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    Plenarprotokoll 18/19 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 19. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Fortschritts- bericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bun- desregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1447 A Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1447 B Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1448 C Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1448 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1448 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1449 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1449 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1449 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt)  (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1449 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1449 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1450 A Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1450 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1450 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1450 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1450 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1451 A Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1451 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1451 B Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1451 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 A Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 C Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 D Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1453 A Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1453 B Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1453 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1453 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1454 A Dr. Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 1454 C Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1454 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1454 D Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455 A Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1455 A Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455 C Andrea Nahles, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1455 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde  Drucksache 18/728 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1456 A Mündliche Frage 1 Karin Binder (DIE LINKE) Verbraucherschutzstandards im TTIP-Ab- kommen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1456 B Zusatzfragen Karin Binder (DIE LINKE). . . . . . . . . . . . . . . 1456 C Ralph Lenkert (DIE LINKE). . . . . . . . . . . . . . 1456 D Mündliche Frage 2 Karin Binder (DIE LINKE) Verbraucherschutz- und Umweltstandards im Rahmen des Freihandelsabkommens mit den USA Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1457 B Zusatzfragen Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1457 B Mündliche Frage 3 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ausschluss des Agrarkapitels aus dem EU- Verhandlungsmandat zum TTIP Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1457 D Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1457 D Mündliche Frage 4 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Angebote der EU im Agrar- und Lebens- mittelkapitel bei den TTIP-Verhandlungen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1458 C Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 1458 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1459 B Mündliche Frage 7 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherung der Bundeswehrkaserne in See- dorf Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1459 C Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1459 D Mündliche Frage 8 Inge Höger (DIE LINKE) Auftrag und Ausstattung des Flotten- dienstboots „Alster“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1460 A Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1460 B Mündliche Frage 9 Inge Höger (DIE LINKE) Tödlicher Einsatz von US-Drohnen im Rahmen eines Luftangriffs der NATO- Schutztruppe ISAF am 6. März 2014 in Afghanistan Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1460 D Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1461 B Mündliche Frage 10 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tödliche Drohnen- und Kommandoein- sätze mit deutscher Beteiligung und Fort- setzung der ISAF-Einsätze in Afghanistan Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1461 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1462 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1462 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1463 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 III Mündliche Frage 19 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzausstattung der gesetzlichen Kran- kenversicherung bis 2017 Antwort Annette Widmann-Mauz,  Parl. Staatssekretärin BMG. . . . . . . . . . . . . 1463 D Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1464 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1464 C Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1464 D Mündliche Frage 20 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einnahmen des Gesundheitsfonds und Fondsreserven Antwort Annette Widmann-Mauz,  Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 1465 A Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1465 C Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1466 A Mündliche Frage 21 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchungsbericht zum Seeunfall des Containerschiffs „MSC Flaminia“ Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1466 B Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1466 C Mündliche Frage 30 Manfred Grund (CDU/CSU) Ausschluss der Kunststoffrecyclingunter- nehmen von der Befreiung zur Zahlung der EEG-Umlage Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1467 A Zusatzfragen Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1467 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1467 D Mündliche Frage 33  Ralph Lenkert (DIE LINKE) Verfahrenskosten im ICSID-Schieds- gerichtsverfahren mit Vattenfall Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1468 D Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1468 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1468 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1469 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1469 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1469 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1470 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1470 D Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1471 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1471 B Mündliche Frage 34 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Streitverfahren von Staaten mit Investoren vor internationalen Schiedsgerichten Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1471 C Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1471 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1472 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1473 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1473 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1474 A Manfred Grund (CDU/CSU)  (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . 1474 C Dagmar Ziegler (SPD)  (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . 1474 C Mündliche Frage 15 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf die Zulassung und den Patentschutz von Arzneimitteln innerhalb der EU Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1475 C Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1475 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Mündliche Frage 16 Birgit Wöllert (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf gemeinnützige Träger in den Bereichen der Palliativversorgung und der Sterbebeglei- tung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1476 B Zusatzfrage Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1476 B Mündliche Frage 17 Harald Weinberg (DIE LINKE) Etwaige Auswirkungen des TTIP-Abkom- mens auf Krankenhausleistungen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1476 C Zusatzfrage Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1476 C Mündliche Frage 18 Harald Weinberg (DIE LINKE) Mögliche Privatisierungstendenzen bei ge- setzlichen Krankenkassen infolge des TTIP-Abkommens Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1476 D Zusatzfrage Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1476 D Mündliche Frage 35 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Ausgestaltung der Rechte von Finanz- dienstleistern im Rahmen des TTIP-Ab- kommens mit den USA Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1477 A Zusatzfragen Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 1477 B Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1477 D Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1478 A Mündliche Frage 36 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Schutzrechte für öffentliche Sparkassen im Rahmen des TTIP-Abkommens Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1478 B Mündliche Frage 37 Birgit Wöllert (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf gemeinnützige Träger im Bereich der Ret- tungsdienste Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1478 C Zusatzfragen Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1478 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1479 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1479 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeits- recht Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1480 A Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . 1481 A Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1482 B Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1483 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1484 D Heinrich Zertik (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1486 A Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1487 A Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1488 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1489 B Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1490 C Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1492 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1494 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1495 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1497 A Anlage 2 Mündliche Frage 5 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 V Absatzmengen von Cephalosporinen seit dem Jahr 2009 Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin  BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1497 C Anlage 3 Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Resistenzentwicklung bei Reserveantibio- tika in der Veterinärmedizin Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1499 B Anlage 4 Mündliche Frage 11 Christine Buchholz (DIE LINKE) Komplettabzug der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500 B Anlage 5 Mündliche Frage 12 Christine Buchholz (DIE LINKE) Entschädigungsforderungen von Airbus wegen Reduzierung einer Eurofighter-Be- stellung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500 D Anlage 6 Mündliche Frage 13 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Gründe für die verzögerte Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501 A Anlage 7 Mündliche Frage 14 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Maßnahmen zur verbindlichen Garantie eines flächendeckenden Schutzes von Frauen gegen Gewalt Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501 B Anlage 8 Mündliche Fragen 22 und 23 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung der Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter,  Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 1501 C Anlage 9 Mündliche Fragen 24 und 25 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahme weiterer Kosten beim Berliner Stadtschloss durch den Bund Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter,  Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 1502 A Anlage 10 Mündliche Fragen 26 und 27 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalte des Treffens der Umweltminister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im Februar Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter,  Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 1502 C Anlage 11 Mündliche Frage 28 Niema Movassat (DIE LINKE) Etablierung grüner Wertschöpfungszen- tren in Afrika Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1502 D VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Anlage 12 Mündliche Frage 29 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Berücksichtigung des Qualitätsgrundsatzes „barrierefrei“ in dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die euro- päischen Qualitätsgrundsätze für den Tou- rismus Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503 A Anlage 13 Mündliche Frage 31 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung des Netzentwicklungs- plans Strom 2014 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503 C Anlage 14 Mündliche Frage 32 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Redispatch-Maßnahmen des Gaskraft- werks Irsching Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503 D Anlage 15 Mündliche Frage 38 Andrej Hunko (DIE LINKE) Regelungen der Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1504 A Anlage 16 Mündliche Fragen 39 und 40 Annette Groth (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf den Welthandel und auf die Klagemöglich- keiten von international agierenden Unter- nehmen bei einem möglichen Verbot von Fracking in Deutschland Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1504 B Anlage 17 Mündliche Frage 41 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Liberalisierungen im Trade in Services Agreement Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1504 D Anlage 18 Mündliche Frage 42 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf die Pflege- und Gesundheitsversorgung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 A Anlage 19 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Regelungen von Finanzdienstleistungen in- nerhalb des TTIP-Abkommens Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 A Anlage 20 Mündliche Fragen 45 und 46 Sabine Leidig (DIE LINKE) Besetzung der sogenannten Beratergruppe zu TTIP und Vorschlag zur Etablierung ei- nes Gremiums zur Prüfung von Regulie- rungsvorschlägen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 C Anlage 21 Mündliche Fragen 47 und 48 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Verfahren einer Negativliste im TTIP-Ab- kommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 VII Anlage 22 Mündliche Frage 49 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Stand der Verhandlungen zum TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1506 A Anlage 23 Mündliche Frage 50 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlung zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1506 B Anlage 24 Mündliche Frage 51 Klaus Ernst (DIE LINKE) Auswirkungen neuer Investitionsschutzre- geln zwischen der EU und den USA auf be- stehende Investitionsschutzverträge Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1506 C Anlage 25 Mündliche Frage 52 Klaus Ernst (DIE LINKE) Veränderung der Ausrichtung im TTIP- Abkommen zugunsten einer Stärkung der Binnenwirtschaft Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1506 D Anlage 26 Mündliche Frage 53 Kerstin Kassner (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf die kommunale Wasserver- und Abwasser- entsorgung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1507 B Anlage 27 Mündliche Fragen 54 und 55 Herbert Behrens (DIE LINKE) Regelungen zum Kopier- und Urheber- schutz im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1507 C Anlage 28 Mündliche Fragen 56 und 57 Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) Verwendung und Definition des Begriffs der „indirekten Enteignung“ im TTIP-Ab- kommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 A Anlage 29 Mündliche Frage 58 Heike Hänsel (DIE LINKE) Sanktionen gegen die US-Regierung nach dem Einmarsch in den Irak 2003 Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 B Anlage 30 Mündliche Frage 59 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einsatz von Scharfschützen auf dem Mai- dan Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 C Anlage 31 Mündliche Frage 60 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Untersuchung der Morde durch Scharf- schützen auf dem Maidan Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 C VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Anlage 32 Mündliche Frage 61 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Schutz der Schiffe mit den zu vernichten- den syrischen Chemiewaffen Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 D Anlage 33 Mündliche Frage 62 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitslage der ukrainischen Atom- kraftwerke Antwort Michael Roth, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1509 A Anlage 34 Mündliche Frage 63 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Empfehlungen für den atomkraftwerkebezogenen Katastrophen- schutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1509 B Anlage 35 Mündliche Frage 64 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Abschlussberichte der Steiner-Kommis- sion und der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin des Deutschen Olympischen Sportbunds zum Thema Doping Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1509 D Anlage 36 Mündliche Frage 65 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reisetätigkeit und Waffentransport mögli- cher V-Personen nach Syrien Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1510 A Anlage 37 Mündliche Frage 66 Andrej Hunko (DIE LINKE) Marktbeobachtung des Bundeskriminal- amts zu Data-Mining-Software Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1510 D Anlage 38 Mündliche Fragen 67 und 68 Petra Pau (DIE LINKE) BKA-Zeugenschutzprogramm für Perso- nen aus dem NSU-Ermittlungs- und Klage- komplex und Möglichkeiten der parlamen- tarischen Kontrolle Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1511 A Anlage 39 Mündliche Fragen 69 und 70 Martina Renner (DIE LINKE) Zeugenaussagen im NSU-Verfahren Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1512 A Anlage 40 Mündliche Frage 71 Katrin Werner (DIE LINKE) Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch wi- derstandsunfähiger Personen Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär  BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1512 B Anlage 41 Mündliche Frage 72 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Auswirkungen eines weiteren Schulden- schnitts für Griechenland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1512 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 IX Anlage 42 Mündliche Frage 73 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Umsetzung der Programme aus den Ret- tungsmaßnahmen für Griechenland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1512 D Anlage 43 Mündliche Fragen 74 und 75 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen als Voraussetzung für das TTIP-Abkom- men Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1513 A Anlage 44 Mündliche Frage 76 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Vorbehalt gegen die Anwendung des SGB II im Rahmen des Europäischen Für- sorgeabkommens Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1513 D Anlage 45 Mündliche Frage 77 Azize Tank (DIE LINKE) Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1513 D Anlage 46 Mündliche Frage 78 Azize Tank (DIE LINKE) Ratifikation der revidierten Europäischen Sozialcharta Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1514 B Anlage 47 Mündliche Fragen 79 und 80 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1514 B Anlage 48 Mündliche Frage 81 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkung einer Finanzierung der soge- nannten Mütterrente aus Steuermitteln Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1514 C Anlage 49 Mündliche Frage 82 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Entwicklung der Mittel für die Arbeits- marktpolitik und der Arbeitslosenzahl Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1515 A Anlage 50 Mündliche Frage 83 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Anzahl der Arbeitslosen in den Jahren 2009 bis 2014 und voraussichtliche Ent- wicklung Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1515 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1447 (A) (C) (D)(B) 19. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1497 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D)  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 12.03.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 12.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 12.03.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 12.03.2014 Bülow, Marco SPD 12.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 12.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 12.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 12.03.2014 Heller, Uda CDU/CSU 12.03.2014 Hunko, Andrej DIE LINKE 12.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 12.03.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 12.03.2014 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 12.03.2014 Dr. Lenz, Andreas CDU/CSU 12.03.2014 Lutze, Thomas DIE LINKE 12.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.03.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.03.2014 Röspel, René SPD 12.03.2014 Rüthrich, Susann SPD 12.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 12.03.2014 Schmidt (Berlin), Matthias SPD 12.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 12.03.2014 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 12.03.2014 Vaatz, Arnold CDU/CSU 12.03.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 5): Wie haben sich seit dem Jahr 2009 die Absatzmengen von Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von Fluorchinolonen in der Veterinärmedizin entwickelt, bitte nach Jahren auflisten, und wie hat sich im gleichen Zeitraum die Antibiotikaresistenzlage bei E.-coli-Bakterien entwickelt, bitte nach Jahren und allen untersuchten Wirkstoffgruppen auflisten? Die Abgabemengen werden seit 2011 aufgrund der Vorgaben der Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen In- stituts für Medizinische Dokumentation und Informa- tion, DIMDI Arzneimittelverordnung, DIMDI-AMV, er- fasst. Die Zahlen für 2011 und 2012 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen Die Abgabemengen für 2013 lie- gen noch nicht vor, da die Meldefrist für die Unterneh- men erst am 31. März 2014 endet. Es handelt sich hier- bei um die an Tierärzte abgegebenen Mengen. Tabelle 1: Menge der an Tierärzte abgegebenen Anti- biotika – Reinsubstanz – der Klassen Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von Fluor- chinolonen in den Jahren 2011 und 2012 in Tonnen und prozentualer Anteil an in dem jeweiligen Jahr insgesamt abgegebenen antibiotischen Wirkstoffen In Anlage 1 sind die im Rahmen des jährlichen Zoo- nosen-Monitorings erhobenen repräsentative Daten zur Resistenzentwicklung von kommensalen E. coli gegen die Chephalosporine der dritten Generation Cefotaxim, Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 12.03.2014 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 12.03.2014 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 12.03.2014 Antibiotikaklassen 2011 2012 3. Generation Cephalosporine 2 057 (0,1 Prozent) 2 346 (0,1 Prozent) 4. Generation Cephalosporine 1 427 (0,1 Prozent) 1 399 (0,1 Prozent) Fluorchinolone 8 247 (0,5 Prozent) 10 382 (0,6 Prozent)  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1498 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (B) Ceftazidim und das Fluorchinolon Ciprofloxacin tabella- risch dargestellt. Die Resistenzbewertung der Isolate er- folgte anhand der sogenannten epidemiologischen Cut- off-Werte. Diese bestimmen den Anteil mikrobiologisch resistenter Isolate und geben frühzeitig Hinweise auf eine beginnende Resistenzentwicklung. Eine Einstufung als resistent nach diesem Bewertungssystem bedeutet also nicht, dass eine Infektion mit diesem Erreger nicht behandelbar ist. Insgesamt ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil re- sistenter E.-coli-Isolate unterscheidet sich deutlich zwi- schen den Herkünften. Gegenüber Ciprofloxacin, einem Vertreter der Fluorchinolone, sind vor allem E.-coli-Iso- late aus Mastgeflügel und Geflügelfleisch mikrobiolo- gisch resistent. In allen betrachteten Lebensmittelketten werden Re- sistenzen von E.-coli-Isolaten gegen Cephalosporine der dritten Generation nachgewiesen. E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Masthähnchen und aus Mastkälbern weisen die höchsten Resistenzraten auf. Zum Nachweis von Bakterien mit Resistenzen gegen Cephalosporine der dritten und vierten Generation bei Geflügel bzw. dessen Produkten ist festzustellen, dass keine Präparate mit diesen Wirkstoffen zum Einsatz beim Geflügel zugelassen sind, deren Einsatz bei diesen Tierspezies ist verboten. Die Herkunft der Resistenzen ist somit noch unklar. Im Übrigen wird auf die Antworten zur Kleinen An- frage „Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermedi- zin“, Drucksache 17/10907 vom Oktober 2012 verwie- sen. Anlage 1 zu Frage 5 Ergebnisse der Resistenzuntersuchungen bei kom- mensalen E. coli aus unterschiedlichen Herkünften im Zoonosen-Monitoring der Jahre 2010 bis 2012 Tabelle 1: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Legehenne Tierart/ Matrix Legehennen, Kot (2010) Legehennen, Kot (2011) 1001 Pro-zent N Pro- zent Anzahl untersucht 27 2,7 642 Cefotaxime 28 2,8 10 1,6 Ceftazidime 55 5,5 11 1,7 Ciprofloxacin 1001 7,4 36 5,6 (D) Tabelle 2: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Masthähnchen Tabelle 3: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Zuchtputen und aus der Lebensmittel- kette Mastpute Tierart/ Matrix Masthähnchen, Kot (2010) Masthähnchen, Kot (2011) Hähnchenfleisch (2011) N Prozent N Prozent N Prozent Anzahl untersucht 200 246 172 Cefotaxime 27 13,5 19 7,7 8 4,7 Ceftazidime 27 13,5 18 7,3 11 6,4 Ciprofloxacin 108 54,0 119 48,4 90 52,3 Tierart/ Matrix Zucht- puten, Kot (2012) Mast puten, Kot (2010) Mastputen, Blinddarm- inhalt (2010) Mastputen, Blinddarm- inhalt (2012) Mastputen, Kot (2011) Puten- fleisch (2010) Puten- fleisch (2012) N Pro-zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent Anzahl  untersucht 12 127 356 332 184 289 307 Cefotaxime 1 8,3 0 0,0 8 2,2 5 1,5 4 2,2 6 2,1 16 5,2 Ceftazidime 1 8,3 0 0,0 6 1,7 5 1,5 4 2,7 5 1,7 12 3,9 Ciprofloxacin 3 25,0 43 33,9 118 33,1 123 37,0 52 28,3 99 34,3 127 41,4 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1499 (A) (C) (B) Tabelle 4: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Milchrindern und aus den Lebensmittel- ketten Mastkalb, Mastrind sowie Mastkalb/Jungrind Tierart/ Matrix Milch- rinder, Tankmilch (2010) Mast- kälber, Kot (2010) Mast- rinder, Kot (2011) Mast- kälber und Jungrinder, Kot (2012) Mast- kälber und Jungrin- der, Dick- darminhalt (2012) Rindfleisch (2011) Kalb- und Jungrind- fleisch (2012) N Pro-zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent N Pro- zent Anzahl unter- sucht 95 272 909 217 298 68 70 Cefotaxime 3 3,2 28 10, 3 4 0,4 10 4,6 3 1,0 0 0,0 3 4,3 Ceftazidime 3 3,2 21 7,7 5 0,6 6 2,8 3 1,0 0 0,0 3 4,3 Ciprofloxacin 6 6,3 114 41, 9 33 3,6 26 12, 0 45 15, 1 3 4,4 9 12, 9 (D) Tabelle 5: Anzahl und Anteil resistenter E.-coli-Iso- late aus der Lebensmittelkette Mastschwein Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 6): Plant die Bundesregierung angesichts der laut BVL-Moni- toring 2012 „besorgniserregenden“ Resistenzentwicklung bei den auch als Reserveantibiotika bekannten Cephalosporinen der dritten und vierten Generation und Fluorchinolonen wei- tere Einschränkungen oder ein Verbot des Einsatzes in der Veterinärmedizin, und, wenn nein, warum nimmt sie hier möglicherweise billigend eine weitere Verschärfung der Re- sistenzlage und damit die Gefährdung von Menschenleben in Kauf? Die im Zoonosen-Monitoring erwähnte „besorgniser- regende“ Resistenzentwicklung gegenüber Cephalospo- rinen der dritten Generation und dem Fluorchinolon Ciprofloxacin wurde bei kommensalen E. coli festge- stellt, gegenüber den übrigen getesteten antibiotischen Wirkstoffen gab es im Zeitraum 2009 bis 2011 keine starke Veränderung der Resistenzlage. Kommensale Tierart/ Matrix Mast- schweine, Kot (2011) Schweine- fleisch (2011) N Pro-zent N Pro- zent Anzahl untersucht 859 52 Cefotaxim 16 1,9 1 1,9 Ceftazidim 13 1,5 1 1,9 Ciprofloxacin 51 5,9 3 5,8 Bakterien gehören zur sogenannten Normalflora, die bei Menschen und Tieren unter anderem die Haut, die Mundhöhle oder den Darm besiedelt. Der Nachweis von kommensalen Bakterien steht also in keinem Zusam- menhang mit einer krank machenden bakteriellen Infek- tion. Des Weiteren ist zu beachten, dass eine direkte Her- leitung des Auftretens resistenter Bakterien beim Men- schen von dem Einsatz von Antibiotika bei lebensmittel- liefernden Tieren nicht möglich ist. Die Übertragung erfolgt nur in Einzelfällen bei der Zubereitung der Le- bensmittel, vor allem bei vorhandenen Hygienemängeln. Dennoch geben die Ergebnisse aus Sicht der Bundes- regierung Anlass zu prüfen, welche weiteren Maßnah- men zur Gegensteuerung dieser Entwicklung hier gebo- ten sind, zumal ein Anstieg der Resistenzen gegen die in Frage 54 genannten Wirkstoffklassen auch in der Hu- manmedizin beobachtet wird. Für Cephalosporine und Fluorchinolone zur Anwen- dung bei Tieren bestehen nationale und EU-weite Zulas- sungen. Das für Tierarzneimittel zuständige Gremium der Europäischen Arzneimittelagentur, EMA, der Aus- schuss für Tierarzneimittel, CVMP, hat sich wiederholt mit dem Einsatz von Cephalosporinen und Fluorchinolo- nen bei Tieren beschäftigt und beschlossen, die Pa- ckungsbeilagen mit Hinweisen auf eine umsichtige An- wendung der entsprechenden Tierarzneimittel und die Gefahr von Resistenzentwicklungen zu versehen. Kern- punkt ist, dass Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und viertenGeneration der Behandlung klinischer Erkrankungen vorbehalten bleiben sollen, die auf andere Klassen von Antibiotika unzureichend angesprochen ha- ben bzw. bei denen mit einem unzureichenden Anspre- chen zu rechnen ist („Second-Line“-Antibiotika). Der CVMP kommt auf der Grundlage der Beurteilung der derzeit vorliegenden Daten zu dem Schluss, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für diese Arzneimittel vorbe- 1500 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) haltlich der empfohlenen Änderungen der Produktinfor- mation nach wie vor insgesamt positiv ist. Die Daten zur Resistenzentwicklung aus dem Zoonosen-Monitoring werden jährlich an die Europäische Agentur für Lebens- mittelsicherheit, EFSA, übermittelt. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird eine Reduk- tion des Einsatzes aller Antibiotika und insbesondere dieser Substanzgruppen in der Tiermedizin angestrebt. Mit diesem Ziel wurde die 16. AMG-Novelle mit dem in ihr enthaltenen Antibiotikaminimierungskonzept erlas- sen. Sie führt die Ermittlung der Therapiehäufigkeit in Mastbetrieben ein. Darüber hinaus enthält die 16. AMG- Novelle Ermächtigungen für weitere Vorgaben und Be- schränkungen für den Einsatz von Antibiotika durch Verordnungen. So ist vorgesehen, in der Verordnung über Tierärztli- che Hausapotheken, TÄHAV, eine Verpflichtung zur Durchführung von Resistenztests, ein Umwidmungsver- bot für die in Frage 54 genannten Wirkstoffklassen und ein Verbot des Abweichens von den Gebrauchsinforma- tionen bei oral zu verabreichenden Antibiotika aufzu- nehmen und so die zulassungskonforme Anwendung von Tierarzneimitteln zu stärken. Die Bundesregierung ist also angesichts der sich ver- schlechternden Resistenzlage nicht tatenlos geblieben, sondern hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um über eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes der Resis- tenzentwicklung entgegenzuwirken. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 11): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der laut der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen „seit geraumer Zeit bestehenden Pa- rallelplanung“ (Reuters vom 26. Februar 2014) für einen Komplettabzug der Bundeswehr aus Afghanistan unternom- men, und wann ist der spätestmögliche Zeitpunkt, an dem er in Angriff genommen werden muss, um noch im Jahr 2014 abgeschlossen werden zu können? Die Bundesregierung geht unverändert davon aus, dass es zur Unterzeichnung des bilateralen Sicherheits- abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Ame- rika und Afghanistan kommt und die ISAF-Nachfolge- mission „Resolute Support“ stattfindet. An dieser Vorgabe richtet sich unverändert das Engagement in Af- ghanistan aus. Neben den Planungsüberlegungen zu einer NATO-ge- führten Folgemission in Afghanistan nach dem Jahr 2014 wird gleichwohl parallel dazu auf militärplaneri- scher Ebene Vorsorge für den Fall getroffen, dass es wi- der Erwarten nicht zu dieser Mission kommt und das deutsche Engagement im Rahmen der NATO-Mission ISAF in Afghanistan bis zum 31. Dezember 2014 been- det wird. In Mazar-i-Sharif wurde im Februar 2013 zur mate- riellen Entlastung des deutschen Einsatzkontingents ISAF die „Materialschleuse Drehscheibe im Einsatz“ für die Rückverlegung eingerichtet. In der Materialschleuse wird das gesamte zur Rücklieferung vorgesehene Ma- terial des deutschen Einsatzkontingents ISAF ange- nommen, geprüft und unter Beachtung aller zoll- und gefahrgutrechtlichen Vorgaben für den jeweiligen Trans- portträger kommissioniert und abgesteuert. Weiteres integrales logistisches Organisationselement der materiellen Rückverlegung ist der logistische Um- schlagpunkt in Trabzon in der Türkei, über den in einer Kombination aus Luft- und Seetransport das Material nach Deutschland zurückgeführt wird. Die bestehende Parallelplanung wird durch diese konkreten Schritte un- terstützt. Die fortbestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklungen in Afghanistan, insbesondere mit Blick auf die noch nicht erfolgte Unterzeichnung des bilateralen Sicherheitsabkommens zwischen den Ver- einigten Staaten von Amerika und Afghanistan, erfor- dern jedoch die ständige Aktualisierung, Anpassung und Überprüfung der derzeitigen Planungen. Eine verbindli- che Aussage zum spätestmöglichen Zeitpunkt für eine Entscheidung zum vollständigen Abzug der Bundeswehr ist angesichts der Unwägbarkeiten und variablen Para- meter derzeit nicht möglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 12): Inwieweit hält die Bundesregierung die vom Hersteller Airbus als Entschädigung für die Reduzierung einer Eurofigh- ter-Bestellung angekündigte Forderung in Höhe von rund 900 Millionen Euro für gerechtfertigt, und in welcher Höhe hat sie dafür in ihrer Haushaltsplanung bereits Mittel einge- plant? Die Forderung der Firma Airbus Defence & Space wurde durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informa- tionstechnik und Nutzung der Bundeswehr dem Grunde nach nur teilweise und infolgedessen der Höhe nach nicht akzeptiert, da die Ansprüche nicht hinreichend klar dargelegt wurden. Der Industrie wurde die Möglichkeit der Überarbeitung eingeräumt. Für „Entschädigungen“, das heißt Ausgaben, die sich aus dem Umstand der Nichtabnahme der Tranche 3B und dem Rückbau der Fertigungsanlagen ergeben könn- ten, wurde keine gesonderte Einplanung im Haushalt vorgenommen. Gegebenenfalls erforderliche Ausgaben könnten nach derzeitiger Einschätzung aus den für das Vorhaben Eurofighter veranschlagten Haushaltsmitteln finanziert werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1501 (A) (C) (D)(B) Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 13): Was sind die konkreten Gründe für die Verzögerung der Ratifizierung der von der Bundesregierung am 11. Mai 2011 unterzeichneten Konvention „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, SEV-Nr.: 210, und wie ist die weitere zeitliche Umsetzungsplanung? Nach Art. 59 Grundgesetz ist zum Beitritt der Bun- desrepublik zu einem völkerrechtlichen Vertrag wie SEV 210 ein – in diesem Fall von Bundestag und Bun- desrat zu verabschiedendes – Bundesgesetz erforderlich. Bei SEV 210 handelt es sich um ein sehr umfangreiches Vertragswerk (81 Artikel). Dieser Umfang hat zur Folge, dass zur Erstellung des Entwurfes für das Bundesgesetz umfangreiche Prüfungen erfolgen müssen. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit zur Erfüllung aller sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen ein geson- dertes Umsetzungsgesetz bzw. eine Umsetzungsverord- nung erforderlich ist. Nach deutschem Recht – und in Übereinstimmung mit dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge – ist für eine Ratifizierung Deutschlands erforderlich, dass ein völkerrechtlicher Vertrag wie SEV 210 bereits vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. Dies erklärt auch die teilweise lan- gen Zeitabstände zwischen Zeichnung der Verträge und Beitritt Deutschlands im Vergleich zu anderen Staaten, nach deren innerstaatlichen Vorschriften die Umsetzung nicht bereits vor Beitritt erfolgen muss. Die Bundeslän- der haben, wie nach innerstaatlichem Verfahren geregelt, dem Vertrag vor Zeichnung und inzwischen auch der Ra- tifizierung zugestimmt und sich somit auch an die Um- setzung gebunden. Die Bundesregierung prüft zurzeit den etwaigen ge- setzlichen Umsetzungsbedarf auf Bundesebene und wei- teren Durchführungsbedarf. Es wird angestrebt, im nächsten Jahr einen Entwurf für das erforderliche Ver- tragsgesetz vorzulegen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 14): Welche weiter gehenden Maßnahmen will die Bundes- regierung zur verbindlichen Garantie eines flächendeckenden Schutzes von Frauen gegen Gewalt ergreifen bzw. hat sie kon- kret in Planung über die Einrichtung des bundesweiten Hilfe- telefons hinaus? Mit dem „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ über- nimmt die Bundesregierung unmittelbar Verantwortung, damit Frauen einen niederschwelligen Weg ins Hilfesys- tem finden. Der Bund ist zudem in der Verantwortung, wenn es um individuelle Leistungsansprüche der gewalt- betroffenen Frauen nach den Sozialgesetzen geht. Die Bundesregierung wird in Umsetzung des Koali- tionsvertrages prüfen, wie ressortübergreifend Maßnah- men zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Frauen gebündelt und Lücken im Hilfesystem geschlos- sen werden können. Zudem wird die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Unterstützungsangebote für gewaltbe- troffene Frauen auch Thema von Gesprächen zwischen dem BMFSFJ mit den Ländern sein. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 22 und 23): Wie hoch ist der aktuelle Spendenstand beim Förderverein Berliner Schloss e. V. bzw. der Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“, und gibt es darunter zweckgebundene Spenden, beispielsweise für einzelne Fassadenelemente, die Kuppel oder Ähnliches? Welche anderen Pläne zur Kostenübernahme gibt es, wenn die notwendigen Spenden nicht generiert werden, und welche Verpflichtungsermächtigungen für vorbereitende Planungs- und Bauleistungen für die historische Fassade bzw. die zusätz- lichen baukulturell bedeutsamen Optionen wurden vom Bund bereits eingegangen, ohne dass die dafür notwendigen Spen- den vorliegen? Zu Frage 22: Neben Barspenden sind vom Förderverein Berliner Schloss e. V. bei der Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ umfangreiche Sachspenden in Form von Planungsleistungen und Modellen zu den barocken Fassaden eingegangen. Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ hat bis 2014 insgesamt Barspenden inklusive darauf erwirt- schafteter Zinsen in Höhe von 17,6 Millionen Euro ein- genommen. Sämtliche Spenden sind zweckgebunden, davon 7,8 Millionen Euro für die historischen Fassaden, 2,5 Millionen Euro für die zusätzliche bauliche Option Eckrondell an der Südostfassade des Baukörpers. Für die baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion histo- rische Kuppel“ und „Innenportale“ stehen der Stiftung zweckgebunden Spenden in Höhe von 7,2 Millionen Euro zur Verfügung. Zu Frage 23: Die Bundesregierung erwartet nach den Erfahrungen an anderer Stelle, dass sich mit erkennbarem Baufort- schritt die Spendenbereitschaft weiter deutlich verstär- ken wird. Sie geht davon aus, dass schließlich Spenden in voller Höhe von 80 Millionen Euro bereitstehen. Für die am Ende vollständig aus Spendenmitteln zu finanzierenden barocken Außenfassaden Süd, West und Nord sowie die des Schlüterhofes ist es notwendig, bereits jetzt erste Verpflichtungen für spätere Jahre ein- zugehen. Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Re- gierungsentwurf zum Haushaltsplan 2014 und den Fi- 1502 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) nanzplanansätzen der Folgejahre berücksichtigt. Dem Haushaltsausschuss und weiteren beteiligten Ausschüs- sen – Kultur und Medien, Verkehr und Bau – des Deut- schen Bundestages ist dazu am 14. Mai 2013 berichtet worden. Für eine spätere Realisierung der baukulturell bedeut- samen Optionen wird entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses innerhalb der festgelegten Kosten- obergrenze von der Bauherrin Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ baukonstruktiv Vorsorge getroffen. Die Bundesregierung geht für die baulichen Optionen keine Verpflichtungsermächtigungen ein, ohne dass die notwendigen Spenden zur Verfügung stehen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübin- gen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 24 und 25): Wird der Bund weitere Kosten beim Berliner Stadtschloss – Humboldtforum – übernehmen, wenn die notwendigen 80 Millionen Euro an Spenden für die historische Fassade so- wie die 28,5 Millionen Euro an Spenden für die zusätzlichen baukulturell bedeutsamen Optionen – Kuppel etc. – nicht ge- neriert werden, und, wenn ja, in welcher Höhe? In welcher Höhe rechnet der Bund mit zusätzlichen Kos- ten beim Berliner Stadtschloss – Humboldtforum – über die ursprünglich geplanten 590 Millionen Euro hinaus, und plant der Bund, diese in vollem Umfang zu übernehmen? Zu Frage 24: Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ er- wartet mit sichtbar fortschreitendem Bau verbindlich Spenden für die Mehrkosten der historischen Fassaden in voller Höhe von 80 Millionen Euro. Die Bundesregie- rung geht davon aus, dass Spendenmittel in dieser Höhe rechtzeitig bereitstehen. Zusätzliche baukulturell bedeutsame Optionen – Kuppel etc. – werden nur realisiert, wenn die Finanzie- rung aus Spenden rechtzeitig gesichert ist. So stehen für die baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion historische Kuppel“ und „Innenportale“ zweckgebun- dene Spenden in Höhe von 7,2 Millionen Euro zur Ver- fügung. Andere Optionen werden daher zurzeit nicht re- alisiert. Zu Frage 25: Der Bund rechnet bei der planmäßig verlaufenden Baumaßnahme Schloss/Humboldtforum nicht mit zu- sätzlichen Kosten. Ob Veränderungen durch allgemein steigende oder fallende Baupreise – Baupreisindex – im weiteren Pro- jektverlauf der Baumaßnahme bei zukünftigen Auftrags- vergaben wirksam werden, ist rein spekulativ. Bisher sind die kalkulierten Kosten eingehalten worden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 26 und 27): Wurden beim Treffen der Umweltminister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im Rahmen des Weimarer Dreiecks im Februar dieses Jahres konkrete Ziele hinsichtlich der notwendigen europäischen Klima- und Energieziele nach 2020 genannt, nachdem die Umweltminister in der Abschluss- erklärung darin übereinstimmten, „dass die EU zeitnah einen Beitrag für die Zeit nach 2020 vorlegt, der mit dem globalen Anspruch vereinbar ist, den Temperaturanstieg auf weniger als zwei Grad im Vergleich mit der Zeit vor der Industrialisie- rung zu begrenzen“, und inwieweit gab es dazu Einigkeit? Welche konkreten Vorschläge zur Reform des europäi- schen Emissionshandels wurden beim Treffen der Umwelt- minister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im Rahmen des Weimarer Dreiecks im Februar dieses Jahres er- örtert, nachdem sich in der Weimarer Erklärung vom Februar 2014 „die Minister zudem einig waren, dass das europäische Emissionshandelssystem eine wichtige Rolle dabei spielt, CO2-Emissionen kosteneffizient zurückzufahren“, sowie wei- ter betont wurde, dass die Umweltminister ihr Interesse zum Ausdruck gebracht hatten, „an dem Vorschlag der Kommis- sion für eine strukturelle Reform des Systems zu arbeiten“, und welche konkreten weiteren Schritte wurden diesbezüglich verabredet? Zu Frage 26: Die deutsche Umweltministerin vertrat die bereits mehrfach kommunizierten deutschen Zielvorstellungen – Zieltrias: Klimaziel von mindestens 40 Prozent EU- intern mit der Möglichkeit einer Ambitionssteigerung, verbunden mit einem Beitrag aus internationalen Minde- rungszertifikaten, im Zusammenhang mit einem inter- nationalen Klimaschutzabkommen, Erneuerbare-Ener- gien-Ziel von 30 Prozent, und Energieeffizienzziel. Darüber konnte, wie in der gemeinsamen Erklärung dargestellt, (noch) keine Einigung erzielt werden. Zu Frage 27: Es wurden Vorschläge zur Reform des Emissionshan- dels erörtert. Konkrete weitere Schritte wurden nicht vereinbart, aber die drei Staaten werden auf unterschied- lichen Ebenen weiter in engem Kontakt bleiben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 28): Welche Pläne liegen im Bundesministerium für wirtschaft- liche Zusammenarbeit und Entwicklung bezüglich der ange- kündigten Etablierung zehn grüner Wertschöpfungszentren in Afrika bisher vor (bitte besonders auf konkrete Lage, inhaltli- che Ausrichtung, Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, In- volvierung deutscher Unternehmen eingehen), und welcher Zusammenhang besteht hierbei zu anderen, bereits bestehen- den landwirtschaftlichen Entwicklungsprojekten (wie der G 8 New Alliance, der German Food Partnership oder den Agri- cultural Growth Corridors)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1503 (A) (C) (D)(B) Das BMZ plant den Aufbau von zehn Innovations- zentren zum Aufbau agrarischer Wertschöpfungsketten. Diese Zentren bilden den Nukleus eines erweiterten Reformansatzes zur Förderung kleinbäuerlicher Land- wirtschaft in Entwicklungsländern. Diese Zentren sollen jeweils aus einem Cluster von verschiedenen Einrichtun- gen und Aufgaben der Wissensgenerierung und Wis- sensvermittlung bestehen. Erst nach einer Konsultation mit möglichen Partnern in Entwicklungsländern, die noch bevorsteht, können Planungen hinsichtlich konkre- ter Lage und Beteiligung lokaler, gegebenenfalls auch deutscher und internationaler Partner in Angriff genom- men werden. Ein formaler Zusammenhang mit anderen, bereits bestehenden landwirtschaftlichen Entwicklungs- projekten besteht nicht. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 29): Inwieweit hält die Bundesregierung die Berücksichtigung des Qualitätsgrundsatzes „barrierefrei“ in dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qua- litätsgrundsätze für den Tourismus“ (Ratsdokument 6872/14 vom 21. Februar 2014) mit Blick auf die auch vom Europäi- schen Parlament ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention, BRK – hier insbesondere die Art. 9 und 30, für ausreichend, und was hat die Bundesregierung getan, um gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen (ent- sprechend Art. 4 Abs. 3 BRK), zum Beispiel der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V., dafür zu werben, dass sich der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ und ein europa- weit einheitliches Kennzeichnungssystem dafür (über Nr. 3 Buchstabe d Ziffer ii hinaus) in den Empfehlungen wiederfin- den? Die EU-Kommission verfolgt mit dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qualitätsgrundsätze für den Tourismus“ das Ziel, die Wettbewerbsbedingungen europaweit anzugleichen und die Information von Verbrauchern über die Qualität von Tourismusdienstleistungen einheitlich zu regeln. Dabei geht es um eine generelle Festlegung von allgemeinen Qualitätsgrundsätzen im Tourismus. Die Mitgliedstaaten sollen die Anwendung der Grundsätze durch die touristi- schen Dienstleister auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet koordinieren und überwachen. In diesem speziellen Kontext wurde der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ in Ziffer 3 (d) ii des Vorschlags der Empfehlungen aufge- nommen. Deutschland hat auf dem Gebiet des barrierefreien Tourismus bereits ein relativ gutes Niveau erreicht und wird dies weiter ausbauen. Mit dem vom BMWi finan- zierten Projekt „Entwicklung und Vermarktung barriere- freier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland“ setzen wir neue Maßstäbe. Nach einem bundesweit einheitlichen Kenn- zeichnungssystem werden touristisch relevante Einrich- tungen auf ihre Eignung für Menschen mit Aktivitäts- und Mobilitätseinschränkungen geprüft und das Ergeb- nis entsprechend kommuniziert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dieses Kennzeichnungssystem Eingang findet in ein europaweit einheitliches Kennzeichnungssystem. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 31): Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Verschie- bung der Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom 2014 (siehe Meldung „Veröffentlichung NEP und O-NEP 2014“ unter www.netzentwicklungsplan.de/ver%C3%B6ffent lichung-nep-und-o-nep-2014) vor dem Hintergrund, dass § 12 b des Energiewirtschaftsgesetzes eine Veröffentlichung am 3. März eines jeden Jahres verpflichtend vorsieht, und welcher Zusammenhang besteht zwischen dieser Entschei- dung und der öffentlichen Debatte über den Bau der Hoch- spannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung von Bad Lauch- städt nach Meitingen im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen? Die Verschiebung der Veröffentlichung der Entwürfe der Netzentwicklungspläne 2014 für Onshore und Off- shore wurde zwischen der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern vereinbart. Da die Netzent- wicklungspläne auf den Szenariorahmen vom Sommer 2013 beruhen, hat die Bundesnetzagentur die Übertra- gungsnetzbetreiber gebeten, neben den Netzberechnungen für die Netzentwicklungspläne 2014 auch Sensitivitäten zu rechnen, die sich aus den neuen Ausbaukorridoren für erneuerbare Energien nach dem Koalitionsvertrag erge- ben. Die Entwürfe der Netzentwicklungspläne sollen gleichzeitig mit den Ergebnissen der Sensitivitätsanaly- sen nach dem Koalitionsvertrag im April 2014 vorgelegt werden. Dies bietet den Vorteil, dass in die sich anschlie- ßende Konsultation der Netzentwicklungspläne auch die Sensitivitätsberechnungen einbezogen werden können. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 32): Welchen konkreten Inhalt – unter anderem Vergütungs- höhe, Laufzeit etc. – besitzt der Vertrag für sogenannte Redis- patch-Maßnahmen der Kraftwerksblöcke 4 und 5 des Gas- kraftwerks Irsching, der im Frühjahr 2013 zwischen den Kraftwerksbetreibern, dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT und der Bundesnetzagentur geschlossen wurde, und wo ist dieser Vertrag einsehbar? Die Frage betrifft den Vertrag zwischen der E.ON Kraftwerke GmbH – Irsching 4 – und der TenneT TSO GmbH sowie den Vertrag zwischen dem Gemeinschafts- kraftwerk Irsching GmbH – Irsching 5 – und der TenneT TSO GmbH. Die Laufzeit der geschlossenen Verträge endet am 31. März 2016 und orientiert sich an der Absi- cherung des Winters 2015/2016, bis zu dem das Kern- kraftwerk Grafenrheinfeld stillgelegt werden soll. Im Hinblick auf die Vertragsdetails wie insbesondere die 1504 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Höhe der Vergütung handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien. Die Ver- träge können in einer Fassung, in der die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt wurden, bei der Bun- desnetzagentur eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 7 und 8 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stromversorgungssicherheit in Süddeutsch- land“ (Bundestagsdrucksache 17/13840) sowie auf die Antwort auf die parlamentarische Anfrage „Redispatch- Vereinbarung mit den Kraftwerken Irsching 4 + 5“ (Bun- destagsdrucksache 17/14733) verwiesen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 38): Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass das TTIP-Abkommen die Konkurrenz der Arbeiterinnen und Ar- beiter in den USA und der EU und den Druck auf soziale und Arbeitsstandards in den USA und der EU erhöhen würde, und inwiefern ist im Rahmen des Verhandlungsmandats der Europäischen Kommission die Forderung des Deutschen Ge- werkschaftsbundes, DGB, nach der Etablierung allgemeiner Standards für die Arbeitnehmerrechte, die industriellen Bezie- hungen und die Mitbestimmungsrechte, die dem höchsten Ni- veau entsprechen, das bislang in einem Land erreicht wurde, und der Einführung expliziter Klauseln, die einen Abbau von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbieten und den jeweils höchsten erreichten Standard absichern (www.dgb.de vom 14. Mai 2013), umsetzbar? Die Bundesregierung sieht kein Risiko einer Absen- kung von Arbeits- und Sozialstandards durch die TTIP- Verhandlungen. Laut Verhandlungsmandat soll viel- mehr ein hohes Arbeitsschutzniveau im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften gefördert werden. Das Mandat enthält zudem die Klarstellung, dass das Recht jeder Partei anerkannt werden soll, ihr eigenes Arbeits- recht zu regeln. Im Rahmen eines Nachhaltigkeitskapitels werden also Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das Abkommen aufgenommen. Die Einzelheiten müssen im Verlauf der Verhandlungen mit den USA ausgehandelt werden. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 39 und 40): Welche konkreten Auswirkungen für die Teilnahme am Welthandel erwartet die Bundesregierung für die Länder des globalen Südens durch den Abschluss eines Freihandelsab- kommens EU-USA? Welche konkreten Auswirkungen auf die Klagemöglich- keiten von international agierenden Unternehmen vor einem möglichen internationalen Schiedsgericht, das durch ein Frei- handelsabkommen EU-USA geschaffen werden könnte, sieht die Bundesregierung bei einem möglichen Verbot von Fra- cking in Deutschland, zum Beispiel in Fällen von Unterneh- men? Zu Frage 39: Der Abschluss einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA brächte sowohl handelsschaffende wie auch handelsum- lenkende Effekte mit sich. Von der Handelsumlenkung würden infolge des Ab- baus von Zöllen und technischen wie nichttechnischen Handelsbarrieren vor allem die Teilnehmer der Freihan- delsinitiative über eine intensivere Handelsverflechtung profitieren. Dies könnte zum Teil zulasten der bisherigen Handelspartner gehen. Der handelsschaffende Effekt infolge einer erhöhten Handelsintensität, steigender Beschäftigung und Ein- kommen würde sich dagegen positiv auf den gesamten Welthandel auswirken, sodass zum Beispiel infolge glo- baler Wertschöpfungsketten auch Länder des „globalen Südens“ indirekt von einem Freihandelsabkommen zwi- schen der EU und den USA profitieren könnten. Welcher Effekt letztlich überwiegt, ist im Vorhinein nicht abzuschätzen. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung mögliche Auswirkungen des Abkommens auf Entwick- lungsländer im weiteren Verhandlungsprozess im Auge behalten. Zu Frage 40: Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor- lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Im Rah- men von Investor-Staat-Schiedsverfahren kann ein Staat nicht zur Änderung seiner Gesetze verurteilt werden. Negative Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf eine bereits getätigte Investition reichen auch nicht aus, um einen Schadenersatz zu begründen. Vielmehr muss die Gesetzesänderung willkürlich, unverhältnismäßig oder diskriminierend sein. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 41): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Dienstleistungssektoren bei den Verhandlungen im Trade in Services Agreement von Liberalisierungen ausgenommen werden sollen und ob sich darunter Bereiche der Pflege- und Gesundheitsversorgung befinden? Die Verhandlungen über das Trade in Services Agree- ment, TiSA, stehen noch am Anfang. Ein erster Ange- botsaustausch für den Dienstleistungsbereich hat im No- vember stattgefunden. Die Bundesregierung strebt keine Verpflichtungen zur Erleichterung des Marktzugangs im Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1505 (A) (C) (D)(B) gemischt oder öffentlich finanzierten Bereich des Pflege- und Gesundheitsbereichs an. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 42): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie ein TTIP-Abkommen ratifizieren wird, in dem der Bereich der Alten- und Krankenpflege stärker dereguliert wird und dies zu mehr Belastungen der Pflegebedürftigen und für deren Ange- hörige führt? Die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen stehen noch am Anfang. Ein Angebotsaustausch im Dienstleis- tungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst für Mitte 2014 geplant. Die Bundesregierung wird keine Ver- pflichtungen zu Deregulierungsmaßnahmen im Bereich der Alten- und Krankenpflege übernehmen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 43 und 44): Wie ist der aktuelle Stand in der Frage, Finanzdienstleis- tungen innerhalb der Transatlantischen Handels- und Investi- tionspartnerschaft, TTIP, zu verhandeln unter Berücksichti- gung der der Presse zu entnehmenden unterschiedlichen Positionen der Verhandlungsführer im Hinblick auf die Einbe- ziehung von Fragen der Finanzmarktregulierung (Financial Times vom 27. Januar 2014, „Brussels wants finance rules back in US trade pact“)? Welche Arten von Finanzdienstleistungen sollen aus Sicht der europäischen Verhandlungsführung von der TTIP erfasst werden, und zu welchen sogenannten Verpflichtungen – Com- mitments – hat sie sich konkret bereit erklärt? Zu Frage 43: In den ersten drei Verhandlungsrunden haben die EU und die USA auch über die Einbeziehung der Finanz- dienstleistungen gesprochen. Dies gilt sowohl für die Übernahme von Verpflichtungen im Marktzugang als auch über eine etwaige regulatorische Kooperation in diesem Bereich. Die EU hat insbesondere zu Letzterem Vorschläge gemacht. Eine vertiefte Diskussion wird in den kommenden Verhandlungsrunden angestrebt. Zu Frage 44: Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang. Ein Angebotsaustausch im Dienstleistungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst für Mitte 2014 geplant. Inso- fern kann noch keine Aussage über mögliche Verpflich- tungen gemacht werden. In der Regel wird im Rahmen von Freihandelsabkommensverhandlungen über die Be- reiche Versicherungsdienstleistungen und Dienstleistun- gen im Bankenbereich verhandelt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck- sache 18/728, Fragen 45 und 46): Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mit- glieder der sogenannten Beratergruppe – Advisory Group – zur Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP, ausgewählt, und sind die unterschiedlichen Positionen und Perspektiven auf die TTIP nach Einschätzung der Bundesre- gierung ausgewogen vertreten – bitte begründen, auch im Hinblick auf TTIP-kritische Positionen –, sodass dies auch der Ausgewogenheit des gesamten Verhandlungsprozesses genügt? Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich de- mokratischer Legitimation und parlamentarischer Regulie- rungshoheit zum Vorschlag des EU-Handelskommissars Karel De Gucht, im Rahmen der TTIP einen Regulatory Cooperation Council zu etablieren – ein Gremium, das alle zukünftigen Regulierungsvorschläge dahin gehend prüfen soll, ob sie einen wesentlichen Einfluss auf den transatlanti- schen Handel haben und mit den TTIP-Vereinbarungen kon- gruieren? Zu Frage 45: Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung der Be- ratergruppe, die ein breites Spektrum von Interessen ver- tritt. Entscheidung und Auswahl liegen in der alleinigen Verantwortung der EU-Kommission, die sich nach Auf- fassung der Bundesregierung um eine ausgewogene Zu- sammensetzung bemüht hat. Zu Frage 46: Laut Mandat kann die Kommission auch über Be- stimmungen zur Schaffung einer institutionellen Grund- lage für die Orientierung der künftigen Arbeiten im Regulierungsbereich verhandeln. Die Bundesregierung wird sich zu einem Vorschlag der EU-Kommission posi- tionieren, sobald ein konkreter Textvorschlag für diesen Bereich des Abkommens selbst vorliegt. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 47 und 48): Welche Dienstleistungsbereiche sollen nach Meinung der Bundesregierung bei der TTIP auf die Negativliste gesetzt werden, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass alle öffentlichen Dienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen werden (bitte begründen)? Wie ist das Verfahren einer Negativliste nach Meinung der Bundesregierung mit noch nicht absehbaren zukünftigen Be- reichen vereinbar, und warum setzt sich die Bundesregierung nicht für eine Positivliste ein? Zu Frage 47: Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang. Ob im Dienstleistungsbereich eine Negativliste verwen- det wird, ist noch nicht geklärt. Ein Angebotsaustausch im Dienstleistungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst 1506 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) für Mitte 2014 geplant. Insofern kann noch keine Aus- sage über Verpflichtungen gemacht werden. Die Bundes- regierung wird ihre Haltung mit den Ländern abstimmen und strebt keine Verpflichtungen für Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge an. Zu Frage 48: Die Entscheidung über die Verwendung einer Nega- tivliste ist noch nicht gefallen. Die Bundesregierung setzt sich für die Verwendung einer Positivliste ein. Die Listung eines Sektors oder Bereichs auf einer Ne- gativliste erfolgt auf Basis von Produktcodes nach inter- nationaler Klassifizierung. Auch ist für „neue Dienstleistungen“, die nicht unter die bisherigen Klassifizierungen fallen, eine Sonderrege- lung denkbar. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 49): Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Verhandlungen zur TTIP, und welches sind aus Sicht der Bun- desregierung die größten Differenzen zwischen den Vertrags- partnern, die ein Fortkommen der Verhandlungen zum jetzi- gen Zeitpunkt erschweren? Die Verhandlungen treten nach drei vorbereitenden Runden jetzt in eine Phase ein, in der konkrete Textver- handlungen beginnen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass es inten- sive Gespräche und Verhandlungen vor allem zu den Themen regulatorische Zusammenarbeit und Marktzu- gang – Dienstleistungen, Beschaffungswesen – geben wird. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 50): Welchen Grund gibt es dafür, dass der Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren nicht aus den Verhandlungen zur TTIP herausgenommen werden, obwohl sowohl die USA als auch Europa und die Bundesrepublik Deutschland in ihren Verfassungen das Recht auf Eigentum und die Gewerbefreiheit garantieren, in einem umfassenden Gesetzesrahmen sichern sowie durch eine unabhängige Justiz absichern? Seit dem Übergang der Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen durch den Vertrag von Lissabon auf die EU kann die EU-Kommission für die EU und die EU-Mitgliedstaaten Verhandlungen über Investitions- schutz führen. Die EU-Kommission strebt die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen in die meisten Freihandelsabkommen an, auch in das geplante Abkom- men mit den USA. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Abschluss von Investitionsschutzverträgen mit Staa- ten, die Investoren ausreichend Rechtsschutz gewähren derzeit nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Verhand- lungen mit den USA haben die EU und einige EU-Mit- gliedstaaten jedoch andere Interessen als Deutschland. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/728, Frage 51): Inwiefern hätte ein angeblich neuartiges Investitions- schutzkapitel mit „modernen, nachvollziehbaren Vereinbarun- gen“ zwischen der EU und den USA Auswirkung auf sonstige bestehende Investitionsschutzverträge – abgesehen von den einzelnen EU-Ländern, die bereits ein Investitionsschutzab- kommen mit den USA haben –, und wie kann insofern „ein für alle Mal ein Missbrauch der Investmentregeln verhindert“ werden (Karel De Gucht in SZ vom 21. Januar 2014)? Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor- lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Falls in TTIP Investitionsschutzbestimmungen aufgenommen werden, würden diese für die Vorbereitungen anderer Verhandlungen der EU-Kommission über künftige Ab- kommen mit Investitionsschutz der EU und der EU- Mitgliedstaaten berücksichtigt, und zwar ebenso wie etwaige bilaterale Verträge der Mitgliedstaaten und des Vertragspartners. Geltende Investitionsschutzverträge könnten abgeändert werden, wenn die Vertragsparteien dies wünschen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/728, Frage 52): Sieht die Bundesregierung einerseits aufgrund des gerin- geren Ambitionsniveaus der USA und stockender Verhand- lungen zu Zöllen oder Marktzugang (vergleiche FAZ vom 5. März 2014) und andererseits aufgrund der Rüge der Euro- päischen Union an den hohen deutschen Exportüberschüssen Veranlassung, Veränderungen in Gewichtung und Ausrich- tung der TTIP vorzunehmen sowie die exportorientierte Wachstumsstrategie zugunsten einer stärkeren Orientierung auf die binnenwirtschaftliche Entwicklung zu modifizieren – bitte begründen –, und, wenn ja, welche konkret? Die Exportstärke der deutschen Unternehmen wird von der Kommission nicht gerügt. Vielmehr erklärt die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ausdrücklich zu einem wichtigen Stützpfeiler Europas. Aufgrund des mit rund 43 Prozent hohen Im- portanteils deutscher Exporte profitieren vom Erfolg deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten auch un- sere europäischen Handelspartner direkt. Die Bundesre- gierung teilt auch die Einschätzung der Kommission, dass eine weitere Stärkung der deutschen Binnennach- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1507 (A) (C) (D)(B) frage erforderlich ist. Mit den im Koalitionsvertrag be- schlossenen Maßnahmen werden die staatlichen Investi- tionen und die binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter gestärkt. So wird die Bundesregierung etwa die Investitionen in Verkehrsinfrastruktur um 5 Milliarden Euro erhöhen und die Länder um 6 Milliarden Euro ent- lasten, um Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen zu fördern. Auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist geeignet, der Binnennach- frage Auftrieb zu verleihen. Damit trägt Deutschland zum Abbau der Ungleichgewichte in Europa bei. Das am 10. Februar an die EU übermittelte erste Marktzugangsangebot der USA für Industriegüter und Agrarprodukte war zunächst enttäuschend, weil es ein weit kleineres Ambitionsniveau als das des EU-Ange- bots aufweist. – Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass es in der Natur von Verhandlungen liegt, mit unterschiedli- chen Vorstellungen über die Angebotsausgestaltung in Verhandlungen zu starten. – In der vierten Verhand- lungsrunde finden keine Gespräche zu Zollangeboten statt. Die USA erstellen zunächst ein neues Angebot. Die Bundesregierung begrüßt jedoch, dass die Kom- mission ihr ambitioniertes Angebot für den Marktzugang an zufriedenstellende Ergebnisse in anderen Verhand- lungsbereichen, insbesondere an regulatorische Fragen, gekoppelt hat. Eine Änderung der strategischen Ausrichtung ist we- der bei TTIP noch multilateral angezeigt. Vielmehr lie- gen die Gründe zur Stärkung des internationalen Han- dels auf der Hand: Die WTO hatte sich im Dezember 2013 auf das soge- nannte Bali-Paket geeinigt: Die Einigung umfasst Han- delserleichterungen und Zollvereinbarungen, deren Aus- wirkungen Experten global auf rund 1 Billion Dollar (730 Milliarden Euro) schätzen. Es könnten 21 Millionen neue Arbeitsplätze entste- hen; die meisten davon in Entwicklungsländern. Im We- sentlichen sieht das Abkommen den Abbau bürokrati- scher Einfuhrhemmnisse vor. Die Entwicklungsländer erhalten zudem einen besseren Zugang zu den Märkten der Industrie- und Schwellenländer sowie zusätzliche finanzielle Hilfen. „Hauptnutznießer des Bali-Pakets sind die ärmsten Entwicklungsländer“. Die Einigung erscheint als deutli- ches Zeichen, dass die Entwicklungsländer die Globali- sierung mittlerweile als Chance wahrnehmen. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Kassner (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 53): Welche Auswirkungen sind beim Zustandekommen des geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA mit einer entsprechenden Marktzugangsverpflich- tung in Bezug auf die kommunale Organisationshoheit im Be- reich der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung zu erwarten? Es sind keine Auswirkungen auf die kommunale Organisationshoheit im Bereich der kommunalen Was- server- und Entsorgung zu erwarten, weil die Bundes- regierung für Deutschland keine entsprechenden Markt- öffnungsverpflichtungen übernehmen wird. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 54 und 55): Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die Bundesregierung hinsichtlich der TTIP-Verhandlungen und eines Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen und auch des Verbots entsprechender Anwendungen ein? Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die Bundesregierung bei den TTIP-Verhandlungen mit Blick auf die Urheberrechtsdurchsetzung, insbesondere hinsichtlich ei- nes Three-Strikes-Modells und der Ausweitung der Störerhaf- tung bei Urheberrechtsverletzungen außerhalb Deutschlands, ein? Zu Frage 54: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass die Umgehung von Kopierschutzmechanismen und ein Verbot entsprechender Anwendungen Gegenstand der Verhandlungen sind. Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die USA Vertragsparteien völkerrechtlicher Verträge zum Urhe- berrecht sind, unter anderem des Urheberrechtsvertrags der Weltorganisation für geistiges Eigentum – WIPO, Copyright Treaty, WCT – und des WIPO-Vertrages über Darbietungen und Tonträger – Performances and Phono- grams Treaty, WPPT. Beide Verträge sowie Art. 6 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutz- rechte in der Informationsgesellschaft, der die Vorga- ben dieser Verträge für die EU und ihre Mitgliedstaaten konkretisiert, enthalten Bestimmungen zum Schutz technischer Schutzmaßnahmen vor Umgehung. Diese Vorgaben wurden in § 95 a ff. des deutschen Urheber- rechtsgesetzes umgesetzt. Die Bundesregierung geht da- von aus, dass die Europäische Kommission die Verhand- lungen auf der Grundlage des internationalen und europäischen Rechtsrahmens führt. Zu Frage 55: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass die genannten Fragen Gegenstand der TTIP-Ver- handlungen sind. Allgemein ist bei Regelungen zur Rechtsdurchsetzung nach Auffassung der Bundesregie- rung besonders auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und auf den Datenschutz zu achten. Auch frei- willige Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Internetdiensten dürfen keine Speicherungs- und Über- wachungspflichten vorsehen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. 1508 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 56 und 57): Existiert im Rahmen der Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, international und auch zwischen den Verhandlungspartnern EU und USA eine belastbare Einigkeit darüber, was mit dem Begriff „indirekte Enteignung“ umschrieben werden soll, und welche Rechtsfolgen im Falle der Feststellung, dass eine „in- direkte Enteignung“ vorliegt, hätte dies? Wie verhalten sich die Vorschläge und Überlegungen über die „indirekte Enteignung“ zu Art. 345 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem es ohne Ein- schränkung heißt: „Die Verträge lassen die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt“, und wel- chen Einfluss hätten Regelungen über eine „indirekte Enteig- nung“ in der TTIP auf „Enteignung[en] … zum Wohle der Allgemeinheit“ nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes, GG, und über die Überführung „in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ nach Art. 15 GG? Zu Frage 56: Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor- lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Kommissar De Gucht hat Ende Januar mitgeteilt, dass die EU-Kommission die Verhandlungen über den Be- reich Investitionsschutz für drei Monate unterbrechen will, um Konsultationen auf der Basis eines Textes der EU-Kommission zum Investitionsschutz einschließlich des Investor-Staat-Schiedsverfahrens durchzuführen. Im Anschluss daran will die EU-Kommission die EU-Ver- handlungsposition zu diesem Thema festlegen. Zu Frage 57: Derzeit liegen noch keine Vorschläge der EU über ihre Verhandlungsposition zum Investitionsschutz vor. Eine Regelung zum Schutz von Investoren gegen Ent- eignungen müsste sich im Rahmen von Art. 345 AEUV und Art. 14 Grundgesetz halten. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 58): Welche Sanktionen hat die Bundesregierung gegen die US-Regierung nach dem Einmarsch in den Irak im Jahr 2003 beschlossen? Die Bundesregierung hat infolge des Irakkriegs im Jahr 2003 keine Sanktionen gegen die amerikanische Regierung verhängt. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 59): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Scharfschützen im Februar 2014 auf dem Maidan in Kiew? Zu den näheren Umständen zum Einsatz von Scharf- schützen liegen der Bundesregierung keine eigenen Er- kenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente, umfassende Untersuchung unter Einbeziehung interna- tionaler Institutionen ein. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 60): Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine interna- tionale forensische Untersuchung ein, die dem Verdacht des estnischen Außenministers Urmas Paet nachgeht, den er in ei- nem abgehörten und inzwischen online gestellten Telefonat mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 26. Februar 2014 geäußert hat, dass Demonstranten und Polizisten auf dem Maidan von denselben Scharfschützen erschossen wur- den, hinter denen nicht der ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch stand, sondern Mitglieder der neuen Regie- rungskoalition, und dieser Verdacht nach einem Gespräch mit einer Ärztin, der zufolge Demonstranten und Polizisten von den gleichen Leuten erschossen worden seien, worauf die ver- wendete Munition hinweise, sich verstärkt habe (www.zeit.de/ politik/ausland/2014-03/kiew-ukraine-telefonat-ashton-paet), und liegen der Bundesregierung Informationen über die Gründe der bisher ausgebliebenen diesbezüglichen Ermittlun- gen der Morde durch Scharfschützen vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der estnische Außenminister klargestellt, dass er in dem Telefonat mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Au- ßen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, keine derartigen Schlussfolgerungen gezogen hat. Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente, umfassende Untersuchung unter Einbeziehung interna- tionaler Institutionen ein. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 61): Hat die Bundesregierung ihre Planungen für einen Einsatz der Deutschen Marine zum vermeintlichen Schutz vor Terroris- ten bezüglich derjenigen Schiffe, die an der Vernichtung der sy- rischen Chemiewaffen beteiligt sind, angesichts der Äußerun- gen des NATO-Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, dass die „Planungen für eine gemeinsame Mission bei der Vernich- tung syrischer Chemiewaffen auf einem US-Schiff im Mittel- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1509 (A) (C) (D)(B) meer beendet“ worden seien (http://de.reuters.com/article/top- News/idDEBEEA2500220140306?sp=true), eingestellt, oder plant die Bundesregierung den vermeintlichen Schutz der Schiffe in einem anderen Rahmen? Der Nordatlantikrat hat am 5. März 2014 entschieden, die Planungen im Rahmen des NATO-Russland-Rats für die maritime Absicherung der seegestützten Hydrolyse der syrischen Chemiewaffen zu suspendieren. Die Ver- nichtung der syrischen Chemiewaffen und das Hydro- lyseverfahren an Bord der „Cape Ray“ selbst ist durch diese Entscheidung nicht berührt. Alternativen für die maritime Absicherung der Hydro- lyse der syrischen Chemiekampfstoffe an Bord des US- Schiffes „Cape Ray“ werden zurzeit geprüft. Die Bereit- schaft der Bundesregierung, sich mit einer Marineeinheit an der Absicherung der Hydrolyse zu beteiligen, gilt fort. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 62): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicher- heitslage an den fünf ukrainischen Atomstandorten, und wie wird sie sich bezüglich der Forderung aus dem ukrainischen Parlament, die internationale Staatengemeinschaft solle zum Schutz der Atomanlagen Hilfe leisten, positionieren (bitte mit ausführlicher Erläuterung des Vorgehens bzw. auch eigener geplanter Maßnahmen)? Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkennt- nisse über eine konkrete Gefahren- oder Bedrohungslage bezüglich kerntechnischer Anlagen und Kernkraftwer- ken in der Ukraine vor. Nach unserer Kenntnis haben die ukrainischen Behörden die Sicherheitsvorkehrungen an allen ukrainischen Atomstandorten erhöht. Die Ukraine hat am 4. März 2014 bei der Internatio- nalen Atomenergie-Organisation, IAEO, die Bitte an- hängig gemacht, sich an den internationalen Bemühun- gen um eine Deeskalation der aktuellen Krise um die Ukraine zu beteiligen und die Frage der nuklearen Si- cherheit mit den russischen Behörden aufzunehmen. Die Bundesregierung bemüht sich seit Beginn der Krise in enger Abstimmung mit unseren Partnern um eine Dees- kalation der Situation in der Ukraine. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 63): In welchen Bundesländerregionen sind der Vollzug und die Umsetzung der (Rahmen)Empfehlungen des Bundes für den atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung und der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern hinsichtlich der Qualität stark verbesserungsbedürftig (bitte möglichst vollständige und konkrete Darlegung, falls möglich auch auf Ebene der Kreise und Städte), und welche Berichte von atomkraftwerke- bezogenen Katastrophenschutzübungen der letzten zehn Jahre sind der Bundesregierung und/oder der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern bekannt (bitte jeweils mit Angabe, mit welchem Verschlusssachengrad sie eingestuft sind)? In Deutschland sind für den Katastrophenschutz, auch in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, die Länder verantwortlich. In Planungen der Länder erhält der Bund in der Regel keine Einsicht. Er kann diese, soweit sie ihm bekannt sind, schon aus Gründen der fehlenden Zu- ständigkeit auch nicht bewerten. Zu einigen Übungen der Länder werden fachkundige Beobachter von Bundesdienststellen eingeladen. So neh- men beispielsweise Mitarbeiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, sporadisch als Beobachter an Katastrophen- schutzübungen in der Umgebung von Kernkraftwerken teil. Berichte liegen aufgrund der Beobachterrolle aller- dings nur vereinzelt und teilweise auch nur zu Teilaspek- ten einer Übung vor. In diesem Sinne sind Berichte zu Übungen um das Kernkraftwerk Krümmel im November 2005, um das Kernkraftwerk Gundremmingen im Juli 2008 und Juli 2011 und um das Kernkraftwerk Brokdorf im Juli 2010 vorhanden. Eine Einstufung ist den vorlie- genden Berichten nicht zu entnehmen. Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, BMI, ist ein Gremium unabhängiger Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler, das die Bundes- regierung ehrenamtlich in wissenschaftlichen Fragen des Bevölkerungsschutzes berät (vergleiche § 19 des Geset- zes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes). Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit hat sie eine Ar- beitsgruppe eingerichtet, die jetzt eine Stellungnahme „zur Umsetzung der Erfahrungen aus Fukushima für die Planung von Notfallmaßnahmen in Deutschland“ vorge- legt hat. Die Stellungnahme der Schutzkommission beruht auf Erfahrungen und Beobachtungen ihrer Mitglieder als ausgewiesene Experten im Bevölkerungsschutz und soll konstruktiv zu Verbesserungen anregen. Das BMI nimmt auf solche Einschätzungen unabhängiger Wissenschaft- ler keinen inhaltlichen Einfluss. Da die Planung von Notfallschutzmaßnahmen, wie ausgeführt, in die Zuständigkeit der Länder fällt, hat die Schutzkommission ihre Stellungnahme – außer an BMI, BMUB und die Vorsitzende des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deut- schen Bundestages – folgerichtig auch dem Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senato- ren der Länder übersandt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 64): 1510 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sport- bund eingesetzten sogenannten Steiner-Kommission und der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin vorliegen, und was ist aus Sicht der Bundesregierung noch zu tun, um in absehbarer Zeit über einen möglichen fortbestehenden For- schungsbedarf zum Thema „Doping in Deutschland in der Zeit von 1990 bis heute“ zu entscheiden (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/683)? Die Bundesregierung hat keine belastbare Kenntnis darüber, wann die Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sportbund eingesetzten „Steiner-Kommis- sion“ und der von der Uni Freiburg eingesetzten „Evalu- ierungskommission Freiburger Sportmedizin“ konkret vorliegen werden. Dem Fragessteller bleibt es unbenom- men, sich hierzu an die verantwortlichen Vorsitzenden der oben genannten autonomen Kommissionen zu wen- den. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bun- desregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Frak- tion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/517 vom 11. Februar 2014. Danach sind die Ergebnisse der Ab- schlussberichte für eine belastbare Einschätzung, Be- wertung und Eingrenzung eines möglichen fortbestehen- den Forschungsbedarfs für den Zeitraum 1990 bis heute unabdingbar. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 65): Wie bewertet die Bundesregierung die Erlaubnis zur Wei- terreise einer Mutter zweier von der Polizei als „islamistische Extremisten“ bezeichneter Personen, bei der, während der Ausreisekontrolle im Flughafen Köln/Bonn, Dutzende Maga- zine für Sturmgewehre des Typs AK-47 gefunden wurden, ohne diese anschließend einzubehalten (vergleiche Frankfur- ter Allgemeine Zeitung vom 18. Februar 2014), und inwiefern steht die Duldung bzw. Unterstützung der Reisetätigkeit und des Waffentransports von möglichen V-Personen und deren Angehörigen nach Syrien der gemeinsamen Linie aller Bun- desländer entgegen, die Dschihadisten an der Ausreise zu hin- dern? Der geschilderte Vorgang war Gegenstand eines Er- mittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln; der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 3. März 2014 die Ermittlungen übernommen. Weitere Auskünfte zu diesem Ermittlungsverfahren können nicht gegeben werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungs- rechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informations- ansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägungen der betroffenen Be- lange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Eine Auskunft hierzu könnte weitergehende Ermittlungsmaß- nahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfol- gung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. Unabhängig hiervon wurde der Sachverhalt unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten nachbe- reitet. Bei Würdigung der heute vorliegenden und zu- sammengeführten Erkenntnisse ist festzuhalten, dass so- wohl die Sicherstellung der mitgeführten Gegenstände, als auch die Untersagung der Ausreise rechtlich möglich ist. Dieses Ergebnis resultiert aus dem heutigen Erkennt- nisumfang, der zum damaligen Zeitpunkt nicht vollum- fänglich vorlag. Es bleibt festzuhalten, dass die Ausfuhr entsprechender Teile ohne Genehmigung verboten ist. Was die Ausfuhr entsprechender Gegenstände nach Sy- rien angeht, gilt ein generelles Ausfuhrverbot. Umfang und Art der Maßnahmen richten sich nach den konkreten Gesamtumständen des Einzelfalls. Bei vollumfänglichem Vorliegen aller Erkenntnisse wären neben der Ausreiseverhinderung die Sicherstel- lung der relevanten Gegenstände sowie die Einleitung eines Strafverfahrens in Betracht zu ziehen gewesen. Die Bundesregierung hält weiterhin an der gemeinsa- men Linie mit den Bundesländer fest, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und bei rechtzeitigem Be- kanntwerden von Reiseaktivitäten, solche Reisebewe- gungen zu verhindern. Ich verweise hierzu auf die Ant- wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 17/14391 zur Antwort zu den Fragen 16 und 17. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 66): Auf welche Hersteller von Data Mining Software ist das Bundeskriminalamt, BKA, im Rahmen seiner „Marktbeob- achtung“ (Bundestagsdrucksache 18/571) bislang gestoßen – bitte hierzu mitteilen, an Vorführungen welcher Produkte Behörden des Bundesministeriums des Innern teilnahmen, Testberichte anforderten oder diese ungefragt erhielten –, und inwiefern bzw. mit welchem (Zwischen-)Ergebnis wird beim BKA auch untersucht, ob Data Mining und das damit verbun- dene Herstellen von „neue[m] Wissen“ (Bundestagsdrucksa- che 17/11582) überhaupt eingesetzt werden darf, ohne die je- weiligen Errichtungsanordnungen durchsuchter Datenbanken zu ändern bzw. anderweitig für die Umsetzung von Bürger- rechten und Datenschutz zu sorgen? Mit Data Mining werden allgemein Analysemethoden von Datenbeständen umschrieben, die „neues Wissen“ aus Daten, zumeist auf statistisch-mathematischen Ver- fahren basierend, generieren. So lässt sich die Bestim- mung der statistischen Verteilung von Daten bereits un- ter den Begriff des Data Minings fassen. Zum Data Mining können somit auch viele für die Bürokommuni- kation genutzte Programme eingesetzt werden. Das Bundeskriminalamt, BKA, beobachtet allgemein den Markt und nahm im Jahr 2013 an folgenden Vorfüh- rungen verschiedener Produkte der nachfolgenden Fir- men im Kontext Data Mining teil: Firma IBM, Firma Netapp Deutschland GmbH, Firma Fun Communica- tions GmbH, Firma CID Consulting GmbH, Firma Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1511 (A) (C) (D)(B) IABG mbH, Firma Moresophy GmbH und Firma Osher Ltd. Zudem hat das BKA im vorigen Jahr Testberichte von der Firma IBM zu Ergebnissen des Einsatzes des Pro- duktes Content Analytics und von der Oracle Deutsch- land GmbH zu Ergebnissen der Entity Extraction erbe- ten. Data Mining im Sinne einer anlasslosen „Herstellung von neuem Wissen“ wird im BKA nicht durchgeführt. Das BKA führt kein Data Mining in dem beschriebe- nen Sinne durch. Es erfolgt vielmehr eine zweckbe- stimmte und technisch abgegrenzte Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Für die Verwendung von per- sonenbezogenen Daten gelten dabei die datenschutz- rechtlichen Vorgaben, die sich aus dem BKA-Gesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz, der Strafprozessordnung und den jeweiligen Fachgesetzen ergeben. In den nach dem BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung zu er- stellenden Errichtungsanordnungen werden unter ande- rem der Zweck der jeweiligen Datei sowie die zugriffs- berechtigten Stellen festgelegt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- gen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- sache 18/728, Fragen 67 und 68): Wie viele Personen aus dem NSU-Ermittlungs- und -Kla- gekomplex befanden und befinden sich gegenwärtig im BKA- Zeugenschutzprogramm, und durch welche Aktivitäten aus den Bereichen organisierte und politisch motivierte Krimina- lität wird dies für die einzelnen Personen begründet? Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bun- destagsdrucksache 18/682) auf Seite 4 ausführt: „Wirkungs- voller Zeugenschutz in aktuellen und künftigen Fällen kann nur gewährleistet werden, wenn die Arbeitsweise des Zeugen- schutzes nicht offengelegt wird. Aus diesem Grunde können keine Einzelheiten zur personellen und materiellen Ausstat- tung der Zeugenschutzdienststelle sowie zu zeugenschutztak- tischen Vorgehensweisen, wie z. B. der personellen Ausge- staltung der Sachbearbeitung im Einzelfall, mitgeteilt werden ... Im Hinblick auf die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage ist die Bundesregierung – nach sorgfältiger Abwägung – zu der Auffassung gelangt, dass hier der Schutz der hier in Frage stehenden Individualrechtsgüter (insbeson- dere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Ar- tikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) geschützter Personen, ihrer Ange- hörigen und der sie schützenden Zeugenschützer sowie das Interesse des Staates an einer funktionierenden und effektiven Strafrechtspflege das Auskunftsrecht des Abgeordneten bzw. der Fraktion im Einzelfall überwiegen und daher eine Beant- wortung nicht erfolgen kann“, frage ich, wie nach Ansicht der Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle des Zeugen- schutzprogramms des BKA erfolgen soll? Die Bekanntgabe von Einzelaspekten der im Rahmen der NSU-Ermittlungen getroffenen Zeugenschutzmaß- nahmen und der dahinterstehenden Erwägungen wäre geeignet, die Zeugen, ihre Angehörigen oder die betei- ligten Zeugenschützer zu gefährden, unter anderem da- durch, dass die Arbeitsweise des Zeugenschutzes offen- gelegt würde. Hierdurch würden wichtige Rechtsgüter der geschützten Zeugen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes – für entsprechende Gefährder angreif- bar, da diese aus entsprechenden Informationen auf Schutzmaßnahmen rückschließen könnten. Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutz- programm des BKA und Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Komplex“, Bundestagsdrucksache 18/682 vom 28. Februar 2014, bereits ausgeführt, steht es der Bundesregierung daher nicht zu, die Schutzmaßnahmen, die eine Auskunftsper- son in einem laufenden Strafverfahren betreffen, zu kommentieren. Bereits im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die zitierte Kleine Anfrage wird in der Vorbemerkung ausführlich begründet, warum die Bundesregierung keine detaillierten Auskünfte erteilen kann. Die Bundesregierung kommt dem verfassungsrecht- lich verbürgten Frage- und Informationsrecht des Deut- schen Bundestages umfassend nach. Sie weist jedoch darauf hin, dass das parlamentarische Frage- und Infor- mationsrecht seinerseits verfassungsrechtlichen Schran- ken unterliegt. So folgt die Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen strikt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist der parlamen- tarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Be- antwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit ange- legt (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]). Hiervon sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts Ausnahmen zulässig. Zum Schutz von Dienstge- heimnissen darf die Bundesregierung im erforderlichen Umfang gegenüber dem Parlament wirksame Vorkeh- rungen gegen das Bekanntwerden ergreifen (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vergleiche BVerfGE 124, 78 [128 f.]). So darf die Bundesregierung im erforderli- chen Umfang Informationen als Verschlusssachen ein- stufen, die nach der Geheimschutzordnung des Deut- schen Bundestages den Abgeordneten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aus- kunftspflicht der Bundesregierung darüber hinaus dort enden, wo ein auch nur geringfügiges Risiko, dass im Rahmen einer Berichterstattung auch unter der Geheim- schutzordnung des Deutschen Bundestages die angefrag- ten detaillierten Informationen öffentlich bekannt werden könnten, unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vergleiche BVerfGE 124, 78 [139]). Hierbei ist das der parlamentarischen Kontrolle dienende parlamentari- sche Fragerecht mit den betroffenen Belangen, die zur Versagung von Auskünften führen können, abzuwägen (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]). Diese konkrete, im Einzelfall zu treffende Güterab- wägung wird unter anderem in der Antwort der Bundes- regierung auf die in der Fragestellung zitierte Kleine An- frage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutzprogramm des BKA und Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeugen im NSU-Komplex“ deutlich. 1512 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Hier werden unter anderem Ausführungen zur Beglei- tung durch den Zeugenschutz zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Prozess gemacht. Detailauskünfte zu Kontaktpersonen, ihrem Verhältnis zu dem Beschul- digten, zum Ort, Datum und Häufigkeit der Zusammen- künfte werden jedoch mit dem Hinweis auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Zeugen sowie seiner Kontaktpersonen und um den weiteren Ver- lauf des Strafverfahrens und der Ermittlungen nicht zu gefährden verweigert. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- gen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 69 und 70): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwi- schen ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/682, wo- nach sich der Angeklagte H. G. lediglich einmal – und das vor Beginn seiner Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm des BKA – mit Zeugen im NSU-Verfahren vor dem Oberlandes- gericht, OLG, München getroffen habe, und den Aussagen der Zeugen A. Sch. und seiner Verlobten vor dem OLG München, wonach es mindestens zwei Treffen gegeben habe, zu denen H. G. in Begleitung von BKA-Zeugenschützern erschienen sei (vergleiche www.nsu-nebenklage.de)? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zeugen A. Sch. und seine Verlobte in ihren Aussagen zu der Frage der Begleitung von H. G. gelogen haben, und wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der Generalbundes- anwalt deshalb Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaus- sage gegen die Zeugen eingeleitet hat (Bundestagsdrucksache 18/682)? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzel- aspekten eines laufenden Strafverfahrens vor einem deutschen Gericht, da die rechtsprechende Gewalt nach Art. 92 des Grundgesetzes den Richtern anvertraut ist und die Bewertung von Zeugenaussagen geeignet ist, den Grundsatz der Gewaltenteilung – Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz – zu gefährden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 71): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Position der Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e. V., eine Strafrahmenanpassung bei sexuellem Missbrauch wider- standsunfähiger Personen innerhalb des Strafrechtes vorzu- nehmen und für die notwendigen Änderungen „eine … Rechts- tatsachenuntersuchung, in der geprüft wird, in welchen Fällen in den letzten Jahren nach § 179 StGB verhandelt wurde und ob die unterschiedlichen Strafmaße noch zeitgemäß sind“, in Auftrag zu geben (www.kobinet-nachrichten. org/de/1/nach richten/28894/Weibernetz-fordert-Untersuchung-in-Sachen- Sexualstrafrecht.htm)? Die Frage, ob die unterschiedlichen Strafdrohungen in den §§ 177 und 179 StGB angemessen sind, wird be- reits seit Inkrafttreten des 33. Strafrechtsänderungsgeset- zes diskutiert. Durch das Gesetz zur Änderung der Vor- schriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschrif- ten vom 27. Dezember 2003 wurde deshalb in § 179 Abs. 3 StGB der besonders schwere Fall des sexuellen Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen einge- führt und die Strafdrohung für den Qualifikationstatbe- stand des § 179 Abs. 5 StGB an den des § 177 Abs. 2 StGB angeglichen – Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jah- ren. Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung tragenden Parteien festgelegt, dass klargestellt werden soll, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch ent- gegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst wi- derstandsunfähigen Opfers als besonders schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Perso- nen anzusehen ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit die Umsetzung dieser Vorgabe. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/728, Frage 72): Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Vorstellungen Griechenlands über einen weiteren Schulden- schnitt in Bezug auf die nur noch wenig vorhandenen Privat- gläubiger von Staatsschulden auf die staatlichen Gläubiger und damit die europäischen Steuerzahler (www.dw.de vom 29. Januar 2014), und inwiefern würde ein weiterer Schulden- schnitt durch vergleichbare Forderungen anderer Krisenstaa- ten die gesamte Euro-Rettungsstrategie untergraben? Eine Debatte über einen weiteren Schuldenschnitt für Griechenland ist irreführend und nicht förderlich für das Vertrauen in die Euro-Zone und damit die Stabilität der- selben. Die Mitgliedstaaten der Euro-Zone haben mit Be- schluss über das laufende Griechenlandprogramm wie- derholt betont, dass sie bereit sind, Griechenland auch über das jetzige Programm hinaus weiter unter Auflagen zu unterstützen, bis das Land seinen Finanzbedarf wie- der am Kapitalmarkt decken kann. Das aktuelle Pro- gramm läuft bis Ende 2014. Die Euro-Gruppe hat zuge- sagt, dass, wenn Griechenland alle Bedingungen erfüllt und falls dieses notwendig sein sollte, weitere Maßnah- men geprüft werden, um die Schuldentragfähigkeit Grie- chenlands mit Blick auf das Jahr 2020 zu verbessern. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/728, Frage 73): Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Pro- gramme aus den Rettungsmaßnahmen für Griechenland hin- sichtlich des immer noch ausstehenden Prüfberichtes der Troika vom Januar 2014, der ebenso ausstehenden Auszah- lungen der für Dezember 2013 und für März 2014 vorgesehe- nen Tranchen von bis zu 5 Milliarden Euro vor dem Hinter- grund des Abschlusses der Prüfmission im Mai 2014 und der dann fälligen Staatsanleihen von circa 10 Milliarden Euro? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1513 (A) (C) (D)(B) Das laufende Anpassungsprogramm zielt darauf ab, durch Strukturreformen wieder ein tragfähiges Wirt- schaftswachstum zu erreichen. Die griechische Wirt- schaft steht 2014 an einem Wendepunkt. Nach einer lan- gen Phase der Rezession rechnet die Troika für die kommenden Jahre mit positiven Wachstumsraten (2014: + 0,6 Prozent; 2015: + 2,9 Prozent). Die Reformen, die Griechenland durchgeführt hat, verdienen große Aner- kennung. Um die Nachhaltigkeit der Erfolge sicherzu- stellen, ist eine Fortsetzung dieses Kurses erforderlich. Die Troika hat im Dezember 2013 die Umsetzung von vier geforderten Meilensteinen bestätigt. Die Euro- Gruppe hat daraufhin eine Sub-Tranche in Höhe von 1 Milliarde Euro der bereits im Juli 2013 freigegebenen Tranche aus dem Anpassungsprogramm für Griechen- land freigegeben. Am 24. Februar 2014 hat die Troika ihre Mission in Athen wieder aufgenommen, um die weiteren Fort- schritte im Anpassungsprogramm zu bewerten. Aktuell geht es insbesondere um weitere Maßnahmen zur Ver- besserung der Standortqualität. Eine Bestätigung der Er- füllung der Programmauflagen durch die Institutionen der Troika ist Voraussetzung für die Auszahlung weiterer Finanzhilfen. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 74 und 75): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kern- arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, im Rahmen des Freihandelsabkommens auch von den USA eingehalten werden, angesichts der Tatsache, dass die USA die entsprechende ILO-Konvention von 1998 nicht ratifiziert haben und nur zwei der acht Normen für sich als verbindlich erklären (www.dgb.de/repository/public_storage/aaaea4dc-bc 89-11e2-bf0d-00188b4dc422/file/Stellungnahme-geplante-Ver handlungen-handels-und-Investitionsabkommen-EU-USA.pdf), und wird die Bundesregierung einem Abkommenstext zustim- men, der nicht die Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen zur Voraussetzung hat, obwohl dies im Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission als Ziel erklärt wird? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die USA als Voraussetzung für ein Freihandelsabkommen mit der Europäi- schen Union die entsprechende ILO-Konvention ratifizieren werden (www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeits normen/lang--de/index.htm), obwohl sie dies bis zum heuti- gen Tag verweigert haben, und, wenn nein, geht die Bundes- regierung davon aus, dass die Europäische Kommission im Falle der Verweigerung der Ratifizierung durch die USA die Frage der Arbeitsnormen zur Sollbruchstelle eines Freihan- delsabkommens machen wird? Zu Frage 74: Die Bundesregierung setzt sich für verbindlich festge- schriebene, international anerkannte menschenrechtliche und soziale Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeits- normen und für deren Aufnahme in allen Handels- abkommen der EU ein. Die diesbezüglichen Bestim- mungen des Koalitionsvertrags bilden auch bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen, TTIP, die Grundlage der Positionierung der Bundesregierung und wurden gegenüber der EU-Kommission kommuniziert. Die Bundesregierung steht in dieser Frage in fortlaufen- dem Kontakt mit der Kommission. Die Kommission be- tont unablässig, dass das hohe Schutzniveau in Europa nicht zur Disposition steht. Im Verhandlungsmandat sind hierzu klare Vorgaben enthalten. Die Zustimmung der Bundesregierung zum Verhandlungsergebnis hängt da- von ab, ob dieses bei Abwägung der einzelnen Vereinba- rungen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern das Abkommen, wie zu erwarten, ein ge- mischtes Abkommen sein wird, das auch Zuständigkei- ten der Mitgliedstaaten betrifft, bedarf es einer Ratifizie- rung durch die Mitgliedstaaten – in Deutschland durch den Bundestag und den Bundesrat. Zu Frage 75: Entsprechend der Erklärung der ILO über grundle- gende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 sind die Mitglieder der ILO verpflichtet, die grundlegen- den Rechte der Kernarbeitsnormen einzuhalten, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifi- ziert haben. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, im Rahmen des Normenüberwachungssystems der ILO über den Stand von Gesetzgebung und Praxis zu berich- ten. TTIP wird dem EU-Verhandlungsmandat folgend ein Nachhaltigkeitskapitel einschließlich Streitbeile- gungsmechanismus enthalten. Es soll ein Mechanismus zur wirksamen Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Erklärung von 1998 über die grundle- genden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie der einschlägigen multilateralen und Umweltübereinkünfte geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung wird Er- gebnis der Verhandlungen sein. Auf die Antwort auf die mündliche Frage Nr. 74 wird verwiesen. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 76): Plant die Bundesregierung, den am 19. Dezember 2011 er- klärten Vorbehalt gegen die Anwendung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, im Rahmen des Europäischen Für- sorgeabkommens zurückzunehmen und somit auch die Aus- schlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II aufzuhe- ben? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den zum Europäischen Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 mit Wirkung zum 19. Dezember 2011 erklärten Vorbehalt zurückzunehmen und die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch auf- zuheben. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/728, Frage 77): 1514 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (D)(B) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechtspolitikbe- richts im Jahr 2008 im Hinblick auf die Operationalisierung der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakulta- tivprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbe- schwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und wonach die Bundesregierung bereits im Jahr 2008 „das Ratifikationsver- fahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vergleiche Seite 372)? Die Bundesregierung hat aktiv und konstruktiv an der Erarbeitung des Fakultativprotokolls zum VN-Sozial- pakt, der 1973 von Deutschland ratifiziert wurde, mitge- wirkt und nach Annahme des Protokolls durch die Gene- ralversammlung der Vereinten Nationen unverzüglich mit der Prüfung der Zeichnung und Ratifizierbarkeit be- gonnen. Bislang wurde das Fakultativprotokoll innerhalb der Europäischen Union lediglich von Spanien, der Slowa- kei, Portugal und Finnland ratifiziert. Die überwiegende Mehrheit der Länder befindet sich wie Deutschland noch im Prüfungsprozess. Diese Prüfung gestaltet sich ange- sichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpak- tes nicht nur in Deutschland als komplex und zeitauf- wendig und ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Das Prüfverfahren ist notwendig und soll mit dem Ziel der Ratifizierung zu Ende geführt werden. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/728, Frage 78): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozial- charta durch den Europarat im Jahr 1996 im Hinblick auf eine zügige Ratifikation der Charta durch die Bundesrepublik Deutschland ergriffen, um die darin verbrieften sozialen Men- schenrechte zu operationalisieren? Deutschland hat die Revidierte Europäische Sozial- charta, RESC, am 29. Juni 2007 gezeichnet. Die Prüfung der Ratifizierung der RESC hat sich als sehr komplex er- wiesen und dauert an. Es ist beabsichtigt, für das Ratifi- zierungsverfahren notwendige Klärungen in der 18. Le- gislaturperiode zügig voranzubringen. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 79 und 80): In welcher Form hat die Bundesregierung die Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Höhe von 1 bzw. 5 Milliarden Euro (vergleiche Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) in ihre mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 eingestellt? Ist es Ziel der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zahlung von 1 Milliarde Euro jährlich zur umgehenden Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe auf zwei Jahre zu befristen, um damit zu unterstreichen, dass die Bun- desregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Teilhabe- leistungsgesetz schaffen wird, welches die Kommunen – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – insgesamt in Höhe von 5 Mil- liarden Euro entlasten und das Leistungsrecht entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln wird? In den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten „Eckwerten des Regierungsentwurfs des Bundeshaus- halts 2015 und des Finanzplans 2014 bis 2018“ sind für die Jahre 2015 bis 2017 jeweils 1 Milliarden Euro einge- stellt, für das Jahr 2018 5 Milliarden Euro. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 wird erst am 2. Juli 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet. Eine Befristung der Zahlung von jährlich 1 Milliarde Euro auf zwei Jahre ist nicht vorgesehen. Anlage 48 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 81): Wie würden sich der Beitragssatz und das Sicherungs- niveau – in Prozent – langfristig bis zum Jahr 2030 entwi- ckeln, wenn die Bundesregierung die sogenannte Mütterrente aus Steuermitteln finanzieren würde – bitte für die jeweiligen Jahre getrennt ausweisen –, und wie viele der insgesamt rund 9,5 Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner, die von der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder profitieren, erhalten derzeit zusätzlich Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung? Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Teilfragen: Antwort zu Teilfrage 1: Wie in der allgemeinen Begründung im Entwurf zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz dargestellt, fällt der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung durch die Maßnahmen des Rentenpakets langfristig bis zum Jahr 2030 um 0,4 Prozentpunkte höher aus, das Siche- rungsniveau vor Steuern um 0,7 Prozentpunkte geringer. Wegen der Wirkungszusammenhänge im System der gesetzlichen Rentenversicherung sind Aussagen zur Wirkung auf Beitragssatz und Sicherungsniveau nur ins- gesamt und nicht getrennt nach einzelnen Maßnahmen möglich. Eine Modellrechnung, bei der hypothetisch eine vollständige Steuerfinanzierung der Ausweitung der Kindererziehungszeiten simuliert wird, würde bis zum Jahr 2030 zu einem um 0,2 Prozentpunkte höheren Bei- tragssatz und einem um 0,4 Prozentpunkte geringeren Sicherungsniveau vor Steuern führen. Antwort zu Teilfrage 2: Angaben darüber, wie viele Rentnerinnen und Rent- ner der gesetzlichen Rentenversicherung mit vor 1992 geborenen Kindern Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, liegen weder Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1515 (A) (C) (D)(B) in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung noch in den Statistiken des Statistischen Bundesamtes zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor. Anlage 49 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 82): Wie haben sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik entwickelt – bitte jährliche An- gaben für Soll und Ist insgesamt sowie nach Rechtskreisen ausweisen –, und wie sieht für diesen Bereich die mittelfris- tige Finanzplanung aus? Die Ansätze für Eingliederungsleistungen und aktive Arbeitsmarktpolitik in den Rechtskreisen SGB II und SGB III sind nicht miteinander vergleichbar. Auf eine Gesamtdarstellung wird daher verzichtet. Rechtskreis SGB II, Grundsicherung für Arbeitsu- chende: Die Entwicklung der im Bundeshaushalt zur Verfü- gung gestellten Mittel sowie der nach der aktuellen Fi- nanzplanung vorgesehenen Ansätze, Soll, und der Aus- gaben, Ist, für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in der nachfol- genden Übersicht dargestellt: * einschließlich der Mittel für Bundesprogramme und zusätzlicher Mittel für Bildungsmaßnahmen Jahr Eingliederungs- mittel* Verwaltungsmittel Soll in Millio- nen Euro Ist in Millio- nen Euro Soll in Millio- nen Euro Ist in Millio- nen Euro 2005 6 550 3 564 3 270 3 052 2006 6 737 4 624 3 500 3 607 2007 6 700 4 998 3 498 3 676 2008 6 642 5 493 3 600 3 776 2009 6 600 5 902 4 000 4 210 2010 6 600 6 017 4 400 4 413 2011 5 303 4 448 4 290 4 339 2012 4 403 3 754 4 050 4 209 2013 3 903 3 537 4 050 4 495 2014 3 903 4 046 2015 3 903 4 043 2016 3 903 4 052 2017 3 903 4 052 2018 3 093 4 052 Rechtskreis SGB III, Arbeitslosenversicherung: Die Entwicklung der Ist-Ausgaben und der Soll-An- sätze für die Jahre 2009 bis 2013/2014 sowie die Mittel- fristplanung für die Jahre 2015 bis 2018, die die Bundes- agentur für Arbeit, BA, für ihren Verwaltungsrat aufstellt, ist in der nachstehenden Tabelle aufgestellt. * interne Mittelfristplanung der BA Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 83): Wie hat sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Zahl der Arbeitslosen entwickelt – bitte jährliche Angaben insgesamt, nach Rechtskreisen und Langzeitarbeitslosigkeit machen –, und mit welcher Entwicklung der Arbeitslosigkeit rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren? Die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen war in beiden Rechtskreisen und auch in der Gruppe der Langzeitarbeitslosen zwischen 2009 und 2013 insgesamt rückläufig. So hat sich die Gesamtzahl der Arbeitslosen in diesem Zeitraum von rund 3,41 Millionen auf 2,95 Millionen verringert, die der Langzeitarbeitslosen ging von 1,14 Millionen auf 1,05 Millionen zurück. Ak- tuell – Februar 2014 – gibt es in Deutschland 3,14 Mil- lionen Arbeitslose, davon sind rund 1,08 Millionen be- reits ein Jahr oder länger arbeitslos. Der relativ hoch erscheinende Wert für Februar ist saisonbedingt – im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeits- losen insgesamt um gut 18 000 gesunken. Die jährliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreis, Jahren und Langzeitarbeitslosigkeit zeigt die nachstehende Tabelle. Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik Jahr Sollin Milliarden Euro Ist in Milliarden Euro 2009 15,209 16,812 2010 16,407 14,982 2011 14,367 11,196 2012 11,037 8,983 2013 10,676 8,632 2014 9,651 2015 9,4* 2016 9,1* 2017 8,9* 2018 8,7* 1516 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 (A) (C) (B) Für die kommenden Jahre rechnet die Bundesregierung mit einem leichten jährlichen Rückgang der Arbeitslosig- keit. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichtsmonat Arbeitslose insgesamt Arbeitslose SGB III Arbeitslose SGB II Langzeitarbeitslose JD 2009 3 414 531 1 189 905 2 224 626 1 136 964 JD 2010 3 238 421 1 075 436 2 162 985 1 130 446 JD 2011 2 975 836 891 875 2 083 961 1 055 353 JD 2012 2 896 985 902 174 1 994 811 1 031 722 JD 2013 2 950 250 969 598 1 980 652 1 050 435 Februar 2014 3 137 866 1 104 533 2 033 333 1 078 785 (D) 19. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Dann ist das so verabredet. – Haben Sie noch eine

    zweite Nachfrage?



Rede von Ralph Lenkert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Frau
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wie schützt sich die Bundesregierung da-
    vor, dass durch eine Ausweitung der Klagemöglichkei-
    ten das Risiko steigt, verklagt zu werden? Ein normales
    Unternehmen muss Risikovorsorge betreiben; das heißt,
    es muss Rückstellungen bilden. Dies wirkt sich dann im
    Allgemeinen auf den Aktienkurs bzw. auf das Zinsni-
    veau bei Krediten aus. Ist die Bundesregierung der Mei-
    nung, dass dadurch das Zinsniveau für den Bund und die
    öffentliche Hand höher wird, und was möchte sie dage-
    gen unternehmen?

    B