(D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8493
        (A) (C)
        (B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        (D)
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Alpers, Agnes DIE LINKE 27.02.2015
        Dr. Bartke, Matthias SPD 27.02.2015
        Bleser, Peter CDU/CSU 27.02.2015
        Bluhm, Heidrun DIE LINKE 27.02.2015
        Brase, Willi SPD 27.02.2015
        Drobinski-Weiß, Elvira SPD 27.02.2015
        Fischer (Karlsruhe-
        Land), Axel E.
        CDU/CSU 27.02.2015
        Gottschalck, Ulrike SPD 27.02.2015
        Groneberg, Gabriele SPD 27.02.2015
        Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.02.2015
        Hartmann (Wackernheim),
        Michael
        SPD 27.02.2015
        Irlstorfer, Erich CDU/CSU 27.02.2015
        Jarzombek, Thomas CDU/CSU 27.02.2015
        Junge, Frank SPD 27.02.2015
        Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.02.2015
        Kretschmer, Michael CDU/CSU 27.02.2015
        Krüger, Dr. Hans-Ulrich SPD 27.02.2015
        Lanzinger, Barbara CDU/CSU 27.02.2015
        Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 27.02.2015
        Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 27.02.2015
        Mißfelder, Philipp CDU/CSU 27.02.2015
        Mittag, Susanne SPD 27.02.2015
        Petzold (Havelland),
        Harald
        DIE LINKE 27.02.2015
        Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.02.2015
        Schimke, Jana CDU/CSU 27.02.2015
        Spinrath, Norbert SPD 27.02.2015
        Strässer, Christoph SPD 27.02.2015
        Wichtel, Peter CDU/CSU 27.02.2015
        Wunderlich, Jörn DIE LINKE 27.02.2015
        Zdebel, Hubertus DIE LINKE 27.02.2015
        Ziegler, Dagmar SPD 27.02.2015
        Zimmermann, Pia DIE LINKE 27.02.2015
        Anlage 2
        Amtliche Mitteilung (52. Sitzung)
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
        dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be-
        ratung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 18/419 Nr. A.3
        EuB-BReg 53/2013
        Drucksache 18/419 Nr. A.18
        Ratsdokument 14716/13
        Drucksache 18/544 Nr. A.1
        EuB-BReg 10/2014
        Drucksache 18/544 Nr. A.8
        Ratsdokument 18099/13
        Drucksache 18/822 Nr. A.3
        EuB-BReg 16/2014
        Drucksache 18/822 Nr. A.5
        EP P7_TA-PROV(2014)0098
        Drucksache 18/822 Nr. A.6
        EP P7_TA-PROV(2014)0101
        Drucksache 18/897 Nr. A.1
        Ratsdokument 6902/14
        Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
        Drucksache 18/419 Nr. A.38
        Ratsdokument 8179/13
        Drucksache 18/822 Nr. A.8
        EP P7_TA-PROV(2014)0064
        Drucksache 18/822 Nr. A.9
        Ratsdokument 5445/14
        Drucksache 18/1393 Nr. A.26
        Ratsdokument 7910/14
        Drucksache 18/1393 Nr. A.27
        Ratsdokument 8151/14
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        8494 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Ausschuss für Arbeit und Soziales
        Drucksache 18/1524 Nr. A.9
        Ratsdokument 9008/14
        Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
        Drucksache 18/1524 Nr. A.12
        Ratsdokument 6587/14
        Drucksache 18/1524 Nr. A.13
        Ratsdokument 8290/14
        Drucksache 18/1524 Nr. A.14
        Ratsdokument 9143/14
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        Drucksache 18/544 Nr. A.49
        EP P7_TA-PROV(2013)0546
        Drucksache 18/1707 Nr. A.8
        Ratsdokument 9802/14
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
        Union
        Drucksache 18/1524 Nr. A.15
        Ratsdokument 8814/14
        Drucksache 18/1659 Nr. A.1
        KOM(2014)324 endg.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
        Detlef Seif, Günter Baumann, Sybille Benning,
        Ute Bertram, Peter Beyer, Uwe Feiler, Dirk
        Fischer (Hamburg), Thorsten Frei, Fritz
        Güntzler, Dr. Herlind Gundelach, Christian
        Haase, Matthias Hauer, Dr. Stefan Heck,
        Dr. Matthias Heider, Frank Heinrich (Chem-
        nitz), Dr. Heribert Hirte, Thorsten Hoffmann
        (Dortmund), Franz-Josef Holzenkamp, Bettina
        Hornhues, Steffen Kanitz, Dr. Georg Kippels,
        Dr. Philipp Lengsfeld, Antje Lezius, Ingbert
        Liebing, Matern von Marschall, Marlene
        Mortler, Helmut Nowak, Dr. Tim Ostermann,
        Sylvia Pantel, Lothar Riebsamen, Uwe
        Schummer, Reinhold Sendker, Sebastian Steineke,
        Thomas Stritzl, Dr. Sabine Sütterlin-Waack,
        Astrid Timmermann-Fechter, Sven Volmering,
        Christel Voßbeck-Kayser, Marco Wanderwitz,
        Albert Weiler, Heinrich Zertik (alle CDU/CSU)
        zur namentlichen Abstimmung über den An-
        trag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi-
        nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlänge-
        rung der Stabilitätshilfe – Einholung eines
        zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun-
        destages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2
        Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusge-
        setzes auf Verlängerung der bestehenden Fi-
        nanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen
        Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4)
        Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung
        werden wir dem Antrag des Bundesministeriums der Fi-
        nanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen.
        Mit allem Nachdruck weisen wir darauf hin, dass mit
        unserer Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht
        auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands
        verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu-
        stimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine
        unkonditionierte griechische Schuldenpolitik verstehen.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
        Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich
        auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be-
        schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo-
        nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut-
        schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch
        offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil-
        liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne
        – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014,
        1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären.
        Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien-
        vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm.
        Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur
        Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht
        erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands
        bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass
        sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland
        eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen
        halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm
        noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne
        Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die
        EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der
        griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutio-
        nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen
        nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages
        – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen.
        Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss
        des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen
        Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge-
        rung der Bereitstellungsfrist bedeutet.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei
        der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit.
        Der Chef der neuen griechischen Regierung – bestehend
        aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextre-
        men Partei Anel –, Alexis Tsipras, hat bereits vor der
        griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den
        vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs ver-
        lassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt,
        Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen
        Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen ange-
        kündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung
        des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte
        eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen
        Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba-
        rung und die im Memorandum of Understanding, MoU,
        aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch-
        führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht
        gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen.
        Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine
        Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech-
        terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para-
        meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan-
        leihen haben mittlerweile Fantasiewerte erreicht und
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8495
        (A) (C)
        (D)(B)
        übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge-
        stellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine
        massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der
        Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits
        in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re-
        kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich-
        keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor-
        dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man
        einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch-
        lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer
        erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra-
        gen haben.
        Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland
        zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr
        gelitten.
        Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die
        früheren griechischen Regierungen und das griechische
        Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um
        Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war
        auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der
        Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Grie-
        chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten
        Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals
        im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent
        erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein
        Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti-
        ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist.
        Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe
        vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi-
        schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre
        die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent-
        fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass
        sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den
        Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber-
        schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be-
        reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in
        den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen
        und auch die „soziale Fairness" verbessern will, hängt
        die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab,
        ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis
        zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch
        trägt.
        Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu-
        treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen
        Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um
        das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu
        dem Reformprogramm fehle aber.
        Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea-
        listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die
        Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden
        Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol-
        gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es
        sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung
        nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie-
        chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort-
        führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden.
        Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie-
        rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittel-
        marken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen
        – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung
        nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf-
        fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will.
        Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft
        den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen-
        land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung
        Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch
        die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite-
        res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut-
        lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort-
        führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im
        europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe
        unverzüglich zu beenden.
        Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli-
        chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe
        stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel.
        Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt
        werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie-
        rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder.
        Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten.
        Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro-
        päische Währungsunion im Besonderen werden sich
        dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn
        feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll-
        ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür-
        den Forderungen weiterer Eurogruppenmitglieder nach
        Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Rege-
        lungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-
        Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der
        Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Emp-
        fehlungen Sonderrechte einfordern: Ein Fass ohne Bo-
        den.
        Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der
        europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver-
        einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des-
        halb weisen wir eine nicht ausreichend konditionierte Fi-
        nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden –
        mit aller Entschiedenheit zurück.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
        Norbert Barthle, Dr. Christoph Bergner, Heike
        Brehmer, Dr. Maria Flachsbarth, Eberhard
        Gienger, Dr. Stefan Kaufmann, Hartmut Koschyk,
        Andreas Mattfeldt, Dr. Mathias Middelberg,
        Karsten Möring, Dr. Martin Pätzold, Ingrid
        Pahlmann, Josef Rief, Dr. Heinz Riesenhuber,
        Ronja Schmitt (Althengstett), Nadine Schön (St.
        Wendel), Dr. Frank Steffel, Albert Stegemann,
        Dieter Stier, Kai Wegner, Barbara Woltmann
        (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
        über den Antrag des Bundesministeriums der
        Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen-
        lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein-
        holung eines zustimmenden Beschlusses des
        Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1
        i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie-
        rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der
        8496 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der
        Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungs-
        punkt 4)
        Wir stimmen dem Antrag des Bundesministeriums
        der Finanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, die Fi-
        nanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu
        vier Monate zu verlängern, zu.
        Wir setzen dabei voraus, dass
        a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah-
        men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der
        Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
        und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen
        Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms
        dient,
        b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte
        Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb
        noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im
        bestehenden Memorandum of Understanding und im
        Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen
        zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei-
        chend erfüllt sind,
        c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste
        enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande-
        rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der
        Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro-
        gramm überprüft werden, um eine ausreichende
        Erfüllung der Programmbedingungen und einen er-
        folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber-
        prüfung zu ermöglichen,
        d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü-
        fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
        mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul-
        dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand
        abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen
        Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung
        mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten
        Fiskalziele sind einzuhalten –,
        e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
        lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
        2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver-
        trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommt,
        f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba-
        rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge-
        rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands
        wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be-
        stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla-
        mente gewahrt sind.
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
        Cajus J. Caesar, Michael Donth, Karin Maag,
        Eckhard Pols, Tino Sorge (alle CDU/CSU) zur
        namentlichen Abstimmung über den Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen: Finanz-
        hilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung
        der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustim-
        menden Beschlusses des Deutschen Bundestages
        nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Num-
        mer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
        auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfe-
        fazilität zugunsten der Hellenischen Republik
        (Zusatztagesordnungspunkt 4)
        Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung
        werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Fi-
        nanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen.
        Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit
        meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht
        auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands
        verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu-
        stimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine
        unkonditionierte griechische Schuldenpolitik verstehen.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
        Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich
        auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be-
        schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo-
        nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut-
        schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch
        offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil-
        liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne
        – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014,
        1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären.
        Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien-
        vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm.
        Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur
        Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht
        erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands
        bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass
        sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland
        eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen
        halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm
        noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne
        weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die
        EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der
        griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutio-
        nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen
        nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages
        – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen.
        Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss
        des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen
        Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge-
        rung der Bereitstellungsfrist bedeutet.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei
        der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit.
        Der Chef der neuen griechischen Regierung – bestehend
        aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextre-
        men Partei Anel –, Alexis Tsipras, hat bereits vor der
        griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den
        vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs ver-
        lassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt,
        Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen
        Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen ange-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8497
        (A) (C)
        (D)(B)
        kündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung
        des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte
        eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen
        Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba-
        rung und die im Memorandum of Understanding, MoU,
        aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch-
        führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht
        gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen.
        Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine
        Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech-
        terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para-
        meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan-
        leihen haben mittlerweile Fantasiewerte erreicht und
        übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge-
        stellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine
        massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der
        Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits
        in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re-
        kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich-
        keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor-
        dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man
        einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch-
        lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer
        erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra-
        gen haben.
        Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland
        zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr
        gelitten.
        Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die
        früheren griechischen Regierungen und das griechische
        Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um
        Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war
        auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der
        Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Grie-
        chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten
        Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals
        im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent
        erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein
        Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti-
        ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist.
        Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe
        vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi-
        schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre
        die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent-
        fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie
        ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubi-
        gern einhalte und angemessene Primärüberschüsse zur
        Herstellung der Schuldentragfähigkeit bereitstellen werde.
        Da die griechische Regierung die in den bisherigen Ver-
        trägen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „so-
        ziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungs-
        fähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische
        Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des
        bisherigen Reformprogramms auch trägt.
        Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu-
        treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen
        Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um
        das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu
        dem Reformprogramm fehle aber.
        Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea-
        listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die
        Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden
        Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol-
        gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es
        sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung
        nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie-
        chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort-
        führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden.
        Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie-
        rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar-
        ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen –
        Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung,
        nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf-
        fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die
        griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisheri-
        gen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland auch
        weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas
        zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vor-
        lage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres Ver-
        halten oder gegenläufige Erklärungen aber deutlich ma-
        chen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung
        des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen
        Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu
        beenden.
        Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli-
        chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe
        stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel.
        Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt
        werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie-
        rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder.
        Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten.
        Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro-
        päische Währungsunion im Besonderen werden sich
        dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn
        feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll-
        ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür-
        den Forderungen weiterer Eurogruppenmitglieder nach
        Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Rege-
        lungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-
        Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der
        Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Emp-
        fehlungen Sonderrechte einfordern: Ein Fass ohne Bo-
        den.
        Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der
        europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver-
        einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des-
        halb weise ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi-
        nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden –
        mit aller Entschiedenheit zurück.
        Anlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Maria Michalk, Tankred
        Schipanski, Christina Schwarzer, Nina Warken,
        Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zur na-
        mentlichen Abstimmung über den Antrag des
        Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhil-
        fen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der
        8498 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden
        Beschlusses des Deutschen Bundestages nach
        § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des
        Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver-
        längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität
        zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 4)
        Wir stimmen dem Antrag des Bundesministeriums
        der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische
        Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Wir
        setzen dabei voraus, dass
        a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah-
        men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der
        Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
        und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen
        Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms
        dient,
        b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte
        Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb
        noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im
        bestehenden Memorandum of Understanding und im
        Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen
        zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei-
        chend erfüllt sind,
        c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste
        enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande-
        rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der
        Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro-
        gramm überprüft werden, um eine ausreichende
        Erfüllung der Programmbedingungen und einen er-
        folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber-
        prüfung zu ermöglichen,
        d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü-
        fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
        mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul-
        dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand
        abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen
        Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung
        mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten
        Fiskalziele sind einzuhalten.
        e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
        lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
        2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver-
        trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommt.
        Anlage 7
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Katrin Albsteiger, Dr. Georg
        Nüßlein (beide CDU/CSU) zur namentlichen
        Abstimmung über den Antrag des Bundes-
        ministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zu-
        gunsten Griechenlands; Verlängerung der Sta-
        bilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden
        Beschlusses des Deutschen Bundestages nach
        § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des
        Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver-
        längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität
        zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 4)
        Der vorliegende Antrag des Bundesministeriums der
        Finanzen bezieht sich ausschließlich auf eine technische
        Verlängerung der nach jetzigem Stand zum 28. Februar
        2015 auslaufenden Finanzhilfefazilität für die Helleni-
        sche Republik Griechenland um vier Monate, so wie wir
        dies schon einmal vor den griechischen Wahlen vom
        25. Januar 2015 in Aussicht gestellt hatten. Dabei beto-
        nen wir: Es geht nicht um neues Geld!
        Deshalb stimmen wir diesem Antrag trotz begründe-
        ter, durch unakzeptable Rhetorik der griechischen Regie-
        rung befeuerter Bedenken zu.
        Dies geschieht aus der Überzeugung, dass es nach den
        zähen und aus deutscher Sicht erfolgreichen Verhandlun-
        gen und dem Einknicken der griechischen Regierung in-
        akzeptabel wäre, eine Programmverlängerung zu ver-
        weigern und so Bundesfinanzminister Dr. Schäuble
        quasi in den Rücken zu fallen.
        Bei allen Bewertungen und Entscheidungen in diesem
        Zusammenhang stehen für uns als Bundestagsabgeord-
        nete die Auswirkungen auf unsere Währung und die
        Konsequenzen für den deutschen Anleger oder Steuer-
        zahler im Zentrum. Erst danach denken wir an Griechen-
        land. Unser Auftrag ist es, dazu beizutragen, das Wohl
        des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm
        abzuwenden. Mit der heutigen Entscheidung glauben
        wir (noch!), mehr Schaden abwenden als entstehen las-
        sen zu können. Eine Zustimmung des Deutschen Bun-
        destages und der Troika aus EU-Kommission, EZB und
        IWF darf aber keinesfalls als Zustimmung für eine wie-
        der unkonditionierte griechische Schuldenpolitik miss-
        verstanden werden. Im Gegenteil: Die Fortzahlung ist an
        strenge Verpflichtungen geknüpft, durchgreifende, teil-
        weise von der Regierung Samaras bereits begonnene Re-
        formen nicht rückgängig zu machen, sondern vielmehr
        zu forcieren. Dies glaubhaft zu machen, dafür haben die
        Griechen nun vier Monate zusätzlich Zeit.
        Unsere Grundsätze bleiben: Leistungen kann es nur
        durch Gegenleistung geben. Solidarität kann nur gegen
        Solidität und Respekt nur gegen Respekt eingefordert
        werden.
        Die griechische Reformagenda darf kein reines Lip-
        penbekenntnis bleiben. Die Regierung Tsipras muss sich
        klar zu diesen Schritten bekennen und sie – auch gegen
        nationale und parteiinterne Widerstände – gesetzgebe-
        risch umsetzen. Nur wenn Griechenland den bisherigen
        Reformprozess seriös fortsetzt, kann die Hellenische Re-
        publik auf die Solidarität Deutschlands und der anderen
        Euro-Länder setzen.
        Was aber, wenn dies nicht geschieht? Welche Folgen
        hätte das insbesondere für die Stabilität der Euro-Zone
        und für den deutschen Steuerzahler? Müssen wir dann
        ein drittes Hilfspaket schnüren? Nach all dem? Für die-
        sen Fall sehen wir nur noch zwei Alternativen: einen
        dauerhaften Transfer zugunsten der Griechen, also jene
        Schuldenunion, die wir nie wollten und die nach
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8499
        (A) (C)
        (D)(B)
        Artikel 125 AEUV ausdrücklich verboten ist, oder den
        Austritt der Griechen aus der Währungsunion, um mit
        der Drachme abwerten zu können und (vielleicht) wieder
        wettbewerbsfähig zu werden. Beides wäre fatal für alle
        Beteiligten.
        Anlage 8
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ansgar Heveling, Dr. Günter
        Krings (beide CDU/CSU) zur namentlichen Ab-
        stimmung über den Antrag des Bundesministe-
        riums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten
        Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts-
        hilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlus-
        ses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1
        i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie-
        rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung
        der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten
        der Hellenischen Republik (Zusatztagesord-
        nungspunkt 4)
        Der Deutsche Bundestag hat heute über den Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen, die bestehende
        Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Repu-
        blik zu verlängern, Bundestagsdrucksache 18/4079, zu
        entscheiden. Gegenstand des Antrags ist damit aus-
        schließlich die technische Verlängerung des im März
        2012 beschlossenen und somit bereits bestehenden Fi-
        nanzhilfeprogramms um bis zu vier Monate.
        Der Deutsche Bundestag entscheidet mithin nicht
        über ein neues Finanzhilfeproqramm. Vielmehr geht es
        darum, die noch offenstehende Tranche des bestehenden
        EFSF-Programms in Höhe von 1,8 Milliarden Euro und
        die Überweisung der SMP-Gewinne aus dem Jahr 2014
        in Höhe von 1,9 Milliarden Euro im laufenden Pro-
        gramm freigeben zu können. Auf Grundlage des Stabili-
        sierungsmechanismus-Gesetzes ist auch für die Verlän-
        gerung eines bestehenden Programms bereits die
        Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich.
        Auch bei einer Programmverlängerung erfolgt die
        Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgese-
        henen restlichen Mittel nicht ohne Weiteres. Vielmehr
        müssen die EU-Kommission, die Europäische Zentral-
        bank (EZB) und der Internationale Währungsfonds
        (IWF) als Institutionen zustimmen. Auch hierbei ist eine
        Beteiligung des Deutschen Bundestages im Weiteren er-
        forderlich.
        Um die Bedingungen der jetzt beantragten Programm-
        verlängerung wurde in den letzten Wochen seitens der
        beteiligten Regierungen der Euro-Mitgliedstaaten sowie
        der europäischen Institutionen heftig gerungen. Es ist
        vornehmlich der klaren Positionierung der Bundesregie-
        rung und im Besonderen des Bundesministers der Finan-
        zen zu verdanken, dass das erklärte Ziel der Regierung
        der Hellenischen Republik, eine unkonditionierte Verlän-
        gerung bereits des laufenden Programms zu erreichen,
        durch die beteiligten Institutionen zurückgewiesen wer-
        den konnte. Stattdessen hat sich in der gemeinsamen Er-
        klärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 die Re-
        gierung der Hellenischen Republik zum laufenden
        Reformprozess bekannt und bekräftigt, dass sie ihre fi-
        nanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern
        einhalte und angemessene Primärüberschüsse zur Her-
        stellung der Schuldentragfähigkeit bereitstellen werde.
        Diese Entscheidung der europäischen Institutionen
        und der beteiligten Regierungen der Euro-Mitgliedstaa-
        ten ist die Grundlage der heute im Deutschen Bundestag
        zu treffenden Verlängerungsentscheidung. Hierbei sehen
        wir, dass es – insbesondere dank der Haltung der Bun-
        desregierung und des Bundesministers der Finanzen –
        gelungen ist, entgegen den Forderungen der Regierung
        der Hellenischen Republik für das laufende Programm
        die bisherige Linie für die Bereitstellung von Finanzhil-
        fen beizubehalten. Aus diesem Grund werden wir der
        heute beantragten Verlängerung des bestehenden Pro-
        gramms zustimmen.
        Wir gehen hierbei davon aus, dass die Verlängerung
        der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden
        Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzsta-
        bilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließ-
        lich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden An-
        passungsprogramms dient, in dieser Verlängerungszeit
        jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden
        wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfol-
        gen, wenn die vereinbarten Bedingungen zum erfolgrei-
        chen Abschluss des Programms ausreichend erfüllt sind
        und die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste
        enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter anderem
        durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von den beteilig-
        ten Institutionen auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen
        Programm überprüft werden, um eine ausreichende Er-
        füllung der Programmbedingungen und einen erfolgrei-
        chen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu
        ermöglichen.
        Anlage 9
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel,
        Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S.
        Neu, Katrin Werner (alle DIE LINKE) zur na-
        mentlichen Abstimmung über den Antrag des
        Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhil-
        fen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der
        Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden
        Beschlusses des Deutschen Bundestages nach
        § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des
        Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver-
        längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität
        zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 4)
        Wir haben uns bei der Abstimmung über den Antrag
        der Bundesregierung zur Verlängerung der Stabilitäts-
        hilfe für Griechenland enthalten. Unser Abstimmungs-
        verhalten beruht auf folgenden Erwägungen:
        Die neue vom Linksbündnis Syriza geführte griechi-
        sche Regierung ist eine riesige Chance nicht nur für das
        massiv unter der von der Troika verordneten Kürzungs-
        8500 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        politik leidende Griechenland, sondern für ganz Europa.
        In Griechenland wird der Kurs zur Beendigung des Kür-
        zungsdiktats in einer Umfrage nach der Wahl von einer
        überwältigenden Mehrheit von 80 Prozent der griechi-
        schen Bevölkerung unterstützt.
        Die Bilanz von Merkels Kürzungsdiktat ist auch für
        die europäischen und deutschen Steuerzahlerinnen und
        Steuerzahler vernichtend. Griechenland war bereits 2010
        vor dem ersten sogenannten Hilfspaket überschuldet.
        Trotzdem wurden Banken, Hedgefonds und andere pri-
        vate Gläubiger mit öffentlichen Mitteln herausgekauft.
        Nun liegen etwa 80 Prozent der Forderungen gegenüber
        Griechenland bei den Rettungsschirmen bzw. der öffent-
        lichen Hand. Die Griechenland-Kredite kamen zu etwa
        90 Prozent nie in Athen an. Sie dienten stattdessen der
        Befriedigung des Schuldendienstes und flossen an den
        Finanzsektor. Durch das Kürzungsdiktat der Troika ist
        die griechische Wirtschaftskraft um 25 Prozent einge-
        brochen und die Schuldenquote in der Folge von etwa
        109 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, BIP, in 2008 auf
        über 170 Prozent des BIP explodiert. Nur durch einen
        Kurswechsel der bisherigen Krisenpolitik um 180 Grad
        lässt sich ein möglichst großer Teil des Geldes aus den
        sogenannten Hilfskrediten zurückbekommen.
        Genau für einen solchen Kurswechsel steht die neue
        griechische Regierung von Ministerpräsident Alexis
        Tsipras. Daher ist es ausdrücklich auch aus der Sicht
        der deutschen Bevölkerung zu begrüßen, dass er in den
        Verhandlungen mit der von der Bundesregierung ange-
        führten Euro-Gruppe erste Erfolge verbuchen konnte:
        Die Kürzungskeule eines 3-prozentigen Primärüber-
        schusses für dieses Jahr ist vom Tisch, und die Europäi-
        sche Zentralbank hat zunächst durch die Verlängerung
        der Stabilitätshilfe den Geldhahn für die griechischen
        Banken nicht zugedreht. Das ist ein Anfang.
        Im heute dem Bundestag zur Abstimmung vorliegen-
        den Antrag macht die Bundesregierung aber unzweifel-
        haft deutlich, dass sie die bisherige Erpressungspolitik
        gegenüber Griechenland nahtlos weiterbetreiben will.
        Erstens muss sich, wie im Antrag der Bundesregierung
        ausgeführt, die Regierung in Athen von den Institutionen
        sämtliche zukünftigen Maßnahmen genehmigen lassen.
        Zweitens bleibt das unsägliche Kürzungsprogramm, auf
        dessen Grundlage das Land in den letzten Jahren ins
        Elend getrieben wurde, nach Ansicht der Bundesregie-
        rung unberührt bestehen. Drittens wird der finanzielle
        Spielraum der griechischen Regierung nicht erhöht.
        Denn der Antrag der Bundesregierung unterstreicht, dass
        kein einziger Euro fließt, bis das Troikadiktat aus Sicht
        der Institutionen in den nächsten Wochen erfolgreich ab-
        gearbeitet wird. Viertens gibt es zudem kein Entgegen-
        kommen hinsichtlich der untragbaren Schuldenlast Grie-
        chenlands. Im Antrag der Bundesregierung steht
        wörtlich: „Griechenland hat zudem sein klares Bekennt-
        nis bekräftigt, allen finanziellen Verpflichtungen gegen-
        über seinen Gläubigern vollständig und pünktlich nach-
        zukommen.“
        Vollkommen indiskutabel und zynisch ist zudem, dass
        die Bundesregierung ihr Erpressungspotenzial dazu ge-
        nutzt hat, um der griechischen Regierung in ihre Re-
        formliste hineinzudiktieren, dass sie sicherzustellen hat,
        dass „die Haushaltslage durch die Bekämpfung der hu-
        manitären Krise nicht beeinträchtigt wird.“ All diese
        Punkte legen der griechischen Regierung in einer Weise
        Daumenschrauben an, dass der Erfolg ihrer Bemühun-
        gen, die Krise zu bewältigen und gleichzeitig die huma-
        nitäre Katastrophe in Griechenland abzuwenden, grund-
        legend gefährdet wird.
        Wir erklären uns mit der Syriza-Regierung solidarisch
        und zollen ihrer hartnäckigen und mutigen Verhandlung
        unter äußerst schweren Bedingungen unseren tiefen Re-
        spekt. Der andauernden Erpressungsstrategie der Bun-
        desregierung erteilen wir eine klare Absage. Das bedeu-
        tet für uns, dass wir uns bei der heutigen Abstimmung
        zum Antrag der Bundesregierung der Stimme enthalten.
        Anlage 10
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Christine Buchholz, Inge
        Höger, Ulla Jelpke (alle DIE LINKE) zur na-
        mentlichen Abstimmung über den Antrag des
        Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhil-
        fen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der
        Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden
        Beschlusses des Deutschen Bundestages nach
        § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des
        Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver-
        längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität
        zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 4)
        Wir stimmen heute gegen den Antrag des Bundes-
        finanzministers Wolfgang Schäuble, weil er die griechi-
        sche Regierung erpresst, den Schuldendienst an die Ban-
        ken und die katastrophale Kürzungspolitik fortzusetzen.
        Schäuble und die Troika tragen die Verantwortung für
        das Verhandlungsergebnis, nicht die griechische Regie-
        rung, die mit dem Rücken an der Wand steht. Die Troika
        hat die Notlage der griechischen Bevölkerung ausge-
        nutzt und mit erpresserischen Methoden den Handlungs-
        spielraum der neu gewählten Regierung bei der Bekämp-
        fung von Armut und sozialem Elend maximal eingeengt.
        Sie sind nicht bereit, das demokratische Votum der grie-
        chischen Wählerinnen und Wähler zu respektieren, die
        die neoliberale Politik der Troika von IWF, EZB und EU
        am 25. Januar abgewählt haben.
        Erstens. Griechenland bekommt weiterhin Geld nur
        gegen harte Auflagen, die von der Troika, dem Interna-
        tionalen Währungsfonds, IWF, der Europäischen Zen-
        tralbank, EZB, und der Europäischen Union vorgegeben
        und kontrolliert werden. Denn die Bewertung der umge-
        setzten Maßnahmen „obliegt den Institutionen“ – wie die
        Troika nun genannt wird. Die griechische Regierung
        musste sich verpflichten, keine „einseitigen“ Schritte zu
        unternehmen.
        Zweitens. Die EU zwingt Griechenland, den Schul-
        dendienst an die europäischen Banken und Institutionen
        zu bedienen, statt die humanitäre und soziale Katastro-
        phe im Land zu bekämpfen. Die Gelder aus den bisheri-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8501
        (A) (C)
        (D)(B)
        gen „Rettungspaketen“ sind zu 96 Prozent in den Schul-
        dendienst an die europäischen Banken zurückgeflossen.
        Alle Haushaltsüberschüsse – auch jene, die durch die
        Besteuerung der Reichen erzielt werden – sollen weiter-
        hin automatisch in den Schuldendienst gehen.
        Drittens. Alle Maßnahmen, die die humanitäre Kata-
        strophe lindern sollen, stehen unter dem Vorbehalt der
        Zustimmung durch die Troika, ebenso die Anhebung des
        Mindestlohnes. Zynisch ist, dass die EU die griechische
        Regierung gezwungen hat, zu unterschreiben, dass die
        Bekämpfung der humanitären Krise zum Beispiel durch
        Lebensmittelmarken „nicht die Haushaltslage beein-
        trächtigen wird“.
        Viertens. Die griechische Regierung wurde darauf
        verpflichtet, keine laufenden Privatisierungen rückgän-
        gig zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass „die
        Lohnkosten im öffentlichen Dienst nicht steigen“. IWF
        und EZB haben bereits angekündigt, dass sie die vier
        Monate nutzen wollen, um die „Öffnung“ des staatlichen
        Sektors für weitere Privatisierungen zu verhandeln.
        Die Politik der Troika hat bereits zu einer humanitä-
        ren Katastrophe geführt. Unter ihrem Druck mussten
        zum Beispiel 40 Prozent der griechischen Krankenhäu-
        ser schließen.
        Solidarität mit der Bevölkerung in Griechenland und
        mit der griechischen Regierung heißt für uns, maximalen
        Druck auf der Straße, aber auch im Parlament auf
        Merkel und Schäuble aufzubauen. Mit unserem Nein
        zum vorliegenden Antrag von Schäuble und der Erpres-
        sung durch die EU möchten wir die Solidarität mit Grie-
        chenland und den Widerstand gegen Sozialkürzungen in
        Griechenland und anderswo stärken. Eine wirkliche
        Atempause für die griechische Bevölkerung wären ein
        Schuldenschnitt und Kredite ohne neoliberale Auflagen.
        Syriza ist es mit ihrem Wahlsieg gelungen, Millionen
        von Menschen Hoffnungen auf ein Ende des Kürzungs-
        diktats und auf soziale Verbesserungen zu machen. Sy-
        riza hat eine Debatte über einen Kurswechsel in Europa
        angestoßen. Daran arbeiten wir gemeinsam weiter. Zu-
        sammen stehen wir vor der Herausforderung, die gesell-
        schaftlichen Kräfteverhältnisse in Europa zu verändern.
        Bereits im November 2012 haben wir das Griechen-
        land-Paket abgelehnt. Aus denselben Gründen stimmen
        wir heute erneut gegen die Auflagen, die an die Verlän-
        gerung der Kredite gebunden sind.
        Anlage 11
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Tabea
        Rößner (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
        zur namentlichen Abstimmung über den An-
        trag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi-
        nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlänge-
        rung der Stabilitätshilfe – Einholung eines
        zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun-
        destages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2
        Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusge-
        setzes auf Verlängerung der bestehenden Fi-
        nanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen
        Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4)
        Wir haben uns entschlossen, der Verlängerung des be-
        stehenden Programms für Griechenland zuzustimmen.
        Wir tun dies aus der festen Überzeugung, dass hierdurch
        die notwendige Zeit geschaffen wird, damit Griechen-
        land und seine europäischen Partner über die Konditio-
        nen und Rahmenbedingungen für weitere, notwendige
        Unterstützung sprechen können.
        Die griechische Regierung selbst hat die Verlänge-
        rung des Ende Februar auslaufenden Programms bean-
        tragt und die von der Euro-Gruppe geforderte Liste mit
        Reformmaßnahmen fristgerecht vorlegt. Die Europäi-
        sche Kommission, die Europäische Zentralbank und der
        Internationale Währungsfonds haben diese als belastba-
        ren Beginn für einen erfolgreichen Abschluss der ausste-
        henden Programmüberprüfung bewertet. Diese Verlän-
        gerung ist notwendig, und sie ist richtig. Daher stimmen
        wir der Verlängerung des laufenden Programms für
        Griechenland zu.
        Im Gegenzug für finanzielle Hilfen müssen die erfor-
        derlichen Reformen umgesetzt werden, die Griechen-
        land eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft eröffnen.
        Mit der heutigen Zustimmung der Verlängerung werden
        keine über die bereits beschlossenen Programme hinaus
        gehenden Gelder freigegeben. Vielmehr wird das beste-
        hende Reformpaket verlängert. Angesichts der weiterhin
        dringend notwendigen Strukturreformen stimmen wir
        der Verlängerung zu, ohne damit blind einen Freifahrt-
        schein auszustellen. Die griechische Regierung muss
        den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung
        beibehalten und die aufgezeigten Reformen zügig ange-
        hen. Während der Verlängerung des Programms werden
        Mittel aus diesem bestehenden Programm durch den
        Deutschen Bundestag entsprechend den gesetzlichen Re-
        gelungen nur dann freigegeben, wenn die Überprüfung
        vereinbarter Reformmaßnahmen positiv abgeschlossen
        wurde.
        Griechenland kann durch die Verlängerung der Hilfen
        weiterhin Mitglied der Euro-Zone und der Europäischen
        Union bleiben. Ein Ausscheiden Griechenlands aus der
        Währungsunion – ein Grexit, wie von Hardlinern in Tei-
        len der CSU gefordert – wäre nicht nur für Griechenland
        und die Euro-Zone wirtschaftlich verheerend, sondern
        auch ein nicht zu kalkulierendes Risiko für das europäi-
        sche Projekt.
        Anlage 12
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur namentlichen Abstimmung über den An-
        trag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi-
        nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlänge-
        rung der Stabilitätshilfe – Einholung eines
        zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun-
        destages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2
        Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusge-
        setzes auf Verlängerung der bestehenden Fi-
        8502 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        nanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen
        Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4)
        Dorothee Bär (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti-
        gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfe-
        fazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Mo-
        nate zu verlängern – Bundestagsdrucksache 18/4079 –,
        zustimmen.
        Ich setze dabei voraus, dass diese Verlängerung der
        Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfs-
        vereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabi-
        lisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließ-
        lich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden
        Anpassungsprogramms dient. In dieser Verlängerungs-
        zeit muss jede unkonditionierte Brückenfinanzierung
        vermieden werden, und deshalb dürfen noch offene Aus-
        zahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Me-
        morandum of Understanding und im Programm des IWF
        festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab-
        schluss des Programms ausreichend erfüllt sind.
        Weiterhin müssen die in der von Griechenland jetzt
        vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifi-
        ziert werden, besonders wichtig ist die Ergänzung durch
        einen Zeitplan. Die Troika wird diese Liste auf Verein-
        barkeit mit dem heutigen Programm überprüfen, um eine
        ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und
        einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programm-
        überprüfung zu ermöglichen.
        Ich erwarte, dass der erfolgreiche Abschluss dieser
        Programmüberprüfung eine erneute Prüfung der Schul-
        dentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Ge-
        samtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähi-
        gen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen, die sich auf
        die steuerlichen Einnahmen Griechenlands auswirken,
        können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika um-
        gesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzu-
        halten.
        Außerdem setze ich voraus, dass die Hellenische Re-
        publik ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber
        ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darle-
        hensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF ge-
        schlossenen Kreditvertrages von 2012, rechtzeitig und
        vollständig nachkommt. Nur so ist nach den Äußerungen
        der griechischen Regierung das Vertrauensverhältnis ge-
        genüber ihren europäischen Partnern wiederherzustellen.
        Eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit
        nach der nun gewährten viermonatigen Verlängerung mit
        dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzu-
        stellen, darf nur dann verhandelt werden, wenn die be-
        stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente
        gewahrt sind.
        Maik Beermann (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti-
        gen namentlichen Abstimmung werde ich nach reifli-
        cher Überlegung und Abwägung dem Antrag des Bun-
        desministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksache
        18/4079, zustimmen, da sich der Antrag lediglich auf
        eine technische Verlängerung des im März 2012 be-
        schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo-
        nate bezieht.
        Ohne einen entsprechenden Beschluss durch uns als
        Parlamentarier wäre das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch
        offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil-
        liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne
        aus dem Jahr 2014,1,9 Milliarden Euro, automatisch ver-
        fallen wären.
        Es handelt sich hierbei also nicht um ein neues Hilfs-
        programm, wir verlängern nur das bestehende. Den
        Griechen werden keine Schulden erlassen, und die grie-
        chische Regierung muss in den kommenden Wochen
        glaubhafte Strukturreformen entwickeln, die vor allem
        finanziell tragfähig sind. Offene Auszahlungen werden
        erst dann erfolgen, wenn die im bestehenden Memoran-
        dum of Understanding und im Programm des IWF fest-
        geschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab-
        schluss des Programms ausreichend erfüllt sind. Dies ist
        eines der Argumente, welches mich zu meiner Zustim-
        mung bewogen hat.
        Für mich ist ebenso wichtig, dass eine erneute Prü-
        fung der Schuldentragfähigkeit mit dem Ziel, die Ge-
        samtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähi-
        gen Stand abzusenken, erfolgt. Soziale Maßnahmen mit
        fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Ab-
        stimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die verein-
        barten Fiskalziele müssen vonseiten Griechenlands ein-
        gehalten werden. Einen erneuten Schuldenschnitt lehne
        ich ab!
        Auch muss Griechenland seinen Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, einschließ-
        lich der griechischen Darlehensvereinbarung von 2010
        und des mit der EFSF geschlossenen Kreditvertrages
        von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommen.
        Die nun viermonatige Verlängerung soll zudem ge-
        nutzt werden für Beratungen über ein mögliches Nach-
        folgeprogramm. Verhandlungen über eine etwaige An-
        schlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonatigen
        Verlängerung können nur geführt werden, wenn die be-
        stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente
        gewahrt sind.
        Dank des Vorgehens unseres Finanzministers Schäuble
        hat die von Syriza angeführte neue griechische Regie-
        rung eingesehen, dass die Unterstützung der europäi-
        schen Partner an Bedingungen geknüpft ist und dass es
        ohne diese Bedingungen keine weitere Unterstützung
        geben kann.
        Aus meiner Sicht muss sichergestellt sein, dass erst
        dann wieder Hilfsgelder nach Griechenland fließen,
        wenn die letzte Überprüfung des verlängerten Pro-
        gramms erfolgreich abgeschlossen ist. Das gilt sowohl
        für die letzte noch ausstehende EFSF-Kredittranche von
        1,8 Milliarden Euro als auch für die Überweisung der
        Gewinne, welche die nationalen Zentralbanken des
        Euro-Systems mit griechischen Staatsanleihen machen,
        „SMP-Gewinne“. Aus dem Gewinn der Bundesbank
        flossen über den Bundeshaushalt 2013 dadurch 599 Mil-
        lionen Euro nach Griechenland, aus 2014 stehen noch
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8503
        (A) (C)
        (D)(B)
        532 Millionen Euro zur Verfügung, für 2015 sind
        412 Millionen Euro vorgesehen.
        Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft
        den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen-
        land aus meiner Sicht auch weiterhin auf die solidari-
        sche Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechi-
        sche Regierung durch die Vorlage der konkretisierten
        Reformagenda oder durch ihr jetziges Verhalten aller-
        dings deutlich machen, dass kein ernsthaftes Interesse
        an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht,
        werde ich mich dafür einsetzen, dass auch im Interesse
        der Europäischen Gemeinschaft die Finanzhilfen unver-
        züglich zu beenden sind.
        Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro-
        päische Währungsunion im Besonderen werden sich
        dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn
        feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen.
        Ich bin nicht der Meinung, dass Griechenland Sonder-
        rechte eingeräumt werden sollten. Denn dies würde For-
        derungen weiterer Euro-Gruppenmitglieder nach Son-
        derregelungen nach sich ziehen. Wenn die bestehenden
        Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden
        EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung
        der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen
        Empfehlungen Sonderrechte einfordern.
        Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der
        europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver-
        einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des-
        halb lehne ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi-
        nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden –
        ab!
        Die Gegenleistung, die alle von den Griechen erwar-
        ten, besteht darin, dass sie den begonnenen Reformpro-
        zess fortsetzen und vertiefen, gemeinsam mit den euro-
        päischen Partnern und eng begleitet von der Troika –
        unter welchem Namen auch immer. Aus meiner Sicht
        kommt es nun auf eine Mischung aus Strukturreformen,
        Finanzsektorstabilisierung und sozialer Ausgewogenheit
        an. Ich werde genau beobachten, ob Griechenland seinen
        Reformanstrengungen nachkommt. Um es noch einmal
        klarzustellen: Meine Zustimmung zur Verlängerung des
        zweiten Hilfspaketes ist keine Zustimmung zu einem
        neuen dritten Hilfspaket für Griechenland – beide Seiten
        müssen die vereinbarten Spielregeln einhalten.
        Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich kann dem vor-
        liegenden Antrag des Bundesministeriums für Finanzen
        „Finanzhilfen zugunsten Griechenland, Verlängerung
        der Stabilitätshilfe“ nicht zustimmen. Damit befinde ich
        mich in der logischen Abfolge meines bisherigen Ab-
        stimmungsverhaltens zu vorherigen Griechenlandhilfen.
        Dem ersten Paket hatte ich noch zugestimmt, dem zwei-
        ten nicht mehr.
        Die uns noch beim ersten Griechenlandprogramm
        versprochene Schaffung von Staatsinsolvenzregeln wurde
        nie ernsthaft angegangen. Dadurch gibt es ein ständiges
        Erpressungspotenzial seitens Griechenlands gegenüber
        den Mitgliedstaaten des Euro-Raums und auch der Bun-
        desregierung gegenüber dem Parlament.
        Ich teile die Rechtsauffassung nicht, dass der Antrag
        auf Verlängerung der Stabilitätshilfe lediglich eine Ver-
        längerung der vertraglichen Vereinbarungen um vier
        Monate sei. Es ist keine Verlängerung, sondern eine Ver-
        änderung des Programms in sehr wesentlichen Teilen.
        Die letzte Verlängerung – auf Antrag der vormaligen
        griechischen Regierung unter Andonis Samaras – ist
        kaum mehr als zwei Monate alt. Sie hatte den Zweck,
        Zeit für die in der Finanzierungsvereinbarung vorgese-
        hene Umsetzung der noch ausstehenden Reformschritte
        zu schaffen. Die neue beantragte Verlängerung um vier
        Monate durch die neue griechische Regierung unter Ale-
        xis Tsipras wird aber benötigt, um bestimmte Reformen,
        zu denen sich die Vorgängerregierung verpflichtet hatte,
        nicht durchzuführen oder sogar rückgängig zu machen.
        Die vorliegenden Texte seitens der griechischen Re-
        gierung sind außerdem von einer, wie der griechische
        Finanzminister selbst sagt, „sehr auffälligen und kon-
        struktiven Zweideutigkeit“. Die „hybriden“ Verhand-
        lungstaktiken der Griechen vermitteln weder Vertrauen,
        Verlässlichkeit oder gar Glaubwürdigkeit. Es war bisher
        ungeschriebenes Gesetz auch im Euro-Raum, dass bei
        allen Kontroversen eben Vertragstreue auch heißt, ein
        vernünftiges Verhalten während der Vertragsverhandlun-
        gen an den Tag zu legen. Die neue griechische Regie-
        rung hat sich weder vor, während noch nach den Ver-
        handlungen daran gehalten.
        Eine modifizierte Verlängerung des Programms löst
        nicht die ökonomischen Probleme des Landes wie man-
        gelnde Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft, feh-
        lende stabile und effiziente Verwaltungsstrukturen vor
        allem in Finanz- und Steuerwesen sowie die Modernisie-
        rung von Justiz- und Bildungswesen.
        Ich fürchte, dass Griechenland unter den jetzigen Be-
        dingungen auf Dauer nicht mehr in der Euro-Zone blei-
        ben kann. Griechenland wurde durch den Euro zu teuer.
        Billiger und wieder wettbewerbsfähig zu werden, geht
        nur durch einen Austritt aus dem Währungsverbund und
        eine Abwertung der Drachme.
        Ein geordneter Euro-Austritt wäre ebenso auszuhan-
        deln wie ein Schuldenmoratorium und ein Hilfsprogramm
        für die Übergangszeit zur Abmilderung von Preissteige-
        rungen bei lebensnotwendigen Produkten und Dienst-
        leistungen. Wenn der Drachmekurs sein Gleichgewicht
        gefunden hat, sollte durchaus eine Rückkehr in den
        Euro-Raum wieder möglich sein.
        Die Fortsetzung von Rettungsprogrammen und die
        Kredite der anderen Staaten verhindern die dringend not-
        wendige Preisanpassung. Sie schieben den Zeitpunkt der
        Insolvenz zwar hinaus, können die Insolvenz aber nicht
        verhindern. Für den europäischen Steuerzahler entstehen
        noch höhere Lasten. Wir Deutsche stehen mit circa
        92 Milliarden Euro bereits jetzt schon in der Pflicht. Die
        Massenarbeitslosigkeit in Griechenland würde weiter
        steigen. Sie ist heute schon doppelt so hoch wie vor fünf
        Jahren, obwohl sich die Schulden Griechenlands bei der
        Europäischen Zentralbank und der Staatengemeinschaft
        inzwischen verfünffacht haben und jetzt bei 263 Milliar-
        den Euro und 143 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung
        8504 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
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        liegen. Die bisherige Rettungspolitik hat für Griechen-
        land versagt. Dass ist einerseits dem Unwillen und Un-
        vermögen der Griechen und andererseits dem Aufbau
        der Rettungspolitik wider alle ökonomischen Grundre-
        geln geschuldet.
        Es ist heute Konsens, dass im Falle der Insolvenz
        Griechenlands mit keinen erheblichen Erschütterungen
        mehr zu rechnen wäre. Banken anderer Euro-Staaten ha-
        ben nicht mehr in griechische Staatsanleihen investiert,
        sodass keine Bankpleiten in anderen Staaten drohen.
        Neue Hilfspakete für Griechenland sind nicht mehr not-
        wendig, um die Finanzstabilität der Euro-Zone zu si-
        chern.
        Auch der Rest der Euro-Zone dürfte von einem „Gre-
        xit“ profitieren. Zwar wären die Hilfsgelder verloren,
        aber das sind sie auch, wenn Griechenland im Euro-
        Raum bleibt. Der „Grexit“ hätte aber einen großen Vor-
        teil: Er diszipliniert all die Länder, die ihren Reformkurs
        lieber heute als morgen beenden würden. Die Chance,
        aus der Währungsunion doch noch eine Stabilitätsunion
        zu machen, würde steigen. Jetzt ist genau das entstan-
        den, was die Väter und Mütter der Währungsunion nie
        wollten: eine Haftungs-, Schulden- und Transferunion.
        Zu deren Verfestigung möchte ich mit meiner Stimme
        nicht beitragen. Deshalb lehne ich den vorliegenden An-
        trag ab.
        Klaus Brähmig (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti-
        gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags-
        drucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck
        weise ich aber darauf hin, dass mit meiner Zustimmung
        kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen
        Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die grie-
        chische Regierung darf die Zustimmung insbesondere
        nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte griechi-
        sche Schuldenpolitik verstehen.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
        Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich
        auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be-
        schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo-
        nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut-
        schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch
        offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil-
        liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne
        – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014,
        1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen.
        Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien-
        vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm.
        Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur
        Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht
        erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands
        bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass
        sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland
        eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen
        halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm
        noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne
        weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die
        EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der
        griechischen Regierung jetzt in: „Die Institutionen“ um-
        benannt – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übri-
        gen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundesta-
        ges – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen.
        Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss
        des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen
        Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge-
        rung der Bereitstellungsfrist bedeutet.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei
        der aktuellen Entwicklung dennoch keine Selbstver-
        ständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regie-
        rung, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen
        Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen
        Jahren eingeschlagenen Reformkurs verlassen werde.
        Die Troika werde aus dem Land gefegt und Privatisie-
        rungen gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden
        umfangreiche Wiedereinstellungen angekündigt, ebenso
        Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns
        sowie eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheb-
        lichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfever-
        einbarung und die im Memorandum of Understanding,
        MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten
        Durchführung des Anpassungsprogramms fühle man
        sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen.
        Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine
        Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech-
        terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para-
        meter des Landes, die sich gerade erholt hatten, erheb-
        lich. Die Zinssätze für Staatsanleihen haben mittlerweile
        wieder Phantasiewerte erreicht und übertreffen die Zins-
        sätze der über die EFSF bereitgestellten Mittel mehr als
        um das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthaben-
        flucht von griechischen Konten in der Größenordnung
        von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten
        Tagen hat die griechische Regierung in rekordverdächti-
        ger Zeit das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Politik
        erschüttert. Auch die nicht koordinierte unprofessionelle
        Vorgehensweise – sieht man einmal von den unvertret-
        baren Beleidigungen Deutschlands und deutscher Spit-
        zenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung
        des politischen Klimas beigetragen haben. Die unterneh-
        merische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren,
        hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten.
        Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die
        früheren griechischen Regierungen und das griechische
        Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um
        Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war
        auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der
        Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt, Grie-
        chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten
        Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals
        im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent
        erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein
        Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti-
        ziert, das jetzt wieder in weite Ferne gerückt ist.
        Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe
        vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi-
        schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre
        die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent-
        fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8505
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        sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den
        Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber-
        schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be-
        reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in
        den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen
        und auch die „soziale Fairness“ verbessern will, hängt
        die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab,
        ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis
        zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch
        trägt.
        Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu-
        treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen
        Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um
        das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu
        dem Reformprogramm und eine schnelle und tatkräftige
        Umsetzung fehle aber.
        Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea-
        listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die
        Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden
        Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol-
        gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es
        sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung
        nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie-
        chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort-
        führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden.
        Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie-
        rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar-
        ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen –
        Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung,
        nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf-
        fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will.
        Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft
        den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen-
        land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung
        Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch
        die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite-
        res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut-
        lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort-
        führung des Anpassungsprozesses besteht, ist im
        europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe zu
        beenden.
        Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli-
        chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe
        stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel.
        Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt
        werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie-
        rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder.
        Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten.
        Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro-
        päische Währungsunion im Besonderen werden sich
        dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn
        feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Im-
        mer wieder wird die Europäische Union als Werte- und
        Schicksalsgemeinschaft bemüht. Gerne kann sich Grie-
        chenland auf europäische Solidarität berufen, es muss
        dann aber auch in den nächsten Monaten unter Beweis
        stellen, dass es beim Thema Solidität der Staatsfinanzen
        Ernst macht.
        Sollten Griechenland bei den im Sommer anstehen-
        den Verhandlungen Sonderrechte eingeräumt werden,
        würden Forderungen weiterer Eurogruppenmitglieder
        nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden
        Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden
        andere EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Ein-
        haltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifi-
        schen Empfehlungen Sonderrechte einfordern: Was
        folgt, ist ein Fass ohne Boden.
        Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der
        europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver-
        einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des-
        halb werde ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi-
        nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden –
        nicht akzeptieren. Nach eingehenden Gewissensprüfun-
        gen werde ich dann eine Entscheidung treffen, ob wei-
        tere Finanzhilfen noch vertretbar sind.
        Abschließend weise ich darauf hin, dass meine Soli-
        darität gegenüber Griechenland auch dann erschöpft ist,
        wenn griechische Spitzenpolitiker und die griechische
        Bevölkerung die verbalen Angriffe auf deutsche Spit-
        zenpolitiker fortsetzen. Die kecke Forderung nach Repa-
        rationsleistungen und die Dämonisierung „der Deut-
        schen“ als wirtschaftliche Hegemonialmacht sind nicht
        vereinbar mit der eingeforderten Solidarität. Die Be-
        schimpfung und Schmähung des Hauptgläubigers sorgt
        nicht für den nötigen Blick in den eigenen Spiegel. Ich
        erwarte keine Unterwürfigkeit und keinen ständigen
        Dank für solidarisches Handeln, aber ich erwarte, dass
        das griechische Volk bei der Ursachensuche für die fi-
        nanz-, wirtschafts- und staatspolitische Krise endlich be-
        ginnt, mit sich selber und seinen politischen und wirt-
        schaftlichen Eliten hart ins Gericht zu gehen.
        Michael Brand (CDU/CSU): Ich werde dem Antrag
        von Bundesfinanzminister Schäuble zustimmen. Es
        stimmt zwar, dass man der neuen griechischen Regie-
        rung nicht über den Weg trauen kann – die jüngsten Äu-
        ßerungen des dortigen Finanzministers sind nicht part-
        nerschaftlich, sondern polemisch und provokativ und im
        Übrigen politisch zerstörerisch.
        Umso mehr hat Gewicht, dass der deutsche Finanz-
        minister und seine Kollegen in der Euro-Gruppe eine
        verbindliche Zusage auch der neuen Mehrheit in Grie-
        chenland erreicht haben, dass Griechenland entgegen
        den Ankündigungen der Radikalen von links und rechts
        im Wahlkampf nun doch keine Reform zurückdreht und
        stattdessen weitere Reformen einleitet.
        Für diese Abstimmung gilt: Es geht um nur vier Mo-
        nate, danach wird das Thema Griechenland ohnehin neu
        besprochen und verhandelt. Es geht hier nicht um ein
        neues Hilfspaket, sondern um eine Fristverlängerung.
        Wenn Griechenland Auflagen nicht erfüllt, werden nach
        den beschlossenen Regeln die Kredite nicht ausgezahlt.
        Klar ist für mich auch: Nach den vier Monaten gibt es
        keinen Automatismus für ein neues Hilfspaket. Grie-
        chenland war mit der Vorgängerregierung auf einem bes-
        seren Weg, hin zu Wachstum, was Tsipras & Co durch
        ihr völlig unseriöses und auch inkompetentes Programm
        8506 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        riskiert haben. Diese Regierung aus Radikalen von links
        und rechts bekommt sozusagen eine Galgenfrist, um Eu-
        ropa und den IWF doch noch von ihrem Willen zu Re-
        formen zu überzeugen. Ansonsten gibt es keine Kredite,
        und der Austritt aus der Euro-Zone wäre dann die rich-
        tige Konsequenz.
        Zu den Voraussetzungen meiner Zustimmung heute
        zählen unter anderem folgende bereits vereinbarte
        Punkte, namentlich, dass erstens diese Verlängerung der
        Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfs-
        vereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabili-
        sierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich
        dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpas-
        sungsprogramms dient, zweitens in dieser Verlänge-
        rungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung
        vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen
        erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of
        Understanding und im Programm des IWF festgeschrie-
        benen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des
        Programms ausreichend erfüllt sind, drittens die in der
        von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen
        Reformbereiche spezifiziert, unter anderem durch einen
        Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Ver-
        einbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft wer-
        den, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbe-
        dingungen und einen erfolgreichen Abschluss der
        laufenden Programmüberprüfung zu ermöglichen, vier-
        tens der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüber-
        prüfung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
        mit einschließt, mit dem Ziel, die Gesamtverschuldung
        bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusen-
        ken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkun-
        gen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika
        umgesetzt werden, die vereinbarten Fiskalziele sind ein-
        zuhalten –, fünftens die Hellenische Republik ihren
        Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubi-
        gern, einschließlich der griechischen Darlehensvereinba-
        rung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kre-
        ditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig
        nachkommt, sechstens Verhandlungen über eine etwaige
        Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonati-
        gen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Grie-
        chenlands wieder herzustellen, nur geführt werden,
        wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der nationalen
        Parlamente gewahrt sind.
        Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Stimme für
        Solidarität und vorsichtigen Optimismus.
        Ich votiere bei der Abstimmung über die Kreditver-
        einbarung für Griechenland dieses Mal mit Ja. Mit dieser
        Entscheidung stimme ich ausdrücklich nicht dem Wür-
        gegriff der EU und insbesondere Wolfgang Schäubles
        restriktivem Kurs im Umgang mit Griechenland zu. Es
        gibt auch gute Gründe mit Enthaltung zu stimmen, aber
        diesmal überwiegen bei mir persönlich eine gewisse Zu-
        versicht hinsichtlich der künftigen Schritte und der
        Wunsch, mich mit der Syriza-geführten Regierung soli-
        darisch zu zeigen. Dies möchte ich im Folgenden be-
        gründen:
        Dieses Paket gibt der neuen griechischen Regierung
        mit unserer Schwesterpartei Syriza eine Atempause und
        eine Chance, vieles besser und anders zu machen als bis-
        herige Regierungen – es ist noch keine Kehrtwende, aber
        ein Umsteuern, aus dem eine Wende werden kann. Ich
        möchte Syriza mit meiner Zustimmung einen Vertrau-
        ensvorschuss geben, wohl wissend, dass ihre derzeitigen
        Möglichkeiten beschränkt sind. Denn natürlich ist uns
        allen klar, dass der Handlungsspielraum der griechischen
        Regierung – zumal unter diesem Zeitdruck – sehr gering
        ist, weil sie weiterhin unter dem Diktat der strikten Vor-
        gaben aus der EU steht, die ihr kaum Luft zum Atmen
        lassen und kaum Möglichkeiten, vernünftig zu handeln.
        Ich habe großen Respekt vor der aufrechten Haltung,
        die die griechischen Regierungsvertreter in den Verhand-
        lungen der letzten Tage gezeigt haben. Erstmals wird
        wieder über Alternativen zur Austeritätspolitik gespro-
        chen und breitere Kritik an den verheerenden Vorschrif-
        ten der drei Institutionen geübt.
        Ein erster Schritt, der die verhängnisvolle Kürzungs-
        politik der letzten Jahre zum Stoppen kommen lässt, ist
        mit diesem Paket getan, und er lässt mich vorsichtig op-
        timistisch nach vorne blicken. Aus meiner Sicht beinhal-
        tet die getroffene Vereinbarung diesmal einen Ansatz,
        der nicht wie bisher den Banken zugutekommt sowie
        nicht Arme und Mittelstand weiter belastet. Dies ist al-
        lein das Verdienst der neuen griechischen Verhandler, of-
        fensichtlich nicht das von Finanzminister Schäuble.
        Ich halte die Vorschläge der griechischen Regierung
        für vernünftig und glaubwürdig, die längst überfällige
        Besteuerung der Reichen einzuleiten und effektive Maß-
        nahmen gegen Korruption zu treffen. Die griechische
        Bevölkerung braucht wieder eine Krankenversicherung
        und Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Das
        Geld muss endlich bei den Leuten ankommen, sonst hilft
        es dem Land nicht auf die Beine.
        Gitta Connemann (CDU/CSU): Ich stimme dem
        Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Fi-
        nanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu
        vier Monate zu verlängern, zu.
        Anders als in den Medien dargestellt geht es nicht um
        ein neues Griechenland-Programm III. Heute geht es le-
        diglich um eine technische Verlängerung des Finanzhil-
        feprogramms, das im März 2012 beschlossen wurde –
        um bis zu vier Monate.
        Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deutschen
        Bundestages würde das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 enden. Dies hätte zur Folge, dass die
        noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms in
        Höhe von 1,8 Milliarden Euro und die Überweisung der
        SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus
        dem Jahr 2014 in Höhe von 1,9 Milliarden Euro automa-
        tisch verfallen würden.
        Durch den Beschluss wird also kein „frisches Geld“
        zur Verfügung gestellt. Eine Auszahlung der im laufen-
        den Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel er-
        folgt im Übrigen nur Zug um Zug. Die Troika aus der
        EU-Kommission, der EZB und dem IWF müssen jeder
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8507
        (A) (C)
        (D)(B)
        Auszahlung zustimmen. Diese Auszahlung muss dann
        auch noch durch den Haushaltsausschuss des Deutschen
        Bundestages genehmigt werden.
        Der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages
        umfasst also keine spektakulären neuen Maßnahmen,
        sondern bedeutet lediglich eine Verlängerung der Bereit-
        stellungsfrist.
        Deshalb werde ich heute zustimmen. Ich setze dabei
        voraus, dass
        a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah-
        men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der
        Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF,
        und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen
        Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms
        dient,
        b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte
        Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb
        noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im
        bestehenden Memorandum of Understanding und im
        Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen
        zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei-
        chend erfüllt sind,
        c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste
        enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter an-
        derem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von
        der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen
        Programm überprüft werden, um eine ausreichende
        Erfüllung der Programmbedingungen und einen er-
        folgreichen Abschluss der laufenden Programm-
        überprüfung zu ermöglichen,
        d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü-
        fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
        mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul-
        dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand
        abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen
        Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung
        mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten
        Fiskalziele sind einzuhalten.
        e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
        lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
        2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver-
        trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommt,
        f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba-
        rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge-
        rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands
        wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be-
        stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla-
        mente gewahrt sind.
        Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Am 24. Februar
        2015 wurde ich im Rahmen der Fraktionssitzung der
        CDU/CSU-Bundestagsfraktion über den Antrag des
        Bundesministeriums der Finanzen „Einholung eines zu-
        stimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages
        nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des
        Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung
        der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hel-
        lenischen Republik“ – Bundestagsdrucksache 18/4079 –
        informiert.
        Diesem Antrag habe ich nicht zugestimmt.
        Nach den mir vorliegenden Informationen waren fol-
        gende Aspekte für meine Entscheidung ausschlagge-
        bend:
        Anstelle des bislang für 2015 vereinbarten Primär-
        überschusszieles von 3 Prozent des Bruttoinlandspro-
        duktes, BIP, soll Griechenland für dieses Jahr nunmehr
        auf einen „angemessenen“ Primärüberschuss verpflichtet
        werden. Vor dem Hintergrund, dass die griechische Wirt-
        schaftsleistung zwar nach sechs Jahren Rezession wieder
        gewachsen ist, aber im letzten Quartal 2014 auch wieder
        schrumpfte, ist für mich unverständlich, dass dies mit
        dieser Aufweichung und der unbestimmten Festlegung
        zu einer Stabilisierung beitragen soll. Es ist nicht nach-
        vollziehbar und führt meines Erachtens zu einer Ein-
        schränkung des Handlungsspielraums der Europäischen
        Union.
        Griechenland erhält seit Mai 2010 Kredithilfen in
        Form bilateraler Hilfskredite der Euro-Staaten und des
        IWF und seit März 2011 bis zum Jahr 2014 Kredithilfen
        im Rahmen der „Griechenland-II-Rettungsschirme“ mit
        einem Volumen von 163,7 Milliarden Euro, sodass sich
        das Gesamthaftungsvolumen aller Hilfen auf circa
        237 Milliarden Euro beläuft. Für Deutschland beläuft
        sich der Haftungsanteil auf circa 56 Milliarden Euro.
        Diese Hilfen wurden an Strukturreformen und eine
        strenge Haushaltskonsolidierung gekoppelt.
        Bereits im Dezember 2014 wurde die Laufzeit von
        „Griechenland II“ schon einmal verlängert. Auch diese
        Verlängerung war an Bedingungen geknüpft. Eine er-
        neute Verlängerung setzt sich laut Bundestagsdrucksa-
        che 18/4079 wieder zum Ziel, dass es zu einem „erfolg-
        reichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung
        auf Basis der bestehenden Vereinbarung“ kommt. Die
        Reaktionen auf europäischer Ebene sind bislang verhal-
        ten. Zwar stimmen die Entscheidungsträger zu, dies aber
        nicht ohne ein großes „Aber“. So schrieb auch die Ge-
        schäftsführende Direktorin des IWF, Christine Lagarde,
        in ihrem Brief an den Euro-Gruppen-Vorsitzenden, dass
        sie in manchen wichtigen Bereichen klare Bekenntnisse
        zur Fortführung der Absichtserklärungen aus den Troika-
        Berichten – Memorandum of Understanding, MoU –
        vermisse, unter anderem das Rentensystem, die Verwal-
        tungsreformen und die Privatisierungspolitik.
        Selbst bisherige haushaltspolitische Erfolge musste
        die griechische Regierung selbst korrigieren, als die
        Steuereinnahmen im Januar 2015 um rund 23 Prozent
        geringer ausfielen als erwartet.
        Meines Erachtens müssen neue Überlegungen zum
        Umgang mit der Finanzsituation in Griechenland ange-
        dacht werden. Eine sich wiederholende und wohlwol-
        lende Unterstützung seitens der Gläubiger gegenüber ei-
        nem Schuldner, der kein Wohlverhalten erkennen lässt,
        kann ich nicht mittragen.
        8508 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Dem Antrag des
        Bundesministeriums der Finanzen zu den „Finanzhilfen
        zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts-
        hilfen“ werde ich bei der namentlichen Abstimmung am
        Freitag, dem 27. Februar 2015, zustimmen, gebe jedoch
        folgende persönliche Erklärung ab:
        Meine Zustimmung erfolgt aufgrund der Tatsache,
        dass mit der zur Abstimmung stehenden Fristverlänge-
        rung der Programmüberprüfung keinerlei zusätzliche
        Mittel bereitgestellt werden. Die Entscheidung verlän-
        gert lediglich den Zeitraum, in welchem Griechenland
        die bereits im März 2012 vereinbarten Bedingungen er-
        füllen kann. Sie verhindert gleichzeitig ein sofortiges
        Ende des bereits beschlossenen Hilfsprogramms und
        bietet eine letzte Chance.
        Ich setze bei meiner Zustimmung voraus, dass es in
        der Zwischenzeit keine unkonditionierte Übergangsfi-
        nanzierung geben wird und die ausstehende Tranche nur
        ausgezahlt wird, wenn die im bestehenden Memoran-
        dum of Understanding und im Programm des IWF fest-
        geschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab-
        schluss des Programms ausreichend erfüllt sind.
        Die heutige Entscheidung nimmt in keiner Weise vor-
        weg, wie zum Ende der Fristverlängerung am 30. Juni
        2015 weiter verfahren wird. Sollte die bis dahin erfol-
        gende Überprüfung ergeben, dass Griechenland den
        heute gewährten Zeitaufschub nicht genutzt hat, um die
        bestehenden Vorgaben ohne Abstriche zu erfüllen, wird
        die letzte Tranche des laufenden Programms nicht aus-
        gezahlt.
        Mit meiner Zustimmung zum vorliegenden Antrag
        verbinde ich außerdem die Erwartung, dass Verhandlun-
        gen über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die
        Zeit nach der viermonatigen Verlängerung nur geführt
        werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der
        nationalen Parlamente gewahrt sind.
        Ich kann auch deshalb zustimmen, weil die Bundesre-
        gierung ihre feste Zusage gegeben hat, die mit Griechen-
        land vereinbarten Vorgaben bei der Darlehensvereinba-
        rung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen
        Kreditvertrages von 2012 genauestens zu überwachen
        und auf deren Einhaltung zu achten.
        Zusätzlich zu diesen 2010 und 2012 gegebenen Zu-
        sagen, zu deren Einhaltung sich die neue griechische Re-
        gierung im Zuge des Verlängerungsantrags entgegen an-
        derslautenden Verlautbarungen in griechischen Medien
        verpflichtet hat, beinhalten die am Montag, dem 23. Fe-
        bruar 2015 von Griechenland mitgeteilten Reformvorha-
        ben weitere Zusagen.
        Bei meiner Entscheidung habe ich Bedenken zurück-
        gestellt, die sich aus Gestus und Kommunikationsinhalt
        öffentlicher Auftritte des griechischen Finanzministers
        Varoufakis für das Vertrauen in die Zuverlässigkeit grie-
        chischer Verhandlungspartner ergeben, weil ich aus-
        schließlich auf Sachargumente sowie die klare und be-
        stimmte Positionierung der Bundesregierung bezüglich
        der Überwachung vereinbarter Bedingungen abgestellt
        habe.
        Diese Tatsachen anerkennend sowie die an meine
        Entscheidung geknüpften Erwartungen unterstreichend
        kann und werde ich dem Antrag auf Fristverlängerung
        zustimmen.
        Ingo Gädechens (CDU/CSU): Vorbemerkung: Die
        Staatsschuldenkrise in Europa war und ist die schwerste
        Bewährungsprobe in der Geschichte der europäischen
        Einigung. Ihre Überwindung ist eine große Herausforde-
        rung. Viele Schritte wurden eingeleitet, um der hohen
        Verschuldung einzelner Staaten und den strukturellen
        Fehlern in der Konstruktion der Währungsunion Herr zu
        werden. Die Politik der Bundesregierung unter Führung
        von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war und ist
        richtig. Auf dem zähen und langwierigen Weg sind in
        den vergangenen Jahren bereits einige Fortschritte er-
        zielt worden: Die unkontrollierbaren Ansteckungsgefah-
        ren in der Euro-Staatsschuldenkrise sind deutlich zu-
        rückgegangen und viele betroffene Staaten, wie
        beispielsweise Portugal, haben eine harte Reformpolitik
        eingeschlagen und befinden sich auf einem guten Kurs.
        Griechenland sollte diesem ermutigenden Beispiel wei-
        terhin folgen und durch eine konsequente Reformpolitik
        und einen ehrlichen Umgang mit seinen europäischen
        Partnern seine Probleme lösen. Europäische Hilfe kann
        es nur geben, wenn Griechenland auch zu einer ehrli-
        chen Reformpolitik bereit ist. Im Folgenden möchte ich
        daher meine persönliche Erklärung nach § 31 der Ge-
        schäftsordnung des Deutschen Bundestages abgeben.
        Zur Abstimmung: Im Rahmen der heutigen namentli-
        chen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundes-
        ministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079,
        zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin,
        dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter
        Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechen-
        lands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die
        Zustimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine
        unkonditionierte griechische Schuldenpolitik verstehen.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
        Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich
        auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be-
        schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo-
        nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut-
        schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch
        offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil-
        liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne,
        Anleihekaufprogramm der EZB, aus dem Jahr 2014,
        1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären.
        Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien-
        vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm.
        Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur
        Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht
        erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands
        bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass
        sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland
        eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen
        halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm
        noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne
        Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8509
        (A) (C)
        (D)(B)
        EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der
        griechischen Regierung umbenannt in „die Institutio-
        nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen
        nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages
        – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen.
        Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss
        des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen
        Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge-
        rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung
        des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Ent-
        wicklung keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der
        neuen griechischen Regierung – bestehend aus der links-
        extremen Partei Syriza und der rechtsextremen Partei
        Anel –, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen
        Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen
        Jahren eingeschlagenen Reformkurs verlassen werde.
        Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen
        würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden
        umfangreiche Wiedereinstellungen angekündigt, ebenso
        Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns.
        Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonfe-
        renz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses.
        An die Hauptfinanzhilfevereinbarung und die im Memo-
        randum of Understanding, MoU, aufgenommenen Ver-
        pflichtungen zur konkreten Durchführung des Anpas-
        sungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man
        werde gegebenenfalls klagen.
        Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine
        Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech-
        terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para-
        meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan-
        leihen haben mittlerweile Phantasiewerte erreicht und
        übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge-
        stellten Mittel um mehr als das Zehnfache. Es setzte eine
        massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der
        Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits
        in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re-
        kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich-
        keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor-
        dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man
        einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch-
        lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer
        erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra-
        gen haben.
        Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland
        zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr
        gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die
        die früheren griechischen Regierungen und das griechi-
        sche Volk bislang unternahmen, wurden quasi über
        Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen.
        Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen
        und der Griechenland-Hilfe der Erfolg nicht sicherge-
        stellt. Griechenland befand sich aber insgesamt auf ei-
        nem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession
        konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum
        von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und
        2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Pro-
        zent prognostiziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist.
        Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe
        vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi-
        schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre
        die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent-
        fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass
        sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den
        Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber-
        schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be-
        reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in
        den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen
        und auch die „soziale Fairness“ verbessern will, hängt
        die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab,
        ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis
        zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch
        trägt.
        Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu-
        treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen
        Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um
        das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu
        dem Reformprogramm fehle aber.
        Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea-
        listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die
        Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden
        Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol-
        gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es
        sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung
        nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie-
        chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort-
        führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden.
        Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie-
        rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar-
        ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen
        – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung
        nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf-
        fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will.
        Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft
        den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen-
        land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung
        Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch
        die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite-
        res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut-
        lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort-
        führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im
        europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe
        unverzüglich zu beenden.
        Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli-
        chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe
        stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel.
        Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union“ eingeführt
        werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie-
        rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder.
        Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten.
        Die Europäische Union im Allgemeinen und die Eu-
        ropäische Währungsunion im Besonderen werden sich
        dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn
        feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll-
        ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür-
        den Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder
        nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden
        Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden
        EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung
        der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen
        8510 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Empfehlungen Sonderrechte einfordern: ein Fass ohne
        Boden.
        Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der
        europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver-
        einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des-
        halb weise ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi-
        nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden –
        mit aller Entschiedenheit zurück. Meine Zustimmung zu
        künftigen Griechenland-Hilfen ist abhängig vom weite-
        ren Reformwillen der griechischen Regierung.
        Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Ich habe mir die
        Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Argumente der-
        jenigen, die den Antrag ablehnen, sind gewichtig. Wa-
        rum habe ich dem Antrag zugestimmt? Im Kern, weil es
        sich lediglich um die – zeitlich begrenzte – Fortsetzung
        eines bereits vereinbarten Finanzhilfeprogramms han-
        delt.
        Die Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden
        Hilfsvereinbarung aus dem Jahr 2012 wird um vier Mo-
        nate verlängert. Die vereinbarten Bedingungen gelten.
        Dies ist insbesondere ein Verdienst des deutschen Fi-
        nanzministers Dr. Wolfgang Schäuble. Ende Juni soll
        das Programm abgeschlossen werden. Es handelt sich
        also um kein zusätzliches Programm.
        Das Prinzip der bisherigen Hilfe besteht darin, dass es
        nur eine konditionierte Finanzhilfe ist. Wer für eine be-
        grenzte Zeit finanzielle Hilfe erhält, muss Maßnahmen
        ergreifen, um die Staatsverschuldung in den Griff zu be-
        kommen. Es gilt: Wer zu hohe Schulden macht, kommt
        um Anpassungen nicht herum. An diesem Prinzip darf
        nicht gerüttelt werden. Eine unkonditionierte Hilfe darf
        es nicht geben.
        Wir dürfen ferner nicht dauerhaft im Regelfall für die
        Schulden anderer Länder einstehen. Deshalb lehne ich
        im Übrigen entschieden sogenannte Eurobonds ab. Wir
        würden permanent für die Schulden, die andere machen,
        haften, ohne dass wir die Politik, die zu diesen Schulden
        führt, maßgeblich beeinflussen können – dies kann auf
        Dauer nicht gut gehen. Die Menschen werden dies nicht
        akzeptieren. Die Zustimmung der Bevölkerung zum eu-
        ropäischen Integrationsprojekt würde schwinden, und
        Europa könnte am Ende großen Schaden nehmen.
        In den kommenden Wochen hat es Griechenland – bzw.
        die dort gewählten Volksvertreter – in der Hand, den
        künftigen Weg des Landes zu bestimmen. Entweder
        Griechenland betreibt eine Politik, die ernsthaft darauf
        abzielt, den Haushalt in Ordnung zu bringen, oder das
        Land muss auf weitere deutsche Finanzhilfen verzichten.
        Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ich habe dem
        Antrag des Bundesfinanzministeriums zur Verlängerung
        der Stabilitätshilfen für Griechenland zugestimmt.
        Meine Gründe für dieses Abstimmungsverhalten lau-
        ten wie folgt:
        Erstens. Ich verspreche mir von der Annahme dieses
        Antrages nur eins: dass die neu gewählte griechische Re-
        gierung Zeit gewinnt, um in Griechenland selbst die
        Hoffnung auf soziale Reformen zu bestärken und die
        griechische Bevölkerung zum aktiven Widerstand gegen
        die Troika-Politik zu ermuntern. Aktiver Widerstand ge-
        gen die Troika ist in ganz Europa notwendig. Soziale Be-
        wegungen in Spanien, Portugal, Italien, Frankreich wer-
        fen ihre Schatten voraus.
        Zweitens. Ich bin zutiefst empört über das Vorgehen
        der EU-Spitze und insbesondere der deutschen Politik
        gegen die Länder des Südens. Nach Gutsherrenart hat
        man die Bevölkerung Griechenlands von oben herab be-
        handelt und vor der Troika strammstehen lassen. Diese
        Politik ist mit den Wahlen in Griechenland gescheitert.
        Die EU-Kommandowirtschaft wird auch in weiteren
        Ländern abgewählt werden.
        Drittens. Das Vorgehen der Troika gegen Griechen-
        land hat dem europäischen Gedanken schweren Schaden
        zugefügt. Die EU hätte dann eine Zukunftschance, wenn
        sie demokratisch und sozial und friedfertig umgestaltet
        wird. Dafür kämpft die Tsipras-Regierung in Griechen-
        land ebenso wie die Linke in Deutschland.
        Die griechische Regierung will Verpflegungsmarken
        für die am meisten bedürftigen Menschen in Griechen-
        land ausgeben. Darüber kann man vom hohen Ross deut-
        scher Austeritätspolitik gut spotten. Aber ich erinnere
        daran: Ein Liter Milch kostenlos für alle Kinder war das
        Markenzeichen der Allende-Regierung in Chile. Gerade
        weil ich in Griechenland, angesichts auch der griechi-
        schen Geschichte, die Sorgen vor einem rechten Putsch
        nicht verdrängen kann, erinnere ich an das Beispiel Al-
        lende und hoffe, dass die Verpflegungsmarken für die
        Ärmsten in Griechenland zu einem Markenzeichen der
        sozialen Fürsorge der Tsipras-Regierung werden.
        Nicole Gohlke (DIE LINKE): Ich werde dem soge-
        nannten Hilfsprogramm für Griechenland, über das wir
        heute im Bundestag abstimmen, nicht zustimmen.
        Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht;
        denn in der Tat: Das erste Mal ist nun eine linke Regie-
        rung an der Aushandlung eines Pakets beteiligt, und an
        manchen Stellen konnte die von Alexis Tsipras geführte
        Regierung der Euro-Gruppe kleine Zugeständnisse, zu-
        mindest in den Formulierungen, abtrotzen. Klar ist, dass
        es Syriza innerhalb eines Monats nicht gelingen kann, all
        das rückgängig zu machen, was die griechischen
        Schwesterparteien der Großen Koalition, Pasok und Nea
        Dimokratia, in den letzten Jahrzehnten an sozialen Ver-
        werfungen herbeigeführt haben.
        In der Summe überwiegen für mich in dem zu verab-
        schiedenden Paket diejenigen negativen Fakten und Ar-
        gumente, die wahrscheinlich vielen Bauchschmerzen be-
        reiten. Das Programm trägt leider nach wie vor in großen
        – für mich in zu großen – Teilen die Handschrift der
        Troika. Ich befürchte die Fortsetzung der Austeritäts-
        und Kürzungspolitik auf Kosten der griechischen Bevöl-
        kerung; denn die Gewährung des neuen Kredits ist aber-
        mals an viele völlig unsoziale und im Kern neoliberale
        Bedingungen geknüpft: eine Absage an Lohn- und Ge-
        haltssteigerungen im öffentlichen Dienst, ein Verbot der
        Rekommunalisierung/Reprivatisierung, den Abbau von
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8511
        (A) (C)
        (D)(B)
        sogenannten Wettbewerbshindernissen, die Förderung
        von PPP-Projekten – Public Private Partnership –, die
        beabsichtigte Anhebung von Mindestlöhnen nur in Ab-
        stimmung mit den europäischen und internationalen In-
        stitutionen, die Zusage, dass die Bekämpfung der huma-
        nitären Krise die Haushaltslage nicht beeinträchtigt.
        Die griechische Regierung musste sich zudem ver-
        pflichten, alle Schulden pünktlich zurückzuzahlen und
        alle Überschüsse – also auch mögliche Mehreinnahmen,
        die durch eine gerechte Steuerpolitik entstehen – in den
        Schuldendienst zu stecken. Die Aufsicht der Troika soll
        weiterhin bestehen bleiben.
        Mit meinem Abstimmungsverhalten möchte ich deut-
        lich machen, dass ich den Weg insbesondere der deut-
        schen Regierung nicht mitgehen kann, die die Notlage
        der griechischen Regierung ausgenutzt hat, mit erpresse-
        rischen Methoden den Handlungsspielraum der neu ge-
        wählten Regierung bei der Bekämpfung von Armut und
        sozialem Elend maximal eingeengt und somit dem von
        der griechischen Bevölkerung gewünschten und in der
        letzten Wahl deutlich gemachten Einstieg in einen Poli-
        tikwechsel Steine in den Weg gelegt hat.
        Nichtsdestotrotz bleibt bestehen: Der neuen griechi-
        schen Regierung unter Alexis Tsipras ist es durch ihren
        phänomenalen Wahlerfolg und die anschließenden Ver-
        handlungen in den letzten Wochen gelungen, den Kurs
        der Troika infrage zu stellen und eine neue Debatte um
        einen Kurswechsel in der Austeritätspolitik endlich wie-
        der möglich zu machen. Daran müssen wir gemeinsam
        weiterarbeiten. Es muss jetzt mehr denn je heißen, die
        gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse in Europa zu ver-
        ändern.
        Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU): Von Beginn
        der internationalen Finanz- und Staatsschuldenkrise an
        war klar, dass Solidarität mit unseren europäischen Part-
        nern keine Einbahnstraße ist. Daher war es aus meiner
        Sicht sehr richtig und zwingend notwendig, dass Hilfe-
        leistungen für Staaten, die in Notlage geraten sind,
        grundsätzlich an Reformbedingungen geknüpft waren.
        Das Beispiel Irland – aber auch Portugal – belegt, dass
        dieser Ansatz richtig und zielführend war. Durch die
        Übernahme von Garantien hat sich Deutschland in nicht
        unerheblichem Umfang an der Stabilisierung Griechen-
        lands beteiligt. Zur Erinnerung: Das Gesamtvolumen al-
        ler Griechenland-Hilfen beträgt rund 237 Milliarden
        Euro, wobei Deutschland für etwa 56 Milliarden Euro
        haftet.
        Grundsätzlich gilt, dass Verträge einzuhalten sind, al-
        lerdings auch für uns.
        Teil der Vereinbarung zwischen den europäischen
        Partnern und Griechenland ist es, dass die Vertreter von
        Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank
        und Internationalem Währungsfonds die Umsetzung und
        Einhaltung der vereinbarten Reformen überprüfen kön-
        nen. Hierbei hat sich Griechenland zu einer umfassenden
        Zusammenarbeit bereit erklärt. Nur auf dieser Grundlage
        hat der Deutsche Bundestag seine Zustimmung zu den
        bisherigen Hilfsmaßnahmen gegeben und im Dezember
        2014 einer zweimonatigen Verlängerung zugestimmt.
        Dieser Umstand war allen griechischen Parteien und
        ihren Spitzenkandidaten im zurückliegenden Parlaments-
        wahlkampf bekannt. Die Ankündigung, die Zusammenar-
        beit mit den Vertretern der oben genannten Institutionen
        zu beenden, kann daher nur als unrealistisches Wahlver-
        sprechen verstanden werden. Die Überprüfungen sind
        untrennbarer Bestandteil der Vereinbarung.
        Durch ihre Politik hat die neue griechische Regierung
        in den letzten Wochen sehr viel Vertrauen verspielt. Die
        angekündigte Beendigung der Zusammenarbeit mit den
        Institutionen, die Entlassung der Privatisierungsexper-
        ten, die Wiedereinstellung von Beamten, kurzum: das
        Zurückdrehen bisheriger Reformen, hatte katastrophale
        Folgen – nicht nur für das Vertrauen, sondern auch für
        die wirtschaftlichen Kennzahlen.
        Ich habe größten Respekt vor den bisherigen Reform-
        leistungen der Bürgerinnen und Bürger in Griechenland.
        Ihnen wurde in den zurückliegenden Jahren sehr viel ab-
        verlangt. Dies war notwendig, um die Auswirkungen fal-
        scher politischer Entscheidungen in der Vergangenheit
        zu korrigieren und die Sicherheit und Stabilität unserer
        gemeinsamen Währung sicherzustellen. Die Erfolge der
        Reformpolitik konnten sich sehen lassen. So ist die Wirt-
        schaftsleistung im zweiten und dritten Quartal 2014 erst-
        mals seit sechs Jahren wieder gestiegen. Das Bruttoin-
        landsprodukt, BIP, stieg im Jahr 2014 gegenüber dem
        Vorjahr um circa 0,6 Prozent. Deutliche Fortschritte
        wurden ferner sowohl bei der Haushaltskonsolidierung
        als auch bei den Arbeitsmarktzahlen erzielt. Die Arbeits-
        losenquote sank von 27,5 Prozent 2013 auf 26,8 Prozent
        2014. Auch weitere gesamtwirtschaftliche Indikatoren
        entwickelten sich positiv. Nach Abschluss des laufenden
        Reformprogramms stand gar eine Rückkehr Griechen-
        lands an die internationalen Anleihemärkte in greifbarer
        Nähe.
        Diese Hoffnung hat sich nunmehr zerschlagen. Die
        Politik der neuen griechischen Regierung hat zu erhebli-
        chen Verwerfungen an den Anleihemärkten geführt.
        Griechische Bürgerinnen und Bürger heben ihre Erspar-
        nisse von den Bankkonten ab oder transferieren Geld ins
        Ausland. Dies wiederum destabilisiert den Finanzsektor
        des Landes.
        Erst auf internationalen Druck hin hat sich die neue
        griechische Regierung bereit erklärt, am vereinbarten
        Reformprozess festzuhalten. Dieser müsse jedoch neu
        ausgerichtet und neu bewertet werden. Ich bin dem Bun-
        desminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble sehr
        dankbar für seinen unermüdlichen Einsatz. Zuvorderst
        ihm ist es zu verdanken, dass es auf europäischer Ebene
        überhaupt zu Verhandlungsergebnissen mit unseren grie-
        chischen Partnern gekommen ist. Dieser Erfolg ist umso
        höher zu werten, als dass gerade er im Kreuzfeuer der
        Kritik steht. Trotz des unsäglichen Verhaltens der Vertre-
        ter der griechischen Regierung in Europa und gegenüber
        Vertretern der EU sind auch diejenigen Staaten bereit,
        einer Verlängerung zuzustimmen, die selbst große An-
        strengungen unternommen haben, um ihr eigenes Haus-
        haltsdefizit in den Griff zu bekommen, wie beispiels-
        8512 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        weise Spanien und Portugal, oder selbst deutlich
        geringere Mindestlöhne zahlen als Griechenland, bei-
        spielsweise Slowenien.
        Vor diesem Hintergrund werde ich mich nur aus Soli-
        darität mit meiner Fraktion und allen anderen Euro-Län-
        dern enthalten.
        Astrid Grotelüschen (CDU/CSU): Mit dem Be-
        schluss, den ich bei der Abstimmung im Bundestag am
        Freitagmorgen unterstützen werde, wird die Frist für
        Griechenland, die im Rettungsprogramm vereinbarten
        Reformen umzusetzen, um weitere vier Monate verlän-
        gert. Bis dahin werden keine weiteren Finanzhilfen an
        Griechenland gewährt. Die letzte im Programm vorgese-
        hene Hilfstranche von 3,7 Milliarden Euro (1,8 Milliar-
        den Euro EFSF-Mittel und 1,9 Milliarden Euro aus den
        Zinsgewinnen des Rettungsschirms) wird weiterhin
        nicht ausgezahlt, bis die Troika zu einer positiven Be-
        wertung der Reformbemühungen in Griechenland
        kommt. Erfüllt die griechische Regierung diese Anfor-
        derung bis Ende Juni 2015 nicht, wird es keine letzte
        Hilfstranche geben.
        Ich setze bei meiner Zustimmung voraus, dass
        a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah-
        men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der
        Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
        und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen
        Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms
        dient,
        b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte
        Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb
        noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im
        bestehenden Memorandum of Understanding und im
        Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen
        zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei-
        chend erfüllt sind,
        c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste
        enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande-
        rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der
        Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro-
        gramm überprüft werden, um eine ausreichende
        Erfüllung der Programmbedingungen und einen er-
        folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber-
        prüfung zu ermöglichen,
        d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü-
        fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
        mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul-
        dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand
        abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen
        Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung
        mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten
        Fiskalziele sind einzuhalten –,
        e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
        lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
        2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver-
        trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommt,
        f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba-
        rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge-
        rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands
        wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be-
        stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla-
        mente gewahrt sind.
        g) Für eine Zustimmung gilt für mich die strategische
        Dimension des Zusammenhaltens der Europäischen
        Union. Deutschland muss ein Signal setzen, dass wir
        auch in Krisenzeiten fest zu den Grundgedanken der
        Europäischen Union und unseren Partnerländern ste-
        hen, so die geltenden Vereinbarungen eingehalten
        werden. Dies gilt umso mehr, als Deutschland wirt-
        schaftlich vom Zusammenhalt in der EU profitiert.
        Angesichts der bedrohlichen Entwicklungen im Osten
        Europas ist das Zusammenstehen von Europäischer
        Union und NATO unerlässlich.
        Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Ich stimme
        dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die
        Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis
        zu vier Monate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus,
        dass
        a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah-
        men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der
        Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF,
        und der Hellenischen Republik ausschließlich dem er-
        folgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpas-
        sungsprogramms dient,
        b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brü-
        ckenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch
        offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im be-
        stehenden Memorandum of Understanding und im
        Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen
        zum erfolgreichen Abschluss des Programms erfüllt
        sind,
        c) die im bestehenden Memorandum of Understanding
        und im Programm des IWF festgeschriebenen Maß-
        nahmen konsequent und rasch umgesetzt werden, um
        die durch die Bildung der neuen griechischen Regie-
        rung sich verschlechternden finanz- und wirtschafts-
        politischen Parameter des Landes – unter anderem
        starker Anstieg der Zinssätze für Staatsanleihen –
        nachhaltig zu verbessern und die von der neuen grie-
        chischen Regierung zu verantwortende Erschütte-
        rung des Vertrauens in die Verlässlichkeit griechi-
        scher Politik zu korrigieren,
        d) die in der von der Hellenischen Republik jetzt vorge-
        legten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert,
        unter anderem um einen Zeitplan ergänzt und dabei
        von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heuti-
        gen Programm überprüft werden, um eine ausrei-
        chende Erfüllung der Programmbedingungen und ei-
        nen erfolgreichen Abschluss der laufenden
        Programmüberprüfung zu ermöglichen,
        e) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü-
        fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
        mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul-
        dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand
        abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8513
        (A) (C)
        (D)(B)
        Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung
        mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten
        Fiskalziele sind einzuhalten –,
        f) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
        lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
        2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver-
        trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommt,
        g) jede Finanzhilfe zugunsten der Hellenischen Republik
        im europäischen Gemeinschaftsinteresse unverzüg-
        lich zu beenden ist, wenn die neue griechische Regie-
        rung den bisherigen Reformprozess, durch den nach
        sechsjähriger Rezession im Jahr 2014 erstmals wieder
        ein Wirtschaftswachstum erzielt werden konnte und
        durch den für die Jahre 2015 und 2016 beachtliche
        Wachstumsraten prognostiziert werden konnten, nicht
        umgehend seriös fortsetzt.
        Mark Hauptmann (CDU/CSU): Im Rahmen der
        heutigen namentlichen Abstimmung stimme ich dem
        Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundes-
        tagsdrucksache 18/4079, nicht zu. Ich lehne eine Verlän-
        gerung der Finanzhilfen für Griechenland aus folgenden
        Gründen ab:
        1. Bereits 2012 wurde eine ähnliche Diskussion im Rah-
        men der Verabschiedung des zweiten Hilfspaktes für
        Griechenland geführt. Damals wurde unterstrichen,
        dass eine Verlängerung der Hilfen nur genehmigt
        werden könnte, wenn Griechenland die dringend not-
        wendigen Konsolidierungsmaßnahmen und Struktur-
        reformen erfüllt. Die vergangenen Jahre haben aller-
        dings gezeigt, dass die notwendigen Reformen von
        der griechischen Regierung nicht mit der benötigten
        Konsequenz umgesetzt wurden. Der Aufbau eines
        funktionierenden Steuerwesens sowie eine gezielte
        Bekämpfung der Korruption wurden in den letzten
        Jahren verfehlt. Die neue Regierung Griechenlands
        hat bereits bei Amtsantritt deutlich gemacht, dass sie
        nicht bereit ist, die erforderlichen Maßnahmen umzu-
        setzen.
        2. Mit der Wiederaufblähung des Staatsapparats, der Er-
        höhung des Mindestlohns, dem Stopp aller laufenden
        Privatisierungsmaßnahmen und der verschleppten
        Reform des Steuersystems sind die überschaubaren
        Reformbemühungen der vergangenen Jahre hinfällig
        geworden. Griechenland bewegt sich in die falsche
        Richtung.
        Als überzeugter Europäer und Anhänger der europäi-
        schen Idee sehe ich dadurch den Zusammenhalt in der
        Europäischen Union gefährdet. Wir dürfen nicht zu-
        lassen, dass sich ein Land den schmerzhaften, aber
        notwendigen Reformmaßnahmen und damit der Ver-
        antwortung entzieht.
        3. Einigen Mitgliedstaaten wurden im Zuge der Finanz-
        krise harte Sparmaßnahmen auferlegt. Das stellte und
        stellt für die Bevölkerung dieser Länder eine leidvolle
        Erfahrung dar. Vor diesem Hintergrund sind ihre Er-
        folge und Reformbemühungen besonders hervorzuhe-
        ben. Wie im Falle Irlands oder Lettlands macht die
        Rückkehr dieser Länder an die Finanzmärkte deut-
        lich, dass Reformen in schwierigen Zeiten der richtige
        Weg sind.
        4. Der konsequente Dialog über die Notwendigkeit von
        Reformen hat es der Bevölkerung ermöglicht, diese
        Herausforderungen anzunehmen. Ich sehe es daher
        persönlich mit großer Sorge, dass die griechische Re-
        gierung ihre Bürger nicht in den Dialogprozess über
        notwendige Veränderungen miteinbezieht und statt-
        dessen unhaltbare sozialpolitische Verheißungen ver-
        spricht.
        5. Ich erachte die vorliegende Liste der griechischen Re-
        gierung über die geplanten Reformen als unzuläng-
        lich. Das Schreiben entbehrt einer gezielten program-
        matischen Umsetzung und damit der benötigten
        Konsequenz, die drängenden Herausforderungen tat-
        sächlich anzugehen. Wie auch in den vorangegangen
        Jahren bleiben die Reformversprechen vage und un-
        bestimmt. Damit ist der vorgelegte Plan nichts anderes
        als eine unverbindliche Zusammenfassung einzelner
        Maßnahmen, die bereits in den vergangenen Jahren
        mit Athen vereinbart wurden.
        6. Die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands kann lang-
        fristig nur durch einen Austritt aus dem Euro-Raum
        und der Wiedereinführung einer eigenen Währung ge-
        sichert werden. Damit hat das Land die Möglichkeit,
        entsprechend dem eigenen Bedürfnis und ohne per-
        manenten internationalen Druck, seine Wettbewerbs-
        fähigkeit zu verbessern. Das muss bei unseren Ent-
        scheidungen berücksichtigt werden.
        7. Ein Entgegenkommen seitens der europäischen Ge-
        meinschaft, ohne eine griechische Gegenleistung wird
        nicht nur das Vertrauen der deutschen Bürgerinnen
        und Bürger erschüttern, sondern auch das unserer eu-
        ropäischen Nachbarn. Eine ungerechtfertigte Sonder-
        stellung eines einzelnen Landes wird das Vertrauen
        und die Freundschaft unter den europäischen Staaten
        nachhaltig beeinträchtigen. Ich bin daher der persönli-
        chen Überzeugung, dass wir das eigentliche Problem
        mit der Fortführung der Finanzhilfen weiter in die Zu-
        kunft verschieben.
        8. Gegen den Willen der griechischen Regierung können
        wir Griechenland nicht zu einem Wechsel seiner
        Wirtschaftspolitik bewegen. Die Reformbemühungen
        können vonseiten Deutschlands und Brüssels ledig-
        lich unterstützt und begleitet werden. Die eigentliche
        Entscheidung über den zukünftigen Weg Griechen-
        lands kann nur die griechische Regierung treffen.
        Mark Helfrich (CDU/CSU): Ich werde heute zum
        zweiten Mal einer Verlängerung des zweiten Griechen-
        land-Hilfsprogrammes zustimmen. Griechenland hat
        dann insgesamt sechs Monate mehr Zeit erhalten, um
        seine Verpflichtungen aus diesem Programm zu erfüllen.
        Ich kann dem Antrag des Bundesministeriums der Fi-
        nanzen nur deshalb zustimmen, weil damit keine neuen
        Finanzzusagen verbunden sind und eine Auszahlung der
        im laufenden Programm vorgesehenen restlichen Mittel
        8514 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        nur erfolgt, sofern die ehemals als Troika bekannten
        Institutionen und der Haushaltsausschuss des Deutschen
        Bundestages zustimmen. Auch ist mit der Programmver-
        längerung keine wesentliche materielle Absenkung der
        Reformverpflichtungen der Hellenischen Republik ver-
        bunden. Den Verlängerungszeitraum bis Ende Juni
        verstehe ich als letztmalige Bewährungsprobe für Grie-
        chenland. Bis dahin müssen die eingegangenen Reform-
        verpflichtungen belegbar eingehalten bzw. umgesetzt
        sein.
        Die Bewährungsprobe umfasst für mich auch den bis-
        lang kaum noch zu ertragenden Umgang(ston) der grie-
        chischen Regierung mit ihren europäischen Partnern. Ich
        gebe diese persönliche Erklärung ab, um mein heutiges
        Abstimmungsverhalten zu begründen, aber auch eine
        Messlatte für meine Entscheidungen bei zukünftigen
        Abstimmungen zu Finanzhilfen für Griechenland zu do-
        kumentieren.
        Eine Zustimmung zu einer weiteren Verlängerung des
        zweiten Griechenland-Hilfsprogramms schließe ich be-
        reits heute aus.
        Robert Hochbaum (CDU/CSU): Im Rahmen der
        namentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des
        Bundesministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksa-
        che 18/4079, zu.
        Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages
        wird lediglich die Frist für Griechenland, die im Ret-
        tungsprogramm vereinbarten Reformen umzusetzen, um
        weitere vier Monate verlängert.
        Es geht nicht um ein neues Programm, und durch den
        Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung
        gestellt. Es wird vielmehr das bereits im März 2012 vom
        Deutschen Bundestag beschlossene Finanzhilfeprogramm
        für Griechenland zeitlich verlängert. Die in diesem Pro-
        gramm vorgesehene dritte Hilfstranche von 3,7 Milliar-
        den Euro – 1,8 Milliarden Euro EFSF-Mittel und
        1,9 Milliarden Euro an Zinsgewinnen des Rettungsschir-
        mes – wird weiterhin nicht ausgezahlt. Stattdessen wer-
        den nun die von der griechischen Regierung vorgelegten
        Reformvorhaben von der EU-Kommission, der EZB und
        dem IWF – vormals Troika, jetzt Institutionen – auf Herz
        und Nieren geprüft. Nur wenn diese Institutionen das
        Reformpaket für fundiert und plausibel befinden und
        sich die Euro-Gruppe dem anschließen kann, wird Grie-
        chenland die letzte Tranche wirklich erhalten. Griechen-
        land ist hier in der Bringschuld. Griechenland bekommt
        kein Geld ohne Reformen.
        Mit allem Nachdruck möchte ich darauf hinweisen,
        dass die Zustimmung des Deutschen Bundestages be-
        sonders aufgrund des jüngsten Verhaltens der neuen
        griechischen Regierung keine Selbstverständlichkeit ist.
        Insbesondere die stündlich neuen Äußerungen des grie-
        chischen Finanzministers Varoufakis sind wenig hilf-
        reich. Die Links-Rechts-Regierung Griechenlands stra-
        paziert die Solidarität der europäischen Partner in
        erheblichem Maße.
        Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble war
        maßgeblich daran beteiligt, die anderen Euro-Mitglieder
        auf eine einheitliche und verbindliche Linie festzulegen.
        Diese Linie macht deutlich, dass Griechenland ohne die
        uneingeschränkte Fortsetzung der Reformen keine wei-
        tere Hilfe erwarten kann. Für teure griechische Wahlver-
        sprechen auf Kosten der Solidarität der anderen Euro-
        Länder lässt das einheitliche Vorgehen der Euro-Partner
        keinen Platz. Diese Botschaft ist auch bei der neuen grie-
        chischen Links-Rechts-Regierung angekommen. Für
        dieses Engagement und das Vertreten der Interessen der
        deutschen und europäischen Steuerzahler danke ich un-
        serem Bundesfinanzminister ausdrücklich. Er hat Grie-
        chenland – mit seiner klaren Haltung und dem strikten
        Einfordern von Reformmaßnahmen – aufgezeigt, dass
        geltende Verträge einzuhalten sind, und zwar unab-
        hängig davon, wer gerade ein Land regiert. Sollten Grie-
        chenland Sonderrechte eingeräumt werden, würden
        Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach
        Sonderregelungen folgen. Wenn bestehende Regelungen
        für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-Mit-
        gliedstaaten auch bei Fragen der Maastricht-Kriterien
        und den länderspezifischen Empfehlungen Sonderrechte
        einfordern. Das wäre ein Fass ohne Boden. Nun liegt es
        an Griechenland, mit eigenem Tun die Solidarität der
        Euro-Partner zu erwidern.
        Wie an Irland, Portugal und Spanien zu sehen ist,
        funktioniert das Konzept der Euro-Rettung, welches die
        Konsolidierung der Staatsfinanzen, gepaart mit Finanz-
        hilfen, zum Inhalt hat. Auch Griechenland hatte unter
        der früheren Regierung beachtliche Anpassungsbemü-
        hungen unternommen, die ihre Früchte trugen. Nach
        sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahre
        2014 ein Wirtschaftswachstum von 1 Prozent erzielt
        werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachs-
        tum von 2,5 und 3,6 Prozent prognostiziert. Es gibt da-
        her keinen Grund, an der Funktionsfähigkeit des Ret-
        tungskonzepts zu zweifeln. Griechenlands aktuelles
        Problem ist rein politischer Natur. Durch die Wahlver-
        sprechen der neuen griechischen Regierung verschlech-
        terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Pa-
        rameter erheblich. Die ursprünglich sehr positiven
        Prognosen rücken in weite Ferne.
        Für mich gibt es für die Konsolidierung der Staatsfi-
        nanzen im Gleichschritt mit Finanzhilfen keine bessere
        Alternative. Sollte die griechische Regierung aber kein
        Interesse an der Fortsetzung des bisher erfolgreichen Re-
        formprogramms haben, müssen die übrigen Euro-Mit-
        glieder nach meinem Dafürhalten ihre Unterstützung
        und Finanzhilfen für Griechenland unverzüglich einstel-
        len.
        Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti-
        gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags-
        drucksache 18/4079, zustimmen.
        Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit
        meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht
        auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands
        verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu-
        stimmung insbesondere nicht als einen Selbstläufer für
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8515
        (A) (C)
        (D)(B)
        eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik ver-
        stehen.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
        Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich
        auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be-
        schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo-
        nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut-
        schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch
        offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil-
        liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne
        – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014,
        1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären.
        Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien-
        vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm.
        Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur
        Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht
        erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands
        bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass
        sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland
        eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen
        halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm
        noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne
        Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die
        EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der
        griechischen Regierung umbenannt in „Die Institutio-
        nen“ – zustimmen.
        Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Be-
        teiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des
        Haushaltsausschusses – erfolgen.
        Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss
        des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen
        Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge-
        rung der Bereitstellungsfrist bedeutet.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei
        der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit.
        Der Chef der neuen griechischen Regierung, bestehend
        aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextre-
        men Partei Anel, Alexis Tsipras, hat bereits vor der grie-
        chischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den ver-
        gangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs verlassen
        werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privati-
        sierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst
        wurden umfangreiche Wiedereinstellungen angekündigt,
        ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Min-
        destlohns. Die griechische Regierung forderte eine
        Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen
        Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba-
        rung und die im Memorandum of Understanding, MoU,
        aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch-
        führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht
        gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen.
        Bereits nach den ersten Umfragen, die in Griechen-
        land eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten,
        verschlechterten sich die finanz- und wirtschaftspoliti-
        schen Parameter des Landes erheblich. Die Zinssätze für
        Staatsanleihen haben mittlerweile Phantasiewerte er-
        reicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF
        bereitgestellten Mittel um mehr als das Zehnfache. Es
        setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen
        Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden
        Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische
        Regierung in rekordverdächtiger Zeit das Vertrauen in
        die Verlässlichkeit griechischer Politik erschüttert. Auch
        die nicht koordinierte unprofessionelle Vorgehensweise
        – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung
        Deutschlands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte
        zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas
        beigetragen haben.
        Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland
        zu investieren, hat durch die Syriza/Anel-Regierung sehr
        gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die
        die früheren griechischen Regierungen und das griechi-
        sche Volk bislang unternahmen, wurden quasi über
        Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen.
        Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen
        und der Griechenland-Hilfe der Erfolg nicht sicher-
        gestellt. Griechenland befand sich aber insgesamt auf
        einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession
        konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum
        von 0,6 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und
        2016 wurde ein Wachstum von 2,9 Prozent und 3,8 Pro-
        zent prognostiziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist.
        Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe
        vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi-
        schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre
        die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent-
        fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass
        sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den
        Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber-
        schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be-
        reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in
        den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen
        und auch „soziale Fairness“ verbessern will, hängt die
        Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob
        die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur
        Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch
        trägt.
        Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu-
        treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen
        Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um
        das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu
        dem Reformprogramm fehle aber.
        Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea-
        listische und nachvollziehbare Reformagenda vorlegen.
        Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem lau-
        fenden Programm oder Verhandlungen über eine mög-
        liche Folgevereinbarung kommen nur dann in Betracht,
        wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Re-
        gierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, son-
        dern eine realistische und tragfähige Reformagenda
        vorgelegt wird, die den eingeschlagenen Anpassungs-
        prozess fortführt. Luftbuchungen können nicht akzep-
        tiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die grie-
        chische Regierung neue Ausgaben, zum Beispiel
        Lebensmittelmarken, mit erst langfristig zu erwartenden
        Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steu-
        ererhebung nebst verbessertem Steuereinzug, Optimie-
        rung der öffentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will.
        8516 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft
        den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen-
        land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung
        Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch
        die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite-
        res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut-
        lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort-
        führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im
        europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe
        unverzüglich zu beenden.
        Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli-
        chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe
        stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel.
        Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union" eingeführt
        werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie-
        rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder.
        Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten.
        Die Europäische Union im Allgemeinen und die Eu-
        ropäische Währungsunion im Besonderen werden sich
        dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn
        feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll-
        ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür-
        den Forderungen weiterer Euro-Mitglieder nach Sonder-
        regelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen
        für Griechenland nicht mehr gelten, werden Mitglied-
        staaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maast-
        richt-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlun-
        gen Sonderrechte einfordern: ein Fass ohne Boden.
        Dies gilt es zu vermeiden. Eine derartige Politik lehne
        ich mit aller Entschiedenheit ab.
        Günter Lach (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfe-
        fazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Mo-
        nate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass
        a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah-
        men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der
        Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF,
        und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen
        Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms
        dient,
        b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte
        Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb
        noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im
        bestehenden Memorandum of Understanding und im
        Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen
        zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei-
        chend erfüllt sind,
        c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste
        enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter an-
        derem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der
        Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro-
        gramm überprüft werden, um eine ausreichende
        Erfüllung der Programmbedingungen und einen er-
        folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber-
        prüfung zu ermöglichen,
        d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü-
        fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
        mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul-
        dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand
        abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen
        Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung
        mit der Troika umgesetzt werden, die vereinbarten
        Fiskalziele sind einzuhalten –,
        e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
        lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
        2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver-
        trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommt,
        f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba-
        rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge-
        rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands
        wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be-
        stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla-
        mente gewahrt sind.
        Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea-
        listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die
        Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden
        Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol-
        gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es
        sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung
        nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie-
        chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort-
        führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden.
        Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie-
        rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar-
        ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen –
        Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung,
        nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf-
        fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will.
        Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft
        den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen-
        land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung
        Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch
        die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite-
        res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut-
        lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort-
        führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im
        europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe
        unverzüglich zu beenden.
        Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU): Dem Antrag zu ei-
        ner Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der
        bestehenden Hauptfinanzhilfevereinbarung zwischen der
        Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und
        der Hellenischen Republik um bis zu vier Monate bis
        zum 30. Juni 2015 stimme ich zu.
        Dabei setze ich voraus, dass diese Verlängerung der
        Bereitstellungsfrist ausschließlich dem erfolgreichen
        Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms
        dient und jede unkonditionierte Brückenfinanzierung
        vermieden wird. Noch offene Auszahlungen können erst
        dann erfolgen, wenn die Konditionen zum erfolgreichen
        Abschluss des Programms hinreichend erfüllt sind.
        Ferner setze ich voraus, dass die in der Bundestags-
        drucksache 18/4093 ausgeführten Reformvorschläge der
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8517
        (A) (C)
        (D)(B)
        griechischen Regierung spezifiziert, mit einem Zeitplan
        versehen und von der Troika auf die Kompatibilität mit
        dem existierenden Programm überprüft werden. An dem
        Ziel, die Gesamtverschuldung Griechenlands bis zum
        Jahr 2020 abzusenken, muss festgehalten werden. Die
        im Rahmen des Programmes vereinbarten Fiskalziele
        sind einzuhalten.
        Schließlich setze ich bei meiner Entscheidung voraus,
        dass der griechische Staat seinen Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommt und
        Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba-
        rung nur unter der Bedingung in Betracht kommen, dass
        die Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente ge-
        wahrt bleiben.
        Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Im Rahmen der
        heutigen namentlichen Abstimmung werde ich dem An-
        trag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags-
        drucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck
        weise ich jedoch darauf hin, dass mit meiner Zustim-
        mung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertragli-
        chen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die
        griechische Regierung darf die Zustimmung insbeson-
        dere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte grie-
        chische Schuldenpolitik verstehen.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
        Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich
        auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be-
        schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo-
        nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut-
        schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch
        offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil-
        liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne
        – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014,
        1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären.
        Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien-
        vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm,
        wird kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt, erfolgt
        eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vor-
        gesehenen restlichen Mittel nicht ohne die Zustimmung
        der Troika – jetzt „Institutionen“. Eine Auszahlung kann
        im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen
        Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – er-
        folgen.
        Ich gehe davon aus, dass die Hellenische Republik
        ihre Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren
        Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darlehens-
        vereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlos-
        senen Kreditvertrags von 2012, rechtzeitig und vollstän-
        dig erfüllt.
        Ich gehe weiterhin davon aus, dass Verhandlungen
        über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit
        nach der viermonatigen Verlängerung mit dem Ziel, den
        Marktzugang Griechenlands wieder herzustellen, nur ge-
        führt werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte
        der nationalen Parlamente voll gewahrt sind.
        Es bleibt für mich die Feststellung: Die Zustimmung
        des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Ent-
        wicklung in Griechenland keine Selbstverständlichkeit.
        Der Chef der neuen griechischen Regierung, beste-
        hend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechts-
        extremen Partei Anel, Alexis Tsipras, hat bereits vor der
        griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den
        vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs ver-
        lassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt,
        Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen
        Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen ange-
        kündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung
        des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte
        eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen
        Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba-
        rung und die im Memorandum of Understanding, MoU,
        aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch-
        führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht
        gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen.
        Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine
        Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech-
        terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para-
        meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan-
        leihen haben mittlerweile Phantasiewerte erreicht und
        übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge-
        stellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine
        massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der
        Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits
        in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re-
        kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich-
        keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor-
        dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man
        einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch-
        lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer
        erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra-
        gen haben.
        Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland
        zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr
        gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die
        die früheren griechischen Regierungen und das griechi-
        sche Volk bislang unternahmen, wurden quasi über
        Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen.
        Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen
        und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt.
        Griechenland befand sich aber insgesamt auf einem gu-
        ten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erst-
        mals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von
        1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016
        wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent
        prognostiziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist.
        Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe
        vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi-
        schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre
        die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent-
        fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass
        sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den
        Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber-
        schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be-
        reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in
        den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen
        8518 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        und auch die „soziale Fairness“ verbessern will, hängt
        die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab,
        ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis
        zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch
        trägt.
        Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu-
        treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen
        Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um
        das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu
        dem Reformprogramm fehle aber.
        Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea-
        listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die
        Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden
        Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol-
        gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es
        sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung
        nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie-
        chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort-
        führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden.
        Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie-
        rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar-
        ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen –
        Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung,
        nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf-
        fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will.
        Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft
        den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen-
        land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung
        Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch
        die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite-
        res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut-
        lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort-
        führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im
        europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe
        unverzüglich zu beenden.
        Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich habe mich bei der
        Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zur
        Verlängerung der Stabilitätshilfe für Griechenland ent-
        halten aus folgenden Erwägungen:
        Die neue, vom Linksbündnis Syriza geführte griechi-
        sche Regierung ist eine riesige Chance nicht nur für das
        massiv unter der von der Troika verordneten Kürzungs-
        politik leidende Griechenland, sondern für ganz Europa.
        In Griechenland wird der Kurs zur Beendigung des Kür-
        zungsdiktats in einer Umfrage nach der Wahl von einer
        überwältigenden Mehrheit von 80 Prozent der griechi-
        schen Bevölkerung unterstützt.
        Die Bilanz von Merkels Kürzungsdiktat ist auch für
        die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland
        und Europa vernichtend. Rund 90 Prozent der Griechen-
        land-Kredite kamen nie in diesem Land an. Sie dienten
        der Befriedigung des Schuldendienstes und flossen an
        den Finanzsektor. Banken, Hedgefonds und andere pri-
        vate Gläubiger wurden mit öffentlichen Mitteln gerettet.
        Durch das Kürzungsdiktat der Troika wurde soziale Not
        und Verelendung für die Mehrheit der Bevölkerung or-
        ganisiert, brach die griechische Wirtschaft ein und die
        Superreichen wurden geschont. Deshalb war es richtig,
        die vergangenen Hilfspakete für Griechenland abzuleh-
        nen.
        Ja, nur durch einen Kurswechsel der bisherigen Kri-
        senpolitik um 180 Grad lässt sich in Europa eine gedeih-
        liche Entwicklung einleiten. Genau dafür steht die neue
        griechische Regierung von Ministerpräsident Alexis
        Tsipras.
        Syriza hat recht, wenn sie für Griechenland einen
        New Deal fordert, eine Entschuldung, wie sie auch
        Deutschland 1953 erfahren hat. Um ein Umschuldungs-
        programm neu verhandeln zu können, braucht die grie-
        chische Regierung Zeit.
        In den harten Verhandlungen der vergangenen vier
        Wochen hat Syriza der Euro-Gruppe bedeutsame Zuge-
        ständnisse für einen alternativen Pfad abgetrotzt und in
        der Reformliste festgehalten. Die Nichtbesteuerung und
        Steuerflucht der Reichen wird entschieden bekämpft,
        und es wird keine weiteren Kürzungen im sozialen Be-
        reich oder Steuererhöhungen für Arme und Mittelstand
        geben. Damit ist ein Paradigmenwechsel markiert.
        Nein zur Absicht der Bundesregierung, die bisherige
        Erpressungspolitik gegenüber Griechenland nahtlos wei-
        ter zu betreiben, wie sie in dem heute dem Bundestag zur
        Abstimmung vorgelegten Antrag zum Ausdruck kommt.
        Finanzminister Schäuble unterstreicht, dass kein einzi-
        ger Euro fließt, bis das Troika-Diktat aus Sicht der Insti-
        tutionen in den nächsten Wochen erfolgreich abgearbei-
        tet wird. Zudem gibt es keinerlei Entgegenkommen
        hinsichtlich der untragbaren Schuldenlast Griechen-
        lands.
        Vollkommen indiskutabel und zynisch ist zudem, dass
        die Bundesregierung ihr Erpressungspotenzial dazu ge-
        nutzt hat, um der griechischen Regierung in ihre Re-
        formliste hereinzudiktieren, dass sie sicherzustellen hat,
        dass „die Haushaltslage durch die Bekämpfung der hu-
        manitären Krise nicht beeinträchtigt wird.
        Ich erkläre mich mit der Syriza-Regierung solidarisch
        und zolle ihrer hartnäckigen und mutigen Verhandlung
        unter äußerst schweren Bedingungen unseren tiefen Re-
        spekt. Die andauernde Erpressungsstrategie und neolibe-
        rale Ausrichtung der Bundesregierung lehne ich klar ab.
        Das bedeutet für mich, dass ich mich bei der heutigen
        Abstimmung zum Antrag der Bundesregierung der
        Stimme enthalte.
        Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Ich werde heute
        dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zustimmen.
        Ich möchte jedoch dabei Folgendes zum Ausdruck brin-
        gen:
        Die Aussagen der neuen griechischen Links-Rechts-
        Regierung sind sehr besorgniserregend. Die Euro-
        Gruppe darf sich nicht von einzelnen nationalen Regie-
        rungen hinsichtlich der Konditionen der Finanzhilfen für
        die Krisenstaaten erpressen lassen.
        So wurden die Forderungen nach einem erneuten
        Schuldenschnitt abgelehnt. Ebenso wird es keinen be-
        dingungslosen Überbrückungskredit geben. Und letzt-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8519
        (A) (C)
        (D)(B)
        lich wird die Troika weiter die Bedingungen der Hilfen
        festlegen.
        Heute wird über die Verlängerung des 2. Rettungspro-
        grammes abgestimmt. Das heißt, es geht darum, das im
        März 2012 beschlossene Finanzhilfeprogramm bis zu
        vier Monate zu verlängern. Die Verlängerung beinhaltet
        eine noch offene Tranche über 1,8 Milliarden Euro, au-
        ßerdem eine Zahlung der Gewinne aus dem SMP-Anlei-
        hekaufprogramm der EZB in Höhe von 1,9 Milliarden
        Euro. Das ist sehr viel Geld – das ist mir bewusst. Ich
        bin mir auch der Verantwortung bewusst, die mit der
        Vergabe dieser Gelder einhergeht.
        Die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20.
        Februar 2015 muss gelten. Das beinhaltet, dass auch zu-
        künftig die Reformschritte durch die Troika überwacht
        werden. Die Troika stimmt in dieser Erklärung einer
        Verlängerung des Programmes unter der Auflage, dass
        die Reformen weiter umgesetzt werden, zu. Ziel muss es
        nach wie vor sein, dass Griechenland wieder Zugang zu
        den internationalen Kapitalmärkten erhält.
        Schon jetzt ist klar: Gelöst ist mit der Fortsetzung des
        Hilfspakets gar nichts; bereits im Juli muss Griechenland
        Kredite des IWF ablösen.
        Wir brauchen also grundsätzlich neue Regeln in Eu-
        ropa für mehr Eigenverantwortung. Dazu muss man mit-
        telfristig die europäischen Verträge ändern. Wir haben
        die No-Bail-out-Regelung, die eine Finanzierung eines
        EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder untersagt,
        Artikel 125 AEUV. Andererseits ist nicht vorgesehen,
        dass ein Land den Euro-Raum verlässt.
        Wir brauchen Szenarien, die andere Alternativen er-
        möglichen. Dazu muss überprüft werden, welche Aus-
        wirkungen ein Austritt eines Landes auf das jeweilige
        Land hätte und welche Auswirkungen ein Austritt auf
        den Euro-Raum insgesamt hätte. Dabei ist zu berück-
        sichtigen, welche. Wir brauchen diese Informationen als
        Entscheidungsgrundlage für ein verantwortliches Han-
        deln in der Zukunft!
        Deshalb gilt es jetzt, nicht zur Tagesordnung überzu-
        gehen, sondern tragfähige Konzepte für Griechenlands
        Zukunft im Euro-Raum zu entwickeln. Dabei müssen je-
        doch auch Optionen für andere Szenarien entwickelt
        werden, die die Möglichkeit eines Ausscheidens Grie-
        chenlands aus dem Euro-Raum beinhalten.
        Andrea Lindholz (CDU/CSU): Ich stimme dem An-
        trag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanz-
        hilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier
        Monate zu verlängern, zu. Ziel dieser Verlängerung ist
        es, durch die Umsetzung konkreter Reformschritte die
        Auszahlung des letzten Teilbetrages zu ermöglichen.
        Meine Zustimmung treffe ich unter sechs Voraussetzun-
        gen:
        Erstens darf die Verlängerung der Bereitstellungsfrist
        im Rahmen der seit Februar 2012 bestehenden Hilfsver-
        einbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisie-
        rungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich
        dem erfolgreichen Abschluss des jetzt auslaufenden An-
        passungsprogramms dienen.
        Zweitens muss jede unkonditionierte Brückenfinan-
        zierung vermieden werden. Auszahlungen dürfen erst
        erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of
        Understanding, MoU, und im Programm des IWF fest-
        geschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab-
        schluss des Programms ausreichend erfüllt sind.
        Drittens müssen die von Griechenland bisher nur
        vage skizzierten Reformmaßnahmen spezifiziert wer-
        den. Vor allem müssen sie durch einen Zeitplan ergänzt
        und durch belastbare Zahlen belegt werden. Anschlie-
        ßend müssen sie von der Troika auf die Vereinbarkeit
        mit dem laufenden Programm überprüft werden. Die Er-
        füllung der Programmbedingungen und ein erfolgreicher
        Abschluss der laufenden Programmüberprüfung müssen
        sichergestellt werden.
        Viertens muss der erfolgreiche Abschluss dieser Pro-
        grammüberprüfung eine erneute Prüfung der Schulden-
        tragfähigkeit einschließen mit dem Ziel, die Gesamtver-
        schuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen
        Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen
        Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit
        der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskal-
        ziele sind einzuhalten.
        Fünftens muss die Hellenische Republik ihren Rück-
        zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern,
        einschließlich der Griechischen Darlehensvereinbarung
        von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kredit-
        vertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommen.
        Sechstens muss der Deutsche Bundestag seine Haus-
        haltsverantwortung dauerhaft, umfassend und selbstbe-
        stimmt wahrnehmen können.
        Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): An meiner
        Haltung hat sich nichts geändert: Die Rettungsstrategie
        der Euro-Zone kann und wird die Probleme Griechen-
        lands nicht lösen, sondern droht sie sogar zu zementie-
        ren. Schlimmstenfalls werden auch die Reformbemü-
        hungen in anderen Staaten ins Stocken geraten und
        radikale Kräfte an Zulauf gewinnen. Wir brauchen daher
        mehr denn je einen Fahrplan, der die Frage beantwortet,
        wie wir mit Staaten umgehen, die ihren Auflagen nicht
        nachkommen können oder wollen. Von solch einem
        Fahrplan in Form einer Insolvenzordnung für verschul-
        dete Staaten ist aber weit und breit nichts zu sehen. Da-
        her werde ich auch dieses Mal einer Verlängerung der
        Finanzhilfen für Griechenland nicht zustimmen.
        Yvonne Magwas (CDU/CSU): Im Rahmen der na-
        mentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des
        Bundesministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksa-
        che 18/4079, zu.
        Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages
        wird lediglich die Frist für Griechenland, die im Ret-
        tungsprogramm vereinbarten Reformen umzusetzen, um
        weitere vier Monate verlängert.
        8520 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Es geht nicht um ein neues Programm, und durch den
        Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung
        gestellt. Es wird vielmehr das bereits im März 2012 vom
        Deutschen Bundestag beschlossene Finanzhilfepro-
        gramm für Griechenland zeitlich verlängert. Die in
        diesem Programm vorgesehene dritte Hilfstranche von
        3,7 Milliarden Euro – 1,8 Milliarden Euro EFSF-Mittel
        und 1,9 Milliarden Euro an Zinsgewinnen des Rettungs-
        schirmes – wird weiterhin nicht ausgezahlt. Stattdessen
        werden nun die von der griechischen Regierung vorge-
        legten Reformvorhaben von der EU-Kommission, der
        EZB und dem IWF – vormals Troika, jetzt Institutio-
        nen – auf Herz und Nieren geprüft. Nur wenn diese Insti-
        tutionen das Reformpaket für fundiert und plausibel be-
        finden und sich die Euro-Gruppe dem anschließen kann,
        wird Griechenland die letzte Tranche wirklich erhalten.
        Griechenland ist hier in der Bringschuld. Griechenland
        bekommt kein Geld ohne Reformen.
        Mit allem Nachdruck möchte ich darauf hinweisen,
        dass die Zustimmung des Deutschen Bundestages be-
        sonders aufgrund des jüngsten Verhaltens der neuen
        griechischen Regierung keine Selbstverständlichkeit ist.
        Insbesondere die stündlich neuen Äußerungen des grie-
        chischen Finanzministers Varoufakis sind wenig hilf-
        reich. Die Links-Rechts-Regierung Griechenlands stra-
        paziert die Solidarität der europäischen Partner in
        erheblichem Maße.
        Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble war
        maßgeblich daran beteiligt, die anderen Euro-Mitglieder
        auf eine einheitliche und verbindliche Linie festzulegen.
        Diese Linie macht deutlich, dass Griechenland ohne die
        uneingeschränkte Fortsetzung der Reformen keine wei-
        tere Hilfe erwarten kann. Für teure griechische Wahlver-
        sprechen auf Kosten der Solidarität der anderen Euro-
        Länder lässt das einheitliche Vorgehen der Euro-Partner
        keinen Platz. Diese Botschaft ist auch bei der neuen grie-
        chischen Links-Rechts-Regierung angekommen. Für
        dieses Engagement und das Vertreten der Interessen der
        deutschen und europäischen Steuerzahler danke ich un-
        serem Bundesfinanzminister ausdrücklich. Er hat Grie-
        chenland – mit seiner klaren Haltung und dem strikten
        Einfordern von Reformmaßnahmen – aufgezeigt, dass
        geltende Verträge einzuhalten sind, und zwar unabhängig
        davon, wer gerade ein Land regiert. Sollten Griechenland
        Sonderrechte eingeräumt werden, würden Forderungen
        weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelun-
        gen folgen. Wenn bestehende Regelungen für Griechen-
        land nicht mehr gelten, werden EU-Mitgliedstaaten auch
        bei Fragen der Maastricht-Kriterien und den länderspezi-
        fischen Empfehlungen Sonderrechte einfordern. Das
        wäre ein Fass ohne Boden. Nun liegt es an Griechenland,
        mit eigenem Tun die Solidarität der Euro-Partner zu er-
        widern.
        Wie an Irland, Portugal und Spanien zu sehen ist,
        funktioniert das Konzept der Euro-Rettung, welches die
        Konsolidierung der Staatsfinanzen, gepaart mit Finanz-
        hilfen, zum Inhalt hat. Auch Griechenland hatte unter
        der früheren Regierung beachtliche Anpassungsbemü-
        hungen unternommen, die ihre Früchte trugen. Nach
        sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahre
        2014 ein Wirtschaftswachstum von 1 Prozent erzielt
        werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachs-
        tum von 2,5 und 3,6 Prozent prognostiziert. Es gibt da-
        her keinen Grund, an der Funktionsfähigkeit des Ret-
        tungskonzepts zu zweifeln. Griechenlands aktuelles
        Problem ist rein politischer Natur. Durch die Wahlver-
        sprechen der neuen griechischen Regierung verschlech-
        terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para-
        meter erheblich. Die ursprünglich sehr positiven
        Prognosen rücken in weite Ferne.
        Für mich gibt es für die Konsolidierung der Staatsfi-
        nanzen im Gleichschritt mit Finanzhilfen keine bessere
        Alternative. Sollte die griechische Regierung aber kein
        Interesse an der Fortsetzung des bisher erfolgreichen Re-
        formprogramms haben, müssen die übrigen Euro-Mit-
        glieder nach meinem Dafürhalten ihre Unterstützung
        und Finanzhilfen für Griechenland unverzüglich einstel-
        len.
        Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Im Rahmen
        der heutigen namentlichen Abstimmung werde ich dem
        Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundes-
        tagsdrucksache 18/4079, mit folgenden Maßgaben zu-
        stimmen:
        – Die Inhalte der griechischen Reformliste sind zu prä-
        zisieren und auf konkrete Maßnahmen herunterzubre-
        chen.
        – Die in der griechischen Liste enthaltenen Reform-
        pläne sind um einen konkreten Zeitplan zu ergänzen.
        Die angedachten Strukturreformen sind schon aus
        griechischem Eigeninteresse schnellstmöglich umzu-
        setzen; soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswir-
        kungen dagegen können nur nachrangig umgesetzt
        werden, und zwar mit Zustimmung der Troika und so-
        weit dafür Spielräume im Haushalt vorhanden sind.
        – Auch belastbare Schätzungen zu den fiskalischen
        Auswirkungen sind zu benennen.
        – Durch die von der griechischen Regierung angekün-
        digten Schritte im Bereich der sozialen Sicherheit und
        der Strukturreformen im Allgemeinen ist der erfolg-
        reiche Abschluss des Hilfsprogramms für Griechen-
        land sicherzustellen. Dies ist nur dann erreicht, wenn
        die von Griechenland bis April 2015 vorzulegenden
        Reformschritte hinreichend und geeignet sind, um die
        griechische Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020
        auf 120,5 Prozent des BIP zu reduzieren.
        – Angesichts der Äußerungen der neuen griechischen
        Regierung braucht es eine erneute Prüfung der Schul-
        dentragfähigkeit Griechenlands.
        – Die Vereinbarungen vom 20. Februar 2015, insbeson-
        dere zum Verzicht auf Maßnahmen, die die Haus-
        haltsziele infrage stellen, sind einzuhalten.
        – Die griechische Regierung muss bei der Erstellung
        der endgültigen Liste weiterhin eng mit der Troika zu-
        sammenarbeiten.
        Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit
        meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht
        auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8521
        (A) (C)
        (D)(B)
        verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu-
        stimmung insbesondere nicht als einen Selbstläufer für
        eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik ver-
        stehen.
        Zunächst ist festzustellen, dass der Beschluss des
        Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maß-
        nahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung
        der Bereitstellungsfrist um vier Monate bis 30. Juni 2015
        bedeutet.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
        Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich
        auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be-
        schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo-
        nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut-
        schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch
        offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil-
        liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne
        – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014,
        1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären.
        Der Ministerpräsident Alexis Tsipras der neuen grie-
        chischen Regierung, bestehend aus der linksextremen
        Partei Syriza und der rechtsextremen Partei Anel, hat be-
        reits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass
        er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Re-
        formkurs verlassen werde. Wenn das aktuelle Programm
        nun nicht verlängert würde, hätte die neue Regierung in
        Griechenland auch gar keinen Anreiz mehr, weiter den
        Sparkurs zu verfolgen, und Tsipras könnte die beachtli-
        chen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechi-
        schen Regierungen und das griechische Volk bislang un-
        ternommen haben, komplett zunichtemachen. Zwar war
        auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der
        Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt, Grie-
        chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten
        Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals
        im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 0,6 Prozent
        erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein
        Wachstum von 2,9 Prozent und 3,8 Prozent prognosti-
        ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist.
        Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien-
        vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm.
        Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur
        Verfügung gestellt. Eine Auszahlung der im laufenden
        Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt
        nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommis-
        sion, die EZB und der IWF, die Troika, zustimmen. Eine
        Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer erneuten
        Beteiligung des Deutschen Bundestages erfolgen.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei
        der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit.
        Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den
        bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland
        auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Euro-
        pas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die
        Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres
        Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deutlich
        machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortfüh-
        rung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäi-
        schen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüg-
        lich zu beenden.
        Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli-
        chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe
        stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel.
        Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union“ eingeführt
        werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie-
        rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder.
        Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten.
        Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro-
        päische Währungsunion im Besonderen werden sich
        dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn
        feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll-
        ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür-
        den Forderungen weiterer Euro-Mitglieder nach Sonder-
        regelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen
        für Griechenland nicht mehr gelten, werden Mitglied-
        staaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maast-
        richt-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlun-
        gen Sonderrechte einfordern: ein Fass ohne Boden.
        Dies gilt es zu vermeiden. Eine derartige Politik lehne
        ich mit aller Entschiedenheit ab.
        Ein weiterer Grund, weshalb ich der Verlängerung der
        Finanzhilfe für Griechenland für vier Monate bis zum
        30. Juni 2015 zustimme, ist, dass ich der linken Syriza-
        Regierung keine Ausredemöglichkeit dergestalt geben
        möchte, dass Griechenland wegen der Verweigerung der
        Finanzhilfe daran gehindert wurde, seinen Reformpro-
        zess fortzusetzen und zum Erfolg zu bringen.
        In Hinblick auf ein nötiges und mögliches drittes
        Schuldenpaket bleibt abzuwarten, wie verantwortungs-
        voll und zuverlässig die neue Regierung in Griechenland
        mit den bisher gewährten Finanzhilfeprogrammen um-
        geht. Sollte die Syriza-geführte Regierung jedoch an ih-
        rem Kurs festhalten und alle bisherigen Bemühungen
        zum Nachteil ihres eigenen Staates und dessen Bürgerin-
        nen und Bürger sowie der gesamten Europäischen Union
        vollends zunichtemachen und den eingeschlagenen Re-
        formkurs verlassen, werde ich einem erneuten Finanzhil-
        feprogramm nicht zustimmen können.
        Jan Metzler (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen zu. Ich stelle aber
        mit dem größten Nachdruck fest, dass ein für mich maxi-
        mal vertretbares Maß an Solidarität mit Griechenland er-
        reicht wurde, welches ein weiteres Zugehen für mich
        nicht vertretbar macht.
        In der Rückbetrachtung kann ich festhalten, dass die
        im Zusammenhang mit der Stabilisierung der Euro-Zone
        seit 2010 eingeleiteten Maßnahmen – insbesondere die
        Einrichtung des EFSF und des ESM sowie die Schaffung
        der europäischen Bankenaufsicht – in einer Gesamtab-
        wägung unter Berücksichtigung aller Argumente für
        mich richtig und notwendig gewesen sind.
        Gerade in Hinblick auf einen globalen Kontext er-
        achte ich die europäische Wertegemeinschaft als ein un-
        schätzbar hohes Gut. Wir teilen gemeinsame Werte wie
        Demokratie, Religions- und Meinungsfreiheit. Ich finde
        8522 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        es richtig und wichtig, dass in einer solchen Wertege-
        meinschaft Solidarität und gegenseitige Unterstützung
        nicht allein Lippenbekenntnisse, sondern auch politische
        und gesellschaftliche Realität sind.
        Dass dies erfolgreich ist, sieht man an den erfreuli-
        chen Entwicklungen etwa in Irland, in Portugal, in Spa-
        nien und in Teilen auch in Griechenland. Diese sichtba-
        ren Erfolge zeigen, dass der eingeschlagene Weg der
        europäischen Partner gemeinsam mit der Bundesregie-
        rung, allen voran der Bundeskanzlerin Angela Merkel
        und des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble,
        richtig war und ist.
        Die Politik der Bundesregierung hat daher auch in
        dieser Frage weiterhin meine Unterstützung. Insbeson-
        dere dank der umsichtigen und konsequenten Verhand-
        lung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
        konnte vonseiten der Euro-Gruppe am vergangenen
        Freitag ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden.
        Allerdings habe ich nach dem Verlauf der Verhand-
        lungen zum heutigen Zeitpunkt wenig Vertrauen in die
        Ernsthaftigkeit, Seriosität und Verlässlichkeit der grie-
        chischen Regierung, die von ihr gemachten Zusagen und
        eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich einhal-
        ten zu wollen und zu können.
        Nach eingehender persönlicher Abwägung kann ich
        einer Verlängerung der Stabilitätshilfe nur deshalb zu-
        stimmen, weil ich damit einen für mich finalen Versuch
        sehe, Griechenland bei der Bewältigung seiner struktu-
        rellen Probleme zu unterstützen. Ich erwarte von der
        griechischen Regierung, dass die Reformpolitik erfolg-
        reich fortgesetzt wird. Es liegt nun in der Verantwor-
        tung der politisch Handelnden in Athen, durch richtiges
        Regierungshandeln über den weiteren Verbleib in der
        Euro-Zone selbst zu bestimmen.
        Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Dem An-
        trag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanz-
        hilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier
        Monate zu verlängern, kann ich meine Zustimmung
        nicht geben.
        Diese Entscheidung habe ich mir nicht leicht ge-
        macht. Ihr ist ein langer und intensiver Diskussions- und
        Meinungsbildungsprozess vorausgegangen. Ich habe
        dazu viele Gespräche innerhalb und außerhalb des Parla-
        ments geführt. Am Ende dieses Prozesses steht ein Nein
        zur zweiten Verlängerung des zweiten Hilfsprogramms.
        Vier Gründe sind dafür ausschlaggebend:
        Erstens. Die Ziele des Ursprungsprogramms sind
        auch in einer zweiten Verlängerung nicht zu erreichen.
        Der Umsetzungsrückstand ist zu groß. Damit können die
        Haushaltsziele nicht erreicht werden. Hinzu kommt, dass
        nach intensivem Lesen aller Unterlagen nicht auszu-
        schließen ist, dass im Verlaufe der vier Monate auch zen-
        trale Ziele noch geändert werden könnten. Das gilt auch
        für die Höhe des Primärüberschusses im griechischen
        Haushalt, den die Regierung in Athen in der bisherigen
        Höhe gerne schleifen würde. Damit aber wäre die Fort-
        setzung des Programms der Einstieg in eine Transfer-
        und Schuldenunion und das faktische Ende des schon
        arg in Mitleidenschaft gezogenen Stabilitätspaktes.
        Zweitens. Die Politik des ständigen Nachgebens ist
        ferner ein Akt der Unfairness gegenüber den Menschen
        in Spanien, Portugal, Irland, dem Baltikum oder der Slo-
        wakei, die sich den Mühen der Anpassungsreformen ge-
        stellt haben. Diesen EU-Bürgern kann nicht erklärt wer-
        den, dass Reformverweigerer belohnt werden, während
        sie selbst die Mühen auf sich genommen haben.
        Drittens. Eine Verlängerung des Hilfsprogramms er-
        öffnet der EZB die Möglichkeit, ihren Beschluss von
        Anfang Februar zurückzunehmen und griechische
        Staatsanleihen wieder als Sicherheiten zu akzeptieren.
        Das würde dazu führen, dass im Portfolio der EZB zu-
        sätzliche Milliardenrisiken bezüglich Griechenland auf-
        getürmt würden.
        Viertens. Eine Zustimmung zur Verlängerung setzte
        auch Vertrauen in die neue griechische Regierung voraus –
        insbesondere in deren Reform- und Konsolidierungsbe-
        reitschaft. Der letzte Rest von Vertrauen ist bei mir aber
        in dieser Woche aufgebraucht worden. In ihrem Sechs-
        seitenkatalog hat die Regierung in Athen alles hineinge-
        schrieben, was man bei den Partnern gerne hört. Tatsäch-
        lich ist die Regierung Tsipras aber mitnichten auf den
        Kurs der Partner eingeschwenkt. Den Beweis hat Fi-
        nanzminister Varoufakis gerade noch rechtzeitig vor der
        Abstimmung im Bundestag geliefert. Herr Varoufakis
        hat darin erneut den Schuldenschnitt gefordert und Pri-
        vatisierungen abgelehnt. Damit ist einer vertrauensvol-
        len Zusammenarbeit die Grundlage entzogen.
        Niema Movassat (DIE LINKE): Ich werde mich in
        der Abstimmung enthalten. Diese Entscheidung ist Er-
        gebnis eines Abwägungsprozesses, in dem für mich so-
        wohl ein „Nein“ als auch ein „Ja“ ausscheidet.
        Wieso ich nicht mit „Nein“ stimme:
        1. Weil ein „Nein“ des Bundestags zum Rettungspaket
        den sogenannten „Grexit“, dass also Griechenland aus
        dem Euro gedrängt wird, bedeutet. Die Griechinnen
        und Griechen haben aber mehrheitlich eine Regierung
        gewählt, die den Grexit nicht will und damit deutlich
        gemacht, dass sie diesen ebenfalls nicht wünschen.
        Ich unterstütze diese Entscheidung der griechischen
        Bevölkerung.
        2. Weil die griechische Regierung an den Bundestag und
        insbesondere auch an die Abgeordneten der Fraktion
        Die Linke appelliert hat, nicht mit „Nein“ zu stim-
        men. Es widerspricht für mich dem Grundsatz der So-
        lidarität, diesen Appell der Syriza-Regierung nicht zu
        berücksichtigen.
        3. Weil der Katalog der Maßnahmen die Einleitung einer
        anderen Politik sein kann. Auch wenn die griechische
        Regierung sich in vielen Teilen nicht gegen die Euro-
        Gruppe durchsetzen konnte, hat sie es geschafft, den
        vorsichtigen Beginn einer Wende der europäischen
        Austeritätspolitik einzuleiten. Unter anderem darf sie
        endlich ein neues Reformprogramm vorlegen, und da-
        mit besteht die Chance, die Last der unsozialen Maß-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8523
        (A) (C)
        (D)(B)
        nahmen abzuschütteln. Zudem sind die Pflichten hin-
        sichtlich des Primärüberschusses gelockert worden.
        Angesichts der politischen Kräfteverhältnisse in der
        EU, die stark zuungunsten der griechischen Regie-
        rung sind, ist dies viel wert.
        4. Weil ein „Nein auch verwechselt werden kann mit der
        Zustimmung zur unsäglichen Anti-Griechenland-
        Kampagne der Bild-Zeitung.
        Wieso ich nicht mit „Ja“ stimme:
        1. Weil leider in weiten Teilen die alte Austeritäts- und
        Diktatpolitik trotz erster Hoffnungsschimmer fortge-
        setzt wird. Dies wird insbesondere durch die Pflicht
        der griechischen Regierung deutlich, alle zukünftigen
        Maßnahmen durch die Institutionen genehmigen las-
        sen zu müssen. Und weil nach Interpretation der Bun-
        desregierung die unsoziale Kürzungspolitik fortge-
        setzt werden muss.
        2. Weil es kein Entgegenkommen in der Frage der un-
        tragbaren Schuldenlast Griechenlands gibt. Dabei ist
        jedem klar, dass Griechenland seine Schulden nie-
        mals wird zurückzahlen können.
        3. Weil ein „Ja“ für mich auch ein „Ja“ zur deutschen
        Verhandlungsführung in der Euro-Gruppe bedeutet,
        die nicht bereit ist, einzusehen, welche katastrophalen
        sozialen Auswirkungen die Austeritätspolitik hat,
        sondern vielmehr darauf beharrt, den fatalen Kurs
        fortzusetzen und hierbei auch vor Drohungen gegen
        Griechenland nicht zurückschreckt. Dabei hat die
        griechische Regierung Veränderungen beim Rettungs-
        paket gefordert, die unabdingbar für einen funktionie-
        renden Sozialstaat sind und einem sozialen Europa
        selbstverständlich sein müssen.
        Die Enthaltung ist ein „Ja“ zur Solidarität mit Grie-
        chenland und ein „Nein“ zur Politik der Bundesregie-
        rung.
        Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Die im Zusammen-
        hang mit der Stabilisierung der Euro-Zone seit 2010 ein-
        geleiteten Maßnahmen – insbesondere die Einrichtung
        des EFSF und des ESM sowie die Schaffung der euro-
        päischen Bankenaufsicht – habe ich in einer Gesamtab-
        wägung unter Berücksichtigung aller Argumente für
        richtig und notwendig erachtet. Diese Politik zeigt auch
        in den sogenannten Programm-Ländern, insbesondere in
        Irland, Portugal und Spanien, aber auch durchaus in
        Griechenland, bereits entsprechende Erfolge.
        Auch als Mitglied des Deutschen Bundestages seit
        Herbst 2013 habe ich diese Politik jederzeit uneinge-
        schränkt unterstützt. Dies galt zuletzt auch für die im
        Dezember 2014 beschlossene Verlängerung des Hilfs-
        programms für Griechenland bis zum 28. Februar 2015.
        Die Politik der Bundesregierung hat daher auch in
        dieser Frage weiterhin meine uneingeschränkte Unter-
        stützung. Insbesondere dank der umsichtigen und konse-
        quenten Verhandlungsführung von Bundesfinanzminis-
        ter Wolfgang Schäuble konnte in der Euro-Gruppe am
        vergangenen Freitag ein grundsätzlich sachgerechtes Er-
        gebnis erzielt werden.
        Nach dem Verlauf der Verhandlungen und der Viel-
        zahl öffentlicher Äußerungen habe ich allerdings zum
        heutigen Zeitpunkt keinerlei Vertrauen mehr in die
        Ernsthaftigkeit und Verlässlichkeit der griechischen Re-
        gierung, die von ihr gemachten Zusagen und eingegan-
        genen Verpflichtungen auch tatsächlich einzuhalten.
        Ich halte es daher auch für durchaus zweifelhaft, ob
        im vorgesehenen Zeitraum bis Ende Juni 2015 tatsäch-
        lich ein Programm vereinbart und anschließend umge-
        setzt werden kann, mit dem die Schuldentragfähigkeit
        Griechenlands und der langfristige Kapitalmarktzugang
        dauerhaft wiederhergestellt werden kann. In dieser Auf-
        fassung fühle ich mich auch durch die Einschätzung des
        IWF bestätigt, wie sie im Schreiben der geschäftsführen-
        den Direktorin Christine Lagarde vom 23. Februar 2015
        dargelegt wird.
        Daher kann ich zum heutigen Zeitpunkt einer erneu-
        ten Verlängerung des Hilfsprogramms über den 28. Fe-
        bruar 2015 hinaus nur mit größten Bedenken meine Zu-
        stimmung geben.
        Wilfried Oellers (CDU/CSU): Ich stimme dem An-
        trag des Bundesministeriums für Finanzen, die Finanz-
        hilfefazilität für die hellenische Republik um bis zu vier
        Monaten zu verlängern, zu.
        Ausdrückliche betone ich, dass sich meine Zustim-
        mung nur auf die Verlängerung der Bereitstellungfrist im
        Rahmen der bestehenden Hilfsvereinbarungen zwischen
        der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF,
        und Griechenland bezieht und diese Verlängerung aus-
        schließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt lau-
        fenden Anpassungsprogramms dient. Ich erwarte, dass
        in der Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brücken-
        finanzierung vermieden wird und deshalb noch offene
        Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden
        Memorandum of Unterstanding und die im Programm
        des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgrei-
        chen Abschluss des Programms erfüllt sind.
        Die von Griechenland vorgelegte Liste der Reformbe-
        reiche muss spezifiziert werden, unter anderem durch ei-
        nen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die
        Vereinbarung mit dem heutigen Programm überprüft
        werden, um eine Erfüllung der Programmbedingungen
        und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Pro-
        grammüberprüfung zu ermöglichen. Mit meiner Zustim-
        mung erkläre ich nicht, dass ich die bisherigen vorgeleg-
        ten Pläne für ausreichend halte. Es ist zwar löblich, dass
        man Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen vor-
        nimmt. Diese müssen jedoch so gewählt sein, dass sie
        zielführend sind und die Entwicklung der Wirtschaft
        nicht behindern. Zukünftige Maßnahmen müssen die
        Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands verbessern und der
        wirtschaftlichen Entwicklung dienen. Die Erhöhung des
        Mindestlohns erscheint mir in der jetzigen Situation
        nicht zielführend, ebenso wie neue erhebliche Einstel-
        lungen in den öffentlichen Dienst und der Stopp von Pri-
        vatisierungen. Die Bekämpfung von Korruption begrüße
        ich außerordentlich. Allerdings muss im Rahmen der
        Haushaltkonsolidierung auch die Ausgabenseite betrach-
        tet werden. Mit meiner Zustimmung erkläre ich nicht,
        8524 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        dass ich mit den diesbezüglich getroffenen Entscheidun-
        gen der hellenischen Regierung einverstanden bin. Auch
        wenn natürlich eine soziale Grundsicherung in Grie-
        chenland sichergestellt sein muss, so kann es nicht ange-
        hen, dass mit der europäischen finanziellen Unterstüt-
        zung unverhältnismäßige soziale Leistungen finanziert
        werden. Die angekündigte Rentenerhöhung sehe ich sehr
        kritisch. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswir-
        kungen können nur in Abstimmung mit der Troika um-
        gesetzt werden.
        Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten. Der er-
        folgreiche Abschluss der Programmüberprüfung schließt
        eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit ein, mit
        dem Ziel, die Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020
        auf einen tragfähigen Stand zu senken. Griechenland hat
        seine Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber seinen
        Gläubigern einschließlich der Griechischen Darlehens-
        vereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlos-
        senen Kreditvertrages von 2012 rechtzeitig und vollstän-
        dig zu erfüllen. Auch wenn die griechische Regierung
        einen Schuldenschnitt ins Gespräch bringt, so erkläre ich
        mich mit einem solchen Schritt trotz meiner Zustim-
        mung nicht einverstanden. Meine Zustimmung bezieht
        sich lediglich auf die Verlängerung des laufenden Pro-
        gramms, das die Rückzahlung und keinen Schulden-
        schnitt vorsieht.
        Ich betone ausdrücklich, dass ich mit meiner Zustim-
        mung nicht das Verhalten, die Art und Weise der Ver-
        handlungsführung und des Umgangs mit Deutschland
        und insbesondere dessen politischen Vertretern, genannt
        seien hier namentlich unsere Kanzlerin Angela Merkel
        und Finanzminister Wolfgang Schäuble, sowie den Ver-
        tretern der Troika und weiteren Vertretern der EU tole-
        riere und akzeptiere. Ich erwarte von der griechischen
        Regierung einen adäquaten und anständigen Umgang
        mit den genannten Personen und ein Verhalten, dass das
        beschädigte Vertrauen wieder aufbaut und eine vertrau-
        ensvolle Zusammenarbeit ermöglicht.
        Aus meiner jetzigen Zustimmung ist kein zukünftiges
        Abstimmungsverhalten bezüglich eventuell weiteren
        Hilfsprogrammen für Griechenland beziehungsweise
        weiterer Entscheidungen zum Thema Finanzhilfen für
        Griechenland abzuleiten.
        Florian Oßner (CDU/CSU): Dem Antrag des Bun-
        desministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität
        für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu
        verlängern, stimme ich unter folgenden fünf Vorausset-
        zungen zu, dass:
        1) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah-
        men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der
        Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF,
        und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen
        Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms
        dient.
        2) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte
        Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb
        noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im
        bestehenden Memorandum of Understanding und im
        Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen
        zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei-
        chend erfüllt sind,
        3) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste
        enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter an-
        derem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von
        der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen
        Programm überprüft werden, um eine ausreichende
        Erfüllung der Programmbedingungen und einen er-
        folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber-
        prüfung zu ermöglichen,
        4) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü-
        fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
        mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul-
        dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand
        abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen
        Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung
        mit der Troika umgesetzt werden, die vereinbarten
        Fiskalziele sind einzuhalten –,
        5) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
        lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
        2010 und des mit der EFS geschlossenen Kreditver-
        trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommt.
        Erwin Rüddel (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti-
        gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags-
        drucksache 18/4079, zustimmen.
        Die heutige Zustimmung des Deutschen Bundestages
        zu einer Verlängerung der Stabilitätshilfe für Griechen-
        land stellt keinen Verzicht auf die vertraglichen Ver-
        pflichtungen Griechenlands dar. Die griechische Regie-
        rung darf die Zustimmung insbesondere auch nicht als
        Zustimmung zu einer unkonditionierten griechischen
        Schuldenpolitik verstehen.
        Die Zustimmung bezieht sich lediglich auf eine Ver-
        längerung des im März 2012 beschlossenen Finanzhilfe-
        programms zwischen der Europäischen Finanzstabilisie-
        rungsfazilität und Griechenland um bis zu vier Monate.
        Entgegen vieler Meldungen handelt es sich dabei
        nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss
        wird auch kein „neues Geld“ zur Verfügung gestellt.
        Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil
        der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 fi-
        nanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Re-
        gierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuer-
        ausfälle in überschaubaren Grenzen halten.
        Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch
        vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weite-
        res. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und
        der IWF, ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen
        Regierung umbenannt in: „Die Institutionen“, zustim-
        men. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer
        Beteiligung des Deutschen Bundestages bzw. des Haus-
        haltsausschusses erfolgen Das bedeutet, dass der Be-
        schluss des Deutschen Bundestages keine neuen Maß-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8525
        (A) (C)
        (D)(B)
        nahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung
        der Bereitstellungsfrist darstellt.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei
        der aktuellen Entwicklung allerdings auch keine Selbst-
        verständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Re-
        gierung, bestehend aus der linksextremen Partei Syriza
        und der rechtsextremen Partei Anel, Alexis Tsipras, hat
        bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass
        er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Re-
        formkurs verlassen werde. Die Troika werde aus dem
        Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den
        öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstel-
        lungen angekündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die
        Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung
        forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines
        erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanz-
        hilfevereinbarung und die im Memorandum of Under-
        standing, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur
        konkreten Durchführung des Anpassungsprogramms
        fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenen-
        falls klagen.
        Die Reformbemühungen, die die früheren griechi-
        schen Regierungen und das griechische Volk bislang un-
        ternahmen, wurden dadurch deutlich zurückgeworfen.
        Die griechische Regierung hat jedoch inzwischen be-
        kräftigt, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen ge-
        genüber den Gläubigern einhalten und angemessene
        Primärüberschüsse zur Herstellung der Schuldentragfä-
        higkeit bereitstellen werde.
        Griechenland muss jetzt in den nächsten Wochen eine
        realistische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die
        Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden
        Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol-
        gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es
        sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung
        nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie-
        chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort-
        führt.
        Wenn die griechische Regierung den bisherigen Re-
        formprozess ernsthaft fortsetzt, kann Griechenland auch
        weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas
        zählen, so wie beispielsweise Irland und Portugal, die in-
        zwischen dabei sind, ihre Kredite abzubezahlen.
        Sollte die griechische Regierung aber deutlich ma-
        chen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung
        des Anpassungsprozesses besteht, muss im europäischen
        Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich be-
        endet werden.
        Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde für
        Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde
        eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt werden, also
        eine Haftungsübernahme der Schulden eines EU-Mit-
        glieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach
        Artikel 125 AEUV verboten.
        Die Europäische Union im Allgemeinen und die Eu-
        ropäische Währungsunion im Besonderen werden sich
        dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn
        feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll-
        ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür-
        den Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder
        nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden
        Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden
        EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung
        der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen
        Empfehlungen Sonderrechte einfordern.
        Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der
        europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver-
        einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des-
        halb weise ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi-
        nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden –
        mit aller Entschiedenheit zurück.
        Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Im Rahmen
        der heutigen namentlichen Abstimmung stimme ich dem
        Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundes-
        tagsdrucksache 18/4079, zu. Damit verbunden ist die un-
        eingeschränkte Erwartung, dass Griechenland seine ver-
        traglichen Verpflichtungen vollständig erfüllen wird.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
        Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich
        auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be-
        schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo-
        nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut-
        schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des
        28. Februar 2015 beendet. Dies hätte zur Folge, dass die
        noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms
        – 1,8 Milliarden Euro – und die Überweisung der Ge-
        winne aus dem Anleihekaufprogramm der EZB aus dem
        Jahr 2014 – 1,9 Milliarden Euro – automatisch verfallen.
        Es handelt sich hier nicht um ein neues Programm.
        Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur
        Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht
        erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands
        bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass
        sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland
        eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen
        halten.
        Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch
        vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weite-
        res. Vielmehr müssen die ehemals als Troika bezeichne-
        ten Institutionen EU-Kommission, EZB und IWF zu-
        stimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach
        einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumin-
        dest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zu-
        nächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen
        Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen
        umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung der Bereit-
        stellungsfrist bedeutet.
        Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei
        der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit.
        Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine
        durch die linksextreme Syriza geführte Regierung prog-
        nostizierten, verschlechterten sich die finanz- und wirt-
        schaftspolitischen Parameter des Landes erheblich. Die
        Zinssätze für Staatsanleihen haben mittlerweile Fanta-
        siewerte erreicht und übertreffen die Zinssätze der über
        die EFSF bereitgestellten Mittel um mehr als das Zehn-
        8526 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
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        fache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von grie-
        chischen Konten ein.
        Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland
        zu investieren, hat durch die Regierung aus Syriza und
        rechtsextremer Anel sehr gelitten. Bereits in den ersten
        Tagen hat diese in rekordverdächtiger Zeit das Vertrauen
        in die Verlässlichkeit griechischer Politik erschüttert.
        Auch die nicht koordinierte unprofessionelle Vorgehens-
        weise – sieht man einmal von der unvertretbaren Belei-
        digung Deutschlands und deutscher Spitzenpolitiker ab –
        dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen
        Klimas beigetragen haben.
        Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die
        früheren griechischen Regierungen und das griechische
        Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um
        Monate, wenn nicht Jahre zurückgeworfen. Zwar war
        auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der
        Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Grie-
        chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten
        Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals
        im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent
        erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein
        Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti-
        ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist.
        Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe
        vom Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechischen
        Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die
        Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe entfal-
        len. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie
        ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubi-
        gern einhalte und angemessene Primärüberschüsse zur
        Herstellung der Schuldentragfähigkeit bereitstellen
        werde. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat
        zutreffend festgestellt, dass die jetzt von der griechi-
        schen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei,
        um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis
        zu dem Reformprogramm fehle aber.
        Da die griechische Regierung die in den bisherigen
        Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „so-
        ziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungs-
        fähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische
        Politik das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisheri-
        gen Reformprogramms auch trägt. Griechenland muss in
        den nächsten Wochen eine realistische und tragfähige
        Agenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Be-
        träge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen
        über eine mögliche Folgevereinbarung kommen nur dann
        in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der grie-
        chischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse
        handelt, sondern diese den eingeschlagenen Anpassungs-
        prozess fortführt. Luftbuchungen können nicht akzep-
        tiert werden.
        Die neue griechische Regierung verdient wie jede an-
        dere eine faire Chance. Wenn sie seriös und ernsthaft den
        bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland
        auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Euro-
        pas zählen. Als Sicherheitspolitikerin sehe ich zudem
        den Aspekt einer möglichen Einflussnahme Dritter auf
        das EU-Mitglied Griechenland im Austausch für finan-
        zielle Hilfen, falls diese nicht durch die europäischen
        Partner gewährt werden. Dies betrifft insbesondere die
        geschlossene Haltung der EU gegenüber Russland in der
        Ukraine-Krise.
        Sollte die griechische Regierung aber durch die Vor-
        lage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres Ver-
        halten oder gegenläufige Erklärungen deutlich machen,
        dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des
        Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Ge-
        meinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu be-
        enden. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde
        für Europa als Ganzes viel mehr auf dem Spiel. Erstmals
        würde eine echte „Bail-out-Union“ eingeführt werden,
        also eine echte verlorene staatliche Finanzierung eines
        EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach
        Artikel 125 AEUV verboten.
        Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro-
        päische Währungsunion im Besonderen werden sich
        dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn
        feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll-
        ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür-
        den Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder
        nach Sonderregelungen folgen. EU-Mitgliedstaaten
        könnten auch bei der Frage der Einhaltung der Maast-
        richt-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlun-
        gen Sonderrechte einfordern: Ein Fass ohne Boden.
        Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der
        europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver-
        einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des-
        halb stelle ich bereits jetzt klar, dass ein weiteres Finanz-
        hilfsprogramm ohne entsprechende Bedingungen und
        eine umfassend und glaubwürdig demonstrierte Bereit-
        schaft Griechenlands zu deren Einhaltung keinesfalls
        meine Zustimmung finden wird.
        Norbert Schindler (CDU/CSU): Meine Zustim-
        mung zur Verlängerung der Stabilitätshilfe zugunsten
        Griechenlands mache ich von der Einhaltung der gefor-
        derten Reformen abhängig. Sollten die Zusagen nicht
        eingehalten werden, werde ich jedwede zukünftige Zu-
        stimmung zu weiterer Hilfe verweigern.
        Auch heute kann ich diesem Gesetzentwurf nur mit
        Bauchgrimmen zustimmen!
        Heiko Schmelzle (CDU/CSU): Ich stehe bei der an-
        stehenden Entscheidung zu Griechenland im Spannungs-
        feld zwischen einem tiefen Misstrauen gegenüber der
        neuen griechischen Regierung und dem Urvertrauen in
        das Urteilsvermögen unseres Finanzministers Wolfgang
        Schäuble.
        Die längste Zeit meines Berufslebens bin ich Finan-
        zierungsberater bei einer Sparkasse gewesen. Zentrales
        Entscheidungskriterium bei der Vergabe eines Kredits ist
        die Bonität des Antragstellers. Die materielle Bonitäts-
        prüfung stellt die Frage: „Ist der Antragsteller in der
        Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukom-
        men?“ Die persönliche Bonitätsprüfung stellt die Frage:
        „Ist der Antragsteller gewillt, seinen finanziellen Ver-
        pflichtungen nachzukommen?“
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8527
        (A) (C)
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        Bei der Beantwortung beider Fragen habe ich im Fall
        Griechenland große Zweifel, weil die neue Regierung in
        Athen bislang alles unterlassen hat, was der Vertrauens-
        bildung dienlich wäre.
        Ich werde bei der jetzt anstehenden Entscheidung un-
        serem Finanzminister Wolfgang Schäuble folgen und ei-
        ner Verlängerung des bestehenden Programms um vier
        Monate zustimmen.
        Ich werde in den kommenden vier Monaten genau
        beobachten, ob die griechische Regierung ihren Vor-
        schlägen Taten folgen lässt. Sollte sich die „ungehörige
        Wortwahl“ der neuen griechischen Regierung nicht als
        Wahlkampfrhetorik, sondern als fehlender Wille für die
        Einhaltung von eingegangenen Verpflichtungen heraus-
        stellen, werde ich in vier Monaten eine Neubewertung
        vornehmen müssen.
        Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Der Deutsche
        Bundestag hat am 27. Februar 2012 seine Zustimmung
        zur Vereinbarung eines zweiten Hilfsprogramms der Eu-
        ropäischen Finanzstabilisierungsfazilität für die Helleni-
        sche Republik erteilt. Ich habe dem nicht zugestimmt.
        Zu dieser Finanzhilfe hat der Deutsche Bundestag am
        18. Dezember 2014 die Verlängerung und Fortführung
        der Stabilitätshilfe um zwei Monate bis zum 28. Februar
        2015 beschlossen. Vorliegend beantragt das Bundes-
        ministerium der Finanzen eine erneute Verlängerung der
        Stabilitätshilfe um weitere vier Monate bis zum 30. Juni
        2015, Bundestagsdrucksache 18/4079.
        Gegenstand dieses Antrags ist nicht die Gewährung
        neuer Finanzhilfen, sondern die längere Bereitstellung
        der bereits vereinbarten Finanzhilfen. Die Fristverlänge-
        rung soll dazu dienen, die Überprüfung des laufenden
        Hilfsprogramms abzuschließen.
        Spätestens nach Ablauf dieser Frist ist über die künf-
        tigen Beziehungen der Hellenischen Republik zur Euro-
        Zone zu entscheiden. Um die Beratungen darüber zu
        ermöglichen, halte ich eine Fristverlängerung von vier
        Monaten für erforderlich und angemessen. Deshalb
        stimme ich dem Antrag zu.
        Erika Steinbach (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti-
        gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags-
        drucksache 18/4079, nicht zustimmen.
        Bislang habe ich allen Hilfspaketen für notleidende
        Euro-Länder im Interesse der Gemeinschaft in Europa
        zugestimmt.
        Anders als Irland, Spanien und Portugal hat Griechen-
        land die damit verbundenen Erwartungen und Verpflich-
        tungen leider bis heute nicht erfüllt.
        Seit den jüngsten Äußerungen der griechischen Re-
        gierung zu seinen Privatisierungsverpflichtungen und
        dem Ruf nach einem Schuldenschnitt habe ich das Ver-
        trauen in die Vertragstreue und Zuverlässigkeit griechi-
        scher Regierungen endgültig verloren.
        Deshalb sehe ich mich nicht in der Lage, einer Verlän-
        gerung des zweiten Rettungspaketes für Griechenland
        zuzustimmen.
        Johannes Steiniger (CDU/CSU): Eine Dauerali-
        mentierung Griechenlands kann nicht im Interesse der
        Steuerzahler in Deutschland und Europa sein. Besonders
        für die junge Generation Europas muss auch in dieser
        schwierigen politischen Situation der finanzielle Spiel-
        raum für eine nachhaltige, zukünftige Gestaltung der EU
        gewahrt bleiben.
        Meine heutige Zustimmung zur einmaligen Verlänge-
        rung der laufenden Stabilitätshilfe zugunsten Griechen-
        lands knüpfe ich unmittelbar an meine Erwartung, dass
        die vereinbarten Bedingungen nunmehr auch konsequent
        eingehalten werden. Bisher ist im notwendigen Reform-
        prozess viel zu wenig erreicht, meine Bedenken sind da-
        her sehr groß.
        Die getroffenen Vereinbarungen, was die Kreditbe-
        dingungen selbst, aber auch die daran gekoppelten Re-
        formen betrifft, müssen erkennbar umgesetzt werden.
        Griechenland hat in der heutigen Situation eine Bring-
        schuld – verlorenes Vertrauen gegenüber der europäi-
        schen Familie muss wiederhergestellt werden.
        Grundlage für die jetzt gewährte Verlängerung der be-
        stehenden Stabilitätshilfe sind daher die von der EU-
        Kommission regelmäßig geforderten Reformen: Ziel
        muss zuvorderst ein funktionierendes Steuersystem sein.
        Zudem kann nur ein schlankerer Staat mit weniger Büro-
        kratie und mehr Rechtssicherheit ein gutes Klima für
        notwendige Investitionen schaffen.
        Nur so kann eine Daueralimentierung Griechenlands
        verhindert werden.
        Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Dem Antrag stimme ich zu. Obwohl ich die Ret-
        tungspakete für Griechenland bisher stets abgelehnt
        habe, werde ich mit Ja stimmen.
        Auch den Rettungsschirm, der mit dem heutigen Be-
        schluss um vier Monate verlängert wird, hatte ich ab-
        gelehnt. Ich habe in meiner damaligen persönlichen Er-
        klärung betont, dass auch ich Griechenland und der
        griechischen Bevölkerung in der schwierigen wirtschaft-
        lichen Lage helfen will, aber unerträgliche unsoziale
        Kürzungsdiktate ablehne. Eine Sanierung des Landes
        und der Wirtschaft darf nicht zulasten des armen Teils
        der Bevölkerung gehen, die zum Teil jedes Einkommen
        und Krankenversorgung verliert. Das ist nicht nur unso-
        zial, sondern auch ökonomisch falsch.
        Dieser Auffassung bin ich auch heute noch. Die Ver-
        längerung des Programms bringt trotzt dessen unsozia-
        len Teilen die Chance, dass die neue Regierung Tsipras,
        die mit der Ablehnung des Sparprogramms die Wahlen
        gewonnen hat, die sozialen Härten bald mildert und be-
        seitigt. Sie hat jetzt wieder angekündigt, das Sanierungs-
        programm so schnell wie möglich zugunsten der Armen
        zu verändern, die Mindestlöhne zu erhöhen und Lebens-
        mittel und eine Krankenversorgung für alle zur Verfü-
        gung zu stellen. Bundesminister Schäuble hat bisher in
        8528 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        seinen vielen Stellungnahmen nicht gesagt, was daran so
        schlimm sein soll. Auch die Ankündigung der Schulden-
        streckung und Schuldenschnitte durch die neue Regie-
        rung macht Sinn. Es ist ein Schritt zu mehr Ehrlichkeit.
        Griechenland wird die angehäuften Schulden von weit
        über 300 Milliarden Euro ohnehin nie zurückzahlen kön-
        nen, in den nächsten Jahren nicht und auch nicht bis zum
        Jahr 2057. Die Schulden wurden nicht gemacht, weil die
        griechische Bevölkerung im Überfluß gelebt hat, den sie
        sich nicht leisten konnte, wie dies in der deutschen Öf-
        fentlichkeit zum Teil behauptet wird. Circa 80 Prozent
        der Schulden musste das Land aufnehmen, um marode
        Banken im In- und Ausland zu stützen und zu retten, die
        sich verzockt hatten, darunter gerade auch Großbanken
        aus Deutschland und Frankreich. Ich bedauere, dass die
        neue griechische Regierung zu der Erklärung gezwun-
        gen wurde, sie stehe zu den finanziellen Verpflichtungen
        gegenüber allen Gläubigern. Besser wäre gewesen, scho-
        nungslos die Wahrheit auf den Tisch zu legen und Ver-
        handlungen über Schuldenschnitte anzukündigen.
        Ich will mit meiner Zustimmung die neue griechische
        Regierung unterstützen, die die Verlängerung des Kre-
        dit- und Anpassungsprogramms auf Druck der EU-Re-
        gierungen und gerade auch der Bundesregierung bean-
        tragen musste. Ich hoffe, damit gewinnt die neue
        Regierung Zeit, die sie nutzt für die Entwicklung und
        Verhandlung eines Alternativprogramms mit den Euro-
        Ländern. Dieses sollte vor allem darauf ausgerichtet
        sein, die unerträglichen sozialen Mißstände zu besei-
        tigen und die Wirtschaft zu entwickeln zulasten der Rei-
        chen, die keine Steuern zahlen, und zugunsten der
        Armen. Um einen solchen Neustart doch noch zu ermög-
        lichen, stimme ich für die befristete Verlängerung eines
        gar nicht guten Programmes.
        Harald Weinberg (DIE LINKE): Ich werde zu dem
        Antrag des Bundesfinanzministeriums mit „Ja“ stim-
        men, wenngleich ich mit dem Antrag und insbesondere
        mit dem Umgang der Bundesregierung mit Griechenland
        alles andere als zufrieden bin. Denn nach wie vor ist die
        Bundesregierung die treibende Kraft, die Griechenland
        Austerität verordnet. Diese Politik hat zu einer humani-
        tären Krise in Griechenland geführt. Bei meinen Besu-
        chen in Griechenland habe ich mit eigenen Augen die
        fatalen Auswirkungen sehen können. Massenhafte Ar-
        beitslosigkeit, massenhafte Armut, perspektivlose Ju-
        gend, ein heruntergekommenes Sozialsystem sowie eine
        Gesundheitsversorgung, die man eher in Afrika als in
        Europa verorten würde.
        Diese Politik der Bundesregierung halte ich für
        grundfalsch. Leider ist es der Bundesregierung, dem
        IWF, der Europäischen Zentralbank und der Europäi-
        schen Kommission gelungen, viele der sinnvollen Vor-
        schläge der neuen griechischen Regierung abzuwehren
        und stattdessen teilweise die erpresserische Austeritäts-
        politik fortzusetzen. Die Übermacht dieser Institutionen
        ist momentan leider genauso frappierend wie ihr Un-
        wille, für Verbesserungen der genannten Missstände in
        Griechenland zu sorgen. Dies spiegelt sich in der gefun-
        den „Einigung“ mit Griechenland wider.
        Ich werde dennoch mit „Ja“ stimmen, weil diese neue
        griechische Regierung zunächst einmal Luft zum Atmen
        und Handeln braucht, weil ich überzeugt davon bin, dass
        die neue griechische Regierung im Gegensatz zu ihren
        Vorgängern der griechischen Bevölkerung reale Verbes-
        serungen bringen wird und weil ich ihr mit dieser Ent-
        scheidung meine Solidarität bekunden will.
        Die griechische Regierung hat dieser Einigung zuge-
        stimmt, weil sie davon überzeugt ist, dass dies zurzeit
        das Maximale ist, was durchzusetzen war. Mir ist es
        wichtig, dass der Syriza-geführten griechischen Regie-
        rung keine Steine in den Weg gelegt werden, und des-
        halb stimme ich mit „Ja“.
        Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Bei der heutigen
        namentlichen Abstimmung zum Antrag des Bundes-
        ministeriums der Finanzen „Finanzhilfen zugunsten
        Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe“ werde
        ich zustimmen.
        Ich habe mir diese Entscheidung jedoch nicht leicht
        gemacht und verbinde meine Zustimmung mit großen
        Vorbehalten. Wir stimmen über die Verlängerung des be-
        stehenden Programms für einen begrenzten Zeitraum ab.
        Über den tatsächlichen Geldfluss wird die Troika ent-
        scheiden. Und da bleibt es beim Prinzip, dass es nur
        dann Geld gibt, wenn Griechenland die Reformvor-
        haben, die zum Beispiel um die Besteuerung der Oligar-
        chen erweitert wurden, auch umsetzt. Das muss der grie-
        chischen Regierung klar sein. Das Prinzip „Keine
        Leistung ohne Gegenleistung“ bleibt bestehen.
        Das ist der richtige Weg, den Finanzminister
        Schäuble unter großem Einsatz letzte Woche erneut in
        Europa durchgesetzt hat. Der linkssozialistische Regie-
        rungschef Tsipras hat in den vergangenen Wochen, ins-
        besondere vor der Parlamentswahl, ein unmögliches
        Verhalten an den Tag gelegt und keine Provokationen
        ausgelassen. Er verkündete, die Reformpläne nicht wei-
        terführen zu wollen, stattdessen stellte er die gesamten
        Hilfsprogramme infrage. Zwischenzeitlich ist Tsipras je-
        doch in der Realität angekommen. Er wird seine Wahl-
        versprechen nicht halten können.
        Die Zustimmung zum Antrag des Bundesfinanz-
        ministeriums bedeutet keineswegs eine bedingungslose
        Verlängerung des griechischen Hilfsprogramms. Viel-
        mehr knüpft die CSU-Landesgruppe diese an bestimmte
        Bedingungen. Unsere Solidarität gibt es nur gegen eine
        Gegenleistung, sprich, die Umsetzung der Reformen.
        Daher muss die griechische Regierung die Reformliste
        konkretisieren und einen konkreten Zeitplan für die Um-
        setzung vorlegen. Nur wenn die Troika dann zu dem Er-
        gebnis kommt, dass Griechenland die Reformen zufrie-
        denstellend umsetzt, wird das bestehende Programm
        fortgesetzt, und die nächste Tranche wird ausbezahlt.
        Wir werden weiterhin ganz genau darauf schauen, ob
        Griechenland den Worten auch Taten folgen lässt. Bei
        künftigen Entscheidungen wird dies für mich den Aus-
        schlag geben.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8529
        (A) (C)
        (D)(B)
        Ingo Wellenreuther (CDU/CSU):
        1. Vorbemerkung:
        a) Ohne einen zustimmenden Beschluss des Deutschen
        Bundestages zum obigen Antrag wäre das im März
        2012 beschlossene Programm mit Ablauf des 28. Fe-
        bruar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch of-
        fenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil-
        liarden Euro, und die Überweisung der SMP-
        Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem
        Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen
        wären.
        b) Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch
        vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt allerdings nicht
        ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommis-
        sion, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf
        Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in:
        „Die Institutionen“ – zustimmen. Eine Auszahlung
        kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des
        Deutschen Bundestages – zumindest des Haushalts-
        ausschusses – erfolgen.
        c) Durch den heutigen Beschluss wird der Hellenischen
        Republik kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt.
        2. Nach dieser Vorbemerkung stimme ich dem Antrag
        des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhil-
        fefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier
        Monate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus,
        dass
        a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah-
        men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der
        Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF,
        und der Hellenischen Republik ausschließlich dem er-
        folgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpas-
        sungsprogramms dient,
        b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte
        Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb
        noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im
        bestehenden Memorandum of Understanding und im
        Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen
        zum erfolgreichen Abschluss des Programms erfüllt
        sind,
        c) die im bestehenden Memorandum of Understanding
        und im Programm des IWF festgeschriebenen Maß-
        nahmen konsequent und rasch umgesetzt werden, um
        die durch die Bildung der neuen griechischen Regie-
        rung sich verschlechternden finanz- und wirtschafts-
        politischen Parameter des Landes – unter anderem
        starker Anstieg der Zinssätze für Staatsanleihen –
        nachhaltig zu verbessern und die von der neuen grie-
        chischen Regierung zu verantwortende Erschütte-
        rung des Vertrauens in die Verlässlichkeit griechi-
        scher Politik zu korrigieren,
        d) die in der von der Hellenischen Republik jetzt vorge-
        legten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert,
        unter anderem um einen Zeitplan ergänzt und dabei
        von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heu-
        tigen Programm überprüft werden, um eine ausrei-
        chende Erfüllung der Programmbedingungen und einen
        erfolgreichen Abschluss der laufenden Programm-
        überprüfung zu ermöglichen,
        e) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü-
        fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
        mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul-
        dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand
        abzusenken; soziale Maßnahmen mit fiskalischen
        Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung
        mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten
        Fiskalziele sind einzuhalten,
        f) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
        lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
        2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver-
        trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommt,
        g) jede Finanzhilfe zugunsten der Hellenischen Repu-
        blik im europäischen Gemeinschaftsinteresse unver-
        züglich zu beenden ist, wenn die neue griechische Re-
        gierung den bisherigen Reformprozess, durch den
        nach sechsjähriger Rezession im Jahr 2014 erstmals
        wieder ein Wirtschaftswachstum erzielt werden
        konnte und durch den für die Jahre 2015 und 2016 be-
        achtliche Wachstumsraten prognostiziert werden
        konnten, nicht umgehend seriös fortsetzt.
        Marian Wendt (CDU/CSU): Dem Antrag des Bun-
        desministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität
        für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu
        verlängern, kann ich nach reiflicher Überlegung und Ab-
        wägung nicht zustimmen.
        Für meine Ablehnung des besagten Antrags habe ich
        folgende Beweggründe. Es ist aus meiner Sicht nicht ge-
        währleistet, dass
        a) die heute beratene Verlängerung der Bereitstellungs-
        frist tatsächlich der Erfüllung der bestehenden Hilfs-
        vereinbarungen zwischen der Europäischen Finanz-
        stabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland
        verhilft und ausschließlich dem erfolgreichen Ab-
        schluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms
        dient,
        b) in dieser Verlängerungszeit keine unkonditionierte
        Brückenfinanzierung stattfindet – die im bestehenden
        Memorandum of Understanding und im Programm
        des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolg-
        reichen Abschluss des Programms sind trotz mehrfa-
        cher Aufforderung nicht durch die griechische Regie-
        rung ausreichend erfüllt –,
        c) die in der von Griechenland kürzlich vorgelegten
        Liste geplanter Reformen diese hinreichend konkret
        formuliert und durch einen Zeitplan ergänzt sind – be-
        sagte Liste fasse ich vielmehr als eine reine Absichts-
        erklärung auf, welche weder zu einer ausreichenden
        Erfüllung der Programmbedingungen noch zu einem
        erfolgreichen Abschluss der laufenden Programm-
        überprüfung beitragen –,
        8530 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        d) die Gesamtverschuldung Griechenlands bis zum Jahr
        2020 auf einen tragfähigen Stand abgesenkt werden
        kann,
        e) die sozialen Maßnahmen, welche seitens der griechi-
        schen Regierung geplant sind, keine gravierenden
        fiskalischen Auswirkungen entfalten, womit die ver-
        einbarten Fiskalziele im Ergebnis mit hoher Wahr-
        scheinlichkeit nicht eingehalten werden können,
        f) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
        pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
        lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
        2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver-
        trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach-
        kommt.
        Die Annahme des heute beratenen Antrags wäre ein
        weiterer Schritt in die falsche Richtung, denn die vorge-
        legte Liste sowie das gesamte Verhandlungsverhalten
        der neuen griechischen Regierung lassen keine ernsten
        Reformabsichten erkennen. Aus Sorge für den Zusam-
        menhalt in Europa sowie für die zukünftigen Generatio-
        nen, welchen eine enorme Schuldenlast aufgebürdet
        wird, lehne ich den Antrag ab.
        Kai Whittaker (CDU/CSU): Das Bundesministerium
        der Finanzen hat beantragt, dass der Deutsche Bundestag
        einen zustimmenden Beschluss nach § 3 Absatz 1 in
        Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie-
        rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der beste-
        henden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen
        Republik fasst.
        Im Vorfeld dieses Antrags hat die Euro-Gruppe am
        Freitag, den 20. Februar 2015, beschlossen, einer Verlän-
        gerung nur zuzustimmen, wenn die griechische Regie-
        rung eine Reformliste bis zum 23. Februar 2015 vorlegt.
        Diese Liste soll Grundlage für weitere Gespräche bis
        Ende April sein. Ziel dieser Gespräche ist es, eine Ver-
        einbarung zu treffen, welche Reformen zum erfolgrei-
        chen Abschluss des laufenden zweiten Hilfsprogramms
        vonseiten der griechischen Regierung zu erbringen sind.
        Folgende Punkte sind hierbei anzumerken:
        1. Mit diesem Antrag geht die Euro-Gruppe erneut einen
        Schritt auf die griechische Regierung zu, indem sie
        zum dritten Mal der griechischen Regierung mehr
        Zeit zur Erfüllung der Reformen gewährt. Die grie-
        chische Regierung hingegen hat sich lediglich darauf
        verpflichtet, die bisherigen Reformen beizubehalten
        sowie die zugesagten Reformen des laufenden Pro-
        gramms umzusetzen.
        2. Die vorgelegte Reformliste ist meiner Ansicht nicht
        ausreichend, weil konkrete Zusagen über Maßnahmen
        nicht enthalten sind. Dies bestätigen im Übrigen die
        Ausführungen des Präsidenten der Europäischen Zen-
        tralbank, Mario Draghi, und der Präsidentin des Inter-
        nationalen Währungsfonds, Christine Lagarde. Mario
        Draghi schreibt in einem Brief an den Chef der Euro-
        Gruppe, Jeroen Dijsselbloem, dass die vorgelegten
        Reformansätze von dem existierenden Programm in
        einer Reihe von Punkten abweichen. Ebenso bemän-
        gelt Christine Lagarde in ihrem Brief an den Chef der
        Euro-Gruppe, Jeroen Dijsselbloem, dass klare Zusi-
        cherungen in den wichtigsten Bereichen fehlen. Auch
        wenn beide Institutionen das Vorhaben auf Fristver-
        längerung formal billigen, sind die erheblichen Zwei-
        fel nicht zu übersehen. Die griechische Regierung be-
        schränkt sich in weiten Teilen darauf, die kritischen
        Bereiche Haushalt, Sozialversicherung, Privatisie-
        rung von Staatseigentum, Arbeitsmarkt auf den Prüf-
        stand zu stellen bzw. Reformmöglichkeiten zu identi-
        fizieren. Dies bedeutet, dass klare Zusicherungen in
        den wichtigsten Bereichen fehlen.
        3. Der Antrag der Bundesregierung bezieht sich jedoch
        nicht nur auf eine Verlängerung des Hilfsprogramms.
        Im Antrag der Bundesregierung steht: „Zudem gäbe
        eine Verlängerung Zeit für Beratungen über etwaige
        Anschlussvereinbarungen.“ Hiermit wird deutlich ge-
        macht, dass es bei dieser Abstimmung nicht nur um
        eine Verlängerung der bisherigen Hilfen geht, sondern
        um einen ersten Schritt in Richtung eines dritten
        Hilfsprogramms.
        Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage, wa-
        rum die griechische Regierung in den kommenden vier
        Monaten in der Lage sein soll, Reformen umzusetzen,
        die in den letzten vier Jahren nicht geschafft wurden.
        Andere Krisenländer in der Euro-Zone wie zum Beispiel
        Irland, Spanien oder Portugal haben in den letzten Jah-
        ren enorme Reformanstrengungen unternommen, die
        ihre Wirkung zeigen.
        Am Ende geht es auch um das Thema Vertrauen. In
        den letzten Wochen wurde viel Vertrauen seitens der
        neuen griechischen Regierung zerstört. Dieses Verhalten
        bestätigt mich in der Annahme, dass sie weder die not-
        wendigen Reformen durchführen kann noch will. Die
        griechische Regierung wird den bisherigen Reformkurs
        nicht fortführen können, weil sie dafür nicht das innen-
        politische Mandat hat. Sie ist gewählt worden, um den
        eingeleiteten Reformkurs zu beenden. Dieser Wille ist in
        diesen Tagen deutlich spürbar. Aktuelle Forderungen des
        griechischen Finanzministers Yanis Varoufakis nach ei-
        nem Schuldenschnitt, mehr Investitionen, einem gerin-
        geren Haushaltsplus sowie die Bezeichnung der Reform-
        liste als „konstruktiv zweideutig“ bestätigen diese
        Einschätzung und konterkarieren unsere Bemühungen
        der vergangenen Jahre.
        Eine Aufweichung der Bedingungen zugunsten von
        Griechenland würde ein negatives Signal an diese Län-
        der senden und könnte einen Dominoeffekt in anderen
        Euro-Staaten zur Folge haben.
        Aus den oben genannten Gründen kann ich dem Be-
        schluss über eine Verlängerung der bestehenden Finanz-
        hilfefazilität der Hellenischen Republik nicht zustim-
        men.
        Emmi Zeulner (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti-
        gen Abstimmung zu Bundestagsdrucksache 18/4079
        werde ich dem Antrag nicht zustimmen.
        Dazu möchte ich Folgendes erklären:
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8531
        (A) (C)
        (D)(B)
        Mit großer Wertschätzung erkenne ich die bisher ge-
        leisteten Stabilisierungsbemühungen der griechischen
        Regierung an. Selbstverständlich stehe ich weiterhin zu
        einer Zugehörigkeit Griechenlands zur Europäischen
        Union und bekenne mich auch weiterhin zur deutschen
        Verantwortung innerhalb dieses Bündnisses.
        Jedoch setzt für mich die Abstimmung, die auf
        Grundlage des § 3 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 2
        Stabilisierungsmechanismusgesetz beruht, voraus, dass
        die Möglichkeit einer Stabilisierung erkennbar ist. Die
        Arbeitslosenzahlen und wirtschaftlichen Daten Grie-
        chenlands lassen aber kaum positive Prognosen zu.
        Darüber hinaus ist die Schuldentragfähigkeit von
        Griechenland für mich nicht erkennbar. Dies muss aber
        die Voraussetzung für weitere Finanzhilfen sein. Einen
        zeitnahen Abschluss des jetzigen Programms sehe ich
        somit als schwer umsetzbar an.
        Ich sehe keine stabile Grundlage, die Regierung Grie-
        chenlands als vertrauensvollen Partner anzusehen. Dies
        wurde durch das Verhalten und die widersprüchlichen
        Aussagen der griechischen Regierung immer wieder er-
        kennbar.
        Dennoch hoffe ich, dass das Prinzip von Leistung und
        Gegenleistung wieder zur Grundlage aller Überlegungen
        wird und dass Griechenland im Gegenzug zu den Fi-
        nanzhilfen seine zugesicherten Auflagen erfüllt.
        Anlage 13
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Fe-
        bruar 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
        satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdaten-
        schutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit
        der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errich-
        tung einer obersten Bundesbehörde
        – Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes
        und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
        – Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes
        und des Straßenverkehrsgesetzes
        – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. März
        2009 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäi-
        schen Union über die zentrale Zollabwicklung
        hinsichtlich der Aufteilung der nationalen Erhe-
        bungskosten, die bei der Bereitstellung der tradi-
        tionellen Eigenmittel für den Haushalt der Euro-
        päischen Union einbehalten werden
        – Gesetz zu der Entscheidung der Konferenz von
        Doha vom 8. Dezember 2012 zur Änderung des
        Protokolls von Kyoto vom 11. Dezember 1997
        zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Na-
        tionen über Klimaänderungen (Doha-Änderung
        des Protokolls von Kyoto)
        – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrs-
        übereinkommen vom 10. Juni 2013 zwischen der
        Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
        einerseits und der Regierung des Staates Israel
        andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-
        Israel-Luftverkehrsabkommen – Euromed-ISR-
        LuftverkAbkG)
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwi-
        schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
        land und der Regierung der Republik Polen über
        die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und
        Zollbehörden
        Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
        gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
        einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
        absehen:
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter-
        parlamentarischen Union
        129. Versammlung der Interparlamentarischen Union
        vom 7. bis 9. Oktober 2013 in Genf, Schweiz
        Drucksachen 18/3775, 18/3890 Nr. 4
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter-
        parlamentarischen Union
        130. Versammlung der Interparlamentarischen Union
        vom 16. bis 20. März 2014 in Genf, Schweiz
        Drucksachen 18/3776, 18/3890 Nr. 5
        Ausschuss für Wirtschaft und Energie
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grund-
        last in der Stromversorgung
        Drucksachen 17/10579, 18/770 Nr. 14
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Konzepte der Elektromobilität und deren Bedeutung
        für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
        Drucksachen 17/13625, 18/770 Nr. 16
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Zukunft der Automobilindustrie
        Drucksachen 17/13672, 18/770 Nr. 17
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        8532 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Roh- und
        Werkstoffen für Hochtechnologien – Präzisierung und
        Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffstrategie
        Drucksache 17/13673, 18/770 Nr. 18
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62
        Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
        Energie 2013 – Wettbewerb in Zeiten der Energiewende
        Drucksachen 17/14742, 18/641 Nr. 28
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bundesbericht Energieforschung 2013
        Drucksachen 17/14510, 18/641 Nr. 24
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik
        für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2012 (Rüs-
        tungsexportbericht 2012)
        Drucksache 18/105
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Postdienste und moderne Informations- und Kommuni-
        kationstechnologien
        Drucksache 18/582
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung 2013 nach § 7 des Geset-
        zes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollra-
        tes
        Bessere Rechtsetzung 2013: Erfolge dauerhaft sichern –
        zusätzlichen Aufwand vermeiden
        Drucksache 18/866
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Nationales Reformprogramm 2014
        Drucksachen 18/1107, 18/1379 (neu) Nr. 1.5
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Zweiter Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“
        Drucksachen 18/1109, 18/1379 (neu) Nr. 1.6
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom
        27. Januar 1959 in der Fassung vom 4. Juni 2014
        Drucksachen 18/1626, 18/1924 Nr. 2
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik
        für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2013 (Rüs-
        tungsexportbericht 2013)
        Drucksachen 18/1790, 18/2048 Nr. 1
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Herausforderungen einer nachhaltigen Wasserwirt-
        schaft
        Drucksache 18/2085
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bundesbericht Energieforschung 2014
        Forschungsförderung für die Energiewende
        Drucksachen 18/2262, 18/2530 Nr. 9
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der
        Deutschen Einheit 2014
        Drucksache 18/2665
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62
        Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
        Energie 2013 – Wettbewerb in Zeiten der Energiewende
        Drucksache 17/14742
        hier: Stellungnahme der Bundesregierung
        Drucksachen 18/2939, 18/3108 Nr. 3
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Zwischenbericht der Bundesregierung über die Rüs-
        tungsexporte im ersten Halbjahr 2014
        Drucksachen 18/2940, 18/3108 Nr. 4
        – Unterrichtung durch den Nationalen Normenkontrollrat
        Jahresbericht 2014 des Nationalen Normenkontrollra-
        tes
        Folgenkosten ernst nehmen – Chancen nutzen
        Drucksachen 18/3212, 18/3363 Nr. 1.4
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
        Drucksachen 18/3485, 18/3617 Nr. 3
        Ausschuss für Gesundheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über nosokomiale Infek-
        tionen und Erreger mit speziellen Resistenzen und Mul-
        tiresistenzen
        Drucksachen 18/3600, 18/3762 Nr. 4
        Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung zum Stand und Fort-
        schritt der Verhandlungen über einen barrierefreien
        Fernbuslinienverkehr auf EU-Ebene
        Drucksachen 18/3544, 18/3762 Nr. 2
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um-
        weltfragen
        Vorsorgestrategien für Nanomaterialien
        Drucksachen 17/7332, 18/770 Nr. 26
        – Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für
        nachhaltige Entwicklung
        Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für
        nachhaltige Entwicklung zum Bericht des Peer Review
        2013 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Sustai-
        nability – Made in Germany“
        Drucksache 18/3214
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8533
        (A) (C)
        (D)(B)
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        – Unterrichtung durch den Deutschen Ethikrat
        Stellungnahme des Deutschen Ethikrates
        Biosicherheit – Freiheit und Verantwortung in der Wis-
        senschaft
        Drucksache 18/1380
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Climate Engineering
        Drucksache 18/2121
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
        dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be-
        ratung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 18/3898 Nr. A.1
        EuB-BReg 1/2015
        Drucksache 18/3898 Nr. A.2
        EuB-BReg 15/2015
        Drucksache 18/3898 Nr. A.3
        EuB-BReg 2/2015
        Drucksache 18/3898 Nr. A.4
        EuB-BReg 3/2015
        Drucksache 18/3898 Nr. A.5
        EuB-BReg 93/2014
        Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
        Drucksache 18/1048 Nr. A.6
        EP P7_TA-PROV(2014)0179
        Finanzausschuss
        Drucksache 18/3898 Nr. A.11
        Ratsdokument 17111/14
        Ausschuss für Wirtschaft und Energie
        Drucksache 18/419 Nr. A.84
        Ratsdokument 11381/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.85
        Ratsdokument 11455/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.86
        Ratsdokument 11876/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.89
        Ratsdokument 13157/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.91
        Ratsdokument 14688/13
        Drucksache 18/419 Nr. A.92
        Ratsdokument 14835/13
        Drucksache 18/544 Nr. A.31
        Ratsdokument 5526/14
        Drucksache 18/822 Nr. A.18
        Ratsdokument 5599/14
        Drucksache 18/822 Nr. A.19
        Ratsdokument 5978/14
        Drucksache 18/822 Nr. A.20
        Ratsdokument 5989/14
        Drucksache 18/822 Nr. A.21
        Ratsdokument 5992/14
        Drucksache 18/822 Nr. A.22
        Ratsdokument 6460/14
        Drucksache 18/1048 Nr. A.8
        Ratsdokument 7204/14
        Drucksache 18/1048 Nr. A.9
        Ratsdokument 7314/14
        Drucksache 18/1048 Nr. A.10
        Ratsdokument 7612/14
        Drucksache 18/1137 Nr. A.3
        Ratsdokument 6446/14
        Drucksache 18/1524 Nr. A.6
        Ratsdokument 9319/14
        Drucksache 18/1935 Nr. A.8
        Ratsdokument 5644/14
        Drucksache 18/1935 Nr. A.9
        Ratsdokument 8096/13
        Drucksache 18/2055 Nr. A.8
        ERH 2/2014
        Drucksache 18/2055 Nr. A.9
        Ratsdokument 10409/14
        Drucksache 18/2055 Nr. A.10
        Ratsdokument 10457/14
        Drucksache 18/2533 Nr. A.36
        Ratsdokument 11002/14
        Drucksache 18/2533 Nr. A.37
        Ratsdokument 11603/14
        Drucksache 18/2533 Nr. A.38
        Ratsdokument 11616/14
        Drucksache 18/2533 Nr. A.40
        Ratsdokument 12198/14
        Drucksache 18/2533 Nr. A.41
        Ratsdokument 12212/14
        Drucksache 18/2533 Nr. A.42
        Ratsdokument 12548/14
        Drucksache 18/2677 Nr. A.8
        Ratsdokument 12623/14
        Drucksache 18/2677 Nr. A.9
        Ratsdokument 12672/14
        Drucksache 18/3110 Nr. A.11
        Ratsdokument 13910/14
        Drucksache 18/3218 Nr. A.5
        Ratsdokument 14414/14
        Drucksache 18/3362 Nr. A.7
        Ratsdokument 14225/14
        Drucksache 18/3362 Nr. A.8
        Ratsdokument 14856/14
        Drucksache 18/3765 Nr. A.6
        Ratsdokument 16572/14
        Drucksache 18/3765 Nr. A.7
        Ratsdokument 16612/14
        Ausschuss für Arbeit und Soziales
        Drucksache 18/2845 Nr. A.7
        Ratsdokument 13157/14
        Drucksache 18/2845 Nr. A.8
        Ratsdokument 13158/14
        Verteidigungsausschuss
        Drucksache 18/3765 Nr. A.9
        Ratsdokument 11903/14
        Drucksache 18/3765 Nr. A.10
        Ratsdokument 11934/14
        Drucksache 18/3765 Nr. A.11
        Ratsdokument 12197/14
        Drucksache 18/3765 Nr. A.12
        Ratsdokument 15131/14
        Ausschuss für Gesundheit
        Drucksache 18/2533 Nr. A.52
        Ratsdokument 11266/14
        Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
        Drucksache 18/642 Nr. C.11
        Ratsdokument 5855/13
        8534 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015
        (A) (C)
        (B)
        Drucksache 18/642 Nr. C.12
        Ratsdokument 5960/13
        Drucksache 18/642 Nr. C.13
        Ratsdokument 5985/13
        Drucksache 18/642 Nr. C.14
        Ratsdokument 6012/13
        Drucksache 18/642 Nr. C.15
        Ratsdokument 6013/13
        Drucksache 18/642 Nr. C.16
        Ratsdokument 6014/13
        Drucksache 18/642 Nr. C.17
        Ratsdokument 6015/13
        Offsetdruc
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Te
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 18/3362 Nr. A.11
        Ratsdokument 15012/14
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        Drucksache 18/3765 Nr. A.15
        EP P8_TA-PROV(2014)0072
        (D)
        kerei, Bessemerstraße 83–91, 1
        lefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        22
        89. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        ZP 4 Finanzhilfen zugunsten Griechenlands
        ZP 5 u. 6 CETA-Abkommen EU/Kanada
        TOP 17 Kleinanlegerschutzgesetz
        TOP 19 Verfolgung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten
        ZP 7, TOP 21 Deutsches Institut für Menschenrechte
        TOP 20 Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie
        Anlagen