Rede:
ID0101801000

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    Vokabeln: 6
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    6. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 18. Sitzung. Bonn, den 24. und 25. November 1949 449 18.. Sitzung Bonn, 24. und 25. November 1949. Geschäftliche Mitteilungen 449C, 464D, 485C, 527C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) 449D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksache Nr. 175) . . 449D Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . . 449D, 467D Strauss (CSU) . . . . . . 451D, 472A B) Dr. Menzel (SPD) . . . 455B, 469A, 471C Gundelach (KPD) 460C Pannenbecker (Z) 461B, 471C Dr. Nowack (FDP) 461D Farke (DP) 464D Donhauser (BP) 465B Dr. Miessner (NR) 466D Mensing (CDU) 467C Dr. Becker (FDP) 468D Dr. Leuchtgens (NR) 470B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 471A Unterbrechung der Sitzung . 472B Erklärung der Bundesregierung . . 449D, 472B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 472B, 501A, 510D, 524A Unterbrechung der Sitzung . . 476D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 477A Dr. Arndt (SPD) . . . . . 477A, 484C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 481A Dr. Baade (SPD) 485C Kiesinger (CDU) 491B Gockeln (CDU) 496C Dr. Schäfer (FDP) 497D Loritz (WAV) 502B, 511C Dr. von Merkatz (DP) 502D Dr. Baumgartner (BP) . 505A Fisch (KPD) 506B Frau Wessel (Z) 516C Dr. Richter (NR) . . . . . . . 518A 1 Ollenhauer (SPD) 521B Unterbrechung der Sitzung . . 525C Bausch (CDU) 526A Euler (FDP) 526D Abstimmungen . . . . . . .. . . 526B Nächste Sitzung 527C Die Sitzung wird um 10 Uhr 20 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Kommunistischen Partei lehnt den Regierungsgesetzentwurf zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse für die im Dienst des Bundes stehenden Personen in seiner jetzigen Fassung ab. Dieser Entwurf entspricht keineswegs den Bedingungen einer demokratischen Neuordnung des Beamtenrechts. Wir Kommunisten sind der Meinung, daß auch ein Provisorium für eine gewisse Übergangszeit das Neue und das Fortschrittliche gegenüber dem Alten zum Ausdruck bringen muß. Von einem neuen, fortschrittlichen Geist ist aber in der Regierungsvorlage nicht das geringste zu spüren. Man hat bei der Erarbeitung dieser Vorlage auf das Beamtengesetz aus dem Jahre 1937 zurückgegriffen. Dieses, meine Herren und Damen, wird aber dadurch nicht besser, daß in der Begründung der Regierung darauf hingewiesen wird, daß es den Beamtenrechtsverhältnissen der Weimarer Zeit mit entspricht. Diese Tatsache, daß man sich seitens der Regierung bei der zur Beratung stehenden Gesetzesvorlage auf die mangelhaften Rechtsverhältnisse der Vergangenheit stützt, läßt vermuten, daß die Regierung auch bei der Ausarbeitung eines Gesetzes für die endgültige Regelung der Rechtsverhältnisse für die im öffentlichen Dienst tätigen Personen den demokratischen Erfordernissen nicht Rechnung tragen wird.
    Die vorliegende Gesetzesvorlage ist das Werk der Ministerialbürokratie. Die Regierung hat es nicht einmal für erforderlich gehalten, obwohl es sich hier um die Rechte eines großen Personenkreises handelt, der gewerkschaftlich organisiert ist, dessen Berufsvertretung, die Gewerkschaften, bei der Vorbereitung der Gesetzesvorlage zur Mitarbeit heranzuziehen. Das zeigt einen Kurs der Regierung, den wir bereits auf anderen Gebieten gewohnt sind, der aber auf das schärfste zu mißbilligen ist. Die Gewerkschaften haben ein Anrecht darauf, auch dort gehört zu werden, wo der Arbeitgeber der Staat selber ist. Nur durch die Mitarbeit der Gewerkschaften bei der Neuregelung der


    (Gundelach)

    Rechte der im öffentlichen Dienst tätigen Personen wird erreicht werden, daß diese Menschen in engste Tuchfühlung mit dem Volke kommen und nicht mehr, wie es leider der Fall ist, Staat im Staate spielen können.
    Für uns Kommunisten ist es selbstverständlich, daß allen Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, die vollen Staatsbürgerrechte zugestanden werden müssen. Wir sind gegen die zur Zeit bestehenden Beschränkungen, die es Beamten und Angestellten im Staatsdienst verbieten, sich politisch zu betätigen, und die es diesen Personen nicht gestatten, bei Wahlen zu kandidieren. Eine solche Entrechtung hat ganz und gar nichts mit Demokratie und ganz und gar nichts mit der Schaffung demokratischer Verwaltungsorgane zu tun; im Gegenteil: eine solche entrechtete Beamtenschaft ist volksfremd und muß volksfremd bleiben. Mit diesem Zustand muß nach der Auffassung der Kommunisten bei der Neuregelung der Rechtsverhältnisse für die im Staatsdienst tätigen Menschen Schluß gemacht werden. Es muß aber auch mit dem heutigen Zustand der Abhängigkeit der Staatsbediensteten von der oberen Bürokratie Schluß gemacht werden. Die Staatsbediensteten sollen unserer Meinung nach volle Verantwortlichkeit einzig und allein gegenüber dem gesamten Volke tragen.
    Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht keineswegs fortschrittlichen demokratischen Auffassungen auf dem Gebiete der Neuregelung der Rechtsverhältnisse für die im Staatsdienst tätigen Personen. Deswegen lehnen wir Kommunisten den Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung ab. Auch wir vermissen darin das, was schon von dem Herrn Abgeordneten Menzel zum Ausdruck gebracht worden ist und eine sehr wichtige Forderung der Gewerkschaften darstellt, nämlich die Schaffung eines Personalamts des Bundes. Wir stehen zu dieser Forderung der Gewerkschaften, weil wir damit ein Entgegenwirken gegen die „Nur-Entscheidung" der einzelnen Ministerien in der Beamtenpolitik erreichen wollen.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Pannenbecker hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Pannenbecker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Wir begrüßen ob der Unsicherheit, die zur Zeit auf dem Gebiete des Beamtenrechts herrscht, die Einbringung der Gesetzesvorlage, betonen aber daß wir Wert darauf legen müssen, daß diesem Übergangsgesetz bald ein endgültiges Gesetz folgt.
    Da es sich um ein Gesetz handelt, das als Übergangsgesetz anzusprechen ist, möchte ich mich bei der heutigen Beratung nicht auf Einzelheiten einlassen, betone aber, meine Damen und Herren, daß meine politischen Freunde am Berufsbeamtentum und am öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis der Beamten zum Staat festhalten.
    Einen Punkt darf ich herausgreifen, der auch schon von einem der Herren Vorredner gestreift worden ist. Auch wir sind der Meinung, daß bei einer Zurückstufung von Beamten, sei es besoldungsmäßig oder in anderer Weise, nicht der Dienstvorgesetzte, selbst nicht der höchste Dienstvorgesetzte die Entscheidung zu treffen hat, sondern daß dafür eine richterliche Instanz geschaffen werden muß.
    Zu der Frage des Personalamts möchte meine Fraktion im Augenblick nicht abschließend Stellung nehmen. Zweifellos kann das Personalamt so, wie es in Frankfurt bestanden hat, nicht weiterbestehen.

    (Sehr gut! beim Zentrum.)

    Es erscheint aber meinen politischen Freunden als richtig, daß im Augenblick hinsichtlich der Einstellung der Bewerber - der Herr Innenminister hat auf § 2 des Gesetzentwurfs besonders hingewiesen — eine parlamentarische Kontrolle ausgeübt wird. Man könnte einwenden, daß das bei dem vorläufigen Charakter des Gesetzes nicht notwendig sei; aber meine politischen Freunde sind der Auffassung, daß es gerade jetzt, da es sich in der Hauptsache um Neueinstellungen handelt, darauf ankommt, eine Kontrolle auszuüben. Deswegen hat meine Fraktion folgenden Antrag gestellt, den ich Ihnen im Auftrage meiner Fraktion vorlese:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Zur Überwachung der Durchführung des § 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen wird ein parlamentarischer Sonderausschuß gebildet, dem von jeder Fraktion ein Vertreter angehört. Diesem Sonderausschuß ist die beabsichtigte Besetzung der leitenden Beamtenstellen vier Wochen vor der Besetzung mitzuteilen. Leitende Stellen sind in der gehobenen Laufbahn die des Amtmanns und höher, in der höheren Laufbahn die des Oberrats und höher.
    Ich nehme an, daß der Antrag dem Herrn Präsidenten vorliegt.