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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 15 Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lang . . . . . . 9485 A Abg. Helmut Geiger und Abg. Ohlemeyer treten in den Bundestag ein . . . . . 9485 C Abg. Pohlenz legt sein Mandat nieder . . 9485 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Bausch, Dr. Süsterhenn und Dr. Roesch . 9485 C Überweisung des Jahresberichts 1964 des Wehrbeauftragten an den Verteidigungsausschuß 9485 D Fragestunde (Drucksache IV/3525) Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Situation des deutschen Auslandsschulwesens — künftige Planungen — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9487 A, 9487 B Kahn-Ackermann (SPD) . 9487 A, 9487 C Fragen des Abg. Seuffert: Voraussetzungen für die Übernahme eines Pauschbetrages für ein körperbehindertes Kind in die Einkommensteuerveranlagung der Eltern . . . . 9487 D Fragen des Abg. Dr. Emde: Vorbereitungen für die Veränderung der Aufgaben der Bundeszollverwaltung ab 1967 Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9488 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9489 A Fragen des Abg. Dr. Kohut: Berufung des Staatssekretärs Hopf zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9489 B, 9489 D Dr. Kohut (FDP) . . . . 9489 B, 9489 D Sänger (SPD) 9490 A Frage des Abg. Liehr: Fortbildungskosten, Ausbildungs- und Umschulungskosten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9490 B Liehr (SPD) 9490 B Fragen der Abg. Ertl und Dr. Efferts: Zoll- und steuerfreie Abgabe des Dieseltreibstoffes an die Landwirtschaft Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9490 D Ertl (FDP) 9491 B Frage des Abg. Folger: Zuständigkeit der Bundesregierung für die Gesetzgebung von Hase, Staatssekretär . . . . 9491 C Folger (SPD) 9491 D Frage des Abg. Sänger: Mitfinanzierung der englischen Ausgabe des „Wirtschaftsdienstes" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9491 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 9492 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9492 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Frage des Abg. Josten: Europäische Handwerks- und Mittelstandspolitik Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 9492 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9492 D Frage des Abg. Josten: Mittelstandsförderung in EWG-Ländern Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 9493 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9493 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Frauenarbeitstagung „Frauen bauen mit" Lücke, Bundesminister 9493 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9493 D Frau Berger-Heise (SPD) 9494 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9494 A Frau Schanzenbach (SPD) 9494 B Frau Meermann (SPD) 9494 D Frehsee (SPD) 9494 D Frage des Abg. Dr. Dörinkel: VEBA-Aktien Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 9495 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9495 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 9495 C Folger (SPD) 9496 A Fragen des Abg. Sänger: Verfassungsschutzbeamte als Kommentatoren Höcherl, Bundesminister 9496 B Sänger (SPD) 9496 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dienstpflicht der Frauen Höcherl, Bundesminister 9496 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9496 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9497 A Gscheidle (SPD) 9497 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dienstpflichtgesetz Höcherl, Bundesminister 9497 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9497 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9497 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Schicksal der während des letzten Krieges bei den Streitkräften eingesetzten Frauen Höcherl, Bundesminister 9497 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9497 D Moersch (FDP) . . . . . . . 9498 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9498 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Benachteiligung von Spätheimkehrern bei Beförderungen Höcherl, Bundesminister 9498 B Schmidt (Kempten) (FDP) 9498 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Honnefer Modell für Studierende an Ingenieurschulen und technischen Lehranstalten Höcherl, Bundesminister 9498 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9498 D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Beschäftigung tunesischer Arbeiter in der Bundesrepublik Blank, Bundesminister 9499 A Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 9499 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausbildungszulage für Kinder in privaten Schulen Blank, Bundesminister 9499 D Frage des Abg. Fritsch: Facharbeiterwohnungsbau im Zonenrand- und Grenzlandgebiet Blank, Bundesminister . . . . . . 9500 B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9500 B Fragen des Abg. Folger: Rechtsvorschriften über die Beschaff en-heit von Unterkünften Blank, Bundesminister . . . . . . 9500 D Folger (SPD) . . . . . . . . . 9501 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9501 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Erarbeitung von Vorschlägen eines Wahlprogramms zur Alterssicherung der Selbständigen für die CDU durch höhere Beamte des BMA Blank, Bundesminister . . . . . . 9501 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . . 9501 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9502 B Frehsee (SPD) 9502 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 III Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3498) 9502 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513) — Erste Beratung — 9502 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juni 1962 mit der Republik Türkei über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3516) — Erste Beratung — 9502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 1963 mit der Republik Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3517) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1964 mit der Republik Niger über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3518) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 21. April 1965 mit dem Australischen Bund über die Aufteilung der von der Regierung des Staates Israel für das deutsche weltliche Vermögen in Israel gezahlten Entschädigung auf Deutschland und Australien (Drucksache IV/3519) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530) — Erste Beratung — 9503 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutschbelgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/3529) — Erste Beratung — 9503 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/3520) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9503 C Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksache IV/3466) — Erste Beratung — 9503 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) (Drucksache IV/3532) 9503 D Nächste Sitzung 9504 Berichtigung . . . . . . . . . . 9504 Anlagen 9505 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9485 189. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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      Berichtigung Es ist zu lesen: 186. Sitzung Seite 9366 D Zeile 9 bis 12 statt „Aber der Wissenschaftsrat wäre, gerade weil hier die Länder mitwirken, nicht mehr das richtige Gremium, um all die Dinge zu lösen, die wir lösen wollen." : Aber wäre nicht der Wissenschaftsrat, gerade weil in ihm die Länder mitwirken, das richtige Gremium, um diese Fragen zu lösen? Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 6. Frau Ackermann 15. 6. Dr. Aigner * 18. 6. Arendt (Wattenscheid) 16. 6. Dr. Aschoff 16. 6. Bading * 18. 6. Bazille 14. 7. Bergmann * 18. 6 Dr. Bieringer 15. 6. Böhme (Hildesheim) 16. 6. Brese 16. 6. Dr. Conring 16. 6. Deringer * 18. 6. Dr. Dichgans * 18. 6. Drachsler 16. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Eisenmann 16. 6. Frau Dr. Elsner * 18. 6. Etzel 15. 6. Faller * 18. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gehring 20. 6. Frau Geisendörfer 15. 6. Glombig 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Hahn (Bielefeld) * 18. 6. Illerhaus * 18. 6. Jacobi (Köln) 15. 6. Frau Kettig 16. 6. Klinker * 18. 6. Könen (Düsseldorf) 20. 6. Frau Korspeter 20. 6. Dr. Kreyssig * 18. 6. Kriedemann * 18. 6. Kulawig * 18. 6. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) * 18. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Dr. Löhr * 18. 6. Lücker (München) * 18. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Mauk * 18. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 6. Merten * 18. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 16. 6. Dr. Müller-Hermann * 18. 6. Neumann (Allensbach) 16. 6. Peters (Norden) 15. 6. Dr. Philipp * 18. 6. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler 19. 6. Frau Dr. Probst * 18. 6. Rademacher * 18. 6. Richarts * 18. 6. Rohde * 18. 6. Seibert 18. 6. Seifriz * 18. 6. Seuffert * 18. 6. Dr. Seume 16. 6. Dr. Sinn 16. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) 15. 6. Schneider (Hamburg) 16. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 16. 6. Dr. Starke * 18. 6. Storch * 18. 6. Frau Strobel * 18. 6. Urban 16. 6. Weigl 22. 6. Weinkamm * 18. 6. Dr. Willeke 20. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 10. 7. Figgen 24. 6. Flämig 23. 6. Knobloch 25. 6. Strauß 2. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 4. 6. 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 283. Sitzung am 4. Juni 1965 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 20. Mai 1965 verabschiedeten Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen und im übrigen wie aus der Anlage ersichtlich Stellung zu nehmen. Dr. Lemke Vizepräsident 9506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Bonn, den 4. 6. 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 21. Mai 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. 6. 1965 an den Bundeskanzler Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule Der Bundesrat begrüßt die mit der Gründung der Europäischen Schule im Jahre 1953 eingeleitete Entwicklung. Er sieht in der Grundkonzeption dieser Schule, in der seitdem erfolgten Gründung von weiteren Europäischen Schulen, in der Öffnung dieser Schulen auch für Kinder, deren Eltern keine Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sind, und in der erfolgreichen Arbeit und den guten Leistungen in den sechs Europäischen Schulen erste Ansätze einer europäischen Schulkonzeption. Die am 12. April 1957/17. März 1961 von der Bundesregierung unterzeichnete Satzung der Europäischen Schule ist in manchen Punkten inzwischen durch die Entwicklung der Schulen überholt. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich um eine Anpassung der Satzung und der Prüfungsordnung an die heutige Lage zu bemühen, wobei vor allem anzustreben ist, a) die Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung der Organe der Europäischen Schulen neu zu regeln und b) die zur Zeit nur aus Grundschule und Oberschule bestehenden Europäischen Schulen durch die Einrichtung von Hauptschule (Volksschuloberstufe) und Mittelschule zu ergänzen. Die Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetz präjudiziert nicht die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf betreffend das am 13. April 1962 in Luxemburg unterzeichnete Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 4. Juni 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 283. Sitzung am 4. Juni 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 1965 verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 4. Juni 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 14. Mai 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Juni 1965 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes Der Bundesrat sieht sich angesichts der noch nicht beseitigten Mängel des Verfahrens für die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung veranlaßt, der von den Fraktionen des Bundestages vorgeschlagenen und vom Bundestag beschlossenen Verlängerung der Amtsdauer der gewählten Mitglieder der Organe, der Versichertenältesten und Vertrauensmänner um zwei Jahre und Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9507 drei Monate bis zum 30. September 1968 zuzustimmen. Der Bundesrat will mit dem Bundestag vermeiden, daß eine neue Wahl mit einer daran anschließenden Wahlperiode von vier Jahren unter den jetzigen gesetzlichen Voraussetzungen stattfindet. Der Bundesrat bedauert, daß es der Bundesregierung bisher nicht gelungen ist, trotz eines rechtzeitigen Hinweises der Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — u. a. auf der Arbeitsministerkonferenz am 21./22. 2. 1963 — die dringend notwendigen Gesetzesänderungen zu erarbeiten. Er erwartet, daß die Entwürfe zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes und der Wahlordnung gleich zu Beginn der 5. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgelegt werden, damit sie ohne Zeitdruck beraten und rechtzeitig in Kraft gesetzt werden können. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß noch vor Ablauf der jetzigen Wahlperiode der Sozialversicherung am 30. Juni 1966 eine Ergänzung des § 414 d RVO durch die Aufnahme der Worte „zuletzt geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes vom . . . 1965 (BGBl. I S.. ..) " vor dem letzten Wort dieser Vorschrift notwendig wird. Nur so wird eindeutig sichergestellt, daß die Verlängerung der Amtsdauer der Organmitglieder auch für die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen gilt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 22. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Saarbrücken) (Drucksache IV/3155, Fragen IV/1, IV/2 und IV/3): Kann die Bundesregierung die Erklärung des israelischen Journalisten Elon im 1. Programm des Deutschen Fernsehens am 21. Februar 1965 (Sendung von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr) bestätigen, wonach die deutschen Waffenlieferungen an Israel nicht als Wiedergutmachung, sondern aus der Erwägung heraus erfolgt sind, dem bedrohten israelischen Staat militärische Hilfe leisten zu müssen? Kann die Bundesregierung die Äußerungen des nordamerikanischen Journalisten Wellington Long in der in Frage IV/1 genannten Fernsehsendung bestätigen, wonach die Waffenlieferungen an Israel nicht auf amerikanischen Druck bzw. Wunsch erfolgt seien, sondern aus der eigenen Initiative der Bundesregierung heraus? Kann die Bundesregierung die Behauptungen des ägyptischen Journalisten Kamel in der in Frage IV/1 genannten Fernsehsendung dementieren, wonach die Waffenlieferungen an Israel als Geschenke, d. h. ohne Gegenleistungen erfolgt seien? Zwischen Waffenlieferungen an die israelische Regierung und den auf der Grundlage des deutschisraelischen Wiedergutmachungsabkommens vom 10. September 1952 erbrachten Leistungen besteht kein Zusammenhang. In diesem Abkommen ist festgelegt, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Leistungen zu den Aufwendungen beitragen soll, die dem Staat Israel durch die Ansiedlung der jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland und den ehemals unter deutscher Herrschaft stehenden Gebieten entstanden sind. Die im einzelnen von Israel aufgrund dieses Abkommens bezogenen Waren sind jeweils in Warenlisten vereinbart worden. Diese Warenlisten enthalten keinerlei Waffen, sondern solche Güter, die dem obenbeschriebenen Zweck der deutschen Leistungen entsprechen. Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Gelegenheit zu einer mündlichen Erörterung geben würden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 20. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/3377, Fragen VII/2, VII/3 und VII/4) : Nach welchen Richtlinien werden Visa-Anträge von Angehörigen der Ostblockstaaten, mit denen keine diplomatischen Beziehungen bestehen (Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien), bearbeitet? Welche Unterschiede bei der Bearbeitung der in Frage VII/2 angeführten Visa-Anträge werden gemacht? Ist es richtig, wenn behauptet wird, daß die in Frage VII/2 genannten Anträge eine Bearbeitung von 2 Monaten erfordern? Zu Frage VII/2: Sichtvermerksanträge werden darauf geprüft, ob gegen die Einreise des Sichtvermerksbewerbers Bedenken aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu erheben sind, ob die im Antrag gemachten Angaben über den Reisezweck richtig sind, und ob die Ausländerbehörde des Ortes, wo sich .der Sichtvermerksbewerber aufhalten will, mit der Einreise einverstanden ist. Zu Frage VII/3: Ob ein Sichtvermerksantrag genehmigt oder abgelehnt wird, bestimmt sich nach dem Ergebnis der in jedem Einzelfall durchgeführten Prüfung der Antragsunterlagen. Zu Frage VII/4: Es ist nicht richtig, wenn behauptet wird, die Bearbeitung dieser Anträge dauere zwei Monate. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsfrist zur Zeit etwa zwei Wochen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 20. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Drucksache IV/3424, Frage V/1): 9508 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, meine Frage zu beantworten, ob sie willens ist, im Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften eine Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz dahin vorzuschlagen, daß Richter in der Eingangsgruppe ihrer Laufbahn bereits von der 6. Dienstaltersstufe an das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 erhalten können? Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften ist dem Bundesrat am 13. Mai 1965 im ersten Durchgang zugeleitet worden. Er sieht vor, daß die automatische Durchstufung nach Besoldungsgruppe A 14 für die Richter von der 9. zur 7. Dienstaltersstufe vorgezogen wird. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung der weitestgehende, noch sachlich vertretbare Vorschlag. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rademacher (Drucksache IV/3458 Frage X/2) : Ist die Deutsche Lufthansa direkt oder über Mittelspersonen an der „Neckermann Urlaubsreisen GmbH & Co KG" beteiligt? Die Deutsche Lufthansa AG ist weder direkt noch über Mittelspersonen an der Neckermann-Urlaubsreisen GmbH & Co. K. G. beteiligt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/3458 Fragen X/3, X/4 und X/5) : Gedenkt die Bundesregierung Schlüsse aus der Tatsache zu ziehen, daß die Deutsche Bundesbahn bei der Tarifgestaltung im Personenverkehr Familien mit Kindern weniger günstig behandelt als die europäischen Nachbarländer? Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. die Schweiz den halben Tarif erst vom 6. und den Erwachsenen-Tarif erst ab 16. Lebensjahr erhebt, daß es aber daneben — wie übrigens auch in anderen Ländern — sogar noch spezielle Familienfahrkarten mit sehr hohen Ermäßigungen gibt? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß sich Familien mit mehreren Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen Ferienreisen mit der Bundesbahn selbst innerhalb des Bundesgebietes nicht ohne weiteres leisten können und dadurch ganz zwangsläufig immer mehr Ferienreisende die ohnehin durch den Sommerverkehr verstopften Straßen benutzen müssen? Auf Veranlassung der Bundesregierung haben die deutschen Eisenbahnen seinerzeit eine Ermäßigung von 50 % für Jugendliche aus Familien mit wenigstens 3 Kindern eingeführt, die nachträglich auf Kinder bis zu 25 Jahren ausgedehnt wurde und auch insofern besonders fortschrittlich ist, als Einzelreisen in beliebiger Zahl und zu beliebigem Zweck begünstigt sind. Im Ausland gibt es, soweit überhaupt Familienermäßigung gewährt wird, im allgemeinen nur eine Vergünstigung für gemeinsame Fahrten von mehreren Mitgliedern ein und derselben Familie. Die Bundesregierung würde auf heftigen Widerstand in der Öffentlichkeit stoßen, wenn sie die heute sehr weitgehende Regelung, von der lebhafter Gebrauch gemacht wird, gegen die im Ausland geltende, bei den heutigen Reisegewohnheiten relativ selten ausnutzbare Ermäßigung für Familiengruppenreisen austauschen wollte. Mir ist bekannt, daß in der Schweiz Kinder bis zum 6. Lebensjahr kostenlos und Kinder bis zum 16. Lebensjahr zu halbem Preis befördert werden. Die Schweiz ist jedoch das einzige Land Europas, das so weitgehende Vergünstigungen gewährt. Dazu muß bemerkt werden, daß dort die in der Bundesrepublik eingeführten vielfältigen Ermäßigungen für Gruppenfahrten von Schülern, Studenten und sonstigen Jugendlichen nur z. T. bekannt sind. Außerdem liegt der schweizerische Regeltarif, von dem die dortigen Ermäßigungen abgeleitet sind, ganz wesentlich über dem deutschen Normaltarif. Ein zutreffendes Bild erhält man nur bei einem Gesamtvergleich. Hier ergibt sich, daß die Bundesbahn nach Zahl und Umfang ihrer sozialen Vergünstigungen sowohl die Schweizer Bahnen wie — mit Ausnahme Frankreichs — auch diejenigen aller Länder Europas übertrifft. In Frankreich ist es der Staat, der aus Mitteln der Familienfürsorge die Reisen kinderreicher Familien bezuschußt. Es ist richtig, daß Familien mit mehreren Kindern bei gemeinsamen Ferienreisen u. U. finanziellen Schwierigkeiten begegnen, jedenfalls dann, wenn nicht staatliche Zuschüsse gewährt werden. Jedoch entfallen nach einem kürzlich vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Mikrozensus und den statistischen Berechnungen der Bundesbahn nur etwa 12-20 % der Aufwendungen für Ferienreisen auf die Fahrtkosten, der Rest auf die Aufenthaltskosten. Durch eine Senkung der Fahrpreise der Bundesbahn, die ohnehin weit unter den Selbstkosten liegen, könnte also keine entscheidende Hilfe geleistet werden. Es widerspricht auch der Erfahrung, daß durch Senkung von Fahrpreisen die im Ferienverkehr verstopften Straßen entlastet werden könnten. Wegen der tatsächlich vorhandenen und der vermeintlichen Vorzüge des privaten Kraftwagens werden erfahrungsgemäß die Reisen auch dann mit dem Pkw ausgeführt, wenn dadurch wesentlich höhere Kosten als bei der Eisenbahnbenutzung entstehen. So haben z. B. die besonders niedrigen Preise des Berufsverkehrs nicht verhindert, daß selbst dort, wo sehr günstige Zugverbindungen vorhanden sind, der wesentlich kostspieligere private Wagen benutzt wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3458, Frage X/6) : Wann kann mit der Fertigstellung der Auffahrt zur Schiersteiner-Rhein-Brücke von der B 9 her, an welcher die Bauarbeiten seit längerer Zeit stocken, gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9509 Die Bauarbeiten auf dem Abschnitt von der Bundesstraße 9 zur Schiersteiner Rheinbrücke — der sogenannten Lennebergspange — gehen ohne Unterbrechung zügig voran. Mit der Inbetriebnahme dieser Verbindung kann Ende des Jahres 1966 gerechnet werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/3458, Frage X/7) : Bis wann etwa kann mit dem Baubeginn der „Zollfreien Straße" zwischen Weil am Rhein und Lörrach gerechnet werden, die aufgrund eines ca. 112jährigen Vertrages zwischen der Schweiz und Deutschland etwa 400 m weit über Schweizer Gebiet gebaut werden darf? Über die technische Seite der Planung für die „Zollfreie Straße" Lörrach—Weil besteht mit der Baudirektion des Kantons Basel im wesentlichen Einverständnis, nachdem verschiedene Änderungs- und Ergänzungswünsche bereits berücksichtigt worden sind. Es ist deshalb anzunehmen, daß die schweizerischen Dienststellen den ihnen vor kurzem zugeleiteten Entwurfsunterlagen jetzt auch förmlich zustimmen werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die noch erforderliche zwischenstaatliche Vereinbarung abschließen zu können. Sofern sich bei der Durchführung des Grunderwerbs auf schweizerischem Gebiet sowie auch beim Planfeststellungsverfahren auf den Gemarkungen Lörrach und Weil keine neuen Schwierigkeiten ergeben, wird man mit dem Anlaufen der Arbeiten im Jahre 1966 rechnen können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Frankfurt) (Drucksache IV/3458, Fragen XI/1 und XI/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die seit einiger Zeit für öffentliche Telefonzellen eingeführten Telefonapparate fir den Selbstwählverkehr mit 10-Pfennig-Zählwerk weitaus häufiger den Dienst versagen als die vorher verwandten Modelle? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem in der Frage XI/1 dargestellten Mißstand zu begegnen? Alle Typen der in öffentlichen Fernsprechzellen eingesetzten Münzfernsprecher sind mit 10-Pf-Zählwerken ausgestattet. Wenn es sich um den erst in letzter Zeit in gewissem Umfang eingesetzten neuen Fernwahlmünzfernsprecher handelt, so liegen aussagefähige statistische Unterlagen über die Störungshäufigkeit bei diesem Apparatetyp, der erst verhältnismäßig kurze Zeit in Betrieb ist, noch nicht vor. Bei komplizierten Apparaten lassen sich Anfangsmängel nicht völlig ausschließen. Daher werden auch die neuen Münzfernsprecher vom Personal des Unterhaltungsdienstes der Deutschen Bundespost besonders gründlich beobachtet und festgestellte Mängel bei allen eingesetzten Apparaten so schnell wie möglich behoben. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funke (Hagen) (Drucksache IV/3458, Fragen XI/3 und XI/4) : Hält es die Deutsche Bundespost für rationell, beim Einzugsverfahren für Zeitungsgebühren, anstatt lesbare Rechnungen zu schreiben, die Postboten zu beauftragen, an der Wohnungstür zeitraubende Erklärungen über die Rechtslage und Entschlüsselungs-Auskunfte über chiffrierte Rechnungen zu gehen? Sieht die Deutsche Bundespost keine Möglichkeit, jedem Neubezieher einer Zeitung oder Zeitschrift eine vorgedruckte Mitteilung zugehen zu lassen, aus der der Titel der von ihm oder ohne sein Wissen vom Verleger bestellten Zeitung, die Bezugsgebühren und — wenn eine solche unvermeidlich ist — die Chiffre-Nummer in der Rechnung hervorgehen? Zu Frage XI/3: Die Deutsche Bundespost hält das Einzugsverfahren von Zeitungsbezugsgeld für rationell. Die Deutsche Bundespost zieht das Bezugsgeld normalerweise bei Beziehern ein, die die Zeitung selbst bei der Deutschen Bundespost bestellt haben und denen deshalb bekannt ist, für welche Zeitung sie das Zeitungsbezugsgeld zu entrichten haben. Daher sind normalerweise weder zeitraubende Erklärungen der Zusteller an der Wohnungstür über die Rechtslage noch die Angabe der oft sehr langen Titel der Zeitungen auf den Zeitungsbezugsscheinen — von Ihnen, Frau Abgeordnete, als Rechnungen bezeichnet — erforderlich. Dieses Verfahren hat bisher weder zu Beanstandungen noch zu sonstigen Schwierigkeiten geführt. Zu Frage XI/4: Die Anregung, jedem Neubezieher einer Zeitung eine vorgedruckte Mitteilung zugehen zu lassen, aus der der Titel der Zeitung oder das Vertriebskennzeichen — von Ihnen, Frau Abgeordnete, Chiffrenummer genannt — und die Höhe des Zeitungsbezugsgeldes hervorgehen, hält die Deutsche Bundespost für unrationell. Zum Postzeitungsvertrieb sind 6500 Zeitungen zugelassen. Ein solches Verfahren würde daher erfordern, daß die Deutsche Bundespost bei allen Postämtern 6500 verschiedene Vordrucke bereithalten müßte, die bei jeder Bezugspreis- oder sonstigen Änderung zu berichtigen wären. Eine solche Mitteilung ist aber auch nicht erforderlich, da das Bezugsgeld bei einem Neubezieher normalerweise nicht vom Zusteller eingezogen, sondern bei der Bestellung der Zeitung am Schalter vom Bezieher entrichtet wird. 9510 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache IV/3458, Frage XI/5) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit auch die Fernsprechteilnehmer in Bonn-Tannenbusch samstags und sonntags den Fernsprech-Auftragsdienst in Anspruch nehmen können, was ihnen seit der Umstellung ihrer Anschlußnummer nicht mehr möglich ist? In Bonn-Tannenbusch ist kürzlich eine moderne Wählvermittlungsstelle eingerichtet worden. Die in diesem neuen Anschlußbereich bereits vorhandenen Fernsprechanschlüsse wurden auf diese neue Vermittlungsstelle umgeschwenkt. Für die laufenden Unterhaltungsarbeiten wird dort weniger Personal benötigt als das z. B. für vergleichbare Vermittlungsstellen mit älterer Technik noch erforderlich ist. Die wenigen manuellen Arbeiten können von einzelnen Bediensteten während der allgemeinen werktäglichen Dienststunden ausgeführt und dabei auch Schaltungen für den Fernsprechauftragsdienst mit besorgt werden. Für eine durchgehende Besetzung in der Ortsvermittlungsstelle Bonn-Tannenbusch mit Bedienungspersonal würden unter Beachtung der Mindestanforderungen an den Besetzungsplan zusätzliche Bedienungskräfte benötigt, deren Arbeitszeit lediglich als Bereitschaftsdienst zählen müßte. Das ist wirtschaftlich nicht zu vertreten. Die Modernisierung des Fernsprechauftragsdienstes für den Bereich der Fernsprechauftragsdienststelle Bonn ist in der Planung bereits seit Monaten abgeschlossen und in das Investitionsprogramm für das Rj. 1966 einbezogen worden. Mit der Fertigstellung ist im zweiten Halbjahr 1966 zu rechnen. Die neue Vermittlungsstelle Bonn-Tannenbusch verfügt bereits über die örtlichen neuen Schaltmittel, jedoch werden die zu erwartenden Vorteile erst voll wirksam werden mit der Fertigstellung der zentralen Schaltplätze. In der Zwischenzeit sind jedoch auch in Bonn-Tannenbusch Übergangsregelungen möglich. Die Fernsprechauftragsdienststelle Bonn gibt bei Bedarf auf den Einzelfall bezogene Auskünfte. Entsprechende Aufträge, die über das Wochenende oder über Feiertage gelten sollen, müssen allerdings vorerst noch spätestens am vorhergehenden letzten Werktag, möglichst bis zu den Mittagsstunden, angemeldet werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/3458, Fragen XI/6 und XI/7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die etwas mangelhafte Abstimmung der Planungen der Rundfunksendegesellschaften und der Deutschen Bundespost dahin zu führen droht und auch schon dahin geführt hat, daß beide Instanzen Sendeeinrichtungen getrennt planten oder bereits erbauten, obwohl gemeinschaftliche Anlagen möglich sind und auch vom Gesichtspunkt des Landschaftsschutzes her ein Wald von Sendemasten keineswegs erwünscht sein kann? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung eine weitere Entwicklung, wie sie in Frage XI/6 aufgezeigt wird, zu verhindern? Die Fernsehsendernetze der Rundfunkgesellschaften weichen in ihrem zeitlichen und technischen Aufbau von denen der Deutschen Bundespost wesentlich ab. Es ist daher nicht in allen Fällen möglich, die gegenseitigen Planungen aufeinander abzustimmen. Um also die Interessen des Landschaftsschutzes bei der Errichtung neuer Sendestellen gebührend berücksichtigen zu können, hat die Deutsche Bundespost mit den Rundfunkanstalten schon im Jahre 1962 über die gemeinsame Benutzung von Senderstand-orten Absprachen getroffen. Diese haben in einem Mustervertrag für die gemeinsame Benutzung von Senderstandorten durch die Deutsche Bundespost und die Rundfunkanstalten ihren Niederschlag gefunden. Jeder Standort wird außerdem noch mit anderen Bedarfsträgern koordiniert. Auf Grund der Verschiedenheit im Aufbau der Fernsehnetze und der Versorgungsbereiche der einzelnen Sender in Abhängigkeit vom benutzten Frequenzbereich ist nicht in jedem Falle eine gemeinsame Benutzung möglich. Die Deutsche Bundespost hat bei Festlegung neuer Standorte außerdem die Belange und Anforderungen anderer Funkdienste (z. B. Polizei, Bundeswehr, Bundesbahn, Elektrizitätsversorgung usw.) gebührend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es auch in Einzelfällen möglich, daß an einem Standort mehrere Antennenträger errichtet werden müssen. Es ist bisher noch kein einziger Fall — ausgenommen kommerzielle Sendefunkstellen — bekanntgeworden bei dem von einem Wald von Antennen gesprochen werden kann.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


      (C Herr Kollege Dr. Kohut, ich weiß nicht, wie das sonst in der Beamtenpraxis gehandhabt wird, aber ich könnte Ihnen Beispiele bringen, wo trotz schwebender Ermittlungsverfahren Beförderungen erfolgt sind. Ich darf Ihnen verraten, daß ich gerade heute morgen eine Beförderung genehmigt habe, obwohl seit zwei Jahren Ermittlungen laufen. Dann muß man als Dienstvorgesetzter eben abschätzen: Kommt etwas dabei heraus oder nicht? Ich finde das so natürlich wie überhaupt nur irgend etwas. Herr Dr. Kohut, eine weitere Frage! Hatte nicht der Herr Bundesfinanzminister — einem Ondit zufolge — selbst Bedenken gegen die Berufung des Herrn Hopf? Ich weiß nicht, woher Sie dieses Ondit haben; ich habe mit niemandem über diese Sache gesprochen. Sind damit die weiteren Fragen beantwortet? — Dann rufe ich auf die Frage IX/10 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —: Hält die Bundesregierung den Präsidenten Hopf, nachdem ihr der Wortlaut des Einstellungsbescheids in dem in Frage IX/9 genanalen Ermittlungsverfahren bekannt ist, weiterhin als Leiter des Bundesrechnungshofes für tragbar? Herr Präsident, darf ich die beiden nächsten Fragen zusammen beantworten? Ich rufe weiter auf die Frage IX/11 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —: Wird die Bundesregierung gegen Herrn Hopf wegen seiner rechtswidrigen Mitwirkung bei der Festnahme von Herrn Ahlers ein Disziplinarverfahren einleiten? Bitte, Herr Minister. Die Antwort lautet: Das Verfahren ist infolge Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist im gegenwärtigen Stand zur Prüfung und Beantwortung der Fragen 2 und 3 nicht in der Lage. Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Kohut! Darf ich dann grundsätzlich fragen, ob nicht die Regierung der Meinung ist, daß an den Präsidenten des Bundesrechnungshofes, eines Amtes, das für besondere Sauberkeit in der Verwaltung zu sorgen hat, ganz besonders hohe Maßstäbe anzulegen sind? Ich bin, Herr Kollege Dr. Kohut, in vollem Umfang dieser Meinung. Aber ich habe bisher immer noch mit Ihnen auf der Seite derjenigen gestanden, die vor Verurteilungen nicht durch uns verurteilt werden dürfen. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut. Darf ich in diesem Zusammenhang fragen, ob die Aussageverweigerung des Herrn Hopf auf Anweisung der Regierung erfolgt ist? Das ist mir nicht bekannt. Danke. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sänger! Herr Minister, kann es sein, daß bei dem Schweigen des Herrn Staatssekretärs oder jetzigen Präsidenten Hopf und seiner dann erfolgten Berufung zum Präsidenten in Erwägung gezogen wurde, daß er für jemand anderen geschwiegen hat? Ich erinnere das nicht, Herr Kollege. Ich rufe auf die Frage IX/12 — des Herrn Abgeordneten Liehr —: Teilt die Bundesregierung die auch in einem Urteil des Bundesfinanzhofes zum Ausdruck gekommene Ansicht, daß zwischen Fortbildungskosten, die als Werbungskosten anerkannt werden, und Ausbildungsund Umschulungskosten, die nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung sind, zu unterscheiden ist? Bitte, Herr Minister! Es ist richtig, daß der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung zwischen abzugsfähigen Fortbildungskosten und nichtabzugsfähigen Ausbildungskosten und Umschulungskosten unterscheidet, wenn der Auszubildende oder Fortzubildende die Kosten selbst aufbringt. Die Finanzverwaltung ist gehalten, die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu beachten. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich, wie in diesem Falle, um eine seit Jahren gefestigte Rechtsprechung handelt. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Liehr! Herr Bundesminister, sind Sie bereit, zu veranlassen, daß der Begriff der abzugsfähigen Fortbildungskosten gegenüber den nichtabzugsfähigen Ausbildungskosten weit auszulegen ist mit dem Ziel der Gleichrangigkeit von Ausund Fortbildung? Ich gebe Ihnen, Herr Kollege, darauf zur Antwort, daß mich das Ergebnis dieser Rechtsprechung selbst nicht befriedigt hat. Wir werden uns, wie ich das schon bei anderer Gelegenheit hier in diesem Hohen Hause zum Ausdruck gebracht habe, in dieser Beziehung um eine Änderung kümmern. Ich muß aber darauf aufmerksam machen, daß diese Fragen im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages anläßlich der Beratung des Steueränderungsgesetzes 1965 sehr eingehend geprüft worden sind mit dem Ergebnis, daß ihre Behandlung sich als außerordentlich schwierig herausgestellt hat. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Liehr! Herr Bundesminister, könnte das bedeuten, daß Ausbildungskosten und Umschulungskosten, die dem Arbeitgeber zwangsläufig entstehen und volksund betriebswirtschaftlich bedingt sind, beim Arbeitnehmer selbst als Werbungskosten oder beim Ehegatten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden müssen? Ich glaube, daß es heute schon so ist, wenn die Kosten wirklich zwangsläufig entstehen, z. B. wenn die Folgen eines Unfalls jemanden gezwungen haben, einen anderen Weg einzuschlagen. Was aber betriebswirtschaftliche Gründe anlangt, so war auch der Finanzausschuß der Meinung, daß die Abgrenzung außerordentlich schwierig werden würde. Wir arbeiten an diesem Problem. Ich rufe auf die Frage IX/13 — des Abgeordneten Ertl —: Wird die Bundesregierung bereit sein, eine Initiative der Freien Demokraten auf zollund steuerfreie Abgabe des Dieseltreibstoffes an die Landwirtschaft entsprechend der Abgabe von Heizöl aufzugreifen? Herr Präsident, darf ich die Frage des Herrn Abgeordneten Ertl und die beiden folgenden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Effertz zusammen beantworten? Wenn die Kollegen einverstanden sind, ja. — Ich rufe also zusätzlich die Fragen IX/14 und IX/15 — des Abgeordneten Dr. Effertz — auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Frankreich der Dieseltreibstoff zollund steuerfrei an die Landwirtschaft abgegeben und durch Färbung vor mißbräuchlicher Verwendung geschützt wird? Hält die Bundesregierung den Arbeitsaufwand fur das deutsche Verfahren für die Auszahlung der Dieselbeihilfen für vertretbar? Die Fragen der Herren Abgeordneten Dr. Effertz und Ertl zielen offenbar darauf hin, die Betriebsbeihilfe für die Landwirtschaft durch eine Steuerbefreiung bei der Mineralölsteuer zu ersetzen. Ich habe darauf die folgende Antwort zu geben. Bundesminister Dr. Dahlgrün 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Frankreich die Landwirtschaft gefärbtes leichtes Heizöl als Dieselkraftstoff abgabenfrei beziehen kann. Darüber, ob durch die Färbung ein ausreichender Schutz gegen Mißbrauch gewährleistet ist, gehen auch in Frankreich die Meinungen weit auseinander. 2. Die Betriebsbeihilfe ist in Deutschland um 6,05 DM je 100 kg höher als die Abgabenbelastung. Mit einer Umstellung des Verfahrens könnte man zu einer Vereinfachung nur dann kommen, wenn die Landwirtschaft auf diese 6,05 DM je 100 kg verzichten würde. Sonst müßte man dieser 6,05 DM wegen neben dem Verfahren des unversteuerten Bezugs das Beihilfeverfahren mit dem gleichen Aufwand wie bisher beibehalten, und man käme dann nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Komplizierung. Im übrigen ist in Deutschland das leichte Heizöl, dessen Färbung in Aussicht genommen ist, mit einer Steuer von 1 DM je 100 kg belastet. Wenn die Landwirtschaft in Zukunft statt des Beihilfeverfahrens den Bezug von gefärbtem leichtem Heizöl vorziehen sollte, müßte sie sich auch mit dieser Steuerbelastung abfinden; denn eine Differenzierung der Steuer auch noch für das gefärbte Heizöl wäre nicht mehr zu überwachen. Die Beseitigung des Aufwandes für das Beihilfeverfahren wäre also unvermeidlich mit einer Schlechterstellung der Landwirtschaft in Höhe von 7,05 DM je 100 kg Dieselkraftstoff verbunden. 3. Die Bundesregierung ist bereit, die Frage einer Umstellung des Verfahrens zu prüfen. Sie kann aber heute noch nicht sagen, ob sie eine entsprechende Initiative der Freien Demokraten unterstützen wird. Das wird von dem Ergebnis der Prüfung abhängen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ertl. Herr Bundesfinanzminister, würden Sie Ihre Feststellungen vielleicht einmal durch eine Rechnung in schriftlicher Form belegen, denn ich weiß, daß leichtes Heizöl zu einem Kilopreis von 10 bis 11 Pf zu kaufen ist und daß sich bei der jetzigen Betriebsbeihilfe für die Landwirte immer noch ein Bezugpreis von 16 Pf ergibt. Die Rechnung geht hier also zunächst nicht ganz auf, aber ich bin damit einverstanden, daß Sie mir das später einmal schriftlich nachreichen. Dr. Dahlgrün, Bundesminister der Finanzen Ich sichere Ihnen das zu. Keine weiteren Zusatzfragen — Ich danke Ihnen, Herr Minister. Ich rufe auf die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Zunächst die Frage I/1 — des Herrn Abgeordneten Folger —: Ist die Bundesregierung der Meinung, daß sie für die Gesetzgebung zuständig und verantwortlich ist, nachdem es in dem Inserat 4 „Mitbürger fragen — der Kanzler antwortet" u. a. heißt .. Die Bundesregierung, die dank ihrer . fortschrittlichen Gesetzgebung ... "? Die Bundesregierung ist nach dem Grundgesetz nicht für die Gesetzgebung zuständig, wohl aber durch ihr Initiativrecht an der Gesetzgebung beteiligt. Gerade die Gesetzgebung auf dem Gebiet ,des sozialen Wohnungsbaus wurde entscheidend durch die Initiative und die Mitwirkung der Bundesregierung beeinflußt. Nichts anderes als diesen Tatbestand will die Anzeige in ihrer naturgemäß knappen Formulierung ausdrücken. Die Zuständigkeiten für die Gesetzgebung zum sozialen Wohnungsbau wären noch klarer zum Ausdruck gekommen, wenn in der Anzeige darauf hingewiesen worden wäre, daß wesentliche Gesetze zum sozialen Wohnungsbau, so vor allem das entscheidende Zweite Wohnungsbaugesetz vom 4. Mai 1956, durch den Bundestag mit den Stimmen der CDU und FDP ohne Zustimmung der SPD verabschiedet worden sind. Gerade weil aber jede Nennung von Parteien vermieden werden sollte, um auch den Anschein einer parteipolitischen Werbung zu vermeiden, ist eine zurückhaltendere Formulierung gewählt worden. Herr Abgeordneter Folger zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist Ihre Antwort so zu verstehen, daß die Bundesregierung das Initiativrecht mit der Zuständigkeit und mit der Verantwortung gleichsetzt? Zweifellos nicht. Ich habe bereits in meiner Antwort gesagt, Herr Abgeordneter, daß durch die Tatsache, daß die Bundesregierung mit dem Initiativrecht an der Gesetzgebung mitwirkt, sie an der Gesetzgebung beteiligt, aber nicht für sie zuständig ist. Keine weitere Frage mehr. Wir kommen dann zur Frage I/2 — des Herrn Abgeordneten Sänger —: Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entscheidung, mit dem Ende des Quartals 1965 die bisherige Mitfinanzierung der englischen Ausgabe des in Hamburg erscheinenden „Wirtschaftsdienstes" einzustellen, noch einmal zu überprüfen? Das Presseund Informationsamt der Bundesregierung ist im Hinblick auf eine bestmögliche Wirkung im Ausland und einen immer rationelleren Einsatz seiner Mittel dazu übergegangen, keinerlei wirtschaftliche Periodika in fremdsprachiger Übersetzung mehr anzukaufen, die in deutscher Fassung für ein deutsches Publikum redigiert werden. Die englische Ausgabe des „Wirtschaftsdienstes" — nach dem Sie gefragt haben, Herr Abgeordneter — würde die einzige Ausnahme darstellen. Bei dem „Wirtschaftsdienst" handelt es sich nämlich praktisch um die Übersetzung von Artikeln und Berichten, die für das deutsche Leserpublikum redigiert wurden. Das Presseund Informationsamt der Bundesregierung hat inzwischen eine Reihe von speziellen Publikationen für das Gebiet der Wirtschaft entwickelt, die Staatssekretär von Hase den Ansprüchen wirksamer Öffentlichkeitsarbeit im englischsprachigen Ausland besser genügen. Die Bundesregierung ist daher zwar bereit, die Angelegenheit noch einmal zu überprüfen, ich kann Ihnen aber aus den dargelegten Gründen noch keinerlei Entscheidung in der einen oder anderen Richtung in Ausicht stellen. Herr Abgeordneter Sänger zu einer Zusatzfrage. Abgesehen davon, Herr Staatssekretär, daß diese Antwort der früher schriftlich gegebenen Antwort widerspricht, darf ich fragen: Wenn dieser „Wirtschaftsdienst" ausschließlich für die englische Ausgabe neu redigiert wird, wären Sie dann bereit, da es eine ausgesprochene und gezielte englische Ausgabe wäre, die Unterstützung aufzunehmen? Das wäre ein ganz anderer Tatbestand, Herr Abgeordneter. In der Tat würde dann dieser Wirtschaftsdienst in den Rahmen unserer übrigen Publikationen, die sozusagen originär für das Ausland gestaltet sind, hineinpassen. Ich würde unter diesen Umständen die Prüfung mit einer sehr viel größeren Aussicht auf einen von Ihnen gewünschten Erfolg vornehmen können. Eine weitere Frage! Würden Sie nicht grundsätzlich glauben, Herr Staatssekretär, daß es' einen großen Sinn hat, eine von Deutschland herausgegebene, mit dem speziellen Blick auf England redigierte Zeitschrift über Wirtschaftsfragen draußen zu verbreiten und ihre Unterstützung vorzunehmen? Die Frage ist grundsätzlich selbstverständlich zu bejahen, Herr Abgeordneter. Die Schwierigkeiten ergeben sich erst in dem Augenblick, wo so eine Zeitschrift mit den bereits bestehenden Zeitschriften bzw. mit den auf Grund unserer Erfahrung entwickelten Zeitschriften verglichen und dann nach ihrer Qualität in eine Prioritätsliste, die mit den Mitteln übereinstimmen muß, eingestuft wird. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch! Herr Staatssekretär, würden Sie so freundlich sein, uns mitzuteilen, wer der Verleger und Herausgeber dieses „Wirtschaftsdienstes" ist? Der Herausgeber ist ein Verlag in Hamburg, und zwar der Verlag Weltarchiv GmbH. Die Unterstützung der Zeitschrift erfolgt zu etwa zwei Dritteln durch das Bundespresseamt und zu dem fehlenden Drittel durch das Land Hamburg und durch noch einen kleineren Zuwendungsträger. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz ist zurückgezogen. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Frage III/1 — des Herrn Abgeordneten Josten —: In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen und Bestrebungen der Handwerksorganisationen der EWG-Länder, damit eine europäische Handwerksund Mittelstandspolitik erreicht wird? Bitte, Herr Staatssekretär! Der Bundesminister für Wirtschaft steht mit der EWG-Kommission in Verhandlungen, um eine stärkere Berücksichtigung der mittelstands und handwerkspolitischen Arbeit innerhalb der EWG-Kommission zu erreichen. Die zuständige Generaldirektion steht diesem Anliegen aufgeschlossen gegenüber. Es ist vorgesehen, die Verhandlungen noch im Laufe des Monats Juli fortzusetzen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten. Herr Staatssekretär, welche Probleme werden in Ihrem Ministerium voraussichtlich vorrangig in Brüssel behandelt werden? Herr Abgeordneter, es fällt mir schwer, diese Zusatzfrage zu beantworten, da ich natürlich nicht in der Lage bin, Auskunft über die eigenständigen Arbeiten der EWG-Kommission zu geben. Aber vielleicht darf ich hier unter Bezugnahme auf die soeben gegebene Antwort erklären, daß wir in enger Fühlungnahme mit der Generaldirektion III stehen, die für diesen Fragenkreis primär zuständig ist. Wir regen bei der Generaldirektion III seit geraumer Zeit an, einen Überblick über die mittelstandspolitisch relevanten Arbeiten und Vorgänge zu erarbeiten. Wenn dieser Überblick vorliegt, kann die Kommission darüber entscheiden, welche Fragenkreise mit Vorrang behandelt werden sollen. Eine weitere Frage des Abgeordneten Josten. Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung vor der Behandlung dieser Materie mit den zuständigen Organisationen in der Bundesrepublik, z. B. dem Zentralverband des Deutschen Handwerks oder dem Deutschen Handwerkskammertag, eine gemeinsame Beratung durchführen? Herr Abgeordneter, ich habe gar keinen Zweifel, daß wir den üblichen und sehr intensiven Kontakt mit den Organisationen der Wirtschaft, insbesondere mit denjenigen des Handwerks, Staatssekretär Dr. Langer in dieser für die Zukunft des Handwerks auch in Deutschland wichtigen Frage pflegen und intensivieren werden. Frage III/2 — des Abgeordneten Josten —: Aus welchen EWG-Ländern liegen Ergebnisse über die Art der Mittelstandsförderung vor? Die Bundesregierung ist seit langem bemüht, sich einen Überblick über die Mittelstandsförderung in den Ländern des Gemeinsamen Marktes zu verschaffen. Seit 1957 sammelt das Staatssekretariat für den Mittelstand im Niederländischen Wirtschaftsministerium auf Grund eines gemeinsam entwickelten Fragebogens Material über die Mittelstandspolitik in den Mitgliedstaaten und gibt einen Bericht über die Mittelstandspolitik in den sechs Ländern der EWG heraus, der laufend ergänzt wird; die letzte Ausgabe dieses für den internen Gebrauch bestimmten Berichts entspricht dem Stande vom Juli 1963. Außerdem wurde im Auftrage des Bundesministeriums für Wirtschaft von der Volkswirtschaftlichen Abteilung des Instituts für Mittelstandsforschung im Februar dieses Jahres ein Bericht über die Mittelstandsförderung in Frankreich und den Benelux-Ländern, also in vier EWG-Staaten, vorgelegt, der dem Ausschuß für Mittelstandsfragen des Hohen Hauses übersandt worden ist. Ferner wurden die Kreditsituation und die Finanzierungshilfen für die Kleinund Mittelbetriebe im Rahmen einer Studienreise im Vorjahr in verschiedenen EWG-Ländern von Sachverständigen der Bundesregierung und der beteiligten Spitzenverbände an Ort und Stelle untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden durch das Rationalisierungs-Kuratorium der Deutschen Wirtschaft demnächst veröffentlicht werden. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, können Sie auf Grund Ihrer Erfahrungen sagen, daß in allen EWG-Ländern die gleichen Ziele angestrebt werden und die Stabilität der mittelständischen Wirtschaft vorhanden ist? Herr Abgeordneter, wenn Sie von den proklamierten Zielen ausgehen, dann würde ich diese Frage bejahen. Aber ich möchte darauf aufmerksam machen, daß selbstverständlich angesichts des unterschiedlichen Standes der Wirtschaftsentwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten der Situation des Mittelstandes unterschiedliche Bedeutung zukommt. Ich würde schon meinen, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und unserem sehr großen Interesse an den Mittelstandsproblemen und etwa der Situation in Italien, wo noch Fragen der Überwindung der Arbeitslosigkeit — ohne daß ich unseren italienischen Freunden zu nahe treten will — vorerst noch größeren Vorrang haben, doch Unterschiede gibt. Aber im Hinblick auf die proklamierten Ziele kann ich Ihre Frage bejahen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe dann auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung: Ist die vom Bundeswohnungsbauminister für den 22./23. Juni d. J. in Bad Godesberg einberufene Frauenarbeitstagung „Frauen bauen mit" überparteilich? Bitte, Herr Minister! Lücke, Bundesmini ster für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung: Die zum 22. und 23. Juni 1965 von mir einberufene Arbeitstagung „Frauen bauen mit" ist überparteilich, genauso wie es die beiden vorhergehenden Frauenarbeitstagungen waren. Ich halte diese Tagungen in Zusammenarbeit mit den deutschen Frauenund Müttervereinigungen in zweijährigem Turnus unter internationaler Beteiligung ab. Mir liegt am Herzen, daß unsere Frauen und unsere Mütter mit dem Bauen in Deutschland vertraut bleiben. Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Mommer. Herr Minister, können Sie mir sagen, welche der sieben inländischen Referenten etwa der SPD nahestehen oder angehören, wenn ich Ihnen sage, daß mir allein drei Redner aus diesem Programm als Mitglieder der CDU bekannt sind? Die Auswahl der Referenten ist durch mein Haus ausschließlich nach fachlichen und sachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Eine weitere Frage, Herr Dr. Mommer. Herr Minister, warum haben Sie unsere Kollegin Frau Kalinke von der CDU/CSU-Fraktion mit dem Referat über die Enquete über die Situation der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft betraut, während Ihnen doch bekannt sein müßte, daß die Forderung nach einer solchen Enquete in diesem Hause von meiner Fraktion erhoben und von unserer Kollegin Frau Strobel an dieser Stelle vertreten worden ist? Daß Frau Kollegin Kalinke sprechen würde, habe ich erst, nachdem Sie Ihre Frage gestellt hatten, erfahren. Diese Auswahl erfolgte auf Grund der besonderen Kenntnisse, die Frau Kollegin Kalinke in der sozialen Frauenarbeit besitzt. Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Berger-Heise. Herr Bundesminister, sind zu den von Ihrem Ministerium einberufenen Frauenarbeitstagungen — Sie sprachen soeben von zwei weiteren — jemals sozialdemokratische Mitglieder dieses Hauses als Referenten angefordert worden? Ich habe niemals nach Parteizugehörigkeit gefragt, gnädige Frau, sondern nur nach Fachkenntnissen. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus. Herr Minister, wäre es bei der demnächst von Ihnen vorgesehenen Tagung möglich, auch die Referenten so auszuwählen, daß sie den überparteilichen Charakter dieser Veranstaltung widerspiegeln? Es wird sehr schwierig sein, einen Referenten vorher um sein Parteibuch zu bitten. Ich habe deshalb, um den überparteilichen Charakter dieser bedeutenden Tagung darzutun, alle weiblichen Angehörigen des Hauses, die Mitglieder des Wohnungsbauausschusses, alle Frauenorganisationen der Bundesrepublik, alle Organisationen auf politischer Ebene eingeladen, so daß dadurch wohl die parteipolitische Neutralität gewährleistet sein wird. Eine weitere Frage, Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus. Herr Minister, stimmen Sie aber mit mir nicht darin überein, daß es doch etwas anderes ist, ob man als Zuhörerin teilnimmt und gegebenenfalls in der Diskussion ein Wort sprechen kann oder ob jemand ein Referat hält? Ich bin sehr glücklich, gnädige Frau, daß Sie Ihr großes Interesse zeigen. Bei der nächsten Gelegenheit werde ich prüfen, ob wir Sie nicht als Referentin hinzuziehen können. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schanzenbach. Herr Minister, halten Sie es für überparteilich, wenn auf den bisherigen Tagungen dort immer nur Referenten aus der CDU Vorträge gehalten haben? Verzeihen Sie, gnädige Frau, bei den Referentinnen aus Amerika, Frankreich und aus anderen Ländern weiß ich auch nicht, welcher Parteizugehörigkeit sie sind. Eine weitere Frage, Frau Abgeordnete Schanzenbach. Ich frage nur, ob Sie es für überparteilich halten, wenn aus diesem Hause nur Frauen der CDU als Referentinnen gewonnen werden. Die Auswahl der Referentinnen erfolgte ausschließlich nach der Sachkunde und den zur Erörterung stehenden Themen. (Abg. Dr. Mommer: Da werden Sie ein wenig unverschämt! — Unruhe.)


      (Lachen bei der SPD.)


    Rede von Dr. Thomas Dehler
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)