Protokoll:
18108

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 18

  • date_rangeSitzungsnummer: 108

  • date_rangeDatum: 10. Juni 2015

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:45 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/108 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 108. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10331 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10331 B Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10332 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10332 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 10332 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10332 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 10333 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10333 A Stephan Albani (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10333 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10333 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10333 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10334 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10334 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10334 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10334 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10335 A Albert Rupprecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10335 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10335 C Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10336 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10336 A Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10336 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10336 C Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10336 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10337 A Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 10337 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10337 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10338 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10338 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 10338 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10338 D Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10339 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10339 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10339 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10339 D Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10340 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/5061 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10340 B Mündliche Frage 2 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Etwaiger Handlungsbedarf für eine stär- kere Unterstützung der Doping-Opfer- Hilfe e. V. sowie Notwendigkeit einer ange- messenen Entschädigung von Doping- opfern Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10340 B Zusatzfragen Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10340 C Mündliche Frage 3 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse über Vorwürfe der Gewäh- rung geldwerter Leistungen im Zusam- menhang mit der Austragung der Fußball- weltmeisterschaft 2006 in Deutschland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10341 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10341 D Mündliche Frage 4 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hilfeleistungen Deutschlands beim Aufbau, bei der Ausstattung und Ausbildung ägyp- tischer Sicherheitsbehörden seit 2012 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10342 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10342 D Mündliche Frage 6 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Ge- setzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10343 D Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10343 D Mündliche Frage 7 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mehraufkommen von jährlich 200 Millio- nen Euro durch Änderungen im Erbschaft- steuer- und Schenkungsteuergesetz Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10344 C Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10344 D Mündliche Frage 15 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Anzahl der Kündigungen bei der Deut- schen Stiftung Organtransplantation in den letzten fünf Jahren Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10346 A Zusatzfrage Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10346 B Mündliche Frage 16 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Aufgewendete Finanzmittel der Deutschen Stiftung Organtransplantation im Zusam- menhang mit arbeitsrechtlichen Auseinan- dersetzungen mit Mitarbeitern in den letz- ten fünf Jahren Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10346 C Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10346 D Mündliche Fragen 17 und 18 Herbert Behrens (DIE LINKE) Stufenweise Einführung der Pkw-Maut und Auswirkungen auf die Nettoeinnahmen Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10347 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10347 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 III Mündliche Frage 21 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erfüllung der Zusagen auf dem Klimagip- fel 2010 in Kopenhagen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10348 C Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10349 A Mündliche Frage 23 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufsichtliches Fachgespräch zwischen Bund und bayerischer Atomaufsichtsbe- hörde Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10349 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10349 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10350 C Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Projekte zur Fortführung von Arbeiten an sogenannten Hochtemperaturreaktor-Code- Packages Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10351 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10351 B Mündliche Frage 25 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Notenvergabe durch den Privatdozenten und Landesvorsitzen- den der NRW-CDU Armin Laschet auf die Bundesförderung für die RWTH Aachen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10352 A Zusatzfragen Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10352 B Mündliche Frage 26 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels zur Ent- wicklungsfinanzierung bis 2030 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10353 A Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10353 A Mündliche Frage 32 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ankündigung des norwegischen Staats- fonds zum Abzug investierter Gelder aus Unternehmen im Kohlesektor Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10354 A Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10354 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: Aktueller VN- Bericht – Menschenrechtsverletzungen in Eritrea stoppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10355 A Gabriela Heinrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10355 A Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10356 A Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 10357 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10358 A Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10359 B Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10360 A Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10361 A Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10362 B Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10363 B Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 10364 A Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10364 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10365 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10366 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10366 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10367 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Verbesserung der humanitären Lage für neu ankommende Flüchtlinge auf den grie- chischen Inseln in der Nähe der Türkei Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10367 B Anlage 3 Mündliche Frage 8 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beauftragung verschiedener Institutionen mit der Zusammenstellung von Emissions- minderungsmaßnahmen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10368 A Anlage 4 Mündliche Frage 9 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Bewertung der Anbindehaltung von Rin- dern hinsichtlich des Tierwohls Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10368 B Anlage 5 Mündliche Frage 10 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Verbot der Anbindehaltung für über sechs Monate alte Rinder Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10368 C Anlage 6 Mündliche Frage 11 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Ermessensspielraum militärischer Befehls- haber der Bundeswehr hinsichtlich der Nutzung von Schulen für militärische Zwe- cke Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10368 D Anlage 7 Mündliche Frage 12 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherstellung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention im Über- gangskonzept zur Verteilung von unbeglei- teten minderjährigen Flüchtlingen zwi- schen den Bundesländern Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10369 A Anlage 8 Mündliche Frage 13 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeidung einer mehrmaligen Vertei- lung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen über das Bundesgebiet Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10369 B Anlage 9 Mündliche Frage 14 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bun- deskabinetts über das geplante Gesetz zur Verbesserung der Versorgung und Betreu- ung unbegleiteter ausländischer Minder- jähriger Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10369 C Anlage 10 Mündliche Frage 19 Katrin Kunert (DIE LINKE) Diskussionsprozess über das weitere Ver- fahren zur Änderung der Sportanlagen- lärmschutzverordnung und des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10369 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 V Anlage 11 Mündliche Frage 20 Katrin Kunert (DIE LINKE) Ausbleibende Resonanz des BMUB auf Schreiben von Verbänden zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10370 A Anlage 12 Mündliche Frage 22 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zwischenlösung für den Regierungsflugha- fen bei Baubeginn nach Inbetriebnahme des Flughafens BER Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10370 B Anlage 13 Mündliche Frage 27 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Förderung deutscher Filmpro- duktionen bei der Filmförderungsanstalt und dem Deutschen Filmförderfonds in den Jahren 2013 und 2014 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10370 D Anlage 14 Mündliche Frage 28 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Förderung internationaler Koproduktionen bei der Filmförderungs- anstalt und dem Deutschen Filmförder- fonds in den Jahren 2013 und 2014 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10371 A Anlage 15 Mündliche Frage 29 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufklärungsarbeit des 1. Untersuchungs- ausschusses als Grund für die verzögerte Kooperation US-amerikanischer Stellen beim Schutz von Bundeswehrsoldaten im Nordirak Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10371 C Anlage 16 Mündliche Frage 30 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufklärungsarbeit des 1. Untersuchungs- ausschusses als Grund für die unterblie- bene Kooperation US-amerikanischer Stel- len bei der Rettung des in Afghanistan entführten Stefan E. Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10371 C Anlage 17 Mündliche Frage 31 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Endverbleibskontrolle bei der Lizenzpro- duktion der Gewehre G3 und G36 in Saudi-Arabien Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10371 D Anlage 18 Mündliche Frage 33 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierbarkeit von Kohleprojekten nach den neuen KfW-Leitlinien Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 A Anlage 19 Mündliche Frage 34 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderentscheidungen im Bereich Kohle- infrastruktur auf der KfW-Verwaltungs- ratssitzung am 14. April 2015 Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 C VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Anlage 20 Mündliche Frage 35 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Weißbuches Strommarkt- design Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 C Anlage 21 Mündliche Frage 36 Andrej Hunko (DIE LINKE) Zivile bzw. militärische Datenverbindun- gen zur Steuerung der Flüge der Drohne Global Hawk von Sigonella nach Norwegen im Rahmen des NATO-Manövers „Unified Vision“ Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 D Anlage 22 Mündliche Frage 37 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung von Menschenrechtsver- letzungen in Ägypten anlässlich des Staats- besuchs von Präsident el-Sisi in Berlin Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10373 A Anlage 23 Mündliche Frage 38 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Situation auf Baustellen für die Fußball- weltmeisterschaft 2022 im Emirat Katar Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10373 B Anlage 24 Mündliche Frage 39 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Hausverbot für russische Diplomaten im Europäischen Parlament als neue Eskala- tionsstufe im Verhältnis zu Russland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10373 D Anlage 25 Mündliche Frage 40 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verlegung von Luftabwehrsystemen des Typs S-300 und von Bodentruppen an die Grenze zur Region Transnistrien durch die ukrainische Armee Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10374 A Anlage 26 Mündliche Frage 41 Heike Hänsel (DIE LINKE) Entwicklung in Mexiko in den letzten 15 Jahren mit mehr als 26 000 Verschwun- denen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10374 A Anlage 27 Mündliche Frage 42 Heike Hänsel (DIE LINKE) Erkenntnisse über den Missbrauch von Kindern durch französische Soldaten in der Zentralafrikanischen Republik Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10374 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10331 (A) (C) (D)(B) 108. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 107. Sitzung, Seite 10249 A, letzte Zeile, „der Ge- setzentwurf angenommen.“ ist zu streichen und an den letzten Absatz auf Seite 10249 C anzufügen, sodass der letzte Satz lautet: „Damit ist der Gesetzentwurf ange- nommen.“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10367 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.06.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.06.2015 Behrens (Börde), Manfred CDU/CSU 10.06.2015 Buchholz, Christine DIE LINKE 10.06.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.06.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 10.06.2015 Heil (Peine), Hubertus SPD 10.06.2015 Ilgen, Matthias SPD 10.06.2015 Juratovic, Josip SPD 10.06.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 10.06.2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 10.06.2015 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.06.2015 Veit, Rüdiger SPD 10.06.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/5061, Frage 1): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung – bitte differenziert nach EU- und nationaler Ebene darstellen –, um die „dramatische“ (dpa vom 3. Juni 2015) humanitäre Lage für neu ankommende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln in der Nähe zur Türkei (vergleiche unter anderem: www.welt.de vom 28. Mai 2015: „Urlaub auf Kos – mitten im Flüchtlingselend“) angesichts einer Steigerung der Zugangs- zahlen um 500 Prozent gegenüber dem Vorjahr (AFP vom 4. Juni 2015) schnellstmöglich zu verbessern, und welche konkreten Initiativen plant sie diesbezüglich, etwa im Rah- men der humanitären Not- und Soforthilfe, da sie die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Entlastung Ita- liens und Griechenlands im Grundsatz begrüßt hat? Die Europäische Kommission hat mit der Migrations- agenda vom 13. Mai 2015 und dem danach vorgelegten ersten Maßnahmenpaket zu deren Umsetzung konkrete Vorschläge gemacht, um besonders belastete Mitglied- staaten an den Außengrenzen wie Griechenland und Ita- lien bei der Bewältigung der Migrationsherausforderun- gen zu entlasten. Ein Bestandteil dieses Maßnahmenpakets der Kom- mission ist die Entwicklung eines neuen „Brennpunkt“- Konzepts, bei dem das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen – EASO –, Frontex und Europol vor Ort mit den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen zusam- menarbeiten werden, um ankommende Migranten mit allem Notwendigen zu versorgen, rasch erkennungs- dienstlich zu behandeln und in ein Asylverfahren zu überführen. Die Kommission wird außerdem 60 Millionen Euro Soforthilfe bereitstellen, unter anderem um die einem besonderen Druck ausgesetzten Mitgliedstaaten hin- sichtlich ihrer Aufnahmekapazitäten und ihrer Möglich- keiten, die Migranten medizinisch zu versorgen, zu un- terstützen. Unabhängig davon können die Länder, die von einem Zustrom von Migranten und Asylsuchenden besonders betroffen sind, gegebenenfalls auch um Unter- stützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der EU ersuchen. Als weitere Sofortmaßnahme sieht die Migrations- agenda ein Umsiedlungsprogramm auf der Grundlage eines Verteilungsmechanismus als Reaktion auf die große Zahl der in der EU ankommenden Flüchtlinge vor. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die von der Kommission vorgeschlagene Entlastung Italiens und Griechenlands durch Umsiedlungsmaßnahmen. Hierzu sind allerdings noch eine Reihe von Fragen zum Verfah- ren zu klären. Unabhängig davon haben EASO und Griechenland im Mai 2015 einen neuen Aktionsplan mit maßgeschnei- derten Unterstützungsmaßnahmen für Griechenland un- terzeichnet, mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, bis Mai 2016. Diese Unterstützungsmaßnahmen knüpfen an die Projekte des Ende 2014 abgelaufenen Aktionsplans Griechenland an. Konkret bedeutet das, dass EASO Griechenland in den nächsten zwölf Monaten dabei un- terstützen wird, – finanzielle EU-Fördermittel zu beantragen, – in Bereichen des Projektmanagements, – bei Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der griechischen Asylbehörden, – bei der Durchführung von Dublin-Verfahren, – bei der weiteren Verbesserung des Aufnahmeverfah- rens. Durch den neuen Aktionsplan und die ständigen Kon- takte mit den griechischen Asylbehörden verfügt EASO Anlagen 10368 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) über das beste Lagebild, wo und wie den Schutzsuchen- den in Griechenland geholfen werden kann. Für konkrete und rasche Hilfen stehen einige aus- drücklich für diesen Zweck geschaffene sachgerechte EU-Instrumente zur Verfügung, die Griechenland jeder- zeit abrufen kann, nämlich über 400 Millionen Euro bis 2020. Allein aus dem neu geschaffenen EU-Asyl-, Mi- grations- und Integrationsfonds, AMIF, stehen Griechen- land insgesamt 259,3 Millionen Euro zur Verfügung. Zu nennen sind außerdem besondere Unterstützungsmaß- nahmen durch EASO wie die Koordinierung von Maß- nahmen zur Bereitstellung geeigneter Aufnahmeeinrich- tungen wie Notunterkünfte, Beförderungsmittel und medizinische Versorgung. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Maßnahmen der Kommission schnell umgesetzt werden. Was die oben genannten zusätzlichen 60 Millionen Euro Soforthilfe betrifft, so ist die Bedarfsermittlung bereits im Gange. Was die anderen Maßnahmen angeht, so fin- den gegenwärtig die notwendigen Befassungen der Rats- gremien statt. Die Bundesregierung setzt sich für deren zügigen Abschluss ein. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/5061, Frage 8): Wann hat die Bundesregierung das Johann-Heinrich-von- Thünen-Institut, das Umweltbundesamt und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft beauftragt, eine Zusammenstellung von Emissionsminderungsmaßnah- men, deren Minderungspotenzial, Kosten und Instrumenten zu erstellen (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/4981), und bis wann er- wartet sie die Vorlage von (Zwischen-)Ergebnissen? Die Bundesregierung hat den zitierten Auftrag bezüg- lich der Ammoniakemissionen Mitte März 2015 erteilt. Erste Ergebnisse werden vor der diesjährigen Som- merpause des Deutschen Bundestages erwartet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 9): Wie bewertet die Bundesregierung die Anbindehaltung von Rindern hinsichtlich des Tierwohls (vergleiche Stellung- nahme der Bundestierärztekammer zur Anbindehaltung bei Rindern vom 23. April 2015)? Gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes sind Tiere verhal- tensgerecht unterzubringen, und ihre Möglichkeit zu art- gemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schä- den zugefügt werden. Gemäß den Europaratsempfehlun- gen sollen Kühe und Färsen im Sommer Gelegenheit haben, sich so oft wie möglich – vorzugsweise täglich – im Freien aufzuhalten. Der Vollzug des Tierschutzrech- tes und damit auch die Kontrolle von Tierhaltungen im Hinblick auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen obliegen den nach Landesrecht zuständi- gen Behörden. Aus der Sicht des Tierschutzes sind andere Formen der Rinderhaltung wie die Laufstallhaltung, die Haltung mit Auslauf und insbesondere die Weidehaltung der An- bindehaltung vorzuziehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 10): Wann plant die Bundesregierung die Anbindehaltung auch für Rinder, die über sechs Monate alt sind, durch eine Ände- rung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit einer an- gemessenen Übergangsfrist zu verbieten, und wie will sie die tierhaltenden Betriebe dabei unterstützen? Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens mit dem Ziel eines Verbots der Anbindehaltung sind derzeit nicht geplant, weil die der Bundesregierung vorliegenden In- formationen bislang nicht erwarten lassen, dass der – von der Bundesregierung begrüßte – ohnehin festzustellende Trend zur Aufgabe der Anbindehaltung sich verlangsa- men oder gänzlich abebben könnte. Ein solches Verbot der Anbindehaltung wäre zudem zur Wahrung der Rechte betroffener Tierhalter mit der Festlegung von Übergangsfristen zu verbinden. Ob ge- genüber dem ohnehin festzustellenden Trend zur Auf- gabe der Anbindehaltung hiermit ein rascherer Ausstieg zu erreichen wäre, wird nach den derzeit vorliegenden Informationen bezweifelt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 11): Welchen Ermessensspielraum haben militärische Befehls- haber im Rahmen der derzeit geltenden Regeln für die Bun- deswehr, um in bewaffneten Konflikten eine genutzte oder – gegebenenfalls nur vorübergehend – verlassene Schule für militärische Zwecke zu nutzen? Die Bundeswehr unterliegt in bewaffneten Konflikten den Regeln des humanitären Völkerrechts. Hiernach sind zivile Objekte zu schonen bzw. zu schützen. Schulen, Universitäten und andere Lehreinrichtungen gehören zu den ausdrücklich vor gezielten militärischen Angriffen geschützten zivilen Objekten, solange diese nicht militärisch genutzt werden. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke be- stimmtes Objekt wie eine Schule nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10369 (A) (C) (D)(B) Das humanitäre Völkerrecht stellt einen Ausgleich zwischen militärischen und humanitären Erfordernissen dar. Der zuständige Befehlshaber hat danach ein Aus- wahlermessen bezüglich der militärischen Nutzung eines Gebäudes, das jedenfalls aktuell nicht für den Schulbe- trieb genutzt wird. Dieses Auswahlermessen ist von den militärischen Notwendigkeiten im Einzelfall unter Be- rücksichtigung der Grundregel der Schonung und des Schutzes ziviler Objekte abhängig. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 12): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei dem durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, angekündigten Über- gangskonzept zur Verteilung von unbegleiteten minderjähri- gen Flüchtlingen zwischen den Bundesländern die Beachtung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen, und wie sollen diese ausgestaltet werden? Angesichts der massiven Überbelastung einzelner Kommunen – mancherorts sind die Kapazitätsgrenzen bereits so weit überschritten, dass eine Unterbringung, die den Belangen des Kindeswohls Rechnung trägt, nicht mehr möglich ist – hat Frau Ministerin zugesichert, die Länder in ihrem Vorhaben zu unterstützen, bereits jetzt eine bundesweite Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen durch die Abstimmung eines Über- gangsverfahrens zu ermöglichen. Hier kann ein Übergangsverfahren – auf Grundlage des geltenden Rechts – helfen, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Ziel eines Übergangsverfahrens ist es, kurz- fristig einen Weg zu finden, der es ermöglicht, Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland ein- reisen, auch tatsächlich in bedarfsgerechten Einrichtun- gen unterzubringen. Auch Zwischenlösungen können nur auf Grundlage des geltenden Rechts erfolgen. Das heißt, auch ein Zwi- schenverfahren wird eine dem Kindeswohl entspre- chende, bedarfsgerechte Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen sicher- stellen, dies entsprechend den gesetzlich verbürgten Standards des SGB VIII. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 13): Wie will die Bundesregierung im durch Bundesministerin Manuela Schwesig angekündigten Übergangskonzept zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zwischen den Bundesländern sicherstellen, dass die von einer oftmals langen und traumatisierenden Fluchtgeschichte be- troffenen Kinder und Jugendlichen nicht mehrmals über das Bundesgebiet verteilt und damit auch mehrfachen Vormund- wechseln ausgesetzt werden? Ziel eines Übergangskonzepts ist es, dass auch massiv überlastete Kommunen unbegleitete Minderjährige kin- deswohlgerecht unterbringen, versorgen und betreuen können. Mancherorts ist dies derzeit oftmals kaum mehr mög- lich. Wie bereits dargetan: Auch ein Übergangskonzept kann nur im Einklang mit geltendem Recht gefasst wer- den. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe bleibt ge- wahrt. Auch ein Übergangsverfahren wird an den Be- dürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. So wird beispielsweise gelten: Die Verteilung eines unbegleiteten ausländischen Minderjährigen erfolgt nicht, wenn dadurch das Kindes- wohl gefährdet würde. Unbegleitete Minderjährige sollen persönlich beglei- tet werden, wenn die Kommunen sie in einer anderen unterbringen und versorgen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 14): Wann ist eine Beschlussfassung im Bundeskabinett in Be- zug auf das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung und Be- treuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger vorgese- hen, und wie verhält es sich in diesem Kontext mit dem Zeitplan und der Ausgestaltung des von der Bundesministerin Manuela Schwesig angekündigten Übergangskonzepts zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen? Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Un- terbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist seit dem 1. Juni in der Res- sortabstimmung. Eine Kabinettbefassung soll nach der- zeitigem Stand noch vor der Sommerpause erfolgen. Einzelne Kommunen sind gegenwärtig massiv über- lastet und mancherorts sind die Kapazitätsgrenzen be- reits so weit überschritten, dass eine Unterbringung, die den Belangen des Kindeswohls Rechnung trägt, nicht mehr möglich ist. Daher hat Frau Ministerin zugesichert, die Länder in ihrem Vorhaben zu unterstützen, bereits jetzt eine bundesweite Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen durch die Abstimmung eines Über- gangsverfahrens zu ermöglichen. Mit einem solchen Übergangsverfahren – auf Grund- lage des geltenden Rechts – soll bis zum Inkrafttreten des Gesetzes das Kindeswohl der unbegleiteten Minder- jährigen sichergestellt werden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 19): Wann und in welcher Form werden der Deutsche Olympi- sche Sportbund, DOSB, der Deutsche Fußball-Bund e. V., 10370 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) DFB, und die kommunalen Spitzenverbände am Diskussions- prozess über das weitere Verfahren und die Zeitabläufe zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung, SALVO, und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, BImSchG, ein- schließlich ihrer Beteiligungsmöglichkeiten, informiert? Zurzeit wird im Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit abteilungsüber- greifend geprüft, welche Änderungen bei einer Novellie- rung der Vorschriften zum Sportlärm sachgerecht sind. Hierbei werden auch die Vorschläge der Verbände be- rücksichtigt. Das weitere Verfahren wird nach Abschluss der inhaltlichen Beratungen geklärt. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 20): Warum blieben die bisherigen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, gerichteten Schreiben und Initiativen der Verbände zur Ände- rung der SALVO und des BImSchG bisher ohne Resonanz (siehe Schreiben des DFB an die Parlamentarische Staats- sekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter, vom 18. Mai 2015), und wann gedenkt das BMUB darauf zu re- agieren? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Deutschen Olympi- schen Sportbund und den Deutschen Fußballbund mit Schreiben vom 20. Februar 2015 darüber informiert, dass die Beratungen innerhalb des Bundesumweltminis- teriums noch nicht abgeschlossen sind. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass Länder und Verbände bei der Einleitung eines Verordnungsgebungsverfahrens zur Novelle der Sportanlagenlärmschutzverordnung nach § 51 Bundesimmissionsschutzgesetz erneut förm- lich beteiligt werden. Länder und Verbände haben hier- bei ergänzend zu ihren bisherigen Stellungnahmen er- neut die Gelegenheit, ihre Auffassungen darzulegen. Auf das Schreiben des Deutschen Olympischen Sportbundes und den Deutschen Fußballbundes vom 18. Mai 2015 wird in Kürze geantwortet. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 22): Welche Zwischenlösung sieht die Bundesregierung für den Regierungsflughafen vor, wenn mit dem Bau desselben am Standort Flughafen Schönefeld erst nach Inbetriebnahme des neuen Flughafens BER begonnen werden kann, die Bau- zeit voraussichtlich vier Jahre dauern wird (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksachen 18/1431 und 18/4919) und die Schließung des Flughafens Tegel nach Fertigstellung des Flughafens BER angestrebt ist, und welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich (bitte für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln) für den Regierungsteil am Flughafen Tegel? Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2011 mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH einen Vertrag ge- schlossenen, wonach das bestehende Abfertigungsge- bäude Terminal A am Flughafen Schönefeld alt, SXF, als Interim bis zur Fertigstellung der Hauptbaumaßnahme für den Protokollbereich der Bundesregierung und Ver- fassungsorgane, Regierungsflughafen, vorgesehen ist. Mit der Interimsunterbringung können nach Schließung des Flughafens Berlin-Tegel der politisch-parlamentari- sche Flugbetrieb der Flugbereitschaft des Bundesminis- teriums der Verteidigung und der protokollarische Regierungsflugbetrieb des Auswärtigen Amtes am Flug- hafen BER unterbrechungsfrei sichergestellt werden. Aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Passa- gierzahlen am künftigen Flughafen BER plant die Flug- hafen Berlin Brandenburg GmbH eine zeitlich befristete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld alt, SXF. Da- her hat sie dem Bund abweichende Interimsstandorte auf dem Flughafengelände vorgeschlagen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH prüft derzeit die vor einer Zustimmung des Bundes nachzuweisende funktions- und termingerechte Realisierbarkeit von Hauptmaß- nahme und Interim. Mit Schließung des Flughafens Berlin-Tegel ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH vertraglich zur unterbrechungsfreien Sicherstellung des politisch-parla- mentarischen Flugbetriebes der Flugbereitschaft und des protokollarischen Regierungsflugbetriebes am Standort BER in Schönefeld verpflichtet. Diese Funktionen sind in Berlin-Tegel untrennbar mit dem Betrieb des Ver- kehrsflughafens Tegel verbunden, dessen Infrastruktur wie Start- und Landebahnen und Dienstleistungen, zum Beispiel Bodendienste, Flugsicherung, mitgenutzt wer- den. Eine Ermittlung dieser komplexen Kosten sowie der Betriebskosten ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Auch am zukünftigen Standort BER würden die Infra- struktur und die Dienstleistungen des Großflughafens mitgenutzt. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 27): Wie viele Anträge auf Förderung deutscher Filmproduk- tionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Film- förderungsanstalt, FFA, und dem Deutschen Filmförderfonds, (DFFF) in den Jahren 2013 und 2014 eingegangen (nach der Beteiligung von weiblichen und männlichen Regisseuren auf- schlüsseln), und wie viele dieser Anträge wurden jeweils be- willigt (nach der Beteiligung von weiblichen und männlichen Regisseuren aufschlüsseln)? Bei der FFA wurden im Jahr 2013 insgesamt 138 An- träge auf Projektfilmförderung gestellt, davon 105 mit der Beteiligung von männlichen und 33 mit der Beteili- gung von weiblichen Regisseuren. Bewilligt wurden ins- gesamt 57 Projektförderungsanträge, davon 48 mit der Beteiligung von männlichen und 9 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10371 (A) (C) (D)(B) Im Jahr 2014 gab es bei der FFA insgesamt 118 An- träge auf Projektfilmförderung, davon 91 mit der Beteili- gung von männlichen und 28 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren (in einem Projekt arbeiteten zwei Personen an der Regie). Gebilligt wurden 47 An- träge, davon 36 mit der Beteiligung von männlichen und 12 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren (in einem Projekt arbeiteten zwei Personen an der Regie). Beim DFFF handelt es sich um ein automatisches Fördersystem. Im Jahr 2013 wurden 73 Anträge auf För- derung gestellt. Bewilligt wurden alle 73 Anträge, davon 63 mit der Beteiligung von männlichen und 12 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren (in zwei Pro- jekten arbeiteten zwei Personen an der Regie). Im Jahr 2014 wurden 72 Anträge auf Förderung durch den DFFF gestellt. Bewilligt wurden alle 72 Anträge, davon 51 mit der Beteiligung von männlichen und 23 mit der Beteili- gung von weiblichen Regisseuren (in zwei Projekten ar- beiteten zwei Personen an der Regie). Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 28): Wie viele Anträge auf Förderung internationaler Kopro- duktionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der FFA und dem DFFF in den Jahren 2013 und 2014 eingegan- gen (nach der Beteiligung von weiblichen und männlichen Regisseuren aufschlüsseln), und wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt (nach der Beteiligung von weibli- chen und männlichen Regisseuren aufschlüsseln)? Bei der FFA wurden im Jahr 2013 insgesamt 39 An- träge auf Projektfilmförderung für internationale Kopro- duktionen gestellt, davon 33 mit der Beteiligung von männlichen und 6 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren. Bewilligt wurden insgesamt 17 Anträge, davon 16 mit der Beteiligung von männlichen Regisseu- ren und ein Antrag einer weiblichen Regisseurin. Im Jahr 2014 gab es bei der FFA insgesamt 33 Anträge für internationale Koproduktionen, davon 23 mit der Betei- ligung von männlichen Regisseuren und 10 mit der Be- teiligung von weiblichen Regisseuren. Bewilligt wurden 15 Anträge, davon 10 mit der Beteiligung von männli- chen und 5 mit der Beteiligung von weiblichen Regis- seuren. Beim DFFF wurden im Jahr 2013 insgesamt 42 An- träge auf Förderung internationaler Filmproduktionen gestellt. Bewilligt wurden alle 42 Anträge, davon 38 mit der Beteiligung von männlichen und 5 mit der Beteili- gung von weiblichen Regisseuren (in einem Projekt ar- beiteten zwei Personen an der Regie). Im Jahr 2014 wur- den insgesamt 39 Anträge auf Förderung internationaler Filmproduktionen durch den DFFF gestellt. Bewilligt wurden alle 39, davon 37 mit der Beteiligung von männ- lichen und 4 mit der Beteiligung von weiblichen Regis- seuren (in einem Projekt arbeiteten drei Personen an der Regie). Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 29): Kann die Bundesregierung zu den Berichten (vergleiche www.spiegel.de/politik/ausland/nsa-affaere-usa-frieren-koope ration-mit-bnd-im-irak-ein-a-1036880.html), wonach eine mit den USA geplante IT-Kooperation zum Schutz von Bundes- wehrsoldaten im nordirakischen Erbil derzeit deshalb eine un- übliche Verzögerung erfahre, weil man auf US-Seite be- fürchte, dass ansonsten solche „Hardware Teil des deutschen Untersuchungsausschusses werden könnte“, bestätigen, dass diese Begründung auch seitens der offiziell beteiligten US- Stellen konkret gegenüber deutschen Stellen, Behörden oder Beschäftigten vorgetragen wird? Nein. Es gibt aber deutliche Anzeichen, dass wichtige Partner in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit Art und Umfang dieser Zusammenarbeit auf den Prüf- stand stellen. Dies ist auch auf wiederholte Presse- veröffentlichungen zu Details nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit zurückzuführen. Tatsächliche Ein- schränkungen in der Kooperation werden wir in ihren Auswirkungen möglicherweise erst später feststellen. Verloren gegangenes Vertrauen ist schon jetzt spürbar. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 30): Liegen der Bundesregierung konkrete Aussagen von US- Stellen bzw. US-Verantwortlichen vor, welche die Einschät- zung der von der Tageszeitung Die Welt am 3. Juni 2015 zitierten sogenannten Sicherheitskreise (www.welt.de/politik/ deutschland/article141889262/US-Dienste-verweigerten-BND- Hilfe-bei-Geiselrettung.html) belegen könnten, wonach ge- rade im Falle des bis vor kurzem in Afghanistan entführten Stefan E. die angeblich fehlende Rückmeldung über den Ver- bleib des Entführten einen Fall absichtlicher Nichtkooperation darstellte, und, wenn ja, liegen auch konkrete Aussagen dazu vor, dass der Grund dieser Nichtkooperation mit Bewertungen der US-Seite der Aufklärungsarbeit des 1. Untersuchungsaus- schusses des Deutschen Bundestages zusammenhängt? Nein. Es gibt aber deutliche Anzeichen, dass wichtige Partner in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit Art und Umfang dieser Zusammenarbeit auf den Prüf- stand stellen. Dies ist auch auf wiederholte Presse- veröffentlichungen zu Details nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit zurückzuführen. Tatsächliche Ein- schränkungen in der Kooperation werden wir in ihren Auswirkungen möglicherweise erst später feststellen. Verloren gegangenes Vertrauen ist schon jetzt spürbar. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 31): Inwiefern sehen die Genehmigungen für die Lizenzpro- duktion der Gewehre G3 und G36 an Saudi-Arabien eine End- verbleibskontrolle vor? 10372 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Eine gesonderte Genehmigung für eine Lizenzpro- duktion ist im Ausfuhrgenehmigungsverfahren nicht vorgesehen. Ausfuhrgenehmigungen, die im Zusammen- hang mit der Lizenzproduktion des G3 und des G36 in Saudi-Arabien erteilt wurden, ergingen jeweils auf Grundlage der eingereichten und Bestandteil des Geneh- migungsverfahrens bildenden Endverbleibserklärungen des Empfängers. Einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen in diesem Zusammenhang die Technologieunterlagen zur Fertigung der Waffen, entsprechende spezielle Her- stellungsausrüstung – Maschinen etc. – sowie einzelne Waffenteile, die in Deutschland und nicht in Saudi-Ara- bien gefertigt werden. Eine physische Endverbleibskontrolle der in Saudi- Arabien gefertigten G3 und G36 ist auf Basis der zu- grundeliegenden Genehmigungen nicht möglich. Eine solche Vor-Ort-Kontrolle würde die vorherige Zustim- mung des Empfängerlandes voraussetzen. Die Bundes- regierung prüft derzeit, ob sie künftig die Zustimmung des Empfängerlandes zu derartigen nachträglichen Vor- Ort-Kontrollen in das deutsche Rüstungsexportkontroll- verfahren einführen soll. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baebock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 33): Welche Kohlefinanzierungsprojekte, die unter den neuen KfW-Leitlinien – KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau – nicht mehr finanzierbar wären, zu denen aber bis zum Bericht der Bundesregierung vom 22. Dezember 2014 bereits Gesprä- che, Angebote oder Verpflichtungen stattgefunden haben, be- finden sich derzeit im Prozess (bitte nach Land und Art des Projekts aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat am 22. Dezember 2014 dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages einen Bericht zur internationalen Kohlefi- nanzierung vorgelegt. Wie in der Antwort auf Frage 16 der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bünd- nis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 18/4526) vom März 2015 dargelegt, soll die Neupositionierung der Bundesregierung die Rolle der KfW Bankengruppe als verlässlicher Partner nicht infrage stellen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes für die KfW und ihre Geschäfts- partner ist die Bundesregierung übereingekommen, dass die bis zum 22. Dezember 2014 vereinbarten oder mit ei- nem verbindlichen Finanzierungsangebot der KfW un- terlegten Transaktionen noch nach der bis dahin gelten- den Förderrichtlinie der KfW abgeschlossen werden. Eine Benennung von konkreten Ländern und Projekten im laufenden Antragsverfahren der KfW Bankengruppe ist nicht möglich, da sich daraus Rückschlüsse über be- troffene Unternehmen ziehen ließen und somit das auf Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Recht des An- tragstellers auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäfts- geheimnissen verletzt werden könnte. Sofern die Pro- jekte von der KfW Bankengruppe als entscheidungsreif eingeschätzt werden, müssen sie sich den üblichen Kre- ditprozessen gemäß den Regelwerken der KfW Banken- gruppe unterziehen, an denen die Bundesregierung maß- geblich beteiligt ist. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 34): Mit welchem Ergebnis wurden auf der KfW-Verwaltungs- ratssitzung vom 14. April 2015 Förderentscheidungen im Be- reich Kohleinfrastruktur getroffen, und wenn keine Förderent- scheidungen getroffen wurden, warum nicht? Die Sitzung des Verwaltungsrates der KfW vom 14. April 2015 sah keine Entscheidungen im Bereich Kohleinfrastruktur vor. Der am gleichen Datum vorher tagende Risiko- und Kreditausschuss der KfW traf hierzu ebenfalls keine Entscheidung. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 35): Wann wird die Bundesregierung das für Anfang Juni 2015 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksa- che 18/4661 zu Frage 20) angekündigte Weißbuch Strom- marktdesign konkret vorlegen, und von welchen Kosten für die privaten Stromkunden geht die Bundesregierung bei den derzeit in der Diskussion befindlichen Vorschlägen (ursprüng- licher Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, BMWi, 16-Millionen-Tonnen-CO2-Reduktionsvor- schlag des BMWi und IG-BCE-Vorschlag, siehe www.sued deutsche.de/wirtschaft/klimaschutz-dicke-luft-in-der-strom- branche-1.2502249) aus? Die Bundesregierung wird das Weißbuch Strom- marktdesign im Juni oder Juli 2015 vorlegen. Der vom BMWi vorgeschlagene „Klimabeitrag“ zur Einsparung von 22 Millionen Tonnen CO2 im Stromsek- tor würde nach den Berechnungen der von der Bundesre- gierung beauftragten Gutachter zu einem Strompreisan- stieg von circa 0,2 Cent pro Kilowattstunde führen. Der IG-BCE-Vorschlag einer technologieoffenen Ka- pazitätsreserve ist damit nicht vergleichbar. Der Vor- schlag der IG BCE würde zu einer anderen CO2-Einspa- rung und zu anderen Kosten führen. Die genauen Auswirkungen dieses Vorschlags werden derzeit geprüft. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/5061, Frage 36): Was ist der Bundesregierung hinsichtlich des NATO-Ma- növers „Unified Vision“ durch die Entsendung eines als Pilot und Fluglehrer der Drohnen Euro Hawk und Global Hawk so- wie die Bedienung und Überwachung von deren Sensorik Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10373 (A) (C) (D)(B) qualifizierten Offiziers als nationaler Beobachter in die Mis- sionskontrollstation in der US Air Force Base in Beale (ver- gleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1794) darüber bekannt, über welche zivilen oder militärischen Da- tenverbindungen – etwa fiberoptische Kabel, Satelliten, Re- laisstationen – die Flüge der Drohne Global Hawk von Sigonella nach Norwegen von den USA aus gesteuert bzw. auch die Daten der Überwachungssensorik übermittelt wur- den – bitte die Standorte etwaiger Relaisstationen angeben –, und welche weiteren Relaisstationen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Europa, über die jene im Rahmen des NATO-Manövers durchgeführten Flüge der Global Hawk – etwa bei einem Ausfall der für „Unified Vision“ genutzten Verbindung – hätten gesteuert und ausgewertet werden können? Der als nationale Beobachter entsandte Offizier hat während seines Aufenthalts in der Missionskontrollsta- tion in der US-Air Force Base in Beale keine Erkennt- nisse im Sinne der Fragestellung gewonnen. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 37): Welche der von zahlreichen Nichtregierungsorganisatio- nen dokumentierten Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Ägypten haben Mitglieder der Bundesregierung in ihren jüngsten Gesprächen anlässlich des Staatsbesuchs von Präsi- dent el-Sisi in Berlin angesprochen, und welche Zusagen wur- den von Präsident el-Sisi hinsichtlich einer Aufklärung von Fällen sowie einer Verbesserung der Menschenrechtslage in Ägypten im Allgemeinen abgegeben (www.amnesty.de/2015/ 6/1/bundesregierung-muss-sich-fuer-menschenrechte-aegypten- einsetzen?destination=startseite, www.reporter-ohne-grenzen. de/pressemitteilungen/meldung/alle-inhaftierten-journalisten- sofort-freilassen/)? Das Thema der Menschenrechtslage in Ägypten wurde von allen Mitgliedern der Bundesregierung in den Ge- sprächen mit dem ägyptischen Staatspräsidenten el-Sisi ausführlich angesprochen. Dabei wurden bestimmte Menschenrechtsfälle vertraulich aufgenommen. Die Bundesregierung hat zudem dargelegt, dass sie die To- desstrafe als eine unmenschliche Form der Bestrafung prinzipiell ablehnt. Staatspräsident el-Sisi hatte schon vor seinem Besuch in Berlin mehrfach öffentlich mitgeteilt, dass ihm die Menschenrechtsproblematik in Ägypten bewusst ist. Bei den jüngsten Gesprächen sprach er von „Defiziten in ei- ner schwierigen Zeit“. Konkrete Zusagen zur Verbesse- rung hat er nicht gemacht. Aus seiner Sicht ist der der- zeitige innenpolitische Kurs Ägyptens notwendig, um interne Stabilität zu schaffen. Die Bundesregierung wird die Menschenrechtslage in Ägypten weiter kritisch beobachten und sich für den Schutz der Menschenrechte entschieden einsetzen. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 38): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Situation auf Baustellen im Emirat Katar mit Blick auf die Behauptung der Regierung des Emirats Katar, dass es auf den Baustellen für die Fußballweltmeisterschaft in Katar im Jahr 2022 keinen einzigen Todesfall gegeben haben soll (siehe www.sueddeutsche.de vom 2. Juni 2015), und in welcher Weise hat die Bundesregierung, auch im Zusammenwirken mit Wirtschaftsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und Ge- werkschaften, seit ihrer Antwort auf meine schriftlichen Fragen 20, 21 und 22 auf Bundestagsdrucksache 18/1041 Ein- fluss auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun- gen von ausländischen Arbeitern, insbesondere bei deutschen Unternehmen in Katar, genommen? Auf national und international geführten Großbaustel- len in Katar mit mehreren 10 000 Arbeitern gab es laut Angaben von Mitarbeitern und Unternehmen vereinzelt Unfälle mit Todesfolge, zum Beispiel durch Verkehrsun- fälle. Andere berichten von keinerlei Unfällen bei meh- reren Millionen Arbeitsstunden, zum Beispiel Baustellen von Qatar Foundation, Qatar Solar Technology. Diese Angaben können durch die Bundesregierung nicht verifiziert werden. Katar hat auf die Kritik mit ersten Maßnahmen re- agiert und neben Reformen des Bürgschaftssystems auch Kontakt zu den Herkunftsländern aufgenommen. Wir er- warten eine zügige Umsetzung der Reformen, weitere Schritte sind notwendig. Die Lage der ausländischen Arbeitskräfte wird regel- mäßig bei allen Delegationsbesuchen auch auf höchster Ebene angesprochen. So hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, auf seiner Reise nach Doha das Thema unter anderem mit dem Emir erör- tert. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 39): Sieht die Bundesregierung im Hausverbot für russische Diplomaten im Europäischen Parlament eine neue Eskala- tionsstufe im Verhältnis zu Russland, nachdem Russland für 89 EU-Politiker und Behördenvertreter Einreiseverbote als Reaktion auf Strafmaßnahmen einschließlich Einreiseverbote gegen russische Politiker verhängt hat (www.spiegel.de/poli tik/ausland/eu-parlament-hausverbot-fuer-russische-diploma ten-a-1036957.html), und inwieweit wird sich die Bundesre- gierung in der EU dafür einsetzen, dass die Einreiseverbote für russische Politiker und Politikerinnen aufgehoben werden, um derartige weitere Gegenaktionen der russischen Seite zu verhindern? Die Bundesregierung respektiert die Entscheidung des Europaparlaments, auf Einreisesperren, von denen auch Mitglieder des Europäischen Parlaments betroffen sind, zu reagieren. Ein generelles Hausverbot für russische Diplomaten wurde nicht verhängt. Der unverändert freie Zugang für Botschafter Tschischow und seinen Stellvertreter unter- streicht die fortbestehende Gesprächsbereitschaft des Parlaments. Auch können MdEPs russische Dumaabge- ordnete weiterhin zu Gesprächen einladen. 10374 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Zu Ihrer zweiten Frage: Die Einreiseverbote der EU sind wohl begründet und unverändert angemessen. Sie können zurückgenommen werden, wenn die Gründe, die zu ihrer Verhängung geführt haben, entfallen sind. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 40): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass die ukrainische Armee Luftabwehrsysteme des Typs S-300 an die Grenze zur Region Transnistrien verlegt haben soll, und kann die Bundesregierung die Aussage der „Außenministe- rin“ Transnistriens, Nina Schtanski, bestätigen, dass die Ukraine jüngst Bodentruppen an die ukrainisch-transnistri- sche Grenze verlegt hat (http://blogs.ft.com/the-world/2015/ 06/transnistria-shapes-up-as-next-ukraine-russia-flashpoint/)? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt die ukrai- nische Armee über Luftabwehrsysteme des Typs S-300. Die Dislozierung dieser Systeme ist der Bundesregie- rung nicht bekannt. Berichte über jüngste Verlegungen ukrainischer Bo- dentruppen in die Nähe der ukrainisch-moldauischen Grenze kann die Bundesregierung aus eigenen Erkennt- nissen nicht bestätigen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 41): Ist für die Bundesregierung die Entwicklung der letzten 15 Jahre in Mexiko mit mehr als 26 000 Verschwundenen, da- runter die 43 Studenten der Landhochschule von Ayotzinapa und die Ermordung von mehreren Kandidaten für die am 7. Juni 2015 abgehaltenen Kommunal- und Parlamentswah- len, genauso besorgniserregend zu bewerten (www.spiegel.de/ politik/ausland/mexiko-vor-der-wahl-drei-politiker-erschossen- a-1034028.html), wie Martin Schäfer, Sprecher des Auswär- tigen Amts, am 3. Juni 2015 bei einer Pressekonferenz die derzeitige Lage in Venezuela vor dem EU-CELAC-Gipfel in Brüssel einschätzt (www.auswaertiges-amt.de/sid_6D870F 633F67F4C6656CB87302D0FE3D/DE/_ElementeStart/Sprecher_ node.html#doc438320bodyText3)? Bei der Pressekonferenz am 3. Juni 2015 hat der Spre- cher des Auswärtigen Amts zu einer Frage zur Men- schenrechtslage und zur Freilassung eines Oppositions- politikers in Venezuela Stellung genommen. Eine Stellungnahme zu Mexiko war mit der Frage nicht inten- diert und hat auch nicht stattgefunden. Die Bundesregierung ist besorgt über das hohe Maß an Gewalt in der gesamten Region Lateinamerika, was sie regelmäßig zum Ausdruck bringt. Selbstverständlich verfolgt die Bundesregierung auch die Lage in Mexiko weiter mit großer Aufmerksamkeit und ist über die Ermordung der Kandidaten im Vorfeld der Parlaments- und Kommunalwahlen besorgt. Das Thema wurde im Rahmen der Fachkommission „Politi- sche Fragen der Binationalen Kommission“ am 8. Juni offen angesprochen. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 42): Welche eigenen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung im Umgang mit Informationen innerhalb der UN-Institutionen über Kindesmissbrauchsfälle von französischen Soldaten in der Zentralafrikanischen Republik (www.dw.de/kindesmiss brauch-in-zentralafrika-un-ermitteln/a-18495471)? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Er- kenntnisse zu dem genannten Sachverhalt. Es handelt sich um sehr schwerwiegende Vorwürfe, die unverzüglich aufgeklärt werden müssen. Die Vor- würfe wiegen besonders schwer, wenn die Taten von de- nen begangen worden sein sollen, deren Aufgabe gerade der Schutz von Kindern und Zivilisten ist. Die Bundes- regierung begrüßt daher die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft in Frankreich. Ebenso begrüßt sie, dass der Generalsekretär der Ver- einten Nationen am 3. Juni 2015 die baldige Ernennung eines unabhängigen Überprüfungsteams – External Independent Review Panel – angekündigt hat. Ziel der Überprüfung sei es, den Umgang mit einem vertraulichen Bericht des OHCHR zu mutmaßlichem sexuellem Missbrauch von Kindern durch Soldaten der französischen Mission Sangaris und der Mission der Afrikanischen Union MISCA zwischen Dezember 2013 und Juni 2014 durch VN-Organe zu untersuchen. Eine Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe ist zwingend, um verlorengegangenes Vertrauen wiederher- zustellen. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 108. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Menschenrechtsverletzungen in Eritrea Anlagen
Gesamtes Protokol
Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810800000

Ich begrüße Sie herzlich. Die Sitzung ist eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Bericht zum Anerkennungs-
gesetz 2015.

Das Wort für den einleitenden Bericht hat die Bundes-
ministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Johanna
Wanka. Frau Ministerin, bitte.

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und
Herren! Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz
in Kraft. Das war ein Paradigmenwechsel. Das gab es so
vorher noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland:
Vorher ging man immer eher von den Defiziten aus, und
jetzt sah man die Chancen für diejenigen, die zu uns
kommen.

Dieses Gesetz ist auch, wenn man es im europäischen
Vergleich sieht, etwas sehr Besonderes; denn es regelt,
dass jeder, der zu uns in dieses Land kommt – egal, wo-
her er kommt –, einen Rechtsanspruch darauf hat, dass
eingeschätzt wird, ob seine berufliche Qualifikation, die
er in Kanada, im Kongo oder wo auch immer erworben
hat, im Vergleich zum entsprechenden deutschen Beruf
gleichwertig ist oder nicht. Da das etwas Neues war und
wir in der Praxis Erfahrungen sammeln wollten, wie
man damit umgeht, wo wir Handlungsempfehlungen ge-
ben können und was noch gemacht und gestärkt werden
muss, hat sich die Bundesregierung verpflichtet – das ist
keine gesetzliche Verpflichtung –, begleitend ein Moni-
toring zu realisieren, um Aussagen treffen zu können,
die weit über die statistischen Angaben hinausgehen.

In der Zeit vom 1. April 2012 bis Ende 2013 wurden
über 26 500 Anträge auf Anerkennung gestellt. 96 Pro-
zent der Anträge wurden positiv bewertet. Es gab also
entweder eine Anerkennung oder eine Teilanerkennung.
Es wurden mehr Anträge von Frauen als von Männern
gestellt; das ist klar. Die größte Gruppe der Antragsteller
machen Menschen mit Migrationshintergrund, also die
in Deutschland leben und die deutsche Staatsangehörig-
keit haben, aus. Dann folgen Menschen aus Polen, aus
Spanien, aus Russland und aus Rumänien. Aus diesen
Ländern kommen die größten Gruppen der Menschen,
die einen solchen Antrag stellen.

Man hat sich innerhalb der IHKs und der Handwerks-
kammern verständigt, wie man den Prozess organisiert.
Die Erfahrungen sind sehr positiv. Es ist allerdings so,
dass diejenigen, die einen Antrag stellen, oftmals einen
Hochschulabschluss oder sogar einen Hochschulab-
schluss plus berufliche Bildung haben. Aber gerade im
Bereich der handwerklichen und IHK-Berufe möchten
wir mehr Anträge sehen. Bei den Hotlines und den An-
laufstellen, die wir eingerichtet haben, sehen wir eine
stark steigende Tendenz. Deswegen ist die Bewerbung
dieses Instruments sehr wichtig. Wichtig ist aber auch
das Thema Nachqualifizierung. Da, wo es möglich und
sinnvoll ist, haben wir zum 1. Januar 2015 neue Dinge in
Kraft gesetzt und begonnen.

Bei besagtem Monitoring geht es nicht nur um statis-
tische Erfassung. Zum Beispiel umfasst dies auch eine
Befragung von 5 300 Betrieben. Gefragt wurde, wie sie
mit diesem Instrument umgehen und wie sie es sehen.
80 Prozent sind der Meinung, sie hätten überhaupt kein
Problem damit, ausländische Fachkräfte in ihrem Be-
trieb zu beschäftigen, und würden dies gern tun. Und
mehr als zwei Drittel sagen, sie würden Mitarbeiter mit
Migrationshintergrund, die sich dafür interessieren, An-
träge gemäß dem Anerkennungsgesetz zu stellen, unter-
stützen.

Sie müssen dabei bedenken, dass viele Menschen an-
gesichts der gegenwärtigen Situation der niedrigen Ar-
beitslosigkeit sehr wohl Beschäftigung finden und es
nicht unbedingt nötig haben, die Gleichwertigkeit ihrer
Qualifizierung nach dem Anerkennungsgesetz bestätigt
zu bekommen. Wenn es aber auf dem Arbeitsmarkt wie-
der schwieriger wird oder es darum geht, Meisterqualifi-
kationen zu erwerben oder Leitungspositionen zu beset-
zen, dann ist es sehr gut und richtig, wenn sie eine
entsprechende Anerkennung vorweisen können.





Bundesministerin Dr. Johanna Wanka


(A) (C)



(D)(B)

Deswegen ist das Anerkennungsgesetz sowohl aus
unserer Perspektive im Hinblick auf die Fachkräftesitua-
tion als auch für das Glück der Einzelnen, die in unser
Land gekommen sind, wichtig. International werden wir
sehr gelobt, auch von der OECD. Es wird sehr wohl re-
gistriert, dass wir mit dem Anerkennungsgesetz für eine
veränderte Situation gesorgt haben und ein starkes Si-
gnal in das Ausland in Richtung Willkommenskultur
geben. Insgesamt ist es sehr erfreulich, dass ein so um-
fangreicher Monitoring-Bericht vorliegt, der auch viele
Angaben zu Einzelfragen liefert.

Danke.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810800100

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Erste Fragestel-

lerin ist die Kollegin Cemile Giousouf, CDU/CSU-Frak-
tion.


Cemile Giousouf (CDU):
Rede ID: ID1810800200

Vielen Dank, Frau Ministerin für die Ausführungen

und die positiven Nachrichten zu dem Monitoring-Be-
richt. – Wir erleben ja derzeit, dass sehr viele Menschen
als Flüchtlinge und als Asylbewerber zu uns kommen.
Deswegen die Frage: Ist das Anerkennungsgesetz in der
Form, wie wir es jetzt haben, ein ausreichendes, ein gu-
tes Instrument, um auch die Menschen, die gut qualifi-
ziert sind – es sind ja nicht nur unqualifizierte Men-
schen, die zu uns kommen; wir erleben zum Beispiel,
dass aus Syrien viele Ärzte, Akademiker etc. nach
Deutschland kommen –, in den Arbeitsmarkt zu integrie-
ren?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Das Anerkennungsgesetz ist völlig unabhängig vom
Status der Betreffenden. Es steht jedem offen, auch
Asylbewerbern, und nicht nur denjenigen, die in unser
Land kommen, sondern man kann die Anerkennung
auch schon aus dem Ausland beantragen. Aufgrund der
geänderten Regelung, dass man bereits nach drei Mona-
ten eine Arbeit aufnehmen kann, haben wir noch vielfäl-
tige Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit
Asylantrag vorgesehen, indem sie etwa über SGB II oder
III entsprechend finanzielle Unterstützung bekommen
oder beim Stellen des Antrages unterstützt werden. Im
Rahmen des Netzwerks „Integration durch Qualifizie-
rung“ gibt es kostenlose Beratung für Anerkennungsver-
fahren, für Qualifizierung. Vom Instrumentarium ist das
alles sehr gut geeignet für die Flüchtlinge, die zu uns
kommen.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810800300

Nächster Fragesteller ist Herr Dr. Karamba Diaby,

SPD-Fraktion.


Dr. Karamba Diaby (SPD):
Rede ID: ID1810800400

Frau Ministerin, wir sind uns darüber einig, dass das

Anerkennungsgesetz ein hervorragendes Mittel ist, um
dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die positiven Er-
gebnisse, die Sie erwähnt haben, zeigen das. Allerdings
gibt es einige Herausforderungen, die auch im Bericht
erwähnt wurden. Wir wissen, dass von den erwarteten
500 000 Fachkräften, die wir brauchen, bis 2012 ledig-
lich 25 000 über Bluecard kamen. Von den 26 000 An-
trägen, die wir bis 2013 hatten, sind lediglich 9,4 Prozent
aus dem Ausland und davon 2,3 Prozent aus Drittstaaten
gestellt worden. Wir wissen auch, dass es einige Benach-
teiligungen und Ungleichbehandlungen gegenüber Men-
schen aus Drittstaaten gibt; das wird auf Seite 26 des Be-
richts erwähnt. Deshalb meine Frage an Sie: Welche
Maßnahmen sind vorgesehen, um diese Lücke zu schlie-
ßen, damit wir das erwartete Ergebnis demnächst errei-
chen können?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Sie haben vollkommen recht, dass im Bereich der
Drittstaaten die Anzahl der Anträge geringer ist und auch
die Bearbeitungszeiten länger sind. Eine wichtige Maß-
nahme ist Information. Das heißt, wir haben durch das
entsprechende Internetportal „Anerkennung in Deutsch-
land“ die Möglichkeit, in unterschiedlichen Sprachen in
aller Welt zu informieren, dass es dieses Instrument gibt.
Wir haben die Antragstellung sehr stark vereinfacht. Wir
haben aber auch aufgrund des Befundes jetzt damit be-
gonnen, dafür zu sorgen, dass es auch in den Drittstaaten
einen konkreten Ansprechpartner gibt, also nicht nur ei-
nen Internetauftritt. Das ist ganz wichtig, weil man,
wenn man sich dort bewirbt, sich mit den deutschen Ver-
hältnissen natürlich nicht so auskennt. Eine Strategie in
der nächsten Zeit ist es deswegen, dass es bei einigen
Deutschen Auslandshandelskammern, die überall in der
Welt zu finden sind, konkrete Ansprechpartner gibt, die
von Angesicht zu Angesicht über diese Möglichkeiten
informieren können. Ich denke, das ist außerordentlich
wichtig.

Das Anerkennungsgesetz des Bundes gilt ja für alle
Berufe, für die der Bund zuständig ist. Es gibt aber eine
ganze Reihe von Berufen, für die die Bundesländer zu-
ständig sind. Sie haben die Anerkennung zwar in ent-
sprechenden Gesetzen verankert, haben aber leider teil-
weise ganze Berufsgruppen, die wir gerade auch aus
Drittstaaten anwerben wollen, zum Beispiel Lehrer und
Ingenieure, ausgeschlossen. Da wäre es sehr wichtig
– ich wäre sehr froh, wenn das geschähe –, dass insbe-
sondere die großen Bundesländer den Angehörigen die-
ser Berufsgruppen überhaupt die Möglichkeit eröffnen,
einen Antrag darauf zu stellen, in Deutschland leben und
arbeiten zu können.

Wenn Menschen aber zu uns kommen, dann gibt es
vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Ich nannte die
Möglichkeit der Nachqualifizierung und das breit aufge-
stellte Förderprogramm „Integration durch Qualifizie-
rung (IQ)“. Hier gibt es Möglichkeiten, die nicht nur
EU-Bürgern oder Menschen aus Europa, sondern allen
zur Verfügung stehen. Werbung dafür ist eine zentrale
Aufgabe, und darum bemühen wir uns.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810800500

Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete

Dr. Rosemarie Hein, Fraktion Die Linke.






(A) (C)



(B)


Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810800600

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie hatten selbst da-

rauf hingewiesen, dass die nichtreglementierten Berufe,
vor allem die Berufe aus dem Bereich der dualen Ausbil-
dung, bei den Anerkennungsverfahren stark unterreprä-
sentiert sind. Zu den von Ihnen genannten Gründen, wa-
rum man eine entsprechende Anerkennung anstreben
sollte, möchte ich unbedingt den Aspekt der tarifgerech-
ten Bezahlung hinzufügen, die mit einem nachgewiese-
nen Abschluss leichter zu erreichen ist als ohne einen
solchen. Insofern bitte ich Sie, uns darüber Auskunft zu
geben, was Sie tun wollen, um diesen Berufen im Aner-
kennungsverfahren einen höheren Stellenwert einzuräu-
men. Wie kann man also mit einem schnelleren und wir-
kungsvolleren Verfahren dazu beitragen, dass gerade
diejenigen mit einem Beruf aus dem dualen Bereich eine
solche Anerkennung anstreben?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Der größte Teil der Anträge bezieht sich bisher auf
die reglementierten Berufe; aber das ist ganz logisch.
Die Berufe, in denen eine Anerkennung in Deutschland
zwingend ist, weil man sonst nicht in dem Beruf arbeiten
kann – das betrifft Ärzte, Krankenschwestern, Apothe-
ker und viele andere –, machen die Hauptmasse aus. Tat-
sache ist – ich habe mit Handwerkskammerpräsidenten
und an vielen Stellen mit Vertretern vor Ort geredet –,
dass bei den Kammern – zum Beispiel ist die Hand-
werkskammer Frankfurt (Oder) Leitkammer für den Be-
reich Polen, die Handwerkskammer München für den
Bereich Türkei – sehr viele Beratungsgespräche durch-
geführt werden, diese aber nicht in allen Fällen dazu füh-
ren, dass ein Antrag auf Anerkennung gestellt wird. Im
Bericht wird dargestellt, woran das liegt. Dafür gibt es
nicht nur einen Grund, sondern vielfältige Gründe. In
vielen Ländern ist es eben so, dass es für handwerkliche
Berufe überhaupt keine duale Ausbildung gibt, die mit
unserer vergleichbar ist. Deswegen fehlt den Betreffen-
den auch der Optimismus, hier eine Anerkennung errei-
chen zu können.

Folgendes finde ich ganz wichtig – das wird auch in-
ternational registriert –: Unser Anerkennungsgesetz
schafft nicht nur die Möglichkeit, anhand eines Schrei-
bens nachzuweisen, dass man diesen oder jenen Beruf
mit einem bestimmten Curriculum in einem anderen
Land erlernt hat, sondern für den Fall, dass so etwas
nicht vorliegt oder die erbrachten Leistungen nicht mit
Dokumenten nachweisbar sind, gibt es auch die Mög-
lichkeit einer Qualifikationsfeststellung. Im Rahmen ei-
nes Fachgesprächs und in Form von praktischen Tätig-
keiten kann der Betreffende nachweisen, ob er zum
Beispiel schweißen kann oder Ähnliches. Wenn er dabei
entsprechende Kenntnisse nachweist, kann das zur Aner-
kennung führen.

Über solche Möglichkeiten müssen wir noch mehr in-
formieren. Deswegen gibt eine Initiative unseres Hauses,
um sowohl die Betriebsräte als auch die Leitungen der
Betriebe – ich sagte, dass der Großteil der Betriebe die
Möglichkeiten gerne nutzen würde und kein Problem da-
mit hat – stärker dafür zu sensibilisieren, welche Mög-
lichkeiten und welche Unterstützung es gibt. Das ist eine
der Maßnahmen. Eine andere sind Finanzhilfen. Hier
gibt es zwar keinen einfachen Zusammenhang von Ursa-
che und Wirkung, ich denke aber, dass hier die Tatsache,
dass die Arbeitsverwaltung denjenigen, die Arbeit su-
chen – ich sagte es vorhin im Zusammenhang mit den
Asylbewerbern –, eine Finanzierung gewährleistet, eine
Rolle spielt.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810800700

Herzlichen Dank. – Nächster Fragesteller ist der Ab-

geordnete Stephan Albani, CDU/CSU-Fraktion.


Stephan Albani (CDU):
Rede ID: ID1810800800

Frau Ministerin, ich kann von meiner Seite bestäti-

gen: Wir erleben das Anerkennungsgesetz als etwas sehr
Hilfreiches und sehr Nützliches. Ich stelle eine konkrete
Frage aus der Praxis. Wenn wir über Flüchtlinge reden,
dann reden wir ja über Menschen, die überwiegend nicht
im Rahmen eines geordneten Prozesses zu uns gekom-
men sind. Insofern frage ich: Wie sollten wir aus Ihrer
Sicht mit Flüchtlingen umgehen, denen die notwendigen
Unterlagen entweder gar nicht oder unvollständig oder
bestenfalls als schlechte Kopie vorliegen?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

In der Form, wie ich eben schon sagte, dass wir ihnen,
wenn keine Unterlagen vorliegen, die Chance einräu-
men, die in einem handwerklichen Beruf oder in einem
anderen Beruf erworbenen Qualifikationen im Rahmen
eines Fachgesprächs und in einem praktischen Test
nachzuweisen. Wir nutzen aber auch andere vielfältige
Möglichkeiten, gerade im Bereich der Industrie- und
Handelskammern. Falls die Kopien eventuell, wie Sie
sagen, schlecht sind, kann man aufgrund der Landes-
kenntnisse und der Curricula vor Ort praktisch ver-
gleichbare Unterlagen besorgen.

Am Anfang, bevor das Gesetz in Kraft trat, gab es
große Skepsis, ob man da immer – wie sage ich es im
Bundestag? – korrekt behandelt wird, ob man echte Un-
terlagen bekommt. Das ist aber überhaupt nicht das Pro-
blem; das steht auch im Bericht. Es gibt sicher den einen
oder anderen Einzelfall, aber die Befürchtung, dass mit
den vorgelegten Unterlagen oder Kopien etwas nicht
stimmt, hat sich nicht bewahrheitet. Das ist nicht das
Problem.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810800900

Herzlichen Dank. – Nächster Fragesteller ist der Ab-

geordnete Özcan Mutlu vom Bündnis 90/Die Grünen.


Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810801000

Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich möchte an der

Stelle anknüpfen, an der Kollege Karamba Diaby aufge-
hört hat. In dem letzten Evaluierungsbericht 2014 steht
auf Seite 157 ganz explizit, dass es eine zentrale Förde-
rungslücke gibt, dass bei vielen das Anerkennungsgesetz
nicht greift und ihnen bestimmte Förderungen vorenthal-
ten werden. Zudem gebe es keine spezielle Anpassungs-

(D)






Özcan Mutlu


(A) (C)



(D)(B)

qualifizierung, kein zugeschnittenes Förderprogramm
für die Antragsteller, und die bestehenden Förderinstru-
mente wie BAföG usw. griffen praktisch nirgends. Infol-
gedessen stehen den Antragstellern Anpassungsqualifi-
zierungen in Vollzeit gar nicht zur Verfügung; denn sie
haben eben kein Erwerbseinkommen und dementspre-
chend keine Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten, weil sie oft eben keinen Anspruch auf ALG-
Leistungen usw. haben. Ich würde von Ihnen gerne kon-
kret wissen – Ihre Antwort auf die Frage des Kollegen
Diaby war ein bisschen unkonkret –: Welche konkreten
Schritte und welche Maßnahmen haben Sie aufgrund des
Evaluationsberichtes unternommen bzw. ergriffen, um
die genannte Förderungslücke zu schließen?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Wir haben seit dem 1. Januar dieses Jahres gemein-
sam mit der BA und dem Arbeitsministerium ein sehr
umfangreiches Programm – es kostet 188 Millionen
Euro – aufgelegt. Mit diesem Programm – das ist eine
Linie innerhalb des IQ-Programmes – erhalten diejeni-
gen finanzielle Unterstützung, die nicht unter die Rege-
lungen gemäß SGB II oder III fallen. Sie können finan-
zielle Unterstützung erhalten, und zwar nicht nur für
Anpassungsqualifizierungen, sondern sogar bei den Le-
benshaltungskosten. Außerdem ist die gesamte Beratung
hinsichtlich der Anerkennungsmodalitäten und der Qua-
lifizierungsmöglichkeiten für diese Menschen kosten-
frei. Wir stellen also 188 Millionen Euro zur Verfügung.
Das ist ein konkreter Schritt in diese Richtung, wobei
wir natürlich dabei sind, auszutarieren: Welche Instru-
mente greifen besonders gut? Wie erreicht man sehr
viele Firmen? Wie erreicht man sehr viele Menschen? –
Da sind wir im ständigen Dialog mit den Kammern.

Außerdem hat sich ein Bundesland entschieden, Sti-
pendien für Menschen auszugeben, die eventuell noch
eine Nachqualifizierung gemäß Anerkennungsgesetz
brauchen. Auch über diesen Weg sollten wir nachden-
ken. Aber dafür müssen wir erst wissen: An welcher
Stelle würde es Sinn machen? An welcher Stelle gibt es
Bedarf? – Das steht aber natürlich anderen Landesregie-
rungen in den Bundesländern auch frei.


(Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer weiteren Nachfrage)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810801100

Zunächst kommen alle einmal dran, die sich gemeldet

haben. Dann kommen die Zweitfragen dran.

Herzlichen Dank. – Nächste Fragestellerin ist die Ab-
geordnete Katrin Albsteiger, CDU/CSU-Fraktion.


Katrin Albsteiger (CSU):
Rede ID: ID1810801200

Frau Ministerin, ich würde gerne an das Thema Nach-

qualifizierungsangebote anknüpfen. Die Nachfrage, so
steht es im Bericht, nach diesen Nachqualifizierungs-
angeboten steigt nach wie vor. Welche spezifischen
Maßnahmen bzw. Angebote haben Sie vor in Zukunft
anzubieten, um dieser Nachfrage Herr zu werden?
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Eigentlich kann ich auf das verweisen, was ich eben
gesagt habe. Über dieses IQ-Programm fördern wir in
vielfältiger Art und Weise und in großem Umfang die
Bereiche, wo es Bedarfe gibt, wo besonders nachqualifi-
ziert werden muss.

Ein weiterer Schritt ist, dass wir in IQ an die Hoch-
schulen gehen und für den akademischen Bereich Gelder
zur Verfügung stellen, damit bundesweit an unterschied-
lichen Hochschulen Teilstudiengänge oder Zertifizierun-
gen angeboten werden können, die zielgerichtet auf die
deutsche Situation, auf die Tätigkeit in bestimmten Be-
rufen vorbereiten. So können wir den Betreffenden klar-
machen, was neben der Grundkompetenz, die sie aus
ihrem Land mitbringen, notwendig ist, um hier in
Deutschland in dem entsprechenden Beruf praktizieren
zu können – das klingt so nach Arzt, aber das gilt auch
für andere Berufe. Das ist zum Beispiel ein weiterer Teil
unseres umfangreichen Angebots.

Zum Spracherwerb: Das Arbeitsministerium legt mit
der BA sehr viel Wert auf den Spracherwerb, weil dieser
ganz wichtig ist. Im Bereich der Gesundheitsberufe gibt
es aber große Probleme hinsichtlich des Spracherwerbs,
weil sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches
Niveau verständigen können. Daher sind die Anforde-
rungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Es gibt inzwischen sogar Internetplattformen, auf denen
man sich darüber austauscht, in welchem Bundesland
die Anforderungen am geringsten sind. Es gibt also eine
Art Anerkennungstourismus, weil es nicht gelungen ist,
sich zu verständigen.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810801300

Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Kai

Gehring, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810801400

Vielen Dank. – Frau Ministerin, wenn Menschen, die

zuwandern, ihren Berufsabschluss hierzulande anerken-
nen lassen wollen, fallen – das wissen Sie – zum Teil er-
hebliche Kosten für dieses Anerkennungsverfahren an,
die von diesen internationalen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern – bei einigen handelt es sich um vor kur-
zem aus Kriegsgebieten Geflüchtete – zu tragen sind. In
Ihrem Bericht schreiben Sie selbst – Zitat –:

Die Spannweite reicht von zweistelligen Eurobeträ-
gen (zum Beispiel bei Bürokaufleuten) bis hin zu

(zum Beispiel im Bereich Metall …)


Ich finde, dass diese Kosten erheblich variieren. Ich
wäre interessiert zu erfahren, welche Position die Bun-
desregierung da vertritt: Finden Sie es richtig, dass die
Kosten für die Anerkennungsverfahren dermaßen stark
variieren und auch derart hoch ausfallen können? Wel-
che Maßnahmen wollen Sie zur Kostenreduktion und
Kostenvereinheitlichung ergreifen?






(A) (C)



(D)(B)

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Zuerst möchte ich feststellen: Diesen Fachbericht
habe nicht ich geschrieben. Das ist nicht mein Bericht,
sondern wir haben diesen Bericht in Auftrag gegeben,
und dieser Monitoring-Bericht wurde dann erstellt. We-
der ich noch das BMBF haben also diesen Bericht ganz
geschrieben, sondern wir haben ihn in Auftrag gegeben.
Das ist sozusagen ein von uns unabhängiger Bericht.

Zu den Finanzen. Bei den Kosten für die Anerken-
nung gibt es eine Spannbreite. Ich stelle einen Antrag
auf Anerkennung. Dann wird dieser Antrag bearbeitet.
Es wird geschaut, wie die Ausbildung in meinem Hei-
matland ist etc. Dafür fallen Kosten zwischen 100 und
600 Euro an. Bei der IHK Hannover zum Beispiel liegen
sie im Schnitt bei 300 Euro, und die Obergrenze liegt bei
600 Euro. Wenn es aber darum geht, Qualifikationen zu
erwerben, wenn man zum Beispiel ein Sprachvermögen
entsprechend einer höheren Sprachstufe nachweisen
möchte, fallen zusätzliche Kosten an.

Wenn ein Flüchtling zu uns kommt, der keine Arbeit
hat, zum Beispiel ein Arzt aus Syrien, gilt, wie ich vor-
hin schon sagte: Solange er keine Arbeit hat und eine
Arbeit sucht, bezahlt die BA die Kosten, sogar die Le-
benshaltungskosten. Das heißt, diese Kosten treffen
dann nicht den Einzelnen. Wenn aber zum Beispiel ein
Augenoptiker aus Finnland kommt, dann bezahlt er – es
gibt natürlich auch andere Fälle – die Kosten für das An-
erkennungsverfahren. Auch wenn er die Benutzung ei-
nes bestimmten Gerätes lernen muss, bezahlt er die Kos-
ten dafür selbst.

Seitens des Bundes fänden wir es sehr gut, wenn sich
alle Akteure, die im Bereich der Anerkennung aktiv
sind, auf verbindliche, einheitliche Sätze verständigen
könnten. Das wäre sehr schön und in unserem Interesse.
Das können wir aber nicht einfach dirigistisch vorgeben.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810801500

Herzlichen Dank. – Der nächste Fragesteller hat heute

Geburtstag. Ich gebe das Wort Albert Rupprecht und
gratuliere ihm herzlich im Namen des Hauses. Es ist
schön, dass Sie Ihren Geburtstag im Rahmen der Regie-
rungsbefragung feiern.


(Beifall)



Albert Rupprecht (CSU):
Rede ID: ID1810801600

Vielen herzlichen Dank. Es ist die einzig richtige

Form, Geburtstag hier im Plenum zu feiern.

Frau Ministerin, Zuwanderung ist ein wesentlicher
Baustein der Demografiestrategie der Bundesregierung.
Die Fachleute sagen uns unisono, dass der Rechtsrah-
men in Deutschland sehr offen ist, dass wir ein sehr offe-
nes Land sind. Kritisch ist nur, dass die Wenigsten das
wissen und man mit Deutschland nicht zwingend eine
Willkommenskultur verbindet. Das Anerkennungsgesetz
hat unter anderem die Intention, diese Willkommenskul-
tur zu verdeutlichen, sie zu leben. Sie hatten das ein-
gangs auch angesprochen. Die Frage ist: Kann man das
greifen? Woran kann man das dingfest machen? Erleben
wir, dass das Anerkennungsgesetz mit Blick auf die
Willkommenskultur Fortschritte mit sich bringt?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Ich ja, weil ich oft versuche, den direkten Kontakt
zum Beispiel mit denen, die durch das Anerkennungsge-
setz Anerkennung erfahren haben, herzustellen. Erst
letztens, als wir mit der Bundeskanzlerin in Nürnberg
waren, wo sich für sämtliche Industrie- und Handels-
kammern die Zentralstelle befindet, traf ich eine Mode-
schneiderin aus Polen, die sich jetzt sogar scheiden las-
sen konnte, weil ihr durch das Anerkennungsgesetz die
Selbstständigkeit ermöglicht wurde. Das war ganz lustig.


(Heiterkeit im ganzen Hause)


– Das ist jetzt nicht die Zielsetzung, nein. Das hat sie öf-
fentlich gesagt, so kann auch ich das hier sagen. – Sie
hatte nämlich immer mit den Vorurteilen ihres Mannes
zu kämpfen, der meinte, das, was sie in ihrem Heimat-
land gelernt habe, sei mit der Situation in Deutschland
nicht vergleichbar. Sie hat dann jedoch die Anerkennung
erhalten und eine Arbeit gefunden. So ist es in vielen
Fällen: Auf der individuellen Ebene macht das für die
Lebensperspektiven dieser Personen, die diese Anerken-
nung erhalten, unwahrscheinlich viel aus.

Aber Sie haben recht, Herr Rupprecht: Es ist so, dass
unser Ruf nicht schlecht ist, dass er aber schlechter als
die Wirklichkeit ist. Daran sind wir aber selbst schuld,
weil wir andere Haltungen dazu hatten und dieses
Thema viele Jahre lang nicht offensiv bearbeitet haben.
Aber jetzt ist es so, dass wir vom rechtlichen Rahmen
her im Vergleich zu allen anderen Ländern in der EU
– auch nach OECD-Einschätzung – sehr gut dastehen.
Wir haben uns zum Beispiel schon seit Jahren bemüht
und können jetzt sagen, dass die Willkommenskultur an
den Hochschulen – das ist eine spezielle Gruppe – funk-
tioniert. Wir haben derzeit den Höchststand ausländi-
scher Studierender in Deutschland. Da ist es kein Pro-
blem mehr. Aber wir müssen jetzt auch in anderen
Bereichen gemeinsam dafür arbeiten. Und dazu gehört
beispielsweise, dass man die Tatsachen und das, was
jetzt geht, publik macht.

Ich erlebe es immer wieder bei Kammern, bei Hand-
werksmeisterfeiern und bei anderem: Viele wissen noch
nicht, dass wir diese Instrumente haben. Es ist nicht nur
altruistisch von uns, sondern es ist auch wirklich eine
Chance. Wenn man sich anschaut, in welchem Alter die,
die kommen und einen solchen Antrag stellen, sind, be-
merkt man: Deren Altersstruktur entspricht nicht der in
Deutschland mit vielen über 60-Jährigen, sondern
80 Prozent aller Zuwanderer sind zwischen 18 und
50 Jahre. Bei den Antragstellern handelt es sich zum
größten Teil um Menschen im Alter zwischen 25 und
44 Jahren. Wenn jemand im Alter von 44 Jahren die An-
erkennung erhält, hat er noch etwa 20 Jahre oder länger
im Berufsleben vor sich.

Das heißt, wir sind besser als unser Ruf, aber wir
müssen etwas dafür tun, dass die Willkommenskultur
verbessert wird. Ich denke, dabei haben wir noch Luft
nach oben.






(A)



(D)(B)


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810801700

Danke schön. – Nächster Fragesteller ist der Abge-

ordnete Martin Rabanus, SPD-Fraktion.


Martin Rabanus (SPD):
Rede ID: ID1810801800

Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. – Ich

will gern an das Thema „Flüchtlinge“ anknüpfen. Sie ha-
ben das Instrument der Qualifikationsanalyse benannt.
Sie haben das Modellprojekt mit der BA benannt. Auch
ich glaube, das sind richtige Instrumente. Haben Sie
tiefergehende Erkenntnisse über Qualität und Quantität
dessen, was da passiert? Wie entwickeln sich Fallzah-
len? Welche Trends gibt es da? Insbesondere interessiert
mich, ob für das Modellprojekt schon erste Hinweise
vorliegen, wie gut das angenommen wird und in wel-
chen Berufsgruppen sich das Ganze abspielt.

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Welches Modellprojekt meinen Sie jetzt?


Martin Rabanus (SPD):
Rede ID: ID1810801900

„Early Intervention“ mit der BA, das inzwischen an

neun Standorten aufgesetzt ist.

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Ich wusste nicht, welches Sie meinten. – Natürlich
können wir zum Modellprojekt noch keine vertiefenden
Ergebnisse haben, weil es noch läuft. Solche Sachen
kann man nicht nach einer so kurzen Zeit wie zwei oder
drei Monate absehen, sondern man muss schon vernünf-
tige Fallzahlen haben, um wirklich eine valide Erkennt-
nis daraus zu ziehen.

Aber die Tatsache, dass wir dieses Monitoring ma-
chen und Ihnen diese dicken Berichte nicht nur vorlegen,
sondern damit auch arbeiten, zeigt unser ernsthaftes Be-
mühen. So versuchen wir durch Befragungen, durch sta-
tistische Untersuchungen und durch viele weitere Dinge
möglichst viele Informationen zu bekommen, um dann
passgenau Maßnahmen schneidern zu können.

Was man sagen kann, ist, dass die Tendenz in all die-
sen Fällen positiv ist. Aber das ist eine sehr pauschale
Aussage. Gerade was Flüchtlinge betrifft, deren Zahlen
nach allen Prognosen enorm steigen werden, haben wir
jetzt noch nicht diese Größenordnung an Fällen, die man
benötigt, um daraus eine belastbare Grundaussage abzu-
leiten.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810802000

Danke schön. – Nächster Fragesteller ist der Abge-

ordnete Dr. Thomas Feist, CDU/CSU-Fraktion.


Dr. Thomas Feist (CDU):
Rede ID: ID1810802100

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben gesagt, es

gebe eine steigende Tendenz bei den Hotlines. Das heißt:
Interesse ist vorhanden. Sie haben auch auf die Zusam-
menarbeit mit den Auslandshandelskammern sowie de-
ren Zuarbeit hingewiesen. Sie haben auch erwähnt, wie
schwierig es ist, im Bereich der Berufe mit dualer Aus-
bildung verstärkt dafür zu werben. Nun ist es so, dass ich
in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit meinem
Kollegen Uwe Schummer einen Antrag eingebracht
habe, in dem es darum ging, auf die verstärkte Nachfrage
nach Modellen der dualen Ausbildung im Ausland ein-
zugehen. Wäre dieses Berufsanerkennungsgesetz nicht
auch für Sie eine Hilfe, wenn es beispielsweise darum
geht, dass Deutschland mit anderen Ländern Verträge
zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung einer dualen
beruflichen Bildung abschließt? Man könnte frühzeitig
sehen, welche Kompetenzen, welche Fertigkeiten und
Fähigkeiten vorhanden sein müssen, um innerhalb Euro-
pas die Freizügigkeit des Arbeitsmarktes ausnutzen zu
können und unter anderem in Deutschland arbeiten zu
können.

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Ja, das ist sehr sinnvoll. Jetzt funktioniert es so: Je-
mand kommt aus einem anderen Land zu uns. Wenn er
einen handwerklichen Beruf oder einen, der unter die
IHK-Berufe fällt, hat, dann wird zum Beispiel von der
IHK FOSA, von dieser Zentralstelle, genau geschaut,
was für Zeugnisse er hat. Dann wird geprüft, welches
Curriculum es in dem Land gibt, was dort welcher Ab-
schluss wert ist und welche Dinge er können muss. Da-
raufhin wird entschieden, ob es genauso ist wie bei uns
oder ob etwas fehlt, was er vielleicht durch praktische
Tätigkeit oder anderes ausgleichen kann.

Wenn man – das tun wir verstärkt – beim Aufbau dua-
ler Ausbildung in anderen Ländern berät und unterstützt,
dann kann es nicht die Messlatte sein, dass es von vorn-
herein genauso sein muss wie bei uns; denn die Bedin-
gungen dort sind anders. Man sollte sich aber an unseren
Qualitätsstandards orientieren, um es dann für die Be-
treffenden einfacher zu machen und ihnen von Anfang
an sagen zu können: Wenn du das jetzt bei uns hier in der
Firma lernst, dann ist gesichert, dass das kompatibel mit
Anforderungen in anderen Ländern ist. – Das ist sehr gut
und würde gerade auch Jugendlichen helfen und sie viel-
leicht auch motivieren, eine solche Ausbildung zu begin-
nen.

Wir sagen: Duale Ausbildung hat Deutschland stark
gemacht. Deswegen haben wir eine geringe Jugendar-
beitslosigkeit. Wir wissen aber, dass es kein Schnell-
mittel ist. Wenn man jetzt Jugendlichen in Spanien,
Griechenland und anderswo sagt, dass sie in dem zu er-
lernenden Beruf später in Deutschland und woanders ar-
beiten können, dann, glaube ich, ist es für sie eine Moti-
vation, eine solche Ausbildung, die für die jungen Leute
ja auch immer Stress bedeutet, zu machen. Ich finde es
also sehr klug.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810802200

Danke schön. – Nächster Fragesteller ist der Abge-

ordnete Uwe Schummer, CDU/CSU-Fraktion.


Uwe Schummer (CDU):
Rede ID: ID1810802300

Ergänzend zu dem, was Dr. Thomas Feist eben ge-

fragt hat, frage ich in Richtung Pflege. Wir haben in dem
Bereich einen besonderen Bedarf und müssen verstärkt

(C)






Uwe Schummer


(A) (C)



(D)(B)

dafür sorgen, dass Pflegekräfte nach Deutschland kom-
men. Laut dem Bericht profitiert der Pflegeberuf aber
relativ wenig von dem Berufsanerkennungsgesetz. Wir
planen im Rahmen einer Neuordnung ja auch eine gene-
ralisierende Pflege, das heißt eine Zusammenführung
von Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Alten-
pflege. Inwieweit wird durch diese Neuordnung auch die
Anerkennung des Pflegeberufes in Deutschland insge-
samt verbessert?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Jetzt haben wir die Situation, dass es in sehr vielen
Ländern zum Beispiel den Beruf Altenpfleger nicht gibt.
Wenn die Menschen, die einen Abschluss haben, zu uns
kommen, wird, wenn es um die Anerkennung geht, ge-
sagt: Wenn sie sich an dieser und jener Stelle noch nach-
qualifizieren, dann können sie zum Beispiel in der Kran-
kenpflege arbeiten.

Wir müssen in den entsprechenden Bereichen dafür
sorgen, dass man nicht nur auf das schaut, was diese
Menschen in ihrem Heimatland gelernt haben, sondern
auch darauf, was man ihnen als Unterstützung geben
kann, damit sie zum Beispiel einen Pflegeberuf erlernen.
Die Veränderungen bei der Ausbildung in Pflegeberufen,
die hier im Bundestag beschlossen werden sollen, er-
leichtern es, diese Menschen in Richtung der Pflegebe-
rufe zu motivieren. Das, was da passiert ist, ist also nütz-
lich für die Anerkennung.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810802400

Jetzt haben wir noch zwei Fragen von Fragestellern,

die schon gefragt haben, und dann noch Fragen zu ande-
ren Bereichen. – Zunächst gebe ich der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein noch einmal das Wort zu einer
Frage.


Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810802500

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie hatten auf die

bundesgesetzlich geregelten Berufe verwiesen und da-
rauf, dass diese die Mehrzahl der Antragstellerinnen und
Antragsteller betreffen. Das ist logisch und klar.

Nun habe ich in meinen Gesprächen in den Ausbil-
dungseinrichtungen vor allem zu den Gesundheits- und
Pflegeberufen sehr oft erfahren, dass die Auszubilden-
den trotz dieser bundesgesetzlichen Regelungen sehr un-
terschiedliche Ausbildungen in den Schulen haben und
dass es bei der gegenseitigen Anerkennung der Ausbil-
dungsbestandteile durch die Länder durchaus Probleme
gibt. Meine Frage ist, ob es passieren kann, dass eine
Ausbildung in einem Bundesland nicht anerkannt wird,
während dies in einem anderen Bundesland der Fall ist.
Das wird ja durch die zuständigen Stellen entschieden.
Sind Ihnen da Beispiele bekannt, oder können Sie das
ausschließen?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Das kann ich nicht ausschließen, und das ist ein
Punkt, der ärgerlich ist. In unserem föderalen System ist
es so – das muss man wirklich sagen –: Weil das Bun-
desgesetz zuerst da war – mit einer Beschreibung der
Verfahren etc. –, haben sich viele Ländergesetze daran
orientiert, und zwar – ich will es einmal so sagen – mehr
als in anderen Fällen, in denen entsprechende Regelun-
gen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind.

Was die Gesundheitsberufe, die einen großen Teil
ausmachen, angeht, ist unsere Kenntnis, dass das, was
die Bundesländer verlangen – ich sprach vorhin schon
von Kriterien für Ärzte, vom Spracherwerb und von an-
deren Punkten –, sehr unterschiedlich ist, auch wenn sich
die Gesundheitsministerkonferenz damit bereits beschäf-
tigt hat. Wir und die Länderkollegen vonseiten der Wis-
senschaft möchten, dass es ein zentrales, gemeinsames
Vorgehen gibt, sodass es eben nicht sein kann, dass man
sich fragt: Wo bekomme ich am ehesten einen Platz? Wo
sind die Anforderungen am niedrigsten?

Alle hier im Raum wissen, dass es bei der Kultus-
ministerkonferenz eine Zentralstelle für die Anerken-
nung ausländischer Bildungsabschlüsse gibt. Wenn also
jemand, der aus Namibia, Ägypten oder einem anderen
Land nach Deutschland kommt, seine Zeugnisse vorlegt,
dann wird von dieser Zentralstelle beurteilt: Reicht das
aus, um hier in Deutschland zu studieren? Ist das ad-
äquat? Entspricht es unserem Abitur oder einem anderen
Abschluss? – Diese Stelle verfügt über 60, 70 Mitarbei-
ter mit hoher Sprachkompetenz und genauen Kenntnis-
sen der unterschiedlichsten Länder. Dort funktioniert
das.

Wir wollten, dass bei der KMK eine solche Zentral-
stelle analog für die Gesundheitsberufe eingerichtet
wird, allerdings nicht für die Anerkennung von Bil-
dungsqualifikationen, sondern von Berufsqualifikatio-
nen. Mittlerweile gibt es auch ein Konzept. Die Länder
haben sich verständigt: Wie viel Geld bräuchte man da-
für? Wie müsste das aussehen? – Zusätzlich zu der schon
vorhandenen Kompetenz müsste man 16 zusätzliche
Stellen schaffen, um die wichtigen Anliegen der Einheit-
lichkeit, der Verbindlichkeit und der gemeinsamen Ent-
scheidungen, die Sie angesprochen haben, zu realisieren.
Dazu gab es bereits – ich glaube, drei – Beschlüsse der
GMK und der KMK, und es fanden entsprechende Fi-
nanzministerrunden statt. In diesen Runden stimmten die
Wissenschaftsminister im Rahmen der GMK mit 16: 0
dafür, die Finanzminister mit 16: 0 dagegen.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich finde, diese 16 Stellen sind für 16 Bundesländer
überhaupt keine Dimension; aber daran hakt es. Ein
Konzept ist allerdings da.

Darf ich noch etwas sagen, Herr Präsident?


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810802600

Wenn es der Wahrheitsfindung dient, können Sie

gerne noch ein bisschen sprechen.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)







(A) (C)



(D)(B)

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Immer. – Ich hatte am Anfang gesagt: Es gibt über
26 000 Anträge. Das sind die Anträge, die wir definitiv
kennen und die im Hinblick auf bundesgesetzlich gere-
gelte Berufe gestellt wurden. Was in den Ländern ge-
schieht und sich nach den Ländergesetzen richtet, ist uns
nicht bekannt. Insgesamt ist die Zahl also höher. Aber
26 000 Anträge sind eine belastbare Zahl. Für diese An-
träge sind wir verantwortlich.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810802700

Okay. – Jetzt gibt es zu dieser Thematik noch eine

letzte Frage vom Abgeordneten Mutlu, Bündnis 90/Die
Grünen.


Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810802800

Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, im Evalua-

tionsbericht wurde deutlich kritisiert, dass der Vollzug
der Anerkennung in den Ländern sehr uneinheitlich ist.
Außerdem wurde eine unzureichende Ausstattung, per-
sonell wie materiell, festgestellt. Was haben Sie in die-
sem Zusammenhang getan, seitdem Ihnen dieser Evalua-
tionsbericht bekannt ist?

Noch eine Frage zu der Zahl von 188 Millionen Euro,
die Sie vorhin genannt haben. Wie viele Personen neh-
men diese Mittel schon in Anspruch, und für welche
Zeiträume darf ein Antragsteller Mittel aus diesem Topf
in Anspruch nehmen: für drei, sechs oder zwölf Monate?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Das ist sicher unterschiedlich; das kann ich aber nicht
definitiv sagen. Konkrete Zahlen liegen noch nicht vor.
Wir könnten Ihnen eine entsprechende Tabelle zuleiten,
wenn es dann eine Staffelung gibt.

188 Millionen Euro – Sie haben diesen Betrag ja noch
einmal erwähnt – sind richtig viel Geld; das ist eine
große Summe. Wir haben uns darauf verständigt, dass
dieser Betrag bis 2018 zur Verfügung gestellt wird. Wir
wären aber in der Lage, die Mittel, die im Rahmen die-
ses Programmes bereitgestellt werden, zu erhöhen, wenn
sich das als sinnvoll herausstellen sollte. Im Moment ist
das erst einmal eine große Summe, mit der man sehr
viele der angesprochenen Dinge realisieren kann.

Was die Ausstattung in den Ländern angeht, muss ich
sagen: Das ist eine Sache, die wir nicht entscheiden kön-
nen. Da kann der Bund nur an die Länder appellieren. Er
darf den Ländern aber nicht vorschreiben, wie sie vorzu-
gehen haben. In den Handwerkskammern und in den In-
dustrie- und Handelskammern ist das aus meiner Sicht
sehr gut geregelt.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist mit dem uneinheitlichen Vollzug?)


– Das sprach ich eben an. Wir streben auf einer ganzen
Reihe von Feldern an, einheitlich zu agieren. Ich denke
zum Beispiel an alle Berufe im Bereich der Industrie-
und Handelskammern – auch dann, wenn der Bund dafür
unter Umständen nicht zuständig ist. Hier soll es einen
gemeinsamen Standard geben.

Das schwierigste Problem stellen die Gesundheitsbe-
rufe dar, weil es in diesem Bereich aufgrund der Tatsa-
che, dass es reglementierte Berufe sind, sehr viele An-
träge gibt. An anderen Stellen macht sich das noch gar
nicht so bemerkbar und ist vielleicht auch nicht das Pro-
blem.

Der Bund unterstützt die Bundesländer, die sich dafür
engagieren, dass die Kultusministerkonferenz für die
Gesundheitsberufe und vielleicht auch für andere Berei-
che Strukturen entwickelt, die in Bezug auf diese Berufe
zu einer größeren Einheitlichkeit führen. Bei den Kam-
mern ist das nicht das Problem.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810802900

Herzlichen Dank, Frau Professor Wanka.

Wir haben damit den Themenbereich „Anerken-
nungsgesetz“ abgeschlossen.

Es sind jetzt noch drei Wortmeldungen zu anderen
Themen erfasst, und zwar von dem Abgeordneten
Harald Petzold, Fraktion Die Linke, dem Abgeordneten
Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen, und dem Abge-
ordneten Mutlu, Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Kollege
Petzold, bitte.


Harald Petzold (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810803000

Vielen Dank, Herr Präsident. – Weil es leider immer

wieder vorkommt, dass bei Manövern Straßen in erheb-
lichem Umfang durch Panzer zerstört werden, möchte
ich die Bundesregierung fragen, was getan wird, damit
die geschädigten Baulastträger der Straßen die Schäden
ersetzt bekommen.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810803100

Wer möchte für die Bundesregierung antworten? –

Ich nehme nicht an, dass die Bundesbildungsministerin
antwortet.


(Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin: Ich kann aber auch etwas sagen!)


– Dann bitte.

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Es sind zum Teil auch Straßen, die uns betreffen.
Wenn etwas in Mitleidenschaft gezogen worden ist, dann
sind die Verhandlungen über die Regulierung von Schä-
den immer sehr schwierig. In Niedersachsen ging es um
20 Millionen Euro, über die es lange Diskussionen gab,
und ich denke, die Einzelfälle muss man auf der Basis
gesetzlicher Grundlagen verhandeln. Das weiß der
Staatssekretär aber viel besser.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810803200

Das vermuten wir auch. Deswegen gebe ich jetzt

Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Brauksiepe das
Wort zur konkreten Beantwortung. Bitte schön, Herr
Dr. Brauksiepe.






(A) (C)



(D)(B)

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1810803300


Herr Kollege, ich bin nicht grundsätzlich über jedes
Manöver der Bundeswehr informiert, aber da Sie Ihre
Frage ja als dringliche Frage gestellt hatten, die nicht zu-
gelassen worden ist, und jetzt von der offensichtlich be-
stehenden Möglichkeit der Geschäftsordnung Gebrauch
machen,


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht nur „offensichtlich“!)


die nicht als dringliche Frage zugelassene Frage in die-
sem Rahmen zu stellen, war ich natürlich vorgewarnt
und kann Ihnen sagen, dass die Regulierung entspre-
chender Schäden – Übungsschäden durch die Bundes-
wehr kennen wir seit Jahrzehnten – nach den Regelun-
gen des Bundesleistungsgesetzes auf Antrag des
Geschädigten erfolgt.

Die aufgetretenen Schäden wurden in Wort und Bild
dokumentiert. Diese Dokumentation wurde den zustän-
digen Gemeinden zur Verfügung gestellt, und auf dieser
Grundlage können die Schäden gegenüber der Bundes-
wehr geltend gemacht werden.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810803400

Herzlichen Dank. – Nächster Fragesteller ist der Ab-

geordnete Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen.


Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810803500

Vielen Dank. – Meine Frage kann sicherlich Frau

Ministerin Wanka am besten beantworten. Es geht um
die unhaltbar prekäre Situation des wissenschaftlichen
Nachwuchses und um das Thema „Verlässliche Karriere-
wege in der Wissenschaft an den Hochschulen“.

Seit Monaten ist es so, dass die Bundesregierung ei-
nerseits nicht handelt und andererseits Zeitpläne immer
wieder schiebt. Deshalb wüsste ich von Ihnen gerne den
aktuellen Zeitplan für die überfällige Novelle des Wis-
senschaftszeitvertragsgesetzes


(Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Diese Legislaturperiode!)


mit den Stationen Kabinett, Bundesrat, Bundestag und
Inkrafttreten, und ich bitte auch um die Angabe des Jah-
res, damit wir wissen, ob wir über dieses Jahr oder viel-
leicht über 2017 sprechen.

Wie sieht denn die Ministerin die Vorbehalte des Kol-
legen Rupprecht von der CSU – er ist immerhin Vorsit-
zender der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung seiner
Fraktion – gegen die Eckpunkte, die im Haus offensicht-
lich schon abgestimmt worden sind und zwischen den
Koalitionsfraktionen in der Diskussion sind? Ich ent-
nehme die Vorbehalte einem Bericht aus der Süddeut-
schen Zeitung vom Vortag.


(Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Sie sind schlecht informiert!)


Deshalb frage ich Sie: Ändern die in der Unionsfrak-
tion bestehenden inhaltlichen Vorbehalte etwas an Ihrer
Zustimmung zu den Eckpunkten, und wann werden sie
das Licht der Welt erblicken?


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810803600

Frau Ministerin, bitte.

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Gerne. – In dem Fall ist es so wie immer: Sie haben
mit Ihrem Redebeitrag – dankenswerterweise haben Sie
auf die Süddeutsche Zeitung verwiesen – deutlich ge-
macht, dass Sie – das nehme ich Ihnen gar nicht übel –
die internen Zusammenhänge, was wie besprochen wor-
den ist, nicht kennen und nicht kennen können. Demzu-
folge kann ich Ihre Behauptung einfach zurückweisen.

Meine Grundhaltung zu dem, was wir mit dem Wis-
senschaftszeitvertragsgesetz erreichen möchten, ist ganz
klar: Wir wollen verhindern, dass – es sei denn, es be-
steht eine Notwendigkeit dafür – keine befristeten Ver-
träge mit kurzer Laufzeit abgeschlossen werden, weil
dadurch bei jungen Menschen große Unsicherheit aus-
löst wird. Wir möchten, dass Daueraufgaben dauerhaft
finanziert werden. In diesem Punkt bin ich mit dem Ge-
burtstagskind völlig einig. Wir reden darüber: Wie kann
man das umsetzen? Das Gespräch zwischen den beiden
Fraktionen ist aber nichts, was ich zu kommentieren
hätte. Meine Grundhaltung dazu ist klar.

Sie haben den Zeitplan angesprochen. Sobald es ein
klares Signal gibt, dass es die Chance gibt, dass die No-
velle im Bundestag verabschiedet werden kann, lege ich
sie dem Kabinett vor. Damit sind dann auch die anderen
Termine völlig klar; es sei denn, der Bundesrat sorgt für
eine Verschiebung.


(Albert Rupprecht [CDU/CSU], an den Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] gewandt: Du kannst mich gern direkt fragen! Frag mich! Ich weiß es!)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810803700

Danke schön. – Nächster Fragesteller ist der Abge-

ordnete Özcan Mutlu.


Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810803800

Danke, Herr Präsident. – Nach der Inthronisation von

Joseph Blatter in der Schweiz auf dem FIFA-Kongress
wird gerade kunterbunt über die Vergaben der Fußball-
weltmeisterschaften der letzten 20 Jahre diskutiert. Un-
ter anderem ist auch unser Sommermärchen im Ge-
spräch.

Außer meinem Erstaunen darüber, dass der DFB-Ver-
treter auf diesem FIFA-Kongress sehr schweigsam war,
Ausdruck zu verleihen, möchte ich gerne Vertreter der
Bundesregierung fragen, ob sie in der Zwischenzeit ir-
gendwelche Erkenntnisse darüber haben, ob unser Som-
mermärchen sauber und nicht gekauft war und ob seitens
der Bundesregierung zweifelsfrei ausgeschlossen wer-
den kann, dass dabei Korruption oder Schieberei im
Spiel waren.






(A) (C)



(D)(B)


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810803900

Wer möchte für die Bundesregierung antworten? –

Herr Parlamentarischer Staatssekretär Professor Krings.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810804000


Bei Ihrer Fragestellung, Herr Kollege, hat der Kollege
Ströbele hinter Ihnen ganz traurig geguckt, weil er fast
die gleiche Frage schriftlich eingereicht hat. Insofern
werde ich Ihre Frage kurz beantworten und nachher et-
was ausführlicher darauf eingehen, weil diejenigen, die
ihre Frage schriftlich eingereicht haben, nicht benachtei-
ligt werden sollen.

Ich will aber schon an dieser Stelle darauf hinweisen,
dass es aktuell keine Hinweise auf Korruption gibt, wir
aber natürlich sehr daran interessiert sind, über den Fort-
gang der Ermittlungen unterrichtet zu werden. Dazu gab
es schon einen Kontakt zwischen unserem Herrn Bun-
desminister de Maizière und der amerikanischen Justiz-
ministerin, die, wie ich finde, das Verfahren – ich will
nicht unbedingt sagen: mustergültig – sehr gut voran-
treibt. An dieser Stelle können wir den amerikanischen
Behörden dankbar sein, dass sie diese Ermittlungen füh-
ren. Dabei sind wir natürlich an Erkenntnisfortschritten
interessiert. Mehr dazu gibt es gleich in der Antwort auf
die schriftlich eingereichte mündliche Frage von Herrn
Kollegen Ströbele.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810804100

Danke schön. Ich denke, so können wir das machen.

Ich beende die Befragung und rufe den Tagesord-
nungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 18/5061

Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht der
Parlamentarische Staatssekretär Professor Dr. Günter
Krings bereit.

Die Frage 1 der Kollegin Jelpke wird schriftlich be-
antwortet.

Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Dr. André
Hahn von der Fraktion Die Linke auf:

Zu welchen Ergebnissen kam die Bundesregierung seit ih-
rer Antwort auf meine mündliche Frage 30, Plenarprotokoll
18/96 vom 25. März 2015, bei ihrer Prüfung, ob und welcher
Handlungsbedarf für eine stärkere Unterstützung der Doping-
Opfer-Hilfe e. V., DOH, sowie die Notwendigkeit, Doping-
opfer angemessen zu entschädigen, besteht, und inwieweit
wurde dabei das Anfang April 2015 von der DOH vorgelegte
„Konzept für einen einzurichtenden ‚Akutfonds des Sports‘
zur nachhaltigen Unterstützung der Doping-Opfer in Deutsch-
land“ berücksichtigt?

Herr Staatssekretär, bitte.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810804200


Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Doping-
opfer-Hilfegesetz wurde aus humanitären und sozialen
Gründen ein Fonds für Dopingopfer aus der ehemaligen
DDR eingerichtet. Ebenso hat die Bundesregierung den
überwiegenden Teil der finanziellen Hilfen des DOSB
an Dopingopfer finanziert. Auch das ist also aus Steuer-
mitteln erfolgt. Die Bundesregierung unterstützt glei-
chermaßen die Doping-Opfer-Hilfe e. V. finanziell. Die
Prüfung der Bundesregierung, ob darüber hinaus Hand-
lungsbedarf besteht – danach hatten Sie gefragt – ist
noch nicht abgeschlossen.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810804300

Ich vermute, dass Sie eine Zusatzfrage haben, Herr

Kollege. – Bitte schön.


Dr. André Hahn (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810804400

Ganz genau, Herr Präsident. Denn die schriftlich ein-

gereichte Frage wurde nicht vollständig beantwortet,
was das Konzept für einen einzurichtenden Akutfonds
des Sports zur nachhaltigen Unterstützung der Doping-
opfer betrifft. Ich habe danach gefragt, inwieweit dieser
Fonds bei der Bundesregierung Berücksichtigung findet.
Sie haben selber auf die Diskussionen verwiesen, die es
in der Vergangenheit schon gegeben hat. Die Entschädi-
gungen reichen nicht aus.

Meine Frage zielt auf Folgendes: Wir beraten gegen-
wärtig den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes im Par-
lament. Teilt die Bundesregierung meine Auffassung,
dass jetzt, 25 Jahre nach der deutschen Wiedervereini-
gung, endlich eine angemessene und wirksame Entschä-
digung für die Dopingopfer herbeizuführen ist? Wann ist
mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen?


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810804500

Herr Staatssekretär.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810804600


Ich habe schon gesagt, dass es noch keine Entschei-
dung über weitere Maßnahmen gibt. Insofern kann ich
auch nicht zu Details eines Akutfonds und Ähnlichem
berichten.

Ich glaube, dass es eine ernstzunehmende und wich-
tige Frage ist, die auch unabhängig von anderen Gesetz-
gebungsverfahren beantwortet werden muss. Es mag
sein, dass die Beratung eines Anti-Doping-Gesetzent-
wurfs ein möglicher Zeitpunkt ist. Aber ich glaube, das
muss man trennen. Das Doping, das wir jetzt bekämp-
fen, hat, wie ich finde, eine andere Qualität als das, was
in der DDR im Zusammenhang mit Doping passiert ist
– das muss ich Ihnen nicht erklären –, wo die Betroffe-
nen gar nichts davon erfahren und erhebliche Gesund-
heitsschäden davongetragen haben. Aus diesem Grunde
gab es bereits einen Fonds. Es wurden etwa 300 Anträge
gestellt; 200 davon wurden positiv beschieden.

Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob Weiteres
zu tun ist. Es dauert in der Tat – damit haben Sie recht –
relativ lange, aber es geht in diesem Zusammenhang
schließlich um Steuermittel, und es gibt, glaube ich,
auch eine wichtige Mitverantwortung der Sportver-
bände. Ich will damit nicht sagen, dass der Staat nichts





Parl. Staatssekretär Dr. Günter Krings


(A) (C)



(D)(B)

damit zu tun hat; denn auch in der DDR gab es sicherlich
eine Gemengelage aus staatlichen und verbandlichen
Aktivitäten in dieser Hinsicht. Aber dass sich, wie es bis-
her der Fall ist, die Sportverbände gar nicht in der Ver-
antwortung sehen, gefällt sicherlich uns allen nicht.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810804700

Noch eine Frage, Herr Hahn?


Dr. André Hahn (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810804800

Ich würde gerne insofern hartnäckig bleiben, als ich

nachfragen möchte, bis wann mit einer Entscheidung zu
rechnen ist. Die Betroffenen haben einen Anspruch da-
rauf, zumindest das zu erfahren. Ich wäre Ihnen dankbar,
wenn Sie das dem Hohen Hause mitteilen könnten.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810804900


Das Schicksal der Betroffenen ist schwerwiegend.
Das wird in unserem Haus auch sehr wohl zur Kenntnis
genommen, und es gibt Gespräche darüber. Ich kann Ih-
nen aber leider keinen Zeitplan nennen.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810805000

Danke schön. – Dann kommen wir zur Frage 3 des

Kollegen Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grü-
nen:

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Vor-
würfe, die Bewerbung des Deutschen Fußball-Bundes e. V.
um die Austragung der Fußballweltmeisterschaft 2006 in
Deutschland sei direkt oder über Dritte mit der Gewährung

(unter anderem Spiegel Online vom 4. Juni 2015; rbb-Inforadio vom 4. Juni 2015, 7.05 Uhr)

Zusammenhang mit dieser Vergabeentscheidung gefördert
worden, und hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Hin-
weise, dass zwecks solcher Förderung geldwerte Vorteile un-
oder mittelbar aus Bundessteuermitteln an Mitglieder des

(FIFA: Fédération Internationale de Football Association)

natürliche bzw. juristische Personen gelangten?

Ich bitte den Staatssekretär um Beantwortung der
Frage.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810805100


Herr Kollege Ströbele, jetzt komme ich zu Ihrer
schriftlich eingereichten Frage und kann etwas ausführli-
cher dazu vortragen, als es mir auf die mündliche Frage
von Herr Mutlu möglich war. Vielleicht liegt es auch da-
ran, Herr Ströbele, dass ich Ihrer Fraktion gar keine
Sportfrage zugetraut hätte. Bei unserer Fraktion wäre es
jedenfalls so; uns würde man das Thema Sport auch
nicht zutrauen. Vielleicht stehen wir im gleichen Ruf.
Aber Ihre Sportfrage beantworte ich sehr gerne.

Mit Blick auf die Autonomie des organisierten Spit-
zensports erfolgen Ausrichtungs- und Vergabeentschei-
dungen bezüglich Fußballweltmeisterschaften nach den
Maßgaben und Anforderungen der FIFA, der Fédération
Internationale de Football Association. Der Deutsche
Fußball-Bund, DFB, hat, unterstützt durch die Bundesre-
gierung, Länder und Kommunen, damals eine gute Be-
werbung für die Ausrichtung der Fußballweltmeister-
schaft 2006 in Deutschland abgegeben und das FIFA-
Exekutivkomitee überzeugt. Die Bundesregierung sieht
derzeit keinen Anlass, an einem ordentlichen Bewer-
bungsverfahren bezüglich der Ausrichtung der Fußball-
weltmeisterschaft 2006 zu zweifeln.

Bezüglich der vereinzelten Spekulationen – unter an-
derem weisen Sie auf Spiegel Online hin –, die Bewer-
bung des DFB um die Austragung der Fußballweltmeis-
terschaft 2006 sei direkt oder über Dritte mit der
Gewährung geldwerter Leistungen im Zusammenhang
mit der Vergabeentscheidung gefördert worden, liegen
der Bundesregierung gegenwärtig keine Erkenntnisse
vor, wie ich es eben auch schon gesagt habe. Gleiches
gilt für die behaupteten un- oder mittelbar gewährten
geldwerten Vorteile aus Bundessteuermitteln an Mitglie-
der des FIFA-Exekutivkomitees, deren Herkunftsstaaten
oder dortige natürliche bzw. juristische Personen.

Der damals zuständige Bundesinnenminister Otto
Schily – Ihr ehemaliger Parteifreund – hat sich am
5. Juni 2015 bereits klar zur Vergabe der FIFA-Welt-
meisterschaft 2006 geäußert. Er hält es für ausgeschlos-
sen, dass von den für die Bewerbung verantwortlichen
DFB-Vertretern versucht worden sein soll, die Mitglie-
der des FIFA-Exekutivkomitees durch unlautere Mittel
zu beeinflussen. Also: Schily hält das für ausgeschlos-
sen.

Mit Blick – und das habe ich gerade angedeutet – auf
die laufenden US-Ermittlungen gegen die FIFA hat Bun-
desinnenminister Thomas de Maizière zwischenzeitlich
Kontakt zur US-Justizministerin aufgenommen. Diese
hat mitgeteilt, dass es bislang keine Bezüge zu Deutsch-
land geben würde.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810805200

Haben Sie trotz der beruhigenden Auskunft noch eine

Nachfrage, Herr Abgeordneter Ströbele?


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Schily hat uns nicht beruhigt!)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, damit wir noch mehr für die
Wahrheitsfindung tun können, im Sinne des Ausspruchs
des Präsidenten, den er ja von meinem Mandanten Fritz
Teufel übernommen hat, –


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810805300

Darf ich Sie kurz korrigieren: nicht direkt, Herr

Ströbele.


(Heiterkeit)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


– habe ich eine erste Nachfrage: Hat die Bundesregie-
rung eine Erklärung dafür, dass bei der Entscheidung des
FIFA-Exekutivkomitees zwölf Stimmberechtigte für
Deutschland gestimmt haben und dass von den zwölf,
die nicht für Deutschland gestimmt haben, sondern
– wenn ich das richtig in Erinnerung habe – für Süd-





Hans-Christian Ströbele


(A) (C)



(D)(B)

afrika, eine Person kurz vor der Abstimmung den Raum
verlassen hat? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse da-
rüber, was der Grund dafür war, dass diese eine Person
kurz vorher den Raum verlassen hat, sodass eine Mehr-
heit von zwölf zu elf Stimmen zustande gekommen ist?


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810805400

Das ist ohne Frage eine spannende Frage. – Herr

Staatssekretär.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810805500


Ich habe eben darauf hingewiesen, dass diese Ent-
scheidungen nicht durch Regierungen, sondern durch
den Verband getroffen werden. Wir haben keine Er-
kenntnisse, was diese Abstimmung anbelangt. Im Übri-
gen darf ich darauf hinweisen, dass es allein durch die
Tatsache, dass eine Abstimmung knapp ist, nicht heißen
muss, sie sei manipuliert.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810805600

Herr Abgeordneter Ströbele, noch eine Zusatzfrage?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ja, da habe ich noch eine ganz konkrete Frage, deren
Antwort den Präsidenten sicher mindestens so interes-
siert wie mich: Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte
oder Erkenntnisse dafür, oder kann sie es gar ausschlie-
ßen, dass ein Zusammenhang besteht zwischen den Mil-
lionen, die auf den Konten des ehemaligen Fußballnatio-
nalspielers Uli Hoeneß gefunden worden sind, und der
Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2006?


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810805700

Herr Staatssekretär.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810805800


Das kann ich ganz kurz machen: Dazu haben wir
keine Kenntnisse, und ich finde, diese Zusatzfrage zeigt
ein bisschen, dass sich hier einige sehr in Spekulationen
ergehen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vorsicht!)


Ich finde, bevor wir nicht einige halbwegs belastbare Er-
kenntnisse haben, sollten wir nicht voreilig die schöne
Erinnerung an diese Fußballweltmeisterschaft im Jahr
2006 in Deutschland beschädigen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darauf werden wir noch einmal zurückkommen!)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1810805900

Wir kommen damit zur Frage 4 des Abgeordneten

Ströbele:
Welche Hilfen leistet Deutschland beim Aufbau, bei der

Ausstattung und Ausbildung ägyptischer Sicherheitsbehörden
– etwa durch Hospitationen von NSS-Kräften bei der Bundes-
polizei, dem Bundeskriminalamt wie beim DFB-Pokalfinale
am 30. Mai 2015 oder bei der Pressekonferenz vom 2. Juni
2015 mit Präsident el-Sisi in Berlin – seit 2012 und künftig,
insbesondere zugunsten von Kräften des Geheimdienstes GID
sowie der politischen Polizei NSS, bei deren Einsätzen im Fe-
bruar 2012 bzw. 2015 in Port Said und Kairo zahlreiche Fuß-

(vergleiche junge Welt vom 27. Mai 2015, www.jungewelt.de/2015/05-27/010.php)

Angaben macht die Bundesregierung über ihre zwischenzeit-
lichen Erkenntnisse, wie Ägypten G36-Gewehre aus Deutsch-

(vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 17/7312)


Herr Staatssekretär, bitte.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810806000


Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und
Herren, Ägypten ist für Deutschland aufgrund seiner
geostrategischen Lage und seiner Größe nach wie vor
ein wichtiger Partner in der Region und nimmt auch
nach wie vor eine maßgebliche Rolle im Nahostfriedens-
prozess ein. Aus fachlicher Sicht ist die Zusammenarbeit
im Polizeibereich – insbesondere bei der Terrorismusbe-
kämpfung – daher von großer Bedeutung.

Die seit 2012 wegen der innenpolitischen Entwick-
lungen ausgesetzte Zusammenarbeit im Bereich der poli-
zeilichen und der grenzpolizeilichen Aufbauhilfe wurde
im Jahr 2015 wieder aufgenommen. Zu konkreten Maß-
nahmen von Bundeskriminalamt und Bundespolizei
wird auf die Beantwortung der regelmäßig quartalsweise
gestellten Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu
Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland verwiesen. Da-
rüber hinaus liegen Informationen aus dem nachrichten-
dienstlichen Bereich vor, welche VS-Vertraulich einge-
stuft sind. Herr Ströbele, Sie kennen das Verfahren.
Diese können nicht offen im Plenum des Bundestages
vorgetragen werden. Sie sind jedoch in der Geheim-
schutzstelle des Bundestages unter Bezugnahme auf
diese mündliche Frage hinterlegt worden und können
dort natürlich von Ihnen eingesehen werden.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810806100

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. – Darüber,

dass wir keine Sportkompetenz haben, müssen wir noch
einmal bei einem Bierchen reden.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810806200


Ich habe nur Herrn Ströbele und mich gemeint.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810806300

Also: Herr Ströbele, haben Sie eine Rückfrage?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, Sie haben meine Frage sehr un-
vollständig beantwortet. Ich habe auch danach gefragt,
ob Hospitanten der Sicherheitskräfte von el-Sisi aus
Ägypten in Deutschland anwesend gewesen sind, unter
anderem am 30. Mai 2015 bei dem Pokalendspiel, und
ob solche Hospitanten möglicherweise bei der Presse-





Hans-Christian Ströbele


(A) (C)



(D)(B)

konferenz mit Herrn el-Sisi und der Bundeskanzlerin am
2. Juni 2015 als Jubeljournalisten im Saal anwesend ge-
wesen sind.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810806400


Ich kann Ihnen das ad hoc nicht beantworten. Das
mag daran liegen, dass auch dieser Teil in der Geheim-
schutzstelle liegt. Wenn dem nicht so sein sollte und wir
das offen beantworten können, können wir das auf infor-
mellem Weg nachreichen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es ist sehr traurig, dass wir das hier noch nicht erfah-
ren können.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810806500


Ich habe das zurzeit noch nicht präsent.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir lesen nach.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810806600

Eine zweite Zusatzfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine zweite Zusatzfrage lautet: Hat die Bundesre-
gierung im Namen Deutschlands ein Sicherheitsabkom-
men mit Ägypten, dem ägyptischen Präsidenten bzw. der
ägyptischen Regierung abgeschlossen, und, wenn ja, hat
die Bundesregierung keine Bedenken angesichts der
Menschenrechtslage in Ägypten und insbesondere ange-
sichts der Haltung von el-Sisi zu dieser Menschenrechts-
lage, ein solches Abkommen abzuschließen, mit dem die
Streitkräfte und die Sicherheitskräfte in Ägypten ertüch-
tigt werden?

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1810806700


Zu dem Abkommen selbst kann ich ad hoc nichts sa-
gen. Aber Ihre Frage ist durchaus berechtigt: Wie sieht
die Menschenrechtssituation aus, und welche Auswir-
kungen hat diese Situation auf die Zusammenarbeit? Wir
sind der Auffassung, dass wir natürlich darauf achten
müssen, in welcher Form und an welcher Stelle wir zu-
sammenarbeiten. Es mag jedenfalls einige Bereiche ge-
ben, in denen eine Zusammenarbeit gerade dann sinnvoll
ist, wenn es darum geht – Sie haben das Thema Fußball
auch in diesem Fragenkomplex angesprochen –, Ein-
sätze verhältnismäßig und menschenrechtskonform
durchzuführen und über Mittel zu verfügen, die es er-
möglichen, Unruhen oder schwierige Situationen in oder
in der Nähe von Stadien anders als durch bloße Gewalt
in den Griff zu bekommen. Da können wir Hilfestellung
leisten. Unsere Auffassung ist, dass es – auch im Inte-
resse der Menschen – besser ist, die Behörden nicht
alleinezulassen und dafür zu sorgen, dass sie entspre-
chende Hinweise aufnehmen, wenn es um die Verhält-
nismäßigkeit des Handelns geht. Ich glaube, wir können
durch eine punktuelle Zusammenarbeit eher etwas Posi-
tives für die Menschenrechtssituation leisten, als wenn
wir uns dem ganz verweigern würden. Das ist sicherlich
eine Bewertungsfrage, wie ich zugebe. Aber wir sehen
das so, wie ich es Ihnen gerade dargelegt habe.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810806800

Vielen Dank. – Ich sehe, dass es zu diesem Punkt

keine weiteren Zusatzfragen gibt.

Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Die Frage 5 des Kollegen Volker Beck wurde zurückge-
zogen, weil wir uns an anderer Stelle mit diesem Thema
ausführlich befassen werden. Es geht um die Ehe für
alle.

Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Finanzen. Ich begrüße den Parla-
mentarischen Staatssekretär Dr. Meister.

Wir kommen zur Frage 6 der Kollegin Lisa Paus:
Aus welchen Gründen ist es in dem Referentenentwurf

vorgesehen, das neue Gesetz zur Anpassung des Erbschaft-
steuer- und Schenkungsteuergesetzes, ErbStG-E, an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst mit Ver-
kündung in Kraft treten zu lassen und nicht rückwirkend zum
Tag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts?

Bitte, Herr Staatssrekretär.

D
Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1810806900


Frau Präsidentin! Frau Kollegin Paus, das Bundesver-
fassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Dezember
vergangenen Jahres ausdrücklich entschieden, dass das
geltende Recht bis zu seiner Neuregelung weiter an-
wendbar ist. Dies betrifft die vom Gericht als unverein-
bar mit der Verfassung erkannten Vorschriften § 13 a
und § 13 b in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Erbschaft-
steuergesetz. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsge-
richt darauf hingewiesen, dass die Anordnung der Fort-
geltung der verfassungswidrigen Normen keinen
Vertrauensschutz gegen eine auf den Zeitpunkt der Ver-
kündung dieses Urteils bezogene rückwirkende Neure-
gelung begründet, die einer exzessiven Ausnutzung ge-
rade der als gleichheitswidrig befundenen Ausgestaltung
der §§ 13 a und 13 b Erbschaftsteuergesetz die Anerken-
nung versagt. Fälle einer exzessiven Ausnutzung sind
uns als Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810807000

Frau Paus.


Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810807100

Sie haben bereits darauf hingewiesen, Herr Meister,

dass im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrück-
lich die Rückwirkung bis auf den Urteilstag zulässig ist.
Deswegen frage ich Sie, warum Sie eine solche Rück-
wirkung in Ihrem Referentenentwurf bisher nicht vorse-
hen.






(A) (C)



(D)(B)

D
Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1810807200


Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
ausgeführt, dass die Anordnung der Fortgeltung der ver-
fassungswidrigen Normen keinen Vertrauensschutz aus-
löst. Es hat allerdings auch nicht aufgefordert, auf einen
speziellen Zeitpunkt für eine Neuregelung zu setzen. Es
hat lediglich eine maximale Frist angegeben, nämlich
den 30. Juni 2016; bis zu dem Tag muss eine die verfas-
sungswidrigen Normen ersetzende Regelung spätestens
geschaffen sein.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810807300

Frau Paus, eine zweite Rückfrage?


Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810807400

Dann frage ich noch einmal: Warum macht die Bun-

desregierung nicht von der explizit im Urteil formulier-
ten Möglichkeit einer Rückwirkung des Gesetzes Ge-
brauch? Denn die Formulierung zeigt, dass diese
eigentlich gewünscht wird.

Das Zweite ist: Sie haben jetzt gesagt, Ihnen seien
keine exzessiven Nutzungen der weiter andauernden,
sehr großzügigen Regelungen bekannt. Könnten Sie
vielleicht genauer sagen, was „exzessiv“ in Ihren Augen
bedeutet? Wie schätzen Sie ein, welche Vorzugseffekte
es bisher gegeben hat und wahrscheinlich bis zum
30. Juni geben wird, im Verhältnis zu dem jetzt vorlie-
genden Referentenentwurf?

D
Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1810807500


Zunächst einmal ist der Steuervollzug jeweils auf
Landesebene angesiedelt. Das heißt, das Erklären der
Erbschaftsteuer erfolgt direkt bei der jeweils zuständigen
Länderfinanzverwaltung. Aus den Rückmeldungen, die
uns die Länderfinanzverwaltungen bisher gegeben ha-
ben, können wir nicht erkennen, dass besondere Aktivi-
täten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer stattfin-
den. Das kann eigentlich nur bezogen auf die
Schenkungsfälle der Fall sein. Wir haben eher festge-
stellt, dass nach dem Urteilsspruch vom Dezember ver-
gangenen Jahres eine Beruhigung eingetreten ist. Wir
hatten mehr Aktivitäten an dieser Stelle vor der Verkün-
dung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht.

Für die Bundesregierung hat die Frage der Rechts-
und Planungssicherheit für die Unternehmen eine sehr
hohe Bedeutung. Deshalb ist diese gegenüber der Frage
abzuwägen, ob eine außergewöhnliche Gestaltung ge-
rade bezogen auf die Paragrafen, die für verfassungswid-
rig erkannt wurden, stattfindet. Wir können, wie gesagt,
bisher diese exzessiven Gestaltungen nicht erkennen und
haben deshalb der Frage der Rechts- und Planungssi-
cherheit für die Unternehmen eine entsprechende Priori-
tät eingeräumt.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810807600

Vielen Dank.

Wir kommen zur Frage 7 der Kollegin Lisa Paus:
Wie wird das Mehraufkommen von jährlich 200 Millionen
Euro begründet, und welcher Anteil des jährlichen Mehrauf-

(Änderungen bei der Freigrenze und beim Verwaltungsvermögen, Einführung eines Wahlrechts nach § 13 c ErbStG-E)


Herr Dr. Meister, bitte.

D
Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1810807700


Frau Kollegin Paus, das im Referentenentwurf für die
Erbschaftsteuerreform ausgewiesene Mehraufkommen
wurde unter Verwendung eines Mikrosimulationsmodells
der Erbschaftsteuer auf der Grundlage der amtlichen Erb-
schaftsteuerstatistik geschätzt. Das Mehraufkommen teilt
sich wie folgt auf die einzelnen Maßnahmen auf:

Zum Ersten haben wir die Abschmelzregelung im Be-
reich von 20 Millionen Euro steuerbegünstigter Unter-
nehmenswert bis zu 110 Millionen Euro steuerbegüns-
tigter Unternehmenswert einschließlich des Wahlrechts
für eine individuelle Bedürfnisprüfung. Da haben wir in
der vollen Jahreswirkung 105 Millionen Euro Mehrauf-
kommen.

Zum Zweiten haben wir den Verschonungsabschlag
für Vermögen größer als 110 Millionen Euro, wo ledig-
lich Abschläge von 25 Prozent des begünstigten Vermö-
gens bzw. 40 Prozent des begünstigten Vermögens vor-
gesehen sind, je nachdem, ob man die Regelverschonung
oder die Optionsverschonung wählt. Dort gehen wir von
einem Mehraufkommen von 75 Millionen Euro in der
vollen Jahreswirkung aus.

Zum Dritten haben wir die Änderung der Lohnsum-
menregelung für Kleinstunternehmen, also die Unter-
nehmen, die zwischen 4 und 20 Mitarbeiter haben. Dort
gehen wir von einem Mehraufkommen von 5 Millionen
Euro in der vollen Jahreswirkung aus.

Zum Vierten müssen wir mit Bezug auf das Bundes-
verfassungsgerichtsurteil zu den Gestaltungsmöglichkei-
ten und der Tatsache, dass keine 50 Prozent Verwaltungs-
vermögen mehr bei der Regelverschonung anerkannt
werden können, das Thema der begünstigten Vermögen
neu fassen. An dieser Stelle erwarten wir Mehreinnah-
men in der vollen Jahreswirkung in Höhe von 15 Millio-
nen Euro.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810807800

Frau Paus, wollen Sie eine Rückfrage stellen? – Es

sieht so aus. Gut.


Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810807900

Sie hatten jüngst auf meine Kleine Anfrage zur Erb-

schaftsteuer geantwortet – diese Antwort bezog sich
noch auf die Eckpunkte, nicht auf den Referentenent-
wurf –, dass, wenn die Eckpunkte gelten – damals war
noch nicht von einer zusätzlichen Verschonungsregel die
Rede, sondern nur von der Freigrenze von 20 Millionen
Euro für Betriebsvermögen, unterhalb der man steuerfrei
bleibt und oberhalb der eine Bedürfnisprüfung stattfindet –,
nicht „nur“ 98 Prozent, sondern nach einigen Jahren
über 99 Prozent der Erbfälle nach wie vor steuerfrei blei-
ben. Mittlerweile haben Sie weitere Begünstigungen ein-





Lisa Paus


(A) (C)



(D)(B)

geführt. Können Sie mir heute erklären, warum eine Ver-
schonung von 99,3 Prozent – durch die von Ihnen jetzt
eingeführte zusätzliche Vergünstigung liegt die Verscho-
nung wahrscheinlich bei 99,9 Prozent – nicht verfas-
sungswidrig sein soll, wenn eine Verschonung von
100 Prozent aus Sicht des Verfassungsgerichts verfas-
sungswidrig ist?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810808000

Herr Dr. Meister.

D
Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1810808100


Ich glaube, das Bundesverfassungsgericht hat nicht
den Verschonungsgrad von 100 Prozent, den der Gesetz-
geber für die Optionsregelung vorgesehen hat, kritisiert
– dazu ist im Urteil ausdrücklich nichts gesagt worden –;
vielmehr hat es deutlich gemacht, dass bezogen auf Arti-
kel 3 Grundgesetz Folgendes gilt: Wenn ein Unterneh-
men in dem Teil, der verschonungswürdig ist, wächst,
dann wird auch die Summe an reduzierter Steuer mit zu-
nehmendem Unternehmenswert größer. Daraus hat das
Bundesverfassungsgericht geschlussfolgert, dass mit zu-
nehmender Größe eines Unternehmens eine besondere
Rechtfertigung gegeben sein muss. Es reichen also nicht
allein die Rechtfertigungsgründe, die der Gesetzgeber
vorher geschaffen hat – Erhalt von Familienunterneh-
men, Unternehmensweiterführung, Erhalt der Arbeits-
plätze –; vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht
auch deutlich gemacht, dass ab einer gewissen Größe
das Volumen der steuerlichen Verschonung so stark
wird, dass eine zusätzliche Begründung des Gesetzge-
bers notwendig wird.

Wir haben in unseren Eckpunkten eine individuelle
Bedürfnisprüfung ab einer Grenze von 20 Millionen
Euro begünstigtem unternehmerischen Vermögen vorge-
sehen. Wir haben das Ganze jetzt modifiziert; wir haben
es mit einem Wahlrecht versehen. Jetzt kann entweder
eine individuelle Bedürfnisprüfung stattfinden, oder der
Verschonungsgrad kann abgeschmolzen werden. Wir ge-
hen davon aus, dass wir mit dieser Neufassung eine ver-
fassungsfeste Lösung vorschlagen.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810808200

Danke schön. – Frau Paus, Sie haben das Wort zu ei-

ner zweiten Zusatzfrage.


Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810808300

Nach der bisher geltenden, aber inzwischen für ver-

fassungswidrig erklärten Regelung ist es nach Ihren ei-
genen Statistiken ja so, dass die Erbschaftsteuer bisher
von der Mittelschicht gezahlt wird. Der entsprechende
Steuersatz liegt zwischen 10 und 15 Prozent. Wegen der
großzügigen Verschonungsregelung für das Betriebsver-
mögen der besonders Wohlhabenden in diesem Lande
gilt für sie ein Erbschaftsteuersatz von effektiv zwischen
1,8 und 2,3 Prozent.

Im Urteil des Verfassungsgerichts wurde explizit da-
rauf abgestellt, dass es darum geht, zwischen dem
Gemeinwohlanteil des Unternehmens und der Bedürf-
nisprüfung des Unternehmers zu trennen. Das Bundes-
verfassungsgericht hat also eindeutig klargestellt, dass
man nicht den Unternehmer schützen will, sondern das
Unternehmen. Vor diesem Hintergrund haben Sie selber
in Ihren Eckpunkten explizit und sehr klar formuliert,
dass es eine individuelle Bedürfnisprüfung geben muss,
die an adäquater Stelle ansetzt. Können Sie mir begrün-
den, wie der Referentenentwurf dieser Anforderung des
Verfassungsgerichtes in Bezug auf die Bedürfnisprüfung
und die Leistungsfähigkeit des einzelnen Erben jetzt
noch Rechnung trägt?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810808400

Herr Dr. Meister, bitte.

D
Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1810808500


Zunächst einmal: In unserem jetzigen Erbschaftsrecht
gibt es keine Begünstigung von Wohlhabenden gegen-
über weniger Wohlhabenden. Vielmehr hat der Gesetz-
geber im Jahre 2008 mit Gültigkeit ab 2009 entschieden,
dass er unternehmerisches Vermögen in besonderer
Weise im Hinblick auf Bestand und Erhalt der Arbeits-
plätze begünstigen will. Das hat nichts mit der Frage zu
tun, wie wohlhabend der jeweilige Erbe oder Erblasser
ist.

Wir haben in unseren Eckpunkten eine mögliche Lö-
sung für die Probleme rund um das Thema „größere Un-
ternehmensvermögen“ vorgeschlagen; das ist die von Ih-
nen angesprochene individuelle Bedürfnisprüfung. Die
individuelle Bedürfnisprüfung in unveränderter Form ist
nach wie vor Gegenstand des Referentenentwurfs. Wir
haben allerdings eine Wahloption, also ein Wahlrecht,
eingebaut. Dieses Wahlrecht ist im Gegensatz zur
Bedürfnisprüfung mit einer Reduzierung des Verscho-
nungsgrads verbunden. Das heißt, wenn man diese
Option wählt, wird man von der Zahlung der Erbschaft-
steuerschuld weniger verschont, als wenn man sich auf
die Bedürfnisprüfung einlässt.

Ich glaube, das ist dem Erben gegenüber ein faires
Angebot. Er kann entscheiden, ob er eine umfangreiche
Darlegung seiner privaten Vermögensverhältnisse leisten
will oder ob er lieber auf einen Teil der Verschonung
verzichtet und einen geringeren Erlass der Erbschaft-
steuerschuld in Kauf nimmt.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810808600

Danke schön, Dr. Meister. – Ich sehe dazu keine wei-

teren Fragen.

Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die
Frage 8 der Kollegin Bärbel Höhn und die Fragen 9 und
10 der Kollegin Dr. Kirsten Tackmann sind zur schriftli-
chen Beantwortung angemeldet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Verteidi-
gungsministeriums. Die Frage 11 der Kollegin Ulla
Jelpke wird auch schriftlich beantwortet.

Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.





Vizepräsidentin Claudia Roth


(A) (C)



(D)(B)

Die Fragen 12 und 13 der Kollegin Beate Walter-
Rosenheimer und die Frage 14 der Kollegin Dr. Franziska
Brantner werden schriftlich beantwortet.

Jetzt geht es wieder live. Wir kommen zum Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Für die Beantwortung der Fragen steht Frau Fischbach
zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Kathrin Vogler auf:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, die über

das Bundesministerium für Gesundheit, BMG, im Stiftungsrat
der Deutschen Stiftung Organtransplantation, DSO, vertreten
und somit für die Überwachung der Arbeit des DSO-Vor-
stands zuständig ist, über die Zahl der Mitarbeiter, die die
DSO in den vergangenen fünf Jahren verlassen haben, und
könnte ein häufiges Ausscheiden von Mitarbeitern der DSO
nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Arbeitsklima in
der DSO in Verbindung stehen?

Frau Fischbach, bitte.

I
Ingrid Fischbach (CDU):
Rede ID: ID1810808700


Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Liebe Frau Kol-
legin Vogler, ich beantworte Ihre Frage gern, und zwar
wie folgt: In den vergangenen fünf Jahren, also von 2010
bis einschließlich 2014, haben nach Auskunft der Deut-
schen Stiftung Organtransplantation insgesamt 88 Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter die DSO verlassen. Über das
Arbeitsklima in der DSO liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810808800

Frau Vogler, haben Sie eine Rückfrage? – Ja.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810808900

Der Hintergrund ist Ihnen wahrscheinlich bekannt.

Vor nahezu vier Jahren, also Ende 2011, berichtete die
Süddeutsche Zeitung von anonymen Briefen aus der Mit-
arbeiterschaft der Deutschen Stiftung Organtransplanta-
tion und titelte: „Man kam sich vor wie bei Sciento-
logy“. – Es wurde über ein mieses Arbeitsklima, über
Mobbing und über schlechte Behandlung von Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern geklagt.

In den letzten Jahren ist einiges passiert. Wir haben
natürlich ein Interesse daran, zu erfahren, wie sich das
entwickelt hat. Könnten Sie uns bitte die Zahl 88 nach
Jahren aufgliedern, das vielleicht auch schriftlich nach-
liefern?

I
Ingrid Fischbach (CDU):
Rede ID: ID1810809000


Das kann ich gern machen. Ich bin im Moment über-
fragt, weil das nicht angefragt war. Das kann ich nachlie-
fern. Wir werden die DSO bitten, uns die Zahlen zu lie-
fern.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810809100

Vielen Dank, Frau Fischbach. – Haben Sie dazu noch

eine Rückfrage? – Nein.

Dann kommen wir zur nächsten Frage von Frau
Vogler. Das ist die Frage 16:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, die über
das BMG im Stiftungsrat der DSO vertreten und somit für die
Überwachung der Arbeit des DSO-Vorstands zuständig ist,
über den Geldbetrag, den die Stiftung in den vergangenen fünf
Jahren für die rechtliche Beratung – Anwaltskosten – im Zu-
sammenhang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
mit DSO-Mitarbeitern aufgewandt hat, und wie hoch war
nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Höhe der Abfin-
dungen?

Frau Fischbach, bitte.

I
Ingrid Fischbach (CDU):
Rede ID: ID1810809200


Frau Kollegin Vogler, auch hierauf antworte ich Ihnen
gern.

In den vergangenen fünf Jahren – das sind wieder die
Jahre 2010 bis einschließlich 2014 – beliefen sich die
Kosten für die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit
arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen auf eine Summe
von 35 425,82 Euro. Davon wurden 19 792,56 Euro von
der Rechtsschutzversicherung der DSO übernommen,
sodass von der DSO letztlich 15 633,26 Euro zu veraus-
gaben waren.

Im Zeitraum von 2010 bis einschließlich 2014 wur-
den Abfindungen an sieben Mitarbeiter gezahlt: 2011/12
sechs Fälle, 2014 ein Fall. Die Gesamtsumme der Abfin-
dungen betrug 58 870 Euro.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810809300

Frau Vogler.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810809400

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – An dieser Stelle

würde ich gern nachfragen, welche Maßnahmen der Ver-
treter und die Vertreterin der Bundesregierung im Stif-
tungsrat eigentlich angeregt oder veranlasst haben, um
die Abwanderung von qualifizierten und erfahrenen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung zu verhin-
dern. Die Stiftung ist privatrechtlich organisiert. Trotz-
dem ist die Bundesregierung im Stiftungsrat vertreten.
Die Stiftung nimmt wichtige öffentliche Aufgaben wahr
und verwendet dafür Gelder aus der gesetzlichen Kran-
kenversicherung, in die alle Menschen einzahlen. Des-
wegen denke ich, dass es im Interesse der Öffentlichkeit
liegt, zu erfahren, was die Bundesregierung an dieser
Stelle unternommen hat, um das Arbeitsklima in der
DSO zu verbessern, die Abwanderung von Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern zu verhindern und damit auch
einen Beitrag gegen die niedrigen Organspendezahlen zu
leisten.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810809500

Frau Fischbach.

I
Ingrid Fischbach (CDU):
Rede ID: ID1810809600


Es liegt nicht im Ermessen und in der Verantwortung
der Bundesregierung, in einzelnen Organisationen das
Arbeitsklima zu beobachten und aufzulisten, an welchen
Stellen es hapert, um dann Verbesserungen anzustreben.
Es geht darum, dass man mit den Verantwortlichen





Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach


(A) (C)



(D)(B)

spricht, wenn entsprechende Fälle vorliegen. Ich hatte
Ihnen vorhin schon mitgeteilt, dass uns Informationen
zum Betriebs- und Arbeitsklima nicht vorliegen.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810809700

Haben Sie eine Rückfrage?


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810809800

An dieser Stelle würde mich interessieren, ob sich in

den vergangenen fünf Jahren jemals Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der DSO unmittelbar an die Bundesregie-
rung gewandt haben, um sie auf Missstände in der Orga-
nisation aufmerksam zu machen?

I
Ingrid Fischbach (CDU):
Rede ID: ID1810809900


Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich
frage gerne nach und liefere die Antwort nach.


(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Vielen Dank!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810810000

Vielen Dank, Frau Fischbach und Frau Vogler. – Wir

kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Beant-
wortung wird Dorothee Bär vornehmen.

Ich rufe zunächst die Frage 17 des Kollegen Herbert
Behrens auf:

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, den Vor-
schlag der Europäischen Kommission, die Pkw-Maut stufen-
weise, das heißt zunächst nur auf Autobahnen mit hohem
Transitverkehrsaufkommen, einzuführen, umzusetzen, und
würde bei der Umsetzung dieses Vorschlags die Bestimmung
des § 6 Absatz 1 des Infrastrukturabgabengesetzes, welche
besagt, dass für in der „Bundesrepublik Deutschland zugelas-
sene Kraftfahrzeuge … die Infrastrukturabgabe jeweils für ein
Jahr zu entrichten“ ist, gestrichen werden müssen und hiesi-
gen Kfz-Halterinnen und -Haltern die gleichen Möglichkeiten
der Entrichtung der Pkw-Maut wie Halterinnen und Haltern
von nicht in Deutschland zugelassenen Kfz eingeräumt wer-
den – das heißt auch der Erwerb von Kurzzeitvignetten –, weil
sich der mautpflichtige Teil des Streckennetzes zunächst stark
verkleinerte (bitte begründen)?

D
Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1810810100


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege
Behrens, ich darf die Fragen 17 und 18 wegen ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810810200

Dann rufe ich auch die Frage 18 des Kollegen

Behrens auf:
Welchen Einfluss hätte die Umsetzung des Vorschlags der

Europäischen Kommission nach Auffassung der Bundesregie-
rung auf die Höhe der Nettoeinnahmen aus der Pkw-Maut
– Summe der Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten an
Halterinnen und Halter nicht in Deutschland zugelassener Kfz
abzüglich der Betriebskosten des Pkw-Mautsystems –, und
welche Anpassungen müssten in diesem Falle bei der Kom-
pensation der Mautkosten für hiesige Kfz-Halterinnen und
-Halter über die Kfz-Steuer vorgenommen werden, um zu ver-
hindern, dass mehr Geld für diese Kompensationsmaßnahme
aufgewendet werden muss, als durch Mauteinnahmen von
Halterinnen und Haltern von in Deutschland zugelassenen
Kfz generiert wird?

D
Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1810810300


Die Antwort lautet, dass der Bundesregierung kein
entsprechender Vorschlag der EU-Kommission vorliegt.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810810400

Herr Behrens, haben Sie eine oder zwei Rückfragen?


Herbert Behrens (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810810500

Daraus entnehme ich, Frau Staatssekretärin, dass Sie

die Pressemitteilungen zu den Äußerungen aus der EU-
Kommission – namentlich die des Kommissionspräsi-
denten Juncker – gelesen haben. Dieser äußert nach wie
vor Zweifel hinsichtlich der Europarechtskonformität
des vorliegenden Gesetzentwurfes. Sind das also für Sie
nur Informationen, die irgendwie an die Presse gelangt
sind, aber keinen weiteren Hintergrund haben?

D
Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1810810600


Die Bundesregierung kann sich nur mit Fragen und
Vorschlägen beschäftigen, die auch tatsächlich bei ihr
ankommen. – Um vielleicht einmal den ehemaligen
Kanzlerkandidaten der SPD zu zitieren: „Hätte, hätte,
Fahrradkette.“ – Das ist eben auch schwierig in dem Zu-
sammenhang.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810810700

Herr Behrens, da Frau Bär Ihre beiden Fragen zusam-

men beantwortet hat, haben Sie nicht nur zwei, sondern
vier Rückfragen. Das heißt, es wäre jetzt die Nummer
zwei an der Reihe.


Herbert Behrens (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810810800

Ob das hilft, weiß ich nicht. Ich will es aber einmal

versuchen. – Es geht auch darum, dass die EU-Kommis-
sion angekündigt hat, sich am kommenden Mittwoch mit
der Frage „Europarechtskonformität der Pkw-Maut“
auseinanderzusetzen. Verfügen Sie über weitere Kennt-
nisse des bisherigen Prozesses sowie bezüglich der in
der nächsten Woche ablaufenden Dinge, die Sie mögli-
cherweise schon jetzt in den Stand setzen, das, was die
EU-Kommission als Gründe für ein Vertragsverletzungs-
verfahren vorträgt, in Ihre weiteren Planungen bzw. Ihre
Entgegnung aufzunehmen?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810810900

Frau Bär.

D
Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1810811000


Ich kann es noch einmal wiederholen: Wir werden
uns zu gegebener Zeit mit Fakten auseinandersetzen,
aber nicht mit Spekulationen und Mutmaßungen.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810811100

Herr Behrens.






(A) (C)



(D)(B)


Herbert Behrens (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810811200

Konkret zu dem aus der Kommission geäußerten al-

ternativen Vorschlag – er hat Sie offenkundig, da er nur
in der Zeitung stand, auch nicht erreicht –, möglicher-
weise zunächst auf die Einführung der Ausländermaut
auf allen Straßen zu verzichten und Transitstrecken he-
rauszunehmen: Ist das eine Information, die an Sie he-
rangetragen worden ist? Wenn ja, haben Sie sich mit
möglichen Folgen dieser Alternative beschäftigt? Hat
man das durchgerechnet? Oder hat man Schwierigkeiten
bezüglich des bisherigen Gesetzes in Bezug darauf fest-
gestellt, dass das möglicherweise nicht kompatibel ist?
Gibt es so etwas wie einen Plan B?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810811300

Frau Bär.

D
Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1810811400


Ich kann es noch einmal wiederholen: Der Bundesre-
gierung liegt kein entsprechender Vorschlag der EU-
Kommission vor. Gerne kann ich Ihnen noch einmal den
Stand der Dinge zitieren: Bundespräsident Gauck hat das
Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe unter-
zeichnet. Das hat das Bundespräsidialamt am 8. Juni
2015 mitgeteilt, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
Die Verkündung des Gesetzes im Bundesanzeiger ist für
den 11. Juni vorgesehen.

Ich kann auch gerne noch einmal die Punkte des Ge-
setzgebungsverfahrens auflisten: Der Bundestag hat da-
rüber abgestimmt, der Bundesrat hat darüber abge-
stimmt, der Bundespräsident hat es unterschrieben. –
Das sind die Fakten, die auf dem Tisch liegen.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810811500

Herr Behrens, wenn Sie wollen, können Sie noch eine

Zusatzfrage stellen.


Herbert Behrens (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810811600

Ich habe eine letzte Frage, ein bisschen auf die Wo-

chen vor der Beschlussfassung durch den Bundestag
ausgeweitet. Es gibt widersprüchliche Aussagen. Das
betrifft zumindest die, die aus der Presse zu erfahren wa-
ren. Danach hat auf der einen Seite EU-Kommissarin
Bulc erklärt, sie würde sich während des laufenden Ge-
setzgebungsverfahrens nicht dazu äußern. Auf der ande-
ren Seite gibt es auf die Frage, ob jemand die Europa-
rechtskonformität mit der EU-Kommission beraten hat,
die Aussage von Herrn Dobrindt, man sei im ständigen
Austausch. Welche Aussage ist denn nun richtig?

D
Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1810811700


Ich kann selbstverständlich bestätigen, dass unser
Haus in ständigem Austausch steht. Zu anderen Äuße-
rungen kann ich hier keine Aussage machen.


(Herbert Behrens [DIE LINKE]: Aber es kommt nichts an!)


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810811800

Vielen Dank. – Da es keine weiteren Rückfragen gibt,

kommen wir jetzt zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit. Antworten wird Frau Rita Schwarzelühr-
Sutter. Herzlich willkommen!

Die Fragen 19 und 20 der Kollegin Kunert werden
schriftlich beantwortet.

Wir kommen jetzt zur Frage 21 des Kollegen Uwe
Kekeritz:

Mit welcher Strategie bemüht sich die Bundesregierung
die nach Angaben des Weltbankpräsidenten Jim Yong Kim
nach wie vor bestehende Lücke von 70 Milliarden US-Dollar
zu den auf dem Klimagipfel 2010 in Kopenhagen zugesagten

(vergleiche Frankfurter Rundschau vom 3. Juni 2015, Seite 8)

wird sich die Bundesregierung zur Nichtanrechenbarkeit die-
ser Klimagelder auf die ODA-Mittel – ODA: öffentliche Ent-
wicklungshilfe – auf der dritten Konferenz zur Entwicklungs-
finanzierung der Vereinten Nationen in Addis Abeba zur
Entwicklungsfinanzierung positionieren?

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1810811900


Sehr geehrter Herr Kollege Kekeritz, im Jahr 2009 hat
sich die internationale Staatengemeinschaft auf dem Kli-
magipfel in Kopenhagen darauf geeinigt, dass die Indus-
trieländer insgesamt ab 2020 jedes Jahr 100 Milliarden
US-Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen für Kli-
maschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern mobilisie-
ren. Die Bundesregierung steht zu dieser Zusage und hat
als einer der größten Geber für internationalen Klima-
schutz ihr finanzielles Engagement in den vergangenen
Jahren kontinuierlich erhöht.

Die Bundeskanzlerin hat auf dem Petersberger Klima-
dialog im Mai 2015 erklärt, dass Deutschland eine Ver-
doppelung seiner Finanzmittel für den internationalen
Klimaschutz bis 2020 bezogen auf das Jahr 2014 an-
strebt. Wirksamer Klimaschutz ist Schlüsselelement
nachhaltiger Entwicklung. Die Finanzierung von Maß-
nahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsbe-
kämpfung sowie von Klimaschutzmaßnahmen in Ent-
wicklungsländern wird von der Bundesregierung daher
in einem integrierten Ansatz verfolgt. Die Finanzierung
entspricht den Development-Assistance-Committee-Kri-
terien für öffentliche Entwicklungsleistungen und wird
daher als Official Development Assistance, ODA, ge-
meldet. Die Bundesregierung setzt sich in Addis Abeba
dafür ein, dass alle ODA-fähigen Leistungen auch in Zu-
kunft auf das 0,7-Prozent-Ziel angerechnet werden.

Natürlich wirbt auch die Bundesregierung bei ande-
ren Industrieländern für einen klaren Fahrplan zur
Schließung der bestehenden Lücke zur Mobilisierung
der in Kopenhagen zugesagten 100 Milliarden US-Dol-
lar. Auf dem G-7-Gipfel in Schloss Elmau konnte auch
ein klares Bekenntnis der G-7-Staaten zur Erfüllung der
Kopenhagen-Zusage und zu konkreten Umsetzungsmaß-
nahmen erreicht werden. Auch die multilateralen Ban-
ken sollen dafür in die Pflicht genommen werden.






(A) (C)



(D)(B)


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810812000

Herr Kekeritz, haben Sie eine Rückfrage?


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810812100

Danke schön für die Antwort. – Sie verstehen, dass

ich die Antwort aber nicht als ausreichend ansehe. Die
Frage war schließlich, wie versucht wird, die 70 Milliar-
den US-Dollar an Differenz hereinzuholen. Sie sagen,
dass sich die Klimabeiträge der Bundesregierung ver-
doppeln. Ich hätte gern konkrete Zahlen dazu gehört.
Wenn ich die 100 Milliarden US-Dollar auf den Anteil
Deutschlands umrechne, dann kommen da ungefähr
8 Milliarden US-Dollar heraus. Diese 8 Milliarden US-
Dollar sehe ich im Budget überhaupt nicht. Ich sehe vor
allen Dingen auch überhaupt keinen Fahrplan, der zu
diesen 8 Milliarden US-Dollar führen wird. Wie werden
Sie es anstellen, auf diese 8 Milliarden US-Dollar zu
kommen?

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1810812200


Die Verdoppelung der Klimafinanzierung soll auf Ba-
sis des Eckwertebeschlusses für den Haushalt 2016 und
der Finanzplanung 2016 bis 2019 erfolgen. Im Eckwer-
tebeschluss ist vorgesehen, dass der Bund im Zeitraum
2016 bis 2019 seine Ausgaben für die öffentliche Ent-
wicklungszusammenarbeit, die sogenannten ODA-Mit-
tel, auf rund 8,34 Milliarden Euro mit den Schwerpunk-
ten Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und
internationale Klimaschutzfinanzierung erhöht.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810812300

Herr Kekeritz, haben Sie eine zweite Rückfrage?


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810812400

Ja. – Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie

die Beiträge zum Klimaschutz letztendlich mit den bis-
her getätigten ODA-Mitteln verrechnen werden, also
dass man hier nicht mehr zwischen Entwicklungsfinan-
zierung und Klimafinanzierung unterscheiden kann, son-
dern dass das im Prinzip ein Bereich wird? Sie sprechen
von 8 Milliarden Euro. Wir haben im ODA-Bereich jetzt
jährliche Ausgaben von ungefähr 10 bis 11 Milliarden
Euro.

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1810812500


Wir haben die ODA-Mittel um 8,34 Milliarden Euro
erhöht. – Nun zu Ihrer Frage zu den Klima- und Ent-
wicklungsmaßnahmen: Wir sehen das, wie gesagt, als
integrierten Ansatz. Denn wenn Sie Projekte im Bereich
des internationalen Klimaschutzes wie zum Beispiel er-
neuerbare Energien haben, so hat das sowohl eine Aus-
wirkung auf den Klimaschutz als auch auf die nachhal-
tige Entwicklung.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810812600

Ich sehe keine weitere Nachfrage zu Frage 21.
Dann kommen wir zu Frage 22. Da Kollege Krischer
im Ausschuss ist, wird die Frage schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 23 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl
auf:

Konkret welcher „weitere Informationsbedarf“ und wel-
che ungeklärten Aspekte machen das aufsichtliche Fachge-
spräch zwischen Bund und bayerischer Atomaufsichtsbehörde

(bitte konkrete und vollständige Angabe aller Punkte; vergleiche hierzu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter, auf meine schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 18/4908 und ihre schriftliche Antwort vom 27. Mai 2015 auf meine zweite Zusatzfrage in der Fragestunde vom 20. Mai 2015, Plenarprotokoll 18/105, Seite 9993)


Frau Staatssekretärin, bitte.

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1810812700


Liebe Frau Kollegin Kotting-Uhl, Und täglich grüßt
das Murmeltier, und zwar in dem Fall unser AKW
Gundremmingen.

Wie Ihnen bereits auf Ihre schriftliche Frage 66 auf
Bundestagsdrucksache 18/4908 mitgeteilt, ist die Prü-
fung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit bezüglich der Regelwerks-
konformität des Kernkraftwerkes Gundremmingen hin-
sichtlich der Beherrschung des Bemessungserdbebens
noch nicht abgeschlossen.

Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf
Ihre schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 9/208
vom 25. September letzten Jahres ausgeführt, wurde am
16. Juni 2014 die Gesellschaft für Anlagen- und Reak-
torsicherheit beauftragt, gemeinsam mit dem Physiker-
büro Bremen eine Stellungnahme zu obiger Thematik zu
verfassen. Für die Sachverständigen des BMUB hat sich
bei der Bearbeitung der Stellungnahme weiterer Infor-
mationsbedarf ergeben. Sie hatten noch einmal nachge-
fragt, worin der Informationsbedarf liegt. Es handelt sich
um die Klärung von technischen Detailfragen der Sach-
verständigen des Bundesministeriums für Umwelt, Na-
turschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Zusammenhang
mit der Aufgabenstellung der Stellungnahme. Dabei
handelt es sich um den Nachfragebedarf zu den geführ-
ten Nachweisen zur Beherrschung des Bemessungserd-
bebens, zum Prüfkonzept des Zusätzlichen Nachwärme-
abfuhr- und Einspeisesystems und zu Vorgaben im
Betriebshandbuch in diesem Zusammenhang.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810812800

Frau Kotting-Uhl.


Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810812900

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretä-

rin Schwarzelühr-Sutter, es war ja wunderbar, dass das
BMUB sich diesmal nicht als Murmeltier verhalten hat,
sondern die Frage, die ich schon dreimal gestellt habe,
endlich beantwortet hat. Vielen Dank dafür.

Dann zur nächsten Murmeltierfrage, zum Termin für
das Gundremmingen-Fachgespräch. Danach habe ich





Sylvia Kotting-Uhl


(A) (C)



(D)(B)

auch schon gefragt. Das mache ich jetzt noch einmal.
Steht der Termin mittlerweile fest? Ich füge gleich
hinzu: Mich sorgt die lange Zeit; das Gutachten ist vor
einem Jahr vergeben worden. Deswegen frage ich: Wie
lange will das BMUB den Weiterbetrieb trotz der unge-
klärten Sicherheitslage, also trotz nicht nachgewiesener
Störfallbeherrschung, dulden, bevor es eine klare Frist
zur Klärung der Regelwerkskonformität und Erdbeben-
festigkeit setzt?

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1810813000


Bezüglich des Termins: Das BMUB signalisiert dem
Staatsministerium, dass es alsbald einen konkreten Ter-
min erwartet.

Bezüglich des Betriebs: Hinsichtlich des Informa-
tionsbedarfs geht es um Detailfragen. Erst dann, wenn
die Stellungnahme der Sachverständigen abgeschlossen
ist, kann das BMUB seine Prüfung abschließen.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810813100

Frau Kotting-Uhl.


Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810813200

Danke schön. – Das dauert alles eigentlich ein biss-

chen zu lange. Ein Atomkraftwerk, das die Störfallbe-
herrschung nicht nachgewiesen hat, beständig am Netz
zu haben, ist eine Verstärkung des Risikos, das ein AKW
sowieso bedeutet.

In diesem Zusammenhang stelle ich noch eine weitere
Frage. Bei Gundremmingen geht es auch immer noch
um die Beherrschung bzw. Nichtbeherrschung des
Sumpfsiebproblems. Hat das BMUB hierzu eine Ver-
hältnismäßigkeitsabwägung getroffen zwischen der lau-
fenden Prüfung der GRS und der Duldung des Weiterbe-
triebs mit diesem potenziellen Mangel? Wenn ja, was
folgt daraus? Gibt es eine Überlegung, eine Deadline zu
setzen, wann die Störfallbeherrschung nachgewiesen
sein muss?

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1810813300


Zur Sumpfsiebproblematik ist meines Wissens nach
eine Weiterleitungsnachricht erfolgt. Ich würde Ihnen
gern zu diesen konkreten Fragen, die Sie jetzt gestellt
haben, eine Antwort schriftlich nachreichen.


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nett!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810813400

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Es gibt noch

eine Frage zu diesem Themenbereich, der mich auch in-
teressiert, weil Gundremmingen in meiner Nachbar-
schaft ist.

Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810813500

Es liegt zwar nicht in meiner Nachbarschaft, aber auf-

grund der Erfahrungen aus den Ausschüssen kann mich
die Antwort, dass Sie „alsbald“ einen Termin erwarten,
nicht richtig zufriedenstellen. Wann wird mit einem Ter-
min gerechnet? In welchem Quartal? Noch in diesem
Jahr oder noch in dieser Dekade? Vielleicht könnten Sie
einmal konkreter werden. Wird mit diesem erforderli-
chen Fachgespräch noch in diesem Jahr gerechnet, mög-
licherweise im dritten oder vierten Quartal? Können Sie
dazu eine konkrete Auskunft oder eine konkrete Antwort
geben?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810813600

Gut. – Was ist „alsbald“, Frau Staatssekretärin?


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Nein, wann ist „alsbald“? Nicht „was“, sondern „wann“!)


– Ich sage „was“, und ich bin die Präsidentin. So.


(Heiterkeit bei der SPD – Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1810813700


Um es ins richtige Licht zu rücken: Es geht hier um
Detailfragen, aber wir wollen es nicht abschließen, bevor
die Stellungnahme auf dem Tisch liegt. „Alsbald“ heißt
aber, dass wir signalisiert haben, dass wir jetzt vom
Staatsministerium zügig einen Termin erwarten.


(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was ist „zügig“?)


Ich kann Ihnen jetzt kein Datum nennen. Ich kann Ihnen
jetzt auch nicht sagen, dass wir die Kavallerie satteln.


(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Die Kavallerie? Wollen Sie in die Schweiz?)


Aber wir haben doch deutlich gemacht, dass wir jetzt
wirklich einen Termin in absehbarer, nächster Zeit er-
warten.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Zwischen Quartal und Dekade ist also keine Eingrenzung möglich!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810813800

Dann sind wir jetzt von „alsbald“ in Richtung „zügig“

marschiert. – Danke schön, Frau Staatssekretärin.

Dann kommen wir zum nächsten Fragenkomplex.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung. Da stehen uns heute
z
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1810813900
Stefan Müller und Thomas Rachel.

Wir fangen mit der Frage 24 der Kollegin Kotting-
Uhl an:

Welche neuen Projekte, für die in dieser Wahlperiode die
Bundesförderung beantragt oder bewilligt worden ist, er-
möglichen die Fortführung von Arbeiten an sogenannten
Hochtemperaturreaktor-Code-Packages – HCP: elektronische





Vizepräsidentin Claudia Roth


(A) (C)



(D)(B)

Simulationssysteme für das Verhalten von Hochtemperaturre-

(bitte jeweils mit Angabe aller wesentlichen Eckdaten; vergleiche hierzu den auf der Internetseite der Internationalen Atomenergie-Organisation zugänglichen Vortragsfoliensatz „First Results of the HTR Code Package [HCP] Prototype“ von Professor Dr. Hans-Josef Allelein vom 27. Februar 2015)

wann war bzw. ist der Termin, an dem die betreffende Förder-

(bitte Kalenderdatum angeben)


Herr Müller antwortet.

S
Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1810814000


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin
Kotting-Uhl, ich darf Ihnen berichten, dass in der aktuel-
len Legislaturperiode keine neuen Vorhaben aus För-
dermitteln des Bundes bewilligt wurden, mit denen die
Weiterentwicklung der Hochtemperaturreaktor-Code-
Packages des Forschungszentrums Jülich unterstützt
wird. Ich darf allerdings hinzufügen, dass die Eingliede-
rung eines Staubmodells in HCP im Rahmen eines Ar-
beitspunktes des derzeit noch laufenden Vorhabens
TARGET der RWTH Aachen durchgeführt wird. Dieses
Projekt ist am 26. März 2012 mit einem ursprünglichen
Laufzeitende zum 30. Juni 2015 bewilligt worden. Auf-
grund aufgetretener Verzögerungen wurde die Laufzeit
am 23. September 2014 zunächst bis zum 31. März 2016
ausgabenneutral verlängert. Zwischenzeitlich hat der
Zuwendungsempfänger eine weitere Laufzeitverlänge-
rung bis zum 31. Juli 2016 in Verbindung mit einer Mit-
telaufstockung um insgesamt circa 126 000 Euro bean-
tragt, wobei hinzuzufügen ist, dass nur ein Teil der
126 000 Euro für die Eingliederung des Staubmodells in
HCP verwendet werden soll. Ich darf Ihnen auch mit-
teilen, dass dieser Antrag derzeit geprüft wird.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810814100

Vielen Dank, Herr Müller. – Frau Kotting-Uhl.


Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810814200

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, der

erste Teil Ihrer Antwort entspricht der Antwort, die ich
bereits im März von Ihnen bekommen habe. In dem Fall
ist es wirklich gut, dass die Antwort immer noch die
gleiche ist.

S
Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1810814300


Das ist jedenfalls sehr hilfreich.


Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810814400

– Denn alles andere wäre eine Art Wortbruch gewe-

sen.

Ich habe in der Frage auf den Foliensatz von Herrn
Professor Allelein hingewiesen, der auf der Seite der In-
ternationalen Atomenergie-Organisation zu finden ist. Er
hat in seinem Vortrag umfangreich dargelegt, warum er
es beklagenswert findet, dass die Forschung an der
Hochtemperaturtechnologie unter Rot-Grün beendet
wurde. Auf seiner letzten Folie schreibt er:
There seems to be the possibility to continue the
HCP activity in the frame of a project funded by the
Federal Government

Das sagt ja aus, dass bei der Bundesregierung – vor-
her wird gesagt, dass diese bedaure, dass die Forschung
beendet wurde – die Möglichkeit gesehen werde, die
Forschung fortzuführen. Ist das völlig aus der Luft ge-
griffen? Wie kommt Professor Allelein dazu, es in einem
internationalen Vortrag so darzustellen?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810814500

Herr Müller.

S
Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1810814600


Frau Kollegin, auch ich habe mir diese Präsentation
angesehen. In der Tat: Auf Seite 35 findet sich der von
Ihnen zitierte Satz. Ich könnte hier nur Vermutungen äu-
ßern, will aber Ihre Frage, ehrlich gesagt, nicht mit Spe-
kulationen beantworten. Ich möchte nur so viel sagen:
Es ist für die Bundesregierung nicht nachvollziehbar,
wie Herr Professor Allelein zu dieser Aussage kommt.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810814700

Zweite Nachfrage?


Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810814800

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ich

würde gerne – Sie haben sich die Folien selbst ange-
schaut – noch den mittleren Bullet Point auf Folie 34 zi-
tieren. Da steht:

This decision

– also das Ende dieser Forschung –

is in disagreement with the present policy of the
“black-red” federal government of Germany.

Wenn Sie auch hier sagen, dass Sie nicht wissen, wie
Professor Allelein zu dieser Aussage kommt, dann
würde ich Sie hiermit bitten, dies zu klären und Profes-
sor Allelein darauf hinzuweisen, dass es solche Absich-
ten in Deutschland nicht gibt. Können Sie mir das zusa-
gen?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810814900

Herr Müller, bitte.

S
Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1810815000


Ich möchte in gleicher Art und Weise darauf antwor-
ten, wie ich es eben getan habe. Auch diese Aussage ist
für die Bundesregierung nicht nachvollziehbar. Ich kann
allenthalben vermuten – ich sagte, ich will keine Vermu-
tungen anstellen; jetzt tue ich es doch –, dass sie sich auf
den Verlängerungsantrag, von dem ich in der Beantwor-
tung der Ausgangsfrage gesprochen habe, bezieht. Ich
kann Ihnen das nicht mit Gewissheit bestätigen, sage Ih-
nen aber gerne zu, dass wir dieser Frage nachgehen.






(A) (C)



(D)(B)


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810815100

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Müller. – Ich sehe,

es gibt keine weiteren Fragen.

Ich rufe die Frage 25 des Kollegen Gehring auf:
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Bundesförderung

für die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aa-
chen im Rahmen der Exzellenzinitiative – „Zukunftskonzept
RWTH 2020: Meeting Global Challenges“, mit dem unter an-
derem ein universitätsumfassendes Personal- und Organisati-
onsentwicklungskonzept eingeführt werden soll – und des
Qualitätspakts Lehre – Vorhaben „RWTH 2020 Exzellente
Lehre – wir verbessern gemeinsam die Studienbedingungen
und die Lehrqualität“, wo es um „innovative Lehr- und Lern-
konzepte und ein umfassendes studierendenzentriertes und
kompetenzorientiertes Qualifizierungsprogramm“ geht – vor
dem Hintergrund berührt, dass der Landesvorsitzende der
NRW-CDU und Privatdozent an der RWTH Aachen, Armin
Laschet, Noten erfunden hat, weil Unterlagen der Klausur, die
nach dem einwöchigen Blockseminar „Europa in der Berliner

(siehe unter anderem „Laschet gibt Lehrauftrag nach Noten-Skandal auf“ in der Welt vom 2. Juni 2015)


Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staats-
sekretär Thomas Rachel zur Verfügung.

T
Thomas Rachel (CDU):
Rede ID: ID1810815200


Herr Kollege Gehring, ich antworte Ihnen wie folgt:
Die Bundesförderung der RWTH Aachen im Rahmen
der Exzellenzinitiative und des Qualitätspaktes Lehre ist
durch den in Ihrer Fragestellung angesprochenen Vor-
gang nicht berührt.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810815300

Herr Gehring.


Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810815400

Vielen Dank. – Ich sehe das BMBF immer auch als

Hüterin wissenschaftlicher Redlichkeit in Deutschland.
Im Kern zielt meine Frage auf ein Blockseminar ab, das
der CDU-Fraktionsvorsitzende des Landtags Nordrhein-
Westfalen gehalten hat. Er hat offenkundig im Rahmen
seiner Nebentätigkeit als Gastdozent an der RWTH Aachen
Prüfungsnoten schlichtweg erfunden. Ich finde es schon
relevant, zu wissen: Welche Auswirkungen hat das Ihrer
Meinung nach auf die Glaubwürdigkeit des CDU-Frak-
tionsvorsitzenden im Landtag Nordrhein-Westfalen, der
in seiner Rolle als Gastdozent außerordentlich unverant-
wortlich und auch unredlich agiert hat? Wie hätten Sie
sich, Herr Staatssekretär Rachel, damals als Student be-
handelt gefühlt, wenn Sie erfahren hätten, dass Ihre Leis-
tung nicht gewürdigt wird, sondern Ihre Note zunächst
quasi gewürfelt und ausgedacht und später annulliert
wurde?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810815500

Herr Rachel, bitte.

T
Thomas Rachel (CDU):
Rede ID: ID1810815600


Zu der ehrenamtlichen Dozententätigkeit im Einzel-
nen kann ich nichts sagen. Die RWTH Aachen hat eine
differenzierte Stellungnahme dazu abgegeben. Grund-
sätzlich ist es so, dass die Einhaltung des Landeshoch-
schulgesetzes sowie der Studien- und Prüfungsordnung
natürlich der jeweiligen Hochschule bzw. dem jeweili-
gen zuständigen Bundesland obliegt.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810815700

Herr Gehring.


Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810815800

Ich möchte noch einmal nachfragen, weil die RWTH

Aachen eine wirklich sehr herausragende Universität ist,
die in erheblichem Umfang Mittel über die Exzellenzini-
tiative und auch über den Qualitätspakt Lehre erhält. Ich
möchte Sie fragen, ob aus Sicht der Bundesregierung das
schlichte Erfinden von Klausurnoten, wie es der Expri-
vatdozent und CDU-Landesvorsitzende Armin Laschet
in diesem Blockseminar gemacht hat, unter die Förderli-
nie „innovative Lehr- und Lernkonzepte“ im Rahmen
des Qualitätspakts Lehre fällt.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)


Wie schätzen Sie das ein?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810815900

Herr Rachel, bitte.

T
Thomas Rachel (CDU):
Rede ID: ID1810816000


Auch ein dritter Versuch über einen anderen Zugang
wird nichts daran ändern, dass die Einhaltung des Lan-
deshochschulgesetzes und der Studien- und Prüfungs-
ordnung der zuständigen Hochschule obliegt – die
RWTH Aachen hat dazu eine ausführliche Stellung-
nahme abgegeben – bzw. in der Zuständigkeit des Bun-
deslandes liegt.


(Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810816100

Frau Haßelmann, haben Sie noch eine Rückfrage? –

Nein.

Danke, Herr Rachel.

Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung. Antworten wird der Parlamentarische
Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel.

Ich rufe die Frage 26 des Kollegen Kekeritz auf:
Wie will die Bundesregierung das auf dem EU-Ministerrat

am 26. Mai 2015 beschlossene Ziel – das 0,7-Prozent-Ziel zur
Entwicklungsfinanzierung innerhalb der Zeitachse der Post-
2015-Agenda, also bis 2030, zu erreichen – erreichen, wenn
sie sich bislang lediglich dazu hat durchringen können, für die
nächsten Jahre das Niveau bei 0,4 Prozent des Bruttoinlands-
produkts, BIP, zu stabilisieren, und wie erklärt die Bundesre-
gierung, dass nach den mir vorliegenden Informationen aus-
gerechnet Deutschland als eines der derzeit wirtschaftlich
stärksten Mitgliedsländer der EU sich als einer von nur vier
Mitgliedstaaten diesem verbindlichen Zeitrahmen verweigern
wollte?

Herr Fuchtel, bitte.






(A) (C)



(D)(B)

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1810816200


Herr Kollege Kekeritz, wie man dem Koalitionsver-
trag entnehmen kann, strebt die Bundesregierung das
0,7-Prozent-Ziel an. Wenn man sich die Bilanz der Bun-
deskanzlerin anschaut, stellt man fest, dass sich das Bud-
get des BMZ allein in der Regierungszeit von Angela
Merkel verdoppelt hat. Wenn man fragt, wie die Chan-
cen stehen, dass dieses Ziel erreicht wird, kann ich nur
sagen, dass diese Regierung möglichst lange im Amt
bleiben sollte. Das ist die beste Voraussetzung dafür,
dass wir diesbezüglich vorankommen.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Böse Prognose!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810816300

Ich gehe davon aus, dass Herr Kekeritz


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Damit nicht einverstanden ist!)


dazu eine Rückfrage hat.


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810816400

Ich habe eine Rückfrage und schätze den Sachverhalt

grundsätzlich anders ein.

Ich habe vorhin eine Frage gestellt, auf die die Kolle-
gin Schwarzelühr-Sutter geantwortet hat. Durch ihre
Antwort ist mir bewusst geworden, wie Sie das 0,7-Pro-
zent-Ziel erreichen wollen: Sie werden die bisher ge-
planten ODA-Mittel mit der zukünftigen Klimafinanzie-
rung vermischen. So werden Sie das 0,7-Prozent-Ziel
erreichen.

Ich weiß, dass Minister Müller sehr viel Wert auf die
Zivilgesellschaft legt und mit Vertretern der Zivilgesell-
schaft sehr gut zusammenarbeitet. Glauben Sie, dass die
Zivilgesellschaft es tolerieren wird, dass sich diese Re-
gierung von dem 0,7-Prozent-Ziel verabschiedet und
auch ihre Verpflichtungen im Bereich Klimaschutz nicht
erfüllen wird?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810816500

Herr Fuchtel.

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1810816600


Ich kann Ihnen nur sagen, wie die Realität aussieht,
aber ich kann nichts zu Ihren Vermutungen sagen. Die
Realität sieht so aus: Im Jahr 2012 lagen wir bei
0,38 Prozent, dann bei 0,39 Prozent und jetzt bei
0,41 Prozent.


(Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich spreche von der Zukunft!)


Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir das Bud-
get um rund 2 Milliarden Euro aufgestockt. Zwischen-
zeitlich haben wir uns vorgenommen, nochmals etwa
rund 8 Milliarden Euro für den Zeitraum 2016 bis 2019
hinzuzufügen. Insofern haben wir das Budget in einem
überschaubaren Zeitraum um rund 10 Milliarden Euro
aufgestockt. Auf diese Weise baut man etwas auf. So
kommt man am besten voran. Wenn sich andere Finan-
zierungsmöglichkeiten ergeben, müssen diese natürlich
berücksichtigt werden; denn das Ziel, das Geld, das da-
für gebraucht wird, zusammenzubringen, ist sehr ambi-
tioniert.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810816700

Herr Kekeritz, Ihre zweite Frage.


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810816800

Es ist interessant, zu erfahren, wie viele Milliarden

Sie in diesen Topf legen. Angesichts dessen frage ich
mich allerdings, warum Sie als Zieljahr, als Jahr, in dem
Sie das 0,7-Prozent-Ziel erreichen wollen, das Jahr 2030
angeben. Bei dem Tempo erreichen Sie das Ziel in drei,
vier Jahren.

Ich stelle meine Frage noch einmal ganz konkret:
Plant diese Regierung, die Zusammenlegung der bisher
für die Entwicklungszusammenarbeit gebundenen Be-
träge, die natürlich in vielen Bereichen auch klimarele-
vant sind, zu mischen mit den Ausgaben für die Klimafi-
nanzierung ab 2020?

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1810816900


Ich könnte nur das, was ich gerade gesagt habe, wie-
derholen.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810817000

Ich sehe keine weiteren Meldungen zu diesem Ge-

schäftsbereich. – Danke, Herr Fuchtel.

Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanz-
lerin und des Bundeskanzleramtes.

Die Fragen 27 und 28 der Abgeordneten Tabea
Rößner werden schriftlich beantwortet. Die Fragen 29
und 30 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
– Auswirkungen der Arbeit des 1. Untersuchungsaus-
schusses auf die Kooperation mit US-amerikanischen
Stellen – werden auch schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwor-
tung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekre-
tärin Iris Gleicke zur Verfügung.

Die Frage 31 des Abgeordneten Omid Nouripour
wird schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 32 der Abgeordneten Bärbel Höhn
auf:

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Ankündigung des norwegischen Staatsfonds, seine Gelder
aus Unternehmen, die 30 Prozent ihrer Geschäfte oder Ein-
nahmen mit Kohle machen, abzuziehen („Divestment“), und
welche Rückschlüsse zieht sie daraus für die in Deutschland
betroffenen Konzerne?

Frau Gleicke, bitte.






(A) (C)



(D)(B)

I
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1810817100


Liebe Kollegin Höhn, ich beantworte Ihre Frage wie
folgt: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse
darüber vor, an welchen deutschen Konzernen der nor-
wegische Staatsfonds Beteiligungen hält. Sofern deut-
sche Unternehmen vom angekündigten Rückzug des
Fonds betroffen sein sollten, stellen sich unternehmensin-
terne Finanzierungsfragen, die nicht von der Bundesregie-
rung kommentiert werden können.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810817200

Frau Höhn.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810817300

Es geht in meiner Frage darum, dass der norwegische

Staatsfonds sich entschieden hat, seine Investitionen in
solche Unternehmen zurückzuziehen, die sich zu min-
destens 30 Prozent bei Kohle oder anderen fossilen
Energieträgern engagieren, weil er das für zu risikoreich
hält. Das gilt nicht nur für den norwegischen Staats-
fonds, sondern auch für mehrere Städte, zum Beispiel für
Paris und San Francisco, aber auch für die Universität
Harvard und den Weltkirchenrat. Das gilt also für sehr
viele.

Ist denn der Bundesregierung bekannt, dass sich jetzt
auch eine Stadt in Deutschland, nämlich die Stadt Müns-
ter, entschieden hat, das sogenannte Divestment, also
keine Investitionen in Unternehmen fließen zu lassen,
die stark in fossilen Energien engagiert sind, zu machen?
Wie bewertet das die Bundesregierung?

I
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1810817400


Ich will noch einmal auf den norwegischen Staats-
fonds zurückkommen, weil Sie die 30 Prozent anspra-
chen. Für die Bundesregierung ist eine Bewertung natür-
lich schwierig, weil wir nicht wissen, welche Anteile
dieser norwegische Staatsfonds an Unternehmen in
Deutschland hält, da sich das unserer Kenntnis natürlich
entzieht.

Das 30-Prozent-Kriterium ist von Unternehmen be-
wertet worden. Dazu hat zum Beispiel ein Eon-Sprecher
gesagt, er wisse noch nicht, ob man von der Entschei-
dung des norwegischen Staatsfonds betroffen sei; denn
es sei nicht ganz klar, worauf sich die 30-Prozent-Marke
beziehe. Bei Umsatz, Betriebsergebnis oder Strompro-
duktion liege der Konzern unter dieser Schwelle. Auch
RWE hat sich ähnlich geäußert, sodass diese 30 Prozent
offenkundig ganz unterschiedlich bewertet werden.

Was die Stadt Münster angeht, kann ich Ihnen nur
meine persönliche Auffassung sagen. Das ist noch nicht
an mich herangetragen worden. Aber vielleicht können
Sie mir nachher diese Information geben.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810817500

Frau Höhn, wenn Sie wollen, haben Sie Gelegenheit

zu einer zweiten Frage.

Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810817600

Dann bekomme ich auch eine bilaterale Bewertung

von Ihnen. Das freut mich sehr.

Ich will aber noch auf einen anderen Aspekt einge-
hen. Zu diesem Thema habe ich eine Kleine Anfrage ge-
stellt. Darauf haben Sie geantwortet, dass es sinnvoll
wäre, wenn sich Kreditinstitute stärker mit Megatrends
zum Klimawandel auseinandersetzten. Gleichzeitig ha-
ben Sie in einer anderen Antwort gesagt, dass die Bun-
desbank keine Klimastrategie hat, weil sie – Zitat – „pri-
mär geld- und währungspolitische Ziele“ verfolgt.

Nun weiß ich von den Abgeordneten der Grünen im
Berliner Abgeordnetenhaus, die eine Anfrage beim Ber-
liner Senat gestellt haben, dass das Land Berlin bei sei-
nen Versorgungsrücklagen – das sind Langfristanlagen –
in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank diese
Anlagenstrategie entwickelt.

Ist es unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der
Renten für die Arbeiter und Angestellten des Landes
Berlin sowie wahrscheinlich auch von anderen Bundes-
ländern nicht doch sinnvoll, dass sich zum Beispiel die
Deutsche Bundesbank eine Klimastrategie überlegt und
damit solche Aspekte von Langfristrisiken einbezieht?

I
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1810817700


Liebe Frau Kollegin Höhn, in der Antwort auf Ihre
Kleine Anfrage, die Ihnen erst in den letzten Stunden zu-
gegangen ist, steht natürlich, dass wir das selbstverständ-
lich begrüßen.

Wir diskutieren die Fragen, die dahinterstehen: Haben
wir eine Blase bei den Investitionen, die sich wiederum
aufbaut? Haben wir damit zu rechnen, dass wir Ähnli-
ches wie bei anderen Blasen erleben, die sich an der
Börse dargestellt haben? Diese Diskussion ist gerade erst
in Gang gekommen. Wir begrüßen es sehr, dass sich bei-
spielsweise auch der internationale Finanzstabilitätsrat
mit diesem Thema beschäftigt. Wir müssen uns alleror-
ten damit beschäftigen. Im Moment ist diese Diskussion,
wie gesagt, in einem ganz frühen Stadium, deshalb kön-
nen wir keine Ergebnisse vorlegen. Aber ich gehe davon
aus, dass sich selbstverständlich auch Banken und Anla-
geunternehmen damit beschäftigen werden.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810817800

Vielen Dank, Frau Gleicke. – Ich sehe keine weiteren

Meldungen zu dieser Frage.

Dann kommen wir zu den Fragen 33 und 34 der Ab-
geordneten Annalena Baerbock. Sie werden schriftlich
beantwortet. Die Frage 35 des Kollegen Oliver Krischer
wird, weil der Kollege immer noch im Ausschuss ist,
schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amtes. Michael Roth ist vorausschauend verschwunden,
weil die Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko, die
Frage 37 der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, die
Frage 38 des Abgeordneten Dr. André Hahn, die Fragen
39 und 40 der Abgeordneten Sevim Dağdelen sowie die





Vizepräsidentin Claudia Roth


(A) (C)



(D)(B)

Fragen 41 und 42 der Abgeordneten Heike Hänsel
schriftlich beantwortet werden.

Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich unter-
breche die Sitzung bis 15.35 Uhr. Dann geht es weiter
mit der Aktuellen Stunde. Genießen Sie die halbe Stunde
Pause.


(Unterbrechung von 14.54 bis 15.36 Uhr)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810817900

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD

Aktueller VN-Bericht – Menschenrechtsver-
letzungen in Eritrea stoppen

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kolle-
gin Gabriela Heinrich für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gabriela Heinrich (SPD):
Rede ID: ID1810818000

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und

Kolleginnen! 200 000 Menschen waren bis Ende 2014
aus Eritrea in die Nachbarländer Sudan und Äthiopien
geflüchtet. In Europa beantragten im letzten Jahr 37 000
Eritreerinnen und Eritreer Asyl, in Deutschland waren es
über 13 000. Damit stand das ostafrikanische Land letz-
tes Jahr an dritter Stelle der Herkunftsländer.

Jetzt hat der Bericht der Vereinten Nationen eine ver-
gessene Krise ans Tageslicht und in das öffentliche Be-
wusstsein gezerrt. Eritrea ist ein totalitär regierter Staat.
Eritrea belegt den letzten Platz der Pressefreiheitliste
von Reporter ohne Grenzen. Verschwindenlassen, Will-
kür, Folter, jahrelange Zwangsarbeit, die als Sklaverei
bezeichnet werden muss, gehören zur permanenten Rea-
lität der Menschen. Hinrichtungen und unsägliche Haft-
bedingungen in unterirdischen Verliesen kommen hinzu.
Die Täter gehören oft staatlichen Stellen an: der Polizei,
den Geheimdiensten, sonstigen Behörden bis hin zu den
höchsten Kreisen der Politik. Der Bericht spricht davon,
dass Folter nicht etwa vereinzelt oder durch besondere
Gruppen verübt wird, nein, es handele sich vielmehr um
systematische Folterpolitik der Regierung.

Die Menschen, die versuchen, diesem Elend zu ent-
fliehen, nehmen ungeheure Risiken auf sich. Sie müssen
sich Schleppern anvertrauen, und auf dem Weg lauern
Gewalt, Ausbeutung, Vergewaltigung, Folter, um Geld
zu erpressen, und im schlimmsten Fall der Tod. Niemand
von uns kann sich vorstellen, wie furchtbar ein Leben
sein muss, damit jemand diesen Weg geht. Die Unter-
drückung hat einen langen Arm. Denn selbst diejenigen,
denen die Flucht gelungen ist, werden gezwungen, viel
Geld aus dem Ausland zu überweisen. Tun sie das nicht,
müssen ihre Angehörigen büßen, die in Eritrea geblieben
sind.
Die Kommission hat eine lange Liste von Forderun-
gen erstellt, um die Menschenrechtslage in Eritrea zu
verbessern. Es fehlt an allen Grundprinzipien der
Rechtsstaatlichkeit. Ich habe keine Ahnung, ob sich
Politik, Behörden und Armee dort darum scheren, was
sich aus Sicht der Vereinten Nationen ändern muss. Fakt
ist: 3 000 bis 5 000 Menschen verlassen das Land – pro
Monat! –, und das trotz der Gefahr; denn auf Menschen,
die aus dem Land fliehen, wird scharf geschossen.

Ich muss sagen: Ich fühle mich sehr hilflos in Bezug
darauf, was wir ändern können. Die deutsche Entwick-
lungszusammenarbeit mit Eritrea musste 2008 beendet
werden. Deutsche Nichtregierungsorganisationen sind
nur noch punktuell im Land tätig. Von außen ist es schier
unmöglich, die Menschen in Eritrea vor Menschen-
rechtsverletzungen zu schützen. Wir können den Staat
Eritrea, so wie ihn der UN-Bericht beschreibt, mit kei-
nem Euro unterstützen, ohne dass das Geld in falsche
Hände gerät. Aber wir müssen es dann auf einem indi-
rekten Weg versuchen.

Zunächst müssen wir in dieser Region Ostafrikas al-
les daransetzen, die schlimmste Not zu lindern. Wenn
200 000 Menschen in ja ebenfalls instabile Länder flie-
hen, können sie vielleicht der persönlichen Verfolgung
und dem Terror entgehen, nicht aber dem Hunger und
den fast notwendig neu entstehenden Konflikten in den
Aufnahmeländern. Wir müssen noch stärker den Sudan
und Äthiopien dabei unterstützen, die Flüchtlinge aus
Eritrea zu versorgen und menschlich mit ihnen umzuge-
hen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Bericht der Vereinten Nationen nennt in zehn
Punkten Forderungen an die internationale Gemein-
schaft, die dringend umgesetzt werden müssen. Ich
möchte drei Aspekte herausgreifen, die mir für die deut-
sche Politik besonders wichtig und gleichzeitig praktika-
bel erscheinen:

Erstens. Wir dürfen Eritreerinnen und Eritreer, die als
Flüchtlinge zu uns kommen, nicht zurückweisen.

Zweitens. Wir müssen legale Migrationswege ermög-
lichen, damit sich die Menschen nicht Schlepperbanden
anvertrauen und den Gefahren im Mittelmeer aussetzen
müssen.

Und drittens. Wir müssen Menschenhändler, Men-
schenschmuggler und Schlepper bekämpfen und auch
die Erpresser in Deutschland ins Visier nehmen, die die
Flüchtlinge unter Druck setzen.

Die beiden letzten Forderungen gelten natürlich nicht
nur für Flüchtlinge aus Eritrea.

In Europa ist zumindest einiges in Bewegung gekom-
men. Wir müssen eine gemeinsame Flüchtlingspolitik
schaffen, die sich an der Würde der Menschen und auch
an den Realitäten orientiert. Hier sind wir vor allem ge-
fordert – nicht nur für die Menschen, die aus Eritrea flie-
hen.





Gabriela Heinrich


(A) (C)



(D)(B)

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810818100

Als nächste Rednerin hat die Kollegin Annette Groth

für die Fraktion Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD])



Annette Groth (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810818200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Frau Heinrich hat schon die dramatische Menschen-
rechtslage in Eritrea geschildert. Der Bericht, der einen
Umfang von 464 Seiten hat, zeigt detailliert auf, dass in
dem Land willkürliche Hinrichtungen, Zwangsrekrutie-
rungen für die Armee, systematische Folter und politi-
sche Verfolgung von Menschen an der Tagesordnung
sind. Gabriele Heinrich hat auch gesagt: Es ist eine un-
vorstellbare Zahl, dass monatlich fast 5 000 Menschen
Eritrea verlassen. – Die meisten von ihnen gehen in die
Nachbarländer; im Oktober 2014 waren etwa 110 000
Flüchtlinge im Sudan und mehr als 100 000 in Äthiopien
gemeldet. In der EU sind derzeit fast 360 000 eritreische
Staatsangehörige als Flüchtlinge registriert. Auch unter
den Toten des Mittelmeers sind viele Flüchtlinge aus
Eritrea. Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf
– wie so häufig schon –: Öffnen Sie endlich die Grenzen
für Menschen in Not!


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Starten Sie eine über das gesamte Mittelmeer angelegte
Rettungsmission für die Flüchtlinge, damit die Men-
schen, die vor Gewalt und Folter fliehen, nicht länger im
Mittelmeer ertrinken!


(Beifall bei der LINKEN)


Ein besonders dramatisches Beispiel sind die Flücht-
linge, die in den Sinai verschleppt und dort festgehalten
werden. Von 2009 bis 2013 sind im Sinai zwischen
25 000 und 30 000 Personen Opfer des Menschenhan-
dels geworden, darunter etwa 90 Prozent Eritreer. Bis zu
50 000 Dollar müssen Angehörige für ihre verschleppten
Verwandten bezahlen. Die Erpressungen werden mit
brutaler Folter und äußerster Grausamkeit durchgeführt.
Die Angehörigen mussten bei Liveschaltungen der Miss-
handlung ihrer Familienangehörigen zuhören. Zwischen
5 000 und 10 000 Menschen haben diese grausamen
Menschenhändler ermordet. Es gab und gibt immer wie-
der Hinweise auf den profitablen Handel mit Organen,
die den Opfern entnommen worden sind. Wie die Lage
im Sinai heute ist, weiß man nicht, da dieses Gebiet von
der ägyptischen Armee total abgeriegelt ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die eritreische
Regierung den UN-Ermittlern jegliche Zusammenarbeit
verweigert und sie nicht ins Land gelassen hat, ist wirk-
lich skandalös.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD])

Grundlage des Berichts sind deshalb 550 vertrauliche
Interviews mit Zeugen außerhalb Eritreas sowie
160 schriftliche Aussagen von Betroffenen. Viele poten-
zielle Zeugen haben selbst in den Asylländern noch
Angst vor Übergriffen sowie vor Repressalien gegen zu-
rückgebliebene Verwandte und lehnen darum Aussagen
vor den Ermittlern ab.

Die alltägliche sexuelle Gewalt gegen Frauen konnte
in den Interviews nur ansatzweise erfasst werden, da
aufgrund der Scham der Opfer und der Angst vor Stig-
matisierung viele eritreische Frauen nicht über die ihnen
angetanen Verbrechen sprechen wollen. Noch immer
werden Jungfräulichkeit, Keuschheit und Monogamie
hochgehalten. Selbst Opfern von Vergewaltigungen wird
unterstellt, Schande über ihre Familien gebracht zu ha-
ben.

Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1993 – die Eritreer
votierten in einer Volksabstimmung fast einstimmig für
eine Loslösung von Äthiopien – herrscht in Eritrea ein
permanenter Kriegszustand. Die gesamte Wirtschaft
funktioniert als Kriegsökonomie. Der Grenzkonflikt hat
zwischen 70 000 und 100 000 Tote gefordert und über
1 Million Menschen zu Umsiedlungen gezwungen.
Gleichzeitig teilen sich wenige Clans die Kriegsprofite –
unterstützt von Interessengruppen außerhalb des Landes,
die daran ganz gut verdienen.

Eritrea gehört mit einem Bruttoinlandsprodukt von
550 US-Dollar pro Kopf zu den ärmsten Ländern der
Welt. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung steht seit
vielen Jahren unter Waffen oder muss im Anschluss an
den Wehrdienst eine nationale Dienstpflicht ableisten.
Um dem zu entgehen, fliehen so viele aus Eritrea.

Auf dem Evangelischen Kirchentag in Stuttgart hat
Entwicklungsminister Gerd Müller angekündigt, in den
nächsten Wochen nach Eritrea zu reisen. Ich hoffe, dass
er dort die massive Repression und die täglichen Men-
schenrechtsverletzungen thematisiert und auf eine deut-
liche Verbesserung der Menschenrechtslage drängt. In
den letzten Wochen hat Gerd Müller immer wieder Fol-
gendes betont – ich zitiere –:

Wir müssen in den Herkunftsländern der Flücht-
linge aktiv sein, damit sich nicht noch mehr Men-
schen auf den Weg nach Europa machen.

Eritrea ist nach Syrien, Serbien und Afghanistan auf
Platz vier der Länder, aus denen die meisten Flüchtlinge
nach Europa kommen. Darum hoffe ich nicht, dass er
unter den gegebenen Bedingungen ein mögliches Rück-
kehrabkommen mit der eritreischen Regierung disku-
tiert, wie das mit so vielen anderen repressiven Ländern
geschehen ist.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810818300

Das Wort hat der Kollege Frank Heinrich für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)







(A) (C)



(D)(B)


Frank Heinrich (CDU):
Rede ID: ID1810818400

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Diese Debatte, die ausgelöst wurde durch den
Bericht von Montag, wollen wir heute führen, um klar-
zumachen, was in Eritrea tatsächlich passiert. Meine bei-
den Vorrednerinnen haben vieles schon vor Augen ge-
führt.

Vor eineinhalb Jahren saß eine Dame von der Organi-
sation „Human Rights Concern – Eritrea“ in meinem
Büro und hat mich gebeten, ihren Namen nicht zu nen-
nen, weil sie sonst selber gefährdet wäre. Daraufhin habe
ich mit der Sonderberichterstatterin, Sheila Keetharuth,
telefoniert. Mir wurde vor Augen geführt, wie brutal die
Verhältnisse dort sind, und ich wünsche mir, dass dies
durch diese Debatte für alle klar und deutlich wird.

Der Bericht, der seit Montag vorliegt, bestätigt genau
das, was Frau Keetharuth damals, vor etwa zwei Jahren,
schon geahnt hat. Ich zitiere die Experten: „In Eritrea
herrscht nicht das Recht, sondern die Angst.“ In ihrem
Bericht weisen die drei Ermittler auf massive Verletzun-
gen der Menschenrechte durch den Staat hin, die den
Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit er-
füllen.

Ist das Diktatur? Darüber streitet man sich. Ich würde
das Fragezeichen weglassen. In der Liste der Menschen-
rechtsverbrechen – teilweise sind sie schon aufgeführt
worden –, die aufgrund von über 550 Interviews erstellt
wurde – alle Interviewten wollten anonym bleiben, weil
sie sonst gefährdet wären –, stehen: willkürliche Fest-
nahmen, Inhaftierung, Folter, Verschwindenlassen, grau-
samste Haftbedingungen, Zwangsarbeit, systematisches
Verbrechen des Staates gegen das Privatleben, schwer-
wiegende Einschränkungen – es gibt eine Klassifizie-
rung – der Bewegungsfreiheit, der Meinungsfreiheit, der
Glaubensfreiheit und der Versammlungsfreiheit, keine
Pressefreiheit, keine Rechtsstaatlichkeit, „shoot-to-kill
policy“, willkürliche Tötungen, Isolationshaft für Kin-
der, Vergewaltigung durch staatliche Behörden. Meine
Liste hat noch einige Punkte mehr.

Reporter ohne Grenzen beschreibt den Staatspräsi-
denten Isayas Afewerki als einen „mitleidlosen Dikta-
tor“. Human Rights Watch spricht von einer „totalitären
Kontrolle“ durch das Regime. Alle Ingredienzien einer
Diktatur sind vorhanden. Viele auch meiner Kollegen re-
den vom „Nordkorea Afrikas“. Georgette Gagnon, die
Direktorin der Afrika-Abteilung von Human Rights
Watch, sagt: „Eritreas Regierung verwandelt das Land in
ein riesiges Gefängnis.“

Der Schwerpunkt dabei liegt – das ist auch schon ge-
nannt worden – auf Sklaverei und Zwangsarbeit, unter
anderem im unbefristeten militärischen Zwangsdienst.
Manche Menschen haben sich nach 17 Jahren Militär-
dienst endlich entschieden, zu fliehen, und können nun
Aussagen darüber machen. Kinder werden zum Wehr-
dienst gezwungen. Folter und eine grausame und un-
menschliche Behandlung sind beim Militärdienst an der
Tagesordnung. Frauen und Mädchen werden innerhalb
dieses Dienstes als Sexsklaven gehalten. Sogar Behin-
derte werden zum Wehrdienst gezwungen.
Die Konsequenz davon ist Menschenhandel. Von den
Folgen haben wir gerade gehört; denken Sie an die Men-
schen im Sinai. Die Flüchtlinge sind hilflos und sind den
Menschenhändlern und Schmugglern durch ihre Schwä-
che ausgeliefert. Ich zitiere noch einmal aus dem UN-
Bericht:

In ihrer Verzweiflung riskieren sie tödliche Flucht-
routen durch Wüsten und Bürgerkriegsländer und
den gefährlichen Seeweg über das Mittelmeer.

UNHCR schätzt – wir haben die Zahlen gerade ge-
hört –, dass 5 Prozent der Bevölkerung geflohen sind, je-
den Monat sind es mehrere Tausend Menschen. Allein
im Juli letzten Jahres waren 357 406 Menschen auf der
Flucht. Auf dieser Flucht erleben die Menschen Men-
schenhandel und Menschenschmuggel, Organentnahme,
Bedrohung mit einer Organentnahme und Totschlag.

Noch ein Zitat aus dem Bericht von Human Rights
Watch, den wir wenige Wochen vorher bekommen ha-
ben:

Alle Zeugen, mit denen Human Rights Watch ge-
sprochen hat, berichteten, dass sie Folter beobachtet
haben oder selbst misshandelt wurden. Nach diesen
Angaben wurden etwa sowohl Frauen als auch
Männer vergewaltigt und mit Elektroschocks ge-
quält. Den Opfern wurden die Genitalien und an-
dere Körperteile mit glühenden Eisen, kochendem
Wasser, geschmolzenem Plastik und Gummi sowie
mit Zigaretten verbrannt.

Was kann man tun? Ja, Aufsehen erregen, es deutlich
machen, schockieren, weil die Sache selber schockie-
rend ist. Das bisherige Engagement der Bundesregierung
ist zu begrüßen. Ich nenne nur die Schaffung des Man-
dats der Sonderberichterstatterin wie auch die Verlänge-
rung dieses Mandats im letzten Jahr. Im UPR-Prozess
haben wir deutliche Worte gegen dieses Regime gefun-
den und die Einrichtung einer Untersuchungskommis-
sion unterstützt. Und: Ja, der Minister wird dorthin fah-
ren. Wir werden ihn ermutigen, dort genauso wenig zu
schweigen, wie er es hier auf dem Kirchentag getan hat.

Das Auswärtige Amt hat die eritreische Aufbausteuer
von 2 Prozent, die im Ausland lebende Bürger Eritreas
an ihren Staat abführen sollen, immer wieder verurteilt
und deutlich gemacht: So etwas darf es nicht geben. –
Mein Appell an unsere Regierung ist, beim Vorgehen ge-
gen Eritrea gerne noch einen Gang höher zu schalten.
Ich bin dankbar, dass unser Minister dort hinfährt.

Ich nenne in diesem Zusammenhang auch Empfeh-
lungen an die internationale Gemeinschaft, nämlich den
Grundsatz der Nichtzurückweisung mit Blick auf Flücht-
linge aus Eritrea zu beachten. Die Menschenrechte soll-
ten bei jedwedem Engagement mit Eritrea im Vorder-
grund stehen. Ich vermute, dass dies auch beim
Ministerbesuch der Fall sein wird.

Als letzten Punkt richte ich natürlich auch einen Ap-
pell an Eritrea, die Zusammenarbeit mit den Vereinten
Nationen nicht nur wiederaufzunehmen, sondern eigent-
lich erst richtig zu beginnen. Die Mitglieder der Untersu-
chungskommission haben ihre Erkenntnisse aufgrund





Frank Heinrich (Chemnitz)



(A) (C)



(D)(B)

von Interviews, vertraulichen Gesprächen gewonnen; sie
selbst durften nicht in das Land. Wenn also von Eritrea
behauptet wird, diese Berichte seien alle nicht wahr,
dann soll es bitte die Experten in ihr Land kommen und
die Vorfälle untersuchen lassen.

Eine weitere Forderung ist die Anerkennung von
Menschenrechtsverletzungen in Eritrea und die Umset-
zung der Verfassung von 1997. Das Regime in Eritrea
soll endlich das selbst gegebene Wort halten. Eine letzte
Forderung ist die Achtung der Verpflichtungen gemäß
den internationalen Menschenrechtsübereinkommen, die
Eritrea selbst unterschrieben hat. Wir bitten das Regime,
an dieser Stelle endlich Wort zu halten.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810818500

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kol-

lege Omid Nouripour das Wort.


Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810818600

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eritrea

hat deutlich mehr Aufmerksamkeit als bisher verdient.
Deshalb möchte ich der Koalition dafür danken, dass sie
heute diese Aktuelle Stunde dazu beantragt hat.

Wir haben vor einigen Monaten eine Kleine Anfrage
über die Situation in Eritrea gestellt. Wenn man die Ant-
worten liest, könnte man denken, dass der Grad der Auf-
merksamkeit, den die Bundesregierung dem Thema wid-
met, nicht ausreichend ist. Kaum eine Antwort beinhaltet
Erkenntnisse aus eigenen Quellen. Bei vielen Aussagen
ist man sich nicht sicher, ob die Quellen wirklich hinter-
fragt worden sind.

Ein Beispiel, das vorhin bereits genannt worden ist:
Es nennt sich Militär- und Zivildienst, ist aber faktisch
ein Frondienst, der vom 18. bis zum 40. Lebensjahr dau-
ern kann. Wir haben die Frage gestellt, was passieren
würde, wenn statt der mehr als 18 Jahre die ursprüngli-
che Dauer von 18 Monaten eingeführt würde. Die Ant-
wort der Bundesregierung ist: Wahrscheinlich würden
15 000 Menschen freigesetzt. – Wahrscheinlich wären es
mehr als eine halbe Million Menschen. Die Zahl der
Bundesregierung basiert auf Aussagen eines Präsiden-
tenberaters. Ich glaube nicht, dass Eritrea in diesen Zei-
ten ein Land ist, in dem man auf Worte eines Präsiden-
tenberaters zählen kann.

Europa hat eine große Verantwortung für Eritrea. Die
mit barbarischen Mitteln durchgeführte Kolonialisierung
hat das Land jahrhundertelang unterworfen und ausge-
raubt. Dieses koloniale Erbe entschuldigt nichts von
dem, was heute in diesem Land passiert. Das darf man
nicht verkennen und auch nicht durcheinanderwerfen.
Aber dieses Erbe und die Verantwortung sollten uns da-
ran erinnern, dass wir das Land und die Situation der
Menschen dort nicht aus den Augen verlieren dürfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Diese Situation wird von dem UN-Bericht auf drama-
tischste Art und Weise beschrieben. Es ist mehr als er-
schütternd, und es ist kaum möglich, darüber mit ruhi-
gem Blut zu sprechen, wenn man sich allein das Kapitel
über die Foltermethoden anschaut. Ich will nur zwei Bei-
spiele nennen, die aber Alltag sind.

Eine Foltermethode trägt den unglaublich zynischen
Namen „Hubschrauber“. Dabei werden Menschen an
Händen und Beinen gefesselt und rücklinks an einen
Baum gebunden, bis ihre Extremitäten so entzündet sind,
dass man sie amputieren muss.

Ein anderes Beispiel sind die Container. Die Haftbe-
dingungen sind dramatisch. In Containern von 1,50 mal
5 Metern Größe werden 18 oder mehr Menschen tage-
lang in der größten Sonnenhitze eingepfercht, ohne dass
sie Wasser zu trinken bekommen. Teilweise werden die
Container in Erdlöcher eingegraben.

Das Besondere in diesem Land ist: All das kann je-
dem passieren. Die Höllenmaschinerie kann jeden und
jede treffen, ohne Anklage und ohne Prozess. Die Situa-
tion, die in dem Bericht beschrieben wird, illustriert das,
was der französische Autor Léonard Vincent einen „Gu-
lag unter freiem Himmel“ genannt hat.

Eritrea ist in Deutschland in erster Linie wegen der
hohen Zahl von Flüchtlingen aus dem Land in den
Schlagzeilen. Wer den UN-Bericht liest, fragt sich: Was
bleibt den Menschen übrig, außer zu fliehen? Auf die Si-
tuation der Flüchtlinge und die damit verbundene Dra-
matik wird mein Kollege Tom Koenigs noch eingehen.

Das Problem ist jetzt, dass wir nicht in eine Logik
verfallen dürfen, die der Flüchtlingsabwehr die höchste
Priorität einräumt. Wenn die EU nun ein Hilfspaket von
200 Millionen Euro oder mehr ankündigt, stellt sich die
Frage, was mit diesem Geld geschieht. Wo landet dieses
Geld? Landet es in den Kassen von Präsident Afewerki?
Ist das das perverse Spiel, das man sich vorstellt? Er be-
handelt die Menschen in seinem Land so schlecht, dass
sie fliehen, im vollen Wissen, dass Flüchtlinge in Europa
nicht immer willkommen sind, und wir helfen ihm, da-
mit er wieder Geld hat und die Leute noch mehr unter-
drücken kann. Das ist ein perverses Spiel. Auf so eine
zynische Erpressung dürfen wir uns auf keinen Fall ein-
lassen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


Wir müssen den Menschen helfen. Es gibt viele
Wege, das zu tun. Aber wir müssen auch die afrikani-
schen Staaten daran erinnern, dass sie eine Verantwor-
tung haben, allen voran Äthiopien. Es ist höchste Zeit,
dass Äthiopien die Grenzziehung, die von der Haager
Kommission im Jahr 2002 festgelegt wurde, endgültig
anerkennt. Das würde nämlich dem Regime Afewerki
und seiner Behauptung, in einem ständigen Krieg zu
sein, den letzten Anschein von Legitimation nehmen.





Omid Nouripour


(A) (C)



(D)(B)

Das ist eine der wichtigsten Aufgaben für die deutsche
und die europäische Diplomatie.

Das Wichtigste ist – das dürfen wir nicht vergessen –:
Wir müssen mit allen Signalen deutlich machen, dass
wir das Regime, aber nicht die Menschen isolieren wol-
len. Wir haben eine große Gemeinde von Menschen aus
Eritrea in unserem Land, die eine große Hilfe sein kön-
nen, um Brücken zu bauen, damit wir im Land selbst
Verbündete suchen können.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Die leider viel zu früh von uns gegangene schwedi-
sche Außenministerin Anna Lindh hat einmal gesagt: Es
kann niemals funktionieren, Macht nur auf Gewalt und
Unterdrückung zu gründen. – Sie hat völlig recht. Wir
sollten diesen Worten folgen. Wir sollten aber auch Ta-
ten folgen lassen. Die Frage, wie man mit Flüchtlingen
umgeht, ist kein Grund, dem Regime in Eritrea weitere
Hilfen zukommen zu lassen, damit dieses die Situation
weiter verschlechtert. Das wäre Verrat nicht nur an unse-
ren Werten, sondern auch an unseren Interessen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810818700

Der Kollege Dr. Bernd Fabritius hat für die CDU/

CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Dr. h.c. Bernd Fabritius (CSU):
Rede ID: ID1810818800

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Wir diskutieren heute einen Bericht über die
Menschenrechtslage in Eritrea, der es in sich hat. Minu-
tiös werden darin haarsträubende Details zur Lage in
dem Land aufgelistet, in dem seit seiner Unabhängigkeit
von Äthiopien im Jahre 1993 vor allem Hunger, Angst
und Repressionen herrschen. Der seit kurzem vorlie-
gende Bericht einer eigens dafür vom UN-Menschen-
rechtsrat eingesetzten Untersuchungskommission kommt
zu dem Schluss, dass die Regierung in Eritrea systema-
tisch, weitreichend und massiv Menschenrechtsverlet-
zungen begeht. Die schwerwiegenden Vorwürfe reichen
vom Aufbau eines repressiven Systems, in dem Bürger
willkürlich inhaftiert, gefoltert und getötet werden, über
den Zwang zu einem meist langjährigen übermäßigen
Militärdienst, dessen Umstände oft zu Krankheit oder
Tod führen und der heute schon angesprochen wurde, bis
hin zum Aufbau eines regelrechten Überwachungsstaa-
tes, in dem Bürger dazu angehalten werden, sich gegen-
seitig zu bespitzeln. Die gesellschaftliche Destruktion,
die von so etwas ausgeht, kann sich jeder vorstellen.

Bei der Presse- und Meinungsfreiheit sieht es nicht
besser aus. In der Rangliste zur Pressefreiheit belegt
Eritrea seit 2007 bis heute jedes Jahr den letzten Platz,
180 von 180. Man muss sich vor Augen halten, dass das
Land damit sogar noch hinter Syrien, Turkmenistan und
Nordkorea liegt. Private Medien sind verboten, ausländi-
sche Korrespondenten befinden sich schon seit Jahren
nicht mehr in Eritrea. Die staatlichen Medien unterliegen
laut Reporter ohne Grenzen einer Vorabzensur und wer-
den scharf überwacht. Darüber hinaus sitzen Dutzende
Journalisten teils ohne Urteil in Haft. Auch sie werden
selbstverständlich gefoltert.

Ich könnte noch endlos weitere erschreckende Be-
funde vortragen, aus dem UN-Bericht, aber auch aus an-
deren Quellen. Die Organisation Amnesty International
listet beispielsweise in ihrem aktuellen Länderreport zu
Eritrea ähnliche Verbrechen auf. Bezeichnend ist auch
der Umstand, dass die Mitglieder der UN-Untersu-
chungskommission für ihre Recherchen nicht einmal in
das Land hineingelassen wurden. Das allein zeigt be-
reits, was die dortige Regierung von Menschenrechten
hält, nämlich gar nichts. Auch das hat die Kollegin Groth
zu Recht bereits angesprochen.

Die Untersuchungskommission der UN fasst ihren
Bericht letztlich treffend mit dem ebenfalls bereits zitier-
ten Satz zusammen: „In Eritrea herrscht nicht das Recht,
sondern die Angst.“ Diese Angst und diese Zustände
führen letztlich zu steigenden Flüchtlingszahlen. Ein
nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung ist bereits aus
dem Land geflohen. Bei uns in Deutschland machen
Menschen aus Eritrea den weitaus größten Anteil an den
Asylbewerbern aus Afrika aus. Die Anerkennungsraten
sind aufgrund der Menschenrechtslage im Herkunftsland
zu Recht hoch, auch weil im Ausland Asyl suchende Eri-
treer bei der Rückkehr in ihr Land selbstverständlich in-
haftiert werden.

Natürlich ist auch im Falle Eritreas der Grundsatz
richtig, die Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen. Aller-
dings ist das unter den dortigen Bedingungen schwierig.
Die Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit Eri-
trea musste beispielsweise im Jahr 2008 eingestellt wer-
den, weil aufgrund der totalen Kontrolle der Regierung
jegliche effektive Entwicklungshilfe unterbunden ist.
Diese würde letztlich nur den Herrschenden, nicht aber
der Bevölkerung zugutekommen. Das darf nicht so blei-
ben. Gerade deshalb hat es mich gefreut, zu hören, dass
unser Bundesminister Gerd Müller in zwei Wochen nach
Eritrea reisen wird; denn es gilt, jede noch verbleibende
Möglichkeit auszuloten, wie die Not der Menschen in
dem Land gelindert werden kann, auch wenn man hier-
für mit den Machthabern vor Ort zusammenarbeiten
muss. Ich freue mich, liebe Frau Kollegin Groth, dass
Sie dazu Zustimmung avisiert haben.

Die Regierung Eritreas begründet ihr Verhalten mit
der angeblichen Notwendigkeit, das noch junge Land zu
stabilisieren. Außerdem sei das Verhältnis zum Nach-
barn Äthiopien weiterhin angespannt. Die Argumenta-
tion ist natürlich lächerlich. Auch wenn Grenzstreitig-
keiten mit Äthiopien bis heute nicht vollständig
ausgeräumt sind, rechtfertigt dies die massiven Men-
schenrechtsverletzungen in keiner Weise. Wir fordern
die Regierung Eritreas daher mit Nachdruck auf, das Ru-
der endlich herumzureißen. Dazu gehört unter anderem,
die Praxis der willkürlichen Inhaftierungen und Tötun-





Dr. Bernd Fabritius


(A) (C)



(D)(B)

gen einzustellen. Dazu gehört die Umsetzung internatio-
naler Vereinbarungen, die Eritrea anerkannt hat, wie die
Anti-Folter-Konvention, der das Land 2014 offenkundig
nur zum Schein beigetreten ist. Schließlich sind auch
Anerkennung und Aufarbeitung des Unrechts wichtig;
denn nur so erhält die Bevölkerung eine realistische
Chance, mit dem Geschehenen abzuschließen und einer
einigermaßen vertrauensvollen Zukunft entgegenzubli-
cken.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810818900

Der Kollege Niema Movassat hat für die Fraktion Die

Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Niema Movassat (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810819000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Menschenrechtssituation in Eritrea ist katastrophal.
Der Bericht der UN-Untersuchungskommission liest
sich wie ein Horrorbuch, nur dass alles, was dort steht,
bittere Realität ist. Zwangsarbeit, ungesetzliche Inhaftie-
rungen, willkürliche Hinrichtungen und Folter sind an
der Tagesordnung. Ein mächtiger Sicherheitsapparat un-
terdrückt die Bevölkerung und hält sie „in ständiger
Angst“, wie es im UN-Bericht steht. Human Rights
Watch nennt Eritrea ein einziges „gigantisches Gefäng-
nis“. Leider wahr und beschämend!

Viele junge Eritreer flüchten wegen des Militärdiens-
tes aus ihrer Heimat; denn direkt nach dem Schulab-
schluss muss jeder Jugendliche einen unbefristeten
Wehrdienst unter erbärmlichsten Bedingungen antreten.
Wer sich weigert, dem drohen Folter und Gefängnis. In
Eritrea selbst kann niemand über die grausamen Zu-
stände berichten. Reporter ohne Grenzen listet das Land
auf dem letzten Platz des weltweiten Pressefreiheits-
index. Präsident Afewerki und seine Lakaien setzen ihre
Macht mit allen Mitteln durch. Außer der Regierungs-
partei gibt es keine zugelassenen Parteien. Jede Opposi-
tion wird im Keim erstickt. Man kann den Eritreern nur
wünschen, dass sie sich möglichst bald dieses Regimes
entledigen.


(Beifall bei der LINKEN)


Auch in sozialer Hinsicht ist eine andere Regierung
bitter nötig; denn Eritrea ist nicht nur eines der unfreies-
ten Länder, sondern auch eines der ärmsten Länder der
Welt. Es belegt beim HDI über den Entwicklungsstand
Platz 182 von 187 Ländern. Menschen hungern. Viele
Kinder können keine Schule besuchen. Für die Bauern
reicht das Angebaute kaum zum Überleben. In Eritrea
ereignet sich eine humanitäre Dauerkatastrophe. Wir
müssen dringend Wege finden, den Menschen vor Ort zu
helfen, ohne dabei das Regime zu stützen. Hilfe an der
Basis, konkret für die Menschen vor Ort, muss – soweit
möglich – geleistet werden.


(Beifall bei der LINKEN)

Angesichts der schrecklichen Situation im Land ist es
sehr verständlich, dass in Europa heute 360 000 Eritreer
als Flüchtlinge leben. Weltweit sind es 1 Million Ge-
flüchtete. Ein Sechstel aller Eritreer lebt mittlerweile im
Ausland. Das ist trauriger Weltrekord. Viele müssen le-
bensgefährliche Wege auf sich nehmen, um hier zu uns
nach Europa zu kommen und so Unterdrückung und Ver-
folgung zu entfliehen. Viele sterben in der Wüste. Nicht
wenige ertrinken im Friedhof Mittelmeer. Das ist auch
eine europäische Schande. Wir müssen endlich die Fes-
tung Europa überwinden und legale Zugangswege schaf-
fen, um das Sterben im Mittelmeer zu beenden.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD])


Die Eritreer, die bei uns leben, müssen wir vor den
Fängen des Regimes schützen. Es gibt Berichte, dass
Eritreer, die im Ausland leben, selbst die, die mittler-
weile eine andere Staatsangehörigkeit haben, von den
eritreischen Botschaften erpresst werden, eine Exilsteuer
zu zahlen. Sonst erhalten sie keine Papiere, oder ihre An-
gehörigen vor Ort werden bedroht. Ich bin fassungslos,
dass im Raum steht, dass eine ausländische Botschaft in
Deutschland so agieren kann. Das muss durch die Bun-
desregierung aufgeklärt und scharf verurteilt werden.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD])


Eritrea ist eine der schlimmsten Diktaturen der Welt.
Es ist gut, dass die Bundesregierung das ähnlich sieht.
Ich wünschte mir aber, dass wir die gleichen Standards,
die wir an Eritrea anlegen, auch an einige Partnerländer
Deutschlands anlegten.

Vor wenigen Tagen war Ägyptens Putschpräsident
el-Sisi in Deutschland. Die Bundeskanzlerin hat ihn offi-
ziell empfangen. Unter ihm gibt es 1 500 Todesurteile,
40 000 politische Gegner sitzen in Gefängnissen, Oppo-
sitionsgruppen sind verboten, ein Parlament gibt es
nicht. Trotz alledem wertet die Bundesregierung dieses
Verbrecherregime auf und bietet ihm eine internationale
Bühne. Erst Jahrzehnte mit Mubarak zusammenarbeiten,
jetzt el-Sisi empfangen – Geschäfte haben offensichtlich
für die Bundesregierung Vorrang vor Menschenrechten.
Das ist beschämend.


(Beifall bei der LINKEN)


Genauso läuft es mit Saudi-Arabien, einer Diktatur,
die foltert und öffentlich köpfen lässt. Das Strafsystem
ist dem der Terrororganisation „Islamischer Staat“ ähn-
lich: Steinigungen von Frauen, Amputationen von Ar-
men und Füßen. Auf den Abfall vom Glauben und auf
Homosexualität steht die Todesstrafe. – Dennoch war
Wirtschaftsminister Gabriel vor kurzem da. Deutschland
liefert modernste Waffen. Das ist an Verlogenheit nicht
zu übertreffen.


(Beifall bei der LINKEN)


Solche Doppelstandards entwerten berechtigte Kritik
an Diktaturen. Solange Sie von der Bundesregierung mit
der einen Diktatur aus geostrategischen Überlegungen
Geschäfte machen, während Sie strategisch unwichtige





Niema Movassat


(A) (C)



(D)(B)

Diktaturen verurteilen, so lange ist Ihr Hochhalten von
Menschenrechten unglaubwürdig.


(Beifall bei der LINKEN)


Stellen wir uns einmal vor, Eritrea hätte viel Öl und
würde es an Deutschland verkaufen. Ich befürchte, die
Kritik an den Menschenrechtsverletzungen wäre dann
nicht mehr so laut.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist unredlich!)


Deutschland stünde es gut zu Gesicht, weltweit die
gleichen Maßstäbe für die Bewertung von Menschen-
rechten anzulegen; sonst hat man die moralische Integri-
tät einer Schwingtür.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Rolf Mützenich [SPD]: „Moralische Integrität“, gutes Stichwort!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810819100

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Frank Schwabe

das Wort.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1810819200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich wollte eigentlich nichts dazu sagen; aber da wir uns
bei Eritrea offenbar einig sind – ich wüsste auch nicht,
wie man sich an der Stelle nicht einig sein könnte –,
möchte ich Ihnen, Herr Movassat, schon etwas sagen:
Ich würde mir auch von der Linkspartei wünschen, dass
sie nicht unterschiedliche Kriterien anlegt und bei Län-
dern wie Venezuela oder Nordkorea nicht bereit ist, gele-
gentlich nachsichtiger zu sein als bei anderen Ländern.
Das ist nämlich das, was ich wahrnehme. Insofern fällt
der Vorwurf, den Sie an uns richten, auf Sie selbst zu-
rück.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das zum Thema Schwingtür!)


Ich möchte einen Satz zu der Lage in Aserbaidschan
sagen. Ich glaube, das kann man bei einer Menschen-
rechtsdebatte machen, auch wenn wir am Freitag noch
zu diesem Thema hier im Parlament kommen; denn ich
bin wirklich empört darüber, dass Aserbaidschan die
OSZE-Mission aus dem Land verweist. Wie wichtig
Transparenz ist, diskutieren wir gerade am Beispiel von
Eritrea. Wir können die Länder nicht miteinander ver-
gleichen; aber es zeigt sich, was passiert, wenn ein Land
nicht will, dass es internationale Transparenz gibt. Ich
will die Gelegenheit nutzen, von hier aus zu sagen: Das
Verhalten Aserbaidschans ist skandalös; das kann nicht
ohne eine internationale Reaktion bleiben.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Lage in Eritrea ist von den Kolleginnen und Kol-
legen schon umfassend beschrieben worden. Sie wird
deutlich in den Überschriften, die man in dieser Woche
in den Zeitungen lesen konnte. „Von dort, wo die Angst
herrscht“, hat die Süddeutsche Zeitung getitelt. „Horror-
bericht über die Republik der Angst“, so stand es in der
taz. Das hat etwas mit dem in seiner Wirkung und seiner
Bedeutung nicht zu unterschätzenden Bericht der Ver-
einten Nationen zu tun, der unter der deutschen Präsi-
dentschaft jetzt in der Sommersession des UN-Men-
schenrechtsrats diskutiert wird.

Auch da ist es benannt worden: Eritrea erfüllt leider
alle negativen Kriterien – wirklich alle –, die man sich
auf der Welt so vorstellen kann. Amnesty International
berichtet von 10 000 politischen Gefangenen; jede freie
Meinungsäußerung wird drakonisch bestraft. Es fliehen
so viele Menschen aus diesem Land, obwohl die zurück-
bleibenden Familien mit Strafe bedroht sind. Das ist so.
Diese Familien werden herausgefiltert. Es gibt offenbar
sehr differenzierte Mechanismen, um herauszubekom-
men, wer das ist. Diese Familien müssen am Ende mit
Repressionen schlimmster Art rechnen. Es gibt keine
Parteien, keine freien Medien, erst recht keine internatio-
nalen, keine Gewerkschaften, es gibt Folter und dras-
tischste Haftbedingungen, die auch hier genannt worden
sind.

Verantwortlich dafür ist eine Clique in dem Land un-
ter Präsident Isayas Afewerki. Auch das muss klar sein:
Wir haben im internationalen Strafrecht leider noch nicht
genügend Möglichkeiten, aber wir müssen die bestehen-
den Regeln des internationalen Strafrechts anwenden,
um diesen Präsidenten und seine Clique zur Verantwor-
tung zu ziehen; denn die Vereinten Nationen haben, wie
ich glaube, recht mit ihrer Einschätzung, dass es sich um
Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, die in Eri-
trea verübt werden.

Ich finde die Reiseplanung des Ministers interessant
und bin einmal gespannt, was an Reiseaktivitäten zu-
stande kommt. Ich bin mir ganz sicher, dass der Minis-
ter, wenn diese Reise zustande kommt, eine klare An-
sage zu all den Punkten macht, die wir hier miteinander
diskutiert haben. Es ist leider richtig, wie gerade gesagt
wurde: Das Land erfüllt leider überhaupt keine Voraus-
setzung, um mit ihm in irgendeiner Art und Weise Ent-
wicklungszusammenarbeit zu betreiben, weil vollkom-
men sicher ist, dass jeder Cent, der dorthin fließt, in die
falschen Hände gerät.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Warum kommen eigentlich so viele Eritreer nach
Deutschland? Das fragen sich ganz viele in meinem
Wahlkreis. Sie fragen: Warum aus Eritrea? Viele Leute
wissen gar nicht, was da los ist. Ich glaube, etwas dage-
gen getan zu haben, ist das Verdienst des UN-Berichts,
aber auch der Anfrage der Grünen. Mittlerweile haben
das Evangelische Missionswerk und andere entspre-
chende Berichte vorgelegt. Auch die heutige Debatte ist
wichtig; denn wir brauchen Informationen. Wir müssen
versuchen, die Lage so transparent wie möglich zu ma-





Frank Schwabe


(A) (C)



(D)(B)

chen; denn genau das will dieses Land auf keinen Fall.
Dass unser Ansatz zum Teil funktioniert, habe ich fest-
gestellt – ich nenne jetzt keine Namen –, als ich an einer
deutschen Botschaft war und dort über Eritrea diskutiert
habe. Botschaftsmitarbeiter, die für Menschenrechtsfra-
gen zuständig waren, haben mir gesagt: Na ja, das sind
doch eher soziale Gründe, die die Menschen aus Eritrea
nach Europa treiben. – Deswegen ist es wichtig, darüber
zu informieren.

Die Zahl ist bereits genannt worden: 360 000 Eritreer
halten sich in der Europäischen Union auf. Man muss
sich vor dem Hintergrund von gerade einmal 6 Millionen
Einwohnern in diesem Land vorstellen, was das für ein
Verhältnis ist und wie weit damit Eritrea vor allen an-
deren Ländern Afrikas ist, was die Flucht nach
Deutschland und nach Europa angeht. In der Tat, Tau-
sende dieser Flüchtlinge sterben im Mittelmeer. Unsere
Verantwortung besteht neben der Benennung der Situa-
tion in Eritrea darin, dafür zu sorgen, dass die Flücht-
linge auf ihrem Weg nach Europa nicht sterben müssen.
Wenn sie dann in Deutschland sind, brauchen sie eine
Chance, eine Perspektive. Die bekommen sie zum Teil
leider auch nicht.

Ich habe in der letzten Woche dem Standesamt von
Castrop-Rauxel die Geburt meiner Tochter gemeldet.
Herr Grabosch hat mir gesagt – ich habe ihm verspro-
chen, das zu benennen –, er habe es jetzt sehr häufig mit
eritreischen Familien zu tun, unter anderem mit einem
Paar, das gerade ein Baby bekommen hat. Ein Problem
ist, das viele Eritreer oft leider kein Englisch sprechen.
Wie denn auch? Es gibt in Eritrea gar keine Universität
mehr; sie sind alle geschlossen worden. Flüchtlinge aus
Eritrea sind häufig nicht einmal in der Lage, in Deutsch-
land eine Eheschließung vorzunehmen oder ihre Kinder
nach der Geburt standesamtlich anzumelden. Ich glaube,
auch da haben wir die Verantwortung, mit diesen Men-
schen vernünftig umzugehen und der Öffentlichkeit zu
erklären, warum Menschen aus Eritrea nach Deutsch-
land kommen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810819300

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kol-

lege Tom Koenigs das Wort.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1810819400

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Ich stimme allem zu, was bisher gesagt worden
ist. Die Schilderung der Situation in Eritrea könnte nicht
drastischer sein. Wie man sie letzten Endes auch be-
schreibt – Gulag unter freiem Himmel, Nordkorea Afri-
kas –, sie ist entsetzlich.

Ich finde es gut, dass die Fraktionen der CDU/CSU
und SPD diese Aktuelle Stunde aufgesetzt haben; denn
so kommt es einmal zu einer Analyse der Fluchtursa-
chen. Die Eritreer, die nach Deutschland kommen, ver-
dienen Asyl und bekommen es auch. Das ist gut. Sie
haben oft eine Art Weg zum Kalvarienberg durch äthio-
pische Flüchtlingslager zurückgelegt, bis sie überhaupt
hierhergekommen sind. Manchmal sind sie nach Sinai
verkauft worden, wo sie grausigen Torturen unterworfen
wurden. Viele sind durch den Sudan geflohen, sehr viele
durch die Wüste in Libyen. Letzten Endes waren sie im-
mer wieder irgendwelchen Schleppern ausgesetzt, die
bei ihren Verwandten anriefen und weiteres Geld ver-
langten.

Die Mehrzahl derer, die letzthin im Mittelmeer er-
trunken sind, auch bei den großen Unfällen, waren Eri-
treer. Wer es dann bis Italien geschafft hat, ist immer
noch nicht sicher. Viele von denen, die von Italien nach
Deutschland, übrigens in erstaunlich hoher Anzahl nach
Gießen, gekommen sind – es sind vor allem Jugendli-
che –, beschreiben, dass sie auch auf dem Weg durch Eu-
ropa von Verbrechen, Erpressung und auch sexueller Ge-
walt begleitet worden sind. Die Durchgangsländer haben
oft keinerlei Schutzsysteme – die europäischen Durch-
gangsländer bieten oft noch ein bisschen mehr Schutz als
die afrikanischen –; deshalb ist in den Durchgangslän-
dern sehr viel zu tun.

Ich möchte mich auf einen Punkt konzentrieren.
Diese Flüchtlinge verdienen und bekommen Asyl, und
wir wissen, dass sich die Situation in Eritrea nicht in den
nächsten ein, zwei, drei Jahren ändern wird; hoffentlich
danach. Es dauert im Durchschnitt 11,2 Monate, bis die
Flüchtlinge eine Duldung oder Asyl haben. In diesen elf
Monaten hängen sie – meist junge Männer, aber auch
Frauen – in der Ungewissheit. Warum fangen wir denn
nicht sofort mit Integrations- und Deutschkursen an?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Das sind doch genau die Leute, die wir hier brauchen.
Und sagen Sie nicht: Die gehen ja irgendwann wieder,
hoffentlich bald. – Das wären genau die Leute, die wir
sonst für viel mehr Geld in der Entwicklungshilfe in den
afrikanischen Ländern ausbilden, und sie könnten dort
auch ihre Erfahrungen mit Demokratie einbringen.


(Zustimmung des Abg. Martin Patzelt [CDU/ CSU])


Das wäre also entweder eine Entwicklungshilfe oder
eine Hilfe für uns, weil wir dann Experten hätten, die
ausgebildet sind.

Da müssen wir am ersten Tag anfangen,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


zum Beispiel mit dem Zugang zum Gesundheitssystem,
worüber immer noch verhandelt wird. Die Regelung zu
sicheren Drittstaaten haben Sie von der Koalition schnell
geschaffen, aber über die Gesundheitskarte wird immer
noch verhandelt. Was ist denn? Nun lösen Sie das doch
ein!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Annette Groth [DIE LINKE])






Tom Koenigs


(A) (C)



(D)(B)

Oder: Deutschunterricht vom ersten Tag an! Die müssen
Deutsch können, und sie lernen es auch. Es sind viele
unter denen, die schon eine Bildung haben. Arbeitsver-
mittlung, soziale Betreuung, all das wird dringend ge-
braucht.

Noch eine andere Sache: Wenn diese Menschen hier
im Rahmen der eritreischen Bürokratie Kontakt mit dem
Konsulat haben, müssen sie die Aufbausteuer, 2 Prozent
vom Netto, zahlen, übrigens auch von dem, was sie nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Auf un-
sere Anfrage wurde geantwortet, das könne man nicht
ändern. Es kann doch nicht wahr sein, dass die eritrei-
schen Behörden diese Leute in Deutschland abzocken
und wir sagen: „Das können wir nicht kontrollieren“!
Jede Frittenbude, die keinen Fettabscheider hat, machen
wir zu. Und das können wir nicht kontrollieren? Das
kann doch nicht wahr sein!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Ich glaube, da müssten wir uns ein bisschen mehr
Flüchtlingsschutz überlegen.

Ein Allerletztes. Ja, der Herr Bundesminister Müller
reist. Ich finde, man sollte auch mit dem Teufel reden.
Hoffentlich redet er da deutliche Worte. Aber es gibt
auch Peinlichkeiten. Die sollte er vermeiden. Thema
„Auswärtige Kulturpolitik“: Der Botschafter hat ein
Konzert der Philharmonie Leipzig in Eritrea vermittelt.
Sehr schön haben sie gespielt – am Nationalfeiertag. Die
Generäle und der Präsident saßen dabei: Hurra, die
Deutschen spielen! – Ich würde mir wünschen, dass Herr
Müller eine solche Peinlichkeit vermeidet.

Jeder Cent für dieses Land stützt die Diktatur, stützt
die Menschenrechtsverletzungen und dient nicht den
Ärmsten der Armen, die dort im Land höchst zahlreich
sind.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810819500

Der Kollege Martin Patzelt hat für die CDU/CSU-

Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Martin Patzelt (CDU):
Rede ID: ID1810819600

Meine sehr verehrten Besucher! Meine Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich am
Abend mit den beiden jungen Eritreern, mit denen ich
unterdessen befreundet bin, am Küchentisch sitze, dann
beschreiben sie all das, was meine Vorredner hier be-
schrieben haben. Das hat auch den Hintergrund, dass sie
verzweifelt fragen, wie es ihren Schwestern geht, die ir-
gendwo durch Nordafrika irren, und wie es ihren alten
Eltern geht, die sozusagen in Geiselhaft genommen wur-
den, weil ihre Kinder verschwunden sind. Wenn wir
durch Deutschland fahren – ich nehme sie auf meinen
Fahrten nach Köln, nach Potsdam, nach Erfurt mit –,
entdecken sie überall Gesichter aus Eritrea, ganz schnell.
Wenn sie dann miteinander sprechen, dann sprechen sie
über ihr Elend, über ihre Heimat und über ihren dringen-
den Wunsch, in diese Heimat einmal wieder zurückzu-
können. – Das will ich Ihnen so mitteilen, weil das ein
Indiz dafür ist, dass es junge Menschen sind, die immer
noch Hoffnung auf eine Zukunft ihres Landes haben.

Was machen wir? Ich bin so froh und dankbar, dass es
diese Aktuelle Stunde gibt, dass wir immer wieder the-
matisieren, dass wir Bewusstsein dafür schaffen, auch in
der Öffentlichkeit, wie es den Menschen in der Welt
geht, wie es den Menschen in Eritrea geht.

Wir haben gerade die Sitzung des Menschenrechts-
ausschusses unterbrochen, um in dieser Aktuellen Stunde
mit über dieses Thema nachzudenken. Oft überfällt uns
eine Ohnmacht. Im Menschenrechtsausschuss erleben
wir die ganze Not der Welt. Sie wird uns dort – das
wurde sehr gut recherchiert, zum Teil geht es dabei um
selbst Erlebtes – sehr intensiv beschrieben bzw. vor Au-
gen geführt. Man wird sprachlos. Auch empfindet man
Hilflosigkeit und fragt sich: Was sollen wir denn tun?

Vor acht Jahren haben wir die wirtschaftliche Ent-
wicklungshilfe für Eritrea eingestellt. Es war richtig,
dass wir sie eingestellt haben. Auch ich bin der Mei-
nung, dass bei einem solch verbrecherischen Regime
kein Geld in dieses Land fließen darf. Die sich daran an-
schließende Frage lautet: Welche Möglichkeiten haben
wir denn eigentlich in der Hand, etwas zu tun? Resolu-
tionen und Erklärungen reichen nicht. Wir dürfen aber
– da gebe ich meinem Vorredner, Herrn Koenigs, sehr
recht – den Dialog nicht abbrechen lassen. Auch wenn
nur der kleinste gemeinsame Nenner vorhanden ist, müs-
sen wir ihn führen. Dabei dürfen wir nicht unser Gesicht
verlieren und kein falsches Zeugnis ablegen. Auch dür-
fen wir nicht missdeutet werden können. Diesen Balan-
ceakt können wir durchführen.

Ich bin unserer Regierung sehr dankbar, dass sie diese
Politik bzw. diesen Balanceakt – ob bezogen auf Grie-
chenland, Russland oder unsere Einsätze in Afrika bzw.
Eritrea – immer wieder praktiziert und diesen schweren
Weg geht. Wir müssen klar und deutlich machen, dass
wir als Deutsche das, was dort geschieht, nicht fassen
können und mit allen Möglichkeiten auf allen Ebenen
energisch gegen dieses tiefe menschliche Unrecht pro-
testieren. Andererseits müssen wir die Betreffenden im-
mer wieder mit den Möglichkeiten, die wir zur Verfü-
gung haben, neu locken, drücken und zwingen, damit sie
in ihrem Land eine andere Entwicklung indizieren.

Was haben wir für Möglichkeiten in der Hand? Wir
haben Geld. Wenn es nach mir ginge, würden wir den
gesamten Solidarbeitrag dafür investieren. Das ist ein il-
lusorischer Vorschlag, weil wir dafür niemals eine politi-
sche Mehrheit finden würden. Ich will mit einer solch
utopischen Forderung aber deutlich machen, dass wir in
der Nähe dieser Länder in konzertierter Aktion eine
nachhaltige systematische Entwicklungshilfe schaffen
müssen, damit sie erkennen, dass Demokratie, wirt-
schaftliche Entwicklung und vor allen Dingen Bildung
die Voraussetzungen dafür sind, dass sich die Verhält-
nisse in ihren Ländern einmal ändern. Dafür gibt es viel
zu wenig Zeugnisse und Beweise. Wir müssen uns, meine





Martin Patzelt


(A) (C)



(D)(B)

ich, auf die Strümpfe machen, um dort, wie gesagt, in
konzertierter Aktion – vielleicht mit allen europäischen
Staaten zusammen – eine solche projektorientierte nach-
haltige Entwicklungshilfe zu leisten. Wir wissen, wie
schwer das ist. Schon beim Flüchtlingsgipfel haben wir
bemerkt, wie schwer Positionen zusammenzubringen
sind. Das ist aber das größte Pfand, das wir in der Hand
haben.

Wir können deutlich, offen und unverkrampft zeigen,
dass die Menschen freiwillig in unserem Land bleiben
wollen, dass sie hier glücklicher sind, ein gesichertes
Einkommen haben und sich sozial engagieren. Welch
besseren Beweis könnte man in diesen Ländern bzw.
Kontinenten dafür erbringen, dass das der richtige Weg
ist? Wir sollten das – sozusagen wie einen Infekt – dort
hintragen. Das kostet Mühe, Anstrengung und auch
Geld.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810819700

Das Wort hat die Kollegin Dr. Ute Finckh-Krämer für

die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD):
Rede ID: ID1810819800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen!
Auch ich möchte mit einer persönlichen Erfahrung be-
ginnen. Ich war vor Jahren auf einem Evangelischen
Kirchentag bei einem Workshop, wo es um Kriegs-
dienstverweigerung zur Zeit des Zweiten Weltkrieges
ging. Der Workshop wurde englischsprachig durchge-
führt. Am Schluss der Diskussion meldeten sich zwei
junge Männer und sagten: Wir kommen aus Eritrea. In
unserem Land besteht dieses Problem heute. – Sie frag-
ten, wie man unserer Meinung nach am besten mit der
Situation in einem Land umgeht, wo das Militär unter
dem Vorwand, dass man sich gegen einen großen, militä-
risch übermächtigen Nachbarn wehren müsse, die ganze
Bevölkerung unterwirft. Sie zogen den Schluss, dass
man in einer solchen Situation den Kriegsdienst verwei-
gern darf und muss. Das geht in einem Land wie Eritrea
aber nur, indem man flieht.

Sie haben sich in Frankfurt – ich glaube, Gießen ist
auch eingeschlossen – einer Exilorganisation eritreischer
Kriegsdienstverweigerer angeschlossen. Diese Exilorga-
nisation arbeitet seit vielen Jahren hier in Deutschland,
und sie hat sich international vernetzt. Sie hat letztes
Jahr eine Tagung in Pretoria unter dem Titel „Strategi-
sche Überlegungen über die politische und sozio-ökono-
mische Krise in Eritrea“ durchgeführt. Es ging um die
Frage, was die vielen in verschiedenen Exilländern le-
benden Eritreer zur Verbesserung der Situation beitragen
können, in dem Sinne, dass sie ein Konzept entwickeln,
wie ein demokratisches, ein wirtschaftlich nicht mehr
völlig dem Militär unterworfenes und damit für seine
Bewohner lebenswertes Eritrea aussehen könnte. Das
finde ich sehr interessant; denn das ist ein weiterer An-
satz, den wir haben, um eine Veränderung in Eritrea zu
bewirken. Dass wir nämlich nicht nur die, die als Flücht-
linge zu uns kommen, individuell unterstützen in der
Hoffnung, dass sie irgendwann in das Land zurückkeh-
ren können, sondern dass wir unter ihnen eine Diskus-
sion darüber befördern, sie darin unterstützen und be-
stärken, wie ein zukünftiges Eritrea aussehen könnte, ein
Eritrea, das wieder lebenswert ist und sich nicht nur über
eine militärische Bedrohung durch das Nachbarland
Äthiopien definiert.

In diesem Papier gibt es einige Hinweise, die ich ein-
mal zitieren möchte, weil sie exemplarisch dafür sind,
wie weitsichtig und klug diese Menschen sind, die sich
vor einem Jahr in Pretoria getroffen haben. Sie sprechen
darüber, dass es in ihrem Land vor und nach der Unab-
hängigkeit eine Kultur der Intoleranz und Straflosigkeit
gab und gibt. Sie sprechen darüber, dass man Mechanis-
men zur Konfliktlösung entwickeln muss, um in einem
solchen Land, in dem im Augenblick die einen die ande-
ren unterdrücken, anschließend wieder zusammenleben
zu können. Sie sprechen davon, dass in einem so autori-
tär strukturierten Land eine Beteiligung der Bevölkerung
auf Graswurzelebene gesichert werden muss. Sie spre-
chen von der Notwendigkeit eines ernsthaften Aussöh-
nungsprozesses unter Eritreerinnen und Eritreern. Sie
wollen Mechanismen finden, mit denen man den sozia-
len Zusammenhang im Land wiederherstellt und stärkt,
weil in diesem autoritären Regime alles kaputtgeht
– auch dies zeigt der Menschenrechtsbericht –, was es an
sozialem, an menschlichem Zusammenhang gibt. Und
– auch das finde ich interessant – sie sprechen davon,
dass die Rolle von einheimischen Strukturen und Bräu-
chen für einen Versöhnungsprozess unter Eritreerinnen
und Eritreern auf der Ebene der Sippen und Gemein-
schaften gefunden werden muss, also genau das, was wir
in Bezug auf andere Konfliktregionen in der Welt auch
sagen. Die Lösungen müssen aus der eigenen Tradition,
aus der eigenen Kultur heraus kommen. Die Lösungen
können nicht von außen aufgestülpt werden.

Ich wünsche mir, dass wir einen Weg finden, diesen
Diskussionsprozess, der nicht nur in Deutschland statt-
findet, sondern nach der Erklärung, die von Eritreerin-
nen und Eritreern aus Afrika, Australien, Europa und
Nordamerika verfasst ist, offensichtlich auf mindestens
vier Kontinenten stattfinden kann, zu unterstützen und
zu stärken.

Danke schön.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810819900

Der Kollege Thorsten Frei hat für die CDU/CSU-

Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Thorsten Frei (CDU):
Rede ID: ID1810820000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Menschenrechtsbericht der Vereinten Nationen vom





Thorsten Frei


(A) (C)



(D)(B)

vergangenen Montag hat deutlich vor Augen geführt,
welche Zustände in Eritrea herrschen, hat deutlich vor
Augen geführt, wie hier ein Volk geknechtet wird und
von einem Despoten terrorisiert wird. Vieles von dem,
was wir in dem 500-seitigen Bericht lesen können und
was viele Kollegen im Rahmen dieser Debatte durchde-
kliniert haben, ist erschreckend, aber leider nicht wirk-
lich überraschend. Auch wenn es viele westliche Politi-
ker noch in den 1990er-Jahren gegeben hat, die geglaubt
haben, dass Afewerki sozusagen ein fortschrittlicher
Hoffnungsträger für Afrika sein könnte, wissen wir
heute, dass er nichts anderes als ein lupenreiner Diktator
ist, der mit einem perfiden Überwachungs- und Sicher-
heitssystem und eiserner Hand mehr als jeder andere
Despot in Afrika sein Volk terrorisiert und in Angst und
Schrecken versetzt, und das alles unter dem Deckmantel
der Sicherung der Unabhängigkeit von Äthiopien, der
Grenzstreitigkeiten mit Dschibuti, den schwierigen Ver-
hältnissen mit eigentlich der kompletten Nachbarschaft
von Eritrea. All das ist letztendlich ein Deckmantel da-
für, dass sich das Land seit 1997 de facto in einem Dau-
erausnahmezustand befindet, die Menschen nicht an den
politischen Prozessen beteiligt sind, es keine unabhän-
gige Justiz gibt, es seit 1996 mit Militärrichtern besetzte
Sondergerichte gibt, die jeden Fall an sich ziehen kön-
nen, wo dann keine Anwälte und auch keine Rechtsmit-
tel zugelassen sind.

Wenn man solche Zustände hat, meine sehr verehrten
Damen und Herren, dann ist das ein Failed State und
nichts anderes. Eritrea ist insofern vielleicht ein Sonder-
fall, als es ein Failed State nicht aufgrund von Kriegen
oder Bürgerkriegen und nicht aufgrund von Naturkata-
strophen oder, wie wir es in der Region sehr häufig erle-
ben, aufgrund fehlender Staatlichkeit ist. Nein, es gibt
dort Staatlichkeit, aber eben fehlgeleitete Staatlichkeit.
Das macht es wahrscheinlich für uns so schwierig – das
hat die Debatte gezeigt –, Lösungsansätze zu finden.

Es ist geschildert worden, unter welchen erbärmli-
chen Umständen die Menschen dort leben und wie sehr
das System die Menschen terrorisiert: dass es keine freie
Presse gibt, dass es Opposition nur im Untergrund gibt,
dass es keine Zivilgesellschaft gibt, dass es Verhaftun-
gen und Hinrichtungen gibt, dass es dort 10 000 politi-
sche Gefangene gibt, wie Amnesty International sagt,
dass es – wenn man sich die Lebenserwartung in diesem
Land anschaut – im Prinzip einen unbegrenzten Militär-
dienst gibt, dass es Zwangsarbeit und Sklaverei gibt. So-
mit ist klar, warum wir in Europa mit den Folgen kon-
frontiert sind und die Menschen hierherkommen: aus
lauter Verzweiflung und weil sie keinen Ausweg aus ih-
rer Situation sehen. Auch hier sind die Zahlen – sie sind
genannt worden – wirklich alarmierend. Ein Viertel der
Bevölkerung hat das Land, das weniger als 6 Millionen
Einwohner hat, bereits verlassen. In Europa gibt es
360 000, in Deutschland etwa 70 000 registrierte Flücht-
linge aus Eritrea. Jeden Monat verlassen 3 000 bis
5 000 Menschen das Land. Dies macht deutlich, unter
welchen Voraussetzungen die Menschen dort leben.

Uns ist natürlich auch bewusst, dass das, was wir se-
hen – die registrierten Zahlen, die ich gerade referiert
habe –, letztlich nur die Spitze des Eisbergs ist. Die
Menschen, die die wirtschaftliche Kraft aufbringen,
Schlepperbanden zu bezahlen und Visa zu besorgen, und
körperlich in der Lage sind, den Treck durch Kriegs- und
Bürgerkriegsgebiete in Afrika, durch die Wüste bis an
die libysche Küste zu nehmen oder etwa über die Sinai-
Halbinsel zu fliehen, werden häufig von Banden gefan-
gen genommen – es ist beschrieben worden – und in
Containern gehalten. Ihnen werden Organe herausgeris-
sen, die anschließend verkauft werden. Die Familienan-
gehörigen, die zurückgeblieben sind, werden erpresst.
Das sind die Zustände, mit denen wir dort konfrontiert
sind.

Deshalb ist klar, dass wir versuchen müssen, mit den
wenigen Möglichkeiten, die wir haben, dazu beizutra-
gen, die Situation zu verbessern. Ich bin davon über-
zeugt, dass es richtig ist, die UN-Sanktionen und auch
das Waffenembargo aufrechtzuerhalten, dass es darüber
hinaus richtig ist, nach Möglichkeit zu verhindern, dass
sich dieses Land Devisen beschafft. Wir haben darüber
gesprochen, dass es eine zweiprozentige Aufbausteuer
für Exilanten gibt. Sie ist immerhin die zweitwichtigste
Einnahmequelle der Regierung. Die wichtigste Einnah-
mequelle sind die Rohstoffe. Wir sollten auch die außen-
politischen Möglichkeiten nutzen, etwa über den Sudan,
in dem wir engagiert sind und der das einzige Land ist,
das halbwegs vernünftige Beziehungen zu Eritrea hat.
Wir sollten auch die Äthiopier darin bestärken, den Ent-
spannungskurs fortzusetzen,


(Beifall des Abg. Martin Patzelt [CDU/CSU])


damit es möglich wird, den Verfassungsprozess von
1997 wieder aufzunehmen und letztlich – es ist gesagt
worden – der Regierung von Eritrea das letzte Deckmän-
telchen an Legitimität zu entreißen. Das, glaube ich, sind
die wenigen Möglichkeiten, die wir aber entschlossen
nutzen sollten.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810820100

Der Kollege Johannes Selle hat abschließend für die

CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Johannes Selle (CDU):
Rede ID: ID1810820200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie meine
Vorredner schon detailliert ausgeführt haben, sind die
Schilderungen des Berichtes der Vereinten Nationen zur
Menschenrechtssituation in Eritrea erschreckend. Sie
zeugen von einem Machtwillen, der ohne Rücksicht auf
das Schicksal der Menschen im Lande durchgesetzt
wird. Die drastischen Sanktionen der Vereinten Nationen
mit einer De-facto-Ächtung des Regimes bleiben wir-
kungslos. Irgendwann wird die internationale Gemein-
schaft ernsthaft über wirksamere Instrumente diskutieren
müssen.





Johannes Selle


(A) (C)



(D)(B)

Der Präsident Eritreas hat in über 20 Jahren nichts zu-
stande gebracht, um die materielle Lage seines Volkes zu
verbessern. Offensichtlich ist er nicht willens dazu. Ent-
sprechende Angebote auch aus Deutschland hat es im-
mer wieder gegeben, aber eben nur unter der Bedingung,
dass sich die Menschenrechtslage verbessert. Wen wun-
dert es, dass die auf Autarkie getrimmte Wirtschaftspoli-
tik das Land ruiniert hat?

Der Präsident hat ein Regime aufgebaut, das auf die
absolute Kontrolle bis in die kleinsten Winkel des Lan-
des und bis in die banalste Alltagssituation in der Gesell-
schaft ausgelegt ist. Weder gibt es eine Opposition, nicht
einmal im Untergrund, noch andere Ansätze einer zivil-
gesellschaftlichen Bewegung. Kooperationen mit aus-
ländischen Organisationen finden so gut wie nicht statt.
Mit anderen Worten: Es handelt sich um eine Gesell-
schaft, die in eine Isolation gezwungen ist, wie wir sie
vielleicht nur noch aus Nordkorea kennen.

Immer wieder müssen wir uns die Frage stellen: Was
können wir unternehmen, um das Regime zum Ein-
lenken zu bewegen und den Menschen zu helfen? Für
Entwicklungspolitiker ist die Einstellung der Entwick-
lungszusammenarbeit, zumal bei einem so niedrigen
Entwicklungsstand, immer schmerzhaft. Dann rücken
Verbesserungen erst recht in weite Ferne. Wegen der un-
haltbar gewordenen Zustände musste die bilaterale
Zusammenarbeit mit Eritrea bereits 2007 eingestellt
werden. Selbst die sonst in vielen Fällen mögliche För-
derung nichtstaatlicher Akteure von außen ist im Falle
Eritreas nicht möglich; denn erstens gibt es aufgrund der
Unterdrückung keine zivilgesellschaftliche Bewegung,
die gefördert werden könnte, und zweitens sind Organi-
sationen, die eine solche Unterstützung leisten können,
in Eritrea nicht zugelassen.

Wir dürfen nicht aufgeben, Eritrea im multilateralen
Kontext der EU zum Einlenken zu bewegen. Bis 2020
sind im Europäischen Entwicklungsfonds 200 Millionen
Euro für Eritrea vorgesehen. Im Gegensatz zu meinem
linken Kollegen habe ich nicht so ein furchtbares Bild
von der Europäischen Union. Aber das Geld darf natür-
lich nicht unkonditioniert vergeben werden, das ist klar,
und das werden wir auch nicht tun.

Wenn wir uns fragen, was wir tun können, dann müs-
sen wir thematisieren, dass Eritrea Ausgangsland einer
massiven Flüchtlingsbewegung ist. Die beschriebenen
massiven Menschenrechtsverletzungen zwingen jeden
Monat Tausende Eritreer zur Flucht. Gegenüber 2013
wurde in 2014 eine Steigerung der Anzahl von Flüchtlin-
gen von 153 Prozent festgestellt. Ein Teil davon tritt die
gefährliche Weiterreise gen Norden an.

In unserer Kreisstadt gab es eine öffentliche Veran-
staltung mit jungen Eritreern zu ihrer dramatischen
Flucht, bei der sie mehrfach vom Tode bedroht waren:
beim Übertritt der Grenze, bei der Flucht durch die
Wüste und dann bei der gefährlichen Fahrt über das Mit-
telmeer. Ein Großteil verbleibt jedoch in den Staaten, in
denen die Menschenrechtssituation zwar auch nicht un-
bedingt zufriedenstellend ist, aber immerhin haben sie
dort das Recht, zu leben und zu arbeiten. Das, liebe Kol-
leginnen und Kollegen, kann meines Erachtens ein An-
satzpunkt sein. Die Hilfe zur Integration der Flüchtlinge
in den Erstaufnahmeländern wird auch im Empfehlungs-
kapitel des VN-Berichtes hervorgehoben. Das ist eine
Aufgabe, der sich die Entwicklungspolitik annehmen
kann.

Lassen Sie uns den Menschen, die in der Region blei-
ben, eine Perspektive geben. Diese Menschen mit einer
Perspektive können dann auch ein Gegengewicht zum
Regime in Asmara bilden und zurückkehren, wenn die
Lage in der Heimat dies zulässt. Das BMZ unterstützt
das punktuell schon in Äthiopien. Wir müssen diesen
Ansatz offensiv und im europäischen Kontext auf die
Zehntausende von Flüchtlingen im Sudan ausdehnen,
die bislang ohne Hilfe bleiben und daher gezwungener-
maßen andere Wege aus ihrer Situation suchen. Der Su-
dan hat mir gegenüber auf Ministerebene einem dauer-
haften Bleiberecht zugestimmt. Lassen Sie uns tun, was
wir tun können.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1810820300

Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am
Schluss der heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 11. Juni 2015,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.