Protokoll:
18087

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 18

  • date_rangeSitzungsnummer: 87

  • date_rangeDatum: 25. Februar 2015

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:51 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/87 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 87. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 I n h a l t : Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 8205 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Zweite Än- derung der Vereinbarung über die Errich- tung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“; weitere Fragen . . . . . 8205 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8205 B Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 B Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8206 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 B Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 D Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8208 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 D Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 8209 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 A Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 A Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8211 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 B Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/4043 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 C Mündliche Frage 9 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse des Indikatorenberichts zur Strategie der biologischen Vielfalt 2014 Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8214 A Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8214 B Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8215 B Mündliche Frage 12 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusätzliche Ausstattung des Fildertunnels mit konventioneller Technik für S-Bahnen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8215 D Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 A Mündliche Frage 15 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fehlen eines Fischerei-Indikators im Indi- katorenbericht zur Strategie der biologi- schen Vielfalt 2014 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 C Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 D Mündliche Frage 17 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8217 C Zusatzfragen Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8217 D Mündliche Frage 18 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umwelt- und Arbeitsplatzeffekte bei ei- nem Ausstieg von Coca-Cola aus dem Mehrwegsystem Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8218 C Zusatzfragen Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8218 D Mündliche Frage 21 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Begleitung des Staatssekretärs Uwe Beckmeyer beim jüngsten Indien-Besuch durch Vertreter deutscher Unternehmen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8219 C Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8220 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8220 A Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 8221 A Mündliche Frage 32 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einkesselung der ukrainischen Armee in der Stadt Debalzewe durch Separatisten während der Waffenstillstandsverhandlun- gen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8221 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8221 D Mündliche Frage 33 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulässige szenetypische Straftaten von V-Leu- ten im IS-Milieu in Syrien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8222 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 III Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 C Mündliche Frage 38 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Umsetzung des Dogan-Urteils des Europäi- schen Gerichtshofs hinsichtlich der Rege- lung der Sprachnachweise beim Ehegatten- nachzug Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8224 B Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8224 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 A Mündliche Frage 39 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeidung des Vertragsverletzungsver- fahrens zur Europarechtswidrigkeit von Sprachtests beim Ehegattennachzug Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8227 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8227 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zu einem bundeseinheitli- chen Verbot des Anbaus gentechnisch ver- änderter Pflanzen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8228 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8229 C Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 8231 C Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8232 C Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8233 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 8235 A Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 8236 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8237 B Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . 8238 C René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8239 D Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8240 C Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8241 B Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8242 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8243 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 8245 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeidung der Abstufung nach den Pari- ser Kriterien des Deutschen Instituts für Menschenrechte Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8245 C Anlage 3 Mündliche Frage 2 Andrej Hunko (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zum Ent- wurf für eine gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe als Gesprächsgrundlage mit der griechischen Regierung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8245 D Anlage 4 Mündliche Frage 3 Heike Hänsel (DIE LINKE) Rücknahme des Erklärungsentwurfs von EU-Kommissar Pierre Moscovici durch Einbringen eines eigenen Entwurfs des Euro-Gruppen-Chefs Jeroen Dijsselbloem im Rahmen der Verhandlungen mit der griechischen Regierung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 A IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 Anlage 5 Mündliche Frage 4 Erika Steinbach (CDU/CSU) Einstellung der Leistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz nach Feststellung der erfolgten Heimreise Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 B Anlage 6 Mündliche Frage 5 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Diskrepanz bei dem gemäß SGB II vorge- gebenen Betreuungsschlüssel zur Einglie- derung in Arbeit von erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten und bereitgestellten Haushaltsmitteln Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 C Anlage 7 Mündliche Frage 6 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Monatliche bedarfsdeckende Bruttoent- geltschwelle für alleinstehende Beschäftigte zur Leistungsberechtigung gemäß SGB II Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8247 A Anlage 8 Mündliche Frage 7 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Regionen mit den höchsten bzw. niedrigs- ten Kosten für Unterkunft und Heizung und jeweilige Bruttoentgeltschwelle Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8247 C Anlage 9 Mündliche Frage 8 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Position in den Verhandlungen zur EU-Öko-Verordnung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 A Anlage 10 Mündliche Fragen 10 und 11 Inge Höger (DIE LINKE) Bisherige und voraussichtliche Kosten bei der Einrichtung der Kampfstadt Schnög- gersburg und für den Betrieb des Gefechts- übungszentrums in der Colbitz-Letzinger Heide Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 C Anlage 11 Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachweise bezüglich der Beherrschung des sogenannten Sumpfsiebproblems bei den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 D Anlage 12 Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchung von Materialproben aus deutschen Atomanlagen durch den belgi- schen AKW-Betreiber Electrabel Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8249 A Anlage 13 Mündliche Frage 16 Niema Movassat (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zur geplan- ten Biospritreform Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8249 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 V Anlage 14 Mündliche Frage 19 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auflistung der Zahlungen für Kreditlinien- Bereitstellung in der Aufstellung der Über- tragungsnetzbetreiber Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 A Anlage 15 Mündliche Frage 20 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswahl der Leitung Wahle – Lamspringe als Pilotstrecke für die Erdverkabelung im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energielei- tungsbaus Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 B Anlage 16 Mündliche Frage 22 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Kindersoldaten durch die Konfliktparteien in Syrien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 D Anlage 17 Mündliche Frage 23 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berichte des Magazins Foreign Policy zur möglichen Finanzierung von al-Qaida und anderen islamistischen Terrororganisatio- nen durch den saudischen König Salman Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8251 B Anlage 18 Mündliche Frage 24 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung für Ab- rüstung und Rüstungskontrolle Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8251 C Anlage 19 Mündliche Frage 25 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen für den Ausbau des deutschen Engagements für das Peacekeeping im Rahmen der Vereinten Nationen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 A Anlage 20 Mündliche Frage 26 Heike Hänsel (DIE LINKE) Forderungen nach einer Stationierung von strategischen US-Bombern und US-Atom- waffen in den neuen östlichen NATO-Mit- gliedstaaten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 B Anlage 21 Mündliche Frage 27 Niema Movassat (DIE LINKE) Etwaige Mitfinanzierung von Gefängnissen in der Ukraine durch die EU und dortige Menschenrechtsverletzungen gegen Flücht- linge Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 C Anlage 22 Mündliche Frage 28 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Minderjährige Flüchtlinge in von der EU mitfinanzierten ukrainischen Gefängnissen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 A VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 Anlage 23 Mündliche Frage 29 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Förderung ukrainischer Haftanstalten durch die EU seit 2010 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 A Anlage 24 Mündliche Frage 30 Andrej Hunko (DIE LINKE) Bisherige Finanzhilfe für die Ukraine nach dem Umsturz in Kiew Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 B Anlage 25 Mündliche Frage 34 Erika Steinbach (CDU/CSU) Anzahl der hin- und rückreisenden Koso- varen mit in Deutschland gestelltem Asyl- antrag Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 C Anlage 26 Mündliche Frage 35 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Abdeckung des Forschungsbedarfs im Sport mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 D Anlage 27 Mündliche Frage 36 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Nutzen von Forschungsergebnissen be- stimmter sportwissenschaftlicher Institute in der Entwicklung des Breiten-, Schul- und Gesundheitssports Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8254 A Anlage 28 Mündliche Frage 37 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kritik des Bundesrechnungshofes an der Leistungssportförderung und Schaffung von Transparenz beim Deutschen Olympi- schen Sportbund hinsichtlich der Vertei- lung der Fördermittel Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8254 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8205 (A) (C) (D)(B) 87. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8245 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 25.02.2015 Dr. Bartke, Matthias SPD 25.02.2015 Binder, Karin DIE LINKE 25.02.2015 Brase, Willi SPD 25.02.2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 25.02.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 25.02.2015 Groneberg, Gabriele SPD 25.02.2015 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 25.02.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 25.02.2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 25.02.2015 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 25.02.2015 Junge, Frank SPD 25.02.2015 Dr. Kofler, Bärbel SPD 25.02.2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 25.02.2015 Kühn (Dresden), Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2015 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 25.02.2015 Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 25.02.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 25.02.2015 Mittag, Susanne SPD 25.02.2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 25.02.2015 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 25.02.2015 Rachel, Thomas CDU/CSU 25.02.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 25.02.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 25.02.2015 Dr. Schröder (Wiesbaden), Kristina CDU/CSU 25.02.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 1): Wie will die Bundesregierung eine Abstufung des Deut- schen Instituts für Menschenrechte e. V. – Verlust A-Status nach Pariser Kriterien – vermeiden, und wann wird dem Deut- schen Bundestag der entsprechende Gesetzentwurf vorliegen? Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen verfolgen gemeinsam das Ziel, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Deutsche Institut für Menschenrechte auf eine stabile Grundlage auf Basis der „Pariser Prinzipien“ zu stellen und damit eine Abstufung des Deutschen Insti- tuts für Menschenrechte zu vermeiden. Ein entsprechen- der Gesetzentwurf wird dem Bundestag vorgelegt wer- den, wenn die Ressortabstimmung und die Arbeit der Koalitionsarbeitsgruppe abgeschlossen sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 2): Inwiefern haben sich Vertreter der Bundesregierung gegen den von EU-Kommissar Pierre Moscovici vorgetragenen Ent- wurf für eine gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe, den die griechische Regierung als Gesprächsgrundlage für das Euro-Gruppen-Treffen akzeptiert hatte, ausgesprochen, und wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Euro-Grup- pen-Chef Jeroen Dijsselbloem in der Entscheidung unter- stützt, kurzfristig einen anderen Entwurf für eine gemeinsame Erklärung für das Euro-Gruppen-Treffen vorzulegen, was nach Angaben der griechischen Seite (www.nachdenksei ten.de/?p=25090) dazu führte, dass keine Einigung erreicht werden konnte? Spinrath, Norbert SPD 25.02.2015 Strässer, Christoph SPD 25.02.2015 Dr. Weisgerber, Anja CDU/CSU 25.02.2015 Wichtel, Peter CDU/CSU 25.02.2015 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 25.02.2015 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 25.02.2015 Ziegler, Dagmar SPD 25.02.2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 8246 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Der Euro-Gruppe am 16. Februar 2015 lag weder ein Entwurf des Euro-Gruppen-Vorsitzenden Dijsselbloem noch des Kommissars Moscovici für eine Vereinbarung mit Griechenland vor. Vor diesem Hintergrund konnte auch keine Aussprache darüber erfolgen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 18/4043, Frage 3): Welche Kenntnis hatte die Bundesregierung vor und wäh- rend der Verhandlungen im Rahmen der Euro-Gruppe mit der griechischen Regierung über den Vorgang und den Auftragge- ber des Vorgangs, dass laut Medienberichten (Zeit Online vom 18. Februar 2015) ein Erklärungsentwurf von EU-Kommissar Pierre Moscovici, den die griechische Regierung als akzep- tabel bewertete, kurz vor Beginn der Sitzung am Montag, dem 16. Februar 2015, von Euro-Gruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem zurückgezogen und durch ein eigenes Papier er- setzt wurde, und hat die Bundesregierung dieses Vorgehen selbst aktiv unterstützt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die In- halte bilateraler Gespräche zwischen dem Euro-Grup- pen-Vorsitzenden und dem Kommissar mit griechischen Vertretern und inwieweit diese auf der Grundlage von Papieren erfolgten. Der Euro-Gruppe am 16. Februar lag weder ein Entwurf des Euro-Gruppen-Vorsitzenden Dijsselbloem noch des Kommissars Moscovici für eine Vereinbarung mit Griechenland vor. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/ CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 4): In wie vielen Fällen wurden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Feststellung der erfolgten Heimreise – etwa durch einen Abgleich der Reiselisten der Busunternehmer mit den Antragstellungen – wieder einge- stellt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der in der Frage angesprochenen Anzahl der Leistungseinstel- lungen vor. Die gewünschten Informationen lassen sich insbesondere auch nicht der Bundesstatistik zum Asyl- bewerberleistungsgesetz entnehmen. Denn die aktuelle Asylbewerberleistungsstatistik – mit Stand 2013 – weist lediglich den Bestand an Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Jahresende 2013 aus; die Entwicklung der Leistungsbezieher im Jahres- verlauf bzw. Aufnahme und Beendigung der Leistungen werden hingegen nicht erfasst. Die angesprochene Einstellung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen des Wegfalls der Leistungsberechtigung betrifft die Ebene des Ver- waltungsvollzugs. Die Ausführung des Asylbewerber- leistungsgesetzes liegt gemäß Artikel 83 des Grundge- setzes in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Die Prüfung und Beurteilung, ob der Leistungsfall eines kosovarischen Asylbewerbers durch dessen Heimreise beendet und der Leistungsbezug nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz somit einzustellen ist, erfolgt durch die zuständigen Leistungsbehörden der Länder. Die Bundesregierung kann zu einzelnen Leistungsfällen keine Aussage treffen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 5): Inwiefern wird der Diskrepanz zwischen dem gemäß § 44 c Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, vorgegebenen Betreuungsschlüssel zur Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis Voll- endung des 25. Lebensjahres von 1 : 75 und ab Vollendung des 25. Lebensjahres von 1 : 50 und den zur Verfügung ge- stellten Haushaltsmitteln mit entsprechender Anpassung der- selben bei der Mittelzuweisung Rechnung getragen, und wie wirkt sich das auf den Rückgang in der nach mir vorliegenden Informationen bisher üblichen Praxis aus, Mittel aus dem für Maßnahmen für Langzeitarbeitslose bereitstehenden Einglie- derungstitel in den Personaltitel des Verwaltungshaushaltes des jeweiligen Jobcenters umzuschichten? In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, obliegt die Entscheidungsverantwortung über die Organisation, Per- sonalwirtschaft sowie die Art und Weise der Aufgaben- durchführung grundsätzlich den Verantwortlichen vor Ort. Dieses Prinzip ist durch das Gesetz zur Weiterent- wicklung der Organisation der Grundsicherung für Ar- beitsuchende seit dem 1. Januar 2011 für alle Jobcenter gesetzlich klargestellt. Wegen dieses Grundsatzes der Dezentralität liegt es nach § 44 c Absatz 4 Satz 1 SGB II in der Verantwortung der Trägerversammlung, zu ge- meinsamen Betreuungsschlüsseln zu beraten. Bei den gesetzlich geregelten Betreuungsschlüsseln handelt es sich um Orientierungswerte für die gemeinsamen Ein- richtungen. Die Trägerversammlung kann dabei bei- spielsweise auch entscheiden, dass in der Leistungsge- währung mehr Personal eingesetzt wird und in der Folge die Betreuungsschlüssel in der Vermittlung nicht genau erreicht werden. Für die Bereitstellung eines gut qualifi- zierten Personalkörpers in den gemeinsamen Einrichtun- gen müssen beide Träger, Kommunen und Bundesagen- tur für Arbeit, Verantwortung übernehmen und ihr Vorgehen abstimmen. Nach § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II werden die Haus- haltsmittel für Eingliederungsleistungen und Verwal- tungskosten in einem Gesamtbudget veranschlagt. Die Voraussetzung für diese Verfahrensweise wurde im Rah- men des Bundeshaushalts durch die gegenseitige De- ckungsfähigkeit der Titel für Leistungen zur Eingliede- rung in Arbeit und für Verwaltungskosten geschaffen. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Mittel für Ein- gliederungsleistungen und für Verwaltungsmittel ist aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein wichtiges Flexibilisierungselement für einen wir- kungsvollen Einsatz der Finanzmittel in den einzelnen Jobcentern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8247 (A) (C) (D)(B) Die mit dieser Flexibilität auch verbundenen Um- schichtungen von Mitteln aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget können durchaus im Sinne einer besseren Integrationsarbeit wirken. Denn eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt setzt nicht unbedingt voraus, dass eine Maßnahme durchge- führt wird. Vielmehr kann eine erfolgreiche Integration auch allein durch eine hohe Betreuungsintensität und gute Vermittlungsarbeit mit entsprechendem Perso- naleinsatz gelingen. Die Entscheidung für eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie oder eine eher personalintensive eigene Betreuung der Leistungsberechtigten und somit über den richtigen Einsatz der Ressourcen trifft die je- weilige Trägerversammlung des Jobcenters unter Be- rücksichtigung der lokalen Integrationschancen und des Unterstützungsbedarfs der Leistungsberechtigten. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 6): Wie hoch liegt nach den jüngsten verfügbaren Daten die monatliche bedarfsdeckende Bruttoentgeltschwelle für allein- stehende Beschäftigte, um die Leistungsberechtigung nach dem SGB II zu überschreiten (unter der Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse I und einer Kirchenmitgliedschaft sowie des Erwerbstätigenfreibetrages), wenn man die derzeit durch- schnittlich anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (bundesweit) heranzieht? Die Bundesregierung hält die Berechnung hypotheti- scher Bruttolohnschwellen für wenig aussagefähig, weil die Art der Berechnung von der jeweiligen Fragestellung abhängt, verschiedene Annahmen zu treffen sind und im Einzelfall die Existenz weiterer möglicher Einkommen sowie etwaige Sonder- und Mehrbedarfe zu berücksich- tigen sind. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 7): Welches sind die fünf Regionen mit den höchsten und den niedrigsten anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung, und wie hoch liegt jeweils dort die Bruttoentgeltschwelle? Die fünf Regionen mit den höchsten durchschnittli- chen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung waren im Oktober 2014 die Kreise München (Land), München (Landeshauptstadt), Fürstenfeldbruck, Wies- baden (Landeshauptstadt) und Starnberg. Die fünf Regionen mit den niedrigsten anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung waren die Kreise Kronach, Wartburgkreis, Hildburghausen, Rhön-Grab- feld und Freyung-Grafenau. Bezüglich der in diesen Regionen geltenden hypothe- tischen Bruttolohnschwellen gilt das in der Antwort zu Frage 6 Gesagte. Durchschnittliche anerkannte Wohnkosten – laufend – ausgewählte Kreise Oktober 2014 Kreis Anzahl Bedarfsgemein- schaften insge- samt (Eckwert) Anzahl Bedarfsgemein- schaften mit laufenden Wohnkosten anerkannte Wohnkosten (in Euro) durchschnittliche anerkannte Wohnkosten (Spalte 3/Spalte 1) 1 2 3 4 München 3 614 3 346 2 030 249 562 München, Landeshauptstadt 40 117 38 015 21 922 296 546 Fürstenfeldbruck 3 360 3 116 1 814 094 540 Wiesbaden, Landeshauptstadt 15 379 14 289 8 066 820 525 Starnberg 1 357 1 264 711 657 524 … … Kronach 1 072 987 298 647 279 Wartburgkreis 3 475 3 111 966 403 278 Hildburghausen 1 599 1 429 443 568 277 Rhön-Grabfeld 969 887 256 051 264 Freyung-Grafenau 949 884 247 240 261 Quelle: Statistik der BA 8248 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 8): Was genau ist Inhalt der „deutschen Haltung“, die in der Pressemitteilung 53/15 des Bundesministeriums für Ernäh- rung und Landwirtschaft vom 11. Februar 2015 genannt wird, in Bezug auf die Verhandlungen zur EU-Öko-Verordnung, und welches Ziel genau möchte Bundesminister Christian Schmidt bei den Verhandlungen zum Vorschlag einer Revi- sion der EU-Öko-Verordnung der Europäischen Kommission erreichen? Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es zur Weiter- entwicklung des Rechtsrahmens für den ökologischen Landbau keiner vollständigen Neugestaltung des bereits existierenden europäischen Regelwerks. Dieses wurde im Laufe der 20-jährigen europäischen Rechtsetzung Schritt für Schritt entwickelt und sieht sehr differenzierte und in der Praxis bewährte Regelungen vor. Die insbe- sondere vor dem Hintergrund wachsender internationaler Handelsverflechtungen erforderlichen Verbesserungen können durch eine gezielte problembezogene Weiterent- wicklung der derzeitigen Rechtsvorschriften erzielt wer- den. In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 hat die Europäische Kommission festgelegt, das Dossier zur Re- vision der EU-Öko-Verordnung nunmehr weiter zu bera- ten. Die Bundesregierung wird sich in die Beratungen der Ratsgremien konstruktiv einbringen und daran mit- wirken, dass die Arbeiten im Rat zügig zu Ende geführt werden können. Dies ist vor allem wichtig für die Bran- che. Denn die Unternehmen benötigen für ihre Planun- gen und unternehmerischen Entscheidungen Sicherheit über die Inhalte des zukünftigen Rechtsrahmens. An vielen Stellen des Kommissionsvorschlags bedarf es aus deutscher Sicht jedoch noch deutlicher Änderun- gen. Die Gestaltung des zukünftigen europäischen Rechts- rahmens für den ökologischen Landbau muss sich an den folgenden Eckpunkten orientieren: – Das zukünftige Regelwerk muss weitestgehend auf dem derzeitigen aufbauen. – Die Glaubwürdigkeit der Bioproduktion erfordert ein Festhalten an der prozessorientierten Kontrolle. – Die Regelungen zur Biokontrolle müssen auf der Ba- sis der bestehenden Regelung weiterentwickelt wer- den. – Die Weiterentwicklung der Produktionsstandards muss sich weiterhin am Machbaren orientieren. – Ein gesonderter Schwellenwert für Rückstände im ökologischen Landbau aus nicht zugelassenen Be- triebsmitteln, zum Beispiel Pflanzenschutzmitteln, wird abgelehnt. – Das derzeitige Importregime muss weiterentwickelt werden, ohne die Handelsbeziehungen zu belasten. – Die wesentlichen Bestimmungen müssen möglichst umfassend in der Basisverordnung selbst geregelt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Fragen 10 und 11): Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bei der Einrichtung der Kampfstadt Schnöggersburg sowie der damit verbundenen Infrastruktur und technischen Ausstattung auf dem Gefechtsübungszentrum, GÜZ, in der Colbitz-Letzlinger Heide insgesamt angefallen, und mit wel- chen weiteren Kosten wird bis zur Fertigstellung gerechnet? Welche Kosten sind für den Betrieb des GÜZ in der Col- bitz-Letzlinger Heide bisher angefallen, und mit welchen Kosten wird bis zum Jahr 2020 jährlich gerechnet? Zu Frage 10: Für die Baumaßnahme „Urbaner Ballungsraum“ auf dem Übungsplatz Altmark wurden bisher Ausgaben in Höhe von 19,5 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnah- men sowie die technische Ausstattung der errichteten Gebäude geleistet. Bis zur Fertigstellung 2020 sind weitere Ausgaben in Höhe von 98,3 Millionen Euro geplant. Zu Frage 11: Zur Sicherstellung des Betriebes des Gefechtsübungs- zentrums Heer, GefÜbZH, wurden bisher 303,7 Millio- nen Euro aufgewendet. Derzeit wird zukünftig von jährlichen Kosten in Höhe von circa 22 Millionen Euro ausgegangen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 13): Inwiefern stehen für die Atomkraftwerke Gundremmin- gen B und C bezüglich der Beherrschung des sogenannten Sumpfsiebproblems noch Nachweise, insbesondere zu Verun- reinigungen in der Kondensationskammer, aus (gegebenen- falls bitte mit Angabe der Gründe; vergleiche hierzu die Ant- wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 110 auf Bundestagsdrucksache 18/412), und welches Vorgehen ist gegebenenfalls für noch fehlende Aspekte der Nachweisfüh- rung vorgesehen (bitte möglichst mit Zeitplan und konkreten Eckdaten bzw. Meilensteinen)? Die zuständige Landesbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, hat im November 2014 der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, den anlagenspezifischen Informationsrückfluss zum Kernkraftwerk Gundrem- mingen, KRB II, Blöcke B und C, zu den Weiterlei- tungsnachrichten WLN 14/92 vom 2. Oktober 1992, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8249 (A) (C) (D)(B) WLN 14A/92 vom 22. August 1996, WLN 14B/92 vom 6. Juni 1997 und WLN 14C/92 vom 29. Mai 2007 zum Thema Sumpfsiebe übersandt. Aus Sicht der Landesbehörde und ihres Gutachters stehen damit keine Nachweise hinsichtlich der Beherr- schung der Sumpfsiebthematik im Kernkraftwerk Gund- remmingen mehr aus. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 14): Aus welchen deutschen Atomanlagen stammen die Mate- rialproben – bitte mit genauer Angabe des Funktionsbereichs, beispielsweise Reaktordruckbehälter –, die bis April 2015 von dem belgischen AKW-Betreiber Electrabel ebenfalls unter- sucht werden sollen (vergleiche Onlineartikel „Doel 3/Ti- hange 2: new update“ der belgischen Atomaufsicht vom 13. Februar 2015), und welche Empfehlungen hat der Leiter der belgischen Atomaufsicht, Jan Bens, gegenüber der Bun- desregierung oder den Bundesbehörden geäußert, nachdem es zu einer neuen, weitaus kritischeren sicherheitstechnischen Bewertung der Riss- bzw. Wasserstoffflockenbefunde in den belgischen Reaktordruckbehältern gekommen ist (vergleiche Onlineartikel „Veel meer scheuren in kerncentrales dan ge- dacht“ der belgischen Zeitung De Redactie vom 13. Februar 2015)? Die Materialprobe stammt von der deutschen Mate- rialprüfungsanstalt Universität Stuttgart, MPA. Es handelt sich um einen kleinen Teil eines halben Flanschringes für den Reaktordruckbehälter eines älteren deutschen Druckwasserreaktors, DWR. Dieser Flanschring wurde wegen zahlreicher Ultraschallanzeigen verworfen und dem Forschungsprogramm Komponentensicherheit zur Verfügung gestellt. Der Leiter der belgischen atomrechtlichen Aufsichts- behörde „Federale Agentschap voor Nucleaire Controle, FANC“ Jan Bens hat gegenüber der Bundesregierung oder einer Bundesbehörde keinerlei Empfehlungen ab- gegeben. Der Bundesregierung liegen keine Informatio- nen darüber vor, dass die belgische atomrechtliche Auf- sichtsbehörde FANC eine neue sicherheitstechnische Bewertung der belgischen Anlagen Doel 3 und Tihange 2 vorgenommen hätte. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 16): Welche Position bezieht die Bundesregierung auf EU- Ebene bei der geplanten Biospritreform – insbesondere betref- fend a) eine Obergrenze von konventionellen Biokraftstoffen am Gesamtenergieverbrauch im Verkehrssektor, b) eine Beimi- schungsquote von Bioethanol in Benzin, c) eine Einbeziehung aller Treibhausgasemissionen in die Emissionsberechnung einschließlich der Emissionen durch indirekte Landnutzungs- änderungen sowie d) eine Einführung von verbindlichen So- zialkriterien für die Biospritproduktion –, und teilt die Bun- desregierung die Einschätzung von Oxfam (www.epo.de/in dex.php?option=com_content&view=article&id=11146:oxfam -cdu-europaabgeordnete-blockieren-biospritreform-zu-lasten- hungernder&catid=54:-sp-472&itemid=100198), dass ein er- folgreicher Abschluss der Biospritreform, die den Einsatz von Biosprit und die Beimischung von Bioethanol in der EU be- grenzt und klare Sozialkriterien für die Biospritproduktion festlegt, für die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung große Bedeutung hat? Diese Frage setzt sich aus fünf Teilfragen zusammen: Zu Buchstabe a): Der Standpunkt des Rates vom 9. Dezember 2014 zum Vorschlag der Kommission zu Biokraftstoffen und indirekten Landnutzungsänderungen, ILUC, sieht die Einführung einer Obergrenze für konventionelle Bio- kraftstoffe vor, die von der Bundesregierung ausdrück- lich als Hauptmaßnahme zur Vermeidung von indirekten Landnutzungsänderungen unterstützt wird. Zu Buchstabe b): Die Einführung einer „Beimischungsquote“ für Etha- nol wäre nicht sachgerecht und in der vom Europäischen Parlament geforderten Höhe zudem nicht technisch rea- lisierbar. Die in Deutschland seit Januar 2015 geltende Treibhausgasquote ist als technologieoffenes Instrument konzipiert und bietet damit auch hinreichend Möglich- keiten zum Absatz von Bioethanol. Zu Buchstabe c): Eine Einbeziehung der Emissionen indirekter Land- nutzungsänderung in die Klimabilanz – sogenannte ILUC-Faktoren – wird im Rahmen einer Berichtspflicht unterstützt, da die im Auftrag der Kommission errechne- ten Werte noch nicht hinreichend genau sind und noch der Überarbeitung bedürfen. Zu Buchstabe d): Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kom- mission vom 18. Oktober 2012 sieht keine verbindlichen Sozialkriterien für Biokraftstoffe vor. Nach der Erneuer- bare-Energien-Richtlinie und der Kraftstoffqualitätsricht- linie ist die Kommission verpflichtet, alle zwei Jahre über die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und über die soziale Tragbarkeit von Biokraftstoffen zu berichten und gegebenenfalls Korrekturen vorzuschlagen. Anfang 2013 veröffentlichte die Kommission ihren ersten Fortschritts- bericht „Erneuerbare Energien“. In diesem Bericht wur- den die Auswirkungen des Einsatzes von Biokraftstoffen auf Landnutzungsrechte und Nahrungsmittelpreise un- tersucht. Nach dem Bericht ist es noch unklar, ob die EU-Biokraftstoff-Nachfrage zum Missbrauch der Land- nutzungsrechte beiträgt. Nach Schätzungen der Kom- mission bezüglich der Auswirkungen auf die Nahrungs- mittelpreise hat die EU-Biokraftstoff-Nachfrage global einen geringen Preiseffekt. Aus diesen Gründen schlägt die Kommission derzeit keine zusätzlichen Nachhaltigkeitskriterien vor, wird aber auch weiterhin diese Themen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten aufmerksam verfolgen. Zur letzten Teilfrage: Die mit der Änderung vorgesehene verstärkte Aus- richtung der Förderung hin zu abfall- und reststoffbasier- 8250 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) ten Biokraftstoffen dürfte die Konkurrenz zur Produk- tion von Nahrungsmitteln vermindern. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 19): Ist es richtig, dass in der Aufstellung der Übertragungs- netzbetreiber nach § 7 der Ausgleichsmechanismusverord- nung auch „notwendige Zahlungen für Kreditlinien-Bereit- stellung“ in Höhe von rund 16,5 Millionen Euro aufgelistet wurden, und wie erklären sich die Kosten angesichts eines deutlichen Überschusses auf dem EEG-Konto (EEG: Erneuer- bare-Energien-Gesetz; siehe www.netztransparenz.de/de/ EEG-Konten-%C3%9Cbersicht.htm)? Die nach der Ausgleichsmechanismusverordnung veröffentlichten Zahlungen für Kreditlinien-Bereitstel- lung beliefen sich im Jahr 2014 auf 15,6 Millionen Euro. Diese Zahlungen sind unabhängig von dem aktuellen Kontostand zu bewerten, da sie sich auf das vorangegan- gene Jahr beziehen. Noch im Jahr 2013 wies das EEG- Konto sehr hohe – teilweise sehr kurzfristig auftreten- de – Unterdeckungen auf, die vor allem auf strukturelle Effekte wie sinkende Marktpreise und saisonale Ein- flüsse zurückzuführen waren. Diese hohen Unterdeckun- gen von mehr als 2 Milliarden Euro mussten von den Übertragungsnetzbetreibern zwischenfinanziert werden. Zur Finanzierung solcher Unterdeckungen nutzen die Übertragungsnetzbetreiber dafür vorgesehene, fest ver- einbarte Kreditlinien. Zur Vorhaltung von Kreditlinien sind sogenannte Bereitstellungsprovisionen zu zahlen, die tagegenau berechnet werden und somit von der Kre- ditlinienhöhe abhängig sind. Sofern das EEG-Konto ei- nen positiven Saldo aufweist, werden diese Kreditlinien zwar nicht in Anspruch genommen, es fällt aber die Be- reitstellungsprovision auf den zugesagten Kreditbetrag an. Die Bereitstellungsprovisionen werden den ÜNB entweder monatlich oder quartalsweise in Rechnung ge- stellt. Die Höhe der Kreditlinien wird in Abhängigkeit des zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden und erwarteten Kontostands überprüft und angepasst. Insofern werden die Übertragungsnetzbetreiber den aktuellen Kontostand bei der Vereinbarung neuer Kreditlinien für das laufende Jahr entsprechend berücksichtigen. Andersherum werden Guthaben auf dem EEG-Konto verzinslich angelegt und die Zinseinnahmen hieraus dem EEG-Konto gutgeschrieben. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 20): Aus welchem konkreten Grund ist im Referentenentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ in Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c die Leitung Wahle–Lam- springe als Pilotstrecke für die Erdverkabelung mit einer Strecke von 10 bis 20 Kilometer ausgewählt worden, und aus welchem Grund sind andere Leitungen aus dem Energielei- tungsausbaugesetz nicht für die Errichtung von Pilotstrecken über derart lange Strecken zur Erdverkabelung vorgesehen? Der Referentenentwurf des BMWi befindet sich der- zeit in der Ressortabstimmung. Daher kann ich nur auf den bisherigen Stand des Entwurfs eingehen. Mit dem Vorhaben in § 2 Absatz 2 Satz 4 EnLAG- Entwurf wollen wir die Möglichkeit schaffen, auf einem bestehenden EnLAG-Pilotvorhaben erstmals auf länge- ren, ununterbrochenen Teilabschnitten von 10 bis 20 Kilo- metern Erfahrungen an zentralen Stellen im (Drehstrom-) 380-Kilovolt-Verbundnetz zu sammeln. Mit steigender Länge des Erdkabelabschnitts steigen die technischen Herausforderungen, insbesondere bezüglich des dynami- schen Verhaltens im Betrieb und hinsichtlich der Sys- temverfügbarkeit bei erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit und Ausfalldauer aufgrund zusätzlicher Komponenten. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird im Verfahren entschieden: Der Vorhabenträger kann für die- ses Pilotvorhaben einen Antrag stellen, der von der zu- ständigen Behörde genehmigt werden muss. Die Leitung Wahle–Mecklar ist bereits im EnLAG 2009 als Pilotstrecke für Erdverkabelung festgelegt wor- den. Die bisherigen Planungen zu diesem EnLAG-Vor- haben sehen bislang einen sehr viel niedrigeren Verkabe- lungsanteil vor als die anderen Erdkabelpilotvorhaben aus dem EnLAG. Insbesondere für den im Planungspro- zess weit fortgeschrittenen ersten Teilabschnitt zwischen Wahle und Lamspringe sind bisher noch gar keine Test- strecken für die Erdverkabelung vorgesehen. Die Aus- wahl dieses Teilabschnitts erfolgte auch nach Vorgesprä- chen mit Ländern und Übertragungsnetzbetreibern. Die Neuregelung trägt dazu bei, das Ziel des Gesetz- gebers zu erreichen, durch die Erdkabelpilotvorhaben möglichst zeitnah umfassende Erfahrungen mit dem Ein- satz von Erdkabeln auf Höchstspannungsebene zu gene- rieren. Mit dem Pilotvorhaben könnten wir in Deutschland technisches Neuland betreten: Bisher gibt es kein ähn- lich langes Erdkabelteilstück im Drehstrombereich in unserem Land – bisher maximal 5 Kilometer. Auch in Europa gibt es lediglich einen längeren Erdkabelab- schnitt mit einer Länge von 10 Kilometern. Dort läuft eine Langzeituntersuchung. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 22): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Kindersoldaten durch die Konfliktparteien in Sy- rien (bitte nach einzelnen Kriegsparteien aufschlüsseln)? Aus den Berichten der vom VN-Menschenrechtsrat 2011 eingesetzten unabhängigen „Commission of In- quiry“, den Berichten des VN-Generalsekretärs zur Lage Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8251 (A) (C) (D)(B) von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie eigenen Erkenntnissen der Bundesregierung ergibt sich folgen- des grundsätzliches Bild: Alle am Syrien-Konflikt beteiligten Parteien haben Minderjährige rekrutiert und als Kämpfer oder zur logis- tischen Unterstützung bzw. Spitzeltätigkeit eingesetzt. Dies gilt für die Terrororganisationen ISIS und Jabhat-al Nusra, für syrische Sicherheitskräfte, mit dem Regime verbündete Milizen und dessen sogenannte Zivilschutz- einheiten sowie die unterschiedlichen Gruppen des be- waffneten Widerstands. Die Terrororganisation ISIS rekrutiert Kinder im Al- ter von 8 bis 18 Jahren und bildet sie in Trainingscamps militärisch aus. Danach werden sie auf verschiedene Kampfeinheiten von ISIS verteilt, wo sie auch als Selbstmordattentäter eingesetzt werden. Die Commission of Inquiry berichtet, dass die soge- nannten Volksschutzeinheiten, YPG, der kurdischen Par- tei PYD im Kampf um die Stadt Ain al-Aab/Kobane Minderjährige rekrutiert und im Kampf gegen ISIS ein- gesetzt hat. Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig und mit Nachdruck für die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes durch alle Konfliktparteien in Syrien ein, unter anderem auch durch die Förderung konkreter Projektmaßnahmen. Weltweit setzt sich die Bundesregierung für den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten ein. Un- ter anderem unterstützt sie die Arbeit der VN-Sonderbe- auftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, ver- schiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und richtete zuletzt im Januar zusammen mit der Stiftung Wissenschaft und Politik eine eigene Konferenz zum Thema in Berlin aus. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 23): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Be- richte des Magazins Foreign Policy, die dem saudischen Kö- nig Salman ibn Abd al-Aziz eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung von al-Qaida und anderen islamistischen Terror- organisationen zuschreiben (Foreign Policy vom 27. Januar 2015, http://foreignpolicy.com/2015/01/27/king-salmans-shady- history-saudi-arabia-jihadi-ties/)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Involvierung König Salmans in die Finanzierung von al-Qaida oder anderen militanten islamistischen Or- ganisationen vor. Es liegen auch keine Hinweise vor, dass andere Mitglieder des Herrscherhauses oder staatli- che Stellen sich an der Finanzierung von al-Qaida oder anderen Terrororganisationen beteiligen. Im Gegenteil ist Saudi-Arabien im Bereich der Terro- rismusbekämpfung international aktiv. Saudi-Arabien unterstützt das Antiterrorzentrum der Vereinten Nationen – UN Counter-Terrorism Centre, UNCCT – in New York und hat 2014 eine finanzielle Zusage in Höhe von 100 Millionen US-Dollar für Anti- terrormaßnahmen für dieses Zentrum angekündigt. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 24): Im Rahmen welcher konkreten Maßnahmen „setzt sich die Bundesregierung unverändert für Abrüstung und Rüstungs- kontrolle ein“ – bitte detailliert aufschlüsseln; vergleiche Bun- destagsdrucksache 18/3887, Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 11 –, und welche zusätzlichen Maß- nahmen erwägt die Bundesregierung hierbei? Die Bundesregierung setzt sich weiterhin konsequent für Abrüstung und Rüstungskontrolle bei Massenver- nichtungswaffen wie auch im konventionellen Bereich ein. Im Nuklearbereich steht derzeit die Vorbereitung der Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbrei- tungsvertrags, NVV, im April/Mai 2015 im Mittelpunkt. Der NVV ist der Eckpfeiler des internationalen Nicht- verbreitungsregimes und Grundlage für Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung. Wir arbeiten für die Konferenz mit unseren Partnern an einer inhaltlich ausgewogenen EU-Position und einer G-7-Erklärung zu beiden Aspek- ten: Abrüstung und Nichtverbreitung. Gleichzeitig gehen die schwierigen Verhandlungen mit Iran über sein Nuklearprogramm in die entschei- dende Phase. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns für eine Grundsatzeinigung im März ein. Bis Ende Juni wären dann die technischen Details zu finali- sieren. Zu biologischen und Chemiewaffen: Deutschland setzt sich als G-7-Vorsitz stark für die universelle Gel- tung des Chemiewaffenübereinkommens ein. Bis Ende März werden in Munster 360 Tonnen Senfgas aus syri- schen Chemiewaffenbeständen vernichtet sein. Um biologische Risiken zu minimieren, hat die Bun- desregierung in gut 20 Partnerstaaten ein Programm für mehr Biosicherheit gestartet, auch in Ebola-Ausbruchs- regionen. Darüber hinaus engagiert sich Deutschland bei ver- trauensbildenden Maßnahmen in der Rüstungskontrolle gemäß Wiener Dokument sowie des Vertrags über den Offenen Himmel, auch im Kontext der Ukraine-Krise. Wir werben in der NATO und OSZE für die Weiterent- wicklung der Regelungen mit dem Ziel, diese an heutige Herausforderungen anzupassen. Im Bereich der Kleinwaffen und Munitionszerstörung ist der regionale Schwerpunkt zahlreicher deutscher Pro- jekte das nördliche Afrika und Südosteuropa. Wir sind außerdem treibende Kraft bei der Implementierung des Vertrags über den Waffenhandel, ATT. 8252 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Als Koordinator in der Arbeitsgruppe des VN-Waf- fenübereinkommens zu Letalen Autonomen Waffensys- temen, LAWS, hat Deutschland erneut Verantwortung bei der Behandlung neuer Herausforderungen übernom- men. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 25): Welche Maßnahmen werden derzeit für den Ausbau des deutschen Engagements für das Peacekeeping im Rahmen der Vereinten Nationen geprüft (vergleiche www.auswaertiges- amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2015/150208_BM_M% C3%BCSiKo.html)? Für die Bundesregierung ist das Engagement in den Vereinten Nationen ein elementarer Bestandteil ihrer Außen- und Sicherheitspolitik. Die Bundesregierung wird die Friedensmissionen der VN auch weiterhin maßgeblich unterstützen und prüft zurzeit Möglichkeiten für einen Ausbau dieser Unter- stützung. Sie beteiligt sich zudem aktiv an der vom VN-Generalsekretär initiierten umfassenden strategischen Überprüfung des VN-Peacekeeping („Peace Operations Review“) und hat dem dafür ernannten hochrangigen Ex- pertenpanel Vorschläge mit deutschen Vorstellungen übermittelt. Diese Vorschläge sollen dazu beitragen, die Wirksam- keit des VN-Peacekeeping zu steigern und letztlich auch die Voraussetzungen für deutsche personelle Beteiligun- gen zu verbessern. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4043, Frage 26): Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Forderungen von Mitgliedern des Armed Services Committee im Repräsentantenhaus (Mike Rogers und Mike Turner) nach einer Stationierung von strategischen US-Bombern und US-Atomwaffen in den neuen östlichen NATO-Mitgliedstaaten angesichts der Ukraine-Krise (www.turner.house.gov, „The U. S. Must Take Immediate Ac- tion to Change Putin’s Calculus“ vom 22. Januar 2015)? Die Mitglieder des US-Repräsentantenhauses Mike Rogers und Mike Turner haben in einem Schreiben an den Außen- und den Verteidigungsminister der Vereinig- ten Staaten vom 22. Januar 2015 ihre Sorge über Aussa- gen der russischen Regierung ausgedrückt, das Recht zu haben, auf dem Gebiet der von Russland völkerrechts- widrig annektierten Halbinsel Krim Nuklearwaffen zu stationieren. In ihrem Schreiben erfragen die Abgeordneten vor diesem Hintergrund unter anderem die Voraussetzungen für die Lagerung und Stationierung von US-Nuklearwaf- fen und Trägermitteln auf dem Gebiet der seit 1999 der NATO beigetretenen Alliierten. Eine Antwort der US-Regierung auf dieses Schreiben liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht vor. Es ist nicht Sache der Bundesregierung, einen solchen inneramerikanischen auch auf Beantwortung von Sach- fragen ausgerichteten Austausch zu kommentieren. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/4043, Frage 27): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen gegen die EU, jahrelang seien Flüchtlinge in der Ukraine illegal in von der EU in Höhe von 20 Millionen Euro mitfinanzierten Gefängnissen gehalten, zurückgeführt und ge- schlagen worden (siehe Report Mainz vom 13. Februar 2015 und Spiegel 8/2015 „Europas Türsteher“), obwohl dies inter- nationales Recht verletze, und wird die Bundesregierung da- rauf drängen, dass diese Praktiken sofort beendet und juris- tisch aufgearbeitet werden? Die Europäische Union unterstützt die Ukraine finan- ziell und durch Beratung. Die EU hat die Ukraine auch im Flüchtlingsmanage- ment finanziell unterstützt, zum Beispiel bei der Ausstat- tung der Migrant Accommodation Centers. Die Bewirtschaftung der Mittel obliegt der Europäi- schen Kommission eigenverantwortlich. Ihre Vergabe und Verwendung durch den Empfänger unterliegen strengen Anforderungen, die auch die Be- achtung eines hohen Menschrechtsstandards umfassen. Die Kommission muss sicherstellen, dass alle Aufla- gen erfüllt und Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden. Sollten sich Anhaltspunkte für eine nicht sachge- rechte Mittelverwendung ergeben, so geht die Bundesre- gierung davon aus, dass die Kommission die hierfür vor- gesehenen Maßnahmen ergreifen und auf eine Korrektur hinwirken wird. Die Bundesregierung wird die Kommis- sion gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten bei Bedarf unterstützen. Die Ukraine ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlings- konventionen und muss deren Regelungen beachten. Dazu gehört auch das Verbot, einen Flüchtling in einen Verfolgerstaat zurückzuweisen oder abzuschieben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die ukrai- nischen Behörden Menschenrechtsverletzungen in an- gemessener Form nachgehen werden. Die geplanten Reformen im ukrainischen Polizeiwesen werden dazu beitragen, dass die Ukraine zukünftig den Schutz von Flüchtlingen und Migranten besser garantieren kann. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8253 (A) (C) (D)(B) Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 28): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in EU-fi- nanzierten Haftanstalten (Gefängnissen, Detention Centers, Temporary Accommodation Centers und vergleichbaren Ein- richtungen) für Flüchtlinge in der Ukraine auch Minderjährige eingesperrt werden, und, wenn nein, welche konkreten Zahlen (gegebenenfalls auch nur Angaben zu einzelnen Haftanstal- ten) liegen ihr diesbezüglich vor? Die Bundesregierung kann dies nicht ausschließen. Es liegen ihr keine konkreten Zahlen hierzu vor. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 29): Über welche weiteren, außerhalb des EU-Nachbarschafts- programms angesiedelten Programme hat die Bundesregie- rung seit dem Jahr 2010 den Bau, den Betrieb oder die Ein- richtung ukrainischer Haftanstalten gefördert – bitte konkrete Beiträge und Summen pro Jahr angeben –, und inwiefern hat sie belastbare Hinweise darauf, dass die Haftbedingungen dort besser sind, als sie etwa von Human Rights Watch in ei- nem Bericht von Dezember 2010, „Buffeted in the Border- land“, geschildert wurden – Erniedrigungen, monatelange Haft, Elektroschocks usw.? Die Bundesregierung hat weder den Bau noch den Betrieb oder die Einrichtung ukrainischer Haftanstalten im genannten Zeitraum aus Bundesmitteln gefördert. Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4043, Frage 30): Wie groß war der deutsche Anteil an den bisherigen Fi- nanzhilfen für die Ukraine nach dem Umsturz in Kiew vom 22. Februar 2014 – bitte in Euro angeben –, und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, mit ihrem Anteil der Haushaltsunterstützung effektiv den Krieg gegen die ukraini- schen Bürger in der Ostukraine finanziell zu unterstützen? Die ukrainische Regierung führt keinen Krieg gegen die Bürger in der Ostukraine. Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf die EU- Finanzhilfen für die Ukraine bezieht. Der deutsche An- teil daran entspricht dem deutschen Anteil am EU-Haus- halt und liegt bei etwa 20 Prozent. Im Jahr 2014 hat die EU etwa 2 Milliarden Euro an Finanzhilfen an die Ukraine geleistet. Davon entfielen 1,36 Milliarden Euro auf Makrofinanzhilfen, die ohne inhaltliche Zweckbestimmung zur Überwindung akuter Haushaltsprobleme gewährt wurden. Die restliche Summe verteilt sich auf Sektorbudgethilfen, die jeweils für spezifische Aufgaben gewährt wurden, zum Beispiel zum Staatsaufbau oder zur Unterstützung der Zivilge- sellschaft. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 34): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den je- weiligen Zahlen der Hin- und Rückreisen Tausender Kosova- ren nach Deutschland in den letzten zwölf Monaten, die in Deutschland einen Asylantrag stellen? Ausweislich der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben im Jahr 2014 8 923 ko- sovarische Staatsangehörige in Deutschland einen förm- lichen Asylantrag gestellt. Allein im Januar 2015 waren es bereits weitere 3 630 Personen aus Kosovo. Valide Zah- len für den aktuellen Monat liegen erst zu Beginn des Folgemonats vor. Von den rund 8 900 kosovarischen Staatsangehörigen, die im Jahr 2014 einen Asylantrag gestellt haben, waren ausweislich des Ausländerzentralregisters, AZR, zum Stichtag 31. Dezember 2014 noch etwa 93 Prozent als in Deutschland aufhältig und dementsprechend etwa 7 Pro- zent als zwischenzeitlich bereits wieder aus Deutschland ausgereist registriert. Durch noch nicht vollständig ein- gegangene Nachmeldungen von Ausländerbehörden an das AZR können sich die genannten Prozentzahlen noch verändern. Entsprechende AZR-Daten für das laufende Jahr stehen noch nicht zur Verfügung. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 35): Inwieweit kann mit Blick auf den sehr geringen Anteil – rund 0,1 Prozent – des Sports in der bundesdeutschen Wis- senschaft, Forschung und Entwicklung (siehe Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bundesbericht Forschung und Innovation 2014, Bundestagsdrucksache 18/1510) der vom Bundesministerium des Innern und von anderen Bundesbe- hörden, den Sportverbänden und der Wissenschaft definierte Forschungsbedarf mit den zur Verfügung stehenden personel- len und finanziellen Mitteln abgedeckt werden, und welchen Stellenwert haben dabei die Sportmedizin, die Dopingbe- kämpfung sowie militärische Forschungsprojekte? Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts- mittel wird die sportwissenschaftliche Unterstützung durch die Institute Bundesinstitut für Sportwissenschaft, BISp, Institut für Angewandte Trainingswissenschaft, IAT, und Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgerä- ten, FES, auf der Grundlage einer Priorisierung der sportwissenschaftlichen Forschungsförderung in Abstim- mung mit dem Sport – vor allem Spitzensportfachver- bände, DOSB, Wissenschaftliches Verbundsystem Leis- tungssport – wahrgenommen. 8254 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Zum Beispiel wurden im Zeitraum 1. Januar 2012 bis 20. Februar 2015 beim BISp 182 Projekte gefördert. Da- runter befinden sich insgesamt 28 Projekte aus den Be- reichen Medizin und Dopingbekämpfung. Darüber hi- naus werden über die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland, NADA, Forschungsprojekte zur Doping- bekämpfung an den beiden von der Welt-Anti-Doping- Agenturen, WADA, akkreditierten Laboren in Köln und Kreischa gefördert. Militärische Forschungsprojekte werden weder vom BISp noch durch die Institute IAT und FES gefördert. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 36): In welcher Weise nützen nach Kenntnis der Bundesregie- rung die Forschungsergebnisse des Bundesinstituts für Sport- wissenschaft, BISp, in Köln, des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft, IAT, in Leipzig sowie des Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten, FES, in Berlin auch der Entwicklung des Breiten-, Schul- und Gesundheits- sports, und für welche dieser Sportbereiche gibt es auch – ge- gebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern – spezifi- sche Forschungsprojekte? Forschungsförderung durch das Bundesinstituts für Sportwissenschaft, BISp: Die Forschungsförderung des BISp für den Spitzen- sport und Nachwuchsleistungssport umfasst einerseits Forschungsthemen mit ausschließlicher Relevanz für diese Zielgruppen, zum Beispiel zur Trainings- und Wettkampfdiagnostik und -steuerung. Andererseits gibt es Forschungsinhalte, die neben dem Spitzensport auch für weitere Bereiche des Sports und für die Gesellschaft per se relevant sind, zum Beispiel zur Gesundheitsförde- rung, zur Sportentwicklung, zur Sportstättenentwick- lung, zur Integration und Inklusion, aber auch zu gesell- schaftlichen Problemen wie Rechtsextremismus und Diskriminierungen, Arzneimittelmissbrauch und Doping im Sport. Exemplarisch wird zu diesen Themen auf aktuelle Forschungsprojekte hingewiesen, die über das BISp gefördert werden, zum Beispiel Sportentwicklungsbe- richte – Analysen zur Situation der Sportvereine in Deutschland; Projekt „Rückenschmerz“, dessen Ergeb- nisse neben dem Spitzensport auch dem allgemeinen Ge- sundheitswesen und damit der Allgemeinbevölkerung zugute kommen sollen. Aufgrund seiner Zuständigkeiten erfolgt der Transfer des BISp aktiv primär in den Spitzensport. Gleichzeitig werden über zahlreiche Transferleistungen, zum Beispiel Publikationen, Veranstaltungen, Webauftritte, und insbe- sondere durch die sportwissenschaftlichen Datenbanken des BISp die Erkenntnisse aus den Forschungs- und Be- treuungsprojekten des BISp, des Instituts für Ange- wandte Trainingswissenschaft, IAT, des Instituts für For- schung und Entwicklung von Sportgeräten, FES, und weiteren Forschungen aus der Sportwissenschaft einer breiten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei übergreifenden Themenstellungen erfolgt der Transfer mit seinen weiteren Kooperationspartnern aus dem Sport, der Wissenschaft und dem Gesundheitswe- sen auf Bundes- und teilweise auf Länderebene. Forschungsförderung durch die Institute IAT und FES: Nach dem Leistungssportprogramm des Bundes- ministeriums des Innern vom 28. September 2005 und den „Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM“ vom 10. Oktober 2005 (GMBl. 2005, Seite 1283) leisten die Institute IAT/FES ausschließlich wissen- schaftliche Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung des Spitzensports. Eine unmittelbare Unterstützung des Breiten- und Schulsports ist aufgrund der vorrangigen Zuständigkeit der Länder (Kultushoheit) nicht möglich. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 37): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Leistungssport- förderung des Bundes, und welche konkreten Konsequenzen zieht bzw. hat die Bundesregierung aus den Hinweisen des Bundesrechnungshofes gezogen, um Transparenz herzustellen und um die kritisierte monopolartige Stellung des Deutschen Olympischen Sportbundes bei der Verteilung der Fördermittel zu beenden? Die Bundesregierung hält das Transparenzgebot für das staatliche Handeln, mithin auch für den Bereich der Sportförderung, für wichtig und elementar. Das Bundes- ministerium des Innern ist sich daher bewusst, dass die Sportförderung einer kritischen Evaluierung bedarf. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und der Präsident des Deutschen Olympischen Sport- bundes, Alfons Hörmann, haben im Jahr 2014 vor dem Eingang der Prüfungsmitteilungen des Bundesrech- nungshofes vereinbart, einen Neustrukturierungsprozess einzuleiten, der alle Themenfelder der Sportförderung beleuchten soll. Die operative Phase dieses Prozesses beginnt mit der Auftaktsitzung des Lenkungsausschus- ses am 11. März 2015. Im Rahmen einer Pressekonfe- renz wird der Neustrukturierungsprozess erläutert und konkretisiert werden. Zielstellung des Prozesses ist, bis spätestens zu den Olympischen Sommerspielen im Jahr 2016 in Rio Ergebnisse zu erzielen, die anschließend in den neuen olympischen Zyklus 2017 bis 2020 mit dem Zielwettkampf der Olympischen Spiele im Jahr 2020 in Tokio bereits umgesetzt werden. Alle Empfehlungen des Bundesrechnungshofes wer- den in diesem Neustrukturierungsprozess zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und weiteren Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8255 (A) (C) (B) Fachleuten diskutiert. So wird beispielsweise auch der vom Bundesrechnungshof kritisierte Berechnungsschlüs- sel für die Grundförderung einer kritischen Würdigung unterzogen. Unabhängig hiervon sind die Empfehlungen teilweise aber auch bereits im Rahmen der ohnehin lau- fenden Arbeiten umgesetzt worden. So besteht unter an- derem bereits ein neues und transparentes Berechnungs- modell für die Verteilung der Fördermittel für die bestehenden 19 Olympiastützpunkte in Deutschland. Das Bundesministerium des Innern wird ebenfalls mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft mögliche The- menfelder für eine erweiterte Beratung der Bundesregie- rung erörtern. (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 87. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu einem Anbauverbotgentechnisch veränderter Pflanzen Anlagen
Gesamtes Protokol
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808700000

Guten Tag! Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte

Platz.

Vor Eintritt in die Tagesordnung teile ich Ihnen mit:
Interfraktionell ist vereinbart worden, die Unterrichtung
der Bundesregierung auf Drucksache 18/4051 zur Stel-
lungnahme des Bundesrates zu dem bereits überwiese-
nen Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik Polen zum Export besonderer
Leistungen für berechtigte Personen an den federführen-
den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitbe-
ratung an den Innenausschuss zu überweisen. Sind Sie
mit diesem Vorschlag einverstanden? – Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Zweite Änderung der Verein-
barung über die Errichtung, Finanzierung und Ver-
waltung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in
den Jahren 1949 bis 1990“.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Frau Manuela Schwesig. – Bitte, Frau
Ministerin.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen
und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass ich
Ihnen heute über den Beschluss des Kabinetts zur Unter-
zeichnung einer neuen Verwaltungsvereinbarung, ge-
meinsam mit den ostdeutschen Bundesländern und Ber-
lin, zur Aufstockung des Hilfsfonds für Heimerziehung
in der DDR berichten kann. Ich freue mich deshalb, weil
ich weiß, dass es vor einem Jahr ein gemeinsames wich-
tiges Anliegen über alle Fraktionsgrenzen hinweg war,
den bestehenden Hilfsfonds aufzustocken, nachdem wir
festgestellt hatten, dass er nicht mehr ausreicht, um allen
Betroffenen zu helfen und die Leistungen, die es bisher
gab, weiterhin zu sichern.

Wie Sie wissen, haben wir 2011 gemeinsam mit den
ostdeutschen Bundesländern und Berlin einen Hilfsfonds
für Männer und Frauen eingerichtet, die als Kinder in
DDR-Heimen untergebracht waren und dort Gewalt, Re-
pressalien und Übergriffe erlebt haben, unter denen sie
heute noch leiden.

Ich will vorwegschicken, dass es beide Seiten gab.
Ich persönlich kenne einen sehr erfolgreichen Unterneh-
mer, der ein hohes soziales Engagement an den Tag legt
und der in ein DDR-Heim kam, weil – um es mit seinen
Worten zu sagen – er es zu Hause nicht überlebt hätte. Er
kam also aus guten Gründen in ein Heim: damit er der
Kindeswohlgefährdung in seinem Elternhaus nicht wei-
terhin ausgesetzt war. Er hat in diesem Heim Gutes er-
lebt. Er sagt, die Beziehung zu den Erzieherinnen im
Heim war für ihn wichtig und hat ihm geholfen, einen
guten Weg zu gehen.

Es gab aber auch die andere Seite. Wie in westdeut-
schen Heimen haben leider auch Kinder und Jugendliche
in DDR-Heimen Repressalien erlebt. Insbesondere in
den Spezialheimen und Jugendwerkhöfen mussten sie
unter massiver Gewalt, entwürdigender Behandlung und
unmenschlichen Strafen leiden. Die Folgen davon spü-
ren sie bis heute.

Ich gehöre einer jüngeren Generation an, die das
Glück hat, in einer guten Umgebung aufgewachsen zu
sein und die Freiheit des wiedervereinigten Deutschland
erleben zu dürfen. Deshalb ist es für mich eine beson-
dere Verpflichtung, denjenigen zu helfen, die anderes er-
lebt haben.

Dieser Hilfsfonds mit einem Volumen von 40 Millio-
nen Euro wurde 2011 in großer Einigkeit aufgelegt. Wir
wollen die Leute damit nicht entschädigen, aber zum
Teil das wiedergutmachen, was ihnen widerfahren ist.
Aus Gesprächen mit Betroffenen wissen wir, dass uns
das auch gelingt. Es geht darum, den Betroffenen im All-
tag zu helfen, mit den Folgen besser klarzukommen:
durch Therapien, durch finanzielle Unterstützung in so-
zialen Notlagen, durch Qualifizierung – viele Heimkin-





Bundesministerin Manuela Schwesig


(A) (C)



(D)(B)

der waren von Bildungs- und Entwicklungschancen aus-
geschlossen – oder durch Ausgleichszahlungen für
Rentenansprüche, die ihnen entgangen sind, weil sie in
den Heimen ohne Lohn oder Sozialversicherung arbeiten
mussten.

Knapp 5 000 ehemaligen Heimkindern konnte der
Fonds bereits helfen. Bis September 2014 haben weitere
27 500 ehemalige Heimkinder ihre Bedarfe angemeldet.
Das sind rund 5,5 Prozent der 500 000 Kinder und Ju-
gendlichen, die in 40 Jahren DDR in Heimen waren.

Zum Start des Fonds hatten wir versprochen, dass wir
niemanden im Regen stehen lassen, dass jeder Hilfe be-
kommt. Deshalb war es notwendig, den Fonds aufzusto-
cken, und zwar von 40 Millionen Euro auf nunmehr
364 Millionen Euro. Das ist das Neunfache der veran-
schlagten Summe – eine immense finanzielle Leistung.
Wichtig ist, dass wir bei den bisherigen Leistungen keine
Abstriche machen.

Ich möchte mich daher bei den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages, die in den Haushaltsverhand-
lungen geholfen haben, diese zusätzlichen Mittel zur
Verfügung zu stellen, aber auch bei den Ministerpräsi-
denten – wir haben nur Ministerpräsidenten in den ost-
deutschen Bundesländern und Berlin –, die in ihren Län-
dern sichergestellt haben, dass wir das gemeinsam
machen konnten, herzlich bedanken.

Mit dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ helfen
wir Menschen, denen wir helfen müssen. Dazu sind wir
politisch und moralisch verpflichtet. Ich bin sehr froh,
dass wir das jetzt auf den Weg bringen und dass wir wei-
tere Hilfe leisten können. Das ist eine gute Botschaft im
25. Jahr nach der deutschen Einheit.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808700100

Danke, Frau Ministerin. – Die erste Frage stellt die

Kollegin Dörner.


Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808700200

Vielen Dank, Frau Ministerin, für den Bericht. – Sie

haben darauf hingewiesen, dass dieser Fonds interfrak-
tionell im Bundestag immer gewünscht worden ist. Vor
diesem Hintergrund freuen wir uns, dass die Durststre-
cke jetzt überwunden werden konnte und diese Aufsto-
ckung erfolgt.

Angesichts der engen Fristen und insbesondere ange-
sichts der sehr knappen Beratungskapazitäten in den Be-
ratungsinstitutionen frage ich Sie: Können Sie tatsäch-
lich sicherstellen und gewährleisten, dass bis zum Ende
der Laufzeit des Fonds alle Anträge bearbeitet und zur
Auszahlung gebracht werden können?

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Wenn es mehr Anträge als geplant gibt, bedarf es
mehr Kapazitäten, diese Anträge zu bearbeiten. Dazu ge-
hört aber vor allem Beratung. Sie ist besonders wertvoll,
wie mir Betroffene in Gesprächen gesagt haben: Es ist
das erste Mal, dass mir jemand zuhört, dass sich jemand
meine Geschichte anhört, mir glaubt und mir die Bot-
schaft gibt, dass das nicht richtig war und ich deshalb
nun unterstützt werde.

Das ist das Wertvolle an dieser Aufarbeitung. Die ent-
sprechende Hilfeleistung findet in den Anlauf- und Bera-
tungsstellen vor Ort statt. Dort werden die Anträge ent-
wickelt. Die Bearbeitung der Anträge selbst erfolgt
durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftli-
che Aufgaben. Wir haben in unserem Bereich Personal
aufgestockt, und auch die Länder haben dies zum Teil
gemacht und wollen noch weiter aufstocken.

Insgesamt haben wir die Laufzeit des Fonds bis zum
Ende des Jahres 2018 verlängert, weil wir glauben, dass
wir diese Zeit benötigen, um alle Fälle zu bearbeiten.
Wichtig ist, dass wir mit der neuen Vereinbarung so viel
Geld zur Verfügung stellen, dass jeder, der sich noch an-
gemeldet hatte, darauf vertrauen kann, dass er eine Bera-
tung bekommt und dann, wenn er Anspruch auf Leistung
hat, diese auch bekommt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808700300

Danke, Frau Ministerin. – Bevor wir fortfahren, nur

ein kleiner Hinweis für all diejenigen, die unseren Bera-
tungen hier folgen, aber auch für die Kolleginnen und
Kollegen. In diesem Teil unserer heutigen Sitzung gilt
die Vereinbarung: Für die Frage und für die Antwort ste-
hen je eine Minute zur Verfügung. Um alle bei Einhal-
tung dieser Vorgabe zu unterstützen, haben wir hier ein
optisches Signal. Wenn die Lampe auf Rot geht, ist die
eine Minute definitiv abgelaufen.

Die nächste Frage stellt der Kollege Martin Patzelt.


Martin Patzelt (CDU):
Rede ID: ID1808700400

Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, da-

mals, als der Runde Tisch entschieden hatte, den ehema-
ligen Heimkindern in der DDR angesichts der Bedräng-
nisse, in die sie geraten waren, zu helfen, wurden zwei
Beschlüsse gefasst. Der eine Beschluss zielte darauf,
dass sich die Verantwortlichen nach Möglichkeit bei den
Betroffenen entschuldigen. Leider ist es dazu nicht ge-
kommen, obwohl doch die Erbschaft angetreten wurde.
Auch meine Anregungen haben nicht geholfen.

Insofern interessiert mich jetzt besonders: Gibt es bei
Ihnen im Hause eine Erkenntnis dazu, wie die Hilfen an-
gekommen sind? Mit diesen Hilfen können wir zwar das
Unrecht niemals wiedergutmachen – ich glaube, die in-
nere, seelische Verwundung ist das Allerschwierigste –,
aber wir können – wenn schon nicht mit einer klaren
Stellungnahme und Entschuldigung – doch wenigstens
materiell ein Zeichen setzen. Gibt es dazu eine Evalua-
tion? Wie ist das aufgenommen worden?

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Die Hilfen des Fonds und vor allem auch die Bot-
schaft, wie wir die Bereitstellung der Hilfen umsetzen,
kommen an; ich habe es eben schon geschildert. Ich
habe zum Beispiel die Beratungsstelle in Leipzig be-
sucht. Da haben mir Betroffene erzählt: Das war das
erste Mal, dass mir Leute zugehört haben, dass sich





Bundesministerin Manuela Schwesig


(A) (C)



(D)(B)

Leute meine Geschichte angehört haben und mir kon-
krete Hilfeleistungen anbieten. – Die Hilfeleistungen
umfassen, wie gesagt, Rentenansprüche und Therapien,
aber zum Beispiel auch konkrete materielle Unterstüt-
zungen im Lebensalltag. Das sind Leistungen, die an-
kommen.

Was ich ganz besonders wichtig finde – ich habe es
mir zusammenstellen lassen –: Es existieren in den Län-
dern vor Ort Fachbeiräte, denen Vertreterinnen und Ver-
treter der Betroffenen angehören. Es gibt bei dem Fonds
auch einen Lenkungsausschuss, in dem die Betroffenen
durch eine Ombudsperson und durch einen Betroffenen,
der die Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR
von Anfang an begleitet hat, vertreten sind. Die konkrete
Beteiligung der Betroffenen an der Umsetzung der Leis-
tungen des Fonds und an der Aufarbeitung ist ein Zei-
chen der Wertschätzung und kommt dort auch so an.

Wir haben überwiegend positive Rückmeldungen.
Natürlich gibt es hier und da den Fall, dass es jemandem
nicht schnell genug geht, dass jemand enttäuscht darüber
ist, dass er vielleicht nicht alles kriegt, was er sich vorge-
stellt hat. Aber die Leistungen des Fonds sind ganz wert-
voll.

Man kann in Bezug auf die große Summe, die wir
jetzt draufgelegt haben, sagen: Es ist Geld, das bei den
Betroffenen wirklich ankommt und das sie auch brau-
chen. Ich weiß, dass Sie, Herr Patzelt, sich persönlich
sehr für die Hilfestellung vor Ort eingesetzt haben.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808700500

Die nächste Frage stellt die Kollegin Annalena

Baerbock.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Frau Ministerin. Anknüpfend an die
Frage meiner Kollegin Frau Dörner möchte ich wissen,
wie Sie verfahren wollen, wenn das mit den Wartezeiten
nicht besser wird. Sie sagten: Wir haben personell ein
bisschen aufgestockt. – Aber derzeit wartet man zwei
Jahre, bis ein Antrag bearbeitet ist. Das bedeutet eigent-
lich: Ende nächsten Jahres müssten alle Anträge einge-
reicht sein, um das Limit, nämlich das Ende der Laufzeit
des Fonds im Jahr 2018, einzuhalten. Das führt schon zu
einem ziemlichen Druck, der auf denjenigen Betroffenen
lastet, die jetzt 60 Jahre und älter sind und in den letzten
Jahren keine Beratungsmöglichkeiten hatten. Haben Sie
vorgesehen, in den nächsten anderthalb Jahren eine Eva-
luation durchzuführen, um festzustellen, was der Stand
der Bearbeitung dieser Anträge ist, damit man die Op-
tion hat, die Frist doch noch zu verlängern?

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wir verlängern die
Laufzeit des Fonds bis zum 31. Dezember 2018. Diese
Verlängerung beruht auf unserer Hochrechnung auf
Grundlage der Angaben der Anlauf- und Beratungsstel-
len vor Ort, in welchem Zeitraum es zu schaffen ist.
Es ist nicht richtig, dass die Antragsbearbeitung zwei
Jahre dauert. Die Antragsbearbeitung beim Fonds „Heim-
erziehung in der DDR“ erfolgt zurzeit sogar schneller als
beim Fonds „Heimerziehung West“. Sie findet, wie
schon gesagt, beim Bundesamt statt und dauert dort bis
zu drei Wochen. Das Entscheidende ist, dass die Leute
einen Termin in den Anlauf- und Beratungsstellen vor
Ort bekommen, sodass sich aus der Beratung und Auf-
arbeitung ein Antrag entwickeln kann. Ich glaube, dass
Sie das gemeint haben. Es ist natürlich wichtig, dass
jetzt die Anlauf- und Beratungsstellen der ostdeutschen
Länder und Berlins personell so ausgestattet werden,
dass sie das auch leisten können.

Ich sage noch einmal: Die Leute bekommen keine
08/15-Beratung, sondern eine ganz individuelle. Nur Ex-
perten können das mit den Leuten gut aufarbeiten. Ich
glaube, es ist wichtig, sich die Zeit zu nehmen, auch
wenn es hier und da länger dauert. Insgesamt haben wir
das im Blick und wollen durch Personalaufstockung die
Fristen entsprechend verkürzen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808700600

Die nächste Frage stellt die Kollegin Petra Crone.


Petra Crone (SPD):
Rede ID: ID1808700700

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, es gab im

vergangenen Jahr einen mehrmonatigen Auszahlungs-
stopp. Das hat – so ist es bei mir angekommen – viele
Betroffene verunsichert. Ich möchte Sie fragen, ob das
noch einmal passieren kann.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Vielen Dank. – Ich schließe das aus. Warum? Diesen
Stopp gab es, weil der Fonds „Heimerziehung in der
DDR“ nicht mehr liquide war. Das Geld war ausge-
schöpft, es lagen aber noch viele Anträge vor. Als ich
Bundesministerin wurde, waren die Mittel des Fonds im
Grunde aufgebraucht. Eine meiner ersten Amtshandlun-
gen war, mit Ihnen gemeinsam im Fachausschuss – dann
aber auch über den Haushaltsausschuss – dafür zu sor-
gen, die Mittel aufzustocken.

Im letzten Jahr wurde eine Antragsfrist gesetzt. Wir
haben gesagt, dass Ansprüche bis zum 30. September
2014 angemeldet werden müssen. Dazu musste man kei-
nen fertigen Antrag einreichen, sondern es reichte, ein-
fach nur formlos zu schreiben: Ich melde mich. – Die
Zahl derjenigen, die sich gemeldet haben, haben wir bei
der Hochrechnung der Maximalsumme zugrunde gelegt.
Dabei sind wir davon ausgegangen, dass jeder bis zu
10 000 Euro für materielle Hilfen bekommt, obwohl wir
noch gar nicht wissen, ob jeder, der sich gemeldet hat,
wirklich anspruchsberechtigt ist und diese Summe be-
kommt. Von daher stellt die Aufstockung, die wir jetzt
vorgenommen haben, die Obergrenze dar. Damit können
wir eigentlich gewährleisten, dass wir nicht noch einmal
an einen Punkt kommen, wo das Geld des Fonds nicht
mehr reicht, und dass wir nicht noch einmal einen sol-
chen Bearbeitungsstopp erleben. Deswegen sage ich al-
len Beteiligten herzlichen Dank.





Bundesministerin Manuela Schwesig


(A) (C)



(D)(B)

Sie wissen es selber: Die Summe, die wir im Rahmen
dieses Projektes stemmen mussten – es gibt ja noch an-
dere Projekte –, war gewaltig. Es mussten in kurzer Zeit
mit den Ländern Vereinbarungen getroffen werden. Alle
sind sehr froh, dass uns das gelungen ist. Nicht auszu-
denken, was passieren würde, wenn das nicht gelungen
wäre.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808700800

Das Wort hat der Kollege Norbert Müller.


Norbert Müller (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808700900

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin

Schwesig, Sie haben gerade auf die Stichtagsregelung
September 2014 hingewiesen. Schätzungen gehen davon
aus, dass etwa 6 Prozent der Betroffenen entschädigt
werden können, sofern deren Anträge eine Anspruchs-
wirkung haben. Mich würde interessieren, ob Sie davon
ausgehen, dass es ausreichend ist, mit diesem Anteil von
6 Prozent zu kalkulieren. Wenn Sie nicht davon ausge-
hen, möchte ich gerne wissen, wie Ihre Planungen in Be-
zug darauf aussehen, wie man in Zukunft – auch wenn es
hier um sehr viel Geld geht – Wege finden kann, um ei-
nen größeren Kreis von betroffenen Heimkindern über
die 6 Prozent hinaus zu erreichen.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es gibt keine va-
lide Schätzung, wie viele der ehemaligen circa
500 000 Heimkinder tatsächlich betroffen sind und wie
viele Anspruch auf solche Leistungen haben. Es ist eine
ganz individuelle Entscheidung, ob man einen solchen
Anspruch überhaupt geltend machen möchte. Deshalb
können wir nicht wissen, ob die Zahl der Betroffenen
größer ist als die derjenigen, die sich schon gemeldet ha-
ben.

Fakt ist, dass der Fonds, der 2012 aufgelegt wurde,
zeitlich und eben auch in der Höhe der Mittel begrenzt
wurde. Wir haben uns ganz bewusst für eine Anmelde-
frist entschieden, um die benötigten Mittel kalkulieren
zu können.

Ich bin sehr froh, dass sich bis zum Ende der Anmel-
defrist am 30. September 2014 über 27 000 Menschen
gemeldet haben. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten erst
5 000 eine Leistung bekommen. Das zeigt, dass die Bot-
schaft „Meldet euch an“ funktioniert hat. Wir sollten uns
jetzt darauf konzentrieren, dass diejenigen, die sich ge-
meldet haben, eine entsprechende Beratung und, wenn
sie einen Anspruch haben, auch die vorgesehenen Leis-
tungen bekommen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808701000

Der Kollege Marian Wendt stellt die nächste Frage.


Marian Wendt (CDU):
Rede ID: ID1808701100

Frau Ministerin, vielen Dank dafür, dass wir dieses

Thema heute im Rahmen der Regierungsbefragung de-
battieren. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Betroffe-
nen, für die Opfer.
Ich selber bin seit über zwölf Jahren Mitglied der Ini-
tiativgruppe „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“.
Dieser Jugendwerkhof, der der Auslöser der Debatte im
Jahr 2010 war, war die Zentralstelle des DDR-Heimsys-
tems, des Unrechtssystems, in dem die betroffenen Kin-
der und Jugendlichen zu sozialistischen Persönlichkeiten
umerzogen werden sollten.

Wir haben schon festgestellt: Ein bisschen Geld kann
keine seelischen Wunden heilen. Mit der Verwaltungs-
vereinbarung, die jetzt erweitert wird, wird zwar Rechts-
frieden hergestellt, aber es stellt sich die Frage, ob aus
Ihrer Sicht auch eine immaterielle Entschädigung erzielt
werden kann. Das wäre wichtig, damit die Betroffenen
ihren inneren Frieden finden.

Ich haben die Selbsthilfegruppe „Verbogene Seelen“
besucht, wo mir die Betroffenen gesagt haben: Das Geld
ist das eine, aber es macht nicht glücklich. Das habe ich
auf dem Konto, davon kann ich eine Anschaffung täti-
gen oder eine Psychotherapie machen, aber ich habe nie
eine Entschuldigung gehört, nie ein Wort der Anerken-
nung des Leides von den Tätern, die mich geschlagen
haben.

Eigentlich ist es doch Ziel unseres Rechtssystems, ei-
nen Täter-Opfer-Ausgleich zu schaffen. Ich würde mich
freuen, wenn Sie ein paar Gedanken dazu äußern könn-
ten, wie wir das gemeinsam erreichen könnten. – Vielen
Dank.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Die Frage, was
wir mit dem Hilfsfonds erreichen können – sie schließt
an die Frage von Herrn Patzelt an –, ist eine spannende
Frage. Natürlich können wir nicht alles wiedergutma-
chen. Aber wir haben in dieser Richtung einen wichtigen
Beitrag geleistet.

Ich habe Anlauf- und Beratungsstellen besucht und
vor allem mit Betroffenen persönlich gesprochen. Sie
sagten: Es war nicht allein das Materielle, was mir ge-
holfen hat. – Man muss wissen: Viele haben keine Aus-
bildung erhalten, sie hatten daher nicht die Chance, spä-
ter einen guten Job zu bekommen, ein gutes Einkommen
zu erzielen; das Materielle spielt also schon eine große
Rolle. Aber insbesondere das Anerkennen ihres Leides
kommt bei den Betroffenen an. Daher möchte ich mich
an dieser Stelle für die wirklich sehr gute Arbeit der
Frauen und Männer in den Anlauf- und Beratungsstellen
bedanken.

Das politische Signal ist bei vielen angekommen. Wir
Politikerinnen und Politiker übernehmen stellvertretend
für die Gesellschaft die Verantwortung, die eigentlich
bei den Täterinnen und Tätern liegt. Die Botschaft dieser
Verwaltungsvereinbarung ist: Wir erkennen das Unrecht
an und übernehmen die Verantwortung dafür.

Der konkrete Täter-Opfer-Ausgleich hängt natürlich
davon ab, ob noch Täter zu finden sind bzw. wie die zi-
vilrechtlichen Prozesse verlaufen. Aber ich kann Ihnen
rückmelden, dass das, was wir leisten, bei den meisten





Bundesministerin Manuela Schwesig


(A) (C)



(D)(B)

ankommt. Das sollte nicht unterschätzt werden. Wir leis-
ten einen ganz wertvollen Beitrag.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808701200

Die nächste Frage stellt der Kollege Philipp

Lengsfeld.


Dr. Philipp Lengsfeld (CDU):
Rede ID: ID1808701300

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, mir geht

es um die politische Bewertung und Einordnung; das
knüpft eigentlich unmittelbar an unsere heutige Diskus-
sion an. Da die verantwortliche SED-Politikerin Frau
Margot Honecker noch lebt, will ich für das Protokoll
festhalten – ich finde, das ist in Ihrem Eingangsstate-
ment nicht so ganz klar geworden –: Wir reden nicht da-
rüber, dass es in der DDR Heime gab, in denen Kinder
regulär betreut wurden, wir reden auch nicht nur von
persönlichen Verfehlungen – die es im Übrigen auch im
Westen gegeben hat; Sie hatten das anklingen lassen –,
sondern wir reden von einem System systematischer Un-
terdrückung und Repression gegen unliebsame Jugendli-
che oder gegen Kinder aus politisch unliebsamen Fami-
lien. Deshalb meine ganz klare Frage: Würden Sie mir
zustimmen, dass sich der Unrechtscharakter der DDR-
Diktatur im System der Spezialheime und Jugendwerk-
höfe besonders drastisch und dramatisch manifestiert
hat, weshalb wir uns in Bezug auf diese Opfergruppe be-
sondere Mühe geben sollten? – Danke.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Vielen Dank. – Da das Prozedere der Regierungsbe-
fragung – die Präsidentin hat vorhin die Bedeutung der
Ampel erklärt – nur ein eingeschränktes Eingangsstate-
ment zulässt und ich für die Beantwortung einer Frage
nur eine Minute Zeit habe, bitte ich um Verständnis, dass
ich nicht alle Aspekte erwähnen konnte.

Das ist eine ganz wichtige Frage, die schon durch die
Bundesregierung und auch durch die Landesregierungen
der ostdeutschen Länder inklusive Berlin beantwortet
wurde. Wir haben damals 2011 – ich kann mich daran
gut erinnern, weil ich zu der Zeit die zuständige Landes-
ministerin war – gemeinsam einen klaren Beschluss ge-
fasst. Wir haben die Ereignisse aufarbeiten lassen; dazu
gab es einen Bericht. In Mecklenburg-Vorpommern,
zum Beispiel, hat der Landtag den klaren Beschluss ge-
fasst, dass das Unrecht, das den Kindern systematisch
angetan worden ist, anerkannt wird und dass es deshalb
die entsprechenden Leistungen gibt.

Wir haben erfahren müssen, dass es sowohl in Hei-
men in Westdeutschland als auch in Heimen in der DDR
Probleme gab. Natürlich ist es so, dass ein System wie
das der DDR ein solches Unrecht noch verschärft.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808701400

Die Kollegin Daniela Kolbe hat das Wort.


Daniela Kolbe (SPD):
Rede ID: ID1808701500

Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministe-

rin, ich möchte Ihnen ganz herzlich zu dem heutigen Be-
schluss gratulieren, weil er wirklich ein Meilenstein und
ein großer Kraftakt ist. Dieser Beschluss wird den Be-
troffenen zugutekommen. Alle, die sich bis zum Stichtag
gemeldet haben, werden eine Hilfeleistung und vor al-
lem eine Beratung bekommen.

Aus den Beratungsstellen weiß ich, dass die meisten
Betroffenen dort zum ersten Mal von ihrer Vergangen-
heit erzählen und sich mit den negativen, mit den
schlimmen Erfahrungen, die sie gemacht haben, aus-
einandersetzen. Auf der anderen Seite haben sie natür-
lich auch schöne Kindheitserinnerungen. Viele setzen
sich bei der Beratung zum ersten Mal mit dieser Ambi-
valenz auseinander und fragen sich, was diese Erfahrun-
gen mit ihnen und ihrer Biografie gemacht haben. Man-
che nutzen die Möglichkeit, auch nach der Beratung den
Kontakt zu anderen Betroffenen zu pflegen.

Aus den Gesprächen mit den Beraterinnen und Bera-
tern weiß ich, dass in den Gesprächen ganz viele Details
zutage treten, auch zeitgeschichtlich Interessantes über
die DDR und über das, was in bestimmten Heimen pas-
siert ist. Meine Frage lautet: Ist daran gedacht, das in ir-
gendeiner Weise zu dokumentieren? Falls nicht, würden
Sie diesen Vorschlag dann als Anregung mitnehmen? Ich
glaube, dass in den Beratungsstellen ganz viel Wissen
über das, was in der DDR passiert ist, angesammelt
wird. Möglicherweise entspricht es auch dem Wunsch
des Kollegen Lengsfeld, dass man darüber mehr erfährt.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Vielen Dank, Frau Kolbe. – Wir haben zusammen
eine Beratungsstelle besucht und dort erfahren, dass es
den Leuten oft darum geht, ihre persönlichen Erfahrun-
gen aufzuarbeiten. Wir haben aber auch erfahren, dass
dadurch in den Beratungsstellen Erkenntnisse über das
DDR-System angesammelt werden. Dass sich das Un-
recht, das es in der DDR gab, in Heimen verstärkt ge-
zeigt hat, war die Konsequenz aus der Tatsache, dass das
System in den Heimen noch geschlossener war als au-
ßerhalb dieser Heime. Für mich ist es daher keine Frage,
dass sich das Unrecht der DDR in den Heimen ganz
massiv widergespiegelt hat.

Diese Beratung ist ein Beitrag zur Aufarbeitung der
DDR-Geschichte. Ich gehe fest davon aus, dass geplant
ist, dazu einen Bericht bzw. ein Dokument zu erstellen.
Ich würde gerne noch einmal nachfragen, ob das so ist
und wann dieser Bericht vorgelegt werden soll. Diese In-
formation würde ich, wenn Sie einverstanden sind, gerne
im Fachausschuss nachreichen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808701600

Die Kollegin Annalena Baerbock stellt die nächste

Frage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Fonds war nicht als Ersatz, sondern als Ergän-
zung des Rehabilitierungsgesetzes geplant. Wir wissen,
dass die Anwendung dieses Gesetzes relativ problema-
tisch ist und wegen der strengen gesetzlichen Regelun-





Annalena Baerbock


(A) (C)



(D)(B)

gen in diesem Bereich nur 10 Prozent der Anträge bewil-
ligt werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat
jüngst harsche Kritik daran geübt, wie die Justiz in Bran-
denburg dieses Gesetz anwendet. Angesichts der niedri-
gen Anwendungsquote und der Probleme bei der Umset-
zung dieses Gesetzes durch die Justiz in einigen
Bundesländern frage ich: Planen Sie, wie von einigen
angeregt, eine Kommission einzusetzen, die sich dieses
Gesetz und die Defizite bei der Anwendung ansieht?
Welches Vorgehen ist neben der Aufstockung des Fonds
geplant?

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Diese Frage müsste ich mitnehmen, da mein Haus
nicht direkt für dieses Gesetz zuständig ist. Dieser Hilfs-
fonds ist entstanden, weil das Rehabilitierungsgesetz
nicht alle Fälle, die es in DDR-Heimen gab, abdeckt.
Das ist genau das Problem. Es gab zum Beispiel Kinder,
die in ein Heim kamen, weil ihre Eltern politisch ver-
folgt wurden. Diese Personen haben einen leichteren Zu-
gang zu einer Entschädigung über das Rehabilitierungs-
gesetz. Es gab aber auch Kinder, die auf den ersten Blick
zu Recht in ein DDR-Heim kamen, zum Beispiel, weil
zu Hause eine Kindeswohlgefährdung bestand – das gab
es früher wie heute –, die dann aber in diesem Heim Un-
recht erlebt haben, weil das System in den Heimen Un-
recht war, weil sich das Unrecht der DDR in diesen Hei-
men widergespiegelt hat.

Die Gruppe derer, die auf diese Weise in ein DDR-
Heim kamen und dort Gewalt und Übergriffe erlebt ha-
ben, war bisher von Entschädigung ausgeschlossen. Des-
halb haben wir gesagt: Wir brauchen diesen Hilfsfonds.
Ich erinnere daran, dass wir, die ostdeutschen Ländermi-
nister, uns damals, als wir den Fonds eingerichtet haben,
sehr stark dafür ausgesprochen haben, dass wir uns das
Rehabilitierungsgesetz noch einmal anschauen.

Die konkrete Frage nach den Problemen bei der Um-
setzung in den Ländern würde ich gerne mitnehmen.
Diesen Aspekt habe ich mir nicht so genau angeschaut,
weil ich, wenn ich das so sagen darf, ziemlich gebunden
war durch die Aufgabe, diesen Fonds am Leben zu hal-
ten.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808701700

Die Kollegin Katja Dörner fragt als Nächste.


Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808701800

Da es ja gelungen ist, beim Fonds „Heimerziehung

Ost“ einen erheblichen Schritt voranzukommen, möchte
ich den Blick auf einen weiteren, wie ich finde, sehr
wichtigen Aspekt richten, den wir in dem damaligen in-
terfraktionellen Antrag thematisiert haben. Es geht da-
rum, im Rahmen eines Fonds eine analoge Lösung für
die Menschen zu finden, die als Kinder in Behinderten-
einrichtungen oder in psychiatrischen Einrichtungen
Schaden genommen haben. Können Sie etwas zu den
hoffentlich erzielten Fortschritten auf dem Weg zu einer
Lösung für diese Personengruppe sagen?
Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Vielen Dank, Frau Dörner. – Da sprechen Sie eine
echte Baustelle an, die zeigt, dass Hilfsfonds generell
nur begrenzt gute Lösungen sind. Sie sind eine gute Lö-
sung, um einer bestimmten Personengruppe akut zu hel-
fen. Sie führen aber immer dazu, dass andere Personen-
gruppen, die auch Unterstützungsbedarf haben, außen
vor bleiben.

Wir haben schon den Hilfsfonds „Heimerziehung
West“ und den Hilfsfonds „Heimerziehung Ost“; die
Mittel für beide Fonds müssen wir massiv aufstocken.
Wir haben außerdem den Hilfsfonds für Opfer sexueller
Gewalt in Familien, darüber hinaus das ergänzende Hil-
fesystem für Opfer sexueller Gewalt in Institutionen. Of-
fen ist nach wie vor die Frage: Was ist mit Kindern und
Jugendlichen, die in psychiatrischen Einrichtungen und
in Einrichtungen der Behindertenhilfe waren?

Kinder und Jugendliche, die durch die Jugendhilfe in
psychiatrische Einrichtungen und in Einrichtungen der
Behindertenhilfe eingewiesen wurden, können Leistun-
gen aus dem Hilfsfonds geltend machen. Einige Betrof-
fene können das also tun; aber diese Möglichkeit ist sehr
stark eingeschränkt. Für die andere Personengruppe gibt
es bisher keine Lösung. Ich weiß, dass sich das Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales hier bemüht, will an
dieser Stelle aber sagen, dass dieses Thema generell
wirklich schwierig ist. Unser gemeinsamer Fokus sollte
darauf liegen, die sogenannten Regelsysteme zu stärken.

Ich bin der Meinung, dass jeder Mensch, der – in wel-
cher Form auch immer – Opfer von Gewalt geworden
ist, Zugang zu Reha- und Therapieleistungen haben
muss, ohne dass immer wieder Fonds aufgelegt werden
müssen. Denn es ist so, wie Sie sagen: Jetzt müsste es ei-
gentlich weitere Fonds für andere Personengruppen ge-
ben. Aber auch dann würde es Gruppen geben, die sa-
gen: Ja, aber da finden wir uns nicht wieder. – Ich weiß,
dass die Bundesarbeitsministerin mit den Ländern über
dieses Thema spricht. Das ist aber sehr schwierig. Auch
Sie wissen, dass die Länder in die Fonds, bei denen der
Finanzbedarf unklar ist, nicht gern einzahlen. Das ist
also eine schwierige Baustelle.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808701900

Der Kollege Norbert Müller hat das Wort.


Norbert Müller (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808702000

Vielen Dank für die Möglichkeit, eine weitere Frage

zu stellen. – Frau Schwesig, ich möchte an vorhin an-
knüpfen: Die Summe ist in der Tat neunmal so hoch wie
zu Beginn, und es sind deutlich mehr Betroffene einbe-
zogen, als sich in der ersten Phase gemeldet haben. Ich
finde, wir sollten nun beobachten, wie die Anträge abge-
arbeitet werden. Gesetzt den Fall, dass, nachdem sie ab-
gearbeitet worden sind, in den Anlaufstellen weitere
Menschen anzeigen, dass sie betroffen sind, was nach
Fristablauf ein Problem darstellt, weil sie dann keinen
Anspruch mehr haben: Könnten Sie sich vorstellen, dass
die Bundesregierung den Fonds nochmals öffnet, um da-
für zu sorgen, dass eine größere Personengruppe einbe-





Norbert Müller (Potsdam)



(A) (C)



(D)(B)

zogen werden kann, sollten weitere Bedarfe angemeldet
werden?

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Das ist natürlich immer die Frage, die sich stellt, wenn
man einen Antragsschluss festsetzt. Bund und Länder
sind sich einig, dass die Aufstockung, die wir jetzt vorge-
nommen haben – der Umfang der Mittel ist mittlerweile,
wie gesagt, neunmal so groß wie zu Beginn –, und die
Verlängerung der Laufzeit des Fonds über die erste Ver-
einbarung hinaus eine endgültige Lösung darstellen soll-
ten. Wir können nicht nach einem Jahr sagen: „Es haben
sich weitere 100 Leute gemeldet; jetzt fangen wir von
vorne an“, weil Sie als Parlament, aber auch die Länder
von mir erwarten, dass ich dafür sorge, dass diese Mittel
irgendwann einmal zu einer planmäßigen Größe werden.
Wir sind mit einem Volumen von 40 Millionen Euro ge-
startet, jetzt liegen wir bei 364 Millionen Euro. Ich finde,
jeder einzelne Cent ist gerechtfertigt; aber wir brauchen
auch Planungssicherheit.

Mit der Frage, die Sie gestellt haben, haben auch wir
uns befasst. Irgendwann muss man sich entscheiden. Sie
thematisieren hier allerdings ein Problem, das wir der-
zeit noch nicht haben. Mir zumindest ist, auch wenn ich
das nicht ausschließen möchte, kein Fall bekannt. Es gibt
derzeit keine große Personengruppe, die gesagt hat: Wir
haben uns erst am 5. Oktober 2014 gemeldet. – Wir ha-
ben vorher viel Werbung dafür gemacht, sich zu melden.
Aber es ist auch darauf hinzuweisen: Wenn man einen
Fonds auflegt, heißt das, dass die Antragsfrist irgend-
wann einmal abgelaufen ist.

Meine Redezeit ist zu Ende. Trotzdem würde ich Ih-
nen, wenn Sie es erlauben, Frau Präsidentin, gerne noch
sagen, dass mir die Bundesbeauftragte Iris Gleicke eine
Info gegeben hat – vielen Dank dafür –, die auch Sie in-
teressieren wird. Es geht dabei um die Frage, wie das
Rehabilitationsgesetz vor Ort umgesetzt wird, und um
die Aufarbeitung und die Praxisprobleme insgesamt. Die
Bundesbeauftragte Iris Gleicke wird das demnächst in
einem entsprechenden Dialog mit den Opfern ausloten.
Damit sehen Sie: Das Thema ist bei der Bundesbeauf-
tragten gut aufgehoben.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808702100

Keine Sorge, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich

lasse alle mir angezeigten Fragen zu diesem wichtigen
Themenkomplex noch zu. Die anschließende Frage-
stunde verkürzt sich entsprechend unseren Regeln, falls
das notwendig ist.

Die nächste Frage stellt der Kollege Arnold Vaatz.


Arnold Vaatz (CDU):
Rede ID: ID1808702200

Frau Bundesministerin, in meiner täglichen Arbeit als

Abgeordneter begegne ich gelegentlich Opfern des
DDR-Jugendstrafsystems, die mir sagen, dass die mate-
rielle Wiedergutmachung nur die eine Seite ist und es sie
zutiefst verletzt, wie viele Personen, die persönlich für
das verantwortlich sind, was diesen Menschen damals
dort angetan wurde, in der Gesellschaft der Bundesrepu-
blik Deutschland jetzt eine hohe gesellschaftliche Repu-
tation und Anerkennung genießen.

Ich möchte hier Herrn Professor Dr. Eberhard
Mannschatz ganz speziell namentlich nennen, der, wenn
ich richtig informiert bin, vor einiger Zeit vom Rauhen
Haus in Hamburg eingeladen wurde, an einem Buch mit-
zuwirken, in dem es um die Erziehung von Jugendlichen
geht. Bis zum Jahr 2012 – ich beziehe mich hier auf eine
Veröffentlichung von Peter Grimm in Horch und Guck –
ist er zudem als politischer Berater der Linkspartei tätig
gewesen.

Frau Bundesministerin, meine Frage ist: Betrachten
Sie es als Ihre Aufgabe und wirken Sie und die Regie-
rung darauf hin, dass auch die persönliche Verantwor-
tung für die damaligen Zustände herausgearbeitet und
veröffentlicht wird?

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Dieser Fall war
mir bisher nicht bekannt. Ich würde Sie gerne bitten, mir
im Nachgang zu dieser Fragestunde Informationen zuzu-
senden und zu sagen, woher Sie diese Information ha-
ben. Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass Leute,
die sich gegenüber Kindern und Jugendlichen schon ein-
mal Verfehlungen geleistet haben, nicht als Berater auf
diesem Gebiet tätig sein sollten.

Ich kann jetzt den Zusammenhang nicht beurteilen.
Fakt ist aber: Wenn wir von solchen Fällen erfahren,
dann fragen wir vor Ort, was los ist. Sie wissen aber
auch: Man kann dann zwar entweder die Möglichkeiten
des Strafrechts oder des Zivilrechts nutzen, aber das ist
nur sehr eingeschränkt möglich. Es gibt hier kein Gesetz
und keine Verordnung der Bundesregierung, sondern es
ist unser gemeinsamer politischer Auftrag, das vor Ort
zum Thema zu machen, wenn es solche Fälle gibt.

Ich kann nur sagen, dass ich hier alle Fraktionen und
alle Parteien in einer politischen Verantwortung sehe und
dass ich solche Dinge im Guten wie im Schlechten be-
reits erlebt habe.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808702300

Die Kollegin Britta Haßelmann hat das Wort.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808702400

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, vie-

len Dank für Ihre Ausführungen zu dem Fonds, über den
wir hier heute hauptsächlich reden. Mit meiner Frage
knüpfe ich an eine Frage der Kollegin Dörner zu einem
Fonds für Menschen an, die als Kinder Schaden in Be-
hinderteneinrichtungen genommen haben.

Sie haben vorhin in Ihrer Antwort gesagt, Sie hätten
eine Lösung für die Menschen, die damals durch die Ju-
gendhilfe in psychiatrische Einrichtungen oder in Ein-
richtungen für Menschen mit Behinderungen eingewie-
sen wurden. Wenn es um andere gesetzliche Grundlagen
gehe, gebe es eine solche Lösung jedoch nicht. Das be-
trifft einen zwar relativ überschaubaren, aber doch auch
großen Personenkreis.





Britta Haßelmann


(A) (C)



(D)(B)

Meine Frage ist: Inwieweit befassen Sie sich im Kabi-
nett damit, dass man es natürlich in keiner Weise fach-
lich und sachlich begründen kann, dass es für Menschen,
die damals durch die Jugendhilfe beeinträchtigt wurden
– es geht um psychische Erkrankungen und Behinderte –,
einen Fonds gibt, während für Menschen, die aufgrund
des PsychKG oder aus anderen Gründen in einer ent-
sprechenden Einrichtung waren, kein Entschädigungs-
fonds existiert? Beabsichtigen Sie als Kabinett, hierzu
zeitnah etwas vorzulegen?

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Ich habe bereits
gesagt, dass die Bundesarbeitsministerin an diesem
Thema arbeitet. Ich weiß nicht, ob die Parlamentarische
Staatssekretärin hierzu einen aktuellen detaillierten
Sachstand geben kann, wenn Sie dies mögen.

Ich will aber auf Folgendes hinweisen: Wir debattie-
ren hier in der Runde isoliert einen Fonds für eine Perso-
nengruppe, für die es bisher noch keine Hilfe gibt. Ich
verantworte als zuständige Bundesministerin vier Fonds,
die ich zu einem Zeitpunkt übernommen habe, als es
dort Probleme gab. Ich nenne hier einmal den Fonds
„Heimerziehung Ost“. Ich bin da nahe bei Ihnen und
sage: Auch der Fonds „Heimerziehung West“ muss auf-
gestockt werden. Es gibt den Fonds für die Opfer von se-
xuellem Missbrauch in Familien. In diesen Fonds zahlen
nur zwei Länder ein: Mecklenburg-Vorpommern und
Bayern. Auch im Rahmen des ergänzenden Hilfesystems
gibt es mit Blick auf die Länder noch Baustellen; dies
betrifft insbesondere einzelne ostdeutsche Länder. Ich
weise darauf hin: Wir haben vier Fonds versprochen, die
Riesenbaustellen darstellen. Die Schwierigkeit ist, diese
Versprechen einzulösen, und das ist unsere politisch-mo-
ralische Verantwortung. Jetzt soll möglicherweise Weite-
res hinzukommen.

Das wollte ich zur Abrundung der Problemlage an-
führen. Man kann immer schnell sagen: Warum seid ihr
da noch nicht so weit? – Das liegt – das darf ich zum
Schutz der Bundesarbeitsministerin sagen – auch daran,
dass es mit Blick auf die Länder bei den Fonds, die wir
bereits versprochen und aufgelegt haben, teilweise noch
Baustellen gibt.

Ich möchte die Gelegenheit hier nutzen, an Sie zu ap-
pellieren – Ihre Parteien sind alle in Landesregierungen
vertreten –, darauf hinzuwirken, eine gemeinsame Kraft-
anstrengung zu unternehmen, damit die versprochenen
und aufgelegten Fonds vernünftig ausgestattet werden
und möglicherweise Weiteres hinzukommt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808702500

Danke, Frau Ministerin. – Weitere Fragen zu diesem

Themenbereich liegen mir nicht vor.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Entschuldigung, Frau Präsidentin: Ich weiß nicht, ob
das im Rahmen unserer Redezeit möglich ist. Ich hatte
angeboten, dass die Parlamentarische Staatssekretärin
meine Antwort auf die Frage der Abgeordneten der Grü-
nen ergänzt. Oder habe ich die Redezeit schon ver-
braucht? Das täte mir leid.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808702600

Nein, das können wir gerne machen. Wir nehmen das

einfach noch mit hinein. Da es die Möglichkeit gibt, wei-
tere Fragen zur Kabinettssitzung zu stellen, hat die Frau
Staatssekretärin das Wort.

G
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1808702700


Frau Kollegin, ich kann hierzu ergänzen: In der Tat ist
es so, dass das Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les einen Vorschlag unterbreitet hat, der die Einrichtung
eines weiteren Fonds zur Folge haben würde. Wir argu-
mentieren, dass das notwendig ist, weil wir die Ziel-
gruppe, die Sie zutreffend beschrieben haben, bisher
noch gar nicht im Blick hatten. Das sind jene, die nicht
in Einrichtungen der Jugendhilfe waren, sondern in Ein-
richtungen, die im Grunde genommen anderen Perso-
nenkreisen galten.

Dazu gibt es einen Vorschlag. Sie wissen sicherlich,
dass dieser Vorschlag in der ASMK, also der Konferenz
der Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer, disku-
tiert worden ist. Dort hat man mehrfach beraten. Im
Grunde genommen ist dieser Prozess noch nicht abge-
schlossen. Wir setzen sehr darauf, dass er zu einem posi-
tiven Ergebnis kommt.

Die gute Nachricht ist, dass die Kirchen ihre Bereit-
schaft zur Zusammenarbeit signalisiert haben. Sie sind
an einigen Stellen Rechtsnachfolger oder Träger dieser
Einrichtungen gewesen. Insofern bin ich zuversichtlich,
dass wir in absehbarer Zeit eine Lösung anbieten kön-
nen, die allerdings der Einschränkung unterliegt, die
Frau Ministerin Schwesig schon so treffend beschrieben
hat: Eine solche Lösung kann entstandenes Unheil nicht
rückgängig machen. Sie ermöglicht eine kleine mate-
rielle Anerkennung oder Entschädigung. Wesentlich ist
ganz sicher auch für diesen Personenkreis der Prozess
des Gesprächs und der Beratung.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808702800

Vielen Dank. – Gibt es Fragen zu anderen Themen

der heutigen Kabinettssitzung? – Das ist nicht der Fall.
Gibt es sonstige Fragen an die Bundesregierung? – Kol-
legin Haßelmann.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808702900

Ich würde gerne von der Bundesregierung wissen,

welche Entscheidungen die Bundesregierung nach den
Ankündigungen des Bundesinnenministers in Sachen
Kirchenasyl vorbereitet, um hier Änderungen vorzuneh-
men?


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808703000

Wer kann oder will für die Bundesregierung spre-

chen? – Herr Staatssekretär Krings.






(A) (C)



(D)(B)

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1808703100


Das kann ich gerne tun,


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eigentlich muss die Ministerin reden!)


wenn die Parlamentarische Geschäftsführerin damit ein-
verstanden ist, dass ich antworte.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eigentlich redet das Kanzleramt oder die Ministerin! Wir sind ja noch in der Regierungsbefragung!)


– Ich kann das anbieten. Das muss aber von höherer
Stelle entschieden werden. Ich gebe einfach einmal eine
Antwort. Vielleicht sind Sie ja damit einverstanden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808703200

Die Frage ist ja, ob die Bundesregierung in irgend-

einer Weise sprechfähig ist.


(Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin: Das ist wohl unstreitig!)


Das war die Frage.

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1808703300


Also, ich bin sprechfähig.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808703400

Mir wurde einfach nichts angezeigt. – Frau Ministe-

rin.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Also, ich kann Ihnen die Sorge nehmen: Die Bundes-
regierung ist jederzeit sprechfähig. Das Thema Kirchen-
asyl war kein Thema in der heutigen Kabinettssitzung.
Weil ich weiß, dass das viele umtreibt, wäre ich Ihnen
sehr dankbar, wenn Sie damit einverstanden wären, dass
der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Innenmi-
nisterium zur aktuellen Entwicklung berichtet.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, damit bin ich einverstanden! Es geht ja um die Sache! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Sache mit der Sprechfähigkeit ist jetzt nicht weg!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808703500

Gut, dann machen wir das so.

Im Übrigen, nur zur Erklärung: Wir sind zurzeit in ei-
nem Klärungsprozess, wie die Regierungsbefragung zu-
künftig stattfindet. Richtig ist, dass für diesen letzten
Punkt der Regierungsbefragung die Bundesregierung je-
weils selbst entscheidet, wem sie das Wort gibt. Aber das
löst sich ja gerade auf. – Herr Staatssekretär Krings.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also ist das Kanzleramt nicht sprechfähig!)

D
Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1808703600


Ich bin jetzt auch sprechfähig; das Mikrofon ist an. –
Frau Kollegin, der Bundesinnenminister hat auf die be-
stehende Rechtslage hingewiesen; ein Kirchenasyl ist in
der Rechtsordnung nicht vorgesehen. Insofern gibt es
keine Entscheidungen, die zu veranlassen sind, sondern
es war ein Hinweis auf die bestehende Rechtslage, die
natürlich auch keine weiteren Entscheidungen nach sich
zieht.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also war das eigentlich nur ein bisschen Öffentlichkeitsarbeit! – Mechthild Rawert [SPD]: Aber schlechte! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ich wollte es nur noch einmal feststellen!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808703700

Wir sind damit am Ende der Regierungsbefragung.

Ich danke allen Beteiligten hier im Haus.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache18/4043

Ich rufe die mündlichen Fragen in der üblichen Rei-
henfolge auf.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die
Frage 1 des Kollegen Volker Beck wird schriftlich be-
antwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Finanzen. Die Frage 2 des Kollegen
Andrej Hunko und die Frage 3 der Kollegin Heike
Hänsel werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales. Hier sollen die
Frage 4 der Kollegin Erika Steinbach, die Frage 5 der
Kollegin Veronika Bellmann sowie die Fragen 6 und 7
der Kollegin Sabine Zimmermann ebenso schriftlich be-
antwortet werden.

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Zur
Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische
Staatssekretär Peter Bleser zur Verfügung.

Die Frage 8 des Kollegen Friedrich Ostendorff soll
schriftlich beantwortet werden.

Wir kommen damit zur Frage 9 der Kollegin Steffi
Lemke:

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen des Indikatorenberichtes zur Strategie der biologi-
schen Vielfalt 2014 mit Blick auf die anstehende Novellierung
der Düngeverordnung sowie die Änderung des Düngegesetzes,
und wird sie den im Referentenentwurf vorgeschlagenen
Grenzwert für den erlaubten Stickstoffüberschuss anpassen?

Bitte, Herr Staatssekretär.






(A) (C)



(D)(B)

P
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1808703800


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Kollegin
Lemke, wie bereits in dem von Ihnen angesprochenen
Indikatorenbericht angeführt ist, gibt es in Betrieben mit
ähnlicher Produktionsstruktur eine hohe Bandbreite bei
der Berechnung der Nährstoffsalden und damit auch er-
hebliche Potenziale zur Verbesserung der Effizienz der
Stickstoffnutzung und zur Verringerung von Nährstoff-
verlusten in die Umwelt.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die
vorgesehenen Änderungen der Düngeverordnung hier
erhebliche Fortschritte erzielt werden können. Beispiel-
haft möchte ich Ihnen folgende Maßnahmen darstellen:
Konkretisierung und bundeseinheitliche Regelung der
Düngebedarfsermittlung für Stickstoff auf Acker- und
Grünland; Einbeziehung aller organischen und orga-
nisch-mineralischen Düngemittel, einschließlich der
Gärreste pflanzlichen Ursprungs, in die nach EG-Nitrat-
richtlinie einzuhaltende Obergrenze von 170 Kilogramm
Stickstoff je Hektar im Durchschnitt des Betriebes; Ver-
längerung der Zeiträume, in denen keine stickstoffhalti-
gen Düngemittel aufgebracht werden dürfen; Auswei-
tung der Mindestabstände für die Stickstoff- und
Phosphatdüngung in der Nähe von Oberflächengewäs-
sern und auf Flächen mit Hangneigung zu Oberflächen-
gewässern; Länderermächtigung zur Regelung zusätzli-
cher Maßnahmen in besonders mit Nitrat belasteten
Gebieten.

Der Referentenentwurf enthält keinen Grenzwert für
einen erlaubten Stickstoffüberschuss, sondern einen
Kontrollwert für die Differenz von Zu- und Abfuhr im
Nährstoffvergleich. Laut Referentenentwurf soll dieser
ab dem Jahr 2018 auf 50 Kilogramm abgesenkt werden.
Ob sich hierzu im Laufe der noch andauernden Abstim-
mungen Änderungen ergeben, wird sich zeigen.

Im Übrigen wird die Bundesregierung mit der No-
velle der Düngeverordnung den Nährstoffvergleich wei-
terentwickeln. Dabei wird insbesondere die Berechnung
der Nährstoffabfuhr von Grundfutterflächen zukünftig
über die Nährstoffaufnahme der Tiere aus dem Grund-
futter erfolgen. Damit ist eine genauere Abbildung der
innerbetrieblichen Stoffströme möglich.

Im Entwurf ist weiter vorgesehen, ab dem 1. Januar
2018 schrittweise eine Bilanzierung der Nährstoffzufuhr
und -abfuhr für den Gesamtbetrieb zunächst für größere
Betriebe mit hohem Viehbesatz einzuführen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808703900

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808704000

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für den Versuch der

Beantwortung meiner Frage. Ich nenne es einmal so,
weil Sie meiner Meinung nach ziemlich genau daran
vorbeigeschürft sind. Meine Frage war, ob – vor allem
im Landwirtschaftsministerium, das sich gegenwärtig
mit dem Umweltministerium über die Düngeverordnung
streitet – aus dem Indikatorenbericht zur Biodiversität,
in dem ganz klar dargelegt wird, dass die Vergüllung un-
serer Landschaft durch die Landwirtschaft ein Riesen-
problem darstellt und wir gravierende Probleme mit dem
Trinkwasser haben, Konsequenzen gezogen werden. An-
gesichts dessen, dass Sie jetzt in Kenntnis des Indikato-
renberichtes darstellen, dass Sie eine Hoftorbilanz erst
ab 2018 erwägen, wiederhole ich meine Frage, ob Sie
Konsequenzen aus dem Indikatorenbericht ziehen, in
dem dargelegt wird, dass das Landwirtschaftsministe-
rium mit den gegenwärtigen Strategien das Ziel der Bio-
diversitätsstrategie nicht erfüllen kann, bis 2020 den
Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Das ist – da
brauchen wir nicht um den heißen Brei herumzureden –
der Konflikt, der gegenwärtig zwischen den beiden Häu-
sern ausgetragen wird.

P
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1808704100


Frau Kollegin Lemke, Streit in der Sache ist nichts
Negatives, weil es um das Finden des richtigen Weges
geht.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie schön gesagt!)


– Das mache ich öfter so.

Die Frage ist doch, wie wir jetzt zeitlich vorgehen.
Wir haben die Verbändeanhörung Ende Januar abge-
schlossen. Uns liegen über 50 Anregungen von Verbän-
den, auch Ökoverbänden, und elf Stellungnahmen von
Ländern vor, die jetzt mit dem Umweltministerium, aber
auch mit den Ländern beraten werden. In Kürze steht ein
Termin auf Staatssekretärsebene an, um die verschiede-
nen Anregungen zu bewerten und Entscheidungen vor-
zubereiten. Dann werden wir im Sinne des von Ihnen ge-
wünschten Zieles die entsprechenden Entscheidungen
treffen, die auch die im Indikatorenbericht aufgezeigten
Probleme zu beseitigen helfen. Ich will aber darauf hin-
weisen, dass in diesem Bericht auch schon ein Fort-
schritt aufgezeigt worden ist, der in den letzten zehn Jah-
ren erzielt wurde. Er reicht zwar noch nicht aus – es gibt
innerhalb Deutschlands unterschiedliche Schwerpunkte –,
aber wir haben keine flächendeckende Problematik.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808704200

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808704300

Das ist sicherlich eine Interpretationsfrage. Dazu,

dass wir zusammen mit Malta die höchsten Stickstoffbe-
lastungen im Grundwasser haben, kann man zwar sagen,
das sei kein flächendeckendes Problem; man kann aber
auch sagen: Wir haben ein gravierendes Problem.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie mir
gerade versprochen, dass Sie im Sinne meiner Fragestel-
lung den gegenwärtigen Entwurf der Düngeverordnung
überarbeiten wollen. So haben Sie sich eben ausge-
drückt. Ich weiß nicht, ob das willentlich passiert ist.
Denn das hieße, dass Sie am ursprünglichen Entwurf tat-
sächlich noch relevante Änderungen vornehmen müss-
ten. Der Indikatorenbericht ist, zumindest in den Details,
erst nach der Vorlage des Entwurfs der Öffentlichkeit





Steffi Lemke


(A) (C)



(D)(B)

und der Bundesregierung zur Kenntnis gelangt. Er
schlägt Alarm, was die Nitratbelastung des Grundwas-
sers, aber auch der Oberflächengewässer anbetrifft, und
er macht deutlich, dass der Handlungsbedarf in diesem
Bereich größer ist, als Sie ihn bisher bei Ihrer Düngever-
ordnung zugrunde gelegt haben.

Ich bleibe beim Thema Hoftorbilanz ab 2018. Ich
bleibe aber auch bei einem so konkreten Detail wie der
Frage, ob auf tauenden Böden Gülle aufgebracht werden
darf, mit der Folge, dass wesentlich mehr Gülle abfließt,
wenn Sie diese Praxis beibehalten. Es geht um eine For-
derung der EU-Kommission an die Bundesregierung we-
gen der Verletzung der Nitratrichtlinie bzw. wegen eines
Vertragsverletzungsverfahrens, die in Ihrem Entwurf
nicht berücksichtigt worden ist. Meine konkrete Frage
ist: Werden Sie die Regelung zu den tauenden Böden än-
dern? Werden Sie tatsächlich noch Änderungen an der
Düngeverordnung vornehmen?

P
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1808704400


Wie ich schon berichtet habe, geht es nun darum, mit
welchen Maßnahmen wir die angestrebten Ziele errei-
chen können. Hier gibt es unterschiedliche fachliche
Vorstellungen und Strategien, aber auch belegbare Ver-
änderungsnotwendigkeiten. Die ökologischen Anbau-
verbände zum Beispiel haben uns gebeten, das Aufbrin-
gen von Festmist auch noch im Winter zu erlauben. Das
möchte die Europäische Kommission nicht mehr zulas-
sen. Da braucht man etwas mehr Fachverstand; den
möchte ich Ihnen nicht absprechen.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke! Ich habe eine Ausbildung in diesem Bereich, wie Sie wissen!)


– Das weiß ich, Frau Lemke.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke, Herr Bleser!)


Wir ringen zurzeit um eine Lösung. Wir liegen auf je-
den Fall im Zeitplan. Es muss praktikabel sein, ohne bü-
rokratischen Mehraufwand. Aber die Zielsetzung ist un-
strittig. Die Ziele werden wir auch erreichen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808704500

Zu einer Nachfrage hat der Kollege Meiwald das

Wort.


Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808704600

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bleser, vielen

Dank für Ihre Ausführungen.

Ich bin froh, dass Sie sagen, dass wir in der Zielset-
zung gar nicht weit voneinander entfernt sind. Frau
Lemke hat darauf hingewiesen, dass der Indikatorenbe-
richt warnende bzw. sogar alarmierende Rufe beinhaltet.
Die Wasserversorger zum Beispiel machen sich massiv
Sorgen. Zudem gibt es das EU-Vertragsverletzungsver-
fahren, das Anlass für die jetzige Novelle ist. Deswegen
stellt sich mir die Frage, warum Sie den Stickstoffüber-
schuss erst ab 2018 auf 50 Kilogramm pro Hektar absen-
ken wollen. Alle fachlich befassten Behörden versuchen,
wieder einen proaktiven Verbesserungszustand zu errei-
chen, und sind der Auffassung, dass man 2018 schon
sehr viel weiter sein muss. Wie begründen Sie, dass Sie
damit erst 2018 anfangen wollen, oder sehen Sie im
Rahmen der weiteren Verhandlungen noch Möglichkei-
ten, das zu beschleunigen?

P
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1808704700


Der Entwurf sieht zum Beispiel vor, dass alle organi-
schen Dünger, auch Gärreste, bei den Obergrenzen be-
rücksichtigt werden. Schon das führt zu einer Reduzie-
rung der aufzubringenden Gesamtmenge. Darüber
hinaus wollen wir die Kontrollwerte, die in der Natur
beispielsweise aufgrund der Witterung nicht exakt vo-
rauszusagen sind, im Hinblick auf die Überschüsse wei-
ter zurückführen. Bei allem Verständnis für schnelles
Handeln wird man in der Praxis eine einigermaßen an-
wendbare Übergangsfrist brauchen. Ob das 2018 oder
früher der Fall sein wird, wird sich herausstellen. Aber
ich denke, dass 2018 schon ambitioniert genug ist.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht schnell!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808704800

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Verteidigung. Die Fragen 10 und 11
der Kollegin Höger sollen schriftlich beantwortet wer-
den.

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur
Beantwortung der Frage steht der Parlamentarische
Staatssekretär Enak Ferlemann zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Matthias Gastel
auf:

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Stuttgart-21-Planung für den Fildertunnel – Planfeststellungs-
abschnitt 1.2 – erst seit wenigen Tagen zusätzlich zum bisher
vorgesehenen Zugsicherungssystem ETCS – European Train
Control System – auch die konventionelle Technik für S-Bah-
nen umfasst, obwohl dieser Tunnel seit langem als Ausweich-
strecke für den S-Bahn-Verkehr für den Fall einer Sperrung
des S-Bahn-Tunnels zwischen den Haltestellen „Österfeld“
und „Hauptbahnhof“ vorgesehen ist, der Tunnel aber ohne die
herkömmliche Technik von den S-Bahnen gar nicht genutzt
werden kann, und wer trägt nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die Mehrkosten für die zusätzliche Ausstattung des Tun-
nels mit konventioneller Zugsicherungstechnik?

Bitte, Herr Staatssekretär.

E
Enak Ferlemann (CDU):
Rede ID: ID1808704900


Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Aussage
ist nach Angaben der Deutschen Bahn AG nicht zutref-
fend. Im Zuge der Schlichtung zu Stuttgart 21 wurde die
signaltechnische Ausstattung dargelegt. Im Schlichter-
spruch wurde zur flexiblen Nutzung der gesamten neu
errichteten Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur die volle





Parl. Staatssekretär Enak Ferlemann


(A) (C)



(D)

Doppelausrüstung mit Ks-Signaltechnik und ETCS ge-
fordert. Die Ks-Signaltechnik gestattet, das gesamte
Netz direkt mit allen Regional- und S-Bahnzügen zu be-
fahren. Diese Forderung des Schlichters führte zur Ent-
scheidung für die Umplanung der Signaltechnik am
9. Dezember 2012. Seit diesem Zeitpunkt werden alle
Signaltechnikplanungen für den Bereich des Knoten
Stuttgart, also auch für den Fildertunnel, mit der Doppel-
ausrüstung ETCS und Ks-Signaltechnik durchgeführt.
Damit ist für Störungsfälle signaltechnisch eine voll-
kommen flexible Umleitung der Regional- und S-Bahn-
züge im gesamten Streckennetz möglich.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808705000

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808705100

Herr Staatssekretär, meine erste Nachfrage bezieht

sich auf den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr
2005. Schon damals waren beide Signaltechniken vorge-
schrieben, also nicht erst seit dem Schlichterspruch. Wa-
rum kam das deutlich später?

E
Enak Ferlemann (CDU):
Rede ID: ID1808705200


Die Angaben, die ich Ihnen gemacht habe, stammen
von der DB AG, da es sich um ein eigenwirtschaftliches
Projekt der Deutschen Bahn handelt und nicht um ein
Projekt des Bedarfsplans.

Damals ist nach dem Schlichterspruch entschieden
worden, dass man zur Redundanz aller Strecken dann
eben auch beide Sicherungstechniken einführt, was ich
auch sehr begrüße.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808705300

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808705400

Vielen Dank. – Ich habe eine zweite Frage an die

Bundesregierung. Was hält denn die Bundesregierung
davon, für S-Bahnen die ETCS-Technik zu verwenden?
Gibt es Ihres Wissens diese Technik in S-Bahnen in
Deutschland oder in anderen Metropolregionen Europas
bereits jetzt, und welche Erfahrungen gibt es dazu?

E
Enak Ferlemann (CDU):
Rede ID: ID1808705500


Ob es das in anderen Metropolregionen Europas gibt,
kann ich Ihnen nicht beantworten. Das würde ich gerne
schriftlich nachreichen.

Sicherlich ist es sinnvoll, wenn man Strecken mit bei-
den Techniken ausstattet, sodass bei Redundanz aller
Strecken, zum Beispiel für eine notwendige Umfahrung
bei Störungen an einer Strecke, auch eine andere Strecke
benutzt werden kann. Das macht verkehrstechnisch
Sinn.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808705600

Danke, Herr Staatssekretär. – Wir sind damit am Ende

Ihres Geschäftsbereichs.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit. Zur Beantwortung der Fragen steht die
Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-
Sutter zur Verfügung.

Die Fragen 13 und 14 der Kollegin Sylvia Kotting-
Uhl sollen schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Steffi Lemke auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Fehlen eines Fi-

scherei-Indikators im Indikatorenbericht zur Strategie der bio-
logischen Vielfalt 2014?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1808705700


Sehr geehrte Frau Kollegin Lemke, ein erster Vor-
schlag für einen Indikator zur Meeresfischerei wurde im
Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens
von PAN, Planungsbüro für angewandten Naturschutz,
in München in Zusammenarbeit mit GEOMAR, dem
Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung, in Kiel entwi-
ckelt. Auf der Basis dieses Vorschlags haben das Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-
aktorsicherheit und das Bundesamt für Naturschutz eine
Diskussion mit den Fischereiforschungsinstituten des
Thünen-Instituts, dem Institut für Seefischerei in Ham-
burg und dem Institut für Ostseefischerei in Rostock und
dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft begonnen. Der Indikator hat daraufhin mehrere
Modifikationen erfahren. Die Arbeiten hieran konnten
aber wegen noch offener methodischer und inhaltlicher
Fragen und Defizite bei den Daten noch nicht abge-
schlossen werden.

Der Diskussionsprozess wird mit dem Ziel fortge-
führt, in den nächsten Indikatorenbericht einen wissen-
schaftlich abgesicherten, aussagekräftigen Indikator zur
Meeresfischerei aufzunehmen. Es wird auch erwartet,
dass bis dahin die offiziellen Festlegungen der Referenz-
werte zur Biomasse und Häufigkeit für weitere kommer-
ziell genutzte Bestände durch den ICES, International
Council for the Exploration of the Sea, vorliegen. Außer-
dem sollen bei der weiteren inhaltlichen und methodi-
schen Ausgestaltung des Indikators die Erkenntnisse, die
bei der aktuellen Entwicklung von Indikatoren im Zu-
sammenhang mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
gewonnen werden, berücksichtigt werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808705800

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808705900

Zunächst vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die

Antwort. – Wir sind im Prinzip bei dem gleichen The-
menkomplex wie bei meiner vorhergehenden Frage. Da
gab es zwischen dem Landwirtschaftsministerium und

(B)






Steffi Lemke


(A) (C)



(D)(B)

dem Umweltministerium einen Dissens in der Frage des
notwendigen und machbaren Meeresschutzes.

Hielten Sie es denn nicht für notwendig, wenn wir
über die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie reden, tat-
sächlich auch einen Indikator für die biologische Vielfalt
zur Verfügung zu haben? Es ist das größte Problem, dass
in den Meeresschutzgebieten nach wie vor keine Schutz-
maßnahmen von der Bundesregierung umgesetzt worden
sind und wir keine Fischerei-Indikatoren bzw. Messstel-
len haben, um eine Bewertung vorzunehmen.

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1808706000


Sehr geehrte Frau Kollegin, ich denke, auf europäi-
scher Ebene, auch bei der Meeresstrategie-Rahmenricht-
linie, bestehen Zielkonflikte zwischen der Fischerei und
der Biodiversität, die wir gemeinsam angehen müssen.
Wir prüfen, welche Erkenntnisse wir gewinnen können,
um Lösungen nachher umzusetzen.


Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808706100

Das ist eine schöne Antwort, die um den real existie-

renden Konflikt elegant herumgeht. Das Hauptproblem
ist doch, dass sich das Landwirtschaftsministerium hin-
ter der europäischen Ebene versteckt und sagt: Wir kön-
nen für die biologische Vielfalt im Rahmen der Meeres-
strategie-Rahmenrichtlinie nur etwas auf europäischer
Ebene tun; wir können alles, was Fischerei anbetrifft,
nur europäisch regeln. – Das ist faktisch falsch, weil an-
dere europäische Staaten nationale Regelungen erlassen
haben. Deshalb sage ich: Man versteckt sich einfach nur
hinter der europäischen Ebene.

Ich bleibe dabei, dass es hilfreich wäre, wenn wir
über den Einfluss der Fischerei auf die biologische Viel-
falt im Meer mehr wüssten, wenn es einen Indikator da-
für gäbe, wenn es eine aussagekräftige Information da-
rüber gäbe, die Ihnen in der Auseinandersetzung mit
dem Landwirtschaftsministerium helfen könnte.

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1808706200


Frau Kollegin, ich habe gerade schon gesagt, dass wir
einen solchen Indikator erarbeiten und dass er bis zum
nächsten Bericht vorliegen soll. Insofern gehen wir mit
dem Problem auf nationaler Ebene durchaus entspre-
chend um.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir werden weiter drüber diskutieren!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808706300

Die Frage 16 des Kollegen Movassat soll schriftlich

beantwortet werden.

Ich rufe die Frage 17 des Kollegen Peter Meiwald
auf:

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregie-
rung, um den Anteil von Mehrweg- und ökologisch vorteil-
haften Einweggetränkeverpackungen (MövE) von 47 Prozent

(Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH – GVM, 2014)

ordnung angestrebten 80 Prozent zu erhöhen, angesichts der
Ankündigung von Coca-Cola, aus dem Mehrwegsystem aus-

(Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17. Februar 2015 „Coca-Cola schafft Mehrweg ab“)


Bitte, Frau Staatssekretärin.

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1808706400


Sehr geehrter Herr Kollege Meiwald, mit dem Mehr-
wegsystem in Deutschland existiert sicherlich ein ökolo-
gisches Vorzeigeprojekt. Insoweit nimmt die Bundesre-
gierung den von Coca-Cola beabsichtigten Ausstieg aus
dem Mehrwegsystem bei 1,5-Liter-Gebinden und bei
0,5-Liter-Gebinden mit Sorge zur Kenntnis.

Die Bundesregierung hat das Mehrwegsystem in der
Vergangenheit wiederholt durch rechtliche Initiativen
und durch die Unterstützung von Werbemaßnahmen ge-
fördert. Insbesondere hat die Bundesregierung bereits in
der letzten Legislaturperiode ergänzend zur Pfandpflicht
für ökologisch nicht vorteilhafte Einweggetränkever-
packungen eine Verordnung zur Hinweispflicht des
Handels beim Vertrieb bepfandeter Einweg- und Mehr-
weggetränkeverpackungen vorgelegt. Durch eine Ver-
besserung der Transparenz für die Verbraucher und Ver-
braucherinnen sollen diese die Möglichkeit erhalten, bei
einem Einkauf bewusst zwischen Einweg- und Mehr-
weggetränkeverpackungen zu unterscheiden.

Die Bundesregierung entspricht damit auch einem
ausdrücklichen Wunsch der Umweltverbände und der
Verbraucherverbände. Die Verordnung liegt seit dem
Frühjahr 2013 dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Die
Bundesumweltministerin hat ihre Kolleginnen und Kol-
legen in den Ländern aufgefordert, dieser Verordnung
zuzustimmen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808706500

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage, Herr

Meiwald.


Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808706600

Vielen Dank, Frau Kollegin Staatssekretärin

Schwarzelühr-Sutter. – Es freut mich zunächst einmal,
dass auch Sie es positiv, als Erfolgsgeschichte für
Deutschland sehen, dass es hier überhaupt noch einen
Anteil der Mehrwegverpackung gibt. Trotzdem müssen
wir uns zunehmend einer Diskussion über die ökologi-
sche Vorteilhaftigkeit des Mehrwegsystems stellen. Es
hat im Jahr 2002 die letzte unabhängige Studie des Um-
weltbundesamtes dazu gegeben. Mittlerweile gibt es ei-
nige Interessenvertreter der Einwegbranche, die infrage
stellen, ob die ökologische Vorteilhaftigkeit des Mehr-
wegsystems heute eigentlich noch gegeben ist. Deswe-
gen meine Nachfrage: Beurteilt die Bundesregierung wie
wir Grüne, die Umweltverbände und auch das UBA
Mehrwegsysteme heute immer noch als ökologisch vor-
teilhaft und als den eindeutig besseren Weg, den wir an-
streben müssen, um die Zielvorgaben der Verpackungs-
verordnung wieder erreichen zu können?






(A) (C)



(D)(B)

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1808706700


Die Einschätzung der Bundesregierung zur ökologi-
schen Vorteilhaftigkeit von bestimmten Getränkeverpa-
ckungen beruht natürlich auf Ökobilanzuntersuchungen,
die den einschlägigen nationalen wie auch internationa-
len Normen entsprechen und die auch vom Umweltbun-
desamt geprüft und bewertet sind. Diese Studien belegen
die grundsätzliche ökologische Vorteilhaftigkeit von
Mehrwegflaschen. Dabei erweisen sich Mehrwegfla-
schen aus PET jeweils als die ökologisch günstigere Ver-
packung. Einige Einweggetränkeverpackungen schnei-
den in den vorliegenden Ökobilanzen allerdings im
Vergleich zu Glasmehrwegflaschen vergleichbar gut ab.
Deshalb sind in der Verpackungsverordnung ökologisch
vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen von der
Pfandpflicht befreit.

Bei der Beurteilung der ökologischen Effekte einer
Verpackung spielt das Recycling zwar eine wesentliche
Rolle, aber nicht die allein ausschlaggebende; vielmehr
ist wirklich der gesamte Lebensweg einer Verpackung zu
betrachten. Die Studien aus dem Jahr 2010 haben ge-
zeigt, dass sich das Recycling der im Pfandsystem sor-
tenrein zurückgenommenen PET-Flaschen positiv auf
deren ökologische Bewertung auswirkt.

Sie sehen: Wir beschäftigen uns sehr intensiv damit
und bleiben auch da bei der Bewertung nicht stehen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808706800

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808706900

Vielen Dank. – Daran schließt sich meine Nachfrage

an, ob Sie vorhaben, über das Umweltbundesamt einmal
wieder eine generelle neue Bewertung vornehmen zu
lassen, ob das schon in Arbeit ist oder in welchem
Zeitrahmen wir da mit neuen Ergebnissen rechnen kön-
nen, um wieder entsprechend Druck in die gesellschaftli-
che Diskussion bringen zu können.

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1808707000


Die gesellschaftliche Diskussion – wenn ich das so
anmerken darf – ist natürlich durch die aktuelle Ankün-
digung von Coca-Cola sehr wohl in Gang gekommen.
Das schafft auch noch einmal Bewusstsein in dieser
Frage.

Den vorliegenden Ökobilanzstudien liegen teilweise
unterschiedliche Methoden und Annahmen zugrunde.
Im Auftrag des Umweltbundesamts wird zurzeit vom
IFEU-Institut in Heidelberg ein Vorhaben zur Prüfung
und Aktualisierung der Ökobilanzen für Getränkeverpa-
ckungen durchgeführt. Die Ökobilanzen werden vergli-
chen, bewertet; Ziel sind einheitliche Bewertungsan-
sätze.

Im Rahmen dieses Vorhabens wurden methodische
Vorgaben für zukünftige Ökobilanzen für Getränkever-
packungen erarbeitet und vorliegende Erkenntnisse aktu-
alisiert. Ein Kreis von relevanten Akteuren aus Indus-
trie-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden hat
dieses Vorhaben begleitet; es fand also nicht im stillen
Kämmerlein statt. Das Vorhaben wird in Kürze abge-
schlossen. Es handelt sich dabei aber nicht um eine um-
fassende neue Ökobilanz, also nicht um eine Studie
UBA III, mit der die Ergebnisse früherer Studien revi-
diert würden. Für eine solche umfassende neue Bewer-
tung ist derzeit kein Anlass zu erkennen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808707100

Wir kommen zur Frage 18 des Kollegen Peter

Meiwald:
Welche Umwelt- und Arbeitsplatzeffekte erwartet die

Bundesregierung bei einem Ausstieg des Marktführers für Er-
frischungsgetränke, Coca-Cola, aus Mehrweggetränkever-
packungen bei 0,5- und 1,5-Liter-Flaschen, wie er in der letz-
ten Woche vom Konzern angekündigt wurde, und von einem
kompletten Ausstieg von Coca-Cola aus allen Mehrwegge-
tränkeverpackungen, wie er von den Umweltverbänden mit-
telfristig erwartet wird (Quelle: ebenda)?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1808707200


Herr Kollege Meiwald, grundsätzlich tragen Mehr-
wegflaschen zur Abfallvermeidung bei, und sie schnei-
den in gesamtökologischen Untersuchungen nach wie
vor besser ab als Einweggetränkeverpackungen. Das gilt
insbesondere für Mehrwegflaschen aus Kunststoff – ich
hatte das vorhin schon genannt –, insbesondere also die
PET-Flasche. Eine Prognose der ökologischen Auswir-
kungen einer teilweisen Umstellung des Sortiments ei-
nes bestimmten Unternehmens, so wie das besagte Un-
ternehmen sie angekündigt hat, ist der Bundesregierung
im Moment nicht möglich. Mit Blick auf die angekün-
digte Umstellung ist im Übrigen nicht abschätzbar, wel-
cher Teil der aufgelisteten Mehrwegflaschen durch an-
dere Mehrwegflaschen substituiert wird und welcher
Teil durch Einweggebinde; es gibt da unterschiedliche
Annahmen, auch vom Hersteller selber. Von der bereits
genannten Hinweispflicht wird ein Anreiz ausgehen, auf
Mehrwegflaschen zu setzen.

Eine Prognose etwaiger Arbeitsplatzeffekte bei einer
teilweisen oder vollständigen Umstellung des Sortiments
eines bestimmten Unternehmens von Mehrwegflaschen
auf Einwegsysteme ist der Bundesregierung derzeit nicht
möglich.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808707300

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808707400

Vielen Dank. – Den Optimismus, dass es eine Substi-

tution durch andere Mehrwegsysteme geben wird, teile
ich nicht ganz. Im Gegenteil: Wir machen uns eigentlich
große Sorgen, dass bei dem Konzern am Ende des Tages
die 1-Liter-Flasche ebenfalls durch ein Einwegangebot
substituiert wird. Insofern beschäftigt uns natürlich wei-





Peter Meiwald


(A) (C)



(D)(B)

terhin die Frage, inwieweit dadurch auch Auswirkungen
auf die Arbeitsplätze zu befürchten sind, nicht nur bei
dem Konzern selbst, sondern auch in Handel und Logis-
tik. Es wäre für uns schon von Interesse, ob sich Ihr
Ministerium Gedanken darüber macht, in welcher Form
– über die Hinweispflicht hinaus – Maßnahmen ergriffen
werden können, um den eigentlich auch nach wie vor ge-
setzlich vorgeschriebenen Mehrweganteil wieder zu er-
reichen.

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1808707500


Sehr geehrter Herr Kollege Meiwald, ich bin weder
optimistisch noch pessimistisch. Es gilt, abzuwarten.
Wenn der Fall eintritt, wird das Bundesumweltministe-
rium sehr genau beobachten, welche Entwicklung sich
abzeichnet, und gegebenenfalls entsprechende Maßnah-
men ergreifen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808707600

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808707700

Welche ökologischen Vorteile der Mehrwegsysteme

würden Sie denn in den Diskussionen, jetzt insbesondere
auch mit der Branche, besonders in den Vordergrund
stellen, und welche könnten dabei als Argumentations-
hilfe dienen, um die Überzeugung durchzusetzen, dass
wieder mehr auf Mehrwegsysteme gesetzt werden soll?

Ri
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1808707800


Sehr geehrter Herr Kollege Meiwald, es wäre jetzt
einfach wichtig, dass wir die Hinweispflicht im Handel
tatsächlich umsetzen, damit der Verbraucher schlussend-
lich klar und deutlich, auch sehr schnell wahrnehmbar,
sieht, was er, wenn er ins Regal greift, tatsächlich kauft –
ein Einweg- oder ein Mehrwegprodukt. Insofern legen
wir Wert darauf, dass das jetzt als erster Schritt umge-
setzt wird.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808707900

Danke. Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbe-

reichs.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwor-
tung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekre-
tärin Brigitte Zypries zur Verfügung.

Die Fragen 19 und 20 des Kollegen Krischer sollen
schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe die Frage 21 der Kollegin Kathrin Vogler auf:
Welche Vertreter deutscher Wirtschaftsunternehmen haben

Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bun-
desminister für Wirtschaft und Energie, bei seinem jüngsten
Indien-Besuch begleitet, und mit welchen Politikern auf der
indischen Seite wurden Gespräche geführt?

Bitte, Frau Staatssekretärin.
B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1808708000


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin
Vogler, die Reise meines Kollegen Uwe Beckmeyer be-
stand aus drei Teilen: Er hat erstens die Eröffnung und
den Ko-Vorsitz des 6. Deutsch-Indischen Energie-
forums am 13. Februar gemacht. Er hat zweitens an ei-
ner Investitionskonferenz zu erneuerbaren Energien der
indischen Regierung teilgenommen und hat dabei den
Ausstellerbereich besucht. Er hat drittens eine Wirt-
schaftsdelegation zu Sicherheitstechnologien geleitet,
die auch an dieser Reise teilgenommen hat.

Es gab nun unterschiedliche Teilnehmer bei den un-
terschiedlichen Veranstaltungen.

Bei den Veranstaltungen zu erstens und zweitens, also
beim Energieforum und bei der Investitionskonferenz zu
erneuerbaren Energien, waren folgende deutsche Unter-
nehmen dabei: Bosch, EXXERGY GmbH, 50Hertz,
Future Innovation, Hensel, IBC SOLAR, Nanak Con-
sult-Holding GmbH, Solea Pinpoint Energy GmbH,
STEAG, SunOyster, Siemens, Suntrace GmbH, Terra-
watt Planungsgesellschaft mbH.

Bei der unter drittens genannten Unternehmung, also
der Leitung der Wirtschaftsdelegation zu Sicherheits-
technologien, waren vonseiten der Unternehmen dabei:
Airbus Defence and Space, Ambassadors Associates,
Atlas Elektronik, Bosch Sicherheitssysteme, Diehl
Defence, DLR, Drägerwerk, German-European Secu-
rity Association, Heckler & Koch, Horizon Group, SAP
India, TKMS, TÜV Rheinland AG, WEW Westerwälder
Eisenwerk.

Dann hatten Sie gefragt, mit wem der Kollege Ge-
spräche geführt hat. Das will ich Ihnen auch gerne vorle-
sen; das dauert aber einen Moment. Er hat geredet mit
Herrn Piyush Goyal, Minister of State, Ministry of
Power, mit Herrn Satish Kumar, Joint Secretary, Minis-
try of Power, mit Herrn Jain, Secretary, National Disas-
ter Management Authority, Ministry of Home Affairs,
mit Herrn Mohan Kumar, Secretary, Department of
Defence, Ministry of Defence, mit Herrn Mathur, Secre-
tary, Department of Defence, Ministry of Defence, mit
Herrn Inderjit Singh, Union Minister of State for Plan-
ning, Ministry of Defence, mit Herrn Somasundaran,
Secretary, Ministry of Civil Aviation, mit Herrn Goyal,
Home Secretary, Ministry of Home Affairs, mit Herrn
Prasad, Additional Secretary, Ministry of Home Affairs,
mit Frau Raje Scindia, Minster of Commerce, Industries
and Employment, Government of Madhya Pradesh, mit
Frau Ratna Prabha, Additional Chief Secretary,
Commerce and Industries Department, Government of
Karnataka, und mit Herrn Mukherjee, Chief Secretary,
Government of Karnataka.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808708100

Bevor Sie das Wort zur ersten Nachfrage bekommen,

möchte ich Folgendes anmerken: Ich habe das allge-
meine Interesse an der vollständigen und ausführlichen
Antwort der Frau Staatssekretärin vorausgesetzt und
deshalb die Überschreitung der Antwortzeit natürlich
entsprechend toleriert. Ich bitte jetzt aber, sowohl die





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) (C)



(D)(B)

Nachfragen als auch die Antworten so zu gestalten, dass
wir wieder auf die vereinbarte Zeit kommen. – Bitte,
Kollegin Vogler.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808708200

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich denke, das bekom-

men wir hin. – Wir haben mitbekommen, dass das
Thema Rüstungs- und Sicherheitstechnologie bei diesem
Indien-Besuch offensichtlich eine größere Rolle gespielt
hat, als in der öffentlichen Darstellung dieser Indien-
Reise seitens des Ministeriums zum Ausdruck gekom-
men ist. Deshalb möchte ich gerne nachfragen, welche
Rolle das Thema „Rüstungslieferungen nach Indien“
beim Besuch des indischen Ministerpräsidenten Modi
zur Hannover Messe im April, beim geplanten Besuch
von Ursula von der Leyen in Indien und bei der für den
Herbst anstehenden Regierungskonsultation spielen
wird. Ich glaube, das ist von allgemeinem Interesse.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1808708300


Ich kann Ihnen leider nicht sagen, was die Frau
Ministerin von der Leyen für Pläne hat und was Herr
Modi auf der Hannover Messe machen will. Das entzieht
sich leider meiner Kenntnis.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808708400

Ihre zweite Frage, bitte.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808708500

Ich komme zu meiner zweiten Nachfrage: Wegen

Korruptionsvorwürfen des indischen Central Bureau of
Investigation gegen eine Tochterfirma wurde das deut-
sche Rüstungsunternehmen Rheinmetall auf eine
schwarze Liste gesetzt und bis 2022 vom indischen Rüs-
tungsgeschäft ausgeschlossen. Inzwischen gibt es wei-
tere Vorwürfe, wonach Rheinmetall einem indischen
Lobbyisten 530 000 Euro zur Bestechung der Behörden
gegeben haben soll, um das sozusagen aus dem Weg zu
räumen. Inwieweit haben das Thema Rheinmetall und
die Streichung von Rheinmetall von der Blacklist beim
Besuch des Staatssekretärs eine Rolle gespielt, und hat
sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die indi-
sche Regierung ihre schwarze Liste der korrupten Rüs-
tungsunternehmen überarbeitet?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1808708600


Nach meiner Kenntnis hat das Thema bei dem Besuch
keine Rolle gespielt. Es gibt meiner Kenntnis nach auch
keinen Einsatz der Bundesregierung gegenüber der indi-
schen Regierung dahin gehend, irgendwelche Überarbei-
tungen vorzunehmen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808708700

Zu einer Nachfrage hat der Kollege Ströbele das

Wort.

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke. – Frau Staatssekretärin, ich habe gerade mit-
bekommen, dass die Firma Heckler & Koch auch an den
Gesprächen beteiligt gewesen ist. Bestehen bei der Bun-
desregierung nicht Bedenken gegenüber der Firma
Heckler & Koch, gegen die ein strafrechtliches Ermitt-
lungsverfahren läuft und von der gerade in den letzten
Wochen immer neue Verfehlungen bei Rüstungsexpor-
ten und der Einhaltung der gegebenen Zusagen über die
Verwendung der exportierten Waffen auch in der Öffent-
lichkeit bekannt geworden sind? So wurde festgestellt,
dass Waffen, die entgegen der Absprachen von Heckler &
Koch nach Mexiko geliefert worden sind, vermutlich so-
gar bei den Morden an mehr als 43 Studenten benutzt
worden sind. Jedenfalls wurden sie auf der Polizeiwache
in dem Ort gefunden, in dem die Studenten verschwun-
den sind.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1808708800


Ich habe Ihre Frage nicht verstanden.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Frage ist, ob die Bundesregierung nicht Bedenken
hat, eine solche Firma an solchen Gesprächen in Indien
zu beteiligen, und ob die Bundesregierung nicht Anlass
dazu hat, diese Firma von weiteren Exportverhandlun-
gen und -gesprächen auszuschließen?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1808708900


Herr Abgeordneter, zunächst einmal muss erstens
festgestellt werden, dass es tatsächlich Waffen waren,
die die Firma Heckler & Koch hergestellt hat.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist festgestellt!)


Zweitens muss festgestellt werden, in welcher Art und
Weise sie dort hingekommen sind, also ob die Firma
überhaupt eine Ursache dafür gesetzt hat. Das ist nach
allem, was ich weiß, nicht der Fall.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist festgestellt!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808709000

Es ist äußerst geschickt, dass Sie Ihr Mikrofon ange-

lassen haben, Herr Ströbele. Trotz alledem ist dies die
Fragestunde und kein Zwiegespräch.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1808709100


Genau. – Ich glaube auch, dass es richtig ist, dass man
gleichwohl mit der Firma redet. Selbst wenn Verfehlun-
gen vorgelegen haben sollten, wäre es sinnvoll, dass man
mit der Firma im Gespräch bleibt und darauf drängt,
dass Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, die sol-
che Dinge künftig ausschließen.






(A) (C)



(D)(B)


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808709200

Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin

Karawanskij das Wort.


Susanna Karawanskij (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808709300

Vielen Dank. – Ich habe mir einmal die öffentliche

Darstellung dieses Besuchs seitens des Ministeriums an-
gesehen. Auf der Webseite ist vor allem etwas über die
umweltpolitische und energiepolitische Komponente des
Besuches zu lesen. Sie haben gerade ausgeführt, mit
wem Gespräche geführt worden sind. Leider befindet
sich auf der Webseite sehr wenig zu den sicherheitspoli-
tischen Aspekten bzw. zu den Firmen und Menschen, die
Sie gerade aufgezählt haben. Wie ist das zu verstehen?
Ist das eine Teil der öffentlichen Arbeit und das andere
eher geheimer Natur? Wie kommt diese Diskrepanz zu-
stande?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1808709400


Keineswegs. Es liegt daran, dass der Parlamentari-
sche Staatssekretär Beckmeyer Ko-Vorsitzender des
6. Deutsch-Indischen Energieforums war, es eröffnet hat
und eine offizielle Rede gehalten hat. Er hat außerdem
an einer Investitionskonferenz zu erneuerbaren Energien
teilgenommen und einen offiziellen Ausstellerbesuch
gemacht. Das sind Themen, die offiziell auf den Websei-
ten aufgeführt sind, im Gegensatz zu irgendwelchen Ge-
sprächen, die auch längst nicht den Anteil hatten wie die
Gespräche über erneuerbare Energien. Das ist der
Grund, weshalb der Kollege Beckmeyer gefahren ist. Er
ist bei uns im Hause für Energie zuständig. Das
6. Deutsch-Indische Energieforum und die Investitions-
konferenz zu erneuerbaren Energien waren der eindeu-
tige Schwerpunkt dieser Reise. Das andere war nur by
the way.


(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Kollateralschaden, oder was?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808709500

Danke, Frau Staatssekretärin. – Wir kommen damit

zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zur Be-
antwortung der Fragen steht die Staatsministerin Profes-
sor Dr. Maria Böhmer zur Verfügung. Die Fragen 22
und 23 des Kollegen Nouripour sowie die Fragen 24
und 25 der Kollegin Brugger werden schriftlich beant-
wortet. Dies gilt auch für die Frage 26 der Kollegin
Hänsel sowie für die Frage 27 des Kollegen Movassat.
Auch die Fragen 28 und 29 der Kollegin Jelpke wie auch
die Frage 30 des Kollegen Hunko werden schriftlich be-
antwortet.

Wir kommen zur Frage 31 der Kollegin Dağdelen.
Diese ist nicht im Saal. Es wird verfahren, wie in der Ge-
schäftsordnung vorgesehen, das heißt, sie wird nicht be-
antwortet.

Ich rufe die Frage 32 des Kollegen Hans-Christian
Ströbele auf:
War der Bundesregierung während der Waffenstillstands-
verhandlungen in Minsk am 12. Februar 2015 bekannt, dass
in der Ostukraine in der Stadt Debalzewe und deren Umge-
bung ein Großteil der ukrainischen Armee – circa 8 000 Sol-
daten – von den Truppen der Separatisten nahezu vollständig
eingekesselt und kurz vor der Aufgabe war, und warum hat
die Bundeskanzlerin als Teilnehmerin der Verhandlungen
nicht auf einer ausdrücklichen und klaren Regelung für diese
akute und das Funktionieren eines Waffenstillstandes mögli-
cherweise entscheidende Konfrontationssituation bestanden,
um zu vermeiden, dass die militärische Lage wegen Missver-
ständnissen eskaliert?

Bitte, Frau Staatsministerin.

D
Dr. Maria Böhmer (CDU):
Rede ID: ID1808709600


Frau Präsidentin, ich antworte dem Kollegen
Ströbele: Dass die ukrainischen Truppen in Debalzewe
aufgrund des Frontverlaufs in eine schwierige Situation
kommen konnten, war allen Beteiligten und Beobach-
tern schon vor dem 12. Februar bekannt. Dass ein Groß-
teil der ukrainischen Truppen am 12. Februar kurz vor
der Aufgabe stand, kann die Bundesregierung nicht be-
stätigen. Darüber, ob und gegebenenfalls ab wann die
Truppen eingekesselt waren, gibt es weiterhin unter-
schiedliche Darstellungen. Das bezieht sich auch auf die
Anzahl der Truppen.

Wie Ihnen bekannt ist, wurde in Minsk eine umfas-
sende Regelung getroffen, die insbesondere zum Waf-
fenstillstand und zum Abzug schwerer Waffen keine
Missverständnisse zulässt. Die nach dem Beginn der
Waffenruhe am 15. Februar fortgesetzten Angriffe der
Separatisten auf Debalzewe und die Erstürmung der
Stadt sind eindeutig eine Verletzung der Abmachung.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808709700

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke, Frau Staatssekretärin. – Davon, dass es eine
Verletzung der Abmachung ist, bin ich auch ausgegan-
gen. Das ergibt sich schon aus dem Text des Abkom-
mens. Mich interessieren dabei mehr die Haltung und
die Tätigkeit der Bundesregierung. Die Bundeskanzlerin
hat gemeinsam mit dem französischen Präsidenten inten-
sive Verhandlungen geführt. Bezüglich der Dauer haben
wir sie alle sehr bewundert, dass sie so gut durchgehal-
ten hat. Aber mich interessiert: Ist, nachdem auch der
Bundesregierung bekannt war, dass mindestens eine kri-
tische Situation in Debalzewe besteht, eine Regelung ge-
troffen worden? Da sitzen sie nun zusammen und wis-
sen: Da ist ein Kessel. Wie eng er ist und wie schnell
diese Lage möglicherweise zu einer Aufgabe führt, war
vielleicht nicht bekannt; aber es war bekannt, dass die
Situation kritisch ist. Hat man denn da gesagt: „Das
muss jetzt sofort aufhören“, oder hat man gesagt: „Ihr
habt jetzt noch drei Tage Zeit, da könnt ihr praktisch
vollendete Tatsachen schaffen, und wir werden mit de-
nen soundso umgehen“? Was ist denn da geregelt wor-
den?






(A) (C)



(D)(B)

D
Dr. Maria Böhmer (CDU):
Rede ID: ID1808709800


Herr Ströbele, es ging ja weitgehend durch die Presse,
was da geregelt worden ist; es dürfte auch Ihnen bekannt
sein. Ich verstehe andererseits Ihre Frage. Wir alle setzen
auf der einen Seite große Hoffnungen in diese Abma-
chung, aber auf der anderen Seite wissen wir, wie fragil
die Situation ist.

Es ist sehr deutlich geworden, dass die ukrainischen
Soldaten diese Situation verlassen konnten. Das bedeu-
tete auch, dass viele heil aus dieser Situation herauska-
men. Trotzdem sage ich: Es war außerordentlich schwie-
rig. Wir wissen auch: Mit solchen Vereinbarungen, von
denen ich eben sagte, dass sie keine Missverständnisse
zulassen, verhindert man nicht, dass wir aufgrund von
Handlungen und Entwicklungen doch immer wieder ent-
täuscht werden. Mit dieser Situation sind wir leider wie-
derholt konfrontiert worden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808709900

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke, Frau Staatsministerin. Das war sogar schon
ein bisschen mehr als das, was ich vorhin im Auswärti-
gen Ausschuss erfahren habe.

D
Dr. Maria Böhmer (CDU):
Rede ID: ID1808710000


Es ist doch gut, wenn man immer nachfragt. – Ent-
schuldigung, Frau Präsidentin.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass Sie froh darüber
sind, dass jedenfalls ein Teil der Soldaten abziehen
konnte oder nur gefangen genommen wurde, aber nicht
getötet wurde. War das Gegenstand der Vereinbarung?
Hat man vereinbart, dass man, wenn ein solcher Abzug
aus dem Kessel ermöglicht wird, die Tatsache hinnimmt,
dass der Kessel gefallen ist?

D
Dr. Maria Böhmer (CDU):
Rede ID: ID1808710100


Herr Ströbele, ich glaube, jeder von uns ist erleichtert,
wenn Menschenleben gerettet werden können und die
Soldaten, wie in diesem Fall, abziehen können.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808710200

Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs, Frau

Staatsministerin. Herzlichen Dank.

Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums des Innern. Zur Beantwortung der Fra-
gen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole
Schröder zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 33 des Kollegen Hans-Christian
Ströbele auf:
Welches sind die szenetypischen Straftaten nach Auffas-
sung der Bundesregierung, die nach dem Interview des Präsi-
denten des Bundesamtes für Verfassungsschutz von V-Leuten
im IS-Milieu – IS: „Islamischer Staat“ – begangen werden
dürfen, wenn sie nach Syrien reisen, um Informationen über
Personen aus Deutschland zu erhalten über mögliche Terror-
pläne (taz.die tageszeitung, 11. Februar 2015), und soll nach
dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich
des Verfassungsschutzes vom 6. Februar 2015 über Ausnah-
men von der Beendigung solcher Einsätze auch der Behörden-
leiter oder sein Vertreter entscheiden, wenn V-Leute Straftat-

(§ 9 a Absatz 3 Satz 4 des oben genannten Gesetzentwurfs)


Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808710300


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter,
ich beantworte Ihre Frage wie folgt: V-Leute des Bun-
desamtes für Verfassungsschutz dürfen keine Straftaten
begehen. Im Rahmen ihres Einsatzes nehmen sie Amts-
rechte wahr. Eine katalogmäßige Auflistung des hier-
nach zulässigen Verhaltens ist auch in Bezug auf
Straftatbestände nicht möglich, da dem eine Güterabwä-
gung im konkreten Einzelfall zugrunde liegt. Eingriffe in
Individualrechte setzen aber eine besondere Befugnis
voraus. So ist die Erhebung personenbezogener Daten
unter Einsatz von V-Leuten nach Maßgabe des § 9 Ab-
satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zulässig.

Der in der Frage in Bezug genommene Gesetzentwurf
ist von der Bundesregierung noch nicht beschlossen. Er
befindet sich derzeit in der Länderbeteiligung. Die Zu-
leitung an die Geschäftsstellen der Fraktionen des Deut-
schen Bundestages ist mit dem ausdrücklichen Hinweis
erfolgt, dass der Entwurf noch nicht abschließend abge-
stimmt ist. Er enthält ausdrückliche Regelungen zu den
eingangs beschriebenen Amtsrechten. Dabei stellt er ins-
besondere klar, dass eine Beteiligung an strafbaren Ver-
einigungen zu deren Aufklärung zulässig ist.

Im Übrigen enthält der Entwurf eine Regelung zur
Einsatzbeendigung bei zureichenden tatsächlichen An-
haltspunkten für eine Straftat von erheblicher Bedeutung
durch eine Vertrauensperson. Es handelt sich um eine
Sollvorschrift, da im Einzelfall eine Bewertung der kon-
kreten Umstände erforderlich bleibt. Relevant ist dabei
insbesondere, wie vage oder verdichtet der Straftatver-
dacht und wie bedeutsam der Aufklärungsbeitrag der
Vertrauensperson etwa zur Verhinderung terroristischer
Anschläge ist. Über Ausnahmen vom Grundsatz der Ein-
satzbeendigung entscheidet nach dem Entwurf die Be-
hördenleitung selbst.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808710400

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich weiß nicht, ob ich mich für die Antwort bedanken
soll, Herr Staatssekretär, weil Sie meine Frage nicht be-
antwortet haben. Ich habe Sie gefragt – das kommt auch
in dem Interview mit dem Präsidenten des Bundesamtes





Hans-Christian Ströbele


(A) (C)



(D)(B)

für Verfassungsschutz zum Ausdruck –, was zulässige
szenetypische Straftaten von V-Leuten im Milieu etwa
von ISIS in Syrien oder des IS im Irak sein können. Herr
Maaßen befürwortet in dem Interview den Einsatz von
V-Leuten dort. Es gibt Bedenken, ob er im Ausland
überhaupt zulässig ist; es handelt sich schließlich um ei-
nen Inlandsgeheimdienst, aber sehen wir einmal davon
ab.

V-Leute, die hier geworben werden, gehen nach Sy-
rien und begehen dort szenetypische Straftaten im IS-
Milieu. Da gruselt es mich. Was könnte das denn sein?
Was kommt da Ihrer Auffassung nach in Betracht? Sie
müssen das jetzt nicht umfassend aufzählen, mich inte-
ressiert ein konkretes Beispiel: Was könnte es sein, was
mich nicht gruselt?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808710500


Das können Straftaten mit entsprechendem subkultu-
rellen Hintergrund sein. Ein Beispiel ist natürlich die Be-
teiligung an einer solchen terroristischen Vereinigung.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808710600

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben hier den entsprechenden Gesetzentwurf zi-
tiert. Ich fürchte, es hat hier kaum einer verstanden, was
Sie damit zum Ausdruck bringen wollten. Dieser Ge-
setzentwurf ist nun einmal vorhanden. Sie sagen, er be-
finde sich in der Länderabstimmung. In ihm findet sich
ein bemerkenswerter Satz: Wenn in Zukunft Straftaten
von erheblicher Bedeutung verübt werden, muss der Be-
hördenleiter – also der Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutzes – oder sein Stellvertreter entschei-
den, ob der Einsatz abgebrochen wird. Mit anderen Wor-
ten: Es gibt auch Fälle, wo der Einsatz nicht abgebro-
chen wird und das lediglich intern – das heißt vom
Präsidenten bzw. Vizepräsidenten – entschieden wird.
Kann es sein, dass dann da etwas außer Kontrolle gerät?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808710700


Dass das möglich ist, war bisher auch so. Es ist mei-
nes Erachtens aber dringend erforderlich, um beispiels-
weise schwere terroristische Straftaten zu verhindern.
Das ist dann im Einzelfall natürlich eine Güterabwä-
gung.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808710800

Zu einer Nachfrage hat der Kollege Volker Beck das

Wort.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808710900

Habe ich Ihr Zwiegespräch gerade richtig verstanden,

dass Sie es für möglich halten, dass V-Leute – kurioser-
weise auch des Bundesamtes für Verfassungsschutz im
Ausland; sehen wir aber einmal von dieser Tatortvoraus-
setzung ab – künftig im Einzelfall auch Straftaten von
erheblicher Bedeutung im Rahmen des V-Mann-Einsat-
zes begehen können sollen? Wenn ja, an welche Strafta-
ten von erheblicher Bedeutung, die Sie noch für tolera-
bel halten, denken Sie dabei?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808711000


Straftaten gegen Individualrechte sind V-Leuten nicht
erlaubt. Wenn es dann aber doch dazu kommt, ist im
Einzelfall abzuwägen, ob ein Einsatz abgebrochen wird
oder nicht. Wenn es beispielsweise Eingriffe in die kör-
perliche Integrität – dabei geht es zum Beispiel um Kör-
perverletzungsdelikte – gibt, ist es eine Frage des Einzel-
falles, ob der V-Mann-Einsatz sofort abgebrochen wird.
Wenn es aber zum Beispiel notwendig ist, den V-Mann
in der Operation zu belassen, weil nur so ein schwerer
terroristischer Anschlag verhindert werden kann, ist das
natürlich eine Gütererwägung, die zu dem Ergebnis füh-
ren kann, dass der V-Mann-Einsatz nicht beendet wird.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808711100

Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin

Haßelmann das Wort.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808711200

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär,

Sie schließen den V-Mann-Einsatz im Ausland nicht aus.
Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dafür haben wir
doch gar keine Rechtsgrundlage. Des Weiteren irritiert
mich Folgendes: Sie haben gerade über szenetypische
Straftaten von V-Leuten im subkulturellen Milieu ge-
sprochen. Ich bin, ehrlich gesagt, überfordert, mir vorzu-
stellen, was das ist. Ich möchte Sie dringen bitten, mir
das einmal zu erläutern. Wenn Sie nicht in der Lage sind,
das mündlich zu tun, dann lassen Sie mir bitte eine
schriftliche Ausarbeitung ihrer Antwort zukommen.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808711300


Eine szenetypische Straftat im subkulturellen rechts-
extremen Milieu wäre beispielsweise der Hitlergruß.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber wir reden jetzt über den IS! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir reden über den IS! Das können Sie mir schon beantworten!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808711400

Ich trage jetzt einmal nach, was ohne Mikrofon in den

Raum geworfen wurde. Es ging in Ihrer Beantwortung
der Frage – wenn ich das richtig verstanden habe – um
Straftaten im Milieu von IS, und die Nachfrage war jetzt,
welche Straftaten da gemeint sein könnten. Es ging also
nicht um das, was das Hohe Haus die letzten zwei, drei
Jahre in Bezug auf diesen anderen Phänomenbereich be-
schäftigt hat.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)






Vizepräsidentin Petra Pau


(A) (C)



(D)(B)

Die Frage ist, ob Sie dazu ein Beispiel liefern können
oder ob wir das an anderer Stelle vertiefen müssen.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808711500


Das ist eine rein spekulative Frage. Insofern kann ich
darauf jetzt keine Antwort geben.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808711600

Gut. – Eine Nachfrage können Sie nach unseren Re-

geln leider nicht stellen, Kollegin Haßelmann.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich möchte, dass die Frage schriftlich beantwortet wird!)


Aber ich denke, wir werden im Nachgang zur heutigen
Fragestunde zu Regelungen kommen müssen, wie wir
eine gewünschte Beantwortung erreichen.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen mir das schriftlich beantworten!)


Herr Staatssekretär, wir fahren fort. Die Frage 34 der
Kollegin Erika Steinbach, die Fragen 35 und 36 des Kol-
legen Dr. André Hahn sowie die Frage 37 des Kollegen
Özcan Mutlu sollen schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe die Frage 38 der Kollegin Sevim Dağdelen
auf:

Welche Änderungen am Erlass des Auswärtigen Amts
vom 4. August 2014 zur Umsetzung des Dogan-Urteils des
Europäischen Gerichtshofes vom 10. Juli 2014 bzw. welche
gesetzlichen Änderungen sind vor dem Hintergrund des dro-
henden Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender

(vergleiche Bundestagsdrucksache 18/4001, Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 29)

waltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Januar 2015

(Az. 7 B 22.14), und wie weit sind die Prüfungen innerhalb

der Bundesregierung seit dem Dogan-Urteil zu der Frage ge-
reift, ob an der Regelung der Sprachnachweise beim Ehegat-

(vergleiche Bundestagsdrucksache 18/2414, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke)

angesichts des Schlussantrages des Generalanwalts am Euro-
päischen Gerichtshof Maciej Szpunar vom 28. Januar 2015 in
der Rechtssache C-579/13, der auch mit Bezug auf die EU-
Familienzusammenführungsrichtlinie erklärte, dass Integra-
tionsmaßnahmen keine Erfolgspflichten, keine Pflicht zur Ab-
legung einer Prüfung und auch nicht den Nachweis eines be-
stimmten Sprach- oder Wissensniveaus vorsehen dürfen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808711700


Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Frage wie
folgt: Die Bundesregierung prüft nach Abschluss des Pi-
lotverfahrens zur Umsetzung der Dogan-Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs und nach der Rechtspre-
chung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
vom 30. Januar 2015 etwaigen gesetzlichen Anpas-
sungsbedarf beim Sprachnachweis zum Ehegattennach-
zug. Die Bundesregierung beabsichtigt zudem, gegen die
Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg in Revision
zu gehen.

Was das EuGH-Verfahren angeht, so handelt es sich
um ein Verfahren aus den Niederlanden, welches die
Auslegung der Richtlinie 2003/19/EG, also der Fami-
lienzusammenführungsrichtlinien, betreffend die Rechts-
stellung der langfristig Aufenthaltsberechtigten und in
diesem Zusammenhang reine Inlandssachverhalte be-
trifft. Diese Konstellation unterscheidet sich somit von
der Frage des Nachweises von Sprachkenntnissen vor
Einreise im Rahmen des Ehegattennachzugs nach deut-
schem Recht.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808711800

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808711900

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrter Herr

Schröder, der Staatsminister im Auswärtigen Amt,
Michael Roth, erklärte mir in einem Schreiben vom
11. August letzten Jahres, dass das Dogan-Urteil des Eu-
ropäischen Gerichtshofs nicht nur per Erlass, sondern
auch gesetzlich umgesetzt werden solle. Wörtlich sagt er
– ich zitiere –: Nach der parlamentarischen Sommer-
pause soll dies auch gesetzlich geregelt werden. – Dies
ist bis heute offenkundig nicht erfolgt. Ich frage Sie als
Vertreter der Bundesregierung: Warum ist dies bis heute
nicht erfolgt? Warum hat die Bundesregierung sich ge-
gen eine gesetzliche Umsetzung des Urteils entschieden,
obwohl das von der Europäischen Union bzw. von der
EU-Kommission so verlangt wurde?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808712000


Wir haben das EuGH-Urteil zunächst auf dem Erlass-
wege umgesetzt. Nach der Entscheidung des OVG Ber-
lin-Brandenburg wird nun innerhalb der Regierung eine
Diskussion darüber geführt, ob wir eine gesetzliche Um-
setzung brauchen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808712100

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808712200

Vielen Dank für die Nichtbeantwortung, Herr

Schröder. – Ich würde gerne zu einer zweiten Frage an-
setzen, die Sie eventuell beantworten können: Warum
orientiert sich die Bundesregierung eigentlich nicht am
Nachbarland Österreich, das beim Ehegattennachzug zu
türkischen Staatsangehörigen bereits seit Jahren von
Sprachnachweisen im Ausland absieht, weil sie gegen
das Verschlechterungsverbot im Assoziationsrecht EU-
Türkei verstoßen? Ebenso sehen die Niederlande beim
Ehegattennachzug vom Nachweis von Sprachkenntnis-
sen im Ausland ab, weil auch sie sagen, dass er gegen
das Assoziationsrecht verstößt. In diesem Zusammen-
hang würde ich gerne wissen, ob diese Nachbarstaaten in
den Augen der Bundesregierung eventuell unfähig sind,
zu sehen, dass das etwas anderes ist als das, was die
Bundesregierung macht?






(A) (C)



(D)(B)

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808712300


Wir sehen den Sprachnachweis vor der Einreise – es
handelt sich um den Nachweis ganz einfacher Sprach-
kenntnisse, um den Nachweis eines aktiven Wortschat-
zes von lediglich circa 300 Wörtern – als wichtiges
Instrument an, um Parallelgesellschaften hier in
Deutschland zu verhindern und die Integration zu beför-
dern.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808712400

Zu einer Nachfrage hat der Kollege Beck das Wort.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808712500

Man gewinnt ein bisschen den Eindruck, dass es so

etwas wie eine parallele Justiz in der Bundesregierung
gibt.

Das Dogan-Urteil besagt ganz klar, dass das europäi-
sche Recht dahin gehend auszulegen sei, dass die darin
enthaltene Stillhalteklausel einer Regelung des nationa-
len Rechts entgegensteht, die eingeführt wurde, nach-
dem das Zusatzprotokoll in dem betreffenden Mitglied-
staat in Kraft getreten ist, und vorschreibt, dass
Ehegatten von in diesem Mitgliedstaat wohnenden türki-
schen Staatsangehörigen, wenn sie zum Zweck der Fa-
milienzusammenführung in das Hoheitsgebiet dieses
Staates einreisen wollen, vor der Einreise nachweisen
müssen, dass sie einfache Kenntnisse der Amtssprache
dieses Mitgliedstaats erworben haben. Das Urteil ist da
klar – es ist völlig egal, wie Sie das empfinden; es ist
auch völlig egal, ob Sie 275, 325 oder wie bisher
300 Wörter fordern –: Das ist nicht rechtmäßig, weil das
Assoziationsrecht nach Abschluss der entsprechenden
Verträge eine Schlechterstellung von Menschen, die zu
türkischen Staatsbürgern ziehen, die ihren Wohnsitz
rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschlands haben,
nicht zulässt.

Deshalb frage ich Sie noch einmal: Wann wollen Sie
das Dogan-Urteil gesetzlich umsetzen? Ich konzediere
Ihnen: Das gilt nicht für alle Türken, sondern für alle zu
uns kommenden Familienangehörigen von türkischen
Staatsbürgern, die bei uns leben. Man muss allerdings
überlegen, ob es unter Gleichheitsgesichtspunkten Sinn
machen würde, bei diesem Recht eine solche Kasuistik
zu betreiben. Von der in diesem Urteil angesprochenen
Gruppe dürfen Sie aber keine Sprachtests verlangen,
auch nicht den Nachweis eines aktiven Wortschatzes von
50 Wörtern, weil das rechtswidrig ist.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808712600


Wir interpretieren das Urteil anders.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe Ihnen den Wortlaut vorgelesen!)


Notwendig ist eine Härtefallregelung. Die Frage, die
sich rechtlich stellt, ist lediglich: Geht das auf dem Er-
lasswege, oder brauchen wir eine gesetzliche Regelung?
Entscheidend ist doch die politische Frage: Wollen wir
das, oder wollen wir das nicht? Wir sagen ganz klar: Wir
brauchen diese Regelung nach wie vor, um Parallelge-
sellschaften hier in Deutschland zu verhindern. Das ist
unser Ziel.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie wollen Sie Parallelgesellschaften verhindern, wenn Sie sich nicht an Recht und Gesetz halten?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808712700

Kollege Beck, Sie können stehen bleiben; denn Sie

haben sofort wieder das Wort.

Ich rufe die Frage 39 des Kollegen Volker Beck auf:
Wie will die Bundesregierung das Vertragsverletzungsver-

fahren zur Europarechtswidrigkeit von Sprachtests beim Ehe-
gattennachzug vermeiden, und wann wird sie das deutsche
Recht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
anpassen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808712800


Wie bereits ausgeführt, prüft die Bundesregierung
derzeit etwaigen gesetzlichen Anpassungsbedarf beim
Sprachnachweis zum Ehegattennachzug.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808712900

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808713000

Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie einer Verur-

teilung in diesem Vertragsverletzungsverfahren dadurch
vorbeugen wollen, dass Sie jetzt doch eine gesetzliche
Regelung planen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808713100


Wir sind ja noch gar nicht im Vertragsverletzungsver-
fahren. Wir sind lediglich im Pilotverfahren und nicht in
dem Verfahren, das Sie angesprochen haben, im Ver-
tragsverletzungsverfahren.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808713200

Sie haben eine zweite Nachfrage?


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808713300

Es tut mir leid, aber da appelliere ich als einfacher

Abgeordneter an die Präsidentin: Wenn die Staatssekre-
täre gar nicht auf eine gestellte Frage antworten, sondern
einfach irgendetwas anderes sagen, dann macht diese
Veranstaltung keinen Sinn, wenn wir nicht einmal bei Ih-
nen Zuflucht nehmen können, damit Sie das gegenüber
der Bundesregierung durchsetzen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808713400

Ich stehe ja schon die ganze Zeit zur Verfügung, so-

wohl als Übersetzerin von Nachfragen, auch wenn sie
nicht über das Mikrofon kommen, als auch, indem ich
entsprechend versuche, das hier zu handhaben. Zum





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) (C)



(D)(B)

Schluss stehen wir natürlich alle mit den gegebenen oder
nicht gegebenen Antworten da und müssen sie gegebe-
nenfalls an anderer Stelle nacharbeiten. Jetzt versuchen
wir, damit umzugehen.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808713500


Frau Präsidentin, ich bin gerne bereit, das noch weiter
zu spezifizieren, –


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808713600

Ja, bitte.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808713700


– um auch einmal die rechtliche Lage darzustellen.
Ich möchte mir nur ungern nachsagen lassen, dass ich
nicht bereit bin, hier auf Fragen zu antworten. Nur: Das
macht wenig Sinn, wenn die Antworten immer so inter-
pretiert werden, wie es dem jeweiligen Abgeordneten in
den Sinn kommt, und zwar unabhängig davon, was ei-
gentlich gesagt wurde. Auch darauf ist zu achten.

Wir haben doch die Situation, dass wir zurzeit ein – –


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808713800

Herr Staatssekretär, tun Sie mir bitte einfach den Ge-

fallen, Ihrem ersten Antwortsatz die Fakten, die Sie ja
offensichtlich dabei haben, hinzuzufügen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808713900


Habe ich jetzt das Wort, Frau Präsidentin?


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808714000

Ja.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808714100


Okay.


(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Der trieft ja vor Arroganz der Macht!)


Wir haben die EuGH-Entscheidung, in der es darum
geht, ob der Sprachnachweis mit dem Assoziationsab-
kommen mit der Türkei in Einklang steht. Der EuGH hat
klar gesagt, dass es weiterhin möglich ist, ihn einzufor-
dern, dass wir aber eine weiter gehende Härtefallrege-
lung brauchen. Die Frage ist – das hat vor kurzem das
OVG Berlin formuliert –: Geht das auf dem Erlasswege,
oder brauchen wir eine gesetzliche Regelung? Dazu sind
wir in Gesprächen. Das ist jetzt die entscheidende Frage,
die es zu beantworten gilt. Wir wollen an dem Sprach-
nachweis nach wie vor festhalten.

Außerdem geht es noch um die Frage, inwieweit der
Sprachnachweis mit der Familienzusammenführungs-
richtlinie im Einklang steht. Dazu gibt es ein Pilotver-
fahren, das von Ihnen angesprochen wurde. Da Sie eben
beide Sachverhalte bzw. beide Rechtsfragen durcheinan-
dergebracht haben, ist es wichtig, klarzustellen: Die
Frage, inwieweit der Sprachnachweis mit der Familien-
zusammenführungsrichtlinie in Einklang steht, ist recht-
lich noch nicht abschließend beantwortet. Sie haben es
eben aber so dargestellt, als sei das schon klar. Ich habe
gesagt: Wir befinden uns erst im Pilotverfahren, noch
nicht im Vertragsverletzungsverfahren. – Sie haben aber
den Eindruck erweckt, als sei rechtlich schon entschie-
den, dass dieser Sprachnachweis nicht im Einklang mit
der Familienzusammenführungsrichtlinie steht. Das ist
aber nicht der Fall.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808714200

Jetzt haben Sie die Möglichkeit, eine zweite Nach-

frage zu stellen, aber bitte in der vorgegebenen Zeit.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808714300

Ja. – Nur ein Satz vorweg: Natürlich geht es bei der

Familienzusammenführungsrichtlinie um den Nachzug
aller Ehegatten und Familienangehörigen. Im Dogan-Ur-
teil geht es um eine Gruppe von hier ansässigen türki-
schen Staatsbürgern, die Niederlassungsfreiheit besitzen,
und um den Nachzug ihrer Ehegatten oder Familienan-
gehörigen. Ich bitte Sie, mir zu sagen, wo in dem Urteil
– es besteht aus nur einem Satz, Frau Präsidentin – das
Wort „Härtefallklausel“ oder etwas Ähnliches zu finden
ist.

Ich zitiere das Urteil jetzt vollständig – es ist, wie ge-
sagt, nur ein Satz –:


(Zweite Kammer)

satzprotokolls, das am 23. November 1970 in Brüs-
sel unterzeichnet und durch die Verordnung (EWG)

Nr. 2760/72 des Rates vom 19. Dezember 1972
über den Abschluss des Zusatzprotokolls und des
Finanzprotokolls, die am 23. November 1970 un-
terzeichnet wurden und dem Abkommen zur Grün-
dung einer Assoziation zwischen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei als An-
hänge beigefügt sind, und über die zu deren Inkraft-
treten zu treffenden Maßnahmen im Namen der Eu-
ropäischen Wirtschaftsgemeinschaft geschlossen,
gebilligt und bestätigt wurde, ist dahin auszulegen,
dass die darin enthaltene Stillhalteklausel einer Re-
gelung des nationalen Rechts entgegensteht, die
eingeführt wurde, nachdem das Zusatzprotokoll in
dem betreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten ist,
und vorschreibt, dass Ehegatten von in diesem Mit-
gliedstaat wohnenden türkischen Staatsangehöri-
gen, wenn sie zum Zweck der Familienzusammen-
führung in das Hoheitsgebiet dieses Staates
einreisen wollen, vor der Einreise nachweisen müs-
sen, dass sie einfache Kenntnisse der Amtssprache
dieses Mitgliedstaats erworben haben.

Wo steht hier das Wort „Härtefallklausel“? – Ich kann
nichts dafür, dass der EuGH so lange Sätze bildet.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808714400

Ich kann es auch nicht ändern, dass dort zwischen-

durch kein Punkt gemacht wurde. Trotz alledem bitte ich





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) (C)



(D)(B)

wirklich um Einhaltung der Regeln. – Bitte, Herr Staats-
sekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808714500


Für uns ist klar, dass der Sprachnachweis nach wie
vor möglich ist. Wir können Ihnen das gerne auch noch
einmal schriftlich nachreichen.

Ich glaube, es würde nur wenig Sinn machen, wenn
wir hier im Rahmen der Fragestunde jetzt eine ausführli-
che Interpretation des Urteils vornehmen würden. Das
würde dem mit Sicherheit nicht gerecht.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war das Urteil! Darin steht nichts davon! Aber schicken Sie es mir!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808714600

Die Kollegin Dağdelen hat Gelegenheit zu einer

Nachfrage.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808714700

Herr Schröder, wir debattieren hierüber seit Jahren. –

Ich will für Dritte kurz noch einmal erläutern, dass es um
eine Regelung geht, die durch die vorangegangene
Große Koalition beschlossen wurde und gemäß der seit
dem 1. August 2007 Deutschkenntnisse Voraussetzung
für einen Ehegattennachzug sind. Zu dieser Regelung
gab es schon verschiedene höchstrichterliche Rechtspre-
chungen in Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht
hat zum Beispiel gesagt, dass diese Voraussetzung unter
unzumutbaren Bedingungen nicht zu verlangen ist.

Sie haben jetzt gerade noch einmal kundgetan, dass
Sie in Bezug auf das Dogan-Urteil vom Juli 2014 noch
in der Interpretationsphase sind, und ich habe Ihnen vor-
getragen, dass Ihr Kollege vom Auswärtigen Amt, Herr
Staatsminister Roth, gesagt hat, dass man das Urteil
nicht nur per Erlass, sondern auch gesetzgeberisch um-
setzen möchte. Dazu haben Sie ausweichend geantwor-
tet.

Nun droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die
EU-Kommission. Das Pilotverfahren – Sie haben gesagt,
es laufe noch – ist meines Wissens abgeschlossen, und
die EU-Kommission hat gesagt, sie behalte sich weitere
Schritte gegen die Bundesregierung vor. Meine Frage
ist: Was benötigt die Bundesregierung eigentlich noch an
Sachverstand und Expertenwissen – offensichtlich sind
Sie seit Monaten mit der Interpretation beschäftigt, Sie
kommen aber nicht zum Schluss –, um dieses Urteil um-
zusetzen und diese Schikane gegen Tausende Menschen
zu beenden?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808714800


Wir sind nicht der Auffassung, dass der Sprachnach-
weis eine Schikane ist, sondern er ist eine wichtige Vo-
raussetzung für die Menschen, die nach Deutschland
kommen, um sich hier integrieren zu können. Es ist
keine Schikane, wenn man verlangt, dass man wenige
Worte Deutsch spricht, bevor man zu seinem Ehegatten
nach Deutschland zieht, sondern das ist für uns ein sehr
wichtiger Grundsatz für gelingende Integration hier in
Deutschland.

Der Kollege Staatsminister Roth hat nicht gesagt,
dass er eine gesetzliche Regelung für notwendig hält,
sondern er hat gesagt, er würde eine solche Regelung un-
terstützen. Dafür gibt es auch gute Gründe. Schauen Sie
sich insbesondere das Urteil des OVG Berlin-Branden-
burg an.

Ich finde, es ist ein völlig normaler Vorgang, dass
man sich jetzt darüber unterhält, ob das weiterhin auf
dem Erlasswege gelten oder ob man jetzt erst einmal das
Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht ab-
warten soll. Insofern sehe ich nicht, dass die Bundesre-
gierung hier nicht zügig handelt.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommt vor allen Dingen auf die Substanz an und nicht auf den Regelungsweg!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808714900

Die Kollegin Haßelmann hat das Wort zu einer Nach-

frage.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808715000

Herr Schröder, wir gehen von einem Vertragsverlet-

zungsverfahren aus. Darauf deuten alle vorliegenden öf-
fentlichen Kommentierungen auf EU-Ebene hin, und das
entspricht auch den Wertungen und Interpretationen aller
Fachbereiche. Der Staatsminister des Auswärtigen Amts
wurde gerade zitiert. Sie sind Staatssekretär im Innen-
ministerium. Meine Frage lautet: Gibt es eine einheitli-
che Auffassung der Bundesregierung, einen Gesetzent-
wurf dazu vorzulegen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1808715100


Bisher ist die Bundesregierung darin einig, das auf
dem Erlasswege zu regeln. Ob wir darüber hinaus eine
gesetzliche Regelung schaffen sollen, besprechen wir
gerade. Da gibt es überhaupt keine unterschiedlichen
Auffassungen. Vielmehr haben wir zusammen mit dem
Auswärtigen Amt einen Erlass herausgebracht.

Die einzige rechtliche Frage, die sich stellt, ist: Wol-
len wir den Inhalt dieses Erlasses in einen Gesetzestext
gießen? Das ist eine juristische und keine politische
Frage. Die politische Frage lautet: Brauchen wir diesen
Sprachnachweis, bevor der Ehepartner ins Land kommt,
nicht? Da sagen wir politisch ganz klar: Wir tun alles da-
für, dass dieser Sprachnachweis nach wie vor möglich
ist, weil wir das als ein ganz wichtiges Integrations-
instrument ansehen, anders als Sie, die sagen: Sprache
spielt überhaupt keine Rolle. Diejenigen, die zu uns
kommen, müssen kein Deutsch sprechen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, aber sie sollen es hier lernen! Herr Schröder, Sie sind doch sonst immer für Artikel 6 Grundgesetz, es sei denn, es betrifft Ausländer! – Britta Haßelmann [BÜND Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat keiner gesagt! Meine Frage ist: Wer ist „wir“? Das Innenministerium?)





(A) (C)


(D)(B)


Das ist die entscheidende politische Frage, um die es
geht.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808715200

Die Kontroverse bleibt uns offensichtlich erhalten. –

Gleichwohl sind wir am Ende der Fragestunde.

Ich unterbreche die Sitzung bis zum Beginn der Ak-
tuellen Stunde zum Thema: „Haltung der Bundesregie-
rung zu einem bundeseinheitlichen Verbot des Anbaus
gentechnisch veränderter Pflanzen“ um 15.35 Uhr. –
Danke.


(Unterbrechung von 15.01 bis 15.35 Uhr)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808715300

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe den Zu-

satzpunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Haltung der Bundesregierung zu einem bun-
deseinheitlichen Verbot des Anbaus gentech-
nisch veränderter Pflanzen

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Harald
Ebner, Bündnis 90/Die Grünen.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808715400

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen

und Kollegen! Seit Samstag reiben wir uns verwundert
die Augen. Minister Schmidt hat mal wieder einen Knal-
ler rausgelassen und angekündigt, die Verantwortung für
Gentechnikanbauverbote an die Länder abzuschieben.
Der Minister der erratischen Dialektik ist der personifi-
zierte irrlichternde Versuchsballon, behaupte ich mal.
Nach Wurst und Barcode kommt jetzt das nächste Kapi-
tel.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir erleben seit Samstag den dreisten Versuch, den
großen, den ganz großen Gentechnikbetrug an der deut-
schen Öffentlichkeit zu vollenden. Denn dieser Gesetz-
entwurf, der der Presse vorliegt, widerspricht allem, was
den Menschen seit dem Merkel-Mais-Debakel vor einem
Jahr von der Großen Koalition versprochen wurde. Seit-
her werden Sie ja nicht müde, zu betonen: Alles halb so
wild. Wir haben den Genmais zwar nicht verhindert,
aber wir machen jetzt ein nationales Anbauverbot. – Sie
behaupten alle immer noch, Sie wollen ein flächende-
ckendes Anbauverbot für ganz Deutschland. Der Minis-
ter hat jetzt zudem betont, dass er im Ergebnis keinen
Flickenteppich in Deutschland haben wolle. Leider müs-
sen wir heute feststellen: Alles nur Lippenbekenntnisse.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie haben Ihr Wort beim Thema Gentechnik erneut
gebrochen und die Erwartungen der großen Mehrheit der
Menschen in diesem Land enttäuscht; das war schon
beim Genmais 1507 so. Denn wenn es kein bundesein-
heitliches Anbauverbot gibt, dann kriegen wir doch ge-
nau diesen Flickenteppich. Wer garantiert uns denn, dass
alle Länder Verbote aussprechen? Ein solcher Flicken-
teppich ist der Anfang vom Ende der Gentechnikfreiheit
in Deutschland.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Dieser Gesetzentwurf steht im Gegensatz zu allen ak-
tuellen Forderungen der Agrarministerkonferenz der
Länder, des Bundesrates, der gentechnikfreien Lebens-
mittelwirtschaft und der Umweltverbände. Das Land-
wirtschaftsministerium folgt Gutachten von BMBF und
BMEL und hat es nicht einmal nötig, abzuwarten, was
denn die anderen Ministerien noch so bieten.

Jetzt sollen es plötzlich die Bundesländer richten,
weil nationale Verbote angeblich nicht rechtssicher zu
begründen sind. Wofür und worüber haben Sie denn in
Brüssel monatelang verhandelt, wenn am Ende etwas
herauskommt, was angeblich gar nicht funktioniert? Ihre
Krokodilstränen können Sie sich an dieser Stelle sparen.
Sie haben mit Ihrer Haltung zum Genmais 1507 das
Ganze erst ermöglicht. Sie hatten die Gutachten schon
vor dem Beschluss in Brüssel vorliegen. Sie haben das in
Brüssel so mitbeschlossen. Sie haben das gepusht, ge-
wollt und somit auch zu verantworten. Sie wussten das
alles. Und Sie hätten in Brüssel nie und nimmer zustim-
men dürfen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Wenn Sie hier schon komplett einknicken und versa-
gen, wie sollen die Menschen Ihnen denn glauben, dass
Sie unsere Regeln zur Gentechnik bei TTIP nicht auf
dem Altar des Freihandels opfern werden? Deutschland
droht jetzt der Flickenteppich anhaltender Ideenlosig-
keit. Ihre rechtlichen Schwierigkeiten sind nur ein Vor-
wand und eine Rechtfertigung, kein nationales Verbot
erlassen zu müssen. Die Folgen müssen die Menschen
ausbaden.

Was haben Sie gemacht? Sie haben keinen Finger
krumm gemacht, um die nötigen Voraussetzungen für
flächendeckende bundeseinheitliche Anbauverbote zu
schaffen. Es gibt keine Datengrundlagen zu Kosten
durch Koexistenz und Vermeidung von Verunreinigung.
Sie haben keine Vorarbeiten für tragfähige Verbots-
gründe für die ganze Republik geleistet. Nichts, niente,
Fehlanzeige! Sie haben aufgegeben, bevor Sie überhaupt
begonnen haben. Sie kapitulieren heute schon vorsorg-
lich vor den Anwaltskanzleien von Monsanto und Co.
Und dann schieben Sie es an die Länder ab? Wie soll
denn das bitte schön gehen? Wenn der Bund mit seinem
Riesenapparat an Ministerien, Anstalten, Instituten an-
geblich überfordert ist: Wie sollen es dann, bitte, das
Saarland, Bremen oder Thüringen schaffen,


(Zuruf der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])






Harald Ebner


(A) (C)



(D)(B)

die Herausforderungen eines wasserdichten Anbauver-
bots fehlerfrei zu meistern?

Das Delegieren der Anbauverbote an die Länder be-
deutet in Wahrheit: Sie generieren die 16-fachen Kosten,
Sie generieren das 16-fache Risiko des Scheiterns.


(Zuruf von der CDU/CSU: Dann sage ich: Wir schaffen den Föderalismus ab!)


Das ist aus meiner Sicht die organisierte Verantwor-
tungslosigkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Herr Schmidt, ich frage Sie: Wenn Sie angeblich ein
flächendeckendes Anbauverbot für ganz Deutschland
wollen, wie kann es dann sein, dass solch ein Gesetzent-
wurf, der die Zuständigkeit für ein Verbot an die Länder
abschiebt, Ihr Haus verlässt? Wer ist denn da eigentlich
Herr im Haus? Macht da jeder, was er will, oder hat der
Staatssekretär und bekennende Gentech-Fan Bleser den
Hut auf? Das würde ich von Ihnen gern mal wissen.

Herr Schmidt, Sie machen mit Ihrem Vorgehen eine
gentechnikfreundliche Politik – gegen die breite Mehr-
heit der Menschen in diesem Land. Das ist aus meiner
Sicht nicht tragbar. Stehen Sie zu Ihrem Wort! Sorgen
Sie dafür, dass es umfassende, echte Verbote für alle
Gentechnikpflanzen in ganz Deutschland gibt und nicht
nur bei Ihnen zu Hause in Bayern! Auch nördlich des
Weißwurstäquators gibt es ein Leben. Da müssen Sie
sich auch gegen die Kanzlerin durchsetzen. Die SPD for-
dere ich auf, –


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808715500

Und Sie müssen zum Schluss kommen.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808715600

– hier zu dem Wort, das Sie in diesem Jahr gegeben

haben, zu stehen. – Ich komme zum Schluss. – Frau
Hendricks sollte auch im Sinne des Papiers, das vor ein
paar Monaten durch die Presse geisterte, sich dafür ve-
hement einsetzen. Ich bitte Sie alle: Zerreißen Sie diesen
Entwurf jetzt, hier und heute, –


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808715700

Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss, Herr Ebner!


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808715800

– und schreiben Sie ihn neu mit der Überschrift: Flä-

chendeckendes nationales Anbauverbot für Genpflan-
zen.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808715900

Danke schön. – Das Wort für die Bundesregierung er-

hält jetzt Bundesminister Christian Schmidt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt
vom Eifer zur Realität kommen


(Beifall bei der CDU/CSU – Katrin GöringEckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Ihrer oder zu welcher?)


und erst einmal feststellen, dass wir alle hier im Hohen
Haus – ich gehe einmal davon aus – und in der Bundes-
regierung „die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung
gegenüber der grünen Gentechnik“ anerkennen.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nichts machen! – Zuruf des Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


So steht es wörtlich im Koalitionsvertrag. – Hört doch
einmal zu! Ihr habt es doch noch gar nicht gelesen. Erst
lesen und dann reden! Das ist immer noch besser.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Mein Gott! Politik lebt zwar von Aufregung, lebt aber ab
und zu auch von Sachkunde. Die wollen wir heute, bitte,
einmal auf den Tisch bringen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


So steht es, wie gesagt, wörtlich im Koalitionsvertrag.
Den müssen Sie nicht jeden Tag lesen; es reicht, wenn
wir das tun.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Worte kennen wir ja!)


So wurde es inhaltlich auch im vergangenen Jahr vom
Deutschen Bundestag bekräftigt, und er hat der Bundes-
regierung, mir, den Auftrag gegeben, die Möglichkeiten
zum nationalen Ausstieg aus dem GVO-Anbau – Zitat! –
rechtssicher zu verankern. Nichts anderes tun wir nun.
Unser gemeinsames Ziel ist es, den kommerziellen An-
bau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutsch-
land flächendeckend zu verbieten


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie es dann überhaupt erst zugelassen?)


und die Opt-out-Möglichkeit schnellstmöglich zu nut-
zen. Übrigens: Diese Opt-out-Möglichkeit ist in Brüssel
noch gar nicht endgültig beschlossen worden, sondern
sie wird vermutlich erst nächste Woche beschlossen wer-
den. Sie baut auf dem Binnenmarkt auf.

Wir müssen uns – ich sage das für die Feinschmecker,
die sich damit beschäftigen – natürlich an dem orientie-
ren, was uns Europa vorgibt. Ich gehe einmal davon aus,
dass sich daran nichts mehr ändert, sondern dass wir
dankenswerterweise nächste Woche diesen Richtlinien-
entwurf bekommen werden.

In den letzten Wochen und Monaten habe ich intensiv
dafür gekämpft – in Europa gibt es eben Länder, die das





Bundesminister Christian Schmidt


(A) (C)



(D)(B)

anders sehen als wir; das kann ich denen nicht verbieten –,
dafür geworben, dass wir für die Opt-out-Regelung eine
Mehrheit bekommen. Das ist gelungen. Darüber sollten
wir uns doch freuen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Also: Wir wollen das Verbot im gesamten Bundesgebiet.

Vorweg halte ich sozusagen zum Mitschreiben fest:
Diese Regelungen setzen das gegenwärtige faktische
Anbauverbot, das durch das geltende Gentechnikrecht
mit Pufferzonen, sehr hohen Haftungshürden und
Schutzklauseln besteht, nicht außer Kraft.

Ich sehe Kollegin Künast hier sitzen. Dieses Gesetz
trägt eine Künast’sche/Seehofer’sche Handschrift. Sie
haben es einer nach dem anderen geprägt.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Beleidigung! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seehofer hat es bloß ein bisschen abgeschwächt!)


Auch Ihr Ansatz der Standortregister bleibt in Kraft. Wir
verschärfen es sogar und bauen darauf auf.

Mit dem Gesetzentwurf habe ich einen Wegweiser zu
diesem Ziel aufgestellt. Nun stimmen wir diesen Ent-
wurf in der Bundesregierung ab. Wir haben noch nicht
einmal die Ressortabstimmung beendet. Ich darf an die-
ser Stelle sagen: Ich glaube, es ist ein guter Entwurf.
Aber das heißt nicht, dass ich guten Argumenten gegen-
über nicht offen bin. Mein Haus hat unter Hochdruck da-
ran gearbeitet, dass wir unseren ehrgeizigen Zeitplan
einhalten können, weil die Zeit drängt. Sieben gentech-
nisch veränderte Maissorten befinden sich gerade im Zu-
lassungsverfahren. Die Maislinie 1507 ist angesprochen
worden. Für MON810 läuft der Erneuerungsantrag. Wir
müssen also schnellstmöglich handlungsfähig sein. Ich
kann alle nur einladen, sich daran zu beteiligen. Bisher
haben wir das in diesen Fragen schon erreicht.

Ich hatte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der
Grünen, auch immer so verstanden, dass Sie gegen den
Anbau von GVO in Deutschland sind. Darin sind wir
uns wohl einig.


(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie das an die Länder abdrücken wollen, kriegen wir ihn!)


– Können wir vielleicht mit Unterstellungen aufhören
und einfach zuhören bzw. lesen?


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Schmidt, Sie reden, und wir hören Ihnen zu, aber wir dürfen auch dazwischenrufen!)


– Ja, freilich, selbstverständlich. Sie dürfen dazwischen-
rufen, und ich darf reagieren.

Um das Anbauverbot in Deutschland umzusetzen,
gibt es in der Theorie zwei Möglichkeiten: Entweder er-
lässt der Bund die Anbauverbote selbst, oder der Bund
schafft den Rechtsrahmen, damit die Länder die Anbau-
verbote erlassen können. Wir alle wollen ein Anbauver-
bot, das Hand und Fuß hat und nicht nur auf dem Papier
schön klingt, sondern auch vor Gericht standhält und in
der Praxis wirksam wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD])


Auf diesem Weg müssen wir nach meiner rechtlichen
Erkenntnis die Länder zumindest mit in die Pflicht neh-
men. Warum ist das so? Emotionen schwingen in dieser
Debatte mit. Darüber dürfen wir nicht vergessen, dass
Anbauverbote die Berufsausübungsfreiheit und Eigen-
tumsgarantie sowie die Warenverkehrsfreiheit im EU-
Binnenmarkt einschränken. Wir greifen damit in meh-
rere Grundrechte ein. Auf solche Eingriffe richtet das
Bundesverfassungsgericht zu Recht ein strenges Augen-
merk.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und deshalb drücken Sie die Verantwortung an die Länder ab! Was soll denn das?)


Deshalb muss jedes Verbot verhältnismäßig sein, und es
muss detailliert und ermessensfehlerfrei begründet wer-
den.

Im Übrigen weise ich die Kritik an der bremischen
und hamburgischen Regierung ausdrücklich zurück.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hamburg habe ich gar nicht genannt!)


– Hamburg haben Sie nicht genannt, aber Sie haben es
mitgedacht.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen doch gar nicht, wo das ist!)


Je genauer ein Opt-out auf die Besonderheiten vor Ort
abstellt, desto eher wahrt es die Verhältnismäßigkeit und
hat damit vor Gericht Bestand.

Eines ist doch uns allen klar: Ein allgemeines Anbau-
verbot für alle GVO für das gesamte Bundesgebiet kann
es nicht geben. Das erlaubt uns das EU-Recht nicht. Ich
denke, dass wir deswegen nach der EU-Richtlinie für
jede einzelne Pflanzensorte ein gesondertes Verbot ver-
fügen müssen, und zwar sorgfältig. Dazu müssen wir die
Kriterien der Erwägungsgründe in Ziffer 15 der Richtli-
nie umsetzen. Staatsrechtlich bestehen erhebliche Zwei-
fel, ob diese durch den Bund administriert werden kön-
nen.

Die Stadt- und Raumordnung ist eine Abweichungs-
kompetenz der Länder. In diesem Bereich hat der Bund
keine Kompetenz; ich muss diese Gründe aber mit auf-
nehmen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich bin offen für die Überlegung, ob es ein Verfahren
gibt, das den Bund über die Koordinierung hinaus noch
stärker mit einbezieht. Wir wollen eine flächendeckende
Regelung erreichen.





Bundesminister Christian Schmidt


(A) (C)



(D)(B)


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie könnten sich von Frankreich oder Österreich beraten lassen!)


– Wenn Sie mit Frankreich kommen, weise ich darauf
hin: Die anderen Länder sind gerade dabei, sich zu infor-
mieren, bevor sie sich entscheiden, wie sie es machen
werden. Es gibt viele, die keine Opt-out-Regelung schaf-
fen. Deswegen wird die Koexistenz auch zukünftig eine
wichtige Frage bleiben. Gerade habe ich von meinem ös-
terreichischen Kollegen, der sich für ein nationales An-
bauverbot eingesetzt hatte, gehört, dass Österreich ein
auf die Bundesländer bezogenes Anbauverbot für sinn-
voller hält.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das große Österreich!)


Dabei kann man den Österreichern sicherlich nicht vor-
werfen, beim Thema Gentechnikfreiheit am Ende des
Zuges zu sein. Lassen Sie uns deshalb das Ganze in
Ruhe und nüchtern an den Möglichkeiten ausrichten.

Politische Zielsetzung muss bleiben, dass es auf na-
tionaler Ebene ein flächendeckendes Anbauverbot gibt.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Wie denn?)


Wir sollten froh und dankbar sein, dass wir als Erste in
Europa ein solches Gesetz, wenn denn der Entwurf an-
genommen wird – die Bundesländer haben die Möglich-
keit, mitzureden –, in Kraft setzen werden. Das gibt mir
dann die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass der
Mais 1507 erst gar nicht in den Anbau gelangt.

Lassen Sie uns auf dem weiteren Beratungsweg im
Detail klären, was des Bundes und was der Länder ist.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie Sachsen-Anhalt zwingen, oder?)


Aber dabei sollten wir nicht vergessen, worum es eigent-
lich geht. Wir alle wollen keinen Flickenteppich. Aber
ich will, dass die Textur so gut geknüpft ist, dass sie reiß-
fest ist. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregie-
rung dem Parlament einen solchen Gesetzentwurf zügig
vorlegen wird.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dabei haben Sie den doch gehäkelt!)


Wir wollen, dass keine gentechnisch veränderten Pflan-
zen zu kommerziellen Zwecken in Deutschland ange-
baut werden. Ich freue mich auf spannende und sachbe-
zogene Diskussionen, in denen wir uns mit dem Thema
auseinandersetzen und nicht mit Geschwätz.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808716000

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion

Die Linke Dr. Kirsten Tackmann.


(Beifall bei der LINKEN)


Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808716100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Gäste! Und täglich grüßt das Murmeltier, das ist
einer meiner Lieblingsfilme. Ich habe den Eindruck:
Auch bei der Agrogentechnik kommen wir nicht aus der
Zeitschleife heraus.


(Beifall bei der LINKEN)


Dabei ist unser Auftrag ziemlich eindeutig. Die über-
große Mehrheit in diesem Land will keine gentechnisch
veränderten Pflanzen, aus ethischen Bedenken oder des-
halb nicht, weil man Gott nicht ins Handwerk pfuschen
soll oder weil man die Natur schützen will. Die Linke
will vor allem keine Macht der Konzerne über unsere
Teller.


(Beifall bei der LINKEN)


Auch hier im Bundestag gibt es eine klare und breite
Mehrheit gegen die Agrogentechnik – das ist eine inte-
ressante Koalition –: rot-rot-grün-blauweiß. Das ist ein
ziemlich breiter Aktionsradius. Eigentlich ist auch Bun-
desminister Schmidt als CSU-Abgeordneter dagegen.
Aber im Kabinett ist er ein bisschen CDU-fremdbe-
stimmt und dann doch irgendwie dafür. Das klingt ab-
surd, ist aber so. Das Problem ist: Eine große Mehrheit
in der Volksvertretung wird von einer Minderheit erpres-
serisch ausgebremst, obwohl sie die Mehrheitsposition
in der Gesellschaft vertritt. Auch das klingt absurd, ist
aber leider so.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD]: Abgeordnete lassen sich nicht erpressen!)


Aber bei den Saatgutkonzernen geht es eben um richtig
viel Geld, und diese Quelle soll nicht versiegen. Dafür
beerdigen ihre mächtigen politischen Freunde das Ge-
meinwohl unter einem Deckmantel der Freiheit von
Wissenschaft, Wettbewerb und Handel.

Die Linke hat von Anfang an prophezeit, dass sich
das sogenannte Opt-out als vergiftetes Geschenk erwei-
sen wird. Dabei geht es um die Möglichkeit, den Anbau
von gentechnisch veränderten Pflanzen in Mitgliedstaa-
ten auch dann zu verbieten, wenn sie in der EU zugelas-
sen wurden. Auch das hört sich gut an, ist aber nicht gut,
weil das ein trojanisches Pferd ist. Die EU-Kommission
erwartet nämlich ein schnelles Ja bei der Zulassung gen-
technisch veränderter Pflanzen, wenn die Regierungen
in den Mitgliedstaaten sagen können, dass sie den Anbau
im eigenen Land verbieten wollen. Auf meine parlamen-
tarische Anfrage von vor einigen Wochen hat mir die
Bundesregierung genau diese Antwort gegeben: In Brüs-
sel ja, hier nein – vielleicht. Auch das klingt absurd, ist
aber so.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das zeigt das eigentliche Problem. Wenn wir ein EU-
Zulassungsverfahren hätten, das gefährliche Pflanzen
tatsächlich verhindert, könnten wir uns die heutige De-
batte ersparen. Das wäre zwar schön, ist aber leider nicht
so. Aber gut, ein Anbauverbot in den Mitgliedstaaten





Dr. Kirsten Tackmann


(A) (C)



(D)(B)

wäre besser als nichts, zumal beim Opt-out genau die
Ablehnungsgründe verankert wurden, die im Zulas-
sungsverfahren leider fehlen, zum Beispiel die sozioöko-
nomischen Gründe, die agrarpolitischen Ziele und die
öffentliche Ordnung. Das sieht also gut aus, ist aber
nicht so, nicht nur wegen erheblicher Rechtsunsicherhei-
ten, auf die Minister Schmidt bereits hingewiesen hat.
Noch schlimmer ist, dass die Bundesregierung die Bun-
desländer entscheiden lassen will – das ist deutsche
Kleinstaaterei –,


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


und zwar gegen die ausdrücklichen Beschlüsse der Lan-
desagrarminister und des Bundesrates für eine bundes-
weite Lösung; diese werden wohl wissen, was sie getan
haben. Das nährt meinen Verdacht, dass der Ausstieg aus
dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen eigent-
lich sabotiert werden soll. Ich sage ganz klar: Das lassen
wir nicht zu.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Statt Gefälligkeitsgutachten mit Bedenkenträgerhin-
tergrund wollen wir mal was ganz Neues erleben: eine
Verwaltung, die uns sagt, wie die politischen Mehrheits-
positionen umgesetzt werden können, und nicht, wie sie
verhindert werden.

Denn es ist doch längst bewiesen, dass ein möglichst
großflächiges Anbauverbot die einzige Chance für den
Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Imkerei
ist. Das Märchen von der Koexistenz zwischen gentech-
nisch veränderten und konventionell gezüchteten Pflan-
zen ist doch längst ausgeträumt, zum Beispiel weil die
Verunreinigungen bei der Ernte, beim Transport, bei der
Verarbeitung und bei der Vermarktung nicht oder nur mit
sehr hohen volkswirtschaftlichen Kosten verhindert wer-
den können. Wer trägt diese Kosten? Nicht Monsanto,
Pioneer oder wer auch immer, sondern wir alle, die Steu-
erzahlerinnen und Steuerzahler. Deshalb ist ein großflä-
chiges Anbauverbot alles andere als unverhältnismäßig.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dass ausgerechnet die Union, die beim Mindestlohn
gerade ein Bürokratiemonster in unglaublicher Größe an
die Wand malt, hier jetzt tatsächlich ein Bürokratiemons-
ter schaffen will, schlägt „dem Fass nun wirklich den
Boden ins Gesicht“. Das ist Absurdistan. Das ist nicht zu
leugnen.

Um auf Punxsutawney-Phil, das Murmeltier, zurück-
zukommen: Bill Murray kam am Ende des Films zur
Vernunft und wurde erlöst. Bei der Union habe ich noch
nicht alle Hoffnung aufgegeben, und der SPD sage ich:
Viel Erfolg!


(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808716200

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion antwortet jetzt

Ute Vogt.


(Beifall bei der SPD)



Ute Vogt (SPD):
Rede ID: ID1808716300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Kollegin Tackmann, herzlichen Dank für die gu-
ten Wünsche für unsere gemeinsame Gesetzgebungsar-
beit.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt lass’ krachen!)


Wir sind dem Minister auf jeden Fall dankbar, dass er zu
einem sehr frühen Zeitpunkt diesen Entwurf vorgelegt
hat,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


nämlich bevor die Richtlinie überhaupt in Kraft tritt;
denn wir wollen vorbereitet sein, und wir wollen, dass
unser Gesetz in Kraft ist, bevor die EU irgendeine wei-
tere Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut
beschließt. Deshalb: Danke für den frühzeitigen und
rechtzeitigen Entwurf.

Allerdings sind wir, was den Text des Entwurfs an-
geht, in der Tat in einem noch sehr frühen Stadium. Der
Minister hat es selbst gesagt: Der Entwurf ist noch nicht
mit den anderen Ressorts abgestimmt. – Deshalb sind
wir als Gesetzgeber jetzt in einer sehr guten Lage, in der
wir nicht bei jedem Gesetzentwurf sind. Wir können
nämlich jetzt von Anfang an unsere Kompetenz mit ein-
bringen. Sonst – Sie kennen das Verfahren – ist es häufig
so, dass erst die Ressortabstimmung erfolgt, und erst
dann, wenn sich die Ressorts geeinigt haben, hat das Par-
lament überhaupt die Chance, sich zu äußern. Dank die-
ser frühen Veröffentlichung haben wir die Möglichkeit,
schon sehr früh die wichtigen Punkte zu sammeln und
auch die unterschiedlichen juristischen Einschätzungen
zu berücksichtigen.

Ich will für die SPD-Fraktion hier sagen, welche
Punkte uns bei der Ausformulierung dieses Gesetzent-
wurfs wichtig sind. Für uns ist wichtig, dass im künfti-
gen Gesetzentwurf steht, dass wir in Deutschland die
Möglichkeit, ein Anbauverbot auszusprechen, regelmä-
ßig nutzen, dass wir uns also im Gesetzentwurf darauf
verständigen, dass wir immer dann, wenn es Zulassungs-
anträge gibt, in Deutschland für das Opt-out votieren.
Das ist eine wichtige Grundsatzposition.


(Beifall bei der SPD – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann kann man das nicht an die Länder abdrücken! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Verbot zu fordern, klingt aber anders, Frau Vogt!)


Der zweite Punkt ist, dass wir das Opt-out auf Bun-
desebene festlegen wollen. Ich könnte mir vorstellen,
Herr Minister, dass wir in der Tat eine Regelung finden,
bei der wir von der Bundesebene aus auch die regionalen
Gegebenheiten beschreiben. Das wäre für mich ein Weg.
Der ist aus meiner Sicht besser, als wenn wir die Ent-





Ute Vogt


(A) (C)



(D)(B)

scheidung auf die Länder übertragen und warten, bis
16 einzelne Länder ihre Vorschläge machen.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Tat!)


Uns geht es schon darum, dass es eine bundeseinheitli-
che Regelung gibt. Wir können gerne definieren, welche
regionalen Besonderheiten es gibt.

Wichtig ist uns, dass die Länder nur dann ins Spiel
kommen, wenn später eine Bundesregierung sagt, sie
mache vom Opt-out keinen Gebrauch. Das wäre ein Fall,
wo die Länder gefragt wären. Ich bin froh, dass wir die
Agrarministerkonferenz mit ihrem Beschluss vom
Herbst letzten Jahres an dieser Stelle an unserer Seite ha-
ben. Sie hat sich ebenfalls für eine bundeseinheitliche
Regelung ausgesprochen. Ich denke, wenn wir, Länder
und Bund, uns da einig sind, dann müssen wir es schaf-
fen, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten,
dass sie unseren Willen, eine bundeseinheitliche Rege-
lung zu schaffen, umsetzen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Dann habt ihr ja noch was vor in der Regierung!)


Unserer Fraktion wäre es am liebsten gewesen – das
wissen Sie –, wenn es gelungen wäre, einen Verzicht auf
Grüne Gentechnik EU-weit einzuführen. Das ist noch
ein weiter Weg, den wir beschreiten wollen und werden.
Ich glaube, mit dem Opt-out ist der erste wichtige Schritt
gemacht.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist ein Schritt in die andere Richtung!)


Wichtig ist uns, dass es keine weitere Kleinteiligkeit gibt
und dass wir als Gesetzgeber – das Parlament ist nun
einmal der Gesetzgeber – all unseren Sachverstand nut-
zen, um eine Regelung zu finden, die der EU-Richtlinie
gerecht wird und auch vor ihr besteht, die aber vor allem
den politischen Willen – so habe ich den Minister ver-
standen – aller Fraktionen umsetzt, dass der Bund das
Heft des Handelns in der Hand behält, dass also der
Bund die Regelungen trifft und keine Länderabfrage
durchgeführt werden muss, womit wir uns möglicher-
weise auf schwieriges Terrain begäben, weil wir die For-
mulierungen der einzelnen Länder nicht kennen.

In diesem Sinne freue ich mich auf das Gesetzge-
bungsverfahren. Ich finde es gut, dass wir schon so früh
Gelegenheit hatten, die inhaltlich wichtigen Punkte zu
sammeln. Wenn wir alle in die gleiche Richtung denken,
dann sollten wir genügend Fachlichkeit zusammenha-
ben, –


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808716400

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.


Ute Vogt (SPD):
Rede ID: ID1808716500

– um den Weg so zu gestalten, wie ihn das Parlament

möchte.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808716600

Nächste Rednerin ist Gitta Connemann, CDU/CSU-

Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Gitta Connemann (CDU):
Rede ID: ID1808716700

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wahr-

heit und Klarheit, das wünschen sich und verdienen un-
sere Verbraucher, gerade wenn es um das Thema dieser
Stunde geht, den Einsatz von Gentechnik. Wenn man
Umfragen glauben will, lehnt der Großteil unserer Be-
völkerung Gentechnik ab.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])


Umso wichtiger sind Wahrheit und Klarheit von Wissen-
schaft, Wirtschaft, Medien, NGOs und natürlich von
uns, der Politik.

Zur Wahrheit gehört erstens: In Deutschland gibt es
keinen einzigen Landwirt, der Genmais oder Genkartof-
feln pflanzen würde. Der Deutsche Bauernverband rät
generell jedem Bauern davon ab, übrigens auch aus Haf-
tungsgründen. Das ist die Wahrheit.

Zur Wahrheit gehört zweitens: Das deutsche Gentech-
nikgesetz gehört zu den strengsten auf der ganzen Welt.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dank Renate Künast!)


Bei Verstößen drohen drakonische Strafen. Gehaftet
wird übrigens auch ohne Schuld. Für dieses Risiko fin-
det sich keine Versicherung. Und wer hat es erfunden?
Es waren nicht die Grünen, sondern die Union.


(Beifall bei der CDU/CSU – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zur Wahrheit gehört drittens: Die EU kann den Anbau
von gentechnisch veränderten Pflanzen zulassen; das hat
sie in drei Fällen getan. Für das Inverkehrbringen von
gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln gibt
es inzwischen sogar rund 60 Zulassungen.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat MON810 zugelassen? Seehofer!)


An dieser Zulassung durch die EU wird sich auch nichts
ändern. Neu ist: Die Mitgliedstaaten sollen die Möglich-
keit erhalten, in bestimmten Fällen den Anbau von Gen-
pflanzen zu verbieten.

Zur Wahrheit gehört viertens: Die Richtlinie der EU
ist noch gar nicht in Kraft. Trotzdem hat der Minister ge-
handelt und einen Gesetzentwurf vorgelegt.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was machen Minister sonst? – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist übrigens sein einziges Vorhaben!)


Respekt, lieber Christian Schmidt!


(Beifall bei der CDU/CSU)






Gitta Connemann


(A) (C)



(D)(B)

Unser Minister handelt; andere reden und schwadronie-
ren, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen.
Sofort muss eine Aktuelle Stunde her. Dabei steht der
Entwurf doch erst ganz am Anfang.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das ist ja das Spannende!)


Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Besonders stört Sie die angedachte Entscheidungs-
kompetenz für unsere Länder.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, der mangelnde Wille, selber Verantwortung zu übernehmen!)


Sie entwerfen Horrorszenarien – wir konnten es gerade
hören –: Chaotische Situationen würden entstehen, ein
Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen. Sie for-
dern mit den Ländern eine bundeseinheitliche Regelung.
Höre ich da richtig? Sind das dieselben Länder, die sonst
immer nach Öffnungsklauseln und Mitbestimmung ru-
fen? Es heißt aktuell bei der Umsetzung der EU-Nitrat-
Richtlinie: Wir wollen mitentscheiden. – Es heißt aktuell
bei der Bundeskompensationsverordnung: Wir wollen
mitentscheiden. – Und jetzt heißt es auf einmal: „Wir
wollen nicht entscheiden; der Bund soll es machen“?


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss ausschließlich an der Sache orientiert argumentieren!)


Was die Flickenteppiche angeht: Die Länder könnten
gemeinsame Wege gehen; das ist ihnen unbenommen.
Flickenteppiche wären dann schon eher 16 Schulgesetze,
jeweils anders gestrickt,


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das ist auch falsch!)


oder 30 000 Wasserschutzgebiete mit den unterschied-
lichsten Bewirtschaftungsauflagen usw. usf. Das nennt
sich Föderalismus,


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist bei der Gentechnik anders! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Worum geht es? Geht es um Föderalismus, oder geht es um die Verbraucher?)


und den wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von
den Grünen, ja wohl nicht abschaffen.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, wir wollen, dass die Verbraucher geschützt werden!)


Nur Mut! Trauen Sie auch Ihren eigenen Agrarministern
in den Ländern durchaus etwas zu!


(Beifall bei der CDU/CSU – Katrin GöringEckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Denen trauen wir alles zu!)


Zur Wahrheit gehört: Wir wollen rechtssichere An-
bauverbote, und dafür brauchen wir laut EU zwingende
Gründe. Manche Gründe sind eben nicht in allen Regio-
nen gleich zwingend. Was am besten vor Ort entschieden
werden kann, das muss auch vor Ort entschieden wer-
den. Deshalb verbieten sich übrigens generelle bundes-
weite Anbauverbote.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die verbieten sich sogar?)


Das haben uns führende Rechtswissenschaftler bestätigt,


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Anwalt bei der Sachsen-AnhaltKlage?)


und das hat uns auch Renate Künast bestätigt. Ich darf
aus einer Presseerklärung der damaligen Bundesministe-
rin vom 11. Februar 2004 zitieren:

Ein generelles Anbauverbot für gentechnisch ver-
änderte Pflanzen wäre mit EU-Recht nicht verein-
bar.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt haben wir aber ein neues EURecht! Es gibt jetzt eine neue Freisetzungsrichtlinie!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie
sehen mich jetzt etwas irritiert. Ist die Rechtslage immer
davon abhängig, wer gerade Minister oder Ministerin
ist? Ich glaube, das darf nicht sein.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt ist die Rechtslage anders, Frau Connemann! Sie müssen mal die Rechtslage nach 2004 betrachten!)


Wir halten etwas von Rechtssicherheit, übrigens auch
bei Verfassungsrecht und EU-Recht. Deshalb ist es ge-
rechtfertigt, dass Herr Minister Schmidt die Entschei-
dung auf die Länder übertragen will. Dafür sind wir
dankbar.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn sich die Rechtslage ändert, muss man auf die geänderte Rechtslage reagieren! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Welt ist keine Scheibe! Die hat sich weitergedreht!)


Wahrheit und Klarheit,


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wahrheit und Klarheit wären gut!)


das verdienen unsere Verbraucher. Dazu gehört übrigens
auch eine bittere Erkenntnis: Die Gentechnikfreiheit in
Deutschland ist ein Mythos. Auch wenn unsere Bauern
keine Genpflanzen anbauen,


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie importieren ohne Ende!)


ist Gentechnik heute Alltag. In deutschen Krankenhäu-
sern werden Patienten mit gentechnisch hergestellten
Medikamenten und Impfstoffen behandelt.






(A) (C)



(D)(B)


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808716800

Frau Kollegin Connemann, denken Sie bitte an die

Zeit.


Gitta Connemann (CDU):
Rede ID: ID1808716900

Gentechnik wird viel bei Lebensmitteln verwendet;

ich nenne Aminosäuren, Vitamine etc. pp. Lassen Sie
uns ernsthaft, wahr und klar darüber sprechen! Wir als
Union sind dazu bereit und freuen uns auf diese klare
und wahre Auseinandersetzung mit Ihnen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808717000

Danke schön. – Ich darf noch einmal daran erinnern,

dass die Redezeit in der Aktuellen Stunde mit unserem
gemeinsamen Einverständnis auf fünf Minuten pro Red-
nerin und Redner begrenzt wurde, und bitte Sie, diese
auch einzuhalten. Das darf jetzt Eva Bulling-Schröter für
die Fraktion Die Linke vormachen.


(Beifall bei der LINKEN)



Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808717100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gentechnik, ja oder nein? – Mit dieser Grundsatzfrage
beschäftigen wir uns hier im Hause schon über viele
Jahre. Ich denke, der Widerstand ist groß, und wir sind
schon sehr weit gekommen.


(Beifall bei der LINKEN)


Darum möchte ich mich an dieser Stelle bei den vielen
aktiven Menschen bedanken, die sich für den Schutz der
Gesundheit, für die Umwelt und für die genetische Viel-
falt der Natur in unserem Land einsetzen, sowie bei den
vielen aktiven Bürgerinitiativen. Vielen Dank!


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Der Umgang mit der Gentechnikfrage – darum be-
grüße ich die Aktuelle Stunde hier – ist trauriger Beleg
für den fatalen Politikstil dieser Bundesregierung.


(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] – Zuruf von der CDU/CSU: Weltfremd!)


Wie unklar die Große Koalition mit Fragen umgeht, die
wirklich vielen auf den Nägeln brennen, wird hier wie-
der einmal deutlich. Sie reagieren einfach nicht auf die
Sorgen der Leute. Ich teile da mit vielen das ungute Ge-
fühl, dass die Menschen nicht mehr ernst genommen
werden.

Die Ablehnung der Gentechnik geht mittlerweile
durch alle Parteien. Umso verwunderlicher und umso
dreister ist es, dass die Koalition hier nicht eindeutig
handelt. Das aber erwarten wir und die Menschen vor
Ort.


(Beifall bei der LINKEN)

Bei der Regierung sehe ich sogar wachsende Miss-
achtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, und
ich sage einmal, warum. Es fängt beim Koalitionsvertrag
an. Dort steht zu Grüner Gentechnik:

Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Be-
völkerung gegenüber der grünen Gentechnik an.

Ihren Kindern sagen Sie dann also: „Wir erkennen eure
Vorbehalte gegenüber der versalzenen Suppe an, aber
auslöffeln müsst ihr das trotzdem!“


(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Vorbehalt ist – schauen Sie in den Duden – „geltend ge-
machtes Bedenken gegen eine Sache [der man sonst im
Ganzen zustimmt]“. Zustimmung zur Gentechnik gibt es
aber nicht. Ende Januar hat eine Forsa-Umfrage gezeigt,
dass Gen- und Klontechnik von 70 bzw. 71 Prozent der
Verbraucherinnen und Verbraucher abgelehnt wird. Wer
da von Vorbehalten spricht, der zieht die Sorgen der Be-
völkerung ins Lächerliche.


(Beifall bei der LINKEN – Marlene Mortler [CDU/CSU]: Worüber redet die eigentlich?)


Im Koalitionsvertrag ist übrigens auch nichts zur
Gentech-Freiheit zu finden, sondern es finden sich nur
solche verschwurbelten Formulierungen wie:

An der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen
gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebens-
mitteln halten wir fest …


(Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Erst nicht ernst nehmen und dann auch noch veräppeln!

Da verplappert sich der Herr Wirtschaftsminister
Gabriel auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos: Bei
TTIP seien wir in Deutschland ein wenig „schwierig“,
weil wir so „reich und hysterisch“ seien.


(Heiterkeit des Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


So also redet der Vizekanzler über das Verfassungsprin-
zip „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich meine, da hat jemand wirklich die Hosen runterge-
lassen, meine Damen und Herren. Das ist eine ganz neue
Form der Transparenz bei der SPD. Wir erleben hier eine
Vertrauenskrise, und die Menschen vor Ort auch. Statt zu
sagen: „Wir steigen aus. Basta!“, ist vom ominösen Opt-
out die Rede.

Es geht hier um die Frage von Souveränität, und zwar
von Staaten. In der Zulassungsphase bei Monsanto und
Bayer betteln, ob man verschont wird – wo ist da eigent-
lich unsere Selbstachtung geblieben? Ich halte das wirk-
lich für unwürdig. Wer macht denn so etwas im Ernst?
Erst auf EU-Ebene genehmigen, und dann zwingende
Gründe für eine Einschränkung vorzubringen – das wird
vor Gericht schwierig. Aber dann wenigstens auf Bun-
desebene!





Eva Bulling-Schröter


(A) (C)



(D)(B)

Herr Miersch, lieber Matthias, du hast im Mai 2014
noch Applaus von der Union bekommen, als du wörtlich
fordertest, „dass ein nationales Parlament jederzeit von
einer Ausstiegsklausel Gebrauch machen können muss“.
Vor diesem Hintergrund, meine ich, sollten wir doch ge-
meinsamen kämpfen, dass es nicht zu einer „Bundeslän-
der-Ausstiegsklausel“ und damit zu einer zersplitterten
Rechtslage kommt.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Denn dann können sich die Konzerne wirklich freuen.
Statt einen können sie zwischen 16 Richtern wählen, frei
nach dem Motto: Einer wird schon umfallen.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einer wird gewinnen!)


Was uns ins Haus steht, wenn TTIP fertig geheimverhan-
delt ist, das steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Wir
brauchen also dringend eine bundeseinheitliche Rege-
lung.

Wenn Sie noch einen Restrespekt vor dem Bürgerwil-
len haben, dann verbieten Sie Gentechnik auf dem
Acker, und zwar bundesweit!


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808717200

Vielen Dank. Das war eine Punktlandung.

Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist
Dr. Matthias Miersch.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Matthias Miersch (SPD):
Rede ID: ID1808717300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Minister Schmidt, ich bin Ihnen ausgesprochen
dankbar, dass Sie hier noch einmal das Ziel bekräftigt
haben, in der Tat alles zu versuchen, um die Vorbehalte
der Bevölkerung anzuerkennen und angemessen zu re-
agieren. Ich bin Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie ge-
sagt haben, Sie seien für Argumente offen, das Ganze
befinde sich noch in einem frühen Stadium. Ich gebe Ih-
nen auch recht – auch ich gehe fest davon aus –, dass al-
les, was wir hier oder auch auf europäischer Ebene ge-
setzgeberisch tun, beklagt werden wird; denn das, was
wir hier vorhaben, nämlich eine Ausstiegsklausel, ist ju-
ristisches Neuland.

Ohne unsere Zunft zu schlecht zu machen – wir sind
ja beide Juristen –, ist natürlich zu sagen: Absolute
Rechtssicherheit ist nicht herzustellen. Sie werden in
diesem Land, Sie werden in Europa, Sie werden welt-
weit immer jemanden finden, der für das eine oder für
das andere ein Gutachten schreibt.


(Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]: Kommt immer darauf an, wer es bezahlt hat!)


Spannend ist es manchmal, zu gucken, für wen die Gut-
achter vorher einmal tätig waren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich glaube, dass wir vielleicht in vielen Jahren einmal
durch eine obergerichtliche Entscheidung absolute
Rechtssicherheit bekommen; aber wir müssen nach mei-
ner Auffassung politisch deutlich sagen, wohin wir wol-
len. Deshalb sage ich Ihnen: Wir müssen alles versu-
chen, damit es zu einer bundeseinheitlichen Opt-out-
Regelung kommt, liebe Kolleginnen und Kollegen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr schön! Das müsst ihr jetzt auch durchsetzen!)


– Das, lieber Harald Ebner, wollen wir gemeinsam in der
Großen Koalition durchsetzen.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben aber gerade etwas anderes gesagt!)


Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat
sich schon ganz deutlich positioniert.

Ihnen, Herr Minister, will ich ein paar Argumente
nennen, die wir in den nächsten Wochen miteinander
diskutieren können, spätestens hier im Parlament.

Erstens. In der Richtlinie, um die es geht, wird davon
gesprochen, dass Mitgliedstaaten von der Opt-out-Rege-
lung für ihren gesamten Bereich oder für Teile Gebrauch
machen können. Insofern ist der Wortlaut der Richtlinie
nach meiner Auffassung völlig eindeutig.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])


Zweitens. Wir haben eine wegweisende Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010. In
dieser Entscheidung hebt das Bundesverfassungsgericht
ganz ausdrücklich hervor, dass die Kompetenz zur Ge-
setzgebung beim Bund liegt, weil man kein Interesse an
einer Zersplitterung in diesem Bereich haben kann. Des-
wegen muss es aus meiner Sicht eine bundeseinheitliche
Regelung geben.


(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])


Sie ist gestützt von der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts.


(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn wir uns in der Richtlinie die einzelnen Aus-
stiegsgründe ansehen, dann stellen wir fest, dass ein Opt-
out-Grund einer bundespolitischen Entscheidung agrar-
politische Ziele sein können. Aus meiner Praxis als An-
walt kann ich Ihnen, Herr Schmidt, sagen: In den Fällen,
in denen es in den letzten Jahren zu Verunreinigungen
des Saatguts gekommen ist, betraf es nicht nur ein Bun-
desland, sondern zog es sich vom Norden bis zum Sü-
den. Alle Landwirte waren betroffen. Gerade auch im In-





Dr. Matthias Miersch


(A) (C)



(D)(B)

teresse der Landwirtschaft in der Bundesrepublik
Deutschland, im Interesse unserer agrarpolitischen Ziele
brauchen wir eine einheitliche Regelung.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ein weiterer Grund, der in der Richtlinie genannt
wird, sind die sozioökonomische Auswirkungen. Sozio-
ökonomische Auswirkungen sind nur bundesweit zu be-
trachten; sie können wir nicht länderspezifisch betrach-
ten. Insofern ist auch das ein klarer Hinweis darauf, dass
der europäische Gesetzgeber eine bundeseinheitliche
Regelung gemeint hat.

Das Dritte sind umweltpolitische Gründe. Hier will
ich auf einen Aspekt eingehen, der immer hinten runter-
fällt. Bei dem Thema Gentechnik haben wir nach wie
vor die Bienenproblematik. Sie macht an Ländergrenzen
nicht halt.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Nicht?)


Auch das ist ein Argument, dass wir eine bundespoliti-
sche Opt-out-Regelung brauchen, liebe Kolleginnen und
Kollegen.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist gut, dass Sie das jetzt mal Herrn Schmidt sagen!)


Das Vierte ist die öffentliche Ordnung. Auch das ist
ein Grund, der dafür spricht, dass es zu einer bundesein-
heitlichen Lösung kommt. Deswegen freue ich mich,
dass die bayerische Ministerin heute an den Bundesrats-
beschluss erinnert und für eine bundeseinheitliche Lö-
sung geworben hat. Insofern haben wir einen großen
Konsens. Wir können uns nähern. Das müssen wir jetzt
diskutieren. Das schließt nicht aus – darauf weisen Sie
auch hin –, dass es Kernkompetenzen der Länder gibt,
beispielsweise im Bereich der Raumordnung. Wir wer-
den überlegen müssen, wie wir das intelligent miteinan-
der verknüpfen können. In diesem Sinne freue ich mich
auf die Debatte.

Ich möchte aber noch eines sagen: Ich wünsche mir,
dass wir eigentlich nicht zu einer Opt-out-Regelung
kommen, sondern dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten
immer, wenn es um eine Zulassung auf europäischer
Ebene geht, erst einmal dagegen votiert. Ich freue mich
auch über eine Bundesregierung mit einer in Zukunft
hoffentlich ablehnenden Haltung in Brüssel.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808717400

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grü-

nen hat jetzt Nicole Maisch das Wort.


Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808717500

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege

Miersch, das war eine sehr schöne Rede, klar und gut ar-
gumentiert. Ihr Problem ist nur: Der Agrarminister ist
Christian Schmidt. Geklatscht hat bei Ihrer Rede auch
der eine oder andere Grüne, aber niemand bei der Union.
Ich finde es schon bezeichnend, dass der CDU-Minister
auf der Grünen Woche gesagt hat, er möchte keinen
„Flickenteppich“ bei der Gentechnik. Jetzt wird klar,
dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das Sie
zitiert haben, nämlich dass die Bedenken der Bevölke-
rung ernst genommen werden, nicht für alle Bürgerinnen
und Bürger in diesem Land gelten soll,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


sondern nur für die, deren Landesregierung willens und
in der Lage ist, ein Verbot auf Länderebene zu adminis-
trieren und politisch durchzusetzen. Beim Thema „poli-
tisch durchsetzen“ habe ich schon ein, zwei Wackelkan-
didaten vor meinem geistigen Auge. Kollege de Vries
aus Sachsen-Anhalt hat bestimmt schon Hoffnungen,
dass in seinem Bundesland gegebenenfalls Öffnungen
vorgenommen werden. Ich finde es nicht richtig, einen
Flickenteppich zu schaffen. Deshalb streiten wir für eine
nationale Lösung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die Gentechnikpolitik der Union ist anhand des
Schaustücks, das Sie hier zeigen, sehr gut zu erkennen:
Zuerst hintertreiben Sie in Brüssel alles, was uns die
Gentechnik vom Acker und vom Teller fernhalten soll.
Sie blockieren sinnvolle Vorschläge des Europäischen
Parlaments. Sie winken jede Importzulassung durch.
Dann feiern Sie sich groß für das Opt-out, für die Mög-
lichkeit, Gentechnik auf nationaler Ebene zu verbieten.
Und jetzt, wo es diese Möglichkeit gibt, wollen Sie sie
nicht nutzen. Das kann doch bitte schön nicht Ihr Ernst
sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Kollegin Connemann, Sie haben eine Äußerung von
Renate Künast aus dem Jahr 2004 zitiert. Da kann man
nur sagen: Jedes Zitat hat seine Zeit. Seit 2004 hat sich
der Rechtsrahmen geändert. Inzwischen haben wir ein
Opt-out. Man kann sich für das Opt-out abfeiern; aber
dann muss man anerkennen, dass es vorher eine andere
Rechtslage gab. Auch wenn es keine neue Rechtslage
gäbe, wäre es völlig absurd, Renate Künast ins Feld zu
führen, um Ihren vermurksten Umgang mit dem Opt-out
schönzureden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das hat sich durch die Opt-out-Änderungsrichtlinie in keiner Weise geändert!)


Ich finde, es hat eine gewisse Berechtigung, großes
Vertrauen in die Bundesländer zu haben. Ein großer Teil
der Länder wird von grünen Agrarministerinnen und
Agrarministern regiert; sie zeigen – anders als Sie –
klare Kante bei der Gentechnik. Aber trotzdem ist und
bleibt es falsch, den Anbau von Gentechnik auf Landes-
ebene regeln zu wollen. Ich glaube, dahinter steckt eine
sehr durchsichtige Strategie derjenigen in der Union, die
der Gentechnik immer schon Tür und Tor öffnen woll-
ten. Die sogenannte Koexistenz, von der Sie immer spre-





Nicole Maisch


(A) (C)



(D)(B)

chen, ist eine Illusion. Wer Koexistenzen will, der öffnet
Monsanto, Syngenta und allen anderen die Tür,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern und
führt Landwirte in die Abhängigkeit von Gentechnik-
konzernen.

Wir Grüne sagen klar: Wir wollen keine Gentechnik
auf unseren Äckern, keine Gentechnik auf unsern Tel-
lern, und zwar in keinem Bundesland.


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Die ist jeden Tag auf Ihrem Teller!)


Das ist die grüne Position. Da haben wir die Mehrheit
der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land hinter uns.
Wir wissen aber, dass der Minister das nicht so klar
sieht. Er hat schon angeboten, bei den TTIP-Verhandlun-
gen die europäische Gentechnikkennzeichnung zu op-
fern.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ein Quatsch!)


Wir sollten in Zukunft mit unseren Handys im Super-
markt die Barcodes einlesen;


(Zuruf von der CDU/CSU: Ja, ist doch super!)


das sei Information genug. Ich finde, wenn man beim
Thema Gentechnik so agiert, dann ist ganz klar, woher
der Wind weht: Hier möchte jemand die Tür für etwas
öffnen, was wir nicht wollen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, die Pressemitteilungen der
CSU zum Thema Gentechnik sind bezeichnend. Zur Er-
innerung: Die CSU regiert auch auf Bundesebene, nicht
nur in Bayern. Aber in den Pressemitteilungen geht es
immer nur um die bayerischen Äcker, um die bayeri-
schen Bauern, um die bayerischen Verbraucher. Ich
finde, hier muss man einer Partei, die auf Bundesebene
an der Regierung beteiligt ist, zurufen: Auch nördlich
von Aschaffenburg leben Menschen.


(Marlene Mortler [CDU/CSU]: Und denen geht’s gut!)


Auch nördlich von Aschaffenburg wird Landwirtschaft
betrieben, und auch nördlich von Aschaffenburg wollen
die Leute keine Gentechnik.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Jetzt hat Ihr bayerischer Innenminister Herrmann ange-
kündigt, es solle in Bayern wieder Grenzkontrollen ge-
ben. Aber man muss ihm sagen, dass sich Bienen und
Pollen nicht an Grenzkontrollen halten. Es ist eine ab-
surde Vorstellung, dass man in der Gentechnikpolitik
eine Insellösung für Bayern umsetzen kann. Ich glaube,
die Menschen und auch die Landwirte in Bayern werden
dieses falsche Spiel durchschauen.

Wir haben in dieser Debatte festgestellt: Mit der
Union ist bei der Gentechnik kein Staat zu machen. Wir
haben Interessantes von Kollegin Ute Vogt und vom
Kollegen Miersch von der SPD gehört. Jetzt müssen sie
zeigen, ob sie in dieser Frage Biss haben. Ihre Position
steht diametral zu dem, was die Union in dieser Frage
vorgetragen hat. Das ist jetzt die Nagelprobe für Sie von
der SPD: Wenn es Ihnen nicht gelingt, ein einheitliches
nationales Anbauverbot für gentechnisch veränderte
Pflanzen durchzudrücken, dann haben Sie Ihre Glaub-
würdigkeit in Sachen Agrarpolitik und Gentechnik ein
für alle Mal verspielt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808717600

Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Franz-Josef

Holzenkamp, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Franz-Josef Holzenkamp (CDU):
Rede ID: ID1808717700

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Kolleginnen
und Kollegen von den Grünen, Sie haben die Aktuelle
Stunde zu diesem Thema beantragt. Ich habe bei Ihnen
genau zugehört. Bezüglich dessen, was Sie heute hier
von diesem Pult aus erzählt haben, kann ich Ihnen nur
zurufen: Der Karneval ist vorbei. Kommen Sie bitte zu-
rück in die Realität!


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das ist ein ganz müdes Argument!)


Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst wür-
digen, dass Bundesminister Schmidt Wort gehalten hat,


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Welches Wort?)


nämlich zügig und frühzeitig einen Gesetzentwurf für
die nationale Umsetzung der Opt-out-Regelung vorzule-
gen. Das hat er vor Inkrafttreten der EU-Änderungsricht-
linie gemacht. Das ist, finde ich, erst einmal beispielhaft
für uns als Parlament. Herr Minister Schmidt, herzlichen
Dank dafür!


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Am letzten Freitagabend, also erst vor wenigen Ta-
gen, ist die Ressortabstimmung eingeleitet worden. Ich
bin gespannt, wie der Rücklauf sein wird. Für unsere
Fraktion will ich hier sagen: Wir sind offen für gute
Ideen; sie müssen aber bitte auch umsetzbar sein. Ich
empfehle uns allen, meine Damen und Herren – weil wir
ganz am Anfang dieser Diskussion stehen –, das unauf-
geregt und entspannt zu machen. Arbeiten wir die Dinge
Schritt für Schritt ab. Dann werden wir auch zu einem
vernünftigen Ergebnis kommen. Lassen Sie also den
Klamauk! Der bringt uns nicht weiter.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Klamauk wird auf der Regierungsbank gemacht!)


Wir haben doch ein gemeinsames Ziel. Alle Fraktio-
nen hier im Bundestag sind sich einig, die Opt-out-Rege-
lung umzusetzen. Wir wollen einen rechtlichen Rahmen





Franz-Josef Holzenkamp


(A) (C)



(D)(B)

dafür schaffen, dass der Anbau von gentechnisch verän-
derten Pflanzen bundesweit flächendeckend untersagt
wird. Das wollen wir, Herr Miersch, möglichst rechtssi-
cher machen. Sie haben recht: Vor Gericht und auf hoher
See ist man nur in Gottes Hand. – Den Spruch kennen
wir. Wir wollen aber möglichst rechtssicher sein.

Dass der Bund hier schon immer unter Unionsregie-
rung engagiert unterwegs war,


(Lachen des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


zeigt die Tatsache, dass Frau Aigner bereits in der letzten
Legislaturperiode MON810 wegen der Gefahr für die
Marienkäfer verboten hat. Der Bund steht also in Verant-
wortung. Hier geht es aber insbesondere um die rechtssi-
chere Umsetzung.

Der Einklang mit dem EU-Recht ist schon angespro-
chen worden. Wir müssen sauber begründen. Es muss
verhältnismäßig sein. Wir dürfen nicht diskriminieren,
und die Entscheidung muss auf zwingenden Gründen be-
ruhen, wenn wir das grundgesetzlich verbriefte Recht
auf Eigentum und Berufsausübung in unserem Land ein-
schränken. Das muss uns bewusst sein. Deshalb reichen
generelle Behauptungen einfach nicht aus. Wir wissen,
dass im Gesamtverfahren zuerst die EU – dort ist es die
EFSA – prüft, und zwar den allgemeinen Schutz der Ge-
sundheit für Mensch, Tier und Umwelt. Daher ist eine
allgemeine Argumentation für eine Ablehnung im Opt-
out-Verfahren nicht ausreichend. Zwingende Gründe
müssen mit regionalen Begebenheiten belegt werden.

Wir wissen doch, dass die Regionen in Deutschland
total unterschiedlich sind. Wir haben die Inseln mit be-
sonderen Gegebenheiten,


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bayern ist ja auch eine Insel! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bayern hat Berge! Bayern hat Täler!)


und es gibt hier große landwirtschaftliche Betriebe. Bei-
spiel: Im Osten unseres Landes wurden Tausende Hektar
arrondiert. Was machen wir denn in diesem Fall? Wie
wollen wir es begründen, wenn mittendrin – vollkom-
men unschädlich für die Umwelt und sonstige Dinge –
auf einer kleinen Fläche GVO-Pflanzen angebaut wer-
den sollen? Hier müssen wir schon rechtssicher vorge-
hen. Frau Connemann hat dazu eben argumentiert. Ich
wundere mich schon, dass sich die Landesminister – al-
len voran die grünen Landesminister – hier ein Stück
weit der Verantwortung entziehen und sich einen schlan-
ken Fuß machen wollen. Meine Damen und Herren, das
ist wirklich nicht in Ordnung.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung macht sich einen schlanken Fuß!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will abschließend
– weil wir uns am Beginn des Verfahrens befinden – einen
Wunsch äußern, dessen Erfüllung mir persönlich ein An-
liegen ist. Mit unserer Ablehnung der Gentechnik – ich
habe das hier das eine oder andere Mal angesprochen –
geht uns auch Wissenskompetenz verloren. Deshalb soll-
ten wir in diesem Verfahren – das ist mein Wunsch –
auch miteinander diskutieren, wie wir als Hochtechnolo-
gieland Deutschland die Wissenskompetenz erhalten
können.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Debatte hatten wir bei den Kernkraftwerken auch!)


Ich möchte nicht, dass wir vom Wissen anderer Länder
abhängig sind. Wir wissen nicht, was in 10, 15 oder
20 Jahren sein wird. Wir wissen nicht, was es dann für
Entwicklungen und neue Erkenntnisse gibt. Deshalb
sollten wir uns dafür öffnen.


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808717800

Aber ich weiß jetzt, Herr Kollege, dass Ihre Redezeit

zu Ende bzw. schon überschritten ist.


Franz-Josef Holzenkamp (CDU):
Rede ID: ID1808717900

Ja, Frau Präsidentin, ich halte mich daran.

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf eine in-
tensive Debatte. Ich bin sicher: Wenn wir die Sache ernst
nehmen und es ernst meinen, dann erzielen wir ein gutes
Ergebnis, und zwar Deutschland als Ganzes – so wie Sie
es gesagt haben –, gemeinsam mit den Bundesländern.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808718000

Nächster Redner ist René Röspel, SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



René Röspel (SPD):
Rede ID: ID1808718100

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Wir haben in den letzten Jahren hier im Deut-
schen Bundestag sehr häufig und sehr kontrovers über
Grüne Gentechnik diskutiert. Eines ist über die Jahre ge-
blieben, nämlich eine große Skepsis gegenüber Agro-
gentechnik, gegenüber Grüner Gentechnik auf dem
Acker. Diese Einschätzungen haben viel mit Gefühlen,
mit Emotionen zu tun.

Als Forschungspolitiker, aber auch als Biologe habe
ich in den letzten Jahren versucht, das Ganze auf eine
wissenschaftliche Basis zu stellen. Ich habe mir ange-
schaut, welche wissenschaftlichen Publikationen es über
die Auswirkungen von Gentechnik gibt, und da gibt es
über Grüne Gentechnik eine ganze Menge. Auf der ei-
nen Seite gibt es die Einschätzung, dass Grüne Gentech-
nik keine großen Auswirkungen auf Umwelt und Ge-
sundheit hat, dass es keine Bedenken gibt, dass das
Risiko gering ist. Auf der anderen Seite gibt es eine
Reihe von Publikationen, in denen das Gegenteil be-
hauptet wird. Dort heißt es: Die Auswirkungen sind
möglicherweise groß, sie sind nicht einzuschätzen, und
man muss mit Gentechnik vorsichtig umgehen. Beide
wissenschaftlichen Strömungen haben eines gemeinsam:
Sie beschränken sich immer nur auf einen kleinen Teil
– auf einen kleinen Ausschnitt, auf einen kleinen Raum,





René Röspel


(A) (C)



(D)(B)

auf ein paar Äcker – oder eben auf einen kleinen Zeit-
raum. Aber die Ausbringung von gentechnisch veränder-
ten Pflanzen bedarf eigentlich einer Langzeitbetrach-
tung; denn man wird vielleicht erst in 10, 20 oder
40 Jahren merken, welche Konsequenzen sich daraus er-
geben. Das ist auf Anhieb nicht abzuschätzen. Mein Fa-
zit ist, dass es keine wissenschaftlich eindeutige Hand-
lungsanleitung für die Politik gibt, Ja oder Nein zu
sagen. Deswegen muss man die Entscheidung auf einer
anderen Ebene treffen.

Geht man beispielsweise den Weg der USA, die recht
forsch sind und sagen: „Wir bauen einfach gentechnisch
veränderte Pflanzen auf großen Flächen an und schauen,
was passiert, und versuchen, das in den Griff zu kriegen“
– gentechnisch veränderte Pflanzen werden schon auf
mehreren Millionen Hektar angebaut –, oder geht man
den Weg Deutschlands, der schon seit Jahren ein zurück-
haltender, ein beobachtender, ein vorsorglicher Weg ist?
Vielleicht stellt man in 50 Jahren in den USA fest: Der
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen war überhaupt
kein Problem. – Dann war es eben kein Problem. Es
kann aber auch sein, dass es genau anders herum ist:
Man merkt, dass man etwas auf den Äckern angebaut
hat, das große Probleme verursacht, nun aber nicht mehr
rückholbar ist. In 50 Jahren ist es dann zu spät. Dann
hinterlässt man künftigen Generationen ein Problem, mit
dem sie nicht umgehen können.

Wir haben uns als SPD vor vielen Jahren für den an-
deren Weg entschieden. Wir haben gesagt: Wir wollen
erst sicherstellen, dass wir künftigen Generationen keine
Last hinterlassen. Wir wollen Vorsorge betreiben. Wir
wollen keinen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
auf unseren Äckern. – Auch die Grünen haben sich vor
vielen Jahren dafür entschieden. Deswegen war es gut,
dass wir 1998 gemeinsam eine Regierung gebildet ha-
ben, und das in einem ganz anderen Umfeld. Damals gab
es auf europäischer Ebene viele Bestrebungen, gentech-
nisch veränderte Pflanzen auf den Acker zu bringen. Die
damalige Opposition aus Union und FDP in diesem
Haus, Frau Connemann – ich kann nicht umhin, da ins
Protokoll zu schauen –, war überwiegend dafür, gentech-
nisch veränderte Pflanzen auf den Acker zu bringen. In
dieser Situation ist Rot-Grün einen vernünftigen und be-
sonnenen Weg gegangen, mit Gentechnik umzugehen.

Übrigens hat die SPD diesen Weg in der Großen Ko-
alition von 2005 bis 2009 fortgesetzt, und wir setzen ihn
jetzt fort. Das heißt, wenn es eine Konstante in Bezug
auf einen vernünftigen Umgang mit Gentechnologie in
Deutschland gibt, dann ist das die Sozialdemokratie. An
die Grünen, die das vorhin aufgebauscht haben, gerichtet
sage ich: Sie können sich darauf verlassen – alle anderen
übrigens genauso –, dass wir diesen Weg fortsetzen wer-
den, auch in dieser Koalition.

Es gibt gute Gründe, ein bundesweites Anbauverbot
zu fordern. Wir sind auf europäischer Ebene weiter. Eine
Opt-out-Regelung wird kommen, die es den Mitglied-
staaten erlaubt, auf nationaler Ebene Anbauverbote zu
erlassen. Alles spricht dafür – Matthias Miersch hat das
hervorragend ausgeführt –, dass man auf rechtssichere
Weise den Weg eines bundesweiten Anbauverbotes wird
gehen können. Das ist genau unsere Position, und die
halten wir für richtig.

Sie, alle Fraktionen und auch die Menschen in diesem
Land, können sicher sein, dass sich die SPD weiter dafür
einsetzen wird, dass es keinen Anbau gentechnisch ver-
änderter Pflanzen in Deutschland geben wird. Wir wer-
den uns auch im anstehenden Gesetzgebungsverfahren
mit unserer Umweltministerin Barbara Hendricks dafür
einsetzen, dass es nicht 16 unterschiedliche Regelungen
auf Länderebene geben muss, sondern dass es ein bun-
desweit gültiges Gesetz gibt.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808718200

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kees de Vries,

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Kees de Vries (CDU):
Rede ID: ID1808718300

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-

legen! Liebe Gäste! Wir diskutieren in dieser Aktuellen
Stunde über die Gesetzesvorlage der Bundesregierung
zur Umsetzung der Opt-out-Richtlinie.

Die Haltung der Bundesregierung hat der Bundes-
minister in dieser Debatte schon überzeugend dargelegt.
Die Gründe, die zu einem Anbauverbot von in der EU
zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen führen
können, sind in fachlicher und juristischer Hinsicht von
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gentechnik und dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
beleuchtet worden. Dabei wurde deutlich, dass viele,
wenn auch nicht alle Verbotsgründe eindeutig nur lokal
oder regional greifen können; denn es lässt sich nicht be-
streiten – wer die deutsche Landwirtschaft kennt, wird
das bestätigen –, dass die Agrarbetriebsstrukturen, die
Gesetze, die Landschaftselemente, die Raumordnungen
etc. in unseren Bundesländern sehr unterschiedlich sind.
Nur indem wir diese Argumente zusammenführen, kön-
nen wir zu einem rechtssicheren nationalen Verbot kom-
men und dafür sorgen, dass es in Deutschland keinen
Flickenteppich gibt, und so dem Wunsch der meisten
Menschen in unserem Land nachkommen.

Ich möchte in dieser Diskussion über Gentechnik auf
zwei Argumente aufmerksam machen:

Zum Ersten weise ich darauf hin, dass mit der Opt-out-
Richtlinie – ich zitiere – „nicht verhindert werden soll,
dass biotechnologische Forschungsarbeiten durchgeführt
werden“. Ich begrüße ausdrücklich, dass Forschungstä-
tigkeiten in Europa weiterhin möglich sind, einerseits
damit wir in Zukunft im Zulassungsverfahren eigene Ar-
gumente vortragen können, andererseits – das ist nicht
weniger wichtig – damit wir Entwicklungen in anderen
Teilen der Welt, die vielleicht auch für uns in Deutsch-
land einmal attraktiv sein könnten, nicht verschlafen.

Zweitens. Frau Maisch, ich habe überhaupt keinen
Bedarf, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen;





Kees de Vries


(A) (C)



(D)(B)

denn alles, was mir jetzt angeboten wird, ist einfach zu
teuer und trägt nicht zu besseren Betriebsresultaten bei.
Aber da ich nicht in die Zukunft schauen kann – das
habe ich schon einmal erklärt –, möchte ich nicht aus-
schließen, dass sich das einmal ändert und auch wir in
Deutschland tatsächlich einmal Bedarf an diesen Pro-
dukten haben werden.

Zum Schluss. Wenn Sie es mit Transparenz und der
Wahlfreiheit des Verbrauchers ehrlich meinen – ich spre-
che namentlich meine sehr verehrten Kolleginnen und
Kollegen von den Grünen an –, dann vermisse ich Ihr
Engagement, das Sie bei vielen anderen Themen zeigen.
Kämpfen Sie mit uns für die einfache und klare Kenn-
zeichnung „Produziert mithilfe von Gentechnik“. Dann
hätten wir die Transparenz


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Die wir brauchen!)


und die Wahlfreiheit, die Sie immer so vehement for-
dern.


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das wäre ehrlich!)


Vielleicht wäre das ein Beitrag, um in diese ganze De-
batte wieder mehr Sachlichkeit hineinzubekommen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Was mir diese Stunde gezeigt hat, ist, dass wir das unbe-
dingt brauchen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808718400

Vielen Dank. – Als Nächste spricht Marlene Mortler,

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Marlene Mortler (CSU):
Rede ID: ID1808718500

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir wollen den
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutsch-
land schnell und wirkungsvoll verbieten – das ist die
klare und eindeutige Haltung der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag –, allerdings nicht aus ideologi-
schen oder fortschrittsfeindlichen Gründen. Wir halten
Anbauverbote aufgrund einer schlichten Abwägung für
den richtigen Weg.

Erstens wissen wir einfach noch zu wenig über die
Folgen des GVO-Anbaus auf komplexe Ökosysteme:
Wie wirken sich Resistenzen gegen Schädlinge aus?
Kann es Auskreuzungen geben? Welche Folgen hätten
diese für andere Arten?

Zweitens. Wir wissen, dass der Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen in kleinräumigen Agrarstrukturen
durch Windeinträge zu Beeinträchtigungen der GVO-
freien Landwirtschaft führen kann. Das wollen wir ver-
hindern.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Drittens. Die Menschen im Land haben einfach kein
Vertrauen in diese Technologie. Uns ist aber sehr an ei-
nem vertrauensvollen Miteinander von Landwirtschaft
und Verbrauchern gelegen.

Viertens bringt der Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen in Deutschland einfach keinen relevanten Vor-
teil. Das mag in Spanien oder Nordafrika anders sein. In
Deutschland jedenfalls brauchen wir den GVO-Anbau
nicht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deshalb haben wir als CSU-Landesgruppe uns vor ei-
nem Jahr mit Nachdruck für eine Zustimmung Deutsch-
lands zum Opt-out-Vorschlag eingesetzt und mit unserer
großen Schwesterpartei und mit der SPD hier im Deut-
schen Bundestag hart an einem gemeinsamen Antrag ge-
arbeitet. Beides hat viel dazu beigetragen, dass der gor-
dische Knoten hier in Berlin und wenig später in Brüssel
durchschlagen werden konnte.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Jetzt geht es darum, den Sack zuzumachen und das
Gentechnikgesetz so zu ändern, dass wir in Deutschland
schnell und rechtssicher Anbauverbote verhängen kön-
nen. Wer diese Anbauverbote verhängt – der Bund, die
Länder, beide gemeinsam –, kann nicht die Kernfrage
sein. Es muss aus meiner Sicht darum gehen, dass diese
Verbote a) schnell kommen und b) – was noch wichtiger
ist – einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das
ist für mich die Messlatte.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Lieber Herr Minister, lieber Christian – du bist ja
noch da –, ich weiß aus vielen Gesprächen, wie intensiv
du dich mit der Frage auseinandergesetzt und beschäftigt
hast, wie man hierbei am besten vorgeht, wie du und wir
alle zur besten Lösung kommen. Ich danke dir sehr, dass
du einen Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben
hast – wir haben das heute mehrfach gehört –, bevor die
Opt-out-Richtlinie überhaupt in Kraft getreten ist. So et-
was hat wirklich Seltenheitswert. Ich erkenne auch, dass
dieser Vorschlag einzig an den Zielen Schnelligkeit und
Rechtssicherheit orientiert ist und nicht daran, wofür
man in diesem Haus am meisten Beifall erhält. Das ist
Politik im Sinne der Sache und im Interesse der Men-
schen in unserem Land.

Meine Damen, meine Herren, die zentrale Herausfor-
derung, wenn man ein Anbauverbot aussprechen will, ist
die wasserdichte Begründung. Es ist nicht jeder x-belie-
bige Grund geeignet, ein Anbauverbot zu begründen,
sondern nur die Gründe, die in der Richtlinie aufgezählt
sind: die Umweltpolitik, die Stadt- und Raumordnung
und die Vermeidung von GVO-Einträgen. Wenn ich die
Liste der Gründe lese, dann frage ich die Befürworter ei-
nes bundeseinheitlichen Vorgehens schon, wie denn eine
Bundesbehörde nachweisen soll, dass ein Anbauverbot
aus Gründen der örtlichen biologischen Vielfalt zwin-
gend erforderlich sei oder dass es erforderlich ist, weil in





Marlene Mortler


(A) (C)



(D)(B)

der konkreten Situation vor Ort Koexistenzmaßnahmen
nicht möglich sind. Nach allem, was mir bekannt ist, lie-
gen dem Bund solche Informationen überhaupt nicht
vor. Deshalb sage ich: Mit Anbauverboten, die pauschal
für das ganze Land verhängt werden, ist keinem gehol-
fen. Das sind nur Scheinlösungen; denn sie werden der
ersten Klage zum Opfer fallen. Lassen Sie uns das Ge-
setz also so ausgestalten, dass Anbauverbote detailliert
zu begründen sind; denn nur so werden sie Bestand ha-
ben.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann der Bund nicht begründen?)


Deswegen finde ich den Vorschlag unseres Bundes-
ministers sehr plausibel. Schnell und rechtssicher, darum
muss es gehen.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808718600

Danke schön. – Nächster Redner ist Hermann Färber,

CDU/CSU-Fraktion.


Hermann Färber (CDU):
Rede ID: ID1808718700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle-

ginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Tribü-
nen! Ich möchte zunächst einmal drei grundsätzliche Be-
merkungen zur Gentechnik und zur tatsächlichen und
rechtlichen Lage in Deutschland machen.

Erstens. Es gibt derzeit keine gentechnisch veränder-
ten Nutzpflanzen, deren kommerzieller Anbau sich in
Deutschland lohnt.

Zweitens. Die in Deutschland geltenden Haftungsre-
geln – das wurde ja schon mehrfach angesprochen – und
auch die Abstandsregeln werden auch in Zukunft den
kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen wirtschaftlich extrem unattraktiv machen. Es
lohnt sich für die Landwirte einfach nicht, gentechnisch
veränderte Pflanzen anzubauen, und deshalb werden sie
das auch nicht tun.

Drittens. Ich bin sehr dafür, dass der Verbraucher bei
der Entscheidung, was er konsumieren will, wirklich
Wahlfreiheit hat. Dafür ist eine umfassende Prozess-
kennzeichnung notwendig. Das darf nicht nur die Grüne
Gentechnik betreffen, und es darf hier auch nicht nur um
Lebensmittel gehen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Alle Produkte, die in irgendeiner Form während des
Herstellungsprozesses mit Gentechnik in Berührung ge-
kommen sind, müssen gekennzeichnet werden. Erst
dann – wirklich erst dann –, wenn alles gekennzeichnet
ist, hat der Verbraucher echte Wahlfreiheit, und dafür
setzen wir uns ein.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich bin davon überzeugt: Hätten wir diese Kennzeich-
nungspflicht schon in den letzten Jahren gehabt, dann
hätten sich viele Mythen über die Gentechnik gar nicht
erst entwickelt; denn dann wüssten die Verbraucher be-
reits heute, wie oft sie mit gentechnisch veränderten Pro-
dukten in Kontakt kommen.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht vom Acker!)


Wenn hier heute vom gentechnikfreien Teller, von Gen-
technikbetrug und von der gentechnikfreien Lebensmit-
telproduktion gesprochen worden ist, so entspricht das
einfach nicht der Realität.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, natürlich entspricht das der Realität!)


In zahlreichen Lebensmitteln sind heute genverän-
derte Organismen vorhanden – ganz unabhängig davon,
ob sie von genveränderten Pflanzen stammen oder nicht.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Färber ist für Gentechnik! Das ist ja interessant! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Gezielt Verwirrung stiften!)


Aber nun zum Opt-out-Verfahren: Dieses Verfahren
ist ein typisch europäischer Kompromiss. Keiner ist da-
mit zu 100 Prozent zufrieden, aber es ist eine Grundlage,
mit der man arbeiten kann, und ich bin froh, dass man
eine europaweite Lösung gefunden hat, die im Rahmen
des Binnenmarktes bleibt. Ein alleiniges nationales An-
bauverbot ohne europäische Rechtsgrundlage wäre im
Übrigen eine Öffnung für Einschränkungen des Binnen-
marktes gewesen, und von diesem Binnenmarkt profitie-
ren gerade die Menschen in Deutschland ganz erheblich.
Das wollen wir nicht gefährden, und deshalb begrüßen
wir die jetzt gefundene Lösung.

Es ist richtig, dass die Opt-out-Regelung Einschrän-
kungen enthält, die es nicht erlauben, ein Opt-out mit
rein politischen Motiven zu begründen. Das liegt zum ei-
nen an grundlegenden Mechanismen des Binnenmark-
tes, den wir ja alle wollen, zum anderen aber an Ver-
pflichtungen, die Deutschland und die EU international
eingegangen sind. So müssen ausländische und inländi-
sche Produkte nach WTO-Regeln nämlich gleichbehan-
delt werden, wenn sie gleichartig sind. Hier stellt sich
die Frage: Ist eine gentechnisch veränderte Pflanze
gleichartig einer nicht gentechnisch veränderten Pflanze?


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Gentechnikindustrie sagt Ja!)


Ein vom BMEL in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten
spricht hier von einer „erheblichen Rechtsunsicherheit“.
Auch der Gesundheitsschutz kann nur sehr begrenzt ein
Grund für Opt-out sein, da die Gesundheitsprüfung ja ei-
gentlich schon bei der EU-weiten Zulassung vorgenom-
men wird.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das steht gar nicht drin!)


Hier können also höchstens noch regionale Besonder-
heiten angeführt werden. Dazu verlangt das SPS-Ab-





Hermann Färber


(A) (C)



(B)

kommen der WTO über sanitäre und phytosanitäre Maß-
nahmen aber eine wissenschaftliche Beweisführung. Wir
alle wissen, dass es keinerlei geprüfte wissenschaftliche
Beweise für Gesundheitsschäden durch gentechnisch
veränderte Pflanzen gibt.


(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Aber wir wollen das nicht!)


Wegen dieser Schwierigkeiten ist es völlig richtig,
dass die Entscheidung für Anbauverbote bei den Län-
dern liegt; denn die Gründe, die nach internationalen
Verträgen ein Anbauverbot begründen, sind so spe-
zifisch, dass sie eben nicht bundesweit gelten, sondern
einen starken regionalen und lokalen Bezug haben müs-
sen. Deshalb können diese Regelungen auch nur von den
Ländern rechtssicher umgesetzt werden.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Ich denke, wir fangen erst an, zu diskutieren!)


Ich weiß, Herr Minister Schmidt, dass sich die Bun-
desregierung dieser Probleme und Einschränkungen sehr
bewusst ist. Deshalb begrüße ich es auch, dass sich die
Bundesregierung mit Augenmaß und Fachkenntnis an
die Umsetzung macht.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Sind Sie denn schon festgelegt, oder diskutieren wir noch?)


Schnellschüsse helfen in diesem komplizierten Rechts-
bereich niemandem. Ich bin froh, dass sich die Bundes-
regierung von der Aufregung nicht auf die Bäume jagen
lässt. Schließlich muss sich nicht nur Griechenland an
internationale Verträge und Abmachungen halten, für
uns in Deutschland gilt das Gleiche.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1808718800

Vielen Dank. – Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss
unserer heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 26. Februar 2015,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.