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    Plenarprotokoll 18/89 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 89. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 I n h a l t : Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag des Bundesministeriums der Finan- zen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Ab- satz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfe- fazilität zugunsten der Hellenischen Repu- blik Drucksachen 18/4079, 18/4093 . . . . . . . . . . . 8407 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8407 B Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8410 A Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 8413 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8415 A Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8417 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8418 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8419 D Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8421 C Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8422 A Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8422 C Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8422 C Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 8423 D Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8425 B Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8426 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8427 A Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8428 C Michael Schlecht (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8430 A Annette Groth (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8430 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 8431 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8434 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: CETA-Verhandlungsergebnis ablehnen Drucksache 18/4090 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8431 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Interessengeleite- tes Gutachten zu Investorenschutz zu- rückweisen – zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konsultationsergebnisse be- herzigen – Klageprivilegien zurückwei- sen Drucksachen 18/3729, 18/3747, 18/3862 . . . 8432 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8432 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8433 B Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8437 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8439 B Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8439 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8440 A Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8441 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 42 GO) . . . . . . . . . . . . . 8441 D Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8442 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8443 C Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8444 D Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8447 B Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8448 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8449 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8452 C Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8453 A Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8454 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8457 A Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8457 D Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8458 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kleinanleger- schutzgesetzes Drucksache 18/3994 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8460 D Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8461 A Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 8462 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8463 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8464 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8465 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 8466 C Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8467 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfol- gung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten – (GVVG- Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksache 18/4087 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8468 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8468 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 8470 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8471 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8472 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8473 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8474 B Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8474 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes über die Rechtsstellung und Aufga- ben des Deutschen Instituts für Menschen- rechte (DIMRG) Drucksache 18/4089 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8476 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 21: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtsför- derung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen Drucksachen 18/2618, 18/4113 . . . . . . . . . . . 8476 B Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8476 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8477 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8478 A Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8478 B Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8480 A Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8480 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 III Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8482 A Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8483 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8484 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresab- schluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unterneh- men bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/ EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanz- richtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) Drucksache 18/4050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8485 A Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8485 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8486 A Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8486 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8488 C Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8489 D Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8490 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8492 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 8493 A Anlage 2 Amtliche Mitteilung (52. Sitzung) . . . . . . . . . 8493 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Detlef Seif, Günter Baumann, Sybille Benning, Ute Bertram, Peter Beyer, Uwe Feiler, Dirk Fischer (Hamburg), Thorsten Frei, Fritz Güntzler, Dr. Herlind Gundelach, Christian Haase, Matthias Hauer, Dr. Stefan Heck, Dr. Matthias Heider, Frank Heinrich (Chemnitz), Dr. Heribert Hirte, Thorsten Hoffmann (Dortmund), Franz-Josef Holzenkamp, Bettina Hornhues, Steffen Kanitz, Dr. Georg Kippels, Dr. Philipp Lengsfeld, Antje Lezius, Ingbert Liebing, Matern von Marschall, Marlene Mortler, Helmut Nowak, Dr. Tim Ostermann, Sylvia Pantel, Lothar Riebsamen, Uwe Schummer, Reinhold Sendker, Sebastian Steineke, Thomas Stritzl, Sabine Sütterlin-Waack, Astrid Timmermann-Fechter, Sven Volmering, Christel Voßbeck-Kayser, Marco Wanderwitz, Albert Weiler, Heinrich Zertik (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den Antrag des Bundesministe- riums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts- hilfe – Einholung eines zustimmenden Be- schlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefa- zilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 8494 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Norbert Barthle, Dr. Christoph Bergner, Heike Brehmer, Dr. Maria Flachsbarth, Eberhard Gienger, Dr. Stefan Kaufmann, Hartmut Koschyk, Andreas Mattfeldt, Dr. Mathias Middelberg, Karsten Möring, Dr. Martin Pätzold, Ingrid Pahlmann, Josef Rief, Dr. Heinz Riesenhuber, Ronja Schmitt (Alt- hengstett), Nadine Schön (St. Wendel), Dr. Frank Steffel, Albert Stegemann, Dieter Stier, Kai Wegner, Barbara Woltmann (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zuguns- ten der Hellenischen Republik (Zusatztages- ordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8495 D Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cajus J. Caesar, Michael Donth, Karin Maag, Eckhard Pols, Tino Sorge (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den An- trag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Ver- längerung der Stabilitätshilfe – Einholung ei- nes zustimmenden Beschlusses des Deut- schen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungs- mechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesord- nungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8496 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Michalk, Tankred Schipanski, Christina Schwarzer, Nina Warken, Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zur nament- lichen Abstimmung über den Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmen- den Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Num- mer 2 des Stabilisierungsmechanismusgeset- zes auf Verlängerung der bestehenden Finanz- hilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . 8497 D Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katrin Albsteiger, Dr. Georg Nüßlein (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zuguns- ten der Hellenischen Republik (Zusatztages- ordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8498 B Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ansgar Heveling, Dr. Günter Krings (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zuguns- ten der Hellenischen Republik (Zusatztages- ordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8499 A Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Katrin Werner (alle DIE LINKE) zur nament- lichen Abstimmung über den Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmen- den Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Num- mer 2 des Stabilisierungsmechanismusgeset- zes auf Verlängerung der bestehenden Finanz- hilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . 8499 D Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstim- mung über den Antrag des Bundesministe- riums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts- hilfe – Einholung eines zustimmenden Be- schlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfe- fazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 8500 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli- chen Abstimmung über den Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmen- den Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Num- mer 2 des Stabilisierungsmechanismusgeset- zes auf Verlängerung der bestehenden Finanz- hilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . 8501 B Anlage 12 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundes- ministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zu- gunsten Griechenlands; Verlängerung der Sta- bilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefa- zilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 8501 D Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8502 A Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8502 B Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8503 B Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8504 A Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8505 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . 8506 B Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8506 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 V Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8507 B Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . 8508 A Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8508 C Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . 8510 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . 8510 B Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8510 D Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU) . . . . . 8511 B Astrid Grotelüschen (CDU/CSU) . . . . . . . . 8512 A Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . 8512 C Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8513 A Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8513 D Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8514 A Dr. Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8514 D Günter Lach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8516 B Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8516 D Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . 8517 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8518 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8518 D Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8519 B Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . 8519 D Yvonne Magwas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8519 D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . 8520 C Jan Metzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8521 D Dr. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . 8522 B Niema Movassat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 8522 D Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8523 B Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8523 C Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8524 B Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8524 C Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . 8525 C Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8526 D Heiko Schmelzle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8526 D Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8527 A Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8527 B Johannes Steiniger (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8527 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8527 D Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8528 B Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . 8528 C Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8529 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8529 C Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8530 A Emmi Zeulner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8530 D Anlage 13 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8531 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8407 (A) (C) (D)(B) 89. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 Beginn: 9.01 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8493 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 27.02.2015 Dr. Bartke, Matthias SPD 27.02.2015 Bleser, Peter CDU/CSU 27.02.2015 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 27.02.2015 Brase, Willi SPD 27.02.2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 27.02.2015 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 27.02.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 27.02.2015 Groneberg, Gabriele SPD 27.02.2015 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 27.02.2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 27.02.2015 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 27.02.2015 Junge, Frank SPD 27.02.2015 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 27.02.2015 Krüger, Dr. Hans-Ulrich SPD 27.02.2015 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 27.02.2015 Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 27.02.2015 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 27.02.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 27.02.2015 Mittag, Susanne SPD 27.02.2015 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 27.02.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 27.02.2015 Spinrath, Norbert SPD 27.02.2015 Strässer, Christoph SPD 27.02.2015 Wichtel, Peter CDU/CSU 27.02.2015 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 27.02.2015 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 27.02.2015 Ziegler, Dagmar SPD 27.02.2015 Zimmermann, Pia DIE LINKE 27.02.2015 Anlage 2 Amtliche Mitteilung (52. Sitzung) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.3 EuB-BReg 53/2013 Drucksache 18/419 Nr. A.18 Ratsdokument 14716/13 Drucksache 18/544 Nr. A.1 EuB-BReg 10/2014 Drucksache 18/544 Nr. A.8 Ratsdokument 18099/13 Drucksache 18/822 Nr. A.3 EuB-BReg 16/2014 Drucksache 18/822 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2014)0098 Drucksache 18/822 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0101 Drucksache 18/897 Nr. A.1 Ratsdokument 6902/14 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.38 Ratsdokument 8179/13 Drucksache 18/822 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0064 Drucksache 18/822 Nr. A.9 Ratsdokument 5445/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.26 Ratsdokument 7910/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.27 Ratsdokument 8151/14 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 8494 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/1524 Nr. A.9 Ratsdokument 9008/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1524 Nr. A.12 Ratsdokument 6587/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.13 Ratsdokument 8290/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.14 Ratsdokument 9143/14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/544 Nr. A.49 EP P7_TA-PROV(2013)0546 Drucksache 18/1707 Nr. A.8 Ratsdokument 9802/14 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/1524 Nr. A.15 Ratsdokument 8814/14 Drucksache 18/1659 Nr. A.1 KOM(2014)324 endg. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Detlef Seif, Günter Baumann, Sybille Benning, Ute Bertram, Peter Beyer, Uwe Feiler, Dirk Fischer (Hamburg), Thorsten Frei, Fritz Güntzler, Dr. Herlind Gundelach, Christian Haase, Matthias Hauer, Dr. Stefan Heck, Dr. Matthias Heider, Frank Heinrich (Chem- nitz), Dr. Heribert Hirte, Thorsten Hoffmann (Dortmund), Franz-Josef Holzenkamp, Bettina Hornhues, Steffen Kanitz, Dr. Georg Kippels, Dr. Philipp Lengsfeld, Antje Lezius, Ingbert Liebing, Matern von Marschall, Marlene Mortler, Helmut Nowak, Dr. Tim Ostermann, Sylvia Pantel, Lothar Riebsamen, Uwe Schummer, Reinhold Sendker, Sebastian Steineke, Thomas Stritzl, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Astrid Timmermann-Fechter, Sven Volmering, Christel Voßbeck-Kayser, Marco Wanderwitz, Albert Weiler, Heinrich Zertik (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den An- trag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi- nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlänge- rung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun- destages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusge- setzes auf Verlängerung der bestehenden Fi- nanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung werden wir dem Antrag des Bundesministeriums der Fi- nanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weisen wir darauf hin, dass mit unserer Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu- stimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutio- nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung – bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextre- men Partei Anel –, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs ver- lassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen ange- kündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba- rung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch- führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan- leihen haben mittlerweile Fantasiewerte erreicht und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8495 (A) (C) (D)(B) übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge- stellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re- kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich- keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor- dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch- lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra- gen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechische Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti- ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „soziale Fairness" verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittel- marken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Eurogruppenmitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Rege- lungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU- Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Emp- fehlungen Sonderrechte einfordern: Ein Fass ohne Bo- den. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb weisen wir eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – mit aller Entschiedenheit zurück. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Norbert Barthle, Dr. Christoph Bergner, Heike Brehmer, Dr. Maria Flachsbarth, Eberhard Gienger, Dr. Stefan Kaufmann, Hartmut Koschyk, Andreas Mattfeldt, Dr. Mathias Middelberg, Karsten Möring, Dr. Martin Pätzold, Ingrid Pahlmann, Josef Rief, Dr. Heinz Riesenhuber, Ronja Schmitt (Althengstett), Nadine Schön (St. Wendel), Dr. Frank Steffel, Albert Stegemann, Dieter Stier, Kai Wegner, Barbara Woltmann (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der 8496 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungs- punkt 4) Wir stimmen dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, die Fi- nanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Wir setzen dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande- rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro- gramm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge- rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla- mente gewahrt sind. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cajus J. Caesar, Michael Donth, Karin Maag, Eckhard Pols, Tino Sorge (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanz- hilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustim- menden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Num- mer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfe- fazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Fi- nanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu- stimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutio- nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung – bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextre- men Partei Anel –, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs ver- lassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen ange- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8497 (A) (C) (D)(B) kündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba- rung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch- führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan- leihen haben mittlerweile Fantasiewerte erreicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge- stellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re- kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich- keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor- dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch- lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra- gen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechische Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti- ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubi- gern einhalte und angemessene Primärüberschüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit bereitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Ver- trägen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „so- ziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungs- fähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung, nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisheri- gen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vor- lage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres Ver- halten oder gegenläufige Erklärungen aber deutlich ma- chen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Eurogruppenmitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Rege- lungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU- Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Emp- fehlungen Sonderrechte einfordern: Ein Fass ohne Bo- den. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb weise ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – mit aller Entschiedenheit zurück. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Michalk, Tankred Schipanski, Christina Schwarzer, Nina Warken, Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhil- fen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der 8498 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver- längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Wir stimmen dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Wir setzen dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande- rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro- gramm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten. e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katrin Albsteiger, Dr. Georg Nüßlein (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundes- ministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zu- gunsten Griechenlands; Verlängerung der Sta- bilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver- längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Der vorliegende Antrag des Bundesministeriums der Finanzen bezieht sich ausschließlich auf eine technische Verlängerung der nach jetzigem Stand zum 28. Februar 2015 auslaufenden Finanzhilfefazilität für die Helleni- sche Republik Griechenland um vier Monate, so wie wir dies schon einmal vor den griechischen Wahlen vom 25. Januar 2015 in Aussicht gestellt hatten. Dabei beto- nen wir: Es geht nicht um neues Geld! Deshalb stimmen wir diesem Antrag trotz begründe- ter, durch unakzeptable Rhetorik der griechischen Regie- rung befeuerter Bedenken zu. Dies geschieht aus der Überzeugung, dass es nach den zähen und aus deutscher Sicht erfolgreichen Verhandlun- gen und dem Einknicken der griechischen Regierung in- akzeptabel wäre, eine Programmverlängerung zu ver- weigern und so Bundesfinanzminister Dr. Schäuble quasi in den Rücken zu fallen. Bei allen Bewertungen und Entscheidungen in diesem Zusammenhang stehen für uns als Bundestagsabgeord- nete die Auswirkungen auf unsere Währung und die Konsequenzen für den deutschen Anleger oder Steuer- zahler im Zentrum. Erst danach denken wir an Griechen- land. Unser Auftrag ist es, dazu beizutragen, das Wohl des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Mit der heutigen Entscheidung glauben wir (noch!), mehr Schaden abwenden als entstehen las- sen zu können. Eine Zustimmung des Deutschen Bun- destages und der Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF darf aber keinesfalls als Zustimmung für eine wie- der unkonditionierte griechische Schuldenpolitik miss- verstanden werden. Im Gegenteil: Die Fortzahlung ist an strenge Verpflichtungen geknüpft, durchgreifende, teil- weise von der Regierung Samaras bereits begonnene Re- formen nicht rückgängig zu machen, sondern vielmehr zu forcieren. Dies glaubhaft zu machen, dafür haben die Griechen nun vier Monate zusätzlich Zeit. Unsere Grundsätze bleiben: Leistungen kann es nur durch Gegenleistung geben. Solidarität kann nur gegen Solidität und Respekt nur gegen Respekt eingefordert werden. Die griechische Reformagenda darf kein reines Lip- penbekenntnis bleiben. Die Regierung Tsipras muss sich klar zu diesen Schritten bekennen und sie – auch gegen nationale und parteiinterne Widerstände – gesetzgebe- risch umsetzen. Nur wenn Griechenland den bisherigen Reformprozess seriös fortsetzt, kann die Hellenische Re- publik auf die Solidarität Deutschlands und der anderen Euro-Länder setzen. Was aber, wenn dies nicht geschieht? Welche Folgen hätte das insbesondere für die Stabilität der Euro-Zone und für den deutschen Steuerzahler? Müssen wir dann ein drittes Hilfspaket schnüren? Nach all dem? Für die- sen Fall sehen wir nur noch zwei Alternativen: einen dauerhaften Transfer zugunsten der Griechen, also jene Schuldenunion, die wir nie wollten und die nach Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8499 (A) (C) (D)(B) Artikel 125 AEUV ausdrücklich verboten ist, oder den Austritt der Griechen aus der Währungsunion, um mit der Drachme abwerten zu können und (vielleicht) wieder wettbewerbsfähig zu werden. Beides wäre fatal für alle Beteiligten. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ansgar Heveling, Dr. Günter Krings (beide CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den Antrag des Bundesministe- riums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts- hilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlus- ses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesord- nungspunkt 4) Der Deutsche Bundestag hat heute über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die bestehende Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Repu- blik zu verlängern, Bundestagsdrucksache 18/4079, zu entscheiden. Gegenstand des Antrags ist damit aus- schließlich die technische Verlängerung des im März 2012 beschlossenen und somit bereits bestehenden Fi- nanzhilfeprogramms um bis zu vier Monate. Der Deutsche Bundestag entscheidet mithin nicht über ein neues Finanzhilfeproqramm. Vielmehr geht es darum, die noch offenstehende Tranche des bestehenden EFSF-Programms in Höhe von 1,8 Milliarden Euro und die Überweisung der SMP-Gewinne aus dem Jahr 2014 in Höhe von 1,9 Milliarden Euro im laufenden Pro- gramm freigeben zu können. Auf Grundlage des Stabili- sierungsmechanismus-Gesetzes ist auch für die Verlän- gerung eines bestehenden Programms bereits die Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich. Auch bei einer Programmverlängerung erfolgt die Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgese- henen restlichen Mittel nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die Europäische Zentral- bank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) als Institutionen zustimmen. Auch hierbei ist eine Beteiligung des Deutschen Bundestages im Weiteren er- forderlich. Um die Bedingungen der jetzt beantragten Programm- verlängerung wurde in den letzten Wochen seitens der beteiligten Regierungen der Euro-Mitgliedstaaten sowie der europäischen Institutionen heftig gerungen. Es ist vornehmlich der klaren Positionierung der Bundesregie- rung und im Besonderen des Bundesministers der Finan- zen zu verdanken, dass das erklärte Ziel der Regierung der Hellenischen Republik, eine unkonditionierte Verlän- gerung bereits des laufenden Programms zu erreichen, durch die beteiligten Institutionen zurückgewiesen wer- den konnte. Stattdessen hat sich in der gemeinsamen Er- klärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 die Re- gierung der Hellenischen Republik zum laufenden Reformprozess bekannt und bekräftigt, dass sie ihre fi- nanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüberschüsse zur Her- stellung der Schuldentragfähigkeit bereitstellen werde. Diese Entscheidung der europäischen Institutionen und der beteiligten Regierungen der Euro-Mitgliedstaa- ten ist die Grundlage der heute im Deutschen Bundestag zu treffenden Verlängerungsentscheidung. Hierbei sehen wir, dass es – insbesondere dank der Haltung der Bun- desregierung und des Bundesministers der Finanzen – gelungen ist, entgegen den Forderungen der Regierung der Hellenischen Republik für das laufende Programm die bisherige Linie für die Bereitstellung von Finanzhil- fen beizubehalten. Aus diesem Grund werden wir der heute beantragten Verlängerung des bestehenden Pro- gramms zustimmen. Wir gehen hierbei davon aus, dass die Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzsta- bilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließ- lich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden An- passungsprogramms dient, in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfol- gen, wenn die vereinbarten Bedingungen zum erfolgrei- chen Abschluss des Programms ausreichend erfüllt sind und die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter anderem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von den beteilig- ten Institutionen auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine ausreichende Er- füllung der Programmbedingungen und einen erfolgrei- chen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu ermöglichen. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Katrin Werner (alle DIE LINKE) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhil- fen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver- längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Wir haben uns bei der Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Stabilitäts- hilfe für Griechenland enthalten. Unser Abstimmungs- verhalten beruht auf folgenden Erwägungen: Die neue vom Linksbündnis Syriza geführte griechi- sche Regierung ist eine riesige Chance nicht nur für das massiv unter der von der Troika verordneten Kürzungs- 8500 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) politik leidende Griechenland, sondern für ganz Europa. In Griechenland wird der Kurs zur Beendigung des Kür- zungsdiktats in einer Umfrage nach der Wahl von einer überwältigenden Mehrheit von 80 Prozent der griechi- schen Bevölkerung unterstützt. Die Bilanz von Merkels Kürzungsdiktat ist auch für die europäischen und deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vernichtend. Griechenland war bereits 2010 vor dem ersten sogenannten Hilfspaket überschuldet. Trotzdem wurden Banken, Hedgefonds und andere pri- vate Gläubiger mit öffentlichen Mitteln herausgekauft. Nun liegen etwa 80 Prozent der Forderungen gegenüber Griechenland bei den Rettungsschirmen bzw. der öffent- lichen Hand. Die Griechenland-Kredite kamen zu etwa 90 Prozent nie in Athen an. Sie dienten stattdessen der Befriedigung des Schuldendienstes und flossen an den Finanzsektor. Durch das Kürzungsdiktat der Troika ist die griechische Wirtschaftskraft um 25 Prozent einge- brochen und die Schuldenquote in der Folge von etwa 109 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, BIP, in 2008 auf über 170 Prozent des BIP explodiert. Nur durch einen Kurswechsel der bisherigen Krisenpolitik um 180 Grad lässt sich ein möglichst großer Teil des Geldes aus den sogenannten Hilfskrediten zurückbekommen. Genau für einen solchen Kurswechsel steht die neue griechische Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras. Daher ist es ausdrücklich auch aus der Sicht der deutschen Bevölkerung zu begrüßen, dass er in den Verhandlungen mit der von der Bundesregierung ange- führten Euro-Gruppe erste Erfolge verbuchen konnte: Die Kürzungskeule eines 3-prozentigen Primärüber- schusses für dieses Jahr ist vom Tisch, und die Europäi- sche Zentralbank hat zunächst durch die Verlängerung der Stabilitätshilfe den Geldhahn für die griechischen Banken nicht zugedreht. Das ist ein Anfang. Im heute dem Bundestag zur Abstimmung vorliegen- den Antrag macht die Bundesregierung aber unzweifel- haft deutlich, dass sie die bisherige Erpressungspolitik gegenüber Griechenland nahtlos weiterbetreiben will. Erstens muss sich, wie im Antrag der Bundesregierung ausgeführt, die Regierung in Athen von den Institutionen sämtliche zukünftigen Maßnahmen genehmigen lassen. Zweitens bleibt das unsägliche Kürzungsprogramm, auf dessen Grundlage das Land in den letzten Jahren ins Elend getrieben wurde, nach Ansicht der Bundesregie- rung unberührt bestehen. Drittens wird der finanzielle Spielraum der griechischen Regierung nicht erhöht. Denn der Antrag der Bundesregierung unterstreicht, dass kein einziger Euro fließt, bis das Troikadiktat aus Sicht der Institutionen in den nächsten Wochen erfolgreich ab- gearbeitet wird. Viertens gibt es zudem kein Entgegen- kommen hinsichtlich der untragbaren Schuldenlast Grie- chenlands. Im Antrag der Bundesregierung steht wörtlich: „Griechenland hat zudem sein klares Bekennt- nis bekräftigt, allen finanziellen Verpflichtungen gegen- über seinen Gläubigern vollständig und pünktlich nach- zukommen.“ Vollkommen indiskutabel und zynisch ist zudem, dass die Bundesregierung ihr Erpressungspotenzial dazu ge- nutzt hat, um der griechischen Regierung in ihre Re- formliste hineinzudiktieren, dass sie sicherzustellen hat, dass „die Haushaltslage durch die Bekämpfung der hu- manitären Krise nicht beeinträchtigt wird.“ All diese Punkte legen der griechischen Regierung in einer Weise Daumenschrauben an, dass der Erfolg ihrer Bemühun- gen, die Krise zu bewältigen und gleichzeitig die huma- nitäre Katastrophe in Griechenland abzuwenden, grund- legend gefährdet wird. Wir erklären uns mit der Syriza-Regierung solidarisch und zollen ihrer hartnäckigen und mutigen Verhandlung unter äußerst schweren Bedingungen unseren tiefen Re- spekt. Der andauernden Erpressungsstrategie der Bun- desregierung erteilen wir eine klare Absage. Das bedeu- tet für uns, dass wir uns bei der heutigen Abstimmung zum Antrag der Bundesregierung der Stimme enthalten. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke (alle DIE LINKE) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhil- fen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver- längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatz- tagesordnungspunkt 4) Wir stimmen heute gegen den Antrag des Bundes- finanzministers Wolfgang Schäuble, weil er die griechi- sche Regierung erpresst, den Schuldendienst an die Ban- ken und die katastrophale Kürzungspolitik fortzusetzen. Schäuble und die Troika tragen die Verantwortung für das Verhandlungsergebnis, nicht die griechische Regie- rung, die mit dem Rücken an der Wand steht. Die Troika hat die Notlage der griechischen Bevölkerung ausge- nutzt und mit erpresserischen Methoden den Handlungs- spielraum der neu gewählten Regierung bei der Bekämp- fung von Armut und sozialem Elend maximal eingeengt. Sie sind nicht bereit, das demokratische Votum der grie- chischen Wählerinnen und Wähler zu respektieren, die die neoliberale Politik der Troika von IWF, EZB und EU am 25. Januar abgewählt haben. Erstens. Griechenland bekommt weiterhin Geld nur gegen harte Auflagen, die von der Troika, dem Interna- tionalen Währungsfonds, IWF, der Europäischen Zen- tralbank, EZB, und der Europäischen Union vorgegeben und kontrolliert werden. Denn die Bewertung der umge- setzten Maßnahmen „obliegt den Institutionen“ – wie die Troika nun genannt wird. Die griechische Regierung musste sich verpflichten, keine „einseitigen“ Schritte zu unternehmen. Zweitens. Die EU zwingt Griechenland, den Schul- dendienst an die europäischen Banken und Institutionen zu bedienen, statt die humanitäre und soziale Katastro- phe im Land zu bekämpfen. Die Gelder aus den bisheri- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8501 (A) (C) (D)(B) gen „Rettungspaketen“ sind zu 96 Prozent in den Schul- dendienst an die europäischen Banken zurückgeflossen. Alle Haushaltsüberschüsse – auch jene, die durch die Besteuerung der Reichen erzielt werden – sollen weiter- hin automatisch in den Schuldendienst gehen. Drittens. Alle Maßnahmen, die die humanitäre Kata- strophe lindern sollen, stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Troika, ebenso die Anhebung des Mindestlohnes. Zynisch ist, dass die EU die griechische Regierung gezwungen hat, zu unterschreiben, dass die Bekämpfung der humanitären Krise zum Beispiel durch Lebensmittelmarken „nicht die Haushaltslage beein- trächtigen wird“. Viertens. Die griechische Regierung wurde darauf verpflichtet, keine laufenden Privatisierungen rückgän- gig zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass „die Lohnkosten im öffentlichen Dienst nicht steigen“. IWF und EZB haben bereits angekündigt, dass sie die vier Monate nutzen wollen, um die „Öffnung“ des staatlichen Sektors für weitere Privatisierungen zu verhandeln. Die Politik der Troika hat bereits zu einer humanitä- ren Katastrophe geführt. Unter ihrem Druck mussten zum Beispiel 40 Prozent der griechischen Krankenhäu- ser schließen. Solidarität mit der Bevölkerung in Griechenland und mit der griechischen Regierung heißt für uns, maximalen Druck auf der Straße, aber auch im Parlament auf Merkel und Schäuble aufzubauen. Mit unserem Nein zum vorliegenden Antrag von Schäuble und der Erpres- sung durch die EU möchten wir die Solidarität mit Grie- chenland und den Widerstand gegen Sozialkürzungen in Griechenland und anderswo stärken. Eine wirkliche Atempause für die griechische Bevölkerung wären ein Schuldenschnitt und Kredite ohne neoliberale Auflagen. Syriza ist es mit ihrem Wahlsieg gelungen, Millionen von Menschen Hoffnungen auf ein Ende des Kürzungs- diktats und auf soziale Verbesserungen zu machen. Sy- riza hat eine Debatte über einen Kurswechsel in Europa angestoßen. Daran arbeiten wir gemeinsam weiter. Zu- sammen stehen wir vor der Herausforderung, die gesell- schaftlichen Kräfteverhältnisse in Europa zu verändern. Bereits im November 2012 haben wir das Griechen- land-Paket abgelehnt. Aus denselben Gründen stimmen wir heute erneut gegen die Auflagen, die an die Verlän- gerung der Kredite gebunden sind. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den An- trag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi- nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlänge- rung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun- destages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusge- setzes auf Verlängerung der bestehenden Fi- nanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) Wir haben uns entschlossen, der Verlängerung des be- stehenden Programms für Griechenland zuzustimmen. Wir tun dies aus der festen Überzeugung, dass hierdurch die notwendige Zeit geschaffen wird, damit Griechen- land und seine europäischen Partner über die Konditio- nen und Rahmenbedingungen für weitere, notwendige Unterstützung sprechen können. Die griechische Regierung selbst hat die Verlänge- rung des Ende Februar auslaufenden Programms bean- tragt und die von der Euro-Gruppe geforderte Liste mit Reformmaßnahmen fristgerecht vorlegt. Die Europäi- sche Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds haben diese als belastba- ren Beginn für einen erfolgreichen Abschluss der ausste- henden Programmüberprüfung bewertet. Diese Verlän- gerung ist notwendig, und sie ist richtig. Daher stimmen wir der Verlängerung des laufenden Programms für Griechenland zu. Im Gegenzug für finanzielle Hilfen müssen die erfor- derlichen Reformen umgesetzt werden, die Griechen- land eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft eröffnen. Mit der heutigen Zustimmung der Verlängerung werden keine über die bereits beschlossenen Programme hinaus gehenden Gelder freigegeben. Vielmehr wird das beste- hende Reformpaket verlängert. Angesichts der weiterhin dringend notwendigen Strukturreformen stimmen wir der Verlängerung zu, ohne damit blind einen Freifahrt- schein auszustellen. Die griechische Regierung muss den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung beibehalten und die aufgezeigten Reformen zügig ange- hen. Während der Verlängerung des Programms werden Mittel aus diesem bestehenden Programm durch den Deutschen Bundestag entsprechend den gesetzlichen Re- gelungen nur dann freigegeben, wenn die Überprüfung vereinbarter Reformmaßnahmen positiv abgeschlossen wurde. Griechenland kann durch die Verlängerung der Hilfen weiterhin Mitglied der Euro-Zone und der Europäischen Union bleiben. Ein Ausscheiden Griechenlands aus der Währungsunion – ein Grexit, wie von Hardlinern in Tei- len der CSU gefordert – wäre nicht nur für Griechenland und die Euro-Zone wirtschaftlich verheerend, sondern auch ein nicht zu kalkulierendes Risiko für das europäi- sche Projekt. Anlage 12 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den An- trag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi- nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlänge- rung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bun- destages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusge- setzes auf Verlängerung der bestehenden Fi- 8502 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) nanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (Zusatztagesordnungspunkt 4) Dorothee Bär (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfe- fazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Mo- nate zu verlängern – Bundestagsdrucksache 18/4079 –, zustimmen. Ich setze dabei voraus, dass diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfs- vereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabi- lisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließ- lich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient. In dieser Verlängerungs- zeit muss jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden werden, und deshalb dürfen noch offene Aus- zahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Me- morandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab- schluss des Programms ausreichend erfüllt sind. Weiterhin müssen die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifi- ziert werden, besonders wichtig ist die Ergänzung durch einen Zeitplan. Die Troika wird diese Liste auf Verein- barkeit mit dem heutigen Programm überprüfen, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programm- überprüfung zu ermöglichen. Ich erwarte, dass der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprüfung eine erneute Prüfung der Schul- dentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Ge- samtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähi- gen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen, die sich auf die steuerlichen Einnahmen Griechenlands auswirken, können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika um- gesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzu- halten. Außerdem setze ich voraus, dass die Hellenische Re- publik ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darle- hensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF ge- schlossenen Kreditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommt. Nur so ist nach den Äußerungen der griechischen Regierung das Vertrauensverhältnis ge- genüber ihren europäischen Partnern wiederherzustellen. Eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der nun gewährten viermonatigen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzu- stellen, darf nur dann verhandelt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind. Maik Beermann (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich nach reifli- cher Überlegung und Abwägung dem Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen, da sich der Antrag lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate bezieht. Ohne einen entsprechenden Beschluss durch uns als Parlamentarier wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne aus dem Jahr 2014,1,9 Milliarden Euro, automatisch ver- fallen wären. Es handelt sich hierbei also nicht um ein neues Hilfs- programm, wir verlängern nur das bestehende. Den Griechen werden keine Schulden erlassen, und die grie- chische Regierung muss in den kommenden Wochen glaubhafte Strukturreformen entwickeln, die vor allem finanziell tragfähig sind. Offene Auszahlungen werden erst dann erfolgen, wenn die im bestehenden Memoran- dum of Understanding und im Programm des IWF fest- geschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab- schluss des Programms ausreichend erfüllt sind. Dies ist eines der Argumente, welches mich zu meiner Zustim- mung bewogen hat. Für mich ist ebenso wichtig, dass eine erneute Prü- fung der Schuldentragfähigkeit mit dem Ziel, die Ge- samtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähi- gen Stand abzusenken, erfolgt. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Ab- stimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die verein- barten Fiskalziele müssen vonseiten Griechenlands ein- gehalten werden. Einen erneuten Schuldenschnitt lehne ich ab! Auch muss Griechenland seinen Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, einschließ- lich der griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommen. Die nun viermonatige Verlängerung soll zudem ge- nutzt werden für Beratungen über ein mögliches Nach- folgeprogramm. Verhandlungen über eine etwaige An- schlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonatigen Verlängerung können nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind. Dank des Vorgehens unseres Finanzministers Schäuble hat die von Syriza angeführte neue griechische Regie- rung eingesehen, dass die Unterstützung der europäi- schen Partner an Bedingungen geknüpft ist und dass es ohne diese Bedingungen keine weitere Unterstützung geben kann. Aus meiner Sicht muss sichergestellt sein, dass erst dann wieder Hilfsgelder nach Griechenland fließen, wenn die letzte Überprüfung des verlängerten Pro- gramms erfolgreich abgeschlossen ist. Das gilt sowohl für die letzte noch ausstehende EFSF-Kredittranche von 1,8 Milliarden Euro als auch für die Überweisung der Gewinne, welche die nationalen Zentralbanken des Euro-Systems mit griechischen Staatsanleihen machen, „SMP-Gewinne“. Aus dem Gewinn der Bundesbank flossen über den Bundeshaushalt 2013 dadurch 599 Mil- lionen Euro nach Griechenland, aus 2014 stehen noch Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8503 (A) (C) (D)(B) 532 Millionen Euro zur Verfügung, für 2015 sind 412 Millionen Euro vorgesehen. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land aus meiner Sicht auch weiterhin auf die solidari- sche Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechi- sche Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda oder durch ihr jetziges Verhalten aller- dings deutlich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht, werde ich mich dafür einsetzen, dass auch im Interesse der Europäischen Gemeinschaft die Finanzhilfen unver- züglich zu beenden sind. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Ich bin nicht der Meinung, dass Griechenland Sonder- rechte eingeräumt werden sollten. Denn dies würde For- derungen weiterer Euro-Gruppenmitglieder nach Son- derregelungen nach sich ziehen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlungen Sonderrechte einfordern. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb lehne ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – ab! Die Gegenleistung, die alle von den Griechen erwar- ten, besteht darin, dass sie den begonnenen Reformpro- zess fortsetzen und vertiefen, gemeinsam mit den euro- päischen Partnern und eng begleitet von der Troika – unter welchem Namen auch immer. Aus meiner Sicht kommt es nun auf eine Mischung aus Strukturreformen, Finanzsektorstabilisierung und sozialer Ausgewogenheit an. Ich werde genau beobachten, ob Griechenland seinen Reformanstrengungen nachkommt. Um es noch einmal klarzustellen: Meine Zustimmung zur Verlängerung des zweiten Hilfspaketes ist keine Zustimmung zu einem neuen dritten Hilfspaket für Griechenland – beide Seiten müssen die vereinbarten Spielregeln einhalten. Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich kann dem vor- liegenden Antrag des Bundesministeriums für Finanzen „Finanzhilfen zugunsten Griechenland, Verlängerung der Stabilitätshilfe“ nicht zustimmen. Damit befinde ich mich in der logischen Abfolge meines bisherigen Ab- stimmungsverhaltens zu vorherigen Griechenlandhilfen. Dem ersten Paket hatte ich noch zugestimmt, dem zwei- ten nicht mehr. Die uns noch beim ersten Griechenlandprogramm versprochene Schaffung von Staatsinsolvenzregeln wurde nie ernsthaft angegangen. Dadurch gibt es ein ständiges Erpressungspotenzial seitens Griechenlands gegenüber den Mitgliedstaaten des Euro-Raums und auch der Bun- desregierung gegenüber dem Parlament. Ich teile die Rechtsauffassung nicht, dass der Antrag auf Verlängerung der Stabilitätshilfe lediglich eine Ver- längerung der vertraglichen Vereinbarungen um vier Monate sei. Es ist keine Verlängerung, sondern eine Ver- änderung des Programms in sehr wesentlichen Teilen. Die letzte Verlängerung – auf Antrag der vormaligen griechischen Regierung unter Andonis Samaras – ist kaum mehr als zwei Monate alt. Sie hatte den Zweck, Zeit für die in der Finanzierungsvereinbarung vorgese- hene Umsetzung der noch ausstehenden Reformschritte zu schaffen. Die neue beantragte Verlängerung um vier Monate durch die neue griechische Regierung unter Ale- xis Tsipras wird aber benötigt, um bestimmte Reformen, zu denen sich die Vorgängerregierung verpflichtet hatte, nicht durchzuführen oder sogar rückgängig zu machen. Die vorliegenden Texte seitens der griechischen Re- gierung sind außerdem von einer, wie der griechische Finanzminister selbst sagt, „sehr auffälligen und kon- struktiven Zweideutigkeit“. Die „hybriden“ Verhand- lungstaktiken der Griechen vermitteln weder Vertrauen, Verlässlichkeit oder gar Glaubwürdigkeit. Es war bisher ungeschriebenes Gesetz auch im Euro-Raum, dass bei allen Kontroversen eben Vertragstreue auch heißt, ein vernünftiges Verhalten während der Vertragsverhandlun- gen an den Tag zu legen. Die neue griechische Regie- rung hat sich weder vor, während noch nach den Ver- handlungen daran gehalten. Eine modifizierte Verlängerung des Programms löst nicht die ökonomischen Probleme des Landes wie man- gelnde Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft, feh- lende stabile und effiziente Verwaltungsstrukturen vor allem in Finanz- und Steuerwesen sowie die Modernisie- rung von Justiz- und Bildungswesen. Ich fürchte, dass Griechenland unter den jetzigen Be- dingungen auf Dauer nicht mehr in der Euro-Zone blei- ben kann. Griechenland wurde durch den Euro zu teuer. Billiger und wieder wettbewerbsfähig zu werden, geht nur durch einen Austritt aus dem Währungsverbund und eine Abwertung der Drachme. Ein geordneter Euro-Austritt wäre ebenso auszuhan- deln wie ein Schuldenmoratorium und ein Hilfsprogramm für die Übergangszeit zur Abmilderung von Preissteige- rungen bei lebensnotwendigen Produkten und Dienst- leistungen. Wenn der Drachmekurs sein Gleichgewicht gefunden hat, sollte durchaus eine Rückkehr in den Euro-Raum wieder möglich sein. Die Fortsetzung von Rettungsprogrammen und die Kredite der anderen Staaten verhindern die dringend not- wendige Preisanpassung. Sie schieben den Zeitpunkt der Insolvenz zwar hinaus, können die Insolvenz aber nicht verhindern. Für den europäischen Steuerzahler entstehen noch höhere Lasten. Wir Deutsche stehen mit circa 92 Milliarden Euro bereits jetzt schon in der Pflicht. Die Massenarbeitslosigkeit in Griechenland würde weiter steigen. Sie ist heute schon doppelt so hoch wie vor fünf Jahren, obwohl sich die Schulden Griechenlands bei der Europäischen Zentralbank und der Staatengemeinschaft inzwischen verfünffacht haben und jetzt bei 263 Milliar- den Euro und 143 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung 8504 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) liegen. Die bisherige Rettungspolitik hat für Griechen- land versagt. Dass ist einerseits dem Unwillen und Un- vermögen der Griechen und andererseits dem Aufbau der Rettungspolitik wider alle ökonomischen Grundre- geln geschuldet. Es ist heute Konsens, dass im Falle der Insolvenz Griechenlands mit keinen erheblichen Erschütterungen mehr zu rechnen wäre. Banken anderer Euro-Staaten ha- ben nicht mehr in griechische Staatsanleihen investiert, sodass keine Bankpleiten in anderen Staaten drohen. Neue Hilfspakete für Griechenland sind nicht mehr not- wendig, um die Finanzstabilität der Euro-Zone zu si- chern. Auch der Rest der Euro-Zone dürfte von einem „Gre- xit“ profitieren. Zwar wären die Hilfsgelder verloren, aber das sind sie auch, wenn Griechenland im Euro- Raum bleibt. Der „Grexit“ hätte aber einen großen Vor- teil: Er diszipliniert all die Länder, die ihren Reformkurs lieber heute als morgen beenden würden. Die Chance, aus der Währungsunion doch noch eine Stabilitätsunion zu machen, würde steigen. Jetzt ist genau das entstan- den, was die Väter und Mütter der Währungsunion nie wollten: eine Haftungs-, Schulden- und Transferunion. Zu deren Verfestigung möchte ich mit meiner Stimme nicht beitragen. Deshalb lehne ich den vorliegenden An- trag ab. Klaus Brähmig (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich aber darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die grie- chische Regierung darf die Zustimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte griechi- sche Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung jetzt in: „Die Institutionen“ um- benannt – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übri- gen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundesta- ges – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung dennoch keine Selbstver- ständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regie- rung, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs verlassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt und Privatisie- rungen gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen angekündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns sowie eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheb- lichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfever- einbarung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durchführung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes, die sich gerade erholt hatten, erheb- lich. Die Zinssätze für Staatsanleihen haben mittlerweile wieder Phantasiewerte erreicht und übertreffen die Zins- sätze der über die EFSF bereitgestellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthaben- flucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in rekordverdächti- ger Zeit das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Politik erschüttert. Auch die nicht koordinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von den unvertret- baren Beleidigungen Deutschlands und deutscher Spit- zenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetragen haben. Die unterneh- merische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechische Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt, Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti- ziert, das jetzt wieder in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8505 (A) (C) (D)(B) sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „soziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm und eine schnelle und tatkräftige Umsetzung fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung, nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, ist im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Im- mer wieder wird die Europäische Union als Werte- und Schicksalsgemeinschaft bemüht. Gerne kann sich Grie- chenland auf europäische Solidarität berufen, es muss dann aber auch in den nächsten Monaten unter Beweis stellen, dass es beim Thema Solidität der Staatsfinanzen Ernst macht. Sollten Griechenland bei den im Sommer anstehen- den Verhandlungen Sonderrechte eingeräumt werden, würden Forderungen weiterer Eurogruppenmitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden andere EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Ein- haltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifi- schen Empfehlungen Sonderrechte einfordern: Was folgt, ist ein Fass ohne Boden. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb werde ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – nicht akzeptieren. Nach eingehenden Gewissensprüfun- gen werde ich dann eine Entscheidung treffen, ob wei- tere Finanzhilfen noch vertretbar sind. Abschließend weise ich darauf hin, dass meine Soli- darität gegenüber Griechenland auch dann erschöpft ist, wenn griechische Spitzenpolitiker und die griechische Bevölkerung die verbalen Angriffe auf deutsche Spit- zenpolitiker fortsetzen. Die kecke Forderung nach Repa- rationsleistungen und die Dämonisierung „der Deut- schen“ als wirtschaftliche Hegemonialmacht sind nicht vereinbar mit der eingeforderten Solidarität. Die Be- schimpfung und Schmähung des Hauptgläubigers sorgt nicht für den nötigen Blick in den eigenen Spiegel. Ich erwarte keine Unterwürfigkeit und keinen ständigen Dank für solidarisches Handeln, aber ich erwarte, dass das griechische Volk bei der Ursachensuche für die fi- nanz-, wirtschafts- und staatspolitische Krise endlich be- ginnt, mit sich selber und seinen politischen und wirt- schaftlichen Eliten hart ins Gericht zu gehen. Michael Brand (CDU/CSU): Ich werde dem Antrag von Bundesfinanzminister Schäuble zustimmen. Es stimmt zwar, dass man der neuen griechischen Regie- rung nicht über den Weg trauen kann – die jüngsten Äu- ßerungen des dortigen Finanzministers sind nicht part- nerschaftlich, sondern polemisch und provokativ und im Übrigen politisch zerstörerisch. Umso mehr hat Gewicht, dass der deutsche Finanz- minister und seine Kollegen in der Euro-Gruppe eine verbindliche Zusage auch der neuen Mehrheit in Grie- chenland erreicht haben, dass Griechenland entgegen den Ankündigungen der Radikalen von links und rechts im Wahlkampf nun doch keine Reform zurückdreht und stattdessen weitere Reformen einleitet. Für diese Abstimmung gilt: Es geht um nur vier Mo- nate, danach wird das Thema Griechenland ohnehin neu besprochen und verhandelt. Es geht hier nicht um ein neues Hilfspaket, sondern um eine Fristverlängerung. Wenn Griechenland Auflagen nicht erfüllt, werden nach den beschlossenen Regeln die Kredite nicht ausgezahlt. Klar ist für mich auch: Nach den vier Monaten gibt es keinen Automatismus für ein neues Hilfspaket. Grie- chenland war mit der Vorgängerregierung auf einem bes- seren Weg, hin zu Wachstum, was Tsipras & Co durch ihr völlig unseriöses und auch inkompetentes Programm 8506 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) riskiert haben. Diese Regierung aus Radikalen von links und rechts bekommt sozusagen eine Galgenfrist, um Eu- ropa und den IWF doch noch von ihrem Willen zu Re- formen zu überzeugen. Ansonsten gibt es keine Kredite, und der Austritt aus der Euro-Zone wäre dann die rich- tige Konsequenz. Zu den Voraussetzungen meiner Zustimmung heute zählen unter anderem folgende bereits vereinbarte Punkte, namentlich, dass erstens diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfs- vereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabili- sierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpas- sungsprogramms dient, zweitens in dieser Verlänge- rungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschrie- benen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausreichend erfüllt sind, drittens die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter anderem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Ver- einbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft wer- den, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbe- dingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu ermöglichen, vier- tens der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüber- prüfung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt, mit dem Ziel, die Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusen- ken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkun- gen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden, die vereinbarten Fiskalziele sind ein- zuhalten –, fünftens die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubi- gern, einschließlich der griechischen Darlehensvereinba- rung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kre- ditvertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nachkommt, sechstens Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonati- gen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Grie- chenlands wieder herzustellen, nur geführt werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Stimme für Solidarität und vorsichtigen Optimismus. Ich votiere bei der Abstimmung über die Kreditver- einbarung für Griechenland dieses Mal mit Ja. Mit dieser Entscheidung stimme ich ausdrücklich nicht dem Wür- gegriff der EU und insbesondere Wolfgang Schäubles restriktivem Kurs im Umgang mit Griechenland zu. Es gibt auch gute Gründe mit Enthaltung zu stimmen, aber diesmal überwiegen bei mir persönlich eine gewisse Zu- versicht hinsichtlich der künftigen Schritte und der Wunsch, mich mit der Syriza-geführten Regierung soli- darisch zu zeigen. Dies möchte ich im Folgenden be- gründen: Dieses Paket gibt der neuen griechischen Regierung mit unserer Schwesterpartei Syriza eine Atempause und eine Chance, vieles besser und anders zu machen als bis- herige Regierungen – es ist noch keine Kehrtwende, aber ein Umsteuern, aus dem eine Wende werden kann. Ich möchte Syriza mit meiner Zustimmung einen Vertrau- ensvorschuss geben, wohl wissend, dass ihre derzeitigen Möglichkeiten beschränkt sind. Denn natürlich ist uns allen klar, dass der Handlungsspielraum der griechischen Regierung – zumal unter diesem Zeitdruck – sehr gering ist, weil sie weiterhin unter dem Diktat der strikten Vor- gaben aus der EU steht, die ihr kaum Luft zum Atmen lassen und kaum Möglichkeiten, vernünftig zu handeln. Ich habe großen Respekt vor der aufrechten Haltung, die die griechischen Regierungsvertreter in den Verhand- lungen der letzten Tage gezeigt haben. Erstmals wird wieder über Alternativen zur Austeritätspolitik gespro- chen und breitere Kritik an den verheerenden Vorschrif- ten der drei Institutionen geübt. Ein erster Schritt, der die verhängnisvolle Kürzungs- politik der letzten Jahre zum Stoppen kommen lässt, ist mit diesem Paket getan, und er lässt mich vorsichtig op- timistisch nach vorne blicken. Aus meiner Sicht beinhal- tet die getroffene Vereinbarung diesmal einen Ansatz, der nicht wie bisher den Banken zugutekommt sowie nicht Arme und Mittelstand weiter belastet. Dies ist al- lein das Verdienst der neuen griechischen Verhandler, of- fensichtlich nicht das von Finanzminister Schäuble. Ich halte die Vorschläge der griechischen Regierung für vernünftig und glaubwürdig, die längst überfällige Besteuerung der Reichen einzuleiten und effektive Maß- nahmen gegen Korruption zu treffen. Die griechische Bevölkerung braucht wieder eine Krankenversicherung und Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Das Geld muss endlich bei den Leuten ankommen, sonst hilft es dem Land nicht auf die Beine. Gitta Connemann (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Fi- nanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Anders als in den Medien dargestellt geht es nicht um ein neues Griechenland-Programm III. Heute geht es le- diglich um eine technische Verlängerung des Finanzhil- feprogramms, das im März 2012 beschlossen wurde – um bis zu vier Monate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages würde das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 enden. Dies hätte zur Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms in Höhe von 1,8 Milliarden Euro und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014 in Höhe von 1,9 Milliarden Euro automa- tisch verfallen würden. Durch den Beschluss wird also kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Eine Auszahlung der im laufen- den Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel er- folgt im Übrigen nur Zug um Zug. Die Troika aus der EU-Kommission, der EZB und dem IWF müssen jeder Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8507 (A) (C) (D)(B) Auszahlung zustimmen. Diese Auszahlung muss dann auch noch durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genehmigt werden. Der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages umfasst also keine spektakulären neuen Maßnahmen, sondern bedeutet lediglich eine Verlängerung der Bereit- stellungsfrist. Deshalb werde ich heute zustimmen. Ich setze dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter an- derem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programm- überprüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten. e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge- rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla- mente gewahrt sind. Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Am 24. Februar 2015 wurde ich im Rahmen der Fraktionssitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen „Einholung eines zu- stimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hel- lenischen Republik“ – Bundestagsdrucksache 18/4079 – informiert. Diesem Antrag habe ich nicht zugestimmt. Nach den mir vorliegenden Informationen waren fol- gende Aspekte für meine Entscheidung ausschlagge- bend: Anstelle des bislang für 2015 vereinbarten Primär- überschusszieles von 3 Prozent des Bruttoinlandspro- duktes, BIP, soll Griechenland für dieses Jahr nunmehr auf einen „angemessenen“ Primärüberschuss verpflichtet werden. Vor dem Hintergrund, dass die griechische Wirt- schaftsleistung zwar nach sechs Jahren Rezession wieder gewachsen ist, aber im letzten Quartal 2014 auch wieder schrumpfte, ist für mich unverständlich, dass dies mit dieser Aufweichung und der unbestimmten Festlegung zu einer Stabilisierung beitragen soll. Es ist nicht nach- vollziehbar und führt meines Erachtens zu einer Ein- schränkung des Handlungsspielraums der Europäischen Union. Griechenland erhält seit Mai 2010 Kredithilfen in Form bilateraler Hilfskredite der Euro-Staaten und des IWF und seit März 2011 bis zum Jahr 2014 Kredithilfen im Rahmen der „Griechenland-II-Rettungsschirme“ mit einem Volumen von 163,7 Milliarden Euro, sodass sich das Gesamthaftungsvolumen aller Hilfen auf circa 237 Milliarden Euro beläuft. Für Deutschland beläuft sich der Haftungsanteil auf circa 56 Milliarden Euro. Diese Hilfen wurden an Strukturreformen und eine strenge Haushaltskonsolidierung gekoppelt. Bereits im Dezember 2014 wurde die Laufzeit von „Griechenland II“ schon einmal verlängert. Auch diese Verlängerung war an Bedingungen geknüpft. Eine er- neute Verlängerung setzt sich laut Bundestagsdrucksa- che 18/4079 wieder zum Ziel, dass es zu einem „erfolg- reichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung auf Basis der bestehenden Vereinbarung“ kommt. Die Reaktionen auf europäischer Ebene sind bislang verhal- ten. Zwar stimmen die Entscheidungsträger zu, dies aber nicht ohne ein großes „Aber“. So schrieb auch die Ge- schäftsführende Direktorin des IWF, Christine Lagarde, in ihrem Brief an den Euro-Gruppen-Vorsitzenden, dass sie in manchen wichtigen Bereichen klare Bekenntnisse zur Fortführung der Absichtserklärungen aus den Troika- Berichten – Memorandum of Understanding, MoU – vermisse, unter anderem das Rentensystem, die Verwal- tungsreformen und die Privatisierungspolitik. Selbst bisherige haushaltspolitische Erfolge musste die griechische Regierung selbst korrigieren, als die Steuereinnahmen im Januar 2015 um rund 23 Prozent geringer ausfielen als erwartet. Meines Erachtens müssen neue Überlegungen zum Umgang mit der Finanzsituation in Griechenland ange- dacht werden. Eine sich wiederholende und wohlwol- lende Unterstützung seitens der Gläubiger gegenüber ei- nem Schuldner, der kein Wohlverhalten erkennen lässt, kann ich nicht mittragen. 8508 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen zu den „Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitäts- hilfen“ werde ich bei der namentlichen Abstimmung am Freitag, dem 27. Februar 2015, zustimmen, gebe jedoch folgende persönliche Erklärung ab: Meine Zustimmung erfolgt aufgrund der Tatsache, dass mit der zur Abstimmung stehenden Fristverlänge- rung der Programmüberprüfung keinerlei zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Entscheidung verlän- gert lediglich den Zeitraum, in welchem Griechenland die bereits im März 2012 vereinbarten Bedingungen er- füllen kann. Sie verhindert gleichzeitig ein sofortiges Ende des bereits beschlossenen Hilfsprogramms und bietet eine letzte Chance. Ich setze bei meiner Zustimmung voraus, dass es in der Zwischenzeit keine unkonditionierte Übergangsfi- nanzierung geben wird und die ausstehende Tranche nur ausgezahlt wird, wenn die im bestehenden Memoran- dum of Understanding und im Programm des IWF fest- geschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab- schluss des Programms ausreichend erfüllt sind. Die heutige Entscheidung nimmt in keiner Weise vor- weg, wie zum Ende der Fristverlängerung am 30. Juni 2015 weiter verfahren wird. Sollte die bis dahin erfol- gende Überprüfung ergeben, dass Griechenland den heute gewährten Zeitaufschub nicht genutzt hat, um die bestehenden Vorgaben ohne Abstriche zu erfüllen, wird die letzte Tranche des laufenden Programms nicht aus- gezahlt. Mit meiner Zustimmung zum vorliegenden Antrag verbinde ich außerdem die Erwartung, dass Verhandlun- gen über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonatigen Verlängerung nur geführt werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente gewahrt sind. Ich kann auch deshalb zustimmen, weil die Bundesre- gierung ihre feste Zusage gegeben hat, die mit Griechen- land vereinbarten Vorgaben bei der Darlehensvereinba- rung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditvertrages von 2012 genauestens zu überwachen und auf deren Einhaltung zu achten. Zusätzlich zu diesen 2010 und 2012 gegebenen Zu- sagen, zu deren Einhaltung sich die neue griechische Re- gierung im Zuge des Verlängerungsantrags entgegen an- derslautenden Verlautbarungen in griechischen Medien verpflichtet hat, beinhalten die am Montag, dem 23. Fe- bruar 2015 von Griechenland mitgeteilten Reformvorha- ben weitere Zusagen. Bei meiner Entscheidung habe ich Bedenken zurück- gestellt, die sich aus Gestus und Kommunikationsinhalt öffentlicher Auftritte des griechischen Finanzministers Varoufakis für das Vertrauen in die Zuverlässigkeit grie- chischer Verhandlungspartner ergeben, weil ich aus- schließlich auf Sachargumente sowie die klare und be- stimmte Positionierung der Bundesregierung bezüglich der Überwachung vereinbarter Bedingungen abgestellt habe. Diese Tatsachen anerkennend sowie die an meine Entscheidung geknüpften Erwartungen unterstreichend kann und werde ich dem Antrag auf Fristverlängerung zustimmen. Ingo Gädechens (CDU/CSU): Vorbemerkung: Die Staatsschuldenkrise in Europa war und ist die schwerste Bewährungsprobe in der Geschichte der europäischen Einigung. Ihre Überwindung ist eine große Herausforde- rung. Viele Schritte wurden eingeleitet, um der hohen Verschuldung einzelner Staaten und den strukturellen Fehlern in der Konstruktion der Währungsunion Herr zu werden. Die Politik der Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war und ist richtig. Auf dem zähen und langwierigen Weg sind in den vergangenen Jahren bereits einige Fortschritte er- zielt worden: Die unkontrollierbaren Ansteckungsgefah- ren in der Euro-Staatsschuldenkrise sind deutlich zu- rückgegangen und viele betroffene Staaten, wie beispielsweise Portugal, haben eine harte Reformpolitik eingeschlagen und befinden sich auf einem guten Kurs. Griechenland sollte diesem ermutigenden Beispiel wei- terhin folgen und durch eine konsequente Reformpolitik und einen ehrlichen Umgang mit seinen europäischen Partnern seine Probleme lösen. Europäische Hilfe kann es nur geben, wenn Griechenland auch zu einer ehrli- chen Reformpolitik bereit ist. Im Folgenden möchte ich daher meine persönliche Erklärung nach § 31 der Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundestages abgeben. Zur Abstimmung: Im Rahmen der heutigen namentli- chen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundes- ministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechen- lands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zustimmung insbesondere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne, Anleihekaufprogramm der EZB, aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8509 (A) (C) (D)(B) EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in „die Institutio- nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Ent- wicklung keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung – bestehend aus der links- extremen Partei Syriza und der rechtsextremen Partei Anel –, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs verlassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen angekündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonfe- renz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinbarung und die im Memo- randum of Understanding, MoU, aufgenommenen Ver- pflichtungen zur konkreten Durchführung des Anpas- sungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan- leihen haben mittlerweile Phantasiewerte erreicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge- stellten Mittel um mehr als das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re- kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich- keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor- dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch- lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra- gen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechi- sche Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenland-Hilfe der Erfolg nicht sicherge- stellt. Griechenland befand sich aber insgesamt auf ei- nem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Pro- zent prognostiziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „soziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die Eu- ropäische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen 8510 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Empfehlungen Sonderrechte einfordern: ein Fass ohne Boden. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb weise ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – mit aller Entschiedenheit zurück. Meine Zustimmung zu künftigen Griechenland-Hilfen ist abhängig vom weite- ren Reformwillen der griechischen Regierung. Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Argumente der- jenigen, die den Antrag ablehnen, sind gewichtig. Wa- rum habe ich dem Antrag zugestimmt? Im Kern, weil es sich lediglich um die – zeitlich begrenzte – Fortsetzung eines bereits vereinbarten Finanzhilfeprogramms han- delt. Die Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hilfsvereinbarung aus dem Jahr 2012 wird um vier Mo- nate verlängert. Die vereinbarten Bedingungen gelten. Dies ist insbesondere ein Verdienst des deutschen Fi- nanzministers Dr. Wolfgang Schäuble. Ende Juni soll das Programm abgeschlossen werden. Es handelt sich also um kein zusätzliches Programm. Das Prinzip der bisherigen Hilfe besteht darin, dass es nur eine konditionierte Finanzhilfe ist. Wer für eine be- grenzte Zeit finanzielle Hilfe erhält, muss Maßnahmen ergreifen, um die Staatsverschuldung in den Griff zu be- kommen. Es gilt: Wer zu hohe Schulden macht, kommt um Anpassungen nicht herum. An diesem Prinzip darf nicht gerüttelt werden. Eine unkonditionierte Hilfe darf es nicht geben. Wir dürfen ferner nicht dauerhaft im Regelfall für die Schulden anderer Länder einstehen. Deshalb lehne ich im Übrigen entschieden sogenannte Eurobonds ab. Wir würden permanent für die Schulden, die andere machen, haften, ohne dass wir die Politik, die zu diesen Schulden führt, maßgeblich beeinflussen können – dies kann auf Dauer nicht gut gehen. Die Menschen werden dies nicht akzeptieren. Die Zustimmung der Bevölkerung zum eu- ropäischen Integrationsprojekt würde schwinden, und Europa könnte am Ende großen Schaden nehmen. In den kommenden Wochen hat es Griechenland – bzw. die dort gewählten Volksvertreter – in der Hand, den künftigen Weg des Landes zu bestimmen. Entweder Griechenland betreibt eine Politik, die ernsthaft darauf abzielt, den Haushalt in Ordnung zu bringen, oder das Land muss auf weitere deutsche Finanzhilfen verzichten. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ich habe dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zur Verlängerung der Stabilitätshilfen für Griechenland zugestimmt. Meine Gründe für dieses Abstimmungsverhalten lau- ten wie folgt: Erstens. Ich verspreche mir von der Annahme dieses Antrages nur eins: dass die neu gewählte griechische Re- gierung Zeit gewinnt, um in Griechenland selbst die Hoffnung auf soziale Reformen zu bestärken und die griechische Bevölkerung zum aktiven Widerstand gegen die Troika-Politik zu ermuntern. Aktiver Widerstand ge- gen die Troika ist in ganz Europa notwendig. Soziale Be- wegungen in Spanien, Portugal, Italien, Frankreich wer- fen ihre Schatten voraus. Zweitens. Ich bin zutiefst empört über das Vorgehen der EU-Spitze und insbesondere der deutschen Politik gegen die Länder des Südens. Nach Gutsherrenart hat man die Bevölkerung Griechenlands von oben herab be- handelt und vor der Troika strammstehen lassen. Diese Politik ist mit den Wahlen in Griechenland gescheitert. Die EU-Kommandowirtschaft wird auch in weiteren Ländern abgewählt werden. Drittens. Das Vorgehen der Troika gegen Griechen- land hat dem europäischen Gedanken schweren Schaden zugefügt. Die EU hätte dann eine Zukunftschance, wenn sie demokratisch und sozial und friedfertig umgestaltet wird. Dafür kämpft die Tsipras-Regierung in Griechen- land ebenso wie die Linke in Deutschland. Die griechische Regierung will Verpflegungsmarken für die am meisten bedürftigen Menschen in Griechen- land ausgeben. Darüber kann man vom hohen Ross deut- scher Austeritätspolitik gut spotten. Aber ich erinnere daran: Ein Liter Milch kostenlos für alle Kinder war das Markenzeichen der Allende-Regierung in Chile. Gerade weil ich in Griechenland, angesichts auch der griechi- schen Geschichte, die Sorgen vor einem rechten Putsch nicht verdrängen kann, erinnere ich an das Beispiel Al- lende und hoffe, dass die Verpflegungsmarken für die Ärmsten in Griechenland zu einem Markenzeichen der sozialen Fürsorge der Tsipras-Regierung werden. Nicole Gohlke (DIE LINKE): Ich werde dem soge- nannten Hilfsprogramm für Griechenland, über das wir heute im Bundestag abstimmen, nicht zustimmen. Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht; denn in der Tat: Das erste Mal ist nun eine linke Regie- rung an der Aushandlung eines Pakets beteiligt, und an manchen Stellen konnte die von Alexis Tsipras geführte Regierung der Euro-Gruppe kleine Zugeständnisse, zu- mindest in den Formulierungen, abtrotzen. Klar ist, dass es Syriza innerhalb eines Monats nicht gelingen kann, all das rückgängig zu machen, was die griechischen Schwesterparteien der Großen Koalition, Pasok und Nea Dimokratia, in den letzten Jahrzehnten an sozialen Ver- werfungen herbeigeführt haben. In der Summe überwiegen für mich in dem zu verab- schiedenden Paket diejenigen negativen Fakten und Ar- gumente, die wahrscheinlich vielen Bauchschmerzen be- reiten. Das Programm trägt leider nach wie vor in großen – für mich in zu großen – Teilen die Handschrift der Troika. Ich befürchte die Fortsetzung der Austeritäts- und Kürzungspolitik auf Kosten der griechischen Bevöl- kerung; denn die Gewährung des neuen Kredits ist aber- mals an viele völlig unsoziale und im Kern neoliberale Bedingungen geknüpft: eine Absage an Lohn- und Ge- haltssteigerungen im öffentlichen Dienst, ein Verbot der Rekommunalisierung/Reprivatisierung, den Abbau von Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8511 (A) (C) (D)(B) sogenannten Wettbewerbshindernissen, die Förderung von PPP-Projekten – Public Private Partnership –, die beabsichtigte Anhebung von Mindestlöhnen nur in Ab- stimmung mit den europäischen und internationalen In- stitutionen, die Zusage, dass die Bekämpfung der huma- nitären Krise die Haushaltslage nicht beeinträchtigt. Die griechische Regierung musste sich zudem ver- pflichten, alle Schulden pünktlich zurückzuzahlen und alle Überschüsse – also auch mögliche Mehreinnahmen, die durch eine gerechte Steuerpolitik entstehen – in den Schuldendienst zu stecken. Die Aufsicht der Troika soll weiterhin bestehen bleiben. Mit meinem Abstimmungsverhalten möchte ich deut- lich machen, dass ich den Weg insbesondere der deut- schen Regierung nicht mitgehen kann, die die Notlage der griechischen Regierung ausgenutzt hat, mit erpresse- rischen Methoden den Handlungsspielraum der neu ge- wählten Regierung bei der Bekämpfung von Armut und sozialem Elend maximal eingeengt und somit dem von der griechischen Bevölkerung gewünschten und in der letzten Wahl deutlich gemachten Einstieg in einen Poli- tikwechsel Steine in den Weg gelegt hat. Nichtsdestotrotz bleibt bestehen: Der neuen griechi- schen Regierung unter Alexis Tsipras ist es durch ihren phänomenalen Wahlerfolg und die anschließenden Ver- handlungen in den letzten Wochen gelungen, den Kurs der Troika infrage zu stellen und eine neue Debatte um einen Kurswechsel in der Austeritätspolitik endlich wie- der möglich zu machen. Daran müssen wir gemeinsam weiterarbeiten. Es muss jetzt mehr denn je heißen, die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse in Europa zu ver- ändern. Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU): Von Beginn der internationalen Finanz- und Staatsschuldenkrise an war klar, dass Solidarität mit unseren europäischen Part- nern keine Einbahnstraße ist. Daher war es aus meiner Sicht sehr richtig und zwingend notwendig, dass Hilfe- leistungen für Staaten, die in Notlage geraten sind, grundsätzlich an Reformbedingungen geknüpft waren. Das Beispiel Irland – aber auch Portugal – belegt, dass dieser Ansatz richtig und zielführend war. Durch die Übernahme von Garantien hat sich Deutschland in nicht unerheblichem Umfang an der Stabilisierung Griechen- lands beteiligt. Zur Erinnerung: Das Gesamtvolumen al- ler Griechenland-Hilfen beträgt rund 237 Milliarden Euro, wobei Deutschland für etwa 56 Milliarden Euro haftet. Grundsätzlich gilt, dass Verträge einzuhalten sind, al- lerdings auch für uns. Teil der Vereinbarung zwischen den europäischen Partnern und Griechenland ist es, dass die Vertreter von Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten Reformen überprüfen kön- nen. Hierbei hat sich Griechenland zu einer umfassenden Zusammenarbeit bereit erklärt. Nur auf dieser Grundlage hat der Deutsche Bundestag seine Zustimmung zu den bisherigen Hilfsmaßnahmen gegeben und im Dezember 2014 einer zweimonatigen Verlängerung zugestimmt. Dieser Umstand war allen griechischen Parteien und ihren Spitzenkandidaten im zurückliegenden Parlaments- wahlkampf bekannt. Die Ankündigung, die Zusammenar- beit mit den Vertretern der oben genannten Institutionen zu beenden, kann daher nur als unrealistisches Wahlver- sprechen verstanden werden. Die Überprüfungen sind untrennbarer Bestandteil der Vereinbarung. Durch ihre Politik hat die neue griechische Regierung in den letzten Wochen sehr viel Vertrauen verspielt. Die angekündigte Beendigung der Zusammenarbeit mit den Institutionen, die Entlassung der Privatisierungsexper- ten, die Wiedereinstellung von Beamten, kurzum: das Zurückdrehen bisheriger Reformen, hatte katastrophale Folgen – nicht nur für das Vertrauen, sondern auch für die wirtschaftlichen Kennzahlen. Ich habe größten Respekt vor den bisherigen Reform- leistungen der Bürgerinnen und Bürger in Griechenland. Ihnen wurde in den zurückliegenden Jahren sehr viel ab- verlangt. Dies war notwendig, um die Auswirkungen fal- scher politischer Entscheidungen in der Vergangenheit zu korrigieren und die Sicherheit und Stabilität unserer gemeinsamen Währung sicherzustellen. Die Erfolge der Reformpolitik konnten sich sehen lassen. So ist die Wirt- schaftsleistung im zweiten und dritten Quartal 2014 erst- mals seit sechs Jahren wieder gestiegen. Das Bruttoin- landsprodukt, BIP, stieg im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um circa 0,6 Prozent. Deutliche Fortschritte wurden ferner sowohl bei der Haushaltskonsolidierung als auch bei den Arbeitsmarktzahlen erzielt. Die Arbeits- losenquote sank von 27,5 Prozent 2013 auf 26,8 Prozent 2014. Auch weitere gesamtwirtschaftliche Indikatoren entwickelten sich positiv. Nach Abschluss des laufenden Reformprogramms stand gar eine Rückkehr Griechen- lands an die internationalen Anleihemärkte in greifbarer Nähe. Diese Hoffnung hat sich nunmehr zerschlagen. Die Politik der neuen griechischen Regierung hat zu erhebli- chen Verwerfungen an den Anleihemärkten geführt. Griechische Bürgerinnen und Bürger heben ihre Erspar- nisse von den Bankkonten ab oder transferieren Geld ins Ausland. Dies wiederum destabilisiert den Finanzsektor des Landes. Erst auf internationalen Druck hin hat sich die neue griechische Regierung bereit erklärt, am vereinbarten Reformprozess festzuhalten. Dieser müsse jedoch neu ausgerichtet und neu bewertet werden. Ich bin dem Bun- desminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble sehr dankbar für seinen unermüdlichen Einsatz. Zuvorderst ihm ist es zu verdanken, dass es auf europäischer Ebene überhaupt zu Verhandlungsergebnissen mit unseren grie- chischen Partnern gekommen ist. Dieser Erfolg ist umso höher zu werten, als dass gerade er im Kreuzfeuer der Kritik steht. Trotz des unsäglichen Verhaltens der Vertre- ter der griechischen Regierung in Europa und gegenüber Vertretern der EU sind auch diejenigen Staaten bereit, einer Verlängerung zuzustimmen, die selbst große An- strengungen unternommen haben, um ihr eigenes Haus- haltsdefizit in den Griff zu bekommen, wie beispiels- 8512 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) weise Spanien und Portugal, oder selbst deutlich geringere Mindestlöhne zahlen als Griechenland, bei- spielsweise Slowenien. Vor diesem Hintergrund werde ich mich nur aus Soli- darität mit meiner Fraktion und allen anderen Euro-Län- dern enthalten. Astrid Grotelüschen (CDU/CSU): Mit dem Be- schluss, den ich bei der Abstimmung im Bundestag am Freitagmorgen unterstützen werde, wird die Frist für Griechenland, die im Rettungsprogramm vereinbarten Reformen umzusetzen, um weitere vier Monate verlän- gert. Bis dahin werden keine weiteren Finanzhilfen an Griechenland gewährt. Die letzte im Programm vorgese- hene Hilfstranche von 3,7 Milliarden Euro (1,8 Milliar- den Euro EFSF-Mittel und 1,9 Milliarden Euro aus den Zinsgewinnen des Rettungsschirms) wird weiterhin nicht ausgezahlt, bis die Troika zu einer positiven Be- wertung der Reformbemühungen in Griechenland kommt. Erfüllt die griechische Regierung diese Anfor- derung bis Ende Juni 2015 nicht, wird es keine letzte Hilfstranche geben. Ich setze bei meiner Zustimmung voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande- rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro- gramm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge- rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla- mente gewahrt sind. g) Für eine Zustimmung gilt für mich die strategische Dimension des Zusammenhaltens der Europäischen Union. Deutschland muss ein Signal setzen, dass wir auch in Krisenzeiten fest zu den Grundgedanken der Europäischen Union und unseren Partnerländern ste- hen, so die geltenden Vereinbarungen eingehalten werden. Dies gilt umso mehr, als Deutschland wirt- schaftlich vom Zusammenhalt in der EU profitiert. Angesichts der bedrohlichen Entwicklungen im Osten Europas ist das Zusammenstehen von Europäischer Union und NATO unerlässlich. Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und der Hellenischen Republik ausschließlich dem er- folgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpas- sungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brü- ckenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im be- stehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms erfüllt sind, c) die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Maß- nahmen konsequent und rasch umgesetzt werden, um die durch die Bildung der neuen griechischen Regie- rung sich verschlechternden finanz- und wirtschafts- politischen Parameter des Landes – unter anderem starker Anstieg der Zinssätze für Staatsanleihen – nachhaltig zu verbessern und die von der neuen grie- chischen Regierung zu verantwortende Erschütte- rung des Vertrauens in die Verlässlichkeit griechi- scher Politik zu korrigieren, d) die in der von der Hellenischen Republik jetzt vorge- legten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter anderem um einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heuti- gen Programm überprüft werden, um eine ausrei- chende Erfüllung der Programmbedingungen und ei- nen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programmüberprüfung zu ermöglichen, e) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8513 (A) (C) (D)(B) Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, f) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, g) jede Finanzhilfe zugunsten der Hellenischen Republik im europäischen Gemeinschaftsinteresse unverzüg- lich zu beenden ist, wenn die neue griechische Regie- rung den bisherigen Reformprozess, durch den nach sechsjähriger Rezession im Jahr 2014 erstmals wieder ein Wirtschaftswachstum erzielt werden konnte und durch den für die Jahre 2015 und 2016 beachtliche Wachstumsraten prognostiziert werden konnten, nicht umgehend seriös fortsetzt. Mark Hauptmann (CDU/CSU): Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundes- tagsdrucksache 18/4079, nicht zu. Ich lehne eine Verlän- gerung der Finanzhilfen für Griechenland aus folgenden Gründen ab: 1. Bereits 2012 wurde eine ähnliche Diskussion im Rah- men der Verabschiedung des zweiten Hilfspaktes für Griechenland geführt. Damals wurde unterstrichen, dass eine Verlängerung der Hilfen nur genehmigt werden könnte, wenn Griechenland die dringend not- wendigen Konsolidierungsmaßnahmen und Struktur- reformen erfüllt. Die vergangenen Jahre haben aller- dings gezeigt, dass die notwendigen Reformen von der griechischen Regierung nicht mit der benötigten Konsequenz umgesetzt wurden. Der Aufbau eines funktionierenden Steuerwesens sowie eine gezielte Bekämpfung der Korruption wurden in den letzten Jahren verfehlt. Die neue Regierung Griechenlands hat bereits bei Amtsantritt deutlich gemacht, dass sie nicht bereit ist, die erforderlichen Maßnahmen umzu- setzen. 2. Mit der Wiederaufblähung des Staatsapparats, der Er- höhung des Mindestlohns, dem Stopp aller laufenden Privatisierungsmaßnahmen und der verschleppten Reform des Steuersystems sind die überschaubaren Reformbemühungen der vergangenen Jahre hinfällig geworden. Griechenland bewegt sich in die falsche Richtung. Als überzeugter Europäer und Anhänger der europäi- schen Idee sehe ich dadurch den Zusammenhalt in der Europäischen Union gefährdet. Wir dürfen nicht zu- lassen, dass sich ein Land den schmerzhaften, aber notwendigen Reformmaßnahmen und damit der Ver- antwortung entzieht. 3. Einigen Mitgliedstaaten wurden im Zuge der Finanz- krise harte Sparmaßnahmen auferlegt. Das stellte und stellt für die Bevölkerung dieser Länder eine leidvolle Erfahrung dar. Vor diesem Hintergrund sind ihre Er- folge und Reformbemühungen besonders hervorzuhe- ben. Wie im Falle Irlands oder Lettlands macht die Rückkehr dieser Länder an die Finanzmärkte deut- lich, dass Reformen in schwierigen Zeiten der richtige Weg sind. 4. Der konsequente Dialog über die Notwendigkeit von Reformen hat es der Bevölkerung ermöglicht, diese Herausforderungen anzunehmen. Ich sehe es daher persönlich mit großer Sorge, dass die griechische Re- gierung ihre Bürger nicht in den Dialogprozess über notwendige Veränderungen miteinbezieht und statt- dessen unhaltbare sozialpolitische Verheißungen ver- spricht. 5. Ich erachte die vorliegende Liste der griechischen Re- gierung über die geplanten Reformen als unzuläng- lich. Das Schreiben entbehrt einer gezielten program- matischen Umsetzung und damit der benötigten Konsequenz, die drängenden Herausforderungen tat- sächlich anzugehen. Wie auch in den vorangegangen Jahren bleiben die Reformversprechen vage und un- bestimmt. Damit ist der vorgelegte Plan nichts anderes als eine unverbindliche Zusammenfassung einzelner Maßnahmen, die bereits in den vergangenen Jahren mit Athen vereinbart wurden. 6. Die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands kann lang- fristig nur durch einen Austritt aus dem Euro-Raum und der Wiedereinführung einer eigenen Währung ge- sichert werden. Damit hat das Land die Möglichkeit, entsprechend dem eigenen Bedürfnis und ohne per- manenten internationalen Druck, seine Wettbewerbs- fähigkeit zu verbessern. Das muss bei unseren Ent- scheidungen berücksichtigt werden. 7. Ein Entgegenkommen seitens der europäischen Ge- meinschaft, ohne eine griechische Gegenleistung wird nicht nur das Vertrauen der deutschen Bürgerinnen und Bürger erschüttern, sondern auch das unserer eu- ropäischen Nachbarn. Eine ungerechtfertigte Sonder- stellung eines einzelnen Landes wird das Vertrauen und die Freundschaft unter den europäischen Staaten nachhaltig beeinträchtigen. Ich bin daher der persönli- chen Überzeugung, dass wir das eigentliche Problem mit der Fortführung der Finanzhilfen weiter in die Zu- kunft verschieben. 8. Gegen den Willen der griechischen Regierung können wir Griechenland nicht zu einem Wechsel seiner Wirtschaftspolitik bewegen. Die Reformbemühungen können vonseiten Deutschlands und Brüssels ledig- lich unterstützt und begleitet werden. Die eigentliche Entscheidung über den zukünftigen Weg Griechen- lands kann nur die griechische Regierung treffen. Mark Helfrich (CDU/CSU): Ich werde heute zum zweiten Mal einer Verlängerung des zweiten Griechen- land-Hilfsprogrammes zustimmen. Griechenland hat dann insgesamt sechs Monate mehr Zeit erhalten, um seine Verpflichtungen aus diesem Programm zu erfüllen. Ich kann dem Antrag des Bundesministeriums der Fi- nanzen nur deshalb zustimmen, weil damit keine neuen Finanzzusagen verbunden sind und eine Auszahlung der im laufenden Programm vorgesehenen restlichen Mittel 8514 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) nur erfolgt, sofern die ehemals als Troika bekannten Institutionen und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zustimmen. Auch ist mit der Programmver- längerung keine wesentliche materielle Absenkung der Reformverpflichtungen der Hellenischen Republik ver- bunden. Den Verlängerungszeitraum bis Ende Juni verstehe ich als letztmalige Bewährungsprobe für Grie- chenland. Bis dahin müssen die eingegangenen Reform- verpflichtungen belegbar eingehalten bzw. umgesetzt sein. Die Bewährungsprobe umfasst für mich auch den bis- lang kaum noch zu ertragenden Umgang(ston) der grie- chischen Regierung mit ihren europäischen Partnern. Ich gebe diese persönliche Erklärung ab, um mein heutiges Abstimmungsverhalten zu begründen, aber auch eine Messlatte für meine Entscheidungen bei zukünftigen Abstimmungen zu Finanzhilfen für Griechenland zu do- kumentieren. Eine Zustimmung zu einer weiteren Verlängerung des zweiten Griechenland-Hilfsprogramms schließe ich be- reits heute aus. Robert Hochbaum (CDU/CSU): Im Rahmen der namentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksa- che 18/4079, zu. Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages wird lediglich die Frist für Griechenland, die im Ret- tungsprogramm vereinbarten Reformen umzusetzen, um weitere vier Monate verlängert. Es geht nicht um ein neues Programm, und durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Es wird vielmehr das bereits im März 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Finanzhilfeprogramm für Griechenland zeitlich verlängert. Die in diesem Pro- gramm vorgesehene dritte Hilfstranche von 3,7 Milliar- den Euro – 1,8 Milliarden Euro EFSF-Mittel und 1,9 Milliarden Euro an Zinsgewinnen des Rettungsschir- mes – wird weiterhin nicht ausgezahlt. Stattdessen wer- den nun die von der griechischen Regierung vorgelegten Reformvorhaben von der EU-Kommission, der EZB und dem IWF – vormals Troika, jetzt Institutionen – auf Herz und Nieren geprüft. Nur wenn diese Institutionen das Reformpaket für fundiert und plausibel befinden und sich die Euro-Gruppe dem anschließen kann, wird Grie- chenland die letzte Tranche wirklich erhalten. Griechen- land ist hier in der Bringschuld. Griechenland bekommt kein Geld ohne Reformen. Mit allem Nachdruck möchte ich darauf hinweisen, dass die Zustimmung des Deutschen Bundestages be- sonders aufgrund des jüngsten Verhaltens der neuen griechischen Regierung keine Selbstverständlichkeit ist. Insbesondere die stündlich neuen Äußerungen des grie- chischen Finanzministers Varoufakis sind wenig hilf- reich. Die Links-Rechts-Regierung Griechenlands stra- paziert die Solidarität der europäischen Partner in erheblichem Maße. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble war maßgeblich daran beteiligt, die anderen Euro-Mitglieder auf eine einheitliche und verbindliche Linie festzulegen. Diese Linie macht deutlich, dass Griechenland ohne die uneingeschränkte Fortsetzung der Reformen keine wei- tere Hilfe erwarten kann. Für teure griechische Wahlver- sprechen auf Kosten der Solidarität der anderen Euro- Länder lässt das einheitliche Vorgehen der Euro-Partner keinen Platz. Diese Botschaft ist auch bei der neuen grie- chischen Links-Rechts-Regierung angekommen. Für dieses Engagement und das Vertreten der Interessen der deutschen und europäischen Steuerzahler danke ich un- serem Bundesfinanzminister ausdrücklich. Er hat Grie- chenland – mit seiner klaren Haltung und dem strikten Einfordern von Reformmaßnahmen – aufgezeigt, dass geltende Verträge einzuhalten sind, und zwar unab- hängig davon, wer gerade ein Land regiert. Sollten Grie- chenland Sonderrechte eingeräumt werden, würden Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn bestehende Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-Mit- gliedstaaten auch bei Fragen der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlungen Sonderrechte einfordern. Das wäre ein Fass ohne Boden. Nun liegt es an Griechenland, mit eigenem Tun die Solidarität der Euro-Partner zu erwidern. Wie an Irland, Portugal und Spanien zu sehen ist, funktioniert das Konzept der Euro-Rettung, welches die Konsolidierung der Staatsfinanzen, gepaart mit Finanz- hilfen, zum Inhalt hat. Auch Griechenland hatte unter der früheren Regierung beachtliche Anpassungsbemü- hungen unternommen, die ihre Früchte trugen. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahre 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachs- tum von 2,5 und 3,6 Prozent prognostiziert. Es gibt da- her keinen Grund, an der Funktionsfähigkeit des Ret- tungskonzepts zu zweifeln. Griechenlands aktuelles Problem ist rein politischer Natur. Durch die Wahlver- sprechen der neuen griechischen Regierung verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Pa- rameter erheblich. Die ursprünglich sehr positiven Prognosen rücken in weite Ferne. Für mich gibt es für die Konsolidierung der Staatsfi- nanzen im Gleichschritt mit Finanzhilfen keine bessere Alternative. Sollte die griechische Regierung aber kein Interesse an der Fortsetzung des bisher erfolgreichen Re- formprogramms haben, müssen die übrigen Euro-Mit- glieder nach meinem Dafürhalten ihre Unterstützung und Finanzhilfen für Griechenland unverzüglich einstel- len. Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu- stimmung insbesondere nicht als einen Selbstläufer für Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8515 (A) (C) (D)(B) eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik ver- stehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in „Die Institutio- nen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Be- teiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlänge- rung der Bereitstellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung, bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextre- men Partei Anel, Alexis Tsipras, hat bereits vor der grie- chischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den ver- gangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs verlassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privati- sierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen angekündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Min- destlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba- rung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch- führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Bereits nach den ersten Umfragen, die in Griechen- land eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlechterten sich die finanz- und wirtschaftspoliti- schen Parameter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsanleihen haben mittlerweile Phantasiewerte er- reicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitgestellten Mittel um mehr als das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in rekordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlichkeit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koordinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutschlands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetragen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza/Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechi- sche Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenland-Hilfe der Erfolg nicht sicher- gestellt. Griechenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 0,6 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,9 Prozent und 3,8 Pro- zent prognostiziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch „soziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und nachvollziehbare Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem lau- fenden Programm oder Verhandlungen über eine mög- liche Folgevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Re- gierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, son- dern eine realistische und tragfähige Reformagenda vorgelegt wird, die den eingeschlagenen Anpassungs- prozess fortführt. Luftbuchungen können nicht akzep- tiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die grie- chische Regierung neue Ausgaben, zum Beispiel Lebensmittelmarken, mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steu- ererhebung nebst verbessertem Steuereinzug, Optimie- rung der öffentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. 8516 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union" eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die Eu- ropäische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Mitglieder nach Sonder- regelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden Mitglied- staaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maast- richt-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlun- gen Sonderrechte einfordern: ein Fass ohne Boden. Dies gilt es zu vermeiden. Eine derartige Politik lehne ich mit aller Entschiedenheit ab. Günter Lach (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfe- fazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Mo- nate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, c) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter an- derem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Pro- gramm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, d) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden, die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, e) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, f) Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge- rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla- mente gewahrt sind. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung, nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU): Dem Antrag zu ei- ner Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der bestehenden Hauptfinanzhilfevereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und der Hellenischen Republik um bis zu vier Monate bis zum 30. Juni 2015 stimme ich zu. Dabei setze ich voraus, dass diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient und jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird. Noch offene Auszahlungen können erst dann erfolgen, wenn die Konditionen zum erfolgreichen Abschluss des Programms hinreichend erfüllt sind. Ferner setze ich voraus, dass die in der Bundestags- drucksache 18/4093 ausgeführten Reformvorschläge der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8517 (A) (C) (D)(B) griechischen Regierung spezifiziert, mit einem Zeitplan versehen und von der Troika auf die Kompatibilität mit dem existierenden Programm überprüft werden. An dem Ziel, die Gesamtverschuldung Griechenlands bis zum Jahr 2020 abzusenken, muss festgehalten werden. Die im Rahmen des Programmes vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten. Schließlich setze ich bei meiner Entscheidung voraus, dass der griechische Staat seinen Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommt und Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung nur unter der Bedingung in Betracht kommen, dass die Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente ge- wahrt bleiben. Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung werde ich dem An- trag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, zustimmen. Mit allem Nachdruck weise ich jedoch darauf hin, dass mit meiner Zustim- mung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertragli- chen Verpflichtungen Griechenlands verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zustimmung insbeson- dere nicht als Selbstläufer für eine unkonditionierte grie- chische Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm, wird kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt, erfolgt eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vor- gesehenen restlichen Mittel nicht ohne die Zustimmung der Troika – jetzt „Institutionen“. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushaltsausschusses – er- folgen. Ich gehe davon aus, dass die Hellenische Republik ihre Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darlehens- vereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlos- senen Kreditvertrags von 2012, rechtzeitig und vollstän- dig erfüllt. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinbarung für die Zeit nach der viermonatigen Verlängerung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wieder herzustellen, nur ge- führt werden, wenn die bestehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente voll gewahrt sind. Es bleibt für mich die Feststellung: Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Ent- wicklung in Griechenland keine Selbstverständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Regierung, beste- hend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechts- extremen Partei Anel, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Reformkurs ver- lassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstellungen ange- kündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanzhilfevereinba- rung und die im Memorandum of Understanding, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durch- führung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenenfalls klagen. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine Syriza-geführte Regierung prognostizierten, verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsan- leihen haben mittlerweile Phantasiewerte erreicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitge- stellten Mittel mehr als um das Zehnfache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von griechischen Konten in der Größenordnung von über 30 Milliarden Euro ein. Bereits in den ersten Tagen hat die griechische Regierung in re- kordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlich- keit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koor- dinierte unprofessionelle Vorgehensweise – sieht man einmal von der unvertretbaren Beleidigung Deutsch- lands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetra- gen haben. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Syriza-Anel-Regierung sehr gelitten. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechi- sche Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre, zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Griechenland befand sich aber insgesamt auf einem gu- ten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erst- mals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognostiziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechi- schen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe ent- fallen. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern einhalte und angemessene Primärüber- schüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit be- reitstellen werde. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen 8518 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) und auch die „soziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungsfähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Reformagenda das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Reformprogramms auch trägt. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zu- treffend festgestellt, dass die jetzt von der griechischen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine rea- listische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Luftbuchungen können nicht akzeptiert werden. Auch ist es nicht vertretbar, wenn die griechische Regie- rung neue Ausgaben – zum Beispiel Lebensmittelmar- ken – mit erst langfristig zu erwartenden Einnahmen – Korruptionsbekämpfung, verbesserte Steuererhebung, nebst verbessertem Steuereinzug, Optimierung der öf- fentlichen Verwaltung – „gegenrechnen“ will. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechen- land auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weite- res Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deut- lich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fort- führung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu beenden. Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich habe mich bei der Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Stabilitätshilfe für Griechenland ent- halten aus folgenden Erwägungen: Die neue, vom Linksbündnis Syriza geführte griechi- sche Regierung ist eine riesige Chance nicht nur für das massiv unter der von der Troika verordneten Kürzungs- politik leidende Griechenland, sondern für ganz Europa. In Griechenland wird der Kurs zur Beendigung des Kür- zungsdiktats in einer Umfrage nach der Wahl von einer überwältigenden Mehrheit von 80 Prozent der griechi- schen Bevölkerung unterstützt. Die Bilanz von Merkels Kürzungsdiktat ist auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland und Europa vernichtend. Rund 90 Prozent der Griechen- land-Kredite kamen nie in diesem Land an. Sie dienten der Befriedigung des Schuldendienstes und flossen an den Finanzsektor. Banken, Hedgefonds und andere pri- vate Gläubiger wurden mit öffentlichen Mitteln gerettet. Durch das Kürzungsdiktat der Troika wurde soziale Not und Verelendung für die Mehrheit der Bevölkerung or- ganisiert, brach die griechische Wirtschaft ein und die Superreichen wurden geschont. Deshalb war es richtig, die vergangenen Hilfspakete für Griechenland abzuleh- nen. Ja, nur durch einen Kurswechsel der bisherigen Kri- senpolitik um 180 Grad lässt sich in Europa eine gedeih- liche Entwicklung einleiten. Genau dafür steht die neue griechische Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras. Syriza hat recht, wenn sie für Griechenland einen New Deal fordert, eine Entschuldung, wie sie auch Deutschland 1953 erfahren hat. Um ein Umschuldungs- programm neu verhandeln zu können, braucht die grie- chische Regierung Zeit. In den harten Verhandlungen der vergangenen vier Wochen hat Syriza der Euro-Gruppe bedeutsame Zuge- ständnisse für einen alternativen Pfad abgetrotzt und in der Reformliste festgehalten. Die Nichtbesteuerung und Steuerflucht der Reichen wird entschieden bekämpft, und es wird keine weiteren Kürzungen im sozialen Be- reich oder Steuererhöhungen für Arme und Mittelstand geben. Damit ist ein Paradigmenwechsel markiert. Nein zur Absicht der Bundesregierung, die bisherige Erpressungspolitik gegenüber Griechenland nahtlos wei- ter zu betreiben, wie sie in dem heute dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegten Antrag zum Ausdruck kommt. Finanzminister Schäuble unterstreicht, dass kein einzi- ger Euro fließt, bis das Troika-Diktat aus Sicht der Insti- tutionen in den nächsten Wochen erfolgreich abgearbei- tet wird. Zudem gibt es keinerlei Entgegenkommen hinsichtlich der untragbaren Schuldenlast Griechen- lands. Vollkommen indiskutabel und zynisch ist zudem, dass die Bundesregierung ihr Erpressungspotenzial dazu ge- nutzt hat, um der griechischen Regierung in ihre Re- formliste hereinzudiktieren, dass sie sicherzustellen hat, dass „die Haushaltslage durch die Bekämpfung der hu- manitären Krise nicht beeinträchtigt wird. Ich erkläre mich mit der Syriza-Regierung solidarisch und zolle ihrer hartnäckigen und mutigen Verhandlung unter äußerst schweren Bedingungen unseren tiefen Re- spekt. Die andauernde Erpressungsstrategie und neolibe- rale Ausrichtung der Bundesregierung lehne ich klar ab. Das bedeutet für mich, dass ich mich bei der heutigen Abstimmung zum Antrag der Bundesregierung der Stimme enthalte. Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Ich werde heute dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zustimmen. Ich möchte jedoch dabei Folgendes zum Ausdruck brin- gen: Die Aussagen der neuen griechischen Links-Rechts- Regierung sind sehr besorgniserregend. Die Euro- Gruppe darf sich nicht von einzelnen nationalen Regie- rungen hinsichtlich der Konditionen der Finanzhilfen für die Krisenstaaten erpressen lassen. So wurden die Forderungen nach einem erneuten Schuldenschnitt abgelehnt. Ebenso wird es keinen be- dingungslosen Überbrückungskredit geben. Und letzt- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8519 (A) (C) (D)(B) lich wird die Troika weiter die Bedingungen der Hilfen festlegen. Heute wird über die Verlängerung des 2. Rettungspro- grammes abgestimmt. Das heißt, es geht darum, das im März 2012 beschlossene Finanzhilfeprogramm bis zu vier Monate zu verlängern. Die Verlängerung beinhaltet eine noch offene Tranche über 1,8 Milliarden Euro, au- ßerdem eine Zahlung der Gewinne aus dem SMP-Anlei- hekaufprogramm der EZB in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Das ist sehr viel Geld – das ist mir bewusst. Ich bin mir auch der Verantwortung bewusst, die mit der Vergabe dieser Gelder einhergeht. Die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 muss gelten. Das beinhaltet, dass auch zu- künftig die Reformschritte durch die Troika überwacht werden. Die Troika stimmt in dieser Erklärung einer Verlängerung des Programmes unter der Auflage, dass die Reformen weiter umgesetzt werden, zu. Ziel muss es nach wie vor sein, dass Griechenland wieder Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten erhält. Schon jetzt ist klar: Gelöst ist mit der Fortsetzung des Hilfspakets gar nichts; bereits im Juli muss Griechenland Kredite des IWF ablösen. Wir brauchen also grundsätzlich neue Regeln in Eu- ropa für mehr Eigenverantwortung. Dazu muss man mit- telfristig die europäischen Verträge ändern. Wir haben die No-Bail-out-Regelung, die eine Finanzierung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder untersagt, Artikel 125 AEUV. Andererseits ist nicht vorgesehen, dass ein Land den Euro-Raum verlässt. Wir brauchen Szenarien, die andere Alternativen er- möglichen. Dazu muss überprüft werden, welche Aus- wirkungen ein Austritt eines Landes auf das jeweilige Land hätte und welche Auswirkungen ein Austritt auf den Euro-Raum insgesamt hätte. Dabei ist zu berück- sichtigen, welche. Wir brauchen diese Informationen als Entscheidungsgrundlage für ein verantwortliches Han- deln in der Zukunft! Deshalb gilt es jetzt, nicht zur Tagesordnung überzu- gehen, sondern tragfähige Konzepte für Griechenlands Zukunft im Euro-Raum zu entwickeln. Dabei müssen je- doch auch Optionen für andere Szenarien entwickelt werden, die die Möglichkeit eines Ausscheidens Grie- chenlands aus dem Euro-Raum beinhalten. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Ich stimme dem An- trag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanz- hilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ziel dieser Verlängerung ist es, durch die Umsetzung konkreter Reformschritte die Auszahlung des letzten Teilbetrages zu ermöglichen. Meine Zustimmung treffe ich unter sechs Voraussetzun- gen: Erstens darf die Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der seit Februar 2012 bestehenden Hilfsver- einbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisie- rungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt auslaufenden An- passungsprogramms dienen. Zweitens muss jede unkonditionierte Brückenfinan- zierung vermieden werden. Auszahlungen dürfen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding, MoU, und im Programm des IWF fest- geschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Ab- schluss des Programms ausreichend erfüllt sind. Drittens müssen die von Griechenland bisher nur vage skizzierten Reformmaßnahmen spezifiziert wer- den. Vor allem müssen sie durch einen Zeitplan ergänzt und durch belastbare Zahlen belegt werden. Anschlie- ßend müssen sie von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem laufenden Programm überprüft werden. Die Er- füllung der Programmbedingungen und ein erfolgreicher Abschluss der laufenden Programmüberprüfung müssen sichergestellt werden. Viertens muss der erfolgreiche Abschluss dieser Pro- grammüberprüfung eine erneute Prüfung der Schulden- tragfähigkeit einschließen mit dem Ziel, die Gesamtver- schuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden. Die vereinbarten Fiskal- ziele sind einzuhalten. Fünftens muss die Hellenische Republik ihren Rück- zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließlich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kredit- vertrages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommen. Sechstens muss der Deutsche Bundestag seine Haus- haltsverantwortung dauerhaft, umfassend und selbstbe- stimmt wahrnehmen können. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): An meiner Haltung hat sich nichts geändert: Die Rettungsstrategie der Euro-Zone kann und wird die Probleme Griechen- lands nicht lösen, sondern droht sie sogar zu zementie- ren. Schlimmstenfalls werden auch die Reformbemü- hungen in anderen Staaten ins Stocken geraten und radikale Kräfte an Zulauf gewinnen. Wir brauchen daher mehr denn je einen Fahrplan, der die Frage beantwortet, wie wir mit Staaten umgehen, die ihren Auflagen nicht nachkommen können oder wollen. Von solch einem Fahrplan in Form einer Insolvenzordnung für verschul- dete Staaten ist aber weit und breit nichts zu sehen. Da- her werde ich auch dieses Mal einer Verlängerung der Finanzhilfen für Griechenland nicht zustimmen. Yvonne Magwas (CDU/CSU): Im Rahmen der na- mentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestagsdrucksa- che 18/4079, zu. Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages wird lediglich die Frist für Griechenland, die im Ret- tungsprogramm vereinbarten Reformen umzusetzen, um weitere vier Monate verlängert. 8520 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Es geht nicht um ein neues Programm, und durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Es wird vielmehr das bereits im März 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Finanzhilfepro- gramm für Griechenland zeitlich verlängert. Die in diesem Programm vorgesehene dritte Hilfstranche von 3,7 Milliarden Euro – 1,8 Milliarden Euro EFSF-Mittel und 1,9 Milliarden Euro an Zinsgewinnen des Rettungs- schirmes – wird weiterhin nicht ausgezahlt. Stattdessen werden nun die von der griechischen Regierung vorge- legten Reformvorhaben von der EU-Kommission, der EZB und dem IWF – vormals Troika, jetzt Institutio- nen – auf Herz und Nieren geprüft. Nur wenn diese Insti- tutionen das Reformpaket für fundiert und plausibel be- finden und sich die Euro-Gruppe dem anschließen kann, wird Griechenland die letzte Tranche wirklich erhalten. Griechenland ist hier in der Bringschuld. Griechenland bekommt kein Geld ohne Reformen. Mit allem Nachdruck möchte ich darauf hinweisen, dass die Zustimmung des Deutschen Bundestages be- sonders aufgrund des jüngsten Verhaltens der neuen griechischen Regierung keine Selbstverständlichkeit ist. Insbesondere die stündlich neuen Äußerungen des grie- chischen Finanzministers Varoufakis sind wenig hilf- reich. Die Links-Rechts-Regierung Griechenlands stra- paziert die Solidarität der europäischen Partner in erheblichem Maße. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble war maßgeblich daran beteiligt, die anderen Euro-Mitglieder auf eine einheitliche und verbindliche Linie festzulegen. Diese Linie macht deutlich, dass Griechenland ohne die uneingeschränkte Fortsetzung der Reformen keine wei- tere Hilfe erwarten kann. Für teure griechische Wahlver- sprechen auf Kosten der Solidarität der anderen Euro- Länder lässt das einheitliche Vorgehen der Euro-Partner keinen Platz. Diese Botschaft ist auch bei der neuen grie- chischen Links-Rechts-Regierung angekommen. Für dieses Engagement und das Vertreten der Interessen der deutschen und europäischen Steuerzahler danke ich un- serem Bundesfinanzminister ausdrücklich. Er hat Grie- chenland – mit seiner klaren Haltung und dem strikten Einfordern von Reformmaßnahmen – aufgezeigt, dass geltende Verträge einzuhalten sind, und zwar unabhängig davon, wer gerade ein Land regiert. Sollten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, würden Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelun- gen folgen. Wenn bestehende Regelungen für Griechen- land nicht mehr gelten, werden EU-Mitgliedstaaten auch bei Fragen der Maastricht-Kriterien und den länderspezi- fischen Empfehlungen Sonderrechte einfordern. Das wäre ein Fass ohne Boden. Nun liegt es an Griechenland, mit eigenem Tun die Solidarität der Euro-Partner zu er- widern. Wie an Irland, Portugal und Spanien zu sehen ist, funktioniert das Konzept der Euro-Rettung, welches die Konsolidierung der Staatsfinanzen, gepaart mit Finanz- hilfen, zum Inhalt hat. Auch Griechenland hatte unter der früheren Regierung beachtliche Anpassungsbemü- hungen unternommen, die ihre Früchte trugen. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahre 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachs- tum von 2,5 und 3,6 Prozent prognostiziert. Es gibt da- her keinen Grund, an der Funktionsfähigkeit des Ret- tungskonzepts zu zweifeln. Griechenlands aktuelles Problem ist rein politischer Natur. Durch die Wahlver- sprechen der neuen griechischen Regierung verschlech- terten sich die finanz- und wirtschaftspolitischen Para- meter erheblich. Die ursprünglich sehr positiven Prognosen rücken in weite Ferne. Für mich gibt es für die Konsolidierung der Staatsfi- nanzen im Gleichschritt mit Finanzhilfen keine bessere Alternative. Sollte die griechische Regierung aber kein Interesse an der Fortsetzung des bisher erfolgreichen Re- formprogramms haben, müssen die übrigen Euro-Mit- glieder nach meinem Dafürhalten ihre Unterstützung und Finanzhilfen für Griechenland unverzüglich einstel- len. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundes- tagsdrucksache 18/4079, mit folgenden Maßgaben zu- stimmen: – Die Inhalte der griechischen Reformliste sind zu prä- zisieren und auf konkrete Maßnahmen herunterzubre- chen. – Die in der griechischen Liste enthaltenen Reform- pläne sind um einen konkreten Zeitplan zu ergänzen. Die angedachten Strukturreformen sind schon aus griechischem Eigeninteresse schnellstmöglich umzu- setzen; soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswir- kungen dagegen können nur nachrangig umgesetzt werden, und zwar mit Zustimmung der Troika und so- weit dafür Spielräume im Haushalt vorhanden sind. – Auch belastbare Schätzungen zu den fiskalischen Auswirkungen sind zu benennen. – Durch die von der griechischen Regierung angekün- digten Schritte im Bereich der sozialen Sicherheit und der Strukturreformen im Allgemeinen ist der erfolg- reiche Abschluss des Hilfsprogramms für Griechen- land sicherzustellen. Dies ist nur dann erreicht, wenn die von Griechenland bis April 2015 vorzulegenden Reformschritte hinreichend und geeignet sind, um die griechische Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf 120,5 Prozent des BIP zu reduzieren. – Angesichts der Äußerungen der neuen griechischen Regierung braucht es eine erneute Prüfung der Schul- dentragfähigkeit Griechenlands. – Die Vereinbarungen vom 20. Februar 2015, insbeson- dere zum Verzicht auf Maßnahmen, die die Haus- haltsziele infrage stellen, sind einzuhalten. – Die griechische Regierung muss bei der Erstellung der endgültigen Liste weiterhin eng mit der Troika zu- sammenarbeiten. Mit allem Nachdruck weise ich darauf hin, dass mit meiner Zustimmung kein irgendwie gearteter Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen Griechenlands Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8521 (A) (C) (D)(B) verbunden ist. Die griechische Regierung darf die Zu- stimmung insbesondere nicht als einen Selbstläufer für eine unkonditionierte griechische Schuldenpolitik ver- stehen. Zunächst ist festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maß- nahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist um vier Monate bis 30. Juni 2015 bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP-Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. Der Ministerpräsident Alexis Tsipras der neuen grie- chischen Regierung, bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextremen Partei Anel, hat be- reits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Re- formkurs verlassen werde. Wenn das aktuelle Programm nun nicht verlängert würde, hätte die neue Regierung in Griechenland auch gar keinen Anreiz mehr, weiter den Sparkurs zu verfolgen, und Tsipras könnte die beachtli- chen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechi- schen Regierungen und das griechische Volk bislang un- ternommen haben, komplett zunichtemachen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt, Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 0,6 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,9 Prozent und 3,8 Prozent prognosti- ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medien- vertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommis- sion, die EZB und der IWF, die Troika, zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer erneuten Beteiligung des Deutschen Bundestages erfolgen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Wenn die griechische Regierung seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Euro- pas zählen. Sollte die griechische Regierung durch die Vorlage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres Verhalten oder gegenläufige Erklärungen aber deutlich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortfüh- rung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäi- schen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüg- lich zu beenden. Derzeit steht nur Griechenland im Fokus des öffentli- chen Interesses. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde aber für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzie- rung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Mitglieder nach Sonder- regelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden Mitglied- staaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maast- richt-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlun- gen Sonderrechte einfordern: ein Fass ohne Boden. Dies gilt es zu vermeiden. Eine derartige Politik lehne ich mit aller Entschiedenheit ab. Ein weiterer Grund, weshalb ich der Verlängerung der Finanzhilfe für Griechenland für vier Monate bis zum 30. Juni 2015 zustimme, ist, dass ich der linken Syriza- Regierung keine Ausredemöglichkeit dergestalt geben möchte, dass Griechenland wegen der Verweigerung der Finanzhilfe daran gehindert wurde, seinen Reformpro- zess fortzusetzen und zum Erfolg zu bringen. In Hinblick auf ein nötiges und mögliches drittes Schuldenpaket bleibt abzuwarten, wie verantwortungs- voll und zuverlässig die neue Regierung in Griechenland mit den bisher gewährten Finanzhilfeprogrammen um- geht. Sollte die Syriza-geführte Regierung jedoch an ih- rem Kurs festhalten und alle bisherigen Bemühungen zum Nachteil ihres eigenen Staates und dessen Bürgerin- nen und Bürger sowie der gesamten Europäischen Union vollends zunichtemachen und den eingeschlagenen Re- formkurs verlassen, werde ich einem erneuten Finanzhil- feprogramm nicht zustimmen können. Jan Metzler (CDU/CSU): Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen zu. Ich stelle aber mit dem größten Nachdruck fest, dass ein für mich maxi- mal vertretbares Maß an Solidarität mit Griechenland er- reicht wurde, welches ein weiteres Zugehen für mich nicht vertretbar macht. In der Rückbetrachtung kann ich festhalten, dass die im Zusammenhang mit der Stabilisierung der Euro-Zone seit 2010 eingeleiteten Maßnahmen – insbesondere die Einrichtung des EFSF und des ESM sowie die Schaffung der europäischen Bankenaufsicht – in einer Gesamtab- wägung unter Berücksichtigung aller Argumente für mich richtig und notwendig gewesen sind. Gerade in Hinblick auf einen globalen Kontext er- achte ich die europäische Wertegemeinschaft als ein un- schätzbar hohes Gut. Wir teilen gemeinsame Werte wie Demokratie, Religions- und Meinungsfreiheit. Ich finde 8522 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) es richtig und wichtig, dass in einer solchen Wertege- meinschaft Solidarität und gegenseitige Unterstützung nicht allein Lippenbekenntnisse, sondern auch politische und gesellschaftliche Realität sind. Dass dies erfolgreich ist, sieht man an den erfreuli- chen Entwicklungen etwa in Irland, in Portugal, in Spa- nien und in Teilen auch in Griechenland. Diese sichtba- ren Erfolge zeigen, dass der eingeschlagene Weg der europäischen Partner gemeinsam mit der Bundesregie- rung, allen voran der Bundeskanzlerin Angela Merkel und des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble, richtig war und ist. Die Politik der Bundesregierung hat daher auch in dieser Frage weiterhin meine Unterstützung. Insbeson- dere dank der umsichtigen und konsequenten Verhand- lung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble konnte vonseiten der Euro-Gruppe am vergangenen Freitag ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden. Allerdings habe ich nach dem Verlauf der Verhand- lungen zum heutigen Zeitpunkt wenig Vertrauen in die Ernsthaftigkeit, Seriosität und Verlässlichkeit der grie- chischen Regierung, die von ihr gemachten Zusagen und eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich einhal- ten zu wollen und zu können. Nach eingehender persönlicher Abwägung kann ich einer Verlängerung der Stabilitätshilfe nur deshalb zu- stimmen, weil ich damit einen für mich finalen Versuch sehe, Griechenland bei der Bewältigung seiner struktu- rellen Probleme zu unterstützen. Ich erwarte von der griechischen Regierung, dass die Reformpolitik erfolg- reich fortgesetzt wird. Es liegt nun in der Verantwor- tung der politisch Handelnden in Athen, durch richtiges Regierungshandeln über den weiteren Verbleib in der Euro-Zone selbst zu bestimmen. Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Dem An- trag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanz- hilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, kann ich meine Zustimmung nicht geben. Diese Entscheidung habe ich mir nicht leicht ge- macht. Ihr ist ein langer und intensiver Diskussions- und Meinungsbildungsprozess vorausgegangen. Ich habe dazu viele Gespräche innerhalb und außerhalb des Parla- ments geführt. Am Ende dieses Prozesses steht ein Nein zur zweiten Verlängerung des zweiten Hilfsprogramms. Vier Gründe sind dafür ausschlaggebend: Erstens. Die Ziele des Ursprungsprogramms sind auch in einer zweiten Verlängerung nicht zu erreichen. Der Umsetzungsrückstand ist zu groß. Damit können die Haushaltsziele nicht erreicht werden. Hinzu kommt, dass nach intensivem Lesen aller Unterlagen nicht auszu- schließen ist, dass im Verlaufe der vier Monate auch zen- trale Ziele noch geändert werden könnten. Das gilt auch für die Höhe des Primärüberschusses im griechischen Haushalt, den die Regierung in Athen in der bisherigen Höhe gerne schleifen würde. Damit aber wäre die Fort- setzung des Programms der Einstieg in eine Transfer- und Schuldenunion und das faktische Ende des schon arg in Mitleidenschaft gezogenen Stabilitätspaktes. Zweitens. Die Politik des ständigen Nachgebens ist ferner ein Akt der Unfairness gegenüber den Menschen in Spanien, Portugal, Irland, dem Baltikum oder der Slo- wakei, die sich den Mühen der Anpassungsreformen ge- stellt haben. Diesen EU-Bürgern kann nicht erklärt wer- den, dass Reformverweigerer belohnt werden, während sie selbst die Mühen auf sich genommen haben. Drittens. Eine Verlängerung des Hilfsprogramms er- öffnet der EZB die Möglichkeit, ihren Beschluss von Anfang Februar zurückzunehmen und griechische Staatsanleihen wieder als Sicherheiten zu akzeptieren. Das würde dazu führen, dass im Portfolio der EZB zu- sätzliche Milliardenrisiken bezüglich Griechenland auf- getürmt würden. Viertens. Eine Zustimmung zur Verlängerung setzte auch Vertrauen in die neue griechische Regierung voraus – insbesondere in deren Reform- und Konsolidierungsbe- reitschaft. Der letzte Rest von Vertrauen ist bei mir aber in dieser Woche aufgebraucht worden. In ihrem Sechs- seitenkatalog hat die Regierung in Athen alles hineinge- schrieben, was man bei den Partnern gerne hört. Tatsäch- lich ist die Regierung Tsipras aber mitnichten auf den Kurs der Partner eingeschwenkt. Den Beweis hat Fi- nanzminister Varoufakis gerade noch rechtzeitig vor der Abstimmung im Bundestag geliefert. Herr Varoufakis hat darin erneut den Schuldenschnitt gefordert und Pri- vatisierungen abgelehnt. Damit ist einer vertrauensvol- len Zusammenarbeit die Grundlage entzogen. Niema Movassat (DIE LINKE): Ich werde mich in der Abstimmung enthalten. Diese Entscheidung ist Er- gebnis eines Abwägungsprozesses, in dem für mich so- wohl ein „Nein“ als auch ein „Ja“ ausscheidet. Wieso ich nicht mit „Nein“ stimme: 1. Weil ein „Nein“ des Bundestags zum Rettungspaket den sogenannten „Grexit“, dass also Griechenland aus dem Euro gedrängt wird, bedeutet. Die Griechinnen und Griechen haben aber mehrheitlich eine Regierung gewählt, die den Grexit nicht will und damit deutlich gemacht, dass sie diesen ebenfalls nicht wünschen. Ich unterstütze diese Entscheidung der griechischen Bevölkerung. 2. Weil die griechische Regierung an den Bundestag und insbesondere auch an die Abgeordneten der Fraktion Die Linke appelliert hat, nicht mit „Nein“ zu stim- men. Es widerspricht für mich dem Grundsatz der So- lidarität, diesen Appell der Syriza-Regierung nicht zu berücksichtigen. 3. Weil der Katalog der Maßnahmen die Einleitung einer anderen Politik sein kann. Auch wenn die griechische Regierung sich in vielen Teilen nicht gegen die Euro- Gruppe durchsetzen konnte, hat sie es geschafft, den vorsichtigen Beginn einer Wende der europäischen Austeritätspolitik einzuleiten. Unter anderem darf sie endlich ein neues Reformprogramm vorlegen, und da- mit besteht die Chance, die Last der unsozialen Maß- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8523 (A) (C) (D)(B) nahmen abzuschütteln. Zudem sind die Pflichten hin- sichtlich des Primärüberschusses gelockert worden. Angesichts der politischen Kräfteverhältnisse in der EU, die stark zuungunsten der griechischen Regie- rung sind, ist dies viel wert. 4. Weil ein „Nein auch verwechselt werden kann mit der Zustimmung zur unsäglichen Anti-Griechenland- Kampagne der Bild-Zeitung. Wieso ich nicht mit „Ja“ stimme: 1. Weil leider in weiten Teilen die alte Austeritäts- und Diktatpolitik trotz erster Hoffnungsschimmer fortge- setzt wird. Dies wird insbesondere durch die Pflicht der griechischen Regierung deutlich, alle zukünftigen Maßnahmen durch die Institutionen genehmigen las- sen zu müssen. Und weil nach Interpretation der Bun- desregierung die unsoziale Kürzungspolitik fortge- setzt werden muss. 2. Weil es kein Entgegenkommen in der Frage der un- tragbaren Schuldenlast Griechenlands gibt. Dabei ist jedem klar, dass Griechenland seine Schulden nie- mals wird zurückzahlen können. 3. Weil ein „Ja“ für mich auch ein „Ja“ zur deutschen Verhandlungsführung in der Euro-Gruppe bedeutet, die nicht bereit ist, einzusehen, welche katastrophalen sozialen Auswirkungen die Austeritätspolitik hat, sondern vielmehr darauf beharrt, den fatalen Kurs fortzusetzen und hierbei auch vor Drohungen gegen Griechenland nicht zurückschreckt. Dabei hat die griechische Regierung Veränderungen beim Rettungs- paket gefordert, die unabdingbar für einen funktionie- renden Sozialstaat sind und einem sozialen Europa selbstverständlich sein müssen. Die Enthaltung ist ein „Ja“ zur Solidarität mit Grie- chenland und ein „Nein“ zur Politik der Bundesregie- rung. Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Die im Zusammen- hang mit der Stabilisierung der Euro-Zone seit 2010 ein- geleiteten Maßnahmen – insbesondere die Einrichtung des EFSF und des ESM sowie die Schaffung der euro- päischen Bankenaufsicht – habe ich in einer Gesamtab- wägung unter Berücksichtigung aller Argumente für richtig und notwendig erachtet. Diese Politik zeigt auch in den sogenannten Programm-Ländern, insbesondere in Irland, Portugal und Spanien, aber auch durchaus in Griechenland, bereits entsprechende Erfolge. Auch als Mitglied des Deutschen Bundestages seit Herbst 2013 habe ich diese Politik jederzeit uneinge- schränkt unterstützt. Dies galt zuletzt auch für die im Dezember 2014 beschlossene Verlängerung des Hilfs- programms für Griechenland bis zum 28. Februar 2015. Die Politik der Bundesregierung hat daher auch in dieser Frage weiterhin meine uneingeschränkte Unter- stützung. Insbesondere dank der umsichtigen und konse- quenten Verhandlungsführung von Bundesfinanzminis- ter Wolfgang Schäuble konnte in der Euro-Gruppe am vergangenen Freitag ein grundsätzlich sachgerechtes Er- gebnis erzielt werden. Nach dem Verlauf der Verhandlungen und der Viel- zahl öffentlicher Äußerungen habe ich allerdings zum heutigen Zeitpunkt keinerlei Vertrauen mehr in die Ernsthaftigkeit und Verlässlichkeit der griechischen Re- gierung, die von ihr gemachten Zusagen und eingegan- genen Verpflichtungen auch tatsächlich einzuhalten. Ich halte es daher auch für durchaus zweifelhaft, ob im vorgesehenen Zeitraum bis Ende Juni 2015 tatsäch- lich ein Programm vereinbart und anschließend umge- setzt werden kann, mit dem die Schuldentragfähigkeit Griechenlands und der langfristige Kapitalmarktzugang dauerhaft wiederhergestellt werden kann. In dieser Auf- fassung fühle ich mich auch durch die Einschätzung des IWF bestätigt, wie sie im Schreiben der geschäftsführen- den Direktorin Christine Lagarde vom 23. Februar 2015 dargelegt wird. Daher kann ich zum heutigen Zeitpunkt einer erneu- ten Verlängerung des Hilfsprogramms über den 28. Fe- bruar 2015 hinaus nur mit größten Bedenken meine Zu- stimmung geben. Wilfried Oellers (CDU/CSU): Ich stimme dem An- trag des Bundesministeriums für Finanzen, die Finanz- hilfefazilität für die hellenische Republik um bis zu vier Monaten zu verlängern, zu. Ausdrückliche betone ich, dass sich meine Zustim- mung nur auf die Verlängerung der Bereitstellungfrist im Rahmen der bestehenden Hilfsvereinbarungen zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland bezieht und diese Verlängerung aus- schließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt lau- fenden Anpassungsprogramms dient. Ich erwarte, dass in der Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brücken- finanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Unterstanding und die im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgrei- chen Abschluss des Programms erfüllt sind. Die von Griechenland vorgelegte Liste der Reformbe- reiche muss spezifiziert werden, unter anderem durch ei- nen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarung mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine Erfüllung der Programmbedingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Pro- grammüberprüfung zu ermöglichen. Mit meiner Zustim- mung erkläre ich nicht, dass ich die bisherigen vorgeleg- ten Pläne für ausreichend halte. Es ist zwar löblich, dass man Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen vor- nimmt. Diese müssen jedoch so gewählt sein, dass sie zielführend sind und die Entwicklung der Wirtschaft nicht behindern. Zukünftige Maßnahmen müssen die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands verbessern und der wirtschaftlichen Entwicklung dienen. Die Erhöhung des Mindestlohns erscheint mir in der jetzigen Situation nicht zielführend, ebenso wie neue erhebliche Einstel- lungen in den öffentlichen Dienst und der Stopp von Pri- vatisierungen. Die Bekämpfung von Korruption begrüße ich außerordentlich. Allerdings muss im Rahmen der Haushaltkonsolidierung auch die Ausgabenseite betrach- tet werden. Mit meiner Zustimmung erkläre ich nicht, 8524 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) dass ich mit den diesbezüglich getroffenen Entscheidun- gen der hellenischen Regierung einverstanden bin. Auch wenn natürlich eine soziale Grundsicherung in Grie- chenland sichergestellt sein muss, so kann es nicht ange- hen, dass mit der europäischen finanziellen Unterstüt- zung unverhältnismäßige soziale Leistungen finanziert werden. Die angekündigte Rentenerhöhung sehe ich sehr kritisch. Soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswir- kungen können nur in Abstimmung mit der Troika um- gesetzt werden. Die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten. Der er- folgreiche Abschluss der Programmüberprüfung schließt eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit ein, mit dem Ziel, die Gesamtverschuldung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand zu senken. Griechenland hat seine Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern einschließlich der Griechischen Darlehens- vereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlos- senen Kreditvertrages von 2012 rechtzeitig und vollstän- dig zu erfüllen. Auch wenn die griechische Regierung einen Schuldenschnitt ins Gespräch bringt, so erkläre ich mich mit einem solchen Schritt trotz meiner Zustim- mung nicht einverstanden. Meine Zustimmung bezieht sich lediglich auf die Verlängerung des laufenden Pro- gramms, das die Rückzahlung und keinen Schulden- schnitt vorsieht. Ich betone ausdrücklich, dass ich mit meiner Zustim- mung nicht das Verhalten, die Art und Weise der Ver- handlungsführung und des Umgangs mit Deutschland und insbesondere dessen politischen Vertretern, genannt seien hier namentlich unsere Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble, sowie den Ver- tretern der Troika und weiteren Vertretern der EU tole- riere und akzeptiere. Ich erwarte von der griechischen Regierung einen adäquaten und anständigen Umgang mit den genannten Personen und ein Verhalten, dass das beschädigte Vertrauen wieder aufbaut und eine vertrau- ensvolle Zusammenarbeit ermöglicht. Aus meiner jetzigen Zustimmung ist kein zukünftiges Abstimmungsverhalten bezüglich eventuell weiteren Hilfsprogrammen für Griechenland beziehungsweise weiterer Entscheidungen zum Thema Finanzhilfen für Griechenland abzuleiten. Florian Oßner (CDU/CSU): Dem Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, stimme ich unter folgenden fünf Vorausset- zungen zu, dass: 1) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland ausschließlich dem erfolgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient. 2) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, 3) die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter an- derem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Programmbedingungen und einen er- folgreichen Abschluss der laufenden Programmüber- prüfung zu ermöglichen, 4) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden, die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, 5) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFS geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt. Erwin Rüddel (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, zustimmen. Die heutige Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Verlängerung der Stabilitätshilfe für Griechen- land stellt keinen Verzicht auf die vertraglichen Ver- pflichtungen Griechenlands dar. Die griechische Regie- rung darf die Zustimmung insbesondere auch nicht als Zustimmung zu einer unkonditionierten griechischen Schuldenpolitik verstehen. Die Zustimmung bezieht sich lediglich auf eine Ver- längerung des im März 2012 beschlossenen Finanzhilfe- programms zwischen der Europäischen Finanzstabilisie- rungsfazilität und Griechenland um bis zu vier Monate. Entgegen vieler Meldungen handelt es sich dabei nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „neues Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 fi- nanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Re- gierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuer- ausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weite- res. Vielmehr müssen die EU-Kommission, die EZB und der IWF, ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutionen“, zustim- men. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages bzw. des Haus- haltsausschusses erfolgen Das bedeutet, dass der Be- schluss des Deutschen Bundestages keine neuen Maß- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8525 (A) (C) (D)(B) nahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist darstellt. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung allerdings auch keine Selbst- verständlichkeit. Der Chef der neuen griechischen Re- gierung, bestehend aus der linksextremen Partei Syriza und der rechtsextremen Partei Anel, Alexis Tsipras, hat bereits vor der griechischen Parlamentswahl erklärt, dass er den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Re- formkurs verlassen werde. Die Troika werde aus dem Land gefegt, Privatisierungen würden gestoppt. Für den öffentlichen Dienst wurden umfangreiche Wiedereinstel- lungen angekündigt, ebenso Rentenerhöhungen und die Anhebung des Mindestlohns. Die griechische Regierung forderte eine Schuldenkonferenz mit dem Ziel eines erheblichen Schuldennachlasses. An die Hauptfinanz- hilfevereinbarung und die im Memorandum of Under- standing, MoU, aufgenommenen Verpflichtungen zur konkreten Durchführung des Anpassungsprogramms fühle man sich nicht gebunden. Man werde gegebenen- falls klagen. Die Reformbemühungen, die die früheren griechi- schen Regierungen und das griechische Volk bislang un- ternahmen, wurden dadurch deutlich zurückgeworfen. Die griechische Regierung hat jedoch inzwischen be- kräftigt, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen ge- genüber den Gläubigern einhalten und angemessene Primärüberschüsse zur Herstellung der Schuldentragfä- higkeit bereitstellen werde. Griechenland muss jetzt in den nächsten Wochen eine realistische und tragfähige Reformagenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Beträge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Fol- gevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der griechischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern Grie- chenland den eingeschlagenen Anpassungsprozess fort- führt. Wenn die griechische Regierung den bisherigen Re- formprozess ernsthaft fortsetzt, kann Griechenland auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Europas zählen, so wie beispielsweise Irland und Portugal, die in- zwischen dabei sind, ihre Kredite abzubezahlen. Sollte die griechische Regierung aber deutlich ma- chen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht, muss im europäischen Gemeinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich be- endet werden. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde für Europa als Ganzes viel auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-Out-Union“ eingeführt werden, also eine Haftungsübernahme der Schulden eines EU-Mit- glieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die Eu- ropäische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelungen folgen. Wenn die bestehenden Regelungen für Griechenland nicht mehr gelten, werden EU-Mitgliedstaaten auch bei der Frage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlungen Sonderrechte einfordern. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb weise ich eine nicht ausreichend konditionierte Fi- nanzhilfe – sollte diese zukünftig ein Thema werden – mit aller Entschiedenheit zurück. Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundes- tagsdrucksache 18/4079, zu. Damit verbunden ist die un- eingeschränkte Erwartung, dass Griechenland seine ver- traglichen Verpflichtungen vollständig erfüllen wird. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag des Bundesfinanzministers bezieht sich lediglich auf eine technische Verlängerung des im März 2012 be- schlossenen Finanzhilfeprogramms um bis zu vier Mo- nate. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Deut- schen Bundestages wäre das Programm mit Ablauf des 28. Februar 2015 beendet. Dies hätte zur Folge, dass die noch offenstehende Tranche des EFSF-Programms – 1,8 Milliarden Euro – und die Überweisung der Ge- winne aus dem Anleihekaufprogramm der EZB aus dem Jahr 2014 – 1,9 Milliarden Euro – automatisch verfallen. Es handelt sich hier nicht um ein neues Programm. Durch den Beschluss wird auch kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit auch überhaupt nicht erforderlich, weil der staatliche Haushalt Griechenlands bis Juli 2015 durchfinanziert ist – vorausgesetzt, dass sich die infolge des Regierungswechsels in Griechenland eingetretenen Steuerausfälle in überschaubaren Grenzen halten. Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt nicht ohne Weite- res. Vielmehr müssen die ehemals als Troika bezeichne- ten Institutionen EU-Kommission, EZB und IWF zu- stimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumin- dest des Haushaltsausschusses – erfolgen. Damit ist zu- nächst festzustellen, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages keine spektakulären neuen Maßnahmen umfasst, sondern lediglich eine Verlängerung der Bereit- stellungsfrist bedeutet. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist bei der aktuellen Entwicklung keine Selbstverständlichkeit. Nach den ersten Umfragen, die in Griechenland eine durch die linksextreme Syriza geführte Regierung prog- nostizierten, verschlechterten sich die finanz- und wirt- schaftspolitischen Parameter des Landes erheblich. Die Zinssätze für Staatsanleihen haben mittlerweile Fanta- siewerte erreicht und übertreffen die Zinssätze der über die EFSF bereitgestellten Mittel um mehr als das Zehn- 8526 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) fache. Es setzte eine massive Guthabenflucht von grie- chischen Konten ein. Die unternehmerische Bereitschaft, in Griechenland zu investieren, hat durch die Regierung aus Syriza und rechtsextremer Anel sehr gelitten. Bereits in den ersten Tagen hat diese in rekordverdächtiger Zeit das Vertrauen in die Verlässlichkeit griechischer Politik erschüttert. Auch die nicht koordinierte unprofessionelle Vorgehens- weise – sieht man einmal von der unvertretbaren Belei- digung Deutschlands und deutscher Spitzenpolitiker ab – dürfte zu einer erheblichen Belastung des politischen Klimas beigetragen haben. Die beachtlichen Anpassungsbemühungen, die die früheren griechischen Regierungen und das griechische Volk bislang unternahmen, wurden quasi über Nacht um Monate, wenn nicht Jahre zurückgeworfen. Zwar war auch bislang bei den Anpassungsprogrammen und der Griechenlandhilfe der Erfolg nicht sichergestellt. Grie- chenland befand sich aber insgesamt auf einem guten Weg. Nach sechs Jahren der Rezession konnte erstmals im Jahr 2014 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent erzielt werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde ein Wachstum von 2,5 Prozent und 3,6 Prozent prognosti- ziert, das jetzt in weite Ferne gerückt ist. Ohne die gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe vom Februar 2015 mit dem Bekenntnis der griechischen Regierung zu dem laufenden Reformprozess wäre die Geschäftsgrundlage für eine weitere Finanzhilfe entfal- len. Die griechische Regierung bekräftigte hier, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubi- gern einhalte und angemessene Primärüberschüsse zur Herstellung der Schuldentragfähigkeit bereitstellen werde. Die Direktorin des IWF, Christine Lagarde, hat zutreffend festgestellt, dass die jetzt von der griechi- schen Regierung vorgelegte Reformliste ausreichend sei, um das Programm zu verlängern. Das klare Bekenntnis zu dem Reformprogramm fehle aber. Da die griechische Regierung die in den bisherigen Verträgen gegebene Flexibilität nutzen und auch die „so- ziale Fairness“ verbessern will, hängt die Zustimmungs- fähigkeit ganz maßgeblich davon ab, ob die griechische Politik das klare Bekenntnis zur Fortsetzung des bisheri- gen Reformprogramms auch trägt. Griechenland muss in den nächsten Wochen eine realistische und tragfähige Agenda vorlegen. Die Auszahlungen der restlichen Be- träge aus dem laufenden Programm oder Verhandlungen über eine mögliche Folgevereinbarung kommen nur dann in Betracht, wenn es sich bei den Erklärungen der grie- chischen Regierung nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern diese den eingeschlagenen Anpassungs- prozess fortführt. Luftbuchungen können nicht akzep- tiert werden. Die neue griechische Regierung verdient wie jede an- dere eine faire Chance. Wenn sie seriös und ernsthaft den bisherigen Reformprozess fortsetzt, kann Griechenland auch weiterhin auf die solidarische Unterstützung Euro- pas zählen. Als Sicherheitspolitikerin sehe ich zudem den Aspekt einer möglichen Einflussnahme Dritter auf das EU-Mitglied Griechenland im Austausch für finan- zielle Hilfen, falls diese nicht durch die europäischen Partner gewährt werden. Dies betrifft insbesondere die geschlossene Haltung der EU gegenüber Russland in der Ukraine-Krise. Sollte die griechische Regierung aber durch die Vor- lage der konkretisierten Reformagenda, ihr weiteres Ver- halten oder gegenläufige Erklärungen deutlich machen, dass kein ernsthaftes Interesse an der Fortführung des Anpassungsprozesses besteht, wäre im europäischen Ge- meinschaftsinteresse die Finanzhilfe unverzüglich zu be- enden. Bei einer unkonditionierten Finanzhilfe stünde für Europa als Ganzes viel mehr auf dem Spiel. Erstmals würde eine echte „Bail-out-Union“ eingeführt werden, also eine echte verlorene staatliche Finanzierung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder. Dies ist nach Artikel 125 AEUV verboten. Die Europäische Union im Allgemeinen und die euro- päische Währungsunion im Besonderen werden sich dauerhaft nur dann erfolgreich behaupten können, wenn feste Regeln gelten, die die Stabilität sicherstellen. Soll- ten Griechenland Sonderrechte eingeräumt werden, wür- den Forderungen weiterer Euro-Gruppen-Mitglieder nach Sonderregelungen folgen. EU-Mitgliedstaaten könnten auch bei der Frage der Einhaltung der Maast- richt-Kriterien und den länderspezifischen Empfehlun- gen Sonderrechte einfordern: Ein Fass ohne Boden. Eine derartige Entwicklung, die mit dem Interesse der europäischen und deutschen Steuerzahler nicht zu ver- einbaren wäre, muss unbedingt verhindert werden. Des- halb stelle ich bereits jetzt klar, dass ein weiteres Finanz- hilfsprogramm ohne entsprechende Bedingungen und eine umfassend und glaubwürdig demonstrierte Bereit- schaft Griechenlands zu deren Einhaltung keinesfalls meine Zustimmung finden wird. Norbert Schindler (CDU/CSU): Meine Zustim- mung zur Verlängerung der Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands mache ich von der Einhaltung der gefor- derten Reformen abhängig. Sollten die Zusagen nicht eingehalten werden, werde ich jedwede zukünftige Zu- stimmung zu weiterer Hilfe verweigern. Auch heute kann ich diesem Gesetzentwurf nur mit Bauchgrimmen zustimmen! Heiko Schmelzle (CDU/CSU): Ich stehe bei der an- stehenden Entscheidung zu Griechenland im Spannungs- feld zwischen einem tiefen Misstrauen gegenüber der neuen griechischen Regierung und dem Urvertrauen in das Urteilsvermögen unseres Finanzministers Wolfgang Schäuble. Die längste Zeit meines Berufslebens bin ich Finan- zierungsberater bei einer Sparkasse gewesen. Zentrales Entscheidungskriterium bei der Vergabe eines Kredits ist die Bonität des Antragstellers. Die materielle Bonitäts- prüfung stellt die Frage: „Ist der Antragsteller in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukom- men?“ Die persönliche Bonitätsprüfung stellt die Frage: „Ist der Antragsteller gewillt, seinen finanziellen Ver- pflichtungen nachzukommen?“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8527 (A) (C) (D)(B) Bei der Beantwortung beider Fragen habe ich im Fall Griechenland große Zweifel, weil die neue Regierung in Athen bislang alles unterlassen hat, was der Vertrauens- bildung dienlich wäre. Ich werde bei der jetzt anstehenden Entscheidung un- serem Finanzminister Wolfgang Schäuble folgen und ei- ner Verlängerung des bestehenden Programms um vier Monate zustimmen. Ich werde in den kommenden vier Monaten genau beobachten, ob die griechische Regierung ihren Vor- schlägen Taten folgen lässt. Sollte sich die „ungehörige Wortwahl“ der neuen griechischen Regierung nicht als Wahlkampfrhetorik, sondern als fehlender Wille für die Einhaltung von eingegangenen Verpflichtungen heraus- stellen, werde ich in vier Monaten eine Neubewertung vornehmen müssen. Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar 2012 seine Zustimmung zur Vereinbarung eines zweiten Hilfsprogramms der Eu- ropäischen Finanzstabilisierungsfazilität für die Helleni- sche Republik erteilt. Ich habe dem nicht zugestimmt. Zu dieser Finanzhilfe hat der Deutsche Bundestag am 18. Dezember 2014 die Verlängerung und Fortführung der Stabilitätshilfe um zwei Monate bis zum 28. Februar 2015 beschlossen. Vorliegend beantragt das Bundes- ministerium der Finanzen eine erneute Verlängerung der Stabilitätshilfe um weitere vier Monate bis zum 30. Juni 2015, Bundestagsdrucksache 18/4079. Gegenstand dieses Antrags ist nicht die Gewährung neuer Finanzhilfen, sondern die längere Bereitstellung der bereits vereinbarten Finanzhilfen. Die Fristverlänge- rung soll dazu dienen, die Überprüfung des laufenden Hilfsprogramms abzuschließen. Spätestens nach Ablauf dieser Frist ist über die künf- tigen Beziehungen der Hellenischen Republik zur Euro- Zone zu entscheiden. Um die Beratungen darüber zu ermöglichen, halte ich eine Fristverlängerung von vier Monaten für erforderlich und angemessen. Deshalb stimme ich dem Antrag zu. Erika Steinbach (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen namentlichen Abstimmung werde ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, Bundestags- drucksache 18/4079, nicht zustimmen. Bislang habe ich allen Hilfspaketen für notleidende Euro-Länder im Interesse der Gemeinschaft in Europa zugestimmt. Anders als Irland, Spanien und Portugal hat Griechen- land die damit verbundenen Erwartungen und Verpflich- tungen leider bis heute nicht erfüllt. Seit den jüngsten Äußerungen der griechischen Re- gierung zu seinen Privatisierungsverpflichtungen und dem Ruf nach einem Schuldenschnitt habe ich das Ver- trauen in die Vertragstreue und Zuverlässigkeit griechi- scher Regierungen endgültig verloren. Deshalb sehe ich mich nicht in der Lage, einer Verlän- gerung des zweiten Rettungspaketes für Griechenland zuzustimmen. Johannes Steiniger (CDU/CSU): Eine Dauerali- mentierung Griechenlands kann nicht im Interesse der Steuerzahler in Deutschland und Europa sein. Besonders für die junge Generation Europas muss auch in dieser schwierigen politischen Situation der finanzielle Spiel- raum für eine nachhaltige, zukünftige Gestaltung der EU gewahrt bleiben. Meine heutige Zustimmung zur einmaligen Verlänge- rung der laufenden Stabilitätshilfe zugunsten Griechen- lands knüpfe ich unmittelbar an meine Erwartung, dass die vereinbarten Bedingungen nunmehr auch konsequent eingehalten werden. Bisher ist im notwendigen Reform- prozess viel zu wenig erreicht, meine Bedenken sind da- her sehr groß. Die getroffenen Vereinbarungen, was die Kreditbe- dingungen selbst, aber auch die daran gekoppelten Re- formen betrifft, müssen erkennbar umgesetzt werden. Griechenland hat in der heutigen Situation eine Bring- schuld – verlorenes Vertrauen gegenüber der europäi- schen Familie muss wiederhergestellt werden. Grundlage für die jetzt gewährte Verlängerung der be- stehenden Stabilitätshilfe sind daher die von der EU- Kommission regelmäßig geforderten Reformen: Ziel muss zuvorderst ein funktionierendes Steuersystem sein. Zudem kann nur ein schlankerer Staat mit weniger Büro- kratie und mehr Rechtssicherheit ein gutes Klima für notwendige Investitionen schaffen. Nur so kann eine Daueralimentierung Griechenlands verhindert werden. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Dem Antrag stimme ich zu. Obwohl ich die Ret- tungspakete für Griechenland bisher stets abgelehnt habe, werde ich mit Ja stimmen. Auch den Rettungsschirm, der mit dem heutigen Be- schluss um vier Monate verlängert wird, hatte ich ab- gelehnt. Ich habe in meiner damaligen persönlichen Er- klärung betont, dass auch ich Griechenland und der griechischen Bevölkerung in der schwierigen wirtschaft- lichen Lage helfen will, aber unerträgliche unsoziale Kürzungsdiktate ablehne. Eine Sanierung des Landes und der Wirtschaft darf nicht zulasten des armen Teils der Bevölkerung gehen, die zum Teil jedes Einkommen und Krankenversorgung verliert. Das ist nicht nur unso- zial, sondern auch ökonomisch falsch. Dieser Auffassung bin ich auch heute noch. Die Ver- längerung des Programms bringt trotzt dessen unsozia- len Teilen die Chance, dass die neue Regierung Tsipras, die mit der Ablehnung des Sparprogramms die Wahlen gewonnen hat, die sozialen Härten bald mildert und be- seitigt. Sie hat jetzt wieder angekündigt, das Sanierungs- programm so schnell wie möglich zugunsten der Armen zu verändern, die Mindestlöhne zu erhöhen und Lebens- mittel und eine Krankenversorgung für alle zur Verfü- gung zu stellen. Bundesminister Schäuble hat bisher in 8528 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) seinen vielen Stellungnahmen nicht gesagt, was daran so schlimm sein soll. Auch die Ankündigung der Schulden- streckung und Schuldenschnitte durch die neue Regie- rung macht Sinn. Es ist ein Schritt zu mehr Ehrlichkeit. Griechenland wird die angehäuften Schulden von weit über 300 Milliarden Euro ohnehin nie zurückzahlen kön- nen, in den nächsten Jahren nicht und auch nicht bis zum Jahr 2057. Die Schulden wurden nicht gemacht, weil die griechische Bevölkerung im Überfluß gelebt hat, den sie sich nicht leisten konnte, wie dies in der deutschen Öf- fentlichkeit zum Teil behauptet wird. Circa 80 Prozent der Schulden musste das Land aufnehmen, um marode Banken im In- und Ausland zu stützen und zu retten, die sich verzockt hatten, darunter gerade auch Großbanken aus Deutschland und Frankreich. Ich bedauere, dass die neue griechische Regierung zu der Erklärung gezwun- gen wurde, sie stehe zu den finanziellen Verpflichtungen gegenüber allen Gläubigern. Besser wäre gewesen, scho- nungslos die Wahrheit auf den Tisch zu legen und Ver- handlungen über Schuldenschnitte anzukündigen. Ich will mit meiner Zustimmung die neue griechische Regierung unterstützen, die die Verlängerung des Kre- dit- und Anpassungsprogramms auf Druck der EU-Re- gierungen und gerade auch der Bundesregierung bean- tragen musste. Ich hoffe, damit gewinnt die neue Regierung Zeit, die sie nutzt für die Entwicklung und Verhandlung eines Alternativprogramms mit den Euro- Ländern. Dieses sollte vor allem darauf ausgerichtet sein, die unerträglichen sozialen Mißstände zu besei- tigen und die Wirtschaft zu entwickeln zulasten der Rei- chen, die keine Steuern zahlen, und zugunsten der Armen. Um einen solchen Neustart doch noch zu ermög- lichen, stimme ich für die befristete Verlängerung eines gar nicht guten Programmes. Harald Weinberg (DIE LINKE): Ich werde zu dem Antrag des Bundesfinanzministeriums mit „Ja“ stim- men, wenngleich ich mit dem Antrag und insbesondere mit dem Umgang der Bundesregierung mit Griechenland alles andere als zufrieden bin. Denn nach wie vor ist die Bundesregierung die treibende Kraft, die Griechenland Austerität verordnet. Diese Politik hat zu einer humani- tären Krise in Griechenland geführt. Bei meinen Besu- chen in Griechenland habe ich mit eigenen Augen die fatalen Auswirkungen sehen können. Massenhafte Ar- beitslosigkeit, massenhafte Armut, perspektivlose Ju- gend, ein heruntergekommenes Sozialsystem sowie eine Gesundheitsversorgung, die man eher in Afrika als in Europa verorten würde. Diese Politik der Bundesregierung halte ich für grundfalsch. Leider ist es der Bundesregierung, dem IWF, der Europäischen Zentralbank und der Europäi- schen Kommission gelungen, viele der sinnvollen Vor- schläge der neuen griechischen Regierung abzuwehren und stattdessen teilweise die erpresserische Austeritäts- politik fortzusetzen. Die Übermacht dieser Institutionen ist momentan leider genauso frappierend wie ihr Un- wille, für Verbesserungen der genannten Missstände in Griechenland zu sorgen. Dies spiegelt sich in der gefun- den „Einigung“ mit Griechenland wider. Ich werde dennoch mit „Ja“ stimmen, weil diese neue griechische Regierung zunächst einmal Luft zum Atmen und Handeln braucht, weil ich überzeugt davon bin, dass die neue griechische Regierung im Gegensatz zu ihren Vorgängern der griechischen Bevölkerung reale Verbes- serungen bringen wird und weil ich ihr mit dieser Ent- scheidung meine Solidarität bekunden will. Die griechische Regierung hat dieser Einigung zuge- stimmt, weil sie davon überzeugt ist, dass dies zurzeit das Maximale ist, was durchzusetzen war. Mir ist es wichtig, dass der Syriza-geführten griechischen Regie- rung keine Steine in den Weg gelegt werden, und des- halb stimme ich mit „Ja“. Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Bei der heutigen namentlichen Abstimmung zum Antrag des Bundes- ministeriums der Finanzen „Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe“ werde ich zustimmen. Ich habe mir diese Entscheidung jedoch nicht leicht gemacht und verbinde meine Zustimmung mit großen Vorbehalten. Wir stimmen über die Verlängerung des be- stehenden Programms für einen begrenzten Zeitraum ab. Über den tatsächlichen Geldfluss wird die Troika ent- scheiden. Und da bleibt es beim Prinzip, dass es nur dann Geld gibt, wenn Griechenland die Reformvor- haben, die zum Beispiel um die Besteuerung der Oligar- chen erweitert wurden, auch umsetzt. Das muss der grie- chischen Regierung klar sein. Das Prinzip „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ bleibt bestehen. Das ist der richtige Weg, den Finanzminister Schäuble unter großem Einsatz letzte Woche erneut in Europa durchgesetzt hat. Der linkssozialistische Regie- rungschef Tsipras hat in den vergangenen Wochen, ins- besondere vor der Parlamentswahl, ein unmögliches Verhalten an den Tag gelegt und keine Provokationen ausgelassen. Er verkündete, die Reformpläne nicht wei- terführen zu wollen, stattdessen stellte er die gesamten Hilfsprogramme infrage. Zwischenzeitlich ist Tsipras je- doch in der Realität angekommen. Er wird seine Wahl- versprechen nicht halten können. Die Zustimmung zum Antrag des Bundesfinanz- ministeriums bedeutet keineswegs eine bedingungslose Verlängerung des griechischen Hilfsprogramms. Viel- mehr knüpft die CSU-Landesgruppe diese an bestimmte Bedingungen. Unsere Solidarität gibt es nur gegen eine Gegenleistung, sprich, die Umsetzung der Reformen. Daher muss die griechische Regierung die Reformliste konkretisieren und einen konkreten Zeitplan für die Um- setzung vorlegen. Nur wenn die Troika dann zu dem Er- gebnis kommt, dass Griechenland die Reformen zufrie- denstellend umsetzt, wird das bestehende Programm fortgesetzt, und die nächste Tranche wird ausbezahlt. Wir werden weiterhin ganz genau darauf schauen, ob Griechenland den Worten auch Taten folgen lässt. Bei künftigen Entscheidungen wird dies für mich den Aus- schlag geben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8529 (A) (C) (D)(B) Ingo Wellenreuther (CDU/CSU): 1. Vorbemerkung: a) Ohne einen zustimmenden Beschluss des Deutschen Bundestages zum obigen Antrag wäre das im März 2012 beschlossene Programm mit Ablauf des 28. Fe- bruar 2015 beendet, mit der Folge, dass die noch of- fenstehende Tranche des EFSF-Programms, 1,8 Mil- liarden Euro, und die Überweisung der SMP- Gewinne – Anleihekaufprogramm der EZB – aus dem Jahr 2014, 1,9 Milliarden Euro, automatisch verfallen wären. b) Eine Auszahlung der im laufenden Programm noch vorgesehenen restlichen Mittel erfolgt allerdings nicht ohne Weiteres. Vielmehr müssen die EU-Kommis- sion, die EZB und der IWF – ehemals Troika, auf Wunsch der griechischen Regierung umbenannt in: „Die Institutionen“ – zustimmen. Eine Auszahlung kann im Übrigen nur nach einer Beteiligung des Deutschen Bundestages – zumindest des Haushalts- ausschusses – erfolgen. c) Durch den heutigen Beschluss wird der Hellenischen Republik kein „frisches Geld“ zur Verfügung gestellt. 2. Nach dieser Vorbemerkung stimme ich dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhil- fefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass a) diese Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rah- men der bestehenden Hilfsvereinbarung zwischen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und der Hellenischen Republik ausschließlich dem er- folgreichen Abschluss des jetzt laufenden Anpas- sungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung vermieden wird und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms erfüllt sind, c) die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Maß- nahmen konsequent und rasch umgesetzt werden, um die durch die Bildung der neuen griechischen Regie- rung sich verschlechternden finanz- und wirtschafts- politischen Parameter des Landes – unter anderem starker Anstieg der Zinssätze für Staatsanleihen – nachhaltig zu verbessern und die von der neuen grie- chischen Regierung zu verantwortende Erschütte- rung des Vertrauens in die Verlässlichkeit griechi- scher Politik zu korrigieren, d) die in der von der Hellenischen Republik jetzt vorge- legten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter anderem um einen Zeitplan ergänzt und dabei von der Troika auf die Vereinbarkeit mit dem heu- tigen Programm überprüft werden, um eine ausrei- chende Erfüllung der Programmbedingungen und einen erfolgreichen Abschluss der laufenden Programm- überprüfung zu ermöglichen, e) der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken; soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit der Troika umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten, f) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt, g) jede Finanzhilfe zugunsten der Hellenischen Repu- blik im europäischen Gemeinschaftsinteresse unver- züglich zu beenden ist, wenn die neue griechische Re- gierung den bisherigen Reformprozess, durch den nach sechsjähriger Rezession im Jahr 2014 erstmals wieder ein Wirtschaftswachstum erzielt werden konnte und durch den für die Jahre 2015 und 2016 be- achtliche Wachstumsraten prognostiziert werden konnten, nicht umgehend seriös fortsetzt. Marian Wendt (CDU/CSU): Dem Antrag des Bun- desministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Republik um bis zu vier Monate zu verlängern, kann ich nach reiflicher Überlegung und Ab- wägung nicht zustimmen. Für meine Ablehnung des besagten Antrags habe ich folgende Beweggründe. Es ist aus meiner Sicht nicht ge- währleistet, dass a) die heute beratene Verlängerung der Bereitstellungs- frist tatsächlich der Erfüllung der bestehenden Hilfs- vereinbarungen zwischen der Europäischen Finanz- stabilisierungsfazilität, EFSF, und Griechenland verhilft und ausschließlich dem erfolgreichen Ab- schluss des jetzt laufenden Anpassungsprogramms dient, b) in dieser Verlängerungszeit keine unkonditionierte Brückenfinanzierung stattfindet – die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolg- reichen Abschluss des Programms sind trotz mehrfa- cher Aufforderung nicht durch die griechische Regie- rung ausreichend erfüllt –, c) die in der von Griechenland kürzlich vorgelegten Liste geplanter Reformen diese hinreichend konkret formuliert und durch einen Zeitplan ergänzt sind – be- sagte Liste fasse ich vielmehr als eine reine Absichts- erklärung auf, welche weder zu einer ausreichenden Erfüllung der Programmbedingungen noch zu einem erfolgreichen Abschluss der laufenden Programm- überprüfung beitragen –, 8530 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) d) die Gesamtverschuldung Griechenlands bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abgesenkt werden kann, e) die sozialen Maßnahmen, welche seitens der griechi- schen Regierung geplant sind, keine gravierenden fiskalischen Auswirkungen entfalten, womit die ver- einbarten Fiskalziele im Ergebnis mit hoher Wahr- scheinlichkeit nicht eingehalten werden können, f) die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, rechtzeitig und vollständig nach- kommt. Die Annahme des heute beratenen Antrags wäre ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, denn die vorge- legte Liste sowie das gesamte Verhandlungsverhalten der neuen griechischen Regierung lassen keine ernsten Reformabsichten erkennen. Aus Sorge für den Zusam- menhalt in Europa sowie für die zukünftigen Generatio- nen, welchen eine enorme Schuldenlast aufgebürdet wird, lehne ich den Antrag ab. Kai Whittaker (CDU/CSU): Das Bundesministerium der Finanzen hat beantragt, dass der Deutsche Bundestag einen zustimmenden Beschluss nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der beste- henden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik fasst. Im Vorfeld dieses Antrags hat die Euro-Gruppe am Freitag, den 20. Februar 2015, beschlossen, einer Verlän- gerung nur zuzustimmen, wenn die griechische Regie- rung eine Reformliste bis zum 23. Februar 2015 vorlegt. Diese Liste soll Grundlage für weitere Gespräche bis Ende April sein. Ziel dieser Gespräche ist es, eine Ver- einbarung zu treffen, welche Reformen zum erfolgrei- chen Abschluss des laufenden zweiten Hilfsprogramms vonseiten der griechischen Regierung zu erbringen sind. Folgende Punkte sind hierbei anzumerken: 1. Mit diesem Antrag geht die Euro-Gruppe erneut einen Schritt auf die griechische Regierung zu, indem sie zum dritten Mal der griechischen Regierung mehr Zeit zur Erfüllung der Reformen gewährt. Die grie- chische Regierung hingegen hat sich lediglich darauf verpflichtet, die bisherigen Reformen beizubehalten sowie die zugesagten Reformen des laufenden Pro- gramms umzusetzen. 2. Die vorgelegte Reformliste ist meiner Ansicht nicht ausreichend, weil konkrete Zusagen über Maßnahmen nicht enthalten sind. Dies bestätigen im Übrigen die Ausführungen des Präsidenten der Europäischen Zen- tralbank, Mario Draghi, und der Präsidentin des Inter- nationalen Währungsfonds, Christine Lagarde. Mario Draghi schreibt in einem Brief an den Chef der Euro- Gruppe, Jeroen Dijsselbloem, dass die vorgelegten Reformansätze von dem existierenden Programm in einer Reihe von Punkten abweichen. Ebenso bemän- gelt Christine Lagarde in ihrem Brief an den Chef der Euro-Gruppe, Jeroen Dijsselbloem, dass klare Zusi- cherungen in den wichtigsten Bereichen fehlen. Auch wenn beide Institutionen das Vorhaben auf Fristver- längerung formal billigen, sind die erheblichen Zwei- fel nicht zu übersehen. Die griechische Regierung be- schränkt sich in weiten Teilen darauf, die kritischen Bereiche Haushalt, Sozialversicherung, Privatisie- rung von Staatseigentum, Arbeitsmarkt auf den Prüf- stand zu stellen bzw. Reformmöglichkeiten zu identi- fizieren. Dies bedeutet, dass klare Zusicherungen in den wichtigsten Bereichen fehlen. 3. Der Antrag der Bundesregierung bezieht sich jedoch nicht nur auf eine Verlängerung des Hilfsprogramms. Im Antrag der Bundesregierung steht: „Zudem gäbe eine Verlängerung Zeit für Beratungen über etwaige Anschlussvereinbarungen.“ Hiermit wird deutlich ge- macht, dass es bei dieser Abstimmung nicht nur um eine Verlängerung der bisherigen Hilfen geht, sondern um einen ersten Schritt in Richtung eines dritten Hilfsprogramms. Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage, wa- rum die griechische Regierung in den kommenden vier Monaten in der Lage sein soll, Reformen umzusetzen, die in den letzten vier Jahren nicht geschafft wurden. Andere Krisenländer in der Euro-Zone wie zum Beispiel Irland, Spanien oder Portugal haben in den letzten Jah- ren enorme Reformanstrengungen unternommen, die ihre Wirkung zeigen. Am Ende geht es auch um das Thema Vertrauen. In den letzten Wochen wurde viel Vertrauen seitens der neuen griechischen Regierung zerstört. Dieses Verhalten bestätigt mich in der Annahme, dass sie weder die not- wendigen Reformen durchführen kann noch will. Die griechische Regierung wird den bisherigen Reformkurs nicht fortführen können, weil sie dafür nicht das innen- politische Mandat hat. Sie ist gewählt worden, um den eingeleiteten Reformkurs zu beenden. Dieser Wille ist in diesen Tagen deutlich spürbar. Aktuelle Forderungen des griechischen Finanzministers Yanis Varoufakis nach ei- nem Schuldenschnitt, mehr Investitionen, einem gerin- geren Haushaltsplus sowie die Bezeichnung der Reform- liste als „konstruktiv zweideutig“ bestätigen diese Einschätzung und konterkarieren unsere Bemühungen der vergangenen Jahre. Eine Aufweichung der Bedingungen zugunsten von Griechenland würde ein negatives Signal an diese Län- der senden und könnte einen Dominoeffekt in anderen Euro-Staaten zur Folge haben. Aus den oben genannten Gründen kann ich dem Be- schluss über eine Verlängerung der bestehenden Finanz- hilfefazilität der Hellenischen Republik nicht zustim- men. Emmi Zeulner (CDU/CSU): Im Rahmen der heuti- gen Abstimmung zu Bundestagsdrucksache 18/4079 werde ich dem Antrag nicht zustimmen. Dazu möchte ich Folgendes erklären: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8531 (A) (C) (D)(B) Mit großer Wertschätzung erkenne ich die bisher ge- leisteten Stabilisierungsbemühungen der griechischen Regierung an. Selbstverständlich stehe ich weiterhin zu einer Zugehörigkeit Griechenlands zur Europäischen Union und bekenne mich auch weiterhin zur deutschen Verantwortung innerhalb dieses Bündnisses. Jedoch setzt für mich die Abstimmung, die auf Grundlage des § 3 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 2 Stabilisierungsmechanismusgesetz beruht, voraus, dass die Möglichkeit einer Stabilisierung erkennbar ist. Die Arbeitslosenzahlen und wirtschaftlichen Daten Grie- chenlands lassen aber kaum positive Prognosen zu. Darüber hinaus ist die Schuldentragfähigkeit von Griechenland für mich nicht erkennbar. Dies muss aber die Voraussetzung für weitere Finanzhilfen sein. Einen zeitnahen Abschluss des jetzigen Programms sehe ich somit als schwer umsetzbar an. Ich sehe keine stabile Grundlage, die Regierung Grie- chenlands als vertrauensvollen Partner anzusehen. Dies wurde durch das Verhalten und die widersprüchlichen Aussagen der griechischen Regierung immer wieder er- kennbar. Dennoch hoffe ich, dass das Prinzip von Leistung und Gegenleistung wieder zur Grundlage aller Überlegungen wird und dass Griechenland im Gegenzug zu den Fi- nanzhilfen seine zugesicherten Auflagen erfüllt. Anlage 13 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Fe- bruar 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdaten- schutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errich- tung einer obersten Bundesbehörde – Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. März 2009 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union über die zentrale Zollabwicklung hinsichtlich der Aufteilung der nationalen Erhe- bungskosten, die bei der Bereitstellung der tradi- tionellen Eigenmittel für den Haushalt der Euro- päischen Union einbehalten werden – Gesetz zu der Entscheidung der Konferenz von Doha vom 8. Dezember 2012 zur Änderung des Protokolls von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Na- tionen über Klimaänderungen (Doha-Änderung des Protokolls von Kyoto) – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrs- übereinkommen vom 10. Juni 2013 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer- Israel-Luftverkehrsabkommen – Euromed-ISR- LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 129. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 7. bis 9. Oktober 2013 in Genf, Schweiz Drucksachen 18/3775, 18/3890 Nr. 4 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 130. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 16. bis 20. März 2014 in Genf, Schweiz Drucksachen 18/3776, 18/3890 Nr. 5 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grund- last in der Stromversorgung Drucksachen 17/10579, 18/770 Nr. 14 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Konzepte der Elektromobilität und deren Bedeutung für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt Drucksachen 17/13625, 18/770 Nr. 16 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Zukunft der Automobilindustrie Drucksachen 17/13672, 18/770 Nr. 17 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) 8532 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Roh- und Werkstoffen für Hochtechnologien – Präzisierung und Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffstrategie Drucksache 17/13673, 18/770 Nr. 18 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2013 – Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Drucksachen 17/14742, 18/641 Nr. 28 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Energieforschung 2013 Drucksachen 17/14510, 18/641 Nr. 24 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2012 (Rüs- tungsexportbericht 2012) Drucksache 18/105 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Postdienste und moderne Informations- und Kommuni- kationstechnologien Drucksache 18/582 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung 2013 nach § 7 des Geset- zes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollra- tes Bessere Rechtsetzung 2013: Erfolge dauerhaft sichern – zusätzlichen Aufwand vermeiden Drucksache 18/866 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2014 Drucksachen 18/1107, 18/1379 (neu) Nr. 1.5 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ Drucksachen 18/1109, 18/1379 (neu) Nr. 1.6 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 27. Januar 1959 in der Fassung vom 4. Juni 2014 Drucksachen 18/1626, 18/1924 Nr. 2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2013 (Rüs- tungsexportbericht 2013) Drucksachen 18/1790, 18/2048 Nr. 1 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Herausforderungen einer nachhaltigen Wasserwirt- schaft Drucksache 18/2085 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Energieforschung 2014 Forschungsförderung für die Energiewende Drucksachen 18/2262, 18/2530 Nr. 9 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2014 Drucksache 18/2665 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2013 – Wettbewerb in Zeiten der Energiewende Drucksache 17/14742 hier: Stellungnahme der Bundesregierung Drucksachen 18/2939, 18/3108 Nr. 3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht der Bundesregierung über die Rüs- tungsexporte im ersten Halbjahr 2014 Drucksachen 18/2940, 18/3108 Nr. 4 – Unterrichtung durch den Nationalen Normenkontrollrat Jahresbericht 2014 des Nationalen Normenkontrollra- tes Folgenkosten ernst nehmen – Chancen nutzen Drucksachen 18/3212, 18/3363 Nr. 1.4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz Drucksachen 18/3485, 18/3617 Nr. 3 Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über nosokomiale Infek- tionen und Erreger mit speziellen Resistenzen und Mul- tiresistenzen Drucksachen 18/3600, 18/3762 Nr. 4 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stand und Fort- schritt der Verhandlungen über einen barrierefreien Fernbuslinienverkehr auf EU-Ebene Drucksachen 18/3544, 18/3762 Nr. 2 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Um- weltfragen Vorsorgestrategien für Nanomaterialien Drucksachen 17/7332, 18/770 Nr. 26 – Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Bericht des Peer Review 2013 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Sustai- nability – Made in Germany“ Drucksache 18/3214 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 8533 (A) (C) (D)(B) Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch den Deutschen Ethikrat Stellungnahme des Deutschen Ethikrates Biosicherheit – Freiheit und Verantwortung in der Wis- senschaft Drucksache 18/1380 – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Climate Engineering Drucksache 18/2121 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/3898 Nr. A.1 EuB-BReg 1/2015 Drucksache 18/3898 Nr. A.2 EuB-BReg 15/2015 Drucksache 18/3898 Nr. A.3 EuB-BReg 2/2015 Drucksache 18/3898 Nr. A.4 EuB-BReg 3/2015 Drucksache 18/3898 Nr. A.5 EuB-BReg 93/2014 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/1048 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0179 Finanzausschuss Drucksache 18/3898 Nr. A.11 Ratsdokument 17111/14 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/419 Nr. A.84 Ratsdokument 11381/13 Drucksache 18/419 Nr. A.85 Ratsdokument 11455/13 Drucksache 18/419 Nr. A.86 Ratsdokument 11876/13 Drucksache 18/419 Nr. A.89 Ratsdokument 13157/13 Drucksache 18/419 Nr. A.91 Ratsdokument 14688/13 Drucksache 18/419 Nr. A.92 Ratsdokument 14835/13 Drucksache 18/544 Nr. A.31 Ratsdokument 5526/14 Drucksache 18/822 Nr. A.18 Ratsdokument 5599/14 Drucksache 18/822 Nr. A.19 Ratsdokument 5978/14 Drucksache 18/822 Nr. A.20 Ratsdokument 5989/14 Drucksache 18/822 Nr. A.21 Ratsdokument 5992/14 Drucksache 18/822 Nr. A.22 Ratsdokument 6460/14 Drucksache 18/1048 Nr. A.8 Ratsdokument 7204/14 Drucksache 18/1048 Nr. A.9 Ratsdokument 7314/14 Drucksache 18/1048 Nr. A.10 Ratsdokument 7612/14 Drucksache 18/1137 Nr. A.3 Ratsdokument 6446/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.6 Ratsdokument 9319/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.8 Ratsdokument 5644/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.9 Ratsdokument 8096/13 Drucksache 18/2055 Nr. A.8 ERH 2/2014 Drucksache 18/2055 Nr. A.9 Ratsdokument 10409/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.10 Ratsdokument 10457/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.36 Ratsdokument 11002/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.37 Ratsdokument 11603/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.38 Ratsdokument 11616/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.40 Ratsdokument 12198/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.41 Ratsdokument 12212/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.42 Ratsdokument 12548/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.8 Ratsdokument 12623/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.9 Ratsdokument 12672/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.11 Ratsdokument 13910/14 Drucksache 18/3218 Nr. A.5 Ratsdokument 14414/14 Drucksache 18/3362 Nr. A.7 Ratsdokument 14225/14 Drucksache 18/3362 Nr. A.8 Ratsdokument 14856/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.6 Ratsdokument 16572/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.7 Ratsdokument 16612/14 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/2845 Nr. A.7 Ratsdokument 13157/14 Drucksache 18/2845 Nr. A.8 Ratsdokument 13158/14 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/3765 Nr. A.9 Ratsdokument 11903/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.10 Ratsdokument 11934/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.11 Ratsdokument 12197/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.12 Ratsdokument 15131/14 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/2533 Nr. A.52 Ratsdokument 11266/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/642 Nr. C.11 Ratsdokument 5855/13 8534 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Februar 2015 (A) (C) (B) Drucksache 18/642 Nr. C.12 Ratsdokument 5960/13 Drucksache 18/642 Nr. C.13 Ratsdokument 5985/13 Drucksache 18/642 Nr. C.14 Ratsdokument 6012/13 Drucksache 18/642 Nr. C.15 Ratsdokument 6013/13 Drucksache 18/642 Nr. C.16 Ratsdokument 6014/13 Drucksache 18/642 Nr. C.17 Ratsdokument 6015/13 Offsetdruc Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Te Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/3362 Nr. A.11 Ratsdokument 15012/14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/3765 Nr. A.15 EP P8_TA-PROV(2014)0072 (D) kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 lefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 89. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 4 Finanzhilfen zugunsten Griechenlands ZP 5 u. 6 CETA-Abkommen EU/Kanada TOP 17 Kleinanlegerschutzgesetz TOP 19 Verfolgung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten ZP 7, TOP 21 Deutsches Institut für Menschenrechte TOP 20 Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Tom Koenigs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ist Ihnen bekannt, dass das Deutsche Rote Kreuz e. V.

    auch eine gesetzliche Grundlage hat?



Rede von Dr. Dr. h.c. Bernd Fabritius
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Selbstverständlich, lieber Herr Kollege. Das Deutsche

Rote Kreuz ist zwar ein Verein,


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber?)


für den ein DRK-Gesetz verabschiedet wurde. Bei ge-
nauer Betrachtung erkennen Sie und auch der Kollege
Schwabe aber sehr schnell, dass darin keinesfalls Rege-
lungen enthalten sind, die mit der für unser Institut ge-
planten stabilen Grundlage auch nur am Rande ver-
gleichbar sind. Wir reden beim DRK-Gesetz von einem
sogenannten „Drei-Paragrafen-Finanzierungsgesetz“ – das
den Pariser Prinzipien überhaupt nicht entsprechen muss –,
in dem grob die Aufgaben umrissen, eine Finanzierung
angesprochen und der Zeichenschutz – das rote Kreuz
auf weißem Grund – geregelt sind; mehr nicht. So ein
Gesetz können Sie gerne haben.


(Beifall bei der CDU/CSU – Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen wir das! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wie großzügig von Ihnen!)


Für eine vereinsrechtliche Lösung benötigen wir
überhaupt kein Gesetz, weil unser BGB, das Bürgerliche
Gesetzbuch, für Vereine bereits eine klare und ausrei-
chende Rechtsgrundlage bietet.

Was Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf errei-
chen wollen, ist bestenfalls ein Feigenblatt, aber keine
stabile gesetzliche Grundlage. Eine solche wollen wir
aber unbedingt für unser Institut. Genau dafür laufen die
Gespräche in der Koalition. Ich bin zuversichtlich, dass
wir bald zu einer guten Lösung kommen,


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann ist denn „bald“!)


die den Vorgaben der Pariser Prinzipien voll und ganz
entspricht.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Rolf Mützenich [SPD]: So nicht! – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 16 Tage haben Sie noch!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Als nächster Redner hat Johannes Fechner von der

    SPD-Fraktion das Wort.


    (Beifall bei der SPD)







    (A) (C)



    (D)(B)