Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21447
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bär, Dorothee CDU/CSU 25 .01 .2017
        Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 25 .01 .2017
        Brinkhaus, Ralph CDU/CSU 25 .01 .2017
        Bülow, Marco SPD 25 .01 .2017
        Dinges-Dierig,
        Alexandra
        CDU/CSU 25 .01 .2017
        Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25 .01 .2017
        Eberl, Iris CDU/CSU 25 .01 .2017
        Feiler, Uwe CDU/CSU 25 .01 .2017
        Fischer (Karlsru-
        he-Land), Axel E .
        CDU/CSU 25 .01 .2017
        Gambke, Dr . Thomas BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25 .01 .2017
        Gohlke, Nicole DIE LINKE 25 .01 .2017
        Groth, Annette DIE LINKE 25 .01 .2017
        Gunkel, Wolfgang SPD 25 .01 .2017
        Held, Marcus SPD 25 .01 .2017
        Henke, Rudolf CDU/CSU 25 .01 .2017
        Henn, Heidtrud SPD 25 .01 .2017
        Hochbaum, Robert CDU/CSU 25 .01 .2017
        Hübinger, Anette CDU/CSU 25 .01 .2017
        Kermer, Marina SPD 25 .01 .2017
        Korte, Jan DIE LINKE 25 .01 .2017
        Krellmann, Jutta DIE LINKE 25 .01 .2017
        Launert, Dr . Silke CDU/CSU 25 .01 .2017
        Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25 .01 .2017
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 25 .01 .2017
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Müller-Gemmeke, Beate BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25 .01 .2017
        Nahles, Andrea SPD 25 .01 .2017
        Oellers, Wilfried CDU/CSU 25 .01 .2017
        Petzold (Havelland),
        Harald
        DIE LINKE 25 .01 .2017
        Rüthrich, Susann * SPD 25 .01 .2017
        Saathoff, Johann SPD 25 .01 .2017
        Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25 .01 .2017
        Schlecht, Michael DIE LINKE 25 .01 .2017
        Schwartze, Stefan SPD 25 .01 .2017
        Strothmann, Lena CDU/CSU 25 .01 .2017
        Timmermann-Fechter,
        Astrid
        CDU/CSU 25 .01 .2017
        Walter-Rosenheimer,
        Beate
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25 .01 .2017
        Wawzyniak, Halina DIE LINKE 25 .01 .2017
        Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25 .01 .2017
        Zdebel, Hubertus DIE LINKE 25 .01 .2017
        Zeulner, Emmi * CDU/CSU 25 .01 .2017
        * aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 1):
        Kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
        Bau und Reaktorsicherheit bestätigen, dass das deutsche Si-
        cherheitskonzept bzw . Regelwerk für Atomkraftwerke ein-
        schließlich etwaiger mitigativer Maßnahmen (Sicherheitsebe-
        ne 4) komplett davon ausgeht, dass es zu keinem Versagen des
        Reaktordruckbehälters kommt (sogenannte Basissicherheit),
        und kann es weiter bestätigen, dass in den aktuellen Rahmen-
        empfehlungen für den nuklearen Katastrophenschutz der
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721448
        (A) (C)
        (B) (D)
        Strahlenschutzkommission Freisetzungsszenarien nach Versa-
        gen des Reaktordruckbehälters nicht berücksichtigt sind?
        Nach den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwer-
        ke ist für die Planung von mitigativen Maßnahmen des
        anlageninternen Notfallschutzes ein Ereignisspektrum
        zugrunde zu legen, das alle relevanten Phänomene bei
        Unfällen mit schweren Brennelementschäden berück-
        sichtigt (Sicherheitsebene 4c) . Bereits in den Risikostu-
        dien für deutsche Kernkraftwerke aus den 80er-Jahren
        wurde das Versagen des Reaktordruckbehälters als mög-
        liche Folge eines solchen Unfalls mit schweren Brenn-
        elementschäden analysiert . Auch die heutigen probabilis-
        tischen Sicherheitsanalysen der Stufe 2 analysieren die
        Möglichkeit eines Versagens des Reaktordruckbehälters
        mit dem Ziel, präventive und mitigative anlageninterne
        Notfallmaßnahmen zu beurteilen und mögliche unfallbe-
        dingte Freisetzungen (Quellterme) und ihre Häufigkeiten
        abzuschätzen .
        Die in den aktuellen „Rahmenempfehlungen für den
        Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer
        Anlagen“ festgelegten Planungen beruhen auf den Be-
        rechnungen potenzieller radiologischer Auswirkungen
        durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) . Diesen
        Berechnungen liegen Quellterme zugrunde, die durch
        die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
        (GRS) aus detaillierten anlagentechnischen Analysen
        potenzieller schwerer Unfallabläufe in deutschen Kern-
        kraftwerken abgleitet wurden . In jeder dieser Analysen
        ist das Versagen des Reaktordruckbehälters als Ereignis
        enthalten und wird daher auch in seinem Einfluss auf den
        resultierenden Quellterm berücksichtigt .
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der
        Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 2):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich ei-
        nes möglichst genauen Entscheidungsdatums über das weitere
        Vorgehen bei der zwischen dem Bund und dem Freistaat Bay-
        ern vereinbarten Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II
        auf Brennstoff mit höchstens 50 Prozent Uran-235-Anreiche-
        rung, und zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung
        bei der Prüfung möglicher Alternativen bisher gelangt (bitte
        detailliert nach Alternativen aufschlüsseln)?
        Hinsichtlich der für eine Umrüstung in Frage kom-
        menden Brennstoffe mit niedrigerer Anreicherung auf
        Basis von Uransilizid sowie Uranmolybdän ist die Prü-
        fung der möglichen Optionen noch nicht abgeschlossen .
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
        geht davon aus, dass eine mit dem Freistaat Bayern ab-
        gestimmte Entscheidung über das weitere Vorgehen im
        Laufe des Frühjahrs 2017 getroffen werden kann .
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10922, Frage 3):
        Inwieweit war die mögliche Konditionalisierung der
        Entwicklungszusammenarbeit – das heißt die mögliche
        Streichung von Entwicklungshilfegeldern bei fehlender
        Kooperation bei Rückführung von ausreisepflichtigen Tu-
        nesiern – Thema bei den letzten Gesprächen zwischen der
        Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel und dem tunesischen
        Präsidenten al-Badschi Qaid al-Sabssi (https://de .nachrich-
        ten .yahoo .com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forde-
        rung-streichung-entwicklungshilfe-155605972 .html, letzter
        Absatz), und inwiefern gibt es innerhalb der Bundesregierung
        mittlerweile eine einheitliche Position zu der Frage, ob Staa-
        ten, die in den Augen der Bundesregierung zu wenig bei Rück-
        führungen kooperieren, Entwicklungshilfegelder gestrichen
        werden sollen (www .taz .de/!5370724/)?
        Die Bundesregierung setzt sich gegenüber Tunesien
        mit Nachdruck dafür ein, dass der Rückführungsprozess
        deutlich beschleunigt wird, um die Zahl der Rückführun-
        gen weiter zu erhöhen . Diese Forderung war auch Ge-
        genstand des Telefonats von Bundeskanzlerin Merkel mit
        Staatspräsident Essebsi .
        Die Bundesregierung und somit auch das BMZ set-
        zen sich gegenüber Herkunftsländern für die Umsetzung
        bestehender Rückübernahmeverpflichtungen und -ver-
        einbarungen ein . Staaten mit niedriger Kooperations-
        bereitschaft, bei denen sich die Rückführung schwierig
        gestaltet, wird zudem deutlich gemacht, dass eine gute
        Zusammenarbeit einhergehen kann mit staatlichen För-
        derungen in anderen Bereichen .
        Die Bundesregierung prüft in jedem Einzelfall, welche
        Maßnahmen gegenüber Staaten, die in Fragen der Rück-
        führung nicht kooperieren, zielführend und angemessen
        sind . Vereinbartes Ziel ist es, unter Einbeziehung aller
        Politikbereiche im Rahmen eines umfassenden migrati-
        onspolitischen Ansatzes Anreize für eine bessere Zusam-
        menarbeit bei der Rückübernahme zu schaffen . So wer-
        den mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit
        unter anderem Projekte finanziert, die vor Ort Bleibeper-
        spektiven schaffen, im Falle Tunesiens zum Beispiel im
        Bereich der Beschäftigungsförderung von Jugendlichen .
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 4):
        Wie viele Unternehmen hat die Agentur für Wirtschaft und
        Entwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang be-
        züglich privater Investitionen beraten, und in welchen Fällen
        bahnt sich ein Engagement der Unternehmen in Entwicklungs-
        ländern an (bitte unter Angabe der Zielländer nach Unterneh-
        men auflisten)?
        Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)
        bietet deutschen und europäischen Unternehmen, Kam-
        mern und Verbänden eine Erstberatung in Hinblick auf
        die verschiedenen Instrumente der deutschen Entwick-
        https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html
        https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html
        https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html
        http://www.taz.de/!5370724/
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21449
        (A) (C)
        (B) (D)
        lungszusammenarbeit für eine Kooperation mit der Wirt-
        schaft .
        Die AWE hat bislang 275 Unternehmen beraten . Die
        Unternehmen werden nach der Erstberatung an andere
        Programme, Durchführungsorganisationen und Finan-
        zierungsinstitutionen verwiesen . Da die AWE auf den
        weiteren Prozess – einschließlich der Antragstellung –
        keinen quantifizierbaren Einfluss hat, kann über die kon-
        krete Anbahnung einer Investition keine Aussage getrof-
        fen werden .
        Anlage 6
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/10922, Frage 6):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Flücht-
        lingsbootsunglück am 14 . Januar 2017 vor der Küste Libyens
        (www .aljazeera .com/news/2017/01/180-missing-people-pre-
        sumed-dead-shipwreck-170117092311329 .html), und inwie-
        weit setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine
        Intensivierung der Seenotrettung im Mittelmeer ein?
        Am 14 . Januar ist erneut ein Flüchtlingsboot circa
        30 Meilen vor der libyschen Küste gesunken . Es konnten
        vier Menschen gerettet werden, vier Leichen wurden ge-
        borgen . Berichten von IOM und UNHCR zufolge muss
        mit weiteren Toten gerechnet werden, deren Leichname
        nicht geborgen werden konnten .
        Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine ei-
        genen Erkenntnisse zu dem Unglück vor .
        Mehr als 5 000 Menschen haben im vergangenen Jahr
        allein auf dem Seeweg bei dem Versuch, nach Europa zu
        gelangen, ihr Leben verloren . Wir brauchen eine bessere
        Kontrolle der Transmigration in Libyen, Niger und Mali
        und die engagierte Bekämpfung von Fluchtursachen, um
        solche Tragödien in Zukunft verhindern zu können
        Daher muss eine Antwort auf die zentrale Frage ge-
        funden werden, wie dem kriminellen und tödlichen Ge-
        schäft der Schleuser im zentralen Mittelmeer die Grund-
        lage entzogen werden kann .
        Ein Beitrag zum internationalen Kampf gegen das
        menschenverachtende Geschäftsmodell der Schleuser
        ist die deutsche Beteiligung an der GSVP-Operation
        EUNAVFOR MED Sophia .
        Nur durch Außerkraftsetzen der Schleusernetzwer-
        ke und die Beseitigung der Fluchtursachen in den Her-
        kunftsländern können weitere Bootsunglücke verhindert
        werden .
        Anlage 7
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/10922, Frage 7):
        Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit
        dem 26 . August 2016 von der US-Seite über die Steuerung
        von Drohneneinsätzen über eine Relaisstation in Ramstein so-
        wie die Einbindung der dortigen Distributed Ground Station
        in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Flüge
        übermittelt bekommen, wozu mir der Staatsminister Michael
        Roth versicherte, die Bundesregierung bleibe in der Angele-
        genheit „am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhal-
        ten“ (Plenarprotokoll 18/205, Antwort auf meine mündliche
        Frage 16), und sofern die angekündigten „regelmäßigen“ Ge-
        spräche zur Causa Ramstein noch nicht stattfanden, für wann
        rechnet die Bundesregierung mit den erfragten Informationen?
        Die Bundesregierung hat den Bundestag umfassend
        über ihren Kenntnisstand in dieser Frage unterrichtet .
        Zunächst geschah dies ausführlich und auf Initiative
        der Bundesregierung durch den Politischen Direktor des
        Auswärtigen Amts in einem Gespräch mit den Obleuten
        des Auswärtigen Ausschusses am 28 . September 2016 .
        In den Fragestunden am 30 . November und am
        14 . Dezember 2016 haben mein Kollege Herr Staatsmi-
        nister Michael Roth und ich mündlich bzw . schriftlich
        auf die Fragen zu diesem Thema geantwortet . Zuletzt hat
        die Bundesregierung am 24 . Januar die Kleine Anfrage
        der Fraktion Die Linke zu diesem Thema beantwortet .
        Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesre-
        gierung derzeit nicht vor .
        Die Bundesregierung bleibt mit den US-Partnern zur
        Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein beim Einsatz
        von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV) weiterhin im
        Austausch .
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/10922, Frage 8):
        Welche Einzelprojekte werden derzeit im Strategie- und
        Forschungszentrum Telekommunikation (SFZ TK) durch-
        geführt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine
        mündliche Frage 11, Plenarprotokoll 17/210, Anlage 6), und
        für welche Zwecke haben die am SFZ TK beteiligten Bun-
        desbehörden seit dessen Bestehen Software von europäischen
        Rüstungsfirmen (etwa Airbus, BAE, Finmeccanica, Thales)
        beschafft?
        Im Strategie- und Forschungszentrum Telekommuni-
        kation (SFZ TK) werden derzeit folgende Einzelprojekte
        durchgeführt:
        • INTLI – „Internationale Zusammenarbeit in der Tele-
        kommunikationsüberwachung“
        • SMART – „Informationstechnische Überwachung
        mobiler Endgeräte“ .
        Die Einrichtung des SFZ TK erfolgte per Erlass des
        Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 16 . März
        2011 . Das SFZ TK wird gemeinsam von Bundeskrimi-
        nalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL) und Bundesamt
        für Verfassungsschutz (BfV) getragen . Diese Behörden
        haben Software bei den genannten Firmen – darauf be-
        schränkt sich die Antwort – wie folgt beschafft:
        http://www.aljazeera.com/news/2017/01/180-missing-people-presumed-dead-shipwreck-170117092311329.html
        http://www.aljazeera.com/news/2017/01/180-missing-people-presumed-dead-shipwreck-170117092311329.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721450
        (A) (C)
        (B) (D)
        Seitens des BKAs wurde seit Bestehen des SFZ keine
        Software von den besagten Firmen erworben bzw . be-
        schafft .
        Die BPOL beschaffte im Jahr 2011 einen TKÜ-Deko-
        der der Firma ETI (Danish cyber and intelligence com-
        pany ETI/AS), welcher für den Import, die Dekodierung,
        die Analyse und Speicherung von Daten in einem be-
        stimmten Format (sogenanntes PCAP-Format) erforder-
        lich war . Die Firma ETI wurde – nachdem die Beschaf-
        fung abgeschlossen war – durch die Firma BAE Systems
        aufgekauft .
        Die BPOL bezieht für ihre Vollzugskräfte – wie auch
        andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf-
        gaben (BOS) – über einen durch das Beschaffungsamt
        des BMI geschlossenen Rahmenvertrag Software für di-
        gitale Funkgeräte für das TETRA-BOS-Digitalfunknetz .
        Im konkreten Fall handelt es sich um das digitale Hand-
        funkgerät „TH1n“ der Firma Airbus Defence and Space .
        Im Rahmen der Einführung des BOS-Digitalfunks hat
        das BfV Systemkomponenten von der Firma Airbus be-
        schafft, die auch Software beinhalten .
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10922, Frage 9):
        Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
        die Teilnahme der Deutschen Studierenden-Nationalmann-
        schaft an der 28 . Winter-Universiade vom 29 . Januar bis 8 . Fe-
        bruar 2017 im kasachischen Almaty (bitte mit den dafür zur
        Verfügung gestellten finanziellen Mitteln des Bundes nennen),
        und inwieweit hält die Bundesregierung diese Aktivitäten
        (auch im internationalen Vergleich) für ausreichend?
        Für die Entsendung der deutschen Studierenden-Nati-
        onalmannschaft zu den Universiaden (Sommer- und Win-
        teruniversiade) hat der Allgemeine Deutsche Hochschul-
        sportverband von Seiten des Bundesministeriums des
        Innern die beantragten Mittel in Höhe von 512 000 Euro
        in vollem Umfang bewilligt bekommen . Die Mittel sind
        ausreichend, um die Delegationen in der vorgesehenen
        Form (Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten so-
        wie Betreuungskosten und Einkleidungskosten für das
        deutsche Team) zu den Universiaden im Jahr 2017 nach
        Almaty und Taipeh – unter Berücksichtigung einer kon-
        sequenten ökonomischen Verwendung – entsenden zu
        können. Eine weitere finanzielle Unterstützung aus ande-
        ren Ressorts der Bundesregierung erfolgt nicht .
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10922, Frage 10):
        In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesre-
        gierung das öffentlich-rechtliche Fernsehen über diese Win-
        ter-Universiade berichten (bitte detailliert nach Sender und
        Stunden bzw . Minuten aufschlüsseln), und inwieweit hält die
        Bundesregierung den geplanten Umfang an Berichterstattung
        über dieses internationale Sportereignis auch im Verhältnis zur
        Berichterstattung über andere aktuelle Wintersportereignisse
        für angemessen?
        Die Zuständigkeit für den inländischen Rundfunk
        obliegt den Ländern . Die Bundesregierung hat keine
        Kenntnis über die Anzahl der Sendestunden der öffent-
        lich-rechtlichen Fernsehsender zum Thema Sport bzw .
        einzelner Sportbereiche . Deshalb liegen auch keine In-
        formationen über den geplanten Anteil der Berichter-
        stattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
        über die Winter-Universiade 2017 in Almaty vor . Für
        entsprechende Informationen ist die Intendanz des ZDF
        bzw . sind die Intendanzen der jeweiligen ARD-Sender
        zuständig; im Fall der ARD können die Informationen
        zentral beim ARD-Generalsekretariat erfragt werden .
        Die Bundesregierung kommentiert zudem nicht die Be-
        richterstattung der in der Länderzuständigkeit liegenden
        und staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rund-
        funkanstalten .
        Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine
        weiteren Informationen über die Berichterstattung der
        Medien vor. Die offiziellen Übertragungsrechte der Uni-
        versiaden wurden vonseiten des internationalen Hoch-
        schulsportverbands (FISU) bis einschließlich 2017 an
        den Sender Eurosport vergeben .
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/10922, Frage 11):
        Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beweg-
        gründe, warum das Projekt „Zukunft! Von Ankunft an .“ auf-
        gelegt wurde, und was verspricht sich die Bundesregierung
        davon?
        Beweggrund für die Auflegung des Projektes „Zu-
        kunft! Von Ankunft an .“, der sich aus den Antragsunter-
        lagen ergibt, ist es, die Bedingungen für Bildung, Auf-
        wachsen und Teilhabe für geflüchtete Kinder und ihre
        Familien länderübergreifend zu verbessern, durch
        1 . den Aufbau kind- und familiengerechter bezahlba-
        rer Betreuungs-, Beratungs- und Willkommensstruktu-
        ren in Flüchtlingsunterkünften gemeinsam mit Schulen,
        Kitas, Jugendhilfe, Behörden, Ehrenamtlichen,
        2 . die Stärkung der Eltern in ihren Erziehungskompe-
        tenzen und
        3 . die Entwicklung eines bundesweiten transferfähi-
        gen Qualitätsrahmens für Unterkünfte .
        Dem entsprechen auch die Erwartungen an das Pro-
        jekt .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21451
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/10922, Frage 12):
        Was beabsichtigt die Bundesregierung mit den Untersu-
        chungsergebnissen, die im Rahmen des Projektes erzielt wer-
        den, zu machen?
        Die Ergebnisse der Untersuchungen des Projektes
        können über das Projekt hinaus weitere Verwendung fin-
        den:
        Die Verbreitung des Qualitätsrahmens durch die Aus-
        führung in den drei Bundesländern Brandenburg, Sach-
        sen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen soll im Ergebnis
        dazu beitragen, einheitliche Kriterien für eine kind- und
        familiengerechte Flüchtlingssozialarbeit zu gewährleis-
        ten . Die erarbeiteten Kriterien sollen auch nach Projek-
        tende dazu dienen, einen Anstoß zu geben, um beispiels-
        weise verbindliche Standards für die Unterbringung und
        Integration von besonders Schutzbedürftigen zu ermögli-
        chen . Diese Ergebnisse sind auch für die Integrationsar-
        beit des Bundes von Interesse .
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/10922, Frage 13):
        Werden künftig auch Asylsuchende aus Afghanistan
        Zugang zu Integrationskursen erhalten, da die unbereinig-
        te Gesamtschutzquote im Jahr 2016 in diesen Fällen bei
        55,8 Prozent lag (https://www .proasyl .de/news/die-einstu-
        fung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsver-
        hinderung/) und deshalb ein rechtmäßiger und dauerhafter
        Aufenthalt im Sinne des § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 des
        Aufenthaltsgesetzes zu erwarten ist, zumal auch nach einer
        Asylablehnung in vielen Fällen ein Daueraufenthalt folgt, zum
        Beispiel weil Gerichte eine negative Asylentscheidung auf-
        heben oder ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erteilt
        wird (Bundestagsdrucksache 18/8450, Antwort zu Frage 11;
        wenn nein, bitte nachvollziehbar begründen, auch in Bezug
        auf die negativen Auswirkungen eines verweigerten frühzeiti-
        gen Integrationskurszugangs angesichts der bei afghanischen
        Asylsuchenden überdurchschnittlich langen Asylverfahrens-
        dauer, vergleiche Bundestagsdrucksache 18/10575, Antwort
        zu Frage 4), und wieso wird afghanischen Asylsuchenden in
        Ausbildung eine Förderung nach § 132 Absatz 1 des Dritten
        Buches Sozialgesetzbuch durch die Bundesagentur für Arbeit
        versagt (www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/
        BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III .pdf), obwohl
        bei ihnen regelmäßig von einem dauerhaften und rechtmäßi-
        gen Aufenthalt auszugehen ist; denn zu den oben genannten
        Umständen kommt hinzu, dass sie aufgrund ihrer Ausbildung
        auch bei einer Asylablehnung gute Chancen auf einen Dau-
        eraufenthalt haben (vergleiche § 60a Absatz 2 Satz 4 i . V . m .
        § 18a Absatz 1a des Aufenthaltsgesetzes)?
        Der Zugang zu den Integrationskursen bereits im
        Asylverfahren steht seit dem Asylverfahrensbeschleuni-
        gungsgesetz Ausländern offen, bei denen ein rechtmäßi-
        ger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (§ 44 Ab-
        satz 4 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) . In der
        Gesetzesbegründung wurde hierzu ausgeführt: Erfasst
        sind von Nummer 1 Asylbewerber, die aus einem Land
        mit einer hohen Anerkennungsquote kommen oder bei
        denen eine belastbare Prognose für einen erfolgreichen
        Asylantrag besteht . Ob dies bei Asylsuchenden aus Af-
        ghanistan der Fall ist, wird derzeit geprüft .
        Auch verschiedene gesetzliche Instrumente der Aus-
        bildungsvorbereitung und Ausbildungsförderung knüp-
        fen bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern daran an,
        dass bereits ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt
        zu erwarten ist (§ 132 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches
        SGB III) .
        Die Bundesregierung hat sich auf eine einheitliche
        Auslegung verständigt, wann dies aus ihrer Sicht der Fall
        ist . Wie soeben erläutert, kommt es hierfür auf die An-
        erkennungsquote bzw . Prognose für den Asylantrag an .
        Eine Einbeziehung Afghanistans – wie eben gesagt: die
        Prüfung läuft derzeit – würde auch für § 132 Absatz 1
        SGB III gelten . Lassen Sie mich aber auch noch mal be-
        tonen: Anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten
        stehen die Instrumente bereits heute offen .
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10922, Frage 14):
        Warum haben sich die deutschen Behörden nach Kennt-
        nis der Bundesregierung dafür entschieden, die zwei Malier
        Amadou B. und Mamadou D. mit einem eigenen Charterflug-
        zeug am 6 . Januar 2017 nach Mali abzuschieben (https://www .
        jungewelt .de/2017/01-09/069 .php), und wie hoch waren die
        Kosten für diese Abschiebung?
        Für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen sind nach § 71
        Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Ausländerbehörden
        zuständig . Diese entscheiden in diesem Zusammenhang
        auch, ob Abschiebungen auf dem Luftweg mit einem
        Linienflug oder einem Charterflug durchgeführt werden
        sollen .
        Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zuvor Rück-
        führungsmaßnahmen mit Linienflügen an der körperli-
        chen Gewalt der genannten malischen Staatsangehörigen
        und dem Ausschluss von der Beförderung durch den
        Flugkapitän gescheitert . Beide Personen befanden sich
        zudem in Abschiebungshaft .
        Die Kosten für das Fluggerät belaufen sich auf circa
        82 000 Euro und werden durch Frontex getragen .
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/10922, Frage 22):
        Welche genauen Zahlungen sind infolge des Beschlusses
        von Bund und Ländern vom 24 . September 2016 zur Asyl-
        und Flüchtlingspolitik (dort Punkt 6) durch den Bund an die
        Bundesländer geflossen oder geplant (bitte differenziert und
        https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/
        https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/
        https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/
        http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III.pdf
        http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III.pdf
        https://www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php
        https://www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721452
        (A) (C)
        (B) (D)
        mit Datum auflisten und die jeweiligen genauen Berechnungs-
        grundlagen nennen), und inwieweit sieht der Bund seine Zu-
        sage in Punkt 4 .10 des Beschlusses (die Asylverfahren auf
        durchschnittlich drei Monate zu verkürzen, sodass eine Asyl-
        entscheidung ab erster Registrierung innerhalb von insgesamt
        maximal fünf Monaten erreicht werde), die der in Punkt 6
        vereinbarten Abschlagszahlung in Höhe von 2,68 Milliarden
        Euro, bei der eine Asylverfahrensdauer von fünf Monaten zu-
        grunde gelegt wurde, als erfüllt an (bitte ausführen und be-
        gründen)?
        Nachfolgend wird unterstellt, dass die Frage den Be-
        schluss vom 24 . September 2015 zum Inhalt hat .
        Für das Jahr 2015 hat sich der Bund gemäß Punkt 6
        des oben genannten Beschlusses über eine Erhöhung des
        Länderanteils an der Umsatzsteuer mit pauschal 2 Milli-
        arden Euro an den asyl- und flüchtlingsbedingten Ausga-
        ben der Länder beteiligt .
        Für die Jahre 2016 ff . setzen sich die Entlastungen der
        Länder durch den Bund gemäß Punkt 6 des oben genann-
        ten Beschlusses aus nachfolgend genannten Maßnahmen
        zusammen (siehe jeweils genannte Zeiträume und Beträ-
        ge für die einzelnen Jahre):
        1 . Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Län-
        der für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Ertei-
        lung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migra-
        tion und Flüchtlinge (BAMF) und pauschale Zahlung in
        Höhe von 670 Euro je abgelehnten Flüchtling .
        1 .1 Für das Jahr 2016 wurde ein Abschlag von ins-
        gesamt 2 948 Millionen Euro vereinbart (2 680 Millio-
        nen Euro für Asylbewerber und 268 Millionen Euro für
        abgelehnte Asylbewerber) . Die Spitzabrechnung vom
        Herbst 2016 ergab eine Nachzahlung von 758 Millionen
        Euro für die Monate Januar bis August 2016 und eine
        zusätzliche Abschlagszahlung von 1 796 Millionen Euro
        für die Monate September bis Dezember 2016 . Vorbe-
        haltlich der noch ausstehenden Spitzabrechnung für den
        letztgenannten Zeitraum summieren sich die Zahlungen
        für 2016 auf einen Betrag von insgesamt 5 502 Millio-
        nen Euro . Zur Berechnung der Spitzabrechnung und der
        neuen Abschlagszahlung wird auf die diesbezüglichen
        Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 18/10397
        (Seite 10 bis 12) verwiesen .
        1 .2 Für das Jahr 2017 wird eine Abschlagszahlung
        in Höhe von 1 163 Millionen Euro gewährt . Auch zur
        Berechnung dieser Abschlagszahlung wird auf die Bun-
        destagsdrucksache 18/10397 (Seite 10 bis 12) verwiesen .
        2 . Als Entlastungspauschale für unbegleitete minder-
        jährige Flüchtlinge erhalten die Länder 350 Millionen
        Euro pro Jahr über ihren Umsatzsteueranteil . Sobald die
        Zahl der unbegleiteten Minderjährigen deutlich rückläu-
        fig ist, erfolgt eine Überprüfung der Leistung des Bundes.
        3 . Zur Verbesserung der Kinderbetreuung erhalten die
        Länder aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes über ih-
        ren Umsatzsteueranteil insgesamt rund 2 000 Millionen
        Euro (2016: 339 Millionen Euro, 2017: 774 Millionen
        Euro, 2018: 870 Millionen Euro) .
        4 . Die Kompensationsmittel für die Soziale Wohn-
        raumförderung (Entflechtungsmittel) werden für die Jah-
        re 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro aufge-
        stockt .
        5 . Im Punkt 6 des oben genannten Beschlusses wurde
        darüber hinaus eine Erhöhung der Regionalisierungsmit-
        tel vereinbart . Die Umsetzung erfolgte mit dem Vierten
        Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, mit
        dem die Regionalisierungsmittel für das Jahr 2016 noch-
        mals auf 8,2 Milliarden Euro erhöht und eine jährliche
        Steigerung von 1,8 Prozent für die Folgejahre bis 2031
        festgelegt wurde . Die an die einzelnen Länder zu zah-
        lenden Jahresbeträge ergeben sich aus den Anlagen des
        Gesetzes (BGBI . 2016, Teil I, Seite 2758 bis 2764) .
        Aufgrund unter anderem weiterer Beschlüsse der
        Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Re-
        gierungschefs der Länder vom 16 . Juni 2016 und 7 . Juli
        2016 erfolgen zusätzliche Entlastungen der Länder und
        Kommunen durch den Bund .
        Die statistische Gesamtverfahrensdauer liegt auf-
        grund vieler komplexer Altverfahren, die im Jahr 2016
        entschieden wurden, bei derzeit 7,1 Monaten . Hierbei ist
        zu berücksichtigen, dass bei Altfällen, die bereits mehr
        als drei Monate alt sind bzw . waren, eine Verfahrensdau-
        er von höchstens drei Monaten naturgemäß nicht mehr
        zu erreichen ist . Die Verfahrensdauer für Neuanträge hat
        sich jedoch erheblich verkürzt . Für die Anträge, die in
        den letzten sechs Monaten gestellt wurden, belief sie sich
        auf rund zwei Monate . Im Übrigen wird auf die Antwort
        der Bundesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold,
        Halina Wawzyniak und der Fraktion Die Linke, Bundes-
        tagsdrucksache Nummer 18/9992 (Seite 4), verwiesen .
        Anlage 16
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
        Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra-
        ge 25):
        Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Markteinführung
        der Technik zur In-ovo-Geschlechtserkennung zur Vermei-
        dung des Kükentötens aus, die der Bundesminister Christian
        Schmidt am 19 . Januar 2017 in einem Interview im Deutsch-
        landfunk als „markt- und einführungsfähig“ bezeichnet hat,
        und wie teuer wird nach Kenntnis der Bundesregierung diese
        Technik ungefähr sein?
        Aus der Förderung des Bundesministeriums für Er-
        nährung und Landwirtschaft (BMEL) sind zwei funk-
        tionierende Verfahren der frühzeitigen Geschlechtsbe-
        stimmung im Ei hervorgegangen, ein spektroskopisches
        Verfahren und ein endokrinologisches Verfahren . Bei
        beiden Verfahren werden die erforderlichen Arbeits-
        schritte zum Teil bereits vollautomatisch erledigt, und die
        Pläne für die nächste Prototypen-Generation liegen vor .
        Im nächsten Schritt liegt der Fokus auf der Optimierung
        und weiteren Automatisierung der Geräte unter Praxisbe-
        dingungen mit Blick auf die Bedürfnisse der Brütereien .
        Auch diese Phase begleitet das BMEL intensiv .
        Im Hinblick auf die Auswirkungen der Einführung der
        Geschlechtsbestimmung im Ei auf die Kosten der Brüter-
        eien hat das BMEL das Thünen-Institut mit einer Analy-
        se beauftragt . In seiner Analyse kommt das Thünen-In-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21453
        (A) (C)
        (B) (D)
        stitut zu dem Schluss, dass mit der spektroskopischen
        Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei Mehrkosten
        in Höhe von etwa 1,2 Cent bis 1,6 Cent je weiblichem
        Küken entstehen werden . Dies entspräche zwischen
        1,4 und 1,8 Prozent des derzeitigen Marktpreises eines
        weiblichen Kükens in Höhe von 88 Cent (Geflügeljahr-
        buch 2017) . Die Kosten für das endokrinologische Ver-
        fahren werden voraussichtlich etwas höher sein .
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
        Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra-
        ge 26):
        Welche konkreten Kriterien liegen für das staatliche Tier-
        wohl-Label vor, und wie wird die Zusammenführung der Kri-
        terien des „Labels für mehr Tierschutz“ des Tierschutzbundes
        und denen der Initiative Tierwohl gestaltet werden?
        Sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch die
        Brancheninitiative Tierwohl waren mit Vertretern an
        den Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Entwicklung ei-
        nes staatlichen Tierwohl-Labels beteiligt . Bei den bisher
        herangezogenen Kriterien für die Schweinehaltung, den
        Transport und die Schlachtung dienten Erfahrungen aus
        den jeweiligen Prozessen der Orientierung . So bilden die
        bisher erarbeiteten Kriterien wie Platzangebot, Zugang
        zu Raufutter, Beschäftigung, Strukturierung der Buchten
        oder Ausstieg aus dem Kupieren der Schwänze Kriteri-
        en ab, die auch der Deutsche Tierschutzbund in seinem
        Label vorsieht und die von Landwirten im Rahmen der
        Initiative Tierwohl der Branche gewählt werden können .
        Zudem gibt es Überlegungen, den in der Initiative Tier-
        wohl der Branche entwickelten Tiergesundheitsindex in
        das staatliche Tierwohl-Label einzubinden.
        An eine Zusammenführung im eigentlichen Sinne ist
        nicht gedacht . Vielmehr sollen Synergieeffekte genutzt
        werden . Der Prozess der konkreten Ausgestaltung der
        Kriterien soll in den nächsten Wochen abgeschlossen
        werden . Die Initiative Tierwohl der Branche und das
        Label des Deutschen Tierschutzbundes bilden eine gute
        Ausgangs- und Erfahrungsbasis, auf der ein staatliches
        Tierwohl-Label aufbauen kann .
        Anlage 18
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
        (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Fra-
        ge 27):
        Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung je-
        weils in den Jahren 2012 und 2016 (bzw . im aktuell verfüg-
        baren Jahr) die Anzahl der an Dekubitus/Druckgeschwüren
        (Haupt- und Nebendiagnose) leidenden Menschen in der sta-
        tionären und ambulanten Pflege und die damit verbundenen
        Kosten der nachträglichen Versorgung?
        Ein Dekubitus ist eine schwerwiegende Gesundheits-
        störung, die gehäuft im Kontext von Pflegebedürftigkeit
        auftritt und deren Entstehung durch fachgerechte pflege-
        rische Prophylaxemaßnahmen vorgebeugt werden muss .
        Daten über die Häufigkeit von Dekubitus in der stati-
        onären und ambulanten Pflege in Deutschland stehen aus
        den Qualitätsberichten des Medizinischen Dienstes des
        Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zur
        Verfügung . Der derzeit aktuelle vierte Qualitätsbericht
        des MDS wurde im Januar 2015 veröffentlicht und be-
        zieht sich auf die Qualitätsprüfungen der Medizinischen
        Dienste im Jahr 2013 . Ausgewertet wurden Daten aus
        11 021 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediens-
        ten und aus 12 190 Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen.
        Nach Angabe des MDS sind die Ergebnisse repräsentativ
        für die Pflege in Deutschland.
        Demnach liegt der Anteil von Pflegebedürftigen in
        stationärer Versorgung mit einem Dekubitus bei 3,8 Pro-
        zent (3 213 Personen) . Im Vergleich zum dritten Qua-
        litätsbericht (4,4 Prozent) mit Daten aus dem Zeitraum
        1 . Juli 2009 bis 31 . Dezember 2010 ist deren Anteil damit
        gesunken . Laut MDS steht der Rückgang im Zusammen-
        hang mit verbesserten Maßnahmen zur Vermeidung von
        Druckgeschwüren . Der MDS stellte für 2013 fest, dass
        bei drei von vier Bewohnern mit erhöhtem Dekubitusri-
        siko Maßnahmen zur Vermeidung durchgeführt wurden,
        im dritten Qualitätsbericht waren es erst knapp 60 Pro-
        zent . Bei rund 80 Prozent der Dekubitusbehandlungen,
        die der MDK beurteilen konnte, erfolgten diese nach ak-
        tuellem Stand des Wissens .
        In der ambulanten Pflege hatten laut viertem Qualitäts-
        bericht 3,2 Prozent (1 951 Personen) der Pflegebedürfti-
        gen einen Dekubitus . Gegenüber dem dritten Qualitäts-
        bericht ist dies ein Rückgang um 0,5 Prozentpunkte . Bei
        85,7 Prozent der ambulant versorgten Pflegebedürftigen
        mit Dekubitus oder chronischer Wunde und ärztlicher
        Verordnung entsprach die Wundversorgung dem aktu-
        ellen Wissensstand . Dies ist ebenfalls eine Verbesserung
        im Vergleich zum dritten Bericht (78,7 Prozent) .
        Erkenntnisse oder statistische Angaben über Kosten
        der nachträglichen Versorgung von Pflegebedürftigen
        mit einem Dekubitus insgesamt liegen der Bundesregie-
        rung nicht vor . Mit Blick auf Dekubitus im Krankenhaus
        werden in der 1 . Aktualisierung des Expertenstandards
        „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ (2015,
        S . 50) folgende Kostenschätzungen berichtet: Pro Pati-
        ent entstehen demnach zusätzliche Kosten von durch-
        schnittlich 991 Euro (Assadian et al ., 2011), zusätzlich
        verlängern sich Aufenthaltszeiten in Krankenhäusern
        um durchschnittlich 10 Tage (Theisen, Drabik & Stock,
        2012) .
        Anlage 19
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
        (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Fra-
        ge 28):
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721454
        (A) (C)
        (B) (D)
        Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen, zum Bei-
        spiel eine zu geringe Personalausstattung im Pflegebereich,
        insbesondere mit Pflegefachkräften, für diese nachträgliche
        Versorgung von Dekubitusfällen, und sieht sie diesbezüglich
        Handlungsbedarf?
        Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit
        Maßnahmen unternommen, um Pflegebedürftige und
        Pflegekräfte dabei zu unterstützen, das Entstehen eines
        Dekubitus zu vermeiden und einen entstandenen Deku-
        bitus wirksam zu behandeln . So hat das Bundesministeri-
        um für Gesundheit (BMG) insbesondere die Erarbeitung
        von Expertenstandards in der Pflege in der ersten Phase
        zwischen 1999 und 2009 intensiv gefördert .
        Die von Wissenschaft und Praxis gemeinsam er-
        arbeiteten Expertenstandards widmen sich zentralen
        Versorgungsaufgaben in der Pflege, führen den pflege-
        risch-fachlichen Wissensstand für die Praxis zusammen
        und dienen damit der Qualitätssicherung in der Pflege.
        In diesem Rahmen entstand 2004 der Expertenstan-
        dard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“, der zuletzt
        im Jahr 2010 aktualisiert wurde . Eine neue Fassung ist
        zurzeit in Erarbeitung, mit der Veröffentlichung wird im
        Frühjahr 2017 gerechnet . Auch der ebenfalls durch das
        BMG geförderte Expertenstandard „Pflege von Men-
        schen mit chronischen Wunden“ von 2009 liegt seit 2015
        in einer aktualisierten Fassung vor. Die Pflege wird durch
        die Expertenstandards bei einer individuellen, alltagsori-
        entierten Maßnahmenplanung unterstützt . Es ist Aufgabe
        des Managements der jeweiligen Pflegeeinrichtung, da-
        für zu sorgen, dass die Expertenstandards auch in jedem
        Einzelfall angemessen umgesetzt werden .
        Wie die Antwort zu Frage 27 zeigt, hat sich die De-
        kubitus-Versorgung sowohl in der ambulanten als auch
        in der stationären Pflege laut MDS-Qualitätsberichten in
        den letzten Jahren nachweislich verbessert .
        Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen der
        Personalausstattung, insbesondere mit Pflegefachkräften,
        und der Entstehung und der Behandlung von Dekubitus
        liegen der Bundesregierung nicht vor . Die Bundesregie-
        rung hat gleichwohl in den vergangenen Jahren zahl-
        reiche Maßnahmen ergriffen, um mehr Menschen für
        den Pflegeberuf zu gewinnen, die Rahmenbedingungen
        für eine bessere Ausstattung mit Pflegepersonal weiter-
        zuentwickeln und die Qualifikation der Pflegekräfte zu
        stärken . Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der
        Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpfle-
        ge, die bereits zu einem deutlichen Anstieg der Aus-
        bildungszahlen in der Altenpflege geführt hat, deutlich
        verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für eine
        angemessene Vergütung der Pflegekräfte, der Auftrag an
        die Pflege-Selbstverwaltung, bis zum 30. Juni 2020 ein
        wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfah-
        ren auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
        zu entwickeln und zu erproben, die angestrebte Moder-
        nisierung der Ausbildung in der Kranken-, Kinderkran-
        ken- und Altenpflege im Pflegeberufereformgesetz, eine
        deutliche Verbesserung des Pflegealltags durch mehr zu-
        sätzliche Betreuungskräfte in den voll- und teilstationä-
        ren Pflegeeinrichtungen sowie der Abbau von Bürokra-
        tie, vor allem in der Pflegedokumentation.
        Anlage 20
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922,
        Frage 29):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
        aus aktuellen Medienberichten, die das Problem des Perso-
        nalmangels in der Pflege und dieses auch unter dem Aspekt
        der Gewalt gegenüber pflegebedürftigen Menschen themati-
        sieren (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 17 . Januar 2017,
        „Schweigen, wegsehen, mitmachen“; ÄrzteZeitung online
        vom 19. Januar 2017, „Altenpflege am Limit – Personal warnt
        vor Reformstress“), und welche akuten Maßnahmen gedenkt
        die Bundesregierung gegen den Personalmangel in der Pflege
        zu ergreifen?
        Sowohl eine angemessene Personalausstattung als
        auch ein gutes internes Personal- und Qualitätsmanage-
        ment sind wichtig, um kritische Situationen in der Pfle-
        ge zu vermeiden . Es greift aber zu kurz, einen einfachen
        kausalen Zusammenhang zwischen Personalausstattung
        und Gewalt herzustellen. Die Pflegesituation ist komplex,
        und auch Situationen, in denen Gewalt entsteht, weisen
        unterschiedliche Dimensionen auf . In einer Studie des
        Zentrums für Qualität in der Pflege aus dem vergangenen
        Jahr wurde das so formuliert: „Mit dem Begriff ‚Gewalt
        in der Pflege‘ ist häufig die Vorstellung assoziiert, dass es
        sich dabei um ein Phänomen handelt, das aus ‚Belastung‘
        oder ‚Überlastung‘ erwächst. Sicherlich ist Pflege eine
        verantwortungsvolle, fordernde und bisweilen belasten-
        de Aufgabe . Überlastung kann ein Grund für problemati-
        sches bis hin zu gewalttätigem Verhalten sein . Doch zeigt
        die Forschung, dass die Risikofaktoren für das Entstehen
        von ‚Gewalt in der Pflege‘ vielgestaltig sind.“
        Pflege findet in einem Spannungsfeld aus professio-
        nellem Handeln und Privatsphäre statt. Konfliktsituatio-
        nen und Belastungen entstehen in der Interaktion mit den
        Bewohnern. Die Anforderungen an die Pflegekräfte sind
        durch Multimorbidität, Hochaltrigkeit und eine Zunahme
        von Personen mit demenziellen Erkrankungen, insbeson-
        dere in den vollstationären Pflegeeinrichtungen, gestie-
        gen. Die anspruchsvolle Aufgabe der Pflegekräfte kann
        durch mangelnde Unterstützung in der Alltagsbelastung
        (zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von
        Familie und Beruf, keine regelmäßigen Arbeitszeiten,
        schlechtes Betriebsklima, Bürokratie, mangelnde Aner-
        kennung) oder fehlende fachliche Unterstützung (Aus-
        bildung, innerbetriebliches Vertrauen) erschwert werden .
        Diese Ursachen zu beheben erfordert Lösungsansätze
        auf verschiedenen Ebenen . Die Leitung einer Einrich-
        tung hat im Rahmen ihrer Managementaufgabe dafür
        Sorge zu tragen, dass durch Mitarbeiterzufriedenheit
        (zum Beispiel durch Supervision, verlässliche Einsatz-
        planung, Fallbesprechungen, Qualifizierungsangebote)
        eine gewaltfreie Pflege Standard ist und bleibt. Denn
        eine wertfreie und geschützte Kommunikation innerhalb
        einer Einrichtung wirkt sich positiv auf die Pflege- und
        Lebensqualität der Bewohner aus .
        Die Bundesregierung hat dazu in den vergangenen Jah-
        ren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbe-
        dingungen für eine bessere Ausstattung mit Pflegeperso-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21455
        (A) (C)
        (B) (D)
        nal und eine Entlastung der Pflegkräfte zu stärken. Dazu
        gehören insbesondere die Umsetzung der Ausbildungs-
        und Qualifizierungsoffensive Altenpflege, die bereits zu
        einem deutlichen Anstieg der Ausbildungszahlen in der
        Altenpflege geführt hat, deutlich verbesserte gesetzliche
        Rahmenbedingungen für eine angemessene Vergütung
        der Pflegekräfte, der Auftrag an die Pflege-Selbstverwal-
        tung, bis zum 30 . Juni 2020 ein wissenschaftlich fun-
        diertes Personalbemessungsverfahren auf Grundlage des
        neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln und zu
        erproben, die angestrebte Modernisierung der Ausbil-
        dung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege
        im Pflegeberufereformgesetz, eine deutliche Verbesse-
        rung des Pflegealltags durch mehr zusätzliche Betreu-
        ungskräfte in den voll- und teilstationären Pflegeeinrich-
        tungen sowie der Abbau von Bürokratie, vor allem in der
        Pflegedokumentation.
        Anlage 21
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922,
        Frage 30):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da-
        bei des Weiteren aus Befürchtungen von Pflegeexperten, dass
        sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe-
        griffs der Ruf der stationären Pflege zunächst verschlechtern
        und die Personalsituation in der Pflege verschärfen könnte
        (vergleiche ÄrzteZeitung online vom 19 . Januar 2017, „Alten-
        pflege am Limit – Personal warnt vor Reformstress“)?
        Die vorgetragene Befürchtung wird von der Bundes-
        regierung nicht geteilt . Mit der Einführung des neuen
        Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 erhiel-
        ten die Vereinbarungspartner der Pflegeselbstverwaltung
        in den Ländern den Auftrag, die bestehenden Rahmen-
        verträge über die pflegerische Versorgung nach § 75 Elf-
        tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) auf die fünf neuen
        Pflegegrade hin neu auszurichten. Dazu gehören neben
        den Regelungen der Leistungsinhalte insbesondere auch
        die Vorgaben zur Personalausstattung .
        Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe-
        griffs haben die Verantwortlichen auf Landesebene auch
        diese Personalschlüssel neu verhandelt . Dabei konnten
        auf Grundlage der Umsetzungsarbeiten des neuen Pfle-
        gebedürftigkeitsbegriffs in den meisten Bundesländern
        bereits spürbare Verbesserungen hinsichtlich der Perso-
        nalausstattung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen
        erreicht werden: So sind beispielsweise nach Aussage
        des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste
        e . V . (bpa) Personalverbesserungen in elf Bundesländern
        umgesetzt (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hes-
        sen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen,
        Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) .
        Gute Pflege setzt fortwährend eine angemessene Aus-
        stattung der Einrichtungen mit Pflegekräften voraus. Es
        ist deshalb wichtig, dass die zuständigen Beteiligten der
        Pflegeselbstverwaltung in den Ländern bei der Festle-
        gung der Personalschlüssel regelmäßig überprüfen, ob
        diese an veränderte Anforderungen angepasst werden
        müssen . Gute Beispiele auf Länderebene zur Verbesse-
        rung von Personalvorgaben sind deshalb auch bereits vor
        Beginn des Überleitungsprozesses für den neuen Pflege-
        bedürftigkeitsbegriff beispielsweise in Bayern, im Saar-
        land, in Rheinland-Pfalz sowie über die Schiedsstelle in
        Baden-Württemberg gesetzt worden .
        Zudem hat im Zweiten Pflegestärkungsgesetz die
        Selbstverwaltung, das heißt insbesondere Pflegekassen
        und Verbände der Leistungserbringer, den konkreten Auf-
        trag erhalten, bis zum 30 . Juni 2020 ein wissenschaftlich
        fundiertes Personalbemessungsverfahren auf Grundlage
        des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln
        und zu erproben, mit dem sich eine angemessene Perso-
        nalausstattung in den Pflegeeinrichtungen ermitteln lässt.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra-
        ge 31):
        Welchen Stand haben die trilateralen Vertragsverhandlun-
        gen zum Abschluss eines deutsch-polnisch-tschechischen Ver-
        trages über die Reparatur und Modernisierung der Bahnstre-
        cke Hradek nad Nisou–Zittau, und wann kann voraussichtlich
        mit der Sanierung der Bahnstrecke begonnen werden?
        Es wird auf die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage
        auf Bundestags-Drucksache 18/6020-54 verwiesen, da
        der Sachstand im Wesentlichen unverändert ist . Die trila-
        teralen Gespräche werden am 24 . Januar 2017 in Berlin
        fortgesetzt .
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra-
        ge 32):
        Ist die am 14 . Dezember 2016 in Kraft getretene Verord-
        nung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der unter
        anderem die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Schulen,
        Kindergärten und weiteren Einrichtungen erleichtert werden
        soll, für die Kommunen ohne Verwaltungsvorschrift anwend-
        bar, oder ist für die rechtssichere Umsetzung besagter Tem-
        po-30-Zonen der Erlass einer Verwaltungsvorschrift abzuwar-
        ten?
        Ja, die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist in
        Kraft getreten und damit verbindlich . Auf Bitten des
        Bundesrates ist eine ergänzende Allgemeine Verwal-
        tungsvorschrift erarbeitet worden . Diese wird noch im
        Januar durch das Kabinett verabschiedet und bedarf der
        Zustimmung des Bundesrates .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721456
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 33):
        Kann die Bundesregierung Medienberichte (www .zdf .de/
        politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100 .html) bestäti-
        gen, wonach durch sogenannte AdBlue-Killer (Emulatoren)
        die Harnstoffeinspritzung zur Senkung des klimaschädlichen
        Stickoxidausstoßes verändert wird (bitte unter Angabe, welche
        Fälle ihr bekannt sind), und wie viele Kontrollen vom Bundes-
        amt für Güterverkehr gab es diesbezüglich in den vergangenen
        fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
        In den europäischen Typgenehmigungsvorschriften
        für schwere Nutzfahrzeuge und Busse sind seit der Ein-
        führung der Richtlinie 2005/55/EG technische Verfah-
        rensweisen implementiert, die fahrzeugseitig die ord-
        nungsgemäße AdBlue-Verwendung sicherstellen sollen .
        Grundsätzlich ist die Möglichkeit einer vorsätzlichen
        Manipulation zur Umgehung dieser Maßnahmen, zum
        Beispiel über sogenannte „AdBlue-Killer“, nicht voll-
        ständig auszuschließen . Der im Medienbericht genannte
        Anteil von manipulierten Lkw kann aus der Kontrollpra-
        xis des BAG heraus nicht bestätigt werden .
        Prioritäre Aufgabenschwerpunkte des Straßenkon-
        trolldienstes liegen in der Überwachung der Straßenver-
        kehrssicherheit sowie vergleichbarer Wettbewerbsbedin-
        gungen . Fälle zu AdBlue-Manipulationen, welche in der
        Regel Funde bei sogenannten technischen Unterwegs-
        kontrollen (TUK) oder auch im Rahmen der Mautkon-
        trolle sind, wurden noch nicht gesondert statistisch er-
        fasst . Eine genaue Angabe zu Kontrollzahlen kann daher
        nicht gemacht werden .
        Das BAG steht mit nationalen und internationalen
        Kontrollbehörden im ständigen Erfahrungsaustausch .
        Hierbei wird die Problematik möglicher AdBlue-Mani-
        pulationen erörtert und Ansätze, wie diese Manipulatio-
        nen im Rahmen der TUK-Kontrolle besser entdeckt wer-
        den können, werden besprochen .
        Das BAG ist angewiesen, Schwerpunktkontrollen in
        Bezug auf mögliche unzulässige Veränderungen bzw .
        Manipulationen am Fahrzeug durchzuführen, die zu hö-
        heren Emissionen im Betrieb führen können .
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 34):
        Auf Grundlage welcher Berechnungen geht die Bundesre-
        gierung in ihrer neuen Prognose zur Pkw-Maut von jährlich
        155 Millionen Ein- und Durchfahrten ausländischer Pkw
        nach bzw . in Deutschland aus, nachdem die alte Prognose mit
        125 Millionen rechnete, und kann die Bundesregierung aus-
        schließen, dass es Sonderregelungen von Grenzregionen – wie
        etwa von den Landesregierungen Saarland, Nordrhein-West-
        falen und Schleswig-Holstein gefordert –, geben wird (bitte
        begründen)?
        Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
        frastruktur (BMVI) hat die „Prognose der Einnahmen
        aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Aus-
        land zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Einfüh-
        rung einer Infrastrukturabgabe“, die Grundlage für das
        Infrastrukturabgabegesetz vom 8 . Juni 2015 war, für das
        Jahr 2019 aktualisiert und auf der Internetseite des BMVI
        veröffentlicht . In diesem Zusammenhang wurden auch
        die Ein- und Durchfahrten gebietsfremder Pkw aufgrund
        des steigenden Verkehrswachstums von seinerzeit knapp
        130 Millionen auf 155 Millionen Ein- und Durchfahrten
        fortgeschrieben .
        Die Belange von Grenzgängern und des grenzüber-
        schreitenden Verkehrs in den Grenzregionen wurden
        bereits besonders berücksichtigt, indem gebietsfremde
        Fahrzeughalter von der Pflicht befreit worden sind, die
        Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Bundesstraßen
        zu leisten .
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10922, Frage 35):
        Welche Anpassungen an die Grundannahmen (wie zum
        Beispiel das Verkehrsaufkommen) wurden für die aktualisier-
        te Einnahmeprognose der Pkw-Maut (www .tagesschau .de/
        inland/pkw-maut-167 .html) genau vorgenommen (bitte mit
        Zahlen unterlegen), und wer war an der Erstellung der aktuali-
        sierten Prognosen beteiligt?
        Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
        frastruktur (BMVI) hat die „Prognose der Einnahmen aus
        dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Ausland
        zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Einführung
        einer Infrastrukturabgabe“, die Grundlage für das In-
        frastrukturabgabegesetz vom 08 . Juni 2015 war, für das
        Jahr 2019 aktualisiert und auf der Internetseite des BMVI
        veröffentlicht . Die Anpassungen an den Grundannahmen
        sind in der veröffentlichen Prognose (Stand 16 . Januar
        2017) dargelegt .
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/10922, Frage 36):
        Welche Gespräche hat es bisher mit Vertreterinnen und
        Vertretern derjenigen Länder gegeben, die eine Klage ge-
        gen die Pkw-Maut in Betracht ziehen (unter anderem www .
        br .de/nachrichten/europa-gegen-maut-100 .html), und welchen
        Einfluss hätte eine solche Klage auf die Umsetzung der Pkw-
        Maut?
        Es haben Gespräche mit den Niederlanden und Ös-
        terreich stattgefunden . Klagen der betroffenen Mitglied-
        staaten sind bislang nicht bekannt .
        http://www.zdf.de/politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100.html
        http://www.zdf.de/politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100.html
        http://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-167.html
        http://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-167.html
        http://www.br.de/nachrichten/europa-gegen-maut-100.html
        http://www.br.de/nachrichten/europa-gegen-maut-100.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        214. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27