Rede von: Unbekanntinfo_outline
Hohes Haus! Die grundsätzliche Einstellung der deutschen Bundesregierung zu den DPs läßt sich folgendermaßen umreißen. Nachdem der größte Teil der unter dem Hitlerregime Zwangsverschleppten ins Ausland abgewandert ist, verbleiben innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik noch etwa 250 000 Personen, die bisher von der IRO betreut wurden. Eine Auswanderung dieser Personen ist aus den verschiedensten Gründen nur noch beschränkt möglich. Bei verschiedenen Anlässen ist von deutscher Seite ausdrücklich erklärt worden, daß wir es als eine selbstverständliche Pflicht betrachten, für diese DPs in gleicher Weise zu sorgen wie für unsere eigenen Heimatvertriebenen. Denn es handelt sich um Menschen, die das gleiche Schicksal zu tragen haben.
Zu der Frage, inwieweit eine rechtliche Verpflichtung der Bundesregierung bestehe, kann heute noch keine Stellung genommen werden, da mit der Beendigung der Tätigkeit der IRO Verhandlungen insbesondere mit den Hohen Kommissaren noch stattfinden werden, deren Zuständigkeit nach dem Besatzungsstatut für diesen Personenkreis gegeben ist. Wenn wir die Betreuungspflicht anerkennen, setzen wir aber das Verständnis des Auslandes voraus, daß wir aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln das Gesamtproblem der Vertriebenen nicht befriedigend lösen können und daß uns daher das Ausland eine Mithilfe nicht versagen darf.
Zu der Verteilung der DPs kann ich nur das eine sagen: sobald die Frage der Zuständigkeit mit den Hohen Kommissaren gelöst ist, wird es eine besondere Sorge der Bundesregierung sein, die DPs in angemessener, ihre Verhältnisse berücksichtigenden Form auf die verschiedenen Länder zu verteilen. In dieser Beziehung sind bereits Vorstellungen bei den Hohen Kommissaren wegen der besonderen Belegung Bayerns erfolgt. Denn dort sind durch das enge Zusammenwohnen mit den vielen Sudentendeutschen auch gewisse politische Reibereien möglich. Auch in dieser Beziehung wird die Bundesregierung tun, was nur in ihren Kräften steht.