Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich möchte zur Berechtigung dieses Ausschusses nur ergänzend bemerken: Herr Abgeordneter Dr. Besold hat von einem Ausschuß für Jugendpflege und Jugendfürsorge gesprochen. Sein Einspruch gegen den Ausschuß für Jugendfürsorge im engeren Sinne wäre tatsächlich berechtigt, wenn so beantragt worden wäre. Die Jugendpflege fällt in fast allen deutschen Ländern in die Zuständigkeit der Kultusministerien. Kulturpolitische Angelegenheiten sind nach dem Grundgesetz Angelegenheiten der Länder. Darum kann sich dieser Ausschuß mit Jugendpflege im kulturpolitischen Sinne nicht befassen. Darin würde ich mit Ihnen, Herr Dr. Besold, durchaus übereinstimmen. Allerdings hat die Jugendpflege und Jugendfürsorge heute in einem größeren Maße, als es früher der Fall war, Grenzgebiete, die sich überschneiden. Jugendpflege ist heute weitestgehend eine soziale Aufgabe geworden, die durchaus, bis zu einem gewissen Grade jedenfalls, in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Hier möchte ich daran erinnern, daß ja nach dem Grundgesetz dem Bund die Möglichkeit gegeben ist, Dotationen für Zwecke der Wohlfahrtspflege, der Gesundheitspflege und der kulturellen Förderung zu machen. Wir wollen so Gott uns helfe, dafür sorgen, daß der Bund das Seine auf dem Gebiet Jugendfürsorge leistet und im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel auch etwas zur Förderung der Jugendpflege beiträgt.