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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 15 Juni 1965 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lang . . . . . . 9485 A Abg. Helmut Geiger und Abg. Ohlemeyer treten in den Bundestag ein . . . . . 9485 C Abg. Pohlenz legt sein Mandat nieder . . 9485 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Bausch, Dr. Süsterhenn und Dr. Roesch . 9485 C Überweisung des Jahresberichts 1964 des Wehrbeauftragten an den Verteidigungsausschuß 9485 D Fragestunde (Drucksache IV/3525) Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Situation des deutschen Auslandsschulwesens — künftige Planungen — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9487 A, 9487 B Kahn-Ackermann (SPD) . 9487 A, 9487 C Fragen des Abg. Seuffert: Voraussetzungen für die Übernahme eines Pauschbetrages für ein körperbehindertes Kind in die Einkommensteuerveranlagung der Eltern . . . . 9487 D Fragen des Abg. Dr. Emde: Vorbereitungen für die Veränderung der Aufgaben der Bundeszollverwaltung ab 1967 Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9488 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 9489 A Fragen des Abg. Dr. Kohut: Berufung des Staatssekretärs Hopf zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9489 B, 9489 D Dr. Kohut (FDP) . . . . 9489 B, 9489 D Sänger (SPD) 9490 A Frage des Abg. Liehr: Fortbildungskosten, Ausbildungs- und Umschulungskosten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9490 B Liehr (SPD) 9490 B Fragen der Abg. Ertl und Dr. Efferts: Zoll- und steuerfreie Abgabe des Dieseltreibstoffes an die Landwirtschaft Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9490 D Ertl (FDP) 9491 B Frage des Abg. Folger: Zuständigkeit der Bundesregierung für die Gesetzgebung von Hase, Staatssekretär . . . . 9491 C Folger (SPD) 9491 D Frage des Abg. Sänger: Mitfinanzierung der englischen Ausgabe des „Wirtschaftsdienstes" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9491 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 9492 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 9492 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Frage des Abg. Josten: Europäische Handwerks- und Mittelstandspolitik Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 9492 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9492 D Frage des Abg. Josten: Mittelstandsförderung in EWG-Ländern Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 9493 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9493 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Frauenarbeitstagung „Frauen bauen mit" Lücke, Bundesminister 9493 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9493 D Frau Berger-Heise (SPD) 9494 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9494 A Frau Schanzenbach (SPD) 9494 B Frau Meermann (SPD) 9494 D Frehsee (SPD) 9494 D Frage des Abg. Dr. Dörinkel: VEBA-Aktien Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 9495 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9495 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 9495 C Folger (SPD) 9496 A Fragen des Abg. Sänger: Verfassungsschutzbeamte als Kommentatoren Höcherl, Bundesminister 9496 B Sänger (SPD) 9496 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dienstpflicht der Frauen Höcherl, Bundesminister 9496 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9496 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9497 A Gscheidle (SPD) 9497 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Dienstpflichtgesetz Höcherl, Bundesminister 9497 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9497 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9497 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Schicksal der während des letzten Krieges bei den Streitkräften eingesetzten Frauen Höcherl, Bundesminister 9497 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9497 D Moersch (FDP) . . . . . . . 9498 A Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9498 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Benachteiligung von Spätheimkehrern bei Beförderungen Höcherl, Bundesminister 9498 B Schmidt (Kempten) (FDP) 9498 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Honnefer Modell für Studierende an Ingenieurschulen und technischen Lehranstalten Höcherl, Bundesminister 9498 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9498 D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Beschäftigung tunesischer Arbeiter in der Bundesrepublik Blank, Bundesminister 9499 A Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 9499 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausbildungszulage für Kinder in privaten Schulen Blank, Bundesminister 9499 D Frage des Abg. Fritsch: Facharbeiterwohnungsbau im Zonenrand- und Grenzlandgebiet Blank, Bundesminister . . . . . . 9500 B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9500 B Fragen des Abg. Folger: Rechtsvorschriften über die Beschaff en-heit von Unterkünften Blank, Bundesminister . . . . . . 9500 D Folger (SPD) . . . . . . . . . 9501 A Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 9501 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Erarbeitung von Vorschlägen eines Wahlprogramms zur Alterssicherung der Selbständigen für die CDU durch höhere Beamte des BMA Blank, Bundesminister . . . . . . 9501 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . . 9501 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9502 B Frehsee (SPD) 9502 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 III Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/3498) 9502 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3513) — Erste Beratung — 9502 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/3514) — Erste Beratung — . . . . . . . . 9502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juni 1962 mit der Republik Türkei über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3516) — Erste Beratung — 9502 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 1963 mit der Republik Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3517) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1964 mit der Republik Niger über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/3518) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 21. April 1965 mit dem Australischen Bund über die Aufteilung der von der Regierung des Staates Israel für das deutsche weltliche Vermögen in Israel gezahlten Entschädigung auf Deutschland und Australien (Drucksache IV/3519) — Erste Beratung — 9503 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache IV/3530) — Erste Beratung — 9503 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1964 mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im deutschbelgischen Verkehr und im Durchgangsverkehr (Drucksache IV/3529) — Erste Beratung — 9503 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/3520) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9503 C Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksache IV/3466) — Erste Beratung — 9503 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorstes Crailsheim (Württ.) (Drucksache IV/3532) 9503 D Nächste Sitzung 9504 Berichtigung . . . . . . . . . . 9504 Anlagen 9505 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9485 189. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 186. Sitzung Seite 9366 D Zeile 9 bis 12 statt „Aber der Wissenschaftsrat wäre, gerade weil hier die Länder mitwirken, nicht mehr das richtige Gremium, um all die Dinge zu lösen, die wir lösen wollen." : Aber wäre nicht der Wissenschaftsrat, gerade weil in ihm die Länder mitwirken, das richtige Gremium, um diese Fragen zu lösen? Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 6. Frau Ackermann 15. 6. Dr. Aigner * 18. 6. Arendt (Wattenscheid) 16. 6. Dr. Aschoff 16. 6. Bading * 18. 6. Bazille 14. 7. Bergmann * 18. 6 Dr. Bieringer 15. 6. Böhme (Hildesheim) 16. 6. Brese 16. 6. Dr. Conring 16. 6. Deringer * 18. 6. Dr. Dichgans * 18. 6. Drachsler 16. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Dr. Eckhardt 16. 6. Eisenmann 16. 6. Frau Dr. Elsner * 18. 6. Etzel 15. 6. Faller * 18. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gehring 20. 6. Frau Geisendörfer 15. 6. Glombig 16. 6. Freiherr zu Guttenberg 16. 6. Hahn (Bielefeld) * 18. 6. Illerhaus * 18. 6. Jacobi (Köln) 15. 6. Frau Kettig 16. 6. Klinker * 18. 6. Könen (Düsseldorf) 20. 6. Frau Korspeter 20. 6. Dr. Kreyssig * 18. 6. Kriedemann * 18. 6. Kulawig * 18. 6. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl) * 18. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Dr. Löhr * 18. 6. Lücker (München) * 18. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Mauk * 18. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 6. Merten * 18. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 16. 6. Dr. Müller-Hermann * 18. 6. Neumann (Allensbach) 16. 6. Peters (Norden) 15. 6. Dr. Philipp * 18. 6. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler 19. 6. Frau Dr. Probst * 18. 6. Rademacher * 18. 6. Richarts * 18. 6. Rohde * 18. 6. Seibert 18. 6. Seifriz * 18. 6. Seuffert * 18. 6. Dr. Seume 16. 6. Dr. Sinn 16. 6. Dr. Schmidt (Offenbach) 15. 6. Schneider (Hamburg) 16. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 16. 6. Dr. Starke * 18. 6. Storch * 18. 6. Frau Strobel * 18. 6. Urban 16. 6. Weigl 22. 6. Weinkamm * 18. 6. Dr. Willeke 20. 6. Zühlke 30. 6. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 10. 7. Figgen 24. 6. Flämig 23. 6. Knobloch 25. 6. Strauß 2. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 4. 6. 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 283. Sitzung am 4. Juni 1965 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 20. Mai 1965 verabschiedeten Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen und im übrigen wie aus der Anlage ersichtlich Stellung zu nehmen. Dr. Lemke Vizepräsident 9506 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Bonn, den 4. 6. 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 21. Mai 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. 6. 1965 an den Bundeskanzler Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule Der Bundesrat begrüßt die mit der Gründung der Europäischen Schule im Jahre 1953 eingeleitete Entwicklung. Er sieht in der Grundkonzeption dieser Schule, in der seitdem erfolgten Gründung von weiteren Europäischen Schulen, in der Öffnung dieser Schulen auch für Kinder, deren Eltern keine Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sind, und in der erfolgreichen Arbeit und den guten Leistungen in den sechs Europäischen Schulen erste Ansätze einer europäischen Schulkonzeption. Die am 12. April 1957/17. März 1961 von der Bundesregierung unterzeichnete Satzung der Europäischen Schule ist in manchen Punkten inzwischen durch die Entwicklung der Schulen überholt. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich um eine Anpassung der Satzung und der Prüfungsordnung an die heutige Lage zu bemühen, wobei vor allem anzustreben ist, a) die Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung der Organe der Europäischen Schulen neu zu regeln und b) die zur Zeit nur aus Grundschule und Oberschule bestehenden Europäischen Schulen durch die Einrichtung von Hauptschule (Volksschuloberstufe) und Mittelschule zu ergänzen. Die Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetz präjudiziert nicht die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf betreffend das am 13. April 1962 in Luxemburg unterzeichnete Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 4. Juni 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 283. Sitzung am 4. Juni 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 1965 verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 4. Juni 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 14. Mai 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 4. Juni 1965 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes Der Bundesrat sieht sich angesichts der noch nicht beseitigten Mängel des Verfahrens für die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung veranlaßt, der von den Fraktionen des Bundestages vorgeschlagenen und vom Bundestag beschlossenen Verlängerung der Amtsdauer der gewählten Mitglieder der Organe, der Versichertenältesten und Vertrauensmänner um zwei Jahre und Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9507 drei Monate bis zum 30. September 1968 zuzustimmen. Der Bundesrat will mit dem Bundestag vermeiden, daß eine neue Wahl mit einer daran anschließenden Wahlperiode von vier Jahren unter den jetzigen gesetzlichen Voraussetzungen stattfindet. Der Bundesrat bedauert, daß es der Bundesregierung bisher nicht gelungen ist, trotz eines rechtzeitigen Hinweises der Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — u. a. auf der Arbeitsministerkonferenz am 21./22. 2. 1963 — die dringend notwendigen Gesetzesänderungen zu erarbeiten. Er erwartet, daß die Entwürfe zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes und der Wahlordnung gleich zu Beginn der 5. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgelegt werden, damit sie ohne Zeitdruck beraten und rechtzeitig in Kraft gesetzt werden können. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß noch vor Ablauf der jetzigen Wahlperiode der Sozialversicherung am 30. Juni 1966 eine Ergänzung des § 414 d RVO durch die Aufnahme der Worte „zuletzt geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes vom . . . 1965 (BGBl. I S.. ..) " vor dem letzten Wort dieser Vorschrift notwendig wird. Nur so wird eindeutig sichergestellt, daß die Verlängerung der Amtsdauer der Organmitglieder auch für die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen gilt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 22. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Saarbrücken) (Drucksache IV/3155, Fragen IV/1, IV/2 und IV/3): Kann die Bundesregierung die Erklärung des israelischen Journalisten Elon im 1. Programm des Deutschen Fernsehens am 21. Februar 1965 (Sendung von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr) bestätigen, wonach die deutschen Waffenlieferungen an Israel nicht als Wiedergutmachung, sondern aus der Erwägung heraus erfolgt sind, dem bedrohten israelischen Staat militärische Hilfe leisten zu müssen? Kann die Bundesregierung die Äußerungen des nordamerikanischen Journalisten Wellington Long in der in Frage IV/1 genannten Fernsehsendung bestätigen, wonach die Waffenlieferungen an Israel nicht auf amerikanischen Druck bzw. Wunsch erfolgt seien, sondern aus der eigenen Initiative der Bundesregierung heraus? Kann die Bundesregierung die Behauptungen des ägyptischen Journalisten Kamel in der in Frage IV/1 genannten Fernsehsendung dementieren, wonach die Waffenlieferungen an Israel als Geschenke, d. h. ohne Gegenleistungen erfolgt seien? Zwischen Waffenlieferungen an die israelische Regierung und den auf der Grundlage des deutschisraelischen Wiedergutmachungsabkommens vom 10. September 1952 erbrachten Leistungen besteht kein Zusammenhang. In diesem Abkommen ist festgelegt, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Leistungen zu den Aufwendungen beitragen soll, die dem Staat Israel durch die Ansiedlung der jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland und den ehemals unter deutscher Herrschaft stehenden Gebieten entstanden sind. Die im einzelnen von Israel aufgrund dieses Abkommens bezogenen Waren sind jeweils in Warenlisten vereinbart worden. Diese Warenlisten enthalten keinerlei Waffen, sondern solche Güter, die dem obenbeschriebenen Zweck der deutschen Leistungen entsprechen. Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Gelegenheit zu einer mündlichen Erörterung geben würden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 20. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/3377, Fragen VII/2, VII/3 und VII/4) : Nach welchen Richtlinien werden Visa-Anträge von Angehörigen der Ostblockstaaten, mit denen keine diplomatischen Beziehungen bestehen (Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien), bearbeitet? Welche Unterschiede bei der Bearbeitung der in Frage VII/2 angeführten Visa-Anträge werden gemacht? Ist es richtig, wenn behauptet wird, daß die in Frage VII/2 genannten Anträge eine Bearbeitung von 2 Monaten erfordern? Zu Frage VII/2: Sichtvermerksanträge werden darauf geprüft, ob gegen die Einreise des Sichtvermerksbewerbers Bedenken aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu erheben sind, ob die im Antrag gemachten Angaben über den Reisezweck richtig sind, und ob die Ausländerbehörde des Ortes, wo sich .der Sichtvermerksbewerber aufhalten will, mit der Einreise einverstanden ist. Zu Frage VII/3: Ob ein Sichtvermerksantrag genehmigt oder abgelehnt wird, bestimmt sich nach dem Ergebnis der in jedem Einzelfall durchgeführten Prüfung der Antragsunterlagen. Zu Frage VII/4: Es ist nicht richtig, wenn behauptet wird, die Bearbeitung dieser Anträge dauere zwei Monate. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsfrist zur Zeit etwa zwei Wochen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 20. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Drucksache IV/3424, Frage V/1): 9508 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, meine Frage zu beantworten, ob sie willens ist, im Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften eine Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz dahin vorzuschlagen, daß Richter in der Eingangsgruppe ihrer Laufbahn bereits von der 6. Dienstaltersstufe an das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 erhalten können? Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften ist dem Bundesrat am 13. Mai 1965 im ersten Durchgang zugeleitet worden. Er sieht vor, daß die automatische Durchstufung nach Besoldungsgruppe A 14 für die Richter von der 9. zur 7. Dienstaltersstufe vorgezogen wird. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung der weitestgehende, noch sachlich vertretbare Vorschlag. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rademacher (Drucksache IV/3458 Frage X/2) : Ist die Deutsche Lufthansa direkt oder über Mittelspersonen an der „Neckermann Urlaubsreisen GmbH & Co KG" beteiligt? Die Deutsche Lufthansa AG ist weder direkt noch über Mittelspersonen an der Neckermann-Urlaubsreisen GmbH & Co. K. G. beteiligt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/3458 Fragen X/3, X/4 und X/5) : Gedenkt die Bundesregierung Schlüsse aus der Tatsache zu ziehen, daß die Deutsche Bundesbahn bei der Tarifgestaltung im Personenverkehr Familien mit Kindern weniger günstig behandelt als die europäischen Nachbarländer? Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. die Schweiz den halben Tarif erst vom 6. und den Erwachsenen-Tarif erst ab 16. Lebensjahr erhebt, daß es aber daneben — wie übrigens auch in anderen Ländern — sogar noch spezielle Familienfahrkarten mit sehr hohen Ermäßigungen gibt? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß sich Familien mit mehreren Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen Ferienreisen mit der Bundesbahn selbst innerhalb des Bundesgebietes nicht ohne weiteres leisten können und dadurch ganz zwangsläufig immer mehr Ferienreisende die ohnehin durch den Sommerverkehr verstopften Straßen benutzen müssen? Auf Veranlassung der Bundesregierung haben die deutschen Eisenbahnen seinerzeit eine Ermäßigung von 50 % für Jugendliche aus Familien mit wenigstens 3 Kindern eingeführt, die nachträglich auf Kinder bis zu 25 Jahren ausgedehnt wurde und auch insofern besonders fortschrittlich ist, als Einzelreisen in beliebiger Zahl und zu beliebigem Zweck begünstigt sind. Im Ausland gibt es, soweit überhaupt Familienermäßigung gewährt wird, im allgemeinen nur eine Vergünstigung für gemeinsame Fahrten von mehreren Mitgliedern ein und derselben Familie. Die Bundesregierung würde auf heftigen Widerstand in der Öffentlichkeit stoßen, wenn sie die heute sehr weitgehende Regelung, von der lebhafter Gebrauch gemacht wird, gegen die im Ausland geltende, bei den heutigen Reisegewohnheiten relativ selten ausnutzbare Ermäßigung für Familiengruppenreisen austauschen wollte. Mir ist bekannt, daß in der Schweiz Kinder bis zum 6. Lebensjahr kostenlos und Kinder bis zum 16. Lebensjahr zu halbem Preis befördert werden. Die Schweiz ist jedoch das einzige Land Europas, das so weitgehende Vergünstigungen gewährt. Dazu muß bemerkt werden, daß dort die in der Bundesrepublik eingeführten vielfältigen Ermäßigungen für Gruppenfahrten von Schülern, Studenten und sonstigen Jugendlichen nur z. T. bekannt sind. Außerdem liegt der schweizerische Regeltarif, von dem die dortigen Ermäßigungen abgeleitet sind, ganz wesentlich über dem deutschen Normaltarif. Ein zutreffendes Bild erhält man nur bei einem Gesamtvergleich. Hier ergibt sich, daß die Bundesbahn nach Zahl und Umfang ihrer sozialen Vergünstigungen sowohl die Schweizer Bahnen wie — mit Ausnahme Frankreichs — auch diejenigen aller Länder Europas übertrifft. In Frankreich ist es der Staat, der aus Mitteln der Familienfürsorge die Reisen kinderreicher Familien bezuschußt. Es ist richtig, daß Familien mit mehreren Kindern bei gemeinsamen Ferienreisen u. U. finanziellen Schwierigkeiten begegnen, jedenfalls dann, wenn nicht staatliche Zuschüsse gewährt werden. Jedoch entfallen nach einem kürzlich vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Mikrozensus und den statistischen Berechnungen der Bundesbahn nur etwa 12-20 % der Aufwendungen für Ferienreisen auf die Fahrtkosten, der Rest auf die Aufenthaltskosten. Durch eine Senkung der Fahrpreise der Bundesbahn, die ohnehin weit unter den Selbstkosten liegen, könnte also keine entscheidende Hilfe geleistet werden. Es widerspricht auch der Erfahrung, daß durch Senkung von Fahrpreisen die im Ferienverkehr verstopften Straßen entlastet werden könnten. Wegen der tatsächlich vorhandenen und der vermeintlichen Vorzüge des privaten Kraftwagens werden erfahrungsgemäß die Reisen auch dann mit dem Pkw ausgeführt, wenn dadurch wesentlich höhere Kosten als bei der Eisenbahnbenutzung entstehen. So haben z. B. die besonders niedrigen Preise des Berufsverkehrs nicht verhindert, daß selbst dort, wo sehr günstige Zugverbindungen vorhanden sind, der wesentlich kostspieligere private Wagen benutzt wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3458, Frage X/6) : Wann kann mit der Fertigstellung der Auffahrt zur Schiersteiner-Rhein-Brücke von der B 9 her, an welcher die Bauarbeiten seit längerer Zeit stocken, gerechnet werden? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 9509 Die Bauarbeiten auf dem Abschnitt von der Bundesstraße 9 zur Schiersteiner Rheinbrücke — der sogenannten Lennebergspange — gehen ohne Unterbrechung zügig voran. Mit der Inbetriebnahme dieser Verbindung kann Ende des Jahres 1966 gerechnet werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 26. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/3458, Frage X/7) : Bis wann etwa kann mit dem Baubeginn der „Zollfreien Straße" zwischen Weil am Rhein und Lörrach gerechnet werden, die aufgrund eines ca. 112jährigen Vertrages zwischen der Schweiz und Deutschland etwa 400 m weit über Schweizer Gebiet gebaut werden darf? Über die technische Seite der Planung für die „Zollfreie Straße" Lörrach—Weil besteht mit der Baudirektion des Kantons Basel im wesentlichen Einverständnis, nachdem verschiedene Änderungs- und Ergänzungswünsche bereits berücksichtigt worden sind. Es ist deshalb anzunehmen, daß die schweizerischen Dienststellen den ihnen vor kurzem zugeleiteten Entwurfsunterlagen jetzt auch förmlich zustimmen werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die noch erforderliche zwischenstaatliche Vereinbarung abschließen zu können. Sofern sich bei der Durchführung des Grunderwerbs auf schweizerischem Gebiet sowie auch beim Planfeststellungsverfahren auf den Gemarkungen Lörrach und Weil keine neuen Schwierigkeiten ergeben, wird man mit dem Anlaufen der Arbeiten im Jahre 1966 rechnen können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Frankfurt) (Drucksache IV/3458, Fragen XI/1 und XI/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die seit einiger Zeit für öffentliche Telefonzellen eingeführten Telefonapparate fir den Selbstwählverkehr mit 10-Pfennig-Zählwerk weitaus häufiger den Dienst versagen als die vorher verwandten Modelle? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem in der Frage XI/1 dargestellten Mißstand zu begegnen? Alle Typen der in öffentlichen Fernsprechzellen eingesetzten Münzfernsprecher sind mit 10-Pf-Zählwerken ausgestattet. Wenn es sich um den erst in letzter Zeit in gewissem Umfang eingesetzten neuen Fernwahlmünzfernsprecher handelt, so liegen aussagefähige statistische Unterlagen über die Störungshäufigkeit bei diesem Apparatetyp, der erst verhältnismäßig kurze Zeit in Betrieb ist, noch nicht vor. Bei komplizierten Apparaten lassen sich Anfangsmängel nicht völlig ausschließen. Daher werden auch die neuen Münzfernsprecher vom Personal des Unterhaltungsdienstes der Deutschen Bundespost besonders gründlich beobachtet und festgestellte Mängel bei allen eingesetzten Apparaten so schnell wie möglich behoben. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funke (Hagen) (Drucksache IV/3458, Fragen XI/3 und XI/4) : Hält es die Deutsche Bundespost für rationell, beim Einzugsverfahren für Zeitungsgebühren, anstatt lesbare Rechnungen zu schreiben, die Postboten zu beauftragen, an der Wohnungstür zeitraubende Erklärungen über die Rechtslage und Entschlüsselungs-Auskunfte über chiffrierte Rechnungen zu gehen? Sieht die Deutsche Bundespost keine Möglichkeit, jedem Neubezieher einer Zeitung oder Zeitschrift eine vorgedruckte Mitteilung zugehen zu lassen, aus der der Titel der von ihm oder ohne sein Wissen vom Verleger bestellten Zeitung, die Bezugsgebühren und — wenn eine solche unvermeidlich ist — die Chiffre-Nummer in der Rechnung hervorgehen? Zu Frage XI/3: Die Deutsche Bundespost hält das Einzugsverfahren von Zeitungsbezugsgeld für rationell. Die Deutsche Bundespost zieht das Bezugsgeld normalerweise bei Beziehern ein, die die Zeitung selbst bei der Deutschen Bundespost bestellt haben und denen deshalb bekannt ist, für welche Zeitung sie das Zeitungsbezugsgeld zu entrichten haben. Daher sind normalerweise weder zeitraubende Erklärungen der Zusteller an der Wohnungstür über die Rechtslage noch die Angabe der oft sehr langen Titel der Zeitungen auf den Zeitungsbezugsscheinen — von Ihnen, Frau Abgeordnete, als Rechnungen bezeichnet — erforderlich. Dieses Verfahren hat bisher weder zu Beanstandungen noch zu sonstigen Schwierigkeiten geführt. Zu Frage XI/4: Die Anregung, jedem Neubezieher einer Zeitung eine vorgedruckte Mitteilung zugehen zu lassen, aus der der Titel der Zeitung oder das Vertriebskennzeichen — von Ihnen, Frau Abgeordnete, Chiffrenummer genannt — und die Höhe des Zeitungsbezugsgeldes hervorgehen, hält die Deutsche Bundespost für unrationell. Zum Postzeitungsvertrieb sind 6500 Zeitungen zugelassen. Ein solches Verfahren würde daher erfordern, daß die Deutsche Bundespost bei allen Postämtern 6500 verschiedene Vordrucke bereithalten müßte, die bei jeder Bezugspreis- oder sonstigen Änderung zu berichtigen wären. Eine solche Mitteilung ist aber auch nicht erforderlich, da das Bezugsgeld bei einem Neubezieher normalerweise nicht vom Zusteller eingezogen, sondern bei der Bestellung der Zeitung am Schalter vom Bezieher entrichtet wird. 9510 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 15. Juni 1965 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache IV/3458, Frage XI/5) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit auch die Fernsprechteilnehmer in Bonn-Tannenbusch samstags und sonntags den Fernsprech-Auftragsdienst in Anspruch nehmen können, was ihnen seit der Umstellung ihrer Anschlußnummer nicht mehr möglich ist? In Bonn-Tannenbusch ist kürzlich eine moderne Wählvermittlungsstelle eingerichtet worden. Die in diesem neuen Anschlußbereich bereits vorhandenen Fernsprechanschlüsse wurden auf diese neue Vermittlungsstelle umgeschwenkt. Für die laufenden Unterhaltungsarbeiten wird dort weniger Personal benötigt als das z. B. für vergleichbare Vermittlungsstellen mit älterer Technik noch erforderlich ist. Die wenigen manuellen Arbeiten können von einzelnen Bediensteten während der allgemeinen werktäglichen Dienststunden ausgeführt und dabei auch Schaltungen für den Fernsprechauftragsdienst mit besorgt werden. Für eine durchgehende Besetzung in der Ortsvermittlungsstelle Bonn-Tannenbusch mit Bedienungspersonal würden unter Beachtung der Mindestanforderungen an den Besetzungsplan zusätzliche Bedienungskräfte benötigt, deren Arbeitszeit lediglich als Bereitschaftsdienst zählen müßte. Das ist wirtschaftlich nicht zu vertreten. Die Modernisierung des Fernsprechauftragsdienstes für den Bereich der Fernsprechauftragsdienststelle Bonn ist in der Planung bereits seit Monaten abgeschlossen und in das Investitionsprogramm für das Rj. 1966 einbezogen worden. Mit der Fertigstellung ist im zweiten Halbjahr 1966 zu rechnen. Die neue Vermittlungsstelle Bonn-Tannenbusch verfügt bereits über die örtlichen neuen Schaltmittel, jedoch werden die zu erwartenden Vorteile erst voll wirksam werden mit der Fertigstellung der zentralen Schaltplätze. In der Zwischenzeit sind jedoch auch in Bonn-Tannenbusch Übergangsregelungen möglich. Die Fernsprechauftragsdienststelle Bonn gibt bei Bedarf auf den Einzelfall bezogene Auskünfte. Entsprechende Aufträge, die über das Wochenende oder über Feiertage gelten sollen, müssen allerdings vorerst noch spätestens am vorhergehenden letzten Werktag, möglichst bis zu den Mittagsstunden, angemeldet werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 31. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/3458, Fragen XI/6 und XI/7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die etwas mangelhafte Abstimmung der Planungen der Rundfunksendegesellschaften und der Deutschen Bundespost dahin zu führen droht und auch schon dahin geführt hat, daß beide Instanzen Sendeeinrichtungen getrennt planten oder bereits erbauten, obwohl gemeinschaftliche Anlagen möglich sind und auch vom Gesichtspunkt des Landschaftsschutzes her ein Wald von Sendemasten keineswegs erwünscht sein kann? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung eine weitere Entwicklung, wie sie in Frage XI/6 aufgezeigt wird, zu verhindern? Die Fernsehsendernetze der Rundfunkgesellschaften weichen in ihrem zeitlichen und technischen Aufbau von denen der Deutschen Bundespost wesentlich ab. Es ist daher nicht in allen Fällen möglich, die gegenseitigen Planungen aufeinander abzustimmen. Um also die Interessen des Landschaftsschutzes bei der Errichtung neuer Sendestellen gebührend berücksichtigen zu können, hat die Deutsche Bundespost mit den Rundfunkanstalten schon im Jahre 1962 über die gemeinsame Benutzung von Senderstand-orten Absprachen getroffen. Diese haben in einem Mustervertrag für die gemeinsame Benutzung von Senderstandorten durch die Deutsche Bundespost und die Rundfunkanstalten ihren Niederschlag gefunden. Jeder Standort wird außerdem noch mit anderen Bedarfsträgern koordiniert. Auf Grund der Verschiedenheit im Aufbau der Fernsehnetze und der Versorgungsbereiche der einzelnen Sender in Abhängigkeit vom benutzten Frequenzbereich ist nicht in jedem Falle eine gemeinsame Benutzung möglich. Die Deutsche Bundespost hat bei Festlegung neuer Standorte außerdem die Belange und Anforderungen anderer Funkdienste (z. B. Polizei, Bundeswehr, Bundesbahn, Elektrizitätsversorgung usw.) gebührend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es auch in Einzelfällen möglich, daß an einem Standort mehrere Antennenträger errichtet werden müssen. Es ist bisher noch kein einziger Fall — ausgenommen kommerzielle Sendefunkstellen — bekanntgeworden bei dem von einem Wald von Antennen gesprochen werden kann.
Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, zu Beginn der Sitzung haben wir eines Kollegen zu gedenken, der während der Pfingstpause aus unserer Mitte abberufen worden ist.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Am 1. Juni verstarb unerwartet durch einen Schlaganfall unser Kollege Georg Lang. Er war am 10. Mai 1913 in Pösing in der Oberpfalz geboren. Nach einer kaufmännischen Ausbildung war er bis zum Jahre 1939 als Angestellter im Großhandel tätig. Von 1939 bis 1945 war er Soldat. Nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft trat er in den Kanzleidienst der Stadtverwaltung von München ein.
Von früher Jugend an nahm er an der Katholischen Jugendbewegung sehr regen Anteil und bekleidete lange Jahre das Amt des Pfarrführers der Katholischen Jungen Mannschaft von München-
Trudering. Im Jahre 1946 trat er der Christlich-Sozialen Union bei, wurde Vorsitzender des Ortsverbandes München-Kirchtrudering, später auch des Ortsverbandes München-Waltrudering. Daneben gehörte er lange Jahre dem Bezirksrat München der Jungen Union an.
Neben der Jugendarbeit hat er sich vor allen Dingen den sozialpolitischen Verpflichtungen gewidmet. Er war stellvertretender Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CSU in München. Einige Jahre hindurch leitete er die Christliche Werkgemeinschaft der städtischen Angestellten, Arbeiter und Beamten in München. 1958 wurde er Landesobmann der Christlich-Sozialen Arbeitnehmerschaft in Bayern und dann Präsident der Christlichen Werkgemeinschaften in Süddeutschland.
Dem Deutschen Bundestag gehörte er seit 1953 an. Hier hat er sich vornehmlich den Aufgaben der Jugend und der Sozialpolitik gewidmet. Er war Mitglied des Ausschusses für Arbeit und des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen.
Ich darf namens des Hauses den Angehörigen und der durch diesen schmerzlichen Todesfall betroffenen Fraktion der CDU/CSU die herzliche Anteilnahme aussprechen. Sie haben sich zu Ehren des verstorbenen Kollegen Georg Lang von den Sitzen erhoben; ich danke Ihnen.
Für den verstorbenen Kollegen Lang ist mit Wirkung vom 8. Juni 1965 der Abgeordnete Helmut Geiger in den Bundestag eingetreten. Ich kann ihn in unserer Mitte begrüßen und wünsche ihm und uns gute Zusammenarbeit.

(Beifall.)

Der Abgeordnete Pohlenz hat mit Wirkung vom 10. Juni 1965 auf sein Mandat verzichtet. Für ihn ist mit Wirkung vom 14. Juni 1965 der Abgeordnete Ohlemeyer in den Bundestag eingetreten.
Nun darf ich noch Glückwünsche des Hauses zu Geburtstagen aussprechen: Unser verehrter Kollege Bausch hat am 27. Mai sein siebtes Lebensjahrzehnt vollendet,

(Beifall)

Herr Kollege Dr. Süsterhenn hat am 31. Mai sein sechstes Lebensjahrzehnt vollendet;

(Beifall)

ebenso hat Herr Kollege Dr. Roesch am 13. Juni sein sechstes Lebensjahrzehnt vollendet; ihnen allen herzliche Wünsche.

(Beifall.)

Gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll der Jahresbericht 1964 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksache IV/3524 — an den Verteidigungsausschuß überwiesen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Ich stelle fest, daß dies nicht der Fall ist; es ist so beschlossen.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juni 1965 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen (UZwDBw)

Gesetz zu ,dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der Ostsee
Sechstes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur" (Ingenieurgesetz)




Vizepräsident Dr. Dehler
Zweites Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der
Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz — II. VermBG)

Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden
Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung
Sechstes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG)

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung
Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze
Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin
Sechstes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule.
Zum Gesetz zu der Satzung der Europäischen Schule hat der Bundesrat ferner eine Stellungnahme beschlossen, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
Zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 3 diesem Protokoll beigefügt ist.
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/3507 verteilt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 1965 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt:
Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl
Gesetz zum Vertrag vom 21. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien über
die Entschädigung für das deutsche Vermögen in Äthiopien
Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch (Durchführungsgesetz EWG-Richtlinie Frisches Fleisch — FrFlG).
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Gesetz zur Änderung des Saatgutgesetzes
Gesetz zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1961 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgeseizes (BEG-Schlußgesetz).
Seine diesbezüglichen Schreiben werden als Drucksachen IV/ 3534, IV/3535, IV/3536 und IV/3537 verteilt.
Der Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat unter dem 24. Mai 1965 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 11. Mai 1965 betr. Informations-und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung — Drucksache IV/3391 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/ 3487 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 26. Mai 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Pflaumbaum, Dr. Reinhard, Bauer (Wasserburg), Ehnes, Dr. Frey (Bonn), Dr. Schmidt (Gellersen), Dröscher, Marquardt, Müller (Worms), Seither, Freiherr von Kühlmann-Stumm, Dr. Effertz, Ertl, Peters (Poppenbüll), Wächter, Logemann, Walter und Genossen betr. Bedeutung der landwirtschaftlichen Beratung — Drucksache IV/3415 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3492 verteilt.
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat unter dem 25. Mai 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Moersch, Frau Funcke (Hagen), Dr. Hellige und Fraktion der FDP betr. Wissenschaftspolitik der Bundesregierung — Drucksache IV/3175 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3500 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 2. Juni 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr.
Rutschke, Reichmann,• Dr. Supf, Dr. Imle, Frau Dr. Heuser, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen betr. Kriegsfolgelasten - Drucksache 1V/3275 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3510 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat unter dem 8. Juni 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Dr. Zimmer, Kuntscher und Genossen betr. Auswirkungen des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer und des Gesetzes betreffend das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge — Drucksache IV/3413 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3528 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 21. Mai 1965 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 10. Februar 1965 über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Bundes in den Haushaltsjahren 1964 und 1965 für Verbraucheraufklärung und Verbraucherförderung berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3489 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen hat unter dem 1. Juni 1965 im Nachgang zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage der SPD betr. Einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und Harmonisierung der Stellenpläne (Drucksachen IV/3107, IV/3194) die angeforderten Übersichten über die Zahl der Planstellen in Bund und Ländern unter Darstellung der prozentualen Stellenverhältnisse — getrennt nach Laufbahngruppen — für das Rechnungsjahr 1964 vorgelegt. Sein Schreiben wird als Drucksache zu IV/3194 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rats über die schrittweise Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Verwaltung von mengenmäßigen Einfuhrkontingenten in der Gemeinschaft — Drucksache IV/3499 —
an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 30. Juni 1965
Verordnung Nr. 64/65/EWG des Rats vom 13. Mai 1965 zur Änderung der Verordnung Nr. 46/65/EWG des Rats hinsichtlich des in der Bundesrepublik Deutschland im Milchwirtschaftsjahr 1965/1966 für Butterkäse geltenden Schwellenpreises
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.
Der Präsident ,des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vorn 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Zollkontingent für Rohaluminium — 2. Halbjahr 1965) — Drucksache IV/3506 —
an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um fristgemäße Behandlung.
Zu der in der Fragestunde der 188. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Mai 1965 gestellten Frage des Abgeordneten Wagner Nr. VII/5 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 26. Mai 1965 eingegangen. Sie lautet:
Der Bundesminister der Finanzen hat anläßlich der Beratungen des Steueränderungsgesetzes 1965 im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages auf gewisse verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine steuerliche Begünstigung des Mehrarbeitslohnes hingewiesen. Diese Bedenken sind im Finanzausschuß nicht weiter geprüft worden, nachdem sich im Gesetzgebungsverfahren abgezeichnet hatte, daß die Einführung einer Steuerbegünstigung des Mehrarbeitslohnes sowieso keine Mehrheit finden würde.
Ich rufe den Punkt 1 auf: Fragestunde
— Drucksachen IV/3538, IV/3525, IV/3542 —
Zunächst rufe ich die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Frage IX/1 — des Abgeordneten Kahn-Ackermann —:
Trifft es zu, daß wegen eines Einspruchs des Bundesfinanzministers dem Ersuchen des Bundestages an die Bundesregierung, bis zum 15. Mai d. J. einen vollständigen Bericht über die Situation des deutschen Auslandsschulwesens vorzulegen, nicht entsprochen worden ist?
Bitte, Herr Minister!




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Antwort auf Ihre Frage, Herr Kollege Kahn-Ackermann, lautet: Nein, das trifft nicht zu.
    Der Entwurf einer Stellungnahme der Bundesregierung zur Frage des Auslandsschulwesens ist bereits im Februar 1965 zwischen dem Auswärtigen Amt und meinem Hause abgestimmt worden. Nachdem der Fragenkomplex jedoch erneut sowohl im Ausschuß für Kulturpolitik als audi im Auswärtigen Ausschuß behandelt worden war, erschien es zweckmäßig, den Bericht in einigen. Punkten zu ergänzen und das Ergebnis dieser Erörterungen mit zu berücksichtigen.
    Mein Haus hat der neuen Fassung des Berichts am 14. Mai 1965 zugestimmt. Ich nehme an, daß das Auswärtige Amt den Bericht dem Hohen Hause in den nächsten Tagen vorlegen wird.