Rede von: Unbekanntinfo_outline
Angesichts der letzten Worte muß ich leider dem Hohen Hause zumuten, noch ein paar Sätze anzuhören.
Ich muß dem Herrn Abgeordneten Dr. Besold allerdings erwidern, daß man mit den Ausdrücken vorsichtig sein soll, wenn man von den Begriffen zu wenig weiß. In Artikel 72 Ziffer 3 steht, daß die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes in Frage kommt, wenn die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit über das Gebiet eines Landes hinaus sie erfordert. Sie haben sich auf den Artikel 72 Absatz 2 bezogen.
—Dann nehmen wir es eben genau. nämlich Absatz 2 Ziffer 3: wenn die Wahrung der Rechtsoder Wirtschaftseinheit es erfordert.
Es ist wirklich bedauerlich, daß in sämtlichen Länderregierungen der amerikanischen Zone nicht ein Minister gesessen hat, der bisher die Erläuterungen, die Sie hier vorgetragen haben, auch in sich selber produziert hat. Denn Sie haben mir zwar ein Kompliment gemacht.
— Ich will Ihnen den Rang in dem Punkt nicht ablaufen! Ich war ja zwei Jahre für die Jugendfürsorge in Bayern verantwortlich. Während dieser zwei Jahre scheint doch nach Ihrem Zugeständnis die Jugendfürsorge in Bayern einige Fortschritte gemacht zu haben. Ich wäre auch der allerletzte, der etwa sagen würde, daß die Handhabung der Jugendfürsorge von einer Zentrale aus gesteuert werden sollte, eventuell gar noch mit Hilfe von Bundesbehörden und deren Unterbau. Woran aber bisher im gesamten Gebiet der deutschen Republik, ob in Bayern oder anderswo, kein einziger vernünftiger Mensch gezweifelt hat, war, daß unser Jugendfürsorgerecht — und wenn Sie von Verwaltung eine Ahnung hätten, wüßten Sie, welche ungeheure Belastung unsere Verwaltung in den letzten Jahren hatte, weil das Fürsorgerecht auseinandergefallen war, welche Vielzahl von Beamten mehr beschäftigt werden mußte, weil sich die großen Schwierigkeiten' ergeben haben — im Gebiet der Bundesrepublik auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage stehen muß. Daß dann allerdings die gesamte Ausführung, die Organisation, die Durchführung, die Festlegung der Behörden usw., durch die das Fürsorgerecht ausgeführt wird, Länderangelegenheit ist und in die Länderzuständigkeit fällt, das . dürfte auch Ihnen nicht unbekannt sein.
Man soll etwas vorsichtig sein mit Äußerungen wie „Verrat an der bayerischen Sache" usw. Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt, daß einer Ihrer heftigsten Zwischenrufer, mein verehrter Herr Kollege Dr. Baumgartner, lange Zeit in der heute von Ihnen zitierten und zum Teil geschmähten Regierung gesessen hat. Es hat allerdings lange genug — —
— Ja, wenn doch nur!
Die Frage, um die es sich hierbei gedreht hat und die die großen Schwierigkeiten auferlegt hat, war ja nicht die, daß man im Landtag von Bayern nicht hätte zu einer Einigung kommen können. Die Frage war vielmehr die, daß die Länderregierungen vor der tragischen Alternative standen, auf der einen Seite anzuerkennen, daß das Gesetz gemeinsame Richtlinien haben muß, auf der anderen Seite die peinliche Tatsache vorzufinden, daß diese gemeinsamen Richtlinien zwischen den Länderregierungen nicht vereinbart werden konnten. An diesen beiden Punkten ist bisher der Erlaß dieses Gesetzes im Laufe von dreieinhalb Jahren gescheitert. Unterschieben Sie mir nicht, Herr Dr. Besold, ich hätte meine eigene Regierung angegriffen. Sie haben sie im Wahlkampf genug angegriffen. Wenn sie verteidigt werden soll, tue ich es schon selber.
Wenn wir diese Regierung zu verteidigen haben, tun wir es schon selber. Kümmern Sie sich um Ihre eigenen Angelegenheiten! Die Leistung der bayerischen Regierung spricht für sich selber. Da brauchen Sie keine Angst zu haben; ihre Leistungen brauchen Sie weder herabzusetzen, noch brauchen Sie diese Leistungen zu betonen. Dafür sind wir schon da, beruhigen Sie sich!