Protokoll:
18089

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 18

  • date_rangeSitzungsnummer: 89

  • date_rangeDatum: 27. Februar 2015

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:17 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/89 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 89. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 I n h a l t : Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag des Bundesministeriums der Finan- zen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Ab- satz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfe- fazilität zugunsten der Hellenischen Repu- blik Drucksachen 18/4079, 18/4093 . . . . . . . . . . . 8407 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8407 B Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8410 A Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 8413 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8415 A Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8417 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8418 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8419 D Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8421 C Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8422 A Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8422 C Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8422 C Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 8423 D Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8425 B Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8426 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8427 A Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8428 C Michael Schlecht (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8430 A Annette Groth (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8430 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 8431 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8434 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: CETA-Verhandlungsergebnis ablehnen Drucksache 18/4090 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8431 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Interessengeleite- tes Gutachten zu Investorenschutz zu- rückweisen – zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konsultationsergebnisse be- herzigen – Klageprivilegien zurückwei- sen Drucksachen 18/3729, 18/3747, 18/3862 . . . 8432 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8432 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8433 B Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8437 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8439 B Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8439 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8440 A Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8441 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 42 GO) . . . . . . . . . . . . . 8441 D Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8442 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8443 C Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8444 D Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8447 B Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8448 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8449 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8452 C Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8453 A Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8454 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8457 A Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8457 D Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8458 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kleinanleger- schutzgesetzes Drucksache 18/3994 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8460 D Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8461 A Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 8462 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8463 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8464 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8465 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 8466 C Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8467 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfol- gung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten – (GVVG- Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksache 18/4087 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8468 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8468 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 8470 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8471 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8472 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8473 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8474 B Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8474 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes über die Rechtsstellung und Aufga- ben des Deutschen Instituts für Menschen- rechte (DIMRG) Drucksache 18/4089 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8476 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 21: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtsför- derung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen Drucksachen 18/2618, 18/4113 . . . . . . . . . . . 8476 B Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8476 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8477 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8478 A Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8478 B Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8480 A Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8480 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 III Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8482 A Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8483 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8484 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresab- schluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unterneh- men bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/ EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanz- richtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) Drucksache 18/4050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8485 A Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8485 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8486 A Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8486 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8488 C Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8489 D Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8490 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8492 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 8493 A Anlage 2 Amtliche Mitteilung (52. Sitzung) . . . . . . . . . 8493 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Detlef Seif, Günter Baumann, Sybille Benning, Ute Bertram, Peter Beyer, Uwe Feiler, Dirk Fischer (Hamburg), Thorsten Frei, Fritz Güntzler, Dr. Herlind Gundelach, Christian Haase, Matthias Hauer, Dr. Stefan Heck, Dr. Matthias Heider, Frank Heinrich (Chemnitz), Dr. Heribert Hirte, Thorsten Hoffmann (Dortmund), Franz-Josef Holzenkamp, Bettina Hornhues, Steffen Kanitz, Dr. Georg Kippels, Dr. Philipp Lengsfeld, Antje Lezius, Ingbert Liebing, Matern von Marschall, Marlene Mortler, Helmut Nowak, Dr. Tim Ostermann, Sylvia Pantel, Lothar Riebsamen, Uwe Schummer, Reinhold Sendker, Sebastian Steineke, Thomas Stritzl, Sabine Sütterlin-Waack, Astrid Timmermann-Fechter, Sven Volmering, Christel Voßbeck-Kayser, Marco Wanderwitz, Albert Weiler, Heinrich Zertik (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den Antrag des Bundesministe- riums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts- hilfe – Einholung eines zustimmenden Be- schlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefa- zilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 8494 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Norbert Barthle, Dr. Christoph Bergner, Heike Brehmer, Dr. Maria Flachsbarth, Eberhard Gienger, Dr. Stefan Kaufmann, Hartmut Koschyk, Andreas Mattfeldt, Dr. Mathias Middelberg, Karsten Möring, Dr. Martin Pätzold, Ingrid Pahlmann, Josef Rief, Dr. Heinz Riesenhuber, Ronja Schmitt (Alt- hengstett), Nadine Schön (St. Wendel), Dr. Frank Steffel, Albert Stegemann, Dieter Stier, Kai Wegner, Barbara Woltmann (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zuguns- ten der Hellenischen Republik (Zusatztages- ordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8495 D Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cajus J. Caesar, Michael Donth, Karin Maag, Eckhard Pols, Tino Sorge (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den An- trag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Ver- längerung der Stabilitätshilfe – Einholung ei- nes zustimmenden Beschlusses des Deut- schen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungs- mechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesord- nungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8496 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Michalk, Tankred Schipanski, Christina Schwarzer, Nina Warken, Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zur nament- lichen Abstimmung über den Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmen- den Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Num- mer 2 des Stabilisierungsmechanismusgeset- zes auf Verlängerung der bestehenden Finanz- hilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . 8497 D Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katrin Albsteiger, Dr. Georg Nüßlein (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zuguns- ten der Hellenischen Republik (Zusatztages- ordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8498 B Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ansgar Heveling, Dr. Günter Krings (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zuguns- ten der Hellenischen Republik (Zusatztages- ordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8499 A Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Katrin Werner (alle DIE LINKE) zur nament- lichen Abstimmung über den Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmen- den Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Num- mer 2 des Stabilisierungsmechanismusgeset- zes auf Verlängerung der bestehenden Finanz- hilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . 8499 D Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstim- mung über den Antrag des Bundesministe- riums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts- hilfe – Einholung eines zustimmenden Be- schlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfe- fazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 8500 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli- chen Abstimmung über den Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmen- den Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Num- mer 2 des Stabilisierungsmechanismusgeset- zes auf Verlängerung der bestehenden Finanz- hilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . 8501 B Anlage 12 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundes- ministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zu- gunsten Griechenlands; Verlängerung der Sta- bilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefa- zilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 8501 D Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8502 A Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8502 B Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8503 B Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8504 A Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8505 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . 8506 B Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8506 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 V Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8507 B Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . 8508 A Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8508 C Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . 8510 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . 8510 B Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8510 D Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU) . . . . . 8511 B Astrid Grotelüschen (CDU/CSU) . . . . . . . . 8512 A Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . 8512 C Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8513 A Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8513 D Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8514 A Dr. Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8514 D Günter Lach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8516 B Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8516 D Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . 8517 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8518 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8518 D Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8519 B Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . 8519 D Yvonne Magwas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8519 D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . 8520 C Jan Metzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8521 D Dr. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . 8522 B Niema Movassat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 8522 D Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8523 B Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8523 C Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8524 B Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8524 C Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . 8525 C Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8526 D Heiko Schmelzle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8526 D Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8527 A Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8527 B Johannes Steiniger (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8527 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8527 D Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8528 B Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . 8528 C Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8529 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8529 C Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8530 A Emmi Zeulner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8530 D Anlage 13 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8531 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8407 (A) (C) (D)(B) 89. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 Beginn: 9.01 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8493 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 27.02.2015 Dr. Bartke, Matthias SPD 27.02.2015 Bleser, Peter CDU/CSU 27.02.2015 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 27.02.2015 Brase, Willi SPD 27.02.2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 27.02.2015 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 27.02.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 27.02.2015 Groneberg, Gabriele SPD 27.02.2015 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 27.02.2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 27.02.2015 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 27.02.2015 Junge, Frank SPD 27.02.2015 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 27.02.2015 Krüger, Dr. Hans-Ulrich SPD 27.02.2015 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 27.02.2015 Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 27.02.2015 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 27.02.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 27.02.2015 Mittag, Susanne SPD 27.02.2015 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 27.02.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 27.02.2015 Spinrath, Norbert SPD 27.02.2015 Strässer, Christoph SPD 27.02.2015 Wichtel, Peter CDU/CSU 27.02.2015 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 27.02.2015 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 27.02.2015 Ziegler, Dagmar SPD 27.02.2015 Zimmermann, Pia DIE LINKE 27.02.2015 Anlage 2 Amtliche Mitteilung (52. Sitzung) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.3 EuB-BReg 53/2013 Drucksache 18/419 Nr. A.18 Ratsdokument 14716/13 Drucksache 18/544 Nr. A.1 EuB-BReg 10/2014 Drucksache 18/544 Nr. A.8 Ratsdokument 18099/13 Drucksache 18/822 Nr. A.3 EuB-BReg 16/2014 Drucksache 18/822 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2014)0098 Drucksache 18/822 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0101 Drucksache 18/897 Nr. A.1 Ratsdokument 6902/14 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.38 Ratsdokument 8179/13 Drucksache 18/822 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0064 Drucksache 18/822 Nr. A.9 Ratsdokument 5445/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.26 Ratsdokument 7910/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.27 Ratsdokument 8151/14 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 8494 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/1524 Nr. A.9 Ratsdokument 9008/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1524 Nr. A.12 Ratsdokument 6587/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.13 Ratsdokument 8290/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.14 Ratsdokument 9143/14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/544 Nr. A.49 EP P7_TA-PROV(2013)0546 Drucksache 18/1707 Nr. A.8 Ratsdokument 9802/14 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/1524 Nr. A.15 Ratsdokument 8814/14 Drucksache 18/1659 Nr. A.1 KOM(2014)324 endg. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Detlef Seif, Günter Baumann, Sybille Benning, Ute Bertram, Peter Beyer, Uwe Feiler, Dirk Fischer (Hamburg), Thorsten Frei, Fritz Güntzler, Dr. Herlind Gundelach, Christian Haase, Matthias Hauer, Dr. Stefan Heck, Dr. Matthias Heider, Frank Heinrich (Chem- nitz), Dr. Heribert Hirte, Thorsten Hoffmann (Dortmund), Franz-Josef Holzenkamp, Bettina Hornhues, Steffen Kanitz, Dr. Georg Kippels, Dr. Philipp Lengsfeld, Antje Lezius, Ingbert Liebing, Matern von Marschall, Marlene Mortler, Helmut Nowak, Dr. Tim Ostermann, Sylvia Pantel, Lothar Riebsamen, Uwe Schummer, Reinhold Sendker, Sebastian Steineke, Thomas Stritzl, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Astrid Timmermann-Fechter, Sven Volmering, Christel Voßbeck-Kayser, Marco Wanderwitz, Albert Weiler, Heinrich Zertik (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den An- trag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi- nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlänge- rung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun- destages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusge- setzes auf Verlängerung der bestehenden Fi- nanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung werden wir dem Antrag des Bundesministeriums der Fi- nanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weisen wir darauf hin, dass mit unserer Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu- stimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutio- nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung – bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextre- men Partei Anel –, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs ver- lassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen ange- kündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba- rung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch- führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan- leihen haben mittlerweile Fantasiewerte erreicht und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8495 (A) (C) (D)(B) übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge- stellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re- kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich- keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor- dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch- lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra- gen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechische Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti- ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „soziale Fairness" verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittel- marken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Eurogruppenmitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Rege- lungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU- Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Emp- fehlungen Sonderrechte einfordern: Ein Fass ohne Bo- den. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb weisen wir eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – mit aller Entschiedenheit zurück. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Norbert Barthle, Dr. Christoph Bergner, Heike Brehmer, Dr. Maria Flachsbarth, Eberhard Gienger, Dr. Stefan Kaufmann, Hartmut Koschyk, Andreas Mattfeldt, Dr. Mathias Middelberg, Karsten Möring, Dr. Martin Pätzold, Ingrid Pahlmann, Josef Rief, Dr. Heinz Riesenhuber, Ronja Schmitt (Althengstett), Nadine Schön (St. Wendel), Dr. Frank Steffel, Albert Stegemann, Dieter Stier, Kai Wegner, Barbara Woltmann (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der 8496 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungs- punkt 4) Wir stimmen dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, die Fi- nanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Wir setzen dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande- rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro- gramm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge- rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla- mente gewahrt sind. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cajus J. Caesar, Michael Donth, Karin Maag, Eckhard Pols, Tino Sorge (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanz- hilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustim- menden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Num- mer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfe- fazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Fi- nanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu- stimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutio- nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung – bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextre- men Partei Anel –, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs ver- lassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen ange- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8497 (A) (C) (D)(B) kündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba- rung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch- führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan- leihen haben mittlerweile Fantasiewerte erreicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge- stellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re- kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich- keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor- dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch- lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra- gen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechische Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti- ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubi- gern einhalte und angemessene Primärüberschüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit bereitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Ver- trägen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „so- ziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungs- fähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung, nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisheri- gen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vor- lage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres Ver- halten oder gegenläufige Erklärungen aber deutlich ma- chen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Eurogruppenmitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Rege- lungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU- Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Emp- fehlungen Sonderrechte einfordern: Ein Fass ohne Bo- den. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb weise ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – mit aller Entschiedenheit zurück. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Michalk, Tankred Schipanski, Christina Schwarzer, Nina Warken, Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhil- fen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der 8498 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver- längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Wir stimmen dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Wir setzen dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande- rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro- gramm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten. e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katrin Albsteiger, Dr. Georg Nüßlein (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundes- ministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zu- gunsten Griechenlands; Verlängerung der Sta- bilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver- längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Der vorliegende Antrag des Bundesministeriums der Finanzen bezieht sich ausschließlich auf eine technische Verlängerung der nach jetzigem Stand zum 28. Februar 2015 auslaufenden Finanzhilfefazilität für die Helleni- sche Republik Griechenland um vier Monate, so wie wir dies schon einmal vor den griechischen Wahlen vom 25. Januar 2015 in Aussicht gestellt hatten. Dabei beto- nen wir: Es geht nicht um neues Geld! Deshalb stimmen wir diesem Antrag trotz begründe- ter, durch unakzeptable Rhetorik der griechischen Regie- rung befeuerter Bedenken zu. Dies geschieht aus der Überzeugung, dass es nach den zähen und aus deutscher Sicht erfolgreichen Verhandlun- gen und dem Einknicken der griechischen Regierung in- akzeptabel wäre, eine Programmverlängerung zu ver- weigern und so Bundesfinanzminister Dr. Schäuble quasi in den Rücken zu fallen. Bei allen Bewertungen und Entscheidungen in diesem Zusammenhang stehen für uns als Bundestagsabgeord- nete die Auswirkungen auf unsere Währung und die Konsequenzen für den deutschen Anleger oder Steuer- zahler im Zentrum. Erst danach denken wir an Griechen- land. Unser Auftrag ist es, dazu beizutragen, das Wohl des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Mit der heutigen Entscheidung glauben wir (noch!), mehr Schaden abwenden als entstehen las- sen zu können. Eine Zustimmung des Deutschen Bun- destages und der Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF darf aber keinesfalls als Zustimmung für eine wie- der unkonditionierte griechische Schuldenpolitik miss- verstanden werden. Im Gegenteil: Die Fortzahlung ist an strenge Verpflichtungen geknüpft, durchgreifende, teil- weise von der Regierung Samaras bereits begonnene Re- formen nicht rückgängig zu machen, sondern vielmehr zu forcieren. Dies glaubhaft zu machen, dafür haben die Griechen nun vier Monate zusätzlich Zeit. Unsere Grundsätze bleiben: Leistungen kann es nur durch Gegenleistung geben. Solidarität kann nur gegen Solidität und Respekt nur gegen Respekt eingefordert werden. Die griechische Reformagenda darf kein reines Lip- penbekenntnis bleiben. Die Regierung Tsipras muss sich klar zu diesen Schritten bekennen und sie – auch gegen nationale und parteiinterne Widerstände – gesetzgebe- risch umsetzen. Nur wenn Griechenland den bisherigen Reformprozess seriös fortsetzt, kann die Hellenische Re- publik auf die Solidarität Deutschlands und der anderen Euro-Länder setzen. Was aber, wenn dies nicht geschieht? Welche Folgen hätte das insbesondere für die Stabilität der Euro-Zone und für den deutschen Steuerzahler? Müssen wir dann ein drittes Hilfspaket schnüren? Nach all dem? Für die- sen Fall sehen wir nur noch zwei Alternativen: einen dauerhaften Transfer zugunsten der Griechen, also jene Schuldenunion, die wir nie wollten und die nach Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8499 (A) (C) (D)(B) Artikel 125 AEUV ausdrücklich verboten ist, oder den Austritt der Griechen aus der Währungsunion, um mit der Drachme abwerten zu können und (vielleicht) wieder wettbewerbsfähig zu werden. Beides wäre fatal für alle Beteiligten. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ansgar Heveling, Dr. Günter Krings (beide CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den Antrag des Bundesministe- riums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts- hilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlus- ses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesord- nungspunkt 4) Der Deutsche Bundestag hat heute über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die bestehende Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Repu- blik zu verlängern, Bundestagsdrucksache 18/4079, zu entscheiden. Gegenstand des Antrags ist damit aus- schließlich die technische Verlängerung des im März 2012 beschlossenen und somit bereits bestehenden Fi- nanzhilfeprogramms um bis zu vier Monate. Der Deutsche Bundestag entscheidet mithin nicht über ein neues Finanzhilfeproqramm. Vielmehr geht es darum, die noch offenstehende Tranche des bestehenden EFSF-Programms in Höhe von 1,8 Milliarden Euro und die Überweisung der SMP-Gewinne aus dem Jahr 2014 in Höhe von 1,9 Milliarden Euro im laufenden Pro- gramm freigeben zu können. Auf Grundlage des Stabili- sierungsmechanismus-Gesetzes ist auch für die Verlän- gerung eines bestehenden Programms bereits die Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich. Auch bei einer Programmverlängerung erfolgt die Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgese- henen restlichen Mittel nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die Europäische Zentral- bank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) als Institutionen zustimmen. Auch hierbei ist eine Beteiligung des Deutschen Bundestages im Weiteren er- forderlich. Um die Bedingungen der jetzt beantragten Programm- verlängerung wurde in den letzten Wochen seitens der beteiligten Regierungen der Euro-Mitgliedstaaten sowie der europäischen Institutionen heftig gerungen. Es ist vornehmlich der klaren Positionierung der Bundesregie- rung und im Besonderen des Bundesministers der Finan- zen zu verdanken, dass das erklärte Ziel der Regierung der Hellenischen Republik, eine unkonditionierte Verlän- gerung bereits des laufenden Programms zu erreichen, durch die beteiligten Institutionen zurückgewiesen wer- den konnte. Stattdessen hat sich in der gemeinsamen Er- klärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 die Re- gierung der Hellenischen Republik zum laufenden Reformprozess bekannt und bekräftigt, dass sie ihre fi- nanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüberschüsse zur Her- stellung der Schuldentragfähigkeit bereitstellen werde. Diese Entscheidung der europäischen Institutionen und der beteiligten Regierungen der Euro-Mitgliedstaa- ten ist die Grundlage der heute im Deutschen Bundestag zu treffenden Verlängerungsentscheidung. Hierbei sehen wir, dass es – insbesondere dank der Haltung der Bun- desregierung und des Bundesministers der Finanzen – gelungen ist, entgegen den Forderungen der Regierung der Hellenischen Republik für das laufende Programm die bisherige Linie für die Bereitstellung von Finanzhil- fen beizubehalten. Aus diesem Grund werden wir der heute beantragten Verlängerung des bestehenden Pro- gramms zustimmen. Wir gehen hierbei davon aus, dass die Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzsta- bilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließ- lich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden An- passungsprogramms dient, in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfol- gen, wenn die vereinbarten Bedingungen zum erfolgrei- chen Abschluss des Programms ausreichend erfüllt sind und die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter anderem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von den beteilig- ten Institutionen auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine ausreichende Er- füllung der Programmbedingungen und einen erfolgrei- chen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu ermöglichen. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Katrin Werner (alle DIE LINKE) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhil- fen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver- längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Wir haben uns bei der Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Stabilitäts- hilfe für Griechenland enthalten. Unser Abstimmungs- verhalten beruht auf folgenden Erwägungen: Die neue vom Linksbündnis Syriza geführte griechi- sche Regierung ist eine riesige Chance nicht nur für das massiv unter der von der Troika verordneten Kürzungs- 8500 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) politik leidende Griechenland, sondern für ganz Europa. In Griechenland wird der Kurs zur Beendigung des Kür- zungsdiktats in einer Umfrage nach der Wahl von einer überwältigenden Mehrheit von 80 Prozent der griechi- schen Bevölkerung unterstützt. Die Bilanz von Merkels Kürzungsdiktat ist auch für die europäischen und deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vernichtend. Griechenland war bereits 2010 vor dem ersten sogenannten Hilfspaket überschuldet. Trotzdem wurden Banken, Hedgefonds und andere pri- vate Gläubiger mit öffentlichen Mitteln herausgekauft. Nun liegen etwa 80 Prozent der Forderungen gegenüber Griechenland bei den Rettungsschirmen bzw. der öffent- lichen Hand. Die Griechenland-Kredite kamen zu etwa 90 Prozent nie in Athen an. Sie dienten stattdessen der Befriedigung des Schuldendienstes und flossen an den Finanzsektor. Durch das Kürzungsdiktat der Troika ist die griechische Wirtschaftskraft um 25 Prozent einge- brochen und die Schuldenquote in der Folge von etwa 109 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, BIP, in 2008 auf über 170 Prozent des BIP explodiert. Nur durch einen Kurswechsel der bisherigen Krisenpolitik um 180 Grad lässt sich ein möglichst großer Teil des Geldes aus den sogenannten Hilfskrediten zurückbekommen. Genau für einen solchen Kurswechsel steht die neue griechische Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras. Daher ist es ausdrücklich auch aus der Sicht der deutschen Bevölkerung zu begrüßen, dass er in den Verhandlungen mit der von der Bundesregierung ange- führten Euro-Gruppe erste Erfolge verbuchen konnte: Die Kürzungskeule eines 3-prozentigen Primärüber- schusses für dieses Jahr ist vom Tisch, und die Europäi- sche Zentralbank hat zunächst durch die Verlängerung der Stabilitätshilfe den Geldhahn für die griechischen Banken nicht zugedreht. Das ist ein Anfang. Im heute dem Bundestag zur Abstimmung vorliegen- den Antrag macht die Bundesregierung aber unzweifel- haft deutlich, dass sie die bisherige Erpressungspolitik gegenüber Griechenland nahtlos weiterbetreiben will. Erstens muss sich, wie im Antrag der Bundesregierung ausgeführt, die Regierung in Athen von den Institutionen sämtliche zukünftigen Maßnahmen genehmigen lassen. Zweitens bleibt das unsägliche Kürzungsprogramm, auf dessen Grundlage das Land in den letzten Jahren ins Elend getrieben wurde, nach Ansicht der Bundesregie- rung unberührt bestehen. Drittens wird der finanzielle Spielraum der griechischen Regierung nicht erhöht. Denn der Antrag der Bundesregierung unterstreicht, dass kein einziger Euro fließt, bis das Troikadiktat aus Sicht der Institutionen in den nächsten Wochen erfolgreich ab- gearbeitet wird. Viertens gibt es zudem kein Entgegen- kommen hinsichtlich der untragbaren Schuldenlast Grie- chenlands. Im Antrag der Bundesregierung steht wörtlich: „Griechenland hat zudem sein klares Bekennt- nis bekräftigt, allen finanziellen Verpflichtungen gegen- über seinen Gläubigern vollständig und pünktlich nach- zukommen.“ Vollkommen indiskutabel und zynisch ist zudem, dass die Bundesregierung ihr Erpressungspotenzial dazu ge- nutzt hat, um der griechischen Regierung in ihre Re- formliste hineinzudiktieren, dass sie sicherzustellen hat, dass „die Haushaltslage durch die Bekämpfung der hu- manitären Krise nicht beeinträchtigt wird.“ All diese Punkte legen der griechischen Regierung in einer Weise Daumenschrauben an, dass der Erfolg ihrer Bemühun- gen, die Krise zu bewältigen und gleichzeitig die huma- nitäre Katastrophe in Griechenland abzuwenden, grund- legend gefährdet wird. Wir erklären uns mit der Syriza-Regierung solidarisch und zollen ihrer hartnäckigen und mutigen Verhandlung unter äußerst schweren Bedingungen unseren tiefen Re- spekt. Der andauernden Erpressungsstrategie der Bun- desregierung erteilen wir eine klare Absage. Das bedeu- tet für uns, dass wir uns bei der heutigen Abstimmung zum Antrag der Bundesregierung der Stimme enthalten. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke (alle DIE LINKE) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhil- fen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver- längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Wir stimmen heute gegen den Antrag des Bundes- finanzministers Wolfgang Schäuble, weil er die griechi- sche Regierung erpresst, den Schuldendienst an die Ban- ken und die katastrophale Kürzungspolitik fortzusetzen. Schäuble und die Troika tragen die Verantwortung für das Verhandlungsergebnis, nicht die griechische Regie- rung, die mit dem Rücken an der Wand steht. Die Troika hat die Notlage der griechischen Bevölkerung ausge- nutzt und mit erpresserischen Methoden den Handlungs- spielraum der neu gewählten Regierung bei der Bekämp- fung von Armut und sozialem Elend maximal eingeengt. Sie sind nicht bereit, das demokratische Votum der grie- chischen Wählerinnen und Wähler zu respektieren, die die neoliberale Politik der Troika von IWF, EZB und EU am 25. Januar abgewählt haben. Erstens. Griechenland bekommt weiterhin Geld nur gegen harte Auflagen, die von der Troika, dem Interna- tionalen Währungsfonds, IWF, der Europäischen Zen- tralbank, EZB, und der Europäischen Union vorgegeben und kontrolliert werden. Denn die Bewertung der umge- setzten Maßnahmen „obliegt den Institutionen“ – wie die Troika nun genannt wird. Die griechische Regierung musste sich verpflichten, keine „einseitigen“ Schritte zu unternehmen. Zweitens. Die EU zwingt Griechenland, den Schul- dendienst an die europäischen Banken und Institutionen zu bedienen, statt die humanitäre und soziale Katastro- phe im Land zu bekämpfen. Die Gelder aus den bisheri- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8501 (A) (C) (D)(B) gen „Rettungspaketen“ sind zu 96 Prozent in den Schul- dendienst an die europäischen Banken zurückgeflossen. Alle Haushaltsüberschüsse – auch jene, die durch die Besteuerung der Reichen erzielt werden – sollen weiter- hin automatisch in den Schuldendienst gehen. Drittens. Alle Maßnahmen, die die humanitäre Kata- strophe lindern sollen, stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Troika, ebenso die Anhebung des Mindestlohnes. Zynisch ist, dass die EU die griechische Regierung gezwungen hat, zu unterschreiben, dass die Bekämpfung der humanitären Krise zum Beispiel durch Lebensmittelmarken „nicht die Haushaltslage beein- trächtigen wird“. Viertens. Die griechische Regierung wurde darauf verpflichtet, keine laufenden Privatisierungen rückgän- gig zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass „die Lohnkosten im öffentlichen Dienst nicht steigen“. IWF und EZB haben bereits angekündigt, dass sie die vier Monate nutzen wollen, um die „Öffnung“ des staatlichen Sektors für weitere Privatisierungen zu verhandeln. Die Politik der Troika hat bereits zu einer humanitä- ren Katastrophe geführt. Unter ihrem Druck mussten zum Beispiel 40 Prozent der griechischen Krankenhäu- ser schließen. Solidarität mit der Bevölkerung in Griechenland und mit der griechischen Regierung heißt für uns, maximalen Druck auf der Straße, aber auch im Parlament auf Merkel und Schäuble aufzubauen. Mit unserem Nein zum vorliegenden Antrag von Schäuble und der Erpres- sung durch die EU möchten wir die Solidarität mit Grie- chenland und den Widerstand gegen Sozialkürzungen in Griechenland und anderswo stärken. Eine wirkliche Atempause für die griechische Bevölkerung wären ein Schuldenschnitt und Kredite ohne neoliberale Auflagen. Syriza ist es mit ihrem Wahlsieg gelungen, Millionen von Menschen Hoffnungen auf ein Ende des Kürzungs- diktats und auf soziale Verbesserungen zu machen. Sy- riza hat eine Debatte über einen Kurswechsel in Europa angestoßen. Daran arbeiten wir gemeinsam weiter. Zu- sammen stehen wir vor der Herausforderung, die gesell- schaftlichen Kräfteverhältnisse in Europa zu verändern. Bereits im November 2012 haben wir das Griechen- land-Paket abgelehnt. Aus denselben Gründen stimmen wir heute erneut gegen die Auflagen, die an die Verlän- gerung der Kredite gebunden sind. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den An- trag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi- nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlänge- rung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun- destages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusge- setzes auf Verlängerung der bestehenden Fi- nanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) Wir haben uns entschlossen, der Verlängerung des be- stehenden Programms für Griechenland zuzustimmen. Wir tun dies aus der festen Überzeugung, dass hierdurch die notwendige Zeit geschaffen wird, damit Griechen- land und seine europäischen Partner über die Konditio- nen und Rahmenbedingungen für weitere, notwendige Unterstützung sprechen können. Die griechische Regierung selbst hat die Verlänge- rung des Ende Februar auslaufenden Programms bean- tragt und die von der Euro-Gruppe geforderte Liste mit Reformmaßnahmen fristgerecht vorlegt. Die Europäi- sche Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds haben diese als belastba- ren Beginn für einen erfolgreichen Abschluss der ausste- henden Programmüberprüfung bewertet. Diese Verlän- gerung ist notwendig, und sie ist richtig. Daher stimmen wir der Verlängerung des laufenden Programms für Griechenland zu. Im Gegenzug für finanzielle Hilfen müssen die erfor- derlichen Reformen umgesetzt werden, die Griechen- land eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft eröffnen. Mit der heutigen Zustimmung der Verlängerung werden keine über die bereits beschlossenen Programme hinaus gehenden Gelder freigegeben. Vielmehr wird das beste- hende Reformpaket verlängert. Angesichts der weiterhin dringend notwendigen Strukturreformen stimmen wir der Verlängerung zu, ohne damit blind einen Freifahrt- schein auszustellen. Die griechische Regierung muss den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung beibehalten und die aufgezeigten Reformen zügig ange- hen. Während der Verlängerung des Programms werden Mittel aus diesem bestehenden Programm durch den Deutschen Bundestag entsprechend den gesetzlichen Re- gelungen nur dann freigegeben, wenn die Überprüfung vereinbarter Reformmaßnahmen positiv abgeschlossen wurde. Griechenland kann durch die Verlängerung der Hilfen weiterhin Mitglied der Euro-Zone und der Europäischen Union bleiben. Ein Ausscheiden Griechenlands aus der Währungsunion – ein Grexit, wie von Hardlinern in Tei- len der CSU gefordert – wäre nicht nur für Griechenland und die Euro-Zone wirtschaftlich verheerend, sondern auch ein nicht zu kalkulierendes Risiko für das europäi- sche Projekt. Anlage 12 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den An- trag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi- nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlänge- rung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun- destages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusge- setzes auf Verlängerung der bestehenden Fi- 8502 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) nanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) Dorothee Bär (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfe- fazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Mo- nate zu verlängern – Bundestagsdrucksache 18/4079 –, zustimmen. Ich setze dabei voraus, dass diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfs- vereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabi- lisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließ- lich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient. In dieser Verlängerungs- zeit muss jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden werden, und deshalb dürfen noch offene Aus- zahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Me- morandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab- schluss des Programms ausreichend erfüllt sind. Weiterhin müssen die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifi- ziert werden, besonders wichtig ist die Ergänzung durch einen Zeitplan. Die Troika wird diese Liste auf Verein- barkeit mit dem heutigen Programm überprüfen, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programm- überprüfung zu ermöglichen. Ich erwarte, dass der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprüfung eine erneute Prüfung der Schul- dentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Ge- samtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähi- gen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen, die sich auf die steuerlichen Einnahmen Griechenlands auswirken, können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika um- gesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzu- halten. Außerdem setze ich voraus, dass die Hellenische Re- publik ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darle- hensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF ge- schlossenen Kreditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommt. Nur so ist nach den Äußerungen der griechischen Regierung das Vertrauensverhältnis ge- genüber ihren europäischen Partnern wiederherzustellen. Eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der nun gewährten viermonatigen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzu- stellen, darf nur dann verhandelt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind. Maik Beermann (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich nach reifli- cher Überlegung und Abwägung dem Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen, da sich der Antrag lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate bezieht. Ohne einen entsprechenden Beschluss durch uns als Parlamentarier wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne aus dem Jahr 2014,1,9 Milliarden Euro, automatisch ver- fallen wären. Es handelt sich hierbei also nicht um ein neues Hilfs- programm, wir verlängern nur das bestehende. Den Griechen werden keine Schulden erlassen, und die grie- chische Regierung muss in den kommenden Wochen glaubhafte Strukturreformen entwickeln, die vor allem finanziell tragfähig sind. Offene Auszahlungen werden erst dann erfolgen, wenn die im bestehenden Memoran- dum of Understanding und im Programm des IWF fest- geschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab- schluss des Programms ausreichend erfüllt sind. Dies ist eines der Argumente, welches mich zu meiner Zustim- mung bewogen hat. Für mich ist ebenso wichtig, dass eine erneute Prü- fung der Schuldentragfähigkeit mit dem Ziel, die Ge- samtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähi- gen Stand abzusenken, erfolgt. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Ab- stimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die verein- barten Fiskalziele müssen vonseiten Griechenlands ein- gehalten werden. Einen erneuten Schuldenschnitt lehne ich ab! Auch muss Griechenland seinen Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, einschließ- lich der griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommen. Die nun viermonatige Verlängerung soll zudem ge- nutzt werden für Beratungen über ein mögliches Nach- folgeprogramm. Verhandlungen über eine etwaige An- schlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonatigen Verlängerung können nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind. Dank des Vorgehens unseres Finanzministers Schäuble hat die von Syriza angeführte neue griechische Regie- rung eingesehen, dass die Unterstützung der europäi- schen Partner an Bedingungen geknüpft ist und dass es ohne diese Bedingungen keine weitere Unterstützung geben kann. Aus meiner Sicht muss sichergestellt sein, dass erst dann wieder Hilfsgelder nach Griechenland fließen, wenn die letzte Überprüfung des verlängerten Pro- gramms erfolgreich abgeschlossen ist. Das gilt sowohl für die letzte noch ausstehende EFSF-Kredittranche von 1,8 Milliarden Euro als auch für die Überweisung der Gewinne, welche die nationalen Zentralbanken des Euro-Systems mit griechischen Staatsanleihen machen, „SMP-Gewinne“. Aus dem Gewinn der Bundesbank flossen über den Bundeshaushalt 2013 dadurch 599 Mil- lionen Euro nach Griechenland, aus 2014 stehen noch Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8503 (A) (C) (D)(B) 532 Millionen Euro zur Verfügung, für 2015 sind 412 Millionen Euro vorgesehen. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land aus meiner Sicht auch weiterhin auf die solidari- sche Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechi- sche Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda oder durch ihr jetziges Verhalten aller- dings deutlich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht, werde ich mich dafür einsetzen, dass auch im Interesse der Europäischen Gemeinschaft die Finanzhilfen unver- züglich zu beenden sind. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Ich bin nicht der Meinung, dass Griechenland Sonder- rechte eingeräumt werden sollten. Denn dies würde For- derungen weiterer Euro-Gruppenmitglieder nach Son- derregelungen nach sich ziehen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlungen Sonderrechte einfordern. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb lehne ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – ab! Die Gegenleistung, die alle von den Griechen erwar- ten, besteht darin, dass sie den begonnenen Reformpro- zess fortsetzen und vertiefen, gemeinsam mit den euro- päischen Partnern und eng begleitet von der Troika – unter welchem Namen auch immer. Aus meiner Sicht kommt es nun auf eine Mischung aus Strukturreformen, Finanzsektorstabilisierung und sozialer Ausgewogenheit an. Ich werde genau beobachten, ob Griechenland seinen Reformanstrengungen nachkommt. Um es noch einmal klarzustellen: Meine Zustimmung zur Verlängerung des zweiten Hilfspaketes ist keine Zustimmung zu einem neuen dritten Hilfspaket für Griechenland – beide Seiten müssen die vereinbarten Spielregeln einhalten. Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich kann dem vor- liegenden Antrag des Bundesministeriums für Finanzen „Finanzhilfen zugunsten Griechenland, Verlängerung der Stabilitätshilfe“ nicht zustimmen. Damit befinde ich mich in der logischen Abfolge meines bisherigen Ab- stimmungsverhaltens zu vorherigen Griechenlandhilfen. Dem ersten Paket hatte ich noch zugestimmt, dem zwei- ten nicht mehr. Die uns noch beim ersten Griechenlandprogramm versprochene Schaffung von Staatsinsolvenzregeln wurde nie ernsthaft angegangen. Dadurch gibt es ein ständiges Erpressungspotenzial seitens Griechenlands gegenüber den Mitgliedstaaten des Euro-Raums und auch der Bun- desregierung gegenüber dem Parlament. Ich teile die Rechtsauffassung nicht, dass der Antrag auf Verlängerung der Stabilitätshilfe lediglich eine Ver- längerung der vertraglichen Vereinbarungen um vier Monate sei. Es ist keine Verlängerung, sondern eine Ver- änderung des Programms in sehr wesentlichen Teilen. Die letzte Verlängerung – auf Antrag der vormaligen griechischen Regierung unter Andonis Samaras – ist kaum mehr als zwei Monate alt. Sie hatte den Zweck, Zeit für die in der Finanzierungsvereinbarung vorgese- hene Umsetzung der noch ausstehenden Reformschritte zu schaffen. Die neue beantragte Verlängerung um vier Monate durch die neue griechische Regierung unter Ale- xis Tsipras wird aber benötigt, um bestimmte Reformen, zu denen sich die Vorgängerregierung verpflichtet hatte, nicht durchzuführen oder sogar rückgängig zu machen. Die vorliegenden Texte seitens der griechischen Re- gierung sind außerdem von einer, wie der griechische Finanzminister selbst sagt, „sehr auffälligen und kon- struktiven Zweideutigkeit“. Die „hybriden“ Verhand- lungstaktiken der Griechen vermitteln weder Vertrauen, Verlässlichkeit oder gar Glaubwürdigkeit. Es war bisher ungeschriebenes Gesetz auch im Euro-Raum, dass bei allen Kontroversen eben Vertragstreue auch heißt, ein vernünftiges Verhalten während der Vertragsverhandlun- gen an den Tag zu legen. Die neue griechische Regie- rung hat sich weder vor, während noch nach den Ver- handlungen daran gehalten. Eine modifizierte Verlängerung des Programms löst nicht die ökonomischen Probleme des Landes wie man- gelnde Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft, feh- lende stabile und effiziente Verwaltungsstrukturen vor allem in Finanz- und Steuerwesen sowie die Modernisie- rung von Justiz- und Bildungswesen. Ich fürchte, dass Griechenland unter den jetzigen Be- dingungen auf Dauer nicht mehr in der Euro-Zone blei- ben kann. Griechenland wurde durch den Euro zu teuer. Billiger und wieder wettbewerbsfähig zu werden, geht nur durch einen Austritt aus dem Währungsverbund und eine Abwertung der Drachme. Ein geordneter Euro-Austritt wäre ebenso auszuhan- deln wie ein Schuldenmoratorium und ein Hilfsprogramm für die Übergangszeit zur Abmilderung von Preissteige- rungen bei lebensnotwendigen Produkten und Dienst- leistungen. Wenn der Drachmekurs sein Gleichgewicht gefunden hat, sollte durchaus eine Rückkehr in den Euro-Raum wieder möglich sein. Die Fortsetzung von Rettungsprogrammen und die Kredite der anderen Staaten verhindern die dringend not- wendige Preisanpassung. Sie schieben den Zeitpunkt der Insolvenz zwar hinaus, können die Insolvenz aber nicht verhindern. Für den europäischen Steuerzahler entstehen noch höhere Lasten. Wir Deutsche stehen mit circa 92 Milliarden Euro bereits jetzt schon in der Pflicht. Die Massenarbeitslosigkeit in Griechenland würde weiter steigen. Sie ist heute schon doppelt so hoch wie vor fünf Jahren, obwohl sich die Schulden Griechenlands bei der Europäischen Zentralbank und der Staatengemeinschaft inzwischen verfünffacht haben und jetzt bei 263 Milliar- den Euro und 143 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung 8504 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) liegen. Die bisherige Rettungspolitik hat für Griechen- land versagt. Dass ist einerseits dem Unwillen und Un- vermögen der Griechen und andererseits dem Aufbau der Rettungspolitik wider alle ökonomischen Grundre- geln geschuldet. Es ist heute Konsens, dass im Falle der Insolvenz Griechenlands mit keinen erheblichen Erschütterungen mehr zu rechnen wäre. Banken anderer Euro-Staaten ha- ben nicht mehr in griechische Staatsanleihen investiert, sodass keine Bankpleiten in anderen Staaten drohen. Neue Hilfspakete für Griechenland sind nicht mehr not- wendig, um die Finanzstabilität der Euro-Zone zu si- chern. Auch der Rest der Euro-Zone dürfte von einem „Gre- xit“ profitieren. Zwar wären die Hilfsgelder verloren, aber das sind sie auch, wenn Griechenland im Euro- Raum bleibt. Der „Grexit“ hätte aber einen großen Vor- teil: Er diszipliniert all die Länder, die ihren Reformkurs lieber heute als morgen beenden würden. Die Chance, aus der Währungsunion doch noch eine Stabilitätsunion zu machen, würde steigen. Jetzt ist genau das entstan- den, was die Väter und Mütter der Währungsunion nie wollten: eine Haftungs-, Schulden- und Transferunion. Zu deren Verfestigung möchte ich mit meiner Stimme nicht beitragen. Deshalb lehne ich den vorliegenden An- trag ab. Klaus Brähmig (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich aber darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die grie- chische Regierung darf die Zustimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte griechi- sche Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung jetzt in: „Die Institutionen“ um- benannt – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übri- gen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundesta- ges – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung dennoch keine Selbstver- ständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regie- rung, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs verlassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt und Privatisie- rungen gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen angekündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns sowie eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheb- lichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfever- einbarung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durchführung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes, die sich gerade erholt hatten, erheb- lich. Die Zinssätze für Staatsanleihen haben mittlerweile wieder Phantasiewerte erreicht und übertreffen die Zins- sätze der über die EFSF bereitgestellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthaben- flucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in rekordverdächti- ger Zeit das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Politik erschüttert. Auch die nicht koordinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von den unvertret- baren Beleidigungen Deutschlands und deutscher Spit- zenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetragen haben. Die unterneh- merische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechische Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt, Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti- ziert, das jetzt wieder in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8505 (A) (C) (D)(B) sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „soziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm und eine schnelle und tatkräftige Umsetzung fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung, nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, ist im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Im- mer wieder wird die Europäische Union als Werte- und Schicksalsgemeinschaft bemüht. Gerne kann sich Grie- chenland auf europäische Solidarität berufen, es muss dann aber auch in den nächsten Monaten unter Beweis stellen, dass es beim Thema Solidität der Staatsfinanzen Ernst macht. Sollten Griechenland bei den im Sommer anstehen- den Verhandlungen Sonderrechte eingeräumt werden, würden Forderungen weiterer Eurogruppenmitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden andere EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Ein- haltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifi- schen Empfehlungen Sonderrechte einfordern: Was folgt, ist ein Fass ohne Boden. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb werde ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – nicht akzeptieren. Nach eingehenden Gewissensprüfun- gen werde ich dann eine Entscheidung treffen, ob wei- tere Finanzhilfen noch vertretbar sind. Abschließend weise ich darauf hin, dass meine Soli- darität gegenüber Griechenland auch dann erschöpft ist, wenn griechische Spitzenpolitiker und die griechische Bevölkerung die verbalen Angriffe auf deutsche Spit- zenpolitiker fortsetzen. Die kecke Forderung nach Repa- rationsleistungen und die Dämonisierung „der Deut- schen“ als wirtschaftliche Hegemonialmacht sind nicht vereinbar mit der eingeforderten Solidarität. Die Be- schimpfung und Schmähung des Hauptgläubigers sorgt nicht für den nötigen Blick in den eigenen Spiegel. Ich erwarte keine Unterwürfigkeit und keinen ständigen Dank für solidarisches Handeln, aber ich erwarte, dass das griechische Volk bei der Ursachensuche für die fi- nanz-, wirtschafts- und staatspolitische Krise endlich be- ginnt, mit sich selber und seinen politischen und wirt- schaftlichen Eliten hart ins Gericht zu gehen. Michael Brand (CDU/CSU): Ich werde dem Antrag von Bundesfinanzminister Schäuble zustimmen. Es stimmt zwar, dass man der neuen griechischen Regie- rung nicht über den Weg trauen kann – die jüngsten Äu- ßerungen des dortigen Finanzministers sind nicht part- nerschaftlich, sondern polemisch und provokativ und im Übrigen politisch zerstörerisch. Umso mehr hat Gewicht, dass der deutsche Finanz- minister und seine Kollegen in der Euro-Gruppe eine verbindliche Zusage auch der neuen Mehrheit in Grie- chenland erreicht haben, dass Griechenland entgegen den Ankündigungen der Radikalen von links und rechts im Wahlkampf nun doch keine Reform zurückdreht und stattdessen weitere Reformen einleitet. Für diese Abstimmung gilt: Es geht um nur vier Mo- nate, danach wird das Thema Griechenland ohnehin neu besprochen und verhandelt. Es geht hier nicht um ein neues Hilfspaket, sondern um eine Fristverlängerung. Wenn Griechenland Auflagen nicht erfüllt, werden nach den beschlossenen Regeln die Kredite nicht ausgezahlt. Klar ist für mich auch: Nach den vier Monaten gibt es keinen Automatismus für ein neues Hilfspaket. Grie- chenland war mit der Vorgängerregierung auf einem bes- seren Weg, hin zu Wachstum, was Tsipras & Co durch ihr völlig unseriöses und auch inkompetentes Programm 8506 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) riskiert haben. Diese Regierung aus Radikalen von links und rechts bekommt sozusagen eine Galgenfrist, um Eu- ropa und den IWF doch noch von ihrem Willen zu Re- formen zu überzeugen. Ansonsten gibt es keine Kredite, und der Austritt aus der Euro-Zone wäre dann die rich- tige Konsequenz. Zu den Voraussetzungen meiner Zustimmung heute zählen unter anderem folgende bereits vereinbarte Punkte, namentlich, dass erstens diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfs- vereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabili- sierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpas- sungsprogramms dient, zweitens in dieser Verlänge- rungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschrie- benen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausreichend erfüllt sind, drittens die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter anderem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Ver- einbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft wer- den, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbe- dingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu ermöglichen, vier- tens der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüber- prüfung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt, mit dem Ziel, die Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusen- ken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkun- gen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden, die vereinbarten Fiskalziele sind ein- zuhalten –, fünftens die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubi- gern, einschließlich der griechischen Darlehensvereinba- rung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kre- ditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommt, sechstens Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonati- gen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Grie- chenlands wieder herzustellen, nur geführt werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Stimme für Solidarität und vorsichtigen Optimismus. Ich votiere bei der Abstimmung über die Kreditver- einbarung für Griechenland dieses Mal mit Ja. Mit dieser Entscheidung stimme ich ausdrücklich nicht dem Wür- gegriff der EU und insbesondere Wolfgang Schäubles restriktivem Kurs im Umgang mit Griechenland zu. Es gibt auch gute Gründe mit Enthaltung zu stimmen, aber diesmal überwiegen bei mir persönlich eine gewisse Zu- versicht hinsichtlich der künftigen Schritte und der Wunsch, mich mit der Syriza-geführten Regierung soli- darisch zu zeigen. Dies möchte ich im Folgenden be- gründen: Dieses Paket gibt der neuen griechischen Regierung mit unserer Schwesterpartei Syriza eine Atempause und eine Chance, vieles besser und anders zu machen als bis- herige Regierungen – es ist noch keine Kehrtwende, aber ein Umsteuern, aus dem eine Wende werden kann. Ich möchte Syriza mit meiner Zustimmung einen Vertrau- ensvorschuss geben, wohl wissend, dass ihre derzeitigen Möglichkeiten beschränkt sind. Denn natürlich ist uns allen klar, dass der Handlungsspielraum der griechischen Regierung – zumal unter diesem Zeitdruck – sehr gering ist, weil sie weiterhin unter dem Diktat der strikten Vor- gaben aus der EU steht, die ihr kaum Luft zum Atmen lassen und kaum Möglichkeiten, vernünftig zu handeln. Ich habe großen Respekt vor der aufrechten Haltung, die die griechischen Regierungsvertreter in den Verhand- lungen der letzten Tage gezeigt haben. Erstmals wird wieder über Alternativen zur Austeritätspolitik gespro- chen und breitere Kritik an den verheerenden Vorschrif- ten der drei Institutionen geübt. Ein erster Schritt, der die verhängnisvolle Kürzungs- politik der letzten Jahre zum Stoppen kommen lässt, ist mit diesem Paket getan, und er lässt mich vorsichtig op- timistisch nach vorne blicken. Aus meiner Sicht beinhal- tet die getroffene Vereinbarung diesmal einen Ansatz, der nicht wie bisher den Banken zugutekommt sowie nicht Arme und Mittelstand weiter belastet. Dies ist al- lein das Verdienst der neuen griechischen Verhandler, of- fensichtlich nicht das von Finanzminister Schäuble. Ich halte die Vorschläge der griechischen Regierung für vernünftig und glaubwürdig, die längst überfällige Besteuerung der Reichen einzuleiten und effektive Maß- nahmen gegen Korruption zu treffen. Die griechische Bevölkerung braucht wieder eine Krankenversicherung und Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Das Geld muss endlich bei den Leuten ankommen, sonst hilft es dem Land nicht auf die Beine. Gitta Connemann (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Fi- nanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Anders als in den Medien dargestellt geht es nicht um ein neues Griechenland-Programm III. Heute geht es le- diglich um eine technische Verlängerung des Finanzhil- feprogramms, das im März 2012 beschlossen wurde – um bis zu vier Monate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages würde das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 enden. Dies hätte zur Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms in Höhe von 1,8 Milliarden Euro und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014 in Höhe von 1,9 Milliarden Euro automa- tisch verfallen würden. Durch den Beschluss wird also kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Eine Auszahlung der im laufen- den Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel er- folgt im Übrigen nur Zug um Zug. Die Troika aus der EU-Kommission, der EZB und dem IWF müssen jeder Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8507 (A) (C) (D)(B) Auszahlung zustimmen. Diese Auszahlung muss dann auch noch durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genehmigt werden. Der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages umfasst also keine spektakulären neuen Maßnahmen, sondern bedeutet lediglich eine Verlängerung der Bereit- stellungsfrist. Deshalb werde ich heute zustimmen. Ich setze dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter an- derem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programm- überprüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten. e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge- rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla- mente gewahrt sind. Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Am 24. Februar 2015 wurde ich im Rahmen der Fraktionssitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen „Einholung eines zu- stimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hel- lenischen Republik“ – Bundestagsdrucksache 18/4079 – informiert. Diesem Antrag habe ich nicht zugestimmt. Nach den mir vorliegenden Informationen waren fol- gende Aspekte für meine Entscheidung ausschlagge- bend: Anstelle des bislang für 2015 vereinbarten Primär- überschusszieles von 3 Prozent des Bruttoinlandspro- duktes, BIP, soll Griechenland für dieses Jahr nunmehr auf einen „angemessenen“ Primärüberschuss verpflichtet werden. Vor dem Hintergrund, dass die griechische Wirt- schaftsleistung zwar nach sechs Jahren Rezession wieder gewachsen ist, aber im letzten Quartal 2014 auch wieder schrumpfte, ist für mich unverständlich, dass dies mit dieser Aufweichung und der unbestimmten Festlegung zu einer Stabilisierung beitragen soll. Es ist nicht nach- vollziehbar und führt meines Erachtens zu einer Ein- schränkung des Handlungsspielraums der Europäischen Union. Griechenland erhält seit Mai 2010 Kredithilfen in Form bilateraler Hilfskredite der Euro-Staaten und des IWF und seit März 2011 bis zum Jahr 2014 Kredithilfen im Rahmen der „Griechenland-II-Rettungsschirme“ mit einem Volumen von 163,7 Milliarden Euro, sodass sich das Gesamthaftungsvolumen aller Hilfen auf circa 237 Milliarden Euro beläuft. Für Deutschland beläuft sich der Haftungsanteil auf circa 56 Milliarden Euro. Diese Hilfen wurden an Strukturreformen und eine strenge Haushaltskonsolidierung gekoppelt. Bereits im Dezember 2014 wurde die Laufzeit von „Griechenland II“ schon einmal verlängert. Auch diese Verlängerung war an Bedingungen geknüpft. Eine er- neute Verlängerung setzt sich laut Bundestagsdrucksa- che 18/4079 wieder zum Ziel, dass es zu einem „erfolg- reichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung auf Basis der bestehenden Vereinbarung“ kommt. Die Reaktionen auf europäischer Ebene sind bislang verhal- ten. Zwar stimmen die Entscheidungsträger zu, dies aber nicht ohne ein großes „Aber“. So schrieb auch die Ge- schäftsführende Direktorin des IWF, Christine Lagarde, in ihrem Brief an den Euro-Gruppen-Vorsitzenden, dass sie in manchen wichtigen Bereichen klare Bekenntnisse zur Fortführung der Absichtserklärungen aus den Troika- Berichten – Memorandum of Understanding, MoU – vermisse, unter anderem das Rentensystem, die Verwal- tungsreformen und die Privatisierungspolitik. Selbst bisherige haushaltspolitische Erfolge musste die griechische Regierung selbst korrigieren, als die Steuereinnahmen im Januar 2015 um rund 23 Prozent geringer ausfielen als erwartet. Meines Erachtens müssen neue Überlegungen zum Umgang mit der Finanzsituation in Griechenland ange- dacht werden. Eine sich wiederholende und wohlwol- lende Unterstützung seitens der Gläubiger gegenüber ei- nem Schuldner, der kein Wohlverhalten erkennen lässt, kann ich nicht mittragen. 8508 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen zu den „Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts- hilfen“ werde ich bei der namentlichen Abstimmung am Freitag, dem 27. Februar 2015, zustimmen, gebe jedoch folgende persönliche Erklärung ab: Meine Zustimmung erfolgt aufgrund der Tatsache, dass mit der zur Abstimmung stehenden Fristverlänge- rung der Programmüberprüfung keinerlei zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Entscheidung verlän- gert lediglich den Zeitraum, in welchem Griechenland die bereits im März 2012 vereinbarten Bedingungen er- füllen kann. Sie verhindert gleichzeitig ein sofortiges Ende des bereits beschlossenen Hilfsprogramms und bietet eine letzte Chance. Ich setze bei meiner Zustimmung voraus, dass es in der Zwischenzeit keine unkonditionierte Übergangsfi- nanzierung geben wird und die ausstehende Tranche nur ausgezahlt wird, wenn die im bestehenden Memoran- dum of Understanding und im Programm des IWF fest- geschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab- schluss des Programms ausreichend erfüllt sind. Die heutige Entscheidung nimmt in keiner Weise vor- weg, wie zum Ende der Fristverlängerung am 30. Juni 2015 weiter verfahren wird. Sollte die bis dahin erfol- gende Überprüfung ergeben, dass Griechenland den heute gewährten Zeitaufschub nicht genutzt hat, um die bestehenden Vorgaben ohne Abstriche zu erfüllen, wird die letzte Tranche des laufenden Programms nicht aus- gezahlt. Mit meiner Zustimmung zum vorliegenden Antrag verbinde ich außerdem die Erwartung, dass Verhandlun- gen über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonatigen Verlängerung nur geführt werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind. Ich kann auch deshalb zustimmen, weil die Bundesre- gierung ihre feste Zusage gegeben hat, die mit Griechen- land vereinbarten Vorgaben bei der Darlehensvereinba- rung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditvertrages von 2012 genauestens zu überwachen und auf deren Einhaltung zu achten. Zusätzlich zu diesen 2010 und 2012 gegebenen Zu- sagen, zu deren Einhaltung sich die neue griechische Re- gierung im Zuge des Verlängerungsantrags entgegen an- derslautenden Verlautbarungen in griechischen Medien verpflichtet hat, beinhalten die am Montag, dem 23. Fe- bruar 2015 von Griechenland mitgeteilten Reformvorha- ben weitere Zusagen. Bei meiner Entscheidung habe ich Bedenken zurück- gestellt, die sich aus Gestus und Kommunikationsinhalt öffentlicher Auftritte des griechischen Finanzministers Varoufakis für das Vertrauen in die Zuverlässigkeit grie- chischer Verhandlungspartner ergeben, weil ich aus- schließlich auf Sachargumente sowie die klare und be- stimmte Positionierung der Bundesregierung bezüglich der Überwachung vereinbarter Bedingungen abgestellt habe. Diese Tatsachen anerkennend sowie die an meine Entscheidung geknüpften Erwartungen unterstreichend kann und werde ich dem Antrag auf Fristverlängerung zustimmen. Ingo Gädechens (CDU/CSU): Vorbemerkung: Die Staatsschuldenkrise in Europa war und ist die schwerste Bewährungsprobe in der Geschichte der europäischen Einigung. Ihre Überwindung ist eine große Herausforde- rung. Viele Schritte wurden eingeleitet, um der hohen Verschuldung einzelner Staaten und den strukturellen Fehlern in der Konstruktion der Währungsunion Herr zu werden. Die Politik der Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war und ist richtig. Auf dem zähen und langwierigen Weg sind in den vergangenen Jahren bereits einige Fortschritte er- zielt worden: Die unkontrollierbaren Ansteckungsgefah- ren in der Euro-Staatsschuldenkrise sind deutlich zu- rückgegangen und viele betroffene Staaten, wie beispielsweise Portugal, haben eine harte Reformpolitik eingeschlagen und befinden sich auf einem guten Kurs. Griechenland sollte diesem ermutigenden Beispiel wei- terhin folgen und durch eine konsequente Reformpolitik und einen ehrlichen Umgang mit seinen europäischen Partnern seine Probleme lösen. Europäische Hilfe kann es nur geben, wenn Griechenland auch zu einer ehrli- chen Reformpolitik bereit ist. Im Folgenden möchte ich daher meine persönliche Erklärung nach § 31 der Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundestages abgeben. Zur Abstimmung: Im Rahmen der heutigen namentli- chen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundes- ministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechen- lands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zustimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne, Anleihekaufprogramm der EZB, aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8509 (A) (C) (D)(B) EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in „die Institutio- nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Ent- wicklung keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung – bestehend aus der links- extremen Partei Syriza und der rechtsextremen Partei Anel –, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs verlassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen angekündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonfe- renz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinbarung und die im Memo- randum of Understanding, MoU, aufgenommenen Ver- pflichtungen zur konkreten Durchführung des Anpas- sungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan- leihen haben mittlerweile Phantasiewerte erreicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge- stellten Mittel um mehr als das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re- kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich- keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor- dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch- lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra- gen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechi- sche Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenland-Hilfe der Erfolg nicht sicherge- stellt. Griechenland befand sich aber insgesamt auf ei- nem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Pro- zent prognostiziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „soziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die Eu- ropäische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen 8510 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Empfehlungen Sonderrechte einfordern: ein Fass ohne Boden. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb weise ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – mit aller Entschiedenheit zurück. Meine Zustimmung zu künftigen Griechenland-Hilfen ist abhängig vom weite- ren Reformwillen der griechischen Regierung. Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Argumente der- jenigen, die den Antrag ablehnen, sind gewichtig. Wa- rum habe ich dem Antrag zugestimmt? Im Kern, weil es sich lediglich um die – zeitlich begrenzte – Fortsetzung eines bereits vereinbarten Finanzhilfeprogramms han- delt. Die Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfsvereinbarung aus dem Jahr 2012 wird um vier Mo- nate verlängert. Die vereinbarten Bedingungen gelten. Dies ist insbesondere ein Verdienst des deutschen Fi- nanzministers Dr. Wolfgang Schäuble. Ende Juni soll das Programm abgeschlossen werden. Es handelt sich also um kein zusätzliches Programm. Das Prinzip der bisherigen Hilfe besteht darin, dass es nur eine konditionierte Finanzhilfe ist. Wer für eine be- grenzte Zeit finanzielle Hilfe erhält, muss Maßnahmen ergreifen, um die Staatsverschuldung in den Griff zu be- kommen. Es gilt: Wer zu hohe Schulden macht, kommt um Anpassungen nicht herum. An diesem Prinzip darf nicht gerüttelt werden. Eine unkonditionierte Hilfe darf es nicht geben. Wir dürfen ferner nicht dauerhaft im Regelfall für die Schulden anderer Länder einstehen. Deshalb lehne ich im Übrigen entschieden sogenannte Eurobonds ab. Wir würden permanent für die Schulden, die andere machen, haften, ohne dass wir die Politik, die zu diesen Schulden führt, maßgeblich beeinflussen können – dies kann auf Dauer nicht gut gehen. Die Menschen werden dies nicht akzeptieren. Die Zustimmung der Bevölkerung zum eu- ropäischen Integrationsprojekt würde schwinden, und Europa könnte am Ende großen Schaden nehmen. In den kommenden Wochen hat es Griechenland – bzw. die dort gewählten Volksvertreter – in der Hand, den künftigen Weg des Landes zu bestimmen. Entweder Griechenland betreibt eine Politik, die ernsthaft darauf abzielt, den Haushalt in Ordnung zu bringen, oder das Land muss auf weitere deutsche Finanzhilfen verzichten. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ich habe dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zur Verlängerung der Stabilitätshilfen für Griechenland zugestimmt. Meine Gründe für dieses Abstimmungsverhalten lau- ten wie folgt: Erstens. Ich verspreche mir von der Annahme dieses Antrages nur eins: dass die neu gewählte griechische Re- gierung Zeit gewinnt, um in Griechenland selbst die Hoffnung auf soziale Reformen zu bestärken und die griechische Bevölkerung zum aktiven Widerstand gegen die Troika-Politik zu ermuntern. Aktiver Widerstand ge- gen die Troika ist in ganz Europa notwendig. Soziale Be- wegungen in Spanien, Portugal, Italien, Frankreich wer- fen ihre Schatten voraus. Zweitens. Ich bin zutiefst empört über das Vorgehen der EU-Spitze und insbesondere der deutschen Politik gegen die Länder des Südens. Nach Gutsherrenart hat man die Bevölkerung Griechenlands von oben herab be- handelt und vor der Troika strammstehen lassen. Diese Politik ist mit den Wahlen in Griechenland gescheitert. Die EU-Kommandowirtschaft wird auch in weiteren Ländern abgewählt werden. Drittens. Das Vorgehen der Troika gegen Griechen- land hat dem europäischen Gedanken schweren Schaden zugefügt. Die EU hätte dann eine Zukunftschance, wenn sie demokratisch und sozial und friedfertig umgestaltet wird. Dafür kämpft die Tsipras-Regierung in Griechen- land ebenso wie die Linke in Deutschland. Die griechische Regierung will Verpflegungsmarken für die am meisten bedürftigen Menschen in Griechen- land ausgeben. Darüber kann man vom hohen Ross deut- scher Austeritätspolitik gut spotten. Aber ich erinnere daran: Ein Liter Milch kostenlos für alle Kinder war das Markenzeichen der Allende-Regierung in Chile. Gerade weil ich in Griechenland, angesichts auch der griechi- schen Geschichte, die Sorgen vor einem rechten Putsch nicht verdrängen kann, erinnere ich an das Beispiel Al- lende und hoffe, dass die Verpflegungsmarken für die Ärmsten in Griechenland zu einem Markenzeichen der sozialen Fürsorge der Tsipras-Regierung werden. Nicole Gohlke (DIE LINKE): Ich werde dem soge- nannten Hilfsprogramm für Griechenland, über das wir heute im Bundestag abstimmen, nicht zustimmen. Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht; denn in der Tat: Das erste Mal ist nun eine linke Regie- rung an der Aushandlung eines Pakets beteiligt, und an manchen Stellen konnte die von Alexis Tsipras geführte Regierung der Euro-Gruppe kleine Zugeständnisse, zu- mindest in den Formulierungen, abtrotzen. Klar ist, dass es Syriza innerhalb eines Monats nicht gelingen kann, all das rückgängig zu machen, was die griechischen Schwesterparteien der Großen Koalition, Pasok und Nea Dimokratia, in den letzten Jahrzehnten an sozialen Ver- werfungen herbeigeführt haben. In der Summe überwiegen für mich in dem zu verab- schiedenden Paket diejenigen negativen Fakten und Ar- gumente, die wahrscheinlich vielen Bauchschmerzen be- reiten. Das Programm trägt leider nach wie vor in großen – für mich in zu großen – Teilen die Handschrift der Troika. Ich befürchte die Fortsetzung der Austeritäts- und Kürzungspolitik auf Kosten der griechischen Bevöl- kerung; denn die Gewährung des neuen Kredits ist aber- mals an viele völlig unsoziale und im Kern neoliberale Bedingungen geknüpft: eine Absage an Lohn- und Ge- haltssteigerungen im öffentlichen Dienst, ein Verbot der Rekommunalisierung/Reprivatisierung, den Abbau von Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8511 (A) (C) (D)(B) sogenannten Wettbewerbshindernissen, die Förderung von PPP-Projekten – Public Private Partnership –, die beabsichtigte Anhebung von Mindestlöhnen nur in Ab- stimmung mit den europäischen und internationalen In- stitutionen, die Zusage, dass die Bekämpfung der huma- nitären Krise die Haushaltslage nicht beeinträchtigt. Die griechische Regierung musste sich zudem ver- pflichten, alle Schulden pünktlich zurückzuzahlen und alle Überschüsse – also auch mögliche Mehreinnahmen, die durch eine gerechte Steuerpolitik entstehen – in den Schuldendienst zu stecken. Die Aufsicht der Troika soll weiterhin bestehen bleiben. Mit meinem Abstimmungsverhalten möchte ich deut- lich machen, dass ich den Weg insbesondere der deut- schen Regierung nicht mitgehen kann, die die Notlage der griechischen Regierung ausgenutzt hat, mit erpresse- rischen Methoden den Handlungsspielraum der neu ge- wählten Regierung bei der Bekämpfung von Armut und sozialem Elend maximal eingeengt und somit dem von der griechischen Bevölkerung gewünschten und in der letzten Wahl deutlich gemachten Einstieg in einen Poli- tikwechsel Steine in den Weg gelegt hat. Nichtsdestotrotz bleibt bestehen: Der neuen griechi- schen Regierung unter Alexis Tsipras ist es durch ihren phänomenalen Wahlerfolg und die anschließenden Ver- handlungen in den letzten Wochen gelungen, den Kurs der Troika infrage zu stellen und eine neue Debatte um einen Kurswechsel in der Austeritätspolitik endlich wie- der möglich zu machen. Daran müssen wir gemeinsam weiterarbeiten. Es muss jetzt mehr denn je heißen, die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse in Europa zu ver- ändern. Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU): Von Beginn der internationalen Finanz- und Staatsschuldenkrise an war klar, dass Solidarität mit unseren europäischen Part- nern keine Einbahnstraße ist. Daher war es aus meiner Sicht sehr richtig und zwingend notwendig, dass Hilfe- leistungen für Staaten, die in Notlage geraten sind, grundsätzlich an Reformbedingungen geknüpft waren. Das Beispiel Irland – aber auch Portugal – belegt, dass dieser Ansatz richtig und zielführend war. Durch die Übernahme von Garantien hat sich Deutschland in nicht unerheblichem Umfang an der Stabilisierung Griechen- lands beteiligt. Zur Erinnerung: Das Gesamtvolumen al- ler Griechenland-Hilfen beträgt rund 237 Milliarden Euro, wobei Deutschland für etwa 56 Milliarden Euro haftet. Grundsätzlich gilt, dass Verträge einzuhalten sind, al- lerdings auch für uns. Teil der Vereinbarung zwischen den europäischen Partnern und Griechenland ist es, dass die Vertreter von Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten Reformen überprüfen kön- nen. Hierbei hat sich Griechenland zu einer umfassenden Zusammenarbeit bereit erklärt. Nur auf dieser Grundlage hat der Deutsche Bundestag seine Zustimmung zu den bisherigen Hilfsmaßnahmen gegeben und im Dezember 2014 einer zweimonatigen Verlängerung zugestimmt. Dieser Umstand war allen griechischen Parteien und ihren Spitzenkandidaten im zurückliegenden Parlaments- wahlkampf bekannt. Die Ankündigung, die Zusammenar- beit mit den Vertretern der oben genannten Institutionen zu beenden, kann daher nur als unrealistisches Wahlver- sprechen verstanden werden. Die Überprüfungen sind untrennbarer Bestandteil der Vereinbarung. Durch ihre Politik hat die neue griechische Regierung in den letzten Wochen sehr viel Vertrauen verspielt. Die angekündigte Beendigung der Zusammenarbeit mit den Institutionen, die Entlassung der Privatisierungsexper- ten, die Wiedereinstellung von Beamten, kurzum: das Zurückdrehen bisheriger Reformen, hatte katastrophale Folgen – nicht nur für das Vertrauen, sondern auch für die wirtschaftlichen Kennzahlen. Ich habe größten Respekt vor den bisherigen Reform- leistungen der Bürgerinnen und Bürger in Griechenland. Ihnen wurde in den zurückliegenden Jahren sehr viel ab- verlangt. Dies war notwendig, um die Auswirkungen fal- scher politischer Entscheidungen in der Vergangenheit zu korrigieren und die Sicherheit und Stabilität unserer gemeinsamen Währung sicherzustellen. Die Erfolge der Reformpolitik konnten sich sehen lassen. So ist die Wirt- schaftsleistung im zweiten und dritten Quartal 2014 erst- mals seit sechs Jahren wieder gestiegen. Das Bruttoin- landsprodukt, BIP, stieg im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um circa 0,6 Prozent. Deutliche Fortschritte wurden ferner sowohl bei der Haushaltskonsolidierung als auch bei den Arbeitsmarktzahlen erzielt. Die Arbeits- losenquote sank von 27,5 Prozent 2013 auf 26,8 Prozent 2014. Auch weitere gesamtwirtschaftliche Indikatoren entwickelten sich positiv. Nach Abschluss des laufenden Reformprogramms stand gar eine Rückkehr Griechen- lands an die internationalen Anleihemärkte in greifbarer Nähe. Diese Hoffnung hat sich nunmehr zerschlagen. Die Politik der neuen griechischen Regierung hat zu erhebli- chen Verwerfungen an den Anleihemärkten geführt. Griechische Bürgerinnen und Bürger heben ihre Erspar- nisse von den Bankkonten ab oder transferieren Geld ins Ausland. Dies wiederum destabilisiert den Finanzsektor des Landes. Erst auf internationalen Druck hin hat sich die neue griechische Regierung bereit erklärt, am vereinbarten Reformprozess festzuhalten. Dieser müsse jedoch neu ausgerichtet und neu bewertet werden. Ich bin dem Bun- desminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble sehr dankbar für seinen unermüdlichen Einsatz. Zuvorderst ihm ist es zu verdanken, dass es auf europäischer Ebene überhaupt zu Verhandlungsergebnissen mit unseren grie- chischen Partnern gekommen ist. Dieser Erfolg ist umso höher zu werten, als dass gerade er im Kreuzfeuer der Kritik steht. Trotz des unsäglichen Verhaltens der Vertre- ter der griechischen Regierung in Europa und gegenüber Vertretern der EU sind auch diejenigen Staaten bereit, einer Verlängerung zuzustimmen, die selbst große An- strengungen unternommen haben, um ihr eigenes Haus- haltsdefizit in den Griff zu bekommen, wie beispiels- 8512 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) weise Spanien und Portugal, oder selbst deutlich geringere Mindestlöhne zahlen als Griechenland, bei- spielsweise Slowenien. Vor diesem Hintergrund werde ich mich nur aus Soli- darität mit meiner Fraktion und allen anderen Euro-Län- dern enthalten. Astrid Grotelüschen (CDU/CSU): Mit dem Be- schluss, den ich bei der Abstimmung im Bundestag am Freitagmorgen unterstützen werde, wird die Frist für Griechenland, die im Rettungsprogramm vereinbarten Reformen umzusetzen, um weitere vier Monate verlän- gert. Bis dahin werden keine weiteren Finanzhilfen an Griechenland gewährt. Die letzte im Programm vorgese- hene Hilfstranche von 3,7 Milliarden Euro (1,8 Milliar- den Euro EFSF-Mittel und 1,9 Milliarden Euro aus den Zinsgewinnen des Rettungsschirms) wird weiterhin nicht ausgezahlt, bis die Troika zu einer positiven Be- wertung der Reformbemühungen in Griechenland kommt. Erfüllt die griechische Regierung diese Anfor- derung bis Ende Juni 2015 nicht, wird es keine letzte Hilfstranche geben. Ich setze bei meiner Zustimmung voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande- rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro- gramm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge- rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla- mente gewahrt sind. g) Für eine Zustimmung gilt für mich die strategische Dimension des Zusammenhaltens der Europäischen Union. Deutschland muss ein Signal setzen, dass wir auch in Krisenzeiten fest zu den Grundgedanken der Europäischen Union und unseren Partnerländern ste- hen, so die geltenden Vereinbarungen eingehalten werden. Dies gilt umso mehr, als Deutschland wirt- schaftlich vom Zusammenhalt in der EU profitiert. Angesichts der bedrohlichen Entwicklungen im Osten Europas ist das Zusammenstehen von Europäischer Union und NATO unerlässlich. Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und der Hellenischen Republik ausschließlich dem er- folgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpas- sungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brü- ckenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im be- stehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms erfüllt sind, c) die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Maß- nahmen konsequent und rasch umgesetzt werden, um die durch die Bildung der neuen griechischen Regie- rung sich verschlechternden finanz- und wirtschafts- politischen Parameter des Landes – unter anderem starker Anstieg der Zinssätze für Staatsanleihen – nachhaltig zu verbessern und die von der neuen grie- chischen Regierung zu verantwortende Erschütte- rung des Vertrauens in die Verlässlichkeit griechi- scher Politik zu korrigieren, d) die in der von der Hellenischen Republik jetzt vorge- legten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter anderem um einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heuti- gen Programm überprüft werden, um eine ausrei- chende Erfüllung der Programmbedingungen und ei- nen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu ermöglichen, e) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8513 (A) (C) (D)(B) Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, f) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, g) jede Finanzhilfe zugunsten der Hellenischen Republik im europäischen Gemeinschaftsinteresse unverzüg- lich zu beenden ist, wenn die neue griechische Regie- rung den bisherigen Reformprozess, durch den nach sechsjähriger Rezession im Jahr 2014 erstmals wieder ein Wirtschaftswachstum erzielt werden konnte und durch den für die Jahre 2015 und 2016 beachtliche Wachstumsraten prognostiziert werden konnten, nicht umgehend seriös fortsetzt. Mark Hauptmann (CDU/CSU): Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundes- tagsdrucksache 18/4079, nicht zu. Ich lehne eine Verlän- gerung der Finanzhilfen für Griechenland aus folgenden Gründen ab: 1. Bereits 2012 wurde eine ähnliche Diskussion im Rah- men der Verabschiedung des zweiten Hilfspaktes für Griechenland geführt. Damals wurde unterstrichen, dass eine Verlängerung der Hilfen nur genehmigt werden könnte, wenn Griechenland die dringend not- wendigen Konsolidierungsmaßnahmen und Struktur- reformen erfüllt. Die vergangenen Jahre haben aller- dings gezeigt, dass die notwendigen Reformen von der griechischen Regierung nicht mit der benötigten Konsequenz umgesetzt wurden. Der Aufbau eines funktionierenden Steuerwesens sowie eine gezielte Bekämpfung der Korruption wurden in den letzten Jahren verfehlt. Die neue Regierung Griechenlands hat bereits bei Amtsantritt deutlich gemacht, dass sie nicht bereit ist, die erforderlichen Maßnahmen umzu- setzen. 2. Mit der Wiederaufblähung des Staatsapparats, der Er- höhung des Mindestlohns, dem Stopp aller laufenden Privatisierungsmaßnahmen und der verschleppten Reform des Steuersystems sind die überschaubaren Reformbemühungen der vergangenen Jahre hinfällig geworden. Griechenland bewegt sich in die falsche Richtung. Als überzeugter Europäer und Anhänger der europäi- schen Idee sehe ich dadurch den Zusammenhalt in der Europäischen Union gefährdet. Wir dürfen nicht zu- lassen, dass sich ein Land den schmerzhaften, aber notwendigen Reformmaßnahmen und damit der Ver- antwortung entzieht. 3. Einigen Mitgliedstaaten wurden im Zuge der Finanz- krise harte Sparmaßnahmen auferlegt. Das stellte und stellt für die Bevölkerung dieser Länder eine leidvolle Erfahrung dar. Vor diesem Hintergrund sind ihre Er- folge und Reformbemühungen besonders hervorzuhe- ben. Wie im Falle Irlands oder Lettlands macht die Rückkehr dieser Länder an die Finanzmärkte deut- lich, dass Reformen in schwierigen Zeiten der richtige Weg sind. 4. Der konsequente Dialog über die Notwendigkeit von Reformen hat es der Bevölkerung ermöglicht, diese Herausforderungen anzunehmen. Ich sehe es daher persönlich mit großer Sorge, dass die griechische Re- gierung ihre Bürger nicht in den Dialogprozess über notwendige Veränderungen miteinbezieht und statt- dessen unhaltbare sozialpolitische Verheißungen ver- spricht. 5. Ich erachte die vorliegende Liste der griechischen Re- gierung über die geplanten Reformen als unzuläng- lich. Das Schreiben entbehrt einer gezielten program- matischen Umsetzung und damit der benötigten Konsequenz, die drängenden Herausforderungen tat- sächlich anzugehen. Wie auch in den vorangegangen Jahren bleiben die Reformversprechen vage und un- bestimmt. Damit ist der vorgelegte Plan nichts anderes als eine unverbindliche Zusammenfassung einzelner Maßnahmen, die bereits in den vergangenen Jahren mit Athen vereinbart wurden. 6. Die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands kann lang- fristig nur durch einen Austritt aus dem Euro-Raum und der Wiedereinführung einer eigenen Währung ge- sichert werden. Damit hat das Land die Möglichkeit, entsprechend dem eigenen Bedürfnis und ohne per- manenten internationalen Druck, seine Wettbewerbs- fähigkeit zu verbessern. Das muss bei unseren Ent- scheidungen berücksichtigt werden. 7. Ein Entgegenkommen seitens der europäischen Ge- meinschaft, ohne eine griechische Gegenleistung wird nicht nur das Vertrauen der deutschen Bürgerinnen und Bürger erschüttern, sondern auch das unserer eu- ropäischen Nachbarn. Eine ungerechtfertigte Sonder- stellung eines einzelnen Landes wird das Vertrauen und die Freundschaft unter den europäischen Staaten nachhaltig beeinträchtigen. Ich bin daher der persönli- chen Überzeugung, dass wir das eigentliche Problem mit der Fortführung der Finanzhilfen weiter in die Zu- kunft verschieben. 8. Gegen den Willen der griechischen Regierung können wir Griechenland nicht zu einem Wechsel seiner Wirtschaftspolitik bewegen. Die Reformbemühungen können vonseiten Deutschlands und Brüssels ledig- lich unterstützt und begleitet werden. Die eigentliche Entscheidung über den zukünftigen Weg Griechen- lands kann nur die griechische Regierung treffen. Mark Helfrich (CDU/CSU): Ich werde heute zum zweiten Mal einer Verlängerung des zweiten Griechen- land-Hilfsprogrammes zustimmen. Griechenland hat dann insgesamt sechs Monate mehr Zeit erhalten, um seine Verpflichtungen aus diesem Programm zu erfüllen. Ich kann dem Antrag des Bundesministeriums der Fi- nanzen nur deshalb zustimmen, weil damit keine neuen Finanzzusagen verbunden sind und eine Auszahlung der im laufenden Programm vorgesehenen restlichen Mittel 8514 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) nur erfolgt, sofern die ehemals als Troika bekannten Institutionen und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zustimmen. Auch ist mit der Programmver- längerung keine wesentliche materielle Absenkung der Reformverpflichtungen der Hellenischen Republik ver- bunden. Den Verlängerungszeitraum bis Ende Juni verstehe ich als letztmalige Bewährungsprobe für Grie- chenland. Bis dahin müssen die eingegangenen Reform- verpflichtungen belegbar eingehalten bzw. umgesetzt sein. Die Bewährungsprobe umfasst für mich auch den bis- lang kaum noch zu ertragenden Umgang(ston) der grie- chischen Regierung mit ihren europäischen Partnern. Ich gebe diese persönliche Erklärung ab, um mein heutiges Abstimmungsverhalten zu begründen, aber auch eine Messlatte für meine Entscheidungen bei zukünftigen Abstimmungen zu Finanzhilfen für Griechenland zu do- kumentieren. Eine Zustimmung zu einer weiteren Verlängerung des zweiten Griechenland-Hilfsprogramms schließe ich be- reits heute aus. Robert Hochbaum (CDU/CSU): Im Rahmen der namentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksa- che 18/4079, zu. Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages wird lediglich die Frist für Griechenland, die im Ret- tungsprogramm vereinbarten Reformen umzusetzen, um weitere vier Monate verlängert. Es geht nicht um ein neues Programm, und durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Es wird vielmehr das bereits im März 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Finanzhilfeprogramm für Griechenland zeitlich verlängert. Die in diesem Pro- gramm vorgesehene dritte Hilfstranche von 3,7 Milliar- den Euro – 1,8 Milliarden Euro EFSF-Mittel und 1,9 Milliarden Euro an Zinsgewinnen des Rettungsschir- mes – wird weiterhin nicht ausgezahlt. Stattdessen wer- den nun die von der griechischen Regierung vorgelegten Reformvorhaben von der EU-Kommission, der EZB und dem IWF – vormals Troika, jetzt Institutionen – auf Herz und Nieren geprüft. Nur wenn diese Institutionen das Reformpaket für fundiert und plausibel befinden und sich die Euro-Gruppe dem anschließen kann, wird Grie- chenland die letzte Tranche wirklich erhalten. Griechen- land ist hier in der Bringschuld. Griechenland bekommt kein Geld ohne Reformen. Mit allem Nachdruck möchte ich darauf hinweisen, dass die Zustimmung des Deutschen Bundestages be- sonders aufgrund des jüngsten Verhaltens der neuen griechischen Regierung keine Selbstverständlichkeit ist. Insbesondere die stündlich neuen Äußerungen des grie- chischen Finanzministers Varoufakis sind wenig hilf- reich. Die Links-Rechts-Regierung Griechenlands stra- paziert die Solidarität der europäischen Partner in erheblichem Maße. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble war maßgeblich daran beteiligt, die anderen Euro-Mitglieder auf eine einheitliche und verbindliche Linie festzulegen. Diese Linie macht deutlich, dass Griechenland ohne die uneingeschränkte Fortsetzung der Reformen keine wei- tere Hilfe erwarten kann. Für teure griechische Wahlver- sprechen auf Kosten der Solidarität der anderen Euro- Länder lässt das einheitliche Vorgehen der Euro-Partner keinen Platz. Diese Botschaft ist auch bei der neuen grie- chischen Links-Rechts-Regierung angekommen. Für dieses Engagement und das Vertreten der Interessen der deutschen und europäischen Steuerzahler danke ich un- serem Bundesfinanzminister ausdrücklich. Er hat Grie- chenland – mit seiner klaren Haltung und dem strikten Einfordern von Reformmaßnahmen – aufgezeigt, dass geltende Verträge einzuhalten sind, und zwar unab- hängig davon, wer gerade ein Land regiert. Sollten Grie- chenland Sonderrechte eingeräumt werden, würden Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn bestehende Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-Mit- gliedstaaten auch bei Fragen der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlungen Sonderrechte einfordern. Das wäre ein Fass ohne Boden. Nun liegt es an Griechenland, mit eigenem Tun die Solidarität der Euro-Partner zu erwidern. Wie an Irland, Portugal und Spanien zu sehen ist, funktioniert das Konzept der Euro-Rettung, welches die Konsolidierung der Staatsfinanzen, gepaart mit Finanz- hilfen, zum Inhalt hat. Auch Griechenland hatte unter der früheren Regierung beachtliche Anpassungsbemü- hungen unternommen, die ihre Früchte trugen. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahre 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachs- tum von 2,5 und 3,6 Prozent prognostiziert. Es gibt da- her keinen Grund, an der Funktionsfähigkeit des Ret- tungskonzepts zu zweifeln. Griechenlands aktuelles Problem ist rein politischer Natur. Durch die Wahlver- sprechen der neuen griechischen Regierung verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Pa- rameter erheblich. Die ursprünglich sehr positiven Prognosen rücken in weite Ferne. Für mich gibt es für die Konsolidierung der Staatsfi- nanzen im Gleichschritt mit Finanzhilfen keine bessere Alternative. Sollte die griechische Regierung aber kein Interesse an der Fortsetzung des bisher erfolgreichen Re- formprogramms haben, müssen die übrigen Euro-Mit- glieder nach meinem Dafürhalten ihre Unterstützung und Finanzhilfen für Griechenland unverzüglich einstel- len. Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu- stimmung insbesondere nicht als einen Selbstläufer für Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8515 (A) (C) (D)(B) eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik ver- stehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in „Die Institutio- nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Be- teiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung, bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextre- men Partei Anel, Alexis Tsipras, hat bereits vor der grie- chischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den ver- gangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs verlassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privati- sierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen angekündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Min- destlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba- rung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch- führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Bereits nach den ersten Umfragen, die in Griechen- land eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlechterten sich die finanz- und wirtschaftspoliti- schen Parameter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsanleihen haben mittlerweile Phantasiewerte er- reicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitgestellten Mittel um mehr als das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in rekordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlichkeit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koordinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutschlands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetragen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza/Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechi- sche Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenland-Hilfe der Erfolg nicht sicher- gestellt. Griechenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 0,6 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,9 Prozent und 3,8 Pro- zent prognostiziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch „soziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und nachvollziehbare Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem lau- fenden Programm oder Verhandlungen über eine mög- liche Folgevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Re- gierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, son- dern eine realistische und tragfähige Reformagenda vorgelegt wird, die den eingeschlagenen Anpassungs- prozess fortführt. Luftbuchungen können nicht akzep- tiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die grie- chische Regierung neue Ausgaben, zum Beispiel Lebensmittelmarken, mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steu- ererhebung nebst verbessertem Steuereinzug, Optimie- rung der öffentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. 8516 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union" eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die Eu- ropäische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Mitglieder nach Sonder- regelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden Mitglied- staaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maast- richt-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlun- gen Sonderrechte einfordern: ein Fass ohne Boden. Dies gilt es zu vermeiden. Eine derartige Politik lehne ich mit aller Entschiedenheit ab. Günter Lach (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfe- fazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Mo- nate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter an- derem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro- gramm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden, die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge- rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla- mente gewahrt sind. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung, nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU): Dem Antrag zu ei- ner Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hauptfinanzhilfevereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und der Hellenischen Republik um bis zu vier Monate bis zum 30. Juni 2015 stimme ich zu. Dabei setze ich voraus, dass diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient und jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird. Noch offene Auszahlungen können erst dann erfolgen, wenn die Konditionen zum erfolgreichen Abschluss des Programms hinreichend erfüllt sind. Ferner setze ich voraus, dass die in der Bundestags- drucksache 18/4093 ausgeführten Reformvorschläge der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8517 (A) (C) (D)(B) griechischen Regierung spezifiziert, mit einem Zeitplan versehen und von der Troika auf die Kompatibilität mit dem existierenden Programm überprüft werden. An dem Ziel, die Gesamtverschuldung Griechenlands bis zum Jahr 2020 abzusenken, muss festgehalten werden. Die im Rahmen des Programmes vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten. Schließlich setze ich bei meiner Entscheidung voraus, dass der griechische Staat seinen Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommt und Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung nur unter der Bedingung in Betracht kommen, dass die Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente ge- wahrt bleiben. Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung werde ich dem An- trag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich jedoch darauf hin, dass mit meiner Zustim- mung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertragli- chen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zustimmung insbeson- dere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte grie- chische Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm, wird kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt, erfolgt eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vor- gesehenen restlichen Mittel nicht ohne die Zustimmung der Troika – jetzt „Institutionen“. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – er- folgen. Ich gehe davon aus, dass die Hellenische Republik ihre Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darlehens- vereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlos- senen Kreditvertrags von 2012, rechtzeitig und vollstän- dig erfüllt. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonatigen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wieder herzustellen, nur ge- führt werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente voll gewahrt sind. Es bleibt für mich die Feststellung: Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Ent- wicklung in Griechenland keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung, beste- hend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechts- extremen Partei Anel, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs ver- lassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen ange- kündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba- rung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch- führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan- leihen haben mittlerweile Phantasiewerte erreicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge- stellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re- kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich- keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor- dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch- lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra- gen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechi- sche Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Griechenland befand sich aber insgesamt auf einem gu- ten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erst- mals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognostiziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen 8518 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) und auch die „soziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung, nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich habe mich bei der Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Stabilitätshilfe für Griechenland ent- halten aus folgenden Erwägungen: Die neue, vom Linksbündnis Syriza geführte griechi- sche Regierung ist eine riesige Chance nicht nur für das massiv unter der von der Troika verordneten Kürzungs- politik leidende Griechenland, sondern für ganz Europa. In Griechenland wird der Kurs zur Beendigung des Kür- zungsdiktats in einer Umfrage nach der Wahl von einer überwältigenden Mehrheit von 80 Prozent der griechi- schen Bevölkerung unterstützt. Die Bilanz von Merkels Kürzungsdiktat ist auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland und Europa vernichtend. Rund 90 Prozent der Griechen- land-Kredite kamen nie in diesem Land an. Sie dienten der Befriedigung des Schuldendienstes und flossen an den Finanzsektor. Banken, Hedgefonds und andere pri- vate Gläubiger wurden mit öffentlichen Mitteln gerettet. Durch das Kürzungsdiktat der Troika wurde soziale Not und Verelendung für die Mehrheit der Bevölkerung or- ganisiert, brach die griechische Wirtschaft ein und die Superreichen wurden geschont. Deshalb war es richtig, die vergangenen Hilfspakete für Griechenland abzuleh- nen. Ja, nur durch einen Kurswechsel der bisherigen Kri- senpolitik um 180 Grad lässt sich in Europa eine gedeih- liche Entwicklung einleiten. Genau dafür steht die neue griechische Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras. Syriza hat recht, wenn sie für Griechenland einen New Deal fordert, eine Entschuldung, wie sie auch Deutschland 1953 erfahren hat. Um ein Umschuldungs- programm neu verhandeln zu können, braucht die grie- chische Regierung Zeit. In den harten Verhandlungen der vergangenen vier Wochen hat Syriza der Euro-Gruppe bedeutsame Zuge- ständnisse für einen alternativen Pfad abgetrotzt und in der Reformliste festgehalten. Die Nichtbesteuerung und Steuerflucht der Reichen wird entschieden bekämpft, und es wird keine weiteren Kürzungen im sozialen Be- reich oder Steuererhöhungen für Arme und Mittelstand geben. Damit ist ein Paradigmenwechsel markiert. Nein zur Absicht der Bundesregierung, die bisherige Erpressungspolitik gegenüber Griechenland nahtlos wei- ter zu betreiben, wie sie in dem heute dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegten Antrag zum Ausdruck kommt. Finanzminister Schäuble unterstreicht, dass kein einzi- ger Euro fließt, bis das Troika-Diktat aus Sicht der Insti- tutionen in den nächsten Wochen erfolgreich abgearbei- tet wird. Zudem gibt es keinerlei Entgegenkommen hinsichtlich der untragbaren Schuldenlast Griechen- lands. Vollkommen indiskutabel und zynisch ist zudem, dass die Bundesregierung ihr Erpressungspotenzial dazu ge- nutzt hat, um der griechischen Regierung in ihre Re- formliste hereinzudiktieren, dass sie sicherzustellen hat, dass „die Haushaltslage durch die Bekämpfung der hu- manitären Krise nicht beeinträchtigt wird. Ich erkläre mich mit der Syriza-Regierung solidarisch und zolle ihrer hartnäckigen und mutigen Verhandlung unter äußerst schweren Bedingungen unseren tiefen Re- spekt. Die andauernde Erpressungsstrategie und neolibe- rale Ausrichtung der Bundesregierung lehne ich klar ab. Das bedeutet für mich, dass ich mich bei der heutigen Abstimmung zum Antrag der Bundesregierung der Stimme enthalte. Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Ich werde heute dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zustimmen. Ich möchte jedoch dabei Folgendes zum Ausdruck brin- gen: Die Aussagen der neuen griechischen Links-Rechts- Regierung sind sehr besorgniserregend. Die Euro- Gruppe darf sich nicht von einzelnen nationalen Regie- rungen hinsichtlich der Konditionen der Finanzhilfen für die Krisenstaaten erpressen lassen. So wurden die Forderungen nach einem erneuten Schuldenschnitt abgelehnt. Ebenso wird es keinen be- dingungslosen Überbrückungskredit geben. Und letzt- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8519 (A) (C) (D)(B) lich wird die Troika weiter die Bedingungen der Hilfen festlegen. Heute wird über die Verlängerung des 2. Rettungspro- grammes abgestimmt. Das heißt, es geht darum, das im März 2012 beschlossene Finanzhilfeprogramm bis zu vier Monate zu verlängern. Die Verlängerung beinhaltet eine noch offene Tranche über 1,8 Milliarden Euro, au- ßerdem eine Zahlung der Gewinne aus dem SMP-Anlei- hekaufprogramm der EZB in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Das ist sehr viel Geld – das ist mir bewusst. Ich bin mir auch der Verantwortung bewusst, die mit der Vergabe dieser Gelder einhergeht. Die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 muss gelten. Das beinhaltet, dass auch zu- künftig die Reformschritte durch die Troika überwacht werden. Die Troika stimmt in dieser Erklärung einer Verlängerung des Programmes unter der Auflage, dass die Reformen weiter umgesetzt werden, zu. Ziel muss es nach wie vor sein, dass Griechenland wieder Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten erhält. Schon jetzt ist klar: Gelöst ist mit der Fortsetzung des Hilfspakets gar nichts; bereits im Juli muss Griechenland Kredite des IWF ablösen. Wir brauchen also grundsätzlich neue Regeln in Eu- ropa für mehr Eigenverantwortung. Dazu muss man mit- telfristig die europäischen Verträge ändern. Wir haben die No-Bail-out-Regelung, die eine Finanzierung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder untersagt, Artikel 125 AEUV. Andererseits ist nicht vorgesehen, dass ein Land den Euro-Raum verlässt. Wir brauchen Szenarien, die andere Alternativen er- möglichen. Dazu muss überprüft werden, welche Aus- wirkungen ein Austritt eines Landes auf das jeweilige Land hätte und welche Auswirkungen ein Austritt auf den Euro-Raum insgesamt hätte. Dabei ist zu berück- sichtigen, welche. Wir brauchen diese Informationen als Entscheidungsgrundlage für ein verantwortliches Han- deln in der Zukunft! Deshalb gilt es jetzt, nicht zur Tagesordnung überzu- gehen, sondern tragfähige Konzepte für Griechenlands Zukunft im Euro-Raum zu entwickeln. Dabei müssen je- doch auch Optionen für andere Szenarien entwickelt werden, die die Möglichkeit eines Ausscheidens Grie- chenlands aus dem Euro-Raum beinhalten. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Ich stimme dem An- trag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanz- hilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ziel dieser Verlängerung ist es, durch die Umsetzung konkreter Reformschritte die Auszahlung des letzten Teilbetrages zu ermöglichen. Meine Zustimmung treffe ich unter sechs Voraussetzun- gen: Erstens darf die Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der seit Februar 2012 bestehenden Hilfsver- einbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisie- rungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt auslaufenden An- passungsprogramms dienen. Zweitens muss jede unkonditionierte Brückenfinan- zierung vermieden werden. Auszahlungen dürfen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding, MoU, und im Programm des IWF fest- geschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab- schluss des Programms ausreichend erfüllt sind. Drittens müssen die von Griechenland bisher nur vage skizzierten Reformmaßnahmen spezifiziert wer- den. Vor allem müssen sie durch einen Zeitplan ergänzt und durch belastbare Zahlen belegt werden. Anschlie- ßend müssen sie von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem laufenden Programm überprüft werden. Die Er- füllung der Programmbedingungen und ein erfolgreicher Abschluss der laufenden Programmüberprüfung müssen sichergestellt werden. Viertens muss der erfolgreiche Abschluss dieser Pro- grammüberprüfung eine erneute Prüfung der Schulden- tragfähigkeit einschließen mit dem Ziel, die Gesamtver- schuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskal- ziele sind einzuhalten. Fünftens muss die Hellenische Republik ihren Rück- zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kredit- vertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommen. Sechstens muss der Deutsche Bundestag seine Haus- haltsverantwortung dauerhaft, umfassend und selbstbe- stimmt wahrnehmen können. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): An meiner Haltung hat sich nichts geändert: Die Rettungsstrategie der Euro-Zone kann und wird die Probleme Griechen- lands nicht lösen, sondern droht sie sogar zu zementie- ren. Schlimmstenfalls werden auch die Reformbemü- hungen in anderen Staaten ins Stocken geraten und radikale Kräfte an Zulauf gewinnen. Wir brauchen daher mehr denn je einen Fahrplan, der die Frage beantwortet, wie wir mit Staaten umgehen, die ihren Auflagen nicht nachkommen können oder wollen. Von solch einem Fahrplan in Form einer Insolvenzordnung für verschul- dete Staaten ist aber weit und breit nichts zu sehen. Da- her werde ich auch dieses Mal einer Verlängerung der Finanzhilfen für Griechenland nicht zustimmen. Yvonne Magwas (CDU/CSU): Im Rahmen der na- mentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksa- che 18/4079, zu. Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages wird lediglich die Frist für Griechenland, die im Ret- tungsprogramm vereinbarten Reformen umzusetzen, um weitere vier Monate verlängert. 8520 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Es geht nicht um ein neues Programm, und durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Es wird vielmehr das bereits im März 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Finanzhilfepro- gramm für Griechenland zeitlich verlängert. Die in diesem Programm vorgesehene dritte Hilfstranche von 3,7 Milliarden Euro – 1,8 Milliarden Euro EFSF-Mittel und 1,9 Milliarden Euro an Zinsgewinnen des Rettungs- schirmes – wird weiterhin nicht ausgezahlt. Stattdessen werden nun die von der griechischen Regierung vorge- legten Reformvorhaben von der EU-Kommission, der EZB und dem IWF – vormals Troika, jetzt Institutio- nen – auf Herz und Nieren geprüft. Nur wenn diese Insti- tutionen das Reformpaket für fundiert und plausibel be- finden und sich die Euro-Gruppe dem anschließen kann, wird Griechenland die letzte Tranche wirklich erhalten. Griechenland ist hier in der Bringschuld. Griechenland bekommt kein Geld ohne Reformen. Mit allem Nachdruck möchte ich darauf hinweisen, dass die Zustimmung des Deutschen Bundestages be- sonders aufgrund des jüngsten Verhaltens der neuen griechischen Regierung keine Selbstverständlichkeit ist. Insbesondere die stündlich neuen Äußerungen des grie- chischen Finanzministers Varoufakis sind wenig hilf- reich. Die Links-Rechts-Regierung Griechenlands stra- paziert die Solidarität der europäischen Partner in erheblichem Maße. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble war maßgeblich daran beteiligt, die anderen Euro-Mitglieder auf eine einheitliche und verbindliche Linie festzulegen. Diese Linie macht deutlich, dass Griechenland ohne die uneingeschränkte Fortsetzung der Reformen keine wei- tere Hilfe erwarten kann. Für teure griechische Wahlver- sprechen auf Kosten der Solidarität der anderen Euro- Länder lässt das einheitliche Vorgehen der Euro-Partner keinen Platz. Diese Botschaft ist auch bei der neuen grie- chischen Links-Rechts-Regierung angekommen. Für dieses Engagement und das Vertreten der Interessen der deutschen und europäischen Steuerzahler danke ich un- serem Bundesfinanzminister ausdrücklich. Er hat Grie- chenland – mit seiner klaren Haltung und dem strikten Einfordern von Reformmaßnahmen – aufgezeigt, dass geltende Verträge einzuhalten sind, und zwar unabhängig davon, wer gerade ein Land regiert. Sollten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, würden Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelun- gen folgen. Wenn bestehende Regelungen für Griechen- land nicht mehr gelten, werden EU-Mitgliedstaaten auch bei Fragen der Maastricht-Kriterien und den länderspezi- fischen Empfehlungen Sonderrechte einfordern. Das wäre ein Fass ohne Boden. Nun liegt es an Griechenland, mit eigenem Tun die Solidarität der Euro-Partner zu er- widern. Wie an Irland, Portugal und Spanien zu sehen ist, funktioniert das Konzept der Euro-Rettung, welches die Konsolidierung der Staatsfinanzen, gepaart mit Finanz- hilfen, zum Inhalt hat. Auch Griechenland hatte unter der früheren Regierung beachtliche Anpassungsbemü- hungen unternommen, die ihre Früchte trugen. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahre 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachs- tum von 2,5 und 3,6 Prozent prognostiziert. Es gibt da- her keinen Grund, an der Funktionsfähigkeit des Ret- tungskonzepts zu zweifeln. Griechenlands aktuelles Problem ist rein politischer Natur. Durch die Wahlver- sprechen der neuen griechischen Regierung verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter erheblich. Die ursprünglich sehr positiven Prognosen rücken in weite Ferne. Für mich gibt es für die Konsolidierung der Staatsfi- nanzen im Gleichschritt mit Finanzhilfen keine bessere Alternative. Sollte die griechische Regierung aber kein Interesse an der Fortsetzung des bisher erfolgreichen Re- formprogramms haben, müssen die übrigen Euro-Mit- glieder nach meinem Dafürhalten ihre Unterstützung und Finanzhilfen für Griechenland unverzüglich einstel- len. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundes- tagsdrucksache 18/4079, mit folgenden Maßgaben zu- stimmen: – Die Inhalte der griechischen Reformliste sind zu prä- zisieren und auf konkrete Maßnahmen herunterzubre- chen. – Die in der griechischen Liste enthaltenen Reform- pläne sind um einen konkreten Zeitplan zu ergänzen. Die angedachten Strukturreformen sind schon aus griechischem Eigeninteresse schnellstmöglich umzu- setzen; soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswir- kungen dagegen können nur nachrangig umgesetzt werden, und zwar mit Zustimmung der Troika und so- weit dafür Spielräume im Haushalt vorhanden sind. – Auch belastbare Schätzungen zu den fiskalischen Auswirkungen sind zu benennen. – Durch die von der griechischen Regierung angekün- digten Schritte im Bereich der sozialen Sicherheit und der Strukturreformen im Allgemeinen ist der erfolg- reiche Abschluss des Hilfsprogramms für Griechen- land sicherzustellen. Dies ist nur dann erreicht, wenn die von Griechenland bis April 2015 vorzulegenden Reformschritte hinreichend und geeignet sind, um die griechische Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf 120,5 Prozent des BIP zu reduzieren. – Angesichts der Äußerungen der neuen griechischen Regierung braucht es eine erneute Prüfung der Schul- dentragfähigkeit Griechenlands. – Die Vereinbarungen vom 20. Februar 2015, insbeson- dere zum Verzicht auf Maßnahmen, die die Haus- haltsziele infrage stellen, sind einzuhalten. – Die griechische Regierung muss bei der Erstellung der endgültigen Liste weiterhin eng mit der Troika zu- sammenarbeiten. Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8521 (A) (C) (D)(B) verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu- stimmung insbesondere nicht als einen Selbstläufer für eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik ver- stehen. Zunächst ist festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maß- nahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist um vier Monate bis 30. Juni 2015 bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Der Ministerpräsident Alexis Tsipras der neuen grie- chischen Regierung, bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextremen Partei Anel, hat be- reits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Re- formkurs verlassen werde. Wenn das aktuelle Programm nun nicht verlängert würde, hätte die neue Regierung in Griechenland auch gar keinen Anreiz mehr, weiter den Sparkurs zu verfolgen, und Tsipras könnte die beachtli- chen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechi- schen Regierungen und das griechische Volk bislang un- ternommen haben, komplett zunichtemachen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt, Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 0,6 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,9 Prozent und 3,8 Prozent prognosti- ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommis- sion, die EZB und der IWF, die Troika, zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer erneuten Beteiligung des Deutschen Bundestages erfolgen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Euro- pas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deutlich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortfüh- rung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäi- schen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüg- lich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Mitglieder nach Sonder- regelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden Mitglied- staaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maast- richt-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlun- gen Sonderrechte einfordern: ein Fass ohne Boden. Dies gilt es zu vermeiden. Eine derartige Politik lehne ich mit aller Entschiedenheit ab. Ein weiterer Grund, weshalb ich der Verlängerung der Finanzhilfe für Griechenland für vier Monate bis zum 30. Juni 2015 zustimme, ist, dass ich der linken Syriza- Regierung keine Ausredemöglichkeit dergestalt geben möchte, dass Griechenland wegen der Verweigerung der Finanzhilfe daran gehindert wurde, seinen Reformpro- zess fortzusetzen und zum Erfolg zu bringen. In Hinblick auf ein nötiges und mögliches drittes Schuldenpaket bleibt abzuwarten, wie verantwortungs- voll und zuverlässig die neue Regierung in Griechenland mit den bisher gewährten Finanzhilfeprogrammen um- geht. Sollte die Syriza-geführte Regierung jedoch an ih- rem Kurs festhalten und alle bisherigen Bemühungen zum Nachteil ihres eigenen Staates und dessen Bürgerin- nen und Bürger sowie der gesamten Europäischen Union vollends zunichtemachen und den eingeschlagenen Re- formkurs verlassen, werde ich einem erneuten Finanzhil- feprogramm nicht zustimmen können. Jan Metzler (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen zu. Ich stelle aber mit dem größten Nachdruck fest, dass ein für mich maxi- mal vertretbares Maß an Solidarität mit Griechenland er- reicht wurde, welches ein weiteres Zugehen für mich nicht vertretbar macht. In der Rückbetrachtung kann ich festhalten, dass die im Zusammenhang mit der Stabilisierung der Euro-Zone seit 2010 eingeleiteten Maßnahmen – insbesondere die Einrichtung des EFSF und des ESM sowie die Schaffung der europäischen Bankenaufsicht – in einer Gesamtab- wägung unter Berücksichtigung aller Argumente für mich richtig und notwendig gewesen sind. Gerade in Hinblick auf einen globalen Kontext er- achte ich die europäische Wertegemeinschaft als ein un- schätzbar hohes Gut. Wir teilen gemeinsame Werte wie Demokratie, Religions- und Meinungsfreiheit. Ich finde 8522 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) es richtig und wichtig, dass in einer solchen Wertege- meinschaft Solidarität und gegenseitige Unterstützung nicht allein Lippenbekenntnisse, sondern auch politische und gesellschaftliche Realität sind. Dass dies erfolgreich ist, sieht man an den erfreuli- chen Entwicklungen etwa in Irland, in Portugal, in Spa- nien und in Teilen auch in Griechenland. Diese sichtba- ren Erfolge zeigen, dass der eingeschlagene Weg der europäischen Partner gemeinsam mit der Bundesregie- rung, allen voran der Bundeskanzlerin Angela Merkel und des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble, richtig war und ist. Die Politik der Bundesregierung hat daher auch in dieser Frage weiterhin meine Unterstützung. Insbeson- dere dank der umsichtigen und konsequenten Verhand- lung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble konnte vonseiten der Euro-Gruppe am vergangenen Freitag ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden. Allerdings habe ich nach dem Verlauf der Verhand- lungen zum heutigen Zeitpunkt wenig Vertrauen in die Ernsthaftigkeit, Seriosität und Verlässlichkeit der grie- chischen Regierung, die von ihr gemachten Zusagen und eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich einhal- ten zu wollen und zu können. Nach eingehender persönlicher Abwägung kann ich einer Verlängerung der Stabilitätshilfe nur deshalb zu- stimmen, weil ich damit einen für mich finalen Versuch sehe, Griechenland bei der Bewältigung seiner struktu- rellen Probleme zu unterstützen. Ich erwarte von der griechischen Regierung, dass die Reformpolitik erfolg- reich fortgesetzt wird. Es liegt nun in der Verantwor- tung der politisch Handelnden in Athen, durch richtiges Regierungshandeln über den weiteren Verbleib in der Euro-Zone selbst zu bestimmen. Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Dem An- trag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanz- hilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, kann ich meine Zustimmung nicht geben. Diese Entscheidung habe ich mir nicht leicht ge- macht. Ihr ist ein langer und intensiver Diskussions- und Meinungsbildungsprozess vorausgegangen. Ich habe dazu viele Gespräche innerhalb und außerhalb des Parla- ments geführt. Am Ende dieses Prozesses steht ein Nein zur zweiten Verlängerung des zweiten Hilfsprogramms. Vier Gründe sind dafür ausschlaggebend: Erstens. Die Ziele des Ursprungsprogramms sind auch in einer zweiten Verlängerung nicht zu erreichen. Der Umsetzungsrückstand ist zu groß. Damit können die Haushaltsziele nicht erreicht werden. Hinzu kommt, dass nach intensivem Lesen aller Unterlagen nicht auszu- schließen ist, dass im Verlaufe der vier Monate auch zen- trale Ziele noch geändert werden könnten. Das gilt auch für die Höhe des Primärüberschusses im griechischen Haushalt, den die Regierung in Athen in der bisherigen Höhe gerne schleifen würde. Damit aber wäre die Fort- setzung des Programms der Einstieg in eine Transfer- und Schuldenunion und das faktische Ende des schon arg in Mitleidenschaft gezogenen Stabilitätspaktes. Zweitens. Die Politik des ständigen Nachgebens ist ferner ein Akt der Unfairness gegenüber den Menschen in Spanien, Portugal, Irland, dem Baltikum oder der Slo- wakei, die sich den Mühen der Anpassungsreformen ge- stellt haben. Diesen EU-Bürgern kann nicht erklärt wer- den, dass Reformverweigerer belohnt werden, während sie selbst die Mühen auf sich genommen haben. Drittens. Eine Verlängerung des Hilfsprogramms er- öffnet der EZB die Möglichkeit, ihren Beschluss von Anfang Februar zurückzunehmen und griechische Staatsanleihen wieder als Sicherheiten zu akzeptieren. Das würde dazu führen, dass im Portfolio der EZB zu- sätzliche Milliardenrisiken bezüglich Griechenland auf- getürmt würden. Viertens. Eine Zustimmung zur Verlängerung setzte auch Vertrauen in die neue griechische Regierung voraus – insbesondere in deren Reform- und Konsolidierungsbe- reitschaft. Der letzte Rest von Vertrauen ist bei mir aber in dieser Woche aufgebraucht worden. In ihrem Sechs- seitenkatalog hat die Regierung in Athen alles hineinge- schrieben, was man bei den Partnern gerne hört. Tatsäch- lich ist die Regierung Tsipras aber mitnichten auf den Kurs der Partner eingeschwenkt. Den Beweis hat Fi- nanzminister Varoufakis gerade noch rechtzeitig vor der Abstimmung im Bundestag geliefert. Herr Varoufakis hat darin erneut den Schuldenschnitt gefordert und Pri- vatisierungen abgelehnt. Damit ist einer vertrauensvol- len Zusammenarbeit die Grundlage entzogen. Niema Movassat (DIE LINKE): Ich werde mich in der Abstimmung enthalten. Diese Entscheidung ist Er- gebnis eines Abwägungsprozesses, in dem für mich so- wohl ein „Nein“ als auch ein „Ja“ ausscheidet. Wieso ich nicht mit „Nein“ stimme: 1. Weil ein „Nein“ des Bundestags zum Rettungspaket den sogenannten „Grexit“, dass also Griechenland aus dem Euro gedrängt wird, bedeutet. Die Griechinnen und Griechen haben aber mehrheitlich eine Regierung gewählt, die den Grexit nicht will und damit deutlich gemacht, dass sie diesen ebenfalls nicht wünschen. Ich unterstütze diese Entscheidung der griechischen Bevölkerung. 2. Weil die griechische Regierung an den Bundestag und insbesondere auch an die Abgeordneten der Fraktion Die Linke appelliert hat, nicht mit „Nein“ zu stim- men. Es widerspricht für mich dem Grundsatz der So- lidarität, diesen Appell der Syriza-Regierung nicht zu berücksichtigen. 3. Weil der Katalog der Maßnahmen die Einleitung einer anderen Politik sein kann. Auch wenn die griechische Regierung sich in vielen Teilen nicht gegen die Euro- Gruppe durchsetzen konnte, hat sie es geschafft, den vorsichtigen Beginn einer Wende der europäischen Austeritätspolitik einzuleiten. Unter anderem darf sie endlich ein neues Reformprogramm vorlegen, und da- mit besteht die Chance, die Last der unsozialen Maß- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8523 (A) (C) (D)(B) nahmen abzuschütteln. Zudem sind die Pflichten hin- sichtlich des Primärüberschusses gelockert worden. Angesichts der politischen Kräfteverhältnisse in der EU, die stark zuungunsten der griechischen Regie- rung sind, ist dies viel wert. 4. Weil ein „Nein auch verwechselt werden kann mit der Zustimmung zur unsäglichen Anti-Griechenland- Kampagne der Bild-Zeitung. Wieso ich nicht mit „Ja“ stimme: 1. Weil leider in weiten Teilen die alte Austeritäts- und Diktatpolitik trotz erster Hoffnungsschimmer fortge- setzt wird. Dies wird insbesondere durch die Pflicht der griechischen Regierung deutlich, alle zukünftigen Maßnahmen durch die Institutionen genehmigen las- sen zu müssen. Und weil nach Interpretation der Bun- desregierung die unsoziale Kürzungspolitik fortge- setzt werden muss. 2. Weil es kein Entgegenkommen in der Frage der un- tragbaren Schuldenlast Griechenlands gibt. Dabei ist jedem klar, dass Griechenland seine Schulden nie- mals wird zurückzahlen können. 3. Weil ein „Ja“ für mich auch ein „Ja“ zur deutschen Verhandlungsführung in der Euro-Gruppe bedeutet, die nicht bereit ist, einzusehen, welche katastrophalen sozialen Auswirkungen die Austeritätspolitik hat, sondern vielmehr darauf beharrt, den fatalen Kurs fortzusetzen und hierbei auch vor Drohungen gegen Griechenland nicht zurückschreckt. Dabei hat die griechische Regierung Veränderungen beim Rettungs- paket gefordert, die unabdingbar für einen funktionie- renden Sozialstaat sind und einem sozialen Europa selbstverständlich sein müssen. Die Enthaltung ist ein „Ja“ zur Solidarität mit Grie- chenland und ein „Nein“ zur Politik der Bundesregie- rung. Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Die im Zusammen- hang mit der Stabilisierung der Euro-Zone seit 2010 ein- geleiteten Maßnahmen – insbesondere die Einrichtung des EFSF und des ESM sowie die Schaffung der euro- päischen Bankenaufsicht – habe ich in einer Gesamtab- wägung unter Berücksichtigung aller Argumente für richtig und notwendig erachtet. Diese Politik zeigt auch in den sogenannten Programm-Ländern, insbesondere in Irland, Portugal und Spanien, aber auch durchaus in Griechenland, bereits entsprechende Erfolge. Auch als Mitglied des Deutschen Bundestages seit Herbst 2013 habe ich diese Politik jederzeit uneinge- schränkt unterstützt. Dies galt zuletzt auch für die im Dezember 2014 beschlossene Verlängerung des Hilfs- programms für Griechenland bis zum 28. Februar 2015. Die Politik der Bundesregierung hat daher auch in dieser Frage weiterhin meine uneingeschränkte Unter- stützung. Insbesondere dank der umsichtigen und konse- quenten Verhandlungsführung von Bundesfinanzminis- ter Wolfgang Schäuble konnte in der Euro-Gruppe am vergangenen Freitag ein grundsätzlich sachgerechtes Er- gebnis erzielt werden. Nach dem Verlauf der Verhandlungen und der Viel- zahl öffentlicher Äußerungen habe ich allerdings zum heutigen Zeitpunkt keinerlei Vertrauen mehr in die Ernsthaftigkeit und Verlässlichkeit der griechischen Re- gierung, die von ihr gemachten Zusagen und eingegan- genen Verpflichtungen auch tatsächlich einzuhalten. Ich halte es daher auch für durchaus zweifelhaft, ob im vorgesehenen Zeitraum bis Ende Juni 2015 tatsäch- lich ein Programm vereinbart und anschließend umge- setzt werden kann, mit dem die Schuldentragfähigkeit Griechenlands und der langfristige Kapitalmarktzugang dauerhaft wiederhergestellt werden kann. In dieser Auf- fassung fühle ich mich auch durch die Einschätzung des IWF bestätigt, wie sie im Schreiben der geschäftsführen- den Direktorin Christine Lagarde vom 23. Februar 2015 dargelegt wird. Daher kann ich zum heutigen Zeitpunkt einer erneu- ten Verlängerung des Hilfsprogramms über den 28. Fe- bruar 2015 hinaus nur mit größten Bedenken meine Zu- stimmung geben. Wilfried Oellers (CDU/CSU): Ich stimme dem An- trag des Bundesministeriums für Finanzen, die Finanz- hilfefazilität für die hellenische Republik um bis zu vier Monaten zu verlängern, zu. Ausdrückliche betone ich, dass sich meine Zustim- mung nur auf die Verlängerung der Bereitstellungfrist im Rahmen der bestehenden Hilfsvereinbarungen zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland bezieht und diese Verlängerung aus- schließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt lau- fenden Anpassungsprogramms dient. Ich erwarte, dass in der Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brücken- finanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Unterstanding und die im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgrei- chen Abschluss des Programms erfüllt sind. Die von Griechenland vorgelegte Liste der Reformbe- reiche muss spezifiziert werden, unter anderem durch ei- nen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarung mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine Erfüllung der Programmbedingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Pro- grammüberprüfung zu ermöglichen. Mit meiner Zustim- mung erkläre ich nicht, dass ich die bisherigen vorgeleg- ten Pläne für ausreichend halte. Es ist zwar löblich, dass man Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen vor- nimmt. Diese müssen jedoch so gewählt sein, dass sie zielführend sind und die Entwicklung der Wirtschaft nicht behindern. Zukünftige Maßnahmen müssen die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands verbessern und der wirtschaftlichen Entwicklung dienen. Die Erhöhung des Mindestlohns erscheint mir in der jetzigen Situation nicht zielführend, ebenso wie neue erhebliche Einstel- lungen in den öffentlichen Dienst und der Stopp von Pri- vatisierungen. Die Bekämpfung von Korruption begrüße ich außerordentlich. Allerdings muss im Rahmen der Haushaltkonsolidierung auch die Ausgabenseite betrach- tet werden. Mit meiner Zustimmung erkläre ich nicht, 8524 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) dass ich mit den diesbezüglich getroffenen Entscheidun- gen der hellenischen Regierung einverstanden bin. Auch wenn natürlich eine soziale Grundsicherung in Grie- chenland sichergestellt sein muss, so kann es nicht ange- hen, dass mit der europäischen finanziellen Unterstüt- zung unverhältnismäßige soziale Leistungen finanziert werden. Die angekündigte Rentenerhöhung sehe ich sehr kritisch. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswir- kungen können nur in Abstimmung mit der Troika um- gesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten. Der er- folgreiche Abschluss der Programmüberprüfung schließt eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit ein, mit dem Ziel, die Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand zu senken. Griechenland hat seine Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern einschließlich der Griechischen Darlehens- vereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlos- senen Kreditvertrages von 2012 rechtzeitig und vollstän- dig zu erfüllen. Auch wenn die griechische Regierung einen Schuldenschnitt ins Gespräch bringt, so erkläre ich mich mit einem solchen Schritt trotz meiner Zustim- mung nicht einverstanden. Meine Zustimmung bezieht sich lediglich auf die Verlängerung des laufenden Pro- gramms, das die Rückzahlung und keinen Schulden- schnitt vorsieht. Ich betone ausdrücklich, dass ich mit meiner Zustim- mung nicht das Verhalten, die Art und Weise der Ver- handlungsführung und des Umgangs mit Deutschland und insbesondere dessen politischen Vertretern, genannt seien hier namentlich unsere Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble, sowie den Ver- tretern der Troika und weiteren Vertretern der EU tole- riere und akzeptiere. Ich erwarte von der griechischen Regierung einen adäquaten und anständigen Umgang mit den genannten Personen und ein Verhalten, dass das beschädigte Vertrauen wieder aufbaut und eine vertrau- ensvolle Zusammenarbeit ermöglicht. Aus meiner jetzigen Zustimmung ist kein zukünftiges Abstimmungsverhalten bezüglich eventuell weiteren Hilfsprogrammen für Griechenland beziehungsweise weiterer Entscheidungen zum Thema Finanzhilfen für Griechenland abzuleiten. Florian Oßner (CDU/CSU): Dem Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, stimme ich unter folgenden fünf Vorausset- zungen zu, dass: 1) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient. 2) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, 3) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter an- derem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, 4) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden, die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, 5) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFS geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt. Erwin Rüddel (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, zustimmen. Die heutige Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Verlängerung der Stabilitätshilfe für Griechen- land stellt keinen Verzicht auf die vertraglichen Ver- pflichtungen Griechenlands dar. Die griechische Regie- rung darf die Zustimmung insbesondere auch nicht als Zustimmung zu einer unkonditionierten griechischen Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung bezieht sich lediglich auf eine Ver- längerung des im März 2012 beschlossenen Finanzhilfe- programms zwischen der Europäischen Finanzstabilisie- rungsfazilität und Griechenland um bis zu vier Monate. Entgegen vieler Meldungen handelt es sich dabei nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „neues Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 fi- nanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Re- gierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuer- ausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weite- res. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF, ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutionen“, zustim- men. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages bzw. des Haus- haltsausschusses erfolgen Das bedeutet, dass der Be- schluss des Deutschen Bundestages keine neuen Maß- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8525 (A) (C) (D)(B) nahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist darstellt. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung allerdings auch keine Selbst- verständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Re- gierung, bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextremen Partei Anel, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Re- formkurs verlassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstel- lungen angekündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanz- hilfevereinbarung und die im Memorandum of Under- standing, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durchführung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenen- falls klagen. Die Reformbemühungen, die die früheren griechi- schen Regierungen und das griechische Volk bislang un- ternahmen, wurden dadurch deutlich zurückgeworfen. Die griechische Regierung hat jedoch inzwischen be- kräftigt, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen ge- genüber den Gläubigern einhalten und angemessene Primärüberschüsse zur Herstellung der Schuldentragfä- higkeit bereitstellen werde. Griechenland muss jetzt in den nächsten Wochen eine realistische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Wenn die griechische Regierung den bisherigen Re- formprozess ernsthaft fortsetzt, kann Griechenland auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen, so wie beispielsweise Irland und Portugal, die in- zwischen dabei sind, ihre Kredite abzubezahlen. Sollte die griechische Regierung aber deutlich ma- chen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht, muss im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich be- endet werden. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt werden, also eine Haftungsübernahme der Schulden eines EU-Mit- glieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die Eu- ropäische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlungen Sonderrechte einfordern. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb weise ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – mit aller Entschiedenheit zurück. Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundes- tagsdrucksache 18/4079, zu. Damit verbunden ist die un- eingeschränkte Erwartung, dass Griechenland seine ver- traglichen Verpflichtungen vollständig erfüllen wird. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet. Dies hätte zur Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms – 1,8 Milliarden Euro – und die Überweisung der Ge- winne aus dem Anleihekaufprogramm der EZB aus dem Jahr 2014 – 1,9 Milliarden Euro – automatisch verfallen. Es handelt sich hier nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weite- res. Vielmehr müssen die ehemals als Troika bezeichne- ten Institutionen EU-Kommission, EZB und IWF zu- stimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumin- dest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zu- nächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung der Bereit- stellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine durch die linksextreme Syriza geführte Regierung prog- nostizierten, verschlechterten sich die finanz- und wirt- schaftspolitischen Parameter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsanleihen haben mittlerweile Fanta- siewerte erreicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitgestellten Mittel um mehr als das Zehn- 8526 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) fache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von grie- chischen Konten ein. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Regierung aus Syriza und rechtsextremer Anel sehr gelitten. Bereits in den ersten Tagen hat diese in rekordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlichkeit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koordinierte unprofessionelle Vorgehens- weise – sieht man einmal von der unvertretbaren Belei- digung Deutschlands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetragen haben. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechische Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti- ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechischen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe entfal- len. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubi- gern einhalte und angemessene Primärüberschüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit bereitstellen werde. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zutreffend festgestellt, dass die jetzt von der griechi- schen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „so- ziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungs- fähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Politik das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisheri- gen Reformprogramms auch trägt. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine realistische und tragfähige Agenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Be- träge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Folgevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der grie- chischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern diese den eingeschlagenen Anpassungs- prozess fortführt. Luftbuchungen können nicht akzep- tiert werden. Die neue griechische Regierung verdient wie jede an- dere eine faire Chance. Wenn sie seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Euro- pas zählen. Als Sicherheitspolitikerin sehe ich zudem den Aspekt einer möglichen Einflussnahme Dritter auf das EU-Mitglied Griechenland im Austausch für finan- zielle Hilfen, falls diese nicht durch die europäischen Partner gewährt werden. Dies betrifft insbesondere die geschlossene Haltung der EU gegenüber Russland in der Ukraine-Krise. Sollte die griechische Regierung aber durch die Vor- lage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres Ver- halten oder gegenläufige Erklärungen deutlich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Ge- meinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu be- enden. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde für Europa als Ganzes viel mehr auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzierung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelungen folgen. EU-Mitgliedstaaten könnten auch bei der Frage der Einhaltung der Maast- richt-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlun- gen Sonderrechte einfordern: Ein Fass ohne Boden. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb stelle ich bereits jetzt klar, dass ein weiteres Finanz- hilfsprogramm ohne entsprechende Bedingungen und eine umfassend und glaubwürdig demonstrierte Bereit- schaft Griechenlands zu deren Einhaltung keinesfalls meine Zustimmung finden wird. Norbert Schindler (CDU/CSU): Meine Zustim- mung zur Verlängerung der Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands mache ich von der Einhaltung der gefor- derten Reformen abhängig. Sollten die Zusagen nicht eingehalten werden, werde ich jedwede zukünftige Zu- stimmung zu weiterer Hilfe verweigern. Auch heute kann ich diesem Gesetzentwurf nur mit Bauchgrimmen zustimmen! Heiko Schmelzle (CDU/CSU): Ich stehe bei der an- stehenden Entscheidung zu Griechenland im Spannungs- feld zwischen einem tiefen Misstrauen gegenüber der neuen griechischen Regierung und dem Urvertrauen in das Urteilsvermögen unseres Finanzministers Wolfgang Schäuble. Die längste Zeit meines Berufslebens bin ich Finan- zierungsberater bei einer Sparkasse gewesen. Zentrales Entscheidungskriterium bei der Vergabe eines Kredits ist die Bonität des Antragstellers. Die materielle Bonitäts- prüfung stellt die Frage: „Ist der Antragsteller in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukom- men?“ Die persönliche Bonitätsprüfung stellt die Frage: „Ist der Antragsteller gewillt, seinen finanziellen Ver- pflichtungen nachzukommen?“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8527 (A) (C) (D)(B) Bei der Beantwortung beider Fragen habe ich im Fall Griechenland große Zweifel, weil die neue Regierung in Athen bislang alles unterlassen hat, was der Vertrauens- bildung dienlich wäre. Ich werde bei der jetzt anstehenden Entscheidung un- serem Finanzminister Wolfgang Schäuble folgen und ei- ner Verlängerung des bestehenden Programms um vier Monate zustimmen. Ich werde in den kommenden vier Monaten genau beobachten, ob die griechische Regierung ihren Vor- schlägen Taten folgen lässt. Sollte sich die „ungehörige Wortwahl“ der neuen griechischen Regierung nicht als Wahlkampfrhetorik, sondern als fehlender Wille für die Einhaltung von eingegangenen Verpflichtungen heraus- stellen, werde ich in vier Monaten eine Neubewertung vornehmen müssen. Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar 2012 seine Zustimmung zur Vereinbarung eines zweiten Hilfsprogramms der Eu- ropäischen Finanzstabilisierungsfazilität für die Helleni- sche Republik erteilt. Ich habe dem nicht zugestimmt. Zu dieser Finanzhilfe hat der Deutsche Bundestag am 18. Dezember 2014 die Verlängerung und Fortführung der Stabilitätshilfe um zwei Monate bis zum 28. Februar 2015 beschlossen. Vorliegend beantragt das Bundes- ministerium der Finanzen eine erneute Verlängerung der Stabilitätshilfe um weitere vier Monate bis zum 30. Juni 2015, Bundestagsdrucksache 18/4079. Gegenstand dieses Antrags ist nicht die Gewährung neuer Finanzhilfen, sondern die längere Bereitstellung der bereits vereinbarten Finanzhilfen. Die Fristverlänge- rung soll dazu dienen, die Überprüfung des laufenden Hilfsprogramms abzuschließen. Spätestens nach Ablauf dieser Frist ist über die künf- tigen Beziehungen der Hellenischen Republik zur Euro- Zone zu entscheiden. Um die Beratungen darüber zu ermöglichen, halte ich eine Fristverlängerung von vier Monaten für erforderlich und angemessen. Deshalb stimme ich dem Antrag zu. Erika Steinbach (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, nicht zustimmen. Bislang habe ich allen Hilfspaketen für notleidende Euro-Länder im Interesse der Gemeinschaft in Europa zugestimmt. Anders als Irland, Spanien und Portugal hat Griechen- land die damit verbundenen Erwartungen und Verpflich- tungen leider bis heute nicht erfüllt. Seit den jüngsten Äußerungen der griechischen Re- gierung zu seinen Privatisierungsverpflichtungen und dem Ruf nach einem Schuldenschnitt habe ich das Ver- trauen in die Vertragstreue und Zuverlässigkeit griechi- scher Regierungen endgültig verloren. Deshalb sehe ich mich nicht in der Lage, einer Verlän- gerung des zweiten Rettungspaketes für Griechenland zuzustimmen. Johannes Steiniger (CDU/CSU): Eine Dauerali- mentierung Griechenlands kann nicht im Interesse der Steuerzahler in Deutschland und Europa sein. Besonders für die junge Generation Europas muss auch in dieser schwierigen politischen Situation der finanzielle Spiel- raum für eine nachhaltige, zukünftige Gestaltung der EU gewahrt bleiben. Meine heutige Zustimmung zur einmaligen Verlänge- rung der laufenden Stabilitätshilfe zugunsten Griechen- lands knüpfe ich unmittelbar an meine Erwartung, dass die vereinbarten Bedingungen nunmehr auch konsequent eingehalten werden. Bisher ist im notwendigen Reform- prozess viel zu wenig erreicht, meine Bedenken sind da- her sehr groß. Die getroffenen Vereinbarungen, was die Kreditbe- dingungen selbst, aber auch die daran gekoppelten Re- formen betrifft, müssen erkennbar umgesetzt werden. Griechenland hat in der heutigen Situation eine Bring- schuld – verlorenes Vertrauen gegenüber der europäi- schen Familie muss wiederhergestellt werden. Grundlage für die jetzt gewährte Verlängerung der be- stehenden Stabilitätshilfe sind daher die von der EU- Kommission regelmäßig geforderten Reformen: Ziel muss zuvorderst ein funktionierendes Steuersystem sein. Zudem kann nur ein schlankerer Staat mit weniger Büro- kratie und mehr Rechtssicherheit ein gutes Klima für notwendige Investitionen schaffen. Nur so kann eine Daueralimentierung Griechenlands verhindert werden. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Dem Antrag stimme ich zu. Obwohl ich die Ret- tungspakete für Griechenland bisher stets abgelehnt habe, werde ich mit Ja stimmen. Auch den Rettungsschirm, der mit dem heutigen Be- schluss um vier Monate verlängert wird, hatte ich ab- gelehnt. Ich habe in meiner damaligen persönlichen Er- klärung betont, dass auch ich Griechenland und der griechischen Bevölkerung in der schwierigen wirtschaft- lichen Lage helfen will, aber unerträgliche unsoziale Kürzungsdiktate ablehne. Eine Sanierung des Landes und der Wirtschaft darf nicht zulasten des armen Teils der Bevölkerung gehen, die zum Teil jedes Einkommen und Krankenversorgung verliert. Das ist nicht nur unso- zial, sondern auch ökonomisch falsch. Dieser Auffassung bin ich auch heute noch. Die Ver- längerung des Programms bringt trotzt dessen unsozia- len Teilen die Chance, dass die neue Regierung Tsipras, die mit der Ablehnung des Sparprogramms die Wahlen gewonnen hat, die sozialen Härten bald mildert und be- seitigt. Sie hat jetzt wieder angekündigt, das Sanierungs- programm so schnell wie möglich zugunsten der Armen zu verändern, die Mindestlöhne zu erhöhen und Lebens- mittel und eine Krankenversorgung für alle zur Verfü- gung zu stellen. Bundesminister Schäuble hat bisher in 8528 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) seinen vielen Stellungnahmen nicht gesagt, was daran so schlimm sein soll. Auch die Ankündigung der Schulden- streckung und Schuldenschnitte durch die neue Regie- rung macht Sinn. Es ist ein Schritt zu mehr Ehrlichkeit. Griechenland wird die angehäuften Schulden von weit über 300 Milliarden Euro ohnehin nie zurückzahlen kön- nen, in den nächsten Jahren nicht und auch nicht bis zum Jahr 2057. Die Schulden wurden nicht gemacht, weil die griechische Bevölkerung im Überfluß gelebt hat, den sie sich nicht leisten konnte, wie dies in der deutschen Öf- fentlichkeit zum Teil behauptet wird. Circa 80 Prozent der Schulden musste das Land aufnehmen, um marode Banken im In- und Ausland zu stützen und zu retten, die sich verzockt hatten, darunter gerade auch Großbanken aus Deutschland und Frankreich. Ich bedauere, dass die neue griechische Regierung zu der Erklärung gezwun- gen wurde, sie stehe zu den finanziellen Verpflichtungen gegenüber allen Gläubigern. Besser wäre gewesen, scho- nungslos die Wahrheit auf den Tisch zu legen und Ver- handlungen über Schuldenschnitte anzukündigen. Ich will mit meiner Zustimmung die neue griechische Regierung unterstützen, die die Verlängerung des Kre- dit- und Anpassungsprogramms auf Druck der EU-Re- gierungen und gerade auch der Bundesregierung bean- tragen musste. Ich hoffe, damit gewinnt die neue Regierung Zeit, die sie nutzt für die Entwicklung und Verhandlung eines Alternativprogramms mit den Euro- Ländern. Dieses sollte vor allem darauf ausgerichtet sein, die unerträglichen sozialen Mißstände zu besei- tigen und die Wirtschaft zu entwickeln zulasten der Rei- chen, die keine Steuern zahlen, und zugunsten der Armen. Um einen solchen Neustart doch noch zu ermög- lichen, stimme ich für die befristete Verlängerung eines gar nicht guten Programmes. Harald Weinberg (DIE LINKE): Ich werde zu dem Antrag des Bundesfinanzministeriums mit „Ja“ stim- men, wenngleich ich mit dem Antrag und insbesondere mit dem Umgang der Bundesregierung mit Griechenland alles andere als zufrieden bin. Denn nach wie vor ist die Bundesregierung die treibende Kraft, die Griechenland Austerität verordnet. Diese Politik hat zu einer humani- tären Krise in Griechenland geführt. Bei meinen Besu- chen in Griechenland habe ich mit eigenen Augen die fatalen Auswirkungen sehen können. Massenhafte Ar- beitslosigkeit, massenhafte Armut, perspektivlose Ju- gend, ein heruntergekommenes Sozialsystem sowie eine Gesundheitsversorgung, die man eher in Afrika als in Europa verorten würde. Diese Politik der Bundesregierung halte ich für grundfalsch. Leider ist es der Bundesregierung, dem IWF, der Europäischen Zentralbank und der Europäi- schen Kommission gelungen, viele der sinnvollen Vor- schläge der neuen griechischen Regierung abzuwehren und stattdessen teilweise die erpresserische Austeritäts- politik fortzusetzen. Die Übermacht dieser Institutionen ist momentan leider genauso frappierend wie ihr Un- wille, für Verbesserungen der genannten Missstände in Griechenland zu sorgen. Dies spiegelt sich in der gefun- den „Einigung“ mit Griechenland wider. Ich werde dennoch mit „Ja“ stimmen, weil diese neue griechische Regierung zunächst einmal Luft zum Atmen und Handeln braucht, weil ich überzeugt davon bin, dass die neue griechische Regierung im Gegensatz zu ihren Vorgängern der griechischen Bevölkerung reale Verbes- serungen bringen wird und weil ich ihr mit dieser Ent- scheidung meine Solidarität bekunden will. Die griechische Regierung hat dieser Einigung zuge- stimmt, weil sie davon überzeugt ist, dass dies zurzeit das Maximale ist, was durchzusetzen war. Mir ist es wichtig, dass der Syriza-geführten griechischen Regie- rung keine Steine in den Weg gelegt werden, und des- halb stimme ich mit „Ja“. Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Bei der heutigen namentlichen Abstimmung zum Antrag des Bundes- ministeriums der Finanzen „Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe“ werde ich zustimmen. Ich habe mir diese Entscheidung jedoch nicht leicht gemacht und verbinde meine Zustimmung mit großen Vorbehalten. Wir stimmen über die Verlängerung des be- stehenden Programms für einen begrenzten Zeitraum ab. Über den tatsächlichen Geldfluss wird die Troika ent- scheiden. Und da bleibt es beim Prinzip, dass es nur dann Geld gibt, wenn Griechenland die Reformvor- haben, die zum Beispiel um die Besteuerung der Oligar- chen erweitert wurden, auch umsetzt. Das muss der grie- chischen Regierung klar sein. Das Prinzip „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ bleibt bestehen. Das ist der richtige Weg, den Finanzminister Schäuble unter großem Einsatz letzte Woche erneut in Europa durchgesetzt hat. Der linkssozialistische Regie- rungschef Tsipras hat in den vergangenen Wochen, ins- besondere vor der Parlamentswahl, ein unmögliches Verhalten an den Tag gelegt und keine Provokationen ausgelassen. Er verkündete, die Reformpläne nicht wei- terführen zu wollen, stattdessen stellte er die gesamten Hilfsprogramme infrage. Zwischenzeitlich ist Tsipras je- doch in der Realität angekommen. Er wird seine Wahl- versprechen nicht halten können. Die Zustimmung zum Antrag des Bundesfinanz- ministeriums bedeutet keineswegs eine bedingungslose Verlängerung des griechischen Hilfsprogramms. Viel- mehr knüpft die CSU-Landesgruppe diese an bestimmte Bedingungen. Unsere Solidarität gibt es nur gegen eine Gegenleistung, sprich, die Umsetzung der Reformen. Daher muss die griechische Regierung die Reformliste konkretisieren und einen konkreten Zeitplan für die Um- setzung vorlegen. Nur wenn die Troika dann zu dem Er- gebnis kommt, dass Griechenland die Reformen zufrie- denstellend umsetzt, wird das bestehende Programm fortgesetzt, und die nächste Tranche wird ausbezahlt. Wir werden weiterhin ganz genau darauf schauen, ob Griechenland den Worten auch Taten folgen lässt. Bei künftigen Entscheidungen wird dies für mich den Aus- schlag geben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8529 (A) (C) (D)(B) Ingo Wellenreuther (CDU/CSU): 1. Vorbemerkung: a) Ohne einen zustimmenden Beschluss des Deutschen Bundestages zum obigen Antrag wäre das im März 2012 beschlossene Programm mit Ablauf des 28. Fe- bruar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch of- fenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP- Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. b) Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt allerdings nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommis- sion, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutionen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushalts- ausschusses – erfolgen. c) Durch den heutigen Beschluss wird der Hellenischen Republik kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. 2. Nach dieser Vorbemerkung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhil- fefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und der Hellenischen Republik ausschließlich dem er- folgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpas- sungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms erfüllt sind, c) die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Maß- nahmen konsequent und rasch umgesetzt werden, um die durch die Bildung der neuen griechischen Regie- rung sich verschlechternden finanz- und wirtschafts- politischen Parameter des Landes – unter anderem starker Anstieg der Zinssätze für Staatsanleihen – nachhaltig zu verbessern und die von der neuen grie- chischen Regierung zu verantwortende Erschütte- rung des Vertrauens in die Verlässlichkeit griechi- scher Politik zu korrigieren, d) die in der von der Hellenischen Republik jetzt vorge- legten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter anderem um einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heu- tigen Programm überprüft werden, um eine ausrei- chende Erfüllung der Programmbedingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programm- überprüfung zu ermöglichen, e) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken; soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten, f) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, g) jede Finanzhilfe zugunsten der Hellenischen Repu- blik im europäischen Gemeinschaftsinteresse unver- züglich zu beenden ist, wenn die neue griechische Re- gierung den bisherigen Reformprozess, durch den nach sechsjähriger Rezession im Jahr 2014 erstmals wieder ein Wirtschaftswachstum erzielt werden konnte und durch den für die Jahre 2015 und 2016 be- achtliche Wachstumsraten prognostiziert werden konnten, nicht umgehend seriös fortsetzt. Marian Wendt (CDU/CSU): Dem Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, kann ich nach reiflicher Überlegung und Ab- wägung nicht zustimmen. Für meine Ablehnung des besagten Antrags habe ich folgende Beweggründe. Es ist aus meiner Sicht nicht ge- währleistet, dass a) die heute beratene Verlängerung der Bereitstellungs- frist tatsächlich der Erfüllung der bestehenden Hilfs- vereinbarungen zwischen der Europäischen Finanz- stabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland verhilft und ausschließlich dem erfolgreichen Ab- schluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit keine unkonditionierte Brückenfinanzierung stattfindet – die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolg- reichen Abschluss des Programms sind trotz mehrfa- cher Aufforderung nicht durch die griechische Regie- rung ausreichend erfüllt –, c) die in der von Griechenland kürzlich vorgelegten Liste geplanter Reformen diese hinreichend konkret formuliert und durch einen Zeitplan ergänzt sind – be- sagte Liste fasse ich vielmehr als eine reine Absichts- erklärung auf, welche weder zu einer ausreichenden Erfüllung der Programmbedingungen noch zu einem erfolgreichen Abschluss der laufenden Programm- überprüfung beitragen –, 8530 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) d) die Gesamtverschuldung Griechenlands bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abgesenkt werden kann, e) die sozialen Maßnahmen, welche seitens der griechi- schen Regierung geplant sind, keine gravierenden fiskalischen Auswirkungen entfalten, womit die ver- einbarten Fiskalziele im Ergebnis mit hoher Wahr- scheinlichkeit nicht eingehalten werden können, f) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt. Die Annahme des heute beratenen Antrags wäre ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, denn die vorge- legte Liste sowie das gesamte Verhandlungsverhalten der neuen griechischen Regierung lassen keine ernsten Reformabsichten erkennen. Aus Sorge für den Zusam- menhalt in Europa sowie für die zukünftigen Generatio- nen, welchen eine enorme Schuldenlast aufgebürdet wird, lehne ich den Antrag ab. Kai Whittaker (CDU/CSU): Das Bundesministerium der Finanzen hat beantragt, dass der Deutsche Bundestag einen zustimmenden Beschluss nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der beste- henden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik fasst. Im Vorfeld dieses Antrags hat die Euro-Gruppe am Freitag, den 20. Februar 2015, beschlossen, einer Verlän- gerung nur zuzustimmen, wenn die griechische Regie- rung eine Reformliste bis zum 23. Februar 2015 vorlegt. Diese Liste soll Grundlage für weitere Gespräche bis Ende April sein. Ziel dieser Gespräche ist es, eine Ver- einbarung zu treffen, welche Reformen zum erfolgrei- chen Abschluss des laufenden zweiten Hilfsprogramms vonseiten der griechischen Regierung zu erbringen sind. Folgende Punkte sind hierbei anzumerken: 1. Mit diesem Antrag geht die Euro-Gruppe erneut einen Schritt auf die griechische Regierung zu, indem sie zum dritten Mal der griechischen Regierung mehr Zeit zur Erfüllung der Reformen gewährt. Die grie- chische Regierung hingegen hat sich lediglich darauf verpflichtet, die bisherigen Reformen beizubehalten sowie die zugesagten Reformen des laufenden Pro- gramms umzusetzen. 2. Die vorgelegte Reformliste ist meiner Ansicht nicht ausreichend, weil konkrete Zusagen über Maßnahmen nicht enthalten sind. Dies bestätigen im Übrigen die Ausführungen des Präsidenten der Europäischen Zen- tralbank, Mario Draghi, und der Präsidentin des Inter- nationalen Währungsfonds, Christine Lagarde. Mario Draghi schreibt in einem Brief an den Chef der Euro- Gruppe, Jeroen Dijsselbloem, dass die vorgelegten Reformansätze von dem existierenden Programm in einer Reihe von Punkten abweichen. Ebenso bemän- gelt Christine Lagarde in ihrem Brief an den Chef der Euro-Gruppe, Jeroen Dijsselbloem, dass klare Zusi- cherungen in den wichtigsten Bereichen fehlen. Auch wenn beide Institutionen das Vorhaben auf Fristver- längerung formal billigen, sind die erheblichen Zwei- fel nicht zu übersehen. Die griechische Regierung be- schränkt sich in weiten Teilen darauf, die kritischen Bereiche Haushalt, Sozialversicherung, Privatisie- rung von Staatseigentum, Arbeitsmarkt auf den Prüf- stand zu stellen bzw. Reformmöglichkeiten zu identi- fizieren. Dies bedeutet, dass klare Zusicherungen in den wichtigsten Bereichen fehlen. 3. Der Antrag der Bundesregierung bezieht sich jedoch nicht nur auf eine Verlängerung des Hilfsprogramms. Im Antrag der Bundesregierung steht: „Zudem gäbe eine Verlängerung Zeit für Beratungen über etwaige Anschlussvereinbarungen.“ Hiermit wird deutlich ge- macht, dass es bei dieser Abstimmung nicht nur um eine Verlängerung der bisherigen Hilfen geht, sondern um einen ersten Schritt in Richtung eines dritten Hilfsprogramms. Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage, wa- rum die griechische Regierung in den kommenden vier Monaten in der Lage sein soll, Reformen umzusetzen, die in den letzten vier Jahren nicht geschafft wurden. Andere Krisenländer in der Euro-Zone wie zum Beispiel Irland, Spanien oder Portugal haben in den letzten Jah- ren enorme Reformanstrengungen unternommen, die ihre Wirkung zeigen. Am Ende geht es auch um das Thema Vertrauen. In den letzten Wochen wurde viel Vertrauen seitens der neuen griechischen Regierung zerstört. Dieses Verhalten bestätigt mich in der Annahme, dass sie weder die not- wendigen Reformen durchführen kann noch will. Die griechische Regierung wird den bisherigen Reformkurs nicht fortführen können, weil sie dafür nicht das innen- politische Mandat hat. Sie ist gewählt worden, um den eingeleiteten Reformkurs zu beenden. Dieser Wille ist in diesen Tagen deutlich spürbar. Aktuelle Forderungen des griechischen Finanzministers Yanis Varoufakis nach ei- nem Schuldenschnitt, mehr Investitionen, einem gerin- geren Haushaltsplus sowie die Bezeichnung der Reform- liste als „konstruktiv zweideutig“ bestätigen diese Einschätzung und konterkarieren unsere Bemühungen der vergangenen Jahre. Eine Aufweichung der Bedingungen zugunsten von Griechenland würde ein negatives Signal an diese Län- der senden und könnte einen Dominoeffekt in anderen Euro-Staaten zur Folge haben. Aus den oben genannten Gründen kann ich dem Be- schluss über eine Verlängerung der bestehenden Finanz- hilfefazilität der Hellenischen Republik nicht zustim- men. Emmi Zeulner (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen Abstimmung zu Bundestagsdrucksache 18/4079 werde ich dem Antrag nicht zustimmen. Dazu möchte ich Folgendes erklären: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8531 (A) (C) (D)(B) Mit großer Wertschätzung erkenne ich die bisher ge- leisteten Stabilisierungsbemühungen der griechischen Regierung an. Selbstverständlich stehe ich weiterhin zu einer Zugehörigkeit Griechenlands zur Europäischen Union und bekenne mich auch weiterhin zur deutschen Verantwortung innerhalb dieses Bündnisses. Jedoch setzt für mich die Abstimmung, die auf Grundlage des § 3 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 2 Stabilisierungsmechanismusgesetz beruht, voraus, dass die Möglichkeit einer Stabilisierung erkennbar ist. Die Arbeitslosenzahlen und wirtschaftlichen Daten Grie- chenlands lassen aber kaum positive Prognosen zu. Darüber hinaus ist die Schuldentragfähigkeit von Griechenland für mich nicht erkennbar. Dies muss aber die Voraussetzung für weitere Finanzhilfen sein. Einen zeitnahen Abschluss des jetzigen Programms sehe ich somit als schwer umsetzbar an. Ich sehe keine stabile Grundlage, die Regierung Grie- chenlands als vertrauensvollen Partner anzusehen. Dies wurde durch das Verhalten und die widersprüchlichen Aussagen der griechischen Regierung immer wieder er- kennbar. Dennoch hoffe ich, dass das Prinzip von Leistung und Gegenleistung wieder zur Grundlage aller Überlegungen wird und dass Griechenland im Gegenzug zu den Fi- nanzhilfen seine zugesicherten Auflagen erfüllt. Anlage 13 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Fe- bruar 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdaten- schutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errich- tung einer obersten Bundesbehörde – Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. März 2009 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union über die zentrale Zollabwicklung hinsichtlich der Aufteilung der nationalen Erhe- bungskosten, die bei der Bereitstellung der tradi- tionellen Eigenmittel für den Haushalt der Euro- päischen Union einbehalten werden – Gesetz zu der Entscheidung der Konferenz von Doha vom 8. Dezember 2012 zur Änderung des Protokolls von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Na- tionen über Klimaänderungen (Doha-Änderung des Protokolls von Kyoto) – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrs- übereinkommen vom 10. Juni 2013 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer- Israel-Luftverkehrsabkommen – Euromed-ISR- LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 129. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 7. bis 9. Oktober 2013 in Genf, Schweiz Drucksachen 18/3775, 18/3890 Nr. 4 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 130. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 16. bis 20. März 2014 in Genf, Schweiz Drucksachen 18/3776, 18/3890 Nr. 5 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grund- last in der Stromversorgung Drucksachen 17/10579, 18/770 Nr. 14 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Konzepte der Elektromobilität und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt Drucksachen 17/13625, 18/770 Nr. 16 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Zukunft der Automobilindustrie Drucksachen 17/13672, 18/770 Nr. 17 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) 8532 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Roh- und Werkstoffen für Hochtechnologien – Präzisierung und Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffstrategie Drucksache 17/13673, 18/770 Nr. 18 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2013 – Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Drucksachen 17/14742, 18/641 Nr. 28 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Energieforschung 2013 Drucksachen 17/14510, 18/641 Nr. 24 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2012 (Rüs- tungsexportbericht 2012) Drucksache 18/105 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Postdienste und moderne Informations- und Kommuni- kationstechnologien Drucksache 18/582 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung 2013 nach § 7 des Geset- zes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollra- tes Bessere Rechtsetzung 2013: Erfolge dauerhaft sichern – zusätzlichen Aufwand vermeiden Drucksache 18/866 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2014 Drucksachen 18/1107, 18/1379 (neu) Nr. 1.5 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ Drucksachen 18/1109, 18/1379 (neu) Nr. 1.6 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 27. Januar 1959 in der Fassung vom 4. Juni 2014 Drucksachen 18/1626, 18/1924 Nr. 2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2013 (Rüs- tungsexportbericht 2013) Drucksachen 18/1790, 18/2048 Nr. 1 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Herausforderungen einer nachhaltigen Wasserwirt- schaft Drucksache 18/2085 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Energieforschung 2014 Forschungsförderung für die Energiewende Drucksachen 18/2262, 18/2530 Nr. 9 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2014 Drucksache 18/2665 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2013 – Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Drucksache 17/14742 hier: Stellungnahme der Bundesregierung Drucksachen 18/2939, 18/3108 Nr. 3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht der Bundesregierung über die Rüs- tungsexporte im ersten Halbjahr 2014 Drucksachen 18/2940, 18/3108 Nr. 4 – Unterrichtung durch den Nationalen Normenkontrollrat Jahresbericht 2014 des Nationalen Normenkontrollra- tes Folgenkosten ernst nehmen – Chancen nutzen Drucksachen 18/3212, 18/3363 Nr. 1.4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz Drucksachen 18/3485, 18/3617 Nr. 3 Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über nosokomiale Infek- tionen und Erreger mit speziellen Resistenzen und Mul- tiresistenzen Drucksachen 18/3600, 18/3762 Nr. 4 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stand und Fort- schritt der Verhandlungen über einen barrierefreien Fernbuslinienverkehr auf EU-Ebene Drucksachen 18/3544, 18/3762 Nr. 2 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um- weltfragen Vorsorgestrategien für Nanomaterialien Drucksachen 17/7332, 18/770 Nr. 26 – Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Bericht des Peer Review 2013 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Sustai- nability – Made in Germany“ Drucksache 18/3214 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8533 (A) (C) (D)(B) Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch den Deutschen Ethikrat Stellungnahme des Deutschen Ethikrates Biosicherheit – Freiheit und Verantwortung in der Wis- senschaft Drucksache 18/1380 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Climate Engineering Drucksache 18/2121 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/3898 Nr. A.1 EuB-BReg 1/2015 Drucksache 18/3898 Nr. A.2 EuB-BReg 15/2015 Drucksache 18/3898 Nr. A.3 EuB-BReg 2/2015 Drucksache 18/3898 Nr. A.4 EuB-BReg 3/2015 Drucksache 18/3898 Nr. A.5 EuB-BReg 93/2014 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/1048 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0179 Finanzausschuss Drucksache 18/3898 Nr. A.11 Ratsdokument 17111/14 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/419 Nr. A.84 Ratsdokument 11381/13 Drucksache 18/419 Nr. A.85 Ratsdokument 11455/13 Drucksache 18/419 Nr. A.86 Ratsdokument 11876/13 Drucksache 18/419 Nr. A.89 Ratsdokument 13157/13 Drucksache 18/419 Nr. A.91 Ratsdokument 14688/13 Drucksache 18/419 Nr. A.92 Ratsdokument 14835/13 Drucksache 18/544 Nr. A.31 Ratsdokument 5526/14 Drucksache 18/822 Nr. A.18 Ratsdokument 5599/14 Drucksache 18/822 Nr. A.19 Ratsdokument 5978/14 Drucksache 18/822 Nr. A.20 Ratsdokument 5989/14 Drucksache 18/822 Nr. A.21 Ratsdokument 5992/14 Drucksache 18/822 Nr. A.22 Ratsdokument 6460/14 Drucksache 18/1048 Nr. A.8 Ratsdokument 7204/14 Drucksache 18/1048 Nr. A.9 Ratsdokument 7314/14 Drucksache 18/1048 Nr. A.10 Ratsdokument 7612/14 Drucksache 18/1137 Nr. A.3 Ratsdokument 6446/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.6 Ratsdokument 9319/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.8 Ratsdokument 5644/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.9 Ratsdokument 8096/13 Drucksache 18/2055 Nr. A.8 ERH 2/2014 Drucksache 18/2055 Nr. A.9 Ratsdokument 10409/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.10 Ratsdokument 10457/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.36 Ratsdokument 11002/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.37 Ratsdokument 11603/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.38 Ratsdokument 11616/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.40 Ratsdokument 12198/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.41 Ratsdokument 12212/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.42 Ratsdokument 12548/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.8 Ratsdokument 12623/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.9 Ratsdokument 12672/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.11 Ratsdokument 13910/14 Drucksache 18/3218 Nr. A.5 Ratsdokument 14414/14 Drucksache 18/3362 Nr. A.7 Ratsdokument 14225/14 Drucksache 18/3362 Nr. A.8 Ratsdokument 14856/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.6 Ratsdokument 16572/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.7 Ratsdokument 16612/14 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/2845 Nr. A.7 Ratsdokument 13157/14 Drucksache 18/2845 Nr. A.8 Ratsdokument 13158/14 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/3765 Nr. A.9 Ratsdokument 11903/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.10 Ratsdokument 11934/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.11 Ratsdokument 12197/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.12 Ratsdokument 15131/14 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/2533 Nr. A.52 Ratsdokument 11266/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/642 Nr. C.11 Ratsdokument 5855/13 8534 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (B) Drucksache 18/642 Nr. C.12 Ratsdokument 5960/13 Drucksache 18/642 Nr. C.13 Ratsdokument 5985/13 Drucksache 18/642 Nr. C.14 Ratsdokument 6012/13 Drucksache 18/642 Nr. C.15 Ratsdokument 6013/13 Drucksache 18/642 Nr. C.16 Ratsdokument 6014/13 Drucksache 18/642 Nr. C.17 Ratsdokument 6015/13 Offsetdruc Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Te Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/3362 Nr. A.11 Ratsdokument 15012/14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/3765 Nr. A.15 EP P8_TA-PROV(2014)0072 (D) kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 lefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 89. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 4 Finanzhilfen zugunsten Griechenlands ZP 5 u. 6 CETA-Abkommen EU/Kanada TOP 17 Kleinanlegerschutzgesetz TOP 19 Verfolgung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten ZP 7, TOP 21 Deutsches Institut für Menschenrechte TOP 20 Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie Anlagen
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808900000

Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
beginnen die heutige Tagesordnung mit dem Zusatz-
punkt 4:

Beratung des Antrags des Bundesministeriums
der Finanzen

Finanzhilfen zugunsten Griechenlands;
Verlängerung der Stabilitätshilfe

Einholung eines zustimmenden Beschlusses
des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1
i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie-
rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung
der bestehenden Finanzhilfefazilität zuguns-
ten der Hellenischen Republik

Drucksachen 18/4079, 18/4093

Über diesen Antrag der Bundesregierung werden wir
am Schluss der Debatte namentlich abstimmen.

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grü-
nen haben jeweils einen Entschließungsantrag angekün-
digt. Diese werden vermutlich gerade gedruckt und sind
dann an den bekannten Stellen einzusehen bzw. mitzu-
nehmen.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Dazu sehe ich
keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan-
zen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ent-
scheidung, die ich als Bundesfinanzminister vom Deut-
schen Bundestag erbitte, ist eine Entscheidung, die
keinem Abgeordneten des Deutschen Bundestages
leichtfällt. Es geht – das muss man am Anfang dieser
Debatte sagen – um das zweite Hilfsprogramm für Grie-
chenland, zu dem der Deutsche Bundestag am 27. Fe-
bruar 2012 seine Zustimmung erteilt hat. Es geht darum,
die Laufzeit dieses Programmes, das eigentlich Ende
vergangenen Jahres abgeschlossen sein sollte, um wei-
tere vier Monate zu verlängern. Wir haben im Dezember
zugestimmt, es um zwei Monate zu verlängern. Es geht
nicht um neue Milliarden für Griechenland, es geht nicht
um irgendwelche Veränderungen in diesem Programm,
sondern es geht darum, zusätzliche Zeit zur Verfügung
zu stellen, einzuräumen, um dieses Programm erfolg-
reich abzuschließen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Diskussion vor und nach der Wahl in Griechen-
land hat diese Entscheidung nicht einfacher gemacht,
auch nicht die Diskussion in den letzten Tagen und Stun-
den, um auch dies mit aller freundlichen Zurückhaltung
zu sagen. Die Ankündigung, dieses Programm nicht er-
füllen zu wollen, kein Programm zu brauchen, ist legi-
tim, aber sie macht es nicht leichter, einer Verlängerung
des Programmes zuzustimmen. Natürlich muss man,
wenn man eine Verlängerung des Programmes will, zu-
nächst einmal sagen, dass man am Programm festhalten
will. Dazu hat es einige Wochen intensiver Beratungen
und Debatten gegeben.

Grundlage des Antrags, den ich an den Deutschen
Bundestag gerichtet habe, ist die Erklärung der griechi-
schen Regierung, ohne jede Vorbehalte, ohne jede Ein-
schränkungen dieses Programm erfüllen zu wollen. Das
ist das, was Griechenland in der gemeinsamen Erklärung
der Euro-Gruppe so akzeptiert hat, die Grundlage für
den Antrag ist. Auch daran muss festgehalten werden.

Klar ist – auch darüber ist viel in Deutschland, in
Griechenland, in Europa diskutiert worden –: Wir sind
alles Demokratien. Griechenland hat einen Wahlkampf
geführt. Das griechische Volk hat eine klare Wahlent-
scheidung getroffen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU], an die LINKE gewandt: Sind Sie das griechische Volk?)






Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble


(A) (C)



(D)(B)

– Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts dessen,
was die Menschen in Deutschland und wir alle, jeder
von uns, bei dieser Debatte empfinden, bin ich heute gar
nicht so richtig – wie sonst – zu Scherzen aufgelegt, um
auch das ganz ruhig zu sagen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Griechenland hat in einer erstaunlich schnellen Weise
– wir hätten uns das gar nicht vorstellen können – nach
dem Wahlergebnis eine neue Regierung gebildet. Diese
Regierung hat zunächst Ankündigungen getroffen, von
denen sie inzwischen gesagt hat, sie wolle sie nicht um-
setzen, sondern sie wolle das Programm erfüllen, am
Programm festhalten. Das ist die Erklärung, die wir am
19. Februar nach mühsamen Verhandlungen zustande
gebracht haben.

Es gab in diesem Programm natürlich immer die
Überprüfung – das war in jedem Quartal die gleiche Si-
tuation –, ob ein Programmland – in diesem Fall Grie-
chenland; wir haben ja fünf Programme gehabt – das er-
füllt hat, was es tun muss. Denn unsere Hilfsprogramme
beruhen ja auf dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei
gibt es immer die Möglichkeit für die Regierung, mit
den drei Institutionen, also dem, was wir „Troika“ zur
Abkürzung genannt haben, zu vereinbaren, es ein Stück
weit anders zu machen. Aber das ist eine Beurteilung
dieser drei Institutionen Internationaler Währungsfonds,
Europäische Zentralbank, Europäische Kommission.

Deswegen haben wir natürlich auch gesagt: Griechen-
land wird jetzt in den kommenden Tagen, Wochen, Mo-
naten Vorschläge machen – es hat eine erste Liste von
Vorschlägen am Montag eingereicht –, wie man die Fle-
xibilität im Programm aus griechischer Sicht nutzen
will. Dazu müssen die drei Institutionen ihre Einschät-
zung geben; für die Einschätzung müssen sie genau prü-
fen. Dann wird sich die Euro-Gruppe damit befassen,
und wenn die eine einstimmige Empfehlung gibt, dann
werden wir der Auszahlung der noch ausstehenden
Tranche zustimmen. Aber zuvor muss der Haushaltsaus-
schuss des Bundestages informiert werden. Wenn er
nicht einverstanden ist, wird nicht ausgezahlt, sondern
dann wird das Plenum angerufen und darüber entschie-
den. Wenn es zu einer Änderung des Programms kom-
men sollte, müsste zuvor der Deutsche Bundestag zu-
stimmen. So sind die Regeln, und an diesen Regeln wird
sich auch nichts ändern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Griechenland hat sich verpflichtet, keinerlei einseitige
Maßnahmen zu ergreifen ohne Abstimmung mit den drei
Institutionen – keinerlei einseitige Maßnahmen, die Aus-
wirkungen auf das Programm hätten. Griechenland hat
sich verpflichtet, alle Gläubiger gleichmäßig, vollständig
und zeitgerecht zu bedienen. Griechenland hat sich
– auch das ist angesichts der Diskussionen, die es gab,
wichtig – verpflichtet, am Primärüberschuss festzuhal-
ten, der notwendig ist, um die Schuldentragfähigkeit zu
erreichen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, man muss gele-
gentlich daran erinnern, warum wir dieses Hilfspro-
gramm eigentlich brauchen. Griechenland hatte im Jahr
2009 alles Vertrauen bei den internationalen Gläubigern
verloren und keinen Zugang mehr zur Finanzierung
durch die internationalen Finanzmärkte gehabt. Deswe-
gen haben wir Griechenland geholfen, über diese
Schwierigkeit hinwegzukommen.


(Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


– Ja, so ist es, wenn man Geld leihen will. Sie glauben,
es sei einfach, mehr Schulden zu machen. Man muss
aber erst einmal jemanden finden, der einem Geld leiht,
und Griechenland hat niemanden gefunden, der ihm
noch Geld leihen wollte, weil man Griechenland nicht
vertraut hat. Deswegen haben wir gesagt: Dann helfen
wir Griechenland, bis es wieder das Vertrauen der
Finanzmärkte gewinnt.

Insofern hat das alles auch mit der Bedienung von
Bankverbindlichkeiten zu tun. Das ist wahr. Aber ohne
dass Bankverbindlichkeiten erfüllt werden, bekommt
man keine neuen Mittel zur Verfügung. Das ist gar nicht
so kompliziert. Man muss nur den Inhalt begreifen.

Deswegen muss Griechenland in die Lage versetzt
werden – dafür braucht Griechenland wahrscheinlich
viel länger als andere Programmländer –, dass ihm die
Finanzmärkte wieder vertrauen und es seine Verpflich-
tungen ohne fremde Hilfe erfüllen kann. Das nennt man
auch Wettbewerbsfähigkeit oder Schuldentragfähigkeit,
und der Weg dahin ist für Griechenland weiter als für je-
des andere europäische Land.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss in dieser
Debatte eines hinzufügen, weil das in den deutschen Me-
dien gelegentlich falsch dargestellt wird. Über die
Schwierigkeiten in Griechenland haben wir – auch ich –
schon oft und schon beim ersten Griechenland-Pro-
gramm im Frühjahr 2010 gesprochen, und wir sollten
das nicht arrogant behandeln. Die Wahrheit ist aber
auch, dass die Sozialleistungen, der Lebensstandard, die
Löhne und die Mindestlöhne in anderen Ländern der
Europäischen Währungsunion niedriger sind – auch
heute noch – als in Griechenland. Daran müssen vor al-
len Dingen diejenigen in Griechenland, die darüber re-
den, denken, wenn sie die Solidarität anderer einfordern,
und sie müssen auch Rücksicht auf das Empfinden in an-
deren Ländern – ich denke dabei gar nicht an Deutsch-
land; uns geht es besser als anderen – nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es gibt für keines dieser Länder einen bequemen Aus-
weg aus den Schwierigkeiten. Sanierung ist immer mit
Anstrengungen verbunden. Das ist so. Wir helfen Grie-
chenland dabei in einem völlig außergewöhnlichen
Maße. Wir sind weiter dazu bereit, aber Griechenland
muss das Seine tun. Solidarität hat auch etwas mit Ver-
lässlichkeit, Solidität und gegenseitiger Rücksichtnahme
zu tun.





Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble


(A) (C)



(D)(B)


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Sagen Sie das mal der Bild-Zeitung!)


– Wenn ich mich mit parteieigenen Zeitungen in
Deutschland oder in Griechenland beschäftigen würde,
dann würde es auch nicht besser. Das hat alles keinen
Sinn. Lassen Sie uns die Debatte so ernsthaft führen und
unsere Entscheidung so sorgfältig treffen, wie es jedem
möglich ist.

Mich haben in den letzten Tagen und Stunden viele
Kollegen aus meiner Fraktion angesprochen und gesagt,
dass sie es bei allem Verständnis nicht mehr mit ihrem
Gewissen vereinbaren können, erneut dafür zu stimmen,
Griechenland mehr Zeit einzuräumen. Es ist so viel Ver-
trauen zerstört worden, dass ich das respektiere. Ich
pflege darauf immer die Antwort zu geben – und ich
bitte auch Sie, einen Moment darüber nachzudenken –:
Wir leben im Land von Immanuel Kant, und wir sollten
gelegentlich daran denken, wenn wir eine Entscheidung,
auch eine Gewissensentscheidung, treffen: Was wäre,
wenn alle dieselbe Entscheidung treffen?


(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das wäre langweilig!)


Wir sind in Europa eine Gemeinschaft. Wir – das gilt
für uns Deutsche mehr als für alle anderen – werden in
diesem 21. Jahrhundert nur dann eine gute Zukunft ha-
ben, wenn die europäische Einigung weiter gelingt und
wir in Europa zusammenstehen,


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE])


wenn wir uns in Europa in guten und in weniger guten
Zeiten aufeinander verlassen können, wenn diejenigen,
die es besonders schwer haben, von anderen Solidarität
erfahren, und wenn diejenigen, die es gerade besser ha-
ben – in wirtschaftlicher Hinsicht haben wir es gerade
besser als andere –, anderen Unterstützung gewähren.
Das hat uns in den 70 Jahren seit der deutschen Katastro-
phe all das ermöglicht, was wir erreicht haben.

Wir Deutsche sollten alles dafür tun, dass wir Europa
zusammenhalten, soweit wir es können, und es zusam-
menführen – wieder und wieder. Wir können das nicht
alleine tun. Wir können es auch nur dann tun, wenn wir
unsere Bevölkerung davon überzeugen, dass es auf
Dauer funktionieren wird. Deswegen müssen sich auch
andere an das halten, was notwendig ist, damit wir ge-
meinsam auf den rechten Weg kommen. Wir arbeiten ge-
gen die Zweifel an der Stabilisierung unserer europäi-
schen Währung an. Übrigens: Diejenigen, die sagen, die
gemeinsame Währung war ein Fehler, mögen bitte be-
denken, was in der Welt der globalisierten Wirtschaft bei
uns los wäre, wenn wir die europäische Währung nicht
hätten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Aber natürlich erfordert eine gemeinsame Währung
auch, dass sich alle ihrer Verantwortung für diese ge-
meinsame Währung bewusst sind und sich ihr stellen.
Natürlich heißt Solidarität nicht – wir machen das ja
nicht für andere, sondern für die Gemeinschaft, die im
Interesse jedes Einzelnen liegen sollte –, dass man sich
gegenseitig erpressen kann. Vielmehr muss jeder seinen
Teil dazu beitragen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Und die Troika?)


– Ich habe mir vorgenommen, mich heute von Ihnen
nicht provozieren zu lassen, weil es mir zu ernst ist und
weil es um zu viel geht.

Wir müssen abwägen und dabei berücksichtigen, dass
auch alle anderen in Europa die nun anstehenden Ent-
scheidungen mit Schmerzen fällen. Alle meine Kollegen
sagen mir, dass es jedem Einzelnen von ihnen wahnsin-
nig schwerfällt. Das gilt genauso für die Parlamente in
den Mitgliedstaaten. Deswegen muss man allen sagen:
Wir müssen auf dem Weg bleiben, den Europa in der
Welt der sich schnell verändernden globalen wirtschaft-
lichen Entwicklung eingeschlagen hat; das ist die eigent-
liche Herausforderung. Wir sind da in den letzten Jahren
besser geworden.

Die anderen Programmländer wie Irland haben Maß-
nahmen ergriffen und sind auf einem guten Weg. Ges-
tern haben wir einstimmig zugestimmt, dass wir Portu-
gal helfen, vorzeitig seine Kredite an den IWF
zurückzuzahlen. In Frankreich wurden große strukturelle
Reformen unter schweren innenpolitischen Auseinan-
dersetzungen auf den Weg gebracht. Italien ist auf dem
Weg, gute und richtige Entscheidungen zu treffen. Die
Euro-Zone insgesamt ist auf dem richtigen Weg. Wir
müssen nun Kurs halten und unseren Kollegen in Grie-
chenland sagen: Bei allem Respekt vor der Wahlent-
scheidung der griechischen Wähler kann Griechenland
nicht alleine in Europa entscheiden, welcher Weg der
richtige Weg ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wir haben in den letzten Jahren bewiesen, dass der
Weg, den wir gemeinsam gegangen sind und weiterge-
hen wollen, richtig ist. Aber wir müssen ihn weiterge-
hen. Wenn wir Griechenland Ausnahmen erlauben wür-
den, würden alle anderen nicht mehr die Kraft haben,
innenpolitisch das Notwendige durchzusetzen. Auch das
muss man bei der Entscheidung mit im Blick haben,
liebe Kolleginnen und Kollegen.

Angesichts dessen möchte ich den Deutschen Bun-
destag, jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten, bit-
ten, dem Antrag des Bundesfinanzministers – er ist mir
auch nicht leicht gefallen – die Zustimmung nicht zu
verweigern, weil wir sonst unserem Volk und unserer
Zukunft großen Schaden zufügen würden.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(D)(B)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808900100

Das Wort erhält nun der Kollege Gregor Gysi für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN – Thomas Oppermann [SPD]: Jetzt kommt die Wende!)



Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808900200

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr

Schäuble, ich habe Ihnen sehr genau zugehört. Sie haben
nur vergessen, zu erwähnen, dass der gesamte Sozialab-
bau in Europa – und auch eine unfaire Konkurrenz mit
der Agenda 2010 in Deutschland – begonnen hat,


(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD)


als man sich hier entschieden hat, prekäre Beschäftigung
und Lohnsenkungen zu organisieren.


(Beifall bei der LINKEN)


Sie werden mir aber nun zustimmen. Die Wahlen in
Griechenland am 25. Januar waren wirklich bedeutsam.
Erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg stellt eine Partei
links von der Sozialdemokratie führend eine Regierung
in Griechenland.


(Widerspruch bei der CDU/CSU – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Mit Rechtspopulisten!)


– Das stimmt doch, oder? Haben Sie das Wahlergebnis
nicht mitbekommen?


(Beifall bei der LINKEN)


Die Linksregierung in Griechenland bricht nun mit
der gescheiterten Kürzungspolitik. Das verändert Grie-
chenland. Das verändert Europa, und das verändert auch
uns.


(Beifall bei der LINKEN – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch mal was zu den Rechtspopulisten!)


Dieser historisch zu nennende Wahlerfolg ist ein deut-
liches Votum der Griechinnen und Griechen gegen die
fast siebenjährige Kürzungspolitik, gegen das Diktat der
EU, des Internationalen Währungsfonds und der Euro-
päischen Zentralbank, also der Troika, die von der Bun-
desregierung auch instrumentalisiert wurde.


(Beifall bei der LINKEN)


In gewisser Weise haben Sie, Herr Schäuble, und auch
Sie, Frau Bundeskanzlerin Merkel, ungewollt so zum
Wahlerfolg von Syriza beigetragen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Denn wozu führte Ihre Politik in Griechenland? Sie
müssen das einfach zur Kenntnis nehmen: Einkommens-
verluste von 30 Prozent, Wirtschaftseinbruch von
25 Prozent, Massenarbeitslosigkeit von 28 Prozent, Ju-
gendarbeitslosigkeit der Menschen bis 25 Jahre von
60 Prozent, Zusammenbruch des Gesundheitssystems
– fast die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger Griechen-
lands sind nicht mehr versichert –, Anstieg der Staats-
schulden – die sollten doch abgebaut werden – von
120 Prozent auf 175 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Das war eine Kamikazepolitik, die Sie dort an den Tag
gelegt haben.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich sage Ihnen: Diese Politik ist gescheitert. Mit einer
solchen Politik können die Schulden niemals zurückge-
zahlt werden.

Wissen Sie, was mich ärgert? In den Medien, aber
auch hier im Parlament wird eines immer ausgelassen:
Sie haben doch Bürgschaften für die Schulden der Süd-
länder unterschrieben. Deutschland, das heißt die Steuer-
zahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland, haften für
27 Prozent aller Schulden. Das bedeutet bei Griechen-
land: Wir haften für 60 Milliarden Euro. Wenn Grie-
chenland wirklich pleiteginge, müssten wir die 60 Mil-
liarden Euro bezahlen. Wovon wollen Sie die eigentlich
bezahlen? Ich verstehe Ihre ganze Politik des Abbaus
nicht. Die hat doch gar keine Logik. Wir müssen Grie-
chenland aufbauen, dann kann es auch seine Schulden
zurückzahlen, und unsere Steuerzahlerinnen und Steuer-
zahler haften nicht mehr.


(Beifall bei der LINKEN)


Aber eines muss man der Syriza-Regierung lassen:
Sie hat sofort die ganze Europäische Union durcheinan-
dergebracht. Da sehen Sie einmal, was eine linke Regie-
rung alles kann.


(Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Übel, was Sie erzählen! – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Dafür ist das Thema zu ernst!)


– Ich freue mich, die Vorfreude auf Ihren Gesichtern zu
sehen, aber hier dauert das noch eine Weile. – Vor allen
Dingen hat sich der Zeitgeist geändert. Das ist das Ent-
scheidende. Wirklich, er hat sich geändert. Mit Syriza
gibt es die erste Regierung in Europa,


(Thomas Oppermann [SPD]: Mit Rechtspopulisten!)


die diesen Neoliberalismus offen infrage stellt und den
Bruch vollziehen will. Syriza zeigt: Es gibt Alternativen
zur herrschenden neoliberalen, marktradikalen Politik,
die angeblich so alternativlos ist.


(Beifall bei der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: Wenn die Linke mit der AfD regiert, dann können Sie das gut!)


Schauen Sie sich es an. Der Zeitgeist ändert sich in
den Medien, in der Wissenschaft, in der Politik.


(Widerspruch bei der SPD)


– Sie fühlen sich angesprochen, weil Sie die ganze mise-
rable Politik seit sieben Jahren mitgemacht haben. Das
ist Ihr Problem.


(Beifall bei der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: Na klar! Wenn die AfD und die Linke regieren, ist das schon seltsam, Herr Gysi!)






Dr. Gregor Gysi


(A) (C)



(D)(B)

Selbst der Internationale Währungsfonds kritisiert die
völlig überzogenen Auflagen und bemängelt die völlig
unrealistischen Erwartungen über die Erlöse von Privati-
sierungen von Häfen, Flughäfen und staatlichen Unter-
nehmen.

In dieser Woche gab es eine Fernsehdokumentation
über die Arbeit der Troika-Beamten, die mit erpresseri-
schen Methoden, ohne jede demokratische Kontrolle die
Kürzungsdiktate gegenüber demokratisch gewählten Re-
gierungen durchgesetzt haben.


(Johannes Kahrs [SPD]: Sie lesen wohl Neues Deutschland! Das hilft nichts!)


Es gibt das Beispiel, als die griechische Regierung ge-
sagt hat: Wir brauchen dafür sechs Monate, dann ginge
es viel besser. – Da sagte ein Beamter: Nein, morgen. –
So ist das gelaufen, und das ist vorbei. Es ist auch
höchste Zeit, dass das vorbei ist.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich begrüße übrigens sehr den gemeinsamen Aufruf
des DGB und des Österreichischen Gewerkschaftsbun-
des. Darin steht Folgendes:

Der politische Erdrutsch in Griechenland ist eine
Chance nicht nur für dieses krisengeschüttelte
Land, sondern auch dafür, die Wirtschafts- und So-
zialpolitik der EU grundsätzlich zu überdenken und
zu korrigieren.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Das ist vom DGB-Vorsitzenden, den Vorsitzenden der
IG Metall, IG BCE, IG BAU, Verdi unterschrieben. Da-
runter finden sich gestandene Gewerkschafter mit SPD-
Parteibuch. Aber, Herr Gabriel, auch Sie sind der Adres-
sat des Appells und hätten dazu einmal Stellung nehmen
sollen.


(Beifall bei der LINKEN)


Aber der Kampf um die Wiederaneignung von Politik
gegen das Diktat der Finanzmärkte wird sehr schwer.
Wir haben keine Illusionen. Ein Land gegen 18 Länder,
dazu noch ein Land, das wirtschaftlich und finanziell
schwach ist. Aber die 18 Länder sind sich auch nicht
mehr so einig. Die Finanzminister mussten letztlich dem
Griechenland-Antrag auf Verlängerung der Kreditver-
einbarung mit der Europäischen Union und dem Interna-
tionalen Währungsfonds um vier Monate zustimmen.
Schon das ist ein wichtiger Einschnitt.

Es gibt keine Beharrung mehr auf drastische Kür-
zungsmaßnahmen. Angenommen wurde eine Reform-
liste mit Maßnahmen zum Kampf gegen Steuerflucht
und Steuervermeidung. Gerechterweise werden endlich
die wirklich Vermögenden und Reichen in Griechenland
herangezogen. Es wird ein Kampf gegen Korruption ge-
führt. Weitere Rentenkürzungen wird es nicht geben.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Es gibt keine weiteren Entlassungen im öffentlichen
Dienst, keine neuen Steuererhöhungen für niedrige Ein-
kommen und auch nicht für die Mitte der Gesellschaft.

(Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Warten wir es ab!)


Das ist das Ende der Troika-Diktatur. Es wurde auch
höchste Zeit, dass sie beendet wurde.


(Beifall bei der LINKEN)


Auch da gibt es etwas Neues. Bisher saßen die Beam-
ten der Troika in Athen und haben den Griechen gesagt,
was sie machen müssen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Sie haben nichts kapiert, Herr Gysi!)


Jetzt fahren führende Mitglieder der griechischen Regie-
rung nach Brüssel und müssen mit den führenden Vertre-
tern der anderen EU-Institutionen sprechen. Es wird we-
nigstens verhandelt. Auch das ist ein Neubeginn.


(Beifall bei der LINKEN)


Übrigens, es ist ja völlig albern gewesen, dass sowohl
die Union als auch die SPD meinten, dass die Konserva-
tiven und die Sozialdemokraten in Griechenland erfolg-
reich die Korruption bekämpfen könnten, die sie selbst
eingeführt hatten. Also, das konnte nicht gut gehen.
Syriza trauen wir zu, das wirklich zu schaffen.


(Beifall bei der LINKEN)


Nun zum Kompromiss. Zu einem Kräfteverhältnis
von 1: 18 gehört allerdings auch, dass Athen sich für die
nächsten vier Monate verpflichten musste, keine Kür-
zungen und Reformen zurückzunehmen und auf – ich zi-
tiere wörtlich – „einseitige Veränderungen der Politik
und Strukturreformen“ zu verzichten, „die Haushalts-
ziele, die wirtschaftliche Erholung oder die finanzielle
Stabilität negativ beeinflussen“. Das lässt zwar Interpre-
tationen zu, aber es ist ganz klar, dass in dieser Vereinba-
rung Dinge stehen, die uns nicht gefallen.

Ein wichtiges Zugeständnis an Athen ist aber die Sa-
che mit dem Primärüberschuss des Haushalts, das heißt
mit dem Geld, das die Griechen erwirtschaften und zu-
rücklegen müssen. Die Zahl hat die Troika bisher immer
willkürlich festgelegt. Jetzt muss es angemessen sein.
Das ist eine ganz andere Voraussetzung und erweitert die
Spielräume.

Vor allem hat Griechenland Zeit für Verhandlungen
zum Anschlussvertrag gewonnen, der nach dem Willen
der Linksregierung eine völlige Abkehr, einen Bruch mit
der bisherigen Abbaupolitik beinhalten soll. Sie, Herr
Schäuble, waren ein Hardliner. Sie drohten. Sie sagten,
Griechenland könne selbst entscheiden, ob es alle Aufla-
gen akzeptiere oder den Austritt aus dem Euro, also den
Grexit, bevorzuge. Es ging Ihnen um das Prinzip.


(Johannes Kahrs [SPD]: Verstanden haben Sie nicht viel, oder?)


Sie wollten keinen Millimeter von harten Auflagendikta-
ten abweichen. Aber Herr Schäuble war auch in der
Euro-Gruppe und gegenüber der EU-Kommission nicht
mehr unumstritten. Juncker wollte den Kompromiss.
Auch Frau Merkel wollte irgendwann den Kompromiss.
Der französische Außenminister wollte den Kompro-
miss.





Dr. Gregor Gysi


(A) (C)



(D)(B)


(Johannes Kahrs [SPD]: Sie haben eine etwas eingeschränkte Wahrnehmung, Herr Gysi! Das passiert, wenn man einen Tunnelblick hat!)


Ich habe eine Frage: Wo waren Sie eigentlich, Herr
Gabriel? Warum lassen Sie dem Schäuble das alles
durchgehen? Was sind Sie eigentlich für ein Koalitions-
partner, der sich dagegen nicht einmal öffentlich äußert?


(Beifall bei der LINKEN)


Die SPD ist wohl noch nicht so weit. Bedenken Sie aber:
Die sozialdemokratische Pasok in Griechenland liegt
jetzt bei 5 Prozent.

Ich wollte nur sagen: Letztlich mussten Sie sich, Herr
Schäuble, auf Kompromisse einlassen. Deshalb bekom-
men Sie jetzt auch Kritik von rechts: von der AfD, von
Teilen der CSU, von Teilen Ihrer Abgeordneten.


(Johannes Kahrs [SPD]: Mit einer Art AfD koalieren sie doch in Griechenland! Was wollen Sie überhaupt?)


– Sie wissen doch noch gar nicht, wie wir abstimmen.
Quatschen Sie doch nicht immer nur dummes Zeug. Ver-
stehen Sie?


(Johannes Kahrs [SPD]: Wenn Rechtsradikale und Linksradikale zusammen regieren, dann kann doch dabei nichts herauskommen!)


Es gibt eine These, die auch die Bild-Zeitung verbrei-
tet: Die deutschen Steuerzahler finanzieren Griechen-
land. – Das ist der größte Quatsch, den ich je gelesen
und gehört habe. 90 Prozent der 240 Milliarden Euro für
Griechenland gingen an die Banken und die Gläubiger.
Dazu gehörte auch die Deutsche Bank. Dazu gehörten
auch französische Banken. 90 Prozent dieser Summe
gingen also nicht an die Griechinnen und Griechen; sie
haben kaum etwas davon gesehen. Wie soll Griechen-
land bei diesem Abbau überhaupt jemals die Darlehen
zurückzahlen? Darüber scheint sich hier keiner Gedan-
ken zu machen.

Es gibt noch etwas: Der Präsident des Deutschen In-
stituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, un-
terstützt im Kern die Vorhaben der Syriza-Regierung in
Griechenland. Wenigstens das sollte die Union einmal
nachdenklich machen. Auf diesen Mann könnten Sie
doch einmal hören.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich sage Ihnen jetzt Folgendes: Die Bundesregierung
hat Europas Akzeptanz bei vielen Bürgerinnen und Bür-
gern im Süden Europas zerstört. Was glauben Sie, was
mir die Jugendlichen in Griechenland sagen, wenn ich
sie nach Europa frage? Deren Antwort kann ich mir sehr
gut vorstellen. Diese Jugendlichen haben von Europa
vor allem Abbau und Not erlebt. Wir brauchen aber Auf-
bau. Schulden darf es nur noch für Aufbau, nicht für
weiteren Abbau, nicht für Krisen geben. Sonst sind sie
nicht bezahlbar.

Ich sage es noch einmal, auch aufgrund unserer eige-
nen Geschichte: Wir brauchen für den Süden Europas ei-
nen Marshallplan. In Griechenland muss investiert wer-
den: in Bildung, in Schiffsindustrie und in Tourismus.
Dann kommt das Land auch voran. Es geht nicht, die
Löhne, die Renten zu kürzen und alles zu verkaufen, wie
Sie es vorgeschrieben haben.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich weiß: Es sind schwere Zeiten und harte Auseinan-
dersetzungen, die auch auf die griechische Regierung
zukommen. Das Programm der Linksregierung ist aber
eine klare Kampfansage an die gescheiterte neoliberale
Politik.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU)


Am Schluss sage ich Ihnen: Wir stimmen dem Antrag
Griechenlands auf Verlängerung des Hilfsprogramms
um vier Monate mit großer Mehrheit zu.


(Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)


Das ist keine Zustimmung zur gescheiterten Sparpolitik.
Das ist keine Zustimmung zur Politik der Bundesregie-
rung.


(Lachen bei der CDU/CSU und der SPD – Zurufe von der SPD: Doch! – Johannes Kahrs [SPD]: Das ist peinlich! – Weitere Zurufe)


– Dafür, dass Sie nicht differenzieren können, kann ich
ja nichts. Hören Sie zu!


(Beifall bei der LINKEN)


Aber es ist eine Zustimmung dazu, dass Griechenland
eine Atempause und eine Chance für einen Neuanfang
bekommt. Das hilft nicht nur Griechenland; es ist auch
eine Chance für ein soziales, demokratisches und friedli-
ches Europa.


(Gunther Krichbaum [CDU/CSU]: Dann hätten Sie im Dezember auch schon zustimmen können!)


Ich sage noch etwas dazu: Bei einem neuen Hilfspa-
ket, wenn es je käme, hängt unsere Zustimmung oder un-
sere Ablehnung davon ab, ob es verbunden ist mit weite-
rem Sozialabbau und mit weiterer Zerstörung oder ob es
verbunden ist mit sinnvollen Investitionen, die Grie-
chenland aufbauen, was uns allen nutzt.


(Beifall bei der LINKEN)


Letztlich – das sage ich Ihnen – geht es auch um eine
Chance für unsere Wirtschaft, für unseren linken sozia-
len Kampf und für ein europäisches Deutschland statt ei-
nes deutschen Europa.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808900300

Carsten Schneider ist der nächste Redner für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)







(A) (C)



(D)(B)


Carsten Schneider (SPD):
Rede ID: ID1808900400

Herr Gysi, das waren sehr interessante Pirouetten, die

Sie hier gedreht haben.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Ich war mir nicht so ganz sicher, wo Sie denn enden wer-
den, also ob Sie jetzt zustimmen oder nicht.


(Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Das war auch lange Zeit unklar, wie man ja verfolgen
konnte.

Jetzt haben Sie gesagt: Mehrheitlich stimmt die
Linksfraktion zu.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Mit großer Mehrheit!)


Ich finde erst einmal: Das ist in Ordnung. Wir finden den
Antrag der griechischen Regierung auf Verlängerung des
bereits beschlossenen und bestehenden Hilfsprogramms
um vier Monate in Ordnung.

Wir haben hier im Deutschen Bundestag vor etwa
zwei Monaten, im Dezember, quasi unter Ausschluss der
Öffentlichkeit – es war eine öffentliche Debatte am Don-
nerstag, um 12 Uhr; nur: selbst an den Fernsehern war
kaum jemand, weil parallel eine Pressekonferenz über-
tragen wurde – schon einmal einer Verlängerung des be-
stehenden Hilfsprogramms für Griechenland, das wir im
Jahr 2012 beschlossen haben, im bestehenden Finanz-
rahmen zugestimmt. Damals hat Ihr Kollege Bartsch ge-
sagt – ich mag ihn ja; ich zitiere das jetzt nur, damit Sie
wissen, worüber Sie abstimmen –:


(Lachen des Abg. Johannes Kahrs [SPD])


Ich will für die Linke klar sagen: Wir wollen uns in
diese Strategie nicht einbinden lassen. Das ist nicht
unsere Politik.


(Lachen bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Kurz vor Schluss sagte er:

Wir lehnen ihn ab,

– den Kurs –

weil er im Kern ein Weihnachtsgeld für die Speku-
lanten ist. Dass wir dabei mitmachen, werden Sie
niemals erleben.


(Beifall bei der LINKEN – Lachen und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Völlig richtig! Gut zitiert! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Guter Satz!)


Ich will Ihnen nur sagen: Worüber Sie heute abstim-
men, ist exakt das Gleiche wie im Dezember.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Nein! Nein! Das ist einfach nicht wahr!)

– Okay, es sind nicht zwei Monate Verlängerung; es sind
vier. Wir geben ihnen sogar noch mehr Zeit, und trotz-
dem – Aber egal. Es scheint mir so zu sein, dass das
Adrenalin, das sehr stark in griechischen Politikern drin
zu sein scheint – das ist nicht ganz unsere Kultur –, auch
bei Ihnen jetzt sehr stark Mitverursacher dieses Wandels
ist. Aber okay.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das fehlt Ihnen ein bisschen!)


Ich finde das Horrorbild – so würde ich es fast nennen –,
das Sie gezeichnet haben, bemerkenswert: Die Links-
fraktion, die Linkspartei führt dieses Land. – Sie haben
vergessen, dass es in Griechenland nicht nur die Links-
fraktion oder Linkspartei gibt, sondern dass die mit einer
rechtspopulistischen, nationalistischen Partei koaliert.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Wähler sei davor, dass uns das blüht, dass in
Deutschland die Linkspartei mit der AfD koaliert.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Aber zur Sache. Herr Minister Schäuble, Sie haben
gesagt: Es fällt Ihnen nicht leicht, heute hier diesen An-
trag zur Verlängerung zu stellen. – Ich kann das ob der
öffentlichen Debatte und der Äußerungen, die insbeson-
dere vom griechischen Finanzminister immer wieder
kommen, nachvollziehen. Da fällt es einem schwer, im-
mer wieder für Vernunft zu werben. Es ist eine Frage des
Anstands, wie man miteinander umgeht. Ich finde es gut
und richtig, dass der Bundestag und die anderen nationa-
len Parlamente, die hierüber ebenfalls entscheiden müs-
sen, sich nicht von Rhetorik leiten lassen. Anstand
scheint immer auch eine Frage der kulturellen Definition
zu sein. Ich glaube, wir sind hier sehr rational und geben
dem Antrag des griechischen Staates auf eine Verlänge-
rung um vier Monate statt. Es geht um eine Summe von
etwa 2 Milliarden Euro, die im bestehenden Programm
noch zur Verfügung steht. Es sind also keine zusätzli-
chen Mittel, sondern sie liegen innerhalb des Finanzrah-
mens.

Bei der Debatte um Griechenland – ich habe meine
Rede vom Mai 2010 noch einmal durchgelesen; das
Thema beschäftigt uns hier schon eine ganze Weile –
sind auch viele Fehler gemacht worden. Es sind zwei
politische Fehler auch von Deutschland gemacht wor-
den. Der erste Fehler war, dass zu Beginn der Debatte
unter Führung von Union und FDP das Thema Schul-
denschnitt nicht berücksichtigt wurde. Die SPD hat dem
ersten Paket damals nicht zugestimmt. Wir haben uns
enthalten und gesagt, dass wir zwar solidarisch sind,
aber die Überrollung der Schulden ohne einen Schulden-
schnitt für die privaten Gläubiger nicht mitmachen. Es
hat sich im Nachhinein gezeigt – Sie sind dann 2012 da-
mit gekommen –, dass es notwendig gewesen wäre.
Dann wäre die Schuldenlast niedriger.

Jetzt mussten wir Griechenland aus ökonomischen
Gründen sehr weit entgegenkommen, weil die Schulden-
tragfähigkeit nicht gegeben war. Deswegen zahlen sie





Carsten Schneider (Erfurt)



(A) (C)



(D)(B)

fast keine Zinsen mehr. Die Schuldenlast ist das eine, das
andere, das Entscheidende, ist: Wie hoch sind eigentlich
die Zinsen? Die Zinsen, die Griechenland bezogen auf
seine Wirtschaftsleistung zahlt, sind deutlich geringer als
die, die zum Beispiel Portugal zahlt, deutlich geringer
als die, die Frankreich zahlt. Deutschland als Bench-
mark-Staat zahlt noch weniger, nämlich 1,8 Prozent im
Durchschnitt. Die Griechen zahlen knapp 2 Prozent.

Entscheidend ist – das ist der zweite politische Fehler
gewesen –, dass die Griechen – das Volk und die Partei –
für sich selbst annehmen, dass nur sie selbst sich helfen
können, dass nicht eine böse Macht von außen – nicht
die Troika oder sonst irgendwer – sie in diese Situation
gebracht hat; denn Kredite aufgenommen hat immer das
jeweilige Land und niemand anderer.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der entscheidende Fehler war, dass die damalige
Bundesregierung verhindert hat, dass es eine Volksab-
stimmung über den Antrag von Papandreou, dem dama-
ligen Ministerpräsidenten, gab, über diese Reformmaß-
nahmen Konsens zu erzielen. Das war der entscheidende
politische Fehler, für den wir heute bezahlen.

Wir müssen auch klar sagen: Die griechische Regie-
rung hat in den vergangenen Jahren auch Fortschritte ge-
macht. Die Wirtschaftsleistung ist gesunken. Klar, das ist
auch logisch. Wenn sie nur über Kredit finanzieren – es
gibt im Englischen die Redewendung „credit bites back“ –,
dann kommt irgendwann der Return. Vorgezogener Kon-
sum ohne entsprechende Wirtschaftsleistung dahinter
funktioniert nicht. Genau das ist jetzt der Fall.

Deswegen werden wir nicht nur heute über diese Ver-
längerung abstimmen. Wenn die griechische Regierung
bereit ist, ihre Situation anzunehmen und die richtigen
ökonomischen Antworten zu geben, dann werden wir
noch einmal über eine Verlängerung reden müssen; nicht
über dieses Programm, sondern über ein neues. Das steht
aber heute nicht zur Debatte. Die vom Bundestagspräsi-
denten angemahnte Abstimmung über die unterlegten
ökonomischen Reformen – er nennt das ein MoU, also
eine Verabredung dessen, was in der Sozialpolitik und
bei den Steuern gemacht wird – ist heute nicht die
Grundlage der Entscheidung. Wir entscheiden heute
ganz klar über das bisherige Reformprogramm.

Es hat in Griechenland eine Wahl gegeben. Das Wahl-
ergebnis ist zu akzeptieren. Wir respektieren es auch,
auch wenn uns die Regierung nicht gefällt. Dass das
Wahlergebnis Veränderungen mit sich bringen muss, ist
auch klar; sonst bräuchten wir nicht zu wählen. Der ent-
scheidende Punkt ist nur: Sollte die griechische Regie-
rung ihre Wahlversprechen, die sie gemacht hat, von den
Steuerzahlern anderer Länder, also auch uns, die wir
diese Wahl gar nicht durchgeführt haben, finanzieren
lassen wollen, dann wird das nicht gehen. Das ist nicht
akzeptabel.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich verbinde durchaus eine Hoffnung mit dieser Re-
gierung. Die bisherige Regierung hat die bestehende
Situation durch Korruption und vielleicht schlechte Effi-
zienz im Staat selbst geschaffen. Wenn diese Regierung
eine Chance verdient hat, dann dazu, dass sie das Steuer-
system modernisiert,


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Richtig!)


dass sie unsere Hilfe, die wir leisten wollen, auch an-
nimmt, und dass sie für eine gerechtere Besteuerung
sorgt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Blöderweise hat die neue Regierung eine Verände-
rung schon vorgenommen, die mich zumindest skeptisch
macht. Die internen Kontrollen bei den Steuerbehörden,
um zu ermitteln, ob es da Kumpanei mit den Steuerzah-
lern gibt – so etwas soll vorkommen; in Deutschland ist
das schwer vorstellbar, aber es soll da vorgekommen
sein –, wurden von der Regierung Samaras auf eine un-
abhängige Instanz übertragen. Das hat Tsipras bereits
geändert; das wird wieder intern gemacht. Das halte ich
für sehr schwierig. Auch darüber wird zu reden sein.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wir sind sehr für Wachstum, für Hilfen zur Selbst-
hilfe, auch für mehr soziale Gerechtigkeit. Aber eines
muss klar sein: Diejenigen, die in Griechenland viel
Geld verdient haben und die über genügend Vermögen
verfügen, müssen dafür auch zahlen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Eckhardt Rehberg [CDU/CSU])


Das wird für die SPD eine Bedingung sein.

Jedem muss klar sein: Die teuerste Lösung – da rede
ich nur über finanzielle Aspekte – wäre jetzt der Austritt
Griechenlands aus der Euro-Zone –


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


teuer nicht nur für die Griechen, teuer auch für Deutsch-
land, denn wir haben Kredite von über 60 Milliarden
Euro vergeben. Es gibt ja viele Ökonomen, die sagen:
Die sollen austreten, dann wird das alles gut, dann haben
die wieder die Drachme und werden wettbewerbsfähig. –
Das ist schwierig, wenn man keine Exportwirtschaft hat;
das hilft einem relativ wenig, wenn man viel importieren
muss. –


(Beifall des Abg. Gunther Krichbaum [CDU/ CSU])


Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist: Wenn sie tatsächlich die
Drachme einführen würden, würden die Schulden trotz-
dem noch in Euro lauten, und bei einer Abwertung um





Carsten Schneider (Erfurt)



(A) (C)



(D)(B)

50 Prozent würde die Schuldenlast verdoppelt, also
überhaupt nicht mehr tragfähig sein. Das heißt, die
Wahrscheinlichkeit, dass alle anderen europäischen Län-
der die ausgegebenen Kredite wiedersehen würden, ist
relativ gering. Deswegen ist das kein Ziel, das die SPD
und auch Deutschland verfolgen sollten. Ein wirkliches
Wiedererstarken Griechenlands wird es nur im Euro ge-
ben – wenn auch die griechische Regierung bereit ist,
diesen Weg zu Reformen in ihrem Land, zu eigener Leis-
tungsfähigkeit zu gehen; dabei sollten wir sie unterstüt-
zen. Gemacht ist dieser Weg noch nicht. Es liegt jetzt an
den Griechen selbst. Wir reichen ihnen dazu die Hand.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808900500

Anton Hofreiter ist der nächste Redner für die Frak-

tion Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wenn griechische Oligarchen ihr Land aus-
plündern und ihr Geld ins Ausland bringen, dann ist das
ein griechisches, aber eben auch ein europäisches Pro-
blem.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Wenn auf der anderen Seite marktradikale Technokraten
Griechenland zwingen, seine Energieunternehmen und
seine Häfen, die sogar schwarze Zahlen schreiben, zu
niedrigsten Preisen zu verkaufen, dann ist das ein Pro-
blem in Griechenland; am Ende wird es auch ein euro-
päisches Problem.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Wenn deutsche und französische Banken hohe Gewinne
mit de facto unseriösen Krediten für Griechenland einge-
fahren haben und für die Risiken am Ende der europäi-
sche Steuerzahler haftet, dann ist das natürlich in erster
Linie ein Problem für Griechenland, aber es ist am Ende
auch ein Problem für Europa.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Wenn diese Krise von Populisten auf allen Seiten, von
Rechtspopulisten, aber auch von manchen Regierungs-
fraktionen sowie von manchen Medien – wenn man sich
anschaut, was heute in der Bild-Zeitung steht –


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Furchtbar!)


dazu genutzt wird, auf nationalistische Ressentiments zu
setzen, dann ist das nicht mehr nur ein europäisches Pro-
blem, dann ist das schlichtweg eine Katastrophe für Eu-
ropa.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die neue griechische Regierung spielt da teilweise
eine echt unrühmliche Rolle – mal ganz abgesehen da-
von, dass man wirklich nicht verschweigen sollte, dass
da Rechtspopulisten beteiligt sind,


(Zuruf der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE])


wenn auch Rechtspopulisten einer Ausgründung der Nea
Dimokratia. Es sind trotzdem Rechtspopulisten, und das
sollte man auf keinen Fall verschweigen. Aber man
sollte auch nicht verschweigen, was die griechische Re-
gierung betreibt, insbesondere die große Partei Syriza:
Die antideutschen Karikaturen und manche Texte in ih-
rer Parteizeitung sind einfach widerlich und aufs
Schärfste zurückzuweisen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD – Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Da kann die Linke nicht klatschen!)


Man muss natürlich auf der anderen Seite sagen:
Manchmal hat man den Eindruck, man erlebte einen gro-
ßen Theaterdonner. Man hat den Eindruck, Herr Tsipras
führte einen Theaterdonner auf, um seine Wähler bei
Laune zu halten.

Wenn man sich einmal anschaut, was manche aus der
CDU/CSU-Fraktion in den letzten Tagen von sich gege-
ben haben, hat man den Eindruck, dass diese Äußerun-
gen wenig von Sachverstand, sondern vor allem von pa-
nischer Angst davor bestimmt waren, dass noch mehr
Wähler zur AfD abwandern. Beides ist unverantwort-
lich!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt wird es ein bisschen schlechter!)


Man sollte sich einmal anschauen, um was es in die-
sem Konflikt wirklich geht. Häufig wird so getan, als
gehe es bei diesem Konflikt darum, dass Durchschnitts-
deutsche gegen Durchschnittsgriechen stehen. Das ist
doch völlig falsch! In Wirklichkeit geht es – sowohl in
Griechenland als auch in Europa – um die Partikularinte-
ressen einiger weniger gegen das Allgemeinwohl.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten SPD und der LINKEN)


Es geht in Wirklichkeit, wenn man sich Teile des Ret-
tungspakets anschaut, um die Interessen einiger weniger
Großbanken gegen die Interessen der europäischen Steu-
erzahler.


(Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


In Wirklichkeit geht es um die Interessen einiger weni-
ger Superreicher gegen die Interessen ganz normaler
Bürger in Griechenland. Das ist doch der Interessenkon-





Dr. Anton Hofreiter


(A) (C)



(D)(B)

flikt! Hier geht es nicht um nationale Interessen, sondern
die Interessenkonflikte sind vollkommen anderer Natur!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir be-
stimmte Umfragen anschaue, sehe ich, dass in Polen, in
Frankreich und in Spanien nur noch 40 Prozent der Men-
schen Vertrauen in Europa haben. In Italien sind es sogar
nur noch 27 Prozent. Ich persönlich glaube nicht, dass
diese Menschen etwas gegen Solidarität in Europa haben
oder dass sie es gerne hätten, dass in Europa wieder
Schlagbäume errichtet bzw. Grenzen geschlossen wer-
den. Diese erschreckenden Zahlen sind für mich ein
Ausdruck dessen, dass die europäische Politik der ver-
gangenen Jahre gescheitert ist, dass auch die Europapoli-
tik der deutschen Regierung – der Regierung Merkel und
Schäuble – in den letzten Jahren in diesem Punkt
schlichtweg gescheitert ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wir benötigen eine Europapolitik, die nicht von der
Erkenntnis geleitet wird, dass ein Land nur gewinnen
kann, wenn ein anderes verliert. Das funktioniert so
nicht. Wir brauchen eine solidarische Europapolitik!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wer die europäischen Werte ernst nimmt – für man-
che sind es die christlichen Werte –, muss ein Interesse
daran haben, dass die Armut in Griechenland bekämpft
wird und dass es den Menschen in Griechenland in Zu-
kunft wieder besser geht.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich glaube aber, dass wir auch ein ganz großes Eigen-
interesse daran haben; denn es wird uns in Deutschland
auf Dauer nur dann gut gehen, wenn es den übrigen EU-
Staaten gut geht.


(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja!)


Mit Blick darauf, dass wir eine Exportnation sind, frage
ich mich: An wen sollen wir denn unsere Güter exportie-
ren? Wir exportieren sie leichter an Länder, die wohlha-
bend sind, als an Länder, die arm sind.

Schauen wir uns doch die Länder in Europa einmal
an: Natürlich ist Italien zu klein, um die Globalisierung
zu gestalten. Auch Frankreich, Belgien und die Nieder-
lande sind zu klein. Seien wir doch einmal ehrlich: Wenn
man sich die Herausforderungen der Globalisierung vor
Augen führt, dann sieht man, dass auch Deutschland zu
klein ist, um sie zu gestalten. Das heißt, wir sind darauf
angewiesen, dass Europa funktioniert und zusammenge-
halten wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen – insbesondere von
der CDU/CSU –, Sie bauen gerne folgenden Popanz auf:
Entweder gelten Ihre Regeln, oder es gelten keine Re-
geln. Sie geben so gerne den harten Zuchtmeister.
Schauen wir uns aber einmal die Bilanz seit 2010 – seit
den ersten Rettungspaketen – an. Schauen wir einmal,
was Ihre Politik und was die Politik Ihrer konservativen
Schwesterpartei Nea Dimokratia in Griechenland be-
wirkt hat: Die Wirtschaftsleistung ist um 20 Prozent ein-
gebrochen, die Schuldenquote dagegen um 25 Prozent
gestiegen. Die Arbeitslosigkeit ist auf 26 Prozent gestie-
gen.

Wäre es angesichts dieser Entwicklung nicht überle-
genswert, andere Bedingungen zu stellen? Es geht nicht
darum, keine Bedingungen zu stellen, sondern die Fra-
gen lauten: Haben die bisherigen Bedingungen das be-
wirkt, was wir erreichen wollten? Haben sie bewirkt,
dass die Schuldentragfähigkeit verbessert wurde? Haben
sie bewirkt, dass Griechenland aus seinen Schwierigkei-
ten herausgekommen ist? Haben sie bewirkt, dass es den
Menschen besser geht? – Nein, sie haben all das nicht
bewirkt. Deswegen halten wir es für sehr berechtigt, da-
rüber nachzudenken und dafür zu streiten, dass die Be-
dingungen so angepasst werden, dass es Griechenland
bzw. den Menschen in Griechenland wieder besser geht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Ich glaube, wir sollten uns absolut einig sein: Wenn
Griechenland wieder wohlhabender ist, besteht die
Chance, dass es zumindest einen Teil der Schulden, die
es in Europa hat, zurückzahlt.

Wir wollen, dass Griechenland im Euro bleibt. Das ist
aus moralischer Sicht der richtige Weg; denn wir wollen
kein verarmtes Land haben. Es ist fiskalisch gesehen der
richtige Weg, weil dadurch die Chance besteht, dass die
Kredite zurückgezahlt werden können. Es ist auch si-
cherheitspolitisch der richtige Weg; denn man muss sich
klarmachen, in welcher hochbrisanten Region Griechen-
land liegt, was in der Nähe von Griechenland passiert.
Dann wird deutlich, dass wir ein massives außenpoliti-
sches und sicherheitspolitisches Interesse daran haben,
dass Griechenland stabil und im Euro bleibt.

Natürlich erwarten wir von der neuen Regierung, dass
sie Korruption bekämpft, natürlich erwarten wir von der
neuen Regierung, dass sie endlich dafür sorgt, dass ein
vernünftiger Staat aufgebaut wird; all das erwarten wir
von der neuen Regierung. Aber nachdem die vorherige
konservative Regierung fünf Jahre geschlampt hat und
Herr Schäuble sehr großzügig mit der CDU-Schwester-
partei war, erwarten wir, dass der neuen Regierung zu-
mindest eine kleine Chance gegeben wird. Wir wissen
doch jetzt schon, dass wir in Kürze mit einem dritten Pa-
ket rechnen können. Es muss ehrlich und im Interesse
Europas darüber geredet werden: Wie stemmen wir die-
ses dritte Paket? Wie gestalten wir dieses Paket, und
zwar so, dass am Ende ein stabiles und ein wohlhaben-
des Griechenland steht, das seine Schulden zurückzahlen
und seine Aufgabe gegenüber den Menschen erfüllen
kann?






(A) (C)



(D)(B)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808900600

Herr Kollege.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich bitte uns alle, die Debatte in den nächsten Wochen
und Monaten in diesem Sinne zu führen.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808900700

Nächster Redner ist der Kollege Ralph Brinkhaus für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Ralph Brinkhaus (CDU):
Rede ID: ID1808900800

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr

Hofreiter, Sie irren, wenn Sie meinen, dass wir hier und
heute darüber abstimmen, ob Griechenland im Euro
bleibt. Darüber stimmen wir heute nicht ab. Das ist im
Übrigen auch nicht die Entscheidung des Deutschen
Bundestages. Ob Griechenland im Euro bleibt, das ist
einzig und allein die Entscheidung der Griechen. Das
muss man an dieser Stelle klarstellen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch! Sie wissen es selber doch besser!)


Lassen Sie mich einige Fakten nennen. Griechenland
befindet sich in einer der schwersten Wirtschaftskrisen
seiner Geschichte. Diese Wirtschaftskrise ist nicht durch
die Troika und nicht durch die Reformpakete verursacht
worden, sondern vorher.

Ein weiteres Faktum. Die Europäische Union und die
europäischen Partner haben Griechenland unter Einsatz
hoher Summen von Steuergeldern sehr großzügig gehol-
fen. Die Troika macht nichts anderes, als die Verwen-
dung unserer und auch Ihrer Steuergelder, Herr Gysi, zu
überprüfen, und das ist mehr als recht.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dritter Fakt. Die jetzt neu gewählte griechische Re-
gierung hat sich in ihren Ankündigungen vom bisherigen
Reformkurs verabschiedet. Das ist wahr.

Vierter Fakt. Die europäischen Partner haben nicht
akzeptiert, dass man die Programme für Griechenland
unter den neuen Bedingungen verlängert. Deswegen hat
die griechische Regierung am Freitag einen Antrag ein-
gereicht, das Programm unter den im Wesentlichen alten
Bedingungen zu verlängern. Auch das gehört zur Wahr-
heit dazu.

Bevor ich auf den vorliegenden Antrag zu sprechen
komme, gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen. Wir
haben in der Euro-Zone, in unserem Währungsraum,
19 Staaten, und es ist nicht trivial, einen Währungsraum
mit 19 Staaten zu organisieren. Deswegen haben wir uns
ein Vertragswerk gegeben – mit Verträgen für normale
Zeiten und für Krisenzeiten –, das es uns ermöglicht,
diese Währungszone ökonomisch und politisch zu mana-
gen und zu organisieren.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das ist Quatsch!)


Wenn diese Verträge bei jeder Neuwahl innerhalb dieser
19 Staaten von jeder neuen Regierung – und das sind
statistisch gesehen zwei oder drei pro Jahr – infrage ge-
stellt werden, dann können wir die Veranstaltung Euro-
Zone beenden. Das geht so nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Zweite Vorbemerkung. Egal ob im Sportverein, in der
Familie, in der Schule oder in der Euro-Zone: Wenn der-
jenige Recht bekommt, der am lautesten schreit und
seine Argumente am aggressivsten vorträgt, dann ist das
das Ende jeder Gemeinschaft.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD] – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Da ist ja die Bild-Zeitung besser!)


Nächster Punkt. Es ist richtig, dass die griechische
Regierung vom griechischen Souverän gewählt worden
ist, und der griechische Souverän hat das Reformpro-
gramm abgewählt. Aber die Menschen, die hier in die-
sem Saal sitzen, sind auch von ihrem Souverän gewählt,
und die Menschen, die in diesem Saal sitzen, lehnen es
ab, das Programm der neuen griechischen Regierung zu
finanzieren. Genauso wie wir respektieren müssen, was
die neue griechische Regierung vorhat, muss die griechi-
sche Regierung respektieren, was wir hier entscheiden.
Es ist eine Mär, zu behaupten, dass es nur in Griechen-
land demokratisch gewählte Institutionen gibt. Auch wir
sind demokratisch gewählt, und wir sind die Treuhänder
der Steuergelder.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Katja Kipping [DIE LINKE]: Sie sind ein ganz schlechter Treuhänder!)


Nächste Vorbemerkung. Wir haben Rettungsschirme
über fünf Länder organisiert. Vier von diesen fünf Län-
dern sind erfolgreich oder sehr erfolgreich. Portugal hat
gestern beantragt, Kredite vorzeitig zurückzuzahlen. Das
heißt, die Politik der Europäischen Union war nicht ganz
so schlecht. Um das einmal mit den Worten aus der heu-
tigen Ausgabe einer Boulevardzeitung auszudrücken: Es
hat sich gelohnt, nicht immer Nein zu sagen, sondern
auch mal Ja zu sagen.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Dieses Drecksblatt darf man gar nicht zitieren!)


Dementsprechend muss man sagen, dass wir nur bei
Griechenland Probleme haben. Und wenn wir sagen,
dass wir nur bei Griechenland Probleme haben, dann
darf man nicht verschweigen, dass es auch bei Griechen-
land gar nicht so schlecht gelaufen ist – bis zum Dezem-
ber. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Armut!)






Ralph Brinkhaus


(A) (C)



(D)(B)

Nach diesen Vorbemerkungen kommen wir zu dem,
was wir heute beantragen:

Erster Punkt. Heute wird, wie der Finanzminister
sagte, nicht ein neues Programm beantragt. Es wird nicht
beantragt, dass es neue Zahlungszusagen gibt, sondern
es wird die Verlängerung eines alten Programms bean-
tragt, die es Griechenland erlaubt, dieses Programm ord-
nungsgemäß abzuschließen.

Zweiter Punkt. Wir beschließen heute auch keine
Auszahlungen, an nichts und niemanden. Auszahlungen
innerhalb dieses Programms werden geleistet, wenn
Griechenland die vereinbarten Reformen, die im Memo-
randum of Understanding vereinbarten Reformen, lie-
fert, wenn die Troika das überprüft hat und wenn die na-
tionalen Parlamente eingebunden wurden. Erst dann gibt
es Auszahlungen.

Dritter Punkt. Die griechische Regierung hat am
Freitag letztendlich zugesagt, dass sie folgende Bedin-
gungen erfüllt – das sind keine neuen Bedingungen, son-
dern das sind die alten Bedingungen –: Sie hat gesagt,
sie setzt den Reformprozess fort; sie hat gesagt, sie ar-
beitet weiter mit den Institutionen, mit der Troika, zu-
sammen; sie hat gesagt, sie dreht keine Reformen zu-
rück; sie hat gesagt, dass alle Schuldner vollumfänglich
und fristgerecht bedient werden, dass es keinen Schul-
denschnitt geben wird; sie hat gesagt, dass sie Haushalts-
überschüsse erwirtschaften wird, um die Schuldentragfä-
higkeit zu verbessern, und sie hat gesagt, dass sie keine
Reformen auf den Weg bringen wird, die dieses Haus-
haltsziel gefährden. Das ist das, was die griechische Re-
gierung zugesagt hat, und wir erwarten von der griechi-
schen Regierung, dass das umgesetzt wird. Ich kann
nicht akzeptieren, dass man in Brüssel etwas unter-
schreibt und dann nach Griechenland zurückkehrt und
etwas total anderes behauptet.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Um diese Reformagenda zu bekräftigen, hat die grie-
chische Regierung am Dienstag eine Liste mit Reform-
vorhaben vorgelegt. Wir erwarten von der griechischen
Regierung, dass diese Liste spezifiziert wird, dass sie
konkretisiert wird, dass ein Zeitplan eingereicht wird,
dass diese Liste von der Troika überprüft wird, und dass
diese Liste dann umgesetzt wird – nicht mehr und nicht
weniger.

Es wird immer wieder gesagt, wir sollten nicht nur
über die EFSF und über die europäischen Institutionen,
sondern auch über die EZB reden. Es wird gefragt: Ent-
steht da in irgendeiner Art und Weise eine unkonditio-
nierte Brückenfinanzierung? Durch unseren heutigen
Antrag nicht. Durch das Handeln der EZB? Dazu kann
man nur sagen: Die EZB ist unabhängig in ihrer Ent-
scheidung; aber die EZB hat ein Mandat, und das Man-
dat verbietet Staatsfinanzierung, und wir werden darauf
achten, dass dieses Mandat eingehalten wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich werde immer wieder gefragt: Wie geht das wei-
ter? Können wir den Griechen vertrauen, dass sie das al-
les umsetzen? Ehrlich gesagt: Ich kann diese Frage, ob
sie das in den nächsten vier Monaten umsetzen werden
oder nicht, nicht beantworten. In den letzten Monaten ist
viel zu viel passiert, um diese Frage sicher beantworten
zu können.

Eines ist aber auch richtig: Die Entscheidung über die
Verlängerung, die wir heute treffen, ist wichtig, aber
nicht entscheidend. Die entscheidende Abstimmung, die
entscheidende Entscheidung, die müssen wir im
Sommer treffen, wenn es darum geht, Griechenland
quasi mittelfristig in die Zukunft zu finanzieren. Unser
Bundesfinanzminister – ich weise ausdrücklich darauf
hin – hat bereits im Sommer 2013 darauf hingewiesen,
dass wir diese Entscheidung im Sommer 2015 treffen
müssen. Wie diese Entscheidung ausfällt, das hängt ganz
alleine von den Griechen und Griechinnen ab. Sie hängt
davon ab, was wir in den nächsten vier Monaten erleben.
Ich und der weit überwiegende Teil meiner Fraktion sind
der Meinung, dass wir den Griechen die Chance geben
müssen, ihre Entscheidung zu treffen, ob sie in der Euro-
Zone bleiben wollen, ob sie weiter mit uns zusammenar-
beiten wollen oder ob sie das nicht wollen.

Eine letzte Bemerkung. Die Euro-Zone ist eine große
Sache. Das ist ein großes Projekt. Ich glaube, wir alle
wollen dieses Projekt zum Erfolg führen. Es ist richtig,
dass es ganz, ganz schlecht ist, wenn jemand aus diesem
Projekt ausscheidet, wenn diese Euro-Zone an der einen
oder anderen Stelle bröckelt. Das ist auch sehr, sehr ge-
fährlich. Aber, meine Damen und Herren, noch gefährli-
cher ist es, wenn diese Euro-Zone von innen zerstört
wird. Das wird der Maßstab für unsere zukünftigen Ent-
scheidungen sein.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808900900

Das Wort erhält nun der Kollege Sven Kindler für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Es ist gut, dass wir im Deutschen Bundestag
heute über einen Kompromiss abstimmen. Wir Grüne
waren immer dafür, dass Griechenland in der Euro-Zone
bleibt. Deswegen werden wir heute zustimmen. Das ist
richtig und notwendig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Es war nicht einfach, diesen Kompromiss zu finden.
Es gab auf allen Seiten in Europa viel nationales Gepol-
ter, auch von der griechischen Regierung, die zum Teil
noch im Wahlkampfmodus war. Es gab aber auch aus
Deutschland Gepolter. Ich fand es europäisch unverant-
wortlich, Herr Schäuble, dass Sie den Brief von Herrn
Varoufakis, der die Forderungen der Euro-Gruppe weit-





Sven-Christian Kindler


(A) (C)



(D)(B)

gehend erfüllt hat, so harsch und brüsk zurückgewiesen
haben.


(Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/ CSU)


Am dollsten und wirklich skandalösesten fand ich die
Art und Weise, in der die CSU, aber auch Teile der CDU,
nämlich der AfD-Flügel in der Union, Griechenland in
den letzten Wochen gedroht haben, das Land aus dem
Euro zu drängen. Das war wirklich europäisch verant-
wortungslos.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ich wundere mich, mit welch einer politischen Naivi-
tät und zum Teil Dummdreistigkeit von Teilen der Union
über einen möglichen Grexit geredet wird. Toni
Hofreiter hat es gesagt: Was das sicherheitspolitisch,
ökonomisch und politisch für Europa bedeutet, wird
nicht bedacht. Wenn ich mir das Leid, die Armut und die
Arbeitslosigkeit in Griechenland vor Augen halte, muss
ich sagen: Ich finde es zynisch und überheblich, wie die
CSU in den letzten Wochen agiert hat. Sie haben
rechtspopulistische Stammtischargumente vorgetragen.
Ich finde, dafür sollten Sie sich schämen. Dafür sollten
Sie sich heute hier im Deutschen Bundestag entschuldi-
gen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])


Toni Hofreiter hat noch etwas Wichtiges gesagt.
Wenn man sich fragt: „Wie kann man dafür sorgen, dass
es in Griechenland ein sinnvolles Programm gibt und
dass die Schulden im Interesse Europas zurückgezahlt
werden?“, dann muss man sich vergegenwärtigen, was
in Griechenland passiert ist. Die Schuldenquote ist im
Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt heute höher als in
der Vergangenheit, und das nicht, weil die griechische
Regierung nicht gespart hätte. Im Gegenteil, sie hat sehr
viel gespart – zum Teil sogar zu viel –, bzw. sie musste
zu viel sparen. In der Folge ist die Wirtschaft eingebro-
chen, unter anderem wegen fehlender Strukturreformen,
aber auch wegen der Austeritätspolitik. Das heißt, die
Schuldentragfähigkeit hat sich verschlechtert. Gleichzei-
tig kam es zu großer Armut und hoher Arbeitslosigkeit.

Das ist übrigens nicht nur ein Problem Griechenlands,
Herr Brinkhaus. Da Sie von dem Erfolgskurs in anderen
Ländern gesprochen haben, möchte ich Ihnen sagen:
Auch in anderen Ländern gibt es hohe Schuldenstands-
quoten, hohe Arbeitslosigkeit und große Armut. Das
zeigt doch im Kern, dass der Austeritätskurs, den die
Bundesregierung massiv vorangetrieben hat, gescheitert
ist. Deswegen brauchen wir dringend einen Kurswech-
sel. Wir brauchen mehr Gerechtigkeit und mehr Investi-
tionen in Europa.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Letzte Woche war ich in Athen, um Gespräche mit
der Opposition, der Zentralbank, dem IWF und der
neuen griechischen Regierung zu führen. Natürlich muss
man feststellen, dass die Regierung zum Teil unerfahren
war, ein bisschen naiv in den Verhandlungsprozess in
Europa eingetreten ist und, innenpolitisch motiviert, ge-
poltert hat.


(Johannes Kahrs [SPD]: So ist das!)


Trotzdem glaube ich, dass die neue Regierung eine
Chance darstellt; das müssen wir, glaube ich, anerken-
nen. Sie ist eben nicht Teil des alten Klientelsystems von
Pasok und ND; denn sie hat gesagt, dass sie im öffentli-
chen Sektor Reformen durchführen, für eine vernünftige
Steuerverwaltung sorgen, hohe Vermögen besteuern und
die Korruption bekämpfen will. Daran muss man sie
messen. Es ist gut, dass es diese Chance gibt. Ich glaube,
wir sollten sie nutzen. Die neue Regierung braucht Zeit.
Man sollte sie unterstützen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Wichtig ist auch: Wir brauchen andere Formen der
Überprüfung. Finanzhilfen darf es zwar nur mit Kon-
trolle geben, aber so, wie es unter der Troika war, wird
es in Zukunft nicht weitergehen. Wir brauchen mittel-
fristig einen europäischen Währungsfonds, der das
Ganze kontrolliert, und wir brauchen eine deutliche de-
mokratische Stärkung und Kontrolle der Troika. So wie
bisher kann es nicht weitergehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Klar ist: Das alles wird nicht in vier Monaten abge-
schlossen sein. Es müssen jetzt sinnvolle Reformen an-
gegangen werden. Langfristig muss es in Griechenland
zu sozialen Verbesserungen kommen, damit die Bevöl-
kerung die Reformen mitträgt. Wir brauchen weitere
Maßnahmen und Spielraum im Haushalt, um etwas un-
ternehmen zu können: zur Bekämpfung der Armut und
der Arbeitslosigkeit, zur Verbesserung des Gesundheits-
systems, aber auch zur Lösung des Hungerproblems, das
es in Griechenland zum Teil gibt. Diese Chance müssen
wir ergreifen, damit es Griechenland in Zukunft auch in
sozialer Hinsicht besser geht. Griechenland braucht
mehr Gerechtigkeit. Wir brauchen auch in Europa mehr
Gerechtigkeit. Deswegen brauchen wir in den nächsten
Monaten einen Kurswechsel in der Europapolitik.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808901000

Das Wort erhält nun der Kollege Johannes Kahrs,

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Johannes Kahrs (SPD):
Rede ID: ID1808901100

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Wir reden in der heutigen Debatte darüber,
wie wir uns Europa vorstellen. Wir haben in den letzten
Jahren hier diskutiert, wie europäische Solidarität geht.





Johannes Kahrs


(A) (C)



(D)(B)

Ich glaube, dieser Bundestag hat mit übergroßer Mehr-
heit die Programme beschlossen, die notwendig waren,
um viele Länder – mit jeweils auch unterschiedlichen
Problemen – in die Lage zu versetzen, ihre Probleme an-
zugehen.

Genauso war das mit Griechenland. Der Kollege
Brinkhaus hat hier ganz richtig erklärt, dass das Problem
Griechenlands in der Masse auch ein hausgemachtes ist:
Die griechischen Regierungen der Vergangenheit haben
dieses Land in eine Katastrophe geführt. Die letzten
griechischen Regierungen haben probiert, daran etwas
zu ändern; das hat teilweise geklappt und teilweise nicht.

Das sind alles Binsenweisheiten – trotzdem muss man
sie immer wieder aussprechen –: Wenn wir ein gemein-
sames Europa wollen – auch: wenn wir diesen Euro wol-
len –, dann muss man als Starker den Schwachen helfen.
Ich glaube, das ist hier alles auch unstrittig. Die Frage
ist, wie man das macht. Wolfgang Schäuble hat hier
noch einmal betont, wie wichtig der europäische Ge-
danke, wie wichtig europäische Solidarität ist. Dazu ge-
hören aber zwei Seiten: Der, der helfen kann, muss hel-
fen; aber der, dem geholfen wird, muss dann auch seine
Hausaufgaben machen, muss dann auch selber vor Ort
dafür sorgen, dass die Probleme, die bestehen, behoben
werden.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Egal wer in Griechenland regiert: Wir kämpfen dafür,
dass vor Ort Strukturreformen stattfinden. Das macht
sich bei uns nicht an irgendeiner Regierung oder an
Wahlergebnissen fest, sondern daran, ob dieses Land es
irgendwann selber schaffen wird. Dafür braucht man ein
funktionierendes Steuersystem. Dazu braucht man zum
Beispiel Grundbuchämter. Eine funktionierende Verwal-
tung ist eine schlichte Notwendigkeit in einer vernünftig
geführten Demokratie, ist Voraussetzung dafür, dass ein
Land überhaupt wieder nach vorne kommen kann. Da
haben sich griechische Regierungen der Vergangenheit
nicht mit Ruhm bekleckert; das wissen wir. Ob die jet-
zige Regierung es schafft? Ehrlich gesagt, ich hoffe es
inständig.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Aha!)


Diese Hoffnung ist es auch, warum ich bereit bin, heute
zuzustimmen, wenn es um eine Verlängerung um vier
Monate, nicht mehr und nicht weniger, geht. Dann wer-
den wir uns anschauen, ob die neue Regierung in diesen
vier Monaten besser gewesen sein wird, als es die alten
vielleicht waren, dann werden wir schauen, ob diese Re-
gierung das, was sie letzten Freitag zugesagt hat, im An-
satz umsetzt. In vier Monaten kann man die Welt nicht
verändern, kann man Griechenland nicht verändern; aber
man kann zeigen, dass man damit anfängt. Wir werden
nämlich ab Mai/Juni hier die Frage diskutieren, ob wir
dieser Regierung so weit vertrauen, dass wir ein drittes
Hilfsprogramm beschließen werden. Jeder, der heute zu-
stimmt, muss wissen, dass, auch wenn die Griechen ih-
ren Teil tun, ein drittes Hilfsprogramm unabweisbar sein
wird. Das dritte Hilfsprogramm, das kommen wird, wird
einfach die Fortsetzung der Arbeit sein, die wir angefan-
gen haben. Wenn die griechische Regierung sichtbar
Fortschritte macht – und ich traue den europäischen In-
stitutionen zu, das auch positiv zu begleiten –, dann
müssen wir aber auch den nächsten Schritt setzen. Das
heißt, jeder, der hier heute zustimmt, ist auch in der
Pflicht, beim nächsten Mal zuzustimmen


(Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/ CSU – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Nein!)


– immer genau zuhören, bevor man anfängt, zu nölen –,
vorausgesetzt die Griechen erledigen ihre Hausaufga-
ben, bringen ihre Verwaltung, ihren Staat nach vorne.
Das eine bedingt immer das andere.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Niemand darf glauben, dass in vier Monaten alles vorbei
ist, alles gut ist, in Griechenland alles wunderbar funk-
tioniert. Das glaubt auch keiner. Wenn die griechische
Regierung ihren guten Willen zeigt und erste Erfolge
vorweisen kann, werden wir – das hat Wolfgang
Schäuble gesagt, das hat Carsten Schneider gesagt, das
haben die Grünen gesagt – hier im Deutschen Bundestag
auch ein drittes Programm beschließen.

Eine Anmerkung sei mir noch gestattet: Ich habe
Gregor Gysi eben sehr genau zugehört. Die Linke hat
bisher keinem einzigen Griechenland-Programm zuge-
stimmt. Jetzt stimmt sie zu. Die Linke hat bisher jede
Regierungstätigkeit in Griechenland verurteilt und sagt
jetzt: Die neue Regierung, die von Rechtsradikalen und
Linksradikalen gemeinsam gebildet wird, ist das Non-
plusultra. Es gab ja sogar Siegesfeiern in der Parteizent-
rale der Linken.

Sie wollen griechische Regierungen mit ihrem jewei-
ligen Pendant hier im Bundestag zusammenbringen. Ich
persönlich möchte mit keiner griechischen Regierung
und mit keiner griechischen Partei zusammengebracht
oder in Haftung genommen werden. Ich bin froh, wenn
ich es mit meiner eigenen Partei kann.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


Ich finde, man muss immer aufpassen, dass man für nie-
mand anderen – für kein anderes Land und schon gar
nicht für deren Parteien – die Hand ins Feuer legt. Das,
was die Linke hier macht, finde ich schwer mutig. Man
bejubelt eine Partei, die man nur in Ansätzen kennt, und
sagt: Das ist jetzt der Heilsbringer, und deswegen stim-
men wir auf einmal allem zu.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Die arbeiten mit den Rechtsradikalen zusammen!)


Herr Bartsch, weil Sie hier eben so gejodelt haben, als
Carsten Schneider Sie zitiert hat, möchte ich das auch
noch einmal tun, damit man genau weiß, was Sie zum
Besten gegeben haben. Sie haben gesagt, Sie würden
diesen Kurs und dieses Diktat ablehnen


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


– genau, Sie dürfen jetzt klatschen –, weil das im Kern
ein Weihnachtsgeld für die Spekulanten sei. Dass Sie da-
bei mitmachen, würden wir niemals erleben. – Damit,





Johannes Kahrs


(A) (C)



(D)(B)

Herr Bartsch, haben Sie gelogen. Sie werden heute mit-
machen,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das ist doch kein Weihnachtsgeld!)


und das, worüber wir heute abstimmen und was wir
heute beschließen, ist im Kern genau das Gleiche, was
vor vier Monaten beschlossen worden ist und im zweiten
Programm generell steht.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das heißt, Sie bemühen sich hier, eine ganz klare
Lüge durch viel Theaterdonner zu verbergen. Gregor
Gysi kann das. Er kann unterhalten und ist manchmal
auch erfreulich lustig.


(Katja Kipping [DIE LINKE]: Sie sind bloß neidisch! Ich kenne jemanden, der nicht unterhalten kann! Der redet gerade!)


Auf der Sachebene ist er im Kern aber leider schwach.

Sie sagen, dass die Linksradikalen und die Rechtsra-
dikalen die Lösung für Griechenland sind. Ich hoffe das,
ehrlich gesagt, für die Griechen, aber ich weiß es nicht.
Ich bin aber, wie bei den vorhergehenden griechischen
Regierungen auch, bereit, der jetzigen einen Vertrauens-
vorschuss zu geben, um mir im Anschluss anzugucken,
ob das, was sie macht, im Ergebnis funktioniert. Dafür
haben wir jetzt diese vier Monate.

Wir stimmen hier heute namentlich aber über das
Gleiche ab, worüber wir auch schon vor vier Monaten
abgestimmt haben, als wir dieses Programm beschlossen
haben.


(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie haben es nicht verstanden!)


Deswegen, Herr Bartsch, haben Sie gelogen, deswegen,
Herr Gysi, haben Sie Unrecht.

Ideologische Verblendung ist Dummheit und nicht
akzeptabel, wenn es darum geht, eine Entscheidung im
Deutschen Bundestag zu begründen. Sie stimmen nur
deshalb zu, weil Ihnen gerade eine links- und rechtsradi-
kale Regierung gefällt, obwohl Sie in der Vergangenheit
auf der Sachebene, die sich überhaupt nicht geändert hat,
immer abgelehnt haben. Deswegen fragt man sich doch,
was Sie morgens nehmen. Das müssen doch illegale
Substanzen sein.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Katja Kipping [DIE LINKE]: Damit kennen Sie sich wohl aus!)


Im Ergebnis ist das jedenfalls weder schlau noch wei-
terführend. Das bedient den Populismus, der überall um
sich greift. Wer Populismus gepaart mit einer gehörigen
Portion Dummheit will, der muss die Linke wählen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808901200

Für eine Kurzintervention erhält der Kollege Dehm

das Wort.


Dr. Jörg-Diether Dehm-Desoi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808901300

Da besonders bei den Zwischenrufen aus den Reihen

der SPD von Rechtsradikalen und Linksradikalen die
Rede war, will ich nur sagen: Wenn die Syriza-Regie-
rung stürzen sollte – möglicherweise mit der tätigen
Mithilfe von Leuten hier im Raum –, dann werden Sie
erleben, was Rechtsradikale sind. Die „Goldene Mor-
genröte“, eine echt rechtsradikale faschistische Partei,
steht bereit.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Warum arbeiten Sie dann mit denen zusammen?)


Wir reden aber bei Anel über eine Partei, die sich we-
gen der EU-Politik von ihrer Schwesterpartei, der Nea
Dimokratia, abgespalten hatte. Das ist eine Partei, die in
kürzester Zeit beschlossen hat – demzufolge gab es auch
einige Diskussionen an ihrer Basis –, dass Migrantenkin-
der sofort die griechische Staatsbürgerschaft erhalten,


(Katja Kipping [DIE LINKE]: Genau!)


dass die Polizei bei Großdemonstrationen und Sport-
events abgerüstet wird und dass eine Humanisierung des
Strafvollzugs – auch bei schwersten Straftaten – erfolgt.
Ich möchte einmal sehen, dass Rot-Grün oder die Große
Koalition das möglich macht, was diese Koalition in we-
nigen Stunden vereinbart hat. Das ist der Beweis dafür,
dass diese Regierung auf dem richtigen Weg ist.


(Beifall bei der LINKEN)


Tun Sie mir bitte einen Gefallen, Herr Kahrs. Nennen
Sie es – Sie können es nennen, wie Sie wollen – bitte
nicht Reform und nicht Fortschritt, wenn die Kinder-
sterblichkeitsrate in Griechenland um 43 Prozent zuge-
nommen hat. Nennen Sie es nicht Reform und nicht
Fortschritt, wenn das Gesundheitssystem an die Kapital-
entwicklung gebunden wird und damit die Zahl der HIV-
Infektionen um 42 Prozent zugenommen hat. Nennen
Sie es nicht Reform und nicht Fortschritt, wenn die Wirt-
schaft um 25 Prozent eingebrochen ist.

Herr Bundesfinanzminister, nennen auch Sie es nicht
Reform und nicht Fortschritt, wenn die Schulden in der
Zeit der Troika von 239 Milliarden Euro auf 318 Milliar-
den Euro gestiegen sind. Die Schulden sind durch die se-
gensreiche Diktatur der Troika auch nicht irgendwie re-
duziert worden. Sie sind gestiegen. Das zeigt, dass Ihre
Politik gescheitert ist und dass Griechenland jetzt eine
neue Politik braucht.


(Beifall bei der LINKEN)


Ein allerletzter Punkt. Sie haben erklärt, Herr Kahrs,
der Kollege Bartsch habe gesagt, ein Weihnachtsgeld für
Spekulanten werde es mit ihm nicht geben. Danach ha-
ben Sie in schlecht gespielter Häme hier im Deutschen
Bundestag kundgetan, das, was wir heute beschließen
würden, sei ein Weihnachtsgeld für Spekulanten, ganz
abgesehen davon, dass sich die Jahreszeit geändert hat.





Dr. Diether Dehm


(A) (C)



(D)(B)

Nein, wir stimmen hier und heute nicht über ein
Weihnachtsgeld für Spekulanten ab. Der Zeitgeist in Eu-
ropa hat sich geändert. Auch das Gefühl für Würde, das
die neue griechische Regierung den Menschen wieder-
gegeben hat, hat sich geändert. Seien Sie mir nicht böse:
So wie Allende für einen Liter Milch gestanden hat
– letzter Satz –, stehe ich hier dafür, dass Griechenland
Geld bekommt und jetzt endlich Essensmarken an Arme
und Hungernde verteilt werden können. Das ist das
Symbol für die Syriza-Regierung. Dafür stehen wir, das
ist die Veränderung.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808901400

Zu einer kurzen Erwiderung, Herr Kollege.


Johannes Kahrs (SPD):
Rede ID: ID1808901500

Ich kann verstehen, dass der Kollege etwas sauer war,

dass seine Redezeit durch Herrn Gysi aufgebraucht wor-
den ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Aber wenn man dann diese Kurzfassung hört, dann weiß
man, dass er sich nur durch seine eigenen Vorurteile lei-
ten lässt und nicht auf der Sachebene argumentiert.

Wenn man sich die Vertreter dieser rechtsradikalen
Partei anschaut, dann fragt man sich, wodurch sie aufge-
fallen sind: durch antisemitische und homophobe Äuße-
rungen. Das kann man einmal durchdeklinieren. Wenn
die Linke glaubt, dass sie mit Antisemiten zusammenar-
beiten möchte – das haben Sie in Deutschland übrigens
schon einmal gemacht;


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Sie haben schon einmal mit Rechtsradikalen und Antise-
miten zusammen demonstriert –, dann zeigt das, wes
Geistes Kind die Linke ist. Das zeigt auch, dass Sie we-
der europäisch noch international sind, sondern genauso
kleingeistig und rückwärtsgewandt wie die AfD. Vorur-
teile, das können Sie. Sachebene, das können Sie nicht.


(Zurufe von der LINKEN)


Uns geht es darum, den jeweiligen griechischen Re-
gierungen die Möglichkeit zu geben, in ihrem Land eine
sachliche und vernünftige Politik zu machen. Was in
Griechenland gemacht wird, entscheidet am Ende des
Tages die griechische Regierung, die in Griechenland
gewählt wird. Wir hoffen, dass das für Griechenland gut
ist.

Wir bezweifeln, dass die Linke mit ihrer Politik vor-
wärts gerichtet ist oder dieses Land weiterbringen wird.
Deswegen sage ich noch einmal: Jede Stimme für die
Linke ist verschwendet.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808901600

Herr Kollege Gysi.

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808901700

Herr Kahrs, was Sie hier geboten haben, ist derart

kleinkariert, dass ich mich dazu inhaltlich überhaupt
nicht äußern werde.


(Beifall bei der LINKEN)


Nicht wir sind durch Voreingenommenheit geprägt, son-
dern Sie.

Aber eines sage ich auch: Wenn in Deutschland wirk-
lich die Gefahr einer Koalition mit einer rechtspopulisti-
schen Partei wie der AfD besteht, dann weiß Gott nicht
durch die Linke, sondern durch die Union. Wenigstens
das müssten Sie begreifen.


(Beifall bei der LINKEN – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Wovon träumt er eigentlich nachts?)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808901800

Nun denn.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Nächster Redner ist der Kollege Andreas Scheuer für
die CDU/CSU-Fraktion.


Andreas Scheuer (CSU):
Rede ID: ID1808901900

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Kollege Dehm, Herr Kollege Gysi, es bleibt aber
unterm Strich dabei: In Griechenland gibt es eine Koali-
tion aus Linksextremen und Rechtsextremen.


(Zurufe von der LINKEN)


Diese Fakten können Sie nicht wegdiskutieren.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie haben Naziparolen plakatiert!)


Meine Damen und Herren, Sie empfangen ja Ihre An-
weisungen mittlerweile aus der Thüringer Staatskanzlei.
In einem aktuellen Schreiben aus dieser Staatskanzlei an
die Mitglieder der Fraktion Die Linke heißt es wortwört-
lich im Text, es gehöre „zu den solidarischen Verpflich-
tungen innerhalb der Europäischen Linken“, heute zuzu-
stimmen;


(Zurufe von der CDU/CSU: Aha! – SvenChristian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bayerische Staatskanzlei hat das nicht geschrieben? – Weitere Zurufe von der LINKEN und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


das nur mal als kleiner Hinweis dazu, warum sich das so
entwickelt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen, die Währung der Politik ist zu-
allererst Vertrauen. Dieses Vertrauen hat die griechische
Regierung in den letzten Wochen arg strapaziert. Die
Beiträge der Regierungsmitglieder in Griechenland ha-
ben nicht nur dem Ansehen Europas und der Solidarität





Andreas Scheuer


(A) (C)



(D)(B)

in Europa geschadet, sondern widersprechen auch unse-
ren Vorstellungen von politischer Kultur. Deswegen,
meine Damen und Herren, hat sich auch bei uns in der
Bevölkerung eine Stimmung entwickelt, die sich gegen
diese europäische Solidarität richtet.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Die ihr schürt!)


Fakt ist auch, dass eine große Mehrheit der Bürgerinnen
und Bürger – wenn sie hier sitzen würde – heute mit
Nein stimmen würde.


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch! So ein Blödsinn! – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt aber schlimmster Populismus!)


– Herr Kollege Hofreiter, ich versuche gerade, Sachlich-
keit in die Debatte zu bringen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Lieber Herr Kollege Hofreiter, Ihre Rede war ein gu-
ter Versuch, sachlich zu sein. Aber der Kollege Kindler
hat Begriffe wie „dummdreist“ und „überheblich“ ver-
wendet. Das läuft einer Debatte, in der es um europäi-
sche Solidarität geht, aus meiner Sicht zuwider.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Es geht auch darum, unsere heutige Entscheidung zur
Verlängerung des bestehenden Programmes der Stabili-
tätshilfe den Bürgerinnen und Bürgern mit Fakten unter-
legt gut zu erklären. Kollege Brinkhaus hat die Fakten
auf den Tisch gelegt. In dieser Verantwortung müssen
wir heute entscheiden. Jeder hat irgendwo ein – ja – Ge-
fühl, das nicht nur positiv ist. Denn wir müssen uns da-
rauf verlassen, dass die griechische Regierung jetzt lie-
fert.

Aber Wolfgang Schäuble hat es in den letzten Wo-
chen geschafft, eine große Koalition der Stabilitätsländer
in der Euro-Zone zu erreichen. Alle haben sich um unse-
ren Bundesfinanzminister geschart. Danke für diesen
Einsatz, lieber Herr Schäuble,


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD])


und auch für das klare Bekenntnis, was alles zu leisten
ist.

Ja, es geht schlichtweg nur um eine Verlängerung.
Aber diese Verlängerung ist an harte Kriterien und Er-
wartungen geknüpft. Deswegen hat sich die CSU-Lan-
desgruppe, die in mehreren Sitzungen darüber beraten
hat, die Entscheidung auch nicht leicht gemacht. Bei vie-
len ist der Geduldsfaden arg unter Spannung; bei einigen
Kollegen ist der Geduldsfaden schon gerissen.

Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, es geht jetzt um Klarheit. Das heißt: kein
Rückfall hinter die schon geleisteten Reformen, keine
Rücknahme von Reformen, ein klares Konzept, ein kla-
rer Zeitplan und klare Ziele mit den europäischen Insti-
tutionen, mit der Troika zusammen.
Es ist heute an der Zeit, Ja zu sagen zu einer Verlänge-
rung, aber geknüpft an diesen harten Kriterienkatalog.
Eines ist aber auch ganz klar: Wie in Griechenland poli-
tisch kommuniziert wird, ist deren Sache. Uns muss es
um die Stabilität unserer Währung und die Erfüllung der
Reformen, die Griechenland jetzt leisten muss, gehen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Für die CSU-Landesgruppe ist der Prüfmaßstab:


(Zuruf von der LINKEN: Bayern!)


deutsche Solidarität nur gegen griechische Reformen.
Meine Damen und Herren, es folgen drei Schritte – so
würde ich das ausdrücken –: jetzt die Verlängerung –
gleichzeitig eine Gewährung von zusätzlicher Zeit beim
Nachsitzen –; Ende April der Maßnahmenkatalog mit ei-
nem Zeitplan, um das Vorrücken nicht zu gefährden, und
Ende Juni entscheidet das Kollegium über Vorrücken
oder sogar Ausschluss.

Herr Kollege Hofreiter und Herr Kollege Kahrs, wir
reden jetzt nicht über ein drittes Hilfspaket. Ich möchte,
dass erst die Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die
Einhaltung von Reformkriterien.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wenn wir jetzt gleich abstimmen, dann hat das nichts
mit politischer Kommunikation auf nationaler Ebene zu
tun, sondern damit – das hat mir in vielen Minuten dieser
Debatte gefallen –, den Bürgerinnen und Bürgern klarzu-
machen, dass es um ein gemeinsames Europa in Solida-
rität geht, aber so, wie der Kollege Schneider es ausge-
drückt hat.

Wir haben schon mehrfach abgestimmt. Aber in vor-
auseilendem Gehorsam, lieber Kollege Schneider und
lieber Kollege Kahrs, macht dieser Deutsche Bundestag
nichts. Wir werden alles genau auf den Prüfstand stellen.
Ende Juni ist die Zeit der Entscheidung, ob es mit Grie-
chenland weitergeht oder nicht. Das ist die letzte
Chance, die wir Griechenland einräumen; das muss je-
dem klar sein. In diesem Sinne bitte ich um große Zu-
stimmung, damit wir das Signal setzen: kein Rückfall
hinter die geleisteten Reformen, aber ein klarer Fahr-
plan, um aus der Misere herauszukommen. Andere Län-
der haben es vorgemacht. Griechen, jetzt müsst ihr lie-
fern!


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808902000

Axel Schäfer ist der nächste Redner für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Axel Schäfer (SPD):
Rede ID: ID1808902100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

sind hier sicherlich bei einer Reihe von Punkten unter-
schiedlicher Auffassung. Es ist auch gut so, dass wir das
diskutieren. Aber in einem Punkt sollten wir uns hier alle
– Koalitionsfraktionen und Opposition, Regierungsver-
treter und Bundesrat – einig sein: Wir unterstützen keine





Axel Schäfer (Bochum)



(A) (C)



(D)(B)

Kampagnen gegen andere Länder. Wir unterstützen das
nicht.


(Der Redner hält die Bild-Zeitung hoch – Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wäre nett, wenn die CSU auch mal klatschten könnte!)


Wir sind in Europa eine Gemeinschaft, in der Men-
schen für Menschen und Länder für Länder kritisch, aber
solidarisch einstehen. Ich will Ihnen einmal erläutern,
was das für Deutschland heißt. Ich bin 1952 geboren:
1952 gab es eine Schuldenkonferenz in London, bei der
es um unser Land, die Tragfähigkeit von Belastungen
und mögliche Zukunftschancen ging. Haben uns damals
151 Länder die kalte Schulter gezeigt? 1952 fanden in
Oslo und Helsinki Olympische Spiele statt. Haben uns
193 Länder ausgeschlossen und unseren Athletinnen und
Athleten die Teilnahme verwehrt? 1952 hat erstmals ein
europäisches Parlament seine Arbeit aufgenommen, ini-
tiiert von Frankreich und den Beneluxstaaten. Waren wir
ausgeschlossen? 1952 hat die deutsche Bundesregierung
zum ersten Mal den Versuch unternommen, in einem an-
deren Staat ein Goethe-Institut zu gründen. Wurde das in
Athen abgelehnt? – All diese Fragen sind mit Nein zu
beantworten.

Die Rückkehr Deutschlands in die Völkerfamilie und
die Aufnahme in die Europäische Gemeinschaft waren
nur möglich, weil uns nach dem schrecklichsten aller
Kriege, die von Deutschland und in deutschem Namen
begonnen und geführt worden sind, diejenigen, die über-
fallen worden sind – Benelux, Frankreich usw. –, die
Hand gereicht und mit uns zusammengearbeitet haben,
ohne alles aufzurechnen und ohne zu sagen: Raus mit
euch! Auf die Knie! – Das kann in Europa niemals un-
sere Haltung sein, auch nicht gegenüber Griechenland.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt ja
Gott sei Dank in der Diskussion hier in diesem Haus und
in den Fraktionen alle in der europäischen Wirklichkeit
angekommen.


(Zuruf von der LINKEN: Bis auf Herrn Scheuer!)


Ich finde es nicht in Ordnung, wenn der griechische

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1808902200
„Wir haben eine Schlacht
gewonnen, aber nicht den Krieg.“ Wer diese Worte
wählt, hat ein zentrales Element europäischer Gemein-
schaft nicht verstanden.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


In Europa werden eben keine Schlachten, sondern Ver-
handlungen miteinander geführt, und es werden schon
gar keine Kriege gegeneinander geführt,

(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Doch! Wirtschaftskriege!)


sondern friedlich auch schwierigste Kompromisse ge-
funden. Das ist eben der Unterschied; das ist auch der
Unterschied zu dem, was wir in der Ukraine und Russ-
land erleben. Das ist genau der Unterschied, um den es
geht, liebe Kolleginnen und Kollegen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deshalb muss eine Diskussion darüber, wie wir uns
zu Griechenland positionieren, auch ehrlich und selbst-
kritisch geführt werden. Ganz klar: Konservative oder
Mitglieder der christdemokratischen Parteifamilie und
Mitglieder der sozialdemokratischen Parteifamilie Pasok
tragen eine zentrale Verantwortung für das, was in die-
sem Land in den letzten Jahrzehnten schrecklich gelau-
fen ist,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


was wirklich sehr schlecht gelaufen ist. Wir in der SPD
– das sage ich für meine christdemokratischen Kollegin-
nen und Kollegen sicherlich mit – haben geglaubt, als
Karamanlis und Papandreou und all die anderen nach der
Militärdiktatur aus Paris, aus Frankfurt und aus New
York wieder nach Athen kamen, dass sie einen demokra-
tischen, funktionierenden Staat aufbauen und in die EU
führen. Funktioniert hat die Aufnahme in die EU. Das
andere – ein handlungsfähiger Staat, der Korruption be-
kämpft und die Finanzen sichert, eine funktionierende
Verwaltung – hat eben nicht funktioniert. Es ist jetzt die
Verpflichtung, dass dies in Griechenland gelingt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute da-
rüber diskutieren, hat das auch immer etwas mit Haltung
zu tun. Es gibt kein deutsches Diktat gegenüber Athen.
Es gibt auch keine deutsche Vorherrschaft in Europa. Es
gibt eine Debatte von 19 Staaten in der Euro-Zone.


(Zurufe von der LINKEN)


Es gibt eine Entscheidung innerhalb von 28 Staaten, bei
der Deutschland wie Griechenland, wie Frankreich und
Ungarn gleichberechtigt ist. Das ist die Basis, auf der wir
dabei arbeiten. Alles andere wird es nicht geben.

Wir werden Verständigung miteinander nur erreichen,
wenn wir auch Verständnis füreinander haben. Ohne das
geht es in solch einer Entscheidung nicht.

Ich sage hier bewusst provokativ nach all den Be-
schlüssen, die der Deutsche Bundestag seit 2010 getrof-
fen hat, und auch in Richtung meines Vorredners von der
CSU: Der Weg von Kompromissen heißt: Bis hierhin
und dann weiter. Die Drohung mit Ausschluss, mit
Grexit, alles derartige Wording, ist schlicht und einfach
Unsinn, weil das eben nicht nur Griechenland bestrafen
– in Anführungsstrichen – oder zerstören würde, sondern
die Gemeinschaft insgesamt, die Europäische Union zer-
stören würde. Und das werden wir definitiv nicht ma-
chen.





Axel Schäfer (Bochum)



(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir können hier über viele Details kritisch diskutie-
ren; es gibt keine letzten Wahrheiten. Es gibt aber
60 Jahre Erfahrungen, die besagen: Außer in der Frage
der Verteidigungsgemeinschaft hat diese europäische
Methode der Kompromisse, des Immer-wieder-mitei-
nander-Redens und Verhandelns und auch des Aufeinan-
der-Zugehens, zum Erfolg geführt und nicht zum Schei-
tern. Und wir wollen den Erfolg. Wir sind ins Gelingen
verliebt und nicht ins Scheitern, liebe Kolleginnen und
Kollegen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Gregor Gysi [DIE LINKE] – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Aber wir lassen uns auch nicht erpressen!)


Es stimmt: Die Diskussion bei unseren Bürgerinnen
und Bürgern, in all unseren Parteien, ist kritisch. Ich
würde mir aber wie mein Vorredner nicht anmaßen, hier
zu sagen: Wenn alle Bürgerinnen und Bürger, die Inte-
resse an der Sache haben, sich hier versammeln könnten,
würden die jetzt dagegen stimmen. – Ich glaube, der eu-
ropäische Sinn, der uns in diesem Hause verbindet, ist
allemal tragfähig, Überzeugungsarbeit zu leisten, damit
nicht Stimmungskampagnen in der Bevölkerung, son-
dern gemeinsam organisierte Diskussionen zum Erfolg
führen. Wir brauchen nur einen einzigen Satz, um das
verständlich zu machen: Es kann Deutschland nicht gut
gehen, wenn es den Ländern um uns herum in der EU
schlecht geht. Das sollte uns gemeinsam leiten.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808902300

Nun erhält der Kollege Klaus-Peter Willsch das Wort.


(Johannes Kahrs [SPD]: Jetzt klatscht in der Union aber auch keiner mehr!)



Klaus-Peter Willsch (CDU):
Rede ID: ID1808902400

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird sich
gleich zeigen, dass ich nicht für die Mehrheit, sondern
für eine Minderheit in meiner Fraktion spreche. Ich bin
dankbar, dass das möglich ist.

Herr Schäfer, bei allem Verständnis für den Versuch,
sich in staatsmännische Pose zu werfen, darf man bei
dem Thema eines nicht vergessen: Wir reden erneut über
Griechenland, das einen Anteil von 2 Prozent an der
Wirtschaftskraft der Euro-Zone hat. Die Probleme, die in
Griechenland bestehen, hängen damit zusammen, dass
Regierungen über Jahrzehnte in verantwortungsloser
Weise missgewirtschaftet und Schulden gemacht haben,
ohne zu fragen, ob es ein Morgen gibt. Das ist das Pro-
blem, über das wir uns unterhalten müssen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bemerkenswert war im Rahmen der Diskussionen,
die wir auf dem Weg zu der heutigen Debatte geführt ha-
ben, für mich die Aussage von Finanzminister Schäuble:
Wir wissen nicht, wo Griechenland steht. – Das ist auch
nachvollziehbar; denn die Troika ist draußen. Wir be-
kommen keine neutralen Zahlen mehr. Die Regierung
hat die Troika rausgeschmissen. Die „Institutionen“ will
sie vielleicht wieder reinlassen – es kommt darauf an,
was zählt: ob das zählt, was sie in Brüssel oder Berlin
sagt, oder das, was sie in Athen sagt.

Wir sind damit wieder in der gleichen Lage, in der wir
auch waren, als wir uns fragten, ob Griechenland wohl in
die Euro-Zone hineinkommen kann. Wir waren damals
auf griechische Zahlen angewiesen, von denen wir heute
wissen, dass sie gefälscht waren, grob gefälscht, um sich
den Zugang zur Währungsunion zu erschleichen.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Goldman Sachs!)


– Goldman Sachs ist von der griechischen Regierung be-
auftragt worden.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ja, natürlich!)


Wir waren erneut auf solche Zahlen angewiesen, als
wir über Haushaltsdefizite in Griechenland sprachen und
sich nachher herausstellte, dass nicht 6 oder 8, sondern
15 Prozent Defizit zu verzeichnen war. Nun haben wir
wieder keinen Zugriff auf die Zahlen, aber wir wissen so
einiges, was in den letzten Jahren geschehen ist.

Die Europäische Union und der IWF haben ungefähr
250 Milliarden Euro an Krediten an Griechenland ge-
währt. Das sind 135 Prozent der Jahreswirtschaftsleis-
tung Griechenlands. Das sind mehrere Marshallpläne,
um das Thema damit gleich zu erledigen. Wir haben ei-
nen Schuldenschnitt, den größten in der Finanzge-
schichte, in Höhe von 107 Milliarden Euro gewährt.
Dazu kommt ein Schuldenschnitt von über 40 Milliarden
Euro, der durch Zinserleichterungen und Aufschub von
Tilgungsleistungen zustande gekommen ist.

Griechenland weist heute 320 Milliarden Euro Schul-
den auf. Das entspricht 180 Prozent der Jahreswirt-
schaftsleistung und ist dreimal so viel, wie nach den
Maastricht-Kriterien zulässig ist. Wo ist denn da die
Herrschaft des Rechts in Europa?

Wir haben in Griechenland eine Arbeitslosenquote
von 25 Prozent und eine Jugendarbeitslosenquote von
50 Prozent zu verzeichnen.

Ich wiederhole meinen Vorschlag vom Mai 2010:
Griechenland muss es außerhalb des Euros versuchen.
Die Euro-Zone muss atmen können. Wenn die Abwer-
tung der Währung nicht mehr möglich ist, kann Wettbe-
werbsfähigkeit nur durch reale Kürzungen von Löhnen
und Preisen erfolgen. Dass das an ein Ende kommt, se-
hen wir.

Selbst heute, nach dem, was geschehen ist, sind in
Griechenland die Lohnkosten noch doppelt so hoch wie
in Polen und Slowenien, und die Wettbewerbsfähigkeit
liegt darnieder. Es wäre eine Abwertung um mindestens





Klaus-Peter Willsch


(A) (C)



(D)(B)

30 Prozent notwendig, um das zu ändern. Ob eine Regie-
rung aus linksradikalen und rechtsradikalen Populisten
so etwas fertigbringt, zeigt sich, wenn wir uns die Bilder
anschauen, die uns dieser Tage aus Griechenland errei-
chen.

Ich will Ihnen nicht vorenthalten, dass ein Online-
dienst aktuell Folgendes meldet: Die Reformpläne seien
in Abstimmung mit anderen Euro-Ländern absichtlich
unbestimmt formuliert. Sonst würden sie nicht die not-
wendige Zustimmung der Parlamente der Euro-Länder
erhalten, sagte Varoufakis im griechischen Fernsehen. Er
bezeichnete dieses Vorgehen als produktive Undeutlich-
keit. So viel zu dem, was in Griechenland gesagt wird,
und dem, was hier gesagt wird.

Wir sind in der Fastenzeit. Für Christen ist die Fasten-
zeit eine Zeit der inneren Einkehr oder gar der Umkehr.


(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Der Ehrlichkeit!)


Wenn man nicht in die richtige Richtung fährt, macht es
keinen Sinn, das Tempo ständig zu erhöhen. Damit ent-
fernt man sich nur weiter vom Ziel. Mein Christentum
spendete mir manchmal Trost, wenn ich mit meiner
Position ein bisschen allein war.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808902500

Herr Kollege!


Klaus-Peter Willsch (CDU):
Rede ID: ID1808902600

Im zweiten Buch Mose heißt es: „Du sollst dich nicht

der Mehrheit anschließen, wenn sie im Unrecht ist …“.
Das habe ich hinreichend berücksichtigt. Herr Präsident,
nun folgt der Schlusssatz für diejenigen, die mit dem
Christentum nichts anfangen können, ein alter Rat aus
Wahlkampfzeiten: Schauen Sie sich Tsipras an, schauen
Sie sich Varoufakis an! Würden Sie von denen einen Ge-
brauchtwagen kaufen?


(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja!)


Wenn die Antwort darauf Nein lautet, dann stimmen Sie
auch heute mit Nein. Das Elend wird sonst weitergehen.


(Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Das war Kennedy gegen Nixon! 1960!)


Die nächsten Milliardenzahlungen stehen an. Wir wer-
den mit Blick auf den Juni über ein Volumen von
30 Milliarden bis 40 Milliarden Euro diskutieren. Es
wird kein Ende nehmen. Wenn das Wasser an der Ober-
kante der Unterlippe steht, wird nach neuem, frischem
Geld von uns gerufen werden. Es wird kein Ende neh-
men. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken
ohne Ende!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808902700

Eckhardt Rehberg ist der nächste Redner für die

CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Eckhardt Rehberg (CDU):
Rede ID: ID1808902800

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Kollege Gysi, wenn man wie Sie Zahlen in den Raum
wirft und darauf hinweist, dass das durchschnittliche
Einkommensniveau in Griechenland um 30 Prozent ge-
sunken ist, dann muss man auch sagen, dass es 2010
knapp über 30 000 Dollar lag und dass das heutige
durchschnittliche Einkommensniveau in Griechenland
dem durchschnittlichen Einkommensniveau in den
neuen Bundesländern entspricht.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Was?)


Ja, das muss man miteinander vergleichen; denn wir ha-
ben nicht nur Verantwortung für Deutschland wahrzu-
nehmen, sondern auch Verantwortung für Transformati-
onsländer wie Estland, Lettland, Litauen, Polen,
Bulgarien, Rumänien und die Slowakei. Auch dafür ste-
hen wir heute in der Verantwortung.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die Griechen haben sich 2009/10 einen schuldenba-
sierten Wohlstand geleistet, konnten sich an den Finanz-
märkten nicht mehr refinanzieren und sind heute auf eu-
ropäisches Geld angewiesen. Dann finde ich es schon
etwas weit hergeholt, wenn der Finanzminister eines
kleinen europäischen Landes mit einem deutlich gerin-
geren Wohlstands- und Sozialniveau den griechischen
Finanzminister darauf hinweist, dass er dies auch beden-
ken möchte, und die Antwort lautet: Das ist Ihr Problem;
davon können wir in Griechenland nicht leben. – Solida-
rität sowie Verständnis füreinander in Europa können
und dürfen keine Einbahnstraße sein.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Kollege Gysi, ich will Ihnen noch etwas anderes sa-
gen. Sie schwadronieren sehr gerne. Aber Ihr Schwadro-
nieren ist nicht sehr stark von Sachkenntnis geprägt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Ich will Ihnen das an einem einzigen Beispiel klarma-
chen. Griechenland braucht keinen Marshallplan. Grie-
chenland hat einen Marshallplan. Griechenland be-
kommt die europäischen Fonds zu 95 Prozent als
Zuschuss. Die restlichen 5 Prozent kann es eigenfinan-
zieren oder durch Darlehen der Europäischen Investi-
tionsbank decken.

Ich will Ihnen etwas zur Schiffbauindustrie sagen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808902900

Kollege Rehberg, bevor Sie zur Schiffbauindustrie

kommen: Lassen Sie eine Zwischenbemerkung der Kol-
legin Sitte zu, die sich auf eine vorangegangene Bemer-
kung bezieht?


(Johannes Kahrs [SPD]: Aber nicht zum Schiffbau!)







(A) (C)



(D)(B)


Eckhardt Rehberg (CDU):
Rede ID: ID1808903000

Gerne.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808903100

Herr Rehberg, ich weiß, dass eine solche Debatte

auch immer eine Zahlenschlacht ist und dass in der da-
maligen Debatte, in der die Krise in Griechenland schon
einmal besprochen wurde, sehr viele Falschinformatio-
nen über die Sozialstandards in Griechenland verbreitet
worden sind. Ich möchte sie an dieser Stelle ausdrück-
lich korrigieren. Es wird immer wieder behauptet – auch
von der Bild-Zeitung –, die Griechen seien zu faul. Die
tatsächliche Wochenarbeitszeit der Griechen betrug vor
der Krise 44,3 Stunden. In Deutschland lag sie bei
41 Stunden, im EU-Durchschnitt bei 41,7 Stunden.

Haben die Griechen zu viel Urlaub gehabt? Damit
komme ich zu einem weiteren Sozialstandard. Der Ur-
laubsanspruch griechischer Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer betrug vor der Krise 23 Tage, in Deutschland
30 Tage. Damit ist Deutschland europaweit spitze.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Das haben wir erwirtschaftet!)


Haben die Griechen Luxusrenten bekommen? Das
durchschnittliche Rentenalter von Männern in Deutsch-
land liegt bei 61,5 Jahren, in Griechenland bei 61,9 Jah-
ren.

Schließlich: Hat man sich denn in Griechenland ein
zu fettes Leben gemacht? Das Lohnniveau der Griechen
betrug 2010 nur 73 Prozent des Durchschnitts der Euro-
Zone. Griechenlands Arbeitskosten lagen damals bei
17,7 Euro pro Stunde, in Deutschland bei 29 Euro.
25 Prozent der Griechen verdienten schon damals im
Monat weniger als 750 Euro.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808903200

Frau Kollegin.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808903300

Letzte Anmerkung von mir. – Lehrerinnen und Lehrer

verdienen nach 15 Dienstjahren 40 Prozent weniger als
Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland.

Also hören Sie auf, den Griechen, insbesondere der
griechischen Bevölkerung, zu unterstellen, sie hätten
sich auf Kosten anderer vorher bereichert und gesundge-
stoßen.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Eckhardt Rehberg (CDU):
Rede ID: ID1808903400

Frau Kollegin, ich würde gerne Ihre Einlassung be-

antworten, wenn Sie das möchten. Nehmen wir allein
das Thema öffentlicher Dienst in Griechenland. Wenn
wir die Struktur des öffentlichen Dienstes in Griechen-
land und Deutschland vergleichen, dann stellen wir fest,
dass Griechenland viermal mehr Beschäftigte im öffent-
lichen Dienst hat als Deutschland.


(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Nein! Falsch!)

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Griechen-
land haben nach meiner Kenntnis 14 Monatsgehälter
zum Zeitpunkt 2010 erhalten.


(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Auch das ist falsch!)


Es geht um erfolgreiche Politik. Es war sicher eine
Herausforderung, im Jahr 2003 die Agenda 2010 zu ini-
tiieren.


(Widerspruch bei der LINKEN)


Das hat der SPD und den Grünen nicht gutgetan, das ist
ihnen nicht leichtgefallen. Damals gab es die Konstella-
tion, dass Schwarz-Gelb die Mehrheit im Bundesrat hatte.
Mit diesem Aufschlag mit der Agenda 2010, mit der Poli-
tik, die wir in der Großen Koalition von 2005 bis 2009, in
der schwarz-gelben Koalition von 2009 bis 2013 ge-
macht haben und jetzt wieder in der Großen Koalition
machen, haben wir Folgendes erreicht: das höchste Er-
werbsarbeitsniveau in Deutschland, das höchste Wohl-
standsniveau,


(Widerspruch bei der LINKEN – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das hat sie doch gar nicht gefragt!)


keine neuen Schulden, finanzielle Spielräume, um in
Bildung und Forschung zu investieren, in Verkehrsinfra-
struktur usw. usf. Frau Kollegin Sitte, das zeigt: Wer sich
anstrengt wie wir in Deutschland, der ist auch erfolg-
reich.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der LINKEN – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Polemik! Billige Polemik!)


Griechenland hat einen Marshallplan. Herr Kollege
Gysi, wenn Sie den Schiffbauern in Bremen, in Kiel, in
Hamburg, in Rostock, in Stralsund und in Wolgast erklä-
ren, dass Sie dafür sind, dass in Griechenland Schiffe mit
europäischem Geld gebaut werden, hochsubventioniert,
und dadurch deutsche Schiffbauer Aufträge verlieren,
wenn Sie deutschen Reedern und deutschen Seeleuten
erklären, dass diese subventionierten Schiffe mit subven-
tionierten Charterraten durch die Welt fahren und deswe-
gen deutsche Schiffe keine Aufträge bekommen, dann
wünsche ich viel Vergnügen. Gehen Sie zu den Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern der deutschen Seeschifffahrts-
unternehmen und der deutschen Werften, und erklären
Sie, dass Sie sich hier dafür eingesetzt haben, dass in
Griechenland mit europäischem Geld subventionierte
Schiffe gebaut werden. Das, was Sie hier vorbringen,
Herr Kollege Gysi, zeugt von keinerlei Sachkenntnis.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Die ganze Doppelzüngigkeit der Linken wurde deut-
lich bei der Rede von Herrn Hofreiter. Herr Kollege
Hofreiter, ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar, dass Sie
die Karikaturen in der Parteizeitung von Syriza kritisiert
haben. Das ganze Haus hat Beifall geklatscht und hat Ih-
nen damit zugestimmt. Eine Fraktion hat nicht zuge-
stimmt, die Fraktion Die Linke.





Eckhardt Rehberg


(A) (C)



(D)(B)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, man
muss generell gegen Antisemitismus sein. Naziverglei-
che darf man auf keinen Fall zulassen. Ihre Doppelzün-
gigkeit ist bei der Kritik des Kollegen Hofreiter deutlich
geworden, indem Sie nicht mitgeklatscht haben, wohl
aber das ganze Haus. Das ist eine Doppelzüngigkeit, die
Sie hier gezeigt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Um es in Erinnerung zu rufen: Wir stimmen hier über
ein bestehendes Reformprogramm ab. Im Dezember ha-
ben wir seiner Verlängerung um zwei Monate zuge-
stimmt. Jetzt stimmen wir einer Verlängerung um vier
Monate zu. Dass Geld fließt, ist kein Automatismus. Der
eine oder andere meint, schon heute über ein drittes
Hilfspaket reden zu müssen. Wir werden es zwischen
heute und Juni mit zwei anderen Hürden zu tun haben:
Das MoU wird durch die Troika überprüft werden. Au-
ßerdem wird der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages darüber entscheiden müssen, ob die Aus-
zahlung der ausstehenden Tranche des EFSF-Pro-
gramms und die Überweisung der SMP-Gewinne vorge-
nommen werden dürfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die griechische Re-
gierung hat eine Chance verdient, ja. Aber schon bis zur
Überprüfung dieser Auszahlungen muss die griechische
Regierung beweisen, dass sie den Vertrauensvorschuss
zu Recht erhalten hat. Das heißt, dieses Thema wird sich
nicht bis Juni hinziehen; vielmehr werden wir spätestens
im März/April sehen können, ob die Regierung Tsipras/
Varoufakis es mit ihren Zusagen ernst meint.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Jeder muss sich vor Augen führen: Das ist die Basis
des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen, dem
die Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015
zugrunde liegt. Ich bin Bundesfinanzminister Schäuble
ausdrücklich dankbar, dass er klar gesagt hat, dass der
Antrag der Griechen vom Vortag nicht zustimmungsfä-
hig ist. In der Erklärung, die in weiten Teilen wortgleich
im Antrag des Bundesministeriums der Finanzen enthal-
ten ist, werden an Griechenland keine Zugeständnisse
gemacht. Ganz im Gegenteil: Enthalten ist ein ganz we-
sentlicher Punkt, der heute in der Debatte noch keine
Rolle gespielt hat: Fast 11 Milliarden Euro aus dem grie-
chischen Bankenrettungsfonds kommen in europäische
Hoheit zurück.

Das Einzige, bei dem ich finde, dass wir ein Zuge-
ständnis gemacht haben – da bin ich aber relativ ent-
spannt und schmerzfrei –, ist, dass wir jetzt nicht mehr
„Troika“, sondern „drei Institutionen“ sagen sollen.
Wolfgang Schäuble hat an diesem Tag – die Zustim-
mung im Deutschen Bundestag wird das beweisen – viel
für Europa und viel für Deutschland getan. Alles andere
wäre ein Irrweg gewesen. Dieses Dokument vom 20. Fe-
bruar 2015 ist ein Vertrauensvorschuss, eine Chance für
die neue Regierung. Aber die Botschaft an Tsipras, an
Varoufakis ist: Solidarität ist keine Einbahnstraße.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808903500

Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der

Kollege Thorsten Frei.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Thorsten Frei (CDU):
Rede ID: ID1808903600

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

stehen am Ende einer intensiven und auch einer kontro-
vers geführten Debatte. Uns eint das Ziel, dass wir für
ein starkes Europa kämpfen möchten, das als Friedens-,
als Freiheits- und auch als Wohlstandsprojekt weltweit
und in der Geschichte einzigartig ist. Es ist vollkommen
richtig – es wurde bereits mehrfach gesagt –: Wir akzep-
tieren die Entscheidung des griechischen Souveräns. Das
tun wir; das haben wir in der Vergangenheit bewiesen,
auch in den letzten Wochen.

Aber es ist auch eine Frage der Gegenseitigkeit, des
Vertrauens, dass man gegebene Zusagen einhält und dass
man das, was man international und zwischenstaatlich
vereinbart hat, nicht einfach und einseitig aufkündigt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir haben es in der Rede des Bundesfinanzministers
gehört: Das, was wir heute machen, ist die technische
Verlängerung eines hier im Hause bereits beschlossenen
Programmes. Was für uns entscheidend ist: Die Voraus-
setzungen und Bedingungen bei der Fortsetzung dieses
Programmes werden sich in den nächsten vier Monaten
nicht ändern. Es geht im Kern darum, ein Programm er-
folgreich zum Ende bringen zu können. Da sichern wir
der griechischen Regierung und Griechenland unsere
Unterstützung zu, erwarten dann aber, dass das, was in
Brüssel vereinbart ist, in Griechenland nicht nur gesagt,
sondern tatsächlich auch umgesetzt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir werden sehr genau darauf achten, dass man nicht
mit langfristigen Einnahmeerwartungen – Bekämpfung
von Korruption und der Hinterziehung von Steuern –,
nicht mit langfristig zu erzielenden Steuereinnahmen
kurzfristig Ausgaben finanzieren möchte. Das ist näm-
lich die Politik linker Regierungen. Da ist Griechenland
nicht anders als Deutschland; das können wir dort erle-
ben, wo die Linke Landesregierungen stellt, meine sehr
verehrten Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Für uns ist klar: Wir kaufen ein weiteres Mal Zeit.
Wir geben Chance und Unterstützung. Das muss genutzt
werden, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
im Sommer dieses Jahres weitere Schritte gegangen wer-
den können. Das setzt Vertrauen voraus, Vertrauen, das
in den vergangenen vier Wochen geradezu mit Füßen ge-
treten worden ist. Es ist eine Frage dessen, wie man mit-
einander umgeht. Es ist so, dass 18 Partner Geld und Un-
terstützung zur Verfügung gestellt haben, dort als eine
Phalanx stehen, während eine Regierung glaubt, eigene





Thorsten Frei


(A) (C)



(D)(B)

Wahlversprechen mit dem Geld anderer Leute finanzie-
ren zu können. Das werden wir nicht durchgehen lassen.
Das werden wir nicht akzeptieren, meine sehr verehrten
Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Jetzt haben wir heute hier in dieser Debatte auch viele
Unterstellungen gehört. Wir haben das Jonglieren mit
falschen Zahlen erlebt. Wir hören immer wieder, dass
die Situation in Griechenland – Sie versuchen, diesen
Eindruck zu erwecken – nicht in Griechenland entstan-
den sei, sondern dass andere schuld seien: Brüssel, Ber-
lin oder irgendwelche anderen.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Wir haben immer gesagt: Beide! Beide!)


Ich will gern darauf eingehen. Sie haben versucht, das
mit Zahlen zu unterlegen. Das Problem ist nur, lieber
Herr Dehm, dass die Zahlen, die Sie genannt haben,
falsch sind.


(Beifall der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU] – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Nein! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Belegen!)


– Doch!

Wir haben heute in Ihrer Kurzintervention ein weite-
res Mal – Sie haben es in den vergangenen Wochen
mehrfach gesagt – von einer sozialen Verelendung in
Griechenland gehört.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ja!)


Sie haben das mit Zahlen zur Säuglingssterblichkeit ge-
stützt. Ich will Ihnen eines sagen: Die Steigerung der
Säuglingssterblichkeit in Griechenland um 43 Prozent
war nicht ab 2010, sondern zwischen 2008 und 2010.
Danach ist sie zurückgegangen.


(Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Die Zahl liegt in Griechenland bei 2,9


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Nein!)


und in Deutschland bei 3,3.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Nein!)


Das sind die Zahlen von Eurostat, lieber Herr Dehm, und
die sollten Sie akzeptieren.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das Gleiche gilt für den Blödsinn über die Suizidrate.
Die ist in Griechenland hoch, aber in Deutschland drei-
mal höher. Auch das sind Zahlen von Eurostat.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)


Sie sollten sie akzeptieren.

Wirtschaftlicher Niedergang. Schauen Sie sich doch
die Fakten an!


(Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])

2014 gab es ein Wirtschaftswachstum von 1 Prozent. Für
2015 und 2016 ist ein Wirtschaftswachstum von 2,5 Pro-
zent bzw. 3,6 Prozent prognostiziert. Die Anstrengungen
und das Anpassungsprogramm waren richtig. Das war
gut. Es hat angefangen, zu wirken, bis Links- und
Rechtsradikale in Athen die Regierung übernommen ha-
ben


(Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)


und die wenigen, die da noch Steuern bezahlt haben, die
Zahlung auch noch zurückgestellt haben, meine sehr
verehrten Damen und Herren. Das ist die Wahrheit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Deshalb werden wir darauf achten, dass auch zukünf-
tig die Bestimmungen, die wir in den europäischen Ver-
trägen haben, eingehalten werden. Wir sind solidarisch.


(Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Um mit den Worten von Günther Oettinger zu sprechen:
Wir sind gutwillig, aber wir sind nicht dumm. Wir sind
entgegenkommend,


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Da kommen Zweifel auf!)


aber wir lassen uns nicht erpressen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808903700

Herr Kollege.


Thorsten Frei (CDU):
Rede ID: ID1808903800

Herr Präsident, ich komme zum Ende. – Wir wollen

Unterstützung geben, aber wir wollen Unterstützung
verbunden mit Bedingungen und mit Solidarität. Wir
wollen keinen Verstoß gegen Artikel 125 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Wir wol-
len keine Bail-out-Union. Das ist unsere Vision eines gu-
ten Europas. Wir wollen Solidarität, aber eine, die von
innen stark und verlässlich ist. Damit bitte ich um die
Zustimmung zum Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808903900

Ich schließe die Aussprache.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, mache ich da-
rauf aufmerksam, dass weit über 100 schriftliche Erklä-
rungen zur Abstimmung vorliegen, die wir wie immer
dem Protokoll beifügen.1)

Es gibt außerdem zwei Wünsche auf Abgabe einer
mündlichen Erklärung zur Abstimmung. Solche Erklä-

1) Anlagen 3 bis 12





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)

rungen werden nach unserer Geschäftsordnung in der
Regel vor der Abstimmung abgegeben. Ich lasse diese
beiden mündlichen Erklärungen deswegen zu – unter
ausdrücklichem Hinweis auf das strikte Zeitregime, das
dafür gilt.

Zunächst der Kollege Michael Schlecht, dann die
Kollegin Groth.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber schnell, bitte!)



Michael Schlecht (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808904000

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

und Herren! Ich stimme dem Antrag zu, weil ich will,
dass Griechenland Zeit gewinnt, Zeit, in der die neue
griechische Regierung die Chance bekommt, die Diskus-
sionen in Europa und auch in Deutschland weiter voran-
zutreiben, dass die bisherige Politik, die maßgeblich von
Deutschland über die Troika dem griechischen Volk auf-
oktroyiert wird, gescheitert ist.

Ich will, dass die griechische Regierung in dieser Dis-
kussion die Chance erhält, bei einem weiteren Pro-
gramm ab Sommer deutliche Veränderungen durchzuset-
zen. Vor allen Dingen soll es auch gelingen, dass sich
andere europäische Länder, die ebenfalls unter der Kri-
senpolitik leiden, die von Deutschland den anderen Län-
dern aufoktroyiert wird, einreihen. Deswegen stimme
ich zu, dass die griechische Regierung die Chance be-
kommt, endlich das zu tun, was in den vergangenen Jah-
ren nicht gemacht worden ist, nämlich Reiche und Ver-
mögende viel stärker zur Kasse zu bitten und dafür zu
sorgen, dass sie ihren Beitrag dazu leisten.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das reicht jetzt!)


Meine Zustimmung ist keine Zustimmung zu Merkel
und Schäuble.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Ach was!)


Es ist keine Zustimmung zu dem Kurs, der von Deutsch-
land ausgeht und der dem griechischen Volk eine brutale
Austeritätspolitik aufherrscht.

Ich stimme auch deshalb zu, weil ich damit die
Chance eröffnen will, dass der Diskurs in nächster Zeit
verbreitert wird. Es geht nicht nur darum, die Austeri-
tätspolitik zu bekämpfen, sondern es geht vor allen Din-
gen darum, die deutsche Verantwortung an diesem euro-
papolitischen und griechischen Desaster zu diskutieren.

Deutschland betreibt seit 10, 15 Jahren eine unsoli-
darische Wirtschaftspolitik. Deutschland betreibt eine
Politik des Lohndumpings. Deutschland hat sich in den
letzten 10 bis 15 Jahren Sondervorteile durch eine ag-
gressive Wirtschaftspolitik herausgeholt, die überhaupt
die Ursache dafür sind, dass es zur Euro-Krise und zur
Verschuldung der anderen Länder, gerade auch in Grie-
chenland, gekommen ist. Diese deutsche Verantwortung
muss viel stärker diskutiert werden. Wir müssen viel
stärker einen europaweiten Druck organisieren, dass wir
hier in Deutschland zu einer Umkehr kommen, dass wir
endlich wieder eine andere Lohnpolitik bekommen, dass
wir die sogenannten Reformen am Arbeitsmarkt, die
Agenda 2010, zurückdrängen, –


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808904100

Herr Kollege.


Michael Schlecht (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808904200

– dass wir Leiharbeit abschaffen, dass wir Befristung

abschaffen. All diese Dinge müssen diskutiert werden.
Das will ich möglich machen mit meinem Ja bei dieser
Abstimmung, damit wir hier eine andere Politik organi-
siert bekommen.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt ist aber Schluss hier!)


Wir brauchen am Ende in Deutschland eine Politik,
die dazu führt, dass die Leistungsbilanzüberschüsse, die
spiegelbildlich die Schulden der anderen sind, abgebaut
werden. Wir brauchen darüber hinaus zeitweise Leis-
tungsbilanzdefizite. Nur so kann Europa gerettet werden.
Die Rettung Europas muss ausgehen von einer veränder-
ten deutschen Wirtschaftspolitik, sonst droht uns auf die-
sem Kontinent ganz Schlimmes.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: So geht es nicht weiter!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808904300

Frau Groth.


(Unruhe bei der CDU/CSU)


Liebe Kolleginnen und Kollegen,


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Soll reden!)


es geht ja nicht schneller, je lauter es im Plenum ist. Des-
wegen wäre es ganz schön, wenn wir jetzt noch zwei,
drei Minuten Aufmerksamkeit haben. – Bitte schön,
Frau Groth.


Annette Groth (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808904400

Ich werde mich bei der heutigen Abstimmung enthal-

ten,


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


da ich deutlich machen möchte, dass ich die grundsätzli-
chen Forderungen – –


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Na und? Das interessiert uns überhaupt nicht!)


– Können Sie einmal leise sein, Herr Kauder?


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein!)


– Doch! Sie verzögern den ganzen Prozess hier.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Ich kann hier im Plenum sagen, was ich will!)






Annette Groth


(A) (C)



(D)(B)

Ich möchte schon noch einen Aspekt nennen, der
überhaupt nicht erwähnt worden ist,


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Interessiert mich nicht!)


und das ist die Migrationspolitik. Ich war letzte Woche
in Griechenland. Es ist mir sehr wichtig.


(Johannes Kahrs [SPD]: Mir bleibt nichts erspart!)


– Nein, Ihnen bleibt wirklich nichts mehr erspart.

Griechenland hat weit über 1 Million Flüchtlinge.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist keine persönliche Erklärung!)


– Herr Kauder.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie machen einen Debattenbeitrag! Das ist Unsinn! Das darf man nicht! – Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Parlamentarischer Missbrauch!)


Ich möchte hier den Wunsch der neuen griechischen
Ministerin für Migration kundtun. Sie hat mich gebeten.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist aber keine persönliche Erklärung! Jetzt ist aber Schluss hier! – Weitere Zurufe von der CDU/ CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808904500

Frau Kollegin, wenn Sie jetzt noch zwei Sätze zu Ih-

rer Entscheidung zur Abstimmung vortragen wollen,
dann können Sie das gerne tun.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Zur Übermittlung von Grüßen anderer Regierungen ist
diese Regelung der Geschäftsordnung nicht gedacht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Annette Groth (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808904600

Gut. – Ich möchte ein Zeichen setzen und klar sagen,

dass ich die Erpressungsversuche der Troika grundsätz-
lich ablehne. Ich fand es so unwürdig und schäme mich
teilweise, wie in der Öffentlichkeit, aber auch von eini-
gen Kolleginnen und Kollegen mit Griechenland umge-
gangen wird. Das dürfen wir nicht zulassen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Sie haben doch immer gegen das Hilfsprogramm gestimmt!)


Herr Schäfer hat vorhin die Bild-Zeitung hochgehalten.

Wir müssen alles versuchen. Wir müssen wieder mit
Griechenland, mit der neuen Regierung, zusammenar-
beiten, und darum bitte ich Sie.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Und deshalb enthalten Sie sich? Aha! – Johannes Kahrs [SPD]: Wie kann man doch nur so peinlich sein?)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808904700

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag

des Bundesministeriums der Finanzen zur Einholung ei-
nes zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundes-
tages auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazi-
lität zugunsten der Hellenischen Republik auf den
Drucksachen 18/4079 und 18/4093. Die Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen hat namentliche Abstimmung ver-
langt.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mir
ein Signal zu geben, wenn die Abstimmungsurnen je-
weils doppelt besetzt sind. – Das scheint der Fall zu sein.
Dann eröffne ich die Abstimmung.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808904800

Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht ab-

gestimmt haben? – Es sieht so aus, als hätten alle abge-
stimmt; das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich
die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und
Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Er-
gebnis wird Ihnen später bekannt gegeben.1)

Ansonsten wünsche ich Ihnen von meiner Seite einen
schönen Tag, auch den Gästen auf der Tribüne.

Wir fahren mit den Abstimmungen fort und kommen
nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge,
zunächst zum Entschließungsantrag der Fraktion Die
Linke auf Drucksache 18/4146. Wer stimmt für diesen
Entschließungsantrag? – Dafür ist die Linke. Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag
ist abgelehnt bei Zustimmung der Linken und Ableh-
nung von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Wir kommen nun zum Entschließungsantrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4141. Wer
stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt bei Zu-
stimmung von Bündnis 90/Die Grünen, Ablehnung von
CDU/CSU und SPD sowie bei Enthaltung der Fraktion
Die Linke.

Ich bitte die Kollegen – ich meine das ernst; das be-
trifft alle Seiten des Hauses –, sich entweder zu setzen
oder den Saal zu verlassen und Gespräche nach draußen
zu verlagern, sofern sie an der folgenden Debatte nicht
teilnehmen wollen.

Ich rufe die Zusatzpunkte 5 und 6 auf:

ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus
Ernst, Thomas Nord, Wolfgang Gehrcke, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

CETA-Verhandlungsergebnis ablehnen

Drucksache 18/4090
Überweisung/Beschlussfassung

1) Ergebnis Seite 8434 D





Vizepräsidentin Claudia Roth


(A) (C)



(D)(B)

ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Wirtschaft und Ener-
gie (9. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus
Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta
Krellmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE

Interessengeleitetes Gutachten zu Investo-
renschutz zurückweisen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina
Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas
Gambke, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Konsultationsergebnisse beherzigen – Kla-
geprivilegien zurückweisen

Drucksachen 18/3729, 18/3747, 18/3862

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Ich höre und
sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Kollege
Klaus Ernst für die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808904900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben heute abermals eine Debatte über die Han-
delsabkommen; das wird sicherlich nicht die letzte sein.
Warum? Wir wollen endlich eine deutsche Übersetzung
des CETA-Vertragstextes. Sie liegt immer noch nicht
vor. Wir wollen klargestellt haben, dass der Deutsche
Bundestag bei der Ratifizierung aller Abkommen einbe-
zogen wird. Das ist nach wie vor unklar. Wir wollen
keine vorläufige Anwendung der Abkommen. Vor allen
Dingen wünschen wir uns, meine Damen und Herren,
endlich einmal Klarheit, wie nun eigentlich die Position
der SPD in dieser Frage ist.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Sind Sie nun gegen private Schiedsgerichte, oder sind
Sie dafür? Unterzeichnen Sie die Abkommen auch dann,
wenn Schiedsverfahren beinhaltet sind? Was ist eigent-
lich die Position des Wirtschaftsministers in dieser
Frage? Noch im Herbst letzten Jahres – ich möchte das
zitieren – erklärte er:

Wenn die Amerikaner erklären, wir wollen ein In-
vestitionsschutzabkommen, das in der Lage wäre,
deutsches Recht auszuhebeln, dann gibt es ein sol-
ches Freihandelsabkommen nicht.

Selbstverständlich hebeln Schiedsgerichte nationales
Recht aus. Nur Unternehmen können vor Schiedsgerich-
ten klagen. Der normale Bürger hat diese Möglichkeit
nicht. Die Unternehmen können Schadensersatz in Mil-
liardenhöhe fordern. Eigentlich müsste aufgrund dieser
Aussage die Haltung der sozialdemokratischen Partei,
auch die Haltung des Ministers klar sein. Sie müsste lau-
ten: Ich stimme keinem Abkommen zu, in dem Investo-
renschutzabkommen enthalten sind. – Das haben Sie
auch auf Ihrem Konvent beschlossen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Nun höre ich, meine Damen und Herren, aus Davos
– darüber bin ich wirklich erschüttert und enttäuscht –,
dass dort von unserem Wirtschaftsminister die Aussage
getroffen wurde, in Deutschland sei die Debatte zu den
Handelsabkommen deshalb so schwierig, weil die Deut-
schen – ich zitiere – „reich und hysterisch“ seien.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was von beidem sind wir denn nicht?)


Meine Damen und Herren, was ist das denn? Wo ist
denn der Herr Pfeiffer? – Da unten sitzt er. Das ist ja fast
Ihr Niveau.


(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)


Ich muss sagen: Ich hätte mir nie vorstellen können,
dass ein sozialdemokratischer Wirtschaftsminister auf
diesen Zug aufspringt und von einer „Empörungsindus-
trie“ spricht. Es tut mir leid, aber ich kann mich des Ein-
drucks nicht erwehren, dass der Wirtschaftsminister un-
seres Landes nicht mehr die Vorbehalte der Bevölkerung
aufgreift und nicht mehr ihre Interessen vertritt. Er ist in-
zwischen der Treiber von CETA und TTIP, und das ist
nicht in Ordnung.


(Beifall bei der LINKEN)


Statt klar und deutlich Nein zu den Schiedsgerichten
zu sagen, haben Sie nun eine neue Idee entwickelt: Inter-
nationale Handelsgerichtshöfe sollen die Probleme lö-
sen; das ist eine nette Idee. Frau Malmström hat auch
schon gesagt: Das wird so schnell nicht gehen. – Jeder
weiß, dass sie in der Praxis bei TTIP und CETA keine
Rolle spielen werden; denn es dauert eine Weile, bis man
einen internationalen Handelsgerichtshof eingerichtet
hat. Bevor wir einen solchen internationalen Handelsge-
richtshof haben, wird sogar der Flughafen in Berlin fer-
tig.


(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)


Hören Sie also auf, Nebelkerzen zu werfen!

Petra Pinzler von der Zeit schreibt zu Recht – ich
möchte das zitieren; das ist eigentlich eine Frage an den
Wirtschaftsminister –:

Ist es wirklich nötig, dass so viele Leute auf einmal
so viel Energie auf die Reform eines Systems ver-
wenden, das Sie bis vor Kurzem beim Umgang mit
Kanada oder den USA eigentlich überflüssig fan-
den? Ein klares Nein könnte so viel einfacher sein.

Dieses klare Nein erwarten wir auch von Ihnen, meine
Damen und Herren.


(Beifall bei der LINKEN)


Glaubwürdig wären Sie nur, wenn Sie klar und un-
missverständlich sagen würden: Private Schiedsgerichte
wird es mit uns nicht geben! Wir werden weder das real
existierende CETA ratifizieren noch die TTIP-Verhand-
lungen auf der Basis des existierenden Verhandlungs-





Klaus Ernst


(A) (C)



(D)(B)

mandats fortsetzen, in dem die Einsetzung von Schieds-
gerichten vorgesehen ist. – Auf solche Aussagen käme
es an, aber genau um diese Aussagen drücken Sie sich.

Es ist alles schwammig. Sie sagen, dass Deutschland
dem Abkommen zustimmen wird, wenn der Rest Euro-
pas dieses Abkommen will. Das ist eine besonders wit-
zige Aussage; denn Fakt ist, dass selbst Ihr Parteifreund
Bernd Lange, Vorsitzender des EU-Handelsausschusses,
davor warnt, dass es im Europäischen Parlament gar
keine Mehrheit für den vorliegenden CETA-Text geben
könnte. Obwohl die eigenen Leute und auch das Euro-
päische Parlament möglicherweise nicht zustimmen
werden, sagen Sie: Wir stimmen nur zu, wenn alle ande-
ren zustimmen. – Aber es stimmen nicht alle anderen zu!
Ein Nein wäre also gerechtfertigt. Die Österreicher leis-
ten massiven Widerstand. Der Senat in Frankreich hat
eine entsprechende Resolution beschlossen. In vielen an-
deren Ländern der Welt wird diese Diskussion sehr kri-
tisch geführt. Aber Sie werfen hier Nebelkerzen, indem
Sie behaupten: Die anderen stimmen zu.

Eine weitere Nebelkerze – das ist sehr bemerkenswert –
ist das Argument: Wenn wir uns nicht beteiligen, wenn
wir nicht mitmachen, dann setzen die anderen, die Chi-
nesen und die Amerikaner, die Standards. – Mein Gott,
was ist denn das für Panikmache!


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Nein! Das ist einfach wahr!)


– Das ist pure Panikmache, und ich sage Ihnen auch, wa-
rum.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sie machen Panik, Herr Ernst!)


Im europäischen Wirtschaftsraum leben 500 Millio-
nen Menschen. Glauben Sie wirklich, dass die Asiaten
und die Amerikaner mit uns keinen Handel mehr treiben
wollen, wenn wir uns nicht an diesen Verfahren beteili-
gen? Haben Sie eigentlich zur Kenntnis genommen
– wenn Sie schon dazwischenrufen –, dass wir auch
ohne Abkommen Handel mit ihnen treiben? Sie ver-
schließen sich vor der Realität; das ist doch der Punkt.


(Beifall bei der LINKEN)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808905000

Kollege Ernst, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder

Bemerkung der Kollegin Haßelmann?


Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808905100

Ja, freilich.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808905200

Das habe ich mir gedacht.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808905300

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege

Ernst, vielen Dank für die Möglichkeit einer kurzen In-
tervention. Ich wollte Sie fragen, ob Sie sich mit mir ei-
nig darüber sind, dass es eine Unverschämtheit ist, dass
der Minister Gabriel heute bei dieser Debatte, Freitag,
um 11.20 Uhr, nicht anwesend ist, obwohl jeder weiß,
was für ein bedeutendes Thema das ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Ich werde jetzt – obwohl wir, Linke und Grüne, im
Saal objektiv eine Mehrheit haben – keinen Minister her-
beizitieren; denn dann würde die Sitzung unterbrochen,
ein Hammelsprung durchgeführt und eine Mehrheit or-
ganisiert werden. Zum einen ist festzuhalten: Bei der
heutigen Debatte sind die Fraktionen der CDU/CSU und
der SPD hier im Plenarsaal eindeutig in der Minderheit.
Das muss man deutlich feststellen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Zum Zweiten ist es eine Unverschämtheit, dass
Gabriel heute nicht da ist, aber öffentlich und auch ge-
genüber seiner Partei immer wieder so tut, als sei es für
ihn ein wichtiges Thema. Das sehen Sie doch sicher
auch so.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)



Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808905400

Auch ich hätte mir gewünscht, dass der Minister an

dieser Sitzung teilnimmt, zumal es in dieser Debatte um
seine Aussagen geht, die zurzeit in der Öffentlichkeit
kursieren.


(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Er hat sie schon fünfmal erklärt, aber Sie kapieren es nicht! Sie wollen es nicht kapieren!)


Ich habe seine Aussagen als sehr unglücklich empfun-
den; ich sage das einmal mit aller Vorsicht. Ich kann da-
rin den Versuch erkennen, die Leute, die sich wirklich
sehr aktiv gegen diese Handelsabkommen stellen, als ein
bisschen hysterisch oder nicht ganz sauber und ihren Wi-
derstand gegen TTIP als Teil der Empörungsindustrie
darzustellen. Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass der
Minister hier anwesend ist.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte das Thema, bei dem ich vorhin war, noch
einmal aufgreifen, weil das wirklich sehr wichtig ist.
Entstehen in Deutschland und in Europa wirklich Rie-
senprobleme, wenn wir bei diesem Abkommen nicht da-
bei sind? Ich glaube das nicht. Wir werden weiter nach
Amerika liefern, weil unsere Produkte dort auch dann
verkauft werden, wenn die Standards bei uns höher sind,
und wir werden weiterhin Produkte von anderen kaufen,
wenn sie den bei uns gültigen, vernünftigen Standards
entsprechen, sonst nicht. Auf keinen Fall wird ein Ar-
beitsplatz in Deutschland gefährdet, wenn wir uns hier
nicht beteiligen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)






Klaus Ernst


(A) (C)



(D)(B)

Im Übrigen geht es bei diesem Abkommen nicht um
die Absicherung guter Standards, sondern es geht um die
Absenkung von Standards. Es geht um Deregulierung
und um Liberalisierung. Die Verhandlungsmandate und
die Texte zeigen dies. Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel
dafür geben. Bei CETA kann man lesen – ich zitiere –:
Das Abkommen soll von vornherein im Prinzip mög-
lichst viele Verpflichtungen zur vollständigen Liberali-
sierung auch von Umweltprodukten und Dienstleistun-
gen enthalten. – Da geht es doch nicht um verbesserte
Standards. In CETA lese ich etwas von regulatorischer
Kooperation. Damit ist gemeint, dass kein Gesetz und
keine Verbraucherschutzregelung mehr von einem Parla-
ment erlassen werden kann, ohne dass auch der Handels-
partner damit einverstanden ist. Eine größere Entmach-
tung deutscher und europäischer Parlamente kann ich
mir gar nicht vorstellen.


(Beifall bei der LINKEN)


Ein Positionspapier der Deutschen Gesetzlichen Un-
fallversicherung – darauf möchte ich noch eingehen –
weist darauf hin, dass selbst die gegenseitige Anerken-
nung von technischen Standards in den USA und bei uns
sehr problematisch ist, so zum Beispiel bei den unter-
schiedlichen Regelungen für die Zulassung von Atem-
schutzmasken. Ich kann Ihnen dieses Detail nicht erspa-
ren, weil der Teufel im Detail steckt. Dort heißt es – ich
zitiere wörtlich –:

Würden jedoch US-amerikanische Masken ohne
Drittprüfung in der EU in Verkehr gebracht und
Verwender die fehlende Drittprüfung auf Dichtheit
nicht erkennen können, kann dies tödliche Folgen
nach sich ziehen.

So weit diese Institution.
Wer keine Schiedsgerichte will, muss CETA ableh-
nen, weil er sie sonst, bei einem Abkommen mit den
USA, nicht mehr loswird.


(Beifall bei der LINKEN – Dirk Becker [SPD]: Das ist doch Blödsinn!)


Deshalb wollen wir eine klare Haltung. Haben Sie ei-
gentlich einmal den Film The Fog – Nebel des Grauens
gesehen?


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Wir müssen ja immer Ihre Reden hören! – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sie sind der Nebel des Grauens! Sie sind der Hauptakteur des Films!)


Genau diese Nebelkerzen werfen Sie und Ihr Wirt-
schaftsminister in diesem Hause. Hören Sie auf mit die-
sem Grauen! Machen Sie im Interesse der Bürger eine
andere Politik!

Ich danke Ihnen für das Zuhören.


(Beifall bei der LINKEN)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808905500

Vielen Dank, Kollege Ernst.

Ich darf Ihnen das von den Schriftführern und Schrift-
führerinnen ermittelte Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung über den Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen, „Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Ver-
längerung der Stabilitätshilfe“, bekannt machen: abgege-
bene Stimmen 587. Mit Ja haben gestimmt 542 Kolle-
ginnen und Kollegen, mit Nein haben gestimmt 32,
Enthaltungen 13. Der Antrag ist damit angenommen.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 586;
davon

ja: 541
nein: 32
enthalten: 13

Ja

CDU/CSU

Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Peter Altmaier
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)

Sybille Benning
Dr. André Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Dr. Maria Böhmer
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Dr. Bernd Fabritius
Uwe Feiler
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr. Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Christian Haase
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)

Mark Helfrich
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Peter Hintze
Christian Hirte
Dr. Heribert Hirte
Robert Hochbaum
Thorsten Hoffmann


(Dortmund)

Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Anette Hübinger
Hubert Hüppe





Vizepräsidentin Claudia Roth


(A) (C)



(D)(B)

Sylvia Jörrißen
Andreas Jung
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Hartmut Koschyk
Kordula Kovac
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr. Karl A. Lamers
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Dr. Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Dr. Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Patricia Lips
Dr. Claudia Lücking-Michel
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)

Reiner Meier
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Elisabeth Motschmann
Dr. Gerd Müller
Carsten Müller


(Braunschweig)

Stefan Müller (Erlangen)

Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr. Georg Nüßlein
Julia Obermeier
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr. Martin Pätzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Erwin Rüddel
Anita Schäfer (Saalstadt)

Dr. Wolfgang Schäuble
Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Heiko Schmelzle
Christian Schmidt (Fürth)

Gabriele Schmidt (Ühlingen)

Ronja Schmitt (Althengstett)

Patrick Schnieder
Nadine Schön (St. Wendel)

Dr. Ole Schröder
Dr. Kristina Schröder


(Wiesbaden)

Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer

(Weil am Rhein)

Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Dr. Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Thomas Strobl (Heilbronn)

Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr. Hans-Peter Uhl
Dr. Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Kai Wegner
Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)

Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)

Sabine Weiss (Wesel I)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Waldemar Westermayer
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Oliver Wittke
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Dr. Matthias Zimmer
Gudrun Zollner

SPD

Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Bärbel Bas
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)

Burkhard Blienert
Dr. Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Martin Burkert
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr. Daniela De Ridder
Dr. Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Dr. Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Kerstin Griese
Michael Groß
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)

Gabriela Heinrich
Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)

Thomas Hitschler
Dr. Eva Högl
Matthias Ilgen
Christina Jantz
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Christina Kampmann
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Anette Kramme
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)

Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Dr. Birgit Malecha-Nissen
Caren Marks





Vizepräsidentin Claudia Roth


(A) (C)



(D)(B)

Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Detlef Müller (Chemnitz)

Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir (Duisburg)

Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Florian Post
Achim Post (Minden)

Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Dr. Simone Raatz
Martin Rabanus
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)

Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Johann Saathoff
Annette Sawade
Dr. Hans-Joachim

Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)

Dr. Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)

Matthias Schmidt (Berlin)

Dagmar Schmidt (Wetzlar)

Carsten Schneider (Erfurt)

Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)

Ewald Schurer
Frank Schwabe
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Rainer Spiering
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Franz Thönnes
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Bernd Westphal
Andrea Wicklein
Dirk Wiese
Waltraud Wolff


(Wolmirstedt)

Gülistan Yüksel
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries

DIE LINKE

Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Matthias W. Birkwald
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Dr. Gregor Gysi
Dr. André Hahn
Dr. Rosemarie Hein
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Katja Kipping
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Caren Lay
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Thomas Lutze
Cornelia Möhring
Thomas Nord
Petra Pau
Richard Pitterle
Martina Renner
Michael Schlecht
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Birgit Wöllert
Sabine Zimmermann


(Zwickau)


BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Dr. Anton Hofreiter
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)

Christian Kühn (Tübingen)

Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)

Corinna Rüffer
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr. Wolfgang Strengmann-

Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr. Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr. Valerie Wilms

Nein

CDU/CSU

Thomas Bareiß
Veronika Bellmann
Wolfgang Bosbach
Thomas Dörflinger
Jutta Eckenbach
Hermann Färber
Alexander Funk
Dr. Peter Gauweiler
Olav Gutting
Mark Hauptmann
Uda Heller
Alexander Hoffmann
Dr. Egon Jüttner
Dr. Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr. Carsten Linnemann
Hans-Georg von der Marwitz
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Peter Ramsauer
Albert Rupprecht
Carola Stauche
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Stephan Stracke
Marian Wendt
Kai Whittaker
Klaus-Peter Willsch
Dagmar G. Wöhrl
Emmi Zeulner

DIE LINKE

Christine Buchholz
Inge Höger
Ulla Jelpke

Enthalten

CDU/CSU

Ursula Groden-Kranich
Wilfried Lorenz
Ulrich Petzold

DIE LINKE

Sevim Dağdelen
Nicole Gohlke
Annette Groth
Heike Hänsel
Sabine Leidig
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)

Dr. Alexander S. Neu
Dr. Sahra Wagenknecht
Katrin Werner





Vizepräsidentin Claudia Roth


(A) (C)



(D)(B)

Nächster Redner in der Debatte ist Andreas Lämmel
für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Andreas G. Lämmel (CDU):
Rede ID: ID1808905600

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Herr Kollege Ernst, nach der Debatte über die
Griechenland-Hilfen sind die Handelsabkommen TTIP
mit den Vereinigten Staaten und CETA mit Kanada
durchaus wichtige Themen. Wie Sie diese Abkommen
hier behandeln und in den Dreck treten, das ist wirklich
exemplarisch. Zum einen haben Sie gar nicht zum An-
trag gesprochen.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ist es!)


Der Antrag ist ja quasi nur ein Vehikel, um jeden Freitag
entweder um 11 Uhr, um 13 Uhr oder um 15 Uhr hier
eine Debatte vom Zaun zu brechen, in der Sie immer das
Gleiche erzählen.


(Dr. Hans-Peter Bartels [SPD]: Genau so ist das!)


Es gibt nicht ein einziges neues Argument, das Sie heute
hier gebracht haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Sie führen hier sozusagen Ihren Privatkrieg mit dem
Wirtschaftsminister. Ich empfehle Ihnen: Laden Sie ihn
doch einmal zu einer Tasse Kaffee ein. Setzen Sie sich in
die Cafeteria; da können Sie sich mit ihm persönlich eine
Stunde darüber unterhalten. Aber Sie müssen doch nicht
jede Woche das Plenum damit befassen, dass Sie nun
wissen wollen, welche Meinung der Wirtschaftsminister
dazu hat.


(Katja Kipping [DIE LINKE]: Das ist doch wohl unser gutes Recht! – Weitere Zurufe von der LINKEN)


Außerdem hat der Wirtschaftsminister von diesem
Pult aus mehrfach alle Ihre Fragen ausführlich beantwor-
tet.


(Zurufe von der LINKEN: Eben nicht! – „Mehrfach“? Ach ja?)


Er hat deutlich gemacht, dass Sie mit dem, was Sie der
Öffentlichkeit immer wieder gebetsmühlenartig weiszu-
machen versuchen, auf dem Holzweg sind. Es wird deut-
lich – das zeigt sich bei den Linken in den letzten Mona-
ten immer mehr –: Es geht Ihnen überhaupt nicht mehr
darum, eine sachliche Auseinandersetzung über politi-
sche Themen zu führen,


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben aber jetzt auch noch nicht zum Antrag gesprochen! Nicht, dass Ihnen das Gleiche passiert wie Herrn Ernst! – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immer dieselbe Leier bei Ihnen!)


sondern Sie sind eigentlich nur noch da, um auf billigste
Art und Weise zu hetzen, statt sich wirklich mit den The-
men zu befassen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Reden Sie doch mal zur Sache! Noch kein Satz zur Sache!)


Das Schlimme an der Sache ist, dass Sie mit den Debat-
ten, die Sie hier anstoßen, Organisationen wie Pegida ge-
nau den Stoff liefern, den sie brauchen.


(Katja Kipping [DIE LINKE]: Ja, genau! Gerade wir!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808905700

Herr Kollege Lämmel, erlauben Sie eine Zwischen-

frage oder Bemerkung des Kollegen Lenkert von der
Linken?


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Bitte nicht!)



Andreas G. Lämmel (CDU):
Rede ID: ID1808905800

Das muss nicht unbedingt sein.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808905900

Nicht unbedingt? Ja oder nein?


Andreas G. Lämmel (CDU):
Rede ID: ID1808906000

Nein.

Jetzt zu Herrn Ernst. Vielleicht darf ich etwas zu Ih-
rem Antrag sagen, da Sie ja nicht in der Lage waren,
auch nur einen Satz dazu zu sagen.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dirk Becker [SPD]: So ist das!)


Sie fordern in Ihrem Antrag, CETA zu verhindern. Man
muss CETA aus Ihrer Sicht sogar verhindern. Sie stellen
in dem Antrag Behauptungen auf, die jeglicher Grund-
lage entbehren. Sie wissen selbst ganz genau, wie der
Verhandlungsprozess bei CETA abgelaufen ist,


(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Undemokratisch ist der gelaufen!)


nämlich genauso, wie er bei TTIP abläuft. Die Europäi-
sche Union hat das Mandat, auch das deutsche Mandat
– das ist in den europäischen Verträgen niedergelegt –,
und die Europäische Kommission hat gemeinsam mit
den Mitgliedstaaten ein Abkommen ausgehandelt. Das
ist fertig. Das ist erst einmal ein ganz normaler Vorgang.
Das ist bei der Gesetzgebung in diesem Hohen Hause
nicht anders. Ein Gesetzentwurf wird bis zum Referen-
tenentwurf erarbeitet, um ihn dann in die politische Dis-
kussion einzubringen.

In Ihrem Antrag suggerieren Sie, das sei Geheimhal-
tung und die bösen Menschen wollten gar nicht, dass das
bekannt wird, weil es davon noch gar keine deutsche
Fassung gebe. Ja, das stimmt: Es gibt noch keine deut-
sche Fassung. Aber Sie wissen ganz genau, warum es sie
noch nicht gibt:


(Dirk Becker [SPD]: So ist es!)






Andreas G. Lämmel


(A) (C)



(D)(B)

weil im Moment die sogenannte Rechtsförmlichkeits-
prüfung läuft. Das heißt, die Juristen aller Seiten müssen
sich jetzt auf einen einheitlichen Text einigen, der keine
Interpretationsspielräume mehr zulässt. Dann wird die-
ses Vertragswerk in alle europäischen Sprachen über-
setzt; das wissen Sie ganz genau.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Und dann im Bundestag behandelt!)


– Genau. – Dann kommt die öffentliche Debatte in allen
Mitgliedstaaten.


(Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Herr Ernst, das unterschlagen Sie einfach. Sie suggerie-
ren der Öffentlichkeit, dass diese Abkommen in dunklen
Kammern verhandelt und dann unter Ausschluss der Öf-
fentlichkeit ratifiziert werden. Das ist eine glatte Lüge;
das wissen Sie.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ist es!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808906100

Herr Lämmel?


Andreas G. Lämmel (CDU):
Rede ID: ID1808906200

Nein, der Herr Ernst hat genug Zeit gehabt. Er hätte ja

selber auf seinen Antrag eingehen können. Ich möchte
keine Zwischenfrage mehr.


(Katja Kipping [DIE LINKE]: Das ist ja sehr souverän!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808906300

Ich frage Sie ja nur ganz freundlich. Also nein? – Gut.


Andreas G. Lämmel (CDU):
Rede ID: ID1808906400

Wenn die deutsche Fassung vorliegt – nicht die, die

die Linksfraktion selbst angefertigt hat; Ihre Interpreta-
tionstexte möchte ich nicht unbedingt zur Grundlage der
Diskussion machen –, findet die politische Diskussion
hier im Hohen Hause statt. Dann wird sich der Minister
ebenso wie alle Fraktionen äußern. Er wird aber nicht
fiktiv im Nebel herumstochern, wie Sie es hier die ganze
Zeit versuchen.


(Beifall der Abg. Andrea Wicklein [SPD] – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann sagen Sie mal was zu unserem Antrag!)


Meine Damen und Herren, dann wird die Frage zu
klären sein – sie ist für diese Handelsabkommen eine
sehr wichtige Frage –: Sind das sogenannte gemischte
Abkommen – ein gemischtes Abkommen muss von je-
dem einzelnen Mitgliedstaat ratifiziert werden –, oder
sind es keine gemischten Abkommen? Im Zusammen-
hang mit TTIP hat der ehemalige Handelskommissar
deutlich gemacht, er wolle diese Frage dem Europäi-
schen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Na gut,
darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein. Aber
irgendjemand muss ja, wenn das strittig ist, letztendlich
die Feststellung treffen, ob es ein gemischtes Abkom-
men ist oder nicht.


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, die Frage ist doch schon längst geklärt!)


Es ist also genügend Zeit, genügend Spielraum, um
über diese Abkommen hier im Deutschen Bundestag zu
debattieren. Danach, meine Damen und Herren, folgt
dann der Ratifizierungsprozess. Das ist das, was Sie im
Prinzip der Öffentlichkeit verschweigen. Das ist einfach
fahrlässig von Ihnen, Herr Ernst; das wissen Sie selbst
ganz genau.

Noch einmal zu CETA. Herr Ernst, Sie waren als Mit-
glied der Delegation des Wirtschaftsausschusses in Ka-
nada.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ist es!)


Sie wissen ganz genau, was die Unternehmen, was mit-
telständische, was kleine Unternehmen zu dem Thema
CETA sagen, nämlich dass sie dieses Abkommen drin-
gend brauchen.


(Zurufe von der LINKEN: Nein!)


– Fragen Sie mal Ihren Kollegen Ernst; er war dabei.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: War ich! Eben!)


Sinn ist – auch das wissen Sie –: Die verschiedenen
Regelungen in diesem CETA-Abkommen sind die mo-
dernsten Formen des Handelsrechts, die im Moment in
Abkommen niedergelegt sind. Sie nehmen immer das
NAFTA-Abkommen zur Grundlage und verweisen da-
rauf, was Mexiko und die USA für schlechte Abkommen
geschlossen hätten. Meine Damen und Herren, das
NAFTA-Abkommen wurde vor 20 Jahren geschlossen.
Wir sind viel weiter, mit allen Bestimmungen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das heißt nicht, dass es besser wird!)


Man kann natürlich über die Frage des Investoren-
schutzes diskutieren. Aber auch hier muss man ganz klar
sagen: Das, was Kanada und die Europäische Union ver-
handelt haben, das ist im Moment noch gar nicht in der
Welt.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, das gibt es, Herr Lämmel!)


Das versuchen Sie ganz einfach zu verschweigen.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gibt’s nur nicht übersetzt! – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man Englisch kann, kann man das schon lesen! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man Englisch kann, dann gibt’s das! – Gegenruf des Abg. Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Können Sie von den Grünen kein Englisch?)


– Gut, Frau Künast, genau. Aber ich will nicht den engli-
schen Text interpretieren müssen, sondern ich will einen
amtlichen deutschen Text haben; das ist der Unterschied.





Andreas G. Lämmel


(A) (C)



(D)(B)

Ich will zusammenfassen: Herr Ernst, zu Ihrem An-
trag haben Sie nicht gesprochen. Wir lehnen ihn ab. Un-
sere Fraktion steht ganz klar zum Verhandlungsprozess
CETA. Ich denke, der Wirtschaftsminister hat seine
Position hier mehrfach dargelegt. Noch einmal, auch für
die breite Öffentlichkeit: CETA ist kein Abkommen, das
irgendwo am grünen Tisch oder in finsteren Lokalen ver-
handelt wird,


(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Katja Kipping [DIE LINKE]: Ist ja lustig!)


sondern ein Abkommen, über das in den nächsten Mona-
ten in breiter Öffentlichkeit in epischer Breite diskutiert
werden wird.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie schon gesagt! Jetzt mal zum Inhalt! – Gegenruf des Abg. Klaus-Peter Willsch [CDU/CSU]: Man kann nicht jedes Mal etwas Neues sagen, wenn jedes Mal die gleichen Anträge gestellt werden!)


Dann wird letztendlich die politische Entscheidung da-
rüber getroffen, ob dieses Abkommen ratifiziert werden
kann oder nicht.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808906500

Vielen Dank, Herr Kollege Lämmel. – Ich gebe das

Wort zu einer Kurzintervention dem Kollegen Klaus
Ernst.


Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808906600

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Lämmel, ich wollte

Sie eigentlich nur fragen, ob Sie bereit sind, zur Kennt-
nis zu nehmen, dass Herr Ohoven, Vorsitzender des Bun-
desverbandes mittelständische Wirtschaft – für die Sie
sich ja immer so starkmachen –, dieses Abkommen ab-
lehnt; er will es in dieser Form gar nicht.


(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Ach! – KlausPeter Willsch [CDU/CSU]: Da ist Gregor Gysi im Beirat!)


Also, es ist schon merkwürdig, dass Sie sich zum selbst-
ernannten Sprecher des Mittelstands machen, dieser aber
gar nicht mehr hinter Ihnen steht.

Zweitens. Sie sagen, ich hätte zu meinem Antrag, den
ich zu begründen hatte, nicht gesprochen; es wäre auch
nichts Neues gewesen. – Ich habe ihn begründet. Ich
würde Sie bitten, das im Protokoll nachzulesen; dann
kommen Sie zu einer anderen Einschätzung.

Wir haben zum ersten Mal – wir hatten die Auseinan-
dersetzung schon mehrmals – die Schwierigkeiten und
Konsequenzen und Probleme eines regulatorischen Ra-
tes, also einer regulatorischen Kommission angespro-
chen. Leider haben Sie dazu überhaupt nichts gesagt. Se-
hen Sie denn nicht auch das Problem, dass, wenn hier in
den Parlamenten in Europa – oder auch in den Regierun-
gen, und zwar durch Verordnungen – bestimmte Regu-
lierungen zugunsten der Menschen gemacht werden – im
Umweltschutz, im Verbraucherschutz, in sonstigen Be-
reichen –, die sozusagen gar nicht mehr wirken, weil sie
letztendlich vom Vertragspartner abgesegnet werden
müssen? Sehen Sie da nicht auch eine wirkliche Ent-
machtung dessen, was in den Parlamenten noch ent-
schieden und noch besprochen werden kann? Ich hätte
mir gewünscht, dass Sie neben dem, was Sie uns immer
vorwerfen – Lügen, Fahrlässigkeit und so; das ist ja
nichts Neues, das kenne ich ja von Ihnen; ich bin Ihnen
inzwischen auch gar nicht mehr böse, weil ich weiß: Sie
können nicht anders –, einfach einmal auf einen inhaltli-
chen Punkt eingegangen wären.

Ich stelle fest, dass die langen Redezeiten, die die Ko-
alition hat, dazu verwendet werden, dass man zwei Stun-
den irgendwie allgemein auf den anderen einschlägt,
ohne einmal einen Satz zum Antrag oder zu meiner Rede
zu bringen.


(Beifall bei der LINKEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sie haben noch keinen Satz zu Ihrem eigenen Antrag geliefert!)


Herr Lämmel, da muss ich Sie einmal loben: Das krie-
gen wir nicht hin – nicht nur, weil wir es nicht können,
sondern auch, weil wir nicht über so lange Redezeiten
verfügen.


(Beifall bei der LINKEN)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808906700

Herr Lämmel, wollen Sie anfangen? – Bitte.


Andreas G. Lämmel (CDU):
Rede ID: ID1808906800

Erstens. Sie haben Herrn Ohoven, den Präsidenten

des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, als al-
leinigen Repräsentanten des Mittelstandes herangezo-
gen. Dazu kann ich nur sagen: Das ist die Folge, wenn
man einen Herrn Gysi in dessen Beirat beruft. Dann
kommt man zu solchen Auffassungen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei der LINKEN)


Zweitens. Ich wäre auf einige Punkte in Ihrem Antrag
sehr gerne inhaltlich eingegangen, wenn Sie Ihren An-
trag eingebracht hätten. Sie haben aber nicht zu Ihrem
Antrag gesprochen.


(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Lesen!)


Insofern habe ich versucht, noch einmal darzustellen,
dass die Art, mit der Sie mit den Themen CETA und
TTIP umgehen, absurd ist und dem Thema überhaupt
nicht gerecht wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Tosender Beifall bei der Union!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808906900

Vielen Dank, Herr Kollege Lämmel. – Die nächste

Rednerin in der Debatte ist Katharina Dröge für Bünd-
nis 90/Die Grünen.






(A) (C)



(D)(B)


Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808907000

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Sehr geehrter Herr Lämmel, das, was Sie hier
im Parlament und leider auch im Ausschuss regelmäßig
vortragen, ist schon irgendwie traurig vorhersehbar.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Von Ihnen kommt immer wieder dieselbe Leier: Warum
müssen wir dieses Thema diskutieren? Was gibt es dazu
zu sagen?

Erst am Mittwoch, in der Obleuterunde im Aus-
schuss, gab es von Ihnen wieder eine grandiose Vorstel-
lung dieses Prinzips. Sie haben dort nämlich mit dem
Argument: „Welche Themen gibt es denn da zu diskutie-
ren? Da gibt es doch nichts Neues!“, versucht, zu verhin-
dern, dass wir eine öffentliche Anhörung zum Investi-
tionsschutz in TTIP durchführen. Diese parlamentarische
Arbeitsverweigerung kennen wir schon von Ihnen.

Ich finde aber, es ist traurig, dass jetzt anscheinend
auch die Bundesregierung die Strategie gewählt hat, ein
Problem, das sie mit inhaltlichen Argumenten nicht lö-
sen kann, besser zu ignorieren. Anders kann ich mir die
doch etwas magere Präsenz der Bundesregierung hier
heute in dieser Kernzeitdebatte nicht erklären.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Ich kann Ihnen von den Regierungsfraktionen und
von der Bundesregierung sagen: Diese Strategie wird
nicht aufgehen. Herr Lämmel, die Strategie, die Sie hier
im Bundestag immer wieder verfolgen, wird auch nicht
funktionieren. Sie haben hier jetzt elf Minuten lang ge-
sprochen,


(Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Nein, nicht elf Minuten!)


ohne ein einziges inhaltliches Wort zum Thema Investi-
tionsschutz zu sagen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Wir haben auch im Wirtschaftsausschuss noch nie ei-
nen einzigen inhaltlichen Vorschlag von Ihnen dazu ge-
hört, wie Sie mit den Schiedsgerichten in TTIP oder in
CETA umgehen wollen. Sie sagen immer: Das muss je-
mand anderes entscheiden. Das müssen wir klären, wenn
der Ratifizierungsprozess startet. – Damit verweigern
Sie, dass Sie als Bundesregierung und als regierungstra-
gende Fraktionen die Aufgabe haben, diese Handelsab-
kommen mitzugestalten, indem Sie eigene Argumente
vorbringen, wie der Investitionsschutz in TTIP und in
CETA aussehen sollte.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Bleiben Sie doch einmal ganz ruhig! – Klaus-Peter Willsch [CDU/CSU]: Atmen!)


Dazu haben wir von Ihnen aber noch nie ein einziges
Wort gehört. Diese Chance haben Sie heute wieder ver-
passt.

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Ist doch ausverhandelt!)


Das ist einfach traurig und wirklich – ich kann mich hier
nur wiederholen – parlamentarische Arbeitsverweige-
rung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Ich muss sagen: Im Gegensatz zu Ihnen hat Herr
Gabriel Vorschläge gemacht. Gemeinsam mit einigen so-
zialdemokratischen Kollegen hat er am Wochenende ein
Papier vorgestellt, in dem er Vorschläge für CETA
gemacht und etwas verklausuliert von „and beyond“
gesprochen hat. Wir müssen jetzt schauen, was „and
beyond“ in diesem Text zu CETA bedeutet. Immerhin
hat Herr Gabriel jetzt aber ein Papier vorgestellt.

Über dieses Papier hätte ich heute gerne mit Herrn
Gabriel gesprochen, weil ich einige Fragen an ihn dazu
habe, die ich heute – das muss ich ganz ehrlich sagen –
gerne von ihm oder von Frau Zypries – Sie können ja
auch reden – beantwortet bekommen hätte.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ich wollte Sie für das, was in dem Papier steht, ei-
gentlich auch loben. Am Wichtigsten finde ich die Aus-
sage in Ihrem Papier, dass die SPD anscheinend erkannt
hat, dass es nicht der richtige Weg ist, Investitionsstrei-
tigkeiten über bilaterale Handelsabkommen zu lösen. Sie
haben sich zum ersten Mal für eine multilaterale Lösung
ausgesprochen.

Diesen Weg hätte die Bundesregierung schon lange
gehen können; darauf hätten Sie sich schon früher ver-
ständigen können. Ich kann nur sagen: Besser spät als
nie. Einen solchen Umgang mit der Zivilgesellschaft
können Sie wirklich pflegen, und diesen Dialog können
Sie mit uns führen. Das ist ein guter Punkt in dem Pa-
pier, das Herr Gabriel vorgestellt hat.

Bei den Details zu den Schiedsgerichten, über die Sie
in dem Papier ansonsten schreiben – Berufungsinstanzen
bei den Schiedsgerichten, Interessenkonflikte von
Schiedsrichtern vermindern, Schutz des staatlichen Re-
gulierungsrechtes –, greifen Sie, wie ich finde, zum ers-
ten Mal wichtige Punkte auf, die wir Grüne in den
Debatten des Deutschen Bundestages schon oft ange-
sprochen haben. Herr Lämmel, wir haben uns dezidiert
mit den Schiedsgerichten in TTIP und in CETA aus-
einandergesetzt und gesagt: Das kann in CETA und in
TTIP so nicht funktionieren. Deswegen brauchen wir
eine andere Debatte. – Sie als Bundesregierung greifen
das zum ersten Mal auf und sagen, wir hätten recht ge-
habt. Darüber freuen wir uns. Es ist nicht selbstverständ-
lich, dass eine Regierungsfraktion bei so einem kontro-
versen Thema auf die Opposition zugeht. Das kann ich
anerkennen. Deshalb möchte ich hier mit Ihnen gerne ei-
nen konstruktiven Dialog über diese Vorschläge führen.
Wenn Herr Gabriel da wäre, wäre das einfacher.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)






Katharina Dröge


(A) (C)



(D)(B)

Auch wenn Sie jetzt in dem genannten Papier nicht
alles zu 100 Prozent von dem festhalten, was wir Grünen
vielleicht verhandelt hätten, wünsche ich mir – dabei
würde ich Sie auch unterstützen –, dass Sie diese Vor-
schläge im Rahmen des CETA-Abkommens verhandeln.
Nur genau an dieser Stelle – ich hatte eben an den Titel
des Papiers erinnert: „Improvements to CETA and be-
yond“ – ist eben die große Unklarheit des Papiers. Es
wird als Verbesserungsvorschlag für CETA verkauft. Die
einzigen Fragen, die in dem Papier unklar bleiben, sind:
Welche Verbesserungsvorschläge wollen Sie denn tat-
sächlich in CETA umsetzen, welche wollen Sie in TTIP
umsetzen? Wo haben Sie überhaupt noch Möglichkeiten,
etwas zu verändern?

Wir sind mittlerweile in der Rechtsförmlichkeitsprü-
fung von CETA. Frau Malmström hat auf der SPD-Kon-
ferenz am Montag noch einmal gesagt, sie sei nicht be-
reit, über CETA noch einmal nachzuverhandeln. Aber
Herr Gabriel hat auf derselben Konferenz – ich weiß
nicht, ob das vor oder nach Frau Malmström war – diese
Eckpunkte auch für CETA noch einmal vorgestellt. Des-
wegen sind die dringenden Fragen, die Sie als Bundes-
regierung hier im Parlament beantworten müssen – ich
hoffe, dass Sie das in der Debatte auch noch tun –: Was
davon werden Sie in CETA noch verändern? Was davon
ist jetzt Ihre Verhandlungsagenda für TTIP? Teilt die ge-
samte Bundesregierung – bislang ist das ja das Positions-
papier eines einzelnen Ministers – eigentlich die Position
von Herrn Gabriel? Was werden Sie machen, wenn Sie
das Abkommen nicht mehr nachverhandeln können?

Ich finde es absurd und schizophren, dass Sie auf der
einen Seite sagen, wir hätten mit unserer fachlichen Kri-
tik an den Regelungen zu Schiedsgerichten in CETA
recht, dass Sie aber auf der anderen Seite erklären: Gut,
wir sind etwas spät zu dieser Erkenntnis gekommen.
Jetzt ist der Verhandlungsprozess leider abgeschlossen.
Wir stimmen aber trotzdem zu. – Das ist nicht glaubwür-
dig. Da müssen Sie den Bürgerinnen und Bürgern schon
reinen Wein einschenken und sagen, was Sie tun werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Wir haben in unserem Antrag – das werden auch Sie
vielleicht gemerkt haben – ziemlich viele Punkte aufge-
griffen – wir hatten sie schon vorher aufgeschrieben –,
die Herr Gabriel in seinem Positionspapier skizziert hat.
Es wäre doch eine schöne Brücke für Sie, zu sagen: Der
Antrag, den die Grünen ins Verfahren eingebracht haben,
beschreibt die Position von Herrn Gabriel. – Deswegen
müsste es doch für die SPD sehr einfach sein, sich an
dieser Stelle unserem Antrag anzuschließen. Dann hätten
wir mit den Linken gegebenenfalls eine Mehrheit dafür,
eine vernünftige Reformagenda für CETA und TTIP zu
formulieren. Wenn das nicht klappt, dann sagen wir am
Ende Nein. – Ich glaube, darauf könnte man sich im Par-
lament einigen, wenn die CDU nicht wäre. Aber es gibt
ja auch eine Mehrheit außerhalb der CDU.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808907100

Vielen Dank, Katharina Dröge. – Nächster Redner in

der Debatte ist Dirk Becker für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808907200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-

gen! Ich habe jetzt mehrfach die Frage gehört, wer hier
wohl welche Strategie verfolgen mag. Ich will Ihnen ei-
nes sagen: Wir haben eine Strategie. Unsere Strategie ist
– das ist auch unsere Überzeugung –, dass in der globali-
sierten Welt, in der wir leben, der freie Handel unver-
zichtbar ist. Er braucht Grenzen, er braucht einen Rah-
men, er braucht Regeln. Diese wollen wir über
Handelsabkommen schaffen. Das geht nicht mit einem
kategorischen Nein. Das geht mit Gestaltungswillen.
Diesen wollen wir hier unter Beweis stellen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808907300

Herr Becker, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

Kollegin Haßelmann?


Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808907400

Nein, im Moment nicht.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Frage an Herrn Becker! Ich habe einen Antrag zur Geschäftsordnung!)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808907500

Dann gebe ich Ihnen das Wort zu einem Antrag zur

Geschäftsordnung.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808907600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich höre schon an der Tonlage, Dirk Becker: Wir brau-
chen von Ihnen keine Belehrungen.


Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808907700

Das geht an die Linken.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808907800

Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass es eine Un-

verschämtheit ist, dass der Minister nicht hier ist und
dass die Regierungsfraktionen so schlecht vertreten sind.
Daraus ist nichts gefolgt. Deshalb beantrage ich, an die-
ser Stelle jetzt den Minister herbeizuzitieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Es ist eine Unverschämtheit: Die Linken sind hier
stark vertreten, auch die Grünen sind stark vertreten. Das
ist ein öffentliches Thema. Ich habe die beiden Ge-
schäftsführer der Koalitionsfraktionen darauf hingewie-
sen, wie schlecht sie vertreten sind. Daraus ist nichts ge-
folgt. Auf der einen Seite sitzen 11 Abgeordnete und auf
der anderen Seite 15. Der Minister ist nicht anwesend.
Dafür erklärt er uns jede Woche über die Presse, was los





Britta Haßelmann


(A) (C)



(D)(B)

ist und was er für eine Auffassung zu CETA und TTIP
hat. Ich finde, das müssen sich die Oppositionsfraktio-
nen im Parlament nicht bieten lassen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808907900

Vielen Dank, Frau Haßelmann, ich stelle diesen An-

trag jetzt zur Abstimmung.


(Klaus Barthel [SPD]: GO-Anträge erst am Ende der Rede, nicht zwischendrin!)



Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808908000

Was ist mit meiner Redezeit?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808908100

Ihre Redezeit geht nicht verloren.


(Klaus Barthel [SPD]: Ein GO-Antrag kann nicht während der Rede gestellt werden!)


– Ja, das ist erlaubt.


(Klaus Barthel [SPD]: Nein! – Zurufe von der CDU/CSU: Weitermachen!)


– Moment. Jetzt lassen Sie mich hier mal präsidieren.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Klaus Barthel [SPD]: Das ist nicht korrekt!)


– Gut. Ich mache das jetzt so. – Wer ist dagegen?


(Zuruf von der CDU/CSU: Welcher Antrag?)


– Gut, Sie stellen es strittig. – Wann kommt der Minis-
ter? Kommt er noch während der Debatte? – Wie ich
höre, ja.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann unterbrechen wir, Frau Präsidentin!)


– Dann unterbrechen wir die Sitzung, bis der Minister
eintrifft.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Unterbrechung von 11.45 bis 11.54 Uhr)


Ich begrüße recht herzlich den Wirtschaftsminister
Sigmar Gabriel.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Kunert [DIE LINKE])


Wir führen die Debatte fort. Das Wort hat Dirk
Becker.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Mark Hauptmann [CDU/CSU])



Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808908200

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich freue mich, Herr

Minister, dass Sie extra zu meiner Rede dann doch noch
erschienen sind.

(Heiterkeit bei der SPD – Zuruf von der SPD: Nur deswegen!)


– Das weiß ich.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Angeber! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Dirk Becker hat dagegen gestimmt!)


Ich möchte noch einmal kurz auf das hinweisen, was
ich zuvor gesagt hatte. Die Frage war: Welche Strategie
verfolgen die Parteien eigentlich beim Thema Freihan-
del? Mir ist es noch einmal wichtig, deutlich zu machen,
dass wir in dieser neuen globalisierten Welt Regeln fin-
den müssen, die den freien Handel organisieren, die
Leitplanken geben. Aber der freie Handel ist in dieser
Welt unverzichtbar – auch für uns in Deutschland.


(Beifall bei der SPD)


Von daher wollen wir Freihandelsabkommen, wie wir
sie mit vielen Ländern geschlossen haben. Wir wollen
Handelsabkommen, die dann am Ende des Tages natür-
lich auch den Menschen in Europa und in Deutschland
dienen. So gehen wir auch an die Gestaltung künftiger
Abkommen heran.

Es ist ganz wichtig, dass man sich jetzt hier nicht
grundsätzlich hinstellt und den vielen jungen Menschen,
die da oben auf der Tribüne sitzen und sich vielleicht
auch fragen, was wir hier eigentlich diskutieren, den
Eindruck vermittelt, dass wir jetzt aktuell vor Entschei-
dungen – –


(Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel betritt den Plenarsaal und begibt sich zur Regierungsbank)


– Die Ehre hatte ich auch noch nicht: Die Frau Bundes-
kanzlerin kommt auch extra zu meiner Rede. Vielen
Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808908300

Da sehen Sie einmal, wie wichtig Sie sind.


Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808908400

Vielleicht kriegen wir das Kabinett ja noch vollstän-

dig zusammen, wenn das so weitergeht.

Eines ist mir auch noch einmal für die Debatte wich-
tig: Wir reden zum einen über ein Handelsabkommen
mit Kanada. Das heißt CETA. Dieses Handelsabkom-
men ist ausverhandelt, jahrelang. Wir sind jetzt dabei,
den Text abzugleichen, zu übersetzen. Die Entscheidung
in diesem Bundestag wird voraussichtlich 2016 anste-
hen, und wir müssen uns ernsthaft überlegen, ob wir jetzt
jede Woche hier solche Schaudebatten mit dem gleichen
Inhalt wollen.


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schaudebatten?)


Sie erwecken den Eindruck, wir hätten nichts Besseres
zu tun.





Dirk Becker


(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wichtig ist es aber, auf die Verhandlungen, die aktuell
laufen, nämlich auf TTIP, zu gucken und jetzt die Anfor-
derungen an diese laufenden Verhandlungen zu formu-
lieren. Meine Damen und Herren, das tut die Partei, das
tut die SPD, und das tut auch der Parteivorsitzende. Und
es ist eben angesprochen worden, Frau Dröge, dass Sie
gern mit ihm darüber reden möchten,


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau!)


was er dort mit den sozialdemokratischen Regierungs-
und Parteichefs verhandelt hat. Das hat er in der Tat dort
zunächst einmal in dieser Funktion getan, und wir haben
dazu im Willy-Brandt-Haus eine Veranstaltung gemacht.
Ich lade Sie in Zukunft auch gern ein, an diesen Veran-
staltungen teilzunehmen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Es war eine Veranstaltung, die progressiv auch für uns
neue Anforderungen an Handelsabkommen beschrieben
hat.

Ich will eines ganz klar sagen: Anders als bei CETA
haben wir bei TTIP den vollständigen Gestaltungsspiel-
raum. Der Parteivorsitzende der SPD hat in Madrid – das
hat ja sogar Eingang in den Antrag der Linkspartei ge-
funden – die strittigen Dinge zu Papier gebracht und hat
gesagt, wie Alternativen aussehen könnten. Das ist es
eben, dass wir sagen: Wir wollen öffentliche, transpa-
rente Verfahren. Ja, es ist so, Herr Lämmel – jetzt ist er
nicht mehr hier


(Zuruf von der CDU/CSU: Doch!)


– wie auch immer –, dass in der Vergangenheit die
Transparenz dieser Verhandlungen nicht hergestellt war.
Wir danken Frau Malmström, dass sie jetzt hier bei den
TTIP-Verhandlungen auch alles unmittelbar der Öffent-
lichkeit zur Verfügung stellt. Man soll nicht immer nur
die Vergangenheit kritisieren, sondern es in der Zukunft
besser machen. Das wollen wir, und so führen wir auch
die weiteren Verhandlungen.


(Beifall bei der SPD)


Dazu zählt auch, dass wir künftig weg wollen von pri-
vatwirtschaftlichen Geheimgerichten hin zu einer or-
dentlichen Gerichtsbarkeit, zu Handelshöfen, um hier
auch alle Ängste und Befürchtungen, die da gekommen
sind, aufzugreifen.

Dann noch eines – das ist mittlerweile mein Eindruck
gerade mit Blick auf die Linkspartei –: Wir kennen die
Befürchtungen der Menschen, die es ja gibt, die wir auch
ernst nehmen. Wir versuchen, diese Befürchtungen auf-
zunehmen und diese Dinge in den weiteren Verhandlun-
gen zum Besseren zu wenden. Sie versuchen, daraus
politisches Kapital zu schlagen und diese Ängste und
Befürchtungen zu schüren. Das geht nicht, Herr Ernst.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Grundsätzlich, meine Damen und Herren – ich habe
das eben schon gesagt –, konzentrieren wir uns jetzt auf
die weiteren Verhandlungen zu TTIP.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808908500

Herr Becker, erlauben Sie eine Bemerkung oder

Frage von Frau Dröge?


Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808908600

Gut,


(Heiterkeit bei der SPD)


weil Sie es sind, Frau Dröge.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808908700

Oi, was geht denn da ab?


Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808908800

Die Präsidentin muss nicht alles wissen.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808908900

Da haben Sie recht.


Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808909000

Ich fühle mich außerordentlich geschmeichelt, dass

ich Ihnen die Frage stellen darf. Ich hatte es in meiner
Rede eben schon angesprochen, und auch Sie haben das
Papier „Improvements to CETA and beyond“ erwähnt.
Weil die Überschrift übersetzt „Verbesserungen für
CETA“ heißt, frage ich Sie: Welche von diesen Vor-
schlägen beabsichtigen Herr Gabriel, die Bundesregie-
rung und Sie als Regierungsfraktion konkret bei CETA
umzusetzen?


(Dirk Becker [SPD]: Alles!)


Oder war der Titel „Improvements to CETA and
beyond“ nur eine Nebelkerze, die davon ablenken sollte,
dass Sie für CETA eigentlich gar nichts mehr nachver-
handeln können?


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Gute Frage!)



Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808909100

Frau Dröge, ich weiß nicht, zum wievielten Mal Sie

diese Frage hier stellen.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Dann antworten Sie doch mal!)


Der Bundeswirtschaftsminister hat diese Frage hier
schon mehrfach beantwortet.

Erstens. Die Verhandlungen zu CETA sind abge-
schlossen. Ich habe Ihnen den konsolidierten Ergebnis-
text der unterschiedlichen Verhandlungsrunden zu
CETA mitgebracht. Den hat Ihre Fraktion wie alle ande-
ren Fraktionen auch am 13. Januar 2010 bekommen; da
waren Sie, glaube ich, noch nicht Bundestagsabgeord-
nete. Keine Fraktion hat dazu irgendeinen Antrag ge-
stellt,


(Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Genauso ist es!)






Dirk Becker


(A) (C)



(D)(B)

keine, auch meine nicht, obwohl wir damals in der Op-
position waren. Denn es hat keinen interessiert.


(Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: So ist das!)


Das Interesse an CETA ist aufgekommen, als TTIP
den Menschen ins Bewusstsein kam und die Blaupau-
sendebatte aufkam.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Richtig! So war es! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann doch später klüger werden!)


– Ja, man kann später klüger werden. Aber wenn Ver-
handlungen abgeschlossen sind, ist es ein bisschen zu
spät. Dann muss man im Vorfeld wachsamer sein.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Wenn Sie auch eine Zwischenfrage stellen wollen,
Frau Künast, dann können Sie sich melden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der LINKEN: Oberlehrer!)


Jetzt kommt der entscheidende Punkt. Der vorliegende
Verhandlungstext wird – das wurde schon gesagt – jetzt
rechtsförmlich geprüft und übersetzt. Der Minister hat
selbstverständlich zugesagt – er selber verhandelt aller-
dings nicht mit den Kanadiern; das macht nun einmal die
EU-Kommission –, im Rahmen des Verfahrens alles zu
tun, um die Punkte, die uns wichtig sind, zu ändern. Das
muss man aber erst mit seinen Partnern abstimmen, und
das macht man im Allgemeinen nicht auf dem Markt-
platz oder in der Bild-Zeitung, sondern man prüft jetzt,
in welchem Rahmen was möglich ist.

Auch wenn Sie noch zehnmal fragen: Das ist die
rechtliche Situation, wie sie für uns gegenwärtig besteht.
Erst wenn der Deutsche Bundestag mit dem endgültig
abgeschlossenen Vertragswerk konfrontiert wird und da-
rüber abstimmen muss, werden wir wissen, was bei den
Verhandlungen herausgekommen ist. Damit müssen Sie
sich erst einmal zufrieden geben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808909200

Herr Kollege, es gibt noch eine Zwischenfrage des

Kollegen Lenkert. Gestatten Sie diese? – Nein, gut.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Man kann ein Paket aber auch wieder aufmachen! – Gegenruf des Abg. Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/ CSU]: Aber warum soll man denn? – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Es ist doch gut verhandelt!)



Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1808909300

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können

zwar das Paket wieder aufmachen, aber gerade bei Ihnen
ist es doch so: Egal, was wir verändern, Sie werden im-
mer einen Grund finden, dagegen zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Denn Sie sind grundsätzlich gegen TTIP, und Ihnen geht
es an dieser Stelle nur deshalb darum, CETA zu verhin-
dern, weil Sie diese Blaupausendebatte führen.

Eines ist sicher: Es wird in vielen Kapiteln Ähnlich-
keiten geben, aber gerade auch die Amerikaner wissen
um die Debatte zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit hier
in Europa.


(Zurufe des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])


Ich habe Anfang der Woche mit Kollegen der SPÖ
gesprochen. In Österreich ist die Situation eindeutig
– Sie haben bereits darauf hingewiesen –: Man sieht ge-
rade das Thema Schiedsgerichtsbarkeit hochkritisch,
und zwar in fast allen Parteien. Die österreichischen
Kollegen haben mir ganz klar gesagt: Die Amerikaner
haben ein großes Interesse, das Handelsabkommen ab-
zuschließen und sind auch bereit, sich auf Debatten mit
uns einzulassen.

Debattieren, reden, verhandeln – das ist der Weg.
Denn wir müssen einen erfolgreichen und offenen Han-
del gewährleisten. Darum werben wir weiterhin progres-
siv. Wir wollen die Handelsabkommen im Interesse der
Menschen gestalten. Wer sie ablehnt, lässt im Endeffekt
die Menschen und ihre Interessen im Stich.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808909400

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Nächster Red-

ner in der Debatte: Mark Hauptmann für die CDU/CSU-
Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Mark Hauptmann (CDU):
Rede ID: ID1808909500

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen

und Kollegen! Geschätzte Zuschauer auf den Tribünen!
Sie erleben gerade eine hitzige Debatte an einem Frei-
tagmittag. Das ist beileibe nicht jeden Freitagmittag in
diesem Hause so.


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt leider an der Großen Koalition!)


Fühlen Sie sich von daher eingeladen, zu sehen, dass un-
sere Demokratie mit allen Oppositionsrechten gut funk-
tioniert und dass wir hitzig und engagiert über das heute
anstehende Thema sprechen.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So kann man die Redezeit auch verbrauchen!)


Bei aller Hitzigkeit sollten wir allerdings nicht ver-
gessen, welche Chance das Jahr 2015 mit sich bringt.
2015 ist nämlich das Jahr, in dem wir mit CETA und
TTIP die Chance haben, globale Standards nach europäi-
schem Vorbild zu schaffen. Herr Ernst, Sie wissen ganz





Mark Hauptmann


(A) (C)



(D)(B)

genau, dass die Konkurrenz nicht schläft. Da muss man
nur nach Asien schauen. Aktuell verhandelt nämlich Ka-
nada, über das wir heute sprechen, mit den USA, Japan
und neun weiteren asiatischen Staaten über das TPP-Ab-
kommen, das transpazifische Abkommen.

TPP würde 37 Prozent der weltweiten Produktion und
26 Prozent des weltweiten Handels umfassen. TPP
würde damit natürlich auch neue Standards setzen. Eine
pauschale Verweigerungsstrategie, wie Sie sie hier fah-
ren, führt letztendlich doch nur dazu, dass die Standards
für den Handel, den wir natürlich auch in Zukunft in
Europa treiben, in Asien festgelegt werden und dass wir
mit unseren hohen europäischen Standards außen vor
bleiben. Das kann nicht in unserem Interesse liegen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Deswegen sprechen wir uns für eine aktive Teilnahme
am Zustandekommen von CETA aus.

Nun stellt sich die Frage: Warum Kanada? Kanada ist
für Deutschland und Europa ein bedeutender Partner; es
ist der zweitgrößte Flächenstaat der Welt und die elft-
größte Volkswirtschaft. Kanada ist unser G-7-Partner
und eine der führenden Handelsnationen.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wieviel Grizzlybären haben die?)


Das kanadische Pro-Kopf-Einkommen beträgt 52 000 US-
Dollar. Das ist übrigens weit mehr als der europäische
Durchschnitt von 35 000 US-Dollar.

Dass wir eine Chance sehen, die Beziehungen zwi-
schen Kanada und Europa über das CETA-Abkommen
zu verbessern, versteht man, wenn man sich das aktuelle
Handelsvolumen anschaut. Das Handelsvolumen zwi-
schen Kanada und der EU betrug 2014 68 Milliarden
Euro. Die EU bzw. die EU-Staaten haben mit Investitio-
nen in Höhe von 260 Milliarden Euro schon enormen
Vorschub geleistet. Die Vorteile, die das CETA-Abkom-
men mit sich bringt, sind unglaublich vielschichtig und
relativ einfach – selbst für Sie –


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Danke für die Blumen! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Sehr höflich sind Sie! – Gegenruf des Abg. Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Eigentlich zu höflich für euch!)


erkennbar: erstens die Intensivierung des Warenaustau-
sches, zweitens die Beseitigung von rund 98 Prozent der
Importzölle und drittens die Vereinfachung von Direkt-
investitionen und des Marktzugangs vor Ort.

Dass die Debatte über CETA allerdings von Vorurtei-
len beherrscht wird, hat der Kollege Becker gerade sehr
schön erläutert. Als nämlich die Verhandlungen mit Ka-
nada 2009 aufgenommen wurden, waren selbst Sie, die
Sie ja sonst nicht dafür bekannt sind, ruhig zu sein, kom-
plett ruhig und haben geschwiegen. Sie haben mit Ihrem
polemischen Kurs erst angefangen, als 2013 die Ver-
handlungen über TTIP begannen und es über TTIP einen
öffentlichen Meinungsdiskurs gab.
Aktuell verhandelt die Europäische Kommission mit
21 weiteren Staaten oder regionalen Wirtschaftsgemein-
schaften. Keine der anderen Verhandlungen scheint Sie
zu interessieren. Daran sieht man, wessen Geistes Kind
Sie sind. Sie haben ja auch keine sachliche Kritik geäu-
ßert und keine Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Sie
verfallen in alte antiamerikanische bzw. antinordameri-
kanische Reflexe.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Anti-Indianer!)


Sie verunglimpfen CETA und TTIP als Wirtschafts-
NATO. Das zeigt sehr schön, wessen Geistes Kind Sie
sind.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dirk Becker [SPD])


Sehr geehrte Kollegin Dröge von den Grünen, dass
Sie gegen CETA sind, ist für uns von der Union natür-
lich überhaupt keine Überraschung. Sie sind ja prinzi-
piell gegen alles, was irgendwie Fortschritt bedeuten
würde.


(Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich denke, Sie wollten mit uns koalieren!)


Sind Sie gegen zukünftige Verkehrsinfrastruktur? Ja, Sie
sind dagegen. Sind Sie gegen Olympia in Bayern, Frau
Künast? Ja, Sie sind dagegen. Wenn es darum geht, mit
CETA und TTIP globale Standards im 21. Jahrhundert
zu setzen, dann sind Sie natürlich auch dagegen.


(Lachen des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Ich habe einen kleinen Vorschlag bezüglich der Namens-
gebung Ihrer Partei. Seit der Koalition in Thüringen kön-
nen Sie „Bündnis 90“ aus dem Parteinamen streichen.


(Lachen des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Nennen Sie sich „Die Grünen/Ihre Dagegenpartei“.


(Beifall des Abg. Klaus-Peter Willsch [CDU/ CSU] – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Super!)


Das wird letztendlich dem Anspruch gerecht, den Sie
hier in Berlin aktuell vertreten.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808909600

Herr Hauptmann, dazu sage ich jetzt nichts. Ich frage

Sie, ob Sie eine Zwischenfrage oder eine Zwischenbe-
merkung des Kollegen Lenkert zulassen.


Mark Hauptmann (CDU):
Rede ID: ID1808909700

Nein. Ich halte es wie der Kollege Becker.


(Beifall der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU] – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Sie sind dagegen! – Weitere Zurufe von der LINKEN)






Mark Hauptmann


(A) (C)



(D)(B)

– Herr Ernst, Sie hatten doch Ihre Chance an diesem
Pult. Aber Sie haben sie nicht genutzt. Sie haben noch
nicht einmal zu Ihrem eigenen Antrag gesprochen.


(Widerspruch bei der LINKEN)


Von daher: Wir brauchen an dieser Stelle keine weiteren
Polemisierungen.


(Beifall der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU] – Katja Kipping [DIE LINKE]: Ein echter Neinsager, der da spricht!)


Wir möchten allerdings auf Ihre Argumente eingehen,


(Zurufe von der LINKEN: Nur zu!)


nämlich welche Auswirkungen CETA für den Mittel-
stand mit sich bringt. Keine andere Wirtschaftsnation hat
wie Deutschland 1 500 Hidden Champions, also mittel-
ständische Weltmarktführer. Für diese Mittelständler er-
geben sich durch CETA und auch durch TTIP besondere
Vorteile, weil sich diese kleinen Mittelständler nicht wie
Großunternehmen Dependancen im Ausland, zum Bei-
spiel in Kanada, leisten können; sie sind vielmehr darauf
angewiesen, dass sie keine Mehrkosten durch Doppel-
zertifizierungen haben, dass sie also nur einmal auf der
Basis von einheitlichen Standards zertifizieren müssen,
um auf dem transatlantischen Markt erfolgreich sein zu
können.

Unsere deutschen Unternehmen sind vielfach in den
Sektoren aktiv, die durch CETA besonders profitieren:


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Fracking!)


Fahrzeugproduktion, Maschinenbau, Pharmaindustrie,
Elektroindustrie – Produkte all dieser Branchen haben
2014 rund 70 Prozent der deutschen Exporte nach Ka-
nada ausgemacht. Hier sehen wir, wie gesagt, die
enorme Chance, die sich für den Mittelstand bei uns in
Deutschland durch CETA ergibt.

Jetzt gehe ich auf den von Ihnen angesprochenen
Punkt ein, der die Schiedsgerichte betrifft. Ambitionierte
Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP schaffen
nicht nur Wachstum und Beschäftigung aufseiten beider
Handelspartner, Freihandelspolitik ist immer auch Frie-
denspolitik.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Genau!)


Dieser Frieden wird eigentlich nur durch Ihre perma-
nente Dagegenopposition gestört.


(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn „Dagegenopposition“?)


– Frau Künast, hören Sie doch zu.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb frage ich doch!)


Sie haben vergessen, dass Deutschland bereits 86 Ab-
kommen über Schlichtungsverfahren zwischen Staat und
Investoren unterzeichnet hat. Ausgehend von all diesen
86 unterzeichneten Abkommen ist es nur zu zwei Ver-
fahren gegen Deutschland gekommen. Bisher musste
Deutschland keine Schadenszahlungen leisten. Wenn
man sich dann auch noch die Details anschaut, dann
sieht man, dass bei den Schiedsgerichtsurteilen nur in
31 Prozent der Fälle den Investoren eine Entschädigung
zugesprochen wurde. Das heißt, in 70 Prozent der Fälle
bekommen die Investoren gar keine Entschädigung. Das
verschweigen Sie natürlich in Ihrer Argumentation.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Warum vertrauen Sie denn deutschen Gerichten nicht? Was haben Sie denn gegen die deutsche Gerichtsbarkeit?)


Wir müssen sehen, dass internationale Schiedsge-
richte ein bewährtes Instrument des Welthandels sind.
Wir haben natürlich auch erkannt, dass es bei den Rege-
lungen zu den Schiedsgerichten Veränderungen geben
muss, gerade im Bereich der Transparenz. Der UN-
Schiedsgerichtshof hat 2014 neue Transparenzregeln er-
lassen. Klageschrift, Anhörungen und Urteil sind öffent-
lich einsehbar. Mit der geplanten Unterzeichnung der
Mauritius-Konvention sollen die neuen Transparenz-
regeln auch für die Schiedsgerichtsverfahren vor 2014
gelten. Das heißt, die Transparenzregeln werden sogar
auf alte Fälle übertragen.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Wie die blaue Mauritius!)


Die CDU/CSU-Fraktion hat im Bundestag den Vor-
schlag unterbreitet, dass von deutscher Seite auch Bun-
desrichter als Richter bei den Schiedsgerichtsverfahren
anerkannt werden könnten.

Ich möchte zusammenfassen: Sie führen seitens der
Linken an, dass Sie mit einer Absenkung der Umwelt-,
Sozial- und Verbraucherstandards rechnen. Wir sagen:
Sie verwechseln die Angleichung der Standards mit ei-
ner Herabsetzung. Abgesehen davon überrascht es mich
doch schon sehr, dass Sie auf der einen Seite permanent
die Europäische Kommission, Europa und alles, was aus
Brüssel kommt, kritisieren, sich aber hier in dieser De-
batte permanent auf die hohen europäischen Standards
berufen und mahnen, dass wir sie verteidigen sollten.
Was wollen Sie eigentlich? Ihre Argumentation ist
schlicht nicht schlüssig.


(Zuruf von der LINKEN: Dass Sie das nicht verstehen, wundert mich jetzt nicht!)


Wir wollen von unserer Seite dafür Sorge tragen, unsere
hohen Standards zu exportieren, anstatt sie abzuschaf-
fen.


(Dirk Becker [SPD]: So ist das!)


Deswegen möchte ich abschließend zusammenfas-
send sagen, dass wir 2015 die einmalige Chance haben,
auf der Basis gemeinsamer Werte langfristige wirtschaft-
liche Kooperationen zu schaffen. Wir generieren damit
Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze.


(In den Reihen der CDU/CSU löst sich eine Tischplatte)


Noch bestimmen wir die Regeln, aber Asien schläft
nicht. Wir wissen nicht, wie lange die Tür zum euro-
päisch-kanadischen oder zum europäisch-amerikani-
schen Markt in dieser Form offensteht. Lassen Sie uns





Mark Hauptmann


(A) (C)



(D)(B)

doch die Chance nutzen, bevor sich die Tür schließt,
diese gemeinsamen Standards hochzuhalten, unsere ho-
hen europäischen Standards in diese Debatte einzubrin-
gen. Wir sollten nicht der Versuchung nachgeben, die
Abkommen vorschnell abzulehnen, weil das die Gefahr
birgt, dass wir in Zukunft transpazifische Standards auch
hier in Europa übernehmen müssen.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Warum sollten wir das denn tun?)


Insofern ist Ihr Antrag in dieser Debatte schlicht ab-
zulehnen. Wir bitten, vernünftig zu sein und die mit
CETA verbundenen Chancen zu nutzen, damit wir den
globalen Wirtschaftsstandard in Zukunft erfolgreich ge-
stalten können.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808909800

Vielen Dank, Herr Kollege Hauptmann. – Braucht die

randalierende Abteilung bei der CDU/CSU Hilfe? Bricht
da gleich etwas auseinander?


(Widerspruch der Abg. Michaela Noll [CDU/ CSU])


Wenn Sie Unterstützung brauchen, sorge ich gerne dafür.

Nächster Redner in der Debatte: Alexander Ulrich für
die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Alexander Ulrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808909900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Lämmel, Sie haben sich etwa elf Minuten darüber
ausgebreitet, warum wir die Themen „CETA“ und
„TTIP“ im Bundestag schon wieder behandeln, ohne ei-
nen Satz über die Inhalte dieser Abkommen zu sagen.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wohl wahr!)


Sie werden sich damit abfinden müssen, dass dieses
Thema noch sehr oft hier im Bundestag auf der Tages-
ordnung steht. Der beste Beweis dafür ist doch das, was
am heutigen Tag deutlich wurde, nämlich dass alle – die
Europäische Bürgerinitiative, die Gewerkschaften, die
Umweltverbände, die Verbraucherschützer bis hin zu
den Bierbrauern und zur Diakonie – große Bedenken ha-
ben. Diese Bedenken werden von Ihnen aber nicht wahr-
genommen. Jede Debatte, die das aufzeigt, ist gut für
uns.


(Beifall bei der LINKEN)


Dank der Grünen muss Herr Gabriel jetzt seine Post
hier im Bundestag bearbeiten. – Herr Gabriel, Sie haben
natürlich ein großes Problem. Sie haben mit dem SPD-
Parteikonvent große Hoffnungen geweckt und müssen
jetzt feststellen, dass Sie mit komplett leeren Händen da-
stehen.


(Dirk Becker [SPD]: Blödsinn!)

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder bekommen Sie
auf europäischer Ebene nichts durch, oder Sie stehen
nicht hinter dem, was Ihr SPD-Parteikonvent beschlos-
sen hat.


(Klaus Barthel [SPD]: Sie haben Ihren eigenen Antrag nicht gelesen!)


Ersteres wäre vielleicht noch erklärbar. Dann müssen Sie
aber wenigstens einmal den Versuch unternehmen, eine
Änderung vorzunehmen. Wäre Letzteres der Fall, wäre
es schon tragisch.

Ich glaube, im Kern geht es bei TTIP und CETA da-
rum, ob es in Zukunft noch ein Primat der Politik gibt


(Beifall bei der LINKEN)


oder ob Wirtschaftsinteressen, Großkonzerne und Ban-
ken darüber bestimmen, was die Politik noch zu ent-
scheiden hat.


(Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Das ist ja ein Unfug! Das ist doch völliger Blödsinn!)


Das können wir nicht akzeptieren, und deshalb brauchen
wir diese Debatte. Die Vereinbarungen zu privaten
Schiedsgerichten müssen aus den Abkommen herausge-
nommen werden. Alles andere wäre für die SPD ein Ko-
tau vor den globalisierten Interessen der Wirtschaft, aber
kein Dienst an den Menschen.


(Beifall bei der LINKEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sie haben eben nicht zugehört!)


Herr Gabriel, Sie haben in Davos gesagt – das war
wirklich unsäglich –, die Interessenslage in Deutschland
sei so, weil Deutschland reich und hysterisch sei. Als
Wirtschaftsminister haben Sie hier nicht den Eid geleis-
tet, die Interessen der Wirtschaft umzusetzen, sondern
Sie haben den Eid geleistet, die Interessen der Bevölke-
rung zu schützen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Solche Aussagen wie die, dass die Kritik an oder die
Angst vor TTIP oder CETA darin ihren Grund hat, dass
man in Deutschland reich oder hysterisch sei, passen
dazu nicht. Ganz im Gegenteil: Die Menschen haben
Angst um den Verbraucherschutz, um soziale Standards
und um Umweltstandards. Daran müssten eigentlich
auch Sie als Wirtschaftsminister ein Interesse haben.


(Beifall bei der LINKEN)


Infratest hat vor wenigen Tagen eine Umfrage veröf-
fentlicht, aus der hervorgeht, dass 60 Prozent der Bevöl-
kerung in diesem Land der Auffassung sind, dass es um
die Demokratie schlecht bestellt sei und dass es offen-
sichtlich nur noch um Wirtschaftsinteressen gehe. Ich
habe leider auch in der heutigen Debatte festgestellt,
dass SPD und CDU/CSU fest daran arbeiten, dass aus
diesen 60 Prozent 100 Prozent werden. Denn bei TTIP
und CETA geht es nur um wirtschaftliche Interessen,
aber nicht um andere, und die Demokratie soll hintenan-
stehen.

Herr Becker, Sie haben hier auch noch gesagt: Ob-
wohl die Verhandlungen intransparent, geheim und un-





Alexander Ulrich


(A) (C)



(D)(B)

demokratisch waren, sei das Ganze ausverhandelt, und
wir hätten darüber nichts mehr zu bestimmen. Welches
Demokratieverständnis haben Sie denn als Abgeordne-
ter,


(Dirk Becker [SPD]: Es geht doch ums Verhandeln!)


wenn Sie am Schluss von Verhandlungen, an denen Sie
nicht beteiligt gewesen sind, sagen: „Wir müssen das
jetzt einfach fressen“?


(Dirk Becker [SPD]: Das habe ich doch gar nicht gesagt!)


So ist Demokratie nicht zu verstehen. Sie haben den
Auftrag, am Schluss einer Verhandlung Ja oder Nein zu
sagen, und Sie haben nicht den Auftrag, das Ergebnis
von Geheimverhandlungen einfach zu akzeptieren. Wir
lehnen CETA, so wie es jetzt ausgehandelt ist, ab.


(Beifall bei der LINKEN – Dirk Becker [SPD]: Sie lehnen immer ab! Das habe ich so nicht gesagt, mein Lieber!)


Herr Hoffmann, der DGB-Vorsitzende, hat am An-
fang der Woche auf einer Konferenz Ihrer Partei deutlich
gesagt:


(Dirk Becker [SPD]: Aha! Sie orientieren sich ganz an uns!)


Wir brauchen keine Schiedsgerichte. Und: In dieser
Form ist CETA abzulehnen.


(Dirk Becker [SPD]: Da ging es um TTIP! Mensch, unterscheide doch mal! – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Wir brauchen keinen DGB-Vorsitzenden mit falschen Behauptungen!)


Wenn die SPD schon nicht den Linken nachlaufen
möchte, dann sollte sie wenigstens einmal auf die Ge-
werkschaften hören. Sonst beruft sie sich ja auch immer
auf die Gewerkschaften. Die Gewerkschaften wollen
diese Verträge nicht. Deshalb lehnen sie sie auch ab.

Herr Gabriel, ich glaube, es wird jetzt wirklich Zeit,
dass Sie nicht permanent Pirouetten drehen, sondern
endlich mal klar Schiff machen. Sind Sie bereit, CETA
zu unterschreiben, wie es jetzt auf dem Tisch liegt?
Wenn Sie das machen, ist es ein Bruch gegenüber dem
SPD-Parteikonvent, und die vielen Millionen Menschen
in diesem Land wissen: Diesem Wirtschaftsminister
brauchen wir dann nicht mehr trauen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Bundesministers Sigmar Gabriel)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808910000

Vielen Dank, Herr Kollege Ulrich. – Nächste Redne-

rin in der Debatte: Andrea Wicklein für die SPD.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Andrea Wicklein (SPD):
Rede ID: ID1808910100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tri-
bünen und vor dem Fernseher zu Hause! Sie sehen:
CETA und TTIP werden von vielen Menschen in unse-
rem Land diskutiert, auch hier im Bundestag. Die Men-
schen mischen sich ein, sie demonstrieren, sie wenden
sich mit ihren Fragen und Sorgen an uns, und sie holen
die europäische Handelspolitik endlich aus den vertrauli-
chen Zirkeln heraus.


(Beifall bei der SPD)


Das alles sind für mich positive Zeichen. Sie zeugen von
einer aktiven Bürgergesellschaft, von der Forderung, bei
wichtigen Entscheidungen für unser Land, für Europa
beteiligt zu werden, mit dabei zu sein.

Dieses Engagement zeigt vor allem auch, dass für die
Menschen unsere Errungenschaften – die hohen Stan-
dards, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Parlamente
oder der erreichte Verbraucherschutz – sehr wichtig sind.
Das sind übrigens auch die Errungenschaften eines euro-
päischen Binnenmarkts, der in den letzten Jahrzehnten in
Europa entstanden ist. Diese Errungenschaften dürfen
natürlich nicht zur Disposition stehen.

Ich muss hier noch einmal ganz klar sagen: Die EU
plant keinen gemeinsamen Binnenmarkt mit Kanada
oder den USA. Die EU-Kommission hat den Auftrag, ei-
nen Vertrag für ein Handelsabkommen vorzulegen, so
wie es gerade mit Südkorea oder mit Singapur erfolgt ist
und mit vielen anderen Ländern in der Vergangenheit
auch schon.

Ich finde die öffentliche Debatte zu den Freihandels-
abkommen sehr wichtig und wertvoll, wenn sie auf der
Grundlage von sachlichen Argumenten und Inhalten er-
folgt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Viel zu lange wurden Freihandelsabkommen einfach nur
verhandelt und beschlossen, ohne dass die Öffentlichkeit
miteinbezogen wurde. Und das ist auch eine berechtigte
Kritik. Ich habe aber den Eindruck, dass unter der neuen
Handelskommissarin Malmström ein neuer Wind weht
und sie sich zu mehr Transparenz verpflichtet fühlt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition,
bei aller berechtigten Kritik an der Geheimniskrämerei
der Vergangenheit und auch an einzelnen Punkten – im
Kern geht es doch heute um folgende Frage: Wollen wir
Europäerinnen und Europäer die Handelsregeln in der
globalen Welt mit unseren Werten, Standards und Nor-
men mitgestalten, oder überlassen wir das anderen Wirt-
schaftsräumen und leben dann mit deren Regeln?

Beim Freihandelsabkommen mit Kanada sehe ich für
deutsche Unternehmen große Chancen. Kanadas Wirt-
schaft steht vor enormen Herausforderungen. Der Roh-
stoffsektor muss sich neue Märkte erschließen und die
hierfür erforderlichen Infrastrukturen schaffen. Unter an-
derem ist der Ausbau des Öl- und Gaspipelinenetzes ge-
plant. Gerade im Energiesektor könnten unsere Unter-
nehmen durch Aufträge in Kanada sehr profitieren.





Andrea Wicklein


(A) (C)



(D)(B)

Dazu kommt, dass sich Kanada und die EU sehr nahe
sind, nicht nur kulturell, sondern auch, was die sozialen
und industriellen Standards betrifft. Übrigens wird das
CETA-Abkommen in Kanada von einer übergroßen
Mehrheit positiv gesehen.


(Dirk Becker [SPD]: So ist es!)


Für uns steht aber dennoch fest: Bei den Investitions-
schutzregeln muss es noch Verbesserungen geben. Und
dafür sehe ich auch gute Chancen. Das belegen die in-
tensiven Bemühungen des Bundeswirtschaftsministers
Sigmar Gabriel, der gemeinsam mit sechs europäischen
Handelsministern Vorschläge für ein modernisiertes In-
vestitionsschutzsystem vorgelegt hat; wir haben heute
schon darüber gesprochen.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das kann er uns ja dann mal erzählen!)


Auch die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten
im EU-Parlament, auf deren Stimmen es bei der Verab-
schiedung des Vertrages ankommt, werden alles dafür
tun, dass es bei der derzeit laufenden Rechtsförmlich-
keitsprüfung noch Veränderungen geben wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel ist es doch, den
Freihandel so zu gestalten, dass wir alle davon profitie-
ren.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Gerade für uns als Exportnation ist es immens wichtig,
Handelshemmnisse abzubauen, ohne Standards zu ge-
fährden. Immerhin generieren wir 40 Prozent unseres
Wohlstandes durch internationalen Handel. Jeder vierte
Arbeitsplatz hängt am Export.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sehr richtig! Hören Sie zu, Herr Ernst!)


Herr Kollege Ernst, lieber Klaus,


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


Sie waren doch bei der Reise des Wirtschaftsausschusses
nach Kanada dabei.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Eben!)


Wir haben vor Ort sehr intensive Gespräche mit Unter-
nehmen geführt.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Eben! Genau deswegen!)


Die Unternehmen haben uns ganz klar gesagt, wie wich-
tig es für sie ist, dass Normen und Zertifikate angegli-
chen werden, dass Zölle beseitigt werden, um Aufwand
und Kosten zu sparen.

Die kanadische Firma Bombardier, die in Deutsch-
land circa 9 000 Mitarbeiter an neun Standorten beschäf-
tigt, erhofft sich durch CETA die Vereinfachung des Per-
sonalaustausches und natürlich auch die Vereinfachung
der Zertifizierungsverfahren, die derzeit sage und
schreibe 18 bis 24 Monate dauern.

Aber gerade auch kleine und mittelständische Unter-
nehmen könnten vom Abbau der Handelshemmnisse
profitieren. Ich habe mit kleinen Unternehmen gespro-
chen, die auf Erleichterungen in den Handelsbeziehun-
gen zu Kanada setzen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Lin-
ken, der Unterschied zwischen uns besteht darin, dass
wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch
die Chancen von Freihandel sehen und deshalb um posi-
tive Veränderungen in CETA ringen. Unser Ziel muss
doch ein Mehrwert für die Wirtschaft und für die Bürge-
rinnen und Bürger sein. Keine andere Partei hat bisher
einen ähnlich breiten Diskussionsprozess geführt wie die
SPD.


(Beifall bei der SPD)


Deshalb ist aus meiner Sicht eine pauschale Ablehnung
des CETA-Verhandlungsergebnisses, wie Sie es in Ihrem
Antrag fordern, nicht akzeptabel. Deshalb können wir
diesem Antrag auch nicht zustimmen.

Außerdem ist jetzt nach dem öffentlichen Konsulta-
tionsverfahren erst einmal die EU-Kommission am
Zuge, mit Kanada Veränderungen des Rohtextes abzu-
stimmen. Die Kritik, insbesondere aus Deutschland, ist
dort angekommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind ein selbst-
bewusstes Parlament, und wir werden uns deshalb auch
selbstbewusst mit dem Vertragstext, wenn er vorliegt,
auseinandersetzen und am Ende verantwortlich die rich-
tigen Entscheidungen treffen. Das gilt im Übrigen auch
für das Europäische Parlament.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808910200

Vielen herzlichen Dank. – Ich bitte die Parlamentari-

schen Geschäftsführer nach vorne. Wir müssen kurz die
Reihenfolge der Redner klären.

So, in der Rednerliste ist ein bisschen getauscht wor-
den, und es gibt einen Verzicht der Kollegin Dr. Scheer.

Wir freuen uns ganz besonders, dass wir jetzt den
Wirtschaftsminister hören. Sigmar Gabriel hat das Wort.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Siggi!)


Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und
Energie:

Frau Präsidentin, ich dachte, ich hätte noch ein biss-
chen Zeit, den interessanten Beiträgen zuzuhören.


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808910300

Jetzt geht’s los, Sigmar.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und
Energie:

Ja, vielen Dank. – Zunächst möchte ich mich ent-
schuldigen, dass ich vorhin nicht da war. Ich hatte die





Bundesminister Sigmar Gabriel


(A) (C)



(D)(B)

Antragsteller gefragt, ob sie Wert auf meine Anwesen-
heit legen. Die Antwort war: Im Prinzip immer, aber in
diesem Fall könne ich gegen Zahlung eines Bieres ruhig
rausgehen. – Das war ein bisschen spaßhaft gemeint.
Dann haben die Grünen beantragt, dass ich da sein muss.
Ich hätte sie natürlich auch fragen müssen. Aber dass ihr
von den Linken, obwohl ihr mir Dispens gegeben habt,
dem Antrag der Grünen zugestimmt habt, bedeutet:
Dieter, du kriegst kein Bier von mir.


(Heiterkeit bei der LINKEN)


Trotzdem: Entschuldigung, ich hätte auch Sie von der
grünen Fraktion fragen müssen.


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sind denn das für Deals hier? Wir wollen auch Bier!)


– Das mache ich mit Ihnen gerne auch unabhängig von
Anwesenheitsfragen, wenn Sie das möchten.

Jetzt aber zum Ernst der Sache; es geht ja um ein
wichtiges Thema. Ich wundere mich ein bisschen über
die Frage, wie wir bei CETA mit dem Investitionsschutz
umgehen, weil ich Ihnen das hier schon ein paarmal in
einer, wie ich finde, ganz munteren Debatte erläutert
habe. Wir brauchen Investitionsschutz und haben eine
klare Vorstellung, wie er in Zukunft aussehen soll. Ich
habe mich zuerst auf die alte Bundesregierung, auf
CDU/CSU und FDP berufen, die nicht zu Unrecht ge-
sagt hat: Eigentlich brauchen wir bei Abkommen zwi-
schen Ländern mit entwickelten Rechtssystemen solche
Sonderregeln nicht. – Aber es gibt drei Argumente, die
dagegensprechen.

Erstens. Ich weiß nicht, ob wir einen deutschen Mit-
telständler, der ein Investitionsproblem in Alabama hat,
vor das dortige Amtsgericht schicken wollen,


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ist es!)


wo der Richter vor Ort gewählt wird, ob wir kleinen oder
mittelständischen Unternehmen den Weg durch die ame-
rikanischen Instanzen zumuten wollen.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Schiedsgerichte sind doch nicht besser!)


Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er pleite ist, bevor
er recht bekommen hat.


(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Ist das ein Bananenstaat?)


Zweitens. Es geht um Verhandlungen zwischen
Europa und den Vereinigten Staaten. Deutschland hat
selbst innerhalb Europas erhebliche Schwierigkeiten,
den Investitionsschutz auf dem nationalen Rechtsweg
zum Beispiel in Ländern wie Rumänien oder Bulgarien
nach dortigem Recht durchzusetzen. Man muss den
Blick der Kanadier und der US-Amerikaner auf die
Rechtssysteme in Europa schon verstehen.

Drittes Argument, und das ist das entscheidende. Wir
wollen kein ganz normales Freihandelsabkommen
schließen, sondern stehen doch vor der Situation, dass es
nicht zum eigentlich von uns gewünschten Abkommen
der Welthandelsorganisation kommt, die eigentlich dafür
da ist, die „golden standards“ des Freihandels zu setzen,
weil insbesondere die Schwellenländer dies blockieren.
Der Versuch ist, jetzt mit den Vereinigten Staaten Stan-
dards für einen sich dramatisch verändernden Welthan-
del zu setzen. Bei dem Standard, den wir setzen, werden
wir auf das Thema Investitionsschutz nicht verzichten
können, weil dieser Standard von uns nach Möglichkeit
bei späteren Handelsabkommen zum Beispiel mit China,
mit Staaten in Asien und anderen Staaten durchgesetzt
werden soll, bei denen selbst die Linken wohl nicht der
Meinung sind – das kann ich mir nicht vorstellen –, dort
bräuchte man keinen Investitionsschutz. Insofern wer-
den wir uns über die Frage unterhalten müssen: Wie
muss ein moderner Investitionsschutz aussehen?

Aus meiner Sicht muss ein Investitionsschutz so aus-
sehen, dass er nicht privatwirtschaftlich organisiert ist,
sondern öffentlich-rechtlich.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich bin der Meinung, dass wir Berufsrichter brauchen,
die an eine öffentlich-rechtliche Berufung gebunden
sind, dass das Gericht transparent zu tagen hat, dass die
Kläger, wenn sie verlieren, die Kosten des Verfahrens zu
tragen haben und dass es Bußgelder geben muss, wenn
jemand missbräuchlich klagt. Im Übrigen finde ich, dass
sich ein Kläger entscheiden muss, ob er nun vor dem
staatlichen Gericht oder vor dem Schiedsgericht klagt,
und er nicht zwischen beiden hin- und herwechseln
kann. Außerdem brauchen wir eine Berufungsinstanz.
Eigentlich muss die Debatte in Richtung eines richtigen
Handelsgerichtshofes gehen. Das ist das, was wir mit
sechs Handelsministern – zugegebenermaßen Sozialde-
mokraten – vereinbart haben, was wir vorschlagen.

Jetzt zu der Frage: Wieweit schaffen wir das bei
CETA? Die Antwort darauf habe ich Ihnen beim letzten
Mal im Bundestag gegeben: Sie werden in einem ab-
schließend verhandelten Abkommen keine vollständige
Umsetzung der Forderungen hinkriegen.


(Dirk Becker [SPD]: So ist das!)


Ich weiß gar nicht, warum Sie mich das dreimal fragen.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Man kann es doch wieder aufmachen!)


Sie können in meinen Reden nachlesen, dass ich Ihnen
schon gesagt habe: Das werden wir nicht schaffen. Aber
wir werden jeden Schritt unternehmen, auf diesem Weg
selbst bei CETA voranzukommen. Ein Kollege von der
Union hat auf die Mauritius-Konvention hingewiesen,
mit der wir bei bestehenden Abkommen weitaus mehr
Transparenz schaffen. Das zeigt doch, in welche Rich-
tung wir gehen.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ist es!)


Machen Sie daraus doch nicht immer eine Debatte
über die Frage des Untergangs des Abendlandes. Ich
frage mich, ob Sie von der Linken eigentlich genauso
gegen das Freihandelsabkommen wären, wenn wir über
ein Freihandelsabkommen mit Russland sprächen. Das
würde mich interessieren.





Bundesminister Sigmar Gabriel


(A) (C)



(D)(B)


(Dirk Becker [SPD]: So ist das! Genau so ist das! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist billig! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist genau richtig gefragt!)


– Nein, passen Sie auf. Sie werden gleich merken, dass
das nicht billig ist.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist die Wahrheit!)


Denn Freihandel hat etwas mit der Chance auf Frieden
und Zusammenarbeit zu tun.

Ich habe nicht ohne Grund in Davos gesagt – die
deutsche Bundeskanzlerin hat das auch gemacht; dafür
bin ich ihr sehr dankbar gewesen –: Wenn wir über den
Tag nach Beendigung des Konfliktes in der Ukraine re-
den, sollten wir Russland ein Angebot machen. Wir soll-
ten den Vorschlag aufgreifen, den der russische Präsi-
dent selbst – wenn ich mich recht erinnere, hier im
Deutschen Bundestag – eingebracht hat, nämlich einer
Freihandelszone zwischen Wladiwostok und Lissabon.
Für uns wäre das dann eine Freihandelszone von Wladi-
wostok über Lissabon bis New York. Es ist egal, wie he-
rum man das sieht.

Das hat übrigens nicht nur etwas mit Ökonomie zu
tun. Es hat auch mit der Frage zu tun, wie wir durch
Wohlstand und Kooperation Frieden stabilisieren. Ich
weiß, dass das heute bei der Lage, die wir in der Ukraine
haben, undenkbar erscheint. Ich kann da nur an Willy
Brandt erinnern. Weil Sie so oft auf Sozialdemokraten
abheben, habe ich mich immer gefragt, wann Sie endlich
in die SPD eintreten werden. Sie zitieren ja Parteitagsbe-
schlüsse der SPD und machen sich als Mitglied der Lin-
ken Sorgen um die SPD. Das begrüße ich. Ich hoffe, Sie
kommen irgendwann zu uns, wenn Sie merken, dass wir
das besser machen als Sie.


(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auweia! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Viel Spaß!)


Meine Kollegen haben gesagt, dass wir nicht jeden neh-
men sollen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Sie glauben gar nicht, wie gut wir uns kennen. Ich bin
aber Sozialdemokrat. Deswegen habe ich ein emanzipa-
torisches Weltbild und denke immer, dass Aufklärung
bei allen hilft.

Ich meine das ganz ernst: Wir haben die Entspan-
nungspolitik in Deutschland am dunkelsten Punkt, beim
dunkelsten Kapitel des Kalten Krieges begonnen, als
Staaten des Warschauer Vertrages in die Tschechoslowa-
kei einmarschiert sind. Da hat Willy Brandt über die
Frage nachgedacht: Wie kommen wir trotzdem mit unse-
ren östlichen Nachbarn voran? Das war übrigens die Vo-
raussetzung dafür, dass wir am Ende die deutsche Ein-
heit schaffen konnten. Deswegen sage ich: Selbst am
dunkelsten Punkt eines Konfliktes, der den Krieg zurück
nach Europa gebracht hat, muss man auch darüber nach-
denken, was die Perspektive ist. Denn Russland braucht
Europa, und wir brauchen Russland. Auch die Amerika-
ner werden Russland brauchen.

Der Grund, warum ich dafür bin, in Sachen TTIP nicht
ständig Angst zu verbreiten, ist: Es wird keine Absenkung
von Standards geben, und es wird kein Aushebeln der Ge-
sundheits-, Verbraucherschutz- und Sozialstandards ge-
ben. Auch wird es keine Privatgerichtsbarkeit geben,
welche die Parlamente einschränkt. Lassen Sie uns doch
einmal selbstbewusst über die Rolle Europas in der Zu-
kunft reden, über die Rolle Europas in 10 oder 20 Jah-
ren. Dabei geht es auch um China. Wir diskutieren
darüber, dass dieses Jahrhundert ein asiatisches Jahrhun-
dert wird. Das wird es auch sein, weil dort die Bevölke-
rung wächst und auch die Wirtschaft. Wir in Europa hin-
gegen schrumpfen.

Wenn wir – und zwar in Verantwortung für diejeni-
gen, die nach uns kommen, für unsere Kinder – die Ba-
lance halten wollen, müssen wir doch Partner suchen.
Das müssen wir machen, wenn wir in dieser veränderten
Welt noch eine Stimme haben wollen. Die ersten Partner
– trotz aller Probleme, die wir gelegentlich mit amerika-
nischer Politik haben – sind die Vereinigten Staaten von
Amerika und Kanada. Das ist so, weil uns mit denen kul-
turell, sozial und ökonomisch – trotz aller Probleme mit
denen: trotz Irakkrieg und trotz der Geheimdienste –
mehr verbindet als mit jeder anderen Region der Welt,
meine Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Der zweite Partner muss wieder Russland werden.
Nur wenn wir beide Partnerschaften haben, werden wir
in dieser völlig veränderten Welt die Balance halten kön-
nen.

Europa hat doch etwas anzubieten. Wir haben zum
Beispiel die Erfahrung anzubieten, dass wir – obwohl
das, in geschichtlichen Kategorien gesehen, erst kurze
Zeit her ist – nach Kriegen mit Franzosen, Polen und an-
deren Frieden, Wohlstand und Stabilität geschaffen ha-
ben. Wir haben ein Modell, in dem Demokratie und Frei-
heit ökonomischen Erfolg bringen. Übrigens schaffen
wir es auch – mehr als jede andere Nation der Welt – in-
dustriellen Erfolg und ökologische Verantwortung zu-
sammenzubringen. Wir haben in der Welt doch etwas
anzubieten!

Wir wollen mit dem Freihandelsabkommen neue
Standards setzen. Auch mit den Vereinigten Staaten wer-
den wir nicht all das hinkriegen, was wir uns im Deut-
schen Bundestag wünschen. Es wird aber besser sein als
jedes Freihandelsabkommen, das die Vereinigten Staaten
mit China schließen. Deswegen geht es doch nicht um
die Frage, ob wir ein Freihandelsabkommen haben wer-
den, sondern nur darum, ob wir es selbst gestalten oder
ob wir uns in Zukunft anderen Standards anpassen müs-
sen.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Genau das ist der Punkt!)






Bundesminister Sigmar Gabriel


(A) (C)



(D)(B)

Ich möchte auch etwas zu den Kritikern sagen. Die
Kritiker haben uns weitergebracht.


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Sie haben uns auf drohende Gefahren aufmerksam ge-
macht. Die Kritiker sind also ein wichtiger Bestandteil
dieser Debatte.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Dann sollte man auch auf sie hören!)


Es wäre allerdings gut, wenn die Kritiker merken wür-
den, dass sie mit ihrer Kritik Erfolg hatten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Dann hätten Sie meine Rede hören müssen! Da habe ich das gesagt!)


Es wird keine Importe von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln nach Europa geben. Es wird übrigens
auch nicht das berühmte Chlorhühnchen geben; wobei
ich mir nicht so sicher bin, ob die Hühnchen, die wir in
Deutschland mit Antibiotika füttern, wirklich gesünder
sind, als die, die mit Chlor desinfiziert werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Vielleicht ist es am besten, man macht beides nicht.

(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hallo? Mal informieren! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht haben die amerikanischen Hühner ja beides!)


– Renate, dann weißt du mehr als ich.
Ich wiederhole: Die Kritiker haben uns weiterge-

bracht. Die Debatte über das „right to regulate“, über die
Rolle der demokratisch gewählten Parlamente bei den
Entscheidungen, ist natürlich von entscheidender Bedeu-
tung. Wenn wir wollen, dass die Handelsarchitektur der
Welt durch das Freihandelsabkommen beeinflusst wird,
dann werden wir diese Frage eindeutig klären müssen,
und ich glaube, dass wir das gut schaffen. Natürlich ar-
beitet die Bundesregierung dabei mit vielen anderen zu-
sammen.

Ich finde die Debatte wichtig. Sie hat uns weiterge-
bracht, auch mich persönlich, und zwar in unterschiedli-
cher Hinsicht. Aber ich bin dagegen, dass wir diese Dis-
kussion weiterhin so angstbesetzt führen. Es könnte eine
ganz selbstbewusste europäische Debatte sein. Wir
könnten eine Menge durchsetzen. Die Welt verändert
sich, und wir in Europa dürfen nicht so tun, als ob wir in
der zukünftigen Welt nur mit uns selber klarkämen. Das
ist doch nicht so. Wir reden immer darüber, dass wir Zu-
wanderung und Kooperation brauchen. Deutschland ist
das Land, das mehr als alle anderen vom Freihandel lebt.
Deswegen werden wir uns verdammt noch mal anstren-
gen müssen, eine Regelung zu finden. Ich finde, wir sind
auf einem ausgesprochen guten Weg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808910400

Vielen Dank, Sigmar Gabriel. – Nächste Rednerin:

Renate Künast für Bündnis 90/Die Grünen.


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808910500

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr

Minister, schön, dass Sie doch noch gekommen sind. Sie
haben in Ihrer Rede mindestens zweimal gesagt: „Wenn
wir die Handelsarchitektur der Welt gestalten wollen …“
Daran will ich anknüpfen; denn das löst bei mir bzw. bei
uns Sorgen aus. Dahinter steckt nämlich die Idee – so
haben Sie es gesagt –: Wenn einige Länder den Fortgang
der WTO-Verhandlungen blockieren, dann versuchen
wir es eben an einer anderen Stelle. Aber ich bin der
Meinung: Hier ist Vorsicht geboten. Das lässt mich auf-
horchen, weil ich nicht will, dass „versuchen“ heißt, dass
die Interessen der WTO, die nicht von allen Mitgliedern
getragen werden, der Welt an anderer Stelle mittels
TTIP, CETA oder anderen bilateralen Abkommen aufge-
drückt werden. Ich halte das, was hier passiert, inhaltlich
für falsch und für undemokratisch.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Halten wir fest: Bei den Verhandlungen innerhalb der
WTO geht es nicht weiter. Ich habe auch verstanden, wa-
rum und wer sich benachteiligt fühlt, ich glaube, zu
Recht. Nun versucht man es an anderer Stelle. Dann
wäre die Frage: Wie und wo versucht man es? Wäre es
nicht besser, einen multilateralen Ansatz zu wählen


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das ist doch gescheitert in der Doha-Runde!)


und festzustellen, dass auch die UN ihre Zuständigkeiten
haben – von Sozialpakt bis Wirtschaftswachstum und
nachhaltige Entwicklung –, statt bilaterale Abkommen,
fast wie Diktate, mit einzelnen Staaten für den Rest des
Marktes zu schaffen? Das ist die Frage, die wir uns stel-
len müssen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich sage Ihnen ganz klar: Es ist nicht so, wie manche
das hier behaupten, dass wir gar keine Freihandelsab-
kommen wollen. Auch ich finde es sinnvoll, dass man
TÜV-Untersuchungen nicht doppelt und dreifach macht,


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sehr gut!)


dass man nicht zwischen roten und orangefarbenen
Rücklichtern unterscheidet.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Ein erster Schritt!)


Darum geht es doch gar nicht. Es geht auch nicht um das
Chlorhühnchen.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Doch! Darum geht es!)


– Darum geht es in meiner Kritik nicht.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Ach so!)


Setzen Sie doch die entsprechenden Regelungen um!
Wenn Sie all diese Punkte aufgeschrieben hätten, wären
sie schon längst verabschiedet und ratifiziert.





Renate Künast


(A) (C)



(D)(B)

Es geht nicht nur um Chlorhühnchen, um dieses arme
possierliche Tierchen, das hier immer bemüht wird.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sie haben doch das Chlorhühnchen durch die Welt getragen!)


– Sie müssen richtig lesen. – Es geht darum, dass hier
eine Aushöhlung stattfindet, dass in Zukunft jede politi-
sche Maßnahme Schadenersatz auslösen kann, dass in
Zukunft Regeln und Gesetze gemacht werden, indem
man vorher im Geheimen noch die USA als Vierten im
Bunde – neben den Mitgliedstaaten, dem Europäischem
Parlament und der Europäischen Kommission – mitver-
handeln lässt. Das ist kein demokratisches Verfahren.
Das ist der Kern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808910600

Frau Künast, erlauben Sie eine Bemerkung oder Zwi-

schenfrage von Herrn Hauptmann?


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808910700

Bitte.


Mark Hauptmann (CDU):
Rede ID: ID1808910800

Sehr geehrte Frau Kollegin Künast, ich interpretiere

Ihre Aussage so, dass Sie zugeben, dass bei Rückspie-
geln und verschiedenen anderen Themen es vorteilhaft
sein kann, solche Abkommen abzuschließen.


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht „solche“!)


Wir begrüßen diesen Schritt. Weil es bezüglich der
Chlorhühnchen anscheinend unterschiedliche Auffas-
sungen gibt, will ich Sie ganz klar fragen: Haben die
Partei Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion, die auf
der Fraktionsebene dieses Hauses große Aufsteller auf-
gebaut hat und gegen TTIP Sturm gelaufen ist, das
Chlorhühnchen durch die halbe Republik getragen, ja
oder nein?


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das Chlorhühnchen im Bundestag öfter genannt als wir!)


Haben Sie dieses Thema nicht bewusst genutzt, um die
Menschen in die Irre zu führen? Das Bundesgesund-
heitsamt hat hinterher festgestellt, dass das völliger
Blödsinn war. Haben Sie das gemacht, oder haben Sie
das nicht gemacht?


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808910900

Sehr geehrter Herr Hauptmann, ich habe gerade ge-

sagt, dass es längst nicht mehr nur um das Chlorhühn-
chen, dieses arme, possierliche Tierchen, geht. Natürlich
ging es auch darum. Wir haben aber eines gelernt: Die
allergrößte Gefahr liegt nicht in der gegenseitigen Aner-
kennung von Umweltschutz-, Verbraucherschutz- und
Gesundheitsstandards, sondern in einem ganz anderen
Bereich. Es geht um die Privilegierung von Investoren
gegenüber allen anderen.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: So ist es!)

Es geht zum Beispiel darum, dass es einen breitgefassten
Begriff der indirekten Enteignung gibt. Sie konnten da-
mals und Sie können heute lesen, worauf wir uns kon-
zentrieren.

Ich sage Ihnen: Es geht im Kern nicht um die Frage,
welche Standards wir heute anerkennen, sondern um die
Frage, dass in Zukunft jede politische Maßnahme zu ei-
ner schadenersatzauslösenden Enteignung stilisiert wer-
den kann. Das kann nicht sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Am Ende müssen wir noch bezahlen, wenn wir Pestizid-
minimierungsstrategien verfolgen. Es geht um Geheim-
haltung.


(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wo ist denn Geheimhaltung? Wo?)


Es geht um die Frage, ob Rechtswege und Umgehungs-
möglichkeiten vorgesehen sind, die man nicht akzeptie-
ren kann.

Das empfinden nicht nur wir so. Keine Geringere als
die neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs hat in ihrer
Antrittsrede gesagt, dass im Zusammenhang mit dem
Freihandelsabkommen vermeintlich beschwichtigend
gesagt werde, darin vorgesehene Schiedsverfahren soll-
ten erst nach Erschöpfung des staatlichen Rechtswegs
zum Tragen kommen. Sie hat gefragt: Wer soll in Zu-
kunft eigentlich wen kontrollieren, und wie soll das
Schiedsgericht zusammengesetzt werden? Sie hat auch
gesagt, dass wir uns darüber im Klaren sein müssen, dass
wir damit willentlich und wissentlich Bereiche aufge-
ben, die bislang zu den Kernaufgaben der Herstellung
staatlicher Ordnung gehörten,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


und dass wir gute Antworten haben sollten, um mit den
absehbaren Folgen umgehen zu können. Auf diesen Be-
reich beziehen wir uns heute mit diesem Antrag. Aber
wir stellen gerne auch weitere Anträge.

Herr Gabriel hat am 25. September 2014 in diesem
Haus gesagt, Investitionsschutz in CETA und TTIP sei
nicht erforderlich. Zwischen entwickelten Rechtssyste-
men wie Kanada und der EU brauche man keinen völ-
kerrechtlichen Investitionsschutz.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Er hat es doch gerade angesprochen! Rumänien! Bulgarien!)


Ich will darauf, auf den Kern des Problems, näher ein-
gehen. Darüber haben heute nicht viele geredet; viele ha-
ben nur die Opposition beschimpft. Ich habe eigentlich
immer gedacht, Kern des demokratischen Rechtsstaats
Deutschland sei das Parlament, in dem es denklogisch
immer eine Opposition gibt, die auch fürs Fragenstellen
bezahlt wird. Deshalb sage ich es noch einmal: Die regu-
latorische Kooperation in Verbindung und Verschrän-
kung mit einer Schiedsgerichtsbarkeit, einer Art Paral-
leljustiz, ist das Problem. Wir und die EU müssen uns
fragen, welches Zeichen wir setzen wollen. Wir sagen
immer, dass wir mit anderen Rechtsstaatsdialoge führen
und wissen, was ein Rechtsstaat ist. Das, was da geplant





Renate Künast


(A) (C)



(D)(B)

ist, hat aber nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, son-
dern ist ein Zurück in die Geheimpolitik vergangener
Jahrhunderte.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Dabei geht es nicht nur um die Öffentlichkeit und
Überprüfbarkeit von Verfahren oder gesetzliche Richter.
Ich stelle mir auch die Frage: Welche rechtliche, welche
verfassungsrechtliche Basis und welche Gedanken lie-
gen diesem Abkommen eigentlich zugrunde? Warum
dürfen Investoren auf entgangenen Profit klagen? Wa-
rum darf eigentlich nicht der Verbraucherzentrale Bun-
desverband wegen Nichteinhaltung der Verbraucher-
rechte klagen? Warum darf Greenpeace nicht bei
Umweltfragen klagen?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Und warum darf Foodwatch nicht klagen, weil im Be-
reich der Lebensmittel etwas schlecht geregelt ist? Wa-
rum dürfen BUND, NABU und wie sie alle heißen, nicht
klagen?

Welchem Rechtsverständnis folgen Sie? Schauen Sie
sich doch einmal das Grundgesetz oder das europäische
Recht an! Es ist ja nicht so, dass Artikel 1 des Grundge-
setzes mit dem Satz: „Gewinnerwartung und wirtschaft-
liches Handeln sind unantastbar“ anfängt


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)


– mein Grundgesetz zumindest fängt nicht so an –, son-
dern da stehen bis Artikel 14 des Grundgesetzes – Eigen-
tum – verschiedene Rechte, zum Beispiel die Staatsziel-
bestimmung Umweltschutz und das Recht auf
Gesundheit und körperliche Unversehrtheit.


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Und auch Artikel 15!)


Durch das Bundesverfassungsgericht ist auch das Daten-
schutzgrundrecht normiert, und dann kommt Artikel 14
des Grundgesetzes. Ich frage Sie: Warum darf der eine
klagen, warum darf er einen Extraweg gehen, und wa-
rum bekommt er Schadensersatz, und alle anderen dür-
fen nicht klagen? Wenn Sie das bilateral vereinbaren,
dann reduzieren Sie nicht nur das Niveau von Rechts-
staat, Grundrechten usw., sondern dann bringen Sie uns
auch politisch in eine Schieflage, und zwar als weltweit
schlechtes Vorbild.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ich will jetzt einen durchaus positiven Satz über
Herrn Gabriel sagen.


(Dirk Becker [SPD]: Das ist ja schon mal gut!)


– Ja. – Sie haben, wie ich finde, ein bisschen viel darum
herumgeredet, sozusagen auf der Stimmungsebene und
colorandi causa.

(Michaela Noll [CDU/CSU]: Oh! Sie tragen ja ganz schön dick auf!)


Aber jetzt zu Ihrem inhaltlichen Punkt. – Ich habe noch
eine Minute, oder?


Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808911000

Eine Minute, ja.


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808911100

Herr Gabriel, es ist gut, dass Sie einen internationalen

Gerichtshof ins Gespräch gebracht haben. Die Frage ist
nicht nur, ob es Durchsetzungschancen gibt, sondern
auch – Frau Dröge hat ja gesagt, dass wir gerne mit Ih-
nen darüber diskutieren –: Welcher Intention folgt das?
Ich finde, man muss über die Frage: „Dürfen nur die ei-
nen klagen oder auch andere?“ diskutieren, weil sonst
die Wertigkeit, was die verschiedenen Rechte betrifft,
schief ist. Ich frage mich auch: Wo wird er angesiedelt?
Die WTO ist schon neben die UN gesetzt worden, weil
man unter dem Dach der UN nicht weitermachen wollte,
da man sich unter Druck gesetzt fühlte. Vielleicht gehört
auch ein solcher internationaler Gerichtshof unter das
Dach der UN, weil man nur so sicherstellen kann, dass
alle Rechte berücksichtigt werden.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Uns, meine Damen und Herren, geht es an dieser
Stelle durchaus um Freihandelsabkommen. Ich könnte
mir allerdings schönere vorstellen. Warum machen wir
eigentlich kein Freihandelsabkommen, das versucht,
Innovation, Kreativität, erneuerbare Energien und CO2-
Einsparung zum Kern des gemeinsamen transatlanti-
schen Handels zu machen? Das wäre doch etwas! Es
geht also längst nicht mehr allein um das Huhn,


(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Dass das sogar Sie feststellen! Toll!)


sondern um die Frage, ob wir bilateral weltweite Stan-
dards setzen wollen, die undemokratisch sind und zu Pri-
vilegien für Einzelne führen. Genau deshalb werden wir
bei beiden Abkommen, bei TTIP und CETA, immer en-
gagiert sein. Wir sind ein Rollenmodell. Dieses Rollen-
modell muss lauten: Alle Rechte werden realisiert, und
wir führen keine undemokratischen Prinzipien ein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808911200

Vielen Dank, Renate Künast. – Nächster Redner in

der Debatte: Klaus-Peter Willsch für die CDU/CSU-
Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Für wen sprechen Sie denn jetzt? – Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)



Klaus-Peter Willsch (CDU):
Rede ID: ID1808911300

Für die Fraktion.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aha! Gut zu wissen!)






Klaus-Peter Willsch


(A) (C)



(D)(B)

Liebe Frau Künast, sollte ich noch einmal direkt nach
Ihnen reden, dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie ein
bisschen langsamer sprechen würden. Das Tempo hatte
nicht unbedingt mit dem Gehalt Ihrer Rede zu tun.


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immer diese Stilkritik! Setzen Sie sich doch mal mit dem Inhalt auseinander! Das ist ja fürchterlich!)


Ein bisschen langsamer und ein bisschen gehaltvoller
wäre es besser, weil man sich dann besser mit dem Ge-
sagten auseinandersetzen kann.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Leute wie Sie werden wir im Bundestag noch Chauvi-Preise schaffen! Wenn ich das über Sie so gesagt hätte, hätten Sie gesagt, ich sei diskriminierend gegen Männer! Aber gut!)


– Frau Künast, ich bin kein Mann, der über Diskriminie-
rung klagt.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Geht das jetzt noch elf Minuten so weiter? – Weitere Zurufe von der LINKEN: Kommen Sie doch bitte zum Ende!)


Frau Präsidentin, können wir das nicht abstellen? Das
ist ja furchtbar.


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und schon beklagen Sie sich! So eine Memme! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Wie bitte? Wollen Sie die Opposition abstellen?)



Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808911400

Reden Sie einfach.


Klaus-Peter Willsch (CDU):
Rede ID: ID1808911500

Dieses Gequäke von der linken Seite ist schwer zu er-

tragen.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ja, ja! Also abstellen, ja?)


Frau Künast, ich will etwas zu den Investitionsschutz-
abkommen sagen,


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, da wären Sie der Erste aus Ihrer Fraktion!)


weil Sie sich darauf besonders fokussiert haben. Der
Kollege Hauptmann ist schon auf die Einwendungen
bzw. die Eingaben zu TTIP, also zum amerikanischen
Freihandelsabkommen, eingegangen. Es gab
150 000 Kettenbriefe – Dinge, die Sie und andere im
vorpolitischen Raum angeleiert haben.


(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Jetzt kommt schon wieder die Beschimpfung der Bevölkerung!)


Das alles ist legitim. Aber man sollte nicht so tun, als sei
hier eine Volksbewegung entstanden; denn nur rund
5 000 von ihnen sind inhaltlich seriös und gehaltvoll. Sie
werden abgearbeitet und Eingang in die Beratungs-
grundlage finden, die den Mitgliedstaaten von der EU-
Kommission vorgelegt wird.

Es ist keineswegs so – das wissen Sie genau –, dass
irgendjemand hier im Saal will, dass Regelungen zum
Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und de-
mokratisch begründet sind, unterwandert werden. Sie
wissen, dass das nicht der Fall ist, behaupten das aber
wider besseres Wissen, um parteipolitisch Punkte zu ma-
chen.

Es gibt beim Thema Investitionsschutz Regelungsbe-
darf gerade mit Blick auf kleinere mittelständische Un-
ternehmen, die sich eben keine Riesenrechtsabteilung
leisten können, um alle Ecken des Rechtssystems in den
jeweiligen Investitionsländern auszuleuchten. Sie brau-
chen eine Möglichkeit, auf relativ unproblematische Art
und Weise Recht zu bekommen und ihre Dinge zu re-
geln, wenn das der Wunsch beider Partner ist.

Sie wissen, dass gerade vor amerikanischen Gerichten
im Ernstfall sieben- bis achtstellige Prozesskosten zu-
sammenkommen. Sie wissen, dass die Wahrung von Ge-
schäftsgeheimnissen im Zuge solcher Prozesse nicht im-
mer gewährleistet ist – es muss vieles offengelegt
werden – und dass der Ausgang eines solchen Prozesses
bei einer Laienjury wesentlich unberechenbarer ist als
vor professionellen Wirtschaftskammern, wie es sie in
anderen Ländern gibt. Investitionsschutzabkommen stel-
len sicher, dass Länder weiter attraktiv sind für ausländi-
sche Investoren. Deshalb sind wir prinzipiell der Auffas-
sung, dass bei Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren
solchen freiwilligen Regelungen nichts entgegensteht.

Deutschland hat Investitionsschutzregelungen vor
rund 50 Jahren erfunden und mit rund 130 Staaten sol-
che Verträge abgeschlossen, darunter auch mit anderen
EU-Mitgliedern. Bisher hat es auf dieser Basis ganze
drei Klagen gegen Deutschland gegeben. Hier wird also
ein Popanz aufgebaut,


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ist es! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie merken doch auch, dass das zunimmt!)


um ihn dann zu bekämpfen, der überhaupt nichts mit der
Wirklichkeit zu tun hat. Im Übrigen war keine dieser
drei Klagen erfolgreich.

Die weltweit aktivsten Kläger auf der Basis von In-
vestitionsschutzabkommen sind übrigens nicht, wie so
häufig unterstellt wird, die Amerikaner, sondern die Eu-
ropäer. So stammen die Kläger in 53 Prozent aller be-
kannten Verfahren aus der Europäischen Union; nur in
22 Prozent der Fälle gehen die Klagen auf amerikani-
sche Kläger zurück. Derzeit laufen vor dem Schiedsge-
richt in Washington, dem ICSID, mehrere Klagen von
europäischen Ökostromunternehmen gegen Spanien und
Tschechien wegen der Kürzung der dortigen Ökostrom-
förderung. Sicherlich wird niemand in diesem Zusam-
menhang behaupten wollen, dass etwa die Stadtwerke
München, die zu den Klägern gehören, die Demokratie
in Spanien abschaffen wollen.





Klaus-Peter Willsch


(A) (C)



(D)(B)

Der Mythos, dass die Staaten im Rahmen von
Schiedsgerichtverfahren zumeist die Verlierer sind, wird
ebenfalls durch die Statistik widerlegt. Von den
274 ISDS-Fällen, die weltweit bis Ende 2013 abge-
schlossen wurden, konnten die Staaten 43 Prozent für
sich entscheiden; in weniger als einem Drittel der Fälle
– 31 Prozent – wurde zugunsten der klagenden Investo-
ren entschieden.

Die viel zitierte Causa Vattenfall passt überhaupt
nicht in diesen Zusammenhang. Dieser Fall zeigt gerade,
dass es Unternehmen bereits jetzt – ohne TTIP, ohne das
europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen –
möglich ist, einen Staat zu verklagen; denn dort gilt na-
türlich auch das Rechtsstaatsgebot.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist genau das Problem!)


Es ist also dringend notwendig, hier mehr Sachlich-
keit in die Diskussion zu bringen. Dazu hat der Minister
einen hervorragenden Beitrag geleistet. Ich habe mich
wirklich selten so gefreut über eine Rede. Wenn wir den
SPD-Werbeblock einmal ausblenden – den muss ich ja
nicht super finden –, war das eine Rede, bei der ich hun-
dertprozentig dahinterstehe. Es ist richtig, dass wir als
eine Nation, die wie kaum eine andere vom freien Han-
del in der Welt lebt, uns diesen Fragen nüchtern, sachlich
und möglichst auch gemeinsam stellen müssen, um un-
ser Land, unser Vaterland nach vorne zu bringen und un-
serer Industrie zu helfen, sich in diesem Umfeld zu be-
währen und gute Ausgangspositionen vorzufinden.

Ich will noch kurz einige Zahlen nennen, auch auf die
Gefahr hin, dass ich Sie ermüde; aber bisher sind die
Zahlen offenbar noch nicht tief genug bei Ihnen einge-
drungen, als dass es richtig wäre, den volkswirtschaftli-
chen Vorlesungsblock fallen zu lassen. Das Handelsvo-
lumen mit dem Nicht-EU-Ausland hat sich allein
zwischen 1999 und 2010 verdoppelt. Der Anteil der EU
am weltweiten Exportgeschäft für Waren beträgt 15 Pro-
zent – der Chinas nur 12 Prozent, der der USA 11 Pro-
zent –, für Dienstleistungen 25 Prozent. Wieder zum
Vergleich: Der Anteil der USA beträgt hier 19 Prozent,
der von China 6 Prozent und der von Japan und Indien
jeweils 4 Prozent. Der Wert der Ausfuhren an Waren und
Dienstleistungen der 28 EU-Mitgliedstaaten betrug im
Jahr 2012 4,5 Billionen Euro. Die Direktinvestitionen
der EU im Ausland betrugen im Jahr 2012 5 Billionen
Euro.

Deutschland profitiert als größte Volkswirtschaft in
der EU und drittgrößter Exporteur weltweilt in besonde-
rem Maße von dieser Entwicklung. Der Anteil unserer
Exporte am deutschen Bruttoinlandsprodukt, also unsere
Exportquote, liegt bei rund 51 Prozent. Die deutschen
Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen betrugen im
Jahr 2013 1,4 Billionen Euro.

Diese Zahlen habe ich einfach einmal genannt, um Ih-
nen deutlich zu machen, welch herausragende Bedeu-
tung der freie Welthandel für uns als Handelsnation hat.
Davon hängen unzählige Arbeitsplätze ab. Hiermit spielt
man nicht, und man fährt auch keine billigen Kampa-
gnen auf Nebenkriegsschauplätzen, sondern man stellt
sich gemeinsam der Verantwortung für das Land. Dazu
sind alle herzlich eingeladen.
Wenn wir uns jetzt noch einmal den Austausch von
Waren und Dienstleistungen zwischen Europa und den
USA anschauen, dann sehen wir: Wir tauschen täglich
Dienstleistungen im Wert von 2 Milliarden Euro aus; das
Handelsvolumen beträgt jährlich 140 Milliarden Euro.
Die USA sind damit Deutschlands wichtigster Handels-
partner außerhalb der EU.

Der Kollege Hauptmann hat genau wie der Kollege
Lämmel schon darauf hingewiesen, dass wir uns darüber
im Klaren sein müssen, dass wir auf Grundlage unserer
atlantischen Freundschaft und Partnerschaft das, was uns
wichtig ist, jetzt in einem sehr viel größeren Umfang
zum Maßstab für den Welthandel machen können. Es ist
den Schweiß der Edlen wert, dass wir uns dafür einset-
zen und uns nicht von anderen Regionen der Welt über-
holen und abhängen lassen.

Wenn es um den Verbraucherschutz, den Arbeits-
schutz und den Umweltschutz geht, dann kann man auf
internationaler Ebene manchmal über vieles gar nicht re-
den, weil nicht die gleiche Sprache gesprochen wird und
anderswo ganz andere Standards herrschen. Oftmals
herrscht der Grundsatz „race to the bottom“. Ein solches
Herunterregulieren wollen wir nicht. Wenn wir uns klug
anstellen, dann können wir jetzt gemeinsam mit unseren
transatlantischen Partnern Standards für sehr viele Kon-
sumenten und Handeltreibende setzen, die nachher auch
für den Rest der Welt Maßstab und wegweisend sein
werden.

Wir tun das doch auch schon seit Jahren. Gemeinsam
mit unseren Partnern, mit denen wir unproblematische
Beziehungen haben, versuchen wir in Form von Freihan-
delsabkommen, Dinge festzuklopfen – Abschaffung von
Zöllen, Angleichung von technischen Vorschriften –, die
es uns erleichtern, Handel zu treiben. Dies soll uns zu-
gleich ermöglichen, uns auf gemeinsame Standards zu
einigen. Es ist sehr viel einfacher, mit unseren Partnern
hier auf ein ordentliches Maß an Übereinstimmung zu
kommen und damit etwas Gutes für die Wirtschaft zu
tun, als mit Ländern aus einem anderen Kulturkreis.

Ich bitte alle im Haus, dieses Thema mit der notwen-
digen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Bei diesem Thema
geht es um die Zukunft unserer Kinder, und es ist ent-
scheidend für die Antwort auf folgende Fragen: Wie
können wir in der Welt Einkommen erzielen? Wie kann
unsere Wirtschaft performen? Wie kann sie in der Welt
erfolgreich sein?

Wenn wir als Welthandelsnation weiter erfolgreich
bleiben und dabei gewährleisten wollen, dass wir die Re-
geln in diesem Spiel entscheidend mitbestimmen, dann
brauchen wir Partner, die ähnlich denken wie wir. Diese
finden wir auf der anderen Seite des Atlantiks. Deshalb
lautet mein Appell an Sie alle: Helfen Sie mit, das alles
noch zu verbessern! Stellen Sie das nicht prinzipiell in-
frage, sondern arbeiten Sie mit daran, dass wir sowohl
mit Kanada als auch mit den USA ein ordentliches Frei-
handelsabkommen hinbekommen!

Danke für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) (C)



(D)(B)


Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808911600

Vielen Dank. – Jetzt erteile ich noch einmal dem Kol-

legen Klaus Ernst von der Fraktion Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808911700

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wirt-

schaftsminister, lieber Sigmar! Wir alle wissen: Es geht
nicht um die Rückspiegel und auch nicht um die Blink-
lichter. Sie werden sehr oft als Grund angeführt, weshalb
wir Freihandelsabkommen bräuchten. Wer schon einmal
in einer Automobilfabrik war, der weiß, dass kein Auto
auf dem Band aussieht wie das vorherige. Es gibt andere
Sitze, andere Farben und auch andere Rückspiegel. Das
ist also wirklich ein vorgeschobenes Argument.


(Beifall bei der LINKEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Differenzierung!)


Es geht um etwas vollkommen anderes – da liegt die
Gefahr bei diesem Abkommen –:

Erstens. Wer setzt die Standards? Sind das die Parla-
mente, die Regierungen? Oder gibt es regulatorische
Räte, die künftig unter Ausschluss der Parlamente, unter
Ausschluss von demokratisch gewählten Vertretern
Standards setzen?


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Alles öffentlich im Internet!)


– Jetzt hören Sie doch einmal zu. Das würde Sie in die-
sem Falle bilden.


(Beifall bei der LINKEN)


Wer also setzt die Standards? Die große Gefahr ist
– Sigmar, du weißt es –, dass die Standards eben nicht
von den demokratisch gewählten Vertretern, sondern
von den regulatorischen Räten gesetzt werden.

Zweitens. Bei den Schiedsgerichten war die Position:
Eigentlich wollen wir sie nicht. Aber jetzt ist die Frage:
Kommen sie, oder kommen sie nicht? Die Frage, ob es
eine Handelsgerichtsbarkeit gibt, ist schön und nett; das
brauche ich nicht zu wiederholen. Aber wir wissen doch
genau, dass es bei CETA und TTIP keine Rolle mehr
spielt.

Wenn das so ist, dann bleibe ich dabei: Wenn wir in
dem CETA-Abkommen die Einführung von Schiedsge-
richten nicht verhindern, mit welchem Argument wollen
wir den Amerikanern sagen: „Nein, bei dem Abkommen
mit den Kanadiern haben wir diese Regelung zwar auf-
genommen, aber bei euch machen wir das nicht“? Das
hat auch ein amerikanischer Geschäftsmann in einer Ver-
anstaltung zu diesem Thema – ich war dabei – selbst ge-
sagt: Wenn diese Regelung mit den Kanadiern möglich
ist, dann wollen auch wir sie.

Das bedeutet im Klartext: Wenn wir im CETA-Ab-
kommen die Einführung von Schiedsgerichten nicht ab-
lehnen – die Einrichtung eines Handelsgerichtshofes
wäre eine Alternative gewesen –, dann werden diese
Schiedsgerichte auch in TTIP übernommen. Das wollen
wir nicht. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der LINKEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Aber wir wollen das!)


– Aber ihr bekommt das vielleicht nicht.

Der nächste Punkt, auf den ich eingehen will, ist die
Angst vor Vereinbarungen, die die Kanadier und die
Amerikaner mit den Asiaten treffen. Von Ihnen ist das
Argument gekommen, wir dürften diese Debatte nicht
angstbesetzt führen. Diese Debatte wird aber angstbesetzt
geführt. Schließlich sagen Sie: Die anderen machen ein
Abkommen ohne uns. – Ich sage Ihnen: Ja und? Glaubt
ihr wirklich, dass die Amerikaner keinen Daimler, keinen
Porsche oder kein anderes deutsches Auto mehr wollen,
bloß weil sie mit den Chinesen ein Abkommen geschlos-
sen haben? Das glaubt doch kein Mensch.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir werden unsere Produkte und unsere Maschinen,
die auf unserer wirklich ausgezeichneten Infrastruktur
basieren, trotzdem vermarkten können, auch wenn die
Chinesen mit den Amerikanern ein Abkommen schlie-
ßen. Warum auch nicht? Es wird für uns sogar leichter.
Wenn in diesen Ländern die Regulierungen einfacher
sind, dann heißt das für unsere Lieferungen in diese Län-
der, dass wir die hohen Standards, die wir in der Bundes-
republik und in Europa wollen, nicht aufzugeben brau-
chen.

Wenn diese Länder aber ihre Waren zu uns liefern
wollen, dann sagen wir: Wir haben bestimmte Standards.
Wir wollen zum Beispiel, dass bei der Verbindung vom
Traktor zum Hänger die Welle verkleidet ist, sodass man
sich daran nicht verletzen kann. Wir wollen zum Bei-
spiel – das habe ich vorhin angeführt –, dass unsere
Schutzkleidung bestimmten Standards unterliegt. In
Amerika sind die Standards für Schutzkleidung anders,
vielleicht nicht schlechter, aber anders. Deshalb sind sie
nicht eins zu eins übertragbar.

Ich sage Ihnen: Wenn wir diese Debatte angstbesetzt
führen wollen, dann müssen wir sagen: Die anderen ma-
chen ein Abkommen, und wir sind nicht dabei. – Wenn
wir sie aber im Interesse der Bürger führen wollen, dann
müssen wir sagen: Wir wollen unsere Standards nicht
aufgeben, weil sie zum Nutzen der Bürger sind. – Des-
halb müssen wir bei dem, was da passiert, aufpassen.


(Beifall bei der LINKEN – Dirk Becker [SPD]: Sie wollen es doch gar nicht! – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Unbelehrbar!)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808911800

Nächster Redner ist der Kollege Klaus Barthel, SPD.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1808911900

Herr Kollege Ernst, die Verteidigung unserer Stan-

dards ist aller Ehren wert. Aber in der Globalisierung
müssen wir eben dafür sorgen, dass diese Standards
weltweit anerkannt und durchgesetzt werden. Unter an-
derem deswegen führen wir Verhandlungen über Han-
delsbeziehungen.





Klaus Barthel


(A) (C)



(D)(B)

Der Anlass, warum wir heute hierüber reden, ist der
Antrag der Linken. Er strotzt genauso wie die Reden, die
wir hier gehört haben, vor Widersprüchen.


(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Erster Widerspruch: Auf der ersten Seite Ihres An-
trags steht:

Folglich sind der … CETA-Vertragstext und die
mehr als 1.000 Seiten langen Anhänge für eine de-
taillierte parlamentarische Prüfung bis heute kaum
nutzbar.

Auf der nächsten Seite schreiben Sie dann detailliert Ihre
Auslegung zu dem, was angeblich in dem Vertrag steht,
und kritisieren das.


(Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Genau!)


Sie belegen das sogar mit Fundstellen. Das passt nicht
zusammen.

Zweiter Widerspruch: Die Überschrift Ihres Antrags
lautet: „CETA-Verhandlungsergebnis ablehnen“. Damit
bedienen Sie die allgemeine Ablehnungsfront. Aber
dann gibt es in Ihrem Antrag einen wichtigen qualitati-
ven Fortschritt, den Sie gemacht haben; denn Sie lehnen
CETA nicht mehr rundweg ab, sondern Sie geben uns
vier Forderungen mit auf den Weg, die weitgehend un-
strittig sind.


(Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])


Denn keiner würde sich hierhinstellen und sagen: Wir
sind gegen eine Übersetzung, wir wollen Schiedsge-
richtsverfahren so einführen, wie sie vorgeschlagen wur-
den, oder wir sind nicht für ein gemischtes Abkommen. –
Das ist doch wunderbar; das kann man nur begrüßen.
Herzlich willkommen im Klub!

Aber an anderer Stelle – bei der Überschrift usw. –
verstricken Sie sich, wie gesagt, in Widersprüche. Ich
finde deshalb, dass nicht die Sozialdemokratie und die
Koalition Klärungsbedarf haben, sondern Sie von der
Linken müssen einmal klären, was Sie eigentlich wollen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das bezieht sich auch auf die Frage, wie es denn wei-
tergehen soll. Sie schreiben auf Seite 2 Ihres Antrags:

Die laufende Rechtsförmlichkeitsprüfung des
CETA-Vertragstextes wäre aktiv zu nutzen, um die
umfangreichen Probleme durch detaillierte Nach-
besserungen am Text einzubringen und mit anderen
EU-Mitgliedsstaaten durchzusetzen.

Genau das versucht Sigmar Gabriel die ganze Zeit, und
dafür kämpft die Sozialdemokratie die ganze Zeit.


(Beifall bei der SPD – Dirk Becker [SPD]: Genau so ist es!)


Aber wenn Sie auf der anderen Seite schon vorher sa-
gen, dass Sie das alles ablehnen, aus welchem Grund
sollte sich die EU-Kommission dann auch nur einen
Zentimeter bewegen?

(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Den jetzigen Text, Herr Kollege!)


Natürlich verteidigt sie jetzt erst mal das Abkommen, so
wie sie es ausgehandelt hat. Und nur dann, wenn wir zu-
sagen, in die Debatte einzusteigen, haben wir doch über-
haupt eine Chance, dass sich die Kommission an irgend-
einer Stelle bewegt. Denn wenn wir vorher schon sagen,
dass wir sowieso dagegen sind, dann braucht sie sich
auch nicht mehr zu bewegen. Und dann knallt es halt.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist doch Ihr Produkt!)


Deswegen bitte ich Sie, sich insgesamt davon zu be-
freien, die Debatte auf die Schiedsgerichtsbarkeitsfrage
zu verengen. Da ist noch viel mehr Stoff drin, auch aus
Sicht der Zivilgesellschaft, der Kommunen, der Gewerk-
schaften – Stichworte „Daseinsvorsorge“, „einklagbare
Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. In
Klammern: Wie soll das eigentlich ohne eine internatio-
nal anerkannte Schiedsgerichtsbarkeit gehen?

Themen gibt es also genug. Aber den Eindruck zu er-
wecken, als sei alles erledigt und gut, wenn es keine
Schiedsgerichtsbarkeit, keine ISDS gibt,


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das macht doch niemand, Klaus!)


das kann es doch nicht sein. Wir brauchen eine Gestal-
tungs- und keine Angstdebatte. Aber leider verfallen Sie
immer wieder in eine solche. Herr Ernst, Ihre Reden pas-
sen leider auch nicht zu dem, was Sie aufschreiben. Und
das, was Sie aufschreiben, passt in sich nicht zusammen.
Deswegen müssen Sie sich bewegen und nicht in erster
Linie wir uns.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808912000

Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungs-

punkt ist der Kollege Ingbert Liebing, CDU/CSU.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Ingbert Liebing (CDU):
Rede ID: ID1808912100

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Der Antrag, den Sie, Kolleginnen und
Kollegen von der Linksfraktion, vorgelegt haben, enthält
aus meiner Sicht selbst die Begründung dafür, weshalb
er unpassend ist. Sie schreiben in Ihrem Antrag:

Eine deutsche Übersetzung des vollständigen Tex-
tes ist erst nach Abschluss der Rechtsförmlichkeits-
prüfung für das daran anschließende Ratifizierungs-
verfahren vorgesehen und wird so erst Ende 2015
vorliegen. Folglich sind der 521-seitige CETA-Ver-
tragstext und die mehr als 1.000 Seiten langen An-
hänge für eine detailliert parlamentarische Prüfung
bis heute kaum nutzbar.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Kaum!)






Ingbert Liebing


(A) (C)



(D)

Aber Sie legen schon heute einen Antrag vor, in dem
Sie fordern, das Ganze abzulehnen, obwohl die Unterla-
gen noch nicht einmal übersetzt sind und noch nicht für
eine parlamentarische Beratung zur Verfügung stehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen.
Entweder sind Sie grundsätzlich dagegen; dann können
Sie sich jede parlamentarische Beratung sparen und
brauchen nicht mehr zu verhandeln oder über irgend-
etwas zu reden. Dann bleibt es dabei: Sie sind dagegen
– das nehmen wir zur Kenntnis –, und wir diskutieren
sachlich. Oder Sie sagen, Sie wollen parlamentarische
Beratungen und Diskussionen, aber dann dürfen Sie
nicht gleich zu Beginn einen solchen Antrag vorlegen, in
dem Sie schon heute Ihre Ablehnung dokumentieren.
Das passt alles nicht zusammen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die deutsche Übersetzung wird bis Ende dieses Jah-
res vorliegen. Danach findet die Ratsbefassung statt, und
auch das Europäische Parlament wird sich damit befas-
sen. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Zusammen-
hang – und zwar unabhängig davon, ob es förmlich ein
gemischtes Abkommen mit Zustimmungspflicht ist oder
nicht – ausreichend Zeit haben werden, uns hier im Par-
lament mit den Vertragstexten, wenn sie denn vorliegen,
zu befassen. Wir wollen uns diese Zeit für ernsthafte De-
batten, für Prüfungen der Ergebnisse der Verhandlungen
und für die Diskussion in und mit der Öffentlichkeit neh-
men. Das muss sein. Diese Zeit nehmen wir uns ord-
nungsgemäß.

Aber wir führen diese Diskussion erst einmal mit dem
grundsätzlich positiven Bekenntnis, dass wir einen
freien und fairen Handel wollen. Gerade wir Deutsche
profitieren als Exportnation davon ganz besonders; dies
ist von den Rednern der Koalition und von Bundeswirt-
schaftsminister Gabriel heute ja auch eindrucksvoll do-
kumentiert worden. Deswegen verdammen wir eben
nicht gleich alles, sondern sehen auch die Chancen. Wir
wissen, dass freier Handel auch faire Bedingungen
braucht. Auch dafür soll dieses Abkommen sorgen.

Aber nun gibt es sicherlich auch viele Besorgnisse
nach dem Motto „Was verändert sich durch derartige
Abkommen?“. Wir nehmen diese Besorgnisse ernst.

Ich möchte zum Abschluss der Debatte einen be-
stimmten Teil der kritischen Diskussionen betrachten,
nämlich die Diskussionen, die in den Kommunen statt-
finden. Wir stellen quer durch die Republik fest, dass
sich Kreistage und Stadtvertretungen mit diesem Han-
delsabkommen befassen. Manchmal wundert man sich
zwar, wer dabei alles sehr schnell zum Experten für
Welthandel wird, aber wir stellen fest, dass es Besorg-
nisse gibt, gerade hinsichtlich der Frage: Welche Aus-
wirkungen hat dies für die kommunale Betätigung vor
Ort?

Diese Frage ist durchaus berechtigt. Warum? Andere
Länder kennen diese Form von kommunaler Selbstver-
waltung – ein Erfolgsmodell in Deutschland – leider
nicht. Sie kennen nicht die positiven Erfahrungen von
Kommunen, die Leistungen im Bereich der Daseinsvor-
sorge für die Gesellschaft erbringen. Eine Vielzahl von
Resolutionen erreichen uns, in denen gefragt wird: Gerät
die kommunale Selbstverwaltung in Gefahr? Können
wir noch vor Ort entscheiden? – Das sind die Fragen, die
uns gestellt werden. Darauf müssen wir Antworten ge-
ben.

Auch die kommunalen Spitzenverbände und der Ver-
band Kommunaler Unternehmen haben dies thematisiert
und uns ihre Position mitgeteilt. Sie stellen folgende Fra-
gen: Bleibt die kommunale Organisationshoheit erhal-
ten, oder wird sie durch diese Handelsabkommen beein-
flusst? Gibt es Auswirkungen auf Ausschreibungs- und
Beschaffungswesen? Bleibt unser hohes Niveau bei den
Umwelt- und Gesundheitsstandards erhalten? Diese Fra-
gen sind berechtigt. Nicht berechtigt ist aber einseitige
Panikmache, mit der schon vorher pauschal festgestellt
wird, dass all dies jetzt in Gefahr gerät, abgeschafft wird,
als ob CETA quasi die Demokratie aushebeln würde.
Diese Panikmache ist, wie gesagt, unberechtigt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die Sorgen der Kommunen, die in den vielen Resolu-
tionen zum Ausdruck kommen, nehmen wir ernst. Dies
wird sicherlich auch Thema in den parlamentarischen
Beratungen werden.

Die Ziele der kommunalen Verbände teile ich aus-
drücklich. Die Rechte unserer verfassungsrechtlich ge-
schützten kommunalen Selbstverwaltung dürfen nicht
beeinträchtigt werden. Sie werden es auch nicht. Nach
all dem, was uns auf dem Tisch liegt und was wir von
der Bundesregierung, vom Wirtschaftsministerium an
Informationen bekommen haben, kann man sagen
– auch der Bundeswirtschaftsminister weist immer wie-
der darauf hin –, dass diese Besorgnisse ungerechtfertigt
sind. Wir müssen uns damit beschäftigen, aber wir kön-
nen erklären, dass diese Kernbereiche kommunaler
Selbstverwaltung nicht berührt werden.

CETA verpflichtet nicht zu neuen Privatisierungen
oder zu Liberalisierungen. All das, was in diese Rich-
tung behauptet wird, sind Märchen. Aber für alle Berei-
che, die nach unserem Recht schon liberalisiert sind, be-
kommen nach diesem Abkommen die Unternehmen aus
Kanada, die sich hier beteiligen wollen, die gleichen
Rechte wie die Unternehmen aus Deutschland oder aus
anderen europäischen Ländern, zum Beispiel britische,
französische oder dänische Unternehmen. Wer wollte
bestreiten, dass das sinnvoll ist?

CETA enthält auch keine Einschränkung der Kommu-
nen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Betätigung über
das geltende Recht hinaus. Dies gilt genauso für die In-
house-Vergabe. Was heute nach deutschem und europäi-
schem Recht möglich ist, wird durch dieses Abkommen
nicht berührt. Insofern sind auch hier die Besorgnisse
ohne Grund.

CETA schließt auch Rekommunalisierungen nicht
aus. Ein gängiges Argument, wonach die Kommunen
nicht mehr frei darüber entscheiden könnten, ist falsch.

(B)






Ingbert Liebing


(A) (C)



(D)(B)

Dort, wo sie nach deutschem Recht frei entscheiden kön-
nen, werden sie das auch künftig tun können. Das ist uns
und auch mir persönlich sehr wichtig.


Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808912200

Herr Kollege Liebing, gestatten Sie noch eine Zwi-

schenfrage?


Ingbert Liebing (CDU):
Rede ID: ID1808912300

Ich finde, wir haben diese Debatte lange genug ge-

führt. Jetzt sollten wir am Freitagmittag auch einmal
zum Ende kommen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich nenne auch das Stichwort Sparkassenwesen. Das
Sparkassenwesen gibt es in anderen Ländern in dieser
Form nicht. Natürlich kommt dann die Frage: Hat das
Auswirkungen auf diese spezielle Form des kommuna-
len Bankenwesens, auf die Sparkassen? Auch hier sind
die Besorgnisse ernst zu nehmen. Aber wir können ver-
sichern: CETA wird keine negativen Auswirkungen auf
das Sparkassenwesen haben. CETA verändert auch nicht
das öffentliche Ausschreibungswesen. Die Kommunen
legen ihre Ausschreibungsbedingungen weiterhin selber
fest.

Es gibt teilweise schon sehr abstruse Behauptungen in
den Diskussionen. Ich habe das selber in Schleswig-Hol-
stein in einer Kreistagsdebatte einmal erlebt, in der be-
hauptet wurde, ein kanadisches Unternehmen könne
jetzt, wenn es bei einer Ausschreibung verloren habe,
seinen entgangenen Gewinn bei einem Schiedsgericht
einklagen.


(Jürgen Hardt [CDU/CSU]: So ein Quatsch!)

– So ein Quatsch. Ganz genau. – Nichts anderes als
Quatsch ist das. Denn nur bei einem Verstoß gegen gel-
tendes Recht ist es möglich, Schadensersatz einzukla-
gen. Und wer wollte bestreiten, dass das nicht sinnvoll
wäre! Nach nationalem Recht ist es eine Selbstverständ-
lichkeit, dass dann, wenn gegen Recht und Gesetz ver-
stoßen wird, Schadensersatz fällig ist.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Es läuft aber nicht nach dem Motto „Ich bewerbe mich
bei einer Ausschreibung und setze darauf, dass ich nicht
den Zuschlag bekomme, und dann klage ich den entgan-
genen Gewinn ein!“ ab. Das zu behaupten, ist wirklich
Quatsch. Die Wirklichkeit ist eine andere.

So können wir als Fazit feststellen, dass der Antrag
der Linken in der Sache falsch ist. Er kommt auch zur
Unzeit, weil wir uns ja später – dann, wenn alle Unterla-
gen vorliegen – ausführlich hier im Parlament mit die-
sem Abkommen beschäftigen werden.


(Andrea Wicklein [SPD]: Sehr richtig!)

Die sorgfältige Beratung ist sichergestellt. Dafür werden
wir auch sorgen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808912400

Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen jetzt zum Antrag der Fraktion Die Linke
auf Drucksache 18/4090. Die Fraktion Die Linke
wünscht Abstimmung in der Sache. Die Fraktionen der
CDU/CSU und der SPD hingegen wünschen Überwei-
sung – federführend an den Ausschuss für Wirtschaft
und Energie und mitberatend an den Finanzausschuss
sowie an den Ausschuss für Angelegenheiten der Euro-
päischen Union.

Wir stimmen nach ständiger Übung zuerst über den
Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Ich frage deshalb:
Wer stimmt für die Überweisung dieses Antrags? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die
Überweisung beschlossen, und zwar mit den Stimmen
von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktio-
nen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Das heißt,
wir stimmen heute nicht in der Sache über den Antrag
auf Drucksache 18/4090 ab.

Zusatzpunkt 6. Wir kommen jetzt zu der Beschluss-
empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
auf Drucksache 18/3862. Der Ausschuss empfiehlt unter
Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung
des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksa-
che 18/3729 mit dem Titel „Interessengeleitetes Gutach-
ten zu Investorenschutz zurückweisen“. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung des Ausschusses? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Be-
schlussempfehlung des Ausschusses angenommen mit
den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die
Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die
Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Drucksache 18/3747 mit dem Titel „Konsul-
tationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurück-
weisen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung des
Ausschusses? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Aus-
schusses mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der
Fraktion Die Linke angenommen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Kleinanlegerschutz-
gesetzes
Drucksache 18/3994
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Ausschuss für Kultur und Medien
Ausschuss Digitale Agenda
Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Dazu sehe ich
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Parlamen-
tarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister für die
Bundesregierung das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)







(A) (C)



(D)(B)

D
Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1808912500


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wozu benötigen wir ein Kleinanlegerschutzgesetz? Das
ergibt sich meines Erachtens durch zwei wesentliche
Faktoren. Dazu gehören erstens die Vorfälle am Grauen
Kapitalmarkt, die in der Vergangenheit zu einem massi-
ven Schaden der Kleinanleger geführt und gezeigt ha-
ben, mit welchen Risiken solche Anlagen gerade für
Kleinanleger verbunden sind. Große Medienaufmerk-
samkeit hat zum Beispiel der Fall Prokon gefunden, ein
Windkraftunternehmen, das im Mai vergangenen Jahres
in Insolvenz gegangen ist, wodurch immerhin
75 000 Genussrechteinhaber mit Verlusten rechnen müs-
sen. Sie hatten Genussrechte in einem Gesamtvolumen
von 1,4 Milliarden Euro gezeichnet.

Die Problematik, die an diesem Beispiel deutlich
wird, wird durch ein zweites Phänomen verschärft, näm-
lich durch ein massives Niedrigzinsumfeld, das vielen
Anlegern, die ihr Geld in sichere Spareinlagen anlegen,
zu geringe Renditen bietet, sodass sich diese Anleger
ohne ausreichende Informationen und ohne ein entspre-
chendes Risikobewusstsein für Anlagen mit höheren
Renditen entscheiden und dabei übersehen, dass diese
auch mit einem höheren Risiko verbunden sind. Das Be-
dauerliche daran ist, dass es eine ganze Reihe von Anla-
geberatern gibt, die nicht auf das zusätzliche Risiko hin-
weisen, sondern gezielt versuchen, das Risiko gegenüber
ihren potenziellen Anlegern auszublenden.

Vor dem Hintergrund dieser beiden Entwicklungen
sind wir der Meinung, dass in diesem Kontext höhere
Anforderungen an die Transparenz notwendig sind, und
zwar speziell für Angebote aus dem sogenannten Grauen
Kapitalmarkt. Das war für die Bundesregierung Anlass,
diesen Gesetzentwurf vorzulegen.

Herr Kollege Maas, ich darf mich ganz herzlich für
die gute Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministe-
rium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bun-
desminister der Finanzen bedanken. Wir sind gemein-
sam bei diesem Vorhaben federführend. Unser Ziel ist
es, deutlich zu machen, wer aus der Sicht des Anlegers
ein seriöser Anbieter ist. Da wir nicht davon ausgehen,
dass wir die menschliche Natur ändern können, wird es
sicherlich auch weiterhin seriöse und weniger seriöse
Anbieter geben. Entscheidend ist, den potenziellen Anle-
gern klarzumachen, mit wem sie es zu tun haben und auf
welches Geschäft sie sich einlassen würden.

Wir versuchen mit dem Gesetzentwurf, eine Balance
zwischen der notwendigen Regulierung, um das Ziel der
Information des Verbrauchers bzw. des Anlegers zu er-
reichen, und der Eigenverantwortung des Anlegers zu
schaffen. Wir wollen nicht, dass der Staat dem Verbrau-
cher die Anlageentscheidung aus der Hand nimmt. Wenn
er dank einer ausreichenden Transparenz die nötigen In-
formationen bekommen hat, soll er auf dieser Basis
seine Entscheidung treffen.

Wir haben fünf wesentliche Vorschläge formuliert:

Erstens wollen wir die Aufsichtsbefugnis der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stärken, insbe-
sondere dann, wenn es um Produktinnovationen geht,
und wir wollen ihr bei Rechtsverstößen die Möglichkeit
einräumen, solche Produkte entweder zu verbieten oder
zumindest deren Vermarktung zu beschränken. Wir hof-
fen, dass wir damit zu mehr Qualität bei den Produkten
kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Finanz-
dienstleistungsaufsicht keine Einzelfälle betrachtet.
Vielmehr muss die Anlegerschaft insgesamt durch be-
stimmte Produkte gefährdet sein. Es geht also um den
kollektiven Verbraucherschutz und nicht um den Ver-
braucherschutz im Einzelfall. Nach meiner Auffassung
sind die Gerichte zuständig, wenn es darum geht, Einzel-
fälle aufzuarbeiten.

Der zweite Punkt ist, dass wir eine Prospektpflicht für
Vermögensanlagen einführen, speziell für Nachrangdar-
lehen und Beteiligungsdarlehen. Der Fachterminus lau-
tet hier partiarische Darlehen und vergleichbare Anla-
gen. Dabei sind wir allerdings nicht weltfremd. Wir
wollen zwar im Hinblick auf unser Ziel, mehr Transpa-
renz und Information zu schaffen, eine Prospektpflicht
einführen. Aber wir sind der Meinung, dass wir etwa bei
Genossenschaften, an die schon das Genossenschafts-
recht strenge Anforderungen stellt, eine Ausnahme von
der Prospektpflicht erlauben können. Des Weiteren wol-
len wir eine solche Ausnahme erlauben, wenn es um so-
ziale und gemeinnützige Zwecke geht. Es muss aber si-
chergestellt werden, dass es ausschließlich um soziale
und gemeinnützige Zwecke geht, hinter denen sich keine
Renditeerwartungen verbergen dürfen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Deshalb soll der Zinssatz gedeckelt sein, um klarzuma-
chen, dass Soziales und Gemeinnütziges und nicht die
Renditeerwartungen der Anleger im Vordergrund stehen.

Des Weiteren denken wir angesichts der Entwicklun-
gen im Internet über Ausnahmen nach, wenn es um eine
sogenannte Schwarmfinanzierung, das Crowdinvesting,
geht. Auch hier werden rechtliche Anforderungen benö-
tigt. Aber wir müssen die Marktentwicklung genau be-
obachten. Wir wollen nach einer gewissen Zeit schauen,
ob sich die Parameter, die wir dort setzen, um Ausnah-
men von der Prospektpflicht zu genehmigen, bewähren.
Diese Parameter dürfen Neuentwicklungen auf dem
Markt nicht unterbinden und müssen gleichzeitig den
Anlegerschutz in hinreichendem Maße sicherstellen. Ich
hoffe, dass es hier gelingt, zu vernünftigen Rechtsset-
zungen zu kommen.

Der dritte Punkt ist, dass wir in Zukunft Mindestlauf-
zeiten der Anlagen von 24 Monaten und Kündigungs-
fristen von 12 Monaten einfordern werden. Wir wollen
damit einen doppelten Schutz erreichen. Zum einen wol-
len wir die Anleger so schützen, dass sie bei der Anla-
geentscheidung wissen, ob sie sich zu jedem Zeitpunkt
– genauso wie bei einem Sparbuch – ihr Geld auszahlen
lassen können oder ob es sich um eine mittel- bzw. län-
gerfristig orientierte Anlage handelt. Zum anderen wol-
len wir verhindern, dass ein Anleger, der erkennt, dass es
eine Gefährdung gibt, um seine Anlage fürchten muss,
weil plötzlich andere Anleger ihr Geld abziehen. Wir
hoffen, dass durch die oben genannten Zeiten eine dop-
pelte Schutzwirkung für die Anleger entsteht.





Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister


(A) (C)



(D)(B)

Der vierte Punkt ist, dass dem Anleger transparent ge-
macht werden muss, ob es eine Verbindung zwischen
denjenigen, die Produkte vertreiben, und denjenigen, die
Produkte auflegen, gibt. Solche Vernetzungen und Ver-
quickungen müssen offengelegt werden. Das ist ein wei-
terer Ansatz.

Der fünfte Punkt betrifft die Begrenzung von Wer-
bung für Vermögensanlagen im öffentlichen Raum, in
audiovisuellen Medien und im Rundfunk. Wir sind uns
bewusst, dass wir uns hier sehr scharf an der Grenze zur
Presse- und Rundfunkfreiheit bewegen. Dennoch sind
wir der Meinung, dass zu differenzieren ist, ob für Ver-
mögensanlagen vor einem aufgeklärten Publikum ge-
worben wird – dann lässt sich in diesem Kontext durch-
aus vertreten, dass in einem gewissen Umfang geworben
wird – oder ob die Werbung völlig kontextfrei erfolgt.
Dann haben wir erhebliche Zweifel. Weil wir hier Neu-
land betreten, Herr Maas, haben wir vereinbart, diesen
Bereich nach einer gewissen Zeit zu evaluieren.

Ich hoffe, dass wir für diesen Gesetzentwurf Unter-
stützung bekommen und ein neues Niveau des Verbrau-
cherschutzes in Deutschland im Bereich des Grauen Ka-
pitalmarkts erreichen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808912600

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin

Susanna Karawanskij.


(Beifall bei der LINKEN)



Susanna Karawanskij (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808912700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

haben es gerade gehört: Viele Menschen haben für die
private Altersvorsorge in sogenannte Genussrechte oder
Nachrangdarlehen investiert. Prokon ist ein trauriges
Beispiel, das seinen Niederschlag in der Presse gefunden
hat. In diesem Fall mussten Bürgerinnen und Bürger
große Verluste erleiden. Spätestens seit dieser Pleite ist
der Begriff des Grauen Kapitalmarkts in aller Munde.
Hochriskante, intransparente Finanzprodukte in diesem
weitestgehend immer noch unregulierten Markt bescher-
ten große Verluste. Das Beispiel zeigt, dass der Graue
Kapitalmarkt nun endlich wirksam reguliert werden
muss und vor allen Dingen Kleinanlegerinnen und
Kleinanleger an der Stelle geschützt werden müssen.
Machen wir uns nichts vor: Bislang ist der finanzielle
Verbraucherschutz in Deutschland immer noch in den
Kinderschuhen.


(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Na, na!)


Wir Linke haben im März 2014 konkrete Vorschläge
in einem eigenen Antrag unterbreitet. Zwei Monate spä-
ter gab es dann ein unverbindliches Maßnahmenpaket.
Nun, ein knappes Jahr später, wird der Gesetzentwurf
vorgelegt. Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass der
Schutz von Kleinanlegern dann doch nicht so pressiert
hat. Aber wir begrüßen die Stoßrichtung, dass gerade
Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht so viel
Geld haben und kleine Summen anlegen möchten, ge-
schützt werden.

Wir finden es auch gut, dass die Finanzaufsicht, die
BaFin, insbesondere wenn man die unseriösen Anbieter
vor Augen hat, von nun an leichter auch Vertriebsver-
bote verhängen darf. Noch besser wäre es allerdings,
wenn die BaFin entsprechende Verkaufsprojekte nicht
nur nach formalen Kriterien prüfen würde, sondern auch
inhaltlich prüfen würde, ob so ein Geschäftsmodell trag-
fähig ist. Wir würden es auch begrüßen, wenn die Auf-
sichtsrechte der BaFin dahin gehend erweitert würden,
dass diese über das Recht bzw. die Pflicht zur kollekti-
ven Rechtsdurchsetzung verfügt und damit Sammelkla-
gen einreichen und Verjährungen hemmen könnte.

Zukünftig werden besagte Nachrangdarlehen einer
Regulierung unterworfen. Das haben wir bereits vor ei-
nem Jahr gefordert. Es ist schön, dass wir das in dem jet-
zigen Gesetzentwurf wiederfinden und Umgehungsmög-
lichkeiten bzw. Lücken geschlossen werden. Damit
wurde ein wichtiger Schritt zur Regulierung des Grauen
Kapitalmarkts getan.


(Beifall bei der LINKEN)


Aber genau dieser Punkt wirft bei näherer Betrach-
tung einige Fragen auf, gerade bei den sozialen, gemein-
nützigen Initiativen oder der Crowdinvesting-Szene;
denn diese Projekte, die teilweise auf einer Schwarm-
finanzierung basieren, sammeln oft Geld über Direktkre-
dite oder Nachrangdarlehen ein. Initiativen wie Miets-
häuser, Dorfläden oder Kitas sehen nunmehr die Gefahr,
dass ihnen der Saft abgedreht wird, wenn sie beispiels-
weise einen Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen,
der nicht selten 50 000 Euro kostet, erstellen müssen und
damit das eigentliche Budget, das man in das Projekt in-
vestieren möchte, aufgefressen wird.

Hier ist sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt. Zum ei-
nen müssen wir den Grauen Kapitalmarkt regulieren,
zum anderen möchten wir Linken natürlich solchen Pro-
jekten der solidarischen Ökonomie, wirklich sozialen,
ökologisch nachhaltigen und gemeinnützigen Projekten
nicht den Garaus machen. Die Ausnahmeregelungen, die
bisher getroffen worden sind, sind ganz gut. Man muss
allerdings auch schauen, dass keine Nischen übrig blei-
ben, die schlecht reguliert sind und die unseriöse Anbie-
ter dann nutzen.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich möchte noch auf einen Widerspruch hinweisen,
den wir in den bevorstehenden Diskussionen lösen müs-
sen. Einige gemeinnützige Projekte, die sich über Nach-
rangdarlehen finanzieren und sich bewusst von Banken
abgrenzen wollen und erklären, dass bei ihnen das Anle-
gergeld besser aufgehoben ist, werben oft trotzdem mit
einer guten Verzinsung. Zugleich werden vor allem die
gemeinnützigen, ideellen Non-Profit-Ziele in den Vor-
dergrund gerückt. Hier muss meines Erachtens noch ge-
klärt werden, was tatsächlich im Zentrum steht, der Ge-
meinnutz oder die Konkurrenz zu den Banken.

Es ist nicht klar, warum solche Projekte überhaupt
Renditen bieten sollten und warum sie sich nicht von





Susanna Karawanskij


(A) (C)



(D)(B)

den Angeboten des freien Marktes abgrenzen. Es stellt
sich doch die Frage, warum eine Dorfbücherei, eine Kita
oder ein Mietprojekt überhaupt Renditen erwirtschaften
sollte.

Man könnte das treffender beispielsweise mit dem
Etikett versehen: Spende mit eventueller Rückzahlung.
Das wäre zumindest ehrlicher; denn ideelle Gründe und
Profitinteressen streben meines Erachtens auseinander
und lassen sich nicht miteinander vereinbaren.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Frank Steffel [CDU/CSU]: Dann legt nur keiner an! Dann gibt es kein Geld mehr!)


Man könnte im Hinblick auf gemeinnützige Projekte
beispielsweise über einen „Prospekt light“ nachdenken,
um deren Belastungen zu verringern, sodass man ihnen
nicht den Garaus macht.

Letztendlich brauchen wir – das habe ich schon be-
tont, als wir unseren Antrag vorgestellt haben – ein Um-
denken: Die Finanzprodukte sollten nicht erst dann regu-
liert werden, wenn sie auf dem Markt sind. Wir brauchen
vielmehr eine Umkehr in der Verfahrensweise, eine prä-
ventive Regulierung: Finanzprodukte sollten erst auf den
Markt kommen dürfen, wenn sie von so etwas wie einem
Finanz-TÜV begutachtet worden sind. So wären letzt-
endlich auch die Kleinanleger wirksam geschützt.

Lassen Sie uns diese Fragen und diese Probleme auch
bei den weiteren Diskussionen und der Anhörung offen
diskutieren. Wir wollen die Kleinanleger und die, die so-
ziale, gemeinnützige, ideelle Projekte fördern wollen,
vor unseriösen Anbietern schützen.


Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808912800

Frau Kollegin Karawanskij, erlauben Sie mir den

Hinweis, dass Ihr letzter Satz angesichts der Redezeit ein
guter Schlusssatz gewesen wäre.


Susanna Karawanskij (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808912900

Und wir wollen solchen Projekten nicht den Garaus

machen.


(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808913000

Jetzt hat das Wort für die Bundesregierung der Bun-

desminister Heiko Maas.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Wer heute für das Alter vorsorgt oder das Er-
sparte ganz einfach nur anlegt, der setzt mitunter viel
aufs Spiel; denn heute kann der Lebensstandard von
morgen von einer einzigen Anlageentscheidung abhän-
gen. Es ist mittlerweile so, dass eine Unzahl von Akteu-
ren und immer neuen Produkten es für Anleger immer
schwieriger machen, die Übersicht zu behalten. Viele
sind mittlerweile sehr unsicher, welchen Weg sie ein-
schlagen sollen, sei es im Hinblick auf eine Anlageform,
sei es im Hinblick auf die Altersvorsorge. Deswegen
wollen wir insbesondere den Kleinanlegern mit diesem
Gesetz Orientierung geben: erstens mit mehr Transpa-
renz, zweitens mit Schutz vor Irreführung und drittens
mit einer verbesserten Aufsicht über all die Anbieter.

Meine Damen und Herren, welche Folgen Fehlinves-
titionen haben können, das hat uns der schon angespro-
chene Fall Prokon ganz besonders vor Augen geführt. In
einer der größten Insolvenzen unserer Geschichte – man
muss sich das einmal vorstellen – müssen 75 000 Käufer
von Genussrechten um die Hälfte ihrer Anlagen fürch-
ten, um Anlagen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden
Euro. Das konnten und wollten wir nicht weiter tatenlos
hinnehmen. Deshalb ist es gut, dass wir heute im Bun-
destag über einen Gesetzentwurf beraten, mit dem wir
ein neues Koordinatensystem für diesen Markt schaffen
können. Das ist möglich geworden – da will ich den
Dank gern an das Bundesfinanzministerium zurück-
geben –, weil der Bereich Verbraucherschutz, die in
unserem Ministerium Zuständigen und Herr Meister im
Finanzministerium sehr gut und konzentriert zusammen-
gearbeitet haben. Dafür noch einmal ein herzliches Dan-
keschön!


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Kleinanleger brauchen für ihre eigene Entscheidung
– auch Herr Meister hat das gesagt – vor allen Dingen
auf dem Grauen Kapitalmarkt mehr Informationen, als
es sie bisher gibt. Im Moment haben wir einen völlig un-
zureichenden Zustand. Dort, wo das Risiko für Verbrau-
cherinnen und Verbraucher besonders hoch war, gab es
ganz besonders wenig Transparenz, und das darf nicht
sein. Auch mit diesem Gesetz wollen wir diesem Miss-
verhältnis ein Ende setzen.

Der Fall Prokon hat uns auch gezeigt, wo wir anset-
zen müssen. Der Graue Kapitalmarkt – diese Erfahrung
hat man nicht nur im Fall Prokon gemacht – ist tatsäch-
lich eher etwas für professionelle Anlageberatung. Wer
auf dem Grauen Kapitalmarkt anlegen will, muss über
eine Vielzahl von Kenntnissen verfügen. Es reicht nicht,
nur den Wirtschaftsteil einer Zeitung zu lesen. Auf jeden
Fall sind Produkte des Grauen Kapitalmarkts nichts für
Plakatwerbung in Bussen oder Bahnen. Womöglich sol-
len dort mit Kaffee to go in der einen Hand und einem
Smartphone in der anderen Hand Anlageentscheidungen
getroffen werden. Die Werbung für ein lukratives
Finanzprodukt, mit dem man die Energiewende voran-
bringen kann, wie es bei Prokon der Fall gewesen ist, hat
viele dazu verleitet, Investitionen zu tätigen, die sie
überhaupt nicht einschätzen konnten. Wir alle erinnern
uns noch an das Atomzeichen, das nach und nach in ein
Windrad überging. Das ist kommunikations- und marke-
tingtechnisch alles sehr gut gewesen; bedauerlicherweise
war es die Anlage substanziell nicht.

Meine Damen und Herren, und auch, wie schon er-
wähnt, bei den Prospekten werden wir genauer hin-
schauen. Auch da haben wir im Fall Prokon viele Erfah-
rungen sammeln können. Er hat uns gezeigt, dass das
Gesetz eine Lücke hat, die Tausende mittlerweile teuer





Bundesminister Heiko Maas


(A) (C)



(D)(B)

zu stehen gekommen ist. Diese Prospekte müssen künf-
tig sehr viel aussagekräftiger sein – Herr Meister hat da-
rauf hingewiesen –, insbesondere weil wir die Anbieter
verpflichten, auch zum Beispiel auf personelle Verflech-
tungen und mögliche Risiken besser hinzuweisen. So
zwingen wir den Grauen Kapitalmarkt zu mehr Transpa-
renz und damit auch zu mehr Verbraucherschutz.

Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz soll auch
die Aufsicht über den Finanzmarkt noch einmal verbes-
sert werden. Wir wollen schneller gegen schwarze
Schafe, die auffällig geworden sind, vorgehen können.
Deshalb stärken wir die Kompetenzen der BaFin. Sie
wird sich in Zukunft verstärkt auch für die Interessen der
Kleinanleger einsetzen können, Warnungen veröffentli-
chen oder, wenn es nötig ist, einzelne Finanzprodukte
auch ganz vom Markt nehmen.

Die neuen Regeln sind nur ein Baustein der Verbrau-
cherschutzpolitik. Wir wollen, dass Kleinanleger sich
selbst vor Fehltritten besser schützen können. Dafür
brauchen sie mehr Transparenz und mehr Informationen,
aber dafür werden sie in Zukunft auch von sogenannten
Finanzmarktwächtern unterstützt. Damit geben wir ih-
nen für entsprechende Anlageentscheidungen einen
Kompass an die Hand, den es bisher noch nicht gegeben
hat.

Unter der Leitung der Verbraucherzentrale Bundes-
verband agieren demnächst fünf sachlich, fachlich spe-
zialisierte Verbraucherzentralen als Finanzmarktwächter.
Sie beobachten, analysieren ständig die Märkte, und
dort, wo sie Fehlentwicklungen erkennen, können sie die
Behörden, aber auch den Gesetzgeber darauf hinweisen
und so die Voraussetzung dafür schaffen, dass Abhilfe,
wenn sie denn geleistet werden muss, auch in Angriff
genommen werden kann.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen An-
spruch auf gründliche Informationen, damit sie selbstbe-
stimmt vernünftige Entscheidungen treffen können. Sie
sollen sich ein vollständiges Bild von den Chancen und
Risiken, von Nutzen und Kosten ihrer Anlagen machen
können. Das nutzt den Verbraucherinnen und Verbrau-
chern; das nutzt aber auch der Nachhaltigkeit des Mark-
tes. Es schützt den Einzelnen vor finanziellen Verlusten,
und es sichert auch die Fairness, ohne die auch ein Fi-
nanzmarkt nicht funktionieren kann, zumindest nicht
nachhaltig, und für all das brauchen wir dieses Gesetz.
Auch ich bitte dafür um Ihre Zustimmung.

Schönen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808913100

Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege

Dr. Gerhard Schick.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es
ist gut, dass wir ein Gesetz vorliegen haben, das ver-
sucht, die Marktbedingungen fairer zu gestalten, insbe-
sondere in den Bereichen, wo es bisher große Lücken
gab. Wir unterstützen, dass jetzt die Finanzaufsichtsbe-
hörde BaFin bestimmte Angebote untersagen kann. Das
ist eine langjährige Forderung von uns; denn es ist not-
wendig, dass eine Aufsichtsbehörde dann, wenn etwas
schiefläuft, eingreifen kann; dafür haben wir sie ja.

Wir finden es auch richtig, dass man diesen Punkt an-
geht: Manchmal kann es aufgrund von Interessenverqui-
ckungen bei den Anbietern bestimmter Vermögensanla-
gen so sein, dass das Projekt zwar insgesamt sinnvoll
aussieht, auch eigentlich gar nicht schlecht ist, man als
Anleger aber trotzdem nichts bekommt, in die Röhre
schaut, weil die Rendite an bestimmte Gruppen, die sich
das untereinander aufteilen, abgezweigt wird. Es ist rich-
tig, dass da etwas getan wird.

Genau dasselbe gilt im Grundsatz auch im Bereich
Werbung. Wir sehen das in anderen Ländern. Es ist rich-
tig, dass Aufsichtsbehörden auch da agieren können und
dass man in der Werbung nicht irgendein Bild verbreiten
kann, das nachher mit der Sachlage und mit der Ziel-
gruppe nichts zu tun hat.

Trotzdem muss ich zwei Bereiche ansprechen, bei de-
nen wir nicht zufrieden sind. Das eine ist die Frage: Wa-
rum schließen Sie diese Lücke eigentlich erst jetzt? Das
kann ich Ihnen nicht ganz ersparen. Wir haben schon
2007 bei der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie
MiFID gesagt: Der Graue Kapitalmarkt braucht eine Re-
gelung. Wir haben uns 2009 auf Initiative der Grünen in
einer Anhörung gemeinsam damit beschäftigt und die
Lücken identifiziert. Es gab in der letzten Legislaturpe-
riode zwei Gesetze – 2011 das Gesetz zur Novellierung
des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagen-
rechts und das AIFM-Umsetzungsgesetz –, bei denen
wir diese Fragen schon auf dem Tisch hatten. Warum
braucht es erst immer neue Skandale, bis wir endlich tä-
tig werden? Ich finde, es ist notwendig, faire Marktbe-
dingungen zu schaffen und nicht erst abzuwarten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Carsten Sieling [SPD]: Wir brauchten nur eine bessere Bundesregierung!)


Die zweite Frage ist: Passt eigentlich das, was im Ge-
setz steht, für die Wirklichkeit insgesamt? Unsere Mei-
nung ist: Wir brauchen einen sinnvollen Verbraucher-
schutz, der der wirtschaftlichen Realität in unserem
Land entspricht. Das heißt, so wie wir bei den Versiche-
rungen eine unterschiedliche Regelsetzung für den gro-
ßen Allianz-Konzern auf der einen Seite und einen klei-
nen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf der
anderen Seite haben, so können wir in Bereichen, in de-
nen sich Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel in einer
Energiegenossenschaft zusammentun, nicht dasselbe Re-
gelwerk haben wie für große Fondsgesellschaften.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


An dieser Stelle ist es notwendig, zum einen im Gesetz-
entwurf, zum anderen darüber hinaus nachzulegen.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf – Sie haben schon
erste Schritte in diese Richtung gemacht und die Kritik
aufgegriffen, dass man bei der Prospektpflicht Ausnah-





Dr. Gerhard Schick


(A) (C)



(D)(B)

men schaffen muss – müssen wir über einzelne Regelun-
gen gemeinsam nachdenken. Das eine ist: Wie hoch set-
zen wir die Grenze bei der Ausnahme? Ich glaube, dass
wir – das hat der Bundesrat unterstützt – mit 1 Million
Euro zu kurz greifen. Die normalen Investitionskosten
beispielsweise für eine Windanlage, eine Solaranlage
oder ein größeres Wohnprojekt liegen bei über 1 Million
Euro. Damit ist dem Gedanken, den wir alle haben, dass
wir eine sinnvolle Ausnahme machen, noch nicht in der
richtigen Weise Rechnung getragen.

Das Zweite betrifft die Werbung. Uns allen ist schon
aufgefallen, dass wir noch einmal gemeinsam darüber
reden müssen, Werbung im heutigen Zeitalter auf die
Presse zu konzentrieren und im Fernsehen und Internet
anders zu behandeln.

Es gibt aber Punkte, die nicht im Gesetzentwurf ste-
hen. Darauf will ich noch einmal hinweisen, weil es für
uns ganz wichtig ist. Wir bekommen die Rückmeldung
von vielen guten Initiativen, dass es in der Verwaltungs-
praxis bei der Definition, was ein öffentliches Angebot
ist, und auch der Umsetzung des Kapitalanlagegesetzbu-
ches, das wir gemeinsam verabschiedet haben, noch et-
was hakt. Ich fände es gut, wenn kleine Initiativen in der
Verwaltungspraxis angemessen berücksichtigt würden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Ich will noch eine Kritik aufgreifen, die an uns heran-
getragen wird und die wir ernst nehmen müssen. Die
Kritik an der Prospektpflicht lautet: Der Prospekt ist zum
einen teuer und deswegen für kleinere Initiativen nicht
tragbar. Es ist richtig, dass wir Ausnahmen machen und
schauen, wie wir die guten Informationen anders sicher-
stellen können. Zum anderen bringt der Prospekt so, wie
er heute ist – diese Kritik ist ebenfalls zu berücksichtigen –,
den Kunden gar nichts. Diese Kritik müssen wir ernst
nehmen; denn es geht nicht um Schutz, der in vielen Pa-
pierbergen zum Ausdruck kommt, sondern um faire
Marktbedingungen für alle Beteiligten. Ich glaube, dass
es eine Möglichkeit gibt, in Richtung Standardisierung
zu gehen. Andere Länder machen uns das vor. Wenn wir
es schaffen, gemeinsam für faire Marktbedingungen in
den verschiedenen Teilen des Marktes zu sorgen, die
auch das bürgerschaftliche Engagement und alternative
Formen des Wirtschaftens unterstützen, dann sind wir,
glaube ich, auf einem guten Weg.

Für Bündnis 90/Die Grünen sage ich: Wir wollen
nicht nur, dass diesen keine Hürden in den Weg gelegt
werden, sondern wir wollen, dass der Ansatz einer soli-
darischen Ökonomie, einer Gemeinwohlökonomie in
unserem Land wachsen und gedeihen kann. Es sind gute
Initiativen. Deswegen hoffe ich, dass wir gute Lösungen
finden und den Gesetzentwurf, der viele richtige Punkte
hat und viele Punkte von uns aufgreift, an entscheiden-
den Stellen noch einmal nachbessern.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808913200

Nächster Redner ist der Kollege Alexander Radwan,

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Alexander Radwan (CSU):
Rede ID: ID1808913300

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsi-

dent! Wir debattieren heute das Kleinanlegerschutzge-
setz. Es wurden schon die Firma Prokon und der soge-
nannte Skandal genannt. Ich möchte da die Äußerungen
von Herrn Schick ein Stück weit ergänzen. Sie haben ge-
sagt: Man wartet immer auf die Skandale, und dann wird
man tätig. – Ich glaube, wir dürfen heute nicht den Ein-
druck erwecken, dass dank dieses Gesetzes zukünftig so-
genannte Skandale und entsprechende Vorkommnisse
nicht mehr vorkommen.

Die grundsätzliche Frage beim Verbraucherschutz
lautet: Was kann Politik leisten, wo ist der Verbraucher
eigenverantwortlich für sein Handeln und wo nicht? Ge-
rade beim Verbraucherschutz gibt es immer einen Zwie-
spalt, einen Interessenkonflikt: Wir wollen auf der einen
Seite die verfügbaren Informationen für den Verbraucher
nutzbar machen und dafür sorgen, dass er sie versteht.
Da möchte ich schon festhalten, dass inzwischen selbst
die Verbraucherschutzverbände im Bereich der Finanz-
dienstleistungen sagen: Die eine oder andere gut ge-
meinte politische Initiative hat eigentlich gar nicht dazu
geführt, dass der Verbraucher die Informationen, die er
bekommt, versteht und damit umgehen kann. – Das ist
etwas, was Rechtsanwälte und Juristen möglicherweise
durchaus durchdeklinieren können, was aber dem Ver-
braucher selber nicht nützt. Das ist, wenn das die Ver-
braucherschutzverbände schon selber sagen, eine Prü-
fung für den Verbraucherschutz.

Auf der anderen Seite hören wir regelmäßig die
Frage: Führt es zu Bürokratie, zu einem Aufwand, der
die Finanzprodukte und -dienstleistungen in diesem Be-
reich unnötig verteuert? Genau in diesem Spannungsfeld
bewegen wir uns. Wir sollten hier weiß Gott nicht den
Eindruck erwecken, dass zukünftig solche Skandale wie
bei Prokon komplett ausgeschlossen sind. Ich bin nicht
bereit, hier den Verbraucher aus seiner Eigenverantwor-
tung zu entlassen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Nichtsdestotrotz brauchen wir Transparenz bei den
Renditen, bei den Chancen, bei den Risiken, bei Interes-
senkonflikten. Die BaFin – es wurde angesprochen –
kann hier zukünftig verstärkt tätig werden. – All das sind
Punkte, die wir bei diesem Gesetzgebungsverfahren zu
diskutieren haben.

Folgende Punkte werden mir jetzt in der Diskussion
wichtig sein: Auf der einen Seite müssen wir Gleiches
gleich behandeln, auf der anderen Seite Ungleiches un-
gleich behandeln; wir müssen entsprechende Vorgaben
machen. Mit „Gleiches gleich behandeln“ meine ich,
dass die Politik nicht Wettbewerbsvorteile für bestimmte
Produkte schaffen sollte, die dem Kunden angeboten
werden. Es gibt allgemeine Anlageprodukte, es gibt Ak-





Alexander Radwan


(A) (C)



(D)(B)

tien, es gibt regulierte Produkte, und wir müssen schon
darauf achten, dass die Politik keine Präferenz für die
eine oder andere Richtung zeigt. Wir brauchen in diesem
Bereich keine politische Marktsegmentierung, sondern
es muss ein Level Playing Field geben. Auch bei der Fi-
nanzierung der Aufsicht müssen alle gleich behandelt
werden, damit Wettbewerbsgleichheit besteht.

Auf der anderen Seite – das hat mein Vorredner ange-
sprochen – müssen wir in der Politik dort, wo unter-
schiedliche Strukturen bestehen, den Mut haben, sie un-
terschiedlich zu behandeln. Staatssekretär Meister hat
bereits das Thema Genossenschaften angesprochen. Die
Genossenschaften in Deutschland und Europa haben
eine lange Tradition. Ein solches Vorkommnis wie bei
Prokon sollte uns jetzt nicht dazu verleiten, automatisch
zu glauben: Hinter jeder Energiegenossenschaft – Sie
haben das Beispiel Energiegenossenschaften genannt –
verbirgt sich eigentlich eine Geldsammelstelle, die ent-
sprechende Risiken birgt. – Da brauchen wir den Mut zu
einer entsprechenden Differenzierung bei den Struktu-
ren.

Das Gleiche gilt für zukunftsgerichtete Investitionen,
für das Crowdfunding. Crowdfunding ist etwas, was neu
entsteht. Herr Schick – nicht erschrecken! –, ich bin
durchaus der Meinung, dass wir da gemeinsame Punkte
finden werden; das hat sich in Ihrer Rede angedeutet.
Das eine Thema ist, beim Crowdfunding erst ab einem
Limit von 1 Million Euro die Prospektpflicht herbeizu-
führen. Darüber sollte man nachdenken.

Wenn wir Start-ups und Business Angels in Deutsch-
land fördern wollen, die in Unternehmen des Mittel-
stands investieren, sollten wir auch darüber nachdenken,
ob wir wirklich regelmäßig einen Medienbruch herbei-
führen wollen, indem wir ein Werbeverbot im Netz her-
beiführen.

Letztendlich geht es auch darum: Muss derjenige, der
sich im Internet betätigt, nachher vor Ort eine Unter-
schrift leisten oder nicht? Ich bin der Meinung: Wir wol-
len das Internet nutzen und das Crowdfunding in
Deutschland etablieren und stärken. Darum brauchen
wir auch eine Regelung, die die Nutzung dieses Medi-
ums unterstützt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Es wurde bereits angesprochen: Auch wenn das Ge-
setz nicht zustimmungspflichtig ist, steht es uns gut an,
die Bundesratsentscheidung zu berücksichtigen und zu
werten. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass wir
in Europa ein Level Playing Field haben. Wir brauchen
kein Gold Plating, keine Verschärfungen in Deutschland.
Darauf werden wir im Gesetzgebungsverfahren achten.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808913400

Der Kollege Dr. Carsten Sieling spricht jetzt für die

SPD.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Carsten Sieling (SPD):
Rede ID: ID1808913500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem
Kleinanlegerschutzgesetz machen wir einen guten weite-
ren Schritt, um den finanziellen Verbraucherschutz zu
stärken und gleichzeitig die Auswirkungen der Finanz-
marktkrise zu adressieren. Es geht nämlich um beides.
So gesehen handelt es sich hier eigentlich um einen wei-
teren Baustein eines größeren Pakets. Es wurden einer-
seits Regulierungen für Spareinlagen, Wertpapiere und
Fonds vorgenommen, andererseits wurde bereits vieles
beim Verbraucherschutz getan. Von Minister Heiko
Maas ist schon das Thema Finanzmarktwächter erwähnt
worden. Es gibt aber auch weitere Aktivitäten im Be-
reich der Finanzberatung und der Honorarberatung so-
wie bei vielen anderen Dingen. Es handelt sich also um
ein ganzes Paket, zu dem dies ein weiterer ganz zentraler
und wichtiger Baustein ist, der im Übrigen in diesem Zu-
sammenhang die kleinen Anleger – man kann auch sa-
gen: die Sparerinnen und Sparer – ansprechen und ihnen
Sicherheit und Perspektive geben soll.

Ich will besonders hervorheben, dass wir insofern ei-
nen großen Schritt vorangekommen sind, als die BaFin
jetzt auch die Aufgaben des Verbraucherschutzes wahr-
nimmt. Die Kollegen Radwan und Schick haben davon
gesprochen, Prokon habe dazu geführt, dass jetzt dieses
Gesetz kommt. Prokon hat, glaube ich, die Öffentlich-
keit noch einmal wachgerüttelt; das stimmt. Dieses Ge-
setz bzw. das gesamte Vorhaben ist aber ein Bestandteil
des Koalitionsvertrages. Nicht der Skandal war Auslö-
ser, sondern eine Wahl, die gut und nützlich war, führte
dazu, dass wir jetzt eine Regierung haben, die den finan-
ziellen Verbraucherschutz ernst nimmt und stark macht.
Da arbeiten das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz sowie das Finanzministerium zusam-
men, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Es war immer ein SPD-Anliegen, das zu machen. Ich
will übrigens ganz offen sagen: Beim Thema „Aufsicht
durch die BaFin“ könnten wir uns durchaus mehr vor-
stellen. Ich will darauf hinweisen, dass es ursprünglich
das Vorhaben gab, die Aufsicht geschlossen und gemein-
sam durchzuführen. Wir haben nach wie vor eine gespal-
tene Aufsicht dahin gehend, dass freie Finanzvermittler
über die Handelskammern und andere Institutionen be-
aufsichtigt werden. Das ist nicht zufriedenstellend.
Finanzminister Schäuble hatte in der letzten Legislatur-
periode auch etwas Einheitliches vorgeschlagen. Es gab
einmal – einige mögen sich noch erinnern – einen Wirt-
schaftsminister Brüderle, der das sozusagen umgedreht
hat. Auch das könnte man noch anfassen. Darauf will ich
hier nur hinweisen. Das wäre jedenfalls auch ein wichti-
ger und richtiger Schritt.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])






Dr. Carsten Sieling


(A) (C)



(D)(B)

Wir haben – das ist hier, glaube ich, deutlich gewor-
den – eine große Übereinstimmung, dass wir in den
bevorstehenden parlamentarischen Beratungen – wir be-
finden uns jetzt in der ersten Lesung – eine Reihe von
Dingen anfassen müssen, sodass Bürgeraktivitäten, aber
auch unternehmerische Initiativen durch den Verbrau-
cherschutz nicht geschwächt werden. Das ist nicht das
Ziel des Verbraucherschutzes. Ich glaube, dass dieser
Verbraucherschutz – so wie er angelegt ist – gut ist. Wir
werden ihn auch nicht abschwächen; wir werden darauf
schauen, ihn zu erweitern. Im Koalitionsvertrag steht üb-
rigens auch, dass wir ihn erweitern wollen. Wir wollen
genossenschaftliche Aktivitäten verstärken und dafür
sorgen, dass Wohninitiativen, die sich zusammentun, die
entsprechenden Möglichkeiten haben. Wir wollen dafür
sorgen, dass sich Energiegenossenschaften, Dorfläden
und andere entwickeln können. Richtigerweise ist hier
auch das Thema der sogenannten Schwarmfinanzierung
benannt worden.

Ich finde es vernünftig, dass wir uns in der parlamen-
tarischen Beratung – auch aufgrund der Anregung des
Bundesrates – noch weitere Gedanken machen werden,
wie wir Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie Verbrau-
cherschutz in das richtige Gleichgewicht bringen. Ich
bin ganz optimistisch, dass wir – mit einem starken Ver-
braucherschutz; das will ich sehr unterstreichen – zu ei-
nem guten Ergebnis kommen. Vielleicht wird es dazu
hier im Parlament auch eine einheitliche Orientierung
geben. Ich glaube, das wäre eine gute Botschaft für alle
Menschen in diesem Lande und auch dafür, dass jetzt ge-
gen entglittene Finanzmärkte und natürlich auch gegen
solche Unternehmen wie Prokon durchgegriffen wird.
So etwas soll es zukünftig – auch wenn man nie etwas
hundertprozentig ausschließen kann – möglichst nicht
mehr geben. Wir schaffen hier aber einen ordentlichen
Rahmen. Das ist doch ein gutes Wort zum Freitag.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808913600

Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungs-

punkt ist der Kollege Dr. Frank Steffel, CDU/CSU-Frak-
tion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Frank Steffel (CDU):
Rede ID: ID1808913700

Herr Präsident, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und

Kollegen, wir haben seit 2008 – das habe ich gerade
noch einmal nachgelesen – 40 Maßnahmen und Gesetze
zur Regulierung und zur Stabilisierung der Finanzmärkte
beschlossen, insbesondere zum Schutz der Menschen,
die am Ende die Zeche bezahlen. Insofern bin ich, sind
wir sehr dankbar, dass uns – Herr Maas hat das eben vor-
getragen, der Parlamentarische Staatssekretär Meister
hat das im Detail ergänzt – endlich der Entwurf eines
Gesetzes vorliegt, durch das die Kleinanleger, die am
Grauen Kapitalmarkt investieren, geschützt werden.

Was heißt Kleinanlegerschutz? Es geht um Men-
schen, die nicht wissen, was sie mit ihrem Geld machen
sollen, oder überlegen, wie sie eine vernünftige Verzin-
sung erzielen und sagen: Jetzt versuchen wir mal mit ir-
gendwelchen innovativen Produkten vielleicht etwas für
die Alterssicherung, vielleicht etwas für die Verzinsung
zu erreichen. – Und insofern sind wir dankbar, dass auch
der Graue Kapitalmarkt nunmehr reguliert ist.

Herr Schick hat darauf hingewiesen: Wir müssen in
der parlamentarischen Beratung einige Balanceakte voll-
führen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir Genossen-
schaften weiterhin ermöglichen bzw. innovative Pro-
dukte, alternative Projekte, wie Wohnprojekte, die sich
entwickelt haben, nicht zerstören. Diese Entwicklung ist
übrigens eine Reaktion auf die Finanzkrise. Das ist eine
Gelegenheit, sich bei den 80 Millionen Menschen in
Deutschland Geld zu beschaffen. Gleichzeitig müssen
wir Menschen in die Lage versetzen, darüber zu ent-
scheiden, wo sie ihr Geld investieren.

Es gilt der alte Satz: Kaufe kein Produkt, das du nicht
verstehst! Die Menschen, die die Debatte hier von der
Tribüne oder von zu Hause aus verfolgen, sollen die Bot-
schaft mitnehmen: Wenn man Geld anlegt, dann muss
man wissen, was man tut. Wenn 10 oder 15 Prozent Ren-
dite versprochen werden, dann ist relativ sicher, dass das
Produkt ein entsprechendes Risiko birgt. Insofern müs-
sen wir einerseits gemeinsam darauf achten, dass wir
Aufklärung und Produktinformation ermöglichen – das
ist ein ganz wesentlicher Block –, andererseits müssen
wir es den Menschen selbst überlassen, Entscheidungen
zu treffen.

Auch spekulative Anlagen – das will ich ausdrücklich
sagen – müssen möglich sein. Wenn jemand der Mei-
nung ist, er möchte 500 Euro spekulativ in ein Start-up-
Unternehmen investieren – und die Investition in dieses
kleine Unternehmen ist mit einem hohen Risiko verbun-
den –, dann soll er das tun. Wir müssen nur darauf ach-
ten, dass der Kleinanleger weiß, was er tut, und dass ins-
besondere derjenige, der die Entscheidung trifft, nicht in
existenzielle Schwierigkeiten gerät; denn dafür müsste
dann wieder die Solidargemeinschaft zahlen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Schick, dass Sie in
einem sehr sachlichen und zielführenden Beitrag das
Thema Millionengrenze angesprochen haben. Auf euro-
päischer Ebene – in England, Frankreich und anderen
Ländern – scheint sich in dem angesprochenen Segment
eine Fünf-Millionen-Grenze als Maßstab zu etablieren.
Wir müssen prüfen, ob wir den Standort Deutschland
möglicherweise schädigen bzw. bestimmte Innovationen
schwieriger machen, wenn wir die Grenze zu tief anset-
zen. Wenn wir die Grenze aber erhöhen, dann müssen
wir darauf achten, dass derjenige, der investiert, nicht zu
viel investiert. Auch das ist – so vermute ich – weitestge-
hend Konsens.

Es gibt viele – ich gehöre auch dazu –, die uns raten,
sehr genau zu überlegen, ob das scharfe Schwert eines
Werbeverbots wirklich das angemessene Mittel ist. Man
muss wissen: Für die meisten innovativen Finanzpro-
dukte ist ein Werbe- oder Akquiseverbot, also ein Ver-
triebsverbot, am Ende eigentlich ein Produktverbot.





Dr. Frank Steffel


(A) (C)



(D)(B)

Wenn ein Crowdinvestor nicht die Chance hat, im Inter-
net bei potenziellen Investoren dafür zu werben, dass sie
sich mit 100, 200 oder 300 Euro beteiligen, dann ist das
schlecht, weil er die Menschen auf anderem Wege nicht
erreichen kann.

Wir müssen gut überlegen, ob das, was die Verleger
im Bereich der Printmedien erreicht haben, wirklich hin-
reichend ist. Ich halte es für eine gewisse Ungleichbe-
handlung, wenn wir bestimmte Werbung im Printbereich
zulassen, aber in anderen Medien, beispielsweise im Be-
reich Fernsehen oder Radio, komplett verbieten. Das ist
im Übrigen ein neuer Ansatz in der Bundesrepublik
Deutschland. Bisher haben wir uns mit Werbeverboten
– wie ich finde, aus gutem Grund; wenn wir den Bereich
des Kinder- und Jugendschutzes und gesundheitsschädli-
che Produkte einmal außen vor lassen – sehr schwer ge-
tan. Insofern sollten wir intensiv miteinander darüber be-
raten, was der angemessene Weg ist, um die Verbraucher
zu schützen.

Richtig ist, dass die BaFin tätig wird. Richtig ist, dass
wir Produkte verbieten müssen. Richtig ist auch, dass
der Verbraucher auf bestimmte Produkte Zugriff haben
muss. Aber ich möchte am Ende nicht erleben, dass man
für innovative Bürgeraktivitäten und -projekte kein Geld
bekommt. Das war – wenn ich das sagen darf, Frau Kol-
legin Karawanskij von den Linken – ein grundsätzlicher
Fehler in Ihrem Beitrag. Das Ziel mag uns einen, aber
wer glaubt, dass man bei einer Verzinsung von 0 Prozent
Investoren findet, der irrt. Nicht nur für die bösen
Finanzinvestoren, sondern auch für die Verbraucher gilt:
Wer 500 oder 1 000 Euro investiert, der möchte wenigs-
tens eine kleine Rendite erzielen.

Wenn wir die Projekte erhalten wollen, dann müssen
wir auf Transparenz und Regulierung achten. Wir müs-
sen darauf achten, dass die Produkte geprüft werden und
dass die Finanzwächter ihren Job machen können. Der
Bürger soll entscheiden können, aber es soll am Ende
nicht um die Existenz gehen. Wir brauchen nicht noch
mehr Menschen, die in Insolvenz geraten. Davon haben
wir mittlerweile viel zu viele. Das betrifft übrigens ins-
besondere junge Menschen und junge Familien. Da ist
ein Leasingvertrag manchmal genauso gefährlich wie
ein Produkt vom Grauen Kapitalmarkt. Deshalb ist das
ein umfassendes Thema.

Ich freue mich auf die Beratung und bin sicher: Am
Ende steht mehr Verbraucherschutz. Am Ende setzt die
Koalition um, was im Koalitionsvertrag steht. Wir wol-
len gemeinsam versuchen, Transparenz und eine bessere
Aufklärung der Menschen zu erreichen, damit möglichst
niemand in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, der ei-
gentlich sinnvoll investieren wollte.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808913800

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 18/3994 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
dazu andere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zur Änderung der Verfolgung
der Vorbereitung von schweren staatsgefähr-

(GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG)


Drucksache 18/4087
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f)

Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss Digitale Agenda

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Weil ich
keinen Widerspruch höre oder sehe, ist das so beschlos-
sen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red-
ner das Wort für die Bundesregierung dem Bundesminis-
ter Heiko Maas.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Die schrecklichen Ereignisse der
letzten Wochen haben erneut gezeigt: Terrorismus tötet,
und er trifft seine Opfer überall und ohne Unterschied –
in Paris, in Kopenhagen, in Syrien, in Libyen. Er tötet
Christen, Juden und – das sollten wir nicht vergessen –
nicht zuletzt auch Muslime.

Diese Vorgänge zeigen: Wir müssen dort, wo wir bes-
seren Schutz gewährleisten können, ihn bieten. Wir müs-
sen den Menschen helfen, die ganz besonders unter dem
Terror leiden. Ganz konkret bedeutet dies – das ist der
erste Punkt, um den es heute geht –: Europa darf nicht
zum Exporteur junger Terroristen werden, und Europa
– das ist der zweite Punkt – darf auch nicht zum Finan-
zier des Terrors werden.

Die Zahl junger Menschen, die in Krisengebiete rei-
sen, um sich dort terroristischen Vereinigungen wie etwa
dem „Islamischen Staat“ anzuschließen, steigt. Das ist
nicht nur eine Bedrohung für die Zielländer. Wir müssen
damit rechnen – die Erfahrungen zeigen uns das –, dass
die jungen Männer – ganz überwiegend sind es Männer –
dort weiter verrohen und zu erfahrenen Gewalttätern
werden und bei einer Rückkehr nach Deutschland – da-
rum geht es; davon sind uns nicht wenige Fälle bereits
bekannt – zu einer Gefahr für unsere freie Gesellschaft
werden. Auch die Familien vieler Betroffenen erwarten
in dieser Situation das Eingreifen des Staates; denn sie
wollen ihre Söhne nicht an den Terror verlieren. Wenn
selbst muslimische Gemeinden uns auffordern, an dieser





Bundesminister Heiko Maas


(A) (C)



(D)(B)

Stelle auch gesetzgeberisch tätig zu werden, dann sollte
uns das schon zu denken geben.

Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Ausreise
unter Strafe zu stellen, wenn jemand das Land verlassen
will, um an Terrorcamps teilzunehmen oder sich an ter-
roristischen Auseinandersetzungen zu beteiligen. Es gibt
einen klaren Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit
– das ist im Übrigen auch eine Folge höchstrichterlicher
Rechtsprechung in Deutschland –: die Ausreise oder de-
ren Versuch und vor allen Dingen deren terroristischer
Zweck. Diesen Reisezweck nachzuweisen, ist weniger
schwierig, als mancher glaubt und mancher in den Raum
stellt. Wir kennen mittlerweile viele Fälle, in denen sich
verzweifelte Familien, verzweifelte Angehörige, Freun-
dinnen und Freunde bei Polizei und Ermittlungsbehör-
den gemeldet haben, weil die Betroffenen, die sich
aufgemacht haben, auszureisen und teilzunehmen an
Kampfhandlungen, etwa des IS, sich eindeutig verab-
schiedet haben. Es geht nicht um geheime Taten, son-
dern diejenigen, die das tun, bekennen sich ganz offen
dazu. Deshalb wird es auch möglich sein, in solchen Fäl-
len den Zweck der Reise nachzuweisen, was erforderlich
ist, um bestrafen zu können. Meine Damen und Herren,
diese Vorschrift wird greifen.

Der zweite Punkt dieses Gesetzentwurfes betrifft die
Finanzierung des Terrorismus. Dafür werden wir einen
eigenen Straftatbestand schaffen. Auch bei kleinsten Be-
trägen, die in die Unterstützung des Terrorismus fließen,
werden wir in Zukunft – das konnten wir in der Vergan-
genheit nicht – lückenlos mit den Mitteln des Strafrechts
vorgehen. Ich finde, das ist eine Selbstverständlichkeit.
Bedauerlicherweise finanziert sich der Terrorismus welt-
weit mittlerweile über Geldquellen auf allen Kontinen-
ten. Wir dürfen das nicht zulassen. Wir dürfen vor allen
Dingen nicht zulassen, dass mit Geld aus Deutschland
Terror und Gewalt in anderen Teilen der Welt finanziert
werden. Auch dafür setzen wir diesen Gesetzentwurf
heute auf die Tagesordnung.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, es wird in der Debatte si-
cherlich darauf hingewiesen werden, dass es immer viel
Aktionismus gibt, wenn Anschläge geschehen.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das ist ja auch richtig!)


Ich will gar nicht sagen, dass diese Klage immer unbe-
rechtigt war. Aber der Gesetzentwurf, der Ihnen heute
vorliegt, ist wirklich keine hastige Reaktion auf die
jüngsten Anschläge. Das ist ganz einfach schon daran zu
erkennen, dass dieser Gesetzentwurf innerhalb der Bun-
desregierung schon viel länger beraten wird, nämlich
seit September des letzten Jahres, und zwar aus dem ein-
fachen Grund, dass wir eine internationale Verpflichtung
umsetzen.

Im vergangenen Jahr hat der UN-Sicherheitsrat die
Staaten aufgefordert, ihr Strafrecht anzupassen, um zu
verhindern, dass fremde Kämpfer, Foreign Fighters, an
terroristischen Aktivitäten wie in Syrien teilnehmen. Für
Deutschland hat sich dabei gezeigt: Wir erfüllen bereits
jetzt fast sämtliche Vorgaben, die die Vereinten Nationen
normiert haben. Nur an einer einzigen Stelle war eine
Ergänzung erforderlich. Diese Ergänzung nehmen wir
jetzt mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf vor.

Meine Damen und Herren, es gibt keine Ergänzung
oder Verschärfung des Strafrechts, ohne dass es einen
besonderen Vorlauf gegeben hat. Die Foreign Fighters,
also im Wesentlichen junge Männer, die sich von Europa
nach Syrien oder in den Nordirak aufmachen, um dort an
Kampfhandlungen des IS teilzunehmen, sind eine Ent-
wicklung, die es vor zwei oder drei Jahren, zumindest in
diesem Zusammenhang und so organisiert, nicht gege-
ben hat. Mit diesem Gesetzentwurf reagieren wir also
auf eine Entwicklung, die noch nicht so alt ist und die
wir nicht sich selbst überlassen können. Deshalb ist das
kein Aktionismus.

Auch der neue Straftatbestand zur Verhinderung der
Terrorismusfinanzierung geht auf eine internationale
Empfehlung zurück. Auch dies ist ein Thema, an dem
wir schon viel länger arbeiten. Wir folgen hier einem Rat
der OECD. Dort gibt es die sogenannte Financial Action
Task Force, die uns aufgefordert hat, endlich die Straf-
verfolgung bei Terrorismusfinanzierung, und zwar unab-
hängig von den Beträgen, also auch bei Kleinstbeträgen,
möglich zu machen. Herr Schäuble und ich haben der
OECD schon im letzten Jahr in einem Brief zugesagt,
dass wir diese Aufforderung umsetzen werden. Das tun
wir jetzt, und zwar in § 89 c StGB.

Meine Damen und Herren, das Strafrecht ist ein wich-
tiges Instrument, wenn es darum geht, terroristische Ge-
walt zu verhindern. Aber es ist nicht das einzige. Wir
dürfen es auch nicht dabei belassen. Wir müssen uns fra-
gen: Was treibt junge Menschen, die in Freiheit und
Frieden aufgewachsen sind und die Segnungen der
freien Gesellschaften in Europa genossen haben, dazu,
sich brutalen Terroristen anzuschließen? Ist es die Suche
nach dem ultimativen Kick? Ist es religiöser Fanatis-
mus? Ist es Rache für echte oder vermeintliche Demüti-
gungen? Was ist es?

Bei der Suche nach den Antworten dürfen wir nicht
nachlassen. Wir müssen alles tun, um die Radikalisie-
rung junger Muslime zu verhindern und dafür zu sorgen,
dass wir neue Straftatbestände gar nicht erst anwenden
müssen. Dabei sind alle gefordert: wir, die Politik, aber
auch die muslimischen Gemeinden und ihre Repräsen-
tanten. Gemeinsam müssen wir nicht nur die Köpfe der
Menschen erreichen, um dem etwas entgegenzusetzen,
sondern auch ihre Herzen, damit letztlich jeder erkennt:
Der Terrorismus ist ein Irrweg. Er führt niemals ins Pa-
radies, sondern immer nur ins Unglück.

Schönen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808913900

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin

Halina Wawzyniak.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) (C)



(D)(B)


Halina Wawzyniak (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808914000

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und

Kollegen! Bei dem, was Sie mit dem Entwurf eines Ge-
setzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung
von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten vorgelegt
haben, bin ich geneigt, jetzt fünf Minuten über Sinn und
Zweck des Strafgesetzbuches, über den Unterschied zwi-
schen Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht, über den
Unterschied zwischen Tat- und Täterstrafrecht sowie
über das Schuldprinzip zu reden. Mir scheint, da gibt es
erheblichen Nachholbedarf.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit dem Strafrecht sollen vor allem begangene Straf-
taten verfolgt und aufgeklärt werden, nicht aber Verhal-
tensweisen, die eine Vorbereitungshandlung einer Vorbe-
reitungshandlung sind.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist jetzt was ganz Neues!)


Mit dem Strafrecht soll eine konkrete Tat bestraft wer-
den und nicht primär die Motivation des Täters oder der
Täterin. Soweit eine konkrete Gefahr noch gar nicht ein-
getreten ist für ein konkretes Rechtsgut, sondern erst
eine abstrakte Gefahr besteht, sind die Gefahrenabwehr-
behörden zuständig und nicht das Strafrecht.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Was aber machen Sie mit diesem Gesetzentwurf? Alle
diese Grundsätze verletzen Sie:

Sie wollen mit dem neuen § 89 a Absatz 2 StGB die
Ausreise und den Versuch der Ausreise in einen Staat, in
dem sich ein sogenanntes Terrorcamp befindet, unter
Strafe stellen, wenn – und darauf kommt es an – die Ab-
sicht zur Begehung einer terroristischen Gewalttat be-
steht.

Mit § 89 c StGB wollen Sie einen neuen, einheitli-
chen Tatbestand der Terrorismusfinanzierung schaffen.
Das hört sich erst mal ganz logisch an – für die Bekämp-
fung des Terrorismus sind wir hier alle –; tatsächlich ist
das, was Sie vorgelegt haben, aber genau das, was Sie,
wie Sie glücklicherweise öffentlich immer gesagt haben,
nicht wollen. Sie opfern weiter ein Stück Freiheit, Sie
opfern weiter ein Stück Rechtsstaat – und das völlig
überflüssigerweise.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Jetzt lasse ich einmal dahingestellt, ob es überhaupt in
die Kompetenz des UN-Sicherheitsrates fällt, den Staa-
ten in dieser Art und Weise Vorgaben für das Strafrecht
zu machen.

Aber ich will jetzt auf diesen komischen Ausreisetat-
bestand eingehen. Der lautet – noch mal –: ein Versuch
der Ausreise in einen Staat, in dem sich ein Terrorcamp
befindet, wenn – das ist entscheidend – die Absicht der
Begehung einer terroristischen Straftat besteht. – Jetzt
frage ich mich, wie Sie das konkret feststellen wollen.
Für die Strafbarkeit soll notwendig sein, dass die Ab-
sicht der Begehung einer terroristischen Gewalttat be-
steht. Erst wenn diese Absicht nachgewiesen ist, können
Sie überhaupt ein Straf- oder Ermittlungsverfahren ein-
leiten. Es gibt jetzt, ehrlich gesagt, nur zwei Möglichkei-
ten:

Entweder: Jede Person, die in ein solches Land aus-
reisen will, wird irgendwie kontrolliert, wird danach ge-
fragt, ob sie vielleicht die Absicht hat, eine terroristische
Straftat zu begehen. Ein solcher Generalverdacht für alle
Menschen, die in solche Länder ausreisen wollen, bindet
Kapazitäten, die in anderen Bereichen viel sinnvoller
eingesetzt würden.

Wenn Sie das nicht wollen – was ich durchaus nach-
vollziehen kann –, gibt es noch Variante zwei: dass Be-
hörden im Vorfeld – also vor dem Grenzübertritt – wis-
sen, dass Menschen in der Absicht, eine Straftat zu
begehen, ausreisen wollen. Natürlich – auch da sind wir
uns alle einig – gilt es, das zu verhindern. Aber wenn das
vorher, lange vorher, bekannt ist, dann muss man doch
überhaupt nicht warten, bis die Personen ausreisen wol-
len. Es gibt nämlich, ehrlich gesagt, überhaupt keine
Schutzlücke. Es ist nun wahrlich nicht so, dass ich eine
Freundin von § 89 a wäre – erst recht bin ich keine
Freundin der §§ 129 a und 129 b, im Gegenteil –; aber
ich nehme erstens zur Kenntnis, dass es sie gibt, und ich
will darauf hinweisen, dass diese Paragrafen in den bei-
den vorliegenden Evaluierungen des Sicherheitsgesetzes
sehr heftig umstritten waren. Wenn es aber – was ich zur
Kenntnis nehmen muss – so ist, dass es diese Paragrafen
gibt, dann ist doch schon jetzt die vollendete Ausreise
mit der Absicht, im Ausland eine terroristische Straftat
zu begehen, als Unterstützung einer terroristischen Ver-
einigung in jedem Fall über die Beihilfe strafbar, und es
ist auch nicht völlig ausgeschlossen, dass jemand, der
ausreist, vorher unter den Straftatbestand des bisherigen
§ 89 a fällt.

Ich glaube, es geht tatsächlich um etwas anderes. Der
Herr Innenminister treibt Sie in aktionistischer Art und
Weise dazu, Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Doch
das, was Sie vorschlagen, schadet dem Rechtsstaat. Ich
will darauf hinweisen, dass Sie mit diesem Gesetz Ge-
fahrenabwehrrecht und Strafrecht einfach miteinander
vermischen. Über § 112 a der Strafprozessordnung wird
mit Ihrer Änderung bei Wiederholungsgefahr jetzt ohne
Vorliegen sonstiger Haftgründe wie Flucht- oder Ver-
dunklungsgefahr die Anordnung von Untersuchungshaft
möglich, und das über einen Zeitraum, der im polizeili-
chen Unterbindungsgewahrsam eben nicht möglich
wäre.

Die Normierung dieser neuen Straftatbestände ist
nicht notwendig. Die Regelung kann deshalb nicht ange-
messen und auch nicht verhältnismäßig sein. Deswegen
kann ich sagen: Am besten ziehen Sie diesen Gesetzent-
wurf zurück. Er wird auch durch eine Anhörung und
eine zweite und dritte Lesung nicht besser.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(D)(B)


Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808914100

Nächster Redner ist der Kollege Ansgar Heveling für

die CDU/CSU.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])



Ansgar Heveling (CDU):
Rede ID: ID1808914200

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es

ist gut 20 Minuten lang und so professionell gemacht,
dass einem allein dieser Umstand kalte Schauer über den
Rücken jagt. Ein jeder hier im Saal ist nur wenige Maus-
klicks von diesem schrecklichen Video entfernt. Es de-
monstriert den Triumph des Unmenschlichen und ist
gleichzeitig auch Propaganda für den Terror.

Wenn man die grausamsten Passagen dieses Videos
erreicht hat, die Passagen, die einem das Blut in den
Adern gefrieren lassen, fragt man sich mit maßlosem
Entsetzen, wie so etwas Bestialisches und Unmenschli-
ches wie das Video der Ermordung, der grausamen Ver-
brennung eines Menschen überhaupt eine werbende und
attraktive Wirkung entfalten und Menschen dazu bewe-
gen kann, sich den Tätern anzuschließen. Offensichtlich
kann so etwas diese Wirkung aber entfalten.

Der Terror – insbesondere der des Nahen Ostens – ist
in unserer Welt gut vernetzt und schafft es damit mitten
ins Herz unserer freien und offenen Gesellschaft.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit diesem Gesetzentwurf zu tun?)


Hassprediger erreichen über das Internet gerade junge
Menschen gut, schnell und direkt. Extremisten versu-
chen vornehmlich, Jugendliche zu erreichen und zu in-
strumentalisieren; denn sie sind verführbar.

Damit stellt uns der Terror auch hier in Deutschland
vor schwerwiegende Herausforderungen. Es ist keine
leichte Aufgabe, gleichzeitig wehrhafte Demokratie zu
sein und Freiheitsrechte zu wahren. Dabei muss eines
aber klar sein: Wer uns ins Herz unserer Freiheit trifft,
wer den freiheitlichen Rechtsstaat bekämpft, dem sollten
und werden wir mit aller Härte begegnen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das schärfste Instrument, das dem Rechtsstaat dabei
zur Verfügung steht, ist das Strafrecht. Dazu gehören
eine konsequente Strafverfolgung, die ausreichende
Ausstattung des Staates mit effizienten Mitteln für die
Strafverfolgung und damit für die Durchsetzung des
staatlichen Gewaltmonopols sowie präventive Maßnah-
men, die verhindern helfen, dass zumeist junge Men-
schen zu Gotteskriegern werden und in weiter Ferne und
auch hier in Deutschland Angst und Schrecken, Terror
und Tod verbreiten.

Mit der Änderung des Personalausweisgesetzes, die
derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, und mit
dem heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurf zur Än-
derung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren
staatsgefährdenden Gewalttaten gehen wir daher einen
wichtigen und richtigen Schritt in der Terrorismusbe-
kämpfung. Es ist gut, dass die Bundesregierung diesen
Gesetzentwurf vorgelegt hat, der zum Ziel hat, Reisen zu
terroristischen Zwecken zu unterbinden und die Terroris-
musfinanzierung zu bekämpfen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD])


Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Gesetzent-
wurf, den wir heute beraten, auf einer vollkommen
neuen Grundlage basiert. Die Rechtsquelle bildet eine
Entscheidung der Weltgemeinschaft. Das Besondere da-
ran ist aber, dass hier am Ende eines langwierigen völ-
kerrechtlichen Ratifikationsprozesses keine UN-Kon-
vention, sondern eine Entscheidung des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen umgesetzt wird.

Weniger als ein Jahr ist es her, dass der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen die Resolution 2178 über auslän-
dische terroristische Kämpfer einstimmig verabschiedet
hat. Das zeigt: Auch die Weltgemeinschaft reagiert mit
neuen und schnellen Instrumenten auf bisher unbekannte
Bedrohungslagen. Die meisten Forderungen der UN-Re-
solution entsprechen bereits jetzt dem geltenden Recht in
Deutschland. Deshalb gibt es an dieser Stelle auch nur
bei einzelnen Punkten einen Anpassungsbedarf.

Zum einen ist eine Ergänzung des bestehenden Instru-
mentariums zur Strafbarkeit der Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89 a
des Strafgesetzbuches notwendig. Künftig wird es eine
Straftat sein, Deutschland zu verlassen, um sich an
schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder
sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbil-
den zu lassen oder selbst dafür auszubilden.

Die Fragen im Zusammenhang mit der Absicht, also
dem Vorsatz, sind im Übrigen keine Besonderheit dieser
strafrechtlichen Vorschrift. Auch im allgemeinen Straf-
recht muss man auslegen, was sich im Inneren des Täters
abspielt.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber ein Diktat, Herr Kollege!)


Dazu gibt es Indizien. Insofern ist das, was mit „Ab-
sicht“ gemeint ist, etwas ganz Normales im Strafrecht
und überhaupt gar keine Besonderheit. Es ist Aufgabe
der Strafverfolgungsbehörden, die entsprechenden Be-
weise und Indizien vorzulegen.

Zum anderen wird mit der Einführung eines neuen
§ 89 c des Strafgesetzbuches ein eigenständiger Straftat-
bestand der Terrorismusfinanzierung geschaffen. Damit
wird die Finanzierung des Terrorismus erstmals in einer
einheitlichen Vorschrift strafrechtlich erfasst und im An-
wendungsbereich gegenüber bestehenden Vorschriften
dahin gehend erweitert, dass die Finanzierung terroristi-
scher Straftaten in Zukunft allgemein unter Strafe ge-
stellt wird und eine Erheblichkeitsschwelle, wie sie bis-
her im Strafgesetzbuch verzeichnet ist, nicht mehr
bestehen wird.

Die Anpassungen sind richtig, und sie stehen im Ein-
klang mit dem, was die Weltgemeinschaft als Mindest-
anforderung von allen Staaten verlangt. Es stellt sich





Ansgar Heveling


(A) (C)



(D)(B)

aber die Frage, ob dieses Minimum ausreicht; denn es ist
nach dem Grundgesetz nun einmal Aufgabe des Staates,
die Bevölkerung vor Bedrohungen zu schützen. Deshalb
müssen wir überlegen, welche Maßnahmen unter Beach-
tung des grundgesetzlichen Rahmens dafür notwendig
sind. Es wird wohl kaum jemand abstreiten können: An-
gesichts der weltweiten Vernetzung bringt der internatio-
nale Terrorismus derzeit bisher unbekannte Bedrohungs-
lagen hervor.

Das alles sollte uns vielleicht doch über das Thema
Sympathiewerbung noch einmal neu nachdenken lassen.
Sympathie ist ein zentrales Element in der Rekrutierung
neuer Dschihadisten. Auch darauf sollte unser Strafrecht
eine passende Antwort geben können.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ohne Frage: Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für
eine zulässige Strafbarkeit von Sympathiewerbung sind
eng. Die restriktive Auslegung durch die Rechtspre-
chung mag im Jahr 2002 der Grund dafür gewesen sein,
das Werben in § 129 a StGB auf das Werben von Mit-
gliedern und Unterstützern zu beschränken.


(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Wo es keine Verurteilung gab!)


Mit der rasanten Entwicklung der sozialen Medien,
die für eine rasche Verbreitung terroristischer Inhalte wie
nie zuvor sorgen, bedarf es jedoch vielleicht einer neuen,
zeitgemäßen Bewertung der Sachverhalte. Wer heute mit
allen dafür zur Verfügung stehenden Mitteln für eine ter-
roristische Vereinigung wirbt, bereitet den Nährboden
für terroristische Gewalt.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Lassen Sie mich ein Beispiel aus Frankfurt in Hessen
anführen. Dort haben radikalislamische Salafisten – das
haben sie auch in anderen Städten der Bundesrepublik
Deutschland getan – versucht, vor Schulen Kämpfer zu
rekrutieren. Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit
wurden Aktionsstände aufgebaut und Ausgaben des Ko-
rans an Schüler verteilt, um mit den Schülern ins Ge-
spräch zu kommen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das Sympathiewerbung für Terrorismus?)


Bei vier Schülern seien die Salafisten in Frankfurt so er-
folgreich gewesen, dass diese sich inzwischen auf den
Weg in den heiligen Krieg gemacht hätten. Auch hierauf
müssen wir mit dem Strafrecht die passenden Antworten
geben.

Ein wichtiger und zentraler Punkt bei der Terroris-
musbekämpfung – Bundesminister Maas hat es ange-
sprochen – ist im Übrigen auch die Prävention. Hier
müssen wir die Gefahr der Radikalisierung, gerade auch
von Häftlingen in Justizvollzugsanstalten, in den Blick
nehmen. Mindestens zwei der Attentäter von Paris haben
sich offensichtlich im Gefängnis kennengelernt und dort
radikalisiert. Auch in Deutschland ist ein entsprechender
Trend zu beobachten. Auch hier scheint Handeln gebo-
ten zu sein. Die Justizvollzugsanstalten dürfen nicht zu
Schmieden zur Rekrutierung von religiösen Fanatikern
und für Radikalisierung werden.

Da sind natürlich vor allem die Länder gefragt. Aller-
dings sollten wir die Länder mit dieser Aufgabe nicht al-
lein lassen und Präventions- und Deradikalisierungs-
maßnahmen unterstützen. Hessen beispielsweise hat
bereits gute Erfahrungen mit Präventionsinstitutionen
gemacht, die wir uns bundesweit zunutze machen könn-
ten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesicht
des Terrors wandelt sich stetig und stellt den freiheitli-
chen Rechtsstaat immer wieder vor neue Herausforde-
rungen. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt im Ein-
klang mit der Weltgemeinschaft bestehende Lücken im
deutschen Terrorismusstrafrecht. Die Herausforderung
besteht jedoch nicht nur darin, Lücken zu schließen, son-
dern darin, effektive und zeitgemäße Strafrechtsinstru-
mente für den Staat bereitzuhalten. Dafür kann der
vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt sein, er ist aber si-
cherlich bei weitem nicht der letzte.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1808914300

Nächster Redner ist der Kollege Hans-Christian

Ströbele für Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Justizminister Maas, der Gesetzentwurf, den Sie
hier vorgelegt haben, ist nun wirklich kein Ruhmesblatt.
Denn Sie machen damit ja nicht, wie Sie behaupten,
Deutschland sicherer. Das Einzige, was Sie damit viel-
leicht erreichen, ist, dass informierte tatsächliche isla-
mistische Kämpfer, die in das Kampfgebiet ausreisen
wollen, in Zukunft damit etwas zurückhaltender sein
werden, sich im Internet zu brüsten oder das anzukündi-
gen. Und gerade diejenigen soll ja dieser Gesetzentwurf
treffen.

Sie haben aber mit keinem Wort dargelegt – auch der
Kollege Heveling hat sich da keine Mühe gegeben –,
was denn jetzt schon möglich ist bzw. wo es tatsächlich
eine Lücke gibt. Sie haben einfach unterstellt, dass es
eine Lücke gibt.

Es gibt entsprechende Forderungen der Weltgemein-
schaft, und auch Herr Maas hat darauf hingewiesen, dass
man sich darüber beschwert hat, dass Leute einfach aus-
reisen können, um sich bei ISIS oder IS an einem heili-
gen Krieg von unheimlicher Grausamkeit zu beteiligen.
Aber das ist geradezu der klassische Fall der Unterstüt-
zung einer oder der Mitgliedschaft in einer inländischen
bzw. ausländischen terroristischen Vereinigung. Dafür
braucht man keine neue Bestimmung. Wir haben schon
eine breite Phalanx von Möglichkeiten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)






Hans-Christian Ströbele


(A) (C)



(D)(B)

Wir haben ja Gesetze, über deren Sinnhaftigkeit und
Anwendung man in der Tat streiten kann. Und es sind ja
schon vor einigen Jahren die §§ 89 a und b StGB hinzu-
gefügt worden. Aber Sie haben hier mit keinem Wort er-
wähnt, wo denn jetzt eigentlich die Lücke ist und welche
Evaluation dazu geführt hat, dass man sagt: Drei oder
fünf Leute konnten aufgrund der Lücke nicht bestraft
werden.

Nein, Sie haben uns ein Gesetz beschert, das völlig
unbestimmt und unklar ist und den Rechtsanwendern,
Polizei und Justiz, große Probleme bereiten wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Was ist zum Beispiel das „Unternehmen einer Aus-
reise“? Denn es soll ja bereits das Unternehmen strafbar
sein. Heißt das, dass Sie jemanden, der sich ins Taxi
setzt und zum Flughafen fährt, bereits festnehmen kön-
nen, weil er den Tatbestand des Unternehmens erfüllt?
Ist es die Ankunft auf dem Flughafen? Ist es das Einche-
cken? Ist es das Pass-Vorzeigen? Ist es das Einsteigen ins
Flugzeug? Ist es erst das Verlassen des Landes? – Dann
wäre er aber weg.


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Also: Wann tritt der Tatbestand des Unternehmens ei-
ner Ausreise ein? Sie haben sich um die Beantwortung
dieser Frage herumgemogelt. In der Gesetzesbegrün-
dung schreiben Sie zum Tatbestand der Finanzierung
von Terrorismus, dass man das nicht zu eng auslegen
darf, sondern weit auslegen muss; dabei verweisen Sie
im Gesetz auch auf alltägliche Geldzuwendungen. Wenn
zum Beispiel eine Oma ihrem Enkel Geld gibt, von dem
sie vielleicht weiß, dass er in die Moschee geht und unter
Umständen so etwas vorhat, ist das – also wenn einem
möglichen Täter Geld gegeben wird – dann schon die
Unterstützung einer Reise zu terroristischen Zwecken?

Sie haben in die Begründung – in die Begründung! –
geschrieben, dass man das eng auslegen muss. Aber
beim Tatbestand findet sich davon nichts. Das heißt, es
ist überhaupt nicht klar, wie eine ausufernde Anwendung
verhindert werden soll.

Sie versuchen hier die Vorverlegung der Strafbarkeit.
Das ist mit unserem Grundgesetz und unserer rechtli-
chen und strafrechtlichen Dogmatik nicht in Einklang zu
bringen.

Sie schaffen hier quasi ein Gesinnungsstrafrecht. Sie
wollen die Absicht einer Person bestrafen, der in irgend-
einer Weise geholfen wird. Ganz abgesehen davon, dass
es dabei ungeheure Beweisschwierigkeiten geben wird,
vernachlässigen Sie dabei – darauf ist schon hingewie-
sen worden –, dass in Deutschland Täter- und Tatstraf-
recht gilt. Sie verlassen diese dogmatische Linie und
übersehen, dass nur begangenes Unrecht in Deutschland
bestraft werden soll. Was hier begangenes Unrecht sein
soll, das strafbar ist, bleibt völlig unklar. Das heißt, Sie
lassen die Rechtsanwender im Stich. Deshalb können
wir nur sagen: Ein solches Ad-hoc-Gesetz, das das Be-
stimmtheitsgebot verletzt, halten wir verfassungsrecht-
lich mindestens für zweifelhaft, wenn nicht gar für ver-
fassungswidrig. Dem werden und können wir nicht
zustimmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808914400

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Johannes

Fechner für die SPD.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Johannes Fechner (SPD):
Rede ID: ID1808914500

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und

Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir alle ha-
ben mit großer Bestürzung die brutalen Anschläge in Pa-
ris erlebt, und wir sind erschüttert, wenn wir die grausa-
men Kriegsbilder aus Syrien, dem Irak oder von
anderswo in den Nachrichten sehen. Selbstverständlich
ist es unsere Aufgabe als Politik, dem Anspruch der Be-
völkerung auf Sicherheit nachzukommen. Dabei dürfen
wir aber nicht den Fehler machen – das machen wir auch
nicht mit diesem Gesetz –, überzureagieren und in ge-
setzgeberischen Aktionismus zu verfallen. Das bedeutet
konkret, dass wir nur dort Straftatbestände neu schaffen
oder verschärfen, wo, wie in diesem Fall, tatsächlich
Strafbarkeitslücken bestehen. Dem kommen wir mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf nach. Ich bin dem Jus-
tizminister ausdrücklich dankbar, dass er keine überzo-
genen Gesetzesverschärfungen vorgelegt hat, sondern
mit Besonnenheit, insbesondere der UN-Resolution
nachkommend, diesen Gesetzentwurf erstellt hat.

Wenn leider auch aus Deutschland junge Menschen
ausreisen, um sich in Terrorcamps ausbilden zu lassen,
dann müssen wir schon deren Ausreise verhindern, da-
mit sie eben nicht wie die Pariser Attentäter in Terror-
camps gehen oder im Ausland Verbrechen begehen kön-
nen. Deshalb ist es richtig, dass sich zukünftig strafbar
macht, wer mit terroristischer Motivation ausreist, also
mit der Absicht, zur Ausbildung ein Terrorcamp zu be-
suchen oder Kampfhandlungen zu begehen. Die ange-
sprochenen Beweisschwierigkeiten gibt es nicht. Es han-
delt sich um eine Personengruppe, die offensichtlich
sehr mitteilungsbedürftig ist, etwa in sozialen Netzwer-
ken. Insofern ist der Nachweis der geplanten Ausreise
und des Zwecks der Ausreise möglich. Im Übrigen ist ja
bekanntlich im Strafrecht eine Handlung, die einen be-
stimmten Zweck hat, unter Strafe gestellt.

Des Weiteren müssen wir den Terrororganisationen
die Finanzgrundlage entziehen. Deshalb ist es richtig,
dass wir dafür einen eigenen Straftatbestand einführen
und die Terrorismusfinanzierung auch bei kleineren Zu-
wendungen unter Strafe stellen. Weiter gehende Maß-
nahmen sind aus meiner Sicht nicht geboten. Insbeson-
dere die Wiedereinführung des Straftatbestands der
Sympathiewerbung halte ich nicht für erforderlich.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])






Dr. Johannes Fechner


(A) (C)



(D)(B)

Sicher werden viele, insbesondere junge Männer,
über das Internet geworben. Wer aber Mitglieder an-
wirbt, etwa für den IS, oder wer dessen Symbole zeigt,
der macht sich schon heute strafbar. Wir haben ein sehr
weitgehendes Strafrecht in diesem Bereich. Deswegen
war es richtig, dass Rot-Grün damals diese Vorschrift
abgeschafft hat, zu der es so gut wie keine Verurteilun-
gen gab. Wir brauchen keinen Straftatbestand der Sym-
pathiewerbung in Deutschland.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])


Wenn die Opposition nun schimpft, dass über das Ziel
hinausgeschossen würde, darf ich mich zumindest ein
bisschen wundern. Es war auf der einen Seite zu lesen,
dass wir über das Ziel hinausschießen, auf der anderen
Seite, dass wir nur Symbolpolitik betreiben würden. Ich
finde, da geht die Linie etwas auseinander. Im Übrigen
– auch das sei der Opposition gesagt – setzen wir mit
diesem Gesetzentwurf Vorgaben bzw. Vorschläge der
Vereinten Nationen und der OECD um. Das sind Organi-
sationen, die auch Sie ja eigentlich schätzen. In welcher
Gesellschaft wären wir, wenn wir diese Vorschläge nicht
umsetzen würden?


Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808914600

Herr Kollege Fechner, gestatten Sie eine Zwischen-

frage des Kollegen Ströbele?


Dr. Johannes Fechner (SPD):
Rede ID: ID1808914700

Ja.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Kollege, es ist jetzt schon mehrfach behauptet
worden, dass das durch die UN-Resolution vorgeschrie-
ben worden ist. Haben Sie sich die einmal angeschaut?


Dr. Johannes Fechner (SPD):
Rede ID: ID1808914800

In Bezug auf die „foreign fighters“ wird diese Maß-

nahme vorgeschlagen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ja, aber ohne Berücksichtigung dessen, welche Ge-
setze wir haben. Die Vereinten Nationen machen Vor-
schläge. Aber das haben wir ja bereits. Sie müssten doch
einmal belegen, inwiefern die Vorgaben der UN-Resolu-
tion in Deutschland nicht verwirklicht sind, wo noch
eine Lücke ist.


Dr. Johannes Fechner (SPD):
Rede ID: ID1808914900

Das betrifft diese beiden Punkte. Viele andere Punkte

haben wir schon. Ich habe schon gesagt, dass wir ein
sehr weitgehendes Strafgesetzbuch haben. Deswegen
müssen wir sehr zurückhaltend sein, was Verschärfun-
gen angeht.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind sogar gelobt worden!)


– Wunderbar.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht Sie! Die Koalition vorher!)


Nehmen wir als Große Koalition gerne an. Herzlichen
Dank!


(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/ CSU: Vielen Dank für den Hinweis!)


Wir haben uns das detailliert angeschaut. Bei diesen
beiden Punkten – Terrorismusfinanzierung und Ausreise –
gibt es geringfügige Strafbarkeitslücken, die wir hiermit
schließen.

Ich finde, wenn wir die Vereinten Nationen ernst neh-
men und wenn die genannten Organisationen zu konkre-
ten Vorschlägen zum Kampf gegen den Terrorismus auf-
fordern, dann sollten wir diese Vorschläge auch
umsetzen.

Zu guter Letzt möchte ich in dieser Rede festhalten,
dass die schärfsten Gesetze natürlich nichts bringen,
wenn bei der Polizei die technische Ausstattung nicht
vorhanden ist oder wenn bei den Ermittlungsbehörden
zu wenig Personal vorhanden ist. Deswegen war es rich-
tig – wir als SPD haben uns in den letzten Haushaltsbe-
ratungen dafür eingesetzt –, dass neue Stellen beim
Generalbundesanwalt für die Terrorismusbekämpfung
geschaffen werden und dass es bei der Bundespolizei für
Material und Fahrzeuge 20 Millionen Euro mehr gibt
und 400 neue Stellen eingerichtet werden.


(Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Und Vorratsdatenspeicherung!)


– Das wäre mir neu.


(Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU/ CSU)


Ich glaube, das sind ganz wichtige Maßnahmen, und
ich finde, dass wir maßvoll und besonnen reagieren und
dabei den Terrorismus effektiv bekämpfen. Dazu ist das
vorliegende Gesetz ein ganz wichtiger Beitrag.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808915000

Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der

Kollege Alexander Hoffmann, CDU/CSU.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Alexander Hoffmann (CSU):
Rede ID: ID1808915100

Danke. – Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und

Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ge-
statten Sie mir am Ende der Debatte, das eine oder an-
dere Stichwort aus den bisherigen Reden aufzugreifen,
um es ein bisschen zu kommentieren und zu verfeinern.

Zunächst noch einige Sätze zum Umfang der Rege-
lung. Wir haben eine Hausaufgabe aufbekommen – so
will ich es einmal nennen – aus der UN-Resolu-
tion 2178, die zwei Zielrichtungen hat. Die eine Ziel-
richtung betrifft die Sicherstellung der Strafbarkeit der
Reise oder des Versuchs einer Reise, wenn diese Reise





Alexander Hoffmann


(A) (C)



(D)(B)

erfolgt, um terroristische Handlungen zu begehen, sie zu
planen, sie vorzubereiten, sich daran zu beteiligen oder
Terroristen auszubilden oder sich als Terrorist ausbilden
zu lassen.

Dazu haben Sie, Kollege Ströbele, gefragt, inwieweit
wir dort aktuell Strafbarkeitslücken haben. Der Tatbe-
stand der Unterstützung einer terroristischen Vereini-
gung, wie wir ihn heute schon formuliert haben, erfor-
dert eine konkrete Unterstützungshandlung. Die ist bei
der Reisetätigkeit eben noch nicht erfolgt. Wenn wir
warten, bis die betreffende Person außer Landes ist, ist
es zu spät.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das ist Quatsch! Dafür gibt es doch den § 129!)


Die zweite Zielrichtung bezieht sich auf die Erhöhung
der Mindeststrafbarkeit für die Terrorismusfinanzierung,
verbunden mit dem Verzicht auf die Erheblichkeits-
schwelle. Das sind die Hausaufgaben, und wir können
konstatieren: Ja, es wird geliefert.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Finanzierung ist die klassische Form der Unterstützung! – Gegenruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Eben!)


Aber, meine Damen, meine Herren, ich gestatte mir
trotzdem die Frage: Ist das nicht eine Minimallösung,
die wir im Moment haben? Denn angesichts des welt-
weiten Terrors, angesichts seiner Grausamkeit – Kollege
Heveling hat sie vorhin geschildert – traue ich mich
schon, die Frage zu stellen: Hätten wir nicht mehr regeln
können?


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Noch mehr Rechte einschränken! Noch mehr Freiheiten einschränken!)


Ob man mehr regeln kann und mehr regeln muss, ist ab-
hängig von der Frage: Ist denn mehr erforderlich?

Da komme ich zur Sympathiewerbung; denn die ist
aktuell nicht strafbar. Es ist vorhin angeklungen: Der
§ 129 a versteht den Begriff des Werbens so, dass das
bloße Befürworten, das bloße Eintreten für eine be-
stimmte Ideologie oder der Aufruf zum Dschihad eben
nicht strafbar sind.

Meine Damen, meine Herren, vergegenwärtigen wir
uns, dass aktuell im Namen von bestimmten Ideologien
weltweit Menschen massakriert, vergewaltigt, enthaup-
tet und verbrannt werden.

Da komme ich zum Stichwort „Aktionismus“, weil es
vorhin ja auch hieß: Die Regelung ist doch nicht notwen-
dig; wir verlagern das viel zu weit vor. – Dazu will ich
sagen: Es gibt ja die Institution des abstrakten Gefähr-
dungsdelikts.

Der Rechtsstaat hat schon auch die Aufgabe, durch
die Rechtsordnung und durch Strafgesetze ganz klar zu
zeigen, was er missbilligt, und er hat auch die Aufgabe,
ganz klar zu zeigen, welche Handlungen in einer Gesell-
schaft keinen Platz haben. Das tun wir mit diesem Ge-
setzentwurf.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Weil es mir am Herzen liegt, möchte ich noch kurz
auf die Bedenken der Bundesdatenschutzbeauftragten
eingehen, die sie in einem Schreiben formuliert hat, das
Ihnen sicherlich vorliegt. Frau Voßhoff hat Bedenken
wegen der mittelbaren datenschutzrechtlichen Auswir-
kungen – so schreibt sie es – und begründet das mit fol-
gender Erklärung – den Satz will ich kurz zitieren –: So
kann unter Umständen schon derjenige in den Anschein
der Terrorismusfinanzierung geraten, der bei einem Ter-
rorverdächtigen einen Gebrauchtwagen kauft. – Das
geht ein bisschen in die Richtung, Kollege Ströbele, die
Sie vorhin beschrieben haben, wenn zum Beispiel eine
Oma ihrem Enkel Geld gibt, ohne zu wissen, was er da-
mit macht.

Ich bin über das Argument von Frau Voßhoff durch-
aus verwundert. Denn das ist heute wie schon seit Jahr-
zehnten strafrechtliche Realität in jedem Ermittlungsver-
fahren. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen. Wenn ich
von einem Privatmann oder von einem Gebrauchtwa-
genhändler ein Fahrzeug kaufe, gegen den wegen des
Verdachts auf Hehlerei ermittelt wird, dann wird selbst-
verständlich auch geprüft, ob das Fahrzeug, das ich er-
worben habe, Hehlerware ist. Wenn sich das bestätigt,
dann wird, zum Beispiel weil der Kaufpreis 30 oder
40 Prozent unter dem Marktwert lag, auch aufgrund der
Preisgestaltung geprüft, ob ich unter Umständen billi-
gend in Kauf genommen habe, Hehlerware zu erwerben.
Das ist die Realität.

Ein weiterer Punkt ist wichtig, Kollege Ströbele. Er
entkräftet das Beispiel, das Sie vorhin angeführt haben.
Der Gesetzentwurf erfordert einen Vorsatz. Er verlangt
nämlich, dass die Geldleistung in dem Wissen erfolgen
muss, dass damit Terrorismus finanziert wird. Die Hürde
ist also durchaus hoch. Der von Ihnen genannte Fall
würde demnach schon herausfallen.

Des Weiteren wurde gefragt, wie der Zweck der Reise
konkretisiert werden soll und wie man das nachweisen
will. Auch Frau Voßhoff äußert Bedenken wegen der
Speicherung der Telekommunikationsdaten. Meine Da-
men und Herren, Sie wissen, was jetzt kommt. In diesem
Punkt sind wir uns noch nicht ganz einig. Aber wenn
man sich die Augen und Ohren zuhält, darf man sich
meiner Meinung nach nicht darüber beschweren, dass
man weder etwas sieht noch etwas hört. Das heißt, wenn
wir Terrorismus effektiv bekämpfen wollen, dann müs-
sen wir uns ehrlich machen und auch offen über die
Frage diskutieren, wie wir im Bereich der Speicherung
von Verbindungsdaten Verbesserungen erreichen kön-
nen. Sonst konstruieren wir einen Tiger, der vielleicht
auf dem Papier gut aussieht, aber keine Zähne hat und
nicht beißen kann.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Zum Schluss möchte ich noch etwas zum Thema Prä-
vention sagen. Ein guter Rechtsstaat kümmert sich nicht
nur um gesetzliche Formulierungen bzw. darum, was er
strafrechtlich verbieten will, sondern er darf auch die
Prävention nicht aus dem Blick verlieren. Was den vor-
liegenden Gesetzentwurf angeht, sollten wir uns die Zeit
nehmen, parallel dazu zu überlegen, wie wir im präventi-
ven Bereich zu Verbesserungen kommen können.





Alexander Hoffmann


(A) (C)



(D)(B)

Diese Woche hat die hessische Justizministerin unsere
Arbeitsgruppe besucht und von dem Projekt „Violence
Prevention Network“ im Bundesland Hessen berichtet.
Dort wurden Fachstellen mit Beratern eingerichtet, an
die sich Angehörige wenden können, wenn sie merken,
dass sich ein Familienmitglied radikalisiert. Wir sollten
unbedingt darüber nachdenken, ob es nicht die Möglich-
keit gibt, ein solches Projekt bundesweit aus der Taufe
zu heben.

Ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass es Dis-
kussionen um die Finanzierung gibt. Aber ich glaube,
wenn wir die Terrorismusbekämpfung wirklich abrun-
den wollen, dann muss auch die Prävention eine Rolle
spielen.

Meine Damen, meine Herren, ich freue mich auf die
weiteren Beratungen und auf die Anhörung und bedanke
mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808915200

Damit schließe ich die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf der Drucksache 18/4087 an die in der Tages-
ordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. –
Dazu sehe ich keine anderweitigen Vorschläge. Dann ist
die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 7 sowie den Tagesord-
nungspunkt 21 auf:

ZP 7 Erste Beratung des von den Abgeordneten Tom
Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck

(Bremen), weiteren Abgeordneten und der Frak-

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechts-
stellung und Aufgaben des Deutschen
Instituts für Menschenrechte (DIMRG)


Drucksache 18/4089
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f)

Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

21 Beratung des Berichts des Ausschusses für Men-

(17. Ausschuss)

nung zu dem Antrag der Abgeordneten Tom
Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck

(Bremen), weiterer Abgeordneter und der Frak-

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Menschenrechtsförderung stärken – Gesetz-
liche Grundlage für Deutsches Institut für
Menschenrechte schaffen

Drucksachen 18/2618, 18/4113

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Weil ich
keinerlei Widerspruch höre, ist das so beschlossen.
Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als ers-
tem Redner das Wort dem Kollegen Tom Koenigs von
Bündnis 90/Die Grünen.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808915300

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Das Deutsche Institut für Menschenrechte arbei-
tet seit 15 Jahren gut.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Der Bundesjustizminister Heiko Maas hat am zweiten
Berliner Menschenrechtstag im September vergangenen
Jahres über das DIMRG gesagt: Es arbeitet kritisch, un-
bequem und, wenn nötig, auch lautstark. – Ich würde
hinzufügen: Es arbeitet sachlich, professionell und nah
dran, nah dran an den Opfern von Menschenrechtsverlet-
zungen, an den Menschenrechtsverteidigern, den Men-
schenrechten im In- und Ausland, am Menschenrechtsrat
in Genf und der Zivilgesellschaft hier, die ich auf der
Tribüne begrüße.


(Beifall im ganzen Hause)


15 Jahre gut gearbeitet, das heißt: Wir wollen, dass
das so weitergeht, allerdings auf gesetzlicher Grundlage;
denn das Koordinationsgremium der nationalen Men-
schenrechtsinstitute hat Prinzipien beschlossen, die Pari-
ser Prinzipien, die die Generalversammlung der Verein-
ten Nationen übernommen hat, die einen gesetzlichen
Status erfordern, um die Unabhängigkeit dieses Instituts
zu garantieren. So ist das Institut zunächst im Jahr 2000
provisorisch akkreditiert worden, es wurde gesagt: Das
Institut erhält den A-Status – im Zweifel für das Institut –
2008 wurde aber angemahnt, eine gesetzliche Regelung
zu schaffen. Fünf Jahre später gab es noch immer keine
gesetzliche Regelung, obwohl wir sie schon beantragt
hatten. 2013 hat man sich entschuldigt: In Deutschland
war Wahl. Im Oktober 2014 kam die letzte Mahnung. In
einem Brief des Justizministers wurde gebeten, dies
noch einmal zu vertagen. Das ICC hat das bis zum März
vertagt. Die Sitzung findet vom 16. März bis 20. März
dieses Jahres statt.

Am 14. September vorigen Jahres haben wir einen
Antrag eingebracht, der zum Ziel hat, eine entspre-
chende gesetzliche Grundlage herzustellen. Fünf Monate
bzw. zehn Sitzungswochen hat die Koalitionsmehrheit
das verschoben – zehn Sitzungswochen lang. Sechs Ge-
schäftsordnungsdebatten haben wir geführt. Immer hieß
es: Haben Sie Geduld, haben Sie Vertrauen. – Die Ge-
duld ist zu Ende. Das Vertrauen haben wir nicht mehr.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wir haben nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der, ab-
gesehen von der Jahreszahl, im Vergleich zum Referen-
tenentwurf des Bundesjustizministers keine einzige Än-
derung enthält. Jetzt fragen wir uns natürlich, nachdem
überhaupt nicht sachlich argumentiert wurde, warum
nichts geschehen ist.





Tom Koenigs


(A) (C)



(D)(B)

Dann gibt es die Diskussion, da sagt mir jemand: Der
Vereinscharakter ist das Problem. – Das Deutsche Insti-
tut für Menschenrechte hat aber 15 Jahre gut gearbeitet,
und seine Unabhängigkeit ist gerade durch den Vereins-
charakter gewährleistet. Das sagen nicht nur das Forum
Menschenrechte und das Institut selber, sondern auch
der Deutsche Richterbund und die Bundesrechtsanwalts-
kammer, die uns deswegen geschrieben haben.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur halt die Steinbach nicht!)


Der zweite Kritikpunkt lautet, dass sich dieses Institut
nicht so sehr mit innerdeutschen Angelegenheiten befas-
sen soll. Die Pariser Prinzipien besagen aber nun ganz
explizit, dass sich die nationalen Menschenrechtsinsti-
tute mit den inneren Angelegenheiten befassen sollen
und die Regierungen auf Fälle von Menschenrechtsver-
letzungen im jeweiligen Land aufmerksam machen sol-
len.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


Wenn nun das Argument angeführt wird, damit solle sich
das Institut nicht befassen, dann ist das genau das, was
die Pariser Prinzipien verhindern wollen, nämlich die
Einflussnahme vonseiten der Politik oder von anderer
Seite. Das sollte man nicht tun.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD] – Michael Brand [CDU/CSU]: Nein, wir wollen ein unabhängiges Institut!)


Wenn ich mich nun frage, was los ist, dann blicke ich
auf das Kabinett. Der Bundesjustizminister hat sich ge-
äußert. Herr Steinmeier wird in Genf blamiert. Am
Dienstag will er dort reden. Herr Gröhe ist einer der Vä-
ter des Instituts. Deswegen haben wir ihn auch gefeiert.

Wir haben zwei Regierungsbefragungen und Frage-
stunden zu diesem Thema gehabt, aber keine Antwort
kam. Präsident Lammert hat dann die Auskünfte zusam-
mengefasst und gesagt – ich zitiere –:

Aus den Auskünften ergibt sich eigentlich konklu-
dent, dass das Thema, wenn es der Regierung so
wichtig ist, … in einer der beiden nächsten Kabi-
nettssitzungen behandelt werden muss.

Das wurde es aber nicht. Ich sage konkludent: Dann ist
es der Regierung nicht so wichtig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn ich jetzt auf die Regierungsfraktionen blicke,
dann stelle ich fest: Die CDU überlässt das Thema, übri-
gens das gesamte Menschenrechtsthema, der Kampf-
gruppe Steinbach,


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


verstärkt durch den Pegida-Versteher Vaatz. Der ist in ei-
ner Sitzung mit dem Forum Menschenrechte geradezu
ausgeflippt, sodass Frau Steinbach dann sagen musste:
Arnold, mach doch mal ruhig.

(Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist Ihre ideologische Sicht! Die Wahrheit ist es nicht!)


Wenn die CDU, die das Wort „christlich“ im Namen
trägt und die die westlichen Werte immer hochhält, die
Menschenrechte von ihrem rechten Rand vertreten lässt,
dann viel Vergnügen mit der AfD.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist aber eine Methusalemrede!)


Herrn Kauder, Herrn Tauber, der Fraktion der CDU/
CSU bedeutet das Deutsche Institut für Menschenrechte
nichts und das Thema Menschenrechte auch nicht.


(Michael Brand [CDU/CSU]: So ein Unsinn! Eine Unverschämtheit!)


– Ja, Sie ärgern sich, aber es ist so, Herr Vorsitzender.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wenn Sie die Menschenrechte vom rechten Rand ver-
treten lassen, dann kommt genau das heraus.


(Dr. Bernd Fabritius [CDU/CSU]: Das ist eine Frechheit!)



Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1808915400

Herr Kollege Koenigs, der Kollege Ullrich hätte noch

eine Zwischenfrage.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808915500

Bitte sehr, bevor ich zur SPD komme, die Zwischen-

frage.


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Volker Ullrich (CSU):
Rede ID: ID1808915600

Vielen Dank. – Herr Kollege Koenigs, Sie haben ge-

rade gesagt, dass der Kollege Peter Tauber von Men-
schenrechten nichts hielte.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat er nicht gesagt! Richtig zitieren!)


Wie kommen Sie auf diese absurde Behauptung, und
woher haben Sie dieses Zitat?


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808915700

Ich habe konkludent geschlossen, wie es der Präsident

des Bundestages vorgegeben hat.


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Michael Brand [CDU/CSU]: Das war ein Kurzschluss!)


Wenn sich diese Partei und die Fraktion von ihrem rech-
ten Rand vertreten lassen, und zwar der Fraktionsvorsit-
zende und der Generalsekretär, dann kann es doch nur so
sein, dass sie das Thema nicht interessiert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)






Tom Koenigs


(A) (C)



(D)(B)

Jetzt zur stolzen Volkspartei SPD. Wenn die
Dobrindt-Maut, die von niemandem gewollt wird, außer
von einer kleinen, radikalen Minderheit, zur Abstim-
mung steht, dann werden Sie alle auf die Knie gehen und
zustimmen, weil sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist.
Die gesetzliche Grundlage für das DIMR zu schaffen,
steht aber auch im Koalitionsvertrag. In diesem Fall set-
zen Sie sich aber gegen eine kleine, radikale Minderheit
nicht durch – trotz Koalitionsvertrag. Ich frage mit der
Bundeskanzlerin: Wie viel kleiner will sich die SPD ei-
gentlich noch machen?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Wir machen das gerade nicht! – Dr. Rolf Mützenich [SPD]: Das war ein Bärendienst für das Thema! – Michael Brand [CDU/CSU]: Das war eine Rede von vorgestern, aus den 70er-Jahren!)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808915800

Herr Kollege Vaatz, Sie erhalten die Gelegenheit zu

einer Kurzintervention.


Arnold Vaatz (CDU):
Rede ID: ID1808915900

Herr Kollege Koenigs, Sie haben mich persönlich an-

gesprochen. Ich möchte zu den subjektiven Unterstellun-
gen, die Sie mir gegenüber haben fallen lassen, nichts
weiter sagen. Aber eines möchte ich doch hinzufügen:
Im Gegensatz zu mir haben Sie niemals den Entzug von
fundamentalen Menschenrechten am eigenen Leib ver-
spürt.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt das jetzt? Dann müssten Sie doch der Erste sein, der Frau Steinbach bremst! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie müssten doch in der ersten Reihe stehen, wenn es darum geht, das Institut zu verteidigen!)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808916000

Jetzt fahren wir in der Debatte fort. Frau Steinbach

hat das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Erika Steinbach-Hermann (Plos):
Rede ID: ID1808916100

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Koenigs,
was Sie hier eben gemacht haben, ist eine glatte Unver-
schämtheit. Sie sind nicht der einzige Mensch auf der
Welt, der für Menschenrechte ist,


(Beifall bei der CDU/CSU)


zumal Sie in Ihren jüngeren Jahren einmal einem blut-
rünstigen Regime Millionenbeträge gespendet haben.
Trotzdem sind Sie ein halbwegs anständiger Mensch ge-
worden. Sprechen Sie anderen nicht den Anstand ab,
dass sie sich für Menschenrechte einsetzen! Das dürfen
Sie hier nicht machen. Sie können es zwar machen, aber
Sie diskreditieren sich damit selbst. Ich habe Sie einmal
eigentlich für einen vernünftigen Menschenrechtsbeauf-
tragten der Bundesregierung gehalten. Aber die Über-
heblichkeit, mit der Sie hier sprechen, lassen wir uns als
Union nicht gefallen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD])


Wir wollen als CDU/CSU-Fraktion gemeinsam mit
unserem Partner, der SPD, das Deutsche Institut für
Menschenrechte stärken. Da haben wir noch einige Ge-
spräche vor uns, die wir gemeinsam auf den Weg brin-
gen. Wir sind in Verhandlungen und werden sie auch
fortführen. Ich bin überzeugt: Wir kommen zu einem gu-
ten Ergebnis.

Dieses Institut ist seinerzeit mit Stimmen aller in die-
sem Hause ins Leben gerufen worden. Meine Fraktion
– wir „Menschenrechtsfeinde der CDU/CSU-Fraktion“,
wenn Sie es wissen wollen – war auch dabei. Aber die
Anforderungen, die an dieses Institut gestellt werden,
sind nicht in vollem Umfang gemäß den Pariser Prinzi-
pien. Es fehlt formal an einer gesetzlichen Grundlage. Es
mangelt aber auch an einem weiteren wesentlichen Kri-
terium, an der notwendigen Breite der gesellschaftlichen
Basis.

Dennoch erhielt dieses Institut im Jahr 2001 durch
den Akkreditierungsausschuss des ICC – einem Zusam-
menschluss der nationalen Menschenrechtsinstitutionen –
erstaunlicherweise den A-Status, der eigentlich eine
volle Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien vo-
raussetzt. Im Nachgang wurden dann Forderungen erho-
ben, das zu heilen. Zu dem Zeitpunkt, als diese Forde-
rungen erhoben wurden, 2008, hatte dieses Institut ganze
14 Mitglieder. Auch heute scheint mir die angespro-
chene Breite noch nicht so zu sein, wie es nach unserem
Dafürhalten erforderlich ist.

Wir wollen als CDU/CSU-Fraktion dem Deutschen
Institut für Menschenrechte eine Grundlage schaffen, die
den Pariser Prinzipien voll und ganz entspricht.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dieses Institut wirbt seit geraumer Zeit mit Nachdruck
für eine Beibehaltung seiner bestehenden Vereinsstruk-
tur. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-
cherschutz hat sich diese Haltung bislang zu eigen ge-
macht. Eine solche Lösung halten wir nicht für
verfassungskonform; das sind unsere Bedenken. Der
Gesetzgeber darf nach Artikel 9 des Grundgesetzes ein-
getragenen Vereinen keine dauerhafte Regelung zur ge-
setzlichen Vorgabe machen, da so die Mitgliederver-
sammlung des Vereins in ihrer Gestaltungsfreiheit
eingeschränkt würde. Da müssen wir sehen, wie wir ei-
nen Weg finden, die Inhalte und die Form kompatibel zu
machen.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo steht das denn, Frau Steinbach?)


Um dieses Problem zu vermeiden, haben wir eine an-
dere Rechtsform vorgeschlagen. Vielleicht gibt es aber
auch noch andere Wege, die Dinge zu lösen; das will ich
gar nicht ausschließen.





Erika Steinbach


(A) (C)



(D)(B)

Das dänische Menschenrechtsinstitut ist übrigens an
das Außenministerium angegliedert, ohne dass dies
durch das ICC kritisiert worden wäre. In Frankreich un-
tersteht das Menschenrechtsinstitut dem Premierminis-
ter. Eine formale Angliederung an ein Ministerium be-
deutet also prinzipiell keine unzulässige Einschränkung
der Unabhängigkeit des Instituts im Sinne der Pariser
Prinzipien.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich, natürlich!)


Sonst dürfte das dänische Institut ja nicht den A-Status
haben; schließlich ist es dort beim Außenministerium
angesiedelt.

Wir schlagen das Auswärtige Amt deshalb vor, weil
dort bereits der Menschenrechtsbeauftragte der Bundes-
regierung angesiedelt ist. Somit könnte auch die Kompe-
tenz im Bereich der Menschenrechte dort zusammenge-
führt, gebündelt werden.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie lange wollen Sie denn noch prüfen?)


Aber wir sind darauf nicht festgelegt. Grundsätzlich
wäre es für uns auch vorstellbar, das Institut an den
Deutschen Bundestag, an das Bundeskanzleramt oder
auch an ein anderes Ministerium anzugliedern. Da ist
eine Bandbreite vorhanden, über die man sich unterhal-
ten kann.

Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass man die
Menschenrechtssituation in Deutschland nur zutreffend
bewerten und konstruktiv kritisieren kann, wenn man die
nationale Situation mit der internationalen in eine Bezie-
hung setzt. Das entspricht im Übrigen durchaus der Sat-
zung des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dort
heißt es in § 2 Ziffer 1:

Der Verein soll … über die Lage der Menschen-
rechte im In- und Ausland informieren …

Man hat in der Satzung gleich zu Beginn festgelegt, dass
beides zusammengehört, und so ist es ja auch.

Uns ist wichtig: Wir wollen die erforderliche Unab-
hängigkeit der Institution im Gesetz ausdrücklich fest-
schreiben. Kein Mensch will dieses Institut bevormun-
den; niemand, auch wir nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum machen Sie es dann nicht einfach?)


Die Basis der Mitglieder muss pluralistisch zusammen-
gesetzt sein, sodass sich die Breite der Zivilgesellschaft
am Ende dort auch wiederfinden kann. Das Verfahren
für die Aufnahme in diesen Kreis muss auch transparent
sein und transparent gestaltet werden.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit September letzten Jahres verhandeln wir darüber!)


Im Einrichtungsbeschluss für das Institut, den alle
Fraktionen im Jahr 2000 mitgetragen haben, heißt es
wörtlich:
Die anwendungsorientierte Ausrichtung des Insti-
tuts befähigt es u. a., Vertreter von Politik und Ge-
sellschaft in Menschenrechtsfragen zu beraten und
Handlungsstrategien zu empfehlen. Dies kann ei-
geninitiativ oder auf Anforderung geschehen.

Mancher regt sich darüber auf, dass wir sagen: Auch
die Bundesregierung kann dort Aufträge erteilen, wenn
sie etwas wissen möchte. – Das entspricht voll unseren
eigenen Vorstellungen.

Noch eine Bemerkung zum Schluss. Die Statusüber-
sicht des ICC, das übrigens keine völkerrechtlich aner-
kannte Organisation ist – entgegen dem, was man land-
auf, landab leider viel zu häufig lesen kann; entgegen
dem, was rechtlich, formal vorhanden ist –, sondern le-
diglich ein Zusammenschluss nationaler Menschen-
rechtsinstitutionen, zeigt, dass der Status am Ende kei-
nerlei Rückschlüsse auf die Menschenrechtslage in dem
betreffenden Land zulässt.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie jetzt noch etwas zum Zeitplan?)


So sind zum Beispiel, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen, die Institutionen Afghanistans, Nigerias, Venezue-
las, Aserbaidschans und Russlands, um nur einige Bei-
spiele zu nennen, mit dem A-Status akkreditiert.
Nigeria! „Boko Haram“, sage ich da nur.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Boko Haram ist doch nicht die Regierung von Nigeria! Das ist selbst unter Ihrem Niveau!)


Das macht doch deutlich, dass die Situation eines Lan-
des bezogen auf die Menschenrechte nicht am Status
eines Instituts zu messen ist. Die Institutionen von Ös-
terreich, Belgien, Schweden und Norwegen haben den
B-Status, und die Institution der Schweiz hat den C-Status.

Über den Erhalt des deutschen A-Status entscheiden
aktuell übrigens


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann soll das sein?)


Vertreter der nationalen Menschenrechtsinstitutionen aus
Kanada, aus Palästina, aus Mauretanien und aus Frank-
reich. Man könnte natürlich ironisch sagen, dass damit
faktisch die Hamas die Arbeit unseres Deutschen Insti-
tuts für Menschenrechte bewertet, und das will ich gar
nicht weiter kommentieren.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja hanebüchen, was Sie hier vortragen! Wissen Sie eigentlich, worüber Sie reden? – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Die CDU sitzt einfach so da und hört sich das an!)


Wir streben nach wie vor eine zeitnahe Einigung an
und sind gesprächsbereit. Wir wollen das Institut auf
eine gute, sichere Grundlage, auf der es frei arbeiten
kann, stellen.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Erika Steinbach Steinbach, auf welchen Irrweg haben Sie sich eigentlich verlaufen?)





(A) (C)


(D)(B)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808916200

Als nächste Rednerin hat Annette Groth von der Lin-

ken das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Annette Groth (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808916300

Verehrte Frau Steinbach, als Erstes möchte ich Sie

fragen: Wie lange wollen Sie denn noch verhandeln?
Wir verhandeln doch schon so lange,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE])


und nie haben wir die Gelegenheit, diesen Antrag im
Menschenrechtsausschuss zu beraten, weil er von der
Regierungskoalition immer von der Tagesordnung ge-
nommen wird. Letzten Mittwoch war das das letzte Mal
der Fall.

Ich begreife es nicht. Uns rennt die Zeit davon; das
wissen Sie doch genauso gut wie ich. März ist der Ter-
min – Herr Koenigs hat das alles sehr gut dargelegt –,
und wenn bis dahin das DIMR nicht auf eine gesetzliche
Grundlage gestellt ist, verlieren wir den A-Status. Das
wäre doch eine Schande, wo Deutschland doch gerade
den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat hat.

Ich will einmal aus einer Stellungnahme der Bundes-
rechtsanwaltskammer zitieren:

Deutschland hat in menschenrechtspolitischen
Kreisen ein hohes Ansehen. Gelingt es nicht, eine
gesetzliche Grundlage für das Institut zu schaffen,
die seine Unabhängigkeit sichert, erfolgt die Rück-
stufung auf den B-Status. Nicht nur das DIMR,
auch die Bundesrepublik Deutschland – insbeson-
dere vor dem Hintergrund, dass Deutschland im Ja-
nuar d. J. den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat
übernommen hat – würde damit einen großen Re-
putationsverlust erleiden.

Ich denke, wir alle haben kein Interesse daran, diese
große Blamage auf uns zu nehmen. Geben Sie sich doch
bitte einen Ruck, liebe Kollegin Steinbach, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen der SPD, dem Antrag der Grünen,
der aus Ihrem Hause kommt, liebe SPD, zuzustimmen!


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte noch einen Takt zu A- und B-Status sa-
gen. Immerhin 70 nationale Menschenrechtsinstitutio-
nen weltweit haben den A-Status. Sie haben eben Nige-
ria angesprochen. Auch ich habe etwas gestutzt. Es ist
ein Institut, das eine unglaublich wichtige und gute Men-
schenrechtsarbeit in Nigeria leistet, in einem Land – Sie
haben es richtig gesagt –, wo Boko Haram Leute ermor-
det usw. usf. Das Gleiche gilt im Übrigen für die Men-
schenrechtsinstitute, die den B-Status haben, wie Hon-
duras, Bangladesch, Tschad und Algerien. Den B-Status
in der Schweiz habe ich auch gesehen. Für mich heißt
das, dass es auch dort gesetzliche Unregelmäßigkeiten
gibt. Der Status eines Menschenrechtsinstituts ist also
nicht gleichzusetzen mit der Lage der Menschenrechte in
den Ländern. Das muss man einmal klar sagen.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich verstehe auch nicht, warum Sie krampfhaft su-
chen, wo das DIMR angegliedert werden kann: Auswär-
tiges Amt, Bundestag oder Bundeskanzleramt. Ich sehe
darin keinen Sinn. Es muss unabhängig sein und eine ge-
setzliche Grundlage geschaffen werden. Dann soll dieses
Institut bitte schön ohne Störungen aus der Politik weiter
arbeiten. Ich fürchte, dass es durch eine Anbindung an
das Auswärtige Amt oder anderswo die Unabhängigkeit
verlieren würde.

Es wird sehr häufig angeprangert oder kritisiert, dass
das DIMR sich eventuell zu sehr mit den Menschen-
rechtsverletzungen in Deutschland befasst. Dafür ist es
auch da. Wir können es doch nicht schönreden, wenn bei
uns Menschenrechtsverletzungen in Flüchtlingsheimen,
in Gefängnissen, in Pflegeheimen usw. usf. passieren.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Dies steht auch in
den Pariser Prinzipien.

Noch einmal: Ich hoffe, dass Sie sich alle einen Ruck
geben und wir die kurze Frist, die uns noch bleibt, nut-
zen, um das DIMR auf eine gesetzliche Grundlage zu
stellen und seine Unabhängigkeit zu wahren.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808916400

Als nächster Redner spricht Frank Schwabe.


(Beifall bei der SPD)



Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1808916500

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Deutsche Institut für Menschenrechte genießt
höchstes Vertrauen von allen Institutionen in Deutsch-
land, von Nichtregierungsorganisationen, von Verbän-
den aller Art, den Kirchen, aber auch von den Regie-
rungsstellen, in dem, was es national tut, und zwar genau
so, wie es ist. Es genießt höchsten internationalen Res-
pekt und hat die höchstmögliche internationale Reputa-
tion, ebenfalls genau so, wie es ist. Diese Reputation zu
gefährden, wäre ein menschenrechtspolitischer Frevel
und würde der Bundesrepublik Deutschland einen, wie
ich finde, nicht zu verantwortenden außenpolitischen
Schaden zufügen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Mir fehlte die Fantasie, dass wir das am Ende fertigbrin-
gen könnten. Ich gehe davon aus, dass es in einer Last-
Minute-Aktion noch gelingt, den A-Status zu retten.





Frank Schwabe


(A) (C)



(D)(B)

Hier im Hause gab es – das ist gerade deutlich ge-
macht worden – im Jahr 2000 für dieses Institut eine
breite politische Mehrheit über alle Fraktionen hinweg.
Ich gehe im Übrigen davon aus, dass diese breite politi-
sche Mehrheit auch jetzt in diesem Hause, vielleicht
nicht am Freitagnachmittag, grundsätzlich da sein
müsste.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte untersucht
zuvörderst die Menschenrechtslage im Inland. Genau
das ist die einem Menschenrechtsinstitut innewohnende
Logik. Erst dadurch wird es im Übrigen möglich, das,
was im internationalen Kontext an Menschenrechtsver-
letzungen stattfindet, wirksam zu kritisieren. Das Institut
muss selbst entscheiden, wo es den Finger in die Wunde
legt, was es in Deutschland untersucht. Selbst wenn oder
– man muss es vielleicht sogar andersherum sagen – ge-
rade weil uns das manchmal nicht gefällt, muss das so
sein. Deswegen ist für uns, die Sozialdemokratie, voll-
kommen klar, dass der Vereinsstatus die richtige Lösung
ist und es dabei auch bleiben muss.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wo stehen wir jetzt eigentlich? Es ist gerade umfäng-
lich berichtet worden. Es gibt ein Überprüfungsgre-
mium, das von den Vereinten Nationen eingesetzt ist,
und dieses fordert nun einmal eine gesetzliche oder ver-
fassungsmäßige Grundlage. Wir wissen schon lange,
dass die Klärung dieser Frage ansteht. Es gibt dafür eine
Galgenfrist bis zum 16. März. Wenn wir die Frage bis
dann nicht klären, wird uns der sogenannte A-Status ent-
zogen und damit zentrale Mitwirkungsrechte in den Gre-
mien des UN-Menschenrechtsrats.

Es gibt dazu eine jahrelange Debatte in diesem Hause,
auch in vorherigen Koalitionen. Im Übrigen gibt es ei-
nen Koalitionsvertrag, bei dem ich davon ausgehe, dass
er eingehalten wird. Im Koalitionsvertrag heißt es:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll eine
stabile Grundlage auf der Basis der „Pariser Prinzi-
pien“ erhalten.

Das UN-Gremium selbst, von dem wir gerade geredet
haben, sagt, dass alle Pariser Prinzipien eingehalten wer-
den – außer die gesetzliche Grundlage. Deswegen ist ei-
gentlich relativ klar, was zu tun ist. Ich danke dem Bun-
desjustizminister dafür, dass er sich im Sinne des
Koalitionsvertrages auf den Weg gemacht hat, fleißig
war und einen Vorschlag vorgelegt hat, den die Grünen
abgeschrieben haben. Es ist aber auch nicht so kompli-
ziert, weil es am Ende darum geht, ein gut funktionieren-
des Institut schlichtweg auf eine gesetzliche Grundlage
zu stellen. Wahrscheinlich hätten wir alle den Gesetzent-
wurf ganz gut selbst formulieren können.


(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Schwierige ist dann das Zustimmen!)


Die gesamte versammelte Öffentlichkeit unterstützt
im Übrigen diesen Vorschlag;


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

ich kenne niemanden in der Öffentlichkeit, der ihn nicht
unterstützt. Es gibt ein Dutzend Briefe von allen Mögli-
chen an alle Möglichen – über 60 Organisationen, darun-
ter die 52 Mitgliedsorganisationen des Forums Men-
schenrechte. Deswegen kann ich ein Argument wirklich
nicht verstehen: dass das Institut nicht die Breite der Ge-
sellschaft abbilden würde. Ich habe niemanden aus der
Breite der Gesellschaft gehört, der das Institut, so wie es
gerade konstituiert ist, kritisiert. Insofern kann ich das
Argument nicht nachvollziehen.

Wir haben Briefe von der EKD, von der Evangeli-
schen Kirche in Deutschland, den deutschen Bischöfen,
dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Behinder-
tenrat, der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Na-
tionen, der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deut-
schen Richterbund und dem Forum Menschenrechte
bekommen. Ich will nur aus dem Brief des Deutschen
Roten Kreuzes zitieren. Dort wird formuliert: Eine ge-
setzliche Grundlage ist die letzte verbliebene Vorausset-
zung für den Erhalt des sogenannten A-Status des Deut-
schen Instituts für Menschenrechte. Auch hieran wird
bemessen, welchen Stellenwert Deutschland der Wah-
rung der Menschenrechte im In- und Ausland einräumt.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Rudolf Seiters.


(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch ein Verein! Auf gesetzlicher Grundlage!)


Ich könnte auch ACAT, Aktion der Christen für die
Abschaffung der Folter, zitieren – ein kleiner, wichtiger
Verein, der sich in großer Sorge an den Bundestagspräsi-
denten gewandt hat, und zwar auf der Grundlage eines
christlichen Menschenbildes.

Wir haben schon den Vorsitz im Menschenrechtsrat
der Vereinten Nationen übernommen; auch das ist schon
angesprochen worden. Ich mag mir wirklich die Bla-
mage nicht vorstellen, wenn wir während dieses Vorsit-
zes im Menschenrechtsrat den A-Status verlieren wür-
den. Das wäre jedenfalls ein gefundenes Fressen für
genau die Länder, die sich den Menschenrechten eben
nicht verschworen haben; sie sind gerade zum Teil auf-
gezählt worden. Genau diese Länder würden sich da-
rüber freuen, wenn wir diese Blamage erleiden würden.
Deshalb appelliere ich an alle miteinander in diesem
Haus – an die Bundesregierung und an uns selbst –, dies
zu verhindern, schon allein, weil wir aus Gründen der
Staatsräson allen Schaden von Deutschland mit seiner
außenpolitischen Rolle abwenden müssen.


(Beifall bei der SPD – Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Mehrheit haben wir doch!)


Ich habe Dinara Yunus vor Augen; andere sind ja
auch Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung
des Europarats. Dinara Yunus ist die Tochter von Leyla
und Arif Yunus, die gerade in Aserbaidschan im Gefäng-
nis sitzen. Man kann an den Vereinten Nationen vieles
kritisieren, etwa dass Saudi-Arabien im Menschen-
rechtsrat ist; aber es sind nun einmal die Vereinten Na-
tionen. Folgendes Argument verstehe ich jedoch nicht:
Weil Aserbaidschan den A-Status hat und das wahr-





Frank Schwabe


(A) (C)



(D)(B)

scheinlich auch problematisch ist, sollten wir uns selbst
schwächen, indem wir uns, wenn wir nur noch den B-
Status haben, nicht mehr äußern können, nicht mehr dem
Vertrauen von Dinara Yunus und anderen gerecht wer-
den können? Das kann ich nicht nachvollziehen. Diese
Selbstbeschneidung ist falsch. Sie muss verhindert wer-
den. Ich hoffe, dass wir den Schaden abwenden und
noch zu einer kurzfristigen Lösung kommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Annette Groth [DIE LINKE])



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808916600

Als nächster Redner hat Dr. Fabritius von der CDU/

CSU das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Dr. h.c. Bernd Fabritius (CSU):
Rede ID: ID1808916700

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen

Sie es mich vorwegnehmen: Die Bewahrung und Förde-
rung der Menschenrechte ist eine unserer vornehmsten
Aufgaben. Die Idee universeller, unteilbarer und unver-
äußerlicher Menschenrechte ist eine unserer größten Er-
rungenschaften. Dass Sie, Herr Kollege Koenigs, der
Union sinngemäß ein distantes Verhältnis zu Menschen-
rechten unterstellen, ist eine bodenlose Frechheit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD])


Dort, wo Menschenrechte tatsächlich zur Geltung
kommen, haben sie ein nie dagewesenes Maß an Freiheit
und Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen, aber auch
Vertrauen und Sicherheit geschaffen. Auch wenn – oder
gerade weil – das Schutzniveau der Menschenrechte in
unserem Land sehr hoch ist, bleibt es für uns eine Selbst-
verständlichkeit, ihre Einhaltung auch weiterhin zu si-
chern und, wo nötig, Verbesserungen vorzunehmen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde ge-
gründet, um an dieser Aufgabe mitzuwirken. Seine Ar-
beit ist von hohem Wert für die Menschen in unserem
Land und darüber hinaus. Gerade deshalb ist es für uns
wichtig, das Institut auf eine stabile Grundlage auf Basis
der Pariser Prinzipien zu stellen. Daher haben wir das
auch genau so und nicht anders im Koalitionsvertrag
festgehalten.


(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was war die letzten fünf Monate?)


Die Pariser Prinzipien fordern vor allem ein – ich zi-
tiere – „in einem Dokument mit Verfassungs- oder Ge-
setzesrang klar festgelegtes Mandat, in dem ihre Zusam-
mensetzung und ihr Zuständigkeitsbereich im einzelnen
beschrieben sind“. Notwendig sind weiter die gesetzlich
festgeschriebene Unabhängigkeit des Instituts sowie –
ich zitiere erneut – „Garantien für die pluralistische Ver-
tretung der an der Förderung und am Schutz der Men-

(der zivilen Gesellschaft)


Die Pariser Prinzipien sagen uns auch ganz genau,
was dieses nationale Institut soll. Es hat unter anderem
die Aufgabe – Zitat – „in beratender Eigenschaft der Re-
gierung, dem Parlament und jedem anderen zuständigen
Organ entweder auf Ersuchen der betreffenden Behör-
den oder in Ausübung ihrer Befugnis, von Amts wegen
tätig zu werden, Ansichten, Empfehlungen, Vorschläge
und Berichte zu allen die Förderung und den Schutz der
Menschenrechte betreffenden Fragen vorzulegen“. Ge-
nau das wollen wir.

Menschenrechtsinstituten, die derartige Kriterien er-
füllen, wird der A-Status verliehen. Natürlich sollte es
auch das Ziel Deutschlands sein, diesen Status, den un-
ser Institut schon seit 15 Jahren hat, weiterhin zu erhal-
ten. Schließlich gehen mit diesem Status unter anderem
erweiterte Partizipationsrechte des Instituts im Men-
schenrechtsrat der Vereinten Nationen einher – mehr
aber nicht.

Es ist ein Fehler, von der Klassifizierung eines Insti-
tuts auf die Menschenrechtslage in dessen Land zu
schließen. Die Kollegin Steinbach hat es bereits ange-
sprochen. Auch Länder mit einer, vorsichtig formuliert,
eher bescheidenen Reputation, was die Wahrung von
Menschenrechten anbelangt, präsentieren Institute, die
mit diesem A-Status akkreditiert sind. Es sind schon Na-
men genannt worden: Mexiko, Aserbaidschan, Russ-
land. Wenn sogar Länder wie Kamerun und Uganda den
A-Status verliehen bekommen,


(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht Länder, die Institute!)


dann ist dieser Status weder eine unmittelbare men-
schenrechtliche Referenz noch ein Ziel, dem man alles
andere zulasten einer genauen Regelung bedingungslos
unterordnen sollte.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es sind nicht die Länder, sondern die Institute! Sie haben da etwas verwechselt!)


Uns ist es wichtiger, das Deutsche Institut genau den
Pariser Prinzipien entsprechend aufzustellen – auch
wenn das noch ein paar Wochen dauert –, weil ein Mi-
nisterialentwurf in der parlamentarischen Wirklichkeit
zwar eine gute Diskussionsgrundlage sein kann, das Ar-
gumentieren und Kämpfen um die beste Lösung aber
mitnichten entbehrlich macht.

Bei Beurteilung der Statusfrage und deren Dringlich-
keit sollte man sich auch anschauen, auf welche Weise
die Institutionen ihren jeweiligen Status zugesprochen
bekommen; auch das wurde bereits angesprochen. Die-
ser Status wird mitnichten von den Vereinten Nationen
verliehen, wie das auch heute ein paarmal falsch behaup-
tet wurde. Das entscheiden die Institute nämlich selbst,
genauer gesagt die Mitglieder des ICC, einem Zusam-
menschluss der nationalen Menschenrechtsinstitutionen
mit A-Status. Stimmberechtigt sind laut Statut des ICC
nur die Länder mit A-Status. Russland, Aserbaidschan
und Uganda gehören also zu den Auserwählten, die über
diesen Status entscheiden.

Es gibt übrigens – auch das ist sehr interessant – eine
Reihe von Ländern, die einen ähnlich hohen Menschen-
rechtsstandard aufweisen wie Deutschland und deren In-





Dr. Bernd Fabritius


(A) (C)



(D)(B)

stitute dennoch nicht mit dem A-Status akkreditiert sind.
Österreich hat nur einen B-Status, die Schweiz gar einen
C-Status. Einen eingehenden Vergleich der Schweiz mit
Aserbaidschan, Russland oder Uganda und ihrer jeweili-
gen Reputation im Bereich der Menschenrechte erspare
ich Ihnen.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie für den A-Status oder für den B-Status?)


Meine Damen und Herren, ich sage es nochmals: Wir
wollen den A-Status erhalten,


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das klang aber anders!)


damit unser deutsches Institut seinen vollen Handlungs-
spielraum behält und seine wichtige Arbeit weiterhin im
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zur Geltung
bringen kann. Wir wollen eine klare und den Pariser
Prinzipien entsprechende Struktur. Wir wollen ein Insti-
tut, das in seiner Arbeit unabhängig ist und dessen
Finanzierung klar und deutlich geregelt ist. Wir wollen
übrigens wirkliche Unabhängigkeit und verwechseln
diese nicht mit Einseitigkeit. Genau deswegen wollen
wir in den Gremien des Instituts die gesamte Bandbreite
unserer Gesellschaft gespiegelt sehen, wie es in den Pa-
riser Prinzipien gefordert wird.

Das Institut soll seine Aufgabe mit einem klaren und
geschärften Blick nach Deutschland wahrnehmen, dabei
aber schon alleine aus Gründen der Vergleichbarkeit die
Augen vor der Situation in aller Welt nicht verschließen.
Das alles leistet Ihr Gesetzesentwurf, meine Damen und
Herren von den Grünen, nicht. Sie schreiben schon am
Anfang Ihres Entwurfes die Rechtsform eines eingetra-
genen Vereins fest


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Deutsche Rote Kreuz ist auch ein eingetragener Verein! Wussten Sie das eigentlich?)


– ich komme noch dazu – und verkennen, dass aufgrund
der in Deutschland geltenden und mit Verfassungsrang
ausgestatteten Vereinsfreiheit die gewünschten Inhalte
so überhaupt nicht gesetzlich geregelt werden können.
Regelungsinhalte, wie die Pariser Prinzipien sie erfor-
dern, sind in Vereinen der Entscheidung der Vereinsmit-
glieder in Mitgliederversammlungen vorbehalten und
können von diesen immer wieder geändert und nicht
etwa durch den Gesetzgeber verbindlich vorgegeben
werden; schon gar nicht in einem konkreten Einzelfall.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808916800

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kol-

legen Koenigs zu?


Dr. Dr. h.c. Bernd Fabritius (CSU):
Rede ID: ID1808916900

Aber gerne.

Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808917000

Herr Kollege, Sie haben am Anfang Ihrer Rede ge-

sagt, dass der Vereinsstatus verfassungsrechtlich proble-
matisch sei.


Dr. Dr. h.c. Bernd Fabritius (CSU):
Rede ID: ID1808917100

Genau.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808917200

Ist Ihnen bekannt, dass das Deutsche Rote Kreuz e. V.

auch eine gesetzliche Grundlage hat?


Dr. Dr. h.c. Bernd Fabritius (CSU):
Rede ID: ID1808917300

Selbstverständlich, lieber Herr Kollege. Das Deutsche

Rote Kreuz ist zwar ein Verein,


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber?)


für den ein DRK-Gesetz verabschiedet wurde. Bei ge-
nauer Betrachtung erkennen Sie und auch der Kollege
Schwabe aber sehr schnell, dass darin keinesfalls Rege-
lungen enthalten sind, die mit der für unser Institut ge-
planten stabilen Grundlage auch nur am Rande ver-
gleichbar sind. Wir reden beim DRK-Gesetz von einem
sogenannten „Drei-Paragrafen-Finanzierungsgesetz“ – das
den Pariser Prinzipien überhaupt nicht entsprechen muss –,
in dem grob die Aufgaben umrissen, eine Finanzierung
angesprochen und der Zeichenschutz – das rote Kreuz
auf weißem Grund – geregelt sind; mehr nicht. So ein
Gesetz können Sie gerne haben.


(Beifall bei der CDU/CSU – Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen wir das! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wie großzügig von Ihnen!)


Für eine vereinsrechtliche Lösung benötigen wir
überhaupt kein Gesetz, weil unser BGB, das Bürgerliche
Gesetzbuch, für Vereine bereits eine klare und ausrei-
chende Rechtsgrundlage bietet.

Was Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf errei-
chen wollen, ist bestenfalls ein Feigenblatt, aber keine
stabile gesetzliche Grundlage. Eine solche wollen wir
aber unbedingt für unser Institut. Genau dafür laufen die
Gespräche in der Koalition. Ich bin zuversichtlich, dass
wir bald zu einer guten Lösung kommen,


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann ist denn „bald“!)


die den Vorgaben der Pariser Prinzipien voll und ganz
entspricht.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Rolf Mützenich [SPD]: So nicht! – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 16 Tage haben Sie noch!)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808917400

Als nächster Redner hat Johannes Fechner von der

SPD-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der SPD)







(A) (C)



(D)(B)


Dr. Johannes Fechner (SPD):
Rede ID: ID1808917500

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! In der Tat leistet das
Deutsche Institut für Menschenrechte seit über 15 Jahren
wichtige Arbeit. Es liefert umfassende Berichte und wird
von vielen gesellschaftlichen Organisationen geschätzt
und respektiert. Dabei räume ich ein, dass die Berichte
oft kritisch sind und ich nicht jeden Satz unterschreiben
würde; aber immer – und das ist ja die Aufgabe des In-
stituts – sind es fundierte und lesenswerte Beiträge zu
aktuellen Menschenrechtsthemen.

Gerade weil wir im Rahmen der Außenpolitik im
Ausland von vielen Staaten die Einhaltung der Men-
schenrechte fordern, wäre es eine große Blamage, wenn
ausgerechnet wir selbst den A-Status verlieren und das
Institut in die zweite Menschenrechtsliga absteigen
würde.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Lassen Sie uns diese Blamage alle gemeinsam verhin-
dern.

Die SPD macht sich alles andere als klein, Herr Kol-
lege Koenigs.


(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Inschallah!)


Wenn Sie wüssten, zu welchen Tageszeiten und wie in-
tensiv wir mit unseren Freunden von der Union hierüber
verhandelt haben, dann wüssten Sie, dass wir schon eine
Menge verhindert haben,


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kriegen Sie Nachtarbeitszuschlag? – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tut uns auch leid, aber wir wollen Ergebnisse sehen!)


insbesondere das Modell der öffentlich-rechtlichen An-
stalt.

Wir brauchen also ein Gesetz, das die staatliche Un-
abhängigkeit des Instituts garantiert. Ich finde, zu Recht
hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 das Deutsche
Institut für Menschenrechte als Verein gegründet, und
zwar mit Zustimmung aller Fraktionen im Bundestag.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn nun die Tätigkeit des Instituts von den Verbänden
allseits gelobt wird, warum sollen wir dann diese Struk-
tur, die sich in den letzten 15 Jahren bewährt hat, än-
dern?


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich finde, es ist geradezu logisch, die Vereinsstruktur
beizubehalten. Deshalb war es richtig, dass in dem Ge-
setzentwurf des Justizministers vorgesehen war, das In-
stitut als Verein fortzuführen. In der Ressortabstimmung
hatten alle Minister keine Einwände und haben zuge-
stimmt. Ich war überrascht und habe kein Verständnis
dafür, dass dieser Gesetzentwurf im Kanzleramt ge-
stoppt wurde.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Frank Schwabe [SPD] und Annette Groth [DIE LINKE])


Der Vorschlag der Union, eine Anstalt des öffentli-
chen Rechts im Auswärtigen Amt einzurichten, hilft
nicht. Ich glaube, das wäre der direkte Weg in den Ent-
zug des A-Status; denn dann wäre das Institut der Fach-
und auch der Rechtsaufsicht unterworfen. Damit wäre es
nicht mehr unabhängig, was der Fall sein muss, wenn
wir die Pariser Prinzipien einhalten wollen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Hinzu kommt, dass wir für die von Ihnen gewünschte
Schwerpunktverlagerung hin zur Auslandsbeobachtung
der Menschenrechtssituation, was sicherlich eine wich-
tige Aufgabe ist, andere Stellen haben, zum Beispiel den
Menschenrechtsbeauftragten im Auswärtigen Amt. Das
Deutsche Institut für Menschenrechte soll ja gerade nicht
nur die Menschenrechtssituation im Ausland beobach-
ten, sondern seinen Schwerpunkt auf die Beobachtung
der Menschenrechtssituation in Deutschland legen.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich habe auch Zweifel, ob das Deutsche Institut für
Menschenrechte, wie es heute aufgestellt ist, personell
überhaupt in der Lage wäre, die von Ihnen gewünschten
weiteren Aufgaben, was die Prüfung der Menschen-
rechtssituation im Ausland angeht, zu übernehmen. Sie
müssten Vorschläge unterbreiten, wie Sie das Personal
aufstocken wollen.

Insbesondere nicht nachvollziehen kann ich den Ein-
wand, dass hier ein Verstoß gegen das Vereinsrecht vor-
liegen soll – mal ganz abgesehen davon, dass das seit
15 Jahren problemlos funktioniert –; denn im Gesetzent-
wurf heißt es ausdrücklich, dass der Verein die deutsche
nationale Menschenrechtsinstitution ist,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


wenn und solange der Verein die gesetzlich vorgegebe-
nen Aufgaben wahrnimmt und die pluralistischen Ver-
einsstrukturen einhält. Das heißt, der Verein ist grund-
sätzlich frei. Er kann machen, was er möchte. Die
Mitgliederversammlung kann beschließen, was sie will.
Natürlich besteht das Risiko, dass Zuschüsse entzogen
werden, wenn sich der Verein von den vom Gesetzgeber
vorgesehenen Aufgaben abwendet. Aber ein Verstoß ge-
gen die Vereinsfreiheit liegt hier auf keinen Fall vor.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Gerade weil wir von vielen Diktaturen in der Welt die
Einhaltung von Menschenrechten fordern und gerade
weil das Institut eine wichtige Funktion hat und von den
Verbänden allseits geschätzt wird, wäre der Verlust des
A-Status eine riesige Blamage für Deutschland. Ich ap-





Dr. Johannes Fechner


(A) (C)



(D)(B)

pelliere deshalb an die Union, die Blockade aufzugeben
– wir haben nicht mehr viel Zeit – und in den jetzt anste-
henden Beratungen den Weg freizumachen für eine ge-
setzliche Grundlage für eine Institution, die seit vielen
Jahren hervorragend arbeitet, die wertvolle Arbeit leis-
tet, als staatlich unabhängiger Verein. Liebe Frau
Steinbach, lassen Sie uns in diesem Punkt konservativ
sein: Bewahren wir Bewährtes.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Annette Groth [DIE LINKE])



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808917600

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die

Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwur-
fes auf Drucksache 18/4089 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu
anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt, den Ta-
gesordnungspunkt 20, auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umset-
zung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 26. Juni
2013 über den Jahresabschluss, den konsoli-
dierten Abschluss und damit verbundene Be-
richte von Unternehmen bestimmter Rechts-
formen und zur Änderung der Richtlinie
2006/43/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates und zur Aufhebung der Richt-
linien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Ra-

(Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG)


Drucksache 18/4050
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Dazu höre ich
keinen Widerspruch. Dann ist auch das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in die-
ser Debatte hat der Parlamentarische Staatssekretär
Christian Lange für die Bundesregierung das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)


C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808917700


Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Wenn es um das Bilanzrecht geht, dann leiten
uns zwei große Ziele: erstens Transparenz für die inte-
ressierte Öffentlichkeit dort, wo es darauf ankommt, und
zweitens Abbau von unnötiger Bürokratie zur Entlastung
der Unternehmen. Mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen
jetzt vorliegt, wollen wir die überarbeitete EU-Bilanz-
richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Wir nehmen die-
ses Vorhaben zum Anlass, um, wie im Koalitionsvertrag
vereinbart, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger
von unnötiger Bürokratie weiter zu entlasten.

Dazu nutzen wir die Spielräume, die die Richtlinie
uns bietet. Denn wir wollen die Erleichterungen bei der
Rechnungslegung möglichst vielen Unternehmen zu-
kommen lassen. Wir erhöhen deshalb die Schwellen-
werte, wie lange ein Unternehmen noch als klein gilt, um
20 Prozent. Damit schöpfen wir den Spielraum vollstän-
dig aus. Das wird rund 7 000 deutschen Mittelständlern
zugutekommen. Als kleine Unternehmen müssen sie
dann beispielsweise weniger Angaben in ihren Jahresab-
schlüssen machen, keinen Lagebericht aufstellen und
den Jahresabschluss auch nicht zwingend von einem Ab-
schlussprüfer prüfen lassen. Wir entlasten kleine Unter-
nehmen außerdem durch weitere Vereinfachungen bei
der Rechnungslegung. So streichen wir etwa die Pflicht,
bestimmte Angaben im Jahresabschluss zu machen.

Der Gesetzentwurf ändert im Übrigen das Handels-
bilanzrecht, um mehr Transparenz zu schaffen. Die Vor-
gaben für Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse wol-
len wir harmonisieren und damit deren Vergleichbarkeit
erhöhen. Wir können dabei auf das 2009 grundlegend
modernisierte deutsche Bilanzrecht aufbauen.

Meine Damen und Herren, Erleichterungen bei der
Rechnungslegung schaffen wir aber nicht nur für Kapital-
gesellschaften, sondern auch für mehr als 2 000 Kleinst-
genossenschaften. In den vergangenen Jahren haben sich
Genossenschaften als wichtige Rechtsform bürgerschaft-
lichen Engagements entwickelt. Dorfleben, Wohnpro-
jekte oder die Förderung erneuerbarer Energie – all dies
wird heute auch in Form von Genossenschaften betrie-
ben. Dieses Engagement wollen wir fördern und stärken.
Deshalb wollen wir mit diesem Gesetz in einem ersten
Schritt kleine Genossenschaften von unnötiger Bürokra-
tie bei der Rechnungslegung entlasten.

Mit diesem Gesetzentwurf werden wir auch ein neues
Element in das Handelsbilanzrecht einführen. In Zukunft
sollen bestimmte große Rohstoffunternehmen offenle-
gen müssen, ob sie Geld an staatliche Stellen zahlen.
Dies soll für große Unternehmen gelten, die beispiels-
weise Öl, Gas oder Kohle fördern. Diese Regelung soll
vor allem rohstoffreichen Entwicklungs- und Schwellen-
ländern helfen. Mehr Transparenz soll Korruption ver-
hindern und für eine bessere Regierungsführung in die-
sen Ländern sorgen. Deutschland und die Europäische
Union insgesamt stehen damit an der Seite der USA und
Kanadas. Diese Länder haben für ihre Rohstoffunterneh-
men bereits vergleichbare Berichtspflichten eingeführt.

Wir haben uns bei diesem Gesetzentwurf darauf kon-
zentriert, die EU-Bilanzrichtlinie umzusetzen. Ich weiß
sehr wohl, dass es noch andere Reformwünsche gibt.
Aber es gibt auch eine klare Vorgabe, bis wann wir diese
Richtlinie umzusetzen haben – um genau zu sein: bis
zum 20. Juli dieses Jahres. Deshalb sollten wir diesen
Gesetzentwurf jetzt zügig beraten, damit wir die Vorgabe
einhalten, vor allen aber, damit die Entlastungen für die
kleinen Unternehmen möglichst rasch in Kraft treten





Parl. Staatssekretär Christian Lange


(A) (C)



(D)(B)

können. Meine Damen und Herren, ich bitte um Unter-
stützung.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808917800

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Richard

Pitterle von der Linken das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Richard Pitterle (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808917900

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin-

nen und Kollegen! In welches Unternehmen würden Sie
lieber investieren: in eines mit guten oder in eines mit
schlechten Zahlen? Doch wohl sicher in das mit den gu-
ten Zahlen. Ärgerlich nur, wenn diese guten Zahlen gar
nicht stimmen und Ihr Geld am Ende futsch ist, weil ein
Wirtschaftsprüfungsunternehmen geschönte Zahlen ab-
gesegnet hat. Ich werde Ihnen gleich noch erklären, was
das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun hat.

Grundsätzlich soll mit dem heutigen Entwurf die EU-
Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Im Großen und Ganzen geht es dabei darum, die Rech-
nungslegung von Unternehmen in der Europäischen
Union zu harmonisieren und teilweise auch zu vereinfa-
chen, indem Standards vereinheitlicht werden. Von der
Maschinenbaufirma im Ländle über die kleine Whisky-
brennerei in den schottischen Highlands bis hin zum
europaweit tätigen Großkonzern, künftig sollen alle Un-
ternehmen auf der weiten Wiese des europäischen Bin-
nenmarktes nach denselben Regeln spielen, insbeson-
dere was ihre Jahresabschlussrechnungen angeht.

Damit sind wir schon bei einem springenden Punkt
und den eingangs erwähnten geschönten Zahlen: Denn
wenn man sich schon mit EU-konformen Regelungen zu
Jahresabschlüssen der Unternehmen in Deutschland be-
schäftigt, dann muss man sich dringend auch mit den im-
mer wieder zutagetretenden Mängeln bei der Kontrolle
dieser Jahresabschlüsse durch die Wirtschaftsprüferin-
nen und Wirtschaftsprüfer auseinandersetzen. Meine Da-
men und Herren von der Bundesregierung, hier haben
Sie nach wie vor Scheuklappen auf. Ich will es Ihnen
kurz erklären: Die Wirtschaftsprüferinnen und Wirt-
schaftsprüfer kontrollieren die Jahresabschlüsse und sit-
zen somit an einer Schlüsselstelle, wenn es um die Ein-
schätzung des tatsächlichen wirtschaftlichen Zustands
eines Unternehmens geht. Hier liegt ein Problem: Die
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer müssen
einerseits bei ihrer Tätigkeit objektiv sein, werden – pa-
radoxerweise – andererseits aber von denen bezahlt, de-
ren Rechnungen sie prüfen müssen und von denen sie
sich Folgeaufträge erhoffen oder versprechen. Vorsichtig
gesagt: Eine Interessenkollision liegt hier nicht fern, und
es besteht die Gefahr der Kungelei.

Schlecht ist auch, dass enorm viel Macht in wenigen
Händen liegt: Weltweit dominieren nämlich die so-
genannten Big Four; das sind die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften KPMG, Ernst & Young, Pricewater-
houseCoopers und Deloitte, die schon des Häufigeren
für Negativschlagzeilen gesorgt haben.

Nehmen wir einmal die Finanzkrise: Eine der Ursa-
chen der Krise war, dass die Jahresabschlüsse verschie-
dener Banken von diesen großen Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaften nur sehr mangelhaft geprüft wurden und
geschönte Zahlen am Ende zu einem Riesencrash ge-
führt haben. Das sind leider keine Einzelfälle. Immer
wieder gibt es Kritik wegen der hier herrschenden Inte-
ressenkonflikte und daraus resultierenden Mängeln bei
der Prüfung. Ganz nebenbei: PricewaterhouseCoopers
zum Beispiel hat auch bei Steuerumgehungsmodellen
der Luxemburg-Leaks-Affäre kräftig mitgeholfen, Rie-
sensummen auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steu-
erzahler am Fiskus vorbeizuschleusen. – Sehr vertrauen-
erweckend, nicht wahr?

Das größte Problem ist, dass es keine unabhängige
Aufsicht über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfungsun-
ternehmen gibt. Sowohl die Wirtschaftsprüferkammer
als auch die Abschlussprüferaufsichtskommission kran-
ken an der Verquickung eigentlich streng zu trennender
Interessen. Immer wieder wurde das hier zuständige
Bundeswirtschaftsministerium darauf hingewiesen;
trotzdem hat die Bundesregierung seit Jahr und Tag
nichts unternommen, um für Abhilfe zu sorgen.


(Beifall bei der LINKEN)


Auch die Antworten der Bundesregierung auf zwei kürz-
lich ergangene Anfragen der Linken zeugen vor allem
von Realitätsverweigerung. Angeblich sei alles in Ord-
nung, Interessenkonflikte gebe es nicht. Da kann ich nur
sagen: Wer’s glaubt, wird selig.

Meine Damen und Herren von der Bundesregierung,
auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen: Die bestehen-
den Interessenkonflikte im Bereich der Wirtschafts-
prüfung müssen abgestellt und die Unabhängigkeit der
Prüferinnen und Prüfer von den auftraggebenden Unter-
nehmen sichergestellt werden. Es darf nicht sein, dass
wir uns nur mit der Harmonisierung der Zahlen der Jah-
resabschlüsse beschäftigen – da werden wir uns, glaube
ich, sehr schnell einig –, wir dürfen auch die Aufsicht
über diese Zahlen nicht aus dem Blick verlieren. Die
Linke wird dafür sorgen, dass dies nicht geschieht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808918000

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Professor

Dr. Hirte von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Heribert Hirte (CDU):
Rede ID: ID1808918100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Zuhörer! Das Bilanzrecht steht nicht gerade auf
der Hitliste unserer Themen. Wir sind die Letzten am
Freitagnachmittag, und der Saal ist nicht mehr besonders
gefüllt. Das ist ziemlich traurig. Deshalb möchte ich ein-
gangs sagen – fast würde ich sagen: vor allen Dingen
auch für die Zuhörer –, worum es bei Bilanzen eigentlich





Dr. Heribert Hirte


(A) (C)



(D)(B)

geht. Herr Pitterle hat das im Übrigen auch schon ganz
ähnlich getan.

In erster Linie geht es darum, den Wert eines Unter-
nehmens zu ermitteln und darzustellen; denn wir müssen
wissen, wie viel ein Unternehmen wert ist, um feststellen
zu können, ob es etwas an die Gesellschafter und die Ar-
beitnehmer ausschütten kann. Außerdem müssen wir
dies wissen, wenn die Anteile dieser Unternehmen ge-
handelt werden. Bei Aktiengesellschaften geht es in ers-
ter Linie um die Frage: Was ist die Aktie wert?

Früher haben wir hier – ich sage es einmal so – Erb-
senzählerei betrieben. Wir haben alle Einzelteile addiert
– die Maschinen, die Schornsteine und die Grundstücke –
und gesagt: Das ist der Unternehmenswert. Nach dem
Bilanzrecht geht man auch heute noch so vor. Allerdings
wissen wir, dass der Unternehmenswert deutlich höher
ist als die Summe der Einzelteile. Deshalb nehmen wir
heute im Bilanzrecht selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände zur Kenntnis und beziehen die
Forschungs- und Entwicklungskosten ein. Das alles ist
richtig, weil es Teil einer – ich sage dies ganz bewusst –
Nachhaltigkeitsstrategie ist, zu der wir im Bilanzrecht
auch noch weitere Vorstöße erwarten. In diesem Zusam-
menhang – darüber diskutieren wir gerade – ist auch auf
die CSR-Richtlinie auf europäischer Ebene – die Cor-
porate-Social-Responsibility-Richtlinie – hinzuweisen,
die das einbeziehen wird.

Wichtig ist aber die Vergleichbarkeit der Werte, da
solche Unternehmensanteile auch grenzüberschreitend
gehandelt werden. Deshalb gibt es hierfür einen europäi-
schen Rechtsrahmen – bislang in Form von zwei Richt-
linien. Die eine regelt den Einzelabschluss, die andere
regelt den Konzernabschluss. Dieser Rechtsrahmen wird
in der schon angesprochenen EU-Bilanzrichtlinie zu-
sammengefasst und ist aufgrund der Vergleichbarkeit
wichtig, und wir gehen bei manchen Punkten sogar noch
über die bestehenden internationalen Rechnungsle-
gungsstandards für die Vergleichbarkeit hinaus.

Diese Zusammenfassung ist der Kern des Gesetzent-
wurfs; denn wir müssen die Richtlinie in deutsches
Recht umsetzen. Deshalb enthält der Gesetzentwurf
– dies muss man auch sagen – auch viele technische und
sprachliche Details.

Politisch wichtiger aber ist die Ausnutzung der Wahl-
möglichkeiten und der Spielräume, die die Richtlinie er-
öffnet. Dazu hat Staatssekretär Lange ja schon einiges
gesagt. Wir wollen die Schwellenwerte des § 267 HGB
anheben, die der Abgrenzung von kleinen, mittelgroßen
und großen Kapitalgesellschaften dienen. Hinter diesen
Schwellenwerten stehen unterschiedlich intensive Prü-
fungsmaßstäbe und Offenlegungsstrategien. Das bedeu-
tet: Dahinter stehen auch Kosten.

Man muss deutlich sagen: Wir brauchen Transparenz,
aber sie ist nicht umsonst zu haben. Bei einem großen
börsennotierten Unternehmen gehen die Jahresab-
schlusskosten in die Millionen. Herr Pitterle, es ist rich-
tig, dass Sie richtige Zahlen und die Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers wollen, aber wir müssen abwägen zwi-
schen den Kosten, die das Ermitteln der richtigen Zahlen
auslöst, und dem Gewinn des Unternehmens, der für das
Ermitteln genau dieser richtigen Zahlen geschmälert
wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Unsere Abwägung geht hier einen Schritt weiter in die
richtige Richtung. Wenn die gesamten erwirtschafteten
Gewinne eines Unternehmens für die Eigenkontrolle
verwendet werden, dann ist das Unternehmen tot.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir heben deshalb die Schwellenwerte auf das EU-
weit höchstzulässige Maß an. Das bedeutet, wie gesagt,
eine deutliche Kostenersparnis. Für kleine Kapitalgesell-
schaften wird die Bilanzsumme von knapp 5 auf 6 Mil-
lionen Euro und die Umsatzgrenze von 9,7 auf 12 Mil-
lionen Euro angehoben. Für mittelgroße und große
Kapitalgesellschaften erhöht sich die Bilanzsumme von
19 auf 20 Millionen Euro, und die Umsatzerlöse steigen
auf 40 Millionen Euro.

Für Kleinstkapitalgesellschaften gibt es, so meint
man, eine Gegenentwicklung. Allerdings ist das meines
Erachtens eine sachliche Richtigstellung. Bestimmte
vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften, in denen
es durchaus auch zu Missbrauch kommen kann, erhalten
– das ist ganz in Ihrem Sinne – keine Prüfungserleichte-
rungen. Insgesamt – das sollte man deutlich sagen – geht
es für den deutschen Mittelstand um eine Kostenerspar-
nis von circa 90 Millionen Euro. Vielen Dank für den
Vorschlag.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Im Zusammenhang mit diesen Zahlen gibt es eine
ganze Reihe von technischen Einzelheiten. Bestimmte
Angabepflichten – darauf möchte ich hinweisen – wer-
den für die kleinen Kapitalgesellschaften entfallen. Um-
gekehrt gesagt – damit sind wir wieder bei der größeren
Richtigkeit von Zahlen, aber auch bei den damit verbun-
denen Kosten –: Für die großen und mittelgroßen Kapi-
talgesellschaften werden weitere Angabepflichten einge-
führt. Wir steigern in diesem Punkt die Transparenz.
Deshalb müssen wir bei den kleinen Kapitalgesellschaf-
ten, die uns am Herzen liegen, die Angabepflichten ein
bisschen verringern.

Ich möchte eine Querbemerkung dazu machen, weil
wir das im Moment diskutieren: Stichwort „Frauen-
quote“. Wir wollen die Angaben im Zusammenhang mit
der Frauenquote in den Lagebericht aufnehmen. Ich
selbst habe das vor einiger Zeit vorgeschlagen und halte
das für richtig. Man muss auch hier dazusagen: Das löst
gewaltige Kosten aus. Aber wir müssen eben genau
diese Abwägung vornehmen. An dieser Stelle zeigt sich,
dass wir im Wege des politischen Prozesses versuchen,
ein richtiges Maß zwischen diesen Kosten und dem In-
formationszugewinn zu erreichen.

Was ist sonst noch? Die Transparenz bei den Kapital-
gesellschaften & Co. – das ist die GmbH und Co. – wird
erhöht. Dadurch wird die Vergleichbarkeit mit der Kapi-
talgesellschaft verbessert. Für diejenigen, die sich ein
bisschen mit Bilanzrecht beschäftigt haben: Die Anga-
ben unter dem Strich – das sind die sogenannten Eventu-





Dr. Heribert Hirte


(A) (C)



(D)(B)

alverbindlichkeiten – werden in den Anhang verscho-
ben.

Was den Konzernabschluss angeht, bleibt die phasen-
gleiche Gewinnvereinnahmung zulässig. Das bedeutet,
ein Gewinn kann auf der Obergesellschaftsebene schon
zu dem Zeitpunkt vereinnahmt werden, wenn dieser auf
der Untergesellschaftsebene eingegangen ist, obwohl er
eigentlich erst im nächsten Jahr verzeichnet wird. Aber
aus Gläubigerschutzgründen wird dort eine Ausschüt-
tungssperre vorgesehen. Ob das möglicherweise gesell-
schaftsrechtlichen Folgeanpassungsbedarf nach sich
zieht, wird man sehen müssen.

Von der Einführung neuer Berichtspflichten für den
Rohstoffsektor aus Gründen der Korruptionsvermeidung
haben wir schon gehört. Meine Kollegin Launert wird
das wahrscheinlich gleich ein bisschen intensiver an-
sprechen.

Kein Gesetzentwurf ohne Verbesserungsmöglichkei-
ten, auch wenn mir bewusst ist, dass das Verfahren rela-
tiv schnell gehen soll. Da möchte ich nur drei Punkte an-
sprechen.

Erstens. Der Begriff der Umsatzerlöse soll, zurückge-
hend auf die Richtlinie, neu definiert werden. Dabei soll
einerseits die Umsatzsteuer ausgeklammert werden, an-
dererseits aber – das ist hier entscheidend – die bisherige
Beschränkung auf die für die gewöhnliche Geschäftstä-
tigkeit typischen Umsätze fallen gelassen werden.

Daran, dass das wirklich die Vergleichbarkeit in der
Zahlenabfolge und der Zeitfolge fördert, habe ich ge-
wisse Zweifel, obwohl ich sehe, dass die Richtlinie ge-
nau dies so vorgibt. Darüber, ob man hier möglicher-
weise eine höhere Transparenz im Sinne eines
Vergleichs zwischen dem, was aus der normalen Ge-
schäftstätigkeit in Abgrenzung von den anderen Umsät-
zen erzielt wird, erreichen kann, sollten wir reden.

Zweitens. Man wird weiter darüber nachdenken müs-
sen, ob man bei den Offenlegungsanforderungen im
Rahmen der von der Richtlinie vorgegebenen Wahl-
rechte für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen
nicht noch etwas nachsteuern kann. Bei aller Sympathie
für Transparenz: Es ist ganz sicher nicht im Sinne deut-
scher Unternehmen, wenn man auf der ganzen Welt mit
einem Mausklick – so ist es im Augenblick – durch Ab-
rufen der Daten des elektronischen Bundesanzeigers
sämtliche Angaben des Lageberichtes nachverfolgen
kann.

Dabei geht es nicht nur um die gerade schon zitierten
Daten zur Geschlechterparität oder Gleichbehandlung,
die vielleicht in irgendeiner Form aufgenommen werden,
sondern es geht vor allen Dingen darum, dass der Lage-
bericht zukunftsorientierte Daten umfasst und damit
letztlich auch die Geschäftsidee des Unternehmens in
sehr großer Weise offenlegt. Darüber, ob das wirklich in
der Weise offengelegt werden muss, wie wir das im Au-
genblick im Entwurf vorsehen, werden wir reden müs-
sen.
Drittens. Tochtergesellschaften sind unter bestimmten
Voraussetzungen von der Pflicht zur Aufstellung eines
Einzelabschlusses befreit, wenn sie in den Konzernab-
schluss ihrer Mutter einbezogen sind. Eine der Voraus-
setzungen ist, dass die Mutter die Verluste der Tochter
übernimmt. Hier könnte man den Text des Gesetzent-
wurfes so lesen, dass es dabei möglicherweise zu einer
Verschärfung gegenüber dem geltenden Recht kommt.
Ich habe Zweifel, ob das so gewollt ist und ob es, wenn
es so gewollt sein sollte, den hiervon betroffenen Unter-
nehmen wirklich dient.

Das alles wollen wir gemeinsam beraten. Ich freue
mich auf die gemeinsamen Beratungen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808918200

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Gambke

von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! Verehrte verbliebene Kolleginnen
und Kollegen am späten Freitagnachmittag!


(Heiterkeit – Zuruf von der CDU/CSU: Solange es keine Verblichenen sind!)


Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich bin Herrn Pro-
fessor Hirte ausdrücklich dankbar für seine einleitenden
Worte, in denen er darauf aufmerksam gemacht hat, dass
wir bei einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Bi-
lanzrichtlinie wohl kein spannendes, aber ein sehr wich-
tiges Thema zu erwarten haben. Und ich muss sagen:
Nach dem Vortrag des Staatssekretärs Lange konnten
wir eigentlich auch fast gar nichts Wichtiges erwarten.
Er hat sich zwar auf einen wichtigen Aspekt, aber auch
nur auf einen Teilaspekt, nämlich das Thema Bürokratie,
konzentriert.

Wir haben ja heute Morgen viel von Europa gehört.
Gemeinsame Grundlagen für eine europäische Wirt-
schaftsordnung haben eine ganz große Bedeutung für
uns; denn sie schaffen eine größere Transparenz bei der
Beurteilung und Bewertung von Wirtschaftsunterneh-
men in Europa – ebenso in Griechenland wie in allen an-
deren Ländern. Insofern hat eine solche Bilanzrichtlinie
eine sehr große Bedeutung.

Denken wir zum Beispiel daran, dass wir uns in
Europa seit zehn Jahren bemühen, eine gemeinsame
konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
zu schaffen, es aber immer wieder heißt, dass wir das
nicht tun können, weil die Rechnungslegungsvorschrif-
ten in den einzelnen EU-Ländern so unterschiedlich
sind, also ein Unternehmen in Frankreich anders bilan-
ziert als eins in Deutschland oder Portugal oder Grie-
chenland. Im Hinblick auf die Schaffung einer solchen
gemeinsamen Basis hätte ich mir auch von unserer natio-
nalen Seite mehr Initiative gewünscht, als sich nur da-





Dr. Thomas Gambke


(A) (C)



(D)(B)

rum zu sorgen, möglichst schnell – der Termin ist natür-
lich vorgegeben – die EU-Bilanzrichtlinie umzusetzen.

Das heißt, wir werden mit Sicherheit im Zuge der Be-
ratungen dieses Gesetzentwurfs noch einmal prüfen, an
welchen Stellen weitere Änderungen notwendig sind,
um eine gemeinsame Basis zu schaffen, die wir in Eu-
ropa dringend brauchen, oder um zum Beispiel einem
schädlichen Steuerwettbewerb – davon reden im Mo-
ment ja viele – einen Riegel vorzuschieben. Eine solche
Maßnahme hat also eine große Bedeutung in Richtung
Europa.

Eine zweite Maßnahme mit großer Bedeutung – die
ist ein bisschen untergegangen; auch weil sie von
Deutschland in Brüssel eher gebremst als gefördert
wurde – sind länderbezogene Offenlegungspflichten.
Worum geht es denn bei den jetzt geforderten Offenle-
gungspflichten im Rohstoffsektor? Es geht darum, dass,
wie wir wissen, zwar viele Konzerne in anderen Ländern
Geld bezahlen, damit sie bestimmte Rohstoffe ausbeuten
können, aber nicht so, wie wir uns das vorstellen, also
nicht an den Staat, der damit in die Lage versetzt würde,
öffentliche Daseinsvorsorge zu betreiben, sondern an
korrupte Beamte. Genau das will Europa nicht. Übrigens
waren wir in Deutschland in diesem Punkt leider keine
Förderer, sondern eher Bremser. Ich freue mich sehr,
dass wir diese länderbezogenen Offenlegungspflichten
für Rohstoffe nun endlich auch in Deutschland umset-
zen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der dritte wichtige Punkt ist die Bürokratie. Richtig,
wir freuen uns über die Entlastung von Kleinstgenossen-
schaften, von kleinen Kapitalgesellschaften. Das ist
schon detailliert ausgeführt worden. Dazu hat auch
Staatssekretär Lange Ausführungen gemacht. Wir müs-
sen aber natürlich auch die andere Seite sehen. Rohstoff-
intensive Industrien – der Normenkontrollrat hat das an-
gemerkt – werden mit zusätzlichen Kosten in Höhe von
jährlich 29 Millionen Euro und einem Einmalaufwand in
Höhe von 110 Millionen Euro belastet. Da schreckt man
erst mal zurück. Der Normenkontrollrat hat in seinen ab-
schließenden Bemerkungen geschrieben, dass man sich
das sorgfältig anschauen muss.

Mir ist dabei Folgendes aufgefallen: Es gibt zwar ei-
nen erheblichen Aufwand aufseiten der Unternehmen,
aber es gibt – so ist es angegeben – keinerlei Aufwand
bei staatlichen Stellen. Gestern war ich im Mittelstands-
beirat beim Bundeswirtschaftsministerium. Da haben
wir darüber geredet, welche Daten alle an den Staat ge-
liefert werden. Aber – das sage ich mit Blick auf meine
eigene unternehmerische Vergangenheit – niemand sieht
sich die an. Genau das steht in diesem Gesetzentwurf:
29 Millionen Euro Aufwand – aber kein Aufwand bei
den Verwaltungen. Was passiert also? Lochen, abheften
und vergessen. Genau das wird aber gerade durch die
Richtlinie nicht bezweckt. Es geht vielmehr darum, eine
Kontrolle sicherzustellen.

Übrigens beträgt das zu verhängende Ordnungsgeld
maximal 50 000 Euro. Man sollte sich da einmal vor Au-
gen führen, dass zum Beispiel in Papua-Neuguinea für
die Ausbeutung einer Goldmine mehrere Millionen an
Schmiergeldern bezahlt werden. Da mag es sein, dass
ein Unternehmen nicht berichtet und lieber 50 000 Euro
zahlt, um sich damit der Berichtspflicht zu entledigen.
Auch da müssen wir noch einmal genau hinschauen.

Meine Damen und Herren, es ist also kein Gesetz, bei
dem man so einfach zur Tagesordnung übergehen kann.
Sicher ist, dass wir das Verfahren jetzt erst einmal kri-
tisch begleiten und das Gesetz im Hinblick auf den Ter-
min auch durchbringen werden. Wenn ich hier in die
Runde schaue, dann muss ich aber sagen: Es kann nicht
nur Aufgabe der Juristen sein, das zu tun,


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nichts gegen Juristen!)


sondern wir müssen auch ein Stück weit unsere Wirt-
schafts- und Finanzkompetenz einbringen, damit wir da-
raus wirklich ein ordentliches Gesetz machen. Vor allen
Dingen müssen wir dabei auch noch die nächsten
Schritte definieren, um bei allen drei Aspekten – Europa,
Offenlegungspflichten und Bürokratieabbau – weiterzu-
kommen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808918300

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Dr. Launert

von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/ CSU]: Die einzige Frau, die zum Thema spricht!)



Dr. Silke Launert (CSU):
Rede ID: ID1808918400

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, es ist ungewöhn-

lich, dass eine Frau redet, aber da Sie sich ja sonst auch
immer für die Frauenstärkung einsetzen, sollten Sie das,
denke ich, begrüßen und eine Frau auch mit „Frau“ anre-
den.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorlie-
gende Gesetzentwurf enthält auf 100 Seiten zahlreiche
Änderungen im HGB, im Aktiengesetz, im GmbH-Ge-
setz, im Publizitätsgesetz usw. Man kann also sagen: ein
Rundumschlag quer durch die unternehmerische Geset-
zeslandschaft. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-
Bilanzrichtlinie.

Seit nunmehr fast 30 Jahren hat es sich Europa zur
Aufgabe gemacht, durch den Abbau von Handelshemm-
nissen grenzüberschreitend Geschäfte zu fördern und
Märkte in Europa zusammenwachsen zu lassen. Ein
wichtiges Mittel hierfür ist die Rechtsangleichung. Die
EU-Richtlinie, die wir mit dem vorliegenden Gesetzent-
wurf umsetzen, hat genau das zum Ziel. Es soll zu einer
Rechtsangleichung bei Jahres- und Konzernabschlüssen





Dr. Silke Launert


(A) (C)



(D)(B)

kommen. Bezweckt ist eine Harmonisierung im Bereich
der Rechnungslegung. Dadurch möchte man zum einen
eine höhere Vergleichbarkeit erreichen, zum anderen
aber auch eine Stärkung des Vertrauens.

Man glaubt es nicht, aber auch europäische Unterneh-
men sind an Korruption beteiligt. Insofern ist es wichtig
– das wurde in dem vorliegenden Gesetzentwurf umge-
setzt –, dass man gezielt bei der Rechnungslegung an-
setzt und so versucht, Korruption zu bekämpfen. Das
machen wir; das geschieht durch die Einführung einer
Berichtspflicht für große Unternehmen und Unterneh-
men im öffentlichen Interesse im Bereich der Rohstoff-
industrie und der Primärwaldforstwirtschaft.

Es ist geplant, dass künftig jedes Jahr ein Bericht zu
erstellen ist, in dem aufgeführt ist, welche Gelder an öf-
fentliche bzw. staatliche Stellen gezahlt werden. Denn
leider muss, wie schon angesprochen, in manchen Län-
dern der Welt Geld an die Verwaltung bezahlt werden,
damit überhaupt etwas passiert. Durch diese Regelung,
die ich begrüße, kann man Transparenz fördern und Kor-
ruption bekämpfen.

Allerdings ist bei zu viel Transparenz auch Vorsicht
geboten.

Ich bedaure, dass man in einem Punkt den Spielraum
der Richtlinie im vorliegenden Entwurf noch nicht ge-
nutzt hat. Da geht es um die in Deutschland derzeit ver-
pflichtende Offenlegung des Lageberichts. In Deutsch-
land ist dies nicht nur für kapitalmarktorientierte
Unternehmen, sondern auch für zahlreiche mittelständi-
sche Unternehmen und Familienunternehmen verpflich-
tend. Man muss sagen: Wenn der Lagebericht so veröf-
fentlicht werden muss, dass Konkurrenten durch einen
Klick online die Unternehmenszahlen und Entwick-
lungsperspektiven sehen können, ist das ein entscheiden-
der Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Vor diesem Hintergrund würde ich mir wünschen, dass
wir den Spielraum, den die Richtlinie an dieser Stelle
bietet, ausnutzen – Frankreich hat zum Beispiel eine an-
dere Regelung – und die Veröffentlichung des Lagebe-
richts nur bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ver-
langen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Richard Pitterle [DIE LINKE]: NSA wäre dann im Wettbewerbsvorteil! Denn die wären die Einzigen, die einen Zugang hätten!)


– Ich kann sagen: Die Amerikaner haben sowieso einen
riesigen Wettbewerbsvorteil, weil die dortigen Unterneh-
men noch nicht einmal ihre Geschäftszahlen veröffentli-
chen müssen. Insofern: Setzen wir uns wenigstens für
unsere deutschen Unternehmen ein.


(Dietrich Monstadt [CDU/CSU]: Sehr gut!)


Eine der größeren Errungenschaften ist natürlich
– das ist schon mehrfach angesprochen worden – die
Anhebung der Schwellenwerte. Das betrifft die Frage:
Wann ist ein Unternehmen, eine Kapitalgesellschaft
klein, wann mittelgroß, wann groß? Das ist natürlich
ganz erheblich. Wir nutzen hier den Spielraum der
Richtlinie. Wir setzen das hoch; die Zahlen sind schon
genannt worden. Die Bilanzsumme für ein kleines Un-
ternehmen soll von derzeit knapp 5 Millionen Euro auf
6 Millionen Euro erhöht werden; der Schwellenwert bei
den Umsatzerlösen, der derzeit bei knapp 10 Millionen
Euro liegt, soll auf 12 Millionen Euro aufgestockt wer-
den.

Wir erhöhen hier also die entsprechenden Schwellen-
werte um ungefähr 20 Prozent und nutzen damit den
Spielraum, den uns die Richtlinie bietet, voll aus. Das ist
positiv, weil dadurch viele Unternehmen in Deutschland
künftig kleine Kapitalgesellschaften sind und nicht mehr
mittelgroße. Das bedeutet für viele Unternehmen Entlas-
tung bei der Bürokratie, auch Geldersparnis. Ich denke,
das wollen wir doch alle, oder? Letztlich wissen wir alle,
dass die mittelständischen Unternehmen die tragende
Säule unserer Gesellschaft sind; sie schaffen immerhin
zwei Drittel aller Arbeitsplätze.

Insofern freut es mich ganz besonders, dass wir aus
Europa, also aufgrund einer EU-Richtlinie, einmal so
richtig schöne Anhaltspunkte für eine Entbürokratisie-
rung haben.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808918500

Vielen Dank. – Als letzter Redner in dieser Debatte

hat nun Metin Hakverdi von der SPD-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Metin Hakverdi (SPD):
Rede ID: ID1808918600

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Bevor ich beginne, möchte ich von dieser Stelle aus dem
Geburtstagskind Christian Lange, dem Parlamentari-
schen Staatssekretär, alles Gute zum Geburtstag wün-
schen. Ich wünsche ein schönes Wochenende. Feiere
gut!


(Beifall)


In der Sache haben wir schon viel Richtiges gehört.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Umsetzungsgeset-
zes soll die EU-Bilanzrichtlinie aus dem Juni 2013 um-
gesetzt werden. Wir sind bei der Umsetzung in nationa-
les Recht unter Zeitdruck; das wurde hier schon gesagt.
Bis zum 20. Juli dieses Jahres muss die Richtlinie umge-
setzt worden sein.

Mit dieser Richtlinie wird eine weitere Harmonisie-
rung des Rechtsrahmens der Rechnungslegung im euro-
päischen Binnenmarkt vorgenommen. Die Umsetzung
erfordert, dass zahlreiche Gesetze, insbesondere das Ein-
führungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, geändert wer-
den. Mit dieser Gesetzesänderung wird den kleinen und
mittelständischen Unternehmen in unserem Land das
Leben erleichtert.





Metin Hakverdi


(A) (C)



(D)(B)

Ein wesentlicher Baustein dieser Gesetzesänderung
ist die Anhebung von Schwellenwerten bei der Klassifi-
zierung der Größenklassen nach Handelsrecht. Die Ka-
pitalgesellschaften werden im Handelsgesetzbuch nach
Größenklassen, nämlich in kleine, mittelgroße und große
Unternehmen, unterteilt. Die Eingruppierung als kleine,
mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft hat Auswir-
kungen auf den bürokratischen Aufwand, der bei Auf-
stellung und Prüfung der Bilanz zu beachten ist. Verein-
facht gesagt: Die Anforderungen an die Aufstellung und
Prüfung der Bilanzen nehmen zu, je höher die Kapitalge-
sellschaft eingruppiert wird.

Angehoben werden die Schwellenwerte – das ist hier
schon gesagt worden – für diese Eingruppierung in die
drei Größenklassen hinsichtlich der Merkmale Bilanz-
summe und Umsatzerlöse. Für kleine Kapitalgesell-
schaften wird der Schwellenwert bei der Bilanzsumme
von 4,84 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro erhöht,
für mittelgroße Kapitalgesellschaften auf 20 Millionen
Euro. Die Schwellenwerte für das Merkmal Umsatzerlöse
werden für kleine Kapitalgesellschaften von 9,68 Millio-
nen Euro auf 12 Millionen Euro erhöht und für mittel-
große Kapitalgesellschaften auf 40 Millionen Euro.

Die Schwellenwerte für die Befreiung von den Kon-
zernrechnungslegungspflichten werden ebenfalls ange-
hoben. Das Merkmal Bilanzsumme wird dort auf
20 Millionen bzw. 24 Millionen Euro erhöht, das Merk-
mal Umsatzerlöse auf 40 Millionen bzw. 48 Millionen
Euro.

Diese Anhebung der Schwellenwerte führt im Ergeb-
nis dazu, dass circa 7 000 Unternehmen, die bisher als
mittelgroß eingestuft wurden, nunmehr als kleine Kapi-
talgesellschaften gelten. Für diese Unternehmen bedeu-
tet das eine erhebliche Entlastung. Zum Beispiel müssen
kleine Kapitalgesellschaften – das ist hier ebenfalls be-
reits gesagt worden – ihren Jahresabschluss anders als
mittelgroße Kapitalgesellschaften nicht extern von ei-
nem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Das ist eine große
Erleichterung. Im Übrigen sind auch die Offenlegungs-
pflichten kleiner Kapitalgesellschaften generell geringer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhebung von
Schwellenwerten beschränkt sich also nicht bloß auf die
Änderung von Zahlenwerten. Es handelt sich um eine
handfeste Mittelstandsförderung. Die kleinen und mittel-
ständischen Unternehmen werden hinsichtlich ihrer
Bilanzierungspflichten signifikant entlastet.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der Mittelstand, also die kleinen und mittelständi-
schen Unternehmen, sind tragende Säulen unserer Wirt-
schaft. Wirtschaftspolitik – ob nun auf europäischer
Ebene oder auf Bundesebene – muss bei der Gesetzge-
bung besonders auf die Interessen des Mittelstandes ach-
ten. Die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes hängt
maßgeblich vom Erfolg unserer kleinen und mittelstän-
dischen Unternehmen ab.

Der bürokratische Aufwand, der den Unternehmen im
Allgemeinen und den kleinen und mittelständischen Un-
ternehmen im Besonderen aufgebürdet wird, muss in ei-
nem angemessenen Verhältnis zum bezweckten Ziel ste-
hen. In diesem Sinne ist der vorhandene Rechtsrahmen
immer wieder zu evaluieren und gegebenenfalls auch an-
zupassen.

Abschließend will ich auf eine sehr wichtige Neue-
rung hinweisen, die hier auch schon angesprochen
wurde. Dabei geht es um die Korruptionsbekämpfung
innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen aus
Europa beziehen Mineralien, Öl oder Holz zumeist aus
Entwicklungs- und Schwellenländern. Für den Abbau
dieser Rohstoffe werden an die jeweiligen Regierungen
Zahlungen geleistet, und zwar in Form von Steuern,
Konzessionsabgaben oder Lizenzabgaben. In einigen
dieser Länder versickern diese Einnahmen jedoch durch
Korruption und Steuerflucht oder werden sogar zur Fi-
nanzierung von militärischen Konflikten genutzt. Das
führt dazu, dass der vorhandene Rohstoffreichtum der
Bevölkerung des jeweiligen Landes nicht zugutekommt.

Durch diese Richtlinie wird – das ist im Entwurf des
Umsetzungsgesetzes berücksichtigt worden – eine Infor-
mationspflicht für Unternehmen geschaffen, die im Be-
reich der Mineralgewinnung – das sind vor allem die Be-
reiche Erdöl- und Erdgasförderung sowie Bergbau –
tätig sind. Nach Angaben des Bundesministeriums für
Justiz und Verbraucherschutz sind in Deutschland circa
60 Unternehmen betroffen. Die betroffenen Unterneh-
men müssen einen jährlichen Zahlungsbericht erstellen.
Darin sind Zahlungen ab 100 000 Euro aufzuführen, die
an staatliche Stellen geleistet wurden. Der Zahlungsbe-
richt ist nach Staaten zu gliedern und projektbezogen zu
prüfen.

Durch diese Offenlegungspflicht werden den Men-
schen in den ressourcenreichen Ländern Informationen
zur Verfügung gestellt, mit denen sie vor Ort Korruption
aufdecken können. Sie können aber auch die Regierung
dazu verpflichten, die Einnahmen aus dem Geschäft mit
den Rohstoffen für Entwicklungsförderung einzusetzen.
Zumindest müssen die jeweiligen Stellen erklären kön-
nen, was mit dem Geld aus dem Rohstoffhandel passiert
ist.

Das Gesetz wird langfristig gute Regierungsführung
und verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln von
Unternehmen in Entwicklungsländern fördern. Mit dem
Umsetzungsgesetz wird damit auch ein wichtiger Bei-
trag in der Entwicklungshilfepolitik geleistet.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1808918700

Herzlichen Dank. – Ich schließe die Aussprache.

Ich will aber auch im Namen des Hauses ausdrücklich
dem Parlamentarischen Staatssekretär ganz herzlich zum
Geburtstag gratulieren. Es tut mir leid, dass ich das vor-
hin versäumt habe. Umso herzlicher ist der Glück-
wunsch gemeint. Ich hoffe, Sie können den Rest des Ta-
ges mit Freunden und mit der Familie feiern.


(Beifall)


Damit das auch möglich ist, machen wir jetzt Schluss.
Zuvor müssen wir aber noch eine Sache abarbeiten.





Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn


(A) (C)



(B)

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 18/4050 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Dazu
gibt es keine anderweitigen Vorschläge. Dann ist das so
beschlossen.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundes-
tages auf Mittwoch, den 4. März 2015, 13.00 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende
und dir, lieber Christian, eine richtig schöne, gute Feier.