Plenarprotokoll 18/87
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            87. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
            I n h a l t :
            Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 8205 A
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Zweite Än-
            derung der Vereinbarung über die Errich-
            tung, Finanzierung und Verwaltung des
            Fonds „Heimerziehung in der DDR in den
            Jahren 1949 bis 1990“; weitere Fragen . . . . . 8205 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8205 B
            Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 B
            Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8206 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 D
            Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 B
            Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 C
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 D
            Norbert Müller (Potsdam)
            (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 A
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 A
            Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8208 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 D
            Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 8209 A
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 A
            Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 C
            Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 A
            Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 C
            Norbert Müller (Potsdam)
            (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 A
            Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8211 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 C
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 A
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
            sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 C
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 B
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 C
            Inhaltsverzeichnis
            II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            Drucksache 18/4043 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 C
            Mündliche Frage 9
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ergebnisse des Indikatorenberichts zur
            Strategie der biologischen Vielfalt 2014
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8214 A
            Zusatzfragen
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8214 B
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8215 B
            Mündliche Frage 12
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zusätzliche Ausstattung des Fildertunnels
            mit konventioneller Technik für S-Bahnen
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8215 D
            Zusatzfragen
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 A
            Mündliche Frage 15
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Fehlen eines Fischerei-Indikators im Indi-
            katorenbericht zur Strategie der biologi-
            schen Vielfalt 2014
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
            sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 C
            Zusatzfragen
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 D
            Mündliche Frage 17
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von
            Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften
            Einweggetränkeverpackungen
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
            sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8217 C
            Zusatzfragen
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8217 D
            Mündliche Frage 18
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Umwelt- und Arbeitsplatzeffekte bei ei-
            nem Ausstieg von Coca-Cola aus dem
            Mehrwegsystem
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
            sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8218 C
            Zusatzfragen
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8218 D
            Mündliche Frage 21
            Kathrin Vogler (DIE LINKE)
            Begleitung des Staatssekretärs Uwe
            Beckmeyer beim jüngsten Indien-Besuch
            durch Vertreter deutscher Unternehmen
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8219 C
            Zusatzfragen
            Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8220 A
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8220 A
            Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 8221 A
            Mündliche Frage 32
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einkesselung der ukrainischen Armee in
            der Stadt Debalzewe durch Separatisten
            während der Waffenstillstandsverhandlun-
            gen
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8221 C
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8221 D
            Mündliche Frage 33
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zulässige szenetypische Straftaten von V-Leu-
            ten im IS-Milieu in Syrien
            Antwort
            Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8222 C
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 III
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 A
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 B
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 C
            Mündliche Frage 38
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Umsetzung des Dogan-Urteils des Europäi-
            schen Gerichtshofs hinsichtlich der Rege-
            lung der Sprachnachweise beim Ehegatten-
            nachzug
            Antwort
            Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8224 B
            Zusatzfragen
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8224 C
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 A
            Mündliche Frage 39
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vermeidung des Vertragsverletzungsver-
            fahrens zur Europarechtswidrigkeit von
            Sprachtests beim Ehegattennachzug
            Antwort
            Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 C
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 D
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8227 A
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8227 C
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der
            Bundesregierung zu einem bundeseinheitli-
            chen Verbot des Anbaus gentechnisch ver-
            änderter Pflanzen
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8228 B
            Christian Schmidt, Bundesminister
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8229 C
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 8231 C
            Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8232 C
            Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8233 C
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 8235 A
            Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 8236 B
            Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8237 B
            Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . 8238 C
            René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8239 D
            Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8240 C
            Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8241 B
            Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8242 A
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8243 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 8245 A
            Anlage 2
            Mündliche Frage 1
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vermeidung der Abstufung nach den Pari-
            ser Kriterien des Deutschen Instituts für
            Menschenrechte
            Antwort
            Christian Lange, Parl. Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8245 C
            Anlage 3
            Mündliche Frage 2
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Position der Bundesregierung zum Ent-
            wurf für eine gemeinsame Erklärung der
            Euro-Gruppe als Gesprächsgrundlage mit
            der griechischen Regierung
            Antwort
            Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8245 D
            Anlage 4
            Mündliche Frage 3
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Rücknahme des Erklärungsentwurfs von
            EU-Kommissar Pierre Moscovici durch
            Einbringen eines eigenen Entwurfs des
            Euro-Gruppen-Chefs Jeroen Dijsselbloem
            im Rahmen der Verhandlungen mit der
            griechischen Regierung
            Antwort
            Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 A
            IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
            Anlage 5
            Mündliche Frage 4
            Erika Steinbach (CDU/CSU)
            Einstellung der Leistungen nach dem Asyl-
            bewerberleistungsgesetz nach Feststellung
            der erfolgten Heimreise
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
            sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 B
            Anlage 6
            Mündliche Frage 5
            Veronika Bellmann (CDU/CSU)
            Diskrepanz bei dem gemäß SGB II vorge-
            gebenen Betreuungsschlüssel zur Einglie-
            derung in Arbeit von erwerbsfähigen Leis-
            tungsberechtigten und bereitgestellten
            Haushaltsmitteln
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
            sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 C
            Anlage 7
            Mündliche Frage 6
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Monatliche bedarfsdeckende Bruttoent-
            geltschwelle für alleinstehende Beschäftigte
            zur Leistungsberechtigung gemäß SGB II
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
            sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8247 A
            Anlage 8
            Mündliche Frage 7
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Regionen mit den höchsten bzw. niedrigs-
            ten Kosten für Unterkunft und Heizung
            und jeweilige Bruttoentgeltschwelle
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats-
            sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8247 C
            Anlage 9
            Mündliche Frage 8
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Deutsche Position in den Verhandlungen
            zur EU-Öko-Verordnung
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 A
            Anlage 10
            Mündliche Fragen 10 und 11
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Bisherige und voraussichtliche Kosten bei
            der Einrichtung der Kampfstadt Schnög-
            gersburg und für den Betrieb des Gefechts-
            übungszentrums in der Colbitz-Letzinger
            Heide
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 C
            Anlage 11
            Mündliche Frage 13
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Nachweise bezüglich der Beherrschung des
            sogenannten Sumpfsiebproblems bei den
            Atomkraftwerken Gundremmingen B und C
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
            sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 D
            Anlage 12
            Mündliche Frage 14
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Untersuchung von Materialproben aus
            deutschen Atomanlagen durch den belgi-
            schen AKW-Betreiber Electrabel
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
            sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8249 A
            Anlage 13
            Mündliche Frage 16
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Position der Bundesregierung zur geplan-
            ten Biospritreform
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
            sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8249 B
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 V
            Anlage 14
            Mündliche Frage 19
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Auflistung der Zahlungen für Kreditlinien-
            Bereitstellung in der Aufstellung der Über-
            tragungsnetzbetreiber
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 A
            Anlage 15
            Mündliche Frage 20
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Auswahl der Leitung Wahle – Lamspringe
            als Pilotstrecke für die Erdverkabelung im
            Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von
            Bestimmungen des Rechts des Energielei-
            tungsbaus
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 B
            Anlage 16
            Mündliche Frage 22
            Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einsatz von Kindersoldaten durch die
            Konfliktparteien in Syrien
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 D
            Anlage 17
            Mündliche Frage 23
            Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Berichte des Magazins Foreign Policy zur
            möglichen Finanzierung von al-Qaida und
            anderen islamistischen Terrororganisatio-
            nen durch den saudischen König Salman
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8251 B
            Anlage 18
            Mündliche Frage 24
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen der Bundesregierung für Ab-
            rüstung und Rüstungskontrolle
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8251 C
            Anlage 19
            Mündliche Frage 25
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen für den Ausbau des deutschen
            Engagements für das Peacekeeping im
            Rahmen der Vereinten Nationen
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 A
            Anlage 20
            Mündliche Frage 26
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Forderungen nach einer Stationierung von
            strategischen US-Bombern und US-Atom-
            waffen in den neuen östlichen NATO-Mit-
            gliedstaaten
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 B
            Anlage 21
            Mündliche Frage 27
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Etwaige Mitfinanzierung von Gefängnissen
            in der Ukraine durch die EU und dortige
            Menschenrechtsverletzungen gegen Flücht-
            linge
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 C
            Anlage 22
            Mündliche Frage 28
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Minderjährige Flüchtlinge in von der EU
            mitfinanzierten ukrainischen Gefängnissen
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 A
            VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
            Anlage 23
            Mündliche Frage 29
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Förderung ukrainischer Haftanstalten
            durch die EU seit 2010
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 A
            Anlage 24
            Mündliche Frage 30
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Bisherige Finanzhilfe für die Ukraine nach
            dem Umsturz in Kiew
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 B
            Anlage 25
            Mündliche Frage 34
            Erika Steinbach (CDU/CSU)
            Anzahl der hin- und rückreisenden Koso-
            varen mit in Deutschland gestelltem Asyl-
            antrag
            Antwort
            Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 C
            Anlage 26
            Mündliche Frage 35
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Abdeckung des Forschungsbedarfs im
            Sport mit den zur Verfügung stehenden
            personellen und finanziellen Mitteln
            Antwort
            Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 D
            Anlage 27
            Mündliche Frage 36
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Nutzen von Forschungsergebnissen be-
            stimmter sportwissenschaftlicher Institute
            in der Entwicklung des Breiten-, Schul-
            und Gesundheitssports
            Antwort
            Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8254 A
            Anlage 28
            Mündliche Frage 37
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kritik des Bundesrechnungshofes an der
            Leistungssportförderung und Schaffung
            von Transparenz beim Deutschen Olympi-
            schen Sportbund hinsichtlich der Vertei-
            lung der Fördermittel
            Antwort
            Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8254 C
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8205
            (A) (C)
            (D)(B)
            87. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
            Beginn: 13.00 Uhr
        
        
        
          
          
        (D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8245
        (A) (C)
        (B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        (D)
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Alpers, Agnes DIE LINKE 25.02.2015
        Dr. Bartke, Matthias SPD 25.02.2015
        Binder, Karin DIE LINKE 25.02.2015
        Brase, Willi SPD 25.02.2015
        Drobinski-Weiß, Elvira SPD 25.02.2015
        Gottschalck, Ulrike SPD 25.02.2015
        Groneberg, Gabriele SPD 25.02.2015
        Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 25.02.2015
        Hartmann (Wackernheim),
        Michael
        SPD 25.02.2015
        Irlstorfer, Erich CDU/CSU 25.02.2015
        Jarzombek, Thomas CDU/CSU 25.02.2015
        Junge, Frank SPD 25.02.2015
        Dr. Kofler, Bärbel SPD 25.02.2015
        Kretschmer, Michael CDU/CSU 25.02.2015
        Kühn (Dresden),
        Stephan
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.02.2015
        Lanzinger, Barbara CDU/CSU 25.02.2015
        Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 25.02.2015
        Mißfelder, Philipp CDU/CSU 25.02.2015
        Mittag, Susanne SPD 25.02.2015
        Müller (Chemnitz),
        Detlef
        SPD 25.02.2015
        Petzold (Havelland),
        Harald
        DIE LINKE 25.02.2015
        Rachel, Thomas CDU/CSU 25.02.2015
        Schimke, Jana CDU/CSU 25.02.2015
        Schlecht, Michael DIE LINKE 25.02.2015
        Dr. Schröder (Wiesbaden),
        Kristina
        CDU/CSU 25.02.2015
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 1):
        Wie will die Bundesregierung eine Abstufung des Deut-
        schen Instituts für Menschenrechte e. V. – Verlust A-Status
        nach Pariser Kriterien – vermeiden, und wann wird dem Deut-
        schen Bundestag der entsprechende Gesetzentwurf vorliegen?
        Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen
        verfolgen gemeinsam das Ziel, wie im Koalitionsvertrag
        vereinbart, das Deutsche Institut für Menschenrechte auf
        eine stabile Grundlage auf Basis der „Pariser Prinzipien“
        zu stellen und damit eine Abstufung des Deutschen Insti-
        tuts für Menschenrechte zu vermeiden. Ein entsprechen-
        der Gesetzentwurf wird dem Bundestag vorgelegt wer-
        den, wenn die Ressortabstimmung und die Arbeit der
        Koalitionsarbeitsgruppe abgeschlossen sind.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/4043, Frage 2):
        Inwiefern haben sich Vertreter der Bundesregierung gegen
        den von EU-Kommissar Pierre Moscovici vorgetragenen Ent-
        wurf für eine gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe, den
        die griechische Regierung als Gesprächsgrundlage für das
        Euro-Gruppen-Treffen akzeptiert hatte, ausgesprochen, und
        wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Euro-Grup-
        pen-Chef Jeroen Dijsselbloem in der Entscheidung unter-
        stützt, kurzfristig einen anderen Entwurf für eine gemeinsame
        Erklärung für das Euro-Gruppen-Treffen vorzulegen, was
        nach Angaben der griechischen Seite (www.nachdenksei
        ten.de/?p=25090) dazu führte, dass keine Einigung erreicht
        werden konnte?
        Spinrath, Norbert SPD 25.02.2015
        Strässer, Christoph SPD 25.02.2015
        Dr. Weisgerber, Anja CDU/CSU 25.02.2015
        Wichtel, Peter CDU/CSU 25.02.2015
        Wunderlich, Jörn DIE LINKE 25.02.2015
        Zdebel, Hubertus DIE LINKE 25.02.2015
        Ziegler, Dagmar SPD 25.02.2015
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        8246 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Der Euro-Gruppe am 16. Februar 2015 lag weder ein
        Entwurf des Euro-Gruppen-Vorsitzenden Dijsselbloem
        noch des Kommissars Moscovici für eine Vereinbarung
        mit Griechenland vor. Vor diesem Hintergrund konnte
        auch keine Aussprache darüber erfolgen.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/4043, Frage 3):
        Welche Kenntnis hatte die Bundesregierung vor und wäh-
        rend der Verhandlungen im Rahmen der Euro-Gruppe mit der
        griechischen Regierung über den Vorgang und den Auftragge-
        ber des Vorgangs, dass laut Medienberichten (Zeit Online vom
        18. Februar 2015) ein Erklärungsentwurf von EU-Kommissar
        Pierre Moscovici, den die griechische Regierung als akzep-
        tabel bewertete, kurz vor Beginn der Sitzung am Montag,
        dem 16. Februar 2015, von Euro-Gruppen-Chef Jeroen
        Dijsselbloem zurückgezogen und durch ein eigenes Papier er-
        setzt wurde, und hat die Bundesregierung dieses Vorgehen
        selbst aktiv unterstützt?
        Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die In-
        halte bilateraler Gespräche zwischen dem Euro-Grup-
        pen-Vorsitzenden und dem Kommissar mit griechischen
        Vertretern und inwieweit diese auf der Grundlage von
        Papieren erfolgten. Der Euro-Gruppe am 16. Februar lag
        weder ein Entwurf des Euro-Gruppen-Vorsitzenden
        Dijsselbloem noch des Kommissars Moscovici für eine
        Vereinbarung mit Griechenland vor.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/
        CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 4):
        In wie vielen Fällen wurden die Leistungen nach dem
        Asylbewerberleistungsgesetz nach Feststellung der erfolgten
        Heimreise – etwa durch einen Abgleich der Reiselisten der
        Busunternehmer mit den Antragstellungen – wieder einge-
        stellt?
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der
        in der Frage angesprochenen Anzahl der Leistungseinstel-
        lungen vor. Die gewünschten Informationen lassen sich
        insbesondere auch nicht der Bundesstatistik zum Asyl-
        bewerberleistungsgesetz entnehmen. Denn die aktuelle
        Asylbewerberleistungsstatistik – mit Stand 2013 – weist
        lediglich den Bestand an Leistungsempfängern nach
        dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Jahresende 2013
        aus; die Entwicklung der Leistungsbezieher im Jahres-
        verlauf bzw. Aufnahme und Beendigung der Leistungen
        werden hingegen nicht erfasst.
        Die angesprochene Einstellung der Leistungen nach
        dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen des Wegfalls
        der Leistungsberechtigung betrifft die Ebene des Ver-
        waltungsvollzugs. Die Ausführung des Asylbewerber-
        leistungsgesetzes liegt gemäß Artikel 83 des Grundge-
        setzes in der Verantwortung der Länder und Kommunen.
        Die Prüfung und Beurteilung, ob der Leistungsfall eines
        kosovarischen Asylbewerbers durch dessen Heimreise
        beendet und der Leistungsbezug nach dem Asylbewer-
        berleistungsgesetz somit einzustellen ist, erfolgt durch
        die zuständigen Leistungsbehörden der Länder. Die
        Bundesregierung kann zu einzelnen Leistungsfällen
        keine Aussage treffen.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
        CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 5):
        Inwiefern wird der Diskrepanz zwischen dem gemäß
        § 44 c Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
        SGB II, vorgegebenen Betreuungsschlüssel zur Eingliederung
        in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis Voll-
        endung des 25. Lebensjahres von 1 : 75 und ab Vollendung
        des 25. Lebensjahres von 1 : 50 und den zur Verfügung ge-
        stellten Haushaltsmitteln mit entsprechender Anpassung der-
        selben bei der Mittelzuweisung Rechnung getragen, und wie
        wirkt sich das auf den Rückgang in der nach mir vorliegenden
        Informationen bisher üblichen Praxis aus, Mittel aus dem für
        Maßnahmen für Langzeitarbeitslose bereitstehenden Einglie-
        derungstitel in den Personaltitel des Verwaltungshaushaltes
        des jeweiligen Jobcenters umzuschichten?
        In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
        Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, obliegt die
        Entscheidungsverantwortung über die Organisation, Per-
        sonalwirtschaft sowie die Art und Weise der Aufgaben-
        durchführung grundsätzlich den Verantwortlichen vor
        Ort. Dieses Prinzip ist durch das Gesetz zur Weiterent-
        wicklung der Organisation der Grundsicherung für Ar-
        beitsuchende seit dem 1. Januar 2011 für alle Jobcenter
        gesetzlich klargestellt. Wegen dieses Grundsatzes der
        Dezentralität liegt es nach § 44 c Absatz 4 Satz 1 SGB II
        in der Verantwortung der Trägerversammlung, zu ge-
        meinsamen Betreuungsschlüsseln zu beraten. Bei den
        gesetzlich geregelten Betreuungsschlüsseln handelt es
        sich um Orientierungswerte für die gemeinsamen Ein-
        richtungen. Die Trägerversammlung kann dabei bei-
        spielsweise auch entscheiden, dass in der Leistungsge-
        währung mehr Personal eingesetzt wird und in der Folge
        die Betreuungsschlüssel in der Vermittlung nicht genau
        erreicht werden. Für die Bereitstellung eines gut qualifi-
        zierten Personalkörpers in den gemeinsamen Einrichtun-
        gen müssen beide Träger, Kommunen und Bundesagen-
        tur für Arbeit, Verantwortung übernehmen und ihr
        Vorgehen abstimmen.
        Nach § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II werden die Haus-
        haltsmittel für Eingliederungsleistungen und Verwal-
        tungskosten in einem Gesamtbudget veranschlagt. Die
        Voraussetzung für diese Verfahrensweise wurde im Rah-
        men des Bundeshaushalts durch die gegenseitige De-
        ckungsfähigkeit der Titel für Leistungen zur Eingliede-
        rung in Arbeit und für Verwaltungskosten geschaffen.
        Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Mittel für Ein-
        gliederungsleistungen und für Verwaltungsmittel ist aus
        Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
        ein wichtiges Flexibilisierungselement für einen wir-
        kungsvollen Einsatz der Finanzmittel in den einzelnen
        Jobcentern.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8247
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die mit dieser Flexibilität auch verbundenen Um-
        schichtungen von Mitteln aus dem Eingliederungsbudget
        in das Verwaltungskostenbudget können durchaus im
        Sinne einer besseren Integrationsarbeit wirken. Denn
        eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt setzt
        nicht unbedingt voraus, dass eine Maßnahme durchge-
        führt wird. Vielmehr kann eine erfolgreiche Integration
        auch allein durch eine hohe Betreuungsintensität und
        gute Vermittlungsarbeit mit entsprechendem Perso-
        naleinsatz gelingen.
        Die Entscheidung für eine maßnahmenorientierte
        Eingliederungsstrategie oder eine eher personalintensive
        eigene Betreuung der Leistungsberechtigten und somit
        über den richtigen Einsatz der Ressourcen trifft die je-
        weilige Trägerversammlung des Jobcenters unter Be-
        rücksichtigung der lokalen Integrationschancen und des
        Unterstützungsbedarfs der Leistungsberechtigten.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
        (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 6):
        Wie hoch liegt nach den jüngsten verfügbaren Daten die
        monatliche bedarfsdeckende Bruttoentgeltschwelle für allein-
        stehende Beschäftigte, um die Leistungsberechtigung nach
        dem SGB II zu überschreiten (unter der Berücksichtigung der
        Lohnsteuerklasse I und einer Kirchenmitgliedschaft sowie des
        Erwerbstätigenfreibetrages), wenn man die derzeit durch-
        schnittlich anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung
        (bundesweit) heranzieht?
        Die Bundesregierung hält die Berechnung hypotheti-
        scher Bruttolohnschwellen für wenig aussagefähig, weil
        die Art der Berechnung von der jeweiligen Fragestellung
        abhängt, verschiedene Annahmen zu treffen sind und im
        Einzelfall die Existenz weiterer möglicher Einkommen
        sowie etwaige Sonder- und Mehrbedarfe zu berücksich-
        tigen sind.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann
        (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 7):
        Welches sind die fünf Regionen mit den höchsten und den
        niedrigsten anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung,
        und wie hoch liegt jeweils dort die Bruttoentgeltschwelle?
        Die fünf Regionen mit den höchsten durchschnittli-
        chen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung
        waren im Oktober 2014 die Kreise München (Land),
        München (Landeshauptstadt), Fürstenfeldbruck, Wies-
        baden (Landeshauptstadt) und Starnberg.
        Die fünf Regionen mit den niedrigsten anerkannten
        Kosten der Unterkunft und Heizung waren die Kreise
        Kronach, Wartburgkreis, Hildburghausen, Rhön-Grab-
        feld und Freyung-Grafenau.
        Bezüglich der in diesen Regionen geltenden hypothe-
        tischen Bruttolohnschwellen gilt das in der Antwort zu
        Frage 6 Gesagte.
        Durchschnittliche anerkannte Wohnkosten – laufend –
        ausgewählte Kreise
        Oktober 2014
        Kreis
        Anzahl
        Bedarfsgemein-
        schaften insge-
        samt (Eckwert)
        Anzahl
        Bedarfsgemein-
        schaften
        mit laufenden
        Wohnkosten
        anerkannte
        Wohnkosten
        (in Euro)
        durchschnittliche
        anerkannte
        Wohnkosten
        (Spalte 3/Spalte 1)
        1 2 3 4
        München 3 614 3 346 2 030 249 562
        München, Landeshauptstadt 40 117 38 015 21 922 296 546
        Fürstenfeldbruck 3 360 3 116 1 814 094 540
        Wiesbaden, Landeshauptstadt 15 379 14 289 8 066 820 525
        Starnberg 1 357 1 264 711 657 524
        …
        …
        Kronach 1 072 987 298 647 279
        Wartburgkreis 3 475 3 111 966 403 278
        Hildburghausen 1 599 1 429 443 568 277
        Rhön-Grabfeld 969 887 256 051 264
        Freyung-Grafenau 949 884 247 240 261
        Quelle: Statistik der BA
        8248 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 8):
        Was genau ist Inhalt der „deutschen Haltung“, die in der
        Pressemitteilung 53/15 des Bundesministeriums für Ernäh-
        rung und Landwirtschaft vom 11. Februar 2015 genannt wird,
        in Bezug auf die Verhandlungen zur EU-Öko-Verordnung,
        und welches Ziel genau möchte Bundesminister Christian
        Schmidt bei den Verhandlungen zum Vorschlag einer Revi-
        sion der EU-Öko-Verordnung der Europäischen Kommission
        erreichen?
        Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es zur Weiter-
        entwicklung des Rechtsrahmens für den ökologischen
        Landbau keiner vollständigen Neugestaltung des bereits
        existierenden europäischen Regelwerks. Dieses wurde
        im Laufe der 20-jährigen europäischen Rechtsetzung
        Schritt für Schritt entwickelt und sieht sehr differenzierte
        und in der Praxis bewährte Regelungen vor. Die insbe-
        sondere vor dem Hintergrund wachsender internationaler
        Handelsverflechtungen erforderlichen Verbesserungen
        können durch eine gezielte problembezogene Weiterent-
        wicklung der derzeitigen Rechtsvorschriften erzielt wer-
        den.
        In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 hat die
        Europäische Kommission festgelegt, das Dossier zur Re-
        vision der EU-Öko-Verordnung nunmehr weiter zu bera-
        ten. Die Bundesregierung wird sich in die Beratungen
        der Ratsgremien konstruktiv einbringen und daran mit-
        wirken, dass die Arbeiten im Rat zügig zu Ende geführt
        werden können. Dies ist vor allem wichtig für die Bran-
        che. Denn die Unternehmen benötigen für ihre Planun-
        gen und unternehmerischen Entscheidungen Sicherheit
        über die Inhalte des zukünftigen Rechtsrahmens.
        An vielen Stellen des Kommissionsvorschlags bedarf
        es aus deutscher Sicht jedoch noch deutlicher Änderun-
        gen.
        Die Gestaltung des zukünftigen europäischen Rechts-
        rahmens für den ökologischen Landbau muss sich an den
        folgenden Eckpunkten orientieren:
        – Das zukünftige Regelwerk muss weitestgehend auf
        dem derzeitigen aufbauen.
        – Die Glaubwürdigkeit der Bioproduktion erfordert ein
        Festhalten an der prozessorientierten Kontrolle.
        – Die Regelungen zur Biokontrolle müssen auf der Ba-
        sis der bestehenden Regelung weiterentwickelt wer-
        den.
        – Die Weiterentwicklung der Produktionsstandards
        muss sich weiterhin am Machbaren orientieren.
        – Ein gesonderter Schwellenwert für Rückstände im
        ökologischen Landbau aus nicht zugelassenen Be-
        triebsmitteln, zum Beispiel Pflanzenschutzmitteln,
        wird abgelehnt.
        – Das derzeitige Importregime muss weiterentwickelt
        werden, ohne die Handelsbeziehungen zu belasten.
        – Die wesentlichen Bestimmungen müssen möglichst
        umfassend in der Basisverordnung selbst geregelt
        werden.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/4043, Fragen 10 und 11):
        Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
        bisher bei der Einrichtung der Kampfstadt Schnöggersburg
        sowie der damit verbundenen Infrastruktur und technischen
        Ausstattung auf dem Gefechtsübungszentrum, GÜZ, in der
        Colbitz-Letzlinger Heide insgesamt angefallen, und mit wel-
        chen weiteren Kosten wird bis zur Fertigstellung gerechnet?
        Welche Kosten sind für den Betrieb des GÜZ in der Col-
        bitz-Letzlinger Heide bisher angefallen, und mit welchen
        Kosten wird bis zum Jahr 2020 jährlich gerechnet?
        Zu Frage 10:
        Für die Baumaßnahme „Urbaner Ballungsraum“ auf
        dem Übungsplatz Altmark wurden bisher Ausgaben in
        Höhe von 19,5 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnah-
        men sowie die technische Ausstattung der errichteten
        Gebäude geleistet.
        Bis zur Fertigstellung 2020 sind weitere Ausgaben in
        Höhe von 98,3 Millionen Euro geplant.
        Zu Frage 11:
        Zur Sicherstellung des Betriebes des Gefechtsübungs-
        zentrums Heer, GefÜbZH, wurden bisher 303,7 Millio-
        nen Euro aufgewendet.
        Derzeit wird zukünftig von jährlichen Kosten in Höhe
        von circa 22 Millionen Euro ausgegangen.
        Anlage 11
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043,
        Frage 13):
        Inwiefern stehen für die Atomkraftwerke Gundremmin-
        gen B und C bezüglich der Beherrschung des sogenannten
        Sumpfsiebproblems noch Nachweise, insbesondere zu Verun-
        reinigungen in der Kondensationskammer, aus (gegebenen-
        falls bitte mit Angabe der Gründe; vergleiche hierzu die Ant-
        wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 110
        auf Bundestagsdrucksache 18/412), und welches Vorgehen ist
        gegebenenfalls für noch fehlende Aspekte der Nachweisfüh-
        rung vorgesehen (bitte möglichst mit Zeitplan und konkreten
        Eckdaten bzw. Meilensteinen)?
        Die zuständige Landesbehörde, das Bayerische
        Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
        hat im November 2014 der Gesellschaft für Anlagen-
        und Reaktorsicherheit, GRS, den anlagenspezifischen
        Informationsrückfluss zum Kernkraftwerk Gundrem-
        mingen, KRB II, Blöcke B und C, zu den Weiterlei-
        tungsnachrichten WLN 14/92 vom 2. Oktober 1992,
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8249
        (A) (C)
        (D)(B)
        WLN 14A/92 vom 22. August 1996, WLN 14B/92 vom
        6. Juni 1997 und WLN 14C/92 vom 29. Mai 2007 zum
        Thema Sumpfsiebe übersandt.
        Aus Sicht der Landesbehörde und ihres Gutachters
        stehen damit keine Nachweise hinsichtlich der Beherr-
        schung der Sumpfsiebthematik im Kernkraftwerk Gund-
        remmingen mehr aus.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043,
        Frage 14):
        Aus welchen deutschen Atomanlagen stammen die Mate-
        rialproben – bitte mit genauer Angabe des Funktionsbereichs,
        beispielsweise Reaktordruckbehälter –, die bis April 2015 von
        dem belgischen AKW-Betreiber Electrabel ebenfalls unter-
        sucht werden sollen (vergleiche Onlineartikel „Doel 3/Ti-
        hange 2: new update“ der belgischen Atomaufsicht vom
        13. Februar 2015), und welche Empfehlungen hat der Leiter
        der belgischen Atomaufsicht, Jan Bens, gegenüber der Bun-
        desregierung oder den Bundesbehörden geäußert, nachdem es
        zu einer neuen, weitaus kritischeren sicherheitstechnischen
        Bewertung der Riss- bzw. Wasserstoffflockenbefunde in den
        belgischen Reaktordruckbehältern gekommen ist (vergleiche
        Onlineartikel „Veel meer scheuren in kerncentrales dan ge-
        dacht“ der belgischen Zeitung De Redactie vom 13. Februar
        2015)?
        Die Materialprobe stammt von der deutschen Mate-
        rialprüfungsanstalt Universität Stuttgart, MPA. Es handelt
        sich um einen kleinen Teil eines halben Flanschringes
        für den Reaktordruckbehälter eines älteren deutschen
        Druckwasserreaktors, DWR. Dieser Flanschring wurde
        wegen zahlreicher Ultraschallanzeigen verworfen und
        dem Forschungsprogramm Komponentensicherheit zur
        Verfügung gestellt.
        Der Leiter der belgischen atomrechtlichen Aufsichts-
        behörde „Federale Agentschap voor Nucleaire Controle,
        FANC“ Jan Bens hat gegenüber der Bundesregierung
        oder einer Bundesbehörde keinerlei Empfehlungen ab-
        gegeben. Der Bundesregierung liegen keine Informatio-
        nen darüber vor, dass die belgische atomrechtliche Auf-
        sichtsbehörde FANC eine neue sicherheitstechnische
        Bewertung der belgischen Anlagen Doel 3 und Tihange 2
        vorgenommen hätte.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 16):
        Welche Position bezieht die Bundesregierung auf EU-
        Ebene bei der geplanten Biospritreform – insbesondere betref-
        fend a) eine Obergrenze von konventionellen Biokraftstoffen
        am Gesamtenergieverbrauch im Verkehrssektor, b) eine Beimi-
        schungsquote von Bioethanol in Benzin, c) eine Einbeziehung
        aller Treibhausgasemissionen in die Emissionsberechnung
        einschließlich der Emissionen durch indirekte Landnutzungs-
        änderungen sowie d) eine Einführung von verbindlichen So-
        zialkriterien für die Biospritproduktion –, und teilt die Bun-
        desregierung die Einschätzung von Oxfam (www.epo.de/in
        dex.php?option=com_content&view=article&id=11146:oxfam
        -cdu-europaabgeordnete-blockieren-biospritreform-zu-lasten-
        hungernder&catid=54:-sp-472&itemid=100198), dass ein er-
        folgreicher Abschluss der Biospritreform, die den Einsatz von
        Biosprit und die Beimischung von Bioethanol in der EU be-
        grenzt und klare Sozialkriterien für die Biospritproduktion
        festlegt, für die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung große
        Bedeutung hat?
        Diese Frage setzt sich aus fünf Teilfragen zusammen:
        Zu Buchstabe a):
        Der Standpunkt des Rates vom 9. Dezember 2014
        zum Vorschlag der Kommission zu Biokraftstoffen und
        indirekten Landnutzungsänderungen, ILUC, sieht die
        Einführung einer Obergrenze für konventionelle Bio-
        kraftstoffe vor, die von der Bundesregierung ausdrück-
        lich als Hauptmaßnahme zur Vermeidung von indirekten
        Landnutzungsänderungen unterstützt wird.
        Zu Buchstabe b):
        Die Einführung einer „Beimischungsquote“ für Etha-
        nol wäre nicht sachgerecht und in der vom Europäischen
        Parlament geforderten Höhe zudem nicht technisch rea-
        lisierbar. Die in Deutschland seit Januar 2015 geltende
        Treibhausgasquote ist als technologieoffenes Instrument
        konzipiert und bietet damit auch hinreichend Möglich-
        keiten zum Absatz von Bioethanol.
        Zu Buchstabe c):
        Eine Einbeziehung der Emissionen indirekter Land-
        nutzungsänderung in die Klimabilanz – sogenannte
        ILUC-Faktoren – wird im Rahmen einer Berichtspflicht
        unterstützt, da die im Auftrag der Kommission errechne-
        ten Werte noch nicht hinreichend genau sind und noch
        der Überarbeitung bedürfen.
        Zu Buchstabe d):
        Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kom-
        mission vom 18. Oktober 2012 sieht keine verbindlichen
        Sozialkriterien für Biokraftstoffe vor. Nach der Erneuer-
        bare-Energien-Richtlinie und der Kraftstoffqualitätsricht-
        linie ist die Kommission verpflichtet, alle zwei Jahre über
        die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und über die
        soziale Tragbarkeit von Biokraftstoffen zu berichten und
        gegebenenfalls Korrekturen vorzuschlagen. Anfang 2013
        veröffentlichte die Kommission ihren ersten Fortschritts-
        bericht „Erneuerbare Energien“. In diesem Bericht wur-
        den die Auswirkungen des Einsatzes von Biokraftstoffen
        auf Landnutzungsrechte und Nahrungsmittelpreise un-
        tersucht. Nach dem Bericht ist es noch unklar, ob die
        EU-Biokraftstoff-Nachfrage zum Missbrauch der Land-
        nutzungsrechte beiträgt. Nach Schätzungen der Kom-
        mission bezüglich der Auswirkungen auf die Nahrungs-
        mittelpreise hat die EU-Biokraftstoff-Nachfrage global
        einen geringen Preiseffekt.
        Aus diesen Gründen schlägt die Kommission derzeit
        keine zusätzlichen Nachhaltigkeitskriterien vor, wird
        aber auch weiterhin diese Themen gemeinsam mit den
        Mitgliedstaaten aufmerksam verfolgen.
        Zur letzten Teilfrage:
        Die mit der Änderung vorgesehene verstärkte Aus-
        richtung der Förderung hin zu abfall- und reststoffbasier-
        8250 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        ten Biokraftstoffen dürfte die Konkurrenz zur Produk-
        tion von Nahrungsmitteln vermindern.
        Anlage 14
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 19):
        Ist es richtig, dass in der Aufstellung der Übertragungs-
        netzbetreiber nach § 7 der Ausgleichsmechanismusverord-
        nung auch „notwendige Zahlungen für Kreditlinien-Bereit-
        stellung“ in Höhe von rund 16,5 Millionen Euro aufgelistet
        wurden, und wie erklären sich die Kosten angesichts eines
        deutlichen Überschusses auf dem EEG-Konto (EEG: Erneuer-
        bare-Energien-Gesetz; siehe www.netztransparenz.de/de/
        EEG-Konten-%C3%9Cbersicht.htm)?
        Die nach der Ausgleichsmechanismusverordnung
        veröffentlichten Zahlungen für Kreditlinien-Bereitstel-
        lung beliefen sich im Jahr 2014 auf 15,6 Millionen Euro.
        Diese Zahlungen sind unabhängig von dem aktuellen
        Kontostand zu bewerten, da sie sich auf das vorangegan-
        gene Jahr beziehen. Noch im Jahr 2013 wies das EEG-
        Konto sehr hohe – teilweise sehr kurzfristig auftreten-
        de – Unterdeckungen auf, die vor allem auf strukturelle
        Effekte wie sinkende Marktpreise und saisonale Ein-
        flüsse zurückzuführen waren. Diese hohen Unterdeckun-
        gen von mehr als 2 Milliarden Euro mussten von den
        Übertragungsnetzbetreibern zwischenfinanziert werden.
        Zur Finanzierung solcher Unterdeckungen nutzen die
        Übertragungsnetzbetreiber dafür vorgesehene, fest ver-
        einbarte Kreditlinien. Zur Vorhaltung von Kreditlinien
        sind sogenannte Bereitstellungsprovisionen zu zahlen,
        die tagegenau berechnet werden und somit von der Kre-
        ditlinienhöhe abhängig sind. Sofern das EEG-Konto ei-
        nen positiven Saldo aufweist, werden diese Kreditlinien
        zwar nicht in Anspruch genommen, es fällt aber die Be-
        reitstellungsprovision auf den zugesagten Kreditbetrag
        an. Die Bereitstellungsprovisionen werden den ÜNB
        entweder monatlich oder quartalsweise in Rechnung ge-
        stellt.
        Die Höhe der Kreditlinien wird in Abhängigkeit des
        zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden und erwarteten
        Kontostands überprüft und angepasst. Insofern werden
        die Übertragungsnetzbetreiber den aktuellen Kontostand
        bei der Vereinbarung neuer Kreditlinien für das laufende
        Jahr entsprechend berücksichtigen.
        Andersherum werden Guthaben auf dem EEG-Konto
        verzinslich angelegt und die Zinseinnahmen hieraus dem
        EEG-Konto gutgeschrieben.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 20):
        Aus welchem konkreten Grund ist im Referentenentwurf
        der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
        von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ in
        Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c die Leitung Wahle–Lam-
        springe als Pilotstrecke für die Erdverkabelung mit einer
        Strecke von 10 bis 20 Kilometer ausgewählt worden, und aus
        welchem Grund sind andere Leitungen aus dem Energielei-
        tungsausbaugesetz nicht für die Errichtung von Pilotstrecken
        über derart lange Strecken zur Erdverkabelung vorgesehen?
        Der Referentenentwurf des BMWi befindet sich der-
        zeit in der Ressortabstimmung. Daher kann ich nur auf
        den bisherigen Stand des Entwurfs eingehen.
        Mit dem Vorhaben in § 2 Absatz 2 Satz 4 EnLAG-
        Entwurf wollen wir die Möglichkeit schaffen, auf einem
        bestehenden EnLAG-Pilotvorhaben erstmals auf länge-
        ren, ununterbrochenen Teilabschnitten von 10 bis 20 Kilo-
        metern Erfahrungen an zentralen Stellen im (Drehstrom-)
        380-Kilovolt-Verbundnetz zu sammeln. Mit steigender
        Länge des Erdkabelabschnitts steigen die technischen
        Herausforderungen, insbesondere bezüglich des dynami-
        schen Verhaltens im Betrieb und hinsichtlich der Sys-
        temverfügbarkeit bei erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit
        und Ausfalldauer aufgrund zusätzlicher Komponenten. Ob
        von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird im
        Verfahren entschieden: Der Vorhabenträger kann für die-
        ses Pilotvorhaben einen Antrag stellen, der von der zu-
        ständigen Behörde genehmigt werden muss.
        Die Leitung Wahle–Mecklar ist bereits im EnLAG
        2009 als Pilotstrecke für Erdverkabelung festgelegt wor-
        den. Die bisherigen Planungen zu diesem EnLAG-Vor-
        haben sehen bislang einen sehr viel niedrigeren Verkabe-
        lungsanteil vor als die anderen Erdkabelpilotvorhaben
        aus dem EnLAG. Insbesondere für den im Planungspro-
        zess weit fortgeschrittenen ersten Teilabschnitt zwischen
        Wahle und Lamspringe sind bisher noch gar keine Test-
        strecken für die Erdverkabelung vorgesehen. Die Aus-
        wahl dieses Teilabschnitts erfolgte auch nach Vorgesprä-
        chen mit Ländern und Übertragungsnetzbetreibern.
        Die Neuregelung trägt dazu bei, das Ziel des Gesetz-
        gebers zu erreichen, durch die Erdkabelpilotvorhaben
        möglichst zeitnah umfassende Erfahrungen mit dem Ein-
        satz von Erdkabeln auf Höchstspannungsebene zu gene-
        rieren.
        Mit dem Pilotvorhaben könnten wir in Deutschland
        technisches Neuland betreten: Bisher gibt es kein ähn-
        lich langes Erdkabelteilstück im Drehstrombereich in
        unserem Land – bisher maximal 5 Kilometer. Auch in
        Europa gibt es lediglich einen längeren Erdkabelab-
        schnitt mit einer Länge von 10 Kilometern. Dort läuft
        eine Langzeituntersuchung.
        Anlage 16
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 22):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
        Einsatz von Kindersoldaten durch die Konfliktparteien in Sy-
        rien (bitte nach einzelnen Kriegsparteien aufschlüsseln)?
        Aus den Berichten der vom VN-Menschenrechtsrat
        2011 eingesetzten unabhängigen „Commission of In-
        quiry“, den Berichten des VN-Generalsekretärs zur Lage
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8251
        (A) (C)
        (D)(B)
        von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie eigenen
        Erkenntnissen der Bundesregierung ergibt sich folgen-
        des grundsätzliches Bild:
        Alle am Syrien-Konflikt beteiligten Parteien haben
        Minderjährige rekrutiert und als Kämpfer oder zur logis-
        tischen Unterstützung bzw. Spitzeltätigkeit eingesetzt.
        Dies gilt für die Terrororganisationen ISIS und Jabhat-al
        Nusra, für syrische Sicherheitskräfte, mit dem Regime
        verbündete Milizen und dessen sogenannte Zivilschutz-
        einheiten sowie die unterschiedlichen Gruppen des be-
        waffneten Widerstands.
        Die Terrororganisation ISIS rekrutiert Kinder im Al-
        ter von 8 bis 18 Jahren und bildet sie in Trainingscamps
        militärisch aus. Danach werden sie auf verschiedene
        Kampfeinheiten von ISIS verteilt, wo sie auch als
        Selbstmordattentäter eingesetzt werden.
        Die Commission of Inquiry berichtet, dass die soge-
        nannten Volksschutzeinheiten, YPG, der kurdischen Par-
        tei PYD im Kampf um die Stadt Ain al-Aab/Kobane
        Minderjährige rekrutiert und im Kampf gegen ISIS ein-
        gesetzt hat.
        Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig und mit
        Nachdruck für die Achtung der Menschenrechte und des
        humanitären Völkerrechtes durch alle Konfliktparteien
        in Syrien ein, unter anderem auch durch die Förderung
        konkreter Projektmaßnahmen.
        Weltweit setzt sich die Bundesregierung für den
        Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten ein. Un-
        ter anderem unterstützt sie die Arbeit der VN-Sonderbe-
        auftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, ver-
        schiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und
        richtete zuletzt im Januar zusammen mit der Stiftung
        Wissenschaft und Politik eine eigene Konferenz zum
        Thema in Berlin aus.
        Anlage 17
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 23):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Be-
        richte des Magazins Foreign Policy, die dem saudischen Kö-
        nig Salman ibn Abd al-Aziz eine wesentliche Rolle bei der
        Finanzierung von al-Qaida und anderen islamistischen Terror-
        organisationen zuschreiben (Foreign Policy vom 27. Januar
        2015, http://foreignpolicy.com/2015/01/27/king-salmans-shady-
        history-saudi-arabia-jihadi-ties/)?
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
        eine Involvierung König Salmans in die Finanzierung
        von al-Qaida oder anderen militanten islamistischen Or-
        ganisationen vor. Es liegen auch keine Hinweise vor,
        dass andere Mitglieder des Herrscherhauses oder staatli-
        che Stellen sich an der Finanzierung von al-Qaida oder
        anderen Terrororganisationen beteiligen.
        Im Gegenteil ist Saudi-Arabien im Bereich der Terro-
        rismusbekämpfung international aktiv.
        Saudi-Arabien unterstützt das Antiterrorzentrum der
        Vereinten Nationen – UN Counter-Terrorism Centre,
        UNCCT – in New York und hat 2014 eine finanzielle
        Zusage in Höhe von 100 Millionen US-Dollar für Anti-
        terrormaßnahmen für dieses Zentrum angekündigt.
        Anlage 18
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 24):
        Im Rahmen welcher konkreten Maßnahmen „setzt sich die
        Bundesregierung unverändert für Abrüstung und Rüstungs-
        kontrolle ein“ – bitte detailliert aufschlüsseln; vergleiche Bun-
        destagsdrucksache 18/3887, Antwort der Bundesregierung auf
        meine schriftliche Frage 11 –, und welche zusätzlichen Maß-
        nahmen erwägt die Bundesregierung hierbei?
        Die Bundesregierung setzt sich weiterhin konsequent
        für Abrüstung und Rüstungskontrolle bei Massenver-
        nichtungswaffen wie auch im konventionellen Bereich
        ein.
        Im Nuklearbereich steht derzeit die Vorbereitung der
        Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbrei-
        tungsvertrags, NVV, im April/Mai 2015 im Mittelpunkt.
        Der NVV ist der Eckpfeiler des internationalen Nicht-
        verbreitungsregimes und Grundlage für Fortschritte bei
        der nuklearen Abrüstung. Wir arbeiten für die Konferenz
        mit unseren Partnern an einer inhaltlich ausgewogenen
        EU-Position und einer G-7-Erklärung zu beiden Aspek-
        ten: Abrüstung und Nichtverbreitung.
        Gleichzeitig gehen die schwierigen Verhandlungen
        mit Iran über sein Nuklearprogramm in die entschei-
        dende Phase. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen
        wir uns für eine Grundsatzeinigung im März ein. Bis
        Ende Juni wären dann die technischen Details zu finali-
        sieren.
        Zu biologischen und Chemiewaffen: Deutschland
        setzt sich als G-7-Vorsitz stark für die universelle Gel-
        tung des Chemiewaffenübereinkommens ein. Bis Ende
        März werden in Munster 360 Tonnen Senfgas aus syri-
        schen Chemiewaffenbeständen vernichtet sein.
        Um biologische Risiken zu minimieren, hat die Bun-
        desregierung in gut 20 Partnerstaaten ein Programm für
        mehr Biosicherheit gestartet, auch in Ebola-Ausbruchs-
        regionen.
        Darüber hinaus engagiert sich Deutschland bei ver-
        trauensbildenden Maßnahmen in der Rüstungskontrolle
        gemäß Wiener Dokument sowie des Vertrags über den
        Offenen Himmel, auch im Kontext der Ukraine-Krise.
        Wir werben in der NATO und OSZE für die Weiterent-
        wicklung der Regelungen mit dem Ziel, diese an heutige
        Herausforderungen anzupassen.
        Im Bereich der Kleinwaffen und Munitionszerstörung
        ist der regionale Schwerpunkt zahlreicher deutscher Pro-
        jekte das nördliche Afrika und Südosteuropa. Wir sind
        außerdem treibende Kraft bei der Implementierung des
        Vertrags über den Waffenhandel, ATT.
        8252 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Als Koordinator in der Arbeitsgruppe des VN-Waf-
        fenübereinkommens zu Letalen Autonomen Waffensys-
        temen, LAWS, hat Deutschland erneut Verantwortung
        bei der Behandlung neuer Herausforderungen übernom-
        men.
        Anlage 19
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 25):
        Welche Maßnahmen werden derzeit für den Ausbau des
        deutschen Engagements für das Peacekeeping im Rahmen der
        Vereinten Nationen geprüft (vergleiche www.auswaertiges-
        amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2015/150208_BM_M%
        C3%BCSiKo.html)?
        Für die Bundesregierung ist das Engagement in den
        Vereinten Nationen ein elementarer Bestandteil ihrer
        Außen- und Sicherheitspolitik.
        Die Bundesregierung wird die Friedensmissionen der
        VN auch weiterhin maßgeblich unterstützen und prüft
        zurzeit Möglichkeiten für einen Ausbau dieser Unter-
        stützung. Sie beteiligt sich zudem aktiv an der vom
        VN-Generalsekretär initiierten umfassenden strategischen
        Überprüfung des VN-Peacekeeping („Peace Operations
        Review“) und hat dem dafür ernannten hochrangigen Ex-
        pertenpanel Vorschläge mit deutschen Vorstellungen
        übermittelt.
        Diese Vorschläge sollen dazu beitragen, die Wirksam-
        keit des VN-Peacekeeping zu steigern und letztlich auch
        die Voraussetzungen für deutsche personelle Beteiligun-
        gen zu verbessern.
        Anlage 20
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/4043, Frage 26):
        Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die
        Bundesregierung aus Forderungen von Mitgliedern des Armed
        Services Committee im Repräsentantenhaus (Mike Rogers
        und Mike Turner) nach einer Stationierung von strategischen
        US-Bombern und US-Atomwaffen in den neuen östlichen
        NATO-Mitgliedstaaten angesichts der Ukraine-Krise
        (www.turner.house.gov, „The U. S. Must Take Immediate Ac-
        tion to Change Putin’s Calculus“ vom 22. Januar 2015)?
        Die Mitglieder des US-Repräsentantenhauses Mike
        Rogers und Mike Turner haben in einem Schreiben an
        den Außen- und den Verteidigungsminister der Vereinig-
        ten Staaten vom 22. Januar 2015 ihre Sorge über Aussa-
        gen der russischen Regierung ausgedrückt, das Recht zu
        haben, auf dem Gebiet der von Russland völkerrechts-
        widrig annektierten Halbinsel Krim Nuklearwaffen zu
        stationieren.
        In ihrem Schreiben erfragen die Abgeordneten vor
        diesem Hintergrund unter anderem die Voraussetzungen
        für die Lagerung und Stationierung von US-Nuklearwaf-
        fen und Trägermitteln auf dem Gebiet der seit 1999 der
        NATO beigetretenen Alliierten.
        Eine Antwort der US-Regierung auf dieses Schreiben
        liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht
        vor.
        Es ist nicht Sache der Bundesregierung, einen solchen
        inneramerikanischen auch auf Beantwortung von Sach-
        fragen ausgerichteten Austausch zu kommentieren.
        Anlage 21
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/4043, Frage 27):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        Vorwürfen gegen die EU, jahrelang seien Flüchtlinge in der
        Ukraine illegal in von der EU in Höhe von 20 Millionen Euro
        mitfinanzierten Gefängnissen gehalten, zurückgeführt und ge-
        schlagen worden (siehe Report Mainz vom 13. Februar 2015
        und Spiegel 8/2015 „Europas Türsteher“), obwohl dies inter-
        nationales Recht verletze, und wird die Bundesregierung da-
        rauf drängen, dass diese Praktiken sofort beendet und juris-
        tisch aufgearbeitet werden?
        Die Europäische Union unterstützt die Ukraine finan-
        ziell und durch Beratung.
        Die EU hat die Ukraine auch im Flüchtlingsmanage-
        ment finanziell unterstützt, zum Beispiel bei der Ausstat-
        tung der Migrant Accommodation Centers.
        Die Bewirtschaftung der Mittel obliegt der Europäi-
        schen Kommission eigenverantwortlich.
        Ihre Vergabe und Verwendung durch den Empfänger
        unterliegen strengen Anforderungen, die auch die Be-
        achtung eines hohen Menschrechtsstandards umfassen.
        Die Kommission muss sicherstellen, dass alle Aufla-
        gen erfüllt und Mittel zweckentsprechend eingesetzt
        werden.
        Sollten sich Anhaltspunkte für eine nicht sachge-
        rechte Mittelverwendung ergeben, so geht die Bundesre-
        gierung davon aus, dass die Kommission die hierfür vor-
        gesehenen Maßnahmen ergreifen und auf eine Korrektur
        hinwirken wird. Die Bundesregierung wird die Kommis-
        sion gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten bei
        Bedarf unterstützen.
        Die Ukraine ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlings-
        konventionen und muss deren Regelungen beachten.
        Dazu gehört auch das Verbot, einen Flüchtling in einen
        Verfolgerstaat zurückzuweisen oder abzuschieben.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass die ukrai-
        nischen Behörden Menschenrechtsverletzungen in an-
        gemessener Form nachgehen werden. Die geplanten
        Reformen im ukrainischen Polizeiwesen werden dazu
        beitragen, dass die Ukraine zukünftig den Schutz von
        Flüchtlingen und Migranten besser garantieren kann.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8253
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 22
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
        18/4043, Frage 28):
        Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in EU-fi-
        nanzierten Haftanstalten (Gefängnissen, Detention Centers,
        Temporary Accommodation Centers und vergleichbaren Ein-
        richtungen) für Flüchtlinge in der Ukraine auch Minderjährige
        eingesperrt werden, und, wenn nein, welche konkreten Zahlen
        (gegebenenfalls auch nur Angaben zu einzelnen Haftanstal-
        ten) liegen ihr diesbezüglich vor?
        Die Bundesregierung kann dies nicht ausschließen. Es
        liegen ihr keine konkreten Zahlen hierzu vor.
        Anlage 23
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
        18/4043, Frage 29):
        Über welche weiteren, außerhalb des EU-Nachbarschafts-
        programms angesiedelten Programme hat die Bundesregie-
        rung seit dem Jahr 2010 den Bau, den Betrieb oder die Ein-
        richtung ukrainischer Haftanstalten gefördert – bitte konkrete
        Beiträge und Summen pro Jahr angeben –, und inwiefern hat
        sie belastbare Hinweise darauf, dass die Haftbedingungen
        dort besser sind, als sie etwa von Human Rights Watch in ei-
        nem Bericht von Dezember 2010, „Buffeted in the Border-
        land“, geschildert wurden – Erniedrigungen, monatelange
        Haft, Elektroschocks usw.?
        Die Bundesregierung hat weder den Bau noch den
        Betrieb oder die Einrichtung ukrainischer Haftanstalten
        im genannten Zeitraum aus Bundesmitteln gefördert.
        Anlage 24
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/4043, Frage 30):
        Wie groß war der deutsche Anteil an den bisherigen Fi-
        nanzhilfen für die Ukraine nach dem Umsturz in Kiew vom
        22. Februar 2014 – bitte in Euro angeben –, und inwiefern
        kann die Bundesregierung ausschließen, mit ihrem Anteil der
        Haushaltsunterstützung effektiv den Krieg gegen die ukraini-
        schen Bürger in der Ostukraine finanziell zu unterstützen?
        Die ukrainische Regierung führt keinen Krieg gegen
        die Bürger in der Ostukraine.
        Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf die EU-
        Finanzhilfen für die Ukraine bezieht. Der deutsche An-
        teil daran entspricht dem deutschen Anteil am EU-Haus-
        halt und liegt bei etwa 20 Prozent.
        Im Jahr 2014 hat die EU etwa 2 Milliarden Euro an
        Finanzhilfen an die Ukraine geleistet. Davon entfielen
        1,36 Milliarden Euro auf Makrofinanzhilfen, die ohne
        inhaltliche Zweckbestimmung zur Überwindung akuter
        Haushaltsprobleme gewährt wurden. Die restliche
        Summe verteilt sich auf Sektorbudgethilfen, die jeweils
        für spezifische Aufgaben gewährt wurden, zum Beispiel
        zum Staatsaufbau oder zur Unterstützung der Zivilge-
        sellschaft.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
        (Drucksache 18/4043, Frage 34):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den je-
        weiligen Zahlen der Hin- und Rückreisen Tausender Kosova-
        ren nach Deutschland in den letzten zwölf Monaten, die in
        Deutschland einen Asylantrag stellen?
        Ausweislich der Asylstatistik des Bundesamtes für
        Migration und Flüchtlinge haben im Jahr 2014 8 923 ko-
        sovarische Staatsangehörige in Deutschland einen förm-
        lichen Asylantrag gestellt. Allein im Januar 2015 waren
        es bereits weitere 3 630 Personen aus Kosovo. Valide Zah-
        len für den aktuellen Monat liegen erst zu Beginn des
        Folgemonats vor.
        Von den rund 8 900 kosovarischen Staatsangehörigen,
        die im Jahr 2014 einen Asylantrag gestellt haben, waren
        ausweislich des Ausländerzentralregisters, AZR, zum
        Stichtag 31. Dezember 2014 noch etwa 93 Prozent als in
        Deutschland aufhältig und dementsprechend etwa 7 Pro-
        zent als zwischenzeitlich bereits wieder aus Deutschland
        ausgereist registriert. Durch noch nicht vollständig ein-
        gegangene Nachmeldungen von Ausländerbehörden an
        das AZR können sich die genannten Prozentzahlen noch
        verändern. Entsprechende AZR-Daten für das laufende
        Jahr stehen noch nicht zur Verfügung.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/4043, Frage 35):
        Inwieweit kann mit Blick auf den sehr geringen Anteil
        – rund 0,1 Prozent – des Sports in der bundesdeutschen Wis-
        senschaft, Forschung und Entwicklung (siehe Unterrichtung
        durch die Bundesregierung: Bundesbericht Forschung und
        Innovation 2014, Bundestagsdrucksache 18/1510) der vom
        Bundesministerium des Innern und von anderen Bundesbe-
        hörden, den Sportverbänden und der Wissenschaft definierte
        Forschungsbedarf mit den zur Verfügung stehenden personel-
        len und finanziellen Mitteln abgedeckt werden, und welchen
        Stellenwert haben dabei die Sportmedizin, die Dopingbe-
        kämpfung sowie militärische Forschungsprojekte?
        Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts-
        mittel wird die sportwissenschaftliche Unterstützung durch
        die Institute Bundesinstitut für Sportwissenschaft, BISp,
        Institut für Angewandte Trainingswissenschaft, IAT, und
        Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgerä-
        ten, FES, auf der Grundlage einer Priorisierung der
        sportwissenschaftlichen Forschungsförderung in Abstim-
        mung mit dem Sport – vor allem Spitzensportfachver-
        bände, DOSB, Wissenschaftliches Verbundsystem Leis-
        tungssport – wahrgenommen.
        8254 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015
        (A) (C)
        (D)(B)
        Zum Beispiel wurden im Zeitraum 1. Januar 2012 bis
        20. Februar 2015 beim BISp 182 Projekte gefördert. Da-
        runter befinden sich insgesamt 28 Projekte aus den Be-
        reichen Medizin und Dopingbekämpfung. Darüber hi-
        naus werden über die Nationale Anti Doping Agentur
        Deutschland, NADA, Forschungsprojekte zur Doping-
        bekämpfung an den beiden von der Welt-Anti-Doping-
        Agenturen, WADA, akkreditierten Laboren in Köln und
        Kreischa gefördert.
        Militärische Forschungsprojekte werden weder vom
        BISp noch durch die Institute IAT und FES gefördert.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/4043, Frage 36):
        In welcher Weise nützen nach Kenntnis der Bundesregie-
        rung die Forschungsergebnisse des Bundesinstituts für Sport-
        wissenschaft, BISp, in Köln, des Instituts für Angewandte
        Trainingswissenschaft, IAT, in Leipzig sowie des Instituts für
        Forschung und Entwicklung von Sportgeräten, FES, in Berlin
        auch der Entwicklung des Breiten-, Schul- und Gesundheits-
        sports, und für welche dieser Sportbereiche gibt es auch – ge-
        gebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern – spezifi-
        sche Forschungsprojekte?
        Forschungsförderung durch das Bundesinstituts für
        Sportwissenschaft, BISp:
        Die Forschungsförderung des BISp für den Spitzen-
        sport und Nachwuchsleistungssport umfasst einerseits
        Forschungsthemen mit ausschließlicher Relevanz für
        diese Zielgruppen, zum Beispiel zur Trainings- und
        Wettkampfdiagnostik und -steuerung. Andererseits gibt
        es Forschungsinhalte, die neben dem Spitzensport auch
        für weitere Bereiche des Sports und für die Gesellschaft
        per se relevant sind, zum Beispiel zur Gesundheitsförde-
        rung, zur Sportentwicklung, zur Sportstättenentwick-
        lung, zur Integration und Inklusion, aber auch zu gesell-
        schaftlichen Problemen wie Rechtsextremismus und
        Diskriminierungen, Arzneimittelmissbrauch und Doping
        im Sport.
        Exemplarisch wird zu diesen Themen auf aktuelle
        Forschungsprojekte hingewiesen, die über das BISp
        gefördert werden, zum Beispiel Sportentwicklungsbe-
        richte – Analysen zur Situation der Sportvereine in
        Deutschland; Projekt „Rückenschmerz“, dessen Ergeb-
        nisse neben dem Spitzensport auch dem allgemeinen Ge-
        sundheitswesen und damit der Allgemeinbevölkerung
        zugute kommen sollen.
        Aufgrund seiner Zuständigkeiten erfolgt der Transfer
        des BISp aktiv primär in den Spitzensport. Gleichzeitig
        werden über zahlreiche Transferleistungen, zum Beispiel
        Publikationen, Veranstaltungen, Webauftritte, und insbe-
        sondere durch die sportwissenschaftlichen Datenbanken
        des BISp die Erkenntnisse aus den Forschungs- und Be-
        treuungsprojekten des BISp, des Instituts für Ange-
        wandte Trainingswissenschaft, IAT, des Instituts für For-
        schung und Entwicklung von Sportgeräten, FES, und
        weiteren Forschungen aus der Sportwissenschaft einer
        breiten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt.
        Bei übergreifenden Themenstellungen erfolgt der
        Transfer mit seinen weiteren Kooperationspartnern aus
        dem Sport, der Wissenschaft und dem Gesundheitswe-
        sen auf Bundes- und teilweise auf Länderebene.
        Forschungsförderung durch die Institute IAT und
        FES:
        Nach dem Leistungssportprogramm des Bundes-
        ministeriums des Innern vom 28. September 2005 und
        den „Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR
        AM“ vom 10. Oktober 2005 (GMBl. 2005, Seite 1283)
        leisten die Institute IAT/FES ausschließlich wissen-
        schaftliche Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung
        des Spitzensports.
        Eine unmittelbare Unterstützung des Breiten- und
        Schulsports ist aufgrund der vorrangigen Zuständigkeit
        der Länder (Kultushoheit) nicht möglich.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 37):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Leistungssport-
        förderung des Bundes, und welche konkreten Konsequenzen
        zieht bzw. hat die Bundesregierung aus den Hinweisen des
        Bundesrechnungshofes gezogen, um Transparenz herzustellen
        und um die kritisierte monopolartige Stellung des Deutschen
        Olympischen Sportbundes bei der Verteilung der Fördermittel
        zu beenden?
        Die Bundesregierung hält das Transparenzgebot für
        das staatliche Handeln, mithin auch für den Bereich der
        Sportförderung, für wichtig und elementar. Das Bundes-
        ministerium des Innern ist sich daher bewusst, dass die
        Sportförderung einer kritischen Evaluierung bedarf. Der
        Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière,
        und der Präsident des Deutschen Olympischen Sport-
        bundes, Alfons Hörmann, haben im Jahr 2014 vor dem
        Eingang der Prüfungsmitteilungen des Bundesrech-
        nungshofes vereinbart, einen Neustrukturierungsprozess
        einzuleiten, der alle Themenfelder der Sportförderung
        beleuchten soll. Die operative Phase dieses Prozesses
        beginnt mit der Auftaktsitzung des Lenkungsausschus-
        ses am 11. März 2015. Im Rahmen einer Pressekonfe-
        renz wird der Neustrukturierungsprozess erläutert und
        konkretisiert werden. Zielstellung des Prozesses ist, bis
        spätestens zu den Olympischen Sommerspielen im Jahr
        2016 in Rio Ergebnisse zu erzielen, die anschließend in
        den neuen olympischen Zyklus 2017 bis 2020 mit dem
        Zielwettkampf der Olympischen Spiele im Jahr 2020 in
        Tokio bereits umgesetzt werden.
        Alle Empfehlungen des Bundesrechnungshofes wer-
        den in diesem Neustrukturierungsprozess zusammen mit
        dem Deutschen Olympischen Sportbund und weiteren
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8255
        (A) (C)
        (B)
        Fachleuten diskutiert. So wird beispielsweise auch der
        vom Bundesrechnungshof kritisierte Berechnungsschlüs-
        sel für die Grundförderung einer kritischen Würdigung
        unterzogen. Unabhängig hiervon sind die Empfehlungen
        teilweise aber auch bereits im Rahmen der ohnehin lau-
        fenden Arbeiten umgesetzt worden. So besteht unter an-
        derem bereits ein neues und transparentes Berechnungs-
        modell für die Verteilung der Fördermittel für die
        bestehenden 19 Olympiastützpunkte in Deutschland.
        Das Bundesministerium des Innern wird ebenfalls mit
        dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft mögliche The-
        menfelder für eine erweiterte Beratung der Bundesregie-
        rung erörtern.
        (D)
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        87. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zu einem Anbauverbotgentechnisch veränderter Pflanzen
        Anlagen