Rede von
Dr.
Anton
Besold
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Auch gegen die Bildung dieses Ausschusses hat die Fraktion der Bayernpartei Einspruch erhoben. An und für sich gehören Presse, Rundfunk und Film in den Bereich der
Kulturpolitik, die zweifelsfrei eine ausschließliche Zuständigkeit der Länder im Grundgesetz rechtfertigt. Dazu muß gesagt werden, daß eine Zuständigkeit des Bundes in Angelegenheiten des Rundfunks überhaupt nicht gegeben oder erwähnt ist, weder in der ausschließlichen Gesetzgebung noch im Katalog nach Artikel 74. Von Presse und Film ist lediglich im Artikel 75 die Rede, in dem es heißt, daß der Bund das Recht hat, unter den Voraussetzungen des Artikels 72 Rahmenvorschriften zu erlassen. Dann ist unter Ziffer 2 lediglich von den allgemeinen Rechtsverhältnissen der Presse und des Films, nicht aber des Rundfunks die Rede. Es ist nicht von ungefähr, wenn nach Aufgabe des bayerischen Rundfunks durch die Militärregierung dieser Rundfunk in bayerische Hände als bayerischer Rundfunk übergeben worden ist. Es gibt keine irgendwie geartete gesetzliche Grundlage in dem Grundgesetz, und Sie können mir, meine Damen und Herren, keine gesetzliche Fundation aus dem Grundgesetz anführen, nach welcher der Bund die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Rundfunks irgendwie für sich in Anspruch nehmen könnte.
Was den Ausschuß für Presse und Film anlangt, so habe ich schon erwähnt, daß diese Spezialgebiete Ausschnitte aus der kulturpolitischen Sphäre überhaupt sind. Hier ist auch nach den Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers die Zuständigkeit der Länder begründet. Wenn der Bund trotzdem eine Zuständigkeit für sich in Anspruch nehmen kann, so nur dann, wenn eine Bedürfnisfrage unter den Voraussetzungen des Artikels 72 Absatz 2 gegeben ist. Diese Bedürfnisfrage muß aber zuerst entschieden sein, und eine Zuständigkeit des Bundes kann nicht dadurch vorweggenommen werden, daß hier schon Ausschüsse gebildet werden, obwohl der Bund seine Zuständigkeit noch nicht nachgewiesen und auch noch nicht in Anspruch genommen hat.