Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21447
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 25 .01 .2017
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 25 .01 .2017
Brinkhaus, Ralph CDU/CSU 25 .01 .2017
Bülow, Marco SPD 25 .01 .2017
Dinges-Dierig,
Alexandra
CDU/CSU 25 .01 .2017
Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25 .01 .2017
Eberl, Iris CDU/CSU 25 .01 .2017
Feiler, Uwe CDU/CSU 25 .01 .2017
Fischer (Karlsru-
he-Land), Axel E .
CDU/CSU 25 .01 .2017
Gambke, Dr . Thomas BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25 .01 .2017
Gohlke, Nicole DIE LINKE 25 .01 .2017
Groth, Annette DIE LINKE 25 .01 .2017
Gunkel, Wolfgang SPD 25 .01 .2017
Held, Marcus SPD 25 .01 .2017
Henke, Rudolf CDU/CSU 25 .01 .2017
Henn, Heidtrud SPD 25 .01 .2017
Hochbaum, Robert CDU/CSU 25 .01 .2017
Hübinger, Anette CDU/CSU 25 .01 .2017
Kermer, Marina SPD 25 .01 .2017
Korte, Jan DIE LINKE 25 .01 .2017
Krellmann, Jutta DIE LINKE 25 .01 .2017
Launert, Dr . Silke CDU/CSU 25 .01 .2017
Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25 .01 .2017
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 25 .01 .2017
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Müller-Gemmeke, Beate BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25 .01 .2017
Nahles, Andrea SPD 25 .01 .2017
Oellers, Wilfried CDU/CSU 25 .01 .2017
Petzold (Havelland),
Harald
DIE LINKE 25 .01 .2017
Rüthrich, Susann * SPD 25 .01 .2017
Saathoff, Johann SPD 25 .01 .2017
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25 .01 .2017
Schlecht, Michael DIE LINKE 25 .01 .2017
Schwartze, Stefan SPD 25 .01 .2017
Strothmann, Lena CDU/CSU 25 .01 .2017
Timmermann-Fechter,
Astrid
CDU/CSU 25 .01 .2017
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25 .01 .2017
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 25 .01 .2017
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25 .01 .2017
Zdebel, Hubertus DIE LINKE 25 .01 .2017
Zeulner, Emmi * CDU/CSU 25 .01 .2017
* aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes
Anlage 2
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 1):
Kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit bestätigen, dass das deutsche Si-
cherheitskonzept bzw . Regelwerk für Atomkraftwerke ein-
schließlich etwaiger mitigativer Maßnahmen (Sicherheitsebe-
ne 4) komplett davon ausgeht, dass es zu keinem Versagen des
Reaktordruckbehälters kommt (sogenannte Basissicherheit),
und kann es weiter bestätigen, dass in den aktuellen Rahmen-
empfehlungen für den nuklearen Katastrophenschutz der
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721448
(A) (C)
(B) (D)
Strahlenschutzkommission Freisetzungsszenarien nach Versa-
gen des Reaktordruckbehälters nicht berücksichtigt sind?
Nach den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwer-
ke ist für die Planung von mitigativen Maßnahmen des
anlageninternen Notfallschutzes ein Ereignisspektrum
zugrunde zu legen, das alle relevanten Phänomene bei
Unfällen mit schweren Brennelementschäden berück-
sichtigt (Sicherheitsebene 4c) . Bereits in den Risikostu-
dien für deutsche Kernkraftwerke aus den 80er-Jahren
wurde das Versagen des Reaktordruckbehälters als mög-
liche Folge eines solchen Unfalls mit schweren Brenn-
elementschäden analysiert . Auch die heutigen probabilis-
tischen Sicherheitsanalysen der Stufe 2 analysieren die
Möglichkeit eines Versagens des Reaktordruckbehälters
mit dem Ziel, präventive und mitigative anlageninterne
Notfallmaßnahmen zu beurteilen und mögliche unfallbe-
dingte Freisetzungen (Quellterme) und ihre Häufigkeiten
abzuschätzen .
Die in den aktuellen „Rahmenempfehlungen für den
Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer
Anlagen“ festgelegten Planungen beruhen auf den Be-
rechnungen potenzieller radiologischer Auswirkungen
durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) . Diesen
Berechnungen liegen Quellterme zugrunde, die durch
die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
(GRS) aus detaillierten anlagentechnischen Analysen
potenzieller schwerer Unfallabläufe in deutschen Kern-
kraftwerken abgleitet wurden . In jeder dieser Analysen
ist das Versagen des Reaktordruckbehälters als Ereignis
enthalten und wird daher auch in seinem Einfluss auf den
resultierenden Quellterm berücksichtigt .
Anlage 3
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 2):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich ei-
nes möglichst genauen Entscheidungsdatums über das weitere
Vorgehen bei der zwischen dem Bund und dem Freistaat Bay-
ern vereinbarten Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II
auf Brennstoff mit höchstens 50 Prozent Uran-235-Anreiche-
rung, und zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung
bei der Prüfung möglicher Alternativen bisher gelangt (bitte
detailliert nach Alternativen aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der für eine Umrüstung in Frage kom-
menden Brennstoffe mit niedrigerer Anreicherung auf
Basis von Uransilizid sowie Uranmolybdän ist die Prü-
fung der möglichen Optionen noch nicht abgeschlossen .
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
geht davon aus, dass eine mit dem Freistaat Bayern ab-
gestimmte Entscheidung über das weitere Vorgehen im
Laufe des Frühjahrs 2017 getroffen werden kann .
Anlage 4
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10922, Frage 3):
Inwieweit war die mögliche Konditionalisierung der
Entwicklungszusammenarbeit – das heißt die mögliche
Streichung von Entwicklungshilfegeldern bei fehlender
Kooperation bei Rückführung von ausreisepflichtigen Tu-
nesiern – Thema bei den letzten Gesprächen zwischen der
Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel und dem tunesischen
Präsidenten al-Badschi Qaid al-Sabssi (https://de .nachrich-
ten .yahoo .com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forde-
rung-streichung-entwicklungshilfe-155605972 .html, letzter
Absatz), und inwiefern gibt es innerhalb der Bundesregierung
mittlerweile eine einheitliche Position zu der Frage, ob Staa-
ten, die in den Augen der Bundesregierung zu wenig bei Rück-
führungen kooperieren, Entwicklungshilfegelder gestrichen
werden sollen (www .taz .de/!5370724/)?
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber Tunesien
mit Nachdruck dafür ein, dass der Rückführungsprozess
deutlich beschleunigt wird, um die Zahl der Rückführun-
gen weiter zu erhöhen . Diese Forderung war auch Ge-
genstand des Telefonats von Bundeskanzlerin Merkel mit
Staatspräsident Essebsi .
Die Bundesregierung und somit auch das BMZ set-
zen sich gegenüber Herkunftsländern für die Umsetzung
bestehender Rückübernahmeverpflichtungen und -ver-
einbarungen ein . Staaten mit niedriger Kooperations-
bereitschaft, bei denen sich die Rückführung schwierig
gestaltet, wird zudem deutlich gemacht, dass eine gute
Zusammenarbeit einhergehen kann mit staatlichen För-
derungen in anderen Bereichen .
Die Bundesregierung prüft in jedem Einzelfall, welche
Maßnahmen gegenüber Staaten, die in Fragen der Rück-
führung nicht kooperieren, zielführend und angemessen
sind . Vereinbartes Ziel ist es, unter Einbeziehung aller
Politikbereiche im Rahmen eines umfassenden migrati-
onspolitischen Ansatzes Anreize für eine bessere Zusam-
menarbeit bei der Rückübernahme zu schaffen . So wer-
den mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit
unter anderem Projekte finanziert, die vor Ort Bleibeper-
spektiven schaffen, im Falle Tunesiens zum Beispiel im
Bereich der Beschäftigungsförderung von Jugendlichen .
Anlage 5
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 4):
Wie viele Unternehmen hat die Agentur für Wirtschaft und
Entwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang be-
züglich privater Investitionen beraten, und in welchen Fällen
bahnt sich ein Engagement der Unternehmen in Entwicklungs-
ländern an (bitte unter Angabe der Zielländer nach Unterneh-
men auflisten)?
Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE)
bietet deutschen und europäischen Unternehmen, Kam-
mern und Verbänden eine Erstberatung in Hinblick auf
die verschiedenen Instrumente der deutschen Entwick-
https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html
https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html
https://de.nachrichten.yahoo.com/tunesiens-pr%C3%A4sident-reagiert-forderung-streichung-entwicklungshilfe-155605972.html
http://www.taz.de/!5370724/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21449
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lungszusammenarbeit für eine Kooperation mit der Wirt-
schaft .
Die AWE hat bislang 275 Unternehmen beraten . Die
Unternehmen werden nach der Erstberatung an andere
Programme, Durchführungsorganisationen und Finan-
zierungsinstitutionen verwiesen . Da die AWE auf den
weiteren Prozess – einschließlich der Antragstellung –
keinen quantifizierbaren Einfluss hat, kann über die kon-
krete Anbahnung einer Investition keine Aussage getrof-
fen werden .
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/10922, Frage 6):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Flücht-
lingsbootsunglück am 14 . Januar 2017 vor der Küste Libyens
(www .aljazeera .com/news/2017/01/180-missing-people-pre-
sumed-dead-shipwreck-170117092311329 .html), und inwie-
weit setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine
Intensivierung der Seenotrettung im Mittelmeer ein?
Am 14 . Januar ist erneut ein Flüchtlingsboot circa
30 Meilen vor der libyschen Küste gesunken . Es konnten
vier Menschen gerettet werden, vier Leichen wurden ge-
borgen . Berichten von IOM und UNHCR zufolge muss
mit weiteren Toten gerechnet werden, deren Leichname
nicht geborgen werden konnten .
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine ei-
genen Erkenntnisse zu dem Unglück vor .
Mehr als 5 000 Menschen haben im vergangenen Jahr
allein auf dem Seeweg bei dem Versuch, nach Europa zu
gelangen, ihr Leben verloren . Wir brauchen eine bessere
Kontrolle der Transmigration in Libyen, Niger und Mali
und die engagierte Bekämpfung von Fluchtursachen, um
solche Tragödien in Zukunft verhindern zu können
Daher muss eine Antwort auf die zentrale Frage ge-
funden werden, wie dem kriminellen und tödlichen Ge-
schäft der Schleuser im zentralen Mittelmeer die Grund-
lage entzogen werden kann .
Ein Beitrag zum internationalen Kampf gegen das
menschenverachtende Geschäftsmodell der Schleuser
ist die deutsche Beteiligung an der GSVP-Operation
EUNAVFOR MED Sophia .
Nur durch Außerkraftsetzen der Schleusernetzwer-
ke und die Beseitigung der Fluchtursachen in den Her-
kunftsländern können weitere Bootsunglücke verhindert
werden .
Anlage 7
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10922, Frage 7):
Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit
dem 26 . August 2016 von der US-Seite über die Steuerung
von Drohneneinsätzen über eine Relaisstation in Ramstein so-
wie die Einbindung der dortigen Distributed Ground Station
in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Flüge
übermittelt bekommen, wozu mir der Staatsminister Michael
Roth versicherte, die Bundesregierung bleibe in der Angele-
genheit „am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhal-
ten“ (Plenarprotokoll 18/205, Antwort auf meine mündliche
Frage 16), und sofern die angekündigten „regelmäßigen“ Ge-
spräche zur Causa Ramstein noch nicht stattfanden, für wann
rechnet die Bundesregierung mit den erfragten Informationen?
Die Bundesregierung hat den Bundestag umfassend
über ihren Kenntnisstand in dieser Frage unterrichtet .
Zunächst geschah dies ausführlich und auf Initiative
der Bundesregierung durch den Politischen Direktor des
Auswärtigen Amts in einem Gespräch mit den Obleuten
des Auswärtigen Ausschusses am 28 . September 2016 .
In den Fragestunden am 30 . November und am
14 . Dezember 2016 haben mein Kollege Herr Staatsmi-
nister Michael Roth und ich mündlich bzw . schriftlich
auf die Fragen zu diesem Thema geantwortet . Zuletzt hat
die Bundesregierung am 24 . Januar die Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke zu diesem Thema beantwortet .
Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesre-
gierung derzeit nicht vor .
Die Bundesregierung bleibt mit den US-Partnern zur
Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein beim Einsatz
von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV) weiterhin im
Austausch .
Anlage 8
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10922, Frage 8):
Welche Einzelprojekte werden derzeit im Strategie- und
Forschungszentrum Telekommunikation (SFZ TK) durch-
geführt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine
mündliche Frage 11, Plenarprotokoll 17/210, Anlage 6), und
für welche Zwecke haben die am SFZ TK beteiligten Bun-
desbehörden seit dessen Bestehen Software von europäischen
Rüstungsfirmen (etwa Airbus, BAE, Finmeccanica, Thales)
beschafft?
Im Strategie- und Forschungszentrum Telekommuni-
kation (SFZ TK) werden derzeit folgende Einzelprojekte
durchgeführt:
• INTLI – „Internationale Zusammenarbeit in der Tele-
kommunikationsüberwachung“
• SMART – „Informationstechnische Überwachung
mobiler Endgeräte“ .
Die Einrichtung des SFZ TK erfolgte per Erlass des
Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 16 . März
2011 . Das SFZ TK wird gemeinsam von Bundeskrimi-
nalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL) und Bundesamt
für Verfassungsschutz (BfV) getragen . Diese Behörden
haben Software bei den genannten Firmen – darauf be-
schränkt sich die Antwort – wie folgt beschafft:
http://www.aljazeera.com/news/2017/01/180-missing-people-presumed-dead-shipwreck-170117092311329.html
http://www.aljazeera.com/news/2017/01/180-missing-people-presumed-dead-shipwreck-170117092311329.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721450
(A) (C)
(B) (D)
Seitens des BKAs wurde seit Bestehen des SFZ keine
Software von den besagten Firmen erworben bzw . be-
schafft .
Die BPOL beschaffte im Jahr 2011 einen TKÜ-Deko-
der der Firma ETI (Danish cyber and intelligence com-
pany ETI/AS), welcher für den Import, die Dekodierung,
die Analyse und Speicherung von Daten in einem be-
stimmten Format (sogenanntes PCAP-Format) erforder-
lich war . Die Firma ETI wurde – nachdem die Beschaf-
fung abgeschlossen war – durch die Firma BAE Systems
aufgekauft .
Die BPOL bezieht für ihre Vollzugskräfte – wie auch
andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf-
gaben (BOS) – über einen durch das Beschaffungsamt
des BMI geschlossenen Rahmenvertrag Software für di-
gitale Funkgeräte für das TETRA-BOS-Digitalfunknetz .
Im konkreten Fall handelt es sich um das digitale Hand-
funkgerät „TH1n“ der Firma Airbus Defence and Space .
Im Rahmen der Einführung des BOS-Digitalfunks hat
das BfV Systemkomponenten von der Firma Airbus be-
schafft, die auch Software beinhalten .
Anlage 9
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10922, Frage 9):
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
die Teilnahme der Deutschen Studierenden-Nationalmann-
schaft an der 28 . Winter-Universiade vom 29 . Januar bis 8 . Fe-
bruar 2017 im kasachischen Almaty (bitte mit den dafür zur
Verfügung gestellten finanziellen Mitteln des Bundes nennen),
und inwieweit hält die Bundesregierung diese Aktivitäten
(auch im internationalen Vergleich) für ausreichend?
Für die Entsendung der deutschen Studierenden-Nati-
onalmannschaft zu den Universiaden (Sommer- und Win-
teruniversiade) hat der Allgemeine Deutsche Hochschul-
sportverband von Seiten des Bundesministeriums des
Innern die beantragten Mittel in Höhe von 512 000 Euro
in vollem Umfang bewilligt bekommen . Die Mittel sind
ausreichend, um die Delegationen in der vorgesehenen
Form (Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten so-
wie Betreuungskosten und Einkleidungskosten für das
deutsche Team) zu den Universiaden im Jahr 2017 nach
Almaty und Taipeh – unter Berücksichtigung einer kon-
sequenten ökonomischen Verwendung – entsenden zu
können. Eine weitere finanzielle Unterstützung aus ande-
ren Ressorts der Bundesregierung erfolgt nicht .
Anlage 10
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10922, Frage 10):
In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesre-
gierung das öffentlich-rechtliche Fernsehen über diese Win-
ter-Universiade berichten (bitte detailliert nach Sender und
Stunden bzw . Minuten aufschlüsseln), und inwieweit hält die
Bundesregierung den geplanten Umfang an Berichterstattung
über dieses internationale Sportereignis auch im Verhältnis zur
Berichterstattung über andere aktuelle Wintersportereignisse
für angemessen?
Die Zuständigkeit für den inländischen Rundfunk
obliegt den Ländern . Die Bundesregierung hat keine
Kenntnis über die Anzahl der Sendestunden der öffent-
lich-rechtlichen Fernsehsender zum Thema Sport bzw .
einzelner Sportbereiche . Deshalb liegen auch keine In-
formationen über den geplanten Anteil der Berichter-
stattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
über die Winter-Universiade 2017 in Almaty vor . Für
entsprechende Informationen ist die Intendanz des ZDF
bzw . sind die Intendanzen der jeweiligen ARD-Sender
zuständig; im Fall der ARD können die Informationen
zentral beim ARD-Generalsekretariat erfragt werden .
Die Bundesregierung kommentiert zudem nicht die Be-
richterstattung der in der Länderzuständigkeit liegenden
und staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rund-
funkanstalten .
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine
weiteren Informationen über die Berichterstattung der
Medien vor. Die offiziellen Übertragungsrechte der Uni-
versiaden wurden vonseiten des internationalen Hoch-
schulsportverbands (FISU) bis einschließlich 2017 an
den Sender Eurosport vergeben .
Anlage 11
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10922, Frage 11):
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beweg-
gründe, warum das Projekt „Zukunft! Von Ankunft an .“ auf-
gelegt wurde, und was verspricht sich die Bundesregierung
davon?
Beweggrund für die Auflegung des Projektes „Zu-
kunft! Von Ankunft an .“, der sich aus den Antragsunter-
lagen ergibt, ist es, die Bedingungen für Bildung, Auf-
wachsen und Teilhabe für geflüchtete Kinder und ihre
Familien länderübergreifend zu verbessern, durch
1 . den Aufbau kind- und familiengerechter bezahlba-
rer Betreuungs-, Beratungs- und Willkommensstruktu-
ren in Flüchtlingsunterkünften gemeinsam mit Schulen,
Kitas, Jugendhilfe, Behörden, Ehrenamtlichen,
2 . die Stärkung der Eltern in ihren Erziehungskompe-
tenzen und
3 . die Entwicklung eines bundesweiten transferfähi-
gen Qualitätsrahmens für Unterkünfte .
Dem entsprechen auch die Erwartungen an das Pro-
jekt .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21451
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 12
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10922, Frage 12):
Was beabsichtigt die Bundesregierung mit den Untersu-
chungsergebnissen, die im Rahmen des Projektes erzielt wer-
den, zu machen?
Die Ergebnisse der Untersuchungen des Projektes
können über das Projekt hinaus weitere Verwendung fin-
den:
Die Verbreitung des Qualitätsrahmens durch die Aus-
führung in den drei Bundesländern Brandenburg, Sach-
sen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen soll im Ergebnis
dazu beitragen, einheitliche Kriterien für eine kind- und
familiengerechte Flüchtlingssozialarbeit zu gewährleis-
ten . Die erarbeiteten Kriterien sollen auch nach Projek-
tende dazu dienen, einen Anstoß zu geben, um beispiels-
weise verbindliche Standards für die Unterbringung und
Integration von besonders Schutzbedürftigen zu ermögli-
chen . Diese Ergebnisse sind auch für die Integrationsar-
beit des Bundes von Interesse .
Anlage 13
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/10922, Frage 13):
Werden künftig auch Asylsuchende aus Afghanistan
Zugang zu Integrationskursen erhalten, da die unbereinig-
te Gesamtschutzquote im Jahr 2016 in diesen Fällen bei
55,8 Prozent lag (https://www .proasyl .de/news/die-einstu-
fung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsver-
hinderung/) und deshalb ein rechtmäßiger und dauerhafter
Aufenthalt im Sinne des § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 des
Aufenthaltsgesetzes zu erwarten ist, zumal auch nach einer
Asylablehnung in vielen Fällen ein Daueraufenthalt folgt, zum
Beispiel weil Gerichte eine negative Asylentscheidung auf-
heben oder ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erteilt
wird (Bundestagsdrucksache 18/8450, Antwort zu Frage 11;
wenn nein, bitte nachvollziehbar begründen, auch in Bezug
auf die negativen Auswirkungen eines verweigerten frühzeiti-
gen Integrationskurszugangs angesichts der bei afghanischen
Asylsuchenden überdurchschnittlich langen Asylverfahrens-
dauer, vergleiche Bundestagsdrucksache 18/10575, Antwort
zu Frage 4), und wieso wird afghanischen Asylsuchenden in
Ausbildung eine Förderung nach § 132 Absatz 1 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch durch die Bundesagentur für Arbeit
versagt (www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/
BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III .pdf), obwohl
bei ihnen regelmäßig von einem dauerhaften und rechtmäßi-
gen Aufenthalt auszugehen ist; denn zu den oben genannten
Umständen kommt hinzu, dass sie aufgrund ihrer Ausbildung
auch bei einer Asylablehnung gute Chancen auf einen Dau-
eraufenthalt haben (vergleiche § 60a Absatz 2 Satz 4 i . V . m .
§ 18a Absatz 1a des Aufenthaltsgesetzes)?
Der Zugang zu den Integrationskursen bereits im
Asylverfahren steht seit dem Asylverfahrensbeschleuni-
gungsgesetz Ausländern offen, bei denen ein rechtmäßi-
ger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (§ 44 Ab-
satz 4 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) . In der
Gesetzesbegründung wurde hierzu ausgeführt: Erfasst
sind von Nummer 1 Asylbewerber, die aus einem Land
mit einer hohen Anerkennungsquote kommen oder bei
denen eine belastbare Prognose für einen erfolgreichen
Asylantrag besteht . Ob dies bei Asylsuchenden aus Af-
ghanistan der Fall ist, wird derzeit geprüft .
Auch verschiedene gesetzliche Instrumente der Aus-
bildungsvorbereitung und Ausbildungsförderung knüp-
fen bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern daran an,
dass bereits ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt
zu erwarten ist (§ 132 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches
SGB III) .
Die Bundesregierung hat sich auf eine einheitliche
Auslegung verständigt, wann dies aus ihrer Sicht der Fall
ist . Wie soeben erläutert, kommt es hierfür auf die An-
erkennungsquote bzw . Prognose für den Asylantrag an .
Eine Einbeziehung Afghanistans – wie eben gesagt: die
Prüfung läuft derzeit – würde auch für § 132 Absatz 1
SGB III gelten . Lassen Sie mich aber auch noch mal be-
tonen: Anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten
stehen die Instrumente bereits heute offen .
Anlage 14
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10922, Frage 14):
Warum haben sich die deutschen Behörden nach Kennt-
nis der Bundesregierung dafür entschieden, die zwei Malier
Amadou B. und Mamadou D. mit einem eigenen Charterflug-
zeug am 6 . Januar 2017 nach Mali abzuschieben (https://www .
jungewelt .de/2017/01-09/069 .php), und wie hoch waren die
Kosten für diese Abschiebung?
Für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen sind nach § 71
Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Ausländerbehörden
zuständig . Diese entscheiden in diesem Zusammenhang
auch, ob Abschiebungen auf dem Luftweg mit einem
Linienflug oder einem Charterflug durchgeführt werden
sollen .
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zuvor Rück-
führungsmaßnahmen mit Linienflügen an der körperli-
chen Gewalt der genannten malischen Staatsangehörigen
und dem Ausschluss von der Beförderung durch den
Flugkapitän gescheitert . Beide Personen befanden sich
zudem in Abschiebungshaft .
Die Kosten für das Fluggerät belaufen sich auf circa
82 000 Euro und werden durch Frontex getragen .
Anlage 15
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra-
ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/10922, Frage 22):
Welche genauen Zahlungen sind infolge des Beschlusses
von Bund und Ländern vom 24 . September 2016 zur Asyl-
und Flüchtlingspolitik (dort Punkt 6) durch den Bund an die
Bundesländer geflossen oder geplant (bitte differenziert und
https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/
https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/
https://www.proasyl.de/news/die-einstufung-nach-bleibeperspektive-ist-bewusste-integrationsverhinderung/
http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III.pdf
http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2017/01/BA-zur-Auslegung-des-%C2%A7-132-SGB-III.pdf
https://www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php
https://www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721452
(A) (C)
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mit Datum auflisten und die jeweiligen genauen Berechnungs-
grundlagen nennen), und inwieweit sieht der Bund seine Zu-
sage in Punkt 4 .10 des Beschlusses (die Asylverfahren auf
durchschnittlich drei Monate zu verkürzen, sodass eine Asyl-
entscheidung ab erster Registrierung innerhalb von insgesamt
maximal fünf Monaten erreicht werde), die der in Punkt 6
vereinbarten Abschlagszahlung in Höhe von 2,68 Milliarden
Euro, bei der eine Asylverfahrensdauer von fünf Monaten zu-
grunde gelegt wurde, als erfüllt an (bitte ausführen und be-
gründen)?
Nachfolgend wird unterstellt, dass die Frage den Be-
schluss vom 24 . September 2015 zum Inhalt hat .
Für das Jahr 2015 hat sich der Bund gemäß Punkt 6
des oben genannten Beschlusses über eine Erhöhung des
Länderanteils an der Umsatzsteuer mit pauschal 2 Milli-
arden Euro an den asyl- und flüchtlingsbedingten Ausga-
ben der Länder beteiligt .
Für die Jahre 2016 ff . setzen sich die Entlastungen der
Länder durch den Bund gemäß Punkt 6 des oben genann-
ten Beschlusses aus nachfolgend genannten Maßnahmen
zusammen (siehe jeweils genannte Zeiträume und Beträ-
ge für die einzelnen Jahre):
1 . Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Län-
der für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Ertei-
lung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge (BAMF) und pauschale Zahlung in
Höhe von 670 Euro je abgelehnten Flüchtling .
1 .1 Für das Jahr 2016 wurde ein Abschlag von ins-
gesamt 2 948 Millionen Euro vereinbart (2 680 Millio-
nen Euro für Asylbewerber und 268 Millionen Euro für
abgelehnte Asylbewerber) . Die Spitzabrechnung vom
Herbst 2016 ergab eine Nachzahlung von 758 Millionen
Euro für die Monate Januar bis August 2016 und eine
zusätzliche Abschlagszahlung von 1 796 Millionen Euro
für die Monate September bis Dezember 2016 . Vorbe-
haltlich der noch ausstehenden Spitzabrechnung für den
letztgenannten Zeitraum summieren sich die Zahlungen
für 2016 auf einen Betrag von insgesamt 5 502 Millio-
nen Euro . Zur Berechnung der Spitzabrechnung und der
neuen Abschlagszahlung wird auf die diesbezüglichen
Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 18/10397
(Seite 10 bis 12) verwiesen .
1 .2 Für das Jahr 2017 wird eine Abschlagszahlung
in Höhe von 1 163 Millionen Euro gewährt . Auch zur
Berechnung dieser Abschlagszahlung wird auf die Bun-
destagsdrucksache 18/10397 (Seite 10 bis 12) verwiesen .
2 . Als Entlastungspauschale für unbegleitete minder-
jährige Flüchtlinge erhalten die Länder 350 Millionen
Euro pro Jahr über ihren Umsatzsteueranteil . Sobald die
Zahl der unbegleiteten Minderjährigen deutlich rückläu-
fig ist, erfolgt eine Überprüfung der Leistung des Bundes.
3 . Zur Verbesserung der Kinderbetreuung erhalten die
Länder aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes über ih-
ren Umsatzsteueranteil insgesamt rund 2 000 Millionen
Euro (2016: 339 Millionen Euro, 2017: 774 Millionen
Euro, 2018: 870 Millionen Euro) .
4 . Die Kompensationsmittel für die Soziale Wohn-
raumförderung (Entflechtungsmittel) werden für die Jah-
re 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro aufge-
stockt .
5 . Im Punkt 6 des oben genannten Beschlusses wurde
darüber hinaus eine Erhöhung der Regionalisierungsmit-
tel vereinbart . Die Umsetzung erfolgte mit dem Vierten
Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, mit
dem die Regionalisierungsmittel für das Jahr 2016 noch-
mals auf 8,2 Milliarden Euro erhöht und eine jährliche
Steigerung von 1,8 Prozent für die Folgejahre bis 2031
festgelegt wurde . Die an die einzelnen Länder zu zah-
lenden Jahresbeträge ergeben sich aus den Anlagen des
Gesetzes (BGBI . 2016, Teil I, Seite 2758 bis 2764) .
Aufgrund unter anderem weiterer Beschlüsse der
Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Re-
gierungschefs der Länder vom 16 . Juni 2016 und 7 . Juli
2016 erfolgen zusätzliche Entlastungen der Länder und
Kommunen durch den Bund .
Die statistische Gesamtverfahrensdauer liegt auf-
grund vieler komplexer Altverfahren, die im Jahr 2016
entschieden wurden, bei derzeit 7,1 Monaten . Hierbei ist
zu berücksichtigen, dass bei Altfällen, die bereits mehr
als drei Monate alt sind bzw . waren, eine Verfahrensdau-
er von höchstens drei Monaten naturgemäß nicht mehr
zu erreichen ist . Die Verfahrensdauer für Neuanträge hat
sich jedoch erheblich verkürzt . Für die Anträge, die in
den letzten sechs Monaten gestellt wurden, belief sie sich
auf rund zwei Monate . Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold,
Halina Wawzyniak und der Fraktion Die Linke, Bundes-
tagsdrucksache Nummer 18/9992 (Seite 4), verwiesen .
Anlage 16
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra-
ge 25):
Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Markteinführung
der Technik zur In-ovo-Geschlechtserkennung zur Vermei-
dung des Kükentötens aus, die der Bundesminister Christian
Schmidt am 19 . Januar 2017 in einem Interview im Deutsch-
landfunk als „markt- und einführungsfähig“ bezeichnet hat,
und wie teuer wird nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Technik ungefähr sein?
Aus der Förderung des Bundesministeriums für Er-
nährung und Landwirtschaft (BMEL) sind zwei funk-
tionierende Verfahren der frühzeitigen Geschlechtsbe-
stimmung im Ei hervorgegangen, ein spektroskopisches
Verfahren und ein endokrinologisches Verfahren . Bei
beiden Verfahren werden die erforderlichen Arbeits-
schritte zum Teil bereits vollautomatisch erledigt, und die
Pläne für die nächste Prototypen-Generation liegen vor .
Im nächsten Schritt liegt der Fokus auf der Optimierung
und weiteren Automatisierung der Geräte unter Praxisbe-
dingungen mit Blick auf die Bedürfnisse der Brütereien .
Auch diese Phase begleitet das BMEL intensiv .
Im Hinblick auf die Auswirkungen der Einführung der
Geschlechtsbestimmung im Ei auf die Kosten der Brüter-
eien hat das BMEL das Thünen-Institut mit einer Analy-
se beauftragt . In seiner Analyse kommt das Thünen-In-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21453
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stitut zu dem Schluss, dass mit der spektroskopischen
Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei Mehrkosten
in Höhe von etwa 1,2 Cent bis 1,6 Cent je weiblichem
Küken entstehen werden . Dies entspräche zwischen
1,4 und 1,8 Prozent des derzeitigen Marktpreises eines
weiblichen Kükens in Höhe von 88 Cent (Geflügeljahr-
buch 2017) . Die Kosten für das endokrinologische Ver-
fahren werden voraussichtlich etwas höher sein .
Anlage 17
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra-
ge 26):
Welche konkreten Kriterien liegen für das staatliche Tier-
wohl-Label vor, und wie wird die Zusammenführung der Kri-
terien des „Labels für mehr Tierschutz“ des Tierschutzbundes
und denen der Initiative Tierwohl gestaltet werden?
Sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch die
Brancheninitiative Tierwohl waren mit Vertretern an
den Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Entwicklung ei-
nes staatlichen Tierwohl-Labels beteiligt . Bei den bisher
herangezogenen Kriterien für die Schweinehaltung, den
Transport und die Schlachtung dienten Erfahrungen aus
den jeweiligen Prozessen der Orientierung . So bilden die
bisher erarbeiteten Kriterien wie Platzangebot, Zugang
zu Raufutter, Beschäftigung, Strukturierung der Buchten
oder Ausstieg aus dem Kupieren der Schwänze Kriteri-
en ab, die auch der Deutsche Tierschutzbund in seinem
Label vorsieht und die von Landwirten im Rahmen der
Initiative Tierwohl der Branche gewählt werden können .
Zudem gibt es Überlegungen, den in der Initiative Tier-
wohl der Branche entwickelten Tiergesundheitsindex in
das staatliche Tierwohl-Label einzubinden.
An eine Zusammenführung im eigentlichen Sinne ist
nicht gedacht . Vielmehr sollen Synergieeffekte genutzt
werden . Der Prozess der konkreten Ausgestaltung der
Kriterien soll in den nächsten Wochen abgeschlossen
werden . Die Initiative Tierwohl der Branche und das
Label des Deutschen Tierschutzbundes bilden eine gute
Ausgangs- und Erfahrungsbasis, auf der ein staatliches
Tierwohl-Label aufbauen kann .
Anlage 18
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Fra-
ge 27):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung je-
weils in den Jahren 2012 und 2016 (bzw . im aktuell verfüg-
baren Jahr) die Anzahl der an Dekubitus/Druckgeschwüren
(Haupt- und Nebendiagnose) leidenden Menschen in der sta-
tionären und ambulanten Pflege und die damit verbundenen
Kosten der nachträglichen Versorgung?
Ein Dekubitus ist eine schwerwiegende Gesundheits-
störung, die gehäuft im Kontext von Pflegebedürftigkeit
auftritt und deren Entstehung durch fachgerechte pflege-
rische Prophylaxemaßnahmen vorgebeugt werden muss .
Daten über die Häufigkeit von Dekubitus in der stati-
onären und ambulanten Pflege in Deutschland stehen aus
den Qualitätsberichten des Medizinischen Dienstes des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zur
Verfügung . Der derzeit aktuelle vierte Qualitätsbericht
des MDS wurde im Januar 2015 veröffentlicht und be-
zieht sich auf die Qualitätsprüfungen der Medizinischen
Dienste im Jahr 2013 . Ausgewertet wurden Daten aus
11 021 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediens-
ten und aus 12 190 Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen.
Nach Angabe des MDS sind die Ergebnisse repräsentativ
für die Pflege in Deutschland.
Demnach liegt der Anteil von Pflegebedürftigen in
stationärer Versorgung mit einem Dekubitus bei 3,8 Pro-
zent (3 213 Personen) . Im Vergleich zum dritten Qua-
litätsbericht (4,4 Prozent) mit Daten aus dem Zeitraum
1 . Juli 2009 bis 31 . Dezember 2010 ist deren Anteil damit
gesunken . Laut MDS steht der Rückgang im Zusammen-
hang mit verbesserten Maßnahmen zur Vermeidung von
Druckgeschwüren . Der MDS stellte für 2013 fest, dass
bei drei von vier Bewohnern mit erhöhtem Dekubitusri-
siko Maßnahmen zur Vermeidung durchgeführt wurden,
im dritten Qualitätsbericht waren es erst knapp 60 Pro-
zent . Bei rund 80 Prozent der Dekubitusbehandlungen,
die der MDK beurteilen konnte, erfolgten diese nach ak-
tuellem Stand des Wissens .
In der ambulanten Pflege hatten laut viertem Qualitäts-
bericht 3,2 Prozent (1 951 Personen) der Pflegebedürfti-
gen einen Dekubitus . Gegenüber dem dritten Qualitäts-
bericht ist dies ein Rückgang um 0,5 Prozentpunkte . Bei
85,7 Prozent der ambulant versorgten Pflegebedürftigen
mit Dekubitus oder chronischer Wunde und ärztlicher
Verordnung entsprach die Wundversorgung dem aktu-
ellen Wissensstand . Dies ist ebenfalls eine Verbesserung
im Vergleich zum dritten Bericht (78,7 Prozent) .
Erkenntnisse oder statistische Angaben über Kosten
der nachträglichen Versorgung von Pflegebedürftigen
mit einem Dekubitus insgesamt liegen der Bundesregie-
rung nicht vor . Mit Blick auf Dekubitus im Krankenhaus
werden in der 1 . Aktualisierung des Expertenstandards
„Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ (2015,
S . 50) folgende Kostenschätzungen berichtet: Pro Pati-
ent entstehen demnach zusätzliche Kosten von durch-
schnittlich 991 Euro (Assadian et al ., 2011), zusätzlich
verlängern sich Aufenthaltszeiten in Krankenhäusern
um durchschnittlich 10 Tage (Theisen, Drabik & Stock,
2012) .
Anlage 19
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/10922, Fra-
ge 28):
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721454
(A) (C)
(B) (D)
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen, zum Bei-
spiel eine zu geringe Personalausstattung im Pflegebereich,
insbesondere mit Pflegefachkräften, für diese nachträgliche
Versorgung von Dekubitusfällen, und sieht sie diesbezüglich
Handlungsbedarf?
Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit
Maßnahmen unternommen, um Pflegebedürftige und
Pflegekräfte dabei zu unterstützen, das Entstehen eines
Dekubitus zu vermeiden und einen entstandenen Deku-
bitus wirksam zu behandeln . So hat das Bundesministeri-
um für Gesundheit (BMG) insbesondere die Erarbeitung
von Expertenstandards in der Pflege in der ersten Phase
zwischen 1999 und 2009 intensiv gefördert .
Die von Wissenschaft und Praxis gemeinsam er-
arbeiteten Expertenstandards widmen sich zentralen
Versorgungsaufgaben in der Pflege, führen den pflege-
risch-fachlichen Wissensstand für die Praxis zusammen
und dienen damit der Qualitätssicherung in der Pflege.
In diesem Rahmen entstand 2004 der Expertenstan-
dard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“, der zuletzt
im Jahr 2010 aktualisiert wurde . Eine neue Fassung ist
zurzeit in Erarbeitung, mit der Veröffentlichung wird im
Frühjahr 2017 gerechnet . Auch der ebenfalls durch das
BMG geförderte Expertenstandard „Pflege von Men-
schen mit chronischen Wunden“ von 2009 liegt seit 2015
in einer aktualisierten Fassung vor. Die Pflege wird durch
die Expertenstandards bei einer individuellen, alltagsori-
entierten Maßnahmenplanung unterstützt . Es ist Aufgabe
des Managements der jeweiligen Pflegeeinrichtung, da-
für zu sorgen, dass die Expertenstandards auch in jedem
Einzelfall angemessen umgesetzt werden .
Wie die Antwort zu Frage 27 zeigt, hat sich die De-
kubitus-Versorgung sowohl in der ambulanten als auch
in der stationären Pflege laut MDS-Qualitätsberichten in
den letzten Jahren nachweislich verbessert .
Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen der
Personalausstattung, insbesondere mit Pflegefachkräften,
und der Entstehung und der Behandlung von Dekubitus
liegen der Bundesregierung nicht vor . Die Bundesregie-
rung hat gleichwohl in den vergangenen Jahren zahl-
reiche Maßnahmen ergriffen, um mehr Menschen für
den Pflegeberuf zu gewinnen, die Rahmenbedingungen
für eine bessere Ausstattung mit Pflegepersonal weiter-
zuentwickeln und die Qualifikation der Pflegekräfte zu
stärken . Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der
Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpfle-
ge, die bereits zu einem deutlichen Anstieg der Aus-
bildungszahlen in der Altenpflege geführt hat, deutlich
verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für eine
angemessene Vergütung der Pflegekräfte, der Auftrag an
die Pflege-Selbstverwaltung, bis zum 30. Juni 2020 ein
wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfah-
ren auf Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
zu entwickeln und zu erproben, die angestrebte Moder-
nisierung der Ausbildung in der Kranken-, Kinderkran-
ken- und Altenpflege im Pflegeberufereformgesetz, eine
deutliche Verbesserung des Pflegealltags durch mehr zu-
sätzliche Betreuungskräfte in den voll- und teilstationä-
ren Pflegeeinrichtungen sowie der Abbau von Bürokra-
tie, vor allem in der Pflegedokumentation.
Anlage 20
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922,
Frage 29):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus aktuellen Medienberichten, die das Problem des Perso-
nalmangels in der Pflege und dieses auch unter dem Aspekt
der Gewalt gegenüber pflegebedürftigen Menschen themati-
sieren (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 17 . Januar 2017,
„Schweigen, wegsehen, mitmachen“; ÄrzteZeitung online
vom 19. Januar 2017, „Altenpflege am Limit – Personal warnt
vor Reformstress“), und welche akuten Maßnahmen gedenkt
die Bundesregierung gegen den Personalmangel in der Pflege
zu ergreifen?
Sowohl eine angemessene Personalausstattung als
auch ein gutes internes Personal- und Qualitätsmanage-
ment sind wichtig, um kritische Situationen in der Pfle-
ge zu vermeiden . Es greift aber zu kurz, einen einfachen
kausalen Zusammenhang zwischen Personalausstattung
und Gewalt herzustellen. Die Pflegesituation ist komplex,
und auch Situationen, in denen Gewalt entsteht, weisen
unterschiedliche Dimensionen auf . In einer Studie des
Zentrums für Qualität in der Pflege aus dem vergangenen
Jahr wurde das so formuliert: „Mit dem Begriff ‚Gewalt
in der Pflege‘ ist häufig die Vorstellung assoziiert, dass es
sich dabei um ein Phänomen handelt, das aus ‚Belastung‘
oder ‚Überlastung‘ erwächst. Sicherlich ist Pflege eine
verantwortungsvolle, fordernde und bisweilen belasten-
de Aufgabe . Überlastung kann ein Grund für problemati-
sches bis hin zu gewalttätigem Verhalten sein . Doch zeigt
die Forschung, dass die Risikofaktoren für das Entstehen
von ‚Gewalt in der Pflege‘ vielgestaltig sind.“
Pflege findet in einem Spannungsfeld aus professio-
nellem Handeln und Privatsphäre statt. Konfliktsituatio-
nen und Belastungen entstehen in der Interaktion mit den
Bewohnern. Die Anforderungen an die Pflegekräfte sind
durch Multimorbidität, Hochaltrigkeit und eine Zunahme
von Personen mit demenziellen Erkrankungen, insbeson-
dere in den vollstationären Pflegeeinrichtungen, gestie-
gen. Die anspruchsvolle Aufgabe der Pflegekräfte kann
durch mangelnde Unterstützung in der Alltagsbelastung
(zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, keine regelmäßigen Arbeitszeiten,
schlechtes Betriebsklima, Bürokratie, mangelnde Aner-
kennung) oder fehlende fachliche Unterstützung (Aus-
bildung, innerbetriebliches Vertrauen) erschwert werden .
Diese Ursachen zu beheben erfordert Lösungsansätze
auf verschiedenen Ebenen . Die Leitung einer Einrich-
tung hat im Rahmen ihrer Managementaufgabe dafür
Sorge zu tragen, dass durch Mitarbeiterzufriedenheit
(zum Beispiel durch Supervision, verlässliche Einsatz-
planung, Fallbesprechungen, Qualifizierungsangebote)
eine gewaltfreie Pflege Standard ist und bleibt. Denn
eine wertfreie und geschützte Kommunikation innerhalb
einer Einrichtung wirkt sich positiv auf die Pflege- und
Lebensqualität der Bewohner aus .
Die Bundesregierung hat dazu in den vergangenen Jah-
ren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbe-
dingungen für eine bessere Ausstattung mit Pflegeperso-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017 21455
(A) (C)
(B) (D)
nal und eine Entlastung der Pflegkräfte zu stärken. Dazu
gehören insbesondere die Umsetzung der Ausbildungs-
und Qualifizierungsoffensive Altenpflege, die bereits zu
einem deutlichen Anstieg der Ausbildungszahlen in der
Altenpflege geführt hat, deutlich verbesserte gesetzliche
Rahmenbedingungen für eine angemessene Vergütung
der Pflegekräfte, der Auftrag an die Pflege-Selbstverwal-
tung, bis zum 30 . Juni 2020 ein wissenschaftlich fun-
diertes Personalbemessungsverfahren auf Grundlage des
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln und zu
erproben, die angestrebte Modernisierung der Ausbil-
dung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege
im Pflegeberufereformgesetz, eine deutliche Verbesse-
rung des Pflegealltags durch mehr zusätzliche Betreu-
ungskräfte in den voll- und teilstationären Pflegeeinrich-
tungen sowie der Abbau von Bürokratie, vor allem in der
Pflegedokumentation.
Anlage 21
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922,
Frage 30):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da-
bei des Weiteren aus Befürchtungen von Pflegeexperten, dass
sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe-
griffs der Ruf der stationären Pflege zunächst verschlechtern
und die Personalsituation in der Pflege verschärfen könnte
(vergleiche ÄrzteZeitung online vom 19 . Januar 2017, „Alten-
pflege am Limit – Personal warnt vor Reformstress“)?
Die vorgetragene Befürchtung wird von der Bundes-
regierung nicht geteilt . Mit der Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 erhiel-
ten die Vereinbarungspartner der Pflegeselbstverwaltung
in den Ländern den Auftrag, die bestehenden Rahmen-
verträge über die pflegerische Versorgung nach § 75 Elf-
tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) auf die fünf neuen
Pflegegrade hin neu auszurichten. Dazu gehören neben
den Regelungen der Leistungsinhalte insbesondere auch
die Vorgaben zur Personalausstattung .
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe-
griffs haben die Verantwortlichen auf Landesebene auch
diese Personalschlüssel neu verhandelt . Dabei konnten
auf Grundlage der Umsetzungsarbeiten des neuen Pfle-
gebedürftigkeitsbegriffs in den meisten Bundesländern
bereits spürbare Verbesserungen hinsichtlich der Perso-
nalausstattung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen
erreicht werden: So sind beispielsweise nach Aussage
des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste
e . V . (bpa) Personalverbesserungen in elf Bundesländern
umgesetzt (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hes-
sen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) .
Gute Pflege setzt fortwährend eine angemessene Aus-
stattung der Einrichtungen mit Pflegekräften voraus. Es
ist deshalb wichtig, dass die zuständigen Beteiligten der
Pflegeselbstverwaltung in den Ländern bei der Festle-
gung der Personalschlüssel regelmäßig überprüfen, ob
diese an veränderte Anforderungen angepasst werden
müssen . Gute Beispiele auf Länderebene zur Verbesse-
rung von Personalvorgaben sind deshalb auch bereits vor
Beginn des Überleitungsprozesses für den neuen Pflege-
bedürftigkeitsbegriff beispielsweise in Bayern, im Saar-
land, in Rheinland-Pfalz sowie über die Schiedsstelle in
Baden-Württemberg gesetzt worden .
Zudem hat im Zweiten Pflegestärkungsgesetz die
Selbstverwaltung, das heißt insbesondere Pflegekassen
und Verbände der Leistungserbringer, den konkreten Auf-
trag erhalten, bis zum 30 . Juni 2020 ein wissenschaftlich
fundiertes Personalbemessungsverfahren auf Grundlage
des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu entwickeln
und zu erproben, mit dem sich eine angemessene Perso-
nalausstattung in den Pflegeeinrichtungen ermitteln lässt.
Anlage 22
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra-
ge 31):
Welchen Stand haben die trilateralen Vertragsverhandlun-
gen zum Abschluss eines deutsch-polnisch-tschechischen Ver-
trages über die Reparatur und Modernisierung der Bahnstre-
cke Hradek nad Nisou–Zittau, und wann kann voraussichtlich
mit der Sanierung der Bahnstrecke begonnen werden?
Es wird auf die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage
auf Bundestags-Drucksache 18/6020-54 verwiesen, da
der Sachstand im Wesentlichen unverändert ist . Die trila-
teralen Gespräche werden am 24 . Januar 2017 in Berlin
fortgesetzt .
Anlage 23
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Fra-
ge 32):
Ist die am 14 . Dezember 2016 in Kraft getretene Verord-
nung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der unter
anderem die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Schulen,
Kindergärten und weiteren Einrichtungen erleichtert werden
soll, für die Kommunen ohne Verwaltungsvorschrift anwend-
bar, oder ist für die rechtssichere Umsetzung besagter Tem-
po-30-Zonen der Erlass einer Verwaltungsvorschrift abzuwar-
ten?
Ja, die Änderung der Straßenverkehrsordnung ist in
Kraft getreten und damit verbindlich . Auf Bitten des
Bundesrates ist eine ergänzende Allgemeine Verwal-
tungsvorschrift erarbeitet worden . Diese wird noch im
Januar durch das Kabinett verabschiedet und bedarf der
Zustimmung des Bundesrates .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 201721456
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 24
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 33):
Kann die Bundesregierung Medienberichte (www .zdf .de/
politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100 .html) bestäti-
gen, wonach durch sogenannte AdBlue-Killer (Emulatoren)
die Harnstoffeinspritzung zur Senkung des klimaschädlichen
Stickoxidausstoßes verändert wird (bitte unter Angabe, welche
Fälle ihr bekannt sind), und wie viele Kontrollen vom Bundes-
amt für Güterverkehr gab es diesbezüglich in den vergangenen
fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In den europäischen Typgenehmigungsvorschriften
für schwere Nutzfahrzeuge und Busse sind seit der Ein-
führung der Richtlinie 2005/55/EG technische Verfah-
rensweisen implementiert, die fahrzeugseitig die ord-
nungsgemäße AdBlue-Verwendung sicherstellen sollen .
Grundsätzlich ist die Möglichkeit einer vorsätzlichen
Manipulation zur Umgehung dieser Maßnahmen, zum
Beispiel über sogenannte „AdBlue-Killer“, nicht voll-
ständig auszuschließen . Der im Medienbericht genannte
Anteil von manipulierten Lkw kann aus der Kontrollpra-
xis des BAG heraus nicht bestätigt werden .
Prioritäre Aufgabenschwerpunkte des Straßenkon-
trolldienstes liegen in der Überwachung der Straßenver-
kehrssicherheit sowie vergleichbarer Wettbewerbsbedin-
gungen . Fälle zu AdBlue-Manipulationen, welche in der
Regel Funde bei sogenannten technischen Unterwegs-
kontrollen (TUK) oder auch im Rahmen der Mautkon-
trolle sind, wurden noch nicht gesondert statistisch er-
fasst . Eine genaue Angabe zu Kontrollzahlen kann daher
nicht gemacht werden .
Das BAG steht mit nationalen und internationalen
Kontrollbehörden im ständigen Erfahrungsaustausch .
Hierbei wird die Problematik möglicher AdBlue-Mani-
pulationen erörtert und Ansätze, wie diese Manipulatio-
nen im Rahmen der TUK-Kontrolle besser entdeckt wer-
den können, werden besprochen .
Das BAG ist angewiesen, Schwerpunktkontrollen in
Bezug auf mögliche unzulässige Veränderungen bzw .
Manipulationen am Fahrzeug durchzuführen, die zu hö-
heren Emissionen im Betrieb führen können .
Anlage 25
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/10922, Frage 34):
Auf Grundlage welcher Berechnungen geht die Bundesre-
gierung in ihrer neuen Prognose zur Pkw-Maut von jährlich
155 Millionen Ein- und Durchfahrten ausländischer Pkw
nach bzw . in Deutschland aus, nachdem die alte Prognose mit
125 Millionen rechnete, und kann die Bundesregierung aus-
schließen, dass es Sonderregelungen von Grenzregionen – wie
etwa von den Landesregierungen Saarland, Nordrhein-West-
falen und Schleswig-Holstein gefordert –, geben wird (bitte
begründen)?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
frastruktur (BMVI) hat die „Prognose der Einnahmen
aus dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Aus-
land zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Einfüh-
rung einer Infrastrukturabgabe“, die Grundlage für das
Infrastrukturabgabegesetz vom 8 . Juni 2015 war, für das
Jahr 2019 aktualisiert und auf der Internetseite des BMVI
veröffentlicht . In diesem Zusammenhang wurden auch
die Ein- und Durchfahrten gebietsfremder Pkw aufgrund
des steigenden Verkehrswachstums von seinerzeit knapp
130 Millionen auf 155 Millionen Ein- und Durchfahrten
fortgeschrieben .
Die Belange von Grenzgängern und des grenzüber-
schreitenden Verkehrs in den Grenzregionen wurden
bereits besonders berücksichtigt, indem gebietsfremde
Fahrzeughalter von der Pflicht befreit worden sind, die
Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Bundesstraßen
zu leisten .
Anlage 26
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10922, Frage 35):
Welche Anpassungen an die Grundannahmen (wie zum
Beispiel das Verkehrsaufkommen) wurden für die aktualisier-
te Einnahmeprognose der Pkw-Maut (www .tagesschau .de/
inland/pkw-maut-167 .html) genau vorgenommen (bitte mit
Zahlen unterlegen), und wer war an der Erstellung der aktuali-
sierten Prognosen beteiligt?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
frastruktur (BMVI) hat die „Prognose der Einnahmen aus
dem Verkauf von Vignetten an Halter von im Ausland
zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der Einführung
einer Infrastrukturabgabe“, die Grundlage für das In-
frastrukturabgabegesetz vom 08 . Juni 2015 war, für das
Jahr 2019 aktualisiert und auf der Internetseite des BMVI
veröffentlicht . Die Anpassungen an den Grundannahmen
sind in der veröffentlichen Prognose (Stand 16 . Januar
2017) dargelegt .
Anlage 27
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/10922, Frage 36):
Welche Gespräche hat es bisher mit Vertreterinnen und
Vertretern derjenigen Länder gegeben, die eine Klage ge-
gen die Pkw-Maut in Betracht ziehen (unter anderem www .
br .de/nachrichten/europa-gegen-maut-100 .html), und welchen
Einfluss hätte eine solche Klage auf die Umsetzung der Pkw-
Maut?
Es haben Gespräche mit den Niederlanden und Ös-
terreich stattgefunden . Klagen der betroffenen Mitglied-
staaten sind bislang nicht bekannt .
http://www.zdf.de/politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100.html
http://www.zdf.de/politik/frontal-21/Abgasbetrug-mit-lkw-100.html
http://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-167.html
http://www.tagesschau.de/inland/pkw-maut-167.html
http://www.br.de/nachrichten/europa-gegen-maut-100.html
http://www.br.de/nachrichten/europa-gegen-maut-100.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 214 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 25 . Januar 2017
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214. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27