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    Plenarprotokoll 18/87 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 87. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 I n h a l t : Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 8205 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Zweite Än- derung der Vereinbarung über die Errich- tung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“; weitere Fragen . . . . . 8205 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8205 B Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 B Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8206 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8206 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 B Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8207 D Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8208 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8208 D Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 8209 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 A Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8209 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8210 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 A Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8211 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8211 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8212 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 B Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/4043 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8213 C Mündliche Frage 9 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse des Indikatorenberichts zur Strategie der biologischen Vielfalt 2014 Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8214 A Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8214 B Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8215 B Mündliche Frage 12 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusätzliche Ausstattung des Fildertunnels mit konventioneller Technik für S-Bahnen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8215 D Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 A Mündliche Frage 15 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fehlen eines Fischerei-Indikators im Indi- katorenbericht zur Strategie der biologi- schen Vielfalt 2014 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 C Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8216 D Mündliche Frage 17 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8217 C Zusatzfragen Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8217 D Mündliche Frage 18 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umwelt- und Arbeitsplatzeffekte bei ei- nem Ausstieg von Coca-Cola aus dem Mehrwegsystem Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8218 C Zusatzfragen Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8218 D Mündliche Frage 21 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Begleitung des Staatssekretärs Uwe Beckmeyer beim jüngsten Indien-Besuch durch Vertreter deutscher Unternehmen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8219 C Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8220 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8220 A Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 8221 A Mündliche Frage 32 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einkesselung der ukrainischen Armee in der Stadt Debalzewe durch Separatisten während der Waffenstillstandsverhandlun- gen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8221 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8221 D Mündliche Frage 33 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulässige szenetypische Straftaten von V-Leu- ten im IS-Milieu in Syrien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8222 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 III Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8223 C Mündliche Frage 38 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Umsetzung des Dogan-Urteils des Europäi- schen Gerichtshofs hinsichtlich der Rege- lung der Sprachnachweise beim Ehegatten- nachzug Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8224 B Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8224 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 A Mündliche Frage 39 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeidung des Vertragsverletzungsver- fahrens zur Europarechtswidrigkeit von Sprachtests beim Ehegattennachzug Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8225 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8227 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8227 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zu einem bundeseinheitli- chen Verbot des Anbaus gentechnisch ver- änderter Pflanzen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8228 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8229 C Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 8231 C Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8232 C Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8233 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 8235 A Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 8236 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8237 B Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . 8238 C René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8239 D Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8240 C Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8241 B Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8242 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8243 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 8245 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeidung der Abstufung nach den Pari- ser Kriterien des Deutschen Instituts für Menschenrechte Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8245 C Anlage 3 Mündliche Frage 2 Andrej Hunko (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zum Ent- wurf für eine gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe als Gesprächsgrundlage mit der griechischen Regierung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8245 D Anlage 4 Mündliche Frage 3 Heike Hänsel (DIE LINKE) Rücknahme des Erklärungsentwurfs von EU-Kommissar Pierre Moscovici durch Einbringen eines eigenen Entwurfs des Euro-Gruppen-Chefs Jeroen Dijsselbloem im Rahmen der Verhandlungen mit der griechischen Regierung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 A IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 Anlage 5 Mündliche Frage 4 Erika Steinbach (CDU/CSU) Einstellung der Leistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz nach Feststellung der erfolgten Heimreise Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 B Anlage 6 Mündliche Frage 5 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Diskrepanz bei dem gemäß SGB II vorge- gebenen Betreuungsschlüssel zur Einglie- derung in Arbeit von erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten und bereitgestellten Haushaltsmitteln Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8246 C Anlage 7 Mündliche Frage 6 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Monatliche bedarfsdeckende Bruttoent- geltschwelle für alleinstehende Beschäftigte zur Leistungsberechtigung gemäß SGB II Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8247 A Anlage 8 Mündliche Frage 7 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Regionen mit den höchsten bzw. niedrigs- ten Kosten für Unterkunft und Heizung und jeweilige Bruttoentgeltschwelle Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staats- sekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8247 C Anlage 9 Mündliche Frage 8 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Position in den Verhandlungen zur EU-Öko-Verordnung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 A Anlage 10 Mündliche Fragen 10 und 11 Inge Höger (DIE LINKE) Bisherige und voraussichtliche Kosten bei der Einrichtung der Kampfstadt Schnög- gersburg und für den Betrieb des Gefechts- übungszentrums in der Colbitz-Letzinger Heide Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 C Anlage 11 Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachweise bezüglich der Beherrschung des sogenannten Sumpfsiebproblems bei den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8248 D Anlage 12 Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchung von Materialproben aus deutschen Atomanlagen durch den belgi- schen AKW-Betreiber Electrabel Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8249 A Anlage 13 Mündliche Frage 16 Niema Movassat (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zur geplan- ten Biospritreform Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8249 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 V Anlage 14 Mündliche Frage 19 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auflistung der Zahlungen für Kreditlinien- Bereitstellung in der Aufstellung der Über- tragungsnetzbetreiber Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 A Anlage 15 Mündliche Frage 20 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswahl der Leitung Wahle – Lamspringe als Pilotstrecke für die Erdverkabelung im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energielei- tungsbaus Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 B Anlage 16 Mündliche Frage 22 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Kindersoldaten durch die Konfliktparteien in Syrien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8250 D Anlage 17 Mündliche Frage 23 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berichte des Magazins Foreign Policy zur möglichen Finanzierung von al-Qaida und anderen islamistischen Terrororganisatio- nen durch den saudischen König Salman Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8251 B Anlage 18 Mündliche Frage 24 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung für Ab- rüstung und Rüstungskontrolle Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8251 C Anlage 19 Mündliche Frage 25 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen für den Ausbau des deutschen Engagements für das Peacekeeping im Rahmen der Vereinten Nationen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 A Anlage 20 Mündliche Frage 26 Heike Hänsel (DIE LINKE) Forderungen nach einer Stationierung von strategischen US-Bombern und US-Atom- waffen in den neuen östlichen NATO-Mit- gliedstaaten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 B Anlage 21 Mündliche Frage 27 Niema Movassat (DIE LINKE) Etwaige Mitfinanzierung von Gefängnissen in der Ukraine durch die EU und dortige Menschenrechtsverletzungen gegen Flücht- linge Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8252 C Anlage 22 Mündliche Frage 28 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Minderjährige Flüchtlinge in von der EU mitfinanzierten ukrainischen Gefängnissen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 A VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 Anlage 23 Mündliche Frage 29 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Förderung ukrainischer Haftanstalten durch die EU seit 2010 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 A Anlage 24 Mündliche Frage 30 Andrej Hunko (DIE LINKE) Bisherige Finanzhilfe für die Ukraine nach dem Umsturz in Kiew Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 B Anlage 25 Mündliche Frage 34 Erika Steinbach (CDU/CSU) Anzahl der hin- und rückreisenden Koso- varen mit in Deutschland gestelltem Asyl- antrag Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 C Anlage 26 Mündliche Frage 35 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Abdeckung des Forschungsbedarfs im Sport mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8253 D Anlage 27 Mündliche Frage 36 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Nutzen von Forschungsergebnissen be- stimmter sportwissenschaftlicher Institute in der Entwicklung des Breiten-, Schul- und Gesundheitssports Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8254 A Anlage 28 Mündliche Frage 37 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kritik des Bundesrechnungshofes an der Leistungssportförderung und Schaffung von Transparenz beim Deutschen Olympi- schen Sportbund hinsichtlich der Vertei- lung der Fördermittel Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8254 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8205 (A) (C) (D)(B) 87. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8245 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 25.02.2015 Dr. Bartke, Matthias SPD 25.02.2015 Binder, Karin DIE LINKE 25.02.2015 Brase, Willi SPD 25.02.2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 25.02.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 25.02.2015 Groneberg, Gabriele SPD 25.02.2015 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 25.02.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 25.02.2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 25.02.2015 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 25.02.2015 Junge, Frank SPD 25.02.2015 Dr. Kofler, Bärbel SPD 25.02.2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 25.02.2015 Kühn (Dresden), Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2015 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 25.02.2015 Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 25.02.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 25.02.2015 Mittag, Susanne SPD 25.02.2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 25.02.2015 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 25.02.2015 Rachel, Thomas CDU/CSU 25.02.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 25.02.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 25.02.2015 Dr. Schröder (Wiesbaden), Kristina CDU/CSU 25.02.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 1): Wie will die Bundesregierung eine Abstufung des Deut- schen Instituts für Menschenrechte e. V. – Verlust A-Status nach Pariser Kriterien – vermeiden, und wann wird dem Deut- schen Bundestag der entsprechende Gesetzentwurf vorliegen? Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen verfolgen gemeinsam das Ziel, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Deutsche Institut für Menschenrechte auf eine stabile Grundlage auf Basis der „Pariser Prinzipien“ zu stellen und damit eine Abstufung des Deutschen Insti- tuts für Menschenrechte zu vermeiden. Ein entsprechen- der Gesetzentwurf wird dem Bundestag vorgelegt wer- den, wenn die Ressortabstimmung und die Arbeit der Koalitionsarbeitsgruppe abgeschlossen sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 2): Inwiefern haben sich Vertreter der Bundesregierung gegen den von EU-Kommissar Pierre Moscovici vorgetragenen Ent- wurf für eine gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe, den die griechische Regierung als Gesprächsgrundlage für das Euro-Gruppen-Treffen akzeptiert hatte, ausgesprochen, und wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Euro-Grup- pen-Chef Jeroen Dijsselbloem in der Entscheidung unter- stützt, kurzfristig einen anderen Entwurf für eine gemeinsame Erklärung für das Euro-Gruppen-Treffen vorzulegen, was nach Angaben der griechischen Seite (www.nachdenksei ten.de/?p=25090) dazu führte, dass keine Einigung erreicht werden konnte? Spinrath, Norbert SPD 25.02.2015 Strässer, Christoph SPD 25.02.2015 Dr. Weisgerber, Anja CDU/CSU 25.02.2015 Wichtel, Peter CDU/CSU 25.02.2015 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 25.02.2015 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 25.02.2015 Ziegler, Dagmar SPD 25.02.2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 8246 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Der Euro-Gruppe am 16. Februar 2015 lag weder ein Entwurf des Euro-Gruppen-Vorsitzenden Dijsselbloem noch des Kommissars Moscovici für eine Vereinbarung mit Griechenland vor. Vor diesem Hintergrund konnte auch keine Aussprache darüber erfolgen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 18/4043, Frage 3): Welche Kenntnis hatte die Bundesregierung vor und wäh- rend der Verhandlungen im Rahmen der Euro-Gruppe mit der griechischen Regierung über den Vorgang und den Auftragge- ber des Vorgangs, dass laut Medienberichten (Zeit Online vom 18. Februar 2015) ein Erklärungsentwurf von EU-Kommissar Pierre Moscovici, den die griechische Regierung als akzep- tabel bewertete, kurz vor Beginn der Sitzung am Montag, dem 16. Februar 2015, von Euro-Gruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem zurückgezogen und durch ein eigenes Papier er- setzt wurde, und hat die Bundesregierung dieses Vorgehen selbst aktiv unterstützt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die In- halte bilateraler Gespräche zwischen dem Euro-Grup- pen-Vorsitzenden und dem Kommissar mit griechischen Vertretern und inwieweit diese auf der Grundlage von Papieren erfolgten. Der Euro-Gruppe am 16. Februar lag weder ein Entwurf des Euro-Gruppen-Vorsitzenden Dijsselbloem noch des Kommissars Moscovici für eine Vereinbarung mit Griechenland vor. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/ CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 4): In wie vielen Fällen wurden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Feststellung der erfolgten Heimreise – etwa durch einen Abgleich der Reiselisten der Busunternehmer mit den Antragstellungen – wieder einge- stellt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der in der Frage angesprochenen Anzahl der Leistungseinstel- lungen vor. Die gewünschten Informationen lassen sich insbesondere auch nicht der Bundesstatistik zum Asyl- bewerberleistungsgesetz entnehmen. Denn die aktuelle Asylbewerberleistungsstatistik – mit Stand 2013 – weist lediglich den Bestand an Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Jahresende 2013 aus; die Entwicklung der Leistungsbezieher im Jahres- verlauf bzw. Aufnahme und Beendigung der Leistungen werden hingegen nicht erfasst. Die angesprochene Einstellung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen des Wegfalls der Leistungsberechtigung betrifft die Ebene des Ver- waltungsvollzugs. Die Ausführung des Asylbewerber- leistungsgesetzes liegt gemäß Artikel 83 des Grundge- setzes in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Die Prüfung und Beurteilung, ob der Leistungsfall eines kosovarischen Asylbewerbers durch dessen Heimreise beendet und der Leistungsbezug nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz somit einzustellen ist, erfolgt durch die zuständigen Leistungsbehörden der Länder. Die Bundesregierung kann zu einzelnen Leistungsfällen keine Aussage treffen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 5): Inwiefern wird der Diskrepanz zwischen dem gemäß § 44 c Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, vorgegebenen Betreuungsschlüssel zur Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis Voll- endung des 25. Lebensjahres von 1 : 75 und ab Vollendung des 25. Lebensjahres von 1 : 50 und den zur Verfügung ge- stellten Haushaltsmitteln mit entsprechender Anpassung der- selben bei der Mittelzuweisung Rechnung getragen, und wie wirkt sich das auf den Rückgang in der nach mir vorliegenden Informationen bisher üblichen Praxis aus, Mittel aus dem für Maßnahmen für Langzeitarbeitslose bereitstehenden Einglie- derungstitel in den Personaltitel des Verwaltungshaushaltes des jeweiligen Jobcenters umzuschichten? In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, obliegt die Entscheidungsverantwortung über die Organisation, Per- sonalwirtschaft sowie die Art und Weise der Aufgaben- durchführung grundsätzlich den Verantwortlichen vor Ort. Dieses Prinzip ist durch das Gesetz zur Weiterent- wicklung der Organisation der Grundsicherung für Ar- beitsuchende seit dem 1. Januar 2011 für alle Jobcenter gesetzlich klargestellt. Wegen dieses Grundsatzes der Dezentralität liegt es nach § 44 c Absatz 4 Satz 1 SGB II in der Verantwortung der Trägerversammlung, zu ge- meinsamen Betreuungsschlüsseln zu beraten. Bei den gesetzlich geregelten Betreuungsschlüsseln handelt es sich um Orientierungswerte für die gemeinsamen Ein- richtungen. Die Trägerversammlung kann dabei bei- spielsweise auch entscheiden, dass in der Leistungsge- währung mehr Personal eingesetzt wird und in der Folge die Betreuungsschlüssel in der Vermittlung nicht genau erreicht werden. Für die Bereitstellung eines gut qualifi- zierten Personalkörpers in den gemeinsamen Einrichtun- gen müssen beide Träger, Kommunen und Bundesagen- tur für Arbeit, Verantwortung übernehmen und ihr Vorgehen abstimmen. Nach § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II werden die Haus- haltsmittel für Eingliederungsleistungen und Verwal- tungskosten in einem Gesamtbudget veranschlagt. Die Voraussetzung für diese Verfahrensweise wurde im Rah- men des Bundeshaushalts durch die gegenseitige De- ckungsfähigkeit der Titel für Leistungen zur Eingliede- rung in Arbeit und für Verwaltungskosten geschaffen. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Mittel für Ein- gliederungsleistungen und für Verwaltungsmittel ist aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein wichtiges Flexibilisierungselement für einen wir- kungsvollen Einsatz der Finanzmittel in den einzelnen Jobcentern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8247 (A) (C) (D)(B) Die mit dieser Flexibilität auch verbundenen Um- schichtungen von Mitteln aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget können durchaus im Sinne einer besseren Integrationsarbeit wirken. Denn eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt setzt nicht unbedingt voraus, dass eine Maßnahme durchge- führt wird. Vielmehr kann eine erfolgreiche Integration auch allein durch eine hohe Betreuungsintensität und gute Vermittlungsarbeit mit entsprechendem Perso- naleinsatz gelingen. Die Entscheidung für eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie oder eine eher personalintensive eigene Betreuung der Leistungsberechtigten und somit über den richtigen Einsatz der Ressourcen trifft die je- weilige Trägerversammlung des Jobcenters unter Be- rücksichtigung der lokalen Integrationschancen und des Unterstützungsbedarfs der Leistungsberechtigten. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 6): Wie hoch liegt nach den jüngsten verfügbaren Daten die monatliche bedarfsdeckende Bruttoentgeltschwelle für allein- stehende Beschäftigte, um die Leistungsberechtigung nach dem SGB II zu überschreiten (unter der Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse I und einer Kirchenmitgliedschaft sowie des Erwerbstätigenfreibetrages), wenn man die derzeit durch- schnittlich anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (bundesweit) heranzieht? Die Bundesregierung hält die Berechnung hypotheti- scher Bruttolohnschwellen für wenig aussagefähig, weil die Art der Berechnung von der jeweiligen Fragestellung abhängt, verschiedene Annahmen zu treffen sind und im Einzelfall die Existenz weiterer möglicher Einkommen sowie etwaige Sonder- und Mehrbedarfe zu berücksich- tigen sind. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 7): Welches sind die fünf Regionen mit den höchsten und den niedrigsten anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung, und wie hoch liegt jeweils dort die Bruttoentgeltschwelle? Die fünf Regionen mit den höchsten durchschnittli- chen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung waren im Oktober 2014 die Kreise München (Land), München (Landeshauptstadt), Fürstenfeldbruck, Wies- baden (Landeshauptstadt) und Starnberg. Die fünf Regionen mit den niedrigsten anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung waren die Kreise Kronach, Wartburgkreis, Hildburghausen, Rhön-Grab- feld und Freyung-Grafenau. Bezüglich der in diesen Regionen geltenden hypothe- tischen Bruttolohnschwellen gilt das in der Antwort zu Frage 6 Gesagte. Durchschnittliche anerkannte Wohnkosten – laufend – ausgewählte Kreise Oktober 2014 Kreis Anzahl Bedarfsgemein- schaften insge- samt (Eckwert) Anzahl Bedarfsgemein- schaften mit laufenden Wohnkosten anerkannte Wohnkosten (in Euro) durchschnittliche anerkannte Wohnkosten (Spalte 3/Spalte 1) 1 2 3 4 München 3 614 3 346 2 030 249 562 München, Landeshauptstadt 40 117 38 015 21 922 296 546 Fürstenfeldbruck 3 360 3 116 1 814 094 540 Wiesbaden, Landeshauptstadt 15 379 14 289 8 066 820 525 Starnberg 1 357 1 264 711 657 524 … … Kronach 1 072 987 298 647 279 Wartburgkreis 3 475 3 111 966 403 278 Hildburghausen 1 599 1 429 443 568 277 Rhön-Grabfeld 969 887 256 051 264 Freyung-Grafenau 949 884 247 240 261 Quelle: Statistik der BA 8248 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 8): Was genau ist Inhalt der „deutschen Haltung“, die in der Pressemitteilung 53/15 des Bundesministeriums für Ernäh- rung und Landwirtschaft vom 11. Februar 2015 genannt wird, in Bezug auf die Verhandlungen zur EU-Öko-Verordnung, und welches Ziel genau möchte Bundesminister Christian Schmidt bei den Verhandlungen zum Vorschlag einer Revi- sion der EU-Öko-Verordnung der Europäischen Kommission erreichen? Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es zur Weiter- entwicklung des Rechtsrahmens für den ökologischen Landbau keiner vollständigen Neugestaltung des bereits existierenden europäischen Regelwerks. Dieses wurde im Laufe der 20-jährigen europäischen Rechtsetzung Schritt für Schritt entwickelt und sieht sehr differenzierte und in der Praxis bewährte Regelungen vor. Die insbe- sondere vor dem Hintergrund wachsender internationaler Handelsverflechtungen erforderlichen Verbesserungen können durch eine gezielte problembezogene Weiterent- wicklung der derzeitigen Rechtsvorschriften erzielt wer- den. In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 hat die Europäische Kommission festgelegt, das Dossier zur Re- vision der EU-Öko-Verordnung nunmehr weiter zu bera- ten. Die Bundesregierung wird sich in die Beratungen der Ratsgremien konstruktiv einbringen und daran mit- wirken, dass die Arbeiten im Rat zügig zu Ende geführt werden können. Dies ist vor allem wichtig für die Bran- che. Denn die Unternehmen benötigen für ihre Planun- gen und unternehmerischen Entscheidungen Sicherheit über die Inhalte des zukünftigen Rechtsrahmens. An vielen Stellen des Kommissionsvorschlags bedarf es aus deutscher Sicht jedoch noch deutlicher Änderun- gen. Die Gestaltung des zukünftigen europäischen Rechts- rahmens für den ökologischen Landbau muss sich an den folgenden Eckpunkten orientieren: – Das zukünftige Regelwerk muss weitestgehend auf dem derzeitigen aufbauen. – Die Glaubwürdigkeit der Bioproduktion erfordert ein Festhalten an der prozessorientierten Kontrolle. – Die Regelungen zur Biokontrolle müssen auf der Ba- sis der bestehenden Regelung weiterentwickelt wer- den. – Die Weiterentwicklung der Produktionsstandards muss sich weiterhin am Machbaren orientieren. – Ein gesonderter Schwellenwert für Rückstände im ökologischen Landbau aus nicht zugelassenen Be- triebsmitteln, zum Beispiel Pflanzenschutzmitteln, wird abgelehnt. – Das derzeitige Importregime muss weiterentwickelt werden, ohne die Handelsbeziehungen zu belasten. – Die wesentlichen Bestimmungen müssen möglichst umfassend in der Basisverordnung selbst geregelt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Fragen 10 und 11): Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bei der Einrichtung der Kampfstadt Schnöggersburg sowie der damit verbundenen Infrastruktur und technischen Ausstattung auf dem Gefechtsübungszentrum, GÜZ, in der Colbitz-Letzlinger Heide insgesamt angefallen, und mit wel- chen weiteren Kosten wird bis zur Fertigstellung gerechnet? Welche Kosten sind für den Betrieb des GÜZ in der Col- bitz-Letzlinger Heide bisher angefallen, und mit welchen Kosten wird bis zum Jahr 2020 jährlich gerechnet? Zu Frage 10: Für die Baumaßnahme „Urbaner Ballungsraum“ auf dem Übungsplatz Altmark wurden bisher Ausgaben in Höhe von 19,5 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnah- men sowie die technische Ausstattung der errichteten Gebäude geleistet. Bis zur Fertigstellung 2020 sind weitere Ausgaben in Höhe von 98,3 Millionen Euro geplant. Zu Frage 11: Zur Sicherstellung des Betriebes des Gefechtsübungs- zentrums Heer, GefÜbZH, wurden bisher 303,7 Millio- nen Euro aufgewendet. Derzeit wird zukünftig von jährlichen Kosten in Höhe von circa 22 Millionen Euro ausgegangen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 13): Inwiefern stehen für die Atomkraftwerke Gundremmin- gen B und C bezüglich der Beherrschung des sogenannten Sumpfsiebproblems noch Nachweise, insbesondere zu Verun- reinigungen in der Kondensationskammer, aus (gegebenen- falls bitte mit Angabe der Gründe; vergleiche hierzu die Ant- wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 110 auf Bundestagsdrucksache 18/412), und welches Vorgehen ist gegebenenfalls für noch fehlende Aspekte der Nachweisfüh- rung vorgesehen (bitte möglichst mit Zeitplan und konkreten Eckdaten bzw. Meilensteinen)? Die zuständige Landesbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, hat im November 2014 der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, den anlagenspezifischen Informationsrückfluss zum Kernkraftwerk Gundrem- mingen, KRB II, Blöcke B und C, zu den Weiterlei- tungsnachrichten WLN 14/92 vom 2. Oktober 1992, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8249 (A) (C) (D)(B) WLN 14A/92 vom 22. August 1996, WLN 14B/92 vom 6. Juni 1997 und WLN 14C/92 vom 29. Mai 2007 zum Thema Sumpfsiebe übersandt. Aus Sicht der Landesbehörde und ihres Gutachters stehen damit keine Nachweise hinsichtlich der Beherr- schung der Sumpfsiebthematik im Kernkraftwerk Gund- remmingen mehr aus. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 14): Aus welchen deutschen Atomanlagen stammen die Mate- rialproben – bitte mit genauer Angabe des Funktionsbereichs, beispielsweise Reaktordruckbehälter –, die bis April 2015 von dem belgischen AKW-Betreiber Electrabel ebenfalls unter- sucht werden sollen (vergleiche Onlineartikel „Doel 3/Ti- hange 2: new update“ der belgischen Atomaufsicht vom 13. Februar 2015), und welche Empfehlungen hat der Leiter der belgischen Atomaufsicht, Jan Bens, gegenüber der Bun- desregierung oder den Bundesbehörden geäußert, nachdem es zu einer neuen, weitaus kritischeren sicherheitstechnischen Bewertung der Riss- bzw. Wasserstoffflockenbefunde in den belgischen Reaktordruckbehältern gekommen ist (vergleiche Onlineartikel „Veel meer scheuren in kerncentrales dan ge- dacht“ der belgischen Zeitung De Redactie vom 13. Februar 2015)? Die Materialprobe stammt von der deutschen Mate- rialprüfungsanstalt Universität Stuttgart, MPA. Es handelt sich um einen kleinen Teil eines halben Flanschringes für den Reaktordruckbehälter eines älteren deutschen Druckwasserreaktors, DWR. Dieser Flanschring wurde wegen zahlreicher Ultraschallanzeigen verworfen und dem Forschungsprogramm Komponentensicherheit zur Verfügung gestellt. Der Leiter der belgischen atomrechtlichen Aufsichts- behörde „Federale Agentschap voor Nucleaire Controle, FANC“ Jan Bens hat gegenüber der Bundesregierung oder einer Bundesbehörde keinerlei Empfehlungen ab- gegeben. Der Bundesregierung liegen keine Informatio- nen darüber vor, dass die belgische atomrechtliche Auf- sichtsbehörde FANC eine neue sicherheitstechnische Bewertung der belgischen Anlagen Doel 3 und Tihange 2 vorgenommen hätte. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 16): Welche Position bezieht die Bundesregierung auf EU- Ebene bei der geplanten Biospritreform – insbesondere betref- fend a) eine Obergrenze von konventionellen Biokraftstoffen am Gesamtenergieverbrauch im Verkehrssektor, b) eine Beimi- schungsquote von Bioethanol in Benzin, c) eine Einbeziehung aller Treibhausgasemissionen in die Emissionsberechnung einschließlich der Emissionen durch indirekte Landnutzungs- änderungen sowie d) eine Einführung von verbindlichen So- zialkriterien für die Biospritproduktion –, und teilt die Bun- desregierung die Einschätzung von Oxfam (www.epo.de/in dex.php?option=com_content&view=article&id=11146:oxfam -cdu-europaabgeordnete-blockieren-biospritreform-zu-lasten- hungernder&catid=54:-sp-472&itemid=100198), dass ein er- folgreicher Abschluss der Biospritreform, die den Einsatz von Biosprit und die Beimischung von Bioethanol in der EU be- grenzt und klare Sozialkriterien für die Biospritproduktion festlegt, für die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung große Bedeutung hat? Diese Frage setzt sich aus fünf Teilfragen zusammen: Zu Buchstabe a): Der Standpunkt des Rates vom 9. Dezember 2014 zum Vorschlag der Kommission zu Biokraftstoffen und indirekten Landnutzungsänderungen, ILUC, sieht die Einführung einer Obergrenze für konventionelle Bio- kraftstoffe vor, die von der Bundesregierung ausdrück- lich als Hauptmaßnahme zur Vermeidung von indirekten Landnutzungsänderungen unterstützt wird. Zu Buchstabe b): Die Einführung einer „Beimischungsquote“ für Etha- nol wäre nicht sachgerecht und in der vom Europäischen Parlament geforderten Höhe zudem nicht technisch rea- lisierbar. Die in Deutschland seit Januar 2015 geltende Treibhausgasquote ist als technologieoffenes Instrument konzipiert und bietet damit auch hinreichend Möglich- keiten zum Absatz von Bioethanol. Zu Buchstabe c): Eine Einbeziehung der Emissionen indirekter Land- nutzungsänderung in die Klimabilanz – sogenannte ILUC-Faktoren – wird im Rahmen einer Berichtspflicht unterstützt, da die im Auftrag der Kommission errechne- ten Werte noch nicht hinreichend genau sind und noch der Überarbeitung bedürfen. Zu Buchstabe d): Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kom- mission vom 18. Oktober 2012 sieht keine verbindlichen Sozialkriterien für Biokraftstoffe vor. Nach der Erneuer- bare-Energien-Richtlinie und der Kraftstoffqualitätsricht- linie ist die Kommission verpflichtet, alle zwei Jahre über die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und über die soziale Tragbarkeit von Biokraftstoffen zu berichten und gegebenenfalls Korrekturen vorzuschlagen. Anfang 2013 veröffentlichte die Kommission ihren ersten Fortschritts- bericht „Erneuerbare Energien“. In diesem Bericht wur- den die Auswirkungen des Einsatzes von Biokraftstoffen auf Landnutzungsrechte und Nahrungsmittelpreise un- tersucht. Nach dem Bericht ist es noch unklar, ob die EU-Biokraftstoff-Nachfrage zum Missbrauch der Land- nutzungsrechte beiträgt. Nach Schätzungen der Kom- mission bezüglich der Auswirkungen auf die Nahrungs- mittelpreise hat die EU-Biokraftstoff-Nachfrage global einen geringen Preiseffekt. Aus diesen Gründen schlägt die Kommission derzeit keine zusätzlichen Nachhaltigkeitskriterien vor, wird aber auch weiterhin diese Themen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten aufmerksam verfolgen. Zur letzten Teilfrage: Die mit der Änderung vorgesehene verstärkte Aus- richtung der Förderung hin zu abfall- und reststoffbasier- 8250 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) ten Biokraftstoffen dürfte die Konkurrenz zur Produk- tion von Nahrungsmitteln vermindern. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 19): Ist es richtig, dass in der Aufstellung der Übertragungs- netzbetreiber nach § 7 der Ausgleichsmechanismusverord- nung auch „notwendige Zahlungen für Kreditlinien-Bereit- stellung“ in Höhe von rund 16,5 Millionen Euro aufgelistet wurden, und wie erklären sich die Kosten angesichts eines deutlichen Überschusses auf dem EEG-Konto (EEG: Erneuer- bare-Energien-Gesetz; siehe www.netztransparenz.de/de/ EEG-Konten-%C3%9Cbersicht.htm)? Die nach der Ausgleichsmechanismusverordnung veröffentlichten Zahlungen für Kreditlinien-Bereitstel- lung beliefen sich im Jahr 2014 auf 15,6 Millionen Euro. Diese Zahlungen sind unabhängig von dem aktuellen Kontostand zu bewerten, da sie sich auf das vorangegan- gene Jahr beziehen. Noch im Jahr 2013 wies das EEG- Konto sehr hohe – teilweise sehr kurzfristig auftreten- de – Unterdeckungen auf, die vor allem auf strukturelle Effekte wie sinkende Marktpreise und saisonale Ein- flüsse zurückzuführen waren. Diese hohen Unterdeckun- gen von mehr als 2 Milliarden Euro mussten von den Übertragungsnetzbetreibern zwischenfinanziert werden. Zur Finanzierung solcher Unterdeckungen nutzen die Übertragungsnetzbetreiber dafür vorgesehene, fest ver- einbarte Kreditlinien. Zur Vorhaltung von Kreditlinien sind sogenannte Bereitstellungsprovisionen zu zahlen, die tagegenau berechnet werden und somit von der Kre- ditlinienhöhe abhängig sind. Sofern das EEG-Konto ei- nen positiven Saldo aufweist, werden diese Kreditlinien zwar nicht in Anspruch genommen, es fällt aber die Be- reitstellungsprovision auf den zugesagten Kreditbetrag an. Die Bereitstellungsprovisionen werden den ÜNB entweder monatlich oder quartalsweise in Rechnung ge- stellt. Die Höhe der Kreditlinien wird in Abhängigkeit des zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden und erwarteten Kontostands überprüft und angepasst. Insofern werden die Übertragungsnetzbetreiber den aktuellen Kontostand bei der Vereinbarung neuer Kreditlinien für das laufende Jahr entsprechend berücksichtigen. Andersherum werden Guthaben auf dem EEG-Konto verzinslich angelegt und die Zinseinnahmen hieraus dem EEG-Konto gutgeschrieben. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 20): Aus welchem konkreten Grund ist im Referentenentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ in Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c die Leitung Wahle–Lam- springe als Pilotstrecke für die Erdverkabelung mit einer Strecke von 10 bis 20 Kilometer ausgewählt worden, und aus welchem Grund sind andere Leitungen aus dem Energielei- tungsausbaugesetz nicht für die Errichtung von Pilotstrecken über derart lange Strecken zur Erdverkabelung vorgesehen? Der Referentenentwurf des BMWi befindet sich der- zeit in der Ressortabstimmung. Daher kann ich nur auf den bisherigen Stand des Entwurfs eingehen. Mit dem Vorhaben in § 2 Absatz 2 Satz 4 EnLAG- Entwurf wollen wir die Möglichkeit schaffen, auf einem bestehenden EnLAG-Pilotvorhaben erstmals auf länge- ren, ununterbrochenen Teilabschnitten von 10 bis 20 Kilo- metern Erfahrungen an zentralen Stellen im (Drehstrom-) 380-Kilovolt-Verbundnetz zu sammeln. Mit steigender Länge des Erdkabelabschnitts steigen die technischen Herausforderungen, insbesondere bezüglich des dynami- schen Verhaltens im Betrieb und hinsichtlich der Sys- temverfügbarkeit bei erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit und Ausfalldauer aufgrund zusätzlicher Komponenten. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird im Verfahren entschieden: Der Vorhabenträger kann für die- ses Pilotvorhaben einen Antrag stellen, der von der zu- ständigen Behörde genehmigt werden muss. Die Leitung Wahle–Mecklar ist bereits im EnLAG 2009 als Pilotstrecke für Erdverkabelung festgelegt wor- den. Die bisherigen Planungen zu diesem EnLAG-Vor- haben sehen bislang einen sehr viel niedrigeren Verkabe- lungsanteil vor als die anderen Erdkabelpilotvorhaben aus dem EnLAG. Insbesondere für den im Planungspro- zess weit fortgeschrittenen ersten Teilabschnitt zwischen Wahle und Lamspringe sind bisher noch gar keine Test- strecken für die Erdverkabelung vorgesehen. Die Aus- wahl dieses Teilabschnitts erfolgte auch nach Vorgesprä- chen mit Ländern und Übertragungsnetzbetreibern. Die Neuregelung trägt dazu bei, das Ziel des Gesetz- gebers zu erreichen, durch die Erdkabelpilotvorhaben möglichst zeitnah umfassende Erfahrungen mit dem Ein- satz von Erdkabeln auf Höchstspannungsebene zu gene- rieren. Mit dem Pilotvorhaben könnten wir in Deutschland technisches Neuland betreten: Bisher gibt es kein ähn- lich langes Erdkabelteilstück im Drehstrombereich in unserem Land – bisher maximal 5 Kilometer. Auch in Europa gibt es lediglich einen längeren Erdkabelab- schnitt mit einer Länge von 10 Kilometern. Dort läuft eine Langzeituntersuchung. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 22): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Kindersoldaten durch die Konfliktparteien in Sy- rien (bitte nach einzelnen Kriegsparteien aufschlüsseln)? Aus den Berichten der vom VN-Menschenrechtsrat 2011 eingesetzten unabhängigen „Commission of In- quiry“, den Berichten des VN-Generalsekretärs zur Lage Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8251 (A) (C) (D)(B) von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie eigenen Erkenntnissen der Bundesregierung ergibt sich folgen- des grundsätzliches Bild: Alle am Syrien-Konflikt beteiligten Parteien haben Minderjährige rekrutiert und als Kämpfer oder zur logis- tischen Unterstützung bzw. Spitzeltätigkeit eingesetzt. Dies gilt für die Terrororganisationen ISIS und Jabhat-al Nusra, für syrische Sicherheitskräfte, mit dem Regime verbündete Milizen und dessen sogenannte Zivilschutz- einheiten sowie die unterschiedlichen Gruppen des be- waffneten Widerstands. Die Terrororganisation ISIS rekrutiert Kinder im Al- ter von 8 bis 18 Jahren und bildet sie in Trainingscamps militärisch aus. Danach werden sie auf verschiedene Kampfeinheiten von ISIS verteilt, wo sie auch als Selbstmordattentäter eingesetzt werden. Die Commission of Inquiry berichtet, dass die soge- nannten Volksschutzeinheiten, YPG, der kurdischen Par- tei PYD im Kampf um die Stadt Ain al-Aab/Kobane Minderjährige rekrutiert und im Kampf gegen ISIS ein- gesetzt hat. Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig und mit Nachdruck für die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes durch alle Konfliktparteien in Syrien ein, unter anderem auch durch die Förderung konkreter Projektmaßnahmen. Weltweit setzt sich die Bundesregierung für den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten ein. Un- ter anderem unterstützt sie die Arbeit der VN-Sonderbe- auftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, ver- schiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und richtete zuletzt im Januar zusammen mit der Stiftung Wissenschaft und Politik eine eigene Konferenz zum Thema in Berlin aus. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 23): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Be- richte des Magazins Foreign Policy, die dem saudischen Kö- nig Salman ibn Abd al-Aziz eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung von al-Qaida und anderen islamistischen Terror- organisationen zuschreiben (Foreign Policy vom 27. Januar 2015, http://foreignpolicy.com/2015/01/27/king-salmans-shady- history-saudi-arabia-jihadi-ties/)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Involvierung König Salmans in die Finanzierung von al-Qaida oder anderen militanten islamistischen Or- ganisationen vor. Es liegen auch keine Hinweise vor, dass andere Mitglieder des Herrscherhauses oder staatli- che Stellen sich an der Finanzierung von al-Qaida oder anderen Terrororganisationen beteiligen. Im Gegenteil ist Saudi-Arabien im Bereich der Terro- rismusbekämpfung international aktiv. Saudi-Arabien unterstützt das Antiterrorzentrum der Vereinten Nationen – UN Counter-Terrorism Centre, UNCCT – in New York und hat 2014 eine finanzielle Zusage in Höhe von 100 Millionen US-Dollar für Anti- terrormaßnahmen für dieses Zentrum angekündigt. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 24): Im Rahmen welcher konkreten Maßnahmen „setzt sich die Bundesregierung unverändert für Abrüstung und Rüstungs- kontrolle ein“ – bitte detailliert aufschlüsseln; vergleiche Bun- destagsdrucksache 18/3887, Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 11 –, und welche zusätzlichen Maß- nahmen erwägt die Bundesregierung hierbei? Die Bundesregierung setzt sich weiterhin konsequent für Abrüstung und Rüstungskontrolle bei Massenver- nichtungswaffen wie auch im konventionellen Bereich ein. Im Nuklearbereich steht derzeit die Vorbereitung der Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbrei- tungsvertrags, NVV, im April/Mai 2015 im Mittelpunkt. Der NVV ist der Eckpfeiler des internationalen Nicht- verbreitungsregimes und Grundlage für Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung. Wir arbeiten für die Konferenz mit unseren Partnern an einer inhaltlich ausgewogenen EU-Position und einer G-7-Erklärung zu beiden Aspek- ten: Abrüstung und Nichtverbreitung. Gleichzeitig gehen die schwierigen Verhandlungen mit Iran über sein Nuklearprogramm in die entschei- dende Phase. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns für eine Grundsatzeinigung im März ein. Bis Ende Juni wären dann die technischen Details zu finali- sieren. Zu biologischen und Chemiewaffen: Deutschland setzt sich als G-7-Vorsitz stark für die universelle Gel- tung des Chemiewaffenübereinkommens ein. Bis Ende März werden in Munster 360 Tonnen Senfgas aus syri- schen Chemiewaffenbeständen vernichtet sein. Um biologische Risiken zu minimieren, hat die Bun- desregierung in gut 20 Partnerstaaten ein Programm für mehr Biosicherheit gestartet, auch in Ebola-Ausbruchs- regionen. Darüber hinaus engagiert sich Deutschland bei ver- trauensbildenden Maßnahmen in der Rüstungskontrolle gemäß Wiener Dokument sowie des Vertrags über den Offenen Himmel, auch im Kontext der Ukraine-Krise. Wir werben in der NATO und OSZE für die Weiterent- wicklung der Regelungen mit dem Ziel, diese an heutige Herausforderungen anzupassen. Im Bereich der Kleinwaffen und Munitionszerstörung ist der regionale Schwerpunkt zahlreicher deutscher Pro- jekte das nördliche Afrika und Südosteuropa. Wir sind außerdem treibende Kraft bei der Implementierung des Vertrags über den Waffenhandel, ATT. 8252 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Als Koordinator in der Arbeitsgruppe des VN-Waf- fenübereinkommens zu Letalen Autonomen Waffensys- temen, LAWS, hat Deutschland erneut Verantwortung bei der Behandlung neuer Herausforderungen übernom- men. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 25): Welche Maßnahmen werden derzeit für den Ausbau des deutschen Engagements für das Peacekeeping im Rahmen der Vereinten Nationen geprüft (vergleiche www.auswaertiges- amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2015/150208_BM_M% C3%BCSiKo.html)? Für die Bundesregierung ist das Engagement in den Vereinten Nationen ein elementarer Bestandteil ihrer Außen- und Sicherheitspolitik. Die Bundesregierung wird die Friedensmissionen der VN auch weiterhin maßgeblich unterstützen und prüft zurzeit Möglichkeiten für einen Ausbau dieser Unter- stützung. Sie beteiligt sich zudem aktiv an der vom VN-Generalsekretär initiierten umfassenden strategischen Überprüfung des VN-Peacekeeping („Peace Operations Review“) und hat dem dafür ernannten hochrangigen Ex- pertenpanel Vorschläge mit deutschen Vorstellungen übermittelt. Diese Vorschläge sollen dazu beitragen, die Wirksam- keit des VN-Peacekeeping zu steigern und letztlich auch die Voraussetzungen für deutsche personelle Beteiligun- gen zu verbessern. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4043, Frage 26): Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Forderungen von Mitgliedern des Armed Services Committee im Repräsentantenhaus (Mike Rogers und Mike Turner) nach einer Stationierung von strategischen US-Bombern und US-Atomwaffen in den neuen östlichen NATO-Mitgliedstaaten angesichts der Ukraine-Krise (www.turner.house.gov, „The U. S. Must Take Immediate Ac- tion to Change Putin’s Calculus“ vom 22. Januar 2015)? Die Mitglieder des US-Repräsentantenhauses Mike Rogers und Mike Turner haben in einem Schreiben an den Außen- und den Verteidigungsminister der Vereinig- ten Staaten vom 22. Januar 2015 ihre Sorge über Aussa- gen der russischen Regierung ausgedrückt, das Recht zu haben, auf dem Gebiet der von Russland völkerrechts- widrig annektierten Halbinsel Krim Nuklearwaffen zu stationieren. In ihrem Schreiben erfragen die Abgeordneten vor diesem Hintergrund unter anderem die Voraussetzungen für die Lagerung und Stationierung von US-Nuklearwaf- fen und Trägermitteln auf dem Gebiet der seit 1999 der NATO beigetretenen Alliierten. Eine Antwort der US-Regierung auf dieses Schreiben liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht vor. Es ist nicht Sache der Bundesregierung, einen solchen inneramerikanischen auch auf Beantwortung von Sach- fragen ausgerichteten Austausch zu kommentieren. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/4043, Frage 27): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen gegen die EU, jahrelang seien Flüchtlinge in der Ukraine illegal in von der EU in Höhe von 20 Millionen Euro mitfinanzierten Gefängnissen gehalten, zurückgeführt und ge- schlagen worden (siehe Report Mainz vom 13. Februar 2015 und Spiegel 8/2015 „Europas Türsteher“), obwohl dies inter- nationales Recht verletze, und wird die Bundesregierung da- rauf drängen, dass diese Praktiken sofort beendet und juris- tisch aufgearbeitet werden? Die Europäische Union unterstützt die Ukraine finan- ziell und durch Beratung. Die EU hat die Ukraine auch im Flüchtlingsmanage- ment finanziell unterstützt, zum Beispiel bei der Ausstat- tung der Migrant Accommodation Centers. Die Bewirtschaftung der Mittel obliegt der Europäi- schen Kommission eigenverantwortlich. Ihre Vergabe und Verwendung durch den Empfänger unterliegen strengen Anforderungen, die auch die Be- achtung eines hohen Menschrechtsstandards umfassen. Die Kommission muss sicherstellen, dass alle Aufla- gen erfüllt und Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden. Sollten sich Anhaltspunkte für eine nicht sachge- rechte Mittelverwendung ergeben, so geht die Bundesre- gierung davon aus, dass die Kommission die hierfür vor- gesehenen Maßnahmen ergreifen und auf eine Korrektur hinwirken wird. Die Bundesregierung wird die Kommis- sion gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten bei Bedarf unterstützen. Die Ukraine ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlings- konventionen und muss deren Regelungen beachten. Dazu gehört auch das Verbot, einen Flüchtling in einen Verfolgerstaat zurückzuweisen oder abzuschieben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die ukrai- nischen Behörden Menschenrechtsverletzungen in an- gemessener Form nachgehen werden. Die geplanten Reformen im ukrainischen Polizeiwesen werden dazu beitragen, dass die Ukraine zukünftig den Schutz von Flüchtlingen und Migranten besser garantieren kann. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8253 (A) (C) (D)(B) Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 28): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in EU-fi- nanzierten Haftanstalten (Gefängnissen, Detention Centers, Temporary Accommodation Centers und vergleichbaren Ein- richtungen) für Flüchtlinge in der Ukraine auch Minderjährige eingesperrt werden, und, wenn nein, welche konkreten Zahlen (gegebenenfalls auch nur Angaben zu einzelnen Haftanstal- ten) liegen ihr diesbezüglich vor? Die Bundesregierung kann dies nicht ausschließen. Es liegen ihr keine konkreten Zahlen hierzu vor. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 29): Über welche weiteren, außerhalb des EU-Nachbarschafts- programms angesiedelten Programme hat die Bundesregie- rung seit dem Jahr 2010 den Bau, den Betrieb oder die Ein- richtung ukrainischer Haftanstalten gefördert – bitte konkrete Beiträge und Summen pro Jahr angeben –, und inwiefern hat sie belastbare Hinweise darauf, dass die Haftbedingungen dort besser sind, als sie etwa von Human Rights Watch in ei- nem Bericht von Dezember 2010, „Buffeted in the Border- land“, geschildert wurden – Erniedrigungen, monatelange Haft, Elektroschocks usw.? Die Bundesregierung hat weder den Bau noch den Betrieb oder die Einrichtung ukrainischer Haftanstalten im genannten Zeitraum aus Bundesmitteln gefördert. Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4043, Frage 30): Wie groß war der deutsche Anteil an den bisherigen Fi- nanzhilfen für die Ukraine nach dem Umsturz in Kiew vom 22. Februar 2014 – bitte in Euro angeben –, und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, mit ihrem Anteil der Haushaltsunterstützung effektiv den Krieg gegen die ukraini- schen Bürger in der Ostukraine finanziell zu unterstützen? Die ukrainische Regierung führt keinen Krieg gegen die Bürger in der Ostukraine. Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf die EU- Finanzhilfen für die Ukraine bezieht. Der deutsche An- teil daran entspricht dem deutschen Anteil am EU-Haus- halt und liegt bei etwa 20 Prozent. Im Jahr 2014 hat die EU etwa 2 Milliarden Euro an Finanzhilfen an die Ukraine geleistet. Davon entfielen 1,36 Milliarden Euro auf Makrofinanzhilfen, die ohne inhaltliche Zweckbestimmung zur Überwindung akuter Haushaltsprobleme gewährt wurden. Die restliche Summe verteilt sich auf Sektorbudgethilfen, die jeweils für spezifische Aufgaben gewährt wurden, zum Beispiel zum Staatsaufbau oder zur Unterstützung der Zivilge- sellschaft. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/4043, Frage 34): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den je- weiligen Zahlen der Hin- und Rückreisen Tausender Kosova- ren nach Deutschland in den letzten zwölf Monaten, die in Deutschland einen Asylantrag stellen? Ausweislich der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben im Jahr 2014 8 923 ko- sovarische Staatsangehörige in Deutschland einen förm- lichen Asylantrag gestellt. Allein im Januar 2015 waren es bereits weitere 3 630 Personen aus Kosovo. Valide Zah- len für den aktuellen Monat liegen erst zu Beginn des Folgemonats vor. Von den rund 8 900 kosovarischen Staatsangehörigen, die im Jahr 2014 einen Asylantrag gestellt haben, waren ausweislich des Ausländerzentralregisters, AZR, zum Stichtag 31. Dezember 2014 noch etwa 93 Prozent als in Deutschland aufhältig und dementsprechend etwa 7 Pro- zent als zwischenzeitlich bereits wieder aus Deutschland ausgereist registriert. Durch noch nicht vollständig ein- gegangene Nachmeldungen von Ausländerbehörden an das AZR können sich die genannten Prozentzahlen noch verändern. Entsprechende AZR-Daten für das laufende Jahr stehen noch nicht zur Verfügung. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 35): Inwieweit kann mit Blick auf den sehr geringen Anteil – rund 0,1 Prozent – des Sports in der bundesdeutschen Wis- senschaft, Forschung und Entwicklung (siehe Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bundesbericht Forschung und Innovation 2014, Bundestagsdrucksache 18/1510) der vom Bundesministerium des Innern und von anderen Bundesbe- hörden, den Sportverbänden und der Wissenschaft definierte Forschungsbedarf mit den zur Verfügung stehenden personel- len und finanziellen Mitteln abgedeckt werden, und welchen Stellenwert haben dabei die Sportmedizin, die Dopingbe- kämpfung sowie militärische Forschungsprojekte? Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts- mittel wird die sportwissenschaftliche Unterstützung durch die Institute Bundesinstitut für Sportwissenschaft, BISp, Institut für Angewandte Trainingswissenschaft, IAT, und Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgerä- ten, FES, auf der Grundlage einer Priorisierung der sportwissenschaftlichen Forschungsförderung in Abstim- mung mit dem Sport – vor allem Spitzensportfachver- bände, DOSB, Wissenschaftliches Verbundsystem Leis- tungssport – wahrgenommen. 8254 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Zum Beispiel wurden im Zeitraum 1. Januar 2012 bis 20. Februar 2015 beim BISp 182 Projekte gefördert. Da- runter befinden sich insgesamt 28 Projekte aus den Be- reichen Medizin und Dopingbekämpfung. Darüber hi- naus werden über die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland, NADA, Forschungsprojekte zur Doping- bekämpfung an den beiden von der Welt-Anti-Doping- Agenturen, WADA, akkreditierten Laboren in Köln und Kreischa gefördert. Militärische Forschungsprojekte werden weder vom BISp noch durch die Institute IAT und FES gefördert. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/4043, Frage 36): In welcher Weise nützen nach Kenntnis der Bundesregie- rung die Forschungsergebnisse des Bundesinstituts für Sport- wissenschaft, BISp, in Köln, des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft, IAT, in Leipzig sowie des Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten, FES, in Berlin auch der Entwicklung des Breiten-, Schul- und Gesundheits- sports, und für welche dieser Sportbereiche gibt es auch – ge- gebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern – spezifi- sche Forschungsprojekte? Forschungsförderung durch das Bundesinstituts für Sportwissenschaft, BISp: Die Forschungsförderung des BISp für den Spitzen- sport und Nachwuchsleistungssport umfasst einerseits Forschungsthemen mit ausschließlicher Relevanz für diese Zielgruppen, zum Beispiel zur Trainings- und Wettkampfdiagnostik und -steuerung. Andererseits gibt es Forschungsinhalte, die neben dem Spitzensport auch für weitere Bereiche des Sports und für die Gesellschaft per se relevant sind, zum Beispiel zur Gesundheitsförde- rung, zur Sportentwicklung, zur Sportstättenentwick- lung, zur Integration und Inklusion, aber auch zu gesell- schaftlichen Problemen wie Rechtsextremismus und Diskriminierungen, Arzneimittelmissbrauch und Doping im Sport. Exemplarisch wird zu diesen Themen auf aktuelle Forschungsprojekte hingewiesen, die über das BISp gefördert werden, zum Beispiel Sportentwicklungsbe- richte – Analysen zur Situation der Sportvereine in Deutschland; Projekt „Rückenschmerz“, dessen Ergeb- nisse neben dem Spitzensport auch dem allgemeinen Ge- sundheitswesen und damit der Allgemeinbevölkerung zugute kommen sollen. Aufgrund seiner Zuständigkeiten erfolgt der Transfer des BISp aktiv primär in den Spitzensport. Gleichzeitig werden über zahlreiche Transferleistungen, zum Beispiel Publikationen, Veranstaltungen, Webauftritte, und insbe- sondere durch die sportwissenschaftlichen Datenbanken des BISp die Erkenntnisse aus den Forschungs- und Be- treuungsprojekten des BISp, des Instituts für Ange- wandte Trainingswissenschaft, IAT, des Instituts für For- schung und Entwicklung von Sportgeräten, FES, und weiteren Forschungen aus der Sportwissenschaft einer breiten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei übergreifenden Themenstellungen erfolgt der Transfer mit seinen weiteren Kooperationspartnern aus dem Sport, der Wissenschaft und dem Gesundheitswe- sen auf Bundes- und teilweise auf Länderebene. Forschungsförderung durch die Institute IAT und FES: Nach dem Leistungssportprogramm des Bundes- ministeriums des Innern vom 28. September 2005 und den „Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM“ vom 10. Oktober 2005 (GMBl. 2005, Seite 1283) leisten die Institute IAT/FES ausschließlich wissen- schaftliche Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung des Spitzensports. Eine unmittelbare Unterstützung des Breiten- und Schulsports ist aufgrund der vorrangigen Zuständigkeit der Länder (Kultushoheit) nicht möglich. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4043, Frage 37): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Leistungssport- förderung des Bundes, und welche konkreten Konsequenzen zieht bzw. hat die Bundesregierung aus den Hinweisen des Bundesrechnungshofes gezogen, um Transparenz herzustellen und um die kritisierte monopolartige Stellung des Deutschen Olympischen Sportbundes bei der Verteilung der Fördermittel zu beenden? Die Bundesregierung hält das Transparenzgebot für das staatliche Handeln, mithin auch für den Bereich der Sportförderung, für wichtig und elementar. Das Bundes- ministerium des Innern ist sich daher bewusst, dass die Sportförderung einer kritischen Evaluierung bedarf. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und der Präsident des Deutschen Olympischen Sport- bundes, Alfons Hörmann, haben im Jahr 2014 vor dem Eingang der Prüfungsmitteilungen des Bundesrech- nungshofes vereinbart, einen Neustrukturierungsprozess einzuleiten, der alle Themenfelder der Sportförderung beleuchten soll. Die operative Phase dieses Prozesses beginnt mit der Auftaktsitzung des Lenkungsausschus- ses am 11. März 2015. Im Rahmen einer Pressekonfe- renz wird der Neustrukturierungsprozess erläutert und konkretisiert werden. Zielstellung des Prozesses ist, bis spätestens zu den Olympischen Sommerspielen im Jahr 2016 in Rio Ergebnisse zu erzielen, die anschließend in den neuen olympischen Zyklus 2017 bis 2020 mit dem Zielwettkampf der Olympischen Spiele im Jahr 2020 in Tokio bereits umgesetzt werden. Alle Empfehlungen des Bundesrechnungshofes wer- den in diesem Neustrukturierungsprozess zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und weiteren Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Februar 2015 8255 (A) (C) (B) Fachleuten diskutiert. So wird beispielsweise auch der vom Bundesrechnungshof kritisierte Berechnungsschlüs- sel für die Grundförderung einer kritischen Würdigung unterzogen. Unabhängig hiervon sind die Empfehlungen teilweise aber auch bereits im Rahmen der ohnehin lau- fenden Arbeiten umgesetzt worden. So besteht unter an- derem bereits ein neues und transparentes Berechnungs- modell für die Verteilung der Fördermittel für die bestehenden 19 Olympiastützpunkte in Deutschland. Das Bundesministerium des Innern wird ebenfalls mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft mögliche The- menfelder für eine erweiterte Beratung der Bundesregie- rung erörtern. (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 87. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu einem Anbauverbotgentechnisch veränderter Pflanzen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Danke schön. – Nächster Redner ist Hermann Färber,

    CDU/CSU-Fraktion.



Rede von Hermann Färber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle-

ginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Tribü-
nen! Ich möchte zunächst einmal drei grundsätzliche Be-
merkungen zur Gentechnik und zur tatsächlichen und
rechtlichen Lage in Deutschland machen.

Erstens. Es gibt derzeit keine gentechnisch veränder-
ten Nutzpflanzen, deren kommerzieller Anbau sich in
Deutschland lohnt.

Zweitens. Die in Deutschland geltenden Haftungsre-
geln – das wurde ja schon mehrfach angesprochen – und
auch die Abstandsregeln werden auch in Zukunft den
kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen wirtschaftlich extrem unattraktiv machen. Es
lohnt sich für die Landwirte einfach nicht, gentechnisch
veränderte Pflanzen anzubauen, und deshalb werden sie
das auch nicht tun.

Drittens. Ich bin sehr dafür, dass der Verbraucher bei
der Entscheidung, was er konsumieren will, wirklich
Wahlfreiheit hat. Dafür ist eine umfassende Prozess-
kennzeichnung notwendig. Das darf nicht nur die Grüne
Gentechnik betreffen, und es darf hier auch nicht nur um
Lebensmittel gehen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Alle Produkte, die in irgendeiner Form während des
Herstellungsprozesses mit Gentechnik in Berührung ge-
kommen sind, müssen gekennzeichnet werden. Erst
dann – wirklich erst dann –, wenn alles gekennzeichnet
ist, hat der Verbraucher echte Wahlfreiheit, und dafür
setzen wir uns ein.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich bin davon überzeugt: Hätten wir diese Kennzeich-
nungspflicht schon in den letzten Jahren gehabt, dann
hätten sich viele Mythen über die Gentechnik gar nicht
erst entwickelt; denn dann wüssten die Verbraucher be-
reits heute, wie oft sie mit gentechnisch veränderten Pro-
dukten in Kontakt kommen.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht vom Acker!)


Wenn hier heute vom gentechnikfreien Teller, von Gen-
technikbetrug und von der gentechnikfreien Lebensmit-
telproduktion gesprochen worden ist, so entspricht das
einfach nicht der Realität.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, natürlich entspricht das der Realität!)


In zahlreichen Lebensmitteln sind heute genverän-
derte Organismen vorhanden – ganz unabhängig davon,
ob sie von genveränderten Pflanzen stammen oder nicht.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Färber ist für Gentechnik! Das ist ja interessant! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Gezielt Verwirrung stiften!)


Aber nun zum Opt-out-Verfahren: Dieses Verfahren
ist ein typisch europäischer Kompromiss. Keiner ist da-
mit zu 100 Prozent zufrieden, aber es ist eine Grundlage,
mit der man arbeiten kann, und ich bin froh, dass man
eine europaweite Lösung gefunden hat, die im Rahmen
des Binnenmarktes bleibt. Ein alleiniges nationales An-
bauverbot ohne europäische Rechtsgrundlage wäre im
Übrigen eine Öffnung für Einschränkungen des Binnen-
marktes gewesen, und von diesem Binnenmarkt profitie-
ren gerade die Menschen in Deutschland ganz erheblich.
Das wollen wir nicht gefährden, und deshalb begrüßen
wir die jetzt gefundene Lösung.

Es ist richtig, dass die Opt-out-Regelung Einschrän-
kungen enthält, die es nicht erlauben, ein Opt-out mit
rein politischen Motiven zu begründen. Das liegt zum ei-
nen an grundlegenden Mechanismen des Binnenmark-
tes, den wir ja alle wollen, zum anderen aber an Ver-
pflichtungen, die Deutschland und die EU international
eingegangen sind. So müssen ausländische und inländi-
sche Produkte nach WTO-Regeln nämlich gleichbehan-
delt werden, wenn sie gleichartig sind. Hier stellt sich
die Frage: Ist eine gentechnisch veränderte Pflanze
gleichartig einer nicht gentechnisch veränderten Pflanze?


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Gentechnikindustrie sagt Ja!)


Ein vom BMEL in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten
spricht hier von einer „erheblichen Rechtsunsicherheit“.
Auch der Gesundheitsschutz kann nur sehr begrenzt ein
Grund für Opt-out sein, da die Gesundheitsprüfung ja ei-
gentlich schon bei der EU-weiten Zulassung vorgenom-
men wird.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das steht gar nicht drin!)


Hier können also höchstens noch regionale Besonder-
heiten angeführt werden. Dazu verlangt das SPS-Ab-





Hermann Färber


(A) (C)



(B)

kommen der WTO über sanitäre und phytosanitäre Maß-
nahmen aber eine wissenschaftliche Beweisführung. Wir
alle wissen, dass es keinerlei geprüfte wissenschaftliche
Beweise für Gesundheitsschäden durch gentechnisch
veränderte Pflanzen gibt.


(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Aber wir wollen das nicht!)


Wegen dieser Schwierigkeiten ist es völlig richtig,
dass die Entscheidung für Anbauverbote bei den Län-
dern liegt; denn die Gründe, die nach internationalen
Verträgen ein Anbauverbot begründen, sind so spe-
zifisch, dass sie eben nicht bundesweit gelten, sondern
einen starken regionalen und lokalen Bezug haben müs-
sen. Deshalb können diese Regelungen auch nur von den
Ländern rechtssicher umgesetzt werden.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Ich denke, wir fangen erst an, zu diskutieren!)


Ich weiß, Herr Minister Schmidt, dass sich die Bun-
desregierung dieser Probleme und Einschränkungen sehr
bewusst ist. Deshalb begrüße ich es auch, dass sich die
Bundesregierung mit Augenmaß und Fachkenntnis an
die Umsetzung macht.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Sind Sie denn schon festgelegt, oder diskutieren wir noch?)


Schnellschüsse helfen in diesem komplizierten Rechts-
bereich niemandem. Ich bin froh, dass sich die Bundes-
regierung von der Aufregung nicht auf die Bäume jagen
lässt. Schließlich muss sich nicht nur Griechenland an
internationale Verträge und Abmachungen halten, für
uns in Deutschland gilt das Gleiche.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank. – Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss
    unserer heutigen Tagesordnung.

    Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
    destages auf morgen, Donnerstag, den 26. Februar 2015,
    9 Uhr, ein.

    Die Sitzung ist geschlossen.