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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 4189

  • date_rangeDatum: 15. Juni 1965

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 15 Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lang . . . . . . 9485 A Abg. Helmut Geiger und Abg. Ohlemeyer treten in den Bundestag ein . . . . . 9485 C Abg. Pohlenz legt sein Mandat nieder . . 9485 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Bausch, Dr. Süsterhenn und Dr. Roesch . 9485 C Überweisung des Jahresberichts 1964 des Wehrbeauftragten an den Verteidigungsausschuß 9485 D Fragestunde (Drucksache IV/3525) Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Situation des deutschen Auslandsschulwesens — künftige Planungen — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9487 A, 9487 B Kahn-Ackermann (SPD) . 9487 A, 9487 C Fragen des Abg. Seuffert: Voraussetzungen für die Übernahme eines Pauschbetrages für ein körperbehindertes Kind in die Einkommensteuerveranlagung der Eltern . . . . 9487 D Fragen des Abg. Dr. Emde: Vorbereitungen für die Veränderung der Aufgaben der Bundeszollverwaltung ab 1967 Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9488 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9489 A Fragen des Abg. Dr. Kohut: Berufung des Staatssekretärs Hopf zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9489 B, 9489 D Dr. Kohut (FDP) . . . . 9489 B, 9489 D Sänger (SPD) 9490 A Frage des Abg. Liehr: Fortbildungskosten, Ausbildungs- und Umschulungskosten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9490 B Liehr (SPD) 9490 B Fragen der Abg. Ertl und Dr. Efferts: Zoll- und steuerfreie Abgabe des Dieseltreibstoffes an die Landwirtschaft Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9490 D Ertl (FDP) 9491 B Frage des Abg. Folger: Zuständigkeit der Bundesregierung für die Gesetzgebung von Hase, Staatssekretär . . . . 9491 C Folger (SPD) 9491 D Frage des Abg. Sänger: Mitfinanzierung der englischen Ausgabe des „Wirtschaftsdienstes" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9491 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 9492 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9492 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Frage des Abg. Josten: Europäische Handwerks- und Mittelstandspolitik Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 9492 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9492 D Frage des Abg. Josten: Mittelstandsförderung in EWG-Ländern Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 9493 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9493 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Frauenarbeitstagung „Frauen bauen mit" Lücke, Bundesminister 9493 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9493 D Frau Berger-Heise (SPD) 9494 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9494 A Frau Schanzenbach (SPD) 9494 B Frau Meermann (SPD) 9494 D Frehsee (SPD) 9494 D Frage des Abg. Dr. Dörinkel: VEBA-Aktien Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 9495 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9495 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 9495 C Folger (SPD) 9496 A Fragen des Abg. Sänger: Verfassungsschutzbeamte als Kommentatoren Höcherl, Bundesminister 9496 B Sänger (SPD) 9496 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dienstpflicht der Frauen Höcherl, Bundesminister 9496 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9496 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9497 A Gscheidle (SPD) 9497 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dienstpflichtgesetz Höcherl, Bundesminister 9497 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9497 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9497 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Schicksal der während des letzten Krieges bei den Streitkräften eingesetzten Frauen Höcherl, Bundesminister 9497 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9497 D Moersch (FDP) . . . . . . . 9498 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9498 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Benachteiligung von Spätheimkehrern bei Beförderungen Höcherl, Bundesminister 9498 B Schmidt (Kempten) (FDP) 9498 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Honnefer Modell für Studierende an Ingenieurschulen und technischen Lehranstalten Höcherl, Bundesminister 9498 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9498 D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Beschäftigung tunesischer Arbeiter in der Bundesrepublik Blank, Bundesminister 9499 A Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 9499 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausbildungszulage für Kinder in privaten Schulen Blank, Bundesminister 9499 D Frage des Abg. Fritsch: Facharbeiterwohnungsbau im Zonenrand- und Grenzlandgebiet Blank, Bundesminister . . . . . . 9500 B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9500 B Fragen des Abg. Folger: Rechtsvorschriften über die Beschaff en-heit von Unterkünften Blank, Bundesminister . . . . . . 9500 D Folger (SPD) . . . . . . . . . 9501 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9501 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Erarbeitung von Vorschlägen eines Wahlprogramms zur Alterssicherung der Selbständigen für die CDU durch höhere Beamte des BMA Blank, Bundesminister . . . . . . 9501 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . . 9501 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9502 B Frehsee (SPD) 9502 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 III Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3498) 9502 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513) — Erste Beratung — 9502 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juni 1962 mit der Republik Türkei über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3516) — Erste Beratung — 9502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 1963 mit der Republik Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3517) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1964 mit der Republik Niger über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3518) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 21. April 1965 mit dem Australischen Bund über die Aufteilung der von der Regierung des Staates Israel für das deutsche weltliche Vermögen in Israel gezahlten Entschädigung auf Deutschland und Australien (Drucksache IV/3519) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530) — Erste Beratung — 9503 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutschbelgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/3529) — Erste Beratung — 9503 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/3520) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9503 C Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksache IV/3466) — Erste Beratung — 9503 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) (Drucksache IV/3532) 9503 D Nächste Sitzung 9504 Berichtigung . . . . . . . . . . 9504 Anlagen 9505 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9485 189. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung Es ist zu lesen: 186. Sitzung Seite 9366 D Zeile 9 bis 12 statt „Aber der Wissenschaftsrat wäre, gerade weil hier die Länder mitwirken, nicht mehr das richtige Gremium, um all die Dinge zu lösen, die wir lösen wollen." : Aber wäre nicht der Wissenschaftsrat, gerade weil in ihm die Länder mitwirken, das richtige Gremium, um diese Fragen zu lösen? Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 6. Frau Ackermann 15. 6. Dr. Aigner * 18. 6. Arendt (Wattenscheid) 16. 6. Dr. Aschoff 16. 6. Bading * 18. 6. Bazille 14. 7. Bergmann * 18. 6 Dr. Bieringer 15. 6. Böhme (Hildesheim) 16. 6. Brese 16. 6. Dr. Conring 16. 6. Deringer * 18. 6. Dr. Dichgans * 18. 6. Drachsler 16. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Eisenmann 16. 6. Frau Dr. Elsner * 18. 6. Etzel 15. 6. Faller * 18. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gehring 20. 6. Frau Geisendörfer 15. 6. Glombig 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Hahn (Bielefeld) * 18. 6. Illerhaus * 18. 6. Jacobi (Köln) 15. 6. Frau Kettig 16. 6. Klinker * 18. 6. Könen (Düsseldorf) 20. 6. Frau Korspeter 20. 6. Dr. Kreyssig * 18. 6. Kriedemann * 18. 6. Kulawig * 18. 6. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) * 18. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Dr. Löhr * 18. 6. Lücker (München) * 18. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Mauk * 18. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 6. Merten * 18. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 16. 6. Dr. Müller-Hermann * 18. 6. Neumann (Allensbach) 16. 6. Peters (Norden) 15. 6. Dr. Philipp * 18. 6. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler 19. 6. Frau Dr. Probst * 18. 6. Rademacher * 18. 6. Richarts * 18. 6. Rohde * 18. 6. Seibert 18. 6. Seifriz * 18. 6. Seuffert * 18. 6. Dr. Seume 16. 6. Dr. Sinn 16. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) 15. 6. Schneider (Hamburg) 16. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 16. 6. Dr. Starke * 18. 6. Storch * 18. 6. Frau Strobel * 18. 6. Urban 16. 6. Weigl 22. 6. Weinkamm * 18. 6. Dr. Willeke 20. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 10. 7. Figgen 24. 6. Flämig 23. 6. Knobloch 25. 6. Strauß 2. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 4. 6. 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 283. Sitzung am 4. Juni 1965 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 20. Mai 1965 verabschiedeten Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen und im übrigen wie aus der Anlage ersichtlich Stellung zu nehmen. Dr. Lemke Vizepräsident 9506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Bonn, den 4. 6. 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 21. Mai 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. 6. 1965 an den Bundeskanzler Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule Der Bundesrat begrüßt die mit der Gründung der Europäischen Schule im Jahre 1953 eingeleitete Entwicklung. Er sieht in der Grundkonzeption dieser Schule, in der seitdem erfolgten Gründung von weiteren Europäischen Schulen, in der Öffnung dieser Schulen auch für Kinder, deren Eltern keine Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sind, und in der erfolgreichen Arbeit und den guten Leistungen in den sechs Europäischen Schulen erste Ansätze einer europäischen Schulkonzeption. Die am 12. April 1957/17. März 1961 von der Bundesregierung unterzeichnete Satzung der Europäischen Schule ist in manchen Punkten inzwischen durch die Entwicklung der Schulen überholt. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich um eine Anpassung der Satzung und der Prüfungsordnung an die heutige Lage zu bemühen, wobei vor allem anzustreben ist, a) die Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung der Organe der Europäischen Schulen neu zu regeln und b) die zur Zeit nur aus Grundschule und Oberschule bestehenden Europäischen Schulen durch die Einrichtung von Hauptschule (Volksschuloberstufe) und Mittelschule zu ergänzen. Die Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetz präjudiziert nicht die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf betreffend das am 13. April 1962 in Luxemburg unterzeichnete Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 4. Juni 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 283. Sitzung am 4. Juni 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 1965 verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 4. Juni 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 14. Mai 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Juni 1965 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes Der Bundesrat sieht sich angesichts der noch nicht beseitigten Mängel des Verfahrens für die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung veranlaßt, der von den Fraktionen des Bundestages vorgeschlagenen und vom Bundestag beschlossenen Verlängerung der Amtsdauer der gewählten Mitglieder der Organe, der Versichertenältesten und Vertrauensmänner um zwei Jahre und Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9507 drei Monate bis zum 30. September 1968 zuzustimmen. Der Bundesrat will mit dem Bundestag vermeiden, daß eine neue Wahl mit einer daran anschließenden Wahlperiode von vier Jahren unter den jetzigen gesetzlichen Voraussetzungen stattfindet. Der Bundesrat bedauert, daß es der Bundesregierung bisher nicht gelungen ist, trotz eines rechtzeitigen Hinweises der Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — u. a. auf der Arbeitsministerkonferenz am 21./22. 2. 1963 — die dringend notwendigen Gesetzesänderungen zu erarbeiten. Er erwartet, daß die Entwürfe zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes und der Wahlordnung gleich zu Beginn der 5. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgelegt werden, damit sie ohne Zeitdruck beraten und rechtzeitig in Kraft gesetzt werden können. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß noch vor Ablauf der jetzigen Wahlperiode der Sozialversicherung am 30. Juni 1966 eine Ergänzung des § 414 d RVO durch die Aufnahme der Worte „zuletzt geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes vom . . . 1965 (BGBl. I S.. ..) " vor dem letzten Wort dieser Vorschrift notwendig wird. Nur so wird eindeutig sichergestellt, daß die Verlängerung der Amtsdauer der Organmitglieder auch für die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen gilt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 22. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Saarbrücken) (Drucksache IV/3155, Fragen IV/1, IV/2 und IV/3): Kann die Bundesregierung die Erklärung des israelischen Journalisten Elon im 1. Programm des Deutschen Fernsehens am 21. Februar 1965 (Sendung von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr) bestätigen, wonach die deutschen Waffenlieferungen an Israel nicht als Wiedergutmachung, sondern aus der Erwägung heraus erfolgt sind, dem bedrohten israelischen Staat militärische Hilfe leisten zu müssen? Kann die Bundesregierung die Äußerungen des nordamerikanischen Journalisten Wellington Long in der in Frage IV/1 genannten Fernsehsendung bestätigen, wonach die Waffenlieferungen an Israel nicht auf amerikanischen Druck bzw. Wunsch erfolgt seien, sondern aus der eigenen Initiative der Bundesregierung heraus? Kann die Bundesregierung die Behauptungen des ägyptischen Journalisten Kamel in der in Frage IV/1 genannten Fernsehsendung dementieren, wonach die Waffenlieferungen an Israel als Geschenke, d. h. ohne Gegenleistungen erfolgt seien? Zwischen Waffenlieferungen an die israelische Regierung und den auf der Grundlage des deutschisraelischen Wiedergutmachungsabkommens vom 10. September 1952 erbrachten Leistungen besteht kein Zusammenhang. In diesem Abkommen ist festgelegt, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Leistungen zu den Aufwendungen beitragen soll, die dem Staat Israel durch die Ansiedlung der jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland und den ehemals unter deutscher Herrschaft stehenden Gebieten entstanden sind. Die im einzelnen von Israel aufgrund dieses Abkommens bezogenen Waren sind jeweils in Warenlisten vereinbart worden. Diese Warenlisten enthalten keinerlei Waffen, sondern solche Güter, die dem obenbeschriebenen Zweck der deutschen Leistungen entsprechen. Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Gelegenheit zu einer mündlichen Erörterung geben würden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 20. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/3377, Fragen VII/2, VII/3 und VII/4) : Nach welchen Richtlinien werden Visa-Anträge von Angehörigen der Ostblockstaaten, mit denen keine diplomatischen Beziehungen bestehen (Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien), bearbeitet? Welche Unterschiede bei der Bearbeitung der in Frage VII/2 angeführten Visa-Anträge werden gemacht? Ist es richtig, wenn behauptet wird, daß die in Frage VII/2 genannten Anträge eine Bearbeitung von 2 Monaten erfordern? Zu Frage VII/2: Sichtvermerksanträge werden darauf geprüft, ob gegen die Einreise des Sichtvermerksbewerbers Bedenken aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu erheben sind, ob die im Antrag gemachten Angaben über den Reisezweck richtig sind, und ob die Ausländerbehörde des Ortes, wo sich .der Sichtvermerksbewerber aufhalten will, mit der Einreise einverstanden ist. Zu Frage VII/3: Ob ein Sichtvermerksantrag genehmigt oder abgelehnt wird, bestimmt sich nach dem Ergebnis der in jedem Einzelfall durchgeführten Prüfung der Antragsunterlagen. Zu Frage VII/4: Es ist nicht richtig, wenn behauptet wird, die Bearbeitung dieser Anträge dauere zwei Monate. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsfrist zur Zeit etwa zwei Wochen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 20. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Drucksache IV/3424, Frage V/1): 9508 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, meine Frage zu beantworten, ob sie willens ist, im Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften eine Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz dahin vorzuschlagen, daß Richter in der Eingangsgruppe ihrer Laufbahn bereits von der 6. Dienstaltersstufe an das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 erhalten können? Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften ist dem Bundesrat am 13. Mai 1965 im ersten Durchgang zugeleitet worden. Er sieht vor, daß die automatische Durchstufung nach Besoldungsgruppe A 14 für die Richter von der 9. zur 7. Dienstaltersstufe vorgezogen wird. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung der weitestgehende, noch sachlich vertretbare Vorschlag. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rademacher (Drucksache IV/3458 Frage X/2) : Ist die Deutsche Lufthansa direkt oder über Mittelspersonen an der „Neckermann Urlaubsreisen GmbH & Co KG" beteiligt? Die Deutsche Lufthansa AG ist weder direkt noch über Mittelspersonen an der Neckermann-Urlaubsreisen GmbH & Co. K. G. beteiligt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/3458 Fragen X/3, X/4 und X/5) : Gedenkt die Bundesregierung Schlüsse aus der Tatsache zu ziehen, daß die Deutsche Bundesbahn bei der Tarifgestaltung im Personenverkehr Familien mit Kindern weniger günstig behandelt als die europäischen Nachbarländer? Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. die Schweiz den halben Tarif erst vom 6. und den Erwachsenen-Tarif erst ab 16. Lebensjahr erhebt, daß es aber daneben — wie übrigens auch in anderen Ländern — sogar noch spezielle Familienfahrkarten mit sehr hohen Ermäßigungen gibt? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß sich Familien mit mehreren Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen Ferienreisen mit der Bundesbahn selbst innerhalb des Bundesgebietes nicht ohne weiteres leisten können und dadurch ganz zwangsläufig immer mehr Ferienreisende die ohnehin durch den Sommerverkehr verstopften Straßen benutzen müssen? Auf Veranlassung der Bundesregierung haben die deutschen Eisenbahnen seinerzeit eine Ermäßigung von 50 % für Jugendliche aus Familien mit wenigstens 3 Kindern eingeführt, die nachträglich auf Kinder bis zu 25 Jahren ausgedehnt wurde und auch insofern besonders fortschrittlich ist, als Einzelreisen in beliebiger Zahl und zu beliebigem Zweck begünstigt sind. Im Ausland gibt es, soweit überhaupt Familienermäßigung gewährt wird, im allgemeinen nur eine Vergünstigung für gemeinsame Fahrten von mehreren Mitgliedern ein und derselben Familie. Die Bundesregierung würde auf heftigen Widerstand in der Öffentlichkeit stoßen, wenn sie die heute sehr weitgehende Regelung, von der lebhafter Gebrauch gemacht wird, gegen die im Ausland geltende, bei den heutigen Reisegewohnheiten relativ selten ausnutzbare Ermäßigung für Familiengruppenreisen austauschen wollte. Mir ist bekannt, daß in der Schweiz Kinder bis zum 6. Lebensjahr kostenlos und Kinder bis zum 16. Lebensjahr zu halbem Preis befördert werden. Die Schweiz ist jedoch das einzige Land Europas, das so weitgehende Vergünstigungen gewährt. Dazu muß bemerkt werden, daß dort die in der Bundesrepublik eingeführten vielfältigen Ermäßigungen für Gruppenfahrten von Schülern, Studenten und sonstigen Jugendlichen nur z. T. bekannt sind. Außerdem liegt der schweizerische Regeltarif, von dem die dortigen Ermäßigungen abgeleitet sind, ganz wesentlich über dem deutschen Normaltarif. Ein zutreffendes Bild erhält man nur bei einem Gesamtvergleich. Hier ergibt sich, daß die Bundesbahn nach Zahl und Umfang ihrer sozialen Vergünstigungen sowohl die Schweizer Bahnen wie — mit Ausnahme Frankreichs — auch diejenigen aller Länder Europas übertrifft. In Frankreich ist es der Staat, der aus Mitteln der Familienfürsorge die Reisen kinderreicher Familien bezuschußt. Es ist richtig, daß Familien mit mehreren Kindern bei gemeinsamen Ferienreisen u. U. finanziellen Schwierigkeiten begegnen, jedenfalls dann, wenn nicht staatliche Zuschüsse gewährt werden. Jedoch entfallen nach einem kürzlich vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Mikrozensus und den statistischen Berechnungen der Bundesbahn nur etwa 12-20 % der Aufwendungen für Ferienreisen auf die Fahrtkosten, der Rest auf die Aufenthaltskosten. Durch eine Senkung der Fahrpreise der Bundesbahn, die ohnehin weit unter den Selbstkosten liegen, könnte also keine entscheidende Hilfe geleistet werden. Es widerspricht auch der Erfahrung, daß durch Senkung von Fahrpreisen die im Ferienverkehr verstopften Straßen entlastet werden könnten. Wegen der tatsächlich vorhandenen und der vermeintlichen Vorzüge des privaten Kraftwagens werden erfahrungsgemäß die Reisen auch dann mit dem Pkw ausgeführt, wenn dadurch wesentlich höhere Kosten als bei der Eisenbahnbenutzung entstehen. So haben z. B. die besonders niedrigen Preise des Berufsverkehrs nicht verhindert, daß selbst dort, wo sehr günstige Zugverbindungen vorhanden sind, der wesentlich kostspieligere private Wagen benutzt wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3458, Frage X/6) : Wann kann mit der Fertigstellung der Auffahrt zur Schiersteiner-Rhein-Brücke von der B 9 her, an welcher die Bauarbeiten seit längerer Zeit stocken, gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9509 Die Bauarbeiten auf dem Abschnitt von der Bundesstraße 9 zur Schiersteiner Rheinbrücke — der sogenannten Lennebergspange — gehen ohne Unterbrechung zügig voran. Mit der Inbetriebnahme dieser Verbindung kann Ende des Jahres 1966 gerechnet werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/3458, Frage X/7) : Bis wann etwa kann mit dem Baubeginn der „Zollfreien Straße" zwischen Weil am Rhein und Lörrach gerechnet werden, die aufgrund eines ca. 112jährigen Vertrages zwischen der Schweiz und Deutschland etwa 400 m weit über Schweizer Gebiet gebaut werden darf? Über die technische Seite der Planung für die „Zollfreie Straße" Lörrach—Weil besteht mit der Baudirektion des Kantons Basel im wesentlichen Einverständnis, nachdem verschiedene Änderungs- und Ergänzungswünsche bereits berücksichtigt worden sind. Es ist deshalb anzunehmen, daß die schweizerischen Dienststellen den ihnen vor kurzem zugeleiteten Entwurfsunterlagen jetzt auch förmlich zustimmen werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die noch erforderliche zwischenstaatliche Vereinbarung abschließen zu können. Sofern sich bei der Durchführung des Grunderwerbs auf schweizerischem Gebiet sowie auch beim Planfeststellungsverfahren auf den Gemarkungen Lörrach und Weil keine neuen Schwierigkeiten ergeben, wird man mit dem Anlaufen der Arbeiten im Jahre 1966 rechnen können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Frankfurt) (Drucksache IV/3458, Fragen XI/1 und XI/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die seit einiger Zeit für öffentliche Telefonzellen eingeführten Telefonapparate fir den Selbstwählverkehr mit 10-Pfennig-Zählwerk weitaus häufiger den Dienst versagen als die vorher verwandten Modelle? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem in der Frage XI/1 dargestellten Mißstand zu begegnen? Alle Typen der in öffentlichen Fernsprechzellen eingesetzten Münzfernsprecher sind mit 10-Pf-Zählwerken ausgestattet. Wenn es sich um den erst in letzter Zeit in gewissem Umfang eingesetzten neuen Fernwahlmünzfernsprecher handelt, so liegen aussagefähige statistische Unterlagen über die Störungshäufigkeit bei diesem Apparatetyp, der erst verhältnismäßig kurze Zeit in Betrieb ist, noch nicht vor. Bei komplizierten Apparaten lassen sich Anfangsmängel nicht völlig ausschließen. Daher werden auch die neuen Münzfernsprecher vom Personal des Unterhaltungsdienstes der Deutschen Bundespost besonders gründlich beobachtet und festgestellte Mängel bei allen eingesetzten Apparaten so schnell wie möglich behoben. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funke (Hagen) (Drucksache IV/3458, Fragen XI/3 und XI/4) : Hält es die Deutsche Bundespost für rationell, beim Einzugsverfahren für Zeitungsgebühren, anstatt lesbare Rechnungen zu schreiben, die Postboten zu beauftragen, an der Wohnungstür zeitraubende Erklärungen über die Rechtslage und Entschlüsselungs-Auskunfte über chiffrierte Rechnungen zu gehen? Sieht die Deutsche Bundespost keine Möglichkeit, jedem Neubezieher einer Zeitung oder Zeitschrift eine vorgedruckte Mitteilung zugehen zu lassen, aus der der Titel der von ihm oder ohne sein Wissen vom Verleger bestellten Zeitung, die Bezugsgebühren und — wenn eine solche unvermeidlich ist — die Chiffre-Nummer in der Rechnung hervorgehen? Zu Frage XI/3: Die Deutsche Bundespost hält das Einzugsverfahren von Zeitungsbezugsgeld für rationell. Die Deutsche Bundespost zieht das Bezugsgeld normalerweise bei Beziehern ein, die die Zeitung selbst bei der Deutschen Bundespost bestellt haben und denen deshalb bekannt ist, für welche Zeitung sie das Zeitungsbezugsgeld zu entrichten haben. Daher sind normalerweise weder zeitraubende Erklärungen der Zusteller an der Wohnungstür über die Rechtslage noch die Angabe der oft sehr langen Titel der Zeitungen auf den Zeitungsbezugsscheinen — von Ihnen, Frau Abgeordnete, als Rechnungen bezeichnet — erforderlich. Dieses Verfahren hat bisher weder zu Beanstandungen noch zu sonstigen Schwierigkeiten geführt. Zu Frage XI/4: Die Anregung, jedem Neubezieher einer Zeitung eine vorgedruckte Mitteilung zugehen zu lassen, aus der der Titel der Zeitung oder das Vertriebskennzeichen — von Ihnen, Frau Abgeordnete, Chiffrenummer genannt — und die Höhe des Zeitungsbezugsgeldes hervorgehen, hält die Deutsche Bundespost für unrationell. Zum Postzeitungsvertrieb sind 6500 Zeitungen zugelassen. Ein solches Verfahren würde daher erfordern, daß die Deutsche Bundespost bei allen Postämtern 6500 verschiedene Vordrucke bereithalten müßte, die bei jeder Bezugspreis- oder sonstigen Änderung zu berichtigen wären. Eine solche Mitteilung ist aber auch nicht erforderlich, da das Bezugsgeld bei einem Neubezieher normalerweise nicht vom Zusteller eingezogen, sondern bei der Bestellung der Zeitung am Schalter vom Bezieher entrichtet wird. 9510 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache IV/3458, Frage XI/5) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit auch die Fernsprechteilnehmer in Bonn-Tannenbusch samstags und sonntags den Fernsprech-Auftragsdienst in Anspruch nehmen können, was ihnen seit der Umstellung ihrer Anschlußnummer nicht mehr möglich ist? In Bonn-Tannenbusch ist kürzlich eine moderne Wählvermittlungsstelle eingerichtet worden. Die in diesem neuen Anschlußbereich bereits vorhandenen Fernsprechanschlüsse wurden auf diese neue Vermittlungsstelle umgeschwenkt. Für die laufenden Unterhaltungsarbeiten wird dort weniger Personal benötigt als das z. B. für vergleichbare Vermittlungsstellen mit älterer Technik noch erforderlich ist. Die wenigen manuellen Arbeiten können von einzelnen Bediensteten während der allgemeinen werktäglichen Dienststunden ausgeführt und dabei auch Schaltungen für den Fernsprechauftragsdienst mit besorgt werden. Für eine durchgehende Besetzung in der Ortsvermittlungsstelle Bonn-Tannenbusch mit Bedienungspersonal würden unter Beachtung der Mindestanforderungen an den Besetzungsplan zusätzliche Bedienungskräfte benötigt, deren Arbeitszeit lediglich als Bereitschaftsdienst zählen müßte. Das ist wirtschaftlich nicht zu vertreten. Die Modernisierung des Fernsprechauftragsdienstes für den Bereich der Fernsprechauftragsdienststelle Bonn ist in der Planung bereits seit Monaten abgeschlossen und in das Investitionsprogramm für das Rj. 1966 einbezogen worden. Mit der Fertigstellung ist im zweiten Halbjahr 1966 zu rechnen. Die neue Vermittlungsstelle Bonn-Tannenbusch verfügt bereits über die örtlichen neuen Schaltmittel, jedoch werden die zu erwartenden Vorteile erst voll wirksam werden mit der Fertigstellung der zentralen Schaltplätze. In der Zwischenzeit sind jedoch auch in Bonn-Tannenbusch Übergangsregelungen möglich. Die Fernsprechauftragsdienststelle Bonn gibt bei Bedarf auf den Einzelfall bezogene Auskünfte. Entsprechende Aufträge, die über das Wochenende oder über Feiertage gelten sollen, müssen allerdings vorerst noch spätestens am vorhergehenden letzten Werktag, möglichst bis zu den Mittagsstunden, angemeldet werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/3458, Fragen XI/6 und XI/7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die etwas mangelhafte Abstimmung der Planungen der Rundfunksendegesellschaften und der Deutschen Bundespost dahin zu führen droht und auch schon dahin geführt hat, daß beide Instanzen Sendeeinrichtungen getrennt planten oder bereits erbauten, obwohl gemeinschaftliche Anlagen möglich sind und auch vom Gesichtspunkt des Landschaftsschutzes her ein Wald von Sendemasten keineswegs erwünscht sein kann? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung eine weitere Entwicklung, wie sie in Frage XI/6 aufgezeigt wird, zu verhindern? Die Fernsehsendernetze der Rundfunkgesellschaften weichen in ihrem zeitlichen und technischen Aufbau von denen der Deutschen Bundespost wesentlich ab. Es ist daher nicht in allen Fällen möglich, die gegenseitigen Planungen aufeinander abzustimmen. Um also die Interessen des Landschaftsschutzes bei der Errichtung neuer Sendestellen gebührend berücksichtigen zu können, hat die Deutsche Bundespost mit den Rundfunkanstalten schon im Jahre 1962 über die gemeinsame Benutzung von Senderstand-orten Absprachen getroffen. Diese haben in einem Mustervertrag für die gemeinsame Benutzung von Senderstandorten durch die Deutsche Bundespost und die Rundfunkanstalten ihren Niederschlag gefunden. Jeder Standort wird außerdem noch mit anderen Bedarfsträgern koordiniert. Auf Grund der Verschiedenheit im Aufbau der Fernsehnetze und der Versorgungsbereiche der einzelnen Sender in Abhängigkeit vom benutzten Frequenzbereich ist nicht in jedem Falle eine gemeinsame Benutzung möglich. Die Deutsche Bundespost hat bei Festlegung neuer Standorte außerdem die Belange und Anforderungen anderer Funkdienste (z. B. Polizei, Bundeswehr, Bundesbahn, Elektrizitätsversorgung usw.) gebührend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es auch in Einzelfällen möglich, daß an einem Standort mehrere Antennenträger errichtet werden müssen. Es ist bisher noch kein einziger Fall — ausgenommen kommerzielle Sendefunkstellen — bekanntgeworden bei dem von einem Wald von Antennen gesprochen werden kann.