Protokoll:
4189

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 4

  • date_rangeSitzungsnummer: 189

  • date_rangeDatum: 15. Juni 1965

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:31 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:52 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 15 Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lang . . . . . . 9485 A Abg. Helmut Geiger und Abg. Ohlemeyer treten in den Bundestag ein . . . . . 9485 C Abg. Pohlenz legt sein Mandat nieder . . 9485 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Bausch, Dr. Süsterhenn und Dr. Roesch . 9485 C Überweisung des Jahresberichts 1964 des Wehrbeauftragten an den Verteidigungsausschuß 9485 D Fragestunde (Drucksache IV/3525) Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Situation des deutschen Auslandsschulwesens — künftige Planungen — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9487 A, 9487 B Kahn-Ackermann (SPD) . 9487 A, 9487 C Fragen des Abg. Seuffert: Voraussetzungen für die Übernahme eines Pauschbetrages für ein körperbehindertes Kind in die Einkommensteuerveranlagung der Eltern . . . . 9487 D Fragen des Abg. Dr. Emde: Vorbereitungen für die Veränderung der Aufgaben der Bundeszollverwaltung ab 1967 Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9488 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9489 A Fragen des Abg. Dr. Kohut: Berufung des Staatssekretärs Hopf zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9489 B, 9489 D Dr. Kohut (FDP) . . . . 9489 B, 9489 D Sänger (SPD) 9490 A Frage des Abg. Liehr: Fortbildungskosten, Ausbildungs- und Umschulungskosten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9490 B Liehr (SPD) 9490 B Fragen der Abg. Ertl und Dr. Efferts: Zoll- und steuerfreie Abgabe des Dieseltreibstoffes an die Landwirtschaft Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9490 D Ertl (FDP) 9491 B Frage des Abg. Folger: Zuständigkeit der Bundesregierung für die Gesetzgebung von Hase, Staatssekretär . . . . 9491 C Folger (SPD) 9491 D Frage des Abg. Sänger: Mitfinanzierung der englischen Ausgabe des „Wirtschaftsdienstes" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9491 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 9492 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9492 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Frage des Abg. Josten: Europäische Handwerks- und Mittelstandspolitik Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 9492 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9492 D Frage des Abg. Josten: Mittelstandsförderung in EWG-Ländern Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 9493 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9493 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Frauenarbeitstagung „Frauen bauen mit" Lücke, Bundesminister 9493 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9493 D Frau Berger-Heise (SPD) 9494 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9494 A Frau Schanzenbach (SPD) 9494 B Frau Meermann (SPD) 9494 D Frehsee (SPD) 9494 D Frage des Abg. Dr. Dörinkel: VEBA-Aktien Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 9495 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9495 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 9495 C Folger (SPD) 9496 A Fragen des Abg. Sänger: Verfassungsschutzbeamte als Kommentatoren Höcherl, Bundesminister 9496 B Sänger (SPD) 9496 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dienstpflicht der Frauen Höcherl, Bundesminister 9496 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9496 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9497 A Gscheidle (SPD) 9497 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dienstpflichtgesetz Höcherl, Bundesminister 9497 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9497 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9497 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Schicksal der während des letzten Krieges bei den Streitkräften eingesetzten Frauen Höcherl, Bundesminister 9497 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9497 D Moersch (FDP) . . . . . . . 9498 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9498 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Benachteiligung von Spätheimkehrern bei Beförderungen Höcherl, Bundesminister 9498 B Schmidt (Kempten) (FDP) 9498 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Honnefer Modell für Studierende an Ingenieurschulen und technischen Lehranstalten Höcherl, Bundesminister 9498 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9498 D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Beschäftigung tunesischer Arbeiter in der Bundesrepublik Blank, Bundesminister 9499 A Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 9499 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausbildungszulage für Kinder in privaten Schulen Blank, Bundesminister 9499 D Frage des Abg. Fritsch: Facharbeiterwohnungsbau im Zonenrand- und Grenzlandgebiet Blank, Bundesminister . . . . . . 9500 B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9500 B Fragen des Abg. Folger: Rechtsvorschriften über die Beschaff en-heit von Unterkünften Blank, Bundesminister . . . . . . 9500 D Folger (SPD) . . . . . . . . . 9501 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9501 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Erarbeitung von Vorschlägen eines Wahlprogramms zur Alterssicherung der Selbständigen für die CDU durch höhere Beamte des BMA Blank, Bundesminister . . . . . . 9501 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . . 9501 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9502 B Frehsee (SPD) 9502 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 III Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3498) 9502 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513) — Erste Beratung — 9502 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juni 1962 mit der Republik Türkei über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3516) — Erste Beratung — 9502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 1963 mit der Republik Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3517) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1964 mit der Republik Niger über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3518) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 21. April 1965 mit dem Australischen Bund über die Aufteilung der von der Regierung des Staates Israel für das deutsche weltliche Vermögen in Israel gezahlten Entschädigung auf Deutschland und Australien (Drucksache IV/3519) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530) — Erste Beratung — 9503 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutschbelgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/3529) — Erste Beratung — 9503 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/3520) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9503 C Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksache IV/3466) — Erste Beratung — 9503 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) (Drucksache IV/3532) 9503 D Nächste Sitzung 9504 Berichtigung . . . . . . . . . . 9504 Anlagen 9505 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9485 189. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 186. Sitzung Seite 9366 D Zeile 9 bis 12 statt „Aber der Wissenschaftsrat wäre, gerade weil hier die Länder mitwirken, nicht mehr das richtige Gremium, um all die Dinge zu lösen, die wir lösen wollen." : Aber wäre nicht der Wissenschaftsrat, gerade weil in ihm die Länder mitwirken, das richtige Gremium, um diese Fragen zu lösen? Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 6. Frau Ackermann 15. 6. Dr. Aigner * 18. 6. Arendt (Wattenscheid) 16. 6. Dr. Aschoff 16. 6. Bading * 18. 6. Bazille 14. 7. Bergmann * 18. 6 Dr. Bieringer 15. 6. Böhme (Hildesheim) 16. 6. Brese 16. 6. Dr. Conring 16. 6. Deringer * 18. 6. Dr. Dichgans * 18. 6. Drachsler 16. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Eisenmann 16. 6. Frau Dr. Elsner * 18. 6. Etzel 15. 6. Faller * 18. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gehring 20. 6. Frau Geisendörfer 15. 6. Glombig 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Hahn (Bielefeld) * 18. 6. Illerhaus * 18. 6. Jacobi (Köln) 15. 6. Frau Kettig 16. 6. Klinker * 18. 6. Könen (Düsseldorf) 20. 6. Frau Korspeter 20. 6. Dr. Kreyssig * 18. 6. Kriedemann * 18. 6. Kulawig * 18. 6. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) * 18. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Dr. Löhr * 18. 6. Lücker (München) * 18. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Mauk * 18. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 6. Merten * 18. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 16. 6. Dr. Müller-Hermann * 18. 6. Neumann (Allensbach) 16. 6. Peters (Norden) 15. 6. Dr. Philipp * 18. 6. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler 19. 6. Frau Dr. Probst * 18. 6. Rademacher * 18. 6. Richarts * 18. 6. Rohde * 18. 6. Seibert 18. 6. Seifriz * 18. 6. Seuffert * 18. 6. Dr. Seume 16. 6. Dr. Sinn 16. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) 15. 6. Schneider (Hamburg) 16. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 16. 6. Dr. Starke * 18. 6. Storch * 18. 6. Frau Strobel * 18. 6. Urban 16. 6. Weigl 22. 6. Weinkamm * 18. 6. Dr. Willeke 20. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 10. 7. Figgen 24. 6. Flämig 23. 6. Knobloch 25. 6. Strauß 2. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 4. 6. 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 283. Sitzung am 4. Juni 1965 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 20. Mai 1965 verabschiedeten Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen und im übrigen wie aus der Anlage ersichtlich Stellung zu nehmen. Dr. Lemke Vizepräsident 9506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Bonn, den 4. 6. 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 21. Mai 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. 6. 1965 an den Bundeskanzler Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule Der Bundesrat begrüßt die mit der Gründung der Europäischen Schule im Jahre 1953 eingeleitete Entwicklung. Er sieht in der Grundkonzeption dieser Schule, in der seitdem erfolgten Gründung von weiteren Europäischen Schulen, in der Öffnung dieser Schulen auch für Kinder, deren Eltern keine Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sind, und in der erfolgreichen Arbeit und den guten Leistungen in den sechs Europäischen Schulen erste Ansätze einer europäischen Schulkonzeption. Die am 12. April 1957/17. März 1961 von der Bundesregierung unterzeichnete Satzung der Europäischen Schule ist in manchen Punkten inzwischen durch die Entwicklung der Schulen überholt. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich um eine Anpassung der Satzung und der Prüfungsordnung an die heutige Lage zu bemühen, wobei vor allem anzustreben ist, a) die Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung der Organe der Europäischen Schulen neu zu regeln und b) die zur Zeit nur aus Grundschule und Oberschule bestehenden Europäischen Schulen durch die Einrichtung von Hauptschule (Volksschuloberstufe) und Mittelschule zu ergänzen. Die Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetz präjudiziert nicht die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf betreffend das am 13. April 1962 in Luxemburg unterzeichnete Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 4. Juni 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 283. Sitzung am 4. Juni 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 1965 verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 4. Juni 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 14. Mai 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Juni 1965 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes Der Bundesrat sieht sich angesichts der noch nicht beseitigten Mängel des Verfahrens für die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung veranlaßt, der von den Fraktionen des Bundestages vorgeschlagenen und vom Bundestag beschlossenen Verlängerung der Amtsdauer der gewählten Mitglieder der Organe, der Versichertenältesten und Vertrauensmänner um zwei Jahre und Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9507 drei Monate bis zum 30. September 1968 zuzustimmen. Der Bundesrat will mit dem Bundestag vermeiden, daß eine neue Wahl mit einer daran anschließenden Wahlperiode von vier Jahren unter den jetzigen gesetzlichen Voraussetzungen stattfindet. Der Bundesrat bedauert, daß es der Bundesregierung bisher nicht gelungen ist, trotz eines rechtzeitigen Hinweises der Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — u. a. auf der Arbeitsministerkonferenz am 21./22. 2. 1963 — die dringend notwendigen Gesetzesänderungen zu erarbeiten. Er erwartet, daß die Entwürfe zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes und der Wahlordnung gleich zu Beginn der 5. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgelegt werden, damit sie ohne Zeitdruck beraten und rechtzeitig in Kraft gesetzt werden können. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß noch vor Ablauf der jetzigen Wahlperiode der Sozialversicherung am 30. Juni 1966 eine Ergänzung des § 414 d RVO durch die Aufnahme der Worte „zuletzt geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes vom . . . 1965 (BGBl. I S.. ..) " vor dem letzten Wort dieser Vorschrift notwendig wird. Nur so wird eindeutig sichergestellt, daß die Verlängerung der Amtsdauer der Organmitglieder auch für die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen gilt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 22. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Saarbrücken) (Drucksache IV/3155, Fragen IV/1, IV/2 und IV/3): Kann die Bundesregierung die Erklärung des israelischen Journalisten Elon im 1. Programm des Deutschen Fernsehens am 21. Februar 1965 (Sendung von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr) bestätigen, wonach die deutschen Waffenlieferungen an Israel nicht als Wiedergutmachung, sondern aus der Erwägung heraus erfolgt sind, dem bedrohten israelischen Staat militärische Hilfe leisten zu müssen? Kann die Bundesregierung die Äußerungen des nordamerikanischen Journalisten Wellington Long in der in Frage IV/1 genannten Fernsehsendung bestätigen, wonach die Waffenlieferungen an Israel nicht auf amerikanischen Druck bzw. Wunsch erfolgt seien, sondern aus der eigenen Initiative der Bundesregierung heraus? Kann die Bundesregierung die Behauptungen des ägyptischen Journalisten Kamel in der in Frage IV/1 genannten Fernsehsendung dementieren, wonach die Waffenlieferungen an Israel als Geschenke, d. h. ohne Gegenleistungen erfolgt seien? Zwischen Waffenlieferungen an die israelische Regierung und den auf der Grundlage des deutschisraelischen Wiedergutmachungsabkommens vom 10. September 1952 erbrachten Leistungen besteht kein Zusammenhang. In diesem Abkommen ist festgelegt, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Leistungen zu den Aufwendungen beitragen soll, die dem Staat Israel durch die Ansiedlung der jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland und den ehemals unter deutscher Herrschaft stehenden Gebieten entstanden sind. Die im einzelnen von Israel aufgrund dieses Abkommens bezogenen Waren sind jeweils in Warenlisten vereinbart worden. Diese Warenlisten enthalten keinerlei Waffen, sondern solche Güter, die dem obenbeschriebenen Zweck der deutschen Leistungen entsprechen. Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Gelegenheit zu einer mündlichen Erörterung geben würden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 20. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/3377, Fragen VII/2, VII/3 und VII/4) : Nach welchen Richtlinien werden Visa-Anträge von Angehörigen der Ostblockstaaten, mit denen keine diplomatischen Beziehungen bestehen (Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien), bearbeitet? Welche Unterschiede bei der Bearbeitung der in Frage VII/2 angeführten Visa-Anträge werden gemacht? Ist es richtig, wenn behauptet wird, daß die in Frage VII/2 genannten Anträge eine Bearbeitung von 2 Monaten erfordern? Zu Frage VII/2: Sichtvermerksanträge werden darauf geprüft, ob gegen die Einreise des Sichtvermerksbewerbers Bedenken aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu erheben sind, ob die im Antrag gemachten Angaben über den Reisezweck richtig sind, und ob die Ausländerbehörde des Ortes, wo sich .der Sichtvermerksbewerber aufhalten will, mit der Einreise einverstanden ist. Zu Frage VII/3: Ob ein Sichtvermerksantrag genehmigt oder abgelehnt wird, bestimmt sich nach dem Ergebnis der in jedem Einzelfall durchgeführten Prüfung der Antragsunterlagen. Zu Frage VII/4: Es ist nicht richtig, wenn behauptet wird, die Bearbeitung dieser Anträge dauere zwei Monate. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsfrist zur Zeit etwa zwei Wochen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 20. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Drucksache IV/3424, Frage V/1): 9508 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, meine Frage zu beantworten, ob sie willens ist, im Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften eine Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz dahin vorzuschlagen, daß Richter in der Eingangsgruppe ihrer Laufbahn bereits von der 6. Dienstaltersstufe an das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 erhalten können? Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften ist dem Bundesrat am 13. Mai 1965 im ersten Durchgang zugeleitet worden. Er sieht vor, daß die automatische Durchstufung nach Besoldungsgruppe A 14 für die Richter von der 9. zur 7. Dienstaltersstufe vorgezogen wird. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung der weitestgehende, noch sachlich vertretbare Vorschlag. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rademacher (Drucksache IV/3458 Frage X/2) : Ist die Deutsche Lufthansa direkt oder über Mittelspersonen an der „Neckermann Urlaubsreisen GmbH & Co KG" beteiligt? Die Deutsche Lufthansa AG ist weder direkt noch über Mittelspersonen an der Neckermann-Urlaubsreisen GmbH & Co. K. G. beteiligt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/3458 Fragen X/3, X/4 und X/5) : Gedenkt die Bundesregierung Schlüsse aus der Tatsache zu ziehen, daß die Deutsche Bundesbahn bei der Tarifgestaltung im Personenverkehr Familien mit Kindern weniger günstig behandelt als die europäischen Nachbarländer? Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. die Schweiz den halben Tarif erst vom 6. und den Erwachsenen-Tarif erst ab 16. Lebensjahr erhebt, daß es aber daneben — wie übrigens auch in anderen Ländern — sogar noch spezielle Familienfahrkarten mit sehr hohen Ermäßigungen gibt? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß sich Familien mit mehreren Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen Ferienreisen mit der Bundesbahn selbst innerhalb des Bundesgebietes nicht ohne weiteres leisten können und dadurch ganz zwangsläufig immer mehr Ferienreisende die ohnehin durch den Sommerverkehr verstopften Straßen benutzen müssen? Auf Veranlassung der Bundesregierung haben die deutschen Eisenbahnen seinerzeit eine Ermäßigung von 50 % für Jugendliche aus Familien mit wenigstens 3 Kindern eingeführt, die nachträglich auf Kinder bis zu 25 Jahren ausgedehnt wurde und auch insofern besonders fortschrittlich ist, als Einzelreisen in beliebiger Zahl und zu beliebigem Zweck begünstigt sind. Im Ausland gibt es, soweit überhaupt Familienermäßigung gewährt wird, im allgemeinen nur eine Vergünstigung für gemeinsame Fahrten von mehreren Mitgliedern ein und derselben Familie. Die Bundesregierung würde auf heftigen Widerstand in der Öffentlichkeit stoßen, wenn sie die heute sehr weitgehende Regelung, von der lebhafter Gebrauch gemacht wird, gegen die im Ausland geltende, bei den heutigen Reisegewohnheiten relativ selten ausnutzbare Ermäßigung für Familiengruppenreisen austauschen wollte. Mir ist bekannt, daß in der Schweiz Kinder bis zum 6. Lebensjahr kostenlos und Kinder bis zum 16. Lebensjahr zu halbem Preis befördert werden. Die Schweiz ist jedoch das einzige Land Europas, das so weitgehende Vergünstigungen gewährt. Dazu muß bemerkt werden, daß dort die in der Bundesrepublik eingeführten vielfältigen Ermäßigungen für Gruppenfahrten von Schülern, Studenten und sonstigen Jugendlichen nur z. T. bekannt sind. Außerdem liegt der schweizerische Regeltarif, von dem die dortigen Ermäßigungen abgeleitet sind, ganz wesentlich über dem deutschen Normaltarif. Ein zutreffendes Bild erhält man nur bei einem Gesamtvergleich. Hier ergibt sich, daß die Bundesbahn nach Zahl und Umfang ihrer sozialen Vergünstigungen sowohl die Schweizer Bahnen wie — mit Ausnahme Frankreichs — auch diejenigen aller Länder Europas übertrifft. In Frankreich ist es der Staat, der aus Mitteln der Familienfürsorge die Reisen kinderreicher Familien bezuschußt. Es ist richtig, daß Familien mit mehreren Kindern bei gemeinsamen Ferienreisen u. U. finanziellen Schwierigkeiten begegnen, jedenfalls dann, wenn nicht staatliche Zuschüsse gewährt werden. Jedoch entfallen nach einem kürzlich vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Mikrozensus und den statistischen Berechnungen der Bundesbahn nur etwa 12-20 % der Aufwendungen für Ferienreisen auf die Fahrtkosten, der Rest auf die Aufenthaltskosten. Durch eine Senkung der Fahrpreise der Bundesbahn, die ohnehin weit unter den Selbstkosten liegen, könnte also keine entscheidende Hilfe geleistet werden. Es widerspricht auch der Erfahrung, daß durch Senkung von Fahrpreisen die im Ferienverkehr verstopften Straßen entlastet werden könnten. Wegen der tatsächlich vorhandenen und der vermeintlichen Vorzüge des privaten Kraftwagens werden erfahrungsgemäß die Reisen auch dann mit dem Pkw ausgeführt, wenn dadurch wesentlich höhere Kosten als bei der Eisenbahnbenutzung entstehen. So haben z. B. die besonders niedrigen Preise des Berufsverkehrs nicht verhindert, daß selbst dort, wo sehr günstige Zugverbindungen vorhanden sind, der wesentlich kostspieligere private Wagen benutzt wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3458, Frage X/6) : Wann kann mit der Fertigstellung der Auffahrt zur Schiersteiner-Rhein-Brücke von der B 9 her, an welcher die Bauarbeiten seit längerer Zeit stocken, gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9509 Die Bauarbeiten auf dem Abschnitt von der Bundesstraße 9 zur Schiersteiner Rheinbrücke — der sogenannten Lennebergspange — gehen ohne Unterbrechung zügig voran. Mit der Inbetriebnahme dieser Verbindung kann Ende des Jahres 1966 gerechnet werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/3458, Frage X/7) : Bis wann etwa kann mit dem Baubeginn der „Zollfreien Straße" zwischen Weil am Rhein und Lörrach gerechnet werden, die aufgrund eines ca. 112jährigen Vertrages zwischen der Schweiz und Deutschland etwa 400 m weit über Schweizer Gebiet gebaut werden darf? Über die technische Seite der Planung für die „Zollfreie Straße" Lörrach—Weil besteht mit der Baudirektion des Kantons Basel im wesentlichen Einverständnis, nachdem verschiedene Änderungs- und Ergänzungswünsche bereits berücksichtigt worden sind. Es ist deshalb anzunehmen, daß die schweizerischen Dienststellen den ihnen vor kurzem zugeleiteten Entwurfsunterlagen jetzt auch förmlich zustimmen werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die noch erforderliche zwischenstaatliche Vereinbarung abschließen zu können. Sofern sich bei der Durchführung des Grunderwerbs auf schweizerischem Gebiet sowie auch beim Planfeststellungsverfahren auf den Gemarkungen Lörrach und Weil keine neuen Schwierigkeiten ergeben, wird man mit dem Anlaufen der Arbeiten im Jahre 1966 rechnen können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Frankfurt) (Drucksache IV/3458, Fragen XI/1 und XI/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die seit einiger Zeit für öffentliche Telefonzellen eingeführten Telefonapparate fir den Selbstwählverkehr mit 10-Pfennig-Zählwerk weitaus häufiger den Dienst versagen als die vorher verwandten Modelle? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem in der Frage XI/1 dargestellten Mißstand zu begegnen? Alle Typen der in öffentlichen Fernsprechzellen eingesetzten Münzfernsprecher sind mit 10-Pf-Zählwerken ausgestattet. Wenn es sich um den erst in letzter Zeit in gewissem Umfang eingesetzten neuen Fernwahlmünzfernsprecher handelt, so liegen aussagefähige statistische Unterlagen über die Störungshäufigkeit bei diesem Apparatetyp, der erst verhältnismäßig kurze Zeit in Betrieb ist, noch nicht vor. Bei komplizierten Apparaten lassen sich Anfangsmängel nicht völlig ausschließen. Daher werden auch die neuen Münzfernsprecher vom Personal des Unterhaltungsdienstes der Deutschen Bundespost besonders gründlich beobachtet und festgestellte Mängel bei allen eingesetzten Apparaten so schnell wie möglich behoben. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funke (Hagen) (Drucksache IV/3458, Fragen XI/3 und XI/4) : Hält es die Deutsche Bundespost für rationell, beim Einzugsverfahren für Zeitungsgebühren, anstatt lesbare Rechnungen zu schreiben, die Postboten zu beauftragen, an der Wohnungstür zeitraubende Erklärungen über die Rechtslage und Entschlüsselungs-Auskunfte über chiffrierte Rechnungen zu gehen? Sieht die Deutsche Bundespost keine Möglichkeit, jedem Neubezieher einer Zeitung oder Zeitschrift eine vorgedruckte Mitteilung zugehen zu lassen, aus der der Titel der von ihm oder ohne sein Wissen vom Verleger bestellten Zeitung, die Bezugsgebühren und — wenn eine solche unvermeidlich ist — die Chiffre-Nummer in der Rechnung hervorgehen? Zu Frage XI/3: Die Deutsche Bundespost hält das Einzugsverfahren von Zeitungsbezugsgeld für rationell. Die Deutsche Bundespost zieht das Bezugsgeld normalerweise bei Beziehern ein, die die Zeitung selbst bei der Deutschen Bundespost bestellt haben und denen deshalb bekannt ist, für welche Zeitung sie das Zeitungsbezugsgeld zu entrichten haben. Daher sind normalerweise weder zeitraubende Erklärungen der Zusteller an der Wohnungstür über die Rechtslage noch die Angabe der oft sehr langen Titel der Zeitungen auf den Zeitungsbezugsscheinen — von Ihnen, Frau Abgeordnete, als Rechnungen bezeichnet — erforderlich. Dieses Verfahren hat bisher weder zu Beanstandungen noch zu sonstigen Schwierigkeiten geführt. Zu Frage XI/4: Die Anregung, jedem Neubezieher einer Zeitung eine vorgedruckte Mitteilung zugehen zu lassen, aus der der Titel der Zeitung oder das Vertriebskennzeichen — von Ihnen, Frau Abgeordnete, Chiffrenummer genannt — und die Höhe des Zeitungsbezugsgeldes hervorgehen, hält die Deutsche Bundespost für unrationell. Zum Postzeitungsvertrieb sind 6500 Zeitungen zugelassen. Ein solches Verfahren würde daher erfordern, daß die Deutsche Bundespost bei allen Postämtern 6500 verschiedene Vordrucke bereithalten müßte, die bei jeder Bezugspreis- oder sonstigen Änderung zu berichtigen wären. Eine solche Mitteilung ist aber auch nicht erforderlich, da das Bezugsgeld bei einem Neubezieher normalerweise nicht vom Zusteller eingezogen, sondern bei der Bestellung der Zeitung am Schalter vom Bezieher entrichtet wird. 9510 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache IV/3458, Frage XI/5) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit auch die Fernsprechteilnehmer in Bonn-Tannenbusch samstags und sonntags den Fernsprech-Auftragsdienst in Anspruch nehmen können, was ihnen seit der Umstellung ihrer Anschlußnummer nicht mehr möglich ist? In Bonn-Tannenbusch ist kürzlich eine moderne Wählvermittlungsstelle eingerichtet worden. Die in diesem neuen Anschlußbereich bereits vorhandenen Fernsprechanschlüsse wurden auf diese neue Vermittlungsstelle umgeschwenkt. Für die laufenden Unterhaltungsarbeiten wird dort weniger Personal benötigt als das z. B. für vergleichbare Vermittlungsstellen mit älterer Technik noch erforderlich ist. Die wenigen manuellen Arbeiten können von einzelnen Bediensteten während der allgemeinen werktäglichen Dienststunden ausgeführt und dabei auch Schaltungen für den Fernsprechauftragsdienst mit besorgt werden. Für eine durchgehende Besetzung in der Ortsvermittlungsstelle Bonn-Tannenbusch mit Bedienungspersonal würden unter Beachtung der Mindestanforderungen an den Besetzungsplan zusätzliche Bedienungskräfte benötigt, deren Arbeitszeit lediglich als Bereitschaftsdienst zählen müßte. Das ist wirtschaftlich nicht zu vertreten. Die Modernisierung des Fernsprechauftragsdienstes für den Bereich der Fernsprechauftragsdienststelle Bonn ist in der Planung bereits seit Monaten abgeschlossen und in das Investitionsprogramm für das Rj. 1966 einbezogen worden. Mit der Fertigstellung ist im zweiten Halbjahr 1966 zu rechnen. Die neue Vermittlungsstelle Bonn-Tannenbusch verfügt bereits über die örtlichen neuen Schaltmittel, jedoch werden die zu erwartenden Vorteile erst voll wirksam werden mit der Fertigstellung der zentralen Schaltplätze. In der Zwischenzeit sind jedoch auch in Bonn-Tannenbusch Übergangsregelungen möglich. Die Fernsprechauftragsdienststelle Bonn gibt bei Bedarf auf den Einzelfall bezogene Auskünfte. Entsprechende Aufträge, die über das Wochenende oder über Feiertage gelten sollen, müssen allerdings vorerst noch spätestens am vorhergehenden letzten Werktag, möglichst bis zu den Mittagsstunden, angemeldet werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/3458, Fragen XI/6 und XI/7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die etwas mangelhafte Abstimmung der Planungen der Rundfunksendegesellschaften und der Deutschen Bundespost dahin zu führen droht und auch schon dahin geführt hat, daß beide Instanzen Sendeeinrichtungen getrennt planten oder bereits erbauten, obwohl gemeinschaftliche Anlagen möglich sind und auch vom Gesichtspunkt des Landschaftsschutzes her ein Wald von Sendemasten keineswegs erwünscht sein kann? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung eine weitere Entwicklung, wie sie in Frage XI/6 aufgezeigt wird, zu verhindern? Die Fernsehsendernetze der Rundfunkgesellschaften weichen in ihrem zeitlichen und technischen Aufbau von denen der Deutschen Bundespost wesentlich ab. Es ist daher nicht in allen Fällen möglich, die gegenseitigen Planungen aufeinander abzustimmen. Um also die Interessen des Landschaftsschutzes bei der Errichtung neuer Sendestellen gebührend berücksichtigen zu können, hat die Deutsche Bundespost mit den Rundfunkanstalten schon im Jahre 1962 über die gemeinsame Benutzung von Senderstand-orten Absprachen getroffen. Diese haben in einem Mustervertrag für die gemeinsame Benutzung von Senderstandorten durch die Deutsche Bundespost und die Rundfunkanstalten ihren Niederschlag gefunden. Jeder Standort wird außerdem noch mit anderen Bedarfsträgern koordiniert. Auf Grund der Verschiedenheit im Aufbau der Fernsehnetze und der Versorgungsbereiche der einzelnen Sender in Abhängigkeit vom benutzten Frequenzbereich ist nicht in jedem Falle eine gemeinsame Benutzung möglich. Die Deutsche Bundespost hat bei Festlegung neuer Standorte außerdem die Belange und Anforderungen anderer Funkdienste (z. B. Polizei, Bundeswehr, Bundesbahn, Elektrizitätsversorgung usw.) gebührend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es auch in Einzelfällen möglich, daß an einem Standort mehrere Antennenträger errichtet werden müssen. Es ist bisher noch kein einziger Fall — ausgenommen kommerzielle Sendefunkstellen — bekanntgeworden bei dem von einem Wald von Antennen gesprochen werden kann.
Gesamtes Protokol
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, zu Beginn der Sitzung haben wir eines Kollegen zu gedenken, der während der Pfingstpause aus unserer Mitte abberufen worden ist.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Am 1. Juni verstarb unerwartet durch einen Schlaganfall unser Kollege Georg Lang. Er war am 10. Mai 1913 in Pösing in der Oberpfalz geboren. Nach einer kaufmännischen Ausbildung war er bis zum Jahre 1939 als Angestellter im Großhandel tätig. Von 1939 bis 1945 war er Soldat. Nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft trat er in den Kanzleidienst der Stadtverwaltung von München ein.
Von früher Jugend an nahm er an der Katholischen Jugendbewegung sehr regen Anteil und bekleidete lange Jahre das Amt des Pfarrführers der Katholischen Jungen Mannschaft von München-
Trudering. Im Jahre 1946 trat er der Christlich-Sozialen Union bei, wurde Vorsitzender des Ortsverbandes München-Kirchtrudering, später auch des Ortsverbandes München-Waltrudering. Daneben gehörte er lange Jahre dem Bezirksrat München der Jungen Union an.
Neben der Jugendarbeit hat er sich vor allen Dingen den sozialpolitischen Verpflichtungen gewidmet. Er war stellvertretender Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CSU in München. Einige Jahre hindurch leitete er die Christliche Werkgemeinschaft der städtischen Angestellten, Arbeiter und Beamten in München. 1958 wurde er Landesobmann der Christlich-Sozialen Arbeitnehmerschaft in Bayern und dann Präsident der Christlichen Werkgemeinschaften in Süddeutschland.
Dem Deutschen Bundestag gehörte er seit 1953 an. Hier hat er sich vornehmlich den Aufgaben der Jugend und der Sozialpolitik gewidmet. Er war Mitglied des Ausschusses für Arbeit und des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen.
Ich darf namens des Hauses den Angehörigen und der durch diesen schmerzlichen Todesfall betroffenen Fraktion der CDU/CSU die herzliche Anteilnahme aussprechen. Sie haben sich zu Ehren des verstorbenen Kollegen Georg Lang von den Sitzen erhoben; ich danke Ihnen.
Für den verstorbenen Kollegen Lang ist mit Wirkung vom 8. Juni 1965 der Abgeordnete Helmut Geiger in den Bundestag eingetreten. Ich kann ihn in unserer Mitte begrüßen und wünsche ihm und uns gute Zusammenarbeit.

(Beifall.)

Der Abgeordnete Pohlenz hat mit Wirkung vom 10. Juni 1965 auf sein Mandat verzichtet. Für ihn ist mit Wirkung vom 14. Juni 1965 der Abgeordnete Ohlemeyer in den Bundestag eingetreten.
Nun darf ich noch Glückwünsche des Hauses zu Geburtstagen aussprechen: Unser verehrter Kollege Bausch hat am 27. Mai sein siebtes Lebensjahrzehnt vollendet,

(Beifall)

Herr Kollege Dr. Süsterhenn hat am 31. Mai sein sechstes Lebensjahrzehnt vollendet;

(Beifall)

ebenso hat Herr Kollege Dr. Roesch am 13. Juni sein sechstes Lebensjahrzehnt vollendet; ihnen allen herzliche Wünsche.

(Beifall.)

Gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll der Jahresbericht 1964 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksache IV/3524 — an den Verteidigungsausschuß überwiesen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Ich stelle fest, daß dies nicht der Fall ist; es ist so beschlossen.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juni 1965 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen (UZwDBw)

Gesetz zu ,dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der Ostsee
Sechstes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur" (Ingenieurgesetz)




Vizepräsident Dr. Dehler
Zweites Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der
Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz — II. VermBG)

Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden
Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung
Sechstes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG)

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung
Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze
Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin
Sechstes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule.
Zum Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule hat der Bundesrat ferner eine Stellungnahme beschlossen, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
Zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 3 diesem Protokoll beigefügt ist.
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/3507 verteilt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 1965 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt:
Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl
Gesetz zum Vertrag vom 21. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien über
die Entschädigung für das deutsche Vermögen in Äthiopien
Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch (Durchführungsgesetz EWG-Richtlinie Frisches Fleisch — FrFlG).
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Gesetz zur Änderung des Saatgutgesetzes
Gesetz zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1961 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgeseizes (BEG-Schlußgesetz).
Seine diesbezüglichen Schreiben werden als Drucksachen IV/ 3534, IV/3535, IV/3536 und IV/3537 verteilt.
Der Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat unter dem 24. Mai 1965 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 11. Mai 1965 betr. Informations-und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung — Drucksache IV/3391 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/ 3487 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 26. Mai 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Pflaumbaum, Dr. Reinhard, Bauer (Wasserburg), Ehnes, Dr. Frey (Bonn), Dr. Schmidt (Gellersen), Dröscher, Marquardt, Müller (Worms), Seither, Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Effertz, Ertl, Peters (Poppenbüll), Wächter, Logemann, Walter und Genossen betr. Bedeutung der landwirtschaftlichen Beratung — Drucksache IV/3415 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3492 verteilt.
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat unter dem 25. Mai 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Moersch, Frau Funcke (Hagen), Dr. Hellige und Fraktion der FDP betr. Wissenschaftspolitik der Bundesregierung — Drucksache IV/3175 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3500 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 2. Juni 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr.
Rutschke, Reichmann,• Dr. Supf, Dr. Imle, Frau Dr. Heuser, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen betr. Kriegsfolgelasten - Drucksache 1V/3275 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3510 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat unter dem 8. Juni 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Dr. Zimmer, Kuntscher und Genossen betr. Auswirkungen des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer und des Gesetzes betreffend das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge — Drucksache IV/3413 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3528 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 21. Mai 1965 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 10. Februar 1965 über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Bundes in den Haushaltsjahren 1964 und 1965 für Verbraucheraufklärung und Verbraucherförderung berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3489 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen hat unter dem 1. Juni 1965 im Nachgang zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage der SPD betr. Einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und Harmonisierung der Stellenpläne (Drucksachen IV/3107, IV/3194) die angeforderten Übersichten über die Zahl der Planstellen in Bund und Ländern unter Darstellung der prozentualen Stellenverhältnisse — getrennt nach Laufbahngruppen — für das Rechnungsjahr 1964 vorgelegt. Sein Schreiben wird als Drucksache zu IV/3194 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rats über die schrittweise Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Verwaltung von mengenmäßigen Einfuhrkontingenten in der Gemeinschaft — Drucksache IV/3499 —
an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 30. Juni 1965
Verordnung Nr. 64/65/EWG des Rats vom 13. Mai 1965 zur Änderung der Verordnung Nr. 46/65/EWG des Rats hinsichtlich des in der Bundesrepublik Deutschland im Milchwirtschaftsjahr 1965/1966 für Butterkäse geltenden Schwellenpreises
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.
Der Präsident ,des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vorn 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Zollkontingent für Rohaluminium — 2. Halbjahr 1965) — Drucksache IV/3506 —
an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um fristgemäße Behandlung.
Zu der in der Fragestunde der 188. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Mai 1965 gestellten Frage des Abgeordneten Wagner Nr. VII/5 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 26. Mai 1965 eingegangen. Sie lautet:
Der Bundesminister der Finanzen hat anläßlich der Beratungen des Steueränderungsgesetzes 1965 im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages auf gewisse verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine steuerliche Begünstigung des Mehrarbeitslohnes hingewiesen. Diese Bedenken sind im Finanzausschuß nicht weiter geprüft worden, nachdem sich im Gesetzgebungsverfahren abgezeichnet hatte, daß die Einführung einer Steuerbegünstigung des Mehrarbeitslohnes sowieso keine Mehrheit finden würde.
Ich rufe den Punkt 1 auf: Fragestunde
— Drucksachen IV/3538, IV/3525, IV/3542 —
Zunächst rufe ich die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Frage IX/1 — des Abgeordneten Kahn-Ackermann —:
Trifft es zu, daß wegen eines Einspruchs des Bundesfinanzministers dem Ersuchen des Bundestages an die Bundesregierung, bis zum 15. Mai d. J. einen vollständigen Bericht über die Situation des deutschen Auslandsschulwesens vorzulegen, nicht entsprochen worden ist?
Bitte, Herr Minister!




Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418900100
Die Antwort auf Ihre Frage, Herr Kollege Kahn-Ackermann, lautet: Nein, das trifft nicht zu.
Der Entwurf einer Stellungnahme der Bundesregierung zur Frage des Auslandsschulwesens ist bereits im Februar 1965 zwischen dem Auswärtigen Amt und meinem Hause abgestimmt worden. Nachdem der Fragenkomplex jedoch erneut sowohl im Ausschuß für Kulturpolitik als audi im Auswärtigen Ausschuß behandelt worden war, erschien es zweckmäßig, den Bericht in einigen. Punkten zu ergänzen und das Ergebnis dieser Erörterungen mit zu berücksichtigen.
Mein Haus hat der neuen Fassung des Berichts am 14. Mai 1965 zugestimmt. Ich nehme an, daß das Auswärtige Amt den Bericht dem Hohen Hause in den nächsten Tagen vorlegen wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418900200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.

Georg Kahn-Ackermann (SPD):
Rede ID: ID0418900300
Herr Bundesminister, ist Ihnen nicht bekannt, daß dieses Haus im Rahmen des Berichts die zukünftige Planung für neue und Erweiterungsvorhaben angefordert hat und daß dieser Teil des Berichts nach Auskunft der zuständigen Sprecher des Auswärtigen Amts in dem dafür zuständigen Ausschuß nicht erstattet werden konnte, weil der Finanzminister Widerspruch dagegen erhoben hat?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418900400
Herr Präsident, diese Zusatzfrage deckt sich etwas mit der Frage IX/2 des Herrn Kollegen Kahn-Ackermann. Daher möchte ich jetzt gern die Frage IX/2 beantworten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418900500
Einverstanden. Ich rufe also auch die Frage IX/2 — des Abgeordneten Kahn-Ackermann — auf:
Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister insbesondere gegen die vom Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten geforderte Bekanntgabe der künftigen Planungen für das Auslandsschulwesen Einspruch erhoben hat?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418900600
Herr Kollege Kahn-Ackermann, die Antwort lautet ebenfalls: Nein. Ich bin der Meinung, daß der weitere Ausbau unseres Auslandsschulwesens im Rahmen eines sich über mehrere Jahre erstreckenden Gesamtprogramms erfolgen sollte. Nur so kann eine stetige und gleichmäßige Entwicklung gewährleistet werden.
Ich bin damit einverstanden, daß dem Hohen Hause eine Aufstellung über die für die nächsten Jahre in Aussicht genommenen Baumaßnahmen vorgelegt wird. Durch ein solches Programm können wir uns jedoch nicht starr für die Zukunft binden. Ich glaube, es ist so selbstverständlich, daß ich es eigentlich gar nicht ausführen sollte: Politische oder wirtschaftliche Gesichtspunkte können schon im nächsten Jahr Maßnahmen, die wir heute für notwendig halten, in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen.
Auch kann durch die Vorlage einer solchen Aufstellung keine automatische finanzielle Bindung für künftige Haushalte entstehen. Die Entscheidung muß jeweils dem Parlament bei der Beratung der jährlichen Haushalte vorbehalten bleiben. Die Aufstellung ist daher nur ein Hilfsmittel für die notwendige gewisse Vorausschau auf künftige Jahre, keine vorweggenommene Teilverabschiedung eines Teilhaushalts.
Ich nehme an — damit komme ich auf die Zusatzfrage zur ersten Frage zurück —, daß das Auswärtige Amt die Stellungnahme zu dem gesamten Fragenkomplex in Kürze dem Hause vorlegen wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418900700
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.

Georg Kahn-Ackermann (SPD):
Rede ID: ID0418900800
Herr Bundesminister, darf ich dann annehmen, daß es sich bei den Erklärungen des Auswärtigen Amts zu diesem Tatbestand um ein Mißverständnis gehandelt hat und daß Sie zu keiner Zeit der Vorlage eines solchen Plans entgegengetreten sind?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418900900
Herr Kollege Kahn-Ackermann, ich bin in der Ausschußsitzung, in der die Dinge behandelt wurden, nicht dabei gewesen, wie Sie wissen. Ich kann dazu also auch nicht Stellung nehmen. Es ist ganz selbstverständlich, daß der Bundesfinanzminister alle diese Dinge im Laufe der zurückliegenden Zeit sehr sorgfältig geprüft hat und daß wir inzwischen mit dem Auswärtigen Amt über den Weg, den wir bei der Pflege des Auslandsschulwesens einschlagen wollen, Einigkeit erzielt haben.
Ich würde also Ihre Frage generell mit Nein beantworten können.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418901000
Wir kommen zu den Fragen IX/3, IX/4 und IX/5 — des Abgeordneten Seuffert —:
Halt der Bundesfinanzminister an der in den Gründen des BFH-Urteils vom 4. Dezember 1964 (BStBl. 1965 III S. 169) wiedergegebenen Auffassung fest, daß die Übernahme eines Pauschbetrags für ein körperbehindertes Kind gemäß § 65 Abs. 5 EStDV in die Veranlagung der Eltern nicht nur das Zustehen eines Kinderfreibetrags zur Voraussetzung habe, sondern weiter auch, daß Einkünfte des Kindes mit den Eltern zusammen veranlagt werden?
Warum hat das Bundesfinanzministerium bei der Beratung der sich aus der Nichtigkeit von § 27 EStG 1958 ergebenden Folgen beim Steueränderungsgesetz 1964 nicht auf die nach seiner Ansicht entstandene Rechtsfrage hingewiesen?
Gedenkt die Bundesregierung eine Billigkeits- oder Übergangsregelung zu treffen, wie sie in dem in Frage IX/3 erwähnten Urteil vom 4. Dezember 1964 empfohlen ist?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 14. Juni 1965 lautet:
Die Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschrift des § 27 des Einkommensteuergesetzes, in der die Zusammenveranlagung der noch nicht 18 Jahre alten Kinder mit ihren Eltern vorgeschrieben war, für nichtig erklärt. Diese Entscheidung führt zwangsläufig dazu, daß alle aus der bisherigen Zusammenveranlagung hergeleiteten steuerrechtlichen Folgerungen ent-



Vizepräsident Dr. Dehler
fallen. Eine dieser Folgerungen war die in den Einkommensteuer-Richtlinien vorgesehene Möglichkeit, daß der einem noch nicht 18 Jahre alten Kinde zustehende Pauschbetrag wegen Körperbehinderung bei der Zusammenveranlagung mit den Eltern berücksichtigt wurde. Mit einem solchen Fall hat sich das in der Frage zitierte BFH-Urteil vom 4. Dezember 1964 befaßt. Der Bundesfinanzhof hat in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Bundesministers der Finanzen die Auffassung vertreten, daß nach Nichtigerklärung des § 27 des Einkommensteuergesetzes keine Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung eines Körperbehinderten-Pauschbetrags eines unter 18 Jahre alten Kindes bei der Veranlagung der Eltern mehr besteht.
An dieser Rechtsauffassung halte ich auch weiterhin fest. Unabhängig hiervon hat in meinem Hause aber nie ein Zweifel darüber bestanden, daß die Übertragung der Pauschbeträge bei unter 18 Jahre alten Kindern auch weiterhin zugelassen werden muß. Dementsprechend ist vorgesehen, daß aufgrund der Ermächtigung in § 33 a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine Vorschrift aufgenommen wird, die die Übertragung in diesen Fällen ausdrücklich zuläßt, soweit der Pauschbetrag sich nicht bei dem Kinde bereits ausgewirkt hat. Zur Klarstellung weise ich darauf hin, daß die Nichtigerklärung des § 27 des Einkommensteuergesetzes keine Auswirkungen für den gesamten Bereich des Lohnabzugsverfahrens und im Veranlagungsverfahren für über 18 Jahre alte Kinder hat. Für diese Fälle ist die Übertragung bereits jetzt ausdrücklich in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zugelassen.
2. Die Übertragung von Körperbehinderten-Pauschbeträgen der Kinder auf die Eltern im Veranlagungsverfahren kann durch Rechtsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 33 a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes geregelt werden. Eine Gesetzesänderung ist daher nicht erforderlich. Aus diesem Grunde haben die Vertreter des Bundesfinanzministeriums diese Frage im Finanzausschuß gelegentlich der Erörterung der gesetzgeberischen Folgerungen, die sich aus der Nichtigerklärung des § 27 des Einkommensteuergesetzes ergeben, nicht erwahnt.
3. Aufgrund einer Empfehlung des Bundesfinanzministeriums haben die obersten Finanzbehörden der Länder bereits vor mehr als drei Monaten die ihnen unterstehenden Behörden darauf hingewiesen, daß im Veranlagungsverfahren durch eine Änderung des § 65 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung die Übertragung von Körperbehinderten-Pauschbeträgen der Kinder auf ihre Eltern auch weiterhin zugelassen werden soll und daß keine Bedenken bestehen, schon jetzt hiernach zu verfahren.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418901100
Wir kommen dann zur Frage IX/6 — des Abgeordneten Dr. Emde —:
Welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung, um die Bundeszollverwaltung auf die Veränderung ihrer Aufgaben vorzubereiten, die sich durch den Abbau der Binnenzölle innerhalb der EWG ab 1967 ergeben?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418901200
Wenn Sie, Herr Präsident, einverstanden sind, darf ich die drei Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418901300
Einverstanden! Dann rufe ich noch die Fragen IX/7 und IX/8 — des Abgeordneten Dr. Emde — auf:
Welche Dienstpostenverlagerungen erwartet die Bundesregierung im Zuge der in Frage IX/6 genannten Maßnahmen von den Grenzzollämtern zu den im Inland liegenden Zollämtern?
Wird der notwendige Wohnungsbau fur die zu versetzenden Zollbediensteten so rechtzeitig vorbereitet, daß bei der Versetzung von den Grenzzollämtern ins Binnenland sofort die notwendigen Wohnungseinheiten vorhanden sind?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418901400
Die Bundeszollverwaltung erarbeitet schon seit geraumer Zeit durch statistische Erhebungen, z. B. über den Anteil der Zollabfertigungen aus EWG-Ländern am Gesamtarbeitsvolumen, sowie durch sorgfältige Beobachtung der Arbeitsverteilung möglichst genaue Unterlagen, um frühzeitig die Veränderungen aus der weiteren Entwicklung des Gemeinsamen Marktes zu erkennen und laufend zu verfolgen. Der vorgeschlagene Wegfall der Binnenzölle und der innergemeinschaftlichen Abschöpfungen wird für sich allein die Aufgaben der Bundeszollverwaltung noch nicht wesentlich ändern und den Personaleinsatz auch verhältnismäßig wenig beeinflussen. Die EWG-Waren werden nach Fortfall der Binnenzölle und der Abschöpfungen weiterhin dem umsatzsteuerlichen und verbrauchsteuerlichen Grenzausgleich unterliegen, und die Überwachung aus lebensmittelpolizeilichen, gesundheitspolizeilichen, veterinär- und pflanzenschutzpolizeilichen oder aus sonstigen Gründen im öffentlichen Interesse wird bestehenbleiben. Erst die Harmonisierung der Umsatzsteuer und der Verbrauchsteuern sowie der erwähnten Schutzmaßnahmen wird die Aufhebung der Steuer- und Polizeigrenzen für den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EWG ermöglichen, die Aufgaben der Zollverwaltung erheblich verändern und dann zu beachtlichen Einsparungen von Beamten führen.
Zu Versetzungen von einem Ort zum anderen wird es in größerem Ausmaß mit Sicherheit nicht kommen, weil die natürlichen Abgänge im stark überalterten mittleren Dienst der Zollverwaltung wesentlich höher sind als die voraussichtlichen Personaleinsparungen infolge der EWG-Entwicklung. Die Personallage wird sich also ganz allmählich und ohne besondere Schwierigkeiten den veränderten Aufgaben anpassen.
Inwieweit sich die Verzollung von Drittlandswaren an die Außengrenzen der EWG, also z. B. in die italienischen, französischen, belgischen oder niederländischen Häfen, verlagern wird, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Das wird von der Harmonisierung des EWG-Zollrechts, vor allem von der Einführung eines durchgehenden Zollgutversandverfahrens abhängen, vor allem aber von den Dispositionen der deutschen Importeure und Spediteure, die sich entscheiden müssen, ob sie bereits in anderen Mitgliedstaaten oder erst in der Bundesrepublik verzollen. Um ihre Verhaltensweise frühzeitig zu erkennen, wird die Zollverwaltung engen Kontakt mit diesen Wirtschaftskreisen halten. Erst wenn genügend Klarheit gewonnen ist, können organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.
Sollten dann Kräfte aus dem Grenzabfertigungsdienst an Zollämter im Binnenland verlegt werden müssen, wird es sich unter Ausnutzung der schon erwähnten zahlreichen Pensionierungen im allgemeinen um eine Verlegung leerer Planstellen handeln. Soweit hiernach überhaupt noch Beamte zu versetzen sein werden und dadurch im Binnenland ein Wohnungsbedarf eintritt, wird sich die Verwaltung bemühen, diesen Bedarf rechtzeitig zu befriedigen. Sie wird hierzu möglicherweise schon in den nächsten Haushalten besondere Haushaltsmittel beantragen und alle Vorbereitungen für den Neubau von Wohnungen für Zollbedienstete an Orten, an denen mit Wahrscheinlichkeit ein künftiger zusätzlicher Bedarf eintreten wird, treffen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418901500
Noch eine Zusatzfrage? — Das war doch schon eine kleine Dissertation, Herr Kollege Emde. Gibt es da wirklich noch Zusatzfragen?




Dr. Hans Georg Emde (FDP):
Rede ID: ID0418901600
Die Zusatzfragen sind kurz zu beantworten.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, daß die organisatorischen Vorarbeiten durch rechtzeitige Information und Mitbeteiligung der Zolldienststelle erleichtert werden?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418901700
Ich bin dieser Meinung.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418901800
Eine weitere Zusatzfrage!

Dr. Hans Georg Emde (FDP):
Rede ID: ID0418901900
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, daß bei Versetzungen im öffentlichen Dienst sofort der notwendige Wohnraum zur Verfügung gestellt werden sollte, um menschliche und soziale Härten zu vermeiden?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418902000
Ich halte das für selbstverständlich.

Dr. Hans Georg Emde (FDP):
Rede ID: ID0418902100
Sind Sie, Herr Minister, mit mir der Meinung, daß der Wohnungsbau in diesen Fällen möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen sollte?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418902200
Das sollte er immer.

(Heiterkeit.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418902300
Das waren kurze Fragen und kurze Antworten. Wir haben heute 70 Fragen; deshalb meine Bitte an das Haus, möglichst knappe Zusatzfragen zu stellen.
Ich rufe auf die Frage IX/9 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß der Staatssekretär Hopf, obwohl gegen ihn bei der Bonner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Amtsanmaßung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung schwebte, zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes berufen wurde und damit die besondere Rechtsstellung eines unabhängigen Richters erhielt?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418902400
Die Antwort der Bundesregierung lautet:
Die Bundesregierung hielt nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände den damaligen Staatssekretär des Bundesverteidigungsministeriums Hopf als geeignetste Persönlichkeit für die Stelle des Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Die Tatsache, daß damals seit über anderthalb Jahren ein Ermittlungsverfahren lief, dessen weitere Dauer nicht abzusehen war, war der Bundesregierung bekannt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418902500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut.

Dr. Oswald Adolph Kohut (FDP):
Rede ID: ID0418902600
Ist es üblich, Herr Minister, daß bei schwebenden Verfahren in so gravierenden Angelegenheiten Beförderungen ausgesprochen werden? Ist das allgemein so üblich?

(Lachen bei der SPD.)


Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418902700

(C Herr Kollege Dr. Kohut, ich weiß nicht, wie das sonst in der Beamtenpraxis gehandhabt wird, aber ich könnte Ihnen Beispiele bringen, wo trotz schwebender Ermittlungsverfahren Beförderungen erfolgt sind. Ich darf Ihnen verraten, daß ich gerade heute morgen eine Beförderung genehmigt habe, obwohl seit zwei Jahren Ermittlungen laufen. Dann muß man als Dienstvorgesetzter eben abschätzen: Kommt etwas dabei heraus oder nicht? Ich finde das so natürlich wie überhaupt nur irgend etwas. Herr Dr. Kohut, eine weitere Frage! Hatte nicht der Herr Bundesfinanzminister — einem Ondit zufolge — selbst Bedenken gegen die Berufung des Herrn Hopf? Ich weiß nicht, woher Sie dieses Ondit haben; ich habe mit niemandem über diese Sache gesprochen. Sind damit die weiteren Fragen beantwortet? — Dann rufe ich auf die Frage IX/10 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —: Hält die Bundesregierung den Präsidenten Hopf, nachdem ihr der Wortlaut des Einstellungsbescheids in dem in Frage IX/9 genanalen Ermittlungsverfahren bekannt ist, weiterhin als Leiter des Bundesrechnungshofes für tragbar? Herr Präsident, darf ich die beiden nächsten Fragen zusammen beantworten? Ich rufe weiter auf die Frage IX/11 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —: Wird die Bundesregierung gegen Herrn Hopf wegen seiner rechtswidrigen Mitwirkung bei der Festnahme von Herrn Ahlers ein Disziplinarverfahren einleiten? Bitte, Herr Minister. Die Antwort lautet: Das Verfahren ist infolge Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist im gegenwärtigen Stand zur Prüfung und Beantwortung der Fragen 2 und 3 nicht in der Lage. Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Kohut! Darf ich dann grundsätzlich fragen, ob nicht die Regierung der Meinung ist, daß an den Präsidenten des Bundesrechnungshofes, eines Amtes, das für besondere Sauberkeit in der Verwaltung zu sorgen hat, ganz besonders hohe Maßstäbe anzulegen sind? Ich bin, Herr Kollege Dr. Kohut, in vollem Umfang dieser Meinung. Aber ich habe bisher immer noch mit Ihnen auf der Seite derjenigen gestanden, die vor Verurteilungen nicht durch uns verurteilt werden dürfen. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut. Darf ich in diesem Zusammenhang fragen, ob die Aussageverweigerung des Herrn Hopf auf Anweisung der Regierung erfolgt ist? Das ist mir nicht bekannt. Danke. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sänger! Herr Minister, kann es sein, daß bei dem Schweigen des Herrn Staatssekretärs oder jetzigen Präsidenten Hopf und seiner dann erfolgten Berufung zum Präsidenten in Erwägung gezogen wurde, daß er für jemand anderen geschwiegen hat? Ich erinnere das nicht, Herr Kollege. Ich rufe auf die Frage IX/12 — des Herrn Abgeordneten Liehr —: Teilt die Bundesregierung die auch in einem Urteil des Bundesfinanzhofes zum Ausdruck gekommene Ansicht, daß zwischen Fortbildungskosten, die als Werbungskosten anerkannt werden, und Ausbildungsund Umschulungskosten, die nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung sind, zu unterscheiden ist? Bitte, Herr Minister! Es ist richtig, daß der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung zwischen abzugsfähigen Fortbildungskosten und nichtabzugsfähigen Ausbildungskosten und Umschulungskosten unterscheidet, wenn der Auszubildende oder Fortzubildende die Kosten selbst aufbringt. Die Finanzverwaltung ist gehalten, die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu beachten. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich, wie in diesem Falle, um eine seit Jahren gefestigte Rechtsprechung handelt. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Liehr! Herr Bundesminister, sind Sie bereit, zu veranlassen, daß der Begriff der abzugsfähigen Fortbildungskosten gegenüber den nichtabzugsfähigen Ausbildungskosten weit auszulegen ist mit dem Ziel der Gleichrangigkeit von Ausund Fortbildung? Ich gebe Ihnen, Herr Kollege, darauf zur Antwort, daß mich das Ergebnis dieser Rechtsprechung selbst nicht befriedigt hat. Wir werden uns, wie ich das schon bei anderer Gelegenheit hier in diesem Hohen Hause zum Ausdruck gebracht habe, in dieser Beziehung um eine Änderung kümmern. Ich muß aber darauf aufmerksam machen, daß diese Fragen im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages anläßlich der Beratung des Steueränderungsgesetzes 1965 sehr eingehend geprüft worden sind mit dem Ergebnis, daß ihre Behandlung sich als außerordentlich schwierig herausgestellt hat. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Liehr! Herr Bundesminister, könnte das bedeuten, daß Ausbildungskosten und Umschulungskosten, die dem Arbeitgeber zwangsläufig entstehen und volksund betriebswirtschaftlich bedingt sind, beim Arbeitnehmer selbst als Werbungskosten oder beim Ehegatten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden müssen? Ich glaube, daß es heute schon so ist, wenn die Kosten wirklich zwangsläufig entstehen, z. B. wenn die Folgen eines Unfalls jemanden gezwungen haben, einen anderen Weg einzuschlagen. Was aber betriebswirtschaftliche Gründe anlangt, so war auch der Finanzausschuß der Meinung, daß die Abgrenzung außerordentlich schwierig werden würde. Wir arbeiten an diesem Problem. Ich rufe auf die Frage IX/13 — des Abgeordneten Ertl —: Wird die Bundesregierung bereit sein, eine Initiative der Freien Demokraten auf zollund steuerfreie Abgabe des Dieseltreibstoffes an die Landwirtschaft entsprechend der Abgabe von Heizöl aufzugreifen? Herr Präsident, darf ich die Frage des Herrn Abgeordneten Ertl und die beiden folgenden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Effertz zusammen beantworten? Wenn die Kollegen einverstanden sind, ja. — Ich rufe also zusätzlich die Fragen IX/14 und IX/15 — des Abgeordneten Dr. Effertz — auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Frankreich der Dieseltreibstoff zollund steuerfrei an die Landwirtschaft abgegeben und durch Färbung vor mißbräuchlicher Verwendung geschützt wird? Hält die Bundesregierung den Arbeitsaufwand fur das deutsche Verfahren für die Auszahlung der Dieselbeihilfen für vertretbar? Die Fragen der Herren Abgeordneten Dr. Effertz und Ertl zielen offenbar darauf hin, die Betriebsbeihilfe für die Landwirtschaft durch eine Steuerbefreiung bei der Mineralölsteuer zu ersetzen. Ich habe darauf die folgende Antwort zu geben. Bundesminister Dr. Dahlgrün 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Frankreich die Landwirtschaft gefärbtes leichtes Heizöl als Dieselkraftstoff abgabenfrei beziehen kann. Darüber, ob durch die Färbung ein ausreichender Schutz gegen Mißbrauch gewährleistet ist, gehen auch in Frankreich die Meinungen weit auseinander. 2. Die Betriebsbeihilfe ist in Deutschland um 6,05 DM je 100 kg höher als die Abgabenbelastung. Mit einer Umstellung des Verfahrens könnte man zu einer Vereinfachung nur dann kommen, wenn die Landwirtschaft auf diese 6,05 DM je 100 kg verzichten würde. Sonst müßte man dieser 6,05 DM wegen neben dem Verfahren des unversteuerten Bezugs das Beihilfeverfahren mit dem gleichen Aufwand wie bisher beibehalten, und man käme dann nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Komplizierung. Im übrigen ist in Deutschland das leichte Heizöl, dessen Färbung in Aussicht genommen ist, mit einer Steuer von 1 DM je 100 kg belastet. Wenn die Landwirtschaft in Zukunft statt des Beihilfeverfahrens den Bezug von gefärbtem leichtem Heizöl vorziehen sollte, müßte sie sich auch mit dieser Steuerbelastung abfinden; denn eine Differenzierung der Steuer auch noch für das gefärbte Heizöl wäre nicht mehr zu überwachen. Die Beseitigung des Aufwandes für das Beihilfeverfahren wäre also unvermeidlich mit einer Schlechterstellung der Landwirtschaft in Höhe von 7,05 DM je 100 kg Dieselkraftstoff verbunden. 3. Die Bundesregierung ist bereit, die Frage einer Umstellung des Verfahrens zu prüfen. Sie kann aber heute noch nicht sagen, ob sie eine entsprechende Initiative der Freien Demokraten unterstützen wird. Das wird von dem Ergebnis der Prüfung abhängen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ertl. Herr Bundesfinanzminister, würden Sie Ihre Feststellungen vielleicht einmal durch eine Rechnung in schriftlicher Form belegen, denn ich weiß, daß leichtes Heizöl zu einem Kilopreis von 10 bis 11 Pf zu kaufen ist und daß sich bei der jetzigen Betriebsbeihilfe für die Landwirte immer noch ein Bezugpreis von 16 Pf ergibt. Die Rechnung geht hier also zunächst nicht ganz auf, aber ich bin damit einverstanden, daß Sie mir das später einmal schriftlich nachreichen. Dr. Dahlgrün, Bundesminister der Finanzen Ich sichere Ihnen das zu. Keine weiteren Zusatzfragen — Ich danke Ihnen, Herr Minister. Ich rufe auf die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Zunächst die Frage I/1 — des Herrn Abgeordneten Folger —: Ist die Bundesregierung der Meinung, daß sie für die Gesetzgebung zuständig und verantwortlich ist, nachdem es in dem Inserat 4 „Mitbürger fragen — der Kanzler antwortet" u. a. heißt .. Die Bundesregierung, die dank ihrer . fortschrittlichen Gesetzgebung ... "? Die Bundesregierung ist nach dem Grundgesetz nicht für die Gesetzgebung zuständig, wohl aber durch ihr Initiativrecht an der Gesetzgebung beteiligt. Gerade die Gesetzgebung auf dem Gebiet ,des sozialen Wohnungsbaus wurde entscheidend durch die Initiative und die Mitwirkung der Bundesregierung beeinflußt. Nichts anderes als diesen Tatbestand will die Anzeige in ihrer naturgemäß knappen Formulierung ausdrücken. Die Zuständigkeiten für die Gesetzgebung zum sozialen Wohnungsbau wären noch klarer zum Ausdruck gekommen, wenn in der Anzeige darauf hingewiesen worden wäre, daß wesentliche Gesetze zum sozialen Wohnungsbau, so vor allem das entscheidende Zweite Wohnungsbaugesetz vom 4. Mai 1956, durch den Bundestag mit den Stimmen der CDU und FDP ohne Zustimmung der SPD verabschiedet worden sind. Gerade weil aber jede Nennung von Parteien vermieden werden sollte, um auch den Anschein einer parteipolitischen Werbung zu vermeiden, ist eine zurückhaltendere Formulierung gewählt worden. Herr Abgeordneter Folger zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist Ihre Antwort so zu verstehen, daß die Bundesregierung das Initiativrecht mit der Zuständigkeit und mit der Verantwortung gleichsetzt? Zweifellos nicht. Ich habe bereits in meiner Antwort gesagt, Herr Abgeordneter, daß durch die Tatsache, daß die Bundesregierung mit dem Initiativrecht an der Gesetzgebung mitwirkt, sie an der Gesetzgebung beteiligt, aber nicht für sie zuständig ist. Keine weitere Frage mehr. Wir kommen dann zur Frage I/2 — des Herrn Abgeordneten Sänger —: Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entscheidung, mit dem Ende des Quartals 1965 die bisherige Mitfinanzierung der englischen Ausgabe des in Hamburg erscheinenden „Wirtschaftsdienstes" einzustellen, noch einmal zu überprüfen? Das Presseund Informationsamt der Bundesregierung ist im Hinblick auf eine bestmögliche Wirkung im Ausland und einen immer rationelleren Einsatz seiner Mittel dazu übergegangen, keinerlei wirtschaftliche Periodika in fremdsprachiger Übersetzung mehr anzukaufen, die in deutscher Fassung für ein deutsches Publikum redigiert werden. Die englische Ausgabe des „Wirtschaftsdienstes" — nach dem Sie gefragt haben, Herr Abgeordneter — würde die einzige Ausnahme darstellen. Bei dem „Wirtschaftsdienst" handelt es sich nämlich praktisch um die Übersetzung von Artikeln und Berichten, die für das deutsche Leserpublikum redigiert wurden. Das Presseund Informationsamt der Bundesregierung hat inzwischen eine Reihe von speziellen Publikationen für das Gebiet der Wirtschaft entwickelt, die Staatssekretär von Hase den Ansprüchen wirksamer Öffentlichkeitsarbeit im englischsprachigen Ausland besser genügen. Die Bundesregierung ist daher zwar bereit, die Angelegenheit noch einmal zu überprüfen, ich kann Ihnen aber aus den dargelegten Gründen noch keinerlei Entscheidung in der einen oder anderen Richtung in Ausicht stellen. Herr Abgeordneter Sänger zu einer Zusatzfrage. Abgesehen davon, Herr Staatssekretär, daß diese Antwort der früher schriftlich gegebenen Antwort widerspricht, darf ich fragen: Wenn dieser „Wirtschaftsdienst" ausschließlich für die englische Ausgabe neu redigiert wird, wären Sie dann bereit, da es eine ausgesprochene und gezielte englische Ausgabe wäre, die Unterstützung aufzunehmen? Das wäre ein ganz anderer Tatbestand, Herr Abgeordneter. In der Tat würde dann dieser Wirtschaftsdienst in den Rahmen unserer übrigen Publikationen, die sozusagen originär für das Ausland gestaltet sind, hineinpassen. Ich würde unter diesen Umständen die Prüfung mit einer sehr viel größeren Aussicht auf einen von Ihnen gewünschten Erfolg vornehmen können. Eine weitere Frage! Würden Sie nicht grundsätzlich glauben, Herr Staatssekretär, daß es' einen großen Sinn hat, eine von Deutschland herausgegebene, mit dem speziellen Blick auf England redigierte Zeitschrift über Wirtschaftsfragen draußen zu verbreiten und ihre Unterstützung vorzunehmen? Die Frage ist grundsätzlich selbstverständlich zu bejahen, Herr Abgeordneter. Die Schwierigkeiten ergeben sich erst in dem Augenblick, wo so eine Zeitschrift mit den bereits bestehenden Zeitschriften bzw. mit den auf Grund unserer Erfahrung entwickelten Zeitschriften verglichen und dann nach ihrer Qualität in eine Prioritätsliste, die mit den Mitteln übereinstimmen muß, eingestuft wird. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch! Herr Staatssekretär, würden Sie so freundlich sein, uns mitzuteilen, wer der Verleger und Herausgeber dieses „Wirtschaftsdienstes" ist? Der Herausgeber ist ein Verlag in Hamburg, und zwar der Verlag Weltarchiv GmbH. Die Unterstützung der Zeitschrift erfolgt zu etwa zwei Dritteln durch das Bundespresseamt und zu dem fehlenden Drittel durch das Land Hamburg und durch noch einen kleineren Zuwendungsträger. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz ist zurückgezogen. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Frage III/1 — des Herrn Abgeordneten Josten —: In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen und Bestrebungen der Handwerksorganisationen der EWG-Länder, damit eine europäische Handwerksund Mittelstandspolitik erreicht wird? Bitte, Herr Staatssekretär! Der Bundesminister für Wirtschaft steht mit der EWG-Kommission in Verhandlungen, um eine stärkere Berücksichtigung der mittelstands und handwerkspolitischen Arbeit innerhalb der EWG-Kommission zu erreichen. Die zuständige Generaldirektion steht diesem Anliegen aufgeschlossen gegenüber. Es ist vorgesehen, die Verhandlungen noch im Laufe des Monats Juli fortzusetzen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten. Herr Staatssekretär, welche Probleme werden in Ihrem Ministerium voraussichtlich vorrangig in Brüssel behandelt werden? Herr Abgeordneter, es fällt mir schwer, diese Zusatzfrage zu beantworten, da ich natürlich nicht in der Lage bin, Auskunft über die eigenständigen Arbeiten der EWG-Kommission zu geben. Aber vielleicht darf ich hier unter Bezugnahme auf die soeben gegebene Antwort erklären, daß wir in enger Fühlungnahme mit der Generaldirektion III stehen, die für diesen Fragenkreis primär zuständig ist. Wir regen bei der Generaldirektion III seit geraumer Zeit an, einen Überblick über die mittelstandspolitisch relevanten Arbeiten und Vorgänge zu erarbeiten. Wenn dieser Überblick vorliegt, kann die Kommission darüber entscheiden, welche Fragenkreise mit Vorrang behandelt werden sollen. Eine weitere Frage des Abgeordneten Josten. Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung vor der Behandlung dieser Materie mit den zuständigen Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. dem Zentralverband des Deutschen Handwerks oder dem Deutschen Handwerkskammertag, eine gemeinsame Beratung durchführen? Herr Abgeordneter, ich habe gar keinen Zweifel, daß wir den üblichen und sehr intensiven Kontakt mit den Organisationen der Wirtschaft, insbesondere mit denjenigen des Handwerks, Staatssekretär Dr. Langer in dieser für die Zukunft des Handwerks auch in Deutschland wichtigen Frage pflegen und intensivieren werden. Frage III/2 — des Abgeordneten Josten —: Aus welchen EWG-Ländern liegen Ergebnisse über die Art der Mittelstandsförderung vor? Die Bundesregierung ist seit langem bemüht, sich einen Überblick über die Mittelstandsförderung in den Ländern des Gemeinsamen Marktes zu verschaffen. Seit 1957 sammelt das Staatssekretariat für den Mittelstand im Niederländischen Wirtschaftsministerium auf Grund eines gemeinsam entwickelten Fragebogens Material über die Mittelstandspolitik in den Mitgliedstaaten und gibt einen Bericht über die Mittelstandspolitik in den sechs Ländern der EWG heraus, der laufend ergänzt wird; die letzte Ausgabe dieses für den internen Gebrauch bestimmten Berichts entspricht dem Stande vom Juli 1963. Außerdem wurde im Auftrage des Bundesministeriums für Wirtschaft von der Volkswirtschaftlichen Abteilung des Instituts für Mittelstandsforschung im Februar dieses Jahres ein Bericht über die Mittelstandsförderung in Frankreich und den Benelux-Ländern, also in vier EWG-Staaten, vorgelegt, der dem Ausschuß für Mittelstandsfragen des Hohen Hauses übersandt worden ist. Ferner wurden die Kreditsituation und die Finanzierungshilfen für die Kleinund Mittelbetriebe im Rahmen einer Studienreise im Vorjahr in verschiedenen EWG-Ländern von Sachverständigen der Bundesregierung und der beteiligten Spitzenverbände an Ort und Stelle untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden durch das Rationalisierungs-Kuratorium der Deutschen Wirtschaft demnächst veröffentlicht werden. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, können Sie auf Grund Ihrer Erfahrungen sagen, daß in allen EWG-Ländern die gleichen Ziele angestrebt werden und die Stabilität der mittelständischen Wirtschaft vorhanden ist? Herr Abgeordneter, wenn Sie von den proklamierten Zielen ausgehen, dann würde ich diese Frage bejahen. Aber ich möchte darauf aufmerksam machen, daß selbstverständlich angesichts des unterschiedlichen Standes der Wirtschaftsentwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten der Situation des Mittelstandes unterschiedliche Bedeutung zukommt. Ich würde schon meinen, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und unserem sehr großen Interesse an den Mittelstandsproblemen und etwa der Situation in Italien, wo noch Fragen der Überwindung der Arbeitslosigkeit — ohne daß ich unseren italienischen Freunden zu nahe treten will — vorerst noch größeren Vorrang haben, doch Unterschiede gibt. Aber im Hinblick auf die proklamierten Ziele kann ich Ihre Frage bejahen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe dann auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung: Ist die vom Bundeswohnungsbauminister für den 22./23. Juni d. J. in Bad Godesberg einberufene Frauenarbeitstagung „Frauen bauen mit" überparteilich? Bitte, Herr Minister! Lücke, Bundesmini ster für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung: Die zum 22. und 23. Juni 1965 von mir einberufene Arbeitstagung „Frauen bauen mit" ist überparteilich, genauso wie es die beiden vorhergehenden Frauenarbeitstagungen waren. Ich halte diese Tagungen in Zusammenarbeit mit den deutschen Frauenund Müttervereinigungen in zweijährigem Turnus unter internationaler Beteiligung ab. Mir liegt am Herzen, daß unsere Frauen und unsere Mütter mit dem Bauen in Deutschland vertraut bleiben. Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Mommer. Herr Minister, können Sie mir sagen, welche der sieben inländischen Referenten etwa der SPD nahestehen oder angehören, wenn ich Ihnen sage, daß mir allein drei Redner aus diesem Programm als Mitglieder der CDU bekannt sind? Die Auswahl der Referenten ist durch mein Haus ausschließlich nach fachlichen und sachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Eine weitere Frage, Herr Dr. Mommer. Herr Minister, warum haben Sie unsere Kollegin Frau Kalinke von der CDU/CSU-Fraktion mit dem Referat über die Enquete über die Situation der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft betraut, während Ihnen doch bekannt sein müßte, daß die Forderung nach einer solchen Enquete in diesem Hause von meiner Fraktion erhoben und von unserer Kollegin Frau Strobel an dieser Stelle vertreten worden ist? Daß Frau Kollegin Kalinke sprechen würde, habe ich erst, nachdem Sie Ihre Frage gestellt hatten, erfahren. Diese Auswahl erfolgte auf Grund der besonderen Kenntnisse, die Frau Kollegin Kalinke in der sozialen Frauenarbeit besitzt. Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Berger-Heise. Herr Bundesminister, sind zu den von Ihrem Ministerium einberufenen Frauenarbeitstagungen — Sie sprachen soeben von zwei weiteren — jemals sozialdemokratische Mitglieder dieses Hauses als Referenten angefordert worden? Ich habe niemals nach Parteizugehörigkeit gefragt, gnädige Frau, sondern nur nach Fachkenntnissen. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus. Herr Minister, wäre es bei der demnächst von Ihnen vorgesehenen Tagung möglich, auch die Referenten so auszuwählen, daß sie den überparteilichen Charakter dieser Veranstaltung widerspiegeln? Es wird sehr schwierig sein, einen Referenten vorher um sein Parteibuch zu bitten. Ich habe deshalb, um den überparteilichen Charakter dieser bedeutenden Tagung darzutun, alle weiblichen Angehörigen des Hauses, die Mitglieder des Wohnungsbauausschusses, alle Frauenorganisationen der Bundesrepublik, alle Organisationen auf politischer Ebene eingeladen, so daß dadurch wohl die parteipolitische Neutralität gewährleistet sein wird. Eine weitere Frage, Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus. Herr Minister, stimmen Sie aber mit mir nicht darin überein, daß es doch etwas anderes ist, ob man als Zuhörerin teilnimmt und gegebenenfalls in der Diskussion ein Wort sprechen kann oder ob jemand ein Referat hält? Ich bin sehr glücklich, gnädige Frau, daß Sie Ihr großes Interesse zeigen. Bei der nächsten Gelegenheit werde ich prüfen, ob wir Sie nicht als Referentin hinzuziehen können. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schanzenbach. Herr Minister, halten Sie es für überparteilich, wenn auf den bisherigen Tagungen dort immer nur Referenten aus der CDU Vorträge gehalten haben? Verzeihen Sie, gnädige Frau, bei den Referentinnen aus Amerika, Frankreich und aus anderen Ländern weiß ich auch nicht, welcher Parteizugehörigkeit sie sind. Eine weitere Frage, Frau Abgeordnete Schanzenbach. Ich frage nur, ob Sie es für überparteilich halten, wenn aus diesem Hause nur Frauen der CDU als Referentinnen gewonnen werden. Die Auswahl der Referentinnen erfolgte ausschließlich nach der Sachkunde und den zur Erörterung stehenden Themen. (Abg. Dr. Mommer: Da werden Sie ein wenig unverschämt! — Unruhe.)


(Lachen bei der SPD.)

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418902800
Dr. Oswald Adolph Kohut (FDP):
Rede ID: ID0418902900
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418903000
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418903100
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418903200
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418903300
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418903400
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418903500
Dr. Oswald Adolph Kohut (FDP):
Rede ID: ID0418903600



Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418903700

(Beifall in der Mitte.)

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418903800
Dr. Oswald Adolph Kohut (FDP):
Rede ID: ID0418903900
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418904000
Dr. Oswald Adolph Kohut (FDP):
Rede ID: ID0418904100
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418904200
Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0418904300
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418904400
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418904500
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418904600
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418904700
Harry Liehr (SPD):
Rede ID: ID0418904800
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418904900
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418905000
Harry Liehr (SPD):
Rede ID: ID0418905100
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418905200
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418905300
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418905400
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418905500
Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0418905600



Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418905700
Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0418905800
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418905900
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418906000

(Lebhafte Zurufe von der SPD.)

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418906100
Erwin Folger (SPD):
Rede ID: ID0418906200
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418906300
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418906400
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418906500



Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418906600
Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0418906700
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418906800
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418906900
Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0418907000
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418907100
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418907200
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0418907300
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418907400
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418907500
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418907600
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418907700
Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0418907800
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418907900
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418908000
Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0418908100
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418908200



Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418908300
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418908400
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418908500
Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0418908600
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418908700
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418908800
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418908900
Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0418909000
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418909100
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418909200
Dr. Karl Mommer (SPD):
Rede ID: ID0418909300
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418909400



Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418909500
Margarete Heise (SPD):
Rede ID: ID0418909600
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418909700
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418909800
Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0418909900

(Beifall bei der SPD.)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418910000

(Lachen und Zurufe von der SPD.)

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418910100
Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0418910200

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418910300
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418910400
Marta Schanzenbach (SPD):
Rede ID: ID0418910500
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418910600
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418910700
Marta Schanzenbach (SPD):
Rede ID: ID0418910800
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418910900

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418911000
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schanzenbach.

Marta Schanzenbach (SPD):
Rede ID: ID0418911100
Herr Minister, meinen Sie, die Angehörigen der anderen Fraktionen hätten nicht auch genügend Sachkenntnis?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418911200
Ich bin fest davon überzeugt und hoffe auf Teilnahme all der Damen, die jetzt so interessiert sind, an dieser wichtigen Tagung in der nächsten Woche.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418911300
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Meermann.

Hedwig Meermann (SPD):
Rede ID: ID0418911400
Herr Minister, nachdem Sie vorhin gesagt haben, daß Sie der Unterrichtung der Frauen und Mütter über Fragen des Wohnungswesens besondere Aufmerksamkeit widmeten und daß sie Ihnen besonders am Herzen gelegen sei, möchte ich Sie fragen, ob sie Ihnen nicht auch so weit am Herzen liegt, daß Sie sich wenigstens vorher um die Auswahl der Referentinnen kümmern. Sie haben ja vorhin gesagt, daß Sie das nicht gemacht haben.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418911500
Verzeihen Sie, ich kann keine sachkundigen Referentinnen aussuchen. Dafür ist der Minister nicht da. Ich habe ausgezeichnete Mitarbeiter, die das machen.

(Zurufe von der SPD: Das scheint nicht so doll zu sein!)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418911600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Frehsee.

Heinz Frehsee (SPD):
Rede ID: ID0418911700
Herr Minister, halten Sie es nicht für ungehörig, den Damen der SPD-Fraktion mangelnde Sachkunde in Fragen der Wohnungsbaupolitik vorzuwerfen?
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9495

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418911800
Das habe ich nicht getan. Diesen Vorwurf weise ich mit Entschiedenheit zurück.

(Abg. Dr. Mommer: Doch, das haben Sie indirekt getan! Das war der Beweis der Überparteilichkeit!)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418911900
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe die Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers auf — des Herrn Abgeordneten Dr. Dörinkel —:
Ist die Bundesregierung bereit, den ihr verbliebenen Besitz an VEBA-Aktien zur Verfügung zu stellen, uni zu vermeiden, daß weite Kreise der Bevölkerung, die sich an der laufenden Zeichnung von VEBA-Aktien beteiligt und damit ihren Sparwillen unter Beweis gestellt haben, durch eine zu geringe Zuteilung in ihren berechtigten Erwartungen enttäuscht werden?
Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus übernimmt die Frage.
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418912000
Die Bundesregierung begrüßt den alle Erwartungen übertreffenden bisherigen Erfolg bei der Zeichnung von VEBA-Aktien, der Ausdruck des Sparwillens insbesondere der einkommensschwächeren Bevölkerungskreise ist. Die Bundesregierung hat den seinerzeit für die Kursfestsetzung eingesetzten Ausschuß von vier Bundesministern beauftragt, die Frage zu prüfen, ob die Bundesregierung dem Hohen Hause die Veräußerung weiterer VEBA-Aktien unter Aufgabe des Mehrheitseinflusses des Bundes vorschlagen soll. Der Kabinettsausschuß hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Ich bedauere, im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr sagen zu können.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418912100
Eine weitere Frage, Frau Dr. Diemer-Nicolaus.

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0418912200
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob die Geneigtheit besteht, die Anteile der öffentlichen Hand wenigstens entsprechend den Grundsätzen bei der Privatisierung des Volkswagenwerkes festzusetzen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418912300
Frau Abgeordnete, diese Frage hat der Kabinettsausschuß zu beraten. Er ist noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Die Frage ist nicht leicht zu lösen. Da die Bundesregierung der Öffentlichkeit einen Verkaufsprospekt vorgelegt hat, taucht die Frage auf, ob wir von dem Verkaufsprospekt abweichen dürfen. Wir haben dazu die Zustimmung des Hohen Hauses nötig. Der Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat sich heute morgen mit der Frage befaßt. Er ist einmütig der Auffassung, daß es sich um eine Aufgabe handelt, die in dieser Legislaturperiode zeitlich nicht mehr gelöst werden kann.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418912400
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0418912500
Herr Staatssekretär, liegt aber eine wirkliche Privatisierung nicht erst dann vor, wenn die öffentliche Hand weniger als 50 % hat, und ist es nicht vordringlich, daß hier den Wünschen der Bevölkerung, auf diese Art und Weise ein von der Bundesregierung gewünschtes Eigentum zu schaffen, Rechnung getragen wird? Geht das nicht über derartige Bedenken hinaus, daß vielleicht ein Prospekt nicht mehr ganz richtig ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418912600
Frau Abgeordnete, das Hohe Haus hat am 7. April 1965 einstimmig bei einigen Stimmenthaltungen beschlossen, eine Kapitalerhöhung von nominell 375 Millionen DM vorzunehmen und bei einer Übernachfrage gegebenenfalls weitere 29,25 Millionen DM anzubieten. Das war ein einstimmiger Beschluß dieses Hohen Hauses — bei nur einigen Stimmenthaltungen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418912700
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0418912800
Sind Sie mit mir einer Meinung, daß sich offenbar doch ein Wandel in der Auffassung der Bundesregierung abzeichnet, nachdem vor fünf Wochen auf eine entsprechende Anfrage von mir in der Antwort ein Mehrheitsbesitz des Bundes glatt abgelehnt worden war, und zwar in einer Anfrage wegen der Gründung einer wissenschaftlichen Stiftung mit dem übrigen Kapital?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418912900
Herr Abgeordneter, das war ein anderes Problem. Es drehte sich — wenn ich es richtig in Erinnerung habe — um die Frage, ob der Erlös aus Privatisierungen für Stiftungen verwandt werden soll. Die Frage steht auf einem anderen Blatt. Sie wird, Herr Abgeordneter, sicher im Zusammenhang mit dem Deutschen Gemeinschaftswerk und mit anderen Problemen erörtert werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418913000
Eine Zusatzfrage.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0418913100
Darf ich Sie dann daran erinnern, daß die Frage ausdrücklich darauf zielte, daß die jetzt noch verbleibende 51prozentige Beteiligung in eine Stiftung zur Förderung der Wissenschaft umgewandelt werden sollte? Das war die Frage gewesen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418913200
Ich bitte um Entschuldigung: so war die Frage in der Tat gestellt. Ich habe sie selber damals nicht bearbeitet. Die Bundesregierung hat damals erklärt, sie habe nicht die Absicht, die 51 % in eine Stiftung einzubringen. Dazu steht die Bundesregierung auch heute noch.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418913300
Herr Abgeordneter Folger zu einer Zusatzfrage.




Erwin Folger (SPD):
Rede ID: ID0418913400
Herr Staatssekretär, sind Sie der gleichen Meinung, die in der Fragestellung zum Ausdruck kommt, daß die Zeichnung von VEBA-Aktien ein Ausdruck des Sparwillens ist? Oder sind Sie der Meinung, daß die Zeichnung der VEBA-Aktien nur eine Verwendungsart bereits vorhandenen Sparguthabens ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418913500
Herr Abgeordneter, ich bin der Ansicht, daß es ein Ausdruck des Sparwillens der deutschen Bevölkerung ist. Das ist auch die Ansicht der Banken, der Sparkassen und der Genossenschaften, über die die Zeichnungen erfolgen. Es dreht sich darum, daß ein Teil des Lohnes für langfristige Investitionen verwandt wird. Unsere Generation hat ihre Aufgabe nicht erfüllt, wenn ein Teil des Lohnes nicht für solche Investitionen verwandt wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418913600
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Folger.

Erwin Folger (SPD):
Rede ID: ID0418913700
Herr Staatssekretär, sind Sie denn nicht der Meinung, daß man erst Geld haben muß, bevor man Aktien kaufen kann?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0418913800
Herr Abgeordneter, ich bin in der Tat dieser Ansicht, und ich habe keinen Zweifel, daß die Leute, die zeichnen, das Geld dafür haben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418913900
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf, zunächst die Frage VIII/1 — des Herrn Abgeordneten Sänger —:
Billigt es die Bundesregierung, daß ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Kommentator öffentlich zu politischen Tagesereignissen Stellung nimmt?
Bitte, Herr Bundesminister!

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418914000
Ich bitte, die beiden Fragen zusammenfassen zu dürfen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418914100
Dann rufe ich auch die Frage VIII/2 — des Herrn Abgeordneten Sänger — auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz Vorgänge, welche die Arbeit seines Hauses betreffen oder tangieren, mündlich und schriftlich öffentlich behandelt?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418914200
Zur ersten Frage möchte ich folgendes sagen. Ein Beamter hat wie jeder andere Staatsbürger das Recht, seine politische Meinung frei zu äußern.
Zur zweiten Frage möchte ich folgendes sagen. Die Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind angewiesen, Tatsachen, die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werden, nur mit Genehmigung der Amtsleitung zu veröffentlichen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418914300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sänger!

Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0418914400
Herr Bundesminister, würden Sie bei Anerkennung des Grundsatzes, daß auch der Beamte des Bundesverfassungsschutzamtes das Recht der freien Meinungsäußerung hat, nicht die besondere Position eines Mannes, der etwa in einer Pressestelle des Verfassungsschutzamtes tätig ist, bei ständig laufenden Kommentierungen in der Öffentlichkeit beachten?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418914500
Offenbar — nach Ihrer letzten Bemerkung — handelt es sich um einen Angestellten und nicht um einen Beamten, der in diesem Amt die Öffentlichkeitsarbeit zu leiten hat. Auch dafür gibt es Bestimmungen, nämlich die einer allgemeinen Zurückhaltung.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418914600
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Sänger!

Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0418914700
Halten Sie eine Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten in diesem Fall der Mitarbeit im Bundesverfassungsschutzamt grundsätzlich für wichtig?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418914800
Nein.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418914900
Keine weiteren Fragen.
Dann rufe ich die Frage VIII/4 — der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus — auf:
Warum hat der Bundesinnenminister es abgelehnt, dem 1. Deutschen Fernsehen für die Sendung am 23. Mai 1965 Fragen zu beantworten, die sich mit der Dienstpflicht der Frauen befassen?
Bitte, Herr Bundesminister!

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418915000
Ich habe die Einladung deswegen abgelehnt, weil sichtbar war, daß das Zivildienstgesetz nicht mehr behandelt wird, so daß sich von meinem Standpunkt aus eine Diskussion erübrigte.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418915100
Eine Zusatzfrage, Krau Kollegin Dr. Diemer-Nicolaus!

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0418915200
Herr Minister, halten Sie es wirklich für zweckdienlich, daß, wenn in einer zur besten Zeit ausgestrahlten Fernsehsendung am Sonntagnachmittag ein derartig wichtiges Gesetz behandelt werden soll, was auch im Zusammenhang mit den Notstandsgesetzen steht, das Innenministerium sich weigert, Auskunft zu geben?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418915300
Das Innenministerium weigert sich nicht, Auskunft zu geben. Aber das Innenministerium ist nicht bereit, bei jedem Drehbuch mitzuwirken, dessen Inhalt es nicht kennt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418915400
Eine weitere Frage!

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0418915500
Herr Minister, wieso hat der Herr Verteidigungsminister nicht die gleichen Bedenken gehabt wie Sie? Das Verteidigungsministerium hat sehr sachlich Auskunft gegeben.




Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418915600
Frau Kollegin, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich darauf antworte: Sie sollten den Herrn Bundesverteidigungsminister fragen, warum er eine andere Haltung eingenommen hat.

(Lachen bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Ausweichminister!)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418915700
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen, Sie wollten eine Zusatzfrage stellen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0418915800
Herr Minister, warum haben Sie nicht die Gelegenheit benutzt, Ihren Standpunkt überzeugend der deutschen Öffentlichkeit darzulegen?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418915900
Weil ich wußte, daß das Gesetz im Innenausschuß nicht mehr behandelt wird.

(Lachen bei der SPD.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418916000
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0418916100
Herr Minister, werden Sie in Zukunft immer darauf verzichten, zu Gesetzen, die, vielleicht weil sie zu spät vorgelegt worden sind oder aus sonstigen Gründen, nicht mehr behandelt werden können, in der Öffentlichkeit weitere Fragen zu beantworten?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418916200
Das „vielleicht" ist nicht richtig. Das Gesetz ist nicht zu spät vorgelegt worden. Es ist schon im 3. Bundestag in derselben Form vorgelegt worden. Es gibt aber Fälle, bei denen ich einen solchen Verzicht nicht aussprechen würde — vielleicht morgen.

(Lachen bei der SPD.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418916300
Herr Abgeordneter Gscheidle zu einer Zusatzfrage.

Kurt Gscheidle (SPD):
Rede ID: ID0418916400
Darf ich vielleicht die Frage an den Verteidigungsminister richten, warum er in der fraglichen Sendung seine Mitwirkung anders angesehen hat.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418916500
Er ist an sich nicht angesprochen, weil die Fragen an den Innenminister zur Debatte stehen.

(Zuruf von der SPD: An die Bundesregierung!)

— Nein, das sind Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministers. Aber ich habe keine Bedenken, wenn der Herr Verteidigungsminister eine Antwort geben will. — Nein.
Ich rufe die Frage VIII/5 — der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus — auf:
In welcher Weise hat die Bundesregierung große Frauenorganisationen bei der Vorbereitung des Dienstpflichtgesetzes zut Beratung herangezogen?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418916600
Auf diese Frage darf ich antworten, daß die Vorlage, die in dieser Legislaturperiode vorgelegt worden ist, schon einmal im 3. Bundestag vorgelegen hat. Dort haben schon umfangreiche Vorbesprechungen mit allen Verbänden und Organisationen stattgefunden. Ich selbst habe am 15. Februar 1962 noch eine solche Vorbesprechung geleitet. Im übrigen besteht ein dauernder Kontakt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418916700
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Dr. Diemer-Nicolaus!

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0418916800
Herr Minister, haben diese Beratungen mit den Frauenorganisationen — wie das bei den übrigen Fachverbänden der Fall ist— stattgefunden, bevor das Gesetz im Bundestag vorgelegt worden ist?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418916900
Jawohl.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418917000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0418917100
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß Frau Middelhauve sich im Namen der Frauenverbände im vergangenen Jahr über die in diesem Zusammenhang nicht genügende Unterrichtung beklagt hat?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418917200
Nein, das ist mir nicht bekannt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418917300
Frage VIII/6 — der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus —:
Ist die Bundesregierung bereit, alsbald einen Bericht über das Schicksal der Frauen vorzulegen, die während des letzten Krieges dienstverpflichtet oder auch freiwillig bei den Streitkräften eingesetzt waren?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418917400
Die Antwort kann heute, 20 Jahre nach Schluß des Krieges leider nicht gegeben werden, weil kein Material dafür vorhanden ist, — obwohl die Antwort sehr interessant sein könnte.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418917500
Eine Zusatzfrage, Frau Dr. Diemer-Nicolaus!

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0418917600
Herr Bundesminister, ist nicht bei den Suchstellen des Roten Kreuzes Material vorhanden, das Auskunft darüber gibt, was mit den Frauen geschehen ist? Ist nicht bei den Heimkehrerverbänden Material darüber vorhanden, wieviel Frauen in Gefangenschaft gekommen sind? Es sind doch auch sonst Statistiken da, die Auskunft über die Verluste durch den Krieg und über die Kriegsgefangenschaft geben.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418917700
Aber gerade für diese speziellen Fragen sind keine speziellen Unterlagen vorhanden. Ich habe mich mit dem Verteidigungsministerium und dem Arbeitsministerium in Verbindung gesetzt; hier wird meine Ansicht geteilt.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418917800
Zu einer weiteren Zusatzfrage bitte.

Dr. Emmy Diemer-Nicolaus (FDP):
Rede ID: ID0418917900
Herr Mininister, haben Sie sich deshalb auch mit den Suchstellen des Roten Kreuzes in Verbindung gesetzt?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418918000
Ich werde das nachholen. Aber ich möchte dem Roten Kreuz, das personell und finanziell sehr eingeschränkt ist, natürlich auch nur ein gewisses Maß an zusätzlicher Arbeit zumuten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418918100
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0418918200
Herr Minister, wären Sie, nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche Forschungsaufträge vergeben worden sind, bereit, auch einmal für diese Frage einen Forschungsauftrag zu vergeben, zumal da es sich hier doch offensichtlich um ein Stück Zeit- und Militärgeschichte handelt?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418918300
Es handelt sich zweifellos darum. Die Frage ist sehr interessant. Aber, wie gesagt, was ich bisher an Unterlagen erhalten konnte, ist wenig, weil keine spezifischen Unterlagen gesammelt worden sind. Aber ich werde die Frage prüfen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418918400
Frau Dr. Flitz zu einer Zusatzfrage.

Dr. Hedi Flitz (FDP):
Rede ID: ID0418918500
Herr Minister, sollte es denn wirklich so sein, daß Unterlagen nur über die männlichen Mitglieder der Streitkräfte und nicht über die weiblichen vorhanden sind?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418918600
Ich kann nur das wiedergeben, was mir bei meinen Rückfragen mitgeteilt worden ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418918700
Ich rufe die Frage VIII/7 — des Abgeordneten Schmidt (Kempten) — auf :
Entspricht es den Tatsachen, daß Spätheimkehrer, die die Beamten- oder Öffizierlaufbahn ergriffen haben, bei Beförderungen gegenüber Kollegen und Kameraden dadurch Nachteile erleiden, daß ihnen der durch längere Kriegsgefangenschaft verursachte spätere Eintritt in die Beamten- oder Offizierlaufbahn und die damit verbundene kürzere aktive Dienstzeit eine Einstufung hinter jahrgangsmäßig gleichen Kollegen und Kameraden eintragen?
Bitte, Herr Minister!

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418918800
Die Frage ist nicht mit Ja oder Nein zu beantworten, sondern es ist grundsätzlich so, daß aus sachlichen Gründen eine ganze Reihe von unterschiedlichen Regelungen in diesem Bereich bestehen. Es würde den Rahmen einer Fragestunde überschreiten, wenn ich sie einzehn aufzählen wollte.
Der Kern Ihrer Frage ist wohl der, daß es Fälle gibt, in denen bei Beförderungen gewisse Anrechnungen nicht stattfinden, weil auf Bewährung und sachliche Leistung Rücksicht genommen werden muß. Das sind wohl die Fälle, die Sie ansprechen. Hier gibt es tatsächlich, soweit ich das übersehen kann, eine oder zwei Bestimmungen, nach denen eine volle Nichtanrechnung stattfindet. Zweitens gibt es aber die Möglichkeit, über den Bundespersonalausschuß Ausnahmen genehmigen zu lassen, der sich immer sehr entgegenkommend zu solchen Ausnahmen bereitgefunden hat.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418918900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmidt.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0418919000
Herr Minister, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß also ein Spätheimkehrer, der dadurch später in die Beamten- oder Offizierslaufbahn wieder eintreten konnte, bei einer Beförderung auf Grund der nicht vorhandenen aktiven sachlichen Dienstzeit benachteiligt wird gegenüber anderen, die zeitiger heimgekehrt sind?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418919100
Die zeitliche Frage ist nicht entscheidend, sondern entscheidend ist, ob aus den Vorzeiten die notwendigen Erkenntnisse für die Beförderung gewonnen werden müssen oder nicht. Das ist die entscheidende Frage.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418919200
Eine weitere Zusatzfrage!

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0418919300
Herr Minister, sind Sie bereit, mir bekannte Fälle dementsprechend zu überprüfen?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418919400
Jawohl.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418919500
Ich rufe die Frage VIII/8 — des Abgeordneten Schmidt (Kempten) — auf :
Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um Studierenden an staatlich anerkannten Ingenieurschulen und technischen Lehranstalten ebenfalls die Inanspruchnahme des Honnefer Modells zu ermöglichen, um die z. Z. noch bestehende Einschränkung der Artikel 7 und 12 des Grundgesetzes hier zu beseitigen und den Grundsatz der Gleichheit echt zu verwirklichen?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418919600
Das Honnefer Modell, an dem Bund und Länder gemeinsam mitarbeiten, bezieht sich nur auf die Förderung von Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen. Für die Ingenieurschulen gibt es einen Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 6./7. Februar 1959, wonach die Förderung ausschließlich den Ländern obliegt, so daß die Bundesregierung keine Einwirkungsmöglichkeiten hat. Ich habe keinen Zweifel, daß die Länder diesen gemeinsamen Beschluß durchführen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418919700
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmidt.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0418919800
Herr Minister, sind Sie demnach grundsätzlich der Meinung, daß es seitens der Länder richtig wäre, die Ingenieurschulen ein-



Schmidt (Kempten)

zubeziehen, wenn sie staatlich anerkannt sind, aber auf privatem Sektor arbeiten?

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0418919900
Jawohl, das haben wir getan. Ob dieser Beschluß in jedem Land über den Landtag und über das Haushaltsgesetz zur Ausführung gekommen ist, weiß ich nicht. Wir stehen in einem Vertragsverhältnis mit den Ländern und beschränken uns auf Grund dieses Vertragsverhältnisses allein auf die Fragen der wissenschaftlichen Hochschulen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418920000
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe nun die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf, zuerst die Frage X/1 — des Herrn Abgeordneten Freiherr von Mühlen —:
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um der bereits vor über einem Jahr von der tunesischen Regierung vorgetragenen Bitte entsprechen zu können, in größerem Umfange als bisher die Beschäftigung tunesischer Arbeiter in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418920100
In den letzten Jahren sind zahlreiche außereuropäische Staaten aus dem Nahen Osten, Afrika, Asien und Lateinamerika an die Bundesregierung mit der Bitte herangetreten, Arbeitern ihrer Länder eine Beschäftigung in der Bundesrepublik zu ermöglichen. Diesen Ersuchen konnte die Bundesregierung nur mit großer Zurückhaltung nähertreten, weil sie auf Grund der bestehenden Anwerbevereinbarungen mit Italien, Spanien, Griechenland, Portugal und der Türkei gehalten ist, den Arbeitskräftebedarf aus diesen Ländern zu decken. EWG-Mitgliedstaaten sind dabei besonders zu bedenken. Das Angebot an Arbeitskräften aus diesen Ländern reicht aus, die Anforderungen der deutschen Wirtschaft zu befriedigen. Dazu kommt, daß die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus dem außereuropäischen Ausland wegen deren völlig andersartiger Mentalität und der oft gänzlich unterschiedlichen Lebensgewohnheiten und Bräuche besondere Anpassungs- und Eingewöhnungsschwierigkeiten aufwirft.
Die Bundesregierung hat bisher aus den gleichen grundsätzlichen Erwägungen auch gegenüber dem Anliegen der tunesischen Regierung auf Entsendung tunesischer Arbeitskräfte in die Bundesrepublik Zurückhaltung geübt. Dafür war auch die Überlegung maßgebend, daß Berufungen anderer außereuropäischer Länder vermieden werden mußten.
Zur Zeit prüft die Bundesregierung, ob auf Grund der veränderten politischen Lage im Nahen Osten der tunesischen Regierung die Beschäftigung weiterer tunesischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik in begrenzter Höhe zugestanden werden soll.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418920200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Mühlen.

Freiherr Klaus von Mühlen (FDP):
Rede ID: ID0418920300
Herr Minister, Sie haben soeben erwähnt, daß für Arbeiter aus außereuropäischen Ländern die Eingewöhnung hier sehr viel schwieriger ist. Nun haben wir aber sehr viele Arbeitskräfte aus Algerien und Marokko, deren Eingewöhnungsschwierigkeiten doch kaum geringer sein werden als die der Arbeitskräfte aus Tunesien.

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418920400
Gewiß, Herr Kollege; es sind aber nur ganz wenige Leute aus Tunesien hier, zur Zeit etwa 540. Im allgemeinen sind jedoch die Schwierigkeiten größer. Wir sind gerade dabei, wohlwollend zu prüfen, wieweit wir Tunesien entgegenkommen können.

Freiherr Klaus von Mühlen (FDP):
Rede ID: ID0418920500
Herr Minister, sind Sie nicht auch der Ansicht, daß, wenn wir auch unsere Partner innerhalb der EWG und vielleicht auch aus dem NATO-Bereich auf Grund der bestehenden langjährigen vertraglichen Verhältnisse bevorzugen sollten, dies letzten Endes keine Ausschließlichkeit bedeutet, sondern daß wir auch andere gute Freunde — und zu denen gehört ja Tunesien — mit einbeziehen sollten; denn wenn wir dort Freunde haben, schließt dies nicht aus, daß wir darüber hinaus andere wertvolle Freunde haben und andere Freundschaften pflegen?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418920600
Das ist ja der Grund, weshalb wir jetzt die Verhandlungen mit Tunesien aufnehmen.

Freiherr Klaus von Mühlen (FDP):
Rede ID: ID0418920700
Ist damit zu rechnen, daß diese Verhandlungen bald zu einem positiven Ergebnis führen?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418920800
Ich glaube, ja.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418920900
Ich rufe die Fragen X/2 und X/3 — des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen — auf:
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesarbeitsminister, die Ausbildungszulage auch für diejenigen Kinder zu gewähren, die bei privaten (staatlich nicht anerkannten) Schulen in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen und für die auf Grund ihrer Berufs- und Schulausbildung beispielsweise auch ein Kinderzuschlag nach § 18 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes und entsprechenden Vorschriften der Landesbesoldungsgesetze gewährt wird?
Ist es dem Bundesarbeitsminister bekannt, wie viele Rechtsmittelverfahren von durch Nichtgewährung der in Frage X'2 genannten Ausbildungszulage betroffenen Eltern in Gang gebracht worden sind?
Bitte, Herr Minister!

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418921000
Es besteht keine Möglichkeit, die Ausbildungszulage nach dem Bundeskindergeldgesetz ebenso wie den Kinderzuschlag nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften allgemein auch beim Besuch von staatlich nicht anerkannten Privatschulen zu gewähren.
Der Kinderzuschlag nach dem Besoldungsrecht wird — ebenso wie das Kindergeld und zahlreiche andere gesetzliche Leistungen für Kinder — über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus weitergewährt, wenn dieses noch in Schul- oder Berufsausbildung steht. Bei dieser Fassung des Gesetzes



Bundesminister Blank
ist es selbstverständlich, daß Kinderzuschlag und Kindergeld auch für Kinder zu gewähren sind, die eine staatlich nicht anerkannte Privatschule besuchen.
Die Ausbildungszulage nach dem Bundeskindergeldgesetz hat der Gesetzgeber dagegen nur für Kinder vorgesehen, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte private Schule besuchen. Damit hat der Gesetzgeber offenbar bewußt nicht die für den Kinderzuschlag und das Kindergeld geltende Regelung zum Vorbild gewählt. Er hat die Vorschriften über die Gewährung von Ausbildungszulagen vielmehr insoweit an das Recht der Ausbildungsbeihilfen — z. B. nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz und dem Heimkehrergesetz — angelehnt. Die Fassung des Gesetzes verbietet es daher, die Ausbildungszulage allgemein auch beim Besuch staatlich nicht anerkannter Privatschulen zu gewähren.
Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß der Begriff der staatlich anerkannten Privatschule in § 14 a Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes nicht zu eng ausgelegt werden darf. Sie hat daher die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung angewiesen, die Ausbilgungszulage auch beim Besuch staatlich nicht anerkannter, aber genehmigter Schulen zu bewilligen. Damit ist dafür gesorgt, daß die Ausbildungszulage allgemein beim Besuch von Ersatzschulen gewährt wird. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob der Wortlaut des Gesetzes es zuläßt, darüber hinaus die Ausbildungszulage auch beim Besuch staatlich nicht genehmigter oder anerkannter Ergänzungsschulen zu zahlen, deren Unterricht auf eine staatliche oder eine andere für den betreffenden Ausbildungsgang anerkannte Abschlußprüfung ausgerichtet ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418921100
Frage X/4 — des Abgeordneten Fritsch —:
Warum hat die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Förderung des Facharbeiterwohnungsbaues im Zonenrand- und Grenzlandgebiet eingestellt?
Bitte, Herr Minister!

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418921200
Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat im Jahre 1960 zur Förderung des Facharbeiterwohnungsbaues in den Zonenrand- und Sanierungsgebieten 20 Millionen DM bereitgestellt. Wie mir .der Präsident der Bundesanstalt berichtet hat, ist dieses Programm ausgelaufen, weil die zur Verfügung gestellten Mittel erschöpft sind.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418921300
Herr Abgeordneter Fritsch zu einer Zusatzfrage.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0418921400
Herr Minister, sind Sie nicht der Auffassung, daß angesichts des dringenden Bedarfs an derartigen Mitteln eine Aufstockung seitens der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung notwendig wäre?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418921500
Ich könnte darauf hinweisen, daß die Bundesanstalt dm Jahre 1961 im Rahmen eines umfassenden Kreditprogramms außerdem 100 Millionen DM zur Förderung des Wohnungsbaues für Arbeitnehmer, insbesondere für Pendler, zur Verfügung gestellt hat und daß sie ,diesen Betrag im Jahre 1964 um weitere 50 Millionen DM erhöht hat; ich bin aber doch der 'Meinung, daß man Ihrer Anregung folgen und mit .der Bundesanstalt darüber sprechen sollte, ob eine Fortsetzung oder Aufstockung des ausgelaufenem Programms möglich ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418921600
Eine weitere Frage!

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0418921700
Herr Minister, ist es möglich, dabei festzustellen, welche Anträge derzeit vorliegen, die nun infolge des Mangels an Mitteln abgelehnt werden müssen? Sicher beweist diese Tatsache ja einmal mehr, daß ,die Fortführung des Programms für das Zonenrand- und Grenzlandgebiet notwendig ist.

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418921800
Ich habe 'die Unterlagen nicht da, aber ich werde mich bei der Bundesanstalt danach erkundigen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418921900
Ich rufe auf die Fragen X/5 und X/6 — des Herrn Abgeordneten Folger —:
Wie ist es zu erklären, daß es für deutsche Arbeiter keine analogen Rechtsvorschriften über die Beschaffenheit von Unterkünften gibt, wie solche für Gastarbeiter gelten?
Was wird die Bundesregierung tun, damit sich Vorfälle nicht wiederholen, wie das in München der Fall war, daß deutsche Rentner und Fürsorgeempfänger in Kellerlocher ziehen müssen, um Gastarbeitern, die einen Rechtsanspruch auf bessere Unterkünfte haben, Platz zu machen?
Bitte, Herr Minister!

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418922000
Die Frage 5 beantworte ich wie folgt:
Ausländischen Arbeitnehmern, die über die deutschen Anwerbekommissionen vermittelt werden, wird im Arbeitsvertrag eine angemessene Unterkunft zugesichert. Die Angemessenheit der Unterkunft wird an Hand von Richtlinien geprüft, die der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erlassen hat. Für deutsche — und ebenso für ausländische — Bauarbeiter gelten das Gesetz über die Unterkunft bei Bauten vom 13. Dezember 1934 und die dazugehörige Ausführungsverordnung vom 21. Februar 1959. Darüber hinaus ist ein Bedürfnis für den Erlaß von Vorschriften über Unterkünfte für deutsche Arbeitnehmer bisher nicht bekanntgeworden.
Zu der Frage 6 hat der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung zur Aufklärung des Sachverhalts eine Anfrage an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern gerichtet. Da eine Antwort noch nicht vorliegt, bitte ich, damit einverstanden zu sein, daß diese Frage schriftlich beantwortet wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418922100
Einverstanden, Herr Abgeordneter?




Erwin Folger (SPD):
Rede ID: ID0418922200
Mit der letzten Bitte bin ich einverstanden.
Ich habe aber noch eine Frage zu Ihrer ersten Antwort, Herr Bundesminister. Sind Sie bereit, in Ihrem Haus einmal prüfen zu lassen, ob und welche Rechtsvorschriften eventuell erlassen werden müssen, damit die deutschen Arbeitnehmer bei Unterbringung in Firmenunterkünften und dergleichen genauso gesichert sind wie die ausländischen Arbeitnehmer? Jetzt sind sie nämlich praktisch schlechtergestellt.

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418922300
Das glaube ich nicht. Die ausländischen Arbeiter haben keinen höheren Anspruch als die deutschen Bauarbeiter. Als Rechtsgrundlage dafür haben wir, wie gesagt, das Gesetz über die Unterkunft bei Bauten und die dazu erlassene Ausführungsverordnung vom 21. Februar 1959. Wenn aber Ihre Frage dahin zu verstehen ist, ob man die damals erlassene Verordnung auch heute noch für ausreichend hält, so bin ich gern bereit, diese Frage einmal zu prüfen.

Erwin Folger (SPD):
Rede ID: ID0418922400
Ich bitte darum.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418922500
Eine weitere Zusatzfrage!

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0418922600
Herr Minister, in der Praxis ist es so, daß zu Beginn der Schlechtwetterperiode die deutschen Arbeitnehmer, insbesondere die Pendler, I entlassen werden, zum größten Teil wegen der nicht winterfesten Unterkünfte, während ausländische Gastarbeiter uneingeschränkt weiter beschäftigt werden. Würden Sie diese Tatsache in Ihre Prüfung miteinbeziehen?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418922700
Der von Ihnen geschilderte Tatbestand ist mir nicht bekanntgeworden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir darüber nähere Angaben machen könnten, damit ich das einmal verfolgen kann.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418922800
Eine weitere Frage!

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0418922900
Gestatten Sie mir, in dem Zusammenhang Ihnen mitzuteilen, daß die Erbitterung unter den Bauarbeitern des Bayerischen Waldes, die 150 bis 200 km zur Arbeit fahren, außerordentlich groß ist, und zwar wegen der Umstände, die ich soeben geschildert habe.

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418923000
Ich sagte schon, daß mir das nicht bekanntgeworden ist. Weder das bayerische Arbeits- und Sozialministerium noch irgendeine andere Behörde hat sich je an mich in dieser Frage gewandt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einige Fälle angeben und konkrete Tatsachen nennen könnten, damit ich dieser Frage nachgehen kann.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0418923100
Dazu bin ich gern bereit.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418923200
Ich rufe als letzte Frage die Frage X/7 — des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer — auf:
Ist es mit der Stellung der Beamten zu vereinbaren, wenn mehrere höhere Beamte des Bundesarbeitsministeriums damit beschäftigt werden, für die CDU Vorschläge eines Wahlprogramms zur Alterssicherung der Selbständigen zu erarbeiten?
Bitte, Herr Minister!

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418923300
Es gehört zu den Aufgaben der Bundesregierung, in dem von ihr als notwendig erachteten Umfang durch die zuständigen Bundesministerien Untersuchungen anstellen und Programme, Vorschläge und Gesetzentwürfe ausarbeiten zu lassen. Für die Beamten, die im Rahmen ihrer Aufgabengebiete hiermit befaßt werden, handelt es sich um einen dienstlichen Auftrag. Ob sich politische Parteien die genannten Vorschläge oder Entwürfe zu eigen machen, ist deren Sache.
Vizepräsident Dr. 'Dehler: Herr Abgeordneter Dr. Schäfer, eine Zusatzfrage!

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0418923400
Herr Minister, halten Sie es dann für angebracht, daß in eine Fraktionsvorstandssitzung der CDU/CSU-Fraktion sieben höhere Beamte Ihres Ministeriums mitgebracht werden, um von dort unmittelbar Aufträge zu erhalten?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418923500
Ich halte es für vereinbar, Herr Schäfer, mit dem Beamtenrecht und auch für vertretbar, daß fachlich zuständige Ministerialbeamte in besonderen Fällen — vor allem, wenn dies der parlamentarischen Arbeit förderlich ist — mit Genehmigung ihres Ministers in Partei- oder Fraktionsgremien zu Fachfragen Stellung nehmen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf § 49 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, Teil II, hinweisen.
In dem fraglichen Fall habe ich die Beamten mitgenommen — ich habe natürlich den einzelnen gefragt, ob er wolle —, und ich habe von meiner Fraktion einen Auftrag entgegengenommen. Wie ich diesem Auftrag als Bundesminister gerecht werde, — ich glaube, Sie werden mir nicht den Vorwurf machen, daß ich das nicht in der richtigen Form tue. Inwieweit es mit dem Beamtenrecht vereinbar ist, solche Ministerialbeamte auch in parlamentarischen Gremien, auch in Fraktionsgremien auftreten zu lassen, habe ich eben dargelegt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418923600
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schäfer!

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0418923700
Herr Minister, bei dem Fall, den Sie anführen, hat es sich doch gerade nicht um die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen gehandelt, die hier in diesem Bundestag vorgelegt werden sollen, sondern es hat sich doch — ich frage — darum gehandelt, Wahlprogramme auf diesem Sachgebiet auszuarbeiten. Ich frage nun: Sind nicht dabei ganz konkrete Aufträge an die einzelnen Beamten, die gegen ihren Willen dorthin mitgenommen worden sind, erteilt worden?




Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418923800
Erstens ist gar kein Beamter gegen seinen Willen dort mit hingenommen worden, weil das praktisch nicht durchführbar ist. Ich hätte ihn dann ja vorführen lassen müssen. Dazu habe ich keinerlei Mittel an der Hand. Wenn Sie es nicht glauben, wollen Sie sich bitte bei den in Frage kommenden Beamten selber erkundigen.
Zweitens hat es sich hier nicht um ein Wahlprogramm gehandelt — dafür ist die CDU als Partei zuständig —, sondern hier hat sich die Fraktion der CDU/CSU mit dem Problem beschäftigt, wie die Alterssicherung auch für die Angehörigen der freien Berufe gestaltet werden soll. Es ist durchaus richtig, daß die die Regierung tragenden Fraktionen auch mit der Regierung darüber beraten, um sich zu überlegen, wie das am besten, am schnellsten und am tunlichsten parlamentarisch gelöst werden kann. Sie werden, Herr Schäfer, nicht das mindeste finden, was an diesem Verfahren zu beanstanden ist.
Im übrigen werden Hilfen ähnlicher Art allen Fraktionen gewährt, sofern sie gelegentlich Wünsche äußern. Allerdings braucht jeder Beamte, der das dann tun will, dazu die Genehmigung des zuständigen Ministers. Wenn Sie die Regierung stellten, würden Sie sich mit Sicherheit auch der Sachkenntnis der Beamten bedienen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418923900
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0418924000
Herr Minister, Sie teilen also die Auffassung des Herrn Innenministers, der der Fraktion der Freien Demokraten in einer ähnlichen Situation eine Unterstützung abgelehnt hat, nicht?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418924100
Ich habe mich mit dem Herrn Innenminister nicht darüber abgestimmt, welche Auffassung er hatte. Ich bin gefragt worden, und ich habe mich bemüht, die gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Ich glaube, ich habe damit dem Parlament den schuldigen Respekt erwiesen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418924200
Herr Abgeordneter Frehsee, eine Zusatzfrage!

Heinz Frehsee (SPD):
Rede ID: ID0418924300
Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Minister, daß Sie also damit einverstanden wären, daß die SPD-Fraktion ,sich im gleichen Ausmaß Ihrer Beamten für ihre parteipolitischen Überlegungen bediente?

Theodor Blank (CDU):
Rede ID: ID0418924400
Ich habe Ihnen gesagt, daß jeder Beamte, der so etwas tun will, dazu meine Genehmigung braucht.

(Zuruf von der SPD: Eben!)

ch würde mir in jedem vorkommenden Fall

(Zurufe von der SPD)

— natürlich, das steht ja in der Geschäftsordnung —
natürlich vorbehalten, im einzelnen zu prüfen, ob ich die Genehmigung erteilen kann oder nicht. Im übrigen habe ich Angehörige Ihrer Fraktion so häufig Formulierungshilfe durch meine Beamten leisten lassen, daß ich das gar nicht mehr alles im Gedächtnis habe. Es reicht aber.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418924500
Ich danke Ihnen, Herr Minister. — Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2:
Beratung der Sammelübersicht 46 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/ 3498).
Es liegt vor der Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/3498, die dort aufgeführten Anträge anzunehmen. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513).
Aussprache wird nicht gewünscht. Es ist vorgesehen Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514).
Ebenso keine Aussprache. Überweisung ebenfalls an den Ausschuß für Sozialpolitik. — Es ist 'so beschlossen.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juni 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3516).
Es wird vorgeschlagen, zu überweisen an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an die Ausschüsse für Entwicklungshilfe und für auswärtige Angelegenheiten — mitberatend —. — Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen,
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9503
Vizepräsident Dr. Dehler
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3517).
Vorgesehen ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an die Ausschüsse für Entwicklungshilfe und für auswärtige Angelegenheiten — mitberatend —. — Ohne Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Niger über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3518).
Es soll an die gleichen Ausschüsse überwiesen werden wie zu Tagesordnungspunkt 6. — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag vom 21. April 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund über die Aufteilung der von der Regierung des Staates Israel für das deutsche weltliche Vermögen in Israel gezahlten Entschädigung auf Deutschland und Australien .(Drucksache IV/3519).
Es soll überwiesen werden an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten. — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530).
Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten. Einverständnis? — Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutschbelgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/3529).
Es soll überwiesen werden an den Finanzausschuß. Einverständnis? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/3520).

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bitte, Herr Präsident!)

— Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0418924600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Wir hatten ursprünglich für heute nachmittag eine Debatte beantragen wollen; wir werden aber auf eine Aussprache verzichten und der Ausschußüberweisung zustimmen, um die Klärung der noch offenen Probleme bei der Beratung des leider fast zu spät vorgelegten Vorschaltgesetzes herbeizuführen. Die SPD hatte bisher auf eine öffentliche Erörterung über den Umfang des Vorschaltgesetzes wie auch über ihre Anfrage wegen linearer Erhöhung verzichtet. Erfreulicherweise besteht inzwischen bei allen Fraktionen des Hauses Klarheit, daß es nur sinnvoll ist, eine solche Frage zunächst einmal gemeinsam im Ausschuß zu erörtern. Ich hoffe, daß wir dort zu dieser erhofften und erwünschten Klärung kommen.

(Beifall.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0418924700
Der Entwurf soll an den Ausschuß für Inneres und an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 12 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksache IV/3466).
Keine Aussprache. Vorgesehen ist ebenfalls Überweisung an den Ausschuß für Inneres und an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe schließlich noch auf den Punkt 13:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) an die Firma Friedrich Hyking, Stahlbau, in Crailsheim (Drucksache IV/3532).
Der Antrag ist zu überweisen an den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes. — Es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Dehler
Punkt 14 kann leider nicht behandelt werden, weil die Drucksache nicht vorliegt, desgleichen nicht die anderen Gegenstände der Tagesordnung.
Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Mittwoch, den 16. Juni, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.