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    Deutscher Bundestag 40. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/561, V/602) Frage des Abg. Sänger: Nachrichtenaustausch — Besteuerung Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1753 B Sänger (SPD) . . . . . . . . . 1753 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 1754 A Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Verlust an Steuereinnahmen infolge Mangels an Betriebsprüfern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1754 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1755 B Frage des Abg. Klein: Entschädigung für den Abriß von Häusern an der Westgrenze im „Dritten Reich" Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1755 C Klein (CDU/CSU) . . . . . . . 1755 D Frage des Abg. Fritsch .(Deggendorf): Dienstliche Beurteilung der Zollgrenzbeamten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1756 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1756 C Dr. Schäfer (SPD) 1756 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1757 A Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Betätigung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Dr. Dahlgrün, Bundesminister 1757 B, 1758 B Fritz (Wiesbaden) (SPD) 1757 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 1758 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1758 C Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Manöverschäden in den Kreisen Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1759 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 1759 C Fragen der Abg. Frau Freyh: Zollrechtliche Behandlung von Kraftstoffen im Reseverbehälter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1760 B Frau Freyh (SPD) 1760 C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Kraftfahrzeugsteuer, Mineralölsteuer, Besteuerungssystem in Deutschland und Frankreich Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1760 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1761 B Fellermaier (SPD) 1761 C Börner (SPD) 1761 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 Fragen der Abg. Ramms und Strohmayr: Sonderlehrgänge für Tankkraftwagenfahrer 1762 A Fragen des Abg. Lemmrich: Stillegungsplan der Deutschen Bundesbahn 1762 C Frage des Abg. Cramer: Sondertarif für den Transport von Muschelkalk 1763 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Stellenanhebung bei den Zug- und Oberzugführern der Fernschnell- und TEE-Züge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1763 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1763 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 1763 D Fragen des Abg. Geiger: Bahnübergänge in Kleinglattbach und Illingen, Lkr. Vaihingen/Enz . . . . 1763 D Fragen des Abg. Richter: Umgehung Walldürn im Bereich der B 47 — Umgehungsstraße bei der Kreisstadt Buchen im Verlauf der B 27 . . 1764 B Fragen des Abg. Weigl: Mittel für den Ausbau der B 15 zwischen Weiden und Regensburg 1966 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1764 C Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 1764 D Frage des Abg. Dr. Biechele: Fahrpreisermäßigung für über 27 Jahre alte Studenten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1765 A Biechele (CDU/CSU) 1765 A Börner (SPD) 1765 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Beförderung der von einem Drittland nach Spanien oder Portugal durch Frankreich laufenden Gütern nur auf französischen oder spanischen Lkws Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1766 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 1766 B Frage des Abg. Dröscher: Straßenmarkierungen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1766 C Antrag betr. Bundeskriminalamt (SPD) (Drucksache V/434) Kunze (SPD) 1766 D Lücke, Bundesminister 1768 A Picard (CDU/CSU) 1770 A Dorn (FDP) 1771 C Antrag betr. internationale Organisationen (SPD) (Drucksache V/532) 1772 C Nächste Sitzung 1772 C Anlagen 1773 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1753 40. Sitzung Donn, den 6. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 8.59 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Abelein 6. 5. Dr. Adenauer 6. 5. Arendt (Wattenscheid) 6. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 6. 5. Bading **) 6. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 6. 5. Bauer (Wasserburg) 6. 5. Bauer (Würzburg) *) 6. 5. Dr. Bechert 6. 5. Berkhan *) 6. 5. Blachstein *) 6. 5. Blumenfeld *) 6. 5. Frau Blohm 14. 5. Buchstaller 20. 5. Büttner 8. 5. Burgemeister 6. 5. Burger 15. 5. Corterier *) 6. 5. Cramer 6. 5. van Delden 6. 5. Diekmann 6. 5. Dr. Dittrich *) 6. 5. Draeger *) 6. 5. Eisenmann 6. 5. Dr. Elbrächter 6. 5. Frau Dr. Elsner **) 6. 5. Erler 6. 5. Faller *5) 6. 5. Flämig *) 6. 5. Frieler 2. 7. Frau Funcke 6. 5. Dr. Furler 29. 5. Frau Geisendörfer 6. 5. Glombig 6. 5. Graaff 6. 5. Gscheidle 6. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 6. 5. Haage (München) 6. 5. Hahn (Bielefeld) 6. 5. Hanz (Dahlen) 6. 5. Dr. Hellige *) 6. 5. Frau Herklotz *) 6. 5. Herold *) 6. 5. Dr. Hesberg 6. 5. Hilbert *) 6. 5. Hösl *) 6. 5. Dr. Hudak 6. 5. Illerhaus 6. 5. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 6. 5. Dr. Kempfler *) 6. 5. Killat 6. 5. Frau Klee *) 6. 5. Dr. Kliesing (Honnef) *) 6. 5. Könen (Düsseldorf) 6. 5. Koenen (Lippstadt) 6. 5. Dr. Kopf *) 6. 5. Kriedemann **) 6. 5. Frau Dr. Krips 6. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 5. Lautenschlager 6. 5. Leber 13. 5. Lemmrich *) 6. 5. Lenze (Attendorn) *) 6. 5. Liedtke 10. 5. Frau Dr. Maxsein *) 6. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 5. Dr. von Merkatz 31. 5. Missbach 6. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Nellen 6. 5. Paul *) 6. 5. Frau Pitz-Salvelsberg *) 6. 5. Pöhler *) 6. 5. Prochazka 6. 5. Ramms 6. 5. Rasner 6. 5. Dr. Rinderspacher *) 6. 5. Rollmann 6. 5. Dr. Rutschke *) 6. 5. Frau Schanzenbach 7. 5. Dr. Schmidt (Frankfurt) *) 6. 5. Schmidt (Hamburg) 6. 5. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 5. Dr. Schulz (Berlin) *) 6. 5. Seifriz 6. 5. Dr. Serres *) 6. 5. Seuffert 6. 5. Stahlberg 31. 6. Dr. Staratzke 6. 5. Dr. Starke (Franken) 6. 5. Stein (Honrath) 6. 5. Strauß 6. 5. Frau Strobel 6. 5. Teriete 14. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 6. 5. Vogt 6. 5. Dr. Wahl *) 6. 5. Wehner 7. 5. Wienand *) 6. 5. Dr. Wilhelmi 6. 5. Wörner 6. 5. Zerbe 27. 5. Zoglmann 6. 5. 1774 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 3. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/454 Fragen VI/2 und VI/3) : Ist die Bundesregierung bereit, Saatgut der Kartoffelsorte Bintje dadurch bereitzustellen, daß solches Saatgut auf die Importliste gesetzt wird? Ist die Bundesregierung bereit, im Falle der Kartoffelsorte Bintje von einer zu formalistschen Anwendung der geltenden Saatgut-Bestimmungen abzusehen? 1. Eine Importliste, in der die einzelnen Sorten der verschiedenen Arten von Kulturpflanzen aufgeführt sind, besteht nicht. Dagegen gibt es eine Einfuhrliste als Anlage zu § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes. Hierin sind Saatkartoffeln als genehmigungspflichtige Warenart aufgeführt. Einfuhrgenehmigungen werden jedoch nur für Saatgut solcher Sorten erteilt, die im Verzeichnis der Sorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüsearten stehen. Dieses Verzeichnis umfaßt die Sorten, . die nach den Vorschriften des Saatgutgesetzes auf Grund erfolgreicher Prüfungen in der Sortenschutzrolle oder im Besonderen Sortenverzeichnis des Bundessortenamtes eingetragen sind. Für die Sorte „Bintje" sind diese Prüfungen noch nicht abgeschlossen. 2. Die bereits in meiner Antwort vom 3. Dezember 1965 — II A 6 — 2401.1 — 371/65 zu Ihren Mündlichen Anfragen aus der BT-Drucks. V/57 erwähnte Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses ist zwischenzeitlich im Bundesgesetzbl. I auf Seite 163 mit Datum vom 14. März 1966 verkündet worden. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, die Sorte „Bintje" nach einem erfolgreichen Abschluß der Prüfungen in das Besondere Sortenverzeichnis einzutragen. Über die nach dem Gesetz gegebene Möglichkeit hinaus kann aus Gründen der Gleichbehandlung aller Antragsteller für die Sorte „Bintje" keine andere Regelung eingreifen, als sie für andere Kartoffelsorten oder für Sorten anderer Arten des kontingentierten Bereichs getroffen wurden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 5. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/561, Frage V/7): Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, wenn ausländische Ölkonzerne versuchen, auf die Eigentumsverhältnisse einer großen, bisher im wesentlichen dem deutschen Publikum gehörenden Mineralölgesellschaft entscheidenden Einfluß zu gewinnen? Die Tendenz Ihrer Frage steht zwar im Gegensatz zu der Zielrichtung der Frage Ihres Kollegen Dr. Apel in der gestrigen Sitzung des Deutschen Bundestages. Da Sie aber das gleiche Thema behandeln, kann die Antwort der Bundesregierung nur die gleiche sein wie auf die Frage des Abgeordneten Dr. Apel. Ich darf daher auf meine gestrige Stellungnahme in der Fragestunde des Deutschen Bundestages verweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Meister (Drucksache V/561 Fragen XI/1 und XI/2) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Gesellschaft für Kernforschung mbH auf Gemarkung Linkenheim im dichtbesiedelten Landkreis Karlsruhe eine Wiederaufbereitungsanlage für bestrahlte Kernbrennstoffe errichtet? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, das im Landkreis Karlsruhe liegende Kernforschungszentrum weiterhin zu vergrößern? Die Bundesregierung hat der Errichtung der Wiederaufarbeitungsanlage auf einem Gelände nördlich des Kernforschungszentrums zugestimmt, nachdem die Reaktorsicherheits-Kommission, die mein Haus in Fragen der nuklearen Sicherheit berät, keine Bedenken gegen die Standortwahl erhob. Die Sicherheitsfrage wird im übrigen auch noch im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft, das zur Zeit von den zuständigen Landesbehörden durchgeführt wird. Der Bundestag hat der Bewilligung der ersten Mittel nach eingehenden Debatten im Haushaltsausschuß und im Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit der Beratung der Haushaltspläne 1964 und 1965 zugestimmt. Wegen der Sicherheit ist es grundsätzlich sinnvoll, neue kerntechnische Anlagen dort zu errichten, wo eine gut ausgebaute Sicherheitsorganisation vorhanden ist. Das Kernforschungszentrum Karlsruhe hat jedoch nahezu die Größe erreicht, die die Gesellschafter für ein Forschungszentrum dieser Art als optimal ansehen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Stoltenberg vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (Drucksache V/561 Fragen XI/3, XI/4 und XI/5) : Hält auch die Bundesregierung es für notwendig, den jungen Wissenschaftlern durch ein „System einer national geschlossenen Wissenschafts- und Produktionspolitik" auf dem Gebiet der modernen Elektronik, der Raumfahrt, der Triebwerksysteme für Luftfahrzeuge usw. den ideellen Anreiz zu geben, auf ihrem Fachgebiet auch in der Heimat arbeiten zu können? Hat die Bundesregierung den in Frage XI/3 erwähnten Komplex auf seine Substanz geprüft? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1775 Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Prüfung des in Frage XI/3 erwähnten Komplexes getroffen oder hält sie für erforderlich, um die Voraussetzungen im Sinne der Frage XI/3 zu schaffen oder zumindest zu fördern? Die Bundesregierung ist bei der Förderung der wissenschaftlichen Forschung schon immer davon ausgegangen, daß die deutsche Wissenschaft und Wirtschaft die Möglichkeit haben müssen, neben der notwendigen internationalen Zusammenarbeit ihre Forschung, Entwicklung und die nachfolgende Produktion in Deutschland 'durchzuführen. Dies ist nicht nur mit Rücksicht auf den wissenschaftlichen Nachwuchs notwendig, dem Gelegenheit gegeben werden muß, in der Heimat entsprechend seiner Ausbildung vollwertig zu arbeiten. Die moderne Forschung und Entwicklung insbesondere auf den Gebieten der friedlichen Nutzung der Atomkernenergie, der Raumfahrt und der elektronischen Datenverarbeitung ist für die Zukunft der gesamten deutschen Wirtschaft, auch für unsere internationale Konkurrenzfähigkeit, von so großer Bedeutung, daß auf die Forschung, Entwicklung und, wo immer es möglich ist, auf die Produktion im eigenen Land nicht verzichtet werden kann. Auch die deutsche Mitarbeit im internationalen Rahmen setzt voraus, daß in Deutschland selbst hinreichend geforscht, entwickelt und produziert wird. Ich habe deshalb in der Wissenschaftsdebatte am 10. 2. 1966 für die Bundesregierung erklärt, daß wir zum Beispiel in der Weltraumforschung das Verhältnis unserer Förderungsaufwendungen im nationalen Rahmen zu unseren Förderungsaufwendungen für die europäischen Organisationen in den nächsten Jahren zugunsten der nationalen Forschungsvorhaben verändern werden. Die Bundesregierung arbeitet nach diesen Grundsätzen eng mit der deutschen Wissenschaft, der deutschen Wirtschaft und Industrie zusammen. Die Projekte, die auf den Gebieten der Atomkernenergie und der Weltraumforschung auf deutschem Boden — als deutsche Entwicklungen oder zum Teil durch deutsche Hersteller auf Grund ausländischer Entwicklungen — verwirklicht werden, sind auch im Hinblick auf eine deutsche Produktionspolitik eindrucksvoll. Ich brauche hier nur auf die Entwicklung der Schnellen und Thermischen Brutreaktoren in den Kernforschungszentren Karlsruhe und Jülich, den in Europa erstmaligen Bau eines zivilen Reaktorschiffes in Deutschland und auf die großen Demonstrationskernkraftwerke in Gundremmingen, Lingen und Obrigheim sowie auf den Heißdampfreaktor in Großwelzheim, den Kompakten Natriumgekühlten Kernreaktor in Karlsruhe, das Kernkraftwerk Niederaichbach sowie auf die geplante Wiederaufbereitungsanlage in Karlsruhe hinzuweisen. Auf dem Gebiet der Weltraumforschung darf ich daran erinnern, daß die dritte Stufe der ELDO- Rakete in Deutschland entwickelt und gebaut wird, ebenso wie der deutsche Forschungssatellit 625 A-1, der im Rahmen der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit auf eine Umlaufbahn um die Erde gebracht werden soll. Wenn sich unsere Zukunftspläne verwirklichen lassen, werden in den nächsten Jahren drei weitere deutsche Satelliten und eine Raumsonde in Deutschland entwickelt und hergestellt werden. Der Schwerpunkt der staatlichen Förderung auf den Gebieten der modernen Elektronik und der Triebwerksysteme für Luftfahrzeuge liegt bei uns z. Z. bei der Wehrforschung, der waffentechnischen Entwicklung und bei der Produktion von Rüstungsgerät. Über die enge Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Verteidigung mit der deutschen Industrie auf diesen Gebieten unter Vermeidung jeglichen überholten Autarkiedenkens habe ich bereits in der Wissenschaftsdebatte am 10. 2. 1966 ausführlich berichtet. Was die Förderung der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung angeht, wird z. Z. geprüft, welche Schritte eingeleitet werden können, um auch hier zu geeigneten Maßnahmen zu kommen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache V/561 Fragen XII/1, XII/2 und XII/3) : Kann der Bundeschatzminister darüber berichten, wie viele Leihgaben an Kunstgegenständen der Bund den Museen der Bundesrepublik aus jenem Kunstgut gewährt hat, das er aus dem ehemaligen Reichseigentum übernahm? Kann der Bundesschatzminister mitteilen, wie viele Bilder oder sonstige Kunstgegenstände aus dem in Frage XII/1 genannten Kunstgut an Kunsthändler oder sonstige Interessenten verkauft wurden? Welche Erlöse hat der Bund bei den in Frage XII/2 genannten Verkäufen erzielt? Frage XII/1: Der Bund hat aus dem Kunstgut, das er aus ehemaligem Reichsbesitz übernommen hat, bisher 3 Gemälde an 2 Museen anläßlich deren 100jährigen Bestehens ausgeliehen. Für die Ausleihung von insgesamt 576 Gemälden an 95 Museen werden mir die Vorschläge der von mir berufenen Kommission in Kürze vorgelegt werden. Frage XII/2: Aus dem genannten Kunstgut wurden vom Bund 242 Gemälde unterschiedlicher Qualität veräußert, die sich weder für die Ausstellung in Museen noch für Ausstattungszwecke eigneten. Ab Ende 1963 sind Gemälde nicht mehr veräußert worden. Frage XII/3: Der Erlös betrug rd. 760 000 DM und wurde dem Bundeshaushalt zugeführt. 1776 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache V/561 Fragen XIII/1, XIII/2 und Wie beurteilt die Bundesregierung die beabsichtigte Gründung der „Deutschen Klinik für Diagnostik" in Wiesbaden? Betrachtet die Bundesregierung die vom Konzept her der Mayo-Klinik in Amerika vergleichbare unter XIII/1 genannte Klinik als förderungswürdig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen der bisher üblichen Darlehnsgewährung für den Bau von Krankenanstalten zur Sicherung der „Deutschen Klinik für Diagnostik" beitragen? 1. In der „Deutschen Klinik für Diagnostik" in Wiesbaden sollen nach dem Vorbild der MayoKlinik Spezialisten aller Fachrichtungen dem Patienten zur gleichen Zeit und räumlich vereint zur Verfügung stehen. Eine Einrichtung dieser Art gibt es in Europa bisher nicht. Die Bundesregierung verfolgt das Vorhaben daher mit Interesse. Da sich die Errichtung der Klinik aber noch im Stadium der Planung befindet, muß sich die Bundesregierung eines Urteils über das Projekt enthalten und die wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen abwarten, die später gesammelt werden. 2. In der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12. 1953 sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen eine Krankenanstalt als förderungswürdig angesehen wird. Sie betreffen vor allem die Pflegesätze und die Zahl der Verpflegungstage, die auf Kranke der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und der öffentlichen Fürsorge entfallen. Die Entscheidung trifft die örtliche Finanzverwaltung. Ob die in Wiesbaden zu errichtende Klinik diese Voraussetzungen erfüllen wird, kann jetzt noch nicht vorausgesagt werden. 3. Die im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Darlehen an private Krankenanstalten dienen. ausschließlich der Deckung des Nachholbedarfs. Es ist also nicht möglich, aus diesen Mitteln den Bau neuer Krankenanstalten zu fördern. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/561, Fragen XIII/4 und XIII/5) : Wie viele Todesfälle und wie viele schwere Gesundheitsstörungen ergaben sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten Jahren nach Pockenimpfungen? Kann die Bundesregierung Auskunft geben, ob ungefährliche Impfmethoden — z. B. durch das Einnehmen von Tabletten —auch gegen die Pockenerkrankung entwickelt wurden oder werden? Im Jahre 1965 sind 6 Kinder nach der Pockenschutzimpfung gestorben. Angaben über den Schweregrad der Gesundheitsstörungen nach der Impfung sind den Berichtsbögen der Gesundheitsämter nicht zu entnehmen. Die Gesamtzahl der gemeldeten Schäden — also von schweren bis zu leichtesten zusammen — hat im Bundesgebiet 133 betragen. Die Schäden sind angesichts der großen Zahl von Impfungen — ca. 800 000 Erstimpfungen jährlich — außerordentlich selten. Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre — 1961 bis 1965 — sind jährlich bei 158 Kindern Schäden aufgetreten — wieder schwere und leichte zusammengenommen —, 8 Kinder sind im Durchschnitt dieser Jahre gestorben. Es gibt außer der zur Zeit geübten keine andere Impfmethode; die orale Impfung, wie sie z. B. bei der Kinderlähmung zu so großen Erfolgen geführt hat, wird, soweit man das heute übersehen kann, gegen die Pocken nicht möglich sein. Man hat Versuche gemacht, durch eine Frühbehandlung von Ansteckungsverdächtigen den Ausbruch der Pocken zu verhüten. Die Versuche haben — entgegen anderslautenden Presseberichten — nicht nur eine begrenzte Wirksamkeit der verwandten Medikamente ergeben, sondern auch gezeigt, daß diese vorerst noch zu giftig sind. Die aktive Immunisierung durch Pockenimpfstoff bietet noch immer den einzig wirksamen Schutz.
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    Rede von Paul Lücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es stellt sich mir die Frage, ob ich zunächst auf die Ausländerkriminalität eingehen oder ob ich hierzu erst antworten soll, wenn die Aussprache fortgeschritten ist. Ich möchte aber schon jetzt zur Ausländerkriminalität Stellung nehmen.
    Ich danke für die kritischen Bemerkungen des Herrn Kollegen Kunze und habe Verständnis dafür. Ich möchte seine Ausführungen um einige Fakten ergänzen, und zwar aus der Sicht ,der Polizeilichen Kriminalstatistik 1965, die in Kürze veröffentlicht werden wird. Unter den von der Polizei 1965 als Täter festgestellten 860 264 Personen befinden sich 47 153 nichtdeutsche Täter, das sind 5,5 % aller ermittelten Täter. Der Prozentsatz betrug 1964 4,7 %, 1963 4,3 %. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtzahl der ermittelten Täter hat somit von Jahr zu Jahr zugenommen. Der Anteil der nichtdeutschen Täter an der jeweils festgestellten Gesamtzahl der Täter lag 1965 bedauerlicherweise bei einigen Delikten der schwereren Kriminalität beträchtlich hoch. So betrug der Anteil der Ausländer bei Notzucht 14,8 %, bei Mord und Totschlag einschließlich Versuchen 13,8 %, bei Raub und räuberischer Erpressung 12 % und bei vorsätzlicher Körperverletzung 11,3 %.
    Diese Zahlen erlauben keinesfalls, die Ausländerkriminalität zu bagatellisieren. Andererseits ist es aber auch nicht berechtigt, auf eine besorgniserregende Zunahme der Ausländerkriminalität — insbesondere auch nicht der Kriminalität unserer Gastarbeiter — zu schließen. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, daß die Zahl der in der Bundesrepublik befindlichen Ausländer von Jahr zu Jahr erheblich gestiegen ist. Ein Vergleich ergibt sich nur dann, wenn man die Zahlen über die kriminelle Belastung bezogen auf 100 000 Einwohner errechnet.
    Von den erwähnten 47 153 festgestellten nichtdeutschen Tätern waren u. a. 16,7 % Staatsangehörige der USA, 16,7 % Italiener, 10,6 % Jugoslawen, 9,2 % Türken, 9 % Griechen und 4,3 % Spanier. Es waren dies nicht nur ausländische Arbeitnehmer, sondern auch Angehörige der Stationierungsmächte und sonstige Ausländer. Die Gastarbeiter werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht getrennt erfaßt.
    23 461 von den insgesamt 47 153 nichtdeutschen Tätern waren Italiener, Jugoslawen, Türken, Griechen und Spanier. Auch bei dieser Zahl handelt es sich nicht ausschließlich um ausländische Arbeitnehmer, sondern ebenso um straffällige ausländische Touristen und eingereiste Rechtsbrecher. Unterstellt man dennoch, es handle sich bei den gesamten Nichtdeutschen ausschließlich um ausländische Arbeitnehmer, so würden aus den 906 900 ausländischen Arbeitnehmern der vorstehend genannten Nationen, die sich Mitte 1965 in der Bundesrepublik befanden, 23 461 kriminalpolizeilich festgestellte Täter hervorgegangen sein. Damit kämen auf 100 000 ausländische Arbeitnehmer 2587 Täter. Auf 100 000 der 18- bis 65jährigen der deutschen Bevölkerung entfallen dagegen 2240 Täter. Zahlenmäßig zeigt sich hier zwar ein kleiner Unterschied zu Lasten der Ausländer. Es ist dabei jedoch zu berücksichtigen, daß im Bereich der 18- bis 65jährigen deutschen Bevölkerung auch solche Altersstufen mit enthalten sind, die sich erfahrungsgemäß kaum noch kriminell betätigen. Demgegenüber befinden sich bei den ausländischen Arbeitnehmern im allgemeinen nur Personen, die in einem Alter stehen, in dem erfahrungsgemäß die kriminellen Vergehen besonders häufig sind.
    Ich möchte daraus den Schluß ziehen, daß die Kriminalität der ausländischen Arbeitnehmer nicht höher liegt als die Kriminalität in der Bundesrepublik. Die meisten ausländischen Arbeitnehmer haben sich legal in die Bundesrepublik vermitteln lassen, um hier zu arbeiten, Geld zu verdienen und um nach einigen Jahren zur Existenzgründung in ihre Heimat .zurückzukehren. Unsere Arbeitszeitverkürzung und unsere langen Wochenenden bringen eben viel Freizeit, mit der viele alleinstehende Ausländer verständlicherweise oft nichts Vernünftiges anzufangen wissen. Sprachschwierigkeiten, Unterschiedlichkeiten in der Lebenshaltung und -auffassung und anderes mehr lassen die ausländischen Arbeitnehmer über ihren Arbeitsplatz hinaus nur selten persönliche Kontakte zur Bevölkerung des Gastlandes finden. Dadurch bleiben sie in ihrer Freizeit mehr oder weniger sich selbst überlassen. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Betreuung der ausländischen Arbeiter mehr als bisher dem Problem der sinnvollen Ausfüllung der Freizeit unserer Gastarbeiter zuwenden würde.
    Wenn wir ausländische Arbeitskräfte zu uns hereinholen, kommen wir natürlich auch mit ihrer Kriminalität in Berührung. Diese unerfreuliche Erkenntnis ist uns nicht erspart geblieben, und sie wird uns auch weiter nicht erspart bleiben. Das soll nicht heißen, daß wir uns damit abfinden wollen. Ausländer können bei uns nur dann ihr Gastrecht in Anspruch nehmen, wenn sie sich gesetzmäßig verhalten. Gegen ausländische Rechtsbrecher werden unverzüglich die nach Lage des Einzelfalles gebotenen Abwehrmaßnahmen des Strafrechts und des Ausländerrechts ergriffen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zusammenfassen: Zur Zeit dürfte noch kein Grund zu besonderer Besorgnis im Hinblick auf die Ausländer-Kriminalität, vor allem auch nicht



    Bundesminister Lücke
    in bezug auf unsere ausländischen Arbeitnehmer, bestehen.
    Wenn ich in diesem Zusammenhang nun zu Ihren einleitenden Ausführungen einige Bemerkungen zur Situation des Bundeskriminalamtes machen darf, dann diese. Ich begrüße es, daß das Hohe Haus Interesse an dieser für unsere Sicherheit so wichtigen Behörde nimmt. Ich werde auch gern der Anregung folgen und demnächst über die weitere Entwicklung des Amtes berichten. Ich muß allerdings sagen, daß mir die Frist bis zum 1. Oktober 1966 als zu kurz erscheint. Ich glaube, daß sich in diesen wenigen Monaten die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, nicht auswirken können. Ich möchte daher anregen, daß wir uns zu einem späteren Zeitpunkt weiter über dieses Thema unterhalten.
    Die Bundestagsdrucksache V/434 spricht von einer „unzureichenden personellen und technischen Ausstattung" sowie von Mängeln in der Organisationsstruktur des Bundeskriminalamtes. Die kriminaltechnische Ausstattung des Amtes ist gut. Ich benutze gern die Gelegenheit, dem Haushaltsausschuß meinen Dank dafür auszusprechen. Er hat bisher stets großes Interesse und Verständnis für die technische Ausstattung des Amtes gezeigt. Die Kriminaltechnik des Amtes ist heute eine im In- und Ausland anerkannte, leistungsfähige Einrichtung. Auch hier gibt es natürlich keinen Stillstand. Ich glaube aber, daß das Amt mit der fachlich-technischen Entwicklung gut Schritt hält. Lediglich in dem fernmeldetechnischen Bereich sind baldige Verbesserungen anzustreben. Die Möglichkeiten einer organisatorischen ) Verbesserung innerhalb des Amtes werden geprüft. Vielleicht können hier Ansätze für die Steigerung der Arbeitsergebnisse des Amts gefunden werden. Solche organisatorischen Änderungen können Erleichterungen schaffen und Verbesserungen einleiten.
    Ich darf hier nur den Leiter des Amtes, Herrn Präsidenten Dickopf, gegen Ihre Annahme in Schutz nehmen, verehrter Herr Kollege, daß Herr Präsident Dickopf, weil er in einigen Jahren in den Ruhestand treten wird, nicht mehr so bemüht sei, das Amt zu modernisieren.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: So war es nicht gemeint!)

    - Dann danke ich Ihnen sehr. Er ist eine ausgezeichnete, international anerkannte Persönlichkeit, die sich in jeder Weise bemüht, das Amt zu modernisieren und es in zukunftweisender Weise' zu führen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Es ging mehr um seine gewissen Vorbehalte gegen die Elektronik!)

    — Ich bin überzeugt, daß sich Herr Präsident Dickopf, sollten noch Vorbehalte bestehen, auch der modernen Elektronik beugen wird; denn daran kommen wir alle nicht vorbei.
    Ich möchte offen aussprechen, daß meine Hauptsorge der Personalsituation des Amtes gilt. Das Bundeskriminalamt verfolgt keinen Selbstzweck; es ist eine Bundesbehörde, die den Ländern bei der Bekämpfung von Verbrechen hilft. Das Amt ist also in erster Linie für die Länder da. Seit Jahren hat hier nun eine Entwicklung eingesetzt, die unsere Beachtung verdient. Das Bundeskriminalamt ist —wie auch alle anderen nachgeordneten Behörden — auf qualifizierten Nachwuchs aus den Ländern angewiesen. Dieser Nachwuchs bleibt aus. Gewiß, Personalsorgen hat heute jeder Beruf. Hier zeigen sich aber strukturelle Schwierigkeiten, die überwunden werden müssen. Das Bundeskriminalamt ist eine kriminalpolizeiliche Zentralstelle. Es hat keinen Unterbau, es braucht einen solchen Unterbau auch nicht. Dafür ist es aber um so mehr auf die personelle Unterstützung der Länder angewiesen. Aus den Ländern muß der erfahrene und qualifizierte Kriminalistennachwuchs kommen, den das Bundeskriminalamt für seine Arbéit braucht.
    Das Amt hat heute nach wie vor mehr als 100 Fehlstellen, die bisher nicht besetzt werden konnten. Diese Fehlstellen fallen naturgemäß um so mehr ins Gewicht, als die für das Bundeskriminalamt vorgesehene Stellenausstattung das Minimum darstellt, das das Amt für den gesteigerten Arbeitsanfall dringend benötigt.
    Die personellen Nöte des Amtes führe ich auf zwei Ursachen zurück.
    Erstens. Das Bundeskriminalamt ist zur Zeit wenig attraktiv. Polizeibeamte eines Landes oder einer Gemeinde finden keinen Anreiz, vor allem keinen wirtschaftlichen Anreiz für den Übertritt in den Bundesdienst. Nach der derzeitigen Situation muß ein Kriminalbeamter aus dem Land beim Eintritt in das Bundeskriminalamt vielmehr wirtschaftliche und berufliche Nachteile in Kauf nehmen. Das sind u. a. Verschlechterung des Besoldungsdienstalters und der Grundvergütung, verminderte Zulagen und Entschädigungen, geringere Beförderungsaussichten und ungünstigere Arbeitsverhältnisse durch Raummangel. Die Misere läßt sich in einem Satz zusammenfassen. Der Gehaltsstreifen eines Beamten des Bundeskriminalamtes zeigt weniger Mark und Pfennige an als der seiner Kollegen in den vergleichbaren Positionen der Länder. Hier zeigen sich die verhängnisvollen Folgen des Auseinanderklaffens des Besoldungs- und Beamtenrechts in Bund und Ländern. Auch in allen anderen Bereichen — von der Bundeswehr bis zum Grenzschutz — stoßen wir immer wieder auf diese offene Frage, über die wir neulich gesprochen haben. Ich habe dabei zu erkennen gegeben, daß wir gemeinsam bemüht sind, hier eine Lösung zu finden, durch die das Besoldungsrecht und das Beamtenrecht in Bund und Ländern wieder zu einer Einheit zusammengeführt werden.
    Zweitens. Abgesehen davon bereiten einzelne Länder Schwierigkeiten, Kriminalbeamte zum Übertritt in den Bundesdienst freizugeben. Der Grund ist einleuchtend: auch in den Ländern ist der Personalmangel groß, und der Personalchef einer Landesbehörde wird sich naturgemäß fragen: Warum soll ich meine qualifizierten Kräfte abgeben?
    Ich bin aber überzeugt, daß unsere Bemühungen bei diesen beiden Punkten einsetzen müssen und daß wir die Schwierigkeiten überwinden werden.



    Bundesminister Lücke
    Zunächst wollen und müssen wir die materiellen Voraussetzungen schaffen, damit tüchtige Kriminalbeamte aus den Ländern einen Anreiz finden, in das Bundeskriminalamt einzutreten. Das Bundeskriminalamt muß und soll so gestellt werden, daß erfahrene Kriminalbeamte in den Ländern es als Krönung ihrer beruflichen Tätigkeit anstreben, in das Bundeskriminalamt eintreten zu können und dort ihre Lebensaufgabe zu vollenden.
    Ich werde mit den Innenministern und -senatoren der Länder die Gespräche fortführen und sie weiterhin bitten, ihrerseits bereit zu sein, entsprechendes qualifiziertes Personal freizugeben. Bei aller Personalnot, die auch in den Ländern anzutreffen ist, muß es möglich sein, dem Bundeskriminalamt das zu geben, was es nun einmal dringend braucht. Erst wenn die personelle Auffüllung des Amtes durchgeführt ist, kann das Amt die Aufgaben, die ihm gesetzlich gestellt sind, zufriedenstellend lösen. Ich darf Sie hier um Ihre weitere Mitarbeit bitten.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Picard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Picard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion des Hohen Hauses hat mit diesem Antrag das Problem einer wirksameren Verbrechensbekämpfung zur Debatte gestellt. Ich glaube, wir können dankbar dafür sein, daß wir dadurch Gelegenheit haben, sowohl heute hier im Plenum als auch später eingehender im Ausschuß über die Frage zu sprechen, ob und inwieweit das Bundeskriminalamt dazu beitragen kann, daß die Bekämpfung des Verbrechens im allgemeinen wirksamer wird als bisher.
    Erlauben Sie mir deshalb eine kurze Bemerkung zum Aufgabenbereich des Bundeskriminalamtes, wie er im Gesetz vom 8. März 1951 niedergelegt ist. Es ist Aufgabe des Bundeskriminalamtes, den gemeinen Verbrecher zu bekämpfen, „soweit er sich über das Gebiet eines Landes hinaus betätigt oder voraussichtlich betätigen wird". Hier ist also — wenn wir von der Verbrechensbekämpfung überhaupt sprechen — für das Bundeskriminalamt eine ganz erhebliche Einschränkung vorgenommen.
    Weiter ist es die Aufgabe des Amtes, Nach- richten und Unterlagen zu sammeln und sie auszuwerten, soweit sie für den eben genannten Zweck der Bekämpfung des Verbrechers von Bedeutung sind, des weiteren eine entsprechende Unterrichtung der Länder und eine Unterhaltung von nachrichten- und erkennungsdienstlichen sowie kriminaltechnischen Einrichtungen. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung — das scheint mir wichtig zu sein — und die Verfolgung strafbarer Handlungen bleiben Sache der Länder mit der Ausnahme, daß strafbare Handlungen vom Bundeskriminalamt dann zu verfolgen sind, wenn ein Land darum ersucht, was meines Wissens bisher nie geschehen ist, oder wenn der Bundesinnenminister das aus schwerwiegenden Gründen anordnet, was wohl relativ selten der Fall sein wird.
    Setzen wir einmal diesen Aufgabenbereich und damit die Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes in Vergleich zur Gesamtkriminalität. Hier läßt sich mit Zahlen trefflich streiten, ob die Kriminalität zunimmt oder ob sie im Gegensatz zu dieser Auffassung gar abnimmt. Bei einer solchen Betrachtung möchte man meinen, daß das Bundeskriminalamt bei seiner Tätigkeit sehr wesentlich auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ländern angewiesen ist, 'die ihm ja im wesentlichen das Material zu liefern halben, das Grundlage seiner Wirksamkeit ist. Das Bundeskriminalamt ist also ein Integrationsfaktor. Ich verhehle nicht, meine Damen und Herren, daß ich den Eindruck halbe, die Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern ist nicht immer die beste und wirksamste gewesen. Ich appelliere von dieser Stelle an die Länder. Wir haben in dieser Woche auch sehr eindringliche Appelle der Länder an den Bund gehört. Ich erlaube mir also einmal einen Appell in umgekehrter Richtung an die Länder, das Bundeskriminalamt wirksam zu unterstützen.
    In diesem Zusammenhang eine Bemerkung zur Personallage des Amtes. Ein Amt kann nicht arbeiten, wenn zum Beispiel wie in Wiesbaden 14,3% der Beamten, 11,1 % der Angestellten und 14,6 % der Arbeiter fehlen. Bei einem Teil des Bundeskriminalamtes, der Sicherungsgruppe in Bad Godesberg, beträgt die Fehlquote in der Beamtenschaft 28,7 %.
    Zur Sicherungsgruppe eine weitere Bemerkung. Es soll einmal so gewesen sein — ich hoffe, daß das heute nicht mehr so ist —, daß das eine oder andere Land ihr gar so weit entgegentrat, daß man verhindern wollte, daß überhaupt ein Mitglied der Sicherungsgruppe im Bereich eines Landes tätig werden könnte.
    Über die Personallage hat der Minister eingehend gesprochen. Ich bin ihm dafür sehr dankbar. Ich meine, Herr Minister, Sie können, wie Sie es ausgesprochen haben, der Unterstützung des Hohen Hauses in Zukunft sicher sein, weil es unser aller Aufgabe und Anliegen ist, unsere Bevölkerung vor dem Verbrecher zu schützen. Je höher die Aufklärungsquote der Straftaten ist, desto größer ist auch der Abschreckungsfaktor und die Furcht eines potentiellen Verbrechers, sich überhaupt verbrecherisch zu betätigen.
    Insofern haben wir ein großes Interesse daran, daß nicht nur die Personallage verbessert wird, sondern auch die Ausstattung auf dem modernsten Stand bleibt; ich sage nicht: gebracht wird. Ich habe mir zum dritten Mal einige Stunden die Mühe gemacht, mir selbst einen Eindruck von der technischen Ausstattung des Bundeskriminalamtes zu verschaffen. Nach meiner Auffassung kann die technische Ausstattung nicht daran gemessen werden, ob die allermodernsten Maschinen, die im Bereich der Elektronik irgendwo auf dem Markt zu bekommen sind, in diesem Amt vorhanden sind. Ich bin vielmehr der Auffassung, daß man mit der vorhandenen Einrichtung höchst wirksam arbeiten muß. Meine Damen und Herren, ich möchte davor warnen, in diesem wie auch in manchem anderen Be-



    Picard
    reich der Illusion zu unterliegen, daß elektronische Datenverarbeitungsanlagen entweder den Menschen ersetzen oder aber uns Leistungen erbringen könnten, die wir selbst nicht erzielen. Ich will es an einem etwas einfachen Beispiel klarzumachen versuchen. Wenn wir eine solche Datenverarbeitungsanlage nicht mit exakten Daten füttern, können wir —Ibis jetzt jedenfalls nicht — kein exaktes Ergebnis erwarten.

    (Abg. Moersch: Das liegt nicht an der Maschine! Das ist überall so!)

    - Natürlich. Herr Kollege Moersch, in der Kriminalistik sind oft Hinweise und auch die Zeugenaussagen weitgehend nicht exakt. Da das so ist, können wir auch kein exakteres Ergebnis erwarten.

    (Abg. Moersch meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Bitte schön, Herr Kollege Moersch!