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ID0101002400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1949 175 10. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. September 1949. Geschäftliche Mitteilungen 175D Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung: Dr. Schmid (SPD) 176A Unterbrechung der Sitzung . . 185D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 186B Erklärung der Bundesregierung über die Besprechungen mit den drei Hohen Kommissaren: Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 185D interfraktioneller Antrag, betreffend Einsetzung von Ausschüssen (Drucksache Nr. 45) 188C Anträge der Fraktionen auf Bildung von Ausschüssen (Drucksachen Nr. 51 bis 58) 188D Ausschuß für innergebietliche Neuordnung: Dr. Falkner (BP) 188D Dr. Schmid (SPD) 189B Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge 189B Dr. Kleindinst (CSU) 189C Dr. Goetzendorff (WAV) 189C Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 189D Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge: Dr. Besold (BP) 190A Frau Dr. Weber (CDU) 190B Strauß (CSU) 190C Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films: Dr. Besold (BP) 190D Ausschuß gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes 191B Ausschuß für Bau- und Bodenrecht , 191B Ausschuß für Kulturpolitik: Mayer (FDP) 191D Dr. Besold (BP) 192A Dr. Laforet (CSU) 192C Euler (FDP) 192C Ausschuß zur Förderung von Wissenschaft und Forschung 192D Beschlußfassung über die Mitgliederzahl der Ausschüsse und Verfahren zu ihrer Besetzung (Drucksachen Nr. 48 und 64) . 193A Schoettle (SPD) 193B, 194D, 195A, 196B, 200B Scharnberg (CDU) 193D Dr. Miessner (NR) . . . 193D, 198D, 2014 Dr. Reismann(Z) 194A; 195D, 196A, 197C, 200C Euler (FDP) 194C, 197A Dr. von Brentano 195B, 198D Loritz (WAIT) 197D Dr. von Merkatz (DP) 199A Renner (KPD) . . . . . . . . 199B Dr. Seelos (BP) 201C Kinat (SPD) 201C Unterbrechung der Sitzung . . 202C Dr. Schäfer (FDP) (zur Geschäftsordnung) 202D Dr. Miessner (NR) 203A, C Nächste Sitzung 202D, 203C, D Die Sitzung wird um 14 Uhr 10 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich möchte zur Berechtigung dieses Ausschusses nur ergänzend bemerken: Herr Abgeordneter Dr. Besold hat von einem Ausschuß für Jugendpflege und Jugendfürsorge gesprochen. Sein Einspruch gegen den Ausschuß für Jugendfürsorge im engeren Sinne wäre tatsächlich berechtigt, wenn so beantragt worden wäre. Die Jugendpflege fällt in fast allen deutschen Ländern in die Zuständigkeit der Kultusministerien. Kulturpolitische Angelegenheiten sind nach dem Grundgesetz Angelegenheiten der Länder. Darum kann sich dieser Ausschuß mit Jugendpflege im kulturpolitischen Sinne nicht befassen. Darin würde ich mit Ihnen, Herr Dr. Besold, durchaus übereinstimmen. Allerdings hat die Jugendpflege und Jugendfürsorge heute in einem größeren Maße, als es früher der Fall war, Grenzgebiete, die sich überschneiden. Jugendpflege ist heute weitestgehend eine soziale Aufgabe geworden, die durchaus, bis zu einem gewissen Grade jedenfalls, in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Hier möchte ich daran erinnern, daß ja nach dem Grundgesetz dem Bund die Möglichkeit gegeben ist, Dotationen für Zwecke der Wohlfahrtspflege, der Gesundheitspflege und der kulturellen Förderung zu machen. Wir wollen so Gott uns helfe, dafür sorgen, daß der Bund das Seine auf dem Gebiet Jugendfürsorge leistet und im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel auch etwas zur Förderung der Jugendpflege beiträgt.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird weiter das Wort gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich danke. Der Antrag ist eindeutig mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zu dem nächsten Antrag; er ist von den Abgeordneten Ollenhauer (SPD), Holzapfel (CDU), Euler (FDP), Klinge (DP), Reismann (Z) und Tichi (WAV) unterzeichnet und lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Es wird ein Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films gebildet, der 15 ordentliche Mitglieder hat.
Ich eröffne die Aussprache über diesen Antrag. Wird das Wort gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Besold!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Anton Besold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Auch gegen die Bildung dieses Ausschusses hat die Fraktion der Bayernpartei Einspruch erhoben. An und für sich gehören Presse, Rundfunk und Film in den Bereich der


    (Dr. Besold)

    Kulturpolitik, die zweifelsfrei eine ausschließliche Zuständigkeit der Länder im Grundgesetz rechtfertigt. Dazu muß gesagt werden, daß eine Zuständigkeit des Bundes in Angelegenheiten des Rundfunks überhaupt nicht gegeben oder erwähnt ist, weder in der ausschließlichen Gesetzgebung noch im Katalog nach Artikel 74. Von Presse und Film ist lediglich im Artikel 75 die Rede, in dem es heißt, daß der Bund das Recht hat, unter den Voraussetzungen des Artikels 72 Rahmenvorschriften zu erlassen. Dann ist unter Ziffer 2 lediglich von den allgemeinen Rechtsverhältnissen der Presse und des Films, nicht aber des Rundfunks die Rede. Es ist nicht von ungefähr, wenn nach Aufgabe des bayerischen Rundfunks durch die Militärregierung dieser Rundfunk in bayerische Hände als bayerischer Rundfunk übergeben worden ist. Es gibt keine irgendwie geartete gesetzliche Grundlage in dem Grundgesetz, und Sie können mir, meine Damen und Herren, keine gesetzliche Fundation aus dem Grundgesetz anführen, nach welcher der Bund die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Rundfunks irgendwie für sich in Anspruch nehmen könnte.

    (Zuruf: Das steht doch im Alten Testament! Heiterkeit.)

    Was den Ausschuß für Presse und Film anlangt, so habe ich schon erwähnt, daß diese Spezialgebiete Ausschnitte aus der kulturpolitischen Sphäre überhaupt sind. Hier ist auch nach den Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers die Zuständigkeit der Länder begründet. Wenn der Bund trotzdem eine Zuständigkeit für sich in Anspruch nehmen kann, so nur dann, wenn eine Bedürfnisfrage unter den Voraussetzungen des Artikels 72 Absatz 2 gegeben ist. Diese Bedürfnisfrage muß aber zuerst entschieden sein, und eine Zuständigkeit des Bundes kann nicht dadurch vorweggenommen werden, daß hier schon Ausschüsse gebildet werden, obwohl der Bund seine Zuständigkeit noch nicht nachgewiesen und auch noch nicht in Anspruch genommen hat.

    (Zuruf links: Bedürfnis liegt vor!)