Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1497
        (A) (C)
        (B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        (D)
        
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        van Aken, Jan DIE LINKE 12.03.2014
        Alpers, Agnes DIE LINKE 12.03.2014
        Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.03.2014
        Bätzing-Lichtenthäler,
        Sabine
        SPD 12.03.2014
        Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 12.03.2014
        Bülow, Marco SPD 12.03.2014
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 12.03.2014
        Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 12.03.2014
        Gohlke, Nicole DIE LINKE 12.03.2014
        Heller, Uda CDU/CSU 12.03.2014
        Hunko, Andrej DIE LINKE 12.03.2014
        Krichbaum, Gunther CDU/CSU 12.03.2014
        Kunert, Katrin DIE LINKE 12.03.2014
        Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 12.03.2014
        Dr. Lenz, Andreas CDU/CSU 12.03.2014
        Lutze, Thomas DIE LINKE 12.03.2014
        Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.03.2014
        Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.03.2014
        Röspel, René SPD 12.03.2014
        Rüthrich, Susann SPD 12.03.2014
        Schieder (Schwandorf),
        Marianne
        SPD 12.03.2014
        Schmidt (Berlin),
        Matthias
        SPD 12.03.2014
        Stritzl, Thomas CDU/CSU 12.03.2014
        Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 12.03.2014
        Vaatz, Arnold CDU/CSU 12.03.2014
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 5):
        Wie haben sich seit dem Jahr 2009 die Absatzmengen von
        Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von
        Fluorchinolonen in der Veterinärmedizin entwickelt, bitte
        nach Jahren auflisten, und wie hat sich im gleichen Zeitraum
        die Antibiotikaresistenzlage bei E.-coli-Bakterien entwickelt,
        bitte nach Jahren und allen untersuchten Wirkstoffgruppen
        auflisten?
        Die Abgabemengen werden seit 2011 aufgrund der
        Vorgaben der Verordnung über das datenbankgestützte
        Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen In-
        stituts für Medizinische Dokumentation und Informa-
        tion, DIMDI Arzneimittelverordnung, DIMDI-AMV, er-
        fasst. Die Zahlen für 2011 und 2012 sind nachfolgender
        Tabelle zu entnehmen Die Abgabemengen für 2013 lie-
        gen noch nicht vor, da die Meldefrist für die Unterneh-
        men erst am 31. März 2014 endet. Es handelt sich hier-
        bei um die an Tierärzte abgegebenen Mengen.
        Tabelle 1: Menge der an Tierärzte abgegebenen Anti-
        biotika – Reinsubstanz – der Klassen Cephalosporinen
        der dritten und vierten Generation sowie von Fluor-
        chinolonen in den Jahren 2011 und 2012 in Tonnen und
        prozentualer Anteil an in dem jeweiligen Jahr insgesamt
        abgegebenen antibiotischen Wirkstoffen
        In Anlage 1 sind die im Rahmen des jährlichen Zoo-
        nosen-Monitorings erhobenen repräsentative Daten zur
        Resistenzentwicklung von kommensalen E. coli gegen
        die Chephalosporine der dritten Generation Cefotaxim,
        Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 12.03.2014
        Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 12.03.2014
        Zimmermann
        (Zwickau), Sabine
        DIE LINKE 12.03.2014
        Antibiotikaklassen 2011 2012
        3. Generation
        Cephalosporine
        2 057
        (0,1 Prozent)
        2 346
        (0,1 Prozent)
        4. Generation
        Cephalosporine
        1 427
        (0,1 Prozent)
        1 399
        (0,1 Prozent)
        Fluorchinolone 8 247
        (0,5 Prozent)
        10 382
        (0,6 Prozent)
        
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        1498 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (B)
        Ceftazidim und das Fluorchinolon Ciprofloxacin tabella-
        risch dargestellt. Die Resistenzbewertung der Isolate er-
        folgte anhand der sogenannten epidemiologischen Cut-
        off-Werte. Diese bestimmen den Anteil mikrobiologisch
        resistenter Isolate und geben frühzeitig Hinweise auf
        eine beginnende Resistenzentwicklung. Eine Einstufung
        als resistent nach diesem Bewertungssystem bedeutet
        also nicht, dass eine Infektion mit diesem Erreger nicht
        behandelbar ist.
        Insgesamt ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil re-
        sistenter E.-coli-Isolate unterscheidet sich deutlich zwi-
        schen den Herkünften. Gegenüber Ciprofloxacin, einem
        Vertreter der Fluorchinolone, sind vor allem E.-coli-Iso-
        late aus Mastgeflügel und Geflügelfleisch mikrobiolo-
        gisch resistent.
        In allen betrachteten Lebensmittelketten werden Re-
        sistenzen von E.-coli-Isolaten gegen Cephalosporine der
        dritten Generation nachgewiesen. E.-coli-Isolate aus der
        Lebensmittelkette Masthähnchen und aus Mastkälbern
        weisen die höchsten Resistenzraten auf.
        Zum Nachweis von Bakterien mit Resistenzen gegen
        Cephalosporine der dritten und vierten Generation bei
        Geflügel bzw. dessen Produkten ist festzustellen, dass
        keine Präparate mit diesen Wirkstoffen zum Einsatz
        beim Geflügel zugelassen sind, deren Einsatz bei diesen
        Tierspezies ist verboten. Die Herkunft der Resistenzen
        ist somit noch unklar.
        Im Übrigen wird auf die Antworten zur Kleinen An-
        frage „Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermedi-
        zin“, Drucksache 17/10907 vom Oktober 2012 verwie-
        sen.
        Anlage 1 zu Frage 5
        Ergebnisse der Resistenzuntersuchungen bei kom-
        mensalen E. coli aus unterschiedlichen Herkünften im
        Zoonosen-Monitoring der Jahre 2010 bis 2012
        Tabelle 1: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler
        E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Legehenne
        Tierart/
        Matrix
        Legehennen,
        Kot (2010)
        Legehennen,
        Kot (2011)
        1001 Pro-zent N
        Pro-
        zent
        Anzahl untersucht 27 2,7 642
        Cefotaxime 28 2,8 10 1,6
        Ceftazidime 55 5,5 11 1,7
        Ciprofloxacin 1001 7,4 36 5,6
        (D)
        Tabelle 2: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Masthähnchen
        Tabelle 3: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Zuchtputen und aus der Lebensmittel-
        kette Mastpute
        Tierart/
        Matrix
        Masthähnchen,
        Kot (2010)
        Masthähnchen,
        Kot (2011)
        Hähnchenfleisch
        (2011)
        N Prozent N Prozent N Prozent
        Anzahl untersucht 200 246 172
        Cefotaxime 27 13,5 19 7,7 8 4,7
        Ceftazidime 27 13,5 18 7,3 11 6,4
        Ciprofloxacin 108 54,0 119 48,4 90 52,3
        Tierart/
        Matrix
        Zucht-
        puten,
        Kot (2012)
        Mast
        puten,
        Kot (2010)
        Mastputen,
        Blinddarm-
        inhalt
        (2010)
        Mastputen,
        Blinddarm-
        inhalt
        (2012)
        Mastputen,
        Kot (2011)
        Puten-
        fleisch
        (2010)
        Puten-
        fleisch
        (2012)
        N Pro-zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent
        Anzahl 
        untersucht
        12 127 356 332 184 289 307
        Cefotaxime 1 8,3 0 0,0 8 2,2 5 1,5 4 2,2 6 2,1 16 5,2
        Ceftazidime 1 8,3 0 0,0 6 1,7 5 1,5 4 2,7 5 1,7 12 3,9
        Ciprofloxacin 3 25,0 43 33,9 118 33,1 123 37,0 52 28,3 99 34,3 127 41,4
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1499
        (A) (C)
        (B)
        Tabelle 4: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Milchrindern und aus den Lebensmittel-
        ketten Mastkalb, Mastrind sowie Mastkalb/Jungrind
        Tierart/
        Matrix
        Milch-
        rinder,
        Tankmilch
        (2010)
        Mast-
        kälber,
        Kot (2010)
        Mast-
        rinder,
        Kot (2011)
        Mast-
        kälber und
        Jungrinder,
        Kot (2012)
        Mast-
        kälber und
        Jungrin-
        der, Dick-
        darminhalt
        (2012)
        Rindfleisch
        (2011)
        Kalb- und
        Jungrind-
        fleisch
        (2012)
        N Pro-zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent N
        Pro-
        zent
        Anzahl unter-
        sucht
        95 272 909 217 298 68 70
        Cefotaxime 3 3,2 28 10,
        3
        4 0,4 10 4,6 3 1,0 0 0,0 3 4,3
        Ceftazidime 3 3,2 21 7,7 5 0,6 6 2,8 3 1,0 0 0,0 3 4,3
        Ciprofloxacin 6 6,3 114 41,
        9
        33 3,6 26 12,
        0
        45 15,
        1
        3 4,4 9 12,
        9
        (D)
        Tabelle 5: Anzahl und Anteil resistenter E.-coli-Iso-
        late aus der Lebensmittelkette Mastschwein
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 6):
        Plant die Bundesregierung angesichts der laut BVL-Moni-
        toring 2012 „besorgniserregenden“ Resistenzentwicklung bei
        den auch als Reserveantibiotika bekannten Cephalosporinen
        der dritten und vierten Generation und Fluorchinolonen wei-
        tere Einschränkungen oder ein Verbot des Einsatzes in der
        Veterinärmedizin, und, wenn nein, warum nimmt sie hier
        möglicherweise billigend eine weitere Verschärfung der Re-
        sistenzlage und damit die Gefährdung von Menschenleben in
        Kauf?
        Die im Zoonosen-Monitoring erwähnte „besorgniser-
        regende“ Resistenzentwicklung gegenüber Cephalospo-
        rinen der dritten Generation und dem Fluorchinolon
        Ciprofloxacin wurde bei kommensalen E. coli festge-
        stellt, gegenüber den übrigen getesteten antibiotischen
        Wirkstoffen gab es im Zeitraum 2009 bis 2011 keine
        starke Veränderung der Resistenzlage. Kommensale
        Tierart/
        Matrix
        Mast-
        schweine,
        Kot (2011)
        Schweine-
        fleisch (2011)
        N Pro-zent N
        Pro-
        zent
        Anzahl untersucht 859 52
        Cefotaxim 16 1,9 1 1,9
        Ceftazidim 13 1,5 1 1,9
        Ciprofloxacin 51 5,9 3 5,8
        Bakterien gehören zur sogenannten Normalflora, die bei
        Menschen und Tieren unter anderem die Haut, die
        Mundhöhle oder den Darm besiedelt. Der Nachweis von
        kommensalen Bakterien steht also in keinem Zusam-
        menhang mit einer krank machenden bakteriellen Infek-
        tion.
        Des Weiteren ist zu beachten, dass eine direkte Her-
        leitung des Auftretens resistenter Bakterien beim Men-
        schen von dem Einsatz von Antibiotika bei lebensmittel-
        liefernden Tieren nicht möglich ist. Die Übertragung
        erfolgt nur in Einzelfällen bei der Zubereitung der Le-
        bensmittel, vor allem bei vorhandenen Hygienemängeln.
        Dennoch geben die Ergebnisse aus Sicht der Bundes-
        regierung Anlass zu prüfen, welche weiteren Maßnah-
        men zur Gegensteuerung dieser Entwicklung hier gebo-
        ten sind, zumal ein Anstieg der Resistenzen gegen die in
        Frage 54 genannten Wirkstoffklassen auch in der Hu-
        manmedizin beobachtet wird.
        Für Cephalosporine und Fluorchinolone zur Anwen-
        dung bei Tieren bestehen nationale und EU-weite Zulas-
        sungen. Das für Tierarzneimittel zuständige Gremium
        der Europäischen Arzneimittelagentur, EMA, der Aus-
        schuss für Tierarzneimittel, CVMP, hat sich wiederholt
        mit dem Einsatz von Cephalosporinen und Fluorchinolo-
        nen bei Tieren beschäftigt und beschlossen, die Pa-
        ckungsbeilagen mit Hinweisen auf eine umsichtige An-
        wendung der entsprechenden Tierarzneimittel und die
        Gefahr von Resistenzentwicklungen zu versehen. Kern-
        punkt ist, dass Fluorchinolone und Cephalosporine der
        dritten und viertenGeneration der Behandlung klinischer
        Erkrankungen vorbehalten bleiben sollen, die auf andere
        Klassen von Antibiotika unzureichend angesprochen ha-
        ben bzw. bei denen mit einem unzureichenden Anspre-
        chen zu rechnen ist („Second-Line“-Antibiotika).
        Der CVMP kommt auf der Grundlage der Beurteilung
        der derzeit vorliegenden Daten zu dem Schluss, dass das
        Nutzen-Risiko-Verhältnis für diese Arzneimittel vorbe-
        1500 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        haltlich der empfohlenen Änderungen der Produktinfor-
        mation nach wie vor insgesamt positiv ist. Die Daten zur
        Resistenzentwicklung aus dem Zoonosen-Monitoring
        werden jährlich an die Europäische Agentur für Lebens-
        mittelsicherheit, EFSA, übermittelt.
        Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird eine Reduk-
        tion des Einsatzes aller Antibiotika und insbesondere
        dieser Substanzgruppen in der Tiermedizin angestrebt.
        Mit diesem Ziel wurde die 16. AMG-Novelle mit dem in
        ihr enthaltenen Antibiotikaminimierungskonzept erlas-
        sen. Sie führt die Ermittlung der Therapiehäufigkeit in
        Mastbetrieben ein. Darüber hinaus enthält die 16. AMG-
        Novelle Ermächtigungen für weitere Vorgaben und Be-
        schränkungen für den Einsatz von Antibiotika durch
        Verordnungen.
        So ist vorgesehen, in der Verordnung über Tierärztli-
        che Hausapotheken, TÄHAV, eine Verpflichtung zur
        Durchführung von Resistenztests, ein Umwidmungsver-
        bot für die in Frage 54 genannten Wirkstoffklassen und
        ein Verbot des Abweichens von den Gebrauchsinforma-
        tionen bei oral zu verabreichenden Antibiotika aufzu-
        nehmen und so die zulassungskonforme Anwendung
        von Tierarzneimitteln zu stärken.
        Die Bundesregierung ist also angesichts der sich ver-
        schlechternden Resistenzlage nicht tatenlos geblieben,
        sondern hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um
        über eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes der Resis-
        tenzentwicklung entgegenzuwirken.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 11):
        Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher
        im Rahmen der laut der Bundesministerin der Verteidigung
        Dr. Ursula von der Leyen „seit geraumer Zeit bestehenden Pa-
        rallelplanung“ (Reuters vom 26. Februar 2014) für einen
        Komplettabzug der Bundeswehr aus Afghanistan unternom-
        men, und wann ist der spätestmögliche Zeitpunkt, an dem er
        in Angriff genommen werden muss, um noch im Jahr 2014
        abgeschlossen werden zu können?
        Die Bundesregierung geht unverändert davon aus,
        dass es zur Unterzeichnung des bilateralen Sicherheits-
        abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Ame-
        rika und Afghanistan kommt und die ISAF-Nachfolge-
        mission „Resolute Support“ stattfindet. An dieser
        Vorgabe richtet sich unverändert das Engagement in Af-
        ghanistan aus.
        Neben den Planungsüberlegungen zu einer NATO-ge-
        führten Folgemission in Afghanistan nach dem Jahr
        2014 wird gleichwohl parallel dazu auf militärplaneri-
        scher Ebene Vorsorge für den Fall getroffen, dass es wi-
        der Erwarten nicht zu dieser Mission kommt und das
        deutsche Engagement im Rahmen der NATO-Mission
        ISAF in Afghanistan bis zum 31. Dezember 2014 been-
        det wird.
        In Mazar-i-Sharif wurde im Februar 2013 zur mate-
        riellen Entlastung des deutschen Einsatzkontingents
        ISAF die „Materialschleuse Drehscheibe im Einsatz“ für
        die Rückverlegung eingerichtet. In der Materialschleuse
        wird das gesamte zur Rücklieferung vorgesehene Ma-
        terial des deutschen Einsatzkontingents ISAF ange-
        nommen, geprüft und unter Beachtung aller zoll- und
        gefahrgutrechtlichen Vorgaben für den jeweiligen Trans-
        portträger kommissioniert und abgesteuert.
        Weiteres integrales logistisches Organisationselement
        der materiellen Rückverlegung ist der logistische Um-
        schlagpunkt in Trabzon in der Türkei, über den in einer
        Kombination aus Luft- und Seetransport das Material
        nach Deutschland zurückgeführt wird. Die bestehende
        Parallelplanung wird durch diese konkreten Schritte un-
        terstützt.
        Die fortbestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der
        weiteren Entwicklungen in Afghanistan, insbesondere
        mit Blick auf die noch nicht erfolgte Unterzeichnung des
        bilateralen Sicherheitsabkommens zwischen den Ver-
        einigten Staaten von Amerika und Afghanistan, erfor-
        dern jedoch die ständige Aktualisierung, Anpassung und
        Überprüfung der derzeitigen Planungen. Eine verbindli-
        che Aussage zum spätestmöglichen Zeitpunkt für eine
        Entscheidung zum vollständigen Abzug der Bundeswehr
        ist angesichts der Unwägbarkeiten und variablen Para-
        meter derzeit nicht möglich.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 12):
        Inwieweit hält die Bundesregierung die vom Hersteller
        Airbus als Entschädigung für die Reduzierung einer Eurofigh-
        ter-Bestellung angekündigte Forderung in Höhe von rund
        900 Millionen Euro für gerechtfertigt, und in welcher Höhe
        hat sie dafür in ihrer Haushaltsplanung bereits Mittel einge-
        plant?
        Die Forderung der Firma Airbus Defence & Space
        wurde durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informa-
        tionstechnik und Nutzung der Bundeswehr dem Grunde
        nach nur teilweise und infolgedessen der Höhe nach
        nicht akzeptiert, da die Ansprüche nicht hinreichend klar
        dargelegt wurden. Der Industrie wurde die Möglichkeit
        der Überarbeitung eingeräumt.
        Für „Entschädigungen“, das heißt Ausgaben, die sich
        aus dem Umstand der Nichtabnahme der Tranche 3B
        und dem Rückbau der Fertigungsanlagen ergeben könn-
        ten, wurde keine gesonderte Einplanung im Haushalt
        vorgenommen. Gegebenenfalls erforderliche Ausgaben
        könnten nach derzeitiger Einschätzung aus den für das
        Vorhaben Eurofighter veranschlagten Haushaltsmitteln
        finanziert werden.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1501
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
        Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 13):
        Was sind die konkreten Gründe für die Verzögerung der
        Ratifizierung der von der Bundesregierung am 11. Mai 2011
        unterzeichneten Konvention „Übereinkommen des Europarats
        zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
        und häuslicher Gewalt“, SEV-Nr.: 210, und wie ist die weitere
        zeitliche Umsetzungsplanung?
        Nach Art. 59 Grundgesetz ist zum Beitritt der Bun-
        desrepublik zu einem völkerrechtlichen Vertrag wie
        SEV 210 ein – in diesem Fall von Bundestag und Bun-
        desrat zu verabschiedendes – Bundesgesetz erforderlich.
        Bei SEV 210 handelt es sich um ein sehr umfangreiches
        Vertragswerk (81 Artikel). Dieser Umfang hat zur Folge,
        dass zur Erstellung des Entwurfes für das Bundesgesetz
        umfangreiche Prüfungen erfolgen müssen. Insbesondere
        ist zu prüfen, inwieweit zur Erfüllung aller sich aus dem
        Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen ein geson-
        dertes Umsetzungsgesetz bzw. eine Umsetzungsverord-
        nung erforderlich ist.
        Nach deutschem Recht – und in Übereinstimmung
        mit dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969
        über das Recht der Verträge – ist für eine Ratifizierung
        Deutschlands erforderlich, dass ein völkerrechtlicher
        Vertrag wie SEV 210 bereits vollständig in nationales
        Recht umgesetzt ist. Dies erklärt auch die teilweise lan-
        gen Zeitabstände zwischen Zeichnung der Verträge und
        Beitritt Deutschlands im Vergleich zu anderen Staaten,
        nach deren innerstaatlichen Vorschriften die Umsetzung
        nicht bereits vor Beitritt erfolgen muss. Die Bundeslän-
        der haben, wie nach innerstaatlichem Verfahren geregelt,
        dem Vertrag vor Zeichnung und inzwischen auch der Ra-
        tifizierung zugestimmt und sich somit auch an die Um-
        setzung gebunden.
        Die Bundesregierung prüft zurzeit den etwaigen ge-
        setzlichen Umsetzungsbedarf auf Bundesebene und wei-
        teren Durchführungsbedarf. Es wird angestrebt, im
        nächsten Jahr einen Entwurf für das erforderliche Ver-
        tragsgesetz vorzulegen.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
        Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 14):
        Welche weiter gehenden Maßnahmen will die Bundes-
        regierung zur verbindlichen Garantie eines flächendeckenden
        Schutzes von Frauen gegen Gewalt ergreifen bzw. hat sie kon-
        kret in Planung über die Einrichtung des bundesweiten Hilfe-
        telefons hinaus?
        Mit dem „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ über-
        nimmt die Bundesregierung unmittelbar Verantwortung,
        damit Frauen einen niederschwelligen Weg ins Hilfesys-
        tem finden. Der Bund ist zudem in der Verantwortung,
        wenn es um individuelle Leistungsansprüche der gewalt-
        betroffenen Frauen nach den Sozialgesetzen geht.
        Die Bundesregierung wird in Umsetzung des Koali-
        tionsvertrages prüfen, wie ressortübergreifend Maßnah-
        men zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und
        Frauen gebündelt und Lücken im Hilfesystem geschlos-
        sen werden können. Zudem wird die bedarfsgerechte
        Ausgestaltung der Unterstützungsangebote für gewaltbe-
        troffene Frauen auch Thema von Gesprächen zwischen
        dem BMFSFJ mit den Ländern sein.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Fragen des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 22
        und 23):
        Wie hoch ist der aktuelle Spendenstand beim Förderverein
        Berliner Schloss e. V. bzw. der Stiftung „Berliner Schloss –
        Humboldtforum“, und gibt es darunter zweckgebundene
        Spenden, beispielsweise für einzelne Fassadenelemente, die
        Kuppel oder Ähnliches?
        Welche anderen Pläne zur Kostenübernahme gibt es, wenn
        die notwendigen Spenden nicht generiert werden, und welche
        Verpflichtungsermächtigungen für vorbereitende Planungs-
        und Bauleistungen für die historische Fassade bzw. die zusätz-
        lichen baukulturell bedeutsamen Optionen wurden vom Bund
        bereits eingegangen, ohne dass die dafür notwendigen Spen-
        den vorliegen?
        Zu Frage 22:
        Neben Barspenden sind vom Förderverein Berliner
        Schloss e. V. bei der Stiftung „Berliner Schloss –
        Humboldtforum“ umfangreiche Sachspenden in Form
        von Planungsleistungen und Modellen zu den barocken
        Fassaden eingegangen.
        Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ hat
        bis 2014 insgesamt Barspenden inklusive darauf erwirt-
        schafteter Zinsen in Höhe von 17,6 Millionen Euro ein-
        genommen.
        Sämtliche Spenden sind zweckgebunden, davon
        7,8 Millionen Euro für die historischen Fassaden,
        2,5 Millionen Euro für die zusätzliche bauliche Option
        Eckrondell an der Südostfassade des Baukörpers. Für die
        baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion histo-
        rische Kuppel“ und „Innenportale“ stehen der Stiftung
        zweckgebunden Spenden in Höhe von 7,2 Millionen
        Euro zur Verfügung.
        Zu Frage 23:
        Die Bundesregierung erwartet nach den Erfahrungen
        an anderer Stelle, dass sich mit erkennbarem Baufort-
        schritt die Spendenbereitschaft weiter deutlich verstär-
        ken wird. Sie geht davon aus, dass schließlich Spenden
        in voller Höhe von 80 Millionen Euro bereitstehen.
        Für die am Ende vollständig aus Spendenmitteln zu
        finanzierenden barocken Außenfassaden Süd, West und
        Nord sowie die des Schlüterhofes ist es notwendig,
        bereits jetzt erste Verpflichtungen für spätere Jahre ein-
        zugehen. Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Re-
        gierungsentwurf zum Haushaltsplan 2014 und den Fi-
        1502 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        nanzplanansätzen der Folgejahre berücksichtigt. Dem
        Haushaltsausschuss und weiteren beteiligten Ausschüs-
        sen – Kultur und Medien, Verkehr und Bau – des Deut-
        schen Bundestages ist dazu am 14. Mai 2013 berichtet
        worden.
        Für eine spätere Realisierung der baukulturell bedeut-
        samen Optionen wird entsprechend dem Beschluss des
        Haushaltsausschusses innerhalb der festgelegten Kosten-
        obergrenze von der Bauherrin Stiftung „Berliner Schloss –
        Humboldtforum“ baukonstruktiv Vorsorge getroffen.
        Die Bundesregierung geht für die baulichen Optionen
        keine Verpflichtungsermächtigungen ein, ohne dass die
        notwendigen Spenden zur Verfügung stehen.
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübin-
        gen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728,
        Fragen 24 und 25):
        Wird der Bund weitere Kosten beim Berliner Stadtschloss
        – Humboldtforum – übernehmen, wenn die notwendigen
        80 Millionen Euro an Spenden für die historische Fassade so-
        wie die 28,5 Millionen Euro an Spenden für die zusätzlichen
        baukulturell bedeutsamen Optionen – Kuppel etc. – nicht ge-
        neriert werden, und, wenn ja, in welcher Höhe?
        In welcher Höhe rechnet der Bund mit zusätzlichen Kos-
        ten beim Berliner Stadtschloss – Humboldtforum – über die
        ursprünglich geplanten 590 Millionen Euro hinaus, und plant
        der Bund, diese in vollem Umfang zu übernehmen?
        Zu Frage 24:
        Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ er-
        wartet mit sichtbar fortschreitendem Bau verbindlich
        Spenden für die Mehrkosten der historischen Fassaden
        in voller Höhe von 80 Millionen Euro. Die Bundesregie-
        rung geht davon aus, dass Spendenmittel in dieser Höhe
        rechtzeitig bereitstehen.
        Zusätzliche baukulturell bedeutsame Optionen –
        Kuppel etc. – werden nur realisiert, wenn die Finanzie-
        rung aus Spenden rechtzeitig gesichert ist. So stehen für
        die baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion
        historische Kuppel“ und „Innenportale“ zweckgebun-
        dene Spenden in Höhe von 7,2 Millionen Euro zur Ver-
        fügung. Andere Optionen werden daher zurzeit nicht re-
        alisiert.
        Zu Frage 25:
        Der Bund rechnet bei der planmäßig verlaufenden
        Baumaßnahme Schloss/Humboldtforum nicht mit zu-
        sätzlichen Kosten.
        Ob Veränderungen durch allgemein steigende oder
        fallende Baupreise – Baupreisindex – im weiteren Pro-
        jektverlauf der Baumaßnahme bei zukünftigen Auftrags-
        vergaben wirksam werden, ist rein spekulativ. Bisher
        sind die kalkulierten Kosten eingehalten worden.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728,
        Fragen 26 und 27):
        Wurden beim Treffen der Umweltminister der Länder
        Polen, Frankreich und Deutschland im Rahmen des Weimarer
        Dreiecks im Februar dieses Jahres konkrete Ziele hinsichtlich
        der notwendigen europäischen Klima- und Energieziele nach
        2020 genannt, nachdem die Umweltminister in der Abschluss-
        erklärung darin übereinstimmten, „dass die EU zeitnah einen
        Beitrag für die Zeit nach 2020 vorlegt, der mit dem globalen
        Anspruch vereinbar ist, den Temperaturanstieg auf weniger
        als zwei Grad im Vergleich mit der Zeit vor der Industrialisie-
        rung zu begrenzen“, und inwieweit gab es dazu Einigkeit?
        Welche konkreten Vorschläge zur Reform des europäi-
        schen Emissionshandels wurden beim Treffen der Umwelt-
        minister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im
        Rahmen des Weimarer Dreiecks im Februar dieses Jahres er-
        örtert, nachdem sich in der Weimarer Erklärung vom Februar
        2014 „die Minister zudem einig waren, dass das europäische
        Emissionshandelssystem eine wichtige Rolle dabei spielt,
        CO2-Emissionen kosteneffizient zurückzufahren“, sowie wei-
        ter betont wurde, dass die Umweltminister ihr Interesse zum
        Ausdruck gebracht hatten, „an dem Vorschlag der Kommis-
        sion für eine strukturelle Reform des Systems zu arbeiten“,
        und welche konkreten weiteren Schritte wurden diesbezüglich
        verabredet?
        Zu Frage 26:
        Die deutsche Umweltministerin vertrat die bereits
        mehrfach kommunizierten deutschen Zielvorstellungen –
        Zieltrias: Klimaziel von mindestens 40 Prozent EU-
        intern mit der Möglichkeit einer Ambitionssteigerung,
        verbunden mit einem Beitrag aus internationalen Minde-
        rungszertifikaten, im Zusammenhang mit einem inter-
        nationalen Klimaschutzabkommen, Erneuerbare-Ener-
        gien-Ziel von 30 Prozent, und Energieeffizienzziel.
        Darüber konnte, wie in der gemeinsamen Erklärung
        dargestellt, (noch) keine Einigung erzielt werden.
        Zu Frage 27:
        Es wurden Vorschläge zur Reform des Emissionshan-
        dels erörtert. Konkrete weitere Schritte wurden nicht
        vereinbart, aber die drei Staaten werden auf unterschied-
        lichen Ebenen weiter in engem Kontakt bleiben.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die
        Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 28):
        Welche Pläne liegen im Bundesministerium für wirtschaft-
        liche Zusammenarbeit und Entwicklung bezüglich der ange-
        kündigten Etablierung zehn grüner Wertschöpfungszentren in
        Afrika bisher vor (bitte besonders auf konkrete Lage, inhaltli-
        che Ausrichtung, Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, In-
        volvierung deutscher Unternehmen eingehen), und welcher
        Zusammenhang besteht hierbei zu anderen, bereits bestehen-
        den landwirtschaftlichen Entwicklungsprojekten (wie der G 8
        New Alliance, der German Food Partnership oder den Agri-
        cultural Growth Corridors)?
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1503
        (A) (C)
        (D)(B)
        Das BMZ plant den Aufbau von zehn Innovations-
        zentren zum Aufbau agrarischer Wertschöpfungsketten.
        Diese Zentren bilden den Nukleus eines erweiterten
        Reformansatzes zur Förderung kleinbäuerlicher Land-
        wirtschaft in Entwicklungsländern. Diese Zentren sollen
        jeweils aus einem Cluster von verschiedenen Einrichtun-
        gen und Aufgaben der Wissensgenerierung und Wis-
        sensvermittlung bestehen. Erst nach einer Konsultation
        mit möglichen Partnern in Entwicklungsländern, die
        noch bevorsteht, können Planungen hinsichtlich konkre-
        ter Lage und Beteiligung lokaler, gegebenenfalls auch
        deutscher und internationaler Partner in Angriff genom-
        men werden. Ein formaler Zusammenhang mit anderen,
        bereits bestehenden landwirtschaftlichen Entwicklungs-
        projekten besteht nicht.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 29):
        Inwieweit hält die Bundesregierung die Berücksichtigung
        des Qualitätsgrundsatzes „barrierefrei“ in dem „Vorschlag für
        eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qua-
        litätsgrundsätze für den Tourismus“ (Ratsdokument 6872/14
        vom 21. Februar 2014) mit Blick auf die auch vom Europäi-
        schen Parlament ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention,
        BRK – hier insbesondere die Art. 9 und 30, für ausreichend,
        und was hat die Bundesregierung getan, um gemeinsam mit
        Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen (ent-
        sprechend Art. 4 Abs. 3 BRK), zum Beispiel der Nationalen
        Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V., dafür zu werben,
        dass sich der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ und ein europa-
        weit einheitliches Kennzeichnungssystem dafür (über Nr. 3
        Buchstabe d Ziffer ii hinaus) in den Empfehlungen wiederfin-
        den?
        Die EU-Kommission verfolgt mit dem „Vorschlag für
        eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen
        Qualitätsgrundsätze für den Tourismus“ das Ziel, die
        Wettbewerbsbedingungen europaweit anzugleichen und
        die Information von Verbrauchern über die Qualität von
        Tourismusdienstleistungen einheitlich zu regeln. Dabei
        geht es um eine generelle Festlegung von allgemeinen
        Qualitätsgrundsätzen im Tourismus. Die Mitgliedstaaten
        sollen die Anwendung der Grundsätze durch die touristi-
        schen Dienstleister auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet
        koordinieren und überwachen. In diesem speziellen
        Kontext wurde der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ in
        Ziffer 3 (d) ii des Vorschlags der Empfehlungen aufge-
        nommen.
        Deutschland hat auf dem Gebiet des barrierefreien
        Tourismus bereits ein relativ gutes Niveau erreicht und
        wird dies weiter ausbauen. Mit dem vom BMWi finan-
        zierten Projekt „Entwicklung und Vermarktung barriere-
        freier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines
        Tourismus für Alle in Deutschland“ setzen wir neue
        Maßstäbe. Nach einem bundesweit einheitlichen Kenn-
        zeichnungssystem werden touristisch relevante Einrich-
        tungen auf ihre Eignung für Menschen mit Aktivitäts-
        und Mobilitätseinschränkungen geprüft und das Ergeb-
        nis entsprechend kommuniziert.
        Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dieses
        Kennzeichnungssystem Eingang findet in ein europaweit
        einheitliches Kennzeichnungssystem.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 31):
        Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Verschie-
        bung der Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom
        2014 (siehe Meldung „Veröffentlichung NEP und O-NEP
        2014“ unter www.netzentwicklungsplan.de/ver%C3%B6ffent
        lichung-nep-und-o-nep-2014) vor dem Hintergrund, dass
        § 12 b des Energiewirtschaftsgesetzes eine Veröffentlichung
        am 3. März eines jeden Jahres verpflichtend vorsieht, und
        welcher Zusammenhang besteht zwischen dieser Entschei-
        dung und der öffentlichen Debatte über den Bau der Hoch-
        spannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung von Bad Lauch-
        städt nach Meitingen im Vorfeld der bayerischen
        Kommunalwahlen?
        Die Verschiebung der Veröffentlichung der Entwürfe
        der Netzentwicklungspläne 2014 für Onshore und Off-
        shore wurde zwischen der Bundesnetzagentur und den
        Übertragungsnetzbetreibern vereinbart. Da die Netzent-
        wicklungspläne auf den Szenariorahmen vom Sommer
        2013 beruhen, hat die Bundesnetzagentur die Übertra-
        gungsnetzbetreiber gebeten, neben den Netzberechnungen
        für die Netzentwicklungspläne 2014 auch Sensitivitäten
        zu rechnen, die sich aus den neuen Ausbaukorridoren für
        erneuerbare Energien nach dem Koalitionsvertrag erge-
        ben. Die Entwürfe der Netzentwicklungspläne sollen
        gleichzeitig mit den Ergebnissen der Sensitivitätsanaly-
        sen nach dem Koalitionsvertrag im April 2014 vorgelegt
        werden. Dies bietet den Vorteil, dass in die sich anschlie-
        ßende Konsultation der Netzentwicklungspläne auch die
        Sensitivitätsberechnungen einbezogen werden können.
        Anlage 14
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 32):
        Welchen konkreten Inhalt – unter anderem Vergütungs-
        höhe, Laufzeit etc. – besitzt der Vertrag für sogenannte Redis-
        patch-Maßnahmen der Kraftwerksblöcke 4 und 5 des Gas-
        kraftwerks Irsching, der im Frühjahr 2013 zwischen den
        Kraftwerksbetreibern, dem Übertragungsnetzbetreiber
        TenneT und der Bundesnetzagentur geschlossen wurde, und
        wo ist dieser Vertrag einsehbar?
        Die Frage betrifft den Vertrag zwischen der E.ON
        Kraftwerke GmbH – Irsching 4 – und der TenneT TSO
        GmbH sowie den Vertrag zwischen dem Gemeinschafts-
        kraftwerk Irsching GmbH – Irsching 5 – und der TenneT
        TSO GmbH. Die Laufzeit der geschlossenen Verträge
        endet am 31. März 2016 und orientiert sich an der Absi-
        cherung des Winters 2015/2016, bis zu dem das Kern-
        kraftwerk Grafenrheinfeld stillgelegt werden soll. Im
        Hinblick auf die Vertragsdetails wie insbesondere die
        1504 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Höhe der Vergütung handelt es sich um Betriebs- und
        Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien. Die Ver-
        träge können in einer Fassung, in der die Betriebs- und
        Geschäftsgeheimnisse geschwärzt wurden, bei der Bun-
        desnetzagentur eingesehen werden.
        Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 7
        und 8 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
        Anfrage „Stromversorgungssicherheit in Süddeutsch-
        land“ (Bundestagsdrucksache 17/13840) sowie auf die
        Antwort auf die parlamentarische Anfrage „Redispatch-
        Vereinbarung mit den Kraftwerken Irsching 4 + 5“ (Bun-
        destagsdrucksache 17/14733) verwiesen.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 38):
        Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass das
        TTIP-Abkommen die Konkurrenz der Arbeiterinnen und Ar-
        beiter in den USA und der EU und den Druck auf soziale und
        Arbeitsstandards in den USA und der EU erhöhen würde, und
        inwiefern ist im Rahmen des Verhandlungsmandats der
        Europäischen Kommission die Forderung des Deutschen Ge-
        werkschaftsbundes, DGB, nach der Etablierung allgemeiner
        Standards für die Arbeitnehmerrechte, die industriellen Bezie-
        hungen und die Mitbestimmungsrechte, die dem höchsten Ni-
        veau entsprechen, das bislang in einem Land erreicht wurde,
        und der Einführung expliziter Klauseln, die einen Abbau von
        Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbieten und den
        jeweils höchsten erreichten Standard absichern (www.dgb.de
        vom 14. Mai 2013), umsetzbar?
        Die Bundesregierung sieht kein Risiko einer Absen-
        kung von Arbeits- und Sozialstandards durch die TTIP-
        Verhandlungen. Laut Verhandlungsmandat soll viel-
        mehr ein hohes Arbeitsschutzniveau im Einklang mit
        den geltenden Rechtsvorschriften gefördert werden. Das
        Mandat enthält zudem die Klarstellung, dass das Recht
        jeder Partei anerkannt werden soll, ihr eigenes Arbeits-
        recht zu regeln.
        Im Rahmen eines Nachhaltigkeitskapitels werden
        also Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen
        und Arbeitnehmern in das Abkommen aufgenommen.
        Die Einzelheiten müssen im Verlauf der Verhandlungen
        mit den USA ausgehandelt werden.
        Anlage 16
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
        der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Fragen 39 und 40):
        Welche konkreten Auswirkungen für die Teilnahme am
        Welthandel erwartet die Bundesregierung für die Länder des
        globalen Südens durch den Abschluss eines Freihandelsab-
        kommens EU-USA?
        Welche konkreten Auswirkungen auf die Klagemöglich-
        keiten von international agierenden Unternehmen vor einem
        möglichen internationalen Schiedsgericht, das durch ein Frei-
        handelsabkommen EU-USA geschaffen werden könnte, sieht
        die Bundesregierung bei einem möglichen Verbot von Fra-
        cking in Deutschland, zum Beispiel in Fällen von Unterneh-
        men?
        Zu Frage 39:
        Der Abschluss einer transatlantischen Handels- und
        Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA
        brächte sowohl handelsschaffende wie auch handelsum-
        lenkende Effekte mit sich.
        Von der Handelsumlenkung würden infolge des Ab-
        baus von Zöllen und technischen wie nichttechnischen
        Handelsbarrieren vor allem die Teilnehmer der Freihan-
        delsinitiative über eine intensivere Handelsverflechtung
        profitieren. Dies könnte zum Teil zulasten der bisherigen
        Handelspartner gehen.
        Der handelsschaffende Effekt infolge einer erhöhten
        Handelsintensität, steigender Beschäftigung und Ein-
        kommen würde sich dagegen positiv auf den gesamten
        Welthandel auswirken, sodass zum Beispiel infolge glo-
        baler Wertschöpfungsketten auch Länder des „globalen
        Südens“ indirekt von einem Freihandelsabkommen zwi-
        schen der EU und den USA profitieren könnten.
        Welcher Effekt letztlich überwiegt, ist im Vorhinein
        nicht abzuschätzen.
        Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung
        mögliche Auswirkungen des Abkommens auf Entwick-
        lungsländer im weiteren Verhandlungsprozess im Auge
        behalten.
        Zu Frage 40:
        Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in
        TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor-
        lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Im Rah-
        men von Investor-Staat-Schiedsverfahren kann ein Staat
        nicht zur Änderung seiner Gesetze verurteilt werden.
        Negative Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf
        eine bereits getätigte Investition reichen auch nicht aus,
        um einen Schadenersatz zu begründen. Vielmehr muss
        die Gesetzesänderung willkürlich, unverhältnismäßig
        oder diskriminierend sein.
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 41):
        Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche
        Dienstleistungssektoren bei den Verhandlungen im Trade in
        Services Agreement von Liberalisierungen ausgenommen
        werden sollen und ob sich darunter Bereiche der Pflege- und
        Gesundheitsversorgung befinden?
        Die Verhandlungen über das Trade in Services Agree-
        ment, TiSA, stehen noch am Anfang. Ein erster Ange-
        botsaustausch für den Dienstleistungsbereich hat im No-
        vember stattgefunden. Die Bundesregierung strebt keine
        Verpflichtungen zur Erleichterung des Marktzugangs im
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1505
        (A) (C)
        (D)(B)
        gemischt oder öffentlich finanzierten Bereich des
        Pflege- und Gesundheitsbereichs an.
        Anlage 18
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 42):
        Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie ein
        TTIP-Abkommen ratifizieren wird, in dem der Bereich der
        Alten- und Krankenpflege stärker dereguliert wird und dies zu
        mehr Belastungen der Pflegebedürftigen und für deren Ange-
        hörige führt?
        Die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen stehen
        noch am Anfang. Ein Angebotsaustausch im Dienstleis-
        tungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst für Mitte
        2014 geplant. Die Bundesregierung wird keine Ver-
        pflichtungen zu Deregulierungsmaßnahmen im Bereich
        der Alten- und Krankenpflege übernehmen.
        Anlage 19
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Fragen 43 und 44):
        Wie ist der aktuelle Stand in der Frage, Finanzdienstleis-
        tungen innerhalb der Transatlantischen Handels- und Investi-
        tionspartnerschaft, TTIP, zu verhandeln unter Berücksichti-
        gung der der Presse zu entnehmenden unterschiedlichen
        Positionen der Verhandlungsführer im Hinblick auf die Einbe-
        ziehung von Fragen der Finanzmarktregulierung (Financial
        Times vom 27. Januar 2014, „Brussels wants finance rules
        back in US trade pact“)?
        Welche Arten von Finanzdienstleistungen sollen aus Sicht
        der europäischen Verhandlungsführung von der TTIP erfasst
        werden, und zu welchen sogenannten Verpflichtungen – Com-
        mitments – hat sie sich konkret bereit erklärt?
        Zu Frage 43:
        In den ersten drei Verhandlungsrunden haben die EU
        und die USA auch über die Einbeziehung der Finanz-
        dienstleistungen gesprochen. Dies gilt sowohl für die
        Übernahme von Verpflichtungen im Marktzugang als
        auch über eine etwaige regulatorische Kooperation in
        diesem Bereich. Die EU hat insbesondere zu Letzterem
        Vorschläge gemacht. Eine vertiefte Diskussion wird in
        den kommenden Verhandlungsrunden angestrebt.
        Zu Frage 44:
        Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang.
        Ein Angebotsaustausch im Dienstleistungsbereich ist
        noch nicht erfolgt und erst für Mitte 2014 geplant. Inso-
        fern kann noch keine Aussage über mögliche Verpflich-
        tungen gemacht werden. In der Regel wird im Rahmen
        von Freihandelsabkommensverhandlungen über die Be-
        reiche Versicherungsdienstleistungen und Dienstleistun-
        gen im Bankenbereich verhandelt.
        Anlage 20
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
        der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/728, Fragen 45 und 46):
        Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mit-
        glieder der sogenannten Beratergruppe – Advisory Group –
        zur Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP,
        ausgewählt, und sind die unterschiedlichen Positionen und
        Perspektiven auf die TTIP nach Einschätzung der Bundesre-
        gierung ausgewogen vertreten – bitte begründen, auch im
        Hinblick auf TTIP-kritische Positionen –, sodass dies auch
        der Ausgewogenheit des gesamten Verhandlungsprozesses
        genügt?
        Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich de-
        mokratischer Legitimation und parlamentarischer Regulie-
        rungshoheit zum Vorschlag des EU-Handelskommissars
        Karel De Gucht, im Rahmen der TTIP einen Regulatory
        Cooperation Council zu etablieren – ein Gremium, das alle
        zukünftigen Regulierungsvorschläge dahin gehend prüfen
        soll, ob sie einen wesentlichen Einfluss auf den transatlanti-
        schen Handel haben und mit den TTIP-Vereinbarungen kon-
        gruieren?
        Zu Frage 45:
        Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung der Be-
        ratergruppe, die ein breites Spektrum von Interessen ver-
        tritt. Entscheidung und Auswahl liegen in der alleinigen
        Verantwortung der EU-Kommission, die sich nach Auf-
        fassung der Bundesregierung um eine ausgewogene Zu-
        sammensetzung bemüht hat.
        Zu Frage 46:
        Laut Mandat kann die Kommission auch über Be-
        stimmungen zur Schaffung einer institutionellen Grund-
        lage für die Orientierung der künftigen Arbeiten im
        Regulierungsbereich verhandeln. Die Bundesregierung
        wird sich zu einem Vorschlag der EU-Kommission posi-
        tionieren, sobald ein konkreter Textvorschlag für diesen
        Bereich des Abkommens selbst vorliegt.
        Anlage 21
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
        des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Fragen 47 und 48):
        Welche Dienstleistungsbereiche sollen nach Meinung der
        Bundesregierung bei der TTIP auf die Negativliste gesetzt
        werden, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass
        alle öffentlichen Dienstleistungen von der Liberalisierung
        ausgenommen werden (bitte begründen)?
        Wie ist das Verfahren einer Negativliste nach Meinung der
        Bundesregierung mit noch nicht absehbaren zukünftigen Be-
        reichen vereinbar, und warum setzt sich die Bundesregierung
        nicht für eine Positivliste ein?
        Zu Frage 47:
        Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang.
        Ob im Dienstleistungsbereich eine Negativliste verwen-
        det wird, ist noch nicht geklärt. Ein Angebotsaustausch
        im Dienstleistungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst
        1506 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        für Mitte 2014 geplant. Insofern kann noch keine Aus-
        sage über Verpflichtungen gemacht werden. Die Bundes-
        regierung wird ihre Haltung mit den Ländern abstimmen
        und strebt keine Verpflichtungen für Dienstleistungen
        der öffentlichen Daseinsvorsorge an.
        Zu Frage 48:
        Die Entscheidung über die Verwendung einer Nega-
        tivliste ist noch nicht gefallen. Die Bundesregierung
        setzt sich für die Verwendung einer Positivliste ein.
        Die Listung eines Sektors oder Bereichs auf einer Ne-
        gativliste erfolgt auf Basis von Produktcodes nach inter-
        nationaler Klassifizierung.
        Auch ist für „neue Dienstleistungen“, die nicht unter
        die bisherigen Klassifizierungen fallen, eine Sonderrege-
        lung denkbar.
        Anlage 22
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 49):
        Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der
        Verhandlungen zur TTIP, und welches sind aus Sicht der Bun-
        desregierung die größten Differenzen zwischen den Vertrags-
        partnern, die ein Fortkommen der Verhandlungen zum jetzi-
        gen Zeitpunkt erschweren?
        Die Verhandlungen treten nach drei vorbereitenden
        Runden jetzt in eine Phase ein, in der konkrete Textver-
        handlungen beginnen.
        Zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass es inten-
        sive Gespräche und Verhandlungen vor allem zu den
        Themen regulatorische Zusammenarbeit und Marktzu-
        gang – Dienstleistungen, Beschaffungswesen – geben
        wird.
        Anlage 23
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 50):
        Welchen Grund gibt es dafür, dass der Investitionsschutz
        und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren nicht aus den
        Verhandlungen zur TTIP herausgenommen werden, obwohl
        sowohl die USA als auch Europa und die Bundesrepublik
        Deutschland in ihren Verfassungen das Recht auf Eigentum
        und die Gewerbefreiheit garantieren, in einem umfassenden
        Gesetzesrahmen sichern sowie durch eine unabhängige Justiz
        absichern?
        Seit dem Übergang der Kompetenz für ausländische
        Direktinvestitionen durch den Vertrag von Lissabon auf
        die EU kann die EU-Kommission für die EU und die
        EU-Mitgliedstaaten Verhandlungen über Investitions-
        schutz führen. Die EU-Kommission strebt die Aufnahme
        von Investitionsschutzbestimmungen in die meisten
        Freihandelsabkommen an, auch in das geplante Abkom-
        men mit den USA. Aus Sicht der Bundesregierung ist
        der Abschluss von Investitionsschutzverträgen mit Staa-
        ten, die Investoren ausreichend Rechtsschutz gewähren
        derzeit nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Verhand-
        lungen mit den USA haben die EU und einige EU-Mit-
        gliedstaaten jedoch andere Interessen als Deutschland.
        Anlage 24
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/728, Frage 51):
        Inwiefern hätte ein angeblich neuartiges Investitions-
        schutzkapitel mit „modernen, nachvollziehbaren Vereinbarun-
        gen“ zwischen der EU und den USA Auswirkung auf sonstige
        bestehende Investitionsschutzverträge – abgesehen von den
        einzelnen EU-Ländern, die bereits ein Investitionsschutzab-
        kommen mit den USA haben –, und wie kann insofern „ein
        für alle Mal ein Missbrauch der Investmentregeln verhindert“
        werden (Karel De Gucht in SZ vom 21. Januar 2014)?
        Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in
        TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor-
        lage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Falls in
        TTIP Investitionsschutzbestimmungen aufgenommen
        werden, würden diese für die Vorbereitungen anderer
        Verhandlungen der EU-Kommission über künftige Ab-
        kommen mit Investitionsschutz der EU und der EU-
        Mitgliedstaaten berücksichtigt, und zwar ebenso wie
        etwaige bilaterale Verträge der Mitgliedstaaten und des
        Vertragspartners. Geltende Investitionsschutzverträge
        könnten abgeändert werden, wenn die Vertragsparteien
        dies wünschen.
        Anlage 25
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/728, Frage 52):
        Sieht die Bundesregierung einerseits aufgrund des gerin-
        geren Ambitionsniveaus der USA und stockender Verhand-
        lungen zu Zöllen oder Marktzugang (vergleiche FAZ vom
        5. März 2014) und andererseits aufgrund der Rüge der Euro-
        päischen Union an den hohen deutschen Exportüberschüssen
        Veranlassung, Veränderungen in Gewichtung und Ausrich-
        tung der TTIP vorzunehmen sowie die exportorientierte
        Wachstumsstrategie zugunsten einer stärkeren Orientierung
        auf die binnenwirtschaftliche Entwicklung zu modifizieren
        – bitte begründen –, und, wenn ja, welche konkret?
        Die Exportstärke der deutschen Unternehmen wird
        von der Kommission nicht gerügt. Vielmehr erklärt die
        Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
        Wirtschaft ausdrücklich zu einem wichtigen Stützpfeiler
        Europas. Aufgrund des mit rund 43 Prozent hohen Im-
        portanteils deutscher Exporte profitieren vom Erfolg
        deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten auch un-
        sere europäischen Handelspartner direkt. Die Bundesre-
        gierung teilt auch die Einschätzung der Kommission,
        dass eine weitere Stärkung der deutschen Binnennach-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1507
        (A) (C)
        (D)(B)
        frage erforderlich ist. Mit den im Koalitionsvertrag be-
        schlossenen Maßnahmen werden die staatlichen Investi-
        tionen und die binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte
        weiter gestärkt. So wird die Bundesregierung etwa die
        Investitionen in Verkehrsinfrastruktur um 5 Milliarden
        Euro erhöhen und die Länder um 6 Milliarden Euro ent-
        lasten, um Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen
        und Hochschulen zu fördern. Auch die Einführung des
        gesetzlichen Mindestlohns ist geeignet, der Binnennach-
        frage Auftrieb zu verleihen. Damit trägt Deutschland
        zum Abbau der Ungleichgewichte in Europa bei.
        Das am 10. Februar an die EU übermittelte erste
        Marktzugangsangebot der USA für Industriegüter und
        Agrarprodukte war zunächst enttäuschend, weil es ein
        weit kleineres Ambitionsniveau als das des EU-Ange-
        bots aufweist. – Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass es
        in der Natur von Verhandlungen liegt, mit unterschiedli-
        chen Vorstellungen über die Angebotsausgestaltung in
        Verhandlungen zu starten. – In der vierten Verhand-
        lungsrunde finden keine Gespräche zu Zollangeboten
        statt. Die USA erstellen zunächst ein neues Angebot.
        Die Bundesregierung begrüßt jedoch, dass die Kom-
        mission ihr ambitioniertes Angebot für den Marktzugang
        an zufriedenstellende Ergebnisse in anderen Verhand-
        lungsbereichen, insbesondere an regulatorische Fragen,
        gekoppelt hat.
        Eine Änderung der strategischen Ausrichtung ist we-
        der bei TTIP noch multilateral angezeigt. Vielmehr lie-
        gen die Gründe zur Stärkung des internationalen Han-
        dels auf der Hand:
        Die WTO hatte sich im Dezember 2013 auf das soge-
        nannte Bali-Paket geeinigt: Die Einigung umfasst Han-
        delserleichterungen und Zollvereinbarungen, deren Aus-
        wirkungen Experten global auf rund 1 Billion Dollar
        (730 Milliarden Euro) schätzen.
        Es könnten 21 Millionen neue Arbeitsplätze entste-
        hen; die meisten davon in Entwicklungsländern. Im We-
        sentlichen sieht das Abkommen den Abbau bürokrati-
        scher Einfuhrhemmnisse vor. Die Entwicklungsländer
        erhalten zudem einen besseren Zugang zu den Märkten
        der Industrie- und Schwellenländer sowie zusätzliche
        finanzielle Hilfen.
        „Hauptnutznießer des Bali-Pakets sind die ärmsten
        Entwicklungsländer“. Die Einigung erscheint als deutli-
        ches Zeichen, dass die Entwicklungsländer die Globali-
        sierung mittlerweile als Chance wahrnehmen.
        Anlage 26
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
        der Abgeordneten Kerstin Kassner (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 53):
        Welche Auswirkungen sind beim Zustandekommen des
        geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und
        den USA mit einer entsprechenden Marktzugangsverpflich-
        tung in Bezug auf die kommunale Organisationshoheit im Be-
        reich der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung
        zu erwarten?
        Es sind keine Auswirkungen auf die kommunale
        Organisationshoheit im Bereich der kommunalen Was-
        server- und Entsorgung zu erwarten, weil die Bundes-
        regierung für Deutschland keine entsprechenden Markt-
        öffnungsverpflichtungen übernehmen wird.
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
        des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Fragen 54 und 55):
        Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die
        Bundesregierung hinsichtlich der TTIP-Verhandlungen und
        eines Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen
        und auch des Verbots entsprechender Anwendungen ein?
        Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die
        Bundesregierung bei den TTIP-Verhandlungen mit Blick auf
        die Urheberrechtsdurchsetzung, insbesondere hinsichtlich ei-
        nes Three-Strikes-Modells und der Ausweitung der Störerhaf-
        tung bei Urheberrechtsverletzungen außerhalb Deutschlands,
        ein?
        Zu Frage 54:
        Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
        dass die Umgehung von Kopierschutzmechanismen und
        ein Verbot entsprechender Anwendungen Gegenstand
        der Verhandlungen sind.
        Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin,
        dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die USA
        Vertragsparteien völkerrechtlicher Verträge zum Urhe-
        berrecht sind, unter anderem des Urheberrechtsvertrags
        der Weltorganisation für geistiges Eigentum – WIPO,
        Copyright Treaty, WCT – und des WIPO-Vertrages über
        Darbietungen und Tonträger – Performances and Phono-
        grams Treaty, WPPT. Beide Verträge sowie Art. 6 der
        Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter
        Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutz-
        rechte in der Informationsgesellschaft, der die Vorga-
        ben dieser Verträge für die EU und ihre Mitgliedstaaten
        konkretisiert, enthalten Bestimmungen zum Schutz
        technischer Schutzmaßnahmen vor Umgehung. Diese
        Vorgaben wurden in § 95 a ff. des deutschen Urheber-
        rechtsgesetzes umgesetzt. Die Bundesregierung geht da-
        von aus, dass die Europäische Kommission die Verhand-
        lungen auf der Grundlage des internationalen und
        europäischen Rechtsrahmens führt.
        Zu Frage 55:
        Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
        dass die genannten Fragen Gegenstand der TTIP-Ver-
        handlungen sind. Allgemein ist bei Regelungen zur
        Rechtsdurchsetzung nach Auffassung der Bundesregie-
        rung besonders auf die Grundrechte der Bürgerinnen und
        Bürger und auf den Datenschutz zu achten. Auch frei-
        willige Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und
        Internetdiensten dürfen keine Speicherungs- und Über-
        wachungspflichten vorsehen, die über die gesetzlichen
        Vorgaben hinausgehen.
        1508 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Diether Dehm (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Fragen 56 und 57):
        Existiert im Rahmen der Verhandlungen über das geplante
        Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP,
        international und auch zwischen den Verhandlungspartnern
        EU und USA eine belastbare Einigkeit darüber, was mit dem
        Begriff „indirekte Enteignung“ umschrieben werden soll, und
        welche Rechtsfolgen im Falle der Feststellung, dass eine „in-
        direkte Enteignung“ vorliegt, hätte dies?
        Wie verhalten sich die Vorschläge und Überlegungen über
        die „indirekte Enteignung“ zu Art. 345 des Vertrags über die
        Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem es ohne Ein-
        schränkung heißt: „Die Verträge lassen die Eigentumsordnung
        in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt“, und wel-
        chen Einfluss hätten Regelungen über eine „indirekte Enteig-
        nung“ in der TTIP auf „Enteignung[en] … zum Wohle der
        Allgemeinheit“ nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes, GG,
        und über die Überführung „in Gemeineigentum oder in andere
        Formen der Gemeinwirtschaft“ nach Art. 15 GG?
        Zu Frage 56:
        Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in
        TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vor-
        lage des Verhandlungsergebnisses entschieden.
        Kommissar De Gucht hat Ende Januar mitgeteilt, dass
        die EU-Kommission die Verhandlungen über den Be-
        reich Investitionsschutz für drei Monate unterbrechen
        will, um Konsultationen auf der Basis eines Textes der
        EU-Kommission zum Investitionsschutz einschließlich
        des Investor-Staat-Schiedsverfahrens durchzuführen. Im
        Anschluss daran will die EU-Kommission die EU-Ver-
        handlungsposition zu diesem Thema festlegen.
        Zu Frage 57:
        Derzeit liegen noch keine Vorschläge der EU über
        ihre Verhandlungsposition zum Investitionsschutz vor.
        Eine Regelung zum Schutz von Investoren gegen Ent-
        eignungen müsste sich im Rahmen von Art. 345 AEUV
        und Art. 14 Grundgesetz halten.
        Anlage 29
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
        geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        18/728, Frage 58):
        Welche Sanktionen hat die Bundesregierung gegen die
        US-Regierung nach dem Einmarsch in den Irak im Jahr 2003
        beschlossen?
        Die Bundesregierung hat infolge des Irakkriegs im
        Jahr 2003 keine Sanktionen gegen die amerikanische
        Regierung verhängt.
        Anlage 30
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
        geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        18/728, Frage 59):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
        Einsatz von Scharfschützen im Februar 2014 auf dem Maidan
        in Kiew?
        Zu den näheren Umständen zum Einsatz von Scharf-
        schützen liegen der Bundesregierung keine eigenen Er-
        kenntnisse vor.
        Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente,
        umfassende Untersuchung unter Einbeziehung interna-
        tionaler Institutionen ein.
        Anlage 31
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
        geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
        18/728, Frage 60):
        Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine interna-
        tionale forensische Untersuchung ein, die dem Verdacht des
        estnischen Außenministers Urmas Paet nachgeht, den er in ei-
        nem abgehörten und inzwischen online gestellten Telefonat
        mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen-
        und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 26. Februar
        2014 geäußert hat, dass Demonstranten und Polizisten auf
        dem Maidan von denselben Scharfschützen erschossen wur-
        den, hinter denen nicht der ukrainische Präsident Wiktor
        Janukowitsch stand, sondern Mitglieder der neuen Regie-
        rungskoalition, und dieser Verdacht nach einem Gespräch mit
        einer Ärztin, der zufolge Demonstranten und Polizisten von
        den gleichen Leuten erschossen worden seien, worauf die ver-
        wendete Munition hinweise, sich verstärkt habe (www.zeit.de/
        politik/ausland/2014-03/kiew-ukraine-telefonat-ashton-paet),
        und liegen der Bundesregierung Informationen über die
        Gründe der bisher ausgebliebenen diesbezüglichen Ermittlun-
        gen der Morde durch Scharfschützen vor?
        Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der estnische
        Außenminister klargestellt, dass er in dem Telefonat mit
        der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Au-
        ßen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton,
        keine derartigen Schlussfolgerungen gezogen hat.
        Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente,
        umfassende Untersuchung unter Einbeziehung interna-
        tionaler Institutionen ein.
        Anlage 32
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
        geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
        18/728, Frage 61):
        Hat die Bundesregierung ihre Planungen für einen Einsatz
        der Deutschen Marine zum vermeintlichen Schutz vor Terroris-
        ten bezüglich derjenigen Schiffe, die an der Vernichtung der sy-
        rischen Chemiewaffen beteiligt sind, angesichts der Äußerun-
        gen des NATO-Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, dass
        die „Planungen für eine gemeinsame Mission bei der Vernich-
        tung syrischer Chemiewaffen auf einem US-Schiff im Mittel-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1509
        (A) (C)
        (D)(B)
        meer beendet“ worden seien (http://de.reuters.com/article/top-
        News/idDEBEEA2500220140306?sp=true), eingestellt, oder
        plant die Bundesregierung den vermeintlichen Schutz der
        Schiffe in einem anderen Rahmen?
        Der Nordatlantikrat hat am 5. März 2014 entschieden,
        die Planungen im Rahmen des NATO-Russland-Rats für
        die maritime Absicherung der seegestützten Hydrolyse
        der syrischen Chemiewaffen zu suspendieren. Die Ver-
        nichtung der syrischen Chemiewaffen und das Hydro-
        lyseverfahren an Bord der „Cape Ray“ selbst ist durch
        diese Entscheidung nicht berührt.
        Alternativen für die maritime Absicherung der Hydro-
        lyse der syrischen Chemiekampfstoffe an Bord des US-
        Schiffes „Cape Ray“ werden zurzeit geprüft. Die Bereit-
        schaft der Bundesregierung, sich mit einer Marineeinheit
        an der Absicherung der Hydrolyse zu beteiligen, gilt
        fort.
        Anlage 33
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
        geordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 62):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicher-
        heitslage an den fünf ukrainischen Atomstandorten, und wie
        wird sie sich bezüglich der Forderung aus dem ukrainischen
        Parlament, die internationale Staatengemeinschaft solle zum
        Schutz der Atomanlagen Hilfe leisten, positionieren (bitte mit
        ausführlicher Erläuterung des Vorgehens bzw. auch eigener
        geplanter Maßnahmen)?
        Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkennt-
        nisse über eine konkrete Gefahren- oder Bedrohungslage
        bezüglich kerntechnischer Anlagen und Kernkraftwer-
        ken in der Ukraine vor. Nach unserer Kenntnis haben die
        ukrainischen Behörden die Sicherheitsvorkehrungen an
        allen ukrainischen Atomstandorten erhöht.
        Die Ukraine hat am 4. März 2014 bei der Internatio-
        nalen Atomenergie-Organisation, IAEO, die Bitte an-
        hängig gemacht, sich an den internationalen Bemühun-
        gen um eine Deeskalation der aktuellen Krise um die
        Ukraine zu beteiligen und die Frage der nuklearen Si-
        cherheit mit den russischen Behörden aufzunehmen. Die
        Bundesregierung bemüht sich seit Beginn der Krise in
        enger Abstimmung mit unseren Partnern um eine Dees-
        kalation der Situation in der Ukraine.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 63):
        In welchen Bundesländerregionen sind der Vollzug und
        die Umsetzung der (Rahmen)Empfehlungen des Bundes für
        den atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutz nach
        Kenntnis der Bundesregierung und der Schutzkommission
        beim Bundesminister des Innern hinsichtlich der Qualität
        stark verbesserungsbedürftig (bitte möglichst vollständige
        und konkrete Darlegung, falls möglich auch auf Ebene der
        Kreise und Städte), und welche Berichte von atomkraftwerke-
        bezogenen Katastrophenschutzübungen der letzten zehn Jahre
        sind der Bundesregierung und/oder der Schutzkommission
        beim Bundesminister des Innern bekannt (bitte jeweils mit
        Angabe, mit welchem Verschlusssachengrad sie eingestuft
        sind)?
        In Deutschland sind für den Katastrophenschutz, auch
        in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, die Länder
        verantwortlich. In Planungen der Länder erhält der Bund
        in der Regel keine Einsicht. Er kann diese, soweit sie
        ihm bekannt sind, schon aus Gründen der fehlenden Zu-
        ständigkeit auch nicht bewerten.
        Zu einigen Übungen der Länder werden fachkundige
        Beobachter von Bundesdienststellen eingeladen. So neh-
        men beispielsweise Mitarbeiter des Bundesministeriums
        für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
        BMUB, sporadisch als Beobachter an Katastrophen-
        schutzübungen in der Umgebung von Kernkraftwerken
        teil. Berichte liegen aufgrund der Beobachterrolle aller-
        dings nur vereinzelt und teilweise auch nur zu Teilaspek-
        ten einer Übung vor. In diesem Sinne sind Berichte zu
        Übungen um das Kernkraftwerk Krümmel im November
        2005, um das Kernkraftwerk Gundremmingen im Juli
        2008 und Juli 2011 und um das Kernkraftwerk Brokdorf
        im Juli 2010 vorhanden. Eine Einstufung ist den vorlie-
        genden Berichten nicht zu entnehmen.
        Die Schutzkommission beim Bundesministerium des
        Innern, BMI, ist ein Gremium unabhängiger Wissen-
        schaftlerinnen und Wissenschaftler, das die Bundes-
        regierung ehrenamtlich in wissenschaftlichen Fragen des
        Bevölkerungsschutzes berät (vergleiche § 19 des Geset-
        zes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des
        Bundes).
        Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit hat sie eine Ar-
        beitsgruppe eingerichtet, die jetzt eine Stellungnahme
        „zur Umsetzung der Erfahrungen aus Fukushima für die
        Planung von Notfallmaßnahmen in Deutschland“ vorge-
        legt hat.
        Die Stellungnahme der Schutzkommission beruht auf
        Erfahrungen und Beobachtungen ihrer Mitglieder als
        ausgewiesene Experten im Bevölkerungsschutz und soll
        konstruktiv zu Verbesserungen anregen. Das BMI nimmt
        auf solche Einschätzungen unabhängiger Wissenschaft-
        ler keinen inhaltlichen Einfluss.
        Da die Planung von Notfallschutzmaßnahmen, wie
        ausgeführt, in die Zuständigkeit der Länder fällt, hat die
        Schutzkommission ihre Stellungnahme – außer an BMI,
        BMUB und die Vorsitzende des Ausschusses für Um-
        welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deut-
        schen Bundestages – folgerichtig auch dem Vorsitzenden
        der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senato-
        ren der Länder übersandt.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 64):
        1510 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
        Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sport-
        bund eingesetzten sogenannten Steiner-Kommission und der
        Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin vorliegen,
        und was ist aus Sicht der Bundesregierung noch zu tun, um in
        absehbarer Zeit über einen möglichen fortbestehenden For-
        schungsbedarf zum Thema „Doping in Deutschland in der
        Zeit von 1990 bis heute“ zu entscheiden (siehe auch Antwort
        der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die
        Linke auf Bundestagsdrucksache 18/683)?
        Die Bundesregierung hat keine belastbare Kenntnis
        darüber, wann die Abschlussberichte der vom Deutschen
        Olympischen Sportbund eingesetzten „Steiner-Kommis-
        sion“ und der von der Uni Freiburg eingesetzten „Evalu-
        ierungskommission Freiburger Sportmedizin“ konkret
        vorliegen werden. Dem Fragessteller bleibt es unbenom-
        men, sich hierzu an die verantwortlichen Vorsitzenden
        der oben genannten autonomen Kommissionen zu wen-
        den. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bun-
        desregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Frak-
        tion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/517 vom
        11. Februar 2014. Danach sind die Ergebnisse der Ab-
        schlussberichte für eine belastbare Einschätzung, Be-
        wertung und Eingrenzung eines möglichen fortbestehen-
        den Forschungsbedarfs für den Zeitraum 1990 bis heute
        unabdingbar.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 65):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Erlaubnis zur Wei-
        terreise einer Mutter zweier von der Polizei als „islamistische
        Extremisten“ bezeichneter Personen, bei der, während der
        Ausreisekontrolle im Flughafen Köln/Bonn, Dutzende Maga-
        zine für Sturmgewehre des Typs AK-47 gefunden wurden,
        ohne diese anschließend einzubehalten (vergleiche Frankfur-
        ter Allgemeine Zeitung vom 18. Februar 2014), und inwiefern
        steht die Duldung bzw. Unterstützung der Reisetätigkeit und
        des Waffentransports von möglichen V-Personen und deren
        Angehörigen nach Syrien der gemeinsamen Linie aller Bun-
        desländer entgegen, die Dschihadisten an der Ausreise zu hin-
        dern?
        Der geschilderte Vorgang war Gegenstand eines Er-
        mittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln; der
        Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am
        3. März 2014 die Ermittlungen übernommen. Weitere
        Auskünfte zu diesem Ermittlungsverfahren können nicht
        gegeben werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungs-
        rechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informations-
        ansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt
        hier nach konkreter Abwägungen der betroffenen Be-
        lange das Informationsinteresse des Parlaments hinter
        den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Eine
        Auskunft hierzu könnte weitergehende Ermittlungsmaß-
        nahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem
        Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene
        Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer
        funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfol-
        gung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat.
        Unabhängig hiervon wurde der Sachverhalt unter
        rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten nachbe-
        reitet. Bei Würdigung der heute vorliegenden und zu-
        sammengeführten Erkenntnisse ist festzuhalten, dass so-
        wohl die Sicherstellung der mitgeführten Gegenstände,
        als auch die Untersagung der Ausreise rechtlich möglich
        ist. Dieses Ergebnis resultiert aus dem heutigen Erkennt-
        nisumfang, der zum damaligen Zeitpunkt nicht vollum-
        fänglich vorlag. Es bleibt festzuhalten, dass die Ausfuhr
        entsprechender Teile ohne Genehmigung verboten ist.
        Was die Ausfuhr entsprechender Gegenstände nach Sy-
        rien angeht, gilt ein generelles Ausfuhrverbot. Umfang
        und Art der Maßnahmen richten sich nach den konkreten
        Gesamtumständen des Einzelfalls.
        Bei vollumfänglichem Vorliegen aller Erkenntnisse
        wären neben der Ausreiseverhinderung die Sicherstel-
        lung der relevanten Gegenstände sowie die Einleitung
        eines Strafverfahrens in Betracht zu ziehen gewesen.
        Die Bundesregierung hält weiterhin an der gemeinsa-
        men Linie mit den Bundesländer fest, im Rahmen der
        rechtlichen Möglichkeiten und bei rechtzeitigem Be-
        kanntwerden von Reiseaktivitäten, solche Reisebewe-
        gungen zu verhindern. Ich verweise hierzu auf die Ant-
        wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
        Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 17/14391
        zur Antwort zu den Fragen 16 und 17.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 66):
        Auf welche Hersteller von Data Mining Software ist das
        Bundeskriminalamt, BKA, im Rahmen seiner „Marktbeob-
        achtung“ (Bundestagsdrucksache 18/571) bislang gestoßen
        – bitte hierzu mitteilen, an Vorführungen welcher Produkte
        Behörden des Bundesministeriums des Innern teilnahmen,
        Testberichte anforderten oder diese ungefragt erhielten –, und
        inwiefern bzw. mit welchem (Zwischen-)Ergebnis wird beim
        BKA auch untersucht, ob Data Mining und das damit verbun-
        dene Herstellen von „neue[m] Wissen“ (Bundestagsdrucksa-
        che 17/11582) überhaupt eingesetzt werden darf, ohne die je-
        weiligen Errichtungsanordnungen durchsuchter Datenbanken
        zu ändern bzw. anderweitig für die Umsetzung von Bürger-
        rechten und Datenschutz zu sorgen?
        Mit Data Mining werden allgemein Analysemethoden
        von Datenbeständen umschrieben, die „neues Wissen“
        aus Daten, zumeist auf statistisch-mathematischen Ver-
        fahren basierend, generieren. So lässt sich die Bestim-
        mung der statistischen Verteilung von Daten bereits un-
        ter den Begriff des Data Minings fassen. Zum Data
        Mining können somit auch viele für die Bürokommuni-
        kation genutzte Programme eingesetzt werden.
        Das Bundeskriminalamt, BKA, beobachtet allgemein
        den Markt und nahm im Jahr 2013 an folgenden Vorfüh-
        rungen verschiedener Produkte der nachfolgenden Fir-
        men im Kontext Data Mining teil: Firma IBM, Firma
        Netapp Deutschland GmbH, Firma Fun Communica-
        tions GmbH, Firma CID Consulting GmbH, Firma
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1511
        (A) (C)
        (D)(B)
        IABG mbH, Firma Moresophy GmbH und Firma Osher
        Ltd.
        Zudem hat das BKA im vorigen Jahr Testberichte von
        der Firma IBM zu Ergebnissen des Einsatzes des Pro-
        duktes Content Analytics und von der Oracle Deutsch-
        land GmbH zu Ergebnissen der Entity Extraction erbe-
        ten.
        Data Mining im Sinne einer anlasslosen „Herstellung
        von neuem Wissen“ wird im BKA nicht durchgeführt.
        Das BKA führt kein Data Mining in dem beschriebe-
        nen Sinne durch. Es erfolgt vielmehr eine zweckbe-
        stimmte und technisch abgegrenzte Verarbeitung von
        personenbezogenen Daten. Für die Verwendung von per-
        sonenbezogenen Daten gelten dabei die datenschutz-
        rechtlichen Vorgaben, die sich aus dem BKA-Gesetz,
        dem Bundesdatenschutzgesetz, der Strafprozessordnung
        und den jeweiligen Fachgesetzen ergeben. In den nach
        dem BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung zu er-
        stellenden Errichtungsanordnungen werden unter ande-
        rem der Zweck der jeweiligen Datei sowie die zugriffs-
        berechtigten Stellen festgelegt.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/728, Fragen 67 und 68):
        Wie viele Personen aus dem NSU-Ermittlungs- und -Kla-
        gekomplex befanden und befinden sich gegenwärtig im BKA-
        Zeugenschutzprogramm, und durch welche Aktivitäten aus
        den Bereichen organisierte und politisch motivierte Krimina-
        lität wird dies für die einzelnen Personen begründet?
        Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer
        Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bun-
        destagsdrucksache 18/682) auf Seite 4 ausführt: „Wirkungs-
        voller Zeugenschutz in aktuellen und künftigen Fällen kann
        nur gewährleistet werden, wenn die Arbeitsweise des Zeugen-
        schutzes nicht offengelegt wird. Aus diesem Grunde können
        keine Einzelheiten zur personellen und materiellen Ausstat-
        tung der Zeugenschutzdienststelle sowie zu zeugenschutztak-
        tischen Vorgehensweisen, wie z. B. der personellen Ausge-
        staltung der Sachbearbeitung im Einzelfall, mitgeteilt
        werden ... Im Hinblick auf die Beantwortung der vorliegenden
        Kleinen Anfrage ist die Bundesregierung – nach sorgfältiger
        Abwägung – zu der Auffassung gelangt, dass hier der Schutz
        der hier in Frage stehenden Individualrechtsgüter (insbeson-
        dere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Ar-
        tikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) geschützter Personen, ihrer Ange-
        hörigen und der sie schützenden Zeugenschützer sowie das
        Interesse des Staates an einer funktionierenden und effektiven
        Strafrechtspflege das Auskunftsrecht des Abgeordneten bzw.
        der Fraktion im Einzelfall überwiegen und daher eine Beant-
        wortung nicht erfolgen kann“, frage ich, wie nach Ansicht der
        Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle des Zeugen-
        schutzprogramms des BKA erfolgen soll?
        Die Bekanntgabe von Einzelaspekten der im Rahmen
        der NSU-Ermittlungen getroffenen Zeugenschutzmaß-
        nahmen und der dahinterstehenden Erwägungen wäre
        geeignet, die Zeugen, ihre Angehörigen oder die betei-
        ligten Zeugenschützer zu gefährden, unter anderem da-
        durch, dass die Arbeitsweise des Zeugenschutzes offen-
        gelegt würde. Hierdurch würden wichtige Rechtsgüter
        der geschützten Zeugen wie das Recht auf Leben und
        körperliche Unversehrtheit – Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des
        Grundgesetzes – für entsprechende Gefährder angreif-
        bar, da diese aus entsprechenden Informationen auf
        Schutzmaßnahmen rückschließen könnten.
        Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die
        Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutz-
        programm des BKA und Begleitung von Angeklagten zu
        Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Komplex“,
        Bundestagsdrucksache 18/682 vom 28. Februar 2014,
        bereits ausgeführt, steht es der Bundesregierung daher
        nicht zu, die Schutzmaßnahmen, die eine Auskunftsper-
        son in einem laufenden Strafverfahren betreffen, zu
        kommentieren. Bereits im Rahmen der Antwort der
        Bundesregierung auf die zitierte Kleine Anfrage wird in
        der Vorbemerkung ausführlich begründet, warum die
        Bundesregierung keine detaillierten Auskünfte erteilen
        kann.
        Die Bundesregierung kommt dem verfassungsrecht-
        lich verbürgten Frage- und Informationsrecht des Deut-
        schen Bundestages umfassend nach. Sie weist jedoch
        darauf hin, dass das parlamentarische Frage- und Infor-
        mationsrecht seinerseits verfassungsrechtlichen Schran-
        ken unterliegt.
        So folgt die Bundesregierung bei der Beantwortung
        parlamentarischer Anfragen strikt den Vorgaben des
        Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist der parlamen-
        tarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Be-
        antwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit ange-
        legt (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]). Hiervon sind
        nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
        richts Ausnahmen zulässig. Zum Schutz von Dienstge-
        heimnissen darf die Bundesregierung im erforderlichen
        Umfang gegenüber dem Parlament wirksame Vorkeh-
        rungen gegen das Bekanntwerden ergreifen (vergleiche
        BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen
        eines Untersuchungsausschusses: vergleiche BVerfGE 124,
        78 [128 f.]). So darf die Bundesregierung im erforderli-
        chen Umfang Informationen als Verschlusssachen ein-
        stufen, die nach der Geheimschutzordnung des Deut-
        schen Bundestages den Abgeordneten zur Einsicht zur
        Verfügung gestellt werden. Weiterhin kann nach der
        Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aus-
        kunftspflicht der Bundesregierung darüber hinaus dort
        enden, wo ein auch nur geringfügiges Risiko, dass im
        Rahmen einer Berichterstattung auch unter der Geheim-
        schutzordnung des Deutschen Bundestages die angefrag-
        ten detaillierten Informationen öffentlich bekannt werden
        könnten, unter keinen Umständen hingenommen werden
        kann (vergleiche BVerfGE 124, 78 [139]). Hierbei ist das
        der parlamentarischen Kontrolle dienende parlamentari-
        sche Fragerecht mit den betroffenen Belangen, die zur
        Versagung von Auskünften führen können, abzuwägen
        (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]).
        Diese konkrete, im Einzelfall zu treffende Güterab-
        wägung wird unter anderem in der Antwort der Bundes-
        regierung auf die in der Fragestellung zitierte Kleine An-
        frage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutzprogramm
        des BKA und Begleitung von Angeklagten zu Treffen
        mit Zeugen im NSU-Komplex“ deutlich.
        1512 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Hier werden unter anderem Ausführungen zur Beglei-
        tung durch den Zeugenschutz zu Treffen mit Zeuginnen
        und Zeugen im NSU-Prozess gemacht. Detailauskünfte
        zu Kontaktpersonen, ihrem Verhältnis zu dem Beschul-
        digten, zum Ort, Datum und Häufigkeit der Zusammen-
        künfte werden jedoch mit dem Hinweis auf das Recht
        auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Zeugen
        sowie seiner Kontaktpersonen und um den weiteren Ver-
        lauf des Strafverfahrens und der Ermittlungen nicht zu
        gefährden verweigert.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Fragen 69 und 70):
        Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwi-
        schen ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/682, wo-
        nach sich der Angeklagte H. G. lediglich einmal – und das vor
        Beginn seiner Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm des
        BKA – mit Zeugen im NSU-Verfahren vor dem Oberlandes-
        gericht, OLG, München getroffen habe, und den Aussagen der
        Zeugen A. Sch. und seiner Verlobten vor dem OLG München,
        wonach es mindestens zwei Treffen gegeben habe, zu denen
        H. G. in Begleitung von BKA-Zeugenschützern erschienen sei
        (vergleiche www.nsu-nebenklage.de)?
        Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zeugen
        A. Sch. und seine Verlobte in ihren Aussagen zu der Frage der
        Begleitung von H. G. gelogen haben, und wenn ja, hat die
        Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der Generalbundes-
        anwalt deshalb Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaus-
        sage gegen die Zeugen eingeleitet hat (Bundestagsdrucksache
        18/682)?
        Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzel-
        aspekten eines laufenden Strafverfahrens vor einem
        deutschen Gericht, da die rechtsprechende Gewalt nach
        Art. 92 des Grundgesetzes den Richtern anvertraut ist
        und die Bewertung von Zeugenaussagen geeignet ist,
        den Grundsatz der Gewaltenteilung – Art. 20 Abs. 2
        Satz 2 Grundgesetz – zu gefährden.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
        der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 71):
        Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Position
        der Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e. V.,
        eine Strafrahmenanpassung bei sexuellem Missbrauch wider-
        standsunfähiger Personen innerhalb des Strafrechtes vorzu-
        nehmen und für die notwendigen Änderungen „eine … Rechts-
        tatsachenuntersuchung, in der geprüft wird, in welchen Fällen
        in den letzten Jahren nach § 179 StGB verhandelt wurde und
        ob die unterschiedlichen Strafmaße noch zeitgemäß sind“, in
        Auftrag zu geben (www.kobinet-nachrichten. org/de/1/nach
        richten/28894/Weibernetz-fordert-Untersuchung-in-Sachen-
        Sexualstrafrecht.htm)?
        Die Frage, ob die unterschiedlichen Strafdrohungen
        in den §§ 177 und 179 StGB angemessen sind, wird be-
        reits seit Inkrafttreten des 33. Strafrechtsänderungsgeset-
        zes diskutiert. Durch das Gesetz zur Änderung der Vor-
        schriften über die Straftaten gegen die sexuelle
        Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschrif-
        ten vom 27. Dezember 2003 wurde deshalb in § 179
        Abs. 3 StGB der besonders schwere Fall des sexuellen
        Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen einge-
        führt und die Strafdrohung für den Qualifikationstatbe-
        stand des § 179 Abs. 5 StGB an den des § 177 Abs. 2
        StGB angeglichen – Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jah-
        ren.
        Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung
        tragenden Parteien festgelegt, dass klargestellt werden
        soll, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch ent-
        gegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst wi-
        derstandsunfähigen Opfers als besonders schwerer Fall
        des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Perso-
        nen anzusehen ist. Das Bundesministerium der Justiz
        und für Verbraucherschutz prüft derzeit die Umsetzung
        dieser Vorgabe.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
        (Drucksache 18/728, Frage 72):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der
        Vorstellungen Griechenlands über einen weiteren Schulden-
        schnitt in Bezug auf die nur noch wenig vorhandenen Privat-
        gläubiger von Staatsschulden auf die staatlichen Gläubiger
        und damit die europäischen Steuerzahler (www.dw.de vom
        29. Januar 2014), und inwiefern würde ein weiterer Schulden-
        schnitt durch vergleichbare Forderungen anderer Krisenstaa-
        ten die gesamte Euro-Rettungsstrategie untergraben?
        Eine Debatte über einen weiteren Schuldenschnitt für
        Griechenland ist irreführend und nicht förderlich für das
        Vertrauen in die Euro-Zone und damit die Stabilität der-
        selben.
        Die Mitgliedstaaten der Euro-Zone haben mit Be-
        schluss über das laufende Griechenlandprogramm wie-
        derholt betont, dass sie bereit sind, Griechenland auch
        über das jetzige Programm hinaus weiter unter Auflagen
        zu unterstützen, bis das Land seinen Finanzbedarf wie-
        der am Kapitalmarkt decken kann. Das aktuelle Pro-
        gramm läuft bis Ende 2014. Die Euro-Gruppe hat zuge-
        sagt, dass, wenn Griechenland alle Bedingungen erfüllt
        und falls dieses notwendig sein sollte, weitere Maßnah-
        men geprüft werden, um die Schuldentragfähigkeit Grie-
        chenlands mit Blick auf das Jahr 2020 zu verbessern.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
        (Drucksache 18/728, Frage 73):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Pro-
        gramme aus den Rettungsmaßnahmen für Griechenland hin-
        sichtlich des immer noch ausstehenden Prüfberichtes der
        Troika vom Januar 2014, der ebenso ausstehenden Auszah-
        lungen der für Dezember 2013 und für März 2014 vorgesehe-
        nen Tranchen von bis zu 5 Milliarden Euro vor dem Hinter-
        grund des Abschlusses der Prüfmission im Mai 2014 und der
        dann fälligen Staatsanleihen von circa 10 Milliarden Euro?
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1513
        (A) (C)
        (D)(B)
        Das laufende Anpassungsprogramm zielt darauf ab,
        durch Strukturreformen wieder ein tragfähiges Wirt-
        schaftswachstum zu erreichen. Die griechische Wirt-
        schaft steht 2014 an einem Wendepunkt. Nach einer lan-
        gen Phase der Rezession rechnet die Troika für die
        kommenden Jahre mit positiven Wachstumsraten (2014:
        + 0,6 Prozent; 2015: + 2,9 Prozent). Die Reformen, die
        Griechenland durchgeführt hat, verdienen große Aner-
        kennung. Um die Nachhaltigkeit der Erfolge sicherzu-
        stellen, ist eine Fortsetzung dieses Kurses erforderlich.
        Die Troika hat im Dezember 2013 die Umsetzung von
        vier geforderten Meilensteinen bestätigt. Die Euro-
        Gruppe hat daraufhin eine Sub-Tranche in Höhe von
        1 Milliarde Euro der bereits im Juli 2013 freigegebenen
        Tranche aus dem Anpassungsprogramm für Griechen-
        land freigegeben.
        Am 24. Februar 2014 hat die Troika ihre Mission in
        Athen wieder aufgenommen, um die weiteren Fort-
        schritte im Anpassungsprogramm zu bewerten. Aktuell
        geht es insbesondere um weitere Maßnahmen zur Ver-
        besserung der Standortqualität. Eine Bestätigung der Er-
        füllung der Programmauflagen durch die Institutionen
        der Troika ist Voraussetzung für die Auszahlung weiterer
        Finanzhilfen.
        Anlage 43
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen
        der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Fragen 74 und 75):
        Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kern-
        arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO,
        im Rahmen des Freihandelsabkommens auch von den USA
        eingehalten werden, angesichts der Tatsache, dass die USA
        die entsprechende ILO-Konvention von 1998 nicht ratifiziert
        haben und nur zwei der acht Normen für sich als verbindlich
        erklären (www.dgb.de/repository/public_storage/aaaea4dc-bc
        89-11e2-bf0d-00188b4dc422/file/Stellungnahme-geplante-Ver
        handlungen-handels-und-Investitionsabkommen-EU-USA.pdf),
        und wird die Bundesregierung einem Abkommenstext zustim-
        men, der nicht die Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen zur
        Voraussetzung hat, obwohl dies im Verhandlungsmandat für
        die Europäische Kommission als Ziel erklärt wird?
        Geht die Bundesregierung davon aus, dass die USA als
        Voraussetzung für ein Freihandelsabkommen mit der Europäi-
        schen Union die entsprechende ILO-Konvention ratifizieren
        werden (www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeits
        normen/lang--de/index.htm), obwohl sie dies bis zum heuti-
        gen Tag verweigert haben, und, wenn nein, geht die Bundes-
        regierung davon aus, dass die Europäische Kommission im
        Falle der Verweigerung der Ratifizierung durch die USA die
        Frage der Arbeitsnormen zur Sollbruchstelle eines Freihan-
        delsabkommens machen wird?
        Zu Frage 74:
        Die Bundesregierung setzt sich für verbindlich festge-
        schriebene, international anerkannte menschenrechtliche
        und soziale Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeits-
        normen und für deren Aufnahme in allen Handels-
        abkommen der EU ein. Die diesbezüglichen Bestim-
        mungen des Koalitionsvertrags bilden auch bei den
        Verhandlungen zum Freihandelsabkommen, TTIP, die
        Grundlage der Positionierung der Bundesregierung und
        wurden gegenüber der EU-Kommission kommuniziert.
        Die Bundesregierung steht in dieser Frage in fortlaufen-
        dem Kontakt mit der Kommission. Die Kommission be-
        tont unablässig, dass das hohe Schutzniveau in Europa
        nicht zur Disposition steht. Im Verhandlungsmandat sind
        hierzu klare Vorgaben enthalten. Die Zustimmung der
        Bundesregierung zum Verhandlungsergebnis hängt da-
        von ab, ob dieses bei Abwägung der einzelnen Vereinba-
        rungen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland
        liegt. Sofern das Abkommen, wie zu erwarten, ein ge-
        mischtes Abkommen sein wird, das auch Zuständigkei-
        ten der Mitgliedstaaten betrifft, bedarf es einer Ratifizie-
        rung durch die Mitgliedstaaten – in Deutschland durch
        den Bundestag und den Bundesrat.
        Zu Frage 75:
        Entsprechend der Erklärung der ILO über grundle-
        gende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998
        sind die Mitglieder der ILO verpflichtet, die grundlegen-
        den Rechte der Kernarbeitsnormen einzuhalten, auch
        wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifi-
        ziert haben. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet,
        im Rahmen des Normenüberwachungssystems der ILO
        über den Stand von Gesetzgebung und Praxis zu berich-
        ten. TTIP wird dem EU-Verhandlungsmandat folgend
        ein Nachhaltigkeitskapitel einschließlich Streitbeile-
        gungsmechanismus enthalten. Es soll ein Mechanismus
        zur wirksamen Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen
        im Sinne der ILO-Erklärung von 1998 über die grundle-
        genden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie der
        einschlägigen multilateralen und Umweltübereinkünfte
        geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung wird Er-
        gebnis der Verhandlungen sein. Auf die Antwort auf die
        mündliche Frage Nr. 74 wird verwiesen.
        Anlage 44
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/728, Frage 76):
        Plant die Bundesregierung, den am 19. Dezember 2011 er-
        klärten Vorbehalt gegen die Anwendung des Zweiten Buches
        Sozialgesetzbuch, SGB II, im Rahmen des Europäischen Für-
        sorgeabkommens zurückzunehmen und somit auch die Aus-
        schlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II aufzuhe-
        ben?
        Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den zum
        Europäischen Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember
        1953 mit Wirkung zum 19. Dezember 2011 erklärten
        Vorbehalt zurückzunehmen und die Vorschrift des § 7
        Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch auf-
        zuheben.
        Anlage 45
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/728, Frage 77):
        1514 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
        seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechtspolitikbe-
        richts im Jahr 2008 im Hinblick auf die Operationalisierung
        der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakulta-
        tivprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die
        Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich
        der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbe-
        schwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung
        nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und wonach die
        Bundesregierung bereits im Jahr 2008 „das Ratifikationsver-
        fahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vergleiche
        Seite 372)?
        Die Bundesregierung hat aktiv und konstruktiv an der
        Erarbeitung des Fakultativprotokolls zum VN-Sozial-
        pakt, der 1973 von Deutschland ratifiziert wurde, mitge-
        wirkt und nach Annahme des Protokolls durch die Gene-
        ralversammlung der Vereinten Nationen unverzüglich
        mit der Prüfung der Zeichnung und Ratifizierbarkeit be-
        gonnen.
        Bislang wurde das Fakultativprotokoll innerhalb der
        Europäischen Union lediglich von Spanien, der Slowa-
        kei, Portugal und Finnland ratifiziert. Die überwiegende
        Mehrheit der Länder befindet sich wie Deutschland noch
        im Prüfungsprozess. Diese Prüfung gestaltet sich ange-
        sichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpak-
        tes nicht nur in Deutschland als komplex und zeitauf-
        wendig und ist innerhalb der Bundesregierung noch
        nicht abgeschlossen. Das Prüfverfahren ist notwendig
        und soll mit dem Ziel der Ratifizierung zu Ende geführt
        werden.
        Anlage 46
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/728, Frage 78):
        Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
        seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozial-
        charta durch den Europarat im Jahr 1996 im Hinblick auf eine
        zügige Ratifikation der Charta durch die Bundesrepublik
        Deutschland ergriffen, um die darin verbrieften sozialen Men-
        schenrechte zu operationalisieren?
        Deutschland hat die Revidierte Europäische Sozial-
        charta, RESC, am 29. Juni 2007 gezeichnet. Die Prüfung
        der Ratifizierung der RESC hat sich als sehr komplex er-
        wiesen und dauert an. Es ist beabsichtigt, für das Ratifi-
        zierungsverfahren notwendige Klärungen in der 18. Le-
        gislaturperiode zügig voranzubringen.
        Anlage 47
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen
        der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 79 und 80):
        In welcher Form hat die Bundesregierung die Entlastung
        der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe für
        behinderte Menschen in Höhe von 1 bzw. 5 Milliarden Euro
        (vergleiche Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD)
        in ihre mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis
        2018 eingestellt?
        Ist es Ziel der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
        zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zahlung von
        1 Milliarde Euro jährlich zur umgehenden Entlastung der
        Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe auf zwei
        Jahre zu befristen, um damit zu unterstreichen, dass die Bun-
        desregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Teilhabe-
        leistungsgesetz schaffen wird, welches die Kommunen – wie
        im Koalitionsvertrag zugesagt – insgesamt in Höhe von 5 Mil-
        liarden Euro entlasten und das Leistungsrecht entsprechend
        der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln wird?
        In den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten
        „Eckwerten des Regierungsentwurfs des Bundeshaus-
        halts 2015 und des Finanzplans 2014 bis 2018“ sind für
        die Jahre 2015 bis 2017 jeweils 1 Milliarden Euro einge-
        stellt, für das Jahr 2018 5 Milliarden Euro.
        Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015
        bis 2018 wird erst am 2. Juli 2014 vom Bundeskabinett
        verabschiedet.
        Eine Befristung der Zahlung von jährlich 1 Milliarde
        Euro auf zwei Jahre ist nicht vorgesehen.
        Anlage 48
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 81):
        Wie würden sich der Beitragssatz und das Sicherungs-
        niveau – in Prozent – langfristig bis zum Jahr 2030 entwi-
        ckeln, wenn die Bundesregierung die sogenannte Mütterrente
        aus Steuermitteln finanzieren würde – bitte für die jeweiligen
        Jahre getrennt ausweisen –, und wie viele der insgesamt rund
        9,5 Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner, die von der
        verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor
        1992 geborene Kinder profitieren, erhalten derzeit zusätzlich
        Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
        derung?
        Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige
        Teilfragen:
        Antwort zu Teilfrage 1:
        Wie in der allgemeinen Begründung im Entwurf zum
        RV-Leistungsverbesserungsgesetz dargestellt, fällt der
        Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung durch
        die Maßnahmen des Rentenpakets langfristig bis zum
        Jahr 2030 um 0,4 Prozentpunkte höher aus, das Siche-
        rungsniveau vor Steuern um 0,7 Prozentpunkte geringer.
        Wegen der Wirkungszusammenhänge im System der
        gesetzlichen Rentenversicherung sind Aussagen zur
        Wirkung auf Beitragssatz und Sicherungsniveau nur ins-
        gesamt und nicht getrennt nach einzelnen Maßnahmen
        möglich. Eine Modellrechnung, bei der hypothetisch
        eine vollständige Steuerfinanzierung der Ausweitung der
        Kindererziehungszeiten simuliert wird, würde bis zum
        Jahr 2030 zu einem um 0,2 Prozentpunkte höheren Bei-
        tragssatz und einem um 0,4 Prozentpunkte geringeren
        Sicherungsniveau vor Steuern führen.
        Antwort zu Teilfrage 2:
        Angaben darüber, wie viele Rentnerinnen und Rent-
        ner der gesetzlichen Rentenversicherung mit vor 1992
        geborenen Kindern Leistungen der Grundsicherung im
        Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, liegen weder
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1515
        (A) (C)
        (D)(B)
        in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung
        noch in den Statistiken des Statistischen Bundesamtes zur
        Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor.
        Anlage 49
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
        (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 82):
        Wie haben sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Mittel
        für aktive Arbeitsmarktpolitik entwickelt – bitte jährliche An-
        gaben für Soll und Ist insgesamt sowie nach Rechtskreisen
        ausweisen –, und wie sieht für diesen Bereich die mittelfris-
        tige Finanzplanung aus?
        Die Ansätze für Eingliederungsleistungen und aktive
        Arbeitsmarktpolitik in den Rechtskreisen SGB II und
        SGB III sind nicht miteinander vergleichbar. Auf eine
        Gesamtdarstellung wird daher verzichtet.
        Rechtskreis SGB II, Grundsicherung für Arbeitsu-
        chende:
        Die Entwicklung der im Bundeshaushalt zur Verfü-
        gung gestellten Mittel sowie der nach der aktuellen Fi-
        nanzplanung vorgesehenen Ansätze, Soll, und der Aus-
        gaben, Ist, für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
        und für Verwaltungskosten für die Durchführung der
        Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in der nachfol-
        genden Übersicht dargestellt:
        * einschließlich der Mittel für Bundesprogramme und zusätzlicher
        Mittel für Bildungsmaßnahmen
        Jahr
        Eingliederungs-
        mittel* Verwaltungsmittel
        Soll
        in Millio-
        nen Euro
        Ist
        in Millio-
        nen Euro
        Soll
        in Millio-
        nen Euro
        Ist
        in Millio-
        nen Euro
        2005 6 550 3 564 3 270 3 052
        2006 6 737 4 624 3 500 3 607
        2007 6 700 4 998 3 498 3 676
        2008 6 642 5 493 3 600 3 776
        2009 6 600 5 902 4 000 4 210
        2010 6 600 6 017 4 400 4 413
        2011 5 303 4 448 4 290 4 339
        2012 4 403 3 754 4 050 4 209
        2013 3 903 3 537 4 050 4 495
        2014 3 903 4 046
        2015 3 903 4 043
        2016 3 903 4 052
        2017 3 903 4 052
        2018 3 093 4 052
        Rechtskreis SGB III, Arbeitslosenversicherung:
        Die Entwicklung der Ist-Ausgaben und der Soll-An-
        sätze für die Jahre 2009 bis 2013/2014 sowie die Mittel-
        fristplanung für die Jahre 2015 bis 2018, die die Bundes-
        agentur für Arbeit, BA, für ihren Verwaltungsrat
        aufstellt, ist in der nachstehenden Tabelle aufgestellt.
        * interne Mittelfristplanung der BA
        Anlage 50
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
        (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 83):
        Wie hat sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Zahl der
        Arbeitslosen entwickelt – bitte jährliche Angaben insgesamt,
        nach Rechtskreisen und Langzeitarbeitslosigkeit machen –,
        und mit welcher Entwicklung der Arbeitslosigkeit rechnet die
        Bundesregierung in den kommenden Jahren?
        Die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen war
        in beiden Rechtskreisen und auch in der Gruppe der
        Langzeitarbeitslosen zwischen 2009 und 2013 insgesamt
        rückläufig. So hat sich die Gesamtzahl der Arbeitslosen
        in diesem Zeitraum von rund 3,41 Millionen auf
        2,95 Millionen verringert, die der Langzeitarbeitslosen
        ging von 1,14 Millionen auf 1,05 Millionen zurück. Ak-
        tuell – Februar 2014 – gibt es in Deutschland 3,14 Mil-
        lionen Arbeitslose, davon sind rund 1,08 Millionen be-
        reits ein Jahr oder länger arbeitslos. Der relativ hoch
        erscheinende Wert für Februar ist saisonbedingt – im
        Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeits-
        losen insgesamt um gut 18 000 gesunken.
        Die jährliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach
        Rechtskreis, Jahren und Langzeitarbeitslosigkeit zeigt
        die nachstehende Tabelle.
        Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik
        Jahr Sollin Milliarden Euro
        Ist
        in Milliarden Euro
        2009 15,209 16,812
        2010 16,407 14,982
        2011 14,367 11,196
        2012 11,037 8,983
        2013 10,676 8,632
        2014 9,651
        2015 9,4*
        2016 9,1*
        2017 8,9*
        2018 8,7*
        1516 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014
        (A) (C)
        (B)
        Für die kommenden Jahre rechnet die Bundesregierung mit einem leichten jährlichen Rückgang der Arbeitslosig-
        keit.
        Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
        Berichtsmonat Arbeitslose insgesamt Arbeitslose SGB III Arbeitslose SGB II Langzeitarbeitslose
        JD 2009 3 414 531 1 189 905 2 224 626 1 136 964
        JD 2010 3 238 421 1 075 436 2 162 985 1 130 446
        JD 2011 2 975 836 891 875 2 083 961 1 055 353
        JD 2012 2 896 985 902 174 1 994 811 1 031 722
        JD 2013 2 950 250 969 598 1 980 652 1 050 435
        Februar 2014 3 137 866 1 104 533 2 033 333 1 078 785
        (D)
        19. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zum Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht
        Anlagen