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ID0101002200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1949 175 10. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. September 1949. Geschäftliche Mitteilungen 175D Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung: Dr. Schmid (SPD) 176A Unterbrechung der Sitzung . . 185D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 186B Erklärung der Bundesregierung über die Besprechungen mit den drei Hohen Kommissaren: Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 185D interfraktioneller Antrag, betreffend Einsetzung von Ausschüssen (Drucksache Nr. 45) 188C Anträge der Fraktionen auf Bildung von Ausschüssen (Drucksachen Nr. 51 bis 58) 188D Ausschuß für innergebietliche Neuordnung: Dr. Falkner (BP) 188D Dr. Schmid (SPD) 189B Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge 189B Dr. Kleindinst (CSU) 189C Dr. Goetzendorff (WAV) 189C Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 189D Ausschuß für Fragen der Jugendfürsorge: Dr. Besold (BP) 190A Frau Dr. Weber (CDU) 190B Strauß (CSU) 190C Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films: Dr. Besold (BP) 190D Ausschuß gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes 191B Ausschuß für Bau- und Bodenrecht , 191B Ausschuß für Kulturpolitik: Mayer (FDP) 191D Dr. Besold (BP) 192A Dr. Laforet (CSU) 192C Euler (FDP) 192C Ausschuß zur Förderung von Wissenschaft und Forschung 192D Beschlußfassung über die Mitgliederzahl der Ausschüsse und Verfahren zu ihrer Besetzung (Drucksachen Nr. 48 und 64) . 193A Schoettle (SPD) 193B, 194D, 195A, 196B, 200B Scharnberg (CDU) 193D Dr. Miessner (NR) . . . 193D, 198D, 2014 Dr. Reismann(Z) 194A; 195D, 196A, 197C, 200C Euler (FDP) 194C, 197A Dr. von Brentano 195B, 198D Loritz (WAIT) 197D Dr. von Merkatz (DP) 199A Renner (KPD) . . . . . . . . 199B Dr. Seelos (BP) 201C Kinat (SPD) 201C Unterbrechung der Sitzung . . 202C Dr. Schäfer (FDP) (zur Geschäftsordnung) 202D Dr. Miessner (NR) 203A, C Nächste Sitzung 202D, 203C, D Die Sitzung wird um 14 Uhr 10 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich möchte dem Herrn Vorredner sagen, daß er über die Grundlage dieser Frage doch nicht im Bilde ist. Der Bund wird das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in seinen Abänderungen zur Behandlung bekommen. Das war schon im alten Reich so; es fällt jetzt unter die konkurrierende Gesetzgebung, und es wird ganz sicher auch eine Angelegenheit der Bundesgesetzgebung werden.

    (Zuruf.)

    - Die Jugendwohlfahrt ist ein Teil der öffentlichen Fürsorge. Im Parlamentarischen Rat, im
    Hauptausschuß, ist damals ausdrücklich erklärt worden — wer die Debatten mitgemacht hat, der ist im Bilde —, daß unter öffentlicher Fürsorge nicht nur die Fürsorgepflichtverordnung, die eben genannt wurde, zu verstehen ist, sondern auch die Reichsjugendwohlfahrtsgesetzgebung von früher, also auch die Jugendfürsorge. Wir haben im Gegenteil im Augenblick den Zustand, daß jedes Land hier seine eigenen Reformen macht, und wir müssen auf diesem Gebiet zu einer einheitlichen Gesetzgebung kommen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Strauß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich möchte zur Berechtigung dieses Ausschusses nur ergänzend bemerken: Herr Abgeordneter Dr. Besold hat von einem Ausschuß für Jugendpflege und Jugendfürsorge gesprochen. Sein Einspruch gegen den Ausschuß für Jugendfürsorge im engeren Sinne wäre tatsächlich berechtigt, wenn so beantragt worden wäre. Die Jugendpflege fällt in fast allen deutschen Ländern in die Zuständigkeit der Kultusministerien. Kulturpolitische Angelegenheiten sind nach dem Grundgesetz Angelegenheiten der Länder. Darum kann sich dieser Ausschuß mit Jugendpflege im kulturpolitischen Sinne nicht befassen. Darin würde ich mit Ihnen, Herr Dr. Besold, durchaus übereinstimmen. Allerdings hat die Jugendpflege und Jugendfürsorge heute in einem größeren Maße, als es früher der Fall war, Grenzgebiete, die sich überschneiden. Jugendpflege ist heute weitestgehend eine soziale Aufgabe geworden, die durchaus, bis zu einem gewissen Grade jedenfalls, in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Hier möchte ich daran erinnern, daß ja nach dem Grundgesetz dem Bund die Möglichkeit gegeben ist, Dotationen für Zwecke der Wohlfahrtspflege, der Gesundheitspflege und der kulturellen Förderung zu machen. Wir wollen so Gott uns helfe, dafür sorgen, daß der Bund das Seine auf dem Gebiet Jugendfürsorge leistet und im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel auch etwas zur Förderung der Jugendpflege beiträgt.

    (Beifall.)