Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1497
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
van Aken, Jan DIE LINKE 12.03.2014
Alpers, Agnes DIE LINKE 12.03.2014
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.03.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 12.03.2014
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 12.03.2014
Bülow, Marco SPD 12.03.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 12.03.2014
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 12.03.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 12.03.2014
Heller, Uda CDU/CSU 12.03.2014
Hunko, Andrej DIE LINKE 12.03.2014
Krichbaum, Gunther CDU/CSU 12.03.2014
Kunert, Katrin DIE LINKE 12.03.2014
Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 12.03.2014
Dr. Lenz, Andreas CDU/CSU 12.03.2014
Lutze, Thomas DIE LINKE 12.03.2014
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.03.2014
Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.03.2014
Röspel, René SPD 12.03.2014
Rüthrich, Susann SPD 12.03.2014
Schieder (Schwandorf),
Marianne
SPD 12.03.2014
Schmidt (Berlin),
Matthias
SPD 12.03.2014
Stritzl, Thomas CDU/CSU 12.03.2014
Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 12.03.2014
Vaatz, Arnold CDU/CSU 12.03.2014
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 5):
Wie haben sich seit dem Jahr 2009 die Absatzmengen von
Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von
Fluorchinolonen in der Veterinärmedizin entwickelt, bitte
nach Jahren auflisten, und wie hat sich im gleichen Zeitraum
die Antibiotikaresistenzlage bei E.-coli-Bakterien entwickelt,
bitte nach Jahren und allen untersuchten Wirkstoffgruppen
auflisten?
Die Abgabemengen werden seit 2011 aufgrund der
Vorgaben der Verordnung über das datenbankgestützte
Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen In-
stituts für Medizinische Dokumentation und Informa-
tion, DIMDI Arzneimittelverordnung, DIMDI-AMV, er-
fasst. Die Zahlen für 2011 und 2012 sind nachfolgender
Tabelle zu entnehmen Die Abgabemengen für 2013 lie-
gen noch nicht vor, da die Meldefrist für die Unterneh-
men erst am 31. März 2014 endet. Es handelt sich hier-
bei um die an Tierärzte abgegebenen Mengen.
Tabelle 1: Menge der an Tierärzte abgegebenen Anti-
biotika – Reinsubstanz – der Klassen Cephalosporinen
der dritten und vierten Generation sowie von Fluor-
chinolonen in den Jahren 2011 und 2012 in Tonnen und
prozentualer Anteil an in dem jeweiligen Jahr insgesamt
abgegebenen antibiotischen Wirkstoffen
In Anlage 1 sind die im Rahmen des jährlichen Zoo-
nosen-Monitorings erhobenen repräsentative Daten zur
Resistenzentwicklung von kommensalen E. coli gegen
die Chephalosporine der dritten Generation Cefotaxim,
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 12.03.2014
Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 12.03.2014
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 12.03.2014
Antibiotikaklassen 2011 2012
3. Generation
Cephalosporine
2 057
(0,1 Prozent)
2 346
(0,1 Prozent)
4. Generation
Cephalosporine
1 427
(0,1 Prozent)
1 399
(0,1 Prozent)
Fluorchinolone 8 247
(0,5 Prozent)
10 382
(0,6 Prozent)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
1498 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(B)
Ceftazidim und das Fluorchinolon Ciprofloxacin tabella-
risch dargestellt. Die Resistenzbewertung der Isolate er-
folgte anhand der sogenannten epidemiologischen Cut-
off-Werte. Diese bestimmen den Anteil mikrobiologisch
resistenter Isolate und geben frühzeitig Hinweise auf
eine beginnende Resistenzentwicklung. Eine Einstufung
als resistent nach diesem Bewertungssystem bedeutet
also nicht, dass eine Infektion mit diesem Erreger nicht
behandelbar ist.
Insgesamt ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil re-
sistenter E.-coli-Isolate unterscheidet sich deutlich zwi-
schen den Herkünften. Gegenüber Ciprofloxacin, einem
Vertreter der Fluorchinolone, sind vor allem E.-coli-Iso-
late aus Mastgeflügel und Geflügelfleisch mikrobiolo-
gisch resistent.
In allen betrachteten Lebensmittelketten werden Re-
sistenzen von E.-coli-Isolaten gegen Cephalosporine der
dritten Generation nachgewiesen. E.-coli-Isolate aus der
Lebensmittelkette Masthähnchen und aus Mastkälbern
weisen die höchsten Resistenzraten auf.
Zum Nachweis von Bakterien mit Resistenzen gegen
Cephalosporine der dritten und vierten Generation bei
Geflügel bzw. dessen Produkten ist festzustellen, dass
keine Präparate mit diesen Wirkstoffen zum Einsatz
beim Geflügel zugelassen sind, deren Einsatz bei diesen
Tierspezies ist verboten. Die Herkunft der Resistenzen
ist somit noch unklar.
Im Übrigen wird auf die Antworten zur Kleinen An-
frage „Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermedi-
zin“, Drucksache 17/10907 vom Oktober 2012 verwie-
sen.
Anlage 1 zu Frage 5
Ergebnisse der Resistenzuntersuchungen bei kom-
mensalen E. coli aus unterschiedlichen Herkünften im
Zoonosen-Monitoring der Jahre 2010 bis 2012
Tabelle 1: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler
E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Legehenne
Tierart/
Matrix
Legehennen,
Kot (2010)
Legehennen,
Kot (2011)
1001 Pro-zent N
Pro-
zent
Anzahl untersucht 27 2,7 642
Cefotaxime 28 2,8 10 1,6
Ceftazidime 55 5,5 11 1,7
Ciprofloxacin 1001 7,4 36 5,6
(D)
Tabelle 2: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Masthähnchen
Tabelle 3: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Zuchtputen und aus der Lebensmittel-
kette Mastpute
Tierart/
Matrix
Masthähnchen,
Kot (2010)
Masthähnchen,
Kot (2011)
Hähnchenfleisch
(2011)
N Prozent N Prozent N Prozent
Anzahl untersucht 200 246 172
Cefotaxime 27 13,5 19 7,7 8 4,7
Ceftazidime 27 13,5 18 7,3 11 6,4
Ciprofloxacin 108 54,0 119 48,4 90 52,3
Tierart/
Matrix
Zucht-
puten,
Kot (2012)
Mast
puten,
Kot (2010)
Mastputen,
Blinddarm-
inhalt
(2010)
Mastputen,
Blinddarm-
inhalt
(2012)
Mastputen,
Kot (2011)
Puten-
fleisch
(2010)
Puten-
fleisch
(2012)
N Pro-zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent
Anzahl
untersucht
12 127 356 332 184 289 307
Cefotaxime 1 8,3 0 0,0 8 2,2 5 1,5 4 2,2 6 2,1 16 5,2
Ceftazidime 1 8,3 0 0,0 6 1,7 5 1,5 4 2,7 5 1,7 12 3,9
Ciprofloxacin 3 25,0 43 33,9 118 33,1 123 37,0 52 28,3 99 34,3 127 41,4
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1499
(A) (C)
(B)
Tabelle 4: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Milchrindern und aus den Lebensmittel-
ketten Mastkalb, Mastrind sowie Mastkalb/Jungrind
Tierart/
Matrix
Milch-
rinder,
Tankmilch
(2010)
Mast-
kälber,
Kot (2010)
Mast-
rinder,
Kot (2011)
Mast-
kälber und
Jungrinder,
Kot (2012)
Mast-
kälber und
Jungrin-
der, Dick-
darminhalt
(2012)
Rindfleisch
(2011)
Kalb- und
Jungrind-
fleisch
(2012)
N Pro-zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent N
Pro-
zent
Anzahl unter-
sucht
95 272 909 217 298 68 70
Cefotaxime 3 3,2 28 10,
3
4 0,4 10 4,6 3 1,0 0 0,0 3 4,3
Ceftazidime 3 3,2 21 7,7 5 0,6 6 2,8 3 1,0 0 0,0 3 4,3
Ciprofloxacin 6 6,3 114 41,
9
33 3,6 26 12,
0
45 15,
1
3 4,4 9 12,
9
(D)
Tabelle 5: Anzahl und Anteil resistenter E.-coli-Iso-
late aus der Lebensmittelkette Mastschwein
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 6):
Plant die Bundesregierung angesichts der laut BVL-Moni-
toring 2012 „besorgniserregenden“ Resistenzentwicklung bei
den auch als Reserveantibiotika bekannten Cephalosporinen
der dritten und vierten Generation und Fluorchinolonen wei-
tere Einschränkungen oder ein Verbot des Einsatzes in der
Veterinärmedizin, und, wenn nein, warum nimmt sie hier
möglicherweise billigend eine weitere Verschärfung der Re-
sistenzlage und damit die Gefährdung von Menschenleben in
Kauf?
Die im Zoonosen-Monitoring erwähnte „besorgniser-
regende“ Resistenzentwicklung gegenüber Cephalospo-
rinen der dritten Generation und dem Fluorchinolon
Ciprofloxacin wurde bei kommensalen E. coli festge-
stellt, gegenüber den übrigen getesteten antibiotischen
Wirkstoffen gab es im Zeitraum 2009 bis 2011 keine
starke Veränderung der Resistenzlage. Kommensale
Tierart/
Matrix
Mast-
schweine,
Kot (2011)
Schweine-
fleisch (2011)
N Pro-zent N
Pro-
zent
Anzahl untersucht 859 52
Cefotaxim 16 1,9 1 1,9
Ceftazidim 13 1,5 1 1,9
Ciprofloxacin 51 5,9 3 5,8
Bakterien gehören zur sogenannten Normalflora, die bei
Menschen und Tieren unter anderem die Haut, die
Mundhöhle oder den Darm besiedelt. Der Nachweis von
kommensalen Bakterien steht also in keinem Zusam-
menhang mit einer krank machenden bakteriellen Infek-
tion.
Des Weiteren ist zu beachten, dass eine direkte Her-
leitung des Auftretens resistenter Bakterien beim Men-
schen von dem Einsatz von Antibiotika bei lebensmittel-
liefernden Tieren nicht möglich ist. Die Übertragung
erfolgt nur in Einzelfällen bei der Zubereitung der Le-
bensmittel, vor allem bei vorhandenen Hygienemängeln.
Dennoch geben die Ergebnisse aus Sicht der Bundes-
regierung Anlass zu prüfen, welche weiteren Maßnah-
men zur Gegensteuerung dieser Entwicklung hier gebo-
ten sind, zumal ein Anstieg der Resistenzen gegen die in
Frage 54 genannten Wirkstoffklassen auch in der Hu-
manmedizin beobachtet wird.
Für Cephalosporine und Fluorchinolone zur Anwen-
dung bei Tieren bestehen nationale und EU-weite Zulas-
sungen. Das für Tierarzneimittel zuständige Gremium
der Europäischen Arzneimittelagentur, EMA, der Aus-
schuss für Tierarzneimittel, CVMP, hat sich wiederholt
mit dem Einsatz von Cephalosporinen und Fluorchinolo-
nen bei Tieren beschäftigt und beschlossen, die Pa-
ckungsbeilagen mit Hinweisen auf eine umsichtige An-
wendung der entsprechenden Tierarzneimittel und die
Gefahr von Resistenzentwicklungen zu versehen. Kern-
punkt ist, dass Fluorchinolone und Cephalosporine der
dritten und viertenGeneration der Behandlung klinischer
Erkrankungen vorbehalten bleiben sollen, die auf andere
Klassen von Antibiotika unzureichend angesprochen ha-
ben bzw. bei denen mit einem unzureichenden Anspre-
chen zu rechnen ist („Second-Line“-Antibiotika).
Der CVMP kommt auf der Grundlage der Beurteilung
der derzeit vorliegenden Daten zu dem Schluss, dass das
Nutzen-Risiko-Verhältnis für diese Arzneimittel vorbe-
1500 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(D)(B)
haltlich der empfohlenen Änderungen der Produktinfor-
mation nach wie vor insgesamt positiv ist. Die Daten zur
Resistenzentwicklung aus dem Zoonosen-Monitoring
werden jährlich an die Europäische Agentur für Lebens-
mittelsicherheit, EFSA, übermittelt.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird eine Reduk-
tion des Einsatzes aller Antibiotika und insbesondere
dieser Substanzgruppen in der Tiermedizin angestrebt.
Mit diesem Ziel wurde die 16. AMG-Novelle mit dem in
ihr enthaltenen Antibiotikaminimierungskonzept erlas-
sen. Sie führt die Ermittlung der Therapiehäufigkeit in
Mastbetrieben ein. Darüber hinaus enthält die 16. AMG-
Novelle Ermächtigungen für weitere Vorgaben und Be-
schränkungen für den Einsatz von Antibiotika durch
Verordnungen.
So ist vorgesehen, in der Verordnung über Tierärztli-
che Hausapotheken, TÄHAV, eine Verpflichtung zur
Durchführung von Resistenztests, ein Umwidmungsver-
bot für die in Frage 54 genannten Wirkstoffklassen und
ein Verbot des Abweichens von den Gebrauchsinforma-
tionen bei oral zu verabreichenden Antibiotika aufzu-
nehmen und so die zulassungskonforme Anwendung
von Tierarzneimitteln zu stärken.
Die Bundesregierung ist also angesichts der sich ver-
schlechternden Resistenzlage nicht tatenlos geblieben,
sondern hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um
über eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes der Resis-
tenzentwicklung entgegenzuwirken.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE
LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 11):
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher
im Rahmen der laut der Bundesministerin der Verteidigung
Dr. Ursula von der Leyen „seit geraumer Zeit bestehenden Pa-
rallelplanung“ (Reuters vom 26. Februar 2014) für einen
Komplettabzug der Bundeswehr aus Afghanistan unternom-
men, und wann ist der spätestmögliche Zeitpunkt, an dem er
in Angriff genommen werden muss, um noch im Jahr 2014
abgeschlossen werden zu können?
Die Bundesregierung geht unverändert davon aus,
dass es zur Unterzeichnung des bilateralen Sicherheits-
abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Ame-
rika und Afghanistan kommt und die ISAF-Nachfolge-
mission „Resolute Support“ stattfindet. An dieser
Vorgabe richtet sich unverändert das Engagement in Af-
ghanistan aus.
Neben den Planungsüberlegungen zu einer NATO-ge-
führten Folgemission in Afghanistan nach dem Jahr
2014 wird gleichwohl parallel dazu auf militärplaneri-
scher Ebene Vorsorge für den Fall getroffen, dass es wi-
der Erwarten nicht zu dieser Mission kommt und das
deutsche Engagement im Rahmen der NATO-Mission
ISAF in Afghanistan bis zum 31. Dezember 2014 been-
det wird.
In Mazar-i-Sharif wurde im Februar 2013 zur mate-
riellen Entlastung des deutschen Einsatzkontingents
ISAF die „Materialschleuse Drehscheibe im Einsatz“ für
die Rückverlegung eingerichtet. In der Materialschleuse
wird das gesamte zur Rücklieferung vorgesehene Ma-
terial des deutschen Einsatzkontingents ISAF ange-
nommen, geprüft und unter Beachtung aller zoll- und
gefahrgutrechtlichen Vorgaben für den jeweiligen Trans-
portträger kommissioniert und abgesteuert.
Weiteres integrales logistisches Organisationselement
der materiellen Rückverlegung ist der logistische Um-
schlagpunkt in Trabzon in der Türkei, über den in einer
Kombination aus Luft- und Seetransport das Material
nach Deutschland zurückgeführt wird. Die bestehende
Parallelplanung wird durch diese konkreten Schritte un-
terstützt.
Die fortbestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der
weiteren Entwicklungen in Afghanistan, insbesondere
mit Blick auf die noch nicht erfolgte Unterzeichnung des
bilateralen Sicherheitsabkommens zwischen den Ver-
einigten Staaten von Amerika und Afghanistan, erfor-
dern jedoch die ständige Aktualisierung, Anpassung und
Überprüfung der derzeitigen Planungen. Eine verbindli-
che Aussage zum spätestmöglichen Zeitpunkt für eine
Entscheidung zum vollständigen Abzug der Bundeswehr
ist angesichts der Unwägbarkeiten und variablen Para-
meter derzeit nicht möglich.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE
LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 12):
Inwieweit hält die Bundesregierung die vom Hersteller
Airbus als Entschädigung für die Reduzierung einer Eurofigh-
ter-Bestellung angekündigte Forderung in Höhe von rund
900 Millionen Euro für gerechtfertigt, und in welcher Höhe
hat sie dafür in ihrer Haushaltsplanung bereits Mittel einge-
plant?
Die Forderung der Firma Airbus Defence & Space
wurde durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informa-
tionstechnik und Nutzung der Bundeswehr dem Grunde
nach nur teilweise und infolgedessen der Höhe nach
nicht akzeptiert, da die Ansprüche nicht hinreichend klar
dargelegt wurden. Der Industrie wurde die Möglichkeit
der Überarbeitung eingeräumt.
Für „Entschädigungen“, das heißt Ausgaben, die sich
aus dem Umstand der Nichtabnahme der Tranche 3B
und dem Rückbau der Fertigungsanlagen ergeben könn-
ten, wurde keine gesonderte Einplanung im Haushalt
vorgenommen. Gegebenenfalls erforderliche Ausgaben
könnten nach derzeitiger Einschätzung aus den für das
Vorhaben Eurofighter veranschlagten Haushaltsmitteln
finanziert werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1501
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 13):
Was sind die konkreten Gründe für die Verzögerung der
Ratifizierung der von der Bundesregierung am 11. Mai 2011
unterzeichneten Konvention „Übereinkommen des Europarats
zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt“, SEV-Nr.: 210, und wie ist die weitere
zeitliche Umsetzungsplanung?
Nach Art. 59 Grundgesetz ist zum Beitritt der Bun-
desrepublik zu einem völkerrechtlichen Vertrag wie
SEV 210 ein – in diesem Fall von Bundestag und Bun-
desrat zu verabschiedendes – Bundesgesetz erforderlich.
Bei SEV 210 handelt es sich um ein sehr umfangreiches
Vertragswerk (81 Artikel). Dieser Umfang hat zur Folge,
dass zur Erstellung des Entwurfes für das Bundesgesetz
umfangreiche Prüfungen erfolgen müssen. Insbesondere
ist zu prüfen, inwieweit zur Erfüllung aller sich aus dem
Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen ein geson-
dertes Umsetzungsgesetz bzw. eine Umsetzungsverord-
nung erforderlich ist.
Nach deutschem Recht – und in Übereinstimmung
mit dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969
über das Recht der Verträge – ist für eine Ratifizierung
Deutschlands erforderlich, dass ein völkerrechtlicher
Vertrag wie SEV 210 bereits vollständig in nationales
Recht umgesetzt ist. Dies erklärt auch die teilweise lan-
gen Zeitabstände zwischen Zeichnung der Verträge und
Beitritt Deutschlands im Vergleich zu anderen Staaten,
nach deren innerstaatlichen Vorschriften die Umsetzung
nicht bereits vor Beitritt erfolgen muss. Die Bundeslän-
der haben, wie nach innerstaatlichem Verfahren geregelt,
dem Vertrag vor Zeichnung und inzwischen auch der Ra-
tifizierung zugestimmt und sich somit auch an die Um-
setzung gebunden.
Die Bundesregierung prüft zurzeit den etwaigen ge-
setzlichen Umsetzungsbedarf auf Bundesebene und wei-
teren Durchführungsbedarf. Es wird angestrebt, im
nächsten Jahr einen Entwurf für das erforderliche Ver-
tragsgesetz vorzulegen.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 14):
Welche weiter gehenden Maßnahmen will die Bundes-
regierung zur verbindlichen Garantie eines flächendeckenden
Schutzes von Frauen gegen Gewalt ergreifen bzw. hat sie kon-
kret in Planung über die Einrichtung des bundesweiten Hilfe-
telefons hinaus?
Mit dem „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ über-
nimmt die Bundesregierung unmittelbar Verantwortung,
damit Frauen einen niederschwelligen Weg ins Hilfesys-
tem finden. Der Bund ist zudem in der Verantwortung,
wenn es um individuelle Leistungsansprüche der gewalt-
betroffenen Frauen nach den Sozialgesetzen geht.
Die Bundesregierung wird in Umsetzung des Koali-
tionsvertrages prüfen, wie ressortübergreifend Maßnah-
men zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und
Frauen gebündelt und Lücken im Hilfesystem geschlos-
sen werden können. Zudem wird die bedarfsgerechte
Ausgestaltung der Unterstützungsangebote für gewaltbe-
troffene Frauen auch Thema von Gesprächen zwischen
dem BMFSFJ mit den Ländern sein.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Fragen des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 22
und 23):
Wie hoch ist der aktuelle Spendenstand beim Förderverein
Berliner Schloss e. V. bzw. der Stiftung „Berliner Schloss –
Humboldtforum“, und gibt es darunter zweckgebundene
Spenden, beispielsweise für einzelne Fassadenelemente, die
Kuppel oder Ähnliches?
Welche anderen Pläne zur Kostenübernahme gibt es, wenn
die notwendigen Spenden nicht generiert werden, und welche
Verpflichtungsermächtigungen für vorbereitende Planungs-
und Bauleistungen für die historische Fassade bzw. die zusätz-
lichen baukulturell bedeutsamen Optionen wurden vom Bund
bereits eingegangen, ohne dass die dafür notwendigen Spen-
den vorliegen?
Zu Frage 22:
Neben Barspenden sind vom Förderverein Berliner
Schloss e. V. bei der Stiftung „Berliner Schloss –
Humboldtforum“ umfangreiche Sachspenden in Form
von Planungsleistungen und Modellen zu den barocken
Fassaden eingegangen.
Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ hat
bis 2014 insgesamt Barspenden inklusive darauf erwirt-
schafteter Zinsen in Höhe von 17,6 Millionen Euro ein-
genommen.
Sämtliche Spenden sind zweckgebunden, davon
7,8 Millionen Euro für die historischen Fassaden,
2,5 Millionen Euro für die zusätzliche bauliche Option
Eckrondell an der Südostfassade des Baukörpers. Für die
baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion histo-
rische Kuppel“ und „Innenportale“ stehen der Stiftung
zweckgebunden Spenden in Höhe von 7,2 Millionen
Euro zur Verfügung.
Zu Frage 23:
Die Bundesregierung erwartet nach den Erfahrungen
an anderer Stelle, dass sich mit erkennbarem Baufort-
schritt die Spendenbereitschaft weiter deutlich verstär-
ken wird. Sie geht davon aus, dass schließlich Spenden
in voller Höhe von 80 Millionen Euro bereitstehen.
Für die am Ende vollständig aus Spendenmitteln zu
finanzierenden barocken Außenfassaden Süd, West und
Nord sowie die des Schlüterhofes ist es notwendig,
bereits jetzt erste Verpflichtungen für spätere Jahre ein-
zugehen. Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Re-
gierungsentwurf zum Haushaltsplan 2014 und den Fi-
1502 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(D)(B)
nanzplanansätzen der Folgejahre berücksichtigt. Dem
Haushaltsausschuss und weiteren beteiligten Ausschüs-
sen – Kultur und Medien, Verkehr und Bau – des Deut-
schen Bundestages ist dazu am 14. Mai 2013 berichtet
worden.
Für eine spätere Realisierung der baukulturell bedeut-
samen Optionen wird entsprechend dem Beschluss des
Haushaltsausschusses innerhalb der festgelegten Kosten-
obergrenze von der Bauherrin Stiftung „Berliner Schloss –
Humboldtforum“ baukonstruktiv Vorsorge getroffen.
Die Bundesregierung geht für die baulichen Optionen
keine Verpflichtungsermächtigungen ein, ohne dass die
notwendigen Spenden zur Verfügung stehen.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübin-
gen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728,
Fragen 24 und 25):
Wird der Bund weitere Kosten beim Berliner Stadtschloss
– Humboldtforum – übernehmen, wenn die notwendigen
80 Millionen Euro an Spenden für die historische Fassade so-
wie die 28,5 Millionen Euro an Spenden für die zusätzlichen
baukulturell bedeutsamen Optionen – Kuppel etc. – nicht ge-
neriert werden, und, wenn ja, in welcher Höhe?
In welcher Höhe rechnet der Bund mit zusätzlichen Kos-
ten beim Berliner Stadtschloss – Humboldtforum – über die
ursprünglich geplanten 590 Millionen Euro hinaus, und plant
der Bund, diese in vollem Umfang zu übernehmen?
Zu Frage 24:
Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ er-
wartet mit sichtbar fortschreitendem Bau verbindlich
Spenden für die Mehrkosten der historischen Fassaden
in voller Höhe von 80 Millionen Euro. Die Bundesregie-
rung geht davon aus, dass Spendenmittel in dieser Höhe
rechtzeitig bereitstehen.
Zusätzliche baukulturell bedeutsame Optionen –
Kuppel etc. – werden nur realisiert, wenn die Finanzie-
rung aus Spenden rechtzeitig gesichert ist. So stehen für
die baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion
historische Kuppel“ und „Innenportale“ zweckgebun-
dene Spenden in Höhe von 7,2 Millionen Euro zur Ver-
fügung. Andere Optionen werden daher zurzeit nicht re-
alisiert.
Zu Frage 25:
Der Bund rechnet bei der planmäßig verlaufenden
Baumaßnahme Schloss/Humboldtforum nicht mit zu-
sätzlichen Kosten.
Ob Veränderungen durch allgemein steigende oder
fallende Baupreise – Baupreisindex – im weiteren Pro-
jektverlauf der Baumaßnahme bei zukünftigen Auftrags-
vergaben wirksam werden, ist rein spekulativ. Bisher
sind die kalkulierten Kosten eingehalten worden.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728,
Fragen 26 und 27):
Wurden beim Treffen der Umweltminister der Länder
Polen, Frankreich und Deutschland im Rahmen des Weimarer
Dreiecks im Februar dieses Jahres konkrete Ziele hinsichtlich
der notwendigen europäischen Klima- und Energieziele nach
2020 genannt, nachdem die Umweltminister in der Abschluss-
erklärung darin übereinstimmten, „dass die EU zeitnah einen
Beitrag für die Zeit nach 2020 vorlegt, der mit dem globalen
Anspruch vereinbar ist, den Temperaturanstieg auf weniger
als zwei Grad im Vergleich mit der Zeit vor der Industrialisie-
rung zu begrenzen“, und inwieweit gab es dazu Einigkeit?
Welche konkreten Vorschläge zur Reform des europäi-
schen Emissionshandels wurden beim Treffen der Umwelt-
minister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im
Rahmen des Weimarer Dreiecks im Februar dieses Jahres er-
örtert, nachdem sich in der Weimarer Erklärung vom Februar
2014 „die Minister zudem einig waren, dass das europäische
Emissionshandelssystem eine wichtige Rolle dabei spielt,
CO2-Emissionen kosteneffizient zurückzufahren“, sowie wei-
ter betont wurde, dass die Umweltminister ihr Interesse zum
Ausdruck gebracht hatten, „an dem Vorschlag der Kommis-
sion für eine strukturelle Reform des Systems zu arbeiten“,
und welche konkreten weiteren Schritte wurden diesbezüglich
verabredet?
Zu Frage 26:
Die deutsche Umweltministerin vertrat die bereits
mehrfach kommunizierten deutschen Zielvorstellungen –
Zieltrias: Klimaziel von mindestens 40 Prozent EU-
intern mit der Möglichkeit einer Ambitionssteigerung,
verbunden mit einem Beitrag aus internationalen Minde-
rungszertifikaten, im Zusammenhang mit einem inter-
nationalen Klimaschutzabkommen, Erneuerbare-Ener-
gien-Ziel von 30 Prozent, und Energieeffizienzziel.
Darüber konnte, wie in der gemeinsamen Erklärung
dargestellt, (noch) keine Einigung erzielt werden.
Zu Frage 27:
Es wurden Vorschläge zur Reform des Emissionshan-
dels erörtert. Konkrete weitere Schritte wurden nicht
vereinbart, aber die drei Staaten werden auf unterschied-
lichen Ebenen weiter in engem Kontakt bleiben.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die
Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE
LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 28):
Welche Pläne liegen im Bundesministerium für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung bezüglich der ange-
kündigten Etablierung zehn grüner Wertschöpfungszentren in
Afrika bisher vor (bitte besonders auf konkrete Lage, inhaltli-
che Ausrichtung, Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, In-
volvierung deutscher Unternehmen eingehen), und welcher
Zusammenhang besteht hierbei zu anderen, bereits bestehen-
den landwirtschaftlichen Entwicklungsprojekten (wie der G 8
New Alliance, der German Food Partnership oder den Agri-
cultural Growth Corridors)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1503
(A) (C)
(D)(B)
Das BMZ plant den Aufbau von zehn Innovations-
zentren zum Aufbau agrarischer Wertschöpfungsketten.
Diese Zentren bilden den Nukleus eines erweiterten
Reformansatzes zur Förderung kleinbäuerlicher Land-
wirtschaft in Entwicklungsländern. Diese Zentren sollen
jeweils aus einem Cluster von verschiedenen Einrichtun-
gen und Aufgaben der Wissensgenerierung und Wis-
sensvermittlung bestehen. Erst nach einer Konsultation
mit möglichen Partnern in Entwicklungsländern, die
noch bevorsteht, können Planungen hinsichtlich konkre-
ter Lage und Beteiligung lokaler, gegebenenfalls auch
deutscher und internationaler Partner in Angriff genom-
men werden. Ein formaler Zusammenhang mit anderen,
bereits bestehenden landwirtschaftlichen Entwicklungs-
projekten besteht nicht.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 29):
Inwieweit hält die Bundesregierung die Berücksichtigung
des Qualitätsgrundsatzes „barrierefrei“ in dem „Vorschlag für
eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qua-
litätsgrundsätze für den Tourismus“ (Ratsdokument 6872/14
vom 21. Februar 2014) mit Blick auf die auch vom Europäi-
schen Parlament ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention,
BRK – hier insbesondere die Art. 9 und 30, für ausreichend,
und was hat die Bundesregierung getan, um gemeinsam mit
Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen (ent-
sprechend Art. 4 Abs. 3 BRK), zum Beispiel der Nationalen
Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V., dafür zu werben,
dass sich der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ und ein europa-
weit einheitliches Kennzeichnungssystem dafür (über Nr. 3
Buchstabe d Ziffer ii hinaus) in den Empfehlungen wiederfin-
den?
Die EU-Kommission verfolgt mit dem „Vorschlag für
eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen
Qualitätsgrundsätze für den Tourismus“ das Ziel, die
Wettbewerbsbedingungen europaweit anzugleichen und
die Information von Verbrauchern über die Qualität von
Tourismusdienstleistungen einheitlich zu regeln. Dabei
geht es um eine generelle Festlegung von allgemeinen
Qualitätsgrundsätzen im Tourismus. Die Mitgliedstaaten
sollen die Anwendung der Grundsätze durch die touristi-
schen Dienstleister auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet
koordinieren und überwachen. In diesem speziellen
Kontext wurde der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ in
Ziffer 3 (d) ii des Vorschlags der Empfehlungen aufge-
nommen.
Deutschland hat auf dem Gebiet des barrierefreien
Tourismus bereits ein relativ gutes Niveau erreicht und
wird dies weiter ausbauen. Mit dem vom BMWi finan-
zierten Projekt „Entwicklung und Vermarktung barriere-
freier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines
Tourismus für Alle in Deutschland“ setzen wir neue
Maßstäbe. Nach einem bundesweit einheitlichen Kenn-
zeichnungssystem werden touristisch relevante Einrich-
tungen auf ihre Eignung für Menschen mit Aktivitäts-
und Mobilitätseinschränkungen geprüft und das Ergeb-
nis entsprechend kommuniziert.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dieses
Kennzeichnungssystem Eingang findet in ein europaweit
einheitliches Kennzeichnungssystem.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 31):
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Verschie-
bung der Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom
2014 (siehe Meldung „Veröffentlichung NEP und O-NEP
2014“ unter www.netzentwicklungsplan.de/ver%C3%B6ffent
lichung-nep-und-o-nep-2014) vor dem Hintergrund, dass
§ 12 b des Energiewirtschaftsgesetzes eine Veröffentlichung
am 3. März eines jeden Jahres verpflichtend vorsieht, und
welcher Zusammenhang besteht zwischen dieser Entschei-
dung und der öffentlichen Debatte über den Bau der Hoch-
spannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung von Bad Lauch-
städt nach Meitingen im Vorfeld der bayerischen
Kommunalwahlen?
Die Verschiebung der Veröffentlichung der Entwürfe
der Netzentwicklungspläne 2014 für Onshore und Off-
shore wurde zwischen der Bundesnetzagentur und den
Übertragungsnetzbetreibern vereinbart. Da die Netzent-
wicklungspläne auf den Szenariorahmen vom Sommer
2013 beruhen, hat die Bundesnetzagentur die Übertra-
gungsnetzbetreiber gebeten, neben den Netzberechnungen
für die Netzentwicklungspläne 2014 auch Sensitivitäten
zu rechnen, die sich aus den neuen Ausbaukorridoren für
erneuerbare Energien nach dem Koalitionsvertrag erge-
ben. Die Entwürfe der Netzentwicklungspläne sollen
gleichzeitig mit den Ergebnissen der Sensitivitätsanaly-
sen nach dem Koalitionsvertrag im April 2014 vorgelegt
werden. Dies bietet den Vorteil, dass in die sich anschlie-
ßende Konsultation der Netzentwicklungspläne auch die
Sensitivitätsberechnungen einbezogen werden können.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 32):
Welchen konkreten Inhalt – unter anderem Vergütungs-
höhe, Laufzeit etc. – besitzt der Vertrag für sogenannte Redis-
patch-Maßnahmen der Kraftwerksblöcke 4 und 5 des Gas-
kraftwerks Irsching, der im Frühjahr 2013 zwischen den
Kraftwerksbetreibern, dem Übertragungsnetzbetreiber
TenneT und der Bundesnetzagentur geschlossen wurde, und
wo ist dieser Vertrag einsehbar?
Die Frage betrifft den Vertrag zwischen der E.ON
Kraftwerke GmbH – Irsching 4 – und der TenneT TSO
GmbH sowie den Vertrag zwischen dem Gemeinschafts-
kraftwerk Irsching GmbH – Irsching 5 – und der TenneT
TSO GmbH. Die Laufzeit der geschlossenen Verträge
endet am 31. März 2016 und orientiert sich an der Absi-
cherung des Winters 2015/2016, bis zu dem das Kern-
kraftwerk Grafenrheinfeld stillgelegt werden soll. Im
Hinblick auf die Vertragsdetails wie insbesondere die
1504 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(D)(B)
Höhe der Vergütung handelt es sich um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien. Die Ver-
träge können in einer Fassung, in der die Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse geschwärzt wurden, bei der Bun-
desnetzagentur eingesehen werden.
Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 7
und 8 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Stromversorgungssicherheit in Süddeutsch-
land“ (Bundestagsdrucksache 17/13840) sowie auf die
Antwort auf die parlamentarische Anfrage „Redispatch-
Vereinbarung mit den Kraftwerken Irsching 4 + 5“ (Bun-
destagsdrucksache 17/14733) verwiesen.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 38):
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass das
TTIP-Abkommen die Konkurrenz der Arbeiterinnen und Ar-
beiter in den USA und der EU und den Druck auf soziale und
Arbeitsstandards in den USA und der EU erhöhen würde, und
inwiefern ist im Rahmen des Verhandlungsmandats der
Europäischen Kommission die Forderung des Deutschen Ge-
werkschaftsbundes, DGB, nach der Etablierung allgemeiner
Standards für die Arbeitnehmerrechte, die industriellen Bezie-
hungen und die Mitbestimmungsrechte, die dem höchsten Ni-
veau entsprechen, das bislang in einem Land erreicht wurde,
und der Einführung expliziter Klauseln, die einen Abbau von
Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbieten und den
jeweils höchsten erreichten Standard absichern (www.dgb.de
vom 14. Mai 2013), umsetzbar?
Die Bundesregierung sieht kein Risiko einer Absen-
kung von Arbeits- und Sozialstandards durch die TTIP-
Verhandlungen. Laut Verhandlungsmandat soll viel-
mehr ein hohes Arbeitsschutzniveau im Einklang mit
den geltenden Rechtsvorschriften gefördert werden. Das
Mandat enthält zudem die Klarstellung, dass das Recht
jeder Partei anerkannt werden soll, ihr eigenes Arbeits-
recht zu regeln.
Im Rahmen eines Nachhaltigkeitskapitels werden
also Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern in das Abkommen aufgenommen.
Die Einzelheiten müssen im Verlauf der Verhandlungen
mit den USA ausgehandelt werden.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Fragen 39 und 40):
Welche konkreten Auswirkungen für die Teilnahme am
Welthandel erwartet die Bundesregierung für die Länder des
globalen Südens durch den Abschluss eines Freihandelsab-
kommens EU-USA?
Welche konkreten Auswirkungen auf die Klagemöglich-
keiten von international agierenden Unternehmen vor einem
möglichen internationalen Schiedsgericht, das durch ein Frei-
handelsabkommen EU-USA geschaffen werden könnte, sieht
die Bundesregierung bei einem möglichen Verbot von Fra-
cking in Deutschland, zum Beispiel in Fällen von Unterneh-
men?
Zu Frage 39:
Der Abschluss einer transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA
brächte sowohl handelsschaffende wie auch handelsum-
lenkende Effekte mit sich.
Von der Handelsumlenkung würden infolge des Ab-
baus von Zöllen und technischen wie nichttechnischen
Handelsbarrieren vor allem die Teilnehmer der Freihan-
delsinitiative über eine intensivere Handelsverflechtung
profitieren. Dies könnte zum Teil zulasten der bisherigen
Handelspartner gehen.
Der handelsschaffende Effekt infolge einer erhöhten
Handelsintensität, steigender Beschäftigung und Ein-
kommen würde sich dagegen positiv auf den gesamten
Welthandel auswirken, sodass zum Beispiel infolge glo-
baler Wertschöpfungsketten auch Länder des „globalen
Südens“ indirekt von einem Freihandelsabkommen zwi-
schen der EU und den USA profitieren könnten.
Welcher Effekt letztlich überwiegt, ist im Vorhinein
nicht abzuschätzen.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung
mögliche Auswirkungen des Abkommens auf Entwick-
lungsländer im weiteren Verhandlungsprozess im Auge
behalten.
Zu Frage 40:
Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in
TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor-
lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Im Rah-
men von Investor-Staat-Schiedsverfahren kann ein Staat
nicht zur Änderung seiner Gesetze verurteilt werden.
Negative Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf
eine bereits getätigte Investition reichen auch nicht aus,
um einen Schadenersatz zu begründen. Vielmehr muss
die Gesetzesänderung willkürlich, unverhältnismäßig
oder diskriminierend sein.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 41):
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche
Dienstleistungssektoren bei den Verhandlungen im Trade in
Services Agreement von Liberalisierungen ausgenommen
werden sollen und ob sich darunter Bereiche der Pflege- und
Gesundheitsversorgung befinden?
Die Verhandlungen über das Trade in Services Agree-
ment, TiSA, stehen noch am Anfang. Ein erster Ange-
botsaustausch für den Dienstleistungsbereich hat im No-
vember stattgefunden. Die Bundesregierung strebt keine
Verpflichtungen zur Erleichterung des Marktzugangs im
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1505
(A) (C)
(D)(B)
gemischt oder öffentlich finanzierten Bereich des
Pflege- und Gesundheitsbereichs an.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 42):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie ein
TTIP-Abkommen ratifizieren wird, in dem der Bereich der
Alten- und Krankenpflege stärker dereguliert wird und dies zu
mehr Belastungen der Pflegebedürftigen und für deren Ange-
hörige führt?
Die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen stehen
noch am Anfang. Ein Angebotsaustausch im Dienstleis-
tungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst für Mitte
2014 geplant. Die Bundesregierung wird keine Ver-
pflichtungen zu Deregulierungsmaßnahmen im Bereich
der Alten- und Krankenpflege übernehmen.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Fragen 43 und 44):
Wie ist der aktuelle Stand in der Frage, Finanzdienstleis-
tungen innerhalb der Transatlantischen Handels- und Investi-
tionspartnerschaft, TTIP, zu verhandeln unter Berücksichti-
gung der der Presse zu entnehmenden unterschiedlichen
Positionen der Verhandlungsführer im Hinblick auf die Einbe-
ziehung von Fragen der Finanzmarktregulierung (Financial
Times vom 27. Januar 2014, „Brussels wants finance rules
back in US trade pact“)?
Welche Arten von Finanzdienstleistungen sollen aus Sicht
der europäischen Verhandlungsführung von der TTIP erfasst
werden, und zu welchen sogenannten Verpflichtungen – Com-
mitments – hat sie sich konkret bereit erklärt?
Zu Frage 43:
In den ersten drei Verhandlungsrunden haben die EU
und die USA auch über die Einbeziehung der Finanz-
dienstleistungen gesprochen. Dies gilt sowohl für die
Übernahme von Verpflichtungen im Marktzugang als
auch über eine etwaige regulatorische Kooperation in
diesem Bereich. Die EU hat insbesondere zu Letzterem
Vorschläge gemacht. Eine vertiefte Diskussion wird in
den kommenden Verhandlungsrunden angestrebt.
Zu Frage 44:
Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang.
Ein Angebotsaustausch im Dienstleistungsbereich ist
noch nicht erfolgt und erst für Mitte 2014 geplant. Inso-
fern kann noch keine Aussage über mögliche Verpflich-
tungen gemacht werden. In der Regel wird im Rahmen
von Freihandelsabkommensverhandlungen über die Be-
reiche Versicherungsdienstleistungen und Dienstleistun-
gen im Bankenbereich verhandelt.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/728, Fragen 45 und 46):
Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mit-
glieder der sogenannten Beratergruppe – Advisory Group –
zur Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP,
ausgewählt, und sind die unterschiedlichen Positionen und
Perspektiven auf die TTIP nach Einschätzung der Bundesre-
gierung ausgewogen vertreten – bitte begründen, auch im
Hinblick auf TTIP-kritische Positionen –, sodass dies auch
der Ausgewogenheit des gesamten Verhandlungsprozesses
genügt?
Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich de-
mokratischer Legitimation und parlamentarischer Regulie-
rungshoheit zum Vorschlag des EU-Handelskommissars
Karel De Gucht, im Rahmen der TTIP einen Regulatory
Cooperation Council zu etablieren – ein Gremium, das alle
zukünftigen Regulierungsvorschläge dahin gehend prüfen
soll, ob sie einen wesentlichen Einfluss auf den transatlanti-
schen Handel haben und mit den TTIP-Vereinbarungen kon-
gruieren?
Zu Frage 45:
Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung der Be-
ratergruppe, die ein breites Spektrum von Interessen ver-
tritt. Entscheidung und Auswahl liegen in der alleinigen
Verantwortung der EU-Kommission, die sich nach Auf-
fassung der Bundesregierung um eine ausgewogene Zu-
sammensetzung bemüht hat.
Zu Frage 46:
Laut Mandat kann die Kommission auch über Be-
stimmungen zur Schaffung einer institutionellen Grund-
lage für die Orientierung der künftigen Arbeiten im
Regulierungsbereich verhandeln. Die Bundesregierung
wird sich zu einem Vorschlag der EU-Kommission posi-
tionieren, sobald ein konkreter Textvorschlag für diesen
Bereich des Abkommens selbst vorliegt.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Fragen 47 und 48):
Welche Dienstleistungsbereiche sollen nach Meinung der
Bundesregierung bei der TTIP auf die Negativliste gesetzt
werden, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass
alle öffentlichen Dienstleistungen von der Liberalisierung
ausgenommen werden (bitte begründen)?
Wie ist das Verfahren einer Negativliste nach Meinung der
Bundesregierung mit noch nicht absehbaren zukünftigen Be-
reichen vereinbar, und warum setzt sich die Bundesregierung
nicht für eine Positivliste ein?
Zu Frage 47:
Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang.
Ob im Dienstleistungsbereich eine Negativliste verwen-
det wird, ist noch nicht geklärt. Ein Angebotsaustausch
im Dienstleistungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst
1506 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(D)(B)
für Mitte 2014 geplant. Insofern kann noch keine Aus-
sage über Verpflichtungen gemacht werden. Die Bundes-
regierung wird ihre Haltung mit den Ländern abstimmen
und strebt keine Verpflichtungen für Dienstleistungen
der öffentlichen Daseinsvorsorge an.
Zu Frage 48:
Die Entscheidung über die Verwendung einer Nega-
tivliste ist noch nicht gefallen. Die Bundesregierung
setzt sich für die Verwendung einer Positivliste ein.
Die Listung eines Sektors oder Bereichs auf einer Ne-
gativliste erfolgt auf Basis von Produktcodes nach inter-
nationaler Klassifizierung.
Auch ist für „neue Dienstleistungen“, die nicht unter
die bisherigen Klassifizierungen fallen, eine Sonderrege-
lung denkbar.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 49):
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der
Verhandlungen zur TTIP, und welches sind aus Sicht der Bun-
desregierung die größten Differenzen zwischen den Vertrags-
partnern, die ein Fortkommen der Verhandlungen zum jetzi-
gen Zeitpunkt erschweren?
Die Verhandlungen treten nach drei vorbereitenden
Runden jetzt in eine Phase ein, in der konkrete Textver-
handlungen beginnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass es inten-
sive Gespräche und Verhandlungen vor allem zu den
Themen regulatorische Zusammenarbeit und Marktzu-
gang – Dienstleistungen, Beschaffungswesen – geben
wird.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 50):
Welchen Grund gibt es dafür, dass der Investitionsschutz
und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren nicht aus den
Verhandlungen zur TTIP herausgenommen werden, obwohl
sowohl die USA als auch Europa und die Bundesrepublik
Deutschland in ihren Verfassungen das Recht auf Eigentum
und die Gewerbefreiheit garantieren, in einem umfassenden
Gesetzesrahmen sichern sowie durch eine unabhängige Justiz
absichern?
Seit dem Übergang der Kompetenz für ausländische
Direktinvestitionen durch den Vertrag von Lissabon auf
die EU kann die EU-Kommission für die EU und die
EU-Mitgliedstaaten Verhandlungen über Investitions-
schutz führen. Die EU-Kommission strebt die Aufnahme
von Investitionsschutzbestimmungen in die meisten
Freihandelsabkommen an, auch in das geplante Abkom-
men mit den USA. Aus Sicht der Bundesregierung ist
der Abschluss von Investitionsschutzverträgen mit Staa-
ten, die Investoren ausreichend Rechtsschutz gewähren
derzeit nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Verhand-
lungen mit den USA haben die EU und einige EU-Mit-
gliedstaaten jedoch andere Interessen als Deutschland.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/728, Frage 51):
Inwiefern hätte ein angeblich neuartiges Investitions-
schutzkapitel mit „modernen, nachvollziehbaren Vereinbarun-
gen“ zwischen der EU und den USA Auswirkung auf sonstige
bestehende Investitionsschutzverträge – abgesehen von den
einzelnen EU-Ländern, die bereits ein Investitionsschutzab-
kommen mit den USA haben –, und wie kann insofern „ein
für alle Mal ein Missbrauch der Investmentregeln verhindert“
werden (Karel De Gucht in SZ vom 21. Januar 2014)?
Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in
TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor-
lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Falls in
TTIP Investitionsschutzbestimmungen aufgenommen
werden, würden diese für die Vorbereitungen anderer
Verhandlungen der EU-Kommission über künftige Ab-
kommen mit Investitionsschutz der EU und der EU-
Mitgliedstaaten berücksichtigt, und zwar ebenso wie
etwaige bilaterale Verträge der Mitgliedstaaten und des
Vertragspartners. Geltende Investitionsschutzverträge
könnten abgeändert werden, wenn die Vertragsparteien
dies wünschen.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/728, Frage 52):
Sieht die Bundesregierung einerseits aufgrund des gerin-
geren Ambitionsniveaus der USA und stockender Verhand-
lungen zu Zöllen oder Marktzugang (vergleiche FAZ vom
5. März 2014) und andererseits aufgrund der Rüge der Euro-
päischen Union an den hohen deutschen Exportüberschüssen
Veranlassung, Veränderungen in Gewichtung und Ausrich-
tung der TTIP vorzunehmen sowie die exportorientierte
Wachstumsstrategie zugunsten einer stärkeren Orientierung
auf die binnenwirtschaftliche Entwicklung zu modifizieren
– bitte begründen –, und, wenn ja, welche konkret?
Die Exportstärke der deutschen Unternehmen wird
von der Kommission nicht gerügt. Vielmehr erklärt die
Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft ausdrücklich zu einem wichtigen Stützpfeiler
Europas. Aufgrund des mit rund 43 Prozent hohen Im-
portanteils deutscher Exporte profitieren vom Erfolg
deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten auch un-
sere europäischen Handelspartner direkt. Die Bundesre-
gierung teilt auch die Einschätzung der Kommission,
dass eine weitere Stärkung der deutschen Binnennach-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1507
(A) (C)
(D)(B)
frage erforderlich ist. Mit den im Koalitionsvertrag be-
schlossenen Maßnahmen werden die staatlichen Investi-
tionen und die binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte
weiter gestärkt. So wird die Bundesregierung etwa die
Investitionen in Verkehrsinfrastruktur um 5 Milliarden
Euro erhöhen und die Länder um 6 Milliarden Euro ent-
lasten, um Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen
und Hochschulen zu fördern. Auch die Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns ist geeignet, der Binnennach-
frage Auftrieb zu verleihen. Damit trägt Deutschland
zum Abbau der Ungleichgewichte in Europa bei.
Das am 10. Februar an die EU übermittelte erste
Marktzugangsangebot der USA für Industriegüter und
Agrarprodukte war zunächst enttäuschend, weil es ein
weit kleineres Ambitionsniveau als das des EU-Ange-
bots aufweist. – Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass es
in der Natur von Verhandlungen liegt, mit unterschiedli-
chen Vorstellungen über die Angebotsausgestaltung in
Verhandlungen zu starten. – In der vierten Verhand-
lungsrunde finden keine Gespräche zu Zollangeboten
statt. Die USA erstellen zunächst ein neues Angebot.
Die Bundesregierung begrüßt jedoch, dass die Kom-
mission ihr ambitioniertes Angebot für den Marktzugang
an zufriedenstellende Ergebnisse in anderen Verhand-
lungsbereichen, insbesondere an regulatorische Fragen,
gekoppelt hat.
Eine Änderung der strategischen Ausrichtung ist we-
der bei TTIP noch multilateral angezeigt. Vielmehr lie-
gen die Gründe zur Stärkung des internationalen Han-
dels auf der Hand:
Die WTO hatte sich im Dezember 2013 auf das soge-
nannte Bali-Paket geeinigt: Die Einigung umfasst Han-
delserleichterungen und Zollvereinbarungen, deren Aus-
wirkungen Experten global auf rund 1 Billion Dollar
(730 Milliarden Euro) schätzen.
Es könnten 21 Millionen neue Arbeitsplätze entste-
hen; die meisten davon in Entwicklungsländern. Im We-
sentlichen sieht das Abkommen den Abbau bürokrati-
scher Einfuhrhemmnisse vor. Die Entwicklungsländer
erhalten zudem einen besseren Zugang zu den Märkten
der Industrie- und Schwellenländer sowie zusätzliche
finanzielle Hilfen.
„Hauptnutznießer des Bali-Pakets sind die ärmsten
Entwicklungsländer“. Die Einigung erscheint als deutli-
ches Zeichen, dass die Entwicklungsländer die Globali-
sierung mittlerweile als Chance wahrnehmen.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Kerstin Kassner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 53):
Welche Auswirkungen sind beim Zustandekommen des
geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und
den USA mit einer entsprechenden Marktzugangsverpflich-
tung in Bezug auf die kommunale Organisationshoheit im Be-
reich der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung
zu erwarten?
Es sind keine Auswirkungen auf die kommunale
Organisationshoheit im Bereich der kommunalen Was-
server- und Entsorgung zu erwarten, weil die Bundes-
regierung für Deutschland keine entsprechenden Markt-
öffnungsverpflichtungen übernehmen wird.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Fragen 54 und 55):
Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die
Bundesregierung hinsichtlich der TTIP-Verhandlungen und
eines Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen
und auch des Verbots entsprechender Anwendungen ein?
Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die
Bundesregierung bei den TTIP-Verhandlungen mit Blick auf
die Urheberrechtsdurchsetzung, insbesondere hinsichtlich ei-
nes Three-Strikes-Modells und der Ausweitung der Störerhaf-
tung bei Urheberrechtsverletzungen außerhalb Deutschlands,
ein?
Zu Frage 54:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
dass die Umgehung von Kopierschutzmechanismen und
ein Verbot entsprechender Anwendungen Gegenstand
der Verhandlungen sind.
Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin,
dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die USA
Vertragsparteien völkerrechtlicher Verträge zum Urhe-
berrecht sind, unter anderem des Urheberrechtsvertrags
der Weltorganisation für geistiges Eigentum – WIPO,
Copyright Treaty, WCT – und des WIPO-Vertrages über
Darbietungen und Tonträger – Performances and Phono-
grams Treaty, WPPT. Beide Verträge sowie Art. 6 der
Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutz-
rechte in der Informationsgesellschaft, der die Vorga-
ben dieser Verträge für die EU und ihre Mitgliedstaaten
konkretisiert, enthalten Bestimmungen zum Schutz
technischer Schutzmaßnahmen vor Umgehung. Diese
Vorgaben wurden in § 95 a ff. des deutschen Urheber-
rechtsgesetzes umgesetzt. Die Bundesregierung geht da-
von aus, dass die Europäische Kommission die Verhand-
lungen auf der Grundlage des internationalen und
europäischen Rechtsrahmens führt.
Zu Frage 55:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
dass die genannten Fragen Gegenstand der TTIP-Ver-
handlungen sind. Allgemein ist bei Regelungen zur
Rechtsdurchsetzung nach Auffassung der Bundesregie-
rung besonders auf die Grundrechte der Bürgerinnen und
Bürger und auf den Datenschutz zu achten. Auch frei-
willige Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und
Internetdiensten dürfen keine Speicherungs- und Über-
wachungspflichten vorsehen, die über die gesetzlichen
Vorgaben hinausgehen.
1508 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Diether Dehm (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Fragen 56 und 57):
Existiert im Rahmen der Verhandlungen über das geplante
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP,
international und auch zwischen den Verhandlungspartnern
EU und USA eine belastbare Einigkeit darüber, was mit dem
Begriff „indirekte Enteignung“ umschrieben werden soll, und
welche Rechtsfolgen im Falle der Feststellung, dass eine „in-
direkte Enteignung“ vorliegt, hätte dies?
Wie verhalten sich die Vorschläge und Überlegungen über
die „indirekte Enteignung“ zu Art. 345 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem es ohne Ein-
schränkung heißt: „Die Verträge lassen die Eigentumsordnung
in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt“, und wel-
chen Einfluss hätten Regelungen über eine „indirekte Enteig-
nung“ in der TTIP auf „Enteignung[en] … zum Wohle der
Allgemeinheit“ nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes, GG,
und über die Überführung „in Gemeineigentum oder in andere
Formen der Gemeinwirtschaft“ nach Art. 15 GG?
Zu Frage 56:
Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in
TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor-
lage des Verhandlungsergebnisses entschieden.
Kommissar De Gucht hat Ende Januar mitgeteilt, dass
die EU-Kommission die Verhandlungen über den Be-
reich Investitionsschutz für drei Monate unterbrechen
will, um Konsultationen auf der Basis eines Textes der
EU-Kommission zum Investitionsschutz einschließlich
des Investor-Staat-Schiedsverfahrens durchzuführen. Im
Anschluss daran will die EU-Kommission die EU-Ver-
handlungsposition zu diesem Thema festlegen.
Zu Frage 57:
Derzeit liegen noch keine Vorschläge der EU über
ihre Verhandlungsposition zum Investitionsschutz vor.
Eine Regelung zum Schutz von Investoren gegen Ent-
eignungen müsste sich im Rahmen von Art. 345 AEUV
und Art. 14 Grundgesetz halten.
Anlage 29
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
18/728, Frage 58):
Welche Sanktionen hat die Bundesregierung gegen die
US-Regierung nach dem Einmarsch in den Irak im Jahr 2003
beschlossen?
Die Bundesregierung hat infolge des Irakkriegs im
Jahr 2003 keine Sanktionen gegen die amerikanische
Regierung verhängt.
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
18/728, Frage 59):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Einsatz von Scharfschützen im Februar 2014 auf dem Maidan
in Kiew?
Zu den näheren Umständen zum Einsatz von Scharf-
schützen liegen der Bundesregierung keine eigenen Er-
kenntnisse vor.
Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente,
umfassende Untersuchung unter Einbeziehung interna-
tionaler Institutionen ein.
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
18/728, Frage 60):
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine interna-
tionale forensische Untersuchung ein, die dem Verdacht des
estnischen Außenministers Urmas Paet nachgeht, den er in ei-
nem abgehörten und inzwischen online gestellten Telefonat
mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen-
und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 26. Februar
2014 geäußert hat, dass Demonstranten und Polizisten auf
dem Maidan von denselben Scharfschützen erschossen wur-
den, hinter denen nicht der ukrainische Präsident Wiktor
Janukowitsch stand, sondern Mitglieder der neuen Regie-
rungskoalition, und dieser Verdacht nach einem Gespräch mit
einer Ärztin, der zufolge Demonstranten und Polizisten von
den gleichen Leuten erschossen worden seien, worauf die ver-
wendete Munition hinweise, sich verstärkt habe (www.zeit.de/
politik/ausland/2014-03/kiew-ukraine-telefonat-ashton-paet),
und liegen der Bundesregierung Informationen über die
Gründe der bisher ausgebliebenen diesbezüglichen Ermittlun-
gen der Morde durch Scharfschützen vor?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der estnische
Außenminister klargestellt, dass er in dem Telefonat mit
der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Au-
ßen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton,
keine derartigen Schlussfolgerungen gezogen hat.
Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente,
umfassende Untersuchung unter Einbeziehung interna-
tionaler Institutionen ein.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
18/728, Frage 61):
Hat die Bundesregierung ihre Planungen für einen Einsatz
der Deutschen Marine zum vermeintlichen Schutz vor Terroris-
ten bezüglich derjenigen Schiffe, die an der Vernichtung der sy-
rischen Chemiewaffen beteiligt sind, angesichts der Äußerun-
gen des NATO-Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, dass
die „Planungen für eine gemeinsame Mission bei der Vernich-
tung syrischer Chemiewaffen auf einem US-Schiff im Mittel-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1509
(A) (C)
(D)(B)
meer beendet“ worden seien (http://de.reuters.com/article/top-
News/idDEBEEA2500220140306?sp=true), eingestellt, oder
plant die Bundesregierung den vermeintlichen Schutz der
Schiffe in einem anderen Rahmen?
Der Nordatlantikrat hat am 5. März 2014 entschieden,
die Planungen im Rahmen des NATO-Russland-Rats für
die maritime Absicherung der seegestützten Hydrolyse
der syrischen Chemiewaffen zu suspendieren. Die Ver-
nichtung der syrischen Chemiewaffen und das Hydro-
lyseverfahren an Bord der „Cape Ray“ selbst ist durch
diese Entscheidung nicht berührt.
Alternativen für die maritime Absicherung der Hydro-
lyse der syrischen Chemiekampfstoffe an Bord des US-
Schiffes „Cape Ray“ werden zurzeit geprüft. Die Bereit-
schaft der Bundesregierung, sich mit einer Marineeinheit
an der Absicherung der Hydrolyse zu beteiligen, gilt
fort.
Anlage 33
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 62):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicher-
heitslage an den fünf ukrainischen Atomstandorten, und wie
wird sie sich bezüglich der Forderung aus dem ukrainischen
Parlament, die internationale Staatengemeinschaft solle zum
Schutz der Atomanlagen Hilfe leisten, positionieren (bitte mit
ausführlicher Erläuterung des Vorgehens bzw. auch eigener
geplanter Maßnahmen)?
Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkennt-
nisse über eine konkrete Gefahren- oder Bedrohungslage
bezüglich kerntechnischer Anlagen und Kernkraftwer-
ken in der Ukraine vor. Nach unserer Kenntnis haben die
ukrainischen Behörden die Sicherheitsvorkehrungen an
allen ukrainischen Atomstandorten erhöht.
Die Ukraine hat am 4. März 2014 bei der Internatio-
nalen Atomenergie-Organisation, IAEO, die Bitte an-
hängig gemacht, sich an den internationalen Bemühun-
gen um eine Deeskalation der aktuellen Krise um die
Ukraine zu beteiligen und die Frage der nuklearen Si-
cherheit mit den russischen Behörden aufzunehmen. Die
Bundesregierung bemüht sich seit Beginn der Krise in
enger Abstimmung mit unseren Partnern um eine Dees-
kalation der Situation in der Ukraine.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 63):
In welchen Bundesländerregionen sind der Vollzug und
die Umsetzung der (Rahmen)Empfehlungen des Bundes für
den atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutz nach
Kenntnis der Bundesregierung und der Schutzkommission
beim Bundesminister des Innern hinsichtlich der Qualität
stark verbesserungsbedürftig (bitte möglichst vollständige
und konkrete Darlegung, falls möglich auch auf Ebene der
Kreise und Städte), und welche Berichte von atomkraftwerke-
bezogenen Katastrophenschutzübungen der letzten zehn Jahre
sind der Bundesregierung und/oder der Schutzkommission
beim Bundesminister des Innern bekannt (bitte jeweils mit
Angabe, mit welchem Verschlusssachengrad sie eingestuft
sind)?
In Deutschland sind für den Katastrophenschutz, auch
in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, die Länder
verantwortlich. In Planungen der Länder erhält der Bund
in der Regel keine Einsicht. Er kann diese, soweit sie
ihm bekannt sind, schon aus Gründen der fehlenden Zu-
ständigkeit auch nicht bewerten.
Zu einigen Übungen der Länder werden fachkundige
Beobachter von Bundesdienststellen eingeladen. So neh-
men beispielsweise Mitarbeiter des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
BMUB, sporadisch als Beobachter an Katastrophen-
schutzübungen in der Umgebung von Kernkraftwerken
teil. Berichte liegen aufgrund der Beobachterrolle aller-
dings nur vereinzelt und teilweise auch nur zu Teilaspek-
ten einer Übung vor. In diesem Sinne sind Berichte zu
Übungen um das Kernkraftwerk Krümmel im November
2005, um das Kernkraftwerk Gundremmingen im Juli
2008 und Juli 2011 und um das Kernkraftwerk Brokdorf
im Juli 2010 vorhanden. Eine Einstufung ist den vorlie-
genden Berichten nicht zu entnehmen.
Die Schutzkommission beim Bundesministerium des
Innern, BMI, ist ein Gremium unabhängiger Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftler, das die Bundes-
regierung ehrenamtlich in wissenschaftlichen Fragen des
Bevölkerungsschutzes berät (vergleiche § 19 des Geset-
zes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des
Bundes).
Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit hat sie eine Ar-
beitsgruppe eingerichtet, die jetzt eine Stellungnahme
„zur Umsetzung der Erfahrungen aus Fukushima für die
Planung von Notfallmaßnahmen in Deutschland“ vorge-
legt hat.
Die Stellungnahme der Schutzkommission beruht auf
Erfahrungen und Beobachtungen ihrer Mitglieder als
ausgewiesene Experten im Bevölkerungsschutz und soll
konstruktiv zu Verbesserungen anregen. Das BMI nimmt
auf solche Einschätzungen unabhängiger Wissenschaft-
ler keinen inhaltlichen Einfluss.
Da die Planung von Notfallschutzmaßnahmen, wie
ausgeführt, in die Zuständigkeit der Länder fällt, hat die
Schutzkommission ihre Stellungnahme – außer an BMI,
BMUB und die Vorsitzende des Ausschusses für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deut-
schen Bundestages – folgerichtig auch dem Vorsitzenden
der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senato-
ren der Länder übersandt.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 64):
1510 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(D)(B)
Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sport-
bund eingesetzten sogenannten Steiner-Kommission und der
Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin vorliegen,
und was ist aus Sicht der Bundesregierung noch zu tun, um in
absehbarer Zeit über einen möglichen fortbestehenden For-
schungsbedarf zum Thema „Doping in Deutschland in der
Zeit von 1990 bis heute“ zu entscheiden (siehe auch Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 18/683)?
Die Bundesregierung hat keine belastbare Kenntnis
darüber, wann die Abschlussberichte der vom Deutschen
Olympischen Sportbund eingesetzten „Steiner-Kommis-
sion“ und der von der Uni Freiburg eingesetzten „Evalu-
ierungskommission Freiburger Sportmedizin“ konkret
vorliegen werden. Dem Fragessteller bleibt es unbenom-
men, sich hierzu an die verantwortlichen Vorsitzenden
der oben genannten autonomen Kommissionen zu wen-
den. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bun-
desregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Frak-
tion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/517 vom
11. Februar 2014. Danach sind die Ergebnisse der Ab-
schlussberichte für eine belastbare Einschätzung, Be-
wertung und Eingrenzung eines möglichen fortbestehen-
den Forschungsbedarfs für den Zeitraum 1990 bis heute
unabdingbar.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 65):
Wie bewertet die Bundesregierung die Erlaubnis zur Wei-
terreise einer Mutter zweier von der Polizei als „islamistische
Extremisten“ bezeichneter Personen, bei der, während der
Ausreisekontrolle im Flughafen Köln/Bonn, Dutzende Maga-
zine für Sturmgewehre des Typs AK-47 gefunden wurden,
ohne diese anschließend einzubehalten (vergleiche Frankfur-
ter Allgemeine Zeitung vom 18. Februar 2014), und inwiefern
steht die Duldung bzw. Unterstützung der Reisetätigkeit und
des Waffentransports von möglichen V-Personen und deren
Angehörigen nach Syrien der gemeinsamen Linie aller Bun-
desländer entgegen, die Dschihadisten an der Ausreise zu hin-
dern?
Der geschilderte Vorgang war Gegenstand eines Er-
mittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln; der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am
3. März 2014 die Ermittlungen übernommen. Weitere
Auskünfte zu diesem Ermittlungsverfahren können nicht
gegeben werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungs-
rechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informations-
ansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt
hier nach konkreter Abwägungen der betroffenen Be-
lange das Informationsinteresse des Parlaments hinter
den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Eine
Auskunft hierzu könnte weitergehende Ermittlungsmaß-
nahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer
funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfol-
gung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat.
Unabhängig hiervon wurde der Sachverhalt unter
rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten nachbe-
reitet. Bei Würdigung der heute vorliegenden und zu-
sammengeführten Erkenntnisse ist festzuhalten, dass so-
wohl die Sicherstellung der mitgeführten Gegenstände,
als auch die Untersagung der Ausreise rechtlich möglich
ist. Dieses Ergebnis resultiert aus dem heutigen Erkennt-
nisumfang, der zum damaligen Zeitpunkt nicht vollum-
fänglich vorlag. Es bleibt festzuhalten, dass die Ausfuhr
entsprechender Teile ohne Genehmigung verboten ist.
Was die Ausfuhr entsprechender Gegenstände nach Sy-
rien angeht, gilt ein generelles Ausfuhrverbot. Umfang
und Art der Maßnahmen richten sich nach den konkreten
Gesamtumständen des Einzelfalls.
Bei vollumfänglichem Vorliegen aller Erkenntnisse
wären neben der Ausreiseverhinderung die Sicherstel-
lung der relevanten Gegenstände sowie die Einleitung
eines Strafverfahrens in Betracht zu ziehen gewesen.
Die Bundesregierung hält weiterhin an der gemeinsa-
men Linie mit den Bundesländer fest, im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten und bei rechtzeitigem Be-
kanntwerden von Reiseaktivitäten, solche Reisebewe-
gungen zu verhindern. Ich verweise hierzu auf die Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 17/14391
zur Antwort zu den Fragen 16 und 17.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 66):
Auf welche Hersteller von Data Mining Software ist das
Bundeskriminalamt, BKA, im Rahmen seiner „Marktbeob-
achtung“ (Bundestagsdrucksache 18/571) bislang gestoßen
– bitte hierzu mitteilen, an Vorführungen welcher Produkte
Behörden des Bundesministeriums des Innern teilnahmen,
Testberichte anforderten oder diese ungefragt erhielten –, und
inwiefern bzw. mit welchem (Zwischen-)Ergebnis wird beim
BKA auch untersucht, ob Data Mining und das damit verbun-
dene Herstellen von „neue[m] Wissen“ (Bundestagsdrucksa-
che 17/11582) überhaupt eingesetzt werden darf, ohne die je-
weiligen Errichtungsanordnungen durchsuchter Datenbanken
zu ändern bzw. anderweitig für die Umsetzung von Bürger-
rechten und Datenschutz zu sorgen?
Mit Data Mining werden allgemein Analysemethoden
von Datenbeständen umschrieben, die „neues Wissen“
aus Daten, zumeist auf statistisch-mathematischen Ver-
fahren basierend, generieren. So lässt sich die Bestim-
mung der statistischen Verteilung von Daten bereits un-
ter den Begriff des Data Minings fassen. Zum Data
Mining können somit auch viele für die Bürokommuni-
kation genutzte Programme eingesetzt werden.
Das Bundeskriminalamt, BKA, beobachtet allgemein
den Markt und nahm im Jahr 2013 an folgenden Vorfüh-
rungen verschiedener Produkte der nachfolgenden Fir-
men im Kontext Data Mining teil: Firma IBM, Firma
Netapp Deutschland GmbH, Firma Fun Communica-
tions GmbH, Firma CID Consulting GmbH, Firma
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1511
(A) (C)
(D)(B)
IABG mbH, Firma Moresophy GmbH und Firma Osher
Ltd.
Zudem hat das BKA im vorigen Jahr Testberichte von
der Firma IBM zu Ergebnissen des Einsatzes des Pro-
duktes Content Analytics und von der Oracle Deutsch-
land GmbH zu Ergebnissen der Entity Extraction erbe-
ten.
Data Mining im Sinne einer anlasslosen „Herstellung
von neuem Wissen“ wird im BKA nicht durchgeführt.
Das BKA führt kein Data Mining in dem beschriebe-
nen Sinne durch. Es erfolgt vielmehr eine zweckbe-
stimmte und technisch abgegrenzte Verarbeitung von
personenbezogenen Daten. Für die Verwendung von per-
sonenbezogenen Daten gelten dabei die datenschutz-
rechtlichen Vorgaben, die sich aus dem BKA-Gesetz,
dem Bundesdatenschutzgesetz, der Strafprozessordnung
und den jeweiligen Fachgesetzen ergeben. In den nach
dem BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung zu er-
stellenden Errichtungsanordnungen werden unter ande-
rem der Zweck der jeweiligen Datei sowie die zugriffs-
berechtigten Stellen festgelegt.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
gen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/728, Fragen 67 und 68):
Wie viele Personen aus dem NSU-Ermittlungs- und -Kla-
gekomplex befanden und befinden sich gegenwärtig im BKA-
Zeugenschutzprogramm, und durch welche Aktivitäten aus
den Bereichen organisierte und politisch motivierte Krimina-
lität wird dies für die einzelnen Personen begründet?
Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bun-
destagsdrucksache 18/682) auf Seite 4 ausführt: „Wirkungs-
voller Zeugenschutz in aktuellen und künftigen Fällen kann
nur gewährleistet werden, wenn die Arbeitsweise des Zeugen-
schutzes nicht offengelegt wird. Aus diesem Grunde können
keine Einzelheiten zur personellen und materiellen Ausstat-
tung der Zeugenschutzdienststelle sowie zu zeugenschutztak-
tischen Vorgehensweisen, wie z. B. der personellen Ausge-
staltung der Sachbearbeitung im Einzelfall, mitgeteilt
werden ... Im Hinblick auf die Beantwortung der vorliegenden
Kleinen Anfrage ist die Bundesregierung – nach sorgfältiger
Abwägung – zu der Auffassung gelangt, dass hier der Schutz
der hier in Frage stehenden Individualrechtsgüter (insbeson-
dere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Ar-
tikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) geschützter Personen, ihrer Ange-
hörigen und der sie schützenden Zeugenschützer sowie das
Interesse des Staates an einer funktionierenden und effektiven
Strafrechtspflege das Auskunftsrecht des Abgeordneten bzw.
der Fraktion im Einzelfall überwiegen und daher eine Beant-
wortung nicht erfolgen kann“, frage ich, wie nach Ansicht der
Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle des Zeugen-
schutzprogramms des BKA erfolgen soll?
Die Bekanntgabe von Einzelaspekten der im Rahmen
der NSU-Ermittlungen getroffenen Zeugenschutzmaß-
nahmen und der dahinterstehenden Erwägungen wäre
geeignet, die Zeugen, ihre Angehörigen oder die betei-
ligten Zeugenschützer zu gefährden, unter anderem da-
durch, dass die Arbeitsweise des Zeugenschutzes offen-
gelegt würde. Hierdurch würden wichtige Rechtsgüter
der geschützten Zeugen wie das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit – Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des
Grundgesetzes – für entsprechende Gefährder angreif-
bar, da diese aus entsprechenden Informationen auf
Schutzmaßnahmen rückschließen könnten.
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutz-
programm des BKA und Begleitung von Angeklagten zu
Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Komplex“,
Bundestagsdrucksache 18/682 vom 28. Februar 2014,
bereits ausgeführt, steht es der Bundesregierung daher
nicht zu, die Schutzmaßnahmen, die eine Auskunftsper-
son in einem laufenden Strafverfahren betreffen, zu
kommentieren. Bereits im Rahmen der Antwort der
Bundesregierung auf die zitierte Kleine Anfrage wird in
der Vorbemerkung ausführlich begründet, warum die
Bundesregierung keine detaillierten Auskünfte erteilen
kann.
Die Bundesregierung kommt dem verfassungsrecht-
lich verbürgten Frage- und Informationsrecht des Deut-
schen Bundestages umfassend nach. Sie weist jedoch
darauf hin, dass das parlamentarische Frage- und Infor-
mationsrecht seinerseits verfassungsrechtlichen Schran-
ken unterliegt.
So folgt die Bundesregierung bei der Beantwortung
parlamentarischer Anfragen strikt den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist der parlamen-
tarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Be-
antwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit ange-
legt (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]). Hiervon sind
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
richts Ausnahmen zulässig. Zum Schutz von Dienstge-
heimnissen darf die Bundesregierung im erforderlichen
Umfang gegenüber dem Parlament wirksame Vorkeh-
rungen gegen das Bekanntwerden ergreifen (vergleiche
BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen
eines Untersuchungsausschusses: vergleiche BVerfGE 124,
78 [128 f.]). So darf die Bundesregierung im erforderli-
chen Umfang Informationen als Verschlusssachen ein-
stufen, die nach der Geheimschutzordnung des Deut-
schen Bundestages den Abgeordneten zur Einsicht zur
Verfügung gestellt werden. Weiterhin kann nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aus-
kunftspflicht der Bundesregierung darüber hinaus dort
enden, wo ein auch nur geringfügiges Risiko, dass im
Rahmen einer Berichterstattung auch unter der Geheim-
schutzordnung des Deutschen Bundestages die angefrag-
ten detaillierten Informationen öffentlich bekannt werden
könnten, unter keinen Umständen hingenommen werden
kann (vergleiche BVerfGE 124, 78 [139]). Hierbei ist das
der parlamentarischen Kontrolle dienende parlamentari-
sche Fragerecht mit den betroffenen Belangen, die zur
Versagung von Auskünften führen können, abzuwägen
(vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]).
Diese konkrete, im Einzelfall zu treffende Güterab-
wägung wird unter anderem in der Antwort der Bundes-
regierung auf die in der Fragestellung zitierte Kleine An-
frage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutzprogramm
des BKA und Begleitung von Angeklagten zu Treffen
mit Zeugen im NSU-Komplex“ deutlich.
1512 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(D)(B)
Hier werden unter anderem Ausführungen zur Beglei-
tung durch den Zeugenschutz zu Treffen mit Zeuginnen
und Zeugen im NSU-Prozess gemacht. Detailauskünfte
zu Kontaktpersonen, ihrem Verhältnis zu dem Beschul-
digten, zum Ort, Datum und Häufigkeit der Zusammen-
künfte werden jedoch mit dem Hinweis auf das Recht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Zeugen
sowie seiner Kontaktpersonen und um den weiteren Ver-
lauf des Strafverfahrens und der Ermittlungen nicht zu
gefährden verweigert.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
gen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Fragen 69 und 70):
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwi-
schen ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/682, wo-
nach sich der Angeklagte H. G. lediglich einmal – und das vor
Beginn seiner Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm des
BKA – mit Zeugen im NSU-Verfahren vor dem Oberlandes-
gericht, OLG, München getroffen habe, und den Aussagen der
Zeugen A. Sch. und seiner Verlobten vor dem OLG München,
wonach es mindestens zwei Treffen gegeben habe, zu denen
H. G. in Begleitung von BKA-Zeugenschützern erschienen sei
(vergleiche www.nsu-nebenklage.de)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zeugen
A. Sch. und seine Verlobte in ihren Aussagen zu der Frage der
Begleitung von H. G. gelogen haben, und wenn ja, hat die
Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der Generalbundes-
anwalt deshalb Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaus-
sage gegen die Zeugen eingeleitet hat (Bundestagsdrucksache
18/682)?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzel-
aspekten eines laufenden Strafverfahrens vor einem
deutschen Gericht, da die rechtsprechende Gewalt nach
Art. 92 des Grundgesetzes den Richtern anvertraut ist
und die Bewertung von Zeugenaussagen geeignet ist,
den Grundsatz der Gewaltenteilung – Art. 20 Abs. 2
Satz 2 Grundgesetz – zu gefährden.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 71):
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Position
der Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e. V.,
eine Strafrahmenanpassung bei sexuellem Missbrauch wider-
standsunfähiger Personen innerhalb des Strafrechtes vorzu-
nehmen und für die notwendigen Änderungen „eine … Rechts-
tatsachenuntersuchung, in der geprüft wird, in welchen Fällen
in den letzten Jahren nach § 179 StGB verhandelt wurde und
ob die unterschiedlichen Strafmaße noch zeitgemäß sind“, in
Auftrag zu geben (www.kobinet-nachrichten. org/de/1/nach
richten/28894/Weibernetz-fordert-Untersuchung-in-Sachen-
Sexualstrafrecht.htm)?
Die Frage, ob die unterschiedlichen Strafdrohungen
in den §§ 177 und 179 StGB angemessen sind, wird be-
reits seit Inkrafttreten des 33. Strafrechtsänderungsgeset-
zes diskutiert. Durch das Gesetz zur Änderung der Vor-
schriften über die Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschrif-
ten vom 27. Dezember 2003 wurde deshalb in § 179
Abs. 3 StGB der besonders schwere Fall des sexuellen
Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen einge-
führt und die Strafdrohung für den Qualifikationstatbe-
stand des § 179 Abs. 5 StGB an den des § 177 Abs. 2
StGB angeglichen – Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jah-
ren.
Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung
tragenden Parteien festgelegt, dass klargestellt werden
soll, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch ent-
gegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst wi-
derstandsunfähigen Opfers als besonders schwerer Fall
des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Perso-
nen anzusehen ist. Das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz prüft derzeit die Umsetzung
dieser Vorgabe.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 18/728, Frage 72):
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der
Vorstellungen Griechenlands über einen weiteren Schulden-
schnitt in Bezug auf die nur noch wenig vorhandenen Privat-
gläubiger von Staatsschulden auf die staatlichen Gläubiger
und damit die europäischen Steuerzahler (www.dw.de vom
29. Januar 2014), und inwiefern würde ein weiterer Schulden-
schnitt durch vergleichbare Forderungen anderer Krisenstaa-
ten die gesamte Euro-Rettungsstrategie untergraben?
Eine Debatte über einen weiteren Schuldenschnitt für
Griechenland ist irreführend und nicht förderlich für das
Vertrauen in die Euro-Zone und damit die Stabilität der-
selben.
Die Mitgliedstaaten der Euro-Zone haben mit Be-
schluss über das laufende Griechenlandprogramm wie-
derholt betont, dass sie bereit sind, Griechenland auch
über das jetzige Programm hinaus weiter unter Auflagen
zu unterstützen, bis das Land seinen Finanzbedarf wie-
der am Kapitalmarkt decken kann. Das aktuelle Pro-
gramm läuft bis Ende 2014. Die Euro-Gruppe hat zuge-
sagt, dass, wenn Griechenland alle Bedingungen erfüllt
und falls dieses notwendig sein sollte, weitere Maßnah-
men geprüft werden, um die Schuldentragfähigkeit Grie-
chenlands mit Blick auf das Jahr 2020 zu verbessern.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 18/728, Frage 73):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Pro-
gramme aus den Rettungsmaßnahmen für Griechenland hin-
sichtlich des immer noch ausstehenden Prüfberichtes der
Troika vom Januar 2014, der ebenso ausstehenden Auszah-
lungen der für Dezember 2013 und für März 2014 vorgesehe-
nen Tranchen von bis zu 5 Milliarden Euro vor dem Hinter-
grund des Abschlusses der Prüfmission im Mai 2014 und der
dann fälligen Staatsanleihen von circa 10 Milliarden Euro?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1513
(A) (C)
(D)(B)
Das laufende Anpassungsprogramm zielt darauf ab,
durch Strukturreformen wieder ein tragfähiges Wirt-
schaftswachstum zu erreichen. Die griechische Wirt-
schaft steht 2014 an einem Wendepunkt. Nach einer lan-
gen Phase der Rezession rechnet die Troika für die
kommenden Jahre mit positiven Wachstumsraten (2014:
+ 0,6 Prozent; 2015: + 2,9 Prozent). Die Reformen, die
Griechenland durchgeführt hat, verdienen große Aner-
kennung. Um die Nachhaltigkeit der Erfolge sicherzu-
stellen, ist eine Fortsetzung dieses Kurses erforderlich.
Die Troika hat im Dezember 2013 die Umsetzung von
vier geforderten Meilensteinen bestätigt. Die Euro-
Gruppe hat daraufhin eine Sub-Tranche in Höhe von
1 Milliarde Euro der bereits im Juli 2013 freigegebenen
Tranche aus dem Anpassungsprogramm für Griechen-
land freigegeben.
Am 24. Februar 2014 hat die Troika ihre Mission in
Athen wieder aufgenommen, um die weiteren Fort-
schritte im Anpassungsprogramm zu bewerten. Aktuell
geht es insbesondere um weitere Maßnahmen zur Ver-
besserung der Standortqualität. Eine Bestätigung der Er-
füllung der Programmauflagen durch die Institutionen
der Troika ist Voraussetzung für die Auszahlung weiterer
Finanzhilfen.
Anlage 43
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen
der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Fragen 74 und 75):
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kern-
arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO,
im Rahmen des Freihandelsabkommens auch von den USA
eingehalten werden, angesichts der Tatsache, dass die USA
die entsprechende ILO-Konvention von 1998 nicht ratifiziert
haben und nur zwei der acht Normen für sich als verbindlich
erklären (www.dgb.de/repository/public_storage/aaaea4dc-bc
89-11e2-bf0d-00188b4dc422/file/Stellungnahme-geplante-Ver
handlungen-handels-und-Investitionsabkommen-EU-USA.pdf),
und wird die Bundesregierung einem Abkommenstext zustim-
men, der nicht die Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen zur
Voraussetzung hat, obwohl dies im Verhandlungsmandat für
die Europäische Kommission als Ziel erklärt wird?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die USA als
Voraussetzung für ein Freihandelsabkommen mit der Europäi-
schen Union die entsprechende ILO-Konvention ratifizieren
werden (www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeits
normen/lang--de/index.htm), obwohl sie dies bis zum heuti-
gen Tag verweigert haben, und, wenn nein, geht die Bundes-
regierung davon aus, dass die Europäische Kommission im
Falle der Verweigerung der Ratifizierung durch die USA die
Frage der Arbeitsnormen zur Sollbruchstelle eines Freihan-
delsabkommens machen wird?
Zu Frage 74:
Die Bundesregierung setzt sich für verbindlich festge-
schriebene, international anerkannte menschenrechtliche
und soziale Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeits-
normen und für deren Aufnahme in allen Handels-
abkommen der EU ein. Die diesbezüglichen Bestim-
mungen des Koalitionsvertrags bilden auch bei den
Verhandlungen zum Freihandelsabkommen, TTIP, die
Grundlage der Positionierung der Bundesregierung und
wurden gegenüber der EU-Kommission kommuniziert.
Die Bundesregierung steht in dieser Frage in fortlaufen-
dem Kontakt mit der Kommission. Die Kommission be-
tont unablässig, dass das hohe Schutzniveau in Europa
nicht zur Disposition steht. Im Verhandlungsmandat sind
hierzu klare Vorgaben enthalten. Die Zustimmung der
Bundesregierung zum Verhandlungsergebnis hängt da-
von ab, ob dieses bei Abwägung der einzelnen Vereinba-
rungen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland
liegt. Sofern das Abkommen, wie zu erwarten, ein ge-
mischtes Abkommen sein wird, das auch Zuständigkei-
ten der Mitgliedstaaten betrifft, bedarf es einer Ratifizie-
rung durch die Mitgliedstaaten – in Deutschland durch
den Bundestag und den Bundesrat.
Zu Frage 75:
Entsprechend der Erklärung der ILO über grundle-
gende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998
sind die Mitglieder der ILO verpflichtet, die grundlegen-
den Rechte der Kernarbeitsnormen einzuhalten, auch
wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifi-
ziert haben. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet,
im Rahmen des Normenüberwachungssystems der ILO
über den Stand von Gesetzgebung und Praxis zu berich-
ten. TTIP wird dem EU-Verhandlungsmandat folgend
ein Nachhaltigkeitskapitel einschließlich Streitbeile-
gungsmechanismus enthalten. Es soll ein Mechanismus
zur wirksamen Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen
im Sinne der ILO-Erklärung von 1998 über die grundle-
genden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie der
einschlägigen multilateralen und Umweltübereinkünfte
geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung wird Er-
gebnis der Verhandlungen sein. Auf die Antwort auf die
mündliche Frage Nr. 74 wird verwiesen.
Anlage 44
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE)
(Drucksache 18/728, Frage 76):
Plant die Bundesregierung, den am 19. Dezember 2011 er-
klärten Vorbehalt gegen die Anwendung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch, SGB II, im Rahmen des Europäischen Für-
sorgeabkommens zurückzunehmen und somit auch die Aus-
schlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II aufzuhe-
ben?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den zum
Europäischen Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember
1953 mit Wirkung zum 19. Dezember 2011 erklärten
Vorbehalt zurückzunehmen und die Vorschrift des § 7
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch auf-
zuheben.
Anlage 45
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/728, Frage 77):
1514 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(D)(B)
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechtspolitikbe-
richts im Jahr 2008 im Hinblick auf die Operationalisierung
der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakulta-
tivprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die
Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich
der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbe-
schwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung
nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und wonach die
Bundesregierung bereits im Jahr 2008 „das Ratifikationsver-
fahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vergleiche
Seite 372)?
Die Bundesregierung hat aktiv und konstruktiv an der
Erarbeitung des Fakultativprotokolls zum VN-Sozial-
pakt, der 1973 von Deutschland ratifiziert wurde, mitge-
wirkt und nach Annahme des Protokolls durch die Gene-
ralversammlung der Vereinten Nationen unverzüglich
mit der Prüfung der Zeichnung und Ratifizierbarkeit be-
gonnen.
Bislang wurde das Fakultativprotokoll innerhalb der
Europäischen Union lediglich von Spanien, der Slowa-
kei, Portugal und Finnland ratifiziert. Die überwiegende
Mehrheit der Länder befindet sich wie Deutschland noch
im Prüfungsprozess. Diese Prüfung gestaltet sich ange-
sichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpak-
tes nicht nur in Deutschland als komplex und zeitauf-
wendig und ist innerhalb der Bundesregierung noch
nicht abgeschlossen. Das Prüfverfahren ist notwendig
und soll mit dem Ziel der Ratifizierung zu Ende geführt
werden.
Anlage 46
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/728, Frage 78):
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozial-
charta durch den Europarat im Jahr 1996 im Hinblick auf eine
zügige Ratifikation der Charta durch die Bundesrepublik
Deutschland ergriffen, um die darin verbrieften sozialen Men-
schenrechte zu operationalisieren?
Deutschland hat die Revidierte Europäische Sozial-
charta, RESC, am 29. Juni 2007 gezeichnet. Die Prüfung
der Ratifizierung der RESC hat sich als sehr komplex er-
wiesen und dauert an. Es ist beabsichtigt, für das Ratifi-
zierungsverfahren notwendige Klärungen in der 18. Le-
gislaturperiode zügig voranzubringen.
Anlage 47
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen
der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 79 und 80):
In welcher Form hat die Bundesregierung die Entlastung
der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen in Höhe von 1 bzw. 5 Milliarden Euro
(vergleiche Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD)
in ihre mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis
2018 eingestellt?
Ist es Ziel der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zahlung von
1 Milliarde Euro jährlich zur umgehenden Entlastung der
Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe auf zwei
Jahre zu befristen, um damit zu unterstreichen, dass die Bun-
desregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Teilhabe-
leistungsgesetz schaffen wird, welches die Kommunen – wie
im Koalitionsvertrag zugesagt – insgesamt in Höhe von 5 Mil-
liarden Euro entlasten und das Leistungsrecht entsprechend
der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln wird?
In den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten
„Eckwerten des Regierungsentwurfs des Bundeshaus-
halts 2015 und des Finanzplans 2014 bis 2018“ sind für
die Jahre 2015 bis 2017 jeweils 1 Milliarden Euro einge-
stellt, für das Jahr 2018 5 Milliarden Euro.
Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015
bis 2018 wird erst am 2. Juli 2014 vom Bundeskabinett
verabschiedet.
Eine Befristung der Zahlung von jährlich 1 Milliarde
Euro auf zwei Jahre ist nicht vorgesehen.
Anlage 48
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 81):
Wie würden sich der Beitragssatz und das Sicherungs-
niveau – in Prozent – langfristig bis zum Jahr 2030 entwi-
ckeln, wenn die Bundesregierung die sogenannte Mütterrente
aus Steuermitteln finanzieren würde – bitte für die jeweiligen
Jahre getrennt ausweisen –, und wie viele der insgesamt rund
9,5 Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner, die von der
verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor
1992 geborene Kinder profitieren, erhalten derzeit zusätzlich
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung?
Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige
Teilfragen:
Antwort zu Teilfrage 1:
Wie in der allgemeinen Begründung im Entwurf zum
RV-Leistungsverbesserungsgesetz dargestellt, fällt der
Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung durch
die Maßnahmen des Rentenpakets langfristig bis zum
Jahr 2030 um 0,4 Prozentpunkte höher aus, das Siche-
rungsniveau vor Steuern um 0,7 Prozentpunkte geringer.
Wegen der Wirkungszusammenhänge im System der
gesetzlichen Rentenversicherung sind Aussagen zur
Wirkung auf Beitragssatz und Sicherungsniveau nur ins-
gesamt und nicht getrennt nach einzelnen Maßnahmen
möglich. Eine Modellrechnung, bei der hypothetisch
eine vollständige Steuerfinanzierung der Ausweitung der
Kindererziehungszeiten simuliert wird, würde bis zum
Jahr 2030 zu einem um 0,2 Prozentpunkte höheren Bei-
tragssatz und einem um 0,4 Prozentpunkte geringeren
Sicherungsniveau vor Steuern führen.
Antwort zu Teilfrage 2:
Angaben darüber, wie viele Rentnerinnen und Rent-
ner der gesetzlichen Rentenversicherung mit vor 1992
geborenen Kindern Leistungen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, liegen weder
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1515
(A) (C)
(D)(B)
in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung
noch in den Statistiken des Statistischen Bundesamtes zur
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor.
Anlage 49
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 82):
Wie haben sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Mittel
für aktive Arbeitsmarktpolitik entwickelt – bitte jährliche An-
gaben für Soll und Ist insgesamt sowie nach Rechtskreisen
ausweisen –, und wie sieht für diesen Bereich die mittelfris-
tige Finanzplanung aus?
Die Ansätze für Eingliederungsleistungen und aktive
Arbeitsmarktpolitik in den Rechtskreisen SGB II und
SGB III sind nicht miteinander vergleichbar. Auf eine
Gesamtdarstellung wird daher verzichtet.
Rechtskreis SGB II, Grundsicherung für Arbeitsu-
chende:
Die Entwicklung der im Bundeshaushalt zur Verfü-
gung gestellten Mittel sowie der nach der aktuellen Fi-
nanzplanung vorgesehenen Ansätze, Soll, und der Aus-
gaben, Ist, für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
und für Verwaltungskosten für die Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in der nachfol-
genden Übersicht dargestellt:
* einschließlich der Mittel für Bundesprogramme und zusätzlicher
Mittel für Bildungsmaßnahmen
Jahr
Eingliederungs-
mittel* Verwaltungsmittel
Soll
in Millio-
nen Euro
Ist
in Millio-
nen Euro
Soll
in Millio-
nen Euro
Ist
in Millio-
nen Euro
2005 6 550 3 564 3 270 3 052
2006 6 737 4 624 3 500 3 607
2007 6 700 4 998 3 498 3 676
2008 6 642 5 493 3 600 3 776
2009 6 600 5 902 4 000 4 210
2010 6 600 6 017 4 400 4 413
2011 5 303 4 448 4 290 4 339
2012 4 403 3 754 4 050 4 209
2013 3 903 3 537 4 050 4 495
2014 3 903 4 046
2015 3 903 4 043
2016 3 903 4 052
2017 3 903 4 052
2018 3 093 4 052
Rechtskreis SGB III, Arbeitslosenversicherung:
Die Entwicklung der Ist-Ausgaben und der Soll-An-
sätze für die Jahre 2009 bis 2013/2014 sowie die Mittel-
fristplanung für die Jahre 2015 bis 2018, die die Bundes-
agentur für Arbeit, BA, für ihren Verwaltungsrat
aufstellt, ist in der nachstehenden Tabelle aufgestellt.
* interne Mittelfristplanung der BA
Anlage 50
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 83):
Wie hat sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Zahl der
Arbeitslosen entwickelt – bitte jährliche Angaben insgesamt,
nach Rechtskreisen und Langzeitarbeitslosigkeit machen –,
und mit welcher Entwicklung der Arbeitslosigkeit rechnet die
Bundesregierung in den kommenden Jahren?
Die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen war
in beiden Rechtskreisen und auch in der Gruppe der
Langzeitarbeitslosen zwischen 2009 und 2013 insgesamt
rückläufig. So hat sich die Gesamtzahl der Arbeitslosen
in diesem Zeitraum von rund 3,41 Millionen auf
2,95 Millionen verringert, die der Langzeitarbeitslosen
ging von 1,14 Millionen auf 1,05 Millionen zurück. Ak-
tuell – Februar 2014 – gibt es in Deutschland 3,14 Mil-
lionen Arbeitslose, davon sind rund 1,08 Millionen be-
reits ein Jahr oder länger arbeitslos. Der relativ hoch
erscheinende Wert für Februar ist saisonbedingt – im
Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeits-
losen insgesamt um gut 18 000 gesunken.
Die jährliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach
Rechtskreis, Jahren und Langzeitarbeitslosigkeit zeigt
die nachstehende Tabelle.
Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik
Jahr Sollin Milliarden Euro
Ist
in Milliarden Euro
2009 15,209 16,812
2010 16,407 14,982
2011 14,367 11,196
2012 11,037 8,983
2013 10,676 8,632
2014 9,651
2015 9,4*
2016 9,1*
2017 8,9*
2018 8,7*
1516 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
(A) (C)
(B)
Für die kommenden Jahre rechnet die Bundesregierung mit einem leichten jährlichen Rückgang der Arbeitslosig-
keit.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Berichtsmonat Arbeitslose insgesamt Arbeitslose SGB III Arbeitslose SGB II Langzeitarbeitslose
JD 2009 3 414 531 1 189 905 2 224 626 1 136 964
JD 2010 3 238 421 1 075 436 2 162 985 1 130 446
JD 2011 2 975 836 891 875 2 083 961 1 055 353
JD 2012 2 896 985 902 174 1 994 811 1 031 722
JD 2013 2 950 250 969 598 1 980 652 1 050 435
Februar 2014 3 137 866 1 104 533 2 033 333 1 078 785
(D)
19. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zum Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht
Anlagen