Rede von
Otto
Pannenbecker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Wir begrüßen ob der Unsicherheit, die zur Zeit auf dem Gebiete des Beamtenrechts herrscht, die Einbringung der Gesetzesvorlage, betonen aber daß wir Wert darauf legen müssen, daß diesem Übergangsgesetz bald ein endgültiges Gesetz folgt.
Da es sich um ein Gesetz handelt, das als Übergangsgesetz anzusprechen ist, möchte ich mich bei der heutigen Beratung nicht auf Einzelheiten einlassen, betone aber, meine Damen und Herren, daß meine politischen Freunde am Berufsbeamtentum und am öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis der Beamten zum Staat festhalten.
Einen Punkt darf ich herausgreifen, der auch schon von einem der Herren Vorredner gestreift worden ist. Auch wir sind der Meinung, daß bei einer Zurückstufung von Beamten, sei es besoldungsmäßig oder in anderer Weise, nicht der Dienstvorgesetzte, selbst nicht der höchste Dienstvorgesetzte die Entscheidung zu treffen hat, sondern daß dafür eine richterliche Instanz geschaffen werden muß.
Zu der Frage des Personalamts möchte meine Fraktion im Augenblick nicht abschließend Stellung nehmen. Zweifellos kann das Personalamt so, wie es in Frankfurt bestanden hat, nicht weiterbestehen.
Es erscheint aber meinen politischen Freunden als richtig, daß im Augenblick hinsichtlich der Einstellung der Bewerber - der Herr Innenminister hat auf § 2 des Gesetzentwurfs besonders hingewiesen — eine parlamentarische Kontrolle ausgeübt wird. Man könnte einwenden, daß das bei dem vorläufigen Charakter des Gesetzes nicht notwendig sei; aber meine politischen Freunde sind der Auffassung, daß es gerade jetzt, da es sich in der Hauptsache um Neueinstellungen handelt, darauf ankommt, eine Kontrolle auszuüben. Deswegen hat meine Fraktion folgenden Antrag gestellt, den ich Ihnen im Auftrage meiner Fraktion vorlese:
Der Bundestag wolle beschließen:
Zur Überwachung der Durchführung des § 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen wird ein parlamentarischer Sonderausschuß gebildet, dem von jeder Fraktion ein Vertreter angehört. Diesem Sonderausschuß ist die beabsichtigte Besetzung der leitenden Beamtenstellen vier Wochen vor der Besetzung mitzuteilen. Leitende Stellen sind in der gehobenen Laufbahn die des Amtmanns und höher, in der höheren Laufbahn die des Oberrats und höher.
Ich nehme an, daß der Antrag dem Herrn Präsidenten vorliegt.