Plenarprotokoll 18/87
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
87. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
I n h a l t :
Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 8205 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Zweite Än-
derung der Vereinbarung über die Errich-
tung, Finanzierung und Verwaltung des
Fonds „Heimerziehung in der DDR in den
Jahren 1949 bis 1990“; weitere Fragen . . . . . 8205 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8205 B
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 B
Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8206 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 D
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 B
Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 D
Norbert Müller (Potsdam)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 A
Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8208 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 D
Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 8209 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 A
Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 C
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 A
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 C
Norbert Müller (Potsdam)
(DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 A
Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8211 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 A
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 B
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 C
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/4043 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 C
Mündliche Frage 9
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ergebnisse des Indikatorenberichts zur
Strategie der biologischen Vielfalt 2014
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8214 A
Zusatzfragen
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8214 B
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8215 B
Mündliche Frage 12
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zusätzliche Ausstattung des Fildertunnels
mit konventioneller Technik für S-Bahnen
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8215 D
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 A
Mündliche Frage 15
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fehlen eines Fischerei-Indikators im Indi-
katorenbericht zur Strategie der biologi-
schen Vielfalt 2014
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 C
Zusatzfragen
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 D
Mündliche Frage 17
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von
Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften
Einweggetränkeverpackungen
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8217 C
Zusatzfragen
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8217 D
Mündliche Frage 18
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umwelt- und Arbeitsplatzeffekte bei ei-
nem Ausstieg von Coca-Cola aus dem
Mehrwegsystem
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8218 C
Zusatzfragen
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8218 D
Mündliche Frage 21
Kathrin Vogler (DIE LINKE)
Begleitung des Staatssekretärs Uwe
Beckmeyer beim jüngsten Indien-Besuch
durch Vertreter deutscher Unternehmen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8219 C
Zusatzfragen
Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8220 A
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8220 A
Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 8221 A
Mündliche Frage 32
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einkesselung der ukrainischen Armee in
der Stadt Debalzewe durch Separatisten
während der Waffenstillstandsverhandlun-
gen
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8221 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8221 D
Mündliche Frage 33
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zulässige szenetypische Straftaten von V-Leu-
ten im IS-Milieu in Syrien
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8222 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 III
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 C
Mündliche Frage 38
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Umsetzung des Dogan-Urteils des Europäi-
schen Gerichtshofs hinsichtlich der Rege-
lung der Sprachnachweise beim Ehegatten-
nachzug
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8224 B
Zusatzfragen
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8224 C
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 A
Mündliche Frage 39
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vermeidung des Vertragsverletzungsver-
fahrens zur Europarechtswidrigkeit von
Sprachtests beim Ehegattennachzug
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 C
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 D
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8227 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8227 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der
Bundesregierung zu einem bundeseinheitli-
chen Verbot des Anbaus gentechnisch ver-
änderter Pflanzen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8228 B
Christian Schmidt, Bundesminister
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8229 C
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 8231 C
Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8232 C
Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8233 C
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 8235 A
Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 8236 B
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8237 B
Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . 8238 C
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8239 D
Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8240 C
Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8241 B
Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8242 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8243 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 8245 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vermeidung der Abstufung nach den Pari-
ser Kriterien des Deutschen Instituts für
Menschenrechte
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8245 C
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Position der Bundesregierung zum Ent-
wurf für eine gemeinsame Erklärung der
Euro-Gruppe als Gesprächsgrundlage mit
der griechischen Regierung
Antwort
Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8245 D
Anlage 4
Mündliche Frage 3
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Rücknahme des Erklärungsentwurfs von
EU-Kommissar Pierre Moscovici durch
Einbringen eines eigenen Entwurfs des
Euro-Gruppen-Chefs Jeroen Dijsselbloem
im Rahmen der Verhandlungen mit der
griechischen Regierung
Antwort
Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 A
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
Anlage 5
Mündliche Frage 4
Erika Steinbach (CDU/CSU)
Einstellung der Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz nach Feststellung
der erfolgten Heimreise
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 B
Anlage 6
Mündliche Frage 5
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Diskrepanz bei dem gemäß SGB II vorge-
gebenen Betreuungsschlüssel zur Einglie-
derung in Arbeit von erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten und bereitgestellten
Haushaltsmitteln
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 C
Anlage 7
Mündliche Frage 6
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Monatliche bedarfsdeckende Bruttoent-
geltschwelle für alleinstehende Beschäftigte
zur Leistungsberechtigung gemäß SGB II
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8247 A
Anlage 8
Mündliche Frage 7
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Regionen mit den höchsten bzw. niedrigs-
ten Kosten für Unterkunft und Heizung
und jeweilige Bruttoentgeltschwelle
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8247 C
Anlage 9
Mündliche Frage 8
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutsche Position in den Verhandlungen
zur EU-Öko-Verordnung
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 A
Anlage 10
Mündliche Fragen 10 und 11
Inge Höger (DIE LINKE)
Bisherige und voraussichtliche Kosten bei
der Einrichtung der Kampfstadt Schnög-
gersburg und für den Betrieb des Gefechts-
übungszentrums in der Colbitz-Letzinger
Heide
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 C
Anlage 11
Mündliche Frage 13
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nachweise bezüglich der Beherrschung des
sogenannten Sumpfsiebproblems bei den
Atomkraftwerken Gundremmingen B und C
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 D
Anlage 12
Mündliche Frage 14
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Untersuchung von Materialproben aus
deutschen Atomanlagen durch den belgi-
schen AKW-Betreiber Electrabel
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8249 A
Anlage 13
Mündliche Frage 16
Niema Movassat (DIE LINKE)
Position der Bundesregierung zur geplan-
ten Biospritreform
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8249 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 V
Anlage 14
Mündliche Frage 19
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auflistung der Zahlungen für Kreditlinien-
Bereitstellung in der Aufstellung der Über-
tragungsnetzbetreiber
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 A
Anlage 15
Mündliche Frage 20
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswahl der Leitung Wahle – Lamspringe
als Pilotstrecke für die Erdverkabelung im
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von
Bestimmungen des Rechts des Energielei-
tungsbaus
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 B
Anlage 16
Mündliche Frage 22
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einsatz von Kindersoldaten durch die
Konfliktparteien in Syrien
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 D
Anlage 17
Mündliche Frage 23
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Berichte des Magazins Foreign Policy zur
möglichen Finanzierung von al-Qaida und
anderen islamistischen Terrororganisatio-
nen durch den saudischen König Salman
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8251 B
Anlage 18
Mündliche Frage 24
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen der Bundesregierung für Ab-
rüstung und Rüstungskontrolle
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8251 C
Anlage 19
Mündliche Frage 25
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen für den Ausbau des deutschen
Engagements für das Peacekeeping im
Rahmen der Vereinten Nationen
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 A
Anlage 20
Mündliche Frage 26
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Forderungen nach einer Stationierung von
strategischen US-Bombern und US-Atom-
waffen in den neuen östlichen NATO-Mit-
gliedstaaten
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 B
Anlage 21
Mündliche Frage 27
Niema Movassat (DIE LINKE)
Etwaige Mitfinanzierung von Gefängnissen
in der Ukraine durch die EU und dortige
Menschenrechtsverletzungen gegen Flücht-
linge
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 C
Anlage 22
Mündliche Frage 28
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Minderjährige Flüchtlinge in von der EU
mitfinanzierten ukrainischen Gefängnissen
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 A
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
Anlage 23
Mündliche Frage 29
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Förderung ukrainischer Haftanstalten
durch die EU seit 2010
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 A
Anlage 24
Mündliche Frage 30
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Bisherige Finanzhilfe für die Ukraine nach
dem Umsturz in Kiew
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 B
Anlage 25
Mündliche Frage 34
Erika Steinbach (CDU/CSU)
Anzahl der hin- und rückreisenden Koso-
varen mit in Deutschland gestelltem Asyl-
antrag
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 C
Anlage 26
Mündliche Frage 35
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Abdeckung des Forschungsbedarfs im
Sport mit den zur Verfügung stehenden
personellen und finanziellen Mitteln
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 D
Anlage 27
Mündliche Frage 36
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Nutzen von Forschungsergebnissen be-
stimmter sportwissenschaftlicher Institute
in der Entwicklung des Breiten-, Schul-
und Gesundheitssports
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8254 A
Anlage 28
Mündliche Frage 37
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kritik des Bundesrechnungshofes an der
Leistungssportförderung und Schaffung
von Transparenz beim Deutschen Olympi-
schen Sportbund hinsichtlich der Vertei-
lung der Fördermittel
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8254 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8205
(A) (C)
(D)(B)
87. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
Beginn: 13.00 Uhr
(D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8245
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 25.02.2015
Dr. Bartke, Matthias SPD 25.02.2015
Binder, Karin DIE LINKE 25.02.2015
Brase, Willi SPD 25.02.2015
Drobinski-Weiß, Elvira SPD 25.02.2015
Gottschalck, Ulrike SPD 25.02.2015
Groneberg, Gabriele SPD 25.02.2015
Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 25.02.2015
Hartmann (Wackernheim),
Michael
SPD 25.02.2015
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 25.02.2015
Jarzombek, Thomas CDU/CSU 25.02.2015
Junge, Frank SPD 25.02.2015
Dr. Kofler, Bärbel SPD 25.02.2015
Kretschmer, Michael CDU/CSU 25.02.2015
Kühn (Dresden),
Stephan
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.02.2015
Lanzinger, Barbara CDU/CSU 25.02.2015
Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 25.02.2015
Mißfelder, Philipp CDU/CSU 25.02.2015
Mittag, Susanne SPD 25.02.2015
Müller (Chemnitz),
Detlef
SPD 25.02.2015
Petzold (Havelland),
Harald
DIE LINKE 25.02.2015
Rachel, Thomas CDU/CSU 25.02.2015
Schimke, Jana CDU/CSU 25.02.2015
Schlecht, Michael DIE LINKE 25.02.2015
Dr. Schröder (Wiesbaden),
Kristina
CDU/CSU 25.02.2015
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 1):
Wie will die Bundesregierung eine Abstufung des Deut-
schen Instituts für Menschenrechte e. V. – Verlust A-Status
nach Pariser Kriterien – vermeiden, und wann wird dem Deut-
schen Bundestag der entsprechende Gesetzentwurf vorliegen?
Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen
verfolgen gemeinsam das Ziel, wie im Koalitionsvertrag
vereinbart, das Deutsche Institut für Menschenrechte auf
eine stabile Grundlage auf Basis der „Pariser Prinzipien“
zu stellen und damit eine Abstufung des Deutschen Insti-
tuts für Menschenrechte zu vermeiden. Ein entsprechen-
der Gesetzentwurf wird dem Bundestag vorgelegt wer-
den, wenn die Ressortabstimmung und die Arbeit der
Koalitionsarbeitsgruppe abgeschlossen sind.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4043, Frage 2):
Inwiefern haben sich Vertreter der Bundesregierung gegen
den von EU-Kommissar Pierre Moscovici vorgetragenen Ent-
wurf für eine gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe, den
die griechische Regierung als Gesprächsgrundlage für das
Euro-Gruppen-Treffen akzeptiert hatte, ausgesprochen, und
wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Euro-Grup-
pen-Chef Jeroen Dijsselbloem in der Entscheidung unter-
stützt, kurzfristig einen anderen Entwurf für eine gemeinsame
Erklärung für das Euro-Gruppen-Treffen vorzulegen, was
nach Angaben der griechischen Seite (www.nachdenksei
ten.de/?p=25090) dazu führte, dass keine Einigung erreicht
werden konnte?
Spinrath, Norbert SPD 25.02.2015
Strässer, Christoph SPD 25.02.2015
Dr. Weisgerber, Anja CDU/CSU 25.02.2015
Wichtel, Peter CDU/CSU 25.02.2015
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 25.02.2015
Zdebel, Hubertus DIE LINKE 25.02.2015
Ziegler, Dagmar SPD 25.02.2015
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
8246 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Der Euro-Gruppe am 16. Februar 2015 lag weder ein
Entwurf des Euro-Gruppen-Vorsitzenden Dijsselbloem
noch des Kommissars Moscovici für eine Vereinbarung
mit Griechenland vor. Vor diesem Hintergrund konnte
auch keine Aussprache darüber erfolgen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/4043, Frage 3):
Welche Kenntnis hatte die Bundesregierung vor und wäh-
rend der Verhandlungen im Rahmen der Euro-Gruppe mit der
griechischen Regierung über den Vorgang und den Auftragge-
ber des Vorgangs, dass laut Medienberichten (Zeit Online vom
18. Februar 2015) ein Erklärungsentwurf von EU-Kommissar
Pierre Moscovici, den die griechische Regierung als akzep-
tabel bewertete, kurz vor Beginn der Sitzung am Montag,
dem 16. Februar 2015, von Euro-Gruppen-Chef Jeroen
Dijsselbloem zurückgezogen und durch ein eigenes Papier er-
setzt wurde, und hat die Bundesregierung dieses Vorgehen
selbst aktiv unterstützt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die In-
halte bilateraler Gespräche zwischen dem Euro-Grup-
pen-Vorsitzenden und dem Kommissar mit griechischen
Vertretern und inwieweit diese auf der Grundlage von
Papieren erfolgten. Der Euro-Gruppe am 16. Februar lag
weder ein Entwurf des Euro-Gruppen-Vorsitzenden
Dijsselbloem noch des Kommissars Moscovici für eine
Vereinbarung mit Griechenland vor.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/
CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 4):
In wie vielen Fällen wurden die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz nach Feststellung der erfolgten
Heimreise – etwa durch einen Abgleich der Reiselisten der
Busunternehmer mit den Antragstellungen – wieder einge-
stellt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der
in der Frage angesprochenen Anzahl der Leistungseinstel-
lungen vor. Die gewünschten Informationen lassen sich
insbesondere auch nicht der Bundesstatistik zum Asyl-
bewerberleistungsgesetz entnehmen. Denn die aktuelle
Asylbewerberleistungsstatistik – mit Stand 2013 – weist
lediglich den Bestand an Leistungsempfängern nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Jahresende 2013
aus; die Entwicklung der Leistungsbezieher im Jahres-
verlauf bzw. Aufnahme und Beendigung der Leistungen
werden hingegen nicht erfasst.
Die angesprochene Einstellung der Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen des Wegfalls
der Leistungsberechtigung betrifft die Ebene des Ver-
waltungsvollzugs. Die Ausführung des Asylbewerber-
leistungsgesetzes liegt gemäß Artikel 83 des Grundge-
setzes in der Verantwortung der Länder und Kommunen.
Die Prüfung und Beurteilung, ob der Leistungsfall eines
kosovarischen Asylbewerbers durch dessen Heimreise
beendet und der Leistungsbezug nach dem Asylbewer-
berleistungsgesetz somit einzustellen ist, erfolgt durch
die zuständigen Leistungsbehörden der Länder. Die
Bundesregierung kann zu einzelnen Leistungsfällen
keine Aussage treffen.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 5):
Inwiefern wird der Diskrepanz zwischen dem gemäß
§ 44 c Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
SGB II, vorgegebenen Betreuungsschlüssel zur Eingliederung
in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis Voll-
endung des 25. Lebensjahres von 1 : 75 und ab Vollendung
des 25. Lebensjahres von 1 : 50 und den zur Verfügung ge-
stellten Haushaltsmitteln mit entsprechender Anpassung der-
selben bei der Mittelzuweisung Rechnung getragen, und wie
wirkt sich das auf den Rückgang in der nach mir vorliegenden
Informationen bisher üblichen Praxis aus, Mittel aus dem für
Maßnahmen für Langzeitarbeitslose bereitstehenden Einglie-
derungstitel in den Personaltitel des Verwaltungshaushaltes
des jeweiligen Jobcenters umzuschichten?
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, obliegt die
Entscheidungsverantwortung über die Organisation, Per-
sonalwirtschaft sowie die Art und Weise der Aufgaben-
durchführung grundsätzlich den Verantwortlichen vor
Ort. Dieses Prinzip ist durch das Gesetz zur Weiterent-
wicklung der Organisation der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende seit dem 1. Januar 2011 für alle Jobcenter
gesetzlich klargestellt. Wegen dieses Grundsatzes der
Dezentralität liegt es nach § 44 c Absatz 4 Satz 1 SGB II
in der Verantwortung der Trägerversammlung, zu ge-
meinsamen Betreuungsschlüsseln zu beraten. Bei den
gesetzlich geregelten Betreuungsschlüsseln handelt es
sich um Orientierungswerte für die gemeinsamen Ein-
richtungen. Die Trägerversammlung kann dabei bei-
spielsweise auch entscheiden, dass in der Leistungsge-
währung mehr Personal eingesetzt wird und in der Folge
die Betreuungsschlüssel in der Vermittlung nicht genau
erreicht werden. Für die Bereitstellung eines gut qualifi-
zierten Personalkörpers in den gemeinsamen Einrichtun-
gen müssen beide Träger, Kommunen und Bundesagen-
tur für Arbeit, Verantwortung übernehmen und ihr
Vorgehen abstimmen.
Nach § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II werden die Haus-
haltsmittel für Eingliederungsleistungen und Verwal-
tungskosten in einem Gesamtbudget veranschlagt. Die
Voraussetzung für diese Verfahrensweise wurde im Rah-
men des Bundeshaushalts durch die gegenseitige De-
ckungsfähigkeit der Titel für Leistungen zur Eingliede-
rung in Arbeit und für Verwaltungskosten geschaffen.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Mittel für Ein-
gliederungsleistungen und für Verwaltungsmittel ist aus
Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
ein wichtiges Flexibilisierungselement für einen wir-
kungsvollen Einsatz der Finanzmittel in den einzelnen
Jobcentern.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8247
(A) (C)
(D)(B)
Die mit dieser Flexibilität auch verbundenen Um-
schichtungen von Mitteln aus dem Eingliederungsbudget
in das Verwaltungskostenbudget können durchaus im
Sinne einer besseren Integrationsarbeit wirken. Denn
eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt setzt
nicht unbedingt voraus, dass eine Maßnahme durchge-
führt wird. Vielmehr kann eine erfolgreiche Integration
auch allein durch eine hohe Betreuungsintensität und
gute Vermittlungsarbeit mit entsprechendem Perso-
naleinsatz gelingen.
Die Entscheidung für eine maßnahmenorientierte
Eingliederungsstrategie oder eine eher personalintensive
eigene Betreuung der Leistungsberechtigten und somit
über den richtigen Einsatz der Ressourcen trifft die je-
weilige Trägerversammlung des Jobcenters unter Be-
rücksichtigung der lokalen Integrationschancen und des
Unterstützungsbedarfs der Leistungsberechtigten.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 6):
Wie hoch liegt nach den jüngsten verfügbaren Daten die
monatliche bedarfsdeckende Bruttoentgeltschwelle für allein-
stehende Beschäftigte, um die Leistungsberechtigung nach
dem SGB II zu überschreiten (unter der Berücksichtigung der
Lohnsteuerklasse I und einer Kirchenmitgliedschaft sowie des
Erwerbstätigenfreibetrages), wenn man die derzeit durch-
schnittlich anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung
(bundesweit) heranzieht?
Die Bundesregierung hält die Berechnung hypotheti-
scher Bruttolohnschwellen für wenig aussagefähig, weil
die Art der Berechnung von der jeweiligen Fragestellung
abhängt, verschiedene Annahmen zu treffen sind und im
Einzelfall die Existenz weiterer möglicher Einkommen
sowie etwaige Sonder- und Mehrbedarfe zu berücksich-
tigen sind.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 7):
Welches sind die fünf Regionen mit den höchsten und den
niedrigsten anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung,
und wie hoch liegt jeweils dort die Bruttoentgeltschwelle?
Die fünf Regionen mit den höchsten durchschnittli-
chen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung
waren im Oktober 2014 die Kreise München (Land),
München (Landeshauptstadt), Fürstenfeldbruck, Wies-
baden (Landeshauptstadt) und Starnberg.
Die fünf Regionen mit den niedrigsten anerkannten
Kosten der Unterkunft und Heizung waren die Kreise
Kronach, Wartburgkreis, Hildburghausen, Rhön-Grab-
feld und Freyung-Grafenau.
Bezüglich der in diesen Regionen geltenden hypothe-
tischen Bruttolohnschwellen gilt das in der Antwort zu
Frage 6 Gesagte.
Durchschnittliche anerkannte Wohnkosten – laufend –
ausgewählte Kreise
Oktober 2014
Kreis
Anzahl
Bedarfsgemein-
schaften insge-
samt (Eckwert)
Anzahl
Bedarfsgemein-
schaften
mit laufenden
Wohnkosten
anerkannte
Wohnkosten
(in Euro)
durchschnittliche
anerkannte
Wohnkosten
(Spalte 3/Spalte 1)
1 2 3 4
München 3 614 3 346 2 030 249 562
München, Landeshauptstadt 40 117 38 015 21 922 296 546
Fürstenfeldbruck 3 360 3 116 1 814 094 540
Wiesbaden, Landeshauptstadt 15 379 14 289 8 066 820 525
Starnberg 1 357 1 264 711 657 524
…
…
Kronach 1 072 987 298 647 279
Wartburgkreis 3 475 3 111 966 403 278
Hildburghausen 1 599 1 429 443 568 277
Rhön-Grabfeld 969 887 256 051 264
Freyung-Grafenau 949 884 247 240 261
Quelle: Statistik der BA
8248 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 8):
Was genau ist Inhalt der „deutschen Haltung“, die in der
Pressemitteilung 53/15 des Bundesministeriums für Ernäh-
rung und Landwirtschaft vom 11. Februar 2015 genannt wird,
in Bezug auf die Verhandlungen zur EU-Öko-Verordnung,
und welches Ziel genau möchte Bundesminister Christian
Schmidt bei den Verhandlungen zum Vorschlag einer Revi-
sion der EU-Öko-Verordnung der Europäischen Kommission
erreichen?
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es zur Weiter-
entwicklung des Rechtsrahmens für den ökologischen
Landbau keiner vollständigen Neugestaltung des bereits
existierenden europäischen Regelwerks. Dieses wurde
im Laufe der 20-jährigen europäischen Rechtsetzung
Schritt für Schritt entwickelt und sieht sehr differenzierte
und in der Praxis bewährte Regelungen vor. Die insbe-
sondere vor dem Hintergrund wachsender internationaler
Handelsverflechtungen erforderlichen Verbesserungen
können durch eine gezielte problembezogene Weiterent-
wicklung der derzeitigen Rechtsvorschriften erzielt wer-
den.
In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 hat die
Europäische Kommission festgelegt, das Dossier zur Re-
vision der EU-Öko-Verordnung nunmehr weiter zu bera-
ten. Die Bundesregierung wird sich in die Beratungen
der Ratsgremien konstruktiv einbringen und daran mit-
wirken, dass die Arbeiten im Rat zügig zu Ende geführt
werden können. Dies ist vor allem wichtig für die Bran-
che. Denn die Unternehmen benötigen für ihre Planun-
gen und unternehmerischen Entscheidungen Sicherheit
über die Inhalte des zukünftigen Rechtsrahmens.
An vielen Stellen des Kommissionsvorschlags bedarf
es aus deutscher Sicht jedoch noch deutlicher Änderun-
gen.
Die Gestaltung des zukünftigen europäischen Rechts-
rahmens für den ökologischen Landbau muss sich an den
folgenden Eckpunkten orientieren:
– Das zukünftige Regelwerk muss weitestgehend auf
dem derzeitigen aufbauen.
– Die Glaubwürdigkeit der Bioproduktion erfordert ein
Festhalten an der prozessorientierten Kontrolle.
– Die Regelungen zur Biokontrolle müssen auf der Ba-
sis der bestehenden Regelung weiterentwickelt wer-
den.
– Die Weiterentwicklung der Produktionsstandards
muss sich weiterhin am Machbaren orientieren.
– Ein gesonderter Schwellenwert für Rückstände im
ökologischen Landbau aus nicht zugelassenen Be-
triebsmitteln, zum Beispiel Pflanzenschutzmitteln,
wird abgelehnt.
– Das derzeitige Importregime muss weiterentwickelt
werden, ohne die Handelsbeziehungen zu belasten.
– Die wesentlichen Bestimmungen müssen möglichst
umfassend in der Basisverordnung selbst geregelt
werden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4043, Fragen 10 und 11):
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher bei der Einrichtung der Kampfstadt Schnöggersburg
sowie der damit verbundenen Infrastruktur und technischen
Ausstattung auf dem Gefechtsübungszentrum, GÜZ, in der
Colbitz-Letzlinger Heide insgesamt angefallen, und mit wel-
chen weiteren Kosten wird bis zur Fertigstellung gerechnet?
Welche Kosten sind für den Betrieb des GÜZ in der Col-
bitz-Letzlinger Heide bisher angefallen, und mit welchen
Kosten wird bis zum Jahr 2020 jährlich gerechnet?
Zu Frage 10:
Für die Baumaßnahme „Urbaner Ballungsraum“ auf
dem Übungsplatz Altmark wurden bisher Ausgaben in
Höhe von 19,5 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnah-
men sowie die technische Ausstattung der errichteten
Gebäude geleistet.
Bis zur Fertigstellung 2020 sind weitere Ausgaben in
Höhe von 98,3 Millionen Euro geplant.
Zu Frage 11:
Zur Sicherstellung des Betriebes des Gefechtsübungs-
zentrums Heer, GefÜbZH, wurden bisher 303,7 Millio-
nen Euro aufgewendet.
Derzeit wird zukünftig von jährlichen Kosten in Höhe
von circa 22 Millionen Euro ausgegangen.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043,
Frage 13):
Inwiefern stehen für die Atomkraftwerke Gundremmin-
gen B und C bezüglich der Beherrschung des sogenannten
Sumpfsiebproblems noch Nachweise, insbesondere zu Verun-
reinigungen in der Kondensationskammer, aus (gegebenen-
falls bitte mit Angabe der Gründe; vergleiche hierzu die Ant-
wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 110
auf Bundestagsdrucksache 18/412), und welches Vorgehen ist
gegebenenfalls für noch fehlende Aspekte der Nachweisfüh-
rung vorgesehen (bitte möglichst mit Zeitplan und konkreten
Eckdaten bzw. Meilensteinen)?
Die zuständige Landesbehörde, das Bayerische
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
hat im November 2014 der Gesellschaft für Anlagen-
und Reaktorsicherheit, GRS, den anlagenspezifischen
Informationsrückfluss zum Kernkraftwerk Gundrem-
mingen, KRB II, Blöcke B und C, zu den Weiterlei-
tungsnachrichten WLN 14/92 vom 2. Oktober 1992,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8249
(A) (C)
(D)(B)
WLN 14A/92 vom 22. August 1996, WLN 14B/92 vom
6. Juni 1997 und WLN 14C/92 vom 29. Mai 2007 zum
Thema Sumpfsiebe übersandt.
Aus Sicht der Landesbehörde und ihres Gutachters
stehen damit keine Nachweise hinsichtlich der Beherr-
schung der Sumpfsiebthematik im Kernkraftwerk Gund-
remmingen mehr aus.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043,
Frage 14):
Aus welchen deutschen Atomanlagen stammen die Mate-
rialproben – bitte mit genauer Angabe des Funktionsbereichs,
beispielsweise Reaktordruckbehälter –, die bis April 2015 von
dem belgischen AKW-Betreiber Electrabel ebenfalls unter-
sucht werden sollen (vergleiche Onlineartikel „Doel 3/Ti-
hange 2: new update“ der belgischen Atomaufsicht vom
13. Februar 2015), und welche Empfehlungen hat der Leiter
der belgischen Atomaufsicht, Jan Bens, gegenüber der Bun-
desregierung oder den Bundesbehörden geäußert, nachdem es
zu einer neuen, weitaus kritischeren sicherheitstechnischen
Bewertung der Riss- bzw. Wasserstoffflockenbefunde in den
belgischen Reaktordruckbehältern gekommen ist (vergleiche
Onlineartikel „Veel meer scheuren in kerncentrales dan ge-
dacht“ der belgischen Zeitung De Redactie vom 13. Februar
2015)?
Die Materialprobe stammt von der deutschen Mate-
rialprüfungsanstalt Universität Stuttgart, MPA. Es handelt
sich um einen kleinen Teil eines halben Flanschringes
für den Reaktordruckbehälter eines älteren deutschen
Druckwasserreaktors, DWR. Dieser Flanschring wurde
wegen zahlreicher Ultraschallanzeigen verworfen und
dem Forschungsprogramm Komponentensicherheit zur
Verfügung gestellt.
Der Leiter der belgischen atomrechtlichen Aufsichts-
behörde „Federale Agentschap voor Nucleaire Controle,
FANC“ Jan Bens hat gegenüber der Bundesregierung
oder einer Bundesbehörde keinerlei Empfehlungen ab-
gegeben. Der Bundesregierung liegen keine Informatio-
nen darüber vor, dass die belgische atomrechtliche Auf-
sichtsbehörde FANC eine neue sicherheitstechnische
Bewertung der belgischen Anlagen Doel 3 und Tihange 2
vorgenommen hätte.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE
LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 16):
Welche Position bezieht die Bundesregierung auf EU-
Ebene bei der geplanten Biospritreform – insbesondere betref-
fend a) eine Obergrenze von konventionellen Biokraftstoffen
am Gesamtenergieverbrauch im Verkehrssektor, b) eine Beimi-
schungsquote von Bioethanol in Benzin, c) eine Einbeziehung
aller Treibhausgasemissionen in die Emissionsberechnung
einschließlich der Emissionen durch indirekte Landnutzungs-
änderungen sowie d) eine Einführung von verbindlichen So-
zialkriterien für die Biospritproduktion –, und teilt die Bun-
desregierung die Einschätzung von Oxfam (www.epo.de/in
dex.php?option=com_content&view=article&id=11146:oxfam
-cdu-europaabgeordnete-blockieren-biospritreform-zu-lasten-
hungernder&catid=54:-sp-472&itemid=100198), dass ein er-
folgreicher Abschluss der Biospritreform, die den Einsatz von
Biosprit und die Beimischung von Bioethanol in der EU be-
grenzt und klare Sozialkriterien für die Biospritproduktion
festlegt, für die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung große
Bedeutung hat?
Diese Frage setzt sich aus fünf Teilfragen zusammen:
Zu Buchstabe a):
Der Standpunkt des Rates vom 9. Dezember 2014
zum Vorschlag der Kommission zu Biokraftstoffen und
indirekten Landnutzungsänderungen, ILUC, sieht die
Einführung einer Obergrenze für konventionelle Bio-
kraftstoffe vor, die von der Bundesregierung ausdrück-
lich als Hauptmaßnahme zur Vermeidung von indirekten
Landnutzungsänderungen unterstützt wird.
Zu Buchstabe b):
Die Einführung einer „Beimischungsquote“ für Etha-
nol wäre nicht sachgerecht und in der vom Europäischen
Parlament geforderten Höhe zudem nicht technisch rea-
lisierbar. Die in Deutschland seit Januar 2015 geltende
Treibhausgasquote ist als technologieoffenes Instrument
konzipiert und bietet damit auch hinreichend Möglich-
keiten zum Absatz von Bioethanol.
Zu Buchstabe c):
Eine Einbeziehung der Emissionen indirekter Land-
nutzungsänderung in die Klimabilanz – sogenannte
ILUC-Faktoren – wird im Rahmen einer Berichtspflicht
unterstützt, da die im Auftrag der Kommission errechne-
ten Werte noch nicht hinreichend genau sind und noch
der Überarbeitung bedürfen.
Zu Buchstabe d):
Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kom-
mission vom 18. Oktober 2012 sieht keine verbindlichen
Sozialkriterien für Biokraftstoffe vor. Nach der Erneuer-
bare-Energien-Richtlinie und der Kraftstoffqualitätsricht-
linie ist die Kommission verpflichtet, alle zwei Jahre über
die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und über die
soziale Tragbarkeit von Biokraftstoffen zu berichten und
gegebenenfalls Korrekturen vorzuschlagen. Anfang 2013
veröffentlichte die Kommission ihren ersten Fortschritts-
bericht „Erneuerbare Energien“. In diesem Bericht wur-
den die Auswirkungen des Einsatzes von Biokraftstoffen
auf Landnutzungsrechte und Nahrungsmittelpreise un-
tersucht. Nach dem Bericht ist es noch unklar, ob die
EU-Biokraftstoff-Nachfrage zum Missbrauch der Land-
nutzungsrechte beiträgt. Nach Schätzungen der Kom-
mission bezüglich der Auswirkungen auf die Nahrungs-
mittelpreise hat die EU-Biokraftstoff-Nachfrage global
einen geringen Preiseffekt.
Aus diesen Gründen schlägt die Kommission derzeit
keine zusätzlichen Nachhaltigkeitskriterien vor, wird
aber auch weiterhin diese Themen gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten aufmerksam verfolgen.
Zur letzten Teilfrage:
Die mit der Änderung vorgesehene verstärkte Aus-
richtung der Förderung hin zu abfall- und reststoffbasier-
8250 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
(A) (C)
(D)(B)
ten Biokraftstoffen dürfte die Konkurrenz zur Produk-
tion von Nahrungsmitteln vermindern.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 19):
Ist es richtig, dass in der Aufstellung der Übertragungs-
netzbetreiber nach § 7 der Ausgleichsmechanismusverord-
nung auch „notwendige Zahlungen für Kreditlinien-Bereit-
stellung“ in Höhe von rund 16,5 Millionen Euro aufgelistet
wurden, und wie erklären sich die Kosten angesichts eines
deutlichen Überschusses auf dem EEG-Konto (EEG: Erneuer-
bare-Energien-Gesetz; siehe www.netztransparenz.de/de/
EEG-Konten-%C3%9Cbersicht.htm)?
Die nach der Ausgleichsmechanismusverordnung
veröffentlichten Zahlungen für Kreditlinien-Bereitstel-
lung beliefen sich im Jahr 2014 auf 15,6 Millionen Euro.
Diese Zahlungen sind unabhängig von dem aktuellen
Kontostand zu bewerten, da sie sich auf das vorangegan-
gene Jahr beziehen. Noch im Jahr 2013 wies das EEG-
Konto sehr hohe – teilweise sehr kurzfristig auftreten-
de – Unterdeckungen auf, die vor allem auf strukturelle
Effekte wie sinkende Marktpreise und saisonale Ein-
flüsse zurückzuführen waren. Diese hohen Unterdeckun-
gen von mehr als 2 Milliarden Euro mussten von den
Übertragungsnetzbetreibern zwischenfinanziert werden.
Zur Finanzierung solcher Unterdeckungen nutzen die
Übertragungsnetzbetreiber dafür vorgesehene, fest ver-
einbarte Kreditlinien. Zur Vorhaltung von Kreditlinien
sind sogenannte Bereitstellungsprovisionen zu zahlen,
die tagegenau berechnet werden und somit von der Kre-
ditlinienhöhe abhängig sind. Sofern das EEG-Konto ei-
nen positiven Saldo aufweist, werden diese Kreditlinien
zwar nicht in Anspruch genommen, es fällt aber die Be-
reitstellungsprovision auf den zugesagten Kreditbetrag
an. Die Bereitstellungsprovisionen werden den ÜNB
entweder monatlich oder quartalsweise in Rechnung ge-
stellt.
Die Höhe der Kreditlinien wird in Abhängigkeit des
zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden und erwarteten
Kontostands überprüft und angepasst. Insofern werden
die Übertragungsnetzbetreiber den aktuellen Kontostand
bei der Vereinbarung neuer Kreditlinien für das laufende
Jahr entsprechend berücksichtigen.
Andersherum werden Guthaben auf dem EEG-Konto
verzinslich angelegt und die Zinseinnahmen hieraus dem
EEG-Konto gutgeschrieben.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 20):
Aus welchem konkreten Grund ist im Referentenentwurf
der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ in
Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c die Leitung Wahle–Lam-
springe als Pilotstrecke für die Erdverkabelung mit einer
Strecke von 10 bis 20 Kilometer ausgewählt worden, und aus
welchem Grund sind andere Leitungen aus dem Energielei-
tungsausbaugesetz nicht für die Errichtung von Pilotstrecken
über derart lange Strecken zur Erdverkabelung vorgesehen?
Der Referentenentwurf des BMWi befindet sich der-
zeit in der Ressortabstimmung. Daher kann ich nur auf
den bisherigen Stand des Entwurfs eingehen.
Mit dem Vorhaben in § 2 Absatz 2 Satz 4 EnLAG-
Entwurf wollen wir die Möglichkeit schaffen, auf einem
bestehenden EnLAG-Pilotvorhaben erstmals auf länge-
ren, ununterbrochenen Teilabschnitten von 10 bis 20 Kilo-
metern Erfahrungen an zentralen Stellen im (Drehstrom-)
380-Kilovolt-Verbundnetz zu sammeln. Mit steigender
Länge des Erdkabelabschnitts steigen die technischen
Herausforderungen, insbesondere bezüglich des dynami-
schen Verhaltens im Betrieb und hinsichtlich der Sys-
temverfügbarkeit bei erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit
und Ausfalldauer aufgrund zusätzlicher Komponenten. Ob
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird im
Verfahren entschieden: Der Vorhabenträger kann für die-
ses Pilotvorhaben einen Antrag stellen, der von der zu-
ständigen Behörde genehmigt werden muss.
Die Leitung Wahle–Mecklar ist bereits im EnLAG
2009 als Pilotstrecke für Erdverkabelung festgelegt wor-
den. Die bisherigen Planungen zu diesem EnLAG-Vor-
haben sehen bislang einen sehr viel niedrigeren Verkabe-
lungsanteil vor als die anderen Erdkabelpilotvorhaben
aus dem EnLAG. Insbesondere für den im Planungspro-
zess weit fortgeschrittenen ersten Teilabschnitt zwischen
Wahle und Lamspringe sind bisher noch gar keine Test-
strecken für die Erdverkabelung vorgesehen. Die Aus-
wahl dieses Teilabschnitts erfolgte auch nach Vorgesprä-
chen mit Ländern und Übertragungsnetzbetreibern.
Die Neuregelung trägt dazu bei, das Ziel des Gesetz-
gebers zu erreichen, durch die Erdkabelpilotvorhaben
möglichst zeitnah umfassende Erfahrungen mit dem Ein-
satz von Erdkabeln auf Höchstspannungsebene zu gene-
rieren.
Mit dem Pilotvorhaben könnten wir in Deutschland
technisches Neuland betreten: Bisher gibt es kein ähn-
lich langes Erdkabelteilstück im Drehstrombereich in
unserem Land – bisher maximal 5 Kilometer. Auch in
Europa gibt es lediglich einen längeren Erdkabelab-
schnitt mit einer Länge von 10 Kilometern. Dort läuft
eine Langzeituntersuchung.
Anlage 16
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 22):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Einsatz von Kindersoldaten durch die Konfliktparteien in Sy-
rien (bitte nach einzelnen Kriegsparteien aufschlüsseln)?
Aus den Berichten der vom VN-Menschenrechtsrat
2011 eingesetzten unabhängigen „Commission of In-
quiry“, den Berichten des VN-Generalsekretärs zur Lage
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8251
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(D)(B)
von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie eigenen
Erkenntnissen der Bundesregierung ergibt sich folgen-
des grundsätzliches Bild:
Alle am Syrien-Konflikt beteiligten Parteien haben
Minderjährige rekrutiert und als Kämpfer oder zur logis-
tischen Unterstützung bzw. Spitzeltätigkeit eingesetzt.
Dies gilt für die Terrororganisationen ISIS und Jabhat-al
Nusra, für syrische Sicherheitskräfte, mit dem Regime
verbündete Milizen und dessen sogenannte Zivilschutz-
einheiten sowie die unterschiedlichen Gruppen des be-
waffneten Widerstands.
Die Terrororganisation ISIS rekrutiert Kinder im Al-
ter von 8 bis 18 Jahren und bildet sie in Trainingscamps
militärisch aus. Danach werden sie auf verschiedene
Kampfeinheiten von ISIS verteilt, wo sie auch als
Selbstmordattentäter eingesetzt werden.
Die Commission of Inquiry berichtet, dass die soge-
nannten Volksschutzeinheiten, YPG, der kurdischen Par-
tei PYD im Kampf um die Stadt Ain al-Aab/Kobane
Minderjährige rekrutiert und im Kampf gegen ISIS ein-
gesetzt hat.
Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig und mit
Nachdruck für die Achtung der Menschenrechte und des
humanitären Völkerrechtes durch alle Konfliktparteien
in Syrien ein, unter anderem auch durch die Förderung
konkreter Projektmaßnahmen.
Weltweit setzt sich die Bundesregierung für den
Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten ein. Un-
ter anderem unterstützt sie die Arbeit der VN-Sonderbe-
auftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, ver-
schiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und
richtete zuletzt im Januar zusammen mit der Stiftung
Wissenschaft und Politik eine eigene Konferenz zum
Thema in Berlin aus.
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 23):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Be-
richte des Magazins Foreign Policy, die dem saudischen Kö-
nig Salman ibn Abd al-Aziz eine wesentliche Rolle bei der
Finanzierung von al-Qaida und anderen islamistischen Terror-
organisationen zuschreiben (Foreign Policy vom 27. Januar
2015, http://foreignpolicy.com/2015/01/27/king-salmans-shady-
history-saudi-arabia-jihadi-ties/)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
eine Involvierung König Salmans in die Finanzierung
von al-Qaida oder anderen militanten islamistischen Or-
ganisationen vor. Es liegen auch keine Hinweise vor,
dass andere Mitglieder des Herrscherhauses oder staatli-
che Stellen sich an der Finanzierung von al-Qaida oder
anderen Terrororganisationen beteiligen.
Im Gegenteil ist Saudi-Arabien im Bereich der Terro-
rismusbekämpfung international aktiv.
Saudi-Arabien unterstützt das Antiterrorzentrum der
Vereinten Nationen – UN Counter-Terrorism Centre,
UNCCT – in New York und hat 2014 eine finanzielle
Zusage in Höhe von 100 Millionen US-Dollar für Anti-
terrormaßnahmen für dieses Zentrum angekündigt.
Anlage 18
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 24):
Im Rahmen welcher konkreten Maßnahmen „setzt sich die
Bundesregierung unverändert für Abrüstung und Rüstungs-
kontrolle ein“ – bitte detailliert aufschlüsseln; vergleiche Bun-
destagsdrucksache 18/3887, Antwort der Bundesregierung auf
meine schriftliche Frage 11 –, und welche zusätzlichen Maß-
nahmen erwägt die Bundesregierung hierbei?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin konsequent
für Abrüstung und Rüstungskontrolle bei Massenver-
nichtungswaffen wie auch im konventionellen Bereich
ein.
Im Nuklearbereich steht derzeit die Vorbereitung der
Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbrei-
tungsvertrags, NVV, im April/Mai 2015 im Mittelpunkt.
Der NVV ist der Eckpfeiler des internationalen Nicht-
verbreitungsregimes und Grundlage für Fortschritte bei
der nuklearen Abrüstung. Wir arbeiten für die Konferenz
mit unseren Partnern an einer inhaltlich ausgewogenen
EU-Position und einer G-7-Erklärung zu beiden Aspek-
ten: Abrüstung und Nichtverbreitung.
Gleichzeitig gehen die schwierigen Verhandlungen
mit Iran über sein Nuklearprogramm in die entschei-
dende Phase. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen
wir uns für eine Grundsatzeinigung im März ein. Bis
Ende Juni wären dann die technischen Details zu finali-
sieren.
Zu biologischen und Chemiewaffen: Deutschland
setzt sich als G-7-Vorsitz stark für die universelle Gel-
tung des Chemiewaffenübereinkommens ein. Bis Ende
März werden in Munster 360 Tonnen Senfgas aus syri-
schen Chemiewaffenbeständen vernichtet sein.
Um biologische Risiken zu minimieren, hat die Bun-
desregierung in gut 20 Partnerstaaten ein Programm für
mehr Biosicherheit gestartet, auch in Ebola-Ausbruchs-
regionen.
Darüber hinaus engagiert sich Deutschland bei ver-
trauensbildenden Maßnahmen in der Rüstungskontrolle
gemäß Wiener Dokument sowie des Vertrags über den
Offenen Himmel, auch im Kontext der Ukraine-Krise.
Wir werben in der NATO und OSZE für die Weiterent-
wicklung der Regelungen mit dem Ziel, diese an heutige
Herausforderungen anzupassen.
Im Bereich der Kleinwaffen und Munitionszerstörung
ist der regionale Schwerpunkt zahlreicher deutscher Pro-
jekte das nördliche Afrika und Südosteuropa. Wir sind
außerdem treibende Kraft bei der Implementierung des
Vertrags über den Waffenhandel, ATT.
8252 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Als Koordinator in der Arbeitsgruppe des VN-Waf-
fenübereinkommens zu Letalen Autonomen Waffensys-
temen, LAWS, hat Deutschland erneut Verantwortung
bei der Behandlung neuer Herausforderungen übernom-
men.
Anlage 19
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 25):
Welche Maßnahmen werden derzeit für den Ausbau des
deutschen Engagements für das Peacekeeping im Rahmen der
Vereinten Nationen geprüft (vergleiche www.auswaertiges-
amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2015/150208_BM_M%
C3%BCSiKo.html)?
Für die Bundesregierung ist das Engagement in den
Vereinten Nationen ein elementarer Bestandteil ihrer
Außen- und Sicherheitspolitik.
Die Bundesregierung wird die Friedensmissionen der
VN auch weiterhin maßgeblich unterstützen und prüft
zurzeit Möglichkeiten für einen Ausbau dieser Unter-
stützung. Sie beteiligt sich zudem aktiv an der vom
VN-Generalsekretär initiierten umfassenden strategischen
Überprüfung des VN-Peacekeeping („Peace Operations
Review“) und hat dem dafür ernannten hochrangigen Ex-
pertenpanel Vorschläge mit deutschen Vorstellungen
übermittelt.
Diese Vorschläge sollen dazu beitragen, die Wirksam-
keit des VN-Peacekeeping zu steigern und letztlich auch
die Voraussetzungen für deutsche personelle Beteiligun-
gen zu verbessern.
Anlage 20
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/4043, Frage 26):
Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus Forderungen von Mitgliedern des Armed
Services Committee im Repräsentantenhaus (Mike Rogers
und Mike Turner) nach einer Stationierung von strategischen
US-Bombern und US-Atomwaffen in den neuen östlichen
NATO-Mitgliedstaaten angesichts der Ukraine-Krise
(www.turner.house.gov, „The U. S. Must Take Immediate Ac-
tion to Change Putin’s Calculus“ vom 22. Januar 2015)?
Die Mitglieder des US-Repräsentantenhauses Mike
Rogers und Mike Turner haben in einem Schreiben an
den Außen- und den Verteidigungsminister der Vereinig-
ten Staaten vom 22. Januar 2015 ihre Sorge über Aussa-
gen der russischen Regierung ausgedrückt, das Recht zu
haben, auf dem Gebiet der von Russland völkerrechts-
widrig annektierten Halbinsel Krim Nuklearwaffen zu
stationieren.
In ihrem Schreiben erfragen die Abgeordneten vor
diesem Hintergrund unter anderem die Voraussetzungen
für die Lagerung und Stationierung von US-Nuklearwaf-
fen und Trägermitteln auf dem Gebiet der seit 1999 der
NATO beigetretenen Alliierten.
Eine Antwort der US-Regierung auf dieses Schreiben
liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht
vor.
Es ist nicht Sache der Bundesregierung, einen solchen
inneramerikanischen auch auf Beantwortung von Sach-
fragen ausgerichteten Austausch zu kommentieren.
Anlage 21
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/4043, Frage 27):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Vorwürfen gegen die EU, jahrelang seien Flüchtlinge in der
Ukraine illegal in von der EU in Höhe von 20 Millionen Euro
mitfinanzierten Gefängnissen gehalten, zurückgeführt und ge-
schlagen worden (siehe Report Mainz vom 13. Februar 2015
und Spiegel 8/2015 „Europas Türsteher“), obwohl dies inter-
nationales Recht verletze, und wird die Bundesregierung da-
rauf drängen, dass diese Praktiken sofort beendet und juris-
tisch aufgearbeitet werden?
Die Europäische Union unterstützt die Ukraine finan-
ziell und durch Beratung.
Die EU hat die Ukraine auch im Flüchtlingsmanage-
ment finanziell unterstützt, zum Beispiel bei der Ausstat-
tung der Migrant Accommodation Centers.
Die Bewirtschaftung der Mittel obliegt der Europäi-
schen Kommission eigenverantwortlich.
Ihre Vergabe und Verwendung durch den Empfänger
unterliegen strengen Anforderungen, die auch die Be-
achtung eines hohen Menschrechtsstandards umfassen.
Die Kommission muss sicherstellen, dass alle Aufla-
gen erfüllt und Mittel zweckentsprechend eingesetzt
werden.
Sollten sich Anhaltspunkte für eine nicht sachge-
rechte Mittelverwendung ergeben, so geht die Bundesre-
gierung davon aus, dass die Kommission die hierfür vor-
gesehenen Maßnahmen ergreifen und auf eine Korrektur
hinwirken wird. Die Bundesregierung wird die Kommis-
sion gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten bei
Bedarf unterstützen.
Die Ukraine ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlings-
konventionen und muss deren Regelungen beachten.
Dazu gehört auch das Verbot, einen Flüchtling in einen
Verfolgerstaat zurückzuweisen oder abzuschieben.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die ukrai-
nischen Behörden Menschenrechtsverletzungen in an-
gemessener Form nachgehen werden. Die geplanten
Reformen im ukrainischen Polizeiwesen werden dazu
beitragen, dass die Ukraine zukünftig den Schutz von
Flüchtlingen und Migranten besser garantieren kann.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8253
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 22
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
18/4043, Frage 28):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in EU-fi-
nanzierten Haftanstalten (Gefängnissen, Detention Centers,
Temporary Accommodation Centers und vergleichbaren Ein-
richtungen) für Flüchtlinge in der Ukraine auch Minderjährige
eingesperrt werden, und, wenn nein, welche konkreten Zahlen
(gegebenenfalls auch nur Angaben zu einzelnen Haftanstal-
ten) liegen ihr diesbezüglich vor?
Die Bundesregierung kann dies nicht ausschließen. Es
liegen ihr keine konkreten Zahlen hierzu vor.
Anlage 23
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
18/4043, Frage 29):
Über welche weiteren, außerhalb des EU-Nachbarschafts-
programms angesiedelten Programme hat die Bundesregie-
rung seit dem Jahr 2010 den Bau, den Betrieb oder die Ein-
richtung ukrainischer Haftanstalten gefördert – bitte konkrete
Beiträge und Summen pro Jahr angeben –, und inwiefern hat
sie belastbare Hinweise darauf, dass die Haftbedingungen
dort besser sind, als sie etwa von Human Rights Watch in ei-
nem Bericht von Dezember 2010, „Buffeted in the Border-
land“, geschildert wurden – Erniedrigungen, monatelange
Haft, Elektroschocks usw.?
Die Bundesregierung hat weder den Bau noch den
Betrieb oder die Einrichtung ukrainischer Haftanstalten
im genannten Zeitraum aus Bundesmitteln gefördert.
Anlage 24
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/4043, Frage 30):
Wie groß war der deutsche Anteil an den bisherigen Fi-
nanzhilfen für die Ukraine nach dem Umsturz in Kiew vom
22. Februar 2014 – bitte in Euro angeben –, und inwiefern
kann die Bundesregierung ausschließen, mit ihrem Anteil der
Haushaltsunterstützung effektiv den Krieg gegen die ukraini-
schen Bürger in der Ostukraine finanziell zu unterstützen?
Die ukrainische Regierung führt keinen Krieg gegen
die Bürger in der Ostukraine.
Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf die EU-
Finanzhilfen für die Ukraine bezieht. Der deutsche An-
teil daran entspricht dem deutschen Anteil am EU-Haus-
halt und liegt bei etwa 20 Prozent.
Im Jahr 2014 hat die EU etwa 2 Milliarden Euro an
Finanzhilfen an die Ukraine geleistet. Davon entfielen
1,36 Milliarden Euro auf Makrofinanzhilfen, die ohne
inhaltliche Zweckbestimmung zur Überwindung akuter
Haushaltsprobleme gewährt wurden. Die restliche
Summe verteilt sich auf Sektorbudgethilfen, die jeweils
für spezifische Aufgaben gewährt wurden, zum Beispiel
zum Staatsaufbau oder zur Unterstützung der Zivilge-
sellschaft.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
(Drucksache 18/4043, Frage 34):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den je-
weiligen Zahlen der Hin- und Rückreisen Tausender Kosova-
ren nach Deutschland in den letzten zwölf Monaten, die in
Deutschland einen Asylantrag stellen?
Ausweislich der Asylstatistik des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge haben im Jahr 2014 8 923 ko-
sovarische Staatsangehörige in Deutschland einen förm-
lichen Asylantrag gestellt. Allein im Januar 2015 waren
es bereits weitere 3 630 Personen aus Kosovo. Valide Zah-
len für den aktuellen Monat liegen erst zu Beginn des
Folgemonats vor.
Von den rund 8 900 kosovarischen Staatsangehörigen,
die im Jahr 2014 einen Asylantrag gestellt haben, waren
ausweislich des Ausländerzentralregisters, AZR, zum
Stichtag 31. Dezember 2014 noch etwa 93 Prozent als in
Deutschland aufhältig und dementsprechend etwa 7 Pro-
zent als zwischenzeitlich bereits wieder aus Deutschland
ausgereist registriert. Durch noch nicht vollständig ein-
gegangene Nachmeldungen von Ausländerbehörden an
das AZR können sich die genannten Prozentzahlen noch
verändern. Entsprechende AZR-Daten für das laufende
Jahr stehen noch nicht zur Verfügung.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4043, Frage 35):
Inwieweit kann mit Blick auf den sehr geringen Anteil
– rund 0,1 Prozent – des Sports in der bundesdeutschen Wis-
senschaft, Forschung und Entwicklung (siehe Unterrichtung
durch die Bundesregierung: Bundesbericht Forschung und
Innovation 2014, Bundestagsdrucksache 18/1510) der vom
Bundesministerium des Innern und von anderen Bundesbe-
hörden, den Sportverbänden und der Wissenschaft definierte
Forschungsbedarf mit den zur Verfügung stehenden personel-
len und finanziellen Mitteln abgedeckt werden, und welchen
Stellenwert haben dabei die Sportmedizin, die Dopingbe-
kämpfung sowie militärische Forschungsprojekte?
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts-
mittel wird die sportwissenschaftliche Unterstützung durch
die Institute Bundesinstitut für Sportwissenschaft, BISp,
Institut für Angewandte Trainingswissenschaft, IAT, und
Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgerä-
ten, FES, auf der Grundlage einer Priorisierung der
sportwissenschaftlichen Forschungsförderung in Abstim-
mung mit dem Sport – vor allem Spitzensportfachver-
bände, DOSB, Wissenschaftliches Verbundsystem Leis-
tungssport – wahrgenommen.
8254 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Zum Beispiel wurden im Zeitraum 1. Januar 2012 bis
20. Februar 2015 beim BISp 182 Projekte gefördert. Da-
runter befinden sich insgesamt 28 Projekte aus den Be-
reichen Medizin und Dopingbekämpfung. Darüber hi-
naus werden über die Nationale Anti Doping Agentur
Deutschland, NADA, Forschungsprojekte zur Doping-
bekämpfung an den beiden von der Welt-Anti-Doping-
Agenturen, WADA, akkreditierten Laboren in Köln und
Kreischa gefördert.
Militärische Forschungsprojekte werden weder vom
BISp noch durch die Institute IAT und FES gefördert.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4043, Frage 36):
In welcher Weise nützen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die Forschungsergebnisse des Bundesinstituts für Sport-
wissenschaft, BISp, in Köln, des Instituts für Angewandte
Trainingswissenschaft, IAT, in Leipzig sowie des Instituts für
Forschung und Entwicklung von Sportgeräten, FES, in Berlin
auch der Entwicklung des Breiten-, Schul- und Gesundheits-
sports, und für welche dieser Sportbereiche gibt es auch – ge-
gebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern – spezifi-
sche Forschungsprojekte?
Forschungsförderung durch das Bundesinstituts für
Sportwissenschaft, BISp:
Die Forschungsförderung des BISp für den Spitzen-
sport und Nachwuchsleistungssport umfasst einerseits
Forschungsthemen mit ausschließlicher Relevanz für
diese Zielgruppen, zum Beispiel zur Trainings- und
Wettkampfdiagnostik und -steuerung. Andererseits gibt
es Forschungsinhalte, die neben dem Spitzensport auch
für weitere Bereiche des Sports und für die Gesellschaft
per se relevant sind, zum Beispiel zur Gesundheitsförde-
rung, zur Sportentwicklung, zur Sportstättenentwick-
lung, zur Integration und Inklusion, aber auch zu gesell-
schaftlichen Problemen wie Rechtsextremismus und
Diskriminierungen, Arzneimittelmissbrauch und Doping
im Sport.
Exemplarisch wird zu diesen Themen auf aktuelle
Forschungsprojekte hingewiesen, die über das BISp
gefördert werden, zum Beispiel Sportentwicklungsbe-
richte – Analysen zur Situation der Sportvereine in
Deutschland; Projekt „Rückenschmerz“, dessen Ergeb-
nisse neben dem Spitzensport auch dem allgemeinen Ge-
sundheitswesen und damit der Allgemeinbevölkerung
zugute kommen sollen.
Aufgrund seiner Zuständigkeiten erfolgt der Transfer
des BISp aktiv primär in den Spitzensport. Gleichzeitig
werden über zahlreiche Transferleistungen, zum Beispiel
Publikationen, Veranstaltungen, Webauftritte, und insbe-
sondere durch die sportwissenschaftlichen Datenbanken
des BISp die Erkenntnisse aus den Forschungs- und Be-
treuungsprojekten des BISp, des Instituts für Ange-
wandte Trainingswissenschaft, IAT, des Instituts für For-
schung und Entwicklung von Sportgeräten, FES, und
weiteren Forschungen aus der Sportwissenschaft einer
breiten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bei übergreifenden Themenstellungen erfolgt der
Transfer mit seinen weiteren Kooperationspartnern aus
dem Sport, der Wissenschaft und dem Gesundheitswe-
sen auf Bundes- und teilweise auf Länderebene.
Forschungsförderung durch die Institute IAT und
FES:
Nach dem Leistungssportprogramm des Bundes-
ministeriums des Innern vom 28. September 2005 und
den „Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR
AM“ vom 10. Oktober 2005 (GMBl. 2005, Seite 1283)
leisten die Institute IAT/FES ausschließlich wissen-
schaftliche Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung
des Spitzensports.
Eine unmittelbare Unterstützung des Breiten- und
Schulsports ist aufgrund der vorrangigen Zuständigkeit
der Länder (Kultushoheit) nicht möglich.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 37):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Leistungssport-
förderung des Bundes, und welche konkreten Konsequenzen
zieht bzw. hat die Bundesregierung aus den Hinweisen des
Bundesrechnungshofes gezogen, um Transparenz herzustellen
und um die kritisierte monopolartige Stellung des Deutschen
Olympischen Sportbundes bei der Verteilung der Fördermittel
zu beenden?
Die Bundesregierung hält das Transparenzgebot für
das staatliche Handeln, mithin auch für den Bereich der
Sportförderung, für wichtig und elementar. Das Bundes-
ministerium des Innern ist sich daher bewusst, dass die
Sportförderung einer kritischen Evaluierung bedarf. Der
Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière,
und der Präsident des Deutschen Olympischen Sport-
bundes, Alfons Hörmann, haben im Jahr 2014 vor dem
Eingang der Prüfungsmitteilungen des Bundesrech-
nungshofes vereinbart, einen Neustrukturierungsprozess
einzuleiten, der alle Themenfelder der Sportförderung
beleuchten soll. Die operative Phase dieses Prozesses
beginnt mit der Auftaktsitzung des Lenkungsausschus-
ses am 11. März 2015. Im Rahmen einer Pressekonfe-
renz wird der Neustrukturierungsprozess erläutert und
konkretisiert werden. Zielstellung des Prozesses ist, bis
spätestens zu den Olympischen Sommerspielen im Jahr
2016 in Rio Ergebnisse zu erzielen, die anschließend in
den neuen olympischen Zyklus 2017 bis 2020 mit dem
Zielwettkampf der Olympischen Spiele im Jahr 2020 in
Tokio bereits umgesetzt werden.
Alle Empfehlungen des Bundesrechnungshofes wer-
den in diesem Neustrukturierungsprozess zusammen mit
dem Deutschen Olympischen Sportbund und weiteren
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8255
(A) (C)
(B)
Fachleuten diskutiert. So wird beispielsweise auch der
vom Bundesrechnungshof kritisierte Berechnungsschlüs-
sel für die Grundförderung einer kritischen Würdigung
unterzogen. Unabhängig hiervon sind die Empfehlungen
teilweise aber auch bereits im Rahmen der ohnehin lau-
fenden Arbeiten umgesetzt worden. So besteht unter an-
derem bereits ein neues und transparentes Berechnungs-
modell für die Verteilung der Fördermittel für die
bestehenden 19 Olympiastützpunkte in Deutschland.
Das Bundesministerium des Innern wird ebenfalls mit
dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft mögliche The-
menfelder für eine erweiterte Beratung der Bundesregie-
rung erörtern.
(D)
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
87. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zu einem Anbauverbotgentechnisch veränderter Pflanzen
Anlagen