Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Meine Damen und Herren, zu Beginn der Sitzung haben wir eines Kollegen zu gedenken, der während der Pfingstpause aus unserer Mitte abberufen worden ist.
Am 1. Juni verstarb unerwartet durch einen Schlaganfall unser Kollege Georg Lang. Er war am 10. Mai 1913 in Pösing in der Oberpfalz geboren. Nach einer kaufmännischen Ausbildung war er bis zum Jahre 1939 als Angestellter im Großhandel tätig. Von 1939 bis 1945 war er Soldat. Nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft trat er in den Kanzleidienst der Stadtverwaltung von München ein.Von früher Jugend an nahm er an der Katholischen Jugendbewegung sehr regen Anteil und bekleidete lange Jahre das Amt des Pfarrführers der Katholischen Jungen Mannschaft von München-Trudering. Im Jahre 1946 trat er der Christlich-Sozialen Union bei, wurde Vorsitzender des Ortsverbandes München-Kirchtrudering, später auch des Ortsverbandes München-Waltrudering. Daneben gehörte er lange Jahre dem Bezirksrat München der Jungen Union an.Neben der Jugendarbeit hat er sich vor allen Dingen den sozialpolitischen Verpflichtungen gewidmet. Er war stellvertretender Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CSU in München. Einige Jahre hindurch leitete er die Christliche Werkgemeinschaft der städtischen Angestellten, Arbeiter und Beamten in München. 1958 wurde er Landesobmann der Christlich-Sozialen Arbeitnehmerschaft in Bayern und dann Präsident der Christlichen Werkgemeinschaften in Süddeutschland.Dem Deutschen Bundestag gehörte er seit 1953 an. Hier hat er sich vornehmlich den Aufgaben der Jugend und der Sozialpolitik gewidmet. Er war Mitglied des Ausschusses für Arbeit und des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen.Ich darf namens des Hauses den Angehörigen und der durch diesen schmerzlichen Todesfall betroffenen Fraktion der CDU/CSU die herzliche Anteilnahme aussprechen. Sie haben sich zu Ehren des verstorbenen Kollegen Georg Lang von den Sitzen erhoben; ich danke Ihnen.Für den verstorbenen Kollegen Lang ist mit Wirkung vom 8. Juni 1965 der Abgeordnete Helmut Geiger in den Bundestag eingetreten. Ich kann ihn in unserer Mitte begrüßen und wünsche ihm und uns gute Zusammenarbeit.
Der Abgeordnete Pohlenz hat mit Wirkung vom 10. Juni 1965 auf sein Mandat verzichtet. Für ihn ist mit Wirkung vom 14. Juni 1965 der Abgeordnete Ohlemeyer in den Bundestag eingetreten.Nun darf ich noch Glückwünsche des Hauses zu Geburtstagen aussprechen: Unser verehrter Kollege Bausch hat am 27. Mai sein siebtes Lebensjahrzehnt vollendet,
Herr Kollege Dr. Süsterhenn hat am 31. Mai sein sechstes Lebensjahrzehnt vollendet;
ebenso hat Herr Kollege Dr. Roesch am 13. Juni sein sechstes Lebensjahrzehnt vollendet; ihnen allen herzliche Wünsche.
Gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll der Jahresbericht 1964 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksache IV/3524 — an den Verteidigungsausschuß überwiesen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Ich stelle fest, daß dies nicht der Fall ist; es ist so beschlossen.Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juni 1965 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen
Gesetz zu ,dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der OstseeSechstes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes Gesetz zur Änderung des ViehseuchengesetzesGesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der WeinwirtschaftGesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur"
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9486 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
Vizepräsident Dr. DehlerZweites Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung derArbeitnehmer
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im NahverkehrGesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen ErsatzdienstGesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von BundesgrenzschutzbehördenGesetz über die Gewährung einer jährlichen SonderzuwendungSechstes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 des Rates der Europäischen WirtschaftsgemeinschaftGesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der ReichsabgabenordnungGesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer GesetzeGesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des GebrauchsmustergesetzesGesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von BerlinSechstes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule.Zum Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule hat der Bundesrat ferner eine Stellungnahme beschlossen, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.Zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 3 diesem Protokoll beigefügt ist.Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/3507 verteilt.Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 1965 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt:Gesetz über die Tilgung von AusgleichsforderungenZweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf MineralölGesetz zum Vertrag vom 21. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien überdie Entschädigung für das deutsche Vermögen in ÄthiopienGesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-CorporationGesetz zur Änderung des GrundgesetzesGesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch .Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:Gesetz zur Änderung des SaatgutgesetzesGesetz zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1961 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgeseizes .Seine diesbezüglichen Schreiben werden als Drucksachen IV/ 3534, IV/3535, IV/3536 und IV/3537 verteilt.Der Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat unter dem 24. Mai 1965 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 11. Mai 1965 betr. Informations-und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung — Drucksache IV/3391 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/ 3487 verteilt.Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 26. Mai 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Pflaumbaum, Dr. Reinhard, Bauer , Ehnes, Dr. Frey (Bonn), Dr. Schmidt (Gellersen), Dröscher, Marquardt, Müller (Worms), Seither, Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Effertz, Ertl, Peters (Poppenbüll), Wächter, Logemann, Walter und Genossen betr. Bedeutung der landwirtschaftlichen Beratung — Drucksache IV/3415 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3492 verteilt.Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat unter dem 25. Mai 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Moersch, Frau Funcke , Dr. Hellige und Fraktion der FDP betr. Wissenschaftspolitik der Bundesregierung — Drucksache IV/3175 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3500 verteilt.Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 2. Juni 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr.Rutschke, Reichmann,• Dr. Supf, Dr. Imle, Frau Dr. Heuser, Frau Dr. Flitz und Genossen betr. Kriegsfolgelasten - Drucksache 1V/3275 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3510 verteilt.Der Bundesminister des Innern hat unter dem 8. Juni 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Dr. Zimmer, Kuntscher und Genossen betr. Auswirkungen des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer und des Gesetzes betreffend das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge — Drucksache IV/3413 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3528 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 21. Mai 1965 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 10. Februar 1965 über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Bundes in den Haushaltsjahren 1964 und 1965 für Verbraucheraufklärung und Verbraucherförderung berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3489 verteilt.Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen hat unter dem 1. Juni 1965 im Nachgang zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage der SPD betr. Einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und Harmonisierung der Stellenpläne die angeforderten Übersichten über die Zahl der Planstellen in Bund und Ländern unter Darstellung der prozentualen Stellenverhältnisse — getrennt nach Laufbahngruppen — für das Rechnungsjahr 1964 vorgelegt. Sein Schreiben wird als Drucksache zu IV/3194 verteilt.Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:Verordnung des Rats über die schrittweise Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Verwaltung von mengenmäßigen Einfuhrkontingenten in der Gemeinschaft — Drucksache IV/3499 —an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 30. Juni 1965Verordnung Nr. 64/65/EWG des Rats vom 13. Mai 1965 zur Änderung der Verordnung Nr. 46/65/EWG des Rats hinsichtlich des in der Bundesrepublik Deutschland im Milchwirtschaftsjahr 1965/1966 für Butterkäse geltenden Schwellenpreisesan den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.Der Präsident ,des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vorn 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 — Drucksache IV/3506 —an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um fristgemäße Behandlung.Zu der in der Fragestunde der 188. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Mai 1965 gestellten Frage des Abgeordneten Wagner Nr. VII/5 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 26. Mai 1965 eingegangen. Sie lautet:Der Bundesminister der Finanzen hat anläßlich der Beratungen des Steueränderungsgesetzes 1965 im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages auf gewisse verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine steuerliche Begünstigung des Mehrarbeitslohnes hingewiesen. Diese Bedenken sind im Finanzausschuß nicht weiter geprüft worden, nachdem sich im Gesetzgebungsverfahren abgezeichnet hatte, daß die Einführung einer Steuerbegünstigung des Mehrarbeitslohnes sowieso keine Mehrheit finden würde.Ich rufe den Punkt 1 auf: Fragestunde— Drucksachen IV/3538, IV/3525, IV/3542 —Zunächst rufe ich die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Frage IX/1 — des Abgeordneten Kahn-Ackermann —:Trifft es zu, daß wegen eines Einspruchs des Bundesfinanzministers dem Ersuchen des Bundestages an die Bundesregierung, bis zum 15. Mai d. J. einen vollständigen Bericht über die Situation des deutschen Auslandsschulwesens vorzulegen, nicht entsprochen worden ist?Bitte, Herr Minister!
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Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9487
Die Antwort auf Ihre Frage, Herr Kollege Kahn-Ackermann, lautet: Nein, das trifft nicht zu.
Der Entwurf einer Stellungnahme der Bundesregierung zur Frage des Auslandsschulwesens ist bereits im Februar 1965 zwischen dem Auswärtigen Amt und meinem Hause abgestimmt worden. Nachdem der Fragenkomplex jedoch erneut sowohl im Ausschuß für Kulturpolitik als audi im Auswärtigen Ausschuß behandelt worden war, erschien es zweckmäßig, den Bericht in einigen. Punkten zu ergänzen und das Ergebnis dieser Erörterungen mit zu berücksichtigen.
Mein Haus hat der neuen Fassung des Berichts am 14. Mai 1965 zugestimmt. Ich nehme an, daß das Auswärtige Amt den Bericht dem Hohen Hause in den nächsten Tagen vorlegen wird.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Bundesminister, ist Ihnen nicht bekannt, daß dieses Haus im Rahmen des Berichts die zukünftige Planung für neue und Erweiterungsvorhaben angefordert hat und daß dieser Teil des Berichts nach Auskunft der zuständigen Sprecher des Auswärtigen Amts in dem dafür zuständigen Ausschuß nicht erstattet werden konnte, weil der Finanzminister Widerspruch dagegen erhoben hat?
Herr Präsident, diese Zusatzfrage deckt sich etwas mit der Frage IX/2 des Herrn Kollegen Kahn-Ackermann. Daher möchte ich jetzt gern die Frage IX/2 beantworten.
Einverstanden. Ich rufe also auch die Frage IX/2 — des Abgeordneten Kahn-Ackermann — auf:
Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister insbesondere gegen die vom Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten geforderte Bekanntgabe der künftigen Planungen für das Auslandsschulwesen Einspruch erhoben hat?
Herr Kollege Kahn-Ackermann, die Antwort lautet ebenfalls: Nein. Ich bin der Meinung, daß der weitere Ausbau unseres Auslandsschulwesens im Rahmen eines sich über mehrere Jahre erstreckenden Gesamtprogramms erfolgen sollte. Nur so kann eine stetige und gleichmäßige Entwicklung gewährleistet werden.
Ich bin damit einverstanden, daß dem Hohen Hause eine Aufstellung über die für die nächsten Jahre in Aussicht genommenen Baumaßnahmen vorgelegt wird. Durch ein solches Programm können wir uns jedoch nicht starr für die Zukunft binden. Ich glaube, es ist so selbstverständlich, daß ich es eigentlich gar nicht ausführen sollte: Politische oder wirtschaftliche Gesichtspunkte können schon im nächsten Jahr Maßnahmen, die wir heute für notwendig halten, in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen.
Auch kann durch die Vorlage einer solchen Aufstellung keine automatische finanzielle Bindung für künftige Haushalte entstehen. Die Entscheidung muß jeweils dem Parlament bei der Beratung der jährlichen Haushalte vorbehalten bleiben. Die Aufstellung ist daher nur ein Hilfsmittel für die notwendige gewisse Vorausschau auf künftige Jahre, keine vorweggenommene Teilverabschiedung eines Teilhaushalts.
Ich nehme an — damit komme ich auf die Zusatzfrage zur ersten Frage zurück —, daß das Auswärtige Amt die Stellungnahme zu dem gesamten Fragenkomplex in Kürze dem Hause vorlegen wird.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Bundesminister, darf ich dann annehmen, daß es sich bei den Erklärungen des Auswärtigen Amts zu diesem Tatbestand um ein Mißverständnis gehandelt hat und daß Sie zu keiner Zeit der Vorlage eines solchen Plans entgegengetreten sind?
Herr Kollege Kahn-Ackermann, ich bin in der Ausschußsitzung, in der die Dinge behandelt wurden, nicht dabei gewesen, wie Sie wissen. Ich kann dazu also auch nicht Stellung nehmen. Es ist ganz selbstverständlich, daß der Bundesfinanzminister alle diese Dinge im Laufe der zurückliegenden Zeit sehr sorgfältig geprüft hat und daß wir inzwischen mit dem Auswärtigen Amt über den Weg, den wir bei der Pflege des Auslandsschulwesens einschlagen wollen, Einigkeit erzielt haben.
Ich würde also Ihre Frage generell mit Nein beantworten können.
Wir kommen zu den Fragen IX/3, IX/4 und IX/5 — des Abgeordneten Seuffert —:Halt der Bundesfinanzminister an der in den Gründen des BFH-Urteils vom 4. Dezember 1964 wiedergegebenen Auffassung fest, daß die Übernahme eines Pauschbetrags für ein körperbehindertes Kind gemäß § 65 Abs. 5 EStDV in die Veranlagung der Eltern nicht nur das Zustehen eines Kinderfreibetrags zur Voraussetzung habe, sondern weiter auch, daß Einkünfte des Kindes mit den Eltern zusammen veranlagt werden?Warum hat das Bundesfinanzministerium bei der Beratung der sich aus der Nichtigkeit von § 27 EStG 1958 ergebenden Folgen beim Steueränderungsgesetz 1964 nicht auf die nach seiner Ansicht entstandene Rechtsfrage hingewiesen?Gedenkt die Bundesregierung eine Billigkeits- oder Übergangsregelung zu treffen, wie sie in dem in Frage IX/3 erwähnten Urteil vom 4. Dezember 1964 empfohlen ist?Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 14. Juni 1965 lautet:Die Fragen beantworte ich wie folgt:1. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschrift des § 27 des Einkommensteuergesetzes, in der die Zusammenveranlagung der noch nicht 18 Jahre alten Kinder mit ihren Eltern vorgeschrieben war, für nichtig erklärt. Diese Entscheidung führt zwangsläufig dazu, daß alle aus der bisherigen Zusammenveranlagung hergeleiteten steuerrechtlichen Folgerungen ent-
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9488 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
Vizepräsident Dr. Dehlerfallen. Eine dieser Folgerungen war die in den Einkommensteuer-Richtlinien vorgesehene Möglichkeit, daß der einem noch nicht 18 Jahre alten Kinde zustehende Pauschbetrag wegen Körperbehinderung bei der Zusammenveranlagung mit den Eltern berücksichtigt wurde. Mit einem solchen Fall hat sich das in der Frage zitierte BFH-Urteil vom 4. Dezember 1964 befaßt. Der Bundesfinanzhof hat in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Bundesministers der Finanzen die Auffassung vertreten, daß nach Nichtigerklärung des § 27 des Einkommensteuergesetzes keine Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung eines Körperbehinderten-Pauschbetrags eines unter 18 Jahre alten Kindes bei der Veranlagung der Eltern mehr besteht.An dieser Rechtsauffassung halte ich auch weiterhin fest. Unabhängig hiervon hat in meinem Hause aber nie ein Zweifel darüber bestanden, daß die Übertragung der Pauschbeträge bei unter 18 Jahre alten Kindern auch weiterhin zugelassen werden muß. Dementsprechend ist vorgesehen, daß aufgrund der Ermächtigung in § 33 a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine Vorschrift aufgenommen wird, die die Übertragung in diesen Fällen ausdrücklich zuläßt, soweit der Pauschbetrag sich nicht bei dem Kinde bereits ausgewirkt hat. Zur Klarstellung weise ich darauf hin, daß die Nichtigerklärung des § 27 des Einkommensteuergesetzes keine Auswirkungen für den gesamten Bereich des Lohnabzugsverfahrens und im Veranlagungsverfahren für über 18 Jahre alte Kinder hat. Für diese Fälle ist die Übertragung bereits jetzt ausdrücklich in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zugelassen.2. Die Übertragung von Körperbehinderten-Pauschbeträgen der Kinder auf die Eltern im Veranlagungsverfahren kann durch Rechtsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 33 a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes geregelt werden. Eine Gesetzesänderung ist daher nicht erforderlich. Aus diesem Grunde haben die Vertreter des Bundesfinanzministeriums diese Frage im Finanzausschuß gelegentlich der Erörterung der gesetzgeberischen Folgerungen, die sich aus der Nichtigerklärung des § 27 des Einkommensteuergesetzes ergeben, nicht erwahnt.3. Aufgrund einer Empfehlung des Bundesfinanzministeriums haben die obersten Finanzbehörden der Länder bereits vor mehr als drei Monaten die ihnen unterstehenden Behörden darauf hingewiesen, daß im Veranlagungsverfahren durch eine Änderung des § 65 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung die Übertragung von Körperbehinderten-Pauschbeträgen der Kinder auf ihre Eltern auch weiterhin zugelassen werden soll und daß keine Bedenken bestehen, schon jetzt hiernach zu verfahren.
Wir kommen dann zur Frage IX/6 — des Abgeordneten Dr. Emde —:
Welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung, um die Bundeszollverwaltung auf die Veränderung ihrer Aufgaben vorzubereiten, die sich durch den Abbau der Binnenzölle innerhalb der EWG ab 1967 ergeben?
Wenn Sie, Herr Präsident, einverstanden sind, darf ich die drei Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworten.
Einverstanden! Dann rufe ich noch die Fragen IX/7 und IX/8 — des Abgeordneten Dr. Emde — auf:
Welche Dienstpostenverlagerungen erwartet die Bundesregierung im Zuge der in Frage IX/6 genannten Maßnahmen von den Grenzzollämtern zu den im Inland liegenden Zollämtern?
Wird der notwendige Wohnungsbau fur die zu versetzenden Zollbediensteten so rechtzeitig vorbereitet, daß bei der Versetzung von den Grenzzollämtern ins Binnenland sofort die notwendigen Wohnungseinheiten vorhanden sind?
Die Bundeszollverwaltung erarbeitet schon seit geraumer Zeit durch statistische Erhebungen, z. B. über den Anteil der Zollabfertigungen aus EWG-Ländern am Gesamtarbeitsvolumen, sowie durch sorgfältige Beobachtung der Arbeitsverteilung möglichst genaue Unterlagen, um frühzeitig die Veränderungen aus der weiteren Entwicklung des Gemeinsamen Marktes zu erkennen und laufend zu verfolgen. Der vorgeschlagene Wegfall der Binnenzölle und der innergemeinschaftlichen Abschöpfungen wird für sich allein die Aufgaben der Bundeszollverwaltung noch nicht wesentlich ändern und den Personaleinsatz auch verhältnismäßig wenig beeinflussen. Die EWG-Waren werden nach Fortfall der Binnenzölle und der Abschöpfungen weiterhin dem umsatzsteuerlichen und verbrauchsteuerlichen Grenzausgleich unterliegen, und die Überwachung aus lebensmittelpolizeilichen, gesundheitspolizeilichen, veterinär- und pflanzenschutzpolizeilichen oder aus sonstigen Gründen im öffentlichen Interesse wird bestehenbleiben. Erst die Harmonisierung der Umsatzsteuer und der Verbrauchsteuern sowie der erwähnten Schutzmaßnahmen wird die Aufhebung der Steuer- und Polizeigrenzen für den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EWG ermöglichen, die Aufgaben der Zollverwaltung erheblich verändern und dann zu beachtlichen Einsparungen von Beamten führen.
Zu Versetzungen von einem Ort zum anderen wird es in größerem Ausmaß mit Sicherheit nicht kommen, weil die natürlichen Abgänge im stark überalterten mittleren Dienst der Zollverwaltung wesentlich höher sind als die voraussichtlichen Personaleinsparungen infolge der EWG-Entwicklung. Die Personallage wird sich also ganz allmählich und ohne besondere Schwierigkeiten den veränderten Aufgaben anpassen.
Inwieweit sich die Verzollung von Drittlandswaren an die Außengrenzen der EWG, also z. B. in die italienischen, französischen, belgischen oder niederländischen Häfen, verlagern wird, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Das wird von der Harmonisierung des EWG-Zollrechts, vor allem von der Einführung eines durchgehenden Zollgutversandverfahrens abhängen, vor allem aber von den Dispositionen der deutschen Importeure und Spediteure, die sich entscheiden müssen, ob sie bereits in anderen Mitgliedstaaten oder erst in der Bundesrepublik verzollen. Um ihre Verhaltensweise frühzeitig zu erkennen, wird die Zollverwaltung engen Kontakt mit diesen Wirtschaftskreisen halten. Erst wenn genügend Klarheit gewonnen ist, können organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.
Sollten dann Kräfte aus dem Grenzabfertigungsdienst an Zollämter im Binnenland verlegt werden müssen, wird es sich unter Ausnutzung der schon erwähnten zahlreichen Pensionierungen im allgemeinen um eine Verlegung leerer Planstellen handeln. Soweit hiernach überhaupt noch Beamte zu versetzen sein werden und dadurch im Binnenland ein Wohnungsbedarf eintritt, wird sich die Verwaltung bemühen, diesen Bedarf rechtzeitig zu befriedigen. Sie wird hierzu möglicherweise schon in den nächsten Haushalten besondere Haushaltsmittel beantragen und alle Vorbereitungen für den Neubau von Wohnungen für Zollbedienstete an Orten, an denen mit Wahrscheinlichkeit ein künftiger zusätzlicher Bedarf eintreten wird, treffen.
Noch eine Zusatzfrage? — Das war doch schon eine kleine Dissertation, Herr Kollege Emde. Gibt es da wirklich noch Zusatzfragen?
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Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9489
Die Zusatzfragen sind kurz zu beantworten.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, daß die organisatorischen Vorarbeiten durch rechtzeitige Information und Mitbeteiligung der Zolldienststelle erleichtert werden?
Ich bin dieser Meinung.
Eine weitere Zusatzfrage!
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, daß bei Versetzungen im öffentlichen Dienst sofort der notwendige Wohnraum zur Verfügung gestellt werden sollte, um menschliche und soziale Härten zu vermeiden?
Ich halte das für selbstverständlich.
Sind Sie, Herr Minister, mit mir der Meinung, daß der Wohnungsbau in diesen Fällen möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen sollte?
Das sollte er immer.
Das waren kurze Fragen und kurze Antworten. Wir haben heute 70 Fragen; deshalb meine Bitte an das Haus, möglichst knappe Zusatzfragen zu stellen.
Ich rufe auf die Frage IX/9 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß der Staatssekretär Hopf, obwohl gegen ihn bei der Bonner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Amtsanmaßung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung schwebte, zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes berufen wurde und damit die besondere Rechtsstellung eines unabhängigen Richters erhielt?
Die Antwort der Bundesregierung lautet:
Die Bundesregierung hielt nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände den damaligen Staatssekretär des Bundesverteidigungsministeriums Hopf als geeignetste Persönlichkeit für die Stelle des Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Die Tatsache, daß damals seit über anderthalb Jahren ein Ermittlungsverfahren lief, dessen weitere Dauer nicht abzusehen war, war der Bundesregierung bekannt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut.
Ist es üblich, Herr Minister, daß bei schwebenden Verfahren in so gravierenden Angelegenheiten Beförderungen ausgesprochen werden? Ist das allgemein so üblich?
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9490 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
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Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9491
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
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9492 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9493
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
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9494 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schanzenbach.
Herr Minister, meinen Sie, die Angehörigen der anderen Fraktionen hätten nicht auch genügend Sachkenntnis?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin fest davon überzeugt und hoffe auf Teilnahme all der Damen, die jetzt so interessiert sind, an dieser wichtigen Tagung in der nächsten Woche.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Meermann.
Herr Minister, nachdem Sie vorhin gesagt haben, daß Sie der Unterrichtung der Frauen und Mütter über Fragen des Wohnungswesens besondere Aufmerksamkeit widmeten und daß sie Ihnen besonders am Herzen gelegen sei, möchte ich Sie fragen, ob sie Ihnen nicht auch so weit am Herzen liegt, daß Sie sich wenigstens vorher um die Auswahl der Referentinnen kümmern. Sie haben ja vorhin gesagt, daß Sie das nicht gemacht haben.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Verzeihen Sie, ich kann keine sachkundigen Referentinnen aussuchen. Dafür ist der Minister nicht da. Ich habe ausgezeichnete Mitarbeiter, die das machen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Frehsee.
Herr Minister, halten Sie es nicht für ungehörig, den Damen der SPD-Fraktion mangelnde Sachkunde in Fragen der Wohnungsbaupolitik vorzuwerfen?
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9495
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das habe ich nicht getan. Diesen Vorwurf weise ich mit Entschiedenheit zurück.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe die Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers auf — des Herrn Abgeordneten Dr. Dörinkel —:
Ist die Bundesregierung bereit, den ihr verbliebenen Besitz an VEBA-Aktien zur Verfügung zu stellen, uni zu vermeiden, daß weite Kreise der Bevölkerung, die sich an der laufenden Zeichnung von VEBA-Aktien beteiligt und damit ihren Sparwillen unter Beweis gestellt haben, durch eine zu geringe Zuteilung in ihren berechtigten Erwartungen enttäuscht werden?
Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus übernimmt die Frage.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung begrüßt den alle Erwartungen übertreffenden bisherigen Erfolg bei der Zeichnung von VEBA-Aktien, der Ausdruck des Sparwillens insbesondere der einkommensschwächeren Bevölkerungskreise ist. Die Bundesregierung hat den seinerzeit für die Kursfestsetzung eingesetzten Ausschuß von vier Bundesministern beauftragt, die Frage zu prüfen, ob die Bundesregierung dem Hohen Hause die Veräußerung weiterer VEBA-Aktien unter Aufgabe des Mehrheitseinflusses des Bundes vorschlagen soll. Der Kabinettsausschuß hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Ich bedauere, im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr sagen zu können.
Eine weitere Frage, Frau Dr. Diemer-Nicolaus.
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob die Geneigtheit besteht, die Anteile der öffentlichen Hand wenigstens entsprechend den Grundsätzen bei der Privatisierung des Volkswagenwerkes festzusetzen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Abgeordnete, diese Frage hat der Kabinettsausschuß zu beraten. Er ist noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Die Frage ist nicht leicht zu lösen. Da die Bundesregierung der Öffentlichkeit einen Verkaufsprospekt vorgelegt hat, taucht die Frage auf, ob wir von dem Verkaufsprospekt abweichen dürfen. Wir haben dazu die Zustimmung des Hohen Hauses nötig. Der Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat sich heute morgen mit der Frage befaßt. Er ist einmütig der Auffassung, daß es sich um eine Aufgabe handelt, die in dieser Legislaturperiode zeitlich nicht mehr gelöst werden kann.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, liegt aber eine wirkliche Privatisierung nicht erst dann vor, wenn die öffentliche Hand weniger als 50 % hat, und ist es nicht vordringlich, daß hier den Wünschen der Bevölkerung, auf diese Art und Weise ein von der Bundesregierung gewünschtes Eigentum zu schaffen, Rechnung getragen wird? Geht das nicht über derartige Bedenken hinaus, daß vielleicht ein Prospekt nicht mehr ganz richtig ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Abgeordnete, das Hohe Haus hat am 7. April 1965 einstimmig bei einigen Stimmenthaltungen beschlossen, eine Kapitalerhöhung von nominell 375 Millionen DM vorzunehmen und bei einer Übernachfrage gegebenenfalls weitere 29,25 Millionen DM anzubieten. Das war ein einstimmiger Beschluß dieses Hohen Hauses — bei nur einigen Stimmenthaltungen.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Sind Sie mit mir einer Meinung, daß sich offenbar doch ein Wandel in der Auffassung der Bundesregierung abzeichnet, nachdem vor fünf Wochen auf eine entsprechende Anfrage von mir in der Antwort ein Mehrheitsbesitz des Bundes glatt abgelehnt worden war, und zwar in einer Anfrage wegen der Gründung einer wissenschaftlichen Stiftung mit dem übrigen Kapital?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, das war ein anderes Problem. Es drehte sich — wenn ich es richtig in Erinnerung habe — um die Frage, ob der Erlös aus Privatisierungen für Stiftungen verwandt werden soll. Die Frage steht auf einem anderen Blatt. Sie wird, Herr Abgeordneter, sicher im Zusammenhang mit dem Deutschen Gemeinschaftswerk und mit anderen Problemen erörtert werden.
Eine Zusatzfrage.
Darf ich Sie dann daran erinnern, daß die Frage ausdrücklich darauf zielte, daß die jetzt noch verbleibende 51prozentige Beteiligung in eine Stiftung zur Förderung der Wissenschaft umgewandelt werden sollte? Das war die Frage gewesen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bitte um Entschuldigung: so war die Frage in der Tat gestellt. Ich habe sie selber damals nicht bearbeitet. Die Bundesregierung hat damals erklärt, sie habe nicht die Absicht, die 51 % in eine Stiftung einzubringen. Dazu steht die Bundesregierung auch heute noch.
Herr Abgeordneter Folger zu einer Zusatzfrage.
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9496 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
Herr Staatssekretär, sind Sie der gleichen Meinung, die in der Fragestellung zum Ausdruck kommt, daß die Zeichnung von VEBA-Aktien ein Ausdruck des Sparwillens ist? Oder sind Sie der Meinung, daß die Zeichnung der VEBA-Aktien nur eine Verwendungsart bereits vorhandenen Sparguthabens ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich bin der Ansicht, daß es ein Ausdruck des Sparwillens der deutschen Bevölkerung ist. Das ist auch die Ansicht der Banken, der Sparkassen und der Genossenschaften, über die die Zeichnungen erfolgen. Es dreht sich darum, daß ein Teil des Lohnes für langfristige Investitionen verwandt wird. Unsere Generation hat ihre Aufgabe nicht erfüllt, wenn ein Teil des Lohnes nicht für solche Investitionen verwandt wird.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Folger.
Herr Staatssekretär, sind Sie denn nicht der Meinung, daß man erst Geld haben muß, bevor man Aktien kaufen kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich bin in der Tat dieser Ansicht, und ich habe keinen Zweifel, daß die Leute, die zeichnen, das Geld dafür haben.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf, zunächst die Frage VIII/1 — des Herrn Abgeordneten Sänger —:
Billigt es die Bundesregierung, daß ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Kommentator öffentlich zu politischen Tagesereignissen Stellung nimmt?
Bitte, Herr Bundesminister!
Ich bitte, die beiden Fragen zusammenfassen zu dürfen.
Dann rufe ich auch die Frage VIII/2 — des Herrn Abgeordneten Sänger — auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz Vorgänge, welche die Arbeit seines Hauses betreffen oder tangieren, mündlich und schriftlich öffentlich behandelt?
Zur ersten Frage möchte ich folgendes sagen. Ein Beamter hat wie jeder andere Staatsbürger das Recht, seine politische Meinung frei zu äußern.
Zur zweiten Frage möchte ich folgendes sagen. Die Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind angewiesen, Tatsachen, die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werden, nur mit Genehmigung der Amtsleitung zu veröffentlichen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sänger!
Herr Bundesminister, würden Sie bei Anerkennung des Grundsatzes, daß auch der Beamte des Bundesverfassungsschutzamtes das Recht der freien Meinungsäußerung hat, nicht die besondere Position eines Mannes, der etwa in einer Pressestelle des Verfassungsschutzamtes tätig ist, bei ständig laufenden Kommentierungen in der Öffentlichkeit beachten?
Offenbar — nach Ihrer letzten Bemerkung — handelt es sich um einen Angestellten und nicht um einen Beamten, der in diesem Amt die Öffentlichkeitsarbeit zu leiten hat. Auch dafür gibt es Bestimmungen, nämlich die einer allgemeinen Zurückhaltung.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Sänger!
Halten Sie eine Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten in diesem Fall der Mitarbeit im Bundesverfassungsschutzamt grundsätzlich für wichtig?
Nein.
Keine weiteren Fragen.
Dann rufe ich die Frage VIII/4 — der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus — auf:
Warum hat der Bundesinnenminister es abgelehnt, dem 1. Deutschen Fernsehen für die Sendung am 23. Mai 1965 Fragen zu beantworten, die sich mit der Dienstpflicht der Frauen befassen?
Bitte, Herr Bundesminister!
Ich habe die Einladung deswegen abgelehnt, weil sichtbar war, daß das Zivildienstgesetz nicht mehr behandelt wird, so daß sich von meinem Standpunkt aus eine Diskussion erübrigte.
Eine Zusatzfrage, Krau Kollegin Dr. Diemer-Nicolaus!
Herr Minister, halten Sie es wirklich für zweckdienlich, daß, wenn in einer zur besten Zeit ausgestrahlten Fernsehsendung am Sonntagnachmittag ein derartig wichtiges Gesetz behandelt werden soll, was auch im Zusammenhang mit den Notstandsgesetzen steht, das Innenministerium sich weigert, Auskunft zu geben?
Das Innenministerium weigert sich nicht, Auskunft zu geben. Aber das Innenministerium ist nicht bereit, bei jedem Drehbuch mitzuwirken, dessen Inhalt es nicht kennt.
Eine weitere Frage!
Herr Minister, wieso hat der Herr Verteidigungsminister nicht die gleichen Bedenken gehabt wie Sie? Das Verteidigungsministerium hat sehr sachlich Auskunft gegeben.
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Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9497
Frau Kollegin, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich darauf antworte: Sie sollten den Herrn Bundesverteidigungsminister fragen, warum er eine andere Haltung eingenommen hat.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen, Sie wollten eine Zusatzfrage stellen.
Herr Minister, warum haben Sie nicht die Gelegenheit benutzt, Ihren Standpunkt überzeugend der deutschen Öffentlichkeit darzulegen?
Weil ich wußte, daß das Gesetz im Innenausschuß nicht mehr behandelt wird.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Herr Minister, werden Sie in Zukunft immer darauf verzichten, zu Gesetzen, die, vielleicht weil sie zu spät vorgelegt worden sind oder aus sonstigen Gründen, nicht mehr behandelt werden können, in der Öffentlichkeit weitere Fragen zu beantworten?
Das „vielleicht" ist nicht richtig. Das Gesetz ist nicht zu spät vorgelegt worden. Es ist schon im 3. Bundestag in derselben Form vorgelegt worden. Es gibt aber Fälle, bei denen ich einen solchen Verzicht nicht aussprechen würde — vielleicht morgen.
Herr Abgeordneter Gscheidle zu einer Zusatzfrage.
Darf ich vielleicht die Frage an den Verteidigungsminister richten, warum er in der fraglichen Sendung seine Mitwirkung anders angesehen hat.
Er ist an sich nicht angesprochen, weil die Fragen an den Innenminister zur Debatte stehen.
— Nein, das sind Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministers. Aber ich habe keine Bedenken, wenn der Herr Verteidigungsminister eine Antwort geben will. — Nein.
Ich rufe die Frage VIII/5 — der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus — auf:
In welcher Weise hat die Bundesregierung große Frauenorganisationen bei der Vorbereitung des Dienstpflichtgesetzes zut Beratung herangezogen?
Auf diese Frage darf ich antworten, daß die Vorlage, die in dieser Legislaturperiode vorgelegt worden ist, schon einmal im 3. Bundestag vorgelegen hat. Dort haben schon umfangreiche Vorbesprechungen mit allen Verbänden und Organisationen stattgefunden. Ich selbst habe am 15. Februar 1962 noch eine solche Vorbesprechung geleitet. Im übrigen besteht ein dauernder Kontakt.
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Dr. Diemer-Nicolaus!
Herr Minister, haben diese Beratungen mit den Frauenorganisationen — wie das bei den übrigen Fachverbänden der Fall ist— stattgefunden, bevor das Gesetz im Bundestag vorgelegt worden ist?
Jawohl.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß Frau Middelhauve sich im Namen der Frauenverbände im vergangenen Jahr über die in diesem Zusammenhang nicht genügende Unterrichtung beklagt hat?
Nein, das ist mir nicht bekannt.
Frage VIII/6 — der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus —:
Ist die Bundesregierung bereit, alsbald einen Bericht über das Schicksal der Frauen vorzulegen, die während des letzten Krieges dienstverpflichtet oder auch freiwillig bei den Streitkräften eingesetzt waren?
Die Antwort kann heute, 20 Jahre nach Schluß des Krieges leider nicht gegeben werden, weil kein Material dafür vorhanden ist, — obwohl die Antwort sehr interessant sein könnte.
Eine Zusatzfrage, Frau Dr. Diemer-Nicolaus!
Herr Bundesminister, ist nicht bei den Suchstellen des Roten Kreuzes Material vorhanden, das Auskunft darüber gibt, was mit den Frauen geschehen ist? Ist nicht bei den Heimkehrerverbänden Material darüber vorhanden, wieviel Frauen in Gefangenschaft gekommen sind? Es sind doch auch sonst Statistiken da, die Auskunft über die Verluste durch den Krieg und über die Kriegsgefangenschaft geben.
Aber gerade für diese speziellen Fragen sind keine speziellen Unterlagen vorhanden. Ich habe mich mit dem Verteidigungsministerium und dem Arbeitsministerium in Verbindung gesetzt; hier wird meine Ansicht geteilt.
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9498 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
Zu einer weiteren Zusatzfrage bitte.
Herr Mininister, haben Sie sich deshalb auch mit den Suchstellen des Roten Kreuzes in Verbindung gesetzt?
Ich werde das nachholen. Aber ich möchte dem Roten Kreuz, das personell und finanziell sehr eingeschränkt ist, natürlich auch nur ein gewisses Maß an zusätzlicher Arbeit zumuten.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, wären Sie, nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche Forschungsaufträge vergeben worden sind, bereit, auch einmal für diese Frage einen Forschungsauftrag zu vergeben, zumal da es sich hier doch offensichtlich um ein Stück Zeit- und Militärgeschichte handelt?
Es handelt sich zweifellos darum. Die Frage ist sehr interessant. Aber, wie gesagt, was ich bisher an Unterlagen erhalten konnte, ist wenig, weil keine spezifischen Unterlagen gesammelt worden sind. Aber ich werde die Frage prüfen.
Frau Dr. Flitz zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, sollte es denn wirklich so sein, daß Unterlagen nur über die männlichen Mitglieder der Streitkräfte und nicht über die weiblichen vorhanden sind?
Ich kann nur das wiedergeben, was mir bei meinen Rückfragen mitgeteilt worden ist.
Ich rufe die Frage VIII/7 — des Abgeordneten Schmidt — auf :
Entspricht es den Tatsachen, daß Spätheimkehrer, die die Beamten- oder Öffizierlaufbahn ergriffen haben, bei Beförderungen gegenüber Kollegen und Kameraden dadurch Nachteile erleiden, daß ihnen der durch längere Kriegsgefangenschaft verursachte spätere Eintritt in die Beamten- oder Offizierlaufbahn und die damit verbundene kürzere aktive Dienstzeit eine Einstufung hinter jahrgangsmäßig gleichen Kollegen und Kameraden eintragen?
Bitte, Herr Minister!
Die Frage ist nicht mit Ja oder Nein zu beantworten, sondern es ist grundsätzlich so, daß aus sachlichen Gründen eine ganze Reihe von unterschiedlichen Regelungen in diesem Bereich bestehen. Es würde den Rahmen einer Fragestunde überschreiten, wenn ich sie einzehn aufzählen wollte.
Der Kern Ihrer Frage ist wohl der, daß es Fälle gibt, in denen bei Beförderungen gewisse Anrechnungen nicht stattfinden, weil auf Bewährung und sachliche Leistung Rücksicht genommen werden muß. Das sind wohl die Fälle, die Sie ansprechen. Hier gibt es tatsächlich, soweit ich das übersehen kann, eine oder zwei Bestimmungen, nach denen eine volle Nichtanrechnung stattfindet. Zweitens gibt es aber die Möglichkeit, über den Bundespersonalausschuß Ausnahmen genehmigen zu lassen, der sich immer sehr entgegenkommend zu solchen Ausnahmen bereitgefunden hat.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmidt.
Herr Minister, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß also ein Spätheimkehrer, der dadurch später in die Beamten- oder Offizierslaufbahn wieder eintreten konnte, bei einer Beförderung auf Grund der nicht vorhandenen aktiven sachlichen Dienstzeit benachteiligt wird gegenüber anderen, die zeitiger heimgekehrt sind?
Die zeitliche Frage ist nicht entscheidend, sondern entscheidend ist, ob aus den Vorzeiten die notwendigen Erkenntnisse für die Beförderung gewonnen werden müssen oder nicht. Das ist die entscheidende Frage.
Eine weitere Zusatzfrage!
Herr Minister, sind Sie bereit, mir bekannte Fälle dementsprechend zu überprüfen?
Jawohl.
Ich rufe die Frage VIII/8 — des Abgeordneten Schmidt — auf :
Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um Studierenden an staatlich anerkannten Ingenieurschulen und technischen Lehranstalten ebenfalls die Inanspruchnahme des Honnefer Modells zu ermöglichen, um die z. Z. noch bestehende Einschränkung der Artikel 7 und 12 des Grundgesetzes hier zu beseitigen und den Grundsatz der Gleichheit echt zu verwirklichen?
Das Honnefer Modell, an dem Bund und Länder gemeinsam mitarbeiten, bezieht sich nur auf die Förderung von Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen. Für die Ingenieurschulen gibt es einen Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 6./7. Februar 1959, wonach die Förderung ausschließlich den Ländern obliegt, so daß die Bundesregierung keine Einwirkungsmöglichkeiten hat. Ich habe keinen Zweifel, daß die Länder diesen gemeinsamen Beschluß durchführen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmidt.
Herr Minister, sind Sie demnach grundsätzlich der Meinung, daß es seitens der Länder richtig wäre, die Ingenieurschulen ein-
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Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9499
Schmidt
zubeziehen, wenn sie staatlich anerkannt sind, aber auf privatem Sektor arbeiten?
Jawohl, das haben wir getan. Ob dieser Beschluß in jedem Land über den Landtag und über das Haushaltsgesetz zur Ausführung gekommen ist, weiß ich nicht. Wir stehen in einem Vertragsverhältnis mit den Ländern und beschränken uns auf Grund dieses Vertragsverhältnisses allein auf die Fragen der wissenschaftlichen Hochschulen.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe nun die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf, zuerst die Frage X/1 — des Herrn Abgeordneten Freiherr von Mühlen —:
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um der bereits vor über einem Jahr von der tunesischen Regierung vorgetragenen Bitte entsprechen zu können, in größerem Umfange als bisher die Beschäftigung tunesischer Arbeiter in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen?
In den letzten Jahren sind zahlreiche außereuropäische Staaten aus dem Nahen Osten, Afrika, Asien und Lateinamerika an die Bundesregierung mit der Bitte herangetreten, Arbeitern ihrer Länder eine Beschäftigung in der Bundesrepublik zu ermöglichen. Diesen Ersuchen konnte die Bundesregierung nur mit großer Zurückhaltung nähertreten, weil sie auf Grund der bestehenden Anwerbevereinbarungen mit Italien, Spanien, Griechenland, Portugal und der Türkei gehalten ist, den Arbeitskräftebedarf aus diesen Ländern zu decken. EWG-Mitgliedstaaten sind dabei besonders zu bedenken. Das Angebot an Arbeitskräften aus diesen Ländern reicht aus, die Anforderungen der deutschen Wirtschaft zu befriedigen. Dazu kommt, daß die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus dem außereuropäischen Ausland wegen deren völlig andersartiger Mentalität und der oft gänzlich unterschiedlichen Lebensgewohnheiten und Bräuche besondere Anpassungs- und Eingewöhnungsschwierigkeiten aufwirft.
Die Bundesregierung hat bisher aus den gleichen grundsätzlichen Erwägungen auch gegenüber dem Anliegen der tunesischen Regierung auf Entsendung tunesischer Arbeitskräfte in die Bundesrepublik Zurückhaltung geübt. Dafür war auch die Überlegung maßgebend, daß Berufungen anderer außereuropäischer Länder vermieden werden mußten.
Zur Zeit prüft die Bundesregierung, ob auf Grund der veränderten politischen Lage im Nahen Osten der tunesischen Regierung die Beschäftigung weiterer tunesischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik in begrenzter Höhe zugestanden werden soll.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Mühlen.
Herr Minister, Sie haben soeben erwähnt, daß für Arbeiter aus außereuropäischen Ländern die Eingewöhnung hier sehr viel schwieriger ist. Nun haben wir aber sehr viele Arbeitskräfte aus Algerien und Marokko, deren Eingewöhnungsschwierigkeiten doch kaum geringer sein werden als die der Arbeitskräfte aus Tunesien.
Gewiß, Herr Kollege; es sind aber nur ganz wenige Leute aus Tunesien hier, zur Zeit etwa 540. Im allgemeinen sind jedoch die Schwierigkeiten größer. Wir sind gerade dabei, wohlwollend zu prüfen, wieweit wir Tunesien entgegenkommen können.
Herr Minister, sind Sie nicht auch der Ansicht, daß, wenn wir auch unsere Partner innerhalb der EWG und vielleicht auch aus dem NATO-Bereich auf Grund der bestehenden langjährigen vertraglichen Verhältnisse bevorzugen sollten, dies letzten Endes keine Ausschließlichkeit bedeutet, sondern daß wir auch andere gute Freunde — und zu denen gehört ja Tunesien — mit einbeziehen sollten; denn wenn wir dort Freunde haben, schließt dies nicht aus, daß wir darüber hinaus andere wertvolle Freunde haben und andere Freundschaften pflegen?
Das ist ja der Grund, weshalb wir jetzt die Verhandlungen mit Tunesien aufnehmen.
Ist damit zu rechnen, daß diese Verhandlungen bald zu einem positiven Ergebnis führen?
Ich glaube, ja.
Ich rufe die Fragen X/2 und X/3 — des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen — auf:
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesarbeitsminister, die Ausbildungszulage auch für diejenigen Kinder zu gewähren, die bei privaten Schulen in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen und für die auf Grund ihrer Berufs- und Schulausbildung beispielsweise auch ein Kinderzuschlag nach § 18 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes und entsprechenden Vorschriften der Landesbesoldungsgesetze gewährt wird?
Ist es dem Bundesarbeitsminister bekannt, wie viele Rechtsmittelverfahren von durch Nichtgewährung der in Frage X'2 genannten Ausbildungszulage betroffenen Eltern in Gang gebracht worden sind?
Bitte, Herr Minister!
Es besteht keine Möglichkeit, die Ausbildungszulage nach dem Bundeskindergeldgesetz ebenso wie den Kinderzuschlag nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften allgemein auch beim Besuch von staatlich nicht anerkannten Privatschulen zu gewähren.Der Kinderzuschlag nach dem Besoldungsrecht wird — ebenso wie das Kindergeld und zahlreiche andere gesetzliche Leistungen für Kinder — über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus weitergewährt, wenn dieses noch in Schul- oder Berufsausbildung steht. Bei dieser Fassung des Gesetzes
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9500 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
Bundesminister Blankist es selbstverständlich, daß Kinderzuschlag und Kindergeld auch für Kinder zu gewähren sind, die eine staatlich nicht anerkannte Privatschule besuchen.Die Ausbildungszulage nach dem Bundeskindergeldgesetz hat der Gesetzgeber dagegen nur für Kinder vorgesehen, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte private Schule besuchen. Damit hat der Gesetzgeber offenbar bewußt nicht die für den Kinderzuschlag und das Kindergeld geltende Regelung zum Vorbild gewählt. Er hat die Vorschriften über die Gewährung von Ausbildungszulagen vielmehr insoweit an das Recht der Ausbildungsbeihilfen — z. B. nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz und dem Heimkehrergesetz — angelehnt. Die Fassung des Gesetzes verbietet es daher, die Ausbildungszulage allgemein auch beim Besuch staatlich nicht anerkannter Privatschulen zu gewähren.Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß der Begriff der staatlich anerkannten Privatschule in § 14 a Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes nicht zu eng ausgelegt werden darf. Sie hat daher die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung angewiesen, die Ausbilgungszulage auch beim Besuch staatlich nicht anerkannter, aber genehmigter Schulen zu bewilligen. Damit ist dafür gesorgt, daß die Ausbildungszulage allgemein beim Besuch von Ersatzschulen gewährt wird. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob der Wortlaut des Gesetzes es zuläßt, darüber hinaus die Ausbildungszulage auch beim Besuch staatlich nicht genehmigter oder anerkannter Ergänzungsschulen zu zahlen, deren Unterricht auf eine staatliche oder eine andere für den betreffenden Ausbildungsgang anerkannte Abschlußprüfung ausgerichtet ist.
Frage X/4 — des Abgeordneten Fritsch —:
Warum hat die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Förderung des Facharbeiterwohnungsbaues im Zonenrand- und Grenzlandgebiet eingestellt?
Bitte, Herr Minister!
Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat im Jahre 1960 zur Förderung des Facharbeiterwohnungsbaues in den Zonenrand- und Sanierungsgebieten 20 Millionen DM bereitgestellt. Wie mir .der Präsident der Bundesanstalt berichtet hat, ist dieses Programm ausgelaufen, weil die zur Verfügung gestellten Mittel erschöpft sind.
Herr Abgeordneter Fritsch zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie nicht der Auffassung, daß angesichts des dringenden Bedarfs an derartigen Mitteln eine Aufstockung seitens der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung notwendig wäre?
Ich könnte darauf hinweisen, daß die Bundesanstalt dm Jahre 1961 im Rahmen eines umfassenden Kreditprogramms außerdem 100 Millionen DM zur Förderung des Wohnungsbaues für Arbeitnehmer, insbesondere für Pendler, zur Verfügung gestellt hat und daß sie ,diesen Betrag im Jahre 1964 um weitere 50 Millionen DM erhöht hat; ich bin aber doch der 'Meinung, daß man Ihrer Anregung folgen und mit .der Bundesanstalt darüber sprechen sollte, ob eine Fortsetzung oder Aufstockung des ausgelaufenem Programms möglich ist.
Eine weitere Frage!
Herr Minister, ist es möglich, dabei festzustellen, welche Anträge derzeit vorliegen, die nun infolge des Mangels an Mitteln abgelehnt werden müssen? Sicher beweist diese Tatsache ja einmal mehr, daß ,die Fortführung des Programms für das Zonenrand- und Grenzlandgebiet notwendig ist.
Ich habe 'die Unterlagen nicht da, aber ich werde mich bei der Bundesanstalt danach erkundigen.
Ich rufe auf die Fragen X/5 und X/6 — des Herrn Abgeordneten Folger —:
Wie ist es zu erklären, daß es für deutsche Arbeiter keine analogen Rechtsvorschriften über die Beschaffenheit von Unterkünften gibt, wie solche für Gastarbeiter gelten?
Was wird die Bundesregierung tun, damit sich Vorfälle nicht wiederholen, wie das in München der Fall war, daß deutsche Rentner und Fürsorgeempfänger in Kellerlocher ziehen müssen, um Gastarbeitern, die einen Rechtsanspruch auf bessere Unterkünfte haben, Platz zu machen?
Bitte, Herr Minister!
Die Frage 5 beantworte ich wie folgt:
Ausländischen Arbeitnehmern, die über die deutschen Anwerbekommissionen vermittelt werden, wird im Arbeitsvertrag eine angemessene Unterkunft zugesichert. Die Angemessenheit der Unterkunft wird an Hand von Richtlinien geprüft, die der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erlassen hat. Für deutsche — und ebenso für ausländische — Bauarbeiter gelten das Gesetz über die Unterkunft bei Bauten vom 13. Dezember 1934 und die dazugehörige Ausführungsverordnung vom 21. Februar 1959. Darüber hinaus ist ein Bedürfnis für den Erlaß von Vorschriften über Unterkünfte für deutsche Arbeitnehmer bisher nicht bekanntgeworden.
Zu der Frage 6 hat der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung zur Aufklärung des Sachverhalts eine Anfrage an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern gerichtet. Da eine Antwort noch nicht vorliegt, bitte ich, damit einverstanden zu sein, daß diese Frage schriftlich beantwortet wird.
Einverstanden, Herr Abgeordneter?
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Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9501
Mit der letzten Bitte bin ich einverstanden.
Ich habe aber noch eine Frage zu Ihrer ersten Antwort, Herr Bundesminister. Sind Sie bereit, in Ihrem Haus einmal prüfen zu lassen, ob und welche Rechtsvorschriften eventuell erlassen werden müssen, damit die deutschen Arbeitnehmer bei Unterbringung in Firmenunterkünften und dergleichen genauso gesichert sind wie die ausländischen Arbeitnehmer? Jetzt sind sie nämlich praktisch schlechtergestellt.
Das glaube ich nicht. Die ausländischen Arbeiter haben keinen höheren Anspruch als die deutschen Bauarbeiter. Als Rechtsgrundlage dafür haben wir, wie gesagt, das Gesetz über die Unterkunft bei Bauten und die dazu erlassene Ausführungsverordnung vom 21. Februar 1959. Wenn aber Ihre Frage dahin zu verstehen ist, ob man die damals erlassene Verordnung auch heute noch für ausreichend hält, so bin ich gern bereit, diese Frage einmal zu prüfen.
Ich bitte darum.
Eine weitere Zusatzfrage!
Herr Minister, in der Praxis ist es so, daß zu Beginn der Schlechtwetterperiode die deutschen Arbeitnehmer, insbesondere die Pendler, I entlassen werden, zum größten Teil wegen der nicht winterfesten Unterkünfte, während ausländische Gastarbeiter uneingeschränkt weiter beschäftigt werden. Würden Sie diese Tatsache in Ihre Prüfung miteinbeziehen?
Der von Ihnen geschilderte Tatbestand ist mir nicht bekanntgeworden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir darüber nähere Angaben machen könnten, damit ich das einmal verfolgen kann.
Eine weitere Frage!
Gestatten Sie mir, in dem Zusammenhang Ihnen mitzuteilen, daß die Erbitterung unter den Bauarbeitern des Bayerischen Waldes, die 150 bis 200 km zur Arbeit fahren, außerordentlich groß ist, und zwar wegen der Umstände, die ich soeben geschildert habe.
Ich sagte schon, daß mir das nicht bekanntgeworden ist. Weder das bayerische Arbeits- und Sozialministerium noch irgendeine andere Behörde hat sich je an mich in dieser Frage gewandt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einige Fälle angeben und konkrete Tatsachen nennen könnten, damit ich dieser Frage nachgehen kann.
Dazu bin ich gern bereit.
Ich rufe als letzte Frage die Frage X/7 — des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer — auf:
Ist es mit der Stellung der Beamten zu vereinbaren, wenn mehrere höhere Beamte des Bundesarbeitsministeriums damit beschäftigt werden, für die CDU Vorschläge eines Wahlprogramms zur Alterssicherung der Selbständigen zu erarbeiten?
Bitte, Herr Minister!
Es gehört zu den Aufgaben der Bundesregierung, in dem von ihr als notwendig erachteten Umfang durch die zuständigen Bundesministerien Untersuchungen anstellen und Programme, Vorschläge und Gesetzentwürfe ausarbeiten zu lassen. Für die Beamten, die im Rahmen ihrer Aufgabengebiete hiermit befaßt werden, handelt es sich um einen dienstlichen Auftrag. Ob sich politische Parteien die genannten Vorschläge oder Entwürfe zu eigen machen, ist deren Sache.
Vizepräsident Dr. 'Dehler: Herr Abgeordneter Dr. Schäfer, eine Zusatzfrage!
Herr Minister, halten Sie es dann für angebracht, daß in eine Fraktionsvorstandssitzung der CDU/CSU-Fraktion sieben höhere Beamte Ihres Ministeriums mitgebracht werden, um von dort unmittelbar Aufträge zu erhalten?
Ich halte es für vereinbar, Herr Schäfer, mit dem Beamtenrecht und auch für vertretbar, daß fachlich zuständige Ministerialbeamte in besonderen Fällen — vor allem, wenn dies der parlamentarischen Arbeit förderlich ist — mit Genehmigung ihres Ministers in Partei- oder Fraktionsgremien zu Fachfragen Stellung nehmen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf § 49 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, Teil II, hinweisen.
In dem fraglichen Fall habe ich die Beamten mitgenommen — ich habe natürlich den einzelnen gefragt, ob er wolle —, und ich habe von meiner Fraktion einen Auftrag entgegengenommen. Wie ich diesem Auftrag als Bundesminister gerecht werde, — ich glaube, Sie werden mir nicht den Vorwurf machen, daß ich das nicht in der richtigen Form tue. Inwieweit es mit dem Beamtenrecht vereinbar ist, solche Ministerialbeamte auch in parlamentarischen Gremien, auch in Fraktionsgremien auftreten zu lassen, habe ich eben dargelegt.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schäfer!
Herr Minister, bei dem Fall, den Sie anführen, hat es sich doch gerade nicht um die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen gehandelt, die hier in diesem Bundestag vorgelegt werden sollen, sondern es hat sich doch — ich frage — darum gehandelt, Wahlprogramme auf diesem Sachgebiet auszuarbeiten. Ich frage nun: Sind nicht dabei ganz konkrete Aufträge an die einzelnen Beamten, die gegen ihren Willen dorthin mitgenommen worden sind, erteilt worden?
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9502 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
Erstens ist gar kein Beamter gegen seinen Willen dort mit hingenommen worden, weil das praktisch nicht durchführbar ist. Ich hätte ihn dann ja vorführen lassen müssen. Dazu habe ich keinerlei Mittel an der Hand. Wenn Sie es nicht glauben, wollen Sie sich bitte bei den in Frage kommenden Beamten selber erkundigen.
Zweitens hat es sich hier nicht um ein Wahlprogramm gehandelt — dafür ist die CDU als Partei zuständig —, sondern hier hat sich die Fraktion der CDU/CSU mit dem Problem beschäftigt, wie die Alterssicherung auch für die Angehörigen der freien Berufe gestaltet werden soll. Es ist durchaus richtig, daß die die Regierung tragenden Fraktionen auch mit der Regierung darüber beraten, um sich zu überlegen, wie das am besten, am schnellsten und am tunlichsten parlamentarisch gelöst werden kann. Sie werden, Herr Schäfer, nicht das mindeste finden, was an diesem Verfahren zu beanstanden ist.
Im übrigen werden Hilfen ähnlicher Art allen Fraktionen gewährt, sofern sie gelegentlich Wünsche äußern. Allerdings braucht jeder Beamte, der das dann tun will, dazu die Genehmigung des zuständigen Ministers. Wenn Sie die Regierung stellten, würden Sie sich mit Sicherheit auch der Sachkenntnis der Beamten bedienen.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Minister, Sie teilen also die Auffassung des Herrn Innenministers, der der Fraktion der Freien Demokraten in einer ähnlichen Situation eine Unterstützung abgelehnt hat, nicht?
Ich habe mich mit dem Herrn Innenminister nicht darüber abgestimmt, welche Auffassung er hatte. Ich bin gefragt worden, und ich habe mich bemüht, die gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Ich glaube, ich habe damit dem Parlament den schuldigen Respekt erwiesen.
Herr Abgeordneter Frehsee, eine Zusatzfrage!
Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Minister, daß Sie also damit einverstanden wären, daß die SPD-Fraktion ,sich im gleichen Ausmaß Ihrer Beamten für ihre parteipolitischen Überlegungen bediente?
Ich habe Ihnen gesagt, daß jeder Beamte, der so etwas tun will, dazu meine Genehmigung braucht.
ch würde mir in jedem vorkommenden Fall
— natürlich, das steht ja in der Geschäftsordnung —
natürlich vorbehalten, im einzelnen zu prüfen, ob ich die Genehmigung erteilen kann oder nicht. Im übrigen habe ich Angehörige Ihrer Fraktion so häufig Formulierungshilfe durch meine Beamten leisten lassen, daß ich das gar nicht mehr alles im Gedächtnis habe. Es reicht aber.
Ich danke Ihnen, Herr Minister. — Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2:
Beratung der Sammelübersicht 46 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 3498).
Es liegt vor der Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/3498, die dort aufgeführten Anträge anzunehmen. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit .
Aussprache wird nicht gewünscht. Es ist vorgesehen Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit .
Ebenso keine Aussprache. Überweisung ebenfalls an den Ausschuß für Sozialpolitik. — Es ist 'so beschlossen.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juni 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen .
Es wird vorgeschlagen, zu überweisen an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an die Ausschüsse für Entwicklungshilfe und für auswärtige Angelegenheiten — mitberatend —. — Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen,
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9503
Vizepräsident Dr. Dehler
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen .
Vorgesehen ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an die Ausschüsse für Entwicklungshilfe und für auswärtige Angelegenheiten — mitberatend —. — Ohne Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Niger über die Förderung von Kapitalanlagen .
Es soll an die gleichen Ausschüsse überwiesen werden wie zu Tagesordnungspunkt 6. — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag vom 21. April 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund über die Aufteilung der von der Regierung des Staates Israel für das deutsche weltliche Vermögen in Israel gezahlten Entschädigung auf Deutschland und Australien ..
Es soll überwiesen werden an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten. — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften .
Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten. Einverständnis? — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutschbelgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr .
Es soll überwiesen werden an den Finanzausschuß. Einverständnis? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften .
— Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Wir hatten ursprünglich für heute nachmittag eine Debatte beantragen wollen; wir werden aber auf eine Aussprache verzichten und der Ausschußüberweisung zustimmen, um die Klärung der noch offenen Probleme bei der Beratung des leider fast zu spät vorgelegten Vorschaltgesetzes herbeizuführen. Die SPD hatte bisher auf eine öffentliche Erörterung über den Umfang des Vorschaltgesetzes wie auch über ihre Anfrage wegen linearer Erhöhung verzichtet. Erfreulicherweise besteht inzwischen bei allen Fraktionen des Hauses Klarheit, daß es nur sinnvoll ist, eine solche Frage zunächst einmal gemeinsam im Ausschuß zu erörtern. Ich hoffe, daß wir dort zu dieser erhofften und erwünschten Klärung kommen.
Der Entwurf soll an den Ausschuß für Inneres und an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. — Es ist so beschlossen.Ich rufe den Punkt 12 auf:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst .Keine Aussprache. Vorgesehen ist ebenfalls Überweisung an den Ausschuß für Inneres und an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung. — Es ist so beschlossen.Ich rufe schließlich noch auf den Punkt 13:Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim an die Firma Friedrich Hyking, Stahlbau, in Crailsheim (Drucksache IV/3532).Der Antrag ist zu überweisen an den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes. — Es ist so beschlossen.
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9504 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965
Vizepräsident Dr. DehlerPunkt 14 kann leider nicht behandelt werden, weil die Drucksache nicht vorliegt, desgleichen nicht die anderen Gegenstände der Tagesordnung.Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Mittwoch, den 16. Juni, 9 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen.