Protokoll:
18019

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 18

  • date_rangeSitzungsnummer: 19

  • date_rangeDatum: 12. März 2014

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:18 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/19 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 19. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Fortschritts- bericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bun- desregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1447 A Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1447 B Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1448 C Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1448 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1448 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1449 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1449 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1449 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt)  (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1449 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1449 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1450 A Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1450 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1450 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1450 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1450 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1451 A Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1451 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1451 B Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1451 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 A Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 C Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 D Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1453 A Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1453 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1453 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1453 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1454 A Dr. Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 1454 C Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1454 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1454 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455 A Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1455 A Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455 C Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde  Drucksache 18/728 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1456 A Mündliche Frage 1 Karin Binder (DIE LINKE) Verbraucherschutzstandards im TTIP-Ab- kommen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1456 B Zusatzfragen Karin Binder (DIE LINKE). . . . . . . . . . . . . . . 1456 C Ralph Lenkert (DIE LINKE). . . . . . . . . . . . . . 1456 D Mündliche Frage 2 Karin Binder (DIE LINKE) Verbraucherschutz- und Umweltstandards im Rahmen des Freihandelsabkommens mit den USA Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1457 B Zusatzfragen Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1457 B Mündliche Frage 3 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ausschluss des Agrarkapitels aus dem EU- Verhandlungsmandat zum TTIP Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1457 D Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1457 D Mündliche Frage 4 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Angebote der EU im Agrar- und Lebens- mittelkapitel bei den TTIP-Verhandlungen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1458 C Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1458 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1459 B Mündliche Frage 7 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherung der Bundeswehrkaserne in See- dorf Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1459 C Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1459 D Mündliche Frage 8 Inge Höger (DIE LINKE) Auftrag und Ausstattung des Flotten- dienstboots „Alster“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1460 A Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1460 B Mündliche Frage 9 Inge Höger (DIE LINKE) Tödlicher Einsatz von US-Drohnen im Rahmen eines Luftangriffs der NATO- Schutztruppe ISAF am 6. März 2014 in Afghanistan Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1460 D Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1461 B Mündliche Frage 10 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tödliche Drohnen- und Kommandoein- sätze mit deutscher Beteiligung und Fort- setzung der ISAF-Einsätze in Afghanistan Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1461 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1462 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1462 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1463 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 III Mündliche Frage 19 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzausstattung der gesetzlichen Kran- kenversicherung bis 2017 Antwort Annette Widmann-Mauz,  Parl. Staatssekretärin BMG. . . . . . . . . . . . . 1463 D Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1464 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1464 C Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1464 D Mündliche Frage 20 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einnahmen des Gesundheitsfonds und Fondsreserven Antwort Annette Widmann-Mauz,  Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 1465 A Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1465 C Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1466 A Mündliche Frage 21 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchungsbericht zum Seeunfall des Containerschiffs „MSC Flaminia“ Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1466 B Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1466 C Mündliche Frage 30 Manfred Grund (CDU/CSU) Ausschluss der Kunststoffrecyclingunter- nehmen von der Befreiung zur Zahlung der EEG-Umlage Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1467 A Zusatzfragen Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1467 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1467 D Mündliche Frage 33  Ralph Lenkert (DIE LINKE) Verfahrenskosten im ICSID-Schieds- gerichtsverfahren mit Vattenfall Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1468 D Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1468 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1468 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1469 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1469 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1469 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1470 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1470 D Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1471 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1471 B Mündliche Frage 34 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Streitverfahren von Staaten mit Investoren vor internationalen Schiedsgerichten Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1471 C Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1471 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1472 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1473 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1473 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1474 A Manfred Grund (CDU/CSU)  (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . 1474 C Dagmar Ziegler (SPD)  (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . 1474 C Mündliche Frage 15 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf die Zulassung und den Patentschutz von Arzneimitteln innerhalb der EU Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1475 C Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1475 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Mündliche Frage 16 Birgit Wöllert (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf gemeinnützige Träger in den Bereichen der Palliativversorgung und der Sterbebeglei- tung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1476 B Zusatzfrage Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1476 B Mündliche Frage 17 Harald Weinberg (DIE LINKE) Etwaige Auswirkungen des TTIP-Abkom- mens auf Krankenhausleistungen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1476 C Zusatzfrage Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1476 C Mündliche Frage 18 Harald Weinberg (DIE LINKE) Mögliche Privatisierungstendenzen bei ge- setzlichen Krankenkassen infolge des TTIP-Abkommens Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1476 D Zusatzfrage Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1476 D Mündliche Frage 35 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Ausgestaltung der Rechte von Finanz- dienstleistern im Rahmen des TTIP-Ab- kommens mit den USA Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1477 A Zusatzfragen Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 1477 B Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1477 D Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1478 A Mündliche Frage 36 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Schutzrechte für öffentliche Sparkassen im Rahmen des TTIP-Abkommens Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1478 B Mündliche Frage 37 Birgit Wöllert (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf gemeinnützige Träger im Bereich der Ret- tungsdienste Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1478 C Zusatzfragen Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1478 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1479 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1479 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeits- recht Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1480 A Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . 1481 A Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1482 B Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1483 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1484 D Heinrich Zertik (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1486 A Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1487 A Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1488 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1489 B Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1490 C Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1492 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1494 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1495 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1497 A Anlage 2 Mündliche Frage 5 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 V Absatzmengen von Cephalosporinen seit dem Jahr 2009 Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin  BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1497 C Anlage 3 Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Resistenzentwicklung bei Reserveantibio- tika in der Veterinärmedizin Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1499 B Anlage 4 Mündliche Frage 11 Christine Buchholz (DIE LINKE) Komplettabzug der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500 B Anlage 5 Mündliche Frage 12 Christine Buchholz (DIE LINKE) Entschädigungsforderungen von Airbus wegen Reduzierung einer Eurofighter-Be- stellung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500 D Anlage 6 Mündliche Frage 13 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Gründe für die verzögerte Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501 A Anlage 7 Mündliche Frage 14 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Maßnahmen zur verbindlichen Garantie eines flächendeckenden Schutzes von Frauen gegen Gewalt Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501 B Anlage 8 Mündliche Fragen 22 und 23 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung der Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter,  Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 1501 C Anlage 9 Mündliche Fragen 24 und 25 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahme weiterer Kosten beim Berliner Stadtschloss durch den Bund Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter,  Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 1502 A Anlage 10 Mündliche Fragen 26 und 27 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalte des Treffens der Umweltminister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im Februar Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter,  Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 1502 C Anlage 11 Mündliche Frage 28 Niema Movassat (DIE LINKE) Etablierung grüner Wertschöpfungszen- tren in Afrika Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1502 D VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Anlage 12 Mündliche Frage 29 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Berücksichtigung des Qualitätsgrundsatzes „barrierefrei“ in dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die euro- päischen Qualitätsgrundsätze für den Tou- rismus Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503 A Anlage 13 Mündliche Frage 31 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung des Netzentwicklungs- plans Strom 2014 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503 C Anlage 14 Mündliche Frage 32 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Redispatch-Maßnahmen des Gaskraft- werks Irsching Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503 D Anlage 15 Mündliche Frage 38 Andrej Hunko (DIE LINKE) Regelungen der Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1504 A Anlage 16 Mündliche Fragen 39 und 40 Annette Groth (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf den Welthandel und auf die Klagemöglich- keiten von international agierenden Unter- nehmen bei einem möglichen Verbot von Fracking in Deutschland Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1504 B Anlage 17 Mündliche Frage 41 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Liberalisierungen im Trade in Services Agreement Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1504 D Anlage 18 Mündliche Frage 42 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf die Pflege- und Gesundheitsversorgung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 A Anlage 19 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Regelungen von Finanzdienstleistungen in- nerhalb des TTIP-Abkommens Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 A Anlage 20 Mündliche Fragen 45 und 46 Sabine Leidig (DIE LINKE) Besetzung der sogenannten Beratergruppe zu TTIP und Vorschlag zur Etablierung ei- nes Gremiums zur Prüfung von Regulie- rungsvorschlägen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 C Anlage 21 Mündliche Fragen 47 und 48 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Verfahren einer Negativliste im TTIP-Ab- kommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 VII Anlage 22 Mündliche Frage 49 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Stand der Verhandlungen zum TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1506 A Anlage 23 Mündliche Frage 50 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlung zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1506 B Anlage 24 Mündliche Frage 51 Klaus Ernst (DIE LINKE) Auswirkungen neuer Investitionsschutzre- geln zwischen der EU und den USA auf be- stehende Investitionsschutzverträge Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1506 C Anlage 25 Mündliche Frage 52 Klaus Ernst (DIE LINKE) Veränderung der Ausrichtung im TTIP- Abkommen zugunsten einer Stärkung der Binnenwirtschaft Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1506 D Anlage 26 Mündliche Frage 53 Kerstin Kassner (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf die kommunale Wasserver- und Abwasser- entsorgung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1507 B Anlage 27 Mündliche Fragen 54 und 55 Herbert Behrens (DIE LINKE) Regelungen zum Kopier- und Urheber- schutz im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1507 C Anlage 28 Mündliche Fragen 56 und 57 Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) Verwendung und Definition des Begriffs der „indirekten Enteignung“ im TTIP-Ab- kommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 A Anlage 29 Mündliche Frage 58 Heike Hänsel (DIE LINKE) Sanktionen gegen die US-Regierung nach dem Einmarsch in den Irak 2003 Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 B Anlage 30 Mündliche Frage 59 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einsatz von Scharfschützen auf dem Mai- dan Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 C Anlage 31 Mündliche Frage 60 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Untersuchung der Morde durch Scharf- schützen auf dem Maidan Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 C VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Anlage 32 Mündliche Frage 61 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Schutz der Schiffe mit den zu vernichten- den syrischen Chemiewaffen Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 D Anlage 33 Mündliche Frage 62 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitslage der ukrainischen Atom- kraftwerke Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1509 A Anlage 34 Mündliche Frage 63 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Empfehlungen für den atomkraftwerkebezogenen Katastrophen- schutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1509 B Anlage 35 Mündliche Frage 64 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Abschlussberichte der Steiner-Kommis- sion und der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin des Deutschen Olympischen Sportbunds zum Thema Doping Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1509 D Anlage 36 Mündliche Frage 65 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reisetätigkeit und Waffentransport mögli- cher V-Personen nach Syrien Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1510 A Anlage 37 Mündliche Frage 66 Andrej Hunko (DIE LINKE) Marktbeobachtung des Bundeskriminal- amts zu Data-Mining-Software Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1510 D Anlage 38 Mündliche Fragen 67 und 68 Petra Pau (DIE LINKE) BKA-Zeugenschutzprogramm für Perso- nen aus dem NSU-Ermittlungs- und Klage- komplex und Möglichkeiten der parlamen- tarischen Kontrolle Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1511 A Anlage 39 Mündliche Fragen 69 und 70 Martina Renner (DIE LINKE) Zeugenaussagen im NSU-Verfahren Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1512 A Anlage 40 Mündliche Frage 71 Katrin Werner (DIE LINKE) Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch wi- derstandsunfähiger Personen Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär  BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1512 B Anlage 41 Mündliche Frage 72 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Auswirkungen eines weiteren Schulden- schnitts für Griechenland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1512 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 IX Anlage 42 Mündliche Frage 73 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Umsetzung der Programme aus den Ret- tungsmaßnahmen für Griechenland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1512 D Anlage 43 Mündliche Fragen 74 und 75 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen als Voraussetzung für das TTIP-Abkom- men Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1513 A Anlage 44 Mündliche Frage 76 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Vorbehalt gegen die Anwendung des SGB II im Rahmen des Europäischen Für- sorgeabkommens Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1513 D Anlage 45 Mündliche Frage 77 Azize Tank (DIE LINKE) Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1513 D Anlage 46 Mündliche Frage 78 Azize Tank (DIE LINKE) Ratifikation der revidierten Europäischen Sozialcharta Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1514 B Anlage 47 Mündliche Fragen 79 und 80 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1514 B Anlage 48 Mündliche Frage 81 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkung einer Finanzierung der soge- nannten Mütterrente aus Steuermitteln Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1514 C Anlage 49 Mündliche Frage 82 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Entwicklung der Mittel für die Arbeits- marktpolitik und der Arbeitslosenzahl Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1515 A Anlage 50 Mündliche Frage 83 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Anzahl der Arbeitslosen in den Jahren 2009 bis 2014 und voraussichtliche Ent- wicklung Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1515 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1447 (A) (C) (D)(B) 19. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1497 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D)  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 12.03.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 12.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 12.03.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 12.03.2014 Bülow, Marco SPD 12.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 12.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 12.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 12.03.2014 Heller, Uda CDU/CSU 12.03.2014 Hunko, Andrej DIE LINKE 12.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 12.03.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 12.03.2014 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 12.03.2014 Dr. Lenz, Andreas CDU/CSU 12.03.2014 Lutze, Thomas DIE LINKE 12.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.03.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.03.2014 Röspel, René SPD 12.03.2014 Rüthrich, Susann SPD 12.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 12.03.2014 Schmidt (Berlin), Matthias SPD 12.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 12.03.2014 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 12.03.2014 Vaatz, Arnold CDU/CSU 12.03.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 5): Wie haben sich seit dem Jahr 2009 die Absatzmengen von Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von Fluorchinolonen in der Veterinärmedizin entwickelt, bitte nach Jahren auflisten, und wie hat sich im gleichen Zeitraum die Antibiotikaresistenzlage bei E.-coli-Bakterien entwickelt, bitte nach Jahren und allen untersuchten Wirkstoffgruppen auflisten? Die Abgabemengen werden seit 2011 aufgrund der Vorgaben der Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen In- stituts für Medizinische Dokumentation und Informa- tion, DIMDI Arzneimittelverordnung, DIMDI-AMV, er- fasst. Die Zahlen für 2011 und 2012 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen Die Abgabemengen für 2013 lie- gen noch nicht vor, da die Meldefrist für die Unterneh- men erst am 31. März 2014 endet. Es handelt sich hier- bei um die an Tierärzte abgegebenen Mengen. Tabelle 1: Menge der an Tierärzte abgegebenen Anti- biotika – Reinsubstanz – der Klassen Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von Fluor- chinolonen in den Jahren 2011 und 2012 in Tonnen und prozentualer Anteil an in dem jeweiligen Jahr insgesamt abgegebenen antibiotischen Wirkstoffen In Anlage 1 sind die im Rahmen des jährlichen Zoo- nosen-Monitorings erhobenen repräsentative Daten zur Resistenzentwicklung von kommensalen E. coli gegen die Chephalosporine der dritten Generation Cefotaxim, Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 12.03.2014 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 12.03.2014 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 12.03.2014 Antibiotikaklassen 2011 2012 3. Generation Cephalosporine 2 057 (0,1 Prozent) 2 346 (0,1 Prozent) 4. Generation Cephalosporine 1 427 (0,1 Prozent) 1 399 (0,1 Prozent) Fluorchinolone 8 247 (0,5 Prozent) 10 382 (0,6 Prozent)  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1498 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (B) Ceftazidim und das Fluorchinolon Ciprofloxacin tabella- risch dargestellt. Die Resistenzbewertung der Isolate er- folgte anhand der sogenannten epidemiologischen Cut- off-Werte. Diese bestimmen den Anteil mikrobiologisch resistenter Isolate und geben frühzeitig Hinweise auf eine beginnende Resistenzentwicklung. Eine Einstufung als resistent nach diesem Bewertungssystem bedeutet also nicht, dass eine Infektion mit diesem Erreger nicht behandelbar ist. Insgesamt ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil re- sistenter E.-coli-Isolate unterscheidet sich deutlich zwi- schen den Herkünften. Gegenüber Ciprofloxacin, einem Vertreter der Fluorchinolone, sind vor allem E.-coli-Iso- late aus Mastgeflügel und Geflügelfleisch mikrobiolo- gisch resistent. In allen betrachteten Lebensmittelketten werden Re- sistenzen von E.-coli-Isolaten gegen Cephalosporine der dritten Generation nachgewiesen. E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Masthähnchen und aus Mastkälbern weisen die höchsten Resistenzraten auf. Zum Nachweis von Bakterien mit Resistenzen gegen Cephalosporine der dritten und vierten Generation bei Geflügel bzw. dessen Produkten ist festzustellen, dass keine Präparate mit diesen Wirkstoffen zum Einsatz beim Geflügel zugelassen sind, deren Einsatz bei diesen Tierspezies ist verboten. Die Herkunft der Resistenzen ist somit noch unklar. Im Übrigen wird auf die Antworten zur Kleinen An- frage „Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermedi- zin“, Drucksache 17/10907 vom Oktober 2012 verwie- sen. Anlage 1 zu Frage 5 Ergebnisse der Resistenzuntersuchungen bei kom- mensalen E. coli aus unterschiedlichen Herkünften im Zoonosen-Monitoring der Jahre 2010 bis 2012 Tabelle 1: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Legehenne Tierart/ Matrix Legehennen, Kot (2010) Legehennen, Kot (2011) 1001 Pro-zent N Pro- zent Anzahl untersucht 27 2,7 642 Cefotaxime 28 2,8 10 1,6 Ceftazidime 55 5,5 11 1,7 Ciprofloxacin 1001 7,4 36 5,6 (D) Tabelle 2: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Masthähnchen Tabelle 3: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Zuchtputen und aus der Lebensmittel- kette Mastpute Tierart/ Matrix Masthähnchen, Kot (2010) Masthähnchen, Kot (2011) Hähnchenfleisch (2011) N Prozent N Prozent N Prozent Anzahl untersucht 200 246 172 Cefotaxime 27 13,5 19 7,7 8 4,7 Ceftazidime 27 13,5 18 7,3 11 6,4 Ciprofloxacin 108 54,0 119 48,4 90 52,3 Tierart/ Matrix Zucht- puten, Kot (2012) Mast puten, Kot (2010) Mastputen, Blinddarm- inhalt (2010) Mastputen, Blinddarm- inhalt (2012) Mastputen, Kot (2011) Puten- fleisch (2010) Puten- fleisch (2012) N Pro-zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent Anzahl  untersucht 12 127 356 332 184 289 307 Cefotaxime 1 8,3 0 0,0 8 2,2 5 1,5 4 2,2 6 2,1 16 5,2 Ceftazidime 1 8,3 0 0,0 6 1,7 5 1,5 4 2,7 5 1,7 12 3,9 Ciprofloxacin 3 25,0 43 33,9 118 33,1 123 37,0 52 28,3 99 34,3 127 41,4 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1499 (A) (C) (B) Tabelle 4: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Milchrindern und aus den Lebensmittel- ketten Mastkalb, Mastrind sowie Mastkalb/Jungrind Tierart/ Matrix Milch- rinder, Tankmilch (2010) Mast- kälber, Kot (2010) Mast- rinder, Kot (2011) Mast- kälber und Jungrinder, Kot (2012) Mast- kälber und Jungrin- der, Dick- darminhalt (2012) Rindfleisch (2011) Kalb- und Jungrind- fleisch (2012) N Pro-zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent Anzahl unter- sucht 95 272 909 217 298 68 70 Cefotaxime 3 3,2 28 10, 3 4 0,4 10 4,6 3 1,0 0 0,0 3 4,3 Ceftazidime 3 3,2 21 7,7 5 0,6 6 2,8 3 1,0 0 0,0 3 4,3 Ciprofloxacin 6 6,3 114 41, 9 33 3,6 26 12, 0 45 15, 1 3 4,4 9 12, 9 (D) Tabelle 5: Anzahl und Anteil resistenter E.-coli-Iso- late aus der Lebensmittelkette Mastschwein Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 6): Plant die Bundesregierung angesichts der laut BVL-Moni- toring 2012 „besorgniserregenden“ Resistenzentwicklung bei den auch als Reserveantibiotika bekannten Cephalosporinen der dritten und vierten Generation und Fluorchinolonen wei- tere Einschränkungen oder ein Verbot des Einsatzes in der Veterinärmedizin, und, wenn nein, warum nimmt sie hier möglicherweise billigend eine weitere Verschärfung der Re- sistenzlage und damit die Gefährdung von Menschenleben in Kauf? Die im Zoonosen-Monitoring erwähnte „besorgniser- regende“ Resistenzentwicklung gegenüber Cephalospo- rinen der dritten Generation und dem Fluorchinolon Ciprofloxacin wurde bei kommensalen E. coli festge- stellt, gegenüber den übrigen getesteten antibiotischen Wirkstoffen gab es im Zeitraum 2009 bis 2011 keine starke Veränderung der Resistenzlage. Kommensale Tierart/ Matrix Mast- schweine, Kot (2011) Schweine- fleisch (2011) N Pro-zent N Pro- zent Anzahl untersucht 859 52 Cefotaxim 16 1,9 1 1,9 Ceftazidim 13 1,5 1 1,9 Ciprofloxacin 51 5,9 3 5,8 Bakterien gehören zur sogenannten Normalflora, die bei Menschen und Tieren unter anderem die Haut, die Mundhöhle oder den Darm besiedelt. Der Nachweis von kommensalen Bakterien steht also in keinem Zusam- menhang mit einer krank machenden bakteriellen Infek- tion. Des Weiteren ist zu beachten, dass eine direkte Her- leitung des Auftretens resistenter Bakterien beim Men- schen von dem Einsatz von Antibiotika bei lebensmittel- liefernden Tieren nicht möglich ist. Die Übertragung erfolgt nur in Einzelfällen bei der Zubereitung der Le- bensmittel, vor allem bei vorhandenen Hygienemängeln. Dennoch geben die Ergebnisse aus Sicht der Bundes- regierung Anlass zu prüfen, welche weiteren Maßnah- men zur Gegensteuerung dieser Entwicklung hier gebo- ten sind, zumal ein Anstieg der Resistenzen gegen die in Frage 54 genannten Wirkstoffklassen auch in der Hu- manmedizin beobachtet wird. Für Cephalosporine und Fluorchinolone zur Anwen- dung bei Tieren bestehen nationale und EU-weite Zulas- sungen. Das für Tierarzneimittel zuständige Gremium der Europäischen Arzneimittelagentur, EMA, der Aus- schuss für Tierarzneimittel, CVMP, hat sich wiederholt mit dem Einsatz von Cephalosporinen und Fluorchinolo- nen bei Tieren beschäftigt und beschlossen, die Pa- ckungsbeilagen mit Hinweisen auf eine umsichtige An- wendung der entsprechenden Tierarzneimittel und die Gefahr von Resistenzentwicklungen zu versehen. Kern- punkt ist, dass Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und viertenGeneration der Behandlung klinischer Erkrankungen vorbehalten bleiben sollen, die auf andere Klassen von Antibiotika unzureichend angesprochen ha- ben bzw. bei denen mit einem unzureichenden Anspre- chen zu rechnen ist („Second-Line“-Antibiotika). Der CVMP kommt auf der Grundlage der Beurteilung der derzeit vorliegenden Daten zu dem Schluss, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für diese Arzneimittel vorbe- 1500 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) haltlich der empfohlenen Änderungen der Produktinfor- mation nach wie vor insgesamt positiv ist. Die Daten zur Resistenzentwicklung aus dem Zoonosen-Monitoring werden jährlich an die Europäische Agentur für Lebens- mittelsicherheit, EFSA, übermittelt. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird eine Reduk- tion des Einsatzes aller Antibiotika und insbesondere dieser Substanzgruppen in der Tiermedizin angestrebt. Mit diesem Ziel wurde die 16. AMG-Novelle mit dem in ihr enthaltenen Antibiotikaminimierungskonzept erlas- sen. Sie führt die Ermittlung der Therapiehäufigkeit in Mastbetrieben ein. Darüber hinaus enthält die 16. AMG- Novelle Ermächtigungen für weitere Vorgaben und Be- schränkungen für den Einsatz von Antibiotika durch Verordnungen. So ist vorgesehen, in der Verordnung über Tierärztli- che Hausapotheken, TÄHAV, eine Verpflichtung zur Durchführung von Resistenztests, ein Umwidmungsver- bot für die in Frage 54 genannten Wirkstoffklassen und ein Verbot des Abweichens von den Gebrauchsinforma- tionen bei oral zu verabreichenden Antibiotika aufzu- nehmen und so die zulassungskonforme Anwendung von Tierarzneimitteln zu stärken. Die Bundesregierung ist also angesichts der sich ver- schlechternden Resistenzlage nicht tatenlos geblieben, sondern hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um über eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes der Resis- tenzentwicklung entgegenzuwirken. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 11): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der laut der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen „seit geraumer Zeit bestehenden Pa- rallelplanung“ (Reuters vom 26. Februar 2014) für einen Komplettabzug der Bundeswehr aus Afghanistan unternom- men, und wann ist der spätestmögliche Zeitpunkt, an dem er in Angriff genommen werden muss, um noch im Jahr 2014 abgeschlossen werden zu können? Die Bundesregierung geht unverändert davon aus, dass es zur Unterzeichnung des bilateralen Sicherheits- abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Ame- rika und Afghanistan kommt und die ISAF-Nachfolge- mission „Resolute Support“ stattfindet. An dieser Vorgabe richtet sich unverändert das Engagement in Af- ghanistan aus. Neben den Planungsüberlegungen zu einer NATO-ge- führten Folgemission in Afghanistan nach dem Jahr 2014 wird gleichwohl parallel dazu auf militärplaneri- scher Ebene Vorsorge für den Fall getroffen, dass es wi- der Erwarten nicht zu dieser Mission kommt und das deutsche Engagement im Rahmen der NATO-Mission ISAF in Afghanistan bis zum 31. Dezember 2014 been- det wird. In Mazar-i-Sharif wurde im Februar 2013 zur mate- riellen Entlastung des deutschen Einsatzkontingents ISAF die „Materialschleuse Drehscheibe im Einsatz“ für die Rückverlegung eingerichtet. In der Materialschleuse wird das gesamte zur Rücklieferung vorgesehene Ma- terial des deutschen Einsatzkontingents ISAF ange- nommen, geprüft und unter Beachtung aller zoll- und gefahrgutrechtlichen Vorgaben für den jeweiligen Trans- portträger kommissioniert und abgesteuert. Weiteres integrales logistisches Organisationselement der materiellen Rückverlegung ist der logistische Um- schlagpunkt in Trabzon in der Türkei, über den in einer Kombination aus Luft- und Seetransport das Material nach Deutschland zurückgeführt wird. Die bestehende Parallelplanung wird durch diese konkreten Schritte un- terstützt. Die fortbestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklungen in Afghanistan, insbesondere mit Blick auf die noch nicht erfolgte Unterzeichnung des bilateralen Sicherheitsabkommens zwischen den Ver- einigten Staaten von Amerika und Afghanistan, erfor- dern jedoch die ständige Aktualisierung, Anpassung und Überprüfung der derzeitigen Planungen. Eine verbindli- che Aussage zum spätestmöglichen Zeitpunkt für eine Entscheidung zum vollständigen Abzug der Bundeswehr ist angesichts der Unwägbarkeiten und variablen Para- meter derzeit nicht möglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 12): Inwieweit hält die Bundesregierung die vom Hersteller Airbus als Entschädigung für die Reduzierung einer Eurofigh- ter-Bestellung angekündigte Forderung in Höhe von rund 900 Millionen Euro für gerechtfertigt, und in welcher Höhe hat sie dafür in ihrer Haushaltsplanung bereits Mittel einge- plant? Die Forderung der Firma Airbus Defence & Space wurde durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informa- tionstechnik und Nutzung der Bundeswehr dem Grunde nach nur teilweise und infolgedessen der Höhe nach nicht akzeptiert, da die Ansprüche nicht hinreichend klar dargelegt wurden. Der Industrie wurde die Möglichkeit der Überarbeitung eingeräumt. Für „Entschädigungen“, das heißt Ausgaben, die sich aus dem Umstand der Nichtabnahme der Tranche 3B und dem Rückbau der Fertigungsanlagen ergeben könn- ten, wurde keine gesonderte Einplanung im Haushalt vorgenommen. Gegebenenfalls erforderliche Ausgaben könnten nach derzeitiger Einschätzung aus den für das Vorhaben Eurofighter veranschlagten Haushaltsmitteln finanziert werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1501 (A) (C) (D)(B) Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 13): Was sind die konkreten Gründe für die Verzögerung der Ratifizierung der von der Bundesregierung am 11. Mai 2011 unterzeichneten Konvention „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, SEV-Nr.: 210, und wie ist die weitere zeitliche Umsetzungsplanung? Nach Art. 59 Grundgesetz ist zum Beitritt der Bun- desrepublik zu einem völkerrechtlichen Vertrag wie SEV 210 ein – in diesem Fall von Bundestag und Bun- desrat zu verabschiedendes – Bundesgesetz erforderlich. Bei SEV 210 handelt es sich um ein sehr umfangreiches Vertragswerk (81 Artikel). Dieser Umfang hat zur Folge, dass zur Erstellung des Entwurfes für das Bundesgesetz umfangreiche Prüfungen erfolgen müssen. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit zur Erfüllung aller sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen ein geson- dertes Umsetzungsgesetz bzw. eine Umsetzungsverord- nung erforderlich ist. Nach deutschem Recht – und in Übereinstimmung mit dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge – ist für eine Ratifizierung Deutschlands erforderlich, dass ein völkerrechtlicher Vertrag wie SEV 210 bereits vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. Dies erklärt auch die teilweise lan- gen Zeitabstände zwischen Zeichnung der Verträge und Beitritt Deutschlands im Vergleich zu anderen Staaten, nach deren innerstaatlichen Vorschriften die Umsetzung nicht bereits vor Beitritt erfolgen muss. Die Bundeslän- der haben, wie nach innerstaatlichem Verfahren geregelt, dem Vertrag vor Zeichnung und inzwischen auch der Ra- tifizierung zugestimmt und sich somit auch an die Um- setzung gebunden. Die Bundesregierung prüft zurzeit den etwaigen ge- setzlichen Umsetzungsbedarf auf Bundesebene und wei- teren Durchführungsbedarf. Es wird angestrebt, im nächsten Jahr einen Entwurf für das erforderliche Ver- tragsgesetz vorzulegen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 14): Welche weiter gehenden Maßnahmen will die Bundes- regierung zur verbindlichen Garantie eines flächendeckenden Schutzes von Frauen gegen Gewalt ergreifen bzw. hat sie kon- kret in Planung über die Einrichtung des bundesweiten Hilfe- telefons hinaus? Mit dem „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ über- nimmt die Bundesregierung unmittelbar Verantwortung, damit Frauen einen niederschwelligen Weg ins Hilfesys- tem finden. Der Bund ist zudem in der Verantwortung, wenn es um individuelle Leistungsansprüche der gewalt- betroffenen Frauen nach den Sozialgesetzen geht. Die Bundesregierung wird in Umsetzung des Koali- tionsvertrages prüfen, wie ressortübergreifend Maßnah- men zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Frauen gebündelt und Lücken im Hilfesystem geschlos- sen werden können. Zudem wird die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Unterstützungsangebote für gewaltbe- troffene Frauen auch Thema von Gesprächen zwischen dem BMFSFJ mit den Ländern sein. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 22 und 23): Wie hoch ist der aktuelle Spendenstand beim Förderverein Berliner Schloss e. V. bzw. der Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“, und gibt es darunter zweckgebundene Spenden, beispielsweise für einzelne Fassadenelemente, die Kuppel oder Ähnliches? Welche anderen Pläne zur Kostenübernahme gibt es, wenn die notwendigen Spenden nicht generiert werden, und welche Verpflichtungsermächtigungen für vorbereitende Planungs- und Bauleistungen für die historische Fassade bzw. die zusätz- lichen baukulturell bedeutsamen Optionen wurden vom Bund bereits eingegangen, ohne dass die dafür notwendigen Spen- den vorliegen? Zu Frage 22: Neben Barspenden sind vom Förderverein Berliner Schloss e. V. bei der Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ umfangreiche Sachspenden in Form von Planungsleistungen und Modellen zu den barocken Fassaden eingegangen. Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ hat bis 2014 insgesamt Barspenden inklusive darauf erwirt- schafteter Zinsen in Höhe von 17,6 Millionen Euro ein- genommen. Sämtliche Spenden sind zweckgebunden, davon 7,8 Millionen Euro für die historischen Fassaden, 2,5 Millionen Euro für die zusätzliche bauliche Option Eckrondell an der Südostfassade des Baukörpers. Für die baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion histo- rische Kuppel“ und „Innenportale“ stehen der Stiftung zweckgebunden Spenden in Höhe von 7,2 Millionen Euro zur Verfügung. Zu Frage 23: Die Bundesregierung erwartet nach den Erfahrungen an anderer Stelle, dass sich mit erkennbarem Baufort- schritt die Spendenbereitschaft weiter deutlich verstär- ken wird. Sie geht davon aus, dass schließlich Spenden in voller Höhe von 80 Millionen Euro bereitstehen. Für die am Ende vollständig aus Spendenmitteln zu finanzierenden barocken Außenfassaden Süd, West und Nord sowie die des Schlüterhofes ist es notwendig, bereits jetzt erste Verpflichtungen für spätere Jahre ein- zugehen. Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Re- gierungsentwurf zum Haushaltsplan 2014 und den Fi- 1502 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) nanzplanansätzen der Folgejahre berücksichtigt. Dem Haushaltsausschuss und weiteren beteiligten Ausschüs- sen – Kultur und Medien, Verkehr und Bau – des Deut- schen Bundestages ist dazu am 14. Mai 2013 berichtet worden. Für eine spätere Realisierung der baukulturell bedeut- samen Optionen wird entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses innerhalb der festgelegten Kosten- obergrenze von der Bauherrin Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ baukonstruktiv Vorsorge getroffen. Die Bundesregierung geht für die baulichen Optionen keine Verpflichtungsermächtigungen ein, ohne dass die notwendigen Spenden zur Verfügung stehen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübin- gen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 24 und 25): Wird der Bund weitere Kosten beim Berliner Stadtschloss – Humboldtforum – übernehmen, wenn die notwendigen 80 Millionen Euro an Spenden für die historische Fassade so- wie die 28,5 Millionen Euro an Spenden für die zusätzlichen baukulturell bedeutsamen Optionen – Kuppel etc. – nicht ge- neriert werden, und, wenn ja, in welcher Höhe? In welcher Höhe rechnet der Bund mit zusätzlichen Kos- ten beim Berliner Stadtschloss – Humboldtforum – über die ursprünglich geplanten 590 Millionen Euro hinaus, und plant der Bund, diese in vollem Umfang zu übernehmen? Zu Frage 24: Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ er- wartet mit sichtbar fortschreitendem Bau verbindlich Spenden für die Mehrkosten der historischen Fassaden in voller Höhe von 80 Millionen Euro. Die Bundesregie- rung geht davon aus, dass Spendenmittel in dieser Höhe rechtzeitig bereitstehen. Zusätzliche baukulturell bedeutsame Optionen – Kuppel etc. – werden nur realisiert, wenn die Finanzie- rung aus Spenden rechtzeitig gesichert ist. So stehen für die baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion historische Kuppel“ und „Innenportale“ zweckgebun- dene Spenden in Höhe von 7,2 Millionen Euro zur Ver- fügung. Andere Optionen werden daher zurzeit nicht re- alisiert. Zu Frage 25: Der Bund rechnet bei der planmäßig verlaufenden Baumaßnahme Schloss/Humboldtforum nicht mit zu- sätzlichen Kosten. Ob Veränderungen durch allgemein steigende oder fallende Baupreise – Baupreisindex – im weiteren Pro- jektverlauf der Baumaßnahme bei zukünftigen Auftrags- vergaben wirksam werden, ist rein spekulativ. Bisher sind die kalkulierten Kosten eingehalten worden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 26 und 27): Wurden beim Treffen der Umweltminister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im Rahmen des Weimarer Dreiecks im Februar dieses Jahres konkrete Ziele hinsichtlich der notwendigen europäischen Klima- und Energieziele nach 2020 genannt, nachdem die Umweltminister in der Abschluss- erklärung darin übereinstimmten, „dass die EU zeitnah einen Beitrag für die Zeit nach 2020 vorlegt, der mit dem globalen Anspruch vereinbar ist, den Temperaturanstieg auf weniger als zwei Grad im Vergleich mit der Zeit vor der Industrialisie- rung zu begrenzen“, und inwieweit gab es dazu Einigkeit? Welche konkreten Vorschläge zur Reform des europäi- schen Emissionshandels wurden beim Treffen der Umwelt- minister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im Rahmen des Weimarer Dreiecks im Februar dieses Jahres er- örtert, nachdem sich in der Weimarer Erklärung vom Februar 2014 „die Minister zudem einig waren, dass das europäische Emissionshandelssystem eine wichtige Rolle dabei spielt, CO2-Emissionen kosteneffizient zurückzufahren“, sowie wei- ter betont wurde, dass die Umweltminister ihr Interesse zum Ausdruck gebracht hatten, „an dem Vorschlag der Kommis- sion für eine strukturelle Reform des Systems zu arbeiten“, und welche konkreten weiteren Schritte wurden diesbezüglich verabredet? Zu Frage 26: Die deutsche Umweltministerin vertrat die bereits mehrfach kommunizierten deutschen Zielvorstellungen – Zieltrias: Klimaziel von mindestens 40 Prozent EU- intern mit der Möglichkeit einer Ambitionssteigerung, verbunden mit einem Beitrag aus internationalen Minde- rungszertifikaten, im Zusammenhang mit einem inter- nationalen Klimaschutzabkommen, Erneuerbare-Ener- gien-Ziel von 30 Prozent, und Energieeffizienzziel. Darüber konnte, wie in der gemeinsamen Erklärung dargestellt, (noch) keine Einigung erzielt werden. Zu Frage 27: Es wurden Vorschläge zur Reform des Emissionshan- dels erörtert. Konkrete weitere Schritte wurden nicht vereinbart, aber die drei Staaten werden auf unterschied- lichen Ebenen weiter in engem Kontakt bleiben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 28): Welche Pläne liegen im Bundesministerium für wirtschaft- liche Zusammenarbeit und Entwicklung bezüglich der ange- kündigten Etablierung zehn grüner Wertschöpfungszentren in Afrika bisher vor (bitte besonders auf konkrete Lage, inhaltli- che Ausrichtung, Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, In- volvierung deutscher Unternehmen eingehen), und welcher Zusammenhang besteht hierbei zu anderen, bereits bestehen- den landwirtschaftlichen Entwicklungsprojekten (wie der G 8 New Alliance, der German Food Partnership oder den Agri- cultural Growth Corridors)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1503 (A) (C) (D)(B) Das BMZ plant den Aufbau von zehn Innovations- zentren zum Aufbau agrarischer Wertschöpfungsketten. Diese Zentren bilden den Nukleus eines erweiterten Reformansatzes zur Förderung kleinbäuerlicher Land- wirtschaft in Entwicklungsländern. Diese Zentren sollen jeweils aus einem Cluster von verschiedenen Einrichtun- gen und Aufgaben der Wissensgenerierung und Wis- sensvermittlung bestehen. Erst nach einer Konsultation mit möglichen Partnern in Entwicklungsländern, die noch bevorsteht, können Planungen hinsichtlich konkre- ter Lage und Beteiligung lokaler, gegebenenfalls auch deutscher und internationaler Partner in Angriff genom- men werden. Ein formaler Zusammenhang mit anderen, bereits bestehenden landwirtschaftlichen Entwicklungs- projekten besteht nicht. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 29): Inwieweit hält die Bundesregierung die Berücksichtigung des Qualitätsgrundsatzes „barrierefrei“ in dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qua- litätsgrundsätze für den Tourismus“ (Ratsdokument 6872/14 vom 21. Februar 2014) mit Blick auf die auch vom Europäi- schen Parlament ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention, BRK – hier insbesondere die Art. 9 und 30, für ausreichend, und was hat die Bundesregierung getan, um gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen (ent- sprechend Art. 4 Abs. 3 BRK), zum Beispiel der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V., dafür zu werben, dass sich der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ und ein europa- weit einheitliches Kennzeichnungssystem dafür (über Nr. 3 Buchstabe d Ziffer ii hinaus) in den Empfehlungen wiederfin- den? Die EU-Kommission verfolgt mit dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qualitätsgrundsätze für den Tourismus“ das Ziel, die Wettbewerbsbedingungen europaweit anzugleichen und die Information von Verbrauchern über die Qualität von Tourismusdienstleistungen einheitlich zu regeln. Dabei geht es um eine generelle Festlegung von allgemeinen Qualitätsgrundsätzen im Tourismus. Die Mitgliedstaaten sollen die Anwendung der Grundsätze durch die touristi- schen Dienstleister auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet koordinieren und überwachen. In diesem speziellen Kontext wurde der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ in Ziffer 3 (d) ii des Vorschlags der Empfehlungen aufge- nommen. Deutschland hat auf dem Gebiet des barrierefreien Tourismus bereits ein relativ gutes Niveau erreicht und wird dies weiter ausbauen. Mit dem vom BMWi finan- zierten Projekt „Entwicklung und Vermarktung barriere- freier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland“ setzen wir neue Maßstäbe. Nach einem bundesweit einheitlichen Kenn- zeichnungssystem werden touristisch relevante Einrich- tungen auf ihre Eignung für Menschen mit Aktivitäts- und Mobilitätseinschränkungen geprüft und das Ergeb- nis entsprechend kommuniziert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dieses Kennzeichnungssystem Eingang findet in ein europaweit einheitliches Kennzeichnungssystem. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 31): Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Verschie- bung der Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom 2014 (siehe Meldung „Veröffentlichung NEP und O-NEP 2014“ unter www.netzentwicklungsplan.de/ver%C3%B6ffent lichung-nep-und-o-nep-2014) vor dem Hintergrund, dass § 12 b des Energiewirtschaftsgesetzes eine Veröffentlichung am 3. März eines jeden Jahres verpflichtend vorsieht, und welcher Zusammenhang besteht zwischen dieser Entschei- dung und der öffentlichen Debatte über den Bau der Hoch- spannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung von Bad Lauch- städt nach Meitingen im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen? Die Verschiebung der Veröffentlichung der Entwürfe der Netzentwicklungspläne 2014 für Onshore und Off- shore wurde zwischen der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern vereinbart. Da die Netzent- wicklungspläne auf den Szenariorahmen vom Sommer 2013 beruhen, hat die Bundesnetzagentur die Übertra- gungsnetzbetreiber gebeten, neben den Netzberechnungen für die Netzentwicklungspläne 2014 auch Sensitivitäten zu rechnen, die sich aus den neuen Ausbaukorridoren für erneuerbare Energien nach dem Koalitionsvertrag erge- ben. Die Entwürfe der Netzentwicklungspläne sollen gleichzeitig mit den Ergebnissen der Sensitivitätsanaly- sen nach dem Koalitionsvertrag im April 2014 vorgelegt werden. Dies bietet den Vorteil, dass in die sich anschlie- ßende Konsultation der Netzentwicklungspläne auch die Sensitivitätsberechnungen einbezogen werden können. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 32): Welchen konkreten Inhalt – unter anderem Vergütungs- höhe, Laufzeit etc. – besitzt der Vertrag für sogenannte Redis- patch-Maßnahmen der Kraftwerksblöcke 4 und 5 des Gas- kraftwerks Irsching, der im Frühjahr 2013 zwischen den Kraftwerksbetreibern, dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT und der Bundesnetzagentur geschlossen wurde, und wo ist dieser Vertrag einsehbar? Die Frage betrifft den Vertrag zwischen der E.ON Kraftwerke GmbH – Irsching 4 – und der TenneT TSO GmbH sowie den Vertrag zwischen dem Gemeinschafts- kraftwerk Irsching GmbH – Irsching 5 – und der TenneT TSO GmbH. Die Laufzeit der geschlossenen Verträge endet am 31. März 2016 und orientiert sich an der Absi- cherung des Winters 2015/2016, bis zu dem das Kern- kraftwerk Grafenrheinfeld stillgelegt werden soll. Im Hinblick auf die Vertragsdetails wie insbesondere die 1504 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Höhe der Vergütung handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien. Die Ver- träge können in einer Fassung, in der die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt wurden, bei der Bun- desnetzagentur eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 7 und 8 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stromversorgungssicherheit in Süddeutsch- land“ (Bundestagsdrucksache 17/13840) sowie auf die Antwort auf die parlamentarische Anfrage „Redispatch- Vereinbarung mit den Kraftwerken Irsching 4 + 5“ (Bun- destagsdrucksache 17/14733) verwiesen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 38): Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass das TTIP-Abkommen die Konkurrenz der Arbeiterinnen und Ar- beiter in den USA und der EU und den Druck auf soziale und Arbeitsstandards in den USA und der EU erhöhen würde, und inwiefern ist im Rahmen des Verhandlungsmandats der Europäischen Kommission die Forderung des Deutschen Ge- werkschaftsbundes, DGB, nach der Etablierung allgemeiner Standards für die Arbeitnehmerrechte, die industriellen Bezie- hungen und die Mitbestimmungsrechte, die dem höchsten Ni- veau entsprechen, das bislang in einem Land erreicht wurde, und der Einführung expliziter Klauseln, die einen Abbau von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbieten und den jeweils höchsten erreichten Standard absichern (www.dgb.de vom 14. Mai 2013), umsetzbar? Die Bundesregierung sieht kein Risiko einer Absen- kung von Arbeits- und Sozialstandards durch die TTIP- Verhandlungen. Laut Verhandlungsmandat soll viel- mehr ein hohes Arbeitsschutzniveau im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften gefördert werden. Das Mandat enthält zudem die Klarstellung, dass das Recht jeder Partei anerkannt werden soll, ihr eigenes Arbeits- recht zu regeln. Im Rahmen eines Nachhaltigkeitskapitels werden also Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das Abkommen aufgenommen. Die Einzelheiten müssen im Verlauf der Verhandlungen mit den USA ausgehandelt werden. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 39 und 40): Welche konkreten Auswirkungen für die Teilnahme am Welthandel erwartet die Bundesregierung für die Länder des globalen Südens durch den Abschluss eines Freihandelsab- kommens EU-USA? Welche konkreten Auswirkungen auf die Klagemöglich- keiten von international agierenden Unternehmen vor einem möglichen internationalen Schiedsgericht, das durch ein Frei- handelsabkommen EU-USA geschaffen werden könnte, sieht die Bundesregierung bei einem möglichen Verbot von Fra- cking in Deutschland, zum Beispiel in Fällen von Unterneh- men? Zu Frage 39: Der Abschluss einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA brächte sowohl handelsschaffende wie auch handelsum- lenkende Effekte mit sich. Von der Handelsumlenkung würden infolge des Ab- baus von Zöllen und technischen wie nichttechnischen Handelsbarrieren vor allem die Teilnehmer der Freihan- delsinitiative über eine intensivere Handelsverflechtung profitieren. Dies könnte zum Teil zulasten der bisherigen Handelspartner gehen. Der handelsschaffende Effekt infolge einer erhöhten Handelsintensität, steigender Beschäftigung und Ein- kommen würde sich dagegen positiv auf den gesamten Welthandel auswirken, sodass zum Beispiel infolge glo- baler Wertschöpfungsketten auch Länder des „globalen Südens“ indirekt von einem Freihandelsabkommen zwi- schen der EU und den USA profitieren könnten. Welcher Effekt letztlich überwiegt, ist im Vorhinein nicht abzuschätzen. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung mögliche Auswirkungen des Abkommens auf Entwick- lungsländer im weiteren Verhandlungsprozess im Auge behalten. Zu Frage 40: Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor- lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Im Rah- men von Investor-Staat-Schiedsverfahren kann ein Staat nicht zur Änderung seiner Gesetze verurteilt werden. Negative Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf eine bereits getätigte Investition reichen auch nicht aus, um einen Schadenersatz zu begründen. Vielmehr muss die Gesetzesänderung willkürlich, unverhältnismäßig oder diskriminierend sein. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 41): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Dienstleistungssektoren bei den Verhandlungen im Trade in Services Agreement von Liberalisierungen ausgenommen werden sollen und ob sich darunter Bereiche der Pflege- und Gesundheitsversorgung befinden? Die Verhandlungen über das Trade in Services Agree- ment, TiSA, stehen noch am Anfang. Ein erster Ange- botsaustausch für den Dienstleistungsbereich hat im No- vember stattgefunden. Die Bundesregierung strebt keine Verpflichtungen zur Erleichterung des Marktzugangs im Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1505 (A) (C) (D)(B) gemischt oder öffentlich finanzierten Bereich des Pflege- und Gesundheitsbereichs an. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 42): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie ein TTIP-Abkommen ratifizieren wird, in dem der Bereich der Alten- und Krankenpflege stärker dereguliert wird und dies zu mehr Belastungen der Pflegebedürftigen und für deren Ange- hörige führt? Die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen stehen noch am Anfang. Ein Angebotsaustausch im Dienstleis- tungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst für Mitte 2014 geplant. Die Bundesregierung wird keine Ver- pflichtungen zu Deregulierungsmaßnahmen im Bereich der Alten- und Krankenpflege übernehmen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 43 und 44): Wie ist der aktuelle Stand in der Frage, Finanzdienstleis- tungen innerhalb der Transatlantischen Handels- und Investi- tionspartnerschaft, TTIP, zu verhandeln unter Berücksichti- gung der der Presse zu entnehmenden unterschiedlichen Positionen der Verhandlungsführer im Hinblick auf die Einbe- ziehung von Fragen der Finanzmarktregulierung (Financial Times vom 27. Januar 2014, „Brussels wants finance rules back in US trade pact“)? Welche Arten von Finanzdienstleistungen sollen aus Sicht der europäischen Verhandlungsführung von der TTIP erfasst werden, und zu welchen sogenannten Verpflichtungen – Com- mitments – hat sie sich konkret bereit erklärt? Zu Frage 43: In den ersten drei Verhandlungsrunden haben die EU und die USA auch über die Einbeziehung der Finanz- dienstleistungen gesprochen. Dies gilt sowohl für die Übernahme von Verpflichtungen im Marktzugang als auch über eine etwaige regulatorische Kooperation in diesem Bereich. Die EU hat insbesondere zu Letzterem Vorschläge gemacht. Eine vertiefte Diskussion wird in den kommenden Verhandlungsrunden angestrebt. Zu Frage 44: Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang. Ein Angebotsaustausch im Dienstleistungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst für Mitte 2014 geplant. Inso- fern kann noch keine Aussage über mögliche Verpflich- tungen gemacht werden. In der Regel wird im Rahmen von Freihandelsabkommensverhandlungen über die Be- reiche Versicherungsdienstleistungen und Dienstleistun- gen im Bankenbereich verhandelt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck- sache 18/728, Fragen 45 und 46): Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mit- glieder der sogenannten Beratergruppe – Advisory Group – zur Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP, ausgewählt, und sind die unterschiedlichen Positionen und Perspektiven auf die TTIP nach Einschätzung der Bundesre- gierung ausgewogen vertreten – bitte begründen, auch im Hinblick auf TTIP-kritische Positionen –, sodass dies auch der Ausgewogenheit des gesamten Verhandlungsprozesses genügt? Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich de- mokratischer Legitimation und parlamentarischer Regulie- rungshoheit zum Vorschlag des EU-Handelskommissars Karel De Gucht, im Rahmen der TTIP einen Regulatory Cooperation Council zu etablieren – ein Gremium, das alle zukünftigen Regulierungsvorschläge dahin gehend prüfen soll, ob sie einen wesentlichen Einfluss auf den transatlanti- schen Handel haben und mit den TTIP-Vereinbarungen kon- gruieren? Zu Frage 45: Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung der Be- ratergruppe, die ein breites Spektrum von Interessen ver- tritt. Entscheidung und Auswahl liegen in der alleinigen Verantwortung der EU-Kommission, die sich nach Auf- fassung der Bundesregierung um eine ausgewogene Zu- sammensetzung bemüht hat. Zu Frage 46: Laut Mandat kann die Kommission auch über Be- stimmungen zur Schaffung einer institutionellen Grund- lage für die Orientierung der künftigen Arbeiten im Regulierungsbereich verhandeln. Die Bundesregierung wird sich zu einem Vorschlag der EU-Kommission posi- tionieren, sobald ein konkreter Textvorschlag für diesen Bereich des Abkommens selbst vorliegt. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 47 und 48): Welche Dienstleistungsbereiche sollen nach Meinung der Bundesregierung bei der TTIP auf die Negativliste gesetzt werden, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass alle öffentlichen Dienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen werden (bitte begründen)? Wie ist das Verfahren einer Negativliste nach Meinung der Bundesregierung mit noch nicht absehbaren zukünftigen Be- reichen vereinbar, und warum setzt sich die Bundesregierung nicht für eine Positivliste ein? Zu Frage 47: Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang. Ob im Dienstleistungsbereich eine Negativliste verwen- det wird, ist noch nicht geklärt. Ein Angebotsaustausch im Dienstleistungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst 1506 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) für Mitte 2014 geplant. Insofern kann noch keine Aus- sage über Verpflichtungen gemacht werden. Die Bundes- regierung wird ihre Haltung mit den Ländern abstimmen und strebt keine Verpflichtungen für Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge an. Zu Frage 48: Die Entscheidung über die Verwendung einer Nega- tivliste ist noch nicht gefallen. Die Bundesregierung setzt sich für die Verwendung einer Positivliste ein. Die Listung eines Sektors oder Bereichs auf einer Ne- gativliste erfolgt auf Basis von Produktcodes nach inter- nationaler Klassifizierung. Auch ist für „neue Dienstleistungen“, die nicht unter die bisherigen Klassifizierungen fallen, eine Sonderrege- lung denkbar. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 49): Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Verhandlungen zur TTIP, und welches sind aus Sicht der Bun- desregierung die größten Differenzen zwischen den Vertrags- partnern, die ein Fortkommen der Verhandlungen zum jetzi- gen Zeitpunkt erschweren? Die Verhandlungen treten nach drei vorbereitenden Runden jetzt in eine Phase ein, in der konkrete Textver- handlungen beginnen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass es inten- sive Gespräche und Verhandlungen vor allem zu den Themen regulatorische Zusammenarbeit und Marktzu- gang – Dienstleistungen, Beschaffungswesen – geben wird. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 50): Welchen Grund gibt es dafür, dass der Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren nicht aus den Verhandlungen zur TTIP herausgenommen werden, obwohl sowohl die USA als auch Europa und die Bundesrepublik Deutschland in ihren Verfassungen das Recht auf Eigentum und die Gewerbefreiheit garantieren, in einem umfassenden Gesetzesrahmen sichern sowie durch eine unabhängige Justiz absichern? Seit dem Übergang der Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen durch den Vertrag von Lissabon auf die EU kann die EU-Kommission für die EU und die EU-Mitgliedstaaten Verhandlungen über Investitions- schutz führen. Die EU-Kommission strebt die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen in die meisten Freihandelsabkommen an, auch in das geplante Abkom- men mit den USA. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Abschluss von Investitionsschutzverträgen mit Staa- ten, die Investoren ausreichend Rechtsschutz gewähren derzeit nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Verhand- lungen mit den USA haben die EU und einige EU-Mit- gliedstaaten jedoch andere Interessen als Deutschland. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/728, Frage 51): Inwiefern hätte ein angeblich neuartiges Investitions- schutzkapitel mit „modernen, nachvollziehbaren Vereinbarun- gen“ zwischen der EU und den USA Auswirkung auf sonstige bestehende Investitionsschutzverträge – abgesehen von den einzelnen EU-Ländern, die bereits ein Investitionsschutzab- kommen mit den USA haben –, und wie kann insofern „ein für alle Mal ein Missbrauch der Investmentregeln verhindert“ werden (Karel De Gucht in SZ vom 21. Januar 2014)? Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor- lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Falls in TTIP Investitionsschutzbestimmungen aufgenommen werden, würden diese für die Vorbereitungen anderer Verhandlungen der EU-Kommission über künftige Ab- kommen mit Investitionsschutz der EU und der EU- Mitgliedstaaten berücksichtigt, und zwar ebenso wie etwaige bilaterale Verträge der Mitgliedstaaten und des Vertragspartners. Geltende Investitionsschutzverträge könnten abgeändert werden, wenn die Vertragsparteien dies wünschen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/728, Frage 52): Sieht die Bundesregierung einerseits aufgrund des gerin- geren Ambitionsniveaus der USA und stockender Verhand- lungen zu Zöllen oder Marktzugang (vergleiche FAZ vom 5. März 2014) und andererseits aufgrund der Rüge der Euro- päischen Union an den hohen deutschen Exportüberschüssen Veranlassung, Veränderungen in Gewichtung und Ausrich- tung der TTIP vorzunehmen sowie die exportorientierte Wachstumsstrategie zugunsten einer stärkeren Orientierung auf die binnenwirtschaftliche Entwicklung zu modifizieren – bitte begründen –, und, wenn ja, welche konkret? Die Exportstärke der deutschen Unternehmen wird von der Kommission nicht gerügt. Vielmehr erklärt die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ausdrücklich zu einem wichtigen Stützpfeiler Europas. Aufgrund des mit rund 43 Prozent hohen Im- portanteils deutscher Exporte profitieren vom Erfolg deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten auch un- sere europäischen Handelspartner direkt. Die Bundesre- gierung teilt auch die Einschätzung der Kommission, dass eine weitere Stärkung der deutschen Binnennach- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1507 (A) (C) (D)(B) frage erforderlich ist. Mit den im Koalitionsvertrag be- schlossenen Maßnahmen werden die staatlichen Investi- tionen und die binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter gestärkt. So wird die Bundesregierung etwa die Investitionen in Verkehrsinfrastruktur um 5 Milliarden Euro erhöhen und die Länder um 6 Milliarden Euro ent- lasten, um Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen zu fördern. Auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist geeignet, der Binnennach- frage Auftrieb zu verleihen. Damit trägt Deutschland zum Abbau der Ungleichgewichte in Europa bei. Das am 10. Februar an die EU übermittelte erste Marktzugangsangebot der USA für Industriegüter und Agrarprodukte war zunächst enttäuschend, weil es ein weit kleineres Ambitionsniveau als das des EU-Ange- bots aufweist. – Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass es in der Natur von Verhandlungen liegt, mit unterschiedli- chen Vorstellungen über die Angebotsausgestaltung in Verhandlungen zu starten. – In der vierten Verhand- lungsrunde finden keine Gespräche zu Zollangeboten statt. Die USA erstellen zunächst ein neues Angebot. Die Bundesregierung begrüßt jedoch, dass die Kom- mission ihr ambitioniertes Angebot für den Marktzugang an zufriedenstellende Ergebnisse in anderen Verhand- lungsbereichen, insbesondere an regulatorische Fragen, gekoppelt hat. Eine Änderung der strategischen Ausrichtung ist we- der bei TTIP noch multilateral angezeigt. Vielmehr lie- gen die Gründe zur Stärkung des internationalen Han- dels auf der Hand: Die WTO hatte sich im Dezember 2013 auf das soge- nannte Bali-Paket geeinigt: Die Einigung umfasst Han- delserleichterungen und Zollvereinbarungen, deren Aus- wirkungen Experten global auf rund 1 Billion Dollar (730 Milliarden Euro) schätzen. Es könnten 21 Millionen neue Arbeitsplätze entste- hen; die meisten davon in Entwicklungsländern. Im We- sentlichen sieht das Abkommen den Abbau bürokrati- scher Einfuhrhemmnisse vor. Die Entwicklungsländer erhalten zudem einen besseren Zugang zu den Märkten der Industrie- und Schwellenländer sowie zusätzliche finanzielle Hilfen. „Hauptnutznießer des Bali-Pakets sind die ärmsten Entwicklungsländer“. Die Einigung erscheint als deutli- ches Zeichen, dass die Entwicklungsländer die Globali- sierung mittlerweile als Chance wahrnehmen. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Kassner (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 53): Welche Auswirkungen sind beim Zustandekommen des geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA mit einer entsprechenden Marktzugangsverpflich- tung in Bezug auf die kommunale Organisationshoheit im Be- reich der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung zu erwarten? Es sind keine Auswirkungen auf die kommunale Organisationshoheit im Bereich der kommunalen Was- server- und Entsorgung zu erwarten, weil die Bundes- regierung für Deutschland keine entsprechenden Markt- öffnungsverpflichtungen übernehmen wird. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 54 und 55): Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die Bundesregierung hinsichtlich der TTIP-Verhandlungen und eines Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen und auch des Verbots entsprechender Anwendungen ein? Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die Bundesregierung bei den TTIP-Verhandlungen mit Blick auf die Urheberrechtsdurchsetzung, insbesondere hinsichtlich ei- nes Three-Strikes-Modells und der Ausweitung der Störerhaf- tung bei Urheberrechtsverletzungen außerhalb Deutschlands, ein? Zu Frage 54: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass die Umgehung von Kopierschutzmechanismen und ein Verbot entsprechender Anwendungen Gegenstand der Verhandlungen sind. Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die USA Vertragsparteien völkerrechtlicher Verträge zum Urhe- berrecht sind, unter anderem des Urheberrechtsvertrags der Weltorganisation für geistiges Eigentum – WIPO, Copyright Treaty, WCT – und des WIPO-Vertrages über Darbietungen und Tonträger – Performances and Phono- grams Treaty, WPPT. Beide Verträge sowie Art. 6 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutz- rechte in der Informationsgesellschaft, der die Vorga- ben dieser Verträge für die EU und ihre Mitgliedstaaten konkretisiert, enthalten Bestimmungen zum Schutz technischer Schutzmaßnahmen vor Umgehung. Diese Vorgaben wurden in § 95 a ff. des deutschen Urheber- rechtsgesetzes umgesetzt. Die Bundesregierung geht da- von aus, dass die Europäische Kommission die Verhand- lungen auf der Grundlage des internationalen und europäischen Rechtsrahmens führt. Zu Frage 55: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass die genannten Fragen Gegenstand der TTIP-Ver- handlungen sind. Allgemein ist bei Regelungen zur Rechtsdurchsetzung nach Auffassung der Bundesregie- rung besonders auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und auf den Datenschutz zu achten. Auch frei- willige Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Internetdiensten dürfen keine Speicherungs- und Über- wachungspflichten vorsehen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. 1508 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 56 und 57): Existiert im Rahmen der Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, international und auch zwischen den Verhandlungspartnern EU und USA eine belastbare Einigkeit darüber, was mit dem Begriff „indirekte Enteignung“ umschrieben werden soll, und welche Rechtsfolgen im Falle der Feststellung, dass eine „in- direkte Enteignung“ vorliegt, hätte dies? Wie verhalten sich die Vorschläge und Überlegungen über die „indirekte Enteignung“ zu Art. 345 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem es ohne Ein- schränkung heißt: „Die Verträge lassen die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt“, und wel- chen Einfluss hätten Regelungen über eine „indirekte Enteig- nung“ in der TTIP auf „Enteignung[en] … zum Wohle der Allgemeinheit“ nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes, GG, und über die Überführung „in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ nach Art. 15 GG? Zu Frage 56: Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor- lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Kommissar De Gucht hat Ende Januar mitgeteilt, dass die EU-Kommission die Verhandlungen über den Be- reich Investitionsschutz für drei Monate unterbrechen will, um Konsultationen auf der Basis eines Textes der EU-Kommission zum Investitionsschutz einschließlich des Investor-Staat-Schiedsverfahrens durchzuführen. Im Anschluss daran will die EU-Kommission die EU-Ver- handlungsposition zu diesem Thema festlegen. Zu Frage 57: Derzeit liegen noch keine Vorschläge der EU über ihre Verhandlungsposition zum Investitionsschutz vor. Eine Regelung zum Schutz von Investoren gegen Ent- eignungen müsste sich im Rahmen von Art. 345 AEUV und Art. 14 Grundgesetz halten. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 58): Welche Sanktionen hat die Bundesregierung gegen die US-Regierung nach dem Einmarsch in den Irak im Jahr 2003 beschlossen? Die Bundesregierung hat infolge des Irakkriegs im Jahr 2003 keine Sanktionen gegen die amerikanische Regierung verhängt. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 59): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Scharfschützen im Februar 2014 auf dem Maidan in Kiew? Zu den näheren Umständen zum Einsatz von Scharf- schützen liegen der Bundesregierung keine eigenen Er- kenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente, umfassende Untersuchung unter Einbeziehung interna- tionaler Institutionen ein. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 60): Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine interna- tionale forensische Untersuchung ein, die dem Verdacht des estnischen Außenministers Urmas Paet nachgeht, den er in ei- nem abgehörten und inzwischen online gestellten Telefonat mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 26. Februar 2014 geäußert hat, dass Demonstranten und Polizisten auf dem Maidan von denselben Scharfschützen erschossen wur- den, hinter denen nicht der ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch stand, sondern Mitglieder der neuen Regie- rungskoalition, und dieser Verdacht nach einem Gespräch mit einer Ärztin, der zufolge Demonstranten und Polizisten von den gleichen Leuten erschossen worden seien, worauf die ver- wendete Munition hinweise, sich verstärkt habe (www.zeit.de/ politik/ausland/2014-03/kiew-ukraine-telefonat-ashton-paet), und liegen der Bundesregierung Informationen über die Gründe der bisher ausgebliebenen diesbezüglichen Ermittlun- gen der Morde durch Scharfschützen vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der estnische Außenminister klargestellt, dass er in dem Telefonat mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Au- ßen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, keine derartigen Schlussfolgerungen gezogen hat. Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente, umfassende Untersuchung unter Einbeziehung interna- tionaler Institutionen ein. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 61): Hat die Bundesregierung ihre Planungen für einen Einsatz der Deutschen Marine zum vermeintlichen Schutz vor Terroris- ten bezüglich derjenigen Schiffe, die an der Vernichtung der sy- rischen Chemiewaffen beteiligt sind, angesichts der Äußerun- gen des NATO-Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, dass die „Planungen für eine gemeinsame Mission bei der Vernich- tung syrischer Chemiewaffen auf einem US-Schiff im Mittel- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1509 (A) (C) (D)(B) meer beendet“ worden seien (http://de.reuters.com/article/top- News/idDEBEEA2500220140306?sp=true), eingestellt, oder plant die Bundesregierung den vermeintlichen Schutz der Schiffe in einem anderen Rahmen? Der Nordatlantikrat hat am 5. März 2014 entschieden, die Planungen im Rahmen des NATO-Russland-Rats für die maritime Absicherung der seegestützten Hydrolyse der syrischen Chemiewaffen zu suspendieren. Die Ver- nichtung der syrischen Chemiewaffen und das Hydro- lyseverfahren an Bord der „Cape Ray“ selbst ist durch diese Entscheidung nicht berührt. Alternativen für die maritime Absicherung der Hydro- lyse der syrischen Chemiekampfstoffe an Bord des US- Schiffes „Cape Ray“ werden zurzeit geprüft. Die Bereit- schaft der Bundesregierung, sich mit einer Marineeinheit an der Absicherung der Hydrolyse zu beteiligen, gilt fort. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 62): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicher- heitslage an den fünf ukrainischen Atomstandorten, und wie wird sie sich bezüglich der Forderung aus dem ukrainischen Parlament, die internationale Staatengemeinschaft solle zum Schutz der Atomanlagen Hilfe leisten, positionieren (bitte mit ausführlicher Erläuterung des Vorgehens bzw. auch eigener geplanter Maßnahmen)? Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkennt- nisse über eine konkrete Gefahren- oder Bedrohungslage bezüglich kerntechnischer Anlagen und Kernkraftwer- ken in der Ukraine vor. Nach unserer Kenntnis haben die ukrainischen Behörden die Sicherheitsvorkehrungen an allen ukrainischen Atomstandorten erhöht. Die Ukraine hat am 4. März 2014 bei der Internatio- nalen Atomenergie-Organisation, IAEO, die Bitte an- hängig gemacht, sich an den internationalen Bemühun- gen um eine Deeskalation der aktuellen Krise um die Ukraine zu beteiligen und die Frage der nuklearen Si- cherheit mit den russischen Behörden aufzunehmen. Die Bundesregierung bemüht sich seit Beginn der Krise in enger Abstimmung mit unseren Partnern um eine Dees- kalation der Situation in der Ukraine. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 63): In welchen Bundesländerregionen sind der Vollzug und die Umsetzung der (Rahmen)Empfehlungen des Bundes für den atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung und der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern hinsichtlich der Qualität stark verbesserungsbedürftig (bitte möglichst vollständige und konkrete Darlegung, falls möglich auch auf Ebene der Kreise und Städte), und welche Berichte von atomkraftwerke- bezogenen Katastrophenschutzübungen der letzten zehn Jahre sind der Bundesregierung und/oder der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern bekannt (bitte jeweils mit Angabe, mit welchem Verschlusssachengrad sie eingestuft sind)? In Deutschland sind für den Katastrophenschutz, auch in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, die Länder verantwortlich. In Planungen der Länder erhält der Bund in der Regel keine Einsicht. Er kann diese, soweit sie ihm bekannt sind, schon aus Gründen der fehlenden Zu- ständigkeit auch nicht bewerten. Zu einigen Übungen der Länder werden fachkundige Beobachter von Bundesdienststellen eingeladen. So neh- men beispielsweise Mitarbeiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, sporadisch als Beobachter an Katastrophen- schutzübungen in der Umgebung von Kernkraftwerken teil. Berichte liegen aufgrund der Beobachterrolle aller- dings nur vereinzelt und teilweise auch nur zu Teilaspek- ten einer Übung vor. In diesem Sinne sind Berichte zu Übungen um das Kernkraftwerk Krümmel im November 2005, um das Kernkraftwerk Gundremmingen im Juli 2008 und Juli 2011 und um das Kernkraftwerk Brokdorf im Juli 2010 vorhanden. Eine Einstufung ist den vorlie- genden Berichten nicht zu entnehmen. Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, BMI, ist ein Gremium unabhängiger Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler, das die Bundes- regierung ehrenamtlich in wissenschaftlichen Fragen des Bevölkerungsschutzes berät (vergleiche § 19 des Geset- zes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes). Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit hat sie eine Ar- beitsgruppe eingerichtet, die jetzt eine Stellungnahme „zur Umsetzung der Erfahrungen aus Fukushima für die Planung von Notfallmaßnahmen in Deutschland“ vorge- legt hat. Die Stellungnahme der Schutzkommission beruht auf Erfahrungen und Beobachtungen ihrer Mitglieder als ausgewiesene Experten im Bevölkerungsschutz und soll konstruktiv zu Verbesserungen anregen. Das BMI nimmt auf solche Einschätzungen unabhängiger Wissenschaft- ler keinen inhaltlichen Einfluss. Da die Planung von Notfallschutzmaßnahmen, wie ausgeführt, in die Zuständigkeit der Länder fällt, hat die Schutzkommission ihre Stellungnahme – außer an BMI, BMUB und die Vorsitzende des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deut- schen Bundestages – folgerichtig auch dem Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senato- ren der Länder übersandt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 64): 1510 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sport- bund eingesetzten sogenannten Steiner-Kommission und der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin vorliegen, und was ist aus Sicht der Bundesregierung noch zu tun, um in absehbarer Zeit über einen möglichen fortbestehenden For- schungsbedarf zum Thema „Doping in Deutschland in der Zeit von 1990 bis heute“ zu entscheiden (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/683)? Die Bundesregierung hat keine belastbare Kenntnis darüber, wann die Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sportbund eingesetzten „Steiner-Kommis- sion“ und der von der Uni Freiburg eingesetzten „Evalu- ierungskommission Freiburger Sportmedizin“ konkret vorliegen werden. Dem Fragessteller bleibt es unbenom- men, sich hierzu an die verantwortlichen Vorsitzenden der oben genannten autonomen Kommissionen zu wen- den. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bun- desregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Frak- tion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/517 vom 11. Februar 2014. Danach sind die Ergebnisse der Ab- schlussberichte für eine belastbare Einschätzung, Be- wertung und Eingrenzung eines möglichen fortbestehen- den Forschungsbedarfs für den Zeitraum 1990 bis heute unabdingbar. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 65): Wie bewertet die Bundesregierung die Erlaubnis zur Wei- terreise einer Mutter zweier von der Polizei als „islamistische Extremisten“ bezeichneter Personen, bei der, während der Ausreisekontrolle im Flughafen Köln/Bonn, Dutzende Maga- zine für Sturmgewehre des Typs AK-47 gefunden wurden, ohne diese anschließend einzubehalten (vergleiche Frankfur- ter Allgemeine Zeitung vom 18. Februar 2014), und inwiefern steht die Duldung bzw. Unterstützung der Reisetätigkeit und des Waffentransports von möglichen V-Personen und deren Angehörigen nach Syrien der gemeinsamen Linie aller Bun- desländer entgegen, die Dschihadisten an der Ausreise zu hin- dern? Der geschilderte Vorgang war Gegenstand eines Er- mittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln; der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 3. März 2014 die Ermittlungen übernommen. Weitere Auskünfte zu diesem Ermittlungsverfahren können nicht gegeben werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungs- rechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informations- ansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägungen der betroffenen Be- lange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Eine Auskunft hierzu könnte weitergehende Ermittlungsmaß- nahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfol- gung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. Unabhängig hiervon wurde der Sachverhalt unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten nachbe- reitet. Bei Würdigung der heute vorliegenden und zu- sammengeführten Erkenntnisse ist festzuhalten, dass so- wohl die Sicherstellung der mitgeführten Gegenstände, als auch die Untersagung der Ausreise rechtlich möglich ist. Dieses Ergebnis resultiert aus dem heutigen Erkennt- nisumfang, der zum damaligen Zeitpunkt nicht vollum- fänglich vorlag. Es bleibt festzuhalten, dass die Ausfuhr entsprechender Teile ohne Genehmigung verboten ist. Was die Ausfuhr entsprechender Gegenstände nach Sy- rien angeht, gilt ein generelles Ausfuhrverbot. Umfang und Art der Maßnahmen richten sich nach den konkreten Gesamtumständen des Einzelfalls. Bei vollumfänglichem Vorliegen aller Erkenntnisse wären neben der Ausreiseverhinderung die Sicherstel- lung der relevanten Gegenstände sowie die Einleitung eines Strafverfahrens in Betracht zu ziehen gewesen. Die Bundesregierung hält weiterhin an der gemeinsa- men Linie mit den Bundesländer fest, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und bei rechtzeitigem Be- kanntwerden von Reiseaktivitäten, solche Reisebewe- gungen zu verhindern. Ich verweise hierzu auf die Ant- wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 17/14391 zur Antwort zu den Fragen 16 und 17. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 66): Auf welche Hersteller von Data Mining Software ist das Bundeskriminalamt, BKA, im Rahmen seiner „Marktbeob- achtung“ (Bundestagsdrucksache 18/571) bislang gestoßen – bitte hierzu mitteilen, an Vorführungen welcher Produkte Behörden des Bundesministeriums des Innern teilnahmen, Testberichte anforderten oder diese ungefragt erhielten –, und inwiefern bzw. mit welchem (Zwischen-)Ergebnis wird beim BKA auch untersucht, ob Data Mining und das damit verbun- dene Herstellen von „neue[m] Wissen“ (Bundestagsdrucksa- che 17/11582) überhaupt eingesetzt werden darf, ohne die je- weiligen Errichtungsanordnungen durchsuchter Datenbanken zu ändern bzw. anderweitig für die Umsetzung von Bürger- rechten und Datenschutz zu sorgen? Mit Data Mining werden allgemein Analysemethoden von Datenbeständen umschrieben, die „neues Wissen“ aus Daten, zumeist auf statistisch-mathematischen Ver- fahren basierend, generieren. So lässt sich die Bestim- mung der statistischen Verteilung von Daten bereits un- ter den Begriff des Data Minings fassen. Zum Data Mining können somit auch viele für die Bürokommuni- kation genutzte Programme eingesetzt werden. Das Bundeskriminalamt, BKA, beobachtet allgemein den Markt und nahm im Jahr 2013 an folgenden Vorfüh- rungen verschiedener Produkte der nachfolgenden Fir- men im Kontext Data Mining teil: Firma IBM, Firma Netapp Deutschland GmbH, Firma Fun Communica- tions GmbH, Firma CID Consulting GmbH, Firma Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1511 (A) (C) (D)(B) IABG mbH, Firma Moresophy GmbH und Firma Osher Ltd. Zudem hat das BKA im vorigen Jahr Testberichte von der Firma IBM zu Ergebnissen des Einsatzes des Pro- duktes Content Analytics und von der Oracle Deutsch- land GmbH zu Ergebnissen der Entity Extraction erbe- ten. Data Mining im Sinne einer anlasslosen „Herstellung von neuem Wissen“ wird im BKA nicht durchgeführt. Das BKA führt kein Data Mining in dem beschriebe- nen Sinne durch. Es erfolgt vielmehr eine zweckbe- stimmte und technisch abgegrenzte Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Für die Verwendung von per- sonenbezogenen Daten gelten dabei die datenschutz- rechtlichen Vorgaben, die sich aus dem BKA-Gesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz, der Strafprozessordnung und den jeweiligen Fachgesetzen ergeben. In den nach dem BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung zu er- stellenden Errichtungsanordnungen werden unter ande- rem der Zweck der jeweiligen Datei sowie die zugriffs- berechtigten Stellen festgelegt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- gen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- sache 18/728, Fragen 67 und 68): Wie viele Personen aus dem NSU-Ermittlungs- und -Kla- gekomplex befanden und befinden sich gegenwärtig im BKA- Zeugenschutzprogramm, und durch welche Aktivitäten aus den Bereichen organisierte und politisch motivierte Krimina- lität wird dies für die einzelnen Personen begründet? Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bun- destagsdrucksache 18/682) auf Seite 4 ausführt: „Wirkungs- voller Zeugenschutz in aktuellen und künftigen Fällen kann nur gewährleistet werden, wenn die Arbeitsweise des Zeugen- schutzes nicht offengelegt wird. Aus diesem Grunde können keine Einzelheiten zur personellen und materiellen Ausstat- tung der Zeugenschutzdienststelle sowie zu zeugenschutztak- tischen Vorgehensweisen, wie z. B. der personellen Ausge- staltung der Sachbearbeitung im Einzelfall, mitgeteilt werden ... Im Hinblick auf die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage ist die Bundesregierung – nach sorgfältiger Abwägung – zu der Auffassung gelangt, dass hier der Schutz der hier in Frage stehenden Individualrechtsgüter (insbeson- dere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Ar- tikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) geschützter Personen, ihrer Ange- hörigen und der sie schützenden Zeugenschützer sowie das Interesse des Staates an einer funktionierenden und effektiven Strafrechtspflege das Auskunftsrecht des Abgeordneten bzw. der Fraktion im Einzelfall überwiegen und daher eine Beant- wortung nicht erfolgen kann“, frage ich, wie nach Ansicht der Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle des Zeugen- schutzprogramms des BKA erfolgen soll? Die Bekanntgabe von Einzelaspekten der im Rahmen der NSU-Ermittlungen getroffenen Zeugenschutzmaß- nahmen und der dahinterstehenden Erwägungen wäre geeignet, die Zeugen, ihre Angehörigen oder die betei- ligten Zeugenschützer zu gefährden, unter anderem da- durch, dass die Arbeitsweise des Zeugenschutzes offen- gelegt würde. Hierdurch würden wichtige Rechtsgüter der geschützten Zeugen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes – für entsprechende Gefährder angreif- bar, da diese aus entsprechenden Informationen auf Schutzmaßnahmen rückschließen könnten. Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutz- programm des BKA und Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Komplex“, Bundestagsdrucksache 18/682 vom 28. Februar 2014, bereits ausgeführt, steht es der Bundesregierung daher nicht zu, die Schutzmaßnahmen, die eine Auskunftsper- son in einem laufenden Strafverfahren betreffen, zu kommentieren. Bereits im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die zitierte Kleine Anfrage wird in der Vorbemerkung ausführlich begründet, warum die Bundesregierung keine detaillierten Auskünfte erteilen kann. Die Bundesregierung kommt dem verfassungsrecht- lich verbürgten Frage- und Informationsrecht des Deut- schen Bundestages umfassend nach. Sie weist jedoch darauf hin, dass das parlamentarische Frage- und Infor- mationsrecht seinerseits verfassungsrechtlichen Schran- ken unterliegt. So folgt die Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen strikt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist der parlamen- tarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Be- antwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit ange- legt (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]). Hiervon sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts Ausnahmen zulässig. Zum Schutz von Dienstge- heimnissen darf die Bundesregierung im erforderlichen Umfang gegenüber dem Parlament wirksame Vorkeh- rungen gegen das Bekanntwerden ergreifen (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vergleiche BVerfGE 124, 78 [128 f.]). So darf die Bundesregierung im erforderli- chen Umfang Informationen als Verschlusssachen ein- stufen, die nach der Geheimschutzordnung des Deut- schen Bundestages den Abgeordneten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aus- kunftspflicht der Bundesregierung darüber hinaus dort enden, wo ein auch nur geringfügiges Risiko, dass im Rahmen einer Berichterstattung auch unter der Geheim- schutzordnung des Deutschen Bundestages die angefrag- ten detaillierten Informationen öffentlich bekannt werden könnten, unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vergleiche BVerfGE 124, 78 [139]). Hierbei ist das der parlamentarischen Kontrolle dienende parlamentari- sche Fragerecht mit den betroffenen Belangen, die zur Versagung von Auskünften führen können, abzuwägen (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]). Diese konkrete, im Einzelfall zu treffende Güterab- wägung wird unter anderem in der Antwort der Bundes- regierung auf die in der Fragestellung zitierte Kleine An- frage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutzprogramm des BKA und Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeugen im NSU-Komplex“ deutlich. 1512 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Hier werden unter anderem Ausführungen zur Beglei- tung durch den Zeugenschutz zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Prozess gemacht. Detailauskünfte zu Kontaktpersonen, ihrem Verhältnis zu dem Beschul- digten, zum Ort, Datum und Häufigkeit der Zusammen- künfte werden jedoch mit dem Hinweis auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Zeugen sowie seiner Kontaktpersonen und um den weiteren Ver- lauf des Strafverfahrens und der Ermittlungen nicht zu gefährden verweigert. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- gen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 69 und 70): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwi- schen ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/682, wo- nach sich der Angeklagte H. G. lediglich einmal – und das vor Beginn seiner Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm des BKA – mit Zeugen im NSU-Verfahren vor dem Oberlandes- gericht, OLG, München getroffen habe, und den Aussagen der Zeugen A. Sch. und seiner Verlobten vor dem OLG München, wonach es mindestens zwei Treffen gegeben habe, zu denen H. G. in Begleitung von BKA-Zeugenschützern erschienen sei (vergleiche www.nsu-nebenklage.de)? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zeugen A. Sch. und seine Verlobte in ihren Aussagen zu der Frage der Begleitung von H. G. gelogen haben, und wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der Generalbundes- anwalt deshalb Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaus- sage gegen die Zeugen eingeleitet hat (Bundestagsdrucksache 18/682)? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzel- aspekten eines laufenden Strafverfahrens vor einem deutschen Gericht, da die rechtsprechende Gewalt nach Art. 92 des Grundgesetzes den Richtern anvertraut ist und die Bewertung von Zeugenaussagen geeignet ist, den Grundsatz der Gewaltenteilung – Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz – zu gefährden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 71): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Position der Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e. V., eine Strafrahmenanpassung bei sexuellem Missbrauch wider- standsunfähiger Personen innerhalb des Strafrechtes vorzu- nehmen und für die notwendigen Änderungen „eine … Rechts- tatsachenuntersuchung, in der geprüft wird, in welchen Fällen in den letzten Jahren nach § 179 StGB verhandelt wurde und ob die unterschiedlichen Strafmaße noch zeitgemäß sind“, in Auftrag zu geben (www.kobinet-nachrichten. org/de/1/nach richten/28894/Weibernetz-fordert-Untersuchung-in-Sachen- Sexualstrafrecht.htm)? Die Frage, ob die unterschiedlichen Strafdrohungen in den §§ 177 und 179 StGB angemessen sind, wird be- reits seit Inkrafttreten des 33. Strafrechtsänderungsgeset- zes diskutiert. Durch das Gesetz zur Änderung der Vor- schriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschrif- ten vom 27. Dezember 2003 wurde deshalb in § 179 Abs. 3 StGB der besonders schwere Fall des sexuellen Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen einge- führt und die Strafdrohung für den Qualifikationstatbe- stand des § 179 Abs. 5 StGB an den des § 177 Abs. 2 StGB angeglichen – Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jah- ren. Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung tragenden Parteien festgelegt, dass klargestellt werden soll, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch ent- gegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst wi- derstandsunfähigen Opfers als besonders schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Perso- nen anzusehen ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit die Umsetzung dieser Vorgabe. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/728, Frage 72): Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Vorstellungen Griechenlands über einen weiteren Schulden- schnitt in Bezug auf die nur noch wenig vorhandenen Privat- gläubiger von Staatsschulden auf die staatlichen Gläubiger und damit die europäischen Steuerzahler (www.dw.de vom 29. Januar 2014), und inwiefern würde ein weiterer Schulden- schnitt durch vergleichbare Forderungen anderer Krisenstaa- ten die gesamte Euro-Rettungsstrategie untergraben? Eine Debatte über einen weiteren Schuldenschnitt für Griechenland ist irreführend und nicht förderlich für das Vertrauen in die Euro-Zone und damit die Stabilität der- selben. Die Mitgliedstaaten der Euro-Zone haben mit Be- schluss über das laufende Griechenlandprogramm wie- derholt betont, dass sie bereit sind, Griechenland auch über das jetzige Programm hinaus weiter unter Auflagen zu unterstützen, bis das Land seinen Finanzbedarf wie- der am Kapitalmarkt decken kann. Das aktuelle Pro- gramm läuft bis Ende 2014. Die Euro-Gruppe hat zuge- sagt, dass, wenn Griechenland alle Bedingungen erfüllt und falls dieses notwendig sein sollte, weitere Maßnah- men geprüft werden, um die Schuldentragfähigkeit Grie- chenlands mit Blick auf das Jahr 2020 zu verbessern. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/728, Frage 73): Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Pro- gramme aus den Rettungsmaßnahmen für Griechenland hin- sichtlich des immer noch ausstehenden Prüfberichtes der Troika vom Januar 2014, der ebenso ausstehenden Auszah- lungen der für Dezember 2013 und für März 2014 vorgesehe- nen Tranchen von bis zu 5 Milliarden Euro vor dem Hinter- grund des Abschlusses der Prüfmission im Mai 2014 und der dann fälligen Staatsanleihen von circa 10 Milliarden Euro? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1513 (A) (C) (D)(B) Das laufende Anpassungsprogramm zielt darauf ab, durch Strukturreformen wieder ein tragfähiges Wirt- schaftswachstum zu erreichen. Die griechische Wirt- schaft steht 2014 an einem Wendepunkt. Nach einer lan- gen Phase der Rezession rechnet die Troika für die kommenden Jahre mit positiven Wachstumsraten (2014: + 0,6 Prozent; 2015: + 2,9 Prozent). Die Reformen, die Griechenland durchgeführt hat, verdienen große Aner- kennung. Um die Nachhaltigkeit der Erfolge sicherzu- stellen, ist eine Fortsetzung dieses Kurses erforderlich. Die Troika hat im Dezember 2013 die Umsetzung von vier geforderten Meilensteinen bestätigt. Die Euro- Gruppe hat daraufhin eine Sub-Tranche in Höhe von 1 Milliarde Euro der bereits im Juli 2013 freigegebenen Tranche aus dem Anpassungsprogramm für Griechen- land freigegeben. Am 24. Februar 2014 hat die Troika ihre Mission in Athen wieder aufgenommen, um die weiteren Fort- schritte im Anpassungsprogramm zu bewerten. Aktuell geht es insbesondere um weitere Maßnahmen zur Ver- besserung der Standortqualität. Eine Bestätigung der Er- füllung der Programmauflagen durch die Institutionen der Troika ist Voraussetzung für die Auszahlung weiterer Finanzhilfen. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 74 und 75): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kern- arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, im Rahmen des Freihandelsabkommens auch von den USA eingehalten werden, angesichts der Tatsache, dass die USA die entsprechende ILO-Konvention von 1998 nicht ratifiziert haben und nur zwei der acht Normen für sich als verbindlich erklären (www.dgb.de/repository/public_storage/aaaea4dc-bc 89-11e2-bf0d-00188b4dc422/file/Stellungnahme-geplante-Ver handlungen-handels-und-Investitionsabkommen-EU-USA.pdf), und wird die Bundesregierung einem Abkommenstext zustim- men, der nicht die Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen zur Voraussetzung hat, obwohl dies im Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission als Ziel erklärt wird? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die USA als Voraussetzung für ein Freihandelsabkommen mit der Europäi- schen Union die entsprechende ILO-Konvention ratifizieren werden (www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeits normen/lang--de/index.htm), obwohl sie dies bis zum heuti- gen Tag verweigert haben, und, wenn nein, geht die Bundes- regierung davon aus, dass die Europäische Kommission im Falle der Verweigerung der Ratifizierung durch die USA die Frage der Arbeitsnormen zur Sollbruchstelle eines Freihan- delsabkommens machen wird? Zu Frage 74: Die Bundesregierung setzt sich für verbindlich festge- schriebene, international anerkannte menschenrechtliche und soziale Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeits- normen und für deren Aufnahme in allen Handels- abkommen der EU ein. Die diesbezüglichen Bestim- mungen des Koalitionsvertrags bilden auch bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen, TTIP, die Grundlage der Positionierung der Bundesregierung und wurden gegenüber der EU-Kommission kommuniziert. Die Bundesregierung steht in dieser Frage in fortlaufen- dem Kontakt mit der Kommission. Die Kommission be- tont unablässig, dass das hohe Schutzniveau in Europa nicht zur Disposition steht. Im Verhandlungsmandat sind hierzu klare Vorgaben enthalten. Die Zustimmung der Bundesregierung zum Verhandlungsergebnis hängt da- von ab, ob dieses bei Abwägung der einzelnen Vereinba- rungen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern das Abkommen, wie zu erwarten, ein ge- mischtes Abkommen sein wird, das auch Zuständigkei- ten der Mitgliedstaaten betrifft, bedarf es einer Ratifizie- rung durch die Mitgliedstaaten – in Deutschland durch den Bundestag und den Bundesrat. Zu Frage 75: Entsprechend der Erklärung der ILO über grundle- gende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 sind die Mitglieder der ILO verpflichtet, die grundlegen- den Rechte der Kernarbeitsnormen einzuhalten, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifi- ziert haben. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, im Rahmen des Normenüberwachungssystems der ILO über den Stand von Gesetzgebung und Praxis zu berich- ten. TTIP wird dem EU-Verhandlungsmandat folgend ein Nachhaltigkeitskapitel einschließlich Streitbeile- gungsmechanismus enthalten. Es soll ein Mechanismus zur wirksamen Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Erklärung von 1998 über die grundle- genden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie der einschlägigen multilateralen und Umweltübereinkünfte geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung wird Er- gebnis der Verhandlungen sein. Auf die Antwort auf die mündliche Frage Nr. 74 wird verwiesen. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 76): Plant die Bundesregierung, den am 19. Dezember 2011 er- klärten Vorbehalt gegen die Anwendung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, im Rahmen des Europäischen Für- sorgeabkommens zurückzunehmen und somit auch die Aus- schlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II aufzuhe- ben? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den zum Europäischen Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 mit Wirkung zum 19. Dezember 2011 erklärten Vorbehalt zurückzunehmen und die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch auf- zuheben. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/728, Frage 77): 1514 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechtspolitikbe- richts im Jahr 2008 im Hinblick auf die Operationalisierung der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakulta- tivprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbe- schwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und wonach die Bundesregierung bereits im Jahr 2008 „das Ratifikationsver- fahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vergleiche Seite 372)? Die Bundesregierung hat aktiv und konstruktiv an der Erarbeitung des Fakultativprotokolls zum VN-Sozial- pakt, der 1973 von Deutschland ratifiziert wurde, mitge- wirkt und nach Annahme des Protokolls durch die Gene- ralversammlung der Vereinten Nationen unverzüglich mit der Prüfung der Zeichnung und Ratifizierbarkeit be- gonnen. Bislang wurde das Fakultativprotokoll innerhalb der Europäischen Union lediglich von Spanien, der Slowa- kei, Portugal und Finnland ratifiziert. Die überwiegende Mehrheit der Länder befindet sich wie Deutschland noch im Prüfungsprozess. Diese Prüfung gestaltet sich ange- sichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpak- tes nicht nur in Deutschland als komplex und zeitauf- wendig und ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Das Prüfverfahren ist notwendig und soll mit dem Ziel der Ratifizierung zu Ende geführt werden. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/728, Frage 78): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozial- charta durch den Europarat im Jahr 1996 im Hinblick auf eine zügige Ratifikation der Charta durch die Bundesrepublik Deutschland ergriffen, um die darin verbrieften sozialen Men- schenrechte zu operationalisieren? Deutschland hat die Revidierte Europäische Sozial- charta, RESC, am 29. Juni 2007 gezeichnet. Die Prüfung der Ratifizierung der RESC hat sich als sehr komplex er- wiesen und dauert an. Es ist beabsichtigt, für das Ratifi- zierungsverfahren notwendige Klärungen in der 18. Le- gislaturperiode zügig voranzubringen. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 79 und 80): In welcher Form hat die Bundesregierung die Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Höhe von 1 bzw. 5 Milliarden Euro (vergleiche Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) in ihre mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 eingestellt? Ist es Ziel der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zahlung von 1 Milliarde Euro jährlich zur umgehenden Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe auf zwei Jahre zu befristen, um damit zu unterstreichen, dass die Bun- desregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Teilhabe- leistungsgesetz schaffen wird, welches die Kommunen – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – insgesamt in Höhe von 5 Mil- liarden Euro entlasten und das Leistungsrecht entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln wird? In den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten „Eckwerten des Regierungsentwurfs des Bundeshaus- halts 2015 und des Finanzplans 2014 bis 2018“ sind für die Jahre 2015 bis 2017 jeweils 1 Milliarden Euro einge- stellt, für das Jahr 2018 5 Milliarden Euro. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 wird erst am 2. Juli 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet. Eine Befristung der Zahlung von jährlich 1 Milliarde Euro auf zwei Jahre ist nicht vorgesehen. Anlage 48 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 81): Wie würden sich der Beitragssatz und das Sicherungs- niveau – in Prozent – langfristig bis zum Jahr 2030 entwi- ckeln, wenn die Bundesregierung die sogenannte Mütterrente aus Steuermitteln finanzieren würde – bitte für die jeweiligen Jahre getrennt ausweisen –, und wie viele der insgesamt rund 9,5 Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner, die von der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder profitieren, erhalten derzeit zusätzlich Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung? Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Teilfragen: Antwort zu Teilfrage 1: Wie in der allgemeinen Begründung im Entwurf zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz dargestellt, fällt der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung durch die Maßnahmen des Rentenpakets langfristig bis zum Jahr 2030 um 0,4 Prozentpunkte höher aus, das Siche- rungsniveau vor Steuern um 0,7 Prozentpunkte geringer. Wegen der Wirkungszusammenhänge im System der gesetzlichen Rentenversicherung sind Aussagen zur Wirkung auf Beitragssatz und Sicherungsniveau nur ins- gesamt und nicht getrennt nach einzelnen Maßnahmen möglich. Eine Modellrechnung, bei der hypothetisch eine vollständige Steuerfinanzierung der Ausweitung der Kindererziehungszeiten simuliert wird, würde bis zum Jahr 2030 zu einem um 0,2 Prozentpunkte höheren Bei- tragssatz und einem um 0,4 Prozentpunkte geringeren Sicherungsniveau vor Steuern führen. Antwort zu Teilfrage 2: Angaben darüber, wie viele Rentnerinnen und Rent- ner der gesetzlichen Rentenversicherung mit vor 1992 geborenen Kindern Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, liegen weder Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1515 (A) (C) (D)(B) in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung noch in den Statistiken des Statistischen Bundesamtes zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor. Anlage 49 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 82): Wie haben sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik entwickelt – bitte jährliche An- gaben für Soll und Ist insgesamt sowie nach Rechtskreisen ausweisen –, und wie sieht für diesen Bereich die mittelfris- tige Finanzplanung aus? Die Ansätze für Eingliederungsleistungen und aktive Arbeitsmarktpolitik in den Rechtskreisen SGB II und SGB III sind nicht miteinander vergleichbar. Auf eine Gesamtdarstellung wird daher verzichtet. Rechtskreis SGB II, Grundsicherung für Arbeitsu- chende: Die Entwicklung der im Bundeshaushalt zur Verfü- gung gestellten Mittel sowie der nach der aktuellen Fi- nanzplanung vorgesehenen Ansätze, Soll, und der Aus- gaben, Ist, für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in der nachfol- genden Übersicht dargestellt: * einschließlich der Mittel für Bundesprogramme und zusätzlicher Mittel für Bildungsmaßnahmen Jahr Eingliederungs- mittel* Verwaltungsmittel Soll in Millio- nen Euro Ist in Millio- nen Euro Soll in Millio- nen Euro Ist in Millio- nen Euro 2005 6 550 3 564 3 270 3 052 2006 6 737 4 624 3 500 3 607 2007 6 700 4 998 3 498 3 676 2008 6 642 5 493 3 600 3 776 2009 6 600 5 902 4 000 4 210 2010 6 600 6 017 4 400 4 413 2011 5 303 4 448 4 290 4 339 2012 4 403 3 754 4 050 4 209 2013 3 903 3 537 4 050 4 495 2014 3 903 4 046 2015 3 903 4 043 2016 3 903 4 052 2017 3 903 4 052 2018 3 093 4 052 Rechtskreis SGB III, Arbeitslosenversicherung: Die Entwicklung der Ist-Ausgaben und der Soll-An- sätze für die Jahre 2009 bis 2013/2014 sowie die Mittel- fristplanung für die Jahre 2015 bis 2018, die die Bundes- agentur für Arbeit, BA, für ihren Verwaltungsrat aufstellt, ist in der nachstehenden Tabelle aufgestellt. * interne Mittelfristplanung der BA Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 83): Wie hat sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Zahl der Arbeitslosen entwickelt – bitte jährliche Angaben insgesamt, nach Rechtskreisen und Langzeitarbeitslosigkeit machen –, und mit welcher Entwicklung der Arbeitslosigkeit rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren? Die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen war in beiden Rechtskreisen und auch in der Gruppe der Langzeitarbeitslosen zwischen 2009 und 2013 insgesamt rückläufig. So hat sich die Gesamtzahl der Arbeitslosen in diesem Zeitraum von rund 3,41 Millionen auf 2,95 Millionen verringert, die der Langzeitarbeitslosen ging von 1,14 Millionen auf 1,05 Millionen zurück. Ak- tuell – Februar 2014 – gibt es in Deutschland 3,14 Mil- lionen Arbeitslose, davon sind rund 1,08 Millionen be- reits ein Jahr oder länger arbeitslos. Der relativ hoch erscheinende Wert für Februar ist saisonbedingt – im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeits- losen insgesamt um gut 18 000 gesunken. Die jährliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreis, Jahren und Langzeitarbeitslosigkeit zeigt die nachstehende Tabelle. Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik Jahr Sollin Milliarden Euro Ist in Milliarden Euro 2009 15,209 16,812 2010 16,407 14,982 2011 14,367 11,196 2012 11,037 8,983 2013 10,676 8,632 2014 9,651 2015 9,4* 2016 9,1* 2017 8,9* 2018 8,7* 1516 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (B) Für die kommenden Jahre rechnet die Bundesregierung mit einem leichten jährlichen Rückgang der Arbeitslosig- keit. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichtsmonat Arbeitslose insgesamt Arbeitslose SGB III Arbeitslose SGB II Langzeitarbeitslose JD 2009 3 414 531 1 189 905 2 224 626 1 136 964 JD 2010 3 238 421 1 075 436 2 162 985 1 130 446 JD 2011 2 975 836 891 875 2 083 961 1 055 353 JD 2012 2 896 985 902 174 1 994 811 1 031 722 JD 2013 2 950 250 969 598 1 980 652 1 050 435 Februar 2014 3 137 866 1 104 533 2 033 333 1 078 785 (D) 19. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht Anlagen
Gesamtes Protokol
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801900000

Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz, liebe

Kolleginnen und Kollegen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Fortschrittsbericht 2013 zum
Fachkräftekonzept der Bundesregierung.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau
Andrea Nahles. Bitte.

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Kabinett hat heute den Fortschrittsbericht 2013 zum
Fachkräftekonzept der Bundesregierung beschlossen.
Der Kampf gegen den Fachkräftemangel ist, das ist si-
cherlich unstrittig, eines der wichtigsten Zukunftsthe-
men unseres Landes.

Ich halte fest, dass wir keinen flächendeckenden
Fachkräftemangel haben. Allerdings gibt es Engpässe in
einzelnen Berufszweigen, Tendenz leicht steigend. Im
letzten Fortschrittsbericht wurden 15 Berufe benannt, in
denen es Engpässe gab. Diese Zahl hat sich auf 20 er-
höht.

Ich will einige Beispiele nennen: Ärzte, Ingenieure,
Informatiker, aber eben auch Lokführerinnen und Lok-
führer, Pflegekräfte, Energietechniker. An diesem Spek-
trum kann man sehr schön erkennen, worum es geht: Es
gibt auf allen Qualifikationsniveaus Engpässe; es fehlen
sowohl Facharbeiter als auch Akademiker.

Schon in der letzten Großen Koalition haben wir uns
deswegen drei große Bereiche vorgenommen, auf die
sich unsere Maßnahmen konzentrieren: die Erwerbsbe-
teiligung von Älteren, die bessere Nutzung des Poten-
zials von Frauen und die Verbesserung der Bildung und
Qualifizierung sowohl der Jungen als auch derer, die
schon im Job sind. Der Fortschrittsbericht, den wir heute
besprechen, zeigt, dass wir hier deutliche Fortschritte er-
zielt haben; es sind also erfolgreiche Entwicklungen zu
vermelden.

Ich nenne das Stichwort „junge Menschen“: Wir ha-
ben den Anteil der jungen Erwachsenen ohne Berufsab-
schluss von 17,8 Prozent im Jahr 2005 auf 14,5 Prozent
im Jahr 2012 senken können. Das ist zwar sehr gut, aber
es kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch
1,4 Millionen junge Menschen ohne Abschluss sind. Das
ist entschieden zu viel, und deswegen müssen wir auch
weiterhin alle unsere Kräfte bündeln, um dafür zu sor-
gen, dass 25- bis 34-Jährige ohne Berufsabschluss nach-
qualifiziert werden, um eine Ausbildung zu vollenden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang unser Pro-
gramm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“. Für
100 000 jüngere Arbeitslose ohne Berufsabschluss ste-
hen dadurch Ausbildungsplätze zur Verfügung. Circa ein
Drittel davon wurde bisher in Anspruch genommen. Wir
werden dieses Programm weiter bewerben, es nutzen
und im Zweifel da, wo es notwendig ist, auch optimie-
ren. Ich möchte hinzufügen: Um zukünftig zu verhin-
dern, dass junge Leute ohne Abschluss ins Erwerbsleben
treten, sollten wir meiner Auffassung nach immer häufi-
ger bereits in der Schule ansetzen und die vorhandenen
Hilfeleistungen besser verzahnen.

Ich war in der letzten Woche in Hamburg und habe
mir dort die Jugendberufsagentur angeguckt. Dort wer-
den die Schnittstellen von Schule und Beruf sehr schön
zusammengeführt, und es wird Hilfe aus einer Hand an-
geboten. Das finde ich sehr vorbildlich. Das Hamburger
Modell werden wir vielleicht nicht eins zu eins überall in
Deutschland umsetzen können, aber wir können die
Schnittstellenproblematik überall angehen. Deswegen
will ich diese Grundidee deutschlandweit verankern.

Stichwort „Frauen“: Hier können wir eine sehr gute
Entwicklung vermelden. Für das Jahr 2020 haben wir
uns eine Erwerbstätigenquote von Frauen von 73 Pro-
zent vorgenommen. Wir haben im dritten Quartal 2013
bereits eine Quote von 72,7 Prozent erreicht. Aber: Der
Anteil der Frauen, die in Teilzeit arbeiten, ist mit fast der
Hälfte zu hoch. Die Frauen selber sagen, sie würden gern
mehr Stunden arbeiten wollen, als sie derzeit können.





Bundesministerin Andrea Nahles


(A) (C)



(D)(B)

Offensichtlich brauchen wir für die höhere Erwerbsbe-
teiligung von Frauen, in Stunden gerechnet, mehr Hilfs-
angebote. Wir sind überzeugt, dass ein weiterer Ausbau
von Ganztagsangeboten für die Kinderbetreuung ein
wichtiger Weg ist. Dazu werden den Ländern gemäß Ko-
alitionsvertrag zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt,
damit sie weiter investieren können. Viele Frauen wollen
zeitweise in Teilzeit arbeiten, aber sie beklagen, dass die
Rückkehr zur Vollzeit in Deutschland ein Problem ist.
Deswegen haben wir uns vorgenommen, eine gesetzlich
befristete Teilzeit vorzusehen und das Recht auf die
Rückkehr zur Vollzeit einzuführen. Das werden wir an-
packen, sobald andere Gesetzesvorhaben abgeschlossen
sind.

Dritter und letzter Schwerpunkt, den ich benennen
will, ist die Beschäftigungsquote Älterer. Auch hier gibt
es eine sehr erfreuliche Entwicklung. Das hat sicherlich
damit zu tun, dass wir keine Möglichkeiten der Frühver-
rentung wie die 58er-Regelung mehr haben, dass die ge-
förderte Altersteilzeit ausläuft. Wir haben also umge-
steuert. Über diesen Weg ist es gelungen, dass wir bei
den über 55 Jahre alten Menschen die Erwerbsquote von
37,4 Prozent im Jahr 2000 auf 64 Prozent steigern konn-
ten. In der Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen ist eine
enorm gute Quote erreicht: Drei Viertel der Menschen
sind in Beschäftigung. Wir streben mindestens 90 Pro-
zent an. Aber das ist schon eine sehr gute Entwicklung.
Anders sieht es bei den 60- bis 64-Jährigen aus. Hier
fällt die Quote deutlich ab. Aus dieser Altersgruppe ar-
beitet nur jeder Zweite. Es ist an dieser Stelle wichtig, zu
sagen, dass wir noch einiges tun können – ich bin mir
hier einig mit den Wirtschaftsverbänden –: Über Alters-
zeitmodelle, über altersgerechte Arbeitsplätze, über Ge-
sundheitsmanagement und anderes können wir anstre-
ben, auch die über 60-Jährigen fit im Job zu halten.
Dieses Ziel unterstützen wir vonseiten der BA mit Pro-
grammen wie WeGebAU und anderen.

Wir haben also einiges erreicht. Im Übrigen hat uns
der positive Zuwanderungssaldo geholfen. Die Bundes-
regierung hätte heute mehr Berufe als Engpassberufe
ausweisen müssen, wenn es uns nicht gelungen wäre
– wir haben immer gesagt, wie wichtig das ist –, einen
positiven Zuwanderungssaldo zu erreichen. Den brauchen
wir auch für die Zukunft. Ich füge hinzu: Zuwanderung
alleine kann die Fachkräftesicherung nicht gewährleisten.
Wir müssen auch auf das eigene Erwerbspersonenpoten-
zial setzen und Ältere, Frauen und vor allem die jungen
Menschen ansprechen.

In diesem Sinne hoffe ich, beim nächsten Fortschritts-
bericht weitere Fortschritte vermelden zu können.

Vielen Dank.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801900100

Danke, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und

Kollegen, ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbe-
reich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. Zur
ersten Frage hat die Kollegin Schimke das Wort.

Jana Schimke (CDU):
Rede ID: ID1801900200

Sehr geehrte Frau Ministerin, das Fachkräftekonzept

der Bundesregierung spricht für die gute Zusammenar-
beit zwischen der Bundesregierung und der deutschen
Wirtschaft bei der Sicherung unseres Fachkräftebedarfs.
Wie schätzen Sie die Aktivitäten, insbesondere der Wirt-
schaft, ein, ältere Arbeitnehmer und Frauen in Erwerbs-
tätigkeit zu bringen?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Danke, dass Sie fragen. Im Ticker wurde ein Satz aus
dem Berichtszusammenhang gerissen. Natürlich kann
man immer noch mehr machen. Aber ich muss ganz ehr-
lich sagen: Es passiert hier sehr viel. Das hat auch damit
zu tun, dass über die Hälfte der Mittelständler schon jetzt
Umsatzeinbußen haben, weil sie nicht über genügend
Fachkräfte verfügen. Gerade der Mittelstand arbeitet
sehr intensiv auf der Baustelle „Aus- und Weiterbil-
dung“. Da ist er, ehrlich gesagt, besser als andere Teile
der Wirtschaft. Das ist sehr gut.

Allerdings sehe ich noch an anderer Stelle Potenzial:
Nur ein Drittel der Unternehmen macht Angebote zur
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In Groß-
betrieben ist das schon häufiger ein Thema als im Mittel-
stand. Das ist ja auch typisch und normal, weil die Mit-
telständler oft nicht über die nötigen Strukturen
verfügen; sie haben keine eigene Personalabteilung und
anderes. Diese Unternehmen müssen da durch die Kam-
mern, durch den Deutschen Industrie- und Handelskam-
mertag und die Handwerkskammern vor Ort unterstützt
werden.

Ich kann aber wirklich von einem klaren Bewusst-
seinswandel sprechen. Hier wird heute sehr viel mehr
gemacht. Wir als BMAS haben gute Kooperationspart-
ner. Wir koordinieren die Fachkräfteinitiative der Bun-
desregierung, und wir haben in den letzten Jahren über-
all offene Ohren und offene Türen angetroffen. Ich kann
also nur sagen: Weiter so! Denn diejenigen, die das jetzt
angehen, sind schlau. Ich kann sie nur beglückwün-
schen, weil sie für die Zukunft ihres eigenen Unterneh-
mens genau das Richtige tun.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801900300

Bevor wir jetzt fortfahren, gestatten Sie mir den Hin-

weis, dass sich die Fragen und Antworten in der Befra-
gung der Bundesregierung auf jeweils eine Minute be-
schränken sollen. Das wird durch ein optisches Zeichen
unterstützt. Das heißt, wenn die Farbe Rot aufleuchtet,
ist die Minute definitiv zu Ende. Da ich hier eine große
Anzahl an Wortmeldungen habe, bitte ich, die Zeit aus
Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen einzuhal-
ten, sodass wir hier möglichst alle zu Wort kommen las-
sen können.

Die nächste Frage stellt die Kollegin Pothmer.


Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801900400

Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen, dass

sich der Beschäftigungsanteil Älterer am Arbeitsmarkt
deutlich erhöht hat. Jetzt müssen wir aber zur Kenntnis





Brigitte Pothmer


(A) (C)



(D)(B)

nehmen, dass Ihre Pläne in Sachen Rente dieser positi-
ven Entwicklung eindeutig entgegenwirken. Ich will Ih-
nen nur ein Beispiel nennen: Der Hauptgeschäftsführer
des Verbands der Metallindustriellen Niedersachsens
gibt zu bedenken, dass Ihre Rentenpläne allein in seinem
Bereich, in Niedersachsen, dazu führen würden, dass
mindestens 6 000 Arbeitskräfte fehlen. Er selber nennt
das – wie ich finde, zu Recht – eine „Katastrophe“, und
zwar auch deswegen, weil in der Elektro- und Metall-
industrie in Niedersachsen derzeitig schon 18 000 Ar-
beitsplätze unbesetzt sind. Er braucht diese Leute also in
jeder Hinsicht dringend. Sehen Sie nicht das Problem,
dass Sie mit der Rentenpolitik, die Sie angekündigt ha-
ben, Ihrem eigenen Ziel, den Anteil Älterer am Arbeits-
markt zu erhöhen, entgegenwirken?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Nein, das sehe ich nicht. Sollte es aber die Gefahr ge-
ben – das habe ich schon mehrfach öffentlich gesagt –,
dass es im Einzelfall ausgenutzt wird, bin ich bereit, im
Laufe der parlamentarischen Beratungen wirksame Ge-
genmaßnahmen zu verankern. Das wird sehr bald mög-
lich sein: Der Bundesrat befasst sich jetzt mit dem Ren-
tenpaket, danach kommt es hier ins Parlament; dann
können wir uns gerne intensiver darüber austauschen.

Generell möchte ich Ihnen aber klar sagen, dass es
sehr viel Mühe gekostet hat, ein Umdenken zu erwirken
in der Richtung, dass Ältere nicht zum alten Eisen ge-
zählt werden. Wenn wir heute hören, dass 50 Prozent der
über 60-Jährigen in Arbeit sind, dann erkennen wir, dass
noch deutlich Luft nach oben ist. Da würde ich mich na-
türlich sehr freuen, wenn sich auch der Verband der Me-
tallindustrie Niedersachsens weiter für altersgerechte
Arbeitsplätze einsetzen würde, sodass die Quote gestei-
gert werden kann.

Insbesondere ist es so, dass die Erwerbsbeteiligung
bei den 62- und 63-Jährigen schon jetzt deutlich nach
unten geht. Das bedeutet: Die Verantwortung jetzt auf
ein Gesetz zu schieben, das die zu erwartende Ent-
wicklung berücksichtigt, dass die Erwerbsbeteiligung
der 63- bis 65-Jährigen langsam aufwächst, es also zu ei-
ner Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Älteren
kommt, das ist für mich ein Delegieren von Verantwor-
tung. Das halte ich nicht für angemessen, und deswegen
weise ich diesen Vorwurf zurück.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801900500

Das Wort hat die Kollegin Krellmann.


Jutta Krellmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801900600

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben richtiger-

weise festgestellt, dass man nicht in allen Bereichen von
Fachkräftemangel sprechen kann. Ich sage aber: Die Be-
reiche der Altenpflege und der Gastronomie gehören
ausdrücklich dazu. Das sind in der Regel auch die Berei-
che, in denen es die niedrigsten Löhne gibt. Das Thema
Mindestlohn ist eine Sache. Die Frage ist aber: Was wol-
len Sie tun, um die Arbeitsbedingungen einschließlich
der Löhne so zu stabilisieren, dass es interessant ist, in
diesen Bereichen zu arbeiten?

Das Gleiche gilt im Grunde auch für die Pflegeberufe.
Denn im Bereich der sozialen Dienstleistungen gibt es so
etwas wie eine chronische Unterfinanzierung. Die Ge-
werkschaft Verdi fordert einen einheitlichen Pflegemin-
destlohn von mindestens 12,50 Euro für die dort Be-
schäftigten. Auf diese Weise soll es attraktiv werden, in
dieser Branche zu arbeiten und nicht darauf zu verzich-
ten, weil man dort nicht genügend verdienen kann.

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Wie Sie wissen, sind wir auf dem Weg, einen gesetzli-
chen flächendeckenden Mindestlohn zu verankern. Das
wird sicherlich insbesondere dazu beitragen, dass Berufe
in der Gastronomie attraktiver werden.

Auch im Bereich der Pflege hat es in der Vergangen-
heit schon Bemühungen gegeben. Es gibt bereits eine
entsprechende Mindestlinie in der Vergütung. Ich gebe
aber gerne zu, dass der Wettbewerb die Arbeitsbedin-
gungen in der Pflege für viele verschlechtert hat. Ich
sehe einen weiteren Ansatzpunkt. Wir wollen wenigs-
tens erreichen, dass die Auszubildenden nicht selbst für
ihre Ausbildung zahlen müssen. Diese noch immer be-
stehende Hürde zu beseitigen, ist neben der Einführung
des Mindestlohns eines unserer Ziele. Dies kann ich
nicht alleine anschieben. Das ist ein Punkt, der dringend
reformiert werden muss. Wenn wir einen Pflegenotstand
haben, muss der Zugang zum Pflegeberuf möglichst
ohne Hürden sein. Das ist ein Punkt, bei dem wir anset-
zen wollen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801900700

Kollegin Wolff, Sie haben das Wort.


Waltraud Wolff (SPD):
Rede ID: ID1801900800

Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für die

Darstellung der aktuellen Situation. Ich würde von Ihnen
gerne wissen, um welche Engpässe es sich handelt. Wir
haben eben gehört, dass der Bereich der Pflege dazuge-
hört. Gibt es aus Ihrer Sicht weitere Engpässe und viel-
leicht sogar einen Arbeitskräftemangel in Deutschland?
Meine zweite Frage lautet: Wenn dem so ist, wie geden-
ken Sie, das Programm zur Fachkräftesicherung inhalt-
lich auszugestalten?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Es gibt diese Engpässe in den Bereichen, die ich eben
schon genannt habe. Das Auffällige ist: Es gibt sie auf
allen Qualifikationsniveaus. Es gibt aber vor allem eine
Tendenz: Wenn wir zum Beispiel bei den Pflegekräften
einen Engpass haben, dann ist dies nicht nur in Mecklen-
burg-Vorpommern oder in Rheinland-Pfalz, sondern
überall der Fall. Wenn es beim Beruf des Mechatronikers
und im gesamten Bereich des Maschinenbaus einen Eng-
pass gibt, dann gibt es diesen bundesweit. Wir können
das nicht innerhalb Deutschlands ausgleichen.





Bundesministerin Andrea Nahles


(A) (C)



(D)(B)

Wir machen zwei auffällige Beobachtungen:

Erstens. Es gibt diese Engpässe zunehmend. Sie
wachsen von Bericht zu Bericht an – wenn auch leicht.
Sie werden ein bisschen durch die Zuwanderung und die
Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials abgemildert.
Die Tendenz bleibt aber.

Zweitens. Diese Tendenz ist flächendeckend und tritt
nicht nur in einzelnen Bundesländern auf.

Wir können also nicht nur kurzfristige und punktuelle
Maßnahmen ergreifen, sondern müssen das Erwerbsper-
sonenpotenzial langfristig steigern. Wir müssen die, die
nicht qualifiziert sind, nachqualifizieren. Wir müssen bei
der Zuwanderung weiter auf verbesserte Integration set-
zen. Das ist ein ganzes Maßnahmenbündel. Mit einer
punktuellen Maßnahme können wir dieses Problem nicht
kurzfristig lösen.


(Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Danke schön!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801900900

Die nächste Frage stellt der Kollege Oellers.


Wilfried Oellers (CDU):
Rede ID: ID1801901000

Vielen Dank. – Frau Ministerin, meine Frage zielt auf

die flexible Beschäftigung ab. Wie wirkt sich nach Ihren
Erkenntnissen die starke Nachfrage nach Fachkräften
auf die Struktur des Arbeitsmarktes, insbesondere auf
die flexible Beschäftigung aus?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Das ist ein interessanter Punkt. Der Fachkräftemangel
wirkt sich tatsächlich – wenn auch zunächst nur leicht;
ich will das noch nicht zu einem großen Trend erklären –
insoweit positiv aus, als die atypische, die prekäre Be-
schäftigung zurückgeht.

Ich habe mir die Zahlen angeguckt. Die Zahl der aty-
pischen Arbeitsverhältnisse ist im Zeitraum von 2011 bis
2012 gesunken. Ich prognostiziere, dass sich der Trend
in den Jahren 2013 und 2014 möglicherweise fortsetzt.

Die Gründe für den leichten Rückgang liegen unter
anderem in der gesunkenen geringfügigen Beschäfti-
gung, aber auch in der rückläufigen Befristung von Be-
schäftigungsverhältnissen. Es ist interessant, dass den
Unternehmen offensichtlich mittlerweile klar ist: Wer
langfristig Beschäftigung sichern will, der muss darauf
setzen, die Arbeitskräfte an sich zu binden.

Es gibt also eine positive Entwicklung, allerdings in
einem geringen Umfang. Ich würde zwar noch nicht von
einem starken Trend sprechen, aber wir haben eine posi-
tive Entwicklung beobachten können.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801901100

Kollege Lenkert, Sie haben das Wort.


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801901200

Frau Ministerin, Fachkräftesicherung bedeutet für die

Linke, dass Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber
ausbilden und dass man vor allen Dingen nach der Aus-
bildung die Chance hat, in seinem erlernten Beruf zu ar-
beiten. So kann die Sicherung des Fachkräftebedarfs
langfristig vorbereitet werden.

Jetzt haben wir in Thüringen und in vielen anderen
Bundesländern das Problem, dass die Lehrkörper an den
Schulen überaltert sind. Die Schule meines Sohnes hat
einen jungen Lehrkörper – mit einem Durchschnittsalter
von 55 Jahren.


(Zuruf von der LINKEN: Oh!)


Das zeigt, dass in absehbarer Zeit ein Problem auf uns
zurollt.

Nun ist die Situation so: Die Stellenpläne im öffentli-
chen Dienst sind ausgeschöpft, aber die Kassen sind leer.
Das Problem ist, dass keine Chance besteht, schon jetzt
Lehrerinnen und Lehrer einzustellen. Meine Frage ist:
Arbeiten Sie an einer Lösung für dieses Problem, damit
wir in fünf oder zehn Jahren nicht mit einem Schlag
ganze Lehrkörper verlieren? Welche Unterstützung kann
die Bundesregierung den entsprechenden Bundesländern
gewähren, um eine solche Entwicklung zu verhindern?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Es ist immer wieder unangenehm, gerade wenn junge
Leute hier auf der Tribüne zuhören, darauf hinzuweisen,
dass es schlicht nicht die Aufgabe des Bundes ist, für
ausreichend Lehrer in den Ländern zu sorgen. Trotzdem
nehme ich Ihren Hinweis mit, weil wir beim Thema
Fachkräftesicherung interministeriell zusammenarbei-
ten.

In Thüringen gibt es einen interessanten Ansatz in
Bezug auf Nachqualifizierung. Es geht darum, passge-
naue Lösungen zu finden. Das wiederum ist die Bau-
stelle der Arbeitsministerin. Gerade in Thüringen sind
wir da sehr aktiv.

Ich weise darauf hin, dass wir zusätzliche Mittel für
Bildung und Hochschulbildung in die Länderhaushalte
geben. Die Länder haben sich aber in der Frage, wie sie
diese Mittel einsetzen, jede Einmischung von Bundes-
seite ausdrücklich verbeten.


(Kerstin Tack [SPD]: Schlimm genug!)


Ich verspreche, dass wir darüber im Einzelfall noch
einmal diskutieren werden. Aber tatsächlich müssten Sie
Ihre Frage an eine andere Ebene adressieren.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801901300

Kollege Gehring, Sie haben das Wort.


Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801901400

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, gerade auch weil

viele junge Menschen auf der Besuchertribüne sitzen
und die Befragung verfolgen.

Ein ehemaliger SPD-Kulturstaatsminister warnt vor
einem – Zitat – „Akademisierungswahn“. Mitglieder des
Bundestages mit CSU-Parteibuch fordern „Meister statt
Master“, wenn es um den künftigen Bildungsabschluss





Kai Gehring


(A) (C)



(D)(B)

geht. Die Konsequenz wäre ja, dass der Zugang zu
Hochschulen massiv verengt bzw. sogar verbaut wird.

Ich wüsste gerne von Ihnen: Finden Sie den Ansatz
richtig, berufliche und akademische Bildung gegenein-
ander auszuspielen? Oder finden Sie es in einer freiheit-
lichen Gesellschaft wie der unseren nicht besser, die jun-
gen Leute selber entscheiden zu lassen, ob sie eine
Ausbildung oder ein Studium aufnehmen?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Ich freue mich über jeden, der in Deutschland einen
akademischen Abschluss macht. Wir haben jahrelang
darum gekämpft, dass die Quote steigt. Insoweit ist das
erst einmal eine gute Nachricht. Ich glaube auch nicht,
dass das der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands scha-
det. Allerdings will ich auch sagen, dass ich in der dua-
len Ausbildung, die noch vor zehn Jahren als altmodisch
und überholt dargestellt wurde – es wurde gesagt,
Deutschland sei hinten dran und wir brauchten eine stär-
kere Akademisierung; das haben wir teilweise auch ge-
schafft –, eine wesentliche Stütze unserer gesamten
Wirtschaft sehe. Ich bin der Auffassung, dass die duale
Ausbildung sogar ein Exportschlager ist. Am Montag in
Brüssel habe ich wieder einmal gemerkt, dass andere
Länder sich das zurzeit bei uns abschauen und sich ein
solches System wünschen.

Insoweit würde ich die beiden Bereiche ungern ge-
geneinander ausspielen. Wir müssen beides machen: Die
Leute, die das Talent dazu haben und das gerne wollen,
sollen eine akademische Ausbildung machen. Wir sollen
auf der anderen Seite aber auch die duale Ausbildung
wieder stärker in den Blick nehmen. Aus meiner Sicht
müssen wir hierauf in den nächsten Jahren einen
Schwerpunkt legen. Ich glaube, dass die duale Ausbil-
dung zurzeit ein Imageproblem hat. Ich würde gerne hel-
fen, das Image der dualen Ausbildung zum Positiven hin
zu verändern.


(Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]: Richtig!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801901500

Die Kollegin Mast stellt die nächste Frage.


Katja Mast (SPD):
Rede ID: ID1801901600

Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem aktuellen Fort-

schrittsbericht zwei Zielgruppen für die Zukunft be-
nannt: Geringqualifizierte und Mütter mit Migrations-
hintergrund. Meine Frage ist: Warum haben Sie sich auf
diese Zielgruppen fokussiert, und welche Potenziale se-
hen Sie darin?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Mütter mit Migrationshintergrund fallen in der Statis-
tik dadurch auf, dass sie eine besonders niedrige Er-
werbsbeteiligung haben. Das wird teilweise wie ein Na-
turgesetz hingenommen. Ich bin deswegen dankbar, dass
das Bundesfamilienministerium vor zwei Jahren die Ini-
tiative ergriffen und sich mit Modellprojekten um genau
diese Gruppe gekümmert hat. Die Ergebnisse dieser Mo-
dellprojekte, die im Fortschrittsbericht ausgewiesen
wurden, sind sehr ermutigend. Ein Teil dieser Frauen hat
auf diese Ansprache geradezu gewartet. Sie freuen sich.
Die Abbrecherquote ist im Verhältnis zu anderen Projek-
ten sehr gering. Deswegen werden wir mit ESF-Mitteln,
die wir jetzt bekommen, für genau diese Zielgruppe bun-
desweit Angebote vorhalten. Das ist Ergebnis der positi-
ven Erfahrung mit diesen Modellprojekten.

Zu den Geringqualifizierten kann ich ganz simpel sa-
gen: Sie sind für den Rest ihres Lebens schlichtweg häu-
figer von Arbeitslosigkeit bedroht. Wer es versäumt, am
Anfang seines Berufslebens eine Ausbildung zu machen,
muss damit rechnen, auf Dauer Kunde der Bundesagen-
tur für Arbeit zu bleiben oder zumindest immer wieder
deren Kunde zu werden. Das muss nicht so sein. Deswe-
gen darf eigentlich kein junger Mensch ohne Ausbildung
in das Erwerbsleben geschickt werden. Das muss bei uns
oberste Priorität haben. Deswegen haben wir auch die
Initiative „Spätstarter“ für 100 000 junge Erwachsene
ohne Berufsabschluss aufgelegt. Wir haben auch andere
Maßnahmen, um das zu verhindern. Früher anzufangen,
schon in den Schulen, ist auch ein Erfolgsrezept. Mein
Eindruck ist, dass das angekommen ist, auch in den Län-
dern, die auf diesem Gebiet sehr aktiv sind und koope-
rieren. Spätestens in der achten Klasse werden junge
Leute motiviert, eine Ausbildung zu machen, auch wenn
sie keine guten Noten haben. Am Ende zahlt es sich aus.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801901700

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vor, alle

bis jetzt gemeldeten Fragen zum Gegenstand des Be-
richts der Frau Ministerin zuzulassen. Das setzt aber vo-
raus, dass wir uns an die selbstgegebenen Regeln halten
und die Zeit von einer Minute für jede Frage und jede
Antwort einhalten. Das heißt, ich verlängere die Regie-
rungsbefragung und kürze die danach folgende Frage-
stunde. Ich bitte Sie aber, auch Rücksicht auf die nach-
folgenden fragenden Kolleginnen und Kollegen zu
nehmen.

Die nächste Frage stellt die Kollegin Eckenbach.


Jutta Eckenbach (CDU):
Rede ID: ID1801901800

Frau Ministerin, vieles wurde heute Morgen schon

gefragt. Wenn es um Fachkräfte geht, geht es immer um
die wichtigen Fragen des demografischen Wandels, des
Zeitmanagements, das heißt um die Frage der Vereinbar-
keit von Familie und Beruf. Nun sagt dieser Bericht eine
Menge dazu, was es bereits gibt. Trotzdem würde ich
gerne von Ihnen hören, worauf Sie Ihre Schwerpunkte
hinsichtlich des Zeitmanagements, also der Vereinbar-
keit von Familie und Beruf legen. Meiner Ansicht nach
geht es dabei nicht nur um die Erziehung von Kindern,
sondern auch um die Pflege alter Menschen. Das ist ganz
wichtig, um Fachkräfte länger im Betrieb zu halten, aber
auch, um Mütter dazu zu bewegen, früher wieder in den
Beruf einzusteigen.






(A) (C)



(D)(B)

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Vielen Dank. – Es gibt nicht immer die glückliche Si-
tuation, dass die Wünsche der Betroffenen mit den Be-
dürfnissen der Wirtschaft übereinstimmen. In diesem
Fall ist das aber so. Die Arbeitszeitwünsche der Frauen
zeigen, dass sie länger arbeiten wollen. 45 Prozent arbei-
ten Teilzeit; das ist eine sehr hohe Quote. Sie wollen
nicht unbedingt 38,5 Stunden in der Woche arbeiten,
aber mehr als 18,6 Stunden, welches der Durchschnitt
ist.

Umgekehrt handelt es sich bei diesen Frauen um ein
Potenzial von gut ausgebildeten und qualifizierten Er-
werbspersonen, die freiwillig und aus guten Gründen für
eine bestimmte Zeit Teilzeit arbeiten – das finde ich ab-
solut in Ordnung – und dann sagen: Wir wollen jetzt
langsam wieder ein Stück weit zurück. – Wir müssen
Möglichkeiten schaffen, befristet Teilzeit zu arbeiten,
und die Chancen verbessern, nach einigen Jahren auch
wieder voll berufstätig sein zu können. Dafür ist eine ge-
setzliche Leitplanke notwendig. Die Schaffung dieser
Möglichkeiten haben wir im Koalitionsvertrag verabre-
det. Das werden wir, sobald es geht, anpacken.

Das ist einer der Punkte, wo es eine Deckungsgleich-
heit gibt: Wettbewerbsfähigkeit steigern und Arbeitszeit-
wünsche der betroffenen Frauen realisieren. Das kommt
hier sehr gut zusammen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801901900

Die nächste Frage stellt die Kollegin Tack.


Kerstin Tack (SPD):
Rede ID: ID1801902000

Frau Ministerin, Sie hatten als Potenzial für die künf-

tige Sicherung von Fachkräften Frauen, junge Menschen
und ältere Menschen in den Fokus genommen. Wir mei-
nen aber auch, dass wir noch ein immenses Potenzial an
Fachkräften unter den Menschen mit Behinderungen ha-
ben, insbesondere auch den schwerbehinderten Akade-
mikerinnen und Akademikern. Wir sehen, dass es nach
wie vor eine große Anzahl von Betrieben gibt, die zwar
eine Verpflichtung zur Einstellung hätten, sich ihrer Ver-
pflichtung aber zunehmend durch das Freikaufen, durch
die Abgabe entziehen. Ich glaube, wir haben hier ein
Potenzial, das wir nicht vernachlässigen dürfen.

Meine Frage ist: Sehen Sie seitens der Bundesregie-
rung Möglichkeiten, für eine stärkere Beteiligung von
Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu sor-
gen, indem auch die Firmen, die ihrer Verpflichtung im
Moment nicht nachkommen, eingebunden werden?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Zunächst, Frau Tack, weist der Bericht klar aus: Das
Qualifikationsniveau der Menschen mit Behinderungen
ist überdurchschnittlich hoch und wird unterdurch-
schnittlich genutzt. Der Befund ist eindeutig. Ich finde
das sehr bedauerlich. Wir werden in dieser Legislaturpe-
riode im Zusammenhang mit dem Teilhabegesetz noch
intensiv über Inklusion reden. Für mich gehört dieser
Punkt der stärkeren Erwerbsbeteiligung von behinderten
Menschen sowohl zum Thema Fachkräftepotenzial – das
Potenzial wird hier nicht ausgeschöpft – als auch zum
Thema Inklusion und Teilhabe. Deswegen werden wir
uns dem widmen.

Ich will heute keine Ankündigungen machen, was im
Einzelnen erfolgen wird, aber ich kann Ihnen verspre-
chen, dass wir das anpacken werden. Auch mir ist beim
Lesen des Berichtes aufgefallen, dass es hier offensicht-
lich immer noch zu große Hemmnisse gibt und zu große
Zurückhaltung besteht. Das darf in einem Land wie
Deutschland nicht so sein.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801902100

Das Wort hat der Kollege Markus Kurth.


Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801902200

Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass

Sie bei der Rente mit 63, wenn sie als Möglichkeit zur
Frühverrentung ausgenutzt würde, nachsteuern würden.
Darum geht es aber gar nicht. Die Rente mit 63 ist ja
schon an sich ein Frühverrentungsprogramm. Die Ar-
beitgeber in der Metallbranche haben gar nicht vor, die
Personen mit 61 zu entlassen und sie bis zum 63. Le-
bensjahr arbeitslos sein zu lassen, sondern sie fürchten,
dass sehr viele die Rente mit 63 in Anspruch nehmen
werden.

Auf meine Frage zu diesem Thema hat die Bundesre-
gierung geantwortet, dass von den 200 000 Personen, die
im Einführungsjahr von der neuen Reglung profitieren,
rund 50 000 ohne die Neuregelung nicht mit 63 in Rente
gehen würden. Das heißt, Sie entziehen dem Arbeits-
markt bis zu 50 000 Fachkräfte. Glauben Sie nicht, dass
damit die Anstrengungen, die die Unternehmen jetzt un-
ternommen haben, um Bedingungen für ältere Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen, konterka-
riert werden, weil diese Unternehmen nicht mehr davon
ausgehen können, dass sie dann auch davon profitieren,
dass sie die Arbeitsbedingungen für Ältere verbessern?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Nein, das sehe ich nicht so. Wir führen die Debatte
dann in den nächsten Wochen weiter.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801902300

Die nächste Frage stellt der Kollege Paschke.


Markus Paschke (SPD):
Rede ID: ID1801902400

Frau Ministerin, Sie haben vorhin das Hamburger

Modell und in dem Zusammenhang die Schnittstellen-
problematik, die da gelöst wird, angesprochen. Ich
glaube, ein wesentlicher Bestandteil des Hamburger Mo-
dells ist auch der Perspektivwechsel, der stattgefunden
hat, dass nämlich die Bedürfnisse der Jugendlichen im
Mittelpunkt stehen und mit einer hohen positiven Moti-
vation nach Lösungen gesucht wird und weniger mit ei-
ner negativen, wie wir es ansonsten im Bereich des
SGB II kennen. Halten Sie das Hamburger Modell ins-





Markus Paschke


(A) (C)



(D)(B)

besondere auch hinsichtlich dieser positiven Motiva-
tionsvorlage für übertragbar?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

In meiner Tätigkeit als Abgeordnete habe ich nicht
selten mitbekommen, dass junge Leute, die es nicht ge-
schafft haben, eine Ausbildung zu beenden, fünf, sechs
Betreuer hatten: Drogenberater, Jugendamt, berufsbe-
gleitende Hilfen, alles Mögliche; von der Jugendge-
richtshilfe will ich gar nicht erst anfangen. Das ist dann
aber nebeneinander gelaufen, und es ist oft nicht ver-
zahnt worden. Und nicht nur das: Auf dem Weg von ei-
ner Behörde zur anderen, bei der man Hilfe bekommt,
verschwand der eine oder andere Jugendliche auch
schon mal vom Radar, weil er zum Beispiel den Auf-
wand gescheut hat.

Was jetzt in Hamburg und auch an anderen Orten ge-
macht wird, ist: Es wird sichergestellt, dass die Beratung
aus einer Hand und an einem Ort erfolgt. Die jungen
Leute merken gar nicht, ob sie auf einmal in der Zustän-
digkeit der Kommune gelandet sind, wenn sie beispiels-
weise von der Bundesagentur zum Jugendamt hinüber-
gehen; sie gehen nur von einem Büro ins andere. Das ist
eine optimale Situation. Im ländlichen Raum ist das in
der Form, wie es rein räumlich gelöst wurde, so viel-
leicht nicht umsetzbar. Trotzdem ist das für alle Regio-
nen in Deutschland der richtige Ansatz. Positiv ist dieses
Vorgehen, weil man mit der Betreuung bereits in der
Schule beginnt und die jungen Leute auf dem Weg in
eine Ausbildung dann nicht mehr verliert. Der große
Vorteil ist, dass die jungen Leute eine positive Anspra-
che bekommen und dann begleitet werden, bis sie ihre
Ausbildung abgeschlossen haben. Ich habe mir das sel-
ber vor Ort angeguckt. Ich empfehle diesen Ansatz und
werde ihn als Botschafterin in dieser Sache weiter voran-
treiben.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801902500

Die Kollegin Kolbe fragt nun.


Daniela Kolbe (SPD):
Rede ID: ID1801902600

Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie

sich für dieses wichtige Thema so viel Zeit nehmen. –
Meine Wahrnehmung ist, dass wir es, wenn es um das
Thema Fachkräftesicherung geht, zunehmend auch mit
einer Konkurrenz unter den Regionen zu tun haben. Da-
bei gibt es insbesondere eine Konkurrenz um qualifi-
zierte Zuwanderer. Viele ostdeutsche Unternehmer, ge-
rade aus dem Handwerk, beklagen mir gegenüber, dass
sie schon jetzt kaum mehr ausreichend Fachkräfte fin-
den. Aus meiner Sicht geht es deswegen auch um den Si-
cherungspfad der Lohnpolitik und der Tarifpolitik, zum
Beispiel um Demografietarifverträge. Die Bundesregie-
rung plant ja die Einführung eines gesetzlichen Mindest-
lohnes. Mich würde Ihre Einschätzung interessieren,
inwiefern dieser positive Auswirkungen auf die Tarifbin-
dung haben kann, auch und gerade in Ostdeutschland.
Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Ich glaube, wir sind hier an einem Wendepunkt. Es ist
über viele Jahrzehnte die Philosophie verfolgt worden:
Es ist richtig, dass die Löhne in Ostdeutschland niedriger
sind; denn auch die Lebenshaltungskosten sind dort
niedriger. – Man muss sehen, dass dies mittlerweile zu
einer wirklichen Abwanderung geführt hat, innerhalb
Deutschlands, aber auch nach Österreich und in die
Schweiz. Was die Schweiz betrifft, wissen wir ja nicht,
wie lange das noch geht.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


Aber die Abwanderung nach Österreich ist sehr klar zu
erkennen.

Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Man
muss überlegen, ob man hier nicht einen Strategiewech-
sel braucht. Der Mindestlohn kann dazu einen Beitrag
leisten. Das kann man natürlich nicht von heute auf mor-
gen machen. Man kann nicht einfach per Verordnung sa-
gen: Jetzt gehen wir einen anderen Weg, nämlich den der
moderaten Anhebung der Löhne. – Das würde dann
möglicherweise zu einer Steigerung der Lebenshaltungs-
kosten in vielen Bereichen führen. Das wird man Stufe
für Stufe machen. Aber der Mindestlohn hilft mit Sicher-
heit dabei, es attraktiver zu machen, seine Perspektive
auch in Ostdeutschland vor Ort zu suchen; da bin ich mir
sicher.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801902700

Die nächste Frage stellt die Kollegin Pothmer.


Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801902800

Frau Ministerin, der Fortschrittsbericht weist ja aus,

was wir schon längst wussten, nämlich dass der Anteil
von Frauen an der Zahl der Erwerbstätigen deutlich an-
gestiegen ist. Gleichzeitig müssen wir aber zur Kenntnis
nehmen, dass das Erwerbsvolumen, das Frauen für sich
in Anspruch nehmen, bei weitem nicht genauso stark an-
gestiegen ist. Das führt dazu, dass sich immer mehr
Frauen das mehr oder weniger gleiche Erwerbsvolumen
teilen. Die durchschnittliche Dauer der Erwerbstätigkeit
von Frauen beläuft sich auf 18,6 Stunden pro Woche.
Deutschland liegt damit nur kurz vor Portugal. Ich be-
haupte: Das ist kein Zufall, sondern wir haben in
Deutschland Anreizsysteme, die verhindern, dass Frauen
über dieses Stundendeputat deutlich hinauskommen. Ich
spreche damit insbesondere die Kopplung von Ehegat-
tensplitting und Minijobs an.

Hinzu kommt noch das Betreuungsgeld, das auch
nicht gerade dafür Sorge trägt, dass Frauen auf den Er-
werbsarbeitsmarkt drängen. Die OECD hat das ja in der
Vergangenheit immer wieder kritisiert und hat Deutsch-
land aufgefordert, genau diese Anreizsysteme zu korri-
gieren.

Ich frage Sie als zuständige Ministerin: Was haben
wir da von Ihnen zu erwarten, um die Erwerbsbeteili-
gung von Frauen zu erleichtern?






(A) (C)



(D)(B)

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Einer der Hauptgründe ist sicherlich immer noch eine
mangelhafte Betreuungssituation. Hier in Berlin kann
man sich das kaum noch vorstellen. Kommen Sie einmal
zu mir in die Eifel: Die Kita, die meine Tochter besucht,
macht um halb zwei zu. Da ist es, wenn man pendelt
– was für meine Region ebenfalls typisch ist –, fast nicht
möglich, erwerbstätig zu sein. Selbst ein Halbtagsjob
wird da schwierig. Das heißt, aus meiner Sicht ist das
immer noch ein Kernproblem, bei dem wir noch nicht in
der notwendigen Weise vorangekommen sind. Deswe-
gen ist es wichtig, dass wir zusätzliche Mittel für den
Ausbau von Ganztagsangeboten und Kitas in das 6-Mil-
liarden-Paket, das an die Länder geht, integriert haben.

Der zweite Punkt ist aus meiner Sicht ganz klar die
Teilzeitfalle als solche. Da sind auch die Unternehmer
immer noch nicht an dem Punkt, an dem ich sie gerne
hätte. Da muss ein Umdenken stattfinden. Sicherlich
werden auch zu viele Frauen auf Minijobs verwiesen.
Das ist aber ein Problem, bei dem wir uns auch in der
Koalition nicht einig geworden sind, was wir konkret da-
gegen unternehmen. Bei den anderen Punkten allerdings
haben wir eine Grundlage. Da werde ich auch Entspre-
chendes in die Wege leiten.


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf ich noch einmal nachfragen, Frau Präsidentin?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801902900

Kurz und knapp.


Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801903000

Dann frage ich noch einmal nach, Frau Ministerin.

Ich habe ja ausdrücklich auf das Anreizsystem Ehegat-
tensplitting in Kombination mit Minijobs abgehoben,
also das, was die OECD massiv kritisiert. Teilen Sie
diese Kritik, und werden Sie dem, was dem zugrunde
liegt, entgegenwirken?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Ich teile die Ansicht, dass es, insbesondere in
Deutschland, eine ungünstige Konstellation von ver-
schiedenen Faktoren gibt. Ich teile aber nicht unbedingt
die Priorisierung dieser beiden Punkte. Ich hab Ihnen ja
eben klar gesagt, dass ich immer noch die Betreuungs-
frage für den entscheidenden Punkt halte.

Zu den anderen Punkten – Sie haben mich ja danach
gefragt, was ich unternehmen werde –, nämlich bei der
Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit und auch beim Ausbau
von Betreuung, haben wir im Koalitionsvertrag konkrete
Verabredungen, die die Situation für Frauen am deut-
schen Arbeitsmarkt verbessern. Bei dem Punkt Ehegat-
tensplitting in Verbindung mit Minijobs haben wir sol-
che Verabredungen nicht. Deswegen wird es in dieser
Legislaturperiode schwierig sein, diesen Punkt anzupa-
cken.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801903100

Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Rosemann.


Dr. Martin Rosemann (SPD):
Rede ID: ID1801903200

Frau Ministerin, Sie haben ja mehrfach die Bedeutung

der Zuwanderung für die Fachkräftesicherung in
Deutschland angesprochen. Ich würde daher zum einen
gerne wissen, wie Sie im Rückblick die Zunahme der
Zuwanderung in den letzten Jahren im Hinblick auf die
Fachkräftesicherung bewerten, und vor allem, aus wel-
chen Ländern die qualifizierten Fachkräfte zu uns ge-
kommen sind, und zum anderen, wie Sie im Blick nach
vorne die Bedeutung von Zuwanderung und auch das
vorhandene Potenzial durch bereits in Deutschland le-
bende Migranten im Hinblick darauf einschätzen, dass
es laut einer Studie des IAB eine Fachkräftelücke vor al-
lem im Bereich der Lehrberufe geben wird?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Deutschland konnte im Jahr 2012 den höchsten Wan-
derungsüberschuss seit 1995 verzeichnen. Das ist gut.
Das entspannt die Lage beim Thema Fachkräfte. Das ist
erst einmal der Befund. Ich kann – auch schon zu Beginn
dieses Jahres – erkennen: Dieser Trend hält weiter an.

Ich will hinzufügen, welches die Länder sind, aus de-
nen vor allem die Zuwanderer in 2012 – die Daten liegen
uns jetzt vor – kamen. Die Hälfte des Wanderungssaldos
von 369 000 entfällt auf die acht in 2004 der EU beige-
tretenen Staaten, insbesondere Polen und Ungarn, sowie
die in 2007 beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumä-
nien. Ich möchte ausdrücklich sagen: Es handelt sich in
der Mehrzahl um qualifizierte Zuwanderung. Daneben
hat in den letzten Jahren die Zuwanderung aus den von
der Wirtschaftskrise betroffenen Ländern entsprechend
zugenommen, wie zum Beispiel Griechenland, Italien,
Portugal und Spanien.

Ich will hinzufügen, dass wir uns über diese Zuwan-
derung insgesamt nur freuen können. Wir brauchen sie
auch für die Zukunft. Wir müssen schauen, dass die Inte-
gration gelingt und dass allen hier in Deutschland be-
wusst wird, wie stark wir darauf angewiesen sind. Natür-
lich muss man auch schauen, dass kein Missbrauch
passiert an einigen Stellen; diese Debatte haben wir ja
auch. Wir brauchen vor allem, damit Zuwanderung ins-
gesamt weiter akzeptiert wird, gute Lösungen. Ich jeden-
falls möchte Ihnen sagen: Wenn wir nicht dieses hohe
Niveau an Zuwanderung halten, würde es angesichts un-
serer demografischen Entwicklung sehr schwierig wer-
den.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801903300

Die nächste Nachfrage stellt die Kollegin Krellmann.


Jutta Krellmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801903400

Sehr geehrte Frau Ministerin, die Klage vieler Arbeit-

geber über den Fachkräftemangel drückt sich nicht auto-
matisch, dem Prinzip „Angebot und Nachfrage“ entspre-
chend, darin aus, dass man auch bereit wäre, höhere
Löhne zu zahlen. Würden Sie mir recht geben, dass sich





Jutta Krellmann


(A) (C)



(D)(B)

sachgrundlose Befristung, Leiharbeit und Werkverträge
in diesem Zusammenhang als Lohnbremsen herausstel-
len?

Herr Kurth, ich kenne niemanden in der Metall- und
Elektroindustrie in Niedersachsen, der in der Produktion
ist und dort noch bis 63 arbeitet.


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich schon!)


Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Also, ich bin wirklich dafür, dass wir nicht alle The-
men, die wir für wichtig erklären und wo wir Hand-
lungsbedarf sehen, jetzt – Entschuldigung! – vermud-
deln mit dem Thema Fachkräftesicherung. Das wäre
mein Kommentar zu Ihrer Frage.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801903500

Die Kollegin Lezius stellt die nächste Frage.


Antje Lezius (CDU):
Rede ID: ID1801903600

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich komme aus einem

kleinen mittelständischen Unternehmen. Sie haben
schon angesprochen, dass diese Unternehmen eben nicht
genügend Ressourcen haben, um sich entsprechend um
die Gewinnung von Fachkräften zu kümmern. Meine
Frage wäre: Welche Hilfestellungen gibt die Bundesre-
gierung diesen Unternehmen, um Fachkräfte zu gewin-
nen und auch zu sichern, und welche Maßnahmen sind
von Ihrer Seite her geplant?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Ich habe mir einmal aufgeschrieben, was wir alles
machen – das ist eine ganze Menge –: Da gibt es die Ini-
tiative Neue Qualität der Arbeit, das Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung, die Qualifizierungsberatung durch
den Arbeitgeber-Service der BA – der in diesem Bereich
übrigens sehr viel mehr macht als noch vor einigen Jah-
ren –, das ESF-Modellprogramm „unternehmensWert:
Mensch“ und das Programm „Erfolgsfaktor Familie“ mit
dem entsprechenden Netzwerkbüro. Was ich hier aufge-
zählt habe, liegt keinesfalls nur in der Zuständigkeit des
BMAS, sondern geht quer durch alle Ressorts.

Der DIHK hat in Hamburg ein Welcome-Center er-
öffnet, demnächst wird eines in Berlin folgen. Er geht
aktiv vor und bietet auch Beratung an. Nicht nur vonsei-
ten der Politik, sondern auch von den Unternehmen sel-
ber geht ein Impuls aus. Vieles ist da in Bewegung ge-
kommen. Wir haben mittlerweile eine sehr gute,
vielfältige Förderlandschaft.


(Antje Lezius [CDU/CSU]: Mir ging es gerade um den ländlichen Raum!)


– Was ich gerade aufgezählt habe, sind flächendeckende
Angebote. Ich komme selber aus dem ländlichen Raum.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801903700

Die letzte Nachfrage zu diesem Bericht stellt der Kol-

lege Gehring.


Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801903800

Vielen Dank. – Frau Ministerin, als ich Sie vorhin

nach dem Verhältnis von beruflicher und akademischer
Bildung gefragt habe, haben Sie im Kern geantwortet,
das Image des dualen Systems müsse verbessert werden.
Das fand ich ein bisschen unterkomplex. Könnten Sie
vielleicht noch einmal sagen, welche konkreten Maß-
nahmen zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen
Bildung Sie vorsehen, aber auch im Bereich des Stu-
diums? Ist heute im Kabinett auch über die Zukunft des
Hochschulpaktes von Bund und Ländern geredet wor-
den? Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes
sind an den Hochschulen 33 000 Studienanfänger mehr
gestartet als im laufenden Hochschulpakt verabredet.
Das heißt, bundesseitig ist dieser Pakt mit 430 Millionen
Euro unterfinanziert. Das ist etwas, was zwischen Bund
und Ländern austariert werden muss. Die Zukunft, die
Schaffung von Studienplätzen, war das ein Thema, auch
im Rahmen des Beschlusses der Eckwerte für den Haus-
halt?

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Um zunächst zu Ihrer letzten Frage zu kommen: Nein,
das war heute nicht Thema; es wird aber sicherlich Ge-
genstand der Erörterungen in den nächsten Wochen sein.

Darüber hinaus weiten wir die Veranstaltungen und
Maßnahmen zur Berufsorientierung in den Schulen, die
insbesondere das Ziel hat, noch einmal deutlich zu ma-
chen, wo die Chancen und Potenziale einer dualen Aus-
bildung liegen, sehr stark aus. Wir haben wesentlich flä-
chendeckender als noch vor wenigen Jahren, als das
einzelne Modellprojekte waren – zum Beispiel ESF-Pro-
gramme –, versucht, diese Berufsorientierungsmaßnah-
men über Mittel der BA, aber auch über Mittel, die die
Bildungsministerin vorhält, auszuweiten.

Das ist ein Schlüssel, um in der Phase, in der sich
junge Leute noch nicht festgelegt haben und sich orien-
tieren, deren Interesse zu wecken. An dieser Stelle set-
zen wir an, um die Attraktivität der dualen Ausbildung
zu stärken und den Weg dahin aufzuzeigen.

Ich werde Ihnen aber gerne noch einmal schriftlich
alle möglichen Maßnahmen, die wir in diesem Bereich
auf den Weg gebracht haben und noch zusätzlich anpa-
cken, zukommen lassen, die dann auch nicht der Ein-Mi-
nuten-Grenze zum Opfer fallen müssen, damit ich mir
nicht Unterkomplexheit – das ist ein schöner Begriff –


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


vorhalten lassen muss, wenn wir uns das nächste Mal
wiedersehen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801903900

So geht die Befragung versöhnlich und mit einer Ver-

abredung zu Ende.





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) (C)



(D)(B)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor – auch
nicht zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung.

Ich beende die Regierungsbefragung und danke der
Frau Ministerin.

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales:

Danke.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801904000

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 18/728

Ein Hinweis sei mir gestattet: Die Fragen 15, 16, 17
und 18 der Kolleginnen und Kollegen Kathrin Vogler,
Birgit Wöllert und Harald Weinberg wurden nachträg-
lich durch die Bundesregierung dem Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu-
geordnet und werden nach Frage 34 aufgerufen.

Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Zur Be-
antwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staats-
sekretärin Dr. Maria Flachsbarth zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Karin Binder auf:
Bedeutet die gegenseitige Anerkennung von geltenden

Verbraucherschutzstandards, die derzeit Maßstab für den Ab-
bau von nichttarifären Handelshemmnissen bei den TTIP-Ver-
handlungen sind, dass die US-Unternehmen zum Beispiel ihre
mit Chlor behandelten Hühnchen zukünftig ohne Einschrän-
kung in Europa verkaufen dürfen?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801904100


Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin
Binder, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die pau-
schale gegenseitige Anerkennung von Verbraucher-
schutzstandards ist keinesfalls Maßstab für den Abbau
von nichttarifären Handelshemmnissen bei den TTIP-
Verhandlungen. Vielmehr kommt eine solche Anerken-
nung nur im Einzelfall und nur nach gründlicher Prüfung
der Gleichwertigkeit der Standards infrage. Hierfür kann
die TTIP durch eine bessere Information über den Inhalt
der jeweiligen Regelungen beider Seiten die Vorausset-
zung schaffen.

Hinsichtlich der Oberflächenbehandlung von Fleisch
mit desinfizierenden Mitteln hat das BML stets die Posi-
tion vertreten, dass die Hygienestandards bei der Flei-
scherzeugung in jedem Produktionsschritt gewahrt
werden müssen. Keinesfalls dürfen chemische Oberflä-
chenbehandlungen dazu dienen, anderweitige Hygiene-
mängel zu kaschieren. Im Übrigen gilt, dass Stoffe nur
dann zugelassen werden, wenn sie in vollem Umfang ge-
sundheitlich und auch unter Umweltschutzgesichtspunk-
ten unbedenklich sind. Daran wird sich auch durch die
TTIP nichts ändern.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801904200

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Karin Binder (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801904300

Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, wie kann die

Anwendung oder die Nichtanwendung von Chlor zur
Nachbehandlung und Keimabtötung bei Geflügel aner-
kannt oder harmonisiert werden? Es gibt hier ein Entwe-
der-oder. Wo treffen Sie sich da tatsächlich mit den Ver-
handlungspartnern der USA?


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801904400

Bitte, Frau Staatssekretärin.

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801904500


Frau Kollegin Binder, wir werden uns da überhaupt
nicht treffen. Die Anwendung von Chlor zur Oberflä-
chenbehandlung von Schlachtkörpern ist bei uns nicht
erlaubt, und von daher wird auch der Import von solchen
Produkten nicht erlaubt sein.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801904600

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


Karin Binder (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801904700

Vielen Dank. – Ich muss jetzt trotzdem noch einmal

nachfragen: Führt das Prinzip der gegenseitigen Aner-
kennung von Standards nicht zwangsläufig zu einer Ab-
senkung des Schutzniveaus und der Verbraucherschutz-
standards auf beiden Seiten des Atlantiks? Ich kann mir
ganz schlecht vorstellen, dass sich die bestmöglichen
und höchsten Standards in beiden Fällen tatsächlich
durchsetzen können.

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801904800


Frau Kollegin, es geht bei diesen Verhandlungen nicht
um die Anerkennung einzelner Standards oder gar einer
pauschalen Genehmigung von Standards oder Verfah-
renstechniken. Vielmehr ist ja Gegenstand der Gesprä-
che, zu versuchen, Verfahren zu vereinbaren, wie beide
Seiten besser über die Regelungsvorhaben der anderen
Seite informiert werden können und wie man dann mög-
licherweise eine gemeinsame Ebene finden kann. Das ist
letztendlich Sinn und Zweck.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801904900

Zu einer Nachfrage hat der Kollege Lenkert das Wort.


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801905000

Frau Staatssekretärin, Sie sagten eben, dass die Stan-

dards nicht abgesenkt werden. Ich fragte die Bundesre-
gierung im Herbst letzten Jahres, ob es irgendwelche
Sektoren und Bereiche, unter anderem eben auch im Le-
bensmittelbereich, gibt, in denen keine Schiedsgerichts-
verfahren möglich sind, also Investor-Staat-Schiedsge-
richtsverfahren.

Wenn Sie jetzt die europäischen Standards hochhalten
und gleichzeitig in allen Sektoren Schiedsgerichtsver-





Ralph Lenkert


(A) (C)



(D)(B)

fahren zulassen, dann könnte ja ein amerikanischer In-
vestor wegen Nichtzulassung seiner Behandlungsmetho-
den, zum Beispiel für Geflügel, auf Schadenersatz
klagen, so wie das Vattenfall bei uns macht. Ich fragen
Sie: Können Sie sicher ausschließen, dass es nicht zu
solchen Klagen kommen wird und über diesen Umweg
die europäischen Standards ausgehebelt werden?

Ich wiederhole: Die Antwort der Bundesregierung auf
eine entsprechende Frage von mir war, dass bei den
Schiedsgerichtsverfahren kein Sektor ausgenommen ist.

Vielen Dank.

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801905100


Herr Kollege Lenkert, dazu, zu welchen Klagen es in
der Zukunft von wem auch immer kommen möge, kann
ich mich jetzt selbstverständlich nicht äußern, weil ich
genauso wenig wie Sie in die Zukunft sehen kann. Was
ich sagen kann, ist, dass die Verhandlungen längst noch
nicht zu einem Abschluss gekommen sind und wir auch
über besonders sensible Produkte verhandeln. Diese be-
sonders sensiblen Produkte umfassen unter anderem Le-
bensmittel und Produkte aus dem Agrarbereich. Was ich
Ihnen noch versichern kann, ist, dass unsere Standards
nicht abgesenkt werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801905200

Wir kommen damit zur Frage 2 der Kollegin Binder:

Welche Unterschiede zwischen der EU und den USA be-
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Vor-
sorgeprinzips bei Verbraucherschutz- und Umweltstandards,
der Kennzeichnung und der Zulassung von Produkten, Le-
bensmitteln und Chemikalien?

Sie haben das Wort, Frau Staatssekretärin.

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801905300


Die Unterschiede zwischen den Regelungen der EU
und der USA in den Bereichen Verbraucherschutz- und
Umweltstandards hinsichtlich der Kennzeichnung und
Zulassung von Produkten, Lebensmitteln und Chemika-
lien sind vielfältig und lassen sich deshalb nicht in einer
kurzen Antwort zusammenfassen. Darüber hinaus sind
beim Vergleich der Regelungen auch noch das regulato-
rische Umfeld, die Umsetzung und die praktischen Aus-
wirkungen zu berücksichtigen. Dadurch verbietet sich
eine pauschale Gegenüberstellung. Ein sinnvoller Ver-
gleich kann daher nur im Einzelfall und unter Berück-
sichtigung aller Umstände erfolgen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801905400

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Karin Binder (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801905500

Es geht mir in diesem Fall tatsächlich um die Frage

des Vorsorgeprinzips. Müssen wir damit rechnen, dass
künftig das Vorsorgeprinzip außer Kraft gesetzt wird,
das für uns im gesamten Verbraucherschutz und in der
Produktsicherheit eine wesentliche Rolle spielt?
D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801905600


Frau Kollegin Binder, aus Sicht der Bundesregierung
müssen wir selbstverständlich nicht darauf verzichten.
Wir können es auch geradezu nicht, weil ja das Vorsor-
geprinzip die gesetzlichen Regeln auf nationaler, aber
auch auf EU-Ebene durchzieht und eben der starke Un-
terbau ist, auf dem unsere gesetzlichen Regulierungen
stehen. Diesen werden wir nicht aufgeben.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801905700

Sie haben die Möglichkeit zu einer zweiten Nach-

frage.


Karin Binder (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801905800

Diese nutze ich gern. – Mir geht es zum Beispiel um

neuartige Lebensmittel. Wird es künftig erforderlich
sein, dass die nationale oder auch die europäische Zulas-
sungsbehörde wissenschaftlich nachweist, dass die Pro-
dukte schädlich sind, um die Nichtzulassung zu begrün-
den, oder reicht auch künftig ein Verdacht bzw.
gesundheitliche Bedenken aus, um ein neues Produkt ab-
zulehnen?

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801905900


Frau Kollegin Binder, es ist schon heute so, dass die
EFSA als europäische Kontrollbehörde umfangreiche
wissenschaftliche Untersuchungen vor der Neuzulas-
sung von neuartigen Lebensmitteln, unter anderem auch
im Bereich der gentechnisch veränderten Futter- oder
Lebensmittel, durchführen muss.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801906000

Dann kommen wir zur Frage 3 der Kollegin

Dr. Kirsten Tackmann:
Wenn die Bundesregierung die EU-Lebensmittelstandards

insbesondere hinsichtlich des Prinzips des vorbeugenden Ver-
braucherschutzes als im TTIP nicht verhandelbar ansieht, in-
wieweit setzt sie sich dann im Rat dafür ein, das Agrarkapitel
aus dem Verhandlungsmandat auszuschließen?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801906100


Frau Kollegin Tackmann, die Bundesregierung setzt
sich für ein umfassendes Abkommen unter Einschluss
des Agrarsektors ein. Dies ergibt sich schon aus WTO-
rechtlichen Vorgaben und ist darüber hinaus auch im In-
teresse der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft,
für die freier Handel neue Exportchancen sowie Zugang
zu benötigten Rohstoffen eröffnet. Die Wahrung der eu-
ropäischen Lebensmittelstandards steht dazu nicht im
Widerspruch. Auch die USA haben in gleicher Weise ein
Interesse an freiem Handel bei Wahrung ihrer eigenen
Lebensmittelstandards.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801906200

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.






(A) (C)



(D)(B)


Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801906300

Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, wir haben diese

Frage auch mit dem EU-Kommissar erörtert, und er sagte,
dass, wenn es in Deutschland bezüglich der Sicherung des
Vorsorgeprinzips und anderer Prinzipien der Lebensmit-
telsicherheit Bedenken gibt, der Agrarbereich sehr wohl
aus dem Verhandlungsmandat herausgenommen werden
kann. Es gibt – das haben Sie vielleicht heute im Aus-
schuss bemerkt – auch überfraktionell Bedenken gegen
die Art und Weise, wie die Verhandlungen jetzt laufen,
und ziemliche Übereinstimmung bezüglich der Gefahren,
die wir darin sehen. Deswegen ist meine Frage: Wären Sie
bereit, eine entsprechende Beschlussfassung des Agrar-
ausschusses zur Kenntnis zu nehmen und sich gegebenen-
falls, wenn sich die Risiken bewahrheiten, dafür einzuset-
zen, das vom Mandat auszunehmen?

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801906400


Frau Kollegin Tackmann, selbstverständlich wird die
Bundesregierung mit großem Interesse jedwede Beschluss-
fassung eines Ausschusses zur Kenntnis nehmen und in
ihre politische Meinungsbildung mit einbeziehen. Dennoch
ist es aus der Sicht meines Hauses aufgrund von WTO-Be-
stimmungen ausgeschlossen, einen gesamten Bereich wie
zum Beispiel den Agrarsektor aus diesem Verfahren bzw.
aus den Verhandlungen zum TTIP auszunehmen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801906500

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801906600

Vielen Dank. – Ein Problem ist, dass wir im Moment

mit Vermutungen arbeiten. Sie vermuten, dass alles gut
wird. Wir vermuten, dass das nicht der Fall sein wird.
Deswegen frage ich Sie, ob es die Bereitschaft der Bun-
desregierung gibt, dafür zu sorgen, dass eine öffentliche
Konsultation zum Fortgang der Verhandlungen insbe-
sondere im Lebensmittelbereich bzw. im Agrarbereich
eingeleitet wird.

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801906700


Frau Kollegin Tackmann, die Bundesregierung hat
dem Deutschen Bundestag längst umfangreiche Unterla-
gen zur Verfügung gestellt, damit der Deutsche Bundes-
tag über den Stand der Verhandlungen auf dem Laufen-
den gehalten wird.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Na ja, eine Konsultation ist noch ein bisschen was anderes als die Bereitstellung von Unterlagen! Aber gut!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801906800

Das müssen Sie an anderer Stelle miteinander weiter

debattieren.

Wir kommen zur Frage 4 der Kollegin Tackmann:
Welche konkreten Verhandlungsangebote sind im EU-

Verhandlungsmandat im Agrar- und Lebensmittelkapitel ent-
halten, und welche positiven oder negativen Auswirkungen
erwartet die Bundesregierung für die EU-Agrar- und -Lebens-
mittelwirtschaft aus den Verhandlungen?
D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801906900


Frau Kollegin, nach dem Verhandlungsmandat strebt
die EU danach, sämtliche Zölle im bilateralen Handel
schrittweise zu beseitigen, wobei für die sensibelsten
Produkte Ausnahmen vorgesehen werden können. Dies
gilt für alle Produkte einschließlich der Agrargüter und
Lebensmittel. Der Text des Verhandlungsmandats ist
– ich sagte es bereits – den Mitgliedern des Deutschen
Bundestags zur Verfügung gestellt worden.

Bezüglich der positiven bzw. negativen Auswirkun-
gen lässt sich sagen, dass hierzu Berechnungen des Thü-
nen-Institutes aus dem Jahr 2012 vorliegen, basierend
auf dem allgemeinen Gleichgewichtsmodell GTAP, mit
dem eine vollständige Liberalisierung des Handels, das
heißt der Abbau aller Zölle, zwischen der EU und den
USA modelliert wurde. Auf dieser Basis werden für die
Land- und Ernährungswirtschaft in der EU-27 aufgrund
geringer Produktionswertänderungen im Modellfehler-
bereich für primäre Agrarprodukte und für verarbeitete
Nahrungsmittel – einmal minus 0,9 Prozent und einmal
plus 0,3 Prozent – keine nennenswerten wirtschaftlichen
Auswirkungen erwartet.

Die Produktionsmengen für ausgewählte Pro-
duktgruppen primärer Agrarprodukte ändern sich bei der
Simulation des vTI für die EU-27 wie folgt: Weizen mi-
nus 1,5 Prozent, andere Getreide minus 0,1 Prozent, Öl-
saaten plus 0,6 Prozent, Zuckerrüben, Zucker, Obst und
Gemüse sowie pflanzliche Fette 0 Prozent, andere Feld-
früchte minus 0,6 Prozent, Rindfleisch minus 0,2 Pro-
zent, andere tierische Produkte wie Schweine und Ge-
flügel minus 0,2 Prozent, Milch plus 0,2 Prozent,
Milchprodukte plus 0,4 Prozent und weitere verarbeitete
Nahrungsmittel minus 0,2 Prozent.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801907000

Ihre erste Nachfrage, bitte.


Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801907100

Nun unterscheidet sich das Rechtsprinzip der USA

von dem der EU an zwei entscheidenden Stellen: auf der
einen Seite beim Vorsorgeprinzip und auf der anderen
Seite bei der Haftungsregelung. Deswegen lautet meine
Frage: Wie wollen Sie verhindern, dass es, wenn hier be-
stimmte Standards gehalten werden, Schadensersatzkla-
gen von den Konzernen gibt, die aus einem anderen
Rechtssystem kommen?

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801907200


Frau Kollegin Tackmann, die Verhandlungen sind tat-
sächlich noch nicht an ihr Ende gekommen. Wir befin-
den uns sozusagen mittendrin. Wir werden die Verhand-
lungen auch hier im Deutschen Bundestag nicht im
Detail führen können.

Ihnen als Kolleginnen und Kollegen des Deutschen
Bundestages ist ja der Text des Verhandlungsmandates
zur Verfügung gestellt worden. Auf dieser Grundlage
werden wir weiter miteinander diskutieren können. Die
Bundesregierung hat ein Interesse daran, dass das Ver-





Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth


(A) (C)



(D)(B)

fahren transparent ist und dass selbstverständlich auch
das Parlament immer wieder über den Stand der Ver-
handlungen in Kenntnis gesetzt wird.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801907300

Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.


Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801907400

Nun bedeutet Verhandlungsmandat ja, dass man ein

Angebot machen muss. Deswegen lautet meine konkrete
Nachfrage: Wie sieht zu gentechnisch veränderten Pflan-
zen und möglicherweise gentechnisch veränderten Tie-
ren das Angebot der EU aus? An irgendeiner Stelle müs-
sen Sie ja auch Ihre Standards in den Verhandlungen zur
Disposition stellen. Sie können nicht einfach sagen: Wir
machen all das so weiter, wie es die EU bisher gehand-
habt hat, während sich die Amerikaner ändern müssen. –
Beide Seiten müssen doch aufeinander zugehen. Also
konkret: Welches Verhandlungsangebot würden Sie bei
der Agrogentechnik machen?

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801907500


Frau Kollegin Tackmann, weder die Bundesregierung
noch die EU-Kommission werden für das Inverkehr-
bringen auf dem europäischen Markt von den Standards
bezüglich Anbau und Zulassung von gentechnisch ver-
änderten Organismen abweichen. Wir werden diese
Standards halten. Aber es ist eine andere Frage, wie man
miteinander sozusagen zu einem verbesserten Dialog
und zu einer verbesserten Zusammenarbeit zum Beispiel
im Bereich der sanitären und phytosanitären Vorsorge-
maßnahmen kommen kann. Neben dem Bereich Zölle
– diesen habe ich bereits angesprochen – gibt es viele
Bereiche, wo eine vertiefte Zusammenarbeit tatsächlich
möglich ist und wo nichttarifäre Handelshemmnisse ab-
gebaut werden können.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801907600

Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Vogler

das Wort.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801907700

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretä-

rin, Sie haben gerade in Ihrer Antwort an die Kollegin
erwähnt, dass es die Möglichkeit geben soll, sensibelste
Güter zu definieren, welche dann von den Vereinbarun-
gen ausgeschlossen würden. Was sind nach Auffassung
der Bundesregierung Beispiele für solche sensibelsten
Güter, und nach welchen Kriterien legen die Bundes-
regierung bzw. die EU-Staaten gemeinsam fest, was sen-
sible Güter in diesem Sinne sind?

D
Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1801907800


Frau Kollegin Vogler, ich kann Ihnen Beispiele nen-
nen. Das betrifft Tee, Milchprodukte und Fleisch. Über
eine allgemeine Definition sensibler Güter verfüge ich
im Moment leider nicht. Das kann ich Ihnen aber gerne
nachreichen.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801907900

Ich sehe, dass dieses Angebot angenommen wird.

Die Fragen 5 und 6 der Kollegin Höhn sollen schrift-
lich beantwortet werden.

Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht
der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe
zur Verfügung.

Wir kommen zu Frage 7 der Kollegin Katja Keul:
Inwiefern wurde zum Zeitpunkt des Munitionsdiebstahls

in der Bundeswehrkaserne in Seedorf am 7. Februar 2014 zur
Sicherung der Liegenschaften der Kaserne privates Sicher-
heitspersonal eingesetzt, oder oblag die Sicherung der Anla-
gen allein Bundeswehrpersonal?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801908000


Vielen Dank. – Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie
folgt: Die Kaserne Seedorf wurde im Jahr 2005 von den
niederländischen Streitkräften übernommen und Ende
2006 durch Truppen der Luftlandebrigade 31 bezogen.
Seit dem 2. Januar 2007 wird die Kaserne durch Solda-
tinnen und Soldaten der Luftlandebrigade 31 militärisch
bewacht. Die Bewachung der Fallschirmjägerkaserne
Seedorf unterlag auch am 7. Februar 2014 ausschließlich
militärischem Personal.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801908100

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801908200

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Dieser Diebstahl

ist ja relativ spektakulär. Es wurden nach Ihren Auskünf-
ten insgesamt 32 981 Patronen Handwaffenmunition
verschiedener Kaliber gestohlen. Ein Munitionsdiebstahl
in vergleichbarer Größenordnung kam bisher in der Bun-
deswehr nicht vor. Gibt es seit der Beantwortung vom
5. März neue Erkenntnisse?

Sie wollten außerdem prüfen, ob sich die Sicherheit
der Munitionslager erhöhen lässt. Gibt es irgendwelche
Erkenntnisse aus diesem Prüfungsauftrag?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801908300


Frau Kollegin, die Ermittlungen dauern an. Ich kann
Ihnen in Aktualisierung der von Ihnen genannten Zahlen
mitteilen, dass nach bisherigen Erkenntnissen insgesamt
34 881 Patronen Handwaffenmunition verschiedener
Kaliber aus zehn Munitionsbehältern innerhalb der Ka-
serne gestohlen wurden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801908400

Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.






(A) (C)



(D)(B)


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801908500

Da Sie nun beruhigenderweise mitgeteilt haben, dass

es sich nicht um private Sicherheitskräfte handelt, frage
ich mich dennoch: Wie konnte es sein, dass bei militäri-
scher Bewachung morgens um 7 Uhr der Verlust einer
Menge festgestellt wurde, die immerhin den Abtransport
mindestens durch Lkws – es geht um Tonnen von Muni-
tion – erforderlich gemacht hätte? Gibt es dafür irgend-
eine Erklärung?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801908600


Frau Kollegin, ich kann nur wiederholen, dass dies
Gegenstand laufender Ermittlungen ist. Uns ist gestern
der folgende Vorfall gemeldet worden: Zwei Soldaten
hatten am 7. Februar zwischen 2 Uhr und 6 Uhr ihren
befohlenen Streifenweg verlassen und ihren Streifenauf-
trag nicht weisungsgemäß wahrgenommen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801908700

Damit kommen wir zur Frage 8 der Kollegin Inge

Höger:
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über

den „besonderen Auftrag“ und das „besondere Waffensystem“
des Flottendienstbootes „Alster“ vor, den bzw. das das Boot
nach Aussagen des stellvertretenden Kommandeurs Frederic

(Eckernförder Zeitung vom 25. Februar 2014)

Mittelmeer aufgebrochen ist?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801908800


Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Mit den
Aussagen „besonderer Auftrag“ und „besonderes Waf-
fensystem“ wollte der stellvertretende Kommandeur den
generell gegenüber anderen Schiffen der Marine einzig-
artigen Auftrag und somit die Charakteristik dieses Flot-
tendienstbootes hervorheben. Es handelt sich um eine
nationale Aufklärungsfahrt ins Mittelmeer, die der übli-
chen Routine entspricht, die in der vergangenen Legisla-
turperiode ausführlich im Verteidigungsausschuss erör-
tert wurde.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801908900

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801909000

Vielen Dank. – Es ist aber so gewesen, dass der Flot-

tendienstbootkommandeur beim Auslaufen des Schiffes
wirklich damit geprahlt hat, dass er einen besonderen
Auftrag habe und sich auch ein besonderes Waffensys-
tem an Bord befinde. Von daher befriedigt mich Ihre
Frage nicht vollständig. Fährt dieses Schiff ins Mittel-
meer? Fährt es weiter ins Schwarze Meer? Wir haben da
im Moment eine ziemliche Konfliktsituation. Wenn vor
diesem Hintergrund ein Spionageboot ausläuft, müssen
Sie schon ein bisschen mehr dazu sagen.

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801909100


Frau Kollegin, ich habe Ihnen keine Frage gestellt,
sondern eine Antwort gegeben. Von daher konnte Sie
meine Frage natürlich nicht befriedigen, weil ich Ihnen
gar keine gestellt habe.

Zur Sache will ich auf Folgendes hinweisen: Diese
Äußerung ist anlässlich einer Verabschiedung von Sol-
datinnen und Soldaten für einen monatelangen Einsatz
erfolgt, und zwar nicht nur vor den Soldatinnen und Sol-
daten, sondern auch vor deren Angehörigen. Dass da
auch deutlich gemacht wird, dass dies ein sinnvoller und
wichtiger Einsatz ist, halte ich für verständlich.

Ich kann Ihnen ansonsten sagen: Die Entwicklungen
in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten sind
aufgrund ihrer Nähe zu Europa und ihren möglichen
Auswirkungen auch auf die Bundesrepublik Deutsch-
land weiter von hoher Bedeutung. Die Flottendienst-
boote tragen mit ihren Aufklärungsergebnissen wie in
den vergangenen Jahren zu einem unabhängigen natio-
nalen Gesamtlagebild bei. Es geht darum, dass die „Als-
ter“ in entsprechende internationale Gewässer ins Mittel-
meer fährt. Das ist ihr Auftrag.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801909200

Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801909300

Dieses Flottendienstboot sammelt ja in großem Aus-

maß Daten. Sie haben gesagt, es gehe darum, ein Lage-
bild zu schaffen. Das heißt also, es werden Daten gesam-
melt. An wen werden diese Daten übermittelt?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801909400


Frau Kollegin, ich habe bereits gesagt, dass es um ei-
nen nationalen Auftrag geht. Es ist eine nationale Auf-
klärungsfahrt ins Mittelmeer. Das heißt, wir sammeln
Daten, die für uns aus unserer Sicht wichtig sind, in in-
ternationalen Gewässern, außerhalb der Hoheitsgewäs-
ser von Anrainerstaaten.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801909500

Damit kommen wir zur Frage 9 der Kollegin Höger:

Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich
eines Luftangriffs der Internationalen Sicherheitsunterstüt-
zungstruppe in Afghanistan, ISAF, bei dem nach Angaben der
afghanischen Regierung am 6. März 2014 in der Provinz
Logar fünf afghanische Soldaten im Verlauf eines US-Droh-

(vergleiche zum Beispiel www. dradiowissen.de vom 6. März 2014)

regierung infolge dieses Vorfalls und ähnlicher Vorfälle, die
Forderung nach einem Ende des Einsatzes von Kampfdrohnen
zu unterstützen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801909600


Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Verschie-
denen Pressemitteilungen zufolge sind am 6. März 2014
bei einem ISAF-Luftangriff im Regionalkommando Ost
fünf afghanische Soldaten gefallen und zehn weitere ver-
wundet worden. ISAF bestätigte den Vorfall und drückte
ihr Bedauern aus. Nach Kenntnis der Bundesregierung
dauern die Untersuchungen zu diesem tragischen Vorfall
noch an.





Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe


(C)



(D)(B)

Erste Pressemitteilungen, wonach dieser Beschuss
durch ein unbemanntes US-amerikanisches Luftfahrzeug
erfolgte, sind nicht zutreffend. Nach hier vorliegenden
bisherigen Informationen fand in den frühen Morgen-
stunden des 6. März 2014 eine Spezialkräfteoperation
der afghanischen Armee mit Unterstützung durch US-
amerikanische Kräfte und Hubschrauber in der Provinz
Logar statt. Dabei wurde eine Gruppe von bewaffneten
Personen auf einem Bergrücken aufgeklärt. Mehrere
Nachfragen der US-amerikanischen Hubschrauberbesat-
zungen, ob sich eigene Kräfte auf dieser Position befin-
den, wurden auch von der afghanischen Seite verneint.
Daraufhin eröffnete der Pilot eines US-amerikanischen
Hubschraubers das Feuer gemäß den Einsatzvorschriften
gegen die zu diesem Zeitpunkt vermeintlich regierungs-
feindlichen Kräfte.

Die afghanische Armee gab kurz darauf an, dass ein
eigener Posten bzw. eigene Kräfte durch den Hubschrau-
ber beschossen wurden. Einer späteren Meldung zufolge
sind dabei fünf afghanische Soldaten gefallen und zehn
weitere verwundet worden. Nach gemeinsamem Ver-
ständnis der afghanischen Armeeführung und von ISAF
wurden die afghanischen Soldaten bedauerlicherweise
versehentlich beschossen.

Den Gefallenen und Verwundeten sowie ihren Ange-
hörigen gilt unser Mitgefühl.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801909700

Frau Höger, Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801909800

Sie können also wirklich ausschließen, dass es sich

um einen Drohnenangriff gehandelt hat? Die Medienbe-
richte lauten ja anders.

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801909900


Ja.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801910000

Zweite Nachfrage.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801910100

Haben Sie einen Überblick darüber, wie viele Todes-

opfer es unter Zivilisten, afghanischen Soldaten und af-
ghanischen Polizisten bei Auseinandersetzungen in Af-
ghanistan in diesem Jahr gab?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801910200


Frau Kollegin, ich weiß jetzt nicht, ob sich Ihre Frage
auf sogenannte Drohnenangriffe bezieht. Ich beziehe sie
jetzt einmal darauf. Ich denke, Sie wissen, dass die Bun-
deswehr nicht über bewaffnete Drohnen verfügt. Inso-
fern hat eine unmittelbare Beteiligung der Bundeswehr
an deren Einsätzen im Rahmen von ISAF nicht stattge-
funden.

Wie bereits in der Unterrichtung des Parlaments über
die Auslandseinsätze der Bundeswehr 11/12 vom
14. März 2012 mitgeteilt, liegen den deutschen Stellen
unverändert keine Informationen über Anzahl oder Ziele
von Drohneneinsätzen anderer Nationen in Afghanistan
vor. Diese werden zentral für den gesamten ISAF-Ein-
satz durch das ISAF Joint Command gesteuert.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801910300

Wir bleiben beim Thema. Ich rufe die Frage 10 des

Kollegen Hans-Christian Ströbele auf:
Angesichts der Meldung über zahlreiche durch einen US-

Drohneneinsatz der ISAF-Streitkräfte in Afghanistan getötete

(Spiegel Online vom 5. März 2014, 18.23 Uhr)

regierung oder ihr nachgeordnete Behörden für die Zeit seit
Anfang 2013 über Drohnen- und Kommandoeinsätze mit Ge-
töteten oder Verwundeten und über eine deutsche Beteiligung
daran, insbesondere im Norden des Landes, wo die Bundes-

(bitte Anzahl der Einsätze, Orte und jeweilige Opferzahl angeben)

die Operation ISAF mit vielen afghanischen Opfern im Jahr
des Abzuges der NATO aus Afghanistan fortgesetzt, obwohl
dadurch vor Ende dieses NATO-Einsatzes zusätzlich Gewalt
und Hass in der Bevölkerung geschürt werden und die Regie-
rung von Hamid Karzai immer wieder dagegen protestiert
hat?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801910400


Herr Kollege Ströbele, ich antworte Ihnen zum glei-
chen Sachverhalt wie folgt: Zu dem in der Fragestellung
aufgeführten Luftschlag im Regionalkommando Ost mit
fünf gefallenen und zehn verwundeten afghanischen Sol-
daten sind erste Pressemeldungen, wonach der Beschuss
durch ein unbemanntes US-amerikanisches Luftfahrzeug
erfolgte, nicht zutreffend.

Im Rahmen einer Spezialkräfteoperation der afghani-
schen Armee mit Unterstützung durch US-amerikani-
sche Kräfte und Hubschrauber in der Provinz Logar kam
es zu einem tragischen Zwischenfall, bei dem durch den
Einsatz eines US-amerikanischen Hubschraubers fünf
afghanische Soldaten fielen und zehn verwundet wur-
den.

Nach gemeinsamem Verständnis der afghanischen
Armeeführung und von ISAF wurden die afghanischen
Soldaten bedauerlicherweise versehentlich beschossen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung dauern die Untersu-
chungen zu diesem tragischen Vorfall noch an.

Den Gefallenen und Verwundeten sowie ihren Ange-
hörigen gilt unser Mitgefühl.

Auf die Frage nach Anzahl, Ort und Opferzahlen bei
sogenannten Drohnen- und Kommandoeinsätzen insbe-
sondere im Norden Afghanistans nehme ich wie folgt
Stellung: Die Bundeswehr verfügt nicht über bewaffnete
Drohnen. Insofern hat eine unmittelbare Beteiligung der
Bundeswehr an deren Einsätzen im Rahmen von ISAF
nicht stattgefunden.

Wie bereits in der Unterrichtung des Parlamentes über
die Auslandseinsätze der Bundeswehr 11/12 vom
14. März 2012 mitgeteilt, liegen den deutschen Stellen
unverändert keine Informationen über Anzahl oder Ziele

(A)






Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe


(A) (C)



(D)(B)

von Drohneneinsätzen anderer Nationen in Afghanistan
vor. Diese werden zentral für den gesamten ISAF-Ein-
satz durch das ISAF Joint Command gesteuert.

Zum Einsatz der Spezialkräfte der Bundeswehr wird
auf die regelmäßig durchgeführten Unterrichtungen der
Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie
der Obleute des Verteidigungsausschusses und des Aus-
wärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages ver-
wiesen. Letztmals erfolgte diese am 14. Februar 2014.

ISAF basiert auf den entsprechenden Resolutionen
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Die Menschen in Afghanistan und die internationale
Gemeinschaft in Afghanistan haben bereits viel Positi-
ves erreicht. Wie aber auch der jüngste Fortschrittsbe-
richt der Bundesregierung zu Afghanistan vom Januar
2014 aufzeigt, stellen die landesweiten Bedrohungs-
potenziale unverändert eine ernstzunehmende Heraus-
forderung für die afghanischen Sicherheitskräfte dar.

Es darf deshalb nicht verkannt werden, dass die ge-
meinschaftlichen Anstrengungen bis zum Abschluss der
Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch die af-
ghanischen Sicherheitskräfte fortgesetzt werden müssen,
um das bisher Erreichte zu verstetigen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801910500

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, ich bin über Ihre Antwort doch
sehr enttäuscht. Zuerst haben Sie nur das vorgelesen,
was Sie der Kollegin schon vorgelesen haben. Dann ha-
ben Sie allgemeine Ausführungen gemacht und auf Un-
terrichtungen an anderer Stelle hingewiesen. Ich habe
Sie doch klar gefragt, wie viele Drohnen- bzw. Kom-
mandoeinsätze mit wie vielen Toten und Verletzten es im
Verantwortungsbereich der Bundeswehr und nicht allge-
mein in Afghanistan im Jahr 2013 und in den ersten Mo-
naten des Jahres 2014 gab. Das war eine klare Frage. Wo
steht – ob Sie es schon woanders mitgeteilt haben, kann
ich ja nicht wissen –, dass Sie mir die Frage nicht beant-
worten wollen und dürfen?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801910600


Herr Kollege, ich will und darf Ihre Frage beantwor-
ten. Ich habe sie beantwortet. Ich bitte um Verständnis,
wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind. Ich bitte
auch um Verständnis dafür, dass, wenn zwei nahezu glei-
che Fragen gestellt werden, die Antworten naheliegen-
derweise ziemlich ähnlich sind.

Ich wiederhole gerne auch ein drittes Mal, dass den
deutschen Stellen unverändert keine Informationen da-
rüber vorliegen, wonach Sie im Zusammenhang mit
Drohneneinsätzen fragen. Und ich wiederhole noch ein-
mal, dass die Bundeswehr nicht über bewaffnete Droh-
nen verfügt und dementsprechend auch nicht an solchen
Einsätzen beteiligt ist.
Da Sie in Ihrer Frage auch angesprochen haben, dass
die afghanische Regierung immer wieder gegen das, was
dort geschieht, protestiert, füge ich noch einmal sehr
deutlich hinzu und weise Sie darauf hin, dass die Sicher-
heitsverantwortung für diese Einsätze in fünf Tranchen
an die afghanischen Streitkräfte übergegangen ist; die
letzte Tranche im letzten Sommer. Das heißt, Einsätze
wie diese, über die wir hier reden und nach denen Sie ge-
fragt haben, erfolgen inzwischen unter afghanischer
Führung und Verantwortung, nicht unter Protest der af-
ghanischen Regierung, sondern unter ihrer Führung und
Verantwortung. Lediglich im Osten und Süden des Lan-
des erfolgen sie aufgrund der besonderen Sicherheitslage
mit US-Unterstützung.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801910700

Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zu dem zweiten Teil meiner Frage haben Sie nur ganz
allgemeine Ausführungen gemacht. Ich frage Sie ganz
konkret, wieso bei einem Abzugsmandat nun weiterhin
gezielte Tötungen, sei es durch Kommandoeinheiten
oder durch Drohnen, stattfinden. Wie wird dies gerecht-
fertigt? Steht dahinter der Gedanke, noch möglichst
viele Taliban oder andere Aufständische zu töten, bevor
man abzieht? Oder warum wird das weiter so gehand-
habt wie bisher, trotz der Ankündigung, dass man abzie-
hen möchte?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801910800


Herr Kollege Ströbele, mein Amt verbietet mir, diese
Frage zu kommentieren. Dies verkneife ich mir jetzt mit
Mühe.

Ich sage Ihnen ausdrücklich: Das ISAF-Mandat ist
verlängert worden bis zum Ende dieses Jahres. Es ist
vollumfänglich gültig bis zum Ende dieses Jahres. Es ist
das gemeinsame Ziel derer, die dort entsprechend man-
datiert ihre Arbeit tun, zumindest eine ausreichend kon-
trollierbare Sicherheitslage in Afghanistan herzustellen.
Dies erfordert in ganz besonderen Situationen und in
ganz bestimmten Regionen auch diese Einsätze, die un-
ter afghanischer Verantwortung stattgefunden haben und
gegebenenfalls auch in Zukunft stattfinden.

Die Unterstellung, dass irgendwer, der dort mit ent-
sprechendem Mandat tätig ist, die verbleibende Zeit die-
ses Mandates nutzen will, um möglichst viele Menschen
zu töten, weise ich in aller Entschiedenheit zurück.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801910900

Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Höger das Wort.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801911000

Im Koalitionsvertrag haben Sie niedergeschrieben,

dass Sie extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen mit





Inge Höger


(A) (C)



(D)(B)

bewaffneten Drohnen kategorisch ablehnen. Bedeutet
das auch, dass Sie den USA in Zukunft keine Informa-
tionen mehr über Drohnenziele liefern werden?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801911100


Frau Kollegin Höger, selbst der Kollege Ströbele hat
eingeräumt, dass es hier ein völkerrechtliches Mandat
gibt. Er hat in diesem Zusammenhang von einem „Ab-
zugsmandat“ gesprochen. Ich habe davon gesprochen,
dass das ISAF-Mandat fortgesetzt wird.

Es geht hier nicht um extralegale Tötungen, sondern
um einen Einsatz, der unter afghanischer Führung und
Verantwortung aus gegebenem Anlass zu diesem Zeit-
punkt in dieser Region stattgefunden hat. Dies ist eine
Region mit einer – zumindest umgangssprachlich ge-
sprochen – sehr schwierigen Sicherheitslage. Es sind
dort entsprechende Kräfte aufgeklärt worden, bei denen
man zum Zeitpunkt dieses Einsatzes davon ausging, dass
es regierungsfeindliche Kräfte sind. Das heißt nicht, dass
es sich hier um eine extralegale Tötung handelt.


(Inge Höger [DIE LINKE]: Das ist immer die Begründung!)


Insofern geht Ihre Frage von falschen Voraussetzungen
aus.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801911200

Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Keul

das Wort.


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801911300

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, ich war jetzt doch

etwas überrascht: Bei der Beantwortung der Frage des
Kollegen Ströbele haben Sie gesagt: Die Drohnen-
angriffe – darum ging es ja in der Frage – finden aus-
schließlich unter Kommando und in Verantwortung der
Afghanen statt. Jetzt habe ich, wenn ich bedenke, wie
die Abläufe bei Drohnenangriffen sind, doch etwas
Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass die Amerikaner
den afghanischen Streitkräften ihre Drohnen überlassen,
zumal der Einsatz von Drohnen zu Angriffszwecken
zentral und, wie wir wissen, teilweise aus Washington
von höchster Stelle abgesegnet wird. Können Sie mir er-
klären, wie die afghanischen Sicherheitskräfte die volle
Verantwortung und das Kommando über amerikanische
Drohneneinsätze haben sollen?


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sehr gute Frage! – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Sehr gut!)


D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1801911400


Frau Kollegin, ich wiederhole noch einmal, dass der
Prozess der Übernahme der Sicherheitsverantwortung
durch die afghanischen Sicherheitskräfte seit Mitte 2010
in fünf Phasen erfolgte und dass im Rahmen der letzten
Übernahmephase, der fünften Tranche, im Sommer 2013
insbesondere Räume in den traditionellen Hochburgen
der regierungsfeindlichen Kräfte im Osten und Süden
des Landes berücksichtigt wurden.


(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat doch mit meiner Frage nichts zu tun! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das hat sie gar nicht gefragt! – Weitere Zurufe von der LINKEN: Frage!)


Ich bin davon ausgegangen, dass bekannt ist, dass das
Ziel des ISAF-Mandates darin besteht, dass es zu einer
Übertragung der entsprechenden Verantwortung auf die
afghanischen Sicherheitskräfte kommt. Das bezieht sich
nicht nur, aber auch auf Einsätze wie diejenigen, über
die wir hier sprechen.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das war keine Antwort! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Drohnen! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat mit der Frage nichts zu tun!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801911500

Die Fragen 11 und 12 der Kollegin Buchholz sollen

schriftlich beantwortet werden.

Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung. Danke, Herr
Staatssekretär.

Die Fragen 13 und 14 der Kollegin Möhring zum Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend werden schriftlich beantwor-
tet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Gesundheit. Zur Beantwortung der Fra-
gen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Annette
Widmann-Mauz zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 19 der Kollegin Maria Klein-
Schmeink auf:

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der
Ausgaben- und Einnahmesituation sowie die Zusatzbeitrags-
satzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung je-
weils in den Jahren 2014 bis 2017 vor dem Hintergrund der
geplanten Kürzung des Bundeszuschusses ein, und wann wird
nach Schätzung der Bundesregierung die Liquiditätsreserve
aufgebraucht sein?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1801911600


Frau Kollegin Klein-Schmeink, die gesetzliche Kran-
kenversicherung steht auf einem soliden finanziellen
Fundament. Zum Ende des Jahres 2013 verfügte die ge-
setzliche Krankenversicherung über Finanzreserven in
Höhe von insgesamt rund 30 Milliarden Euro, davon
rund 16,7 Milliarden Euro bei den Krankenkassen und
rund 13,6 Milliarden Euro beim Gesundheitsfonds.

Auch im Jahr 2014 werden die Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds an die Krankenkassen ausreichen, um
die voraussichtlichen Ausgaben zu decken. Eine aktuali-
sierte Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Jah-
res 2014 und eine erstmalige Schätzung der Finanzent-





Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz


(A) (C)



(D)(B)

wicklung sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitrags
auf der Basis der für das Jahr 2015 vorgesehenen GKV-
Finanzierungsstruktur wird der GKV-Schätzerkreis im
Oktober 2014 vornehmen.

Die im Haushaltsentwurf und im Haushaltsbegleitge-
setz vorgesehenen Kürzungen des Bundeszuschusses ha-
ben in den Jahren 2014 und 2015 keine Auswirkungen
auf die Zusatzbeiträge der Krankenkassen, da entspre-
chende Entnahmen aus der Liquiditätsreserve vorgese-
hen sind.

Ab dem Jahr 2017 wird der Bundeszuschuss auf
14,5 Milliarden Euro erhöht. Damit stehen dem Gesund-
heitsfonds und den Kassen höhere Einnahmen zur Verfü-
gung. Dies kann sich positiv auf die Zusatzbeiträge der
Krankenversicherten auswirken. Es gibt darüber hinaus
auch keinen Grund zu der Annahme, dass die Liquidi-
tätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebraucht wird.
Vielmehr bleibt die gesetzliche Mindestreserve von
20 Prozent einer Monatsausgabe bestehen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801911700

Sie haben das Wort zur Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vor dem Hintergrund Ihrer Antwort habe ich eine
Nachfrage: Ab wann rechnet die Bundesregierung mit
Zusatzbeitragssätzen über der bisherigen Mehrbelastung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 0,9 Pro-
zent?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1801911800


Frau Kollegin Klein-Schmeink, ich habe gerade aus-
geführt, dass die Schätzungen zur künftigen Beitrags-
satzentwicklung im Oktober dieses Jahres vom Schätzer-
kreis vorgenommen werden, insbesondere was die
Einnahme- und die Ausgabenentwicklung und damit
auch den Finanzbedarf, der über den allgemeinen Bei-
tragssatz hinausgeht, anbelangt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801911900

Frau Klein-Schmeink, bitte.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich habe eine weitere Nachfrage: Es gibt sehr viele
Experten, die davon sprechen, dass es bis 2017 zu einem
Zusatzbeitragssatz von mindestens 0,9 bis 1,5 Prozent
kommen wird. Wie schätzen Sie diese Zahlen ein?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1801912000


Wir gehen zunächst einmal davon aus, dass durch die
Umstellung der GKV-Finanzierungsstruktur ab dem
nächsten Jahr viele Versicherte von dem neuen Zusatz-
beitrag profitieren können und geringere Kosten haben
werden. Wir gehen davon aus, dass 20 Millionen Versi-
cherte davon profitieren können. Wir gehen außerdem
davon aus, dass eine größere Anzahl von Kassen unter
dem Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent liegen wird.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801912100

Die Kollegin Vogler hat eine Zusatzfrage.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801912200

Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, ich muss einmal

nachfragen: Sie haben vor, ein Gesetz auf den Weg zu
bringen, das die Finanzierung neu regelt. Dies soll zum
1. Januar 2015 in Kraft treten, wenn ich das richtig in Er-
innerung habe. Sie erklären uns hier nun aber, dass Sie
die Datenbasis, die notwendig ist, um die Auswirkungen
wirklich beurteilen zu können, eigentlich erst im Okto-
ber dieses Jahres bekommen. Gleichzeitig versprechen
Sie den Menschen hier, dass bis zu 20 Millionen Versi-
cherte demnächst niedrigere Kassenbeiträge bezahlen
müssen. Wie geht das zusammen? Das scheint mir hö-
here Mathematik zu sein. Das ist ein bisschen wie Sto-
chern im Nebel. Sie scheinen sich das herauszusuchen,
was zu Ihren Plänen am besten passt. So richtig Hand
und Fuß hat das nicht.

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1801912300


Frau Kollegin Vogler, ich möchte Sie darauf hinwei-
sen, dass wir derzeit die vorläufigen Finanzergebnisse
des Jahres 2013 vorliegen haben. Die entsprechenden
Zahlen habe ich bei der Beantwortung der ersten Frage
von Kollegin Klein-Schmeink genannt. Wenn wir uns
die Finanzergebnisse der Krankenkassen für das letzte
Jahr anschauen, dann können wir daraus schließen, dass
entsprechende Rücklagen bei den Krankenkassen vor-
handen sind; dabei stützen wir uns auch auf die Abschät-
zungen der Kassen selbst. Deshalb können wir auch da-
von ausgehen, dass bei einem Volumen von über
16,7 Milliarden Euro – das habe ich bereits erwähnt –
eine erhebliche Anzahl der Krankenkassen eine derart
gute Finanzausstattung hat, dass sie nicht nur wie im
Moment in der Lage sind, zum Teil erhebliche Prämien-
ausschüttungen zu leisten, sondern im kommenden Jahr
auch in der Lage sein werden, einen niedrigeren kassen-
individuellen Zusatzbeitrag als den derzeitigen Arbeit-
nehmersonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zu verlan-
gen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801912400

Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege

Weinberg das Wort.


Harald Weinberg (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801912500

Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, ich möchte an

dieser Stelle nachfragen: Trifft es zu, dass im Referen-
tenentwurf, der zum GKV-Finanzierungsgesetz vorliegt,
durch den Wegfall von 0,9 Prozent bei den Einnahmen
zumindest rechnerisch eine Unterdeckung von 11 Mil-
liarden Euro angenommen wird?






(A) (C)



(D)(B)

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1801912600


Durch die Einführung eines Zusatzbeitrags und die
Absenkung des allgemeinen durchschnittlichen Beitrags
auf 14,6 Beitragspunkte fehlt der gesetzlichen Kranken-
versicherung ein Volumen in Höhe von entsprechend
0,9 Beitragssatzpunkten. Das muss ausgeglichen wer-
den. Das ist die Umstellung auf das neue System. Die
genauen Beträge kann ich Ihnen, solange die konkreten
Schätzungen nicht vorliegen, nicht bestätigen. Aber wir
gehen von einer entsprechenden Größenordnung aus.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801912700

Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Klein-Schmeink

auf:
Wird die Bundesregierung im Rahmen des Entwurfs eines

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgeset-
zes festlegen, dass die 6 Milliarden Euro, die beim Bundeszu-
schuss zur Sanierung des Bundeshaushalts gekürzt werden,
den Einnahmen des Gesundheitsfonds aus der Liquiditätsre-
serve zugeführt werden, wie dies bei der Abschaffung der Pra-
xisgebühr auch verbindlich geregelt wurde, oder wie will sie
sonst sicherstellen, dass der gesetzlichen Krankenversiche-
rung, wie vom Bundesminister für Gesundheit, Hermann
Gröhe, zugesagt, auch in den Jahren 2014 und 2015 14 Mil-
liarden Euro aus den Fondsreserven zur Verfügung stehen?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1801912800


Frau Kollegin, die Entwicklung und die konkrete
Höhe des Bundeszuschusses werden mit dem Haushalts-
begleitgesetz 2014 und nicht mit dem GKV-Finanzstruk-
tur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz geregelt.
Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014, der
heute vom Kabinett beschlossen worden ist, ist vorgese-
hen, dass der Bund zur pauschalen Abgeltung der Auf-
wendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde
Leistungen 10,5 Milliarden Euro für das Jahr 2014,
11,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015, 14 Milliarden
Euro für das Jahr 2016 und ab dem Jahr 2017 jährlich
14,5 Milliarden Euro in monatlich zum ersten Bankar-
beitstag zu überweisenden Teilbeträgen an den Gesund-
heitsfonds leistet.

Die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschus-
ses in den Jahren 2014 und 2015 ist aufgrund der weiter-
hin positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Kran-
kenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten
Liquiditätsreserve möglich. Dadurch wird abermals ein
erheblicher Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaus-
haltes geleistet.

Die Mindereinnahmen können in beiden Jahren durch
entsprechende Entnahmen aus der Liquiditätsreserve
ausgeglichen werden. Diese Entnahme aus der Liquidi-
tätsreserve ist auch im Haushaltsbegleitgesetz geregelt.
Die Zuweisungen an die Krankenkassen und die Versor-
gung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung werden dadurch nicht berührt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801912900

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Staatssekretärin, stimmen Sie mit mir überein,
dass im Rahmen der Kürzungen insgesamt 6 Milliarden
Euro entnommen werden und diese eben nicht wieder
vollständig, also im gesamten Umfang, bereitgestellt
werden und es damit eher als zuvor dazu kommt, dass
die Rücklagen aufgebraucht sein werden und wir eine
Erhöhung der Zusatzbeitragssätze zu verzeichnen haben
werden?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1801913000


Frau Kollegin Klein-Schmeink, ich stimme Ihrer Aus-
sage so nicht zu. Sie haben heute Vormittag im Rahmen
der Ausschusssitzung die Erhöhung der Zuführung von
Bundesmitteln an den Gesundheitsfonds ab dem Jahr
2017, also den Ausgleich auf der zeitlichen Schiene, so-
gar als einen löblichen Akt bezeichnet, wenn ich mich
recht entsinne.


(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einen kleinen löblichen Akt!)


Ich kann mich der Einschätzung in Ihrer Frage nicht
anschließen. Im Gegenteil: Die Entnahmen gehen nicht
zulasten der Versicherten, sondern sie werden den Kran-
kenkassen aus der Finanzreserve wiederum zur Verfü-
gung gestellt. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2015 wie-
der schrittweise ausgeglichen.

Dies haben wir gesetzgeberisch zum ersten Mal im
Haushaltsbegleitgesetz festgelegt. Das ist eine gute Pra-
xis, die im Hinblick auf den Gesundheitsfonds Schule
machen sollte. Das heißt, wenn etwas entnommen
wurde, dann wird es auch wieder zurückgeführt. Ich er-
innere mich an Zeiten, in denen der Gesundheitsfonds
aufgrund einer Konjunkturkrise Zuschüsse aus Bundes-
mitteln zur Abfederung entsprechender Risiken erhalten
hat.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801913100

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte noch einmal nachfragen: Handelt es sich
um eine vollständige Kompensation oder nur um eine
teilweise erfolgende Kompensation? Das habe ich in der
Tat heute Morgen als einen ersten kleinen Schritt positiv
vermerkt. Aber es handelt sich, wie gesagt, nur um einen
kleinen Schritt und eben nicht um eine vollständige
Kompensation.

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1801913200


Frau Kollegin Klein-Schmeink, die Bundesregierung
und insbesondere auch der Bundesgesundheitsminister
streben sicherlich gerne eine längere Amtszeit als diese
Legislaturperiode an. Da wir aber nur für diese Legisla-
turperiode Gesetze planen können, ist der jetzt vorgese-
hene Einstieg in diesem Bereich sicherlich sehr hilfreich
und, wie Sie selbst gesagt haben, sehr löblich.






(A) (C)



(D)(B)


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801913300

Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege

Weinberg das Wort.


Harald Weinberg (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801913400

Frau Staatssekretärin, Bundeszuschussmittel sind

Steuermittel. Sie sollten eigentlich dazu dienen, versi-
cherungsfremde Leistungen zu finanzieren, zum Bei-
spiel die Mitversicherung von Familienangehörigen und
Ähnliches. Jetzt wird der Bundeszuschuss um den Be-
trag, den Sie genannt haben, gesenkt. Der Ausgleich er-
folgt aus der Liquiditätsreserve. Trifft meine Einschät-
zung zu, dass etwas, was eigentlich aus Steuermitteln zu
finanzieren wäre, in Zukunft de facto aus Versicherungs-
beiträgen finanziert wird?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1801913500


Sehr geehrter Herr Kollege Weinberg, zunächst ein-
mal will ich noch einmal deutlich machen, dass es ein
Bundeszuschuss und keine Spitzabrechnung für versi-
cherungsfremde Leistungen ist. Sie erinnern sich sicher-
lich gerne mit mir an das Jahr 2008, als der Bundeszu-
schuss gerade einmal 2,5 Milliarden Euro betragen hat.
Deshalb ist die Perspektive – 14,5 Milliarden Euro ab
dem Jahr 2017 – sehr positiv. Das zeugt von einer guten
Entwicklung, die wir in Angriff genommen haben. Noch
einmal weise ich darauf hin, dass die Zuführung aus der
Liquiditätsreserve eine Maßnahme ist, die nicht zulasten
der Versicherten geht; denn dies ist ein Mittelzufluss, der
zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Damit wird
der Zufluss an den Bundeshaushalt komplett kompen-
siert.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801913600

Danke, Frau Staatssekretärin. Wir sind damit am

Ende Ihres Geschäftsbereichs.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf. Zur Be-
antwortung der Fragen steht der Parlamentarische
Staatssekretär Enak Ferlemann zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 21 der Kollegin Dr. Valerie Wilms
auf:

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem am
28. Februar 2014 vorgelegten Untersuchungsbericht 255/12
der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung zum sehr schwe-
ren Seeunfall des Containerschiffes „MSC Flaminia“, und
welche bestehenden bzw. zu schließenden Lücken sieht sie in
der europäischen Gesetzgebung?

Bitte, Herr Staatssekretär.

E
Enak Ferlemann (CDU):
Rede ID: ID1801913700


Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin, ich beantworte
Ihre Frage gerne wie folgt: Die Bundesregierung wird
den 181-seitigen Untersuchungsbericht sorgfältig aus-
werten und sodann dem Ausschuss für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur des Deutschen Bundestages berichten,
welche Folgerungen aus dem Bericht zu ziehen sind.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801913800

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801913900

Das ist interessant, Herr Kollege Staatssekretär: Sie

wollen das also irgendwann einmal auswerten. Ich
glaube, eine etwas präzisere Antwort auf meine Frage
wäre schon heute möglich gewesen. Insofern die Nach-
frage: Inwieweit wird die Bundesregierung auf die Euro-
päische Kommission einwirken, das EU-Nothafenkon-
zept in dem Sinne anzupassen, dass havarierte Schiffe
grundsätzlich vom nächstgelegenen Nothafen aufge-
nommen werden?

E
Enak Ferlemann (CDU):
Rede ID: ID1801914000


Frau Kollegin, ich weise darauf hin, dass uns der Be-
richt erst am 28. Februar 2014 zugegangen ist. Daher
konnte der Bericht nicht in allen Einzelheiten ausge-
wertet und umgesetzt werden. Es geht dabei um kompli-
zierteste Vorgänge im Rahmen des EU-Rechts, aber
natürlich auch der IMO und anderer mehr. Die Schluss-
folgerung, die Sie erwarten, kann eine mögliche Konse-
quenz des Berichts sein, muss es aber nicht.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801914100

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.


Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801914200

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich würde die Mög-

lichkeit zur zweiten Nachfrage gerne nutzen: Welche eu-
ropäische oder nationale Institution wäre denn nach An-
sicht der Bundesregierung geeignet, zukünftig einen
Nothafen zuzuweisen? Können Sie sich vorstellen, dass
das eine Aufgabe für die EMSA ist?

E
Enak Ferlemann (CDU):
Rede ID: ID1801914300


Frau Kollegin, man kann sicherlich an die EMSA
denken. Man kann sich auch vieles andere denken. Das,
was wir vorschlagen, werden Sie unserem Bericht ent-
nehmen können.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801914400

Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.

Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
sicherheit. Die Fragen 22 und 23 des Kollegen Peter
Meiwald, die Fragen 24 und 25 des Kollegen Christian
Kühn und die Fragen 26 und 27 der Kollegin Annalena
Baerbock werden schriftlich beantwortet.

Ebenso wird die Frage 28 des Kollegen Niema
Movassat zum Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwor-
tung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte
Zypries zur Verfügung.





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) (C)



(D)(B)

Die Frage 29 des Kollegen Dr. André Hahn wird
schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 30 des Kollegen Manfred Grund
auf:

Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA,
künftig Kunststoffrecyclingunternehmen von der Befreiung

(vergleiche Schreiben des BAFA vom 14. Januar 2014, Az. 13705)

und wenn ja, wie bewertet sie die Folgen für die deutschen
Recyclingunternehmen mit ihren mehr als 100 000 Beschäf-
tigten?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801914500


Herr Kollege Grund, mit der EEG-Novelle 2012, die
erstmals im Antragsjahr 2012 für die Begrenzung der
EEG-Umlage in 2013 galt, wurde die Antragsbefugnis
von Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der
besonderen Ausgleichsregelung eingeschränkt. Nach
geltender Rechtslage können nur Unternehmen privile-
giert werden, die in entsprechender Anwendung den Ab-
schnitten B und C angehören. Das ist einmal „Bergbau,
Gewinnung von Steinen und Erden“ und zum anderen
„Verarbeitendes Gewerbe“. Recyclingunternehmen,
nach denen Sie fragen, sind in Abschnitt E „Sammlung,
Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewin-
nung“ eingestuft und somit grundsätzlich nicht an-
spruchsberechtigt.

Trotz dieser Neuregelung hatte das BAFA die bean-
tragte Begrenzung für das Jahr 2013 einigen Recycling-
unternehmen erteilt, die ihre Umsätze hauptsächlich aus
dem Verkauf der hergestellten Recyclingprodukte erziel-
ten, die auf dem Markt wie aus Primärrohstoffen herge-
stellte Produkte vertrieben wurden. Das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat somit diese Unter-
nehmen dem verarbeitenden Gewerbe im Verwaltungs-
vollzug gleichgestellt. Für das Jahr 2014 hat das BAFA
seine Verwaltungspraxis geändert. Grund dafür ist, dass
nicht die Umsätze des Unternehmens entscheidend für
die Einstufung sind, sondern die ausgeübte Tätigkeit. In
der Folge wurden Anträge von Recyclingunternehmen
abgelehnt, die aufgrund dessen nicht Unternehmen des
verarbeitenden Gewerbes gleichgestellt werden können.
Die Bescheide für 2013 bleiben davon unberührt.

Aufgrund des laufenden Beihilfeverfahrens der EU-
Kommission gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz
und die besondere Ausgleichsregelung darf das BAFA
jedoch ohnehin zurzeit keine positiven Bescheide für das
Begrenzungsjahr 2014 erlassen. Die insgesamt zu erwar-
tenden Mehrkosten können insbesondere kleine und
mittlere Recyclingunternehmen finanziell belasten. Die
Bundesregierung wird diese Auswirkung im Rahmen der
anstehenden EEG-Novelle prüfen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801914600

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.

Manfred Grund (CDU):
Rede ID: ID1801914700

Vielen Dank. – Das bedeutet ja, dass sich die Verwal-

tungspraxis grundlegend geändert hat und dass Unter-
nehmen, die bisher dem produzierenden Bereich zuge-
ordnet waren, aus diesem Bereich herausgenommen
worden sind, und zwar Unternehmen in der Branche
Kunststoffrecycling, in der Kreislaufwirtschaft; Stich-
wort CO2-Reduktion. Ich finde es äußerst problematisch,
diese Branche, die auch in einem internationalen Wettbe-
werb steht, derart zu belasten. Sie sagen, dass Sie die da-
raus resultierenden Belastungen im Auge behalten wer-
den. Ich weise darauf hin, dass Zahlen vorliegen, die
zeigen, dass erstens 100 000 Arbeitnehmer davon betrof-
fen sind und dass zweitens gerade kleine und mittlere
Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten in einer
Weise belastet werden könnten, die über den Gewinn hi-
nausgeht, sodass es an die Substanz der Unternehmen
geht und damit Betriebe und Arbeitsplätze massiv ge-
fährdet werden. Hat die Bundesregierung diesen Ge-
sichtspunkt ausreichend im Blick?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801914800


Herr Kollege, ich denke, nicht zuletzt Ihre Frage wird
dazu führen, dass wir das ausreichend im Blick haben.
Wir sind im Moment dabei, mit der EU-Kommission da-
rüber zu verhandeln, dass die Kunststoffrecycler zukünf-
tig von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren
können. Wir sehen das. Wenn Sie noch Material haben,
das unsere gemeinsame Position stützen kann, wäre ich
Ihnen dankbar, wenn Sie es dem Hause überlassen wür-
den.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Vielen Dank! Sehr gern!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801914900

Sie verzichten auf die zweite Frage? – Ja. Aber der

Kollege Meiwald hat eine Nachfrage.


Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801915000

Vielen Dank für diese Möglichkeit. – Wir als Grüne

sind nicht verdächtig, einer Ausweitung der Befreiung
von der EEG-Umlage das Wort zu reden. In der Tat führt
die Situation, die jetzt durch diese Veränderung der Ver-
waltungsarbeit eingetreten ist, zu einer Wettbewerbsver-
zerrung, die den Vorstellungen eines Ausbaus der Kreis-
laufwirtschaft mit all ihren ökologischen Vorzügen
eindeutig entgegensteht. Deswegen konkret die Frage:
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die-
ser Fehlsteuerung entgegenzuwirken, sowohl im ökono-
mischen als auch im ökologischen Bereich? Das Thema
Arbeitsplätze hat der Kollege gerade schon angespro-
chen.

Vielen Dank.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801915100


Herr Kollege, ich hatte gerade schon gesagt, dass das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Ver-
handlungen mit der Europäischen Kommission ist mit





Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries


(A) (C)



(D)(B)

dem Ziel, dass die Kunststoffrecycler zukünftig von den
besonderen Ausgleichsregelungen profitieren können.
Wir haben diese Unternehmen bei der Überarbeitung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Blick. Wenn Sie
noch weitere Gesichtspunkte haben, sind auch diese sehr
willkommen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801915200

Danke, Frau Staatssekretärin. – Die Fragen 31 und 32

des Kollegen Krischer sollen schriftlich beantwortet
werden.

Ich rufe die Frage 33 des Kollegen Ralph Lenkert auf:
Wie hoch belaufen sich die bereits angefallenen Verfah-

renskosten im ICSID-Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall ge-

(bitte nach Jahren aufschlüsseln)

ten rechnet die Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüs-
seln)?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801915300


Herr Kollege Lenkert, im Zusammenhang mit dem
anhängigen ICSID-Schiedsverfahren von Vattenfall ge-
gen die Bundesrepublik Deutschland wurden bisher, bis
zum 7. März 2014, Mittel in Höhe von 695 796,89 Euro
für Prozess- und Mandatskosten verausgabt. Im ersten
Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2014 ist
ein Titelansatz in Höhe von 2,2 Millionen Euro vorgese-
hen. Für die Folgejahre sind in der geltenden Finanzpla-
nung Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro für 2015 bzw.
1,6 Millionen Euro für 2016 veranschlagt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801915400

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801915500

Frau Staatssekretärin, die Klage von Vattenfall bezog

sich ja bisher auf 3,7 Milliarden Euro; das war in der
Presse zu lesen. Ich frage Sie: Hat sich da zwischenzeit-
lich eine Erhöhung der Klagesumme ergeben? Wenn ja,
würde sich dies auf die Höhe der Verfahrenskosten aus-
wirken?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801915600


Herr Kollege Lenkert, diese Frage kann ich Ihnen
nicht beantworten. Ich muss sie Ihnen schriftlich beant-
worten. Das weiß ich schlicht nicht.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801915700

Dann ist das so verabredet. – Haben Sie noch eine

zweite Nachfrage?


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801915800

Frau
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1801915900
Wie schützt sich die Bundesregierung da-
vor, dass durch eine Ausweitung der Klagemöglichkei-
ten das Risiko steigt, verklagt zu werden? Ein normales
Unternehmen muss Risikovorsorge betreiben; das heißt,
es muss Rückstellungen bilden. Dies wirkt sich dann im
Allgemeinen auf den Aktienkurs bzw. auf das Zinsni-
veau bei Krediten aus. Ist die Bundesregierung der Mei-
nung, dass dadurch das Zinsniveau für den Bund und die
öffentliche Hand höher wird, und was möchte sie dage-
gen unternehmen?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801916000


Herr Kollege Lenkert, die Frage nach den konkreten
Auswirkungen der Zahl der Schiedsverfahren auf das
Zinsniveau kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht beant-
worten. Ich glaube, dass wir eher ansetzen sollten. Wir
sollten sehen, dass wir so wenige Schiedsverfahren wie
möglich bekommen. Ich bin dankbar dafür, dass die
Europäische Kommission die derzeitigen Verhandlungen
zu TTIP gerade wegen der Frage der Schiedsverfahren
für drei Monate ausgesetzt hat und eine öffentliche An-
hörung durchführen wird, an der auch Sie sich hoffent-
lich beteiligen werden. Die Anhörung fängt ja erst
nächste oder übernächste Woche an und dauert dann drei
Monate. Jeder Mann und jede Frau ist aufgerufen, sich
daran zu beteiligen. Selbstverständlich gilt das auch für
jeden Abgeordneten und jede Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801916100

Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Höhn das Wort.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801916200

Frau Staatssekretärin, Sie haben eben zu Recht die Ri-

siken durch private Schiedsverfahren ins Spiel gebracht.
Insbesondere geht es ja darum, dass die Gerichtsbarkeit,
die wir haben, ausgehebelt und durch – ich sage es ein-
mal so – fast willkürlich zusammengesetzte private
Schiedsgerichte ersetzt wird, gegen deren Entscheidun-
gen man noch nicht einmal Revision einlegen kann. Das
wäre ein dramatischer, massiver Nachteil auch für den
Staat Deutschland.

Sie haben eben gesagt: Wir können uns als Abgeord-
nete einbringen. – Inwieweit bringt sich die Bundes-
regierung ein, um genau diese Fälle, die ja vermehrt
auftreten würden, wenn man das in einem Freihandels-
abkommen, zum Beispiel mit Kanada oder den USA,
festschreibt, zu verhindern? Was tut die Bundesregie-
rung, um diese Bereiche aus Freihandelsabkommen aus-
zuklammern?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801916300


Im Rahmen der Verhandlungen auf der europäischen
Ebene setzt sich die Bundesregierung natürlich dafür
ein, dass so weit wie möglich eine Begrenzung der Zahl
der Schiedsgerichtsverfahren erfolgt. Wir wollen also
möglichst wenige davon. Sie sehen in mir als ehemaliger
Justizministerin auch eine Person, die sich sieben Jahre
lang auf internationaler Ebene dafür eingesetzt hat, dass
unsere deutsche Gerichtsbarkeit stark und gut bleibt und
auch von den Ländern finanziell hinreichend unterstützt





Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries


(A) (C)



(D)(B)

wird, damit sie schnell und sachgerecht entscheiden
kann.

In vielen Fällen ist das, was von manchen Unterneh-
men immer wieder behauptet wird, auch gar nicht rich-
tig: dass solche Verfahren schneller verlaufen als
Gerichtsverfahren. So haben wir in Deutschland bei-
spielsweise im Bereich des Patentrechts einen Stand er-
reicht, angesichts dessen wir sagen können: Deutschland
ist international vorbildlich. Viele Firmen aus anderen
Ländern kommen nach Deutschland, um ihre Verfahren
hier durchzuführen. Von daher denke ich, gerade wir in
Deutschland stehen gut da. Das werden wir selbstver-
ständlich auch auf der europäischen Ebene deutlich ma-
chen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801916400

Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Dröge

das Wort.


Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801916500

Vielen Dank für die Möglichkeit, noch eine Nach-

frage zu stellen. – Sie haben gerade gesagt, Sie wollen
möglichst wenig Schiedsgerichtsverfahren haben. Da
wäre die konkrete Frage an Sie: Wie wollen Sie das denn
technisch machen, dass es bei uns möglichst wenig
Schiedsgerichtsverfahren gibt? Wenn man sich die Ana-
lysen zu den Urteilen anschaut, die es vor Schiedsgerich-
ten schon gibt, dann fällt auf, dass Unternehmen beson-
ders die Klausel im Investitionsschutzabkommen zum
Fair and Equal Treatment nutzen, um gegen Länderbe-
stimmungen zu klagen. Da wäre die Frage an Sie: Hat
die Bundesregierung schon eine Position, eine Rechts-
auffassung, wie so etwas in bestehenden Investitions-
schutzabkommen verbessert oder sogar gestrichen wer-
den kann, damit solche Verfahren, wie wir sie hier
gerade diskutieren, in Zukunft nicht mehr passieren?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801916600


Frau Kollegin Dröge, wir sind ja im Moment in dem
Stadium, dass wir uns überhaupt fragen, inwieweit
Schiedgerichtsbarkeitsvereinbarungen in das Abkom-
men aufgenommen werden. Deswegen haben wir jetzt
selbstverständlich noch kein abgestuftes Programm. Wie
gesagt, das Verfahren ist ausgesetzt. Es gibt eine dreimo-
natige Konsultationsfrist. Die Bundesregierung wird
sich daran beteiligen, wie hoffentlich auch viele Kolle-
ginnen und Kollegen des Parlaments, die ihre Meinung
sagen werden. Dann wird man sehen, wie sich das auf
europäischer Ebene insgesamt entwickelt. Da ist die
Bundesregierung natürlich auch nur einer von 28 Mit-
spielern.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801916700

Ich habe zwei weitere Meldungen für Nachfragen zur

Frage 33. Zuerst hat der Kollege Klaus Ernst das Wort.


Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801916800

Frau Staatssekretärin, wenn ich Ihre Aussage richtig

verstanden habe, dann stellen Sie solche Schieds-
gerichtsverfahren eigentlich infrage und wollen mög-
lichst wenig davon. Heißt das, dass die Bundesregierung
keiner Vereinbarung zustimmen wird, die dazu führt,
dass es eine Ausweitung von Verfahren oder Verfahren
auf einem ähnlichen Stand wie heute geben wird?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801916900


Nein, Herr Kollege, das heißt es natürlich nicht;


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aha!)


denn ein solcher Umkehrschluss ist nicht zulässig. Viel-
mehr – ich wiederhole gerne, was ich eben schon einmal
gesagt habe – sind wir im Moment dabei, zu verhandeln,
inwieweit Schiedsgerichtsverfahren überhaupt in dieses
konkrete Abkommen, dieses TTIP-Abkommen, von dem
wir gerade reden, aufgenommen werden. Da gilt: Wir
wollen deutlich machen, dass Schiedsgerichtsverfahren
nicht der Weisheit letzter Schluss sind, sondern dass man
diese Dinge auch sehr gut anders regeln kann. Wir haben
als deutscher Staat ja auch ein Interesse daran, einen gu-
ten deutschen Rechtsstandort zu vertreten; das ist doch
völlig klar. Nichts anderes habe ich gesagt. Das werden
wir deutlich machen.

Aber selbstverständlich geht es bei den Verhandlun-
gen zu TTIP um Verhandlungen der Europäischen Kom-
mission. Deutschland ist, wie Sie wissen, ein Land in der
Europäischen Union. Selbstverständlich bedarf die
Kommission einer abgestimmten Verhandlungsstrategie
aller Mitglieder der Europäischen Union. Deswegen
kann man keine endgültige Aussage treffen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801917000

Die Kollegin Vogler hat das Wort.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801917100

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretä-

rin, Sie werden mir doch sicherlich zustimmen, dass die
Bundesrepublik Deutschland ein gewichtiges Wort mit-
zureden hat und dass wir hier im Deutschen Bundestag
natürlich ein berechtigtes Interesse daran haben, zu er-
fahren und auch den Wählerinnen und Wählern mitzutei-
len, welche konkrete Position die Bundesregierung in
dieser wichtigen Frage einnimmt. Denn schließlich geht
es ja um nichts Geringeres als um eine Einschränkung
der Rechtsstaatlichkeit und unter Umständen auch um
eine Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten der
parlamentarischen Demokratie. Denn wenn das, was wir
hier an Gesetzen beschließen, sozusagen immer vor der
Folie diskutiert werden muss, dass uns da unter Umstän-
den umfangreiche Klageverfahren drohen, dann sind wir
auch als Abgeordnete nicht mehr frei, unserer Gesetzge-
bungstätigkeit nachzukommen. Insofern frage ich Sie
jetzt noch einmal: Welche Position nimmt die Bundes-
regierung in der Auseinandersetzung um die Frage der
Schiedsgerichte denn konkret ein?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801917200


Frau Kollegin, Ihre Nachfrage gibt mir die Gelegen-
heit und vor allen Dingen auch den Anlass, einige grund-





Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries


(A) (C)



(D)(B)

sätzliche Ausführungen zu den Verhandlungen zu TTIP
zu machen. Wenn ich es richtig sehe, ist das jetzt auch
einer der ersten Momente, in dem das hier im Parlament
in offener Runde behandelt wird.

Wir sind derzeit in der vierten Verhandlungsrunde. Es
ist aber die erste Verhandlungsrunde, die sich mit kon-
kreten Themen befasst. Die drei Verhandlungsrunden
zuvor waren ein allgemeiner Austausch von Positionen
über mögliche Gebiete, über die man dann verhandeln
will.

Im Moment findet, wie gesagt, die erste konkrete Ver-
handlungsrunde statt; dabei geht es um die Themenfel-
der Marktzugang, regulatorische Fragen und Handelsre-
geln. Es gab am 10. Februar schon einen Austausch von
Angeboten zum Abbau von Zöllen auf Industrie- und
Agrargüter; das Thema Zölle ist aber nicht Gegenstand
der jetzigen Verhandlungsrunde, sondern wird später
wieder aufgerufen.

Ich habe eben schon gesagt, dass Kommissar De
Gucht zu der Frage der Schiedsgerichtsbarkeit ein
dreimonatiges Konsultationsverfahren angestoßen hat.
Die Kommission wird dazu einen Vertragstext vorlegen,
der durch Erläuterungen oder Annotationen für die All-
gemeinheit verständlich gemacht werden soll. Die Bun-
desregierung begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und er-
wartet eine breite Beteiligung an den Konsultationen.

Wir wollen die Transparenz und die Einbindung der
Öffentlichkeit insgesamt verbessern. Ich würde Ihnen
gern kurz sagen, was wir dazu schon getan haben: Wir
vertreten auf europäischer Ebene die Auffassung, dass
die Verhandlungen auf der Basis von vertraulichen Un-
terlagen natürlich vertraulich geführt werden müssen;
aber wir wollen nichtsdestotrotz, dass die EU-Mitglied-
staaten in die Lage versetzt werden – das gilt vor allen
Dingen für die nationalen Parlamente, aber auch für die
Bürger –, Auskunft über den jeweils aktuellen Stand der
Verhandlungen zu erhalten. Wir wollen, dass den Mit-
gliedstaaten zu diesem Zweck der Zugang zu US-Doku-
menten ermöglicht wird. Dafür setzt sich das Bundes-
wirtschaftsministerium ein.

Mit Blick auf die Information von Bundestag und
Bundesrat sind wir im europäischen Vergleich sicherlich
führend, aber auch im Vergleich zum Europäischen Par-
lament. Der Bundestag hat alle Dokumente erhalten, die
es bis jetzt gibt: alle Drahtberichte, alle EU-Positionspa-
piere, alle Berichte der Bundesregierung zu den Ver-
handlungen. Wir haben zu TTIP bislang 220 parlamenta-
rische Fragen beantwortet, weitere 125 Fragen sind
zurzeit in Bearbeitung.

Die Beteiligung des Deutschen Bundestages richtet
sich nach dem EUZBBG. Das Bundeswirtschaftsminis-
terium hat neben diesen umfassenden Informationen des
Parlaments jetzt auch angefangen, einen Austausch zu
TTIP zu führen, unter anderem mit allen Ressorts, mit
den Bundesländern, mit den Bundestagsausschüssen – eben
wurde ja deutlich, dass TTIP schon Gegenstand von
Ausschussberatungen war –, mit Verbänden, mit NGOs,
mit Gewerkschaften. Wir richten Veranstaltungen dazu
aus und haben auch schon einige durchgeführt. Für den
5. Mai ist eine große TTIP-Konferenz im Ministerium
geplant. Die EU-Kommission hat in Aussicht gestellt,
nach der vierten Verhandlungsrunde weitere EU-Posi-
tionspapiere auf ihrer Website für die Öffentlichkeit zu-
gänglich zu machen.


(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das ist keine Antwort auf meine Frage!)


– Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich doch aus mei-
nen Darlegungen, verehrte Frau Kollegin: Wenn wir im
Moment in der ersten Verhandlungsrunde sind, wo das
Schiedsgerichtsverfahren überhaupt noch keine Rolle
spielt, dann kann ich Ihnen auch noch nicht sagen, wel-
che fünfte Auffangposition die Bundesregierung in den
Verhandlungen vertreten wird – wie sollte es anders
sein?


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801917300

Schönen Dank, Frau Staatssekretärin. – Die nächste

Zusatzfrage hat Frau Kollegin Paus, Bündnis 90/Die
Grünen, danach die Kollegin Leidig von der Fraktion
Die Linke.


Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801917400

Aber, Frau Zypries, vielleicht können Sie mir trotz-

dem sagen, ob es die Position der Bundesregierung ist,
dass private Schiedsgerichtsverfahren nicht Bestandteil
eines entsprechenden Freihandelsabkommens mit den
USA sein sollten.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801917500


Wir wollen die Schiedsgerichtsverfahren, wenn es
möglich ist, aus dem Verfahren heraushalten; aber wir
wissen nicht – das habe ich schon gesagt –, ob wir das
mit allen Staaten endgültig werden durchsetzen können.
Deswegen ist es wichtig, dass es jetzt Konsultationen
gibt und wir hören, was insgesamt darüber gedacht wird.
Noch einmal: Deutschland ist ein Mitgliedstaat der Eu-
ropäischen Union und bestimmt den Verhandlungsgang
nicht allein.


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es ist die Position der ganzen Bundesregierung, dass es kein Schiedsgerichtsverfahren geben soll?)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801917600

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Leidig. Bitte.


Sabine Leidig (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801917700

Frau Staatssekretärin Zypries, ich möchte an diesem

Punkt weiterfragen, weil ich glaube, dass es sich hier um
eine sehr entscheidende Verhandlungsposition handelt,
die die Bundesregierung einnimmt oder eben nicht ein-
nimmt. Deshalb noch einmal ganz konkret die Frage:
Wird die Bundesregierung diesem Abkommen zustimmen,
wenn ein solches Schiedsgerichtsverfahren mehrheitlich
beschlossen wird, oder wird die Bundesregierung einem
solchen Freihandelsabkommen die Zustimmung verwei-
gern, wenn die Rechtsstaatlichkeit sozusagen an Schieds-
gerichte abgegeben werden soll?






(A) (C)



(D)(B)

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801917800


Die Bundesregierung setzt im Moment alles daran,
dass es erst gar nicht so weit kommt. Wir sind zurzeit im
Konsultationsverfahren und setzen uns dafür ein, dass
die Schiedsgerichtsverfahren nicht in den Vertrag aufge-
nommen werden. Dafür arbeiten wir, und wir wären für
Unterstützung dankbar.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801917900

Die nächste Zusatzfrage hat der Kollege Hunko, die

Linke. Bitte.


Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801918000

Vielen Dank. – Frau Kollegin, wenn ich Sie richtig

verstanden habe, dann sehen Sie die Schiedsgerichte im
Rahmen der TTIP mit den USA durchaus kritisch. Bei
den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit
Kanada, dem CETA, befinden wir uns ja bereits im
Endstadium. Hier ist meine Frage: Wie haben Sie sich da
bezüglich der Schiedsgerichte positioniert? Sehen Sie,
dass es dort eine Ausweitung von Schiedsgerichtsverfah-
ren geben kann, und wie haben Sie darauf hingewirkt,
dass es eben nicht zu einer solchen Ausweitung kommt?

Vielen Dank.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801918100


Die Antwort muss ich Ihnen schriftlich nachreichen.
Ich weiß es nicht genau.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801918200

Schönen Dank. – Kollegin Klein-Schmeink von

Bündnis 90/Die Grünen, bitte.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade gesagt, dass
Sie als Bundesregierung darauf hinwirken wollen, dass
es gar nicht erst so weit kommt, dass es diese Schieds-
verfahren gibt. Haben Sie denn auf europäischer Ebene
ernsthafte Verbündete in dieser Frage, oder müssen wir
damit rechnen, dass die Bundesregierung hier eher al-
leine auf weiter Flur steht? Wie wahrscheinlich ist es,
sich damit durchsetzen zu können?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801918300


Nach meinem Kenntnisstand gibt es einige andere
Staaten, die auch der Auffassung sind, wir sollten das
nicht machen. Das hat ja oft auch etwas mit den jeweili-
gen Rechtssystemen zu tun. In der Europäischen Union
haben wir zwei unterschiedliche Rechtssysteme, näm-
lich das kontinentaleuropäische und das angloamerikani-
sche. Die Vertreter des kontinentaleuropäischen sind in
der Regel der Auffassung, dass man Schiedsverfahren
nicht umfänglich durchführen sollte.


(Jutta Krellmann [DIE LINKE]: „Umfänglich“!)


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801918400

Schönen Dank. – Wir kommen zur Frage 34 des Kol-

legen Ralph Lenkert, die Linke:
Wie viele Streitverfahren vor internationalen Schiedsge-

richten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren auf welche Art und mit welchen Zahlun-

(bitte aufschlüsseln nach abgewiesenen Klagen, Urteilen mit Freispruch für Staaten, Urteilen mit Verurteilung von Staaten zu Schadenersatz und abgeschlossenen Vergleichen mit teilweisem Schadenersatz)


Frau Staatssekretärin, bitte.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801918500


Die Bundesregierung hat keine Informationen da-
rüber, wie viele Verfahren insgesamt von deutschen oder
ausländischen Unternehmen gegen Drittländer ange-
strengt wurden. Deutsche Unternehmen sind nämlich
nicht verpflichtet, der Bundesregierung ihre Klagen ge-
gen andere Staaten mitzuteilen.

Der Bundesregierung sind allerdings die Schiedsver-
fahren von deutschen Unternehmen gegen andere Staa-
ten bekannt, bei denen die Investitionen durch Investi-
tionsgarantien des Bundes gegen politische Risiken
abgesichert waren und bei denen die Unternehmen nach
der Entschädigung durch den Bund in Abstimmung mit
dem Bund Schiedsverfahren eingeleitet haben. Das ist
zum einen die Klage der Hochtief AG gegen Argenti-
nien und zum anderen die Klage der Fraport AG gegen
die Philippinen, und aus der Presse ist auch die Klage
von Walter Bau gegen Thailand bekannt.

Frühere Klagen ausländischer Unternehmen gegen
Deutschland gibt es nur zwei: In den 90er-Jahren klagte
ein indischer Unternehmer, dessen Klage aber schon
nicht angenommen wurde, weil er die Prozesskosten
nicht bezahlte, und 2009 klagte Vattenfall wegen des
Steinkohlekraftwerkes in Hamburg-Moorburg. Dieses
Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet – ohne
Entschädigungszahlung seitens der öffentlichen Hand.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801918600

Mögen Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Kollege

Lenkert?


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801918700

Frau Staatssekretärin, es verwundert mich, dass es der

Bundesregierung nicht möglich ist, die Ergebnisse von
Schiedsgerichtsverfahren zu ermitteln, obwohl sie vom
Internationalen Schiedsgerichtshof veröffentlicht wer-
den.

Ich komme jetzt zu der Frage, die ich nachschieben
möchte: Im letzten Jahr sind 70 Prozent der Klagen mit
einer Zahlung an Investoren ausgegangen, 30 Prozent
der Klagen wurden abgewiesen. Sie sagten eben im Zu-
sammenhang mit dem TTIP, dass Sie in den Konsultatio-
nen zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit Transparenz her-
stellen wollen. Die Verhandlungen mit Kanada zum
CETA befinden sich de facto in der Endphase; sie sind
fast abgeschlossen. Die Schiedsgerichtsverfahren sind
dort integriert, das heißt, jedes Unternehmen, das eine





Ralph Lenkert


(A) (C)



(D)(B)

Zweigniederlassung in Kanada hat, kann die Rechte in
Anspruch nehmen, die wir jetzt vielleicht aus dem TTIP
heraushalten können. Das heißt, die Schiedsgerichtsbar-
keit würde sozusagen durch die Hintertür eingeführt.

Ich frage Sie jetzt als Vertreterin des Wirtschafts-
ministeriums – noch ist das Abkommen mit Kanada
nicht unterzeichnet –: Werden Sie darauf drängen, dass
die Schiedsgerichtsbarkeit ähnlich wie im TTIP auf den
Prüfstand kommt? Ich sage noch einmal: Wir als Linke
lehnen Vereinbarungen und Verträge mit internationaler
Schiedsgerichtsbarkeit komplett ab. Denn wir sind der
Meinung: Das Rechtssystem in der Bundesrepublik
Deutschland ist zur Sicherung der Rechte von Investoren
und von Staaten ausreichend.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801918800


Ja, das haben wir verstanden. Ich habe Ihnen vorhin
schon einmal gesagt, dass ich Ihre Meinung im Grund-
satz teile. Ich kann Ihnen aber im Moment zu dem Stand
der Verhandlungen mit Kanada keine Auskünfte geben.
Ich habe eben schon gesagt, dass ich Ihnen das nachrei-
chen muss; es tut mir leid. Ich bin da nicht im Stoff; da-
für bitte ich um Nachsicht. Das ist nicht Gegenstand die-
ser Fragen gewesen.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801918900

Keine Frage mehr? – Gut, dann gibt es eine erste

Frage aus dem übrigen Kollegenkreis.


(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Doch! Ich habe noch eine Frage!)


– Entschuldigung. Sie machten so einen resignierten
Eindruck.


(Heiterkeit)



Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801919000

Ich war von der Antwort enttäuscht; denn die Position

der Bundesregierung sollte bei solchen Abkommen ei-
gentlich dieselbe sein. Wenn man bei den Verhandlungen
mit den USA hinsichtlich eines Schiedsgerichtsverfah-
rens kritisch ist, dann sollte das bei Verhandlungen mit
Kanada genauso sein.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801919100


Nein, Sie haben mich doch gerade gefragt, ob ich da-
für sorgen werde, dass die Verhandlungen mit Kanada
ausgesetzt werden und ein entsprechendes Verfahren
vereinbart wird. Ich kann Ihnen aber nicht genau sagen,
wie der Verhandlungsstand ist und ob so etwas über-
haupt geht. Sie müssen bitte meine Antworten auf Ihre
Fragen beziehen.


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801919200

Jetzt habe ich eine weitere Nachfrage.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801919300

Eine haben Sie noch, ja.

Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801919400

Es besteht bei Verträgen, die zwischen der EU und

Drittstaaten abgeschlossen werden, die Möglichkeit,
dass diese Verträge, wenn es gemischte Abkommen sind
– das bedeutet ja, dass auch die Länderparlamente zu-
stimmen müssen –, vorläufig in Kraft gesetzt werden.
Jetzt frage ich Sie: Wäre es möglich, dass Investoren auf
Investitionsschutz klagen können, wenn zum Beispiel
der Vertrag der EU mit Kanada vorläufig in Kraft gesetzt
würde, bevor der Bundestag überhaupt ratifiziert hat?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801919500


Ich verstehe Ihre Frage nicht.


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801919600

Ich versuche es noch einmal.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801919700


Bitte.


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801919800

Die EU ist in der Lage, Verträge bei gemischten Ab-

kommen – sprich: bei Abkommen, die vom EU-Parla-
ment und von den nationalen Parlamenten ratifiziert
werden müssen – vorläufig in Kraft zu setzen, bevor die
zeitaufwendigen Prozesse der nationalen Ratifizierungen
abgeschlossen sind. Das wäre auch bei CETA oder TTIP
möglich. Wenn dieser Fall eintritt: Kann es dann aus Ih-
rer Kenntnis heraus möglich sein, dass noch vor einer
Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag Investi-
tionsschutzklagen gegen die Bundesrepublik eingereicht
werden, weil diese Verträge durch die EU vorläufig in
Kraft gesetzt werden?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801919900


Herr Kollege, wir sind im Moment bei dem Verfah-
rensstand, dass es Konsultationen dazu gibt, ob über-
haupt Schiedsgerichtsverfahren in das TTIP aufgenom-
men werden sollen. Ich kann Ihnen deshalb keine
Antwort auf die Frage geben, was sein würde, wenn in
mehreren Jahren vielleicht die Verhandlungen zu einem
Abkommen abgeschlossen sein sollten, das dann wo-
möglich auch noch vorzeitig in Kraft gesetzt werden
würde.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801920000

Herzlichen Dank. – Die nächste Frage kommt von

Frau Höhn, Bündnis 90/Die Grünen.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801920100

Frau Staatssekretärin, für Sie ist die Schiedsgerichts-

barkeit ein ganz wichtiger Punkt; das haben wir festge-
stellt. Gleichzeitig ist es in der Tat so, dass durch dieses
CETA-Abkommen mit Kanada die Frage, Schiedsge-
richtsverfahren ja oder nein, vorentschieden wird; denn
es wird schwer sein, bei TTIP Schiedsgerichtsverfahren





Bärbel Höhn


(A) (C)



(D)(B)

zu verweigern, wenn sie im Rahmen des Abkommens
mit Kanada möglich sind.

Erstens. Habe ich es richtig verstanden, dass die
Staatssekretärin über den Stand des CETA-Verfahrens
momentan keine Auskunft geben kann? Zweitens.
Drängt die Bundesregierung darauf, dass es überhaupt
ein Mischverfahren wird? Es könnte theoretisch sogar
sein, dass die EU das Abkommen allein abschließt, ohne
dass der Bundestag zustimmen muss. Können Sie hier
bestätigen, dass es sich um ein Mischverfahren handelt
und der Bundestag zustimmen muss, oder wissen Sie das
nicht genau?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801920200


Nach meiner Kenntnis muss der Bundestag zustim-
men. Die Frage war doch eben: Wie geht das mit dem
Verfahren ganz genau weiter?


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801920300

Nein, die Frage ist eine andere. Ist das ein Mischver-

fahren, ja oder nein? Wenn das nämlich kein Mischver-
fahren ist, müsste der Bundestag gar nicht zustimmen.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801920400


Nach meiner Kenntnis, Frau Abgeordnete, muss der
Bundestag zustimmen. Aber ich bin gerne bereit, in mei-
nem Hause nachzufragen und Ihnen dazu eine schriftli-
che Stellungnahme zu geben. Sie werden es mir nachse-
hen, dass ich hier nicht jede Frage hundertprozentig
beantworten kann.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung weiß nicht, ob der Bundestag zustimmen muss! Das ist ja irre!)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801920500

Die nächste Frage stellt die Frau Kollegin Dröge von

den Grünen. Danach folgt der Kollege Ernst von der
Fraktion Die Linke. – Frau Kollegin Dröge, bitte schön.


Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801920600

Frau Zypries, Sie haben mehrfach gesagt, Ihr erstes

Ziel sei, dass Investitionsschutzabkommen nicht in TTIP
aufgenommen werden. Gleichzeitig haben Sie gesagt,
dass Sie nicht sicher sein können, dass das der Fall sein
wird.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die TTIP-Ver-
handlungen, zumindest wenn es nach den Wünschen der
USA geht, nicht in ferner Zukunft beendet werden sol-
len, sondern schon 2015 zu einem Abschluss gebracht
werden sollen. Das heißt, wenn Sie Ihre Position nicht
durchsetzen können und wir doch mit einem Investi-
tionsschutzkapitel in TTIP rechnen müssen, muss man
sich damit auseinandersetzen, welche Position die Bun-
desregierung einnimmt. Sie haben nicht mehr viel Zeit,
um in einer rechtlich schwierigen Frage zu einer Ant-
wort zu kommen. Deswegen ist die Frage des Kollegen
von den Linken nach den vorhandenen Kenntnissen ab-
solut richtig.

Zum Beispiel ist vor zwei Tagen eine Studie des Cor-
porate Europe Observatory herausgekommen, der zu-
folge es Unternehmen gibt, die in Europa Krisenländer
wie Griechenland und Spanien beispielsweise auf ent-
gangene Fördermittel verklagen, die diese Krisenländer
nicht mehr zahlen können, weil die Troika dort Spar-
maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung durchgesetzt
hat.

Ich finde, es sind relevante Erkenntnisse für die Bun-
desregierung, da sie zeigen, welcher Missbrauch schon
mit bestehenden Investitionsschutzklauseln getrieben
wird. Es gibt auch eine UN-Studie, die sich damit ausei-
nandersetzt, welche Schiedsgerichtsverfahren es gibt.
Ich frage mich, wie die Bundesregierung zu einer Posi-
tion kommen will, wenn sie bestehende Investitions-
schutzklauseln nicht analysiert.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801920700


Sie können sicher sein: Die Bundesregierung analy-
siert bestehende Investitionsschutzklauseln, und die
Bundesregierung informiert sich auch umfassend. Ich
bin dankbar für Ihren Hinweis auf diese neuen Studien,
die von meinem Haus selbstverständlich auch in die
Überlegungen mit einbezogen werden. Wir gehen nicht
davon aus, dass das TTIP 2015 abgeschlossen wird.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801920800

Danke schön. – Kollege Ernst.


Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801920900

Frau Staatssekretärin, würden Sie mir zustimmen,

dass dann, wenn in dem CETA-Abkommen ein solches
Schiedsverfahren mit Zustimmung der Bundesregierung
vereinbart wird, Ihre Haltung, in einem Abkommen mit
den USA ein solches Verfahren nicht aufzunehmen,
deutlich geschwächt würde? Können Sie mir die Frage
beantworten, ob Ihre Ablehnung eines solchen Schieds-
verfahrens in den Verträgen – die uns freut – auch die
einhellige Meinung der Bundesregierung ist?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801921000


Herr Abgeordneter, ich habe jetzt schon mehrfach da-
rauf hingewiesen, dass es im Moment darum geht, die
Haltung Deutschlands, aber auch aller anderen EU-Staa-
ten zu diesem Schiedsverfahren zu bestimmen und die
Europäische Kommission als Verhandlungsführerin bei
diesen Verhandlungen mit zu beeinflussen. Deswegen ist
es im Moment an der Zeit, zu sagen: Alle diejenigen nicht
nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen
Staaten, die meinen, wir brauchen keine Schiedsgerichts-
barkeit, sollten sich an dieser Anhörung beteiligen. Eine
solche Beteiligung, die das Verhalten der EU-Kommis-
sion beeinflussen kann, wird immer massiv eingefordert.

Es geht sehr vielen Menschen darum, darauf hinzu-
weisen, dass es auf europäischer Ebene mangelnde
Transparenz gibt und dass man stattdessen die europäi-





Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries


(A) (C)



(D)(B)

schen Bürgerinnen und Bürger stärker beteiligen sollte.
Hier ergibt sich jetzt die wirklich gute Möglichkeit, so
etwas zu tun. Ich finde, unser aller Sinnen und Trachten
– auch das Ihrer Partei und Fraktion – sollte darauf ge-
richtet sein, Unterstützung dafür zu mobilisieren. Wir
haben auch ein positives Beispiel auf europäischer
Ebene, wo das sehr gut funktioniert hat.

Ich denke, das sollten wir jetzt tun. Wir sollten uns
nicht darauf beschränken, zu überlegen: Was passiert ei-
gentlich, wenn es uns nicht gelingt? Denn wenn man et-
was bewegen will, aber nicht ins Gelingen verliebt ist,
dann kommt es auch nicht dazu, dass man etwas erreicht.
Deswegen kann ich Ihnen auf Ihre Frage „Was passiert,
wenn …?“ leider keine Antwort geben.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801921100

Eine weitere Frage der Frau Kollegin Leidig, Fraktion

Die Linke.


Sabine Leidig (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801921200

Frau Staatssekretärin Zypries, ich habe eine Nach-

frage zu dem Konsultationsprozess. Mein Eindruck ist,
dass die Bundesregierung, wenn es stimmt, dass sie in
einem bereits sehr weit fortgeschrittenen Freihandelsab-
kommen kein Veto gegen ein solches Schiedsverfahren
eingelegt hat, im jetzigen, noch relativ am Anfang ste-
henden Konsultationsverfahren zu TTIP sehr wenig
Glaubwürdigkeit hat. Deshalb finde ich es unumgäng-
lich, zu erfahren, wie sich die Bundesregierung in dem
weit fortgeschrittenen Verfahren eigentlich positioniert
hat und wie der Verhandlungsstand aussieht.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801921300


Frau Kollegin Leidig, es ist wirklich schade, dass wir
hier im Deutschen Bundestag ständig aneinander vorbei-
reden. Ich hatte Ihnen schon hinlänglich dargelegt, dass
wir keineswegs in einem weit fortgeschrittenen Verhand-
lungsverfahren zu TTIP sind.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das hat sie nicht gesagt!)


– Entschuldigung, es geht Ihnen offenbar um das Verfah-
ren mit Kanada. Dann habe ich Ihre Frage nicht verstan-
den.


Sabine Leidig (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801921400

Ich versuche, Ihnen die Frage verständlich zu ma-

chen. Die Frage lautet: Wie steht es nach Ihrer Meinung
um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung, wenn auf
der einen Seite im CETA-Verfahren bereits im Grunde
ein Schiedsverfahren akzeptiert ist und auf der anderen
Seite nun im TTIP-Verfahren so getan wird, als sei die
Bundesregierung offen im Konsultationsprozess.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801921500


Wir tun nicht so, als sei die Bundesregierung offen im
Konsultationsprozess. Dieser Konsultationsprozess ist
von der Europäischen Kommission angestoßen worden,
und zwar im Einvernehmen mit der Bundesregierung.
Wir finden, dass das ein sehr gutes Verfahren ist.


(Zuruf von der LINKEN)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801921600

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Die

Linke beantragt, Minister Gabriel herbeizuzitieren.
Möchte jemand das Wort zu diesem Geschäftsordnungs-
antrag ergreifen? – Kollege Grund, CDU/CSU-Fraktion.


Manfred Grund (CDU):
Rede ID: ID1801921700

Es gab hinreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen

und darauf zu antworten. Ich sehe überhaupt keinen Be-
darf, neben der Staatssekretärin Frau Zypries, die die
Fragen hervorragend beantwortet hat,


(Lachen bei der LINKEN)


den Minister herbeizuzitieren. Wir lehnen diesen Antrag
daher ab.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801921800

Frau Ziegler von der SPD möchte das Wort ergreifen.

Bitte.


Dagmar Ziegler (SPD):
Rede ID: ID1801921900

Ich kann meinen Kollegen von der CDU/CSU-Frak-

tion nur unterstützen. Wir haben mehrfach die gleichen
Fragen und die gleichen Antworten gehört. Im Aus-
schuss kann man ausreichend und intensiv darüber dis-
kutieren, welches der Sachstand zu diesen Fragen und
Themen ist. Die Staatssekretärin hat wirklich jede Frage
ordentlich beantwortet und klargemacht, wie sich der
Sachstand zum heutigen Zeitpunkt darstellt. Aus diesem
Grunde sehen wir keine Notwendigkeit, außerhalb des
Ausschusses dies im Plenum weiterzuverfolgen und da-
rüber zu diskutieren.

Danke.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801922000

Gibt es weitere Wortmeldungen?


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir können abstimmen!)


– Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen. Wer
dafür ist, dass Bundesminister Gabriel in das Plenum zi-
tiert wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist
dagegen?


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kleine Koalition! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Ist sich das Präsidium einig, dass das eine die Mehrheit und das andere die Minderheit ist?)


– Bedauerlicherweise nicht, Herr Kollege Grund. Daher
müssen wir einen Hammelsprung durchführen.





Vizepräsident Peter Hintze


(A) (C)



(D)(B)

Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, den Plenar-
saal zu verlassen, damit die Abstimmung durchgeführt
werden kann. Das führt zur Verschiebung der Aktuellen
Stunde. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe,
dass das Plenum ein angenehmer Ort ist, auch wenn es
Schwieriges zu besprechen gibt.


(Rüdiger Veit [SPD]: Wir wollten Sie nicht allein lassen!)


– Das ist sehr nett. Die beiden Schriftführer machen das
solidarisch auch so. Aber ich darf Sie bitten, jetzt den
Plenarsaal zu verlassen, damit wir die Regeln einhalten.

Ich gehe davon aus, dass die Türen besetzt sind und
wir jetzt mit der Abstimmung beginnen können. Die Ab-
stimmung ist eröffnet.

Darf ich fragen, ob alle Kolleginnen und Kollegen,
die vor der Tür standen, den Plenarsaal betreten haben?
Können mir die Schriftführer das bitte mal signalisieren? –
Von denen, die im Gang stehen, wäre es nett, wenn sie
jetzt zumindest die Sitzplätze einnähmen.

Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Stimm-
zähler, mir das Stimmergebnis zu übermitteln. Ich bitte
auch, die Türen zu schließen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich
einen Moment hinzusetzen und die Kommunikation un-
tereinander einzustellen. Der erste Hammelsprung in der
18. Wahlperiode ist erfolgreich abgeschlossen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Für den Antrag, also mit Ja, haben gestimmt 77 Kol-
leginnen und Kollegen.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Da fehlen aber einige! Das ist aber wenig!)


Enthalten hat sich kein Kollege und keine Kollegin. Mit
Nein haben gestimmt 350 Kolleginnen und Kollegen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir treten wieder in die Fragestunde ein, für die wir
noch – das sage ich informell – 14 Minuten und 34 Se-
kunden haben. Danach haben wir die Aktuelle Stunde
auf Antrag der Grünen.


(Unruhe)


Die Fragestunde ist sehr interessant.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich ist sie, nicht interessant!)


Es dürfen alle im Plenum bleiben; so ist das nicht.

Die Fragen 15, 16, 17 und 18 der Abgeordneten
Kathrin Vogler, Birgit Wöllert und Harald Weinberg sind
nachträglich durch die Bundesregierung dem Geschäfts-
bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie zugeordnet wurden. Zur Beantwortung steht
auch hier die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte
Zypries zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 15 der Abgeordneten Kathrin
Vogler, Fraktion Die Linke, auf:

Welche Konsequenzen könnte das Freihandelsabkommen
TTIP nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung
auf die Zulassung von Arzneimitteln innerhalb der EU haben,
und welche Auswirkungen könnte das Freihandelsabkommen
nach Einschätzung der Bundesregierung für die Hersteller von
patentgeschützten Präparaten haben, was sowohl die Laufzeit
der Patente als auch Art und Umfang von Patent- und Unterla-
genschutz anbelangt?

Frau Staatssekretärin, bitte.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801922100


Vielen Dank, Herr Präsident.


(Unruhe)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801922200

Einen kleinen Moment mal.


(Glocke des Präsidenten)


Es ist eine Frage der Fairness und der Disziplin, dass
die, die jetzt nicht zuhören wollen, ganz ruhig herausge-
hen und sich nicht hier im Saal unterhalten.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801922300


Frau Kollegin Vogler, nach dem derzeitigen Kenntnis-
stand wird im Arzneimittelbereich keine gegenseitige
Anerkennung von Zulassungsentscheidungen vorge-
schlagen. Über die Auswirkungen von TTIP auf Patent-
recht oder gar auf Änderungen des Patentrechts liegen
der Bundesregierung keinerlei Informationen vor.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801922400

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte

schön.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801922500

Frau Staatssekretärin, wenn Ihnen über mögliche

Auswirkungen auf das Patentrecht oder auf die Patentie-
rung von Arzneimitteln keine Erkenntnisse vorliegen,
dann würde mich interessieren, auf welche Art und
Weise die Bundesregierung denn gedenkt, sich diese Er-
kenntnisse zu verschaffen, und in welchem Zeitrahmen
Sie sich in der Lage sehen, diese Erkenntnisse dem
Deutschen Bundestag zuzuleiten?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801922600


Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen der Eu-
ropäischen Kommission wird sich die Bundesregierung
sukzessive Meinungen bilden und im Rahmen der Euro-
päischen Kommission abstimmen.

Ich hatte Ihnen das Verfahren bereits erklärt: Wir be-
finden uns derzeit in der ersten Beratungsrunde, in der
die angesprochenen Themen gar nicht Gegenstand sind.





Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries


(A) (C)



(D)(B)

Es läuft so ab, dass alle Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union zu regelmäßigen Konsultationsverfahren
mit der Kommission in Brüssel zusammenkommen und
man gemeinsam diskutiert, wie man weiter vorgeht.
Wenn es so weit ist, werden Sie hinreichend rechtzeitig
informiert – genauso, wie der Deutsche Bundestag bis
jetzt alle Veröffentlichungen zu den Verhandlungen über
TTIP zugänglich gemacht bekommen hat.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801922700

Eine zweite Zusatzfrage. Bitte schön.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801922800

Danke. – Frau Staatssekretärin, würde eine eventuelle

Unterzeichnung von TTIP nach Einschätzung der Bun-
desregierung möglicherweise auch Auswirkungen auf
die in Deutschland geltenden Regelungen zur Nutzenbe-
wertung von Arzneimitteln und anderen Therapieverfah-
ren insgesamt haben, und wie würden diese unter Um-
ständen aussehen?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801922900


Frau Abgeordnete, das kann ich mir nicht vorstellen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist für den Arzneimit-
telbereich keinerlei gegenseitige Anerkennung von Zu-
lassungsentscheidungen oder sonstigen Bewertungen
vorgesehen.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801923000

Herzlichen Dank. – Ich rufe die Frage 16 der Abge-

ordneten Birgit Wöllert, Fraktion Die Linke, auf:
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch das

Freihandelsabkommen TTIP im Bereich der Palliativversor-
gung bzw. der Sterbebegleitung eine stärkere Markt- bzw.
Wettbewerbsorientierung zum Tragen kommt und auf diese
Weise bisher aktive, gemeinnützige Träger von privaten, ge-
winnorientierten Anbietern verdrängt werden?

Frau Staatssekretärin, bitte.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801923100


Frau Kollegin Wöllert, aus Sicht der Bundesregierung
gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass durch TTIP im
Bereich der Palliativversorgung und Sterbebegleitung
eine stärkere Markt- bzw. Wettbewerbsorientierung zum
Tragen kommen könnte oder gemeinnützige Träger von
privaten Trägern verdrängt werden könnten.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801923200

Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte schön.


Birgit Wöllert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801923300

Sie sagen: keine Erkenntnisse. – Heißt das, Sie kön-

nen es ausschließen?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801923400


Wir gehen wenigstens nicht davon aus, dass dieser
Bereich überhaupt von TTIP betroffen sein wird.

Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801923500

Schönen Dank. – Ich rufe die Frage 17 des Kollegen

Harald Weinberg auf:
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie ein

TTIP-Abkommen ratifizieren wird, das die Möglichkeit be-
inhaltet, dass Krankenhausleistungen zukünftig ausgeschrie-
ben werden müssen oder multinationale Unternehmen sich ei-
nen Zugang in die derzeit noch öffentlich und gemeinnützig
dominierte Krankenhauslandschaft einklagen können?

Frau Staatssekretärin, bitte.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801923600


Herr Abgeordneter Weinberg, es bestehen aus der
Sicht der Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür,
dass TTIP Auswirkungen auf die Ausschreibungspflicht
von Krankenhausleistungen haben könnte oder die Kla-
gemöglichkeiten multinationaler Unternehmen im Kran-
kenhausbereich erweitern könnte.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801923700

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte

schön.


Harald Weinberg (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801923800

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Das interpre-

tiere ich jetzt so, dass dieses Thema nicht Gegenstand
der Verhandlungen ist und auch in Zukunft nicht sein
wird.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801923900


Davon gehen wir aus, ja.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801924000

Haben Sie noch eine Zusatzfrage dazu? – Nicht.

Ich rufe die Frage 18 des Kollegen Harald Weinberg
auf:

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie ein
TTIP-Abkommen ratifizieren wird, das die Möglichkeit be-
inhaltet, dass Versicherungsunternehmen Zugang in das Sys-
tem der gesetzlichen Krankenkassen erhalten, oder das die
Möglichkeit beinhaltet, dass gesetzliche Krankenkassen Pri-
vatisierungstendenzen ausgesetzt werden?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801924100


Es bestehen aus Sicht der Bundesregierung am Ende
keine Anhaltspunkte dafür, dass TTIP Auswirkungen auf
den Zugang von Versicherungsunternehmen zum System
der gesetzlichen Krankenversicherung haben wird oder
eventuelle Privatisierungstendenzen gesetzlicher Kran-
kenkassen zur Folge haben könnte.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801924200

Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte.


Harald Weinberg (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801924300

Frau Staatssekretärin, auch das interpretiere ich so,

dass dieses Thema überhaupt nicht Gegenstand der Ver-
handlungen sein wird. Es wird also auszuschließen sein,





Harald Weinberg


(A) (C)



(D)(B)

dass internationale Versicherungsunternehmen, für die
der deutsche Krankenversicherungsmarkt durchaus ein
attraktiver Markt wäre, sich über den Weg von TTIP ei-
nen Zugang verschaffen.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801924400


Nur über diesen Weg – ja, das interpretieren Sie rich-
tig.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801924500

Wir kommen nun zu weiteren ursprünglich im Ge-

schäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie gestellten Fragen.

Ich rufe die Frage 35 der Kollegin Susanna
Karawanskij der Fraktion Die Linke auf:

Wie positioniert sich die Bundesregierung in den Verhand-
lungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspart-
nerschaft, TTIP, zu der potenziellen Problematik, dass in
Deutschland über die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht, BaFin, ein Finanzinstrument, das für volkswirt-
schaftlich und verbraucherschutzpolitisch schädlich gehalten
wird – beispielsweise bestimmte Genussrechte –, zukünftig
möglicherweise vom Markt genommen werden kann, darauf-
hin jedoch der betroffene Finanzdienstleister, der diese Ge-
nussrechte emittiert, gemäß der TTIP eine Schadenersatzfor-
derung erheben könnte, weil durch das Verbot durch die
BaFin seine Gewinnerwartungen deutlich zurückgehen?

Frau Staatssekretärin, bitte.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801924600


Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in
TTIP haben wir ja nun hinreichend gesprochen. Laut
Verhandlungsmandat wird erst nach Vorlage des Ver-
handlungsergebnisses überhaupt darüber entschieden.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801924700

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte

schön.


Susanna Karawanskij (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801924800

Vielen Dank, Herr Präsident. – Bei TTIP geht es ja

nicht nur um eventuell geschmälerte Gewinnerwartun-
gen oder vermeintliche Handelsbarrieren, sondern auch
darum, dass Regulierungsanstrengungen blockiert wer-
den könnten.

Nun zu meiner Frage: Wie will die Bundesregierung
zukünftig sicherstellen, dass das Thema Finanzmarkt-
regulierung in den Verhandlungen nicht von vornherein
außen vor gelassen wird oder Finanzmarktregulierungen
nur auf einem niedrigen Niveau erfolgen, weil sie als
Handelshemmnis bzw. als Handelsbarriere aufgefasst
werden könnten?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801924900


Frau Abgeordnete, ich verstehe Ihre Frage so, dass
Sie wissen wollen, wie das mit dem Investitionsschutz
ist. Dann gilt dieselbe Antwort: Darüber wird erst nach
vollständigem Abschluss der Verhandlungen entschie-
den. Gerade Deutschland hatte sich ja sehr dafür einge-
setzt, dass über den Investitionsschutz erst am Ende aller
Verhandlungen entschieden wird. Das ist auf der Ver-
handlungslinie also ganz nach hinten gerutscht, und wir
befinden uns in dieser Woche ja auch erst in der ersten
Verhandlungsrunde.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801925000

Eine zweite Nachfrage? – Bitte.


Susanna Karawanskij (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801925100

Meine Frage ist: Welche Möglichkeiten gibt es im

Rahmen der TTIP-Verhandlungen, Finanzinstrumente
einzuschränken, die volkswirtschaftlich bzw. für die Ver-
braucherinnen und Verbraucher für schädlich gehalten
werden? Wie wird in den Verhandlungen darauf re-
agiert?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801925200


Noch einmal: Das steht ganz am Ende der Verhand-
lungen. Wir gehen davon aus, dass man über solche
Finanzinstrumente zunächst einmal dort verhandelt, wo
schon im Moment darüber verhandelt wird. Das ist ja
Gegenstand anderer internationaler Verhandlungsrun-
den.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801925300

Frau Kollegin Leidig hat dazu eine Frage.


Sabine Leidig (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801925400

Frau Staatssekretärin Zypries, ich möchte fragen, was

der Grund dafür ist, dass über das Investitionsschutzab-
kommen erst am Ende des gesamten Verhandlungspro-
zesses gesprochen werden soll, da es doch laut Bundes-
regierung eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dem
gesamten Paket zuzustimmen, dass ein solcher Investo-
renschutz nicht verankert wird. Um es umgekehrt zu sa-
gen: Wäre es nicht richtiger, die Bundesregierung würde
von vornherein klären, dass es keinen Investorenschutz
mit ausgelagertem Schiedsverfahren gibt, und dann erst
Verabredungen zu den einzelnen Bereichen treffen, die
in einem solchen Handelsabkommen verhandelt wer-
den?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801925500


Frau Kollegin Leidig, wir haben in dieser Fragestunde
ja schon über zahlreiche Gebiete gesprochen, bei denen
sich die Frage stellt: Werden sie mit aufgenommen, in
welchem Umfang werden sie mit aufgenommen? Usw.,
usf. Unsere Auffassung war, dass wir zunächst einmal
die Verhandlungen angehen sollten. Über das Thema In-
vestitionsschutz wollten wir ganz am Ende sprechen.
Dabei wird es bleiben. Dafür haben wir uns eingesetzt.
Wir glauben, dass das der richtige Weg ist.


(Sabine Leidig [DIE LINKE]: Warum?)







(A) (C)



(D)(B)


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801925600

Eine Zusatznachfrage ist nicht zulässig. – Jetzt hat der

Kollege Dr. Troost das Wort.


(Zuruf von der LINKEN: Die Antwort war nicht zulässig!)


– Darf ich darauf hinweisen: Die Bundesregierung ent-
scheidet nach gängiger Parlamentspraxis, wie sie ant-
wortet, und die Kollegen entscheiden, wie sie fragen. –
Kollege Dr. Troost, bitte.


Dr. Axel Troost (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801925700

Ich ergreife die Chance, weil ich befürchte, dass

meine Fragen 43 und 44 nicht mehr aufgerufen werden.
Wir waren gerade bei Finanzdienstleistungen. Sie haben
gesagt, die würden nicht erfasst. Der von mir sonst nicht
sonderlich geschätzte Kollege Markus Söder hat im
Spiegel jetzt noch einmal gesagt, dass er durchaus ge-
wisse Befürchtungen hat, dass über TTIP Fragen wie
Finanztransaktionsteuer, Sekundenhandel und anderes
mehr möglicherweise doch Gegenstand werden könnten.
Habe ich Ihre Antwort so richtig verstanden, dass Sie sa-
gen, das wird nicht Gegenstand werden?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801925800


Genau. Ich habe nicht gesagt, dass das kein Gegen-
stand wird, sondern ich habe gesagt, dass wir der Auffas-
sung sind, dass das in den dafür zuständigen Gremien
geklärt werden sollte. Die Frage der Finanzdienstleistun-
gen wird ja beispielsweise in den G-20-Gremien geklärt.
Wir sind der Auffassung, dort sollte das zunächst gere-
gelt werden.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801925900

Schönen Dank. – Wir kommen zur Frage 36 der Ab-

geordneten Karawanskij:
In welchem Umfang möchte die Bundesregierung im Rah-

men der TTIP-Verhandlungen die Schutzrechte für öffentliche
Sparkassen bewahren, wenn zukünftig die Regel greift, dass
kein ausländischer Dienstleistungsanbieter schlechter behan-
delt werden darf als ein inländischer Anbieter – Inländerbe-
handlung – und in der Folge ausländische Dienstleistungs-
anbieter zum Beispiel aus dem Bankensektor genau diese
Schutzrechte ebenfalls einfordern?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801926000


Die Bundesregierung möchte Sonderregelungen, wel-
che für die Sparkassen in den Gesetzen des Bundes und
der Länder bestehen, nicht in den Verhandlungen über
TTIP preisgeben.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801926100

Schönen Dank. – Haben Sie eine Zusatzfrage? – Das

ist nicht der Fall.

Ich kündige hiermit an, dass wir um 16.05 Uhr mit
der Aktuellen Stunde beginnen, es sei denn, dass wir ge-
rade mitten in einer Antwort sind. Also haben wir noch
knapp fünf Minuten in der Fragestunde.
Als Nächstes rufe ich die Frage 37 der Abgeordneten
Birgit Wöllert auf:

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch das
Freihandelsabkommen TTIP im Bereich des Rettungsdienstes
Privatisierungen eingeleitet werden könnten und auf diese
Weise bisherige kommunale Träger von privaten, gewinnori-
entierten Anbietern verdrängt werden?

Frau Staatssekretärin.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801926200


Diese Antwort ist genauso wie die Antwort auf die
anderen Fragen in dem vergleichbaren Sachzusammen-
hang zuvor: Es bestehen aus der Sicht der Bundesregie-
rung keine Anhaltspunkte, dass durch TTIP im Bereich
der Rettungsdienste Privatisierungen eingeleitet oder auf
andere Weise befördert werden können.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801926300

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?


Birgit Wöllert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801926400

Ja.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801926500

Bitte.


Birgit Wöllert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801926600

Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, Ihre Antworten

hier zum Bereich der gesundheitlichen Daseinsvorsorge
könnten uns ja ein bisschen beruhigen. Deshalb meine
Nachfrage: Würden Sie mir bestätigen, dass der gesamte
Bereich des Gesundheitswesens als öffentliche Daseins-
vorsorge aus dem TTIP-Abkommen ausgenommen ist?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801926700


In dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kom-
mission für das Freihandelsabkommen mit den USA ist
verankert, dass die hohe Qualität der öffentlichen Da-
seinsvorsorge in der Europäischen Union erhalten blei-
ben soll. Sie, Frau Abgeordnete, haben das Verhand-
lungsmandat genauso wie alle anderen Informationen
dazu vorliegen. Sie können sich gerne noch weiter da-
rüber informieren.

Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das ge-
plante Freihandelsabkommen auch die Entscheidungs-
freiheit der regionalen Körperschaften über die Organi-
sation der Daseinsvorsorge vor Ort unberührt lassen.
Deswegen gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass
durch das TTIP-Abkommen im Bereich der Vergabe von
Rettungsdienstleistungen Privatisierungen befördert
werden könnten.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801926800

Noch eine Zusatzfrage?


Birgit Wöllert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801926900

Ja, eine Nachfrage hätte ich noch.






(A) (C)



(D)(B)


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801927000

Bitte.


Birgit Wöllert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801927100

Frau Staatssekretärin, Sie sagten ja, dass Sie jetzt

noch nicht über alle Regelungsbereiche verhandeln.
Schließen Sie das dann auch bereits für den Regelungs-
bereich Marktzugänge aus?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801927200


Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Ich hatte ge-
sagt, dass die Verhandlungen gestuft sind, dass die erste
Verhandlungsrunde diese Woche stattfindet und dass der
Bereich Marktzugänge dort noch nicht thematisiert wird.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801927300

Die nächste Nachfrage hat der Kollege Lenkert. Bitte.


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801927400

Frau Staatssekretärin, ich wiederhole die Aussage von

vorhin. Die Antwort auf meine Frage an die Bundesre-
gierung, ob es für die Schiedsgerichtsverfahren irgend-
welche Sektoreneingrenzungen gibt, lautete eindeutig:
Nein, es gibt keine Beschränkung. – Das heißt, auch all
die Bereiche, zu denen eben Fragen gestellt wurden,
ehrenamtliche Tätigkeiten, Daseinsvorsorge, Medizin,
wurden von der Bundesregierung in der Antwort an
mich bezüglich des Investitionsschutzabkommens expli-
zit nicht als ausgeklammert bezeichnet. Ich frage Sie
jetzt, wie Sie, wenn Sie im Vorfeld in allen anderen Ver-
handlungen diese Bereiche ausklammern, aber dann In-
vestitionsschutzklagen in diesen Bereichen zulassen, si-
cherstellen wollen, dass diese Wirkungen nicht doch
durch die Hintertür eintreten. Ich möchte auch gerne von
Ihnen wissen, wie Sie dann diese Sektoren schützen wol-
len.

Ich habe anschließend eine weitere Frage zu diesem
Bereich insgesamt.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801927500

Geschätzter Kollege, eine Frage bitte.


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801927600

Ja, okay.

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801927700


Herr Abgeordneter, wir haben vorhin nicht über ein-
zelne Bereiche gesprochen, die von irgendwelchen
Schutzabkommen ausgenommen sind, sondern ich habe
Ihnen immer gesagt, dass es eine Aussetzung der Ver-
handlungen gibt, dass wir eine Konsultation haben und
dass jeder, jede, jedes Parlament, jedes Mitglied eines
Parlaments, jede NGO und jeder andere Interessierte der
Europäischen Kommission seine Auffassung innerhalb
von drei Monaten mitteilen kann. Die Frage, welche ein-
zelnen Bereiche davon gegebenenfalls ausgeschlossen
sein könnten, war vorhin nicht Gegenstand der Debatte.

Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801927800

Als Nächste hat eine Nachfrage – das ist dann auch

die letzte in dieser Fragestunde – die Frau Kollegin
Vogler, Fraktion Die Linke.


Kathrin Vogler (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801927900

Frau Staatssekretärin, wenn das bisher nicht Gegen-

stand der Debatte war, dann frage ich Sie hier und jetzt
– ich frage Sie nicht nach der Meinung von NGOs oder
der allgemeinen Öffentlichkeit, sondern nach der Mei-
nung der Bundesregierung –, welche Bereiche des öf-
fentlichen Lebens, des Wirtschaftslebens und der Da-
seinsvorsorge nach Auffassung der Bundesregierung
– womit geht sie in die Verhandlungen? – von einem sol-
chen Handelsabkommen und dem damit möglicherweise
verbundenen Investitionsschutz ausgeschlossen sein sol-
len. Ich frage hier ganz konkret auch nach den Bereichen
Arzneimittel, Medizinprodukte, Gesundheitsdienstleis-
tungen und Krankenhäuser, die hier schon angesprochen
worden sind. Können Sie das alles verbindlich ausschlie-
ßen oder nicht?

B
Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1801928000


Frau Kollegin, in dem Verhandlungsmandat, das Ih-
nen bekannt sein müsste, ist verankert, dass die hohe
Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Euro-
päischen Union erhalten bleiben soll.


(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das ist doch schwammig! Butter bei die Fische! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist doch eine Nullaussage!)


– Ja, ich kann es nicht ändern; das ist nun einmal so. Das
kann ich Ihnen nur so mitteilen.


(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Lesen kann ich selber!)


Natürlich betrifft das geplante Freihandelsabkommen
auch die Entscheidungsfreiheit der regionalen Körper-
schaften, in die ja ganz viele Zuständigkeiten für den Be-
reich, den Sie gerade angesprochen haben, fallen. Ich
denke, genau das wird nicht Gegenstand der Verhand-
lungen sein. Insofern kann man Sie, glaube ich, in wei-
ten Teilen beruhigen.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801928100

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. – Wir sind

damit am Ende der Fragestunde. Mit den übrigen Fragen
wird gemäß der Geschäftsordnung verfahren.

Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Haltung der Bundesregierung zur Abschaf-
fung des Optionszwangs im Staatsangehörig-
keitsrecht

Als erstem Redner erteile ich dem Kollegen Volker
Beck das Wort.






(A) (C)



(D)(B)


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801928200

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutsch-

land tut sich mit dem Staatsangehörigkeitsrecht seit jeher
schwer. Bis 1999 hat es gedauert, dass wir neben das
Blutsrecht, das Ausdruck einer spät gekommenen Nation
im Staatsangehörigkeitsrecht war, endlich auch das Ge-
burtsrecht gestellt haben. Dies geschah wegen des Bun-
desrates damals allerdings zu dem Preis, dass wir die
doppelte Staatsangehörigkeit weitgehend vermieden und
die Optionspflicht für hier geborene junge Deutsche, die
ausländische Eltern haben, eingeführt haben.

Noch in der letzten Wahlperiode hat die Bundesregie-
rung das Dogma betont, die Vermeidung von Mehrstaa-
tigkeit sei „eines der prägenden Elemente des deutschen
Staatsangehörigkeitsrechtes“ – so in einer Antwort auf
eine Kleine Anfrage meiner Fraktion. Dagegen haben
der andere Teil des Hauses und die nicht mehr existente
FDP seit Jahren argumentiert und gesagt: Wir müssen
bei der Einbürgerung liberalisieren. Wir müssen die Op-
tionspflicht überwinden. – Die SPD hat in ihrem Regie-
rungsprogramm geschrieben:

Deshalb wollen wir die doppelte Staatsbürgerschaft
von Bürgerinnen und Bürgern akzeptieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Als Sie sich dann für die Verhandlungen zur Großen
Koalition zusammengesetzt haben, hat Ihr Parteivorsit-
zender den Mund ganz schön voll genommen:

Ich werde der SPD keinen Koalitionsvertrag vorle-
gen, in dem die doppelte Staatsbürgerschaft nicht
drin ist.

Na ja, ich habe auch schon Koalitionsverhandlungen ge-
führt. Man kommt nicht immer eins zu eins mit dem ans
Ziel, was man sich vorgenommen hat.


(Rüdiger Veit [SPD]: Das ist leider so, ja! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Mit Ihnen sowieso nicht!)


Dann hieß es: Die Optionspflicht wird fallen. – Herr
Gabriel sah sich wenigstens in diesem Punkt bestätigt.
Ehrlich gesagt, auch ich habe, wie die Sozialdemokra-
ten, den Text Ihres Vertrages so verstanden, dass die
Optionspflicht nun ein für alle Mal Geschichte ist. Da
heißt es:

Für in Deutschland geborene und aufgewachsene
Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der
Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzep-
tiert.

Das ist eigentlich eine klare Ansage. Klar war sie bis zu
dem Tag, als der Referentenentwurf aus dem Bundesin-
nenministerium kam, der nicht ein Optionspflichtab-
schaffungsgesetz ist, sondern ein Optionspflichtverlän-
gerungs- und -komplizierungsgesetz.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wer mindestens zwölf Jahre in Deutschland lebt, da-
von vier Jahre im Alter zwischen 10 und 16, der darf
Deutscher bleiben, wer hier im Inland einen Schulab-
schluss gemacht hat, auch, wer ihn in Paris gemacht hat,
weil seine Eltern umgezogen sind, natürlich nicht. Wer
13 Jahre in Deutschland war, davon in den letzten Jahren
aber nur drei Jahre hier war, verliert den deutschen Pass
auch. Wer ein Melderechtsvergehen begangen hat bzw.
wessen Eltern ein Melderechtsvergehen begangen ha-
ben, der verliert auch in Zukunft weiterhin die deutsche
Staatsangehörigkeit. Das ist wirklich grober Unfug,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])


ein bürokratisches Monstrum und integrationspolitisch
verfehlt, weil es den jungen Deutschen sagt: Ihr seid
Deutsche auf Probe. – Das darf nicht sein. Wer hier ge-
boren ist und hier aufwächst, der gehört zu uns, und zwar
mit allen Rechten und Pflichten, den müssen wir nicht
willkommen heißen, weil er schon da ist und Teil unse-
rer Gesellschaft ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Im Bundesrat hat es Widerstand dagegen gegeben.
Man hat gesagt: Wir wollen einen eigenen Vorschlag
machen; denn wir als Länder müssen diesen Bürokratis-
mus am Ende ausbaden. Es sind die Ausländerämter der
Kommunen, also Behörden der Länder, die am Ende je-
den einzelnen Fall der 40 000 Optionsfälle pro Jahr ab
2018 in die Hand nehmen und nach diesen absurden Kri-
terien durchprüfen müssen. – Die Länder haben daher zu
Recht gesagt: Das wollen wir nicht machen. Wir brau-
chen die Verwaltungskapazitäten für eine bessere Ein-
bürgerung und andere Fragen.

So etwas darf aber offensichtlich im Zeitalter der Gro-
ßen Koalition auf Länderseite nicht diskutiert werden.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Was macht Hessen?)


Herr Strobl, der gleich nach mir reden wird, sagt, das
gehe nicht. Wenn der Bundesrat an dieser Initiative fest-
halte, dann – das sei klar – werde hier in Berlin über das
Staatsangehörigkeitsrecht überhaupt nicht geredet. Herr
Strobl wirft der SPD vor, sich durch solche Geisterfahr-
ten Koalitionsoptionen auch mit der Linkspartei warm-
halten zu wollen, und sagt, das werde auf Dauer nicht
gut gehen.

Meine Damen und Herren, was auf Dauer nicht gut
geht, ist, wenn Sie meinen, der Bundesrat und die Lan-
desregierungen seien bloße Erfüllungsgehilfen der Gro-
ßen Koalition und da werde an die Vasallen in den Län-
dern durchgestellt, was hier in Berlin im Kanzleramt
oder im Koalitionsausschuss behandelt wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nein, die Länder haben im föderalen Staat eine eigene
Aufgabe, und sie haben Landesregierungen mit ver-
schiedenen politischen Prioritäten.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie brauchen uns Föderalismus nicht zu erklären! Wir haben das sogar bis zu Ende studiert!)


Das ist gut so, und das muss auch so bleiben.

Sie müssen Schluss damit machen – ich glaube, die
Menschen draußen im Lande sind es satt, sich das anzu-





Volker Beck (Köln)



(A) (C)



(D)(B)

hören –, dass darunter, dass Herr Friedrich geplappert
hat und sich wie ein Minister in einer Bananenrepublik
benommen hat und Herr Oppermann ausgeplaudert hat,
dass er sich wie in einer Bananenrepublik benommen
hat,


(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Das ist ein anderes Thema!)


das Ausländerrecht, die Migranten und die Qualität der
Politik für unser Land leiden müssen. Machen Sie Poli-
tik für unser Land! Machen Sie es länderfreundlich! Ma-
chen Sie es integrationsfreundlich und bürokratiearm!
Dann können Sie unseren Gesetzentwurf oder den des
Bundesrates zur Grundlage für die Abschaffung der
Optionspflicht nehmen. Das wäre angemessen. Hören
Sie auf mit den Kindereien zwischen den Koalitionspart-
nern, bei denen es nur um die Demütigung des Partners
geht! Es geht um Respekt vor den Rechten der Länder,
und es geht um den Respekt vor den Menschen in unse-
rem Land.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801928300

Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Thomas

Strobl, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


Thomas Strobl (CDU):
Rede ID: ID1801928400

Herr Präsident Hintze! Werte Kolleginnen und Kolle-

gen! Selin ist in Deutschland, in der Nähe von Stuttgart,
geboren. Ihre Mutter ist Türkin. Auch der Vater ist türki-
scher Staatsangehöriger. Sie ist nicht nur hier geboren.
Als sie in die Schule gekommen ist, konnte sie schon ein
bisschen rechnen. Sie ist zweisprachig aufgewachsen.
Selin ist ein intelligentes, fleißiges Mädchen, gut voran-
kommend in der Schule. Deswegen geht sie auf ein ba-
den-württembergisches Gymnasium. Dort macht sie
Abitur. Sie möchte in Deutschland bleiben und Physik
studieren. Wir haben mit den Sozialdemokraten verein-
bart, dass wir sie nicht vor die Frage stellen wollen, ob
sie sich für die türkische – weil natürlich ihre Eltern aus
der Türkei kommen und ihre Großeltern dort noch le-
ben – oder für die deutsche Staatsbürgerschaft entschei-
den will, sondern wir haben gesagt: In diesem Fall
akzeptieren wir die deutsche Staatsbürgerschaft als Dop-
pelstaatsbürgerschaft, damit Selin in Deutschland auch
wählen kann und möglicherweise eines Tages Bundes-
kanzlerin wird.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber keine Taschenspielertricks!)


Das ist unsere Vereinbarung.

Jetzt gibt es aber leider nicht nur Selin, sondern es
gibt auch Abida. Über diesen Fall sind von türkischen
Frauen ganze Bücher geschrieben worden. Es ist näm-
lich so, dass Abida in Deutschland geboren wird und
kurz nach ihrer Geburt in die Türkei verbracht wird;
denn der Vater möchte nicht, dass sie in dieser dekaden-
ten verweltlichten Republik aufwächst. Sie kommt ganz
bewusst zu den Großeltern nach Anatolien, geht dort auf
eine Koranschule. Mit 15 Jahren heiratet sie einen
Mann, den sie vorher noch nie gesehen hat. Sie spricht
kein Deutsch, sie hat Deutschland nie gesehen, sie hat
mit Deutschland null Komma null Identifikation. Das
möchte ihre Familie so.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das jetzt eine Märchenstunde oder was?)


Ich möchte das gar nicht bewerten; aber klar ist – jeden-
falls für die Unionsfraktion –: Das ist nicht das, was wir
uns unter einer gelungenen Integration vorstellen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Jedenfalls wollen wir solche Fälle nicht auch noch mit
einer deutschen Staatsbürgerschaft honorieren.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele von diesen an den Haaren herbeigezogenen Fällen gibt es im wirklichen Leben? Was wollen Sie überhaupt? – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Woher haben Sie so eine Statistik?)


Was wollen wir, und was haben wir mit den Sozialde-
mokraten in den Koalitionsverhandlungen vereinbart?
Wir haben gesagt: Wenn jemand mit ausländischen El-
tern hier geboren und aufgewachsen ist, akzeptieren wir
die Doppelstaatsbürgerschaft. – Der Kollege Beck hat
hier auf die Länderinteressen verwiesen. Ich habe auch
vonseiten der Länder den Vorwurf gehört, dass da eine
ungeheure Bürokratie aufgebaut werde.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 40 000 Fälle, die man nicht mehr in die Hand nehmen müsste! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen doch Ihre Kollegen selbst!)


Zum Ersten möchte ich fragen: Wo waren eigentlich die
Ländervertreter bei den Koalitionsverhandlungen? Ich
habe keinen Einzigen bemerkt, der dieses Argument in
den Koalitionsverhandlungen auch nur eine Sekunde
lang vorgetragen hätte. Zum Zweiten, Herr Kollege
Beck, wissen Sie ganz genau: Das Ganze ist doch eine
politische Frage. Ich respektiere Ihre Meinung; aber ein
Zeugnis vorzulegen, um einen Schulbesuch nachzuwei-
sen, das ist doch kein Bürokratiemonstrum. Zeugnisse
hat jeder, der eine Schule besucht hat.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Diesen minimalen bürokratischen Aufwand dürfen wir,
glaube ich, schon verlangen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch gleichheitswidrig!)


Verstehen Sie: Es geht um die deutsche Staatsbürger-
schaft. Ein Zeugnis vorzulegen, um einen Schulbesuch
nachzuweisen, ist, glaube ich, nicht zu viel verlangt.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum sollte ein Schulbesuch in Paris für die deutsche Staatsangehörigkeit schädlich sein? Und das zu Zeiten der Europäischen Union! Oder wenn jemand in Kehl wohnt und in Straßburg aufs Gymnasium geht! Wo leben Sie denn!)






Thomas Strobl (Heilbronn)



(A) (C)



(D)(B)

Wir reden hier nicht über die Verlängerung einer Park-
zonenerlaubnis. Es geht um die deutsche Staatsbürger-
schaft. Es geht um die Frage: Wie definieren wir unser
Staatsvolk? Es geht um die Frage: Wer ist hier Bürgerin,
wer ist hier Bürger? Es geht um die Frage: Wer ist die-
sem Land lebenslang mit Rechten und Pflichten verbun-
den? Es geht nicht zuletzt um die Frage: Wer ist hier
wahlberechtigt? Wer kann hier Bundeskanzlerin oder
Bundeskanzler wählen?


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wovor haben Sie eigentlich Angst? Vor Wählerstimmen? Das ist doch absurd!)


Das ist keine triviale Frage. Wir werden diese Frage,
Herr Kollege Beck, auch nicht nach dem entscheiden,
was jetzt drei Länder aus einem Wahlprogramm vom
September 2013 abgeschrieben haben, sondern wir wer-
den das, wie es diese wichtige Thematik verlangt, in al-
ler Gründlichkeit mit den Sozialdemokraten beraten auf
der Basis dessen, was wir im Koalitionsvertrag gemein-
sam ausgehandelt haben. Ich bin ganz sicher, dass wir zu
einem guten Ergebnis kommen werden.

Danke fürs Zuhören.


(Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sagt denn die SPD zu dieser Argumentation? Das muss euch doch im Herzen wehtun! Mein Gott! Das tut ja richtig weh! – Gegenruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Dafür gibt es diese Debatten auch!)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801928500

Als Nächster erteile ich das Wort der Kollegin Petra

Pau, Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801928600

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei

der Optionspflicht geht es um eine Bestimmung des
Staatsbürgerschaftsrechts, die seinerzeit unter der rot-
grünen Bundesregierung eingeführt wurde und nun wie-
der abgeschafft werden soll. Ich darf hier daran erinnern,
dass die Linke schon damals gegen die Optionspflicht
und für eine generelle Hinnahme von doppelten Staats-
bürgerschaften gestimmt hat.


(Beifall bei der LINKEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir auch!)


Kollege Strobl, in Ihrer Rede wurde ganz deutlich,
worum es im Kern geht. Im Kern geht es darum, dass
junge Deutsche mit türkischen Wurzeln zwei Jahrzehnte
lang die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft
haben, sich dann aber entscheiden müssen, entweder für
die deutsche und gegen die türkische Staatsbürgerschaft
oder andersherum. Übersetzt müssen die jungen Leute
zwischen Wir und Ihr entscheiden, ohne Not und würde-
los. Das findet die Linke falsch.


(Beifall bei der LINKEN)

Der politische Konflikt ist übersichtlich: Die CDU/
CSU spiegelt den einen Pol wider, die Linke den ande-
ren. Die CDU/CSU will eigentlich gar keine doppelte
Staatsbürgerschaft und wenn doch, dann mit möglichst
hohen Hürden. Die Linke will grundsätzlich doppelte
Staatsbürgerschaften, im Übrigen nicht nur deutsch-tür-
kische.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Grundlagen des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts
stammen übrigens aus einer Zeit, die nicht im Ansatz
verlängert werden sollte. Wir wollen ein offenes Staats-
bürgerschaftsrecht und kein ausgrenzendes.


(Beifall bei der LINKEN)


Der anhaltende Streit dreht sich um Pässe und dazu-
gehörige Rechte. Infrage steht aber zugleich das gesell-
schaftliche Klima hierzulande. Ein Beispiel möge das
hier illustrieren. Es ist drastisch und hat Bezug zur
Mordserie der NSU-Nazibande. Wir sollten gemeinsam
darüber nachdenken.

Im Jahr 2001 wurde in Hamburg Süleyman Tasköprü
hingerichtet. Aysen Tasköprü ist seine Schwester. 2013
schrieb sie an Bundespräsident Joachim Gauck diese
Zeilen:

Noch im März 2011 konnte ich darüber lachen, als
eine Sachbearbeiterin im Rathaus zu meinem Sohn
sagte, er sei kein Deutscher. Der Kleine war ganz
erstaunt und erklärte ihr sehr ernsthaft, dass er sehr
wohl Deutscher sei, er habe schließlich einen deut-
schen Pass. …

Heute kann ich darüber gar nicht mehr lachen. Ich
hatte mal ein Leben und eine Heimat. Ich habe kein
Leben mehr. …

Ich habe auch keine Heimat mehr, denn Heimat be-
deutet Sicherheit. Seitdem wir wissen, dass mein
Bruder ermordet wurde, nur weil er Türke war, ha-
ben wir Angst. Was ist das für eine Heimat, in der
du erschossen wirst, weil deine Wurzeln woanders
waren?

Nun reden wir heute nicht über das NSU-Desaster
und natürlich auch nicht über Mord, wohl aber über Hei-
mat, in der man sich wohl und auch sicher fühlen soll,
auch mit fremden Wurzeln. Ein Doppelpass wäre hier
hilfreich.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


CDU/CSU und SPD haben eine Lösung versprochen.
Wir warten auf Vorlage derselben, aber stattdessen gibt
es Zoff. Aktueller Stein des Anstoßes ist eine Bundes-
ratsinitiative zu diesem Thema, die von drei Bundeslän-
dern getragen wird, in denen die SPD mitregiert. Das
wäre Wortbruch und wider die Große Koalition im
Bund, schimpfen Unionspolitiker und drohen mit Boy-
kott in der Sache. Ich empfehle Ihnen: Nehmen Sie die
Bundesratsvorlage, und machen Sie sie bei allen Män-
geln zum Bundesgesetz. Die Linke wäre dabei.





Petra Pau


(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Abschließend sei noch gesagt: Wenn sich Teile der
Großen Koalition im Bund so groß wähnen, dass sie
Landesregierungen und Landesparlamenten vorschrei-
ben wollen, was diese im Bundesrat dürfen und was
nicht, dann streichen Sie den Föderalismus doch gleich
aus dem Grundgesetz – und die Demokratie ebenso. Das
wäre zwar grundfalsch, aber konsequent. Ich denke, von
dieser Seite des Hauses sollten noch immer die wohlver-
standenen Interessen der Bundesländer vertreten wer-
den.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801928700

Als Nächste hat die Kollegin Dr. Eva Högl, SPD-

Fraktion, das Wort.


(Beifall bei der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt bin ich mal gespannt, ob etwas Neues kommt!)



Dr. Eva Högl (SPD):
Rede ID: ID1801928800

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich möchte es zu Beginn einmal ganz deutlich
sagen: Diese Große Koalition wird den Optionszwang
abschaffen.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU] – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt im Protokoll!)


Das werden wir als eine der ersten Maßnahmen dieser
Großen Koalition tun.

Wir haben eine Formulierung im Koalitionsvertrag,
die schon zitiert worden ist


(Zuruf der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Sie müssen gar nicht so aufgeregt sein; wir können das
ruhig miteinander diskutieren –:


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin gar nicht aufgeregt! Ich bin ganz ruhig!)


Für in Deutschland geborene und aufgewachsene
Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der
Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzep-
tiert.

Das ist so weit klipp und klar; ich komme gleich zu
den Schwierigkeiten. Wir bringen damit ganz deutlich
zum Ausdruck, dass der Optionszwang abgeschafft wird.

Ich sage es ganz deutlich: Die Optionspflicht schadet
der Integration. Das stellen wir immer wieder fest. Sie
belastet die Verwaltung, und sie passt nicht zu einem
modernen Land wie Deutschland.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deswegen schaffen wir sie für viele Menschen, die da-
von betroffen sind, ab.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für manche!)


Natürlich ist das in der Koalition ein umstrittenes
Thema; das leugnet hier doch niemand. Das war eine
schwere Entscheidungsfindung in der allerletzten Nacht
der Koalitionsverhandlungen. Das wissen alle, die in
diesem Haus sind, und das wissen alle, die diese Debatte
verfolgen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt haben Sie die doppelte Staatsbürgerschaft schon nicht gekriegt! Jetzt können Sie wenigstens den Optionszwang abschaffen!)


Das ist nicht unumstritten, und es ist auch richtig so,
weil es nämlich ein wichtiges Thema ist, weil es um eine
ganz grundsätzliche Frage geht, die viele Menschen in
unserem Land betrifft.


(Beifall des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU])


Wir als SPD nehmen für uns in Anspruch, dass wir un-
sere Position bei den Koalitionsverhandlungen durchge-
setzt haben. Das ist für uns ein Erfolg. Auch das möchte
ich hier sehr deutlich sagen.


(Beifall bei der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist dieser Gesetzentwurf aber Makulatur!)


Natürlich ist es kein Geheimnis – es ist ein offenes
Geheimnis –, dass die beiden Wörter „und aufgewach-
sen“ nicht einfach zu definieren sind. Wir ringen darum,
eine vernünftige Formulierung zu finden, was wir mit
„und aufgewachsen“ meinen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, „und aufgewachsen“ bedeutet 40 b im Staatsangehörigkeitsgesetz!)


Unsere generelle Linie ist: Wir schaffen die Options-
pflicht ab, und wir erleichtern die Möglichkeit, die dop-
pelte Staatsangehörigkeit zu behalten, für viele Men-
schen in unserem Land.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für manche! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für wenige!)


Für uns soll es nicht länger Deutsche auf Probe geben.
Wir wollen diejenigen nicht schlechterstellen, die bisher
schon ein Recht darauf haben, eine deutsche Staatsange-
hörigkeit zu bekommen und eine andere zu behalten.
Wir wollen nicht zu viel Bürokratie schaffen und selbst-
verständlich internationale Lebensläufe und die europäi-
sche Freizügigkeit berücksichtigen. Trotzdem – das be-
sagt die Formulierung „und aufgewachsen“ – wollen wir
sicherstellen, dass die betroffenen Personen einen Bezug
zu Deutschland haben. Es ist gut, dass wir versuchen,





Dr. Eva Högl


(A) (C)



(D)(B)

das sicherzustellen. Das ist der Kompromiss, den wir in
der Großen Koalition gefunden haben.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie Ihren Leuten aber anders verkauft!)


Deshalb rate ich zu ein bisschen weniger Aufregung und
zu mehr sachlicher Diskussion.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben die SPD-Mitglieder über etwas anderes abgestimmt! Ist es ganz normal, wenn man den eigenen Leuten etwas anderes erzählt?)


Es gibt einen ersten Vorschlag des Bundesinnenminis-
ters – das ist eine ganz normale Verfahrensweise –, und
darüber gibt es eine Abstimmung innerhalb der Bundes-
regierung. Für uns als SPD ist ganz klar, dass dieser Ent-
wurf nicht das letzte Wort ist. Ich zitiere einmal einen
früheren Fraktionsvorsitzenden von uns; auch das ist ge-
übte Praxis im Deutschen Bundestag. Nach dem
Struck’schen Gesetz verlässt ein Gesetzentwurf den
Bundestag nicht so, wie er hineingekommen ist. Das
wird vermutlich auch für diesen Gesetzentwurf gelten.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber er kommt in den Bundestag! Das ist ja interessant!)


Für die SPD ist ganz klar – ich sage das noch einmal
sehr deutlich –: Wir wollen selbstverständlich nicht, dass
alle betroffenen Personen einzeln den Nachweis erbrin-
gen müssen, dass sie nicht optionspflichtig sind. Viel-
mehr sagen wir: Das ist ein falsches Signal. Wir wollen
das Verfahren erleichtern. Wir wollen den Entschei-
dungszwang abschaffen. Wir werden – seien Sie dessen
versichert, Kolleginnen und Kollegen von der Opposi-
tion – eine vernünftige Lösung für genau diese Frage fin-
den, eine gute und praktikable Lösung.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rauschender Applaus beim Koalitionspartner!)


Jetzt noch etwas zu der Initiative der Bundesländer.
Die Bundesländer haben das gute Recht, eine Initiative
in den Bundesrat einzubringen. Das spricht ihnen über-
haupt niemand ab; das ist ihr gutes Recht.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, Herr Strobl in der FAZ!)


– Jetzt rede ich und nicht Herr Strobl.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben gesagt, niemand streite das ab!)


Das drückt doch etwas aus, Herr Beck; das wissen Sie
ganz genau, das wissen alle Beteiligten hier. Die SPD
wollte mehr. Die SPD möchte die doppelte Staatsange-
hörigkeit für einen viel größeren Personenkreis, auch für
Personen, die hier schon länger leben. Wir können den
Bundesländern, in denen die SPD mitregiert, eine solche
Bundesratsinitiative selbstverständlich nicht verwehren.
Aber ich rate auch hier zu ein bisschen weniger Aufre-
gung; denn für die gesamte SPD, im Bund und in den
Ländern, gilt der geschlossene Koalitionsvertrag. Das
sage ich hier unmissverständlich.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In den Ländern auch? Wenn das in den Ländern auch gilt, dann können wir überall eine Große Koalition machen!)


Deswegen werden wir hier gemeinsam partnerschaftlich
und sachorientiert daran arbeiten, eine gute Lösung zu
finden.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist klar: Die SPD ist das Beiboot der Union!)


Wir ignorieren die Störungen von außen. Wir freuen uns
über kluge Hinweise von Ihnen, Herr Beck, wie wir die
Wörter „und aufgewachsen“ gut definieren können. Ich
verspreche Ihnen, Herr Beck: Bei der nächsten Debatte
zum Thema Optionszwang werden wir eine gute Rege-
lung vorgelegt haben.

Ich freue mich auf die Beratungen zu dem Gesetzent-
wurf der Bundesregierung und auf Ihre Unterstützung
bei der Abschaffung des Optionszwangs; denn darum
geht es.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801928900

Als Nächstem erteile ich das Wort dem Kollegen

Özcan Mutlu, Bündnis 90/Die Grünen.


(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stellst du das mit dem Föderalismus bitte noch einmal klar?)



Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1801929000

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bisher ha-

ben wir von den Vertreterinnen und Vertretern der Regie-
rungskoalition leider weder etwas Neues noch etwas
Konkretes gehört.


(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Dann hast du nicht zugehört!)


Frau Eva Högl hat deutlich gemacht, dass sie auf die
Einlösung ihrer Versprechen im Wahlkampf noch längst
nicht verzichtet hat. Herrn Strobl ist das Thema so wich-
tig, dass er nach seinen Tiraden den Saal verlassen hat.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Weil er eine andere Veranstaltung leitet!)


Eines ist aber erneut klar geworden: Sie von der Großen
Koalition haben weder eine gemeinsame Haltung in die-
ser wichtigen Frage, noch wissen Sie überhaupt, wohin
die Reise geht. Das ist ein Problem. Die Wahrheit ist
doch: Die SPD konnte sich und kann sich nach wie vor





Özcan Mutlu


(A) (C)



(D)(B)

nicht durchsetzen, und die CDU hat ihre weltoffene
Maske schnell abgelegt.

Das, was Sie als Entwurf vorlegen oder demnächst
zur Diskussion stellen wollen, ist nicht die Abschaffung
des Optionszwangs. Im Gegenteil: Sie perfektionieren
ihn, indem Sie ihn zum einen mit Attributen versehen,
die mehr Bürokratie bedeuten, und zum anderen den be-
troffenen Jugendlichen sagen: Wir wollen euch schon
haben, aber wir wollen auch Hürden. – Genau das ist das
Problem, und das machen wir nicht mit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Anders sind der Hickhack in der GroKo und Ihre Hin-
haltetaktik nicht zu verstehen. Sie ziehen sich auf die In-
terpretation von Nebensätzen im Koalitionsvertrag zu-
rück; Sie versteigen sich und betreiben Wortklauberei.
Für all die betroffenen jungen Menschen, die jetzt viel-
leicht unsere Debatte im Parlamentsfernsehen sehen, ist
das keine Botschaft, die wir aus diesem Hohen Hause
senden wollen.

Es ist ein Skandal, wie Sie seit Monaten mit diesem
gesellschaftlich wichtigen Thema umgehen. Ich finde
Ihre Spielchen in dieser Auseinandersetzung einfach be-
schämend, weil Sie verkennen, dass diese jungen Men-
schen sich sehr wohl zu diesem Land bekennen können,
auch wenn sie die Staatsbürgerschaft der Eltern oder
Großeltern beibehalten.

Wir reden inzwischen von hybriden Identitäten, und
Sie bestehen darauf und verlangen, dass diese jungen
Menschen ein einseitiges und alleiniges Bekenntnis zu
Deutschland abgeben, im Wissen, wie schwierig das in
vielen Fällen ist. Genau das ist das Problem in dieser De-
batte.

Es ist auch beschämend, weil Sie diese Auseinander-
setzung auf dem Rücken dieser jungen Menschen austra-
gen, die tagtäglich zwangsweise ausgebürgert werden.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Haben die keine Entscheidungsmöglichkeit?)


Inzwischen sind schon 400 Menschen per Gesetz ausge-
bürgert worden. Es geht um 8 500 – das sind im Übrigen
Zahlen aus den Statistiken des Bundesinnenministeriums –,
die sich in den nächsten zwei Jahren entscheiden müs-
sen. Wir Grünen sagen: Damit muss Schluss sein.
Schluss mit diesem Optionszwang, ohne Wenn und
Aber!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie reden von Integration – das hat auch Kollege
Strobl gemacht –, wollen aber dieses integrationsfeindli-
che Instrument fortführen und ausbauen. Wir schaffen
damit, wenn es – gegen unsere Stimmen – durchkommt,
ein Bürokratiemonster, das Geld und Zeit kostet und un-
nötigen Ärger verursacht.

Oliver Welke von der heute-show – er ist Ihnen allen
bekannt – brauchte nur den Vorschlag von Bundesinnen-
minister de Maizière vorzulesen und hatte schon die La-
cher auf seiner Seite. Aber das Schlimme an dieser De-
batte ist, dass es keine Satire ist. Der Innenminister
meint es ernst. Er will die Optionspflicht abschaffen,
heißt es. Ich meine, er will sie nur neu interpretieren.
Hier geboren und aufgewachsen muss man dann sein.
Aber die Frage, was „aufgewachsen sein“ bedeutet, hat
uns auch heute niemand beantwortet.

Wie viele Jahre muss man Luft in Deutschland geat-
met haben, damit man tatsächlich deutsch genug ist?
Kann man nicht im Ausland aufwachsen und trotzdem
wertvoller Teil dieser Gesellschaft sein, vor allem in ei-
nem immer stärker zusammenwachsenden Europa?

Wie lässt sich der Entwurf des Innenministers mit der
Freizügigkeit in Europa vereinbaren? Kollege Beck hat
es bereits gesagt. Was ist denn, wenn meine Tochter tat-
sächlich nach Paris geht, dort ihren AbiBac macht und
zurückkommt? Dann hat sie keinen deutschen Schulab-
schluss, und sie darf nicht die doppelte Staatsbürger-
schaft behalten. Das ist ein Problem.

Ein Problem ist es, dass Sie optionspflichtigen Kin-
dern oder Jugendlichen, die einen ausländischen Ab-
schluss machen, dies zum Verhängnis machen. Das passt
weder hinten noch vorne zusammen, liebe Kolleginnen
und Kollegen. Deshalb werden wir Ihren Entwurf ableh-
nen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Seien Sie vernünftig! Beenden Sie diese Interpreta-
tionsschlacht! Wir sagen: Chancengerechtigkeit für alle.
Hören Sie auf, die Andersartigkeit mit irgendwelchen
Interpretationen zu manifestieren und der Integration zu
schaden!

Aus diesem Grunde sagen wir, dass die Vorschläge
aus den Ländern bzw. die Bundesratsinitiative der Län-
der Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schles-
wig-Holstein richtig sind. Begreifen Sie das als eine Un-
terstützung, liebe Kollegen von der SPD! Nehmen Sie
das an, und setzen Sie sich endlich durch! Lassen Sie
nicht zu, dass sich ein Herr Strobl und Gleichgesinnte in
dieser für unsere Gesellschaft wichtigen Frage durchset-
zen.

Zuletzt möchte ich Herrn Gabriel und Frau Özoğuz an
ihre Versprechen wenige Tage vor dem Mitgliederent-
scheid der SPD erinnern. Da stand es nämlich klar und
deutlich: Der Optionszwang wird abgeschafft. – Da
stand nicht: Wir interpretieren das neu.

In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Vernunft. Auf Un-
terstützung von der rechten Seite brauche ich nicht zu
hoffen. Aber Sie, meine Damen und Herren von der
SPD, haben die Gelegenheit, ein gutes Gesetz zu ma-
chen.

Ich danke Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rüdiger Veit [SPD]: Wir werden uns bemühen!)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801929100

Ich darf das Haus informieren, dass sich der Kollege

Strobl entschuldigt hat – und zwar meiner Ansicht nach
bei allen Fraktionen –, weil er als stellvertretender Frak-
tionsvorsitzender nun in verantwortlicher Funktion einer





Vizepräsident Peter Hintze


(A) (C)



(D)(B)

Anhörung beizuwohnen hat. Deswegen hat er seine Ab-
wesenheit beim weiteren Fortgang der Debatte entschul-
digt.

Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Heinrich
Zertik von der CDU/CSU-Fraktion das Wort zu seiner
ersten Rede im Deutschen Bundestag. Herr Zertik, bitte.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Heinrich Zertik (CDU):
Rede ID: ID1801929200

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir spre-
chen heute über die Staatsangehörigkeit. Ich selber bin
in Kasachstan geboren und mit meiner Familie Ende der
80er-Jahre nach Deutschland gekommen. Wir haben da-
rum gekämpft, hierherzukommen. Es war schwierig und
mühselig, die nötigen Papiere für zahlreiche Anträge zu-
sammenzustellen und unsere Ausreise voranzutreiben.
Warum haben wir es getan? Weil wir aus voller Über-
zeugung in Deutschland leben wollten. Für uns war es
keine Frage, ob wir unsere alte Staatsbürgerschaft behal-
ten oder nicht. Uns war klar, dass wir die deutsche
Staatsbürgerschaft haben wollten, nicht nur um alle
Rechte zu erlangen, sondern auch bewusst Pflichten als
deutsche Staatsbürger zu übernehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es war nicht immer einfach, hier heimisch zu werden.
Zu Hause haben wir Deutsch gesprochen, Alltags-
deutsch.


(Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es geht um hier geborene Kinder! Das ist ein Unterschied!)


– Ich komme gleich darauf zurück. – In Deutschland
stellten wir dann fest, dass wir nicht immer verstanden
wurden. Aber wir hatten und haben den festen Willen,
uns hier zu beheimaten. Inzwischen sind viele meiner
Landsleute in Deutschland angekommen. Unter ihnen
sind viele Beispiele für eine gelungene Integration.

Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung
hat 2009 einen Index zur Messung von Integration vor-
gestellt. Demnach liegt der Anteil der Personen zwi-
schen 20 und 64 Jahren, die weder einen schulischen
noch einen beruflichen Abschluss erreicht haben, bei
Aussiedlern unter 3 Prozent. Warum erzähle ich Ihnen
das? Ein Bildungsabschluss ist ein Zeichen für eine ge-
lungene Integration. Das lässt sich auch anhand der Zah-
len für berufliche Bildungsabschlüsse belegen. 12 Pro-
zent der Spätaussiedler haben einen Abschluss als
Meistertechniker erworben bzw. eine Berufs- oder Fach-
hochschule abgeschlossen. Bei Personen ohne Migra-
tionshintergrund liegt der Wert bei 14 Prozent, also
geringfügig darüber. Bei Personen mit Migrationshinter-
grund liegt der Wert bei 9 Prozent. Das müssen wir noch
verbessern. Ein Abschluss ist der Zugang zu einem Ar-
beitsplatz und damit zur Sicherung des Lebensunter-
halts. Es geht also darum, Integrationsbemühungen zu
fördern und Potenziale zu nutzen. Die Anerkennung aus-
ländischer Bildungsabschlüsse, die 2011 beschlossen
und in Gesetzesform gegossen wurde, ist dafür ein wich-
tiger Schritt. Leider haben einige SPD-regierte Länder
dies noch immer nicht umgesetzt.

Angela Merkel, unsere Bundeskanzlerin, hat von ei-
ner Willkommenskultur gesprochen. So steht es auch im
Koalitionsvertrag. Da gibt es noch Defizite und einiges
zu tun. Keiner oder keine soll benachteiligt sein, weil er
oder sie aus einem anderen Kulturkreis stammt. Unsere
Aufgabe als Parlamentarier ist es, diese Willkommens-
kultur zu fördern und zu stärken. Wir müssen dafür
Sorge tragen, dass sich alle Menschen, die sich bewusst
entscheiden, hier zu leben, unsere Werte zu akzeptieren
und hier ihren Lebensunterhalt zu verdienen, gut aufge-
nommen fühlen. Da helfen mehrere Staatsbürgerschaften
wenig. Es hilft aber, wenn sie den Eindruck gewinnen,
dass sie gewollt sind, dass ihre Person geschätzt wird,
weil sie sich in die Gesellschaft einbringen. Wenn das
der Fall ist, dann verspreche ich Ihnen: Diese Menschen
werden nicht den Wunsch haben, mehrere Staatsbürger-
schaften zu behalten, sondern sie werden sich aus vollem
Herzen und aus voller Überzeugung für die deutsche
Staatsbürgerschaft entscheiden.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Trotzdem werden sie ihre kulturellen Wurzeln nicht
vergessen, trotzdem sprechen sie noch ihre Mutterspra-
che. Das ist für Deutschland eine große Bereicherung;
denn diese Menschen sind Kulturbotschafter ihrer Län-
der. Es ist notwendig, die deutsche Sprache zu beherr-
schen, um hier die Ausbildung zu absolvieren und sich
in das Arbeitsleben produktiv einzubringen. Um eine
zweite Sprache zu sprechen, um sich im Land ihrer Vor-
fahren zurechtzufinden, verwandtschaftliche Beziehun-
gen zu pflegen und die dortige Kultur zu erleben und zu
erfahren, dafür nutzen mehrere Staatsbürgerschaften auf
dem Papier nichts. Es geht um die Identifikation, um die
Identifikation mit Deutschland, mit unserer Kultur und
unserer Geschichte. Es geht um die Identifikation mit
unseren Grundwerten Demokratie und Freiheit.

Vielen ausländischen Mitbürgern ist das bewusst. Das
belegen auch Zahlen einer Einbürgerungsstudie, die das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Optionsre-
gelung im Jahr 2011 erstellt hat. Demnach schaffen so-
ziale und berufliche Einbettung starke alltagspraktische
Bindungen. Dies gilt auch für die privaten und berufli-
chen Zukunftsplanungen, die sich bei den befragten
Optionspflichtigen überwiegend auf Deutschland rich-
ten. Knapp 90 Prozent der Optionspflichtigen, die be-
fragt wurden, haben sich für den deutschen Pass ausge-
sprochen, weil sie hier ihren Lebensmittelpunkt haben,
weil sie die Rechte eines deutschen Staatsbürgers behal-
ten wollen, weil sie auch die Vorteile nutzen möchten,
als EU-Bürger zu reisen, zu leben und zu arbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Optionszwang hin
oder her – das ist eine Formalität. In Deutschland kann
jeder, der sich mit diesem Land und seinen Werten iden-
tifiziert, der die Sprache spricht und für seinen Lebens-
unterhalt sorgen kann, hier eingebürgert werden und ei-
nen deutschen Pass erhalten.





Heinrich Zertik


(A) (C)



(D)(B)


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn das so leicht wäre!)


Er oder sie kann deutscher Staatsbürger werden, ohne
Wenn und Aber, mit allen Rechten und Pflichten. Das
wollen wir fördern und unterstützen. Das verstehe ich
unter Willkommenskultur. Das deutsche Staatsbürger-
recht ist nicht so schlecht, wie manche denken oder sa-
gen. Wir sollten daran festhalten, dass der, der sich zur
deutschen Staatsbürgerschaft bekennt, sich mit Deutsch-
land identifiziert. Das sind die Menschen, die wir brau-
chen. Sie sind es, die Deutschland bereichern.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1801929300

Wir gratulieren dem Kollegen Heinrich Zertik herz-

lich zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag zu
diesem spannenden und herausfordernden Thema.


(Beifall)


Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Kolle-
gin Christine Buchholz, Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Christine Buchholz (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1801929400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir fin-

den es gut, dass drei rot-grüne Bundesländer die Bundes-
ratsinitiative gestartet haben, das Recht auf doppelte
Staatsbürgerschaft für Kinder, die hier geboren sind, zu
gewähren; denn damit würde der diskriminierende Op-
tionszwang, nach dem sich diese Kinder zwischen zwei
Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, endlich bedin-
gungslos abgeschafft.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da klatsche ich doch glatt mit!)


Denn was bedeutet Optionszwang praktisch? Im Re-
gierungsbezirk Darmstadt, in dem mein Wahlkreis liegt,
haben bereits im ersten Halbjahr 2013 28 Jugendliche
die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren,
fast alle Kinder türkischer Eltern. Diese jungen Men-
schen besitzen jetzt nur noch die Staatsangehörigkeit ih-
rer Eltern. In Hanau verlor eine 23-Jährige ihren deut-
schen Pass, weil sie nicht rechtzeitig zwischen deutscher
und türkischer Staatsangehörigkeit gewählt hat. Dabei
hätte sie lieber den deutschen Pass behalten. Sie hat
keine Chance, das Versäumnis zu heilen; die Behörde
sieht keinen Spielraum.

248 jungen Menschen wurde 2013 durch den Op-
tionszwang bundesweit die deutsche Staatsbürgerschaft
entzogen, der überwiegenden Mehrheit, weil sie Fristen
versäumt hat. Was bedeutet das für diese jungen Men-
schen, die bereits 23 Jahre lang Deutsche waren? Wie
fühlt sich das für sie an?

Was bedeutet das für diese jungen Menschen, die in
Deutschland eine Wohnung, eine Arbeit, einen Ausbil-
dungsplatz oder einen Studienplatz finden wollen, da
doch klar ist, dass es Diskriminierung gibt und das ohne
eine deutsche Staatsbürgerschaft schwieriger ist?

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verein-
bart, Kindern von Zuwanderern die doppelte Staatsange-
hörigkeit zu gewähren, sofern sie in Deutschland gebo-
ren und aufgewachsen sind. Man könnte es so verstehen,
als ob der Optionszwang damit abgeschafft würde. Aber
ich sage Ihnen: Ihr angeblicher Doppelpasskompromiss
ist faul. Die Optionspflicht bleibt, und sie wird noch bü-
rokratischer. Sogenannte Optionskinder müssen unter
Beweis stellen, dass sie „richtige Deutsche“ sind. Als
Nachweis sollten dafür die Betroffenen die Geburtsur-
kunde, eine deutsche Meldebescheinigung und ein deut-
sches Schulabschlusszeugnis vorlegen. Wenn Sie, Herr
Kollege Strobl, sagen: „Das sollen sie doch machen“,
dann ignorieren Sie bewusst und wissentlich, dass es
eine Diskriminierung von Migranten im deutschen Bil-
dungssystem gibt. Herr Strobl, damit erschweren Sie ge-
rade diesen Jugendlichen die Erlangung der deutschen
Staatsbürgerschaft und damit des Doppelpasses.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Helmut Brandt [CDU/CSU]: Wo nehmen Sie das jetzt her?)


Warum wollen CDU und CSU diese Optionspflicht
unbedingt beibehalten, dieses bürokratische Monster,
wie es der Kollege Veit in der vergangenen Legislatur
richtigerweise bezeichnet hat? Eine Überprüfung von
Hunderttausenden Lebensläufen wird damit verewigt.
Selbst nach Angabe von Innenminister de Maizière wer-
den 90 Prozent aller sogenannten Optionskinder beide
Staatsangehörigkeiten behalten können. Warum dann
diese Schikane? Ich sage es Ihnen: Die Optionspflicht
gilt nicht für Kinder von EU-Bürgern oder Schweizern.
Im Wesentlichen ist die Optionspflicht eine Diskriminie-
rung von Kindern türkischer Eltern in Deutschland.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Sie ist in Gesetz gegossener Rassismus. Auch deshalb
muss der Optionszwang dringend weg.

Es ist eine Schande, dass die Bundestagsfraktion der
SPD, die SPD-geführten Länder und auch die Grünen in
Hessen nun dem Gesetzesantrag der drei rot-grün ge-
führten Bundesländer in den Rücken fallen.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Richtig!)


Selbst die Initiatoren dieses Antrags dieser drei Länder
sind weichgekocht worden. Der Gesetzentwurf soll nun
nach Aussage der rheinland-pfälzischen Ministerpräsi-
dentin Malu Dreyer nicht einmal im Plenum des Bundes-
rates diskutiert werden – eine Beerdigung erster Klasse.
Es ist schade, dass die Grünen dazu nichts gesagt haben.
Die hessischen Grünen lassen sich von der CDU am Na-
senring durch die Manege führen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])






Christine Buchholz


(A) (C)



(D)(B)

Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün steht:

Auf bundespolitischer Ebene werden wir die Auf-
hebung der Optionspflicht und die Akzeptanz von
Mehrstaatigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht für in
Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder
ausländischer Eltern unterstützen.

Selbstverständlich haben die Wählerinnen und Wäh-
ler und auch viele Betroffene gehofft, dass damit auf
Bundesebene klare Kante gezeigt wird. Jetzt wollen sie
sich enthalten. Gerade das macht die Entscheidung für
die Betroffenen so bitter.


(Beifall bei der LINKEN)


Außerdem zeigt es, dass die Geister, die Roland Koch
1999 im Hessen-Wahlkampf mit seiner Unterschriften-
kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft rief,
immer noch spuken und wirksam sind. Leider ist der
faule Kompromiss nicht der einzige, den die Große Ko-
alition fabriziert hat. Die Große Koalition hat ausdrück-
lich vereinbart, dass es zu keiner Erleichterung der Ein-
bürgerung kommt und dass es für Migranten auch
weiterhin keine doppelte Staatsbürgerschaft und auch
nicht die notwendige Reform des auf dem Blutsprinzip
beruhenden Staatsbürgerschaftsrechtes geben wird.

Die Linke fordert, Einbürgerungen endlich zu erleich-
tern, das Wahlrecht für alle, die mehr als fünf Jahre hier
leben, einzuführen und die doppelte Staatsbürgerschaft
für alle Migranten zu ermöglichen. Ich sage Ihnen: Die
Integrationsverweigerer sitzen hier auf der Regierungs-
bank. Zeigen Sie den jungen Menschen aus Migrations-
familien endlich, dass sie hier willkommen sind – ohne
Wenn und Aber.


(Beifall bei der LINKEN)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1801929500

Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Kollege Uli

Grötsch, SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Uli Grötsch (SPD):
Rede ID: ID1801929600

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau

Kollegin Buchholz, ich weiß nicht, ob es Ihnen zusteht,
die SPD-Bundestagsfraktion mit Schimpf und Schande
zu überziehen. Ich weiß schon gar nicht, ob es Ihnen zu-
steht, unsere Integrationsministerin als Integrationsver-
weigerin zu bezeichnen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Christine Buchholz [DIE LINKE]: Die habe ich nicht gemeint!)


Sie wissen ja, wer die Akteure sind, die sich um Integra-
tion in unserem Land verdient machen. Bevor Sie solche
Worte benutzen, sollten Sie kurz einmal schauen, wer
auf der Regierungsbank sitzt und wer nicht.

Natürlich ist Deutschland ein Einwanderungsland,
und das ist auch gut so. Natürlich braucht unser Land
künftig ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Daran
zweifeln nur die, die man da, woher ich komme, Hinter-
wäldler nennt. Auch ich meine, dass es gut ist, dass sich
alle politischen Akteure in Deutschland auch außerhalb
des Deutschen Bundestages und ausdrücklich auf allen
Ebenen Gedanken darüber machen, wie dieses Recht in
Zukunft aussehen soll. Niemand hier will doch den Län-
dern das Recht absprechen, ihre in der Verfassung veran-
kerten Rechte zu nutzen und sich am politischen Diskurs
aktiv zu beteiligen. Die Kollegin Högl hat schon darauf
hingewiesen. Es ist natürlich auch kein Geheimnis, dass
die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU bei der Hal-
tung zur Abschaffung des Optionszwangs und darüber,
wie ein künftiges Staatsangehörigkeitsrecht in Deutsch-
land ausgestaltet wird, unterschiedlicher Meinung sind.
Wir wissen, dass es schon lange gesellschaftliche Reali-
tät ist, dass das bis dahin geltende Staatsangehörigkeits-
recht überaltert ist und es einer Neuregelung bedarf. Es
ist peinlich genug, dass wir mehr als 20 Jahre brauchen,
um gesellschaftliche Realitäten mit Mehrheiten im Deut-
schen Bundestag abzubilden.

Ich möchte ganz kurz auf den Kollegen Strobl zu
sprechen kommen. Schade, dass er nicht mehr im Saal
ist. Seine beiden Geschichten, die er vorgetragen hat,
waren mit Pathos durchsetzt, so will ich es einmal sagen.
Ich glaube ganz und gar nicht, dass man Deutscher wer-
den kann. Ich glaube, dass das Deutschsein etwas ist, das
man in sich spürt und weitertragen will. Ich glaube aus-
drücklich ganz und gar nicht, dass es etwas damit zu tun
hat, ob die Wurzeln der betreffenden Person in Deutsch-
land oder einem anderen Land der Welt liegen.

Mit dem aktuell geltenden Koalitionsvertrag ist der
SPD wieder ein Schritt hin zum großen Ziel gelungen
– ganz ohne Frage –; mehr nicht als ein weiterer Schritt,
aber doch immerhin. Wir stehen kurz vor der Ziellinie,
und glauben Sie mir, wir freuen uns darauf, dass wir die-
ses für uns so wichtige Projekt gemeinsam über die Ziel-
linie tragen können. Dahin geht die Reise, hin zu diesem
großen Ziel, Herr Kollege Mutlu. Natürlich ist diese
Reise kein Kurztrip, sondern eine ziemlich lange Reise,
aber es lohnt sich auch, diese lange Reise zu machen,
weil es zu dem wirklich erstrebenswerten Ziel führt. Für
uns wird es eine große Errungenschaft sein, wenn wir
das Ziel erreicht haben, weil wir mit der Abschaffung
der Optionspflicht eines der ganz großen gesellschafts-
politischen Ziele erreicht haben.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir schaffen die doch nicht ab!)


– Dann scheinen Sie die Formulierungen des Koalitions-
vertrages noch nicht ausführlich gelesen zu haben. –
Wenn wir sie abgeschafft haben, haben wir etwas umge-
setzt, was längst Realität und eigentlich längst überfällig
ist.

Lassen Sie mich noch einmal an die Adresse der
Unionsfraktion sagen: Wir sind vertragstreu, auch wenn
es nicht immer Spaß macht. Für die SPD-Bundestags-
fraktion ist der Koalitionsvertrag in all seinen Bereichen
bindend. Diese Bindung erwarten wir als SPD mit Fug
und Recht von unserem Koalitionspartner. Trotzdem will
ich gegen Ende dieser Debatte nochmals betonen, dass
es den Fraktionen im Bundestag nicht obliegt, darüber
zu urteilen, ob sich die Bundesländer richtig oder falsch
verhalten. Auch die Landesregierungen haben natürlich





Uli Grötsch


(A) (C)



(D)(B)

ihre Koalitionsverträge und sind daran gebunden. Von
daher meine ich, dass man es gar nicht negativ bewerten
sollte, wenn die Länder ihre Rolle wahrnehmen. Es be-
darf schon gar nicht eines Sturms der Entrüstung im gan-
zen Land, um die SPD-Bundestagsfraktion auf ihre ver-
traglichen Verpflichtungen aufmerksam zu machen und
hinzuweisen.


(Beifall bei der SPD)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfrak-
tion, Sie wissen, dass es uns mit dem Koalitionsvertrag
ernst ist. Sie wissen, dass wir den Vertrag bis 2017 so
umsetzen wollen, wie er beschlossen und geschlossen
wurde. Sie wissen, dass auf die Sozialdemokratie Verlass
ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Opposi-
tionsparteien, Sie wissen das auch. Sie wissen außerdem,
dass wir noch weit über die Legislaturperiode hinaus die
Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörig-
keitsrecht als Topthema haben werden. Rufen Sie doch
nicht in den Saal, dass Sie den Entwurf ablehnen wer-
den, bevor Sie ihn überhaupt kennen.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir kennen ihn doch!)


Ich komme zurück auf das Thema der Aktuellen
Stunde: Die Position der SPD-Bundestagsfraktion ist
schlichtweg unverändert.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen wischiwaschi!)


– Unverändert.


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1801929700

Vielen Dank. – Nächste Rednerin in der Debatte ist

die Kollegin Andrea Lindholz, CDU/CSU-Fraktion.


Andrea Lindholz (CSU):
Rede ID: ID1801929800

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

und Herren! Ein Zitat des dänisch-deutsch-amerikani-
schen Psychoanalytikers Erik Erikson lautet:

Identität, das ist der Schnittpunkt zwischen dem,
was eine Person sein will, und dem, was die Welt
ihr zu sein gestattet.

In Deutschland liegt dieser Schnittpunkt nah bei der ein-
zelnen Person. Bei uns kann man sich weitgehend frei
entscheiden, womit man sich identifiziert und wovon
man sich abgrenzen möchte. Das ist ein Aspekt unseres
freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, auf den wir
stolz sein können.

Die offizielle Staatsangehörigkeit kann kaum beein-
flussen, wie der Einzelne innerhalb einer Gesellschaft
wahrgenommen wird. An dem sozialen Phänomen, dass
zum Beispiel ein Deutsch-Türke in der Türkei eher als
Deutscher und in Deutschland eher als Türke wahrge-
nommen wird, wird auch die doppelte Staatsbürgerschaft
wenig ändern. Für die Integration des Einzelnen sind
Aspekte wie Sprache, Sozialisation, Familie und Wohn-
ort weitaus entscheidender als der Pass. Letztendlich
läuft es also auf die eigene, individuelle Entscheidung
hinaus, wo jemand seine Heimat und seinen Lebensmit-
telpunkt sucht und finden möchte.

Das bisherige Optionsmodell ermöglicht jungen Mi-
granten, genau diese Entscheidung im Alter zwischen
18 und 23 Jahren bewusst zu treffen. Die BAMF-Einbür-
gerungsstudie 2011 zeigt, dass diese Regelung vernünf-
tig ist: 87 Prozent der Eingebürgerten sehen es als Vor-
teil, dass sie sich ihre Staatsbürgerschaft aussuchen
durften. 76 Prozent sagen, dass diese Entscheidung sie in
ihrer Lebensplanung nicht verunsichert hat. Rund
90 Prozent entscheiden sich für die deutsche Staatsbür-
gerschaft. – Angesichts solcher Werte ist der Vorwurf, es
müssten hier unzumutbare Gewissensentscheidungen
getroffen werden, nicht nachvollziehbar.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Union wollte daher an den bestehenden Regelun-
gen festhalten, und ein großer Teil der Wählerinnen und
Wähler – das zeigt das überzeugende Ergebnis – hat uns
das Vertrauen geschenkt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Allerdings sind wir uns bewusst – das muss nicht immer
Spaß machen –, was Regierungsverantwortung in einer
Koalition bedeutet. Wir haben nun mit der SPD im Ko-
alitionsvertrag einen Kompromiss bei der doppelten
Staatsbürgerschaft geschlossen, und diesen Kompromiss
sollten wir auch umsetzen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen den faulen Kompromiss!)


– Das mag Ihr fauler Kompromiss sein; es ist unser
Kompromiss. –


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht unser fauler Kompromiss, das ist Ihrer!)


Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich:

Für in Deutschland geborene und aufgewachsene
Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der
Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzep-
tiert.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Aufgewachsene“? Damit meinen Sie doch § 40 b Staatsangehörigkeitsgesetz!)


– Sie können es nachlesen. –


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das kann man verschieden interpretieren, Ihren komischen Satz da!)


Im Übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehö-
rigkeitsrecht.

Der Bundesinnenminister hat nun mit dem Refe-
rentenentwurf eine gute, praktikable und wortgetreue
Umsetzung, so wie man es von ihm erwarten kann, vor-





Andrea Lindholz


(A) (C)



(D)(B)

geschlagen. Er befindet sich noch in der Ressortabstim-
mung. Es bleibt jedem überlassen, daran mitzuarbeiten.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich komme gerne vorbei! Ich habe die Drucksachen sogar schon dabei!)


Wer in Deutschland einen Schulabschluss erworben hat
oder bis zum 23. Lebensjahr mindestens zwölf Jahre in
Deutschland gelebt hat, davon vier Jahre im Alter zwi-
schen 10 und 16, soll von der Optionspflicht befreit wer-
den. Über 90 Prozent der heute Optionspflichtigen wür-
den diese Kriterien erfüllen, und sie bekämen somit die
doppelte Staatsbürgerschaft.


(Christine Buchholz [DIE LINKE]: Wieso brauchen wir das dann? – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum brauchen wir das dann, wenn 90 Prozent die Kriterien erfüllen? – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele Leute machen dann 40 000 Verwaltungsakte, damit ein Türkenmädchen nicht Kanzlerin werden kann?)


Wenn es Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Her-
ren, also wirklich um die jungen Migranten und nicht
nur um polemische Diskussionen geht, dann helfen Sie
doch mit, Herr Beck, diesen vernünftigen und vertrag-
lich vereinbarten Kompromiss umzusetzen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es liegt nämlich nicht an unserem ehemaligen Minister
Friedrich, dass wir dieses Vorhaben nicht weiter betrei-
ben. Wir haben es im Übrigen mit einer Affäre Edathy,
nicht mit einer Affäre Friedrich zu tun.


(Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Friedrich aufgenommen! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Passen Sie auf, dass es nicht zu einer Affäre Strobl wird! – Gegenruf des Abg. Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Herr Beck, das sind ja Drohungen!)


Diese Affäre kennt bisher nur ein einziges Opfer, und
das ist das politische Opfer, Herr Friedrich. Es liegt an
uns, an den Mitgliedern dieses Parlaments, die Regelun-
gen, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind, auch um-
zusetzen.

Die Frankfurter Rundschau hat heute berichtet, dass
auch die SPD-Fraktion keine Bundesratsmehrheit mehr
für die rot-grüne Initiative sieht. Ich schließe daraus,
dass man sich in der SPD nun bewusst ist, dass solche
Initiativen schlicht und einfach keine vertrauensbilden-
den Maßnahmen darstellen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Bundesrat gehört doch nicht Ihrer Koalition!)


– Das mag sein, Herr Beck.

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie instrumentalisieren den Bundesrat! – Gegenruf des Abg. Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das haben Sie doch 2000 gemacht!)


Trotzdem: Die SPD ist – davon gehe ich aus – eine in
sich geschlossene Truppe, und das gilt auch für die SPD
in den Bundesländern. Auch wenn es den Ländern unbe-
nommen bleibt, sich dagegen zu positionieren, stellt dies
nach unserer Auffassung keine vertrauensbildende Maß-
nahme dar.

Ich hoffe daher, Frau Högl, liebe Kolleginnen und
Kollegen der SPD, dass wir uns jetzt an die Umsetzung
der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag machen und
damit für die jungen Migranten – das müsste auch bei
den Grünen ankommen – eine Verbesserung herbeifüh-
ren.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1801929900

Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege

Rüdiger Veit, SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Rüdiger Veit (SPD):
Rede ID: ID1801930000

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen

und Herren! Meine Parlamentarische Geschäftsführerin
hat mir eben noch mit auf den Weg gegeben: Denk dran,
das sind jetzt Freunde!


(Michaela Noll [CDU/CSU]: Ja, genau! – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Auch wenn es schwerfällt!)


Gemeint waren die Kollegen von der CDU/CSU. – Ich
bitte um Verzeihung, Herr Kollege Strobl, wenn ich in
dieser Hinsicht noch ein bisschen üben muss.


(Michaela Noll [CDU/CSU]: Wir sitzen in einem Boot! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man aufschreiben, sonst merkt man es sich nicht!)


Trotzdem muss ich mich Ihnen in mindestens einem
Punkt zuwenden.

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Drei rot-grün
geführte Bundesländer haben nichts anderes gemacht, als
das in einen Gesetzentwurf zu kleiden, was seit 20 und
mehr Jahren die Position der Sozialdemokraten ist.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Ja, das ist eine parteipolitische Instrumentalisierung des Bundesrats! – Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Was ist denn daran sensationell? Was ist daran neu? Neu
und sensationell wäre es, wenn das Gegenteil von dem
geschehen wäre. Aber in diesem Fall handelt es sich um
ein selbstverständliches Bekenntnis zu unseren Grund-
satzpositionen.





Rüdiger Veit


(A) (C)



(D)(B)

Ich höre gerade den berechtigten Zwischenruf: So ist
das jetzt nun einmal in einer Koalition. – Ich bin einer
von denjenigen, die diese Formulierung des Koalitions-
vertrages nicht gerade mit großem Entzücken gelesen
haben, sondern mit großer Sorge.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fehler kann man korrigieren!)


Ich bin mir auch nicht hundertprozentig sicher, dass alle,
die daran beteiligt waren, so genau wussten, was das
möglicherweise in der gesetzestechnischen Umsetzung
bedeutet. Das ist in Koalitionen nun einmal so, sowohl
auf Bundesebene als auch auf Länderebene.

Da ich gerade auf die Länderebene zu sprechen
komme, lieber Volker Beck: Die gleiche Formulierung
findet sich in Zeile 2 695 des schwarz-grünen Koali-
tionsvertrages in Hessen.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Ich hätte mir vorher nicht vorstellen können, dass ausge-
rechnet Tarek Al-Wazir diese Formulierung akzeptiert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich werfe es doch gar nicht euch vor, ich werfe es denen vor!)


Wenn man – wie ich – gehört hat, lieber Volker, wie
Tarek die Diskussion in seiner eigenen Familie be-
schreibt – da geht es um die Frage: Wer ist Jemenit, wer
ist Jemenit und Deutscher, wer ist vielleicht nur Deut-
scher? –, dann kann man sich nur sehr schwer vorstellen,
dass er eine solche Vereinbarung tatsächlich akzeptiert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Auf die Aktuelle Stunde hättet ihr besser verzichtet!)


Die Formulierung finde ich mindestens so bedauerlich
wie das, was wir in der Großen Koalition auf Bundes-
ebene vereinbaren mussten. Aber wir werden nicht müde
werden, das noch zu ändern.

Auf ein paar Aspekte muss man immer wieder hin-
weisen, weil sie doch die Sichtweise verstellen. Herr
Kollege Strobl, jetzt komme ich doch noch einmal zu
meinen neuen Freunden; ich bitte um Nachsicht. Sie ha-
ben vorhin im Zusammenhang mit dem Beispiel von
Abida so getan, als sei es ein besonderes Geschenk, dass
jemand die deutsche Staatsbürgerschaft hat, obwohl er
überwiegend in der Türkei gelebt hat.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht mal ein türkischer Name!)


Dabei übersehen Sie – wie so viele, die darüber diskutie-
ren –, dass Abida selbstverständlich die deutsche Staats-
bürgerschaft behalten


(Beifall der Abg. Gülistan Yüksel [SPD])


und weiterhin in Istanbul, Ankara oder in Anatolien le-
ben könnte.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, genau!)

Es wird nämlich immer übersehen: Es ist keine Beloh-
nung, die man jemandem sozusagen hinterherwirft,


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Aber wir wollen, dass sie optieren!)


sondern die betreffende Person hat kraft Geburt die deut-
sche Staatsbürgerschaft und muss sich bis zum 23. Le-
bensjahr entscheiden, ob sie sie behalten möchte. Sie
kann leben, wo immer sie will; wenn sie sagt: „Ich
möchte die deutsche Staatsbürgerschaft behalten“, dann
kann sie sich trotzdem weiterhin in dem Land, in dem sie
aufgewachsen ist, oder in einem beliebigen anderen
Land, in dem sie bisher gelebt hat, aufhalten.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Aber keine Doppelstaatsbürgerschaft, Kollege Veit! Die müssen sich entscheiden! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und dann wird sie trotzdem Bundeskanzlerin! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann wird sie trotzdem Deutsche!)


Es geht deshalb nicht um Privilegierungen oder um Be-
lohnungen, sondern es geht um die Frage vernünftiger
Regelungen.

Im Übrigen: Das Merkmal „aufgewachsen“ ist der
Regelung aus dem Jahr 1999 immanent. Der heutige
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herr
Dr. Hans-Georg Maaßen, hat damals in der Abteilung M
des Innenministeriums an der Gesetzgebung mitgewirkt.
Er hat in der Kommentierung von Hailbronner, die jeder,
der sich mit Ausländerrecht beschäftigt, kennt, niederge-
schrieben, dass man davon ausgeht, dass die hier in
Deutschland in zweiter und dritter Generation geborenen
Kinder ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ei-
nen verfestigten Aufenthalt haben, also bereits per se in
Deutschland integriert sind. Das ist sozusagen system-
immanent; das folgt der Logik des Gesetzes. Das ist
durch die Optionspflicht im Prinzip auch nicht geändert
worden. Vor dem Hintergrund bitte ich sehr um Ver-
ständnis, dass wir mit Ihnen und selbstverständlich auch
mit dem Ministerium versuchen werden, einen vernünf-
tigen Weg zu finden.

Wenn es um die Frage geht, ob das jemanden provo-
ziert hat, kann ich nur sagen: Ach, nun seid doch nicht so
empfindlich. Dass Bundesländer, egal welcher Couleur,
im Bundesrat etwas anderes machen als die jeweils im
Bund regierende Koalition, das ist doch nichts Neues;
das ist Tagesgeschäft.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das soll sogar bei Herrn Seehofer schon mal vorgekommen sein! – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Wenn es keine parteipolitische Instrumentalisierung ist! – Gegenruf des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie haben Föderalismus überhaupt nicht verstanden, was?)


Wer das anders sieht, der hat dieses System nicht recht
verstanden.





Rüdiger Veit


(A) (C)



(D)(B)

Im Übrigen ist es – jetzt muss ich doch noch aus der
Rolle, die mir Dagmar Ziegler empfohlen hat, fallen;
aber nur ganz kurz – kein freundlicher Akt, einen Refe-
rentenentwurf auf den Weg zu bringen, ohne dem Koali-
tionspartner zuvor eine Lektüremöglichkeit eingeräumt
zu haben.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind ja Zustände! Spätrömische Dekadenz! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das für eine Koalition, wenn einer nur bestimmt!)


Diese milde Rüge ist aber akzeptiert worden. Deswegen
skandalisiere ich das nicht zu einem großen koalitions-
politischen Problem. Wir sind jetzt verpflichtet, nach
bzw. in der Ressortabstimmung miteinander eine prakti-
kable Regelung zu finden.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei solchen Verhältnissen würde ich mich für getrennt leben entscheiden!)


Daran werden wir mitwirken. Dass die Regelung mög-
lichst verwaltungsfreundlich sein soll, darf ich bei der
Gelegenheit ebenfalls betonen.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Auf Basis des Koalitionsvertrages!)


– Auf der Basis des Koalitionsvertrages.


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1801930100

Herr Kollege.


Rüdiger Veit (SPD):
Rede ID: ID1801930200

Ich bitte um Nachsicht, Frau Präsidentin. – Da kann

man aber auch die Lesart von Volker Beck vertreten und
sagen: Die Formulierung „und aufgewachsen“ passt
ganz gut in die Kategorie derer – auf die § 40 b des
Staatsangehörigkeitsgesetzes zielt –, die zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens unseres Gesetzes noch keine zehn
Jahre waren.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! So habe ich das immer gelesen! Ich war ja nicht dabei!)


Da kann man vielleicht noch sagen: Es ist sinnvoll, an
„und aufgewachsen“ anzuknüpfen. Bei anderen gilt das
vielleicht weniger.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Man muss sich nicht die Absurditäten des Kollegen Beck zu Eigen machen!)


– Gleich geraten wir in ein Koalitionsgespräch. Es ist
vielleicht nicht so günstig, das öffentlich zu führen.


Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1801930300

Herr Kollege Veit, meine Nachsicht ist jetzt zu Ende.

Rüdiger Veit (SPD):
Rede ID: ID1801930400

Frau Präsidentin, ich schließe meinen Beitrag und be-

danke mich für die Geduld.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1801930500

Vielen Dank. – Nächste Rednerin in der Debatte ist

die Kollegin Cemile Giousouf, CDU/CSU-Fraktion.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Übrigen auch eine Doppelstaatlerin! Problemlos!)



Cemile Giousouf (CDU):
Rede ID: ID1801930600

Ja, das stimmt, lieber Özcan Mutlu. – Sehr geehrte

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Er-
lauben Sie mir bitte eine Bemerkung: Von den Grünen
und den Linken brauchen wir uns die Integrationspolitik
und die Einbürgerungs- oder Staatsbürgerschaftspolitik
wirklich nicht erklären zu lassen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD] – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein guter Witz!)


Auch wenn Sie sich das gerne auf die Fahne schreiben,
ist es so: Die CDU hat sich stets für die Einbürgerung
und Integration starkgemacht.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist ein guter Einstieg in eine Rede! – Christine Buchholz [DIE LINKE]: Besonders in Hessen!)


Unter der Regierungsverantwortung von Helmut Kohl in
den Jahren 1991 und 1993 wurden fortwährend die Vo-
raussetzungen für die Einbürgerung erleichtert. Erstmals
konnten sogenannte Gastarbeiter deutsche Staatsbürger
werden.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?)


Lieber Herr Beck, im Jahr 2000 wurde das Staatsbür-
gerschaftsrecht grundsätzlich weiterentwickelt.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wer hat dagegengestimmt? Die CDU/CSU-Fraktion!)


Das neue Recht verkürzte die notwendige Aufenthalts-
dauer von 15 auf 8 Jahre. Das Geburtsortsprinzip wurde
eingeführt, und das Optionsmodell wurde geschaffen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Wer hat es gemacht? RotGrün!)


Wir wissen alle, dass das ein schwieriger politischer
Kompromiss war. Das geben wir auch gerne zu.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und Sie waren dagegen!)






Cemile Giousouf


(A) (C)



(D)(B)

Für die Schwierigkeiten, die mit dem Optionsmodell
verbunden sind, müssen wir in der neuen Regierung eine
Lösung finden.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für In-
tegration und Migration hat zur Zeit der Koalitionsver-
handlungen zur Staatsbürgerschaft folgende Position
eingenommen: Das Gremium plädiert für die Abschaf-
fung der Optionspflicht, weil sie junge Menschen
zwingt, zwischen Staatsbürgerschaften zu entscheiden.
Herr Beck, jetzt sollten Sie gut zuhören: Der Sachver-
ständigenrat sah jedoch auch ein, dass ein Mechanismus
erforderlich ist – ich zitiere –,

der eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehö-
rigkeit über das … Abstammungsprinzip und damit
eine Anhäufung von Mehrfachstaatsangehörigkei-
ten verhindert.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was bei den deutschen Schäferhunden in Russland nicht interessiert!)


Letzteres wirft nicht nur rechtstechnische, sondern
auch demokratietheoretische Probleme auf, wenn
etwa in großer Zahl Personen in Staaten wählen
können, von deren Gesetzgebung sie kaum oder gar
nicht betroffen sind …


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: So ist das! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was ist dann mit den Deutschen im Osten, die noch nicht einmal einen deutschen Pass hatten!)


Deshalb schlägt der Sachverständigenrat vor, für die
Vergabe der Staatsangehörigkeit zusätzlich das Prinzip
des Lebensmittelpunktes einzuführen. Lieber Herr Beck,
unabhängige Experten schlagen einen Bezug zum Ge-
burtsland vor!


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie sich mal kundig!)


Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die
jungen Zuwandererkinder ihren Lebensmittelpunkt in
Deutschland haben, war uns wichtig, als wir im Herbst
2013 die Optionsregelung verhandelten.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist mit den Aussiedlerkindern?)


Beide Parteien haben vor dem Hintergrund unterschied-
licher Integrationskonzepte eine Annäherung geschafft.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])


Beiden Parteien war klar, dass man Kindern, die bislang
optieren mussten, eine Tür öffnen wollte. Das haben wir
mit einem unkomplizierten Nachweis des Geboren- und
Aufgewachsenseins im neuen Gesetz etabliert.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ein Melderechtsverstoß der Eltern zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen kann, worauf das Kind keinen Einfluss hat! Aber die Rechtsfolgen muss es tragen!)

Zukünftig werden junge Menschen nicht mehr in die
schwierige Situation gebracht, sich zwischen zwei
Staatsbürgerschaften entscheiden zu müssen, wenn sie
hier geboren und aufgewachsen sind. Auch Sie, liebe
Kolleginnen und Kollegen der Opposition, können nicht
leugnen, dass das eine deutliche Verbesserung der Situa-
tion dieser Kinder ist. Es ist eine klare Botschaft, dass
sie mit den Wurzeln und der Herkunft ihrer Eltern zu
Deutschland gehören.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Durch eine Geburtsurkunde, einen Schulabschluss
oder eine Meldebescheinigung können sie ihren deut-
schen Pass beibehalten. Ich möchte gerne wissen, was da
unüberwindbare Kriterien sind, Herr Beck.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Jedes Kind, das in Deutschland geboren ist, bekommt
eine Geburtsurkunde. Wir haben in Deutschland eine
Schulpflicht und eine Meldepflicht. Wenn Sie heute eine
Ehe schließen wollen, müssen Sie mehr Dokumente ein-
reichen als dann, wenn Sie die deutsche Staatsbürger-
schaft beibehalten wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Liebe Frau Buchholz, ich möchte noch eine Bemer-
kung an Sie richten. Innenminister de Maizière hat be-
reits gesagt, dass die Optionskinder, die bislang durch
Gesetz den deutschen Pass verloren haben, diesen wie-
dererlangen können. In diesem Kontext von Rassismus
zu sprechen, finde ich, mit Verlaub, wirklich ungeheuer-
lich.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN)


Insgesamt würde ich Ihnen raten: Warten Sie erst einmal
den Gesetzentwurf ab! Warten Sie einmal ab, was die
Fachleute und die Ressorts zu dem Gesetzentwurf sagen!
Sie zerreden einen Gesetzentwurf und führen eine
Scheindebatte.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Meine Kolleginnen und Kollegen haben es bereits ge-
sagt: Über 90 Prozent der betroffenen jungen Menschen
erfüllen die Kriterien.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann brauchen wir es doch nicht mehr zu prüfen!)


– Wir wollen uns an den Koalitionsvertrag halten, lieber
Özcan Mutlu. Das ist der Unterschied. – Sie sind in
Deutschland geboren und aufgewachsen und/oder haben
einen Schulabschluss. Von knapp 5 000 jungen Men-
schen, die sich 2013 zwischen der deutschen und einer
anderen Staatsangehörigkeit entscheiden mussten, sind
lediglich 140 im Ausland gemeldet. Wollen wir jetzt für
diese 3 Prozent eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag
infrage stellen? Soll man für die 3 Prozent der Kinder,





Cemile Giousouf


(A) (C)



(D)(B)

die nämlich diese Kriterien nicht erfüllen, 97 Prozent der
Kinder in Ungewissheit lassen?


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für 3 Prozent machen Sie 40 000 Verwaltungsverfahren, die kein Mensch braucht! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!)


In einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Mit jedem Tag
wächst die Zahl der Optionskinder. Derzeit sind nicht die
aufgestellten Kriterien für die jungen Betroffenen ein
Hindernis, sondern das Hindernis besteht darin, dass es
keine zügige Umsetzung gibt. Im Jahr 2014 gibt es über
5 000 Optionskinder, und in den nächsten drei Jahren
werden es knapp 20 000 junge Menschen sein.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann handeln sie mal! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 2018 sind es 40 000 im Jahr!)


Sie haben ein Anrecht darauf, dass ihre Situation geklärt
wird.


(Beifall der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1801930700

Frau Kollegin Giousouf, denken Sie an die Redezeit?


Cemile Giousouf (CDU):
Rede ID: ID1801930800

Ich beende meine Rede sofort. – Sie in der Opposition

reden von einem bürokratischen Monstrum, aber die Op-
position schafft hier ein parlamentarisches Monstrum,
das nirgendwohin führt.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht unsere Aufgabe!)


Das haben die Migrantinnen und Migranten wirklich
nicht verdient. Sie verdienen eine zügige Umsetzung des
Koalitionsvertrages.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was tun Sie? Sie tun nichts! Wir haben den Antrag schon eingereicht!)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1801930900

Vielen Dank. – Letzter Redner in der Debatte ist der

Kollege Alexander Hoffmann, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Alexander Hoffmann (CSU):
Rede ID: ID1801931000

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegin-

nen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und
Herren von den Grünen, nach 55 Minuten dieser Aktuel-
len Stunde darf ich Ihnen vor allem eines sagen: Ihnen
ist es wieder einmal gelungen, mit dieser Debatte dieses
Haus von seiner eigentlichen Arbeit abzuhalten.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ein Träumer, oder? Wofür werden Sie denn bezahlt? – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Parlament! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Es ist unsere Aufgabe und unsere Pflicht!)


Das liegt im Wesentlichen an Folgendem: Wenn wir uns
heute, Herr Mutlu, ganz ruhig und unaufgeregt die Si-
tuation anschauen, dann sehen wir: Die Fakten und die
Tatsachen liegen auf dem Tisch. Wir haben eine Ver-
einbarung im Koalitionsvertrag, die eindeutig ist. Die
Koalitionspartner werden sie umsetzen. Ich habe volles
Vertrauen in unseren Koalitionspartner, dass wir hier zu
einem guten Ergebnis kommen.

Parallel dazu gibt es eine Initiative im Bundesrat; das
ist vollkommen legitim. Niemand will den Bundeslän-
dern durch die Koalitionsvereinbarung das verfassungs-
mäßig verbriefte Recht nehmen, im Bundesrat Initiati-
ven einzubringen.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das einmal dem Kollegen Strobl!)


Lassen Sie uns doch – das sage ich ganz unaufgeregt –
die Entscheidung abwarten. Dann werden wir weiterse-
hen.

Allerdings werden Sie sich heute von mir sagen las-
sen müssen, dass ich der Meinung bin, dass Sie mit De-
batten, wie wir sie heute wieder führen, mit Ihrer Aufge-
regtheit, Ihrer Unsachlichkeit und Ihrer Hitzigkeit, ein so
wichtiges Thema in meinen Augen eher nachhaltig be-
schädigen. Denn wenn wir über solche Themen diskutie-
ren, dann wird das Bild eines Landes skizziert, in dem es
Diskriminierung gibt, in dem Menschen mit Migrations-
hintergrund nicht willkommen sind.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagt Ihnen das etwas? NSU! Sagt Ihnen das etwas?)


Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich erlebe dieses
Land so nicht.

Sie skizzieren auch immer wieder falsche Realitäten.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Falsche Realitäten kann es nicht geben! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo leben Sie denn?)


Es wird suggeriert, dass jemand, der das Optionsrecht
entsprechend ausgeübt hat, nie wieder deutscher Staats-
bürger werden kann. Das ist nicht richtig. Es wird immer
wieder suggeriert, dass jemand, der die Frist beim Op-
tionszwang verstreichen lässt, gleich abgeschoben wird.
Auch das geht vollkommen an der Realität vorbei. Als
gute Demokraten tun wir alle gut daran, auch über
schwierige Themen sachlich, vor allem aber auch diffe-
renziert zu diskutieren.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, dann fangen Sie mal an damit!)


– Genau, Herr Mutlu, das wird gleich passieren.

Der Gesichtspunkt, der doch inmitten dieser ganzen
Diskussion steht, ist die Rechtssicherheit; jetzt hören Sie
bitte gut zu. Die Staatsangehörigkeit zieht in allen Län-
dern der Erde vor allem die Entscheidung nach sich:





Alexander Hoffmann


(A) (C)



(D)(B)

Welches nationale Recht, welches Erbrecht, welches Fa-
milienrecht, welches Strafrecht kommt danach zur An-
wendung?


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Hä?)


Es geht also um Rechtssicherheit.

Jetzt folgender Fall: Es gibt eine Ehe. Die Frau ist
deutsche Staatsangehörige, und der Mann hat die dop-
pelte Staatsbürgerschaft, so wie Sie es wollen. Aus der
Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. Die beiden leben
getrennt, und es geht um die Scheidung. Es geht konkret
um die Frage: Wer bekommt die Kinder? Der Mann er-
kennt, dass er nach dem deutschen Recht relativ wenige
Chancen hat, die Kinder zu behalten.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach ja? Das ist doch internationales Privatrecht!)


Er weiß aber auch, dass er nach dem Familienrecht sei-
nes Heimatlandes, weil dort ein anderer kultureller Hin-
tergrund herrscht, die Kinder ohne Probleme bekäme.
Also packt er die zwei Kinder ein, entzieht sie der Mut-
ter und reist in sein Heimatland.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was für eine Vorstellung! Wo holen Sie nur immer diese Beispiele her?)


Meine Damen, meine Herren, Sie werden nicht mit
politischen Mitteln, nicht mit juristischen Mitteln und
auch nicht mit Mitteln der Diplomatie in der Lage sein,
jemals wieder an diese Kinder heranzukommen. Natür-
lich können Sie jetzt sagen: Ja, aber wenn dort ihr Recht
gewählt wird und der Vater seine ursprüngliche Staatsan-
gehörigkeit behält, dann kann er die Kinder auch entzie-
hen. – Das mag sein. Aber mit der doppelten Staatsbür-
gerschaft schafft man ja überhaupt keine Grundlage, um
im Interesse aller Beteiligten ein für alle Mal Rechts-
sicherheit herzustellen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das jetzt eigentlich mit diesem Optionsgesetzentwurf zu tun? Das müssen Sie mir mal erklären!)


Rechtssicherheit wird geschaffen, indem sich der Vater
zur deutschen Staatsbürgerschaft bekennt und damit für
alle Beteiligten eindeutig und klar ist, welches Familien-
recht zur Anwendung kommt.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das machen wir jetzt davon abhängig, welchen Schulabschluss die Nichte von dem hat, oder was?)

– Kollege Beck, wir wollten ganz sachlich und unaufge-
regt diskutieren; das war doch die Idee.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sich auf einen Themenkreis begeben, der mit dem Gegenstand nichts mehr zu tun hat!)


Gestatten Sie mir abschließend ein paar persönliche
Sätze. Kollege Mutlu, ich habe Ihnen vor Weihnachten
gut zugehört, als Sie über dieses Thema in Bezug auf
Ihre eigene Person gesprochen und Begriffe wie „Hei-
mat“ und „Wurzeln“ verwendet haben. Ich persönlich
bin der Mann einer türkischen Frau. Ich bin stolz, Mit-
glied einer türkischen Großfamilie zu sein. Diese Groß-
familie ist bunt zusammengewürfelt.


(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Passen Sie auf, dass sie nicht die Kinder mit in die Türkei nimmt!)


– Herr Mutlu, hören Sie mir zu! Vielleicht ist das ja auch
für Sie ganz spannend. – Alle Familienangehörigen sind
Muslime. Die einen haben sich entschieden, deutsche
Staatsangehörige zu werden, und die anderen sind Tür-
ken geblieben. Da gibt es, Frau Pau, eben nicht diese
Unterscheidung zwischen „wir“ und „ihr“, wenn wir bei
einer Familienfeier zusammensitzen. Wenn wir da zu-
sammensitzen und über das Modell der doppelten Staats-
angehörigkeit reden, dann wundern die sich. Mein
Schwiegervater sagt mir: Wo meine Wurzeln sind, wo
meine Heimat ist, lese ich doch nicht in meinem Perso-
nalausweis. Das verbriefe ich doch nicht schwarz auf
weiß auf einem Blatt Papier. Das ist schon gar nicht in
einem Aktenvorgang bei der Staatsangehörigkeitsbe-
hörde dokumentiert. Wo meine Wurzeln und meine Hei-
mat sind, das behalte ich im Herzen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Und was sagt uns das jetzt?)



Ulla Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1801931100

Vielen Dank. – Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 13. März 2014,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.