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    Plenarprotokoll 18/214 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 214. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2017 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztli- chen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreu- ten; weitere Fragen Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21421 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21422 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21422 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 21422 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21423 A Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21423 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21423 C Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 21423 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21423 D Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21424 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21424 B Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21424 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21424 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21424 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21424 D Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 21425 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21425 A Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21425 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21425 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 21425 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21426 A Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21426 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21426 B Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 21426 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21426 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21427 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21427 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21427 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21427 C Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 21427 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21427 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21428 A Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21428 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21428 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 21428 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/10922 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21428 C Mündliche Frage 5 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermittlungen des BND zu den libyschen Rufnummern im Fall Anis Amri Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017II Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . 21429 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21429 C Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21430 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21430 C Mündliche Frage 15 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus den Äußerungen des AfD-Politikers Björn Höcke im Januar 2017 Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21431 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21431 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21431 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21432 A Mündliche Frage 16 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausreise spionageverdächtiger Imame und Mitarbeiter der DITIB Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21432 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21432 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21433 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21433 B Mündliche Frage 17 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Politische Betätigung der DITIB-Gemein- den für die Türkei Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21433 C Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 21434 D Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21433 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21434 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21434 C Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21435 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21435 A Mündliche Frage 19 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zweifel des Bundeskriminalamtes an den Aussagen einer V-Person zu Anis Amri Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21435 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21435 D Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21436 C Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21436 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21437 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21437 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21437 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21438 A Mündliche Frage 18 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kontakte von Anis Amri zu einem ausländi- schen Geheimdienst Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21438 B Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21438 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21439 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21439 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21439 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21440 B Bettina Bähr-Losse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 21440 D Mündliche Frage 20 Heike Hänsel (DIE LINKE) Kenntnisse marokkanischer Sicherheitsbe- hörden über die Anschlagspläne von Anis Amri Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 III Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21441 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 21441 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21441 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 21442 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21442 C Mündliche Frage 21 Heike Hänsel (DIE LINKE) Fahndung nach Kämpfern der ehemaligen kosovo-albanischen Miliz UCK Antwort Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21443 A Mündliche Frage 23 Katrin Werner (DIE LINKE) Freie Wahl von Wohnort und Wohnform für Menschen mit Behinderung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21443 B Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21443 C Mündliche Frage 24 Katrin Werner (DIE LINKE) Anstieg des Armutsrisikos von Menschen mit Behinderung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl . Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21444 C Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 21444 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21445 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 21447 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung eines möglichen Versa- gens des Reaktordruckbehälters in den Si- cherheitskonzepten für Atomkraftwerke Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21447 D Anlage 3 Mündliche Frage 2 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II Antwort Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 21448 B Anlage 4 Mündliche Frage 3 Niema Movassat (DIE LINKE) Konditionalisierung der Entwicklungszu- sammenarbeit Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21448 C Anlage 5 Mündliche Frage 4 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beratung von Unternehmen durch die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21448 D Anlage 6 Mündliche Frage 6 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Flüchtlingsbootsunglück vor der Küste Li- byens am 14. Januar 2017 Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 21449 A Anlage 7 Mündliche Frage 7 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein an US-amerikanischen Drohneneinsätzen Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 21449 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017IV Anlage 8 Mündliche Frage 8 Andrej Hunko (DIE LINKE) Projekte des Strategie- und Forschungszen- trums Telekommunikation Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21449 D Anlage 9 Mündliche Frage 9 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Unterstützung der Teilnahme der Deut- schen Studierenden-Nationalmannschaft an der 28. Winter-Universiade in Kasachstan Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21450 A Anlage 10 Mündliche Frage 10 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens über die 28. Winter-Universia- de in Kasachstan Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21450 B Anlage 11 Mündliche Frage 11 Katrin Kunert (DIE LINKE) Beweggründe für die Auflage des Projektes „Zukunft! Von Ankunft an.“ der Organisa- tion Save the Children Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21450 D Anlage 12 Mündliche Frage 12 Katrin Kunert (DIE LINKE) Untersuchungsergebnisse im Rahmen des Projektes „Zukunft! Von Ankunft an.“ Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21451 A Anlage 13 Mündliche Frage 13 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zugang zu Integrationskursen für Asylsu- chende aus Afghanistan Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21451 A Anlage 14 Mündliche Frage 14 Niema Movassat (DIE LINKE) Abschiebung von zwei Maliern mit einem separaten Charterflugzeug Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 21451 C Anlage 15 Mündliche Frage 22 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zahlungen an die Bundesländer infolge des Beschlusses zur Asyl- und Flüchtlingspoli- tik im September 2016 Antwort Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21451 D Anlage 16 Mündliche Frage 25 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Markteinführung der Technik zur frühzei- tigen Geschlechtserkennung bei Küken Antwort Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21452 D Anlage 17 Mündliche Frage 26 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien für das staatliche Tierwohl-Label Antwort Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21453 A Anlage 18 Mündliche Frage 27 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Anzahl der an Dekubitus leidenden Men- schen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21453 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 V Anlage 19 Mündliche Frage 28 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Ursachen von Dekubitus Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21453 D Anlage 20 Mündliche Frage 29 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personalmangel in der Pflege Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21454 C Anlage 21 Mündliche Frage 30 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21455 A Anlage 22 Mündliche Frage 31 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der trilateralen Vertragsverhandlun- gen zur Bahnstrecke Hradek nad Nisou– Zittau Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21455 C Anlage 23 Mündliche Frage 32 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anwendbarkeit der im Dezember 2016 in Kraft getretenen Verordnung zur Ände- rung der Straßenverkehrsordnung Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21455 D Anlage 24 Mündliche Frage 33 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderung der Harnstoffeinspritzung durch den Einsatz sogenannter AdBlue-Emulato- ren zur Senkung des Stickoxidausstoßes Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21456 A Anlage 25 Mündliche Frage 34 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Prognose der Ein- und Durchfahrten aus- ländischer Pkw im Rahmen der Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21456 B Anlage 26 Mündliche Frage 35 Herbert Behrens (DIE LINKE) Einnahmeprognose zur Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21456 C Anlage 27 Mündliche Frage 36 Herbert Behrens (DIE LINKE) Mögliche Klagen gegen die Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21456 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21421 214. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Januar 2017 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21447 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 25 .01 .2017 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 25 .01 .2017 Brinkhaus, Ralph CDU/CSU 25 .01 .2017 Bülow, Marco SPD 25 .01 .2017 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 25 .01 .2017 Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Eberl, Iris CDU/CSU 25 .01 .2017 Feiler, Uwe CDU/CSU 25 .01 .2017 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 25 .01 .2017 Gambke, Dr . Thomas BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Gohlke, Nicole DIE LINKE 25 .01 .2017 Groth, Annette DIE LINKE 25 .01 .2017 Gunkel, Wolfgang SPD 25 .01 .2017 Held, Marcus SPD 25 .01 .2017 Henke, Rudolf CDU/CSU 25 .01 .2017 Henn, Heidtrud SPD 25 .01 .2017 Hochbaum, Robert CDU/CSU 25 .01 .2017 Hübinger, Anette CDU/CSU 25 .01 .2017 Kermer, Marina SPD 25 .01 .2017 Korte, Jan DIE LINKE 25 .01 .2017 Krellmann, Jutta DIE LINKE 25 .01 .2017 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 25 .01 .2017 Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 25 .01 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Müller-Gemmeke, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Nahles, Andrea SPD 25 .01 .2017 Oellers, Wilfried CDU/CSU 25 .01 .2017 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 25 .01 .2017 Rüthrich, Susann * SPD 25 .01 .2017 Saathoff, Johann SPD 25 .01 .2017 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 25 .01 .2017 Schwartze, Stefan SPD 25 .01 .2017 Strothmann, Lena CDU/CSU 25 .01 .2017 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 25 .01 .2017 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .01 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 25 .01 .2017 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25 .01 .2017 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 25 .01 .2017 Zeulner, Emmi * CDU/CSU 25 .01 .2017 * aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 1): Kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bestätigen, dass das deutsche Si- cherheitskonzept bzw . Regelwerk für Atomkraftwerke ein- schließlich etwaiger mitigativer Maßnahmen (Sicherheitsebe- ne 4) komplett davon ausgeht, dass es zu keinem Versagen des Reaktordruckbehälters kommt (sogenannte Basissicherheit), und kann es weiter bestätigen, dass in den aktuellen Rahmen- empfehlungen für den nuklearen Katastrophenschutz der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721448 (A) (C) (B) (D) Strahlenschutzkommission Freisetzungsszenarien nach Versa- gen des Reaktordruckbehälters nicht berücksichtigt sind? Nach den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwer- ke ist für die Planung von mitigativen Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes ein Ereignisspektrum zugrunde zu legen, das alle relevanten Phänomene bei Unfällen mit schweren Brennelementschäden berück- sichtigt (Sicherheitsebene 4c) . Bereits in den Risikostu- dien für deutsche Kernkraftwerke aus den 80er-Jahren wurde das Versagen des Reaktordruckbehälters als mög- liche Folge eines solchen Unfalls mit schweren Brenn- elementschäden analysiert . Auch die heutigen probabilis- tischen Sicherheitsanalysen der Stufe 2 analysieren die Möglichkeit eines Versagens des Reaktordruckbehälters mit dem Ziel, präventive und mitigative anlageninterne Notfallmaßnahmen zu beurteilen und mögliche unfallbe- dingte Freisetzungen (Quellterme) und ihre Häufigkeiten abzuschätzen . Die in den aktuellen „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ festgelegten Planungen beruhen auf den Be- rechnungen potenzieller radiologischer Auswirkungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) . Diesen Berechnungen liegen Quellterme zugrunde, die durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) aus detaillierten anlagentechnischen Analysen potenzieller schwerer Unfallabläufe in deutschen Kern- kraftwerken abgleitet wurden . In jeder dieser Analysen ist das Versagen des Reaktordruckbehälters als Ereignis enthalten und wird daher auch in seinem Einfluss auf den resultierenden Quellterm berücksichtigt . Anlage 3 Antwort des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 2): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich ei- nes möglichst genauen Entscheidungsdatums über das weitere Vorgehen bei der zwischen dem Bund und dem Freistaat Bay- ern vereinbarten Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II auf Brennstoff mit höchstens 50 Prozent Uran-235-Anreiche- rung, und zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung bei der Prüfung möglicher Alternativen bisher gelangt (bitte detailliert nach Alternativen aufschlüsseln)? Hinsichtlich der für eine Umrüstung in Frage kom- menden Brennstoffe mit niedrigerer Anreicherung auf Basis von Uransilizid sowie Uranmolybdän ist die Prü- fung der möglichen Optionen noch nicht abgeschlossen . Das Bundesministerium für Bildung und Forschung geht davon aus, dass eine mit dem Freistaat Bayern ab- gestimmte Entscheidung über das weitere Vorgehen im Laufe des Frühjahrs 2017 getroffen werden kann . Anlage 4 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 3): Inwieweit war die mögliche Konditionalisierung der Entwicklungszusammenarbeit – das heißt die mögliche Streichung von Entwicklungshilfegeldern bei fehlender Kooperation bei Rückführung von ausreisepflichtigen Tu- nesiern – Thema bei den letzten Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel und dem tunesischen Präsidenten al-Badschi Qaid al-Sabssi (https://de .nachrich- ten .yahoo .com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forde- rung-streichung-entwicklungshilfe-155605972 .html, letzter Absatz), und inwiefern gibt es innerhalb der Bundesregierung mittlerweile eine einheitliche Position zu der Frage, ob Staa- ten, die in den Augen der Bundesregierung zu wenig bei Rück- führungen kooperieren, Entwicklungshilfegelder gestrichen werden sollen (www .taz .de/!5370724/)? Die Bundesregierung setzt sich gegenüber Tunesien mit Nachdruck dafür ein, dass der Rückführungsprozess deutlich beschleunigt wird, um die Zahl der Rückführun- gen weiter zu erhöhen . Diese Forderung war auch Ge- genstand des Telefonats von Bundeskanzlerin Merkel mit Staatspräsident Essebsi . Die Bundesregierung und somit auch das BMZ set- zen sich gegenüber Herkunftsländern für die Umsetzung bestehender Rückübernahmeverpflichtungen und -ver- einbarungen ein . Staaten mit niedriger Kooperations- bereitschaft, bei denen sich die Rückführung schwierig gestaltet, wird zudem deutlich gemacht, dass eine gute Zusammenarbeit einhergehen kann mit staatlichen För- derungen in anderen Bereichen . Die Bundesregierung prüft in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen gegenüber Staaten, die in Fragen der Rück- führung nicht kooperieren, zielführend und angemessen sind . Vereinbartes Ziel ist es, unter Einbeziehung aller Politikbereiche im Rahmen eines umfassenden migrati- onspolitischen Ansatzes Anreize für eine bessere Zusam- menarbeit bei der Rückübernahme zu schaffen . So wer- den mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit unter anderem Projekte finanziert, die vor Ort Bleibeper- spektiven schaffen, im Falle Tunesiens zum Beispiel im Bereich der Beschäftigungsförderung von Jugendlichen . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 4): Wie viele Unternehmen hat die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang be- züglich privater Investitionen beraten, und in welchen Fällen bahnt sich ein Engagement der Unternehmen in Entwicklungs- ländern an (bitte unter Angabe der Zielländer nach Unterneh- men auflisten)? Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) bietet deutschen und europäischen Unternehmen, Kam- mern und Verbänden eine Erstberatung in Hinblick auf die verschiedenen Instrumente der deutschen Entwick- https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html http://www.taz.de/!5370724/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21449 (A) (C) (B) (D) lungszusammenarbeit für eine Kooperation mit der Wirt- schaft . Die AWE hat bislang 275 Unternehmen beraten . Die Unternehmen werden nach der Erstberatung an andere Programme, Durchführungsorganisationen und Finan- zierungsinstitutionen verwiesen . Da die AWE auf den weiteren Prozess – einschließlich der Antragstellung – keinen quantifizierbaren Einfluss hat, kann über die kon- krete Anbahnung einer Investition keine Aussage getrof- fen werden . Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/10922, Frage 6): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Flücht- lingsbootsunglück am 14 . Januar 2017 vor der Küste Libyens (www .aljazeera .com/news/2017/01/180-missing-people-pre- sumed-dead-shipwreck-170117092311329 .html), und inwie- weit setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Intensivierung der Seenotrettung im Mittelmeer ein? Am 14 . Januar ist erneut ein Flüchtlingsboot circa 30 Meilen vor der libyschen Küste gesunken . Es konnten vier Menschen gerettet werden, vier Leichen wurden ge- borgen . Berichten von IOM und UNHCR zufolge muss mit weiteren Toten gerechnet werden, deren Leichname nicht geborgen werden konnten . Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine ei- genen Erkenntnisse zu dem Unglück vor . Mehr als 5 000 Menschen haben im vergangenen Jahr allein auf dem Seeweg bei dem Versuch, nach Europa zu gelangen, ihr Leben verloren . Wir brauchen eine bessere Kontrolle der Transmigration in Libyen, Niger und Mali und die engagierte Bekämpfung von Fluchtursachen, um solche Tragödien in Zukunft verhindern zu können Daher muss eine Antwort auf die zentrale Frage ge- funden werden, wie dem kriminellen und tödlichen Ge- schäft der Schleuser im zentralen Mittelmeer die Grund- lage entzogen werden kann . Ein Beitrag zum internationalen Kampf gegen das menschenverachtende Geschäftsmodell der Schleuser ist die deutsche Beteiligung an der GSVP-Operation EUNAVFOR MED Sophia . Nur durch Außerkraftsetzen der Schleusernetzwer- ke und die Beseitigung der Fluchtursachen in den Her- kunftsländern können weitere Bootsunglücke verhindert werden . Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10922, Frage 7): Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit dem 26 . August 2016 von der US-Seite über die Steuerung von Drohneneinsätzen über eine Relaisstation in Ramstein so- wie die Einbindung der dortigen Distributed Ground Station in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Flüge übermittelt bekommen, wozu mir der Staatsminister Michael Roth versicherte, die Bundesregierung bleibe in der Angele- genheit „am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhal- ten“ (Plenarprotokoll 18/205, Antwort auf meine mündliche Frage 16), und sofern die angekündigten „regelmäßigen“ Ge- spräche zur Causa Ramstein noch nicht stattfanden, für wann rechnet die Bundesregierung mit den erfragten Informationen? Die Bundesregierung hat den Bundestag umfassend über ihren Kenntnisstand in dieser Frage unterrichtet . Zunächst geschah dies ausführlich und auf Initiative der Bundesregierung durch den Politischen Direktor des Auswärtigen Amts in einem Gespräch mit den Obleuten des Auswärtigen Ausschusses am 28 . September 2016 . In den Fragestunden am 30 . November und am 14 . Dezember 2016 haben mein Kollege Herr Staatsmi- nister Michael Roth und ich mündlich bzw . schriftlich auf die Fragen zu diesem Thema geantwortet . Zuletzt hat die Bundesregierung am 24 . Januar die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu diesem Thema beantwortet . Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesre- gierung derzeit nicht vor . Die Bundesregierung bleibt mit den US-Partnern zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein beim Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV) weiterhin im Austausch . Anlage 8 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10922, Frage 8): Welche Einzelprojekte werden derzeit im Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation (SFZ TK) durch- geführt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 11, Plenarprotokoll 17/210, Anlage 6), und für welche Zwecke haben die am SFZ TK beteiligten Bun- desbehörden seit dessen Bestehen Software von europäischen Rüstungsfirmen (etwa Airbus, BAE, Finmeccanica, Thales) beschafft? Im Strategie- und Forschungszentrum Telekommuni- kation (SFZ TK) werden derzeit folgende Einzelprojekte durchgeführt: • INTLI – „Internationale Zusammenarbeit in der Tele- kommunikationsüberwachung“ • SMART – „Informationstechnische Überwachung mobiler Endgeräte“ . Die Einrichtung des SFZ TK erfolgte per Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 16 . März 2011 . Das SFZ TK wird gemeinsam von Bundeskrimi- nalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) getragen . Diese Behörden haben Software bei den genannten Firmen – darauf be- schränkt sich die Antwort – wie folgt beschafft: http://www.aljazeera.com/news/2017/01/180-missing-people-presumed-dead-shipwreck-170117092311329.html http://www.aljazeera.com/news/2017/01/180-missing-people-presumed-dead-shipwreck-170117092311329.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721450 (A) (C) (B) (D) Seitens des BKAs wurde seit Bestehen des SFZ keine Software von den besagten Firmen erworben bzw . be- schafft . Die BPOL beschaffte im Jahr 2011 einen TKÜ-Deko- der der Firma ETI (Danish cyber and intelligence com- pany ETI/AS), welcher für den Import, die Dekodierung, die Analyse und Speicherung von Daten in einem be- stimmten Format (sogenanntes PCAP-Format) erforder- lich war . Die Firma ETI wurde – nachdem die Beschaf- fung abgeschlossen war – durch die Firma BAE Systems aufgekauft . Die BPOL bezieht für ihre Vollzugskräfte – wie auch andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf- gaben (BOS) – über einen durch das Beschaffungsamt des BMI geschlossenen Rahmenvertrag Software für di- gitale Funkgeräte für das TETRA-BOS-Digitalfunknetz . Im konkreten Fall handelt es sich um das digitale Hand- funkgerät „TH1n“ der Firma Airbus Defence and Space . Im Rahmen der Einführung des BOS-Digitalfunks hat das BfV Systemkomponenten von der Firma Airbus be- schafft, die auch Software beinhalten . Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 9): Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Teilnahme der Deutschen Studierenden-Nationalmann- schaft an der 28 . Winter-Universiade vom 29 . Januar bis 8 . Fe- bruar 2017 im kasachischen Almaty (bitte mit den dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln des Bundes nennen), und inwieweit hält die Bundesregierung diese Aktivitäten (auch im internationalen Vergleich) für ausreichend? Für die Entsendung der deutschen Studierenden-Nati- onalmannschaft zu den Universiaden (Sommer- und Win- teruniversiade) hat der Allgemeine Deutsche Hochschul- sportverband von Seiten des Bundesministeriums des Innern die beantragten Mittel in Höhe von 512 000 Euro in vollem Umfang bewilligt bekommen . Die Mittel sind ausreichend, um die Delegationen in der vorgesehenen Form (Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten so- wie Betreuungskosten und Einkleidungskosten für das deutsche Team) zu den Universiaden im Jahr 2017 nach Almaty und Taipeh – unter Berücksichtigung einer kon- sequenten ökonomischen Verwendung – entsenden zu können. Eine weitere finanzielle Unterstützung aus ande- ren Ressorts der Bundesregierung erfolgt nicht . Anlage 10 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 10): In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesre- gierung das öffentlich-rechtliche Fernsehen über diese Win- ter-Universiade berichten (bitte detailliert nach Sender und Stunden bzw . Minuten aufschlüsseln), und inwieweit hält die Bundesregierung den geplanten Umfang an Berichterstattung über dieses internationale Sportereignis auch im Verhältnis zur Berichterstattung über andere aktuelle Wintersportereignisse für angemessen? Die Zuständigkeit für den inländischen Rundfunk obliegt den Ländern . Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Anzahl der Sendestunden der öffent- lich-rechtlichen Fernsehsender zum Thema Sport bzw . einzelner Sportbereiche . Deshalb liegen auch keine In- formationen über den geplanten Anteil der Berichter- stattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die Winter-Universiade 2017 in Almaty vor . Für entsprechende Informationen ist die Intendanz des ZDF bzw . sind die Intendanzen der jeweiligen ARD-Sender zuständig; im Fall der ARD können die Informationen zentral beim ARD-Generalsekretariat erfragt werden . Die Bundesregierung kommentiert zudem nicht die Be- richterstattung der in der Länderzuständigkeit liegenden und staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rund- funkanstalten . Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen über die Berichterstattung der Medien vor. Die offiziellen Übertragungsrechte der Uni- versiaden wurden vonseiten des internationalen Hoch- schulsportverbands (FISU) bis einschließlich 2017 an den Sender Eurosport vergeben . Anlage 11 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10922, Frage 11): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beweg- gründe, warum das Projekt „Zukunft! Von Ankunft an .“ auf- gelegt wurde, und was verspricht sich die Bundesregierung davon? Beweggrund für die Auflegung des Projektes „Zu- kunft! Von Ankunft an .“, der sich aus den Antragsunter- lagen ergibt, ist es, die Bedingungen für Bildung, Auf- wachsen und Teilhabe für geflüchtete Kinder und ihre Familien länderübergreifend zu verbessern, durch 1 . den Aufbau kind- und familiengerechter bezahlba- rer Betreuungs-, Beratungs- und Willkommensstruktu- ren in Flüchtlingsunterkünften gemeinsam mit Schulen, Kitas, Jugendhilfe, Behörden, Ehrenamtlichen, 2 . die Stärkung der Eltern in ihren Erziehungskompe- tenzen und 3 . die Entwicklung eines bundesweiten transferfähi- gen Qualitätsrahmens für Unterkünfte . Dem entsprechen auch die Erwartungen an das Pro- jekt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21451 (A) (C) (B) (D) Anlage 12 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10922, Frage 12): Was beabsichtigt die Bundesregierung mit den Untersu- chungsergebnissen, die im Rahmen des Projektes erzielt wer- den, zu machen? Die Ergebnisse der Untersuchungen des Projektes können über das Projekt hinaus weitere Verwendung fin- den: Die Verbreitung des Qualitätsrahmens durch die Aus- führung in den drei Bundesländern Brandenburg, Sach- sen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen soll im Ergebnis dazu beitragen, einheitliche Kriterien für eine kind- und familiengerechte Flüchtlingssozialarbeit zu gewährleis- ten . Die erarbeiteten Kriterien sollen auch nach Projek- tende dazu dienen, einen Anstoß zu geben, um beispiels- weise verbindliche Standards für die Unterbringung und Integration von besonders Schutzbedürftigen zu ermögli- chen . Diese Ergebnisse sind auch für die Integrationsar- beit des Bundes von Interesse . Anlage 13 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/10922, Frage 13): Werden künftig auch Asylsuchende aus Afghanistan Zugang zu Integrationskursen erhalten, da die unbereinig- te Gesamtschutzquote im Jahr 2016 in diesen Fällen bei 55,8 Prozent lag (https://www .proasyl .de/news/die-einstu- fung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsver- hinderung/) und deshalb ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt im Sinne des § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes zu erwarten ist, zumal auch nach einer Asylablehnung in vielen Fällen ein Daueraufenthalt folgt, zum Beispiel weil Gerichte eine negative Asylentscheidung auf- heben oder ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erteilt wird (Bundestagsdrucksache 18/8450, Antwort zu Frage 11; wenn nein, bitte nachvollziehbar begründen, auch in Bezug auf die negativen Auswirkungen eines verweigerten frühzeiti- gen Integrationskurszugangs angesichts der bei afghanischen Asylsuchenden überdurchschnittlich langen Asylverfahrens- dauer, vergleiche Bundestagsdrucksache 18/10575, Antwort zu Frage 4), und wieso wird afghanischen Asylsuchenden in Ausbildung eine Förderung nach § 132 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch durch die Bundesagentur für Arbeit versagt (www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/ BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III .pdf), obwohl bei ihnen regelmäßig von einem dauerhaften und rechtmäßi- gen Aufenthalt auszugehen ist; denn zu den oben genannten Umständen kommt hinzu, dass sie aufgrund ihrer Ausbildung auch bei einer Asylablehnung gute Chancen auf einen Dau- eraufenthalt haben (vergleiche § 60a Absatz 2 Satz 4 i . V . m . § 18a Absatz 1a des Aufenthaltsgesetzes)? Der Zugang zu den Integrationskursen bereits im Asylverfahren steht seit dem Asylverfahrensbeschleuni- gungsgesetz Ausländern offen, bei denen ein rechtmäßi- ger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (§ 44 Ab- satz 4 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) . In der Gesetzesbegründung wurde hierzu ausgeführt: Erfasst sind von Nummer 1 Asylbewerber, die aus einem Land mit einer hohen Anerkennungsquote kommen oder bei denen eine belastbare Prognose für einen erfolgreichen Asylantrag besteht . Ob dies bei Asylsuchenden aus Af- ghanistan der Fall ist, wird derzeit geprüft . Auch verschiedene gesetzliche Instrumente der Aus- bildungsvorbereitung und Ausbildungsförderung knüp- fen bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern daran an, dass bereits ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (§ 132 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches SGB III) . Die Bundesregierung hat sich auf eine einheitliche Auslegung verständigt, wann dies aus ihrer Sicht der Fall ist . Wie soeben erläutert, kommt es hierfür auf die An- erkennungsquote bzw . Prognose für den Asylantrag an . Eine Einbeziehung Afghanistans – wie eben gesagt: die Prüfung läuft derzeit – würde auch für § 132 Absatz 1 SGB III gelten . Lassen Sie mich aber auch noch mal be- tonen: Anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten stehen die Instrumente bereits heute offen . Anlage 14 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 14): Warum haben sich die deutschen Behörden nach Kennt- nis der Bundesregierung dafür entschieden, die zwei Malier Amadou B. und Mamadou D. mit einem eigenen Charterflug- zeug am 6 . Januar 2017 nach Mali abzuschieben (https://www . jungewelt .de/2017/01-09/069 .php), und wie hoch waren die Kosten für diese Abschiebung? Für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen sind nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Ausländerbehörden zuständig . Diese entscheiden in diesem Zusammenhang auch, ob Abschiebungen auf dem Luftweg mit einem Linienflug oder einem Charterflug durchgeführt werden sollen . Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zuvor Rück- führungsmaßnahmen mit Linienflügen an der körperli- chen Gewalt der genannten malischen Staatsangehörigen und dem Ausschluss von der Beförderung durch den Flugkapitän gescheitert . Beide Personen befanden sich zudem in Abschiebungshaft . Die Kosten für das Fluggerät belaufen sich auf circa 82 000 Euro und werden durch Frontex getragen . Anlage 15 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra- ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/10922, Frage 22): Welche genauen Zahlungen sind infolge des Beschlusses von Bund und Ländern vom 24 . September 2016 zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (dort Punkt 6) durch den Bund an die Bundesländer geflossen oder geplant (bitte differenziert und https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/ https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/ https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/ http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III.pdf http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III.pdf https://www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php https://www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721452 (A) (C) (B) (D) mit Datum auflisten und die jeweiligen genauen Berechnungs- grundlagen nennen), und inwieweit sieht der Bund seine Zu- sage in Punkt 4 .10 des Beschlusses (die Asylverfahren auf durchschnittlich drei Monate zu verkürzen, sodass eine Asyl- entscheidung ab erster Registrierung innerhalb von insgesamt maximal fünf Monaten erreicht werde), die der in Punkt 6 vereinbarten Abschlagszahlung in Höhe von 2,68 Milliarden Euro, bei der eine Asylverfahrensdauer von fünf Monaten zu- grunde gelegt wurde, als erfüllt an (bitte ausführen und be- gründen)? Nachfolgend wird unterstellt, dass die Frage den Be- schluss vom 24 . September 2015 zum Inhalt hat . Für das Jahr 2015 hat sich der Bund gemäß Punkt 6 des oben genannten Beschlusses über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer mit pauschal 2 Milli- arden Euro an den asyl- und flüchtlingsbedingten Ausga- ben der Länder beteiligt . Für die Jahre 2016 ff . setzen sich die Entlastungen der Länder durch den Bund gemäß Punkt 6 des oben genann- ten Beschlusses aus nachfolgend genannten Maßnahmen zusammen (siehe jeweils genannte Zeiträume und Beträ- ge für die einzelnen Jahre): 1 . Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Län- der für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Ertei- lung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge (BAMF) und pauschale Zahlung in Höhe von 670 Euro je abgelehnten Flüchtling . 1 .1 Für das Jahr 2016 wurde ein Abschlag von ins- gesamt 2 948 Millionen Euro vereinbart (2 680 Millio- nen Euro für Asylbewerber und 268 Millionen Euro für abgelehnte Asylbewerber) . Die Spitzabrechnung vom Herbst 2016 ergab eine Nachzahlung von 758 Millionen Euro für die Monate Januar bis August 2016 und eine zusätzliche Abschlagszahlung von 1 796 Millionen Euro für die Monate September bis Dezember 2016 . Vorbe- haltlich der noch ausstehenden Spitzabrechnung für den letztgenannten Zeitraum summieren sich die Zahlungen für 2016 auf einen Betrag von insgesamt 5 502 Millio- nen Euro . Zur Berechnung der Spitzabrechnung und der neuen Abschlagszahlung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 18/10397 (Seite 10 bis 12) verwiesen . 1 .2 Für das Jahr 2017 wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 1 163 Millionen Euro gewährt . Auch zur Berechnung dieser Abschlagszahlung wird auf die Bun- destagsdrucksache 18/10397 (Seite 10 bis 12) verwiesen . 2 . Als Entlastungspauschale für unbegleitete minder- jährige Flüchtlinge erhalten die Länder 350 Millionen Euro pro Jahr über ihren Umsatzsteueranteil . Sobald die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen deutlich rückläu- fig ist, erfolgt eine Überprüfung der Leistung des Bundes. 3 . Zur Verbesserung der Kinderbetreuung erhalten die Länder aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes über ih- ren Umsatzsteueranteil insgesamt rund 2 000 Millionen Euro (2016: 339 Millionen Euro, 2017: 774 Millionen Euro, 2018: 870 Millionen Euro) . 4 . Die Kompensationsmittel für die Soziale Wohn- raumförderung (Entflechtungsmittel) werden für die Jah- re 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro aufge- stockt . 5 . Im Punkt 6 des oben genannten Beschlusses wurde darüber hinaus eine Erhöhung der Regionalisierungsmit- tel vereinbart . Die Umsetzung erfolgte mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, mit dem die Regionalisierungsmittel für das Jahr 2016 noch- mals auf 8,2 Milliarden Euro erhöht und eine jährliche Steigerung von 1,8 Prozent für die Folgejahre bis 2031 festgelegt wurde . Die an die einzelnen Länder zu zah- lenden Jahresbeträge ergeben sich aus den Anlagen des Gesetzes (BGBI . 2016, Teil I, Seite 2758 bis 2764) . Aufgrund unter anderem weiterer Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Re- gierungschefs der Länder vom 16 . Juni 2016 und 7 . Juli 2016 erfolgen zusätzliche Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund . Die statistische Gesamtverfahrensdauer liegt auf- grund vieler komplexer Altverfahren, die im Jahr 2016 entschieden wurden, bei derzeit 7,1 Monaten . Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei Altfällen, die bereits mehr als drei Monate alt sind bzw . waren, eine Verfahrensdau- er von höchstens drei Monaten naturgemäß nicht mehr zu erreichen ist . Die Verfahrensdauer für Neuanträge hat sich jedoch erheblich verkürzt . Für die Anträge, die in den letzten sechs Monaten gestellt wurden, belief sie sich auf rund zwei Monate . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold, Halina Wawzyniak und der Fraktion Die Linke, Bundes- tagsdrucksache Nummer 18/9992 (Seite 4), verwiesen . Anlage 16 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 25): Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Markteinführung der Technik zur In-ovo-Geschlechtserkennung zur Vermei- dung des Kükentötens aus, die der Bundesminister Christian Schmidt am 19 . Januar 2017 in einem Interview im Deutsch- landfunk als „markt- und einführungsfähig“ bezeichnet hat, und wie teuer wird nach Kenntnis der Bundesregierung diese Technik ungefähr sein? Aus der Förderung des Bundesministeriums für Er- nährung und Landwirtschaft (BMEL) sind zwei funk- tionierende Verfahren der frühzeitigen Geschlechtsbe- stimmung im Ei hervorgegangen, ein spektroskopisches Verfahren und ein endokrinologisches Verfahren . Bei beiden Verfahren werden die erforderlichen Arbeits- schritte zum Teil bereits vollautomatisch erledigt, und die Pläne für die nächste Prototypen-Generation liegen vor . Im nächsten Schritt liegt der Fokus auf der Optimierung und weiteren Automatisierung der Geräte unter Praxisbe- dingungen mit Blick auf die Bedürfnisse der Brütereien . Auch diese Phase begleitet das BMEL intensiv . Im Hinblick auf die Auswirkungen der Einführung der Geschlechtsbestimmung im Ei auf die Kosten der Brüter- eien hat das BMEL das Thünen-Institut mit einer Analy- se beauftragt . In seiner Analyse kommt das Thünen-In- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21453 (A) (C) (B) (D) stitut zu dem Schluss, dass mit der spektroskopischen Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei Mehrkosten in Höhe von etwa 1,2 Cent bis 1,6 Cent je weiblichem Küken entstehen werden . Dies entspräche zwischen 1,4 und 1,8 Prozent des derzeitigen Marktpreises eines weiblichen Kükens in Höhe von 88 Cent (Geflügeljahr- buch 2017) . Die Kosten für das endokrinologische Ver- fahren werden voraussichtlich etwas höher sein . Anlage 17 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 26): Welche konkreten Kriterien liegen für das staatliche Tier- wohl-Label vor, und wie wird die Zusammenführung der Kri- terien des „Labels für mehr Tierschutz“ des Tierschutzbundes und denen der Initiative Tierwohl gestaltet werden? Sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch die Brancheninitiative Tierwohl waren mit Vertretern an den Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Entwicklung ei- nes staatlichen Tierwohl-Labels beteiligt . Bei den bisher herangezogenen Kriterien für die Schweinehaltung, den Transport und die Schlachtung dienten Erfahrungen aus den jeweiligen Prozessen der Orientierung . So bilden die bisher erarbeiteten Kriterien wie Platzangebot, Zugang zu Raufutter, Beschäftigung, Strukturierung der Buchten oder Ausstieg aus dem Kupieren der Schwänze Kriteri- en ab, die auch der Deutsche Tierschutzbund in seinem Label vorsieht und die von Landwirten im Rahmen der Initiative Tierwohl der Branche gewählt werden können . Zudem gibt es Überlegungen, den in der Initiative Tier- wohl der Branche entwickelten Tiergesundheitsindex in das staatliche Tierwohl-Label einzubinden. An eine Zusammenführung im eigentlichen Sinne ist nicht gedacht . Vielmehr sollen Synergieeffekte genutzt werden . Der Prozess der konkreten Ausgestaltung der Kriterien soll in den nächsten Wochen abgeschlossen werden . Die Initiative Tierwohl der Branche und das Label des Deutschen Tierschutzbundes bilden eine gute Ausgangs- und Erfahrungsbasis, auf der ein staatliches Tierwohl-Label aufbauen kann . Anlage 18 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 27): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung je- weils in den Jahren 2012 und 2016 (bzw . im aktuell verfüg- baren Jahr) die Anzahl der an Dekubitus/Druckgeschwüren (Haupt- und Nebendiagnose) leidenden Menschen in der sta- tionären und ambulanten Pflege und die damit verbundenen Kosten der nachträglichen Versorgung? Ein Dekubitus ist eine schwerwiegende Gesundheits- störung, die gehäuft im Kontext von Pflegebedürftigkeit auftritt und deren Entstehung durch fachgerechte pflege- rische Prophylaxemaßnahmen vorgebeugt werden muss . Daten über die Häufigkeit von Dekubitus in der stati- onären und ambulanten Pflege in Deutschland stehen aus den Qualitätsberichten des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zur Verfügung . Der derzeit aktuelle vierte Qualitätsbericht des MDS wurde im Januar 2015 veröffentlicht und be- zieht sich auf die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste im Jahr 2013 . Ausgewertet wurden Daten aus 11 021 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediens- ten und aus 12 190 Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen. Nach Angabe des MDS sind die Ergebnisse repräsentativ für die Pflege in Deutschland. Demnach liegt der Anteil von Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung mit einem Dekubitus bei 3,8 Pro- zent (3 213 Personen) . Im Vergleich zum dritten Qua- litätsbericht (4,4 Prozent) mit Daten aus dem Zeitraum 1 . Juli 2009 bis 31 . Dezember 2010 ist deren Anteil damit gesunken . Laut MDS steht der Rückgang im Zusammen- hang mit verbesserten Maßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren . Der MDS stellte für 2013 fest, dass bei drei von vier Bewohnern mit erhöhtem Dekubitusri- siko Maßnahmen zur Vermeidung durchgeführt wurden, im dritten Qualitätsbericht waren es erst knapp 60 Pro- zent . Bei rund 80 Prozent der Dekubitusbehandlungen, die der MDK beurteilen konnte, erfolgten diese nach ak- tuellem Stand des Wissens . In der ambulanten Pflege hatten laut viertem Qualitäts- bericht 3,2 Prozent (1 951 Personen) der Pflegebedürfti- gen einen Dekubitus . Gegenüber dem dritten Qualitäts- bericht ist dies ein Rückgang um 0,5 Prozentpunkte . Bei 85,7 Prozent der ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit Dekubitus oder chronischer Wunde und ärztlicher Verordnung entsprach die Wundversorgung dem aktu- ellen Wissensstand . Dies ist ebenfalls eine Verbesserung im Vergleich zum dritten Bericht (78,7 Prozent) . Erkenntnisse oder statistische Angaben über Kosten der nachträglichen Versorgung von Pflegebedürftigen mit einem Dekubitus insgesamt liegen der Bundesregie- rung nicht vor . Mit Blick auf Dekubitus im Krankenhaus werden in der 1 . Aktualisierung des Expertenstandards „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ (2015, S . 50) folgende Kostenschätzungen berichtet: Pro Pati- ent entstehen demnach zusätzliche Kosten von durch- schnittlich 991 Euro (Assadian et al ., 2011), zusätzlich verlängern sich Aufenthaltszeiten in Krankenhäusern um durchschnittlich 10 Tage (Theisen, Drabik & Stock, 2012) . Anlage 19 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 28): Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721454 (A) (C) (B) (D) Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen, zum Bei- spiel eine zu geringe Personalausstattung im Pflegebereich, insbesondere mit Pflegefachkräften, für diese nachträgliche Versorgung von Dekubitusfällen, und sieht sie diesbezüglich Handlungsbedarf? Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit Maßnahmen unternommen, um Pflegebedürftige und Pflegekräfte dabei zu unterstützen, das Entstehen eines Dekubitus zu vermeiden und einen entstandenen Deku- bitus wirksam zu behandeln . So hat das Bundesministeri- um für Gesundheit (BMG) insbesondere die Erarbeitung von Expertenstandards in der Pflege in der ersten Phase zwischen 1999 und 2009 intensiv gefördert . Die von Wissenschaft und Praxis gemeinsam er- arbeiteten Expertenstandards widmen sich zentralen Versorgungsaufgaben in der Pflege, führen den pflege- risch-fachlichen Wissensstand für die Praxis zusammen und dienen damit der Qualitätssicherung in der Pflege. In diesem Rahmen entstand 2004 der Expertenstan- dard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“, der zuletzt im Jahr 2010 aktualisiert wurde . Eine neue Fassung ist zurzeit in Erarbeitung, mit der Veröffentlichung wird im Frühjahr 2017 gerechnet . Auch der ebenfalls durch das BMG geförderte Expertenstandard „Pflege von Men- schen mit chronischen Wunden“ von 2009 liegt seit 2015 in einer aktualisierten Fassung vor. Die Pflege wird durch die Expertenstandards bei einer individuellen, alltagsori- entierten Maßnahmenplanung unterstützt . Es ist Aufgabe des Managements der jeweiligen Pflegeeinrichtung, da- für zu sorgen, dass die Expertenstandards auch in jedem Einzelfall angemessen umgesetzt werden . Wie die Antwort zu Frage 27 zeigt, hat sich die De- kubitus-Versorgung sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege laut MDS-Qualitätsberichten in den letzten Jahren nachweislich verbessert . Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen der Personalausstattung, insbesondere mit Pflegefachkräften, und der Entstehung und der Behandlung von Dekubitus liegen der Bundesregierung nicht vor . Die Bundesregie- rung hat gleichwohl in den vergangenen Jahren zahl- reiche Maßnahmen ergriffen, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen, die Rahmenbedingungen für eine bessere Ausstattung mit Pflegepersonal weiter- zuentwickeln und die Qualifikation der Pflegekräfte zu stärken . Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpfle- ge, die bereits zu einem deutlichen Anstieg der Aus- bildungszahlen in der Altenpflege geführt hat, deutlich verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für eine angemessene Vergütung der Pflegekräfte, der Auftrag an die Pflege-Selbstverwaltung, bis zum 30. Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfah- ren auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln und zu erproben, die angestrebte Moder- nisierung der Ausbildung in der Kranken-, Kinderkran- ken- und Altenpflege im Pflegeberufereformgesetz, eine deutliche Verbesserung des Pflegealltags durch mehr zu- sätzliche Betreuungskräfte in den voll- und teilstationä- ren Pflegeeinrichtungen sowie der Abbau von Bürokra- tie, vor allem in der Pflegedokumentation. Anlage 20 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 29): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus aktuellen Medienberichten, die das Problem des Perso- nalmangels in der Pflege und dieses auch unter dem Aspekt der Gewalt gegenüber pflegebedürftigen Menschen themati- sieren (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 17 . Januar 2017, „Schweigen, wegsehen, mitmachen“; ÄrzteZeitung online vom 19. Januar 2017, „Altenpflege am Limit – Personal warnt vor Reformstress“), und welche akuten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen den Personalmangel in der Pflege zu ergreifen? Sowohl eine angemessene Personalausstattung als auch ein gutes internes Personal- und Qualitätsmanage- ment sind wichtig, um kritische Situationen in der Pfle- ge zu vermeiden . Es greift aber zu kurz, einen einfachen kausalen Zusammenhang zwischen Personalausstattung und Gewalt herzustellen. Die Pflegesituation ist komplex, und auch Situationen, in denen Gewalt entsteht, weisen unterschiedliche Dimensionen auf . In einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege aus dem vergangenen Jahr wurde das so formuliert: „Mit dem Begriff ‚Gewalt in der Pflege‘ ist häufig die Vorstellung assoziiert, dass es sich dabei um ein Phänomen handelt, das aus ‚Belastung‘ oder ‚Überlastung‘ erwächst. Sicherlich ist Pflege eine verantwortungsvolle, fordernde und bisweilen belasten- de Aufgabe . Überlastung kann ein Grund für problemati- sches bis hin zu gewalttätigem Verhalten sein . Doch zeigt die Forschung, dass die Risikofaktoren für das Entstehen von ‚Gewalt in der Pflege‘ vielgestaltig sind.“ Pflege findet in einem Spannungsfeld aus professio- nellem Handeln und Privatsphäre statt. Konfliktsituatio- nen und Belastungen entstehen in der Interaktion mit den Bewohnern. Die Anforderungen an die Pflegekräfte sind durch Multimorbidität, Hochaltrigkeit und eine Zunahme von Personen mit demenziellen Erkrankungen, insbeson- dere in den vollstationären Pflegeeinrichtungen, gestie- gen. Die anspruchsvolle Aufgabe der Pflegekräfte kann durch mangelnde Unterstützung in der Alltagsbelastung (zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, keine regelmäßigen Arbeitszeiten, schlechtes Betriebsklima, Bürokratie, mangelnde Aner- kennung) oder fehlende fachliche Unterstützung (Aus- bildung, innerbetriebliches Vertrauen) erschwert werden . Diese Ursachen zu beheben erfordert Lösungsansätze auf verschiedenen Ebenen . Die Leitung einer Einrich- tung hat im Rahmen ihrer Managementaufgabe dafür Sorge zu tragen, dass durch Mitarbeiterzufriedenheit (zum Beispiel durch Supervision, verlässliche Einsatz- planung, Fallbesprechungen, Qualifizierungsangebote) eine gewaltfreie Pflege Standard ist und bleibt. Denn eine wertfreie und geschützte Kommunikation innerhalb einer Einrichtung wirkt sich positiv auf die Pflege- und Lebensqualität der Bewohner aus . Die Bundesregierung hat dazu in den vergangenen Jah- ren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbe- dingungen für eine bessere Ausstattung mit Pflegeperso- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21455 (A) (C) (B) (D) nal und eine Entlastung der Pflegkräfte zu stärken. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege, die bereits zu einem deutlichen Anstieg der Ausbildungszahlen in der Altenpflege geführt hat, deutlich verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für eine angemessene Vergütung der Pflegekräfte, der Auftrag an die Pflege-Selbstverwal- tung, bis zum 30 . Juni 2020 ein wissenschaftlich fun- diertes Personalbemessungsverfahren auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln und zu erproben, die angestrebte Modernisierung der Ausbil- dung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege im Pflegeberufereformgesetz, eine deutliche Verbesse- rung des Pflegealltags durch mehr zusätzliche Betreu- ungskräfte in den voll- und teilstationären Pflegeeinrich- tungen sowie der Abbau von Bürokratie, vor allem in der Pflegedokumentation. Anlage 21 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 30): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da- bei des Weiteren aus Befürchtungen von Pflegeexperten, dass sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe- griffs der Ruf der stationären Pflege zunächst verschlechtern und die Personalsituation in der Pflege verschärfen könnte (vergleiche ÄrzteZeitung online vom 19 . Januar 2017, „Alten- pflege am Limit – Personal warnt vor Reformstress“)? Die vorgetragene Befürchtung wird von der Bundes- regierung nicht geteilt . Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 erhiel- ten die Vereinbarungspartner der Pflegeselbstverwaltung in den Ländern den Auftrag, die bestehenden Rahmen- verträge über die pflegerische Versorgung nach § 75 Elf- tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) auf die fünf neuen Pflegegrade hin neu auszurichten. Dazu gehören neben den Regelungen der Leistungsinhalte insbesondere auch die Vorgaben zur Personalausstattung . Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe- griffs haben die Verantwortlichen auf Landesebene auch diese Personalschlüssel neu verhandelt . Dabei konnten auf Grundlage der Umsetzungsarbeiten des neuen Pfle- gebedürftigkeitsbegriffs in den meisten Bundesländern bereits spürbare Verbesserungen hinsichtlich der Perso- nalausstattung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen erreicht werden: So sind beispielsweise nach Aussage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e . V . (bpa) Personalverbesserungen in elf Bundesländern umgesetzt (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hes- sen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) . Gute Pflege setzt fortwährend eine angemessene Aus- stattung der Einrichtungen mit Pflegekräften voraus. Es ist deshalb wichtig, dass die zuständigen Beteiligten der Pflegeselbstverwaltung in den Ländern bei der Festle- gung der Personalschlüssel regelmäßig überprüfen, ob diese an veränderte Anforderungen angepasst werden müssen . Gute Beispiele auf Länderebene zur Verbesse- rung von Personalvorgaben sind deshalb auch bereits vor Beginn des Überleitungsprozesses für den neuen Pflege- bedürftigkeitsbegriff beispielsweise in Bayern, im Saar- land, in Rheinland-Pfalz sowie über die Schiedsstelle in Baden-Württemberg gesetzt worden . Zudem hat im Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Selbstverwaltung, das heißt insbesondere Pflegekassen und Verbände der Leistungserbringer, den konkreten Auf- trag erhalten, bis zum 30 . Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln und zu erproben, mit dem sich eine angemessene Perso- nalausstattung in den Pflegeeinrichtungen ermitteln lässt. Anlage 22 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 31): Welchen Stand haben die trilateralen Vertragsverhandlun- gen zum Abschluss eines deutsch-polnisch-tschechischen Ver- trages über die Reparatur und Modernisierung der Bahnstre- cke Hradek nad Nisou–Zittau, und wann kann voraussichtlich mit der Sanierung der Bahnstrecke begonnen werden? Es wird auf die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage auf Bundestags-Drucksache 18/6020-54 verwiesen, da der Sachstand im Wesentlichen unverändert ist . Die trila- teralen Gespräche werden am 24 . Januar 2017 in Berlin fortgesetzt . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra- ge 32): Ist die am 14 . Dezember 2016 in Kraft getretene Verord- nung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der unter anderem die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kindergärten und weiteren Einrichtungen erleichtert werden soll, für die Kommunen ohne Verwaltungsvorschrift anwend- bar, oder ist für die rechtssichere Umsetzung besagter Tem- po-30-Zonen der Erlass einer Verwaltungsvorschrift abzuwar- ten? Ja, die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist in Kraft getreten und damit verbindlich . Auf Bitten des Bundesrates ist eine ergänzende Allgemeine Verwal- tungsvorschrift erarbeitet worden . Diese wird noch im Januar durch das Kabinett verabschiedet und bedarf der Zustimmung des Bundesrates . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721456 (A) (C) (B) (D) Anlage 24 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 33): Kann die Bundesregierung Medienberichte (www .zdf .de/ politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100 .html) bestäti- gen, wonach durch sogenannte AdBlue-Killer (Emulatoren) die Harnstoffeinspritzung zur Senkung des klimaschädlichen Stickoxidausstoßes verändert wird (bitte unter Angabe, welche Fälle ihr bekannt sind), und wie viele Kontrollen vom Bundes- amt für Güterverkehr gab es diesbezüglich in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In den europäischen Typgenehmigungsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge und Busse sind seit der Ein- führung der Richtlinie 2005/55/EG technische Verfah- rensweisen implementiert, die fahrzeugseitig die ord- nungsgemäße AdBlue-Verwendung sicherstellen sollen . Grundsätzlich ist die Möglichkeit einer vorsätzlichen Manipulation zur Umgehung dieser Maßnahmen, zum Beispiel über sogenannte „AdBlue-Killer“, nicht voll- ständig auszuschließen . Der im Medienbericht genannte Anteil von manipulierten Lkw kann aus der Kontrollpra- xis des BAG heraus nicht bestätigt werden . Prioritäre Aufgabenschwerpunkte des Straßenkon- trolldienstes liegen in der Überwachung der Straßenver- kehrssicherheit sowie vergleichbarer Wettbewerbsbedin- gungen . Fälle zu AdBlue-Manipulationen, welche in der Regel Funde bei sogenannten technischen Unterwegs- kontrollen (TUK) oder auch im Rahmen der Mautkon- trolle sind, wurden noch nicht gesondert statistisch er- fasst . Eine genaue Angabe zu Kontrollzahlen kann daher nicht gemacht werden . Das BAG steht mit nationalen und internationalen Kontrollbehörden im ständigen Erfahrungsaustausch . Hierbei wird die Problematik möglicher AdBlue-Mani- pulationen erörtert und Ansätze, wie diese Manipulatio- nen im Rahmen der TUK-Kontrolle besser entdeckt wer- den können, werden besprochen . Das BAG ist angewiesen, Schwerpunktkontrollen in Bezug auf mögliche unzulässige Veränderungen bzw . Manipulationen am Fahrzeug durchzuführen, die zu hö- heren Emissionen im Betrieb führen können . Anlage 25 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 34): Auf Grundlage welcher Berechnungen geht die Bundesre- gierung in ihrer neuen Prognose zur Pkw-Maut von jährlich 155 Millionen Ein- und Durchfahrten ausländischer Pkw nach bzw . in Deutschland aus, nachdem die alte Prognose mit 125 Millionen rechnete, und kann die Bundesregierung aus- schließen, dass es Sonderregelungen von Grenzregionen – wie etwa von den Landesregierungen Saarland, Nordrhein-West- falen und Schleswig-Holstein gefordert –, geben wird (bitte begründen)? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur (BMVI) hat die „Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Aus- land zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Einfüh- rung einer Infrastrukturabgabe“, die Grundlage für das Infrastrukturabgabegesetz vom 8 . Juni 2015 war, für das Jahr 2019 aktualisiert und auf der Internetseite des BMVI veröffentlicht . In diesem Zusammenhang wurden auch die Ein- und Durchfahrten gebietsfremder Pkw aufgrund des steigenden Verkehrswachstums von seinerzeit knapp 130 Millionen auf 155 Millionen Ein- und Durchfahrten fortgeschrieben . Die Belange von Grenzgängern und des grenzüber- schreitenden Verkehrs in den Grenzregionen wurden bereits besonders berücksichtigt, indem gebietsfremde Fahrzeughalter von der Pflicht befreit worden sind, die Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Bundesstraßen zu leisten . Anlage 26 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 35): Welche Anpassungen an die Grundannahmen (wie zum Beispiel das Verkehrsaufkommen) wurden für die aktualisier- te Einnahmeprognose der Pkw-Maut (www .tagesschau .de/ inland/pkw-maut-167 .html) genau vorgenommen (bitte mit Zahlen unterlegen), und wer war an der Erstellung der aktuali- sierten Prognosen beteiligt? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur (BMVI) hat die „Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Einführung einer Infrastrukturabgabe“, die Grundlage für das In- frastrukturabgabegesetz vom 08 . Juni 2015 war, für das Jahr 2019 aktualisiert und auf der Internetseite des BMVI veröffentlicht . Die Anpassungen an den Grundannahmen sind in der veröffentlichen Prognose (Stand 16 . Januar 2017) dargelegt . Anlage 27 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Frage 36): Welche Gespräche hat es bisher mit Vertreterinnen und Vertretern derjenigen Länder gegeben, die eine Klage ge- gen die Pkw-Maut in Betracht ziehen (unter anderem www . br .de/nachrichten/europa-gegen-maut-100 .html), und welchen Einfluss hätte eine solche Klage auf die Umsetzung der Pkw- Maut? Es haben Gespräche mit den Niederlanden und Ös- terreich stattgefunden . Klagen der betroffenen Mitglied- staaten sind bislang nicht bekannt . http://www.zdf.de/politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100.html http://www.zdf.de/politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100.html http://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-167.html http://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-167.html http://www.br.de/nachrichten/europa-gegen-maut-100.html http://www.br.de/nachrichten/europa-gegen-maut-100.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 214. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bettina Bähr-Losse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank, Frau Präsidentin . – Frau Künast, wenn

    ich jetzt loslegen dürfte . – Ich greife die Nachfragen auf,
    die aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
    nen kamen . Herr Schröder, ich bin mittelprächtig ent-
    setzt darüber, dass man sich hier so einen schlanken Fuß
    macht . Es geht natürlich auch um die Aufarbeitung von
    zurückliegenden Fällen . Wenn man in dieser Ex-post-Be-
    trachtung aber einfach nur sagt, dass es bei jedem, der
    Verantwortung getragen habe, zu Fehleinschätzungen
    gekommen sei, nur nicht bei der Bundesregierung, dann
    macht man sich damit einen schlanken Fuß .

    Da Sie sagen, das sei eine polizeiliche Fehleinschät-
    zung gewesen und der Verfassungsschutz habe nicht von
    sich aus eingreifen können, frage ich mit Blick darauf,
    dass uns allen bekannt ist, dass es noch eine Vielzahl
    von sogenannten Gefährdern gibt: Ändert sich jetzt – für
    zukünftige Fälle – etwas an der Ermittlungspraxis hin-
    sichtlich der originären Zuständigkeit des Verfassungs-
    schutzes?

    D

Rede von Dr. Ole Schröder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Dafür haben wir ja auch das GTAZ, um diese Verant-
wortung gemeinsam zu besprechen . Im Fall Amri waren
eben das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und
das Landeskriminalamt Berlin für die Ermittlungen zu-
ständig . Aber selbstverständlich haben auch alle anderen
Behörden immer eine Mitverantwortung zu tragen . Des-
sen sind wir uns bewusst . Wir müssen den Fall Amri jetzt

Dr. Konstantin von Notz






(A) (C)



(B) (D)


so beschreiben, wie er war: Es war ein polizeilicher Fall
des Landeskriminalamtes .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Vielen Dank, Dr . Schröder . – Noch einmal: Es kann

    nur eine Rückfrage gestellt werden .


    (Bettina Bähr-Losse [SPD]: Was ich sehr bedauerlich finde!)


    Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Hänsel auf:
    Welche Informationen hatte die Bundesregierung vor dem

    Anschlag am Berliner Breitscheidplatz am 19 . Dezember 2016
    über konkrete Vorhaben des Anis Amri in Deutschland von-
    seiten der marokkanischen Sicherheitsbehörden, und gab es
    Hinweise auf Anschlagspläne oder nicht?

    Herr Dr . Schröder, bitte .

    D