Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Finanzen hat am 3. Mai 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard , Frau Pitz-Savelsberg, Picard und Genossen betr. steuerliche Behandlung der Aufwendungen für Aussteuer und für Wohnungseinrichtung Jungvermählter Eheleute — Drucksache- V/529 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/601 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 28. April 1966 auf Grund der Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Brück in der Fragestunde vom 20. April 1966 über das Verfahren bei Stillegungen von Bundesbahnstrecken berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/565 verteilt.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksachen V/562, V/561 —
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Frage des Abgeordneten Sänger — Drucksache V/602 — auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Nachrichtenagenturen infolge einer überraschend vorgenommenen Besteuerung der Hergabe ihrer Nachrichten in die Bundesrepublik es abgelehnt haben oder ablehnen wollen, den Nachrichtenaustausch fortzusetzen, und infolgedessen der Strom der Informationen schmaler wird?
Ich bitte den Herrn Bundesminister, das Wort zur Beantwortung zu ergreifen.
Herr Kollege, die Überlassung von Nachrichten aller Art zur publizistischen Verwertung im Inland durch ausländische oder inländische Nachrichtenagenturen unterliegt der Umsatzsteuer. Im Zuge einer Betriebsprüfung 1963/64 bei einer inländischen Nachrichtenagentur ist der Finanzverwaltung bekannt geworden, daß einige ausländische Nachrichtenagenturen diese Umsätze nicht versteuert haben. Diese Nachrichtenagenturen wurden rückwirkend zur Umsatzsteuer herangezogen. Einige dieser Agenturen haben daraufhin offenbar bereits Ende 1963 ihr Vertragsverhältnis zu einer deutschen Nachrichtenagentur gelöst. Ob weitere ausländische Nachrichtenagenturen ähnliche Maßnahmen beabsichtigen, konnte nicht festgestellt werden.
Die Bundesregierung bedauert diese Entwicklung. Im Bundesfinanzministerium wird zur Zeit geprüft, ob unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in diesen Fällen aus Billigkeitsgründen auf die rückwirkende Heranziehung zur Umsatzsteuer ganz oder teilweise verzichtet werden kann.
Eine Zusatzfrage.
Herr Bundesfinanzminister, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie nicht bereit sind, grundsätzlich auf die Umsatzsteuer für Nachrichten zu verzichten, die aus dem Ausland nach Deutschland hereinkommen?
Herr Kollege Sanger, die Bundesregierung hat kein Recht, entgegen den gesetzlichen Vorschriften von sich aus eine allgemeine Befreiung der ausländischen Nachrichtenagenturen von der Umsatzsteuer auszusprechen. Dies könnte nur durch gesetzgeberische Maßnahmen geschehen. Ob solche eingeleitet werden, kann ich Ihnen nicht sagen.
Ich habe heute vormittag nur gesprächsweise erfahren, daß im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages bei der Beratung der Netto-Umsatzsteuer dieses Problem diskutiert worden ist. Ob sich das zu einem Antrag verdichtet, weiß ich nicht. Gegen eine solche Maßnahme — die es im übrigen im Ausland gibt — bestehen auch einige Bedenken, nämlich wegen der Wettbewerbsverzerrung usw. Aber das sollte geprüft werden. Ich habe gegen eine Prüfung nichts einzuwenden.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Bundesfinanzminister, darf ich daraus, daß Sie gegen eine Prüfung nichts einzuwenden haben, entnehmen, daß Sie hoffentlich auch den nächsten Schritt tun werden und keinen Widerspruch erheben, wenn das Parlament das Gesetz ändern möchte?
Ich würde meinen, Herr Kollege Sänger, daß man angesichts der Tatsache, daß die Arbeiten an der Umsatzsteuerreform doch schon recht weit voran-
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1754 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
Bundesminister Dr. Dahlgrüngeschritten sind, abwarten sollte, bis diese Reform da ist.
Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg!
Darf ich fragen, Herr Bundesfinanzminister, ob es die Meinung Ihres Hauses ist, daß bei der Umsatzsteuerreform Steuererleichterungen für den Nachrichtenaustausch allgemein angebracht wären. Ich darf in diesem Zusammenhang auch die alte Frage anrühren, wann die Umsatzsteuerbefreiung für die freien Berufe, insbesondere für die Journalisten, erfolgt. Das ist ja ein verwandtes Thema.
Herr Kollege Schulze-Vorberg, dieses Problem darf selbstverständlich angerührt werden. Ich möchte sagen, es ist bereits angerührt; denn der Finanzausschuß beschäftigt sich mit dem Gesamtproblem. Bezüglich der ausländischen Nachrichtenagenturen ist das Problem— wobei ich einmal voraussetze, daß der bisherige Rechtszustand bleibt —, einen bestimmten Bereich auszuklammern. Wenn man generell etwas macht, ist das etwas anderes. Aber auch das muß sorgfältig geprüft werden und wird sorgfältig geprüft.
Herr Dr. Schulze-Vorberg zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Bundesfinanzminister, darf ich die Gunst der Stunde nutzen, um Sie persönlich zu fragen, ob Sie dem Anliegen des deutschen Journalismus auf Umsatzsteuerbefreiung, sei es hinsichtlich der vom Kollegen Sänger angerührten Frage, sei es hinsichtlich des von mir gerade weiter gefaßten Themas, persönlich wohlwollend gegenüberstehen.
Herr Schulze-Vorberg, ich bin allen Steuerzahlern gegenüber wohlwollend.
Es geht hier aber um folgendes — und das wird bei den Befreiungswünschen der Journalisten und Agenturen oft übersehen —: Die Belastung mit Umsatzsteuer hat ihren Inhalt in der Besteuerung einer entgeltlichen Leistung. Es ist also nicht so, daß die Umsatzsteuer eine Warensteuer ist, die die Dose Ölsardinen 'oder das Gedicht über den Gesang der Nachtigall im Mai, das ein Dichter an eine Zeitung verkauft, besteuert, sondern es wird die gegen Entgelt erbrachte geistige Leistung besteuert; bei der Ölsardinenbüchse die geistige Leistung des Unternehmers in bezug auf eine Ware in der marktgängigen besonders preisgünstigen Form.
Wenn Sie nun bestimmte Bereiche ausklammern — es gibt, wie Sie wissen, im Ausland auf dem Gebiete der Umsatzbesteuerung Sektoren, die frei sind —, müssen Sie aber immer fragen, ob diese Sektoren in anderen Ländern möglicherweise nicht
durch andere Steuern belastet werden, die man nur nicht Umsatzsteuer nennt. Das Ganze ist ein komplexes Problem, mit dem sich der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages sehr eingehend befassen wird. An diesem der Regierungsvorlage .zugrunde liegenden Gedanken der Umsatzbesteuerung einer geldwerten Leistung ist nichts geändert worden. Selbstverständlich stehe ich auf dem Boden des Regierungsentwurfs. Was der Finanzausschuß damit machen wird, ist eine zweite Frage.
Damit ist dieser Fragenkomplex erledigt.
Ich rufe die Frage IV/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß dem Bund und den Ländern große Steuereinnahmen dadurch verloren gehen, daß die Finanzämter nicht über eine ausreichende Zahl von Betriebsprüfern verfügen?
Bitte sehr, Herr Bundesminister!
Frau Präsidentin, ich mache den Vorschlag — ich glaube, das ist zweckmäßig —, die drei Fragen zwar nicht in eins, aber nacheinander zu beantworten, so daß es im ganzen doch auf eine einheitliche Antwort hinausläuft.
Der Fragesteller ist einverstanden.
Dann rufe ich noch die Fragen IV/2 und IV/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Finanzämter durch den Mangel an Betriebsprüfern nicht in der Lage sind, das durch das Gesetz vorgeschriebene Betriebsprüfungs-Soll zu erfüllen, und dadurch zahlreiche Betriebe überhaupt nicht mehr geprüft werden können?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die in Frage IV/2 aufgezeigte offensichtliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zu beseitigen?
Bitte sehr!
Die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Finanzverwaltungen der Länder nicht über eine ausreichende Zahl von Betriebsprüfern verfügen. Trotz ständiger Bemühungen ist es den Länderfinanzverwaltungen bisher nicht gelungen, den Fehlbestand an Betriebsprüfern in dem Soll der Stellenpläne aufzufüllen. Um den Prüfungsdienst zu intensivieren, sind in den Länderfinanzverwaltungen in den letzten Jahren laufend die Planstellen für die Betriebsprüfung vermehrt und Stellenhebungen vorgenommen worden.Aber nicht nur im Betriebsprüfungsdienst, sondern auch in anderen Arbeitsgebieten der Finanzverwaltungen der Länder macht sich ein gewisser Personalmangel nachteilig bemerkbar. Es ist nicht zu verkennen, daß durch das Fehlen von Betriebsprüfern nicht alle für eine Prüfung in Betracht kommenden Betriebe geprüft werden können und daß dadurch auch Steuereinnahmen verlorengehen. Wie hoch diese Ausfälle zu veranschlagen sind, kann man nicht schätzen.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1755
Bundesminister Dr. DahlgrünZu Ihrer zweiten Frage möchte ich sagen, daß nach § 162 Abs. 11 der Abgabenordnung Großbetriebe alle drei Jahre geprüft werden sollen. Für die Prüfung der Nichtgroßbetriebe besteht eine derartige Vorschrift nicht. § 4 der Betriebsprüfungsordnung sieht bei Großbetrieben vor, daß der jeweilige Prüfungszeitraum an den vorherigen Prüfungszeitraum anschließt. Bei Nichtgroßbetrieben soll der Prüfungszeitraum grundsätzlich nicht über die' letzten drei Veranlagungszeiträume, für die Steuererklärungen abgegeben wurden, zurückreichen. Bei den Großbetrieben wird eine Anschlußprüfung nahezu erreicht. Der Prüfungsabstand für diese Größenklasse beträgt im Bundesdurchschnitt rund vier Jahre. Die Nichtgroßbetriebe können, wie aus der Beantwortung der ersten Frage hervorgegangen ist, wegen des Personalmangels nicht alle geprüft werden. Auch nach der Beschränkung des Prüfungszeitraumes auf drei Jahre kann ohne Verstärkung des Betriebsprüfungsdienstes eine umfassende Prüfung hier nicht erreicht werden.Die Durchführung der turnusmäßigen ordentlichen Betriebsprüfungen — das betrifft die Frage 3 — fällt in die Zuständigkeiten der Finanzverwaltungen der Länder. Die Bundesregierung hat deshalb keine Möglichkeit, unmittelbar auf die Intensivierung der Betriebsprüfungstätigkeit durch Verstärkung des Betriebsprüfungsdienstes in den Ländern einzuwirken.Festzustellen ist jedoch, daß die Länderfinanzverwaltungen trotz schwieriger Personallage nicht ohne Erfolg bemüht gewesen sind, den Dienst ständig zu verstärken. Dabei ist zu erwähnen, daß auch der Fehlbestand im Personal-Soll der zentralen Bundesbetriebsprüfungsstelle, die sich gemäß § 2 des Zweiten Finanzverwaltungsgesetzes an den Betriebsprüfungen der Länderverwaltungen beteiligen kann, bei der allgemein angespannten Personallage bisher nicht aufgefüllt werden konnte.Die Bundesregierung ist entsprechend den gegebenen Möglichkeiten im Zusammenwirken mit den Ländern bestrebt, die Tätigkeit zu verstärken, um auch dadurch eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu erreichen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, sollte nicht alles getan werden, um die unterschiedliche Besoldung von Beamten und Angestellten, die in der Bundes- und Länderfinanzverwaltung und in den Finanzämtern tätig sind, zu beseitigen; denn das führt auch zu einer Abwanderung von den Finanzämtern und zu einer Abwerbung durch die Industrie?
Ja, sicher. Bloß Sie wissen auch, wo dort die Grenzen liegen.
Ich rufe die Frage IV/4 des Herrn Abgeordneten Klein auf:
Wie gedenkt die Bundesregierung den Personenkreis, dessen Häuser vor und während des zweiten Weltkrieges vornehmlich an der Westgrenze des Saarlandes und der Pfalz im Zuge der architektonischen Erneuerung abgerissen, nicht mehr aufgebaut und vom nationalsozialistischen Staat auch nicht entschädigt wurden, zu entschädigen?
Bitte, Herr Bundesminister!
Ich beantworte die Frage des Herrn AbgeordnetenKlein wie folgt.
Die gleiche Frage ist von mir bereits auf Grund von Anfragen einzelner Abgeordneter und in der Fragestunde am 23. April 1958 beantwortet worden. Ich glaube, daß ich mich deshalb kurz fassen kann, und möchte folgendes wiederholen.
Für Schäden, die aus dem Abriß unbeschädigter oder nur geringfügig beschädigter Gebäude wegen verkehrshindernder Lage, Beeinträchtigung des Ortsbildes, aus Gründen der Schaffung landwirtschaftlicher Groß- und Mittelbetriebe und dergleichen entstanden sind und die nicht, wie die meisten Abrißschäden, unter die Regelung des Lastenausgleichsgesetzes fallen, konnten den Betroffenen bereits aus Bundesmitteln Härtebeihilfen und Darlehen zum Existenzaufbau nach dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz bewilligt werden, aus Mitteln des Saarlandes Entschädigungsleistungen und Aufbaudarlehen auf Grund der Richtlinien der Regierung des Saarlandes vom 16. Februar 1962. Die Richtlinien des Saarlandes gewährleisten eine Gleichbehandlung der Abrißschäden, die nicht unter das Lastenausgleichsgesetz fallen, mit den unter das Lastenausgleichsgesetz fallenden Schäden. Im Lande Rheinland-Pfalz sind für alle Abrißschäden ebenfalls Entschädigungen nach Lastenausgleichsgrundsätzen gewährt worden, auch wenn keine oder geringfügige Kriegssachschäden vorlagen.
Die Bundesregierung hält es nicht für vertretbar, diesen Abrißgeschädigten eine höhere Entschädigung zu gewähren, als sie die Kriegssachgeschädigten nach dem Lastenausgleichsgesetz erhalten. Eine weitere gesetzliche Regelung für derartige Schäden ist deshalb nicht beabsichtigt.
Herr Abgeordneter Klein zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, es handelt. sich hier nicht um Kriegsschäden. Es handelt sich um Schäden, die in Friedenszeiten — ab 1938 — entstanden sind. Die Häuser wurden den Leuten einfach genommen ohne jeden Grund als nur dem der architektonischen Erneuerung, weil diese Häuser, die an der Grenze lagen, natürlich — wie überall — einen leichten architektonischen Einschlag nach jenseits der Grenze hatten. Das war die Ursache. Der heutige Rechtsstaat gewährt allen Menschen, denen er ein Haus nimmt, sei es im Zuge einer Straßenbegradigung oder was es auch sein mag, eine Entschädigung. Ist es nicht ein zu großes Opfer für diesen Personenkreis, -daß man ihm nun nicht die tatsächliche Entschädigung für seine Häuser gewährt?
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1756 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
Herr Kollege Klein, Sie berühren mit Ihren Ausführungen und der anschließenden Frage letzten Endes den Urgrund unserer ganzen Kriegsfolgen- und Lastenausgleichsgesetzgebung. Es ist natürlich ein Unrecht, daß jemand, der etwas verloren hat, nur quotal entschädigt wird. Aber Sie müssen sich doch selbst sagen, daß es den heute in Zahlung stehenden anderthalb Generationen und den zukünftigen Generationen unmöglich ist, alles das in voller Höhe zu entschädigen, was angerichtet wurde. Ich habe in der Hauptantwort auf Ihre Frage schon gesagt, daß ich der Meinung bin: diese Geschädigten könnten nicht bessergestellt sein als die Lastenausgleichsgeschädigten.
Eine zweite Zusatzfrage.
Im Verlauf der letzten Jahre hat eine Anzahl dieser Geschädigten, deren Hausplätze nachträglich von der Stadt oder Gemeinde übernommen wurden, geklagt. Die Kläger haben recht erhalten. Die Gemeinde oder die Stadt mußte voll entschädigen. Hier spreche ich aber die Fälle an, in denen der Bauplatz heute noch brachliegt. Die Gemeinden und Städte mußten sowieso entschädigen. Glauben Sie nicht, daß man sich um eine annehmbare Entschädigung bemühen und einen Ausweg finden sollte?
Nach den Richtlinien im Saarland und in Rheinland-Pfalz hat man als annehmbare Entschädigung eben die Lastenausgleichsregelung festgelegt.
Ich rufe die Frage IV/5 des Herrn Abgeordneten Fritsch auf:
Hält die Bundesregierung die Quotierung der Arten der dienstlichen Beurteilung der Beamten des Zollgrenzdienstes, die durch das Bundesfinanzministerium angeordnet wurde, für gerecht und mit dem Leistungsprinzip vereinbar?
Bitte, Herr Bundesminister!
Herr Kollege Fritsch, eine gleichmäßige und damit gerechte Beurteilung aller Beamten der Bundeszollverwaltung läßt sich naturgemäß nur erzielen, wenn in allen Bezirken ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab angewandt wird, der einen Vergleich aller zu beurteilenden Beamten des ganzen Bundesgebiets ermöglicht. Das wird für den mittleren Dienst in der Weise sichergestellt, daß die durchschnittlichen Ergebnisse der bisherigen Beurteilungen den Oberfinanzdirektoren als Maßstab bekanntgegeben werden. Die Zahlen stammen aus einer jahrelang geführten Statistik über die Beurteilung der Beamten des mittleren Dienstes. Sie sollen den Oberfinanzdirektionen einen Anhalt und nicht mehr geben, wobei etwaige besondere örtliche Verhältnisse durch Abweichungen nach oben oder unten berücksichtigt werden können. Für die große Zahl der im mittleren Dienst im ganzen Bundesgebiet zu beurteilenden Beamten konnte bisher keine bessere Methode gefunden werden, um gerechte und den wirklichen Leistungen
entsprechende Beurteilungen zu erreichen. Gegen das angewandte Verfahren sind von den Verwaltungsgerichten keine Bedenken erhoben worden.
Herr Abgeordneter Fritsch zu einer ersten Zusatzfrage.
Herr Minister, ist Ihrem Hause bekannt, daß die Quotierung in der Beurteilung der Zollgrenzbeamten bei den Betroffenen erhebliche Unruhe ausgelöst hat, da mit Recht befürchtet wird, daß sich diese Quotierung als eine Art Beförderungsbremse auswirkt, indem man im vorhinein festlegt — das ist keine Weisung, sondern eine Empfehlung —, wie viele über die Beurteilung zu einer Beförderung heranstehen? Sind Sie nicht ebenfalls der Meinung, daß diese Art der Beurteilungsmöglichkeiten und ihre Einschränkung den Grundsätzen des Beamtenrechts widerspricht?
Ich weiß von einer Unruhe in dem von Ihnen angedeuteten Sinne nichts, Herr Kollege. Letztlich handelt es sich ja um das Ergebnis einer jahrelangen Statistik. Natürlich könnte sich der eine oder andere beunruhigt zeigen. Ich meine aber, daß diese durchschnittlichen Prozentzahlen bei der großen Zahl der Beamten, die die Grundlage bilden, ein zutreffendes Bild ergeben. Der abgegrenzte Maßstab — das darf ich zu Ihrer Beruhigung und zur Beruhigung der betroffenen Beamten sagen — kommt nur auf der Ebene der Oberfinanzdirektionen zur Geltung. Jeder Dienststellenleiter der nachgeordneten Behörden hat genügend Raum, um den personellen Besonderheiten seiner Dienststelle bei der Beurteilung Rechnung zu tragen.
Ich stimme Ihnen völlig zu, Herr Kollege: eine schematische, nicht den Menschen und seine Leistung berücksichtigende Anwendung derartiger Prozentzahlen würde ich nicht für richtig halten. Ich bin auch gern bereit, darauf noch einmal hinzuweisen. Ich glaube, daß die Dienststellenleiter durchaus die Möglichkeit haben, so zu variieren, daß die Belange des einzelnen und seine Leistungen Berücksichtigung finden. Wenn ich aber auf eine einheitliche Beurteilung im ganzen Bundesgebiet nach einheitlichen Richtlinien Wert lege — und ich glaube, das sollten wir tun —, dann bieten die auf Grund dieser Statistik errechneten Meßzahlen eine Grundlage.
Herr Dr. Schäfer zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, ist diese Regelung mit dem für Beamtenrechtsfragen federführenden Bundesinnenministerium abgestimmt worden?
Das kann ich Ihnen aus dem Handgelenk nicht sagen. Ich möchte aber glauben, daß das geschehen ist. Darf ich Ihnen darauf schriftlich antworten.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1757
Zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, führt diese Methode zu einer Rangliste innerhalb des Bereichs der Oberfinanzdirektionen?
Nein.
Zu was soll sie denn nutz sein?
Ich sage ja: sie soll einheitliche Beurteilungsunterlagen bieten.
Herr Brück zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesfinanzminister, in diesem Zusammenhang darf ich sagen
— Sie sprachen es eben auch an —, daß dieses seit vielen Jahren geübte Verfahren doch eigentlich dem Antrag der SPD entspricht, einheitliche Richtlinien zur Dienstpostenbewertung etc. zu schaffen.
— Nein, nein, diese Dinge spielen auch eine Rolle.
Als e i n Mittel, Herr Kollege, ist das möglich. Bei dieser einheitlichen Dienstpostenbewertung, überhaupt bei der Bewertung der Leistung eines Menschen kann man sich zwar nach Maßstäben und Richtlinien richten. Aber die individuelle Beurteilung muß natürlich im Vordergrund stehen.
Die Frage ist erledigt.
Ich rufe die Frage IV/6 des Herrn Abgeordneten Fritz auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung tätig geworden ist?
Bitte, Herr Minister!
Herr Kollege Fritz, beide Fragen sind zu bejahen. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wird auf Anforderung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, auf Anfordern der Bundesregierung oder aus eigener Initiative beratend tätig. Wie mir der Präsident des Bundesrechnungshofs mitgeteilt hat, sind eine größere Anzahl von Gutachten erstattet und in vielen weiteren Fällen Stellungnahmen abgegeben worden. Mehrere weitere Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sind abgeschlossen und gehen den ersuchenden Stellen in den
nächsten Wochen zu. Um welche Gutachten es sich hierbei im einzelnen handelt, ist mir nicht bekannt. Außerdem hat der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung an den Haushaltsberatungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Bundesressorts sowie an den Haushaltsberatungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages teilgenommen.
Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr!
Worauf führen Sie es zurück, daß der Bericht bislang nicht vorgelegt worden ist?
Im Gegensatz zu der in der Reichshaushaltsordnung vorgesehenen Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse ist ein besonderer Bericht des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über seine Tätigkeit nicht vorgeschrieben. Ein solcher Bericht würde auch nicht der beratenden Zielsetzung dieses Amtes entsprechen. Zwar hatte — wenn ich das etwas näher ausführen darf — Präsident Dr. Hertel als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vorübergehend in den Jahren 1957 bis 1959 besondere Berichte vorgelegt, die sich überwiegend mit Einzelproblemen befaßten. Da sich solche Berichte aber nicht als sinnvoll herausstellten, hat schon der verstorbene Präsident Hertel selber, wie er in seiner Denkschrift vom 5. April 1961 ausführt, die hauptsächlichsten Ergebnisse aus seiner Tätigkeit als Bundesbeauftragter mit in die Denkschrift des Bundesrechnungshofs hineingearbeitet. Damit sollte, wie dort ausgeführt wird, eine bessere Übersicht über die Schwerpunkte der Tätigkeit aller mit der Finanzkontrolle befaßten Einrichtungen erreicht werden. Diese Übung wird von dem jetzigen Präsidenten des Bundesrechnungshofs fortgeführt.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fritz .
Herr Minister, darf ich aus der Art Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung ihrerseits — was sie auch bei der Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs tun könnte — nicht darauf hinwirkt, daß dieser Bericht über die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung erstattet wird?
Ich weiß es nicht. Ein Sonderbericht des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist nicht vorgesehen. Präsident Hertel, der ihn einige Jahre hindurch erstattet hat, hat selbst erklärt, daß das nicht sinnvoll sei. Ich bin gern bereit, mit dem jetzigen Präsidenten des Bundesrechnungshofs das Problem einmal zu erörtern. Aber nach der bisherigen Übung und nach der bisherigen Rechtslage ist ein besonderer Bericht nicht vorgeschrieben,
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1758 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
Bundesminister Dr. Dahlgrünund an Einzelberichten und Einzelberatungen liegen, wie ich Ihnen bereits sagte, so viele vor und sind noch so viele zu erwarten, daß man sagen kann, daß die Tätigkeit des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung durchaus sinnvoll und fleißig ausgeübt wird. In die Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs sind seine Erfahrungen und seine allgemeinen Auffassungen über die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hineingearbeitet. So habe ich es vom Präsidenten des Bundesrechnungshofs auf Grund Ihrer Fragen ermittelt.
Herr Abgeordneter Fritz, ich habe zunächst eine Frage. Ich habe die Frage IV/6 aufgerufen. Der Herr Bundesminister hat offenbar zumindest die Frage IV/7 mitbeantwortet. Ich frage Sie als Fragesteller, ob Sie der Meinung sind, daß mindestens diese beiden Fragen, wenn nicht alle drei von Ihnen gestellten Fragen bereits beantwortet worden sind.
— Dann rufe ich nachträglich auch die Fragen IV/7
und IV/8 des Abgeordneten Fritz auf:
Ist der Bundesregierung bekannt — bei Bejahung der Frage IV/6 —, inwieweit der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung tätig geworden ist?
Auf welche Gründe führt es die Bundesregierung gegebenenfalls aufgrund ihrer Kenntnis zurück, daß der entsprechende Bericht nicht vorgelegt wurde?
Ich gebe jetzt Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer das Wort zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, da weder der Bundesrechnungshof Ihnen weisungsgemäß unterstellt ist noch Sie die politische Verantwortung für den Bundesrechnungshof tragen, daß ein anderer Weg gefunden werden muß, um Fragen des Bundesrechnungshofes in diesem Hause zu besprechen, als daß der Bundesfinanzminister dazu das Wort nimmt?
Es gibt sicher Möglichkeiten und Wege, den Bundesrechnungshof in anderer Weise, als das in der Vergangenheit geschehen ist, zur Effizienz zu bringen. Sie haben recht mit dem, was Sie über Weisungsgebundenheit und Unterstellung sagten; aber alles das, was der Bundesrechnungshof bearbeitet, gehört auch zum Ressort des Bundesministers der Finanzen.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer.
Herr Bundesminister, nachdem die SPD-Bundestagsfraktion früher wiederholt angeregt hat, die Funktion des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung von der des Präsidenten des Bundesrechnungshofes zu trennen, darf ich Sie fragen, ob in Ihrem Hause entsprechende weitere Überlegungen angestellt worden sind.
Herr Kollege Dr. Schäfer, ich weiß nicht, ob in meinem Hause solche Überlegungen angestellt worden sind. Ich persönlich habe, wie Sie wissen, solche Überlegungen angestellt und bin eine ganze Zeit hindurch der Meinung gewesen, .daß man die beiden Ämter trennen sollte.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Herr Minister, würden Sie meine Auffassung teilen, daß die deutsche Öffentlichkeit den berechtigten Wunsch hat, zu wissen, welche Vorschläge der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit im einzelnen gemacht hat und ob und inwieweit solche Vorschläge dann auch aufgenommen worden sind oder warum ihnen nicht entsprochen worden ist? Das ist doch ein ganz wesentliches Petitum der Öffentlichkeit, und das müßte doch sichergestellt sein.
Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, ich glaube, daß das in viel weiterem Umfange durch die Veröffentlichung der Denkschrift des Bundesrechnungshofes sichergestellt ist. Dabei. darf ich mir die Bemerkung erlauben, daß die Öffentlichkeit von dem, was in dieser Denkschrift steht, leider viel zu wenig Notiz nimmt.
Zweite Zusatzfrage, Herr Schmitt-Vockenhausen.
Können Sie uns, Herr Minister, einen Bericht geben, inwieweit die Bundesregierung von diesen Monita Notiz genommen und sie entsprechend berücksichtigt hat?
Sie wissen, daß das vorgeschrieben ist und daß das geschieht.
Ihr Kontingent ist erschöpft.
Die Frage IV/9 ist dadurch erledigt, daß der Abgeordnete Jahn sie zurückgezogen hat.Ich rufe die Frage IV/10 des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert auf:Ist der Bundesregierung bekannt, -daß durch die gemeinsamen Manöver amerikanischer und deutscher Streitkräfte, die seit Mitte April 1966 in der Westpfalz durchgeführt werden, in den Landkreisen Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen erhebliche Schäden an Straßen, Wirtschaftswegen und _Privatgrundstücken eingetreten sind, die großteils hätten vermieden werden können, wenn die Manöver zu einem witterungsmäßig günstigeren Zeitpunkt — und auch nicht gerade in der Zeit der Frühjahrsbestellung — stattgefunden hätten?Bitte, Herr Bundesminister!
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1759
Frau Präsidentin, darf ich mir den Vorschlag erlauben, daß ich die Fragen IV/10, IV/11 und IV/12 zusammen beantworte.
Ist der Herr Fragesteller damit einverstanden, daß der Bundesminister die drei Fragen zusammen beantwortet? — Das ist der Fall. Ich bin ebenfalls damit einverstanden und rufe zusätzlich die Fragen IV/11 und IV/12 des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert auf:
Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die amerikanischen Soldaten dahin gehend belehrt werden, daß sie auch im Manöver die Straßenverkehrszeichen beachten und einhalten müssen, damit sie nicht — wie es geschehen ist — Wirtschaftswege, die eine Höchstbelastung von 2,5 t erlauben, mit 40 t schweren Panzern kaputtfahren?
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die Manöverschäden in den Kreisen Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen beschleunigt ersetzt werden?
Bitte sehr!
Auf Grund von Erkundigungen, die ich beim Finanzministerium Rheinland-Pfalz habe einholen lassen, ist es der Bundesregierung bekannt, daß bei der amerikanischen Felddienstübung 66/39 im Raume Kaiserslautern—Baumholder—Alzey größere Schäden an Fluren und Wegen entstanden sein dürften. Ursache der Höhe der Schäden ist wohl im wesentlichen das ungünstige Wetter im Übungsgebiet. Übergeordnete Verteidigungsinteressen lassen es nun aber nicht zu, in allen Fällen auf Gesichtspunkte wie Wetter, Frühjahrsbestellung und dergleichen Rücksicht zu nehmen. Opfer sind unvermeidlich. Im übrigen haben die amerikanischen Streitkräfte bei dieser Übung wie auch bei verschiedenen anderen Manövern der jüngsten Zeit in Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen Rücksicht walten lassen, indem sie angesichts des Entstehens großer Schäden die Übungen vorzeitig abgebrochen haben, im vorliegenden Falle drei Tage vor dem an sich vorgesehenen Übungsende. Auch hat die Bundesregierung bereits vor dieser Übung Erörterungen mit der amerikanischen Botschaft und den amerikanischen Streitkräften wegen größerer Schonung bei Manövern und Übungen eingeleitet.
Zur zweiten Frage: Nach Art. 45 Abs. 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gelten für die ausländischen Stationierungsstreitkräfte die für die Abhaltung von Manövern und sonstigen Übungen maßgebenden Vorschriften des deutschen Rechts, d. h. also insbesondere § 70 Abs. 1 des Bundesleistungsgesetzes. Danach dürfen die Truppen, d. h. also die Truppen der Stationierungsstreitkräfte wie die Bundeswehr selber, bei Manövern und dergleichen „die öffentlichen Verkehrswege mehr als verkehrsüblich benutzen, soweit es zur Erreichung des Übungszweckes unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist". Wenn die amerikanischen Truppen, wie im vorliegenden Falle, die Benutzung von Wirtschaftswegen mit schweren Fahrzeugen. militärisch für geboten halten, so kann ihnen das grundsätzlich nicht verwehrt werden. Es ist also nicht angängig, die amerikanischen Soldaten zu belehren, daß sie die Straßenverkehrszeichen an den
Wirtschaftswegen beachten müsse n. Im übrigen aber darf ich auch in diesem Zusammenhang auf die bereits erwähnten Erörterungen der Bundesregierung mit der amerikanischen Botschaft hinweisen.
Zur dritten Frage: Für eine beschleunigte Abwicklung von Manöverschäden kann die Bundesregierung nur unmittelbar Sorge tragen; denn diese Aufgabe gehört zur Zuständigkeit der Länder, die die hierfür erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen haben. Im vorliegenden Falle hat das Finanzministerium Rheinland-Pfalz mir telefonisch mitgeteilt, daß alles Erforderliche getan sei, um eine zügige Abwicklung der Schäden sicherzustellen. Auch hat es die nachgeordneten Behörden nachdrücklich auf die Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen über die Möglichkeit der Gewährung von Vorschüssen hingewiesen.
Herr Abgeordneter Müller-Emmert, erste Zusatzfrage.
Herr Minister, können Sie schon nähere Angaben über die voraussichtliche Höhe der Schaden machen, die in dem dortigen Raum, in der Westpfalz, durch die Manöver entstanden sind?
Nein, das kann ich nicht. Ich glaube auch nicht, daß das Finanzministerium von Rheinland-Pfalz schon die volle Übersicht hat. Sie können sich direkt an das Finanzministerium von Rheinland-Pfalz wenden, oder ich werde, wenn schon eine Möglichkeit für eine Übersicht gegeben ist, mir diese Zahlen vom Finanzministerium von Rheinland-Pfalz geben lassen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, wäre künftig nicht eine bessere Koordinierung zwischen der Bundesregierung und den amerikanischen Behörden mit dem Ziel möglich, daß solche übergroßen Schäden insoweit verhindert werden können, als möglicherweise auch noch die Wetterlage bei der Ansetzung der Manöver berücksichtigt werden kann?
Herr Abgeordneter, dazu reicht eine Vereinbarung zwischen der amerikanischen Botschaft und der Bundesregierung nicht aus.
Dann müßte auch noch ein dritter, nämlich der Himmel, als Vertragspartner aufgenommen werden. Diese Riesenschäden sind entstanden, weil die Manöver in eine Schlechtwetterperiode, in eine Regenperiode hineingeraten sind, die alles aufge-
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1760 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
Bundesminister Dr. Dahlgrünweicht hat. Deshalb haben die Amerikaner auch die Übung vorzeitig — in dem speziellen Falle drei Tage vor dem vorgesehenen Ende — abgebrochen, weil es nicht mehr ging. Alles ist in Regen und Schlamm ertrunken.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Minister, würden Sie darauf hinwirken, daß die Gemeinden durch Vorauszahlungen wenigstens frühzeitig in die Lage versetzt werden, die übergroßen Schäden schon zu beseitigen, bevor die endgültige Entschädigung .gezahlt wird?
Herr Kollege Müller-Emmert, das hat der Bundesminister der Finanzen in einem Erlaß an die Länderverwaltungen schon angeregt, und er hat Richtlinien dafür vorgeschrieben, die durchaus den Fall decken, den Sie mit Ihrer letzten Frage im Auge gehabt haben. Ich .habe bei 'dieser Gelegenheit bei dem Kontakt mit der Landesregierung von Rheinland-Pfalz auf Grund Ihrer drei Fragen noch einmal darauf hingewiesen: „Denkt an die Vorschüsse!"
Eine weitere Zusatzfrage!
Eine letzte Frage noch, Herr Minister. Würden Sie bei dieser Gelegenheit bei der Landesregierung von Rheinland-Pfalz nochmals darauf hinwirken, daß sie dafür Sorge trägt, daß Manöverschäden, die schon zwei und mehr Jahre zurückliegen und immer noch nicht abgewickelt sind, endlich einmal abgewickelt werden?
Ich 'bin selbstverständlich bereit, einen solchen Hinweis an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz zugeben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir einmal einen praktischen Fall mitteilten.
Dann kann ich besser nachfassen.
Ich rufe die Frage IV/13 der Abgeordneten Frau Freyh auf:
Hält die Bundesregierung die sich aus den deutschen Zollbestimmungen ergebende zollrechtliche Behandlung von Kraftstoffen, die der Autofahrer im Reservebehälter mitführt, in der augenblicklichen Form in der Praxis für vertretbar?
Bitte, Herr Minister!
Frau Präsidentin, darf ich die Antwort auf die Frage IV/14 gleich mit einbeziehen?
Die Fragestellerin ist einverstanden?
— Ich auch. Ich rufe also auch Frage IV/14 auf:
Wird die Bundesregierung eine Regelung anstreben, nach der kleine Kraftstoffreservebehälter, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, in der zollrechtlichen Behandlung abgabenfrei belassen werden?
Bitte sehr!
Frau Kollegin, ich beantworte die beiden Fragen wie folgt. Die gegenwärtige Zollregelung für die in Reservekanistern eingeführten Treibstoffe entspricht nicht mehr den veränderten Verhältnissen. Es ist daher eine Änderung der Allgemeinen Zollordnung in Vorbereitung, wonach künftig der im normalen Reservebehälter — etwa bis zu 10 1 — eingeführte Treibstoff abgabenfrei bleiben soll. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß auch heute schon Treibstoffe in Mengen von weniger als 5 1 in Reservebehältern abgabenfrei eingeführt werden können.
Eine Zusatzfrage.
Darf ich Sie fragen, Herr Minister, bis wann Sie eine solche Änderung der jetzt noch geltenden Vorschriften anstreben, die Sie eben angedeutet haben.
Es ist immer sehr schlecht, Frau Kollegin, zeitliche Prognosen zu stellen; aber ich will es in diesem Falle doch noch einmal wagen. Ich würde sagen, im Juni sind wir so weit.
Ich rufe die Frage IV/15 des Abgeordneten Dr. Häfele auf:
Hält die Bundesregierung die Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer und ihre Ersetzung durch eine erhöhte Mineralölsteuer
für erwägenswert, welche auf Bund, Länder und Gemeinden aufzuteilen wäre?
Bitte, Herr Minister!
Ich bitte darum, auch die Fragen IV/15, IV/16 und IV/17 zusammen beantworten zu dürfen.
Einverstanden. Dann rufe ich auch die Fragen IV/16 und IV/17 des Abgeordneten Dr. Häfele auf:
Hängt die Tatsache, daß der deutsche Pkw durchschnittlich rund 16 400 km jährlich fährt, während der französische durchschnittlich nur 9500 km Jahresleistung aufweist, mit der Verschiedenartigkeit der Besteuerungssysteme zusammen?
Könnte eine Änderung im Sinne der Frage IV/15 einen Anreiz schaffen für die zahlenmäßige Abnahme der besonders stark luftverunreinigenden Kraftfahrzeuge mit kleinerem Hubraum?
Die Möglichkeit, die Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer umzulegen, ist schon wiederholt geprüft worden. Ich habe schon in früheren Fragestunden — zuletzt am 25. November 1965 — auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich dabei aus unserer Finanzverfassung ergeben, und bemerke ergänzend, daß das inzwischen veröffentlichte Gutachten über eine Finanzreform in der Bundesrepublik Deutschland vom Fortbestand der Kraftfahr-
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1761
Bundesminister Dr. Dahlgrünzeugsteuer ausgeht, die übrigens die größte reine Landessteuer ist.Neben den schwierigen Fragen, die sich hinsichtlich der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs ergeben, würde die Umlegung auf die Mineralölsteuer weitere Probleme aufwerfen, die ich nur der Vollständigkeit halber kurz noch einmal andeuten möchte.Die ausschließliche Besteuerung des Mineralöls hätte insbesondere den Nachteil, daß sie den ruhenden Verkehr nicht trifft, der immer größere Probleme aufwirft; Sie kennen die Parknot. Auch die Wenigfahrer, die morgens ins Büro, nachmittags nach Hause und sonst überhaupt nicht fahren, die also im wesentlichen im Spitzenverkehr fahren und damit zum Ausbau des Straßennetzes zwingen, wären nicht hinreichend belastet. Das gleiche gilt für die Kraftfahrzeuganhänger. Schließlich erhebt sich die Frage, was bei einer Umlegung mit den jetzt bei der Kraftfahrzeugsteuer bestehenden. Vergünstigungen geschehen soll. Sie wissen, daß bestimmte Gruppen der Bevölkerung bei der Kraftfahrzeugsteuer begünstigt werden.Diese Erwägungen sprechen dafür, unser jetziges Besteuerungssystem beizuhalten. Dieses System — und nun komme ich zur zweiten Frage — kann wohl kaum die Ursache für die unterschiedlichen Jahresfahrleistungen der Personenkraftwagen in Deutschland und Frankreich sein; denn wie alle unsere westlichen Nachbarstaaten erhebt auch Frankreich neben einer Mineralölsteuer eine Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen. Soweit mir bekannt ist, liegt übrigens die durchschnittliche Jahresfahrleistung der Personenkraftwagen in Frankreich schon seit 1962 mit 9500 km besonders niedrig. Damals hatten die deutschen Personenkraftwagen im Mittel noch eine Jahresfahrleistung von 18 600 km, die niederländischen 18 700 km, die schwedischen 15 000 km, die englischen 12 400 km und die italienischen 12 000 km. Leider sind mir Untersuchungen, worauf diese Unterschiede zurückzuführen sind, nicht bekannt.Die dritte Frage, Herr Kollege, ist mit Nein zu beantworten. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß eine ausschließliche Besteuerung des Mineralöls den ohnehin vorhandenen Trend zum größeren Wagen fördern würde. Eher wäre anzunehmen, daß dann zur Einsparung von Betriebskosten leicht gebaute Kraftfahrzeuge mit entsprechend kleineren Motoren bevorzugt würden.
Die erste Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Häfele.
Herr Minister, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die Kraftfahrzeugsteuer insoweit zu verändern, als mehr dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung Rechnung getragen werden sollte?
Auch dazu, Herr Kollege Häfele, habe ich in verschiedenen Fragestunden schon Ausführungen gemacht. Sie wissen, daß die zeitliche Differenzierung
der Kraftfahrzeugsteueranforderungen zu erheblichen Verwaltungsschwierigkeiten führt, weil immer wieder gemahnt werden muß. Wenn aber die Kraftfahrzeugsteuer einmal im Jahr voll erhoben werden würde, dann wäre das eine erhebliche Belastung der Kraftfahrzeugeigentümer. Im übrigen würde eine gewisse Differenzierung, die doch viel häufiger ist, als wir annehmen — etwa das Stillegen eines Kraftfahrzeugs für eine gewisse Zeit, z. B. über den Winter —, weitere Schwierigkeiten bringen. Es ist sehr problematisch, was man da machen soll. Wir sind bemüht, zusammen mit dem Verkehrsministerium die Frage zu prüfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fellermaier.
Herr Minister, wie Sie soeben sagten, soll das derzeitige Steuersystem beibehalten werden. Darf ich Sie fragen, ob Ihr Haus beabsichtigt, an der Höhe der jetzigen Steuersätze — sei es nach unten oder nach oben — Veränderungen vorzunehmen?
Solche Pläne liegen im Augenblick nicht vor. Sie wissen, daß die Kraftfahrzeugsteuer eine Ländersteuer ist. Ohne mit den elf Ländern zu einer Vereinbarung zu kommen, ist in dieser Frage sowieso nichts zu machen. Derartige Pläne sind im Augenblick nicht in Bearbeitung.
Herr Abgeordneter Fellermaier, zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob im Hinblick auf die Harmonisierung der Steuern in der EWG unser jetziges System der Kraftfahrzeugsteuer noch als brauchbar anzusehen ist.
Ich weiß nicht, welches Ergebnis die Harmonisierungsverhandlungen haben werden. Sie wissen — das zeigt Ihre Frage —, daß über die Besteuerung des Kraftwagens auf EWG-Ebene verhandelt wird. Ein wirklich von allen Seiten anerkanntes System hat sich bisher nicht abgezeichnet.
Herr Abgeordneter Börner, erste Zusatzfrage.
Herr Minister, würden Sie unter Berückstichtigung der Tatsache, daß in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Verhandlungen wegen der Harmonisierung dieser Steuer stattfinden, die Frage beantworten können, ob Sie die jetzige Belastung des Kraftfahrers in der Bundesrepublik als zu hoch oder als zu niedrig empfinden?
Herr Kollege Börner, der Vergleich der Belastung durch einzelne Steuersysteme ist außerordentlich schwierig und führt sehr selten zu greifbaren Er-
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1762 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
Bundesminister Dr. Dahlgrünkenntnissen. Es gibt zu viele Umstände, ,die in dem einen Land anders geregelt sind als in dem anderen und die die Höhe der Belastung beeinflussen oder in einem anderen Licht erscheinen lassen; sie müßten alle berücksichtigt werden.
Herr Abgeordneter Börner, zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, würden Sie mit mir darin übereinstimmen, daß unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Entwicklung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Belastung des Kraftverkehrs ein Problem erster Ordnung ist, zu dem die Bundesregierung bei weiteren Verhandlungen in der EWG Stellung zu nehmen hätte?
Durchaus; ich stimme mit Ihnen völlig überein. Nur muß ich widersprechen, wenn in Ihrer Frage — was vielleicht gar nicht beabsichtigt gewesen ist — eine Kritik gelegén haben sollte. Wir sind auf der EWG-Ebene sehr eifrig bemüht, zu Lösungen zu kommen.
Ich danke dem Herrn Bundesminister der Finanzen.Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Der Herr Abgeordnete Ramms hat sich mit schriftlicher Beantwortung seiner Fragen IX/1 bis IX/3 einverstanden erklärt:Wird die Bundesregierung aus den Erfahrungen des von dem Land Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 7. bis 12. September 1964 im Verkehrsinstitut Quelle durchgeführten Sonderlehrgangs für Tankkraftwagenfahrer Konsequenzen ziehen?Wird die Bundesregierung für Tankkraftwagenfahrer im gesamten Bundesgebiet besondere Lehrgänge einrichten?Wird die Bundesregierung besondere Zertifikate für Tankwagenfahrer einführen?Auch der Abgeordnete Strohmayr hat sich mit schriftlicher Beantwortung seiner Frage IX/4 einverstanden erklärt:Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, für die Fahrer von Tankwagen eine besondere Ausbildung sowie die Erteilung einer besonderen Fahrerlaubnis vorzusehen?Die gemeinsame Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 5. Mai 1966 auf die Fragen IX/1 bis IX/4 lautet:Bei dem Sonderlehrgang für Tankwagenfahrer im Verkehrsinstitut Bielefeld-Quelle handelte es sich um einen Test- und Modell-Lehrgang, der vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter Mitarbeit der Mineralölindustrie, der Fahrzeugindustrie und der Transportunternehmer ausgerichtet wurde. Er sollte einen Überblick über die durchschnittliche Qualität der Tankwagenfahrer, über ihre durchschnittlichen Leistungen während des Lehrgangs und der Abschlußprüfung ermöglichen und damit zugleich zur Klärung der Frage beitragen, ob von Tankwagenfahrern zusätzlich zur Fahrerlaubnis der Klasse 2 ein besonderes Zertifikat oder eine besondere Fahrerlaubnis erworben werden soll. Bei der am Lehrgangsende durchgeführten Prüfung zeigten sich besondere Schwächen hinsichtlich der Kenntnisse auf technischem Gebiet und in der Kenntnis der Verkehrsregeln. Es ist jedoch zu erwarten, daß die von der Mineralölwirtschaft in Eigeninitiative betriebene Ausbildung ihrer Tankwagenfahrer und die Aufnahme der Besonderheiten des Führens von Tankwagen in den Prüfungsstoff der Fahrerlaubnisklasse 2 diese Lücken beseitigen hilft.Aus den im Sonderlehrgang für Tankwagenfahrer im Verkehrsinstitut Bielefeld-Quelle gewonnenen Erfahrungen wurden in ausbildungsmäßiger Hinsicht bereits Konsequenzen gezogen. So werden die in diesem Lehrgang gewonnenen Erkenntnisse in der theoretischen Prüfung der Bewerber für die Fahrerlaubnis-klasse 2 mitberücksichtigt.In die Prüfung ist insbesondere das Fahren mit Tankwagen und Tanksattelkraftfahrzeugen, gleichgültig ob sie mit Mineralol oder anderen Flüssigkeiten beladen werden, einbezogen worden. Die Aufnahme der Besonderheiten des Führens von Tankwagen in den Prüfungsstoff zwingt die Fahrschulen, ihre Ausbildung auch auf dieses Gebiet auszudehnen.Es ist allerdings z. Z. nicht oder noch nicht beabsichtigt, die Durchführung von und Teilnahme an besonderen Lehrgängen für Tankwagenfahrer vorzuschreiben, zumal nach der bisher vorliegenden Unfallstatistik der Länder besondere Ursachenschwerpunkte für Tankwagenunfälle nicht erkennbar sind. Es überwiegen die allgemeinen Unfallursachen im Straßenverkehr. Im übrigen sollte man die von der Mineralölwirtschaft zum Teil gewünschte Eigeninitiative zur Ausbildung von Tankwagenfahrern nicht durch derartige Maßnahmen beeinträchtigen. Die Mineralölwirtschaft ist weitgehend bemüht, den Tankwagenfahrern durch eine betriebsinterne Schulung, durch Sonderlehrgänge, auch durch Erarbeitung von Lehrmaterial die Spezialkenntnisse zu vermitteln, die eine ausreichende Sicherheit der Mineralöltransporte gewährleisten sollen.Ob es notwendig sein wird, ein besonderes Zertifikat oder eine besondere Fahrerlaubnis für Tankwagenfahrer einzuführen, läßt sich noch nicht übersehen. Es soll zunächst einmal abgewartet werden, wie sich die Aufnahme der sich beim Führen von Tankwagen ergebenden Besonderheiten in den Prüfungsstoff der Fahrerlaubnisklasse 2 und die betriebsinterne Ausbildung der Tankwagenfahrer durch die Mineralölwirtschaft auf deren Beteiligung an Verkehrsunfällen auswirken wird.Ich rufe die Fragen IX/5 bis IX/7 des Herrn Abgeordneten Lemmrich auf:Treffen Behauptungen der Bezirksleitung Augsburg der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands zu, wonach die Stilllegungen der Hauptbahnen Nördlingen—Donauwörth, BuchloeMemmingen, Buchloe—Geltendorf, Gunzenhausen—Nördlingen vorbereitet werden?Hält es die Bundesregierung für angebracht, daß die Information der Öffentlichkeit über . Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn durch Funktionäre der GdED erfolgt und nicht durch die zuständigen Stellen der Deutschen Bundesbahn?Wann ist mit der Rückäußerung des Bundesverkehrsministeriums zur Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung zum 1. Streckenstillegungsplan der Deutschen Bundesbahn zu rechnen?Der Fragesteller hat sich ebenfalls mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. April 1966 lautet:Zur Frage 1 und 2:Im Rahmen der Untersuchungen verkehrsschwacher Strecken hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn die Bundesbahndirektionen beauftragt, auch eine Reihe von Hauptbahnen zu überprüfen. Diese Untersuchungen sollen die Möglichkeiten aufzeigen, zunächst ohne einschneidende Einschränkung der Leistungsfähigkeit auf verkehrsschwachen Hauptbahnen die Betriebsabwicklung zu rationalisieren. Als Möglichkeiten bieten sich hier an— Umwandlung von Haupt- in Nebenbahnen,— dauernder Übergang vom zweigleisigen zum eingleisigen Betrieb,— Vereinfachung in der Verkehrsbedienung durch Maßnahmen zu ihrer Konzentration und Rationalisierung und— Einschränkungen der Besetzungszeit der Strecken durch Ersatz schwach besetzter, aber noch notwendiger Früh- und Spätverbindungen durch Omnibusse.Auch die von Ihnen genannten Strecken im Bereich der Deutschen Bundesbahn AugsburgNördlingen—Donauwörth, Buchloe—Memmingen,Buchloe—Geltendorf,Gunzenhausen—Nördlingensind in diese Untersuchungen einbezogen. Es trifft aber nicht zu, daß auf diesen Strecken die Stillegung vorbereitet wird.Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat ausdrücklich in seiner Verfügung zum Ausdruck gebracht, daß es sich zunächst nur um interne Untersuchungen handelt, die aufzeigen sollen, welche Rationalisierungs möglichkeiten sich für die Hauptbahnen mit geringem Verkehrsaufkommen bieten. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat sich für jeden Einzelfall vorbehalten, nach Abwägung aller von den Bundesbahndirektionen aufzuzeigenden Fakten die Aufstellung einer Erfolgsrechnung anzuordnen. Erst dann wird eine Etscheidung über die zu treffenden Maßnahmen möglich sein, wobei eine Einstellung des Gesamtbetriebes oder nur des Reisezugbetriebes nur dann zu überlegen sein wird, wenn es sich um ein entsprechend geringes Verkehrsaufkommen handelt und die eingangs erwähnten Rationalisierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen.Unter diesen Umständen kann es nur bedauert werden, wenn durch Veröffentlichungen von nicht offizieller Seite nicht dem Sachverhalt entsprechende Informationen in die Öffentlichkeit
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1763
Vizepräsident Frau Dr. Probstgelangen. Immer wieder wird die bloße Tatsache, daß eine Prüfung vorgenommen wird, nach außen umgefälscht in Behauptungen, daß eine Stillegung vorbereitet oder schon vorgesehen werde.Ich habe den Vorstand der Deutschen Bundesbahn in verschiedenen Erlassen zur Frage der Streckenstillegungen bei der Deutschen Bundesbahn empfohlen, die Bundesbahndirektionen anzuweisen, sich gegenüber Dritten zu diesen internen Prüfungen auf einzelnen Strecken nur mit der gebotenen Zurückhaltung zu äußern, solange nur intern untersucht wird und kein eigener Entschluß gefaßt ist, um eine unnötige Beunruhigung der Öffentlichkeit zu vermeiden. Es ist mir bekannt, daß die Herren Präsidenten der Bundesbahndirektionen in diesem Sinne vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn angewiesen worden sind und danach handeln. Leider ist trotzdem die Durchführung der internen Überprüfungen der Deutschen Bundesbahn nicht geheim geblieben und hat in vielfach nicht sachlichen Pressemeldungen ihren Niederschlag gefunden.Zur Frage 3:Zu der von Ihnen erwähnten Rückäußerung des Bundesministers für Verkehr zur Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung zum 1. Streckenstillegungsplan der Deutschen Bundesbahn ist folgendes zu sagen:Die Deutsche Bundesbahn ist verpflichtet, nach § 44 des Bundesbahngesetzes — im Rahmen des Verfahrens zur Stillegung einer Bundesbahnstrecke — den örtlich beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In der Praxis geschieht dies durch die jeweilige Bundesbahndirektion, der auch die Stellungnahme des Landes wieder zugeht. Im Zuge des weiteren Verfahrens — Behandlung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn gem. § 12 des Bundesbahngesetzes — wird mir vom Vorstand der Antrag zur Genehmigung gem. § 14 Abs. 4 Buchst. d vorgelegt. In diesem Antrag ist die Stellungnahme der obersten Landesverkehrsbehorde enthalten und wird von mir vor der Entscheidung gewürdigt und erforderlichenfalls nochmals mit ihr erörtert.Die Fragen IX/8 bis IX/10 des Herrn Abgeordneten Kulawig sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.Ich rufe die Frage IX/11 des Herrn Abgeordneten Cramer auf:Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, für den Transport von Muschelkalk einen dem früheren G-Tarif ähnlichen Sondertarif einzuführen, um der drohenden Existenzvernichtung deutscher Muschelkalkwerke zu begegnen?Ist Herr Cramer im Saal? — Das ist nicht der Fall. Wird die Frage übernommen? — Die Frage wird schriftlich beantwortet.Ich rufe die Frage IX/12 des Abgeordneten Fritsch auf:Beabsichtigt die Bundesregierung eine Stellenanhebung bei den Zug- und Oberzugführern der Fernschnell- und TEE-Züge der Deutschen Bundesbahn herbeizuführen, die vielfach noch den Besoldungsgruppen der Assistenten und Sekretäre zugeordnet sind?Ist der Fragesteller anwesend? — Jawohl. Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bewertung der Ämter der. Zugführer und Oberzugführer folgt unmittelbar aus dem Bundesbesoldungsgesetz. Danach sind diese jetzt den Besoldungsgruppen A 5 und A 6, also den Gruppen der Assistenten und der Sekretäre, zugeteilt. Es wird angestrebt, bei der in Aussicht genommenen Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes eine bessere Bewertung vorzusehen.
Eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, wäre in Ansehung dessen, was Sie gesagt haben — Sie haben ja anerkannt, daß die Tätigkeit dieser Beamten eine gewisse Unterbewertung erfährt —, nicht zu überlegen, ob man nicht bis zur Verabschiedung der Besoldungsreform etwa in Form von Leistungs- oder Stellenzulagen Härten ausgleichen könnte, die sich aus der derzeitigen Situation ergeben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube, das wird nicht möglich sein. Es wäre hierzu eine ganze Reihe von Änderungen erforderlich, für die inzwischen veränderte Voraussetzungen eingetreten sind, und man wird nicht eine verhältnismäßig kleine Gruppe vorwegziehen können.
Herr Abgeordneter Fritsch zur zweiten Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht doch der Meinung, daß es sich hier um eine Gruppe von Beamten handelt, die sehr spezielle, mit anderen Tätigkeiten — auch im Bereich der Bundesbahn — nicht vergleichbare Aufgaben zu erfüllen haben, die besondere Anforderungen an die Persönlichkeit des Zugführers und des Oberzugführers stellen, so daß insoweit gewisse Ausnahmesituationen vorliegen und Ausnahmeregelungen — auch vielleicht schon im Vorgriff auf zukünftige endgültige Regelungen — gerechtfertigt wären?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe bereits ausgeführt, daß ich diese Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit anerkenne und daß wir bemüht sind, im Rahmen der allgemeinen Regelung auch dieser besonderen Situation Rechnung zu tragen.
Herr Abgeordneter Brück!
Herr Staatssekretär, sind Sie, nachdem in Ihrem Hause bzw. in der Ihnen nachgeordneten Hauptverwaltung die Absicht besteht, die Zugführer und Oberzugführer in der Zukunft anders einzuordnen, und angesichts der Tatsache, daß die Leute aus dem einfachen Dienst, und zwar in der Regel aus dem Schaffnerdienst, kommen, bereit, in dem Zusammenhang die Frage zu prüfen, ob nicht auch die Tätigkeit der Schaffner und Oberschaffner, die in den genannten Zügen mit tätig sind, entsprechend anders eingeordnet werden muß?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich kann diese Frage nicht beantworten. Ich will sie aber der Hauptverwaltung stellen.
Ich rufe die Fragen IX/13 und IX/14 des Herrn Abgeordneten Geiger auf:Bis wann wird die Deutsche Bundesbahn an die Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in Kleinglattbach und Illingen, Landkreis Vaihingen/Enz, gehen, die den Straßenverkehr in steigendem Maße behindern?
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1764 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
Vizepräsident Frau Dr. ProbstIst die Bundesregierung bereit, bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß die beiden Projekte unter IX/13 als besonders dringlich behandelt werden, weil durch den starken Zugverkehr auf der Strecke Stuttgart—Bruchsal regelmäßig sehr lange, für die Wirtschaft fast unerträgliche Wartezeiten entstehen?Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Mai 1966 lautet:Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilte, handelt es sich bei dem Bahnübergang in Kleinglattbach um die höhengleiche Kreuzung der Kreisstraße 487 und der Bundesbahnstrecke Stuttgart—Bretten—Bruchsal in Bahn-km 38,06 beim Haltepunkt Ensingen. Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, diesen z. Z. durch ortsbediente Schranken technisch gesicherten Bahnübergang in absehbarer Zeit .durch eine Überführung in Betonfertigteilkonstruktion zu ersetzen. Die bautechnischen Vorbereitungen hierzu sind bereits abgeschlossen und von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn genehmigt. Die zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Straßenbaulastträger nach § 5 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes über Art, Umfang und Durchführung dieser Kreuzungsmaßnahme sowie über die Verteilung der Kosten in Höhe von voraussichtlich rd. 950 000 DM zu treffende Vereinbarung steht kurz vor dem Abschluß. Da die Beteiligten in dieser Vereinbarung auch vorsehen werden, daß das Land Baden-Württemberg und der Bund nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz zu den Kosten je ein Sechstel in Höhe von rd. 158 000 DM beitragen, bedarf diese Vereinbarung nach § 5 S. 2 und 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz zu ihrer Rechtswirksamkeit u. a. auch der Genehmigung des Bundes. Sobald mir die Vereinbarung zur Genehmigung vorgelegt wird, werde ich — wie in sämtlichen Kreuzungsfällen dieser Art — umgehend in die kreuzungsrechtliche Prüfung der Angelegenheit eintreten und so bald wie möglich über den Genehmigungsantrag nach Stellungnahme durch den Herrn Bundesminister der Finanzen entscheiden.Die Deutsche Bundesbahn unterrichtete mich ferner darüber, daß es sich bei dem Bahnübergang in Illingen (Württemberg) um die höhengleiche Kreuzung zwischen der Landstraße 1. Ordnung Nr. 1106 und der Bundesbahnstrecke Stuttgart—Bretten—Bruchsal in Bahn-km 41,096 handelt. Auch dieser Bahnübergang ist z. Z. durch ortsbediente Schranken technisch gesichert. Seine Beseitigung ist im Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg, der im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbahn erstellt wurde, bis zum Jahre 1970 vorgesehen. Da eine Beteiligung des Bundes an den Kosten dieser Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz nicht in Betracht kommt, hängt der genauere Zeitpunkt der Beseitigung dieses Bahnüberganges im wesentlichen von der Haushalts- und Finanzlage des Landes Baden-Württemberg und der Deutschen Bundesbahn ab.Ich habe die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn gebeten, sich um eine möglichst baldige Inangriffnahme der genannten Kreuzungsvorhaben zu bemühen.Ich rufe nun die Fragen IX/15 und IX/16 des Herrn Abgeordneten Richter auf:Wann kann mit dem Bau der Umgehung Walldürn im Bereich der Bundesstraße 47 gerechnet werden, nachdem bekannt ist, daß der gesamte Durchgangsverkehr aus und nach den .Wirtschaftsgebieten im Frankfurter Bereich sowie von und zu den Wirtschaftsgebieten Neckartal, Heilbronn, Stuttgart und Würzburg, soweit er über Walldürn führt, auf die Hauptstraße dieser Stadt mit einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite von 4,95 ni angewiesen ist?Wann gedenkt die Bundesregierung im Verlauf der Bundesstraße 27 mit dem Bau der Umgehungsstraße bei der Kreisstadt Buchen zu beginnen?Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Mai 1966 lautet:Zu Frage IX/15Die ungünstigen Verhältnisse in der Ortsdurchfahrt Walldürn im Zuge der Bundesstraße 47 sind mir bekannt, und ich verkenne nicht die sowohl für den Verkehr als auch für die Stadt Walldürn bestehenden Schwierigkeiten. Jedoch ist festzustellen, daß trotz der auch von Ihnen erwähnten grundsätzlichen Bedeutung dieses Straßenzuges für den Durchgangsverkehr die Bundesstraße 47 in diesem Raum relativ gesehen keine besonders große Verkehrsbelastung aufweist. Andererseits läßt der enge Rahmen der für den Straßenbau zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur eine Mittelzuteilung für die allerdringendsten Ausbauarbeiten an Bundesstraßen zu. In diesem Zusammenhang darf ich erwähnen, daß der Bund für' den Neubau der Ortsumgehung Walldürn im Zuge der Bundesstraße 27 in den letzten Jahren bereits ganz erhebliche Mittel eingesetzt hat, um die Verkehrsverhältnisse in Walldürn zu verbessern.Für die Umgehungsstraße im Zuge der Bundesstraße 47 ist entsprechend den finanziellen Gegebenheiten vorgesehen, daß die Bauarbeiten gegen Ende des 3. Vierjahresplanes anlaufen. Die Planungsarbeiten konnten vor einiger Zeit mit der Genehmigung des REE-Entwurfs abgeschlossen werden. In der Zwischenzeit wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, mit dessen Abschluß gegen Ende dieses Jahres zu rechnen ist, falls keine besonderen Schwierigkeiten auftreten.Zu Frage IX/16Nachdem die Stadt Buchen gegen die ursprüngliche, bereits genehmigte Trassenführung der Ortsumgehung Buchen im Zuge der Bundesstraße 27 Einspruch erhoben hat, wurden zur Festlegung einer neuen Trasse weitere, umfangreiche Untersuchungen notwendig. In der Zwischenzeit konnte eine neue Linienführung untersucht und auf Verwaltungsebene grundsätzlich abgeklärt werden. Auf der Grundlage des entsprechenden Vorentwurfs, dem ich grundsätzlich zugestimmt habe, wird z. Z. die baureife Planung angefertigt, mit deren Abschluß nach Mitteilung der Auftragsverwaltung noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Im Anschluß daran wird das Planfeststellungverfahren durchgeführt. Unter der Voraussetzung, daß keine wesentliche Verzögerung durch besondere Schwierigkeiten eintritt, ist der Baubeginn im 3. Vierjahresplan vorgesehen.Ich rufe nun die Frage IX/17 des Herrn Abgeordneten Weigl auf:In welcher Höhe werden Mittel für den Ausbau der Bundesstraße 15 zwischen Weiden und Regensburg im Haushaltsjahr 1966 eingesetzt?Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Für den Ausbau der Bundesstraße 15 zwischen Weiden und Regensburg sind im Haushaltsjahr rund 8 Millionen DM angesetzt.
Ich rufe die Frage IX/18 des Herrn Abgeordneten Weigl auf:
Für welche Teilabschnitte sind die in Frage IX/17 genannten Mittel bestimmt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen folgende Baumaßnahmen bedient werden: Ausbau der Neustädter Straße in Weiden, Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwandorf, Neubau der Bundesstraße 15 zwischen Nabburg und Pfreimd, Zwischenausbau zwischen Wernberg und Rothenstadt, 1. Bauabschnitt der Umgehung Weiden.
Eine Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, bis wann kann mit dem Ausbau eines größeren Teilstückes dieser sehr wichtigen Bundesstraße gerechnet werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß das allzu lange dauern wird. Ich kann aber die Frage hier im einzelnen nicht beantworten. Ich werde Ihnen schriftlich Bescheid geben.
Der Fragesteller ist damit einverstanden. — Keine Zusatzfrage.Ich rufe die Frage IX/19 des Herrn Abgeordneten Biechele auf:Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob es angemessen ist, daß nach den Fahrpreiserhöhungen der Deutschen Bundesbahn bei Einzelfahrten der über 27 Jahre alte Student 100 % des Fahrpreises bezahlen soll, während verdienenden Arbeitern, Angestellten und Beamten die 30prozentige Ermäßigung der sogenannten Arbeiter-Rückfahrkarte zusteht?Herr Staatssekretär, bitte!
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1765
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, der über 27 Jahre alte Student zahlt nicht 100 % des Fahrpreises, sondern kann sich der bis zu 25 % verbilligten allgemeinen Rückfahrkarte bedienen. Arbeiterrückfahrkarten dürfen nach der Steuergesetzgebung nur an Personen ausgegeben werden, die ihre Arbeitnehmereigenschaft als Personen, die im Sinne der Lohnsteuergesetzgebung in einem Dienstverhältnis stehen, nachweisen. Die Frage, ob solche Karten auch von nicht erwerbstätigen Studenten über 27 Jahre gelöst werden können, wird auf meine Bitte vom Herrn Bundesminister der Finanzen geprüft, der für das Beförderungsteuerrecht zuständig ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Biechele.
Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Prüfungen vielleicht eine Möglichkeit, den über 27 Jahre alten Studenten die Arbeiterrückfahrkarte wenigstens so lange zu gewähren, bis die Frage der Gewährung der Schülerfahrkarte im Zusammenhang mit den. Anträgen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD in den Ausschüssen geprüft und entschieden worden ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das kann geschehen, Herr Abgeordneter.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Biechele.
Zu welchen Ergebnissen hat die Prüfung der Bundesregierung geführt, die Sie, Herr Staatssekretär, in der Fragestunde vom 10. März 1966 zugesagt haben, inwieweit den über 27 Jahre alten Studenten wegen der erhöhten Fahrtaufwendungen über das Honnefer Modell geholfen werden kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, soweit ich mich erinnere, hat diese Prüfung kein positives Ergebnis gehabt. Ich weiß aber, daß ich den Herren Abgeordneten, die in der Fragestunde danach gefragt haben, darüber einen schriftlichen Bescheid gegeben habe. Wenn Sie ihn nicht erhalten haben, will ich ihn gern nachliefern.
Ich bitte darum.
Erste Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Börner.
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für sinnvoll, nachdem sich vorgestern die beiden großen Fraktionen des Hauses — sowohl die Fraktion der SPD als auch die Fraktion der CDU — in der Begründung zu ihren Anträgen klar für den
Wegfall dieser Altersgrenze ausgesprochen haben, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort die Deutsche Bundesbahn anweist, diese Grenze wieder aufzuheben, .da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem steht, was für die Bundesbahn dabei an finanziellem Ertrag herauskäme?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich sehe keine Möglichkeit, auf Grund der geltenden Gesetze die Bundesbahn anzuhalten, so etwas zu tun. Ich bin auch nicht Ihrer Meinung, daß die hier in Frage stehenden Beträge Bagatellbeträge sind, auch nicht für ,die Bundesbahn. Ich darf Sie daran erinnern, daß wir als entscheidende Behörde zur Zeit fast täglich mit Rationalisierungsmaßnahmen zu tun haben, wobei es sich um Größenordnungen von 100 000 und mehreren 100 000 DM handelt. Es ist notwendig, daß wir, um von diesen unerträglich hohen Bundeszuschüssen abzukommen, bei der Bundesbahn wirklich alle Sparmöglichkeiten ausschöpfen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich in Ihre Erinnerung zurückrufen, daß die Fraktionen in der Begründung zu diesen Anträgen ausgeführt haben, daß sie mit der Abgeltung dieser Beträge an die Bundesbahn durch den Bundeshaushalt einverstanden sind, und daß es sich hier um eine Größenordnung von 2 Millionen DM handelt, die in keinem Verhältnis zu dem Ärger steht, den diese Maßnahme schon bei Tausenden von Studenten hervorgerufen hat? Sind Sie nicht auch der Meinung, wenn das Parlament im Laufe der nächsten vier Wochen einen solchen Antrag positiv verabschieden will und das hier klar dokumentiert hat, daß es dann sinnvoll wäre, Ihre Möglichkeit nach dem Bundesbahngesetz schon jetzt auszunutzen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wir haben nach dem Bundesbahngesetz im Augenblick keine Möglichkeit, Herr Abgeordneter. Es tut mir sehr leid.
Wenn das Hohe Haus einverstanden ist, werde ich 'die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums noch zu Ende führen, obwohl es bereits 10 Uhr ist.Ich rufe die Frage IX/20 des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke auf:Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 15. Februar 1966 eine Übereinkunft zwischen Frankreich und Spanien getroffen wurde des Inhalts, daß ab einem bestimmten Termin Güter, die von einem Drittland nach Spanien oder Portugal im Transitverkehr durch Frankreich befördert werden, nur auf französischen oder spanischen Lastkraftwagen oder Anhängern befördert werden dürfen?Die Frage wird übernommen. Bitte, Herr Staatssekretär!
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1766 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin, darf ich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten?
Ist der Fragesteller einverstanden? — Jawohl. Ich rufe dann auch die Fragen IX/21 und IX/22 des Abgeordneten Dr. Rutschke auf:
Haben die zuständigen französischen Stellen im Rahmen des deutsch-französischen Freundschafts- und Konsultationsvertrages das in Frage IX/20 berührte Thema mit den zuständigen deutschen Stellen vorher oder überhaupt erörtert?
Ist die Bundesregierung bereit, den unter IX/20 genannten diskriminierenden Bestimmungen für einen ungehinderten Warenverkehr in Westeuropa zu begegnen und, falls erfolglos, entsprechende Gegenmaßnahmen vorzubereiten?
Bitte sehr!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, der Bundesregierung ist die in Ihrer ersten Frage erwähnte Übereinkunft zwischen Frankreich und Spanien nicht bekannt. Eine Konsultation im Rahmen des deutsch-französischen Freundschafts- und Konsultationsvertrages hat nicht stattgefunden. Die Bundesregierung ist bereit, dem Inkrafttreten einer solchen Regelung, die im internationalen Straßengüterverkehr Europas einmalig wäre, mit allen geeigneten Mitteln sowohl bilateral als auch multilateral im Rahmen der EWG zu begegnen und notfalls entsprechende Gegenmaßnahmen vorzunehmen. Der Bundesverkehrsminister hat inzwischen das französische Verkehrsministerium schriftlich um Unterrichtung über den Sachverhalt gebeten. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es der Bundesregierung nicht bekanntgeworden, daß offensichtlich besonders britische Unternehmer hier bereits Schwierigkeiten hatten, oder könnte es sein, daß die Schwierigkeiten sozusagen nur im Bereich der der EWG nicht angehörenden Staaten vorhanden sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Letzteres wäre möglich. Ich weiß nur, daß auch unserem niederländischen Kollegen nichts von einer derartigen französischen Maßnahme bekannt ist. Auch der zuständige Gewerbeverband, der Bundesverband des deutschen Güterfernverkehrs in Frankfurt am Main, hat von einer solchen Vereinbarung nichts gehört.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß es, wenn es derartige Regelungen zwischen Spanien und Frankreich gäbe, ein eklatanter Verstoß gegen den Geist der bestehenden Verträge wäre?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es wäre nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen den Geist allgemeiner Verträge, sondern auch ein eklatanter Verstoß gegen ein deutsch-französisches Abkommen, das wir unter dem 13. Juni 1961 über den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Frankreich und Deutschland geschlossen haben und in dem ausdrücklich gesagt ist, daß der Transitverkehr deutscher Lastkraftwagen durch Frankreich gestattet ist.
Ich rufe die Frage IX/23 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf:
Sind, nachdem sich die Straßenmarkierung mit aufgemalten weißen Streifen in den letzten Jahren offensichtlich bewährt hat, Untersuchungen darüber angestellt worden, ob an Stelle der alljährlich verblassenden und deshalb zunächst lange ausfallenden und nur mit großen Kosten zu erneuernden Farbstreifen nicht zweckmäßiger in die Straßendecke eine Materialfärbung eingebracht werden kann?
Ist der Abgeordnete Dröscher im Saal? — Nein. Wird die Frage übernommen? — Sie wird vom Abgeordneten Schmidt übernommen.
Herr Staatssekretär, bitte!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
An den Bundesfernstraßen wurden wiederholt Versuche mit festen oder zähflüssigen Markierungsstoffen durchgeführt, die nach entsprechender Vorbereitung auf die Fahrbahndecke aufgebracht oder in die Fahrbahn eingelassen wurden, Die Versuche haben jedoch nur zum Teil ein für die Praxis befriedigendes Ergebnis gezeigt. Der Bundesminister für Verkehr ist bemüht, durch weitere Untersuchungen, die bei der Bundesanstalt für das Straßenwesen gegenwärtig durchgeführt werden, brauchbare Markierungsstoffe, welche sich als Dauermarkierungsstoffe verwenden lassen, auf ihre Eignung zu prüfen, um sie gegebenenfalls für Bundesfernstraßen zuzulassen.
Eine Zusatzfrage wird nicht gewünscht. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind.
Der Grund dafür, daß das Plenum während der Fragestunde so wenig besetzt war, ist darin zu sehen, daß die drei Fraktionen inzwischen Fraktionssitzungen abgehalten haben.
Ich rufe jetzt Punkt 15 der Tagesordnung auf:
15. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bundeskriminalamt
- Drucksache V/434 —
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Kunze.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte einige kurze Ausführungen im Namen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zur Begründung des Antrages. Die Sorge, daß das Bundeskriminalamt seine Auf-
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Kunzegabe einer wirksamen Verbrechensbekämpfung nur unzureichend oder nicht vollkommen erfüllt, hat das Hohe Haus schon wiederholt beschäftigt, zuletzt ausgelöst durch die Kleine Anfrage der Sozialdemokratischen Partei vom Januar 1966 — Drucksache V/221 — und die darauf ergangene Antwort des Herrn Bundesinnenministers vom Februar 1966 — Drucksache V/337 —.Wir haben mit großer Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß sich der Herr Bundesinnenminister den mißlichen Verhältnissen im Bundeskriminalamt mit dem Ziel annehmen will, dieses Amt möglichst schnell und möglichst umfassend zu größter Effektivität zu bringen. Unser vorliegender Antrag bezweckt nicht, eine Attacke gegen den Minister zu reiten, sondern ganz im Gegenteil: Mit diesem Antrag wollen wir dem Minister helfen, die Dinge im Bundeskriminalamt zum Besseren zu wenden.Vielleicht halten Sie unsere Sorge für nicht ganz berechtigt, aber ich glaube, einige Zahlen, die ich Ihnen kurz nennen darf, werden Sie nachdenklich machen.Sie können aus der Antwort des Herrn Bundesinnenministers ersehen, daß die Zahl der vom Bundeskriminalamt den Länderkriminalpolizeien gegebenen Hinweise in den Jahren von 1954 bis 1965 zwar in der absoluten Zahl konstant geblieben ist; aber in der Prozentzahl ist die Zahl der Hinweise von 19,5 % im Jahre 1954 auf 6,5 % im Jahre 1965 zurückgegangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen Sie bitte die Zahl nicht leicht. Sie zeigt nämlich, daß offenbar die Zahl der reisenden Verbrecher größer geworden ist und daß diese Zunahme der Zahl der reisenden Verbrecher vom Bundeskriminalamt nicht voll verkraftet werden konnte.Wir wissen, welche Schwierigkeiten vorliegen. Insbesondere kennen wir die Schwierigkeiten, die dem Bundeskriminalamt daraus erwachsen, daß es über annähernd 100 Fehlstellen verfügt. Hier, glaube ich, liegt eben die echte Aufgabe des Innenausschusses — ich werde zum Schluß die Überweisung unserer Vorlage an den Innenausschuß beantragen — festzustellen, ob die Personalpolitik laufbahn- und besoldungsmäßig im Bundeskriminalamt in Ordnung ist. Hier werden unsere Sorgen nur noch verstärkt. Die 1964 erlassene Laufbahnvorschrift für die Kriminalpolizeibeamten des Bundes hat keine Änderung dieser Fehlbesetzung gebracht, und wenn Sie genau hinsehen, erkennen Sie, daß sie sie auch nicht bringen konnte.Ich möchte Sie hier nun beileibe nicht mit einem Laufbahn- oder Vergütungschinesisch langweilen. Die Dinge sind etwas kompliziert. Wir müssen nur erkennen, daß das Bundeskriminalamt wirklich nur dann mit einem guten Personalstand arbeiten kann, wenn die Länderkriminalpolizeien bereit sind, hier zu helfen. Denn das Bundeskriminalamt verfügt ja nicht über einen eigenen Unterbau, sondern ist mehr oder weniger in seinem Beamtennachwuchs auf den guten Willen der Länder angewiesen, fähige Kriminalpolizeibeamte der Länder an das Bundeskriminalamt abzugeben.Hier setzt die Schwierigkeit ein. Selbst für den willigen Beamten aus einer Länderkriminalpolizei gibt es keinerlei Attraktion, in den Bundesdienst einzutreten. Ganz im Gegenteil, die Laufbahnvorschriften im Bundeskriminalamt sind leider so gehalten, daß der übertrittswillige Beamte zum Schluß weniger erhalten würde, als er bisher erhalten hat.Nun kann man sehr viel an das Beamtenethos appellieren, und man kann es für einen Beamten als die Krönung der Laufbahn ansehen, im Bundesdienst zu stehen. Nun sind diese Dinge heute nicht mehr so vordergründig. Vordergründig ist das, was letzten Endes bei den Bezügen unter dem Strich steht. Darauf sollten wir Rücksicht nehmen. Ich würde also empfehlen, daß wir uns über diese Frage im Innenausschuß eingehend unterhalten.Es gibt aber einen zweiten Punkt, der angesprochen werden sollte. Wir sind nicht ganz sicher, ob im Bundeskriminalamt bisher alle Möglichkeiten der technischen Modernisierung ausgeschöpft worden sind. Ich denke dabei an die Datenverarbeitungsanlagen, an die Computer. Ich habe versucht, die Dinge zu durchdenken. Es ist beinahe behördeneigentümlich, daß Beharrungstendenzen stärker sind als der Wille zu Neuerungen. Ich glaube, das ist eine Tatsache, über die man sich nicht streiten muß. Nur scheint uns der Umfang des Mangels an Bereitschaft bei der Leitung des Bundeskriminalamtes, Neuerungen einzuführen, etwas weit zu gehen. Wir wissen nicht, ob es vernünftig ist, daß die Frage der Einführung von Datenverarbeitungsanlagen von seiten des Bundeskriminalamtes einem Bundesland, dem Lande Nordrhein-Westfalen, zur Untersuchung überlassen worden ist und daß von diesem Bundesland erklärt wird, Datenverarbeitungsanlagen könnten etwa in vier bis fünf Jahren beim Bundeskriminalamt eingeführt werden. Die Zufälligkeit des Zusammentreffens des Termins von vier bis fünf Jahren mit dem Zeitpunkt des möglichen Abgangs des derzeitigen Präsidenten durch Versetzung in den Ruhestand verstärkt die Vermutung, daß hier der Neuerungswille doch nicht sehr stark ausgeprägt ist. Wir sollten aber auch hier etwas fortschrittlicher vorgehen. Auch hier könnte der Innenausschuß, wenn Sie unserem Antrag auf Überweisung der Vorlage an den Innenausschuß folgen, einige gute Arbeit mit dem Ziele leisten, das Bemühen des Herrn Ministers zu unterstützen.Wir halten das für um so erforderlicher, als der Bürger zweifelsfrei ein Anrecht darauf hat, hinsichtlich des Bemühens um Bekämpfung der Kriminalität sehr zuversichtlich sein zu können. Er muß das Gefühl haben, daß alles, aber auch alles getan wird, um der sich ausweitenden Tätigkeit reisender Verbrecher zu steuern. Ich halte diese Feststellung gerade in diesem Augenblick für notwendig, weil sich in der Öffentlichkeit das Gefühl verstärkt, die Verbrechensbekämpfung erfolge nicht intensiv genug. Die Dinge werden vielleicht noch dadurch etwas emotionell angeheizt, daß man auf die zunehmende Kriminalität bei den Gastarbeitern verweist. Ich habe ausdrücklich gesagt: emotionell. Ich habe das
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1768 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
Kunzeetwas stärker in den Vordergrund gebracht und würde es sehr begrüßen, wenn sich der Herr Minister zur Frage der Ausländerkriminalität äußern und dabei einige über das Maß hinausgehende Befürchtungen zerstreuen könnte.Es ist dringend notwendig, daß wir ein sehr gut funktionierendes Bundeskriminalamt haben, das seine Aufgabe voll erfüllen kann. Aus der Sorge, die wir in dieser Hinsicht haben, darf ich Sie bitten, dem Antrag zu folgen und ihn zunächst dem Innenausschuß zur weiteren Beratung zu überweisen.
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es stellt sich mir die Frage, ob ich zunächst auf die Ausländerkriminalität eingehen oder ob ich hierzu erst antworten soll, wenn die Aussprache fortgeschritten ist. Ich möchte aber schon jetzt zur Ausländerkriminalität Stellung nehmen.Ich danke für die kritischen Bemerkungen des Herrn Kollegen Kunze und habe Verständnis dafür. Ich möchte seine Ausführungen um einige Fakten ergänzen, und zwar aus der Sicht ,der Polizeilichen Kriminalstatistik 1965, die in Kürze veröffentlicht werden wird. Unter den von der Polizei 1965 als Täter festgestellten 860 264 Personen befinden sich 47 153 nichtdeutsche Täter, das sind 5,5 % aller ermittelten Täter. Der Prozentsatz betrug 1964 4,7 %, 1963 4,3 %. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtzahl der ermittelten Täter hat somit von Jahr zu Jahr zugenommen. Der Anteil der nichtdeutschen Täter an der jeweils festgestellten Gesamtzahl der Täter lag 1965 bedauerlicherweise bei einigen Delikten der schwereren Kriminalität beträchtlich hoch. So betrug der Anteil der Ausländer bei Notzucht 14,8 %, bei Mord und Totschlag einschließlich Versuchen 13,8 %, bei Raub und räuberischer Erpressung 12 % und bei vorsätzlicher Körperverletzung 11,3 %.Diese Zahlen erlauben keinesfalls, die Ausländerkriminalität zu bagatellisieren. Andererseits ist es aber auch nicht berechtigt, auf eine besorgniserregende Zunahme der Ausländerkriminalität — insbesondere auch nicht der Kriminalität unserer Gastarbeiter — zu schließen. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, daß die Zahl der in der Bundesrepublik befindlichen Ausländer von Jahr zu Jahr erheblich gestiegen ist. Ein Vergleich ergibt sich nur dann, wenn man die Zahlen über die kriminelle Belastung bezogen auf 100 000 Einwohner errechnet.Von den erwähnten 47 153 festgestellten nichtdeutschen Tätern waren u. a. 16,7 % Staatsangehörige der USA, 16,7 % Italiener, 10,6 % Jugoslawen, 9,2 % Türken, 9 % Griechen und 4,3 % Spanier. Es waren dies nicht nur ausländische Arbeitnehmer, sondern auch Angehörige der Stationierungsmächte und sonstige Ausländer. Die Gastarbeiter werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht getrennt erfaßt.23 461 von den insgesamt 47 153 nichtdeutschen Tätern waren Italiener, Jugoslawen, Türken, Griechen und Spanier. Auch bei dieser Zahl handelt es sich nicht ausschließlich um ausländische Arbeitnehmer, sondern ebenso um straffällige ausländische Touristen und eingereiste Rechtsbrecher. Unterstellt man dennoch, es handle sich bei den gesamten Nichtdeutschen ausschließlich um ausländische Arbeitnehmer, so würden aus den 906 900 ausländischen Arbeitnehmern der vorstehend genannten Nationen, die sich Mitte 1965 in der Bundesrepublik befanden, 23 461 kriminalpolizeilich festgestellte Täter hervorgegangen sein. Damit kämen auf 100 000 ausländische Arbeitnehmer 2587 Täter. Auf 100 000 der 18- bis 65jährigen der deutschen Bevölkerung entfallen dagegen 2240 Täter. Zahlenmäßig zeigt sich hier zwar ein kleiner Unterschied zu Lasten der Ausländer. Es ist dabei jedoch zu berücksichtigen, daß im Bereich der 18- bis 65jährigen deutschen Bevölkerung auch solche Altersstufen mit enthalten sind, die sich erfahrungsgemäß kaum noch kriminell betätigen. Demgegenüber befinden sich bei den ausländischen Arbeitnehmern im allgemeinen nur Personen, die in einem Alter stehen, in dem erfahrungsgemäß die kriminellen Vergehen besonders häufig sind.Ich möchte daraus den Schluß ziehen, daß die Kriminalität der ausländischen Arbeitnehmer nicht höher liegt als die Kriminalität in der Bundesrepublik. Die meisten ausländischen Arbeitnehmer haben sich legal in die Bundesrepublik vermitteln lassen, um hier zu arbeiten, Geld zu verdienen und um nach einigen Jahren zur Existenzgründung in ihre Heimat .zurückzukehren. Unsere Arbeitszeitverkürzung und unsere langen Wochenenden bringen eben viel Freizeit, mit der viele alleinstehende Ausländer verständlicherweise oft nichts Vernünftiges anzufangen wissen. Sprachschwierigkeiten, Unterschiedlichkeiten in der Lebenshaltung und -auffassung und anderes mehr lassen die ausländischen Arbeitnehmer über ihren Arbeitsplatz hinaus nur selten persönliche Kontakte zur Bevölkerung des Gastlandes finden. Dadurch bleiben sie in ihrer Freizeit mehr oder weniger sich selbst überlassen. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Betreuung der ausländischen Arbeiter mehr als bisher dem Problem der sinnvollen Ausfüllung der Freizeit unserer Gastarbeiter zuwenden würde.Wenn wir ausländische Arbeitskräfte zu uns hereinholen, kommen wir natürlich auch mit ihrer Kriminalität in Berührung. Diese unerfreuliche Erkenntnis ist uns nicht erspart geblieben, und sie wird uns auch weiter nicht erspart bleiben. Das soll nicht heißen, daß wir uns damit abfinden wollen. Ausländer können bei uns nur dann ihr Gastrecht in Anspruch nehmen, wenn sie sich gesetzmäßig verhalten. Gegen ausländische Rechtsbrecher werden unverzüglich die nach Lage des Einzelfalles gebotenen Abwehrmaßnahmen des Strafrechts und des Ausländerrechts ergriffen.Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zusammenfassen: Zur Zeit dürfte noch kein Grund zu besonderer Besorgnis im Hinblick auf die Ausländer-Kriminalität, vor allem auch nicht
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1769
Bundesminister Lückein bezug auf unsere ausländischen Arbeitnehmer, bestehen.Wenn ich in diesem Zusammenhang nun zu Ihren einleitenden Ausführungen einige Bemerkungen zur Situation des Bundeskriminalamtes machen darf, dann diese. Ich begrüße es, daß das Hohe Haus Interesse an dieser für unsere Sicherheit so wichtigen Behörde nimmt. Ich werde auch gern der Anregung folgen und demnächst über die weitere Entwicklung des Amtes berichten. Ich muß allerdings sagen, daß mir die Frist bis zum 1. Oktober 1966 als zu kurz erscheint. Ich glaube, daß sich in diesen wenigen Monaten die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, nicht auswirken können. Ich möchte daher anregen, daß wir uns zu einem späteren Zeitpunkt weiter über dieses Thema unterhalten.Die Bundestagsdrucksache V/434 spricht von einer „unzureichenden personellen und technischen Ausstattung" sowie von Mängeln in der Organisationsstruktur des Bundeskriminalamtes. Die kriminaltechnische Ausstattung des Amtes ist gut. Ich benutze gern die Gelegenheit, dem Haushaltsausschuß meinen Dank dafür auszusprechen. Er hat bisher stets großes Interesse und Verständnis für die technische Ausstattung des Amtes gezeigt. Die Kriminaltechnik des Amtes ist heute eine im In- und Ausland anerkannte, leistungsfähige Einrichtung. Auch hier gibt es natürlich keinen Stillstand. Ich glaube aber, daß das Amt mit der fachlich-technischen Entwicklung gut Schritt hält. Lediglich in dem fernmeldetechnischen Bereich sind baldige Verbesserungen anzustreben. Die Möglichkeiten einer organisatorischen ) Verbesserung innerhalb des Amtes werden geprüft. Vielleicht können hier Ansätze für die Steigerung der Arbeitsergebnisse des Amts gefunden werden. Solche organisatorischen Änderungen können Erleichterungen schaffen und Verbesserungen einleiten.Ich darf hier nur den Leiter des Amtes, Herrn Präsidenten Dickopf, gegen Ihre Annahme in Schutz nehmen, verehrter Herr Kollege, daß Herr Präsident Dickopf, weil er in einigen Jahren in den Ruhestand treten wird, nicht mehr so bemüht sei, das Amt zu modernisieren.
- Dann danke ich Ihnen sehr. Er ist eine ausgezeichnete, international anerkannte Persönlichkeit, die sich in jeder Weise bemüht, das Amt zu modernisieren und es in zukunftweisender Weise' zu führen.
— Ich bin überzeugt, daß sich Herr Präsident Dickopf, sollten noch Vorbehalte bestehen, auch der modernen Elektronik beugen wird; denn daran kommen wir alle nicht vorbei.Ich möchte offen aussprechen, daß meine Hauptsorge der Personalsituation des Amtes gilt. Das Bundeskriminalamt verfolgt keinen Selbstzweck; es ist eine Bundesbehörde, die den Ländern bei der Bekämpfung von Verbrechen hilft. Das Amt ist also in erster Linie für die Länder da. Seit Jahren hat hier nun eine Entwicklung eingesetzt, die unsere Beachtung verdient. Das Bundeskriminalamt ist —wie auch alle anderen nachgeordneten Behörden — auf qualifizierten Nachwuchs aus den Ländern angewiesen. Dieser Nachwuchs bleibt aus. Gewiß, Personalsorgen hat heute jeder Beruf. Hier zeigen sich aber strukturelle Schwierigkeiten, die überwunden werden müssen. Das Bundeskriminalamt ist eine kriminalpolizeiliche Zentralstelle. Es hat keinen Unterbau, es braucht einen solchen Unterbau auch nicht. Dafür ist es aber um so mehr auf die personelle Unterstützung der Länder angewiesen. Aus den Ländern muß der erfahrene und qualifizierte Kriminalistennachwuchs kommen, den das Bundeskriminalamt für seine Arbéit braucht.Das Amt hat heute nach wie vor mehr als 100 Fehlstellen, die bisher nicht besetzt werden konnten. Diese Fehlstellen fallen naturgemäß um so mehr ins Gewicht, als die für das Bundeskriminalamt vorgesehene Stellenausstattung das Minimum darstellt, das das Amt für den gesteigerten Arbeitsanfall dringend benötigt.Die personellen Nöte des Amtes führe ich auf zwei Ursachen zurück.Erstens. Das Bundeskriminalamt ist zur Zeit wenig attraktiv. Polizeibeamte eines Landes oder einer Gemeinde finden keinen Anreiz, vor allem keinen wirtschaftlichen Anreiz für den Übertritt in den Bundesdienst. Nach der derzeitigen Situation muß ein Kriminalbeamter aus dem Land beim Eintritt in das Bundeskriminalamt vielmehr wirtschaftliche und berufliche Nachteile in Kauf nehmen. Das sind u. a. Verschlechterung des Besoldungsdienstalters und der Grundvergütung, verminderte Zulagen und Entschädigungen, geringere Beförderungsaussichten und ungünstigere Arbeitsverhältnisse durch Raummangel. Die Misere läßt sich in einem Satz zusammenfassen. Der Gehaltsstreifen eines Beamten des Bundeskriminalamtes zeigt weniger Mark und Pfennige an als der seiner Kollegen in den vergleichbaren Positionen der Länder. Hier zeigen sich die verhängnisvollen Folgen des Auseinanderklaffens des Besoldungs- und Beamtenrechts in Bund und Ländern. Auch in allen anderen Bereichen — von der Bundeswehr bis zum Grenzschutz — stoßen wir immer wieder auf diese offene Frage, über die wir neulich gesprochen haben. Ich habe dabei zu erkennen gegeben, daß wir gemeinsam bemüht sind, hier eine Lösung zu finden, durch die das Besoldungsrecht und das Beamtenrecht in Bund und Ländern wieder zu einer Einheit zusammengeführt werden.Zweitens. Abgesehen davon bereiten einzelne Länder Schwierigkeiten, Kriminalbeamte zum Übertritt in den Bundesdienst freizugeben. Der Grund ist einleuchtend: auch in den Ländern ist der Personalmangel groß, und der Personalchef einer Landesbehörde wird sich naturgemäß fragen: Warum soll ich meine qualifizierten Kräfte abgeben?Ich bin aber überzeugt, daß unsere Bemühungen bei diesen beiden Punkten einsetzen müssen und daß wir die Schwierigkeiten überwinden werden.
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1770 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
Bundesminister LückeZunächst wollen und müssen wir die materiellen Voraussetzungen schaffen, damit tüchtige Kriminalbeamte aus den Ländern einen Anreiz finden, in das Bundeskriminalamt einzutreten. Das Bundeskriminalamt muß und soll so gestellt werden, daß erfahrene Kriminalbeamte in den Ländern es als Krönung ihrer beruflichen Tätigkeit anstreben, in das Bundeskriminalamt eintreten zu können und dort ihre Lebensaufgabe zu vollenden.Ich werde mit den Innenministern und -senatoren der Länder die Gespräche fortführen und sie weiterhin bitten, ihrerseits bereit zu sein, entsprechendes qualifiziertes Personal freizugeben. Bei aller Personalnot, die auch in den Ländern anzutreffen ist, muß es möglich sein, dem Bundeskriminalamt das zu geben, was es nun einmal dringend braucht. Erst wenn die personelle Auffüllung des Amtes durchgeführt ist, kann das Amt die Aufgaben, die ihm gesetzlich gestellt sind, zufriedenstellend lösen. Ich darf Sie hier um Ihre weitere Mitarbeit bitten.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Picard.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion des Hohen Hauses hat mit diesem Antrag das Problem einer wirksameren Verbrechensbekämpfung zur Debatte gestellt. Ich glaube, wir können dankbar dafür sein, daß wir dadurch Gelegenheit haben, sowohl heute hier im Plenum als auch später eingehender im Ausschuß über die Frage zu sprechen, ob und inwieweit das Bundeskriminalamt dazu beitragen kann, daß die Bekämpfung des Verbrechens im allgemeinen wirksamer wird als bisher.Erlauben Sie mir deshalb eine kurze Bemerkung zum Aufgabenbereich des Bundeskriminalamtes, wie er im Gesetz vom 8. März 1951 niedergelegt ist. Es ist Aufgabe des Bundeskriminalamtes, den gemeinen Verbrecher zu bekämpfen, „soweit er sich über das Gebiet eines Landes hinaus betätigt oder voraussichtlich betätigen wird". Hier ist also — wenn wir von der Verbrechensbekämpfung überhaupt sprechen — für das Bundeskriminalamt eine ganz erhebliche Einschränkung vorgenommen.Weiter ist es die Aufgabe des Amtes, Nach- richten und Unterlagen zu sammeln und sie auszuwerten, soweit sie für den eben genannten Zweck der Bekämpfung des Verbrechers von Bedeutung sind, des weiteren eine entsprechende Unterrichtung der Länder und eine Unterhaltung von nachrichten- und erkennungsdienstlichen sowie kriminaltechnischen Einrichtungen. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung — das scheint mir wichtig zu sein — und die Verfolgung strafbarer Handlungen bleiben Sache der Länder mit der Ausnahme, daß strafbare Handlungen vom Bundeskriminalamt dann zu verfolgen sind, wenn ein Land darum ersucht, was meines Wissens bisher nie geschehen ist, oder wenn der Bundesinnenminister das aus schwerwiegenden Gründen anordnet, was wohl relativ selten der Fall sein wird.Setzen wir einmal diesen Aufgabenbereich und damit die Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes in Vergleich zur Gesamtkriminalität. Hier läßt sich mit Zahlen trefflich streiten, ob die Kriminalität zunimmt oder ob sie im Gegensatz zu dieser Auffassung gar abnimmt. Bei einer solchen Betrachtung möchte man meinen, daß das Bundeskriminalamt bei seiner Tätigkeit sehr wesentlich auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ländern angewiesen ist, 'die ihm ja im wesentlichen das Material zu liefern halben, das Grundlage seiner Wirksamkeit ist. Das Bundeskriminalamt ist also ein Integrationsfaktor. Ich verhehle nicht, meine Damen und Herren, daß ich den Eindruck halbe, die Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern ist nicht immer die beste und wirksamste gewesen. Ich appelliere von dieser Stelle an die Länder. Wir haben in dieser Woche auch sehr eindringliche Appelle der Länder an den Bund gehört. Ich erlaube mir also einmal einen Appell in umgekehrter Richtung an die Länder, das Bundeskriminalamt wirksam zu unterstützen.In diesem Zusammenhang eine Bemerkung zur Personallage des Amtes. Ein Amt kann nicht arbeiten, wenn zum Beispiel wie in Wiesbaden 14,3% der Beamten, 11,1 % der Angestellten und 14,6 % der Arbeiter fehlen. Bei einem Teil des Bundeskriminalamtes, der Sicherungsgruppe in Bad Godesberg, beträgt die Fehlquote in der Beamtenschaft 28,7 %.Zur Sicherungsgruppe eine weitere Bemerkung. Es soll einmal so gewesen sein — ich hoffe, daß das heute nicht mehr so ist —, daß das eine oder andere Land ihr gar so weit entgegentrat, daß man verhindern wollte, daß überhaupt ein Mitglied der Sicherungsgruppe im Bereich eines Landes tätig werden könnte.Über die Personallage hat der Minister eingehend gesprochen. Ich bin ihm dafür sehr dankbar. Ich meine, Herr Minister, Sie können, wie Sie es ausgesprochen haben, der Unterstützung des Hohen Hauses in Zukunft sicher sein, weil es unser aller Aufgabe und Anliegen ist, unsere Bevölkerung vor dem Verbrecher zu schützen. Je höher die Aufklärungsquote der Straftaten ist, desto größer ist auch der Abschreckungsfaktor und die Furcht eines potentiellen Verbrechers, sich überhaupt verbrecherisch zu betätigen.Insofern haben wir ein großes Interesse daran, daß nicht nur die Personallage verbessert wird, sondern auch die Ausstattung auf dem modernsten Stand bleibt; ich sage nicht: gebracht wird. Ich habe mir zum dritten Mal einige Stunden die Mühe gemacht, mir selbst einen Eindruck von der technischen Ausstattung des Bundeskriminalamtes zu verschaffen. Nach meiner Auffassung kann die technische Ausstattung nicht daran gemessen werden, ob die allermodernsten Maschinen, die im Bereich der Elektronik irgendwo auf dem Markt zu bekommen sind, in diesem Amt vorhanden sind. Ich bin vielmehr der Auffassung, daß man mit der vorhandenen Einrichtung höchst wirksam arbeiten muß. Meine Damen und Herren, ich möchte davor warnen, in diesem wie auch in manchem anderen Be-
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1771
Picardreich der Illusion zu unterliegen, daß elektronische Datenverarbeitungsanlagen entweder den Menschen ersetzen oder aber uns Leistungen erbringen könnten, die wir selbst nicht erzielen. Ich will es an einem etwas einfachen Beispiel klarzumachen versuchen. Wenn wir eine solche Datenverarbeitungsanlage nicht mit exakten Daten füttern, können wir —Ibis jetzt jedenfalls nicht — kein exaktes Ergebnis erwarten.
- Natürlich. Herr Kollege Moersch, in der Kriminalistik sind oft Hinweise und auch die Zeugenaussagen weitgehend nicht exakt. Da das so ist, können wir auch kein exakteres Ergebnis erwarten.
— Bitte schön, Herr Kollege Moersch!
Eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.
Herr Kollege Picard, ist Ihnen dabei entgangen, daß es sich hier doch im Grunde genommen um eine Mechanisierung der Archivierungsarbeit, nämlich von Tätermerkmalen und ähnlichen Dingen, handelt und daß doch darin ein Vorzug liegt, indem man zum Beispiel schnellstens entsprechende Merkmale ins Ausland funken kann?
Ich wollte das gerade sagen, Herr Kollege Moersch. Etwas anderes ist das Gebiet, das sie ansprechen. Hier leistet wohl das Land Nordrhein-Westfalen für alle Landeskriminalämter und für das Bundeskriminalamt eine Versuchsarbeit. Hier sind wir der Auffassung, daß man sehr wohl wirksame Datenverarbeitungsmaschinen, soweit sie überhaupt vorhanden sind, einsetzen muß. Aber auch hier wäre es falsch, wenn wir meinten — wir haben nicht nur das Bundeskriminalamt, sondern auch elf Landeskriminalämter —, wir könnten auf allen Bereichen gleichzeitig tätig werden. Vielmehr können wir dem Land Nordrhein-Westfalen dankbar sein, daß es für andere Länder und für den Bund Pionierarbeit begonnen hat.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch eine Bemerkung zu der Anziehungskraft machen, die das Bundeskriminalamt ausübt. Die Arbeit des Amtes wird von vielen Kriminalisten als eine Tätigkeit des Aktensammelns, des Archivierens und bestenfalls noch des theoretischen Auswertens angesehen. Das trifft zu einem Teil notwendigerweise sogar zu. Hier scheint eine Schwierigkeit zu liegen, weil natürlich ein guter Kriminalist nur selten davon angezogen werden kann. Auch deshalb ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern notwendig, denn das Bundeskriminalamt ist darauf angewiesen, Kriminalisten mit praktischer Erfahrung zu bekommen. Hier muß sich notwendigerweise ein ständiger Austausch zwischen den Ländern und dem Bund vollziehen. Ich habe die Hoffnung, daß wir im Innenausschuß in eingehender Beratung die von
der SPD-Fraktion aufgegriffenen Fragen durchaus befriedigend werden lösen können.
Herr Abgeordneter Dorn hat sich gemeldet. Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten begrüßen es, daß wir die Frage der Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten, aber auch vor allen Dingen der Verbesserung der personellen Möglichkeiten beim Bundeskriminalamt auf Grund der Anfrage der SPD-Fraktion nunmehr im Innenausschuß ausführlich behandeln können. Ich glaube aber, daß die Problematik, die uns bei der Beschäftigung mit dieser Materie begegnen wird, weniger in der statistischen Auswertung der Kriminalität der einheimischen oder Gastarbeitertäter in verschiedenen Bereichen liegt, sondern daß wir in erster Linie auch Fragen der organisatorischen Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten und der Koordinierung der Arbeit mit den Ländern besprechen müssen.Ich erinnere mich an den Besuch, den wir mit dem Innenausschuß, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, bei der Sicherungsgruppe Bonn gemacht haben, wo wir in einer Reihe von Gesprächen mit den leitenden Herren dieser Gruppe erfahren konnten, welch erhebliche organisatorische Mängel ihrer Arbeit in einzelnen Ländern entgegenstehen. Wenn ein Beamter der Sicherungsgruppe Bonn, der in einem bestimmten Auftrag z. B. nach Niederbayern fährt, sich dort zunächst in München, dann bei der örtlichen Polizeileitung avisieren muß und praktisch einen ganzen Tag verliert, bevor er seine Arbeit dort unten antreten kann, dann ist das eine Frage, die organisatorisch geregelt werden muß. Das kann man nach unserer Meinung nicht auf dem Wege von Verwaltungsabkommen regeln, sondern hier sollte man nach pragmatischen Grundsätzen vorgehen, um die Arbeit des Bundeskriminalamtes nicht unnötig zu erschweren. Aber ich bin sicher, Herr Minister, hier lassen sich in der Diskussion eine Reihe von Verbesserungen finden. Wir würden es auch begrüßen, wenn wir die Zuständigkeiten etwas besser abgrenzen könnten.Ein Fraktionskollege von mir hat, als wir im Arbeitskreis diesen Tagesordnungspunkt besprachen, die Frage aufgeworfen, ob wir hier bei uns nicht eine Organisation ähnlich der des amerikanischen Bundeskriminalamtes aufbauen könnten. Diese Frage ist eindeutig mit nein zu beantworten — ich will das gleich an dieser Stelle sagen —, weil wir in der Bundesrepublik eine völlig andere Struktur der polizeilichen Verbrechensbekämpfung haben. Man kann das befürworten, man kann das bedauern. Die Struktur ist bei uns verfassungsrechtlich so, daß wir im Endergebnis nichts machen können.
— Ich sage, Herr Kollege, man kann es befürworten oder bedauern. Aber das ist bei uns, wie die Dinge verfassungsrechtlich nun einmal liegen, auf diesem Wege einfach nicht zu ändern.
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1772 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966
DornDabei sollten wir auch, Herr Innenminister, einmal die Frage prüfen, ob nicht beim Bundeskriminalamt und bei der Sicherungsgruppe ein Prinzip angewendet werden könnte, das die Länder in den vergangenen Jahren erheblich verbessert haben. Es handelt sich hier um die Frage der Gestaltung des Stellenplanes und des Stellenkegels. Hier sollten wir in einem stärkeren Maße dem Beispiel der Länder folgen, als das bisher auf der Bundesebene geschehen ist. Ich könnte mir denken, daß auf diesem Wege auch eine Verbesserung der personellen Situation beim Bundeskriminalamt erreichbar wäre.Wir werden die Fragen im Ausschuß besprechen. Dabei wird meine Fraktion das im einzelnen vortragen, was sie an positiven Beiträgen vorzubringen hat.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Beschlußfassung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen die Überweisung an den Innenausschuß vor.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. internationale Organisationen
— Drucksache V/532 —
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage ohne Begründung und Debatte an den Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — federführend — und an den Auswärtigen Ausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Dienstag, den 17. Mai, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.