Rede:
ID0504002200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 140
    1. die: 7
    2. und: 7
    3. des: 6
    4. der: 5
    5. aus: 4
    6. dem: 3
    7. unter: 3
    8. nach: 3
    9. Saarlandes: 3
    10. nicht: 3
    11. Lastenausgleichsgesetz: 3
    12. für: 3
    13. Ich: 2
    14. Frage: 2
    15. wie: 2
    16. ist: 2
    17. von: 2
    18. bereits: 2
    19. auf: 2
    20. Grund: 2
    21. deshalb: 2
    22. oder: 2
    23. sind: 2
    24. Abrißschäden,: 2
    25. Regelung: 2
    26. fallen,: 2
    27. den: 2
    28. Richtlinien: 2
    29. eine: 2
    30. das: 2
    31. beantworte: 1
    32. Herrn: 1
    33. AbgeordnetenKlein: 1
    34. folgt.Die: 1
    35. gleiche: 1
    36. mir: 1
    37. Anfragen: 1
    38. einzelner: 1
    39. Abgeordneter: 1
    40. in: 1
    41. Fragestunde: 1
    42. am: 1
    43. 23.: 1
    44. April: 1
    45. 1958: 1
    46. beantwortet: 1
    47. worden.: 1
    48. glaube,: 1
    49. daß: 1
    50. ich: 1
    51. mich: 1
    52. kurz: 1
    53. fassen: 1
    54. kann,: 1
    55. möchte: 1
    56. folgendes: 1
    57. wiederholen.Für: 1
    58. Schäden,: 1
    59. Abriß: 1
    60. unbeschädigter: 1
    61. nur: 1
    62. geringfügig: 1
    63. beschädigter: 1
    64. Gebäude: 1
    65. wegen: 1
    66. verkehrshindernder: 1
    67. Lage,: 1
    68. Beeinträchtigung: 1
    69. Ortsbildes,: 1
    70. Gründen: 1
    71. Schaffung: 1
    72. landwirtschaftlicher: 1
    73. Groß-: 1
    74. Mittelbetriebe: 1
    75. dergleichen: 1
    76. entstanden: 1
    77. nicht,: 1
    78. meisten: 1
    79. Lastenausgleichsgesetzes: 1
    80. konnten: 1
    81. Betroffenen: 1
    82. Bundesmitteln: 1
    83. Härtebeihilfen: 1
    84. Darlehen: 1
    85. zum: 1
    86. Existenzaufbau: 1
    87. allgemeinen: 1
    88. Kriegsfolgengesetz: 1
    89. bewilligt: 1
    90. werden,: 1
    91. Mitteln: 1
    92. Entschädigungsleistungen: 1
    93. Aufbaudarlehen: 1
    94. Regierung: 1
    95. vom: 1
    96. 16.: 1
    97. Februar: 1
    98. 1962.: 1
    99. Die: 1
    100. gewährleisten: 1
    101. Gleichbehandlung: 1
    102. mit: 1
    103. fallenden: 1
    104. Schäden.: 1
    105. Im: 1
    106. Lande: 1
    107. Rheinland-Pfalz: 1
    108. alle: 1
    109. Abrißschäden: 1
    110. ebenfalls: 1
    111. Entschädigungen: 1
    112. Lastenausgleichsgrundsätzen: 1
    113. gewährt: 1
    114. worden,: 1
    115. auch: 1
    116. wenn: 1
    117. keine: 1
    118. geringfügige: 1
    119. Kriegssachschäden: 1
    120. vorlagen.Die: 1
    121. Bundesregierung: 1
    122. hält: 1
    123. es: 1
    124. vertretbar,: 1
    125. diesen: 1
    126. Abrißgeschädigten: 1
    127. höhere: 1
    128. Entschädigung: 1
    129. zu: 1
    130. gewähren,: 1
    131. als: 1
    132. sie: 1
    133. Kriegssachgeschädigten: 1
    134. erhalten.: 1
    135. Eine: 1
    136. weitere: 1
    137. gesetzliche: 1
    138. derartige: 1
    139. Schäden: 1
    140. beabsichtigt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 40. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/561, V/602) Frage des Abg. Sänger: Nachrichtenaustausch — Besteuerung Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1753 B Sänger (SPD) . . . . . . . . . 1753 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 1754 A Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Verlust an Steuereinnahmen infolge Mangels an Betriebsprüfern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1754 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1755 B Frage des Abg. Klein: Entschädigung für den Abriß von Häusern an der Westgrenze im „Dritten Reich" Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1755 C Klein (CDU/CSU) . . . . . . . 1755 D Frage des Abg. Fritsch .(Deggendorf): Dienstliche Beurteilung der Zollgrenzbeamten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1756 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1756 C Dr. Schäfer (SPD) 1756 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1757 A Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Betätigung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Dr. Dahlgrün, Bundesminister 1757 B, 1758 B Fritz (Wiesbaden) (SPD) 1757 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 1758 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1758 C Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Manöverschäden in den Kreisen Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1759 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 1759 C Fragen der Abg. Frau Freyh: Zollrechtliche Behandlung von Kraftstoffen im Reseverbehälter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1760 B Frau Freyh (SPD) 1760 C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Kraftfahrzeugsteuer, Mineralölsteuer, Besteuerungssystem in Deutschland und Frankreich Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1760 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1761 B Fellermaier (SPD) 1761 C Börner (SPD) 1761 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 Fragen der Abg. Ramms und Strohmayr: Sonderlehrgänge für Tankkraftwagenfahrer 1762 A Fragen des Abg. Lemmrich: Stillegungsplan der Deutschen Bundesbahn 1762 C Frage des Abg. Cramer: Sondertarif für den Transport von Muschelkalk 1763 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Stellenanhebung bei den Zug- und Oberzugführern der Fernschnell- und TEE-Züge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1763 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1763 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 1763 D Fragen des Abg. Geiger: Bahnübergänge in Kleinglattbach und Illingen, Lkr. Vaihingen/Enz . . . . 1763 D Fragen des Abg. Richter: Umgehung Walldürn im Bereich der B 47 — Umgehungsstraße bei der Kreisstadt Buchen im Verlauf der B 27 . . 1764 B Fragen des Abg. Weigl: Mittel für den Ausbau der B 15 zwischen Weiden und Regensburg 1966 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1764 C Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 1764 D Frage des Abg. Dr. Biechele: Fahrpreisermäßigung für über 27 Jahre alte Studenten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1765 A Biechele (CDU/CSU) 1765 A Börner (SPD) 1765 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Beförderung der von einem Drittland nach Spanien oder Portugal durch Frankreich laufenden Gütern nur auf französischen oder spanischen Lkws Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1766 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 1766 B Frage des Abg. Dröscher: Straßenmarkierungen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1766 C Antrag betr. Bundeskriminalamt (SPD) (Drucksache V/434) Kunze (SPD) 1766 D Lücke, Bundesminister 1768 A Picard (CDU/CSU) 1770 A Dorn (FDP) 1771 C Antrag betr. internationale Organisationen (SPD) (Drucksache V/532) 1772 C Nächste Sitzung 1772 C Anlagen 1773 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1753 40. Sitzung Donn, den 6. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 8.59 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Abelein 6. 5. Dr. Adenauer 6. 5. Arendt (Wattenscheid) 6. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 6. 5. Bading **) 6. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 6. 5. Bauer (Wasserburg) 6. 5. Bauer (Würzburg) *) 6. 5. Dr. Bechert 6. 5. Berkhan *) 6. 5. Blachstein *) 6. 5. Blumenfeld *) 6. 5. Frau Blohm 14. 5. Buchstaller 20. 5. Büttner 8. 5. Burgemeister 6. 5. Burger 15. 5. Corterier *) 6. 5. Cramer 6. 5. van Delden 6. 5. Diekmann 6. 5. Dr. Dittrich *) 6. 5. Draeger *) 6. 5. Eisenmann 6. 5. Dr. Elbrächter 6. 5. Frau Dr. Elsner **) 6. 5. Erler 6. 5. Faller *5) 6. 5. Flämig *) 6. 5. Frieler 2. 7. Frau Funcke 6. 5. Dr. Furler 29. 5. Frau Geisendörfer 6. 5. Glombig 6. 5. Graaff 6. 5. Gscheidle 6. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 6. 5. Haage (München) 6. 5. Hahn (Bielefeld) 6. 5. Hanz (Dahlen) 6. 5. Dr. Hellige *) 6. 5. Frau Herklotz *) 6. 5. Herold *) 6. 5. Dr. Hesberg 6. 5. Hilbert *) 6. 5. Hösl *) 6. 5. Dr. Hudak 6. 5. Illerhaus 6. 5. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 6. 5. Dr. Kempfler *) 6. 5. Killat 6. 5. Frau Klee *) 6. 5. Dr. Kliesing (Honnef) *) 6. 5. Könen (Düsseldorf) 6. 5. Koenen (Lippstadt) 6. 5. Dr. Kopf *) 6. 5. Kriedemann **) 6. 5. Frau Dr. Krips 6. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 5. Lautenschlager 6. 5. Leber 13. 5. Lemmrich *) 6. 5. Lenze (Attendorn) *) 6. 5. Liedtke 10. 5. Frau Dr. Maxsein *) 6. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 5. Dr. von Merkatz 31. 5. Missbach 6. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Nellen 6. 5. Paul *) 6. 5. Frau Pitz-Salvelsberg *) 6. 5. Pöhler *) 6. 5. Prochazka 6. 5. Ramms 6. 5. Rasner 6. 5. Dr. Rinderspacher *) 6. 5. Rollmann 6. 5. Dr. Rutschke *) 6. 5. Frau Schanzenbach 7. 5. Dr. Schmidt (Frankfurt) *) 6. 5. Schmidt (Hamburg) 6. 5. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 5. Dr. Schulz (Berlin) *) 6. 5. Seifriz 6. 5. Dr. Serres *) 6. 5. Seuffert 6. 5. Stahlberg 31. 6. Dr. Staratzke 6. 5. Dr. Starke (Franken) 6. 5. Stein (Honrath) 6. 5. Strauß 6. 5. Frau Strobel 6. 5. Teriete 14. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 6. 5. Vogt 6. 5. Dr. Wahl *) 6. 5. Wehner 7. 5. Wienand *) 6. 5. Dr. Wilhelmi 6. 5. Wörner 6. 5. Zerbe 27. 5. Zoglmann 6. 5. 1774 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 3. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/454 Fragen VI/2 und VI/3) : Ist die Bundesregierung bereit, Saatgut der Kartoffelsorte Bintje dadurch bereitzustellen, daß solches Saatgut auf die Importliste gesetzt wird? Ist die Bundesregierung bereit, im Falle der Kartoffelsorte Bintje von einer zu formalistschen Anwendung der geltenden Saatgut-Bestimmungen abzusehen? 1. Eine Importliste, in der die einzelnen Sorten der verschiedenen Arten von Kulturpflanzen aufgeführt sind, besteht nicht. Dagegen gibt es eine Einfuhrliste als Anlage zu § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes. Hierin sind Saatkartoffeln als genehmigungspflichtige Warenart aufgeführt. Einfuhrgenehmigungen werden jedoch nur für Saatgut solcher Sorten erteilt, die im Verzeichnis der Sorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüsearten stehen. Dieses Verzeichnis umfaßt die Sorten, . die nach den Vorschriften des Saatgutgesetzes auf Grund erfolgreicher Prüfungen in der Sortenschutzrolle oder im Besonderen Sortenverzeichnis des Bundessortenamtes eingetragen sind. Für die Sorte „Bintje" sind diese Prüfungen noch nicht abgeschlossen. 2. Die bereits in meiner Antwort vom 3. Dezember 1965 — II A 6 — 2401.1 — 371/65 zu Ihren Mündlichen Anfragen aus der BT-Drucks. V/57 erwähnte Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses ist zwischenzeitlich im Bundesgesetzbl. I auf Seite 163 mit Datum vom 14. März 1966 verkündet worden. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, die Sorte „Bintje" nach einem erfolgreichen Abschluß der Prüfungen in das Besondere Sortenverzeichnis einzutragen. Über die nach dem Gesetz gegebene Möglichkeit hinaus kann aus Gründen der Gleichbehandlung aller Antragsteller für die Sorte „Bintje" keine andere Regelung eingreifen, als sie für andere Kartoffelsorten oder für Sorten anderer Arten des kontingentierten Bereichs getroffen wurden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 5. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/561, Frage V/7): Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, wenn ausländische Ölkonzerne versuchen, auf die Eigentumsverhältnisse einer großen, bisher im wesentlichen dem deutschen Publikum gehörenden Mineralölgesellschaft entscheidenden Einfluß zu gewinnen? Die Tendenz Ihrer Frage steht zwar im Gegensatz zu der Zielrichtung der Frage Ihres Kollegen Dr. Apel in der gestrigen Sitzung des Deutschen Bundestages. Da Sie aber das gleiche Thema behandeln, kann die Antwort der Bundesregierung nur die gleiche sein wie auf die Frage des Abgeordneten Dr. Apel. Ich darf daher auf meine gestrige Stellungnahme in der Fragestunde des Deutschen Bundestages verweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Meister (Drucksache V/561 Fragen XI/1 und XI/2) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Gesellschaft für Kernforschung mbH auf Gemarkung Linkenheim im dichtbesiedelten Landkreis Karlsruhe eine Wiederaufbereitungsanlage für bestrahlte Kernbrennstoffe errichtet? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, das im Landkreis Karlsruhe liegende Kernforschungszentrum weiterhin zu vergrößern? Die Bundesregierung hat der Errichtung der Wiederaufarbeitungsanlage auf einem Gelände nördlich des Kernforschungszentrums zugestimmt, nachdem die Reaktorsicherheits-Kommission, die mein Haus in Fragen der nuklearen Sicherheit berät, keine Bedenken gegen die Standortwahl erhob. Die Sicherheitsfrage wird im übrigen auch noch im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft, das zur Zeit von den zuständigen Landesbehörden durchgeführt wird. Der Bundestag hat der Bewilligung der ersten Mittel nach eingehenden Debatten im Haushaltsausschuß und im Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit der Beratung der Haushaltspläne 1964 und 1965 zugestimmt. Wegen der Sicherheit ist es grundsätzlich sinnvoll, neue kerntechnische Anlagen dort zu errichten, wo eine gut ausgebaute Sicherheitsorganisation vorhanden ist. Das Kernforschungszentrum Karlsruhe hat jedoch nahezu die Größe erreicht, die die Gesellschafter für ein Forschungszentrum dieser Art als optimal ansehen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Stoltenberg vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (Drucksache V/561 Fragen XI/3, XI/4 und XI/5) : Hält auch die Bundesregierung es für notwendig, den jungen Wissenschaftlern durch ein „System einer national geschlossenen Wissenschafts- und Produktionspolitik" auf dem Gebiet der modernen Elektronik, der Raumfahrt, der Triebwerksysteme für Luftfahrzeuge usw. den ideellen Anreiz zu geben, auf ihrem Fachgebiet auch in der Heimat arbeiten zu können? Hat die Bundesregierung den in Frage XI/3 erwähnten Komplex auf seine Substanz geprüft? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 1775 Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Prüfung des in Frage XI/3 erwähnten Komplexes getroffen oder hält sie für erforderlich, um die Voraussetzungen im Sinne der Frage XI/3 zu schaffen oder zumindest zu fördern? Die Bundesregierung ist bei der Förderung der wissenschaftlichen Forschung schon immer davon ausgegangen, daß die deutsche Wissenschaft und Wirtschaft die Möglichkeit haben müssen, neben der notwendigen internationalen Zusammenarbeit ihre Forschung, Entwicklung und die nachfolgende Produktion in Deutschland 'durchzuführen. Dies ist nicht nur mit Rücksicht auf den wissenschaftlichen Nachwuchs notwendig, dem Gelegenheit gegeben werden muß, in der Heimat entsprechend seiner Ausbildung vollwertig zu arbeiten. Die moderne Forschung und Entwicklung insbesondere auf den Gebieten der friedlichen Nutzung der Atomkernenergie, der Raumfahrt und der elektronischen Datenverarbeitung ist für die Zukunft der gesamten deutschen Wirtschaft, auch für unsere internationale Konkurrenzfähigkeit, von so großer Bedeutung, daß auf die Forschung, Entwicklung und, wo immer es möglich ist, auf die Produktion im eigenen Land nicht verzichtet werden kann. Auch die deutsche Mitarbeit im internationalen Rahmen setzt voraus, daß in Deutschland selbst hinreichend geforscht, entwickelt und produziert wird. Ich habe deshalb in der Wissenschaftsdebatte am 10. 2. 1966 für die Bundesregierung erklärt, daß wir zum Beispiel in der Weltraumforschung das Verhältnis unserer Förderungsaufwendungen im nationalen Rahmen zu unseren Förderungsaufwendungen für die europäischen Organisationen in den nächsten Jahren zugunsten der nationalen Forschungsvorhaben verändern werden. Die Bundesregierung arbeitet nach diesen Grundsätzen eng mit der deutschen Wissenschaft, der deutschen Wirtschaft und Industrie zusammen. Die Projekte, die auf den Gebieten der Atomkernenergie und der Weltraumforschung auf deutschem Boden — als deutsche Entwicklungen oder zum Teil durch deutsche Hersteller auf Grund ausländischer Entwicklungen — verwirklicht werden, sind auch im Hinblick auf eine deutsche Produktionspolitik eindrucksvoll. Ich brauche hier nur auf die Entwicklung der Schnellen und Thermischen Brutreaktoren in den Kernforschungszentren Karlsruhe und Jülich, den in Europa erstmaligen Bau eines zivilen Reaktorschiffes in Deutschland und auf die großen Demonstrationskernkraftwerke in Gundremmingen, Lingen und Obrigheim sowie auf den Heißdampfreaktor in Großwelzheim, den Kompakten Natriumgekühlten Kernreaktor in Karlsruhe, das Kernkraftwerk Niederaichbach sowie auf die geplante Wiederaufbereitungsanlage in Karlsruhe hinzuweisen. Auf dem Gebiet der Weltraumforschung darf ich daran erinnern, daß die dritte Stufe der ELDO- Rakete in Deutschland entwickelt und gebaut wird, ebenso wie der deutsche Forschungssatellit 625 A-1, der im Rahmen der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit auf eine Umlaufbahn um die Erde gebracht werden soll. Wenn sich unsere Zukunftspläne verwirklichen lassen, werden in den nächsten Jahren drei weitere deutsche Satelliten und eine Raumsonde in Deutschland entwickelt und hergestellt werden. Der Schwerpunkt der staatlichen Förderung auf den Gebieten der modernen Elektronik und der Triebwerksysteme für Luftfahrzeuge liegt bei uns z. Z. bei der Wehrforschung, der waffentechnischen Entwicklung und bei der Produktion von Rüstungsgerät. Über die enge Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Verteidigung mit der deutschen Industrie auf diesen Gebieten unter Vermeidung jeglichen überholten Autarkiedenkens habe ich bereits in der Wissenschaftsdebatte am 10. 2. 1966 ausführlich berichtet. Was die Förderung der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung angeht, wird z. Z. geprüft, welche Schritte eingeleitet werden können, um auch hier zu geeigneten Maßnahmen zu kommen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache V/561 Fragen XII/1, XII/2 und XII/3) : Kann der Bundeschatzminister darüber berichten, wie viele Leihgaben an Kunstgegenständen der Bund den Museen der Bundesrepublik aus jenem Kunstgut gewährt hat, das er aus dem ehemaligen Reichseigentum übernahm? Kann der Bundesschatzminister mitteilen, wie viele Bilder oder sonstige Kunstgegenstände aus dem in Frage XII/1 genannten Kunstgut an Kunsthändler oder sonstige Interessenten verkauft wurden? Welche Erlöse hat der Bund bei den in Frage XII/2 genannten Verkäufen erzielt? Frage XII/1: Der Bund hat aus dem Kunstgut, das er aus ehemaligem Reichsbesitz übernommen hat, bisher 3 Gemälde an 2 Museen anläßlich deren 100jährigen Bestehens ausgeliehen. Für die Ausleihung von insgesamt 576 Gemälden an 95 Museen werden mir die Vorschläge der von mir berufenen Kommission in Kürze vorgelegt werden. Frage XII/2: Aus dem genannten Kunstgut wurden vom Bund 242 Gemälde unterschiedlicher Qualität veräußert, die sich weder für die Ausstellung in Museen noch für Ausstattungszwecke eigneten. Ab Ende 1963 sind Gemälde nicht mehr veräußert worden. Frage XII/3: Der Erlös betrug rd. 760 000 DM und wurde dem Bundeshaushalt zugeführt. 1776 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1966 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache V/561 Fragen XIII/1, XIII/2 und Wie beurteilt die Bundesregierung die beabsichtigte Gründung der „Deutschen Klinik für Diagnostik" in Wiesbaden? Betrachtet die Bundesregierung die vom Konzept her der Mayo-Klinik in Amerika vergleichbare unter XIII/1 genannte Klinik als förderungswürdig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen der bisher üblichen Darlehnsgewährung für den Bau von Krankenanstalten zur Sicherung der „Deutschen Klinik für Diagnostik" beitragen? 1. In der „Deutschen Klinik für Diagnostik" in Wiesbaden sollen nach dem Vorbild der MayoKlinik Spezialisten aller Fachrichtungen dem Patienten zur gleichen Zeit und räumlich vereint zur Verfügung stehen. Eine Einrichtung dieser Art gibt es in Europa bisher nicht. Die Bundesregierung verfolgt das Vorhaben daher mit Interesse. Da sich die Errichtung der Klinik aber noch im Stadium der Planung befindet, muß sich die Bundesregierung eines Urteils über das Projekt enthalten und die wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen abwarten, die später gesammelt werden. 2. In der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12. 1953 sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen eine Krankenanstalt als förderungswürdig angesehen wird. Sie betreffen vor allem die Pflegesätze und die Zahl der Verpflegungstage, die auf Kranke der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und der öffentlichen Fürsorge entfallen. Die Entscheidung trifft die örtliche Finanzverwaltung. Ob die in Wiesbaden zu errichtende Klinik diese Voraussetzungen erfüllen wird, kann jetzt noch nicht vorausgesagt werden. 3. Die im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Darlehen an private Krankenanstalten dienen. ausschließlich der Deckung des Nachholbedarfs. Es ist also nicht möglich, aus diesen Mitteln den Bau neuer Krankenanstalten zu fördern. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 6. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/561, Fragen XIII/4 und XIII/5) : Wie viele Todesfälle und wie viele schwere Gesundheitsstörungen ergaben sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten Jahren nach Pockenimpfungen? Kann die Bundesregierung Auskunft geben, ob ungefährliche Impfmethoden — z. B. durch das Einnehmen von Tabletten —auch gegen die Pockenerkrankung entwickelt wurden oder werden? Im Jahre 1965 sind 6 Kinder nach der Pockenschutzimpfung gestorben. Angaben über den Schweregrad der Gesundheitsstörungen nach der Impfung sind den Berichtsbögen der Gesundheitsämter nicht zu entnehmen. Die Gesamtzahl der gemeldeten Schäden — also von schweren bis zu leichtesten zusammen — hat im Bundesgebiet 133 betragen. Die Schäden sind angesichts der großen Zahl von Impfungen — ca. 800 000 Erstimpfungen jährlich — außerordentlich selten. Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre — 1961 bis 1965 — sind jährlich bei 158 Kindern Schäden aufgetreten — wieder schwere und leichte zusammengenommen —, 8 Kinder sind im Durchschnitt dieser Jahre gestorben. Es gibt außer der zur Zeit geübten keine andere Impfmethode; die orale Impfung, wie sie z. B. bei der Kinderlähmung zu so großen Erfolgen geführt hat, wird, soweit man das heute übersehen kann, gegen die Pocken nicht möglich sein. Man hat Versuche gemacht, durch eine Frühbehandlung von Ansteckungsverdächtigen den Ausbruch der Pocken zu verhüten. Die Versuche haben — entgegen anderslautenden Presseberichten — nicht nur eine begrenzte Wirksamkeit der verwandten Medikamente ergeben, sondern auch gezeigt, daß diese vorerst noch zu giftig sind. Die aktive Immunisierung durch Pockenimpfstoff bietet noch immer den einzig wirksamen Schutz.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich rufe die Frage IV/4 des Herrn Abgeordneten Klein auf:
    Wie gedenkt die Bundesregierung den Personenkreis, dessen Häuser vor und während des zweiten Weltkrieges vornehmlich an der Westgrenze des Saarlandes und der Pfalz im Zuge der architektonischen Erneuerung (so nannten es die Nationalsozialisten) abgerissen, nicht mehr aufgebaut und vom nationalsozialistischen Staat auch nicht entschädigt wurden, zu entschädigen?
    Bitte, Herr Bundesminister!


Rede von Dr. Rolf Dahlgrün
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich beantworte die Frage des Herrn AbgeordnetenKlein wie folgt.
Die gleiche Frage ist von mir bereits auf Grund von Anfragen einzelner Abgeordneter und in der Fragestunde am 23. April 1958 beantwortet worden. Ich glaube, daß ich mich deshalb kurz fassen kann, und möchte folgendes wiederholen.
Für Schäden, die aus dem Abriß unbeschädigter oder nur geringfügig beschädigter Gebäude wegen verkehrshindernder Lage, Beeinträchtigung des Ortsbildes, aus Gründen der Schaffung landwirtschaftlicher Groß- und Mittelbetriebe und dergleichen entstanden sind und die nicht, wie die meisten Abrißschäden, unter die Regelung des Lastenausgleichsgesetzes fallen, konnten den Betroffenen bereits aus Bundesmitteln Härtebeihilfen und Darlehen zum Existenzaufbau nach dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz bewilligt werden, aus Mitteln des Saarlandes Entschädigungsleistungen und Aufbaudarlehen auf Grund der Richtlinien der Regierung des Saarlandes vom 16. Februar 1962. Die Richtlinien des Saarlandes gewährleisten eine Gleichbehandlung der Abrißschäden, die nicht unter das Lastenausgleichsgesetz fallen, mit den unter das Lastenausgleichsgesetz fallenden Schäden. Im Lande Rheinland-Pfalz sind für alle Abrißschäden ebenfalls Entschädigungen nach Lastenausgleichsgrundsätzen gewährt worden, auch wenn keine oder geringfügige Kriegssachschäden vorlagen.
Die Bundesregierung hält es nicht für vertretbar, diesen Abrißgeschädigten eine höhere Entschädigung zu gewähren, als sie die Kriegssachgeschädigten nach dem Lastenausgleichsgesetz erhalten. Eine weitere gesetzliche Regelung für derartige Schäden ist deshalb nicht beabsichtigt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Klein zu einer Zusatzfrage.