Protokoll:
18214

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 18

  • date_rangeSitzungsnummer: 214

  • date_rangeDatum: 25. Januar 2017

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:06 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/214 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 214. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2017 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztli- chen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreu- ten; weitere Fragen Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21421 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21422 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21422 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 21422 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21423 A Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21423 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21423 C Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 21423 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21423 D Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21424 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21424 B Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21424 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21424 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21424 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21424 D Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 21425 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21425 A Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21425 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21425 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 21425 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21426 A Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21426 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21426 B Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 21426 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21426 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21427 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21427 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21427 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21427 C Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 21427 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21427 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21428 A Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21428 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21428 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21428 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/10922 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21428 C Mündliche Frage 5 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermittlungen des BND zu den libyschen Rufnummern im Fall Anis Amri Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017II Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 21429 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21429 C Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21430 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21430 C Mündliche Frage 15 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus den Äußerungen des AfD-Politikers Björn Höcke im Januar 2017 Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21431 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21431 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21431 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21432 A Mündliche Frage 16 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausreise spionageverdächtiger Imame und Mitarbeiter der DITIB Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21432 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21432 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21433 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21433 B Mündliche Frage 17 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Politische Betätigung der DITIB-Gemein- den für die Türkei Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21433 C Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 21434 D Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21433 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21434 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21434 C Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21435 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21435 A Mündliche Frage 19 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zweifel des Bundeskriminalamtes an den Aussagen einer V-Person zu Anis Amri Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21435 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21435 D Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21436 C Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21436 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21437 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21437 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21437 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21438 A Mündliche Frage 18 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kontakte von Anis Amri zu einem ausländi- schen Geheimdienst Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21438 B Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21438 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21439 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21439 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21439 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21440 B Bettina Bähr-Losse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 21440 D Mündliche Frage 20 Heike Hänsel (DIE LINKE) Kenntnisse marokkanischer Sicherheitsbe- hörden über die Anschlagspläne von Anis Amri Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 III Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21441 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21441 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21441 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21442 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21442 C Mündliche Frage 21 Heike Hänsel (DIE LINKE) Fahndung nach Kämpfern der ehemaligen kosovo-albanischen Miliz UCK Antwort Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21443 A Mündliche Frage 23 Katrin Werner (DIE LINKE) Freie Wahl von Wohnort und Wohnform für Menschen mit Behinderung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21443 B Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21443 C Mündliche Frage 24 Katrin Werner (DIE LINKE) Anstieg des Armutsrisikos von Menschen mit Behinderung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21444 C Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21444 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21445 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 21447 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung eines möglichen Versa- gens des Reaktordruckbehälters in den Si- cherheitskonzepten für Atomkraftwerke Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21447 D Anlage 3 Mündliche Frage 2 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II Antwort Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 21448 B Anlage 4 Mündliche Frage 3 Niema Movassat (DIE LINKE) Konditionalisierung der Entwicklungszu- sammenarbeit Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21448 C Anlage 5 Mündliche Frage 4 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beratung von Unternehmen durch die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21448 D Anlage 6 Mündliche Frage 6 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Flüchtlingsbootsunglück vor der Küste Li- byens am 14. Januar 2017 Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 21449 A Anlage 7 Mündliche Frage 7 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein an US-amerikanischen Drohneneinsätzen Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 21449 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017IV Anlage 8 Mündliche Frage 8 Andrej Hunko (DIE LINKE) Projekte des Strategie- und Forschungszen- trums Telekommunikation Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21449 D Anlage 9 Mündliche Frage 9 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Unterstützung der Teilnahme der Deut- schen Studierenden-Nationalmannschaft an der 28. Winter-Universiade in Kasachstan Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21450 A Anlage 10 Mündliche Frage 10 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens über die 28. Winter-Universia- de in Kasachstan Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21450 B Anlage 11 Mündliche Frage 11 Katrin Kunert (DIE LINKE) Beweggründe für die Auflage des Projektes „Zukunft! Von Ankunft an.“ der Organisa- tion Save the Children Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21450 D Anlage 12 Mündliche Frage 12 Katrin Kunert (DIE LINKE) Untersuchungsergebnisse im Rahmen des Projektes „Zukunft! Von Ankunft an.“ Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21451 A Anlage 13 Mündliche Frage 13 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zugang zu Integrationskursen für Asylsu- chende aus Afghanistan Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21451 A Anlage 14 Mündliche Frage 14 Niema Movassat (DIE LINKE) Abschiebung von zwei Maliern mit einem separaten Charterflugzeug Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21451 C Anlage 15 Mündliche Frage 22 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zahlungen an die Bundesländer infolge des Beschlusses zur Asyl- und Flüchtlingspoli- tik im September 2016 Antwort Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21451 D Anlage 16 Mündliche Frage 25 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Markteinführung der Technik zur frühzei- tigen Geschlechtserkennung bei Küken Antwort Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21452 D Anlage 17 Mündliche Frage 26 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien für das staatliche Tierwohl-Label Antwort Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21453 A Anlage 18 Mündliche Frage 27 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Anzahl der an Dekubitus leidenden Men- schen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21453 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 V Anlage 19 Mündliche Frage 28 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Ursachen von Dekubitus Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21453 D Anlage 20 Mündliche Frage 29 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personalmangel in der Pflege Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21454 C Anlage 21 Mündliche Frage 30 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21455 A Anlage 22 Mündliche Frage 31 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der trilateralen Vertragsverhandlun- gen zur Bahnstrecke Hradek nad Nisou– Zittau Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21455 C Anlage 23 Mündliche Frage 32 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anwendbarkeit der im Dezember 2016 in Kraft getretenen Verordnung zur Ände- rung der Straßenverkehrsordnung Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21455 D Anlage 24 Mündliche Frage 33 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderung der Harnstoffeinspritzung durch den Einsatz sogenannter AdBlue-Emulato- ren zur Senkung des Stickoxidausstoßes Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21456 A Anlage 25 Mündliche Frage 34 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Prognose der Ein- und Durchfahrten aus- ländischer Pkw im Rahmen der Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21456 B Anlage 26 Mündliche Frage 35 Herbert Behrens (DIE LINKE) Einnahmeprognose zur Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21456 C Anlage 27 Mündliche Frage 36 Herbert Behrens (DIE LINKE) Mögliche Klagen gegen die Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21456 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21421 214. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2017 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21447 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 25 .01 .2017 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 25 .01 .2017 Brinkhaus, Ralph CDU/CSU 25 .01 .2017 Bülow, Marco SPD 25 .01 .2017 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 25 .01 .2017 Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Eberl, Iris CDU/CSU 25 .01 .2017 Feiler, Uwe CDU/CSU 25 .01 .2017 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 25 .01 .2017 Gambke, Dr . Thomas BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Gohlke, Nicole DIE LINKE 25 .01 .2017 Groth, Annette DIE LINKE 25 .01 .2017 Gunkel, Wolfgang SPD 25 .01 .2017 Held, Marcus SPD 25 .01 .2017 Henke, Rudolf CDU/CSU 25 .01 .2017 Henn, Heidtrud SPD 25 .01 .2017 Hochbaum, Robert CDU/CSU 25 .01 .2017 Hübinger, Anette CDU/CSU 25 .01 .2017 Kermer, Marina SPD 25 .01 .2017 Korte, Jan DIE LINKE 25 .01 .2017 Krellmann, Jutta DIE LINKE 25 .01 .2017 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 25 .01 .2017 Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 25 .01 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Müller-Gemmeke, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Nahles, Andrea SPD 25 .01 .2017 Oellers, Wilfried CDU/CSU 25 .01 .2017 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 25 .01 .2017 Rüthrich, Susann * SPD 25 .01 .2017 Saathoff, Johann SPD 25 .01 .2017 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 25 .01 .2017 Schwartze, Stefan SPD 25 .01 .2017 Strothmann, Lena CDU/CSU 25 .01 .2017 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 25 .01 .2017 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 25 .01 .2017 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25 .01 .2017 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 25 .01 .2017 Zeulner, Emmi * CDU/CSU 25 .01 .2017 * aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 1): Kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bestätigen, dass das deutsche Si- cherheitskonzept bzw . Regelwerk für Atomkraftwerke ein- schließlich etwaiger mitigativer Maßnahmen (Sicherheitsebe- ne 4) komplett davon ausgeht, dass es zu keinem Versagen des Reaktordruckbehälters kommt (sogenannte Basissicherheit), und kann es weiter bestätigen, dass in den aktuellen Rahmen- empfehlungen für den nuklearen Katastrophenschutz der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721448 (A) (C) (B) (D) Strahlenschutzkommission Freisetzungsszenarien nach Versa- gen des Reaktordruckbehälters nicht berücksichtigt sind? Nach den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwer- ke ist für die Planung von mitigativen Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes ein Ereignisspektrum zugrunde zu legen, das alle relevanten Phänomene bei Unfällen mit schweren Brennelementschäden berück- sichtigt (Sicherheitsebene 4c) . Bereits in den Risikostu- dien für deutsche Kernkraftwerke aus den 80er-Jahren wurde das Versagen des Reaktordruckbehälters als mög- liche Folge eines solchen Unfalls mit schweren Brenn- elementschäden analysiert . Auch die heutigen probabilis- tischen Sicherheitsanalysen der Stufe 2 analysieren die Möglichkeit eines Versagens des Reaktordruckbehälters mit dem Ziel, präventive und mitigative anlageninterne Notfallmaßnahmen zu beurteilen und mögliche unfallbe- dingte Freisetzungen (Quellterme) und ihre Häufigkeiten abzuschätzen . Die in den aktuellen „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ festgelegten Planungen beruhen auf den Be- rechnungen potenzieller radiologischer Auswirkungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) . Diesen Berechnungen liegen Quellterme zugrunde, die durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) aus detaillierten anlagentechnischen Analysen potenzieller schwerer Unfallabläufe in deutschen Kern- kraftwerken abgleitet wurden . In jeder dieser Analysen ist das Versagen des Reaktordruckbehälters als Ereignis enthalten und wird daher auch in seinem Einfluss auf den resultierenden Quellterm berücksichtigt . Anlage 3 Antwort des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 2): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich ei- nes möglichst genauen Entscheidungsdatums über das weitere Vorgehen bei der zwischen dem Bund und dem Freistaat Bay- ern vereinbarten Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II auf Brennstoff mit höchstens 50 Prozent Uran-235-Anreiche- rung, und zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung bei der Prüfung möglicher Alternativen bisher gelangt (bitte detailliert nach Alternativen aufschlüsseln)? Hinsichtlich der für eine Umrüstung in Frage kom- menden Brennstoffe mit niedrigerer Anreicherung auf Basis von Uransilizid sowie Uranmolybdän ist die Prü- fung der möglichen Optionen noch nicht abgeschlossen . Das Bundesministerium für Bildung und Forschung geht davon aus, dass eine mit dem Freistaat Bayern ab- gestimmte Entscheidung über das weitere Vorgehen im Laufe des Frühjahrs 2017 getroffen werden kann . Anlage 4 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 3): Inwieweit war die mögliche Konditionalisierung der Entwicklungszusammenarbeit – das heißt die mögliche Streichung von Entwicklungshilfegeldern bei fehlender Kooperation bei Rückführung von ausreisepflichtigen Tu- nesiern – Thema bei den letzten Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel und dem tunesischen Präsidenten al-Badschi Qaid al-Sabssi (https://de .nachrich- ten .yahoo .com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forde- rung-streichung-entwicklungshilfe-155605972 .html, letzter Absatz), und inwiefern gibt es innerhalb der Bundesregierung mittlerweile eine einheitliche Position zu der Frage, ob Staa- ten, die in den Augen der Bundesregierung zu wenig bei Rück- führungen kooperieren, Entwicklungshilfegelder gestrichen werden sollen (www .taz .de/!5370724/)? Die Bundesregierung setzt sich gegenüber Tunesien mit Nachdruck dafür ein, dass der Rückführungsprozess deutlich beschleunigt wird, um die Zahl der Rückführun- gen weiter zu erhöhen . Diese Forderung war auch Ge- genstand des Telefonats von Bundeskanzlerin Merkel mit Staatspräsident Essebsi . Die Bundesregierung und somit auch das BMZ set- zen sich gegenüber Herkunftsländern für die Umsetzung bestehender Rückübernahmeverpflichtungen und -ver- einbarungen ein . Staaten mit niedriger Kooperations- bereitschaft, bei denen sich die Rückführung schwierig gestaltet, wird zudem deutlich gemacht, dass eine gute Zusammenarbeit einhergehen kann mit staatlichen För- derungen in anderen Bereichen . Die Bundesregierung prüft in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen gegenüber Staaten, die in Fragen der Rück- führung nicht kooperieren, zielführend und angemessen sind . Vereinbartes Ziel ist es, unter Einbeziehung aller Politikbereiche im Rahmen eines umfassenden migrati- onspolitischen Ansatzes Anreize für eine bessere Zusam- menarbeit bei der Rückübernahme zu schaffen . So wer- den mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit unter anderem Projekte finanziert, die vor Ort Bleibeper- spektiven schaffen, im Falle Tunesiens zum Beispiel im Bereich der Beschäftigungsförderung von Jugendlichen . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 4): Wie viele Unternehmen hat die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang be- züglich privater Investitionen beraten, und in welchen Fällen bahnt sich ein Engagement der Unternehmen in Entwicklungs- ländern an (bitte unter Angabe der Zielländer nach Unterneh- men auflisten)? Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) bietet deutschen und europäischen Unternehmen, Kam- mern und Verbänden eine Erstberatung in Hinblick auf die verschiedenen Instrumente der deutschen Entwick- https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html http://www.taz.de/!5370724/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21449 (A) (C) (B) (D) lungszusammenarbeit für eine Kooperation mit der Wirt- schaft . Die AWE hat bislang 275 Unternehmen beraten . Die Unternehmen werden nach der Erstberatung an andere Programme, Durchführungsorganisationen und Finan- zierungsinstitutionen verwiesen . Da die AWE auf den weiteren Prozess – einschließlich der Antragstellung – keinen quantifizierbaren Einfluss hat, kann über die kon- krete Anbahnung einer Investition keine Aussage getrof- fen werden . Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10922, Frage 6): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Flücht- lingsbootsunglück am 14 . Januar 2017 vor der Küste Libyens (www .aljazeera .com/news/2017/01/180-missing-people-pre- sumed-dead-shipwreck-170117092311329 .html), und inwie- weit setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Intensivierung der Seenotrettung im Mittelmeer ein? Am 14 . Januar ist erneut ein Flüchtlingsboot circa 30 Meilen vor der libyschen Küste gesunken . Es konnten vier Menschen gerettet werden, vier Leichen wurden ge- borgen . Berichten von IOM und UNHCR zufolge muss mit weiteren Toten gerechnet werden, deren Leichname nicht geborgen werden konnten . Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine ei- genen Erkenntnisse zu dem Unglück vor . Mehr als 5 000 Menschen haben im vergangenen Jahr allein auf dem Seeweg bei dem Versuch, nach Europa zu gelangen, ihr Leben verloren . Wir brauchen eine bessere Kontrolle der Transmigration in Libyen, Niger und Mali und die engagierte Bekämpfung von Fluchtursachen, um solche Tragödien in Zukunft verhindern zu können Daher muss eine Antwort auf die zentrale Frage ge- funden werden, wie dem kriminellen und tödlichen Ge- schäft der Schleuser im zentralen Mittelmeer die Grund- lage entzogen werden kann . Ein Beitrag zum internationalen Kampf gegen das menschenverachtende Geschäftsmodell der Schleuser ist die deutsche Beteiligung an der GSVP-Operation EUNAVFOR MED Sophia . Nur durch Außerkraftsetzen der Schleusernetzwer- ke und die Beseitigung der Fluchtursachen in den Her- kunftsländern können weitere Bootsunglücke verhindert werden . Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10922, Frage 7): Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit dem 26 . August 2016 von der US-Seite über die Steuerung von Drohneneinsätzen über eine Relaisstation in Ramstein so- wie die Einbindung der dortigen Distributed Ground Station in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Flüge übermittelt bekommen, wozu mir der Staatsminister Michael Roth versicherte, die Bundesregierung bleibe in der Angele- genheit „am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhal- ten“ (Plenarprotokoll 18/205, Antwort auf meine mündliche Frage 16), und sofern die angekündigten „regelmäßigen“ Ge- spräche zur Causa Ramstein noch nicht stattfanden, für wann rechnet die Bundesregierung mit den erfragten Informationen? Die Bundesregierung hat den Bundestag umfassend über ihren Kenntnisstand in dieser Frage unterrichtet . Zunächst geschah dies ausführlich und auf Initiative der Bundesregierung durch den Politischen Direktor des Auswärtigen Amts in einem Gespräch mit den Obleuten des Auswärtigen Ausschusses am 28 . September 2016 . In den Fragestunden am 30 . November und am 14 . Dezember 2016 haben mein Kollege Herr Staatsmi- nister Michael Roth und ich mündlich bzw . schriftlich auf die Fragen zu diesem Thema geantwortet . Zuletzt hat die Bundesregierung am 24 . Januar die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu diesem Thema beantwortet . Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesre- gierung derzeit nicht vor . Die Bundesregierung bleibt mit den US-Partnern zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein beim Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV) weiterhin im Austausch . Anlage 8 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10922, Frage 8): Welche Einzelprojekte werden derzeit im Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation (SFZ TK) durch- geführt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 11, Plenarprotokoll 17/210, Anlage 6), und für welche Zwecke haben die am SFZ TK beteiligten Bun- desbehörden seit dessen Bestehen Software von europäischen Rüstungsfirmen (etwa Airbus, BAE, Finmeccanica, Thales) beschafft? Im Strategie- und Forschungszentrum Telekommuni- kation (SFZ TK) werden derzeit folgende Einzelprojekte durchgeführt: • INTLI – „Internationale Zusammenarbeit in der Tele- kommunikationsüberwachung“ • SMART – „Informationstechnische Überwachung mobiler Endgeräte“ . Die Einrichtung des SFZ TK erfolgte per Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 16 . März 2011 . Das SFZ TK wird gemeinsam von Bundeskrimi- nalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) getragen . Diese Behörden haben Software bei den genannten Firmen – darauf be- schränkt sich die Antwort – wie folgt beschafft: http://www.aljazeera.com/news/2017/01/180-missing-people-presumed-dead-shipwreck-170117092311329.html http://www.aljazeera.com/news/2017/01/180-missing-people-presumed-dead-shipwreck-170117092311329.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721450 (A) (C) (B) (D) Seitens des BKAs wurde seit Bestehen des SFZ keine Software von den besagten Firmen erworben bzw . be- schafft . Die BPOL beschaffte im Jahr 2011 einen TKÜ-Deko- der der Firma ETI (Danish cyber and intelligence com- pany ETI/AS), welcher für den Import, die Dekodierung, die Analyse und Speicherung von Daten in einem be- stimmten Format (sogenanntes PCAP-Format) erforder- lich war . Die Firma ETI wurde – nachdem die Beschaf- fung abgeschlossen war – durch die Firma BAE Systems aufgekauft . Die BPOL bezieht für ihre Vollzugskräfte – wie auch andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf- gaben (BOS) – über einen durch das Beschaffungsamt des BMI geschlossenen Rahmenvertrag Software für di- gitale Funkgeräte für das TETRA-BOS-Digitalfunknetz . Im konkreten Fall handelt es sich um das digitale Hand- funkgerät „TH1n“ der Firma Airbus Defence and Space . Im Rahmen der Einführung des BOS-Digitalfunks hat das BfV Systemkomponenten von der Firma Airbus be- schafft, die auch Software beinhalten . Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 9): Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Teilnahme der Deutschen Studierenden-Nationalmann- schaft an der 28 . Winter-Universiade vom 29 . Januar bis 8 . Fe- bruar 2017 im kasachischen Almaty (bitte mit den dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln des Bundes nennen), und inwieweit hält die Bundesregierung diese Aktivitäten (auch im internationalen Vergleich) für ausreichend? Für die Entsendung der deutschen Studierenden-Nati- onalmannschaft zu den Universiaden (Sommer- und Win- teruniversiade) hat der Allgemeine Deutsche Hochschul- sportverband von Seiten des Bundesministeriums des Innern die beantragten Mittel in Höhe von 512 000 Euro in vollem Umfang bewilligt bekommen . Die Mittel sind ausreichend, um die Delegationen in der vorgesehenen Form (Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten so- wie Betreuungskosten und Einkleidungskosten für das deutsche Team) zu den Universiaden im Jahr 2017 nach Almaty und Taipeh – unter Berücksichtigung einer kon- sequenten ökonomischen Verwendung – entsenden zu können. Eine weitere finanzielle Unterstützung aus ande- ren Ressorts der Bundesregierung erfolgt nicht . Anlage 10 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 10): In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesre- gierung das öffentlich-rechtliche Fernsehen über diese Win- ter-Universiade berichten (bitte detailliert nach Sender und Stunden bzw . Minuten aufschlüsseln), und inwieweit hält die Bundesregierung den geplanten Umfang an Berichterstattung über dieses internationale Sportereignis auch im Verhältnis zur Berichterstattung über andere aktuelle Wintersportereignisse für angemessen? Die Zuständigkeit für den inländischen Rundfunk obliegt den Ländern . Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Anzahl der Sendestunden der öffent- lich-rechtlichen Fernsehsender zum Thema Sport bzw . einzelner Sportbereiche . Deshalb liegen auch keine In- formationen über den geplanten Anteil der Berichter- stattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die Winter-Universiade 2017 in Almaty vor . Für entsprechende Informationen ist die Intendanz des ZDF bzw . sind die Intendanzen der jeweiligen ARD-Sender zuständig; im Fall der ARD können die Informationen zentral beim ARD-Generalsekretariat erfragt werden . Die Bundesregierung kommentiert zudem nicht die Be- richterstattung der in der Länderzuständigkeit liegenden und staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rund- funkanstalten . Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen über die Berichterstattung der Medien vor. Die offiziellen Übertragungsrechte der Uni- versiaden wurden vonseiten des internationalen Hoch- schulsportverbands (FISU) bis einschließlich 2017 an den Sender Eurosport vergeben . Anlage 11 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10922, Frage 11): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beweg- gründe, warum das Projekt „Zukunft! Von Ankunft an .“ auf- gelegt wurde, und was verspricht sich die Bundesregierung davon? Beweggrund für die Auflegung des Projektes „Zu- kunft! Von Ankunft an .“, der sich aus den Antragsunter- lagen ergibt, ist es, die Bedingungen für Bildung, Auf- wachsen und Teilhabe für geflüchtete Kinder und ihre Familien länderübergreifend zu verbessern, durch 1 . den Aufbau kind- und familiengerechter bezahlba- rer Betreuungs-, Beratungs- und Willkommensstruktu- ren in Flüchtlingsunterkünften gemeinsam mit Schulen, Kitas, Jugendhilfe, Behörden, Ehrenamtlichen, 2 . die Stärkung der Eltern in ihren Erziehungskompe- tenzen und 3 . die Entwicklung eines bundesweiten transferfähi- gen Qualitätsrahmens für Unterkünfte . Dem entsprechen auch die Erwartungen an das Pro- jekt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21451 (A) (C) (B) (D) Anlage 12 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10922, Frage 12): Was beabsichtigt die Bundesregierung mit den Untersu- chungsergebnissen, die im Rahmen des Projektes erzielt wer- den, zu machen? Die Ergebnisse der Untersuchungen des Projektes können über das Projekt hinaus weitere Verwendung fin- den: Die Verbreitung des Qualitätsrahmens durch die Aus- führung in den drei Bundesländern Brandenburg, Sach- sen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen soll im Ergebnis dazu beitragen, einheitliche Kriterien für eine kind- und familiengerechte Flüchtlingssozialarbeit zu gewährleis- ten . Die erarbeiteten Kriterien sollen auch nach Projek- tende dazu dienen, einen Anstoß zu geben, um beispiels- weise verbindliche Standards für die Unterbringung und Integration von besonders Schutzbedürftigen zu ermögli- chen . Diese Ergebnisse sind auch für die Integrationsar- beit des Bundes von Interesse . Anlage 13 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10922, Frage 13): Werden künftig auch Asylsuchende aus Afghanistan Zugang zu Integrationskursen erhalten, da die unbereinig- te Gesamtschutzquote im Jahr 2016 in diesen Fällen bei 55,8 Prozent lag (https://www .proasyl .de/news/die-einstu- fung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsver- hinderung/) und deshalb ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt im Sinne des § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes zu erwarten ist, zumal auch nach einer Asylablehnung in vielen Fällen ein Daueraufenthalt folgt, zum Beispiel weil Gerichte eine negative Asylentscheidung auf- heben oder ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erteilt wird (Bundestagsdrucksache 18/8450, Antwort zu Frage 11; wenn nein, bitte nachvollziehbar begründen, auch in Bezug auf die negativen Auswirkungen eines verweigerten frühzeiti- gen Integrationskurszugangs angesichts der bei afghanischen Asylsuchenden überdurchschnittlich langen Asylverfahrens- dauer, vergleiche Bundestagsdrucksache 18/10575, Antwort zu Frage 4), und wieso wird afghanischen Asylsuchenden in Ausbildung eine Förderung nach § 132 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch durch die Bundesagentur für Arbeit versagt (www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/ BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III .pdf), obwohl bei ihnen regelmäßig von einem dauerhaften und rechtmäßi- gen Aufenthalt auszugehen ist; denn zu den oben genannten Umständen kommt hinzu, dass sie aufgrund ihrer Ausbildung auch bei einer Asylablehnung gute Chancen auf einen Dau- eraufenthalt haben (vergleiche § 60a Absatz 2 Satz 4 i . V . m . § 18a Absatz 1a des Aufenthaltsgesetzes)? Der Zugang zu den Integrationskursen bereits im Asylverfahren steht seit dem Asylverfahrensbeschleuni- gungsgesetz Ausländern offen, bei denen ein rechtmäßi- ger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (§ 44 Ab- satz 4 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) . In der Gesetzesbegründung wurde hierzu ausgeführt: Erfasst sind von Nummer 1 Asylbewerber, die aus einem Land mit einer hohen Anerkennungsquote kommen oder bei denen eine belastbare Prognose für einen erfolgreichen Asylantrag besteht . Ob dies bei Asylsuchenden aus Af- ghanistan der Fall ist, wird derzeit geprüft . Auch verschiedene gesetzliche Instrumente der Aus- bildungsvorbereitung und Ausbildungsförderung knüp- fen bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern daran an, dass bereits ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (§ 132 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches SGB III) . Die Bundesregierung hat sich auf eine einheitliche Auslegung verständigt, wann dies aus ihrer Sicht der Fall ist . Wie soeben erläutert, kommt es hierfür auf die An- erkennungsquote bzw . Prognose für den Asylantrag an . Eine Einbeziehung Afghanistans – wie eben gesagt: die Prüfung läuft derzeit – würde auch für § 132 Absatz 1 SGB III gelten . Lassen Sie mich aber auch noch mal be- tonen: Anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten stehen die Instrumente bereits heute offen . Anlage 14 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 14): Warum haben sich die deutschen Behörden nach Kennt- nis der Bundesregierung dafür entschieden, die zwei Malier Amadou B. und Mamadou D. mit einem eigenen Charterflug- zeug am 6 . Januar 2017 nach Mali abzuschieben (https://www . jungewelt .de/2017/01-09/069 .php), und wie hoch waren die Kosten für diese Abschiebung? Für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen sind nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Ausländerbehörden zuständig . Diese entscheiden in diesem Zusammenhang auch, ob Abschiebungen auf dem Luftweg mit einem Linienflug oder einem Charterflug durchgeführt werden sollen . Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zuvor Rück- führungsmaßnahmen mit Linienflügen an der körperli- chen Gewalt der genannten malischen Staatsangehörigen und dem Ausschluss von der Beförderung durch den Flugkapitän gescheitert . Beide Personen befanden sich zudem in Abschiebungshaft . Die Kosten für das Fluggerät belaufen sich auf circa 82 000 Euro und werden durch Frontex getragen . Anlage 15 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra- ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10922, Frage 22): Welche genauen Zahlungen sind infolge des Beschlusses von Bund und Ländern vom 24 . September 2016 zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (dort Punkt 6) durch den Bund an die Bundesländer geflossen oder geplant (bitte differenziert und https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/ https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/ https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/ http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III.pdf http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III.pdf https://www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php https://www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721452 (A) (C) (B) (D) mit Datum auflisten und die jeweiligen genauen Berechnungs- grundlagen nennen), und inwieweit sieht der Bund seine Zu- sage in Punkt 4 .10 des Beschlusses (die Asylverfahren auf durchschnittlich drei Monate zu verkürzen, sodass eine Asyl- entscheidung ab erster Registrierung innerhalb von insgesamt maximal fünf Monaten erreicht werde), die der in Punkt 6 vereinbarten Abschlagszahlung in Höhe von 2,68 Milliarden Euro, bei der eine Asylverfahrensdauer von fünf Monaten zu- grunde gelegt wurde, als erfüllt an (bitte ausführen und be- gründen)? Nachfolgend wird unterstellt, dass die Frage den Be- schluss vom 24 . September 2015 zum Inhalt hat . Für das Jahr 2015 hat sich der Bund gemäß Punkt 6 des oben genannten Beschlusses über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer mit pauschal 2 Milli- arden Euro an den asyl- und flüchtlingsbedingten Ausga- ben der Länder beteiligt . Für die Jahre 2016 ff . setzen sich die Entlastungen der Länder durch den Bund gemäß Punkt 6 des oben genann- ten Beschlusses aus nachfolgend genannten Maßnahmen zusammen (siehe jeweils genannte Zeiträume und Beträ- ge für die einzelnen Jahre): 1 . Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Län- der für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Ertei- lung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge (BAMF) und pauschale Zahlung in Höhe von 670 Euro je abgelehnten Flüchtling . 1 .1 Für das Jahr 2016 wurde ein Abschlag von ins- gesamt 2 948 Millionen Euro vereinbart (2 680 Millio- nen Euro für Asylbewerber und 268 Millionen Euro für abgelehnte Asylbewerber) . Die Spitzabrechnung vom Herbst 2016 ergab eine Nachzahlung von 758 Millionen Euro für die Monate Januar bis August 2016 und eine zusätzliche Abschlagszahlung von 1 796 Millionen Euro für die Monate September bis Dezember 2016 . Vorbe- haltlich der noch ausstehenden Spitzabrechnung für den letztgenannten Zeitraum summieren sich die Zahlungen für 2016 auf einen Betrag von insgesamt 5 502 Millio- nen Euro . Zur Berechnung der Spitzabrechnung und der neuen Abschlagszahlung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 18/10397 (Seite 10 bis 12) verwiesen . 1 .2 Für das Jahr 2017 wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 1 163 Millionen Euro gewährt . Auch zur Berechnung dieser Abschlagszahlung wird auf die Bun- destagsdrucksache 18/10397 (Seite 10 bis 12) verwiesen . 2 . Als Entlastungspauschale für unbegleitete minder- jährige Flüchtlinge erhalten die Länder 350 Millionen Euro pro Jahr über ihren Umsatzsteueranteil . Sobald die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen deutlich rückläu- fig ist, erfolgt eine Überprüfung der Leistung des Bundes. 3 . Zur Verbesserung der Kinderbetreuung erhalten die Länder aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes über ih- ren Umsatzsteueranteil insgesamt rund 2 000 Millionen Euro (2016: 339 Millionen Euro, 2017: 774 Millionen Euro, 2018: 870 Millionen Euro) . 4 . Die Kompensationsmittel für die Soziale Wohn- raumförderung (Entflechtungsmittel) werden für die Jah- re 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro aufge- stockt . 5 . Im Punkt 6 des oben genannten Beschlusses wurde darüber hinaus eine Erhöhung der Regionalisierungsmit- tel vereinbart . Die Umsetzung erfolgte mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, mit dem die Regionalisierungsmittel für das Jahr 2016 noch- mals auf 8,2 Milliarden Euro erhöht und eine jährliche Steigerung von 1,8 Prozent für die Folgejahre bis 2031 festgelegt wurde . Die an die einzelnen Länder zu zah- lenden Jahresbeträge ergeben sich aus den Anlagen des Gesetzes (BGBI . 2016, Teil I, Seite 2758 bis 2764) . Aufgrund unter anderem weiterer Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Re- gierungschefs der Länder vom 16 . Juni 2016 und 7 . Juli 2016 erfolgen zusätzliche Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund . Die statistische Gesamtverfahrensdauer liegt auf- grund vieler komplexer Altverfahren, die im Jahr 2016 entschieden wurden, bei derzeit 7,1 Monaten . Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei Altfällen, die bereits mehr als drei Monate alt sind bzw . waren, eine Verfahrensdau- er von höchstens drei Monaten naturgemäß nicht mehr zu erreichen ist . Die Verfahrensdauer für Neuanträge hat sich jedoch erheblich verkürzt . Für die Anträge, die in den letzten sechs Monaten gestellt wurden, belief sie sich auf rund zwei Monate . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold, Halina Wawzyniak und der Fraktion Die Linke, Bundes- tagsdrucksache Nummer 18/9992 (Seite 4), verwiesen . Anlage 16 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 25): Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Markteinführung der Technik zur In-ovo-Geschlechtserkennung zur Vermei- dung des Kükentötens aus, die der Bundesminister Christian Schmidt am 19 . Januar 2017 in einem Interview im Deutsch- landfunk als „markt- und einführungsfähig“ bezeichnet hat, und wie teuer wird nach Kenntnis der Bundesregierung diese Technik ungefähr sein? Aus der Förderung des Bundesministeriums für Er- nährung und Landwirtschaft (BMEL) sind zwei funk- tionierende Verfahren der frühzeitigen Geschlechtsbe- stimmung im Ei hervorgegangen, ein spektroskopisches Verfahren und ein endokrinologisches Verfahren . Bei beiden Verfahren werden die erforderlichen Arbeits- schritte zum Teil bereits vollautomatisch erledigt, und die Pläne für die nächste Prototypen-Generation liegen vor . Im nächsten Schritt liegt der Fokus auf der Optimierung und weiteren Automatisierung der Geräte unter Praxisbe- dingungen mit Blick auf die Bedürfnisse der Brütereien . Auch diese Phase begleitet das BMEL intensiv . Im Hinblick auf die Auswirkungen der Einführung der Geschlechtsbestimmung im Ei auf die Kosten der Brüter- eien hat das BMEL das Thünen-Institut mit einer Analy- se beauftragt . In seiner Analyse kommt das Thünen-In- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21453 (A) (C) (B) (D) stitut zu dem Schluss, dass mit der spektroskopischen Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei Mehrkosten in Höhe von etwa 1,2 Cent bis 1,6 Cent je weiblichem Küken entstehen werden . Dies entspräche zwischen 1,4 und 1,8 Prozent des derzeitigen Marktpreises eines weiblichen Kükens in Höhe von 88 Cent (Geflügeljahr- buch 2017) . Die Kosten für das endokrinologische Ver- fahren werden voraussichtlich etwas höher sein . Anlage 17 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 26): Welche konkreten Kriterien liegen für das staatliche Tier- wohl-Label vor, und wie wird die Zusammenführung der Kri- terien des „Labels für mehr Tierschutz“ des Tierschutzbundes und denen der Initiative Tierwohl gestaltet werden? Sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch die Brancheninitiative Tierwohl waren mit Vertretern an den Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Entwicklung ei- nes staatlichen Tierwohl-Labels beteiligt . Bei den bisher herangezogenen Kriterien für die Schweinehaltung, den Transport und die Schlachtung dienten Erfahrungen aus den jeweiligen Prozessen der Orientierung . So bilden die bisher erarbeiteten Kriterien wie Platzangebot, Zugang zu Raufutter, Beschäftigung, Strukturierung der Buchten oder Ausstieg aus dem Kupieren der Schwänze Kriteri- en ab, die auch der Deutsche Tierschutzbund in seinem Label vorsieht und die von Landwirten im Rahmen der Initiative Tierwohl der Branche gewählt werden können . Zudem gibt es Überlegungen, den in der Initiative Tier- wohl der Branche entwickelten Tiergesundheitsindex in das staatliche Tierwohl-Label einzubinden. An eine Zusammenführung im eigentlichen Sinne ist nicht gedacht . Vielmehr sollen Synergieeffekte genutzt werden . Der Prozess der konkreten Ausgestaltung der Kriterien soll in den nächsten Wochen abgeschlossen werden . Die Initiative Tierwohl der Branche und das Label des Deutschen Tierschutzbundes bilden eine gute Ausgangs- und Erfahrungsbasis, auf der ein staatliches Tierwohl-Label aufbauen kann . Anlage 18 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 27): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung je- weils in den Jahren 2012 und 2016 (bzw . im aktuell verfüg- baren Jahr) die Anzahl der an Dekubitus/Druckgeschwüren (Haupt- und Nebendiagnose) leidenden Menschen in der sta- tionären und ambulanten Pflege und die damit verbundenen Kosten der nachträglichen Versorgung? Ein Dekubitus ist eine schwerwiegende Gesundheits- störung, die gehäuft im Kontext von Pflegebedürftigkeit auftritt und deren Entstehung durch fachgerechte pflege- rische Prophylaxemaßnahmen vorgebeugt werden muss . Daten über die Häufigkeit von Dekubitus in der stati- onären und ambulanten Pflege in Deutschland stehen aus den Qualitätsberichten des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zur Verfügung . Der derzeit aktuelle vierte Qualitätsbericht des MDS wurde im Januar 2015 veröffentlicht und be- zieht sich auf die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste im Jahr 2013 . Ausgewertet wurden Daten aus 11 021 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediens- ten und aus 12 190 Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen. Nach Angabe des MDS sind die Ergebnisse repräsentativ für die Pflege in Deutschland. Demnach liegt der Anteil von Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung mit einem Dekubitus bei 3,8 Pro- zent (3 213 Personen) . Im Vergleich zum dritten Qua- litätsbericht (4,4 Prozent) mit Daten aus dem Zeitraum 1 . Juli 2009 bis 31 . Dezember 2010 ist deren Anteil damit gesunken . Laut MDS steht der Rückgang im Zusammen- hang mit verbesserten Maßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren . Der MDS stellte für 2013 fest, dass bei drei von vier Bewohnern mit erhöhtem Dekubitusri- siko Maßnahmen zur Vermeidung durchgeführt wurden, im dritten Qualitätsbericht waren es erst knapp 60 Pro- zent . Bei rund 80 Prozent der Dekubitusbehandlungen, die der MDK beurteilen konnte, erfolgten diese nach ak- tuellem Stand des Wissens . In der ambulanten Pflege hatten laut viertem Qualitäts- bericht 3,2 Prozent (1 951 Personen) der Pflegebedürfti- gen einen Dekubitus . Gegenüber dem dritten Qualitäts- bericht ist dies ein Rückgang um 0,5 Prozentpunkte . Bei 85,7 Prozent der ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit Dekubitus oder chronischer Wunde und ärztlicher Verordnung entsprach die Wundversorgung dem aktu- ellen Wissensstand . Dies ist ebenfalls eine Verbesserung im Vergleich zum dritten Bericht (78,7 Prozent) . Erkenntnisse oder statistische Angaben über Kosten der nachträglichen Versorgung von Pflegebedürftigen mit einem Dekubitus insgesamt liegen der Bundesregie- rung nicht vor . Mit Blick auf Dekubitus im Krankenhaus werden in der 1 . Aktualisierung des Expertenstandards „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ (2015, S . 50) folgende Kostenschätzungen berichtet: Pro Pati- ent entstehen demnach zusätzliche Kosten von durch- schnittlich 991 Euro (Assadian et al ., 2011), zusätzlich verlängern sich Aufenthaltszeiten in Krankenhäusern um durchschnittlich 10 Tage (Theisen, Drabik & Stock, 2012) . Anlage 19 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 28): Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721454 (A) (C) (B) (D) Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen, zum Bei- spiel eine zu geringe Personalausstattung im Pflegebereich, insbesondere mit Pflegefachkräften, für diese nachträgliche Versorgung von Dekubitusfällen, und sieht sie diesbezüglich Handlungsbedarf? Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit Maßnahmen unternommen, um Pflegebedürftige und Pflegekräfte dabei zu unterstützen, das Entstehen eines Dekubitus zu vermeiden und einen entstandenen Deku- bitus wirksam zu behandeln . So hat das Bundesministeri- um für Gesundheit (BMG) insbesondere die Erarbeitung von Expertenstandards in der Pflege in der ersten Phase zwischen 1999 und 2009 intensiv gefördert . Die von Wissenschaft und Praxis gemeinsam er- arbeiteten Expertenstandards widmen sich zentralen Versorgungsaufgaben in der Pflege, führen den pflege- risch-fachlichen Wissensstand für die Praxis zusammen und dienen damit der Qualitätssicherung in der Pflege. In diesem Rahmen entstand 2004 der Expertenstan- dard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“, der zuletzt im Jahr 2010 aktualisiert wurde . Eine neue Fassung ist zurzeit in Erarbeitung, mit der Veröffentlichung wird im Frühjahr 2017 gerechnet . Auch der ebenfalls durch das BMG geförderte Expertenstandard „Pflege von Men- schen mit chronischen Wunden“ von 2009 liegt seit 2015 in einer aktualisierten Fassung vor. Die Pflege wird durch die Expertenstandards bei einer individuellen, alltagsori- entierten Maßnahmenplanung unterstützt . Es ist Aufgabe des Managements der jeweiligen Pflegeeinrichtung, da- für zu sorgen, dass die Expertenstandards auch in jedem Einzelfall angemessen umgesetzt werden . Wie die Antwort zu Frage 27 zeigt, hat sich die De- kubitus-Versorgung sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege laut MDS-Qualitätsberichten in den letzten Jahren nachweislich verbessert . Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen der Personalausstattung, insbesondere mit Pflegefachkräften, und der Entstehung und der Behandlung von Dekubitus liegen der Bundesregierung nicht vor . Die Bundesregie- rung hat gleichwohl in den vergangenen Jahren zahl- reiche Maßnahmen ergriffen, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen, die Rahmenbedingungen für eine bessere Ausstattung mit Pflegepersonal weiter- zuentwickeln und die Qualifikation der Pflegekräfte zu stärken . Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpfle- ge, die bereits zu einem deutlichen Anstieg der Aus- bildungszahlen in der Altenpflege geführt hat, deutlich verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für eine angemessene Vergütung der Pflegekräfte, der Auftrag an die Pflege-Selbstverwaltung, bis zum 30. Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfah- ren auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln und zu erproben, die angestrebte Moder- nisierung der Ausbildung in der Kranken-, Kinderkran- ken- und Altenpflege im Pflegeberufereformgesetz, eine deutliche Verbesserung des Pflegealltags durch mehr zu- sätzliche Betreuungskräfte in den voll- und teilstationä- ren Pflegeeinrichtungen sowie der Abbau von Bürokra- tie, vor allem in der Pflegedokumentation. Anlage 20 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 29): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus aktuellen Medienberichten, die das Problem des Perso- nalmangels in der Pflege und dieses auch unter dem Aspekt der Gewalt gegenüber pflegebedürftigen Menschen themati- sieren (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 17 . Januar 2017, „Schweigen, wegsehen, mitmachen“; ÄrzteZeitung online vom 19. Januar 2017, „Altenpflege am Limit – Personal warnt vor Reformstress“), und welche akuten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen den Personalmangel in der Pflege zu ergreifen? Sowohl eine angemessene Personalausstattung als auch ein gutes internes Personal- und Qualitätsmanage- ment sind wichtig, um kritische Situationen in der Pfle- ge zu vermeiden . Es greift aber zu kurz, einen einfachen kausalen Zusammenhang zwischen Personalausstattung und Gewalt herzustellen. Die Pflegesituation ist komplex, und auch Situationen, in denen Gewalt entsteht, weisen unterschiedliche Dimensionen auf . In einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege aus dem vergangenen Jahr wurde das so formuliert: „Mit dem Begriff ‚Gewalt in der Pflege‘ ist häufig die Vorstellung assoziiert, dass es sich dabei um ein Phänomen handelt, das aus ‚Belastung‘ oder ‚Überlastung‘ erwächst. Sicherlich ist Pflege eine verantwortungsvolle, fordernde und bisweilen belasten- de Aufgabe . Überlastung kann ein Grund für problemati- sches bis hin zu gewalttätigem Verhalten sein . Doch zeigt die Forschung, dass die Risikofaktoren für das Entstehen von ‚Gewalt in der Pflege‘ vielgestaltig sind.“ Pflege findet in einem Spannungsfeld aus professio- nellem Handeln und Privatsphäre statt. Konfliktsituatio- nen und Belastungen entstehen in der Interaktion mit den Bewohnern. Die Anforderungen an die Pflegekräfte sind durch Multimorbidität, Hochaltrigkeit und eine Zunahme von Personen mit demenziellen Erkrankungen, insbeson- dere in den vollstationären Pflegeeinrichtungen, gestie- gen. Die anspruchsvolle Aufgabe der Pflegekräfte kann durch mangelnde Unterstützung in der Alltagsbelastung (zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, keine regelmäßigen Arbeitszeiten, schlechtes Betriebsklima, Bürokratie, mangelnde Aner- kennung) oder fehlende fachliche Unterstützung (Aus- bildung, innerbetriebliches Vertrauen) erschwert werden . Diese Ursachen zu beheben erfordert Lösungsansätze auf verschiedenen Ebenen . Die Leitung einer Einrich- tung hat im Rahmen ihrer Managementaufgabe dafür Sorge zu tragen, dass durch Mitarbeiterzufriedenheit (zum Beispiel durch Supervision, verlässliche Einsatz- planung, Fallbesprechungen, Qualifizierungsangebote) eine gewaltfreie Pflege Standard ist und bleibt. Denn eine wertfreie und geschützte Kommunikation innerhalb einer Einrichtung wirkt sich positiv auf die Pflege- und Lebensqualität der Bewohner aus . Die Bundesregierung hat dazu in den vergangenen Jah- ren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbe- dingungen für eine bessere Ausstattung mit Pflegeperso- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21455 (A) (C) (B) (D) nal und eine Entlastung der Pflegkräfte zu stärken. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege, die bereits zu einem deutlichen Anstieg der Ausbildungszahlen in der Altenpflege geführt hat, deutlich verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für eine angemessene Vergütung der Pflegekräfte, der Auftrag an die Pflege-Selbstverwal- tung, bis zum 30 . Juni 2020 ein wissenschaftlich fun- diertes Personalbemessungsverfahren auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln und zu erproben, die angestrebte Modernisierung der Ausbil- dung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege im Pflegeberufereformgesetz, eine deutliche Verbesse- rung des Pflegealltags durch mehr zusätzliche Betreu- ungskräfte in den voll- und teilstationären Pflegeeinrich- tungen sowie der Abbau von Bürokratie, vor allem in der Pflegedokumentation. Anlage 21 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 30): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da- bei des Weiteren aus Befürchtungen von Pflegeexperten, dass sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe- griffs der Ruf der stationären Pflege zunächst verschlechtern und die Personalsituation in der Pflege verschärfen könnte (vergleiche ÄrzteZeitung online vom 19 . Januar 2017, „Alten- pflege am Limit – Personal warnt vor Reformstress“)? Die vorgetragene Befürchtung wird von der Bundes- regierung nicht geteilt . Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 erhiel- ten die Vereinbarungspartner der Pflegeselbstverwaltung in den Ländern den Auftrag, die bestehenden Rahmen- verträge über die pflegerische Versorgung nach § 75 Elf- tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) auf die fünf neuen Pflegegrade hin neu auszurichten. Dazu gehören neben den Regelungen der Leistungsinhalte insbesondere auch die Vorgaben zur Personalausstattung . Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe- griffs haben die Verantwortlichen auf Landesebene auch diese Personalschlüssel neu verhandelt . Dabei konnten auf Grundlage der Umsetzungsarbeiten des neuen Pfle- gebedürftigkeitsbegriffs in den meisten Bundesländern bereits spürbare Verbesserungen hinsichtlich der Perso- nalausstattung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen erreicht werden: So sind beispielsweise nach Aussage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e . V . (bpa) Personalverbesserungen in elf Bundesländern umgesetzt (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hes- sen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) . Gute Pflege setzt fortwährend eine angemessene Aus- stattung der Einrichtungen mit Pflegekräften voraus. Es ist deshalb wichtig, dass die zuständigen Beteiligten der Pflegeselbstverwaltung in den Ländern bei der Festle- gung der Personalschlüssel regelmäßig überprüfen, ob diese an veränderte Anforderungen angepasst werden müssen . Gute Beispiele auf Länderebene zur Verbesse- rung von Personalvorgaben sind deshalb auch bereits vor Beginn des Überleitungsprozesses für den neuen Pflege- bedürftigkeitsbegriff beispielsweise in Bayern, im Saar- land, in Rheinland-Pfalz sowie über die Schiedsstelle in Baden-Württemberg gesetzt worden . Zudem hat im Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Selbstverwaltung, das heißt insbesondere Pflegekassen und Verbände der Leistungserbringer, den konkreten Auf- trag erhalten, bis zum 30 . Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln und zu erproben, mit dem sich eine angemessene Perso- nalausstattung in den Pflegeeinrichtungen ermitteln lässt. Anlage 22 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 31): Welchen Stand haben die trilateralen Vertragsverhandlun- gen zum Abschluss eines deutsch-polnisch-tschechischen Ver- trages über die Reparatur und Modernisierung der Bahnstre- cke Hradek nad Nisou–Zittau, und wann kann voraussichtlich mit der Sanierung der Bahnstrecke begonnen werden? Es wird auf die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage auf Bundestags-Drucksache 18/6020-54 verwiesen, da der Sachstand im Wesentlichen unverändert ist . Die trila- teralen Gespräche werden am 24 . Januar 2017 in Berlin fortgesetzt . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 32): Ist die am 14 . Dezember 2016 in Kraft getretene Verord- nung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der unter anderem die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kindergärten und weiteren Einrichtungen erleichtert werden soll, für die Kommunen ohne Verwaltungsvorschrift anwend- bar, oder ist für die rechtssichere Umsetzung besagter Tem- po-30-Zonen der Erlass einer Verwaltungsvorschrift abzuwar- ten? Ja, die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist in Kraft getreten und damit verbindlich . Auf Bitten des Bundesrates ist eine ergänzende Allgemeine Verwal- tungsvorschrift erarbeitet worden . Diese wird noch im Januar durch das Kabinett verabschiedet und bedarf der Zustimmung des Bundesrates . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721456 (A) (C) (B) (D) Anlage 24 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 33): Kann die Bundesregierung Medienberichte (www .zdf .de/ politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100 .html) bestäti- gen, wonach durch sogenannte AdBlue-Killer (Emulatoren) die Harnstoffeinspritzung zur Senkung des klimaschädlichen Stickoxidausstoßes verändert wird (bitte unter Angabe, welche Fälle ihr bekannt sind), und wie viele Kontrollen vom Bundes- amt für Güterverkehr gab es diesbezüglich in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In den europäischen Typgenehmigungsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge und Busse sind seit der Ein- führung der Richtlinie 2005/55/EG technische Verfah- rensweisen implementiert, die fahrzeugseitig die ord- nungsgemäße AdBlue-Verwendung sicherstellen sollen . Grundsätzlich ist die Möglichkeit einer vorsätzlichen Manipulation zur Umgehung dieser Maßnahmen, zum Beispiel über sogenannte „AdBlue-Killer“, nicht voll- ständig auszuschließen . Der im Medienbericht genannte Anteil von manipulierten Lkw kann aus der Kontrollpra- xis des BAG heraus nicht bestätigt werden . Prioritäre Aufgabenschwerpunkte des Straßenkon- trolldienstes liegen in der Überwachung der Straßenver- kehrssicherheit sowie vergleichbarer Wettbewerbsbedin- gungen . Fälle zu AdBlue-Manipulationen, welche in der Regel Funde bei sogenannten technischen Unterwegs- kontrollen (TUK) oder auch im Rahmen der Mautkon- trolle sind, wurden noch nicht gesondert statistisch er- fasst . Eine genaue Angabe zu Kontrollzahlen kann daher nicht gemacht werden . Das BAG steht mit nationalen und internationalen Kontrollbehörden im ständigen Erfahrungsaustausch . Hierbei wird die Problematik möglicher AdBlue-Mani- pulationen erörtert und Ansätze, wie diese Manipulatio- nen im Rahmen der TUK-Kontrolle besser entdeckt wer- den können, werden besprochen . Das BAG ist angewiesen, Schwerpunktkontrollen in Bezug auf mögliche unzulässige Veränderungen bzw . Manipulationen am Fahrzeug durchzuführen, die zu hö- heren Emissionen im Betrieb führen können . Anlage 25 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 34): Auf Grundlage welcher Berechnungen geht die Bundesre- gierung in ihrer neuen Prognose zur Pkw-Maut von jährlich 155 Millionen Ein- und Durchfahrten ausländischer Pkw nach bzw . in Deutschland aus, nachdem die alte Prognose mit 125 Millionen rechnete, und kann die Bundesregierung aus- schließen, dass es Sonderregelungen von Grenzregionen – wie etwa von den Landesregierungen Saarland, Nordrhein-West- falen und Schleswig-Holstein gefordert –, geben wird (bitte begründen)? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur (BMVI) hat die „Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Aus- land zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Einfüh- rung einer Infrastrukturabgabe“, die Grundlage für das Infrastrukturabgabegesetz vom 8 . Juni 2015 war, für das Jahr 2019 aktualisiert und auf der Internetseite des BMVI veröffentlicht . In diesem Zusammenhang wurden auch die Ein- und Durchfahrten gebietsfremder Pkw aufgrund des steigenden Verkehrswachstums von seinerzeit knapp 130 Millionen auf 155 Millionen Ein- und Durchfahrten fortgeschrieben . Die Belange von Grenzgängern und des grenzüber- schreitenden Verkehrs in den Grenzregionen wurden bereits besonders berücksichtigt, indem gebietsfremde Fahrzeughalter von der Pflicht befreit worden sind, die Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Bundesstraßen zu leisten . Anlage 26 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 35): Welche Anpassungen an die Grundannahmen (wie zum Beispiel das Verkehrsaufkommen) wurden für die aktualisier- te Einnahmeprognose der Pkw-Maut (www .tagesschau .de/ inland/pkw-maut-167 .html) genau vorgenommen (bitte mit Zahlen unterlegen), und wer war an der Erstellung der aktuali- sierten Prognosen beteiligt? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur (BMVI) hat die „Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Einführung einer Infrastrukturabgabe“, die Grundlage für das In- frastrukturabgabegesetz vom 08 . Juni 2015 war, für das Jahr 2019 aktualisiert und auf der Internetseite des BMVI veröffentlicht . Die Anpassungen an den Grundannahmen sind in der veröffentlichen Prognose (Stand 16 . Januar 2017) dargelegt . Anlage 27 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 36): Welche Gespräche hat es bisher mit Vertreterinnen und Vertretern derjenigen Länder gegeben, die eine Klage ge- gen die Pkw-Maut in Betracht ziehen (unter anderem www . br .de/nachrichten/europa-gegen-maut-100 .html), und welchen Einfluss hätte eine solche Klage auf die Umsetzung der Pkw- Maut? Es haben Gespräche mit den Niederlanden und Ös- terreich stattgefunden . Klagen der betroffenen Mitglied- staaten sind bislang nicht bekannt . http://www.zdf.de/politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100.html http://www.zdf.de/politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100.html http://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-167.html http://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-167.html http://www.br.de/nachrichten/europa-gegen-maut-100.html http://www.br.de/nachrichten/europa-gegen-maut-100.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 214. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821400000


Nehmen Sie bitte Platz . Die Sitzung ist eröffnet .

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle
herzlich und rufe gleich ohne weiteren Verzug Tagesord-
nungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Als Thema der heutigen Kabinettssitzung hat die Bun-
desregierung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung der materiellen Zulässigkeitsvorausset-
zungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur
Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreu-
ten.

Was sich hinter dieser etwas umständlichen Beschrei-
bung konkret verbirgt, wird uns der zuständige Bundes-
minister der Justiz, Heiko Maas, in seinem einleitenden
Beitrag vermitteln . Soweit es schon erkennbare Wünsche
zu Nachfragen gibt, bin ich wie immer dankbar, wenn
mir die PGFs Hinweise geben, damit wir schon vorsor-
tieren können .

Herr Minister, Sie haben das Wort .

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Meine Damen
und Herren Abgeordnete!


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821400100


Jetzt wollen wir einmal nicht übertreiben .


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)


Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident! Ich hoffe,
Sie empfinden das nicht als Beleidigung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821400200

Nein, es hätte ja auch sein können, dass es Bestandteil

der neuen Sortierung innerhalb Ihrer Fraktion gewesen
wäre . Das wollen wir jetzt aber nicht vertiefen .


(Heiterkeit und Beifall)


Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Auch diese Entscheidungen werden immer sehr kurz-
fristig verkündet .


(Heiterkeit)


Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetz-
entwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat, geht auf
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli
letzten Jahres zurück . Dort hat das Bundesverfassungs-
gericht eine Gesetzeslücke im Betreuungsrecht festge-
stellt und den Gesetzgeber aufgefordert, diese Gesetzes-
lücke zu schließen .

Dabei handelt es sich um Folgendes: Es gibt Men-
schen, die etwa wegen einer Altersdemenz oder einer
psychischen Krankheit unter rechtlicher Betreuung ste-
hen und nicht mehr in der Lage sind, über ihre medizini-
sche Behandlung selbst zu entscheiden . Bislang durften
diese Menschen nach geltender Gesetzeslage nur dann
gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden, wenn sie
durch Gerichtsbeschluss in einer geschlossenen Einrich-
tung untergebracht sind . Es gibt aber Konstellationen –
solche lagen dem Bundesverfassungsgericht und vorher
dem BGH vor –, in denen eine solche Unterbringung
nicht erforderlich ist und deshalb rechtlich gar nicht an-
geordnet werden kann . Letztlich, meine Damen und Her-
ren, ist in einem solchen Fall eine medizinische Zwangs-
behandlung außerhalb einer geschlossenen Einrichtung
angezeigt, aber nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut
nicht möglich . Die Konsequenz – sie ist paradox – lau-
tet: Entweder wird die Freiheit oder die Gesundheit ge-
schützt . Beides zusammen geht nach unserer jetzigen
Gesetzeslage nicht . Deshalb hat das Bundesverfassungs-
gericht den Gesetzgeber aufgefordert, diese Gesetzeslü-
cke zu schließen .






(A) (C)



(B) (D)


Der Entwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat,
sieht vor, dass eine zwangsweise ärztliche Behandlung
auch dann erlaubt sein kann, wenn der Betreute nicht in
einer geschlossenen Einrichtung untergebracht ist . Uns
ist dabei wichtig, dass die Behandlung in eine umfassen-
de medizinische Versorgung eingebunden ist . Deshalb
haben wir vorgesehen, die Behandlung an einen statio-
nären Aufenthalt in einem Krankenhaus zu koppeln, wo
dann auch eine erforderliche Nachbehandlung auf jeden
Fall sichergestellt wäre .

Wir sind uns bei der Regelung bewusst, dass jede
Zwangsbehandlung ein gravierender Eingriff in die Frei-
heit des Betroffenen ist und deshalb immer nur das letzte
Mittel sein darf . Auch dem trägt der Gesetzentwurf aus-
drücklich Rechnung .

Wir wollen in dem Zusammenhang auch das Selbst-
bestimmungsrecht von Betroffenen weiter stärken . Dazu
hebt der Gesetzentwurf ausdrücklich hervor: Patienten-
verfügungen oder Behandlungswünsche, die jemand
noch vor der Erkrankung mit freiem Willen geäußert hat,
sind in jedem Fall zu beachten, und wo es so etwas nicht
gibt, muss der mutmaßliche Wille ermittelt werden, etwa
durch eine noch mögliche Befragung der Angehörigen .

Sicherer ist es aber, wenn man genau weiß, was die
betroffene Person selbst will . Deshalb wollen wir Pati-
entenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen auf
diesem Wege noch bekannter machen . Das tun wir, in-
dem wir die Betreuer dazu verpflichten, auf diese Mög-
lichkeiten hinzuweisen, solange die Betreuten noch fit
genug sind, um selbst zu entscheiden, wie sie später
behandelt werden möchten . Sie sollen die Betreuten au-
ßerdem dabei unterstützen, ihre Wünsche zu Papier zu
bringen, damit sie nachvollziehbar sind .

Das ist uns auch wichtig: Wir wollen alles dafür tun,
dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nach Möglichkeit ver-
mieden werden . Denn eine solche Maßnahme stellt im-
mer einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte
der betroffenen Person dar . Auch vor dem Hintergrund
der UN-Behindertenrechtskonvention gilt es, das Selbst-
bestimmungsrecht zu stärken und Zwangseingriffe auf
das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren . Auch
dem folgt der Gesetzentwurf .

Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem
Gesetzentwurf verhelfen wir beiden Aspekten, um die
es geht, zur Geltung: der Pflicht des Staates, Gesundheit
und Leben zu schützen, und dem Recht des Einzelnen,
über medizinische Behandlung, soweit das eben mög-
lich ist, selber zu entscheiden . Wir wären dankbar, meine
Damen und Herren Abgeordnete, wenn wir diesen Ge-
setzentwurf hier im Parlament beraten und noch in dieser
Legislaturperiode verabschieden könnten, zum einen, um
dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes zu entspre-
chen, zum anderen, um den Menschen, um die es geht,
möglichst schnell auf einer sicheren Rechtsgrundlage
helfen zu können .

Herzlichen Dank .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821400300

Vielen Dank . – Die erste Nachfrage stellt der Kollege

Wunderlich .


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821400400

Vielen Dank, Herr Präsident . – Herr Justizminister,

wir begrüßen, dass gerade bei der Förderung der Verbrei-
tung von Patientenverfügungen angesetzt werden soll,
um die Zahl der Zwangsbehandlungen zu minimieren .
Das Gesetz sieht aber jetzt die Einschränkung vor: „in
geeigneten Fällen“ . Der Betreuer oder die Betreuerin soll
also den Betreuten in geeigneten Fällen auf die Möglich-
keit einer Patientenverfügung hinweisen . Was sind denn
geeignete Fälle, und welche Fälle sind nicht geeignet?
Bedarf es überhaupt so einer Einschränkung, oder soll-
te grundsätzlich auf eine Patientenverfügung hingewirkt
werden?

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Hingewiesen wird auf die Möglichkeit einer Patien-
tenverfügung insgesamt, wie ich finde, immer häufiger,
von unterschiedlichen Stellen . Es gibt vom Bundesjus-
tizministerium eine Broschüre zum Thema Patienten-
verfügung . Das ist die Broschüre, die in unserem Hause
mit großem Abstand am häufigsten von Bürgerinnen und
Bürgern nachgefragt wird .

Wir wollen dennoch eine Beschränkung auf die Fälle,
in denen eine Patientenverfügung angezeigt sein kann .
Ich kann jetzt nicht im Detail auseinanderdividieren, in
welchen Fällen sie angezeigt ist und in welchen nicht .
Aber es ergibt sich, wie wir finden, aus dem Wesensge-
halt der Patientenverfügung . Entweder durch den Verlauf
einer Krankheit oder durch die Krankheit als solche und
ihren bekannten Verlauf ergeben sich Hinweise darauf,
dass eine Patientenverfügung irgendwann nötig sein
kann, weil der Patient aufgrund des Krankheitsverlaufes
möglicherweise irgendwann keinen eigenen Willen mehr
bilden können wird .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821400500

Nächste Frage: Elke Ferner . – Wo haben wir sie?


(Zuruf von der SPD: Sie sitzt auf der Regierungsbank! – Elke Ferner, Parl . Staatssekretärin: Ich sitze hier! Ich will aber nicht fragen!)


– Hat mir aber einer angegeben . Wäre von dort aus auch
ein bisschen schwierig . –


(Heiterkeit)


Entschuldigung! Das war dann hier ein Übertragungsfeh-
ler . Dann erhält der Kollege Fechner das Wort .


Dr. Johannes Fechner (SPD):
Rede ID: ID1821400600

Herr Minister, ich habe eine Frage zu der von Ihnen

angesprochenen Entscheidung des Bundesverfassungs-
gerichtes . Da das Gericht betont, dass der Gesetzgeber
durch – ich zitiere – „inhaltlich anspruchsvolle und hin-
reichend bestimmt formulierte materielle und begleiten-
de verfahrensrechtliche Voraussetzungen“ sicherzustel-

Bundesminister Heiko Maas






(A) (C)



(B) (D)


len habe, dass die ärztliche Zwangsmaßnahme nur „als
letztes Mittel“ in Betracht kommt: Könnten Sie erläutern,
wie Sie das im Detail umsetzen?

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Herr Abgeordneter Fechner, das ist im Bundesverfas-
sungsgerichtsurteil ausdrücklich ausgeführt . Ich denke,
das angesprochene Ultima-Ratio-Prinzip ist ganz grund-
sätzlich außerordentlich bedeutend in seiner Anwendung .

Die entsprechende Umsetzung sieht so aus, dass die
Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme von der
freiheitsentziehenden Unterbringung entkoppelt wird –
das ist ja das Problem, das wir bisher hatten – und künf-
tig an das Erfordernis eines stationären Aufenthaltes in
einem Krankenhaus gebunden ist . Man hätte sie auch im
Rahmen einer ambulanten Behandlung erlauben können,
aber das halten wir aus sachlichen und auch aus medizi-
nischen Gründen für nicht angezeigt .

Wir werden auch die bereits geltenden strengen ma-
teriellen und verfahrensrechtlichen Zulässigkeitsvoraus-
setzungen für ärztliche Zwangsmaßnahmen so belassen,
wie sie im Gesetz stehen; an der einen oder anderen Stel-
le werden wir sie noch klarer fassen . Im Gesetzentwurf
sind darüber hinaus Regelungen vorgesehen, durch die
wir das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bei
ärztlichen Maßnahmen weiter stärken wollen .

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass ärztliche
Zwangsmaßnahmen in der Betreuungspraxis soweit wie
möglich vor allem durch den stärkeren Einsatz von Be-
handlungsvereinbarungen ersetzt werden . Damit nehmen
wir die von Ihnen angesprochene Formulierung aus dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur ernst,
sondern wir setzen sie gesetzlich um .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821400700

Kollege Terpe .


Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821400800

Herr Minister, zunächst vielen Dank für die Einfüh-

rung zu dem Gesetzesvorhaben . In der Diskussion ist be-
reits darauf hingewiesen worden, dass man die Möglich-
keit hat, eine Patientenverfügung aufzusetzen . Allerdings
glaube ich, dass dies nicht weitreichend genug ist; denn
die Patientenverfügung ist die Verfügung eines Willens .
Nun will man infolge des Bundesverfassungsgerichtsur-
teils eine Gesetzesregulierung voranbringen . Mit einer
Zwangsmaßnahme soll erreicht werden, den Gesund-
heitszustand irgendwie zu verbessern, aber ich glaube
nicht, dass die Formulierung einer Patientenverfügung
hier ausreicht .

Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie das Instrument
der Behandlungsvereinbarung stärken wollen . Sie haben
dabei vor allen Dingen auf die Verpflichtung der Betreuer
hingewiesen. Wie sieht es denn mit der Verpflichtung der
stationären Einrichtungen aus? Sie heben ja auf statio-
näre Einrichtungen ab . Gibt es aus Ihrer Sicht die Not-
wendigkeit, verpflichtende Regelungen für stationäre
Einrichtungen vorzuschreiben? Denn sie sind ein Teil der

Zwangsmaßnahmen, die möglicherweise ergriffen wer-
den .

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Ich glaube, es ist sinnvoll, in den Krankenhäusern und
in den stationären Einrichtungen sehr früh auf die ver-
schiedenen Möglichkeiten hinzuweisen . Wir haben aber
davon abgesehen, das gesetzlich zu fixieren; denn in den
Krankenhäusern ist oftmals die Situation so, dass die Pa-
tienten, die dort eingeliefert werden, eben nicht mehr ei-
nen eigenständigen Willen bilden können; deshalb haben
wir mit der Patientenverfügung gesetzgeberisch früher
angefangen und klar im Gesetz niedergelegt, dass wir die
entsprechenden Maßnahmen fördern wollen .

Klar ist: Auch in einem Krankenhaus oder in einer
Station muss auf die entsprechenden Möglichkeiten hin-
gewiesen werden . Wir haben allerdings nicht den Weg
eingeschlagen, das gesetzlich zu fixieren.

Wir haben in dem Entwurf allerdings vorgesehen, das
Gesetz nach drei Jahren zu evaluieren . Einer der Punkte,
die bei der Evaluation eine Rolle spielen werden, wird
sicherlich sein, ob in Zukunft möglicherweise darüber
hinausgehende, auch gesetzliche Verpflichtungen, die
Einrichtungen bzw . Krankenhäuser betreffen, angezeigt
wären oder nicht . So weit sind wir in diesem Gesetzent-
wurf nicht gegangen .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821400900

Frau Sütterlin-Waack .


Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU):
Rede ID: ID1821401000

Vielen Dank, Herr Präsident . – Herr Minister Maas, ich

möchte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsge-
richts zurückkommen, die ja Grundlage für den Gesetz-
entwurf war und die ausdrücklich nicht über die Situation
der Betreuten in ambulanter Behandlung entschieden hat .
Dabei kann man sich zum Beispiel Patienten vorstellen,
die eben nicht in ein Krankenhaus eingewiesen wurden,
aber eine dringend notwendige Zahnbehandlung oder
Ähnliches brauchen . Deshalb wollte ich Sie fragen: Se-
hen Sie die Notwendigkeit, ambulante Zwangsmaßnah-
men in ganz engen Grenzen zuzulassen? Und die An-
schlussfrage lautet, ob Sie durch die jetzt vorgesehene
Nichtzulassung den Gleichheitsgrundsatz verletzt sehen .

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Wir haben uns, wie Sie gesagt haben, dafür entschie-
den, Zwangsmaßnahmen nur im Rahmen einer statio-
nären Behandlung zu ermöglichen, da wir – auch nach
den Gesprächen mit Vertretern der Praxis – davon aus-
gegangen sind, dass in einer ambulanten Behandlung
eben nicht die gleiche Sachlage wie in einer stationären
Behandlung mit den Möglichkeiten der Nachbetreuung
besteht . Wir sind, weil die Ausgangslage einfach un-
terschiedlich ist, der Auffassung, dass es sich um keine
Ungleichbehandlung handelt . Es gibt durchaus Stellung-
nahmen, die davon ausgehen, dass dadurch eine weitere

Dr. Johannes Fechner






(A) (C)



(B) (D)


Gesetzeslücke entsteht . Ich bin aber der Auffassung, dass
unsere Entscheidung in der Sache begründbar ist .

Im Übrigen sieht das Gesetz auch die Möglichkeit vor,
Patienten in eine stationäre Behandlung zu verbringen,
ohne dass dies eine freiheitsentziehende Unterbringung
ist, um dort – in der stationären Behandlung – dann auch
ärztliche Zwangsmaßnahmen durchzuführen . Insofern
glaube ich, es ist keine Ungleichbehandlung, da die Si-
tuation eine unterschiedliche ist . Ich glaube auch, dass
die Gesetzeslücke, von der da gesprochen worden ist, so
nicht besteht, weil wir auf der Grundlage dieses Gesetzes
für den Fall, dass es sich um keine freiheitsentziehende
Unterbringung handelt, die Möglichkeit schaffen, Men-
schen in stationäre Behandlung zu verbringen, um dort
auch ärztliche Zwangsmaßnahmen durchführen zu kön-
nen .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821401100

Frau Wöllert .


Birgit Wöllert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821401200

Vielen Dank, Herr Präsident . – Inwiefern ist der stati-

onäre Aufenthalt, der künftig statt der Zwangsunterbrin-
gung Voraussetzung für eine Zwangsbehandlung sein
soll, in Punkt 7 des neuen Paragrafen ausreichend defi-
niert? Könnte damit auch eine teilstationäre Unterbrin-
gung gemeint sein, zum Beispiel in einer Tagesklinik?
Das geht aus dem, was im Gesetzentwurf steht, nicht
ganz klar hervor .

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Nein, wir gehen davon aus, dass es sich um eine voll-
stationäre Unterbringung handeln muss, insbesondere
auch deshalb, weil bei ärztlichen Maßnahmen, die auf
der Gesetzesgrundlage, die wir schaffen wollen, durch-
geführt werden können, auch die Möglichkeit der Nach-
beobachtung und Nachbehandlung bestehen muss . Das
ist nach unserer Auffassung in einer Tagesklinik nicht der
Fall . Allerdings ist – so wie der Gesetzentwurf formu-
liert ist – nicht Voraussetzung, dass jemand zum Beispiel
stationär in einer geschlossenen Abteilung untergebracht
wird, sondern es reicht die stationäre Unterbringung . Sie
muss nicht in einem geschlossenen Teil des Krankenhau-
ses durchgeführt werden, das geht auch auf einer offenen
Station. Aber es muss vollstationäre Versorgung stattfin-
den .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821401300

Frau Rode-Bosse .


Petra Rode-Bosse (SPD):
Rede ID: ID1821401400

Besten Dank, Herr Präsident . – Sehr geehrter Herr

Minister, es ist gerade aus psychiatrischen Einrichtungen
bekannt, dass aus zeitlichen und personellen Gründen der
Wille und die Wünsche des Patienten/der Patientin nicht
immer so berücksichtigt werden können, wie es eigent-
lich angesagt wäre . Könnten Sie verdeutlichen, welche
Möglichkeiten es da gibt? Setzt dieses Gesetz Anreize

und schafft Instrumente, dies zu ändern und die Lage der
Patienten und Patientinnen zu verbessern?

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Wir gehen davon aus, dass die Möglichkeiten über
die Patientenverfügung im Grundsatz bestehen; aber wir
beobachten seit einiger Zeit, dass mit Erfolg auch das In-
strument der Behandlungsvereinbarung eingesetzt wird,
also einer Vereinbarung, die zwischen dem Betroffenen
und dem behandelnden Arzt bzw . dem Behandlungs-
team getroffen wird . Wir würden dieses Instrument gerne
neben die Patientenverfügung stellen . Letztlich gehen
solche Behandlungsvereinbarungen ja in eine rechtlich
verbindliche Patientenverfügung über . Wir wollen diesen
Prozess mit Blick auf stationäre psychiatrische Behand-
lungen auch in quantitativer Hinsicht stärken .

Mit dem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, stre-
ben wir eine Vereinfachung an . Wir wollen stärker auf
diese Möglichkeit hinweisen und ihre Anwendung ver-
einfachen . Nach drei Jahren wollen wir eine Evaluation
durchführen und prüfen, ob die Möglichkeiten, die mit
diesem Gesetz geschaffen werden, ausreichend sind, um
dieses Instrument weiterzuverbreiten . Sollte das nicht der
Fall sein, muss man noch einmal darüber nachdenken,
ob der gesetzliche Anwendungsbereich möglicherweise
noch weiter ausgeweitet werden sollte .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821401500

Frau Haßelmann .


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821401600

Vielen Dank, Herr Präsident . – Vielen Dank, Herr Mi-

nister, für Ihre Ausführungen . Ich glaube, dass viele der
Betroffenen, aber auch viele Betreuerinnen und Betreuer
und Angehörige auf eine rechtliche Regelung in diesem
Bereich warten. Von daher finde ich es gut, dass wir uns
mit diesem Thema jetzt intensiv beschäftigen .

In meiner Frage geht es um medizinische Zwangsbe-
handlungen . Wir bewegen uns dabei in einem grundge-
setzlichen Spannungsfeld . Sie haben gesagt, dass eine
medizinische Zwangsbehandlung auch ohne Zwangsein-
weisung in eine stationäre oder psychiatrische Einrich-
tung möglich ist . Sie haben erläutert, dass das „auf frei-
williger Basis“ möglich ist . Aber wie soll ich mir das
vorstellen? Wer behandelt werden soll, kann die frei-
willige Einweisung in eine stationäre Einrichtung ab-
lehnen . Und damit bin ich dann doch wieder bei einer
Zwangseinweisung in eine stationäre Einrichtung, oder?
Wie wollen Sie das im Gesetz regeln?

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Es geht nur um Menschen, für die die Betreuung be-
reits angeordnet ist . Dabei gibt es Fälle – darauf basiert
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts –, in
denen eine freiheitsentziehende Unterbringung gar nicht
angeordnet werden konnte, zum Beispiel, weil es sich
entweder um eine freiwillige Unterbringung handelt oder
weil der Betroffene gar nicht mehr bewegungsfähig ist,

Bundesminister Heiko Maas






(A) (C)



(B) (D)


also auch gar nicht woandershin verbracht werden konn-
te, sich also – in Anführungszeichen – auch gar nicht
mehr wegbewegen konnte . Ich glaube, dass es solche
Fälle geben kann; ihre Anzahl ist relativ begrenzt .

Für solche Fälle würde die Möglichkeit geschaffen,
zumindest im stationären Rahmen ärztliche Zwangsmaß-
nahmen durchzuführen, ohne dass die Voraussetzungen
für eine freiheitsentziehende Unterbringung vorliegen .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821401700

Kollege Bartke .


Dr. Matthias Bartke (SPD):
Rede ID: ID1821401800

Vielen Dank, Herr Präsident . – Herr Bundesminister,

zunächst einmal möchte ich meine Anerkennung dafür
ausdrücken, dass Sie diesen Gesetzentwurf recht bald
nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vorgelegt ha-
ben . Das zeigt, dass die Große Koalition handlungsfähig
ist .

Meine Frage ist eine sachliche: Kann ein Mensch mit
einer psychischen Erkrankung eine Patientenverfügung
oder eine Behandlungsverfügung abschließen?

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Grundsätzlich kann eine wirksame Patientenverfü-
gung jeder erstellen, der einwilligungsfähig ist, also über
die Fähigkeit verfügt, Art, Bedeutung und Tragweite bzw .
Risiken einer medizinischen Maßnahme zu verstehen und
auf dieser Grundlage einen eigenen Willen zu bilden . Die
Bestellung eines Betreuers in gesundheitlichen Angele-
genheiten bedeutet eben nicht automatisch, dass der Be-
treute die erforderliche Einwilligungsfähigkeit nicht hat .
Von daher können grundsätzlich auch psychisch kranke
Menschen mit rechtlicher Betreuung wie alle anderen
eine Patientenverfügung erstellen . Mit dieser legen sie
dann für den Fall ihrer späteren Einwilligungsunfähig-
keit, etwa im Verlauf der Krankheit, schriftlich fest, ob
sie in eine noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztli-
che Maßnahme einwilligen oder ob sie sie untersagen . Es
ist also auch für Menschen mit psychischer Erkrankung
möglich, eine Patientenverfügung zu erstellen, nur eben
in einem vorgelagerten Zeitraum .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821401900

Frau Werner .


Katrin Werner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821402000

Danke schön . – Sie haben ja in Ihren einführenden

Worten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das vor-
liegende Papier UN-behindertenrechtskonform ist . Da
möchte ich Ihnen gerne widersprechen . Ich gebe in dem
Zusammenhang den Hinweis, dass es im März 2015 zur
Staatenprüfung durch den UN-Fachausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen kam . In den
Abschließenden Bemerkungen vom 17 . April 2015 wur-
de gefordert,


(a) . . . alle Formen der ersetzten Entscheidung abzu-

schaffen und ein System der unterstützten Entschei-
dung an ihre Stelle treten zu lassen;


(b) professionelle Qualitätsnormen für Mechanis-

men der unterstützten Entscheidung zu entwickeln;


(c) in enger Zusammenarbeit mit Menschen mit

Behinderungen auf Bundes-, Länder- und Kommu-
nalebene für alle Akteure, einschließlich öffentlich
Bedienstete, Richter, Sozialarbeiter, Fachkräfte im
Gesundheits- und Sozialbereich, und für die umfas-
sendere Gemeinschaft Schulungen zu Artikel 12 …

– der UN-Behindertenrechtskonvention –

bereitzustellen, die der Allgemeinen Bemerkung
Nr . 1 entsprechen .

Insofern wäre meine Frage, wie Sie das in der Kürze
der Zeit in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen
Akteuren, die erwähnt wurden, entwickeln konnten und
inwieweit Sie Schulungsmaßnahmen geplant haben .

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Wir sind der Auffassung – das ist ja der Kern Ihrer
Frage –, dass der Gesetzentwurf so, wie wir ihn vorge-
legt haben, nicht konventionswidrig ist . Letztlich hat
das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil eine
Schutzpflicht des Staates aus dem Grundgesetz abge-
leitet, und zwar hat es für nicht einsichtsfähige Betreute
bei drohenden erheblichen gesundheitlichen Beeinträch-
tigungen und unter strengen Voraussetzungen eine ärzt-
liche Zwangsbehandlung als letztes Mittel vorgesehen .
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich
der Rechtsauffassung des von Ihnen angesprochenen
UN-Fachausschusses widersprochen, die im Übrigen
auch nicht völkerrechtlich verbindlich ist .

Prüfungsmaßstab war für uns insoweit allein die Kon-
vention, die nach den völkerrechtlichen Vorgaben der
Wiener Vertragsrechtskonvention auszulegen ist . Die
Bundesregierung ist genauso wie das Bundesverfas-
sungsgericht in seinem Urteil der Auffassung, dass auch
unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des zustän-
digen UN-Fachausschusses nichts dafür spricht, dass
Menschen mit Behinderungen, die keinen freien Willen
bilden können und sich in hilfloser Lage befinden, nach
Text und Geist der UN-Behindertenrechtskonvention ih-
rem Schicksal überlassen werden sollten .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821402100

Kollege Brunner .


Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD):
Rede ID: ID1821402200

Vielen Dank, Herr Präsident . – Herr Minister, es ist

anerkennenswert, dass der Gesetzentwurf nach der Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichtes nunmehr in
sehr umfänglicher und klarer Weise und vor allen Din-
gen sehr zügig vorgelegt worden ist . Einige Fragen hin-
sichtlich der stationären und ambulanten Behandlung
sind aber immer noch offen . Deshalb frage ich: Besteht
eine Rechtsgrundlage auch dafür, dass ein Betroffener,

Bundesminister Heiko Maas






(A) (C)



(B) (D)


der nicht geschlossen untergebracht werden muss – Sie
wiesen auf den Grundsatz „stationär vor ambulant“ hin –,
gegen seinen Willen in ein offenes Krankenhaus gebracht
wird, damit die erforderliche medizinische Behandlung
dort vorgenommen werden kann? Hat also der medizi-
nische Eingriff gegenüber der Unterbringung Priorität?

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Ja, das ist im Gesetzentwurf so vorgesehen . Ich muss
sagen, dass wir durch einige Stellungnahmen im Rahmen
der Länder- und Verbändeanhörung darauf aufmerksam
gemacht worden sind . Wir haben unseren Entwurf da-
raufhin entsprechend ergänzt und festgelegt, dass eine
betroffene Person notfalls auch gegen ihren natürlichen
Willen in ein offenes Krankenhaus, wie von Ihnen er-
wähnt, verbracht werden kann, wenn dies zur Durchfüh-
rung der ärztlichen Zwangsmaßnahme erforderlich ist .
Wir haben auf diese Art und Weise eine an dieser Stelle
entstehende Regelungslücke, wie wir finden, vermeiden
können .


(Dr . Karl-Heinz Brunner [SPD]: Vielen Dank!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821402300

Herr Terpe .


Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821402400

Vielen Dank, Herr Präsident . – Herr Minister, eine

Frage in Richtung: Prävention vor Zwangsmaßnahmen .
Sie haben ja richtigerweise gesagt, dass Ihr Anliegen ist,
Zwangsmaßnahmen als Mittel der letzten Wahl zu for-
mulieren . Nun wissen wir aber, dass dahinter natürlich
auch eine gewisse Entwicklung stehen kann, beispiels-
weise – das ist von der Kollegin aus der SPD schon ange-
deutet worden – dass in Kliniken organisatorische Verän-
derungen ermöglichen könnten, auf Zwangsmaßnahmen
zu verzichten . Das hat vielleicht etwas mit der Personal-
situation oder auch mit Deeskalationsstrategien insge-
samt zu tun . Sehen Sie für die Zukunft Forschungsbedarf
auf diesem Gebiet, sollte also erforscht werden, wie man
auf Zwangsmaßnahmen in diesem Zusammenhang mög-
licherweise verzichten kann, und würden Sie empfehlen,
dass wir dieses Thema in der Forschung vorantreiben?

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Diese Frage kann ich fachlich nicht abschließend
beantworten . Durchaus kann ich mir vorstellen, dass
entsprechende Forschung dabei helfen könnte, über
das Maß hinaus, das wir jetzt gesetzlich zu deklarieren
versucht haben, die Zahl ärztlicher Zwangsmaßnahmen
weiter zu reduzieren . Oftmals – darauf haben Sie hinge-
wiesen; auch das kann ich aber nicht abschließend beur-
teilen – sind auch die personellen und organisatorischen
Voraussetzungen in Einrichtungen maßgebend dafür, ob
man sich mit diesem Thema rechtzeitig befassen kann
oder ob man – möglicherweise mangels Personal oder
mangels vernünftiger Ausstattung – zu schnell zu einer

ärztlichen Zwangsmaßnahme greift . Das wollen wir ja,
soweit es geht, zurückdrängen .

Ich kann mir vorstellen, dass es uns helfen würde,
wenn man in fachlicher Hinsicht und auf diesem For-
schungsgebiet weitere Kenntnisse über dieses Thema ge-
winnt . Ich würde sagen, dass letztlich die personelle und
organisatorische Situation in der Praxis, aber sicherlich
auch die Schulung des Personals ganz wesentliche Vo-
raussetzungen dafür sind, dass ärztliche Zwangsmaßnah-
men, die ja niemand will, weiter zurückgedrängt werden
können . Im Ergebnis kann man Ihre Frage also nur mit Ja
beantworten, wobei ich fachlich bzw . medizinisch nicht
abschließend beurteilen kann, welche Möglichkeiten es
dort theoretisch oder wissenschaftlich noch gibt .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821402500

Frau Sütterlin-Waack .


Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU):
Rede ID: ID1821402600

Herr Minister, Sie haben eben erläutert, dass der Ge-

setzentwurf nur Zwangsmaßnahmen bei Patienten in
stationärer Behandlung vorsieht . Wir haben auch gehört,
dass ärztliche Zwangsmaßnahmen von dem Begriff der
Unterbringung entkoppelt werden sollen. Nun findet
sich aber in Ihrem Gesetzentwurf in § 312 FamFG der
Sachverhalt, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen unter
dem Begriff „Unterbringungssachen“ subsumiert wer-
den . Deshalb meine Frage: Können Sie uns erläutern,
warum der materiell-rechtlichen Entkopplung keine for-
mell-rechtliche folgt und ob der eigentliche Zweck des
Gesetzentwurfes dadurch nicht möglicherweise etwas
konterkariert wird . Das würde mich interessieren .

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Wir glauben nicht, dass das der Fall sein wird . Der
Fall, der dem Bundesverfassungsgericht vorlag, bestand
darin, dass sich eine Patientin eigentlich wegen eines an-
deren Krankheitsbildes im Krankenhaus befand und dort
eine Krebserkrankung festgestellt worden ist, dass sie
sehr schnell nicht mehr in der Lage war, einen eigenen
Willen zu bilden, sie aber bereits so schwer erkrankt war,
dass die Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende
Unterbringung gar nicht mehr vorgelegen haben und des-
halb auch eine ärztliche Zwangsbehandlung nicht mehr
angeordnet werden konnte . Das heißt, das Betreuungsge-
richt konnte das nicht entsprechend genehmigen .

Vor diesem Hintergrund haben wir den Weg, den wir
gewählt haben, gestaltet, auch in Abstimmung mit den
Fällen, die uns aus der Praxis vorgetragen worden sind .
Wir sind der Auffassung, dass das ausreichend ist . Wir
haben uns vorgenommen, das Gesetz nach drei Jahren
zu evaluieren und dann noch einmal zu prüfen, ob mög-
licherweise weiterer Änderungsbedarf besteht . Aber wir
glauben, dass wir diese Frage materiell-rechtlich so gere-
gelt haben, dass diese Gesetzeslücke nicht mehr besteht
und damit auch die Problemfälle, die es in der Praxis bis-
her gegeben hat, so nicht mehr entstehen können .

Dr. Karl-Heinz Brunner






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821402700

Vielen Dank . – Weitere Fragen zu diesem Thema der

heutigen Kabinettssitzung?


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Ganz kurz! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Ja!)


– Ganz kurz . – Wir wollen ja noch ein bisschen Zeit für
sonstige Fragen haben, aber diese beiden Fragen lasse
ich noch zu . Danach schließen wir diesen Teil der Regie-
rungsbefragung im allgemeinen Einvernehmen ab, und
dann rufe ich noch weitere Fragen an die Bundesregie-
rung auf . – Kollege Wunderlich .


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821402800

Vielen Dank, Herr Präsident . – Herr Maas, habe ich

Sie richtig verstanden oder verstehe ich den Gesetzent-
wurf in Artikel 7 bezüglich der Evaluation richtig, dass
da erstmalig anonymisiert die Zahlen und tatsächlichen
Fälle von Zwangsbehandlungen statistisch erfasst wer-
den sollen? Anders, so denke ich, lässt sich eine Evalua-
tion ja schlecht bewerkstelligen .

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Ja, so ist es vorgesehen .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821402900

Frau Vogler . – Das hat sich erledigt . Vielen Dank .

Fragen zur heutigen Kabinettssitzung sind mir je-
denfalls nicht angekündigt worden . Aber es gibt weitere
Fragen an die Bundesregierung, zunächst vom Kollegen
Volker Beck .


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821403000

Vielen Dank, Herr Präsident . – Das ist eine Frage an

das Bundesministerium für Bildung und Forschung .

Es gab in dieser Woche eine Veranstaltung des
Max-Planck-Instituts in Halle, wo mit einem Flugblatt
geworben wurde, das behauptet hat, es hätte 2014 keine
Raketenangriffe der Hamas auf Israel gegeben, keinen
Tunnelbau der Hamas gegeben, und es gäbe auch kein
Selbstverteidigungsrecht Israels in diesem Fall .

Ich bin der Ministerin außerordentlich dankbar, dass
sie mir in einem Schreiben mitgeteilt hat, dass die Bun-
desregierung die Max-Planck-Gesellschaft bitten will,
diesen Vorgang aufzuklären, und ich wollte von der Bun-
desregierung wissen, welche Vereinbarung dazu mittler-
weile hinsichtlich der Aufklärung, die sicherlich auch
das Parlament interessiert, in den Blick genommen wur-
de, zumal die Max-Planck-Gesellschaft öffentlich über
den Titel der Veranstaltung anscheinend gelogen hat,
die zunächst öffentlich als „Legitimation staatlicher Ge-
walt“ angekündigt war und intern mit einem Flugblatt als
„Märtyrertum Gazas“ – in der Formulierung von Herrn
Finkelstein – beworben wurde . Es wurde anscheinend
gelogen über den Titel, die Frage „externe versus interne
Veranstaltung“, und die Quellen des Peer Reviews wer-
den nicht offengelegt . Das sind – nur, damit das Haus
weiß, worüber wir reden – die Kritikpunkte, denen man

nachzugehen hat, und ich möchte wissen, wann uns die
Aufklärung dieser Fragen erreichen wird .

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Herr Präsident, da ich weder die Veranstaltung noch
das Flugblatt kenne, kann ich zur Aufklärung der Frage
nichts beitragen .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821403100

Aber offenkundig gibt es eine Antwort des zuständi-

gen Ressorts . Bitte schön .

S
Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1821403200


Herr Präsident, ich will Kollegen Beck die Frage ger-
ne beantworten . – Wenn Sie gestatten, würde ich gerne
den Brief vorlesen, den Sie von Frau Ministerin Wanka
bekommen haben, damit das Haus vollumfänglich über
das informiert ist, was unser Ministerium Ihnen geant-
wortet hat; zumindest will ich Teile daraus zitieren . Ich
glaube, dass der entscheidende Satz ist: Die Ministerin
und damit auch die Bundesregierung teilt Ihre kritische
Sicht auf die Veranstaltung des Max-Planck-Instituts in
Halle .

Sie wissen, dass der Präsident der Max-Planck-Ge-
sellschaft – der Brief liegt Ihnen ja ebenfalls vor – hier
bereits dazu Stellung genommen hat, und ich darf dazu
zitieren:

Das BMBF sieht mit Sorge, wenn im Kontext kon-
troverser Wissenschaftsdiskussionen möglicherwei-
se antisemitischen Thesen eine Plattform geboten
werden könnte .

Dann wird auf das eingegangen, auf das Sie jetzt auch
Bezug nehmen, dass wir die Max-Planck-Gesellschaft
auffordern, diesen Vorgang auch noch einmal aufzuar-
beiten . Eine Antwort der Max-Planck-Gesellschaft liegt
bislang nicht vor .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821403300

Frau Kollegin Künast .


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821403400

Danke . – Eine Frage an das Bundesministerium des

Innern . Nachdem die Koalition im Rechtsausschuss ver-
hindert hat, dass der Fall Amri/Breitscheidplatz behan-
delt wird, stelle ich die Frage hier .

Nach aktueller Berichterstattung ist es so, dass es eine
nachrichtendienstliche Beobachtung von Amri seit dem
13 . Oktober 2016 gegeben hat, scheinbar bis zum Atten-
tat . Deshalb frage ich: Welche ganz konkreten Maßnah-
men hat es dabei durch das Bundesamt für Verfassungs-
schutz im Rahmen der Beobachtung von Amri gegeben,
und welche Erkenntnisse sind dabei konkret gewonnen
worden, zum Beispiel, dass er in der Moschee, die der
Treffpunkt des IS in Berlin ist, ein und aus gegangen ist
oder dort geschlafen hat oder bestimmte Kontakte zu Ge-
fährdern oder Foreign Fightern hatte?






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821403500

Sie müssen einen Augenblick warten . – Ja, jetzt geht

es .

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Vielen Dank, Herr Präsident . – Ich kann die Frage
im Detail nicht beantworten, unabhängig davon, welche
Informationen den Kolleginnen und Kollegen dazu aus
dem Innenministerium vorliegen und welche möglicher-
weise auch eingestuft sind oder nicht .


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer denn dann? – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Ressort Inneres sitzt ja da!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821403600

Das Innenministerium sieht sich offenkundig zu wei-

terführenden Auskünften in der Lage . – Herr Staatssekre-
tär .


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wäre schlecht, wenn nicht!)


D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1821403700


Selbstverständlich, Herr Präsident . – Frau Künast,
Ihre Frage ist in etwa identisch mit der nicht zugelasse-
nen dringlichen Frage,


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe keine dringliche Frage gestellt!)


von daher konnten wir uns das schon einmal genauer
ansehen . Es ist sehr freundlich, dass man das sozusagen
vorher ankündigt .

Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung des
Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde die Person
Amri seit Bekanntwerden Anfang 2016 durch das Bun-
desamt für Verfassungsschutz natürlich bearbeitet . Er-
kenntnisse zu Amri wurden be- und ausgewertet sowie
im Rahmen des GTAZ erörtert, wie ich und andere Kol-
legen – unter anderem auch im Rechtsausschuss – das ja
schon vorgetragen haben .

Die Person Amri wurde von Beginn an, allerdings
durch die Polizeibehörden federführend, bearbeitet . Eine
Überwachung Amris durch das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz, wie Sie es gerade nahegelegt haben – etwa
mit nachrichtendienstlichen Mitteln –, fand zu keiner
Zeit statt .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821403800

Kollege Ströbele .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke . – Herr Minister, ich habe in Erinnerung, dass
Sie nach dem Fall Amri, nach dem schrecklichen Atten-
tat, immer wieder Aufklärung gefordert und sich ein biss-

chen an die Spitze der Bewegung gestellt haben . Deshalb
fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass die SPD heute im
Rechtsausschuss beantragt hat, diesen Tagesordnungs-
punkt abzusetzen .


(Christina Jantz-Herrmann [SPD]: Zu vertagen!)


Ich habe dann im Innenausschuss Zuflucht gesucht. Dort
wurde wenigstens eine Frage beantwortet .

An Sie habe ich jetzt ganz konkret die Frage: Ist Ihnen
bekannt, ob sich US-Behörden – etwa das Militär oder
Geheimdienste – in irgendeiner Weise in Deutschland
mit dem Fall Amri befasst und sich darin eingemischt
haben?

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Nein, das ist mir nicht bekannt .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821403900

Weitere Anfragen sehe ich nicht . – Dann schließe ich

hiermit mit Dank an alle Beteiligten die Regierungsbe-
fragung .

Ich rufe unseren nächsten Tagesordnungspunkt auf,
nämlich den TOP 2:

Fragestunde

Drucksache 18/10922

Wir rufen die Fragen, wie immer, in der rotierenden
Reihenfolge der Ressorts auf . Das liegt Ihnen vor .

Vorab erlaube ich mir den Hinweis, dass die gelegent-
lich von mir nahegelegten Überlegungen zur Neustruk-
turierung der Fragestunde durch die Erfahrungen nicht
nur mit der Anzahl, sondern auch mit der Ernsthaftigkeit
des Auskunftsbegehrens eigentlich Woche für Woche
bestätigt werden . Von den für diese Woche übersicht-
lich vorliegenden 36 Fragen zur mündlichen Beantwor-
tung bleiben tatsächlich weniger als 10 übrig, weil die
Kolleginnen und Kollegen in der Zwischenzeit es nun
so dringlich auch wieder nicht finden, ihre Fragen hier
mündlich beantwortet zu bekommen, um nachfragen zu
können .

Ich fürchte, wir werden das auch in der verbleibenden
Zeit dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einem rund-
um überzeugenden Ergebnis führen . Da ich aber nicht
mehr ganz so viele Gelegenheiten habe, das vorzutragen,
nutze ich diese, um zu sagen: Wir haben auch hier ein –
ich sage jetzt mal – Justierungsproblem .


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie der Abg . Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Dagmar Ziegler [SPD]: Wem sagen Sie das!)


Als Erstes kommen wir nun zum Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit . Die Frage 1 der Kollegin Sylvia
Kotting-Uhl wird schriftlich beantwortet .

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Bildung und Forschung . Die Frage 2






(A) (C)



(B) (D)


der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl wird ebenfalls schrift-
lich beantwortet .

Nun kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung . Die Frage 3 des Kollegen Niema Movassat
und die Frage 4 des Kollegen Uwe Kekeritz werden
schriftlich beantwortet .

Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich der Bundes-
kanzlerin und des Bundeskanzleramtes . Für die Beant-
wortung steht der Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche
zur Verfügung .

Ich rufe die Frage 5 des Kollegen Hans-Christian
Ströbele auf:

Welche Erkenntnisse ergaben sich im Fall des Gefährders
Anis Amri aus der Abklärung des BND zu den beiden liby-

(vergleiche Chronologie vom 19 . Februar 2016, Seiten 7 und 8)

teten Maßnahmen des BND, und wie war der BND insgesamt,
über eine Beteiligung an den GTAZ-Arbeitsgruppen hinaus,
im Fall Anis Amri tätig?

K
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1821404000


Vielen Dank, Herr Präsident . – Herr Abgeordneter
Ströbele, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Zu Ihrer
Teilfrage, wie der BND insgesamt im Fall Amri tätig
war, kann ich öffentlich sagen, dass im Vorfeld des An-
schlags – im Zeitraum September bis Oktober 2016 –
der marokkanische Sicherheitsdienst dem BND parallel
zum BKA insgesamt vier Meldungen übermittelt hatte .
Die Hinweise waren Gegenstand einer Bewertung der
deutschen Sicherheitsbehörden im Gemeinsamen Terro-
rismusabwehrzentrum . Nach einer gemeinsamen Bewer-
tung waren die Schreiben für eine weiter gehende Ge-
fährdungsbewertung über die bereits bei den deutschen
Sicherheitsbehörden vorliegenden Erkenntnisse hinaus
nicht geeignet .

Zu Ihrer Teilfrage nach den beiden libyschen Ruf-
nummern bitte ich um Verständnis, dass ich hierzu in öf-
fentlichen Sitzungen keine Ausführungen machen kann .
Arbeitsmethoden und Vorgehensweise der Nachrichten-
dienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige
erfolgreiche Auftragserfüllung besonders schutzwürdig,
da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf den Modus
Operandi sowie die Fähigkeiten und Methoden der Nach-
richtendienste ziehen könnten . Dadurch würde die Auf-
gabenerfüllung der Nachrichtendienste erschwert oder
unmöglich gemacht .

Im Ergebnis kann dies für die Funktionsfähigkeit der
Nachrichtendienste und für die Interessen der Bundesre-
publik Deutschland schädlich sein .


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gab zwölf Tote! Wie kann man nur so gefühlskalt sein und so einen Zettel vorlesen?)


Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste
des Bundes würde beeinträchtigt . Ich habe diesen Teil
der Antwort auf Ihre Frage daher für Sie in der Geheim-

schutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen las-
sen . – Vielen Dank .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821404100

Nachfrage, Herr Kollege Ströbele .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke erst einmal, Herr Staatssekretär . – Ich habe
dazu natürlich eine Nachfrage . Wir alle haben aus den
Medien zur Kenntnis genommen, dass in der Nacht vom
18 . zum 19 . Januar US-Bomber in Libyen angeblich
mehrere Lager des IS bombardiert haben – mit 90 bis
150 Toten .

Können Sie ausschließen, dass diese Bombardierun-
gen auf der Grundlage der Handynummern, die auf dem
Telefon von Amri entdeckt worden sind, durchgeführt
wurden und dass da ein Ursachenzusammenhang be-
steht? Diese Frage drängt sich insbesondere auf, weil der
US-Verteidigungsminister selber den Zusammenhang –
jetzt nicht zu Amri, sondern allgemeiner – hergestellt hat,
indem er gesagt hat:

Die Angriffe richteten sich gegen einige IS-Strate-
gen, die Operationen gegen unsere Verbündeten in
Europa planten und die möglicherweise auch Ver-
bindungen hatten mit einigen Anschlägen, die be-
reits in Europa passierten .

K
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1821404200


Herr Abgeordneter, ich habe dazu keine Kenntnis .
Ich werde aber der Sache nachgehen und Ihnen – wie
ich vorhin schon einleitend gesagt habe –, weil es sich
hier um nachrichtendienstliche Sachverhalte handelt, die
auch die operativen Fähigkeiten betreffen, eine Antwort
in die Geheimschutzstelle geben .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821404300

Weitere Nachfrage?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ja . – Herr Staatssekretär, ganz Deutschland, jedenfalls
die Menschen, die sich mit dem Fall Amri beschäftigen,
rätseln darüber, warum die deutschen Sicherheitsbehör-
den, Verfassungsschutz, BND, aber vor allen Dingen
Polizeibehörden und auch Gerichte, so zurückhaltend
waren und von den Möglichkeiten, Herrn Amri festzu-
nehmen, keinen Gebrauch gemacht haben .

Könnte es eine Erklärung sein, dass US-Behörden,
insbesondere die NSA oder ein anderer Nachrichten-
dienst, aber auch politische Gremien in Deutschland
mit dem Ziel interveniert haben: „Lasst den Amri weiter
laufen, damit unsere ins Auge gefasste Aktion in Libyen
reibungslos durchgeführt werden kann und niemand ge-
warnt wird“?

Präsident Dr. Norbert Lammert






(A) (C)



(B) (D)


K
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1821404400


Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist ein für mich
vollkommen neuer Sachverhalt, jedenfalls die Verknüp-
fung, die Sie hier herstellen . Auch hierzu habe ich keine
Kenntnis . Ich werde Ihnen eine Antwort in der Geheim-
schutzstelle zur Verfügung stellen .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821404500

Frau Mihalic .


Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821404600

Vielen Dank, Herr Präsident . – Herr Staatssekretär,

jetzt ist schon nach dem BND gefragt worden . Aber mög-
licherweise können Sie mir auch Auskunft zum Agieren
eines anderen Nachrichtendienstes geben . Wir wissen ja,
dass die polizeilichen Überwachungsmaßnahmen im Fall
Amri im September letzten Jahres enden mussten, weil
das Amtsgericht Tiergarten die Maßnahme nicht weiter
verlängert hat und weil sich ein konkreter Sachverhalt
über eine konkrete Anschlagsplanung nicht verdichten
ließ .

Allerdings wurde die Person Amri weiterhin als ein
Gefährder betrachtet, als jemand, dem durchaus An-
schlagsplanungen und Anschläge zugetraut wurden . Des-
halb stellt sich die Frage, ob oder warum das Bundesamt
für Verfassungsschutz nicht in die Überwachung eines
solchen Gefährders in dem Moment eingetreten ist, in
dem die Polizei am Ende ihrer rechtlichen Möglichkeiten
war .

K
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1821404700


Frau Abgeordnete, das ist zwar eine Frage, die in den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
fällt, aber lassen Sie mich als Beauftragter für die Nach-
richtendienste ganz allgemein sagen: Es ist – das sage ich
auch vor dem Hintergrund dessen, was ich den Medien
entnommen habe – ein Missverständnis, dass es im Ge-
meinsamen Terrorismusabwehrzentrum eine Weisungs-
lage gibt – es ist ja nicht einmal eine Behörde –, sodass
verschiedene Behörden, die dort teilnehmen und Infor-
mationen austauschen, zu irgendwelchen Handlungen
angewiesen werden könnten . Das verbleibt in der Zu-
ständigkeit der jeweiligen Landes- oder Bundesbehörde .

Am Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sind
die Bundesnachrichtendienste – der BND, der MAD, so-
weit er einbezogen ist, und das BfV – beteiligt und tau-
schen hier Informationen aus, um – in dem Fall – ein
Gesamtbild über die Person Amri, von der Sie zu Recht
sagen, dass sie von den Ländern als Gefährder eingestuft
worden ist, zu bekommen . Was dann anschließend an
Maßnahmen erfolgt, erfolgt in der Zuständigkeit der je-
weiligen Landes- oder Bundesbehörden .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821404800

Frau Künast .


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821404900

Wir haben in den Unterlagen an verschiedenen Stellen

gelesen, dass Herr Amri als Nachrichtenmittler einge-
schätzt wurde . Man ist also offensichtlich davon ausge-
gangen, dass er Nachrichten bzw . Informationen für an-
dere Leute transportiert hat, die glauben, dass sie selber
unter Observation, unter einer TKÜ oder wie auch immer
stehen .

Ich möchte Sie fragen: In welchem Zusammenhang
wurde er als Nachrichtenmittler gesehen? Auf was hat
sich das bezogen? Sie sollen mir nicht den Namen des
späteren Angeklagten nennen, sondern ich würde gerne
den Zusammenhang wissen: Auf was für ein Verfahren
hat es sich bezogen? Handelt es sich dabei zum Beispiel
um den Verdacht, dass er Nachrichtenmittler für eine aus-
ländische terroristische Vereinigung nach § 129a StGB
ist, der potenzielle Täter und handelnde Personen an-
gehört haben, und aus welchen Ländern stammen diese
gegebenenfalls? Und ab wann und warum haben Sie ihn
möglicherweise nicht mehr als Nachrichtenmittler be-
trachtet? Oder haben Sie ihn noch bis zum 20 . Dezember
als selbigen betrachtet?

K
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1821405000


Frau Abgeordnete Künast, wir sind mitten in der
Aufklärung dieses Falles, und die Bundesregierung hat
sehr weitgehend in der Chronologie dazu Stellung ge-
nommen, welche Kenntnisse für die Öffentlichkeit offen
dargestellt werden können . Das ist auf mehreren Seiten
geschehen .

Was die weiteren operativen Maßnahmen angeht, so-
weit es die Nachrichtendienste betrifft – ich kann nicht
für die Polizeien sprechen –, so ist das in den zuständigen
Gremien zu besprechen . Das ist das Parlamentarische
Kontrollgremium, und nach meiner Kenntnis wird dem-
nächst dazu auch eine Taskforce vom Parlamentarischen
Kontrollgremium eingesetzt .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821405100

Weitere Nachfragen hierzu habe ich nicht .

Dann rufe ich die nächsten Geschäftsbereiche auf .

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amtes . Die Frage 6 des Abgeordneten Uwe Kekeritz und
die Frage 7 des Abgeordneten Andrej Hunko werden
schriftlich beantwortet .

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums des Innern . Die Frage 8 des Abgeordneten Andrej
Hunko, die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Dr . André
Hahn, die Fragen 11 und 12 der Abgeordneten Katrin
Kunert, die Frage 13 der Abgeordneten Ulla Jelpke und
die Frage 14 des Abgeordneten Niema Movassat werden
schriftlich beantwortet .

Ich rufe jetzt die Frage 15 des Kollegen Volker Beck
auf:

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht
die Bundesregierung aus den Äußerungen des thüringi-
schen Fraktionsvorsitzenden der AfD, Björn Höcke: „Die-
se dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch






(A) (C)



(B) (D)


viel mehr als zu Franz Josef Straußʼ Zeiten. Wir brauchen
nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um

(https://www .you tube .com/watch?v=sti51c8abaw, www .sueddeutsche .de/news/politik/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-dpa .urn-newsml-dpacom-20090101-170118-99-928143)

se Äußerungen für strafrechtlich, verfassungsschutzrechtlich

(§ 3 BVerfSchG) oder beamtenrechtlich relevant – auch vor

dem Hintergrund, dass der Bundesminister für Wirtschaft und
Energie nunmehr die Beobachtung der AfD durch den Verfas-
sungsschutz fordert?

Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Schröder bereit . – Herr Staatssekretär, bit-
te .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821405200


Sehr geehrter Herr Kollege Beck, ich beantworte Ihre
Frage wie folgt: Zur Alternative für Deutschland, AfD,
werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz fortlau-
fend die offen vorliegenden Informationen bewertet . Ge-
prüft wird dabei auch, ob der organisierte Rechtsextre-
mismus die AfD als Plattform für Aktivitäten nutzt .

Bei der Prüfung, ob bei einer Organisation tatsächlich
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
vorliegen, ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich . Bis-
her ist die AfD insgesamt kein Beobachtungsobjekt des
Verfassungsschutzes . Die Verfassungsschutzbehörden
werden die weitere Entwicklung der AfD aufmerksam
verfolgen .

Für die Beobachtung des thüringischen AfD-Landes-
verbandes ist das thüringische Landesamt für Verfas-
sungsschutz zuständig .

Zur beamtenrechtlichen Bewertung . Nach Kenntnis
der Bundesregierung war Herr Höcke bis zu seinem Ein-
zug in den thüringischen Landtag Oberstudienrat in Hes-
sen . Daher ist für die beamtenrechtliche Einschätzung
der Äußerung von Herrn Höcke das hessische Kultusmi-
nisterium zuständig .

In strafrechtlicher Hinsicht gilt, dass die Beurteilung,
ob ein Verhalten strafrechtlich relevant ist, zunächst von
der zuständigen Staatsanwaltschaft und abschließend
von den unabhängigen Gerichten zu prüfen ist und nicht
vorgreifend durch die Bundesregierung .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821405300

Nachfragen, Herr Kollege Beck .


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821405400

Ich befürchte, dass wir bei der AfD ähnliche Fehler

machen, wie wir sie bei den Reichsbürgern gemacht
haben, indem man das alles auf die Länder abschiebt .
Meine Ausgangsfrage war darauf bezogen, ob das Um-
feld von Herrn Höcke – nicht die gesamte AfD – ver-
fassungsschutzrechtlich relevant ist . Deshalb möchte ich
Sie präzise fragen zu der parteiinternen Vereinigung, der
Herr Höcke vorsteht, dem „Flügel“, und der Jugendor-
ganisation Junge Alternative, kurz JA, und der Patrioti-
schen Plattform . Aus offenen Quellen, die mir und Ihnen
zugänglich sind, geht hervor, dass sich auf den Veranstal-
tungen dieser Vereinigungen rechtsextremistische Akti-

visten und Ideologen tummeln . Wird geprüft, ob diese
Unterorganisationen Beobachtungsgegenstand werden
können? Bei der Linkspartei war es offensichtlich ganz
einfach, so vorzugehen . Warum das angesichts der Be-
funde bei der AfD bislang nicht geprüft wurde, ist mir
schleierhaft .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821405500


Selbstverständlich werden fortlaufend die offen vor-
liegenden Informationen bewertet . Geprüft wird dabei
auch, ob der organisierte Rechtsextremismus die AfD als
Plattform für Aktivitäten nutzt .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821405600

Eine weitere Zusatzfrage .


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821405700

Jetzt haben Sie mir noch einmal die gleiche Passage

von Ihrem Sprechzettel vorgelesen . Aber das ist nicht die
Antwort auf meine Frage . Ich habe Sie gefragt, ob die
Vereinigung „Der Flügel“ – diese ist mit der AfD nicht
identisch, sondern nur eine Teilmenge – überprüft wird .
Wenn Sie sich die öffentlich zugänglichen Tapes über die
entsprechenden Veranstaltungen anschauen, dann stellen
Sie fest: Da wird offen an nationalsozialistischen Jar-
gon angeknüpft . Mit „Höcke, Höcke!“-Rufen wird eine
Atmosphäre erzeugt, die wir sonst nur aus dem Bürger-
bräukeller aus dem letzten Jahrhundert kennen . Vor dem
Hintergrund, dass dort versprochen wird, einen endgül-
tigen Sieg herbeizuführen – das ist im Rahmen unserer
verfassungsrechtlichen Ordnung nicht denkbar –, frage
ich Sie, ob Sie nicht die Voraussetzungen von § 3 Bun-
desverfassungsschutzgesetz hier als gegeben sehen .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821405800


Bisher werden sie nicht als gegeben angesehen . Auch
Teil- und Unterorganisationen der AfD sind bisher nicht
Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes . Wie ich
eben schon ausgeführt habe, wird das fortlaufend über-
prüft .


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1821405900

Kollege Mutlu .


Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821406000

Danke, Herr Präsident . – Meine Frage geht in eine

ähnliche Richtung . Die Äußerungen von Herrn Höcke
wurden hier bereits zitiert . Er hat als ehemaliger Ge-
schichtslehrer unter anderem bei einem Auftritt kürzlich
das Holocaustmahnmal in der Hauptstadt sinngemäß als
eine Schande für unser Land bezeichnet . Ich möchte ger-
ne von Ihnen wissen, ob Sie mit mir einer Meinung sind,
dass jemand mit einer solchen Einstellung nie wieder als
Geschichtslehrer an eine Schule zurückkehren darf und
dass man alle beamtenrechtlichen und disziplinarrecht-
lichen Maßnahmen ergreifen muss, um zu verhindern,
dass jemand mit einer solchen Gesinnung wieder vor ei-
ner Schulklasse steht .

Präsident Dr. Norbert Lammert

https://www.youtube.com/watch?v=sti51c8abaw
http://www.sueddeutsche.de/news/politik/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170118-99-928143
http://www.sueddeutsche.de/news/politik/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170118-99-928143
http://www.sueddeutsche.de/news/politik/parteien-die-hoecke-rede-von-dresden-in-wortlaut-auszuegen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170118-99-928143





(A) (C)



(B) (D)


D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821406100


Selbstverständlich sind bei Vorliegen solcher Sachver-
halte auch disziplinarrechtliche Maßnahmen zu überprü-
fen . Das ist aber, wie gesagt, nicht Aufgabe der Bundes-
regierung, sondern das ist Aufgabe der Dienstbehörde,
nach unseren Recherchen in diesem Fall des Kultusmi-
nisteriums in Hessen .


Katrin Werner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821406200

Meine Frage geht in Richtung der Frage von Herrn

Beck in Bezug auf Herrn Höcke, ob den entsprechenden
Informationen nachgegangen wird . Es gibt eindeutige
Hinweise, dass Landolf Ladig, unter dessen Namen Ar-
tikel in NPD-Zeitungen veröffentlicht werden, und Herr
Höcke ein und dieselbe Person sind . Zudem wurde schon
zugegeben, dass Herr Höcke zu Thorsten Heise, einem
NPD-Kader, sehr enge Beziehungen hat . Diese Tatsache
kann man nicht einfach im Raum stehen lassen . Vielmehr
sollte man das dringend prüfen, und zwar nicht nur in
Bezug auf die aktuelle Dresdener Rede . Schließlich gibt
es weitaus mehr Reden als nur eine . Der „Flügel“ wur-
de bereits angesprochen . Auch die Kyffhäuser-Reden
sollte man sich in diesem Zusammenhang noch einmal
anschauen und die Nähe zu Kubitschek und anderen Per-
sonen untersuchen .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821406300


Ich habe bereits erwähnt, dass das Bundesamt für Ver-
fassungsschutz fortlaufend die vorliegenden offenen In-
formationen bewertet .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821406400

Erst einmal einen schönen Nachmittag!

Ich muss mich noch ein bisschen sortieren . – Es gibt
zu Frage 15 keine Rückfrage mehr .

Wir kommen jetzt zur Frage 16 von Volker Beck:
Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und die

ihr nachgeordneten Behörden, insbesondere der Generalbun-
desanwalt, und die Länder nach Kenntnis der Bundesregie-
rung, um die Ausreise von Tatverdächtigen im Zusammenhang
mit den Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen mut-
maßlicher Spionageaktivitäten von Imamen und Mitarbeitern
der DITIB – Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religi-
on e . V . zu verhindern, und wie viele potenzielle Tatverdächti-
ge (DITIB-Imame oder andere mögliche Tatverdächtige) sind
nach Kenntnis bzw . Einschätzung der Bundesregierung seit

(vergleiche https://www .welt . de/politik/ausland/article160132361/Tuerkische-Imame-spionieren-in-Deutschland-fuer-Erdogan .html)


Herr Staatssekretär, bitte .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821406500


Die Frage betrifft ein laufendes Ermittlungsverfahren
des Generalbundesanwalts . Weitere Angaben hierzu, ins-
besondere solche zu etwaigen Tatverdächtigen und mög-
lichen strafprozessualen Maßnahmen, können derzeit
nicht gemacht werden, um den Untersuchungszweck des
Verfahrens nicht zu gefährden .

Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen
Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des
Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorg-
fältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informa-
tionsinteresse des Parlaments hinter die aus dem Rechts-
staatsprinzip resultierende Pflicht zur Durchführung von
Strafverfahren und die damit verbundenen berechtigten
Geheimhaltungsinteressen in einem laufenden Ermitt-
lungsverfahren zurück .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821406600

Vielen Dank, Herr Dr . Schröder . – Volker Beck .


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821406700

Vielen Dank . – Ich wollte Sie fragen, ob die Bundesre-

gierung bei diesem Strafverfahren die Ermittlungen des
Generalbundesanwalts dahin gehend unterstützt, dass sie
den Vorsitzenden und den Generalsekretär der DITIB
einbestellt, um sie zu bitten, dass sie den deutschen Be-
hörden ihre Informationen über den Spionagevorgang
und ihre Erkenntnisse über die an der Informationswei-
tergabe beteiligten Personen übergeben .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821406800


Wir vernehmen in diesem Verfahren keine Zeugen;
das muss der Generalbundesanwalt machen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821406900

Herr Beck .


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821407000

Das war nicht meine Frage . Die DITIB ist Kooperati-

onspartner des Bundesinnenministers in der Islam-Kon-
ferenz . Da stellt sich grundsätzlich die Frage: Ist das ein
vertrauenswürdiger Kooperationspartner, oder handelt es
sich hier um eine Spionageorganisation? Vor dem Hin-
tergrund frage ich Sie auch: Gibt es irgendwelche Kon-
sequenzen im Rahmen der Islampolitik Ihres Hauses im
Hinblick auf die Rolle der DITIB in der Islam-Konferenz
als Folge dieses Vorgangs? Wir wissen zwar nicht, wer
genau die Täter waren, aber wir wissen, dass es aus der
DITIB heraus Spionage gegeben hat . Das hat der Gene-
ralsekretär selbst zugegeben .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821407100


Wir warten zunächst einmal das Ermittlungsverfah-
ren ab . Selbstverständlich stellt sich dann auch die Frage
nach Konsequenzen, insbesondere die Frage, inwieweit
Imame bei der Einreise privilegiert werden können .


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie beim Islamrat anders gehandhabt! Da gab es ein Ermittlungsverfahren, und Sie haben die Rolle ausgesetzt!)


https://www.welt.de/politik/ausland/article160132361/Tuerkische-Imame-spionieren-in-Deutschland-fuer-Erdogan.html
https://www.welt.de/politik/ausland/article160132361/Tuerkische-Imame-spionieren-in-Deutschland-fuer-Erdogan.html
https://www.welt.de/politik/ausland/article160132361/Tuerkische-Imame-spionieren-in-Deutschland-fuer-Erdogan.html





(A) (C)



(B) (D)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821407200

Zu dieser Frage hat die Kollegin Dağdelen eine Nach-

frage .


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821407300

Der Moscheeverband DITIB, der Ansprechpartner der

Bundesregierung bei der Deutschen Islam Konferenz und
beim Integrationsgipfel ist, hat nach Informationen des
Kölner Stadt-Anzeigers und der Kölnischen Rundschau –
heute gibt es auch eine Meldung der Katholischen Nach-
richtenagentur – zwei Prediger bereits Mitte Dezember
zurück in die Türkei beordert, die hier in Deutschland
für die türkische Regierung spioniert haben . Zur Zurück-
beorderung sei es offenbar gekommen, um sie vor einer
möglichen Strafverfolgung deutscher Behörden zu schüt-
zen . Es handelt sich laut diesen Zeitungen um Imame aus
den Gemeinden Bergneustadt und Engelskirchen . Ich
würde gerne wissen: Welche Maßnahmen hat die Bun-
desregierung ergriffen, damit es nicht zu einer Flucht von
Imamen der DITIB, die hier spioniert haben, kommt?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821407400

Herr Schröder .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821407500


Ich habe schon dargestellt, dass es jetzt Sache des Ge-
neralbundesanwalts ist, entsprechende Maßnahmen zu
treffen .


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Maßnahmen!)


Insbesondere kann der Generalbundesanwalt Haftbefehl
erlassen, um zu verhindern, dass sich Personen einem
Strafverfahren entziehen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821407600

Zu Frage 16 hat der Kollege Wunderlich eine Rück-

frage .


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821407700

Vielen Dank, Frau Präsidentin . – Herr Dr . Schröder,

hat sich denn der Kenntnisstand der Bundesregierung
seit letzter Woche gemehrt, und ist die Bundesregierung
heute in der Lage, zu beantworten, wie viele Mitglieder
des Bundesvorstands Staatsbedienstete waren oder wie
die Farbe ihrer Dienstausweise oder Pässe war – oder ist,
wenn sie noch hier sind?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821407800


Dazu kann ich Ihnen keine Informationen geben . Die
genauen Zahlen liegen mir nicht vor .


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Also keine Wissensmehrung! Vielen Dank!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821407900

Vielen herzlichen Dank . – Ich sehe keine weitere

Nachfrage zu Frage 16 .

Dann kommen wir zur Frage 17 der Kollegin Sevim
Dağdelen:

Inwieweit kann nach (auch nachrichtendienstlicher) Kennt-
nis der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der tür-
kische Nachrichtendienst MIT seine Aufklärungsarbeit in
Deutschland im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und
intensiviert hat (Bundestagsdrucksache 18/10739), und der
Anweisung der türkischen Religionsbehörde Diyanet zur Spit-
zelei für den türkischen Staat (Plenarprotokoll 18/211) davon
ausgegangen werden, dass die DITIB-Gemeinden in Deutsch-
land – deren Imame von Ankara ausgebildet, ausgewählt und
bezahlt werden – dem türkischen Staatspräsidenten Recep
Tayyip Erdogan und der AKP bei ihren Versuchen dienen, die
„Auslandstürken“ für ihre politischen Ziele einzuspannen, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Be-
sorgnis über die jüngsten Entwicklungen in der Türkei sowie
über Einflussoperationen türkischer Geheimdienste gegen die
türkische Minderheit in Deutschland bzw . gegen Deutsche mit

(http://mobile .reuters .com/ article/idUSKBN1532UP)


Herr Dr . Schröder, bitte .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821408000


Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der erste Teil Ih-
rer Frage betrifft ein laufendes Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwalts . Weitere Angaben hierzu können
derzeit nicht gemacht werden, um den Untersuchungs-
zweck des Verfahrens nicht zu gefährden . Eine abschlie-
ßende Bewertung des Vorgangs ist der Bundesregierung
zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht möglich .

Zum zweiten Teil Ihrer Frage, welche Konsequenzen
die Bundesregierung aus der Besorgnis über die jüngsten
Entwicklungen in der Türkei sowie über Einflussoperati-
onen türkischer Nachrichtendienste gegen die türkische
Minderheit in Deutschland bzw . gegen Deutsche mit
türkischem Migrationshintergrund zieht: Die Bundesre-
gierung nimmt jegliche Hinweise auf ausländische Spi-
onageversuche und nachrichtendienstliche Bemühungen,
Einfluss auf die Meinungsbildung von Teilen der deut-
schen Bevölkerung zu erlangen, sehr ernst . Dies betrifft
auch eine mögliche Einflussnahme der türkischen Regie-
rung unter anderem auf DITIB bzw . auf türkische und
türkischstämmige Bürgerinnen und Bürger in Deutsch-
land . Es ist Aufgabe der Länder zu prüfen, ob DITIB
den Status einer selbstständigen Religionsgemeinschaft
verliert .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821408100

Frau Dağdelen.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821408200

Herr Staatssekretär Schröder, ich kann nachvollzie-

hen, warum die Bundesregierung hier ständig auf das
eingeleitete Ermittlungsverfahren der Generalbundes-
anwaltschaft verweist . Wir haben es ja begrüßt – es war
auch längst überfällig –, dieses Verfahren nach mehre-
ren Wochen Nichtstuns einzuleiten . Aber ich muss doch
sagen: Dieses Verfahren der Generalbundesanwaltschaft
wurde am 18 . Januar 2017 eingeleitet, und die Spitzel-
vorwürfe bezüglich DITIB gehen auf Beginn Dezember
zurück . Trifft es zu, dass der Bundesregierung die Spit-
zelberichte der DITIB-Imame seit Mitte Dezember vor-

http://mobile.reuters.com/article/idUSKBN1532UP
http://mobile.reuters.com/article/idUSKBN1532UP





(A) (C)



(B) (D)


liegen? Falls dies so ist: Was hat die Bundesregierung
von Mitte Dezember bis zur Einleitung des Verfahrens
der Generalbundesanwaltschaft am 18 . Januar getan, um
diesen sehr schwerwiegenden Vorwürfen nachzugehen?

Heute lese ich beispielsweise, dass sogar fünf Lehrer
an staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen durch
DITIB bespitzelt worden sind – und die Landesregie-
rung – das muss ich dazusagen – von SPD und Grünen
ist immer noch willens, mit diesem Verein zusammen-
zuarbeiten . Ich halte das für skandalös . – Aber können
Sie mir vielleicht sagen, was die Bundesregierung in der
Zwischenzeit getan hat, bis das Verfahren eingeleitet
worden ist?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821408300


Die Bundesregierung unterstützt die Generalbun-
desanwaltschaft in jeder Hinsicht, um dieses Verfahren
durchzuführen . Jetzt ist es Sache der Generalbundesan-
waltschaft, das Verfahren zu führen . Die Kritik, dass dies
erst so spät begonnen wurde, trifft die Generalbundesan-
waltschaft, aber nicht die Bundesregierung .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821408400

Frau Dağdelen, Rückfrage?


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821408500

Ja . – Ich möchte gerne wissen, inwieweit es in der Zeit

seit Wissen um diese Spitzelberichte bis zur Einleitung
des Verfahrens durch die Generalbundesanwaltschaft
Erwägungen und auch Gespräche von Vertretern der
DITIB-Moscheegemeinden mit Vertretern der Bundesre-
gierung gab . Gab es diese Gespräche, und wenn ja, was
sind die Konsequenzen aus diesen Gesprächen? Denn
nach wie vor sind hier ja Imame, von denen man nicht
weiß, ob sie Andersdenkende, vermeintliche Regimegeg-
ner in Kultureinrichtungen, Bildungseinrichtungen oder
sonstigen Einrichtungen in Deutschland bespitzeln .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821408600


Wir erwarten, dass DITIB seinerseits jetzt alles dafür
tut, aufzuklären . Es darf nichts vertuscht werden . Das ist
unsere Erwartung .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821408700

Der Kollege Beck hat eine Rückfrage .


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821408800

Ich möchte jetzt eine präzise Antwort auf die Frage,

die Frau Dağdelen gestellt hat, aber nicht beantwortet
bekam: Welche Gespräche gab es seit Anfang Dezember
seitens der Bundesregierung oder der Bundesregierung
unterstellten Behörden mit Stellen der DITIB? Was war
der Gesprächsgegenstand, und was war das Gesprächs-
ergebnis? Wenn Sie das nicht sagen können – vielleicht
weiß es das Bundeskanzleramt besser –, können Sie das
gerne schriftlich beantworten . Aber ich möchte es präzise
wissen .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821408900


Ich kann Ihnen jetzt nicht sämtliche Gespräche auf-
führen, die unter Umständen von nachgeordneten Be-
hörden mit Vertretern von DITIB geführt wurden . Klar
ist aber, dass auch sie darauf geachtet haben, dass das
Ermittlungsverfahren auf gar keinen Fall beeinträchtigt
werden darf .


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gab im Dezember überhaupt kein Ermittlungsverfahren!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821409000

Die nächste Nachfrage hat die Kollegin Hänsel .


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821409100

Danke schön . – Herr Staatssekretär, laut Medienbe-

richten wird Kanzlerin Merkel Anfang Februar in die
Türkei reisen . Meine Fragen: Werden dort die gravieren-
den Fälle von Spitzelei der DITIB Thema sein? Wird die
Kanzlerin auch Forderungen gegenüber der türkischen
Regierung und Präsident Erdogan im Gepäck haben, was
die Spitzelei der DITIB gegenüber deutschen Staatsbür-
gern angeht? Ist das Thema? Falls Sie es nicht beantwor-
ten können, möchte ich das Bundeskanzleramt um Be-
antwortung bitten .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821409200

Offensichtlich kann Dr . Schröder die Fragen nicht be-

antworten .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821409300


Ich kann dazu gerne etwas sagen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821409400

Dann sagen Sie etwas .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821409500


Mit Sicherheit wird die Bundeskanzlerin nicht im Vor-
hinein ankündigen, was genau sie im Gespräch mit dem
Regierungschef und dem Präsidenten der Türkei thema-
tisieren wird . Sie wird nach dem Gespräch sicherlich vor
die Presse treten und mitteilen, was sie mit ihm bespro-
chen hat . So ist das üblich .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821409600

Herr Braun, wollen Sie die Frage ebenfalls beantwor-

ten? – Bitte .

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1821409700


Ich kann das, was der Kollege Schröder hier gesagt
hat, bestätigen . Die Gespräche, die zwischen der Regie-
rung der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei
geführt werden, werden sich selbstverständlich auf alle
Bereiche der bilateralen Beziehungen erstrecken .

Sevim Dağdelen






(A) (C)



(B) (D)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821409800

Vielen herzlichen Dank . – Dann hat die Kollegin

Mihalic eine Nachfrage .


Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821409900

Vielen Dank, Frau Präsidentin . – Herr Staatssekre-

tär, ich beziehe mich auf die Frage des Kollegen Volker
Beck . Ich möchte Sie bitten, die Frage, die Sie hier nicht
beantworten konnten – sie betraf Gespräche zwischen
der DITIB und der Bundesregierung bzw . nachgeord-
neten Behörden –, schriftlich zu beantworten, insbe-
sondere was die Zeit seit Anfang Dezember angeht . Es
geht um jedes Gespräch inklusive Gesprächsinhalt und
Gesprächs ergebnis .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821410000


Sobald uns das möglich ist, werden wir das gerne be-
antworten . Aber natürlich ist dafür einiges an Recherche
notwendig, um zu erfahren, was für Gespräche von nach-
geordneten Behörden möglicherweise geführt wurden .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821410100

Vielen Dank, Dr . Schröder . – Eine Nachfrage von Kol-

legin Haßelmann .


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821410200

Vielen Dank, Frau Präsidentin . – Ich bitte jetzt nur um

eine Klarstellung . Herr Schröder, da wir uns kennen: Was
heißt die Einschränkung „sobald“? In die Bitte um Beant-
wortung möchte ich auch das Kanzleramt einbeziehen . –
Wenn es seit Anfang Dezember Gespräche gegeben hat,
gehe ich davon aus, dass Sie uns in dieser Woche Infor-
mationen darüber zur Verfügung stellen können, welcher
Art auch immer . Damit wir jetzt nicht zu unterschiedli-
chen Interpretationen über „sobald“ kommen – da haben
wir mit dem Innenministerium sehr negative Erfahrun-
gen gemacht –, spreche ich das hier an .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821410300

Herr Dr . Schröder .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821410400


„Sobald“ heißt: so schnell als möglich .


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank! Dann haben wir uns verstanden!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821410500

Gut . Danke schön für diese Spracherklärung .

Dann kommen wir jetzt zur Frage 19 des Kollegen
Hans-Christian Ströbele:

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
zu den in der Chronologie zum Fall Anis Amri genannten
Zweifeln des Bundeskriminalamtes an der Belastbarkeit der
Aussagen einer V-Person, die in dem vom Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen geführten Ermittlungsverfahren des Ge-
neralbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (EK Ventum)


eingesetzt war, über Anis Amri und dessen Angaben über
mögliche Anschlagspläne sowie dessen Möglichkeiten zur

(vergleiche Chronologie, Seite 8, 23 . Februar 2016, www .bmi .de)

Konsequenzen ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregie-
rung daraus für das weitere Verfahren und die weitere Bewer-
tung der folgenden Aussagen der V-Person?

Herr Dr . Schröder, bitte .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821410600


Anders als die Fragestellung impliziert, hat das Bun-
deskriminalamt, BKA, keine grundsätzlichen Zweifel an
der Belastbarkeit aller Aussagen der V-Person des Lan-
deskriminalamtes Nordrhein-Westfalen geäußert . Die
durch das BKA im Rahmen der genannten Besprechung
am 23 . Februar 2016 thematisierten Zweifel bezogen
sich auf den in Rede stehenden Einzelsachverhalt, die
geplanten Anschläge mit Schnellfeuergewehren im Bun-
desgebiet, so wie auch in der Chronologie des Bundes-
ministeriums des Innern entsprechend dargestellt . Kon-
kret begründete das BKA die Zweifel unter anderem mit
der Art und Weise der Informationserhebung durch die
V-Person und dem Fehlen bzw . Ausbleiben behördlicher
Bestätigungen trotz umfangreicher polizeilicher Umfeld-
maßnahmen .

Auskünfte zu Konsequenzen für das Ermittlungsver-
fahren müssen im Hinblick auf die noch laufenden Er-
mittlungen unterbleiben . Trotz ihrer grundsätzlichen ver-
fassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des
Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorg-
fältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzel-
fall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das
berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück . Eine Aus-
kunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren
würde konkret weiter gehende Ermittlungsmaßnahmen
erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip
der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interes-
se der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funkti-
onstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier
Vorrang vor dem Informationsinteresse hat .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821410700

Bevor Christian Ströbele nachfragt, muss ich mich

entschuldigen . Ich habe einen Fehler gemacht: Ich habe
eine Frage von Frau Dağdelen übersehen. Ich sollte or-
dentlicher schreiben; das ist das Problem . Die Frage 18
kommt also noch – auch für Sie, Herr Dr . Schröder – und
wird nach Frage 19 aufgerufen . Bitte entschuldigen Sie
das .

Dann hat jetzt Christian Ströbele das Wort .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke, Frau Präsidentin . Ich hatte mich auch schon
gewundert . – Herr Staatssekretär, ich habe eine Nach-
frage, und zwar erneut zum Bundesamt für Verfassungs-
schutz . Die deutschen Behörden, insbesondere das Bun-
deskriminalamt und wahrscheinlich auch das Bundesamt
für Verfassungsschutz, sind von September bis zum
26 . Oktober 2016 von den marokkanischen Behörden,

http://www.bmi.de





(A) (C)



(B) (D)


sprich: den Geheimdiensten, mit Informationen gera-
dezu überschüttet worden . Allein in Ihrem Bericht sind
vier verschiedene Meldungen enthalten, die zum Teil
alarmierend sind . Dann erklärt sich am 2 . November das
Bundesamt für Verfassungsschutz im GTAZ bereit, der
Frage nachzugehen und in Marokko nachzufragen, was
da dran ist und wie das begründet ist . Warum haben Sie
das nicht getan? Hätte vielleicht der Anschlag verhindert
werden können, wenn Sie das getan hätten?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821410800


Es sind entsprechende Nachfragen gestellt worden .


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht in Marokko!)


– Aber es sind Nachfragen gestellt worden .


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In den USA!)


Das Problem war, dass die Informationen aus Marok-
ko, die vorhanden waren und übergeben wurden, nichts
Neues gebracht haben . Die Polizeibehörden sind zu dem
Ergebnis gekommen, dass das alles bereits bekannt war .


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie ihren Auftrag nicht übernommen?)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821410900

Herr Ströbele, zweite Nachfrage?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1821411000
Die Behörden haben
diese Mitteilung bekommen, und in Kenntnis dieser Mit-
teilung – meinetwegen auch aufgrund von Zweifeln an
der Aussage, was auch immer – wurde am 2 . November
2016 gesagt: Ja, wir gehen dem nach . – Aber dann tun
sie es nicht . Auch Sie behaupten ja nicht, dass sie es ge-
tan haben . Warum haben die das nicht gemacht bis zum
19 . Dezember 2016, und zwar nicht irgendwo, nicht in
den USA oder in Tunesien, sondern bei den marokkani-
schen Behörden?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821411100


Das ist für mich absolut nachvollziehbar, weil die Ma-
rokkaner nur Informationen geliefert haben, die schon
vorhanden waren . Deshalb hat das BfV dann versucht,
sich woanders Informationen zu beschaffen .

Die Polizeien – das war ja ein polizeilicher Fall, kein
nachrichtendienstlicher Fall – sind zu dem Ergebnis ge-
kommen, dass die Informationen aus Marokko keine
weiteren Erkenntnisse gebracht haben . Da müssen Sie
das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen fragen;
das war mit dem Fall betraut .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821411200

Vielen Dank . – Dann gibt es jetzt eine Zusatzfrage von

Konstantin von Notz .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Frau Präsidentin . – Herr Staatssekretär,
anknüpfend an genau diesen Punkt: Ist es denn unzu-
treffend, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im
GTAZ zugesagt hat, diesen Informationen nachzugehen,
und zwar im Hinblick auf die marokkanischen Behörden,
nicht auf den ominösen, potenten anderen nachrichten-
dienstlichen Partner? Der Auftrag war, bei den marokka-
nischen Behörden nachzufassen . Ist das erfolgt, ja oder
nein?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821411300


Noch einmal: Das BfV hat nachgefragt . Was sie in-
nerhalb des GTAZ speziell besprochen haben, kann ich
Ihnen nicht sagen . Das kann man ja in den dafür zustän-
digen Gremien erfahren .

Aber das Problem war, dass die Polizeien von Nord-
rhein-Westfalen zu dem Ergebnis gekommen sind, dass
diese Informationen aus Marokko keine weiteren Er-
kenntnisse gebracht haben .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821411400

Vielen Dank . – Nächste Zusatzfrage: Kollegin Mihalic .


Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821411500

Herr Schröder, Sie haben es gerade noch einmal ge-

sagt: Es handelte sich bei den konkreten Anschlagsplä-
nen, die im Raum standen – Anis Amri wollte eine Ka-
laschnikow bzw . eine Waffe besorgen, um damit einen
Anschlag zu begehen –, in der Tat um einen polizeilichen
Gefährdungssachverhalt, der sich am Ende nicht erhärten
ließ . Nichtsdestotrotz blieb Anis Amri am Ende der po-
lizeilichen Maßnahmen ein Gefährder . Im GTAZ waren
alle übereinstimmend der Meinung, dass ihm durchaus
Anschläge zuzutrauen sind, dass er weiterhin gefährlich
ist, wenn auch abstrakt, wenn ihm auch kein konkreter
Anschlagsplan zugerechnet werden kann . Vielleicht kön-
nen Sie mir jetzt die Frage beantworten, die Herr Fritsche
vorhin nicht beantworten konnte, warum nach Abschluss
der polizeilichen Maßnahmen das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz nicht in die Überwachung von Anis Amri als
Gefährder, als Person eingetreten ist .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821411600


Das kann ich Ihnen ganz einfach beantworten: weil
die rechtlichen Hürden hierfür sehr hoch sind


(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch nicht wahr!)


und Sie als Grüne – Fraktion und Partei –


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, jetzt wird er nervös! Jetzt schlottern die Knie!)


Hans-Christian Ströbele






(A) (C)



(B) (D)


uns immer ins Stammbuch schreiben, dass wir hohe Hür-
den brauchen, damit der Verfassungsschutz jemanden be-
obachtet .


(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Schröder, der Verfassungsschutz hat Abgeordnete der Linksfraktion beobachtet! Und dann darf kein Gefährder beobachtet werden, oder was?)


Wenn die Polizeien zu dem Ergebnis kommen, dass
eine Person nicht mehr gefährlich ist, sondern nur noch
ein Kleinkrimineller ist, dann ist es den Ämtern für Ver-
fassungsschutz, insbesondere dem Bundesamt für Ver-
fassungsschutz, nicht möglich, eine Person


(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die gefährlich ist!)


mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten .


(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht zu fassen!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821411700

Die nächste Zusatzfrage hat die Kollegin Hänsel .


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821411800

Danke schön . – Herr Staatssekretär, es ist ja schon an-

geklungen: Es ist wirklich unglaublich, mit welch unter-
schiedlichen Maßstäben hier argumentiert wird . Zahlrei-
che Abgeordnete der Linksfraktion wurden überwacht .
Bis heute gibt es Teile der Linken, die vom Verfassungs-
schutz überwacht werden . Aber Gefährder werden nicht
überwacht . Wo leben wir eigentlich? Ihre Argumentation
hier ist hanebüchen . Der Umgang mit der Sicherheit der
Bürgerinnen und Bürger ist einfach unglaublich .

In den Medien stand, dass die deutschen Behörden
über Projekte von Anis Amri, die er plante, informiert
wurden . Wenn ich das Wort „Projekt“ höre, dann muss
ich doch bei den Sicherheitsbehörden nachfragen . Wel-
che Antwort gab es denn ganz konkret? Projekte von je-
mandem, der als Gefährder eingestuft wird – das ist doch
schon ein sehr konkreter Hinweis .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821411900


Das war kein Fall, mit dem vordringlich die Nachrich-
tendienste betraut waren, sondern es war ein polizeilicher
Fall . Die Polizeien haben diesen Fall geführt .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821412000

Vielen Dank, Herr Dr . Schröder . – Die nächste Zusatz-

frage von Kollegin Dağdelen.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821412100

Herr Staatssekretär, Sie sagen immer wieder, dass die

Polizei in Nordrhein-Westfalen gesagt hat, die Informa-
tionen, die von den Marokkanern an Deutschland weiter-
gegeben worden sind, hätten keine weiteren Erkenntnisse
erbracht . Darum geht es aber nicht in unseren Fragen .

Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum, in dem
sich Vertreter Dutzender Sicherheitsbehörden versam-
meln, gab es die Feststellung, dass das Bundesamt für
Verfassungsschutz den Informationen, die von den Ma-
rokkanern an Deutschland weitergegeben worden sind,
dass Anis Amri hier ein Projekt habe und gefährlich sei,
nachgehen soll und dass man mit den Marokkanern noch
einmal sprechen soll, um mehr zu erfahren . In der letz-
ten Woche hat ein Vertreter des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz im Innenausschuss gesagt, dass man dieser
Aufgabe, die dort erteilt worden ist, nicht nachgegangen
sei . Meine Frage ist: Welche Gründe hatte eine nachge-
ordnete Behörde, diesen Auftrag des Gemeinsamen Ter-
rorismusabwehrzentrums nicht zu erfüllen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821412200


Nach meiner Information ist man dem nachgegangen .
Alles Weitere müssen die entsprechenden Gremien in Er-
fahrung bringen . Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821412300

Nächste Zusatzfrage: Renate Künast .


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821412400

Herr Staatssekretär, ich habe eine Nachfrage, weil

ich Ihre Einschätzung gar nicht verstehe . Warum hat das
Bundesamt für Verfassungsschutz ihn nicht beobachtet,
wo er doch Gefährder, Kämpfer war? Im Personagramm
mit Stand 14 . Dezember, also wenige Tage vor dem An-
schlag, wurde er als Gefährder bezeichnet und wurde
darauf hingewiesen, dass er regelmäßig in der Moschee
„Fussilet 33“ verkehrt, also an dem Ort, an dem sich die
gewaltbereiten Islamisten trafen . Wochenlang hatte der
Innensenator von Berlin, Herr Henkel, offensichtlich
schon eine Verbotsverfügung für den entsprechenden
Moscheeverein vorbereitet, weil sich dort potenzielle
Terroristen treffen . Ich verstehe nicht, wo jetzt genau die
rechtliche Hürde gewesen sein soll, wenn er laut Perso-
nagramm vom 14 . Dezember doch so gefährlich war . Sie
haben es doch auch geschafft, jemanden wie Albakr zu
beobachten . Sie schaffen es im Zweifelsfall, linke Abge-
ordnete zu beobachten, die nicht bei „Fussilet“ ein- und
ausgehen . Was also ist die rechtliche Begründung, einen
so gefährlichen Mann – gemäß Festlegung der Sicher-
heitsbehörden, Stand 14 . Dezember – nicht zu beobach-
ten?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821412500


Der Fall Amri war ein polizeilicher Fall der Landes-
kriminalämter Nordrhein-Westfalen und Berlin


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch Berlin, ja?)


und eben kein nachrichtendienstlicher Fall . Die Polizei-
en sind zu einer entsprechenden Gefährdungsbewertung
gekommen, und daran hat sich natürlich dann auch das

Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder






(A) (C)



(B) (D)


Bundesamt für Verfassungsschutz entsprechend gehal-
ten .


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein polizeilicher Fall, wenn es um § 129a geht? Sie sind ja nicht bei Trost!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821412600

Nächste Nachfrage: Frau Hajduk . – Bitte .


Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821412700

Herr Staatssekretär, ich möchte zum Sachverhalt eine

Nachfrage stellen, auch vor dem Hintergrund der Be-
richterstattung in der Welt von heute . Wann genau, um
welche Uhrzeit, sind Sie bei der Untersuchung des Lkws,
der für diesen schrecklichen Anschlag benutzt wurde, auf
den Tatverdacht gegen Anis Amri gestoßen, und um wel-
che Uhrzeit wurde dann die Fahndung nach Anis Amri
ausgeschrieben?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821412800


Ermittelt hat hier zunächst die Staatsanwaltschaft Ber-
lin mithilfe der Polizei Berlin, und nur die können die
Frage beantworten .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821412900

Vielen Dank . – Weil sich manche so aktiv gemeldet

haben: Die Regel heißt, es gibt eine Nachfrage pro Frage .
Das gilt für alle außer den Fragesteller .


(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich möchte die Antwort über den Staatssekretär bekommen!)


Das heißt, Frau Hajduk, Sie haben keine Chance, noch
einmal nachzufragen . Das geht leider nicht .

Wir kommen jetzt zur Frage 18 der Kollegin Dağdelen:
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Täter des

Anschlags auf dem Breitscheidplatz, Anis Amri, von einem
ausländischen Geheimdienst geführt wurde bzw . Kontakt zu
einem ausländischen Geheimdienst hatte, und welchen auslän-
dischen Geheimdienst hat die Bundesregierung bzw . haben die
nachgeordneten Behörden nach Beratungen im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum über Anis Amri befragt, um die
Wertigkeit der Warnung des marokkanischen Geheimdienstes,
dass Anis Amri ein „Projekt“ plane, zu überprüfen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821413000


Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse, dass
Anis Amri von einem ausländischen Nachrichtendienst
geführt wurde bzw . Kontakt zu einem ausländischen
Nachrichtendienst hatte, vor .

Die Frage nach dem ausländischen Nachrichtendienst,
den die nachgeordneten Behörden nach Beratungen im
Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum über Anis
Amri befragt haben, um die Wertigkeit der Hinwei-
se aus Marokko zu überprüfen, kann hier aus Gründen
des Staatswohls nicht beantwortet werden . Die Arbeits-
methoden und Vorgehensweisen des Bundesamtes für
Verfassungsschutz sind im Hinblick auf die künftige Er-

füllung des gesetzlichen Auftrags aus § 3 Absatz 1 des
Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der
Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und
über das Bundesamt für Verfassungsschutz besonders
schutzbedürftig . Eine entsprechende Beantwortung –
auch in eingestufter Form – würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem Bundesamt für Verfassungsschutz
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informati-
onsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die
Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnis-
gewinnung und hier insbesondere auf die Kooperation
mit anderen Nachrichtendiensten zu . Dies würde für die
zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nach-
richtendiensten bei der Aufklärung des internationalen
Terrorismus und damit für die Auftragserfüllung des
Bundesamtes für Verfassungsschutz Nachteile zur Folge
haben . Insofern könnte die Offenlegung für die Bundes-
republik Deutschland nachteilig sein .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821413100

Frau Dağdelen.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821413200

Vielen Dank, Herr Staatssekretär . – Es ist schon be-

merkenswert, was alles im Sinne des Staatswohls ver-
tuscht oder verdeckt wird .


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles, was peinlich ist!)


Ich komme gerade aus einem Gespräch mit den Opfer-
anwälten . Sie wären sehr froh, wenn das Wohl der Bür-
gerinnen und Bürger über dem Staatswohl stehen würde
und man die Aufklärung vorantreiben würde .

Sie sagten, Sie hätten keinerlei Erkenntnisse darüber,
ob Kontakte oder eine Führung durch ausländische Ge-
heimdienste in Sachen Anis Amri bestehe . Die Welt am
Sonntag hat am 22 . Januar über Anis Amri und über Ver-
wicklungen in Italien berichtet . Dort hieß es:

Die Freilassung Amris aus italienischer Abschiebe-
haft im Juni 2015 könnte Teil einer Geheimopera-
tion des italienischen Inlandsnachrichtendienstes
AISI gewesen sein . Dies berichteten gleichlautend
zwei mit der Untersuchung des Falls Amri unmit-
telbar befasste Quellen aus dem italienischen Si-
cherheitsapparat unabhängig voneinander . . . Die
AISI-Aktion habe zum Ziel gehabt, Amri als Köder
in der islamistischen Szene Italiens einzusetzen .
Wegen einer Panne habe man Amri jedoch aus den
Augen verloren .

Gibt es seit dieser Berichterstattung bzw . gab es im
Vorfeld seitens der Bundesregierung oder der nachgeord-
neten Behörden Bestrebungen, um den Verwicklungen
des italienischen Inlandsnachrichtendienstes in Sachen
Anis Amri nachzugehen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821413300


Das haben wir bereits gemacht . Der Bundesinnenmi-
nister hat sich diese Woche mit dem Innenminister Ita-
liens getroffen . Der italienische Innenminister hat diese

Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder






(A) (C)



(B) (D)


Darstellung verneint und den Sachverhalt gegenüber
dem Bundesinnenminister klargestellt .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821413400

Frau Dağdelen, zweite Rückfrage?


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821413500

Ja . – Meine zweite Rückfrage betrifft den US-Luftan-

griff in Libyen . In der Nacht vom 18 . auf den 19 . Januar
hat die US-Luftwaffe zwei IS-Camps nahe der libyschen
Stadt Sirt bombardiert . Schätzungen des Pentagon zu-
folge wurden dabei mehr als 80 Kämpfer getötet . Man
sagt, dass der Angriff offenbar einem Kontaktmann des
Berlin-Attentäters Anis Amri gegolten hat . Insofern wür-
de ich gerne wissen: Welche Kenntnisse hat die Bun-
desregierung – auch nachrichtendienstliche, die Sie mir
gerne schriftlich zukommen lassen können –, dass diese
Angriffe – wie in der Presse kolportiert wurde – im Zu-
sammenhang mit dem Anschlag in Berlin im Dezember
standen und dass dabei mutmaßliche Komplizen bzw .
Kontaktmänner von Amri getötet wurden? Vor allen Din-
gen: Haben die deutschen Sicherheitsbehörden zwei li-
bysche Mobiltelefonnummern, die auf dem Handy Anis
Amris gefunden wurden, an die USA weitergegeben?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821413600


Der Nachrichtenkoordinator Fritsche hat soeben aus-
geführt, dass es hierzu keine Erkenntnisse gibt, dass dem
aber nachgegangen wird und dass die Informationen dann
in der Geheimschutzstelle zur Verfügung gestellt werden .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821413700

Vielen Dank . – Nächste Rückfrage: Renate Künast .


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821413800

Ich beziehe mich auf Ihre Aussage, dass der Fall Amri

am Ende eine Polizeiangelegenheit gewesen sei . Da Sie
immer über das GTAZ informiert werden, frage ich Sie:
Um welche konkrete Gefahr ist es da gegangen? Geht
es um ein Versagen der Berliner Polizei unter Herrn
Henkel? In was für einem Fall hat die Berliner Polizei
konkret ermittelt? Ist dabei auszuschließen, dass es da-
bei nicht um Kontakte zu Personen ging, gegen die der
Verdacht besteht, eine terroristische Vereinigung gemäß
§ 129a StGB gebildet oder mit Drogen gehandelt zu ha-
ben? Man vermutet bzw . weiß, dass durch Drogenhandel
hier in Deutschland – Amri stand ja auch unter dem Ver-
dacht, mit Drogen gehandelt zu haben – der IS finanziell
unterstützt wird . Ich habe zum Beispiel Anklagen des
Generalstaatsanwalts von Berlin oder des GBA gelesen,
in denen steht, dass 500 Euro oder 800 Euro in Richtung
IS überwiesen wurden, die hier durch Drogenhandel er-
wirtschaftet wurden . Ich möchte von Ihnen wissen, Herr
Schröder, ob Sie ausschließen können, und zwar für alle
Fälle, dass Fälle, bei denen es um Menschen, denen die
Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a
StGB vorgeworfen wird, oder um die Finanzierung des
IS durch Drogenhandel geht, eindeutig nie in die Zustän-
digkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehören .
So habe ich Sie gerade in Bezug auf Amri verstanden .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821413900


Natürlich hat auch das Bundesamt für Verfassungs-
schutz entsprechende Kompetenzen, um gerade im Be-
reich des Terrorismus auch im Vorfeld tätig zu sein . Aber
in diesem Fall lag die Federführung eindeutig bei den
Polizeien . Der Generalbundesanwalt hat verneint, die-
sen Fall zu übernehmen . Diese fatale Fehleinschätzung
ist uns jetzt allen bewusst . Es geht jetzt darum, auch
aufzuklären, wie man vonseiten der Polizei zu dieser
Fehleinschätzung kommen konnte . Es gab ja sehr um-
fangreiche Maßnahmen . Amri wurde von den Polizeien
entsprechend abgehört . In der Tat ist die entscheidende
Frage, wie es am Ende zu dieser Fehleinschätzung kom-
men konnte .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821414000

Nächste Rückfrage: Kollegin Hänsel .


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821414100

Anis Amri war in Italien schon inhaftiert . Was sind

denn nach Kenntnis der Bundesregierung – sie steht
mit der italienischen Regierung im engen Kontakt – die
Gründe, dass die italienischen Behörden Anis Amri nicht
abgeschoben haben, obwohl ihnen dem Vernehmen nach
seine Geburtsurkunde vorlag? Wie erklärt sich die Bun-
desregierung in diesem Zusammenhang, dass Anis Amri
dann ausgerechnet wieder nach Italien – nach Mailand –
floh? Bestünde nicht die Möglichkeit, dass er dort ganz
gezielt jemanden von den Sicherheitsbehörden treffen
wollte? Es ist ja nicht normal, dass man, obwohl man
in diesem Land – Italien – schon einmal inhaftiert war,
dorthin zurückgeht .

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung also über
die Kontakte von Anis Amri zu italienischen Sicherheits-
behörden, und wie erklärt sie, dass er nicht abgeschoben
wurde und nach Mailand zurückging?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821414200


Die These, die Sie jetzt aufstellen, dass die italieni-
schen Sicherheitsbehörden da Kontakte gehabt hätten
und dahintersteckten, dass Amri einfach nach Deutsch-
land weiterzog, hat der italienische Innenminister im Ge-
spräch mit dem Bundesinnenminister klar verneint .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821414300

Die nächste Rückfrage: Kollege von Notz .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, Anis Amri war auch als „Foreign
Fighter“ eingestuft . Da frage ich Sie: Wie viele von all
den Gefährdern, die es in Deutschland gibt, die nicht im
Ausland sind, die nicht inhaftiert sind – Pi mal Daumen
180 Leute –, werden denn überwacht?

Es ist meiner Ansicht nach so, dass man – und das
vermischt sich in Ihren Antworten etwas – einen konkre-
ten Sachverhalt, den es zu ermitteln gilt und wofür natür-

Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder






(A) (C)



(B) (D)


lich die Polizei zuständig ist, von dem Gefährdersein der
Person trennen muss . Dieser Sachverhalt ist im GTAZ
anders eingestuft worden, aber der Gefährder selbst war
ja weiter da und galt auch weiter als gefährlich; man hat
ihn sogar „Foreign Fighter“ genannt . Deshalb stelle ich
die Frage: Wie kann es sein, dass Amri nicht überwacht
wurde? Und wie viele dieser 180 Gefährder werden denn
überwacht? Wo fühlt sich denn das Bundesamt für Ver-
fassungsschutz zuständig? Ich bitte um ungefähre Zah-
len .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821414400


Wie viele Gefährder vom Bundesamt für Verfassungs-
schutz überwacht werden, kann ich Ihnen hier nicht sa-
gen; das würde die Arbeitsweise des Bundesamtes für
Verfassungsschutz offenlegen .

Das Problem im Fall Amri war doch, dass Amri von
den Polizeien als Kleinkrimineller eingestuft wurde,


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht! Das „Personagramm“ sagt da etwas anderes! 14 .12 .! Was lügen Sie hier herum? – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: In Ihren eigenen Veröffentlichungen steht das Gegenteil!)


dem man nicht mehr zugetraut hat, einen solchen schlim-
men terroristischen Akt zu vollziehen . Das war das Fa-
tale .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821414500

Die nächste Rückfrage: Kollege Ströbele .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


H
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1821414600
Das war Aufgabe der Polizei . – Nun ist
ja das Bundesinnenministerium, also Ihre Behörde, für
die Polizei auf Bundesebene, für das Bundeskriminalamt
zuständig . Die waren bei den GTAZ-Sitzungen in der Re-
gel – oder sogar immer – anwesend . Warum sind die nie
auf die Idee gekommen – auch wenn Sie keine Weisung
geben können; das weiß ich ja alles –, einmal die ver-
schiedenen Straftaten, die Amri vorgeworfen werden, an
einer Stelle zu sammeln, sodass das einer betreibt?

Für gewerbsmäßigen Betrug mit mittelbarer Falsch-
beurkundung gibt es in Berlin, wenn Fluchtverdacht
besteht, einen Haftbefehl mit Untersuchungshaft; dies
müssten neun Fälle gewesen sein, da er neun Aliasna-
men führte . Des Weiteren ging es um Körperverletzung,
Drogenhandel und, und, und . Es sind also mehr als zwölf
Verfahren, sodass sich die Frage stellt, ob man das nicht
an einer Stelle betreiben sollte .

Man hat den Eindruck, die Verfahren sind zwar einge-
leitet worden, aber nur, um sie gleich wieder einzustel-
len . Warum ist Ihre dem Bundesinnenminister unterstell-
te Behörde da nicht tätig geworden?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821414700


Ich finde, das ist eigentlich die berechtigte Frage .
Warum das nicht gemacht wurde, warum nicht mal ein
Sammelverfahren bei irgendeiner Staatsanwaltschaft ein-
geleitet wurde, warum die zuständige Ausländerbehörde
das nicht mal zum Anlass genommen hat, entsprechende
Aktivitäten zu starten, warum auch die Verletzung der
Residenzpflicht einfach so hingenommen wurde, das
sind berechtigte Fragen . Die Bundespolizei hat dafür
aber leider keine Kompetenz .


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: BKA!)


Die Bundespolizei und das BKA hatten dadurch, dass
der Fall umfassend vom Landeskriminalamt Nord-
rhein-Westfalen geführt wurde und auch vom Berliner
Landeskriminalamt, eben keine Kompetenz nach § 4a
des Bundeskriminalamtgesetzes .


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollten eine Blindenbinde tragen bei dem GTAZ! Hier wird ja jeder Hanswurst besser kontrolliert als ein Gefährder! – Widerspruch des Abg . Manfred Grund [CDU/CSU])



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821414800

Eine Rückfrage von Kollegin Bähr-Losse von der

SPD .


Bettina Bähr-Losse (SPD):
Rede ID: ID1821414900

Vielen Dank, Frau Präsidentin . – Frau Künast, wenn

ich jetzt loslegen dürfte . – Ich greife die Nachfragen auf,
die aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen kamen . Herr Schröder, ich bin mittelprächtig ent-
setzt darüber, dass man sich hier so einen schlanken Fuß
macht . Es geht natürlich auch um die Aufarbeitung von
zurückliegenden Fällen . Wenn man in dieser Ex-post-Be-
trachtung aber einfach nur sagt, dass es bei jedem, der
Verantwortung getragen habe, zu Fehleinschätzungen
gekommen sei, nur nicht bei der Bundesregierung, dann
macht man sich damit einen schlanken Fuß .

Da Sie sagen, das sei eine polizeiliche Fehleinschät-
zung gewesen und der Verfassungsschutz habe nicht von
sich aus eingreifen können, frage ich mit Blick darauf,
dass uns allen bekannt ist, dass es noch eine Vielzahl
von sogenannten Gefährdern gibt: Ändert sich jetzt – für
zukünftige Fälle – etwas an der Ermittlungspraxis hin-
sichtlich der originären Zuständigkeit des Verfassungs-
schutzes?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821415000


Dafür haben wir ja auch das GTAZ, um diese Verant-
wortung gemeinsam zu besprechen . Im Fall Amri waren
eben das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und
das Landeskriminalamt Berlin für die Ermittlungen zu-
ständig . Aber selbstverständlich haben auch alle anderen
Behörden immer eine Mitverantwortung zu tragen . Des-
sen sind wir uns bewusst . Wir müssen den Fall Amri jetzt

Dr. Konstantin von Notz






(A) (C)



(B) (D)


so beschreiben, wie er war: Es war ein polizeilicher Fall
des Landeskriminalamtes .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821415100

Vielen Dank, Dr . Schröder . – Noch einmal: Es kann

nur eine Rückfrage gestellt werden .


(Bettina Bähr-Losse [SPD]: Was ich sehr bedauerlich finde!)


Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Hänsel auf:
Welche Informationen hatte die Bundesregierung vor dem

Anschlag am Berliner Breitscheidplatz am 19 . Dezember 2016
über konkrete Vorhaben des Anis Amri in Deutschland von-
seiten der marokkanischen Sicherheitsbehörden, und gab es
Hinweise auf Anschlagspläne oder nicht?

Herr Dr . Schröder, bitte .

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821415200


Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Durch die ma-
rokkanischen Behörden wurden den deutschen Sicher-
heitsbehörden insgesamt vier Schreiben übermittelt, die
Informationen enthielten, Angaben darüber, dass Amri
Anhänger des sogenannten „Islamischen Staats“ sei und
hoffe, sich dem sogenannten IS in Syrien, Irak oder Li-
byen anschließen zu können . Amri führe ein Projekt aus .
Hierzu wurden allerdings keine weiteren konkreten An-
gaben gemacht . Amri bezeichne sein Gastland als Land
des Unglaubens, das Erpressungen gegen die Brüder füh-
re . Amri solle zudem eine Rufnummer nutzen und sich il-
legal in Berlin aufhalten . Er solle in Deutschland in Kon-
takt mit weiteren IS-Sympathisanten stehen, darunter
einem russischen Staatsangehörigen, der von den deut-
schen Behörden nach Russland zurückgeschoben werden
solle, und einem marokkanischen Staatsangehörigen, der
verheiratet sei, dessen Pass sichergestellt worden sein
solle, der das Land nicht verlassen dürfe . Amri solle in
Berlin mit einem weiteren marokkanischen Staatsange-
hörigen zusammen wohnen . Dessen Eltern sollen IS-An-
hänger sein, und väterliche Cousins sollen IS-Mitglieder
in Syrien, Irak und Libyen sein . Zu seinen Kontaktperso-
nen wurden ebenfalls Lichtbilder übersandt .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821415300

Vielen Dank, Herr Dr . Schröder . – Frau Hänsel, bitte .


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821415400

Danke schön . – Ich habe diese Frage jetzt noch einmal

gestellt, weil ich es sehr merkwürdig finde, dass Sie mir
in einer Antwort vom 3 . Januar 2017 auf eine ähnliche
Frage geantwortet haben, dass den deutschen Sicher-
heitsbehörden in keiner dieser Mitteilungen über mögli-
che Anschlagspläne von Amri berichtet worden ist, sich
kurz darauf aber Entwicklungsminister Müller in einem
Interview mit dem ZDF, mit dem heute-journal wie folgt
geäußert hat: Hätten die deutschen Behörden auf den ma-
rokkanischen Geheimdienst gehört, der vor Wochen vor
Amri gewarnt hatte, dann hätte man den Anschlag viel-
leicht verhindern können . – Da wollte ich noch einmal
nachfragen: Wie erklären Sie sich diese widersprüchli-
chen Analysen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821415500


Wie eben schon dargestellt, ist sehr genau analysiert
worden, was von den marokkanischen Sicherheitsbe-
hörden weitergeleitet wurde . Man ist zu dem Ergebnis
gekommen, dass das keine weiterführenden Erkenntnis-
se sind, die nicht ohnehin schon bekannt sind . Im Laufe
der weiteren Observation und weiteren Ermittlung sind
die Landeskriminalämter zusammen mit den Bundessi-
cherheitsbehörden zu dem Ergebnis gekommen, dass von
Amri nicht mehr eine solche Gefahr ausgeht .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821415600

Frau Hänsel, eine zweite Rückfrage?


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821415700

Ja . – Ich möchte noch einmal darauf bestehen: Wie

erklären Sie sich, dass ein Mitglied des Kabinetts bei der
Bewertung der vorliegenden Informationen zu einer ganz
anderen Schlussfolgerung kommt? Wie kann es sein,
dass professionelle Leute vom Landeskriminalamt, vom
GTAZ, vom Verfassungsschutz usw . zu einer Verharm-
losung dieser vorliegenden Informationen neigen – uns
wird hier auch die ganze Zeit erzählt, dass es gar keinen
Anlass gab, ihn zu beobachten – und gleichzeitig ein Mit-
glied des Kabinetts zu dem Schluss kommt, dass der An-
schlag vielleicht hätte verhindert werden können, wenn
man auf die marokkanischen Behörden gehört hätte?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821415800


Es gab ja Veranlassung, ihn durch die Polizei zu be-
obachten . Es gab auch entsprechend Observationsmaß-
nahmen .


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was denn?)


Diese haben eben genau zum gegenteiligen Ergebnis ge-
führt .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821415900

Frau Mihalic .


Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821416000

Vielen Dank, Frau Präsidentin . – Herr Schröder, ich

möchte sinngemäß den Präsidenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz zitieren, der dem Morgenmagazin der
ARD am 11 . Oktober letzten Jahres ein Interview gege-
ben hat . Er sagte sinngemäß – ich glaube, er sagte es so-
gar wörtlich so –, dass es eine Handvoll von wirklich ge-
fährlichen Personen gibt, die der Verfassungsschutz rund
um die Uhr, sieben Tage die Woche beobachtet .

Die Fragen, die ich in diesem Zusammenhang habe,
sind: Auf welcher Basis oder aufgrund welcher Kriteri-
en werden diese Personen rund um die Uhr vom Verfas-
sungsschutz beobachtet? Auf welchen Rechtsgrundla-
gen basiert dies? Sie haben vorhin auf die mangelnden
Rechtsgrundlagen, so etwas zu tun, verwiesen . Wie un-
terscheiden sich diese Fälle, die rund um die Uhr vom
Verfassungsschutz beobachtet werden, von der Person

Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder






(A) (C)



(B) (D)


Anis Amri? Wie konnte es zu solch einer Fehleinschät-
zung des Bundesamtes für Verfassungsschutz kommen,
Anis Amri nicht ebenfalls, so wie die anderen Gefährder,
rund um die Uhr, also 24 Stunden am Tag, sieben Tage
die Woche, zu beobachten?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821416100


Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann eine Ein-
zelperson nur dann beobachten, insbesondere mit nach-
richtendienstlichen Instrumenten, also mit G-10-Maß-
nahmen, wenn davon ausgegangen wird, dass von dieser
Person wirklich eine Gefahr ausgeht . Das Problem im
Fall Amri ist, dass die Polizeien zu dem Ergebnis gekom-
men sind, dass von dieser Person eben eine solche Gefahr
nicht mehr ausgeht .


(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht! Schauen Sie in die Chronologie, die Sie selbst vorgelegt haben! Da steht das Gegenteil drin, Herr Schröder!)


Man hat ihn als Kleinkriminellen eingeschätzt . Deshalb
ist auch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu dem
Ergebnis gekommen, keine entsprechenden Maßnahmen
durchzuführen . Das gilt übrigens nicht nur für das Bun-
desamt für Verfassungsschutz, sondern natürlich insbe-
sondere auch für das Landesamt für Verfassungsschutz
von Nordrhein-Westfalen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821416200

Die Kollegin Dağdelen hat eine Rückfrage.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821416300

Herr Staatssekretär, Sie meinten in Antwort auf die

Frage meiner Kollegin Heike Hänsel, dass diesen In-
formationen sehr wohl nachgegangen worden ist, aber
die Untersuchungen zu einem anderen Ergebnis geführt
haben . – Ich würde gerne Folgendes fragen: Trifft es
zu, dass die aus dem GTAZ-Auftrag resultierenden In-
formationen – dabei ging es darum, die Wertigkeit der
Warnung der marokkanischen Behörden mittels eines be-
freundeten Geheimdienstes, dem man mehr Kompeten-
zen zugesprochen hat, prüfen zu wollen – erst nach dem
Anschlag eingetroffen sind?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821416400


Ich habe Ihre Frage nicht wirklich verstanden .


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch wenn Sie eine Frage verstehen, antworten Sie ja nicht!)


Man hat sich ja über Jahre mit Amri beschäftigt, er ist ob-
serviert worden, und dann ist man eben zu dieser fatalen
Einstufung gekommen . Es ist ja nicht so, dass sich die
Sicherheitsbehörden nicht mit dem Fall Amri beschäftigt
haben .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821416500

Eine Rückfrage von Herrn von Notz .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Schröder, vielleicht haben Sie den Bericht, den
die Landau-Kommission im Hinblick auf den Fall Al-
bakr gestern vorgestellt hat, gelesen . Sie spricht darin
von einer Kultur der Unverantwortlichkeit, die es gäbe,
durchaus auch in Bezug auf Bundesbehörden . So wie
Sie es dargestellt haben, hat das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz ja offensichtlich gar keine rechtlichen Mög-
lichkeiten, Gefährder unabhängig von irgendwelchen
polizeilichen Entscheidungen zu beobachten . Jetzt frage
ich Sie: Ist das tatsächlich so? Ist das eine ernstgemeinte
Aussage von Ihnen, oder ist das vielleicht die Kultur der
Unverantwortlichkeit, die man jetzt auch in Sachsen fest-
gestellt hat?


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Anschlussfrage: Warum schaffen wir sie dann nicht ab?)


D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1821416600


Natürlich kann das Bundesamt für Verfassungsschutz
auch unabhängig von polizeilichen Erkenntnissen tätig
werden; das ist selbstverständlich .


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah! – Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat aber anders geklungen!)


Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf polizeiliche
Erkenntnisse nicht ignorieren . Natürlich sind in einem
Rechtsstaat Hürden vorhanden, wenn es darum geht,
wann G-10-Maßnahmen, wann nachrichtendienstliche
Mittel gegenüber einer Einzelperson eingesetzt werden
dürfen . Bei der Bewertung dieser Hürden müssen die
polizeilichen Erkenntnisse einbezogen werden . Dazu,
inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz gegen-
über den Landesämtern für Verfassungsschutz weiterge-
hende Befugnisse braucht, hat der Bundesinnenminister
ja Vorschläge gemacht .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821416700

Vielen Dank . – Dann liegen mir zu Frage 20 und zum

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
keine weiteren Fragen vor . Vielen Dank, Dr . Schröder .

Dann kommen wir jetzt zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher-
schutz . Ich begrüße Christian Lange .

Wir kommen zur Frage 21 der Kollegin Heike Hänsel:
Inwieweit wird im Zusammenhang mit von Serbien aus-

gestellten internationalen Haftbefehlen gegen 22 Kämpfer
der einstigen kosovo-albanischen Miliz UCK, darunter meh-
rere UCK-Kommandanten und Azem Syla, ein Onkel des
aktuellen kosovarischen Präsidenten Hashim Thaci, auch in

(derstandard .at/2000051115165/Serbien-fahndet-nach-ehemaligen-UCK-Kaempfern)

weit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der
ehemalige kosovarische Regierungschef Ramush Haradinaj
in Frankreich wegen Verbrechen während des Kosovo-Kriegs
festgenommen worden ist, dessen Freispruch vor dem Haa-
ger Tribunal in 37 Anklagepunkten nur deshalb zustande kam,
weil während der Prozesse insgesamt 19 potenzielle Zeugen

(www .zeit . Irene Mihalic http://derstandard.at/2000051115165/Serbien-fahndet-nach-ehemaligen-UCK-Kaempfern http://derstandard.at/2000051115165/Serbien-fahndet-nach-ehemaligen-UCK-Kaempfern http://www.zeit.de/politik/2017-01/kosovo-frankreich-ramush-haradinaj-festnahme de/politik/2017-01/kosovo-frankreich-ramush-haradinaj-festnahme)





(A) (C)


(B) (D)


C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1821416800


Vielen Dank, Frau Präsidentin . – Frau Kollegin, ich
beantworte Ihre Frage wie folgt: Allgemeine Angaben zu
Fahndungsersuchen Serbiens nach UCK-Kämpfern kön-
nen nicht gemacht werden . Eine Statistik, die nach Zu-
gehörigkeit zu bestimmten Gruppen differenziert, wird
nicht geführt . Soweit die Bundesregierung die Frage
einzelnen Personen zuordnen konnte, wurde keine Fahn-
dung eingeleitet .

Nach Kenntnissen der Bundesregierung wurde
Ramush Haradinaj am 4 . Januar 2017 in Frankreich auf-
grund eines serbischen Haftbefehls aus dem Jahr 2004
festgenommen . Die serbischen Behörden werfen ihm
vor, im Kosovo Kriegsverbrechen begangen zu haben .
Am 12. Januar 2017 wurde Herr Haradinaj unter Aufla-
gen freigelassen . Über die Frage der Auslieferung nach
Serbien steht die Entscheidung der französischen Justiz
aus .

Zu den übrigen Teilen der Frage liegen der Bundesre-
gierung keine eigenen Erkenntnisse vor .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821416900

Frau Hänsel? – Zu Frage 21 gibt es keine Rückfragen .

Dann möchte ich Herrn Lange verabschieden .

Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Finanzen . Das geht schnell, weil die
Frage 22 der Kollegin Ulla Jelpke schriftlich beantwortet
wird .

Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales . Ich begrüße Frau
Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller .

Wir kommen zur Frage 23 von Katrin Werner:
Wenn laut Antwort der Bundesregierung auf meine münd-

liche Frage 33, Plenarprotokoll 18/211, Anlage 25, die Ein-
sparungen durch die gemeinsame Inanspruchnahme von Leis-
tungen der Eingliederungshilfe insgesamt in geringem, nicht
quantifizierbaren Umfang denkbar sind, wieso schränkt die
Bundesregierung dann das grundlegende Menschenrecht auf
freie Wahl von Wohnort und Wohnform von Menschen mit

(Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention)


G
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1821417000


Frau Präsidentin! Werte Kollegin Werner, in der Ant-
wort auf Ihre mündliche Frage vom 18 . Januar 2017, die
ja Auslöser für die Frage ist, die ich heute beantworte,
ging es um die Kostenwirkungen der gemeinsamen In-
anspruchnahme von Leistungen in allen in § 78 Absatz 1
des Bundesteilhabegesetzes aufgelisteten Lebensberei-
chen . Ihre Frage wurde mit dem Hinweis auf – ich ver-
kürze es ein wenig – Einsparungen im geringen, nicht
quantifizierbaren Umfang beantwortet.

Sie fokussieren mit Ihrer neuen Frage nunmehr auf die
gemeinsame Inanspruchnahme im Kontext von Wohnort
und Wohnform . Der Bereich des Wohnens ist individu-

ell sehr unterschiedlich . Er reicht vom Leben allein in
der eigenen Wohnung über das Wohnen in Wohngruppen
bis hin zu vollstationären Einrichtungen . Deshalb ist eine
belastbare Quantifizierung der Ausgaben nicht möglich.

Bei einer freien Wahl von Wohnort und Wohnform
können in einzelnen Fällen Mehrkosten in höherem
Umfang entstehen . Zu den Leistungen für die Wohnung
kommen jeweils auch die Leistungen zur sozialen Teilha-
be, insbesondere Assistenzleistungen, hinzu . Soweit der
vom Leistungsberechtigten gewünschte Wohnort bzw .
die gewünschte Wohnform nach der Einzelfallprüfung
die adäquate Leistungserbringung ist, werden die Kosten
hierfür übernommen .

In dem neuen partizipativen Teilhabe- und Gesamt-
planverfahren wird der Leistungsberechtigte – das gilt
aber auch für die Leistungsberechtigte – zudem an allen
Verfahrensschritten beteiligt . So wird insbesondere ge-
meinsam mit ihm oder ihr über seine oder ihre Wünsche
auch in Bezug auf das Wohnen beraten .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821417100

Vielen Dank . – Frau Werner, bitte .


Katrin Werner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821417200

Dazu habe ich eine Nachfrage, weil Sie in diesem Zu-

sammenhang noch einmal erwähnt haben, dass da auch
der Assistenzbereich hineinspielt . Insofern können Sie
sich vorstellen, dass ich mit meiner Frage noch einmal in
den Bereich des Poolens oder auch des Zwangspoolens
gehe .

Zum einen habe ich die Frage, ob der Änderungsan-
trag 23 von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
der Bundesregierung an sich bekannt ist, bei dem es um
die Kosten aufgrund des Verzichts auf das Zwangspoo-
ling in den Lebensbereichen „soziale Beziehungen“ und
„persönliche Lebensplanung“ geht . Darin spricht man ja
davon, dass diese Kosten 3,6 Millionen Euro jährlich be-
tragen . Ist der Bundesregierung diese Zahl bekannt, und
wenn ja, wissen Sie, welche Studien es dazu gibt und ob
es zufälligerweise für die anderen Bereiche, in denen ja
das Poolen nicht freigegeben wurde, auch Kostenzahlen
gibt? – Das wären meine Fragen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821417300

Frau Staatssekretärin .

G
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1821417400


Ich sage das Folgende auch auf die Gefahr hin, dass
ich belehrend wirke, was ich keinesfalls sein will, weil
ich ja weiß, dass Sie eine Kennerin aller Abschnitte des
BTHG sind: Wir sprechen hier über die Eingliederungs-
hilfe, die ab Januar 2020 neu geordnet wird . Wir haben,
weil wir das auflösen, was bisher und zurzeit im gelten-
den Recht sozusagen in einem Gesamtrahmen ist, näm-
lich existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen
der Eingliederungshilfe zum ersten Mal in einem offenen
Leistungskatalog unter anderem der sozialen Teilhabe .
Wir haben ein ganz bestimmtes Spektrum von Assistenz-

Vizepräsidentin Claudia Roth

http://www.zeit.de/politik/2017-01/kosovo-frankreich-ramush-haradinaj-festnahme
http://www.zeit.de/politik/2017-01/kosovo-frankreich-ramush-haradinaj-festnahme





(A) (C)



(B) (D)


leistungen so gestellt, dass sie durchaus gemeinsam er-
bracht werden können; bei allen anderen stellt sich diese
Frage nicht .

Sie erkennen bereits aus diesem Teil meiner Antwort,
dass wir nicht über Erfahrungen verfügen können, weil
wir ein neues Recht einführen . Genau aus diesem Grund
stellen wir aber gerade diese Leistungen unter besondere
Beobachtung; wir sprechen von Wirkungsforschung . Wir
wollen wissen, wie gerade diese Aspekte der sozialen
Teilhabe sich in Assistenzleistungen auswirken . Natür-
lich schließt dies auch ein – darauf zielt ja ein wenig Ihre
Frage ab –, welche finanziellen Belastungen oder Ent-
lastungen entstehen . Darüber wird das Parlament zeitnah
unterrichtet werden . Aber Sie können sich vorstellen: Da
das erst 2020 in Kraft tritt, wird man noch einen Moment
darauf warten müssen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821417500

Haben Sie eine weitere Rückfrage, Frau Kollegin?


Katrin Werner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821417600

Insofern wäre für mich noch einmal die Frage: Die

3,6 Millionen Euro, die in dem Änderungsantrag 23 ge-
nannt waren, sind insofern momentan auch nicht richtig
nachvollziehbar?

G
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1821417700


Wir haben in einem Gesetzgebungsverfahren, in dem
wir diese Leistungskataloge neu regeln, immer eine ge-
wisse Schwierigkeit, Kosten zu beziffern . Die 3,6 Mil-
lionen Euro, die Sie ansprechen, sind in der Tat eine
möglichst solide gegriffene Zahl . Wir haben aber keine
Erfahrungswerte, und wir werden sie erst bekommen,
wenn wir das neue Recht eingeführt haben werden .

Ich habe es schon erläutert: Wir haben in einem neuen
Artikel 25 ja sehr ausführlich beschrieben, dass wir in
vielen Bereichen dieses Gesetzes eine sehr starke Umset-
zungsphase haben, die wir wissenschaftlich vorbereiten
und begleiten .

Wir tun all dies immer sehr stark gemeinsam mit den
Bundesländern, weil wir in der Eingliederungshilfe nach
dem SGB IX einen Bereich haben, den wir nicht allein
auf Bundesebene administrieren und finanzieren. Hier
sind die Länder sehr stark mit im Boot . Deshalb machen
wir das alles zusammen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821417800

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin . – Ich sehe keine

weitere Rückfrage zur Frage 23 .

Dann kommen wir zur Frage 24 der Kollegin Werner:
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung ange-

sichts des starken Anstiegs des Armutsrisikos von Menschen
mit Behinderungen von 13 Prozent im Jahr 2005 auf 20 Pro-
zent im Jahr 2013, der im „Teilhabebericht der Bundesregie-
rung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchti-
gungen 2016“ festgestellt wurde?

Frau Staatssekretärin .

G
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1821417900


Ja, sehr gern . – Auf Basis vorhandener Daten können
über die Gründe von Veränderungen beim Armutsrisiko
von Menschen mit Behinderungen gegenwärtig nur Ver-
mutungen getroffen werden .

Die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen im
jüngeren und mittleren Lebensalter ist im Zeitraum von
2005 bis 2013 – danach fragen Sie ja – deutlich angestie-
gen, was unter anderem wohl auch auf eine Zunahme der
Zahl psychischer Beeinträchtigungen zurückzuführen ist .
Wenn Beeinträchtigungen schon in frühen Lebensjahren
auftreten, können dadurch die Chancen der beruflichen
Entwicklung eingeschränkt werden .

Ich will Ihnen daneben sagen: Diese Frage zeigt auch
noch einmal, wie sinnvoll es ist, dass das Haus eine Re-
präsentativstudie veranlasst hat, die gegenwärtig anläuft
und neue Erkenntnisse zur Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen liefern soll . Wir sind sehr froh, dass sie
nicht nur in Auftrag gegeben wurde, sondern jetzt auch
beginnt, weil wir festgestellt haben, dass wir zu wenig
belastbare Daten über die Lebenssituationen von Men-
schen mit Beeinträchtigungen haben .

Ich will das einfach einmal auch an einem Beispiel
schildern: Wir haben bei vielen Befragungen, die in der
Vergangenheit durchgeführt wurden – mit „wir“ meine
ich die gesamte Gesellschaft und alle, die forschen –,
Menschen, die in Einrichtungen leben, überhaupt nicht
befragt . – Das soll noch einmal bebildern, wie wichtig es
ist, dass wir dieser Frage nachgehen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821418000

Frau Werner, haben Sie eine Rückfrage? – Ja, es sieht

so aus .


Katrin Werner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821418100

Ja, danke . – Die Studie ist das eine, und natürlich

braucht man Zahlen und Befragungen, um hier mehr ins
Detail zu gehen . Ich habe aber die Nachfrage, ob in Zu-
kunft auch noch andere Maßnahmen ergriffen werden .

Eine Frage ist, ob Sie nicht auch in der Erhöhung der
Ausgleichsabgabe eine Möglichkeit zur Verbesserung se-
hen, weil sie Unternehmen dazu bringt oder eher zwingt,
mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen, und in-
sofern einen inklusiveren Arbeitsmarkt mit vorantreiben
kann .

G
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1821418200


Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe wird im poli-
tischen Raum tatsächlich sehr intensiv diskutiert . Die
Bundesregierung hat in den letzten Jahren aber ausge-
sprochen erfolgreich sehr stark darauf gesetzt, jenseits
der Erhöhung der Ausgleichsabgabe Arbeitgeber zu mo-
tivieren, mehr Menschen mit schweren Behinderungen
einzustellen als bisher . Das war, wie gesagt, auch durch-
aus erfolgreich .

Die Frage, ob die Ausgleichsabgabe möglicherweise
eine abschreckende Wirkung hat, was dazu führt, nicht

Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller






(A) (C)



(B) (D)


zu zahlen, sondern einzustellen, hat noch niemand wirk-
lich exakt beantworten können .

Die Bundesregierung unternimmt alles, um viele Ar-
beitgeber zu motivieren, einzustellen . Unsere Erkenntnis
ist: Die größte Schwierigkeit bei der Einstellung von
Menschen mit einer Schwerbehinderung ist die Über-
windung der Schwelle von null auf eins . Arbeitgeber, die
einen Menschen mit schweren Behinderungen eingestellt
haben, machen nämlich oftmals sehr gute Erfahrungen
und stellen gerne einen zweiten und dritten ein .

Wir müssen also die überzeugen, die noch Vorbehalte
haben . Dafür gibt es zahlreiche Projekte, die sehr unter-
stützenswert sind und zeigen, dass dieser Ansatz Aus-
sicht auf Erfolg hat .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821418300

Frau Werner hat eine zweite Rückfrage .


Katrin Werner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1821418400

Bei der Zahl der von Armut Betroffenen ist gerade

auch die Altersarmut ein Aspekt . Insofern geht meine
zweite Nachfrage in diese Richtung: Denkt die Bundes-
regierung darüber nach, die Anrechnung von Einkom-
men und Vermögen für Personen, die Teilhabeleistungen
beziehen, auf lange Sicht komplett abzuschaffen? Diese
Frage ist wichtig; denn wenn weiterhin eine Anrech-
nung erfolgt, haben diese Menschen ja weitaus größere
Schwierigkeiten, für ihr Alter vorzusorgen .

G
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1821418500


Dazu kann ich jetzt mit Blick auf die neuen Regelun-
gen des Bundesteilhabegesetzes ganz viel sagen; denn da
haben wir viele große Fortschritte erzielt . Es ist schön,
dass ich Gelegenheit habe, diese kurz zu erwähnen .


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821418600

Eine Minute, ja .

G
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1821418700


Eine Minute? – Okay, dann mache ich das im Tele-
grammstil .

Wir stellen die Partner frei, wenn es um die Heran-
ziehung von Einkommen und Vermögen geht . Wir haben
neue und sehr hohe Freibeträge bei der Anrechnung von
Einkommen und Vermögen erreicht . Da haben wir große
Fortschritte erzielt .

Ich denke, es ist bei Menschen mit Behinderung ge-
nauso wie bei allen: Oft ist die Situation im Alter das
Resultat einer langen Erwerbsbiografie. Wir haben gera-
de über die Schwierigkeiten von Menschen mit Behin-
derung gesprochen . Deshalb müssen wir alles tun, um
ihnen aus diesen Schwierigkeiten herauszuhelfen .

Ein weiterer Punkt ist: Ich freue mich, dass es uns in
dieser Legislatur ein zweites Mal gelungen ist, für Men-
schen, die ihre Erwerbsfähigkeit im Laufe ihres Erwerbs-
lebens verlieren, eine bessere Erwerbsminderungsrente
zu erreichen . Meines Erachtens ist in dieser Legislatur
gerade für diesen Personenkreis schon sehr viel getan
worden . Weiteres ist immer möglich und ganz sicher
auch erstrebenswert .


(Beifall bei der SPD)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1821418800

Vielen herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin . Dann

darf ich auch Sie verabschieden .

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesmi-
nisteriums für Ernährung und Landwirtschaft . Die Fra-
gen 25 und 26 des Kollegen Friedrich Ostendorff werden
schriftlich beantwortet .

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Gesundheit . Auch die Fragen 27
und 28 der Kollegin Sabine Zimmermann sowie die
Fragen 29 und 30 der Kollegin Klein-Schmeink werden
schriftlich beantwortet .

Nun kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur .
Die Fragen 31 und 32 des Kollegen Stephan Kühn, die
Fragen 33 und 34 des Kollegen Krischer sowie die Fra-
gen 35 und 36 des Kollegen Behrens werden ebenfalls
schriftlich beantwortet .

Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesord-
nung .

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 26 . Januar 2017,
9 Uhr, ein .

Die Sitzung ist geschlossen . Ich wünsche Ihnen, liebe
Kolleginnen und Kollegen, und auch Ihnen auf den Tri-
bünen, einen schönen Restmittwoch . Bis morgen!

Vielen Dank .