Rede von
Gustav
Gundelach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Kommunistischen Partei lehnt den Regierungsgesetzentwurf zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse für die im Dienst des Bundes stehenden Personen in seiner jetzigen Fassung ab. Dieser Entwurf entspricht keineswegs den Bedingungen einer demokratischen Neuordnung des Beamtenrechts. Wir Kommunisten sind der Meinung, daß auch ein Provisorium für eine gewisse Übergangszeit das Neue und das Fortschrittliche gegenüber dem Alten zum Ausdruck bringen muß. Von einem neuen, fortschrittlichen Geist ist aber in der Regierungsvorlage nicht das geringste zu spüren. Man hat bei der Erarbeitung dieser Vorlage auf das Beamtengesetz aus dem Jahre 1937 zurückgegriffen. Dieses, meine Herren und Damen, wird aber dadurch nicht besser, daß in der Begründung der Regierung darauf hingewiesen wird, daß es den Beamtenrechtsverhältnissen der Weimarer Zeit mit entspricht. Diese Tatsache, daß man sich seitens der Regierung bei der zur Beratung stehenden Gesetzesvorlage auf die mangelhaften Rechtsverhältnisse der Vergangenheit stützt, läßt vermuten, daß die Regierung auch bei der Ausarbeitung eines Gesetzes für die endgültige Regelung der Rechtsverhältnisse für die im öffentlichen Dienst tätigen Personen den demokratischen Erfordernissen nicht Rechnung tragen wird.
Die vorliegende Gesetzesvorlage ist das Werk der Ministerialbürokratie. Die Regierung hat es nicht einmal für erforderlich gehalten, obwohl es sich hier um die Rechte eines großen Personenkreises handelt, der gewerkschaftlich organisiert ist, dessen Berufsvertretung, die Gewerkschaften, bei der Vorbereitung der Gesetzesvorlage zur Mitarbeit heranzuziehen. Das zeigt einen Kurs der Regierung, den wir bereits auf anderen Gebieten gewohnt sind, der aber auf das schärfste zu mißbilligen ist. Die Gewerkschaften haben ein Anrecht darauf, auch dort gehört zu werden, wo der Arbeitgeber der Staat selber ist. Nur durch die Mitarbeit der Gewerkschaften bei der Neuregelung der
Rechte der im öffentlichen Dienst tätigen Personen wird erreicht werden, daß diese Menschen in engste Tuchfühlung mit dem Volke kommen und nicht mehr, wie es leider der Fall ist, Staat im Staate spielen können.
Für uns Kommunisten ist es selbstverständlich, daß allen Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, die vollen Staatsbürgerrechte zugestanden werden müssen. Wir sind gegen die zur Zeit bestehenden Beschränkungen, die es Beamten und Angestellten im Staatsdienst verbieten, sich politisch zu betätigen, und die es diesen Personen nicht gestatten, bei Wahlen zu kandidieren. Eine solche Entrechtung hat ganz und gar nichts mit Demokratie und ganz und gar nichts mit der Schaffung demokratischer Verwaltungsorgane zu tun; im Gegenteil: eine solche entrechtete Beamtenschaft ist volksfremd und muß volksfremd bleiben. Mit diesem Zustand muß nach der Auffassung der Kommunisten bei der Neuregelung der Rechtsverhältnisse für die im Staatsdienst tätigen Menschen Schluß gemacht werden. Es muß aber auch mit dem heutigen Zustand der Abhängigkeit der Staatsbediensteten von der oberen Bürokratie Schluß gemacht werden. Die Staatsbediensteten sollen unserer Meinung nach volle Verantwortlichkeit einzig und allein gegenüber dem gesamten Volke tragen.
Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht keineswegs fortschrittlichen demokratischen Auffassungen auf dem Gebiete der Neuregelung der Rechtsverhältnisse für die im Staatsdienst tätigen Personen. Deswegen lehnen wir Kommunisten den Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung ab. Auch wir vermissen darin das, was schon von dem Herrn Abgeordneten Menzel zum Ausdruck gebracht worden ist und eine sehr wichtige Forderung der Gewerkschaften darstellt, nämlich die Schaffung eines Personalamts des Bundes. Wir stehen zu dieser Forderung der Gewerkschaften, weil wir damit ein Entgegenwirken gegen die „Nur-Entscheidung" der einzelnen Ministerien in der Beamtenpolitik erreichen wollen.