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    Plenarprotokoll 18/108 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 108. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10331 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10331 B Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10332 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10332 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 10332 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10332 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 10333 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10333 A Stephan Albani (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10333 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10333 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10333 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10334 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10334 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10334 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10334 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10335 A Albert Rupprecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10335 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10335 C Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10336 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10336 A Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10336 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10336 C Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10336 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10337 A Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 10337 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10337 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10338 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10338 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 10338 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10338 D Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10339 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10339 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10339 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10339 D Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10340 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/5061 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10340 B Mündliche Frage 2 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Etwaiger Handlungsbedarf für eine stär- kere Unterstützung der Doping-Opfer- Hilfe e. V. sowie Notwendigkeit einer ange- messenen Entschädigung von Doping- opfern Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10340 B Zusatzfragen Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10340 C Mündliche Frage 3 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse über Vorwürfe der Gewäh- rung geldwerter Leistungen im Zusam- menhang mit der Austragung der Fußball- weltmeisterschaft 2006 in Deutschland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10341 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10341 D Mündliche Frage 4 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hilfeleistungen Deutschlands beim Aufbau, bei der Ausstattung und Ausbildung ägyp- tischer Sicherheitsbehörden seit 2012 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. 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Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10344 C Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10344 D Mündliche Frage 15 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Anzahl der Kündigungen bei der Deut- schen Stiftung Organtransplantation in den letzten fünf Jahren Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10346 A Zusatzfrage Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10346 B Mündliche Frage 16 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Aufgewendete Finanzmittel der Deutschen Stiftung Organtransplantation im Zusam- menhang mit arbeitsrechtlichen Auseinan- dersetzungen mit Mitarbeitern in den letz- ten fünf Jahren Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10346 C Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10346 D Mündliche Fragen 17 und 18 Herbert Behrens (DIE LINKE) Stufenweise Einführung der Pkw-Maut und Auswirkungen auf die Nettoeinnahmen Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10347 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10347 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 III Mündliche Frage 21 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erfüllung der Zusagen auf dem Klimagip- fel 2010 in Kopenhagen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10348 C Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10349 A Mündliche Frage 23 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufsichtliches Fachgespräch zwischen Bund und bayerischer Atomaufsichtsbe- hörde Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10349 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10349 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10350 C Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Projekte zur Fortführung von Arbeiten an sogenannten Hochtemperaturreaktor-Code- Packages Antwort Stefan Müller, Parl. 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Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10353 A Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10353 A Mündliche Frage 32 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ankündigung des norwegischen Staats- fonds zum Abzug investierter Gelder aus Unternehmen im Kohlesektor Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10354 A Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10354 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: Aktueller VN- Bericht – Menschenrechtsverletzungen in Eritrea stoppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10355 A Gabriela Heinrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10355 A Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10356 A Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 10357 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10358 A Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10359 B Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10360 A Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10361 A Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10362 B Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10363 B Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 10364 A Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10364 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10365 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10366 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10366 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10367 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Verbesserung der humanitären Lage für neu ankommende Flüchtlinge auf den grie- chischen Inseln in der Nähe der Türkei Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10367 B Anlage 3 Mündliche Frage 8 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beauftragung verschiedener Institutionen mit der Zusammenstellung von Emissions- minderungsmaßnahmen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10368 A Anlage 4 Mündliche Frage 9 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Bewertung der Anbindehaltung von Rin- dern hinsichtlich des Tierwohls Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10368 B Anlage 5 Mündliche Frage 10 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Verbot der Anbindehaltung für über sechs Monate alte Rinder Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10368 C Anlage 6 Mündliche Frage 11 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Ermessensspielraum militärischer Befehls- haber der Bundeswehr hinsichtlich der Nutzung von Schulen für militärische Zwe- cke Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10368 D Anlage 7 Mündliche Frage 12 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherstellung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention im Über- gangskonzept zur Verteilung von unbeglei- teten minderjährigen Flüchtlingen zwi- schen den Bundesländern Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10369 A Anlage 8 Mündliche Frage 13 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeidung einer mehrmaligen Vertei- lung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen über das Bundesgebiet Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10369 B Anlage 9 Mündliche Frage 14 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bun- deskabinetts über das geplante Gesetz zur Verbesserung der Versorgung und Betreu- ung unbegleiteter ausländischer Minder- jähriger Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10369 C Anlage 10 Mündliche Frage 19 Katrin Kunert (DIE LINKE) Diskussionsprozess über das weitere Ver- fahren zur Änderung der Sportanlagen- lärmschutzverordnung und des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10369 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 V Anlage 11 Mündliche Frage 20 Katrin Kunert (DIE LINKE) Ausbleibende Resonanz des BMUB auf Schreiben von Verbänden zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10370 A Anlage 12 Mündliche Frage 22 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zwischenlösung für den Regierungsflugha- fen bei Baubeginn nach Inbetriebnahme des Flughafens BER Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 10370 B Anlage 13 Mündliche Frage 27 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Förderung deutscher Filmpro- duktionen bei der Filmförderungsanstalt und dem Deutschen Filmförderfonds in den Jahren 2013 und 2014 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10370 D Anlage 14 Mündliche Frage 28 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Förderung internationaler Koproduktionen bei der Filmförderungs- anstalt und dem Deutschen Filmförder- fonds in den Jahren 2013 und 2014 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10371 A Anlage 15 Mündliche Frage 29 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufklärungsarbeit des 1. Untersuchungs- ausschusses als Grund für die verzögerte Kooperation US-amerikanischer Stellen beim Schutz von Bundeswehrsoldaten im Nordirak Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10371 C Anlage 16 Mündliche Frage 30 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufklärungsarbeit des 1. Untersuchungs- ausschusses als Grund für die unterblie- bene Kooperation US-amerikanischer Stel- len bei der Rettung des in Afghanistan entführten Stefan E. Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10371 C Anlage 17 Mündliche Frage 31 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Endverbleibskontrolle bei der Lizenzpro- duktion der Gewehre G3 und G36 in Saudi-Arabien Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10371 D Anlage 18 Mündliche Frage 33 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierbarkeit von Kohleprojekten nach den neuen KfW-Leitlinien Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 A Anlage 19 Mündliche Frage 34 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderentscheidungen im Bereich Kohle- infrastruktur auf der KfW-Verwaltungs- ratssitzung am 14. April 2015 Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 C VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Anlage 20 Mündliche Frage 35 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Weißbuches Strommarkt- design Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 C Anlage 21 Mündliche Frage 36 Andrej Hunko (DIE LINKE) Zivile bzw. militärische Datenverbindun- gen zur Steuerung der Flüge der Drohne Global Hawk von Sigonella nach Norwegen im Rahmen des NATO-Manövers „Unified Vision“ Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 D Anlage 22 Mündliche Frage 37 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung von Menschenrechtsver- letzungen in Ägypten anlässlich des Staats- besuchs von Präsident el-Sisi in Berlin Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10373 A Anlage 23 Mündliche Frage 38 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Situation auf Baustellen für die Fußball- weltmeisterschaft 2022 im Emirat Katar Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10373 B Anlage 24 Mündliche Frage 39 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Hausverbot für russische Diplomaten im Europäischen Parlament als neue Eskala- tionsstufe im Verhältnis zu Russland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10373 D Anlage 25 Mündliche Frage 40 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verlegung von Luftabwehrsystemen des Typs S-300 und von Bodentruppen an die Grenze zur Region Transnistrien durch die ukrainische Armee Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10374 A Anlage 26 Mündliche Frage 41 Heike Hänsel (DIE LINKE) Entwicklung in Mexiko in den letzten 15 Jahren mit mehr als 26 000 Verschwun- denen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10374 A Anlage 27 Mündliche Frage 42 Heike Hänsel (DIE LINKE) Erkenntnisse über den Missbrauch von Kindern durch französische Soldaten in der Zentralafrikanischen Republik Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10374 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10331 (A) (C) (D)(B) 108. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 107. Sitzung, Seite 10249 A, letzte Zeile, „der Ge- setzentwurf angenommen.“ ist zu streichen und an den letzten Absatz auf Seite 10249 C anzufügen, sodass der letzte Satz lautet: „Damit ist der Gesetzentwurf ange- nommen.“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10367 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.06.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.06.2015 Behrens (Börde), Manfred CDU/CSU 10.06.2015 Buchholz, Christine DIE LINKE 10.06.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.06.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 10.06.2015 Heil (Peine), Hubertus SPD 10.06.2015 Ilgen, Matthias SPD 10.06.2015 Juratovic, Josip SPD 10.06.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 10.06.2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 10.06.2015 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.06.2015 Veit, Rüdiger SPD 10.06.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/5061, Frage 1): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung – bitte differenziert nach EU- und nationaler Ebene darstellen –, um die „dramatische“ (dpa vom 3. Juni 2015) humanitäre Lage für neu ankommende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln in der Nähe zur Türkei (vergleiche unter anderem: www.welt.de vom 28. Mai 2015: „Urlaub auf Kos – mitten im Flüchtlingselend“) angesichts einer Steigerung der Zugangs- zahlen um 500 Prozent gegenüber dem Vorjahr (AFP vom 4. Juni 2015) schnellstmöglich zu verbessern, und welche konkreten Initiativen plant sie diesbezüglich, etwa im Rah- men der humanitären Not- und Soforthilfe, da sie die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Entlastung Ita- liens und Griechenlands im Grundsatz begrüßt hat? Die Europäische Kommission hat mit der Migrations- agenda vom 13. Mai 2015 und dem danach vorgelegten ersten Maßnahmenpaket zu deren Umsetzung konkrete Vorschläge gemacht, um besonders belastete Mitglied- staaten an den Außengrenzen wie Griechenland und Ita- lien bei der Bewältigung der Migrationsherausforderun- gen zu entlasten. Ein Bestandteil dieses Maßnahmenpakets der Kom- mission ist die Entwicklung eines neuen „Brennpunkt“- Konzepts, bei dem das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen – EASO –, Frontex und Europol vor Ort mit den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen zusam- menarbeiten werden, um ankommende Migranten mit allem Notwendigen zu versorgen, rasch erkennungs- dienstlich zu behandeln und in ein Asylverfahren zu überführen. Die Kommission wird außerdem 60 Millionen Euro Soforthilfe bereitstellen, unter anderem um die einem besonderen Druck ausgesetzten Mitgliedstaaten hin- sichtlich ihrer Aufnahmekapazitäten und ihrer Möglich- keiten, die Migranten medizinisch zu versorgen, zu un- terstützen. Unabhängig davon können die Länder, die von einem Zustrom von Migranten und Asylsuchenden besonders betroffen sind, gegebenenfalls auch um Unter- stützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der EU ersuchen. Als weitere Sofortmaßnahme sieht die Migrations- agenda ein Umsiedlungsprogramm auf der Grundlage eines Verteilungsmechanismus als Reaktion auf die große Zahl der in der EU ankommenden Flüchtlinge vor. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die von der Kommission vorgeschlagene Entlastung Italiens und Griechenlands durch Umsiedlungsmaßnahmen. Hierzu sind allerdings noch eine Reihe von Fragen zum Verfah- ren zu klären. Unabhängig davon haben EASO und Griechenland im Mai 2015 einen neuen Aktionsplan mit maßgeschnei- derten Unterstützungsmaßnahmen für Griechenland un- terzeichnet, mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, bis Mai 2016. Diese Unterstützungsmaßnahmen knüpfen an die Projekte des Ende 2014 abgelaufenen Aktionsplans Griechenland an. Konkret bedeutet das, dass EASO Griechenland in den nächsten zwölf Monaten dabei un- terstützen wird, – finanzielle EU-Fördermittel zu beantragen, – in Bereichen des Projektmanagements, – bei Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der griechischen Asylbehörden, – bei der Durchführung von Dublin-Verfahren, – bei der weiteren Verbesserung des Aufnahmeverfah- rens. Durch den neuen Aktionsplan und die ständigen Kon- takte mit den griechischen Asylbehörden verfügt EASO Anlagen 10368 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) über das beste Lagebild, wo und wie den Schutzsuchen- den in Griechenland geholfen werden kann. Für konkrete und rasche Hilfen stehen einige aus- drücklich für diesen Zweck geschaffene sachgerechte EU-Instrumente zur Verfügung, die Griechenland jeder- zeit abrufen kann, nämlich über 400 Millionen Euro bis 2020. Allein aus dem neu geschaffenen EU-Asyl-, Mi- grations- und Integrationsfonds, AMIF, stehen Griechen- land insgesamt 259,3 Millionen Euro zur Verfügung. Zu nennen sind außerdem besondere Unterstützungsmaß- nahmen durch EASO wie die Koordinierung von Maß- nahmen zur Bereitstellung geeigneter Aufnahmeeinrich- tungen wie Notunterkünfte, Beförderungsmittel und medizinische Versorgung. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Maßnahmen der Kommission schnell umgesetzt werden. Was die oben genannten zusätzlichen 60 Millionen Euro Soforthilfe betrifft, so ist die Bedarfsermittlung bereits im Gange. Was die anderen Maßnahmen angeht, so fin- den gegenwärtig die notwendigen Befassungen der Rats- gremien statt. Die Bundesregierung setzt sich für deren zügigen Abschluss ein. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/5061, Frage 8): Wann hat die Bundesregierung das Johann-Heinrich-von- Thünen-Institut, das Umweltbundesamt und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft beauftragt, eine Zusammenstellung von Emissionsminderungsmaßnah- men, deren Minderungspotenzial, Kosten und Instrumenten zu erstellen (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/4981), und bis wann er- wartet sie die Vorlage von (Zwischen-)Ergebnissen? Die Bundesregierung hat den zitierten Auftrag bezüg- lich der Ammoniakemissionen Mitte März 2015 erteilt. Erste Ergebnisse werden vor der diesjährigen Som- merpause des Deutschen Bundestages erwartet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 9): Wie bewertet die Bundesregierung die Anbindehaltung von Rindern hinsichtlich des Tierwohls (vergleiche Stellung- nahme der Bundestierärztekammer zur Anbindehaltung bei Rindern vom 23. April 2015)? Gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes sind Tiere verhal- tensgerecht unterzubringen, und ihre Möglichkeit zu art- gemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schä- den zugefügt werden. Gemäß den Europaratsempfehlun- gen sollen Kühe und Färsen im Sommer Gelegenheit haben, sich so oft wie möglich – vorzugsweise täglich – im Freien aufzuhalten. Der Vollzug des Tierschutzrech- tes und damit auch die Kontrolle von Tierhaltungen im Hinblick auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen obliegen den nach Landesrecht zuständi- gen Behörden. Aus der Sicht des Tierschutzes sind andere Formen der Rinderhaltung wie die Laufstallhaltung, die Haltung mit Auslauf und insbesondere die Weidehaltung der An- bindehaltung vorzuziehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 10): Wann plant die Bundesregierung die Anbindehaltung auch für Rinder, die über sechs Monate alt sind, durch eine Ände- rung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit einer an- gemessenen Übergangsfrist zu verbieten, und wie will sie die tierhaltenden Betriebe dabei unterstützen? Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens mit dem Ziel eines Verbots der Anbindehaltung sind derzeit nicht geplant, weil die der Bundesregierung vorliegenden In- formationen bislang nicht erwarten lassen, dass der – von der Bundesregierung begrüßte – ohnehin festzustellende Trend zur Aufgabe der Anbindehaltung sich verlangsa- men oder gänzlich abebben könnte. Ein solches Verbot der Anbindehaltung wäre zudem zur Wahrung der Rechte betroffener Tierhalter mit der Festlegung von Übergangsfristen zu verbinden. Ob ge- genüber dem ohnehin festzustellenden Trend zur Auf- gabe der Anbindehaltung hiermit ein rascherer Ausstieg zu erreichen wäre, wird nach den derzeit vorliegenden Informationen bezweifelt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 11): Welchen Ermessensspielraum haben militärische Befehls- haber im Rahmen der derzeit geltenden Regeln für die Bun- deswehr, um in bewaffneten Konflikten eine genutzte oder – gegebenenfalls nur vorübergehend – verlassene Schule für militärische Zwecke zu nutzen? Die Bundeswehr unterliegt in bewaffneten Konflikten den Regeln des humanitären Völkerrechts. Hiernach sind zivile Objekte zu schonen bzw. zu schützen. Schulen, Universitäten und andere Lehreinrichtungen gehören zu den ausdrücklich vor gezielten militärischen Angriffen geschützten zivilen Objekten, solange diese nicht militärisch genutzt werden. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke be- stimmtes Objekt wie eine Schule nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10369 (A) (C) (D)(B) Das humanitäre Völkerrecht stellt einen Ausgleich zwischen militärischen und humanitären Erfordernissen dar. Der zuständige Befehlshaber hat danach ein Aus- wahlermessen bezüglich der militärischen Nutzung eines Gebäudes, das jedenfalls aktuell nicht für den Schulbe- trieb genutzt wird. Dieses Auswahlermessen ist von den militärischen Notwendigkeiten im Einzelfall unter Be- rücksichtigung der Grundregel der Schonung und des Schutzes ziviler Objekte abhängig. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 12): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei dem durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, angekündigten Über- gangskonzept zur Verteilung von unbegleiteten minderjähri- gen Flüchtlingen zwischen den Bundesländern die Beachtung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen, und wie sollen diese ausgestaltet werden? Angesichts der massiven Überbelastung einzelner Kommunen – mancherorts sind die Kapazitätsgrenzen bereits so weit überschritten, dass eine Unterbringung, die den Belangen des Kindeswohls Rechnung trägt, nicht mehr möglich ist – hat Frau Ministerin zugesichert, die Länder in ihrem Vorhaben zu unterstützen, bereits jetzt eine bundesweite Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen durch die Abstimmung eines Über- gangsverfahrens zu ermöglichen. Hier kann ein Übergangsverfahren – auf Grundlage des geltenden Rechts – helfen, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Ziel eines Übergangsverfahrens ist es, kurz- fristig einen Weg zu finden, der es ermöglicht, Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland ein- reisen, auch tatsächlich in bedarfsgerechten Einrichtun- gen unterzubringen. Auch Zwischenlösungen können nur auf Grundlage des geltenden Rechts erfolgen. Das heißt, auch ein Zwi- schenverfahren wird eine dem Kindeswohl entspre- chende, bedarfsgerechte Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen sicher- stellen, dies entsprechend den gesetzlich verbürgten Standards des SGB VIII. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 13): Wie will die Bundesregierung im durch Bundesministerin Manuela Schwesig angekündigten Übergangskonzept zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zwischen den Bundesländern sicherstellen, dass die von einer oftmals langen und traumatisierenden Fluchtgeschichte be- troffenen Kinder und Jugendlichen nicht mehrmals über das Bundesgebiet verteilt und damit auch mehrfachen Vormund- wechseln ausgesetzt werden? Ziel eines Übergangskonzepts ist es, dass auch massiv überlastete Kommunen unbegleitete Minderjährige kin- deswohlgerecht unterbringen, versorgen und betreuen können. Mancherorts ist dies derzeit oftmals kaum mehr mög- lich. Wie bereits dargetan: Auch ein Übergangskonzept kann nur im Einklang mit geltendem Recht gefasst wer- den. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe bleibt ge- wahrt. Auch ein Übergangsverfahren wird an den Be- dürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. So wird beispielsweise gelten: Die Verteilung eines unbegleiteten ausländischen Minderjährigen erfolgt nicht, wenn dadurch das Kindes- wohl gefährdet würde. Unbegleitete Minderjährige sollen persönlich beglei- tet werden, wenn die Kommunen sie in einer anderen unterbringen und versorgen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 14): Wann ist eine Beschlussfassung im Bundeskabinett in Be- zug auf das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung und Be- treuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger vorgese- hen, und wie verhält es sich in diesem Kontext mit dem Zeitplan und der Ausgestaltung des von der Bundesministerin Manuela Schwesig angekündigten Übergangskonzepts zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen? Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Un- terbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist seit dem 1. Juni in der Res- sortabstimmung. Eine Kabinettbefassung soll nach der- zeitigem Stand noch vor der Sommerpause erfolgen. Einzelne Kommunen sind gegenwärtig massiv über- lastet und mancherorts sind die Kapazitätsgrenzen be- reits so weit überschritten, dass eine Unterbringung, die den Belangen des Kindeswohls Rechnung trägt, nicht mehr möglich ist. Daher hat Frau Ministerin zugesichert, die Länder in ihrem Vorhaben zu unterstützen, bereits jetzt eine bundesweite Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen durch die Abstimmung eines Über- gangsverfahrens zu ermöglichen. Mit einem solchen Übergangsverfahren – auf Grund- lage des geltenden Rechts – soll bis zum Inkrafttreten des Gesetzes das Kindeswohl der unbegleiteten Minder- jährigen sichergestellt werden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 19): Wann und in welcher Form werden der Deutsche Olympi- sche Sportbund, DOSB, der Deutsche Fußball-Bund e. V., 10370 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) DFB, und die kommunalen Spitzenverbände am Diskussions- prozess über das weitere Verfahren und die Zeitabläufe zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung, SALVO, und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, BImSchG, ein- schließlich ihrer Beteiligungsmöglichkeiten, informiert? Zurzeit wird im Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit abteilungsüber- greifend geprüft, welche Änderungen bei einer Novellie- rung der Vorschriften zum Sportlärm sachgerecht sind. Hierbei werden auch die Vorschläge der Verbände be- rücksichtigt. Das weitere Verfahren wird nach Abschluss der inhaltlichen Beratungen geklärt. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 20): Warum blieben die bisherigen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, gerichteten Schreiben und Initiativen der Verbände zur Ände- rung der SALVO und des BImSchG bisher ohne Resonanz (siehe Schreiben des DFB an die Parlamentarische Staats- sekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter, vom 18. Mai 2015), und wann gedenkt das BMUB darauf zu re- agieren? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Deutschen Olympi- schen Sportbund und den Deutschen Fußballbund mit Schreiben vom 20. Februar 2015 darüber informiert, dass die Beratungen innerhalb des Bundesumweltminis- teriums noch nicht abgeschlossen sind. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass Länder und Verbände bei der Einleitung eines Verordnungsgebungsverfahrens zur Novelle der Sportanlagenlärmschutzverordnung nach § 51 Bundesimmissionsschutzgesetz erneut förm- lich beteiligt werden. Länder und Verbände haben hier- bei ergänzend zu ihren bisherigen Stellungnahmen er- neut die Gelegenheit, ihre Auffassungen darzulegen. Auf das Schreiben des Deutschen Olympischen Sportbundes und den Deutschen Fußballbundes vom 18. Mai 2015 wird in Kürze geantwortet. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 22): Welche Zwischenlösung sieht die Bundesregierung für den Regierungsflughafen vor, wenn mit dem Bau desselben am Standort Flughafen Schönefeld erst nach Inbetriebnahme des neuen Flughafens BER begonnen werden kann, die Bau- zeit voraussichtlich vier Jahre dauern wird (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksachen 18/1431 und 18/4919) und die Schließung des Flughafens Tegel nach Fertigstellung des Flughafens BER angestrebt ist, und welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich (bitte für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln) für den Regierungsteil am Flughafen Tegel? Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2011 mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH einen Vertrag ge- schlossenen, wonach das bestehende Abfertigungsge- bäude Terminal A am Flughafen Schönefeld alt, SXF, als Interim bis zur Fertigstellung der Hauptbaumaßnahme für den Protokollbereich der Bundesregierung und Ver- fassungsorgane, Regierungsflughafen, vorgesehen ist. Mit der Interimsunterbringung können nach Schließung des Flughafens Berlin-Tegel der politisch-parlamentari- sche Flugbetrieb der Flugbereitschaft des Bundesminis- teriums der Verteidigung und der protokollarische Regierungsflugbetrieb des Auswärtigen Amtes am Flug- hafen BER unterbrechungsfrei sichergestellt werden. Aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Passa- gierzahlen am künftigen Flughafen BER plant die Flug- hafen Berlin Brandenburg GmbH eine zeitlich befristete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld alt, SXF. Da- her hat sie dem Bund abweichende Interimsstandorte auf dem Flughafengelände vorgeschlagen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH prüft derzeit die vor einer Zustimmung des Bundes nachzuweisende funktions- und termingerechte Realisierbarkeit von Hauptmaß- nahme und Interim. Mit Schließung des Flughafens Berlin-Tegel ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH vertraglich zur unterbrechungsfreien Sicherstellung des politisch-parla- mentarischen Flugbetriebes der Flugbereitschaft und des protokollarischen Regierungsflugbetriebes am Standort BER in Schönefeld verpflichtet. Diese Funktionen sind in Berlin-Tegel untrennbar mit dem Betrieb des Ver- kehrsflughafens Tegel verbunden, dessen Infrastruktur wie Start- und Landebahnen und Dienstleistungen, zum Beispiel Bodendienste, Flugsicherung, mitgenutzt wer- den. Eine Ermittlung dieser komplexen Kosten sowie der Betriebskosten ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Auch am zukünftigen Standort BER würden die Infra- struktur und die Dienstleistungen des Großflughafens mitgenutzt. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 27): Wie viele Anträge auf Förderung deutscher Filmproduk- tionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Film- förderungsanstalt, FFA, und dem Deutschen Filmförderfonds, (DFFF) in den Jahren 2013 und 2014 eingegangen (nach der Beteiligung von weiblichen und männlichen Regisseuren auf- schlüsseln), und wie viele dieser Anträge wurden jeweils be- willigt (nach der Beteiligung von weiblichen und männlichen Regisseuren aufschlüsseln)? Bei der FFA wurden im Jahr 2013 insgesamt 138 An- träge auf Projektfilmförderung gestellt, davon 105 mit der Beteiligung von männlichen und 33 mit der Beteili- gung von weiblichen Regisseuren. Bewilligt wurden ins- gesamt 57 Projektförderungsanträge, davon 48 mit der Beteiligung von männlichen und 9 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10371 (A) (C) (D)(B) Im Jahr 2014 gab es bei der FFA insgesamt 118 An- träge auf Projektfilmförderung, davon 91 mit der Beteili- gung von männlichen und 28 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren (in einem Projekt arbeiteten zwei Personen an der Regie). Gebilligt wurden 47 An- träge, davon 36 mit der Beteiligung von männlichen und 12 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren (in einem Projekt arbeiteten zwei Personen an der Regie). Beim DFFF handelt es sich um ein automatisches Fördersystem. Im Jahr 2013 wurden 73 Anträge auf För- derung gestellt. Bewilligt wurden alle 73 Anträge, davon 63 mit der Beteiligung von männlichen und 12 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren (in zwei Pro- jekten arbeiteten zwei Personen an der Regie). Im Jahr 2014 wurden 72 Anträge auf Förderung durch den DFFF gestellt. Bewilligt wurden alle 72 Anträge, davon 51 mit der Beteiligung von männlichen und 23 mit der Beteili- gung von weiblichen Regisseuren (in zwei Projekten ar- beiteten zwei Personen an der Regie). Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 28): Wie viele Anträge auf Förderung internationaler Kopro- duktionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der FFA und dem DFFF in den Jahren 2013 und 2014 eingegan- gen (nach der Beteiligung von weiblichen und männlichen Regisseuren aufschlüsseln), und wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt (nach der Beteiligung von weibli- chen und männlichen Regisseuren aufschlüsseln)? Bei der FFA wurden im Jahr 2013 insgesamt 39 An- träge auf Projektfilmförderung für internationale Kopro- duktionen gestellt, davon 33 mit der Beteiligung von männlichen und 6 mit der Beteiligung von weiblichen Regisseuren. Bewilligt wurden insgesamt 17 Anträge, davon 16 mit der Beteiligung von männlichen Regisseu- ren und ein Antrag einer weiblichen Regisseurin. Im Jahr 2014 gab es bei der FFA insgesamt 33 Anträge für internationale Koproduktionen, davon 23 mit der Betei- ligung von männlichen Regisseuren und 10 mit der Be- teiligung von weiblichen Regisseuren. Bewilligt wurden 15 Anträge, davon 10 mit der Beteiligung von männli- chen und 5 mit der Beteiligung von weiblichen Regis- seuren. Beim DFFF wurden im Jahr 2013 insgesamt 42 An- träge auf Förderung internationaler Filmproduktionen gestellt. Bewilligt wurden alle 42 Anträge, davon 38 mit der Beteiligung von männlichen und 5 mit der Beteili- gung von weiblichen Regisseuren (in einem Projekt ar- beiteten zwei Personen an der Regie). Im Jahr 2014 wur- den insgesamt 39 Anträge auf Förderung internationaler Filmproduktionen durch den DFFF gestellt. Bewilligt wurden alle 39, davon 37 mit der Beteiligung von männ- lichen und 4 mit der Beteiligung von weiblichen Regis- seuren (in einem Projekt arbeiteten drei Personen an der Regie). Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 29): Kann die Bundesregierung zu den Berichten (vergleiche www.spiegel.de/politik/ausland/nsa-affaere-usa-frieren-koope ration-mit-bnd-im-irak-ein-a-1036880.html), wonach eine mit den USA geplante IT-Kooperation zum Schutz von Bundes- wehrsoldaten im nordirakischen Erbil derzeit deshalb eine un- übliche Verzögerung erfahre, weil man auf US-Seite be- fürchte, dass ansonsten solche „Hardware Teil des deutschen Untersuchungsausschusses werden könnte“, bestätigen, dass diese Begründung auch seitens der offiziell beteiligten US- Stellen konkret gegenüber deutschen Stellen, Behörden oder Beschäftigten vorgetragen wird? Nein. Es gibt aber deutliche Anzeichen, dass wichtige Partner in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit Art und Umfang dieser Zusammenarbeit auf den Prüf- stand stellen. Dies ist auch auf wiederholte Presse- veröffentlichungen zu Details nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit zurückzuführen. Tatsächliche Ein- schränkungen in der Kooperation werden wir in ihren Auswirkungen möglicherweise erst später feststellen. Verloren gegangenes Vertrauen ist schon jetzt spürbar. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 30): Liegen der Bundesregierung konkrete Aussagen von US- Stellen bzw. US-Verantwortlichen vor, welche die Einschät- zung der von der Tageszeitung Die Welt am 3. Juni 2015 zitierten sogenannten Sicherheitskreise (www.welt.de/politik/ deutschland/article141889262/US-Dienste-verweigerten-BND- Hilfe-bei-Geiselrettung.html) belegen könnten, wonach ge- rade im Falle des bis vor kurzem in Afghanistan entführten Stefan E. die angeblich fehlende Rückmeldung über den Ver- bleib des Entführten einen Fall absichtlicher Nichtkooperation darstellte, und, wenn ja, liegen auch konkrete Aussagen dazu vor, dass der Grund dieser Nichtkooperation mit Bewertungen der US-Seite der Aufklärungsarbeit des 1. Untersuchungsaus- schusses des Deutschen Bundestages zusammenhängt? Nein. Es gibt aber deutliche Anzeichen, dass wichtige Partner in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit Art und Umfang dieser Zusammenarbeit auf den Prüf- stand stellen. Dies ist auch auf wiederholte Presse- veröffentlichungen zu Details nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit zurückzuführen. Tatsächliche Ein- schränkungen in der Kooperation werden wir in ihren Auswirkungen möglicherweise erst später feststellen. Verloren gegangenes Vertrauen ist schon jetzt spürbar. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 31): Inwiefern sehen die Genehmigungen für die Lizenzpro- duktion der Gewehre G3 und G36 an Saudi-Arabien eine End- verbleibskontrolle vor? 10372 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Eine gesonderte Genehmigung für eine Lizenzpro- duktion ist im Ausfuhrgenehmigungsverfahren nicht vorgesehen. Ausfuhrgenehmigungen, die im Zusammen- hang mit der Lizenzproduktion des G3 und des G36 in Saudi-Arabien erteilt wurden, ergingen jeweils auf Grundlage der eingereichten und Bestandteil des Geneh- migungsverfahrens bildenden Endverbleibserklärungen des Empfängers. Einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen in diesem Zusammenhang die Technologieunterlagen zur Fertigung der Waffen, entsprechende spezielle Her- stellungsausrüstung – Maschinen etc. – sowie einzelne Waffenteile, die in Deutschland und nicht in Saudi-Ara- bien gefertigt werden. Eine physische Endverbleibskontrolle der in Saudi- Arabien gefertigten G3 und G36 ist auf Basis der zu- grundeliegenden Genehmigungen nicht möglich. Eine solche Vor-Ort-Kontrolle würde die vorherige Zustim- mung des Empfängerlandes voraussetzen. Die Bundes- regierung prüft derzeit, ob sie künftig die Zustimmung des Empfängerlandes zu derartigen nachträglichen Vor- Ort-Kontrollen in das deutsche Rüstungsexportkontroll- verfahren einführen soll. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baebock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 33): Welche Kohlefinanzierungsprojekte, die unter den neuen KfW-Leitlinien – KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau – nicht mehr finanzierbar wären, zu denen aber bis zum Bericht der Bundesregierung vom 22. Dezember 2014 bereits Gesprä- che, Angebote oder Verpflichtungen stattgefunden haben, be- finden sich derzeit im Prozess (bitte nach Land und Art des Projekts aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat am 22. Dezember 2014 dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages einen Bericht zur internationalen Kohlefi- nanzierung vorgelegt. Wie in der Antwort auf Frage 16 der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bünd- nis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 18/4526) vom März 2015 dargelegt, soll die Neupositionierung der Bundesregierung die Rolle der KfW Bankengruppe als verlässlicher Partner nicht infrage stellen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes für die KfW und ihre Geschäfts- partner ist die Bundesregierung übereingekommen, dass die bis zum 22. Dezember 2014 vereinbarten oder mit ei- nem verbindlichen Finanzierungsangebot der KfW un- terlegten Transaktionen noch nach der bis dahin gelten- den Förderrichtlinie der KfW abgeschlossen werden. Eine Benennung von konkreten Ländern und Projekten im laufenden Antragsverfahren der KfW Bankengruppe ist nicht möglich, da sich daraus Rückschlüsse über be- troffene Unternehmen ziehen ließen und somit das auf Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Recht des An- tragstellers auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäfts- geheimnissen verletzt werden könnte. Sofern die Pro- jekte von der KfW Bankengruppe als entscheidungsreif eingeschätzt werden, müssen sie sich den üblichen Kre- ditprozessen gemäß den Regelwerken der KfW Banken- gruppe unterziehen, an denen die Bundesregierung maß- geblich beteiligt ist. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 34): Mit welchem Ergebnis wurden auf der KfW-Verwaltungs- ratssitzung vom 14. April 2015 Förderentscheidungen im Be- reich Kohleinfrastruktur getroffen, und wenn keine Förderent- scheidungen getroffen wurden, warum nicht? Die Sitzung des Verwaltungsrates der KfW vom 14. April 2015 sah keine Entscheidungen im Bereich Kohleinfrastruktur vor. Der am gleichen Datum vorher tagende Risiko- und Kreditausschuss der KfW traf hierzu ebenfalls keine Entscheidung. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 35): Wann wird die Bundesregierung das für Anfang Juni 2015 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksa- che 18/4661 zu Frage 20) angekündigte Weißbuch Strom- marktdesign konkret vorlegen, und von welchen Kosten für die privaten Stromkunden geht die Bundesregierung bei den derzeit in der Diskussion befindlichen Vorschlägen (ursprüng- licher Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, BMWi, 16-Millionen-Tonnen-CO2-Reduktionsvor- schlag des BMWi und IG-BCE-Vorschlag, siehe www.sued deutsche.de/wirtschaft/klimaschutz-dicke-luft-in-der-strom- branche-1.2502249) aus? Die Bundesregierung wird das Weißbuch Strom- marktdesign im Juni oder Juli 2015 vorlegen. Der vom BMWi vorgeschlagene „Klimabeitrag“ zur Einsparung von 22 Millionen Tonnen CO2 im Stromsek- tor würde nach den Berechnungen der von der Bundesre- gierung beauftragten Gutachter zu einem Strompreisan- stieg von circa 0,2 Cent pro Kilowattstunde führen. Der IG-BCE-Vorschlag einer technologieoffenen Ka- pazitätsreserve ist damit nicht vergleichbar. Der Vor- schlag der IG BCE würde zu einer anderen CO2-Einspa- rung und zu anderen Kosten führen. Die genauen Auswirkungen dieses Vorschlags werden derzeit geprüft. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/5061, Frage 36): Was ist der Bundesregierung hinsichtlich des NATO-Ma- növers „Unified Vision“ durch die Entsendung eines als Pilot und Fluglehrer der Drohnen Euro Hawk und Global Hawk so- wie die Bedienung und Überwachung von deren Sensorik Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 10373 (A) (C) (D)(B) qualifizierten Offiziers als nationaler Beobachter in die Mis- sionskontrollstation in der US Air Force Base in Beale (ver- gleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1794) darüber bekannt, über welche zivilen oder militärischen Da- tenverbindungen – etwa fiberoptische Kabel, Satelliten, Re- laisstationen – die Flüge der Drohne Global Hawk von Sigonella nach Norwegen von den USA aus gesteuert bzw. auch die Daten der Überwachungssensorik übermittelt wur- den – bitte die Standorte etwaiger Relaisstationen angeben –, und welche weiteren Relaisstationen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Europa, über die jene im Rahmen des NATO-Manövers durchgeführten Flüge der Global Hawk – etwa bei einem Ausfall der für „Unified Vision“ genutzten Verbindung – hätten gesteuert und ausgewertet werden können? Der als nationale Beobachter entsandte Offizier hat während seines Aufenthalts in der Missionskontrollsta- tion in der US-Air Force Base in Beale keine Erkennt- nisse im Sinne der Fragestellung gewonnen. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5061, Frage 37): Welche der von zahlreichen Nichtregierungsorganisatio- nen dokumentierten Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Ägypten haben Mitglieder der Bundesregierung in ihren jüngsten Gesprächen anlässlich des Staatsbesuchs von Präsi- dent el-Sisi in Berlin angesprochen, und welche Zusagen wur- den von Präsident el-Sisi hinsichtlich einer Aufklärung von Fällen sowie einer Verbesserung der Menschenrechtslage in Ägypten im Allgemeinen abgegeben (www.amnesty.de/2015/ 6/1/bundesregierung-muss-sich-fuer-menschenrechte-aegypten- einsetzen?destination=startseite, www.reporter-ohne-grenzen. de/pressemitteilungen/meldung/alle-inhaftierten-journalisten- sofort-freilassen/)? Das Thema der Menschenrechtslage in Ägypten wurde von allen Mitgliedern der Bundesregierung in den Ge- sprächen mit dem ägyptischen Staatspräsidenten el-Sisi ausführlich angesprochen. Dabei wurden bestimmte Menschenrechtsfälle vertraulich aufgenommen. Die Bundesregierung hat zudem dargelegt, dass sie die To- desstrafe als eine unmenschliche Form der Bestrafung prinzipiell ablehnt. Staatspräsident el-Sisi hatte schon vor seinem Besuch in Berlin mehrfach öffentlich mitgeteilt, dass ihm die Menschenrechtsproblematik in Ägypten bewusst ist. Bei den jüngsten Gesprächen sprach er von „Defiziten in ei- ner schwierigen Zeit“. Konkrete Zusagen zur Verbesse- rung hat er nicht gemacht. Aus seiner Sicht ist der der- zeitige innenpolitische Kurs Ägyptens notwendig, um interne Stabilität zu schaffen. Die Bundesregierung wird die Menschenrechtslage in Ägypten weiter kritisch beobachten und sich für den Schutz der Menschenrechte entschieden einsetzen. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 38): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Situation auf Baustellen im Emirat Katar mit Blick auf die Behauptung der Regierung des Emirats Katar, dass es auf den Baustellen für die Fußballweltmeisterschaft in Katar im Jahr 2022 keinen einzigen Todesfall gegeben haben soll (siehe www.sueddeutsche.de vom 2. Juni 2015), und in welcher Weise hat die Bundesregierung, auch im Zusammenwirken mit Wirtschaftsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und Ge- werkschaften, seit ihrer Antwort auf meine schriftlichen Fragen 20, 21 und 22 auf Bundestagsdrucksache 18/1041 Ein- fluss auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun- gen von ausländischen Arbeitern, insbesondere bei deutschen Unternehmen in Katar, genommen? Auf national und international geführten Großbaustel- len in Katar mit mehreren 10 000 Arbeitern gab es laut Angaben von Mitarbeitern und Unternehmen vereinzelt Unfälle mit Todesfolge, zum Beispiel durch Verkehrsun- fälle. Andere berichten von keinerlei Unfällen bei meh- reren Millionen Arbeitsstunden, zum Beispiel Baustellen von Qatar Foundation, Qatar Solar Technology. Diese Angaben können durch die Bundesregierung nicht verifiziert werden. Katar hat auf die Kritik mit ersten Maßnahmen re- agiert und neben Reformen des Bürgschaftssystems auch Kontakt zu den Herkunftsländern aufgenommen. Wir er- warten eine zügige Umsetzung der Reformen, weitere Schritte sind notwendig. Die Lage der ausländischen Arbeitskräfte wird regel- mäßig bei allen Delegationsbesuchen auch auf höchster Ebene angesprochen. So hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, auf seiner Reise nach Doha das Thema unter anderem mit dem Emir erör- tert. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 39): Sieht die Bundesregierung im Hausverbot für russische Diplomaten im Europäischen Parlament eine neue Eskala- tionsstufe im Verhältnis zu Russland, nachdem Russland für 89 EU-Politiker und Behördenvertreter Einreiseverbote als Reaktion auf Strafmaßnahmen einschließlich Einreiseverbote gegen russische Politiker verhängt hat (www.spiegel.de/poli tik/ausland/eu-parlament-hausverbot-fuer-russische-diploma ten-a-1036957.html), und inwieweit wird sich die Bundesre- gierung in der EU dafür einsetzen, dass die Einreiseverbote für russische Politiker und Politikerinnen aufgehoben werden, um derartige weitere Gegenaktionen der russischen Seite zu verhindern? Die Bundesregierung respektiert die Entscheidung des Europaparlaments, auf Einreisesperren, von denen auch Mitglieder des Europäischen Parlaments betroffen sind, zu reagieren. Ein generelles Hausverbot für russische Diplomaten wurde nicht verhängt. Der unverändert freie Zugang für Botschafter Tschischow und seinen Stellvertreter unter- streicht die fortbestehende Gesprächsbereitschaft des Parlaments. Auch können MdEPs russische Dumaabge- ordnete weiterhin zu Gesprächen einladen. 10374 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Zu Ihrer zweiten Frage: Die Einreiseverbote der EU sind wohl begründet und unverändert angemessen. Sie können zurückgenommen werden, wenn die Gründe, die zu ihrer Verhängung geführt haben, entfallen sind. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 40): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass die ukrainische Armee Luftabwehrsysteme des Typs S-300 an die Grenze zur Region Transnistrien verlegt haben soll, und kann die Bundesregierung die Aussage der „Außenministe- rin“ Transnistriens, Nina Schtanski, bestätigen, dass die Ukraine jüngst Bodentruppen an die ukrainisch-transnistri- sche Grenze verlegt hat (http://blogs.ft.com/the-world/2015/ 06/transnistria-shapes-up-as-next-ukraine-russia-flashpoint/)? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt die ukrai- nische Armee über Luftabwehrsysteme des Typs S-300. Die Dislozierung dieser Systeme ist der Bundesregie- rung nicht bekannt. Berichte über jüngste Verlegungen ukrainischer Bo- dentruppen in die Nähe der ukrainisch-moldauischen Grenze kann die Bundesregierung aus eigenen Erkennt- nissen nicht bestätigen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 41): Ist für die Bundesregierung die Entwicklung der letzten 15 Jahre in Mexiko mit mehr als 26 000 Verschwundenen, da- runter die 43 Studenten der Landhochschule von Ayotzinapa und die Ermordung von mehreren Kandidaten für die am 7. Juni 2015 abgehaltenen Kommunal- und Parlamentswah- len, genauso besorgniserregend zu bewerten (www.spiegel.de/ politik/ausland/mexiko-vor-der-wahl-drei-politiker-erschossen- a-1034028.html), wie Martin Schäfer, Sprecher des Auswär- tigen Amts, am 3. Juni 2015 bei einer Pressekonferenz die derzeitige Lage in Venezuela vor dem EU-CELAC-Gipfel in Brüssel einschätzt (www.auswaertiges-amt.de/sid_6D870F 633F67F4C6656CB87302D0FE3D/DE/_ElementeStart/Sprecher_ node.html#doc438320bodyText3)? Bei der Pressekonferenz am 3. Juni 2015 hat der Spre- cher des Auswärtigen Amts zu einer Frage zur Men- schenrechtslage und zur Freilassung eines Oppositions- politikers in Venezuela Stellung genommen. Eine Stellungnahme zu Mexiko war mit der Frage nicht inten- diert und hat auch nicht stattgefunden. Die Bundesregierung ist besorgt über das hohe Maß an Gewalt in der gesamten Region Lateinamerika, was sie regelmäßig zum Ausdruck bringt. Selbstverständlich verfolgt die Bundesregierung auch die Lage in Mexiko weiter mit großer Aufmerksamkeit und ist über die Ermordung der Kandidaten im Vorfeld der Parlaments- und Kommunalwahlen besorgt. Das Thema wurde im Rahmen der Fachkommission „Politi- sche Fragen der Binationalen Kommission“ am 8. Juni offen angesprochen. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/5061, Frage 42): Welche eigenen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung im Umgang mit Informationen innerhalb der UN-Institutionen über Kindesmissbrauchsfälle von französischen Soldaten in der Zentralafrikanischen Republik (www.dw.de/kindesmiss brauch-in-zentralafrika-un-ermitteln/a-18495471)? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Er- kenntnisse zu dem genannten Sachverhalt. Es handelt sich um sehr schwerwiegende Vorwürfe, die unverzüglich aufgeklärt werden müssen. Die Vor- würfe wiegen besonders schwer, wenn die Taten von de- nen begangen worden sein sollen, deren Aufgabe gerade der Schutz von Kindern und Zivilisten ist. Die Bundes- regierung begrüßt daher die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft in Frankreich. Ebenso begrüßt sie, dass der Generalsekretär der Ver- einten Nationen am 3. Juni 2015 die baldige Ernennung eines unabhängigen Überprüfungsteams – External Independent Review Panel – angekündigt hat. Ziel der Überprüfung sei es, den Umgang mit einem vertraulichen Bericht des OHCHR zu mutmaßlichem sexuellem Missbrauch von Kindern durch Soldaten der französischen Mission Sangaris und der Mission der Afrikanischen Union MISCA zwischen Dezember 2013 und Juni 2014 durch VN-Organe zu untersuchen. Eine Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe ist zwingend, um verlorengegangenes Vertrauen wiederher- zustellen. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 108. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Menschenrechtsverletzungen in Eritrea Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herzlichen Dank. – Nächster Fragesteller ist der Ab-

    geordnete Stephan Albani, CDU/CSU-Fraktion.



Rede von Stephan Albani
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Ministerin, ich kann von meiner Seite bestäti-

gen: Wir erleben das Anerkennungsgesetz als etwas sehr
Hilfreiches und sehr Nützliches. Ich stelle eine konkrete
Frage aus der Praxis. Wenn wir über Flüchtlinge reden,
dann reden wir ja über Menschen, die überwiegend nicht
im Rahmen eines geordneten Prozesses zu uns gekom-
men sind. Insofern frage ich: Wie sollten wir aus Ihrer
Sicht mit Flüchtlingen umgehen, denen die notwendigen
Unterlagen entweder gar nicht oder unvollständig oder
bestenfalls als schlechte Kopie vorliegen?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

In der Form, wie ich eben schon sagte, dass wir ihnen,
wenn keine Unterlagen vorliegen, die Chance einräu-
men, die in einem handwerklichen Beruf oder in einem
anderen Beruf erworbenen Qualifikationen im Rahmen
eines Fachgesprächs und in einem praktischen Test
nachzuweisen. Wir nutzen aber auch andere vielfältige
Möglichkeiten, gerade im Bereich der Industrie- und
Handelskammern. Falls die Kopien eventuell, wie Sie
sagen, schlecht sind, kann man aufgrund der Landes-
kenntnisse und der Curricula vor Ort praktisch ver-
gleichbare Unterlagen besorgen.

Am Anfang, bevor das Gesetz in Kraft trat, gab es
große Skepsis, ob man da immer – wie sage ich es im
Bundestag? – korrekt behandelt wird, ob man echte Un-
terlagen bekommt. Das ist aber überhaupt nicht das Pro-
blem; das steht auch im Bericht. Es gibt sicher den einen
oder anderen Einzelfall, aber die Befürchtung, dass mit
den vorgelegten Unterlagen oder Kopien etwas nicht
stimmt, hat sich nicht bewahrheitet. Das ist nicht das
Problem.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herzlichen Dank. – Nächster Fragesteller ist der Ab-

    geordnete Özcan Mutlu vom Bündnis 90/Die Grünen.