Protokoll:
17250

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 250

  • date_rangeDatum: 27. Juni 2013

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 00:52 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/250Inhaltsverzeichnis zes zur Errichtung eines Sondervermö- gens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) (Drucksache 17/14176) . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststel- lung eines Nachtrags zum Bundeshaus- haltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013) (Drucksache 17/14000) . . . . . . . . . . . . . . . hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregie- rung (Drucksache 17/14020) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 31883 A 31883 B 31883 B 31883 D 31888 B 31892 D 31894 A 31896 D 31898 D 31900 D 31901 D 31902 B 31903 B 31904 D Deutscher B Stenografisch 250. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Hans-Werner Kammer und Wolfgang Zöller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Herrn Professor Dr. Manfred Wilke als Mitglied des Beirats beim Beauf- tragten für die Unterlagen des Staats- sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 18, 23, 74, 76, 78, 79 i und 79 rr . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- G 2 in Z A F d a s E tr v (D D 31877 B 31877 B 31877 B 31883 B Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zu den Ergebnissen des undestag er Bericht ung en 27. Juni 2013 t : -8-Gipfels und zum Europäischen Rat am 7./28. Juni 2013 in Brüssel . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und DP: Einvernehmensherstellung von Bun- estag und Bundesregierung zum Beitritts- ntrag der Republik Serbien zur Europäi- chen Union und zur Empfehlung von uropäischer Kommission und Hoher Ver- eterin vom 22. April 2013 zur Aufnahme on Beitrittsverhandlungen rucksache 17/14108) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Angela Merkel, 31883 C 31883 C Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 31905 C 31906 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 Tagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Hilde Mattheis, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine umfassende Pflegereform – Pflege als gesamtgesellschaftliche Auf- gabe stärken (Drucksachen 17/9977, 17/13319) . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pflege-TÜV hat versagt – Jetzt echte Transparenz schaffen: Pflegenoten aus- setzen und Ergebnisqualität voranbrin- gen (Drucksache 17/13760) . . . . . . . . . . . . . . . Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 79: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksachen 17/572, 17/4488) . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Bedarfs- festlegung des Baus oder Ausbaus von Bundesfernstraßen (Drucksachen 17/7885, 17/8838) . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck d e f) g h j) 31908 A 31908 B 31908 B 31910 A 31912 C 31914 A 31916 C 31919 A 31921 B 31922 D 31924 B 31925 D 31927 A 31927 D 31928 D 31929 A (Köln), Wolfgang Wieland, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht (Drucksachen 17/12068, 17/13809) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinde- rungen und Analphabeten (Drucksachen 17/12380, 17/13809) . . . . . ) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ulrich Schneider, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des aktiven Wahl- rechts ab 16 Jahren im Bundeswahl- gesetz und im Europawahlgesetz (Drucksachen 17/13257, 17/13999) . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ulrich Schneider, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38) (Drucksachen 17/13238, 17/13999) . . Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion DIE LINKE einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Telemediengesetzes – Störerhaftung (Drucksachen 17/11137, 17/14189) . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Katrin Werner, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unabhängige Unter- suchungen von Menschenrechtsver- letzungen durch Polizeibedienstete er- möglichen und unabhängiges Kontroll- gremium schaffen (Drucksache 17/10685) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundeseinheitli- che Chip- und Registrierungspflicht für Welpen einführen (Drucksache 17/13934) . . . . . . . . . . . . . . Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- 31929 B 31929 C 31929 C 31929 D 31930 A 31930 B 31930 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 III ter und der Fraktion DIE LINKE: Den ökologischen Landbau stärken (Drucksache 17/14139) . . . . . . . . . . . . . . . k) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Alexander Bonde, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Umstellung der Finanzierung von Neu- und Ausbaupro- jekten in Bundesschienenwege (Drucksachen 17/543, 17/3478) . . . . . . . . l) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Logistik- standort Deutschland stärken – Transport- und Güterverkehr nach- haltig gestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mo- dellversuche mit Gigalinern been- den – Umweltorientierten Aktions- plan Güterverkehr und Logistik auf den Weg bringen (Drucksachen 17/3430, 17/3674, 17/5226) m) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die finanzielle De- ckelung von Reha-Leistungen in der ge- setzlichen Rentenversicherung aufhe- ben – Reha am Bedarf ausrichten (Drucksachen 17/6914, 17/8446) . . . . . . . n) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Fritz Kuhn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz zum Bau der ICE-Neubaustrecke Wendlingen–Ulm herstellen (Drucksachen 17/9741, 17/10865) . . . . . . o) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Renate Künast, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordne- p q r) s t) u 31930 C 31930 D 31930 D 31931 B 31931 C ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ursachen und Verantwort- lichkeiten für das Berliner Flughafen- debakel lückenlos aufklären – Chancen für besseren Lärmschutz nutzen (Drucksachen 17/9740, 17/10873) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Städtebauliche Qualität des Regie- rungsviertels verbessern (Drucksachen 17/9171, 17/10981) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gutes Leben, Gute Innovationen, Gute Arbeit – Politik für ländliche Räume effektiv und effizient gestalten (Drucksachen 17/11031, 17/12744) . . . . . Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Stephan Kühn, Renate Künast, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufsichtsrat neu besetzen, Geschäftsführer entlassen und den Flughafen Berlin Brandenburg skan- dalfrei fertigstellen (Drucksachen 17/11168, 17/12785) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Düngeverordnung novellieren (Drucksachen 17/10115, 17/13146) . . . . . Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung des ökologischen Landbaus – Wachstumspotenziale in Deutschland für deutsche Produzenten erschließen (Drucksachen 17/10862, 17/13147) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Anton Hofreiter, Markus Tressel, Markus Kurth, weiterer Abge- 31931 C 31931 D 31932 A 31932 B 31932 B 31932 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Verkehrsträgerüber- greifende Fahrgastrechte stärken (Drucksachen 17/11375, 17/13150) . . . . . v) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Deutschland braucht im ganzen Land einen verlässlichen und siche- ren Schienenverkehr – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Sabine Leidig, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Bahn im Einklang mit dem Grundgesetz am Wohl der Allge- meinheit orientieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine konsequente Strukturreform der Deutschen Bahn AG (Drucksachen 17/4428, 17/4433, 17/4434, 17/13153) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . w) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: WHO-Tabakrahmenkonven- tion umsetzen – Vollständiges Tabak- werbeverbot einführen (Drucksachen 17/12838, 17/13368) . . . . . x) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Frank Tempel, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei als Wirtschafts- und Finanzermittlungsbehörde (Drucksachen 17/12708, 17/13802) . . . . . y) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Cornelia Behm, Tabea Rößner, Harald Ebner, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ländliche Räume als Lebensräume bewahren und zukunftsfähig gestalten (Drucksachen 17/13490, 17/13997) . . . . . z a b c 31932 D 31933 A 31933 C 31933 D 31933 D ) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Auf europäi- scher Ebene ein betrugssicheres, transparentes und bürokratiearmes Mehrwertsteuersystem schaffen (Drucksachen 17/12065, 17/14006) . . . . a) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Eva Bulling- Schröter, Sabine Leidig, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wirksame Anreize für kli- mafreundlichere Firmenwagen – zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Dienstwa- genprivileg abbauen und Besteuerung CO2-effizient ausrich- ten (Drucksachen 17/9149, 17/8462, 17/14011) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Memet Kilic, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mit einem Nationalen Aktionsplan die Chancen des demo- grafischen Wandels ergreifen (Drucksachen 17/13246, 17/14012) . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Obdach- und Woh- nungslosigkeit erkennen und be- kämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bedarfsgerechtes Wohnen dauerhaft sichern – Gemeinnützi- gen Wohnungswirtschaftssektor entwickeln (Drucksachen 17/13105, 17/13552, 17/14013) 31934 A 31934 B 31934 D 31935 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 V dd) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Petra Crone, Angelika Graf (Rosenheim), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechte intersexueller Menschen stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Grundrechte von intersexuellen Menschen wah- ren – zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundrechte von inter- sexuellen Menschen wahren – zu der Unterrichtung durch den Deut- schen Ethikrat: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – Intersexua- lität (Drucksachen 17/13253, 17/12859, 17/12851, 17/9088, 17/14014) . . . . . . . . . . . . . . . . ee) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Atomri- siken ernst nehmen – Auch in Bezug auf die nahe liegenden Atomkraft- werke in Belgien (Drucksachen 17/13491, 17/14027) . . . . ff) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schwartze, Gabriele Fograscher, Rainer Arnold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefan- genen begangenen Verbrechen als nationalsozialistisches Unrecht und Gewährung eines symbolischen finan- ziellen Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe (Drucksachen 17/13710, 17/14056) . . . . gg) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem An- trag der Abgeordneten Gabriele Hiller- h ii jj k ll m 31935 B 31935 D 31936 A Ohm, Willi Brase, Ulla Burchardt, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ausbildungssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe verbessern (Drucksachen 17/13549, 17/14088) . . . . h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem An- trag der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Bar- rierefreier Zugang zu Großveranstal- tungen und Reisen (Drucksachen 17/13550, 17/14090) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Ab- geordneten Angelika Graf (Rosenheim), Wolfgang Gunkel, Ullrich Meßmer, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klimawandel gefährdet Men- schenrechte (Drucksachen 17/13755, 17/14183) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherinnen und Ver- braucher stärken – Marktwächter ein- führen (Drucksachen 17/13709, 17/14199) . . . . k) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Markus Kurth, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesund- heitsversorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskon- form gestalten (Drucksachen 17/12712, 17/14093) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Omid Nouripour, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Aufnahme afghanischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr in Deutschland (Drucksachen 17/13729, 17/14180) . . . . m)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Brigitte Pothmer, Arfst Wagner (Schleswig), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ 31936 B 31936 C 31936 D 31937 A 31937 B 31937 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 DIE GRÜNEN: Fortführung der ar- beitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in der nächsten Förderungsperiode des Europäischen Sozialfonds (Drucksachen 17/13718, 17/14064) . . . . nn) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Kom- munen die Einrichtung von Car- sharing-Stellplätzen ermöglichen – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schaf- fung von Rechtssicherheit für Car- sharing-Stationen und Elektro- fahrzeug-Stellplätze (Drucksachen 17/781, 17/3208, 17/14089) . oo) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Neustart für ein europäisches Zugsicherungssystem (Drucksachen 17/10844, 17/14092) . . . . pp) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Neue Impulse für die Förderung des Radverkehrs setzen – Den Na- tionalen Radverkehrsplan 2020 überarbeiten – zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Markus Tressel, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Nationalen Radverkehrsplan 2020 zum ambi- tionierten Aktionsplan der Radver- kehrsförderung weiterentwickeln (Drucksachen 17/11000, 17/11357, 17/14086) qq) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Matthias Miersch, s tt u 31937 C 31937 D 31938 A 31938 B Dirk Becker, Marco Bülow, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Monitoring für versenkte Atommüll- fässer im Atlantik sicherstellen und Maßnahmen gegen weitere Strahlen- exposition einleiten (Drucksachen 17/7633, 17/14177) . . . . . s) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Lehren aus der Atomkatastrophe in Fukushima zie- hen (Drucksachen 17/12688, 17/14178) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wildtierhandel und -haltung in Deutschland einschränken und so den Tier- und Artenschutz stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Tier- und Artenschutz durch Beschränkung des Wildtier- handels stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Matthias Miersch, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wildtier- handel und -haltung in Deutsch- land einschränken und so den Tier- und Artenschutz stärken (Drucksachen 17/13712, 17/13713, 17/12386, 17/14087) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . u) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Josip Juratovic, Anton Schaaf, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Richt- linien zur konzerninternen Entsen- dung und zur Saisonarbeit sozial gerecht gestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Alexander Ulrich, Sevim Dağdelen, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsen- 31938 D 31939 A 31939 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 VII dung – (KOM(2010) 378 endg.; Ratsdok. 12211/10) – hier: Stel- lungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregie- rung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union – Vorschlag der Euro- päischen Kommission zur Kon- zernentsenderichtlinie zurückwei- sen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Alexander Ulrich, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Be- schäftigung – (KOM(2010) 379 endg.; Ratsdok. 12208/10) – hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregie- rung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union – Vorschlag der Euro- päischen Kommission zur Saison- arbeiterrichtlinie zurückweisen – zu dem Antrag der Abgeordneten Memet Kilic, Beate Müller- Gemmeke, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsen- dung (KOM(2010) 378 endg.; Ratsdok. 12211/10) – hier: Stel- lungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregie- rung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union – Richtlinie zur kon- zerninternen Entsendung grund- sätzlich überarbeiten v w – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Fritz Kuhn, Memet Kilic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Be- dingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsange- hörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung – (KOM(2010) 379 endgültig) – hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregie- rung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union – Rechte der Saison- arbeitskräfte stärken (Drucksachen 17/4190, 17/4039, 17/4045, 17/4885, 17/5234, 17/14182) . . . . . . . . . v) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministe- riums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haus- haltsjahr 2011 – Vorlage der Haus- haltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2011 – – zu dem Antrag des Bundesministe- riums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haus- haltsjahr 2011 – Vorlage der Ver- mögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2011 – – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsfüh- rung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrech- nung 2011) – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsfüh- rung des Bundes – Weitere Prü- fungsergebnisse – (Drucksachen 17/9908, 17/9909, 17/11330, 17/12990, 17/14149) . . . . . . . . . . . . . . . w) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32319 (A) ) )(B) Anlagen (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- zialversicherung – Bedingungsloses Grundeinkommen“ Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 32 GO der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Katja Dörner, Volker Beck (Köln), Dr. Anton Hofreiter, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmink und Dr. Harald Terpe d c W z fo b z M G B k tu ru b s K d g u In e b te d d w D ta n A d W W Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bahr (Münster), Daniel FDP 27.06.2013 Brandner, Klaus SPD 27.06.2013 Brüderle, Rainer FDP 27.06.2013 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 27.06.2013 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2013 Fischer (Göttingen), Hartwig CDU/CSU 27.06.2013 Fritz, Erich G. CDU/CSU 27.06.2013* Gunkel, Wolfgang SPD 27.06.2013 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 27.06.2013 Hintze, Peter CDU/CSU 27.06.2013 Lay, Caren DIE LINKE 27.06.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 27.06.2013 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2013 Schlecht, Michael DIE LINKE 27.06.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 27.06.2013 Werner, Katrin DIE LINKE 27.06.2013 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 27.06.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.06.2013 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht mung über die Beschlussempfehlung: Sammel- übersicht 611 zu Petitionen (Tagesordnungs- punkt 79 ccc) 52 976 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten über en Jahreswechsel 2008/2009 innerhalb von sechs Wo- hen die Onlinepetition der Greifswalderin Susanne iest. Unter dem Titel „Reformvorschläge in der So- ialversicherung – Bedingungsloses Grundeinkommen“ rderte die Petentin: „Der Deutsche Bundestag möge eschließen, das bedingungslose Grundeinkommen ein- uführen.“ In der Gesellschaft gibt es bisher keine einheitliche einung dazu. Dabei ist uns wichtig, die Leitbilder von erechtigkeit und emanzipativer Sozialpolitik mit der edeutung öffentlicher Institutionen und Finanzierbar- eit zu verbinden. Angesichts sich zuspitzender Wachs- msproblematik und der umfassenden Umstrukturie- ng der Wirtschaft durch Rationalisierungsprozesse enötigen wir auf Dauer eine Transformation des Sozial- taates. Wir halten deshalb die Einrichtung einer Enquete- ommission im Deutschen Bundestag für sinnvoll, in er Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie rundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat nd die sozialen Sicherungssysteme diskutiert werden. einer solchen Enquete wollen wir der Diskussion über in bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit ver- undene Veränderungen in den sozialen Sicherungssys- men den nötigen Raum verschaffen. Unser Ziel ist es, ie Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und as individuelle Grundrecht auf soziale Teilhabe zu ver- irklichen. Diese Enquete kann die mit der Petition begonnene ebatte zum Grundeinkommen im Deutschen Bundes- g fortsetzen. Den Abschluss der Petition im Sinne ei- es Endes der Debatte im Bundestag lehnen wir ab. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Agnes Brugger, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Monika Lazar, Beate Müller- Gemmeke, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und Arfst Wagner (Schleswig) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung: Sammelübersicht 611 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 79 ccc) 52 976 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten über en Jahreswechsel 2008/2009 innerhalb von sechs ochen die Onlinepetition der Greifswalderin Susanne iest. Unter dem Titel „Reformvorschläge in der So- 32320 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) forderte die Petentin: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das bedingungslose Grundeinkommen ein- zuführen.“ In unserer Partei Bündnis 90/Die Grünen gibt es bis- her keine einheitliche Meinung dazu. Wir wollen aber die Debatte um Grundsicherung und ein bedingungs- loses Grundeinkommen weiter in die Gesellschaft hi- neintragen. Dabei ist uns wichtig, die grünen Leitbilder von Gerechtigkeit und emanzipativer Sozialpolitik mit der Bedeutung öffentlicher Institutionen und Finanzier- barkeit zu verbinden. Angesichts sich zuspitzender Wachstumsproblematik und der umfassenden Umstruk- turierung der Wirtschaft durch Rationalisierungspro- zesse benötigen wir auf Dauer eine Transformation des Sozialstaates. Die Grünen halten deshalb die Einrichtung einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag für sinn- voll, in der Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozial- staat und die sozialen Sicherungssysteme diskutiert wer- den. In einer solchen Enquete wollen wir der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit verbundene Veränderungen in den sozialen Sicherungs- systemen den nötigen Raum verschaffen. Grünes Ziel ist es, die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und das individuelle Grundrecht auf soziale Teilhabe zu ver- wirklichen. Diese Enquete kann aus unserer Sicht, die mit der Petition begonnene Debatte zum Grundeinkommen im Deutschen Bundestag fortsetzen. Den Abschluss der Petition im Sinne eines Endes der Debatte im Bundestag lehnen wir ab. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung: Sammelübersicht 611 zu Petitionen (Ta- gesordnungspunkt 79 ccc) Katja Kipping (DIE LINKE): Ich lehne die Be- schlussempfehlung des Petitionsausschusses ab, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil damit dem grundsätzlichen Anliegen der Petentin und der gesell- schaftlichen Bedeutung der Debatte über das bedin- gungslose Grundeinkommen nicht Rechnung getragen wird. Obwohl ich dem von Susanne Wiest konkret vorge- schlagenen Grundeinkommensmodell nicht zustimme, halte ich es für notwendig, eine breite gesellschaftliche Debatte über das Grundeinkommen zu führen als auch eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zum Thema Grundeinkommen einzurichten. Auch des- halb, weil dieses Thema innerhalb verschiedener Par- teien – so auch in meiner – kontrovers diskutiert wird. Diese Kommission soll sowohl die verschiedenen in Deutschland bereits seit Jahren diskutierten Ansätze und Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens be- z m fü e p B s g O d H d g E ß D d a (2 v z k ti b fe w K z d B S w in (C (D üglich ihrer Vor- und Nachteile debattieren als auch ögliche Handlungsvorschläge einer schrittweisen Ein- hrung eines Grundeinkommens, zum Beispiel durch ine sanktionsfreie und individuelle Mindestsicherung, rüfen (vergleiche Übersicht über die Modelle in Ronald laschke: Aktuelle Ansätze und Modelle von Grund- icherungen und Grundeinkommen in Deutschland; ver- leichende Darstellung in: Ronald Blaschke/Adeline tto/Norbert Schepers (Hrsg.): Grundeinkommen. Von er Idee zu einer europäischen politischen Bewegung, amburg 2012). Die Prüfung konkreter Ansätze und Modelle eines be- ingungslosen Grundeinkommens wurde auch in mit roßer Mehrheit angenommenen Entschließungen des uropäischen Parlaments gefordert. In der Entschlie- ung, eingebracht mit einem Bericht von Gabi Zimmer, ie Linke, zur „Förderung der sozialen Integration und ie Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinder- rmut, in der EU“, Beschluss vom 9. Februar 2008 008/2034(1 NI)), heißt es: Das Europäische Parlament … fordert die Kommis- sion auf, die armutsbekämpfende Wirkung des be- dingungslosen Grundeinkommens für alle zu prü- fen. ln der Entschließung, eingebracht mit einem Bericht on llda Figueiredo, Kommunistische Partei Portugals, ur „Bedeutung des Mindesteinkommens für die Be- ämpfung der Armut und die Förderung einer integra- ven Gesellschaft in Europa“, Beschluss vom 20. Okto- er 2010 (2010/2039 (INI)), heißt es: Das Europäische Parlament ... ist der Auffassung, dass die verschiedenen Erfahrungen mit Min- desteinkommen sowie mit dem bedingungslosen Grundeinkommen für alle, gepaart mit zusätzlichen Maßnahmen zur sozialen Einbeziehung und zum sozialen Schutz, zeigen, dass es sich um wirksame Formen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und zur Gewährleistung eines Lebens in Würde für alle handelt; fordert daher die Kom- mission auf, eine Initiative zur Unterstützung ande- rer Erfahrungen in den Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, die bewährte Verfahren berücksichtigen und anregen und individuell verschiedene Modelle des angemessenen Armut verhindernden Mindest- bzw. Grundeinkommens als Maßnahme zur Armuts- prävention und zur Sicherung der sozialen Gerech- tigkeit und Chancengleichheit für alle Bürger, deren Bedürftigkeit im jeweiligen regionalen Maßstab nachzuweisen ist, bejahen, ohne die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten infrage zu stellen. Verweisen möchte ich dabei auch auf die derzeit lau- nde Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen, ww.ebi-grundeinkommen.de, mit der die Europäische ommission aufgefordert wird, die Zusammenarbeit wischen den Mitgliedstaaten zu fördern im Hinblick auf ie Erforschung des bedingungslosen Grundeinkommens, GE, als Instrument zur Verbesserung ihrer jeweiligen ysteme der sozialen Sicherheit. Diese Bürgerinitiative ird von Grundeinkommensnetzwerken und -initiativen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32321 (A) ) )(B) Deutschland von einem breiten Bündnis zivilgesell- schaftlicher Organisationen getragen; siehe dazu die Kampagnenwebsite www.ebi-grundeinkommen.de. Angesichts der fortschreitenden sozialen Spaltung in Deutschland und in Europa halte ich es für unerlässlich, alternative Ideen und praktische Ansätze für die Verbes- serung der sozialen Situation der Menschen auch im Deutschen Bundestag ernsthaft zu debattieren. Alexander Süßmair (DIE LINKE): Ich lehne die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ab, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil damit dem grund- sätzlichen Anliegen der Petentin und der gesellschaftlichen Bedeutung der Debatte über das bedingungslose Grund- einkommen nicht Rechnung getragen wird. Parallel zu der breiten gesellschaftlichen Debatte über das Grundeinkommen sollte vielmehr eine Enquete- Kommission beim Deutschen Bundestag zum Thema Grundeinkommen eingerichtet werden. Auch deshalb, weil dieses Thema innerhalb verschiedener Parteien und Fraktionen kontrovers diskutiert wird. Die Prüfung der Möglichkeiten, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, wurde auch mit großer Mehrheit vom Europäischen Parlament gefordert. In der Entschließung, eingebracht mit einem Bericht von Gabi Zimmer, Die Linke, zur „Förderung der sozialen Integra- tion und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU“, Beschluss vom 9. Februar 2008 (2008/2034(INI)), heißt es: Das Europäische Parlament … fordert die Kommis- sion auf, die armutsbekämpfende Wirkung des be- dingungslosen Grundeinkommens für alle zu prü- fen. In der Entschließung, eingebracht mit einem Bericht von Ilda Figueiredo, Kommunistische Partei Portugals, zur „Bedeutung des Mindesteinkommens für die Be- kämpfung der Armut und die Förderung einer integrati- ven Gesellschaft in Europa“, Beschluss vom 20. Oktober 2010 (2010/2039(INI)), heißt es: Das Europäische Parlament … ist der Auffassung, dass die verschiedenen Erfahrungen mit Mindest- einkommen sowie mit dem bedingungslosen Grundeinkommen für alle, gepaart mit zusätzlichen Maßnahmen zur sozialen Einbeziehung und zum sozialen Schutz, zeigen, dass es sich um wirksame Formen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und zur Gewährleistung eines Lebens in Würde für alle handelt … Hinzu kommt die derzeit laufende Europäische Bür- gerinitiative Grundeinkommen. Hierin wird die Europäi- sche Kommission aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfor- schung des bedingungslosen Grundeinkommens, BGE, als Instrument zur Verbesserung ihrer jeweiligen Sys- teme der sozialen Sicherheit zu fördern. Das Petitionsverfahren in dieser Situation abzuschlie- ßen, wird der Brisanz und Bedeutung des Themas nicht gerecht. Es würde vielmehr der Kluft zwischen Zivilge- s D v g 5 d c W z fo b z h d s tr G B k tu ru b s R s P le A ß 2 B h G a d V z w k c (C (D ellschaft und dem Parlament Ausdruck verleihen. Die ebatte zum Thema Grundeinkommen muss in der Zi- ilgesellschaft, muss aber auch im Deutschen Bundestag eführt werden. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 2 976 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten über en Jahreswechsel 2008/2009 innerhalb von sechs Wo- hen die Onlinepetition der Greifswalderin Susanne iest. Unter dem Titel „Reformvorschläge in der So- ialversicherung – Bedingungsloses Grundeinkommen“ rderte die Petentin: „Der Deutsche Bundestag möge eschließen, das bedingungslose Grundeinkommen ein- uführen.“ In meiner Partei Bündnis 90/Die Grünen gibt es bis- er keine einheitliche Meinung dazu. Wir wollen aber ie Debatte um Grundsicherung und ein bedingungslo- es Grundeinkommen weiter in die Gesellschaft hinein- agen. Dabei ist uns wichtig, die grünen Leitbilder von erechtigkeit und emanzipativer Sozialpolitik mit der edeutung öffentlicher Institutionen und Finanzierbar- eit zu verbinden. Angesichts sich zuspitzender Wachs- msproblematik und der umfassenden Umstrukturie- ng der Wirtschaft durch Rationalisierungsprozesse enötigen wir auf Dauer eine Transformation des Sozial- taates. Grünes Ziel ist es, die Schere zwischen Arm und eich zu schließen und das individuelle Grundrecht auf oziale Teilhabe zu verwirklichen. Den Abschluss der etition im Sinne eines Endes der Debatte im Bundestag hne ich ab. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) zur Beschlussempfehlung des Aus- schusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Ver- mittlungsausschuss) zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und an- derer Gesetze (Zusatztagesordnungspunkt 11) Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie- enden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 6. Juni 2013 mache ich darauf aufmerksam, dass die undesregierung eine Protokollerklärung abgegeben at. Diese gebe ich nachfolgend zur Kenntnis: Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vierten esetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und nderer Gesetze. Die Bundesregierung gibt aus Anlass er Beschlussfassung des Vermittlungsausschusses zum ierten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- es und anderer Gesetze folgende Zusagen: Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ird gewährleistet werden, dass auch folgende Ver- ehrsverstöße im neuen Fahreignungsregister gespei- hert und mit Punkten bewertet werden: 32322 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Unterschreitung der zulässigen Stützlast um mehr als 50 Prozent (Nr. 217 BKat) mit einem Punkt. Alle Fälle der in der Neunten Verordnung zur Ände- rung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßen- verkehrsrechtlicher Vorschriften noch nicht vorgesehe- ner Fälle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) mit zwei Punkten. Das unzulässige Parken in einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahr- zeuges (Nr. 53.1 BKat) mit einem Punkt. Durch Ände- rung der Bußgeldkatalog-Verordnung wird der Bußgeld- regelsatz für das Nicht-Führen des Fahrtenbuches oder dessen Nicht-Aushändigen von zurzeit 50 Euro auf 100 Euro (Nr. 190 BKat) erhöht werden. Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung soll eine Reduzierung der Kosten für das neu eingeführte Fahreignungsseminar erreicht werden, indem die Anzahl der Teilnehmer an der verkehrspädagogischen Teilmaß- nahme mit höchstens sechs Personen festgelegt wird und für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme nur zwei Module mit jeweils 75 Minuten Dauer vorgesehen wer- den. Durch eine Ergänzung der Fahrerlaubnis-Verordnung werden Anforderungen an die Qualitätssicherungs- systeme und Regeln für die Durchführung der Qualitäts- sicherung bestimmt werden. Die Bundesregierung wird zur Umsetzung der Zu- sagen 1 bis 3 eine Formulierungshilfe für entsprechende Maßgabebeschlüsse zur Neunten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesrats- drucksache 810/12) für die Sitzung des Verkehrsaus- schusses des Bundesrates zur Verfügung stellen. Zur Umsetzung der Zusage 4 wird die Bundesregie- rung dem Bundesrat eine entsprechende Verordnung spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2013 zur Zustim- mung zuleiten. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): zur Abstim- mung über den Antrag: Einvernehmensherstel- lung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Serbien zur Euro- päischen Union und zur Empfehlung von Euro- päischer Kommission und Hoher Vertreterin vom 22. April 2013 zur Aufnahme von Beitritts- verhandlungen (Zusatztagesordnungspunkt 4) Ich stimme der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien zu. Angesichts der von Serbien erstmals in dieser Tragweite signalisierten Bereitschaft zu einer Ei- nigung mit dem Kosovo halte ich es für geboten, ein deutliches Signal an die serbische Bevölkerung zu sen- den, dass die EU an ihrem 2003 in Thessaloniki gegebe- n L ti S m S k V S B w w k s B g a n a s b F k In p s M tr e c K fü v b z B a a S m m 1 R d E g n z s E B F d e s d (C (D en Versprechen der EU-Perspektive festhält und das and sich auf dem richtigen Weg befindet. Gleichwohl nehme ich zur Kenntnis, dass es berech- gte Bedenken gegenüber diesem Schritt gibt. Denn erbien hat die im Implementierungsplan zum Abkom- en mit dem Kosovo vom 19. April 2013 vorgesehenen chritte zum Abbau der Parallelstrukturen in Nord- osovo noch nicht in dem vorgesehenen Maß umgesetzt. iele der für die Frist bis Mitte Juni vorgesehenen chritte sind begonnen, aber noch nicht abgeschlossen. islang kann noch nicht von einer unumkehrbaren Ent- icklung zum Abbau der Parallelstrukturen gesprochen erden. Diese ist unabdingbar für die Funktionsfähig- eit des kosovarischen Gesamtstaates und bleibt Voraus- etzung für die Eröffnung erster Kapitel in den EU- eitrittsverhandlungen. Die Europäische Union ist auf- erufen, die weitere Implementierung des Abkommens ufmerksam zu verfolgen. Ich möchte jedoch die Gelegenheit nutzen, um auf ei- en Missstand hinzuweisen, der uns im Falle Serbiens, ber auch darüber hinaus europaweit Sorge bereitet: die ystematische Diskriminierung der Roma. In Serbien le- en Roma vielfach unter erschreckenden Bedingungen. ür sie sind Ausgrenzung, Armut und Perspektivlosig- eit alltägliche Erfahrungen. Antidiskriminierungs- und tegrationsmaßnahmen müssen daher einen Schwer- unkt in den Beitrittsverhandlungen darstellen. Die Diskriminierung der Roma ist jedoch kein serbi- ches Phänomen. Im Kosovo ist die Lage dieser enschen ebenfalls dramatisch. Insbesondere die Ver- eibung der Roma im Zuge des Kosovo-Konfliktes stellt ine große Tragödie dar. Unseriös sind allerdings Versu- he, die Lage der Roma zu instrumentalisieren, um den FOR-Einsatz zu diffamieren, und dabei Zahlen anzu- hren, die nicht belegbar sind. Weder ist die Zahl der or dem Krieg tatsächlich im Kosovo lebenden Roma ekannt, noch ist die Größenordnung der Vertreibungen weifelsfrei ermittelbar. Richtig ist, dass KFOR zu eginn des Einsatzes nicht in der Lage war, die Roma usreichend vor Übergriffen zu schützen. Wahr ist aber uch, dass die KFOR-Truppen sich um einen besseren chutz der Roma bemühten, sobald sie über deren alar- ierende Lage informiert wurden. So hält es ein ge- einsamer Bericht des Europarates und der OSZE von 999 fest. An Gewalt und Diskriminierung gegenüber den oma damals wie heute ändert dies nichts. Nicht nur in er Westbalkanregion, sondern auch in der gesamten uropäischen Union werden sie systematisch ausge- renzt. Rassistische Übergriffe sind an der Tagesord- ung. Armut, Arbeitslosigkeit und mangelnder Zugang u Bildung bestimmen den Alltag der Menschen. Doch tatt daran mitzuwirken, dass Hundertlausende im uropa des 21. Jahrhunderts unter menschenwürdigen edingungen leben können, unterstellt Innenminister riedrich den Roma pauschal Asylmissbrauch und droht amit, die Reisefreiheit der Menschen in Südosteuropa inzuschränken. Das ist nicht nur verantwortungslos, ondern schürt darüber hinaus den Rassismus gegenüber en Roma. Deshalb fordern wir nicht nur ein Ende der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32323 (A) ) )(B) Abschiebungen von Roma in die Westbalkanregion, son- dern auch ein endlich ernstzunehmendes Engagement Deutschlands für die europaweite Integration der Roma. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/…/EU über den Zugang zur Tä- tigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichti- gung von Kreditinstituten und Wertpapierfir- men und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. …/2012 über die Auf- sichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsge- setz) (Zusatztagesordnungspunkt 8) Ich erkläre im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass unser Votum „Ablehnung“ lautet. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Raju Sharma, Dr. Kirsten Tackmann und Halina Wawzyniak (alle DIE LINKE) zu den Abstim- mungen über den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Tagesordnungs- punkt 20 a) Wir haben uns bei der Abstimmung zu den vorliegen- den Änderungsanträgen enthalten. Erstens. Bündnis 90/Die Grünen schlagen eine Ände- rung des § 558 f BGB vor. Mit dem Änderungsantrag wollen die Antragsteller bei nicht ausreichender Versor- gung mit Mietwohnungen die Landesregierungen er- mächtigen, für die davon betroffenen Gebiete eine Rechtsverordnung zu erlassen, mit der bei Wiederver- mietung die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Prozent überschritten werden darf. Diese Regelung ist zwar besser als der bisherige Zu- stand, aber nicht ausreichend. Notwendig wäre zum ei- nen eine Regelung ohne die Einschränkung „nicht aus- reichende Versorgung mit Mietwohnungen“. Notwendig wäre auch eine gesetzliche Regelung statt einer Mög- lichkeit, eine Verordnung zu erlassen. Schließlich wäre es notwendig, gesetzlich festzuschreiben, dass Mieterhö- hungen allein wegen Neuvermietung unzulässig sind. Zweitens. Die Änderungsanträge der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zur gesetzlichen Regelung der Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung von Mitgliedern von Volksvertretungen – Abgeordnetenbeste- chung – sind nicht ausreichend, um ihnen zuzustimmen. D n o K lu s B d c z u c S w li b V m v U A k ru d ru – d ru v s d ru O k z a A d s ü s s o d e d g s v (C (D ie Fraktion Die Linke hat bereits am 21. April 2010 ei- en Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Abge- rdnetenbestechung vorgelegt – Drucksache 17/1412. Die oalitionsfraktionen haben eine abschließende Behand- ng der von allen Oppositionsparteien vorgelegten Ge- etzesentwürfe im Plenum durch ständige Vertagung der eratung im Rechtsausschuss verhindert. Obwohl wir as Anliegen, die Strafbarkeit der Abgeordnetenbeste- hung gesetzlich zu regeln, teilen, ist eine Zustimmung u den konkret vorliegenden Gesetzentwürfen von SPD nd Bündnis 90/Die Grünen nicht möglich. Nachträgli- he „Dankeschön-Spenden“ werden danach nicht unter trafe gestellt. Außerdem sind abstrakte Rechtsbegriffe ie „parlamentarische Gepflogenheiten“ bzw. „Verwerf- chkeit“ nicht geeignet, um die gewünschte Transparenz ei der Abgrenzung von erlaubtem und unerlaubtem erhalten herzustellen. Danach wäre es auch zukünftig öglich, dass Lobbyverbände im Rahmen von Werbe- eranstaltungen Politiker und Politikerinnen in großem mfang bewirten, obwohl auch hier die Gefahr und der nschein der Käuflichkeit erzeugt wird. Besser wären lare gesetzliche Regeln, zum Beispiel durch die Einfüh- ng von Bagatellgrenzen. Drittens. Die Einbringung der vorliegenden drei Än- erungsanträge stellt eine nahe an der Instrumentalisie- ng der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier § 82 – liegende Handlung dar. Änderungsanträge, as besagt schon der Begriff, müssen sich auf die Ände- ng eines vorliegenden Gesetzentwurfs beziehen. Der orliegende Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Ge- chäftspraktiken enthält keinen Sachzusammenhang mit en vorgelegten Änderungsanträgen. Das mit den Ände- ngsanträgen vorgeschlagene Verfahren nennt sich mnibus-Verfahren. Sosehr wir bei aller Kritik der kon- reten Änderungsanträge – vergleiche Punkte eins und wei – das grundlegende Anliegen der Änderungs- nträge teilen, halten wir das Verfahren für nicht seriös. nlage 9 Erklärungen nach § 31 GO zu den Abstimmungen über den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Tagesordnungspunkt 20 a) Manuel Höferlin (FDP): Zunächst möchte ich auf ie Art und Weise der Einbringung der Anträge hinwei- en. Sie sind im Omnibus-Verfahren zur Abstimmung ber das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ge- tellt worden, stehen aber mit diesem in keinerlei Zu- ammenhang. Die Einbringung der Änderungsanträge ist ffensichtlich dem Wahlkampf geschuldet. Weiter möchte ich auf die schwerwiegenden Mängel er Gesetzesentwürfe hinweisen. Die Änderungsanträge nthalten die von SPD und Grünen bereits in den Bun- estag eingebrachten Gesetzesentwürfe, die auch Ge- enstand der öffentlichen Anhörung des Rechtsaus- chusses zur Abgeordnetenbestechung im Oktober ergangenen Jahres waren. 32324 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Schon in der Anhörung wurde deutlich, dass die Mehrheit der Sachverständigen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Entwürfe hatte. Denn nach dem Grundgesetz ist es höchst problematisch, die Abgeord- netenbestechung wie die Strafbarkeit von Amtsträgern zu gestalten. Um die Probleme der Umsetzbarkeit wis- sen auch alle spätestens seit der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Nach überwiegender Auffassung der gehörten Sachverständigen verstoßen die Entwürfe entweder gegen Art. 38 GG, der die Freiheit des Mandats gewährleistet, und/oder gegen Art. 103 Abs. 2 GG, wonach gesetzliche Bestimmungen klar und eindeutig verfasst sein müssen, damit der Bürger – und hier der Abgeordnete – weiß, was strafbar ist und was nicht. Selbst den – teilweise ratlosen – Befürwortern war eine Argumentation zur praktischen Umsetzung unmöglich. Nach der Verfassung müssen Beamte stets unpartei- isch und frei von unsachlichen Einflüssen nach Maßgabe der Gesetze handeln und entscheiden. Abgeordnete hin- gegen haben keinen genau umgrenzten Pflichtenkreis wie Amtsträger. Sonst könnten sie ihr Mandat auch nicht frei ausüben. Deshalb muss zwischen beiden unterschie- den werden. Die unbestimmten Rechtsbegriffe „parlamentarische Gepflogenheiten“ – wie ihn der Entwurf der SPD vorsieht – oder „Verwerflichkeit“ eines rechtswidrigen Vorteils – wie ihn der Entwurf von Bündnis 90/Die Grü- nen vorsieht – erfüllen nicht das Bestimmtheitsgebot der Verfassung. Ich sehe keine Möglichkeit, ein Gesetz zu verabschie- den, das die UN-Konvention ratifiziert und gleichzeitig verfassungskonform ist. Es fällt der Opposition leicht, etwas zu fordern, das sie nicht selbst gestalten muss. Bis- her konnte von niemandem eine praktikable Lösung vor- geschlagen werden. Anette Hübinger (CDU/CSU): Ich lehne den sach- fremden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesre- gierung zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 27. Juni 2013 ab. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass der Änderungsantrag eine Forde- rung aus dem Wahlprogramm 2014 von CDU/CSU auf- greift. In meinen Augen stellt der vorliegende Antrag ein reines Wahlkampfmanöver dar und verkürzt diese wich- tige Problematik unsachgemäß. Ich befürworte die im CDU/CSU-Wahlprogramm enthaltene Forderung, wo- nach in angespannten Märkten die Mieterhöhungen in Zukunft auf 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Ver- gleichsmiete beschränkt werden können. Damit muss al- lerdings auch der Bau ausreichend vieler Wohnungen in Gebieten mit Wohnungsknappheit verbunden werden, da ansonsten das Problem nicht umfassend genug gelöst werden kann. Hierauf gibt der vorliegende Änderungs- antrag im Gegensatz zum Wahlprogramm 2014 von CDU und CSU keine Antworten und ist deshalb abzu- lehnen. Uwe Schummer (CDU/CSU): Erstens. Mit einem Verfahrenstrick zu einem anderen Tagesordnungspunkt A c s S d T z A d d te „ s g U le b s M ru ru „ L z 2 M d d s m n im a u a s d in G n s g (C (D bstimmungen zur Abgeordnetenbestechung zu verste- ken, ist weder transparent noch dem Thema angemes- en. Zweitens. Ich persönlich stehe für mehr Transparenz. eit 2002 veröffentliche ich meine Steuerbescheide auf er Internetseite www.uwe-schummer.de. Mein Ziel ist, in der nächsten Legislaturperiode das hema in einem geordneten und transparenten Verfahren u regeln. nlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolution 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013 (Tagesordnungs- punkt 11) Nicht einmal vier Monate nach der Beschlussfassung es Bundestags über die Beteiligung an AFISMA wird ie Mission aufgebohrt und um diverse Facetten erwei- rt. Sie heißt nun MINUSMA, und unter diesem Namen setzt Deutschland im Sinne eines vernetzten Ansatzes ein umfassendes Engagement in Mali und der Sahel-re- ion fort“. lm Gegensatz zur bisherigen internationalen nterstützungsmission AFISMA, deren Mandat diglich die Unterstützung der malischen Streitkräfte eim Aufbau von Kapazitäten sowie bei der Wiederher- tellung der territorialen Integrität Malis vorsah, soll INUSMA einen „umfassenden Beitrag zur Stabilisie- ng Malis“ leisten. Das Mandat soll bei der „Stabilisie- ng wichtiger Bevölkerungszentren“ sowie bei der Wiederherstellung der staatlichen Autoritäten im ganzen and“ Hilfe gewähren. Es gibt jetzt eine „Road Map“. Ich habe schon EUTM Mali wie auch AFISMA nicht ugestimmt (Plenarprotokoll 17/225 vom 28. Februar 013, Seite 28161), weil ich dem Erfolgsversprechen der issionsbefürworter nicht glauben konnte. Ich hatte vor en unbeabsichtigten und absehbaren Folgen gewarnt, ie die Verteidigung Deutschlands in Timbuktu nach ich ziehen könnte. Viel früher als am 28. Februar von ir erwartet – nicht erst in einem Jahr, sondern schon ach vier Monaten – kommt im größeren Stil, was wohl kleinen bislang nicht funktioniert hat. Für dieses be- bsichtigte „umfassende deutsche Engagement in Mali nd der Sahelregion“ sehe ich afghanische Verhältnisse uf uns zukommen. Ich wünsche den Betroffenen, das ind in zweiter Linie die in den Sahel verschickten Sol- aten und ihr Tross ziviler Helfer aus allen Nationen und erster Linie die Bevölkerung Malis, alles erdenklich ute und hoffe, dass das internationale Engagement icht zu noch mehr Leid führt, als die Menschen ohnehin chon ertragen müssen. Meine Gedanken und mein Mit- efühl sind bei allen, denen es in Mali schlecht geht. In Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32325 (A) ) )(B) Bezug auf den Ausgang der Mission schwant mir jedoch nichts Gutes. Wenn ich den Missionsnamen lese, dann erinnert mich dieser unweigerlich an SNAFU. Anlage 11 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Einkommensteuer- gesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 13 a) Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich kann dem vor- liegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil ich schon die ihm zugrunde liegende Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichtes als rechtlich nicht tragfähig er- achte. Insofern schließe ich mich im Wesentlichen der abweichenden Meinung, im Folgenden auszugsweise zi- tiert, von Richter Landau und Richterin Kessal-Wulf hinsichtlich des Beschlusses des Zweiten Senats vom 7. Mai 2013 an: Naheliegende, Gestaltungsauftrag und -prärogative des Gesetzgebers schonende sowie die funktionale Auf- gabenverteilung zwischen Gesetzgeber und Verfassungs- gericht respektierende Lösungsmöglichkeiten wurden durch den Senat nicht ausreichend berücksichtigt. Der Senat verkennt, dass die eingetragene Lebenspartner- schaft bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts am 1. Januar 2005 nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nicht als eine der Ehe vergleichbare Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch ausgestaltet war. Die Verfassung stellt Ehe und Familie durch die ver- bindliche Wertentscheidung in Art. 6 Abs. 1 GG unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser besondere Schutz wird der Ehe zuteil, weil sie Vorstufe zur Familie sein kann, die wiederum Voraussetzung der Generationenfolge und damit der Zukunftsgerichtetheit von Gesellschaft und Staat ist. Das Schutz- und Förder- gebot bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der geeignet ist, die Besserstellung der Ehe gegenüber ande- ren, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften zu rechtfertigen. Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft schuf der Gesetzgeber im Jahr 2001 eine institutionalisierte Ver- antwortungsgemeinschaft, die sich in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit der Ehe annäherte, ihr aber in ihren Rechtswirkungen nicht unmittelbar gleichkam. Die ein- getragene Lebenspartnerschaft war nicht von Beginn an zivilrechtlich als eine der Ehe vergleichbare Gemein- schaft von Erwerb und Verbrauch ausgestaltet. In der ur- sprünglichen Gesetzesfassung des Lebenspartnerschafts- gesetzes vom 16. Februar 2001 hat er noch bewusst davon abgesehen, vollständige Gleichheit herzustellen (vergleiche Bundestagsdrucksache 14/3751, Seite 1, 33 f.; 15/3445, Seite 1, 14 f.). Eine weitere Stufe der An- gleichung erfolgte erst durch das Gesetz zur Überarbei- tu 2 B z re g g te 3 v G 2 h ru u R S g e z b a ü s a d a s b d te n d a h ri s s W tu U d li g s v b n c g v b g s U B g a (C (D ng des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 004, das mit Wirkung zum 1. Januar 2005 in Kraft trat. is zu diesem Zeitpunkt bestanden gewollte, nicht bloß ufällige, strukturelle Unterschiede zur Ehe unter ande- m im Güterrecht und beim Recht des Versorgungsaus- leichs. Die Lebenspartner waren zwar bis dahin auch zu egenseitiger Fürsorge und Unterstützung sowie zur Un- rhaltsgewährung verpflichtet (vergleiche BVerfGE 105, 13 <355>), begründeten aber noch keine der Ehe schon ergleichbare Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch. emessen am Regelungsgegenstand und -ziel der §§ 26, 6 b und 32 a Abs. 5 EStG liegt aber gerade hierin ein inreichend gewichtiger Sachgrund, der die Privilegie- ng der Ehe in den Veranlagungsjahren zwischen 2001 nd 2004 zu rechtfertigen vermag, ohne dass es eines ückgriffs auf Art. 6 Abs. 1 GG bedarf. Der Verweis des enats auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungs- erichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, zur Grund- rwerbsteuer und zum besoldungsrechtlichen Familien- uschlag ist ungeeignet, das gegenteilige Ergebnis zu egründen. Keine der genannten Entscheidungen stellt uf den Bereich des Einkommensteuerrechts unbesehen bertragbare Grundsätze auf. Insofern ist die Nachzahlung aufgrund Rückwirkung owohl im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als uch im Gesetzentwurf nicht zu rechtfertigen und legt em Steuerzahler ungerechtfertigte Zahlungspflichten uf. Die vom Senat richterrechtlich vorgenommene Er- treckung des Splittingverfahrens auf eingetragene Le- enspartner für die Veranlagungsjahre vor 2005 läuft auf ie Gewährung der einkommensteuerrechtlichen Vor- ile einer Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch hi- aus, ohne dass die hieraus spiegelbildlich erwachsen- en Verpflichtungen zwischen den Lebenspartnern in uch nur annähernd vergleichbarem Umfang bestanden ätten. Diese Inkonsistenz wird in besonderem Maße da- n deutlich, dass der Senat zur Begründung seiner Lö- ung anführt, der Gesetzgeber habe die Lebenspartner- chaft „von Anfang an“ in einer der Ehe vergleichbaren eise als umfassende institutionalisierte Verantwor- ngsgemeinschaft verbindlich gefasst und bestehende nterschiede kontinuierlich abgebaut. Unbeschadet der ieser Begründung bereits innewohnenden Widersprüch- chkeit blendet diese Behauptung aus, dass der Gesetz- eber, der durch das Lebenspartnerschaftsgesetz verfas- ungsrechtliches Neuland betrat, bewusst von einer ollständigen Gleichstellung der eingetragenen Le- enspartnerschaft mit der Ehe absah und gerade die öko- omische Selbstständigkeit beider Partner als gesetzli- hes Leitbild herausstellte. Ausweislich der Gesetz- ebungsmaterialien ging der Gesetzgeber ausdrücklich on einer „größeren wirtschaftlichen Unabhängigkeit eider Partner“ aus und schuf insbesondere beim Vermö- ensrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaften – der ozialen Wirklichkeit des Jahres 2001 entsprechend – nterschiede zum ehelichen Güterrecht (vergleiche undestagsdrucksache 14/3751, Seite 41 und 42; ver- leiche auch V. Beck, NJW 2001, Seite 1894 <1898 ff>). Indem der Senat nunmehr eine der Ehe im Hinblick uf das Bestehen einer Gemeinschaft von Erwerb und 32326 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Verbrauch vergleichbare rechtliche Ausgangssituation der eingetragenen Lebenspartnerschaft „von Anfang an“ konstruiert, die die Legislative zu diesem Zeitpunkt aus- drücklich nicht gewollt hatte, setzt er seine Einschätzung an die Stelle des hierzu allein berufenen Gesetzgebers. Gesellschaftlichen Wandel aufzunehmen, zu bewerten und gegebenenfalls rechtliche Formen hierfür bereitzu- stellen, kann nur Sache des Gesetzgebers, nicht aber des Verfassungsgerichts sein. Der Senat hätte sich zunächst damit auseinanderset- zen müssen, ob vor dem Hintergrund des familienpoliti- schen Normzwecks des Splittingverfahrens die durch §§ 26, 26 b und 32 a Abs. 5 EStG vorgenommene typi- sierende Privilegierung der Ehe allein aufgrund ihres Charakters als Vorstufe zur Familie und ihrer Bedeutung für die Generationenfolge in Gesellschaft und Staat zu- lässig gewesen ist. Allein aus dem Umstand, dass auch bei Lebenspart- nern Kinder aufwachsen, kann indes nicht zwingend ge- schlossen werden, dass schon in den Veranlagungsjahren 2001 und 2002 der Gesamtheit der eingetragenen Le- benspartnerschaften das Splittingverfahren im Wege der Typisierung zu eröffnen gewesen wäre. Hierzu hätte sich der Senat der Frage stellen müssen, ob der Anteil der Kinder erziehenden eingetragenen Lebenspartnerschaf- ten 2001 und 2002 schon so hoch war, dass diese Kon- stellation dem Regelfall entsprach und daher – wie bei der Ehe – die Einbeziehung aller Lebenspartnerschaften unabhängig vom Vorhandensein von Kindern geboten gewesen wäre. Die Annahme des Senats, steuerliche Vorteile der §§ 26, 26 b und 32 a Abs. 5 EStG kämen auch bei Lebenspartnerschaften typischerweise solchen mit Kindern zugute, ist – zumal für die infrage stehenden Veranlagungszeiträume – nicht belegt und gibt keine Antwort auf die für die Typisierung entscheidende Frage, wie hoch der Anteil der eingetragenen Le- benspartnerschaften gewesen ist, in denen Kinder erzo- gen wurden. Soweit der Senat zu dieser Frage auf das Bestehen von Härtefallgruppen verweist, gebietet allein deren Bestehen ebenfalls nicht die Erstreckung der Typi- sierung auf die gesamte Personengruppe. Der Begrün- dungsansatz, die bestehende Rechtslage blende aus, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften Kinder auf- wüchsen, und laufe hierdurch auf eine mittelbare Diskri- minierung wegen der sexuellen Orientierung hinaus, ist zur Untermauerung der rückwirkend vorgenommenen Typisierung untauglich, da etwaig bestehenden Un- gleichbehandlungen auch durch eine beschränkte Eröff- nung des Splittingverfahrens für eingetragene Lebens- partnerschaften, in denen Kinder erzogen werden oder wurden, hätte wirksam Rechnung getragen werden kön- nen. Ein solcher Lösungsansatz ist durch den Senat, der ausschließlich auf die typisierende Einbeziehung der Le- benspartnerschaften abstellt, jedoch nicht vertieft wor- den. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesver- fassungsgerichts gebührt dem Gesetzgeber bei der Neu- regelung eines komplexen Sachverhalts ein zeitlicher Anpassungsspielraum; er darf sich zunächst mit einer grob typisierenden Regelung begnügen, um diese nach hinreichender Sammlung von Erfahrungen allmählich d B N s e li w to e w g < d la G te m g 5 m s s m li e te u Z s w b n s g z z b n e d b k s e w s s h < s Ä d g F is B M d (C (D urch eine differenziertere zu ersetzen (vergleiche VerfGE 54, 11 <37>; 54, 173 <202> mit weiteren achweisen). Dieser Gedanke gilt erst recht bei umfas- enden Reformen, die einen hohen Regelungsaufwand rfordern. Dem Gesetzgeber muss es grundsätzlich mög- ch sein, eine solche Reform in mehreren Stufen zu ver- irklichen, um den Regelungsaufwand und die organisa- rischen Folgen jeweils zu begrenzen und zunächst in inem Teilbereich Erfahrungen zu sammeln, die bei den eiteren Schritten berücksichtigt werden können (ver- leiche BVerfGE 85, 80 <91 >; 89, 15 <27>; 89, 365 379 f.>; 95, 267 <314 f.>). In einem solchen Fall geben ie damit verbundenen Unzuträglichkeiten erst dann An- ss zur verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der esetzgeber eine spätere Überprüfung und fortschrei- nde Differenzierung trotz ausreichenden Erfahrungs- aterials für eine sachgerechtere Lösung unterlässt (ver- leiche BVerfGE 33, 171 <189 f>; 54, 173 <202>; 100, 9 <101>; 103, 242 <267>). Hiermit setzt sich der Senat nicht auseinander. Der it der Einführung der eingetragenen Lebenspartner- chaft verbundene Regelungsaufwand war für den Ge- etzgeber erheblich. Das neu geschaffene Rechtsinstitut usste umfassend in die bestehenden zivil- und öffent- ch-rechtlichen Strukturen eingepasst werden, wobei ine universale Gleichsetzung mit den für die Ehe gel- nden Vorschriften vom Gesetzgeber nicht gewollt war nd deren Zulässigkeit zudem verfassungsrechtlichen weifeln unterlag. Aus diesem Grund hat sich der Ge- etzgeber bewusst dazu entschieden, nur eine schritt- eise Annäherung von Ehe und eingetragener Le- enspartnerschaft durchzuführen. Es kann ihm deshalb icht verwehrt sein, einzelne Angleichungen von einer päteren Evaluierung abhängig zu machen. Dem Gesetz- eber wäre angesichts des familienpolitischen Norm- wecks des Splittingverfahrens zuzubilligen gewesen, unächst die eingetragene Lebenspartnerschaft im Hin- lick auf ihre Vorwirkung für die Familie und Generatio- enfolge zu evaluieren und hieraus gegebenenfalls steu- rliche Konsequenzen zu ziehen. Diesen Einschätzungsspielraum übergeht der Senat urch seine auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Le- enspartnerschaftsgesetzes rückwirkende Unvereinbar- eitserklärung und verengt die gesetzgeberischen Ge- taltungsmöglichkeiten zusätzlich. Im Zuge dessen setzt r sich zudem über die bisherige Rechtsprechung hin- eg, wonach der Gesetzgeber einen mit dem Grundge- etz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend be- eitigen muss, wenn die Verfassungsrechtslage nicht inreichend geklärt war (vergleiche BVerfGE 120, 125 167 f>; 125, 175 <258>). Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des ge- ellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden nderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und urch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, ehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes und einer rau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft t (Bundesverfassungsgericht vom 17. Juli 2002, VerfGE 105, 313/345). Die Ehe als Verbindung von ann und Frau hat auch das Alleinstellungsmerkmal, ass alleine aus dieser Verbindung Kinder hervorgehen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32327 (A) ) )(B) können, die wiederum die Zukunftsfähigkeit jeder Ge- sellschaft sichern. Daran hat bisher noch keine Ideolo- gie, kein Parteiprogramm oder keine Gerichtsentschei- dung etwas ändern können. Diese Alleinstellungsmerkmal verbietet sowohl die Öffnung der Ehe für andere Lebensformen, wie etwa der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, als auch, entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013, die Privilegierung der Ehe gegenüber ande- ren Formen des Zusammenlebens aufzuheben. Darin liegt keinerlei Diskriminierung oder Unwerturteil gegen- über anderen Lebensformen, sondern eine schlichte Feststellung der Realität. Dieses Alleinstellungsmerkmal verkennt das Bundes- verfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013, wenn es Unterschiede zwischen der Lebenssitua- tion von Ehepartnern und Lebenspartnern, die eine Un- gleichbehandlung rechtfertigen könnten, nicht zu erken- nen vermag. Deshalb verstößt meines Erachtens die Gewährung gleicher Vergünstigungen, wie etwa der Ein- räumung des Ehegattensplitting, gegen den besonderen Schutz der Ehe. Auch die Argumentation, man nimmt der Ehe nichts, wenn man auch der Lebenspartnerschaft oder anderen Formen des Zusammenlebens dieselben Rechte einräumt, trägt nicht, da etwa auch im Prüfungs- wesen die Verleihung eines Spitzenprädikats an alle die- ses Spitzenprädikat entwertet. Zwar ist der Gesetzgeber bei der Grundrechtsausle- gung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden, umgekehrt kann aber auch das Bundesverfas- sungsgericht nicht in die freie Gewissensentscheidung des Abgeordneten eingreifen. Michael Kauch (FDP): Seit Beginn der Regierungs- beteiligung der FDP im Jahr 2009 sind eingetragene Lebenspartner im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, im Entwicklungshelfergesetz, bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer und beim BAföG mit Ehegatten gleichgestellt worden. Wir haben als FDP die Errichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchgesetzt, die durch Bildung und Forschung der Diskriminierung ein- getragener Lebenspartnerschaften entgegentritt. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben unter liberalen Ministern neue Akzente in der Men- schenrechtspolitik für Homosexuelle gesetzt: Erstmals wurde die Budgethilfe für Staaten verschärft, die Straf- normen verschärfen; erstmals wurden konkrete Projekte vor Ort für mehr gesellschaftliche Akzeptanz finanziert. Mit dem neuen Sorgerecht haben wir zudem auch für schwule Väter in sogenannten Regenbogenfamilien ei- nen guten Rechtsrahmen geschaffen. Bei der Einkommensteuer haben wir bereits lange auf die Gleichstellung der Lebenspartner gedrängt. Unsere Position wurde vollumfänglich vom Bundesverfassungs- gericht bestätigt. Wir freuen uns, dass die Koalition in Rekordgeschwindigkeit diese Entscheidung heute um- setzt. w fo g m Ä D G d z d ru m G m g m ti ti d a d ru tr te E E E d D e m E z g s k A w R s d P g R s w fo w li s n (C (D Die Gleichstellung im Einkommensteuergesetz macht eitere Anpassungen in damit verbundenen Gesetzen er- rderlich. Hier ist ein umfassendes Rechtsbereinigungs- esetz erforderlich. Dies erfordert hohe Sorgfalt und ehr Zeit, als sie jetzt zur Verfügung stand. Auch die nderungsanträge der Opposition sind nicht vollständig. ie Linke will nur die Abgabenordnung anpassen, die rünen dagegen auch das Wohnungsbauprämiengesetz, as Altervorsorge-Zertifizierungsgesetz, das Eigenheim- ulagengesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Auch er grüne Gesetzentwurf ist nicht vollständig. Dennoch habe ich mich entschlossen, diesen Ände- ngsanträgen trotz ihrer Unvollständigkeit zuzustim- en. Die FDP tritt darüber hinaus für die vollständige leichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften it der Ehe und die Öffnung der Ehe für gleich- eschlechtliche Paare ein. Wer gleiche Pflichten hat, uss auch gleiche Rechte bekommen. Auch beim Adop- onsrecht ist eine vollständige Gleichstellung geboten. Ich verstehe, dass die FDP-Fraktion nach dem Koali- onsvertrag, wie in allen Koalitionen dieser Republik, aran gebunden ist, nicht mit wechselnden Mehrheiten bzustimmen. Ich habe mich aber entschlossen, den Än- erungsanträgen dennoch zuzustimmen. Patrick Meinhardt (FDP): Seit Beginn der Regie- ngsbeteiligung der FDP im Jahr 2009 sind einge- agene Lebenspartner im Beamten-, Richter- und Solda- nrecht, im Entwicklungshelfergesetz, bei der rbschaft- und Grunderwerbsteuer und beim BAföG mit hegatten gleichgestellt worden. Wir haben als FDP die rrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld urchgesetzt, die durch Bildung und Forschung der iskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften ntgegentritt. Das Auswärtige Amt und das Bundes- inisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und ntwicklung haben unter liberalen Ministern neue Ak- ente in der Menschenrechtspolitik für Homosexuelle esetzt: Erstmals wurde die Budgethilfe für Staaten ver- chärft, die Strafnormen verschärfen; erstmals wurden onkrete Projekte vor Ort für mehr gesellschaftliche kzeptanz finanziert. Mit dem neuen Sorgerecht haben ir zudem auch für schwule Väter in sogenannten egenbogenfamilien einen guten Rechtsrahmen ge- chaffen. Bei der Einkommensteuer haben wir bereits lange auf ie Gleichstellung der Lebenspartner gedrängt. Unsere osition wurde vollumfänglich vom Bundesverfassungs- ericht bestätigt. Wir freuen uns, dass die Koalition in ekordgeschwindigkeit diese Entscheidung heute um- etzt. Die Gleichstellung im Einkommensteuergesetz macht eitere Anpassungen in damit verbundenen Gesetzen er- rderlich. Dies ist in der Kürze der Zeit nicht mit der irklich notwendigen Sorgfalt leistbar. Schade, dass die nken Oppositionsparteien jetzt mit heißer Nadel ge- trickte Anträge einbringen, die einer genaueren Prüfung icht standhalten. Die Änderungsanträge der Opposition 32328 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) sind nicht vollständig. Die Linke will nur die Abgaben- ordnung anpassen, die Grünen dagegen auch das Woh- nungsbauprämiengesetz, das Altervorsorgezertifizie- rungsgesetz, das Eigenheimzulagengesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Auch der grüne Gesetzentwurf ist nicht vollständig. Daher ist ein umfassendes Rechts- bereinigungsgesetz erforderlich, das in dieser Wahl- periode nicht mehr leistbar war. Hier sollten wir uns gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode daran machen, um ein solides, bestandskräftiges Gesetz auf den Weg zu bringen. Die FDP tritt darüber hinaus für die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe und die Öffnung der Ehe für gleichge- schlechtliche Paare ein. Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Auch beim Adoptions- recht ist eine vollständige Gleichstellung geboten. Nach dem Koalitionsvertrag sind wir, wie in allen Koalitionen dieser Republik, daran gebunden, nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Gerade in der Frage des Adoptionsrechtes gibt es beim Koalitions- partner noch erkennbaren inhaltlichen Klärungsbedarf. Daher können wir den Änderungsanträgen der Opposi- tion zum Adoptionsrecht und zur Öffnung der Ehe, die wir beide inhaltlich unterstützen, heute nicht zustimmen. Wir werden als FDP weiterhin unseren Weg fortset- zen und Schritt für Schritt die Ungerechtigkeiten gegen- über eingetragenen Lebenspartnerschaften abbauen. Dafür ist ein langer Atem notwendig. Den haben wir Liberale. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Seit Beginn der Regierungsbeteiligung der FDP im Jahr 2009 sind ein- getragene Lebenspartner im Beamten-, Richterrecht, im Entwicklungshelfergesetz, bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer und beim BAföG mit Ehegatten gleichgestellt worden. Ich persönlich habe mich mit Er- folg im Verteidigungsausschuss dafür eingesetzt, dass auch im Soldatenrecht eine echte Gleichstellung veran- kert wurde. Wir haben als FDP die Errichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchgesetzt, die durch Bildung und Forschung der Diskriminierung eingetragener Le- benspartnerschaften entgegentritt. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung haben unter liberalen Minis- tern neue Akzente in der Menschenrechtspolitik für Ho- mosexuelle gesetzt: Erstmals wurde die Budgethilfe für Staaten verschärft, die Strafnormen verschärfen; erst- mals wurden konkrete Projekte vor Ort für mehr gesell- schaftliche Akzeptanz finanziert. Mit dem neuen Sorge- recht haben wir zudem auch für schwule Väter in sogenannten Regenbogenfamilien einen guten Rechts- rahmen geschaffen. Bei der Einkommensteuer haben wir bereits lange auf die Gleichstellung der Lebenspartner gedrängt. Unsere Position wurde vollumfänglich vom Bundesverfassungs- gericht bestätigt. Wir freuen uns, dass die Koalition in Rekordgeschwindigkeit diese Entscheidung heute um- setzt. Die Gleichstellung im Einkommensteuergesetz m s m ru L n A la g u in Z d e G m s a re S le A d Ö m s li m te li m b m K v h T s v s g A s d W e a e Z b h re E (C (D acht weitere Anpassungen in damit verbundenen Ge- etzen erforderlich. Dies war in der Kürze der Zeit nicht it der notwendigen Sorgfalt möglich. Auch die Ände- ngsanträge der Opposition sind nicht vollständig. Die inke will nur die Abgabenordnung anpassen, die Grü- en dagegen auch das Wohnungsbauprämiengesetz, das ltervorsorge-Zertifizierungsgesetz, das Eigenheimzu- gengesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Auch der rüne Gesetzentwurf ist nicht vollständig. Daher ist ein mfassendes Rechtsbereinigungsgesetz erforderlich, das dieser Wahlperiode nicht mehr leistbar war. In der eit bis zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes wird en Betroffenen dadurch keinerlei steuerlicher Nachteil ntstehen. Die FDP tritt darüber hinaus für die vollständige leichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften it der Ehe und die Öffnung der Ehe für gleichge- chlechtliche Paare ein. Wer gleiche Pflichten hat, muss uch gleiche Rechte bekommen. Auch beim Adoptions- cht ist eine vollständige Gleichstellung geboten. Eine vollständige Gleichstellung braucht aus meiner icht eine fundierte gesetzliche Grundlage. Die vorge- gten Gesetzentwürfe der Opposition werden diesem nspruch nicht gerecht. Auch wenn ich im Grundsatz ie Anliegen der Opposition im Adoptionsrecht und zur ffnung der Ehe teile und mich seit vielen Jahren in einem Wahlkreis Hamburg für die vollständige Gleich- tellung tatkräftig engagiere, werde ich den handwerk- ch mangelhaften Gesetzentwürfen heute nicht zustim- en. Gleichzeitig sehe ich in der Frage des Adoptionsrech- s beim Koalitionspartner noch erkennbaren inhalt- chen Klärungsbedarf. Um eine möglichst breite parla- entarische Mehrheit, die ich in dieser Grundsatzfrage egrüßen würde, zu ermöglichen, eröffne ich bewusst it meinem Abstimmungsverhalten den Raum für eine lärung innerhalb der CDU/CSU-Fraktion. Ich bin da- on überzeugt, dass die CDU/CSU sich, nach tieferge- ender Auseinandersetzung mit der Intention und der ragweite des Karlsruher Urteils, den gelebten gesell- chaftlichen Realitäten in unserem Land nicht länger erschließen kann. Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Das Bundesverfas- ungsgericht hat ein politisch höchst relevantes Urteil efällt. Das haben wir hinzunehmen, aber nicht kritiklos. rt. 6 Abs. 1 GG stellt „Ehe und Familie“ unter den be- onderen Schutz des Grundgesetzes und privilegiert iese Form des Zusammenlebens damit ausdrücklich. as die Verfassungsväter und -mütter gemeint haben, ist inerseits historisch klar, andererseits erschließt es sich us der Konjunktion „Ehe und Familie“ zusätzlich. Ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen, allerdings ben nicht kritiklos. Ferner weise ich vorausschauend und ausdrücklich im usammenhang mit dem Adoptionsrecht auf einen mir esonders wichtigen Punkt hin: Das Adoptionsverfahren at sich vorrangig am Interesse des Kindes zu orientie- n und nicht einseitig den Interessen adoptionswilliger lternpaare, egal welchen Geschlechts, zu beugen. Unter Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32329 (A) ) )(B) diesen Aspekten ist die Adoption durch Vater und Mutter klar zu privilegieren. Katherina Reiche (CDU/CSU): Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Dort heißt es: „Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, GG, garantiert den Eheleuten, eine Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwir- kung entzogen ist. Der Gesetzgeber muss daher Rege- lungen vermeiden, die geeignet sind, in die freie Ent- scheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen.“ Ehe und Familie unterliegen einem besonderen grundgesetzlichen Schutz. Diesen Schutz muss der Ge- setzgeber achten und wahren. Der besondere verfas- sungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie bietet den Ehepartnern ebenso Wahlmöglichkeiten: Ein Ehepartner ist Alleinverdiener für beide oder beide Ehepartner ver- dienen den Lebensunterhalt gemeinsam. Ich sehe daher keine Möglichkeit, das Splittingverfahren bei der Zu- sammenveranlagung der Ehegatten grundlegend zu mo- difizieren. Der Gesetzgeber hat nicht das Rechte in die Lebensgestaltung einzugreifen. Das hat er den Ehepaa- ren zu überlassen. Und das ist auch gut so! Der Gesetzgeber hat die völlige Gleichsetzung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft bis- her nicht beschlossen – mit voller Absicht. Es gibt Rege- lungen zur Ehe – insbesondere im Bürgerlichen Gesetz- buch –, und es gibt das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Rechte und Pflichten der eingetragenen Lebenspartner- schaft sind durchaus denen der Ehe nachgebildet wor- den. Aber bis heute ist eine Lebenspartnerschaft keine Ehe. Meiner Auffassung nach muss dies auch so bleiben. Es ist nicht verboten, gegen die ideologische und ge- setzespraktische Nivellierung der Familie zu sein. Ging es bisher darum, der Mehrheit Toleranz für Minderheiten abzutrotzen. Nun lautet aber mehr und mehr die Parole: Wir wollen nicht bloß akzeptierte Minderheit sein. Wir sind die offeneren und moderneren Menschen. Hier ist ein Umschlagspunkt im Denken erreicht. Nun geht es nicht mehr darum, einer vermeintlich unterdrückten Minderheit zu ihrem Recht zu verhelfen, jetzt geht es da- rum, abweichende Standpunkte als antiemanzipatorisch, reaktionär oder homophob umzudeuten und zu diskredi- tieren. Einen gewissen Erfolg kann man nicht abspre- chen. Dennoch darf der Gesetzgeber mit gutem Grund zwei unterschiedliche Institute ungleich behandeln. Ge- wiss, es ist zu begrüßen und im besten Sinne konserva- tiv, wenn zwei Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, und dies auch für Kinder. Aber es gibt nur eine Verbindung, die biologisch darauf angelegt ist, Kin- der hervorzubringen – die von Mann und Frau. Jedes Kind hat Vater und Mutter. Und schließlich: Nur die Ver- bindung von Mann und Frau sichert den Fortbestand un- seres Gemeinwesens. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“. Dieses grundgesetzlich in Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Recht der Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Gut unserer demokratischen und plura- listischen Gesellschaft. Dies beinhaltet auch gesell- schaftspolitische Ansichten. w m s d d G u A li S S s n s a A E E n „ B 2 s g s E U tr S tu u d m d L a ru g te E E E d k e m E z g k k z z g d (C (D Tankred Schipanski (CDU/CSU): Dem Gesetzent- urf der Koalitionsfraktionen stimme ich zu, da nach einer Überzeugung höchstrichterliche Urteile vom Ge- etzgeber umgesetzt werden müssen. Dennoch teile ich ie Urteilsbegründung des zuständigen Senats des Bun- esverfassungsgerichts nicht vollends. Aus diesem rund möchte ich von § 31 GO-BT Gebrauch machen nd meine Position in der Sache näher erläutern: Unser Grundgesetz stellt Ehe und Familie durch rt. 6 Abs. 1 GG unter den besonderen Schutz der staat- chen Ordnung. Ausdrücklich schließe ich mich der ichtweise des Senats an, wonach dieser besondere chutz der Ehe zuteil wird, weil sie Vorstufe zur Familie ein kann, die wiederum Voraussetzung der Generatio- enfolge und damit der Zukunftssicherheit von Gesell- chaft und Staat ist. Richtigerweise erkennt der Senat uch, dass der Gesetzgeber, wegen des in Art. 6 bs. 1 GG enthaltenen Schutz- und Förderauftrags, die he gegenüber anderen Lebensformen begünstigen darf. s ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Ehe ach wie vor in signifikantem Umfang Grundlage für ein behütetes“ Aufwachsen von Kindern ist (vergleiche VerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 012 – 2 BvR 1397/09 Rn. 66). Unter Anerkennung dieser Grundsätze steht dem Ge- etzgeber zur Erfüllung des sich aus Art. 6 Abs. 1 GG er- ebenden Schutz- und Förderauftrags ein Gestaltungs- pielraum zu, den es zu nutzen gilt. Dies bedeutet meines rachtens gerade auch, dass der Gesetzgeber bewusste nterscheidungen zwischen einer Ehe und einer einge- agenen Lebenspartnerschaft machen darf. In diesem inne obliegt es dem Gesetzgeber mit seiner Gestal- ngsprärogative, den Schutz- und Förderauftrag für Ehe nd Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG weiter auszugestalten. Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Entschei- ung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 it 6:2 Stimmen ergangen ist. Auf das gemeinsame Son- ervotum der Richterin Kessal-Wulf und des Richters andau sei verwiesen. Dieses Sondervotum begrüße ich usdrücklich. Marina Schuster (FDP): Seit Beginn der Regie- ngsbeteiligung der FDP im Jahr 2009 sind eingetra- ene Lebenspartner im Beamten-, Richter- und Solda- nrecht, im Entwicklungshelfergesetz, bei der rbschaft- und Grunderwerbsteuer und beim BAföG mit hegatten gleichgestellt worden. Wir haben als FDP die rrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld urchgesetzt, die durch Bildung und Forschung der Dis- riminierung eingetragener Lebenspartnerschaften ntgegentritt. Das Auswärtige Amt und das Bundes- inisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und ntwicklung haben unter liberalen Ministern neue Ak- ente in der Menschenrechtspolitik für Homosexuelle esetzt: Erstmals wurde die Budgethilfe für Staaten ge- ürzt, die Strafnormen verschärfen; erstmals wurden onkrete Projekte vor Ort für mehr gesellschaftliche Ak- eptanz finanziert. Mit dem neuen Sorgerecht haben wir udem auch für schwule Väter in sogenannten Regenbo- enfamilien einen guten Rechtsrahmen geschaffen. Bei der Einkommensteuer haben wir bereits lange auf ie Gleichstellung der Lebenspartner gedrängt. Unsere 32330 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Position wurde vollumfänglich vom Bundesverfassungs- gericht bestätigt. Wir freuen uns, dass die Koalition in Rekordgeschwindigkeit diese Entscheidung heute um- setzt. Die Gleichstellung im Einkommensteuergesetz macht weitere Anpassungen in damit verbundenen Gesetzen er- forderlich. Hier ist ein umfassendes Rechtsbereinigungs- gesetz erforderlich. Dies erfordert hohe Sorgfalt und mehr Zeit als sie jetzt zur Verfügung hat. Auch die Än- derungsanträge der Opposition sind nicht vollständig. Die Linke will nur die Abgabenordnung anpassen, die Grünen dagegen auch das Wohnungsbauprämiengesetz, das Altersvorsorgezertifizierungsgesetz, das Eigenheim- zulagengesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Auch der grüne Gesetzentwurf ist nicht vollständig. Dennoch habe ich mich entschlossen, diesen Änderungsanträgen trotz ihrer Unvollständigkeit zuzustimmen. Die FDP tritt darüber hinaus für die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe und die Öffnung der Ehe für gleichge- schlechtliche Paare ein. Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Auch beim Adoptions- recht ist eine vollständige Gleichstellung geboten. Ich verstehe, dass die FDP-Fraktion nach dem Koali- tionsvertrag, wie in allen Koalitionen dieser Republik, daran gebunden ist, nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Ich habe mich aber entschlossen, den Än- derungsanträgen dennoch zuzustimmen. Joachim Spatz (FDP): Seit Beginn der Regierungs- beteiligung der FDP im Jahr 2009 sind eingetragene Le- benspartner im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, im Entwicklungshelfergesetz, bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer und beim BAföG mit Ehegatten gleichgestellt worden. Wir haben als FDP die Errichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchgesetzt, die durch Bildung und Forschung der Diskriminierung ein- getragener Lebenspartnerschaften entgegentritt. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben un- ter liberalen Ministern neue Akzente in der Menschen- rechtspolitik für Homosexuelle gesetzt: Erstmals wurde die Budgethilfe für diejenigen Staaten abgesenkt oder ausgesetzt, die Strafnormen verschärfen; erstmals wurden konkrete Projekte vor Ort für mehr gesellschaftliche Ak- zeptanz finanziert. Mit dem neuen Sorgerecht haben wir zudem auch für schwule Väter in sogenannten Regenbo- genfamilien einen guten Rechtsrahmen geschaffen. Bei der Einkommensteuer haben wir bereits lange auf die Gleichstellung der Lebenspartner gedrängt. Unsere Position wurde vollumfänglich vom Bundesverfassungs- gericht bestätigt. Wir freuen uns, dass die Koalition in Rekordgeschwindigkeit diese Entscheidung heute um- setzt. Die Gleichstellung im Einkommensteuergesetz macht weitere Anpassungen erforderlich. Dies war in der Kürze der Zeit nicht mit der notwendigen Sorgfalt möglich. Auch die Änderungsanträge der Opposition sind nicht vollständig. Die Linke will nur die Abgaben- ordnung anpassen, die Grünen dagegen auch das Woh- nungsbauprämiengesetz, das Altersvorsorge-Zertifizie- rungsgesetz, das Eigenheimzulagegesetz und das Bundes- kindergeldgesetz. Somit ist auch der grüne Gesetzent- w g a Z d te G m s a re d d M A e ti ic la p a s m Z m m d d k z F in d ti m b g re s d z d s c s d e b z F s (C (D urf nicht vollständig. Ein umfassendes Rechtsbereini- ungsgesetz ist erforderlich, das in dieser Wahlperiode llerdings nicht mehr erarbeitet werden konnte. In der eit bis zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes wird en Betroffenen dadurch jedoch kein steuerlicher Nach- il entstehen. Die FDP tritt darüber hinaus für die vollständige leichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften it der Ehe und die Öffnung der Ehe für gleichge- chlechtliche Paare ein. Wer gleiche Pflichten hat, muss uch gleiche Rechte bekommen. Auch beim Adoptions- cht ist eine vollständige Gleichstellung geboten. Nach em Koalitionsvertrag sind wir, wie in allen Koalitionen ieser Republik, daran gebunden, nicht mit wechselnden ehrheiten abzustimmen. Gerade in der Frage des doptionsrechtes gibt es beim Koalitionspartner noch rkennbaren inhaltlichen Klärungsbedarf. Daher kann ich den Änderungsanträgen der Opposi- on zum Adoptionsrecht und zur Öffnung der Ehe, die h beide inhaltlich unterstütze, heute nicht zustimmen. Erika Steinbach (CDU/CSU): Niemand in Deutsch- nd darf diskriminiert werden. Der Staat hat die Ver- flichtung, dieses menschenrechtliche Gleichheitsgebot uch für Homosexuelle durchzusetzen und zu sichern. Dem steht nicht entgegen, dass der Staat finanzielle taatliche Förderung danach ausrichtet, ja ausrichten uss, was im Interesse der Gesamtgesellschaft und ihrer ukunftsfähigkeit liegt. Die Ehe ist die Keimzelle jeder menschlichen Ge- einschaft, deren Bedeutung mit keiner anderen enschlichen Bindung verglichen werden kann. Solange ie nächste Generation nicht aus der Retorte kommt, ist ie Ehe einziger stabiler Garant für die Zukunftsfähig- eit unserer Gesellschaft. Darauf ist der Staat existen- iell angewiesen. Deshalb war und ist eine besondere örderung der Ehe nach wie vor zwingend geboten – sbesondere heutzutage, wo längst erkennbar ist, dass ie demografische Entwicklung in Deutschland drama- sch rückläufig ist. Die Verfasser des Grundgesetzes haben diese enschliche Gemeinschaft mit gutem Grund unter den esonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. In seinem jüngsten Urteil hat das Bundesverfassungs- ericht den besonderen Schutz der Ehe in einem weite- n Schritt unterhöhlt. In ihrem Minderheitenvotum haben zwei Verfas- ungsrichter zum Beschluss des Zweiten Senates über as Ehegattensplitting für homosexuelle Partnerschaften utreffend festgestellt: „Indem der Senat nunmehr eine er Ehe im Hinblick auf das Bestehen einer Gemein- chaft von Erwerb und Verbrauch vergleichbare rechtli- he Ausgangssituation der eingetragenen Lebenspartner- chaft ,von Anfang an‘ konstruiert, die die Legislative zu iesem Zeitpunkt ausdrücklich nicht gewollt hatte, setzt r seine Einschätzung an die Stelle des hierzu allein erufenen Gesetzgebers. Gesellschaftlichen Wandel auf- unehmen, zu bewerten und gegebenenfalls rechtliche ormen hierfür bereitzustellen, kann nur Sache des Ge- etzgebers, nicht aber des Verfassungsgerichts sein.“ Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32331 (A) ) )(B) Sie fügten an anderer Stelle hinzu: Die „Aufgabenver- teilung zwischen Gesetzgeber und Verfassungsgericht respektierende Lösungsmöglichkeiten wurden durch den Senat nicht ausreichend berücksichtigt“. Diese Beurtei- lung halte ich für richtig. Ich teile auch die Auffassung der beiden Verfassungs- richter, die in ihrem Minderheitenvotum einleitend fest- stellten: „Die Entscheidung des Senats können wir we- der im Ergebnis noch in der Begründung mittragen.“ Das Urteil des Verfassungsgerichtes, aufgrund dessen heute das vorliegende Gesetz verabschiedet werden soll, lautet anders. Aus Gewissengründen kann ich der vorliegenden Ge- setzesänderung nicht zustimmen. Manfred Todtenhausen (FDP): Seit Beginn der Regierungsbeteiligung der FDP im Jahr 2009 sind einge- tragene Lebenspartner im Beamten-, Richter- und Solda- tenrecht, im Entwicklungshelfergesetz, beim BAföG und bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer mit Ehegatten gleichgestellt worden. Die FDP hat die Errichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchgesetzt, die durch Bildung und Forschung der Diskriminierung ein- getragener Lebenspartnerschaften entgegentritt. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben un- ter liberalen Ministern neue Akzente in der Menschen- rechtspolitik für Homosexuelle gesetzt: Erstmals wurde die Budgethilfe für Staaten verschärft, die Strafnormen verschärfen, erstmals wurden konkrete Projekte vor Ort für mehr gesellschaftliche Akzeptanz finanziert. Mit dem neuen Sorgerecht wurde zudem auch für schwule Väter in sogenannten Regenbogenfamilien ein guter Rechtsrahmen geschaffen. Bei der Einkommensteuer hat die FDP bereits lange auf die Gleichstellung der Lebenspartner gedrängt. Diese Position wurde in vollem Umfang vom Bundes- verfassungsgericht bestätigt. Ich freue mich, dass die christlich-liberale Koalition diese Entscheidung heute zügig umsetzt. Die Gleichstellung im Einkommensteuergesetz macht weitere Anpassungen in damit verbundenen Gesetzen er- forderlich. Dies war in der Kürze der Zeit nicht mit der notwendigen Sorgfalt zu leisten. Das bestätigen auch die Änderungsanträge der Opposition, sie sind nicht voll- ständig: Die Linke will nur die Abgabenordnung anpas- sen, die Grünen wollen dagegen auch das Wohnungsbau- prämiengesetz, das Altersvorsorge-Zertifizierungs- gesetz, das Eigenheimzulagengesetz und das Bundeskin- dergeldgesetz anpassen. Auch dieser Gesetzentwurf ist nicht vollständig. Daher ist ein umfassendes Rechtsbe- reinigungsgesetz erforderlich – das ist in dieser Wahlpe- riode jedoch nicht mehr umsetzbar. In der Zeit bis zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes wird den Betrof- fenen dadurch keinerlei steuerlicher Nachteil entstehen. Die FDP tritt darüber hinaus für die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein und für die Öffnung der Ehe für gleich- geschlechtliche Paare. Wer gleiche Pflichten übernimmt, muss auch gleiche Rechte bekommen. Auch beim Adop- tionsrecht ist eine vollständige Gleichstellung geboten. n a G U D z n h A e z s s E d d w P g A im te g b h M F b u m te H fü m s re (C (D Nach dem Koalitionsvertrag sind die Koalitionspart- er daran gebunden, nicht mit wechselnden Mehrheiten bzustimmen – wie in allen Koalitionen dieser Republik. erade in der Frage des Adoptionsrechts gibt es bei der nion noch erkennbaren inhaltlichen Klärungsbedarf. aher kann ich den Änderungsanträgen der Opposition um Adoptionsrecht und zur Öffnung der Ehe heute icht zustimmen – auch wenn ich grundsätzlich beide in- altlich unterstütze. nlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ernst Hinsken, Karl Holmeier und Franz Obermeier (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- gesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 13 a) Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „Entwurf ines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergeset- es in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfas- ungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ – Drucksache 17/13870 – timmen wir aus folgendem Grund nicht zu. Für uns als bekennende katholische Christen ist die he ein ganz besonderer Bund, den Mann und Frau bei er Gründung einer Familie eingehen. Dies wird aus- rücklich vom Grundgesetz geschützt. Deshalb lehnen ir eine Gleichstellung der Ehe mit der homosexuellen artnerschaft im Einkommensteuerrecht und beim Ehe- attensplitting ab. nlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Pascal Kober und Gisela Piltz (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 13 a) Seit Beginn der Regierungsbeteiligung der FDP Jahr 2009 sind eingetragene Lebenspartner im Beam- n-, Richter- und Soldatenrecht, im Entwicklungshelfer- esetz, bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer und eim BAföG mit Ehegatten gleichgestellt worden. Wir aben als FDP die Errichtung der Bundesstiftung agnus Hirschfeld durchgesetzt, die durch Bildung und orschung der Diskriminierung eingetragener Le- enspartnerschaften entgegentritt. Das Auswärtige Amt nd das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- enarbeit und Entwicklung haben unter liberalen Minis- rn neue Akzente in der Menschenrechtspolitik für omosexuelle gesetzt: Erstmals wurde die Budgethilfe r Staaten gekürzt, die Strafnormen verschärfen; erst- als wurden konkrete Projekte vor Ort für mehr gesell- chaftliche Akzeptanz finanziert. Mit dem neuen Sorge- cht haben wir zudem auch für schwule Väter in 32332 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) sogenannten Regenbogenfamilien einen guten Rechts- rahmen geschaffen. Bei der Einkommensteuer haben wir bereits lange auf die Gleichstellung der Lebenspartner gedrängt. Unsere Position wurde vollumfänglich vom Bundesverfassungs- gericht bestätigt. Wir freuen uns, dass die Koalition in Re- kordgeschwindigkeit diese Entscheidung heute umsetzt. Die Gleichstellung im Einkommensteuergesetz macht weitere Anpassungen in damit verbundenen Gesetzen er- forderlich. Dies war in der Kürze der Zeit nicht mit der notwendigen Sorgfalt zu leisten. Auch die Änderungsan- träge der Opposition sind nicht vollständig. Die Linke will nur die Abgabenordnung anpassen, die Grünen dagegen auch das Wohnungsbauprämiengesetz, das Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz, das Eigenheimzu- lagengesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Auch der grüne Gesetzentwurf ist nicht vollständig. Daher ist ein umfassendes Rechtsbereinigungsgesetz erforderlich, das in dieser Wahlperiode nicht mehr zu leisten war. Die FDP tritt darüber hinaus für die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe und die Öffnung der Ehe für gleich- geschlechtliche Paare ein. Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Auch beim Adop- tionsrecht ist eine vollständige Gleichstellung geboten. Nach dem Koalitionsvertrag sind wir, wie in allen Koalitionen dieser Republik, daran gebunden, nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Gerade in der Frage des Adoptionsrechtes gibt es beim Koalitionspart- ner noch erkennbaren inhaltlichen Klärungsbedarf. Daher können wir den Änderungsanträgen der Opposi- tion zum Adoptionsrecht und zur Öffnung der Ehe, die wir beide inhaltlich unterstützen, heute nicht zustimmen. Anlage 14 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- gesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 13 a) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem Gesetz kann ich nicht zustimmen, da Art. 6 des Grundgesetzes Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt. Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des ge- sellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist (Bundesverfassungsgericht vom 17. Juli 2002, BVerfGE 105,313/345). Die Ehe als Verbindung von Mann und Frau hat das Alleinstellungsmerkmal, dass al- leine aus der Verbindung von Mann und Frau Kinder hervorgehen können, die wiederum die Zukunftsfähig- keit jeder Gesellschaft sichern. Daran hat bisher noch k ri Ö g d 7 re li ü F F fl n v 2 ti g n G rä S d o R w s g g s d ic u O G s Ä d g F is B M d k s g d Ö g d 7 re (C (D eine Ideologie, kein Parteiprogramm oder keine Ge- chtsentscheidung etwas ändern können. Dieses Alleinstellungsmerkmal verbietet sowohl die ffnung der Ehe für andere Lebensformen, wie etwa die leichgeschlechtliche Partnerschaft, als auch, entgegen er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom . Mai 2013, die Privilegierung der Ehe gegenüber ande- n Formen des Zusammenlebens aufzuheben. Darin egt keinerlei Diskriminierung oder Unwerturteil gegen- ber anderen Lebensformen, sondern eine schlichte eststellung naturgegebener Unterschiede, wie etwa die eststellung, dass ein Fisch schwimmt und ein Vogel iegt, ohne dass sich Fisch oder Vogel dadurch diskrimi- iert fühlen. Dieses Alleinstellungsmerkmal verkennt das Bundes- erfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Mai 013, wenn es Unterschiede zwischen der Lebenssitua- on von Ehepartnern und Lebenspartnern, die eine Un- leichbehandlung rechtfertigen könnten, nicht zu erken- en vermag. Deshalb verstößt meines Erachtens die ewährung gleicher Vergünstigungen, wie etwa die Ein- umung des Ehegattensplittings, gegen den besonderen chutz der Ehe. Auch die Argumentation, man nimmt er Ehe nichts, wenn man auch der Lebenspartnerschaft der anderen Formen des Zusammenlebens dieselben echte einräumt, trägt nicht, da etwa auch im Prüfungs- esen die Verleihung eines Spitzenprädikats an alle die- es Spitzenprädikat entwertet. Zwar ist der Gesetzgeber bei der Grundrechtsausle- ung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ebunden, umgekehrt kann aber auch das Bundesverfas- ungsgericht nicht in die freie Gewissensentscheidung es Abgeordneten eingreifen. Klaus-Peter Wilsch (CDU/CSU): Dem Gesetz kann h nicht zustimmen, da Art. 6 des Grundgesetzes Ehe nd Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen rdnung stellt. Dieser folgt damit einer naturrechtlichen egebenheit. Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des ge- ellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden nderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und urch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, ehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes und einer rau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft t (Bundesverfassungsgericht vom 17. Juli 2002, VerfGE 105,313/345). Die Ehe als Verbindung von ann und Frau hat auch das Alleinstellungsmerkmal, ass alleine aus dieser Verbindung Kinder hervorgehen önnen, die wiederum die Zukunftsfähigkeit jeder Ge- ellschaft sichern. Daran hat bisher noch keine Ideolo- ie, kein Parteiprogramm oder keine Gerichtsentschei- ung etwas ändern können. Dieses Alleinstellungsmerkmal verbietet sowohl die ffnung der Ehe für andere Lebensformen, wie etwa die leichgeschlechtliche Partnerschaft, als auch, entgegen er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom . Mai 2013, die Privilegierung der Ehe gegenüber ande- n Formen des Zusammenlebens aufzuheben. Darin Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32333 (A) ) )(B) liegt keinerlei Diskriminierung oder Unwerturteil gegen- über anderen Lebensformen, sondern eine schlichte Feststellung der Realität. Dieses Alleinstellungsmerkmal verkennt das Bundes- verfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013, wenn es Unterschiede zwischen der Lebenssitua- tion von Ehepartnern und Lebenspartnern, die eine Un- gleichbehandlung rechtfertigen könnten, nicht zu erken- nen vermag. Deshalb verstößt meines Erachtens die Gewährung gleicher Vergünstigungen, wie etwa die Ein- räumung des Ehegattensplittings, gegen den besonderen Schutz der Ehe. Auch die Argumentation, man nimmt der Ehe nichts, wenn man auch der Lebenspartnerschaft oder anderen Formen des Zusammenlebens dieselben Rechte einräumt, trägt nicht, da etwa auch im Prüfungs- wesen die Verleihung eines Spitzenprädikats an alle die- ses Spitzenprädikat entwertet. Zwar ist der Gesetzgeber bei der Grundrechtsausle- gung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden, umgekehrt kann aber auch das Bundesverfas- sungsgericht nicht in die freie Gewissensentscheidung des Abgeordneten eingreifen. Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volkmar Klein und Stefanie Vogelsang (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 13 a) Selbstverständlich akzeptieren wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsge- richt besitzt nach unserer Rechtsordnung die letztend- liche Deutungshoheit über Fragen des Grundgesetzes. Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf zu, damit das Urteil umgesetzt werden kann. In der Sache können wir dem Bundesverfassungsgericht aber nicht folgen. Das Minderheitenvotum der beiden Verfassungsrichter hat alleine schon gezeigt, dass es verfassungsrechtlich offen- sichtlich nicht so klar ist, dass „die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen“. Nach einer Gü- terabwägung von Art. 3 Abs. 1 mit Art. 6 Abs.1 Grund- gesetz kommen wir mit dem Sondervotum zu dem Schluss, dass keine Ungleichbehandlung von Gleichem vorliegt. Eine Lebenspartnerschaft ist keine Ehe im Sinne des Grundgesetzes. In Punkt 2 des Sondervotums haben der Richter Herbert Landau und die Richterin Sibylle Kessal-Wulf richtig darauf hingewiesen, dass mit dem Splittingverfahren auch familienpolitische Zwecke verfolgt werden. Auch aus diesem Grund sehen wir keine Gleichheit zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft. Die Ehe ist und bleibt für uns ein besonders schützens- wertes Gut. Und: Worin soll ihr besonderer Schutz des Grundgesetzes noch bestehen, wenn ihre letzten Privile- gien abgeschafft werden? Diese Frage hat das Bundes- verfassungsgericht nicht beantwortet. A B n li g g v A J te g b h n s n B u A g s k z z g d P g k w fo n tr (C (D nlage 16 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, Dr. Jan-Marco Luczak und Elisabeth Winkelmeier-Becker (alle CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Tagesord- nungspunkt 13 a) Wir freuen uns, dass es heute gelingt, das Urteil des VerfG zur steuerrechtlichen Gleichstellung eingetrage- er Lebenspartnerschaften umzusetzen. Das war überfäl- g. Wir sind der Auffassung, weitere Schritte müssen fol- en. Dafür werden wir uns in der kommenden Legislatur emeinsam kraftvoll einsetzen, um die Diskriminierung on Schwulen und Lesben zu beenden. nlage 17 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Aschenberg- Dugnus, Reiner Deutschmann, Patrick Döring, Rainer Erdel, Manuel Höferlin, Petra Müller (Aachen) und Johannes Vogel (Lüdenscheid) (alle FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommen- steuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 13 a) Seit Beginn der Regierungsbeteiligung der FDP im ahr 2009 sind eingetragene Lebenspartner im Beam- n-, Richter- und Soldatenrecht, im Entwicklungshelfer- esetz, bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer und eim BAföG mit Ehegatten gleichgestellt worden. Wir aben als FDP die Errichtung der Bundesstiftung Mag- us Hirschfeld durchgesetzt, die durch Bildung und For- chung der Diskriminierung eingetragener Lebenspart- erschaften entgegentritt. Das Auswärtige Amt und das undesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit nd Entwicklung haben unter liberalen Ministern neue kzente in der Menschenrechtspolitik für Homosexuelle esetzt: Erstmals wurde die Budgethilfe für Staaten ver- chärft, die Strafnormen verschärfen; erstmals wurden onkrete Projekte vor Ort für mehr gesellschaftliche Ak- eptanz finanziert. Mit dem neuen Sorgerecht haben wir udem auch für schwule Väter in sogenannten Regenbo- enfamilien einen guten Rechtsrahmen geschaffen. Bei der Einkommensteuer haben wir bereits lange auf ie Gleichstellung der Lebenspartner gedrängt. Unsere osition wurde vollumfänglich vom Bundesverfassungs- ericht bestätigt. Wir freuen uns, dass die Koalition in Re- ordgeschwindigkeit diese Entscheidung heute umsetzt. Die Gleichstellung im Einkommensteuergesetz macht eitere Anpassungen in damit verbundenen Gesetzen er- rderlich. Dies war in der Kürze der Zeit nicht mit der otwendigen Sorgfalt leistbar. Auch die Änderungsan- äge der Opposition sind nicht vollständig. Die Linke 32334 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) will nur die Abgabenordnung anpassen, die Grünen da- gegen auch das Wohnungsbauprämiengesetz, das Alters- vorsorge-Zertifizierungsgesetz, das Eigenheimzulagen- gesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Auch der grüne Gesetzentwurf ist nicht vollständig. Daher ist ein umfas- sendes Rechtsbereinigungsgesetz erforderlich, das in dieser Wahlperiode nicht mehr leistbar war. Die FDP tritt darüber hinaus für die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe und die Öffnung der Ehe für gleichge- schlechtliche Paare ein. Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Auch beim Adoptions- recht ist eine vollständige Gleichstellung geboten. Nach dem Koalitionsvertrag sind wir, wie in allen Koalitionen dieser Republik, daran gebunden, nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Gerade in der Frage des Adoptionsrechtes gibt es beim Koalitionspart- ner noch erkennbaren inhaltlichen Klärungsbedarf. Da- her können wir den Änderungsanträgen der Opposition zum Adoptionsrecht und zur Öffnung der Ehe, die wir beide inhaltlich unterstützen, heute nicht zustimmen. Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sebastian Blumenthal, Claudia Bögel, Marco Buschmann, Sylvia Canel, Bijan Djir-Sarai, Jörg van Essen, Otto Fricke, Miriam Gruß, Sebastian Körber, Gabriele Molitor, Jan Mücke, Dirk Niebel, Jörg von Polheim, Judith Skudelny und Serkan Tören (alle FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ein- kommensteuergesetzes in Umsetzung der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 13 a) Seit Beginn der Regierungsbeteiligung der FDP im Jahr 2009 sind eingetragene Lebenspartner im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht, im Entwicklungshelfergesetz, bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer und beim BAföG mit Ehegatten gleichgestellt worden. Wir haben als FDP die Errichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchgesetzt, die durch Bildung und For- schung der Diskriminierung eingetragener Lebenspart- nerschaften entgegentritt. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben unter liberalen Ministern neue Akzente in der Menschenrechtspolitik für Homosexuelle gesetzt: Erstmals wurde die Budgethilfe für Staaten ver- schärft, die Strafnormen verschärfen; erstmals wurden konkrete Projekte vor Ort für mehr gesellschaftliche Ak- zeptanz finanziert. Mit dem neuen Sorgerecht haben wir zudem auch für schwule Väter in sogenannten Regenbo- genfamilien einen guten Rechtsrahmen geschaffen. Bei der Einkommensteuer haben wir bereits lange auf die Gleichstellung der Lebenspartner gedrängt. Unsere Position wurde vollumfänglich vom Bundesverfassungs- gericht bestätigt. Wir freuen uns, dass die Koalition in Re- kordgeschwindigkeit diese Entscheidung heute umsetzt. w fo n tr n a Z d w R W V fe G m s a re K w F n s w A h R D D re s N m v (C (D Die Gleichstellung im Einkommensteuergesetz macht eitere Anpassungen in damit verbundenen Gesetzen er- rderlich. Dies war in der Kürze der Zeit nicht mit der otwendigen Sorgfalt möglich. Auch die Änderungsan- äge der Opposition sind nicht vollständig. Die Linke will ur die Abgabenordnung anpassen, die Grünen dagegen uch das Wohnungsbauprämiengesetz, das Altervorsorge- ertifizierungsgesetz, das Eigenheimzulagengesetz und as Bundeskindergeldgesetz. Auch der grüne Gesetzent- urf ist nicht vollständig. Daher ist ein umfassendes echtsbereinigungsgesetz erforderlich, das in dieser ahlperiode nicht mehr leistbar war. In der Zeit bis zur erabschiedung eines solchen Gesetzes wird den Betrof- nen dadurch keinerlei steuerlicher Nachteil entstehen. Die FDP tritt darüber hinaus für die vollständige leichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften it der Ehe und die Öffnung der Ehe für gleichge- chlechtliche Paare ein. Wer gleiche Pflichten hat, muss uch gleiche Rechte bekommen. Auch beim Adoptions- cht ist eine vollständige Gleichstellung geboten. Nach dem Koalitionsvertrag sind wir, wie in allen oalitionen dieser Republik, daran gebunden, nicht mit echselnden Mehrheiten abzustimmen. Gerade in der rage des Adoptionsrechtes gibt es beim Koalitionspart- er noch erkennbaren inhaltlichen Klärungsbedarf. Daher können wir den Änderungsanträgen der Oppo- ition zum Adoptionsrecht und zur Öffnung der Ehe, die ir inhaltlich unterstützen, heute nicht zustimmen. nlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2012) – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Exorbitante Managergehälter begrenzen – Keine Mitfinanzierung exorbitanter Ge- hälter durch die Allgemeinheit – Steuer- liche Abzugsfähigkeit eingrenzen – Entwurf eines Gesetzes über Kapitalgesell- schaften mit kommunaler Beteiligung (Tagesordnungspunkte 7 a bis 7 c) Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Die Schweiz at sich in einer Volksabstimmung für eine strengere egelung der Gehälter von Managern ausgesprochen. ieses Votum hat auch bei uns in Deutschland eine iskussion ausgelöst, die vor allem etwas mit dem Ge- chtigkeitsempfinden der Menschen zu tun hat. Mit der Neufassung von § 120 Abs. 4 des Aktienge- etzes liegt ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen zur euregelung der Vorstandsvergütung auf dem Tisch, der ehr Transparenz und mehr Eigentümerverantwortung orsieht. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der Opposi- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32335 (A) ) )(B) tionsfraktionen handelt es sich bei unserem Vorschlag um ein Konzept, das vorhandene Ansätze weiterentwi- ckelt, ohne auf Bevormundung zu setzen. Die von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Rege- lung knüpft an das bisher im Aktiengesetz vorgesehene „Say on Pay“ an. Sie verbessert die Möglichkeiten zur Kontrolle der Vorstandsvergütung und verbessert die Position der Eigentümer. Mit der neuen Regelung in § 120 Abs. 4 des Aktien- gesetzes wird der Aufsichtsrat, soweit es sich um das Vorstandsvergütungssystem und die erreichbaren Höchstbezüge handelt, an die Billigung durch die Haupt- versammlung, also die Aktionäre, gebunden. Die bishe- rige Regelung eines freiwilligen und unverbindlichen „Say on Pay“ entwickeln wir im neu zu fassenden § 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes zu einer zwingenden und bin- denden Billigung durch die Hauptversammlung weiter. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht zwei wesentli- che Änderungen gegenüber der bisher geltenden Rechts- lage vor: Zum einem wird der Aufsichtsrat gegenüber der Hauptversammlung zu einer jährlichen Vorlage des Vergütungssystems einschließlich der erreichbaren Höchstbezüge verpflichtet, zum anderen ist das Votum der Hauptversammlung über das vorgelegte Vergütungs- system für den Aufsichtsrat bindend. Mit dieser Regelung ist gewährleistet, dass die Haupt- versammlung in die Entscheidungen über die Vergü- tungsstrukturen stärker eingebunden wird. Durch die Befassung der Hauptversammlung mit dem System der Vorstandsvergütung wird ein eigenes Entscheidungs- recht der Aktionäre geschaffen. Neu ist aber nicht nur, dass die Regelung zwingend ausgestaltet ist, sondern auch, dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung feste Höchstbeträge zu nennen hat. Es ist also nicht ausrei- chend, dass der Hauptversammlung nur ein abstraktes Vergütungssystem vorgelegt wird. Die Vorlage des Ver- gütungssystems muss sich auch darauf erstrecken, dass für die Eigentümer erkennbar ist, welche maximalen Be- träge für die Vorstandsmitglieder bei dem vorgelegten Vergütungssystem erzielbar sind. Wird das vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungssys- tem von der Hauptversammlung nicht gebilligt, hat dies auf die Wirksamkeit der bereits bestehenden Vorstands- verträge keinen Einfluss. Dies ist für die Unternehmen in der Praxis wichtig, weil es nicht akzeptabel wäre, wenn rechtsgültige Verträge mit Vorstandsmitgliedern unwirk- sam würden und es dadurch zu Rechtsunsicherheit für die Unternehmen käme. Gemäß § 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes wird eine Anfechtungsklage gegen Billigungsbeschlüsse der Hauptversammlung ausgeschlossen, weil die Frage des Vergütungssystems und der Höhe der Vorstandsvergü- tung letztlich von den hierzu berufenen Gesellschaftsor- ganen und nicht von Gerichten, die unter Umständen massenhaft mit derartigen Klagen überzogen würden, entschieden werden sollen. w b A a b g k h o D w s B g M n U p n s a E v b c a a T tr tr c s S U B ru fü li H s fü u g P D h S g s (C (D Die von den Oppositionsfraktionen vorgeschlagenen eitreichenden Eingriffe in die Selbstbestimmung örsennotierter Aktiengesellschaften lehnen wir ab. Die bzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen als Betriebs- usgaben einzuschränken, würde die Gesellschaftsorgane evormunden und wäre überdies im Hinblick auf die all- emeinen Regelungen über die steuerliche Abzugsfähig- eit systemwidrig. Die Opposition schlägt vor, die steuerliche Abzugsfä- igkeit von Vorstands- und sonstigen Managergehältern berhalb von 500 000 Euro pro Jahr einzuschränken. ies würde eine systemwidrige Regelung darstellen. So ürde etwa für diejenigen Unternehmen, die Spitzen- portler, Popstars, Künstler usw. unter Vertrag haben, die egrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit nicht elten. Diese Unternehmen könnten auch weiterhin illionengehälter ihrer Angestellten oder Vertragspart- er in vollem Umfang steuerlich absetzen. Eine solche ngleichbehandlung wäre auch verfassungsrechtlich roblematisch. Die von der Koalition vorgelegte Neuregelung, die icht auf die Bevormundung börsennotierter Aktienge- ellschaften und ihrer Organe durch den Staat, sondern uf die Verbesserung der innergesellschaftlichen ntscheidungsabläufe setzt, wird erstmalig für Haupt- ersammlungen gelten, die nach dem 1. Januar 2014 ein- erufen werden. Hinsichtlich der weiteren Änderungen aktienrechtli- her Vorschriften möchte ich § 394 des Aktiengesetzes nsprechen. Hier regeln wir jetzt ausdrücklich, dass der uf Rechtsgeschäft beruhenden Berichtspflicht in extform nachgekommen werden muss. Auch hierdurch agen wir der Rechtssicherheit Rechnung. Im Übrigen möchte ich auf den Entschließungsan- ag der Koalitionsfraktionen auf Bundestagsdrucksa- he 17/14239 hinweisen. Darin senden wir an den Ge- etzgeber der nächsten Wahlperiode unter anderem das ignal, dass hinsichtlich des aktienrechtsbezogenen mwandlungsrechts Reformbedarf besteht. Auch für die nächste Legislaturperiode verbleiben im ereich des Unternehmensrechts mithin Herausforde- ngen. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Wir setzen uns r den Mindestlohn ein, einen Lohn, mit dem es mög- ch sein soll, sein Leben zu gestalten. Einige hier im aus, die FDP zum Beispiel, aber auch CDU und CSU, ind gegen den Mindestlohn. Gleichzeitig setzen wir uns r die Begrenzung der Managergehälter ein. FDP, CDU nd CSU sind auch dagegen. Die absurden Ablehnungs- ründe für beide Vorschläge kennen Sie. Wir haben schon so viel reguliert: Banken, Märkte, rodukte, sogar die Höhe und Qualität von Eigenkapital. as Verhalten jener, die sich überproportional, unver- ältnismäßig, manchmal unverschämt bedienen – in elbstbedienung –, haben wir noch nicht wirksam gere- elt, obwohl es gerade die Fehlanreize sind, die zu Fehl- teuerungen führen. 32336 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Wenn ein Bonus besonders hoch ausfällt, wenn die Fehlleistung besonders gravierend ist, wird es Zeit, sich darum zu kümmern. Wenn Menschen, die exorbitante Risiken eingehen, damit sie exorbitante Boni erhalten, im Versagensfall darauf hoffen können, dass die Steuer- zahlerinnen und Steuerzahler die Wirkungen der Fehl- leistung bezahlen, die Boni aber ganz privat eingestri- chen werden, wird es Zeit, sich darum zu kümmern. Wenn das durchschnittliche Einkommen in Deutschland bei unter 30 000 Euro pro Jahr liegt, also sehr viele Men- schen mit einem sehr viel geringeren Einkommen pro Jahr auskommen müssen, Spitzeneinkommen gleichzei- tig bei über 40 000 Euro pro Tag liegen, wird es Zeit, sich darum zu kümmern. Deshalb wollen wir uns darum kümmern. Es ist mög- lich, dass solch hohe Einkommen von den Arbeitgebern als gerechtfertigt angesehen werden. Das ist ihr gutes Recht. Aber dann sollen sie die Gehälter auch vollstän- dig bezahlen. Damit folgt die Überlegung, die Abzugsfä- higkeit von Vorstandsvergütungen als Betriebsausgabe zu begrenzen; denn andernfalls – so ist es heute noch – müssen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht nur um die Folgen der Fehlentscheidungen und Fehlleistungen – zum Beispiel durch die Rettung der Banken – kümmern, sondern sie müssen auch noch Teile der Vergütungen, sei es nun das sogenannte Grundgehalt oder seien es die Boni für besondere Fehlleistungen bzw. Leistungen, bezahlen. Wir wollen die Anreize erhöhen, Vorstände bei der Leitung des Unternehmens explizit auf das Wohl des Unternehmens – insbesondere seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Aktionärinnen und Aktio- näre – und auf das Wohl der Allgemeinheit zu orientie- ren. Hinsichtlich der Fehlanreize durch steuerliche Förde- rung von überhöhten Vergütungen wollen wir § 76 Abs. 1 AktG derart ändern, dass die steuerliche Absetz- barkeit von Vorstands- und sonstigen Managergehältern einschließlich Boni und von Abfindungen als Betriebs- ausgaben auf 500 000 Euro und maximal 50 Prozent der Beträge, die 500 000 Euro übersteigen, begrenzt wird. Man könnte auch komplett auf den Betriebsausgabenab- zug der Beträge, die 500 000 Euro übersteigen, verzich- ten. Sie merken, dass wir auf einen Kompromiss mit der Regierungskoalition zielen. Darüber hinaus wollen wir Vorstandsgehälter begren- zen. Der Aufsichtsrat soll eine Höchstgrenze für das Ver- hältnis zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeit- nehmereinkommen des jeweiligen Unternehmens bestimmen. Damit wird eine im Unternehmen als fair empfundene Relation zwischen den Einkommen im Ma- nagement und bei den Arbeitnehmern hergestellt. Es wird die Frage zu beantworten sein, ob es gerechtfertigt ist, dass ein Manager in einem Jahr mehr verdient, als die Arbeitnehmer in ihrem gesamten Leben nicht verdie- nen können. Wir wollen auch eine Verstetigung der Erfolgskon- trolle. Nicht der nächste 90-Tage-Bericht soll Maßstab für den Erfolg sein. Wir wollen eine vierjährige Bemes- s V d ti n tu a n G g s ta d v e li m d ih m ri fü g A v re a L d b s g W d H B S w fü E o p A fe la w b tu w (C (D ungsgrundlage für mindestens 30 Prozent der variablen ergütungsbestandteile der Vorstandsbezüge. So wird er Erfolg, die Qualität des Managements, an längerfris- gen sozialen, gesellschaftlichen, ökologischen und achhaltig ökonomischen Kennziffern orientiert. Sicher kann, darf und muss es bezogen auf die Leis- ng, die Ausbildung, das Engagement und auch die Ver- ntwortung, die jemand trägt – für sich, für seine Arbeit- ehmer und Arbeitnehmerinnen und nicht zuletzt für die esellschaft und unsere Volkswirtschaft –, Unterschiede eben. Die Frage ist: Wie groß muss und darf der Unter- chied sein? Mit unseren Vorschlägen schaffen wir ein Instrumen- rium, um diese Frage angemessen und unternehmens- ienlich zu beantworten und gleichzeitig Fehlanreize zu ermeiden oder zu vermindern. Wir wollen künftig vermeiden, was es fünf Jahre nach iner der schwersten Krisen noch immer gibt, dass näm- ch Topmanager und Topführungskräfte nach wie vor it einem ausgezeichneten Einkommen belohnt werden, ie zum Teil mit unüberlegt spekulativen Investments re variablen Vergütungen nach oben getrieben und da- it nicht unerheblich zu den Krisen in der Finanzindust- e beigetragen haben. Ich vermute, dass der Anteil der Friseurin daran, die r weniger als 4 Euro die Stunde zu arbeiten hat, eher ering gewesen sein wird, und wir müssen nur wenig ngst haben, dass es mit einem Mindestlohn in Höhe on 8,50 Euro oder sogar etwas darüber große Fehlan- ize für die Friseurin geben wird. Noch ein Wort zum Vorschlag der Koalition: Die Ko- litionsfraktionen setzen sich in den letzten Tagen ihrer egislaturperiode – vermutlich auch mit einem Blick auf ie deutlich näher rückenden Wahlen – dafür ein, dass ei Aktiengesellschaften der Einfluss der Hauptver- ammlung auf die Festlegung von Vorstandseinkünften estärkt werden soll. Dann muss man sich doch fragen: as soll das bewirken? Was soll das ändern? Wem wäre amit geholfen? Wir müssen uns nur einmal anschauen, wer in den auptversammlungen sitzt: institutionelle Anleger und anken. Um mit Ulrich Thielemann, der kürzlich die chweizer Pläne kommentiert hat, zu sprechen: Damit ird dem Fuchs der Hühnerstall anvertraut. Nach unseren Vorstellungen sollen die Aufsichtsräte r die Festsetzung der Gehälter zuständig sein und ihre ntscheidungen an den Interessen des Allgemeinwohls rientieren. Während Ihr Vorschlag die Mitbestimmung raktisch ausschaltet, wollen wir die Mitbestimmung im ussichtsrat durch unsere Vorschläge stärken. Mit unseren Vorschlägen werden Maßstäbe geschaf- n, an denen sich das Verhalten des Einzelnen messen ssen muss: an der Gemeinschaft, in der er lebt und irkt, an den Zielen des Gesamtunternehmens, der Ar- eitnehmer, der Kunden, der ökologischen Verantwor- ng. Das ist ein guter Schritt in Richtung soziale Markt- irtschaft, der dazu beiträgt, dass sich auch Topmanager Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32337 (A) ) )(B) hin und wieder überlegen und ernsthaft prüfen, ob sie verdient haben, was sie am Ende bekommen. Dies ist meine letzte Rede in dieser Legislaturperiode. Deshalb bedanke ich mich bei Ihnen für die gute Zusam- menarbeit. Ich danke den Stenografinnen und Stenografen für ihre ungeheuer gute Arbeit und auch den vielen hilfrei- chen Händen, ohne die wir diesen Betrieb nicht aufrecht- erhalten könnten. Allen wünsche ich einen schönen Sommer und einen guten Wahlkampf mit dem richtigen Ergebnis am 22. September 2013. Burkhard Lischka (SPD): Jahr für Jahr ergießt sich ein millionenschwerer Geldregen über unsere sogenann- ten Topmanager. Verdiente der Vorstand eines deutschen DAX-Unternehmens in den 80er-Jahren im Schnitt eine halbe Million Euro, so bekommt er heute 5 Millionen, also das Zehnfache. Die Gehälter der Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer sind demgegenüber nur um ein Sechstel gewachsen. Gleichzeitig arbeiten 6,8 Millionen Menschen für weniger als 8,50 Euro die Stunde, 1,4 Mil- lionen sogar für weniger als 5 Euro. Wenn wir im Rahmen unserer heutigen Debatte auch über die Begrenzung von Managergehältern debattieren, dann geht es dabei nicht um Neid. Es geht um Anstand. Minilöhne und Maxivergütungen passen nicht zum Modell der sozialen Marktwirtschaft. Das ist der Kern unserer heutigen Debatte: dass wieder Anstand, Fairness und Leistungsgerechtigkeit Leitschnur unserer Topeta- gen der Wirtschaft werden. Darum geht es. Es gehört ja zu den Kernsätzen von Schwarz-Gelb, dass sich „Leistung wieder lohnen muss“. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und FDP, das sollte dann auch für alle gelten. Es ist eben nicht in Ordnung, wenn einzelne Manager durch ihre Fehlent- scheidungen Milliardenverluste produzieren und dann fürs Nichtstun mit einem goldenen Millionenhandschlag nach Hause geschickt werden. Es ist nicht in Ordnung, wenn Investmentmanager trotz Rekordverlusten ihrer Bank millionenschwere Boni einklagen, während andere jede Woche 40 Stunden hart arbeiten und sich anschließend beim Jobcenter in die Schlange stellen müssen, um sich ihre Miete bezahlen zu lassen. Die Kanzlerin hat ja durchaus recht, wenn sie meint, das alles „untergrabe das Vertrauen der Menschen in das soziale Gleichgewicht“ unseres Landes. Aber wenn diese Gehaltsexzesse zum Himmel stinken, dann reicht es eben nicht aus, nur die Nase zu rümpfen, son- dern dann muss man auch wirksam etwas gegen diesen Gestank tun. Wenn hier etwas aus den Fugen geraten ist, dann hat Politik nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, korrigierend einzugreifen. Denn es geht hier schlicht und einfach um das Selbst- verständnis der sozialen Marktwirtschaft, dass es nicht sein kann, dass Millionen Menschen mit einem Hunger- lohn nach Hause geschickt werden, während sich Ein- kommen und Vermögen in den Händen einiger weniger k z g u s d te n z g ih d d d z z S g d tu fe te M je s z F L d ru D R z u te v a e B S b d d g b s g d d g d re e R (C (D onzentriert. Das entspricht nicht unserer Idee einer so- ialen Marktwirtschaft. Ein ernstes Thema. Aber was macht diese schwarz- elbe Regierung? Sie kommt mit einer Wahlkampfente m die Ecke und verabreicht ein Placebo: Die Hauptver- ammlung soll künftig über die Vorstandsgehälter befin- en. Der Haken dabei: In den Hauptversammlungen hal- n die Fonds und Konzerne die dicken Aktienpakete, icht die Kleinaktionäre. Sie machen hier also den Bock um Gärtner. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass aus- erechnet die Hedgefonds und Konzerne die Gehälter rer Manager deckeln. Ein vollkommen absurder Ge- anke. Was wir stattdessen brauchen, ist eine Begrenzung er steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern, amit nicht Steuerzahler diese Exzesse noch mitfinan- ieren müssen. Wir brauchen eine zwingende Herabset- ung von Bonizahlungen, wenn sich die wirtschaftliche ituation des Unternehmens verschlechtert, damit Mana- er auch wieder das Gefühl bekommen, dass ihre über- urchschnittlichen Gehälter auch etwas mit Verantwor- ng für das Unternehmen zu tun haben. Wir brauchen ste Relationen zwischen den Einkommen der Mitarbei- r eines Betriebes und den im Unternehmen gezahlten anagergehältern, die eine verbindliche Obergrenze für de einzelne Vorstandsvergütung darstellen. Wir müs- en weg von der kurzfristigen Gewinnmaximierung hin um langfristigen Unternehmenserfolg. Anstand, airness und Leistungsgerechtigkeit müssen wieder eitschnur auch der Chefetagen unserer Wirtschaft wer- en. Aber dies umzusetzen, damit ist diese Bundesregie- ng offensichtlich überfordert. Oder schlimmer noch: azu ist sie nicht bereit. Marco Buschmann (FDP): Wir legen Ihnen als echtspolitiker der Koalition den Entwurf des Gesetzes ur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung nd zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschrif- n zur Schlussabstimmung vor. Er enthält ein Bündel on Maßnahmen, um das bewährte deutsche Aktienrecht uf die Höhe der Zeit zu heben. Was meine ich damit? Wir leben in einer Zeit der Verschuldung, und das ist ine Gefahr. Die Staaten haben zu hohe Schulden. Die anken und auch andere Unternehmen haben zu hohe chulden oder, im Umkehrschluss ausgedrückt, sie ha- en zu wenig Eigenkapital. Daher verbessern wir mit em vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeiten eutscher Aktiengesellschaften, ihre regulatorische Ei- enkapitalbasis zu stärken. Namentlich geschieht dies ei den Finanzierungsinstrumenten der stimmrechtslo- en Vorzugsaktien und den Wandelschuldverschreibun- en. Hier haben wir am guten Gesetzentwurf der Bun- esregierung noch kleinere Korrekturen vorgenommen, ie im Rahmen der Sachverständigenanhörung dazu an- eregt worden sind. Wir entwickeln das Aktienrecht weiterhin zum Schutz er Gesellschaft vor sogenannten räuberischen Aktionä- n fort. Damit sind Klagen von Aktionären gemeint, die rkennbar nicht dem Ziel dienen, sich gegen eine echtsverletzung zu wehren, um eigenen Schaden abzu- 32338 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) wenden, sondern um der Gesellschaft mittels Klage eine Lästigkeitsprämie abzuhandeln, zum Schaden der Ge- sellschaft, der übrigen Aktionäre und bisweilen auch des Rechtsverkehrs. Hier hat der Gesetzgeber bereits im Rahmen der Gesetzespakete UMAG und ARUG gehan- delt. Wir schließen nun noch eine Lücke im Bereich der sogenannten nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen. Last, but not least greifen wir die Sorge der Bevölke- rung auf, dass möglicherweise in den Vorstandsetagen deutscher Aktiengesellschaften eine Art Selbstbedie- nung bei der Vergütung stattfinden könnte. Unsere Lö- sung heißt hier Transparenz und Eigentümerverantwor- tung. Künftig muss der Aufsichtsrat sein Modell zur Vorstandsvergütung der Hauptversammlung, also den Eigentümern, zwingend vorlegen und ein bindendes Vo- tum dazu einholen. Die Eigentümer wiederum haben das größte Interesse daran, dass Leistung des Vorstandes und seine Vergütung in einem angemessenen Verhältnis ste- hen; denn wenn auf schlechte Vorstandsleistung hohe Vergütung folgt, dann schadet das dem Vermögen der Eigentümer. Zugleich sichert dieses Modell das be- währte Dreieck der deutschen Aktiengesellschaft aus Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Auch die Arbeitnehmerseite bleibt über ihre Mitwirkung im Aufsichtsrat fest in die Entwicklung des Vergütungsmo- dells eingebunden. Zugleich entsteht aber über die Be- handlung des Vergütungsmodells auf der Hauptver- sammlung mehr Öffentlichkeit und durch das bindende Votum mehr Rechtfertigungsdruck. Alles in allem greift das vorliegende Gesetz also die Fragen der Zeit an das deutsche Aktienrecht auf und be- antwortet diese überzeugend. Daher werbe ich um Zu- stimmung für dieses gute Gesetz. Richard Pitterle (DIE LINKE): Die Linke ist, wie Sie unserem am 16. Juni 2013 beschlossenen Bundes- tagswahlprogramm „100 Prozent sozial“ entnommen haben, für die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen und für Bürokratieabbau. Sie setzt sich für den Schutz der Schwachen, der Unerfahrenen ein: Hierzu zählen beispielsweise Existenzgründer, Klein- und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer. Wenn man ihnen mit der Erfüllung ihrer Buchfüh- rungspflichten, § 238 HGB, viel Zeit lässt – in diese Richtung geht Ihr Gesetzentwurf mit der geplanten Senkung der Ordnungsgelder –, erweist man ihnen damit einen Bärendienst. Denn spätestens in der Insolvenz drohen harte Konsequenzen: Verletzungen der Pflichten bei Buchführung oder Bilanzierung, hierzu zählen auch Fristversäumnisse, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 283 b Abs. 1 Ziffer 3 b StGB. Diese Gefahr besteht besonders bei Kapitalgesell- schaften. Es ist so leicht geworden, als Existenzgründer oder Kleinunternehmerin und -unternehmer eine Kapitalgesellschaft zu gründen, mit der die persönliche Haftung für die Schulden des Unternehmens verhindert werden kann. Doch gerade wegen der Haftungsbe- schränkung muss man hier besonders auf die Einhaltung aller Pflichten achten, um nicht in die Gefahr zu geraten, d m w In s s u u G fe n B e h Z e d te a g n P B D lu U n k fü U ü n s s e U u w im li B h N re S im g w ß d h d A B (C (D och unvermittelt privat für die Schulden des Unterneh- ens zu haften. Denn bei einer Kapitalgesellschaft ist egen des festen Grundkapitals tendenziell viel früher solvenz anzumelden als bei einer Personengesell- chaft. Mein zweiter Kritikpunkt, über den ich heute Abend prechen will, ist Ihre Ungleichbehandlung von Klein- nd mittelständischen Unternehmen auf der einen Seite nd Großunternehmen auf der anderen Seite. Wenn roßunternehmen zwar rechtzeitig ihre Bilanzen veröf- ntlichen, diese aber falsch sind, hat das keine Sanktio- en zur Folge. Wenn ein Unternehmen jedoch verspätet ilanzzahlen veröffentlicht, die aber korrekt sind, wird s bestraft und muss zahlen. Diese unterschiedliche Be- andlung passt für mich nicht zusammen. Denn falsche ahlen halte ich für wesentlich schlimmer als verspätet ingereichte korrekte Bilanzzahlen. Mit dieser Einschätzung stehen wir nicht allein: Auch ie Wertpapieraufsichtsbehörde in den USA, die SEC, ilt unsere Meinung und legt Unternehmen hohe Strafen uf, die ihre Bilanz nachträglich korrigieren müssen. Es eht hier übrigens nicht um Randfälle. Immerhin sind ach den langjährigen Erfahrungen der Deutschen rüfstelle für Rechnungslegung rund 25 Prozent der ilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen in eutschland falsch. Die gravierende Ungleichbehand- ng bei Fehlern von Klein- und mittelständischen nternehmen im Vergleich zu Fehlern von Großunter- ehmen zeigt einmal mehr, wer Interessenvertreter der leinen und mittelständischen Unternehmen ist und wer r die Interessen der Großunternehmen eintritt. Wäre es nicht konsequenter, statt Ordnungsgelder für nternehmen zu verlangen, die die Offenlegungsfrist berschritten haben, die säumigen Unternehmen in ei- em Register zu erfassen, das öffentlich zur Verfügung teht? Damit wird nicht nur Transparenz geschaffen, ondern auch eine wichtige Schutzfunktion für alle rfüllt: Jeder Lieferant und jeder Kunde weiß, wie das nternehmen mit seinen gesetzlichen Verpflichtungen mgeht und der betreffende Unternehmer weiß, dass alle issen, dass er seiner Pflicht zur Rechnungslegung mer noch nicht nachgekommen ist. Mit dieser Öffent- chkeit kann mehr Druck aufgebaut werden, rechtzeitig ilanzen offenzulegen, als mit der nichtöffentlichen Ver- ängung von niedrigen Ordnungsgeldern. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Die vorliegende Aktienrechtsnovelle verdient ih- n Namen eigentlich nicht. Es ist ein unvollständiges tückwerk, das wesentliche aktuelle Diskussionspunkte Aktienrecht gar nicht oder nur unzureichend auf- reift. Wir Grünen sagen: So einem Stückwerk können ir nicht zustimmen. Kommen wir zu einer zentralen Debatte, die mit gro- er Heftigkeit geführt wird: der Frage der Gehälter und er Bonuszahlungen an Manager. Vielfach ist darauf ingewiesen worden, dass die auf kurzfristige Gewinne er Bankinstitute abzielenden Bonusvereinbarungen für ngestellte der Banken, aber auch für die Vorstände wie randbeschleuniger in einem viel zu unregulierten Fi- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32339 (A) ) )(B) nanzmarkt gewirkt haben. Das hat auch auf die klassi- schen Branchen abgefärbt. Die Ausrichtung von Ent- scheidungen am nächsten Quartalsergebnis und nicht am nachhaltigen – also langfristigen – Erfolg des Unterneh- mens waren die Folge. So werden häufig in Unternehmen oft kurzfristige Er- folge mit hohen Boni belohnt; Misserfolge hingegen können auf die Allgemeinheit verlagert werden. Zudem sind die Vergütungen der Vorstände in den vergangenen Jahren nicht nur absolut, sondern auch in Relation zu den Vergütungen der Beschäftigten erheblich gestiegen. Viele Unternehmen zahlen ihren Vorstandsmitgliedern das über 100-Fache des durchschnittlichen Facharbeiter- lohnes. Es kann nicht nur um den sogenannten Markt- wert gehen. Das Verhältnis zwischen Vergütung und per- sönlicher Leistung muss in einer vernünftigen Relation stehen. Die Selbstverpflichtungen und bestehenden Re- gelungen zur Angemessenheit von Vorstandsvergütun- gen haben bisher keine Verhaltensänderung ausgelöst. Im Gegenteil, die Vergütungen steigen weiter an. Die Koalition versucht im Rahmen der Aktienrechts- novelle das Thema der exorbitanten Mangergehälter durch einen sehr schwachen Vorschlag abzuräumen. Das eigentliche Problem überhöhter Gehälter und Fantasie- abfindungen wird so nicht geheilt. Die schwarz-gelbe Koalition schlägt vor, dass die Hauptversammlung über das Vergütungssystem für Vorstände entscheidet, wel- ches vom Aufsichtsrat entwickelt wird. Zwar würde diese Regelung die grüne Forderung nach Stärkung der Eigentümerrechte durch Mitbestimmungsrechte im Rah- men der Hauptversammlung aufgreifen. Allerdings birgt der Vorschlag die Gefahr von unklaren Verantwortlich- keiten zwischen der Hauptversammlung und dem Auf- sichtsrat und stellt das Prinzip der Haftung des Auf- sichtsrats infrage. Um ein Signal gegen unverhältnismäßige Managerge- hälter zu setzen, schlagen wir daher vor, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorstandsgehältern einzuschrän- ken: bei Abfindungen eine Begrenzung auf 1 Million Euro pro Kopf, wobei wir darauf achten müssen, Gestal- tungsmöglichkeiten wie zum Beispiel über Übergangs- gelder oder Aktienoptionen zu verhindern. Bei Gehäl- tern fordern wir eine Begrenzung der Abzugsfähigkeit von 500 000 Euro jährlich pro Kopf, welche für alle fi- xen und variablen Gehaltsbestandteile gilt. Um es klar zu sagen: Das ist kein Eingriff in die Vertragsfreiheit. Genauso wie der Fiskus eine Luxuskarosse oder eine Jacht nicht als ein steuerabzugsfähiges Verkehrsmittel anerkennt, sollen auch unverhältnismäßige Abfindungen und Gehälter nicht vom Steuerzahler durch ihre Abzugs- fähigkeit unterstützt werden. Wir Grünen fordern zudem, dass nicht nur die Vor- standsgehälter transparent gemacht werden, sondern auch das Verhältnis der Vorstandsgehälter zum oberen Führungskreis und der gesamten Belegschaft. Zudem soll bei der Vergütung des Vorstands dieses Verhältnis zwingend berücksichtigt werden. Die Arbeitnehmer-Ma- nagement-Einkommen-Relation ist bereits im Corporate Governance Kodex aufgenommen. Es zeigt sich aber immer wieder, dass diese freiwilligen Verpflichtungen w p d a d V b h g la V n p li b m A d g ro w m G c fe e s s s k fü L b in a fü m ra w h s n e d p c b K v d le B e d w (C (D irkungslos bleiben. Deshalb müssen sie gesetzlich ver- flichtend vorgeschrieben werden. Die Veröffentlichung es Vergütungsverhältnisses soll im Anhang des Jahres- bschlusses der Gesellschaft erfolgen. Neben der Einschränkung der Abzugsfähigkeit und er Transparenz des Vergütungsverhältnisses zwischen orstand und Facharbeiter wollen wir flexible Gehalts- estandteile begrenzen; das heißt, das Gesamtgehalt soll öchstens zu einem Viertel variabel, also an den Erfolg eknüpft sein. Zudem sollten die Erfolgsbeteiligungen ngfristig orientiert sein. Die persönliche Haftung von orstandsmitgliedern wollen wir strikter regeln. Neben dem Bereich der Managergehälter ist uns Grü- en bei der Aktienrechtsnovelle das Thema Berichts- flichten gegenüber Gebietskörperschaften und Öffent- chkeit von Aufsichtsratssitzungen sehr wichtig: Wir rauchen eine Demokratisierung öffentlicher Unterneh- en. Insbesondere auf kommunaler Ebene kommen ufsichtsratsmitglieder, die ihrer Fraktion im Gemein- erat berichten, in den Konflikt mit dem Strafrecht we- en potenziellen Geheimnisverrates bezüglich des kont- llierenden kommunalen Unternehmens. Außerdem erden immer mehr Aufgabenbereiche vor Ort in kom- unale Unternehmen verlagert und der Kontrolle des emeinde- oder Stadtrates entzogen. Auch hier brau- hen wir mehr Transparenz. Bei der Transparenz von Aufsichtsratssitzungen öf- ntlicher Unternehmen hat die Koalition Angst vor der igenen Courage gehabt. Im Referentenentwurf fanden ich dazu noch gute Ansätze, die aber alle wieder einkas- iert wurden. Im Bereich der öffentlichen Daseinsvor- orge, wo es um Trinkwasser, Energie und den Nahver- ehr geht, hat jedoch Transparenz eine hohe Bedeutung r die Bürgerinnen und Bürger. Öffentlich erbrachte eistungen müssen politisch steuerbar und kontrollierbar leiben, auch wenn sie von kommunalen Unternehmen privatrechtlicher Form erbracht werden. Deshalb fordern wir in unserem Änderungsantrag uch die teilweise Öffnung von Aufsichtsratssitzungen r die Öffentlichkeit und wollen die Kommunen er- ächtigen, die Verschwiegenheitspflicht der Aufsichts- tsmitglieder zu beschränken. In den Anhörungen urde von Praktikern der Kommunalpolitik ganz klar erausgestellt, wie wichtig die Rechtssicherheit in die- em Fall ist. Wer als Aufsichtsratsmitglied dem Kommu- alparlament berichten soll, darf nicht Gefahr laufen, mit inem Bein vor Gericht zu stehen. Hier wäre es notwen- ig gewesen, die Einschränkung der Verschwiegenheits- flicht und die Öffentlichkeit per Satzung zu ermögli- hen. Nur so lässt sich kommunaler Klüngel wirksam ekämpfen, und nur so kann die örtliche Presse ihre ontrollfunktion vor Ort ausüben. Die Aktienrechtsno- elle in dieser Form ist eine verpasste Gelegenheit für ie ehrenamtlichen Ratsmitglieder aller Parteien. Ich könnte als ehemaliges Mitglied eines kommuna- n Aufsichtsrates dieses Thema sehr konkret an einem eispiel erläutern, kann dies aber aufgrund der mir auf- rlegten Vertraulichkeit nicht tun. Hier wäre wirklich ringender Handlungsbedarf gegeben. Es ist unverant- ortlich, dass die Koalition hier die notwendige Demo- 32340 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) kratisierung nicht vorangetrieben hat, und das in Zeiten, in denen von Stuttgart 21 bis zum Netzausbau wichtige Projekte an fehlender Transparenz und darin begründeter fehlender Bürgerakzeptanz leiden. Es ist immer wieder erschreckend, wie die schwarz- gelbe Koalition ihre Verantwortung für eine notwendige Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen unseres Staatswesens vermissen lässt. Auch mit dieser Aktien- rechtsnovelle wird die fehlende Werteorientierung der schwarz-gelben Koalition wieder offenkundig. Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Kooperativen Bildungsföderalismus mit ei- nem neuen Grundgesetzartikel stärken – Kooperationsverbot in der Bildung unver- züglich aufheben – Bildungsverantwortung gemeinsam wahr- nehmen – Gemeinsam für gute Schulen und Hochschu- len sorgen – Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung abschaffen – Kooperation ermöglichen – Gemeinsam Ver- antwortung für die großen Herausforderun- gen in Bildung und Wissenschaft überneh- men – Gemeinsam für gute Bildung und Wissen- schaft – Grundgesetz für beide Zukunftsfel- der ändern (Tagesordnungspunkt 14) Monika Grütters (CDU/CSU): Ich bin froh, dass wir auch in der letzten Sitzungswoche der 17. Legislaturpe- riode die Möglichkeit haben, über Bildung und For- schung zu diskutieren. Mir hätte sonst auch echt etwas gefehlt, nicht nur wegen des freundlichen Kontaktes zu den Kollegen, sondern weil Wissenschaft und Bildung für die Zukunft unseres Landes schließlich von überra- gender Bedeutung sind. Es ist die christlich-liberale Bundesregierung, die die Förderung von Bildung und Forschung zum zentralen Ziel ihrer Politik gemacht hat. Wachstum, Bildung, Zu- sammenhalt haben CDU/CSU und FDP versprochen, und alle drei Versprechen haben wir gehalten. Was haben wir versprochen? Wir wollten in 4 Jahren 12 Milliarden Euro zusätzlich für Bildung und For- schung ausgeben. Was haben wir getan? Wir haben noch einen draufgesetzt und tatsächlich 13,3 Milliarden Euro in Bildung und Forschung investiert. Seit Angela Merkel Deutschland regiert, ist der Etat des Bildungsministeri- ums in acht Jahren Amtszeit um mehr als 80 Prozent an- gewachsen. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 10 Prozent im Jahr. u S w m re 1 u h fü ja d 2 h is n 1 v s B L la B le a d n is s d a d in u n B z s w re z w s E P k w d H R (C (D Das ist verlässliche Politik, die klare Prioritäten setzt nd die Bedürfnisse der Menschen in den Blick nimmt. oziale Gerechtigkeit bedeutet eben nicht Umverteilung, ie die linke Seite dieses Hause fälschlicherweise im- er annimmt. Soziale Gerechtigkeit bedeutet vor allem Chancenge- chtigkeit. Deshalb geben wir allein in diesem Jahr 3,7 Milliarden Euro für Bildung und Forschung aus, m vielen jungen Menschen mehr Bildungs- und Teil- abechancen zu ermöglichen. Rot-Grün dagegen hatte r Bildung und Forschung in ihrem letzten Regierungs- hr 2005 gerade einmal 7,5 Milliarden Euro übrig. Während Rot-Grün in sieben Jahren dreimal im Bil- ungs- und Forschungsbereich gekürzt hat – 2000, 2003, 004 –, haben wir den Etat achtmal in Folge spürbar er- öht. Das sind die Zahlen, das ist die Wahrheit, und das t gut für die – jungen – Menschen. Wir haben es 500 000 jungen Menschen mehr als och 2005 ermöglicht, ein Studium aufzunehmen. 50 000 Studierende mehr als früher profitieren heute on BAföG und Stipendien. Der Bund jedenfalls nimmt eine Verantwortung für die gesamtstaatliche Aufgabe ildung vorbildlich wahr. Mit dem Hochschulpakt, dem Qualitätspakt für die ehre, den BAföG-Novellen, der Einführung des Deutsch- ndstipendiums, dem Ausbau der Förderung durch die egabtenförderungswerke und nicht zuletzt der Exzel- nzinitiative haben wir Impulse gesetzt und ein Signal n die jungen Menschen in unserem Land gesandt: Bil- ung lohnt sich. Wir laden Euch ein, Eure Chancen zu utzen. Ich verstehe, dass es nun schwierig für die Opposition t, hier noch Kritik zu üben. Schließlich haben wir ge- chafft, woran Sie gescheitert sind: Sie wollten die Stu- ienanfängerquote auf über 40 Prozent anheben, sind ber nie über 38 Prozent hinausgekommen. Jetzt liegt ie Quote bei fast 55 Prozent. Weil da kaum noch etwas übrig bleibt, bemühen Sie der vorletzten Plenarsitzung dieser Legislaturperiode nser großes Thema Föderalismus. Sie beklagen zu we- ige gemeinsame, langfristige Kooperationen zwischen und und Ländern und eine fehlende Bundesunterstüt- ung für Schulen. Dabei wissen Sie es besser: Die Bundesregierung hat ich in dieser Legislaturperiode mit einem Gesetzent- urf vom Mai 2012 dazu bekannt, dass sie sich im Be- ich der Hochschulen eine neue Kooperationskultur wischen Bund und Ländern wünscht, und gesagt, wie ir sie regeln würden. Alle Länder hätten unserem Vor- chlag, Art. 91 b Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz durch die infügung der Worte, dass der Bund „Einrichtungen und rojekte an den Hochschulen fördern“ kann, zustimmen önnen. Rot-Grün hat das im Bundesrat blockiert, angeblich, eil Sie die Geltung einer solchen Regelung auch auf en Schulbereich ausdehnen wollen. Dabei wissen Sie, err Gehring, Frau Sager, Herr Schulz und Herr ossmann, selbst ganz genau, dass Finanzhilfen des Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32341 (A) ) )(B) Bundes für die Schulen nur dann – auf eine Weise – die Zustimmung aller erhalten würden – insbesondere auch der rot-grün regierten Länder –, wenn das Geld unkon- trolliert direkt an die Finanzminister geht. Sie sagen das nie offen, sondern verstecken das gern hinter den „zusätzlichen Umsatzsteuerpunkten für die Bildung“. Eine gesetzliche Zweckbindung dieser Mittel für Bildung ist unmöglich, und das wissen Sie. Ich frage mich daher, ob Sie tatsächlich über diesen Umweg die Schulen beglücken wollen. Zweifel scheinen sehr ange- bracht. Dass mit dem Geld Straßen in Berlin geflickt werden, lieber Herr Schulz, dass, verehrter Herr Gehring, in NRW vielleicht endlich einmal ein verfassungsgemäßer Haushalt aufgestellt wird, dass in Hamburg, liebe Frau Sager, die Elbphilharmonie mit Bundesgeldern querfinan- ziert wird oder dass Bayern und Baden-Württemberg da- mit ihre Pensionslasten finanzieren: Das jedenfalls sind nach unserer Auffassung keine sinnvollen Investitionen in Bildung und Forschung. Wir sind jederzeit bereit, mit den Bundesländern über neue Möglichkeiten der Kooperation in Bildungsfragen zu reden. Für die Wissenschaft gab es schon einmal ei- nen Konsens zwischen Bund und Ländern. Den haben Sie leichtfertig und mutwillig verspielt, dem Wahlkampf geopfert. Eine neue Kooperationskultur, die einen Mehrwehrt für die Qualität der Bildungsangebote in unserem Land bringt, liegt auch uns am Herzen. Für den Umgang mit Mitteln aus dem Bildungsetat sollten wir uns bildungspolitische Ziele setzen und für eine neue Kooperationskultur sorgen, was ja in jeder Hinsicht eine ständige Herausforderung ist. Ewa Klamt (CDU/CSU): Meine letzte Rede im Deut- schen Bundestag möchte ich mit einem Dank beginnen, einem Dank an die Kolleginnen und Kollegen aller Frak- tionen für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre; denn wenn unsere Debatten auch meist strittig waren, so waren sie doch vom gemeinsamen Bestreben geprägt, die bestmöglichen Bedingungen für Kinder, Jugendliche und Studenten zu schaffen. In dieser Debatte darüber, wie eine Änderung des der- zeitigen Kooperationsverbotes zwischen Bund und Län- dern aussehen soll, werden die unterschiedlichen Vor- stellungen besonders deutlich. Von unserer Seite liegt den Ländern der Vorschlag einer Änderung von Art. 91 b Grundgesetz seit längerem vor. Unser Vor- schlag findet einen breiten Konsens in Wissenschaft und Gesellschaft, jedoch nicht bei den rot-grün bzw. grün-rot regierten Ländern. Diese haben in den Verhandlungen sehr unverhohlen ein Ziel verfolgt: Der Bund soll ohne jede Zweckbindung mehr Geld an die Länder transferie- ren. Genau dies fordert die SPD nun mit ihrem vorgeleg- ten Antrag, einen neuen Art. 104 c zu schaffen. Sie for- dern, dass den Ländern dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung zugesichert werden und verbinden d B e s k d h u Ih s le F d N s d s A s B n b d d d re d w e d D ü A k g L g a M fe w ti e ra k ru G s s g a is F h (C (D ies mit der Forderung, dass dies erfolgen soll, „ohne die ildungshoheit der Länder einzuschränken“. Es ist mir in Rätsel, wie Sie diese Forderung mit Ihrem Selbstver- tändnis als Bundestagsabgeordnete in Einklang bringen önnen. Gerade Sie als Bundesbildungspolitiker können och nicht ernsthaft daran interessiert sein, dass wir er- ebliche Finanzmittel für Bildung an die Länder geben nd keinerlei Kontrolle über deren Verwendung haben. r Gestaltungsanspruch gerade als Bildungspolitiker ollte ein anderer sein. Die Erfahrung in anderen Bereichen hat uns doch idvoll gezeigt: Nie ist bei einem reinen Transfer von inanzmitteln vom Bund an die Länder gewährleistet, ass das Geld auch zweckgebunden eingesetzt wird. ehmen wir zum Beispiel den Ausbau der Kindertages- tätten: Gern nahmen die Länder die 4 Milliarden Euro es Bundes in Anspruch. Als die Länder jedoch Rechen- chaft ablegen sollten, dass das Geld tatsächlich in den usbau von Kitas gegangen ist, kam ein empörter Auf- chrei. Nachweise über den Verbleib der Gelder des undes? Fehlanzeige! Nachweis über den versproche- en Einsatz der eigenen 4 Milliarden Euro für den Aus- au? Fehlanzeige! Ebenso häufig haben wir erlebt, dass ie zusätzlichen Gelder des Bundes nicht für mehr Bil- ungsausgaben in den Ländern ausgegeben wurden, son- ern statt dessen die eigenen Finanzen im Bildungsbe- ich gesenkt wurden. Wir Unionspolitiker wollen unserem Auftrag als Bil- ungspolitiker auf Bundesebene gerecht werden. Wir ollen Gestaltungsspielraum für bessere Bildung, und ntsprechend fordern wir, dass Steuergelder genau für en Zweck eingesetzt werden, für den sie bestimmt sind. as bedeutet, dass es zumindest einer Zielvereinbarung ber die Verwendung der Mittel bedarf. Wir alle wollen Transparenz, Vergleichbarkeit der bschlüsse und Bildungsmindeststandards. Eine stär- ere Kooperationskultur ist wünschenswert und drin- end geboten. In inhaltlicher Hinsicht bietet sich den ändern zum Beispiel im Bereich der besseren Ver- leichbarkeit von Bildungsstandards und Abschlüssen uch ohne Änderung des Grundgesetzes bereits heute die öglichkeit, beispielsweise über die Kultusministerkon- renz zu einer Einigung zu kommen. Ich würde mir ünschen, dass diese Möglichkeit besser genutzt würde. Wir, die Abgeordneten der christlich-liberalen Koali- on, treten für einen modernen Föderalismus ein, der ine Kooperationskultur ermöglicht. Doch diese Koope- tion kann sich nicht auf bloße Finanzhilfen beschrän- en, diese Kooperation muss zu inhaltlichen Verbesse- ngen der deutschen Bildungspolitik führen. Unser Angebot, durch die Änderung des Art. 91 b rundgesetz wenigstens eine Ausweitung der verfas- ungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundes im Hoch- chulbereich herbeizuführen, da sich bisher keine Eini- ung für eine verstärkte Kooperation im Schulbereich bzeichnet, haben Sie blockiert. Was die Länder wollen, t lediglich, dass der Bund mehr Steuerpunkte, also inanzmittel des Bundes abgibt und sich sonst heraus- ält. 32342 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Sie von der Opposition haben unseren Vorschlag zur Änderung des Art. 91 b Grundgesetz abgelehnt und da- mit der dringend notwendigen Zusammenarbeit im Wis- senschaftsbereich eine Absage erteilt. Es wäre für den Bildungsstandort Deutschland gut, wenn Sie und die rot- grün und grün-rot regierten Länder zu einer konstrukti- ven, inhaltsbezogenen Beratung zurückfänden. Oliver Kaczmarek (SPD): Es ist schon auffällig, dass in der Bildungspolitik die Menschen eindeutig von Bund und Ländern eine engere Kooperation erwarten und sich gleichzeitig so wenig bewegt. Kaum eine Um- frage, kaum eine Verbändemeinung, kaum eine Veran- staltung zur Bildungspolitik, wo nicht das grundgesetzli- che Kooperationsverbot in der Bildungspolitik von den Menschen massiv infrage gestellt wird. Und gleichzeitig kaum eine Debatte im Deutschen Bundestag, wo immer wieder so deutlich wird, wie die schwarz-gelbe Regie- rung Politik gegen den gesunden Menschenverstand macht. Ich bin der festen Überzeugung: Die großen Heraus- forderungen im Bildungswesen werden Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam lösen können. Der Bund hat hier eine besondere Verantwortung, beim Aufbau bzw. beim Erhalt einer öffentlichen Bildungsinfrastruk- tur mitzuhelfen, sei es beim Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung im frühen Kindesalter, beim Ausbau des Ganztagsschulangebots, bei der Verwirklichung inklusi- ver Bildung, bei der Neuauflage des Hochschulpakts, beim Ausbau sozialer Infrastruktur rund um die Hoch- schulen oder bei der Bekämpfung des funktionalen An- alphabetismus. Deshalb ist es umso weniger verständ- lich, dass die Bundesregierung weiterhin beharrlich bei einer Minigrundgesetzänderung bleibt, die es maximal ermöglicht, dass Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen von überregionaler Bedeutung kooperie- ren können. Darüber mag man diskutieren, aber das wird den Anforderungen an eine gemeinsam verantwortete Bildungsinfrastruktur nicht im Ansatz gerecht. Die schwarz-gelbe Koalition blockiert mit ihrem sturen Fest- halten daran den Weg in einen Konsens der Verantwor- tungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen für Bildung. Dazu gibt es Alternativen. Die SPD hat in dieser Wahlperiode immer deutlich gemacht, dass wir für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes sind. Wir haben dazu konkrete Vorschläge gemacht, wie wir hier zu ei- nem Konsens kommen können, um den umfassenden Anforderungen an gemeinsame Bildungspolitik gerecht zu werden, ohne dass einer der Partner übervorteilt wird oder grundsätzliche Zuständigkeiten vermengt oder in- frage gestellt werden. Aber die schwarz-gelbe Koalition weigert sich weiterhin, darüber überhaupt Verhandlun- gen aufzunehmen, und blockiert damit den dringend be- nötigten Konsens. Nun höre ich schon, wie die Ministerin den Bundesrat ermahnt, er möge einen unter den Ländern konsensfähi- gen Vorschlag vorlegen. Das ist aber ein reines Ablen- kungsmanöver, denn jeder weiß, dass der Vorschlag der Bundesregierung im Deutschen Bundestag keine verfas- s ti a B z d W s g d s m d n e n m m ro h g d s s u c e w V b h re d e e fe g m M n in s m ä K e tä d d s a s u o (C (D ungsändernde Mehrheit finden wird. In so einer Situa- on müsste die Regierung eigentlich Gespräche darüber ufnehmen, wie man zu einem Ergebnis kommt, das im undestag den weitestgehenden Konsens darstellt und wischen Bundesrat und Bundestag unstrittig ist. Statt- essen fahren Sie die Abstimmungen lieber vor die and. Diese Blockade ist unverantwortlich. Die SPD hat hier im Deutschen Bundestag einen Vor- chlag zur Einführung eines Art. 104 c im Grundgesetz emacht, der eine gemeinsame Finanzierung von Bil- ungsaufgaben durch Bund und Länder ermöglicht. Wir tellen uns vor, dass die Länder mit dem Bund in ge- einsam verantworteten Bildungsaufgaben, insbeson- ere im Ausbau der Bildungsinfrastruktur, Kooperatio- en vereinbaren und gemeinsam finanzieren. Uns geht s nicht um vermischte Zuständigkeiten oder das rein fi- anzielle Engagement des Bundes, uns geht es um ge- einsam wahrgenommene Verantwortung in der Ge- einschaft von Bund, Ländern und Kommunen. Dem Bundesrat liegen dazu mehrere Initiativen aus t bzw. rot-grün regierten Bundesländern vor. Jüngst aben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einen emeinsamen Entschließungsantrag für den Bundesrat azu formuliert. Die beiden Länder zeigen damit, dass ie an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert ind. Deshalb ist unsere Bitte an die Bundesregierung nd an die derzeitige Bundesbildungsministerin: Ma- hen Sie endlich ein glaubwürdiges Angebot für eine chte Kooperation von Bund und Ländern im Bildungs- esen. Machen Sie den Fraktionen des Bundestages ein erhandlungsangebot. Lassen Sie uns dann über den esten Weg streiten. Aber bitte geben Sie Ihre Blockade- altung beim Kooperationsverbot endlich auf. Sie riskie- n sonst leichtfertig Fortschritt und Leistungsfähigkeit es deutschen Bildungssystems. Swen Schulz (Spandau) (SPD): Nachdem die SPD inen Masterplan zu Ganztagsschulen in den Bundestag ingebracht hat, gab es vor wenigen Wochen diesen öf- ntlichen Kommentar: „Wir müssen daher das Grund- esetz ändern, damit ein bundesfinanzierter Masterplan öglich wird. Das heißt, die verfassungsrechtlichen öglichkeiten des Bundes auszuweiten, damit er sich fi- anziell in der Schulpolitik einbringen kann, aber auch haltliche Mitspracherechte im Schulbereich erhält.“ So chreibt die Bundesministerin in einer eigenen Presse- itteilung unter dem Titel „Wanka fordert Grundgesetz- nderung“. Wer jetzt erwartet, dass die Ministerin oder gar die oalition aktiv wird und einen diskutablen Vorschlag zu iner Grundgesetzänderung macht, wird jedoch ent- uscht; denn sicherheitshalber erklärte die Ministerin in er Pressemitteilung gleich, dass sie die Länder auffor- ert, eine gemeinsame Position zu erarbeiten, mit der sie ich dann auseinandersetzen wolle. Es bleibt also alles beim Alten: Wanka gibt – wie uch beim BAföG oder bei der Förderung des wissen- chaftlichen Nachwuchses – wohlfeile Erklärungen ab nd lehnt sich anschließend zurück, allerdings nicht, hne sich in Interviews über die Schulpolitik der Länder Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32343 (A) ) )(B) und zentrale Abiturprüfungen auszulassen, wo sie an- sonsten keine Gelegenheit versäumt, ihre Untätigkeit mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder zu rechtferti- gen. Das sind Interviews als Politikersatz. Mit dem Fin- ger wird auf die Länder gezeigt, statt selbst zu handeln. Aber warum sollte die Ministerin es anders halten als die Bundeskanzlerin? Erst über die Bildungsrepublik Deutschland schwadronieren, dann nichts für die Schu- len machen, sich auch nicht für die Aufhebung des Ko- operationsverbotes für die Bildung einsetzen und jüngst den Deutschen Schulpreis 2013 verleihen: Das ist großes Staatstheater, aber eben nur Theater. Im CDU-Wahlprogramm – eigentlich ja eine ganz spannende Wundertüte – kommt die Änderung des Grundgesetzes dann auch nur im Zusammenhang mit he- rausragender Forschung vor. Darum geht es bei der von der Koalition vorgeschlagenen Änderung des Art. 91 b Grundgesetz: Sie will ausschließlich den Einstieg des Bundes in die Finanzierung ausgewählter Forschungs- einrichtungen von überregionaler Bedeutung ermögli- chen. Um die Bildung in der Breite, um die Hochschulen – geschweige denn Schulen –, geht es der CDU ganz und gar nicht. Wir hingegen haben mit dem neuen Kooperationsarti- kel 104 c Grundgesetz die gesamte Bildung im Blick. Uns geht es nicht um die Förderung von Leuchttürmen, sondern um die dringend benötigte Unterstützung der Länder für ihre Hochschulen, Berufsschulen, Schulen und Kitas. Im Grundsatz sehen das, das sei hier betont, alle drei Oppositionsfraktionen so. Sie alle haben verschiedene Initiativen in den Bundestag eingebracht. Ich behaupte sogar, dass sich mindestens der Bildungsausschuss, wahrscheinlich sogar der Bundestag, ganz schnell auf eine Zweidrittelmehrheit für die Aufhebung des Koope- rationsverbotes für die Bildung verständigen könnte. Doch die Radikalföderalisten in wenigen unionsregier- ten Ländern haben das verhindert. Darum lehnt die Koalition hier jede Initiative ab. Uns dann aber die Blockade Ihres Schmalspurantrages vorzuwerfen, ist nachgerade grotesk. Aber es kommt die neue Legislaturperiode, es kom- men auch Landtagswahlen, und es kommt die Zeit der Kooperation von Bund und Ländern. Wir schaffen es – nicht heute, aber morgen. Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP): Mit den vor- liegenden Schaufensteranträgen werfen die Oppositions- fraktionen Nebelkerzen. Die von den Koalitionsfraktio- nen getragene Bundesregierung hat mit dem Gesetz- entwurf zur Änderung von Art. 91 b Grundgesetz einen Vorschlag unterbreitet, der es durch eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern ermögli- chen würde, über befristete Projekte hinaus zu fördern. Bund und Länder würden in die Lage versetzt, im Wis- senschaftsbereich zentrale Zukunftsprojekte gemeinsam auf den Weg zu bringen. Wir wollen eine breite und nachhaltige institutionelle Förderung von Hochschulen durch den Bund ermöglichen, um das Zusammenwirken v d Z z fr b im p z E h w u g F g e L G h p h ti im d s le d L J D s d v te Ä fü im s s ih s e p s re G m S ra Z J (C (D on Hochschulen und außeruniversitärer Forschung urch den Abbau rechtlicher Schranken zu beflügeln. Die vorgeschlagene, konsensfähige Ausweitung der usammenarbeit von Bund und Ländern bei der Finan- ierung im Hochschulbereich wird von den Oppositions- aktionen im Bundesrat aus parteitaktischem Kalkül lockiert. Dabei könnte ein besseres Zusammenwirken Bereich der Hochschulen auch für andere Bereiche ositive Wirkung entfalten. Diese Auffassung unterstüt- en beinahe einmütig alle Wissenschaftsorganisationen. s ist mehr als erstaunlich, dass sich die Antragsteller ierüber in so arroganter Weise hinwegsetzen, und be- eist einmal mehr die Inkompetenz von SPD, Linken nd Grünen im Zukunftsfeld der Wissenschaftspolitik. Die Oppositionsfraktionen müssen den Hochschulen egenüber erklären, warum sie ihnen eine institutionelle örderung durch ihre Blockade im Bundesrat verwei- ern. Die FDP-Fraktion hat grundsätzlich Sympathie für ine Neuregelung der Zusammenarbeit von Bund und ändern, die über den Hochschulbereich hinausreicht. erade das Agieren der Sozialdemokraten, die sich eute als Stimme der Vernunft und Retter der Bildungs- olitik in Deutschland gerieren wollen, ist mehr als euchlerisch, war es doch die SPD, die erst das Koopera- onsverbot im Jahr 2006 zu Zeiten der Großen Koalition Grundgesetz verankert hat. Bereits damals hat sich ie FDP-Fraktion dagegen ausgesprochen, und wir las- en uns heute nicht von denselben Sozialdemokraten be- hren, wie unser Verfassungsgefüge im Bereich der Bil- ungs- und Wissenschaftsverantwortung in unserem and zu organisieren sei. Die christlich-liberale Koalition hat in den letzten vier ahren weit mehr für Bildung und Wissenschaft in eutschland getan, als es die linken und grünen Illu- ionspolitiker jemals fertigkriegen würden. Mit Blick auf die für Grundgesetzänderungen erfor- erlichen Zweidrittelmehrheiten und den Umstand, dass onseiten der Länder kein gemeinsamer Vorschlag un- rbreitet wurde, halten wir die von uns vorgeschlagene nderung von Art. 91 b Grundgesetz als ersten Schritt r eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern Bildungsbereich für unbedingt geboten. Die Opposition sollte sich nicht weiter sperren. Sie ollte den Weg für die Änderung von Art. 91 b Grundge- etz freimachen, anstatt mit Schaufensteranträgen von rer Blockadepolitik im Bundesrat abzulenken. Univer- itäten und Fachhochschulen könnten bereits heute von iner stärkeren Unterstützung profitieren, wenn die Op- osition nicht blockiert hätte. Das wissen die Wissen- chaftler, die Lehrer, die Eltern, das wissen die Studie- nden und Schüler, und das werden wir bei jeder elegenheit immer wieder ins Gedächtnis rufen. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Fast möchte an meinen, im Bundestag herrsche in dieser Woche ommerschlussverkauf nach dem Motto „Alles muss us“. So scheint es auch bei dem leidigen Thema der uständigkeit für Bildungspolitik zu sein. Mehr als drei ahre haben wir darauf gewartet, dass die Bundesregie- 32344 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) rung und die Koalition sich endlich zu einer größeren Verantwortung in Fragen der Bildungspolitik bekennen. Dann gebaren sie ein Mäuschen, und das wird nun nicht einmal das Hohe Haus passieren. Was ist passiert? Im Jahre 2006 haben der Bund und die Länder entschieden, dass Bildungspolitik fast voll- ständig in die gesetzgeberische Zuständigkeit der Länder übergeht. Dafür bekamen sie einen bescheidenen finan- ziellen Ausgleich. Das Grundgesetz wurde so geändert, und nun kann der Bund vor allem in Fragen der Hoch- schulpolitik und der Schulpolitik nicht mehr mitspre- chen, auch kein Geld geben. Diese Grundgesetzentscheidung hat sich schon bald als falsch herausgestellt. Hatten die Länder vorher schon nicht genug Geld, Bildung vernünftig zu finanzieren, reicht es heute erst recht nicht mehr aus. Die Länder aber reformierten auf Teufel komm raus herum mit dem Ef- fekt, dass die Vergleichbarkeit der Bildungswege und Abschlüsse immer schlechter wurde. Für die Bildungser- gebnisse, die mindestens seit PISA 2000 unter heftiger Kritik stehen, gab es nur geringe Verbesserungen, und die hatten eher nicht mit der Länderzuständigkeit zu tun. Wen wundert es da, dass die Bevölkerung in ganz Deutschland immer lauter mehr oder inzwischen sogar die alleinige Bundeszuständigkeit in der Bildung fordert? Die Fraktion Die Linke hat darum bereits im Februar 2010 in einem Antrag die Aufhebung des Ko- operationsverbotes in der Bildung gefordert. Heute nun steht er endlich wieder auf der Tagesordnung. Inzwischen sind weitere und weiter gehende Anträge der Opposition, auch von meiner Fraktion, gefolgt. In- zwischen gibt es auch im Bundesrat Gesetzentwürfe aus zwei Ländern, mit denen das Kooperationsverbot aufge- hoben oder die Auswirkungen wenigstens mit mehr Geld abgemildert werden sollen. Doch die Bundesregierung, die Koalition und die Länder, in denen ihre Parteien regieren, bleiben stur. Im vergangenen Jahr nun kam es dennoch zu einem Gesetz- entwurf, mit dem mehr Zusammenarbeit in Bereichen der Hochschulpolitik ermöglicht werden soll. Doch da- mit würde man nur die auslaufende Exzellenzinitiative der Bundesregierung auf dauerhafte Füße stellen. Für den gesamten Hochschulbetrieb und vor allem für die Schulpolitik hätte das keinerlei positive Auswirkungen. Darum haben sich die Oppositionsparteien geweigert, dieser Minilösung zuzustimmen. Ohne die Stimmen der Opposition, auch im Bundes- rat, aber kommt keine Grundgesetzänderung zustande. Und darum wird es in dieser Wahlperiode keine Grund- gesetzänderung mehr geben. Offensichtlich hat sich diesmal auch die SPD ihre Zustimmung nicht abkaufen lassen, wie das beim Bildungs- und Teilhabepaket noch der Fall war. Es ist ja auch Wahlkampf. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Ände- rung würde aber auch nichts an dem beklagenswerten Zustand bundesdeutscher Bildungspolitik ändern. Dabei nämlich geht es um die Finanzierung von Inklusion, Schulsozialarbeit, Ganztagsschulen, Lehrerausbildung, F h L le v d G u s a B fo b A H u U d fü s u ra v h B c b B B g n d w M le v in u k a v w s v m d e s (C (D ort- und Weiterbildung, um die Ausbildung von Erzie- erinnen und Erziehern, um die bessere Ausstattung mit ehr- und Lernmitteln, um Schulsanierungen, um Schü- rbeförderung, Schulmittagessen, um die Finanzierung on allgemeiner Weiterbildung, von Hochschulen und em dazugehörigen Lehrpersonal und anderem. Darum bleiben wir dabei: Wir brauchen eine echte emeinschaftsaufgabe in der Bildung. Bund, Länder nd Kommunen müssen diese Aufgabe gemeinsam chultern, soll Bildung in Deutschland besser werden. Doch mit einer trügerischen Hoffnung will ich noch ufräumen: Wenn in allen Ländern, einschließlich ayern, neben dem Gymnasium nur noch eine Schul- rm existiert, wenn im Abitur alle die gleichen Aufga- en lösen müssen, dann ist das Grundproblem, die starke bhängigkeit des Bildungserfolges von der sozialen erkunft immer noch nicht gelöst. Die Zuweisung zu unterschiedlichen Schulformen mit nterschiedlichen Bildungszielen beseitigt diese soziale ngerechtigkeit eben nicht. Dafür brauchen wir ein an- eres Lehren und Lernen in einer Gemeinschaftsschule r alle Kinder, die von den Lernenden und ihren unter- chiedlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen ausgeht nd niemanden abstempelt, anstatt einseitig immer da- uf zu schielen, wie Bildung am besten wirtschaftlich erwertbar ist. Nur wenn wir diesen Paradigmenwechsel bundesweit inbekommen, haben Kinder und Jugendliche in allen undesländern die gleichen und dazu die besseren Chan- en und werden sich Bildungsergebnisse nachhaltig ver- essern. Das gilt für die Starken ebenso wie für die mit enachteiligungen. Darum bleiben wir dabei: Die Gemeinschaftsaufgabe ildung muss ins Grundgesetz, und überall brauchen wir ut ausgestattete Gemeinschaftsschulen, die allen Ler- enden bessere Chancen bieten als heute. Das geglie- erte Schulsystem aus dem 19. Jahrhundert muss über- unden werden. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die enschen in Deutschland haben die Nase voll von feh- nden Kitaplätzen, maroden Schulen, überfüllten Uni- ersitäten. Sie sind genervt vom Zuständigkeitsgerangel der Bildungspolitik – so sehr, dass sich in Meinungs- mfragen mehr als Zweidrittel eine Bundesbildungs- ompetenz wünschen. So verständlich dieser Wunsch auf den ersten Blick uch ist: Gute Schulen können nicht von Berlin aus erordnet, sondern nur vor Ort gemacht und gestaltet erden. Zur besseren Vergleichbarkeit von Schulab- chlüssen und gegen Mobilitätshürden helfen vielmehr erlässliche Bildungsstandards, die seitens der Kultus- inisterkonferenz auf den Weg gebracht wurden. Was es zur Verbesserung der Situation in den Bil- ungseinrichtungen vor Ort aber dringend braucht, ist ine enge, verlässliche, dauerhafte Kooperation zwi- chen Bund und Ländern, um die großen bildungs- und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32345 (A) ) )(B) wissenschaftspolitischen Herausforderungen der Gegen- wart und Zukunft anzugehen; denn Bildungspolitik ist auch Sozial-, Integrations- und Wirtschaftspolitik. Bil- dung ist kein Kostenfaktor, sondern Investitionstreiber und Zukunftsrendite. Deswegen muss der Bund mitge- stalten dürfen. Genau das hat die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD mit der Föderalismusreform von 2006 unmög- lich gemacht und blockiert: Durch das faktische Koope- rationsverbot im Grundgesetz zwischen Bund und Län- dern wurde die Bundesseite aus jeder politischen wie finanziellen Mitverantwortung für den Schulbereich herausgedrängt. Das verhindert nicht nur ein kluges ge- samtstaatliches Handeln, das ist auch peinlich für ein Land der Dichter und Denker. Zu einer international ver- netzten Volkswirtschaft und modernen Wissensgesell- schaft wie der Bundesrepublik passt bei so zentralen Zu- kunfts- und Innovationsfeldern wie der Bildung und Wissenschaft keine Kleinstaaterei. Das Kooperationsverbot haben wir daher von Anfang an abgelehnt, und wir kämpfen seit 2006 dafür, es wie- der aus unserer Verfassung zu kippen; denn die Befürch- tungen, die wir damals hatten, sind eingetreten: Noch immer ist unser Bildungs- und Wissenschaftssystem bundesweit unterfinanziert, Qualität und Leitungsfähig- keit lassen zu wünschen übrig. Das sehen wir allein, wenn wir die mangelnde Durchlässigkeit, die hohe Zahl der Bildungsverlierer sowie die fehlende Chancen- und Bildungsgerechtigkeit betrachten. Das haben uns in dieser Woche auch die OECD- Studie „Bildung auf einen Blick“, der „Chancenspiegel“ der Bertelsmann-Stiftung und die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks erneut ins bildungs- und wissenschaftspolitische Stammbuch geschrieben. Ein Hauptgrund dafür ist die unzureichende Ausfinanzierung des Bildungssystems; denn der Bund hat den Löwenan- teil der Steuereinnahmen, die Länder die Zuständigkeit. Beide staatlichen Ebenen müssen sich an die Schulden- bremse halten. In ärmeren Ländern, die unter massivem Konsolidierungsdruck stehen oder die Bildungsausgaben kaum priorisieren können, droht sich die Schulden- bremse zur bedrohlichen Bildungsinvestitionsbremse auszuwirken. Daran hat auch der Mittelaufwuchs im Bundesbil- dungsministerium in dieser Wahlperiode strukturell nichts verändert. Beispielsweise wurde das zentrale Pro- blem einer bundesweit erodierenden Grundfinanzierung der Hochschulen durch kurzzeitige Sonderprogramme wie Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Qualitäts- pakt Lehre keinesfalls gelöst, sondern durch gleichzeitig stark gestiegene Kofinanzierungspflichten beim Pakt für Forschung und Innovation zur Förderung der außeruni- versitären Forschungseinrichtungen noch verschärft. Kurzfristige Wissenschaftspakte bringen eben keine dauerhaften Lösungen. Hinzu kommt, dass das Kooperationsverbot im Bil- dungsbereich zu ineffizienten Krücken und bürokra- tischsten Umgehungen der Grundgesetzregeln geführt h s F z – fö E s ri n d m d L P u K – ta S H k fü g A g R d m d V n d re v z g ru T „ z s d e la d s m u n k (C (D at. Das kann jeder beispielhaft am größtenteils erfolglo- en Bildungs- und Teilhabepaket erkennen. Die direkte örderung guter Ganztagsschulen wäre stattdessen viel ielführender gewesen, um alle Kinder und Jugendlichen und vor allem die bildungsbenachteiligten – gezielt zu rdern. Als grüne Bundestagsfraktion wollen wir daher eine rmöglichungsverfassung für Bildungs- und Wissen- chaftskooperation statt unzeitgemäßer Verfassungsbar- eren. Unser Leitbild ist ein kooperativer anstelle eines ur kompetitiven oder sogar konfrontativen Bildungsfö- eralismus. Gesamtstaatliches Handeln und Finanzieren uss – wieder – möglich sein. Wenn das Kooperationsverbot aufgehoben würde, ann wären feste Bund-Länder-Vereinbarungen zur ösung großer bildungs- und wissenschaftspolitischer robleme machbar. Dann gäbe es kein Rummogeln um nsere Verfassung mehr, sondern transparente, klare ooperationsregeln. Dann ließe sich unter anderem nach dem großen Erfolg des ersten – ein zweites Ganz- gsschulprogramm verabreden, eine gemeinschaftliche tudienplatzfinanzierung auch nach dem Auslaufen des ochschulpaktes 2020 und die Verwirklichung von In- lusion in unserem Bildungssystem. Genau deswegen haben wir Verfassungsänderungen r den Bildungs- und Wissenschaftsbereich vorgeschla- en, die am Art. 91 b Grundgesetz andocken und einen rt. 104 c einführen. Für eine Einigung auf eine Grund- esetzänderung hatten wir vor über zwei Jahren einen eformkonvent vorgeschlagen, um eine tragfähige Än- erung zu erarbeiten, die die notwendige Zweidrittel- ehrheit in Bundestag und Bundesrat erzielt. Sie von en Koalitionsfraktionen haben sich leider auf beide orschläge nicht eingelassen: weder auf eine weite Öff- ung noch auf den notwendigen Verhandlungsprozess. Sie haben eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen, ie eine Lösung nur vorgaukelt. Nicht nur, dass der Be- ich Bildung im Koalitionsentwurf außen vor bleibt, ielmehr geht er im Wissenschaftsbereich auch an der entralen Herausforderung vorbei. Der Vorschlag war änzlich ungeeignet, die erodierende Grundfinanzie- ng der Hochschulen zu stoppen oder diesen fatalen rend umzukehren. Sie wollten neben den Vorhaben lediglich einzelne Einrichtungen von überregionaler Bedeutung“, also um Beispiel exzellente Institute oder Exzellenzuniver- itäten fördern können. Daher ist es nur folgerichtig, ass Sie Ihren Regierungsentwurf heute gar nicht mehr inbringen, sondern ihn der Diskontinuität unterliegen ssen und damit stillschweigend beerdigen. Ihnen ging es nur um Leuchttürme mit einer fragwür- igen internationalen Strahlkraft. Wir wollen das ge- amte Bildungssystem zum Leuchten bringen. Daher uss das Kooperationsverbot kippen. Das Thema wird ns weiter begleiten, und wir hoffen, dass es in der ächsten Wahlperiode angepackt und gelöst werden ann. 32346 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – System der Organtransplantation in Deutschland nachhaltig stärken: Konse- quenzen aus den Manipulationen an Patien- tendaten in deutschen Transplantationskli- niken – Transparenz und öffentliche Kontrolle im Prozess der Organspende herstellen – Organspende in Deutschland transparent organisieren (Tagesordnungspunkt 15) Rudolf Henke (CDU/CSU): In Deutschland warten derzeit rund 12 000 Patienten auf eine Transplantation. Etwa 1 000 Menschen davon sterben jedes Jahr, bevor sie ein lebensrettendes Organ erhalten. Im Jahr 2012 ist die Zahl der gespendeten Organe ge- genüber 2011 bundesweit um 12,8 Prozent auf 3 511 ge- sunken. Sie hat damit den niedrigsten Stand seit zehn Jahren erreicht. Der „Tod auf der Warteliste“ ist damit noch näher gerückt als zuvor. Dieser Trend, der sich im ersten Quartal 2013 fortge- setzt hat, ist auf die monatelangen Negativschlagzeilen über aufgedeckte Manipulationen bei der Organvergabe zurückzuführen. Wir alle wollen die Spendenbereitschaft sowohl bei der Lebendspende als auch bei der postmortalen Organspende wieder erhöhen. Wichtigstes Ziel muss es deshalb sein, das offenbar geschmolzene Vertrauen in und die Akzep- tanz der Bevölkerung für das Transplantationswesen zu- rückzugewinnen. Dazu beraten wir heute abschließend einen interfrak- tionellen Antrag zur Stärkung der Organtransplantation sowie Anträge der Linksfraktion und der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen zur Transparenz der Organspende. Bereits in der vergangenen Sitzungswoche haben wir mit den Regelungen des Beitragsschuldengesetzes Mani- pulationen an Patientendaten mit dem Ziel der Bevorzu- gung von Patienten unter Strafe gestellt. Die unrichtige Erhebung oder Dokumentation sowie die Übermittlung eines unrichtigen Gesundheitszustandes von Patienten an Eurotransplant ist damit in Zukunft ausdrücklich ver- boten. Daneben werden die Richtlinien zur Transplantations- medizin der Bundesärztekammer zukünftig unter einen Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministe- riums gestellt. Damit machen wir deutlich: Das System der Organspende und des Transplantationswesens hat sich im Grundsatz bewährt. Forderungen nach einer staatlichen Organisation der Organspende und -vertei- lung erteilen wir damit eine klare Absage. Der Staat kann die Organspende nicht besser und sicherer organi- sieren als die Selbstverwaltung. Es bleibt vor allem auch w n v O in b d u d A d ti b d E d re d s w Ü z le e g A d g e w tr p je w B s d te d s v a n d u P e s v (C (D eiterhin sinnvoll, die Spende, die Verteilung von Orga- en und die Operation der Empfänger organisatorisch oneinander zu trennen. Getroffene Entscheidungen bei der Vermittlung von rganen nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht sollen Zukunft auf eine verbesserte und fundiertere Daten- asis gestellt werden. In unserem fraktionsübergreifen- en Antrag fordern wir deshalb eine einheitliche und mfassende Datenerhebung im gesamten Prozessablauf er Transplantationsmedizin. Mit diesen Erkenntnissen ebnen wir den Weg für den ufbau eines Transplantationsregisters, das wesentlich azu beitragen kann, „Transparenz, Verteilungsgerech- gkeit und Qualität in der Transplantationsmedizin zu efördern“, wie es der 116. Deutsche Ärztetag im Mai ieses Jahres in einer Resolution gefordert hat. Mit der inrichtung eines Transplantationsregisters kann zudem ie Vergleichbarkeit zwischen den Transplantationszent- n erhöht werden. Wir fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, ie Verfahren der einrichtungsübergreifenden Qualitäts- icherung in der Transplantationsmedizin weiterzuent- ickeln und auszubauen. Zugleich sind natürlich die Länder gefordert, ihren berwachungspflichten gegenüber den Transplantations- entren nachzukommen, um Verstöße in Zukunft schnel- r aufdecken und ahnden zu können. Unsere gesetzgeberischen Maßnahmen können aber rst nach und nach wirken. Neben den Gesetzesänderun- en brauchen wir vielfältige weitere Anstrengungen zur ufklärung der Bevölkerung. Niemand denkt gerne arüber nach, aber jeder von uns kann in eine Situation eraten, in der nur eine Organspende ein Weiterleben rmöglicht. Selbstverwaltung und Politik haben nach Bekannt- erden der Verstöße rasch reagiert und schärfere Kon- ollen eingeführt, sodass heute in der deutschen Trans- lantationsmedizin mehr Transparenz und Sicherheit als zuvor bestehen. Um das Vertrauen in das System der Organspende iederherzustellen, müssen alle im Gesundheitswesen eteiligten weiter an einem Strang ziehen, um Miss- tände abzustellen. Organspende ist ein Werk der Nächstenliebe, das über en Tod hinausgeht. Machen wir dieses Werk der Nächs- nliebe stärker als alle regelwidrige Manipulation. Noch ein Gedanke zum Schluss: Wenn es stimmt, ass der vorhin erwähnte Rückgang der Spendebereit- chaft auf die Erosion des Vertrauens in die Verteilung on Organen zurückzuführen ist und wenn dies eine Re- ktion auf das Bekanntwerden von Manipulationen in ei- igen Fällen darstellt, dann sind mit den Patienten auf en Wartelisten die Falschen bestraft und müssen jetzt nnötig leiden. Denn die auf der Warteliste stehenden atienten sind ja nicht der Manipulation schuldig. Wenn ines von acht Organen gar nicht mehr zur Verfügung teht, dann bedeutet das verlängertes Leiden und den orzeitigen Tod für mindestens 125 Menschen mehr als Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32347 (A) ) )(B) in den Jahren zuvor. Diese Zahl ist höher als die Zahl de- rer, die aufgrund der aufgedeckten Manipulationen ein ihnen eigentlich zugedachtes Organ nicht erhalten ha- ben. Der Rückgang der Organspendebereitschaft hat für die schwerkranken Patienten somit oft tödliche Folgen. Sie haften so mit ihrem Leben für das Fehlverhalten an- derer, obwohl sie selbst nichts falsch gemacht haben. Ich schildere dies deshalb so klar, weil ich mit einem Appell an unsere Mitbürger schließen möchte: Lassen Sie sich vom Werk der Nächstenliebe in Gestalt der Bereitschaft zur Organspende nicht abhalten, auch nicht durch einige inzwischen abgestellte Manipulationen. Wir als Gesetz- geber sorgen dafür, dass die Urheber solcher Manipula- tionen in Zukunft sicher bestraft werden können. Be- straft werden dann diejenigen, die sich nicht an Recht und Gesetz gehalten haben. Erklären Sie aber weiterhin Ihre Organspendebereitschaft, und sorgen Sie so dafür, dass nicht die schwerkranken Mitmenschen zum Opfer werden! Lassen wir nicht aus Zorn und Ärger und berechtigter Kritik im Ergebnis Unschuldige leiden! Stefanie Vogelsang (CDU/CSU): Vorab möchte ich der Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz ein großes Kompliment aussprechen. Mit großem persönlichen En- gagement hat sie sich des Themas Organspende in den vergangenen Monaten sehr gründlich angenommen. Es fanden viele Gesprächsrunden statt. Die Bericht- erstatter im Gesundheitsausschuss haben sich im vergan- genen Monat im Rahmen einer Delegationsreise über Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise der Stiftung Euro- transplant im holländischen Leiden informiert. Viele Sachverständige waren eingeladen, und wir haben uns bewusst bei vielen Themen Zeit gelassen und stets ver- sucht, alle Akteure in das Boot zu holen. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, einen fraktionsübergrei- fenden Antrag zu formulieren. Vor noch nicht einmal einem Jahr haben wir das Transplantationsgesetz umfassend geändert. Die Novel- lierung setzte Vorgaben der Europäischen Union zu Qua- litäts- und Sicherheitsstandards in der Transplantations- medizin um. Mit dem verabschiedeten Gesetz wurden die Kontrollinstrumentarien gestärkt und die Grundsätze für ein gerechtes und funktionierendes Transplantations- system gelegt. Weiter wurde die unabhängige Prüfungs- und Überwachungskommission gesetzlich verankert, ihre Ermittlungsbefugnisse wurden gestärkt, und Vertreter staatlicher Stellen wurden in die Kommission berufen. Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser sind gegenüber der Prüfungs- und Überwachungskom- mission zur Mitwirkung an Prüfungen verpflichtet. Umso größer war der Schock, als nur kurze Zeit nach der Verabschiedung dieses Änderungsgesetzes die Mani- pulationen von Patientendaten, die zu einer bevorzugten Organvergabe an diese Patienten führten, bekannt wur- den. Ganz bewusst wurden eigene Patienten auf der War- teliste nach vorn gerückt, ganz bewusst wurde gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer verstoßen. In drei von vier Transplantationszentren zeigten sich Auffällig- keiten. a le e s a 9 s S K te d k d b S d li g S w a D s z e s d n L n M v fa o w d s ü is b m g a m B K m d g ti F s g n (C (D Dieser Skandal hatte eine verheerende Auswirkung uf die Bereitschaft zur Organspende: Die Spenderzah- n gingen rapide zurück, die Organspendezahlen sind ingebrochen. Von den im Jahr 2012 realisierten Organ- penden hatten nur noch 10 Prozent einen Organspende- usweis oder eine Patientenverfügung. Das heißt, in 0 Prozent aller Fälle mussten die Angehörigen die Ent- cheidung über die Organspende treffen, weil nichts chriftliches vorlag. Mit unserem gemeinsamen Antrag sollen nun die onsequenzen aus den Manipulationen an Patientenda- n in deutschen Transplantationskliniken gezogen wer- en. Dabei war unser gemeinsames Motto: Gründlich- eit vor Schnelligkeit. Schließlich müssen wir nicht nur ie Interessen der 12 000 Menschen auf der Warteliste erücksichtigen, sondern auch die der potenziellen pender und ihrer Angehörigen. Eine Vergabe der Spen- erorgane muss nach objektiven, transparenten, verläss- chen, nachvollziehbaren und validen Kriterien erfol- en. Schließlich gibt es in Deutschland derzeit nur zehn pender pro 1 Million Einwohner, während beispiels- eise Kroatien 40 Spender pro 1 Million Einwohner ufweist. Dabei hat die große Mehrheit der Menschen in eutschland mit rund 70 Prozent grundsätzlich eine po- itive Einstellung zur Organspende, aber mit nur 22 Pro- ent dokumentieren die wenigsten ihre Bereitschaft in inem Organspendeausweis. Gerade bei der Organ- pende liegen das Leben und der Tod so nahe beieinan- er wie in keinem anderen Bereich; denn der Tod des ei- en Menschen bedeutet die Hoffnung auf ein neues eben für einen oder auch mehrere Patienten, die auf ei- er Warteliste stehen. Diese Verknüpfung löst bei den enschen aber auch Ängste aus. Leider ist es so, dass iele Menschen zwar die Sicherheit haben wollen, dass, lls sie in einer Notsituation sind, genügend Spender- rgane zur Verfügung stehen, aber leider füllen noch zu enige selbst einen Organspendeausweis aus. Aus Stu- ien wissen wir ebenfalls, dass die Menschen eher bereit ind, eine persönliche Entscheidung zu treffen, wenn sie ber das Thema Organspende gut informiert sind. Dies t jedoch unabdingbar mit Vertrauen geknüpft. Wichtig war es uns nun in den vergangen Monaten, ehutsam genau dieses Vertrauen zu schaffen. Denn da- it die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidung, Or- anspender zu werden, treffen können, dürfen sie nicht n unserem Organspendesystem zweifeln. Diese Zweifel üssen wir gemeinsam ausräumen. Eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme ist zum eispiel, dass zukünftig Transplantationsbeauftragte in rankenhäusern installiert werden. Ich möchte aber an- ahnen, dass das Vertrauen in die Krankenhäuser nur urch die Sanktionierung der Manipulationen wiederher- estellt werden kann. Nach wie vor haben die verdäch- gten Ärzte bis heute keine Konsequenzen aus ihrem ehlverhalten ziehen müssen. Wenn die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwalt- chaft vorliegen, müssen dringend die entsprechenden esetzlichen Maßnahmen ergriffen werden, falls die Ma- ipulationen wegen bestehender Gesetzeslücken straffrei 32348 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) bleiben sollten. Für die Politik bedeutet dies, die Konse- quenzen aus diesen Vorgängen zu ziehen, indem der Ge- setzgeber für klare gesetzliche Vorgaben sorgt. Alle im Bundestag vertretenen Faktionen haben dies von Anfang an begrüßt. Die Tatsache, dass jetzt ein Antrag vorliegt, der von allen Fraktionen im Ausschuss gemeinsam aus- gearbeitet worden sei, ist richtig und wichtig, um Ver- trauen zu stärken, damit die Bereitschaft der Bevölke- rung zur Organspende wieder gestärkt wird. In dem nun vorliegenden gemeinsamen Antrag for- dern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Richtlinien der Bundesärztekammer zum Transplantationsgesetz unter einen Genehmigungs- vorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums stellt. Damit soll eine staatliche Rechtsaufsicht über die Richt- linienerstellung sichergestellt werden. Gleichzeitig ist eine einheitliche und umfassende Datenerhebung im ge- samten Prozessablauf der Transplantationsmedizin nö- tig, auch um die Entscheidungen bei der Vermittlung von Organen nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht auf eine verbesserte und fundiertere Datenbasis zu stellen. Alle bei den Manipulationen verantwortlichen Akteure müs- sen strafrechtlich belangt werden. Hier muss der Gesetz- geber handeln, und da sind wir uns auch alle einig. Des- halb fordern wir auch einen jährlichen Bericht in den nächsten drei Jahren über den Fortgang des eingeleiteten Reformprozesses, mögliche Missstände und sonstige ak- tuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin. Außerdem soll der mit den Ländern begonnene Diskus- sionsprozess zum Informationsaustausch über berufs- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen Gesundheits- dienstleister zwischen den Behörden fortgesetzt werden. Es ist insofern ein positives Signal, dass sich der ge- samte Bundestag einig ist, das System der Organtrans- plantation in Deutschland nachhaltig zu stärken. Es ist auch ein positives Signal, dass wir mit großer Mehrheit die Konsequenzen aus dem Organspendeskandal ziehen. Heute ist ein guter Tag für die Menschen in Deutschland, die vom Thema Organspende betroffen sind. Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Ich möchte das Thema Organspende mit einer guten Feststellung be- ginnen: Trotz der vielen unterschiedlichen Ansätze, die uns Parteien auszeichnen und die auch immer wieder zu kontroversen Diskussionen führen, haben wir 2012 mit der Novelle des Transplantationsgesetzes und mit der Einführung der Entscheidungslösung den Menschen be- wiesen: Geht es um wichtige gesundheitliche Themen, dann gibt es in der Politik ein Miteinander! Uns allen gemeinsam ist es gelungen, die Organ- spende und ihre Bedeutung in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, verbunden mit der eindeutigen Botschaft: Die Menschen sind aufgefordert, sich zu entscheiden, ob sie bereit sind, nach ihrem Tod ein Organ zu spenden. Die bekannt gewordenen Manipulationsvorwürfe in vier Transplantationszentren haben uns in unseren An- strengungen leider zurückgeworfen. Das Vertrauen in der Bevölkerung ist erschüttert. Die Zahl der Organspen- den ist stark zurückgegangen. p ü g k m R d h s a a fü s u s z d v S e k te m R li Q K s W B k fa re m D w fü u ta n p T n k w b g te fe d k (C (D Diese dramatische Entwicklung, die durch die Mani- ulationen ausgelöst wurde, hat uns in unserem partei- bergreifenden Ziel, die Organspende in Deutschland emeinsam voranzubringen, nicht auseinanderdividieren önnen. Wir haben die politischen Konsequenzen ge- einsam gezogen. Mit den Änderungen des Transplantationsgesetzes im ahmen des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überfor- erung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung aben wir fraktionsübergreifend wichtige Gesetzesver- chärfungen vorgenommen. Ich möchte mich bei Ihnen n dieser Stelle für die wirklich konstruktive Zusammen- rbeit sehr herzlich bedanken. Eine Bevorzugung von Patienten auf der Warteliste r ein Spenderorgan wird zukünftig nicht mehr möglich ein; denn mit aller Deutlichkeit verbieten wir jetzt die nrichtige Erhebung und die unrichtige Dokumentation owie die Übermittlung eines verfälschten Gesundheits- ustandes der Patienten an Eurotransplant, wenn sie mit er Absicht erfolgen, Patienten auf der Warteliste zu be- orzugen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird je nach chwere mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder iner Geldstrafe geahndet. Außerdem haben wir die Richtlinien der Bundesärzte- ammer einer Begründungspflicht unterworfen und un- r den Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundes- inisterium für Gesundheit gestellt. Dadurch werden die ichtlinien, beispielsweise zur Aufnahme in die Warte- ste, zur Organvermittlung oder zu Maßnahmen der ualitätssicherung transparent und einer staatlichen ontrolle unterworfen. Die Anhörung, die am Montag im Gesundheitsaus- chuss stattgefunden hat, hat uns gezeigt, dass dieser eg der richtige ist, um Akzeptanz und Vertrauen in der evölkerung wiederherzustellen und nachhaltig zu stär- en. Die dort angehörten Experten haben diesen Weg st ausnahmslos bestätigt. Wir haben nach Bekanntwerden der Vorfälle schnell agiert und bereits im vergangenen Jahr Sofortmaßnah- en ergriffen. In einem von Bundesgesundheitsminister aniel Bahr im August 2012 geführten Spitzengespräch urden Verschärfungen der Richtlinie zur Wartelisten- hrung vereinbart. Bei der Aufnahme von Patientinnen nd Patienten auf die Warteliste für eine Organtransplan- tion entscheidet nicht ein Arzt allein, sondern aus- ahmslos eine aus mehreren Ärzten bestehende Trans- lantationskonferenz. Unverzüglich haben die für die Überprüfung der ransplantationszentren verantwortlichen Kommissio- en die Prüfungen aufgenommen; die Erstprüfungen onnten im Mai 2013 abgeschlossen werden. Zukünftig erden die Prüfungen flächendeckend ausgedehnt und eschleunigt durchgeführt. Dazu sind die Verfahren fest- elegt worden, um alle Transplantationszentren mindes- ns einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten zu prü- n. Wir haben außerdem bestimmt, dass Bund und Län- er künftig neben dem Spitzenverband Bund der Kran- enkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32349 (A) ) )(B) Bundesärztekammer und der Deutschen Transplanta- tionsgesellschaft im Stiftungsrat der Koordinierungsstelle DSO mit Sitz- und Stimmrecht vertreten sind. Außerdem werden zwei Patientenvertreter diesem Aufsichtsgre- mium beratend angehören. Im Ergebnis werden im Stiftungsrat der DSO keine Entscheidungen gegen die Stimmen der staatlichen Be- hörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts ge- troffen werden können. Damit haben wir die öffentlich- rechtliche Kontrolle über die DSO erheblich gestärkt. Diese Neustrukturierungen müssen jetzt ihre Wirkungen entfalten. Die Anhörung hat gezeigt, dass verfassungs- rechtliche Bedenken an dieser Stelle keinen Bestand ha- ben. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesen Maßnahmen eine effektive Kontrolle geschaffen haben. Die Diskussionen haben auch gezeigt, dass wir eine einheitliche Datenerhebung im gesamten Prozess der Or- gantransplantation brauchen, um die Ergebnisqualität in der Organtransplantation zu verbessern und letztlich die im Gesetz genannten besonderen Kriterien für die Ver- mittlung von Organen – Dringlichkeit und Erfolgsaus- sicht – noch besser ausbalancieren zu können. Das Fachgutachten zu einem Transplantationsregister, das wir bis Ende des Jahres erwarten, wird uns die not- wendigen Ergebnisse hierzu liefern. Darüber hinaus wer- den wir durch das Transplantationsregister feststellen können, wie sich die Qualität eines Spenderorgans auf die Qualität des Überlebens eines Organempfängers aus- wirkt, und wir werden dadurch erfahren, welche Qualität die Zentren selbst aufzuweisen haben. Wir können auch jedem Patienten die Möglichkeit an die Hand geben, sich über die Ergebnisqualität in den Kliniken zu informieren. Auch dieses ist ein weiterer wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz. Zusammenfassend können wir feststellen: Auf allen Ebenen wurde seit Bekanntwerden der Manipulations- vorwürfe gemeinschaftlich viel getan. Die Verantwortli- chen haben gehandelt. Selbstverwaltung und Politik ha- ben gezeigt, dass innerhalb des bestehenden Systems schnell und effektiv reagiert werden kann. Eine Neuord- nung des Systems hätte hier nicht mehr leisten können. Wir haben den Menschen auch gezeigt, dass der Poli- tik dieses Thema so wichtig ist, dass alle Parteien hier gemeinsam die Verantwortung mittragen und diese Ver- antwortung sehr ernst nehmen. Mit den jetzt erfolgten Verschärfungen des Gesetzes und dem gemeinsamen Antrag zur nachhaltigen Stär- kung des Systems der Organtransplantation ist die ein- deutige Botschaft verbunden: Wir wollen ein Organ- spendesystem für die Menschen in unserem Land, das sicher ist und dem sie vertrauen können. Kriminelle Energie hat in diesem System keinen Raum, und wir werden ihr auch künftig keinen Raum geben. Dr. Marlies Volkmer (SPD): Es ist unangemessen, dass ein für die Menschen so wichtiges Thema wie die Organspende und Organtransplantation zu einem derart späten Termin im Plenum platziert wird. Mit dem An- tr w d w E d d d in Ic P d s n d a L lu D fo D d A u R d R h S Ä h tr re a tr S s z re s d V w s ru V fä li d V S O B d g (C (D ag, der von allen Fraktionen getragen wird, errichten ir schließlich einen Meilenstein in der Debatte um das eutsche Transplantationssystem. Der Weg zu diesem fraktionsübergreifenden Antrag ar durchaus steinig. Nicht immer waren wir uns bei der rarbeitung über die konkreten Forderungen einig und arüber, was wir als Politik regeln müssen und was wir er Selbstverwaltung überlassen sollten. Doch gerade ie Sachen, in die man selbst Arbeit und Anstrengung vestiert hat, weiß man auch am ehesten zu schätzen. h denke, ich spreche hier im Namen aller Beteiligten. Ich sehe es als überaus positives Signal, dass sich alle arteien einig werden konnten und es nur in einem Punkt eutliche Differenzen gab. Die unterschiedlichen An- ichten darüber, wie das System der Organspende orga- isiert und koordiniert werden sollte, sind der Grund, ass wir heute Abend neben dem gemeinsamen Antrag uch über die Anträge der Fraktionen der Grünen und inken sprechen. In den Anträgen wird die Umwand- ng der Deutschen Stiftung Organtransplantation, der SO, in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ge- rdert. Es ist in der Tat ungewöhnlich, dass bei uns in eutschland eine private Stiftung für die Organisation er Prozesse rund um die Organspende zuständig ist. ber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken nd Grünen, was versprechen Sie sich von einer solchen echtsformänderung? Kein Sachverständiger konnte bei er Anhörung erläutern, welche Vorteile eine solche echtsformänderung für die Patientinnen und Patienten ätte. Dass Sie zur Unterstützung Ihrer Forderung einen achverständigen aufgefahren haben, der sich in seinen ußerungen und seiner Wortwahl deutlich vergriffen at, hat Ihre Position ebenfalls nicht gestärkt. Die bekannt gewordenen Manipulationsvorwürfe be- afen den Bereich der Organvergabe, der von dem Be- ich der Organspende getrennt ist. Trotzdem haben wir uch im Bereich der Organspende die staatliche Kon- olle gestärkt. Bund und Länder werden zukünftig mit itz- und Stimmrecht im Stiftungsrat der DSO vertreten ein und sind so unmittelbar in alle Geschehnisse einbe- ogen. Damit erhält die Stiftung eine stärkere öffentlich- chtliche Ausrichtung. Tausende Organe werden jährlich verpflanzt, Tau- ende Leben gerettet. In einem so sensiblen Feld der Me- izin reichte das Fehlverhalten einiger Weniger, um das ertrauen in ein ganzes System zum Wanken zu bringen. Als Politikerinnen und Politiker tragen wir Verant- ortung. Verantwortung im Zusammenhang mit Organ- pende und Transplantation bedeutet nicht nur Aufklä- ng und Kontrolle, Verantwortung bedeutet auch den erzicht auf Skandalisierungen. Niemand sollte die Vor- lle instrumentalisieren, um eine persönlich grundsätz- che Ablehnung der Organspende zu transportieren. Je- er sollte in diesem sensiblen Politikfeld aber auch der ersuchung widerstehen, für die eine oder andere chlagzeile und etwas öffentliche Aufmerksamkeit den rganspendeprozess in Verruf zu bringen. So haben zum eispiel nicht belegte Behauptungen aus der Fraktion er Grünen, Privatpatienten würden bei der Organver- abe bevorzugt, dazu beigetragen, das Vertrauen der 32350 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Menschen in eine gerechte Organvergabe ungerechtfer- tigterweise zu erschüttern. Belegt hingegen sind die Manipulationen und be- wussten Verstöße gegen die Richtlinien der Bundesärzte- kammer in 4 von 24 Lebertransplantationszentren. Hier wurde mit dem Ziel manipuliert, eigene Patienten auf der Warteliste nach vorn zu rücken, zum Nachteil der nichttransplantierten Patienten, möglicherweise auch zum Nachteil des Transplantierten, wenn die Indikation nicht gegeben war. Es ist also unstrittig, dass unser selbstverwaltetes Ge- sundheitssystem nicht ohne öffentliche Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten auskommt. Ebenso ist eine aufmerksamere Aufsicht der Länderbe- hörden notwendig. Wir haben mehr staatliche Kontrolle durchgesetzt durch unsere Änderungen im Transplanta- tionsgesetz vom 21. Juli 2012 und denjenigen, die in der vorigen Sitzungswoche einstimmig verabschiedet wur- den. Auch der Antrag, der heute auf der Tagesordnung steht, wird dazu beitragen, noch mehr Transparenz und Kontrolle im gesamten Organspendeprozess zu erzielen. Neben der Erhöhung der Transparenz und der Sicher- stellung der Kontrolle und Sanktionen bei Manipulatio- nen im Zusammenhang mit der Warteliste wollen wir durch den gemeinsamen Antrag auch die Verbesserung der Qualität der Transplantationen vorantreiben. Im internationalen Vergleich steht Deutschland bisher in Sachen Qualität bei der Organtransplantation nicht an der Spitze. Genaue Angaben, warum das so ist, können wir heute aufgrund einer ungenügenden Datenlage nicht machen. Ein Grund könnte beispielsweise darin liegen, dass zum Beispiel bei der Lebertransplantation in Deutsch- land nur nach der Dringlichkeit vorgegangen wird. Fra- gen der Erfolgsaussicht werden nicht berücksichtigt, im Gegensatz zu manchen anderen Ländern. Es liegt auf der Hand, dass ein Zentrum, dass viele Patienten mit termi- nalem Leberversagen nach langem Verlauf mit begin- nendem Versagen auch anderer Organsysteme transplan- tiert, schlechtere Erfolgsergebnisse aufweist als ein Zentrum, das solche Patienten nicht transplantiert. Eine Rolle spielt auch, dass in Deutschland wegen der gerin- geren Zahl von Organspendern als beispielsweise in den Niederlanden oder in Spanien auch auf Organe von alten Menschen zurückgegriffen wird. Aber auch andere Ursa- chen der Qualitätsunterschiede kommen infrage. Zukünftig soll es eine einheitliche und umfassende Datenerhebung im gesamten Prozessablauf der Trans- plantationsmedizin geben. So können wir die Entschei- dungen bei der Vermittlung von Organen nach Dring- lichkeit und Erfolgsaussicht auf eine fundiertere Datenbasis stellen. Auch die Versorgungsqualität in den einzelnen Transplantationszentren kann transparent ge- macht werden. Das ist die Voraussetzung dafür, festzule- gen, in welchen Zentren zukünftig welche Organe trans- plantiert werden sollen. Die Spendebereitschaft erhöhen können alle gesetz- geberischen Regelungen nur mittelbar. Ich bin aber über- zeugt, dass mit einem solchen Register das Vertrauen der M d e a g in d n re s T w B d s d s b d re S s w d G d a la ri ti u li T d c w b s h o k Q d R d s g s re z s a s m m (C (D enschen in das System der Organspende gestärkt wer- en kann. Jeder kann nachvollziehen, wie Menschen mit iner Organspende geholfen werden kann und dass ver- ntwortungsvoll mit den gespendeten Organen umge- angen wird. Auch wenn es inzwischen so aussieht, dass die Ärzte den Transplantationszentren die Manipulationen an en Wartelisten nicht aus finanziellen Gründen vorge- ommen haben, so bestehen noch immer schädliche An- ize. Ein solcher Anreiz ist zum Beispiel, in einem be- onders guten Licht dazustehen, wenn viele ransplantationen im eigenen Zentrum durchgeführt erden. Wir von der SPD hätten uns gewünscht, dass oni auf Fallzahlsteigerungen, sprich der Anreiz, um je- en Preis die Zahl der Operationen zu steigern, grund- ätzlich verboten würden. Der Regierungskoalition ging as zu weit. Sie setzt lediglich auf Empfehlungen, auf olche Boni zu verzichten, und darauf, in den Qualitäts- erichten der Krankenhäuser darauf zu verweisen, falls ie Klinik nach wie vor solche Sonderzahlungen mit ih- n Chefärzten vereinbart. Das bietet keinen wirksamen chutz für die Patientinnen und Patienten. Nur ein voll- tändiges Verbot derartiger Vereinbarungen kann als not- endiges Signal an die Menschen wirken. Nur so kann eutlich gemacht werden, dass alleine die Sorge um ihre esundheit und keine finanziellen Interessen das Han- eln ihrer Ärztinnen und Ärzte lenkt. Ich persönlich glaube, es ist unvermeidbar, dass wir uch die Zahl der Transplantationszentren in Deutsch- nd überdenken. 49 Transplantationszentren „konkur- eren“ heute um Patienten und Organe – mit allen nega- ven Folgen, die eine solche Konkurrenz hat. Es ist nvermeidlich, dass wir nicht nur zur Stärkung der Qua- tät, auch zur Vermeidung von Kontrolldefiziten die ransplantationen stärker konzentrieren. Um jedoch in iesem Bereich Entscheidungen treffen zu können, brau- hen wir mehr Informationen: Informationen darüber, ie die Qualität der Transplantationszentren ist. Und wir rauchen die Kooperation der Bundesländer. Schließlich ind sie es, die die Verantwortung über den Kranken- ausbereich haben. Wer Organe spendet oder auf der Warteliste für ein der mehrere Organe steht, muss sich darauf verlassen önnen, dass der gesamte Prozess sicher und in guter ualität abläuft. Er muss auch sicher sein können, dass ie Organspende und die Organvergabe streng nach den ichtlinien der Bundesärztekammer verlaufen und dass iese Richtlinien regelmäßig nach dem Stand der Wis- enschaft aktualisiert werden. Die Abgeordneten des Bundestages haben die Auf- abe, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu chaffen. Wir betrachten es auch als unsere Pflicht, uns gelmäßig von der Qualität der Transplantationsmedi- in zu überzeugen. Ebenso werden wir uns über die Um- etzung eingeleiteter Vorgaben informieren. Ich bin sehr froh und halte es für ein wichtiges Signal n die Bevölkerung, dass das von allen Fraktionen so ge- ehen wird. Ich werde dem nächsten Bundestag nicht ehr angehören. Es freut mich, dass meine letzte parla- entarische Wortmeldung gerade zu einem Thema ist, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32351 (A) ) )(B) bei dem über alle Fraktionen die unbedingte Bereitschaft besteht, gemeinsam zu guten Lösungen für alle zu kom- men. Das wird das Vertrauen der Menschen in die Sinn- haftigkeit und Sicherheit einer Organspende stärken und Menschen auf der Warteliste Hoffnung geben. Gabriele Molitor (FDP): Über das Lob eines Exper- ten in der Anhörung von dieser Woche habe ich mich ge- freut. Er lobte, dass sich die Berichterstatter aller Frak- tionen nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe erneut ausgiebig mit dem Transplantationswesen in Deutschland beschäftigt haben. Er hat recht. Denn dies ist der Beweis dafür, dass es allen Beteiligten ernst ist, das Vertrauen in die Organtransplantation in Deutsch- land wieder zu steigern. In der Tat haben wir mit der Än- derung des Transplantationsgesetzes im letzten Jahr und den jetzt abschließend zu beratenden Änderungen das Ziel verfolgt, das System gegen Manipulationen zu stär- ken. Aber auch mit den neuen Regelungen wird es keine absolute Sicherheit geben, genauso wenig, wie es in ei- nem staatlichen System absolute Sicherheit gäbe. Die Systemfrage hier zu stellen und der Selbstverwal- tung die Fähigkeit abzusprechen, Missstände aufzude- cken und abzustellen, bezeugt die grenzenlose Staats- hörigkeit der beiden Antragsteller. Mehr staatlicher Einfluss und mehr staatliche Kontrollen bedeuten nicht automatisch mehr Transparenz und Sicherheit. Außer- dem gibt es bereits mehr „staatliche Mitwirkung“. Der Stiftungsrat der „Deutschen Stiftung Organtransplanta- tion“, DSO, wird durch Vertreter von Bund und Ländern verstärkt. Zukünftig können keine Entscheidungen ge- gen die Stimmen der staatlichen Behörden und Körper- schaften des öffentlichen Rechts getroffen werden. Die Stiftung als solche bleibt vorbehaltlich der noch erfor- derlichen Genehmigung der Satzung durch die Stiftungs- aufsicht privatrechtlich, aber die Stiftungsarbeit ist in öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen eingebunden. In der Selbstverwaltung verfügen die Kontrolleure über einen hohen Sachverstand. Und diese Kontrollgre- mien haben eine sehr gute Arbeit geleistet. Um eine ver- gleichbare Kompetenz auf staatlicher Ebene zu errei- chen, müssten wir unzählige Ärzte einstellen. Das kann nicht unser Kernanliegen sein. Wir brauchen Ärzte für die Behandlung von kranken Menschen und nicht in ers- ter Linie als Kontrolleure ihrer Kollegen. Alle Fraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt und Kompromissbereitschaft bewiesen. Die von den Linken und Grünen vorgelegten eigenen Anträge scheren aus der gemeinsamen Linie aus. In ei- ner Demokratie ist das ihr gutes Recht, trotzdem finde ich dieses Vorgehen bedauerlich. Auch die Aufforderung, sämtliche Richtlinien im Ge- setz genau zu regeln, geht am Wesen medizinischer Ent- wicklung vorbei. Der Stand medizinischen Wissens än- dert sich permanent. Das können wir nicht in Beton gießen; gesetzliche Regelungen müssten ständig überar- beitet werden, um der Wissenschaft nicht hinterherzu- hinken. d d S o w z k re z ta S li s in m k u in tr w s c m g lu W B a a le re ti ü g s s w n S ti h h K a te p d m s (C (D Hier habe ich Vertrauen, dass die Bundesärztekammer em Wunsch des Gesetzgebers entspricht und sich nach em Erkenntnisstand der Wissenschaft richtet. Deswegen bin ich zuversichtlich, dass wir mit einer tärkung der vorhandenen Strukturen im Transplantati- nswesen in Deutschland auf einem guten Kurs sind. Es urden Sofortmaßnahmen erarbeitet und eingeleitet wie um Beispiel die Intensivierung der Kontrollen und Stär- ung der Kontrollgremien, die Erhöhung der Transpa- nz und Vermeidung von Fehlanreizen. Wir haben vor wei Wochen einen Änderungsantrag für das Transplan- tionsgesetz beschlossen, der zum einen strafrechtliche anktionen bei Manipulationen der Warteliste ermög- cht. Diese reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheits- trafen von bis zu zwei Jahren. Zudem muss die Bundesärztekammer ihre Richtlinien Zukunft begründen und durch das Ministerium geneh- igen lassen. Damit sorgen wir für größere Verbindlich- eit der Richtlinien. Die Kontrollen werden fortgesetzt, und wir werden ns auch in Zukunft regelmäßig über die Entwicklungen der Transplantationsmedizin informieren lassen. Deshalb bin ich überzeugt davon, dass sich das Ver- auen in das Transplantationswesen wiederherstellen ird. Dies wird allerdings Zeit brauchen. Vertrauen lässt ich leider nicht „auf Knopfdruck“ erzwingen. Martina Bunge (DIE LINKE): Es ist ein gutes Zei- hen, dass wir zum Abschluss der Legislatur einen ge- einsamen Standpunkt gefunden haben. Eine Legislatur eht zu Ende, in der wir nach umfangreichen Verhand- ngen aller Fraktionen die Entscheidungslösung auf den eg gebracht haben, damit mehr der Bürgerinnen und ürger, die prinzipiell zur Organspende bereit sind, das uch dokumentieren, um damit denjenigen, die dringend uf ein Organ warten, um besser oder überhaupt weiter- ben zu können, zu helfen. Die dann aufgedeckten Un- gelmäßigkeiten und Vorfälle an einigen Transplanta- onskliniken haben uns nicht nur geschockt, sondern berfraktionell stimuliert, zu diskutieren, wie es weiter- ehen soll. Gut, dass es uns gelingt, bei solch lebensent- cheidenden Fragen über Parteigrenzen hinweg gemein- am zu arbeiten, uns zuzuhören und auch die Gedanken echselseitig aufzunehmen. Dafür möchte ich mich bei allen beteiligten Kollegin- en und Kollegen recht herzlich bedanken. Das sind gute tunden und Zeichen parlamentarischer Demokratie. Ob dadurch das Vertrauen in das Organtransplanta- onssystem, das bei vielen verloren ging, bereits wieder- ergestellt werden kann, ist fraglich. Das wird weiter arte Arbeit, ständiges Achten auf Transparenz und ontrolle notwendig machen. Alle Erfahrungen, auch nderer Länder zeigen: Solidarität im Gesundheitssys- m ist das A und O für Vertrauen bei der Organtrans- lantation. Und da ist es bekanntlich in Deutschland urch die zunehmende Kommerzialisierung und Ökono- isierung des Gesundheitssystems nicht zum Besten be- tellt. 32352 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Wir haben auch noch nicht alle Fragen hinreichend geklärt, die im Raum stehen. Ich denke da nur an den Zielkonflikt, der bei der Auswahl des Organempfängers besteht; wir alle wissen, dass sich höchste Dringlichkeit und größte Erfolgschancen diametral entgegenstehen können. Nach wie vor wird diskutiert, ob die Fixierung auf den Hirntod die hinreichende Entscheidung für die Organentnahme ist. Unzufriedenheit gibt es nach wie vor an den privatrechtlich geprägten Strukturen, über die das Organtransplantationsgeschehen organisiert ist. Auch die Anhörung vom Montag hat noch einmal deutlich gemacht, dass es über die im gemeinsamen An- trag vorgesehenen Maßnahmen hinaus weiteren Hand- lungsbedarf gibt. Wir bleiben vor allem skeptisch, dass künftig allein das Abnicken der Bundesregierung die Legitimierung der von der Bundesärztekammer erstellten Richtlinien für die Wartelistenerstellung bringen kann. Quasi basale Grundrechte von Leben und Tod stellen hier einen besonders hohen Grundrechtebezug auf. Die Begründung, dass der medizinische Fortschritt eine enorme Dynamik in die Entscheidungskriterien bringe und erfordere, die Einzelheiten in die Hände der Ärzte- schaft zu geben, greift meines Erachtens zu kurz. Es kann nicht sein, dass die Ärztekammer entscheidet, ob sie der Dringlichkeit oder der Erfolgsaussicht den Vor- rang gibt, und damit entscheidet, ob derjenige das Organ erhält, der dies dringend benötigt – auch wenn die Er- folgsaussicht gering ist –, oder derjenige, der weniger dringend ein Organ braucht, aber bei dem die Erfolgs- aussicht höher ist. Die Entscheidung, wer von beiden länger leben darf, kann nicht von der Ärztekammer vor- bestimmt werden. Ich finde, um die Begriffe Dringlichkeit und Erfolgs- aussicht zu verknüpfen, bedarf es einer zutiefst ethischen Diskussion, die in die Mitte der Gesellschaft gehört. Und dann kann sich das Parlament auch nicht entziehen. Abschließend wünschte ich mir, dass sich das Parla- ment künftig mit ähnlicher Gründlichkeit wie bei der Or- gantransplantation auch Zeit nimmt, über Wege und Möglichkeiten der Vermeidung von Organverlusten zu reden und entsprechende Maßnahmen auszulösen. Wir alle wissen, dass bei der Leber zu 50 Prozent die alkoholische Leberzirrhose in den Industrieländern die häufigste Ursache ist. Nach wie vor ist in unserem Life- style Alkohol fester, fast unerschütterlicher Bestandteil. Nicht unbekannt ist ebenfalls, dass Nieren zu großen Mengen dem Diabetes-Typ-2 zum Opfer fallen, der als häufig vermeidbar gilt, oder auch dem Bluthochdruck, der gut beeinflussbar, reduzierbar bzw. auch vermeidbar ist. Und die Lunge: Hier ist die Hauptursache chronisch obstruktiver Atemwegserkrankungen die individuelle Belastung durch das Rauchen zu sage und schreibe 90 Prozent. Doch wo stehen wir? Beklatscht werden Er- folge in nicht rauchenden Gymnasialklassen, aber das von der WHO initiierte vollständige Tabakwerbeverbot – Werbung, die alle erreicht und anspricht – wird nicht u s n e z ti v c u s b b s u o E d d te d T S te d g d R g v fr z b W s ro E fo U z d g ra u w s W e e n g T (C (D mgesetzt; nach wie vor machen uns Plakate und Kino- pots weis, dass Rauchen einfach cool ist. Wir müssen, um unsägliches Leid zu verhindern, alle ur möglichen präventiven und kurativen Maßnahmen rgreifen, um den Verlust eigener Organe weitestgehend u vermeiden. Dann haben auch die Menschen, wo gene- sch oder anderweitig medizinisch bedingt, ein Organ- erlust unabwendbar ist, mehr und bessere Chancen. Auch und gerade für die Organtransplantation brau- hen wir dringend eine moderne Gesundheitsförderung nd Prävention, anders werden wir die Diskrepanz zwi- chen Bedarf an Organen und möglichen Spenden nicht eherrschen können. Ich bin froh, dass wir etwas in die richtige Richtung ewegt haben, aber dieser Weg ist noch nicht abge- chlossen. Wir werden als LINKE weiterhin schieben, m den Prozess der Organtransplantation vorbildlich zu rganisieren. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): igentlich ist es erstaunlich, dass wir jetzt noch einmal ie Möglichkeit haben, über das Thema Organspende zu ebattieren. Mit den Verlautbarungen des Bundesminis- rs für Gesundheit aus dem vergangenen Herbst wurde er Eindruck vermittelt, als seien mit der Reform des ransplantationsgesetzes vom Juni 2012 und mit dem pitzengespräch vom 27. August infolge der Wartelis- nmanipulationen eigentlich alle Probleme gelöst. Dass ies nicht der Fall war, haben wir in den letzten Monaten esehen. Es ist auch der Hartnäckigkeit von uns Grünen zu ver- anken, dass die Debatte über bessere Strukturen und egelungen in der Organspende nicht beendet wurde. Es ab ja manchen, der das gerne gesehen hätte, sei es, um on eigenem Fehlverhalten abzulenken, sei es aus der agwürdigen Überzeugung, zu viel Transparenz würde u Vertrauensverlust führen. Hätten wir dem nachgege- en, wäre es eher bei marginalen Änderungen geblieben. ir sind ganz im Gegenteil der Überzeugung, dass ein tarkes Signal für Transparenz und unabhängige Kont- llen erst Vertrauen sichern bzw. wiederherstellen kann. s gab und gibt bei manchen Beteiligten anscheinend rtdauernd eine große Furcht davor, die wirklichen rsachen der Organspendeskandale der letzten Monate u betrachten, weil dies zwangsläufig dazu führt, die erzeitigen Strukturen im Transplantationssystem ganz rundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Durch zwar lange, aber zuletzt ergebnisorientierte Be- tungen zwischen den Berichterstattern der Fraktionen nd dem BMG konnten wir in der letzten Woche einige ichtige Änderungen im Transplantationsgesetz be- chließen. Die grüne Hartnäckigkeit hat sich gelohnt: ir haben die Richtlinien der Bundesärztekammer unter inen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Und wir haben inen neuen Straftatbestand für Wartelistenmanipulatio- en geschaffen. Zudem ist die Einführung eines Transplantationsre- isters geplant, mit dem zukünftig die Qualität von ransplantationen dauerhaft überwacht werden soll. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32353 (A) ) )(B) Darüber hinaus wird die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag in den nächsten Jahren jähr- lich einen Bericht über aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin vorzulegen. Damit soll der Ge- setzgeber zukünftig in die Lage versetzt werden, Fehl- entwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken. Schließlich haben wir eine Fachanhörung zu der Frage durchgeführt, wie eine geeignete öffentlich-recht- liche Legitimierung und Verantwortung sowohl der Organisation der Organspende als auch der Kontrolle des Transplantationssystems, einschließlich des Vermitt- lungsverfahrens, organisiert werden muss. Von all diesen Änderungen war im letzten Herbst noch nicht die Rede – wenigstens nicht in der Koalition. Wenn Sie ehrlich sind: Wir haben Sie da auch ein biss- chen zum Jagen tragen müssen. Uns verbindet die Hoffnung, das Vertrauen der Bevöl- kerung in die Organspende wiederherstellen zu können. Der vorliegende interfraktionelle Antrag ist als öffentli- cher parlamentarischer Beitrag sicher ein wichtiges Si- gnal. Gerade weil – wie wir am Montag in der Anhörung von der Vorsitzenden der Prüfungskommission gehört haben – nicht ausgeschlossen ist, dass bei den geplanten, nun anstehenden Prüfungen weitere Manipulationen ans Licht kommen, ist es wichtig, dass der Gesetzgeber un- missverständlich klarmacht, dass nunmehr Transparenz, unabhängige Kontrollen und Verteilungsgerechtigkeit auf der Grundlage rechtsstaatlicher Kriterien das deut- sche Transplantationswesen bestimmen müssen. Erst dann besteht überhaupt die Chance, dass eine hoffentlich ergebnisoffene Aufklärung wie etwa die In- formationen der Krankenkassen an dem unguten Gefühl, das viele Menschen derzeit beim Thema Organspende beschleicht, etwas werden ändern können. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sie zur Organspende über- redet werden sollen. Nur so lässt sich das Vertrauen der Bevölkerung in das System nachhaltig wieder herstellen. Wir unterstützen den interfraktionellen Antrag, weil er die schon genannten wichtigen Änderungen enthält. Die vielen Enthüllungen der letzten Monate haben aber auch gezeigt, dass es sich dabei eben nicht – wie oft be- hauptet – um bedauerliche Einzelfälle handelt. Wir sind daher weiterhin der Ansicht, dass es weitere grundlegendere Strukturveränderungen in der Transplan- tationsmedizin braucht. Viele Ärztinnen und Ärzte, die vor Ort in diesem Bereich tätig sind, teilen übrigens diese Ansicht. Die Feststellung, dass wir beispielsweise zu viele Transplantationszentren in Deutschland haben, die in ungutem Konkurrenzdruck zueinander stehen, ge- hört mittlerweile schon fast zum Allgemeingut – selbst bei den Vertretern der Selbstverwaltung. Und auch die Tatsache, dass die derzeitigen Kontrollgremien gar nicht über die Kapazitäten verfügen, eine dauerhafte Kontrolle aller Zentren sicherzustellen, ist eigentlich allen Betei- ligten klar. Darüber hinaus müssen sämtliche Vermittlungs- entscheidungen – auch solche, die auf Ausnahmerege- lungen basieren – transparent gemacht werden. ru d s n A rü s J F d s d re li s d d G m e h li lu B ä u e s A n a L ra N n W li W c re d s (C (D Es bleibt zu hoffen, dass die zukünftige Bundesregie- ng hier vorausschauender agiert und zusammen mit em Bundestag für ein vertrauenswürdiges System orgt, damit sich die Probleme um die Organspende icht zu einem „Schrecken ohne Ende“ entwickeln. nlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Herstellung der institutio- nellen Unabhängigkeit der Justiz – Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz (Tagesordnungspunkt 16) Norbert Geis (CDU/CSU): Die beiden Anträge be- hren einen der wichtigsten Grundsätze unserer Verfas- ung: die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und udikative. Die Gewaltenteilung gehört zum klassischen undus aller europäischen Staaten. Sie ist Bestandteil essen, was wir unter Rechtsstaat verstehen. Rechts- taatlichkeit bedeutet Ausübung staatlicher Macht mit em Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern Freiheit, Ge- chtigkeit, Sicherheit und vor allem die jeweils persön- che Würde zu gewähren. Die Gewaltenteilung ist Bestandteil dieses rechts- taatlichen Prinzips. Der Kern dieser Idee liegt darin, ass der einzelne Mensch nicht der erdrückenden Macht es Staates ausgeliefert ist. Deshalb muss die öffentliche ewalt nicht nur demokratisch organisiert, sondern auch it Gegengewichten austariert sein. So wird am ehesten rreicht, dass der Einzelne seine Würde und seine Frei- eit behält und nicht im Räderwerk der geballten staat- chen Macht untergeht. Dieses Prinzip der Gewaltentei- ng findet sich in der Proklamation der Menschen- und ürgerrechte von 1789. Dieses Prinzip ist allerdings viel lter. Es findet sich bei Aristoteles, Locke, Montesquieu nd bei Kant. Da es sich bei der Gewaltenteilung um ein lementares Prinzip unseres Rechtsstaates handelt, wird ie demgemäß auch von der Ewigkeitsklausel in Art. 79 bs. 3 Grundgesetz erfasst. Sie ist Bestandteil jener Ord- ung, gegen deren Beseitigung alle Deutschen das Recht uf Widerstand haben, Art. 20 Abs. 4 GG. Zu diesem Organisationsschema der Staatsgewalt in egislative, Exekutive und Judikative kommt der Föde- lismus als ein weiteres Element der Gewaltenteilung. atürlich üben auch Rundfunk und Presse, die soge- annte vierte Gewalt, eine die Staatsgewalt begrenzende irkung aus. Dies gilt auch für weitere rein gesellschaft- che Kräfte und insbesondere auch für den Einfluss der irtschaft. Diese haben jedoch nicht teil an der öffentli- hen Gewalt. Sie haben dafür keinerlei Legitimation im chtsstaatlichen Sinn. Sie haben zwar Macht, aber keine emokratisch legitimierte Macht. Eine weitere Überlegung scheint mir in diesem Zu- ammenhang notwendig. Die einzelnen Gewalten sind 32354 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) nicht scharf voneinander getrennt. Das Grundgesetz kennt nicht nur die klassische Gewaltenteilung, es kennt vielmehr auch die Verschränkung, das Ineinanderspiel der drei Gewalten. Die Beispiele dafür sind zahlreich. Das gilt zum Beispiel für den Vollzug der Gesetze durch die Bundesländer bis hinab zu den Gemeinden. Das gilt für die Mitwirkung des Bundesrates bei der Gesetzge- bung des Bundes. Das gilt aber auch im Bereich der Jus- tiz. Die Rechtsprechung spielt im demokratischen Staats- wesen keineswegs eine Nebenrolle, sondern hat eine zentrale Bedeutung. Sie schafft die Möglichkeit, Kon- flikte innerhalb der Gesellschaft mithilfe der Staatsge- walt zu lösen. Durch den gerechten Richterspruch wird der Einzelne vor der zweifellos demokratisch legitimier- ten Herrschaft der Exekutive geschützt. Schließlich hat sie die wichtige Aufgabe, durch das Strafrecht für Ord- nung und gesellschaftlichen Frieden im Staat zu sorgen. Diese rechtsprechende Gewalt ist nach Art. 92 Abs. 1 GG den Richtern anvertraut. Die Richter haben das Recht- sprechungsmonopol zusammen mit den Gerichten. Die beiden anderen Gewalten haben diese rechtsprechende Gewalt nicht. Damit die Richter das Amt der Rechtsprechung aus- üben können, sind sie keiner anderen Gewalt unterwor- fen; sie sind unabhängig. Allerdings sind die Richter dem Gesetz unterworfen, das sie auf den Einzelfall anzu- wenden haben. Sie dürfen nicht selbst die Rechtsord- nung schaffen. Dies ist Sache der Legislative. Schon gar nicht dürfen sie die Verfassung ändern. Das gilt natürlich insbesondere für das Verfassungsgericht. Aus der Unabhängigkeit der Rechtsprechung folgt, dass die Eigenständigkeit der dritten Gewalt im Verhält- nis zu den anderen Gewalten ein besonderes Gewicht ha- ben muss. Das Grundgesetz stellt deshalb auch an die Trennung der Justiz von der Verwaltung strenge Anfor- derungen. Allerdings fordert das Grundgesetz keine vollständige Trennung von Verwaltung und Rechtspre- chung, sondern lässt Überschneidungen zu. Dort aller- dings, wo es um die Unabhängigkeit der Rechtsprechung selbst geht, ist eine scharfe Trennung vorgesehen und auch geboten. Der nicht unmittelbar der Rechtsprechung zugeord- nete Bereich der Justiz ist organisatorisch und institutio- nell an die Exekutive angebunden. Sie gehört zur Ressortzuständigkeit des entsprechenden Fachministers. Es gibt deshalb immer wieder die Diskussion, ob nicht die Justiz organisatorisch völlig aus der Ressortzugehö- rigkeit herauszunehmen ist, wie das auch in anderen eu- ropäischen Ländern der Fall ist. Dies ist jedoch keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine verfassungs- politische Frage. Der Zustand, wie wir ihn jetzt in Deutschland haben, widerspricht jedenfalls nicht der Verfassung. Ob bei der völligen Herauslösung der ge- samten Justiz aus der Verwaltung die demokratische Le- gitimation nicht verloren geht, ist fragwürdig. Wohl aber könnte man eine solche vollständige Eigenständigkeit der Justiz so gestalten, dass sie verfassungsrechtlich tragbar wäre. ß w h W k a is d re g L a V d fu w b te a L w g v d g u k v z E S d g u n D n li v g ri a g d g d n w (C (D Es ist jedoch die Frage, ob dies in der Sache eine grö- ere Effizienz bringen würde. Wir haben europa- und eltweit eine sehr gut funktionierende Justiz. Die Be- auptung, die Justizministerien könnten in irgendeiner eise Einfluss nehmen auf die richterliche Unabhängig- eit, ist durch nichts bewiesen. Es gibt Beispiele genug, us denen sich geradezu das Gegenteil folgern lässt. Es t auch eine Illusion, zu glauben, dass Personalentschei- ungen allein durch richterliche Gremien per se sachge- chter seien als durch ein Ministerium. In den Gerichten ibt es „Karriereseilschaften“, durch welche die eigenen eute vorangebracht und andere ausgeschlossen bleiben, uch wenn sie noch so qualifiziert sind. Auch sollte man die Justizminister nicht aus ihrer erantwortung entlassen, dafür Sorge tragen zu müssen, ass alles getan werden muss, damit die Rechtsprechung nktionieren kann. Auch die Anbindung der Staatsan- altschaften an das jeweilige Fachministerium hat sich ewährt. Die Staatsanwälte sind nicht politisch motivier- n Weisungen unterworfen, sondern allein Weisungen us rechtlicher Sicht. Außerdem unterliegen sie dem egalitätsprinzip. Kein Justizminister in Deutschland ürde sich getrauen, einem Staatsanwalt eine nicht sach- erechte Weisung zu erteilen. Er hätte morgen sein Amt erloren. Die beiden vorgelegten Gesetzentwürfe sind aber urchaus diskussionswürdig. Sie geben zumindest Gele- enheit, über das Zusammenspiel der Gewalten und über nser gesamtes Verfassungsgefüge vertieft nachzuden- en. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Die orliegenden Gesetzesentwürfe der Fraktion Die Linke ur organisatorischen Unabhängigkeit der Justiz von der xekutive haben zwei Fragen aufgeworfen: Erstens. Gibt es tatsächlich praktische Probleme im ystem der Justiz, die eine solch tief greifende Reform es Justizapparats erforderlich machen? Zweitens. Sind die Vorschläge der Fraktion Die Linke eeignet, etwaige strukturelle Probleme zu lösen? Beide Fragen beantworte ich mit einem klaren Nein, nd ich nutze gerne die Gelegenheit dieser Debatte, um ochmals ausdrücklich festzustellen: Die Justiz in eutschland funktioniert sehr gut. Sie ist im internatio- alen Vergleich effizient, frei von Korruption und fach- ch auf hohem Niveau. Deshalb genießt sie in der Be- ölkerung zu Recht ein hohes Ansehen. In dieser Legislaturperiode haben wir sie noch besser emacht: Wir haben den Schutz vor überlangen Ge- chtsverfahren – auch solche gibt es ausnahmsweise – usgebaut, sodass jeder Bürger nunmehr das Recht auf erichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit besser urchsetzen kann; ansonsten steht ihm eine Entschädi- ung zu. Auch sind wir mit dem Gesetz zur Förderung es elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ei- en entscheidenden Schritt in Richtung sichere und an- enderfreundliche E-Justice gegangen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32355 (A) ) )(B) Unbestritten wäre eine Abhängigkeit oder gar inhalt- liche Steuerung der richterlichen Tätigkeit durch die Exekutive, wie sie die Fraktion der Linken behauptet, mit Art. 97 Grundgesetz nicht vereinbar. Entschieden möchte ich an dieser Stelle aber dem Eindruck entgegen- treten, dass die Entscheidungsbefugnisse der Exekutive in Bezug auf die Ausstattung der Justiz oder auf Perso- nalentscheidungen die Unabhängigkeit der Rechtspre- chung infrage stellen. Da ich während meiner Zeit als Amtsrichterin selbst keine einzige Einflussnahme der Exekutive in Form von Steuerungen von Karrieren durch Entscheidungen über die Beurteilung, Beförderung und andere Personalmaß- nahmen auf die Justiz erlebt habe, habe ich in der öffent- lichen Anhörung im Rechtsausschuss den Vertreter der Neuen Richtervereinigung nach konkreten Beispielen gefragt. Schließlich sind die Entwürfe der NRV und der Fraktion Die Linke inhaltsgleich. Konkrete Beispiele dafür, dass seitens der Exekutive auf die Richterschaft eingewirkt wird, und zwar mit wel- cher Erwartungshaltung, welcher Methodik, welcher Zielrichtung, konnten mir aber nicht genannt werden. Vielmehr werden Gefahren als Folge der Ausübung der Justizverwaltung durch die Exekutive lediglich theore- tisch behauptet; über das Beurteilungs- und Beförde- rungswesen könne Einfluss genommen werden, was in- formelle Abhängigkeitsstrukturen begünstige. Betrachten wir ganz objektiv den Global Competi- tiveness Report 2012-2013 des Weltwirtschaftsforums, so muss man feststellen, dass die deutsche Judikative im Bereich der Unabhängigkeit weltweit auf dem siebten Platz und damit deutlich vor den klassischen Vertretern einer selbstverwalteten Justiz liegt. Die von den Linken vorgeschlagenen Organisationsstrukturen bieten also gerade keine Gewähr, zu mehr tatsächlicher Unabhän- gigkeit der Rechtsprechung zu kommen. Klassische Ver- treter einer selbstverwalteten Justiz wie Frankreich, Spa- nien und Italien liegen auf den Plätzen 39, 60 und 68 dieses Reports – deutlich hinter Deutschland. Selbst wenn man ein Abhängigkeitssystem annehmen würde, so verweist Herr Professor Wittreck von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu Recht darauf, dass die Entwürfe der Fraktion Die Linke das Problem nicht lösen, sondern nur ein Abhängigkeitssys- tem durch ein anderes ersetzen, das Problem also nur verlagern würden. Während sich ein Richter bislang, hypothetisch be- trachtet, an den Erwartungen des Ministerialdirektors im Justizministerium orientieren könnte, würde er im Rah- men der Selbstverwaltung über die Erwartungen eines Mitglieds des Justizrates oder Wahlausschusses nachsin- nen. Die behaupteten Gefahren für die Unabhängigkeit der einzelnen Richter bzw. die Politisierung derselben würden also nicht beseitigt, sondern nur vom Ressort- minister auf den Justizrat verlagert. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass ein Ressortminister dem Parlament und in periodischem Abstand dem Wähler ge- genüber für seine Justizpolitik verantwortlich ist; für den Justizrat gilt dies nicht. te e je s R u Z d n k ih m d w ta E u fo d ra L u k m R d tr b p k v s d d H ti d fi u e fe v w d d p R w tu z b k (C (D Nichts spricht dafür, dass wechselnde Präsidentschaf- n und rotierende Justizräte dazu beitragen würden, eine ffektivere Justizverwaltung zu gewährleisten. Auch tzt ist die Justiz bereits maßgeblich an organisatori- chen Abläufen beteiligt. So verwalten im Präsidium die ichterinnen und Richter ihr Gericht selbst, soweit es m die Zuweisung der richterlichen Aufgaben und die usammensetzung der Spruchkörper geht. Richter- ienstgerichte sorgen dafür, dass gravierendere Diszipli- armaßnahmen in Bezug auf richterliche Unabhängig- eit ausgesprochen werden. Das Ministerium gibt die m vom Parlament bewilligten Haushaltsmittel im Rah- en der dezentralen Budgetierung zum größten Teil an ie Gerichte und Staatsanwaltschaften zur eigenverant- ortlichen Verwaltung weiter. Zu erkennen ist also, dass die Justizverwaltung ein vi- les Interesse an der rechtzeitigen und umfassenden inbindung der Gerichte und Staatsanwaltschaften hat, m deren justizpraktisches Know-how zu nutzen. Entscheidend ist: Jede Ausübung von Staatsgewalt er- rdert ihre demokratische Legitimation; sie muss auf as Volk als Legitimationssubjekt rückführbar sein. Ge- de daran mangelt es dem Vorschlag der Fraktion Die inke, in dem sich der Justizrat eben nicht auf eine un- nterbrochene demokratische Legitimationskette stützen ann. Weder wäre der Justizrat durch das Volk legiti- iert noch ist in dem Gesetzentwurf eine staatliche echtsaufsicht über diese vorgesehen. Es würde nach ieser Vorstellung eine von jeder demokratischen Kon- olle freie Richterschaft Entscheidungsträger hervor- ringen, die sich unter Berufung auf richterliche Status- rivilegien jeder parlamentarischen Kontrolle entziehen önnten. Nicht zuletzt deshalb gehe ich auch weiterhin fest da- on aus, dass die Bundesländer eine etwaige Grundge- etzänderung nicht mittragen würden. Die Union kann en vorliegenden Entwürfen deshalb nicht zustimmen. Dr. Edgar Franke (SPD): In den Gesetzentwürfen er Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag zur erstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Jus- z wird gefordert, dass Deutschland den Anschluss an en europäischen Standard der Rechtsstaatlichkeit nden und die Justiz in Bund und Ländern institutionell nabhängig ausgestaltet werden soll. Dies haben wir in rster Lesung diskutiert. Des Weiteren hatten wir die öf- ntliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen. Hier wurde unsere Sicht weitgehend bestätigt: Eine on parlamentarischem Einfluss freie Justizverwaltung iderspricht dem Kerngehalt des Demokratieprinzips es Grundgesetzes und kann auch durch Verfassungsän- erung nicht vorgesehen werden. Das Gewaltenteilungs- rinzip und andere verfassungsrechtliche Prinzipien und egelungen gebieten nicht die Einführung der Selbstver- altung der Justiz. Die Einführung einer Selbstverwal- ng ist weder notwendig noch wünschenswert und weckmäßig. Sie ist demokratietheoretisch höchst pro- lematisch. Sie stärkt nicht die parlamentarische Demo- ratie des Grundgesetzes, sondern „ständestaatliche Ten- 32356 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) denzen“, wie es Professor Hans-Jürgen Papier im Rahmen der Anhörung formulierte. Es muss vielmehr festgestellt werden, dass die rich- terliche Unabhängigkeit, die verfassungsgarantierte rich- terliche Unabhängigkeit, nicht von einer Selbstverwal- tung der Justiz berührt wird oder abhängig ist. Eine sich selbst verwaltende Justiz läuft Gefahr, den eigenen fi- nanziellen Interessen hinterherzulaufen. Hinzu kommt: Eine Selbstverantwortung würde den Staat nicht von sei- ner Pflicht entbinden, die Justiz so zu organisieren und auszustatten, dass diese ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung entsprechen kann. Das Grundgesetz konstituiert ein System der Gewal- tenverschränkung, nicht der Gewaltentrennung. Sie, werte Kollegen von der Fraktion Die Linke, konnten nicht belegen, dass eine Strukturreform verfassungspoli- tisch notwendig oder gar verfassungsrechtlich zulässig ist. Das bestehende Justizsystem weist keine gravieren- den Mängel auf. Es gibt keine Probleme mit der Unab- hängigkeit der Richter. Im Gegenteil: Der Schaden wäre eindeutig höher als der Nutzen. Das sind zumindest meine Erkenntnisse aus der Expertenanhörung. Daher lehnen wir Ihre Gesetzentwürfe ab, wie es der Rechts- ausschuss auch mehrheitlich empfohlen hat. Marco Buschmann (FDP): Die Diskussionen über eine weitere Stärkung der institutionellen Unabhängig- keit der Justiz sind grundsätzlich gut und wichtig. Je- doch zeigt der Blick über die Grenzen, dass die deutsche Justiz heute bereits auf hohem Niveau, effektiv, kosten- günstig und auch unabhängig arbeitet. Das belegen bei- spielsweise internationale Vergleichsstudien. Die deut- sche Justiz belegte etwa im Global Competitiveness Report 2011-2012 weltweit den siebten Platz. Länder dagegen, in denen es justizielle Selbstverwaltungsstruk- turen gibt, wie sie der Entwurf vorschlägt, wie etwa Frankreich, Italien und Spanien, liegen stattdessen weit hin- ter Deutschland mit aktuellen Rängen von 37, 60 und 65. Deutschland kann also stolz sein auf sein Justizsys- tem. Unsere Richterinnen und Richter, unsere Staatsan- wältinnen und Staatsanwälte leisten hervorragende Ar- beit – und zwar im Rahmen unseres Justizsystems, wie es derzeit ist. Die Fakten sprechen also dagegen, hier Hand anzulegen und fundamentale Veränderungen – zu- mal am Grundgesetz – vorzunehmen. In der öffentlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen wurde darüber hinaus von den Sachverständigen auch noch auf Gefahren hingewiesen, die mit dem Entwurf verbunden sind und die ich Ihnen hier nicht vorenthalten möchte: Eine Selbstverwaltung der Justiz, wie sie in den Ge- setzentwürfen gefordert wird, ist eine vom parlamentari- schen Einfluss freie Justiz und widerspricht damit nach Ansicht mehrerer Sachverständiger dem Kerngehalt des Demokratieprinzips; denn es entsteht eine Legitima- tionslücke zwischen der ersten und der dritten Gewalt. Den Selbstverwaltungsorganen der Justiz wäre nicht nur ein nennenswerter Anteil des jeweiligen Staatshaushal- tes zur Verwendung und Verteilung zugewiesen, darüber h T e ta g E fu ri S lü z P d m s n v n d z G b E k a m tu S n u is s w V c li b g s re le d w h s te D u m s te im fe V (C (D inaus hätten sie auch die Personalverantwortung über ausende Mitarbeiter. Diese wichtigen Aufgaben dürfen iner demokratischen Kontrolle in Form einer parlamen- rischen Verantwortlichkeit der Regierung nicht entzo- en werden. Eine Selbstverwaltung der Justiz würde also ntscheidungsträger hervorbringen, die sich unter Beru- ng auf richterliche Statusprivilegien jeder parlamenta- schen Kontrolle entziehen könnten. Diese durch die elbstverwaltung der Justiz drohende Legitimations- cke wird in der heutigen Justizverwaltung über die weite Gewalt geschlossen. Ich möchte noch auf einen weiteren problematischen unkt der Gesetzentwürfe eingehen, die Abschaffung es Proberichterstatus. Die Justizverwaltungen sind im- er wieder auf Personallenkungsmaßnahmen angewie- en. An Gerichten können beispielsweise durch Perso- alfluktuation, Elternzeit, längerfristige Erkrankungen on Richterinnen und Richtern oder auch durch Abord- ungen zu Behörden Lücken entstehen, die gefüllt wer- en müssen. Dazu ist es notwendig, von einem Gericht um anderen Personal umzulenken, um zwischen den erichten Kapazitäten auszugleichen. Da ein auf Le- enszeit ernannter Richter nur mit seiner schriftlichen inwilligung in ein anderes Amt versetzt werden kann, ann eine erfolgreiche Personallenkung nur mit Richtern uf Probe abgewickelt werden; denn Richter auf Probe üssen in den Grenzen des § 13 DRiG einen Dienstleis- ngsauftrag auch bei einem anderen Gericht oder einer taatsanwaltschaft hinnehmen. Personallenkungsmaß- ahmen werden aber auch in Zukunft unverzichtbar sein, nabhängig davon, wie eine Justizverwaltung organisiert t. Es gibt noch einen weiteren Grund, der gegen die Ab- chaffung der Richterprobezeit spricht: Man kann sich eder aufgrund von Zeugnissen noch aufgrund eines orstellungstermins ein vollständiges Bild davon ma- hen, wie jemand im Spruchkörper gegenüber den Betei- gten auftritt. Das zeigt erst die Praxis. Bei einer Le- enszeitanstellung sind nämlich Korrekturen nur noch in anz extremen Ausnahmefällen möglich. Das sind nur zwei der Bedenken, die uns die Sachver- tändigen vorgetragen haben, die aber alleine schon aus- ichen, um zu einem klaren Ergebnis zu gelangen: Wir hnen die vorgelegten Gesetzentwürfe ab! Jens Petermann (DIE LINKE): Die in der bundes- eutschen Justiz tätigen Richterinnen, Richter, Staatsan- ältinnen und Staatsanwälte leisten in der Regel eine ervorragende und hochqualifizierte Arbeit. Darüber ind wir uns hier alle einig. Die Frage ist allerdings, un- r welchen Bedingungen die Juristen arbeiten müssen. amit meine ich zum einen die personelle, technische nd bauliche Ausstattung der Arbeitsplätze. Damit eine ich zugleich aber auch informelle Abhängigkeits- trukturen, die die Rechtsprechung mittelbar und unmit- lbar beeinflussen können. In der ersten Lesung unserer beiden Gesetzentwürfe Januar dieses Jahres war der Tenor fraktionsübergrei- nd eindeutig: Es ist im Jahre 2013 an der Zeit, über erbesserungen unseres Justizsystems, welches schließ- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32357 (A) ) )(B) lich noch aus dem 19. Jahrhundert stammt, nachzuden- ken. Aufgrund dieses veralteten Justizsystems würde Deutschland nicht einmal mehr die Kriterien für eine Aufnahme in die Europäische Union erfüllen. In der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss ha- ben wir unsere beiden Gesetzentwürfe ausführlich mit namhaften Juristen diskutiert. Unter ihnen war auch der von der SPD oft zitierte ehemalige Präsident des Bun- desverfassungsgerichts Papier. Er sieht in einer selbst- verwalteten Justiz keinen Mehrwert und meint, die Diskussion ginge an den wirklichen Problemen der deutschen Rechtsgewähr vorbei. Indes, das Bundesver- fassungsgericht ist das einzige Gericht, das sich in Deutschland heute schon selbst verwaltet. Vor diesem Hintergrund sollte sich der ehemalige Präsident des mächtigsten deutschen Gerichts, vor dessen Entschei- dungen die Regierung und der Bundestag zittern, im Klaren darüber sein, in welchem Maße die Selbstverwal- tung dieses Gerichts auch dessen Unabhängigkeit si- chert. Ich bin davon überzeugt, dass es schädlich wäre, wenn das Finanzministerium die Mittel und das Justiz- ministerium das Personal für dieses Gericht stellen würde. Hierzu könnten Sie mal was sagen. Wer Gesetze schafft, darf nicht mit ihrer Durchset- zung betraut sein. Wer Gesetze ausführt, ist ein schlech- ter Schiedsrichter, wenn es um die richtige Anwendung geht. Deshalb unterscheidet das Grundgesetz Legisla- tive, Exekutive und Judikative und sichert Letzterer for- mal die Unabhängigkeit zu. Doch leider ist unsere Justiz nicht so unabhängig, wie viele immer glauben. Dafür gibt es genügend Beispiele. Die Politik hat die Personalpolitik in der Justiz fest im Griff. Das geben die Entscheidungsträger in der Justiz natürlich nicht zu. Durch das Leugnen dieses Einflusses funktioniert dieses System seit Jahrzehnten fast rei- bungslos. Und es sind nicht nur die hohen Justizämter, die nach Parteiproporz vergeben werden. Schon bei den Einstellungen und Beförderungen kann die Parteizuge- hörigkeit des Kandidaten unter Umständen eine ent- scheidende Rolle spielen. Nach meinem Verständnis ist damit bereits frühzeitig eine Beeinträchtigung der Unab- hängigkeit möglich und findet auch statt. Nach unserem Modell bekommen Richter eine einheitliche Besol- dungsgruppe und für Beförderungsämter, welche durch Wahlen zeitlich begrenzt vergeben werden, eine zeitlich begrenzte Zulage. Damit ist dieses unsägliche Streben nach den Beförderungen und das damit verbundene An- biedern bei den Vorgesetzen vom Tisch. Mit dem Haushaltsplan machen die Ministerien ver- bindliche Vorgaben hinsichtlich der Anzahl der durch den einzelnen Richter zu erledigenden Verfahren. Und wenn ein Richter oder eine Richterin mehr Zeit für ein Verfahren benötigt, muss diese bei einem anderen wie- der eingespart werden, oder es entsteht ein wachsender Berg an Altverfahren. Beim Oberlandesgericht Karls- ruhe zum Beispiel hat sich ein Richter mehr Zeit zur Gründlichkeit genehmigt und darum die ministeriellen Maßstäbe der Verfahrenszahlen nicht erfüllt. Das hat nun dienstrechtliche Konsequenzen für ihn. Die Präsidentin des OLG hat zwei Verfahren gegen diesen ihren Richter e e A d b B w z S S k J te g d m D n s H n s N z K la h A g ti li s d le n v v e m h c s s w P e ri g u tu d (C (D ingeleitet. Da wird die richterliche Unabhängigkeit zu inem zahnlosen Papiertiger. Unsere Justiz braucht mehr Personal, eine bessere usstattung und die Abschaffung der Ungerechtigkeiten es Besoldungsföderalismus. Was, wie viel und wo ge- raucht wird, kann die Justiz besser beurteilen als ein eamter in warmen und trockenen Ministerialstuben. Die Linksfraktion hat sich mit den beiden Gesetzent- ürfen der Probleme angenommen und Lösungen aufge- eigt, sehr gute Lösungen für die Richterschaft und die taatsanwältinnen und Staatsanwälte. Deshalb bitte ich ie, unseren Gesetzentwürfen zuzustimmen. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Man ann und muss einen kritischen Blick auf die Lage der ustiz in Deutschland richten. Sie ist strukturell überlas- t durch personelle und sächliche Ausdünnung bei leichzeitiger Übertragung immer weiterer Aufgaben er Rechtsprechung in immer weiteren Lebensbereichen ithilfe immer komplizierter werdender Rechtsnormen. ie Europäisierung und Internationalisierung der Rechts- ormen kommen erschwerend hinzu. Hier sind die Länder in der Pflicht. Bei allem Ver- tändnis für die Notwendigkeit der Konsolidierung der aushalte: An der Justiz zu sparen, bringt so gut wie ichts und schadet gewaltig. Der Bund, also wir, der Ge- etzgeber, kann und muss das seine dazu tun. Klare ormbefehle, Rückbau des Paragrafendschungels, Kon- entration der Ressourcen der Dritten Gewalt auf ihre ernaufgaben: Schon das würde die Justiz gewaltig ent- sten. Im Rechtsstaat muss gerade die Justiz frei und unab- ängig sein. Nur so kann sie ihre Aufgabe erfüllen, ohne nsehen der Person Recht zu sprechen, Gerechtigkeit egenüber jedermann und -frau zu üben und der Legisla- ve wie der Exekutive die Stirn zu bieten. Auch hier egt vieles im Argen. Diejenigen, die keine Beeinflus- ung der Richterinnen und Richter erkennen können, die ie Macht der Exekutive über die Judikative schlicht ugnen, kommen mir vor wie die berühmten drei Affen: ichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Dabei ist doch eigentlich nicht zu überhören: Wenn om Bayerischen Richterverein bis zur Neuen Richter- ereinigung sämtliche Richterorganisationen seit Jahren ine grundsätzliche Reform der Justiz in Deutschland zu ehr Autonomie und Selbstverwaltung einfordern, ge- ört schon ein gehöriges Maß an Ignoranz dazu, jegli- hen Bedarf an strukturellen Veränderungen in der deut- chen Justiz zu leugnen. Wir Grünen nehmen die Stimmen aus der Richter- chaft wie auch aus der Staatsanwaltschaft ernst und erden den Diskussionsprozess, der längst schon die olitik in den Ländern erreicht hat, auch auf Bundes- bene weiterführen und in der nächsten Legislaturpe- ode selbst konkrete Vorschläge machen. Das tun wir erne und mit vollem Einsatz für eine demokratische nd rechtsstaatliche Justiz auch in Regierungsverantwor- ng; denn CDU/CSU und FDP scheinen hier weiterhin ie schon erwähnten drei Affen spielen zu wollen. 32358 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Heute diskutieren wir zum wiederholten Male zwei Gesetzesvorschläge der Linken, die, wie sie auch frei- mütig eingesteht, die Vorschläge der Neuen Richterver- einigung abgeschrieben hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, man kann auch die besten Ideen ins Abseits stellen, wenn man sie mit Argumenten zu untermauern versucht, die offensichtlich nicht tragen und viele vor den Kopf sto- ßen, die es zu gewinnen gilt. So schreiben Sie doch wirklich in Ihrer Begründung, Deutschland müsse den Anschluss an den europäischen Standard der Rechts- staatlichkeit finden und sich an der großen Mehrheit der anderen europäischen Demokratien orientieren. Mir fällt es schwer, mehr als zwei oder drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu nennen, deren Justiz ich gerne als Beispiel und Vorbild nennen würde. Kollege Petermann meint, er könne in diesem Parla- ment Zustimmung zu umfangreichen Verfassungsände- rungen erhalten, wenn er die These aufstellt, Deutsch- land würde – ich füge hinzu: anders als Ungarn, Bulgarien, Rumänien oder Kroatien – wegen des institu- tionellen Zustands unserer Justiz die Aufnahme in die Europäische Union zu versagen sein. Schön klotzig klang auch der Vorwurf, wer sich der Diskussion über Justizreformen nicht stelle, verharre in der letzten Trutz- burg des spätfeudalen Deutschen Kaiserreichs. Ich kann nur sagen: Laut gebrüllt Löwe, aber in der Sache bringt eine solche Debatte nichts. Ich will lieber vier Grundfragen vorstellen, die den uns notwendig erscheinenden Reformbedarf skizzieren: Da ist zuerst die Frage nach der Einstellung der Rich- terinnen und Richter und je nach der Beantwortung der nächsten Fragen auch deren Beförderung und Berufung in herausgehobene Positionen. Wir halten es für richtig, diese Aufgaben in den Ländern wie im Bund in die Hände der Legislative und der Richterinnen und Richter selbst zu legen. Ministerinnen oder Minister können da- ran beteiligt bleiben, jedoch ohne Veto oder sonstiges al- leiniges letztes Wort. Die so zu gründenden Richterwahl- ausschüsse müssen mit doppelter Mehrheit der legis- lativen Mitglieder entscheiden, weil nur so die demokra- tische Legitimation und Kontrolle gesichert werden. Dann ist als Zweites die Frage der Laufbahnen zu be- antworten. Wollen wir weiterhin Richterinnen und Rich- ter, die zu Vorsitzenden, Direktoren oder Präsidenten auf Lebenszeit aufsteigen können und dafür auch eine er- höhte Besoldung bekommen, oder wollen wir Richterin- nen und Richter ohne Furcht und ohne Hoffnung – im Grundsatz als Gleiche unter Gleichen, mit Funktionsstel- len auf Zeit und mit direkter demokratischer Legitima- tion? Wir Grünen präferieren das Modell eines einheitli- chen Richterbildes, möchten aber in einen noch intensiveren Diskussionsprozess mit den Betroffenen einsteigen; denn ohne Akzeptanz in der Justiz ist eine solche wirklich epochale Veränderung nicht zu realisie- ren. Der Idee im Vorschlag der Linken, dabei auch auf Richter auf Probe zu verzichten, kann ich allerdings nichts Gutes abgewinnen. Vor einer Lebenszeitbestel- lu e E w re d b g te M b k w w te o B R te s ti F e P z g m E d g B s E m S Z s B b S v w ru te c g p g P S d d (C (D ng praktisch ohne jegliches Arbeitsplatzrisiko muss es ine Phase der Erprobung geben, in der sich die bei der instellung prognostizierte Eignung und Befähigung er- eisen müssen. Drittens ist die Frage der Selbstverwaltung der inne- n Angelegenheiten der Justiz, ihrer Arbeitsabläufe und ie Verteilung der personalen wie sächlichen Ressourcen is zur eigenständigen Anmeldung des Justizhaushalts egenüber dem entscheidenden Parlament zu beantwor- n. Vieles spricht dafür, der Justiz ein größtmögliches aß an Autonomie zu gewähren. Dies geht jedoch nur ei gleichzeitiger effektiver und durchgreifender demo- ratischer Kontrolle; denn auch die Justiz muss sich, enn sie die ihr zugewiesenen Mittel autonom verwalten ill, gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber verantwor- n. Schließlich stellt sich viertens die Frage nach der Ein- rdnung der Staatsanwaltschaft in den Ländern wie im und. Ist sie genuiner Teil der Dritten Gewalt, Teil der echtsprechung und deshalb den Richterinnen und Rich- rn insbesondere in völliger Unabhängigkeit gleichzu- tellen, oder ist sie in einer Zwitterstellung Teil der Jus- z wie Teil der Exekutiven, was ein Mindestmaß an ührung und Kontrolle durch die jeweilige Regierung rfordert, wobei sich die Regierung dafür wiederum dem arlament gegenüber zu verantworten hat? Hier haben wir den größten und klarsten Widerspruch u den Vorschlägen der Linken wie auch den Vorstellun- en der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen anzu- elden. Die Staatsanwaltschaft beherrscht das strafrechtliche rmittlungsverfahren und leitet und beaufsichtigt dabei ie ihr unterstellte Polizei. Sie handelt dabei klassisch ewaltausübend und greift tief in die Grundrechte der ürgerinnen und Bürger ein. Hausdurchsuchungen, Be- chlagnahmen, Festnahmen, Telefonabhörungen, der insatz von verdeckten Ermittlern und vieles andere ehr sind keine Akte der Rechtsprechung im engeren inne, sondern der Einsatz legitimierten staatlichen wangs. Die Bindung der Staatsanwaltschaft an das Ge- etz ändert daran nichts. Sie schützt die Bürgerinnen und ürger – was aber für sich schon viel ist – vor Willkür ei den gegen sie gerichteten Ermittlungstätigkeiten. Gerade aber bei den Ermittlungen unterliegt die taatsanwaltschaft den Begrenzungen durch die Richter- orbehalte und damit der Kontrolle durch die Dritte Ge- alt. Im rechtsstaatlichen Strafrecht geht es gerade da- m, exekutiven Maßnahmen die Unabhängigkeit rich- rlicher Überprüfung entgegenzusetzen, um so staatli- he Zugriffe zu kontrollieren und damit gleichsam zu be- renzen. Damit ist die Staatsanwaltschaft, wie auch als Gegen- ol die Verteidigung, Teilorgan der Rechtspflege und leichzeitig, entgegen der Verteidigung als einseitiger arteivertretung, der Vollstrecker des Strafanspruchs des taates und zieht und gebraucht das schärfste Schwert, as dem Staat legitim zur Verfügung steht: die Anwen- ung unmittelbaren Zwangs in vielfältigen Formen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32359 (A) ) )(B) Diese Doppelgesichtigkeit zwingt auch zu einer ei- genständigen Bewertung der Rolle und des Standorts der Staatsanwaltschaft. Sie kann und soll im demokratischen Rechtsstaat mehr als bisher autonom und demokratisch strukturiert sein. Sie muss vor allen unlauteren und poli- tischen Einflüssen geschützt werden – dies schon deswe- gen, weil es ihre Aufgabe ist, ohne Ansehen der Person auch in Fällen von Regierungskriminalität zu ermitteln. Deshalb sind wir für die Abschaffung jeglichen externen einzelfallbezogenen Weisungsrechts. Die Staatsanwälte sollten jedoch auch in Zukunft ei- nem internen, transparenten und kontrollierbaren und ei- nem allgemeinen Weisungsrecht unterstehen, welches die Spitzen der Exekutive der Öffentlichkeit und den je- weiligen Parlamenten gegenüber zu verantworten haben. Aus diesen wohlüberlegten Gründen lehnen wir des- halb die völlige Einbindung der Staatsanwaltschaft in die Dritte Gewalt und ihre völlige Gleichstellung mit den Richterinnen und Richtern ab. Auf dieser Grundlage werden wir in der nächsten Le- gislaturperiode die Diskussion um eine Reform der Jus- tiz in Deutschland vorantreiben, die einen Vergleich mit Dritten Gewalten in Europa einerseits nicht zu scheuen braucht, deren Reformbedarf andererseits aber gar nicht wegzudiskutieren ist. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Entwürfe: Gesetz zu dem Ver- trag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel (Tagesordnungspunkt 17) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Am 3. Juni 2013 hat Außenminister Westerwelle den Vertrag über die Regulierung von Waffenhandel in New York unter- zeichnet. Damit setzt sich Deutschland gemeinsam mit über 60 anderen Staaten für die Implementierung ver- bindlicher Regeln im Bereich der Rüstungsexporte ein und übernimmt, was die rasche Ratifizierung betrifft, eine Vorreiterrolle. Der Vertrag ist ein Meilenstein unserer globalen An- strengungen um Rüstungskontrolle und Sicherheit. Eine erfolgreiche Implementierung ethischer Mindeststan- dards im Rüstungsexportsektor stellt für das Völkerrecht ein Novum dar. In Deutschland haben wir bereits einen restriktiven juristischen und politischen Rahmen für Rüstungsexporte mit GG Art. 26, dem Kriegswaffenkon- trollgesetz und den Politischen Richtlinien. Global gese- hen hat aber das Fehlen umfassender internationaler Kontrollinstrumente insbesondere in innerstaatlichen kriegerischen Auseinandersetzungen zu einer ungezü- gelten Proliferation leichter Waffen geführt, die zu einer Eskalation der Konflikte beigetragen hat. Mit diesem Vertrag wird eine Leerstelle in unserem völkerrechtlichen Vertragswerk gefüllt, getragen von ei- ner breiten Zustimmung und Unterstützung der UN- Generalversammlung, wo 155 der 193 repräsentierten S te h u h C b A d d V g fe z d s -h w g d v g e b s k M E A d D v w m im h G fü te v w g k k H d li d s k g fl Id g (C (D taaten dem Abkommensentwurf ihre Zustimmung er- ilten. Einige dieser Staaten standen in ihrer Vergangen- eit selbst im Zentrum blutiger Konflikte, die durch nregulierte Waffenexporte verschärft wurden. Es ist zu offen, dass diese Länder in Zukunft eine bessere hance haben werden, für ihre Bürger Frieden und Sta- ilität zu garantieren. Ich möchte kurz auf die wichtigsten Eckpfeiler des bkommens zu sprechen kommen. Der Vertrag gilt in en nächsten sechs Jahren und kann in der Folge nur urch eine Dreiviertelmehrheit auf der Konferenz der ertragsstaaten verändert werden. Lassen Sie mich kurz den Geltungsbereich des Vertra- es skizzieren. Neben den bereits erwähnten Kleinwaf- n werden auch Großwaffensysteme, Munition und ein- elne Bauteile erfasst. In der Praxis bedeutet dies, dass er Export von Panzern, bewaffneten Fahrzeugen, chweren Artilleriesystemen, Kampfflugzeugen und ubschraubern, Kriegsschiffen, Raketen und Raketen- erfern sowie kleinen und leichten Waffen fortan stren- er kontrolliert und reguliert wird. Sobald nun einem Staat klare Indizien vorliegen, dass ie Empfängernation plant, importierte Rüstungsgüter ölkerrechtswidrig einzusetzen, so muss die Genehmi- ung zur Ausfuhr zurückgezogen oder darf erst gar nicht rteilt werden. Der Begriff der Völkerrechtswidrigkeit edeutet in diesem Kontext, dass ein hohes Risiko be- teht, dass Verbrechen im Sinne des humanitären Völ- errechtes – etwa Genozide oder Verbrechen gegen die enschlichkeit – in naher Zukunft verübt werden. Auch wenn die Verabschiedung des Abkommens ein rfolg ist, so besteht weiterhin Handlungsbedarf. Unser ußenminister hat betont, dass der Vertrag „noch nicht as ist, was wir uns als endgültiges Ergebnis vorstellen. eswegen ist dieses der erste Schritt für weitere Initiati- en“. Hier kann ich nur zustimmen. Wir haben uns zwar ährend der Debatten über die Vertragskonzeption vehe- ent für die Schaffung stärkerer Sanktionsinstrumente Falle der Nichtbeachtung eingesetzt, doch leider errscht in dieser Frage innerhalb der internationalen emeinschaft noch kein Konsens vor. Dies gilt ebenfalls r den Auslegungsspielraum der exportierenden Staa- n, wann eine Kriegswaffe potenziell für die Verletzung on Menschenrechten missbraucht werden könnte, der eiterhin relativ groß ist. Auch bei der Umleitungs- efahr durch Re-Exporte und bei der Endverbleibs- ontrolle bestehen noch Schwachstellen, die in Folge- onferenzen angegangen werden müssen. Unsere klare altung gegen die Waffenlieferungen nach Syrien zeigt, ass Deutschland für die Risiken der Umleitung sensibi- siert ist und hier hohe Maßstäbe anlegt. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass der Abschluss es Abkommens ein stabiles Fundament für weitere Vor- töße bietet. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Völ- errecht einem ständigen Wandel unterworfen ist und erade in den letzten Jahren – insbesondere unter Ein- uss des Konzepts der Responsibility to Protect – die ee einer staatlichen Schutzpflicht immer stärker an Le- itimation gewonnen hat. 32360 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Abschließend möchte ich noch herausstellen, dass die schnelle Ratifikation durch den Deutschen Bundestag zeigt, wie beispielhaft die Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative in diesem wichtigen Themen- feld wirkt. Wir signalisieren durch dieses entschlossene Handeln der internationalen Gemeinschaft einmal mehr, dass wir das Abkommen tatkräftig unterstützen und Rüstungs- kontrolle auch künftig als sicherheitspolitisches Thema ganz vorne auf der Tagesordnung sehen. Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhan- del in Deutschland (Tagesordnungspunkt 19 a und b) Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute ab- schließend über den von Union und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung von Prostitutionsstätten. Damit schlägt die Koalition im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ein neues Kapitel auf. Um Pros- tituierte besser zu schützen, legen wir mit dem Gesetz- entwurf den Grundstein für eine wirksame behördliche Kontrolle von Bordellen. Außerdem werden die Straf- vorschriften zum Menschenhandel erweitert und ver- schärft. Mit der Legalisierung der Prostitution durch das unter Rot-Grün 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz wurde nicht erreicht, was man sich erhofft hatte. Die Zu- stände im Gewerbe und auf dem Strich haben sich nicht verbessert, sondern sogar deutlich verschlechtert. Nach einer aktuellen EU-Studie hat der Menschenhandel seit- dem deutlich zugenommen. Die Liberalisierung hat zu einem erheblichen Anstieg der Nachfrage geführt. Der Markt in Deutschland ist mittlerweile 60-mal größer als in Schweden, wo Prostitution verboten ist. Gleichzeitig hat Deutschland 62-mal so viele Menschenhandelsopfer wie Schweden, obwohl die Bevölkerung rund 10-mal so groß ist. Da es sich bei Menschenhandel um ein Kontrolldelikt handelt, das heißt Razzien erforderlich sind, um Frauen aus den Fängen ihrer Zuhälter zu befreien, muss die Polizei bei knappen Ressourcen entsprechende Schwer- punkte setzen. Die Szene, berichten Insider, sei inzwi- schen noch krimineller geworden. Das hat auch die An- hörung im Rechtsausschuss am 24. Juni bestätigt. So schätzt die International Labour Organization, ILO, die Gewinne aus dem Menschenhandel auf 31 Milliarden Dollar pro Jahr, Tendenz steigend. Der Menschenhandel liegt damit vor dem Drogen- und Waffenhandel. Das P w V s m s M g z u 2 w g L s g g w o la e n Z s m d s d G d ru S d e z B s S T n b d g d N s h H s a a v d g d je (C (D rostitutionsgesetz in Deutschland ist mit dafür verant- ortlich, dass das Risiko für die Menschenhändler im ergleich zu anderen kriminellen Märkten sehr über- chaubar ist. Die Legalisierung der Prostitution war so- it ungewollt ein Wachstumsprogramm für den Men- chenhandel. Deutschland ist zu einem Eldorado für enschenhändler geworden. Vor diesem Hintergrund wollen wir mit dem vorlie- enden Gesetzentwurf die Vorgaben der EU-Richtlinie ur Bekämpfung des Menschenhandels jetzt erst einmal msetzen. Da die Umsetzungsfrist bereits am 6. April 013 abgelaufen ist, beschränkt sich der Entwurf be- usst auf die Änderungen im Strafrecht, die dazu zwin- end erforderlich sind. Ich habe bereits in der ersten esung betont, dass ich mir als Rechts- und auch Men- chenrechtspolitikerin, die sich bereits seit vielen Jahren egen Zwangsprostitution und Menschenhandel enga- iert, weitergehende Maßnahmen erhofft hätte. Wenn ir diese, wie sie auch in Fachkreisen von Opferschutz- rganisationen und Strafverfolgungsorganen bereits seit ngem diskutiert werden, aufgenommen hätten, wäre in Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Wahlperiode aber icht mehr machbar gewesen. Zugegebenermaßen ist die eitnot leider zum großen Teil selbst verschuldet, da ich die beteiligten Ressorts lange Zeit nicht auf ein ge- einsames Vorgehen einigen konnten. Hier müssen sich ie Liberalen zu Recht Kritik gefallen lassen. Gleichwohl ist der heute abschließend beratene Ge- etzentwurf ein erster Schritt in die richtige Richtung, da ie vorgesehenen Änderungen im Strafrecht und in der ewerbeordnung mögliche Optionen zur Beantwortung er zentralen Fragen aufzeigen. Zunächst zu den Ände- ngen im Strafrecht: Hier soll der Tatbestand des § 233 tGB auf die Fälle des Menschenhandels zum Zweck er Ausnutzung strafbarer Handlungen und der Bettelei rweitert werden. Außerdem soll der Menschenhandel um Zweck der Organentnahme, der derzeit lediglich als eihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz trafbar ist, ausdrücklich in § 233 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 tGB unter Strafe gestellt werden. Ferner drohen dem äter zukünftig höhere Strafen, wenn das Opfer noch icht volljährig ist oder leichtfertig in Lebensgefahr ge- racht wird. Die Erfahrungen der Praxis haben gezeigt, dass die erzeitigen Tatbestände zum Menschenhandel im Straf- esetzbuch in der nächsten Wahlperiode insgesamt auf en Prüfstand zu stellen sind. So ist insbesondere eine eustrukturierung mit Blick auf die objektiven Tatbe- tandsmerkmale erforderlich. Da Menschenhandelsopfer häufig massiv durch Dro- ungen – etwa gegen ihre Familien in den jeweiligen eimatländern – unter Druck gesetzt werden, sind sie elten zur Aussage bereit. Vor diesem Hintergrund führt uch die hier umzusetzende EU-Richtlinie zu Recht us – ich zitiere: „Damit die Ermittlungen und die Straf- erfolgung bei Menschenhandelsdelikten erfolgreich urchgeführt werden können, sollte deren Einleitung rundsätzlich nicht von der Anzeige oder Anklage durch as Opfer abhängig gemacht werden.“ Dies haben wir tzt in unserem Regierungsprogramm aufgegriffen: Die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32361 (A) ) )(B) Union will die Straftatbestände so verändern, dass Men- schenhändler bei ausreichender Beweislage auch ohne die Aussage ihrer häufig stark traumatisierten Opfer ver- urteilt werden können. Ferner ist eine stärkere Differenzierung der Men- schenhandelstatbestände nach dem jeweiligen Zweck – also Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Aus- beutung bzw. zur Ausbeutung der Arbeitskraft – zu prü- fen. So könnte eine Regelung bezüglich des Menschen- handels zur Ausbeutung der Arbeitskraft grundsätzlich auch über eine Einbindung im Bereich des § 291 StGB erfolgen. Zusätzlich muss endlich die Freierstrafbarkeit einge- führt werden. Wir Rechtspolitiker der Union fordern be- reits seit 2004, dass diejenigen Freier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, die wissentlich die se- xuellen Dienstleistungen einer Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Es hat mich doch sehr überrascht, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genau dies nun ebenfalls nach jahrelangem Widerstand in einem aktuel- len Änderungsantrag fordert. Ein fertiger Gesetzentwurf der Union liegt bereits seit Jahren in der Schublade. Im Kontext einer Neukonzeptionierung der Menschenhan- delstatbestände kann er also ohne Weiteres aufgenom- men werden. Neben der Umsetzung der Vorgaben der EU-Richt- linie gegen Menschenhandel im Strafrecht sorgen wir mit einer Änderung im Gewerberecht dafür, dass Bor- delle künftig behördlich überwacht werden; denn nur da, wo kontrolliert wird, sind Prostituierte vor sexueller Ausbeutung geschützt und können Täter dingfest ge- macht werden. Damit beseitigen wir eines der schweren Versäumnisse des rot-grünen Prostitutionsgesetzes von 2002. Prostitution wurde damals legalisiert, die Prostitu- ierten aber in einem oft kriminellen Umfeld vom Staat allein gelassen. Demnächst müssen es sich Bordellbe- treiber gefallen lassen, dass sie und ihr Haus kontrolliert werden. Durch eine Aufnahme der Prostitutionsstätten in den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 Absatz 1 der Gewerbeordnung sollen die Rahmen- bedingungen der in der Prostitution tätigen Personen verbessert werden. Damit ist eine automatische Über- prüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden unverzüglich nach der Gewerbean- oder -ummeldung verbunden. Den zuständigen Behörden stehen zur Über- wachung des Betriebs darüber hinaus unter anderem die Auskunfts- und Nachschaurechte des § 29 GewO zur Verfügung. Die Grünen haben in einem ihrer Änderungsanträge die Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutions- stätten in § 30 der Gewerbeordnung angeregt. Eine sol- che Erlaubnispflicht ist zwar grundsätzlich geboten, aber nicht in der hier vorgeschlagenen Weise. So wollen die Grünen eine Erlaubnis auch vom Vorliegen „positiver“ Voraussetzungen abhängig machen. Danach soll der Be- treiber zum Beispiel einen „Geschäftsplan“ vorlegen, der sicherstellt, dass ein angemessenes Pflichtenverhält- nis zu den Prostituierten besteht und deren Ausbeutung ausgeschlossen ist. Der Betreiber soll außerdem sämtli- c tä w w c b je P a d in fo s A R o B B e z ö n n d v d e s s w ä k U h o ti F te z A ri tu m u s D e D G – g g fe lä h (C (D he Rechtsverhältnisse zu den in seinem Etablissement tigen Prostituierten dokumentieren. Diese Vorgaben ürden nicht nur einen erheblichen bürokratischen Auf- and für die Kontrolleure der Gewerbeaufsicht verursa- hen, sie zeugen auch von einer erstaunlichen Gutgläu- igkeit in Bezug auf das Rotlichtmilieu. Zweifellos wird der Bordellbetreiber den staatlichen Kontrolleuren läne und Verträge vorlegen, an denen niemand etwas uszusetzen hätte. Die Zwangsprostituierten aber wer- en selten den Mut haben, den Inhalt solcher Dokumente frage zu stellen. Außerdem wird die von der Union ge- rderte generelle Anzeigepflicht für Prostituierte, auch oweit sie selbstständig arbeiten, ausgeschlossen. Der ntrag kann daher keine Zustimmung finden. Die Anhörung hat gezeigt, dass eine Regelung der ahmenbedingungen der Prostitution über die Gewerbe- rdnung nicht ganz unproblematisch ist. So lassen zum eispiel die relativ weit gefassten Begrifflichkeiten den undesländern und den jeweiligen Behörden vor Ort inen großen Spielraum bei der Anwendung und Umset- ung der gesetzlichen Vorgaben. Dies kann Chancen er- ffnen, macht aber eine bundesweit einheitliche Lösung icht leicht. Rechtssicherheit für alle Beteiligten ist so ur schwer zu erreichen. Vor diesem Hintergrund muss vor allem der Begriff er Prostitutionsstätten klar definiert und auf die sehr ielfältigen Ausprägungen des Gewerbes angepasst wer- en. So muss die Wohnungsprostitution zwingend mit rfasst werden, da Zwangsprostitution vor allem in die- em Bereich ein großes Problem darstellt. Außerdem ind zur Kontrolle der gesetzlichen Regelungen der Ge- erbeordnung zunächst einmal die jeweiligen Gewerbe- mter zuständig. Die Kontrolleure der Gewerbeämter önnen in diesem Milieu leicht an ihre Grenzen stoßen. nabhängig davon können die Kontrollen aber auch An- altspunkte für Razzien liefern. Als Alternative zu einer Regelung über die Gewerbe- rdnung sollte in der nächsten Wahlperiode auch die Op- on geprüft werden, rechtliche Rahmenbedingungen in orm eines Prostitutionsregulierungsgesetzes zu erarbei- n. Darin könnten dann alle notwendigen Regelungen usammengeführt werden. Wir müssen den Blick darüber hinaus auch auf das ufenthaltsrecht für die Opfer von Menschenhandel chten. So kommen zum Beispiel 90 Prozent der Prosti- ierten aus dem Ausland, aktuell überwiegend aus Ru- änien, Bulgarien und Ungarn, aber auch aus Nigeria nd anderen Ländern. Deshalb sollten Opfer von Men- chenhandel in Deutschland ein Bleiberecht erhalten. ies würde sicherlich auch die Aussagebereitschaft in inem Strafprozess gegen die Menschenhändler erhöhen. as Bleiberecht sollte im Kontext eines zukünftigen esamtkonzeptes zur Bekämpfung von Menschenhandel und hier insbesondere der Zwangsprostitution – gere- elt werden. In diesem Zusammenhang sollte zur Vorbereitung der esetzlichen Neuregelungen eine umfassende Dunkel- ldstudie durchgeführt werden. Derzeit gibt es nur ver- ssliche Daten über das BKA-Lagebild zum Menschen- andel, das aber nur das sogenannte Hellfeld erfasst, die 32362 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) tatsächliche Situation allerdings nicht annähernd abbil- det. Ein Sachverständiger hat es während der Anhörung im Rechtsausschuss auf den Punkt gebracht: Viele der Frauen, die in der Prostitution arbeiten, tun dies wegen der Armut in ihren Heimatländern. Diese Frauen in der Armutsprostitution benötigen den Schutz des Staates, um nicht gänzlich den Zuhältern und Menschenhändlern ausgeliefert zu sein. Wir dürfen die Gesetze nicht aus- schließlich auf den sehr kleinen Teil der Frauen zu- schneiden, die tatsächlich freiwillig in der Prostitution arbeiten. Für die Union ist es daher ein Gebot, zügig weitere Maßnahmen folgen zu lassen, um den Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution gewinnen und den Opfern wirksam helfen zu können. Mit dem Gesetz- entwurf ist jetzt aber ein erster wichtiger Schritt getan. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Wenn wir an dieser Stelle über Menschenhandel und Zwangspros- titution reden, dann reden wir zugleich auch über sexu- elle Ausbeutung von Frauen, sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, körperliche und psychische Gewalt, illegale Schleusungen, Verstöße gegen das Betäubungs- mittel- und das Waffengesetz. Zusammengefasst, wir reden über weltweite und grenzüberschreitende organi- sierte Kriminalität. Circa 2,5 Millionen Menschen sind jährlich von Men- schenhandel betroffen, werden wie Ware gehandelt und ausgebeutet. Menschenhandel in all seinen Erschei- nungsformen verletzt gravierend die Menschenrechte von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen. Folgt man dem Lagebild Menschenhandel des Bundeskriminalam- tes, so werden insbesondere junge Frauen unter 21 Jah- ren in Deutschland ausgebeutet. Sie arbeiten unter be- sonders gesundheitsgefährdenden, entwürdigenden und unsicheren Bedingungen. Mangelnde Sprachkenntnisse und keine sozialen Kontakte außerhalb des Milieus er- schweren es, diesen Mechanismen zu entkommen. Uns muss auch bewusst sein, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, sondern um Strukturen, die sich nach dem Inkrafttreten des rot-grünen Prostitutions- gesetzes am 1. Januar 2002 exponenziell vermehrt ha- ben. Als Stichwort seien insoweit nur „Flatratebordelle“ genannt. Diese Strukturen müssen dringend aufgebro- chen und einer konsequenten Regulierung unterworfen werden. Wir haben daher bereits vor einiger Zeit in der Frak- tion CDU/CSU begonnen, entsprechende Fachgespräche mit Experten zu führen. Ein erstes Ergebnis dieser Fach- gespräche ist der vorliegende Gesetzentwurf der Koali- tionsfraktionen, der zum einen die Richtlinie 2011/36/ EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhan- dels und zum Schutz seiner Opfer aus dem Jahr 2011 umsetzt und zum anderen zur Verbesserung der Rah- menbedingungen für in der Prostitution tätige Personen Prostitutionsstätten in den Katalog der überwachungsbe- dürftigen Gewerbe nach § 38 der Gewerbeordnung auf- nimmt. Durch die Aufnahme in die Gewerbeordnung wird eine automatische Überprüfung der Zuverlässigkeit d G u s V d d B G lä H d li u s d s d n b z w h n b P m u b Ä b s Z V g h v ß Z e R A S a w N w E tu R V G S m k (C (D es Bordellbetreibers unverzüglich nach Erstattung der ewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung möglich. Den zuständigen Behörden steht zur Überwachung nd Kontrolle des Betriebs zudem ein umfangreiches In- trumentarium an Auskunfts- und Nachschaurechten zur erfügung. Darüber hinaus können gegenüber dem Bor- ellbetreiber Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit, er Kunden, der Prostituierten oder der Bewohner des etriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor efahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Be- stigungen erteilt werden. Mir ist durchaus bewusst, dass die Forderungen von ilfsorganisationen, aber auch von staatlichen Stellen, ie mit Menschenhandel und Zwangsprostitution tagtäg- ch in Berührung kommen, noch viel weitgehender und mfassender sind. Ich darf Ihnen gerade deshalb ver- ichern, dass auch die Forderungen in meiner Fraktion eutlich weitreichender als der heute zur Abstimmung tehende Gesetzentwurf sind. Allerdings bedarf es in ieser Hinsicht bei unserem Koalitionspartner an der ei- en oder anderen Stelle noch weiterer Überzeugungsar- eit, die wir aber natürlich gerne im Rahmen der Fortset- ung der christlich-liberalen Regierungskoalition leisten ollen. Auch wenn der heute ebenfalls zur Abstimmung ste- ende Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- en auf dem ersten Blick weitreichendere Optionen an- ietet, so trügt der Schein: Er ist nur ein weiteres lacebo. Letztlich möchten Sie nur zahlreiche Maßnah- en, die bereits jetzt von den Behörden in der Praxis mgesetzt werden, auf Gesetzesebene regeln. Dies gilt eispielsweise für die Mehrheit der vorgeschlagenen nderungen im Aufenthaltsgesetz, für das Asylbewer- erleistungsgesetz oder das Sozialgesetzbuch II. Auch tellt bereits jetzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der ollverwaltung etwaigen Betroffenen ein Merkblatt zur erfügung, in dem unter anderem über Hilfeeinrichtun- en und entsprechende Ansprechpartner informiert wird. Alles, was Sie vorschlagen, ist somit, wenn über- aupt, nur Stückwerk und keine umfassende Lösung der on mir eingangs geschilderten Situation. Zudem schie- en Sie an einigen Stellen auch noch deutlich über das iel hinaus, wie beispielsweise mit der Forderung nach iner gesetzlichen Hinweispflicht zur Darstellung der echtslage nach dem Aufenthaltsgesetz oder gar dem rbeits- und Sozialrecht durch die Finanzkontrolle chwarzarbeit. Dies ist schlicht abwegig. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist mehr ls nur eine Änderung des Strafgesetzbuchs und der Ge- erbeordnung. Er ist der Einstieg zu einer umfassenden euregelung und Wiederherstellung der Menschen- ürde für viele betroffene Prostituierte in Deutschland. r ist das Versprechen, dass in der kommenden Legisla- rperiode weitere Maßnahmen der christlich-liberalen egierungskoalition folgen werden, die die Fehler der ergangenheit beseitigen und einen besseren Schutz vor ewalt, Missbrauch und Ausbeutung verankern werden. elbst wenn einem der Gesetzentwurf, wie von einigen einer Vorredner ausgeführt, nicht weit genug geht, ann man ihm aus meiner Sicht dennoch zustimmen; Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32363 (A) ) )(B) denn es ist klar, dass er nur der erste Schritt zu einer län- gerfristigen und umfassenden Korrektur ist. Dr. Eva Högl (SPD): Menschenhandel ist ein schwe- res Verbrechen, eine moderne Form der Sklaverei. Aus- beutung der Arbeitskraft, sexuelle Ausbeutung, Bedro- hung: Menschenhandel ist nichts anderes als moderne Sklaverei und für die Täter und Täterinnen immer ein äußerst lukratives Geschäft. Der erste Bericht der Europäischen Kommission über Menschenhandel in Europa ist alarmierend: Die Zahl der Opfer in der Europäischen Union ist zwischen den Jah- ren 2008 und 2010 um 18 Prozent auf über 20 000 ge- stiegen. Die Dunkelziffer liegt deutlich darüber. Gleich- zeitig sank die Zahl der Verurteilungen im selben Zeitraum um 13 Prozent. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Es gibt dringenden Handlungsbedarf in Deutschland und Eu- ropa. Opfer von Menschenhandel sind besonders hilfs- bedürftig und benötigen besonderen Schutz. Die Täterin- nen und Täter hingegen müssen wirksam bestraft werden. Der Opferschutz und die Strafverfolgung der Menschenhändlerinnen und Menschenhändler sind bis- lang völlig unzureichend. Mit der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Par- laments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlus- ses 2002/629/JI des Rates liegt eine sehr gute rechtliche Grundlage für die Umsetzung in nationales Recht vor. Der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten – Drucksache 17/13706 – vom 4. Juni 2013 wird den Bestimmungen dieser europäischen Verpflichtung in keiner Weise ge- recht. Schon das Übereinkommen des Europarates vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels wie auch die Richtlinie formulieren umfassende und wirksame Regelungsvorgaben. Bestimmungen zum Auf- enthaltsrecht, zur Beratung und Unterstützung von Op- fern oder Regelungen zur Befreiung von Begleitstrafbar- keiten von Betroffenen müssen zwingend in deutsches Recht umgesetzt werden. Eine nachhaltige Bekämpfung des Menschenhandels ist nur möglich, indem die Opfer gestärkt werden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozial- demokraten stehen eng an der Seite der Betroffenen. Zudem fehlt es an einer aufenthaltsrechtlichen Per- spektive für Opfer von Menschenhandel aus Nicht-EU- Ländern. Wenn Betroffene aus Furcht nicht aussagen wollen, werden diese nach aktueller Rechtslage abge- schoben. Die Abschiebung in ihr Herkunftsland führt häufig zu einer Rückkehr in Verhältnisse, die dazu füh- ren, erneut in die Opferrolle zu fallen. Das Aufenthalts- recht muss so geändert werden, dass wir den Opfern Bleibemöglichkeiten bieten. Der Aufenthaltstitel darf nicht von der Zusammenarbeit mit den zuständigen Be- hörden abhängen. Die USA haben mit dem sogenannten T-Visum eine gute Regelung für Opfer ins Leben geru- fe tr o w V n li e d fe e d E m ra e w d re d g a a c S D b § d u s B w je n a ri e n h fü s P d k u e d p z D v (C (D n. Diese können und sollten wir auf Deutschland über- agen. Oft werden Betroffene wegen Vergehen angeklagt der bestraft, zu denen sie genötigt wurden, beispiels- eise die Verwendung falscher Ausweispapiere oder erstöße gegen geltendes Aufenthaltsrecht. Die Richtli- ie verlangt, dass in solchen Fällen von der strafrecht- chen Verfolgung und Bestrafung abzusehen ist. Dies ist ntscheidend dafür, dass sich Betroffene offenbaren und amit auch dazu beitragen können, Menschenhandel ef- ktiv strafrechtlich zu verfolgen. Auch dazu steht kein inziges Wort im Gesetzentwurf. Eine erfolgreiche Strafverfolgung ist ohne umfassen- en Opferschutz nicht möglich. Alle Expertinnen und xperten, ob Polizei, Landeskriminalämter, Bundeskri- inalamt, Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Opferbe- tungsstellen, waren sich einig: Wir brauchen dringend ine effektive Bestrafung der Täterinnen und Täter. Not- endig ist eine Reform des Straftatbestandes, und selbst ie Fraktionen von CDU/CSU und FDP erkennen in ih- r Begründung an, wie wichtig eine strafrechtliche Än- erung der §§ 232, 233 und 233 a Strafgesetzbuch auf- rund der geringen Zahl von Verurteilungen ist. Doch nstatt diesen zentralen Punkt endlich zu regeln, wird uf die fehlende Zeit hingewiesen. Das Verschieben und Aussitzen bedeutet ein Wegdu- ken vor der Regelung existenzieller Probleme bei der trafverfolgung von Verbrecherinnen und Verbrechern. amit werden viele weitere Opfer von Menschenhandel illigend in Kauf genommen. Nicht nur das: Die Erweiterung der Strafvorschrift des 233 Strafgesetzbuch auf die Fälle des Menschenhan- els zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen nd der Bettelei sowie zum Zwecke des Organhandels chaden sogar und behindern die Ermittlungen, wie das undeskriminalamt in der Anhörung ausführte. Künftig ird es also mehr Straftaten geben. Das Opfer muss sich doch subjektiv weiterhin als Betroffene oder Betroffe- er zu erkennen geben. Das führt zu mehr Straftaten, ber zu keiner besseren Verfolgung. Ganz im Gegenteil! Der Regelungsvorschlag der Gewerbeordnung ist ein chtiger Schritt, doch er greift viel zu kurz. Hier fehlt ine klare Definition von Prostitutionsstätten. Mit kei- em Wort wird erwähnt, was genau darunter zu verste- en ist. Wichtig wäre es darüber hinaus, eine Erlaubnispflicht r Prostitutionsstätten einführen. Wer betreibt sie? Wo ind sie gelegen? Welche Auflagen zur Ausübung der rostitution sind zu erfüllen? All dies sind Fragen, die er Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Gleichzeitig fo- ussiert der Entwurf lediglich auf Zwangsprostitution nd sexuelle Ausbeutung, ohne zu erwähnen, dass benso wirtschaftliche Ausbeutung und Zwangsarbeit arunter fallen. Und: Nicht jede Prostitution ist Zwangs- rostitution. Die öffentliche Anhörung am 24. Juni 2013 hat es ge- eigt: Alle Expertinnen und Experten waren sich einig: ie schwarz-gelben Vorschläge bleiben weit hinter der erpflichtenden Umsetzungsnotwendigkeit zurück. Was 32364 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) wir brauchen, ist ein wirksames und ganzheitliches Ge- setz zur Bekämpfung des Menschenhandels, eine ad- äquate und vollständige Umsetzung der wichtigen Be- stimmungen der Richtlinie. Die Opfer werden im Stich gelassen. Eine effektive strafrechtliche Verfolgung ist mit diesem Gesetzentwurf nicht möglich. Einem weite- ren Anstieg der Opferzahlen und einem weiteren Rück- gang von Verurteilten steht so nichts mehr im Wege. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen. Dieser Gesetzentwurf wurde trotz besseren Wissens bewusst kurz gehalten, um noch vor der Sommerpause etwas vorzulegen. Er hilft bei der effektiven Bekämp- fung von Menschenhandel nicht weiter. Ich hoffe, die CDU/CSU und die FDP kommen zur Vernunft. Werfen Sie diesen Vorschlag ins Altpapier, und lassen Sie uns nach dem 22. September 2013 einen gemeinsamen, frak- tionsübergreifenden Versuch starten! Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Für die FDP steht der effektive Schutz von Opfern von Menschen- handel an oberster Stelle. Das kennzeichnet auch unse- ren Gesetzentwurf, mit dem wir die Richtlinie des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer umsetzen. Durch die Er- weiterung der Strafvorschrift des § 233 des Strafgesetz- buchs, StGB, auf Fälle des Menschenhandels zur Aus- nutzung strafbarer Handlungen, der Bettelei sowie zum Zwecke der Organentnahme, der derzeit lediglich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz strafbar ist, werden diese Fälle ausdrücklich unter Strafe gestellt. Dies schafft Klarheit und trägt auch der Bedeu- tung dieser Kriminalitätsphänomene Rechnung. Viele zur besseren Bekämpfung des Menschenhan- dels gemachten Vorschläge hätten eine intensive Prüfung und Erörterung erfordert, die wegen der Fristgebunden- heit der RL-Umsetzung in dieser Wahlperiode kaum realisierbar erschienen. So halte ich es im Einvernehmen mit Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger für sinnvoll, sich in der nächsten Legislaturperiode nochmals an die Systematisierung und Überprüfung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels zu machen. Die von polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Seite geforderte grundlegende Überarbeitung der Straftatbestände der §§ 232, 233 und 233 a StGB er- scheint durch die relativ geringe Anzahl von Verurteilun- gen wegen dieser Vorschriften, die nicht dem tatsächli- chen Ausmaß dieser Kriminalitätsform entspricht, durchaus als diskussionswürdig. Das wird in der nächsten Wahlperiode eingehend zu prüfen sein, und gegebenenfalls werden entsprechende gesetzgeberische Vorschläge zu machen sein. Jedenfalls bleibt es ein schwerwiegendes Problem, dass oft Täter ihre Opfer unter Ausnutzung von Zwangs- lagen, auslandsspezifischer Hilflosigkeit, Gewalt oder Drohungen zur Ausbeutung und zur Prostitution brin- gen. A g w w o a m S im d ta m h e a a s c c s c m te m b k b b ro z g s v re g b g h d s b tr In s u Ü u b (C (D Die kausale Verbindung zwischen Zwangslage und usbeutung muss durch die Handlungen des Täters her- estellt werden, um nach derzeitiger Rechtslage verfolgt erden zu können. Polizeien und Staatsanwaltschaften eisen darauf hin, dass der Nachweis dieser Umstände ft schwierig bis unmöglich ist. Diese und mögliche weitere Vorschläge, vor allem uch außerhalb des Strafrechts, zur besseren Eindäm- ung des Menschenhandels sind genau zu prüfen. Die tärkung der Position der Opfer steht für uns Liberale mer im Vordergrund. Die Anhörung des Rechtsausschusses hat gezeigt, ass viele noch nicht zufrieden sind, dass noch mehr ge- n werden muss. Dies sehe ich exakt genauso. Aber die eisten Sachverständigen haben ganz deutlich hervorge- oben, dass der vorgelegte Gesetzentwurf ein wichtiger, rster Schritt ist. Immerhin ist es uns jetzt gelungen, noch einen Punkt ußerhalb des Strafrechts anzugehen. Und das ist durch- us beachtlich. Wir regeln den Betrieb von Prostitutions- tätten zukünftig entsprechend den für andere überwa- hungsbedürftige Gewerbe in der Gewerbeordnung. Kaum jemandem im Lande ist verständlich zu ma- hen, daß sich Betreiber von Spielhallen, Schankwirt- chaften oder Amüsierlokalen einer Betriebsüberwa- hung oder gar Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen üssen, Betreiber von Bordellen aber nicht. Seit die Sit- nwidrigkeit der Prostitution aufgehoben wurde, war es öglich, Prostitutionsstätten bis hin zum Flatrategroß- ordell ohne gewerberechtliche Überprüfungsmöglich- eit einzurichten. Bei aller Freude an der Abschaffung von falschen Ta- us, eine solche Privilegierung eines bestimmten Gewer- es gegenüber anderen – aus dem Jahre 2001 von der t-grünen Bundesregierung damals – ist kaum nachvoll- iehbar. Eine gewisse Betriebsblindheit muss man der damali- en rot-grünen Koalition schon attestieren. Das grund- ätzlich richtige Ziel, nämlich die Stärkung der Rechte on Frauen und die Herausnahme dieses Gewerbebe- ichs aus der Illegalität, wurde zwar erreicht, die dazu- ehörende gewerberechtliche Rahmenregelung unter- lieb jedoch leider. Dies kann man auch nicht dem damals konservativ eprägten Bundesrat in die Schuhe schieben. Rot-Grün at nicht einmal den Versuch der Rahmengesetzgebung amals übernommen, und berauscht vom damaligen Ge- etz: Man wollte wohl auch nicht. Dies hat zur Folge, dass wir in Deutschland der Aus- eutung von Frauen nicht wirkungsvoll genug entgegen- eten können. Bislang gab es kein gewerberechtliches strument, beispielsweise einem verurteilten Men- chenhändler die erneute Eröffnung eines Bordells zu ntersagen. Mit unserem Gesetzentwurf wird eine automatische berprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nverzüglich nach der Gewerbeanmeldung oder Gewer- eummeldung eingerichtet. Den zuständigen Behörden Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32365 (A) ) )(B) stehen zur Überwachung des Betriebs zudem die Aus- kunfts-, Kontroll- und Nachschaurechte des § 29 GewO zur Verfügung. Darüber hinaus kann der Gewerbebetrieb von Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit, der Kun- den, der Prostituierten oder der Bewohner des Betriebs- grundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen abhängig gemacht werden. Dies ist ein deutlicher Fort- schritt und eine notwendige Ergänzung zum Schutz der in diesen Betrieben tätigen Frauen. Diejenigen, die jetzt sagen, das reiche nicht, sollten sich aber immer überlegen: Bisher gab es eben keine Kontrollregelungen, keine Auflagenmöglichkeiten und keine Anforderungen an den Betrieb gerade zum Schutz von Opfern, zum Schutz von Frauen. Wir wollen auch mehr, aber diesen ersten Schritt sollte jeder, der das Pro- blem der Ausbeutung von Frauen, das Problem des Men- schenhandels angehen will, mitgehen und zustimmen. Aber zu den weiteren Maßnahmen, die den Opfer- schutz beim Menschenhandel betreffen, gehört auch die dringend nötige Überprüfung ausländerrechtlicher Rege- lungen. Dies ist und bleibt ein Anliegen der FDP. Zum Schutz verschleppter Frauen haben wir in dieser Wahlperiode einiges geleistet: Zwangsheirat wird jetzt explizit als Straftat benannt. Wir haben den ausländi- schen Opfern von Zwangsverheiratungen zudem ein eigenständiges Wiederkehr- bzw. Rückkehrrecht einge- räumt. Die frühere Regelung, wonach der Aufenthalts- titel für verschleppte junge Frauen nach sechs Monaten automatisch erlischt und der für Opfer von Zwangsheira- ten nunmehr beseitigt wurde, ermöglichte es leider bis vor einem Jahr, diese Zwangslage noch stärker auszunut- zen und Frauen jede Fluchtperspektive zu nehmen. Eine vergleichbare Regelung im Aufenthaltsrecht strebt die FDP auch für die Opfer von Zwangsprostitu- tion an, verbunden mit der Stabilisierung vor Ort in Deutschland. Die Opfer müssen eine Chance erhalten, sich aus der Zwangslage zu befreien, zu der leider oft auch Herkunftsland und -familien beigetragen haben. Gerade zur Bekämpfung der organisierten Kriminali- tät ist häufig die Aussage eines Opfers vor der Polizei oder im Gerichtsverfahren bedeutsam. Diese Aussage erhalten wir aber nur, wenn die Opfer, also vielfach Frauen, sich sicher vor Verfolgung hier oder im Heimat- land fühlen können. Insofern haben wir Verständnis für die Anträge der Grünen. Da aber ausländerrechtliche Regelungen ebenso wie die eingangs genannten strafrechtlichen Lösungen er- hebliche Folgeprobleme aufwerfen können, müssen sie sorgfältig erwogen und geprüft werden. Das werden wir in der nächsten Wahlperiode leisten. Die vergangenen vier Jahre mit einer Regierungsbe- teiligung der FDP waren vier gute Jahre für Deutsch- land. Gerade im Bereich der Innen- und Rechtspolitik haben wir einige Erfolge erzielt, die dieser Koalition an- fangs kaum einer zugetraut hätte. Das sollten und werden wir fortsetzen. h z B d le fu L h s d J h s P d V n R b ti B h fe e a k u s b im d d d w F w fe v k m Z tu d G d d fr a s li (C (D Ulla Jelpke (DIE LINKE): Zur Abstimmung liegt ier ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vor, ur Umsetzung von EU-Richtlinien, zur Verhütung und ekämpfung des Menschenhandels sowie zum Schutz er Opfer. Leider beschränkt sich der Gesetzentwurf al- ine auf die strafrechtlichen Aspekte, die zur Bekämp- ng von Menschenhandel am wenigsten geeignet sind. In der Begründung heißt es, die Zeit habe in dieser egislatur nicht mehr ausgereicht, Punkte zum Aufent- altsrecht, der Betreuung, Unterstützung und medizini- chen Behandlung der Opfer einzuarbeiten. Sie hatten afür seit Beschluss der EU-Richtlinie mehr als zwei ahre Zeit. Verbergen Sie Ihre Unwilligkeit doch nicht inter angeblichem Termindruck. In der Anhörung am Montag waren sich alle Sachver- tändigen – von der Sexarbeiterin bis zum Vertreter der olizei – im Übrigen in ihrer vernichtenden Beurteilung ieses Gesetzentwurfes und der darin vorgenommenen ermischung von Menschenhandel und Prostitution ei- ig. Das sollte Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von den egierungsfraktionen, doch zu denken geben. Nach Auffassung der Linken muss das Augenmerk ei der Bekämpfung von Menschenhandel auf Präven- on und Opferschutz gelegt werden. Denn solange die etroffenen keinen sicheren und eigenständigen Aufent- altstitel erhalten, sind die Täter durch die Angst der Op- r geschützt. Die Linke fordert für die Opfer von Menschenhandel inen von der Aussagebereitschaft in Strafverfahren un- bhängigen Aufenthaltstitel. Diese Menschen müssen ostenlose Rechtshilfe, Unterkünfte sowie medizinische nd psychologische Betreuung erhalten und Zugang zu ozialen Leistungen, Bildungsangeboten und zum Ar- eitsmarkt haben. Leider setzt auch der Änderungsantrag der Grünen mer noch die Aussagebereitschaft des Opfers als Be- ingung für eine Aufenthaltserlaubnis voraus. Das wird er Lebenswelt der Betroffenen und den Erfordernissen es Menschenrechtsschutzes nicht gerecht. Denn hier ird die Angst der Opfer ignoriert, dass ihnen oder ihren amilienangehörigen in ihrer Heimat Schaden zugefügt ird; die Angst, in einem Strafverfahren erneut zum Op- r zu werden; ihre Traumatisierung oder Abhängigkeit on den Tätern. Weil dieser grüne Änderungsantrag zu urz greift, können wir hier nicht zustimmen. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ver- ischt die Bekämpfung von Menschenhandel und wangsprostitution mit dem legalen Bereich der Prosti- tion. Das ist eine Beleidigung und Diskriminierung für ie vielen eigenständig und selbstbestimmt in diesem ewerbe tätigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Gefordert wird im Regierungsantrag die Aufnahme er Prostitutionsstätten in den Katalog überwachungsbe- ürftiger Gewerbe. Dies suggeriert einen bisher rechts- eien Raum. Doch in Wirklichkeit unterliegt kaum ein nderer Wirtschaftszweig schon heute einer so engma- chigen Kontrolle und einem so ausgeprägten strafrecht- chen Sonderschutz. 32366 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Ich zitiere die Sexarbeiterinnenvereinigung Doña Carmen: „Bei so viel ‚Schutz‘ ist eines sicher: Die Rechte von Prostituierten kommen unter die Räder, man will sie zu Tode schützen.“ Dieser Gesetzentwurf vereinigt mit seinen Gummi- formulierungen über den Schutz vor Belästigungen ordnungsstaatliche Überwachungssüchte mit rückwärts- gewandter Prüderie. Unter dem Vorwand, gegen Men- schenhandel vorzugehen, wird hier einer erneuten Kri- minalisierung der Prostitution Vorschub geleistet. Ein solches moralisches Rollback ist mit der Linken nicht zu machen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Koalition, mit dem sie die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Be- kämpfung des Menschenhandels versucht. Leider muss man feststellen: Der Vorschlag der Koalition ist kein Beitrag im Kampf gegen Menschenhandel. Mit der blo- ßen Ausweitung des Strafrechtes auf die Bereiche Bette- lei und organisierte Kriminalität wird keinem Opfer von Menschenhandel geholfen. Nicht verkehrt, aber wir- kungslos. Das ist ein Placebo, weiße Salbe: Es sieht gut aus, beruhigt die Gemüter und bewirkt nichts. Mit einer Ausnahme: Niemand kann absehen, was die Regelung zu § 233 StGB tatsächlich bewirkt. Was bedeutet es denn, wenn – wie es in Ihrem Gesetzentwurf steht – man „eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, … zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen … “ bringt? Ist das ein Anstif- tungsvorsatz in Bezug auf diese mit Strafe bedrohten Handlungen? Meinen Sie damit Straftaten? Müssen diese dann auch rechtswidrig und schuldhaft sein und, wenn ja, was ist mit dem Nötigungsnotstand? Wie sich diese Norm zum Allgemeinen Teil des Strafrechts ver- hält, ist mir nicht klar. Und die Koalition scheint sich auch keine ausreichenden Gedanken darüber gemacht zu haben. Aber kurz vor Ende der Wahlperiode musste ja alles mit heißer Nadel gestrickt werden, obwohl Sie zu- vor jahrelang Zeit gehabt hätten. So macht man keine Gesetzgebung, erst recht nicht im Strafrecht. Nicht einmal die von Volker Kauder noch vor weni- gen Tagen angekündigte Reform des Aufenthaltsrechts wird angegangen. Wir fordern in einem Änderungs- antrag, Opfern von Menschenhandel ein eigenständiges Bleiberecht zuzugestehen. Das hilft den Frauen und er- höht die Aussagebereitschaft gegen mögliche Men- schenhändler. Zudem ist völlig unverständlich, warum die Koalition nicht wenigstens auch die wissentliche und vorsätzliche Ausbeutung von Zwangsprostituierten durch Freier be- straft. Schon seit Jahren fordern Opfergruppen, dass die Ausbeutung durch Freier, die wissentlich mit Zwangs- prostituierten verkehren, strafbar werden soll. Diese Lü- cke im Strafgesetzbuch schließen wir mit unserem zwei- ten Änderungsantrag. Es ist richtig: Wer Menschen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung schmuggelt, wird be- straft, wer sie hier vor Ort wirtschaftlich ausbeutet, ebenso. Es ist nur folgerichtig, auch diejenigen zu be- s z e d n m d R s ti A h a lu s D c A w c w d c s fa d ri G a g K k ti K s m k la P n J fe w Ih S ri k tu G v N a P d ie (C (D trafen, die diese Zwangslage wissentlich zur Ausnut- ung für sexuelle Bedürfnisse ausnutzen. Auch das ist in sinnvoller Beitrag im Kampf gegen Menschenhan- el. Um es aber auch ganz klar zu sagen: Als Grüne leh- en wir jeden Versuch ab, die Prostitution wieder zu kri- inalisieren. Weder das sogenannte „schwedische Mo- ell“ mit einer allgemeinen Freierbestrafung noch ein ückfall in die Illegalität, wie vor dem Prostitutionsge- etz, nützt den Frauen und Männern, die in der Prostitu- on arbeiten. Solche Maßnahmen führen nur zu einer bdrängung ins Dunkle und ins kriminelle Milieu. Dort at das Prostitutionsgesetz angesetzt, und die Auslösung us der organisierten Kriminalität ist ein gutes Stück ge- ngen. Das belegen auch die Analysen des BKAs aus einem alljährlichen „Lagebericht Menschenhandel“. ie Koalition vermengt deswegen unzulässig die Berei- he Menschenhandel und Prostitution. Als Grüne wollten wir immer eine positiv rechtliche usgestaltung des Prostitutionsgewerbes. Allerdings ar das mit der SPD vor elf Jahren noch nicht zu ma- hen. Heute ist es deutlicher Konsens, dass es ein Fehler ar, die konkrete Ausgestaltung den Bundesländern und en Kommunen zu überlassen. Dies führte zu einem Fli- kenteppich an Regelungen, die vor allem zu Rechtsun- icherheit auf allen Seiten führt. Wir brauchen eine um- ssende Regulierung von Prostitutionsstätten. Der Vorschlag der Koalition, Prostitutionsstätten le- iglich als überwachungsbedürftiges Gewerbe zu dekla- eren, greift dabei allerdings viel zu kurz. Er birgt die efahr, dass sich die Nachbarschaftsregelungen negativ uf die Wohnungsprostitution gerade auch selbstständi- er und eigenorganisierter Prostituierter auswirken. Der oalitionsantrag schafft einen Willkürparagrafen mit un- laren Rechtsbegriffen. Er unterlässt eine klare Defini- on des Begriffes „Prostitutionsstätten“ ebenso wie eine lärung, welche Auflagen eigentlich möglich und nötig ind, um eine positive Gestaltung der Prostitution zu er- öglichen und Ausbeutung zu verhindern. Letztlich onstatieren Sie nur, was längst Realität ist in Deutsch- nd, nämlich dass die Polizei und Ordnungsbehörden in rostitutionsstätten zu Untersuchungen gelangen kön- en. Das ist angesichts von Hunderten Razzien jedes ahr keine wirkliche Neuerung. Dabei bleibt völlig of- n, wonach die Behörden eigentlich suchen sollen, nach elchen Kriterien sie Einrichtungen schließen können. r Gesetzentwurf ist lediglich eine Festschreibung des tatus quo, ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Ge- chte und Verwaltungsbehörden. Ein Beitrag zur Be- ämpfung von Ausbeutung oder zur Stärkung der Prosti- ierten gegenüber Vermietern und Betreibern ist der esetzentwurf auf jeden Fall nicht. Wir fordern dagegen eine weitergehende Regulierung on Bordellen als genehmigungspflichtiges Gewerbe. ur eine umfassende Regulierung führt die Prostitution us dem Dunkelfeld und schafft Rechtssicherheit für rostituierte und Betreiber. Unser Änderungsantrag definiert konkrete Auflagen, ie es den Behörden erlauben, zum Schutz von Prostitu- rten Kontrollen durchzuführen und im Zweifel ausbeu- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32367 (A) ) )(B) terische Praktiken zu untersagen. Durch eine Dokumen- tationspflicht werden ausbeuterische Praktiken sichtbar und können dann auch geahndet werden. Bereits im Ge- nehmigungsverfahren werden die Zuverlässigkeit der Betreiber und ihres Personals überprüft, der Geschäfts- plan geprüft und die Rechtsverhältnisse zwischen Betrei- ber und Prostituierten dokumentiert. Klare Regeln schaf- fen Rechtssicherheit auf allen Seiten. Die Koalition hat nun angesichts auch der vernichten- den Kritik bei der Anhörung im Rechtsausschuss am vergangenen Montag angekündigt, in der nächsten Le- gislatur einen umfassenden Entwurf vorzulegen. Unklar bleibt, warum dann besser gelingen soll, was in den ver- gangenen sieben Jahren nicht gelungen ist. Wir werden uns einer solchen Diskussion konstruktiv stellen. Bis da- hin gilt aber: Dieser Gesetzentwurf, der heute vorliegt, ist kein Beitrag zur Rechtssicherheit. Er verschlimmbes- sert die bestehenden Defizite. Dem können wir Grüne nicht zustimmen. Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Antwort auf die Große An- frage: Ergebnisse und Folgen der Beschlüsse des NATO-Gipfels von Chicago für Abrüstung, Raketenabwehr und europäische Sicherheit (Tagesordnungspunkt 21) Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU): Bereits in der Vorbemerkung ihrer Anfrage an die Bundesregierung gibt die SPD eine abschließende Bewertung zu den Er- gebnissen des NATO-Gipfels ab: Der NATO-Gipfel von Chicago war für sie aus sicherheits- und friedenspoliti- scher Sicht eine Enttäuschung. Dem schließe ich mich nicht an. Vielleicht waren aber auch nur meine Erwar- tungen an den Gipfel schlicht niedriger. Ich habe auf kleine, aber konkrete Schritte bei den aktuellen Baustel- len gehofft: Wie geht es weiter in Afghanistan bis und nach 2014? Wie setzen wir die Idee von Smart Defence um? Welche Fortschritte verzeichnen wir beim Aufbau des Raketenabwehrsystems? Darüber hinaus habe ich vor allem ein starkes Bekenntnis zur transatlantischen Allianz vonseiten Amerikas erwartet. In den ersten Punkten wurden meine Erwartungen weitgehend erfüllt, im letzten Punkt – dem Bekenntnis zu einer auch in Zu- kunft starken transatlantischen Allianz – wurde auch ich zugegebenermaßen ein wenig enttäuscht. Neben den bereits erwähnten Themen lag ein Schwer- punkt des NATO-Gipfels auf Fragen der Abrüstung und der Rüstungskontrolle. Im Rahmen des Gipfels bekann- ten sich die Mitgliedstaaten erneut zu ihrem Ziel, eine nuklearwaffenfreie Welt zu schaffen. Auch hier zeigte sich im Laufe des letzten Jahres wiederum, dass die Er- wartung von kleinen Schritten sich als richtig erweisen sollte. Außenminister Guido Westerwelle hat es hier im Plenum vor einigen Wochen überaus treffend beschrie- ben: „Wir alle wissen aus den Erfahrungen der Ge- schichte, dass Abrüstungspolitik einen langen Atem braucht.“ k n W g s d d d fu k a R s d d s d D z B rü s R a h s tr R R C fa ti m d d Z d ti ru m p W c d s a te T m g M s m te d (C (D Zu diesem langen Atem gehört aber auch, dass wir leine Fortschritte und Erfolge wertschätzen und eben icht aus den Augen verlieren, dass beispielsweise der eg hin zu einer nuklearwaffenfreien Welt ein sehr lan- er und mühsamer ist. Als Präsident Barack Obama in einer Rede in der vergangenen Woche vor dem Bran- enburger Tor angekündigt hat, das Atomwaffenarsenal er USA um ein Drittel reduzieren zu wollen, habe ich ies als weiteren wichtigen Schritt auf diesem Weg emp- nden. Wie schwierig jedoch die Umsetzung der An- ündigung sein wird, zeigte sich an der umgehenden Re- ktion aus Moskau. Wir müssen uns nun fragen: Welche olle kann Deutschland hier in den nächsten Jahren pielen? Welchen Beitrag können wir leisten? Die Bun- esregierung hat sich in der Vergangenheit immer wie- er als Mittler zwischen den USA und Russland einge- etzt und mit vertrauensbildenden Maßnahmen versucht, ie Zusammenarbeit der beiden Nationen zu fördern. iese Bemühungen müssen wir auch in Zukunft fortset- en. Die christlich-liberale Koalition steht, wie auch die undesregierung, zu ihrem Versprechen, eine aktive Ab- stungspolitik zu betreiben. Die Bundesregierung hat ich vehement für die Einrichtung des Abrüstungs- und üstungskontrollausschusses der NATO eingesetzt. Und uch hier sind Fortschritte zu erkennen. Der Ausschuss at sich am 12. Februar dieses Jahres konstituiert und eine Arbeit aufgenommen. Im Mittelpunkt stehen dabei ansparenz- und vertrauensbildende Maßnahmen mit ussland bei nichtstrategischen Nuklearwaffen. Zu Beginn meiner Rede bin ich bereits kurz auf die aketenabwehr eingegangen. Während des Gipfels in hicago haben die NATO-Partner offiziell deren An- ngsbefähigung in Europa erklärt. In der hier zu debat- erenden Großen Anfrage beschäftigt sich ein Abschnitt it den möglichen Bedrohungen, vor denen wir uns mit iesem Raketenabwehrsystem schützen wollen, bzw. mit er Wahrscheinlichkeit, dass diese Bedrohungen auch in ukunft Realität werden. Man könnte bei den Fragen en Eindruck erhalten, dass die Opposition an der Legi- mität der Raketenabwehr zweifelt. Die Bundesregie- ng hat in ihrer Antwort klargestellt, dass sich die ge- einsame Raketenabwehr gegen mögliche Bedrohungs- otenziale richtet und nicht gegen spezifische Länder. ir benötigen ein NATO-Raketenabwehrsystem, wel- hes uns flächendeckend und nicht nur punktuell vor em Angriff ballistischer Raketen schützen kann. Hierzu ind die derzeit vorhandenen Raketenabwehrsysteme ber nicht in der Lage. Die Kooperation mit Russland im Rahmen der Rake- nabwehr ist ein sehr schwieriges und überaus sensibles hema. Unser Wunsch ist es, die Raketenabwehr ge- einsam mit Russland voranzubringen. Die Bundesre- ierung versucht auch hier, mit vertrauensbildenden aßnahmen eine Basis für Dialog und Kooperation zu chaffen. Dazu gehörte die Ausrichtung einer gemeinsa- en computergestützten Raketenabwehrübung im letz- n Jahr. Von dem Nutzen dieser Übung konnte ich mich amals persönlich vor Ort überzeugen. 32368 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Meine Rede begonnen habe ich mit den Erwartungen, die an den NATO-Gipfel gestellt wurden. Meines Erach- tens wurde am letzten NATO-Gipfel vor allem eines deutlich: Die sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts können wir nur gemeinsam bewäl- tigen. Gemeinsames Handeln – insbesondere vor dem Hintergrund unterschiedlicher nationaler Interessen – kann jedoch nach meiner Überzeugung nur in kleinen Schritten funktionieren. Diesen kleinen Schritten stehen aber häufig Maximalforderungen entgegen, die eine Zu- sammenarbeit von Beginn an verkomplizieren. Ich sage nicht, dass wir uns auf kleinen Erfolgen ausruhen soll- ten, aber wenn wir uns auf sie berufen, dann trägt dies zu einem Arbeitsklima bei, das Kooperation fördert und nicht behindert. Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Der freund- schaftliche Besuch des US-Präsidenten Barack Obama in Berlin und sein Versprechen, einen wesentlichen Bei- trag für die globale Abrüstung von Nuklearwaffen zu leisten, hat uns einmal mehr verdeutlicht, dass die trans- atlantische Allianz ihre Wichtigkeit für Deutschland be- halten wird und dass sie die von der SPD entgegenge- brachte Skepsis nicht verdient hat. Statt in kleinteiligen Fragenkatalogen die Leistungsfähigkeit der NATO anzu- zweifeln, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir das Bündnis zukunftsfest gestalten können. Seit dem 11. September 2001 befindet sich die NATO in einer fortgesetzten Strategiedebatte und in einer dau- erhaften Anpassung. Sie konzentriert sich nach dem Gipfel von Lissabon und der Verabschiedung des Neuen Strategischen Konzepts 2010 auf drei Kernaufgaben: kollektive Verteidigung, Krisenbewältigung und koope- rative Sicherheit. Auf ihrem Gipfeltreffen im letzten Jahr in Chicago haben die Staaten der NATO dieses Konzept weiterent- wickelt. Es ist das Verdienst unserer Bundesregierung, dass die Abrüstungspolitik dabei eine hohe Priorität bekommen hat. In Chicago wurde auf gemeinsame Ini- tiative von Deutschland, der Niederlande, Norwegen und Polen ein Angebot an Russland zu reziproken Transpa- renzmaßnahmen bei nicht strategischen Nuklearwaffen beschlossen. Auch der neue Abrüstungs- und Rüstungs- kontrollausschuss ist eine wichtige Errungenschaft. Mit dem Bekenntnis zum Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt, das im Abschlussdokument des Überprüfungs- prozesses des NATO-Abschreckungs- und Verteidi- gungsdispositivs festgehalten wurde, konnte die Bundes- regierung einen weiteren Meilenstein erreichen. Ebenso wie die Worte von US-Präsident Obama so müssen auch diese Gipfel-Ergebnisse erst mit Leben ge- füllt werden. Dennoch, die Grundlagen sind gelegt, die entsprechenden Bündnisgremien haben ihre Arbeit auf- genommen, und Deutschland wird weiter eine aktive Rolle bei der praktischen Umsetzung übernehmen. Auch wenn bei den Verhandlungen viel Geduld verlangt wird, ist der Grundsatz, dass Entscheidungen zum Nukleardis- positiv im Bündnis einmütig entschieden werden, weiter richtig. G lä B te s re s b d S U d n a k ru g d fä d re P d s tr V z w M k m M d m h B L re ti m T s u e E s p B s M d d fü k s te (C (D Lassen Sie mich zu den vielen Anmerkungen in der roßen Anfrage über das sogenannte Lebensdauerver- ngerungsprogramm der US-Nuklearwaffen des Typs 61 und zu den Tornados der Bundeswehr und ihrer po- nziellen Trägerfunktion einen wichtigen Punkt klar- tellen, der auch in der Beantwortung durch die Bundes- gierung aufgeführt ist: Abrüstung und Abschreckung tehen nicht im Widerspruch, sie sind zwei unverzicht- are Teile einer Gesamtstrategie. Dies zeigen nicht zuletzt die aktuellen Berechnungen es Stockholm International Peace Reseach Institues, IPRI, für das Jahr 2012. Während Russland und die SA ihre Atomwaffenbestände verringert haben, stockten ie Atommächte China, Indien und Pakistan ihre Arsenale ach Angaben von SIPRI im gleichen Zeitraum weiter uf. Russland modernisiert seine noch 8 500 Atomspreng- öpfe mit erheblichen Finanzmitteln. Die Modernisie- ng der in der Anzahl erheblich geringeren nicht strate- ischen nuklearen Verteidigungskapazitäten der NATO, urch die keineswegs neue Einsatzzwecke oder Einsatz- higkeiten geschaffen werden, gewährleistet angesichts ieser Entwicklungen fortwährend eine glaubhafte Auf- chterhaltung des Schutzes; vor allem unsere NATO- artner Estland, Lettland, Litauen und Polen bestehen arauf. In dem Zusammenhang komme ich auf ein weiteres icherheitspolitisches Thema des Chicagoer Gipfel- effens zu sprechen: die Pläne, gemeinsam mit unseren erbündeten unsere Fähigkeiten zur Raketenabwehr aus- ubauen. Bis 2020 soll ein Raketenschirm entwickelt erden, mit dessen Hilfe das Territorium der NATO- itgliedstaaten vor Angriffen durch unbemannte Flug- örper geschützt wird. Im Vorfeld des Projektes wird im- er wieder kritisiert, dass ein antirussischer Impetus die otivation hinter dem Raketenschirm darstelle. Auch ie Opposition fragt nach hypothetischen Szenarien und öchte konkrete Länder genannt wissen. Es ist festzu- alten, dass die Raketenabwehr sich gegen mögliche edrohungspotenziale richtet, nicht gegen spezifische änder. Zum Verhältnis mit Russland möchte ich unse- n Außenminister Guido Westerwelle unterstützend zi- eren, der betont, dass Sicherheit in Europa nur zusam- en mit Russland garantiert werden könne und dass „die ür für Russland offen bleibt“. Wir dürfen nicht verges- en, dass unsere Bundesregierung eine Intensivierung nserer Partnerschaft mit Russland anstrebt und eine nge Kooperation auf ökonomischer und kultureller bene zwischen Berlin und Moskau besteht. Die rus- isch-deutschen Beziehungen nur auf aktuelle außen- olitische Differenzen zu reduzieren, verschleiert den lick auf die Komplexität unserer strategischen Partner- chaft. Es ist deshalb gut, mit klarer Stimme die issstände in Russland anzumahnen, schönreden hilft ieser strategischen Partnerschaft nicht, sondern gefähr- et sie eher. Die Fragen rund um die Partnerschaft mit Russland hren mich zu meinem letzten Punkt, den Sie mit Ihrer leinteiligen Großen Anfrage leider verfehlen. Wir müs- en uns grundsätzliche Gedanken machen über die stra- gische Zukunft der NATO, vor allem als Europäer. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32369 (A) ) )(B) Was ist heute das Besondere am Atlantischen Bünd- nis? Was macht es so einzigartig? Ich möchte in der Kürze dieser Rede nur vier essenzielle Argumente anrei- ßen: Erstens eine leistungsfähige NATO-Kommandostruk- tur, die trotz oder gerade wegen ihrer Verschlankung von 13 000 auf 9 000 Mitarbeiter einzigartig bleibt, zweitens ihre Fähigkeit zur Interoperabilität unter den Mitglied- staaten, aber auch mit Partnern – hier müssen wir inves- tieren, um zukunftsfähig zu bleiben –, drittens weitere besondere Fähigkeiten der NATO, beispielsweise bei der Aufklärung, Luftverteidigung und zunehmend auch im Bereich Cybersicherheit, viertens Art. 5 als Kernfunk- tion des Bündnisses sowie die Nuklearschutzgarantie durch die USA. Trotz der weitgehend positiven Bilanz des Chicagoer Gipfels ist es wichtig, zu hinterfragen, wo wir noch Verbesserungspotenzial haben. Die Gates-Rede in Brüs- sel von 2011 hat Defizite im Bereich der Lastenteilung verdeutlicht. Hier bedarf es tiefergehender Analysen und offener Debatten, auch zur Lastenverteilung bei gemein- samen Auslandseinsätzen. Die Positionierung der NATO bezüglich der Herausforderungen im Nahen und Mittle- ren Osten muss ebenfalls strategisch diskutiert werden. Als politisches Bündnis, das gemeinsame Werte vertritt, können gegebenenfalls nicht nur ideelle Unterstützungs- leistungen der NATO für Israel gefordert sein. Bezüglich der wachsenden Cyberbedrohungen müssen wir uns die Frage stellen, ob die NATO bereit ist, eine eigene Infra- struktur aufzubauen, um ihre Mitgliedstaaten besser ge- gen diese Gefahren zu schützen. Und schließlich ist die NATO immer noch in erster Linie, was ihre Außengren- zen angeht, ein maritimes Bündnis; möglicherweise sind hier ebenfalls Fähigkeiten zu optimieren. Auf Fragen nach Rollenverteilungen und Erweiterungsfragen, die si- cher auch diskutiert werden müssen, möchte ich an die- ser Stelle nicht weiter eingehen. Abschließend rufe ich am Ende meiner Rede noch einmal dazu auf, weiter eine vertiefte, sicherheitspoliti- sche Integration innerhalb der Europäischen Union an- zustreben. Das erwarten auch die Amerikaner von uns – im Sinne einer effektiveren transatlantischen Arbeitstei- lung. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungs- politik stellt einen wichtigen Meilenstein dar. Aber künf- tig müssen wir verstärkt in sicherheitspolitischen Fragen mit einer Stimme sprechen, damit wir auch in der Zukunft den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sind. Diese Woche fand das erste Deutsche Forum Sicher- heitspolitik an der Bundesakademie für Sicherheitspoli- tik statt, ein guter Schritt zur breiteren sicherheitspoliti- schen Debatte in Deutschland, zu der auch unsere heutige Debatte wesentlich beiträgt. Uta Zapf (SPD): Dass wir weit nach Mitternacht hät- ten reden sollen, ist zwar dem Thema nicht angemessen, aber wohl der Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage. Diese Antwort gibt über die wesentli- chen Fragen keine Auskunft. Sie übertüncht das Versa- gen der Bundesregierung mit weißer Salbe; sie gibt be- h v m N K te z E O d u b d B B E g d A d E d a e T n m la is D d e w la d ti b fö w ta n 1 B W s S K u ru s (C (D arrlich und wiederholt falsche Auskünfte, oder sie erschanzt sich hinter Geheimhaltung. Diese Koalition ist mit großem Getöse als Abrüstungs- acht aufgebrochen. Ziel: nuklearwaffenfreie Welt, uklearwaffen raus aus Büchel – Abmarsch in die USA. Die Beratungen der NATO zum neuen strategischen onzept und zur Verteidigungs- und Abschreckungsstra- gie hätten die Möglichkeit geboten, größere Schritte ur Reduzierung von Nuklearwaffen zu erwirken, als im rgebnis des Gipfels festgeschrieben wurde. Nach Chicago definiert sich die NATO als nukleare rganisation. Die Rolle der Nuklearwaffen ist nicht re- uziert. Der bisherige Mix aus konventionellen Waffen nd Nuklearwaffen des Abschreckungsdispositivs wird estätigt, „solange es Nuklearwaffen gibt“, und die Bun- esregierung hat dem zugestimmt. Das Versagen der undesregierung wird hinter Formeln wie „Unter den ündnispartnern besteht Einvernehmen darüber, dass ntscheidungen über das Nukleardispositiv im Bündnis emeinsam und folglich im Konsens zu treffen sind“ eutlich. Dieser Satz taucht in der Antwort zu unserer nfrage dreimal auf und zeigt die ganze Hilflosigkeit er Regierung. Hat diese Regierung wirklich so wenig influss und Gewicht? Wenig Positives ist erreicht: Auf der Habenseite steht ie Etablierung des Abrüstungsausschusses, der wohl uch allmählich seine Arbeit aufgenommen hat – nach inem Jahr! – und sich, so hört man, mit Angeboten zu ransparenzmaßnahmen an Russland beschäftigt. Ergeb- isse liegen noch nicht vor. Russland wird sich nur zu gegenseitigen Transparenz- aßnahmen bei den taktischen Nuklearwaffen bewegen ssen, wenn der Konflikt um die Raketenabwehr gelöst t – etwas, was mir noch in weiter Ferne erscheint. urch diese Transparenzmaßnahmen will die NATO bei en taktischen Nuklearwaffen mit Russland Fortschritte rreichen. Aber der Dialog hat noch nicht begonnen. Auch das erneuerte Angebot von Präsident Obama zu eiteren Reduzierungen von Nuklearwaffen wird Russ- nd nicht akzeptieren, solange es seine Sicherheitsbe- ürfnisse nicht berücksichtigt sieht. Warum sollten tak- sche US-Nuklearwaffen bei uns und in Europa bleiben, is abgerüstet wird? Wäre es für Abrüstung nicht viel rderlicher, wenn die Waffen in den USA stationiert ären? In der Tat scheint die Chance für einen Rückzug der ktischen Nuklearwaffen verstrichen zu sein. In der euen Nuclear Employment Strategy der USA vom 2. Juni 2013 wird – wohl auch als Konsequenz aus den eschlüssen von Chicago – die Stationierung dieser affen in Europa festgeschrieben. Also ist die Moderni- ierung der B61 Bestandteil der US-Strategie zum chutz der Verbündeten – „extended deterrence“. Mit ihrer Unterschrift unter das neue strategische onzept und durch die Akzeptanz der Abschreckungs- nd Verteidigungsdoktrin akzeptiert die Bundesregie- ng die Modernisierung der in Europa und Deutschland tationierten US-Nuklearwaffen. Es ist damit festge- 32370 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) schrieben, dass die Verbündeten, auf deren Territorium die US-Nuklearwaffen stationiert sind, die Verantwor- tung für die volle Funktionsfähigkeit der Trägersysteme tragen. Die geplante Modernisierung wird eine höchst kost- spielige Modernisierung des Trägersystems Tornado er- fordern. Wieso die Bundesregierung die Modernisierung der B61 trotzdem steif und fest nach wie vor zur nationalen Entscheidung der USA deklariert, ist mir schleierhaft. Dem widerspricht auch die Antwort der Bundesregie- rung auf die Große Anfrage: Frage 4 b): „Würde ein Abzug der taktischen Atom- waffen aus Europa, beispielsweise eine Verlagerung der Waffen in die USA, nach Auffassung der Bundesregie- rung, den Fortbestand der Politik der nuklearen Teilhabe in der NATO grundsätzlich infrage stellen?“ Antwort: „Bei einem vollständigen Abzug der nichtstrategischen Nuklearwaffen aus Europa würden sich die Voraussetzungen für die nukleare Teilhabe we- sentlich ändern. Die politischen Diskussionen im Bündnis im Rahmen der Erarbeitung des strategischen Konzepts der NATO sowie der Untersuchung des Ab- schreckungs- und Verteidigungsdispositivs der Allianz haben gezeigt, dass die auf dem Territorium europäischer Bündnispartner stationierten amerikanischen nichtstrate- gischen Nuklearwaffen weiterhin als Fundament und Ausdruck der engen und tragfähigen transatlantischen Bindung zwischen den europäischen und nordamerikani- schen Mitgliedern der Allianz durch Teilung nuklearer Risiken und Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortung verstanden werden. Zugleich soll die Beteiligung der Staaten ohne Nuklearstreitkräfte am nuklearen Potential des Bündnisses die Solidarität im Bündnis, die gemein- same Verpflichtung und die ausgedehnte Lasten- und Ri- sikoteilung demonstrieren. Unter den Bündnispartnern besteht Einvernehmen da- rüber, dass Entscheidungen über das Nukleardispositiv im Bündnis gemeinsam und folglich im Konsens zu tref- fen sind.“ Wenn die Stationierung dieser Waffen in Europa Bündnispolitik ist, ist die Modernisierung dieser Waffen keine reine nationale Entscheidung. Beharrlich besteht die Bundesregierung darauf, die Modernisierung der B61 sei reine Lebensdauerverlängerung, diene der Si- cherheit, bewirke keine Qualitätsverbesserung. Dies ist einfach falsch. Zielgenauigkeit, Durchschlagskraft und Reichweite werden verändert und damit auch die militä- rischen Einsatzoptionen. Ich empfehle der Bundesregie- rung die Lektüre wissenschaftlicher Studien zum Bei- spiel von Hans Kristensen und Otfried Nassauer zum Thema. Bei dieser Modernisierung geht es ja nicht nur darum, die Bomben sicherer zu machen. Auch ihre strategischen Qualitäten würden verändert: Reichweite, Präzision, Zielgenauigkeit und Durchschlagskraft. Eine neue Qua- lität und neue Fähigkeiten werden damit erreicht. Es ist eine neue Bombe, eine strategische Nuklearwaffe. N N U s A n z ü v a d e W z b n k d d B b n ta K v k k c n d U z g A s a ti m g p k n d ru n g (C (D Dies widerspricht der Absicht, die Bedeutung von uklearwaffen zu verringern und Abrüstung zu fördern. icht nur der Koalitionsvertrag stellt dies fest. Auch die SA haben diese Absicht erklärt, und alle Mitglied- taaten des Nichtverbreitungsvertrages haben 2010 im ktionsplan beschlossen, in ihren Strategien und Doktri- en die Rolle der Nuklearwaffen zu verringern und alles u tun, um Abrüstung zu fördern. Ein solche neue Waffe gibt Russland keinen Anreiz, ber taktische Nuklearwaffen und deren Abrüstung zu erhandeln. Wie soll das Angebot von mehr Transparenz ngesichts von Modernisierungsplänen Vertrauen bil- en? Vielmehr steht zu befürchten, dass Russland seine igenen Nuklearwaffen modernisiert – wie angekündigt. Wenn sich die NATO in ihrer Argumentation, die US- affen in Europa zu behalten, auf die weit höhere An- ahl taktischer Nuklearwaffen der russischen Föderation eruft, vergisst sie, dass Russland die hohe konventio- elle Überlegenheit der NATO durch Nuklearwaffen ompensieren will. Eine Folge der Verpflichtungen aus Chicago ist, dass ie Bundesregierung unterschrieben hat, die für die mo- ernisierten B61 vorgesehenen Trägersysteme in bester etriebsform zu halten. Das heißt: viel Geld in den Tornado und seine Le- ensdauerverlängerung stecken. Die Frage nach einem euen Trägersystem „stellt sich derzeit nicht“. Aber sonst: Nur Ausweichmanöver, Nebelkerzen. Zi- t Frage 20: „Müssen an den vorhandenen Tornado- ampfflugzeugen der Luftwaffe technische Änderungen orgenommen werden, um mit diesen Luftfahrzeugen ünftig auch die Bomben vom Typ B61-12 einsetzen zu önnen? Wenn ja, welche Änderungen sind dies, und mit wel- hen Kosten wäre für diese Änderungen zu rechnen?“ Antwort: „Aufgrund der frühen Programm- und Pla- ungsphase des Lebensdauerverlängerungsprogramms er US-Nuklearwaffen des Typs B61 können über den mfang der gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen ur Anpassung der von der Bundeswehr zur Verfügung estellten Trägersysteme zurzeit keine abschließenden ussagen getroffen werden. Im Vordergrund steht insge- amt die Anpassung der lebensdauerverlängerten B61-12 n das Trägersystem. Gemäß eigener Aussagen wird die US-Administra- on sicherstellen, dass lebensdauerverlängerte B61-12 it den verschiedenen Trägermitteln der NATO-Mit- liedstaaten, die zur nuklearen Teilhabe beitragen, kom- atibel sind.“ Und aus der Antwort auf Frage 17: „Es sind derzeit eine Maßnahmen geplant, um das Waffensystem Tor- ado über das Jahr 2030 einsatzfähig zu halten.“ In derselben Antwort weist die Bundesregierung aus, ass für den IDS-Tornado für Lebensdauerverlänge- ngsmaßnahmen und Sicherheit über das Jahr 2017 hi- aus 224 Millionen Euro geplant sind, während sie leichzeitig die Frage nach der Kostenabschätzung des Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32371 (A) ) )(B) Forschungsdirektors des NATO Defense College, der 250 Millionen Euro ansetzt, mit einem einsilbigen „Nein“ abtut. Mein Fazit: Die Arbeit hätte sich die SPD-Fraktion sparen können, die wir aufgewendet haben, um den Fra- genkatalog zu erstellen. Die Bundesregierung hat sechs Monate gebraucht, um uns nichtssagende oder falsche Antworten zu geben. – Schade. Dr. Rainer Stinner (FDP): Die SPD fährt mit ihrer großen Anfrage schweres Geschütz auf und verurteilt die deutsche Politik auf dem NATO-Gipfel und wohl auch insgesamt in Bausch und Bogen. Das könnte man als übliches Oppositionsgebaren abtun. Deutschland trägt etwa 5 Prozent der finanziellen Verteidigungslasten der NATO, und Sie beschweren sich, dass Deutschland sich auf einem NATO-Gipfel nicht zu 100 Prozent durch- setzt. Immer wieder müssen wir erleben, dass die SPD eine völlig inkohärente und widersprüchliche Politik betreibt. Wir hatten erst kürzlich das schlagende Beispiel dazu: Ihr Kanzlerkandidat stellt in seiner außenpolitischen Rede, die als große Rede angekündigt worden war, die Frage, warum es nicht mehr gemeinsame militärische Fähigkeiten gebe, etwa eine gemeinsame europäische Marine, was ja durchaus eine berechtigte Frage ist. Aber wenn es dann ganz konkret um gemeinsame Marine-Aktivitäten mit unseren europäischen Partnern geht, kommt von Ihnen postwendend ein Widerspruch: Mit geradezu haarsträubenden Begründungen hat die SPD hier im Bundestag die Verlängerung des Atalanta- Mandats abgelehnt. So ist mit Ihnen außenpolitisch kein Blumentopf zu gewinnen. Nein, so lassen sich in einem Bündnis keine Fortschritte erzielen, und deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung hier in Europa und in der NATO anders vorgeht. Natürlich würden auch wir einen schnelleren Abzug von taktischen Nuklearwaffen wünschen. Aber ebenso natürlich war doch immer klar, dass dies nur im Konsens geschehen kann. Und wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass andere Länder in ihrem Sicherheitsbedürf- nis eine andere Einschätzung zu diesem Thema haben als wir. Für viele Länder geht es hier nicht um eine Detailfrage, sondern um tief sitzende Ängste und Be- fürchtungen, die wir ernst nehmen müssen. Deshalb ist die Strategie der Bundesregierung richtig: in einem um- fassenden Prozess das Thema Abrüstung überhaupt wie- der zu einem prioritären Thema in der NATO zu machen und auszuloten, wie die Sicherheitsbedürfnisse einzelner Länder auf einem anderen – besseren – Weg befriedigt werden können. Nur so können wir zu einer Lösung kommen, die nicht in einer Hauruck-Einzelaktion ste- cken bleibt, sondern in einen Prozess mündet, in dem dann auch umfassende Fortschritte möglich sind. Die Rede von Präsident Obama hier am Brandenbur- ger Tor mit der Ankündigung einer umfassenden und konkreten Abrüstungsinitiative bestärkt mich und uns in dieser Strategie. Die falschen Vorhaltungen, durch das Lebensdauerverlängerungsprogramm würden neue n re ti w n re h u fa n b A h w d te h c A re w m w s le k z S ti tu in s b h J p ri g „ fe g U s m A E s k s E n la s d (C (D ukleare Fähigkeiten entstehen, werden von der Bundes- gierung zu Recht und korrekt zurückgewiesen. Ähnliches gilt für die Kritik der SPD an der Koopera- on der NATO mit Russland in Fragen der Raketenab- ehr. Ich bin der Meinung, heute würden Sie den Text icht mehr so schreiben. Ja, wir wollen in diesem Be- ich eine Zusammenarbeit mit Russland, und die NATO at dazu konkrete Vorschläge vorgelegt. Zu Kooperation nd Vertrauen gehören aber zwei. Und da muss man ein- ch feststellen, dass auch so manche russische Positio- ierung beim besten Willen nicht mehr als konstruktiv ezeichnet werden konnte. Dagegen blieben konkrete ntworten auf die konkreten Vorschläge der NATO bis- er eben aus. Wir werden aber im NATO-Russland-Rat eiter in einem kooperativen Sinn verhandeln, und ich enke, auch die gemeinsame computergestützte Rake- nabwehrübung, die die Bundesregierung ausgerichtet at, war ein äußerst konstruktiver Beitrag. Wir sind uns völlig bewusst, dass es europäische Si- herheit nur mit und nicht gegen Russland geben kann. ber auch hier müssen wir die Bündnispartner mit ande- n historischen Erfahrungen mitnehmen. Daran arbeiten ir stetig und nachhaltig. Schnellschüsse helfen da nie- andem, und restlos überfrachtete Erwartungen, die not- endig Enttäuschungen produzieren, ebenfalls nicht. Insgesamt bedanke ich mich bei der SPD dafür, dass ie mit dieser Großen Anfrage der Bundesregierung Ge- genheit gegeben hat, ihre richtige Strategie und ihre onkreten Erfolge auf dem Gipfel umfassend und prä- ise darzustellen, bleibe aber bei der Bewertung, dass die PD sich selber mit dieser kleinteiligen und innenpoli- sch orientierten Art der Fragestellung keinen Gefallen t. Sie machen damit nur erneut deutlich, dass Sie nicht der Lage sind, große Linien in konkrete Politik umzu- etzen. Das macht die Bundesregierung anders, und das egrüßen und unterstützen wir. Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE): In der NATO errscht weiter Stillstand. Der Chicago-Gipfel im letzten ahr war kein Aufbruch, sondern „business as usual“ lus Wahlkampfhilfe für Obama. In keiner der zentralen Fragen hat sich der Dinosau- er NATO bewegt: Militärische Interventionen à la Af- hanistan will sie weiter vorbereiten und führen. Statt Atomwaffen, nein danke!“ heißt es weiter „Atomwaf- n, ja bitte!“. Nicht ein Gedanke wurde auf die Beendi- ung der nuklearen Teilhabe, also der Stationierung von S-Atomwaffen in Deutschland und anderen europäi- chen Staaten, verwendet. Stattdessen wurde noch ein- al draufgesattelt, und es wurden die Weichen für den ufbau eines umfassenden Raketenabwehrsystems in uropa gestellt. Das Ganze, obwohl die gesamte techni- che Realisierbarkeit und Funktionsfähigkeit völlig un- lar ist und weder aktuelle noch in absehbarer Zukunft icherheitspolitische Bedrohungen existieren, die die xistenz eines Raketenabwehrsystems erfordern. Damit immt die NATO eine Eskalation des Streits mit Russ- nd ebenso in Kauf wie unkalkulierbare finanzielle Ri- iken und die Gefahr eines neuen Wettrüstens. Heute, mehr als ein Jahr später, ist das ganze Ausmaß er Misere zu besichtigen: Die Beendigung der nuklea- 32372 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) ren Teilhabe ist bei FDP und CDU/CSU vom Tisch. Die Bundesregierung argumentiert, dass man nur gemeinsam mit den anderen europäischen NATO-Staaten eine sol- che Entscheidung treffen wird – also in den nächsten zehn Jahren eben wohl nicht. Während die Bundesregie- rung sich wegduckt, sind die USA dabei, die unter ande- rem auch in Deutschland gelagerten taktischen Atom- waffen vom Typ B 61 zu modernisieren. Die Regierung spricht von einem Lebensdauerverlängerungspro- gramm, aber es besteht kein Zweifel, dass es nicht nur um den Austausch von Komponenten geht, sondern um die Verbesserung der Funktions- und Einsatzfähigkeit. Beim Gipfel in Chicago 2012 und insgesamt in den letzten beiden Jahren hat die Bundesregierung keinen Zweifel daran gelassen, dass sie diesen falschen NATO- Kurs nicht nur mitträgt, sondern auch weiter aktiv unter- stützen will: die fortdauernde Lagerung von Atomwaf- fen in Deutschland, die Aufstellung einer Ballistic Mis- sile Defense Operation Cell in Ramstein. Demgegenüber konnte die Bundesregierung lediglich verklausulierte Bekenntnisse zu Abrüstung und Rüs- tungskontrolle sowie dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt im Kommuniqué zum Abschluss des Chicago-Gip- fels als friedenspolitisch sinnvolle Ergebnisse präsentie- ren. So schwammig sich das liest, so wenig ist bislang auch daraus geworden. Auch bei konventioneller Rüstungskontrolle hat sich die Bundesregierung nicht sonderlich hervorgetan. Den KSE-Prozess kann man endgültig als gescheitert betrach- ten. Die Bundesregierung war nicht bereit, eigenständig auf Russland zuzugehen, sondern hat sich hinter der Be- wegungsunwilligkeit der NATO versteckt. Auch den neuen Herausforderungen durch unbemannte Systeme, zum Beispiel als Träger von Massenvernichtungswaffen, als Spionageinstrumente oder für völkerrechtswidrige ge- zielte Tötungen, wird nur halbherzig Aufmerksamkeit ge- schenkt. Lieber beteiligt sich die Bundesregierung an der Beschaffung von NATO-Drohnen. Der Aufrüstungskurs in der NATO bleibt ungebro- chen, unabhängig davon, ob es überhaupt kurz- oder mit- telfristig eine ernst zu nehmende militärische Bedrohung gibt. Auch die Wirtschaftskrise scheint nur geringe Spu- ren hinterlassen zu haben. Der deutsche Verteidigungs- etat ist nahezu ungekürzt durch die Krise gekommen. Und jüngst auf dem Treffen der NATO-Verteidigungsmi- nister in Brüssel Anfang Juni 2013 hat NATO-General- sekretär Rasmussen genau diese Devise vorgegeben: Die NATO-Staaten sollen den Trend umkehren, sich ge- schlossen gegen weitere Kürzungen stellen und die Auf- stockung der Militärausgaben in Angriff nehmen, sobald sich die Wirtschaft wieder erholt. Der Bundesregierung fehlt es an außen- und sicher- heitspolitischen Konzepten, die nicht auf militärische In- strumente gestützt sind. Das wird bei der NATO-Politik deutlich erkennbar. Aber auch in der EU konzentriert man sich auf den Ausbau der militärischen Instrumente der GSVP, um kleinere Interventionseinsätze eigenstän- dig führen und die NATO entlasten zu können und um vielleicht durch das sogenannte Pooling & Sharing einige der üppigen Verteidigungskosten reduzieren zu können. d Z re d N n g B re u v B s „ ri D d v in d s J tu tr w S B b tu k z H a G D s m E a z b n p b u S R w A v n z h n d h (C (D Mit einer solchen Politik – und in den Antworten auf ie Große Anfrage lässt die Bundesregierung keinen weifel daran, dass sie diese Politik fortführen will – er- icht man nicht Frieden, Sicherheit und Stabilität, sondern as Gegenteil. Smart Defense, das neue Wunderwort der ATO für effiziente Rüstungs- und Militärpolitik, ist eben icht kluge Verteidigungspolitik. Eine solche Verteidi- ungspolitik – und das hat die Linke schon mehrfach im undestag ausgeführt und begründet – basiert auf einer alistischen sicherheitspolitischen Bedrohungsanalyse nd ruht auf den Pfeilern einer Fokussierung auf Landes- erteidigung, der Abrüstung bei der Bundeswehr und der eendigung der nuklearen Teilhabe. Mit der NATO, wie ie sich derzeit präsentiert, ist das nicht zu machen. Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir werden uns im Bündnis sowie gegenüber den ame- kanischen Verbündeten dafür einsetzen, dass die in eutschland verbliebenen Atomwaffen abgezogen wer- en.“ So steht es schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag on 2009. Geblieben ist davon nach dem NATO-Gipfel Chicago 2012 nur heiße Luft. Die Antwort der Bun- esregierung auf die Große Anfrage der SPD zu den Be- chlüssen und Folgen des Gipfels macht klar: Diese vier ahre waren vier verlorene Jahre für die deutsche Abrüs- ngspolitik. Schwarz-Gelb hat die hehren Ziele des Koalitionsver- ages und des Parlamentsbeschlusses von 2010 zur Ver- irklichung einer atomwaffenfreien Welt dem internen treit zwischen Westerwelle und de Maizière geopfert. ei der Genehmigung skandalöser Rüstungsexporte und ei der Finanzierung von teuren und nutzlosen Rüs- ngsprojekten herrscht in diesem Kabinett zwar Einig- eit, geht es aber um Friedens- und Abrüstungspolitik, ankt sich Merkels Chaostruppe bis zur außenpolitischen andlungsunfähigkeit. Was dabei herauskommt, zeigt der Chicago-Gipfel in ller Deutlichkeit: Den schönen Worten von Schwarz- elb folgte nicht etwa der Abzug der Atomwaffen aus eutschland, sondern der Aufbau eines Raketenabwehr- ystems, dessen Funktionstüchtigkeit fraglich ist. Doch it eklatanten Mängeln bei Rüstungsgütern haben Sie ja rfahrung, nicht erst seit dem Euro-Hawk. Das Raketen- bwehrsystem schafft nicht mehr Sicherheit, sondern führt u mehr Aufrüstung und damit zu mehr Unsicherheit. Da- ei sind die Kosten für dieses System heute noch immer icht absehbar. Klar ist aber schon jetzt, dass der friedens- olitische Preis, den wir hierfür bezahlen, hoch ist. Die NATO hat auf ihrem Gipfel 2012 in Chicago da- ei versagt, Antworten auf die dringenden sicherheits- nd friedenspolitischen Fragen unserer Zeit zu geben. ie hat dabei eine wichtige Chance verpasst, die günstigen ahmenbedingungen zur Verwirklichung einer atom- affenfreien Welt zu nutzen und ihren Beitrag für mehr brüstung und Rüstungskontrolle zu leisten. Die NATO ersteht sich immer noch als Nuklearmacht und denkt icht daran, die Rolle ihrer Nuklearwaffen substanziell u reduzieren. Im Gegenteil, mit deutscher Zustimmung at das Bündnis beschlossen, die noch in Europa statio- ierten US-Atomwaffen vorerst beizubehalten, obwohl iese nicht mal mehr einen sicherheitspolitischen Nutzen aben. Noch schlimmer: Die USA wollen genau diese Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32373 (A) ) )(B) Waffen modernisieren. Damit würde die nukleare Teil- habe auf unabsehbare Zeit zementiert. Das abrüstungs- politische Scheitern der NATO ist zugleich eine abrüs- tungspolitische Bankrotterklärung für Schwarz-Gelb. Angesichts der gewaltigen sicherheits- und außen- politischen Herausforderungen kann sich Deutschland solch eine Kakofonie der ministeriellen Eitelkeiten ein- fach nicht leisten. Sie geht auf Kosten einer glaubwürdi- gen und wirkungsvollen Friedenspolitik. Wer hierfür in der internationalen Gemeinschaft Geschlossenheit sucht, muss auch selbst überzeugend und geschlossen auftre- ten. Eine Abrüstungs- und Friedenspolitik, die erfolgreich sein will, muss Chancen nutzen und entschlossen han- deln. Obamas Rede vor zwei Wochen unweit von hier, am Brandenburger Tor, ist eine solche Gelegenheit. Wir begrüßen ausdrücklich die Ankündigung des US-Präsi- denten, das amerikanische Atomwaffenarsenal um ein Drittel kürzen zu wollen. Der damit verbundene Aufruf zur nuklearen Abrüs- tung ging von Berlin aus. Daraus sollte auch eine Berliner Initiative werden. Herr Außenminister Westerwelle, wir fordern Sie dazu auf, das erneute Bekenntnis von Barak Obama zu einer atomwaffenfreien Welt aufzugreifen. Sie müssen die US-Regierung beim Wort nehmen und klarstellen, dass dieses Ziel nicht mit der Modernisie- rung der in Deutschland verbliebenen US-Atomwaffen vereinbar ist, sondern nur mit deren endgültigem Abzug. Ausdrücklich hat der Präsident der Vereinigten Staa- ten auch auf diese Atombomben verwiesen. Diese Re- likte des Kalten Krieges müssen endlich verschrottet werden. Herr Außenminister, das wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt und würde Deutschland neue abrüstungspolitische Glaub- würdigkeit verleihen. Es sind nur noch drei Monate bis zu Ihrer Abwahl – machen Sie sich schnell noch auf den Weg. Damit wäre auch Ihrer abrüstungspolitischen Bi- lanz geholfen. Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Ver- stümmelung weiblicher Genitalien (… Straf- rechtsänderungsgesetz – … StrÄndG) – Entwurf eines … Strafrechtsänderungsge- setzes – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (… StrÄndG) – Entwurf eines … Strafrechtsänderungsge- setzes – Wirksame Bekämpfung der Genital- verstümmelung – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafbarkeit der Genital- verstümmelung (Tagesordnungspunkt 22) im k m d h S K n n d v ß ra L d w z le fe a d w G je v m d u g ru re a n n m v d m B p h fu d m H li w v v g la d (C (D Ute Granold (CDU/CSU): Die gestrigen Beratungen Rechtsausschuss haben noch einmal die große Einig- eit und Entschlossenheit aller Bundestagsfraktionen de- onstriert, nun gemeinsam gegen die barbarische Praxis er Verstümmelung der weiblichen Genitalien vorzuge- en. So freut es mich sehr, dass auch die Fraktionen von PD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf der oalition mittragen wollen und die Grünen ihren eige- en Gesetzentwurf für erledigt erklärt haben. Somit kön- en wir heute ein wichtiges Vorhaben abschließen, mit em wir uns insbesondere als Rechtspolitiker bereits seit ielen Jahren befasst haben. Vor diesem Hintergrund beraten wir also abschlie- end über Gesetzentwürfe der Koalition, des Bundes- tes und der SPD-Fraktion, die mit unterschiedlichen ösungsvorschlägen den Opferschutz verbessern und as Problembewusstsein in der Öffentlichkeit steigern ollen. Um die Genitalverstümmelung bekämpfen und poten- ielle Opfer wirksam schützen zu können, gilt es vor al- m, den Einfluss der archaischen Tradition zu bekämp- n, mit der diese Praxis in vielen Ländern Afrikas, aber uch einigen Staaten Asiens und Lateinamerikas begrün- et wird. Laut UN-Kinderhilfswerk UNICEF werden eltweit jeden Tag mehr als 8 000 Mädchen an ihren enitalien verstümmelt. Effektiver Opferschutz muss also zum einen in den weiligen Heimatländern ansetzen, in denen Genital- erstümmelung verbreitet ist. Dabei müssen wir ökono- ische, psychologische und soziologische Effekte be- enken. So gilt es, den Menschen durch Aufklärungs- nd Bildungsarbeit zu vermitteln, welche schwerwie- enden Verletzungen durch diese „Tradition“ hervorge- fen werden und dass es zum Beispiel im Islam keine ligiöse Begründung dafür gibt. Während einer Delegationsreise des Menschenrechts- usschusses zur Sitzung des UN-Menschenrechtsrates ach Genf Ende Mai 2013 sind wir unter anderem zu ei- em Gespräch zum Thema weibliche Genitalverstüm- elung mit Leyla Alyanak aus dem Genfer Büro des Be- ölkerungsfond der VN, UNFPA, und Holger Postulart, em Direktor der Global Alliance against FGM, zusam- engetroffen. Beide haben dabei ausdrücklich die Bedeutung dieser ildungs- und Aufklärungsarbeit betont und Beispiel- rojekte ihrer Organisationen vorgestellt. Gleichzeitig aben beide aber auch auf die Notwendigkeit der Schaf- ng eines eigenen Straftatbestandes hingewiesen und ie entsprechenden Pläne in Deutschland begrüßt. Denn neben der Aufklärungs- und Bildungsarbeit üssen auch die Rechtssysteme in den betreffenden erkunftsländern weiterentwickelt und eine strafrecht- che Ahndung der Genitalverstümmelung durchgesetzt erden. Hier ist es wichtig, dass auch wir in Europa die erschiedenen internationalen Initiativen gegen Genital- erstümmelung – etwa die UN-Resolution „Intensifying lobal efforts for the elimination of female genital muti- tions“ vom 20. Dezember 2012 – aufgreifen und durch ie Schaffung eines entsprechenden Straftatbestandes im 32374 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) jeweiligen nationalen Strafrecht ein Zeichen setzen. Denn dem globalen Problem der Genitalverstümmelung kann man sich nach den Erfahrungen unserer Gesprächs- partner in Genf nur stellen, indem man die Betroffenen in ihren Heimatländern und Migrationszielländen mit gleichlautenden Botschaften anspricht. Einwanderer aus den jeweiligen Regionen haben die Praxis der Genitalverstümmlung nach Europa gebracht. Ich habe die Zahlen bereits in der vergangenen Debatte genannt: Die Nichtregierungsorganisation Terre des Femmes geht beispielsweise für 2012 von knapp 24 000 betroffenen Frauen, die älter als zwanzig Jahre sind, und etwa 6 000 von Genitalverstümmelung bedroh- ten Frauen und Mädchen in Deutschland aus. Auch dies unterstreicht nachdrücklich, dass wir in Deutschland dringend handeln und mit der Schaffung eines eigenen Straftatbestandes dieser Herausforderung entgegentre- ten müssen. Zwar kann schon heute die Verstümmelung der äuße- ren weiblichen Genitalien nach den §§ 223 und 224 StGB mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Dennoch ist nach unserer Auffassung die Rege- lung in einem eigenen Straftatbestand, die die Tat als Verbrechen einstuft, notwendig. Die ursprünglich vorge- legten Gesetzentwürfe haben dafür unterschiedliche sys- tematische Einordnungen in das StGB vorgesehen: in § 224 Abs. 3 StGB, in § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB oder in § 226 a StGB. Gegen eine Einbeziehung in § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB spricht, dass es bei der Genitalverstümmelung auf den erstrebten Erfolg – also hier den Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Opfers – und weniger auf die gefährliche Begehungsweise ankommt, die den Grund für die Qualifikation als gefährliche Körperverlet- zung bildet. Auch § 226 StGB ist systematisch nicht ge- eignet, da im Fall der Genitalverstümmelung § 226 Abs. 2 StGB zur Regel würde, was der Deliktstruktur der § 226 StGB widerspricht. In der Grundstruktur des § 226 ist der Erfolg lediglich eine mögliche, schwere Folge der Tat. Die Genitalverstümmelung ist aber gerade darauf angelegt, den „Erfolg“ herbeizuführen. Wir haben uns deshalb für die Einfügung eines eigenen Straftatbe- standes als § 226 a StGB entschieden, weil dies am bes- ten der strafrechtlichen Systematik der Körperverlet- zungsdelikte entspricht. Eine Sachverständigenanhörung des Rechtsaus- schuss des Deutschen Bundestages am 24. April 2013 hat gezeigt, dass die in den ursprünglich vorliegenden Gesetzentwürfen entwickelten Ansätze in der vorliegen- den Form teilweise nicht optimal dazu geeignet sind, die von allen Fraktionen grundsätzlich begrüßte Zielsetzung eines besseren Opferschutzes durch eine Schließung von rechtlichen Schutzlücken und der Verbesserung der Effektivität der Strafverfolgung in diesem Bereich zu- friedenstellend zu erreichen. Deshalb hat die Koalition einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der die Ergeb- nisse dieser Beratungen aufgegriffen und nach unserer Auffassung in einer Form zusammengefasst hat, die so- wohl den Opferschutz als auch gewollte Signalwirkung angemessen berücksichtigt. z g h e V s F In m M e § J a ü s s z R m b a z G S b S is n lu s § v d d F fo s F A F s A m a v n ra fü e d A (C (D In diesem Zusammenhang will ich noch einmal auf wei Aspekte eingehen, die in den bisherigen Beratun- en und in der Anhörung eine besondere Rolle gespielt aben: die Frage nach dem angemessenen Strafmaß und iner Meldepflicht für Ärzte. Natürlich wäre allein mit Blick auf das furchtbare erbrechen selbst ein möglichst hohes Strafmaß wün- chenswert. Doch ergeben sich hieraus auch direkte olgen für andere Rechtsgebiete, die mit Blick auf die teressen des Opfers ebenfalls berücksichtigt werden üssen. So würde die im Bundesratsentwurf vorgesehene indestfreiheitsstrafe von zwei Jahren nur sehr selten ine Strafaussetzung zur Bewährung ermöglichen, weil 56 StGB diese nur bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei ahren zulässt und zudem § 56 Abs. 2 StGB eine Straf- ussetzung zur Bewährung bei einer Freiheitsstrafe von ber einem und bis zu zwei Jahren an besondere Um- tände knüpft. Eine Bewährungsstrafe sollte nach unserer Auffas- ung aber als Option möglich bleiben, damit eine An- eige durch die Opfer wahrscheinlicher wird. Da in der egel die Eltern die Verstümmelung nicht selbst vorneh- en, muss ein Weg offen bleiben, über den man auf die zw. den Täter zugreifen kann, ohne die Eltern zwingend bschieben zu müssen. Die von den Grünen ursprünglich in ihrem zurückge- ogenen Gesetzentwurf vorgeschlagene Einfügung der enitalverstümmelung in den Katalog des § 226 Abs. 1 tGB hätte zur Folge gehabt, dass bei wissentlicher oder eabsichtigter Genitalverstümmelung nach § 226 Abs. 2 tGB Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren angedroht t. Da die Voraussetzungen des § 226 Abs. 2 StGB aus- ahmslos vorliegen werden, wird die Genitalverstümme- ng nach diesem Gesetzentwurf immer mit Freiheits- trafe nicht unter drei Jahren bestraft werden. Nach 226 Abs. 2 StGB wirkt die „niedrige Gesinnung“ straf- erschärfend, die sich darin zeigt, dass das Opfer beson- ers schwer und in der Regel irreversibel getroffen wer- en soll. Diese niedrige Gesinnung kann man in den ällen, in denen die Eltern den Geboten ihrer Tradition lgen und ihren Töchtern subjektiv nicht böswillig chaden wollen, kaum feststellen. Zudem müssen auch hier die aufenthaltsrechtlichen olgen eines Strafverfahrens bedacht werden, da ein usländer – darum wird es sich in der Mehrzahl der älle handeln – bei einer Verurteilung zu einer Freiheits- trafe von mindestens drei Jahren nach § 53 Nr. 1 des ufenthaltsgesetzes zwingend ausgewiesen werden uss. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist ebenfalls usgeschlossen. Bereits 2007 in der Bundestagsanhörung zur Genital- erstümmelung war dieses Spannungsfeld zwischen ei- er angemessenen Bestrafung der Täter und den sich da- us ergebenden aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen r die betroffenen Familien thematisiert worden. So ist s fraglich, ob es im Sinne der Opfer wäre, die Familien urch die Folgen eines Strafprozesses – das heißt die usweisung der Eltern – grundsätzlich auseinanderzu- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32375 (A) ) )(B) reißen. Hier gilt es, einen Kompromiss zu finden, der die strafrechtlichen Regelungen auch auf das abgestufte System der Rechtsfolgen nach §§ 53 bis 56 Aufenthalts- gesetz angemessen abstimmt. Ziel muss es sein, die abschreckende Wirkung des Strafrechts durch eine Strafverschärfung zu erhöhen, ohne dabei die Auswirkungen auf das direkte Umfeld der Opfer aus den Augen zu verlieren. Wir wollen, dass es für die Gerichte möglich ist, jeden Einzelfall individu- ell zu prüfen und ein angemessenes Urteil zu fällen. Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf im Ver- gleich zur geltenden Rechtslage – Strafbarkeit im Regel- fall nach den §§ 223, 224 StGB: sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe – eine Erhöhung des Strafrahmens auf ein bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen. In der Anhörung ist ein weiterer Aspekt kontrovers diskutiert worden, der sich so in keinem der beratenen Gesetzentwürfe wiederfindet. Um Genitalverstümme- lung wirksamer bekämpfen zu können, wurde die Ein- führung eines Melderechts bzw. einer Meldepflicht für Ärzte erörtert. So wurde unter anderem vermutet, dass die Meldepflicht in Frankreich dafür mitverantwortlich ist, dass Frankreich der einzige europäische Staat ist, in dem es bislang zu nennenswerter Strafverfolgung in die- sem Bereich gekommen ist. Auch wenn wir für diese Auffassung nach der ersten Lesung teilweise kritisiert wurden, spricht weiterhin ge- gen eine Meldepflicht, dass es dann für Ärzte schwerer würde, die Opfer zu versorgen. Denn die Eltern würden aus Angst vor einer Meldung ihre Kinder nach einer Ge- nitalverstümmelung nicht mehr zum Arzt bringen und dort versorgen lassen. Uns ist es wichtig, dass die Opfer von Genitalverstümmelung wenigstens dann medizi- nisch versorgt werden. Im übrigen ist ein ärztliches Melderecht im Kinder- schutzgesetz von 2012 und auch im Strafrecht – über den rechtfertigenden Notstand – verankert. Auf weitere wesentliche Punkte, wie zum Beispiel die Themen Auslandsstrafbarkeit vor dem Hintergrund der sogenannten Ferienbeschneidungen und die Anpassung der Verjährungsregelung des § 78 b StGB, bin ich bereits im Rahmen der ersten Lesung eingegangen. Wichtig ist, dass die Verjährung der Tat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruht. So ist sichergestellt, dass eine im Kleinkindalter vorgenommene Genitalver- stümmelung auch noch im Erwachsenenalter durch das Opfer zur Anzeige gebracht werden kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, insbesondere mit einem eigenen Straftatbestand, senden wir ein star- kes Signal aus, dass wir die Genitalverstümmelung in keiner Weise dulden. Wir bedanken uns abschließend ausdrücklich dafür, dass neben der Regierungskoalition auch SPD und Grüne das Gesetz mittragen. Sonja Steffen (SPD): Bei der weiblichen Genital- verstümmelung werden die äußeren weiblichen Ge- schlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt. Auf dem a v g D b H s S w im Ü d W d im a le z z n d e 4 v d a u s g g c m u w ra g d lu z S M d fü § d w S u s (C (D frikanischen Kontinent ist diese Praktik am weitesten erbreitet. Doch es gibt sie auch in Deutschland. Menschen, die in andere Länder immigrieren, verle- en ihren Wohnsitz in ein anderes kulturelles Umfeld. ie eigenen, sozusagen mitgebrachten Einstellungen, leiben gleichwohl oft dieselben, auch in der neuen eimat. Heute reden wir über Vorstellungen vom Ge- chlechterverhältnis und die körperliche und seelische chwächung von Frauen, deren Genitalien verstümmelt erden. In Somalia ist es zum Beispiel Tradition, dass Töchter Alter von fünf Jahren genitalverstümmelt werden. ber ihre eigene Verstümmelung in Somalia berichtet ie Autorin Waris Dirie in ihrem viel beachteten Buch üstenblume. Viele Menschen haben den erschrecken- en Bericht von Waris Dirie gelesen oder als Verfilmung Kino gesehen. Frau Dirie ist heute eine engagierte Menschenrechts- ktivistin im Kampf gegen Genitalverstümmelung. Wir sen ihr Buch Wüstenblume, wir sehen den Film, sind utiefst erschrocken, ja verstört, und dennoch versucht, u denken, das wäre alles weit weg. Doch das ist es icht! Nehmen wir zum Beispiel ein Ehepaar aus Somalia, as vor einigen Jahren nach Berlin gezogen ist und hier ine Tochter bekommt. Diese Tochter ist eine von derzeit 000 bis 5 000 Mädchen in Deutschland, die potenziell on der Durchführung einer Genitalverstümmelung be- roht sind. 4 000 bis 5 000 Mädchen, die dem Risiko usgesetzt sind, heimlich hierzulande oder im Ausland nter furchtbaren Bedingungen an ihren Genitalien ver- tümmelt zu werden. Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes eht in ihrer Statistik vom Jahr 2012 davon aus, dass ins- esamt 30 000 in Deutschland lebende Frauen und Mäd- hen betroffen sind. Es ist viel darüber diskutiert worden, welche Maßnah- en wir ergreifen müssen, um diese Frauen zu schützen nd das Praktizieren von Genitalverstümmelung welt- eit einzudämmen. Neben Aufklärungskampagnen, Be- tungsstellen und entwicklungspolitischen Projekten ing es dabei auch immer um die Frage der Verschärfung es deutschen Strafrechts. Nach geltendem Recht stellt die Genitalverstümme- ng aufgrund des Gebrauchs eines gefährlichen Werk- eugs eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 tGB dar und gilt wegen des Strafrahmens von sechs onaten bis zu zehn Jahren nur als Vergehen. Erst wenn er Eingriff zum Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit hrt, liegt auch eine schwere Körperverletzung gemäß 226 Abs. 1 StGB und damit ein Verbrechen vor. Die SPD-Fraktion stimmt heute dem Gesetzentwurf er Koalition zu, der die Strafbarkeit der Verstümmelung eiblicher Genitalien neu regelt und in einem eigenen traftatbestand zum Verbrechen hochstuft. Wir freuen ns, dass Sie sich dabei an dem schon von uns vorge- chlagenem Strafmaß orientiert haben. 32376 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Bisher ist deutsches Strafrecht jedoch nur anwendbar, wenn die Tat im Herkunftsland mit Strafe bedroht ist. Doch leider gibt es immer noch einige, insbesondere afrikanische Länder, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird und nicht unter Strafe steht. Diese Lücke haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf leider nicht geschlos- sen, was bedauerlich ist. Die Aufnahme in den in § 5 StGB geregelten Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter im heute zu verabschiedenden Gesetz wäre wirklich konsequent gewesen. Genitalverstümmelungen sind Menschenrechtsverlet- zungen, die wir mit allen Mitteln gemeinsam bekämpfen müssen. Ein Kampf, der jedoch erst dann wirklich er- folgreich war, wenn Frauen auf der ganzen Welt davor sicher sind. Waris Dirie beendet ihre Biografie mit genau diesem Gedanken: Keine Frau soll diese Qualen mehr erleiden müssen! Marco Buschmann (FDP): Wir verabschieden heute eine Änderung des Strafgesetzbuches, die dem Schutz von Mädchen und jungen Frauen dient. Die Än- derung soll der sogenannten Genitalverstümmelung bes- ser vorbeugen. Im Rechtsausschuss zeichnete sich ab, dass wir dies hier heute mit einer sehr breiten Mehrheit tun werden. Denn SPD und Grüne haben dort Zustim- mung zu diesem Vorhaben signalisiert. Darüber freue ich mich sehr, und dies spricht ja auch dafür, dass hier ein sehr vernünftiger Vorschlag vorliegt. Dies freut mich aber gerade auch für die Frauen und Mädchen, die wir schützen wollen. Denn wir signalisieren ihnen mit brei- ter Mehrheit über die Grenzen von Koalitions- und Oppositionsfraktionen hinweg, dass wir an ihrer Seite stehen. Natürlich bietet auch das geltende Strafrecht den Op- fern und den gefährdeten Mädchen und Frauen schon heute Schutz. Es macht unmissverständlich klar, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um schweres Unrecht handelt, das mit hohen Strafen geahn- det werden kann. Trotzdem handelt es sich bei dem neuen § 226 a StGB, den wir einführen, um alles andere als bloße sym- bolische Gesetzgebung: Das Unrecht, das sich in der Genitalverstümmelung manifestiert, wird bisher vom Gesetz nämlich nicht vollständig erfasst. Die Genitalver- stümmelung ist heute Körperverletzung bzw. schwere Körperverletzung. Der Normbruch führt also allein zu dem Unwerturteil, dass die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen geschädigt wurde. Die Absicht des Täters aber, nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers unwiderruflich einzuschränken, bildet sich in einem rei- nen Körperverletzungsdelikt eben nicht ab. Der Gesetzentwurf schafft daher mit § 226 a Strafge- setzbuch einen eigenen Straftatbestand für die Verstüm- melung der äußeren weiblichen Genitalien, der eben ge- nau dies berücksichtigt, und das Strafmaß zwischen einem und 15 Jahren, in minder schweren Fällen zwi- schen sechs Monaten und fünf Jahren bestimmt. Der spezielle Tatbestand wie auch die höhere Strafandrohung machen deutlich, dass es sich hier um eine besondere F in n R m n s h z fü tr d fü d fü K g h R d li R s W c z s J § e § d A A e w – m te c L F w d s d d b a w g c S v (C (D orm des Unrechts handelt, das gleich zwei Rechtsgüter erheblicher Weise schädigt. Die Mindeststrafe von ei- em Jahr erhebt die Tat dementsprechend auch in den ang eines Verbrechens statt eines bloßen Vergehens. Von einer höheren Mindeststrafe als einem Jahr, die an vor diesem Hintergrund durchaus hätte erwägen kön- en, haben wir jedoch bewusst abgesehen. Denn meist be- tehen zwischen Opfern und Tätern enge familiäre Bezie- ungen. In Deutschland könnte eine Mindesttrafe von wei oder mehr Jahren zu aufenthaltsrechtlichen Folgen hren, die auch die effiziente Strafverfolgung beein- ächtigen. Nämlich dann, wenn etwa eine Verurteilung er Täter zwingend zu Ausweisung und Abschiebung hrt, hemmt das die Opfer, Anzeige zu erstatten oder urch ihre Zeugenaussage eine Verurteilung herbeizu- hren. Ich bedanke mich daher bei allen Kolleginnen und ollegen des Rechtsausschusses, mit denen wir so enga- iert und koalitionsübergreifend an der Sache gearbeitet aben. Vielleicht gibt sich ja auch noch die Linke einen uck und stimmt zu. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Wir reden über ie Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genita- en. Dazu liegen drei verschiede Vorschläge vor; der echtsausschuss hat am 24. April 2013 eine Sachver- tändigenanhörung zu diesen Initiativen durchgeführt. ir alle sind uns einig, dass die Verstümmelung weibli- her Genitalien eine schwerwiegende Grundrechtsverlet- ung ist. Der Bundesrat schlägt einen neuen Straftatbe- tand, § 226 a StGB, und ein Mindeststrafmaß von zwei ahren vor. Die SPD will einen neuen Abs. 3 im 224 StGB einführen, mit einem Mindeststrafmaß von inem Jahr. Die Grünen wiederum schlagen vor, im 226 Abs. 1 StGB eine neue Nr. 3 einzuführen. Alle rei Initiativen wollen darüber hinaus den § 5 StGB, uslandstaten gegen inländische Rechtsgüter, erweitern. lle drei Initiativen sind getragen von dem Gedanken, ine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen. Ich sage be- usst „gesetzliche Klarstellung“, weil aus meiner Sicht soweit ich das sehe, auch unumstritten – die Verstüm- elung der weiblichen Genitalien bereits jetzt mindes- ns als Körperverletzung, eigentlich sogar als gefährli- he Körperverletzung strafbar ist. Gegen eine gesetzliche Klarstellung hätten wir als inke überhaupt nichts einzuwenden, wenn in deren olge auch der § 5 StGB geändert werden muss, um eine irksame Verfolgung zu ermöglichen, und – ich komme arauf zurück – ein Vollzugsdefizit zu beheben. Wir haben aber ein Problem mit einer Strafmaßver- chärfung. Wir sind nicht überzeugt, dass eine Erhöhung es Mindeststrafmaßes einen Beitrag zur Verhinderung er Verstümmelung weiblicher Genitalien leistet. Glau- en Sie denn wirklich, dass ein Täter/eine Täterin sich bhalten lässt, weil das Mindestmaß der Strafe erhöht ird? Wir wissen doch alle, dass es diesbezüglich genü- end kriminologische Untersuchungen gibt, die eine sol- he Abschreckungswirkung infrage stellen. Eine weitere chwierigkeit, die mit der Erhöhung des Strafrahmens erbunden ist, macht die SPD in ihrem Gesetzentwurf Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32377 (A) ) )(B) deutlich, wenn sie auf den § 53 Aufenthaltsgesetz ver- weist. § 53 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sieht eine zwin- gende Ausweisung vor, soweit eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren erfolgt ist. Genau dieser Aspekt war ein wesentlicher Bestandteil der Anhörung. Für die betroffenen Mädchen und Frauen würde neben Verletzung ihrer Grundrechte auch noch hinzukommen, dass ein Elternteil oder gar beide gegebenenfalls ausge- wiesen werden. Die Antwort könnte nun sein, § 53 Aufenthaltsgesetz zu ändern oder gar abzuschaffen, aber das scheint keine der Initiatorinnen und kein Initiator der vorliegenden Drucksachen in Erwägung zu ziehen. Wenn dies aber nicht gewollt ist, dann müssen wir uns dem Problem stellen, dass wir möglicherweise mit Strafrahmenserwei- terungen ein gesellschaftliches Problem nicht lösen kön- nen, was logischerweise zu der Frage führt, ob das Straf- recht nicht auch irgendwann an seine Grenzen zur Lösung gesellschaftlicher Probleme stößt. Das Problem, dass die weibliche Genitalverstümmelung eine Grund- rechtsverletzung und einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die körperliche Integrität darstellt, muss gesellschaft- lich angegangen werden. Aufklärung und Prävention heißen hier die Stichworte; Aufklärung darüber, dass eine solche Genitalverstümmelung eben nicht zu akzep- tieren ist; Prävention dahin gehend, dass es genügend Anlaufstellen und Hilfsangebote für potenziell betrof- fene Personen ebenso gibt wie die Ermutigung, sich zum Beispiel mit Anzeigen gegen eine solche Körperverlet- zung zu wehren. In der Anhörung im Rechtsausschuss wurde deutlich, dass derzeit kein einziges Ermittlungsverfahren, zumin- dest kein bekanntes, wegen dieses Körperverletzungsde- liktes geführt wird. Bei einer solchen Sachlage hilft aber eine Strafrahmenverschärfung nicht. Wenn es keine Er- mittlungsverfahren gibt, weil keine Anzeigen erstattet werden, dann kann auch keine höhere Strafe ausgespro- chen werden. Meine Fraktion plädiert deshalb dafür, das Thema mit der gebührenden Aufmerksamkeit in der ge- sellschaftlichen Debatte zu halten. Meine Fraktion plä- diert dafür, Hilfsangebote und Prävention zu stärken. Eine Strafrahmenerhöhung mit all den Folgeproblemen können wir nicht mittragen. Dies scheint uns eher sym- bolische denn rationale Kriminalpolitik zu sein. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute kommt eine jahrelange Debatte über einen sehr schwer- wiegenden Menschenrechtsverstoß zu einem guten Ende. Zumindest können wir eine wichtige Etappe ab- schließen. Die brutale Entstellung bis Entfernung der weiblichen Genitalien bei kleinen Mädchen, aber auch weiblichen Jugendlichen wird von heute an in Deutsch- land als eine schwere Straftat und damit als ein sozial- ethisch nicht zu akzeptierendes und strafwürdiges Ver- halten benannt. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine welt- weit verbreitete, von Traditionen und einem sexual- und freiheitsfeindlichen Frauenbild geprägte Qual, die Kin- dern mit Gewalt angetan wird und die bleibende physi- sche und psychische Schäden verursacht. Sie ist an keine R d s ju e d tr M w g H n d tu e 2 R z te d v s n m G b u H w a u s b v n le w p a s e b e N w d b s s B S K (C (D eligion gebunden und steht in den meisten Staaten, in enen sie sehr zahlreich anzutreffen ist, unter Strafe. Auch Europa und auch Deutschland kennen die Ver- tümmelung der weiblichen Genitalien bei Kindern und gendlichen Frauen. Ärztinnen und Ärzte berichten von ntsprechenden Befunden, und die Organisation Terre es Femmes geht für das Jahr 2012 von circa 24 000 be- offenen Frauen und circa 6 000 gefährdeten Frauen und ädchen in Deutschland aus. Die Verstümmelungen erden in Deutschland zum Teil heimlich vollzogen, es ibt aber auch Berichte über Fahrten in die jeweiligen erkunftsländer, wo die Verstümmelung oft in unhygie- ischen Verhältnissen und ohne jegliche Schmerzunter- rückung durchgeführt wird. Seit vielen Jahren wird international über eine Äch- ng der weiblichen Genitalverstümmelung als eine rnste Menschenrechtsverletzung diskutiert. Im Jahre 012 hat die UNO-Vollversammlung eine entsprechende esolution angenommen. Die strafrechtliche Durchset- ung staatlicher Verbote solcher Praktiken der Frauenun- rdrückung und Frauenmissachtung ist nur ein Mittel er Wahl. Selbstverständlich sind Aufklärung und Prä- ention sowie Sensibilisierungskampagnen mindestens o wichtig wie strafrechtliche Verbote. Insoweit gehen wir heute nur einen Schritt, weitere im ationalen, europäischen und internationalen Rahmen üssen folgen. Und auch dieser Schritt hat lange – wir rünen finden: viel zu lange – gedauert. Seit Jahren ha- en wir in vielen parlamentarischen Anfragen, Anträgen nd Gesetzentwürfen die Mehrheit in diesem Hohen ause zum Handeln aufgefordert. Nichts ist geschehen, enigstens nichts Essenzielles. In der letzten Legislaturperiode ist ein Gruppenantrag uf den letzten Metern an der Koalition von CDU/CSU nd FDP gescheitert. Unser letzter Gesetzentwurf in die- er Legislaturperiode stammt vom Februar 2011. Sie ha- en wieder über zwei weitere Jahre blockiert. Endlich, or noch nicht einmal drei Wochen, haben auch Sie achgezogen und einen eigenen Gesetzentwurf vorge- gt. Wir Grünen hätten weiterhin die Einordnung der eiblichen Genitalverstümmelung in die schwere Kör- erverletzungsvorschrift des § 226 StGB bevorzugt, und uch die mögliche Lücke bei im Ausland verübten Ver- tümmelungen hätten wir gerne geschlossen. Aber Ihr Entwurf enthält die wesentlichen Elemente: ine in sich stimmige Norm, die Begrenzung der Straf- arkeit auf die Verstümmelung weiblicher Genitalien, in ausreichendes Strafmaß und auch eine Regelung der ebenklageberechtigung und der Bestellung eines an- altlichen Beistands für die Opfer. Wir werden deshalb ie Chance, die sich jetzt in der letzten Sitzungswoche ietet, aufgreifen, unsere eigenen Vorstellungen zurück- tellen und um der Opfer und der Sache Willen dem Ge- etzentwurf der Koalition zustimmen. Lassen Sie mich zum Schluss noch eine persönliche emerkung machen: Wir wissen, dass diejenigen, die in der Debatte um die traffreiheit der Vorhautbeschneidung bei männlichen indern für eine kompromisslose Strafbarkeit eintraten, 32378 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) dies auch mit dem falschen Argument der Gleichheit oder der Vergleichbarkeit der Vorhautbeschneidung bei Jungen und der weiblichen Genitalverstümmelung taten. Die Ungleichheit dieser beiden Handlungen ist aber evi- dent. Die Vorhautbeschneidung ist ein marginaler Ein- griff mit einer sehr geringen Komplikationsrate. Er ist weder auf das sexuelle Empfinden noch auf eine gesell- schaftliche Unterdrückung der Jungen gerichtet, und schließlich ist der Eingriff bei Jungen seit Jahrtausenden auf der ganzen Welt kulturell und religiös integriert und in keinem Staat der Welt unter Strafe gestellt. Die weibliche Genitalverstümmelung hingegen ist in- ternational geächtet, auf die Unterdrückung der Sexuali- tät und Freiheit von Frauen ausgerichtet und praktisch immer mit entstellenden und schmerzhaften Verwundun- gen verbunden. Gerade genitale Sexualkontakte und die Schwangerschaft und Geburt werden so für die betroffe- nen Frauen zu einer gewollt erniedrigenden Qual. Der deutsche Gesetzgeber, wir Abgeordnete, haben deshalb das Richtige getan, als wir die Vorhautbeschnei- dung von Jungen unter strengen Bedingungen für straf- frei erklärten, und wir tun heute ebenfalls das Richtige, indem wir die weibliche Genitalverstümmelung als eine ernste Menschenrechtsverletzung unter Strafe stellen. Anlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwürfe: Gesetz zur Förderung der Prä- vention – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Kinder- und Jugendgesundheit: Un- gleichheiten beseitigen – Versorgungslü- cken schließen – Bestechung und Bestechlichkeit im Ge- sundheitswesen unter Strafe stellen – Unabhängigkeit der ärztlichen Entschei- dungen sichern – Korruptives Verhalten effektiv bekämpfen – Korruption im Gesundheitswesen straf- bar machen – Potenziale der Prävention erkennen und nutzen – Prävention und Gesundheitsför- derung über die gesamte Lebensspanne stärken – Prävention weiter denken – Gesundheits- förderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken – Gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung schaffen – Gesamtkonzept für nationale Strategie vorlegen (Tagesordnungspunkte 24 a bis 24 d) ti g s h ä V d g m 2 S e w b z F is v re K u s ri D g e ru s s d d k H h d v o v A P k d in k s u D ih ih a z (C (D Dietrich Monstadt (CDU/CSU): Mit dem Präven- onsgesetz hat die Regierungskoalition ein Gesetz vor- elegt, das für die Gesundheitspolitik wichtiger kaum ein könnte. Die geschätzte Kollegin Stefanie Vogelsang at sich als engagierte Berichterstatterin hier bereits ge- ußert. Nicht minder bedeutsam ist hier heute das Thema erhinderung von Korruption im Gesundheitswesen. Ich arf mich darauf beschränken, die vorgelegten Regelun- en zur Verhinderung von Korruption zu erläutern. Seitdem das Thema Korruption im Gesundheitswesen it der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni 012 auch medial Thema wurde, ist leider teilweise ein kandalklima entstanden, das besonders für das Vertrau- nsverhältnis zwischen Arzt und Patient sehr schädlich ar. Bundesweite Hochrechnungen gehen davon aus, dass is zu 2 Prozent – teilweise gibt es auch höhere Schät- ungen – der Kosten im Gesundheitswesen aufgrund von ehlern, Betrug oder Korruption entstehen. Allerdings t nicht jeder Fehler bei einer Abrechnung automatisch orsätzlicher Betrug. Gerade bei sehr komplizierten Ab- chnungscodes im Krankenhaus, wo jede Diagnose und rankheitsverlauf einen vierstelligen Code aus Zahlen nd Buchstaben bekommt, passieren Fehler; ich unter- telle keinem Arzt, der nach der Nachtschicht noch Be- chte schreibt und Fehler macht, dass er korrupt ist. eshalb müssen wir sehr genau hinschauen. Aufgrund der Berichterstattung und den Darstellun- en der Opposition konnte der Eindruck entstehen, dass s einen rechtsfreien Raum gegeben habe, in dem Kor- ption und Fehlverhalten größeren Umfangs im Ge- undheitswesen ungeahndet stattfinden konnte. Dies ent- pricht nicht den Tatsachen. Mehrmals habe ich vor iesem Hohen Hause bereits auf die insoweit bestehen- en umfassenden Möglichkeiten zur Korruptionsbe- ämpfung – im Berufsrecht der Ärzte, im Sozialrecht, im eilmittelwerbegesetz als auch im Wettbewerbsrecht – ingewiesen. Die Ärztekammern, denen die Ausübung er Berufsaufsicht obliegt, beklagen aber, dass mitunter iel Zeit vergeht, bis Sachverhalte hinreichend vorliegen der die Staatsanwaltschaft ermittelt, um berufsrechtlich orzugehen. Hier muss nachgebessert werden. Diesen nspruch haben die Ärzte selbst – aber natürlich auch atienten und Beitragszahler in der gesetzlichen Kran- enversicherung. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat en Beschluss des Bundesgerichtshofes vom Juni 2012, dem klargestellt wurde, dass niedergelassene Ärzte eine Beauftragten oder Amtsträger der Krankenkassen ind, zum Anlass genommen, die bestehenden berufs- nd sozialrechtlichen Regelungen zu überprüfen. Die überwiegende Zahl der Ärzte und Zahnärzte in eutschland verhält sich korrekt. Viele Ärzte begleiten re Patienten schon lange, und die Patienten danken es nen mit Vertrauen und Anerkennung für die teilweise nstrengende und engagierte Arbeit. Das Ergebnis der gründlichen Überprüfung der Geset- eslage nach dem BGH-Urteil ist, dass es umfängliche Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32379 (A) ) )(B) Regelungen gibt, jedoch teilweise ein Vollzugsdefizit besteht und verwaltungstechnische Hürden existieren. Durch eine neue gesetzliche Regelung soll hier nun die vom BGH aufgezeigte, Regelungslücke geschlossen werden. Ermittlungsverfahren werden erleichtert und be- schleunigt. Drei Dinge waren uns bei dem Gesetzentwurf beson- ders wichtig: Erstens sollten auf keinen Fall Ärzte und Angestellte im Gesundheitswesen unter Generalverdacht gestellt werden, denn dies wäre absolut ungerechtfertigt. Zweitens müssen aber Maßnahmen ergriffen werden, die das angegriffene Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wieder verbessern und für die Fälle, wo es nötig ist, ein schnelleres und besseres Ermitteln der be- fugten Behörden ermöglichen. Drittens sollen sinnvolle und gewollte Zusammenar- beit und Kooperationsformen weiterhin unterstützt wer- den. Der Antrag der Regierungskoalition unterscheidet sich von den Vorschlägen der Opposition vor allem da- rin, wo die neuen gesetzlichen Regelungen im Gesetz verankert werden sollen und welche Signalwirkung da- von ausgeht. Der Vorschlag der Regierungskoalition sieht vor, das Sozialgesetzbuch V zu erweitern und zu präzisieren. Wir erweitern § 70 und schaffen einen neuen § 307 c im SGB V. Hierbei war uns besonders wichtig, herauszuarbeiten, dass der Schutzzweck der Norm der unabhängigen ärzt- lichen Entscheidung gilt. Die meisten Ärzte handeln na- türlich so, aber der Patient muss sich darauf verlassen können, dass die Entscheidung seines Arztes am Patien- tenwohl orientiert und sachgerecht ist. Der Arzt soll das Medikament verschreiben oder eine OP empfehlen, weil sie medizinisch notwendig sind, und nicht, weil er mög- licherweise von einem Dritten hinterher Boni und oder andere Vergünstigungen bekommt. Es sollen trotzdem weiterhin gewünschte Koopera- tionsformen existieren können, ohne unter den Verdacht der Korruption zu fallen. Weder die Arbeit von Hilfsmit- telversorgern im Außendienst, die die Patienten zu Hause mit Material wie Pflastern, Kathedern, Verbänden beliefern und gleichzeitig deren Benutzung erklären, noch die durch Erfahrungswerte geprägte Zusammenar- beit zwischen Zahnarzt und Dentallabor beim Anfertigen von Brücken und Implantaten sollen unter Korruptions- verdacht fallen. Strafrechtlich kann dies nur im Neben- strafrecht so ausdifferenziert umgesetzt werden. Die Oppositionsanträge werden diesen differenzierten Vorgaben nicht gerecht. Denn unabhängig von juristi- schen Feinheiten haben die Vorschläge eine klare nega- tive Botschaft an alle Beteiligten im Gesundheitswesen. Die Anträge fordern eine Änderung im Strafgesetzbuch und die Schaffung eines neuen Paragrafen für Beste- chung im Gesundheitswesen. Dies, obwohl § 299 StGB die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr bereits sanktioniert. te re B z g d tä s e R s a d ri v d a C h d in b g s D S fä P S a S h B d k d h d s h a h K s (C (D Ärzte unterliegen dieser Regelung genau wie Archi- kten, Anwälte oder sonstige Freiberufler. Im Straf- cht, neben dieser für alle geltenden Regelung, die eschäftigten im Gesundheitswesen besonders heraus- ustellen und damit eine Kriminalisierung dieser Berufs- ruppe bewusst hinzunehmen, haben diese nicht ver- ient, dies besonders nicht vor dem Hintergrund der glich geleisteten guten Arbeit der Beschäftigten im Ge- undheitswesen. Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition geht hier inen anderen, einen richtigen Weg. Deshalb schlägt die egierungskoalition eine Konkretisierung im Neben- trafrecht, also im Sozialgesetzbuch V, mit den bereits ngesprochenen Ausdifferenzierungen vor. Hier kann Fehlverhalten trotzdem angemessen geahn- et werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ge- chte sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erhängen können. Wichtig ist hier auch, dass nicht nur erjenige bestraft wird, der bestechlich war, sondern uch der Bestechende. Die Opposition hat dem Gesetzentwurf von CDU/ SU und FDP vorgeworfen, dass er eine Ungleichbe- andlung von gesetzlich und privat Versicherten be- eute. Diese Argumentation verkürzt diese Problematik unzulässiger Weise. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ha- en wir ein dichteres Regelungsgeflecht, welches auf- rund des Sachleistungsprinzips in seiner Struktur sehr pezifisch ist. Wie auch die öffentliche Anhörung im eutschen Bundestag gezeigt hat, ist diese spezifische truktur sehr ausdifferenziert ausgestaltet und daher an- llig für Fehlanreize und Nichtentdeckung durch den atienten. Dies rechtfertigt die Anknüpfung allein an das ozialgesetzbuch. Das Gesetzgebungsvorhaben der Ko- lition stellt sicher, dass anders als ein Straftatbestand im tGB keine unnötigen verfassungsrechtlichen Risiken eraufbeschworen werden. Ich darf zusammenfassen: Unser Gesetzentwurf stellt weder Ärzte noch andere erufsgruppen im Gesundheitswesen unter Generalver- acht oder kriminalisiert diese. Unser Gesetzentwurf bietet wirkungsvolle Möglich- eiten, Korruption besser zu verfolgen und zu ahnden. Unser Gesetzentwurf stellt nachdrücklich heraus, dass ie unabhängige ärztliche Entscheidung oberste Priorität at. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Mehrzahl er Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Ärzte ich korrekt verhält, wird das begründete Vertrauensver- ältnis zwischen Arzt und Patient gestärkt. Unser Gesetzentwurf ist der notwendige Warnschuss n alle, die meinen, sich auf Kosten anderer im Gesund- eitswesen bereichern zu können. Unser Gesetzentwurf erkennt die Notwendigkeit, die ooperationsformen und Arten der Zusammenarbeit zu chützen, die positiv sind. 32380 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Unser Gesetzentwurf ist im Detail ausdifferenziert und wird den komplexen Anforderungen der gelebten Gesundheitsversorgung gerecht. Ich darf Sie daher bitten, dem Gesetzentwurf zuzu- stimmen. Stefanie Vogelsang (CDU/CSU): Seit vielen Jahren arbeiteten unterschiedliche parlamentarische Mehrheiten und verschiedene Regierungskoalitionen an einem Ge- setz zur Förderung der Prävention im Gesundheitswe- sen. Zukünftiger Schwerpunkt in der gesundheitlichen Versorgung der Menschen in Deutschland soll neben der Behandlung von Krankheiten auch die Vorbeugung vor Krankheiten als gesetzliche Pflichtaufgabe der Kranken- kassen sein. Es hat lange gedauert. Ein SPD-Entwurf ist geschei- tert. Wir haben uns erneut aufgemacht. Gründlichkeit ging auch hier vor Schnelligkeit. Den Entwurf der Re- gierung haben wir parlamentarisch noch um einige As- pekte verbessert. Heute liegt vor uns ein Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro – also eine halbe Milliarde Euro. Zukünftig sollen die Krankenkassen 7 Euro pro Versicherten ausgeben für betriebliche Prävention, für die Förderung in den Lebenswelten, also im Verein, in der Schule, in der Kita und, und, und. 140 Millionen Euro sollen zukünftig zur Verfügung stehen, um regional unterschiedlich in den Lebenswelten der Länder mit deren Beteiligung abgestimmte spezielle Projekte für unterschiedliche – vor allem auch sonst schwerer zu erreichende – Personengruppen eingesetzt werden. Sicher, man kann immer mehr machen. Sicher, man wird auch an diesem Entwurf immer noch etwas verbes- sern können. Aber die Ankündigung der Oppositionspar- teien, dass der Bundesrat dem niemals zustimmen werde, kam lange, bevor der Entwurf überhaupt bekannt war. Allein aus parteipolitischer Sicht wollen Sie von der Opposition verhindern, dass wir endlich eine gesetzliche Grundlage zur Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe haben, wollen Sie den Gesundheitsdezernenten in unse- ren Städten die Chance nehmen, kleinteilig in ihren städ- tischen Bereichen Gesundheitsförderung anbieten zu können, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Das ist unredlich. Das empfinde ich als Skandal. Erstmals liegt ein Gesetzentwurf vor, der konkrete, nationale Gesundheitsziele nennt, der eine kontinuierli- che Zielerreichungsmessung festlegt, der eine nationale Gesundheitskonferenz initiiert und, und, und. Auch dies wollen Sie ablehnen. Auch hier wollen Sie Ihre Länder in die falsch verstandene parteipolitische Pflicht neh- men, Nein zu sagen. Das werden Sie den Menschen nicht erklären können. Dieses Taktieren wird Sie nicht einen einzigen Prozentpunkt näher an einen Wahlerfolg bringen. Im Gegenteil: Wir werden die Sommerpause nutzen, an jedem nur möglichen Ort in unseren Wahl- kreisen darauf hinzuweisen. s ti z d in n ra n ru T d d c fö d s P B d G h te P w G s k m B D M fr d d A d n K z G D m z n e G b s d G g d (C (D Ich bitte im Interesse der Gesundheit unserer Gesell- chaft, noch einmal darüber nachzudenken und sich rich- g und zukunftsweisend zu entscheiden. Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): Die Anhörung um schwarz-gelben sogenannten Präventionsgesetz hat ie Befürchtungen und Einschätzungen der Opposition Gänze bestätigt: Wie so oft bei Schwarz-Gelb gibt es ur ein leere Flasche mit einem irreführenden Etikett da- uf. Auch die letzten Änderungsanträge ändern daran ichts. Der Gesetzentwurf ist Murks, wie Ihre Regie- ngsbilanz. Oder soll ich sagen Kürzungsbilanz zum hema Prävention seit ihrem Amtsantritt? Der Gesetzentwurf versagt auf den beiden Hauptfel- ern der Prävention in Deutschland. Die Hauptfragen in er Prävention sind zum einen, wie wir Menschen errei- hen, die bislang kaum von Prävention und Gesundheits- rderung profitieren konnten, und zum anderen besteht ie Problematik, dass eine Projektitis und ein aktionisti- ches Nebeneinander von Programmen bestehen. Beide robleme werden von dem „Präventionsgesetz“ der undesregierung nicht gelöst, schlimmer noch: Sie wer- en gar nicht erst angegangen. Es würden, käme dieser esetzentwurf durch, neue Probleme entstehen. Die An- örung hat bestätigt, dass weiterhin der Großteil der Mit- l für die Prävention in wenig effektive individuelle räventionsmaßnahmen gesteckt würde. Sie machen eiterhin zu wenig in der Primärprävention. Das ist ein rundfehler im schwarz-gelben Entwurf. Vor allem die Förderung der Bundeszentrale für ge- undheitliche Aufklärung durch die Gesetzliche Kran- enversicherung, GKV, ist problematisch. Die GKV üsste Beitragsmittel an die BZgA als nachgeordnete ehörde des Bundesgesundheitsministeriums abführen. as ist ein aberwitziger Vorschlag des FDP-geführten inisteriums, der vermutlich eher als indirekte Partei- eundschaftshilfe für die ebenfalls FDP-geführte Bun- eszentrale zu werten ist; denn die BZgA ist im Bereich er Lebenswelten nicht der beste Kooperationspartner. uch das hat die Anhörung zum Gesetzentwurf sehr eutlich gemacht. Dass sich die Private Krankenversicherung, PKV, icht an der Förderung beteiligen muss, ist die typische lientelpolitik dieser Bundesregierung und völlig inak- eptabel aus Sicht der SPD. Die öffentliche Anhörung am 15. Mai 2013 zu diesem esetzentwurf war sowieso ein interessantes Schauspiel: ie Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP ussten einen großen Teil ihrer umfangreichen Frage- eit verstreichen lassen, weil kaum einer von den gelade- en Sachverständigen für den schwarz-gelben Gesetz- ntwurf ein gutes Wort übrig hatte. Weder die esetzliche Krankenversicherung noch Wohlfahrtsver- ände wie die Caritas und erst recht nicht die Wissen- chaft konnten an dem Gesetzentwurf etwas Gutes fin- en. Vernichtender kann eine Anhörung zu einem esetzentwurf kaum sein. Nicht einmal die sonst wohl- esonnenen Arbeitgeberverbände standen auf der Seite er Bundesregierung. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32381 (A) ) )(B) Auch die letzten Änderungsanträge zum Präventions- gesetz machen es nicht besser. Die Kassen nochmal ei- nen Zwangs-Euro mehr an die BZgA für Lebenswelten bereitstellen zu lassen, bleibt sachlich doppelt falsch. Die BZgA bleibt der falsche Akteur bei den Lebenswel- ten, und die Beitragsmittel für eine nachgeordnete Be- hörde zwangsweise abzuführen, bleibt auch vor dem Hintergrund der dadurch für den Beitragszahler eventu- ell induzierten einkommensunabhängigen Zusatzbei- träge eine Unverschämtheit. Die Schieflage zur Privaten Krankenversicherung, die nichts zahlen muss, würde noch stärker. Daran wird deutlich, dass der Gesetzentwurf nicht mit Sorgfalt geschrieben wurde, sondern lediglich ein Schaufenstergesetzentwurf ist, der die Haushaltskürzun- gen im Bereich Prävention von Schwarz-Gelb kaschie- ren und im Wahlkampf als Gegenargument für Kritik herhalten soll. Die tatsächlichen Entscheidungen von Schwarz-Gelb im Bereich der Prävention sind am Haushalt zu erken- nen: Seit dem Amtsantritt von Merkel, Rösler und Bahr im Jahr 2009 sind die Mittel im Bereich Prävention ins- gesamt um 10 Prozent gekürzt worden. Dieses Verhalten erklärt, warum es in 2013 nur zu diesem durchsichtigen Wahlkampfmittel „Präventionsgesetz“ reicht, mit dem Sie lediglich versuchen, entweder die Opposition im Bundesrat zu erpressen oder uns vorzuwerfen, wir hätten etwas verhindert. Wirkliche Präventionsmaßnahmen sind in Ihrer Re- gierungszeit nämlich nicht zu finden, im Gegenteil: Die Mittel zur HIV-/Aids-Bekämpfung in Zusammenarbeit mit Osteuropa wurden in 2011 komplett gestrichen. Wir haben dazu bis heute keine Ersatzleistungen in irgendei- ner Richtung von Ihnen gehört. Sogar die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Bekämpfung von Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten sind von Ihnen um 25 Prozent gekürzt worden. Die zusätzlichen Mittel zur Aufklärung für Organspendemaßnahmen sind nur durch einen interfraktionellen Beschluss zustande gekommen, und auch sie haben CDU/CSU und FDP mit Kürzungen im Bereich der Prävention finanziert: In 2013 wurden die Haushaltsmittel für Aufklärungsmaß- nahmen zu sexuell übertragbaren Krankheiten noch ein- mal um 10 Prozent und für die Bekämpfung von Dro- gen- und Suchtmittelmissbrauch um 4 Prozent gekürzt. Der Korruptionsteil im Präventionsgesetz ist als Om- nibus nur angehängt. Sie verknüpfen zwei Themen mit- einander, die nichts miteinander zu tun haben. Die Gründe sind Untätigkeit und der Wunsch nach Erpres- sungsmöglichkeiten in Richtung des Bundesrates, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung in den Ländern zu Recht die Mehrheiten verloren hat. Ich vermute, er ist auch nur deshalb angehängt worden, weil Regierung und Koalition gar nicht wollten, dass Korruptionsregeln wirklich Gesetz werden. Im Übrigen ist auch dieser Gesetzentwurf der Bun- desregierung handwerklich schlecht gemacht: Wir den- ken, er ist wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Grundge- setz verfassungswidrig. g c v tr P li te B g e w E b b n h e J k g d z w D a e p a d re is S k n re w G g s d s D g V g s h m E w B z R (C (D In der Konsequenz Ihrer gewünschten Korruptionsre- eln würde in Zukunft in Fällen nachgewiesener Beste- hung ein Krankenhausarzt nach dem Strafgesetzbuch erfolgt und bestraft werden, ein freiberuflicher Ver- agsarzt würde nach dem Sozialgesetzbuch und ein rivatarzt gar nicht strafrechtlich belangt. Diese willkür- che Ungleichbehandlung führt dazu, dass Privatpatien- n, wie zum Beispiel Beamte, zum Freiwild bei estechung und Bestechlichkeit werden. Die Bundesre- ierung weiß das und macht es trotzdem. Hier sehen wir ine Ähnlichkeit zum Präventionsgesetz: Sie wollen ein eiteres Feigenblatt für den Wahlkampf und betreiben tikettenschwindel. Die Korruptionsbekämpfung muss im Strafgesetz- uch geregelt werden. Sie darf nicht im Sozialgesetz- uch „versteckt“ werden. Die Anhörung hat daran kei- en Zweifel gelassen. Nahezu alle Sachverständigen aben unsere Kritik geteilt. Die SPD begrüßt es, dass ndlich auch die anderen Oppositionsfraktionen nach ahren des Zögerns der SPD bei der Korruptionsbe- ämpfung folgen. Wir brauchen eine Regelung im Straf- esetzbuch, die nicht nur den Wettbewerb, sondern auch ie Patienten schützt. Spätestens die Anhörung müsste Ihnen deutlich ge- eigt haben, dass der Bundesrat richtig handeln würde, enn er diese Gesetzentwürfe hoffentlich zurückweist. ass Sie es niemals ernst gemeint haben, zeigt der Zeit- blauf. Sie haben dafür gesorgt, dass Ihr Gesetzentwurf rst jetzt, in der letzten Sitzungswoche vor der Sommer- ause, verabschiedet und damit wohl der Diskontinuität nheimfallen wird. Sie haben niemals Maßnahmen in iesem Bereich gewollt. Das „Präventionsgesetz“ ist vor dem Hintergrund Ih- r Kürzungsorgie in diesem Bereich zudem zynisch. Es t einfach nur noch verantwortungslos, wie Sie mit chaufenstergesetzen Ihre verantwortungslose Politik zu aschieren versuchen. Es wird Zeit, dass die Wählerin- en und Wähler dieses Kasperletheater und das Simulie- n von Politik am 22. September 2013 beenden. Martina Bunge (DIE LINKE): Heute stehen zwei ichtige Punkte auf der Tagesordnung – zum einen ein esetzentwurf zur Prävention und zum anderen Vorla- en zur Eindämmung der Korruption im Gesundheits- ystem. Beides sind wichtige Themen. Die Bedeutung, ie die Bundesregierung diesen Themen zumisst, lässt ich aber schon daran ablesen, zu welcher Zeit diese ebatte angesetzt wurde. Das Interesse der Bundesregierung an einer wirklich uten Gesundheitsförderung und Prävention und an der erringerung der Korruption im Gesundheitswesen ist leich null. Den Gesetzentwurf zur Prävention haben Sie o ausgestaltet, dass jeder auch nur mäßig an Gesund- eitsförderung Interessierte diesen Entwurf ablehnen uss und somit von vornherein klar war, dass dieser ntwurf den Bundesrat nicht passieren wird. Und ob- ohl sogar schon entsprechende Bekundungen aus dem undesrat zu hören waren, hängen Sie genau hier Ihre war halbherzigen, aber wenigstens etwas in die richtige ichtung gehenden Änderungsanträge an, die die Kor- 32382 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) ruption von Ärztinnen und Ärzten und anderen Gesund- heitsberufen eindämmen sollen. Spätestens hier wird doch deutlich, dass Ihnen nicht daran gelegen ist, Ihre Vorlagen je das Licht eines Gesetzes erblicken zu lassen. Das nenne ich Proformapolitik oder Wahlkampfshow. Um die Sache kann es Ihnen nicht gehen; dann hätten Sie es anders gemacht. Ihre Vorlage zur Prävention führt nicht zu einer Verbesserung. Das haben Ihnen erneut die Fachleute in der Anhörung bestätigt. Es war auch spannend, in den Anhörungen zu beobachten, wie Sie es tunlichst ver- meiden, hoch anerkannte Gesundheitswissenschaftler, Koryphäen zu Gesundheitsförderung und Prävention, zu befragen, weil die Ihnen nur den Kopf waschen würden. Sie sind eine Bundesregierung, die Angst vor der Expertise der Wissenschaft hat. Stattdessen fragen Sie diejenigen, die zwar wenig von Gesundheitsförderung verstehen, für die Sie aber den Gesetzentwurf geschrie- ben haben: Ärztevertreter, Kurbäder etc. Das ist schon peinlich. Ein Gesetz zur Gesundheitsförderung und Prävention muss drei zentrale Anforderungen erfüllen: Es muss deutlich machen, dass es wirklich um einen Paradigmenwechsel geht: weg von der medizinischen Sicht auf Gesundheit, auf Krankheitsbehandlung hin zu einem Blick, der die Gesunderhaltung der Menschen als der Krankheitsbehandlung mindestens gleichwertige, gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrnimmt. Dies muss durch Strukturen, aber auch durch die gesamtgesell- schaftliche und angemessene Finanzierung zum Aus- druck kommen. Ein solches Gesetz muss als eine zentrale Aufgabe die Verringerung sozial bedingter gesundheitlicher Un- gleichheit bewirken. Unsere Gesellschaft ist sozial unge- recht und wird immer ungerechter. In der Gesundheit kommt diese Ungerechtigkeit auf eine Weise zum Tragen, die jedem, der nur ein wenig ethisches Bewusst- sein hat, unerträglich sein muss. Wie können wir zu- schauen, dass Kinder, nur weil sie in eine sozial benach- teiligte Familie hineingeboren werden, bis zu zehn Jahre früher sterben müssen, als solche, die in gehobene Ver- hältnisse hineingeboren werden? Und ein solches Gesetz muss sicherstellen, dass unser Wissen, wie wir unsere Gesundheit erhalten, in gleichem Maße wächst wie unser Wissen zur Behandlung von Krankheiten. Wir brauchen eine umfassende und syste- matische Forschungsstrategie zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Gesundheit sowie der Verringe- rung der sozial bedingten gesundheitlichen Ungleich- heit. Keiner dieser drei Anforderungen kommt der Regie- rungsentwurf nur im Geringsten nahe. Wenn Sie lesen wollen, wie es besser geht, lesen Sie unseren Antrag! Nun noch ein paar Worte zur Korruption: Ihr Entwurf zur Korruption ist halbherzig, weil Sie drei Bremsen ein- gebaut haben. Zum einen darf die Staatsanwaltschaft nur auf Antrag tätig werden; es muss nachgewiesen werden, dass der Arzt aufgrund von Zuwendungen tatsächlich s e a v G P b L L e v b e g G N a c u k g d b d w W te A k d d p s K k g g fö g a H s R M c te s c w B c fe le n M (C (D eine Behandlung ändert, und es werden nur diejenigen rreicht, die über die gesetzliche Krankenversicherung brechnen. Alle anderen bleiben außen vor. Das ist uns iel zu wenig und Ihnen offensichtlich schon zu viel. Aber ich sage Ihnen: Wer nicht sämtliche Anreize im esundheitssystem ausschaltet, die dazu führen, dass atientinnen und Patienten nicht allein im Sinne ihrer estmöglichen Gesundheit behandelt werden, der nimmt eid und frühzeitigen Tod der Menschen in diesem ande in Kauf. Das Gleiche gilt für diejenigen, die nicht ndlich bereit sind, Gesundheitsförderung und Prä- ention den Stellenwert zukommen zu lassen, den wir rauchen, um effektiv die Gesundheit der Menschen zu rhalten und die sozial bedingte gesundheitliche Un- leichheit zu verringern. Die Linke wird das nicht mittragen, sondern für die esundheit der Menschen streiten. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass die Ko- litionsfraktionen erst in den allerletzten Sitzungswo- hen einen Entwurf für ein Präventionsgesetz vorgelegt nd auch noch die ungeliebten Regelungen zur Strafbar- eit von Korruption im Gesundheitswesen an diesen an- ehängt haben. Die Opposition hat zu beiden Themen in ieser Legislatur bereits frühzeitig Initiativen einge- racht, die von der Koalition schlicht ausgesessen wur- en. Deutlicher lässt sich das Desinteresse an der Ver- irklichung der eigenen Gesetzesvorlagen kaum zeigen. eder wurden die Länder noch Expertinnen und Exper- n bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen. nders lässt sich die absolute Fehlkonstruktion kaum er- lären. Wer diesen Gesetzentwurf liest, muss den Ein- ruck gewinnen, er sei von jemandem verfasst worden, er keinen Einblick in die Strukturen der Gesundheits- olitik in Deutschland hat und kaum etwas von Ge- undheitsförderung und Primärprävention versteht. Die onzentration auf die Eigenverantwortung und Eigen- ompetenz jeder und jedes Einzelnen lässt die Förderung esunder Lebensverhältnisse vollkommen aus dem Blick eraten. Maßnahmen zur Verzahnung von Gesundheits- rderung und Arbeitsförderung – Fehlanzeige. Strate- ien zur Reduktion von psychischen Belastungen – Fehl- nzeige. Alle, die sich und ihre Gesundheit nicht im öchstmaß optimieren können, fallen bei diesem Ge- etzentwurf aus dem Rahmen. Dies bedeutet einen ückschritt für die gesundheitliche Chancengleichheit. it mehr Früherkennung, Bonusprogrammen und ärztli- hen Präventionsempfehlungen werden sozial Benach- iligte nicht erreicht. Die Zwangsbeauftragung der Bundeszentrale für ge- undheitliche Aufklärung im Bereich der lebensweltli- hen Prävention ist der falsche Weg. Dass ein selbstver- alteter Sozialversicherungsträger einer nachgeordneten undesbehörde die Beitragsmittel der gesetzlich Versi- herten zur Verfügung stellen soll, damit diese sich rnab der Lebenswelten der Menschen vor Ort um die bensweltliche Prävention kümmert, ist schlicht nicht achvollziehbar. Vorhandene Strukturen und gelungene odelle ignoriert dieser Gesetzentwurf: die Koordinie- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32383 (A) ) )(B) rungsstellen für gesundheitliche Chancengleichheit, die Landesvereinigungen für Gesundheitsförderung, den Öf- fentlichen Gesundheitsdienst und das Gesunde-Städte- Netzwerk. Stattdessen schafft er nur Doppelstrukturen und unnötige Bürokratisierung. Und was nützt ein Be- richt alle vier Jahre, wenn schon bei der Festlegung von Handlungsfeldern und Kriterien für Leistungen wie Be- darf, Zielgruppen, Zugangswegen und Qualität der An- gebote unabhängiger Sachverstand nicht mehr vorgese- hen ist? Die jetzt kurzfristig vorgelegten Änderungsanträge bringen keine entscheidenden Verbesserungen. Der zen- trale Webfehler – die Konzentration nur auf Änderungen im SGB V – bleibt und kann die entscheidende Wende für Gesundheitsförderung und Prävention nicht bringen. Auch die angehängten Regelungen zur Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen bleiben unzuläng- lich. Es reicht nicht, wenn nur die Korruption in Bezug auf Leistungen nach dem SGB V unter Strafe gestellt wird. Auch Patienten, die privat versichert sind oder IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen, müssen sicher sein können, dass die Behandler ausschließlich das ge- sundheitliche Wohl des Patienten im Auge haben und nicht den persönlichen Gewinn. Unser Fazit: Dieser Gesetzentwurf gehört in den Pa- pierkorb, die nächste Bundesregierung muss ein echtes Gesetz für Prävention und Gesundheitsförderung vorle- gen. Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit: Unver- ändert gilt: Die Gesundheit ist der Spitzenreiter auf der individuellen Wunschliste der Menschen. Verändert hat sich aber die Bedeutung der Gesundheit unter gesamtge- sellschaftlichen Gesichtspunkten; denn auch hier liegt sie inzwischen in ihrem Stellenwert ganz vorne. Mehr ältere und weniger junge Menschen, ein Wandel des Krankheitsspektrums, aber auch eine veränderte Ar- beitswelt machen die Gesundheit künftig zu einem be- deutenden Rohstoff für unser Land. Im Widerspruch dazu steht die Tatsache, dass die Gesundheitsförderung in Deutschland bei weitem noch nicht den Stellenwert hat, den sie haben müsste. Deshalb haben wir einen Ge- setzentwurf erarbeitet, der die richtige Prioritätensetzung verfolgt. Dazu gehört: Erstens. Wir bauen die Präventionsleistungen insge- samt deutlich aus und legen dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Leistungen zur Prävention in den Lebenswelten der Menschen. Wir wollen die Menschen dort erreichen, wo sie leben, wo sie lernen und wo sie ar- beiten. Zweitens. Was im Kindes- und Jugendalter nicht ge- lernt wird, rächt sich später. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass die Präventionsleistungen für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden. Kurse, die die Kranken- kassen vor allem aus Marketinggründen anbieten, brin- gen niemanden weiter. Deshalb werden wir drittens die Wirksamkeit und Qualität von Prävention verbessern. Uns geht es um Prä- v z d te M s ra A a d s v re e d g fü ti k h le g w e w re m m D h g 2 u z s w d L M n ru s li s li E re g s s m 1 (C (D entionsleistungen, die die Menschen in die Lage verset- en, ihre Gesundheit zu verbessern. Deshalb werden wir ie Angebote an gesetzlich festgelegten Zielen ausrich- n und die Qualität der Leistungen überprüfen. Uns bleiben für diese Legislaturperiode nun zwei öglichkeiten: Zum einen haben wir die Chance, Ge- undheitsförderung und Prävention ein großes Stück vo- nzubringen; denn es gibt hier – darin sind sich fast alle kteure einig – viel zu tun. Zum anderen können wir ber auch überflüssige Diskussionen führen, wie dies in en letzten Wochen immer wieder versucht wurde, bei- pielsweise durch Behauptungen, mit den für die Prä- ention vorgesehenen Finanzmitteln könne nichts er- icht werden, das sei alles viel zu wenig. Die Forderung von Herrn Lauterbach, die wir hier vor inigen Wochen zu hören bekamen, „man müsse Geld in ie Hand nehmen“, ist angesichts dessen, was die rot- rüne Regierung seinerzeit zur Stärkung der Prävention r ausreichend hielt, bemerkenswert. Wenn man den von der rot-grünen Regierungskoali- on im Jahr 2005 vorgelegten Gesetzentwurf zur Stär- ung der gesundheitlichen Prävention neben den heute ier zur Beschlussfassung anstehenden Gesetzentwurf gt, müssen Sie sich von der Opposition folgende Frage efallen lassen: Was war denn Ihr damaliger Gesetzent- urf, wenn es so ist, wie sich Herr Lauterbach hier vor inigen Wochen äußerte, dass wir mit dem Gesetzent- urf nämlich „de facto nichts beschließen“? Ich kann Ih- r Erinnerung auf die Sprünge helfen. Die Antwort uss nämlich lauten: weniger als nichts. Hinter unserem Gesetzentwurf steht ein Finanzvolu- en für Prävention von fast einer halben Milliarde Euro. er Löwenanteil der Mittel wird für regionale Gesund- eitsarbeit mit den Menschen eingesetzt, die sie benöti- en, um ihre Gesundheitschancen zu verbessern. Künftig werden die Krankenkassen mit mindestens 80 Millionen Euro strukturfördernde Maßnahmen in nd für gesundheitsförderliche Lebenswelten unterstüt- en – sei es in Betrieben, in Kitas und Schulen oder in ozialen Brennpunkten. Dies werden sie im Zusammen- irken mit den zuständigen Stellen in den Ländern, mit en Verantwortlichen vor Ort und den Menschen in den ebenswelten umsetzen. Auch wenn es die Opposition nicht wahrhaben will: it diesem Mittelansatz liegen wir deutlich über dem Fi- anzvolumen des Gesetzentwurfs der rot-grünen Regie- ng aus dem Jahr 2005. Dieser Gesetzentwurf, den Sie o gerne und häufig als echtes Präventionsgesetz postu- eren, hatte für die Leistungen zur Prävention und Ge- undheitsförderung gerade einmal 250 Millionen jähr- ch vorgesehen, und davon sollten noch 50 Millionen uro für die Schaffung unnötiger bürokratischer Struktu- n aufgewendet werden – Stiftung Prävention. Für die esetzliche Krankenversicherung sollte die Neuregelung ogar aufkommensneutral sein. Für die betriebliche Ge- undheitsförderung und für individuelle Präventions- aßnahmen sah Ihr Gesetzentwurf insgesamt nur 00 Millionen Euro vor. 32384 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Unser Gesetzentwurf sieht allein für die betriebliche Gesundheitsförderung ein Ausgabevolumen von min- destens rund 140 Millionen Euro vor, und zwar zusätz- lich zu den Mitteln für Individualmaßnahmen. Vor die- sem Hintergrund wird deutlich: Die Vorwürfe der Opposition, unser Gesetzentwurf sei „nicht weitreichend genug“ oder verfolge gar „veraltete Ansätze“, weil wir vermeintlich zu wenig Geld für Settingleistungen vorsä- hen, entbehren nicht nur jeglicher Grundlage, sie lassen vielmehr auch Ihren eigenen Gesetzentwurf im Nach- hinein mehr als fragwürdig erscheinen; denn dieser hatte neben deutlich geringeren Ausgaben für Präventionsleis- tungen sogar eine Kürzung der Leistungen anderer Sozial- versicherungsträger einkalkuliert. So wollten Sie bei der Rentenversicherung entstehende Mehraufwendungen für Prävention durch Einsparungen bei der medizinischen Rehabilitation ausgleichen. Der- artige Umschichtungen zulasten ebenso wichtiger medizi- nischer Rehaleistungen sieht unser Gesetzentwurf nicht vor. Eine weitere Behauptung stellt die angeblich fehlende Einbeziehung insbesondere der Präventionsakteure in den Ländern und Kommunen in den Mittelpunkt. An der Notwendigkeit der Zusammenarbeit aller Akteure be- steht überhaupt kein Zweifel. Aber – und das betone ich nochmals ganz deutlich – jegliche Lösungswege, um in der Gesundheitsförderung und der Prävention die Ko- operation der Akteure und die Koordination der Leistun- gen zu verbessern, müssen verfassungsrechtlich sauber sein. Auch ein Präventionsgesetz des Bundes muss sich im Rahmen des bundesstaatlichen Kompetenzgefüges be- wegen. Die Länder müssen in der Gesundheitsförderung ihre Aufgaben wahrnehmen und der Bund seine. Dessen ungeachtet muss Gesundheitsförderung am Ort des Ge- schehens stattfinden. Deshalb verpflichten wir die Kran- kenkassen dazu, insbesondere in den Lebenswelten der Menschen mit den vor Ort zuständigen Stellen zu koope- rieren und die Versicherten zu beteiligen. Mit unserem Gesetzentwurf leisten wir einen wesent- lichen Beitrag, um der sozialbedingten Ungleichheit von Gesundheitschancen entgegenzutreten. In Zeiten, in de- nen die Krankenkassen immer weniger für Präventions- maßnahmen ausgeben, sorgen wir dafür, dass die Kran- kenkassen künftig Prävention in einem bislang nie da gewesenen Umfang betreiben müssen, und zwar gerade in den Lebenswelten. Und wir setzen die richtigen Schwerpunkte, da wir ei- nen echten Beitrag zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit leisten wollen. Künftig werden zwei Drittel der Präventionsmittel und damit soviel wie noch nie für die Förderung gesundheitsförderlicher Strukturen in den Kommunen, Ländern und Betrieben ausgegeben. Wer sich jetzt diesem Gesetzentwurf verschließt, ver- weigert deshalb gerade den sozial benachteiligten Men- schen gleiche Chancen auf ein möglichst gesundes und möglichst langes Leben. g u z c g D u ti V b d g u s B s s im D v w s d s M d g g ti li L g b z h re A d P b H A (C (D Im Zusammenhang mit dem Präventionsförderungs- esetz setzen wir auch auf die Kompetenz der Ärztinnen nd Ärzte. Schon angesichts der Tatsache, dass 90 Pro- ent der Erwachsenen einmal im Jahr ihren Arzt aufsu- hen, haben die Ärzte die besten Möglichkeiten, um auf esundheitsrelevante Lebensweisen Einfluss zu nehmen. ie Menschen vertrauen ihrem Arzt oder ihrer Ärztin nd nehmen ihre Ratschläge ernst. Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Pa- ent gilt es zu erhalten. Deshalb werden wir korruptives erhalten einiger Mediziner nicht dulden und wirksam ekämpfen. Dazu haben wir einen Änderungsantrag in as Gesetzgebungsverfahren zum Präventionsförderungs- esetz eingebracht, der das Verbot der Bestechlichkeit nd Bestechung von Leistungserbringern enthält, das ich auf alle Leistungsbereiche in der GKV und alle erufsgruppen erstreckt, die an der Versorgung der Ver- icherten beteiligt sind. Außerdem wird ein an den Be- techungsdelikten des StGB angelehnter Straftatbestand SGB V aufgenommen, der an dieses Verbot anknüpft. anach werden insbesondere Verstöße gegen das sozial- ersicherungsrechtliche Verbot der Verordnung oder Zu- eisung gegen Entgelt unter Strafe gestellt, sofern es ich dabei nicht nur um lediglich geringwertige Zuwen- ungen handelt. Die Regelung schützt die Versicherten, weil sie wirklich icher sein können, dass beispielsweise der Arzt ihnen ein edikament allein aus medizinisch-therapeutischen Grün- en verordnet und nicht, weil sich vielversprechende Ver- ünstigungen eines Pharmaunternehmens dahinter verber- en. Sie schützt aber auch die Krankenkassen vor korrup- onsbedingten Mehrkosten und sichert so die Wirtschaft- chkeit der Versorgung, und sie schützt die verschiedenen eistungsanbieter vor korruptionsbedingter Benachteili- ung und sichert so die Lauterkeit und Fairness des Wett- ewerbs im Gesundheitsmarkt. Korruption im Gesundheitswesen schadet allen. Ein- elne bestechliche Leistungserbringer können das Anse- en der großen Mehrheit der verantwortungsvoll und dlich arbeitenden Ärzte, Apotheker und der anderen ngehörigen der Heilberufe empfindlich schädigen. Mit iesem Änderungsantrag wollen wir das Vertrauen der atientinnen und Patienten in die Unabhängigkeit der ehandelnden Ärztinnen und Ärzte und der anderen eilberufe erhalten und stärken. nlage 28 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundes- republik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sach- verhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Aus- landskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32385 (A) ) )(B) – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Aggressive Steuerplanung und Steuer- vermeidung internationaler Konzerne bekämpfen – Globale Steuergestaltung verhindern – Regulierungsschlupflöcher stopfen – Steuerzahlungen multinationaler Unter- nehmen transparent machen – Country- by-Country-Reporting in Deutschland einführen und in Europa vorantreiben – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten (Tagesordnungspunkt 26 a bis c) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Ende Mai 2013 hat die Bundesregierung ein bilaterales Abkommen zum auto- matischen Informationsaustausch mit den USA ge- schlossen. Dieses wollen wir mit dem heutigen Gesetz in deutsches Recht gießen. Demnach verpflichten sich die Steuerverwaltungen beider Länder, bei ihren Finanzinstituten für die Besteue- rung relevante Daten zu erheben und auszutauschen. Ausgangspunkt ist ein Steuergesetz der USA aus dem Jahr 2010, FATCA. Es bestimmt, dass ausländische Finanzinstitute die amerikanischen Steuerbehörden über Konten von US-Bürgern informieren müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, müssen sie eine Quellen- steuer von 30 Prozent auf Erträge abführen, die das Finanzinstitut aus US-Quellen bezieht. Das jetzt unterzeichnete Abkommen beruht auf einem Musterabkommen, das verschiedene europäische Staaten zusammen mit den USA erarbeitet haben. Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein in der Strategie der Bundesregierung zur Be- kämpfung der internationalen und nationalen Steuerhin- terziehung. Das Abkommen mit den USA soll nach un- serem Willen auch Grundlage und Muster für einen (erweiterten) automatischen Informationsaustausch in- nerhalb der Europäischen Union sein. Wir gehen damit den bereits seit 2009 beschrittenen Weg der bilateralen Kooperation weiter. Denn Steuerbetrüger können wir nur in gemeinsamer Arbeit bekämpfen. Dies führt zum Er- folg, und diesen sehen wir auch an über 42 unter der christlich-liberalen Koalition abgeschlossenen bilatera- len Abkommen für den Informationsaustausch in Steuer- sachen. Des Weiteren wird durch die zügige gesetzgeberische Umsetzung der deutschen Kreditwirtschaft rechtzeitig Planungssicherheit gegeben, damit entsprechende Mel- depflichten ordnungsgemäß eingehalten werden können. Die Opposition von SPD und Grünen möchte uns mit ihren Schaufensteranträgen wieder einmal zeigen, wie man angeblich richtig Steuerhinterziehung bekämpft. Aber sie ist der Zeit damit wieder einmal hinterher: n 2 A K w m D B fr ra F n te S ti F n w S h 2 E d b S re d te b h T S ru h z g F te lu le h s h b e e F d h (C (D Zu dem Thema „Gewinnverschiebungen großer inter- ationaler Konzerne“ hat der Bundestag bereits am 1. März 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12827) einen ntrag beschlossen. Die Initiative hierzu ging von den oalitionsfraktionen aus. Insbesondere wird darauf ver- iesen, dass noch im Juni 2013 ein Bericht der OECD it konkreten Handlungsempfehlungen zu erwarten ist. ie Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird die undesregierung zusammen mit dem britischen und dem anzösischen Amtskollegen mit allem Nachdruck vo- ntreiben. Wir sind also bereits weiter als Ihre bloße orderung. Dass Sie auch früher wenig Interesse an ei- er effektiven Bekämpfung der Steuerhinterziehung hat- n, zeigen die Zahlen: Unter SPD-Finanzminister teinbrück wurden in vier Jahren ganze sechs Informa- onsaustauschabkommen abgeschlossen. CDU/CSU und DP haben in dreieinhalb Jahren bereits 42 unterzeich- et. Das FATCA-Abkommen passt sich, wie bereits er- ähnt, lückenlos und konsequent in die erfolgreiche trategie unserer Koalition zur Bekämpfung der Steuer- interziehung ein. Was hat Rot-Grün zwischen 1998 und 005 gemacht? Nichts! Das Einzige, was in Erinnerung geblieben ist, ist ichels Steueramnestie. Die Bemessungsgrundlage bei er Einkommensteuer wurde auf 60 Prozent abgesenkt, ei der Erbschaftsteuer teilweise auf 20 Prozent. Eichels teueramnestie, das war das Wesentliche in sieben Jah- n Rot-Grün. Dann kam die Große Koalition, und der Kampf gegen ie Steuerhinterziehung begann, wenn auch zunächst un- r SPD-Minister Steinbrück zaghafter als heute. Wir ha- en den Tatbestand der bandenmäßigen Umsatzsteuer- interziehung eingeführt. Wir haben die Möglichkeit der elekommunikationsüberwachung auch bei schwerer teuerhinterziehung eingeführt. Wir haben die Verlänge- ng der Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterzie- ung verabschiedet – gemeinsam. Herr Steinbrück war eher für die Abteilung Klamauk uständig: Kavallerie, dann die armen Indianer und Oua- adougou. Ich weiß nicht, was die Republik Burkina aso oder die Ureinwohner Nordamerikas mit Steuerhin- rziehung zu tun haben sollen. Das war eher die Abtei- ng Klamauk, während die Sacharbeit von anderen ge- istet wurde. 2009 kam dann die christlich-liberale Koalition. Wir aben ohne irgendwelchen Druck von außen den Tatbe- tand der strafbefreienden Selbstanzeige verschärft. Wir aben das aus eigener Initiative gemacht. Wir haben die Teilselbstanzeige abgeschafft. Wir ha- en den Zeitpunkt der Entdeckung vorverlegt. Wir haben inen Zuschlag auf Hinterziehungszinsen eingeführt. Die internationalen Anstrengungen habe ich bereits rwähnt. Das heute vorliegende Abkommen mit den USA, ATCA, ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung er Steuerhinterziehung. Es fügt sich nahtlos in die bis- erigen internationalen Abkommen und Anstrengungen 32386 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) ein. Keine Bundesregierung hat auf diesem Gebiet bis- her so viel geleistet. Wir wollen diesen Weg auch nach der Bundestagswahl weitergehen! Lassen Sie mich zum Schluss mit einem Zitat des deutschen Nationalökonomen Hans Karl Schneider schließen: „Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muss, ist mehr darauf be- dacht, Steuern zu sparen, als darauf, Geld zu verdienen.“ Dieser Gedanke weist uns auch daraufhin, dass die Steuerhinterziehung auch durch die Einführung eines einfachen und gerechten Steuersystems mit niedrigen Steuersätzen bekämpft werden kann. Das ist das Ziel dieser Koalition und meiner Partei CDU. Einkommen- steuersätze bis zu 75 Prozent, wie das die französischen Genossen praktizieren, sind der falsche Weg. Damit wird die Steuerhinterziehung eher befördert. Wir gehen des- halb unseren Mittelweg weiter. Das bedeutet eine ener- gische Bekämpfung der Steuerhinterziehung sowie ein einfaches und gerechtes Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Unser Kanzler- kandidat Peer Steinbrück hat es in der Debatte am 7. Juni bereits deutlich gesagt: Ohne Steuerbetrug und ohne die Möglichkeiten legaler, aber nicht legitimer Steuerver- meidung bzw. Steuergestaltung wären weit mehr öffent- liche, auch private, Investitionen möglich. Die Steuern könnten niedriger sein, und die Neuverschuldung könnte schneller abgebaut werden. Wenn wir uns darin einig wären, wie wir diesem Missbrauch – zum eigenen Vor- teil auf Kosten der Allgemeinheit – Herr werden wollen, brauchten wir darüber keine langen Debatten zu führen. Dass es Schwachstellen gibt, darin besteht kein Zwei- fel; sie zu vermeiden, ist die Herausforderung. So wur- den im Laufe dieser Legislaturperiode viele Entwürfe, Anträge, Aspekte, Lösungswege, Scheinlösungswege, Irrwege und Strategien diskutiert, und es wurden verein- zelt durchaus tragfähige Lösungen gefunden. Schaut man sich jedoch die Vorschläge und Initiativen der SPD- Bundestagsfraktion an, ist zu sehen, dass wir erheblich weiter nach vorne gegangen sind. Unsere Ideen und Strategien zur Verhinderung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, ganz besonders dort, wo sie am schwersten zu regulieren ist, nämlich bei den grenzüber- schreitenden Steuergestaltungen, waren mutiger und konsequenter. Ich erinnere an unsere Debatte zum Selbstbehalt, zum Trennbankensystem, zur Finanztrans- aktionsteuer, ich erinnere an das misslungene Steuerab- kommen mit der Schweiz, aber auch an unanständig hohe Vergütungen von Fehlleistungen bestimmter Mana- ger. Immer – ich wüsste keine Ausnahme – hat Schwarz- Gelb Monate, oft Jahre, gebraucht, sich unseren Vor- schlägen – und dann oft noch halbherzig – anzuschlie- ßen. Weil die Vorstellungen der Koalition und erst recht die gesetzgeberische Umsetzung den gesellschaftlichen Entwicklungen, auch der Entwicklung der Gauner und Betrüger, immer ein wenig hinterherhinken, konnten in der Zwischenzeit häufig zahlreiche Konzerne, Unterneh- men und Firmen, aber auch Einzelpersonen – darunter auch eine ganze Reihe von Steuerkriminellen – die vor- h s G ic m s li e b n ö D d ri fü w je R le – z n h lu le S s w s b R E K s ir a b s d U U d s tr s d g a U B d z is s ä te tä U (C (D andenen Schlupflöcher und Regulierungsfehlstellen für ich erfolgreich nutzen – gegen den Fiskus, gegen die esellschaft, gegen das Allgemeinwohl. Damit werfe h nicht zwingend Unfähigkeit vor; mir geht es viel- ehr um die unterschiedliche Wahrnehmung, um unter- chiedliche Urteile. Wer zum Beispiel dem Fiskus 1 Mil- arde Euro in schwerer Zeit hoher Staatsverschuldung ntzieht und diese Milliarde einer kleinen Gruppe Hotel- esitzer gibt, statt dieses Geld wenigsten den Kommu- en zu geben, die damit ein Vielfaches dieser Summe in ffentliche Investitionen lenken, zeigt damit, welches enken dieser Politik zugrunde liegt. Damit wird auch eutlich, warum das Interesse von Schwarz-Gelb so ge- ng ist, sich wirksam und für die Gauner schmerzhaft r die staatlichen, die allgemeinen Interessen zu ver- enden. Dabei gilt es für uns, immer wieder zu betonen, dass der Steuerbetrug immer auch das Vertrauen in den echtsstaat untergräbt und ein solidarisches Zusammen- ben gefährdet. Wenn es um Steuergerechtigkeit und das Gegenteil die Aktivitäten im Zusammenhang mit Steuerhinter- iehung und Steuervermeidung – geht, dann müssen wir ur einen Blick in die Tageszeitung werfen, um zu se- en, wie aktuell das noch ist und wie zwingend rege- ngsbedürftig. Zum einen kann man in der Zeitung sen, dass die französische Bankenaufsicht ACP eine trafzahlung von 10 Millionen Euro gegen die französi- che Filiale der Schweizer Großbank UBS verhängt hat, eil sie bei der Kontrolle von möglichem grenzüber- chreitendem Steuerbetrug zu „lax“ gewesen sei. Dies etrifft uns erst einmal nicht, sondern das französische echts- und Finanzsystem, aber es ist ein Zeichen für die rforderlichkeit einer wirksamen und zuverlässigen ontrolldichte. Zum anderen können wir dann auch le- en, dass die Bundeskanzlerin auf dem G-8-Gipfel im ischen Enniskillen zu mehr Zurückhaltung mahne, uch um die deutschen Firmen im internationalen Wett- ewerb und auf ausländischen Märkten nicht durch eine trengere Regulierung zu benachteiligen. Dies sei ihr eutlich geworden, nachdem sie sich von Experten und nternehmen habe beraten lassen. Es werden andere nternehmen gewesen sein als diejenigen, deren Daten urch die Organisation von Journalisten ICIJ online ge- tellt wurden. Debattieren wir über Steuergerechtigkeit und oft in- ansparente internationale Finanzströme, ist in dem Zu- ammenhang auch die hier diskutierte FATCA-Initiative er USA wichtig. Auf der Grundlage von den USA ein- eführter Vorschriften des Foreign Account Tax Compli- nce Acts sollen und wollen sich Deutschland und die SA in einem Abkommen verpflichten, für Zwecke der esteuerung von Unternehmen in Deutschland und in en USA Steuerpflichtigen Daten von Finanzinstituten u erheben und auszutauschen. Gemeinsames Ziel dabei t, die umfassende Besteuerung von Steuerpflichtigen icherzustellen, indem ausländische Finanzintermedi- re, wie unter anderem Banken, auf Mitwirkungspflich- n verpflichtet werden, auch bezogen auf solche Aktivi- ten in Tochter- und Muttergesellschaften außerhalb der SA. Auf bestimmte Erträge, insbesondere Kapital- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32387 (A) ) )(B) erträge, soll eine Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent erhoben werden, wenn das Finanzinstitut die Informatio- nen über die Konten von in den USA Steuerpflichtigen nicht zur Verfügung stellt. Damit soll ausgeschlossen werden, dass durch die Zwischenschaltung ausländi- scher Finanzinstitute und Finanzdienstleister Steuern hinterzogen werden können, indem durch die Verwen- dung ausländischer Konten und Depots Einkommen ver- steckt und verheimlicht werden. Im Gegensatz zu dem bedenklichen Abkommen mit der Schweiz ist dies ein guter Gedanke und ein vielver- sprechender Ansatz. Positiv daran ist, dass dadurch die Diskussion über die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung aufrechterhalten wird. Diese öf- fentliche Debatte brauchen wir, um durch die Schaffung von Transparenz Steuervermeidung und Steuerhinterzie- hung zu verhindern, wenigstens aber zu erschweren; denn nach wie vor sind die größten Probleme grenzüber- schreitende Anonymität und der Mangel an Informatio- nen. Gott sei Dank sind wir nach jahrelanger Überzeu- gungsarbeit heute alle so weit, die Einführung eines automatischen Informationsaustausches zu wollen. Dem entspricht auch der gemeinsam mit den Kolle- ginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen ein- gebrachte Antrag zum Country-by-Country-Reporting, wonach Unternehmen zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung zu einer länderbezogenen Berichterstat- tung über ihre Gewinne, Verluste und ihre Steuerzahlun- gen verpflichtet werden sollen. Auf nationaler Ebene soll eine länderbezogene Berichterstattung für deutsche große Kapitalgesellschaften vorgeschrieben werden, und wir wollen uns auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die EU zeitnah das Country-by-Country-Reporting einführt. Wir sind froh, dass solche Gedanken inzwi- schen von der OECD und sogar der Kommission unter- stützt und vorangetrieben werden. So gesehen gerät Schwarz-Gelb trotz aller Zögerlichkeit der Kanzlerin in Europa in die Zange, zwischen die Opposition im Deut- schen Bundestag und die Aktivitäten in der EU. Wir warten darauf, dass sich die Kanzlerin an die Spitze der Bewegung setzt und alles schon seit Jahren gewollt ha- ben will, ähnlich wie bei der Atomkraft, der Wehrpflicht oder der Finanztransaktionsteuer. Noch besser wäre es, wenn wir auch in Deutschland, in Europa und global das Problem konsequent angehen würden. Die Bundesregierung, das ist zum Ende der Le- gislaturperiode festzustellen, hat in den vier Jahren ihrer Regierungszeit zögerlich gearbeitet. Deshalb kommt jetzt am Ende der Legislaturperiode plötzlich ein Vor- schlag nach dem anderen, was alles zu tun sei – in der nächsten Legislaturperiode. Und jeder fragt sich, warum das in den vergangenen vier schwarz-gelben Jahren nicht schon erledigt wurde. Na, jeder fragt sich das nicht. Wir wissen ja, warum. Der neoliberale Virus ist noch viru- lent. Es zeigt sich jetzt, auch bei dem täglichen Blick in die Zeitung, dass die bisherigen Bemühungen nicht wirklich wirksam waren, auch wenn wir Finanzpolitiker im Finanzausschuss in der jüngsten Zeit mit mehr als 90 Regulierungsvorschlägen befasst waren. Wichtig ist u s re le z S K u m v In m a p q K e ti S e h T e „ d u g te d ta w b d g s re d s G A e h m w z S n e e s li G s d (C (D ns dabei jedoch nicht die Anzahl, nicht die Quantität, ondern immer noch die Wirksamkeit, die Qualität unse- r Arbeit. Und da gibt es hinsichtlich legaler und illega- r Steuervermeidung und Steuerhinterziehung noch viel u tun. Wie man wirksam und effizient gegen eine aggressive teuerplanung und Steuervermeidung internationaler onzerne vorgehen kann und auch sollte, lässt sich aus nseren Forderungen an die Bundesregierung ableiten, it denen wir sie unter anderem auffordern, die Initiati- en der G 20 und der OECD, ich denke speziell an die itiative BEPS, gegen Steueroasen und die Steuerver- eidung internationaler Konzerne zu unterstützen, sich ktiv gegen schädlichen Steuerwettbewerb in der Euro- äischen Union zu engagieren und sich für die konse- uente Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen ommission zur Verstärkung der Bekämpfung von Steu- rbetrug und Steuerhinterziehung einzusetzen. Was wir jetzt brauchen, ist ein umfassender, interna- onaler und strategischer Ansatz zur Bekämpfung von teuerkriminalität, um die Interessen der zahlreichen hrlichen Steuerzahler zu wahren. Dabei ist das Vorge- en der USA konsequenter. Will man eine vollständige ransparenz herstellen, dann liegt die Verpflichtung zu iner Offenlegung der entsprechenden Daten und eine Strafzahlung“ im Falle der Weigerung sicherlich nahe. Wir stehen für eine Zusammenarbeit der Staaten bei er Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte nd sind der Ansicht, dass es keine Rechtfertigung dafür ibt, ausländischen Staaten die hierfür notwendigen Da- n vorzuenthalten. Dies betrifft nicht nur die Erhöhung es OECD-Standards für den steuerlichen Auskunftsaus- usch, auch unter Einbeziehung von Sanktionen gegen eniger kooperative Staaten. Wir stimmen dem Antrag deshalb zu, allerdings ver- unden mit einer deutlichen Skepsis an der Wirksamkeit er in Art. 6 des Abkommens niedergelegten gegenseiti- en Verpflichtung zur weiteren Verbesserung und Wirk- amkeit des Informationsaustausches und der Transpa- nz. Besonders bedeutsam, aber auch wertvoll, ist dabei as Wort „gegenseitig“. Diese Gegenseitigkeit ist in die- em Abkommen im Zusammenhang mit den rechtlichen egebenheiten noch nicht so verankert, wie es bei einem bkommen auf Augenhöhe der Fall sein sollte. Wozu in Mangel an Parität führen kann, haben uns die Ver- andlungen zum deutsch-schweizerischen Steuerabkom- en gezeigt, in denen die Schweizer Regierung bemüht ar, das dortige Bankgeheimnis möglichst weitgehend u schützen, und in denen wir auf Strafverfolgung und teueransprüche verzichtet hätten. So stellen wir uns das icht vor. Betrachtet man dann aber das Abkommen und seine inzelnen Bestimmungen, dann sehen wir ganz deutlich in Ungleichgewicht. Es gibt unzweifelhaft große Unter- chiede zwischen dem, was wir an Informationen zu efern verpflichtet wären, und dem, was die USA im egenzug an Informationen zu liefern bereit und im- tande wäre. Dafür kann man einen Blick in den Art. 2 es Abkommens werfen und die Informationspflichten 32388 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) von Deutschland an die USA aufführen und umgekehrt von den USA an Deutschland. Was wir an die amerikanischen Finanzbehörden wei- tergeben würden, wären beispielsweise die Kapitaler- träge, die Veräußerungserträge und die Kontostände. Was wir bekommen würden, wären die Zins- und die Di- videndenerträge. Das ist von dem Ziel eines gleichwerti- gen Informationsniveaus noch sehr weit entfernt. Da der Grund im amerikanischen Rechtssystem liegt, weil die Behörden nur die Daten liefern können, die ihnen nach ihrem Recht zu erheben und weiterzugeben erlaubt sind, fragen wir uns natürlich, wie sich ein gleichwertiger In- formationsaustausch herstellen ließe, wenn die Grenzen auch dadurch entstehen, dass Informationen nach dem gegenwärtigen amerikanischen Recht nicht den Melde- pflichten unterliegen. Wir wurden durch das Bundesministerium der Finan- zen darauf hingewiesen, dass man sich in den Verhand- lungen darauf geeinigt habe, dass ein gleichwertiges In- formationsniveau hergestellt werden soll. Entsteht aber das Ungleichgewicht dadurch, dass ein symmetrischer Informationsaustausch aufgrund der nationalen Geset- zeslage in den USA momentan nicht möglich ist, dann fragen wir uns – angesichts des amerikanischen Rechts- setzungsverfahrens, aber auch der Mehrheitsverhältnisse im Kongress – nach der Wahrscheinlichkeit einer Ände- rung und einem möglichen Zeithorizont. Bis dahin wird ein entsprechendes Maß an Daten weitergegeben, ohne dafür das Äquivalent zu erhalten, in der Hoffnung, dass sich dies eines Tages ändert. Darüber hinaus müssen wir uns, dies mit Blick auf den Art. 4 Absatz 1 des Abkommens die Frage stellen, welche Wirkungen es haben kann, wenn die Beurteilung eines Verhaltens dem Rechtssystem eines anderen Staa- tes gewissermaßen überlassen wird. Danach wird jedes meldende deutsche Finanzinstitut so behandelt, als würde es den § 1471 des Steuergesetzbuches der Verei- nigten Staaten einhalten. Damit geben wir in gewisser Weise einem anderen Rechtssystem das Regime über das Handeln in unserem Rechtssystem. Hier erkennen wir wieder ein Defizit der deutschen Regierung, das uns mit Blick auf die Mitgliedsländer der EU leider bekannt vorkommt. Es fehlt an interkultureller Kompetenz, an der Verständigung auf ein gemeinsames Maßsystem, wenigstens hinsichtlich der technischen Pa- rameter. Die Abstimmung über technische Prozesse er- laubt gleichwohl kulturelle Vielfalt. Das setzt aber eine qualifizierte Außenpolitik voraus. Wir werden dem Entwurf zustimmen, jedoch verbun- den mit dem Hinweis, dass der darin enthaltenen Asym- metrie baldmöglichst abgeholfen werden muss und sie kein Dauerzustand werden soll – gerade im Interesse der deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Dann erst handelt es sich um eine Regelung auf Augenhöhe zwi- schen gleichberechtigten Vertragspartnern. Wenn auch Sie sich dazu durchringen könnten, unse- ren Anträgen und dem gemeinsam mit den Grünen ein- gebrachten CbC-Reporting-Antrag zuzustimmen, könn- ten wir eine neue Stufe der internationalen Steuerpolitik e K s te W h p s S G m S d d A s s w D s z s s z fo is b S g z v v w S te u ti c ru V L re D ru w s G s s w d (C (D rreichen. Ich bin gespannt, ob Sie das parteipolitische alkül dem Wohl unserer Gesellschaft unterordnen. Holger Krestel (FDP): Mit dem vorliegenden Ge- etzentwurf zum Abkommen mit den Vereinigten Staa- n von Amerika tut sich nicht nur ein hervorragendes erkzeug zur Bekämpfung und Aufdeckung von Steuer- interziehung auf. Der Foreign Account Tax Com- liance Act, FATCA, ermöglicht durch seinen automati- chen Datenaustausch mit den US-amerikanischen teuerbehörden auch, Steuervermeidungsstrategien und ewinnverlagerung von international tätigen Unterneh- en aufzudecken. Großunternehmen und Mittelständler bilden mit ihren tandorten und den damit verbundenen Abführungen an ie öffentliche Hand das Rückgrat in der Finanzierung er deutschen Kommunen. Wenn aber Konzerne wie pple, Google und Ikea von unserer Infrastruktur und tabilen Wirtschaftslage profitieren und auf dem deut- chen Markt erfolgreich sind, dann müssen sie hier auch ie jeder andere Akteur ihren Anteil dazu leisten, damit eutschland auch weiterhin so ein attraktiver Wirt- chaftsstandort sein kann. Es darf nicht sein, dass sämtliche Gewinne als Li- enzgebühren veranschlagt und zu einer Holdinggesell- chaft auf den Bermudainseln verlagert werden und sie ich so aus der Verantwortung ziehen, während der Rest ahlt. Dafür kämpft die christlich-liberale Koalition er- lgreich seit ihrem Antritt, und der vorliegende Entwurf t dabei ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die rot-grüne Initiative zur Einführung des Country- y-Country-Reporting ist hierbei jedoch wenig hilfreich. ie greifen mit Ihrem Antrag die Grundsätze des Steuer- eheimnisses an, ohne dass das einen praktischen Nut- en hätte. Die zuständigen Finanzämter müssen selbst- erständlich bereits mit sämtlichen relevanten Zahlen ersorgt werden. Was dabei dann übrig bleibt, ist das, as Sie wirklich damit bezwecken: einen öffentlichen teuerpranger. Ich muss Sie aber enttäuschen: Das Mit- lalter ist in Deutschland schon lange vorbei. Wir können im Kampf gegen Steuerhinterziehung nd -vermeidung nur erfolgreich sein, wenn wir interna- onal an einem Strang ziehen. Diesen Weg hat die hristlich-liberale Koalition erfolgreicher als jede Regie- ng vor ihr beschritten und zahlreiche internationale orstöße initiiert und Abkommen besiegelt. Es sind große diplomatische Erfolge, dass Länder wie uxemburg und Österreich ihre Bankgeheimnisse be- its aufgegeben haben – und das ganz ohne Kavallerie! as mit der Schweiz ausgehandelte Doppelbesteue- ngsabkommen hätte ebenso eine Erfolgsgeschichte erden können, bis es von der Opposition unter faden- cheinigen Argumenten blockiert wurde. Erstmals in der eschichte wären damit sämtliche in die Eidgenossen- chaft verbrachte deutsche Vermögen auch unter deut- ches Steuerrecht gefallen. Das hätte eine sofortige rück- irkende Zahlung von rund 10 Milliarden Euro an den eutschen Fiskus zur Folge gehabt. Das hätten 125 Euro Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32389 (A) ) )(B) pro Bürger sein können – egal ob Steuerzahler oder nicht. Das soll Herr Steinbrück mal dem Durchschnittswäh- ler erklären; denn nachverhandeln wird die Schweiz nicht. Letzte Woche hat der Schweizer Nationalrat das Abkommen mit den USA, welches die Opposition stets als Vorbild angeführt hat, nämlich abgelehnt. Neben internationaler Kooperation bleibt das beste Mittel gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung aber immer noch ein einfaches und faires Steuersystem, das den Bürgern und Unternehmen genug Raum zum Wirt- schaften lässt und nicht erdrückt, bevor sie produktiv werden können. Die Wahlprogramme der drei Opposi- tionsparteien kann man daher getrost als Aufforderung an alle Leistungsträger zum Verlassen Deutschlands an- sehen. Das geht so lange, bis Sie merken, dass keiner mehr da ist, um die Party zu bezahlen. Da wir hier in Berlin sind, kann man Ihre Ziele auch als die „Wowerei- tisierung des bundesdeutschen Finanzwesens“ bezeich- nen. Zum Glück wird es aber nicht so weit kommen; denn die Koalition wird ihre erfolgreiche Steuerpolitik auch in der nächsten Legislaturperiode so fortsetzen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Das heutige Thema ist die Bekämpfung von Steuerflucht sowie aggressiver Steuergestaltung. Hierzu liegen uns zahlreiche Initiati- ven vor. Zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zum Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staa- ten von Amerika, kurz FATCA, zum anderen Anträge der SPD und Grünen sowie ein Gesetzentwurf des Bun- desrates zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuer- straftaten. Im Mittelpunkt der Debatte steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung – das Abkommen zwischen den USA und Deutschland. Ausgangspunkt des Abkommens ist das im März 2010 erlassene FATCA-Gesetz. Mit FATCA wollen die USA zur Bekämpfung der Steuerhin- terziehung Finanzinstitute in die Pflicht nehmen. Insti- tute, die nicht bereit sind, ausländische Konten von US- Steuerpflichtigen zu identifizieren und Kontodaten zu übermitteln, müssten den FATCA-Quellensteuerabzug in Höhe von 30 Prozent auf Erträge und bestimmte Zahlun- gen aus den USA hinnehmen. FATCA sieht eigentlich eine direkte Verpflichtung der Finanzinstitute auf Infor- mationsweitergabe vor. Für die Fraktion Die Linke ist FATCA die Initiative, die die meiste Wirkung bei der Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung und Verschleierung verspricht. Wir haben uns daher in unserem Antrag „Steueroasen trockenlegen – offshore und hierzulande“ vom 17. April 2013 (Drucksache 17/13129) auch positiv darauf bezogen. Allerdings beruhte diese Einschätzung vor allem auf der eigentlich in FATCA vorgesehenen Neuerung, wonach steuerrelevante Infor- mationen künftig direkt bei denen eingeholt werden sol- len, die über diese definitiv verfügen. Das sind Banken, sonstige Finanzinstitute und Finanzdienstleister. Sofern diese nicht mitmachen, droht ihnen eine Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent auf aus den USA abfließende Zah- lu m g F s A g ti a 5 U d li C fo D ti m a d ru u d B n d le h le p d z u u p d ta re U B c te N z h d A z A b s S te B A k (C (D ngen. Durch die mit jetzigen Abkommen vorgenom- ene zwischenstaatliche Umsetzung legt die Bundesre- ierung quasi ihre schützende Hand über die deutschen inanzinstitute, um diese vor der drastischen Quellen- teuer zu schützen. Bezeichnenderweise sehen die dem IFM-Steueranpassungsgesetz angefügten FATCA-Be- leitregelungen vor, dass vorsätzliche oder leichtfer- ge Verstöße gegen die Informationspflichten lediglich ls Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 000 Euro behandelt werden. Die zwischenstaatliche msetzung von FATCA stellt damit eine Verwässerung es ursprünglichen Ansatzes der USA dar. Mit dem vor- egenden Abkommen hat die Bundesregierung eine hance vertan, die Beschaffung von steuerrelevanten In- rmationen auf eine effektivere Grundlage zu stellen. ie USA verfolgen hier den klaren Anspruch einer sank- onsbewehrten Informationspflicht von Finanzinstituten it dem Ziel einer lückenlosen Aufdeckung von Trans- ktionen ihrer Steuerpflichtigen. Dies erfolgt insbeson- ere im Hinblick auf grenzüberschreitende Verschleie- ngsaktivitäten, zum Beispiel durch Verschachtelungen nd Zwischenschaltungen. Die Bundesregierung bleibt agegen ihrem Ansatz verhaftet, die Reste des deutschen ankgeheimnisses zu wahren. Kapitalerträge sollen ach wie vor anonymisiert über die Abgeltungsteuer mit en Banken als Steuervollzieher erfasst werden. Dabei isten Banken aktiv Unterstützung zu Steuerhinterzie- ung und -vermeidung, wie es zum Beispiel die aktuel- n Aufdeckungen zu Ex-/Cum-Trades, Dividendenstrip- ing, zeigen. Das Abkommen stellt insgesamt eine Verbesserung ar, angesichts der erwähnten Mängel allerdings eine un- ureichende. Wir enthalten uns daher. Kurz zu den anderen Vorschlägen von SPD, Grünen nd Bundesrat: Dem gemeinsamen Antrag von Grünen nd SPD zur Einführung von Country-by-Country-Re- orting in Deutschland stimmen wir zu. Die Einführung er länderbezogenen Berichterstattung für große Kapi- lgesellschaften ist zu begrüßen; denn mehr Transpa- nz, die Offenlegung von Steuerzahlungen, Gewinnen, msätzen, Beschäftigten und Kapitalbeständen ist ein austein für die Steuervermeidung. Bei den beiden anderen Anträgen der SPD, Drucksa- hen 17/12819 sowie 17/13716, werden wir uns enthal- n. Die Anträge enthalten wenig Konkretes und nichts eues. Bei den wenigen konkreten Forderungen, wie um Beispiel die Fristenangleichung für die Festsetzung interzogener Steuern auf zehn Jahre, stimmen wir zu; ies fordern wir selbst in unserem viel weitergehenden ntrag „Steueroasen trockenlegen – offshore und hier- ulande“ (Drucksache 17/13129). Kritisch sehen wir die usführungen der SPD zum internationalen Steuerwett- ewerb; die SPD weist lediglich auf den sogenannten chädlichen Steuerwettbewerb hin. Unserer Meinung ist teuerwettbewerb jedoch generell schädlich; denn er un- rhöhlt die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates. Ebenso werden wir uns bei dem Gesetzentwurf des undesrates (Drucksache 17/13664), enthalten. Dem nliegen ist zwar grundsätzlich zuzustimmen, die kon- ret vorgeschlagenen Maßnahmen erachten wir jedoch 32390 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) als zu pauschal. Und eine verschärfte Kriminalisierung von Bagatelldelikten ist ebenfalls nicht in unserem Sinne. Wir befürworten daher die Ausweitung der kon- kretisierten Regelbeispiele für besonders schwere Steu- erhinterziehung in § 370 Abs. 3 Abgabenordnung. Auf diese Weise würde für mehr Steuerhinterziehungsfälle die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren gelten. Insgesamt zeigt sich: Die Bundesregierung tut viel zu wenig bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und ag- gressiver Steuergestaltung. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem Abkommen zwischen den USA und Deutschland zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act, kurz FATCA genannt, wird ein Meilen- stein gesetzt auf dem Weg zu mehr Transparenz und Of- fenheit im Finanzwesen. Wir Grünen begrüßen das aus- drücklich und werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Mit diesem Gesetzentwurf werden Finanzdaten, die bisher nicht sichtbar waren, automatisch von den Ban- ken an die Finanzbehörden weitergeleitet. Das ist ein entscheidender Schritt, um Steuerflucht effektiv zu be- kämpfen. Wir Grünen haben uns stets auch im Zusam- menhang mit Doppelbesteuerungsabkommen und Infor- mationsaustauschabkommen sowie im Prozess um die erweiterte EU-Zinsrichtlinie für den automatischen In- formationsaustausch eingesetzt. Machen wir uns nichts vor: Dieser Gesetzentwurf ist nicht vom Himmel gefallen, er ist auch mehr der US- amerikanischen Initiative geschuldet als dem Drängen der Bundesregierung. Wir nehmen erfreut die Wandlung des Herrn Finanzministers Schäuble vom Saulus zum Paulus zur Kenntnis. Hat die Bundesregierung bis zum Dezember mit dem Schweizer Steuerabkommen ver- sucht, eine intransparente Abgeltungslösung durchzu- setzen – diese hätte möglicherweise auf Jahre einen Fortschritt beim automatischen Informationsaustausch gebremst –, so ist mit dem FATCA-Abkommen das Eis gebrochen. Auch Luxemburg und Österreich haben nun angekündigt, sich nicht länger einem automatischen In- formationsaustausch zu widersetzen. Damit kann die EU-Zinsrichtlinie endlich erweitert und umgesetzt wer- den. Kommen wir zurück zu FATCA: Der Datenaustausch zwischen den USA und Deutschland wird ziemlich asymmetrisch gestaltet; das heißt, wir liefern den USA sehr viel mehr Daten als sie uns. Dies liegt daran, dass den USA viele Daten nicht vorliegen. Die USA haben sich in dem Abkommen mit Deutschland verpflichtet, ihre nationalen Gesetze entsprechend zu verbessern. Eine konkrete Gesetzgebung ist teilweise bereits in den Kongress eingespeist. Wir erkennen aber auch, dass die Republikaner im Senat eine Verabschiedung dieser Ge- setze verhindern können. Hier gibt es einige Senatoren, die die Wettbewerbsfähigkeit der USA als Steueroase nicht aufgeben wollen. Es ist nun einmal so: Der Staat Delaware ist die älteste Steueroase in der globalen Welt. Daher könnte der Handlungsspielraum des US-Finanz- ministeriums zur Kooperation mit anderen Ländern für einen gemeinsamen Kampf gegen Steuerflucht einge- s o k u te w te in fe d W d a z fo ti h ti e d s A re s S In d A A d In z k P p d w tu ta F S a k s s U e n re U p S n d w w (C (D chränkt sein. Viele Informationen über die US-Steuer- ase Delaware werden wir auch über das FATCA-Ab- ommen aktuell nicht erhalten. Einige Banken in Florida nd Texas profitieren zudem von Investitionen von la- inamerikanischen Staatsbürgern. Die USA ist das ichtigste und größte Offshorecenter für Bürger aus La- inamerika. Wie die innerstaatliche Auseinandersetzung den USA bei dem Thema ausgeht, ist aktuell noch of- n. Um so wichtiger ist eine europäische Einigkeit bei er Frage des automatischen Informationsaustausches. enn die Europäer ihre gesamte Wirtschaftsmacht bün- eln und mit einer Sprache sprechen, können sie Druck uf die USA ausüben, weitere Schritte für Transparenz u unternehmen. Wichtig im weiteren Prozess wird sein, dass die In- rmationspflichten nach FATCA und die Informa- onspflichten nach der erweiterten EU-Zinsrichtlinie so armonisiert werden, dass den Instituten die Informa- onsweitergabe mit dem gleichen systemischen Ansatz rmöglicht wird. Das vorliegende Abkommen zeigt auch, wie wichtig ie Forderung der Grünen nach Abschaffung der deut- chen Abgeltungsteuer ist, um auch jenseits des FATCA- ustausches mit den USA wichtige Daten an alle ande- n Ländern liefern zu können. Aktuell sammeln deut- che Finanzämter nicht die Informationen von Banken, tiftungen oder Trusts, die ein effektiver automatischer formationsaustausch verlangen würde. Ich will es an ieser Stelle nochmals deutlich machen: Der Gang in die bgeltungsteuer war ein Gang in die Intransparenz. uch beim Schweizer Steuerabkommen plante die Bun- esregierung, durch eine anonyme Abgeltungsteuer auf formationen über individuelle Steuerpflichtige zu ver- ichten. Die Finanzämter sind so auf die Steuerehrlich- eit des Einzelnen angewiesen – und die ist ja auch bei ersonen hoher Reputation nicht immer anzutreffen, wie rominente Beispiele gezeigt haben. Ich bin froh, dass as Schweizer Steuerabkommen von Rot-Grün gestoppt erden konnte und sich damit nicht die anonyme Abgel- ngsteuer, sondern der automatische Informationsaus- usch als internationaler Standard durchsetzen wird. Der automatische Informationsaustausch und damit ATCA beziehen sich auf die Bankdaten des individuell teuerpflichtigen. Wichtig ist es aber auch, bei global gierenden Unternehmen zu mehr Steuergerechtigkeit zu ommen. Hier geht es nicht um Steuerhinterziehung, ondern um – im Prinzip legale – aggressive Steuerge- taltung. Dieser kommt man aber nur auf die Spur, wenn nternehmen zu mehr Transparenz bezüglich ihrer Steu- rgestaltung gezwungen werden. Mit dem gemeinsamen Antrag mit der SPD haben wir och einmal eine zentrale Maßnahme für mehr Transpa- nz – die länderbezogenen Offenlegungspflichten von nternehmen, das sogenannte Country-by-Country-Re- orting – hervorgehoben. Diese Transparenz ist der erste chritt, um Steuergestaltung von multinationalen Unter- ehmen wirkungsvoll zu verhindern. Dabei ist entschei- end, dass die Offenlegung nicht nur vor der Finanzver- altung erfolgt, sondern vor der Öffentlichkeit. Wir ollen Unternehmen verpflichten, ihre Umsätze, Ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32391 (A) ) )(B) winne und Steuerzahlungen sowie weitere wichtige Kennzahlen nach Ländern aufgeschlüsselt offenzulegen. Dies sorgt für Transparenz darüber, welche Unterneh- men sich durch Gewinnverlagerungen einen Wettbe- werbsvorteil verschaffen gegenüber kleinen und mitt- leren Unternehmen, die standortgebunden sind und Gewinne nicht verschieben können. So würde transpa- rent werden, wenn die Umsätze in Europa erwirtschaftet werden, die Gewinne aber in Steueroasen anfallen und auch dort gebunkert werden. Parallel zum politischen Einsatz für eine verbindliche EU-Regelung wollen wir diese Offenlegungspflichten auch in einem ersten Schritt national umsetzen. Ein letztes Wort noch zum Gesetzentwurf des Bun- desrates: Wir unterstützen das Ziel einer vollständigen Parallelität zwischen der Steuerfestsetzungsverjährung und der steuerstrafrechtlichen Verfolgungsverjährung. Aktuell besteht in nicht besonders schweren Fällen eine Diskrepanz zwischen der Steuerfestsetzungsverjährung von zehn und der Strafverfolgungsverjährung von fünf Jahren. Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung in al- len Fällen zehn Jahre betragen. Lassen Sie es mich zum Abschluss nochmals beto- nen: Mit dem FATCA-Abkommen wird ein entscheiden- der Schritt zu mehr Offenheit und Steuerehrlichkeit ge- macht. Aber es müssen weitere Schritte folgen. Und da blockiert diese Bundesregierung. Ob länderbezogene Offenlegungspflichten oder Verhinderung von Steuerge- staltung bei der Ausnutzung der Schlupflöcher der vor- handenen Doppelbesteuerungsabkommen: Diese Bun- desregierung offenbart immer wieder ein viel zu offenes Ohr für die Vorstellungen der internationalen Konzerne, anstatt Rücksicht zu nehmen auf diejenigen, die den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland ausmachen: den Mittelstand. Das wollen wir Grünen ändern. Dr. Nils Schmid, Minister (Baden-Württemberg): Schätzungen zufolge entgehen dem Staat jährlich 50 bis 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Dieser Betrug am Gemeinwesen ist zugleich ein Schlag ins Ge- sicht für alle ehrlichen Steuerzahler in diesem Land. Deshalb muss eines unmissverständlich gelten: Dieje- nigen, die das Gemeinwesen stützen und finanzieren, verdienen Schutz: Der ehrliche Steuerzahler darf nicht der Dumme sein. Dafür muss Steuerhinterziehung wirksam bekämpft und konsequent sanktioniert werden. Das erfordert auch eine Angleichung der Fristen, innerhalb derer die straf- rechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung und die Festsetzung der verkürzten Steuern möglich sind. Bislang können nur die besonders schweren Fälle ei- ner Steuerhinterziehung über einen Zeitraum von zehn Jahren strafrechtlich geahndet werden. Ansonsten tritt die Strafverfolgungsverjährung derzeit bereits fünf Jahre nach der Tat ein. Anders die steuerrechtlichen Vorschriften. Mit Strafe rechnen muss ein Steuerhinterzieher in der Regel zwar n a s d G fä a z Z V b d H d e u a J J ru p g s h E w ti te s e e A d H w h n d s lä la (C (D ur fünf Jahre lang, die hinterzogenen Steuern muss er ber in jedem Fall für die letzten zehn Jahre nachzahlen. Dieses Auseinanderfallen der steuerlichen und der trafrechtlichen Verjährung ist unverständlich, unbefrie- igend und ungerecht, und zwar gleich aus mehreren ründen: Zum einen weisen gerade die Hinterziehungs- lle mit Auslandsbezug einen erheblichen Unwertgehalt uf. Wer Kapitalerträge hinterzieht, sollte deshalb auch ehn Jahre strafrechtlich dafür belangt werden können. um anderen widerspricht das Auseinanderfallen der erjährungsfristen diametral dem Ziel des Schwarzgeld- ekämpfungsgesetzes aus dem Jahr 2011: Straffrei soll er ausgehen, der „reinen Tisch macht“. Das Auseinanderfallen führt aber dazu, dass auch der interzieher durch eine Selbstanzeige straffrei ausgeht, er die Vergangenheit nicht vollständig bereinigt. Denn ine Selbstanzeige muss sich nur auf die strafrechtlich nverjährten Zeiträume erstrecken, um wirksam zu sein, lso bei einfacher Steuerhinterziehung derzeit auf fünf ahre. Die Festsetzung der hinterzogenen Steuern für frühere ahre wird so aber stark erschwert. Denn die Besteue- ngsgrundlagen für diese Jahre müssen vom Steuer- flichtigen nicht mitgeteilt und deshalb vom Finanzamt eschätzt werden. All dies zeigt: Eine Verlängerung der Frist für die trafrechtliche Verfolgung von allen Fällen einer Steuer- interziehung auf zehn Jahre ist unbedingt erforderlich. Dagegen werden allerlei Bedenken vorgebracht. Doch es bedarf an dieser Stelle der grundsätzlichen ntscheidung: Wollen wir den ehrlichen Steuerzahler irksam vor dem Steuerbetrug schützen, und wie effek- v soll dieser Schutz sein? Und die Antwort kann nur lauten: Ja, mit allen Mit- ln, die uns der Rechtsstaat in die Hand gibt. Denn un- er Gemeinwesen funktioniert nur, wenn sich alle Steu- rpflichtigen an seiner Finanzierung beteiligen. Eine Ausweitung der Strafverfolgung ist deshalb eine ntscheidende Frage der Gerechtigkeit. nlage 29 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe: Gesetz zur Ände- rung des Handelsgesetzbuchs (Tagesordnungs- punkt 28) Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Wir verabschie- en heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des andelsgesetzbuchs. Mit diesem Gesetzentwurf wollen ir das Ordnungsgeldverfahren bei Verstößen gegen die andelsregisterrechtlichen Offenlegungspflichten klei- er und kleinster Kapitalgesellschaften an die Realitäten ieser Unternehmenswelt anpassen. Wir wollen mit die- em Gesetz entbürokratisieren und die Verfahrensab- ufe bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunter- gen erleichtern. 32392 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Nach fünf Jahren Geltung des EHUG hat der Deut- sche Bundestag in seiner Entschließung vom 29. No- vember 2012 (Drucksache 17/11702) festgestellt, dass etwaiger Änderungsbedarf an dem seit 2006 geltenden Ordnungsgeldverfahren zu prüfen war. Der jetzige Ge- setzentwurf ist das Ergebnis der Entschließung des Bun- destages. Damit soll dem rechtspolitischen Änderungs- bedarf Rechnung getragen werden. Im Wesentlichen greift der Entwurf drei Anliegen auf: Erstens sollen die Mindestordnungsgelder für Kleinst- kapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften deutlich gesenkt werden, wenn diese Unternehmen am Verfahren der Offenlegung ihrer Rechnungsunterlagen mitwirken. Die Senkung der Mindestordnungsgelder für Unternehmen, die am Verfahren der Offenlegung in Form der elektronischen Hinterlegung ihrer Bilanz beim Bundesanzeiger mitwirken, soll für den Rechtsverkehr Transparenz schaffen und gleichzeitig für die Unterneh- men einen Offenlegungsanreiz darstellen. Nach derzeit geltendem Recht beträgt das Mindestordnungsgeld un- abhängig von der Unternehmensgröße stets 2 500 Euro. Nach dem Koalitionsentwurf soll das Mindestordnungs- geld für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro ge- senkt werden. Zweitens werden Fragen zum Verschulden und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geregelt. Damit können unbillige Härten durch knappe Fristen aufgefan- gen werden. Das Instrument der Wiedereinsetzung würde dem Bundesamt die Möglichkeit geben, den Be- sonderheiten des Einzelfalles besser als bisher gerecht zu werden. So kann künftig ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn das Unternehmen tatsächlich ein Verschulden trifft. Um unbillige Härten zu vermeiden, kann zum Bei- spiel der Alleingeschäftsführer, der an der Offenlegung durch eine längere Erkrankung gehindert war, innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall dieses Hindernisses Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Drittens soll ein gerichtliches Verfahren geschaffen werden, um eine einheitliche Rechtsprechung in Ord- nungsgeldverfahren zu erreichen. Zwar sieht das Gesetz schon jetzt vor, dass nur das für den Sitz des Bundesam- tes für Justiz zuständige Landgericht Bonn über Be- schwerden gegen Ordnungsgeldentscheidungen des Bundesamtes zu entscheiden hat. Die große Zahl der Verfahren und die Befassung mehrerer Kammern des Landgerichts haben in den vergangenen Jahren jedoch in wichtigen Einzelfragen zu einer uneinheitlichen Recht- sprechung geführt. Ziel ist es, ein Verfahren zu schaffen, durch das bei- spielsweise bei einer Divergenz zwischen einzelnen Kammern im Interesse der Rechtssicherheit eine einheit- liche Rechtsprechung erreicht wird. Mit dem Koalitionsentwurf haben wir einen ausge- wogenen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen der Erleichterung für Unternehmen im Ord- nungsgeldverfahren sowie der bewährten Publizitätser- fordernisse gefunden. te d k s c d w P P m a 9 re d v n re u B ru e J 2 M d ru G n d M u v s li s c te k d e in J n n b R g E in h fe (C (D Mit diesem Gesetzentwurf werden wir unbillige Här- n im Ordnungsgeldverfahren des elektronischen Han- els- und Unternehmensregisters künftig vermeiden und leine Kapitalgesellschaften sowie Kleinstkapitalgesell- chaften insgesamt stärken. Es freut mich sehr, dass die Änderungen zur Vereinfa- hung im Bereich der kleinen Unternehmen führen wer- en. Ich bin davon überzeugt, dass dies ein richtiger und ichtiger Schritt ist. Ingo Egloff (SPD): Alle Kapitalgesellschaften und ersonenhandelsgesellschaften ohne haftende natürliche erson wie die GmbH und Co. KG müssen ihren kauf- ännischen Jahresabschluss im elektronischen Bundes- nzeiger offenlegen oder mindestens dort hinterlegen. 0 Prozent der Unternehmen kommen diesen Pflichten ibungslos nach. In den letzten Jahren gab es öfter Ver- russ, wenn kleine Unternehmen gegen diese Pflicht erstoßen haben. Das Bundesamt für Justiz musste dann ach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren durchfüh- n. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2 500 Euro nd höchstens 25 000 Euro. Bereits bei den Beratungen zum MicroBilG hatte der undesrat geringere Bußgeldhöhen bei sogenannten henden Gesellschaften gefordert. Die Grünen haben in inem Antrag mehr Ermessen des Bundesamtes der ustiz und generell geringere Bußgeldhöhen – 250 statt 500 Euro – gefordert. Schließlich wurde das icroBilG aber ohne derartige Änderungen verabschie- et. Die Koalitionsfraktionen haben jedoch die Regie- ng in einem Entschließungsantrag aufgefordert, einen esetzentwurf mit Erleichterungen hinsichtlich Ord- ungsgeldhöhe und Verfahren sowie mit Regelungen, ie eine einheitliche Rechtsprechung ermöglichen, bis ärz 2013 vorzulegen. Der Gesetzentwurf setzt diesen Antrag nur halbherzig m. Vor allem soll es bei dem Mindestbußgeld in Höhe on 2 500 Euro bleiben. Es soll auch weiterhin möglich ein, dass nachträglich – also nach Erfüllung der gesetz- chen Pflicht – angedrohte Ordnungsgelder auch festge- etzt werden. Dies hat in der Vergangenheit verständli- herweise zu Akzeptanzproblemen geführt. In der Anhörung haben mehrere Sachverständige, un- r anderem die Vertreterin von Bundessteuerberater- ammer, DGRV, DIHK und ZDH wie auch der Vertreter er Wirtschaftsprüferkammer und der IHK Stuttgart, für in niedrigeres Mindestordnungsgeld plädiert. Es wurde der Anhörung festgestellt, dass das Bundesamt für ustiz ein bisher durch Verweisung im Gesetz vorgesehe- es Ermessen zur Herabsetzung der Ordnungsgelder icht erkannt hatte. Insgesamt ist das Verfahren überzogen und soll es leiben. Wir hatten mit unserem Änderungsantrag im echtsausschuss vorgeschlagen, das Mindestordnungs- eld von 2 500 Euro auf 500 Euro herabzusetzen, dem inspruch eine aufschiebende Wirkung zu verleihen und der Folge eine ausdrückliche Ermessensregel vorzuse- en. Dazu verlangen wir, keine Ordnungsgelder mehr stzusetzen, wenn die Offenlegung erfolgt ist, und bes- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32393 (A) ) )(B) sere Möglichkeiten der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu schaffen. Die nachträgliche Herabsetzung des Ordnungsgeldes stellt eine unnötige Verkomplizierung des Verfahrens dar, die bisher nur deshalb geboten war, weil die Ord- nungsgelder unangemessen hoch angedroht wurden. Sie könnte entfallen, wenn unseren Forderungen gefolgt würde. Wir fordern außerdem, die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung möglich zu machen. Wir haben feststellen müssen, dass beim Bundesamt für Justiz eine „Flucht aus dem Ermessen“ stattgefunden hat. Wir fordern das Bundesministerium für Justiz des- halb auf, dafür zu sorgen, dass das Bundesamt für Justiz bei der Vollstreckung von Altfällen das in der Bundes- haushaltsordnung eingeräumte Ermessen auch tatsäch- lich ausübt. Sollte das Personal nicht ausreichen, wie der Vertreter des Bundesamtes für Justiz in der Anhörung ausführte, um hier Ermessensentscheidungen zu treffen, ist die Bundesregierung gefordert. Jedenfalls kann das Bundesamt die vom Gesetzgeber in § 379 FamFG vorge- sehene Ermessensregel nicht eigenmächtig außer Kraft setzen. Marco Buschmann (FDP): Wir legen Ihnen heute in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Reform des Ordnungsgeldver- fahrens des elektronischen Handels- und Unternehmens- registers vor. Seit dem Jahr 2007 kommt dem Bundesamt für Justiz die Aufgabe zu, Unternehmen zu ihrer Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses mittels Ordnungs- geldverfahren anzuhalten. Die Sanktionierung der Of- fenlegungspflicht über das Ordnungsgeldverfahren hat sich im Grundsatz bewährt. Die Offenlegungsquote liegt bei über 90 Prozent. Zu Problemen kommt es aber immer wieder bei klei- nen und Kleinstkapitalgesellschaften, weil hier vielleicht nur der Geschäftsführer alleine tätig ist, weil er erkrankt oder das Verfahren schlicht ohne böse Absicht übersieht. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf passen wir nun das Ordnungsgeldverfahren bei Verstößen gegen die handelsregisterrechtlichen Offenlegungspflichten im In- teresse dieser kleinen und kleinsten Kapitalgesellschaf- ten an. Damit wollen wir der Lebenswirklichkeit des Mittelstandes in unserem Land entgegenkommen, ohne aber die Offenlegungsquote zu gefährden. Dies ist also ein weiterer Schritt der Rechtspolitik – wie zuletzt beim MicroBilG – zur Entlastung unseres Mittelstandes von Bürokratie. Dieses Ziel erreichen wir im Kern mit drei Maßnah- men des vorliegenden Gesetzentwurfes: Wir senken im Ergebnis die Ordnungsgelder ab. Für kleine Kapitalgesellschaften kann künftig ein Betrag von 1 000 Euro und für Kleinstkapitalgesellschaften sogar nur von 500 Euro statt bislang 2 500 Euro festgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings ein Mindestmaß an Mitwirkung im Verfahren. Diese ermäßigten Ordnungs- gelder sind hoch genug, um gerade bei kleineren Gesell- s e g p lä U n d S h n c d B b z s O li H M R Ih S ta h U d H u ru R S e d b F z Z s o ta H w s a d m w In s (C (D chaften genügend Motivation zur Pflichterfüllung zu ntfalten. Wir führen zudem die Wiedereinsetzung in den vori- en Stand ein. Das ist insbesondere in Fällen äußerst raxisrelevant, in denen der Alleingeschäftsführer für ngere Zeit erkrankt oder einen schweren Unfall hatte. m unbillige Härten zu vermeiden, kann er künftig in- erhalb von zwei Wochen nach seiner Genesung Wie- ereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, um einer anktionierung zu entgehen. Einen entscheidenden Beitrag zu mehr Rechtssicher- eit leistet der Gesetzentwurf mit der Einführung eines euen Verfahrens zur Vereinheitlichung der Rechtspre- hung im Ordnungsgeldverfahren. Künftig soll gegen ie Entscheidungen des einzig zuständigen Landgerichts onn das Rechtsmittel der zulassungsbedürftigen Rechts- eschwerde zum OLG Köln gegeben sein. So können wischen verschiedenen Kammern divergierende Recht- prechungen eingefangen und grundsätzliche Fragen des rdnungsgeldverfahrens geklärt werden. Mit diesem Gesetzentwurf werden wir künftig unbil- ge Härten im Ordnungsgeldverfahren des elektronischen andels- und Unternehmensregisters vermeiden und den ittelstand durch den Abbau von Bürokratie und mehr echtssicherheit insgesamt stärken. Daher werbe ich um re Zustimmung. Richard Pitterle (DIE LINKE): Die Linke ist, wie ie unserem am 16. Juni 2013 beschlossenen Bundes- gswahlprogramm „100 Prozent sozial“ entnommen aben, für die Förderung von kleinen und mittleren nternehmen und für Bürokratieabbau. Sie setzt sich für en Schutz der Schwachen, der Unerfahrenen ein: ierzu zählen beispielsweise Existenzgründer, Klein- nd Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer. Wenn man ihnen mit der Erfüllung ihrer Buchfüh- ngspflichten, § 238 HGB, viel Zeit lässt – in diese ichtung geht Ihr Gesetzentwurf mit der geplanten enkung der Ordnungsgelder –, erweist man ihnen damit inen Bärendienst. Denn spätestens in der Insolvenz rohen harte Konsequenzen: Verletzungen der Pflichten ei Buchführung oder Bilanzierung, hierzu zählen auch ristversäumnisse, werden mit Freiheitsstrafe bis zu wei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 283 b Abs. 1 iffer 3 b StGB. Diese Gefahr besteht besonders bei Kapitalgesell- chaften. Es ist so leicht geworden, als Existenzgründer der Kleinunternehmerin und -unternehmer eine Kapi- lgesellschaft zu gründen, mit der die persönliche aftung für die Schulden des Unternehmens verhindert erden kann. Doch gerade wegen der Haftungsbe- chränkung muss man hier besonders auf die Einhaltung ller Pflichten achten, um nicht in die Gefahr zu geraten, och unvermittelt privat für die Schulden des Unterneh- ens zu haften. Denn bei einer Kapitalgesellschaft ist egen des festen Grundkapitals tendenziell viel früher solvenz anzumelden als bei einer Personengesell- chaft. 32394 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Mein zweiter Kritikpunkt, über den ich heute Abend sprechen will, ist Ihre Ungleichbehandlung von Klein- und mittelständischen Unternehmen auf der einen Seite und Großunternehmen auf der anderen Seite. Wenn Großunternehmen zwar rechtzeitig ihre Bilanzen veröf- fentlichen, diese aber falsch sind, hat das keine Sanktio- nen zur Folge. Wenn ein Unternehmen jedoch verspätet Bilanzzahlen veröffentlicht, die aber korrekt sind, wird es bestraft und muss zahlen. Diese unterschiedliche Be- handlung passt für mich nicht zusammen. Denn falsche Zahlen halte ich für wesentlich schlimmer als verspätet eingereichte korrekte Bilanzzahlen. Mit dieser Einschätzung stehen wir nicht allein: Auch die Wertpapieraufsichtsbehörde in den USA, die SEC, teilt unsere Meinung und legt Unternehmen hohe Strafen auf, die ihre Bilanz nachträglich korrigieren müssen. Es geht hier übrigens nicht um Randfälle. Immerhin sind nach den langjährigen Erfahrungen der Deutschen Prüf- stelle für Rechnungslegung rund 25 Prozent der Bilan- zen kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutsch- land falsch. Die gravierende Ungleichbehandlung bei Fehlern von Klein- und mittelständischen Unternehmen im Vergleich zu Fehlern von Großunternehmen zeigt einmal mehr, wer Interessenvertreter der kleinen und mittelständischen Unternehmen ist und wer für die Inte- ressen der Großunternehmen eintritt. Wäre es nicht konsequenter, statt Ordnungsgelder für Unternehmen zu verlangen, die die Offenlegungsfrist überschritten haben, die säumigen Unternehmen in ei- nem Register zu erfassen, das öffentlich zur Verfügung steht? Damit wird nicht nur Transparenz geschaffen, sondern auch eine wichtige Schutzfunktion für alle erfüllt: Jeder Lieferant und jeder Kunde weiß, wie das Unternehmen mit seinen gesetzlichen Verpflichtungen umgeht und der betreffende Unternehmer weiß, dass alle wissen, dass er seiner Pflicht zur Rechnungslegung immer noch nicht nachgekommen ist. Mit dieser Öffent- lichkeit kann mehr Druck aufgebaut werden, rechtzeitig Bilanzen offenzulegen, als mit der nichtöffentlichen Verhängung von niedrigen Ordnungsgeldern. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den Ordnungsverfahren der Jahre 2009 und 2010 wurden laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von uns Grünen 97 Prozent der Ordnungs- geldverfahren gegen kleine und Kleinstunternehmen ein- geleitet. Was bedeutet das? Gerade für kleine Unternehmen ist der buchhalteri- sche Aufwand und die Erstellung des Jahresabschlusses schwerer zu erfüllen als für mittlere und große Unterneh- men. Wir sprechen hier zum Beispiel von typischen kleinen Handwerksbetrieben mit nur wenigen oder gar keinen Angestellten. Wenn sie es nicht rechtzeitig, das heißt, spätestens ein Jahr nach Abschluss des Geschäfts- jahres, schaffen, ihre Rechnungsunterlagen einzurei- chen, dann kommt es dicke: Mindestens 2 500 Euro Ordnungsgeld sind die Konsequenz. 2 500 Euro sind für kleine Unternehmen wirklich happig. Das kann je nach Fall und Situation bis hin zur Existenzbedrohung gehen. a v J v w n v k d m A h n h te S p li le n U n tu Im s d d d s 1 d a rü b G n n d a 1 n p E E d v d N v s S (C (D Danach gefragt, was mittelständischen Unternehmen m ehesten helfen würde, haben 41 Prozent den Abbau on Bürokratie – Angabe des Bankenverbandes aus dem ahr 2012 – genannt. Bürokratieabbau muss genau da orangetrieben werden, wo es für die Praxis wirklich ichtig und entscheidend ist. Dass endlich bei den Ord- ungsgeldern angesetzt wird, war schon lange überfällig. Das konnten nun auch die Kolleginnen und Kollegen on CDU/CSU und FDP nicht länger ignorieren. Jetzt, urz vor knapp, soll der Gesetzentwurf zur Änderung es Handelsgesetzbuches kleine und Kleinstunterneh- en entlasten. Die Inspiration durch unseren damaligen ntrag ist überdeutlich. Das freut uns natürlich. In unserem Antrag vom Herbst vergangenen Jahres aben wir vorgeschlagen, ein deutlich geringeres Ord- ungsgeld einzuführen. Dabei haben wir als Mindest- öhe für Kleinstunternehmen 250 Euro und für Kleinun- rnehmen 500 Euro vorgeschlagen. Das ist aus unserer icht ausreichend abschreckend und kann ja immer noch rogressiv gestaltet werden. Darüber hinaus haben wir im vergangenen Jahr deut- ch gemacht, dass das Bundesamt für Justiz in Härtefäl- n auch nach Ermessen ganz von der Zahlung des Ord- ungsgeldes absehen können muss. Gerade in kleinen nternehmen kann es beispielsweise vorkommen, dass ur eine Person für die Rechnungslegung und Buchhal- ng verantwortlich ist und eine Vertretung nicht besteht. Krankheitsfall des Geschäftsführers bzw. der Ge- chäftsführerin kann sich die Einreichung der Bilanz rastisch verzögern. Für solche und ähnliche Fälle muss as Bundesamt für Justiz mehr Flexibilität beweisen und ie Besonderheiten von Klein- und Kleinstkapitalgesell- chaften entsprechend berücksichtigen. CDU/CSU und FDP gehen nun davon aus, dass 000 Euro für Kleinstunternehmen als Ordnungsgeld urchaus verträglich seien. Natürlich ist es besser, als lle pauschal mit 2 500 Euro oder mehr zu bestrafen; da- ber brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber wir glau- en, dass auch eine geringere Summe bei progressiver estaltung ausreichen würde, um Unternehmen zur Ord- ung zu rufen. Und der Teufel steckt im Detail: Die geringeren Ord- ungsgelder im Entwurf von Schwarz-Gelb sollen nur ann greifen, sofern Unternehmen ihre „Pflicht, wenn uch verspätet“ erfüllt haben. Die Herabsetzung auf 000 Euro soll es also nur geben, wenn die Beteiligten ach Ablauf der Sechswochenfrist der Offenlegungs- flicht nachkommen. Das nützt ihnen aber nur, wenn es nicht vorher eine ntscheidung des Bundesamtes für Justiz gegeben hat. in Zeitpunkt dafür steht überhaupt nicht fest. Wenn also irekt nach Ablauf der sechs Wochen das Ordnungsgeld erhängt werden würde, gäbe es keine Chance mehr auf as geringere Ordnungsgeld. Das ist doch bürokratischer onsens wie er im zynischsten Gerhard-Polt-Sketch orkommen könnte. De facto wäre das in so einem Fall ogar eine Schlechterstellung gegenüber der jetzigen ituation. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32395 (A) ) )(B) Ernsthaft: Was haben Sie sich dabei gedacht? Mo- mentan kann das Ordnungsgeld auf 250 Euro herab- gesenkt werden, wenn die Frist geringfügig – und das heißt nach Rechtsprechung, zwei Wochen – überschrit- ten wurde. Die Mindesthöhe der grundsätzlich angesetzten Ord- nungsgelder soll nach dem Entwurf der Bundesregierung demnach für alle Kapitalgesellschaften, gleich welcher Größe, bestehen bleiben – nämlich bei 2 500 Euro. Diese Gleichbehandlung aller Unternehmensgrößen ist pau- schal und ungerecht. Zudem erscheint fraglich, inwiefern sich der Verwal- tungsaufwand durch diese Vorgehensweise erhöhen würde; denn so wird zunächst die Summe von 2 500 Euro angedroht, nur um dann bei verspäteter Zah- lung zu prüfen, ob nicht doch eine Senkung greifen könnte und, wenn ja, welche der drei Stufen zutreffen würde. Im Gesetzentwurf wird für Härtefälle weiterhin vor- geschlagen, dass Wiedereinsetzungsverfahren greifen sollen. Zunächst muss vonseiten der Unternehmerinnen und Unternehmer glaubhaft geschildert werden, dass ein wirklich unverschuldetes Hindernis der rechtzeitigen Offenlegung entgegenstand. Wenn das Bundesamt für Justiz der Erklärung Glauben schenkt, gibt es eine zu- sätzliche sechswöchige Nachfrist, die mit dem Wegfall des Hindernisses startet. In so einem Fall soll das Ord- nungsgeld entfallen. Allerdings halte ich die angedachte Frist, in der ein solcher Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden kann, für alles andere als praktikabel. Betroffene müssen spä- testens zwei Wochen nach Ende des Hindernisgrundes einen solchen Antrag stellen. Nach einer langen, schwe- ren Krankheit sofort an die unverzügliche Antragsstel- lung zu denken, ist zu rational, zu lebensfern gedacht. Stellen Sie sich doch nur im Ansatz vor, was sich unter solchen Umständen an Unterlagen und Arbeit aufstaut! Hier hätten wir uns mehr Rücksicht und Bürgernähe er- wartet. Eine längere Frist hätte es wirklich auch getan. Übrigens ist in dem Entwurf auch überhaupt keine Rücksicht auf Fälle genommen worden, in denen das Einreichen der Unterlagen faktisch unmöglich geworden ist. Es wurde zum Beispiel von Fällen berichtet, in denen durch Brände sämtliche Unterlagen zerstört wurden, so- dass der Jahresabschluss nicht erstellt werden kann – auch in der Zukunft nicht. Oder ganz aktuell hat ja auch das Hochwasser verheerende Schäden angerichtet. Sol- che Fälle beachten Sie von der CDU/CSU und FDP nicht ansatzweise, obwohl Sie von verschiedenen Seiten darauf aufmerksam gemacht wurden – zuletzt in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Die Kon- sequenz ist: Betroffene, die vermutlich ohnehin schon Sorgen genug haben, werden mit Ordnungsgeldbeschei- den ohne Ende „beglückt“. Im Fazit stehen wir also einem Gesetzentwurf gegen- über, der alles andere als abgerundet ist. Ja, er lässt sogar in manchen Teilen eine Schlechterstellung befürchten. Ich hätte mir gewünscht, dass wenn Sie von CDU/CSU und FDP sich schon von unserem Antrag inspirieren la a d g d z w k A b B B G ü Z lu n G g u B v lu B e g E v s k b im n n s s c w s d m k s h E (C (D ssen, es auch bis zum Ende durchziehen und richtig bschreiben. Aber nein, stattdessen sind wir jetzt mit iesem unausgegorenen Entwurf konfrontiert, demge- enüber es nicht nur von uns, sondern auch von Verbän- en und Menschen aus der Praxis Kritik hagelt, und war zu Recht: Gerade die Feinheiten erscheinen uns eit weg von der Lebensrealität der Menschen. Deshalb önnen wir hier nicht zustimmen. nlage 30 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Unterrichtungen: Fortschritts- bericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeits- strategie (Tagesordnungspunkt 32 und Zusatz- tagesordnungspunkt 14) Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU): Diese De- atte zum Ende der Legislaturperiode gibt uns Anlass, ilanz und Ausblick der Arbeit des Parlamentarischen eirates für nachhaltige Entwicklung zu diskutieren. Die Arbeit unseres mit 22 Abgeordneten besetzen remiums ist gekennzeichnet vom Bemühen um einen berfraktionellen Konsens. In der ganz überwiegenden ahl der Fälle ist es uns auch in dieser Wahlperiode ge- ngen, dieses Konsensprinzip zu verwirklichen. Damit immt der PBNE eine Sonderstellung im Parlament ein. rund für dieses konsensuale Denken ist zum einen ein emeinsames Verständnis des Gebots der Nachhaltigkeit nd zum anderen die Einsicht, dass breit getragene eschlüsse unseren Initiativen ein stärkeres Gewicht erleihen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwick- ng besteht jetzt in der dritten Legislaturperiode. Der eirat hat sich damit seinen festen Platz im Parlament rarbeitet. Nach unserer gemeinsamen Auffassung ist es eboten, den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige ntwicklung in der kommenden Legislaturperiode zu erstetigen und ihn in der Geschäftsordnung des Deut- chen Bundestages fest zu verankern. Denn Nachhaltig- eit ist kein Modebegriff, sondern ein dauerhaftes Ge- ot. Und deshalb wird es auch dauerhaft ein Gremium Deutschen Bundestag brauchen, das sich dem Gebot achhaltiger Entwicklung als Querschnittsaufgabe an- immt. Nach unserem Verständnis ist Nachhaltigkeit mit einer ökologischen, seiner ökonomischen und seiner ozialen Dimension die Wurzel, aus der alle Politikberei- he erwachsen, die gemeinsame Klammer, das Dach – ie auch immer man es ausdrücken möchte. Diesem Verständnis folgt auch die Nachhaltigkeits- trategie der Bundesregierung. Aus ihr heraus werden ie jeweiligen Fachpolitiken entwickelt. Der PBNE ist it der parlamentarischen Begleitung dieser Nachhaltig- eitsstrategie durch den Einsetzungsbeschluss des Deut- chen Bundestags beauftragt. In den vergangenen Jahren aben wir diese Aufgabe mit Nachdruck und großem ngagement versehen. Dies kommt zum Ausdruck 32396 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) durch detaillierte Stellungnahmen zu den regelmäßigen Fortschrittsberichten. Wir empfehlen dem Bundestag, in der kommenden Wahlperiode den PBNE federführend mit der Begleitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrate- gie zu beauftragen. Dasselbe gilt für die europäische Nachhaltigkeitsstrategie. Auch diese Federführung folgt dem Verständnis von Nachhaltigkeit als Querschnittsauf- gabe. Nachhaltigkeit ist keine Unterabteilung der Ökolo- gie. Deshalb sollte auch der Nachhaltigkeitsbeirat im Hinblick auf seine parlamentarischen Rechte nicht auf den Umweltausschuss als „Patenausschuss“ verwiesen sein. Der PBNE pflegt eine intensive Zusammenarbeit mit dem vom Bundesminister im Bundeskanzleramt koordi- nierten Staatssekretärsausschuss sowie mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung als unabhängigem Beratergre- mium der Bundesregierung. Diese Zusammenarbeit hat sich in den vergangenen Jahren als erfolgreich erwiesen. Defizite sehen wir noch in der Verzahnung der Imple- mentierung der Grundsätze nachhaltiger Entwicklung mit den Ländern einerseits und der Europäischen Union andererseits. Nur ein intensives Zusammenwirken aller Ebenen kann dem Gebot nachhaltiger Entwicklung letzt- lich umfassend zum Durchbruch verhelfen. Seit dieser Legislaturperiode führt der PBNE eine for- male Nachhaltigkeitsprüfung durch. Das bedeutet, dass jeder Gesetzentwurf und jede Verordnung auf seine lang- fristige Wirkung für kommende Generationen anhand konkreter Richtlinien überprüft wird. Zum Abschluss der Legislaturperiode ziehen wir ein positives Resümee: Mussten wir am Anfang in etlichen Fällen die Verant- wortlichen „ermahnen“, die ökologischen, ökonomi- schen und sozialen Auswirkungen auf kommende Gene- rationen zu benennen, ist dies heute kaum noch nötig. Wir haben aber auch bemerkt, dass die formale Geset- zesfolgenabschätzung an seine Grenzen stößt und erwei- tert werden muss. Denn eine formale Prüfung erlaubt das korrekte Einhalten des Verfahrens. Um aber die Geset- zesfolgen in vollem Umfang abschätzen zu können, ist eine qualitative Prüfung notwendig. Neben dieser parlamentarischen Arbeit ist es dem PBNE ein Anliegen, mit Anhörungen und Stellungnah- men zu wichtigen Teilbereichen nachhaltiger Entwick- lung die politische Debatte zu befruchten, Einfluss auf mittel- und langfristige Politikentwürfe zu nehmen und die Bundesregierung in dieser Hinsicht anzuspornen. Beispielhaft seien die Initiativen zu nachhaltiger Mobili- tät und zur Flächeninanspruchnahme genannt. Nachhaltige Entwicklung braucht schließlich ein brei- tes Fundament und muss deshalb fest gesellschaftlich verankert sein. Der PBNE sieht es deshalb auch als seine Aufgabe an – im Rahmen seiner Möglichkeiten und ne- ben der Arbeit des RNE, dem dies originär zukommt –, die gesellschaftliche Debatte über nachhaltige Entwick- lung zu befördern. Hierzu haben wir zum Beispiel dem Bundestagspräsidenten vorgeschlagen, einen Filmpreis für den besten Film zu Nachhaltigkeit auszuloben. Diese Anregung hat der Präsident aufgegriffen, und es konnte unter zahlreichen Bewerbungen ein Film ausgewählt und u w la a in N h P h P in m d ru s In ru b e d a w g p b z d d G in 2 B e W D s N te m m w s s d fa n W d S ri b (C (D nter anderem auch im Deutschen Bundestag gezeigt erden. All diese Aktivitäten gilt es in der kommenden Legis- turperiode fortzuführen. Nachhaltigkeit ist eine Dauer- ufgabe und die Implementierung langfristigen Denkens den parlamentarischen Alltag eine immerwährende otwendigkeit, die der PBNE sozusagen als „Wach- und“ kontrolliert. Den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen im BNE danke ich für die menschlich angenehme und in- altlich konstruktive Arbeit. Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Der arlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat den zurückliegenden vier Jahren kontinuierlich und it wichtigen Maßnahmen zur konkreten Ausgestaltung er nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregie- ng weiter beigetragen, und zwar auf allen Ebenen eines Auftrags: neue Zieldefinitionen und treffsichere dikatoren, Positionspapiere und Gutachten, Stabilisie- ng und weitere Vernetzung der mit Nachhaltigkeit efassten politischen Akteure, vor allem auf Parlaments- bene. Das Projekt Nachhaltigkeit ist nicht nur in den Hän- en dieser Regierung, sondern auch des Parlaments gut ufgehoben. Dessen konkrete Ausgestaltung kommt eiterhin zielstrebig und parlamentarisch im Konsens ut voran. Es ist also Zeit, hier zum Ende der Legislatur- eriode noch einmal die Schwerpunkte des Forschungs- erichts 2012, aber auch den Arbeitsbericht des Beirats u resümieren. Der Fortschrittsbericht ist inzwischen zum Rückgrat er nationalen Nachhaltigkeitsstrategie geworden, die ie Bundesregierung seit 2002 verfolgt. Er steht für die estaltungsdynamik und Kontinuität, die diese Strategie zwischen gewonnen hat. Mit dem Forschungsbericht 012 wurde nun schon zum dritten Mal eine umfassende estandsaufnahme zur Nachhaltigkeit in Deutschland rarbeitet und dem Parlament zur Diskussion vorgestellt. ie ist es also bestellt um die Nachhaltigkeit in eutschland heute? Die Wahrung der Nachhaltigkeit ist eines der politi- chen Leitprinzipien der Bundesregierung. Worauf zielt achhaltigkeit? Seit Carl von Carlowitz, einem der Vä- r des Nachhaltigkeitsdenkens, gilt: Jede Generation uss ihre Aufgaben lösen und darf sie nicht nachkom- enden Generationen aufbürden. Es ist unsere Aufgabe, irtschaftliche Leistungsfähigkeit, Umweltschutz und oziale Verantwortung so zusammenzuführen, dass un- ere Entscheidungen unter allen drei Gesichtspunkten auerhaft tragfähig sind. Der Fortschrittsbericht setzt im Rahmen dieses um- ssenden Auftrags eigene, zeitadäquate Schwerpunkte: achhaltiges Wirtschaften, Klima und Energie und asserpolitik. Aus dem immer noch aktuellen Anlass er Finanz- und Staatsschuldenkrise heraus und ganz im inne einer nachhaltigen Entwicklung hat sich der Be- cht zudem dezidiert mit der fiskalischen Nachhaltigkeit eschäftigt. Im Ergebnis führte dies zu dem zentralen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32397 (A) ) )(B) Ziel der Bundesregierung, die öffentlichen Haushalte entschieden zu konsolidieren und die Verschuldung des Staates Schritt für Schritt zurückzuführen. In ihrem Fortschrittsbericht zeigt die Bundesregie- rung aber darüber hinaus auf, wie das Leitbild der Nachhaltigkeit in ihrer gesamten Politik konkret gestärkt werden soll – vom Flächenverbrauch über Fragen der Gesundheits- und Pflegepolitik bis hin zur Bildung. Ein wichtiger weiterer Teil dieses Berichts behandelt die Maßnahmen, mit denen im Zeitraum seit 2008 Nach- haltigkeit als Leitprinzip der Regierungspolitik auch or- ganisatorisch Schritt für Schritt gestärkt worden ist. Grundlegend ist das Managementkonzept der Nachhal- tigkeit, das auf drei Säulen aufbaut: Managementregeln, Indikatoren und Ziele, Monitoring. Allen, die sich politisch mit Nachhaltigkeit befassen, steht so ein Kom- pendium von Zielen, Regeln und Instrumenten zur Ver- fügung, mit dessen Hilfe der Stand und die Maßnahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie auf breit gefä- cherter Grundlage diskutiert und bewertet werden kön- nen, ohne in die Gefahr des Ausuferns zu geraten. Der Bericht hat seine Schwerpunkte aus guten Grün- den bei den drei Themen „Nachhaltiges Wirtschaften“, „Klima und Energie“ und „Nachhaltige Wasserpolitik“ gesetzt. Er vernachlässigt zugleich aber keineswegs die laufende Berichterstattung zu weiteren wichtigen Poli- tikfeldern der Nachhaltigkeit, zum Beispiel zur nachhal- tigen Mobilität. Der Blick bleibt weiterhin offen für eventuelle Verlagerungen in den bisherigen Problem- schwerpunkten und das Auftauchen neuer Problemlagen mit Schwerpunktqualität. Die Quintessenz aus diesem Verfahren lautet: den bisher eingeschlagenen Weg des Nachhaltigkeitsmanagements weitergehen, aber dort, wo neuer Handlungsbedarf entsteht, dieses Management in seinen Grundlagen erweitern und stärken bzw. bereits bestehende Handlungsmöglichkeiten optimieren. Bei der Betrachtung der Indikatoren zeigt sich dage- gen aufs Ganze gesehen ein eher gemischtes, teils helles, teils dunkles Bild: Während einige Indikatoren nach der- zeitigem Stand ihre Zielstellung sicher erreichen werden oder bereits erreicht haben, zeigen andere an, dass hier noch erhebliche Anstrengungen aufzubringen sind, wenn das gesteckte Ziel erreicht oder zumindest eine Trendwende zum Besseren bewirkt werden soll. Dominant positive Entwicklungen gab es vor allem im Klimaschutz, bei den erneuerbaren Energien, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Studienanfän- gerquote und der Erwerbstätigenquote Älterer. In ande- ren Prüfbereichen werden die gesteckten Ziele dagegen wohl verfehlt; zum Teil geht die Entwicklung sogar in die falsche Richtung. Dies gilt etwa für die Neuinan- spruchnahme von Flächen, die Entwicklung der Güter- transportintensität oder den Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern. Bei der Ressourcen- und Energieproduktivität sowie bei der Mobilität, die in hohem Maße auf Rohstoffe und Energie angewiesen ist, sind ganz offensichtlich noch enorme Anstrengungen vonnöten, wenn wir die uns ge- setzten Ziele noch erreichen wollen. Die entsprechenden In w n d s m g n fü s te z d N S fa s ra Z w N d w S ru s e S n d c d le d la B 2 a n s w m m z re lu ri ü d E re (C (D dikatoren – Rohstoffeffizienz, Artenvielfalt und um- eltschonende Mobilität – sind im Berichtszeitraum icht besser geworden, sondern haben sich zu einem be- eutenden Teil sogar verschlechtert. In Fällen wie diesen darf es kein einfaches „Weiter o!“ geben. Auch in den Vorstandsetagen der Wirtschaft uss sich schneller als bisher geschehen die Überzeu- ung durchsetzen, dass nachhaltiges Wirtschaften nicht ur für ein gutes Gewissen, sondern auch und vor allem r steigende Erträge sorgt. Nachhaltigkeit und Gewinn- teigerung sind keine Gegensätze. Nachhaltigkeit bedeu- t Chancen – auch in ökonomischer Sicht. Risiken für unsere Zielstellungen und die darauf be- ogenen Indikatoren ergeben sich zusätzlich daraus, dass iese unter den Druck der vertikalen Integration der achhaltigkeitsstrategie geraten können. Aus unserer icht dürfen solche Integrationsmaßnahmen aber keines- lls dazu führen, bislang ehrgeizigere Ziele durch chwächere zu ersetzen. Schließlich und nicht zuletzt verweist der Bericht da- uf, dass es noch eine Reihe von Indikatoren gibt, deren ielschärfe durch Konkretisierung weiter verbessert erden sollte. Gleichwohl: Der Forschungsbericht zur nationalen achhaltigkeitsstrategie belegt aufs Ganze gesehen ein- rucksvoll, dass das Leitbild einer nachhaltigen Ent- icklung in Deutschland deutlich Fuß gefasst hat und chritt für Schritt an Boden gewinnt. Die Bundesregie- ng hat Nachhaltigkeit als politisches Leitsystem damit chon jetzt zum Erfolg gebracht. Der Forschungsbericht rzählt eine Erfolgsgeschichte. Das ist aber kein Grund, deshalb die Hände in den choß zu legen. Im Gegenteil: Je umfassender die natio- ale Nachhaltigkeitsstrategie weiter umgesetzt wird, esto mehr wird sie zum Motor unseres gesellschaftli- hen, wirtschaftlichen und politischen Fortschritts wer- en. Was lässt sich aus diesem Bericht für die Zukunft ab- iten? Zunächst und vor allem müssen die Indikatoren, ie wir derzeit anwenden, weiterentwickelt und in eine ngfristigere Perspektive gerückt werden. Dass die undesregierung vereinzelt bereits Perspektiven bis 050 in die Zielstellungen der Nachhaltungsstrategie ufgenommen hat, ist so gut wie richtig. Wie jedoch ge- erell in unserer von ständigem Wandel geprägten Zeit, o gilt auch hier, dass solche weit ausgreifenden Ziel- erte zum einen realistisch genug sein müssen, damit sie it den uns zur Verfügung stehenden Instrumenten zu- indest annähernd auch erreicht werden können, und um anderen sollten sie aber auch vorgreifend und hin- ichend ambitioniert genug sein, damit sie zur Entwick- ng neuer Instrumente anspornen. Die Nachhaltigkeitspolitik geht aber keineswegs da- n auf, Indikatoren festzulegen und deren Erreichen zu berprüfen. Letztlich geht es hier ganz praktisch darum, urch ein neues, nachhaltiges Alltagsverhalten aller die inhaltung der Nachhaltigkeitsziele und ihrer Indikato- n zu ermöglichen und zu diesem Zweck Kenntnisse 32398 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) darüber zu gewinnen, wie das eigene Handeln diese Zielerreichung fördert bzw. gefährdet. Dies lässt sich am ehesten mit dem Blick von außen bewerkstelligen. Erst durch das Heraustreten aus den einzelnen Fachressorts gewinnen wir die notwendige Di- stanz zum betriebsblind machenden Detailreichtum des Tagesgeschäftes und die Fähigkeit, die Auswirkungen unseres Handelns auf alle drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – als ganzheitlichen Vorgang wahrzunehmen und zu erkennen. Das, was für uns alle gilt, gilt erst recht für die Politik. Deshalb ist es mir auch ganz persönlich sehr wichtig, dass die Nachhaltigkeitspolitik des Parlaments in der bisherigen, erprobten Form auch in der kommenden Legislaturperiode – am besten nahtlos – fortgeführt wird. Ich sehe ansonsten die Gefahr, dass die notwen- dige Weiterentwicklung der Indikatoren, die die Nach- haltigkeitsstrategie von uns fordert, künftig allein von der Bundesregierung vorgenommen wird. Das Parlament, also die Abgeordneten, deren Haupt- aufgabe es neben der Gesetzgebung ist, das Regierungs- handeln zu kontrollieren und zum Besseren zu raten, könnte mit seinen Ausschüssen diese klassische Querschnittsaufgabe nicht bewältigen; denn wenn die Kontrolle der einzelnen Indikatoren dem jeweils ein- schlägigen Fachausschuss allein übertragen würde, ginge die Gesamtsicht verloren, die zwingend erforder- lich ist, wenn das komplexe Politikthema Nachhaltigkeit nicht in der Mühle kurzfristiger, tagesaktueller Partiku- larinteressen zermahlen werden soll. Ulrike Gottschalck (SPD): In den vergangenen Jahren haben wir uns im Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung bemüht, im Sinne zukünftiger Generationen Gesetze und ihre Folgen abzuschätzen, Themen der Nachhaltigkeit zu diskutieren und manche Praxis kritisch zu hinterfragen. Wir sind uns fraktions- übergreifend einig: Ein Zurücklehnen darf es nicht ge- ben, das sind wir den nachfolgenden Generationen und auch uns selber schuldig. Wir brauchen ambitionierte Ziele in der Nachhaltig- keitspolitik und begrüßen daher die Weiterentwicklung unserer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Wir begrü- ßen auch die Fortentwicklung des Indikatorensystems, mit dem wir in unserem Land versuchen, nachhaltige Entwicklung in vielen Bereichen zu messen. Wir wissen um die Megathemen, die uns in Zukunft beschäftigen werden, beispielsweise den Klimawandel und die demo- grafische Entwicklung. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen im Beirat für Nachhaltige Entwicklung: es gehört auch zur Wahrheit, dass es in dieser Legislaturperiode, die sich nun dem Ende zuneigt, Punkte gab und gibt, bei denen wir uns trotz großen Bemühens und Konsensverfahren nicht einig waren und sind. Dazu gehörten die Arbeitsweise des Beirates und seine zukünftige Entwicklung. Wir von der SPD sind überzeugt, dass es ein „Weiter so“ mit uns nicht geben kann. Das Thema nachhaltige E te a n ta U d s M re z la fo im n w z b „ E m d n k g L h e a w g v ü d R z ü e s d Ö e w d ti F g ra la z A re u p b (C (D ntwicklung muss aufgewertet werden und sich präsen- r im Bundestag wiederfinden. Dies sieht im Übrigen uch Marlehn Thieme, die Vorsitzende des Rates für achhaltige Entwicklung, so, die einen eigenen Bundes- gsausschuss fordert. Genau dies möchten wir auch. nsere Vorstellungen gehen in Richtung eines Bürger- ialogausschusses, um verstärkt für Nachhaltigkeit zu ensibilisieren und die Bürgerinnen und Bürger zum itmachen zu animieren. Kritisch sehen wir auch die in formelle Prüfung von Gesetzen, denn bei Gesetzen ählen die Inhalte, und daher ist in der nächsten Legis- tur eine inhaltliche Prüfung von Gesetzen dringend er- rderlich. Im Hinblick auf die bisherige Konsensarbeit Beirat haben wir nach langen Verhandlungen nun ei- er gemeinsamen Ausschussentschließung zugestimmt, eil unser Wunsch, den Dialog mit der Zivilgesellschaft u intensivieren, aufgenommen wurde. Auch für die Ein- eziehung der Ergebnisse der Enquete-Kommission Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ haben wir mit rfolg gestritten. Wir hätten uns allerdings ein wenig ehr Mut von Union und FDP gewünscht, damit sich as Parlament in der 18. Wahlperiode verstärkt mit der achhaltigen Entwicklung unseres Landes beschäftigen ann. Für meine Fraktion darf ich ankündigen, dass wir enau dies tun werden und Ihnen zu Beginn der nächsten egislaturperiode unser Konzept zur Stärkung der nach- altigen Entwicklung vorlegen werden. Wir begrüßen, dass es auch in der neuen Legislatur in Nachhaltigkeitsgremium geben wird, verhehlen aber uch nicht unsere Skepsis. Es wird noch viel Arbeit not- endig sein, damit wir von einer rein formellen, oft er- ebnislosen Gesetzesfolgenabschätzung hin zum Prüfen on Inhalten kommen. Es geht darum, die Diskussionen ber Nachhaltigkeit in der Gesellschaft aufzugreifen und en Beirat von einem „zahnlosen Papiertiger“ in die olle eines aktiven Gestalters dieser Diskussion weiter- uentwickeln. Dafür müssen wir auch die Arbeitsweise des Beirats berdenken. Expertinnen und Experten einzuladen ist ine feine Sache, aber die Ergebnisse unserer Gespräche ollten auch für andere sichtbar werden. Deshalb plädiert ie SPD an dieser Stelle dafür, eine deutlich aktivere ffentlichkeitsarbeit zu betreiben und den Beirat fortzu- ntwickeln. Wir dürfen uns vor dieser Diskussion nicht egducken und sollten sie schnellstmöglich zu Beginn er 18. Wahlperiode aufnehmen – im Sinne der Nachhal- gkeit. Michael Kauch (FDP): Wir debattieren neben dem ortschrittsbericht zur nationalen Nachhaltigkeitsstrate- ie auch den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Bei- ts für nachhaltige Entwicklung. Dies ist ein guter An- ss, um Bilanz über unsere Arbeit in dieser Wahlperiode u ziehen. Ziel der Arbeit des Parlamentarischen Beirats ist die rbeit an einer nachhaltigen und somit generationenge- chten Entwicklung – in ihrer ökologischen, sozialen nd ökonomischen Dimension. Es ist in dieser Wahl- eriode gelungen, die Verengung der Nachhaltigkeitsde- atte auf Klimaschutz zu beenden. Das ist wichtig; denn Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32399 (A) ) )(B) während wir beim Klimaschutz und bei den erneuerba- ren Energien laut Fortschrittsbericht auf dem richtigen Weg sind, gibt es andere Indikatoren nachhaltiger Ent- wicklung, bei denen es schlechter aussieht. Bei Arten- schutz und der Reduzierung des Flächenverbrauchs etwa liegen wir weiterhin hinter unseren Zielen zurück. Im Beirat waren auch in dieser Wahlperiode wieder Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichsten Fachausschüssen vertreten. Dies ist gut; denn Nachhal- tigkeit ist eine Querschnittsaufgabe, die nahezu alle Politikfelder betrifft. Die bunte Zusammensetzung be- fruchtet die Debatten innerhalb des Beirats, weil die Themen aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden. Viel wichtiger aber ist, dass der Ge- danke der Nachhaltigkeit zurück in die Fachgremien ge- tragen wird. Dieser Impuls an die Fachausschüsse wurde in dieser Wahlperiode dadurch verstärkt, dass der Beirat erstmals Bewertungen zu den Nachhaltigkeitsprüfungen in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung abgegeben hat und diese den federführenden Fachausschüssen und Ministerien zugeleitet hat. Inwieweit diese in den feder- führenden Ausschüssen behandelt werden, liegt aller- dings in deren Ermessen. Hier wäre eine Verankerung des Verfahrens in der Geschäftsordnung des Bundesta- ges wünschenswert, um zumindest eine Kenntnisnahme durch die Fachausschüsse sicherzustellen. Neben der Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung hat der Beirat in bewährter Form die Nachhaltigkeitsstrate- gie der Bundesregierung begleitet und sich am Konsulta- tionsverfahren zum Fortschrittsbericht 2012 beteiligt sowie Stellungnahmen zu diesem Bericht und zum Indi- katorenbericht 2010 abgegeben. Ein Beleg für die gute Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament ist die Tatsache, dass dem Beirat auch im Fortschrittsbe- richt 2012 wieder die Möglichkeit eingeräumt wurde, ei- nen eigenen Beitrag zu verfassen. Vor allem aber wurden Forderungen des Beirats aufgenommen, unter anderem dass nicht mehr nur die Zahl der Wohnungseinbrüche als Indikator für die Bekämpfung von Kriminalität gilt. Der Beirat hat sich in mehreren Anhörungen mit nachhaltigkeitsrelevanten Themen befasst und Stellung- nahmen und Positionspapiere verabschiedet. Ein Novum in dieser Wahlperiode war, dass sich der Beirat vor Sit- zungen des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung mit dem jeweiligen Thema befasst und ein Positionspapier als Input übermittelt hat. In der 18. Wahlperiode sollte der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung möglichst schnell zusammen mit den Fachausschüssen eingesetzt werden, um eine Kontinuität seiner Arbeit zu gewährleisten. Dann wird zu diskutieren sein, wie die Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung fortentwickelt werden kann. Bislang werden nur formale Kriterien geprüft. Eine in- haltliche Prüfung der Gesetzentwürfe wäre sicher wün- schenswert, allerdings stellt sich die Frage, ob diese mit dem im Beirat gepflegten Konsensprinzip in Einklang zu bringen ist. Zentral ist es aber zumindest, Transparenz über Ge- setzesfolgen zu schaffen. Daher ist es bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, Generationenbilanzen in der Ge- s z a d ru m s h e D ra a N g g b s S g te p G a P ih b b n m s s S k e m M R h fo w ti B s re v B d s e G z s n N (C (D etzesfolgenabschätzung von Regierung und Parlament u verankern. Die entsprechende Bestimmung des Ko- litionsvertrages ist wegen des Widerstandes aus Teilen er Unionsfraktion nicht umgesetzt worden. Das ist umso unverständlicher, als diese Bundesregie- ng ja die Nachhaltigkeit in den Sozialversicherungen assiv verbessert hat. Wir haben aus Defiziten Über- chüsse gemacht, Reserven der Rentenversicherung er- öht, neue Leistungen etwa für die Pflege von Dementen ingeführt und dabei auch noch die Beiträge gesenkt. as waren vier gute Jahre für demografiefeste und gene- tionengerechte Sozialversicherungen. Und es waren uch vier gute Jahre für die finanzielle Nachhaltigkeit: ie zuvor seit der Wiedervereinigung hat eine Bundesre- ierung am Ende ihrer Wahlperiode weniger Geld ausge- eben als an ihrem Anfang. Wir haben die Schulden- remse vorzeitig umgesetzt und legen für 2014 einen trukturell ausgeglichenen Haushalt vor. Diese gute Entwicklung im Staatshaushalt und den ozialversicherungen muss verstetigt werden. Der Man- el fehlender Generationenbilanzen muss in der nächs- n Wahlperiode beseitigt werden. Wir brauchen Trans- arenz über die Leistungen, die wir für kommende enerationen erbringen, und die Lasten, die wir ihnen ufbürden. Auch brauchen wir ein Rechenwerk für das arlament, mit dem wir Finanz- und Sozialgesetze auf re intergenerativen Wirkungen untersuchen können, evor sie beschlossen werden. Abschließend bedanke ich mich als „letzter Überle- ender“ aus der Gründungszeit des Beirats vor mehr als eun Jahren für die ganz besonders kollegiale Zusam- enarbeit im Parlamentarischen Beirat. Er ist ein Bei- piel für Sachorientierung, Konsens- und Kompromiss- uche in unserem Parlament, dafür dass man nicht nur chaufensterdebatten führen, sondern auch zuhören ann – über die Grenzen der Fraktionen hinweg. Dies ist ine Arbeitsweise, die mehr Aufmerksamkeit im Parla- ent und in der Öffentlichkeit verdient. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Frau Bundeskanzlerin erkel hat letzte Woche mal wieder eine salbungsvolle ede über Nachhaltigkeit gehalten. Eine schöne Story at sie dem handverlesenen Publikum des 11. Weltbank- rums dabei aufgetischt: dass Nachhaltigkeit so etwas ie eine deutsche Erfindung ist, und dass der Nachhal- gkeitsgedanke ein Kind deutscher Tugendhaftigkeit ist. ei Frau Merkels Realpolitik von Nachhaltigkeit zu prechen, ist für mich übertrieben und arrogant. Nachhaltigkeit ist uraltes Menschheitswissen; da icht ein Blick in die Geschichtsbücher. Das Problem om Raubbau an der Natur ist keinesfalls zuerst vom erghauptmann Hans Carl von Carlowitz erkannt wor- en, auch wenn die Mahnungen des Sachsen für eine chonende Forstwirtschaft Anerkennung verdienen. Seit s Menschen, Jagd und Ackerbau gibt, ist man sich der efahr vom Überverbrauch bewusst. Das ist vom Ama- onas über Afrika bis Neuseeland vielfach belegt. Res- ourcen sind begrenzt. Der Natur kann nur so viel ent- ommen werden, wie nachwächst. Die Tabuzonen euseelands waren zu 100 Prozent vor Menschen ge- 32400 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) schützte Totalreservate. Diese weise Einsicht in die Ver- nunft jetzt als Made in Germany auszugeben, ist das Merkelsche Plagiat. Die Linke steht für eine vernünftige Politik echter Nachhaltigkeit. Wie wir das hinbekommen wollen, kann auf der Webseite vom Plan-B-Projekt der Fraktion nach- gelesen werden. Plan B ist die Alternative zur Alterna- tivlosigkeit des Finanzkapitalismus. Gerade Deutschland mit seiner zweifelhaften exportorientierten Wirtschafts- politik, mit Lohndumping und Sozialabbau sollte nicht als Vorbild für Europa und die Weltgemeinschaft dienen. Stellen wir uns vor, jedes Land würde wie Deutschland mehr exportieren, als es verbraucht. Wer soll den Ex- portüberschuss dann kaufen – die Marsianer? Überpro- duktion ist auch kein Zeichen von nachhaltiger Ressour- censchonung; es ist Verschwendung. Vorbild bei Nachhaltigkeit wäre Deutschland bei ei- ner ausgeglichenen Leistungsbilanz zum Ausland. Dahin kommen wir mit einem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn und besseren Tarifabschlüssen für Beschäf- tigte. Ein weiterer Schritt zur Nachhaltigkeit wäre die Entlastung des Produktionsfaktors menschliche Arbeit und die Belastung der Faktoren Rohstoff-, Flächen- und Energieverbrauch – alles enthalten im Plan B der Links- fraktion. Im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwick- lung bekommen wir alle Gesetzesvorhaben auf den Schreibtisch. Geprüft wird, ob auf die Nationale Nach- haltigkeitsstrategie eingegangen wird. Leider prüfen wir nur, ob eine Bewertung der Nachhaltigkeit erfolgte, aber nicht, ob das Gesetz wirklich nachhaltig ist. Das wurde von uns und auch von den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen vielfach kritisiert. Es ist haarsträu- bend, was da alles als nachhaltig eingestuft wird. In mei- ner Rede zum Fortschrittsbericht letztes Jahr wies ich darauf hin. Selbst das Gesetz zum ESFS-Rettungspaket wurde 2012 mit dem Gütestempel der Nachhaltigkeit be- dacht. Die Rettung von Banken und Spekulanten auf Kosten der Gemeinschaft war im Verständnis von CDU/ CSU, SPD, Grünen und FDP nachhaltige Politik. Die Linke sagt: Das ist einfach nachhaltige, verantwortungs- lose Umverteilung zum Wohle der Milliardäre. Die Bundeskanzlerin forderte in ihrer jüngsten Rede über Nachhaltigkeit auch globale Verantwortung ein: Die Herausforderung der Globalisierung muss nachhal- tig gestaltet werden. Armut, Hunger und Kriege an je- dem Ort der Welt gehen jeden etwas an? Dem stimme ich zu. Dass aber Deutschland Platz 3 bei Rüstungsex- porten einnimmt und mit dem staatlich geförderten Ex- port von Schusswaffen nach Mexiko, U-Boot-Trägersys- temen für Atomsprengköpfe an Israel und Panzern nach Saudi-Arabien Regionalkonflikte weiter anheizt und noch daran verdient, das hat nichts mit Nachhaltigkeit zu tun. Es tröstet sicher jedes Opfer, wenn die eingesetzten Waffen ökologisch korrekt produziert wurden, oder? Die Linke sagt: Da ist Nachhaltigkeit ein zynischer Etiket- tenschwindel für die Kriegstreiber ohne Gewissen. Wie die schwarz-gelbe Bundesregierung es in der Realität mit Nachhaltigkeit hält, hat in dieser Legislatur- periode besonders aufschlussreich Bundeswirtschafts- m d ta lu F A b w re A d s w k b g T m k m ri d fa A h D L S a W N h ju w g tu a D d n E u S h fa N w h te s m z ic e a (C (D inister Philipp Rösler bewiesen. Im Konsens, also mit en Stimmen seiner Parteikollegen, hatte der Parlamen- rische Beirat für nachhaltige Entwicklung in einer Stel- ngnahme bei Hermes-Exportbürgschaften ein Ende der örderung von energetischer Nutzung der Atomkraft im usland gefordert. Das wäre globale Verantwortung eim Wort genommen. Sind nur deutsche Atomkraft- erke für Einwohnerinnen und Einwohner der Bundes- publik eine Gefahr – oder auch die geplanten neuen tommeiler in Tschechien und Polen? Sollten nicht auch ie Menschen in Brasilien vor Reaktorunglücken sicher ein? Rösler ist nicht nur erklärter Gegner der Energie- ende, sondern auch Freund der Atomlobby und er- lärte kurz, der Bund werde weiter beantragte Hermes- ürgschaften für Atomkraftwerksbauten im Ausland enehmigen, egal ob die Hermesbürgschaften in Polen, schechien oder Brasilien wirken. Für die Linke hat das it Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit wenig zu tun. Es ist die fehlende Glaubwürdigkeit, die Nachhaltig- eit als ernstzunehmendes Leitbild der Politik zuneh- end infrage stellt. In der kommenden Legislaturpe- ode wird sich die Linke darum für eine starke Prüfung er Nachhaltigkeit einsetzen. Nach dem Stichprobenver- hren könnten Gesetze im Büro für Technikfolgen- bschätzung beim Deutschen Bundestag auf Nach- altigkeit gecheckt werden. Für die Linke ist eines klar: er Etikettenschwindel kann so nicht weitergehen. Die inke fordert echte Nachhaltigkeit in der Politik. Lassen ie uns gemeinsam an einem Plan B für die Gesellschaft rbeiten. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): enn man die Menschen fragt, ob ihnen das Thema achhaltigkeit wichtig ist, dann sagen die meisten Ja, äufig unabhängig davon, wen sie wählen. Gerade die nge Generation weiß, dass man nicht weiterkommt, enn man wirtschaftet und lebt, wie die Nachkriegs- eneration dies getan hat, aber auch heute immer noch t. Wenn man hier in die Runde schaut, darf man durch- us darauf schließen, dass viele nicht wissen, dass es im eutschen Bundestag ein Gremium gibt, das sich mit iesem wichtigen Thema auseinandersetzt – seit 2004 –, ämlich den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige ntwicklung, der heute hier redet. Es geht um Umwelt nd Landwirtschaft, um Wirtschaft und Mobilität, um ozial- und Gesundheitspolitik, um Bildung und Sicher- eit, aber auch um eine solide Haushaltspolitik und eine ire internationale Zusammenarbeit. Als Verkehrspolitikerin könnte ich mich von diesem achhaltigkeitsbeirat durchaus eingeengt fühlen; denn enn dieser Beirat sagen würde, Mobilität müsse ganz- eitlich gedacht werden, Bahn, Auto und Fahrrad müss- n miteinander verknüpft werden, oder wenn der Beirat agen würde, wir brauchten neue Ansätze, um den im- ens steigenden Güterverkehr auf der Straße zu begren- en und ihn umweltfreundlicher zu machen, dann wäre h eingeengt. Ich müsste mich fragen: Brauche ich hier ine neue Straße, oder kann man die Güter nicht besser uf die umweltfreundlichere Schiene verlagern? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32401 (A) ) )(B) Dieser Parlamentarische Beirat für nachhaltige Ent- wicklung hat genau das getan. In einem Positionspapier an die Bundesregierung fordert er, Mobilität ganzheitlich zu denken. Mit seinen Stellungnahmen zur Nachhaltig- keitsstrategie der Bundesregierung fordert er, die Nach- haltigkeitsziele stärker in Angriff zu nehmen. Gerade im Bereich Güterverkehr stehen wir vor gewaltigen Heraus- forderungen. Diese Positionspapiere und Stellungnahmen hat der Parlamentarische Beirat überwiegend im Konsens aller fünf im Bundestag vertretenen Fraktionen erarbeitet. Übrigens: Das Konsensprinzip ist auch etwas, was von den Menschen geschätzt wird. Meine Besuchergruppen staunen stets, wenn ich ihnen erzähle, dass es so etwas hier im Deutschen Bundestag auch gibt, nicht nur die politischen Schaukämpfe zwischen Regierung und Op- position; denn was würde es der Nachhaltigkeit nützen, wenn auch hier – wie in den einzelnen Fachbereichen – in jeder Wahlperiode die Richtung immer wieder geän- dert würde. Wenn wir Generationengerechtigkeit wollen, gibt es nur einen Weg: Nachhaltigkeit, also ein generationenge- rechtes Verhalten in Ökologie, Ökonomie und im Sozia- len. Viele, leider auch einige hier im Hause, scheinen da- von noch nie etwas gehört zu haben. Dabei gibt es die Nachhaltigkeitsstrategie seit 2002. Kritisch begleitet wird sie seit 2004 von uns hier, dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Trotzdem hat die Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ hier im Deutschen Bundes- tag einen Bericht vorgelegt – ganz so, als gäbe es noch keine Nachhaltigkeitsindikatoren, die eingebettet sind in eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Es ist richtig, dass das Wachstum Grenzen braucht – in ökologischer wie sozialer Hinsicht. Aber die vorhandene Nachhaltig- keitsstrategie des Bundes und deren parlamentarische Begleitung wurden dabei von der Enquete-Kommission vollständig verdrängt. So schlägt der Bericht der En- quete-Kommission ein Sammelsurium von 20 Indikato- ren vor, die das Wachstum in einen nachhaltigen Kontext stellen sollen. Dabei ist die Nachhaltigkeitsstrategie gut etabliert – richtigerweise fachübergreifend und zentral gesteuert vom Staatssekretärsausschuss im Bundeskanzleramt, an- erkannt von allen Fraktionen, unterlegt mit einem Ma- nagementsystem und einem Monitoringsystem, und schließlich sehr engagiert unterstützt vom Rat für nach- haltige Entwicklung. Ich glaube, es leuchtet ein, dass wir nicht alle zehn Jahre Indikatoren erfinden müssen, sondern dass wir un- sere Energie darauf richten müssen, die vereinbarten Ziele auch wirklich umzusetzen mit den entsprechenden politischen Maßnahmen, woran es derzeit durchaus et- was hapert. Ich plädiere dafür, die Zusammenarbeit der Fraktionen im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung fortzusetzen und ihn gleich zu Beginn der kommenden Wahlperiode genauso wie die Fachaus- schüsse wieder einzusetzen. le u a w A B B § B n in v h d A ru g fü ri s IP w s s V le ö E K M ru v li h S g (C (D Die erste große Aufgabe muss aber sein, uns zu über- gen, wie wir den Nachhaltigkeitsgedanken in Politik nd Wirtschaft stärker verankern können, statt das Rad lle vier Jahre mit einer neuen Enquete-Kommission ieder neu erfinden zu wollen. nlage 31 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Die angestrebte Umsetzung har- monisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten – die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaa- ten; (KOM (2013) 114 endg.; Ratsdok. Nr. 7677/ 13) – hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grund- gesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (Tagesordnungspunkt 37) Norbert Barthle (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden eschluss geben wir eine Stellungnahme des Deutschen undestags nach Art. 23 Grundgesetz in Verbindung mit 9 EUZBBG ab. Dies zeigt, dass die Beteiligung des undestags an der Europapolitik der Bundesregierung eben dem großen Thema der Euro-Stabilisierung auch weniger wahrgenommenen Themen angekommen ist. Worum geht es? Die Richtlinie 2011/85/EU des Rates om 8. November 2011 über die Anforderungen an die aushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten – Teil es sogenannten Sixpack – gibt der Kommission den ufrag, zu prüfen, ob die internationalen Rechnungsfüh- ngsgrundsätze für den öffentlichen Sektor IPSAS eine eeignete Bilanzierungs- und Buchführungsgrundlage r die Mitgliedstaaten der EU sein können. Mit dem Be- cht vom 20. März 2013 kommt die Kommission die- em Auftrag nach. Ergebnis ihrer Analysen ist, dass die SAS zwar nicht direkt für diesen Zweck herangezogen erden können, die EU aber von ihnen ausgehend eigen- tändige Buchführungsgrundsätze entwickeln könne. Das klingt zwar zunächst nach einem eher techni- chen als politisch relevanten Thema, ist es aber nicht. ielmehr kündigt die Kommission in dem relativ schma- n Bericht nicht weniger als eine kleine Revolution im ffentlichen Rechnungswesen der Mitgliedstaaten der U an. Da sollten alle hellhörig werden. Offen spricht die ommission aus, dass sie in allen staatlichen Ebenen der itgliedstaaten eine kaufmännische doppelte Buchfüh- ng einzuführen gedenke. Ziel ist insbesondere, einen ollständigen Überblick über alle staatlichen Verbind- chkeiten sowie über das Vermögen des Staates zu er- alten. Im Kern ist der Vorstoß zwar nachzuvollziehen. chon heute führen sehr unterschiedliche Rechnungsle- ungsstandards sowohl in den Mitgliedstaaten der EU 32402 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) als auch innerstaatlich dazu, dass Zahlen der Haushalts- wirtschaft nicht immer exakt vergleichbar sind. Wenn eine der Lehren aus der Euro-Krise die bessere Überwa- chung der nationalen Haushalte ist, ist der Schritt der Kommission nur konsequent. Dennoch sollten wir nicht zu euphorisch sein. Allein die Erfahrung in den deutschen Ländern und Kommu- nen, die bereits eine doppische Buchführung eingeführt haben, zeigt, dass eine gute und richtige Idee in der Pra- xis nicht immer zu besseren Ergebnissen führt. Beruht doch ein doppisches System notwendigerweise auf einer Menge nicht immer objektiver Annahmen und Bewer- tungen. Wenn ich also den Ansatz der Kommission im Kern als richtig bezeichne, möchte ich uns aber auch gleich- zeitig zu einer gewissen kritischen Vorsicht mahnen. Kosten und Nutzen müssen gerade bei diesem Projekt sorgfältig abgewogen werden. Gerade in Deutschland wären die Kosten einer Einführung eines doppischen Systems der Buchführung relativ hoch. Denn im Ergeb- nis würde die Einführung von EPSAS auch eine Verein- heitlichung des Rechnungswesens in Deutschland be- deuten. Zudem gilt es die komplizierte Umsetzung im deutschen Föderalismus zu beachten. Der Deutsche Bundestag wird daher den Prozess der Erarbeitung eines europäischen Standards EPSAS, der noch ganz am Anfang steht, eng begleiten. Für uns ist von besonderer Bedeutung, dass eine mögliche Harmo- nisierung den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Budgethoheit des Deutschen Bundestages Rechnung trägt. Zudem ist es uns wichtig, dass die Bundesregie- rung, die die Verhandlungen führt, sicherstellt, dass die etwaige Einführung dieser Standards die Aufstellung, den Inhalt und die Ausführung der Haushaltspläne der Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten nicht berührt. Auf keinen Fall darf es zu einer Schwächung der Kon- trollmöglichkeiten des Deutschen Bundestags im Haus- haltsvollzug kommen. Ziel soll sein, durch eine aktive Mitgestaltung der EPSAS darauf hinzuwirken, dass bewährte deutsche Rechnungslegungsgrundsätze ausreichend Beachtung finden und die Einführung der bzw. Umstellung auf die neuen Standards mit möglichst geringem Aufwand erfol- gen könnte. Vor dem Hintergrund dieser Eckpfeiler bin ich zuversichtlich, dass die europäische Diskussion über einheitliche Buchungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor am Ende auch zu einem nützlichen Ergebnis füh- ren kann. Der Deutsche Bundestag wird diesen Prozess jedenfalls konstruktiv kritisch begleiten. Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Am 8. Novem- ber 2011 verabschiedete der Rat der Europäischen Union im Rahmen des Gesetzgebungspakts, das als „Sechser- pack“ bekannt wurde, auch eine Richtlinie, die die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten näher definiert. Sie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten vergleichbare, vollständige und zuver- lässigere Haushaltsdaten an die EU-Ebene übermitteln müssen. b S e k A e s g S A d s g s n ü s ß g v n B g e Im R d In h h B v e s B m g v e fe te te e re le B v d A s S s d d B w d w (C (D Einerseits wird durch diese Richtlinie die Vergleich- arkeit der Haushalte und der Rechnungslegung der taaten verbessert. Die Refinanzierungsschwierigkeiten iniger Euro-Staaten als Konsequenz der Finanzmarkt- rise haben gezeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht. ndererseits sind wir in der EU und im Euro-Raum von inheitlichen, harmonisierten Rechnungsführungsgrund- ätzen für den öffentlichen Sektor noch weit entfernt. Es ibt mit den International Public Sector Accounting tandards, IPSAS, schon einen allgemeinen Vorschlag. ufgabe der Kommission war es, uns zu berichten, ob iese Standards eine taugliche Grundlage für europäi- che Grundsätze sein könnten. Die Kommission kommt zu der grundsätzlich richti- en Auffassung, dass noch Handlungsbedarf besteht. Sie tellt aber zutreffend fest, dass wir nichts damit gewin- en, internationale Standards einfach so in Europa zu bernehmen. Die staatlichen Strukturen in den Mitglied- taaten sind sehr unterschiedlich. In Deutschland genie- en die Gemeinden den besonderen Schutz des Grund- esetzes, und ihre Rechnungslegung unterscheidet sich on der der Länder und der des Bundes. Einige Kommu- en und Länder sind zur kaufmännisch orientierten ilanzierung übergegangen, weil es für sie zweckmäßi- er und passender ist. Für den Bund kann sie nicht infach übernommen werden, das wäre nicht dienlich. Rahmen der Bemühungen um ein modernisiertes echnungswesen des Bundes haben wir lange diskutiert, ass wir es schaffen müssen, den aktuellen Zeitwert von vestitionen zielführender abzubilden. Das Fachwort ierfür ist erweiterte Kameralistik. Doch ansonsten aben sich unsere Rechnungsführungsgrundsätze für und, Länder und Kommunen bislang bewährt. Vieles on dem, was die Kommission vorschlägt, zum Beispiel ine Periodenabrechnung, haben wir schon, sie ent- pricht unserer mittelfristigen Finanzplanung, die die undesregierung dem Bundestag jährlich vorlegen uss. Darauf können wir in Europa aufbauen, und ich be- rüße, dass die Kommission einen gründlichen Prozess orschlägt. Gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten sollen uropäische Rechnungsführungsgrundsätze für den öf- ntlichen Sektor entwickelt werden, und „Mitgliedstaa- n“ muss hier heißen: auch mit den Gebietskörperschaf- n und Parlamenten; denn wir müssen stets daran rinnern: Das Haushaltsrecht ist und bleibt das Königs- cht des Parlaments. Das umfasst auch die Rechnungs- gung. Für den Bundestag ist deshalb von besonderer edeutung, dass jede weitere Harmonisierung unseren erfassungsrechtlichen Prinzipien und der Budgethoheit es Bundestages Rechnung trägt. Auch Kosten-Nutzen- spekte müssen wir beachten. Und damit das sicherge- tellt ist, werden wir uns als Parlament mit dieser tellungnahme frühzeitig in den Prozess auf europäi- cher Ebene einschalten. Es liegt an uns, sicherzustellen, ass die Erarbeitung neuer Standards die Aufstellung, en Inhalt und die Ausführung der Haushaltspläne von und, Ländern und Gemeinden nicht berührt. Wir ollen nicht, dass die Kontrollmöglichkeiten des Bun- estages im Haushaltsvollzug geschwächt werden. Wir ollen, dass in dem weiteren Prozess die Belange und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32403 (A) ) )(B) die Erfahrungen der Länder und Kommunen mit einbe- zogen werden, und ich darf hinzufügen, auch die des Bundesrechnungshofes. In seiner grundgesetzlich ge- schützten Unabhängigkeit ist der Bundesrechnungshof Mahner und Berater zugleich. Das soll er bleiben. Deswegen fordern wir, dass der Bundestag im gesam- ten Verhandlungsprozess fortlaufend, umfassend und frühestmöglich zu beteiligen ist, und wir wollen einen regelmäßigen Bericht im Haushaltsausschuss. Gleiches gilt für die anderen Mitgliedstaaten. Einheitliche öffent- liche Rechnungsführungsgrundsätze werden nur dann hilfreich sein, wenn sie von den Haushaltsgesetzgebern akzeptiert und angewandt werden können. Klarheit und Transparenz ist nicht immer eine Selbstverständlichkeit für europäische Vorlagen. Deshalb müssen wir frühzeitig mitmischen. Otto Fricke (FDP): Der sehr klug handelnde Unter- ausschuss des Haushaltsausschusses zu Fragen der Euro- päischen Union hat einen Bericht der EU-Kommission zur Frage der Errichtung einheitlicher Rechnungslegung für öffentliche Haushalte dem Haushaltsausschuss als Ganzes zur Debatte vorgelegt. Aufgrund der nicht zu un- terschätzenden Bedeutung von Rechnungslegungsvor- schriften für die Haushaltspolitik insgesamt, aber auch für die Stellung des Parlaments im Haushaltsgefüge, ha- ben die Koalitionsfraktionen ausnahmsweise beschlos- sen, von dem Recht des Haushaltsausschusses Gebrauch zu machen, in dieser Sache eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages herbeizuführen. Worum geht es im Konkreten? Die Kommission ist in ihrem Bericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die sogenannten International Public Sector Accounting Standards, kurz IPSAS, in ihrer jetzigen Form als Rech- nungsführungsstandards für die Mitgliedstaaten der Eu- ropäischen Union zwar nicht eins zu eins geeignet sind, jedoch als Ausgangspunkt für noch zu entwickelnde Eu- ropäische Rechnungsführungsstandards, European Pub- lic Sector Acounting Standards, EPSAS, dienen sollen. Aus dem Bericht ist erkennbar, dass die Kommission einheitliche, für alle staatlichen Ebenen aller Mitglied- staaten verbindliche Standards, die auf dem Prinzip der kaufmännischen doppelten Buchführung beruhen, an- strebt. Die Kommission könnte sich bei der Erreichung dieses Ziels einer Rahmenverordnung als möglichem rechtlichem Instrument bedienen. Bis es hierzu kommt, wird es sicherlich noch einer Vorbereitungsphase mit weiteren Konsultationen zur Gewinnung weiterer An- sichten und zur Entwicklung eines Fahrplans bedürfen. Um bereits in dieser frühen Phase eine klare Positio- nierung des Deutschen Bundestages in dieser überaus bedeutsamen Frage auch und insbesondere gegenüber der europäischen Ebene herauszustellen, haben die Ko- alitionsfraktionen eine Stellungnahme erarbeitet. In dieser Stellungnahme geht es uns insbesondere da- rum, dass die hergebrachten und letztlich verfassungs- rechtlich gebotenen Parlamentsrechte des Deutschen Bundestages, also nicht nur des Haushaltsausschusses, bei der Begleitung des Haushaltsaufstellungsverfahrens, d d H ru m re d ru ü B d S d H p z S b d N R is le g d v k u V e d T s d s z B R B s w d E h u w o R c m in 2 fü D z (C (D er Beratung des Haushaltes sowie seiner Verabschie- ung, aber auch der intensiven Kontrollmöglichkeit im aushaltsvollzug, bewahrt bleiben. Hierbei geht es da- m, dass mittels der kameralen Buchführung die größt- ögliche Transparenz für die Ausübung des „Königs- chts“ des Parlaments erhalten bliebe. Im Gegensatz azu halten wir die sogenannte kaufmännische Buchfüh- ng für intransparent und trügerisch, dies deshalb, weil ber die Einbeziehung sämtlicher Vermögenswerte des undes in eine bilanzielle Buchführung schnell der Ein- ruck entstehen kann, dass man mit der vorhandenen taatsverschuldung eigentlich kein Problem habe und arüber hinaus die Zusammenfassung verschiedener aushaltstitel zu sogenannten Produkthaushalten die arlamentarische Budgethoheit in entscheidender Weise u beschränken vermag. Zudem ist die parlamentarische teuerung des Haushalts durch das Parlament erheblich eschränkt. Die Erfahrungen auf kommunaler Ebene mit en dortigen neuen Rechnungslegungsvorschriften, KH, zeigen deutlich, wie gefährlich und schlecht die egelungen der Doppik, so gut diese in der Wirtschaft t, sich bei der Frage der Parlamentsbeteiligung darstel- n. Mit unserer Stellungnahme geben wir der Bundesre- ierung bei den anstehenden Verhandlungen in Brüssel as klare Mandat, die von uns aufgezeigten Grundsätze on Transparenz und Nachvollziehbarkeit, wie sie das amerale System bietet, nicht preiszugeben. Es würde ns zudem freuen, wenn der Bundesrechnungshof dieses erfahren aufmerksam begleitetet. Für viele mag dieses Thema trocken und langweilig rscheinen; in der Konsequenz, die es für die Ausübung es freien Mandates als Abgeordneter hat, ist dieses hema jedoch in höchstem Maße spannend und bedeut- am. Steffen Bockhahn (DIE LINKE): Grundsätzlich ist ie Idee, einheitliche Buchführungs- und Bilanzierungs- tandards innerhalb der Europäischen Union zu schaffen, u begrüßen. Wer sich einmal für einen gemeinsamen innenmarkt entschieden hat, benötigt auch einheitliche echnungsführungsstandards. 27 Rezepte, mit dem EU- eitritt Kroatiens am Montag dann 28, für ein und die- elbe Suppe bieten in der Küche zwar eine gute Ab- echslung, sind im Haushaltswesen jedoch kontrapro- uktiv. Hier ist es notwendig, eine Vergleichbarkeit der U-Mitgliedstaaten zu erreichen. Nur so können Haus- altsdaten und ihre Finanzstabilität zuverlässig geprüft nd die Einhaltung der Maastricht-Kriterien kontrolliert erden. Für die Bundesrepublik Deutschland als ein föderal rganisiertes Land würde die Einführung einheitlicher echnungsführungsstandards jedoch auch einen erhebli- hen Kostenaufwand bedeuten. Die Europäische Kom- ission schätzt diesen auf bis zu 0,1 Prozent des Brutto- landsprodukts. Laut Kommission müssten also bis zu ,5 Milliarden Euro für eine Umstellung der Rechnungs- hrung innerhalb von zehn Jahren eingeplant werden. as Bundesfinanzministerium dagegen kann die finan- iellen Auswirkungen für Deutschland derzeit noch gar 32404 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) nicht präzise abschätzen. Für alle staatlichen Ebenen, also inklusive Länder und Kommunen, geht das BMF lediglich von einem einstelligen Milliardenbetrag aus. Eine Verdreifachung der Kosten ist im schlimmsten Fall also nicht auszuschließen. Für die kleinsten Verwaltungsebenen, die Kommu- nen, ist dies, angesichts notorisch klammer Kassen, je- doch eine desaströse Aussicht. Zwar hat ein Teil der Kommunen schon jetzt auf ein doppisches Rechnungs- wesen umgestellt, um einheitliche Begrifflichkeiten zu schaffen wird eine nochmalige Anpassung der Standards jedoch unumgänglich. Schon jetzt müssen Schulen schließen, kulturelle Angebote können nicht mehr geför- dert, und dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen müssen aufgeschoben werden, weil die Kommunen kei- nen finanziellen Spielraum mehr haben. Es geht also nicht, dass auf höchster Ebene eine mit massiven und nicht absehbaren Kosten verbundene Umstellung der Rechnungsführung beschlossen wird, die die Kommu- nen dann allein schultern müssen. Bevor einheitliche EPSAS erarbeitet werden, muss innerhalb Deutschlands erst einmal geklärt werden, wie dieses Reformvorhaben finanziert und mit dem Austeritätsprinzip vereinbart werden kann, ohne dass dafür bestehende Ausgaben im Bereich der allgemeinen Daseinsvorsorge und der not- wendigen öffentlichen Verwaltung weiter gekürzt wer- den müssen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass neben dem doppischen Rechnungswesen auch eine ent- sprechende doppische Haushaltsplanung eingeführt wird. Wird dies, wie im Bericht der Europäischen Kom- mission, nicht beachtet, besteht die Gefahr, dass zwar doppisch gebucht, de facto jedoch eine kamerale, also am Geldverbrauchskonzept orientierte Haushaltsplanung beibehalten wird. Die wichtigste Steuerungsebene Haus- haltsplanung würde damit weiterhin in alten Denkstruk- turen verhaftet bleiben. Die Einführung von EPSAS setzt somit einen umfas- senden Reformprozess innerhalb aller europäischen Mit- gliedstaaten voraus. Wenn die Bundesregierung möchte, dass nicht nur doppisch gebucht, sondern auch doppisch geplant wird, muss sie sich aktiv in den Prozess der Erar- beitung der Standards einbringen. Letztlich ist das auch ein Weg, um zu gewährleisten, dass trotz neuer Regelun- gen die Budgethoheit der Parlamente und Gemeindever- tretungen in der Bundesrepublik Deutschland beibehal- ten wird. Zum Schluss möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass auch die Buchung in einem doppischen Verfahren Haushaltsnotlagen nicht lösen kann. Im Gegenteil führt sie gelegentlich sogar zu einer Verschärfung. Ich bin Vorsitzender des Finanzausschusses der Rostocker Bür- gerschaft und erlebe dort immer wieder, welche Heraus- forderungen es mit sich bringt, doppisch zu buchen. Al- lein bei uns müssen jedes Jahr 32 Millionen Euro Abschreibungen erwirtschaftet werden, Geld, das eigent- lich nicht da ist, nur auf dem Papier bewegt wird und letztlich zu einem Minus im Haushalt führt. Da sollten sich die europäischen Rechnungsprüfer noch einmal ver- ständigen, wie so etwas verhindert werden kann. N z e E n a n R n ö T s n d g w u Q H s b fu n d D ti e g s g E u d n e m ti li R z 1 E v n li d w m a w F z s z fä (C (D Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): In der Staatschuldenkrise hat sich deutlich ge- eigt, dass es bei der Berechnung der Haushaltslage inzelner Staaten massive Probleme gab. Die meisten U-Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Berech- ungssysteme an, die häufig sehr komplex und teilweise nfällig für Fehler oder Manipulationen sind. Das darf icht so bleiben! Es ist dringend erforderlich, dass die europäischen egierungen ihre Finanzstabilität in Zukunft zweifelsfrei achweisen können und in der Berichterstattung über die ffentlichen Finanzen deutlich mehr Stringenz und ransparenz erreichen. In allen Ländern der Europäi- chen Union sollte künftig die sogenannte Periodenrech- ung angewendet werden. Das heißt, dass Haushalts- aten wie die Neuverschuldung oder der Schuldenstand ezielt für einen genau definierten Zeitabschnitt erhoben erden. Das verbessert die Vergleichbarkeit der Daten nd verhindert bereits einige Statistiktricks. Auch die ualität der Daten muss verbessert werden. Eine armonisierung der Rechnungsführungssysteme aller taatlichen Ebenen in der EU kann dazu entscheidend eitragen. Neben interner Kontrolle ist auch externe Prü- ng notwendig, um die Einhaltung von Qualitäts- ormen sicherzustellen. Eine Harmonisierung der Rechnungslegungsstan- ards innerhalb der EU bietet also erhebliche Vorteile. erzeit bilden die International Public Sector Accoun- ng Standards, kurz IPSAS, die einzige international an- rkannte Zusammenstellung von Rechnungsführungs- rundsätzen für den öffentlichen Sektor. Die IPSAS ollten deshalb auch die Grundlage für die Entwicklung emeinsamer europäischer Standards, der sogenannten PSAS, sein. Darin sind sich die meisten Expertinnen nd Experten einig. Trotz der Vorteile sollten allerdings auch die Kosten er Einführung solcher Standards beachtet werden. Ei- ige Länder haben bereits Erfahrung mit der Einführung iner Periodenrechnung und stellen entsprechende Infor- ationen bereit. Die auf der Grundlage dieser Informa- onen geschätzten Kosten einer Umstellung sind erheb- ch. Die Kosten aufgrund von Periodenrechnung und eformen der Haushaltsplanung in den vergangenen ehn Jahren wurden zum Beispiel in Frankreich auf ,5 Milliarden Euro beziffert. Darüber hinaus legen die rfahrungen nahe, dass es für die Mitgliedstaaten sinn- oll sein könnte, bei der Einführung der neuen Rech- ungsführungsgrundsätze auch ihre Systeme der öffent- chen Finanzverwaltung zu modernisieren. Die Einführung von gemeinsamen europäischen Stan- ards zur Rechnungslegung ist wünschenswert, der Auf- and ist aber nicht zu unterschätzen. Seitens des Finanz- inisteriums sollte deshalb zunächst dargestellt werden, uf welchen staatlichen Ebenen welche Änderungen elche Kosten verursachen würden. Daneben muss die rage geklärt werden, ob die vielen bereits vorhandenen, um Teil makroökonomischen Instrumente wie der ge- amte Stabilitäts- und Wachstumspakt mit seinen Ergän- ungen und Verschärfungen nicht erst einmal vollum- nglich in Kraft treten und erprobt werden sollten, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32405 (A) ) )(B) bevor so ein bürokratischer Kraftakt zur Modernisierung und Harmonisierung der zugrunde liegenden Daten voll- zogen wird. Hier sind noch einige Fragen zu klären, aber das Ziel ist richtig. Ich begrüße deshalb sehr, dass wir im Haushaltsausschuss zusammen mit der Koalition und den Sozialdemokraten einen gemeinsamen Antrag er- reicht haben, um die Grundlage für die ersten Schritte dieses komplexen Projekts auf den Weg zu bringen. Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister der Finanzen: Die Beschlussempfehlung, die heute im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wird, geht zurück auf einen Bericht der EU-Kommission vom 6. März 2013. Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Europäische Kommission einem Auftrag aus der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspoliti- schen Rahmen der Mitgliedstaaten nach, in der sie be- auftragt wird, zu prüfen, ob die internationalen Rech- nungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor, IPSAS, eine geeignete Bilanzierungs- und Buchfüh- rungsgrundlage für die Mitgliedstaaten der EU sein kön- nen Die Kommission kommt in dem Bericht zum Ergeb- nis, dass die IPSAS zwar nicht direkt für diese Zweck herangezogen werden können, die EU aber von ihnen ausgehend eigenständige Buchführungsgrundsätze entwickeln könne. Der Bericht macht deutlich, dass die EU-Kommission die Schaffung einheitlicher Buchfüh- rungs- und Bilanzierungsstandards auf der Grundlage der kaufmännischen doppelten Buchführung, soge- nannte EPSAS, anstrebt, die für alle staatlichen Ebenen in allen Mitgliedstaaten der EU gelten sollen Die Initiative der Kommission ist vor dem Hinter- grund der Staatsschuldenkrise zu sehen. Das Statistische Amt der Kommission möchte die Qualität der Meldun- gen der Mitgliedstaaten zum Schuldenstand und zum jährlichen Defizit dadurch verbessern, dass die zugrunde liegenden Daten ausnahmslos aus kaufmännischen Buchhaltungen erzeugt werden, für die europaweit ein- heitliche Buchführungsregeln gelten. Von einer Verbes- serung der Datenqualität verspricht sich die Kommission auch eine bessere haushaltspolitische Überwachung der Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung ist der Auffas- sung, dass die von Deutschland gelieferten Zahlen zu Schuldenstand und Defizit bisher keinen Anlass zu grundlegender Kritik gegeben haben. Gleichwohl hat die Bundesregierung durchaus Verständnis für das von der Kommission verfolgte Ziel der Verbesserung der Daten- qualität. Der Deutsche Bundestag möchte den weiteren von der Kommission im Bericht vorskizzierten Prozess zur Erarbeitung der EPSAS eng begleiten. Für den Deut- schen Bundestag ist von besonderer Bedeutung, dass jedwede Harmonisierung den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Budgethoheit des Deutschen Bundestages Rechnung trägt. Die Bundesregierung wird daher aufge- fordert, sicherzustellen, dass die etwaige Einführung die- ser Standards die Aufstellung, den Inhalt und die Aus- fü d S B s fü s ru d d h e s a n D E G fl re k w d B B tr b v B K z w B E U ri le fa a b d K n w d d a D w fe e R E ru z B (C (D hrung der Haushaltspläne der Gebietskörperschaften er Mitgliedstaaten nicht berührt und dass es zu keiner chwächung der Kontrollmöglichkeiten des Deutschen undestags im Haushaltsvollzug kommt. Die Kommis- ion selbst hat zwar dargelegt, dass die Haushaltsbuch- hrung von der Harmonisierung nicht betroffen sein oll. Es erscheint aber auch aus Sicht der Bundesregie- ng wichtig, gegenüber der Kommission vorsorglich arauf hinzuweisen, dass durch die etwaige Einführung er EPSAS der Inhalt der Haushaltspläne und das Haus- altsverfahren nicht beeinflusst werden darf. Bei der konkreten Ausgestaltung eines europaweit inheitlichen Rechnungswesens sind nach der Be- chlussempfehlung auch Kosten-Nutzen-Aspekte zu be- chten. Dieser Aspekt ist insofern sehr bedeutsam, als es ach den Kostenschätzungen der Kommission für eutschland zu Gesamtkosten von circa 500 Millionen uro bis 2,5 Milliarden Euro kommen kann, wenn alle ebietskörperschaften die EPSAS auf der Basis einer ächendeckenden kaufmännischen Buchführung einfüh- n. Wie viel es tatsächlich insgesamt kosten würde, ann derzeit niemand verlässlich schätzen. Deutschland äre in besonderem Maße von der Pflicht betroffen, auf ie kaufmännische Buchführung umzustellen, weil der und und die Bundesländer, die bisher an der kameralen uchführung festgehalten haben, einen durchaus be- ächtlichen Umstellungsaufwand im Bereich der IT und ei der Schulung des Personals haben werden. Bei den ielen Gemeinden dagegen, welche die kaufmännische uchführung bereits eingeführt haben, würden sich die osten infolge der Umstellung von den bisher prakti- ierten HGB-nahen Buchführungsregeln auf die EPSAS ohl eher in einem überschaubaren Rahmen halten. Die Bundesregierung wird daher entsprechend der eschlussempfehlung durch aktive Mitgestaltung der PSAS darauf hinwirken, dass die Einführung der bzw. mstellung auf die neuen Standards mit möglichst ge- ngem Aufwand erfolgen könnte. Um dies sicherzustel- n, ist der Bundesrechnungshof bei dem gesamten Ver- hren zu beteiligen. Da einige Bundesländer und viele Kommunen bereits uf ein kaufmännisches Rechnungswesen umgestellt ha- en, sollte die Bundesregierung bei der Mitgestaltung er EPSAS die Belange und Erfahrungen der Länder und ommunen mit einbeziehen. Bewährte deutsche Rech- ungslegungsgrundsätze, die in den Kommunen teil- eise schon viele Jahre erprobt sind, wie zum Beispiel as Vorsichtsprinzip, sollten ausreichend Beachtung fin- en. Im Ergebnis würde die Einführung von EPSAS uch eine Vereinheitlichung des Rechnungswesens in eutschland bedeuten. Wichtig ist uns auch, dass der Deutsche Bundestag ährend des gesamten Verhandlungsprozesses fortlau- nd, umfassend und frühestmöglich beteiligt wird. Vor iner Zustimmung der Bundesregierung zu einem echtsakt der Kommission im Zusammenhang mit der inführung einheitlicher europäischer Rechnungsfüh- ngsgrundsätze ist der Deutsche Bundestag rechtzeitig u konsultieren. Dem Haushaltsausschuss des Deutschen undestages ist zum 1. Februar 2014 ein erster Bericht 32406 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) über den Stand der Aktivitäten der Kommission zur Ein- führung einheitlicher Rechnungsführungsstandards in den Mitgliedstaaten der EU vorzulegen. Lassen Sie mich zum Abschluss betonen, dass nach dem Verständnis der Bundesregierung mit dieser Be- schlussempfehlung noch keine Vorentscheidung für eine Einführung einheitlicher Rechnungsführungsstandards auf der Grundlage einer flächendeckenden kaufmänni- schen Buchführung getroffen wird. Die Bundesregierung wird das weitere Vorgehen der Kommission kritisch be- gleiten und zu gegebener Zeit entscheiden, ob sie einem Rechtsakt der Kommission, der auf eine verbindliche Einführung einheitlicher Rechnungsführungsstandards in allen Mitgliedsstaaten der EU abzielt, unter Berück- sichtigung aller relevanten Aspekte zustimmen kann oder nicht. Anlage 32 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverläs- sige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 13) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Worüber wir hier heute debattieren, dürfte uns doch allen sehr bekannt vorkommen. Wir erinnern uns nur zu gut, dass Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grü- nen, in der 16. Wahlperiode schon einmal einen Gesetz- entwurf zur Einrichtung eines Korruptionsregisters vor- gelegt hatten. Diesen Entwurf hatten wir aus guten Gründen abgelehnt. Es zeichnet Sie ja grundsätzlich aus, dass Sie nicht so schnell aufgeben und hartnäckig bleiben, wenn Sie ein Ziel vor Augen haben. Aber Sie sollten auch bedenken, dass Hartnäckigkeit oft schnell in Verbissenheit um- schlägt, und das lässt einen nicht unbedingt sympathi- scher, geschweige denn kompetenter wirken. Auch bei Ihrem Gesetz zur Einrichtung eines Korrup- tionsregisters sollten Sie einsehen, dass es keinen Sinn macht. Hierfür nenne ich Ihnen auch gerne die Gründe: Erstens. Der Entwurf kommt zur falschen Zeit. Die Ein- führung eines bundesweiten Korruptionsregisters kann nicht isoliert von der Umsetzung der in den nächsten Monaten zu erwartenden neuen EU-Vorgaben zum Ver- gaberecht erfolgen. Die neuen EU-Richtlinien werden einen Katalog zwingender und fakultativer Gründe für den Ausschluss von Bietern enthalten. Zudem werden sie auch die Voraussetzungen und Modalitäten der mög- lichen Selbstreinigung von Bietern nach Korruptionsta- ten regeln. Die Einführung eines Korruptionsregisters sollte deshalb erst in der nächsten Legislaturperiode zu- sammen mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben an- gegangen werden. Zweitens. Auch wenn die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters zwar an sich erwägenswert erscheint, ist Ihr Entwurf dafür nicht die geeignete Grundlage. Die Einführung eines Korruptions- registers setzt die Klärung wichtiger Fragen voraus, die in s d te v in m E te v fü b fä w ri R w A fo A h Im re m a e s v S e li tr M m n lä g re u u fü a h u G F w V e a fü a h w s (C (D Ihrem Gesetzesvorschlag nicht ausreichend berück- ichtigt oder nicht zufriedenstellend gelöst wurden. Bei er öffentlichen Anhörung am 25. Februar 2013 wurden ilweise deutliche Bedenken gegen einzelne Punkte des orgelegten Gesetzentwurfs geäußert. Eine Eintragung ein solches Register stellt für das betroffene Unterneh- en einen Grundrechtseingriff dar. Außerdem kann eine intragung eine Prangerwirkung für das betroffene Un- rnehmen oder einzelne Personen haben. Mögliche gra- ierende Folgen reichen bis hin zur Existenzgefährdung r ein Unternehmen und mithin der Arbeitsplätze. Vor diesem Hintergrund muss die Ausgestaltung eines undesweiten Korruptionsregisters im Einzelnen sorg- ltig geprüft werden. Insbesondere muss sichergestellt erden, dass es einen Anspruch auf Löschung einer un- chtigen Eintragung gibt. Ferner muss die Regelung des echtsschutzes genau geprüft werden. Bei der Anhörung urde zu Recht kritisiert, dass im Gesetzentwurf die uflistung der Delikte, derentwegen eine Eintragung er- lgen soll, nicht abschließend sei. Das erfülle nicht die nforderungen an die Normenklarheit und -bestimmt- eit, die bei einem Grundrechtseingriff zu stellen sind. Übrigen ist der Name Korruptionsregister irrefüh- nd, wenn auch Delikte einzutragen seien, die nichts it Korruption zu tun haben. Auch der Punkt, ab wann keine vernünftigen Zweifel n der Täterschaft bestehen und deshalb eine Eintragung rfolgen muss, sollte klarer als in dem vorgelegten Ge- etzentwurf geregelt werden. Es können durchaus noch ernünftige Zweifel an der Schuld bestehen, wenn ein trafverfahren nach § 153 a StPO eingestellt wird oder ine zivilrechtliche Verurteilung zu Schadensersatz vor- egt. Daher sollte dann möglicherweise noch keine Ein- agung erfolgen. Die Regelung, wonach eine Eintragung erst sechs onate nachdem ein Unternehmen Selbstreinigungs- aßnahmen durchgeführt hat, gelöscht werden kann, ist icht überzeugend. Wenn das Unternehmen seine Zuver- ssigkeit durch Selbstreinigungsmaßnahmen wiederher- estellt hat, muss die Eintragung sofort gelöscht werden. Das Verhältnis eines Korruptionsregisters zu den be- its bestehenden Registern – dem Bundeszentralregister nd dem Gewerbezentralregister – muss geklärt werden, m eine optimale Verzahnung zu erreichen. Vor der Ein- hrung eines bundesweiten Korruptionsregisters wird uch eingehend zu prüfen sein, welche Verwaltungsbe- örde in welchem Geschäftsbereich mit der Einrichtung nd Führung des Registers beauftragt werden soll. Der esetzentwurf sieht das BAFA als Registerbehörde vor. ür diese zusätzliche Aufgabe stehen dem BAFA aber ohl keine hinreichenden Personal- und Sachmittel zur erfügung. Außerdem müsste geprüft werden, ob nicht ine andere Behörde besser dafür geeignet wäre. Ein solches Register sollte so effizient wie möglich usgestaltet werden, um die bürokratischen Belastungen r die Vergabestellen, die Strafverfolgungsbehörden, ber auch die Unternehmen so gering wie möglich zu alten. Dafür muss unter anderem geklärt werden, ab elchem Auftragswert eine Abfragepflicht der Vergabe- telle besteht und ob sie nur im Hinblick auf den erfolg- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32407 (A) ) )(B) reichen Bieter oder im Hinblick auf alle Bieter eine Ein- tragung abfragen muss. Sie sehen, dass es sich um einen Gesetzentwurf han- delt, der viele inhaltliche Fragen aufwirft, teilweise un- präzise ist und der zur falschen Zeit kommt. Deshalb muss ich Ihnen leider sagen, meine Kolleginnen und Kollegen, dass Sie aus Ihren Fehlern der 16. Wahlpe- riode offenbar nicht viel gelernt haben und es auch jetzt wieder gute Gründe für uns gibt, warum wir Ihren Ge- setzentwurf ablehnen müssen. Es wäre einer guten Poli- tik für unser Land dienlich, wenn Sie sich an den Reali- täten orientieren und ausgereifte Vorschläge vorlegen würden. Nicht nur dieser Fall zeigt, dass Sie damit Pro- bleme haben. Deshalb ist es auch gut, dass nicht Sie, sondern die christlich-liberale Koalition die Regierung stellen. Ingo Egloff (SPD): Nach geltendem Vergaberecht sollen öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zu- verlässige Firmen vergeben werden. So bestimmt es § 97 Abs. 4 GWB und die in seinem Gefolge erlassenen un- tergesetzlichen Regeln von VOL, VOB, VOF und SektVO. Diese Regelung hat der Gesetzgeber aus gutem Grund getroffen; denn gerade wenn öffentliche Aufträge verge- ben werden, die mit Steuergeld finanziert werden, hat die Bevölkerung ein Recht darauf, dass diese Gelder nur an gesetzestreue Auftragnehmer gezahlt werden, und die unterlegenen Mitbewerber haben ein Anrecht darauf, dass sich niemand aufgrund eines Gesetzesverstoßes ei- nen Vorteil bei der Erlangung eines öffentlichen Auftra- ges verschafft. Dies hat wettbewerbsrechtliche Gründe, aber auch solche der Staatsräson, muss doch der Staat als Auftrag- geber darauf achten, dass sich die Firmen, die er beauf- tragt, an Gesetze halten, und zwar nicht nur an die Regeln des Wettbewerbsrechtes, sondern auch an solche des Sozialversicherungsrechts; denn die Einhaltung die- ser Bestimmungen ist konstitutiv für unseren sozialen Rechtsstaat. Deshalb begrüßt die SPD den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen über die Einrichtung eines Korruptionsregisters ausdrücklich und unterstützt ihn. Es ist auch richtig, dass über den Tatbestand der Kor- ruption hinaus weitere Straftaten und Verstöße gegen unterschiedlichste Gesetze aufgegriffen werden. Ein Staat, der von seinen Unternehmen verlangt, dass sie sich auch im internationalen Wettbewerb an Compli- ance- und Governance-Regeln halten, muss ein In- strument schaffen, das es gewährleistet, dass sich nur ge- setzestreue Unternehmen an öffentlichen Aufträgen beteiligen dürfen. Die bundesweite Regelung sorgt dafür, dass hier der Vorwurf nicht greift, der verschiedentlich gegen von Bundesländern eingeführte Regelungen erhoben wird: Unternehmen können dann nämlich nicht durch Wechsel des Bundeslandes dieser Meldung ausweichen, sondern hier wird bundesweit erfasst, wer gegen solche Regeln verstoßen hat. § d R b d m d h R d s s s m S tr g im d s n M g w P s lu le h Ih n B n G D E s d ti b s s v V s z a K re e (C (D Insbesondere begrüße ich die klare Regel in 3 Abs. 2 des Gesetzentwurfes, unter welchen Umstän- en Unternehmen beziehungsweise Unternehmer dem egister gemeldet werden dürfen. Dies verhindert Miss- rauch und schafft auch Vertrauen in das Register. Nun soll niemand meinen, dass das Register Aus- ruck eines allgemeinen Misstrauens gegen Unterneh- er und Unternehmen ist. Das Gegenteil ist der Fall, und ie große Zahl von Unternehmen, die sich korrekt ver- alten, muss folglich auch keine Angst vor einer solchen egelung haben. Deshalb begrüßen wir, dass sich der Bundesverband er Deutschen Industrie und der Deutsche Gewerk- chaftsbund grundsätzlich für ein solches Register aus- prechen. Wir sollten im Interesse und zum Schutz der ich überwiegend gesetzestreu verhaltenden Unterneh- en diese Regelung beschließen, damit den schwarzen chafen von vornherein deutlich wird: Öffentliche Auf- äge werden sie nicht bekommen, wenn ihr Verhalten egen Gesetze verstößt. Kein Verständnis haben wir dafür, dass die Koalition Wirtschaftsausschuss durch ständige Vertagung – mit er Argumentation, irgendwann würde es eine europäi- che Lösung geben – eine Beschlussfassung und Positio- ierung verhindern wollte. Dies erinnert fatal an ihre auertaktik beim Thema Abgeordnetenbestechung. Aber lassen Sie sich sagen: Die Zeit arbeitet hier ge- en Sie. Die allgemeine Akzeptanz von Organisationen ie Transparency International in Verbindung mit dem aradigmenwechsel, der bei den Unternehmen selbst tattgefunden hat, wird dafür sorgen, dass diese Rege- ng kommt. Die Entwicklung wird Sie einfach überrol- n, und dann müssen Sie sehen, dass Sie überhaupt noch interherkommen. Auf der Höhe der Zeit sind Sie mit rer Auffassung jedenfalls nicht. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, weil er gut und otwendig ist. Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP): Der vorliegende ericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie immt gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem esetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, rucksache 17/11415, Stellung. Wichtige Fragen zur inführung eines bundesweiten Korruptionsregisters ind nicht ausreichend berücksichtigt oder nicht zufrie- enstellend gelöst worden. Der Gesetzentwurf der Frak- on Bündnis 90/Die Grünen greift hier zu kurz. Auch ei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirt- chaft und Technologie am 25. Februar 2013 haben wir chon deutliche Bedenken gegen einzelne Punkte des orgelegten Gesetzentwurfs geäußert. In den nächsten Monaten erwarten wir die neuen EU- orgaben zum Vergaberecht. Gegenwärtig wird in Brüs- el das Legislativpaket der Europäischen Kommission ur Modernisierung des Vergaberechts beraten, welches uch Regelungen über den Ausschluss von wegen orruption verurteilten Unternehmen sowie zur Selbst- inigung enthält. Die Forderung nach der Einführung ines bundesweiten Korruptionsregisters darf nicht iso- 32408 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) liert von der sich schon abzeichnenden EU-Richtlinien- umsetzung erfolgen. Die neuen EU-Richtlinien werden einen Katalog zwingender und fakultativer Gründe für den Ausschluss von Bietern enthalten. Zudem werden sie auch die Voraussetzungen und Modalitäten der mög- lichen Selbstreinigung von Bietern nach Korruptionsta- ten regeln. Denn eine solche Eintragung in ein bundesweites Korruptionsregister stellt für das betroffene Unterneh- men einen weitgehenden Eingriff dar. Es können gravie- rende Folgen für die Existenz von Unternehmen entste- hen, und dies muss gut überlegt sein. Daher müssen wir die Ausgestaltung dieses Registers im Einzelnen sorgfäl- tig prüfen und auch klären, wann ein Anspruch auf Lö- schung besteht. Auch der Vorschlag, sechs Monate nach der Selbstreinigung eines Unternehmens eine Lösung in diesem Register zu vollziehen, ist nicht zu Ende gedacht. Die Eintragung des Unternehmens in dem Register sollte direkt nach den Maßnahmen der Selbstreinigung und die damit verbundene Herstellung der Zuverlässigkeit sofort gelöscht werden. Zu den weiteren Schwachpunkten des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen gehört die Klarstellung, ab wann ein vernünftiger Zweifel an der Täterschaft besteht und daraus resultierend keine Eintragung in dieses Re- gister geschehen soll. Es können durchaus noch vernünf- tige Zweifel an der Schuld bestehen, wenn ein Strafver- fahren nach § 153 a StPO eingestellt wird oder eine zivilrechtliche Verurteilung zu Schadensersatz vorliegt. Der Gesetzentwurf sieht das BAFA als Registerbe- hörde vor. Für diese zusätzliche Aufgabe stehen dem BAFA aber keine hinreichenden Personal- und Sachmit- tel zur Verfügung. Außerdem müsste geprüft werden, ob nicht eine andere Behörde besser dafür geeignet wäre. Um die bürokratischen Belastungen für die Vergabestel- len, die Strafverfolgungsbehörden, aber auch die Unter- nehmen so gering wie möglich zu halten, muss vor allem geklärt werden, ab welchem Auftragswert eine Abfrage- pflicht der Vergabestelle besteht und ob sie nur im Hin- blick auf den erfolgreichen Bieter oder im Hinblick auf alle Bieter eine Eintragung abfragen muss. Die Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nicht zu Ende gedacht. Deshalb stimmen wir dem Be- richt des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu und lehnen den Grünen-Antrag ab. Werner Dreibus (DIE LINKE): 400 Milliarden Euro geben die Vergabestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen jedes Jahr für die öffentliche Beschaf- fung von Gütern und Dienstleistungen aus. Die öffentli- che Auftragsvergabe entspricht damit immerhin 17 Pro- zent des Bruttoinlandsproduktes. Angesichts dieser großen wirtschaftlichen Bedeutung ist es schon erstaun- lich, wie lax mit den Steuermilliarden umgegangen wird. Öffentliche Auftraggeber haben keine Möglichkeit, die Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Unternehmen, die für die oft millionenschweren Aufträge bieten, anhand bundesweiter, fundierter Informationen zu überprüfen. Dank Union, FDP und SPD, die die Einführung eines zentralen Korruptionsregisters in den letzten Jahren er- fo B z D b F g ü g U w m S b ti D d s F R W im B g W d ti b z b li ti A s D d d fa D n s le z V p ri b le A te B In u N (C (D lgreich verhinderten, existieren heute nur in einigen undesländern Korruptionsregister. Mit diesen werden war gute Erfahrungen gemacht, sie erfassen aber nur aten innerhalb ihrer Landesgrenzen. Das ist ein unhalt- arer Zustand! Insofern ist es wirklich skandalös, wie Union und DP die Beratung des Gesetzentwurfs mit fadenscheini- en Begründungen verschleppt und eine Abstimmung ber die Einführung eines bundesweiten Korruptionsre- isters verhindert haben. Meine Damen und Herren von nion und FDP, Sie machen sich durch diese Arbeitsver- eigerung zu Handlangern von Unternehmen, die sich ittels Korruption und der Umgehung von Arbeits- und ozialstandards auf Kosten der Steuerzahler einen Wett- ewerbsvorteil verschaffen wollen. Wie wichtig die Schaffung einer zentralen Informa- onsgrundlage zur Überprüfung von Unternehmen in eutschland ist, zeigt eine Auswahl von namhaften eutschen Unternehmen, die es mit Korruption und Be- techung in die Presse geschafft haben: Siemens, MAN, errostahl, Daimler, Infineon, ThyssenKrupp oder heinmetall. Auch die riesigen Schadenssummen durch irtschaftskriminalität im Allgemeinen und Korruption Besonderen, die das Bundeskriminalamt in seinem undeslagebild veröffentlicht, verdeutlichen den drin- enden Handlungsbedarf. Demnach entstand 2010 durch irtschaftskriminalität ein gesamtwirtschaftlicher Scha- en von 4,65 Milliarden Euro. Aus Korruption resul- erte 2011 ein Schaden von circa 276 Millionen Euro. In eiden Bereichen müssen wir von einer großen Dunkel- iffer ausgehen. Die Linke unterstützt deshalb die Einführung eines undesweiten Korruptionsregisters, auch wenn natür- ch weitere Maßnahmen notwendig sind, damit Korrup- on verhindert wird und Unternehmen Tarifverträge, rbeits- und Sozialstandards und andere Rechtsvor- chriften tatsächlich einhalten. Die Sachverständige des GB, Frau Dr. Gazaleh Nassibi, hat in der Anhörung zu iesem Gesetzentwurf zu Recht darauf hingewiesen, ass es ebenso dringend wirksamer Kontrollen zur Er- ssung der Verstöße bedarf. Die Linke fordert wie der GB bereits seit Jahren, dass die dafür zuständige Fi- anzkontrolle Schwarzarbeit personell massiv aufge- tockt wird, um mit mehr Kontrollen gegen die kriminel- n Lohndumpingstrategien der Unternehmen vorgehen u können. Andere wichtige Punkte sind zum Beispiel ergabegesetze, die die Unternehmen zur Tariftreue ver- flichten und die europarechtliche Absicherung von Ta- ftreueerklärungen. Dennoch hätten wir heute mit der Einführung eines undesweiten Korruptionsregisters einen Beitrag dafür isten können und leisten müssen, dass bei öffentlichen ufträgen künftig geltende Standards besser eingehal- n, Steuergelder effektiver verwendet werden und die ürgerinnen und Bürger eine qualitativ hochwertigere frastruktur und Verwaltung erhalten. Das haben Union nd FDP leider wieder verhindert. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Leider darf sich das Plenum des Bundestages Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32409 (A) ) )(B) heute nicht mit dem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion befassen. Stattdessen müssen wir uns mit dem Bericht des Ausschusses auseinandersetzen, warum die Union und die FDP die Schaffung eines wichtigen Instruments im Kampf gegen Korruption, illegale Leiharbeit und an- dere Wirtschaftskriminalität verweigern. Die Koalition scheut sich ganz offensichtlich, hier im Plenum inhaltlich offen gegen unseren Vorschlag zu stimmen. Innen- sowie Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern fordern in ihren Konferenzen unisono seit vielen Jahren ein zentrales Register, ebenso der Bun- desrat 2008 und Verbände wie Transparency Internatio- nal sowieso. Ich selbst und die Grünen-Fraktion setzen uns schon seit fast 20 Jahren für ein solches Zentralregister ein. Die bisher von uns 1995, 1998, 2002 und 2009 eingebrach- ten Anträge und Gesetzentwürfe wurden abgelehnt. In- zwischen ist die SPD einsichtig und unterstützt unseren Vorschlag. Angesichts dieser langen Bemühungen auf allen Ebe- nen von Bund und Ländern um ein zentrales Register sind die anhaltenden schwarz-gelben Störmanöver deut- lich sichtbar. Das Unternehmensklientel der Regierungs- koalitionen wird nun Beifall klatschen, dass dieser Kelch nochmal an ihr vorüber ging. Die werden nun womög- lich sogar die Dankeschönspenden für Schwarz-Gelb üppiger fließen lassen. Wegen Fehlens eines zentralen Korruptionsregisters werden Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommu- nen etwa großen Unternehmen wie Siemens(-Nokia), Hochtief oder ThyssenKrupp weiter öffentliche Aufträge erteilen, obwohl die Unternehmen regional oder im Aus- land wiederkehrend korruptiv, kriminell oder gewerblich unzuverlässig auffielen. Unser Gesetzentwurf war seit dem 22. November 2012 dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages feder- führend zur Beratung überwiesen. Nach der Geschäfts- ordnung war dieser Ausschuss zur „baldigen Erledi- gung“ dieser Beratung verpflichtet. Der Ausschuss führte eine Sachverständigenanhörung im Februar durch. Die eingeladenen Experten bestätigen einhellig, wie nötig das von uns vorgeschlagene Register ist. Ei- nige wenige Detailbedenken einzelner Experten dort hät- ten keine Veränderung unseres Entwurfs erfordert. Doch danach gefielen sich die Regierungsfraktionen im Ausschuss in Arbeitsverweigerung und setzten die dortige Beratung unseres Entwurfs fünf Sitzungswochen nacheinander wieder von der Tagesordnung ab: jeweils mit ihrer Mehrheit gegen unseren Widerstand und ohne inhaltliche Begründung. Schwarz-Gelb nötigte uns so- gar, unseren Entwurf dem Nationalen Normenkontrollrat zur Prüfung vorzulegen, obwohl der eigentlich Gesetzes- initiatoren nur auf deren eigenen Wunsch hin beraten soll. Derweil lehnte die Koalition in zwei mitberatenden Ausschüssen unseren Gesetzentwurf bereits im April ruck-zuck inhaltlich ab. Warum scheuten sich Union und F im g A z R v s n w li n F U d D u v k li z H v d K U lä n R U d ri fo s d b d K k d N v c v v b s fa b la ra S s re n n (C (D DP, sich gegen schärfere Korruptionsbekämpfung auch Wirtschaftsausschuss und offen im Plenum festzule- en? Die Gründe dafür, die nun im heute beratenen usschussbericht erstmals nachgeschoben werden, über- eugen in ihrer Dürftigkeit nicht. Unser Gesetzentwurf für ein bundeseinheitliches egister über unzuverlässige Unternehmen soll eine gra- ierende Regelungslücke im deutschen Föderalismus chließen. Denn bei der Ahndung von Wirtschaftskrimi- alität und Sanktionen gegen bestimmte Kriminelle so- ie bei Vergabe öffentlicher Aufträge weiß heute die nke Hand nicht, was die rechte tut: Flensburg weiß ichts von korruptiven Vorgängen und Unternehmen in riedrichshafen, Dresden nichts über Düsseldorf. Öffentliche Aufträge dürfen nur an „zuverlässige“ nternehmen vergeben werden; das sieht schon heute as Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. och in der Praxis sind den Vergabestellen der Länder nd Kommunen für öffentliche Aufträge die anderswo orhandenen Erkenntnisse über solche Unzuverlässig- eit von Bietern um solche Aufträge oft nicht zugäng- ch. Es existieren zwar Register mit Notierungen in ahlreichen Bundesländern schon seit 1997, etwa in essen. Doch ohne eine bundeszentrale Erfassung dieser erstreuten Informationen erfahren die Register sowie ie öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und ommunen vielfach nichts von auffällig gewordenen nternehmen bzw. Personen in jeweils anderen Bundes- ndern. Transparency International und ähnliche Orga- isationen fordern daher seit Jahren ein bundeszentrales egister: als ein zentrales Instrument, damit solche nternehmen nicht quasi zur Belohnung noch Steuergel- er erhalten in Gestalt öffentlicher Aufträge. Soweit unser Gesetzentwurf nun im Untätigkeitsbe- cht als „nicht beratungsreif“ erklärt wird, ist das schon rmell eine Anmaßung. Die angeblichen Hindernisse ind während der letzten 20 Jahre in der Fachwelt und in er langen Gesetzgebungsgeschichte um das Register ereits derart intensiv diskutiert und reflektiert worden, ass man hier nur von durchsichtigen Vorwänden der oalition sprechen kann. Auch die Brüsseler Beratungen über das Legislativpa- et der Europäischen Kommission zur Modernisierung es Vergaberechts müssen nicht abgewartet werden. ach den nun auslaufenden Verhandlungen darüber ist öllig ungewiss, ob, wann und gegebenenfalls mit wel- hem Inhalt ein Kompromisstext dazu wie erforderlich om Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat erabschiedet werden könnte. Jedenfalls sehen auch die isher vorgelegten Entwürfe – etwa in Art. 55 – Aus- chlüsse korruptiv auffälliger Unternehmen vor. Und lls dies in Brüssel wirklich einmal verabschiedet wird, liebe danach jedenfalls bei der Umsetzung in Deutsch- nd ausreichend gesetzgeberischer Gestaltungsspiel- um zur Frage, wie Informationen über die „schwarzen chafe“ ermittelt und registriert werden sollen. Daher perren die Brüsseler Diskussionen um die Vergabe- chtsmodernisierung also die Befassung mit dem grü- en Gesetzentwurf Korruptionsregister in Wirklichkeit icht, wie die Koalition glauben machen will. 32410 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Die Grünen wollen mit dem vorgelegten Gesetzent- wurf nicht die Wirtschaft knebeln, sondern vielmehr gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Bietern um öffentliche Aufträge sicherstellen. Fairer Wettbewerb, darum geht es. Und darum, Korruption wirksamer zu be- kämpfen, um Staat und Steuerzahler vor Schaden zu schützen. Anlage 33 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Stärkung des Aus- baus von grenzüberschreitenden Schienenver- kehrsachsen (Zusatztagesordnungspunkt 15) Karl Holmeier (CDU/CSU): In der politischen, wirt- schaftlichen und gesellschaftlichen Realität sind die Grenzen nach Osteuropa schon lange offen. Deutschland liegt mittlerweile in der Mitte Europas. Ich selbst kann das aus meiner praktischen Erfahrung nur bestätigen. Mein ostbayerischer Wahlkreis liegt di- rekt an der Grenze zur Tschechischen Republik, und die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass wir zwi- schenzeitlich kein klassisches Grenzgebiet mehr, son- dern mit den tschechischen Nachbarn sehr eng verbun- den sind. Wir entwickeln uns immer mehr zu einem einheitli- chen Wirtschafts-, Lebens- und Kulturraum. Leider hinkt die Verkehrsinfrastruktur dieser Ent- wicklung vielerorts noch hinterher, vor allem auf der Schiene und im ländlichen Raum. Auch dies bestätigen mir meine persönlichen Erfah- rungen aus meinem Wahlkreis. Seit Jahren kämpfen wir in der Region um eine attraktive Bahnverbindung von München nach Prag. Bislang dauert jedoch eine Zug- fahrt in der einzig verfügbaren Nahverkehrsanbindung unverändert sechs Stunden. Mit dem Auto schafft man die Strecke in drei Stunden. Welches Verkehrsmittel die Menschen wählen, können Sie sich selbst denken. Die EU-Kommission hat sich dieses Problems ange- nommen und im Oktober 2011 einen Vorschlag mit neuen Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrs- netze, den sogenannten TEN-V-Leitlinien, vorgelegt. Herzstück dieser Leitlinien ist ein transeuropäisches Kernnetz, das zentrale und strategisch wichtige Knoten- punkte wie große Städte, Flughäfen oder Häfen mitei- nander verbindet. Damit verfolgt die EU-Kommission einen komplett neuen Ansatz als dies bisher in Europa und auch in Deutschland immer der Fall war. In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt immer auf dem Ausbau von Ver- bindungen mit einer hohen Verkehrsbelastung und einer besonders hohen Wirtschaftlichkeit. Das ist jetzt anders. Mit dem neuen Kernnetz entsteht ein echtes transeuro- päisches Verkehrsnetz, das diesen Namen auch verdient. Die Verhandlungen über die neuen Leitlinien konnten zwischenzeitlich beendet werden und ich freue mich, d k tu T n g b P g K d s w s g A d c R c s s A la ra g s g R d ti s fü A d w z d d E in V s v o g (C (D ass viele wichtige grenzüberschreitende Schienenver- ehrsachsen durch Deutschland und vor allem in Rich- ng unserer osteuropäischen Nachbarländer Polen und schechien Bestandteil dieses neuen europäischen Kern- etzes geworden sind. Die Verbindung von München nach Prag ist hier übri- ens dabei. Das freut mich aus regionaler Sicht natürlich esonders, auch weil ich mich persönlich sehr für dieses rojekt eingesetzt und hierzu viele Gespräche in Brüssel eführt habe. Mit der Festlegung der Strecken und Korridore des ernnetzes ist ein bedeutender Schritt dahin gelungen, ass Deutschland auch bei der Schienenverkehrsinfra- truktur seiner Rolle als Mittelpunkt Europas gerecht erden kann. Die christlich-liberale Koalition hat nun nach Ab- chluss der Verhandlungen den nächsten Schritt in An- riff genommen. Bekanntlich laufen derzeit die Vorbereitungen für die ufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015. Mit em vorliegenden Koalitionsantrag stellen wir in der hristlich-liberalen Koalition nun sicher, dass in diesem ahmen auch die Maßgaben der TEN-Leitlinien entspre- hend priorisiert werden. Die in das EU-Kernnetz aufgenommenen Projekte ollen nach den TEN-Leitlinien bis 2030 fertiggestellt ein. Dieser Vorgabe müssen und wollen wir bei der ufstellung des Bundesverkehrswegeplanes in Deutsch- nd Rechnung tragen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Vo- ussetzungen dafür zu schaffen, dass die im Kernnetz enannten grenzüberschreitenden Schienenverkehrsach- en auch tatsächlich im Bundesverkehrswegeplan wider- espiegelt werden. Das ist zugleich eine große Chance für den ländlichen aum. Denn aufgrund des Ansatzes, mit dem Kernnetz ie Zentren miteinander zu verbinden, werden gleichzei- g die dazwischen liegenden ländlichen und struktur- chwachen Regionen erschlossen. Das neue transeuropäische Netz ist also ein Gewinn r alle Regionen in Europa. Und mit dem vorliegenden ntrag tragen wir in der christlich-liberalen Koalition azu bei, dass dieses Netz auch für Deutschland ein Ge- inn wird. Ich kann Sie daher nur alle ermuntern, diesem Antrag uzustimmen. Die Menschen in Ihren Wahlkreisen wer- en es Ihnen danken. Arnold Vaatz (CDU/CSU): Verkehrsinfrastruktur ist ie Voraussetzung für eine erfolgreiche wirtschaftliche ntwicklung von Wirtschaftregionen. Die Qualität der frastrukturellen Einrichtungen und die bestehenden erbindungsangebote für den Gütertransport und die Ge- chäftsreisenden sind für die Standortentscheidungen on Unternehmen mitentscheidend – bisher ein Stand- rtvorteil Deutschlands. Die verkehrliche Anbindung roßer deutscher Wirtschaftszentren an andere europäi- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32411 (A) ) )(B) sche Zentren hat mit der Öffnung Osteuropas an Bedeu- tung gewonnen, der verkehrliche Mittelpunkt der euro- päischen Logistikwirtschaft hat sich in den Osten Deutschlands verschoben. Hierdurch ergeben sich neue Chancen für die Weiterentwicklung der deutschen Wirt- schaftsräume, gerade in den bisherigen geografischen Randlagen Deutschlands. Die wirtschaftliche Entwick- lung strukturschwacher Randgebiete kann nur durch eine gute Erreichbarkeit von Zentren und die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgen. Gute grenz- überschreitende Verkehrsverbindungen für den Güter- und Personenverkehr sind ein entscheidender Faktor, um die regionalen Potenziale besser zu nutzen und die Wett- bewerbsfähigkeit im wachsenden europäischen Binnen- markt zu stärken. Deutschland hat sich in mehreren zwischenstaatlichen Erklärungen zu internationalen Schienenkorridoren und bilateralen Infrastrukturprojekten verpflichtet. Auch im Hinblick auf die EU-Osterweiterung wurden bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 für das transeuropäische Verkehrsnetz in Ost-West-Ausrichtung wichtige Projekte benannt, die den Erfordernissen der wachsenden grenz- überschreitenden Personen- und Güterverkehre zwi- schen Deutschland und seinen östlichen Nachbarländern nachkommen sollten. Des Weiteren hat die Europäische Kommission ihren Verordnungsvorschlag zu den TEN-Leitlinien im Okto- ber 2011 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Verkehrsnetzes, TEN-V, für Straßen, Schienenwege, Wasserstraßen und Flughäfen definiert. Ziel ist es, die noch wichtigen fehlenden europäischen Verbindungen zwischen den europäischen Verkehrsknoten und Zentren herzustellen sowie die wichtigsten Häfen und Flughäfen an das Schienennetz besser anzubinden. Zudem sollen mit dem Kernnetz zahlreiche große grenzüberschrei- tende Vorhaben bis 2030 verwirklicht werden. Um das transeuropäische Verkehrsnetz, insbesondere das Kernnetz, realisieren zu können, hat die Kommission zehn länderübergreifende Entwicklungskorridore be- nannt; davon führen sechs durch Deutschland. Für mich besonders wichtig sind die zwei Verbindungen; die durch Ostdeutschland zu den Nachbarstaaten Polen und Tschechien führen: Warschau–Berlin–Amsterdam/Rot- terdam–Midlands (Ost-West), Hamburg/Rostock–Ber- lin–Dresden–Prag–Bratislava–Budapest–Piraeus (Nord- Süd). Die Nord-Süd-Relation ist mit dem Baltisch-Adria- tischen Korridor und dem Straßburg-Donau-Korridor verknüpft, was den für Deutschland wichtigen Vier- Meeres-Korridor – Nord-/Ostsee, Adria, Schwarzes Meer – für den Schienenfernverkehr abbildet. Dafür ist der Ausbau des Abschnitts Berlin–Dresden–Prag für den Hochgeschwindigkeitspersonenverkehr, 200 Stunden- kilometer, und als leistungsfähige Güterverkehrsverbin- dung auszubauen. Dazu gehört mittelfristig auch die Entlastung der Elbtalstrecke durch eine Neubaustrecke für den grenzüberschreitenden Güter- und Personenfern- verkehr. In den vordringlichen Bedarf des Bundesver- kehrswegeplans 2003, BVWP, wurden wichtige grenz- überschreitende Schienenprojekte zur Anbindung an die ö s d O ü li s s le v S n R d li N d k v b b o a B k li W S n a d fü D te ic ro n e d a ti v w fü w m m w d L d E (C (D stlichen Nachbarländer aufgenommen. Die Projekte ind jedoch nicht oder nur teilweise fertiggestellt. Insgesamt ist festzustellen, dass sich leider seit der eutschen Einheit an den Schienenverbindungen West- st, die die Grenze zu unseren östlichen Nachbarländern berschreiten, zu wenig getan hat. Das Netz weist erheb- che Lücken auf. So sind unter anderem die ostdeut- chen Städte vergleichsweise unterdurchschnittlich bis chlecht über das Bundesschienennetz zu erreichen. Feh- nde Elektrifizierungen schmälern das Nah- und Fern- erkehrsangebot. Die Fernverkehrsangebote für den chienenpersonenfernverkehr im Hochgeschwindigkeits- etz sind nicht attraktiv. So sind die Taktung und die eisezeiten zu lang, die verkehrenden Züge nicht auf em heutigen Qualitätsniveau, zum Beispiel Ber- n–Dresden–Prag, wichtige Strecken werden nur über ahverkehrsangebote bedient, zum Beispiel Dres- en–Görlitz–Breslau. Wir wollen, dass mit der Aufstellung des Bundesver- ehrswegeplans 2015 eine Priorisierung des Ausbaus on grenzüberschreitenden Verkehrsachsen für die An- indung der deutschen Wirtschaftsräume an die Nach- arländer ermöglicht wird. Für Deutschlands Grenzregi- nen, zum Beispiel die an Polen und Tschechien ngrenzenden, ist es wichtig, mit der Verbesserung der undesschienenwege in den transeuropäischen Ver- ehrskorridoren die Chancen zu wahren, sich wirtschaft- ch weiterzuentwickeln und im Netz der internationalen arenströme eine zentrale Rolle einnehmen zu können. o können gerade in Ostdeutschland zahlreiche Schie- enstrecken mit einer Elektrifizierung, die leider noch ussteht, für die Verbesserung des grenzüberschreiten- en Personenverkehrs mit annehmbaren Reisezeiten hren. Hierfür ist die Strecke von meiner Heimatstadt resden über Görlitz und weiter nach Tschechien ein gu- s Beispiel. Für die Forcierung dieser Ausbaumaßnahmen bitte h Sie alle, sich im Rahmen der Gestaltung der transeu- päischen Verkehrsnetze und bei der Aufstellung des euen Bundesverkehrswegeplans mit Entschiedenheit insetzen. Martin Burkert (SPD): Es ist ein schöner Antrag, en Union und FDP hier vorgelegt haben, ein schöner, ber scheinheiliger Antrag; denn die Regierungskoali- on will mit ihrem von Torschlusspanik geprägten Akti- ismus einen angeblichen Beweis dafür erbringen, wie ichtig grenzüberschreitende Schienenverkehrsachsen r sie seien. Vier Jahre trödeln kann man damit nicht ettmachen. Deshalb können wir uns bei der Abstim- ung über diesen Antrag fremdschämend nur enthalten. Ich bin ja erstaunt, dass anscheinend immerhin zu- indest noch ein, zwei Mitarbeiter damit beauftragt urden, diesen Antrag zu formulieren. Man kann bei ieser Regierung ja schon froh sein, wenn ein Thema im aufe der Legislaturperiode nicht total im Nirwana lan- et. Im Nirwana enden die nationalen Schienenwege in uropa zum Glück nicht, doch wir sind leider immer 32412 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) noch meilenweit entfernt davon, dass man ohne Hinder- nisse europäische Grenzen mit dem Zug passieren kann. Vier ernüchternde Fakten: Es bestehen enorme technische Barrieren wie feh- lende Elektrifizierungen, verschiedene Spurweiten und Stromsysteme oder Signaltechniken. Die europäischen Eisenbahnen arbeiten beispielsweise mit sieben unter- schiedlichen Spurweiten sowie 18 unterschiedlichen Leit- und Sicherungssystemen. Nur 20 der europäischen Großflughäfen und 35 der wichtigsten Häfen sind direkt an das europäische Schie- nennetz angeschlossen. Es bestehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen be- ziehungsweise unterschiedliche Rahmenbedingungen für die einzelnen Verkehrsträger. Beispielsweise unter- liegen grenzüberschreitende Züge im Gegensatz zum Luftverkehr in einigen Mitgliedstaaten der Mehrwert- steuer und/oder der Mineralölverbrauchsteuer. Es mangelt auch erheblich an Verbindungen; denn sie weisen – das ergaben aktuelle Marktauswertungen – keine ausreichend starken Verkehrsströme für rentable neue Dienste auf. Insbesondere Marktnischen wie Nachtzugverbindungen bieten dafür wenig Möglichkei- ten. Sie werden von schnelleren Tagzugverbindungen oder durch andere Verkehrsträger wie dem Flugzeug ver- drängt – ganz abgesehen von den Schwierigkeiten, neue grenzüberschreitende Dienste so in den inländischen Fahrplan zu integrieren, dass geeignete Anschlussmög- lichkeiten entstehen. Deshalb müssen wir weiter an einem transeuropäi- schen Verkehrsnetz arbeiten, um aus dem Flickenteppich aus Schienenwegen, aber auch Straßen, Schifffahrtska- nälen und Flughäfen ein einheitliches europäisches Ver- kehrsnetz zu schaffen. 15 000 Kilometer Eisenbahnstrecken sollen europa- weit zusammengeführt und für den Hochgeschwindig- keitsverkehr ausgelegt werden. Das ist gut. Hochge- schwindigkeitsverbindungen zwischen großen Städten weisen die größten Verkehrsströme und damit auch gro- ßes Potenzial auf. Das wird den Reisenden und der Wirt- schaft in ganz Europa zugutekommen. Weder der Indivi- dual- noch der Handelsverkehr endet an den nationalen Grenzen. Dass alle Europäerinnen und Europäer spätestens im Jahr 2050 nur 30 Minuten von einem Zubringernetz nach Rom, Amsterdam oder sonst wo in Europa entfernt sein sollen, ist und bleibt das europäische Ziel. Michael Groß (SPD): „Die schwarz-gelbe Bundes- regierung kann natürlich weiterhin jede Ortsumgehun- gen in Bayern bauen. Oder sie entschließt sich endlich, in ein Infrastrukturnetz für Gesamtdeutschland unter Be- rücksichtigung europäischer und internationaler Korri- dore zu investieren. Investitionen, die sich im Übrigen auszahlen, besonders in einem Exportland wie Deutsch- land.“ Dies ist ein Auszug aus meiner Rede aus dem Jahr 2011 zum europäischen Verkehrsnetz, dem TEN, und dem EU-Weißbuch für Verkehr. Nach weiteren zwei Jah- re s a s b ta d e u u D g d is d d re fä b J a N fe w s h p je d z s e u s g fr d u n z fo D s je n v d u d s R d m S d (C (D n schwarz-gelber Bundesregierung fordert nun die chwarz-gelbe Koalition die eigene Bundesregierung uf, diese grenzüberschreitenden Schienenverkehrsach- en zu stärken. Da bleibt lediglich die Frage: Warum ha- en Sie das in dieser – Ihrer – Regierungszeit nicht ge- n? Ein einheitlicher europäischer Verkehrssektor ist für ie Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von normer Bedeutung. Deutschland ist ein Transitland, nd funktionstüchtige Verkehrsverbindungen sind für ns als Exportnation und den Wirtschaftsstandort eutschland von hoher Bedeutung. Die zehn länderüber- reifenden Korridore des Kernnetzes und insbesondere, ass sechs dieser Korridore durch Deutschland führen, t eine Erkenntnis, die mit diesem Antrag endlich auch ie Koalitionsfraktionen erreicht hat. Ich bin sehr froh arüber, denn die SPD-Bundestagsfraktion hat dies be- its mit stichhaltigen Konzepten auf der Grundlage viel- ltiger Fachgespräche untermauert. Mit klaren Priorisierungen, Engpass- und Staustellen- eseitigung hätte man bereits in den vergangenen vier ahren die wichtigsten Verkehrsachsen durch Deutschland usbauen und stabilisieren können. Unsere europäischen achbarn weisen nicht umsonst auf die mangelnden bis hlenden Anbindungen der Hafenhinterlandverkehre, ie die Betuwe-Linie, und die vereinbarten Zulauf- trecken, beispielsweise für den Brenner-Basistunnel in. Deutschland hinkt hinterher. Zusagen an die euro- äischen Nachbarländer werden verschleppt. Die bereits tzt starke Belastung der Bundesfernverkehrsstraßen urch den Güterverkehr – auch Transitverkehr – wirft in- wischen neue Probleme auf. Marode Brücken, Ver- chleiß der Infrastruktur viel früher als prognostiziert, rfordern jetzt klar Mehrinvestitionen in den Erhalt nserer Verkehrsinfrastruktur. Mangelnde Prioritäten- etzung im Verkehrsnetz, fehlende verkehrsträgerüber- reifende Konzepte für die Bewältigung und umwelt- eundliche Ausgestaltung der Verkehre der Zukunft, ies ist ein schlechtes Zeugnis für den Verkehrsminister. Bis zum Schluss haben die schwarz-gelbe Regierung nd der Verkehrsminister nicht dazugelernt. Für den euen, kommenden Bundesverkehrswegeplan werden uerst die Projektanmeldungen aus den Ländern einge- rdert und wird erst nachträglich ein Konzept erarbeitet. ie Folge: Für den Bundesverkehrswegeplan ab 2016 ind bereits jetzt mehr Projektanmeldungen erfolgt als mals zuvor. Die Länder stecken in der Klemme, kön- en nicht zielgerichtet entscheiden, da es keine Konzept- orgabe gibt. Die Finanzierung wird jedoch zumindest urch Schwarz-Gelb nicht wirklich verbessert. Bereinigt m die Baupreisentwicklung ist der Haushalt 2013 real er niedrigste seit vielen Jahren. Sie leben von der Sub- tanz. Somit ist mit Ihnen ein Verkehrschaos bereits jetzt ealität, und das zulasten der Industrie, des Mittelstan- es, der Arbeitsplätze und derjenigen, die mobil sein üssen. Sabine Leidig (DIE LINKE): In Sachen Ausbau des chienenverkehrs hat diese Regierung vier Jahre lang urch absolute Untätigkeit geglänzt, und nun kommen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32413 (A) ) )(B) Sie in der allerletzten Sitzungswoche mit einem Schau- fensterantrag ums Eck, der noch nicht mal mehr im Aus- schuss beraten werden kann. Das ist schade; denn das Thema ist zu wichtig, um es hier auf den letzten Metern nebenbei zu behandeln. Ihr Antrag wird wirkungslos bleiben. Das liegt nicht nur am Ende der Legislaturperiode, sondern schlicht und ergreifend daran, dass die Koalition in diesem Antrag nichts fordert, was die Regierung tatsächlich zum sinn- vollen Handeln nötigen würde. In den vier Forderungen des Antrages benutzen Sie vielsagende Formulierungen wie „soll … gewahrt wer- den“, „sollten nach Möglichkeit … beschleunigt wer- den“ und es sei „darauf hinzuwirken“. Immerhin wird zu guter Letzt ein Bericht gefordert, der den Stand der inter- nationalen Projekte bis Ende 2013 darstellen soll. Dieser Bericht könnte das einzige konkrete Ergebnis dieses An- trages sein. Wir sind gespannt. So ein Sachstandsbericht wäre durchaus sinnvoll und eine gute Grundlage für die Diskussion über den Fortgang dieser Projekte und den Bedarfsplan Schiene, dessen Behandlung die Koalition gestern im Ausschuss im Übrigen abgesetzt hat – so viel zur Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens. Damit ist eigentlich auch schon genug gesagt. Ich möchte aber noch drei Anmerkungen machen: Erstens. Nicht alles, was an grenzüberschreitender Schieneninfrastruktur geplant ist, ist auch sinnvoll. Ge- rade die europäischen TEN-Projekte sind vor allem am Wirtschaftsinteresse ausgerichtet und nicht an Zielen der nachhaltigen Entwicklung. Ihre eigenen Formulierungen zeigen ganz unterschiedliche Ausrichtungen: Die „Um- setzung der im BVWP 2003 als internationale Projekte benannten Vorhaben zur Verbesserung von grenzüber- schreitenden Personen- und Güterverkehren zu forcie- ren“ oder „gute Erreichbarkeit strukturschwächerer Re- gionen in Deutschland“ sind etwas ganz anderes als „durch Einbindung der deutschen Wirtschaftsräume in ein leistungsfähiges transeuropäisches Verkehrsnetz die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken“. Für uns steht die Mobilität der Menschen vor allem in den Regionen im Vordergrund, und wir wollen den Transportwahnsinn verringern und nötige Gütertrans- porte auf Schiff und Schiene verlagern. Das muss auch im Nahraum geschehen. Zweitens. Das Thema Rheintalbahn ist und bleibt ein Trauerspiel. Die Baufortschritte sind schneckenförmig, die berechtigten Forderungen der lärmgeplagten Anwoh- ner hätten längst umgesetzt werden müssen, und die Bahn ist weit davon entfernt, das Projekt wie vereinbart zu realisieren, was alle wissen. Dazu schreiben Sie nichts. Drittens. Nur ein Beispiel für Ihre Unaufrichtigkeit: Bei den Zugverbindungen zwischen Deutschland und Polen liegt in der Tat vieles im Argen. Dazu gab es kürz- lich einen ziemlich guten und konkreten Antrag der Grü- nen auf Drucksache 17/9947. Den hätten Sie doch unter- stützen können. Wir haben das jedenfalls getan. A s n d d k te e E le in d n la W k B W 1 b u s k e D d d s A g s w a ü d w b le b a a fl w s v e v c T R ri R ü s (C (D Natürlich haben wir nichts gegen einen verstärkten usbau grenzüberschreitender Schienenverkehrsach- en. Deswegen werden wir den Antrag auch nicht ableh- en. Wir können ihm aber auch nicht zustimmen, son- ern werden uns deswegen enthalten. Die Linke will deutlich mehr Mittel für den Ausbau er Schiene als echte Alternative zum motorisierten Ver- ehr auf der Straße und als die wirklich sinnvolle Wei- rentwicklung der Elektromobilität – in der Fläche und uropaweit. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): s ist erstaunlich, mit welchen Anträgen die Koalition in tzter Minute noch um die Ecke kommt. Ohne Debatte den Ausschüssen und mit sofortiger Abstimmung soll er Bundestag über die wichtigsten europäischen Schie- enprojekte abstimmen. Das ist leider keine seriöse par- mentarische Arbeit. Wir werden die gesamte nächste ahlperiode Zeit haben, um uns intensiv mit der Zu- unft unserer Verkehrsinfrastruktur zu befassen. Der alte undesverkehrswegeplan läuft aus. In der nächsten ahlperiode werden die Weichen für die nächsten 5 Jahre gestellt. Das müssen wir vernünftig und im reiten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern machen nd nicht jetzt im Hauruckverfahren kurz vor Tores- chluss. Erst gestern hat die Deutsche Bahn dem Ver- ehrsausschuss die Auskunft über ihre Anmeldungen für inen nächsten Bundesverkehrswegeplan verweigert. ie Projekte sollen erst Ende September benannt wer- en. Gleichzeitig ist das Verkehrsministerium noch mit er grundsätzlichen Methodik zur Projektbewertung be- chäftigt. Aus all diesen Gründen bleibt der Sinn dieses ntrages unklar. Es ist dazu fragwürdig, wie dieser Antrag zur bisheri- en Position der Noch-Koalition zu den Transeuropäi- chen Netzen, TEN, passen soll. Im Januar 2012 haben ir hier über TEN diskutiert. Von dieser Debatte ist vor llem eines hängen geblieben: Ihre große Skepsis gegen- ber der EU. Gegen alle Fraktionen haben wir Grünen amals als einzige die EU-Vorschläge unterstützt. Sie ollen die europäischen Mittel, aber die EU soll sich itte schön ansonsten aus allem heraushalten. So wird es ider nicht funktionieren. Denn wenn diese europaweit edeutenden Verkehrswege durchgängig geplant und re- lisiert werden sollen, müssen die Kompetenzen dafür uch auf europäischer Ebene gebündelt werden. Wenn sich jeder Mitgliedstaat weitreichende Ein- üsse bewahren will, ist das Ergebnis absehbar: Dann erden die Projekte mit sehr unterschiedlichen Ge- chwindigkeiten realisiert und wird die Fertigstellung erzögert. Dazu besteht die Gefahr, dass Regionalinter- ssen einen übermäßigen Einfluss bekommen und jeder ersucht, seinen eigenen Anschluss zu bekommen. Sol- he Gedanken finden sich auch in dem Antrag. Mit den ranseuropäischen Netzen sollen auch strukturschwache andgebiete entwickelt werden. Das ist grundsätzlich chtig; nur sollte man hierunter nicht verstehen, dass die andgebiete, durch welche die Strecken führen, auch berall einen eigenen Anschluss bekommen. Diese Klar- tellung vermeiden Sie jedoch und suggerieren, dass je- 32414 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) der seinen Anschluss ans überregionale Netz bekommt. Hierfür brauchen wir vor allem einen klugen Taktver- kehr, bei dem kleine und mittlere Zentren mit kurzen Umsteigezeiten optimal an das überregionale Verkehrs- netz angebunden sind. Wir freuen uns, dass der Antrag einheitliche techni- sche Spezifikationen und einheitliche europäische Re- geln im Schienenverkehrsmarkt fordert. Auch hier passt die Forderung jedoch nicht so recht zur sonstigen EU- skeptischen Politik der Koalition. Solche europaweit einheitlichen Regeln sind dringend erforderlich. Aber dann brauchen wir auch eine starke europäische Institu- tion, die Standards setzt und kontrolliert. Hier weichen Sie aber immer dann zurück, wenn es konkret wird, wie zum Beispiel bei der Frage nach mehr klaren Kompeten- zen für die Europäische Eisenbahnagentur, ERA, bei der Zulassung von Fahrzeugen. Insgesamt verfolgt der Antrag einen Ansatz, den wir im Grunde teilen. Aber er passt nicht so recht zur übri- gen Politik der Koalition und bleibt bei wichtigen Fragen uneindeutig. Jan Mücke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis- ter für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Deutschland liegt im Herzen Europas. Daher sind die grenzüber- schreitenden Verkehrsachsen gerade hier außerordent- lich wichtig. Um die Wirtschaftsregionen erfolgreich weiterzuentwickeln, mussten wir das marode Netz im Osten sanieren und sind damit auch schon sehr weit ge- kommen. Gerade beim Straßennetz ist dies schon jetzt sehr gut gelungen. Um die Wirtschaftsräume Osteuropas besser zu erschließen, müssen wir aber nicht nur die Straßenverbindungen weiter ausbauen, auch die Schie- nenverkehrsachsen müssen gestärkt werden. Hier gibt es gerade im Osten und im grenzüberschreitenden Schie- nenverkehr noch Nachholbedarf. Bei Standortentscheidungen von Unternehmen spie- len sowohl die Qualität der infrastrukturellen Einrichtun- gen als auch die bestehenden Verbindungsangebote eine wichtige Rolle. Deutschland hat durch seine zentrale Lage und die gute infrastrukturelle Anbindung bereits Vorteile und sollte diese auch nutzen und weiter aus- bauen, gerade im Zuge der EU-Osterweiterung. Insbesondere strukturschwache geografische Regio- nen Deutschlands profitieren durch die Anbindung an Wirtschaftszentren und ein überregionales Verkehrsnetz. Darunter fallen viele Randgebiete Deutschlands. Eine entscheidende Rolle spielen dabei grenzüber- schreitende Verkehrsanbindungen für den Güter- und Personenverkehr. Regionale Potenziale können dadurch besser genutzt, und die Wettbewerbsfähigkeit im euro- päischen Binnenmarkt kann gestärkt werden. Uns Liberalen ist die große Bedeutung der Weiterent- wicklung von grenzüberschreitenden Schienenachsen ein wichtiges Anliegen. Als einzige namentliche Schie- nenverbindung haben wir auf Drängen der Liberalen be- reits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP für diese Legislaturperiode die Schienenverbindung von der O ra d z te ü im z p d h te e B D fä d D b u z je S e R n e g U re A z te E a s Z w A w g T (C (D stsee über Berlin nach Südeuropa aufgenommen. Da- n sehen Sie, wie wichtig uns der Ausbau dieser Verbin- ung ist. Deutschland traf bereits verschiedene Absprachen um Ausbau internationaler Schienenkorridore und bila- raler Infrastrukturprojekte, auch zum Ausbau grenz- berschreitender Schienenverkehrsachsen. Diese werden Rahmen des einheitlichen europäischen Verkehrsnet- es TEN-V von 2011 sowie des Bundesverkehrswege- lans von 2003 benannt. Hier muss noch mehr getan werden. Die Umsetzung ieser Projekte muss weiter vorangetrieben werden. Da- er fordern wir, dass der Ausbau von grenzüberschrei- nden Schienenverkehrsachsen im Rahmen des trans- uropäischen Verkehrsnetzes bei der Aufstellung des undesverkehrswegeplans 2013 klar favorisiert wird. ie deutschen Wirtschaftsräume sollen in ein leistungs- higes transeuropäisches Verkehrsnetz eingebaut wer- en. Das stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit eutschlands nachhaltig. Die Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan 2003 enannten internationalen Projekte im Bereich Güter- nd Personenverkehr soll beschleunigt werden. Hier be- iehen wir uns insbesondere auf bereits angelaufene Pro- kte. Im Rahmen der Liberalisierung des europäischen chienenverkehrsmarktes ist es notwendig, zeitnah eine inheitliche technische Spezifikation und europäische egeln festzulegen und umzusetzen. Das bezieht sich atürlich auch auf bilaterale Abkommen. Dafür wollen wir bis Ende 2013 einen Bericht zu den inzelnen grenzüberschreitenden Schienenverbindun- en vorlegen. Dieser sollte nach Möglichkeit die weitere msetzung, einschließlich eines planerischen und bau- chtlichen Zeitplans enthalten. Zudem müsste er eine ufstellung der dabei anfallenden Kosten auflisten. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig u stärken und weiterzuentwickeln, ist ein gut ausgebau- s Schienennetz unabdingbar. Dazu gehört sowohl die inbindung entlegener strukturschwacher Regionen, als uch die effiziente Vernetzung an Grenzgebieten. Somit tellen wir die Weichen für eine bessere überregionale usammenarbeit und stärken gleichzeitig den Wettbe- erbsstandort Deutschland. nlage 34 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Die Elbregion mit einem zukunftsweisenden Gesamtkonzept ökologisch und ökonomisch weiterentwickeln (Zusatztagesordnungspunkt 16) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Ich freue mich, dass ir heute kurz vor Beginn der sitzungsfreien Zeit Gele- enheit finden, im Deutschen Bundestag über das hema Elbe zu sprechen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32415 (A) ) )(B) Die Elbe ist nicht nur einer von Deutschlands längs- ten und wichtigsten Flüssen, sie ist auch einer der schönsten. Naturnah und unverbaut fließt sie, aus Tsche- chien kommend, vom spektakulären Elbsandsteinge- birge vorbei am reizvollen Dresdener Elbtal, an den Meißener Weinbergen, am Weltkulturerbe Wörlitzer Gartenreich durch die intakte Natur der früheren inner- deutschen Grenze bis in meine Heimatstadt Hamburg, wo der wichtigste deutsche Hafen liegt. Von Hamburg aus sind es aber immer noch mehr als 100 Kilometer, bis die Elbe in die Nordsee fließt. Die Schönheit bringt es mit sich, dass die Elbe auch bei Touristen beliebt ist, ganz besonders bei Fahrradtou- risten. Der Elbe-Radweg ist seit vielen Jahren Deutsch- lands beliebtester Fernradweg. Wer ihn einmal befahren hat, weiß, dass die Elbe mit ihren weiten Landschaften etwas Besonderes in Deutschland ist, etwas Bewahrens- wertes, und um das Bewahren dieser Schöpfung, in die- sem Zusammenhang darf man das ja einmal sagen, geht es auch in unserem Antrag. Ich leite seit mittlerweile sieben Jahren die Arbeitsge- meinschaft Elbe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ei- nen Zusammenschluss der CDU-Abgeordneten der Elb- region, der aber oft Themen auch interfraktionell angeht. Unser Ziel ist es, das Zusammenwachsen der Elbregion zu fördern und verschiedene Fragen in Bezug auf Um- welt, Wirtschaft, Verkehr, Tourismus der Elbregion im Bundestag oder vor Ort zu diskutieren, aber auch, bun- despolitische Anliegen zur Elbe umzusetzen. Sich mit der Elbe politisch zu beschäftigen bedeutet auch, sich mit berechtigten kontroversen Meinungen auseinanderzusetzen. Da stehen Umweltschützer, Kir- chenvertreter und weite Teile der Öffentlichkeit und wollen den Fluss in seiner Einzigartigkeit bewahren. Teilweise wird dabei das Ideal eines Flusses gesehen, in das der Mensch nicht mehr eingreift. Auf der anderen Seite stehen Hafenbetreiber, Unternehmer und Binnen- schiffer und wünschen sich mehr Schiffsverkehr auf der Elbe. Sie fordern Unterhaltungsmaßnahmen oder sogar Ausbaumaßnahmen, sonst drohen Verkehrsverlagerun- gen auf den Lkw, der Wegzug von Industrie, der Verlust von Arbeitsplätzen. Kernpunkt der Debatte sind dabei die sogenannten Reststrecken. Das sind jene Bereiche der Elbe in der Re- gion Dömitz/Hitzacker sowie bei Coswig, die vor dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr mit Buhnen auf das glei- che Niveau der restlichen Elbe gebracht worden sind. In der Folge ist der Fluss hier breiter, fließt langsamer, es kommt zu Ablagerungen. Besonders massiv ist das Pro- blem an der Reststrecke Hitzacker. Durch die Situation an den Reststrecken ist die effiziente Befahrbarkeit der Elbe für Binnenschiffe nicht ausreichend planbar. In der Folge gehen Verkehre eher auf die Schiene und die Straße. Um dieser mangelnden Verlässlichkeit abzuhel- fen, wird an den Reststrecken gebaggert, was rechtlich eine Unterhaltung ist, der Gewässerökologie aber massiv schadet. Die Verlängerung der Buhnen auf das Niveau des übrigen Flusslaufs wäre rechtlich ein Ausbau und muss entsprechend mit Planfeststellungsbeschluss durch- g d d la k S g d g h e a G m d w d d fe d W d s e a s z fi re u A g li s In H d n g h W w s n s B G li te d d is d ti e s (C (D eführt werden. Dagegen gibt es jedoch erheblichen Wi- erstand. Jeder, der sich in den vergangenen Jahren näher mit er Elbe beschäftigt hat, kennt die schwierige Gemenge- ge und die manchmal fast ideologisch geführten Dis- ussionen. Die Politik ist dabei gelegentlich mehr der timme der Öffentlichkeit als einer rationalen Abwä- ung von Alternativen gefolgt. Nur so ist es zu erklären, ass die rot-grüne Bundesregierung nach dem vorletzten roßen Elbe-Hochwasser im Jahr 2002 sogar die Unter- altungsmaßnahmen an der Elbe gestoppt hat, obwohl ine Sanierung der Reststrecken keine Auswirkungen uf das Hochwasser gehabt hätte. Erst in der Zeit der roßen Koalition wurden diese Unterhaltungsmaßnah- en wieder aufgenommen. Unter der jetzigen Union-FDP-Regierung wurden iese Maßnahmen forciert. Parallel haben Bundesum- eltministerium und Bundesverkehrsministerium mit er Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes Elbe begonnen, essen Eckpunkte in diesem Jahr auf einer großen Kon- renz in Magdeburg vorgestellt wurden. Im Vorfeld fan- en Gespräche mit Umweltverbänden und Kirchen, mit irtschaftsverbänden und vor allem mit den Bundeslän- ern statt. Diese Eckpunkte bedürfen noch der Ausge- taltung und der Unterlegung durch Projekte. Leider gibt s darin zum Thema „Baumaßnahmen an der Elbe“ eine bweichende Meinung: Während alle Länder die Auffas- ung der Bundesregierung teilen, dass ein Ausbau allein ur verkehrlichen Verbesserung an der Elbe nicht statt- nden soll, lehnt die rot-grüne niedersächsische Landes- gierung jegliche Ausbaumaßnahmen an der Elbe ab nd behindert damit jeglichen ökologisch vernünftigen usbau. Bei der Erstellung des Elbe-Gesamtkonzeptes hat sich ezeigt, dass es an der Elbe, wie erwartet, unterschied- che Interessen gibt, dass aber auch die Möglichkeit be- teht, einen Konsens zu erzielen. Die unterschiedlichen teressen betreffen zum Beispiel das aktuelle Thema ochwasserschutz. Wir alle haben sehen müssen, dass as vermeintliche Jahrhunderthochwasser an der Elbe ach zehn Jahren teilweise noch übertroffen wurde. Jetzt eht es darum, dass den Menschen geholfen wird. Dazu at die Bundesregierung alles Menschenmögliche in die ege geleitet. Danach muss es darum gehen, den Hoch- asserschutz noch weiter zu optimieren. Hochwasser- chutz ist allerdings Ländersache, der Bund kann hier ur eine Koordinierungsfunktion wahrnehmen. Vor die- em Hintergrund fordern wir in unserem Antrag von der undesregierung, dass sie sich bei der Ausgestaltung des esamtkonzepts Elbe für länderübergreifend einheit- che Maßstäbe im Bereich Hochwasserschutz einsetzt. Konsens besteht mittlerweile auch mit den allermeis- n Vertretern der Umweltverbände und der Kirchen, ass wir die Elbe nicht sich selbst überlassen dürfen, ja, ass sogar Ausbaumaßnahmen nötig sind. Grund dafür t die Erkenntnis, dass wir für die ökologische Zukunft er Elbe dringend ein Sohlestabilisierungskonzept benö- gen. Die Elbe hat sich inzwischen so weit in ihr Bett ingetieft, dass ein kritisches Absinken des Grundwas- erspiegels droht. Damit drohen Altarme und Auwälder 32416 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) trockenzufallen. Gefährdet ist auch das UNESCO-Welt- erbe Wörlitzer Gartenreich. Diesen Aspekt haben wir in unseren Antrag aufge- nommen, indem wir die Einleitung eines Planfeststel- lungsverfahrens für das geplante Pilotprojekt des Elbe- abschnitts bei Klöden von der Bundesregierung fordern. Gleichzeitig fordern wir auch weitere Ausbaumaßnah- men, soweit diese erforderlich sind und sie einen ökolo- gischen Mehrwert bringen; auch hier soll ein Planfest- stellungsverfahren eingeleitet werden. Diese Forderung bezieht sich vor allem auf die Reststrecken Dömitz/ Hitzacker und Coswig. Wir ermöglichen der Bundesre- gierung mit unserem Antrag, diese Flaschenhälse end- lich anzugehen und nachhaltig zu sanieren. Vernünftige Argumente gegen die Sanierung der Reststrecken sind mir in den letzten sieben Jahren mei- nes Vorsitzes der Arbeitsgemeinschaft Elbe noch nicht untergekommen. Lassen Sie mich am Schluss meiner Rede auf die eventuellen Bedenken eingehen: Der Begriff Ausbau trifft das Problem eigentlich gar nicht. Es geht vielmehr darum, an den Reststrecken die Buhnen und Deckwerke in gleichem Abstand, gleicher Länge und Bauart zu errichten, wie es am übrigen Fluss- lauf bereits geschehen ist. Deshalb wäre Sanierung der bessere Begriff. Wie soll es unökologisch sein, die Sa- nierung, die an 95 Prozent des Flusslaufs bereits durch- geführt wurde, auch an den letzten 5 Prozent durchzu- führen? Ohne einen Planfeststellungsbeschluss darf unterhal- ten werden. Das bedeutet im Klartext, dass massiv ge- baggert wird. Baggern schadet der Flussökologie. Mit ei- ner Sanierung der Reststrecken werden 90 Prozent der Baggerarbeiten zukünftig überflüssig; das nützt der Um- welt und führt dazu, dass sich eine Sanierung auch öko- nomisch nach kurzer Zeit rentiert. Nur die Reststreckensanierung bietet die Planungssi- cherheit, die die Binnenschifffahrt benötigt, um effizient auf der Elbe zu fahren, um Ladung aus Asien über Ham- burg in größerem Umfang auf der Elbe weiterzutrans- portieren. Davon profitiert der Hamburger Hafen, davon profitieren die Häfen an der Elbe, aber eben auch die Wirtschaft, die sich verstärkt in Hafennähe ansiedelt. Der größte Profiteur sind aber die Menschen, die an den bereits jetzt vielbefahrenen Lkw-Strecken im Hambur- ger Hinterland wohnen und die von einer Verkehrsverla- gerung auf das Binnenschiff am spürbarsten profitieren. Um auf den Anfang meiner Rede zurückzukommen: Die Elbe ist etwas Besonderes. Sie wird auch in Zukunft frei fließen und weitgehend unverbaut. Sie wird die Menschen in ihren Bann ziehen. Wir wollen mit unserem Antrag die ökologische Dimension der Elbpolitik weiter stärken, ohne die Bedeutung, die die Elbe als Bundes- wasserstraße hat, zu mindern. Das ist uns mit unserem Antrag gut gelungen. Arnold Vaatz (CDU/CSU): Die Elbregion ökolo- gisch und wirtschaftlich weiterzuentwickeln, ist gerade vor dem Hintergrund des aktuellen, verheerenden Hoch- wassers an der Elbe von besonderer Bedeutung. Wir be- g d w U z d B K d g w E In d s d le N k tr g e G ti h d d re B re c a w e v ru d s b g S T s m z fü n a c is tu s m a s te (C (D rüßen daher umso mehr, dass unter der Federführung es Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent- icklung, BMVBS, sowie des Bundesministeriums für mwelt und Reaktorsicherheit, BMU, ein Gesamtkon- ept für die Elbe erarbeitet wird. Entscheidend dabei ist, ies in breitem Konsens gemeinsam mit den betroffenen undesländern und unter frühzeitiger Einbeziehung der irchen, der Umweltverbände, der Wirtschaftsverbände, en Industrie- und Handelskammern sowie Interessen- ruppen der Bürgerinnen und Bürgern zu tun. Bisher urde bei der Diskussion um den Schiffsverkehr auf der lbe häufig ein Gegensatz zwischen umweltpolitischen teressen auf der einen Seite und wirtschaftlichen For- erungen auf der anderen Seite thematisiert. Das Ge- amtkonzept Elbe kann diese vermeintlichen Gegensätze urch einen fairen, ökologisch und ökonomisch sinnvol- n Interessenausgleich aufheben. Die unterschiedlichen utzungsansprüche an die Elbe fließen in das Gesamt- onzept gleichberechtigt ein. Mit dem vorliegenden An- ag haben wir zudem die Bundesregierung aufgefordert, emeinsam mit den Bundesländern länderübergreifend inheitliche Maßstäbe für den Hochwasserschutz in das esamtkonzept Elbe einzubinden. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die wich- ge Kooperation mit unseren tschechischen Partnern ervorheben. Denn ohne die Hilfe Tschechiens durch essen Staustufen und Überschwemmungsflächen hätte as Hochwasser insbesondere für Sachsen noch verhee- ndere Folgen gehabt. Mit dem Gesamtkonzept Elbe von BMVBS und MU sollen alle erforderlichen Maßnahmen zur Auf- chterhaltung einer umweltverträglichen schifffahrtli- hen Nutzung ermöglicht werden. Hierauf möchte ich us verkehrlicher Sicht besonders eingehen. Wirtschaftlich ist die Anbindung über die Bundes- asserstraße Elbe einschließlich des Elbe-Seitenkanals in Standortvorteil für die Elbanrainer. Seit der Wieder- ereinigung sind erhebliche Mittel in die Modernisie- ng der Binnenhäfen an der Elbe investiert worden. In er Umgebung der Häfen haben sich Unternehmen ange- iedelt, die die Wasseranbindung als Standortvorteil, ins- esondere für den Güterverkehr von und zum Hambur- er Hafen, nutzen. Für den Hamburger Hafen als wichtigsten deutschen eehafen ist die Mittel- und Oberelbe eine Option als ransportweg für den Hinterlandverkehr auf Binnen- chiffen. Für die Elbestrecke Magdeburg–Hamburg steht it dem Elbe-Seitenkanal ein paralleler Schifffahrtsweg ur Verfügung, der vor allem für Massengutverkehre und r zweilagigen Containerverkehr geeignet ist. Contai- erverkehre brauchen aber für ihre Wirtschaftlichkeit uch einen dreilagigen Transport, der wegen der Brü- kendurchfahrtshöhen auf den Kanälen nicht möglich t. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Wachs- msraten im Containerumschlag im Hamburger Hafen pielt der Hinterlandverkehr auf der Elbe eine zuneh- end wichtige Rolle, da die Kapazitäten auf der Schiene nnähernd ausgeschöpft sind. Schließlich ist die Binnen- chifffahrt, wenn es entsprechende Verlademöglichkei- n gibt, nicht nur deutlich kostengünstiger als der Lkw Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32417 (A) ) )(B) und die Bahn, sondern auch der umweltfreundlichere Verkehrsträger. Für die Nutzung der Elbe als Bundeswasserstraße zwischen Dresden und Hamburg muss die Fahrrinnen- tiefe mindestens 1,60 Meter und die Fahrrinnenbreite 50 Meter betragen. Zurzeit kann dies noch nicht an min- destens 345 Tagen im Jahr gewährleistet werden. Zum einen liegt dies an den stark schwankenden und oft niedrigen Wasserständen der Elbe, die die im Contai- nerverkehr üblichen Linienverkehre nicht mit der erfor- derlichen Zuverlässigkeit sicherstellen können, und zum anderen liegt es an der ausbaubedürftigen Infrastruktur für den Binnenschiffsumschlag im Hamburger Hafen. Dies führt im Vergleich zum Seehafen Rotterdam zu ver- hältnismäßig hohen Umschlagskosten für die Binnen- schifffahrt. Weil keine Prognose der Fahrrinnentiefen einige Wochen im Voraus möglich ist, wird bei der Pla- nung von Logistikketten die Bundeswasserstraße Elbe nur eingeschränkt berücksichtigt. Die Schwachstellen bei den Fahrrinnentiefen an einigen kritischen Elbab- schnitten bei Niedrigwasser sind demnach maßgebend dafür, dass eine wirtschaftliche Schiffbarkeit der Elbe oft nicht gegeben ist. Zwei längere Problemstrecken an der Elbe sind aus- schlaggebend, um zu einer Verbesserung der Situation mit gleichermaßen ökologischem und verkehrlichem Mehrwert zu kommen: die Erosionsstrecke zwischen Mühlberg und der Saalemündung und die sogenannten Reststrecken zwischen Dömitz und Hitzacker. Weitreichende ökologische Folgen hat die Sohlen- erosion im Streckenabschnitt bei Klöden. Dort hat sie in den letzten 100 Jahren zu einer großen Eintiefung der Elbe geführt, wodurch den Hartholzlaubwäldern in den Elbauen das Schicksal droht, trockenzufallen. An den Reststrecken sind bei früheren Ausbaumaß- nahmen die Buhnen in der Elbe entweder kriegsbedingt nicht erbaut oder nicht erneuert worden, sodass dort die Fließgeschwindigkeit geringer wird und die Fahrrinne versandet. Derzeit werden die Fahrrinnentiefen durch ständige Baggerungen gewährleistet, was mit hohen Kosten für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und nachteiligen Folgen für die Umwelt verbunden ist. Ob- wohl die Sanierung der Reststrecken Dömitz/Hitzacker und im Bereich Wittenberg bis Torgau bereits im Bun- desverkehrswegeplan 1992 vorgesehen war, wurden die Arbeiten nach dem Hochwasser 2002 durch eine politi- sche Entscheidung der damaligen Bundesregierung ein- gestellt. Wir wollen deshalb insbesondere mit der Umsetzung eines Sohlenstabilisierungskonzeptes – für das wir mit unserer Initiative im Bereich Klöden ein Pilotprojekt und ein Planfeststellungsverfahren fordern – die Situation nachhaltig verbessern. Dadurch ist es möglich, das Ein- tiefen der Elbe zu stoppen und das Absinken des Grund- wasserspiegels in den wertvollen Auenlandschaften zu verhindern. Eine weitere Maßnahme, mit der wir die Zukunft der Elbe als Bundeswasserstraße und Wirtschaftsstandort si- c R s p la re fa d fü d re E s te p ö w g n le n s z d w K F H g S w K s ti g z ra d n e d s a h S A q u w u p z w (C (D hern wollen, betrifft die Sanierung der sogenannten eststrecken. Die Umsetzung soll mit einem Planfest- tellungsverfahren zu einer naturschutzverträglichen An- assung dieser Strecken an das übrige Niveau des Fluss- ufs erfolgen. Dadurch kann schädliches Baggern duziert und die Verlässlichkeit für die Binnenschiff- hrt gestärkt werden. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, alles afür zu tun, um bis zum Sommer 2013 die Eckpunkte r das Gesamtkonzept Elbe im Konsens mit den Bun- esländern und unter Beteiligung der Akteure und Inte- ssengruppen herzustellen. Auf dieser Basis soll bis nde 2014 gemeinsam mit den Bundesländern ein Ge- amtkonzept und Maßnahmenpaket für die Elbe erarbei- t werden. Dabei ist darauf hinzuwirken, dass alle ge- lanten Maßnahmen stets einen verkehrlichen und kologischen Mehrwert haben. Die Bewahrung des Naturzustandes der Elbe und die irtschaftliche Nutzung der Wasserwege sind keine Ge- ensätze. Sie müssen vielmehr durch kluge Politik mitei- ander verknüpft werden. Dies wollen wir unterstützen. Gustav Herzog (SPD): Am Abend werden die Fau- n fleißig! – Viel mehr fällt mir zu diesem Vorgang fast icht ein. Es ist schon ungeheuerlich, was Sie hier veran- talten. Vier Jahre hatten Sie Zeit, Ihre Position zur Elbe u finden und dann parlamentarisch aufzuarbeiten. Statt- essen haben Sie die vier Jahre verstreichen lassen und ollen jetzt in einer Nacht-und-Nebel-Aktion einen onflikt abräumen, der seit zehn Jahren entlang des lusses schwelt. Die Scheitelwelle des historischen ochwassers ist kaum abgeflossen, und noch während ebrochene Deiche notdürftig geflickt werden, kommen ie mit einem Antrag zur Elbe! Einen günstigeren Augenblick hätten Sie sich nun irklich nicht aussuchen können, liebe Kolleginnen und ollegen der Koalition. Ich beglückwünsche Sie zu die- em Weitblick und Ihrer Feinfühligkeit in dieser Situa- on. Gewiss, auch wir mussten unsere Konflikte im Um- ang mit der Elbe austragen, haben aber unsere Position ur Elbe geschärft und sehen die Elbe sowohl als Natur- um als auch als Verkehrsachse, auf die wir kaum wer- en verzichten können. Dazu haben wir schon 2012 ei- en Fraktionsbeschluss herbeigeführt und im Vorfeld auf iner gut besuchten öffentliche Flusskonferenz in Mag- eburg mit den Menschen vor Ort diskutiert. Warum haben Sie den Antrag auf die lange Bank ge- choben? Warum bringen Sie ihn kurz vor Toresschluss ls Zusatzpunkt zur sofortigen Abstimmung ein und ver- indern dadurch eine parlamentarische Beratung? Weil ie es still und heimlich durchschieben wollen. Ja keine ufmerksamkeit und ja keine Öffentlichkeit bei unbe- uemen Themen, genau das ist Ihre Politik. Nicht mit ns, meine Damen und Herren. Mindestens das Hoch- asser und seine Folgen müssen anständig ausgewertet nd interpretiert werden. Dann müssen wir einen trans- arenten Dialog führen und für unseren Kompromiss wischen den verschiedenen Interessen werben, bevor ir einen Beschluss des Bundestags herbeiführen. 32418 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Dabei sind unsere Ziele gar nicht so weit auseinander, und ich finde es ausgesprochen schade, dass wir in einer so wichtigen und derart umstrittenen Frage nicht mit ausreichend Zeit beraten können. Mehr Einigkeit hier im Hause würde dem Thema besser zu Gesicht stehen und einem Beschluss dadurch auch mehr Aussagekraft ge- ben. Doch das haben Sie nun wirklich vergeigt. Anders kann ich es nicht nennen. Die Elbe hat in der Tat Besse- res verdient! Warum brauchen wir den Schutz des Naturraums Elbe? Weil Fauna und Flora zu Lande und im Wasser einzigartig sind und diese Habitate zum Überleben brau- chen, wir Menschen Erholungsräume suchen und ein sanfter Tourismus den Prinzipien der Nachhaltigkeit ent- spricht. Warum brauchen wir die Elbe als Verkehrsweg? Weil Arbeitsplätze und Prosperität ganzer Wirtschafts- räume an der mittleren und oberen Elbe von Transporten auf dem Fluss abhängen, der Lkw für uns keine Alterna- tive darstellt, die Bahn Engpässe hat und das Binnen- schiff seine Stärken sowohl für den Massengut-, als auch Projektladungs- und Containertransport nutzen sollte. Wir wollen die Güter auf nachhaltige Verkehrsträger verlagern, und dafür brauchen wir die Elbe. Wir wollen die Verkehrsträger nicht gegeneinander ausspielen, doch wir wollen sie entlang ihrer Stärken optimieren, und da- her brauchen wir nicht nur die Optionen, sondern auch die Knotenpunkte, um kombinierte Verkehre möglich zu machen. Der Hamburger Hafen stellt hier eine zentrale Schlüsselposition dar. Hier wird intensiv daran gearbei- tet, dass das Binnenschiff die Rolle bekommt, die es ver- dient, und wir müssen dafür sorgen, dass die Güter dann auch abgefahren werden können. Wir müssen Scharne- beck ertüchtigen, den Elbe-Seitenkanal und die Elbe ih- ren Verhältnissen entsprechend verkehrsfähig machen. Ist das nun ein Widerspruch? Nein, denn wir glauben nicht, dass sich beides gegenseitig ausschließt. Vielmehr halten wir einen Konsens für möglich, der die wirt- schaftliche Nutzung des Flusses als Verkehrsträger er- möglicht und die ökologische Funktionsfähigkeit ver- bessert. Niemand will einen Ausbau oder einen zweiten Rhein, wie man mir einmal unterstellt hat; aber wir brau- chen die Elbe in einem Mindestzustand für verkehrliche Zwecke. Dieser darf weder unsere ökologischen Schutz- ziele für das Flusssystem noch den Hochwasserschutz der Länder konterkarieren. Wir wollen dem Fluss mehr Raum geben, damit er sich beim nächsten Hochwasser besser ausbreiten kann. Hier gibt es jedoch keine Interessenskollision mit der Binnenschifffahrt, ganz im Gegenteil. Wenn die Deiche zurückgelegt werden und der Fluss sich weiter entfalten kann, wird nicht nur das Hochwasser abgeschwächt, die Schiffe können dann auch länger fahren. Wir müssen uns genau anschauen, welche Maßnahmen welche Auswir- kungen haben, und ein Verschlechterungsverbot ist durchaus eine ganz löbliche Sache. Wir wollen zudem ein Verbesserungsgebot. Grundsätzlich sollen Eingriffe zur Verbesserung der Schiffbarkeit mit einem ökologischen Mehrwert verbun- den werden. Zugleich müssen wir den Fluss auch vor sich selbst schützen. Hochwasser dieser Art wirbeln das G v h c d w b tu v tu s d s s d Ä W b w g d A d g u te s ta c s k n h s w g d s z re v p g b S d d e h tr g tr re E d u u li (C (D leichgewicht des Flusses gehörig durcheinander und erschlimmern Missstände, die anthropogene Ursprünge aben. Die Sohlabsenkung im Bereich der Erosionsstre- ke wird sich durch die Last und die Geschwindigkeit es Hochwassers mutmaßlich beschleunigt haben. Umso ichtiger ist, dass wir Maßnahmen wie das Pilotprojekt ei Klöden auf die Ergebnisse der Hochwasserauswer- ng anpassen und dann schleunigst in Kraft setzen, be- or unser Weltkulturerbe darunter leidet, dass wir nichts n. All das, meine Damen und Herren von der Koalition, etzt voraus, dass wir Menschen haben, die sich vor Ort arum kümmern. Mit Ihren Mehrheiten haben Sie in die- er Legislatur eine beispiellose Odyssee über die Was- er- und Schifffahrtsverwaltung gebracht, die darin mün- en soll, dass unter anderem an der Elbe zwei von drei mtern und die Direktion Ost geschlossen werden. enn wir den von Ihnen beabsichtigten Personalabbau etreiben, dann frage ich Sie, wer beim nächsten Hoch- asser bereitstehen soll? Laut Aussagen der Bundesre- ierung waren bei diesem Hochwasser 2000 Mitarbeiter er WSV im Dauereinsatz, zufälligerweise genau die nzahl, die Sie abbauen wollen. Wer soll die Wehre be- ienen, die Pumpwerke und Sperrtore? Wer hält die Pe- elanlagen in Ordnung? Wer unterstützt Bundeswehr nd Hilfsdienste von der Wasserseite aus, setzt die Schu- n zur Sprengung auf Grund, um gebrochene Deiche zu chützen, und wer holt verkeilte Baumstämme, Glascon- iner oder Gartenhäuser aus dem Wasser, damit Brü- ken und Anlegestellen nicht dem Druck des sich auf- tauenden Wassers nachgeben müssen? Und wer ümmert sich um die Aufräumarbeiten in den Fahrrin- en und Uferzonen, wenn Sie hier alle Ämter abgebaut aben? Darauf geben Sie keine Antwort! Am 3. Juni war ich in Dresden und konnte mich per- önlich davon überzeugen, welche Arbeit dort geleistet urde. Neben den Einsätzen am Fluss musste das WSA eräumt und alles vor dem Hochwasser gesichert wer- en, weil alles von funktionierenden Meldeketten und oliden Informationen abhängt. Ich darf aus einer E-Mail itieren, die mich einige Tage später von der Elbe er- ichte: „… Am nächsten Tag gegen Mittag wurden wir on der Elbe geflutet und waren damit telefonisch und er Internet nicht mehr erreichbar. Es ist uns trotzdem elungen, bei diesem Extremhochwasser unsere Aufga- en ordentlich zu erfüllen. Wir haben unsere Anlagen, chiffe und Gebäude gesichert und vor größeren Schä- en bewahrt. Vor allem haben wir aber dafür gesorgt, ass unsere wichtigen Pegelanlagen trotz Schäden an inzelnen Pegeln und der Datenübertragung durchge- end funktionierten. Unsere Kollegen haben vor Ort otz widrigster Umstände (abenteuerlichste Zuwegun- en und extreme Wasserstände vor Ort) die Anlagen be- eut und repariert. Weiterhin konnten wir im Amtsbe- ich mit unserem Fachwissen die regionalen insatzkräfte mit Rat und Tat unterstützen, ob das nun ie Deichverteidigung, die Information über Abfluss- nd Wasserstandsentwicklungen oder die Mitwirkung nd Koordinierung von speziellen Einsätzen war. Dies ef alles unspektakulär und unauffällig ab und zeigt da- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32419 (A) ) )(B) mit die hohe Professionalität aller Kolleginnen und Kol- legen …“ Meine Damen und Herren der Koalition, liebe Kolle- gin Wilms, auch Sie von den Grünen haben diesem gan- zen Unfug zugestimmt. Ich frage Sie: Wer soll all dies tun, wenn Sie diese „Reform“ abgeschlossen haben, die diesen Namen nicht verdient? Fangen Sie dann an, von Bonn aus private Unternehmen zu dirigieren, denen Sie die Aufgaben übertragen haben? Das Unternehmen möchte ich sehen, das hierfür Verantwortung übernimmt und tatsächlich mit Sachverstand und vollem Einsatz vor Ort ist. Und die Kosten will ich sehen, die das verlangt, ohne dass es funktionieren würde. Oh nein, liebe Kolle- ginnen und Kollegen, auch wenn Sie uns eine ganze Le- gislatur mit diesem Unsinn auf Trab gehalten haben: Es hat mit einer falschen Motivation begonnen und ist über die Zeit nicht besser geworden. Daher werden wir in der kommenden Legislatur das Heft des Handelns in die Hand nehmen und die WSV in einem transparenten Ver- fahren und im Einklang mit den Mitarbeitern so aufstel- len, dass sie sich handlungsfähig und zukunftsfest in der Fläche um unsere Wasserstraßen kümmern kann. Torsten Staffeldt (FDP): Dieser Tage erreichen mich viele Nachrichten und Briefe, in denen für die gute Zusammenarbeit in den letzten vier Jahren gedankt wird. Auch ich möchte mich an dieser Stelle bedanken: für manches offene Wort, für konstruktive Diskussionen, für Tröstendes und Menschliches und vor allem für all das, was wir in der christlich-liberalen Koalition im Bereich Schifffahrt – sei es die See- oder die Binnenschifffahrt – für die Bundesrepublik erreicht haben. Denn dies ist die ureigenste und wichtigste Pflicht des Abgeordneten: den Interessen unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger zu dienen. Das Urteil darüber, ob und wie ich meinen Teil dazu getan habe, überlasse ich gerne anderen. Ich stehe an diesem letzten Sitzungs- tag der Legislaturperiode in Demut vor diesem Hohen Hause – und zugleich mit einem zuversichtlichen Blick nach vorn. Der Politik und den Politikern wird nur allzu oft vor- geworfen, sie hätten wenig Substanz. Dass diese Vor- würfe unberechtigt sind, zeigt zum einen der detaillierte, zukunftsweisende Antrag für die Elbregion, den wir heute beraten. Zum anderen können wir mit Fug und Recht sagen: Die zurückliegenden vier Jahre waren vier gute Jahre. Für Deutschland. Für das Maritime Bündnis und die Schifffahrt. Für die Menschen in unserem Land. Denken Sie nur an den Nordostseekanal oder die Schleuse Brunsbüttel. So sollten wir es weiter angehen. Dass wir nur gemeinsam etwas erreichen können, haben die verheerenden Überschwemmungen der letzten Wochen verdeutlicht. Als Bremer weiß ich: Wer die Kraft des Wassers unterschätzt, verliert. Oft sind es Ein- griffe von Menschenhand, die zu solchen Katastrophen führen, wenn nicht – wie wir das in der christlich-libera- len Koalition tun – für die Instandhaltung der Wasser- wege Sorge getragen wird. im u n li E W u w s d n ri m s s H u a H p s z H z C n w G U B F H s h s a B S S g B h ti li n k e (C (D Gleichzeitig bewegt sich Schiffsverkehr immer auch Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit nd Umweltschutz. Um Eindeichungen kommt man icht umhin, will man unsere Wasserstraßen wirtschaft- ch leistungs- und wettbewerbsfähig erhalten. Für die lbregion setzen wir uns mit Kirchen, Umwelt- und irtschaftsverbänden, Industrie- und Handelskammern nd Bürgergruppen ein für ein Gesamtkonzept, das den iderstreitenden Interessen im breiten Spektrum zwi- chen Ökologie und Ökonomie Rechnung trägt. Mit den Nebenflüssen Havel und Spree ist die Elbe er wichtigste Flusslauf im ostdeutschen Wasserstraßen- etz, einer der bedeutendsten Flüsse Deutschlands, tou- stisch, kulturell, ökologisch und wirtschaftlich. Auf ehr als 400 Flusskilometern ist sie als ältestes deut- ches UNESCO-Biosphärenreservat eine Modellland- chaft für nachhaltige Entwicklung. Für den Hamburger afen als wichtigstem deutschen Seehafen sind Mittel- nd Oberelbe Transportwege für den Hinterlandverkehr uf Binnenschiffen. Derzeit werden gut ein Drittel der in amburg umgeschlagenen Güter in die Elbregion trans- ortiert. Da die Kapazitäten auf der Schiene annähernd ausge- chöpft sind sowie vor dem Hintergrund der prognosti- ierten Wachstumsraten beim Containerumschlag im amburger Hafen werden Elbe und Elbe-Seitenkanal unehmend eine wichtige Rolle für Massengut- und ontainerverkehre spielen müssen. Dass man für den Containerverkehr die Elbe und icht Straße und Schiene nutzt, hat ökologische Vorteile: eniger Emissionen, weniger Lärm. Auch aus diesem rund ist Binnenschifffahrt ein zentrales Thema beim mweltschutz. Baggern oder Buhnen? Da kennt sich nicht jeder aus. uhnen – das sind durchbrochene, dammartige Bauten. ast jeder kennt die aufrecht aneinandergereihten olzstämme vom Strandspaziergang, die dem Küsten- chutz dienen. In der Binnenschifffahrt sind sie ebenso ilfreich. Für jeden, der am Wasser lebt, ist klar: Dem Umwelt- chutz ist mehr gedient, wenn die Uferstreifen nicht lljährlich ausgebaggert werden. Denn so zerstört man iotope. Richtig ist, den Strom durch Buhnen zu lenken. o bleibt auch der Erhaltungsaufwand gering. Um die weitere Diskussion zu befördern und im ommer 2013 Eckpunkte für das Gesamtkonzept vorle- en und dieses fertigstellen zu können, werden wir einen eirat aller beteiligten Akteure unter Vorsitz eines unab- ängigen Experten einsetzen. Vorbild ist der bereits exis- erende Runde Tisch. Wer jetzt noch an der Substanz der Arbeit der christ- ch-liberalen Koalition zweifelt, dem kann man wohl icht mehr helfen. Mir bleibt noch eines zu sagen: Ich wünsche uns allen einen spannenden Wahl- ampfsommer mit heißen Debatten, dazu hoffentlich ine nahegelegene Fluss- oder Meereslandschaft, an der 32420 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) sich rauchende Köpfe und erhitzte Gemüter gegebenen- falls Kühlung verschaffen können. Roland Claus (DIE LINKE): Die Fraktion Die Linke freut sich, dass die Regierungskoalition diesen Vorstoß unternimmt. Es liegt in diesem Antrag ja doch so etwas wie die Einsicht, dass dogmatisierter Föderalismus an den lebensweltlichen Zusammenhängen scheitern muss. Natürlich braucht es ein länderübergreifendes Gesamt- konzept für die Elbregion. Und es braucht dann auch Gremien, die dieses Gesamtkonzept umzusetzen in der Lage sind. Und diese, selbstverständlich, müssen inter- national gestaltet sein, denn die Elbe beginnt ihren Lauf bekanntlich in Tschechien, und zur Elbregion gehören alle Nebenflüsse mit ihrem jeweiligen Einzugsgebiet, also auch – um nur die größten zu nennen – die Moldau, die Mulde, die Saale und die Havel. Leider erfasst der Antrag nicht diese Gesamtdimen- sion, und das ist für uns einer der Gründe dafür, dass wir dem Antrag nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten. Ein weiterer Grund besteht darin, dass der An- trag einfach nicht aktuell ist. Zwar ist das Hochwasser von 2013 durchaus erwähnt. Aber an welcher Stelle? Ganz am Ende des Antrags. Hochwasserschutz taucht dort auf als ein Punkt unter vielen anderen. In seinen Kernpunkten behandelt der Antrag die Elbe so, wie sie im Mai 2013 existiert hat. Die Dramatik des Hochwas- sers der ersten Junihälfte 2013 bleibt ausgespart. Aber da gab es Pegelstände, wie sie noch nie gemessen worden sind, und mit dem Dammbruch bei Fischbeck in Sach- sen-Anhalt ist eine Katastrophe geschehen, deren Folgen auch jetzt noch nicht vollständig überschaubar sind. Die Heftigkeit und die enorme Längenausdehnung des Flut- scheitels auf 30 bis 40 Kilometer hatten ihre Ursache im Aufeinandertreffen der Flutscheitel von Elbe und Saale. Was für ein Ereignis braucht es denn noch, um deutlich zu machen, dass ein Konzept für die Elbregion selbstver- ständlich eines für die Saaleregion einschließen muss? Und wie dicht müssen denn die fälschlich „Jahrhundert- hochwasser“ genannten Ereignisse nach 2002, 2006, 2011 und 2013 noch aufeinanderfolgen, bis ins Bewusst- sein dringt, dass Hochwasserschutz nicht als irgendein Teilproblem in einem Gesamtkonzept für eine Flussre- gion behandelt werden darf, sondern dass er den Kern des Ganzen zu bilden hat? Aber dann freilich nicht nur als eng geführtes Deich- bau- oder Spundwanderrichtungsproblem, sondern als Grundfrage des Umgangs mit den Flüssen überhaupt. Es ist doch widersinnig, zuerst über diese und jene betriebs- wirtschaftlich mehr oder weniger effiziente Nutzung ei- nes Flusses nachzudenken und erst danach die Frage nach dem Hochwasserschutz zu stellen, und zwar wider- sinnig auch unter ernsthaftem – sprich: volkswirtschaft- lichem – ökonomischem Blickwinkel. Wie viel Gewinn müsste denn eine herkömmlich als effizient gepriesene Flussschifffahrt erwirtschaften, damit sie die vielen Mil- liarden, die bei einem „Weiter so!“ im Flussmanagement künftig alle paar Jahre für die Überwindung der Überflu- tungsschäden erbracht werden müssen, auszugleichen vermag? Müssen solche Feststellungen über die Kosten- vorteile der Binnenschifffahrt gegenüber Lkw und Bahn, w P n d w k d li s T P g e 9 N ih T w S F F n D L b n d g c p d g k R d B s s S n n T w z s d d b F G ö D te g (C (D ie sie im Antrag enthalten sind, nicht einer erneuten rüfung unterzogen werden, und zwar unter Einrech- ung der Milliarden, die uns der bisherige Umgang mit en Flüssen kostet? Und muss damit nicht immer auch ieder die Frage gestellt werden, wie viel von all diesem ontinuierlichen Wachstum des Transportvolumens, mit em der Antrag ganz selbstverständlich arbeitet, tatsäch- ch notwendig ist? Ist es nicht hohe Zeit, auch unter die- em Aspekt der tatsächlichen Kosten nicht nur der ransporte selbst, sondern eben auch der Erhaltung und flege und Bewahrung der Transportwege neu über re- ionale Wirtschaftskreisläufe nachzudenken? Die Linke hat im März 2012 einen eigenen Antrag für in umfassendes Elbkonzept vorgelegt (Drucksache 17/ 160), in dem klar gesagt ist: „Die unterschiedlichen utzungsansprüche an die Elbe, ihre Nebenflüsse und r Einzugsgebiet wie Hochwasserschutz, Schifffahrt, ourismus, Natur- und Umweltschutz, Land- und Forst- irtschaft, Fischerei, Energiegewinnung, Industrie und iedlung müssen auf der Basis einer naturnahen lussentwicklung berücksichtigt werden.“ Die naturnahe lussentwicklung als Basis von allem, denn ein naturfer- es Flussmanagement führt zur Zerstörung von allem. ie rot-rote Landesregierung in Brandenburg, in der die inke unter anderem das Umweltministerium führt, hat eim Elbe-Hochwasser 2013 mit der Flutung der für ge- au diesen Fall vorgehaltenen Havelpolder ein Beispiel afür geschaffen, was in den nächsten Jahren vor allem etan werden muss: Es müssen große Überflutungsflä- hen angelegt werden. Dies kann – wie bei den Havel- oldern – hinter dem Deich geschehen. Dann erfolgt die en Fluss entlastende Flutung mittels Schleusen. Oder es eschieht – auch dafür hat Brandenburg am „Bösen Ort“ urz vor Hitzacker ein Beispiel geschaffen – durch die ückverlegung von Deichen. Damit so etwas Wirklichkeit werden kann, braucht es as Zusammenwirken aller Beteiligten. Bäuerinnen und auern, Anwohnerinnen und Anwohner, am Fluss ange- iedelte Unternehmen, die Binnenschifffahrt, der Natur- chutz, die Forstwirtschaft, sie alle müssen an einem trang ziehen, und der Fluss macht an Ländergrenzen icht halt und das Wasser nach einem Deichbruch auch icht. Die Brandenburger Landesregierung fordert dieser age erneut eine nationale Hochwasserkonferenz. 2010 ar ein ähnlicher Vorschlag von der Bundesregierung urückgewiesen worden. Es ist jetzt höchste Zeit für eine olche Konferenz. Von ihr könnten dann auch entschei- ende Impulse für ein tatsächlich in die Zukunft weisen- es Gesamtkonzept für die Elbregion ausgehen. Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In uchstäblich letzter Minute legen uns CDU/CSU und DP einen Antrag vor, der uns ein zukunftsweisendes esamtkonzept für die Elbregion in Aussicht stellt, eine kologische und ökonomische Weiterentwicklung. ominiert wird dieser Antrag von den Aspekten des Gü- rverkehrs elbaufwärts von Hamburg und Überlegun- en zur Schiffbarkeit der mittleren Elbe. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32421 (A) ) )(B) Bei hohem Wasserstand gibt es Probleme für die Durchfahrt unter Brücken, bei niedrigem Wasserstand ist die Schiffbarkeit, vor allem mit Containern, nicht durch- gängig möglich. Das müssen Sie doch wissen – seit min- destens zwanzig Jahren! Wie können Sie dann in Ihrem Antrag schreiben, dass – ich zitiere – „Schwachstellen bei den Fahrrinnentiefen an einigen kritischen Elb- abschnitten bei Niedrigwasser“ dafür verantwortlich seien, dass es meist keine wirtschaftliche Schiffbarkeit der Elbe gebe? Die von Ihnen in Ihrem eigenen Antrag verwendeten Zahlen machen doch die Situation deutlich: Oberhalb von Geesthacht werden 75 Prozent von 1 Million Ton- nen über den Elbe-Seitenkanal transportiert und 25 Pro- zent über die Elbe. Wozu denn weiter in die Wasser- straße Elbe investieren, wenn der Güterverkehr wegen Hochwassers, Niedrigwassers oder Eisgangs immer wie- der unterbrochen werden muss und weder Verlässlich- keit noch Rentabilität herstellbar ist? Erneuern Sie das Schiffshebewerk Scharnebeck und ertüchtigen Sie den Elbe-Seitenkanal, dann sind Zielset- zungen entbehrlich, an der mittleren Elbe eine Fahr- rinnentiefe von 1,60 Metern an durchschnittlich 345 Ta- gen im Jahr sicherstellen zu wollen. Das läuft doch auf regelmäßiges Ausbaggern zur Schwachstellenbeseiti- gung und auf teilweisen Ausbau hinaus. Sie wollen den Hochwasserschutz in ein Gesamtkon- zept Elbe einbeziehen. Ich sage Ihnen, nicht der Hoch- wasserschutz muss in ein vermeintlich höherrangiges Gesamtkonzept Elbe mit einbezogen werden, sondern wir brauchen ein flussbezogenes Hochwasserschutzkon- zept, an dem alle Anrainer-Bundesländer und wie bei der Elbe auch Oberlieger wie die Tschechische Republik be- teiligt sind. Sie dokumentieren mit diesem Antrag, dass Sie noch nicht wirklich verstanden haben, welches die Ursachen für die verheerenden und folgenschweren Deichbrüche und Überflutungen in Sachsen-Anhalt waren. Mehr Wasser fließt schneller elbabwärts – der Hochwasser- scheitel war diesmal 40 Kilometer lang – und bricht dort über die Deiche, wo sie niedriger und nicht auf dem Niveau von zum Beispiel Dresden sind. Gäbe es auch im oberen Bereich Polder und Überflutungsflächen, dann würde der Hochwasserscheitel abgesenkt und die Über- flutungsgefahr für die Unterlieger würde gemindert. Es steht doch in völligem Widerspruch zu diesen Er- kenntnissen, dass Sie eine durchgängige oder teilweise Vertiefung der mittleren Elbe ins Auge fassen, um die Bedingungen für den Containerverkehr zu verbessern. Sie sprechen in Ihrem Antrag in einem Atemzug von ökologischem und verkehrlichem Nutzen, den Sie errei- chen wollen, aber Sie müssen doch auch erkennen, dass ökologischer Vorteil und stärkere verkehrliche Nutzung an der Elbe nicht immer vereinbar sind, sondern im Widerspruch stehen, wenn man die Flusslandschaft Elbe als Naturjuwel erhalten will. Sie sprechen im Antrag viel von der Elbe als Trans- portweg und befassen sich mit der Wirtschaftlichkeit des Güterverkehrs. Aber der wirklich zukunftsfähige Wirt- s N h g lu w ti fü d v re A w le te A 2 fü T C re ü d d d h s k je v s v g d fü S D A g m m d s b V te (C (D chaftsfaktor der Region ist die touristische Nutzung der atur- und Kulturpotenziale im Elbe-Raum. Schon jetzt at der Tourismus in der Region zahlreiche Arbeitsplätze eschaffen, und noch immer gibt es ein großes Entwick- ngspotenzial. Im Mittelpunkt der zukünftigen Ent- icklung der Elbe-Region muss der Erhalt der einzigar- gen Flusslandschaft mit all seinen positiven Funktionen r Natur und Mensch stehen. Das ist zukunftsfähig, und die Politik sollte sich in iesem Zusammenhang auf ein gemeinsames Vorgehen erständigen, um das Potenzial zu nutzen. Wir haben die Bestandteile dieses Konzepts in unse- m Antrag 2011 vorgestellt. Sie haben abgelehnt. Ihren ntrag, dem man ansieht, dass er in der letzten Sitzungs- oche Hals über Kopf zusammengezimmert worden ist, hnen wir ab, und wir hoffen darauf, dass wir ab Sep- mber eine bessere Elbe-Politik gestalten können. nlage 35 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sozialverträgliche und anwohnerfreundliche Schienenhinter- landanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung gewährleisten (Zusatztagesordnungspunkt 17) Ingo Gädechens (CDU/CSU): Am 3. September 008 unterschrieben der damalige Bundesminister r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang iefensee, SPD, und seine dänische Amtskollegin arina Christensen den Vertrag zwischen der Bundes- publik Deutschland und dem Königreich Dänemark ber eine Feste Fehmarnbeltquerung. In diesem hat sich ie Bundesregierung zum Ausbau der Hinterlandanbin- ung auf deutscher Seite verpflichtet. Dieser Vertrag und die darin festgehaltene Absicht, ie Hinterlandanbindung für die Querung zu ertüchtigen, at zu intensiven und auch emotional geführten Diskus- ionen bei den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahl- reises gesorgt. Nun ist es wie bei jedem Verkehrspro- kt, dass mögliche Veränderungen bei den Menschen or Ort zunächst für Skepsis, Ängste und Befürchtungen orgen. Aber – und dies ist mir wichtig – eine Vielzahl on Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Ver- angene Verkehrsprojekte haben uns deutlich gezeigt, ass es besser ist, frühzeitig auf diese zu reagieren. Das Projekt Feste Fehmarnbeltquerung ist nicht nur r Ostholstein und Nordstormarn, sondern für ganz chleswig-Holstein, Deutschland und Europa wichtig. er hier vorliegende Antrag nimmt klar dazu Stellung. uf der anderen Seite stehen viele berechtigte Forderun- en der Anwohner, die ebenfalls ernstgenommen werden üssen. Die Menschen in Ostholstein leben vom Touris- us. Der Ausbau im bestehenden Gleisbett und durch ie Ostseebäder hätte gravierende Folgen für die Men- chen und die bestehende Infrastruktur. Auch abseits der ekannten Bäderorte wirft das zu erwartende steigende erkehrsaufkommen Risiken auf, die beim Bau der Hin- rlandanbindung beachtet werden müssen. 32422 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Vor diesem Hintergrund ist der Antrag zu verstehen, der ein starkes Signal aus der Mitte des Parlamentes sen- den wird: Wir werden die Bürgerinnen und Bürger aus Ostholstein mit ihren Sorgen nicht alleinlassen. In dem Antrag wird die Bundesregierung daher aufgefordert, eine sozialverträgliche und anwohnerfreundliche Schie- nenhinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung zu gewährleisten. Für die Akzeptanz der Fehmarnbeltquerung und der Schienenhinterlandanbindung ist es von zentraler Be- deutung, möglichst viele unterschiedliche Interessen bei der Planung zu berücksichtigen. Dazu gehört der berech- tigte Wunsch nach Lärmschutz, aber auch die Anerken- nung der großen Bedeutung der Tourismusregion Ost- holstein. Eines der größten Defizite bei der Planung neuer Ver- kehrsprojekte liegt in der häufig mangelhaften und viel- fach unverständlichen Kommunikation, in der sich Pro- jektverantwortliche in Fachtermini flüchten, welche die Bürger nicht mehr verstehen. Insofern begrüße ich, dass der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, Herr Dr. Rüdiger Grube, vor kurzem die Region besucht hat, um sich ein reales Bild vor Ort zu machen. Dabei waren einmal mehr der Dialog und das Erkennen der Problem- lagen besonders wichtig in den Städten und Gemeinden. Er folgt damit dem guten Beispiel, das zwei Jahre zuvor schon Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer ab- gegeben hat, als er meinen Wahlkreis besuchte und sich für Gespräche mit Bürgermeistern und Bürgern viel Zeit nahm. An dieser Stelle möchte ich den Vertretern der Deut- schen Bahn, des Bundesverkehrsministeriums wie auch der Landesplanungsbehörden für die in der Vergangen- heit stets vorhandene Dialogbereitschaft danken. Auch in der Region wurden die Hausaufgaben ge- macht. Es wurde viel unternommen, um berechtigte Sor- gen aufzunehmen und an entsprechende Stellen weiter- zuleiten. So hat der Kreis Ostholstein auf Antrag der CDU eine Betroffenheitsanalyse auf den Weg gebracht, um Gefahren, Wege und Perspektiven, die in diesem Verkehrsprojekt liegen, aufzuzeigen. Auch das noch von der CDU-geführten Landesregierung eingeleitete Raum- ordnungsverfahren zeigt deutlich: Der Wille, die Bürger an dem Projekt zu beteiligen und anzuhören, war von Anbeginn da. Beispielhaft für diese Kommunikation mit den Bürgern steht auch das ebenfalls von der CDU initi- ierte Dialogforum zur Festen Fehmarnbeltquerung. Wichtig ist, die Kritik und Betroffenheiten aus der Region auch in konkretes Handeln umzusetzen. Die zuletzt gemachten Ankündigungen vom Chef der Deutschen Bahn, die sogenannte 2+1-Trassenvariante nachträglich in das laufende Raumordnungsverfahren aufzunehmen, dürfen uns zuversichtlich stimmen – ebenso wie die bereits vergangenes Jahr getätigte Aus- sage des Bundesverkehrsministers, eine Lösung für die bereits überlastete Sundbrücke finden zu wollen. Unser Antrag setzt hier an und fordert die Bundesre- gierung auf, die bisherigen Bemühungen weiter fortzu- setzen: b s d d D B a te te W e fo s fa a s w g q e k n re s n re G d 1 R A ü A d g S D d w m n tr n D d z w D G W B (C (D Die Menschen in der Region brauchen eine akzepta- le Trassenvariante, die sie vor unnötigen Belastungen chützt. Die Schienenhinterlandanbindung sollte daher en aktuellsten Lärmschutzanforderungen entsprechen, ie sich nach Wegfall des Schienenbonus ergeben. enkbar sind hier auch Modellprojekte der Deutschen ahn zur Reduzierung von Schienenverkehrslärm, die uf dieser Strecke verstärkt zum Einsatz kommen könn- n. Da die bestehende Sundbrücke bereits heute überlas- t und aufgrund von Sturm und Starkwinden oftmals für ohnwagengespanne und leere Lkws gesperrt ist, ist ine Erweiterung der bisherigen Kapazität dringend er- rderlich. Da die Brücke seit 1999 unter Denkmal- chutz steht, ist ein Aus- oder Umbau schwierig. Die Er- hrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine ufgrund von widrigen Wetterverhältnissen häufig ge- perrte Brücke keine Zukunftsoption ist. Daher ist es ichtig, zu prüfen, ob eine Tunnelvariante in Betracht ezogen werden könnte. Ich würde mir wünschen, dass die Feste Fehmarnbelt- uerung und die dazugehörige Hinterlandanbindung in in paar Jahren als ein Modell für ein gelungenes Ver- ehrsprojekt steht. Diese neue Verkehrsader wird allen ützen, wenn wir jetzt darangehen, Risiken zu minimie- n und Chancen zu generieren. Daher möchte ich Sie bitten, unseren Antrag zu unter- tützen. Gero Storjohann (CDU/CSU): „Wir dürfen uns icht nur von Kosten und Zeitplan leiten lassen. Wir wä- n falsch beraten, wenn wir Erfahrungen aus anderen roßprojekten ignorierten.“ Diese Botschaft verkündete er Chef der Deutschen Bahn, Rüdiger Grube, am 2. Juni 2013 vor betroffenen Bürgermeistern aus der egion Ostholstein in Bezug auf die Ausgestaltung des usbaus der Hinterlandanbindung zur festen Querung ber den Fehmarnbelt. Er führte weiter aus, dass es beim usbau der Hinterlandanbindung Ziel sein muss, die für ie Bevölkerung bestmögliche Lösung zu finden und ab bekannt, dass die Bahn einer 2+1-Lösung bei der chienenhinterlandanbindung nicht mehr im Weg steht. ie 2+1-Trasse wurde schon seit längerer Zeit von Bun- esverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer favorisiert. Sie ürde die Küstenorte Ostholsteins entlasten. Ich freue ich über diese Entwicklung. Dazu hat die Bahn den Weg frei gemacht. Die soge- annte 2+1-Variante wurde in Schleswig-Holstein nach- äglich in das laufende Raumordnungsverfahren aufge- ommen, das zum 31. Juli 2013 abgeschlossen sein soll. iese Lösung sieht vor, die bestehende Bahntrasse in en Küstenorten künftig für den Regionalverkehr zu nut- en. Dieser Ansatz sieht weiter vor, eine zweite Trasse eiter landeinwärts nahe der Autobahn 1 zu bauen. iese soll auf zwei schnellen Gleisen von Personen- und üterzügen genutzt werden. Die Bahn kam damit den ünschen der Menschen vor Ort nach. Nun liegt es am und, diesen Kurs zu unterstützen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32423 (A) ) )(B) Die Bundesrepublik Deutschland hat sich vertraglich zum Ausbau der Hinterlandanbindung verpflichtet. Un- ser Antrag zielt darauf ab, das hohe Potenzial der Festen Fehmarnbeltquerung und der dazugehörigen Schienen- hinterlandanbindung als Teil des transeuropäischen Schienenverkehrsnetzes der Europäischen Union anzu- erkennen, da mit der Querung über den Belt in Europa eine feste Direktverbindung zwischen Skandinavien und Kontinentaleuropa entsteht. Europa wird dadurch räum- lich und kulturell weiter zusammenwachsen. Unser Antrag zielt aber auch darauf ab, die große Be- deutung des Tourismussektors in der Region Ostholstein anzuerkennen. In der betroffenen Region ist es in den zurückliegenden Jahren zu erheblicher Unruhe gekom- men, weil die Ostseebäder um ihre Attraktivität fürchte- ten, sollte der Schienenverkehr über die bestehende Trasse laufen. Ich begrüße daher die Entscheidung der Deutschen Bahn, eine 2+1-Lösung zu ermöglichen, aus- drücklich. Die Sorgen der Anwohner nehmen wir dabei ernst. Die Küstenorte können erleichtert sein, wenn die 2+1- Trasse kommt. Anwohner im Landesinneren jedoch ha- ben nun Sorge vor mehr Verkehrslärm. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sich bei den weiteren Pla- nungen der Gestaltung der Schienenhinterlandanbindung für akzeptable Formen sowohl bei der Trassenführung als auch beim Lärmschutz einzusetzen. Ziel muss eine sozial- und raumverträgliche Hinterlandanbindung sein. Der Ausbau der Schienenhinterlandanbindung muss den aktuellen Lärmschutzanforderungen entsprechen. Ferner soll der Wegfall des Schienenbonus nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auch auf den Bau der Hinterlandanbindung volle Anwendung finden. Dabei ist auch zu prüfen, ob sich die nun entstehende Trasse als Modellprojekt eignet, um weitere technische Innovatio- nen zur Reduzierung von Lärm auf der Schiene voranzu- treiben. Der Ausbau der Hinterlandanbindung wirft auch die Frage auf, wie es mit der bestehenden Brücke über den Fehmarnsund zukünftig weitergehen wird. Sie feierte jüngst ihr 50-jähriges Bestehen und wird voraussichtlich eines Tages nicht mehr die erforderliche Belastung tra- gen können. Die Fehmarnsundbrücke steht seit 1999 un- ter Denkmalschutz und hat sich zu einem Wahrzeichen für die Insel Fehmarn entwickelt. Sie wird daher nicht abgerissen und einfach neu gebaut werden können. Un- ser Antrag fordert die Bundesregierung daher auf, zu prüfen, wie eine weitere Querung über den Fehmarnsund eines Tages konkret zu gestalten ist. Soll die bestehende Brücke durch eine neue Brücke ergänzt werden, oder kann ein reibungsloser Verkehr besser mit einem Tunnel gewährleistet werden? Schließlich ist die Fehmarnsund- brücke bei starkem Wind für leere Lastkraftwagen und Wohnwagen gesperrt. Ich bin davon überzeugt, dass die feste Querung über den Fehmarnbelt die gesamte Region Norddeutschland und Skandinavien voranbringen wird. Ich verbinde da- mit auch die Hoffnung, dass die angrenzenden Regionen im Bereich der Hinterlandanbindung von dieser Ent- wicklung profitieren. b s W p n F ti b n a s s a ri d k n je E k C v tr z u w g d te v h d g h e n ru d K d w s S c w S S k d d d B h g fi d ü (C (D Bettina Hagedorn (SPD): Weit nach Mitternacht am uchstäblich letzten regulären Debattentag des Deut- chen Bundestages sollen wir auf ausdrücklichen unsch der Regierungsparteien einen Antrag mit dem ositiv klingenden Titel „Sozialverträgliche und anwoh- erfreundliche Schienenhinterlandanbindung zur Festen ehmarnbeltquerung gewährleisten“ leider nicht disku- eren, sondern lediglich unsere Reden zu Protokoll ge- en. Das ist bedauerlich, weil die Redner darum gar icht die Reden der Mitdiskutanten kennen und darum uf ihre Argumente auch nicht eingehen können. Das cheint allerdings genau so gewollt zu sein und wider- pricht einem ernsthaften Interesse an dem Thema. CDU/CSU und FDP haben diesen Antrag offenbar uch sehr bewusst erst so spät zum Ende der Wahlpe- ode vorgelegt, dass eine dringend erforderliche Debatte ieses sehr ernsthaften Themas im zuständigen Ver- ehrs- und Haushaltsausschuss gar nicht mehr vorge- ommen werden kann; stattdessen wird über den Antrag tzt ohne Aussprache abgestimmt. Damit wird deutlich: s ist leider ein reiner Showantrag, der lediglich Wahl- ampfzwecken dienen soll. Damit aber werden CDU/ SU und FDP den Sorgen und Bedenken von Tausenden on Menschen entlang der geplanten Güterverkehrs- asse in Ostholstein einmal mehr nicht gerecht. Über ehn Bürgerinitiativen von Fehmarn bis Bad Schwartau nd viele, die sich unter anderem mit enormem Zeitauf- and ehrenamtlich im Dialogforum in Ostholstein enga- ieren, hätten wahrlich eine ernsthaftere Befassung mit er Problematik der Auswirkungen der geplanten Hin- rlandanbindung verdient. Aber kommen wir zum Antrag selbst. Schwarz-Gelb erfolgt mit dem, was sie uns hier schriftlich vorgelegt aben, eine chronische Vernebelungsstrategie: Der Titel es Antrags klingt gut, er suggeriert, als wollten die Re- ierungsfraktionen tatsächlich für die Menschen in Ost- olstein sicherstellen – sprich: „gewährleisten“ –, dass ine „sozialverträgliche und anwohnerfreundliche Schie- enhinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltque- ng“, die wirklich die Belange der Menschen vor Ort in en Mittelpunkt stellt, auch tatsächlich gebaut wird. lingt gut. Dieses ist aber lediglich das Etikett, das auf em Antrag klebt. Im Antrag selbst steht aber leider et- as ganz anderes; das nennt man gemeinhin Etiketten- chwindel. Fakt ist: Im Bundestagswahlkampf will chwarz-Gelb die Menschen in Ostholstein in der Si- herheit wiegen, es werde angeblich eine sozial- und an- ohnerfreundliche Schienentrasse verwirklicht und chwarz-Gelb sei der aufrechte Anwalt der berechtigten orgen aller Menschen entlang der geplanten Güterver- ehrstrasse. Aber tatsächlich ist das genaue Gegenteil er Fall! Denn was müssen wir bei Lektüre des Antrags mit em wichtigsten Teil III, also dem Handlungsauftrag an ie Bundesregierung, lesen? Da soll der Bundestag „die undesregierung im Rahmen der verfügbaren Haus- altsmittel“ – aha; das muss man sich auf der Zunge zer- ehen lassen – zu vier konkreten Punkten mit enormer nanzieller Tragweite auffordern, wohl wissend, dass er Verkehrsetat dramatisch unterfinanziert und bislang berhaupt kein Cent für die Verwirklichung dieser Bau- 32424 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) maßnahme im Bundeshaushalt und im Finanzplan veran- kert ist. Was also bleibt dann von diesem Schaufenster- antrag übrig? Leider nichts! Vor allem aber kann man, wenn man diesen milliar- denschweren Trassenausbau „sozialverträglich und an- wohnerfreundlich“ gestalten will und gleichzeitig alles „unter Finanzvorbehalt stellt“, eines ganz gewiss nicht, nämlich die vollmundigen Zusagen an die Anwohner tat- sächlich „gewährleisten“, was nichts anderes heißt als diese Zusagen zu garantieren. Insofern schlummert in diesem Antrag vor allem eines: ein Bruch von Wahlver- sprechen mit Ansage. Anhand der bisherigen Kostenent- wicklung des Mammutprojektes binnen vier Jahren, vollmundiger Versprechen des Verkehrsministers Ramsauer einerseits ohne jegliche Absicherung im Bun- deshaushalt andererseits kann sich jeder durchschnittlich begabte Viertklässler an fünf Fingern ausrechnen: Diese Bundesregierung arbeitet unseriös und „veräppelt“ die Menschen in Ostholstein mit ihren Versprechungen, die sie gar nicht halten will. Erinnern wir uns gemeinsam an die Fakten: Als der Staatsvertrag zur Festen Fehmarnbeltquerung im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde, sollte der Bau der Hinterlandanbindung, vom deutschen Steuer- zahler finanziert, 850 Millionen Euro kosten. Grundlage der Kalkulation war eine Eröffnung 2018 für ein elektri- fiziertes Gleis, der zweigleisige Ausbau mit Elektrifizie- rung auf der Bestandstrasse sieben Jahre später, 2025, und als Nadelöhr die unveränderte, heute 50 Jahre alte Sundbrücke. Bereits im April 2009 hatte der Bundes- rechnungshof allerdings einen dicken Prüfbericht veröf- fentlicht, in dem er die Verdoppelung der Gesamtkosten auf 1,7 Milliarden Euro prognostizierte. Übrigens: Ob bei Stuttgart 21 oder der Bahnstrecke Ulm–Wendlingen oder weiteren Großprojekten, der Bundesrechnungshof hatte mit seinen frühzeitigen Warnungen vor Kostenex- plosionen bisher leider immer recht. In den vergangenen vier Jahren mutierte die dänische Planung für eine Beltbrücke nicht nur zu einem 19 Kilo- meter langen Tunnel, auch auf deutscher Seite kam dank vieler Bürgerinitiativen in Ostholstein und Dank der be- troffenen Kommunen und des Engagements im Dialog- forum Bewegung in die Planung: Seit Januar 2013 ist das Raumordnungsverfahren in Schleswig-Holstein für diverse Trassenvarianten zwischen Bad Schwartau und Großenbrode für die Hinterlandanbindung eröffnet, de- ren Abweichung von der ursprünglich von Ramsauer ge- wollten Bestandstrasse mit Sicherheit 300 bis 500 Mil- lionen Euro Mehrkosten verursachen werden. Über 8 300 Einwendungen zum Raumordnungsver- fahren aus den Kommunen, von Anwohnern und Ver- bänden wurden nach Kiel überstellt; aber der aktuelle zur Diskussion gestellte Planungsstand ist längst schon wieder von der Wirklichkeit eingeholt worden: Denn im Dezember 2012 erreichte die Öffentlichkeit über die Me- dien die Nachricht, dass das aktuelle Tragfähigkeitsgut- achten der DB zur Fehmarnsundbrücke ergeben hat, dass die bestehende, unter Denkmalschutz stehende Brücke der prognostizierten Verkehrslast von circa 78 Güterzü- gen täglich von bis zu 835 Metern Gesamtlänge gar n m te D B e te B z 2 te d a k w re g n S m a B w H k w a s in te A s tr v V M z v ta K 2 a z E D e J B g w R u a k m (C (D icht gewachsen ist. Das überrascht, ehrlich gesagt, nie- anden in Ostholstein wirklich. Nur der Verkehrsminis- r Ramsauer war offenbar überrascht. Was heißt das? er Minister „prüft“ Handlungsalternativen bis nach der undestagswahl. Als einzig sinnvolle Lösung muss aber in Sundtunnel kalkuliert werden, mit zusätzlichen Kos- n von mindestens 500 Millionen Euro. Womit sich dann die Gesamtkosten, wenn man den undesrechnungshof als seriöse und erfahrene Instanz ugrunde legt, jetzt schon auf mindestens 2,5 bis ,7 Milliarden Euro binnen vier Jahren verdreifacht hät- n. Aber was verspricht Verkehrsminister Ramsauer ann Anfang April 2013 nonchalant? Die in der Region ls 2+1-Trasse diskutierte Variante mit einem doppelten ompletten Neubaugleis bei Erhalt der Bestandstrasse, omit die 3- bis 4-Milliarden-Euro-Marke sicher er- icht wäre. Nicht nur, dass diese Trasse gar nicht Ge- enstand des Raumordnungsverfahrens ist – ebenso we- ig übrigens wie die Insel Fehmarn, auf der ein undtunnel erhebliche Planungsveränderung notwendig achen würde –, nein, dieser Minister verspricht jedem lles, damit Schwarz-Gelb ohne Blessuren über den undestagswahlkampf kommt, allerdings ohne die not- endige Finanzierung für diese Wahlversprechen im aushalt abzusichern, und das ist ein Skandal! Als SPD-Abgeordnete aus Ostholstein sage ich hier lipp und klar: Wer diese feste Beltquerung im Bund ill, der darf keine Billigvariante planen und bauen, die ls verlärmte Transittrasse auf dem Rücken der Men- chen in Ostholstein geplant wird, die die Lebensqualität dieser Tourismusregion kaputtmacht und die Exis- nzgrundlage vieler Menschen und Betriebe gefährdet. ber der muss dann auch die Finanzierung tatsächlich icherstellen und nicht, wie der vorliegende Pseudoan- ag von Schwarz-Gelb, alles unter einen Finanzierungs- orbehalt stellen. Denn eines wollen wir nicht vergessen: Der gleiche erkehrsminister Ramsauer hat im April 2013 auf der aritimen Konferenz in Kiel 1,3 Milliarden Euro binnen wölf Jahren für die Sanierung des Nord-Ostsee-Kanals ersprochen, obwohl er drei Wochen vorher im Bundes- g noch das glatte Gegenteil verkündet hatte. Und als rönung sozusagen versprach Ramsauer dann im Mai 013, dass die Elbquerung, der Glückstadt-Tunnel, 2014 usgeschrieben werden soll. Dumm nur, dass die Finan- ierung weder für den Nord-Ostsee-Kanal noch für die lbquerung im Haushalt und Finanzplan enthalten ist. as alles ist das Gegenteil von seriöser Haushaltspolitik; s ist Wahlkampf pur. Seitdem der Staatsvertrag zur festen Beltquerung im uni 2009 beschlossen wurde, ist diese schwarz-gelbe undesregierung im Übrigen nicht wirklich dadurch auf- efallen, dass sie die Sorgen und Forderungen der An- ohner in Ostholstein sehr ernst nahm. Verkehrsminister amsauer fuhr zwar werbewirksam mit dem Zug durch nsere schönen Orte an der Küste, und er redete auch mit llen Bürgermeistern der betroffenen Kommunen, nur onnte er sich leider in Berlin an diese Gespräche nicht ehr zutreffend erinnern und drehte diesen Bürgermeis- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32425 (A) ) )(B) tern später in Berlin öffentlich das Wort im Munde um – eine bittere Lektion. Und jetzt? Es soll sich also „im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel“ die Bundesregierung „bei den weiteren Pla- nungen zur Schienenhinterlandanbindung für akzeptable Formen sowohl bei der Trassenführung als auch beim Lärmschutz einsetzen und damit sicherstellen, dass eine sozial- und raumverträgliche Hinterlandanbindung ge- währleistet wird“. Sie soll prüfen, inwieweit sich die Trasse als „Modellprojekt eignet, um weitere technische Innovationen zur Reduzierung von Lärm und Erschütte- rung durch Trassen und rollendes Material voranzutrei- ben“. Dabei muss man wissen: Die Deutsche Bahn hat am heutigen Tage um 7.30 Uhr ausführlich ihr Konzept zur Flüsterbremse im Jakob-Kaiser-Haus bis 2020 vor- gestellt. Fazit: Von den 180 000 Güterwaggons, die in Deutschland eingesetzt sind, gehören nur 60 000 der Deutschen Bahn, und diese sollen bis 2020 mit Flüster- bremsen ausgestattet werden, wenn sich der Bund auch künftig mit mindestens 100 Millionen Euro jährlich fi- nanziell beteiligt. Und die anderen 120 000 Güterwaggons? Es soll „Anreize“ zur „freiwilligen Investitionsentscheidung“ dieser Unternehmen geben. Na ja, Schwarz-Gelb weist im Antrag zwar selbst darauf hin, dass die Fehmarnbelt- querung Teil des transeuropäischen Schienenverkehrs- netzes sein soll. Genau genommen soll sie aber Teil ei- ner von drei europäischen Gütervorrangtrassen sein, die konkret von Palermo in Italien bis Malmö in Schweden geht. Mit anderen Worten: Die 835 Meter langen Güter- züge rollen von Italien bis Skandinavien einmal quer durch Europa. Wie viele Güterwaggons der Deutschen Bahn werden da wohl als Konsequenz verkehren? Es ist zwar gut und richtig, dass die Deutsche Bahn jetzt endlich verbindlich ihre 60 000 Güterwaggons bis 2020 umrüsten wird, aber mit ordnungsrechtlichen Instrumenten wie in der Schweiz können und wollen sich CDU/CSU und FDP im Hinblick auf den Einsatz ausländischer Waggons im deutschen Transitgüterver- kehr ausdrücklich nicht anfreunden. Soweit geht der Enthusiasmus zum Schutz lärmgeplagter Anwohner an Güterverkehrstrassen offenbar doch nicht. Als dritten Punkt fordert Ihr Schaufensterantrag allen Ernstes, dass bestehende Gesetze angewendet werden, die erst Dank des Bundesrates und Dank der rot-grünen Landesregierungen überhaupt in dieser Form beschlos- sen wurden: den Wegfall des Schienenbonus, der der Bahn bisher erlaubt, 5 Prozent mehr Lärm zu verursa- chen als ansonsten gesetzlich gilt, und das bereits zum Ende 2014. Interessanterweise hatte die SPD-Bundes- tagsfraktion im Verkehrsausschuss diese Forderung schon im November 2012 erhoben und war von der CDU/CSU und FDP damals noch abgebügelt worden. Die Regierungsfraktionen beschlossen dann mit ihrer Mehrheit, dass der Schienenbonus erst 2020 entfallen soll. Insofern kann man den jetzigen schwarz-gelben Antrag, dass der Wegfall des Schienenbonus beim Bau der Hinterlandanbindung volle Anwendung findet, ge- trost mindestens als scheinheilig bezeichnen. Denn wäre das schwarz-gelbe Gesetz in Kraft getreten, hätte er eben k D a d ti g s li B F a D te P z g d n a n a a d w lä tu V s v u a F b a W s u ti W d F s ru s d P C a W k P n e w W la (C (D eine Anwendung gefunden. Jetzt hingegen hat die eutsche Bahn übrigens längst zugestanden, dass sie ufgrund der Bundesratsinitiative die Hinterlandanbin- ung so plant und planen muss, dass es keinen 5-prozen- gen Lärmaufschlag geben darf. Der Punkt 4 im Forderungskatalog an die Bundesre- ierung von CDU/CSU und FDP? Die Bundesregierung oll „prüfen, ob beim Bau einer gegebenenfalls erforder- chen neuen Sundquerung nicht eine Tunnellösung in etracht gezogen werden könnte“. Eine samtweichere ormulierung kann man sich kaum vorstellen, zumal ja uch hier der Finanzierungsvorbehalt im Antrag steht. iese Prüfung läuft allerdings schon seit einigen Mona- n, behauptet jedenfalls das Verkehrsministerium. Jede rüfung, die nicht eine Tunnellösung im Sund mit einbe- ieht, wäre in jedem Fall ein Schildbürgerstreich. Der esunde Menschenverstand sagt jedem Ortskundigen, ass weder ein Ausbau der bestehenden Brücke funktio- ieren kann noch eine zweite Brücke daneben auch nur nsatzweise akzeptabel wäre. Es muss also auf eine Tun- ellösung hinauslaufen. Das Offensichtliche zu fordern, ber sich nicht zur soliden Finanzierung zu bekennen, ist lso weder besonders innovativ noch ehrlich gegenüber en Menschen in der Region. Fazit: Es kommt einer Quadratur des Kreises gleich, enn Schwarz-Gelb eine sozial- und raumverträgliche, rmarme Trasse im Sinne aller Anwohner samt Unter- nnelung des Fehmarnsund fordert und gleichzeitig den orbehalt bei bestehender Schuldenbremse im Grundge- etz macht: Das alles soll bezahlbar sein „im Rahmen erfügbarer Haushaltsmittel“. Wer’s glaubt, wird selig, nd im Himmel ist Jahrmarkt. Unser Fazit: Dieser Antrag ist das Papier nicht wert, uf dem er gedruckt ist, und kann deshalb auf keinen all unsere Zustimmung erhalten. Dieser Antrag trägt ereits in sich den Bruch von Wahlversprechen. Er dient llein dazu, um kurz vor der Wahl in Ostholstein auf ählerfang zu gehen und dann nach der Wahl absehbar chulterzuckend auf die „verfügbaren Haushaltsmittel“ nd die Schuldenbremse zu verweisen. Das aber ist zu- efst unredlich und schürt die Politikverdrossenheit der ählerinnen und Wähler. So darf man mit Menschen, ie berechtigte existenzielle Sorgen haben, auf keinen all umgehen. Auf fast 30 Milliarden Euro lassen sich die Wahlver- prechen im Merkel-Wahlprogramm addieren. Finanzie- ng? Fehlanzeige! Dass nach der Wahl all diese Ver- prechen stillschweigend ad acta gelegt werden sollen, afür gibt es einen prominenten CDU-Kronzeugen: den räsidenten des CDU-Wirtschaftsrats und Mitglied des DU-Parteivorstands Kurt Lauk, der am 20. Juni 2013 uf einer Pressekonferenz die Realisierbarkeit der CDU- ahlversprechen wie folgt in entwaffnender Offenheit ommentiert hat: „Wahlversprechen sind das, was die arteien versprechen, um gewählt zu werden. Es war och nie der Fall, dass Wahlversprechen eins zu eins in in Regierungsprogramm übernommen werden. Und das issen die Wähler aus Erfahrung.“ Daher sehe er die ahlversprechen seiner Partei mit einer „gewissen Ge- ssenheit“. Und: „Solange die Haushaltskonsolidierung 32426 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) die Priorität Nummer eins ist, würden sich die anderen Versprechen ‚fügen‘.“ Ich komme zum Schluss: Die Menschen entlang der geplanten Schienentrasse quer durch Ostholstein wissen dank dieser Worte, was sie von der CDU/CSU und der FDP an Engagement gegen einen Trassenausbau als Bil- ligvariante zu erwarten haben: warme Worte und sonst nichts! Torsten Staffeldt (FDP): „Schienenhinterlandan- bindung der Fehmarnbeltquerung“, auf den ersten Blick ein ziemliches Wortungetüm für ein wichtiges und rich- tiges Vorhaben. Im Meeresboden soll ein Tunnel, die so- genannte Fehmarnbeltquerung, gebaut werden, um den transeuropäischen Verkehr von und nach Skandinavien zu erleichtern. Für die dichtbefahrene Ostsee bringt das Entlastung vom zunehmenden Verkehrsaufkommen, für Fähr- und Bauunternehmen mehr Planungssicherheit. Mit der Querung wächst Europa auch im Norden zusam- men. Reisezeiten werden kürzer. Für Passagiere zwischen Hamburg und Kopenhagen sind es statt viereinhalb nur noch drei Stunden Fahrzeit. Der 160 Kilometer lange Umweg für Güterzüge entfällt. Entstehen wird eine wett- bewerbsfähige Großregion mit einer besseren Schienen- und Straßenhinterlandanbindung. Das bedeutet insge- samt mehr Wachstum und Beschäftigung und ist, anders als eine Brücke, eine Variante, die die Umwelt schont und den Schiffsverkehr nicht gefährdet. So wird bei- spielsweise der Wasseraustausch zwischen der sauer- stoffarmen Ostsee, zum Beispiel im Gotlandtief, und der sauerstoffreichen Nordsee nicht beeinträchtigt. Das nutzt der Pflanzen- und Tierwelt. Zusammen mit der festen Querung ist der Aus- und Neubau der Straßen- und Schienenhinterlandanbindung eines der wichtigsten Verkehrsinfrastrukturprojekte der Bundesrepublik. Beteiligt sind Deutschland und Däne- mark. Auf deutscher Seite geht es um den Ausbau der E 47 zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden zu ei- ner vierspurigen Bundesstraße. Vorgesehen ist weiterhin der zweistufige Ausbau der Schienenstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden. Vier Spuren und Bahntrassen, das bedeutet Lärm, und das in einem Gebiet mit dem, was wir in unserem Antrag als „hohe Wertschöpfung im Tourismussektor“ beschrieben haben. Strände, Meer, Küste, hier liegen nicht zuletzt die Ostseebäder. Wo Belästigungen unumgänglich sind, soll dies mög- lichst umwelt- und anwohnerfreundlich geschehen. Die Fehmarnbeltquerung soll den Menschen vor Ort nützen, nicht sie belasten. Um dies zu gewährleisten, sind schon jetzt alle Beteiligten über das „Dialogforum Feste Feh- marnbeltquerung“ in die Planungen eingebunden. Hier diskutieren Vertreter der Deutschen Bahn AG, der Bun- des- und Landesregierung, regionale Politiker und Mit- glieder von Bürgerinitiativen. Im derzeit laufenden Raumordnungsverfahren werden überdies derzeit die Auswirkungen des Projekts unter überörtlichen Ge- sichtspunkten geprüft. n w d R W J D w w u m te N k la E a m n k A N e le N n d G w te ti d d B w d B g B w s v w d le u d w d n n a z E (C (D Um Lärmbelästigungen durch die Straßen- und Schie- enhinterlandanbindung in Grenzen zu halten, setzen ir uns für vernünftige Formen der Trassenführung und es Lärmschutzes ein. Das ist dann so wie mit unserer egierungsarbeit in der christlich-liberalen Koalition: ir haben gezeigt, wie es geht, in den vergangenen vier ahren und auch in Zukunft. Es waren vier gute Jahre für eutschland! Herbert Behrens (DIE LINKE): Seit Jahren beraten ir über das Projekt Feste Fehmarnbeltquerung. Immer ieder haben wir dabei Forderungen der Bürgerinnen nd Bürger diskutiert, die um ihre Existenz im Touris- us an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste fürch- n. Die Koalition tat sich damit hervor, dass sie die achteile kleinredete und die Vorteile groß. Heute, am vorletzten Sitzungstag der Wahlperiode, ommen sie mit Ihrem Antrag zur Schienenhinter- ndanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung um die cke und fordern, dass das Ganze sozialverträglich und nwohnerfreundlich gestaltet werden soll. Haben Sie be- erkt, dass in den vergangenen Jahren in dieser Frage icht eine einzige parlamentarische Initiative von Ihnen am? Haben Sie etwas gelernt aus den vielen, vielen rgumenten der Ostholsteiner Bürgerinnen und Bürger? ein, haben Sie nicht! Der Antrag ist nichts anderes als in Täuschungsmanöver. Sie wollen lediglich davon ab- nken, dass die Koalition nicht bereit ist, die Sorgen und öte der Bürgerinnen und Bürger an der Trasse ernst zu ehmen. Seit Jahren protestieren sie gegen das milliar- enteure Verkehrsprojekt; denn der donnernde Lärm der üterzüge, dem sie künftig Tag und Nacht ausgesetzt erden sollen, zerstört in der Tourismusregion die Exis- nzgrundlage ganz Ostholsteins und ist verkehrspoli- sch völlig überflüssig. Es ist das Stuttgart 21 des Nor- ens! Nach erheblichen Veränderungen der Planungen für ie Fehmarnbeltquerung mit einem Tunnel statt einer rücke, einer Halbierung der Verkehrsprognosen, einer ahren Kostenexplosion, tausendfachen Einwendungen er Betroffenen im Raumordnungsverfahren und großen ürgerprotesten ist die Zeit reif, dieses Projekt grundle- end zu bewerten. Doch nach wie vor weigert sich die undesregierung, dieses Projekt infrage zu stellen. Sie eigert sich, mit Dänemark zu beraten, ob nicht ange- ichts der Veränderungen die Ausstiegsklausel im Staats- ertrag zur Beltquerung angewendet werden kann, um eiteren Schaden von den Vertragspartnern abzuwen- en. Stattdessen nun, in „letzter Sekunde“ sozusagen, gen Sie den Antrag vor, der eine „sozialverträgliche nd anwohnerfreundliche Schienenhinterlandanbin- ung“ zum Projekt ankündigt. Leider hält der Titel nicht, as er verspricht! Aber Sie räumen ja auch selbst ein, ass es Ihnen eigentlich darum geht, „die Akzeptanz … icht weiter zu gefährden“. Wenn die Koalitionsfraktio- en ihre eigene Regierung zum Ende der Wahlperiode uffordert, sich unverbindlich für dieses oder jenes ein- usetzen, dann ist das absurd. Diese Regierung ist an ihr nde gekommen. Die Karten werden am 22. September Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32427 (A) ) )(B) 2013 neu gemischt. Wir hoffen sehr, dass sich nach der Bundestagswahl eine neue Verkehrspolitik durchsetzen lässt, die insbesondere den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung verpflichtet ist und nicht den wirtschaftli- chen Interessen der großen Baukonzerne untergeordnet ist. Aber ich will noch etwas zum Antrag sagen. Ihre For- derungen darin sind windelweich: Man möge sich „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ für eine „ak- zeptable“ Trassenführung und Lärmschutz einsetzen; es soll geprüft oder „gegebenenfalls“ „in Betracht gezogen werden“. Einzig die Forderung, dass der Ausbau den aktuellen Lärmschutzanforderungen entsprechen soll, ist verbindlich formuliert. Das allerdings ist bereits gesetz- lich geregelt. Noch einmal gefordert werden müsste es eigentlich nicht wirklich. Nachdem es vor zwei Monaten endlich eine Einigung zum Wegfall des Schienenbonus gab, fordern Sie, dass auch für die Hinterlandanbindung die reduzierten Lärm- werte gelten sollen. Auch das ist nicht wirklich neu. Auf die Verlegung des Güterverkehrs an eine Neubautrasse entlang der A 1 und den Erhalt der Bädertrasse für den Nahverkehr, 2+1-Trasse, gehen Sie gar nicht ein. Da ist die Zeit einfach über Ihren Antrag hinweggegangen. Mit Ihrem Antrag erwecken Sie kurz vor der Wahl den Anschein, dass Sie sich für die Belange der Region einsetzen würden, doch erfahren die betroffenen Bürge- rinnen und Bürger, was am Ende für sie besser sein soll, also anwohnerfreundlich und sozialverträglich. In Ihrem Antrag loben Sie die Arbeit des „Dialogforums Feste Fehmarnbelt-Querung“ als „moderne Bürgerbeteili- gung“. Dieses Forum wurde eingerichtet, um den Kon- flikt zu entschärfen und das Projekt nachträglich zu legi- timieren, nicht um ergebnisoffen darüber zu entscheiden. Die Linke fordert, dass die Bürgerinnen und Bürger auch an der Entscheidung beteiligt werden, ob ein solches Großprojekt vor ihrer Haustür entstehen muss oder nicht und nicht nur darüber, wie man die Nachteile durch mehr Verkehr, mehr Lärm und die Folgen für die Tourismus- wirtschaft bewältigen kann. Doch dieses Forum, in dem mehrheitlich Projekt- befürworter sitzen, hat letzte Woche einen Workshop zu den Verkehrsprognosen und dem Nutzen-Kosten- Verhältnis dieses Projektes samt Anbindung veranstaltet, zu dem renommierte Verkehrsgutachter berichteten. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Annahmen veraltet und überbewertet waren, sich die Rahmenbedin- gungen wesentlich verändert hätten. Nehmen Sie das Dialogforum ernst, ziehen Sie daraus die Konsequenzen und stellen Sie sich einer ergebnisoffenen Neubewertung des Projektes. Wir hatten vor einem Jahr genau das beantragt; doch Sie haben den Antrag abgelehnt, weil Sie Angst davor haben, dass Ihnen das Ergebnis nicht passen könnte. Sie sprechen sich erneut ausdrücklich für den Bau einer Fes- ten Fehmarnbeltquerung aus und verstecken sich hinter dem Staatsvertrag, den die Vorgängerregierung unter dem SPD-Verkehrsminister Tiefensee mit Dänemark ausgehandelt hat, obwohl er eine Verständigungsklausel enthält, bei veränderten Rahmenbedingungen das Pro- je li re g la s w o B k N n F b u h e n B n w m d a U s A m P g b S rü U s e b g d B s m h H V a d V B s a s Z ru (C (D kt neu zu verhandeln. Der Spatenstich zum Projekt egt noch in weiter Ferne, noch gibt es kein Planungs- cht, noch kann das Projekt gestoppt werden. Natürlich eht es nur gemeinsam mit Dänemark; doch Verträge ssen sich auch ändern, und in einer Demokratie müs- en Entscheidungen auch wieder demokratisch verändert erden können. Auch der Gerichtsweg ist noch völlig ffen. Die Linke wird weiter alles daransetzen, dass Ihre etonideologie scheitern wird und dieses unsinnige Ver- ehrsprojekt nicht gebaut werden kann. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Um es gleich unmissverständlich vorwegzu- ehmen: Ihr heute hier vorgelegter Antrag zur Festen ehmarnbeltquerung ist an Peinlichkeit kaum zu über- ieten. Seit Jahren diskutiert dieses Hohe Haus, für jede nd jeden zum Glück gut dokumentiert, über die Sinn- aftigkeit einer festen Querung über den Fehmarnbelt in iner Art und Weise – leider muss man an dieser Stelle och einmal sagen –, die dem Ansehen des Deutschen undestages nur sehr bedingt nutzen dürfte. Mit Ihrem un vorgelegten Antrag fügen Sie dieser Tragödie eine eitere Episode hinzu. Seit nunmehr mehreren Legislaturperioden machen eine Fraktion und eine engagierte Zivilgesellschaft auf ie eklatanten Planungsmängel des gesamten Projekts ufmerksam. Am Ende der 16. Wahlperiode, als die nterzeichnung des Staatsvertrags unmittelbar bevor- tand, führte der Verkehrsausschuss eine vierstündige nhörung durch. Im Zuge der Anhörung wurden die assiven ökologischen und ökonomischen Risiken des rojekts von mehreren Sachverständigen eindrucksvoll eschildert. Gegen alle Bedenken und wider besseres Wissen ha- en die Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und auch PD – bei letzterer Fraktion gab es immerhin wenige hmliche Ausnahmen – schließlich grünes Licht für die nterzeichnung des Staatsvertrags gegeben, obwohl die- er zahlreiche unklare juristische Formulierungen nthielt, wichtige Aspekte der Planung überhaupt nicht erücksichtigte, die Finanzierung des Projekts völlig un- eklärt war und auch die ökologischen Risiken aufgrund er Tatsache, dass noch völlig offen war, welche Art von auwerk, eine Brücke oder ein Tunnel, überhaupt ent- tehen wird, nicht ansatzweise absehbar waren. Auf die gravierenden Planungsmängel machen seit ehreren Jahren beständig auch der Bundesrechnungs- of und der Rechnungsprüfungsausschuss dieses Hohen auses aufmerksam. Sie drängen angesichts eklatanter ersäumnisse im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung uf dringend notwendige Nachbesserungen und fordern ie erneute Aufnahme von Verhandlungen zwischen den ertragspartnern, dem Königreich Dänemark und der undesrepublik Deutschland. Bundesrechnungshof und Rechnungsprüfungsaus- chuss verweisen in ihren Stellungnahmen auf nicht bsehbare Risiken für die öffentlichen Haushalte, die ich aus unklaren juristischen Formulierungen ergeben. udem weisen sie seit Jahren auf massive Kostensteige- ngen des Projekts und die Tatsache hin, dass zahlrei- 32428 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) che zusätzliche Kosten überhaupt noch nicht in die Be- rechnungen eingeflossen sind. Insgesamt bestehen seit Jahren massive Zweifel an den dem Projekt zugrunde liegenden Rentabilitätsberechnungen. Bereits vor Inkrafttreten des Staatsvertrags warnte der Bundesrechnungshof in einer Stellungnahme nach § 88 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung, BHO, an den Rech- nungsprüfungsausschuss, einen Unterausschuss des Haushaltsausschusses des Bundestages, dass sich die bisher kalkulierten Kosten für den Ausbau der Deut- schen Hinterlandanbindung auf 1,7 Milliarden Euro ver- doppelt hätten – ohne dass weitere Kosten wie der Aus- bau des Knotenpunktes Hamburg oder der Ausbau des Schienenteilstücks von Lübeck bis Puttgarden überhaupt berücksichtigt wurden. Mit Hinweis hierauf hat der Bun- desrechnungshof wiederholt die Bundesregierung aufge- fordert, aktualisierte Kostenkalkulationen vorzulegen. Genauso wenig wurden bisher die Kosten für eine bei der Realisierung einer Festen Fehmarnbeltquerung zwin- gend benötigten zweiten Brücke über den Fehmarnsund berücksichtigt. Gleiches gilt für die Kosten für eine im- mer wieder in Aussicht gestellte Alternativtrasse der Hinterlandanbindung fernab der Ostseebäder sowie nicht erst nach dem Wegfall des „Schienenbonus“ dringend benötigte zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen. Addiert man alle bislang nicht berücksichtigten Kos- ten für die öffentlichen Haushalte zusammen, landet man schnell bei einer Summe von 2,5 Milliarden Euro und mehr – wohlgemerkt: allein für die Hinterlandanbin- dung einer Querung, die aller Wahrscheinlichkeit nach von weit unter 10 000 Autos und unter 100 Zügen am Tag genutzt würde und deren Grundlast damit unter 20 Prozent der üblichen Kapazität einer zweispurigen Schnellstraße mit 26 000 Autos am Tag läge. Der Bundesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme vom April 2009 folgerichtig bezüglich des Projekts vor „erheblichen Unsicherheiten für künftige Bundeshaus- halte“ gewarnt. Des Weiteren kritisierte der Bundesrech- nungshof zahlreiche unklare juristische Formulierungen des Vertragswerks. So enthalte der Staatsvertrag Klauseln, welche die Vertragspartner unter nur unpräzise formulierten Voraussetzungen zu Nachverhandlungen – auch über die Kostentragung – verpflichte. Obwohl die Bundesregierung als verantwortliche Ver- tragspartnerin immer wieder mit Hinweis auf die ekla- tanten Planungsmängel, die extremen Kostensteigerun- gen des Projekts und die Neuverhandlungsklausel in § 22 des Staatsvertrags dazu aufgefordert wurde, tat- sächlich in Neuverhandlungen mit dem Königreich Dänemark einzutreten, hat sie diese Verpflichtung bisher ignoriert. Die Bundesregierung – dies will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen – trägt damit die volle politi- sche Verantwortung für dieses mit massiven Risiken ver- bundene Projekt. Wir haben auch hier im Plenum immer wieder über eben diese eklatanten Planungsmängel gesprochen und die Bundesregierung in den letzten Jahren unzählige Male aufgefordert, endlich eine aktualisierte Rentabili- tätsberechnung vorzulegen und zumindest die nötigen N n s 2 li g fo tu s ti u D ra W g re m s A s h s is w S a B u u fä ri fü H w g d z s z L B m d b n is re lo s z v li b (C (D achbesserungen bezüglich des Staatsvertrags vorzu- ehmen. Hierzu lagen verschiedene Anträge aller Oppo- itionsfraktionen vor. Auch meine Fraktion hat hier am 5. April 2012 mit einem entsprechenden, sehr ausführ- chen Antrag erneut auf die Problematik aufmerksam emacht und die schwarz-gelbe Bundesregierung aufge- rdert, dies in ihre Abwägungen bezüglich der Bewer- ng der Sinnhaftigkeit des Projekts einzupreisen. Die Kritikerinnen und Kritiker der Querung verwei- en also seit nunmehr mehreren Jahren gebetsmühlenar- g immer wieder auf die ganz massiven ökologischen nd ökonomischen Probleme und Risiken des Projekts. ie schwarz-gelben Befürworter der Querung haben hie- uf bislang nicht einmal ansatzweise reagiert. Sämtliche arnungen bezüglich des Projektes wurden in den Wind eschlagen, und anstatt gegenüber der eigenen Bundes- gierung wichtige Verbesserungen anzumahnen, zieht an es bis heute vor, von einem „Jahrhundertprojekt“ zu chwadronieren, das letztendlich schon zu einem guten bschluss gebracht werde. Nach dem Motto „Augen zu und durch“ haben Sie eit Jahren unbeirrt an den bisherigen Planungen festge- alten und sich von den ökonomischen und ökologi- chen Realitäten gar nicht erst irritieren lassen. So viel t gewiss: Diese verkehrspolitische Vogelstraußhaltung ird die Menschen in diesem Land im Allgemeinen, als teuerzahlerinnen und Steuerzahler, und die Menschen uf Fehmarn, in Ostholstein und im Hamburger Rand im esonderen sehr teuer zu stehen kommen. Sie von CDU/CSU und FDP haben die Bürgerinnen nd Bürger der Region mit ihren Sorgen alleingelassen nd merken nun, da das Projekt zusehends an die Wand hrt, dass Ihr bisheriger Kurs nicht durchträgt. Dabei eten Sie in der letzten hierzu in diesem Hohen Haus ge- hrten Debatte noch, man solle einfach „ein bisschen offnung und Fantasie“ haben. Die guten Argumente erde man uns im Ausschuss gerne noch einmal vortra- en. Allein gehört haben wir Sie nicht. Statt jetzt endlich die zahlreichen Hiobsbotschaften, ie uns bislang bezüglich des Projekts erreicht haben, ur Kenntnis zu nehmen und sich intensiv mit den tat- ächlichen Kennzahlen des Projekts auseinanderzuset- en, legen Sie nun, in der letzten Sitzungswoche der egislaturperiode und gerade noch rechtzeitig vor den undestagswahlen, einen lachhaft dünnen Antrag vor, it dem Sie offenbar im kommenden Wahlkampf durch ie schleswig-holsteinischen Landen ziehen und Pro- lemverständnis vortäuschen wollen. Dieser Plan wird icht aufgehen. Ihr Antrag, das muss man einfach so deutlich sagen, t das Papier nicht wert, auf dem er steht. Unter ande- m berufen Sie sich in ihm auf einen Forderungskata- g, den der Kreistag Ostholstein im Jahr 2007 verab- chiedet hat. Das muss man sich einmal auf der Zunge ergehen lassen! Das war vor sechs Jahren! Seitdem ist iel geschehen. Auch dokumentieren Sie mit Ihrem Antrag eindrück- ch, dass Sie die aktuellen Entwicklungen am Fehmarn- elt nicht ansatzweise verfolgt haben. So wurde von der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32429 (A) ) )(B) Deutschen Bahn längst zugesagt, dass die in Ihrem Antrag geforderte Alternativtrasse mit in die weitere Planung aufgenommen wird. Das Placebo, das Sie hier verteilen wollen, hat die Bahn längst selbst als Mittel erkannt, um den Protest auszubremsen. Ob die Alterna- tivtrasse tatsächlich kommt, ist mehr als fraglich, und das wissen Sie – genauso wie die Deutsche Bahn – auch. In Ihrem Antrag verweisen Sie auf das Raumord- nungsverfahren, das im Januar 2013 in Schleswig- Holstein gestartet sei. Von den mehreren Tausend Ein- wänden, die hierzu eingegangen sind und zu einer weite- ren Verzögerung des Projekts geführt haben, schreiben Sie bezeichnenderweise kein Wort. Genauso wenig er- wähnen Sie in Ihrem Antrag auch nur mit einer Silbe all die anderen eklatanten Planungsmängel, die in den letz- ten Jahren offenbar wurden, zum Beispiel den Umstand, dass man, obwohl wir Sie auch hierauf immer wieder hingewiesen hatten, bei den Planungen zur Festen Feh- marnbeltquerung scheinbar übersehen hat, dass es sich bei Fehmarn tatsächlich um eine Insel handelt und am Fehmarnsund ohne eine weitere Brücke ein Nadelöhr entsteht. Nun wollen Sie, so steht es zumindest in Ihrem Antrag, auch hier noch einen zusätzlichen Tunnel bauen. Woher die Mittel hierfür kommen sollen – mehrere Hun- dert Millionen Euro –, sagen Sie leider nicht. Genauso wenig sagen Sie etwas zu der weiterhin völlig in den Sternen stehenden Gesamtfinanzierung der deutschen Hinterlandanbindung, zur Finanzierung weiterer Lärm- schutzmaßnahmen oder zu der Beseitigung des Knoten- punktes Hamburg. Das alles sind Punkte, die der Bundesrechnungshof seit Jahren anmahnt. Zu alldem kommt kein Wort von Ihnen. Unter dem Strich bleibt, dass Sie mindestens 2,5 Mil- liarden Euro im Hinterland des Fehmarnbelts vergraben wollen, für eine Strecke, die mit unter 10 000 Fahrzeu- gen täglich andernorts nicht einmal den Bau einer Umgehungsstraße rechtfertigen würde. Auch das von der Deutschen Bahn aktuell prognostizierte Bahnver- kehrsaufkommen ist nicht imstande, die Realisierung in irgendeiner Form zu rechtfertigen. Dass die Bahn nach Inkrafttreten des Staatsvertrages plötzlich ihre Erwartun- gen hinsichtlich der täglichen Züge von 210 auf 96 ge- senkt hat, macht Sie nicht stutzig. Seit Jahren mahnen wir Sie mit Blick auf die Feh- marnbeltquerung, den gefährlichen Kurs der völlig unre- alistischen „Wünsch-dir-was-Politik“ zu verlassen und sich endlich an verkehrspoltischen und ökonomischen Realitäten zu orientieren. Ihr Bundesverkehrsminister scheint langsam zu erkennen, wozu Sie leider noch im- mer nicht imstande zu sein scheinen. Im Bereich der Verkehrspolitik befanden wir uns viel zu lang auf einem Irrweg. Daher begrüßen wird es, dass Ihr Verkehrsminister gerade in Aussicht gestellt hat, Gelder, die bislang in Neubauprojekte, darunter zahlei- che Prestigeprojekte mit höchst zweifelhaftem verkehrspolitischem Nutzen, gesteckt wurden, zukünftig in den Erhalt und die Sanierung bestehender Straßen zu investieren. m n re b Z ta n w u b W w w h n s te z K e re d z S fr z s S e k Q n S n d z w d z b s d s n d b S ü is n u g 2 fü (C (D „Die Zeit der Wunschzettel“ sei vorbei, stattdessen üsse streng priorisiert werden, so Bundesverkehrsmi- ister Ramsauer im Rahmen der 3. Nationalen Konfe- nz Güterverkehr und Logistik kürzlich in Nürnberg. Während Ihr Verkehrsminister mit Hinweis auf weg- röckelnde Brücken und einen oftmals miserablen ustand der Infrastruktur in unserem Land hoffentlich tsächlich erkannt hat, wohin ein Festklammern an ei- er längst überholten Verkehrspolitik führt, halten Sie eiter unbeirrt an dem Paradebeispiel einer unsinnigen nd in Zeiten leerer Kassen und eingezogener Schulden- remsen geradezu fahrlässigen Verkehrspolitik fest. ährend Ihr Minister zu Protokoll gibt, dass es mittler- eile an allen Ecken und Ende brenne, halten Sie, ob- ohl Sie nur zu gut um den Zustand der schleswig- olsteinischen Verkehrswege wissen, auch weiter an ei- er unsinnigen Festen Fehmarnbeltquerung fest und ver- uchen nun durch die plumpe Forderung nach einer Al- rnativtrasse, die Probleme im Wahlkampf kaschieren u können. Sie übersehen dabei, dass sich die ostenproblematik durch Alternativtrassen noch einmal rheblich verschärft und auch eine Alternativtrasse zahl- iche Verlierer produzieren würde, ganz abgesehen von em rechtlichen Problem, ob Güterzüge überhaupt ge- wungen werden können, eine bestimmte öffentliche trecke nicht zu befahren. Es wäre Ihre Aufgabe als Vertreter der Koalitions- aktionen, Druck auf die eigene Bundesregierung aus- uüben, die bestehenden Planungsmängel endlich zu be- eitigen und sich für tatsächliche Verbesserungen im inne der Bürgerinnen und Bürger in Ihren Wahlkreisen inzusetzen. Das tun Sie aber nicht. Genauso wenig er- ennen Sie, dass die Zeit reif ist, die Sinnhaftigkeit der uerung zumindest einem bis heute nicht stattgefunde- en kritischen Abgleich mit Realitäten zu unterziehen. tattdessen legen Sie hier am Ende der Legislaturperiode och einen mehr als dürftigen Placeboantrag vor. Sie erdreisten sich tatsächlich nicht, die eigene Bun- esregierung sage und schreibe fünf Jahre nach Unter- eichnung des Staatsvertrags aufzufordern, sich bei den eiteren Planungen „für akzeptable Formen sowohl bei er Trassenführung als auch beim Lärmschutz“ einzuset- en. Wenn Sie von der schwarz-gelben Koalition glau- en, jetzt, im Nachklapp der Entscheidung der Deut- chen Bahn, einen solchen Antrag vorlegen und mit iesem tatsächlich durchkommen zu können, haben Sie ich geschnitten. Mit diesem Populismus werden Sie icht bestehen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Menschen in er Region die Diskussionen über die Feste Fehmarn- eltquerung und deren Planungen sehr genau verfolgen. ie haben die Reden, die Sie hier in diesem Hohen Haus ber Jahre gehalten haben, genau mitgeschnitten. Ihnen t Ihre in diesen Debatten offen zur Schau gestellte Ig- oranz gegenüber sämtlichen vorgebrachten Warnungen nd angemahnten Nachbesserungen keineswegs verbor- en geblieben. Im Zuge der Debatte, die wir in diesem Haus am 6. April dieses Jahres zur Festen Fehmarnbeltquerung hrten, kritisierte der Kollege Gero Storjohann, dass be- 32430 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) züglich der Querung im Parlament „laufend Anträge vorgelegt“ werden, was „nicht besonders originell“ sei. Ich sag’ Ihnen von CDU/CSU und FDP eines – speziell in Richtung meiner Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein –: Es stimmt; unsere immer und im- mer wieder durch belastbares Zahlenmaterial untermau- erten Anträge waren gewiss nicht „originell“. Dafür ist die Thematik auch viel zu ernst. Was ebenso keineswegs originell ist, ist, die Menschen in Schleswig-Holstein für dumm zu verkaufen. Nichts anderes tun Sie durch die Vorlage dieses Antrags. Er wird Ihnen am Ende dieses Fehlprojekts nicht aus der Patsche helfen. Anlage 36 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Deutsche Sprache fördern und sichern (Zusatztagesordnungs- punkt 18) Monika Grütters (CDU/CSU): Lassen Sie mich bei unserer Debatte über die deutsche Sprache hier im Deut- schen Bundestag mit einem Beispiel beginnen, das mir der damalige Präsident der Akademie der Wissenschaf- ten, Professor Dieter Simon, erzählte: Auf deutschem Boden führten sechs Wissenschaftler ein Expertenge- spräch über den Philosophen Hegel. Da einer von ihnen Amerikaner war, fand das Gespräch auf Englisch statt, bis ausgerechnet dieser Amerikaner sie unterbrach und auf Deutsch darum bat, man möge doch bitte Deutsch sprechen: „Ich verstehe Hegel nämlich besser auf Deutsch.“ Dies ist ein Beispiel für ein irregeleitetes Gleichheitsdenken an der falschen Stelle. Wie man an diesem Beispiel sieht, ist Sprache nicht nur Mittel zur Verständigung, sie ist wahre Kunst. Deutschland ist nicht ohne Grund das „Land der Dichter und Denker“. Seit dem Mittelalter schon ist die deutsche Sprache eine der bedeutenden europäischen Literatur- sprachen. Von der Erfindung des Buchdrucks über Luthers Bibelübersetzung aus dem Lateinischen bis in die deutsche Klassik, die weltweit Achtung und Bewun- derung für die Zeugnisse der Sprachkunst hervorruft, ist Deutsch über Jahrhunderte in Zentraleuropa die Sprache der Philosophie und Literatur. Das ist auch im globalen Kontext bedeutsam: Welt- weit werden zurzeit circa 6 700 Sprachen gesprochen. Ende des Jahrhunderts werden wir nur noch halb so viele Sprachen nachweisen können, so die Gesellschaft für be- drohte Sprachen in Köln und auch die Erwartung der UNESCO. Etwa 125 Millionen Menschen weltweit spre- chen die deutsche Sprache als Erst- oder Zweitsprache. Mit einem Anteil von 18 Prozent ist Deutsch die meist- gesprochene Muttersprache in der Europäischen Union. Das sind rund 100 Millionen deutsche Muttersprachler. Als erste Fremdsprache steht Deutsch in Europa seit der EU-Osterweiterung hinter Englisch an zweiter Stelle gleichauf mit Französisch. 63 Millionen Europäer, das sind 14 Prozent, lernen Deutsch im Unterricht. Somit spricht EU-weit jeder dritte EU-Bürger, 32 Prozent, Deutsch. In vielen Ländern stellt Deutsch die alleinige o re b m W h m d k n w te d R a „ le „ u c fl z e S 2 J D D a F te Z e ti g d tu Ü is lu h g z S a u im li B b W m w in s (C (D der regionale Amtssprache dar: Deutschland, Öster- ich, Schweiz, Frankreich – Elsass –, Belgien, Luxem- urg, Italien und Liechtenstein. Die deutsche Sprachge- einschaft ist wirtschaftlich derzeit die drittstärkste der elt und die wirtschaftlich stärkste in Europa. Dennoch at Deutsch im täglichen Betrieb der EU und ihrer Kom- issionen und in dem Wirken der EU nach außen nicht ie gleiche Bedeutung wie Englisch und Französisch. Auch im Inland ist Deutsch ein beliebter Gegenstand ulturpessimistischen Jammerns. Die Klage über den in- eren Verfall der deutschen Sprache hat in Deutschland ieder einmal Hochkonjunktur. Die Angst, unsere Mut- rsprache könnte überfremdet oder verschludert wer- en, wird regelmäßig von selbsternannten Hütern der einheit der deutschen Sprache beklagt: Ob im Internet, uf der Chefetage oder im Hörsaal, so lesen wir, zerstöre das globalisierte Englisch der Zeitgeist-Schwafler das bendige Deutsch“, so die Zeit am 26. Juli 2007. Deutsch for sale“, titelte dann auch der Spiegel 2006 nd klagt, dass wohl nie zuvor „so schlampig gespro- hen und geschrieben“ worden sei. Vor der Fähigkeit unserer wie anderer Sprachen, Ein- üsse des sich immer wandelnden alltäglichen Lebens u integrieren, ist mir nicht bange. Die Gegenwart ist her von Sprach- oder Wortinflation geprägt als von prach- und Wortverfall. 1880 zählte der Duden noch 7 000 Wörter. 2005 waren es bereits 125 000 Wörter. ährlich kommen im Durchschnitt 1 000 Wörter hinzu. eutsch ist eine der wortreichsten Sprachen der Welt. as ist schön für uns Muttersprachler und schwierig für lle, die es lernen wollen. Sorge bereitet vielmehr die rage, wie sich die deutsche Sprache in einer entgrenz- n Welt behaupten wird. Doch wie steht es nach diesen Erkenntnissen um die ukunft des Deutschen? Die deutsche Sprache wird nach inem Bericht des British Council – „English Next“, Bri- sh Council 2006 – derzeit noch als vorherrschende re- ionale Sprache Europas bezeichnet, sie werde aber, so ie Voraussage, im Jahr 2050 nicht einmal mehr den Sta- s einer Regional-, also einer Europasprache, haben. ber die Wahrscheinlichkeit dieser Annahme zu streiten, t müßig. Allein die Möglichkeit einer solchen Entwick- ng fordert zu einer entschlossenen Sprachpolitik eraus. Daher haben wir auch heute diesen Antrag ein- ebracht. Im Zuge der Globalisierung verstärkt sich der Druck ugunsten weniger Weltsprachen. Selbst die englische prache wird sich ihre Rolle als Lingua franca bald mit nderen Sprachen, wie zum Beispiel dem Chinesischen nd Hindi, teilen müssen. Das beeinflusst bereits heute starken Maße das Sprachverhalten unserer wirtschaft- chen, wissenschaftlichen und politischen Eliten. Deren ereitschaft, das Deutsche zu sprechen und zu schrei- en, lässt ja schon im eigenen Lande zu wünschen übrig. ir Deutschen sprechen beflissen englisch, statt Dol- etscher zu beschäftigen. Allzu leichtfertig verzichten ir darauf, uns wortgewandt und damit gedankenreich der vertrauten Muttersprache darzustellen. Neben der Philosophie, der Theologie, der Kunstge- chichte ist unter anderem auch die Archäologie eine der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32431 (A) ) )(B) Disziplinen, in denen deutsche Wissenschaftler seit Jahr- zehnten eine führende Rolle spielen – und mit ihnen na- türlich auch ihre/unsere Sprache Deutsch. Aber ohne die englische Sprache kann heute kaum noch ein Wissen- schaftler zu Weltruhm aufsteigen. Das darf aber nicht gleich zu einer regelrechten Sprachflucht deutscher Wissenschaftler führen. Denn wenn an deutschen Universitäten Englisch zur aus- schließlichen Sprache in Forschung und Lehre würde, verkäme Deutsch zu einer Freizeitsprache, die mangels einer fortgebildeten wissenschaftlichen Terminologie modernen Ansprüchen nicht mehr genügte. Die Wissen- schaftler täten sich mit einem Verzicht auf ihre Mutter- sprache Deutsch auch gar keinen Gefallen. Von der Wortgewandtheit und dem rhetorischen Geschick hängt es ab, ob jemand sich als gleichwertiger Partner in einem Gedankenaustausch behaupten kann. Kurzum: Einspra- chigkeit hat in der Wissenschaft wie im übrigen Leben Eintönigkeit und Einfalt zur Folge. Nicht nur die Ideen und Forschungsfragen verarmen. Nach all dem bin ich fest davon überzeugt, dass das europäische Konzept der Mehrsprachigkeit die beste Antwort ist. Fremdsprachenkenntnisse bedeuten einen geistigen Gewinn, und das nicht allein deshalb, weil sie mit anderen, fremden Weltansichten vertraut machen. Mit dem Erlernen einer Fremdsprache verfeinert sich zu- dem das Verständnis für die Muttersprache. Der Ver- gleich mit der ersteren verschafft die Möglichkeit, die ei- gene Sprache zu überdenken. Wie hat es Goethe so treffend gesagt: „Wer fremde Sprachen nicht lernt, kennt seine eigene nicht.“ Die kurze, gescheiterte Karriere des Deutschen als in- ternationale Wissenschaftssprache sollte uns lehren, dass intellektueller und nationalistischer Hochmut keine taug- lichen Triebkräfte für eine erfolgreiche Sprachpolitik sind. Die deutsche Sprache wird sich als eine europa- oder gar weltweite Sprache nur behaupten, wenn wir das Bildungsziel der Mehrsprachigkeit auch zu unserer eige- nen Sache in Deutschland machen. Denn nur wenn die deutsche Politik und die Wissenschaft in der Einsicht handeln, dass jede Sprache ein kulturelles Vermächtnis mit sich trägt, wird sie mit der Empathie handeln, die in der Sprachpolitik Erfolg verspricht. Wir selbst sollten ohne Dünkel, aber selbstbewusst für die deutsche Sprache eintreten, das heißt, sie spre- chen und schreiben, auf nationaler wie auf internationa- ler Bühne, wann und wo es sich anbietet. Dass wir dabei den Berufen des Übersetzers und Dolmetschers künftig unsere besondere Aufmerksamkeit zukehren müssen, versteht sich von selbst. Ganz in diesem Sinne wäre nicht nur ein Staatsziel Kultur auch wahrlich mehr als nur ein folgenloser Verfassungsschnörkel. Ich persönlich wäre auch froh, wenn wir uns endlich dazu durchringen könnten, dem Art. 22 unseres Grundgesetzes den Satz hinzuzufügen: „Die Landessprache ist Deutsch.“ Johannes Singhammer (CDU/CSU): Es ist eine unendliche und aus deutscher Sicht auch beschämende Geschichte: Obwohl Deutsch in der Europäischen Kom- mission gleichberechtigte Arbeitssprache neben Eng- li d h re D g im U k E s ö fo h 2 d z n g e s Im lu s m z 1 g D s d fa s ru d D b b d E ß li g a z c D S is (C (D sch und Französisch ist und obwohl Catherine Ashton, ie Hohe Repräsentantin der EU-Außen- und Sicher- eitspolitik, Außenminister Guido Westerwelle seit Jah- n die ja selbstverständliche Zusage gemacht hat, eutsch im Europäischen Auswärtigen Dienst, EAD, an- emessen zu berücksichtigen, sprechen die Fakten noch mer eine andere Sprache: Die Homepage des EAD ist nur in eingeschränktem mfang auf Deutsch verfügbar. Termine, Reden und Er- lärungen von Frau Ashton werden auf der deutschen AD-Seite in englischer Sprache veröffentlicht. Erst auf massiven Druck werden jetzt Stellenaus- chreibungen in Englisch, Französisch und Deutsch ver- ffentlicht und neben Englisch- und Französisch- auch rmal Deutschkenntnisse gefordert. Was das konkret eißt, formuliert Frau Ashton in einem Schreiben vom 4. April 2013 an mich ganz offen mit den Worten: „… ass wir von den Bewerbern erwarten, dass sie über die ur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Kennt- isse der im Rahmen der GASP und der Außenbeziehun- en verwendeten Sprachen verfügen. Gleichzeitig wird ine Kenntnis anderer EU-Sprachen, natürlich ein- chließlich der Deutschen, auch als Vorteil betrachtet.“ Klartext: Deutschkenntnisse sind keine EAD-Einstel- ngsvoraussetzung bis heute. Außenminister Guido Westerwelle teilte mir in die- em Zusammenhang mit Schreiben vom 19. April 2013 it, dass Deutschland rund 20 Prozent des EAD finan- iert, auf der Ebene der EAD-Delegationsleiter aber nur 0 von 136 Posten mit Deutschen besetzt sind, das sind erade mal 7 Prozent. Wenn wundert es noch, dass eutsch in der EU untergeht? Es ist freilich nur ein Mosaikstein in der systemati- chen Diskriminierung, die die deutsche Sprache durch ie Mehrzahl der europäischen Organe und Behörden er- hren hat und erfährt. Es hat zahllose Initiativen zur Behebung dieses Miss- tandes gegeben – von der Anweisung der Bundesregie- ng an deutsche Beamte, nur auf Deutsch zu verhan- eln, über geplatzte Ratstagungen, an denen die Vertreter eutschlands und Österreichs nicht teilgenommen ha- en, weil keine deutsche Übersetzung gewährleistet war, is zu Vorstößen des Deutschen Bundestages, des Bun- esrates und von Vertretern der Zivilgesellschaft. Der rfolg ist bislang mäßig. Es kann nicht sein, dass wir Parlamentarier regelmä- ig Beratungsdokumente nur in englischer Sprache vor- egen haben, die der Deutsche Bundestag dann auf ei- ene Kosten übersetzen soll. Es kann nicht sein, dass immer wieder Überlegungen ufflammen, in der Brüsseler Generaldirektion Überset- ung in der Deutschabteilung bis zu 22 Stellen zu strei- hen und dafür den englischen Bereich auszuweiten. Es kann nicht sein, dass das Auswärtige Amt eutschkurse für den EAD durch das Goethe-Institut mit prachaufenthalten in Berlin anbieten muss. Dies alles t eine eigene Aufgabe der EU. 32432 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Dabei ist Deutsch für über 100 Millionen Menschen Muttersprache, und damit die größte Sprachgruppe in der Europäischen Union. Deutsch ist Amts- bzw. aner- kannte Minderheitensprache in Deutschland, Österreich, Luxemburg, Belgien, Dänemark, Polen, Italien und Frankreich, und es ist nach Englisch die am zweithäu- figsten verbreitete Fremdsprache in Europa. Diese Fak- ten gilt es selbstbewusst zur Kenntnis zu nehmen. Die Charta der Grundrechte gewährleistet mittler- weile in Art. 41 jedermann das Recht, sich in einer der Sprachen der Verträge an die Organe der Union zu wen- den und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten; in der Praxis ist dies jedoch noch nicht angekommen. Doch ist es mit dem Anspruch auf Kommunikation in der eigenen Sprache nicht getan. Auch in den internen Entscheidungsprozessen der EU-Organe bedarf es der gleichberechtigten Berücksichtigung des Deutschen. So werden zum Beispiel Fortschrittsberichte über EU-Beitrittsverhandlungen zunächst nur in Englisch ver- öffentlicht. Deutsch folgt Wochen später. Da ist dann die öffentliche Diskussion bereits vorbei. Sprache ist Identität, gelebte Kultur und Heimat. Soll die europäische Integration auf Dauer nicht in der Herr- schaft einer entrückten Brüsseler EU-Bürokratie mün- den, dann wird dies nur möglich sein, wenn Deutsch endlich auch tatsächlich im Gebrauch zu einer echten Arbeits- und Umgangssprache der EU wird. Es ist deshalb notwendig, auf allen Ebenen die Um- setzung der rechtlichen Garantien der deutschen Sprache als Arbeitssprache nicht nur einzufordern, sondern dies auch mit allen rechtlichen und politischen Mitteln von der Bundesregierung durchzusetzen, bis hin zur Frage der Zustimmung zu einem EU-Haushalt, in dem der Etat für Übersetzungen zu gering ist. Doch müssen wir auch als Deutsche selbst immer wieder bei internationalen Organisationen die Verwen- dung der deutschen Sprache aktiv einfordern und dies auch konsequent in Deutschland vorleben. Denn die prekäre Situation des Deutschen ist nicht zuletzt auch unsere eigene Schuld: Jahrzehntelang konn- ten unsere Partner in Europa beobachten und unsere ei- genen Kinder lernen, wie desinteressiert wir an der eige- nen deutschen Sprache waren bzw. sind, dass man lieber pseudo-englische Begriffe wie „Handy“ erfand und ver- meintliche Weltläufigkeit durch das Einstreuen von Anglizismen zu belegen versuchte, dass selbst von der Bundesregierung finanzierte wissenschaftliche Kon- gresse wie der „World Health Summit“ in Berlin in eng- lischer Sprache abgehalten werden und deutsche Vertre- ter dort ihre Reden auf Englisch halten, ohne deutsche Übersetzung, dass deutsche Universitäten Prüfungen nur noch auf Englisch abhalten – und ich rede nicht von Sprachprüfungen in Englisch. Solche negativen Bei- spiele gibt es leider zu viele. Aber es gibt auch eine positive Wende: Bundesver- kehrsminister Ramsauer hat bei der Deutschen Bahn ein klares Signal zurück zum Deutschen gestellt: Der Coun- te n d g v D g in s U d m s a S d a d c M u k ti c w a L g o R d s d g e w d d re h z A la R k d je li n S b (C (D r ist jetzt wieder der Schalter. Es geht also, wenn man ur will. Daher unsere Forderungen in diesem Antrag, dass die eutsche Bundesregierung eigene Texte, Verlautbarun- en, Werbekampagnen und Bürgerkommunikation in erständlicher deutscher Sprache abfassen soll, dass eutsch durchgängig bei Beschilderungen, Beschriftun- en usw. auf allen Ebenen verwendet werden soll, dass den europäischen Institutionen Deutsch als Arbeits- prache praktiziert wird, auch bei Übersetzungen und nterlagen, dass deutsche Beamte in den EU-Gremien eutsch sprechen sollen und dass im EAD Deutsch ange- essen und wie zugesagt zum Einsatz kommt. Im Wissenschaftsbereich gilt, dass Deutsch die Wis- enschaftssprache in Deutschland bleiben muss, dass kademische Lehre zumindest ausgewogen in deutscher prache erfolgt, dass professionelle Übersetzung aus em Deutschen oder ins Deutsche gefördert werden soll, ber auch, dass es über die Goethe-Institute weiter geför- ert wird, dass junge Menschen Deutsch als Fremdspra- he lernen können. Diese sich in Deutschland verändernde öffentliche einung gilt es dann auch in Brüssel zu transportieren nd selbstbewusst für die Sprache der Dichter und Den- er zu fechten. Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD): Was die Koali- on mit ihrem Antrag „Deutsche Sprache fördern und si- hern“ anstellt, ist nichts weniger als empörend. Ein ichtiges, ja edles Anliegen, über das ernsthaft und usführlich zu sprechen wäre, wird hier am Ende der egislaturperiode in allerletzter Minute ins Plenum ein- ebracht, weit hinten auf die ohnehin ellenlange Tages- rdnung gesetzt, direkt zur Abstimmung gestellt und mit eden zu Protokoll spät nachts verabschiedet. Eine or- entliche Debatte und eine Aussprache in den Ausschüs- en sind damit ausgeschlossen. Die Koalition beerdigt damit ihre eigene Initiative in er denkbar teilnahmslosesten Weise – mit einem Be- räbnis dritter Klasse. Dieses Vorgehen zeigt, wie wenig rnst die Koalition ihre eigene Initiative nimmt. Das ird der Bedeutung des Themas nicht gerecht. Schon eshalb lehnen wir den Antrag ab. Das Anliegen, mit der eutschen Sprache einen wesentlichen Bestandteil unse- s kulturellen Reichtums zu fördern und zu bewahren, alten wir für zu wichtig. Dabei ist über den Inhalt des Antrages Erfreulicheres u sagen: Es steht viel Richtiges darin. Es ist richtig, den ppell der Enquete-Kommission „Kultur in Deutsch- nd“ mit der Forderung aufzunehmen, im öffentlichen aum auf unnötige Anglizismen zu verzichten. Die An- ündigung der Deutschen Bahn in dieser Woche lässt iesbezüglich hoffen. Die Bahn will im Kundenverkehr ne Begriffe abschaffen, die für Reisende ohne Eng- schkenntnisse schlicht unverständlich bleiben. Für einen Irrtum halte ich dagegen den Ansatz, aus ationalen Gründen auf der Förderung der deutschen prache zu beharren. Dies greift viel zu kurz. Der Ge- rauch der deutschen Sprache ist nicht deshalb zu vertei- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32433 (A) ) )(B) digen, weil es die deutsche ist. Er ist zu verteidigen, weil die deutsche Sprache den Reichtum einer ganzen – in ih- rer Weise einmaligen – Kultur abbildet. Sie prägt und ist gleichzeitig Ausdruck unserer Kultur des Denkens, des Handelns und Erfindens, des sozialen Umgangs und auch des Politischen. Im Alltag wie in den Wissenschaften ist unsere Kultur an eine spezifische deutsche Begrifflichkeit gebunden, die sich aus gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Diskursen heraus über lange Zeit entwickelt hat. Sie ist nicht starr und auch nicht besser, aber eben anders als etwa entsprechende Traditionen im angelsäch- sischen, romanischen oder chinesischen Sprachraum. Alle diese kulturellen Traditionen sind erhaltenswert; wir wollen sie in ihrer Vielfalt bewahren, in Europa und in der Welt. Deshalb müssen wir alle auf unsere Spra- chen achtgeben. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen beunruhigende Entwicklungen in der Wissenschaft. Das Verhältnis zur deutschen Sprache scheint bei der wissenschaftlichen Elite unseres Landes oftmals von Lieblosigkeit, wenn nicht Verachtung geprägt zu sein. Oftmals geht diese einher mit einer unreflektierten Anbiederung an das Englische, das dann gleichzeitig als einzige Wissen- schaftssprache proklamiert wird. Ein solches Wissenschaftsverständnis halte ich für fa- tal. Denn darunter wird absehbar die Qualität der wis- senschaftlichen Leistungen in Deutschland leiden, und dann wird die deutsche Sprache wirklich provinziell. Es ist ein Fehler zu glauben, dass Internationalität des wis- senschaftlichen Denkens Monolingualität heißen muss. Forschen und Erfinden bedarf der Fantasie, bedarf eines großen sprachlichen Reichtums und der Sicherheit im Umgang damit. Nur so kann ein Wissenschaftler eine Er- kenntnis in all ihren einzelnen Aspekten ausbreiten und formulieren. Dazu ist nur ein Muttersprachler fähig. Ein deutscher Wissenschaftler kann deshalb noch so gut Englisch sprechen: Die Qualität und Exaktheit des Aus- drucks, derer er im Deutschen fähig ist, wird er im Eng- lischen nicht erreichen. Wenn es um Exzellenz geht, muss dieser Weg deshalb notwendig in die Irre führen. Internationalität in der Wissenschaft kann nur den in- tensiven Austausch zwischen Sprachen und Kulturen be- deuten. Kulturelle und sprachliche Unterschiede der For- schenden ermöglichen einen Reichtum kognitiver und emotionaler Art, der sich dann auch in der Qualität der Forschung niederschlägt. Die Forderung heißt also Mehrsprachigkeit! In Deutschland sollten wir deshalb dafür sorgen, dass bei Exzellenzwettbewerben, bei Anträgen auf For- schungsförderung, bei allem, was Steuergelder kostet, die deutsche Sprache verwendet wird. Dies ist keine Selbstverständlichkeit mehr, wenn Kongresse in Deutschland, die vorwiegend von deutschen Fachwis- senschaftlern besucht werden, in englischer Sprache ab- gehalten werden. Hier ist das Bundesministerium für Forschung und Wissenschaft aufgefordert, zu handeln. Sprachpolitik in diesem Sinne ist nicht nur zum Wohle einer kleinen Elite und der Sicherung der Qualität in im d u m p k m e T B s B v m w M a d S s d w fr E d fr d ru E R s E c s a s u v te g L In S w te M s c E d w d D (C (D Wissenschaft und Forschung nötig. Vielmehr liegt sie gesamtgesellschaftlichen Interesse. Es geht auch um as Aufrechterhalten der Verbindung von Wissenschaft nd Gesellschaft und damit um die Verteidigung des de- okratischen und pluralen Charakters von Wissenschaft. Diese und weitere Aspekte, die eine deutsche Sprach- olitik sinnvoll machen, hätten in den Ausschüssen dis- utiert und in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden üssen. Die Koalition versagt sich und dem Parlament ine sinnvolle Debatte. Noch eine vertane Chance! Reiner Deutschmann (FDP): „Jede Sprache ist rägerin des kulturellen Gedächtnisses“. So steht es zu eginn unseres Antrags „Deutsche Sprache fördern und ichern“, den die christlich-liberale Koalition nun zur eratung und Abstimmung im Deutschen Bundestag orgelegt hat. In einer vernetzten und globalisierten Welt acht man sich im alltäglichen Leben oft nicht bewusst, elchen Stellenwert die Sprache, insbesondere die eigene uttersprache, hat. Deutsch ist eine der zehn weltweit m häufigsten gesprochenen Sprachen und besticht urch einen mit 500 000 Wörtern des allgemeinen prachgebrauchs sehr reichen Wortschatz. Der deutsche Sprachraum ist die wirtschaftlich tärkste Region in Europa. Da könnte man annehmen, ass auch die deutsche Sprache eine dementsprechend ichtige Rolle in Europa einnehmen würde. Stattdessen istet Deutsch, obwohl offiziell dritte Amtssprache der uropäischen Union, ein stiefmütterliches Dasein. Statt- essen werden EU-Vorlagen zumeist in englischer oder anzösischer Sprache verfasst und auch im Entschei- ungsprozess vorgelegt. Mit dem heute vorgelegten Antrag geht es nicht da- m, Deutsch im Wettbewerb der Sprachen vor dem nglischen oder Französischen zu platzieren und die olle der beiden anderen Sprachen zu verkleinern. Wir ind überzeugt vom Prinzip der Mehrsprachigkeit. Ein uropa der 27 hat mehr zu bieten als nur zwei Amtsspra- hen. Ohne die ohnehin unbestrittene Rolle des Engli- chen als Weltsprache berühren zu wollen, ist es doch ngebracht, dass in einem vielfältigen Europa auch ganz elbstverständlich andere Sprachen zur Kommunikation ntereinander genutzt werden, zumal die EU einen her- orragenden Übersetzungsdienst anbietet. Mit unserem Antrag möchten wir die deutschen Ak- ure auf europäischer Ebene bitten, dafür Sorge zu tra- en, dass die Sprachvielfalt auf EU-Arbeitsebene kein ippenbekenntnis bleibt, sondern gelebte europäische tegration ist. Dazu müssen wir bereit sein, unsere prache aktiv auf europäischer Ebene einzubringen, so ie wir uns dies auch von den anderen EU-Mitgliedstaa- n wünschen würden. Gleichzeitig kann von unseren andatsträgern in Deutschland, Brüssel und Straßburg owie unseren Beamten und Mitarbeitern der öffentli- hen Verwaltungen nicht per se erwartet werden, dass ntscheidungen immer öfter nur auf Grundlage nicht- eutscher Vorlagen gefällt werden. Es kann bezweifelt erden, dass alle Beteiligten immer verstehen, was in en Vorlagen enthalten ist. Hier ist eine Übersetzung ins eutsche erforderlich, so die Anfertigung dieser mit ver- 32434 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) tretbarem Aufwand möglich ist und besonders eilbedürf- tige Notfallszenarien ausnimmt. Als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses konnte ich mich schon mehrfach vergewissern, welch hervorra- gende Arbeit die Goethe-Institute im Ausland leisten. Nicht nur der neue Trainer des FC Bayern München, Pep Guardiola, hat seine Deutschlehrerin über das Goethe- Institut vermittelt bekommen und mit ihrer Hilfe hörbar erfolgreich Deutsch gelernt. Das Goethe-Institut bildet zum Beispiel auch ausländisches Krankenhaus- und Pflegepersonal noch in der Heimat aus, damit dieses be- reits bei Antritt der Stelle in Deutschland Deutsch spricht und über das notwenige Fachvokabular verfügt. Das Goethe-Institut ist eine der bekanntesten Kulturmar- ken Deutschlands, und wir sollten dafür sorgen, dass dies so bleibt und unser Kulturmittler seine Arbeit ersten Ranges weiter so erfolgreich fortführen kann. Auf weitere Aspekte der auswärtigen Kultur- und Bil- dungspolitik wird mein Kollege Patrick Kurth in seiner Rede eingehen. Ein Punkt ist mir besonders wichtig in unserem An- trag. Die Förderung der deutschen Sprache zielt nicht nur ins Ausland. Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass in Abstimmung mit den Ländern ein verbindlicher bundesweiter Sprachstandtest eingeführt und bei Bedarf gezielte Sprachprogramme angeboten werden sollen. Dies betrifft natürlich auch insbesondere die Integration von Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen und mit uns hier leben wollen. Die Vermittlung von Sprachkenntnissen ist dabei eine wichtige Aufgabe, die unsere Gesellschaft zu leisten hat. Dazu kommt die Stär- kung von Initiativen zur Förderung der Sprachkompe- tenz von Migrantinnen und Migranten. Wir können es uns auch angesichts des demografischen Wandels in Deutschland nicht leisten, wertvolle und lernwillige Menschen nur aufgrund mangelnder Sprachfähigkeiten für unser gesellschaftliches Leben und unsere Wirt- schaftskraft zu verlieren. Nur wer die Sprache be- herrscht, hat Zugang zu unserer an Kultur und Bildung reichen Gesellschaft. Ich gehe davon aus, dass der Erhalt und die besondere Förderung der deutschen Sprache ein Herzensanliegen aller Fraktion des Deutschen Bundestages ist, und bitte Sie somit um Zustimmung zu diesem Antrag. Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Deutsch ist eine der großen Kultursprachen der Welt. 100 Millionen Menschen sprechen Deutsch als Muttersprache. Es ist die meistgesprochene Sprache in der Europäischen Union und nach Englisch die wichtigste Fremdsprache. Für uns Deutsche ist unsere Sprache nicht nur ver- bindendes kulturelles Grundelement und historisches Erbe, sondern die gemeinsame Grundlage für unser Le- ben. „Sie ist das prägende Element der deutschen Identität“, wie der Abschlussbericht der Enquete-Kom- mission „Kultur in Deutschland“ (Bundestagsdrucksa- che 16/7000) resümiert. Damit ist die deutsche Sprache der Schlüssel zu unserem Land und unserer Gesell- schaft. d b in G n s q a w D S a z n n u D a ti Z d z S tu c K ru b B M te S s k te 2 Š k im d ru u m 1 Z v k la (C (D Ausreichende Sprachkenntnisse sind ein entscheiden- er Faktor, wenn es darum geht, in Deutschland zu ar- eiten und heimisch zu werden. Dies müssen wir heute, Zeiten von demografischem Wandel, einer alternden esellschaft, von Fachkräftemangel und von internatio- alem Wettbewerb, besonders berücksichtigen. Ange- ichts dieses Umfeldes ist Deutschland zunehmend auf ualifizierte Zuwanderung angewiesen – besonders auch us dem nichtdeutschsprachigen Ausland. Dabei sind ir erfolgreich. Viele junge Menschen zieht es nach eutschland, weil sie hier gute Perspektiven sehen. Generell erfreut sich Deutschland in der Welt großer ympathie. Vielerorts blicken die Menschen neugierig uf unser vielfältiges Land. In vielen Teilen der Welt ist u beobachten, dass auch das Interesse am Deutsch-Ler- en wieder zunimmt – insbesondere in Wachstumsregio- en wie China, Brasilien und Indien, aber auch in Ost- nd Südeuropa. Die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung eutschlands macht die Kenntnis der deutschen Sprache uch in den neuen Wachstumsregionen der Welt attrak- v; denn Deutsch eröffnet berufliche Chancen und den ugang zu einer Ausbildung in einem der besten Bil- ungssysteme der Welt. Es gilt, dieses Interesse weiter u unterstützen und weltweit das Erlernen der deutschen prache zu ermöglichen. Daher war die Auswärtige Kul- r- und Bildungspolitik selten so wichtig wie heute. Dafür sind aber die richtigen Schwerpunkte nötig. Die hristlich-liberale Koalition hat bei der Auswärtigen ultur- und Bildungspolitik die überfällige Neujustie- ng umgesetzt – hin zu mehr Sprachförderung. Unter li- eraler Führung haben wir die Mittel gerade in diesem ereich erheblich angehoben. Zahlreiche erfolgreiche Initiativen wurden begonnen. it der Initiative „Deutsch – Sprache der Ideen“ begeis- rn wir junge Menschen im Ausland für die deutsche prache und öffnen ihnen Türen zur deutschen Wissen- chaft, Wirtschaft und Kultur. Große Sprachwerbe- ampagnen fördern die deutsche Sprache in ausgewähl- n Ländern wie Großbritannien – Think German in 010/11 –, Polen – Deutsch-Wagen-Tour –, Tschechien – prechtíme – und Frankreich – DeutschMobil. Im November 2010 startete die umfangreiche Werbe- ampagne „Lern’ Deutsch!“ in Russland und gipfelt nun deutsch-russischen Sprachenjahr 2013/14. Gemeinsam mit US-amerikanischen Partnern startete as Auswärtige Amt ein Sonderprogramm zur Förde- ng von Deutsch in den USA. Mehr Schulen, Colleges nd Universitäten sollen Deutschunterricht anbieten und ehr Schüler Zugang zur deutschen Sprache erhalten. In Indien wurde Deutsch als Fremdsprache an 000 Schulen eingeführt. 1 Million Schüler erhält so ugang zu unserer Sprache. All diese Programme tragen nicht nur zur Verbreitung on Deutsch bei, sondern vermitteln auch unsere Will- ommenskultur in Deutschland. Besonders wichtig für die Deutschförderung im Aus- nd ist das weltumspannende Netz der Initiative „Schu- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32435 (A) ) )(B) len: Partner der Zukunft“, PASCH. Sie ist die bisher größte Investition im Bereich des Auslandsschulwesens und der Sprachförderung mit jährlich circa 50 bis 55 Millionen Euro seit 2008. Mit PASCH wurde ein weltweites Netzwerk von mittlerweile über 1 500 Schu- len aufgebaut, an denen Deutsch unterrichtet wird. Da- mit trägt die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik zur Qualifikation von rund 500 000 Schülerinnen und Schü- lern rund um den Globus bei, die wir für Deutschland gewinnen wollen. Damit Deutschland langfristig wettbewerbsfähig bleibt, müssen wir uns heute um die klügsten Köpfe be- mühen und ihnen eine Möglichkeit geben, in unserem Land Fuß zu fassen. Auch durch die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der schwarz-gelben Koalition waren wir darin in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Nur wenn wir bei unserer Sprachförderung im Ausland nicht nachlassen, werden wir auch in Zukunft ein attrak- tives Ziel für die Motivierten und Hochqualifizierten aus aller Welt bleiben. Dafür wird sich die FDP-Frak- tion einsetzen. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Was hat sich die CDU nur dabei gedacht, einen solchen Antrag, noch dazu in der letzten Sitzungswoche der Wahlperiode, ein- zubringen? Möglicherweise spekulierte sie darauf, dass er dann ja gar nicht mehr öffentlichkeitswirksam debat- tiert werden kann. Das ist möglicherweise auch das Beste, was diesem Antrag passieren kann, denn er ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Zwar können sich die Autoren darauf berufen, viele ihrer Standpunkte und Faktensammlungen, die die be- sondere Bedeutung der deutschen Sprache in der Welt belegen sollen, auch im Enquete-Bericht „Kultur in Deutschland“ wiederzufinden, doch jene Aussagen, die dort auf Vielfalt und Entwicklung von Sprache als Ver- ständigungsmittel abzielen, werden absichtsvoll ausge- blendet. Im Antrag werden Aussagen zur Sprachbeherr- schung als Mittel der Verständigung lustig gemischt mit Aussagen zur Pflege des auf der deutschen Sprache auf- bauenden Kulturgutes, wird Sprache plötzlich zum Wirt- schaftsfaktor, werden Forderungen aufgemacht, bei denen man den Eindruck bekommt, das deutsche Rein- heitsgebot beim Bierbrauen solle nun auf die deutsche Sprache übertragen werden. Dabei werden Minderhei- tenrechte ebenso ignoriert wie die Sprachgeschichte von Jahrhunderten. Wäre es nicht so traurig, würde ich meine Rede mit dem Slogan „Vom Muckefuck zur Bluejeans“ überschreiben. Beide Worte sind wohl auch im deut- schen Sprachraum verständlich, beide sind nichtdeut- scher Herkunft. Das Wort „Fenster“, habe ich gelernt, ist ebenfalls ein Lehnwort, eben einer anderen Sprache ent- lehnt. Die deutsche Sprache gehört zur indogermani- schen Sprachfamilie wie eben auch die in Indien gespro- chenen Sprachen. Mit dem Hochdeutsch eines Walther von der Vogelweide könnten wir uns heute kaum ver- ständigen und auch die wenigsten in Friesisch, Bayrisch oder dem in meiner Region gesprochenen Bördeplatt. Worüber reden wir also? Sprachen sind Produkte ge- sellschaftlicher Entwicklungen. Sie werden sowohl vom Z a u g la w w s L u o d c F in ra V d v a ra s n b le S g w v R d D s a w m te p le s G m le g d ü C re a R S s g P (C (D usammenleben in einer konkreten Gemeinschaft wie uch vom Austausch mit anderen Kulturen geprägt. Was ns heute fremd erscheint, wird über kürzere oder län- ere Zeit unsere Sprache prägen. Die netzaffinen „Neu- nd“-Bewohner können schon länger mit „Hashtags“ et- as anfangen. Ich hab das erst vor kurzem gelernt. Auch enn ich es blöd finde, zu Zeitplänen „timetable“ zu agen, kann und will ich nicht verhindern, dass andere ebensgewohnheiten irgendwann auch meine Sprache nd Ausdrucksweise prägen. Ich gehe ins Restaurant der ins Bistro und freue mich, wenn ich in anderen Län- ern diesen Hinweis finde, weil ich ansonsten die Spra- he dort nicht verstehe. Ich freue mich, wenn ich in innland, das übrigens zwei Muttersprachen anerkennt, einem Kaufhaus in Helsinki bei dem Versuch, mich debrechend auf Englisch verständlich zu machen, vom erkaufspersonal freundlich darauf hingewiesen werde, ass man mich auch auf Deutsch versteht. Doch was sollen mir die Aussagen im Antrag, wie iele Menschen auf der Welt deutsch sprechen? Und vor llem: Welches Recht, welche Forderung sollen sich da- us ableiten? Moderne Sprachen sind für mich jene, die ich zur Verständigung in einer internationalen Welt eig- en. Da ist Mehrsprachigkeit, die mir leider nicht gege- en ist, eher angesagt als der den Antrag an vielen Stel- n prägende Alleinvertretungsanspruch der deutschen prache. So etwas führt zur Abkapselung und ist das Ge- enteil von weltoffen. Und nein, aus Heinrich Heines „Buch der Lieder“ erden wir keine Papiertüten falten, und Wolfram on Eschenbach werden wir genauso achten wie abindranath Tagore, Nazim Hikmet und Pablo Neruda, eren Poesie ich nur in deutscher Übersetzung verstehe. och ich bin mir nicht sicher, ob sie in ihrer Ursprungs- prache nicht viel poetischer klingen. Lassen Sie uns den Schwerpunkt darauf legen, dass lle Menschen, die in unserem Land leben oder leben ollen, über eine gute Grundbildung verfügen und sich ittels Sprache verständigen können. Lassen Sie uns Li- ratur und Sprache, auch die deutsche, als Kulturgut flegen, aber lassen Sie uns keine Ansprüche daraus ab- iten, die eher unserer Vergangenheit angehören als un- erer Zukunft. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Ich wundere mich sehr, wie die Koalition it dem Thema deutsche Sprache umgeht. Auf den al- rletzten Drücker, in der letzten Sitzungswoche der Le- islaturperiode, bringt sie einen Antrag zum Thema ein, er offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt wurde und ber den auch sofort abgestimmt werden soll – ohne hance, dass er je den zuständigen Fachausschuss er- icht. Auch eine Plenumsdebatte, in der Argumente usgetauscht werden könnten, ist nicht vorgesehen. Die eden gehen zu Protokoll. Dort können die an deutscher prache Interessierten dann ja die Standpunkte nachle- en. Nein! Das ist ein wirklich schludrig-wurschtiger Um- ang mit dem Thema und wird der Verantwortung des arlaments und seiner Gremien nicht gerecht. Einmal 32436 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) mehr sehen wir einen Akt aus dem Schauspiel, das Schwarz-Gelb nun schon seit Wochen aufführt und das den Titel trägt: „Abends werden die Faulen fleißig“. Gute Fachpolitik haben wir von der Koalition vier Jahre lang nicht gesehen. Jetzt zum Schluss reicht es vollends nur noch für Showanträge, die im tiefen Widerspruch stehen zur von Schwarz-Gelb tatsächlich betriebenen Politik. Im Antrag begegnet uns der Satz: „Deutsch ist mit etwa 500 000 Wörtern des allgemeinen Sprachgebrauchs eine besonders wortreiche Sprache.“ Gemeint ist hier wohl der gesamte deutsche Wortschatz ohne Fachspra- chen, der auf 300 000 bis 500 000 Wörter geschätzt wird. Wenn hinter diesem und manch anderem Satz im An- trag der Versuch stecken sollte, eine Art romantischen Sprachpatriotismus in Politik zu übersetzen, dann dürfte das nicht sehr weit führen. Was die genannte Zahl an- geht, da gibt es möglicherweise ein Sprachgenie, das den gesamten deutschen Wortschatz wirklich ausschöpft; der im Antrag genannte „allgemeine Sprachgebrauch“ tut dies sicher nicht. Der zentrale Wortschatz der deutschen Standardspra- che dürfte bei rund 70 000 Wörtern liegen. In Goethes Werk wurden rund 90 000 aktiv gebrauchte Wörter er- mittelt, was im Vergleich zu anderen Autoren sehr viel ist. Der durchschnittliche aktive oder produktive Wort- schatz der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger liegt deutlich darunter, Schätzungen zufolge sind es um die 15 000 Wörter, darunter auch einige Tausend Fremdwör- ter. Der Wortschatz der englischen Sprache wird übri- gens auf 600 000 bis 800 000 Wörter geschätzt. Aber solche abstrakte Zahlen sagen wenig. Wo Zah- len für das Anliegen der Sprachförderung tatsächlich wichtig wären, fehlen sie im Antrag, zum Beispiel beim für Bildungschancen so bedeutsamen frühkindlichen Spracherwerb. Dass es hier große Aufgaben gibt, wissen wir. Der Antrag liefert keine verlässliche Datengrund- lage, um sie genauer zu definieren. Stattdessen bringt er einiges an Lyrik und Prosa zur Geschichte der deutschen Sprache – der Sprache der „Dichter und Denker“. Und er spart auch die Erfindung des Buchdrucks und Luthers Bibelübersetzung nicht aus. Was er geschichtlich dagegen völlig ausspart, ist die ab- solute Katastrophe, die der deutschen Sprache mit dem Nationalsozialismus widerfahren ist, und zwar nicht nur im Sinne der „Lingua Tertii Imperii“, jener Sprachde- formationen im Dritten Reich, die Victor Klemperer kritisch protokollierte, sondern auch mit Blick auf den Exodus von Künstlerinnen und Künstlern und Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nazideutsch- land. Dass Deutsch heute keine große Wissenschafts- sprache mehr ist, sondern in der internationalen Scientific Community immer mehr ein Randdasein fris- tet, hat darin wesentliche Gründe. An der Tatsache, dass Deutsch nach dem Krieg in vielen Ländern als aggressive Sprache des Befehls und Kommandos wahrgenommen wurde, hat sich inzwi- schen zum Glück einiges geändert. Angesichts solch e ru C E g d z z ta li w S w n ti G d A fr H ru v w G h ti fi g M K ic e a „ „ g p d d m tr n z e te n n a A H z g A z (C (D rfreulicher Veränderungen sind auftrumpfende Äuße- ngen wie die von Volker Kauder auf dem Leipziger DU-Parteitag 2011 – mitten in den Verwerfungen der uro-Krise –, wonach in Europa jetzt wieder Deutsch esprochen werde, äußerst kontraproduktiv. Sie schaden em Anliegen, den offenen und unverkrampften Zugang ur deutschen Sprache zu entwickeln, und werfen uns urück. Schauen wir uns die Forderungen des Antrags im De- il an. Die erste Forderung erwähnt tatsächlich die kind- che und frühkindliche Sprachförderung. Wir wissen, ie wichtig das ist. Die zentrale Aufgabe an dieser telle, der konsequente Ausbau einer qualitativ hoch- ertigen Infrastruktur der Kinderbetreuung, wird jedoch icht benannt. Das verwundert wenig bei einer Koali- on, die mit ihrer desaströsen Herdprämie genau auf das egenteil setzt. Sie verbrennt Geld, das für den Ausbau er Betreuungsinfrastrukturen nötig wäre, und schafft nreize, damit Kinder aus bildungsfernen Schichten, die ühe Sprachförderung am dringendsten brauchten, zu ause bleiben und die nötige Förderung nicht erfahren. Die zweite Forderung erwähnt Initiativen zur Förde- ng der deutschen Sprache im Bereich der Integration on Migrantinnen und Migranten. Auch das ist sehr ichtig – und ebenfalls eine Baustelle, auf der Schwarz- elb versagt hat. Wir brauchen keine ständigen Andro- ungen von Sanktionen, wenn Deutsch- und Integra- onskurse abgebrochen werden, sondern eine bessere nanzielle Ausstattung dieser Kurse und Betreuungsan- ebote für Kinder während der Kurszeiten, damit auch ütter problemlos teilnehmen können. In der dritten Forderung wird wieder einmal der ampf gegen die Anglizismen aufgemacht. Da möchte h doch auf das Blamagepotenzial hinweisen, das s hier gibt, zum Beispiel wenn Dr. Peter Ramsauer ls hochministerieller Sprachpfleger aus „Laptops“ Klapprechner“ macht und „Tickets“ bei ihm nur noch Fahrschein“ heißen dürfen. So etwas ist doch wirklich anz kleines Karo und führt uns auf den spießig-sprach- olizeilichen Weg. In der zehnten Forderung taucht ziemlich verschämt as neue Auslandsschulgesetz auf. Ich verstehe schon, ass man dieses schlecht gemachte Gesetz erwähnen usste, weil es zu auffällig wäre, wenn es in einem An- ag zur Förderung der deutschen Sprache überhaupt icht vorkäme. Aber was die Probleme angeht, die hier u benennen sind, da geht es doch nicht vorrangig und inzig um das Deutsche Sprachdiplom der Kultusminis- rkonferenz. Vordringlich wäre eine klare Forderung ach Rücknahme der in diesen Tagen bekannt geworde- en Kürzungen im Haushaltsentwurf für den Bereich der uswärtigen Kultur- und Bildungspolitik! Die Koalition will die Mittel für die Förderung der uslandsschulen von 244 Millionen Euro im laufenden aushalt auf 224 Millionen Euro im Haushalt 2014 kür- en – und das, obwohl mit dem Auslandsschulgesetz roßspurig angekündigt wurde, die Finanzierung der uslandsschulen „auf sichere Beine zu stellen“. Als ein- ig sicher erscheint nun, dass den Auslandsschulen kräf- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32437 (A) ) )(B) tig ein Bein gestellt wird – und damit auch der Förde- rung der deutschen Sprache im Ausland. Besonders leiden werden die kleinen Auslandsschu- len mit weniger als zwölf Abschlüssen im Jahr; denn die fallen aus der neuen gesetzlichen Förderung sowieso schon heraus. Und sie werden sehr tief fallen und nur noch eine Restförderung erhalten, wenn ein schrumpfen- der Etat mit Vorrang an die großen Schulen verteilt wird, die nun den gesetzlichen Anspruch haben. Und es geht nicht nur um Sprachförderung. Viele kleine Schulen befinden sich in den Krisenregionen die- ser Welt. Es sind Schulen, die für Demokratie- und Men- schenrechtsbildung unendlich wichtig sind und die wir doch besonders unterstützen müssen. Mit dem neuen Auslandsschulgesetz – und den sogleich hinterher ge- schobenen Kürzungen bei den Auslandsschulen – sehe ich große Gefahren für diese Schulen weit über die Sprachförderung hinaus. Auch die Stipendienmittel des Deutschen Akademi- schen Austauschdienstes, DAAD, werden im Haushalts- entwurf der Koalition um 17 Millionen Euro gekürzt, das heißt um 13 Prozent – gegen jede Vernunft. Welche Auswirkungen das auf den Wissenschaftsaustausch und die Förderung von Deutsch als Wissenschaftssprache ha- ben wird, kann man sich an fünf Fingern abzählen. Kleinlich bis knickrig ist die 16. Forderung, die da- rauf abzielt, in deutschen Parlamenten erst dann über eu- ropäische Vorhaben zu entscheiden, wenn eine amtliche Übersetzung in deutscher Sprache vorliegt. Das sollte man doch wirklich nicht so verbissen sehen und stets entlang der Inhalte und Dringlichkeiten entscheiden. Keine Treffer landet man, wenn man im Koalitionsan- trag nach erleichterten Visa- und Einreiseregelungen sucht, obwohl erleichterte Einreisemöglichkeiten nach Deutschland doch ein zentrales Anliegen gerade bei der Förderung der deutschen Sprache sein müssten. Kein Wort zur diskriminierenden Regelung, wonach beim Ehegattennachzug aus dem Ausland einige glei- cher sind als andere und Ehegatten aus Japan oder den USA beim Nachzug keinen Sprachnachweis brauchen, Ehegatten zum Beispiel aus der Türkei aber schon. Kein Wort zu Visabestimmungen, die Deutschland teilweise abschotten von einer sich rasant globalisieren- den Welt. Wenn es zum Beispiel für türkische Künstle- rinnen und Künstler viel einfacher ist, nach Moskau als nach Berlin zu reisen, dann sollten wir uns nicht wun- dern, wenn der Kulturaustausch mit der Türkei hinter dem zurückbleibt, was möglich wäre. Gleiches gilt für den Sprachaustausch. Die Möglich- keit, ohne extreme bürokratische Hürden nach Deutsch- land reisen zu können, um hier Kultur und Sprache ken- nenzulernen, wäre dem Anliegen der Sprachförderung unendlich viel dienlicher als der vorliegende folgenlose Koalitionsantrag zum Ende der Legislatur. Insbesondere die Union sollte auch ihr kulturelles „Mono“-Denken dringend überdenken. Dass sie alle paar Jahre wieder ihre deutsche Leit- und Monokultur aus der Mottenkiste holt, um gegen die im Alltag längst e K p g „ ti D g e s w s e s c V u S S s In u K S c d w s A ü g k a h s ti s d v s T h W b d (C (D tablierte Multikulturalität zu wettern, ist weltoffenen ulturpolitikern in der Union selbst inzwischen ziemlich einlich. Zu Recht! Man sollte dann aber auch überzo- ene Aussagen vermeiden, wonach die deutsche Sprache Voraussetzung für das Funktionieren unserer Demokra- e“ ist. Die Schweiz als eine der ältesten existierenden emokratien lebt mit ihrer Viersprachigkeit doch auch anz gut. Und die Demokratie in Europa werden wir auf iner noch viel breiteren multilingualen Grundlage ge- talten. Nein, ein bisschen weniger Verkrampftheit und ein enig mehr Lust an der Multilingualität dürfte es schon ein; denn die vielen Sprachen sind doch Heimstatt für inen unermesslichen kulturellen Reichtum, für unter- chiedliche Arten, die Dinge zu sehen, für unterschiedli- he Weisen, als menschliche Wesen zu existieren. Diese ielfalt sollten wir schützen und achten und dabei auch nsere Sprache als eine Stimme im bunten Chor der prachen schätzen und genießen. Der Koalitionsantrag zur Förderung der deutschen prache ist dagegen politisches Potemkin, eine frisch ge- trichene Fassade, hinter der eine falsche Betreuungs-, tegrations- und Einreisepolitik versteckt werden soll, nd nun auch Kürzungsvorschläge in der auswärtigen ultur- und Bildungspolitik, die vor allem auch der prachförderung schaden werden. Ich verstehe sehr gut, warum die Koalition einen sol- hen Antrag ohne Aussprache und Ausschussberatung urchwinken will. Der Pflege der deutschen Sprache er- eist sie mit diesem Showantrag jedenfalls einen politi- chen Bärendienst. nlage 37 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Kulturgüterschutz stärken – Neuausrichtung des Kulturgüter- schutzes in Deutschland jetzt beginnen (Zusatz- tagesordnungspunkt 19) Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU): Wir beraten heute ber den Antrag zur bundesweiten Stärkung des Kultur- üterschutzes, der aufgrund der aktuellen Geschehnisse aum eine größere Bedeutung haben könnte. Die Hochwasserkatastrophe entlang Elbe, Donau und nderen kleineren Flüssen in den vergangenen Wochen at uns alle schockiert und tief betroffen gemacht. Noch ind die Wassermassen nicht überall vollständig besei- gt, und bis tatsächlich alle Schäden komplett behoben ein werden, wird es noch viele Jahre dauern. Der Wie- eraufbau nach dem schlimmen Hochwasser 2002 war ielerorts gerade erst abgeschlossen, da hatten die Men- chen bereits mit dieser neuen Flut zu kämpfen. Viele ausend Menschen von Süd- bis Norddeutschland ste- en nun vor dem Nichts. Wir haben aber in den letzten ochen auch sehen können, dass die Anstrengungen eim Hochwasserschutz seit 2002 dazu geführt haben, ass mancherorts Schäden gering gehalten werden konn- 32438 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) ten. Vieles, aber noch lange nicht alles ist im Bereich des Hochwasserschutzes seit 2002 verbessert worden. Auch aufgrund dieser besseren Schutzmaßnahmen sind die Museen, Theater, Konzertsäle, Bibliotheken und Archive beim diesjährigen Hochwasser nicht ganz so stark betroffen gewesen wie noch beim Hochwasser vor elf Jahren. Trotzdem kann man einige traurige Beispiele aufzählen: Das Landestheater Niederbayern in Passau wurde vom Hochwasser zerstört, im Fürstbischöflichen Opernhaus in Passau musste die gesamte Bestuhlung he- rausgenommen und mussten alle Vorstellungen bis zum Saisonende abgesagt werden. Auch das am Donauufer gelegene Museum Moderner Kunst wurde im Erdge- schoss komplett überflutet, und viele wertvolle Kunst- werke wurden zerstört. Ebenfalls Opfer der Fluten wurde zum Beispiel das vor allem für seine herrliche Ar- chitektur bekannte frühklassizistische Sommerpalais in Greiz in Thüringen. Hinzu kommt die Zerstörung von Kunst- und Kultur- schätzen durch Feuer und andere Ursachen während der vergangenen Jahre. Wir alle haben noch die Bilder der ausgebrannten Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar im Jahr 2004 vor Augen, und wir alle erinnern uns an den Einsturz des Stadtarchivs im Kölner Süden vor vier Jah- ren, bei dem 30 wertvolle Regalkilometer in die Tiefe gerissen wurden. Die Kunstwerke und Bauwerke der vergangenen Jahr- hunderte sind Zeugnis unserer Geschichte und von ei- nem unermesslichen Wert. Diesen gilt es zu schützen. Wir sollten also den Schutz unserer Kunst- und Kultur- einrichtungen ausbauen und stärken. Der vorliegende Antrag gibt uns die Möglichkeit, die bereits bestehenden Zuständigkeiten im Bereich des Katastrophenschutzes bei Kunst- und Kulturgütern zu überprüfen und zu ver- bessern. Wichtig ist, dass wir die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen beim Hochwasserschutz künf- tig noch besser koordinieren, damit wir den Zerstörun- gen unserer Kunst- und Kulturgüter vorbeugen oder um im Notfall schnell und angemessen reagieren können. Der Schutz von Kulturgut, insbesondere im Katastro- phenfall, ist nach wie vor Kernkompetenz unserer Bun- desländer, und das ist auch gut so. Dennoch wird es in Zukunft wichtig sein, dass wir eine koordinierende Stelle schaffen, die Informationen und Zuständigkeiten jeglicher Art bündelt und verteilt. Dies reicht von der Forschung über den technischen Einsatz im Notfall bis hin zu Evakuierungsmaßnahmen und Methoden zur Konservierung und Wiederherstellung. Unser Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, hat bei zahlreichen Katastrophen in den ver- gangenen Jahren den Schutz von Kulturgütern im Rah- men seiner Möglichkeiten – und darüber hinaus – unter- stützt. Beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs konnte so zusätzlich 1 Million Euro zur Verfügung gestellt werden, und auch die Konferenz nationaler Kultureinrichtungen, KNK, wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziell unterstützt. Die KNK ist ein Zusammenschluss von 23 über die Landesgrenzen hinaus wirkenden Institutionen der neuen Bundesländer. S c u S le n s b In s D z te d p z s g K g s z g fe a S s tu In tu d V d im E h b te h d Z d te a A li te h w 8 a u g a n m R (C (D ie befasst sich bereits seit 2005 mit dem Thema „Si- herheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive nd Bibliotheken“ und hat so 2010 den umfangreichen icherheitsleitfaden Kulturgut herausgegeben, der seit tztem Jahr in überarbeiteter Fassung vorliegt. Außerdem gibt es den Rahmenplan für Notfallmaß- ahmen in den staatlichen Archiven Bayern. Und chließlich beschäftigen sich das Rathgen-Forschungsla- or der Staatlichen Museen zu Berlin, das Fraunhofer- stitut und die Forschungsinstitute in der Leibniz-Ge- ellschaft mit zahlreichen Aspekten im Bereich des enkmalschutzes und der Denkmalpflege. Hier sollte eitnah eine Überprüfung der Expertise und der Kompe- nzen stattfinden, um anschließend nach Möglichkeit as vorhandene Wissen hierzulande zu bündeln und ein rofessionelles und interdisziplinäres Expertennetzwerk u schaffen. Wir haben mittlerweile leider, so muss man agen, einen ausreichenden Erfahrungsschatz zur Ber- ung und Konservierung von Kulturgütern im Falle von atastrophen. Diesen gilt es voll zu nutzen. Hier ist es anz besonders wichtig, bereits in der Lehre und For- chung anzusetzen, um so langfristig einen Expertenpool u schaffen, der uns in Deutschland die Möglichkeit ibt, im Kulturgutschutz präventiv tätig zu sein und, so- rn notwendig, auch relativ rasch, unkompliziert und bsolut professionell auf Katastrophen zu reagieren. Wie ie sehen, hat bei uns der Katastrophenschutz für die uns o wichtigen Schätze in Kunst und Kultur Priorität! Aus kulturpolitischer Sicht hat der Antrag zum Kul- rgüterschutz im Katastrophenfall absolute Aktualität. sbesondere bei national bedeutsamen Kultureinrich- ngen sollten wir also in Zukunft über eine Bündelung er Kompetenzen nachdenken. Diese könnte durch einen erantwortlichen auf Bundesebene übernommen wer- en, der in Abstimmung mit den Ländern Maßnahmen Katastrophenfall koordiniert und moderiert. Um die inführung von Doppelstrukturen zu vermeiden, sollte ier geprüft werden, inwieweit wir diese Kompetenzen ei unserem Staatsminister bündeln können. Hier könn- n vorhandene Kompetenzen erweitert und auf beste- enden Strukturen ausgebaut werden. Für die kommen- en Jahre sollten wir also prüfen, inwieweit die uständigkeiten und Ressourcen hier also erweitert wer- en können. Bisher vertritt der Kulturstaatsminister bereits die In- ressen kulturbewahrender Einrichtungen und ist unter nderem zuständig für den Schutz von Kulturgütern vor bwanderungen ins Ausland, für den Erhalt des schrift- chen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken und un- r anderem auch für den Denkmalschutz. Gleichzeitig at die Bundesregierung nach der diesjährigen Hoch- asserkatastrophe das Aufbauhilfegesetz, mit dem Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden sollen, uf den Weg gebracht. Die Bündelung der Kompetenzen nd Zuständigkeiten eines Verantwortlichen für Kultur- utschutz im Katastrophenfall beim Staatsminister er- chte ich als angemessen und zielführend. Für die ächste Legislaturperiode sollten wir uns also vorneh- en, zeitnah zu prüfen, wie wir die dafür notwendigen essourcen zur Verfügung stellen können. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32439 (A) ) )(B) Wie bereits erwähnt, liegen Forschung und Umset- zung des Schutzes von Kulturgütern im Verantwortungs- bereich der Länder. Dennoch haben wir einerseits in im- mer kürzeren Abständen mit Naturkatastrophen zu kämpfen, die zahlreiche Bundesländer betreffen. Ande- rerseits werden Kunst- und Kultureinrichtungen, die von nationaler Bedeutung sind, immer wieder in Mitleiden- schaft gezogen. Ein Verantwortlicher auf Bundesebene könnte dann nicht nur koordinativ tätig werden, sondern auch Wissen und Erfahrung aus dem europäischen Aus- land bündeln und hier die Kooperation mit ebenfalls be- troffenen Ländern, wie beispielsweise Polen, der Tschechei oder Rumänien, ermöglichen. Unsere Kunst- und Kulturgüter sind ein Schatz von unermesslichem Reichtum, den es mit allen uns zur Ver- fügung stehenden Mitteln zu verteidigen und zu schüt- zen gilt. Unser Antrag hat leider aktuell enorm große Be- deutung erlangt und findet deshalb unser aller Unterstützung. Unser Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat in den vergangenen acht Jahren bewun- dernswerte Arbeit für die Bereiche Kultur und Medien in unserem Land geleistet. An dieser Stelle möchte ich mich bei ihm herzlich bedanken. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei den Kollegen aus dem Ausschuss für Kultur und Medien für eine wirklich konstruktive und zielführende Zusammenarbeit seit 2009. Ich schließe diese Rede mit der Hoffnung, dass die Förderung und der Erhalt von künstlerischen und kultu- rellen Schätzen auch in der neuen Legislaturperiode fort- gesetzt und ausgebaut werden wird. Ulla Schmidt (Aachen) (SPD): Es ist schade, dass Sie das Thema des Kulturgüterschutzes im Katastro- phenfall erst in letzter Sekunde – am Kulturausschuss vorbei und ohne Debatte – auf die Tagesordnung brin- gen. Schade, dass wir nicht gemeinsam über Forderun- gen und Maßnahmen diskutieren konnten. Das Anliegen des Antrags liegt uns am Herzen, viele der Forderungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Die SPD will, dass im Katastrophenfall zügig reagiert werden und eine profes- sionelle Restaurierung beschädigten Kulturgutes ge- währleistet werden kann. Wir lehnen aber die lapidare Vorgehensweise der Regierungsfraktionen ab, mit der sie dieses Thema gerade eben noch in der letzten Sitzungs- woche der Legislaturperiode abhaken. Am Abend wird der Faule fleißig!. Viele der im Antrag geforderten Initiativen wären, wie ich finde, selbstverständliche Aufgaben des Bundes- beauftragten für Kultur und Medien, wenn man das Kul- turgut besser schützen will: zum Beispiel das gesell- schaftliche Bewusstsein für die Bedeutung des Kultur- güterschutzes zu schaffen oder die Rolle der Forschungs- einrichtungen für den Kulturgüterschutz zu evaluieren oder im Benehmen mit den Ländern und Kommunen zu überprüfen, wie der rechtliche Rahmen angepasst wer- den kann. Das sind Forderungen, aus denen erst konkre- tere Planungen und Vorgehensweisen folgen. Sie sind nicht handfest. Schon längst hätte sich die Bundesregie- rung um all das kümmern können. Dazu muss man nicht e L a H k te w d s M w v n re d fa s b m b tu m a d d a s z d n s s 2 H z te re Z h n w n w A L m s a P s te o (C (D rst eine neue Hochwasserkatastrophe oder das Ende der egislaturperiode abwarten. Dass die Bundesregierung sich nicht kümmert, zeigt uch der Fall Stadtarchiv Köln. Hier haben wir in den aushaltsberatungen gefordert, dass sich der Bund stär- er und deutlicher an der Stiftung zum Wiederaufbau be- iligt. Es hat am Anfang 1 Million Euro gegeben; das ar‘s. Hätte der Bundesbeauftragte für Kultur und Me- ien mehr getan, wäre vielleicht auch die Spendenbereit- chaft gestiegen. Jetzt zu kommen und alle möglichen aßnahmen und Strukturen zu fordern, ist wohlfeil, enn die Bundesregierung mit Ihrer Unterstützung zu- or versäumt hat, ganz konkret zu helfen, liebe Kollegin- en und Kollegen von Union und FDP. Einige der Forderungen beinhalten ganz neue Struktu- n. Ich finde, dass es besonders in diesem Fall notwen- ig wäre, ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Ver- hren mit Anhörungen und Gesprächen in den zu- tändigen Ausschüssen zu durchlaufen, um im Ergebnis esser beurteilen zu können, was richtig ist. Damit eine ich zum Beispiel die Forderung, ein zentrales undesdeutsches Institut für Konservierungs- oder Kul- rschutzforschung einzurichten. Oder in Abstimmung it den Ländern die Einsetzung eines Verantwortlichen uf Bundesebene zu prüfen, der die zur Verbesserung es Kulturgüterschutzes notwendigen Maßnahmen koor- iniert und moderiert. Im Grundsatz wirken die Forderungen des Koalitions- ntrags nicht unvernünftig. Unsere Fraktion hat bei- pielsweise die Einrichtung einer Koordinierungsstelle um Schutz schriftlichen Kulturgutes unterstützt. Über as genaue Was und Wie und die finanziellen Erforder- isse sollte man sich aber doch parlamentarisch austau- chen können, um den richtigen Weg zu finden, Kata- trophen wie den Brand der Anna-Amalia-Bibliothek 004, den Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 oder ochwasserkatastrophen schnellstmöglich und effektiv u bewältigen, damit nicht noch mehr Schaden angerich- t wird. Dass wir wertvolles nationales Kulturgut nicht verlie- n wollen, darüber sind wir uns selbstverständlich einig. u dem vorliegenden Antrag wollen wir uns jedoch ent- alten, weil wir es für notwendig halten, Forderungen zu euen Strukturen ordnungsgemäß zu diskutieren und eil wir es für notwendig halten, dass Kulturanträge icht am Ausschuss vorbei in das Parlament eingebracht erden. Wir würden begrüßen, wenn das Einbringen des ntrags wenigstens bewirkt, dass wir in der nächsten egislaturperiode zu gemeinsamen Beschlüssen kom- en. Reiner Deutschmann (FDP): „Feuer und Wasser ind zwei gute Diener, aber schlimme Herrn“. Dieses lte deutsche Sprichwort bringt die Gefahren auf den unkt, die einer Gesellschaft jederzeit drohen. Katastrophen drohen immer wieder mit einer gewis- en Regelmäßigkeit. Schon lange kehren die sogenann- n Jahrhundert-Naturkatastrophen in Form von Fluten der Stürmen in immer kürzeren Abständen wieder. 32440 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Dazu kommen die menschgemachten Katastrophen durch technische Defekte oder menschliches Versagen. Mit diesen Katastrophen werden die Menschen immer wieder konfrontiert werden. Das Elbehochwasser 2002 oder das jüngste Hochwasser an Elbe und Donau samt ihrer Nebenflüsse in diesem Jahr haben uns wieder ein- mal exemplarisch vor Augen geführt, dass sich die Natur nicht zu 100 Prozent zähmen lässt und mit dem Eintritt von Naturkatastrophen fast biblischen Ausmaßes nicht nur alle 100 Jahre zu rechnen ist. Weil das so ist, gibt es eine Reihe von exzellenten Notfallplänen, die dazu führen, dass zum Beispiel Poli- zei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und nicht zuletzt die Bundeswehr schnell zur Stelle sind, wenn es darum geht, Menschenleben im Notfall zu retten und in Sicher- heit zu bringen. Dafür wollen wir diesen und den vielen anderen helfenden Einrichtungen, aber auch den vielen Freiwilligen herzlich danken. Sind die unmittelbaren Ursachen einer Katastrophe verschwunden, die Flüsse wieder in ihr ursprüngliches Flussbett zurückgekehrt, der Brand gelöscht oder die Orkanwinde abgeebbt, offenbart sich oftmals das wahre Ausmaß des Desasters. Menschen haben ihre Wohnun- gen verloren oder müssen diese erst einmal wieder her- richten; die betroffenen Betriebe müssen wieder in Gang gebracht und die Schäden müssen erfasst und beseitigt werden. Für die Kulturpolitik stellen sich durch Katastrophen ganz eigene Fragestellungen. 2002 stand das Dresdner Stadtzentrum mit Zwinger, Frauenkirche und Haupt- bahnhof komplett unter Wasser. Kultureinrichtungen ers- ten Ranges waren von den Fluten betroffen. Diesmal ist Dresden glimpflicher davongekommen, während es Großräume wie Passau, Halle und Magdeburg besonders hart getroffen hat. Die Erfassung der Schäden der dies- jährigen „Jahrhundertflut“ wird sicherlich noch Wochen dauern. Der Brand in der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar im Jahr 2004 hat uns die Wucht und Zerstörungskraft des Feuers deutlich gemacht. Damals fielen dem Feuer allein 50 000 wertvolle Bücher zum Opfer, und es wären sicherlich noch mehr Kulturgüter zu Schaden gekom- men, hätten zum Zeitpunkt des Unglücksfalls nicht ein Notfallplan in der Einrichtung und eine enge Koopera- tion mit der Feuerwehr existiert. Der menschengemachte Einsturz des Kölner Stadtar- chivs im Jahr 2009 vernichtete zwei Leben und ver- schluckte 30 Regalkilometer Archivgut. Zwar konnten circa 90 Prozent der Archivalien geborgen werden, aber in welchem Ausmaß diese restaurierungsfähig sind und wie hoch sich die derzeit auf circa eine Milliarde Euro geschätzten Schadensbeseitigungskosten letzten Endes wirklich belaufen werden, weiß keiner. Nach einer durch die FDP-Bundestagsfraktion im Ja- nuar 2013 durchgeführten Expertenanhörung wissen wir, dass der Kulturgüterschutz aber nicht bei der Bewälti- gung von akuten Katastrophen aufhören darf. Dr. Volker Rodekamp, Präsident des Deutschen Museumsbundes, h u e g ta U g ru B m re d z a d a b in ti is d M z te D te lä re n n s u z d E ri p p S z B n s tu g b B s m a d Ü e v b (C (D at damals auf die dramatische Lage gerade in kleinen nd mittleren Häusern hingewiesen, in denen oftmals infachste Bestimmungen des Brandschutzes nicht ein- ehalten werden können. Vor diesem Hintergrund hat sich die FDP-Bundes- gsfraktion zusammen mit unseren Partnern von der nion entschlossen, etwas für die Stärkung des Kultur- üterschutzes in Deutschland zu tun. Die Expertenanhö- ng hatte ergeben, dass es derzeit in der Gesellschaft an ewusstsein für die Bedürfnisse des Kulturgüterschutzes angelt. Deshalb wollen wir dafür werben. Ganz konkret wurde insbesondere eine koordinie- nde und moderierende Stelle vermisst, die sich der rängenden Aufgabenstellungen des Kulturgüterschut- es annimmt. Aus der Expertenrunde wurde der Wunsch n uns herangetragen, trotz der generellen Zuständigkeit er Bundesländer für den Kulturgüterschutz vom Bund us die Initiative zu übernehmen und die Koordinierung eziehungsweise Moderation zwischen den Beteiligten Bund, Ländern und Kommunen sowie zwischen Poli- k, Wissenschaft und Einrichtungen zu beginnen. Dies t Teil unseres Antrages. Es geht uns nicht darum, dass iese vom Bund vorzunehmende Koordinierung und oderation Kompetenzen wahrnimmt, die den Ländern ugewiesen sind. Der Bund kann im Bereich Kulturgü- rschutz nur sehr begrenzt rechtsverbindlich wirken. ies verhindert das Grundgesetz mit der klaren Kompe- nzzuweisung für den Kulturgüterschutz an die Bundes- nder. Dennoch wollen wir gerne – quasi beratend und chtsunverbindlich – diese erste Koordinierung im Be- ehmen mit den Bundesländern und Kommunen über- ehmen. Letztlich wollen wir erreichen, eine signifikante und pürbare Stärkung des Kulturgüterschutzes durch aktive nd präventive Maßnahmen in den Einrichtungen sicher- ustellen. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung es rechtlichen Rahmens sowie Maßnahmen wie der ntwurf gemeinsamer Not- und Katastrophenfallszena- en und Pläne durch Kultureinrichtungen und Katastro- henschutz. Es geht um die Schaffung eines interdiszi- linären Expertennetzwerks für die Lagerung, Bergung, icherung und Restaurierung von Kulturgütern. Nicht uletzt geht es uns um eine bessere Forschungsarbeit im ereich des Kulturgüterschutzes, und zwar dort, wo dies ötig ist. Es ist das erste Mal, dass mit einer Initiative des Deut- chen Bundestages eine signifikante Stärkung des Kul- rgüterschutzes unter Einbeziehung aller Ebenen ange- angen wird. In vielen Fällen werden wir Neuland etreten oder auf Widerstände treffen. Die Experten aus ibliotheken, Archiven und Museen sind sich aber uni- ono einig, dass in der Sache Kulturgüterschutz dringend ehr passieren muss und die Zeit drängt. Ich möchte Sie lle einladen, konstruktiv und an der Sache orientiert an iesem Vorhaben mitzuarbeiten und sich einzubringen. ber den Weg können wir gerne streiten, aber dass wir ine Verbesserung hinbekommen, sollte uns unsere her- orragende deutsche Kulturlandschaft wert sein. Ich itte sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32441 (A) ) )(B) Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): „Kulturgüter von landesweiter Bedeutung bedroht“, „Wasser als Feind der Kulturschätze“ oder „Hochwasser in Mitteldeutschland – Kunst und Kultur in Not“ – Überschriften wie diese prägten bis noch vor wenigen Tagen die deutschen Me- dien. Naturkatastrophen wie die aktuelle Flut sind nicht nur eine Bedrohung für Wohnungen, Privathäuser, Unternehmen oder Selbstständige, sondern haben noch weitere Dimensionen. Besonders gefährdet ist auch das kulturelle Erbe der betroffenen Region, das sich oftmals über Jahrhunderte angesammelt hat. In schmerzlicher Erinnerung ist dahin gehend das Elbe-Hochwasser von 2002. Unter anderem in Dresden wurden immense Kulturschäden angerichtet, einige da- von irreparabel. Die Bilanz der aktuellen Flut fällt nach dem weitgehenden Verschwinden des Wassers zum Glück positiver aus. Zwar wurden entsprechende Schä- den dokumentiert, zum Beispiel in Halle-Burg Giebi- chenstein, Schloss Pillnitz in Sachsen oder im Stadtmu- seum in Pirna. Insgesamt fällt die Schadensbilanz aber kürzer aus. „Wir sind gerade noch einmal davongekommen“ ti- telte die FAZ zum glimpflichen Ausgang der Flut für die deutschen Kulturgüter. Zu verdanken ist dies insbeson- dere der Vorsorge beim Neubau der oft schon 2002 be- troffenen Museen, besserer Deiche und besonders ge- ringerer Pegelstände. Beispiel Dresden: Hatten vor elf Jahren in der Semperoper noch die Unterbühne samt technischer Anlagen sowie das Parkett unter Wasser ge- standen, reichten die Fluten diesmal nicht einmal an die Barrieren heran. Kaum auszudenken ist aber, was bei hö- heren Pegelständen passiert wäre. Menschengemachte oder natürliche Katastrophen sind eine ständige Gefahr für unsere Kulturschätze. Nicht nur die genannten Fluten, auch der Brand der Anna-Amalia- Bibliothek in Weimar oder der Einsturz des Kölner Stadtarchivs haben uns die Vergänglichkeit unserer oft über Jahrhunderte gesammelten und bewahrten Kunst- und Kulturschätze vor Augen geführt. Zahlreiche Bü- cher, Dokumente und Kunstwerke wurden unwieder- bringlich zerstört. Kultureinrichtungen und Kunstgegen- stände sind keine Badezimmerkacheln. Sie müssen geschützt werden. Diese nationalen Katastrophen werfen die Frage auf, wie man sie bereits im Vorfeld besser verhindern und ih- nen im Schadensfall bestmöglich begegnen kann, prä- ventiv und reaktiv. Bislang gibt es allenfalls Stückwerk: Die Konferenz nationaler Kultureinrichtungen hat den Sicherheitsleitfaden Kulturgut herausgegeben, der das Sicherheitsmanagement von Kultureinrichtungen un- terstützen soll. In Bayern gibt es einen Notfallplan der bayerischen Bibliotheken. Demgegenüber wird der Kulturgüterschutz in anderen Ländern wie der Schweiz bundeseinheitlich koordiniert, um überall optimale Stan- dards zu sichern. Dies muss auch das Ziel für Deutsch- land sein; dafür setzen sich FDP und Union ein. Nachdem das Thema „Katastrophenschutz und Kata- strophenhilfe im Kunst- und Kulturbereich“ unter den Vorgängerregierungen stark vernachlässigt wurde, nimmt sich jetzt die schwarz-gelbe Koalition unter liberaler Fe- d d d b v s li n d B ü d m p a li ru k a G M s fe B s s m R A n s A d K ü a p E B A a d m U ta S fü h p m b e (C (D erführung dieses Themas an. Auch wenn die Zustän- igkeit für den Kulturgüterschutz allgemein bei den Län- ern liegt, so muss die Initialzündung für die dringend enötigte Initiative zur Stärkung des Kulturgüterschutzes on der Bundesebene ausgehen. Dafür hat sich die FDP tark gemacht. Liberale Kulturpolitik zeichnet sich näm- ch nicht nur dadurch aus, dass sie das Entstehen von euen Werken fördert, sondern auch das bereits Vorhan- ene schützt. Unsere Maßnahmen sind vielfältig: Wir fordern die undesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern zu berprüfen, wie der rechtliche Rahmen angepasst wer- en kann, damit der Kulturgüterschutz gestärkt und da- it bessere Schutzmaßnahmen für Not- und Katastro- henfälle ergriffen werden können. Wir halten es ußerdem für nötig, die Einsetzung eines Verantwort- chen auf Bundesebene zu prüfen, der die zur Verbesse- ng des Kulturgüterschutzes notwendigen Maßnahmen oordiniert. Außerdem fordern wir die Bundesregierung uf, ein stärkeres Problembewusstsein nicht nur in der esellschaft, sondern auch bei den Verantwortlichen in useen, Ausstellungen usw. herzustellen und ein profes- ionelles interdisziplinäres Expertennetzwerk zu schaf- n, das im Not- und Katastrophenfall zum Schutz, zur ergung und zur Restaurierung von Kulturgütern chnellstmöglich herangezogen werden kann. In kaum einem anderen Land ist die Kulturlandschaft o breit wie in Deutschland. Die Anzahl der bedeutsa- en Kulturgüter ist kaum mehr zu überblicken. Als erste egierungskoalition setzt sich Schwarz-Gelb mit diesem ntrag dafür ein, dass das Bewahrenswerte in Zukunft och besser bewahrt werden kann. Darauf können wir tolz sein. Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE): Wenn ein ntrag es verdient, gewissermaßen in der letzten Minute ieser Legislaturperiode bedacht zu werden, dann dieser. ulturgüterschutz in Deutschland zu betreiben, ist eine berfällige Aufgabe. Durch die aktuelle Flutkatastrophe llerdings ist sie jetzt ganz konkret auf der Tagesordnung olitischen Handelns, auch und gerade auf nationaler bene. Die 500 000 Euro, die die Kulturstiftung des undes, wie sie am 25. Juni 2013 bekannt gab, für den usgleich von Schäden im Bereich Kunst und Kultur ufgrund der Flutkatastrophe bereitstellen will, sind in ieser Hinsicht ein erstes Anzeichen, aber natürlich nicht ehr. Dem Antrag ist in allen Punkten zuzustimmen. In der neuen Legislaturperiode sollte schnell mit der msetzung begonnen werden, wofür der Antrag sehr de- ilgenaue Handlungsempfehlungen enthält. Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): chutz vor Hochwasserschäden für Menschen, Tiere und r unsere Infrastruktur sollte nicht nur in den „Nachwe- en“ von sogenannten Jahrhunderthochwassern auf allen olitischen Ebenen ein wichtiges Thema sein. Politik uss vorausschauend handeln, nicht nur reaktiv. Die este Prävention vor massiven Hochwasserschäden ist in nachhaltiger ökologischer Hochwasserschutz mit der 32442 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Schaffung von Überflutungsgebieten und Deichrückver- legung. Technischer Hochwasserschutz bekämpft nur die lokalen Symptome und verlagert das Problem stromab- wärts. Das haben die Menschen in diesem Sommer leid- voll erfahren müssen. Was wir dringend brauchen, sind eine Bekämpfung der Ursachen und eine langfristige, nachhaltige und transparente Strategie zum Schutz vor Hochwasser- und anderen Naturkatastrophen. In vielen Regionen unseres Landes brauchen wir mehr Ausgleichsflächen und Maß- nahmen zur Flächenentsiegelung sowohl bei bestehen- den Gebäuden und Flächen als auch bei Neubauvor- haben. Hier vertreten wir die Auffassung: Ausbau statt Neubau! Durch den ungehemmten Flächenverbrauch und die Versiegelung der Flächen sowie technische Maß- nahmen – Kanalisierung, Drainierung, Gräben – werden die Regenmengen immer schneller in die Flüsse geleitet. Dadurch laufen die Hochwasserspitzen immer schneller und höher auf. Auch die industrielle Landwirtschaft hat einen entscheidenden Anteil an der Versiegelung unserer Landschaft. Nachhaltige Klima- und Umweltpolitik und ökologi- sche Landwirtschaft sind nicht nur für Menschen und Tiere unter anderem der beste Schutz vor Hochwasser, sondern bewahren auch unsere Städte, Kunstschätze und Baudenkmäler vor Substanzschäden. Da Regenwolken und Flüsse weder vor Länder- noch vor Bundesgrenzen haltmachen, brauchen wir keinen Föderalismus, sondern ein internationales Konzept zum Hochwasserschutz. Der vorliegende Antrag beinhaltet einige bedenkens- werte Forderungen: Die Einrichtung eines professionel- len interdisziplinären Expertennetzwerks beispielsweise, das im Not- und Katastrophenfall zum Schutz, zur Ber- gung und zur Restaurierung von Kulturgütern schnellst- möglich herangezogen werden kann, sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden. In der Summe aber bleiben die vorgeschlagenen Maßnahmen zu unkonkret, die For- derung nach der Einrichtung eines zentralen bundesdeut- schen Instituts für Konservierungs- oder Kulturschutz- forschung ist lediglich ein Prüfauftrag. Darüber hinaus fehlt eine zentrale Forderung: Auch von Hochwasser betroffene öffentliche Kulturein- richtungen müssen bei der Mittelvergabe aus dem ak- tuell vom Bund eingerichteten Fluthilfefonds in Höhe von 8 Milliarden Euro ausreichend Berücksichtigung finden. In Thüringen beispielsweise ist aktuell das Som- merpalais in Greiz aufgrund der Hochwasserschäden in seiner Substanz bedroht. Der Schlosspark, der für 900 000 Euro gerade neu gestaltet und erst im Mai der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, wurde komplett überflutet. Zudem wurden die Stuckarbeiten und Flach- reliefs aus dem 18. Jahrhundert am Schloss beschädigt. Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, wird allein hier von einem Schaden von 2,6 Millionen Euro ausge- gangen. In ihrer Regierungserklärung hat die Bundes- kanzlerin eine „rasche Soforthilfe und einen zügigen Wiederaufbau“ versprochen. Das muss auch für vom Hochwasser beschädigte öffentlich geförderte Kulturgü- ter und Kulturinstitutionen gelten. d z w n m te in m M w s K G s re m P ö K s ti tu G A e d K R (C (D Im Antrag der Koalition wird zu Recht angemerkt, ass die Schweiz uns im Bereich des Kulturgüterschut- es mehrere Schritte voraus ist. Es stellt sich die Frage, arum die Regierungskoalitionen der letzten acht Jahre icht längst schon die im Antrag formulierten Maßnah- en umgesetzt haben. Dazu gehört auch, ein Experten- am zur Bergung von Kulturschätzen einzurichten und zusätzliche Schulungen zum sachgerechten Umgang it schützenswerten Kulturgütern beispielsweise für itarbeiterinnen und Mitarbeiter des Technischen Hilfs- erks zu investieren. Im Fall einer Hochwasserkatastrophe kann allerdings elbst das beste Expertenteam lediglich die beweglichen ulturgüter retten. Dies zeigte sich auch 2002, wo die ebäude den Fluten ausgeliefert waren und Milliarden- chäden entstanden sind. Deshalb brauchen wir nicht nur aktive Maßnahmen, sondern ein Umdenken hin zu ehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Denn die beste rävention vor massiven Hochwasserschäden ist ein kologischer Hochwasserschutz. Trotz unserer hier vorgebrachten Kritik ist es unserem ollegen Wolfgang Börnsen mit diesem letzten Antrag einer Zeit als Bundestagsabgeordneten gelungen, wich- ge Impulse zu formulieren für einen verbesserten Kul- rgüterschutz. Wir wünschen Wolfgang Börnsen alles ute für seine Zeit nach der aktiven Bundespolitik! nlage 38 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung ver- waister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgeset- zes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Ur- heberrechten und verwandten Schutzrech- ten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz – UrhWahrnG) – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Zugang zu verwaisten Werken er- leichtern – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter For- schung (Zusatztagesordnungspunkte 20 a und 20 b) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Was ursprünglich in ganzer „Korb“ an Maßnahmen zur Modernisierung es Urheberrechts werden sollte – es wäre der „Dritte orb“ gewesen –, ist nun zu einem kleinen Bündel an egelungen zusammengeschrumpft. Wir als CDU/CSU- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32443 (A) ) )(B) Fraktion haben uns stets für eine umfassende Umsetzung des sogenannten Dritten Korbes und einer darin enthalte- nen Anpassung des Urheberrechts an die Entwicklungen durch die Digitalisierung starkgemacht. Lassen Sie mich dennoch an dieser Stelle zu dem kommen, was nun mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes erreicht wird. Umsetzung der Richtlinie „Verwaiste Werke“: Dies ist zum einen die Umsetzung der EU-Richtlinie über be- stimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht, die wir mit dem Beschluss des Gesetzentwurfes erreichen. Dabei gehen wir sogar über die Vorgaben der Richtlinie hinaus und regeln zusätzlich zu den verwaisten Werken auch die Nutzung vergriffener Werke. So leisten wir unseren Beitrag zu ei- ner möglichst einheitlichen europäischen Regelung bei der Nutzung von Werken, deren Urheber nicht oder nicht mehr ermittelbar ist, insbesondere in digitaler Form. Da- mit die in verwaisten oder vergriffenen Werken enthalte- nen Daten, Inhalte und Informationen einer möglichst großen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können, brauchen wir die neue gesetzliche Regelung. Denn ein freier, aber damit nicht zwangsläufig kosten- freier und ungehinderter Zugang und Austausch von Wissen, Forschungsergebnissen und anderen Informatio- nen ist eine der zentralen Grundlagen unserer Informa- tionsgesellschaft. Wir dürfen nicht riskieren, dass diese Werke aufgrund einer unklaren Rechtssituation nicht öf- fentlich zugänglich gemacht werden und dass damit be- deutendes kulturelles Erbe verloren gehen könnte. Etablierung und Förderung von Golden Open Access: Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag der Koali- tionsfraktionen untermauern wir noch einmal die Rege- lung zum Zweitverwertungsrecht für Autoren wissen- schaftlicher Beiträge. Ausdrücklich sprechen wir uns dabei für die Förderung von Open Access und Golden Open Access im Besonderen aus. Open Access sorgt für ein attraktives und breites Angebot wissenschaftlicher Publikationen, die öffentlich zugänglich gemacht wer- den. Die weiteren Schritte, die für die Förderung von Open Access in Deutschland notwendig sind, benennen wir in unserem Entschließungsantrag klar und deutlich. Es ist daher unser unabdingbares Anliegen, dass diese Schritte nun konsequent aufgenommen und weiterver- folgt werden. Dazu gehört zunächst und vor allem die Förderung von Publikationen mit Golden Open Access, bei dem die Erstveröffentlichung unmittelbar auf digita- lem Wege, etwa in einer online erscheinenden Zeitschrift erfolgt. Zudem wollen wir ein Instrument zur Förderung von Golden Open Access, etwa in Form eines Publika- tionsfonds, etablieren. Damit sollen Publikationskosten für Wissenschaftler erstattet werden können, die mit Golden Open Access ihre Beiträge veröffentlichen möchten. Urheberrecht als Lebensgrundlage für die Kreativen: Der Entschließungsantrag verdeutlicht darüber hinaus in unmissverständlicher Weise, dass das Urheberrecht zen- trale Lebensgrundlage für die Kreativen und Kultur- s s v ti u E d W tr s s s W m m B la te re m W k v le v n a D W H d R s d re u h s R d v e z h w tu w g s re k tu s Z s (C (D chaffenden in Deutschland ist. Es sichert die angemes- ene Vergütung und damit die wirtschaftliche Existenz on Urheberinnen und Urhebern. So erhalten wir krea- ve Tätigkeit und eine vielfältige Kulturlandschaft in nserem Land. Zentrale Aufgabe für die Politik ist dabei die auch im ntschließungsantrag angesprochene Ausbalancierung er unterschiedlichen Interessenlagen im Urheberrecht. ir stellen fest, dass das Urheberrecht nicht nur die zen- ale Grundlage für Kreativität und Entwicklergeist ist, ondern auch Innovationen in Wissenschaft und For- chung voranbringt. Zwischen den berechtigten Interes- en von Urhebern, Rechteverwertern, Verbrauchern, der irtschaft und der Wissenschaft muss stets ein ange- essener Ausgleich hergestellt werden. Ein Kompro- issvorschlag wäre eine annehmbare Alternative für alle eteiligten gewesen. An dieser Stelle möchte ich dennoch nicht unerwähnt ssen, dass eine Kompromissformulierung im Gesetzes- xt selbst die Förderung von Golden Open Access be- its jetzt möglich gemacht hätte. Ein solcher Kompro- iss hätte durchaus die unterschiedlichen Interessen der issenschafts- und Verlegerseite zueinanderbringen önnen und den Weg, den wir nun mit der Förderung on Open-Access-Veröffentlichungen beschreiten wol- n, bereits in rechtssicherer Art und Weise im Gesetz erankert. Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das Bundeskabi- ett hat am 10. April 2013 einen Regierungsentwurf ver- bschiedet, den wir heute in unveränderter Form im eutschen Bundestag verabschieden. Das Gesetz stärkt issenschaft und Forschung in Deutschland in dreierlei insicht. Erstens schaffen wir die Voraussetzung dafür, ass sogenannte verwaiste Werke, also Werke, deren echteinhaber auch nach sorgfältiger Suche nicht festge- tellt werden kann, digitalisiert und online gestellt wer- en können, sodass sie dem kulturellen Erbe nicht verlo- n gehen. Dafür ändern wir das Urheberrechtsgesetz nd fügen die §§ 61 bis 61 c Urheberrechtsgesetz neu inzu. Die entsprechende EU-Richtlinie, 2012/28/EU, etzen wir fristgerecht in deutsches Recht um. Dieselbe ichtlinie fordert die nationalen Gesetzgeber zweitens azu auf, die Nutzung vergriffener Werke im Rahmen on Digitalisierungsvorhaben zu erleichtern. Hierfür ist ine Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgeset- es erforderlich, die wir in den §§ 13 d und 13 e Ur- eberrechtswahrnehmungsgesetz vornehmen. Drittens ird mit diesem Gesetz ein unabdingbares Zweitverwer- ngsrecht eingeführt. Davon profitieren Autoren von issenschaftlichen Beiträgen in Periodika, die überwie- end mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Dies ge- chieht durch eine Neufassung von § 38 Abs. 4 Urheber- chtsgesetz. Meine Damen und Herren, aus Sicht der Wissenschaft ommt diesem Gesetz somit eine ganz besondere Bedeu- ng zu, da wir erstmals in § 38 Abs. 4 Urheberrechtsge- etz ein sogenanntes Zweitverwertungsrecht bzw. ein weitveröffentlichungsrecht gesetzlich verankern. Somit chaffen wir einen fairen Interessenausgleich zwischen 32444 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Verlagen und Forschern. Beide werden dadurch wieder Partner auf Augenhöhe. Die Änderung wurde nötig, um die Rechte der For- scher zu stärken, die bislang oft gezwungen waren, zur Veröffentlichung in einem renommierten Journal ihre kompletten Autorenrechte an die Verlage zur Verwertung abzutreten. Hernach war es ihnen nicht mehr möglich, allen voran mit Blick auf die digitale Arbeitswelt, über den Grad der Sichtbarkeit ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden. Die Zirkulation von Wissen erhöhen, Er- kenntnisse einer breiten Öffentlichkeit bereitstellen und den Nutzen der eingesetzten Steuermittel maximieren, von dieser Trias lassen wir uns bei dem vorliegenden Gesetz sowie dem Entschließungsantrag leiten. Wir leis- ten mit dieser Gesetzesnovelle und dem sie begleitenden Entschließungsantrag einen wichtigen Beitrag zur För- derung von Open Access in Deutschland. Mit beiden Bausteinen entwickeln wir unsere Open-Access-Strate- gie weiter. Das unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht för- dert den sogenannten grünen Weg des Open Access, bei dem Wissenschaftler ihre Publikationen nach der tradi- tionellen Printpublikation zusätzlich noch im Internet zugänglichen machen wollen. Dies ermöglicht das Ge- setz nach einer sogenannten Embargofrist von zwölf Monaten. Daneben existiert der sogenannte goldene Weg des Open Access, bei dem die Veröffentlichung von vorneherein und unmittelbar digital erfolgt, zum Bei- spiel in einem Open-Access-Journal. Hierfür fallen in der Regel Publikationskosten an. Für die christlich-liberale Koalition stehen beide For- men der Open-Access-Veröffentlichung bzw. beide Wege des Open Access gleichberechtigt nebeneinander und ergänzen einander. Mit der Gesetzesnovellierung fördern wir primär den grünen Weg des Open Access. Mit dem Entschließungsantrag wird verdeutlicht, dass auch der goldene Weg des Open Access förderungswür- dig ist und die Bundesregierung zu ganz konkreten Maß- nahmen auffordert. Dazu gehören die Schaffung eines Publikationsfonds oder die Aufnahme entsprechender Klauseln in die Förderbestimmungen; alles Fördermög- lichkeiten für Open-Access-Publikationen. Insgesamt stellen somit die Gesetzesnovelle und der Entschließungsantrag ein rundes Gesamtpaket zur För- derung von Open Access dar. Dies begrüßt auch aus- drücklich die Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Gleichwohl bleiben aus Sicht der Wissenschaftsorgani- sationen Wünsche offen, wie uns die Anhörung zum Ge- setzentwurf gezeigt hat. Mit Blick auf die Arbeit der Projektgruppe Bildung und Forschung der Enquete- Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deut- schen Bundestages und dem dort gefundenen fraktions- übergreifenden Arbeitsauftrag bezüglich eines Zweit- veröffentlichungsrechts und der Förderung von Open Access bleibt die Thematik auf der politischen Agenda. Einen großen Schritt in die richtige Richtung gehen wir mit § 38 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz bereits am heu- tigen Tag. Dabei ist durchaus festzuhalten, dass es be- reits in Teilen der Verlagswelt Praxis ist, dass Verlage in Verlagsverträgen explizit eine Zweitpublikation nach ei- n A S g re v s li h A s g s re u V G S v ti W z d li b li v z re ri F O e W G E G ti c d b re s G s g re k E a s „ d fa (C (D er Embargofrist gestatten. Richtigerweise stellte in der nhörung im Rechtsausschuss am 10. Juni 2013 der achverständige Dr. Eric Steinhauer dazu fest: „Das im Re- ierungsentwurf vorgeschlagene Zweitveröffentlichungs- cht greift für den in § 38 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz orgesehenen Kreis von Wissenschaftlerinnen und Wis- enschaftlern diese Praxis auf und stattet sie mit recht- cher Verbindlichkeit aus. Damit werden Rechtssicher- eit und Rechtsklarheit hergestellt. Die Autorinnen und utoren werden bei der weiteren Nutzung der von ihnen elbst verfassten Werke von urheberrechtlichen Überle- ungen weitgehend entlastet.“ Der Sachverständigenanhörung war die einhellige Bot- chaft zu entnehmen, dass das Zweitveröffentlichungs- cht die Position der wissenschaftlichen Autorinnen nd Autoren stärkt. Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass erlagspublikationen und Zweitveröffentlichung keine egensätze sind, sondern sich ergänzen. So stellte der achverständige Dr. Steinhauer zutreffend fest: „Zweit- eröffentlichungen können überdies die Verlagspublika- onen nicht ersetzen, da es letztlich offen bleibt, ob ein erk durch die Autorin oder den Autor erneut öffentlich ugänglich gemacht wird. Die Verlagspublikation behält aher auch nach Einführung eines Zweitveröffent- chungsrechts in Zukunft ihre wichtige Stellung, ver- unden freilich mit Verbesserungen für wissenschaft- che Autoren, ihre Werke im Rahmen einer digital und ernetzt arbeitenden Wissenschaft leicht und unkompli- iert zu nutzen.“ In diesem Sinne bin ich überzeugt, dass wir mit unse- m Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag den chtigen Weg beschreiten. Mit diesem Gesamtpaket zur örderung von Open Access entwickeln wir unsere pen-Access-Strategie weiter. René Röspel (SPD): Mit der heutigen Debatte wird ine Reihe von Anträgen zum Thema „Verwaiste erke“ behandelt. Da es sich bei diesem Teil des esetzgebungsverfahrens um eine Umsetzung einer U-Richtlinie handelt, ist dieser Teil des vorliegenden esetzentwurfes unstreitig. Da sich die Koalitionsfrak- onen nach fast vier Jahren Untätigkeit – trotz mehrfa- her Aufforderung – auf den letzten Metern doch noch azu entschieden haben, im Rahmen dieses Gesetzge- ungsverfahrens durch eine Novelle des § 38 Urheber- chtsgesetz ein Zweitverwertungsrecht für wissen- chaftliche Autoren einzuführen, wird mit diesem esetzentwurf ein wichtiges Thema für den Wissen- chafts- und Forschungsstandort Deutschland auf die Ta- esordnung gesetzt. Auch wenn die Aussicht auf ein Zweitverwertungs- cht für die Wissenschaft zunächst vielversprechend lingt, ist das vorliegende Ergebnis mehr als nur eine nttäuschung bzw. eine Mogelpackung. Denn was hier ls unabdingbares Zweitverwertungsrecht für die deut- che Wissenschaft verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein Zweitverwertungsrecht light“, das den Bedürfnissen er Wissenschaft in unserem Land nicht gerecht wird. Als gravierendster Mangel muss an dieser Stelle die ktische Zweiteilung der Wissenschaftslandschaft he- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32445 (A) ) )(B) rausgestellt werden: Die Diskriminierung beim Gel- tungsbereich des Zweitverwertungsrechts in universitäre und außeruniversitäre Forschung lässt diesen Rechtsan- spruch als ein Zweiklassenrecht erscheinen. Die häufig von schwarz-gelb propagierte Einheit von Forschung und Lehre in der deutschen Wissenschafts- landschaft erscheint vor diesem Hintergrund wie eine leere Hülse. Zudem geht eine solche rechtlich diskrimi- nierende Regelung an der Wirklichkeit der Wissen- schafts- und Forschungslandschaft vorbei. Universitäre und außeruniversitäre Forschung mögen für Schwarz- Gelb auf dem Papier als getrennte Sphären erscheinen, doch ist im Alltag der Übergang häufig nur schwer abzu- grenzen. An dieser Stelle möchte ich als Beispiel die Situation bei der Fraunhofer-Gesellschaft für Forschung anführen: Die Mehrzahl aller bei der Fraunhofer-Gesellschaft an- gestellten Professoren hat zugleich einen Lehrauftrag an einer Hochschule. In der Alltagspraxis dieses Personen- kreises findet aktive Forschungsarbeit sowohl an der Hochschule selbst als auch an den jeweiligen FhG-Insti- tuten statt. Gleiches gilt für die wissenschaftlichen Publikationen dieser Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wie stellt sich die Bundesregie- rung in der Praxis die Abgrenzung einer möglichen Pu- blikation dieses Personenkreises vor? Muss ein an einer Helmholtz-Einrichtung beschäftigter Professor einen Stunden- und Ortsnachweis führen, wenn er von seinem Zweitverwertungsrecht Gebrauch machen will? In der Begründung des Gesetzentwurfes finden sich keinerlei Hinweise auf die Möglichkeiten zur praktischen An- wendung im Grenzbereich dieser gesetzlichen Regelung. Für all jene Professorinnen und Professoren, die zwi- schen universitärer und außeruniversitärer Forschung wechseln, wird diese Änderung des § 38 Urheberrecht keine Erleichterung bringen. Ebenso möchte ich an dieser Stelle die unnötige Ein- schränkung des Zweitverwertungsrechts auf die Manu- skriptversion bemängeln. Wenn es einem wissenschaftli- chen Autor untersagt bleibt, formatgleiche Versionen seiner Publikation zur nichtkommerziellen Zweitverwer- tung freizugeben, dann wirkt sich dies negativ auf die Zitierfähigkeit der Zweitveröffentlichung aus. Dies wird letztlich ein Zitat-Wirrwarr zur Folge haben und somit mittelfristig einen negativen Einfluss auf zweitveröffent- lichte Publikation mit sich bringen. Diesen wird in der wissenschaftlichen Community wahrscheinlich der Ma- kel einer Publikation der zweiten Wahl anhaften. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass der von der schwarz-gelben Koalition vorgelegte Gesetzentwurf nicht nur von den Oppositionsfraktionen, sondern auch von der Allianz der Wissenschaftsorgani- sationen, also der Gesamtheit der deutschen Wissen- schaft, abgelehnt wird. Dies sollte den Autoren dieses Gesetzentwurfes eigentlich zu denken geben. Dass der Entwurf der Bundesregierung noch solch gravierende Mängel aufweist, ist um so bedauerlicher, wenn man sich vor Augen hält, wie viel Zeit und Fachexpertise auf- gewendet wurden, um ein solch mageres Ergebnis abzu- liefern. w A te s S ß re d u L li K tu s 2 v n a d e m L U ti R n s s d ru e K u w W u re D h e re g N D E te B D ti m F D re k (C (D Die Forderung nach der Einführung eines Zweitver- ertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und utoren gibt es schon seit vielen Jahren: Bereits zu Zei- n der Großen Koalition verabschiedeten die Wissen- chaftspolitikerinnen und Wissenschaftspolitiker von PD und CDU/CSU einen gemeinsamen Entschlie- ungsantrag, der ein unabdingbares Zweitverwertungs- cht forderte. In einem sogenannten „Dritten Korb“ für as Urheberrecht sollten die Belange der Wissenschaft nd Forschung im Urheberrecht berücksichtigt werden. eider war bereits damals der Widerstand der Rechtspo- tiker der Unionsfraktionen so groß, dass der Dritte orb nicht umgesetzt werden konnte. Da sich die SPD-Bundestagsfraktion ihrer Verantwor- ng bewusst ist und sich für eine moderne Wissen- chaftslandschaft einsetzt, hat sie bereits am 16. März 011 einen Gesetzentwurf zum Zweitverwertungsrecht orgelegt. Vonseiten der derzeitigen Koalitionsfraktio- en war hingegen fast vier Jahre nichts zu hören. Anstatt uf eine tragfähige Einigung mit den Rechtspolitikern er Unionsfraktionen hinzuarbeiten, hat man sich dafür ntschieden, die Sache auf die lange Bank zu schieben, it fatalem Ergebnis. Denn jetzt, kurz vor dem Ende der egislatur, versucht die Merkel-Regierung die eigene ntätigkeit bzw. die Kapitulation der Wissenschaftspoli- ker von CDU, CSU und FDP vor dem antiquierten echtsverständnis der eigenen Rechtspolitiker durch ei- en zahnlosen und praxisfremden Gesetzentwurf zu ka- chieren. Auf die Möglichkeit, den Entwurf nachzubes- ern, wurde verzichtet. Die konstruktiven und sach- ienlichen Hinweise der Sachverständigen in der Anhö- ng des Rechtsausschusses vom 10. Juni 2013 wurden benfalls nicht aufgegriffen. Es ist bedauerlich, dass durch die Untätigkeit der oalitionsfraktionen in dieser Frage den Forschenden in nserem Land ein modernes Urheberrecht verweigert urde, welches ihren Bedürfnissen im internationalen ettbewerb gerecht wird. Das Fehlen praxistauglicher nd zeitgemäßer Regelungen im Wissenschaftsurheber- cht beschädigt auf Dauer den Wissenschaftsstandort eutschland. Das Einzige, was dieses trübe Bild auf- ellt, ist die Aussicht, dass es ab Herbst dieses Jahres ndlich die Möglichkeit zum Umsteuern ergibt. Stephan Thomae (FDP): Die Digitalisierung unse- r Welt schreitet immer weiter voran. Sie eröffnet uns roße Möglichkeiten, kulturelle Schöpfungen für die achwelt dauerhaft zu erhalten. Gerade im Land der ichter und Denker ist uns der Erhalt unseres kulturellen rbes ein sehr wichtiges Anliegen. Daher wollen wir die chnischen Möglichkeiten bestmöglich ausnutzen. und, Länder und Kommunen errichten zur Zeit die eutsche Digitale Bibliothek, DDB. Durch sie soll na- onales Kulturgut für jedermann online zugänglich ge- acht werden. Die DDB ist ein wesentlicher Beitrag zur örderung der Wissens- und Informationsgesellschaft in eutschland. Allerdings müssen wir bei diesem Vorhaben die Inte- ssen der Rechteinhaber berücksichtigen. Die FDP be- ennt sich zu einem umfassenden Eigentumsschutz, der 32446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) auch geistiges Eigentum umfasst. Daraus folgt, dass der Rechteinhaber entscheiden können muss, ob und wie sein Werk genutzt werden darf. Ohne sein Einverständ- nis dürfen Dritte das Werk nicht verwenden. Problematisch wird es dort, wo nicht festgestellt wer- den kann, wer der Inhaber von Rechten an einem Werk ist oder wie dieser zu erreichen ist. Dann kann er auch nicht nach seinem Einverständnis gefragt werden. Auf europäischer Ebene ist daher die Richtlinie 2012/ 28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke erlassen worden. Diese set- zen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um. Darin schaffen wir die Möglichkeit, Werke zu digita- lisieren und online zu stellen, damit sie nicht dem kultu- rellen Erbe verloren gehen. Dieses Recht erhalten öffentlich zugängliche und im Gemeinwohl errichtete Institutionen, insbesondere Bibliotheken, Archive und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rechteinhaber dieser Werke auch nach einer sorgfältigen Suche nicht festgestellt oder aus- findig gemacht werden konnten. Wird ein Rechteinhaber erst nach begonnener Nutzung ausfindig gemacht, muss die Nutzung sofort nach Kenntnis davon unterlassen werden. In diesem Fall hat der Rechteinhaber einen An- spruch auf angemessene Vergütung für die bereits er- folgte Nutzung. Etwas anders liegt die Situation bei Werken, deren Rechteinhaber zwar bekannt sind, die aber nicht mehr produziert oder aufgelegt werden. Auch solche Werke können unter engen Voraussetzungen digitalisiert und online gestellt werden, allerdings nur, wenn der Rechte- inhaber einem entsprechenden Begehren nicht innerhalb von sechs Wochen widersprochen hat. Rechteinhaber können der Nutzung ihrer Werke auch bereits im Vorfeld widersprechen. Zudem schaffen wir ein Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Urheber. Einen wissenschaftlichen Beitrag, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, kann der Urheber zu nicht gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich machen. Dieses Recht entsteht jedoch erst nach Ablauf von zwölf Monaten nach der Erstveröffent- lichung. Damit verbessern wir den Zugang zu Wissen und Informationen und stärken den Forschungsstandort Deutschland. Durch das Gesetz erleichtern wir den Erhalt unseres kulturellen Erbes. Gleichzeitig erleichtern wir die Ver- breitung von Forschungsergebnissen zum Wohle des Forschungsstandortes Deutschland. Die FDP-Bundes- tagsfraktion wird dem Gesetzentwurf daher zustimmen. Ich bitte auch um Ihre Stimmen für dieses Anliegen. Petra Sitte (DIE LINKE): Nach der Ankündigung ei- nes „Dritten Korbes“ der Urheberrechtsreform für Bil- dung und Wissenschaft im Koalitionsvertrag, nach An- hörungen im Justizministerium, nach vier Jahren D u la ti u a K s u D v v w h s s te ta e d b z W k u 1 F m v w n v u m s g k N R z R s G o s g d u to A A F g te (C (D ebatte rumpelte und kreißte nun der Koalitionsberg nd gebar in den letzten drei Sitzungswochen der Legis- tur ein Reförmchen. Und zu diesem muss man der Jus- zministerin und den wenigen netzaffinen Politikerinnen nd Politikern in der Union auch noch gratulieren, denn uch dieses Reförmchen stand immer wieder auf der ippe. Sie wollen also eine Urheberrechtsschranke, damit ogenannte verwaiste Werke aus Bibliotheken, Archiven nd Museen digital zugänglich gemacht werden können. ieser Vorschlag entspricht weitgehend dem seit 2011 orliegenden Vorschlag der Linken und der seit 2012 orliegenden EU-Richtlinie. Kritik haben wir an der auf- endigen Vorschrift für eine Suche nach möglichen Ur- ebern und Rechteinhabern. Nach Aussage des Sachver- tändigen Dr. Steinhauer in der Anhörung würde ein olches Verfahren für den geschätzten Bestand verwais- r Werke 170 Jahre dauern und ist für eine Massendigi- lisierung demnach nicht geeignet. Hier mahnen wir ine Vereinfachung an. Eine computergestützte Stan- ardsuche würde reichen, zumal eventuelle Rechteinha- er jederzeit die Möglichkeit zum Stopp der Werknut- ung haben. Die Lösung einer Registrierung für die vergriffenen erke, die dann zur Digitalisierung lizenziert werden önnen, finden wir ebenfalls praktikabel. Wir wünschen ns aber eine Ausweitung auch auf jüngere Werke nach 966. Der Status des vergriffenen Werkes ist für diesen all bereits in § 53 Abs. 2 Satz 4 Urheberrechtsgesetz it „mehr als zwei Jahre nicht lieferbar“ definiert. Auch iele Autorinnen und Autoren hätten etwas davon: Sie ürden nicht nur wieder gelesen, sondern könnten auch och Einnahmen generieren. Der zweite Teil des Gesetzentwurfes führt ein Zweit- erwertungsrecht für Werke von Wissenschaftlerinnen nd Wissenschaftlern ein. Meine Fraktion hat dies selbst ehrfach im Bundestag vorgeschlagen, denn durch ein olches Recht bekämen die Autorinnen und Autoren eine rößere Verfügungsmacht über ihr eigenes Schaffen. Sie önnten ihre Werke selbst dann online stellen, wenn sie utzungsrechte an einen Verlag abgetreten haben. Der egierungsentwurf hat jedoch zu viele Mängel: So ist die grundständige Forschung an Hochschulen umindest laut der Begründung nicht einbezogen. Diese egelung grenzt also mehr als zwei Drittel der wissen- chaftlichen Publikationen aus. Davon wären zudem die eistes- und Sozialwissenschaften besonders betroffen, bwohl bei ihnen eine spezifische Fähigkeit des An- chlusses an die nichtwissenschaftliche Öffentlichkeit egeben ist. In der Praxis ist eine solche Trennung zu- em nicht sauber durchzuhalten, was eine große Rechts- nsicherheit mit sich bringen würde. Man kann den Au- rinnen und Autoren an Hochschulen ob der unklaren usformulierung nur raten, das Recht selbstbewusst in nspruch zu nehmen. Wir bemängeln auch eine zu lange und einheitliche rist, nach der das Recht zur Zweitveröffentlichung reift. Insbesondere für Natur- und Technikwissenschaf- n sind Publikationen ein Jahr nach Erscheinen nicht Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32447 (A) ) )(B) mehr relevant. Die Linke setzt sich für eine deutliche Verkürzung auf höchstens sechs Monate ein. Laut Regierungsentwurf darf nur in einer Manuskript- version, nicht in der im Verlagsprodukt veröffentlichten Version zweitverwertet werden. Wir meinen: Das ist die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechtes durch die Hintertür. Um keine „Versionenfriedhöfe“ entstehen zu lassen und die allgemeine Zitierfähigkeit zu erhalten, sollte immer die Publikation in der Verlagsversion er- laubt sein. Zudem kollidiert diese Regelung mit dem Ab- satz 1 des § 38 Urheberrechtsgesetz. Dort steht nämlich nichts von einer Manuskriptversion, was im Umkehr- schluss nur bedeuten kann, dass die Verlagsversion nutz- bar ist. Die Einschränkung auf zweimal jährlich erscheinende Periodika erscheint uns unnötig und verursacht in der Praxis große Rechtsunsicherheit, da viele dieser Samm- lungen unregelmäßig erscheinen. Zudem wollen wir auch Monographien in das Zweitverwertungsrecht auf- nehmen, die wiederum für Geistes- und Kulturwissen- schaften eine große Rolle spielen. Eine neu eingeführte Schlechterstellung der Autorin- nen und Autoren bedeutet die Formulierung, dass Ver- lage zukünftig automatisch exklusive Onlinerechte an den Publikationen erwerben, wo diese „Vermutungsre- gel“ bisher nur für gedruckte Werke galt. Wir müssen leider sagen: gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Dieses Gesetz ist nicht mal ein Mindeststan- dard, sondern bestenfalls ein zukünftig weiter zu entwi- ckelnder Einstieg in ein Zweitverwertungsrecht für Wis- senschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Koalition ist den Verlagsinteressen weitestmöglich entgegengekom- men, wo doch der freie Austausch von Wissen im Mittel- punkt unserer Bemühungen stehen sollte. Den Kolleginnen und Kollegen der Grünen sind beim Verfassen ihres eigentlich guten Entschließungsantrages wohl die Wahlkampfpferde durchgegangen. Aber einer Entschließung des Parlaments, die Werbefläche für die Anträge einer Fraktion sein soll, können wir leider nicht zustimmen. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Regierungskoalition hatte zu Anfang der Legislatur ei- nen Dritten Korb zur Reform des Urheberrechts ange- kündigt mit Schrankenregelungen zugunsten von Wis- senschaft und Bildung. Dabei sollte es nicht nur um ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissen- schaftliche Autorinnen und Autoren gehen, sondern auch um wissenschaftsadäquate Regelungen für die Ar- beit von Bibliotheken. Heute können wir feststellen: Auch dies hat diese Regierung nicht zustande gebracht. Was uns als einzige Notmaßnahme heute vorliegt, ist eine Regelung zum Zweitveröffentlichungsrecht als An- hängsel zu den Neuregelungen über verwaiste und ver- griffene Werke. Aber selbst bei dieser Minimallösung springen Sie zu kurz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem un- abdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht für wissen- schaftliche Autoren bleibt nicht nur deutlich hinter dem z s ra ti e h K ü n e ti g d ru k u s k h h s k F E v la d n d c u te L li S z z s w g n D te h S R W B n li U k li s P lä (C (D urück, was von der Allianz der Deutschen Wissen- chaftsorganisationen gefordert wurde; auch im Bundes- t wurde dieser Entwurf zu Recht als unzureichend kri- siert, und ihm wurde ein weiter gehender Antrag ntgegengehalten. Der Gesetzentwurf fällt leider auch inter das zurück, worauf wir uns schon in der Enquete- ommission Internet und digitale Gesellschaft fraktions- bergreifend und auch mit den Sachverständigen geei- igt hatten. Das finde ich wirklich enttäuschend. Nun kann ich durchaus nachvollziehen, dass die Aus- inandersetzung der Wissenschaftspolitiker der Koali- on mit ihren Rechtspolitikern alles andere als vergnü- ungssteuerpflichtig ist. Aber ich hatte doch gehofft, ass Sie wenigstens den größten Blödsinn im Regie- ngsentwurf repariert kriegen würden. Als Blödsinn ann man getrost eine Begründung bezeichnen, die das nabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht auf wissen- chaftliche Autoren begrenzen will, die aus ihrer Tätig- eit an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung eraus publizieren oder aus der Projektförderung. Das eißt, Autoren, die aus ihrer normalen Hochschulfor- chung heraus veröffentlichen, werden ausdrücklich dis- riminiert. Zweierlei Recht für die öffentlich finanzierte orschung. Das kann nicht gut gehen. Eine pauschale mbargofrist zwischen Erst- und Zweitveröffentlichung on einem Jahr ist für Aufsätze in Periodika eindeutig zu ng und müsste für diesen Bereich auf sechs Monate re- uziert werden, wie dies die Wissenschaftsorganisatio- en fordern. Auch in der Anhörung wurde deutlich, wie wichtig ie Möglichkeit ist, die Zweitveröffentlichung im glei- hen Format vorzunehmen wie die Erstveröffentlichung, m die Zitationsfähigkeit und Auffindbarkeit zu erleich- rn. Aber aus der Anhörung haben Sie leider keinerlei ehren gezogen. Die Beschränkung des Zweitveröffent- chungsrechts auf mehrmals im Jahr erscheinende ammlungen benachteiligt von vornherein einzelne Dis- iplinen. Ihr Gesetzentwurf kann auch nur als unzureichend be- eichnet werden gemessen an dem, was das BMBF zu einer Open-Access-Politik in seinem Bericht zur Ver- irklichung des europäischen Forschungsraums selbst eschrieben hat. Das passt einfach vorne und hinten icht zusammen. Damit läuft die Entwicklung in eutschland zunehmend der hohen Dynamik bei der in- rnationalen Umsetzung von Open-Access-Strategien interher. Mit Ihrem Entschließungsantrag reparieren ie dies keineswegs, sondern versehen den missglückten egierungsentwurf noch mit höheren parlamentarischen eihen. Wenn es dort heißt: „Der Bundestag begrüßt die emühungen der Bundesregierung“, dann sollten wir icht vergessen, was „bemüht“ in einem Zeugnis letzt- ch aussagt. Ich halte es für falsch, dass Sie, nachdem Sie bei der nterstützung des „grünen Weges“ für Open Access zu urz gesprungen sind, jetzt in Ihrem Antrag ausschließ- ch auf das Geschäftsmodell des „goldenen Weges“ ab- tellen. Einen Publikationsfonds für die Übernahme von ublikationsgebühren der Autoren gibt es übrigens ngst schon bei der DFG. Hier muss vor allem auf die 32448 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) internationale Verständigung über Obergrenzen für die öffentliche Bezuschussung hingearbeitet werden. Die Empfänger öffentlicher Fördermittel lediglich zum Open-Access-Publizieren „anzuhalten“, ist im Ver- gleich zur Open-Access-Politik der Schweiz, Großbri- tanniens, der EU, aber auch zum NIH in den USA deut- lich zu zaghaft. Die Öffentlichkeit, aber auch die internationale Wissenschaft haben nicht nur ein Inte- resse, sondern auch ein Recht darauf, dass Publikationen aus der von ihr finanzierten Forschung nicht dauerhaft privatisiert oder sogar der Öffentlichkeit weitgehend ent- zogen werden. Zumal die Leistungen der wissenschaftli- chen Qualitätssicherung bei Publikationen auch von öf- fentlich finanzierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erbracht werden. Zu den verwaisten und vergriffenen Werken hat meine Kollegin Agnes Krumwiede bereits bei der Ein- bringung ausführlich Stellung genommen. Was ein wis- senschaftsadäquates Urheberrecht angeht, stehen wir lei- der immer noch ziemlich am Anfang, und es spricht nichts dafür, dass diese Koalition jemals in der Lage sein wird, diese Aufgabe zu stemmen. Anlage 39 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung zu den Anträgen: – Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen – Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bildung endlich umsetzen – Zusammen lernen – Recht auf inklusive Bil- dung bundesweit umsetzen (Tagesordnungs- punkt 40) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): In der heutigen Debatte beschäftigen wir uns mit dem Men- schenrecht auf inklusive Bildung, dem gemeinsamen Lernen. Ich freue mich über eine Debatte zu diesem wichtigen, uns alle angehenden Thema. In der Zielsetzung sind wir uns einig: Wir wollen Menschen mit Behinderung volle Teilhabe ermöglichen. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit dazu verpflichtet, eine umfas- sende Teilhabe zu fördern und mit Maßnahmen dabei zu unterstützen, alle Lebensbereiche barrierefrei zu gestal- ten. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten trägt der Bund bereits aktiv zur Umsetzung der UN-Konvention bei. Er unterstützt im Bildungsbereich – und das trifft speziell die Umsetzung des Art. 24 der Konvention – Bund, Län- der und Kommunen mit zahlreichen Maßnahmen in der Forschung oder der Innovationsförderung. Denn auch hier muss betont werden, dass die Bildungshoheit bei den Ländern liegt und der Bund daher „nur“ unterstüt- zend tätig werden kann. g B la g ti O z te F b k d e te w d in b d k S s e n w a V c g m e w z B c m v O te m te ra s g A d F d (C (D Dies tut der Bund durch drei Dinge: Die Ausgaben für Bildung sind insgesamt enorm an- estiegen. Dementsprechend bescheinigt der Nationale ildungsbericht, dass das Bildungsniveau in Deutsch- nd insgesamt angestiegen ist. Er hat die Dachkampa- ne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- on, den Nationalen Aktionsplan, geschaffen. In den vorgelegten Anträgen stellen die Kollegen der pposition zahlreiche Forderungen an den Bund auf, die um Teil bereits umgesetzt werden oder nicht ohne Wei- res umgesetzt werden können. Zu nennen ist hier beispielsweise wieder einmal die orderung nach der Aufhebung des Kooperationsver- otes. Es fällt auf, dass die Opposition dies fordert, aber eine umsetzbaren Vorschläge unterbreitet, außer solche, ie mit einer reinen Verschiebung von Finanzströmen inhergehen, ohne dass jedoch Mitspracherechte der be- iligten Akteure oder Verantwortlichen geregelt werden ürden. Seit Jahren diskutieren wir zum Teil sehr kontrovers as Thema der Zusammenarbeit von Bund und Ländern der Bildung – bisher leider ohne Erfolg, aber wie eben ereits angesprochen, weil es immer wieder zu Blocka- ehaltungen kommt. Auch zwischen den Ländern kann eine Einigkeit erzielt werden, vor allem aber weil die PD blockiert und stattdessen diese reine Finanzver- chiebung zugunsten der Länder fordert. Dies soll durch ine Änderung des Grundgesetzes, die Schaffung eines euen Art. 104 c, geschehen. Die Einfügung eines entsprechenden neuen Artikels ürde dann die Finanzierungskompetenz des Bundes usweiten, jedoch nicht seine Mitspracherechte. Es geht der SPD anscheinend wie so oft um eine erteilung mit der Gießkanne, ohne dass die Länder Re- henschaft darüber abzulegen hätten, wohin die Gelder enau fließen. Zudem fehlt jegliche Zielvereinbarung it einer entsprechenden Kontrolle oder Evaluation der rgriffenen Maßnahmen. Diese Vorgehensweise kennen wir unter anderem so- ohl beim Kitaausbau als auch bei der Hochschulfinan- ierung. Auf die Forderungen seitens des Bundes nach erichtspflichten reagierten die Länder dementspre- hend auch „empfindlich“ und versagten ihre Zustim- ung für wichtige Vorhaben, die sowohl der Bildung on Kindern und Studierenden zugutekommen sollten. Vor allem in Richtung der SPD bleibt daher zu sagen: hne eine gute und vernünftige Lösung für die Kompe- nzverteilung und Kooperation kann und wird es daher it der Union keine Aufhebung des Kooperationsverbo- s geben. Und so lange bleiben die Länder vor Ort vor- ngig für die Aufgabe Bildung und damit für die Um- etzung des Bildungsaspektes der Inklusion zuständig. Zur Forderung nach einer Qualifizierung des pädago- ischen Personals sowie einer Offensive für inklusive us- und Weiterbildung möchte ich sagen, dass auch iese zum Teil den Schulbereich betrifft; die Aus- und ortbildung der Lehrer ist grundsätzlich Sache der Län- er. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32449 (A) (C) )(B) Die Entwicklungen in den einzelnen Ländern zeigen, dass unter anderem aufgrund der regionalen Besonder- heiten der Ausbau des gemeinsamen Lernens unter- schiedlich intensiv und mit unterschiedlichen Schwer- punkten vorangetrieben wird. So existieren sechs Lehramtstypen, die an insgesamt 120 Einrichtungen ausgebildet werden. Wenigstens hat die Kultusministerkonferenz, KMK, im Dezember des vergangenen Jahres in der Lehrerbildung eine verpflich- tende Basiskomponente Inklusion aufgenommen. Der Bund flankiert diese Bestrebungen und wird eine Offensive Lehrerbildung mit 500 Millionen Euro finan- Das sind erfreuliche Zahlen und ist ein Erfolg auch der Bundesregierung. Seit Inkrafttreten des Tagesbetreu- ungsausbaugesetzes im Jahr 2005 ist darüber hinaus die gemeinsame Frühförderung von Kindern ohne und mit Behinderung möglich und wird vielerorts gelebt: Insge- samt werden 76 Prozent der Kinder mit Behinderungen in Regeleinrichtungen betreut. Der Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Drei- jährige erfolgt weiterhin planmäßig: Zu den 4 Milliarden Euro für den Ausbau investiert der Bund weitere 580,5 Millionen Euro für den Ausbau von zusätzlichen 30 000 Plätzen; insgesamt wird er weitere Betriebskos- tenzuschüsse bis 2014 von fast 5,4 Milliarden Euro zur zieren, in der Fragen von Didaktik und inklusiver Bildung zentral sind. Mit dem Programm wird er die Länder und Hochschulen dabei unterstützen, innovative Konzepte für das Lehramtsstudium in Deutschland wei- terzuentwickeln und dadurch dessen Qualität zu stei- gern. Die GWK hat dieses Vorhaben gestärkt und ebenso erst kürzlich die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ be- schlossen. Das sind positive Entwicklungen, die Schlüsselrolle der Lehrerschaft erhält die Bedeutung, die ihr zukommt, der Aspekt des gemeinsamen Lernens wird in den Vor- dergrund gerückt. Dennoch ist gleichzeitig zu beobach- ten, dass die Länder Lehrerstellen streichen: In Rhein- land-Pfalz streicht die SPD 2 000 Lehrerstellen, in Schleswig-Holstein streicht die Landesregierung 3 000 Lehrerstellen. In Niedersachsen kündigt die Regierung an, die demografische Rendite nicht mehr in Lehrer umzusetzen. Vielmehr hört man davon, dass durch Rot- Grün 10 000 Stellen dem Rotstift zum Opfer fallen sol- len. In Baden-Württemberg sollen es angeblich bald 12 000 Stellen weniger sein. Auch für die frühkindliche Bildung setzt sich der Bund in seinen Kompetenzbereichen ein. Die Weiterbil- dungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF, des Bundes hat in ihrer 2. Förderphase bis Ende 2014 das Thema Inklusion zum Schwerpunkt gemacht. Derzeit wird ein „Wegweiser Weiterbildung – Kinder mit Behin- derungen“ erarbeitet. Dieser hat zum Ziel, die Fachkräfte in der Kita zu professionalisieren. Was die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen ganztägigen, gebührenfreien, inklusiven Betreu- ungsplatz in einer Kindertagesstätte angeht, bleibt zu sa- gen, dass ein solcher ab dem dritten Lebensjahr seit dem Jahr 2003 besteht. Bis zu 98 Prozent der Drei- bis Fünf- jährigen besuchen mittlerweile eine Kindertagesstätte. V w B g c a li e e A 8 A m b o h b h c e a B e li u h im m d u a (D erfügung stellen. Die durchschnittliche Betreuungsquote liegt bundes- eit mittlerweile bei 28 Prozent. Das Angebot für die etreuung ist in allen Bundesländern dynamisch gestie- en. Der Rechtsanspruch gilt ab 1. August dieses Jahres. Was für die frühkindliche Bildung gilt, gilt in glei- hem Maße für Schule und Ausbildung. So wollen wir llen Kindern und insbesondere den bildungsbenachtei- gten Kindern einen allgemeinbildenden Schulabschluss rmöglichen. Die aktuellste PISA-Studie bestätigt, dass s in diesem Bereich positive Entwicklungen gibt. Der nteil der Schüler ohne Abschluss sank von 2006 mit Prozent auf 6,5 Prozent in 2010. Auch für die jungen uszubildenden hat sich die Situation verbessert; denn ehr Jugendliche erhielten durch den Nationalen Aus- ildungspakt einen Ausbildungsvertrag. Die Berufs- rientierung hat dabei für uns enorme Bedeutung. Das aben Bund und Länder in der Qualifizierungsinitiative etont. Vor allem das Programm der Bildungsketten ist ier besonders wichtig. Es richtet sich an alle Jugendli- hen mit dem Interesse für eine duale Ausbildung, in rster Linie Haupt- und Förderschüler. Der Bund stellt llein bis zum Jahr 2014 rund 362 Millionen Euro für die ildungsketten bereit. Die Zahlen belegen, dass das Bildungssystem sich gut ntwickelt, das Bildungsniveau sowie die Bildungsbetei- gung sind gestiegen. Wir setzen Priorität auf Bildung, nd dies zahlt sich aus. Neue Herausforderungen wie eterogene Lerngruppen oder Inklusion stellen uns dabei mer wieder vor neue Aufgaben, die wir gemeinsam it den Ländern und Kommunen bewältigen. Die Län- er stehen vorrangig in der Pflicht. Wo der Bund jedoch nterstützend unter die Arme greifen kann, wird er dies uch weiterhin tun. 32450 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Günter Gloser Mechthild Rawert Matthias W. Birkwald Volker Beck (Köln) Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Dağdelen Heidrun Dittrich Birgitt Bender Agnes Brugger Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Hans-Josef Fell Ulrike Gottschalck Stefan Rebmann Heidrun Bluhm Cornelia Behm Anlage 40 der namentlichen Abstimm Gesetzes zur Änderung de fassungsgerichtes vom 7. M Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 571; davon ja: 259 nein: 311 enthalten: 1 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Sebastian Edathy Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke M H W R D G P F D C Jo O Jo D U L H D D A A U C C D S B G K C K H P D F D A D M T H A H Jo D F D Endgültiges E ung über den Änderungsan s Einkommensteuergesetzes ai 2013 (Drucksache 17/142 ichael Hartmann (Wackernheim) ubertus Heil (Peine) olfgang Hellmich olf Hempelmann r. Barbara Hendricks ustav Herzog etra Hinz (Essen) rank Hofmann (Volkach) r. Eva Högl hristel Humme sip Juratovic liver Kaczmarek hannes Kahrs r. h. c. Susanne Kastner lrich Kelber ars Klingbeil ans-Ulrich Klose r. Bärbel Kofler aniela Kolbe (Leipzig) nette Kramme ngelika Krüger-Leißner te Kumpf hristine Lambrecht hristian Lange (Backnang) r. Karl Lauterbach teffen-Claudio Lemme urkhard Lischka abriele Lösekrug-Möller irsten Lühmann aren Marks atja Mast ilde Mattheis etra Merkel (Berlin) r. Matthias Miersch ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles ietmar Nietan anfred Nink homas Oppermann olger Ortel ydan Özoğuz einz Paula achim Poß r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe M A A A B M W U C S E F D R S R D S D C K D F W R U D A H D W U M B F M M D Ja A D K rgebnis trag der Fraktion der SPD z in Umsetzung der Entscheid 30) (Tagesordnungspunkt 13 arlene Rupprecht (Tuchenbach) nnette Sawade nton Schaaf xel Schäfer (Bochum) ernd Scheelen arianne Schieder (Schwandorf) erner Schieder (Weiden) lla Schmidt (Aachen) arsten Schneider (Erfurt) wen Schulz (Spandau) wald Schurer rank Schwabe r. Martin Schwanholz olf Schwanitz tefan Schwartze ita Schwarzelühr-Sutter r. Carsten Sieling onja Steffen r. Frank-Walter Steinmeier hristoph Strässer erstin Tack r. h. c. Wolfgang Thierse ranz Thönnes olfgang Tiefensee üdiger Veit te Vogt r. Marlies Volkmer ndrea Wicklein eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz altraud Wolff (Wolmirstedt) ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries DP ichael Kauch arina Schuster IE LINKE n van Aken gnes Alpers r. Dietmar Bartsch arin Binder W D K N D A D H D In D A U D H Ja Ju S R S U T D C N Je R Y P D K R D K S A D F D A Jo H H B D K M (C (D u dem Entwurf eines ung des Bundesver- a) erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst icole Gohlke iana Golze nnette Groth r. Gregor Gysi eike Hänsel r. Rosemarie Hein ge Höger r. Barbara Höll ndrej Hunko lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen arald Koch n Korte tta Krellmann abine Leidig alph Lenkert tefan Liebich lla Lötzer homas Lutze orothée Menzner ornelia Möhring iema Movassat ns Petermann ichard Pitterle vonne Ploetz aul Schäfer (Köln) r. Ilja Seifert athrin Senger-Schäfer aju Sharma r. Petra Sitte ersten Steinke abine Stüber lexander Süßmair r. Kirsten Tackmann rank Tempel r. Axel Troost lexander Ulrich hanna Voß alina Wawzyniak arald Weinberg ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck (Bremen) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32451 (A) ) )(B) Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Susanne Kieckbusch Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann E. Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Krista Sager Elisabeth Scharfenberg Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Ulrich Schneider Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Beate Walter-Rosenheimer Arfst Wagner (Schleswig) Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler fraktionsloser Abgeordneter Wolfgang Nešković Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer D T N G E M V D P S C P D W W N K M D H D D H R C G A T M D E In D K H D M D H A In D N A E M Jo P D U R H M M M M O F D Jü G D H M U orothee Bär homas Bareiß orbert Barthle ünter Baumann rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) anfred Behrens (Börde) eronika Bellmann r. Christoph Bergner eter Beyer teffen Bilger lemens Binninger eter Bleser r. Maria Böhmer olfgang Börnsen (Bönstrup) olfgang Bosbach orbert Brackmann laus Brähmig ichael Brand r. Reinhard Brandl elmut Brandt r. Ralf Brauksiepe r. Helge Braun eike Brehmer alph Brinkhaus ajus Caesar itta Connemann lexander Dobrindt homas Dörflinger arie-Luise Dött r. Thomas Feist nak Ferlemann grid Fischbach irk Fischer (Hamburg) laus-Peter Flosbach erbert Frankenhauser r. Hans-Peter Friedrich (Hof) ichael Frieser r. Michael Fuchs ans-Joachim Fuchtel lexander Funk go Gädechens r. Thomas Gebhart orbert Geis lois Gerig berhard Gienger ichael Glos sef Göppel eter Götz r. Wolfgang Götzer te Granold einhard Grindel ermann Gröhe ichael Grosse-Brömer arkus Grübel anfred Grund onika Grütters lav Gutting lorian Hahn r. Stephan Harbarth rgen Hardt erda Hasselfeldt r. Matthias Heider elmut Heiderich echthild Heil rsula Heinen-Esser F R M A E C R K F Jo A H T D D A D B H A B S V R E E V Jü A Je M D H T M G D R B D G D A K U D P D In M D P D D D K D H A S D M D D P D rank Heinrich udolf Henke ichael Hennrich nsgar Heveling rnst Hinsken hristian Hirte obert Hochbaum arl Holmeier ranz-Josef Holzenkamp achim Hörster nette Hübinger ubert Hüppe homas Jarzombek ieter Jasper r. Franz Josef Jung ndreas Jung (Konstanz) r. Egon Jüttner artholomäus Kalb ans-Werner Kammer lois Karl ernhard Kaster iegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) olker Kauder oderich Kiesewetter ckart von Klaeden wa Klamt olkmar Klein rgen Klimke xel Knoerig ns Koeppen anfred Kolbe r. Rolf Koschorrek artmut Koschyk homas Kossendey ichael Kretschmer unther Krichbaum r. Günter Krings üdiger Kruse ettina Kudla r. Hermann Kues ünter Lach r. Karl A. Lamers (Heidelberg) ndreas G. Lämmel atharina Landgraf lrich Lange r. Max Lehmer aul Lehrieder r. Ursula von der Leyen gbert Liebing atthias Lietz r. Carsten Linnemann atricia Lips r. Jan-Marco Luczak aniela Ludwig r. Michael Luther arin Maag r. Thomas de Maizière ans-Georg von der Marwitz ndreas Mattfeldt tephan Mayer (Altötting) r. Michael Meister aria Michalk r. h. c. Hans Michelbach r. Mathias Middelberg hilipp Mißfelder ietrich Monstadt M D S D M D F E H D R U D S B R C R E T D E K L Jo K D Jo D D E A A D D D K N T G C P D N D D B U A D Jo R D B T Jo Je C D E C D G S M K (C (D arlene Mortler r. Gerd Müller tefan Müller (Erlangen) r. Philipp Murmann ichaela Noll r. Georg Nüßlein ranz Obermeier duard Oswald enning Otte r. Michael Paul ita Pawelski lrich Petzold r. Joachim Pfeiffer ibylle Pfeiffer eatrix Philipp onald Pofalla hristoph Poland uprecht Polenz ckhard Pols homas Rachel r. Peter Ramsauer ckhardt Rehberg atherina Reiche (Potsdam) othar Riebsamen sef Rief laus Riegert r. Heinz Riesenhuber hannes Röring r. Norbert Röttgen r. 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Juni 2013 (A) ) )(B) der namentlichen Abstimmung über den Änderung g der Fraktion DIE LINKE zu dem Entwurf Enthalten CDU/CSU Dr. Stefan Kaufmann eines Gesetzes zur Änderun verfassungsgerichtes vom 7 Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 574; davon ja: 259 nein: 312 enthalten: 3 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) G W B E M U M P D M E S In S D P K E G D D M g des Einkommensteuergese . Mai 2013 (Drucksache 17/1 erd Bollmann illi Brase ernhard Brinkmann (Hildesheim) delgard Bulmahn arco Bülow lla Burchardt artin Burkert etra Crone r. Peter Danckert artin Dörmann lvira Drobinski-Weiß ebastian Edathy go Egloff iegmund Ehrmann r. h. c. Gernot Erler etra Ernstberger arin Evers-Meyer lke Ferner abriele Fograscher r. 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Rolf Mützenich ndrea Nahles Elisabeth Winkelmeier- Becker Dagmar G. Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Gabriele Molitor Jan Mücke Petra Müller (Aachen) Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Manfred Todtenhausen Dr. Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk (D FDP Jens Ackermann Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Anlage 41 Endgültiges Ergebnis Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch C F S C N K A E M S H R B P G M H R Jö U hristine Aschenberg- Dugnus lorian Bernschneider ebastian Blumenthal laudia Bögel icole Bracht-Bendt laus Breil ngelika Brunkhorst rnst Burgbacher arco Buschmann ylvia Canel elga Daub einer Deutschmann ijan Djir-Sarai atrick Döring erhard Drexler echthild Dyckmans ans-Werner Ehrenberg ainer Erdel rg van Essen lrike Flach E B H D P D G S H P H S H S L D M D H P lke Hoff irgit Homburger einer Kamp r. Lutz Knopek ascal Kober r. Heinrich L. Kolb udrun Kopp ebastian Körber olger Krestel atrick Kurth (Kyffhäuser) einz Lanfermann ibylle Laurischk arald Leibrecht abine Leutheusser- Schnarrenberger ars Lindemann r. Martin Lindner (Berlin) ichael Link (Heilbronn) r. Erwin Lotter orst Meierhofer atrick Meinhardt C G Jö D D H D D B F C Ji D W Ju D Jo T D S (Cornelia Pieper isela Piltz rg von Polheim r. Christiane Ratjen- Damerau r. Birgit Reinemund agen Reinhold r. Peter Röhlinger r. Stefan Ruppert jörn Sänger rank Schäffler hristoph Schnurr mmy Schulz r. Erik Schweickert erner Simmling dith Skudelny r. Hermann Otto Solms achim Spatz orsten Staffeldt r. Rainer Stinner tephan Thomae santra Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32453 (A) ) )(B) Dietmar Nietan Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoğuz Heinz Paula Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Annette Sawade Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Michael Kauch Marina Schuster DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Matthias W. Birkwald H S C E D R S H W D K N D A D H D In D A U D H Ja Ju S R S U T U D C N T Je R Y In P D K R D K S A D F D A Jo H H B D K M V C B A V E K H H eidrun Bluhm teffen Bockhahn hristine Buchholz va Bulling-Schröter r. Martina Bunge oland Claus evim Dağdelen eidrun Dittrich erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst icole Gohlke iana Golze nnette Groth r. Gregor Gysi eike Hänsel r. Rosemarie Hein ge Höger r. Barbara Höll ndrej Hunko lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen arald Koch n Korte tta Krellmann abine Leidig alph Lenkert tefan Liebich lla Lötzer homas Lutze lrich Maurer orothée Menzner ornelia Möhring iema Movassat homas Nord ns Petermann ichard Pitterle vonne Ploetz grid Remmers aul Schäfer (Köln) r. Ilja Seifert athrin Senger-Schäfer aju Sharma r. Petra Sitte ersten Steinke abine Stüber lexander Süßmair r. Kirsten Tackmann rank Tempel r. Axel Troost lexander Ulrich hanna Voß alina Wawzyniak arald Weinberg ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck (Bremen) olker Beck (Köln) ornelia Behm irgitt Bender gnes Brugger iola von Cramon-Taubadel kin Deligöz atja Dörner arald Ebner ans-Josef Fell D K K B B P D B In T U K S M S M U T S O A S R M U M D N Je K B D O F D L B T K E D D U D D H D M Jü D B A W D Jo fr A W N C Il P P r. Thomas Gambke ai Gehring atrin Göring-Eckardt ritta Haßelmann ettina Herlitzius riska Hinz (Herborn) r. Anton Hofreiter ärbel Höhn grid Hönlinger hilo Hoppe we Kekeritz atja Keul usanne Kieckbusch emet Kilic ven-Christian Kindler aria Klein-Schmeink te Koczy om Koenigs ylvia Kotting-Uhl liver Krischer gnes Krumwiede tephan Kühn enate Künast arkus Kurth ndine Kurth (Quedlinburg) onika Lazar r. Tobias Lindner icole Maisch rzy Montag erstin Müller (Köln) eate Müller-Gemmeke r. Konstantin von Notz mid Nouripour riedrich Ostendorff r. Hermann E. Ott isa Paus rigitte Pothmer abea Rößner rista Sager lisabeth Scharfenberg r. Gerhard Schick r. Frithjof Schmidt lrich Schneider orothea Steiner r. Wolfgang Strengmann- Kuhn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe arkus Tressel rgen Trittin aniela Wagner eate Walter-Rosenheimer rfst Wagner (Schleswig) olfgang Wieland r. Valerie Wilms sef Philip Winkler aktionsloser bgeordneter olfgang Nešković ein DU/CSU se Aigner eter Altmaier eter Aumer D T N G E M V D P S C P D W W N K M D H D D H R C G A T M D E In D K H D M D H A In D N A E M Jo P D U R H M M M M O F D Jü G D H M U (C (D orothee Bär homas Bareiß orbert Barthle ünter Baumann rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) anfred Behrens (Börde) eronika Bellmann r. Christoph Bergner eter Beyer teffen Bilger lemens Binninger eter Bleser r. Maria Böhmer olfgang Börnsen (Bönstrup) olfgang Bosbach orbert Brackmann laus Brähmig ichael Brand r. Reinhard Brandl elmut Brandt r. Ralf Brauksiepe r. Helge Braun eike Brehmer alph Brinkhaus ajus Caesar itta Connemann lexander Dobrindt homas Dörflinger arie-Luise Dött r. Thomas Feist nak Ferlemann grid Fischbach irk Fischer (Hamburg) laus-Peter Flosbach erbert Frankenhauser r. Hans-Peter Friedrich (Hof) ichael Frieser r. Michael Fuchs ans-Joachim Fuchtel lexander Funk go Gädechens r. Thomas Gebhart orbert Geis lois Gerig berhard Gienger ichael Glos sef Göppel eter Götz r. Wolfgang Götzer te Granold einhard Grindel ermann Gröhe ichael Grosse-Brömer arkus Grübel anfred Grund onika Grütters lav Gutting lorian Hahn r. Stephan Harbarth rgen Hardt erda Hasselfeldt r. Matthias Heider elmut Heiderich echthild Heil rsula Heinen-Esser 32454 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder D M D S D M D F E H D R U D S B R C R E T D E K L Jo K D Jo D D E A A D D D K N T G C P D N D D B U A D Jo R D B T Jo Je C D E C D G S ietrich Monstadt arlene Mortler r. Gerd Müller tefan Müller (Erlangen) r. Philipp Murmann ichaela Noll r. Georg Nüßlein ranz Obermeier duard Oswald enning Otte r. Michael Paul ita Pawelski lrich Petzold r. Joachim Pfeiffer ibylle Pfeiffer eatrix Philipp onald Pofalla hristoph Poland uprecht Polenz ckhard Pols homas Rachel r. Peter Ramsauer ckhardt Rehberg atherina Reiche (Potsdam) othar Riebsamen sef Rief laus Riegert r. Heinz Riesenhuber hannes Röring r. Norbert Röttgen r. Christian Ruck rwin Rüddel lbert Rupprecht (Weiden) nita Schäfer (Saalstadt) r. Wolfgang Schäuble r. Annette Schavan r. Andreas Scheuer arl Schiewerling orbert Schindler ankred Schipanski eorg Schirmbeck hristian Schmidt (Fürth) atrick Schnieder r. Andreas Schockenhoff adine Schön (St. Wendel) r. Kristina Schröder (Wiesbaden) r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer rmin Schuster (Weil am Rhein) etlef Seif hannes Selle einhold Sendker r. Patrick Sensburg ernd Siebert homas Silberhorn hannes Singhammer ns Spahn arola Stauche r. Frank Steffel rika Steinbach hristian Freiherr von Stetten ieter Stier ero Storjohann tephan Stracke M K T L M D A D A V S A D M K M P S In K P A K E D D W W F Je C F S C N K A E M S H R B P G M H R Jö U O D H H M Jo D H M E B H D P ax Straubinger arin Strenz homas Strobl (Heilbronn) ena Strothmann ichael Stübgen r. Peter Tauber ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl rnold Vaatz olkmar Vogel (Kleinsaara) tefanie Vogelsang ndrea Astrid Voßhoff r. Johann Wadephul arco Wanderwitz ai Wegner arcus Weinberg (Hamburg) eter Weiß (Emmendingen) abine Weiss (Wesel I) go Wellenreuther arl-Georg Wellmann eter Wichtel nnette Widmann-Mauz laus-Peter Willsch lisabeth Winkelmeier- Becker agmar G. Wöhrl r. Matthias Zimmer olfgang Zöller illi Zylajew DP ns Ackermann hristine Aschenberg- Dugnus lorian Bernschneider ebastian Blumenthal laudia Bögel icole Bracht-Bendt laus Breil ngelika Brunkhorst rnst Burgbacher arco Buschmann ylvia Canel elga Daub einer Deutschmann ijan Djir-Sarai atrick Döring erhard Drexler echthild Dyckmans ans-Werner Ehrenberg ainer Erdel rg van Essen lrike Flach tto Fricke r. Edmund Peter Geisen ans-Michael Goldmann einz Golombeck iriam Gruß achim Günther (Plauen) r. Christel Happach-Kasan einz-Peter Haustein anuel Höferlin lke Hoff irgit Homburger einer Kamp r. Lutz Knopek ascal Kober D G S H P H S H S L D M D O H P G Ja P B D D H C G Jö D D H D D B F C Ji D W Ju D Jo T D S M D S Jo D D D H E C D S M H (C (D r. Heinrich L. Kolb udrun Kopp ebastian Körber olger Krestel atrick Kurth (Kyffhäuser) einz Lanfermann ibylle Laurischk arald Leibrecht abine Leutheusser- Schnarrenberger ars Lindemann r. Martin Lindner (Berlin) ichael Link (Heilbronn) r. Erwin Lotter liver Luksic orst Meierhofer atrick Meinhardt abriele Molitor n Mücke etra Müller (Aachen) urkhardt Müller-Sönksen r. Martin Neumann (Lausitz) irk Niebel ans-Joachim Otto (Frankfurt) ornelia Pieper isela Piltz rg von Polheim r. Christiane Ratjen- Damerau r. Birgit Reinemund agen Reinhold r. Peter Röhlinger r. Stefan Ruppert jörn Sänger rank Schäffler hristoph Schnurr mmy Schulz r. Erik Schweickert erner Simmling dith Skudelny r. Hermann Otto Solms achim Spatz orsten Staffeldt r. Rainer Stinner tephan Thomae anfred Todtenhausen r. Florian Toncar erkan Tören hannes Vogel (Lüdenscheid) r. Daniel Volk r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff (Rems-Murr) nthalten DU/CSU r. Stefan Kaufmann PD ichael Gerdes ans-Ulrich Klose Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32455 (A) ) )(B) Günter Gloser Gerold Reichenbach Christine Buchholz Cornelia Behm Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Dağdelen Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Agnes Brugger Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Ulrike Gottschalck Dr. Carola Reimann Eva Bulling-Schröter Birgitt Bender Anlage 42 der namentlichen Abstimm dem Entwurf eines Gesetze des Bundesverfassungsgeric Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 573; davon ja: 260 nein: 312 enthalten: 1 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Willi Brase Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Petra Crone Dr. Peter Danckert Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Sebastian Edathy Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke M H W R D G P F D C O Jo D U L H D D A A U C C D S B G K C K H P D F D A D M T H A H Jo D F D M S Endgültiges E ung über den Änderungsant s zur Änderung des Einkomm htes vom 7. Mai 2013 (Druck ichael Hartmann (Wackernheim) ubertus Heil (Peine) olfgang Hellmich olf Hempelmann r. Barbara Hendricks ustav Herzog etra Hinz (Essen) rank Hofmann (Volkach) r. Eva Högl hristel Humme liver Kaczmarek hannes Kahrs r. h. c. Susanne Kastner lrich Kelber ars Klingbeil ans-Ulrich Klose r. Bärbel Kofler aniela Kolbe (Leipzig) nette Kramme ngelika Krüger-Leißner te Kumpf hristine Lambrecht hristian Lange (Backnang) r. Karl Lauterbach teffen-Claudio Lemme urkhard Lischka abriele Lösekrug-Möller irsten Lühmann aren Marks atja Mast ilde Mattheis etra Merkel (Berlin) r. Matthias Miersch ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles ietmar Nietan anfred Nink homas Oppermann olger Ortel ydan Özoğuz einz Paula achim Poß r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert tefan Rebmann A A A B M W U C S E F D R S R D S D C K D F W R U D A H D W U M B F M M D Ja A D K M H S rgebnis rag der Fraktion BÜNDNIS ensteuergesetzes in Umsetzu sache 17/14232) (Tagesordnu nnette Sawade nton Schaaf xel Schäfer (Bochum) ernd Scheelen arianne Schieder (Schwandorf) erner Schieder (Weiden) lla Schmidt (Aachen) arsten Schneider (Erfurt) wen Schulz (Spandau) wald Schurer rank Schwabe r. Martin Schwanholz olf Schwanitz tefan Schwartze ita Schwarzelühr-Sutter r. Carsten Sieling onja Steffen r. Frank-Walter Steinmeier hristoph Strässer erstin Tack r. h. c. Wolfgang Thierse ranz Thönnes olfgang Tiefensee üdiger Veit te Vogt r. Marlies Volkmer ndrea Wicklein eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz altraud Wolff (Wolmirstedt) ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries DP ichael Kauch arina Schuster IE LINKE n van Aken gnes Alpers r. Dietmar Bartsch arin Binder atthias W. Birkwald eidrun Bluhm teffen Bockhahn N D A D H D In D A U D H Ja Ju S S U T U D C N T Je R Y In P D K R D K S A D F D A Jo H H B D K M V (C (D 90/DIE GRÜNEN zu ng der Entscheidung ngspunkt 13 a) icole Gohlke iana Golze nnette Groth r. Gregor Gysi eike Hänsel r. Rosemarie Hein ge Höger r. Barbara Höll ndrej Hunko lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen arald Koch n Korte tta Krellmann abine Leidig tefan Liebich lla Lötzer homas Lutze lrich Maurer orothée Menzner ornelia Möhring iema Movassat homas Nord ns Petermann ichard Pitterle vonne Ploetz grid Remmers aul Schäfer (Köln) r. Ilja Seifert athrin Senger-Schäfer aju Sharma r. Petra Sitte ersten Steinke abine Stüber lexander Süßmair r. Kirsten Tackmann rank Tempel r. 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Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Krista Sager Elisabeth Scharfenberg Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Ulrich Schneider Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Beate Walter-Rosenheimer Arfst Wagner (Schleswig) Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler fraktionsloser Abgeordneter Wolfgang Nešković Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär T N G E M V D P S C P D W W N K M D H D D H R C G A T M D E In D K H D M D H A In D N A E M Jo P D U R H M M M M O F D Jü G D H M U F homas Bareiß orbert Barthle ünter Baumann rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) anfred Behrens (Börde) eronika Bellmann r. Christoph Bergner eter Beyer teffen Bilger lemens Binninger eter Bleser r. Maria Böhmer olfgang Börnsen (Bönstrup) olfgang Bosbach orbert Brackmann laus Brähmig ichael Brand r. Reinhard Brandl elmut Brandt r. Ralf Brauksiepe r. Helge Braun eike Brehmer alph Brinkhaus ajus Caesar itta Connemann lexander Dobrindt homas Dörflinger arie-Luise Dött r. Thomas Feist nak Ferlemann grid Fischbach irk Fischer (Hamburg) laus-Peter Flosbach erbert Frankenhauser r. Hans-Peter Friedrich (Hof) ichael Frieser r. Michael Fuchs ans-Joachim Fuchtel lexander Funk go Gädechens r. Thomas Gebhart orbert Geis lois Gerig berhard Gienger ichael Glos sef Göppel eter Götz r. Wolfgang Götzer te Granold einhard Grindel ermann Gröhe ichael Grosse-Brömer arkus Grübel anfred Grund onika Grütters lav Gutting lorian Hahn r. Stephan Harbarth rgen Hardt erda Hasselfeldt r. Matthias Heider elmut Heiderich echthild Heil rsula Heinen-Esser rank Heinrich R M A E C R K F Jo A H T D D A D B H A B S V R E E V Jü A Je M D H T M G D R B D G D A K U D P D In M D P D D D K D H A S D M D D P D M udolf Henke ichael Hennrich nsgar Heveling rnst Hinsken hristian Hirte obert Hochbaum arl Holmeier ranz-Josef Holzenkamp achim Hörster nette Hübinger ubert Hüppe homas Jarzombek ieter Jasper r. Franz Josef Jung ndreas Jung (Konstanz) r. Egon Jüttner artholomäus Kalb ans-Werner Kammer lois Karl ernhard Kaster iegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) olker Kauder oderich Kiesewetter ckart von Klaeden wa Klamt olkmar Klein rgen Klimke xel Knoerig ns Koeppen anfred Kolbe r. Rolf Koschorrek artmut Koschyk homas Kossendey ichael Kretschmer unther Krichbaum r. Günter Krings üdiger Kruse ettina Kudla r. Hermann Kues ünter Lach r. Karl A. Lamers (Heidelberg) ndreas G. Lämmel atharina Landgraf lrich Lange r. Max Lehmer aul Lehrieder r. Ursula von der Leyen gbert Liebing atthias Lietz r. Carsten Linnemann atricia Lips r. Jan-Marco Luczak aniela Ludwig r. Michael Luther arin Maag r. Thomas de Maizière ans-Georg von der Marwitz ndreas Mattfeldt tephan Mayer (Altötting) r. Michael Meister aria Michalk r. h. c. Hans Michelbach r. Mathias Middelberg hilipp Mißfelder ietrich Monstadt arlene Mortler D S D M D F E H D R U D S B R C R E T D E K L Jo K D Jo D D E A A D D D K N T G C P D N D D B U A D Jo R D B T Jo Je C D E C D G S M K T (C (D r. Gerd Müller tefan Müller (Erlangen) r. Philipp Murmann ichaela Noll r. Georg Nüßlein ranz Obermeier duard Oswald enning Otte r. Michael Paul ita Pawelski lrich Petzold r. Joachim Pfeiffer ibylle Pfeiffer eatrix Philipp onald Pofalla hristoph Poland uprecht Polenz ckhard Pols homas Rachel r. Peter Ramsauer ckhardt Rehberg atherina Reiche (Potsdam) othar Riebsamen sef Rief laus Riegert r. Heinz Riesenhuber hannes Röring r. Norbert Röttgen r. Christian Ruck rwin Rüddel lbert Rupprecht (Weiden) nita Schäfer (Saalstadt) r. Wolfgang Schäuble r. Annette Schavan r. Andreas Scheuer arl Schiewerling orbert Schindler ankred Schipanski eorg Schirmbeck hristian Schmidt (Fürth) atrick Schnieder r. Andreas Schockenhoff adine Schön (St. Wendel) r. Kristina Schröder (Wiesbaden) r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer rmin Schuster (Weil am Rhein) etlef Seif hannes Selle einhold Sendker r. Patrick Sensburg ernd Siebert homas Silberhorn hannes Singhammer ns Spahn arola Stauche r. Frank Steffel rika Steinbach hristian Freiherr von Stetten ieter Stier ero Storjohann tephan Stracke ax Straubinger arin Strenz homas Strobl (Heilbronn) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32457 (A) ) (D)(B) Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Joachim Günther (Plauen) Dirk Niebel Dr. Volker Wissing Anlage 43 der namentlichen Abstimm dem Entwurf eines Gesetze des Bundesverfassungsgeric Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 574; davon ja: 261 nein: 312 enthalten: 1 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer L G W B E M U M P D M E S In S D P K E G D Endgültiges E ung über den Änderungsant s zur Änderung des Einkomm htes vom 7. Mai 2013 (Druck othar Binding (Heidelberg) erd Bollmann illi Brase ernhard Brinkmann (Hildesheim) delgard Bulmahn arco Bülow lla Burchardt artin Burkert etra Crone r. Peter Danckert artin Dörmann lvira Drobinski-Weiß ebastian Edathy go Egloff iegmund Ehrmann r. h. c. Gernot Erler etra Ernstberger arin Evers-Meyer lke Ferner abriele Fograscher r. Edgar Franke D M M Ir G U A K G M H B K M H W R D G P F rgebnis rag der Fraktion BÜNDNIS ensteuergesetzes in Umsetzu sache 17/14233) (Tagesordnu agmar Freitag ichael Gerdes artin Gerster is Gleicke ünter Gloser lrike Gottschalck ngelika Graf (Rosenheim) erstin Griese abriele Groneberg ichael Groß ans-Joachim Hacker ettina Hagedorn laus Hagemann ichael Hartmann (Wackernheim) ubertus Heil (Peine) olfgang Hellmich olf Hempelmann r. Barbara Hendricks ustav Herzog etra Hinz (Essen) rank Hofmann (Volkach) D C O Jo D U L H D D A A U C C D S B G K C K 90/DIE GRÜNEN zu ng der Entscheidung ngspunkt 13 a) r. Eva Högl hristel Humme liver Kaczmarek hannes Kahrs r. h. c. Susanne Kastner lrich Kelber ars Klingbeil ans-Ulrich Klose r. Bärbel Kofler aniela Kolbe (Leipzig) nette Kramme ngelika Krüger-Leißner te Kumpf hristine Lambrecht hristian Lange (Backnang) r. Karl Lauterbach teffen-Claudio Lemme urkhard Lischka abriele Lösekrug-Möller irsten Lühmann aren Marks atja Mast FDP Jens Ackermann Christine Aschenberg- Dugnus Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Heiner Kamp Dr. Lutz Knopek (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg von Polheim Dr. Christiane Ratjen- Damerau Enthalten CDU/CSU Dr. Stefan Kaufmann Willi Zylajew Dr. Christel Happach-Kasan Hans-Joachim Otto Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Dagmar G. 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Stefan Ruppert jörn Sänger rank Schäffler hristoph Schnurr mmy Schulz r. Erik Schweickert erner Simmling dith Skudelny r. Hermann Otto Solms achim Spatz orsten Staffeldt r. Rainer Stinner tephan Thomae anfred Todtenhausen r. Florian Toncar erkan Tören hannes Vogel (Lüdenscheid) r. Daniel Volk r. Claudia Winterstein 32458 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 (A) ) )(B) Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoğuz Heinz Paula Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Annette Sawade Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Michael Kauch Marina Schuster D Ja A D K M H S C E D R S H W D K N D A D H D In D A U D H Ja Ju S R S U T U D C N T Je R Y In P D K R D K S A D F D A Jo H H B D K M V C IE LINKE n van Aken gnes Alpers r. Dietmar Bartsch arin Binder atthias W. Birkwald eidrun Bluhm teffen Bockhahn hristine Buchholz va Bulling-Schröter r. Martina Bunge oland Claus evim Dağdelen eidrun Dittrich erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst icole Gohlke iana Golze nnette Groth r. Gregor Gysi eike Hänsel r. Rosemarie Hein ge Höger r. Barbara Höll ndrej Hunko lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen arald Koch n Korte tta Krellmann abine Leidig alph Lenkert tefan Liebich lla Lötzer homas Lutze lrich Maurer orothée Menzner ornelia Möhring iema Movassat homas Nord ns Petermann ichard Pitterle vonne Ploetz grid Remmers aul Schäfer (Köln) r. Ilja Seifert athrin Senger-Schäfer aju Sharma r. Petra Sitte ersten Steinke abine Stüber lexander Süßmair r. Kirsten Tackmann rank Tempel r. Axel Troost lexander Ulrich hanna Voß alina Wawzyniak arald Weinberg ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck (Bremen) olker Beck (Köln) ornelia Behm B A V E K H H D K K B B P D B In T U K S M S M U T S O A S R M U M D N Je K B D O F D L B T K E D D U D D H D M Jü D B A W D Jo fr A W irgitt Bender gnes Brugger iola von Cramon-Taubadel kin Deligöz atja Dörner arald Ebner ans-Josef Fell r. Thomas Gambke ai Gehring atrin Göring-Eckardt ritta Haßelmann ettina Herlitzius riska Hinz (Herborn) r. Anton Hofreiter ärbel Höhn grid Hönlinger hilo Hoppe we Kekeritz atja Keul usanne Kieckbusch emet Kilic ven-Christian Kindler aria Klein-Schmeink te Koczy om Koenigs ylvia Kotting-Uhl liver Krischer gnes Krumwiede tephan Kühn enate Künast arkus Kurth ndine Kurth (Quedlinburg) onika Lazar r. Tobias Lindner icole Maisch rzy Montag erstin Müller (Köln) eate Müller-Gemmeke r. Konstantin von Notz mid Nouripour riedrich Ostendorff r. Hermann E. Ott isa Paus rigitte Pothmer abea Rößner rista Sager lisabeth Scharfenberg r. Gerhard Schick r. Frithjof Schmidt lrich Schneider orothea Steiner r. Wolfgang Strengmann- Kuhn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe arkus Tressel rgen Trittin aniela Wagner eate Walter-Rosenheimer rfst Wagner (Schleswig) olfgang Wieland r. Valerie Wilms sef Philip Winkler aktionsloser bgeordneter olfgang Nešković N C Il P P D T N G E M V D P S C P D W W N K M D H D D H R C G A T M D E In D K H D M D H A In D N A E M Jo P D U R H M M M M O F D (C (D ein DU/CSU se Aigner eter Altmaier eter Aumer orothee Bär homas Bareiß orbert Barthle ünter Baumann rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) anfred Behrens (Börde) eronika Bellmann r. Christoph Bergner eter Beyer teffen Bilger lemens Binninger eter Bleser r. Maria Böhmer olfgang Börnsen (Bönstrup) olfgang Bosbach orbert Brackmann laus Brähmig ichael Brand r. Reinhard Brandl elmut Brandt r. Ralf Brauksiepe r. Helge Braun eike Brehmer alph Brinkhaus ajus Caesar itta Connemann lexander Dobrindt homas Dörflinger arie-Luise Dött r. Thomas Feist nak Ferlemann grid Fischbach irk Fischer (Hamburg) laus-Peter Flosbach erbert Frankenhauser r. Hans-Peter Friedrich (Hof) ichael Frieser r. Michael Fuchs ans-Joachim Fuchtel lexander Funk go Gädechens r. Thomas Gebhart orbert Geis lois Gerig berhard Gienger ichael Glos sef Göppel eter Götz r. Wolfgang Götzer te Granold einhard Grindel ermann Gröhe ichael Grosse-Brömer arkus Grübel anfred Grund onika Grütters lav Gutting lorian Hahn r. Stephan Harbarth Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 250. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 2013 32459 (A) (C) )(B) Jürgen Hardt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Frank Steffel Manuel Höferlin Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt D M D D P D M D S D M D F E H D R U D S B R C R E T D E K L Jo K D Jo D D E A A D D D K N T G C P D N D D B U A D Jo R D B T Jo Je C r. Michael Meister aria Michalk r. h. c. Hans Michelbach r. Mathias Middelberg hilipp Mißfelder ietrich Monstadt arlene Mortler r. Gerd Müller tefan Müller (Erlangen) r. Philipp Murmann ichaela Noll r. Georg Nüßlein ranz Obermeier duard Oswald enning Otte r. Michael Paul ita Pawelski lrich Petzold r. Joachim Pfeiffer ibylle Pfeiffer eatrix Philipp onald Pofalla hristoph Poland uprecht Polenz ckhard Pols homas Rachel r. Peter Ramsauer ckhardt Rehberg atherina Reiche (Potsdam) othar Riebsamen sef Rief laus Riegert r. Heinz Riesenhuber hannes Röring r. Norbert Röttgen r. Christian Ruck rwin Rüddel lbert Rupprecht (Weiden) nita Schäfer (Saalstadt) r. Wolfgang Schäuble r. Annette Schavan r. Andreas Scheuer arl Schiewerling orbert Schindler ankred Schipanski eorg Schirmbeck hristian Schmidt (Fürth) atrick Schnieder r. Andreas Schockenhoff adine Schön (St. Wendel) r. Kristina Schröder (Wiesbaden) r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer rmin Schuster (Weil am Rhein) etlef Seif hannes Selle einhold Sendker r. Patrick Sensburg ernd Siebert homas Silberhorn hannes Singhammer ns Spahn arola Stauche E C D G S M K T L M D A D A V S A D M K M P S In K P A K E D D W W F Je C F S C N K A E M S H R B P G M H R Jö U O D H H M Jo D H rika Steinbach hristian Freiherr von Stetten ieter Stier ero Storjohann tephan Stracke ax Straubinger arin Strenz homas Strobl (Heilbronn) ena Strothmann ichael Stübgen r. Peter Tauber ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl rnold Vaatz olkmar Vogel (Kleinsaara) tefanie Vogelsang ndrea Astrid Voßhoff r. Johann Wadephul arco Wanderwitz ai Wegner arcus Weinberg (Hamburg) eter Weiß (Emmendingen) abine Weiss (Wesel I) go Wellenreuther arl-Georg Wellmann eter Wichtel nnette Widmann-Mauz laus-Peter Willsch lisabeth Winkelmeier- Becker agmar G. Wöhrl r. Matthias Zimmer olfgang Zöller illi Zylajew DP ns Ackermann hristine Aschenberg- Dugnus lorian Bernschneider ebastian Blumenthal laudia Bögel icole Bracht-Bendt laus Breil ngelika Brunkhorst rnst Burgbacher arco Buschmann ylvia Canel elga Daub einer Deutschmann ijan Djir-Sarai atrick Döring erhard Drexler echthild Dyckmans ans-Werner Ehrenberg ainer Erdel rg van Essen lrike Flach tto Fricke r. Edmund Peter Geisen ans-Michael Goldmann einz Golombeck iriam Gruß achim Günther (Plauen) r. Christel Happach-Kasan einz-Peter Haustein E B H D P D G S H P H S H S L D M D O H P G Ja P B D D H C G Jö D D H D D B F C Ji D W Ju D Jo T D S M D S Jo D D D H E C D (D lke Hoff irgit Homburger einer Kamp r. Lutz Knopek ascal Kober r. Heinrich L. Kolb udrun Kopp ebastian Körber olger Krestel atrick Kurth (Kyffhäuser) einz Lanfermann ibylle Laurischk arald Leibrecht abine Leutheusser- Schnarrenberger ars Lindemann r. Martin Lindner (Berlin) ichael Link (Heilbronn) r. Erwin Lotter liver Luksic orst Meierhofer atrick Meinhardt abriele Molitor n Mücke etra Müller (Aachen) urkhardt Müller-Sönksen r. Martin Neumann (Lausitz) irk Niebel ans-Joachim Otto (Frankfurt) ornelia Pieper isela Piltz rg von Polheim r. Christiane Ratjen- Damerau r. Birgit Reinemund agen Reinhold r. Peter Röhlinger r. Stefan Ruppert jörn Sänger rank Schäffler hristoph Schnurr mmy Schulz r. Erik Schweickert erner Simmling dith Skudelny r. Hermann Otto Solms achim Spatz orsten Staffeldt r. Rainer Stinner tephan Thomae anfred Todtenhausen r. Florian Toncar erkan Tören hannes Vogel (Lüdenscheid) r. Daniel Volk r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff (Rems-Murr) nthalten DU/CSU r. Stefan Kaufmann 250. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Hilfefonds zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe TOP 5, ZP 4 Regierungserklärung zum G8-Gipfel und Europäischem Rat TOP 6 Pflegereform TOP 79, ZP 5 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 6 – ZP 11 Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses ZP 12 Aktuelle Stunde zu den Wahlversprechen von CDU/CSU TOP 20 Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken TOP 8 Arbeitnehmerüberlassung TOP 9 Bundeswehreinsatz im Libanon (UNIFIL) TOP 10 Bekämpfung der Steuerflucht und Vermögensabgabe TOP 11 Bundeswehreinsatz in Mali (MINUSMA) TOP 12 Dopingbekämpfung im Sport TOP 13 Einkommensteuerrecht – Gleichstellung TOP 14 Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung TOP 15 Transparenz im Prozess der Organspende TOP 16 Unabhängigkeit der Justiz TOP 17 Vertrag über den Waffenhandel ZP 13 Korruptionsregister-Gesetz TOP 7 Aktienrechtsnovelle und Managergehälter TOP 19 Bekämpfung des Menschenhandels TOP 21 Ergebnisse des NATO-Gipfels von Chicago TOP 22 Verstümmelung weiblicher Genitalien TOP 29 Lebensbedingungen in Entwicklungsländern TOP 24 Förderung der Gesundheitsprävention TOP 25 Übergangslücke Arbeitslosengeld Rente TOP 26 Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten TOP 27 Finanzielle Absicherung von Künstlern TOP 28 Änderung des Handelsgesetzbuches TOP 31 Bildungspolitik TOP 30 Aufarbeitung der SED-Diktatur TOP 38 Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft TOP 32, ZP 14 Bericht 2012 zur Nachhaltigkeitsstrategie TOP 33 Handwerkspolitik TOP 34 Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft TOP 35 Datenbankgrundbuch TOP 36 Langlebigkeit von Produkten TOP 37 Harmonisierte Rechnungsführungsgrundsätze in der EU TOP 40 Recht auf Inklusive Bildung TOP 39 Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt TOP 46 Verbraucherinteressen im Gentechnikrecht TOP 41 Deutsch-koreanische Beziehungen TOP 42 Agrarwissenschaften TOP 43 Internationalisierung der Wissenschaft TOP 44 Straßen- und Schienenlärm TOP 45 Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes TOP 48 Abbau von Diskriminierungen TOP 47 Novellierung patentrechtlicher Vorschriften TOP 51 Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ZP 15 Grenzüberschreitende Schienenverkehrsachsen ZP 16 Gesamtkonzept für die Elbregion TOP 49 Staatsleistungen an Religionsgesellschaften ZP 17 Schienenanbindung an die Feste Fehmarnbeltquerung TOP 50 Kindernachzugsrecht ZP 18 Förderung und Sicherung der deutschen Sprache TOP 52 Demografischer Wandel im RV-Leistungsrecht ZP 19 Kulturgüterschutz TOP 55 Aufenthaltsgesetz ZP 20 Nutzung verwaister und vergriffener Werke TOP 53 Schutz für Flüchtlinge TOP 54 Förderung von Genossenschaftsgründungen TOP 56 Europaweite Bekämpfung synthetischer Drogen TOP 57 Mindestpersonalbemessung in Krankenhäusern TOP 58 Vergabekriterien für Sportgroßveranstaltungen TOP 60 Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz TOP 63 Presseauskunftsgesetz TOP 61 Mindestlohn TOP 62 Visapolitik TOP 64 Forschungs- und Innovationsförderung TOP 65 Fremdrentengesetz und Rehabilitierung Verfolgter TOP 66 Kooperation von Hochschulen und Unternehmen TOP 67 Lärmschutz am BER TOP 68 Netzneutralität Anlagen
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1725000000

Rechnung des Bundesrechnungshofes
für das Haushaltsjahr 2012 – Einzel-
plan 20 –

(Drucksachen 17/13640, 17/14150) . . . .


31939 D

31941 A

31941 C

VIII

xx) Beschlussempfehlung des Rechtsaus-
schusses: Übersicht 9 – über die dem
Deutschem Bundestag zugeleiteten
Streitsachen vor dem Bundesverfas-
sungsgericht

(Drucksache 17/14152) . . . . . . . . . . . . .


yy) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses: zu Streitverfahren
vor dem Bundesverfassungsgericht ge-
gen das Fünfte Gesetz zur Änderung
des Europawahlgesetzes

(Drucksache 17/14153) . . . . . . . . . . . . .


zz)–eee)
Beratung der Beschlussempfehlungen
des Petitionsausschusses: Sammelüber-
sichten 608, 609, 610, 611, 612 und 613
zu Petitionen

(Drucksachen 17/13918, 17/13919, 17/13920, 17/13921, 17/13922, 17/13923)


Zusatztagesordnungspunkt 5:

a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Neuorganisation der
bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
und zur Änderung anderer Gesetze

(BUK-Neuorganisationsgesetz – BUKNOG)


(Drucksachen 17/12297, 17/13808) . . . . .


b) Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Änderung des Zwölften Bu-
ches Sozialgesetzbuch

(Drucksachen 17/13662, 17/14202) . . . . .


c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung: zu dem Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parla-
ments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Ra-
tes über das Kontrollgerät im Straßen-
verkehr und der Verordnung (EG) Nr.
561/2006 des Europäischen Parlaments

(KOM Ratsdok. 13195/11)

nahme gegenüber der Bundesregierung
gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund-
gesetzes

(Drucksachen 17/6985 Nr. A.58, 17/11847)


d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung: zu dem Paket „Verkehrs-
sicherheit“ – Vorschlag für eine Verord-
nung des Europäischen Parlaments und
des Rates über die regelmäßige techni-
sche Überwachung von Kraftfahrzeu-
gen und Kraftfahrzeuganhängern und
zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/

e

f)

g

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i)

j)

31941 D

31942 A

31942 A

31942 C

31943 A

31943 B

(KOM 12786/12)

über der Bundesregierung gemäß Arti-
kel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

(Drucksachen 17/10710 Nr. A.53, 17/13165)


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Sportausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Wolfgang Wieland, Daniela Wagner, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rente für
Dopingopfer in der DDR

(Drucksachen 17/12393, 17/14016) . . . . .


Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Kultur und Medien zu
dem Antrag der Abgeordneten Agnes
Krumwiede, Priska Hinz (Herborn), Tabea
Rößner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Transparente Kriterien und verbindli-
che Rahmenbedingungen schaffen für
die Bundesförderung von kulturellen
Institutionen und Projekten

(Drucksachen 17/12196, 17/14057) . . . . .


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung zu dem An-
trag der Abgeordneten Ute Koczy, Uwe
Kekeritz, Thilo Hoppe, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Zivilgesellschaftliche Zu-
sammenarbeit – Partnerschaft für eine
menschenrechtsbasierte nachhaltige
Entwicklung

(Drucksachen 17/13728, 17/14065) . . . . .


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zu dem An-
trag der Abgeordneten Swen Schulz

(Spandau), Aydan Özoğuz, Daniela Kolbe


(Leipzig), weiterer Abgeordneter und der

Fraktion der SPD: Einrichtung eines
Zentrums für Alevitische Studien för-
dern

(Drucksachen 17/5517, 17/14104) . . . . . .


Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zu dem An-
trag der Abgeordneten Renate Künast,
Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel
Höhn, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Haltung von Delfinen beenden

(Drucksachen 17/12657, 17/13847) . . . . .


–s)
Beratung der Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersich-
ten 614, 615, 616, 617, 618, 619, 620,
621, 622 und 623 zu Petitionen

31943 C

31943 C

31943 D

31944 A

31944 B

31944 C


IX


(Drucksachen 17/14164, 17/14165, 17/14166, 17/14167, 17/14168, 17/14169, 17/147170, 17/14171, 17/14172, 17/14173)


Zusatztagesordnungspunkt 6:

Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes

(Vermittlungsausschuss) zu dem Zweiten Ge-

setz zur Modernisierung des Kostenrechts

(2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)

(Drucksachen 17/11471 (neu), 17/13537, 17/13879,
17/14120) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Zusatztagesordnungspunkt 7:

Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes

(Vermittlungsausschuss) zu dem Sechzehn-

ten Gesetz zur Änderung des Arzneimittel-
gesetzes

(Drucksachen 17/11293, 17/11873, 17/12526, 17/12924, 17/14121)


Zusatztagesordnungspunkt 8:

Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes

(Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur

Umsetzung der Richtlinie 2012/…/EU über
den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinsti-
tuten und die Beaufsichtigung von Kredit-
instituten und Wertpapierfirmen und zur
Anpassung des Aufsichtsrechts an die Ver-
ordnung (EU) Nr. …/2012 über die Auf-
sichtsanforderungen an Kreditinstitute

(CRD-IV-Umsetzungsgesetz)

(Drucksachen 17/10974, 17/11474, 17/13524,
17/13541, 17/13876, 17/14122) . . . . . . . . . . .

Zusatztagesordnungspunkt 9:

Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes

(Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur

Verwaltungsvereinfachung in der Kinder-

(Kinderund Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG)

(Drucksachen 17/13023, 17/13531, 17/13875,
17/14123) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Zusatztagesordnungspunkt 10:

Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes

(Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz über

die Gewährung eines Altersgelds für frei-

w
B

(D 1 Z B s (V s s (D 1 Z A d M B D H D D K S C O D A K E N T a b c 31944 D 31945 D 31946 A 31946 A 31946 B illig aus dem Bundesdienst ausscheidende eamte, Richter und Soldaten rucksachen 17/12479, 17/13132, 17/13135, 7/13878, 17/14124)


usatztagesordnungspunkt 11:

eratung der Beschlussempfehlung des Aus-
chusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes

ermittlungsausschuss) zu dem Vierten Ge-
etz zur Änderung des Straßenverkehrsge-
etzes und anderer Gesetze

rucksachen 17/12636, 17/13452, 17/13454,
7/13881, 17/14125) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

usatztagesordnungspunkt 12:

ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
er SPD: Wahlversprechen von CDU/CSU –
ögliche Risiken auf die Haushalte von

und und Ländern

r. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . .

ermann Gröhe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

r. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . .

r. Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . .

tto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

agmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . .

atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

ckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .

orbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

agesordnungspunkt 20:

) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes gegen unseriöse Ge-
schäftspraktiken

(Drucksachen 17/13057, 17/13429, 17/14192, 17/14216)


) Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Fortentwicklung des Ver-
braucherschutzes bei unerlaubter
Telefonwerbung

(Drucksachen 17/6482, 17/14192, 17/14216) . .


) – Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Halina Wawzyniak,

31946 C

31946 C

31947 A

31948 B

31949 D

31951 B

31953 A

31954 B

31956 A

31957 C

31958 D

31959 C

31961 A

31962 A

31963 C

31964 D

31965 A

X

Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiteren Ab-
geordneten und der Fraktion DIE
LINKE eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Begrenzung der Haf-
tung und der Abmahnkosten bei Ur-
heberrechtsverletzungen

(Drucksachen 17/6483, 17/14192, 17/14216)


– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Jerzy Montag,
Renate Künast, Jürgen Trittin, weite-
ren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Eindämmung des Missbrauchs des
Abmahnwesens

(Drucksachen 17/12620, 17/14192, 17/14216)


d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Unseriöses Inkasso zulasten der Ver-
braucherinnen und Verbraucher
stoppen

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Jerzy
Montag, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Unseriöses Inkasso eindäm-
men


(Drucksachen 17/9746, 17/11837, 17/14036) . .


Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .

Marianne Schieder (Schwandorf)


(SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . .

Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . .

Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .

Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . .

Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .

N

E

T

a

b

c

d

e

31965 A

31965 B

31965 C

31965 D

31966 C

31967 C

31969 B

31970 D

31971 D

31972 D

31974 B

31976 B

31977 A

31977 C

31978 A

31979 D
amentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . .

rgebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

agesordnungspunkt 8:

) Antrag der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Gleiche Arbeit –
Gleiches Geld in der Leiharbeit

(Drucksache 17/12560) . . . . . . . . . . . . . .


) – Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Jutta Krellmann,
Sabine Zimmermann, Diana Golze,
weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion DIE LINKE eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Verhinde-
rung des Missbrauchs von
Werkverträgen

(Drucksache 17/12373) . . . . . . . . . . . .


– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Beate Müller-
Gemmeke, Kerstin Andreae, Markus
Kurth, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Regelung der Arbeitnehmer-

(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)


(Drucksachen 17/13106, 17/14074) . .


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Anette
Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Uwe
Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Missbrauch von
Werkverträgen bekämpfen

(Drucksachen 17/12378, 17/14074) . . . . .


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Statistische Er-
mittlung des Einsatzes von Werkverträ-
gen und Leiharbeit in Unternehmen

(Drucksachen 17/9980, 17/12111) . . . . . .


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Sabine
Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Lohndumping im
Einzelhandel stoppen – Tarifverträge
stärken, Entgelte und Arbeitsbedingun-
gen verbessern

(Drucksachen 17/13104, 17/14001) . . . . .


31981 A, 31983 B

31981 C, 31983 D

31987 B

31987 B

31987 B

31987 C

31987 C

31987 D


XI

f) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Heinz Paula, Willi Brase, Dr. Wilhelm
Priesmeier, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Bedingungen
bei Tiertransporten und in Schlacht-
betrieben verbessern

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn,
Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bedin-
gungen in Schlachthöfen verbessern


(Drucksachen 17/11148, 17/11355, 17/12215)


Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .

Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .

Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . .

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .

Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . .

Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .

Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . .

Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .

Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .

Tagesordnungspunkt 9:

– Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der United Nations Inte-
rim Force in Lebanon (UNIFIL) auf
Grundlage der Resolution 1701 (2006)

vom 11. August 2006 und folgender Re-
solutionen, zuletzt 2064 (2012) vom
30. August 2012 des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen

(Drucksachen 17/13753, 17/14161) . . . . .


– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung

(Drucksache 17/14162) . . . . . . . . . . . . . . .


Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .

Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .

Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .

K

F

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a

b

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D

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D

M

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31987 D

31988 A

31989 C

31990 C

31992 B

31992 D

31994 B

31995 D

31997 C

31999 B

32000 B

32001 D

32004 B

32004 C

32004 D

32005 C

32007 A

32007 D
erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .

amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .

rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

agesordnungspunkt 10:

) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard
Schick, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Steuerpflicht an die Staats-
bürgerschaft knüpfen

(Drucksachen 17/14133, 17/13803) . . . . .


) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae,
Dr. Thomas Gambke, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Erhebung einer Vermö-
gensabgabe

(Drucksachen 17/10770, 17/13803) . . . . .



(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


hristian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . .

r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .

r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .

r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .

r. Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . .

anfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .

amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .

rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

agesordnungspunkt 11:

Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Entsendung be-
waffneter deutscher Streitkräfte zur Be-
teiligung an der Multidimensionalen In-
tegrierten Stabilisierungsmission in
Mali (MINUSMA) auf Grundlage der
Resolution 2100 (2013) des Sicherheits-
rates der Vereinten Nationen vom
25. April 2013

(Drucksachen 17/13754, 17/14174) . . . . .


Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung

(Drucksache 17/14175) . . . . . . . . . . . . . .


arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .

32008 C

32010 A

32011 A

32013 A

32011 A

32011 B

32011 C

32015 B

32017 B

32018 C

32021 A

32022 A

32023 C

32024 A

32027 A

32024 C

32024 C

32024 D

XII

Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . .

Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .

Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)


(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .

Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Tagesordnungspunkt 12:

Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Dagmar Freitag, Martin Gerster,
Christine Lambrecht, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion der SPD eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Dopingbekämp-

(Anti-Doping-Gesetz – ADG)


(Drucksachen 17/13468, 17/14015) . . . . . . . .


Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .

Dr. Lutz Knopek (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .

Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .

Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . .

Tagesordnungspunkt 13:

a) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der CDU/CSU und
FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Einkom-
mensteuergesetzes in Umsetzung der
Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichtes vom 7. Mai 2013

(Drucksachen 17/13870, 17/14195, 17/14260)


– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung

(Drucksache 17/14206) . . . . . . . . . . . .


b) Zweite und dritte Beratung des von der
Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Gleichstellung der
Lebenspartnerschaft mit der Ehe im
Einkommensteuerrecht

(Drucksachen 17/13871, 17/14195, 17/14260)


c

O

In

D

D

V

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s
n









32025 D

32029 B

32030 C

32031 C

32032 D

32034 A

32036 C

32034 B

32034 C

32038 B

32039 D

32041 A

32042 A

32043 B

32044 D

32045 D

32046 D

32047 A

32047 A
) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Lisa
Paus, Kai Gehring, weiteren Abgeordne-
ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Umsetzung der Entschei-
dung des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung der
eingetragenen Lebenspartnerschaft mit
der Ehe im Einkommensteuerrecht

(Drucksachen 17/13872, 17/14195, 17/14260)


lav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .

grid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .

r. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .

olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

r. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . .

ohannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

amentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . .

rgebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

agesordnungspunkt 14:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Bildung, Forschung und Tech-
ikfolgenabschätzung

zu dem Antrag der Abgeordneten
Marianne Schieder (Schwandorf), Swen
Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter
Rossmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Kooperativen Bil-
dungsföderalismus mit einem neuen
Grundgesetzartikel stärken

zu dem Antrag der Abgeordneten
Marianne Schieder (Schwandorf), Swen
Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter
Rossmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Kooperativen Födera-
lismus für Bildung stärken

zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole
Gohlke, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Kooperationsver-
bot in der Bildung unverzüglich aufhe-
ben

zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Bildungsver-
antwortung gemeinsam wahrnehmen

32047 B

32047 C

32048 D

32049 D

32050 D

32052 A

32053 B

32054 D

32055 D

32056 D, 32057 A
32057 B, 32057 C

32057 A, 32057 B
32057 C, 32057 D


XIII

– zu dem Antrag der Abgeordneten Priska
Hinz (Herborn), Krista Sager, Kai
Gehring, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Gemeinsam für gute Schulen und Hoch-
schulen sorgen – Kooperationsverbot
von Bund und Ländern in der Bildung
abschaffen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Koopera-
tion ermöglichen – Gemeinsam Verant-
wortung für die großen Herausforde-
rungen in Bildung und Wissenschaft
übernehmen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemein-
sam für gute Bildung und Wissenschaft –
Grundgesetz für beide Zukunftsfelder
ändern


(Drucksachen 17/8455, 17/5911, 17/785, 17/6094, 17/1984, 17/8902, 17/9565, 17/14105)


Tagesordnungspunkt 15:

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Gesundheit

– zu dem Antrag der Abgeordneten Jens
Spahn, Stefanie Vogelsang, Michael
Grosse-Brömer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach,
Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD so-
wie der Abgeordneten Heinz Lanfermann,
Gabriele Molitor, Rainer Brüderle und der
Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten
Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE
LINKE sowie der Abgeordneten Birgitt
Bender, Elisabeth Scharfenberg,
Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: System der Organtransplan-
tation in Deutschland nachhaltig stär-
ken: Konsequenzen aus den Manipula-
tionen an Patientendaten in deutschen
Transplantationskliniken

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Transparenz und
öffentliche Kontrolle im Prozess der
Organspende herstellen

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg,


(D 1 T – – T – – C H In K D Z B T s te (K n G s 32058 B Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Organspende in Deutschland transparent organisieren rucksachen 17/13897, 17/12225, 17/11308, 7/14200)


agesordnungspunkt 16:

Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte,
Agnes Alpers, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion DIE LINKE eingebrachten
Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände-
rung des Grundgesetzes – Herstellung
der institutionellen Unabhängigkeit der
Justiz

(Drucksachen 17/11701, 17/14191) . . . . .


Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte,
Agnes Alpers, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion DIE LINKE eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung
der institutionellen Unabhängigkeit der
Justiz

(Drucksachen 17/11703, 17/14191) . . . . .


agesordnungspunkt 17:

Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
2. April 2013 über den Waffenhandel

(Drucksachen 17/13834, 17/14163) . . . . .


Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Vertrag vom 2. April 2013 über den
Waffenhandel

(Drucksachen 17/13708, 17/14163) . . . . .


hristoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .

eidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . .

ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


r. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .

usatztagesordnungspunkt 13:

ericht des Ausschusses für Wirtschaft und
echnologie gemäß § 62 Absatz 2 der Ge-
chäftsordnung zu dem von den Abgeordne-
n Hans-Christian Ströbele, Volker Beck
öln), Ingrid Hönlinger, weiteren Abgeord-

eten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN eingebrachten Entwurf eines Ge-

etzes zur Einrichtung eines Registers über

32059 D

32060 B

32060 C

32060 D

32061 A

32061 A

32062 B

32064 A

32064 D

32065 D

XIV


(Korruptionsregister-Gesetz)


(Drucksachen 17/11415, 17/13974) . . . . . . . .


Tagesordnungspunkt 7:

a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Ak-
tiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2012)


(Drucksachen 17/8989, 17/14214) . . . . . .


b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Joachim Poß, Ingo Egloff, Burkhard
Lischka, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Exorbitante
Managergehälter begrenzen

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Kerstin Andreae, Dr. Tobias Lindner,
Dr. Thomas Gambke, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Mitfi-
nanzierung exorbitanter Gehälter
durch die Allgemeinheit – Steuerli-
che Abzugsfähigkeit eingrenzen


(Drucksachen 17/13472, 17/13239, 17/14214)


c) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Kirsten
Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion DIE
LINKE eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes über Kapitalgesellschaften mit
kommunaler Beteiligung

(Drucksachen 17/11587, 17/13561) . . . . .


Tagesordnungspunkt 19:

a) Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Be-
kämpfung des Menschenhandels und
Überwachung von Prostitutionsstätten

(Drucksachen 17/13706, 17/14193, 17/14215)


b) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Monika Lazar, Volker Beck

(Köln), Memet Kilic, weiteren Abgeord-

neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Verbesserung der Situa-
tion von Opfern von Menschenhandel
in Deutschland

(Drucksachen 17/10843, 17/13179) . . . . .


T

B
a
Z
w
S
s

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(D T – – – – T B s u – 32066 D 32067 A 32067 A 32067 B 32068 B 32068 B agesordnungspunkt 21: eratung der Antwort der Bundesregierung uf die Große Anfrage der Abgeordneten Uta apf, Dr. Rolf Mützenich, Rainer Arnold, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der PD: Ergebnisse und Folgen der Bechlüsse des NATO-Gipfels von Chicago r Abrüstung, Raketenabwehr und euroäische Sicherheit rucksachen 17/11905, 17/13820)


agesordnungspunkt 22:

Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge-
brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur
Änderung des Strafgesetzbuches –
Strafbarkeit der Verstümmelung weib-

(… Strafrechtsänderungsgesetz – … StrÄndG)


(Drucksachen 17/13707, 17/14218) . . . . .


Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines ...
Strafrechtsänderungsgesetzes – Straf-
barkeit der Verstümmelung weiblicher
Genitalien (... StrÄndG)


(Drucksachen 17/1217, 17/14218) . . . . . .


Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Christine Lambrecht,
Burkhard Lischka, Sonja Steffen, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der SPD
eingebrachten Entwurfs eines … Straf-
rechtsänderungsgesetzes – Wirksame
Bekämpfung der Genitalverstümme-
lung

(Drucksachen 17/12374, 17/14218) . . . . .


Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Monika Lazar, Jerzy
Montag, Katja Dörner, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
… Gesetzes zur Änderung des Strafge-
setzbuchs – Strafbarkeit der Genital-
verstümmelung

(Drucksachen 17/4759, 17/14218) . . . . . .


agesordnungspunkt 29:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit
nd Entwicklung

zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Sascha Raabe, Dr. h. c. Gernot Erler,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD: Ernährung si-

(ÜberEntwicklungsländern strukturell verbessern – Ländliche Entwicklung als 32069 A 32069 B 32069 B 32069 B 32069 B Schlüssel zur Bekämpfung von Hunger und Armut – zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Harald Ebner, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine kohärente Politikstrategie zur Überwindung des Hungers Helmut Heiderich Dr. Sascha Raabe Dr. Christiane Ratjen-Damerau Niema Movassat Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


XV


(Drucksachen 17/12379, 17/13492, 17/13900)


Tagesordnungspunkt 24:

a) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der CDU/CSU und
FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Förderung der Präven-
tion

(Drucksachen 17/13080, 17/14184) . .


– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Förderung
der Prävention

(Drucksachen 17/13401, 17/14184) . .


– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung

(Drucksache 17/14205) . . . . . . . . . . . .


b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit

– zu dem Antrag der Abgeordneten

(Rosenheim)

Abgeordneter und der Fraktion der
SPD: Kinder- und Jugendgesund-
heit: Ungleichheiten beseitigen –
Versorgungslücken schließen

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Edgar Franke, Christine
Lambrecht, Bärbel Bas, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD:
Bestechung und Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen unter Strafe stel-
len


(Drucksachen 17/9059, 17/12213, 17/14184)


c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Kathrin Vogler, Diana Golze, Matthias
W. Birkwald, weiterer Abgeordneter

d

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lo
s

(D P D G J 32070 A 32070 B 32071 D 32073 C 32074 A 32074 D 32076 A 32076 A 32076 B 32076 B und der Fraktion DIE LINKE: Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen sichern – Korruptives Verhalten effektiv bekämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Korruption im Gesundheitswesen strafbar machen (Drucksachen 17/12451, 17/12693, 17/14158)


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel
Bas, Dr. Karl Lauterbach, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD:
Potenziale der Prävention erkennen
und nutzen – Prävention und Ge-
sundheitsförderung über die ge-
samte Lebensspanne stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion DIE LINKE:
Prävention weiter denken – Gesund-
heitsförderung als gesamtgesell-
schaftliche Aufgabe stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Maria Klein-Schmeink, Fritz Kuhn,
Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Gesetzliche Grundlage
für Prävention und Gesundheitsför-
derung schaffen – Gesamtkonzept
für nationale Strategie vorlegen


(Drucksachen 17/5384, 17/6304, 17/5529, 17/9375)


agesordnungspunkt 25:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Arbeit und Soziales zu dem An-
ag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald,
iana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer
bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
icherungslücke im Übergang von Arbeits-
sengeld in eine Erwerbsminderungsrente

chließen
rucksachen 17/13113, 17/13622) . . . . . . . .

aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

r. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . .

abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . .

ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . .

32076 C

32076 C

32077 D

32078 A

32078 D

32079 C

32080 A

XVI

Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 26:

a) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der CDU/CSU und
FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen vom
31. Mai 2013 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und den Ver-
einigten Staaten von Amerika zur
Förderung der Steuerehrlichkeit bei
internationalen Sachverhalten und
hinsichtlich der als Gesetz über die
Steuerehrlichkeit bezüglich Aus-
landskonten bekannten US-ameri-
kanischen Informations- und Mel-
debestimmungen

(Drucksachen 17/13704, 17/14185) . .


– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung

(Drucksache 17/14207) . . . . . . . . . . . .


b) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
nanzausschusses

– zu dem Antrag der Fraktion der SPD:
Aggressive Steuerplanung und Steu-
ervermeidung internationaler Kon-
zerne bekämpfen

– zu dem Antrag der Fraktion der SPD:
Globale Steuergestaltung verhin-
dern – Regulierungsschlupflöcher
stopfen

– zu dem Antrag der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Steuerzahlungen multinationaler
Unternehmen transparent machen –
Country-by-Country-Reporting in
Deutschland einführen und in Eu-
ropa vorantreiben


(Drucksachen 17/12819, 17/13716, 17/13717, 17/14185)


c) Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Verbesserung der Bekämp-
fung von Steuerstraftaten

(Drucksachen 17/13664, 17/14159) . . . . .


Tagesordnungspunkt 27:

a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Kultur und Medien

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra

b

c

d

M

C

S

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D

A

32080 C

32081 A

32081 D

32082 A

32082 A

32082 B
Sitte, Jan Korte, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion DIE LINKE:
Rechtliche und finanzielle Voraus-
setzungen für die Zahlung einer
Ausstellungsvergütung für bildende
Künstlerinnen und Künstler schaf-
fen

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Für eine Ausstellungs-
zahlung an bildende Künstlerinnen
und Künstler sowie Fotografinnen
und Fotografen bei durch den Bund
geförderten Ausstellungen


(Drucksachen 17/8379, 17/6346, 17/13485) . .


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Kultur und Medien zu
dem Antrag der Abgeordneten Agnes
Krumwiede, Beate Müller-Gemmeke,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Prekäre Situation von Lehrbeauf-
tragten an Musikhochschulen sowie
Hochschulen für Musik und Theater
beenden – Rahmenbedingungen zur
Einrichtung einer Arbeitsgruppe schaf-
fen

(Drucksachen 17/7825, 17/8960) . . . . . . .


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit zu dem An-
trag der Abgeordneten Agnes Krumwiede,
Birgitt Bender, Tabea Rößner, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Zeitnahes Kran-
kengeld für unständig und kurzfristig
Beschäftigte sowie Selbständige

(Drucksachen 17/12067, 17/13628) . . . . .


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Kultur und Medien zu
dem Antrag der Abgeordneten Siegmund
Ehrmann, Angelika Krüger-Leißner, Petra
Ernstberger, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Die soziale und
wirtschaftliche Lage der Kultur- und
Kreativschaffenden verbessern

(Drucksachen 17/11832, 17/13487) . . . . .


onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .

hristoph Poland (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .

iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .

einer Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . .

r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


32083 A

32083 B

32083 B

32083 C

32083 C

32085 B

32085 D

32086 C

32087 D

32089 A


XVII

Tagesordnungspunkt 28:

– Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
derung des Handelsgesetzbuchs

(Drucksachen 17/13221, 17/14203, 17/14204)


– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Han-
delsgesetzbuchs

(Drucksachen 17/13617, 17/13964, 17/14203, 17/14204)


– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung

(Drucksache 17/14235) . . . . . . . . . . . . . . .


Tagesordnungspunkt 31:

a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zu dem An-
trag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Michael Gerdes, Ulrike
Gottschalck, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Projekt Zukunft –
Deutschland 2020 – Bildungschancen
mit guten Ganztagsschulen für alle ver-
bessern

(Drucksachen 17/13482, 17/14098) . . . . .


b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
neten Aydan Özoğuz, Willi Brase, Ulla
Burchardt, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Projekt Zukunft –
Deutschland 2020 – Eine moderne Inte-
grationspolitik für mehr Chancen-
gleichheit

(Drucksachen 17/13483, 17/14197) . . . . .


c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zu dem An-
trag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Willi Brase, Ulla Burchardt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD: Förderung der Bildungsfor-
schung weiter vorantreiben

(Drucksachen 17/8604, 17/14099) . . . . . .


d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD: Die Herausforderun-
gen der Bildungsrepublik mit den

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A

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K

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b

M

B

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W

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a

32091 A

32091 A

32091 A

32091 C

32091 C

32091 D
Erkenntnissen aus dem Nationalen
Bildungsbericht angehen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
Gehring, Ekin Deligöz, Krista Sager,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Konsequenzen aus dem nationalen
Bildungsbericht ziehen – Bildungs-
blockaden aufbrechen und mehr
Teilhabe ermöglichen


(Drucksachen 17/12384, 17/11074, 17/14101) .


r. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . .

liver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .

ydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

r. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 30:

) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Kultur und Medien zu der
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht der Bundesregierung zum
Stand der Aufarbeitung der SED-Dik-
tatur

(Drucksachen 17/12115, 17/13698) . . . . .


) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Aufarbei-
tung der SED-Diktatur weiterentwi-
ckeln: Opferhilfe verbessern –
Expertenkommission zur Perspektive
des BStU einsetzen

(Drucksache 17/14109) . . . . . . . . . . . . . .


aria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

eatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

r. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . .

atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . .

tefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 38:

) Zweite und dritte Beratung des von der
Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über befristete Arbeitsver-

(1. WissZeitVG-ÄndG)


(Drucksachen 17/12531, 17/14186) . . . . .


32092 A

32092 B

32094 A

32095 A

32095 D

32097 D

32098 D

32100 B

32100 C

32100 C

32101 C

32104 A

32104 D

32106 A

32106 D

32107 B

XVIII

b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Petra Sitte, Diana Golze, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Befristung von
Arbeitsverträgen in der Wissen-
schaft eindämmen – Gute Arbeit in
Hochschulen und Instituten fördern

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Arbeitsbedin-
gungen und Berufsperspektiven von
Promovierenden verbessern

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Krista Sager, Kai Gehring, Sylvia
Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wissenschaftszeitver-
tragsgesetz wissenschaftsadäquat
verändern


(Drucksachen 17/6488, 17/11044, 17/7773, 17/14186)


c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Tankred Schipanski, Dr. Stefan

(Weiden)

Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab-

(Lausitz)

Röhlinger, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Exzellente Per-
spektiven für den wissenschaftlichen
Nachwuchs fortentwickeln

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst
Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
Bartels, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Personaloffensive
für den wissenschaftlichen Nach-
wuchs starten

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Nicole
Gohlke, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Wissen-
schaft als Beruf attraktiv gestalten –
Prekarisierung des akademischen
Mittelbaus beenden

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz

(Herborn), weiterer Abgeordneter und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Einen Pakt für den wissen-

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(D in Z B s to P w B b (D T B s – – (D 32107 C schaftlichen Nachwuchs und zukunftsfähige Personalstrukturen an den Hochschulen initiieren (Drucksachen 17/9396, 17/6336, 17/4423, 17/4203, 17/12116)


ankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . .
wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . .
r. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . .
r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 32:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak-
rsicherheit

zu der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung: Fortschrittsbericht 2012 zur
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

zu der Unterrichtung durch den Parlamen-
tarischen Beirat für nachhaltige Entwick-
lung: Fortschrittsbericht 2012 zur natio-
nalen Nachhaltigkeitsstrategie

rucksachen 17/8721, 17/11670, 17/14008)

Verbindung mit

usatztagesordnungspunkt 14:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak-
rsicherheit zu der Unterrichtung durch den
arlamentarischen Beirat für nachhaltige Ent-
icklung: Bericht des Parlamentarischen

(Areitsbericht der 17. Wahlperiode)

rucksachen 17/13064, 17/14156) . . . . . . . .

agesordnungspunkt 33:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Wirtschaft und Technologie

zu dem Antrag der Abgeordneten Johanna
Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-
Schröter, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Handwerkskam-
mern demokratisieren und transparent
gestalten

zu dem Antrag der Abgeordneten Johanna
Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-
Schröter, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Handwerksnovelle
evaluieren, hohes Qualifikationsniveau
sicherstellen

rucksachen 17/9220, 17/9221, 17/12561) .

32107 D

32108 B

32109 B

32111 A

32112 A

32113 A

32114 C

32114 D

32115 A


XIX

Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . .
Jörg von Polheim (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 34:

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Kultur und Medien

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dagmar
G. Wöhrl, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Dorothee Bär, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Reiner Deutschmann,
Burkhardt Müller-Sönksen, Sebastian
Blumenthal, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Wettbewerbsfä-
higkeit der Kultur- und Kreativwirt-
schaft weiter erhöhen – Initiative der
Bundesregierung verstetigen und aus-
bauen

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Siegmund Ehrmann, Lars Klingbeil,
Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD: Projekt Zu-
kunft – Deutschland 2020 – Ein Pakt
für die Kreativwirtschaft


(Drucksachen 17/12383, 17/12382, 17/13486)


Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .

Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .

Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . .

Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 35:

Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Einführung eines Datenbank-
grundbuchs (DaBaGG)


(Drucksachen 17/12635, 17/14190)


Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . .

Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . .

Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .

Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .

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(D M E D R N T B h m P h s M fü e n g s (D T B s n – – 32115 B 32116 D 32117 D 32119 A 32120 B 32121 C 32121 D 32122 D 32124 A 32124 D 32125 B 32126 A 32127 A 32128 B 32128 C 32130 D 32131 B ens Petermann r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 36:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Ernährung, Landwirtschaft und
erbraucherschutz zu dem Antrag der Abge-
rdneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner,
grid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und

er Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
eplanten Verschleiß stoppen und die
anglebigkeit von Produkten sichern
rucksachen 17/13917, 17/14201) . . . . . . . .

echthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . .

r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . .

alph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 37:

eschlussempfehlung und Bericht des Haus-
altsausschusses: zu dem Bericht der Kom-
ission an den Rat und das Europäische
arlament – Die angestrebte Umsetzung
armonisierter Rechnungsführungsgrund-
ätze für den öffentlichen Sektor in den

itgliedstaaten – Die Eignung der IPSAS
r die Mitgliedstaaten – [KOM(2013) 114

ndg.; Ratsdok. 7677/13] – hier: Stellung-
ahme gegenüber der Bundesregierung des
emäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundge-
etzes

rucksachen 17/13183 Nr. A.12, 17/14148)

agesordnungspunkt 40:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Bildung, Forschung und Tech-
ikfolgenabschätzung

zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver
Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD: Das Men-
schenrecht auf inklusive Bildung in
Deutschland endlich verwirklichen

zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein, Dr. Ilja Seifert, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Gemeinsam lernen –
Inklusion in der Bildung endlich umset-
zen

32132 C

32133 B

32135 A

32135 B

32135 D

32136 D

32137 D

32138 C

32139 B

XX

– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
Gehring, Markus Kurth, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zusam-
men lernen – Recht auf inklusive Bil-
dung bundesweit umsetzen


(Drucksachen 17/10117, 17/11143, 17/11163, 17/14100)


Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 39:

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales

– zu dem Antrag der Abgeordneten Peter
Weiß (Emmendingen), Karl Schiewerling,
Paul Lehrieder, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb,
Sebastian Blumenthal, Heinz Golombeck,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Für eine humane Arbeitswelt –
Psychische Gesundheit auch am Ar-
beitsplatz stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Josip
Juratovic, Anette Kramme, Gabriele
Hiller-Ohm, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Arbeitsfähigkeit
von Beschäftigten erhalten – Psychische
Belastungen in der Arbeitswelt reduzie-
ren

– zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sabine Zimmermann,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Psychische
Belastungen in der Arbeitswelt reduzie-
ren

– zu dem Antrag der Abgeordneten Beate
Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte
Pothmer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Psychische Gefährdungen mindern –
Alters- und alternsgerecht arbeiten


(Drucksachen 17/13088, 17/12818, 17/11042, 17/10867, 17/13851)


Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .

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(D D E D D H T A u d m (D S J B S B T B s V o B n A h (D C D D D H 32139 C 32139 D 32140 D 32142 A 32142 D 32144 A 32144 C 32145 B 32147 A 32148 A 32149 A eate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 46:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Ernährung, Landwirtschaft und
erbraucherschutz zu dem Antrag der Abge-
rdneten Elvira Drobinski-Weiß, Sören
artol, Willi Brase, weiterer Abgeordneter
nd der Fraktion der SPD: Vorrang für Ver-
raucherinteressen im Gentechnikrecht
erankern

rucksachen 17/6479, 17/7559) . . . . . . . . . .

r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .

lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . .

r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . .

r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 41:

ntrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
nd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die
eutsch-koreanischen Beziehungen dyna-
isch fortentwickeln
rucksache 17/14110) . . . . . . . . . . . . . . . . .

tefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . .

ohannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

ijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .

tefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 42:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Ernährung, Landwirtschaft und
erbraucherschutz zu dem Antrag der Abge-
rdneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar
artsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeord-
eter und der Fraktion DIE LINKE: Die
grarwissenschaften in Deutschland auf
öhere Anforderungen ausrichten
rucksachen 17/4531, 17/13998) . . . . . . . . .

hristoph Poland (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .

r. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . .

r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . .

r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


32147 A

32151 A

32151 B

32152 B

32153 C

32154 D

32155 D

32157 B

32157 B

32158 B

32159 A

32159 D

32160 C

32160 B

32161 C

32162 A

32162 D

32164 B

32165 A


XXI

Tagesordnungspunkt 43:

Antrag der Abgeordneten Anette Hübinger,
Albert Rupprecht (Weiden), Michael
Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeord-
neten Dr. Martin Neumann (Lausitz),
Dr. Peter Röhlinger, Patrick Meinhardt, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
Deutschland in der Globalen Wissensge-
sellschaft klar positionieren – Internationa-
lisierung von Wissenschaft und Forschung
weiter vorantreiben

(Drucksache 17/14111) . . . . . . . . . . . . . . . . . .


Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .

Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . .

Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 44:

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Dr. Anton
Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stra-
ßen- und Schienenlärm wirksam reduzie-
ren

(Drucksachen 17/13915, 17/14151) . . . . . . . .


Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . .

Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .

Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Judith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .

Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 45:

Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Modernisierung des Ge-
schmacksmustergesetzes sowie zur Ände-
rung der Regelungen über die Bekanntma-
chungen zum Ausstellungsschutz

(Drucksachen 17/13428, 17/14219, 17/14220)


Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .

Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .

Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .

M
D

T

B
s
J
P
C
d
b

(D M P N H E T Z d G c g (D D D D S D H T B s d M g z R s (D A D L C 32166 C 32166 D 32168 C 32169 C 32170 B 32171 A 32172 C 32172 C 32173 D 32175 A 32176 A 32177 B 32177 D 32179 A 32179 A 32180 A 32180 C ichael Schlecht r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 48:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Familie, Senioren, Frauen und
ugend zu dem Antrag der Abgeordneten
etra Crone, Angelika Graf (Rosenheim),
hristel Humme, weiterer Abgeordneter und
er Fraktion der SPD: Diskriminierung ab-
auen – In jedem Alter

rucksachen 17/11831, 17/13996) . . . . . . . .

arkus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
etra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
icole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . .
eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 47:

weite und dritte Beratung des von der Bun-
esregierung eingebrachten Entwurfs eines
esetzes zur Novellierung patentrechtli-

her Vorschriften und anderer Gesetze des
ewerblichen Rechtsschutzes

rucksachen 17/10308, 17/14221, 17/14222)

r. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . .
r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .
r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . .

tephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 51:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Wirtschaft und Technologie zu
em Antrag der Abgeordneten Lars Klingbeil,
artin Dörmann, Doris Barnett, weiterer Ab-

eordneter und der Fraktion der SPD: Poten-
iale von WLAN-Netzen nutzen und
echtssicherheit für WLAN-Betreiber

chaffen
rucksachen 17/11145, 17/13793) . . . . . . . .

ndreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
ars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

32181 B

32181 D

32182 C

32182 C

32184 C

32185 B

32186 B

32187 C

32188 B

32188 C

32189 A

32190 A

32190 C

32191 C

32192 B

32193 C

32193 D

32194 C

32196 A

32197 A

XXII

Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zusatztagesordnungspunkt 15:

Antrag der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dirk
Fischer (Hamburg), Ulrich Lange, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Rainer Brüderle,
Oliver Luksic, Petra Müller (Aachen), weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
Stärkung des Ausbaus von grenzüber-
schreitenden Schienenverkehrsachsen

(Drucksache 17/14140) . . . . . . . . . . . . . . . . .


Zusatztagesordnungspunkt 16:

Antrag der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dirk
Fischer (Hamburg), Jürgen Klimke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU so-
wie der Abgeordneten Rainer Brüderle,
Torsten Staffeldt, Dr. Christel Happach-Kasan
und der Fraktion der FDP: Die Elbregion mit
einem zukunftsweisenden Gesamtkonzept
ökologisch und ökonomisch weiterentwi-
ckeln

(Drucksache 17/14112) . . . . . . . . . . . . . . . . .


Tagesordnungspunkt 49:

Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Raju Sharma, Jan Korte, Petra Pau,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE
LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes über die Grundsätze zur Ablösung der
Staatsleistungen an Religionsgesellschaf-
ten (Staatsleistungsablösegesetz – StAblG)


(Drucksachen 17/8791, 17/13156) . . . . . . . . .


Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . .

Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .

Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zusatztagesordnungspunkt 17:

Antrag der Abgeordneten Ingo Gädechens,
Gero Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten Rainer
Brüderle, Torsten Staffeldt, Dr. Christel
Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Sozialverträgliche

u
la
q

(D T B a M D ti d te (D M R H S M Z A (B w C D S u fö (D T B s tr S A d d g r (D M P A D M M 32198 A 32198 D 32200 C 32200 D 32201 A 32201 A 32202 C 32202 C 32204 A 32204 C nd anwohnerfreundliche Schienenhinterndanbindung zur Festen Fehmarnbeltuerung gewährleisten rucksache 17/14113)


agesordnungspunkt 50:

eschlussempfehlung und Bericht des Innen-
usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
emet Kilic, Josef Philip Winkler, Katja
örner, weiterer Abgeordneter und der Frak-
on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Kin-
ernachzugsrecht am Kindeswohl ausrich-
n
rucksachen 17/12395, 17/13801) . . . . . . . .

ichael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .

üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . .

evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


usatztagesordnungspunkt 18:

ntrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen
önstrup), Monika Grütters, Dorothee Bär,

eiterer Abgeordneter und der Fraktion der
DU/CSU sowie der Abgeordneten Reiner
eutschmann, Burkhardt Müller-Sönksen,
ebastian Blumenthal, weiterer Abgeordneter
nd der Fraktion der FDP: Deutsche Sprache
rdern und sichern
rucksache 17/14114) . . . . . . . . . . . . . . . . .

agesordnungspunkt 52:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Arbeit und Soziales zu dem An-
ag der Abgeordneten Anton Schaaf, Silvia
chmidt (Eisleben), Anette Kramme, weiterer
bgeordneter und der Fraktion der SPD: Den
emographischen Wandel bei den Aufwen-
ungen für Leistungen zur Teilhabe in der
esetzlichen Rentenversicherung besser be-
ücksichtigen

rucksachen 17/8602, 17/13972) . . . . . . . . .

ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .

eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .

nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . .

atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


32205 C

32205 C

32205 D

32207 A

32207 D

32208 C

32209 B

32210 C

32210 C

32210 D

32211 D

32213 D

32215 B

32216 A

32216 D


XXIII

Zusatztagesordnungspunkt 19:

Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen

(Bönstrup), Dorothee Bär, Dr. Reinhard

Brandl, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Reiner Deutschmann, Burkhardt Müller-
Sönksen, Sebastian Blumenthal, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der FDP: Kul-
turgüterschutz stärken – Neuausrichtung
des Kulturgüterschutzes in Deutschland
jetzt beginnen

(Drucksache 17/14115) . . . . . . . . . . . . . . . . .


Tagesordnungspunkt 55:

Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
rat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes
zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

(Drucksachen 17/13424, 17/14157) . . . . . . . .


Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . .

Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zusatztagesordnungspunkt 20:

a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Nutzung
verwaister und vergriffener Werke
und einer weiteren Änderung des
Urheberrechtsgesetzes

(Drucksachen 17/13423, 17/14194, 17/14217)


– Zweite und dritte Beratung des von der
Fraktion der SPD eingebrachten Ent-
wurfs eines … Gesetzes zur Ände-
rung des Urheberrechtsgesetzes

(Drucksachen 17/5053, 17/14194, 17/14217)


– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Burkhard Lischka,
Dr. Peter Danckert, Martin Dörmann,
weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion der SPD eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Ge-
setzes über die Wahrnehmung von
Urheberrechten und verwandten

(Urheberrechtswahrnehmungsgesetz – UrhWahrnG)

(Drucksachen 17/3991, 17/14194,
17/14217) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

b

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B
a
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te
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(D S R S U V T B R – – – 32217 C 32217 D 32218 A 32219 A 32219 B 32220 C 32221 C 32222 B 32222 B 32222 B )

Rechtsausschusses

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Agnes Krumwiede, Dr. Konstantin von
Notz, Jerzy Montag, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Zugang zu
verwaisten Werken erleichtern

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Konstantin von Notz, Krista Sager,
Volker Beck (Köln), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung
von Open Access im Wissenschafts-
bereich und freier Zugang zu den
Resultaten öffentlich geförderter
Forschung


(Drucksachen 17/4695, 17/7031, 17/14194, 17/14217)


agesordnungspunkt 53:

eschlussempfehlung und Bericht des Innen-
usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
lla Jelpke, Dr. Barbara Höll, Jan Korte, wei-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
INKE: Wirksamer Schutz für Flüchtlinge,
ie wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt
erden
rucksachen 17/9193, 17/13788) . . . . . . . . .

tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

agesordnungspunkt 54:

eschlussempfehlung und Bericht des
echtsausschusses

zu dem Antrag der Abgeordneten Ingo
Egloff, Burkhard Lischka, Sebastian
Edathy, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Genossenschaftsgrün-
dungen erleichtern, Wohnungsgenos-
senschaften stärken, bewährtes Prüf-
system erhalten

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun
Bluhm, Johanna Voß, Dr. Kirsten
Tackmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Genossenschaften
aktiv fördern, Mitgliedschaften erleich-
tern und unterstützen

zu dem Antrag der Abgeordneten Beate
Walter-Rosenheimer, Ingrid Hönlinger,

32222 C

32223 C

32223 C

32225 B

32226 B

32226 D

32227 D

XXIV

Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Kleine und Kleinstgenossen-
schaften stärken, Bürokratie abbauen


(Drucksachen 17/9976 17/11579, 17/14037)


Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .

Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .

Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 56:

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Gesundheit zu dem Antrag der
Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim),
Marianne Schieder (Schwandorf), Frank
Hofmann (Volkach), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD: Konsum kristalli-
ner Methamphetamine durch Prävention
eindämmen – Neue synthetische Drogen
europaweit effizienter bekämpfen

(Drucksachen 17/10646, 17/14007) . . . . . . . .


Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .

Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . .

Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 59:

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Gesundheit

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Edgar
Franke, Dr. Carola Reimann, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD:
Überlebenshilfe in der Drogenpolitik – Si-
tuation der Substitution von Opiatab-
hängigen verbessern – Substitutionsbe-
handlung im Strafvollzug gewährleisten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Frank
Tempel, Dr. Martina Bunge, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Abhängigen helfen –
Substitutionstherapie erleichtern

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria
Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter


(D 1 K A C F D T B s A S o s p (D L M L H E T B a V M n G g M g g (D E D M N K V 32228 C 32228 D 32229 C 32230 A 32230 D 32231 C 32232 D 32232 D 32234 A 32234 D 32235 B 32236 C und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Versorgungsqualität und Therapiefreiheit in der Substitutionsbehandlung stärken rucksachen 17/12181, 17/12825, 17/13230, 7/14017)


arin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .

ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .

hristine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . .

rank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 57:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Gesundheit zu dem Antrag der
bgeordneten Harald Weinberg, Kathrin
enger-Schäfer, Diana Golze, weiterer Abge-
rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Bes-
ere Krankenhauspflege durch Mindest-
ersonalbemessung
rucksachen 17/12095, 17/14226) . . . . . . . .

othar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . .

echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .

ars Lindemann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .

arald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 58:

eschlussempfehlung und Bericht des Sport-
usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
iola von Cramon-Taubadel, Daniela Wagner,
arieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeord-

eter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN: Vergabekriterien für Sport-
roßveranstaltungen fortentwickeln –
enschen- und Bürgerrechte bei Sport-

roßveranstaltungen stärker berücksichti-
en

rucksachen 17/9982, 17/14091) . . . . . . . . .

berhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . .

r. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .

artin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

icole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . .

atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


32237 C

32237 D

32239 C

32240 D

32240 B

32242 C

32243 D

32244 A

32244 D

32246 B

32248 A

32249 A

32249 D

32250 A

32251 B

32253 A

32254 A

32255 A

32256 B


XXV

Tagesordnungspunkt 60:

Zweite und dritte Beratung des von der Frak-
tion der SPD eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Stärkung von Informations-
freiheit und Transparenz unter Einschluss
von Verbraucher- und Umweltinformatio-
nen – Informationsfreiheits- und Transpa-
renzgesetz

(Drucksachen 17/13467, 17/13800) . . . . . . . .


Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 63:

Zweite und dritte Beratung des von der Frak-
tion der SPD eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundes-

(Presseauskunftsgesetz)


(Drucksachen 17/12484, 17/13995) . . . . . . . .


Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 61:

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales

– zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: 10 Euro Mindest-
lohn jetzt

– zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte
Pothmer, Kerstin Andreae, Beate Müller-
Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Mit einem einheitlichen, gesetzlichen
Mindestlohn Lohndumping bekämpfen
und fairen Wettbewerb schaffen


(Drucksachen 17/13551, 17/13719, 17/14002)


Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

D
J
B

T

B
a






(D R R P W U M T a b F R D 32257 A 32257 B 32259 A 32260 A 32260 D 32262 C 32263 C 32264 B 32264 C 32266 C 32267 C 32268 C 32270 A 32270 D 32271 A 32273 A 32273 D r. Heinrich L. Kolb utta Krellmann rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 62:

eschlussempfehlung und Bericht des Innen-
usschusses

zu dem Antrag der Abgeordneten
Wolfgang Gehrcke, Ulla Jelpke, Sevim
Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Umfassende Visa-
liberalisierungen für Menschen in Russ-
land und Osteuropa

zu dem Antrag der Abgeordneten
Marieluise Beck (Bremen), Memet Kilic,
Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Visapolitik libe-
ralisieren

rucksachen 17/9191, 17/9951, 17/13347) .
einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . .
olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

agesordnungspunkt 64:

) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zu dem An-
trag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan
Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion DIE LINKE: For-
schungs- und Innovationsförderung des
Bundes nachhaltig gestalten – Transpa-
renz und Partizipation der Zivilgesell-
schaft ausbauen

(Drucksachen 17/13090, 17/14102) . . . . .


) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zu dem An-
trag der Abgeordneten Krista Sager, Ekin
Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Partizipation an forschungs-
relevanten Entscheidungen verbessern

(Drucksachen 17/11687, 17/14106) . . . . .


lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . .

32274 D

32276 B

32277 B

32278 A
32278 B
32279 B
32279 D
32280 C
32281 B

32282 B

32283 B

32283 C
32283 C
32284 B
32285 B

XXVI

Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Tagesordnungspunkt 65:

a) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, wei-
teren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
rung des Fremdrentengesetzes (FRG)


(Drucksache 17/14107) . . . . . . . . . . . . . . .


b) Bericht des Rechtsausschusses gemäß
§ 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Barbara Höll, Jan Korte, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Rehabilitie-
rung und Entschädigung der ver-
folgten Lesben und Schwulen in bei-
den deutschen Staaten

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Volker Beck (Köln), Birgitt Bender,
Kai Gehring, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Rehabilitierung und Ent-
schädigung der nach 1945 in
Deutschland wegen homosexueller
Handlungen Verurteilten


(Drucksachen 17/10841, 17/4042, 17/14196) . .


Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .

Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .

Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . .

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . .

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Tagesordnungspunkt 66:

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung

– zu dem Antrag der Abgeordneten Swen
Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD: Kooperation von Hochschulen
und Unternehmen transparent gestal-
ten






(D 1 D R S D N K T A D w L B fe K (D J P K P D S T B s – 32286 A 32287 A 32288 A 32288 A 32288 B 32289 B 32290 C 32292 A 32292 D 32293 C 32294 C zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Freiheit von Forschung und Lehre schützen – Transparenz in Kooperationen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Unternehmen bringen zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz als verbindliches Grundprinzip in der öffentlich finanzierten Wissenschaft verankern rucksachen 17/9168, 17/9064, 17/11029, 7/14103)


r. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . .

ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . .

r. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . .

icole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 67:

ntrag der Abgeordneten Herbert Behrens,
r. Gregor Gysi, Dr. Dagmar Enkelmann,
eiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
INKE: Umfassenden Lärmschutz am
ER sicherstellen – Sanierung der Flugha-
ngesellschaft Berlin Brandenburg auf
osten der Anwohner verhindern
rucksache 17/14118) . . . . . . . . . . . . . . . . .

ens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .

eter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .

irsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .

etra Müller (Aachen) (FDP) . . . . . . . . . . .

r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


agesordnungspunkt 68:

eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Wirtschaft und Technologie

zu dem Antrag der Abgeordneten Martin
Dörmann, Lars Klingbeil, Wolfgang
Tiefensee, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Netzneutralität und
Diskriminierungsfreiheit gesetzlich re-
geln, Mindestqualitäten bei Breitband-

32295 B

32295 C

32297 A

32297 D

32298 C

32299 D

32300 D

32301 D

32301 D

32302 D

32303 C

32304 C

32304 D

32306 A


XXVII

verträgen sichern und schnelles Inter-
net für alle verwirklichen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Halina
Wawzyniak, Dr. Petra Sitte, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Netzneutralität gesetzlich
festschreiben


(Drucksachen 17/13892, 17/13466, 17/14188)


Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . .

Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .

Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .

Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anlage 1

Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .

Anlage 2

Erklärung der Abgeordneten Viola von
Cramon-Taubadel, Katja Dörner, Volker Beck

(Köln), Dr. Anton Hofreiter, Katja Keul,

Sven-Christian Kindler, Maria Klein-

(alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

über die Beschlussempfehlung: Sammel-

(Tagesordnungspunkt 79 ccc)


Anlage 3

Erklärung der Abgeordneten Agnes Brugger,
Thilo Hoppe, Ute Koczy, Monika Lazar,
Beate Müller-Gemmeke, Dr. Hermann E. Ott,
Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Dorothea
Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und
Arfst Wagner (Schleswig) (alle BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung: Sammel-

(Tagesordnungspunkt 79 ccc)


Anlage 4

Erklärungen zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung: Sammelübersicht 611 zu
Petitionen (Tagesordnungspunkt 79 ccc)


Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .

A

D

A

E
B
lu
G
d
ß

(Z A E M D A d tr U K 2 v A E (K A d g s E d K z V s W s A E D B T L w s A E m 32306 D 32307 A 32308 A 32310 A 32312 B 32313 D 32315 C 32318 C 32319 A 32319 B 32319 D 32320 B lexander Süßmair r. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nlage 5

rklärung des Abgeordneten Michael Grosse-
römer (CDU/CSU) zur Beschlussempfeh-
ng des Ausschusses nach Artikel 77 des
rundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu
em Vierten Gesetz zur Änderung des Stra-
enverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
usatztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . .

nlage 6

rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) zur Abstimmung über den
ntrag: Einvernehmensherstellung von Bun-
estag und Bundesregierung zum Beitrittsan-
ag der Republik Serbien zur Europäischen
nion und zur Empfehlung von Europäischer
ommission und Hoher Vertreterin vom
2. April 2013 zur Aufnahme von Beitritts-
erhandlungen (Zusatztagesordnungspunkt 4)


nlage 7

rklärung des Abgeordneten Volker Beck
öln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur

bstimmung über die Beschlussempfehlung
es Ausschusses nach Artikel 77 des Grund-
esetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Ge-
etz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/…/
U über den Zugang zur Tätigkeit von Kre-
itinstituten und die Beaufsichtigung von
reditinstituten und Wertpapierfirmen und

ur Anpassung des Aufsichtsrechts an die
erordnung (EU) Nr. …/2012 über die Auf-
ichtsanforderungen an Kreditinstitute und

(CRD-IV-Umsetzungsge etz)


nlage 8

rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
r. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Steffen
ockhahn, Raju Sharma, Dr. Kirsten

(alle DIE INKE)

urf eines Gesetzes gegen unseriöse Ge-

chäftspraktiken (Tagesordnungspunkt 20 a)


nlage 9

rklärungen nach § 31 GO zu den Abstim-
ungen über den Entwurf eines Gesetzes ge-

32321 A

32321 C

32321 D

32322 B

32323 A

32323 A

XXVIII


(Tagesordnungspunkt 20 a)


Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .

Anlage 10

Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Frank Schäffler (FDP) zur Abstimmung über
die Beschlussempfehlung: Entsendung be-
waffneter deutscher Streitkräfte zur Beteili-
gung an der Multidimensionalen Integrierten
Stabilisierungsmission in Mali (MINUSMA)

auf Grundlage der Resolution 2100 (2013)

des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
vom 25. April 2013 (Tagesordnungspunkt 11)


Anlage 11

Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
rung des Einkommensteuergesetzes in Umset-
zung der Entscheidung des Bundesver-
fassungsgerichtes vom 7. Mai 2013

(Tagesordnungspunkt 13 a)


Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . .
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Manfred Todtenhausen (FDP) . . . . . . . . . . . .

Anlage 12

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Ernst Hinsken, Karl Holmeier und Franz
Obermeier (alle CDU/CSU) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
rung des Einkommensteuergesetzes in Umset-
zung der Entscheidung des Bundesver-
fassungsgerichtes vom 7. Mai 2013

(Tagesordnungspunkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . .


Anlage 13

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Pascal Kober und Gisela Piltz (beide FDP)


z
s
s
B

(T A E ü ru z s o M K A E V C w k s v A E D E C n s d 7 A E C D M J A z z d (T A E S B J S M 32323 D 32324 B 32324 B 32324 C 32325 A 32327 B 32327 C 32328 B 32328 D 32329 A 32329 C 32329 D 32330 B 32330 C 32331 A 32331 C ur Abstimmung über den Entwurf eines Geetzes zur Änderung des Einkommensteuergeetzes in Umsetzung der Entscheidung des undesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 agesordnungspunkt 13 a)


nlage 14

rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung
ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
ng des Einkommensteuergesetzes in Umset-

ung der Entscheidung des Bundesverfas-

(Tagesrdnungspunkt 13 a)


anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
laus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . .

nlage 15

rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten

(beide DU/CSU)

urf eines Gesetzes zur Änderung des Ein-
ommensteuergesetzes in Umsetzung der Ent-
cheidung des Bundesverfassungsgerichtes
om 7. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 13 a)


nlage 16

rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
r. Stefan Kaufmann, Dr. Jan-Marco Luczak,

(alle CDU/ SU)

es Gesetzes zur Änderung des Einkommen-
teuergesetzes in Umsetzung der Entschei-
ung des Bundesverfassungsgerichtes vom
. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 13 a) . . . .

nlage 17

rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
hristine Aschenberg-Dugnus, Reiner
eutschmann, Patrick Döring, Rainer Erdel,
anuel Höferlin, Petra Müller (Aachen) und

ohannes Vogel (Lüdenscheid) (alle FDP) zur
bstimmung über den Entwurf eines Geset-

es zur Änderung des Einkommensteuergeset-
es in Umsetzung der Entscheidung des Bun-
esverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013
agesordnungspunkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . .

nlage 18

rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
ebastian Blumenthal, Claudia Bögel, Marco
uschmann, Sylvia Canel, Bijan Djir-Sarai,

örg van Essen, Otto Fricke, Miriam Gruß,
ebastian Körber, Gabriele Molitor, Jan
ücke, Dirk Niebel, Jörg von Polheim, Judith

32331 D

32332 B

32332 D

32333 A

32333 C

32333 C


XXIX

Skudelny und Serkan Tören (alle FDP) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Änderung des Einkommensteuergeset-
zes in Umsetzung der Entscheidung des Bun-
desverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013

(Tagesordnungspunkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . .


Anlage 19

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:

– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2012)


– Beschlussempfehlung und Bericht zu den
Anträgen:

– Exorbitante Managergehälter begren-
zen

– Keine Mitfinanzierung exorbitanter
Gehälter durch die Allgemeinheit –
Steuerliche Abzugsfähigkeit eingren-
zen

– Entwurf eines Gesetzes über Kapitalge-
sellschaften mit kommunaler Beteiligung


(Tagesordnungspunkte 7 a bis 7 c)


Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .

Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . .

Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .

Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .

Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Anlage 20

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichts zu
den Anträgen:

– Kooperativen Bildungsföderalismus mit
einem neuen Grundgesetzartikel stärken

– Kooperationsverbot in der Bildung unver-
züglich aufheben

– Bildungsverantwortung gemeinsam wahr-
nehmen

– Gemeinsam für gute Schulen und Hoch-
schulen sorgen – Kooperationsverbot von
Bund und Ländern in der Bildung abschaf-
fen

– Kooperation ermöglichen – Gemeinsam
Verantwortung für die großen Herausfor-
derungen in Bildung und Wissenschaft
übernehmen




(T M E O S D D K A Z d d – – – (T R S A D G D D A Z – – (T N E 32334 A 32334 D 32335 D 32337 A 32337 D 32338 B 32338 D Gemeinsam für gute Bildung und Wissenschaft – Grundgesetz für beide Zukunftsfelder ändern agesordnungspunkt 14)

onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
wa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
liver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . .
r. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . .
r. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nlage 21

u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
er Beschlussempfehlung und des Berichts zu
en Anträgen:

System der Organtransplantation in
Deutschland nachhaltig stärken: Konse-
quenzen aus den Manipulationen an Pati-
entendaten in deutschen Transplantations-
kliniken

Transparenz und öffentliche Kontrolle im
Prozess der Organspende herstellen

Organspende in Deutschland transparent
organisieren

agesordnungspunkt 15)
udolf Henke (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . . . .
tefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
nnette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . .
r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
abriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nlage 22

u Protokoll gegebene Reden zur Beratung:

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung
des Grundgesetzes – Herstellung der insti-
tutionellen Unabhängigkeit der Justiz

Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung
der institutionellen Unabhängigkeit der
Justiz

agesordnungspunkt 16)

orbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
lisabeth Winkelmeier-Becker

(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


32340 B
32341 B
32342 A
32342 D
32343 B
32343 D

32344 D

32346 A
32347 A
32348 B
32349 B
32351 A
32351 A

32352 C

32353 A

32354 D

XXX

Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Anlage 23
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der
Entwürfe: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April

(Tagesordnungspunkt 17)

Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . .

Anlage 24
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:

– Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
des Menschenhandels und Überwachung
von Prostitutionsstätten

– Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
der Situation von Opfern von Menschen-
handel in Deutschland


(Tagesordnungspunkt 19 a und b)

Ute Granold (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
Ulla Jelpke (DIE LINKE). . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anlage 25
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Antwort auf die Große Anfrage: Ergeb-
nisse und Folgen der Beschlüsse des NATO-
Gipfels von Chicago für Abrüstung, Raketen-

(Tagesordnungspunkt 21)

Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . .
Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Anlage 26
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:

– Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung
des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der








(T U S M H J A Z – – (T D S 32355 D 32356 A 32356 D 32357 C 32359 B 32360 A 32362 A 32363 A 32364 A 32365 C 32366 A 32367 B 32368 A 32369 B 32371 A 32371 D 32372 C Verstümmelung weiblicher Genitalien (… Strafrechtsänderungsgesetz – … StrÄndG)


Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsge-
setzes – Strafbarkeit der Verstümmelung
weiblicher Genitalien (... StrÄndG)


Entwurf eines … Strafrechtsänderungsge-
setzes – Wirksame Bekämpfung der Geni-
talverstümmelung

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung
des Strafgesetzbuchs – Strafbarkeit der
Genitalverstümmelung

agesordnungspunkt 22)

te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
onja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
alina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nlage 27

u Protokoll gegebene Reden zur Beratung:

Entwürfe: Gesetz zur Förderung der Prä-
vention

Beschlussempfehlung und Bericht zu den
Anträgen:

– Kinder- und Jugendgesundheit: Un-
gleichheiten beseitigen – Versorgungs-
lücken schließen

– Bestechung und Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen unter Strafe stellen

– Unabhängigkeit der ärztlichen Ent-
scheidungen sichern – Korruptives
Verhalten effektiv bekämpfen

– Korruption im Gesundheitswesen
strafbar machen

– Potenziale der Prävention erkennen
und nutzen – Prävention und Gesund-
heitsförderung über die gesamte Le-
bensspanne stärken

– Prävention weiter denken – Gesund-
heitsförderung als gesamtgesellschaft-
liche Aufgabe stärken

– Gesetzliche Grundlage für Prävention
und Gesundheitsförderung schaffen –
Gesamtkonzept für nationale Strategie
vorlegen

agesordnungspunkte 24 a bis 24 d)

ietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
tefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . .

32373 C

32375 B

32376 A

32376 C

32377 B

32378 C

32380 A


XXXI

Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Daniel Bahr, Bundesminister

BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anlage 28

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:

– Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-
men vom 31. Mai 2013 zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und den Verei-
nigten Staaten von Amerika zur Förderung
der Steuerehrlichkeit bei internationalen
Sachverhalten und hinsichtlich der als Ge-
setz über die Steuerehrlichkeit bezüglich
Auslandskonten bekannten US-amerikani-
schen Informations- und Meldebestim-
mungen

– Beschlussempfehlung und Bericht zu den
Anträgen:

– Aggressive Steuerplanung und Steuer-
vermeidung internationaler Konzerne
bekämpfen

– Globale Steuergestaltung verhindern –
Regulierungsschlupflöcher stopfen

– Steuerzahlungen multinationaler Un-
ternehmen transparent machen –
Country-by-Country-Reporting in
Deutschland einführen und in Europa
vorantreiben

– Entwurf eines Gesetzes zur Verbesse-
rung der Bekämpfung von Steuerstraf-
taten


(Tagesordnungspunkte 26 a bis 26 c)


Manfred Kolbe (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . . .
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . .
Holger Krestel (FDP). . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dr. Nils Schmid, Minister


(Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . .


Anlage 29

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Entwürfe: Gesetz zur Änderung des Han-
delsgesetzbuchs (Tagesordnungspunkt 28)


Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

M
R
B

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(K – ta s s D d p N C O S P H A Z d e n s 32380 C 32381 D 32382 C 32383 B 32385 B 32386 A 32388 C 32389 A 32390 A 32391 B 32391 D 32392 C arco Buschmann ichard Pitterle eate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nlage 30

u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
er Beschlussempfehlung und des Berichts zu
en Unterrichtungen: Fortschrittsbericht 2012

(Taesordnungspunkt 32 und Zusatztagesordungspunkt 14)


ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . .
arcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU). .
lrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
alph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nlage 31

u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Antrags zu dem Bericht der Kommission
n den Rat und das Europäische Parlament:
ie angestrebte Umsetzung harmonisierter
echnungsführungsgrundsätze für den öffent-
chen Sektor in den Mitgliedstaaten – die
ignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten;
OM(2013) 114 endg.; Ratsdok. Nr. 7677/13)

hier: Stellungnahme des Deutschen Bundes-
ges nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundge-

etzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zu-
ammenarbeit von Bundesregierung und
eutschem Bundestag in Angelegenheiten

(Tagesordnungsunkt 37)


orbert Barthle (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . .
arsten Schneider (Erfurt) (SPD). . . . . . . . .
tto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

teffen Bockhahn (DIE LINKE). . . . . . . . . . .
riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

nlage 32

u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung
ines Registers über unzuverlässige Unter-
ehmen (Korruptionsregister-Gesetz) (Zu-
atztagesordnungspunkt 13)

32393 A

32393 C

32394 B

32395 C

32396 C

32398 B

32398 D

32399 D

32400 D

32401 C

32402 B

32403 A

32403 D

32404 C

32405 A

XXXII

Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .

Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . .

Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Anlage 33

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Stärkung des Ausbaus von
grenzüberschreitenden Schienenverkehrs-
achsen (Zusatztagesordnungspunkt 15)


Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .

Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .

Martin Burkert (SPD). . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Michael Groß (SPD). . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anlage 34

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Die Elbregion mit einem zu-
kunftsweisenden Gesamtkonzept ökologisch

(Zusatztagesordnungspunkt 16)


Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .

Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .

Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .

Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Anlage 35

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Sozialverträgliche und anwoh-
nerfreundliche Schienenhinterlandanbindung
zur Festen Fehmarnbeltquerung gewährleis-
ten (Zusatztagesordnungspunkt 17)


Ingo Gädechens (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . .

Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .

Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .

T
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A

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32406 A

32407 A

32407 D

32408 B

32408 D

32410 A

32410 D

32411 D

32412 B

32412 D

32413 C

32414 A

32414 D

32416 B

32417 C

32419 A

32420 A

32420 D

32421 C

32422 D

32423 C
orsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
erbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nlage 36

u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Antrags: Deutsche Sprache fördern und
ichern (Zusatztagesordnungspunkt 18)


onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ohannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . .
r. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . .
einer Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . .
atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . .
r. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . .
laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

nlage 37

u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Antrags: Kulturgüterschutz stärken –
euausrichtung des Kulturgüterschutzes in

(Zusatztagesordungspunkt 19)


agmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
lla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . .
einer Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . .
atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . .
r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nlage 38

u Protokoll gegebene Reden zur Beratung:

Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung ver-
waister und vergriffener Werke und einer
weiteren Änderung des Urheberrechtsge-
setzes

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung
des Urheberrechtsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Wahrnehmung von Ur-
heberrechten und verwandten Schutzrech-

(Urheberrechtswahrnehmungsgesetz – UrhWahrnG)


Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Zugang zu verwaisten Werken er-
leichtern

32426 A

32426 C

32427 C

32430 A

32431 B

32432 C

32433 C

32434 B

32435 A

32435 D

32437 D

32439 B

32439 D

32441 A

32441 D

32441 D


XXXIII


– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Förderung von Open Access im
Wissenschaftsbereich und freier Zugang
zu den Resultaten öffentlich geförderter
Forschung


(Zusatztagesordnungspunkte 20 a und 20 b)


Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .

(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Anlage 39

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der
Beschlussempfehlung zu den Anträgen:

setzes zur Änderung des Einkommensteuerge-
setzes in Umsetzung der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013

(Drucksache 17/14230) (Tagesordnungs-

punkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anlage 41

Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion der DIE LINKE zu dem Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Änderung des Einkommen-
steuergesetzes in Umsetzung der Entschei-
dung des Bundesverfassungsgerichtes vom
7. Mai 2013 (Drucksache 17/14231) (Tages-
ordnungspunkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Anlage 42

Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-

32442 D

32443 C

32444 D

32445 D

32446 B

32447 B

32450 A

32452 B
– Das Menschenrecht auf inklusive Bildung
in Deutschland endlich verwirklichen

– Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bil-
dung endlich umsetzen

– Zusammen lernen – Recht auf inklusive
Bildung bundesweit umsetzen


(Tagesordnungspunkt 40)


Marcus Weinberg (Hamburg)


(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .


Anlage 40

Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Ge-

F
d
d
d
ri

(T A E s F d d d ri (T 32448 B raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu em Entwurf eines Gesetzes zur Änderung es Einkommensteuergesetzes in Umsetzung er Entscheidung des Bundesverfassungsgechtes vom 7. Mai 2013 agesordnungspunkt 13 a)


nlage 43

ndgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
timmung über den Änderungsantrag der
raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu
em Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
es Einkommensteuergesetzes in Umsetzung
er Entscheidung des Bundesverfassungsge-
chtes vom 7. Mai 2013 (Drucksache 17/14233)

agesordnungspunkt 13 a) . . . . . . . . . . . . . .

32455 A

32457 B
s
timmung über den Änderungsantrag der






(A) )


)(B)

250. Sitz

Berlin, Donnerstag, d

Beginn: 9.0


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725000100

Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
begrüße Sie alle herzlich. Ich freue mich über die er-
kennbar gute Laune und bin gespannt, wie lange sie an-
hält.


(Heiterkeit)


Wir haben uns für den heutigen Tag und bis weit in die
Nacht besonders viel vorgenommen. Ich habe auch noch
ein paar ergänzende bzw. korrigierende Bemerkungen
zur Tagesordnung zu machen.

Bevor ich damit beginne, möchte ich den Kollegen
Hans-Werner Kammer und Wolfgang Zöller zu ihren
Geburtstagen gratulieren, die sie in den vergangenen Ta-
gen gefeiert haben,


(Beifall)


dem Kollegen Kammer zum 65. und Wolfgang Zöller
zum 71. Geburtstag. Alle guten Wünsche im Namen des
ganzen Hauses!

Wir müssen auch noch die Wahl eines Mitgliedes des
Beirates beim Bundesbeauftragten für die Unterla-
gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
DDR gemäß § 39 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes durch-

Z
führen. Die Fraktion der CDU/CSU schlägt vor, für eine
weitere Amtszeit Herrn Professor Dr. Manfred Wilke
als Mitglied des Beirates zu berufen. Stimmen Sie dem
zu? – Das ist der Fall. Dann ist Herr Professor Wilke in
den Beirat gewählt.

Schließlich ist interfraktionell vereinbart worden, die
verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunkt-
liste aufgeführten Punkte zu erweitern:

ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Flutopfern helfen – Hochwasserfonds einrich-
ten

– Drucksache 17/13896 –

(C (D ung en 27. Juni 2013 2 Uhr Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus P 2 Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flutopfern solidarisch helfen – Hochwasserschutz ökologisch modernisieren – Drucksache 17/14079 – Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus ZP 3 Vereinbarte Debatte Konsequenzen für Deutschland aus der internationalen Internetüberwachung ZP 4 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Serbien zur Europäischen Union und zur Empfehlung von Europäischer Kommis Präsident Dr. Norbert Lammert )


(ZP 1 und ZP 2 siehe 248. Sitzung)


(ZP 3 siehe 249. Sitzung)





(A) )

sion und Hoher Vertreterin vom 22. April 2013
zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen

– Drucksache 17/14108 –

ZP 5 Weitere abschließende Beratungen ohne Aus-
sprache
Ergänzung zu TOP 79

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Neuorganisation der bun-
desunmittelbaren Unfallkassen, zur Ände-
rung des Sozialgerichtsgesetzes und zur

(BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG)


– Drucksache 17/12297 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-

(11. Ausschuss)


– Drucksache 17/13808 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Miriam Gruß

b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Zwölften Buches Sozialge-
setzbuch

– Drucksache 17/13662 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-

(11. Ausschuss)


– Drucksache 17/14202 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller

c) Beratung der Beschlussempfehlung und Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung

(15. Ausschuss)


zu dem Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EWG)

Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollge-
rät im Straßenverkehr und der Verordnung

(EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parla-

ments und des Rates

KOM(2011) 451 endg.; Ratsdok. 13195/11

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes

– Drucksachen 17/6985 Nr. A.58, 17/11847 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Kirsten Lühmann

d) Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)


(C (D zu dem Paket „Verkehrssicherheit“ Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG 2012)

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes
– Drucksachen 17/10710 Nr. A.53, 17/13165 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Gero Storjohann

e) Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Sportausschusses (5. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Viola von
Cramon-Taubadel, Wolfgang Wieland, Daniela
Wagner, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rente für Dopingopfer in der DDR
– Drucksachen 17/12393, 17/14016 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Klaus Riegert
Martin Gerster
Dr. Lutz Knopek
Jens Petermann
Viola von Cramon-Taubadel

f) Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Kultur und Me-
dien (22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abge-
ordneten Agnes Krumwiede, Priska Hinz

(Herborn), Tabea Rößner, weiterer Abgeord-

neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Transparente Kriterien und verbindliche
Rahmenbedingungen schaffen für die Bun-
desförderung von kulturellen Institutionen
und Projekten
– Drucksachen 17/12196, 17/14057 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Siegmund Ehrmann
Reiner Deutschmann
Dr. Lukrezia Jochimsen
Agnes Krumwiede

g) Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche

(19. Ausschuss)

Koczy, Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit –
Partnerschaft für eine menschenrechtsba-
sierte nachhaltige Entwicklung
– Drucksachen 17/13728, 17/14065 –





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) )


)(B)

Berichterstattung:
Abgeordnete Sibylle Pfeiffer
Stefan Rebmann
Joachim Günther (Plauen)

Annette Groth
Ute Koczy

h) Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Bildung, For-

(18. Ausschuss)

Swen Schulz (Spandau), Aydan Özoğuz,
Daniela Kolbe (Leipzig), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der SPD

Einrichtung eines Zentrums für Alevitische
Studien fördern

– Drucksachen 17/5517, 17/14104 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Swen Schulz (Spandau)

Patrick Meinhardt
Dr. Petra Sitte
Krista Sager

i) Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Ernährung,

(10. Ausschuss)

Renate Künast, Undine Kurth (Quedlinburg),
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Haltung von Delfinen beenden

– Drucksachen 17/12657, 17/13847 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dieter Stier
Heinz Paula
Hans-Michael Goldmann
Alexander Süßmair
Undine Kurth (Quedlinburg)


j) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 614 zu Petitionen

– Drucksache 17/14164 –

k) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 615 zu Petitionen

– Drucksache 17/14165 –

l) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 616 zu Petitionen

– Drucksache 17/14166 –

m)Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 617 zu Petitionen

– Drucksache 17/14167 –

Z

Z

Z

(C (D n)

onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 618 zu Petitionen

– Drucksache 17/14168 –

o) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 619 zu Petitionen

– Drucksache 17/14169 –

p) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 620 zu Petitionen

– Drucksache 17/147170 –

q) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 621 zu Petitionen

– Drucksache 17/14171 –

r) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 622 zu Petitionen

– Drucksache 17/14172 –

s) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 623 zu Petitionen

– Drucksache 17/14173 –

P 6 Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-

(Vermittlungsausschuss)

Modernisierung des Kostenrechts (2. Kosten-
rechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)

– Drucksachen 17/11471 (neu), 17/13537,
17/13879, 17/14120 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Jörg van Essen

P 7 Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-

(Vermittlungsausschuss)

zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

– Drucksachen 17/11293, 17/11873, 17/12526,
17/12924, 17/14121 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Michael Grosse-Brömer

P 8 Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschus-

(Vermittlungsausschuss)

der Richtlinie 2012/…/EU über den Zugang
zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Be-
aufsichtigung von Kreditinstituten und Wert-
papierfirmen und zur Anpassung des Auf-
sichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. …/
2012 über die Aufsichtsanforderungen an Kre-





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) )


)(B)


(CRD-IVUmsetzungsgesetz)


– Drucksachen 17/10974, 17/11474, 17/13524,
17/13541, 17/13876, 17/14122 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Michael Meister

ZP 9 Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschus-

(Vermittlungsausschuss)

vereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

(Kinderund Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG)


– Drucksachen 17/13023, 17/13531, 17/13875,
17/14123 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Karl Schiewerling

ZP 10 Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschus-

(Vermittlungsausschuss)

rung eines Altersgelds für freiwillig aus dem
Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter
und Soldaten

– Drucksachen 17/12479, 17/13132, 17/13135,
17/13878, 17/14124 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Jörg van Essen

ZP 11 Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-

(Vermittlungsausschuss)

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und
anderer Gesetze

– Drucksachen 17/12636, 17/13452, 17/13454,
17/13881, 17/14125 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Michael Grosse-Brömer

ZP 12 Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der SPD:

Wahlversprechen von CDU/CSU – Mögliche
Risiken auf die Haushalte von Bund und Län-
dern

ZP 13 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech-
nologie (9. Ausschuss) gemäß § 62 Absatz 2 der
Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln),
Ingrid Hönlinger, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einrich-
tung eines Registers über unzuverlässige Un-
ternehmen (Korruptionsregister-Gesetz)


– Drucksachen 17/11415, 17/13974 –

ZP 14 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Un-

Z

Z

Z

Z

Z

(C (D terrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (Arbeitsbericht der 17. Wahlperiode)


– Drucksachen 17/13064, 17/14156 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Thomas Gebhart
Dr. Matthias Miersch
Michael Kauch
Ralph Lenkert
Dr. Valerie Wilms

P 15 Beratung des Antrags der Abgeordneten Arnold
Vaatz, Dirk Fischer (Hamburg), Ulrich Lange,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten Rainer
Brüderle, Oliver Luksic, Petra Müller (Aachen),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Stärkung des Ausbaus von grenzüberschrei-
tenden Schienenverkehrsachsen

– Drucksache 17/14140 –

P 16 Beratung des Antrags der Abgeordneten Arnold
Vaatz, Dirk Fischer (Hamburg), Jürgen Klimke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/
CSU sowie der Abgeordneten Rainer Brüderle,
Torsten Staffeldt, Dr. Christel Happach-Kasan
und der Fraktion der FDP

Die Elbregion mit einem zukunftsweisenden
Gesamtkonzept ökologisch und ökonomisch
weiterentwickeln

– Drucksache 17/14112 –

P 17 Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingo

(Hamburg)

der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Rainer
Brüderle, Torsten Staffeldt, Dr. Christel Happach-
Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP

Sozialverträgliche und anwohnerfreundliche
Schienenhinterlandanbindung zur Festen Feh-
marnbeltquerung gewährleisten

– Drucksache 17/14113 –

P 18 Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang
Börnsen (Bönstrup), Monika Grütters, Dorothee
Bär, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten Reiner
Deutschmann, Burkhardt Müller-Sönksen, Sebastian
Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP

Deutsche Sprache fördern und sichern

– Drucksache 17/14114 –

P 19 Beratung des Antrags der Abgeordneten
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dorothee Bär,
Dr. Reinhard Brandl, weiterer Abgeordneter und





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) )


)(B)

der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeord-
neten Reiner Deutschmann, Burkhardt Müller-
Sönksen, Sebastian Blumenthal, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der FDP

Kulturgüterschutz stärken – Neuausrichtung
des Kulturgüterschutzes in Deutschland jetzt
beginnen

– Drucksache 17/14115 –

ZP 20 a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Nutzung verwaister
und vergriffener Werke und einer weite-
ren Änderung des Urheberrechtsgesetzes

– Drucksache 17/13423 –

– Zweite und dritte Beratung des von der
Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs
eines … Gesetzes zur Änderung des Ur-
heberrechtsgesetzes

– Drucksache 17/5053 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Ab-
geordneten Burkhard Lischka, Dr. Peter
Danckert, Martin Dörmann, weiteren Abge-
ordneten und der Fraktion der SPD einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über die Wahr-
nehmung von Urheberrechten und ver-

(Urheberrechtswahrnehmungsgesetz – UrhWahrnG)


– Drucksache 17/3991 –

Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses (6. Ausschuss)


– Drucksache 17/14194 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Norbert Geis
Ansgar Heveling
Burkhard Lischka
Stephan Thomae
Halina Wawzyniak
Jerzy Montag

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des

(6. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes
Krumwiede, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy
Montag, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zugang zu verwaisten Werken erleich-
tern

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Konstantin von Notz, Krista Sager,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN

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(C (D Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung – Drucksachen 17/4695, 17/7031, 17/14194 – Berichterstattung: Abgeordnete Norbert Geis Ansgar Heveling Burkhard Lischka Stephan Thomae Halina Wawzyniak Jerzy Montag P 21 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Flutopfern helfen – Hochwasserfonds einrichten – zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Flutopfern solidarisch helfen – Hochwasserschutz ökologisch modernisieren – Drucksachen 17/13896, 17/14079, 17/14264 – Berichterstattung: Abgeordnete Norbert Barthle Carsten Schneider Otto Fricke Dr. Gesine Lötzsch Priska Hinz P 22 – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

– Drucksache 17/11315 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend (13. Ausschuss)


– Drucksache 17/14198 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dorothee Bär
Christel Humme
Miriam Gruß
Diana Golze
Katja Dörner


(8. Ausschuss)


– Drucksache 17/14208 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Andreas Mattfeldt
Rolf Schwanitz
Dr. Florian Toncar
Steffen Bockhahn
Sven-Christian Kindler





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) )


)(B)

ZP 23 Beratung des Antrags der Abgeordneten Katja
Dörner, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und
Betreuung zügig realisieren – Qualitätsoffen-
sive in Kitas und Tagespflege in Angriff neh-
men

– Drucksache 17/14135 –

ZP 24 Beratung des Antrags der Abgeordneten Caren
Marks, Petra Crone, Kerstin Griese, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD

U3-Rechtsanspruch sichern – Qualität verbes-
sern und auf Betreuungsgeld verzichten

– Drucksache 17/14138 –

ZP 25 – Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Suche und
Auswahl eines Standortes für ein Endlager
für Wärme entwickelnde radioaktive Ab-
fälle und zur Änderung anderer Gesetze

(Standortauswahlgesetz – StandAG)


– Drucksache 17/13471 –

– Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Stand-
ortes für ein Endlager für Wärme ent-
wickelnde radioaktive Abfälle und zur

(Standortauswahlgesetz – StandAG)


– Drucksachen 17/13833, 17/13926 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit (16. Ausschuss)


– Drucksache 17/14181 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Maria Flachsbarth
Ute Vogt
Angelika Brunkhorst
Ralph Lenkert
Sylvia Kotting-Uhl


(8. Ausschuss)


– Drucksache 17/14209 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Beckmeyer
Stephan Thomae
Roland Claus
Sven-Christian Kindler

ZP 26 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem

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(C (D Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zwei Jahre Fukushima – Ohne ehrlichen Atomausstieg keine erfolgreiche Energiewende – Drucksachen 17/12509, 17/14179 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Georg Nüßlein Marco Bülow Angelika Brunkhorst Ralph Lenkert Sylvia Kotting-Uhl P 27 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Dr. Matthias Miersch, Marco Bülow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Transparenz bei Rückstellungen im Kernenergiebereich schaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothée Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Überführung der Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds – zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rückstellungen der Atomwirtschaft in Ökowandel-Fonds überführen – Sicherheit, Transparenz und ökologischen Nutzen schaffen, statt an Wettbewerbsverzerrung und Ausfallrisiko festhalten – Drucksachen 17/5901, 17/5480, 17/6119, 17/14187 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Georg Nüßlein Marco Bülow Michael Kauch Ralph Lenkert Sylvia Kotting-Uhl P 28 Beratung des Antrags der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. HansPeter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Betriebliche Ausbildung weiter denken – Qualität erhöhen, Gleichwertigkeit durch einen attraktiven Dualen Bildungsweg herstellen – Drucksache 17/14134 – Präsident Dr. Norbert Lammert )





(A) )

Das beeindruckt umso mehr, als hier niemand den
Eindruck hatte, dass wir heute zu wenige Punkte auf der
Tagesordnung hatten. – Von der Frist für den Beginn der
Beratungen soll dabei, soweit erforderlich, abgewichen
werden. Immerhin sollen die Tagesordnungspunkte 18,
23, 74, 76, 78, 79 i und 79 rr abgesetzt werden.


(Zurufe: Oh!)


– Ich werte diese Reaktion als besondere Form der Zu-
stimmung.


(Heiterkeit)


Gibt es weitere Anträge zur heutigen Tagesord-
nung? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir das mit
den gerade vorgetragenen Veränderungen offenkundig
so beschließen.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b
auf:

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errich-
tung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“

(Aufbauhilfegesetz)


– Drucksache 17/14176 –
Überweisungsvorschlag:
Haushaltsausschuss (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Tourismus

b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für

(Nachtragshaushaltsgesetz 2013)


– Drucksache 17/14000 –

hier: Stellungnahme des Bundesrates und Ge-
genäußerung der Bundesregierung

– Drucksache 17/14020 –
Überweisungsvorschlag:
Haushaltsausschuss

Eine Aussprache darüber ist heute nicht vorgesehen.
Deswegen kommen wir gleich zur Überweisung. Inter-
fraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den
Drucksachen 17/14176 und 17/14020 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. –
Damit sind Sie offensichtlich einverstanden. Dann sind
die Überweisungen so beschlossen.

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(C (D Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 sowie den Zusatzunkt 4 auf: 5 Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zu den Ergebnissen des G-8-Gipfels und zum Europäischen Rat am 27./28. Juni 2013 in Brüssel P 4 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Serbien zur Europäischen Union und zur Empfehlung von Europäischer Kommission und Hoher Vertreterin vom 22. April 2013 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen – Drucksache 17/14108 – Zu der Regierungserklärung liegen zwei Entschlieungsanträge der Fraktion der SPD, ein Entschließungsntrag der Fraktion Die Linke und zwei Entschließungsnträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für ie Aussprache im Anschluss an die Regierungserkläng 90 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Wider pruch. Dann ist das so beschlossen. Ich würde schon jetzt gerne eine Vereinbarung herbeihren, dass wir zur Einhaltung eines ohnehin extrem ngen Zeitplans Zwischenfragen und Interpellationen alr Art auf das offenkundig Unvermeidliche begrenzen ollten. Sonst sprengen wir die Tagesordnung gleich zu eginn zusätzlich. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich bedanke mich. – Dann haben wir auch das damit
ereinbart.

Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat
ie Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Angela Merkel (CDU):
Rede ID: ID1725000200

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Meine Damen und Herren! Nicht die Welt-
irtschaft stand zu Beginn des Treffens der G-8-Staats-
nd Regierungschefs in Nordirland im Mittelpunkt, son-
ern die Tragödie in Syrien. Mehr als 93 000 Menschen
ind nach Angaben der Vereinten Nationen inzwischen
em Bürgerkrieg in Syrien zum Opfer gefallen. 1,6 Mil-
onen Syrer sind auf der Flucht. Seit vielen Monaten er-
ben wir, dass die Vereinten Nationen dieser Katastro-
he mehr oder weniger tatenlos zusehen müssen, dass
ie im Grunde handlungsunfähig, wenn nicht gar ohn-
ächtig sind. In dieser verzweifelten Lage, die zuneh-
end auch zu einer Bedrohung der ganzen Region wird,

at sicher jeder von uns Verständnis, wenn unsere
reunde und Partner in Amerika, in Großbritannien und
Frankreich zum Beispiel überlegen, Teilen der syri-

chen Opposition auch mit Waffenlieferungen zu helfen.


(Zuruf der LINKEN: Das ist keine Hilfe!)






Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


(A) )


)(B)

Ob das tatsächlich ein erfolgversprechender Weg wäre,
ist eine völlig andere Frage. Die Risiken wären aus mei-
ner Sicht jedenfalls kaum abzuschätzen. Aber Verständ-
nis für den Wunsch, dem Töten in Syrien endlich wir-
kungsvoll zu begegnen und dem Treiben des Assad-
Regimes ein Ende zu machen, hat sicher jeder, jedenfalls
jeder, der ein Herz hat.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich habe beim G-8-Gipfel in Nordirland unmissver-
ständlich deutlich gemacht, dass Deutschland schon aus
rechtlichen Gründen keine Waffen in Bürgerkriegsge-
biete liefert, so auch nicht nach Syrien. Aber ich habe
ebenso unmissverständlich deutlich gemacht, dass
Deutschland weiter alles in seiner Macht Stehende tun
wird, den Menschen in Syrien einen Ausweg aus der Ka-
tastrophe zu ermöglichen. Dazu ist in Nordirland ein ers-
ter Schritt gelungen, klein genug, aber immerhin ein ers-
ter Schritt. Zum einen haben alle G-8-Staaten, also auch
Russland, mit Blick auf die Genfer Konferenz einmütig
zur Bildung einer Übergangsregierung mit Exekutivge-
walt aufgerufen. Das heißt, das syrische Volk soll seine
zukünftige Regierung selbst bestimmen. Damit zeigt
auch Russland, dass es sich eine friedliche Zukunft in
Syrien nunmehr auch ohne das Assad-Regime vorstellen
kann. Wie gesagt, das war nur ein kleiner Schritt nach
vorn, aber immerhin einer in die richtige Richtung, der
der Genfer Konferenz ein klares Ziel gibt. Zum anderen
haben wir uns gemeinsam dafür ausgesprochen, dass die
Vereinten Nationen vor Ort, also in Syrien, den Einsatz
von Chemiewaffen untersuchen. Die Untersuchungs-
kommission muss jetzt Zugang nach Syrien bekommen,
damit sie so schnell wie möglich dem Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen ihre Ergebnisse vorlegen kann.

Die Not der Menschen in Syrien ist unermesslich
groß. Ihre Lage ist unerträglich. Um ihnen wenigstens
etwas zu helfen und auch den von der Flüchtlingswelle
besonders betroffenen Nachbarstaaten Libanon, Jorda-
nien und der Türkei bei der Bewältigung dieser humani-
tären Katastrophe zur Seite zu stehen, haben wir auf dem
G-8-Gipfel über 1,1 Milliarden Euro an zusätzlicher hu-
manitärer Hilfe zugesagt. Allein 200 Millionen Euro
hiervon wird Deutschland zusätzlich zu den schon ge-
leisteten 164 Millionen Euro tragen.

Meine Damen und Herren, die Diskussion zur Lage in
Syrien hat einmal mehr gezeigt, welch hohe Bedeutung
manchen Unkenrufen zum Trotz die Runde der G 8 un-
verändert hat; denn nichts geht über das direkte persönli-
che Gespräch. Dafür bieten G-8-Gipfel einen ausge-
zeichneten Rahmen.

Das gilt selbstverständlich auch für die Fragen der
Weltwirtschaft. So hat dieser Gipfel in Nordirland der
Steuerhinterziehung den Kampf angesagt. Wir haben ein
klares Bekenntnis dazu abgegeben, dass der automati-
sche Informationsaustausch ausgebaut werden muss und
somit internationale Standards geschaffen werden müs-
sen. Wir sind noch einen Schritt weiter gegangen, denn
wir haben in Nordirland ein kleines – –, ein klares Zei-
chen

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(C (D (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein kleines!)


egen aggressive Steuervermeidung multinationaler
onzerne gesetzt. Damit unterstützen wir die Arbeiten
er OECD, die hierzu Empfehlungen ausarbeitet. Die
8 wird dieses Thema auf dem G-20-Gipfel im Septem-
er geschlossen weiter vorantreiben; denn wenn sich alle
-20-Staaten diesen OECD-Standards anschlössen – da-
uf arbeiten wir hin –, hätten wir einen großen Schritt

etan, um die Steuervermeidung großer multinationaler
onzerne beträchtlich einzuschränken.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


eutschland wird in Sankt Petersburg beim G-20-Tref-
n entschieden dafür werben.

Großkonzerne müssen wie alle anderen auch einen
iren Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Dazu müs-

en Steuerschlupflöcher geschlossen werden, so zum
eispiel die Möglichkeit der sogenannten doppelten
ichtbesteuerung. Das heißt, es muss Schluss damit

ein, dass die Besteuerung von Großkonzernen weder
eim Konzernsitz noch bei der Produktionsstätte erfolgt.
h glaube, das ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger
allen Ländern, in denen diese Konzerne tätig sind.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ganz oben auf der Tagesordnung der G 8 in Nordir-
nd stand auch die Förderung des freien Handels. Wir

etzen uns unverändert für Fortschritte in der Doha-
unde und für den weiteren Abbau protektionistischer
aßnahmen ein. Letztes Jahr haben sich die Staaten auf

em G-20-Gipfel in Mexiko dazu verpflichtet, bis 2014
eine neuen Handelshemmnisse zu errichten und beste-
ende abzubauen. In Nordirland haben wir in der G 8
un vereinbart, diese Absprache gemeinsam in der G 20
ber 2014 hinaus zu verlängern.

Ein geradezu einzigartiges Signal für freien globalen
andel haben in Nordirland die Europäische Union und
ie USA gesetzt; denn wir haben den Gipfel genutzt, um
en Startschuss für Verhandlungen über eine Transatlan-
sche Handels- und Investitionspartnerschaft zu geben.
as Ergebnis wird die größte Freihandelszone der Welt

ein. Von ihr profitieren werden die Weltwirtschaft ins-
esamt und auch die europäische Wirtschaft; davon bin
h zutiefst überzeugt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


eshalb ist die Förderung des freien, fairen und offenen
andels auch Teil der Wachstumsagenda der Europäi-

chen Union. Genau diese wird auch Thema des heute
eginnenden Rates der europäischen Staats- und Regie-
ngschefs sein.

Um Europa, insbesondere die Euro-Zone, zu neuer
tärke zu führen, sind unverändert erstens ehrgeizige
trukturelle Reformen in den Mitgliedstaaten und zwei-
ns eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung zur
tärkung der europäischen Wirtschafts- und Währungs-
nion erforderlich. Das Ergebnis werden mehr Wachs-
m und damit auch mehr Beschäftigung in Europa sein.
as hat uns im Übrigen auch bei den Beratungen zum





Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


(A) )


)(B)

mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 geleitet. Alle
Beteiligten müssen sich jetzt entschlossen für eine Eini-
gung hierzu einsetzen. Deutschland, die deutsche Bun-
desregierung jedenfalls, tut dies. Im Dialog mit dem Par-
lament müssen endlich die letzten Hürden überwunden
werden. Aktuell laufen dazu in Brüssel Gespräche. Ich
kann nur sagen: Wenn wir vor dem Sommer nicht zu ei-
nem Abschluss dieser mittelfristigen Finanzplanung
kommen, dann wird Ergebnis sein, dass Tausende von
Menschen in Europa ihren Arbeitsplatz verlieren, weil
keine Planbarkeit zum Beispiel für ESF-Mittel und ande-
res möglich ist. Die Zeit drängt. Deshalb muss hier eine
Einigung erzielt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ein gestärktes Europa der Stabilität und des Wachs-
tums hat den französischen Staatspräsidenten François
Hollande und mich geleitet, als wir am 30. Mai unsere
Vorschläge für den heute beginnenden Rat vorgelegt ha-
ben. Es kann gar nicht oft genug gesagt werden: Wachs-
tum und Haushaltskonsolidierung sind keine Gegen-
sätze; im Gegenteil: sie bedingen einander.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Nebenbei bemerkt: In Deutschland haben wir doch
gezeigt, wie das geht.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Oh ja! – Weitere Zurufe von der SPD)


Wer heute nicht glaubt, dass wir in der nächsten Legisla-
turperiode den Menschen etwas von den sprudelnden
Steuereinnahmen zurückgeben und gleichzeitig den
Schuldenberg abbauen werden, muss nur auf die Bilanz
der Bundesregierung der letzten vier Jahre schauen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir haben gezeigt: Wir können das. Wir können beides.
Wir haben Familien und Unternehmen entlastet, in Bil-
dung und Forschung investiert und das Anwachsen des
Schuldenbergs gestoppt.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alle Probleme verschoben!)


Sie haben dies gestern an der Vorlage des Haushaltes für
2014, der eine strukturelle Null aufweist, gesehen; am
Ende der Großen Koalition hatten wir eine Neuverschul-
dung von 50 Milliarden Euro. Wir können beides:
Wachstum und Haushaltskonsolidierung.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Was wir einmal geschafft haben, das schaffen wir in der
nächsten Legislaturperiode wieder.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine Drohungen!)


Wir lassen Taten sprechen. Sie, liebe Kolleginnen und
Kollegen der Opposition, wollen angesichts der höchs-
ten Steuereinnahmen, die es jemals in der Bundesrepu-
blik Deutschland gab, nichts anderes, als wieder die
Leistungsträger in der Mitte unserer Gesellschaft belas-
ten – das ist Ihre Politik –,

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(C (D ir definitiv nicht. Das ist der Unterschied zwischen Ihen und uns. ir sind überzeugt, dass Investitionen zu neuen Arbeitslätzen führen. Neue Arbeitsplätze führen zu neuen teuereinnahmen und zu mehr Geld in den Sozialkassen. ehr Steuereinnahmen führen wieder zu solideren Fi anzen. – Das ist der Kreislauf, auf den wir setzen. Der at sich bewährt, meine Damen und Herren. Weil Wachstum und Haushaltskonsolidierung zusamengehören, ist es auch gut, dass das Gesetz zur inner taatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages, der die Eurotaaten zu dauerhaft soliden Staatsfinanzen verpflichtet, om Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gemeinam verabschiedet wird. Das heißt: Wir alle bekennen ns zu diesem Fiskalvertrag, zu seiner innerstaatlichen msetzung und damit zu soliden Finanzen. Ich weiß icht, warum das, was für Deutschland gilt, nicht auch r Europa gelten soll. Deshalb haben wir für ganz Eupa diesen Fiskalvertrag erarbeitet. Weil Haushaltskonsolidierung und Wachstum zusamengehören, haben wir im vergangenen Jahr auch den akt für Wachstum und Beschäftigung geschlossen, den ir auf diesem Europäischen Rat noch einmal überprün werden. Heute, ein Jahr nach Beschluss des Paktes, ehen wir erste wichtige Ergebnisse, sowohl auf nationar als auch auf europäischer Ebene. Spanien zum Bei piel hat wichtige Arbeitsmarktreformen angestoßen. uch Frankreich hat diesen Weg im Sozialpartnerdialog ingeschlagen. Die Haushaltsdefizite werden trotz des chwierigen Umfeldes abgebaut. Viele Länder arbeiten n Reformen der Ausund Weiterbildung, führen Proramme der Privatisierung durch und verbessern die ffizienz der staatlichen Institutionen. Es ist völlig klar: iesen Weg müssen wir weitergehen. Er verbessert die edingungen für private Investitionen, und damit entsteen weitere Chancen für Wachstum und Beschäftigung. Im Rahmen des erneuerten Stabilitätsund Wachsmspaktes gibt die Kommission in jedem Jahr den ein elnen Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen. h werde mich beim Europäischen Rat dafür einsetzen, ass diese länderspezifischen Empfehlungen auch von llen angenommen werden, (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch von Ihnen?)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


elbst wenn nicht jeder mit jedem Detail einverstanden
t; denn diese Empfehlungen weisen in Richtung von
ehr Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Eine

erbesserte Wettbewerbsfähigkeit, ausgerichtet an den
eltweit Besten, ist der Schlüssel für Europa zum
achstum.

Natürlich macht uns die hohe Arbeitslosigkeit, insbe-
ondere die hohe Arbeitslosigkeit der jungen Menschen
Europa, größte Sorgen. Es führt überhaupt kein Weg





Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


(A) )


)(B)

daran vorbei, dass wir mehr tun müssen, um gerade jun-
gen Menschen den Einstieg in das Berufsleben zu er-
möglichen. Wir müssen ihnen Zukunftschancen geben,
weil sie unsere Zukunft sind. Das sind wir der Jugend
Europas schuldig. Wir sind es ihr deshalb besonders
schuldig, weil sie, die Jugend, keinerlei Schuld an den
Versäumnissen der vergangenen Jahre hat.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie schon vor zwei Jahren gesagt!)


Die Förderung der Jugendbeschäftigung ist zu Recht
ein Schwerpunkt des Europäischen Rates. Es steht außer
Frage: Die Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten
hierzu auf europäischer Ebene eingegangen sind, müs-
sen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Natürlich
müssen die 6 Milliarden Euro aus der mittelfristigen Fi-
nanziellen Vorausschau verfügbar sein, damit wir etwas
tun können. Sie werden im Übrigen nicht gleichermaßen
auf alle Jahre der Vorausschau verteilt, sondern können
schnellstmöglich in den ersten beiden Jahren ausgegeben
werden.

Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der Jugend-
beschäftigungsgarantie, also das Ziel, jungen Menschen
unter 25 Jahren eine Arbeitsstelle guter Qualität, eine
weiterführende Ausbildung oder einen hochwertigen
Ausbildungs- oder Praktikumsplatz anzubieten. Es ist in
diesem Zusammenhang auch eine gute Nachricht, dass
wir uns politisch auf konkrete Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Berufsanerkennung in Europa einigen konnten.
Das heißt, dass künftig Qualifikationen in vielen Beru-
fen schneller und leichter anerkannt werden, wenn man
in einem anderen Land der Europäischen Union arbeiten
möchte.

Weil aber alle europäische Unterstützung nichts
bringt, wenn die Mitgliedstaaten ihre Hausaufgaben
nicht machen, kann gar nicht oft genug darauf hingewie-
sen werden, dass sie es sind, die in erster Linie gefordert
sind, die notwendigen Reformen durchzuführen, um
Hindernisse bei der Einstellung von jungen Menschen zu
beseitigen und Beschäftigungschancen zu verbessern.
Ich habe deshalb zu einer Konferenz zur Förderung der
Jugendbeschäftigung am 3. Juli 2013 nach Berlin einge-
laden, an der neben der litauischen EU-Ratspräsidentin
Grybauskaite – Litauen hat ab Montag die EU-Ratspräsi-
dentschaft – und neben den Spitzen der EU-Institutionen
viele weitere EU-Staats- und Regierungschefs sowie die
Arbeitsminister und die Chefs der Arbeitsverwaltungen
teilnehmen werden. Auf Einladung von Bundesministe-
rin von der Leyen werden zuvor die europäischen Ar-
beitsministerinnen und Arbeitsminister mit den europäi-
schen Sozialpartnern zusammenkommen. Wir werden
mit dem European Round Table, den größten Unterneh-
men Europas, sprechen.


(Zuruf von der SPD: Was soll dabei herauskommen?)


Bei dieser Konferenz geht es auch darum, wie wir die
6 Milliarden Euro, die zur Bekämpfung der Jugendar-

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(C (D eitslosigkeit zur Verfügung stehen, am effizientesten usgeben. Wir wollen die jeweiligen nationalen Erfahrungen Deutschland hat hier breite Erfahrungen, gerade aus er Zeit der deutschen Einheit – zur Förderung der Juendbeschäftigung miteinander teilen und die erfolgverprechendsten Maßnahmen identifizieren. eutschland und andere Mitgliedstaaten, wie etwa sterreich, die Niederlande oder Dänemark, können die uten Erfahrungen weitergeben, die zum Beispiel mit en dualen Ausbildungssystemen, aber auch mit anderen rbeitsmarktprogrammen über Jahre und Jahrzehnte ge ammelt werden konnten. ie Bundesarbeitsministerin steht hierzu bereits in bilaralen Kontakten mit einigen europäischen Partnern. Darüber hinaus sind durch die im letzten Jahr erfolgte apitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank um 0 Milliarden Euro gute Projekte in vielen Mitgliedstaan verwirklicht worden. Auch nicht abgerufene Mittel us den europäischen Strukturfonds sollen gezielt zur ekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit genutzt werden. as geschieht bereits und führt zum Beispiel dazu, dass ie Mittel jetzt sehr viel besser ausgegeben werden, soass wir für das Jahr 2013 auf der Ebene der Europäichen Union einen umfangreichen Nachtragshaushalt enötigen. Deutschland leistet aber auch bilateral Unterstützung, um Beispiel über den Sachverstand der KfW, die etwa Spanien die dortige Förderbank finanziell unterstützen ird. Ähnliche Projekte hat Wolfgang Schäuble mit Porgal und Griechenland vereinbart, genauso der Bundesirtschaftsminister. Zur Verbesserung der Wettbewerbshigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen gehört ämlich auch, dass wir über eine intelligente Regulieng verfügen und die Bürokratie, die es in Europa gibt, bbauen. Wir freuen uns sehr, dass die Kommission im eptember einen Vorschlag machen will, wo auf euroäischer Ebene Bürokratie abgebaut werden kann. Eine zentrale Frage, die sehr viele Unternehmen in uropäischen Ländern spüren, ist, wie europäische Banen das Vertrauen der Investoren zurückgewinnen könen; denn die hohen Zinssätze, gerade für mittelständiche Unternehmen, und die Schwierigkeiten bei der reditvergabe haben im Kern etwas damit zu tun, dass einigen Ländern das Vertrauen der Investoren in die anken nicht gegeben ist. Alle Bemühungen dienen desalb dem Ziel einer Bankenunion, speziell erst einmal iner gemeinsamen Bankenaufsicht, die wir vereinbart aben. Dank des Einsatzes von Bundesfinanzminister olfgang Schäuble haben wir bei der Richtlinie zur ankenabwicklung heute Morgen eine Einigung im Rat rzielt, die vorsieht, dass bei der Bankenabwicklung in ukunft primär die Gläubiger und Eigentümer zur Verntwortung gezogen werden. Wir kommen weg davon, ass die Steuerzahler immer wieder für die Banken gera Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel )


(Lachen bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





(A) )

destehen müssen. Das ist das, was wirklich notwendig
ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Neben einer engeren, transparenteren und strengeren
Aufsicht über die Banken und den notwendigen Rege-
lungen dazu ist eine weitere wesentliche Voraussetzung
für den Erfolg der Euro-Zone, dass es eine engere Wirt-
schaftsunion gibt. Ich habe in diesem Hause bereits da-
rauf verwiesen, dass Jaques Delors und andere schon vor
der Inkraftsetzung des Euro darauf hingewiesen haben,
dass eine gemeinsame Währung nur funktionieren kann,
wenn es mehr Wirtschaftskoordinierung gibt. Die Mit-
gliedstaaten müssen nicht die gleiche Wirtschaftspolitik
verfolgen; aber sie müssen sich für das Gelingen besser
abstimmen.

Dazu haben Frankreich und Deutschland vorgeschla-
gen, beim Europäischen Rat einen zweistufigen Ansatz
für das zweite Halbjahr zu verankern. Wir wollen heute
und morgen festlegen, dass wir beim Europäischen Rat
im Oktober in einem ersten Schritt über den Inhalt und
die Substanz einer gestärkten wirtschaftspolitischen Ko-
ordinierung beraten. Die Mitglieder einer Währungs-
union müssen zu einer gemeinsamen Bewertung dessen
kommen, was wir als Wirtschafts- und Währungsunion
und deren Mitgliedstaaten tun müssen, damit unsere
Volkswirtschaften dauerhaft auf Wettbewerbsfähigkeit,
nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet
sind. Tatsache ist, dass das gemeinsame Verständnis,
welche Voraussetzungen eigentlich notwendig sind, da-
mit Wachstum entsteht, bis heute nicht vorhanden ist.
Nur mithilfe einer solchen gemeinsamen Bewertung
wird es gelingen, eine gemeinsame langfristige Wachs-
tumsstrategie zu entwickeln. Eine Beratung über die Fra-
gen, welche Indikatoren wichtig sind – zum Beispiel
Lohnstückkosten, Investitionen in Forschung und vieles
andere mehr –, und welche Politikbereiche dafür ent-
scheidend sind, muss gut vorbereitet werden. Damit
müssen wir uns auf den Sachverstand auch anderer Insti-
tutionen stützen, zum Beispiel der Kommission oder der
OECD.

Wenn wir eine solche gemeinsame Bewertung haben,
können wir einen zweiten Schritt gehen, nämlich ver-
bindliche Verabredungen zwischen den Mitgliedstaaten
und der Kommission zu treffen. Wir haben heute länder-
spezifische Empfehlungen. Dabei handelt es sich aber
um keine verbindlichen Verabredungen; sie beruhen
auch nicht auf einem gemeinsamen Verständnis von
dem, was wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit ist. Sol-
che Verabredungen müssten dann auch von den nationa-
len Parlamenten gebilligt werden, damit sie legitimiert
sind. Konkret soll das also heißen: vertragliche Verein-
barungen für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. In
diesem Zusammenhang halte ich einen an enge Bedin-
gungen geknüpften Solidaritätsmechanismus für denk-
bar, zum Beispiel in Form eines Fonds für die Euro-
Zone.

Meine Damen und Herren, ich sage aber ganz klar:
Immer wenn in Europa von Solidaritätsmechanismen ge-
sprochen wird, passiert es, dass diese sofort erhöht und
ausgeweitet werden, und zum Schluss spricht man nicht

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(C (D ehr über die Parameter für die Wettbewerbsfähigkeit, ondern nur noch über eine neue Finanzquelle. Und das enau wird es mit Deutschland nicht geben. ie Bundesregierung besteht darauf, dass die Probleme, ie Europa und die Euro-Zone haben, an der Wurzel anepackt und Schritt für Schritt gelöst werden, (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oh!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


amit die Währungsunion endlich eine Stabilitätsunion
ird. Dafür brauchen wir in Europa eine solide Finanz-
olitik, Wachstumsförderung durch Strukturreformen,
ehr Investitionen in Bildung und Forschung. Und ge-

au das leistet auch die mittelfristige Finanzielle Voraus-
chau.

Wir wollen, dass Europa stärker aus der Krise hervor-
eht, als es in sie hineingegangen ist. Deutschland hat es
eschafft, stärker aus der internationalen Finanzkrise he-
uszukommen, als es in sie hineingegangen ist. Und Eu-
pa wird und muss dies auch schaffen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


ies ist im Übrigen zutiefst im deutschen Interesse; denn
eutschland wird es auf Dauer nur gutgehen, wenn es

uch Europa gutgeht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Sagen Sie das einmal den Griechen und Zyprioten, dass es ihnen gutgeht!)


Wir dürfen nie vergessen: Im Kern haben wir es bei
er europäischen Staatsschuldenkrise mit einer Vertrau-
nskrise zu tun, und die ist noch längst nicht ausgestan-
en. Wir dürfen keine Sekunde nachlässig werden, nur
eil der Euro nicht mehr jeden Tag die Schlagzeilen be-
errscht. Wir dürfen auch keinesfalls Fehler der Vergan-
enheit wiederholen, indem wir unsere eigenen Regeln
icht einhalten oder sie im Zweifel etwa dehnen. Nur
enn wir unsere Aufgaben und unsere Grundlagen tat-

ächlich ernst nehmen, wird Europa auch in Zukunft ein
ontinent des Wohlstands und der sozialen Sicherheit

ein.

Es geht in diesem Jahr um nicht mehr und nicht weni-
er als um die Rolle Europas in der Welt und um die
rage: In welchem Wohlstand können die Bürgerinnen
nd Bürger morgen und übermorgen noch leben? Des-
alb muss diese Aufgabe gut und gründlich erfüllt wer-
en.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Deshalb freue ich mich darüber, dass wir beim Euro-
äischen Rat mit Lettland auch über den Beitritt eines
andes zur Euro-Zone zum 1. Januar 2014 sprechen
önnen, das gezeigt hat, wie es möglich ist, mit einem
eformkurs eine tiefe Wirtschaftskrise zu überwinden.

Ich freue mich auch darüber, auf welcher Grundlage
ich der Europäische Rat mit dem möglichen Beginn von
eitrittsverhandlungen mit Serbien befassen wird. Ohne





Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


(A) )


)(B)

Zweifel haben Serbien und Kosovo in den letzten Mona-
ten bei der Normalisierung ihres Verhältnisses entschei-
dende Fortschritte gemacht. Aber nun müssen die Ver-
einbarungen auch wirklich umgesetzt werden. Erst nach
einer Bestätigung der Implementierungsfortschritte im
Dezember kann die erste Beitrittskonferenz im Januar
2014 zusammentreten. Der Normalisierungsprozess
muss fortgesetzt werden, und vor dem Beitritt Serbiens
zur Europäischen Union muss es zu einer vollständigen
Normalisierung kommen.

Ich freue mich auch darüber, dass wir zur Eröffnung
eines nächsten Verhandlungskapitels mit der Türkei ein
Ergebnis gefunden haben, das einerseits ermöglicht, dass
die Beitrittsverhandlungen im Herbst fortgesetzt werden
können, mit dem andererseits aber angesichts der Ent-
wicklung in den letzten Wochen in der Türkei nicht so
getan wird, als sei nichts geschehen. Es ist maßgeblich
unserem Bundesaußenminister Guido Westerwelle zu
verdanken, dass dieses Ergebnis, das beide Anliegen be-
rücksichtigt, erzielt werden konnte.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dieses Ergebnis macht deutlich: Die Türkei ist ein wich-
tiger Partner, doch unsere europäischen Werte wie De-
monstrationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlich-
keit und Religionsfreiheit gelten immer. Sie sind für uns
nicht verhandelbar, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
bin mehr denn je überzeugt: Wenn Europa weiter aus
seinen Fehlern der Vergangenheit lernt, und zwar auf al-
len Gebieten, wenn Europa diesen Weg konsequent fort-
setzt, dann werden wir unsere Ziele erreichen: eine
starke und stabile Wirtschafts- und Währungsunion, eine
starke und stabile Europäische Union als Ganzes, mit
– ab Sonntagnacht – 28 Mitgliedstaaten, weil dann auch
Kroatien zu uns gehören wird. Unser Ziel ist ein starkes,
ein gestärktes Europa der Stabilität und des Wachstums,
ein Europa, das so auch in der globalisierten Welt des
21. Jahrhunderts seine Werte und seine Interessen be-
haupten kann. Dafür wird diese Bundesregierung weiter
mit ganzer Kraft arbeiten, und dafür bitte ich Sie um Ihre
Unterstützung.

Herzlichen Dank.


(Langanhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Das war doch eine schlechte Rede! Wie kann man da so lange applaudieren?)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725000300

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält als erster

Redner der Kollege Peer Steinbrück für die SPD-Frak-
tion.


(Beifall bei der SPD)



Peer Steinbrück (SPD):
Rede ID: ID1725000400

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-

gen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bun-
deskanzlerin, je länger ich Ihnen zuhörte, desto mehr er-

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(C (D nerte ich mich an einen großen Sozialdemokraten; es andelt sich um Fritz Erler. Er hatte dieselbe Aufgabe ie ich, nämlich seinerzeit auf die Regierungserklärung on Ludwig Erhard zu antworten. (Hermann Gröhe [CDU/CSU]: Wir alle kennen noch Erhard!)


ritz Erler sagte in seiner Rede sinngemäß den Satz: Ihre
ede, Herr Bundeskanzlers, war sehr reziplikativ.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Unruhe)


araufhin gab es eine ähnliche Unruhe wie jetzt, weil
ich alle fragten: Was heißt „reziplikativ“ eigentlich?


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)


araufhin sagte Fritz Erler: „Das heißt gar nichts; das
pricht sich nur so schön.“


(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der LINKEN)


So ist das auch mit Ihren Regierungserklärungen:


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Mannomannomann!)


bgesehen vom aktuellen Hintergrund jüngster Regie-
ngskonferenzen und bevorstehender Konferenzen hat
an den Eindruck, dass man diese Regierungserklärung

chon drei-, viermal gehört hat.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Mindestens! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Du warst nicht so oft da!)


as ist auch der Grund dafür, dass die Hälfte der Regie-
ngsbank absolut überwältigt ist, allerdings vom

chlafbedürfnis; das sieht man denen an.


(Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich habe eigentlich erwartet, dass an irgendeiner
telle in dieser Regierungserklärung der Satz kommt:
ine gute Grundlage ist die beste Voraussetzung für eine
olide Basis in Europa, meine Damen und Herren.


(Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


eutschland und Europa, Frau Merkel, brauchen keine
tehsätze.


(Klaus Brähmig [CDU/CSU]: Das ist doch gar nichts! Nichts ist das!)


ie brauchen keine politischen Ansagen, die erkennbar
einem so großen Widerspruch zu den Fakten und Pro-

lemen in Europa stehen.





Peer Steinbrück


(A) )


)(B)


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Arbeitslosigkeit in Europa hat sich durch das
maßgeblich von Ihnen zu vertretende Sparprogramm auf
26 Millionen Menschen erhöht. Die Jugendarbeitslosig-
keit in Europa ist bei den unter 25-Jährigen auf fast
6 Millionen gestiegen. Gab es vor Ausbruch der Finanz-
krise in Europa in keinem einzigen europäischen Land
eine Jugendarbeitslosigkeit, die über 25 Prozent lag, gibt
es jetzt in 12 von noch 27 Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union eine Jugendarbeitslosigkeit bei den unter
25-Jährigen, die über 25 Prozent – teilweise über 50 Pro-
zent – liegt.

Statt die Schulden zu senken – mit diesem Vorsatz tre-
ten Sie ja an –, haben die europäischen Länder im letzten
Jahr, in 2012, 500 Milliarden Euro zusätzliche Schulden
gemacht. Der Teufelskreis von Sparen, Wachstumsein-
brüchen, höherer Arbeitslosigkeit, höherer Jugendar-
beitslosigkeit und größeren Schwierigkeiten, die Defi-
zite zu finanzieren, weil die Einnahmen einbrechen, ist
ungebrochen. Und darüber verlieren Sie in der heutigen
Regierungserklärung keinen einzigen Satz!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Es gibt ein krasses Missverhältnis zwischen den deut-
schen Rekordzahlungsbilanzüberschüssen von inzwi-
schen fast 7 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts und
den Zahlungsbilanzdefiziten unserer Nachbarländer, was
irrsinnige Turbulenzen auslöst. Das ist ein riesiges Pro-
blem, aber darüber habe ich Sie noch nie reden hören.
Dabei gibt es doch ein Stabilitäts- und Wachstumsgesetz,
das im magischen Viereck auch außenwirtschaftliches
Gleichgewicht fordert. Warum gehen Sie auf diese Pro-
blematik, die eine der zentralen Ursachen für die Krise
in Europa ist, nicht ein?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Jugendarbeitslosigkeit, von der Sie hier reden,
und die hohe Arbeitslosigkeit insgesamt, Frau Bundes-
kanzler, sind eine direkte Folge der völlig einseitigen
Sparpolitik, die Sie in Europa maßgeblich betrieben ha-
ben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU)


Wachstum und Haushaltskonsolidierung bedingen ei-
nander, haben Sie gesagt. Ja, aber warum haben sich
dann die Beratungen im Europäischen Rat zum überwie-
genden Teil auf Sparprogramme konzentriert und nicht
auf die Wachstumsimpulse?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Warum haben Sie immer mitgemacht?)


Wir wollen die Umsetzung des Paktes für Wachstum und
Beschäftigung überprüfen, sagen Sie. Donnerwetter!
Aber da gibt es nicht viel zu überprüfen. Die Kritik der

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(C (D uropäischen Kommission weist aus, dass seit dem vom uropäischen Rat im Juni 2012 verkündeten Wachsmspakt zu wenig geschehen ist. Wir kennen also beits das Ergebnis dieser Überprüfung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der Jugend-
eschäftigungsgarantie, heißt es ferner bei Ihnen. Das ist
och eine Floskel! Womit denn? Wie? Mit den 6 Milliar-
en im europäischen Haushalt bis 2020? Oder mit Vor-
chlägen, die erst in einigen Jahren greifen können?
der mit dem Hinweis auf das bewährte und wirklich
ichtige deutsche duale Ausbildungssystem? Das lässt

ich in unseren europäischen Nachbarstaaten doch nicht
einem Urknall realisieren.

Oder auf dem nächsten Gipfel der EU-Arbeitsminis-
r am 3. Juli, wenige Tage nach dem Europäischen Rat?
ie Erklärung dieses Gipfels dürfte mit den Erklärungen
ieses Europäischen Rates ziemlich identisch sein. Die
chlussfolgerungen dürften sich kaum unterscheiden. Ist
as dann der 46. folgenlose Gipfel, den Sie veranstalten?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit Blick auf den 3. Juli bitte ich Sie, Frau Merkel:
ermeiden Sie eine weitere Show, die Erwartungen aus-
st, die dann unerfüllt bleiben. Denn damit sorgen Sie

afür, dass sich Millionen junger Bürgerinnen und Bür-
er in Europa von der Politik und auch von Europa ent-
emden. Was Sie dort beraten, muss schon sehr konkret

ein.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


er luxemburgische Arbeitsminister Schmit trifft in
einen Augen den Nagel auf den Kopf, wenn er sagt,

ie einzige Lösung sei, dass die Europäische Union end-
ch Geld zur Förderung von Wachstum in die Hand
ehme und ihre Sparpolitik überdenke. Das ist die Ant-
ort eines Arbeitsministers, der Sie besuchen wird.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich füge im Übrigen hinzu: Die perspektivisch bis
020 vorgesehenen 6 Milliarden Euro als Sofortpro-
ramm gegen die Jugendarbeitslosigkeit sind ein Trop-
n auf den heißen Stein. Erforderlich wären in meinen
ugen mindestens 20 Milliarden Euro, und zwar kon-

entriert auf die nächsten beiden Jahre.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


rforderlich wird es sein, alle Mittel, die noch in euro-
äischen Fonds sind, zu bündeln und der Bekämpfung
er Jugendarbeitslosigkeit zuzuführen. Soweit Mittel
icht abgerufen werden, sollten sie nicht an die Länder
urücküberwiesen werden, sondern ganz gezielt in die
ekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gesteckt wer-
en.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)






Peer Steinbrück


(A) )


)(B)

Wenn Sie einen Gipfel zur Bekämpfung der Jugendar-
beitslosigkeit in Europa vom Verdacht des Populismus
und auch des hektischen Stillstandes freihalten wollen,
dann trommeln Sie doch die Unternehmen, die Gewerk-
schaften und die Mitgliedstaaten zusammen und verab-
reden mit ihnen bindend, in den nächsten drei Jahren
500 000 Arbeits- und Ausbildungsplätze für die Jugend-
lichen zu schaffen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Sammeln Sie deutsche Unternehmen, die Standorte in
mediterranen Nachbarstaaten haben, und verabreden Sie
mit diesen deutschen Unternehmen, dass sie an diesen
ausländischen Standorten bindende Verpflichtungen ein-
gehen, um junge Spanier, junge Griechen, junge Italiener
zu beschäftigen!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE])


Das wäre ein bemerkenswerter Beitrag. Das würde das
in manchen europäischen Nachbarländern beschädigte
Ansehen Deutschlands auch wieder etwas auffrischen,


(Widerspruch bei der FDP)


und vor allen Dingen würde es auch im Interesse unserer
deutschen Exportindustrie sein.

Unter dem deutschen Druck ist Europa bienenfleißig
gewesen, bienenfleißig klare, konkrete Festlegungen zu
Zielen und Zeitplänen von Sparprogrammen in Gang zu
setzen. Die europäischen Banken sind mit sage und
schreibe 1,2 Billionen Euro staatlicher Unterstützung
stabilisiert worden, was übrigens ein wesentlicher Grund
für die Staatsverschuldung in manchen Ländern ist, und
nicht etwa ihr Fehlwirtschaften.


(Beifall bei der SPD)


Aber dieser Bienenfleiß, bezogen auf Sparprogramme,
bezogen auf Konsolidierung, steht in einem diametralen
Gegensatz zu der Bereitschaft und Fähigkeit, entspre-
chende Präzision auch bei Wachstumsimpulsen in Eu-
ropa zu entwickeln.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE])



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1725000500
Wie wirkt es ei-
gentlich auf unsere Partner und auf unsere Nachbarlän-
der, die unter erheblichem Konsolidierungsdruck stehen
und denen wir nicht nur Maßhalteappelle entgegenschal-
len lassen, sondern auch Zwangsjacken verpassen, wenn
Sie im Wahlprogramm der CDU/CSU unfinanzierte
Wahlgeschenke in der Größenordnung von 50 Milliar-
den Euro in den Bundestagswahlkampf einführen wol-
len?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Welches Bild geben wir denn da in Europa ab? Erklären
Sie das einmal den Griechen, den Spaniern, den Italie-
nern, den Portugiesen! Hier haben Sie die Spendierhosen

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(C (D n und geben uns keinerlei Hinweis darauf, wie Sie all iese Wahlgeschenke finanzieren wollen. ährend Sie dort eisernes Sparen fordern, schöpft Ihre egierung hier gleichzeitig aus dem Vollen. Trotz sprudelnder Einnahmen, trotz sprudelnder Steureinnahmen, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wollen Sie noch mehr Steuern einnehmen?)


(Zuruf von der CDU/CSU: Doch!)


otz deutlicher Entlastungen auf dem Arbeitsmarkt und
ines enormen Zinsvorteils, der Herrn Schäuble in die
age versetzt, deutsche Staatsanleihen mit einer gewis-
en Laufzeit zu einem Realzins von nahezu null zu plat-
ieren, hat diese Ihre Regierung in dieser Legislaturpe-
ode 100 Milliarden Euro neue Schulden gemacht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)


Ja, werden Sie noch nervöser; das würde mich freuen,
enn dann hätte ich Trefferwirkung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. Rainer Stinner [FDP]: Treffer!)


ie, Frau Bundeskanzlerin, haben einen Satz gesagt, der
oll zutrifft: Das ist uns in dieser Legislaturperiode ge-
ngen, und das wird uns auch in der nächsten Legisla-
rperiode gelingen. – Donnerwetter! Das heißt, auch in

er nächsten Legislaturperiode wird es Ihnen gelingen,
00 Milliarden Euro neue, zusätzliche Schulden zu ma-
hen.

Im Übrigen ist das noch viel schlimmer. Die gesamt-
taatliche Schuld in Deutschland ist in dieser Legislatur-
eriode von Schwarz-Gelb um 400 Milliarden Euro ge-
tiegen.


(Zuruf von der FDP: Gesamtstaatlich? – Weiterer Zuruf von der FDP: NRW!)


er Punkt ist einfach: Sie können nicht mit Geld umge-
en.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


a, genau so ist das. Sie können nicht mit Geld umgehen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: WestLB!)


enn Sie in der Wüste regieren, wird der Sand knapp.
o ist das.


(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der LINKEN)


Was wir unseren Nachbarn abverlangen, meine Da-
en und Herren, würden wir in Deutschland übrigens

nter keinen Umständen akzeptieren. Das, was wir unse-





Peer Steinbrück


(A) )


)(B)

ren Nachbarn an Sparmaßnahmen abverlangen, würde
hier in Deutschland zu Protesten führen, die die Straßen
füllen würden; denn wenn wir in Deutschland so sparen
müssten, wie wir das den Griechen abverlangen, dann
hätten wir allein 2012 im Bundeshaushalt bzw. über alle
vier öffentlichen Haushalte – Bund, Länder, Kommunen
und Sozialversicherungen – 172 Milliarden Euro einspa-
ren müssen. Das machen wir aber mit anderen Ländern.
Ich sage dies, um einmal die Dimensionen deutlich zu
machen, wenn wir manchmal etwas abfällig über die
Anstrengungen in den anderen Ländern reden und den
pädagogischen Zeigefinger zu hoch heben.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Dazu haben Sie gar keinen Grund! Denken Sie an Ihr Wort von der Kavallerie!)


Im Übrigen sei daran erinnert, Herr Kauder: Auch wir
Deutschen waren einmal am Boden; auch wir Deutschen
waren einmal diejenigen, die der Hilfe bedurften. Nach
dem Zweiten Weltkrieg – –


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Bei Rot-Grün!)


– Mein Gott, Sie leben doch von der Rendite, die wir er-
wirtschaftet haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/CSU und der FDP – Volker Kauder [CDU/CSU]: Da muss er selber lachen!)


Nennen Sie mir ein einziges Reformprogramm in die-
ser Legislaturperiode, das historischen Bestand haben
wird. Pflegereform nichts, Rentenreform nichts, Bundes-
wehrreform nichts, Steuerreform nichts – nichts ist da
vorzuweisen. Nichts! Das sind alles leere Schachteln, die
Sie hierhingestellt haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie sind die größte Schachtel!)


Da ist nichts drin. Wenn man in die Schachteln rein-
guckt, stellt man fest, dass da nur ein Haufen Luft drin
ist.

Ernsthaft gesprochen: Auch wir Deutschen waren
einmal am Boden.


(Lachen bei der FDP)


– Mein Gott, wenn Sie so leicht zu belustigen sind, fällt
es mir leicht, das fortzuführen.


(Zurufe von der FDP)


Damals, nach dem Zweiten Weltkrieg, haben wir von
unseren europäischen Nachbarn Hilfe empfangen, insbe-
sondere von den Amerikanern, aber auch von den Fran-
zosen. Frankreich musste für die 1951 gegründete Mon-
tanunion souveräne Rechte an Deutschland abtreten.
Sieben Jahre nach Ende der Besetzung, nach Ende der
Okkupation Frankreichs, 1951, stimmte das französische
Parlament dem Abtreten souveräner Rechte an Deutsch-
land zur Bildung der Montanunion zu,

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(C (D (Ulla Burchardt [SPD]: Das wissen die doch gar nicht! – Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Die sind doch alle ahistorisch da!)


nd zwar trotz und gegen die Stimmung im französi-
chen Volk; aber es wurde gemacht – von klugen Staats-
ännern. Das war Führung, Frau Bundeskanzlerin, in ei-

er Situation, in der wir das brauchten.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nen fehlt – das mache ich Ihnen zum Vorwurf – das
istorische Bewusstsein für Europa.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


ie haben keine Idee von Europa. Sie haben keine Stra-
gie, sondern Sie wurschteln sich von einem Europäi-

chen Rat zum anderen durch. Ich sage sehr bewusst:
as Erbe von Helmut Kohl ist bei Ihnen nicht gut aufge-
oben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Thomas Oppermann [SPD]: Das tut weh!)


Das Thema Bankenunion wird auf dem Europäischen
at auch erörtert, wie ich annehme, insbesondere nach
en Ergebnissen der nächtlichen Ecofin-Sitzung. Die
aftungskaskade, die dabei festgelegt worden ist – von
en Aktionären über die Gläubiger bis hin zu den großen
nlegern –, hat die SPD immer für richtig erachtet. Das
aben wir immer vertreten, sogar schon vor Ihnen.


(Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister: Stimmen Sie jetzt zu?)


Darauf komme ich jetzt zu sprechen, Herr Schäuble. –
er Punkt ist, dass Sie, Frau Merkel, gegen den Willen
er eigenen Fraktion, der eigenen Koalition in der Sit-
ung des Europäischen Rates Ende Juni 2012, also vor
inem Jahr, einer Direktkapitalisierung von Banken aus
em ESM grundsätzlich zugestimmt haben. Das ist nach
ie vor, auch nach den Ergebnissen dieses Ecofin, nicht

usgeschlossen. Das heißt, es könnte sein, dass eine ge-
isse Summe des ESM für die Direktkapitalisierung von
anken zur Verfügung gestellt werden muss, womit der
teuerzahler in Europa wieder in Haftung tritt und nicht
iejenigen, die als Eigentümer, als Gläubiger dieser Ban-
en verantwortlich gemacht werden müssen. Für diesen
unkt werden Sie die Zustimmung der SPD nicht be-
ommen.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Sie haben durch Ihre grundsätzliche Zustimmung
ich betone: „grundsätzliche“, weil ich weiß, dass das
n Kautelen gebunden ist – zur Direktkapitalisierung
on europäischen Banken damals, im Juni 2012, Ihre
ollegen Regierungs- und Staatschefs in der Überzeu-
ung in die Hauptstädte zurückreisen lassen, dass die
undesregierung der Bundesrepublik Deutschland bereit
t, für die auflösenden Bedingungen zu sorgen, also eine
ankenunion herzustellen. Diese Staats- und Regie-





Peer Steinbrück


(A) )


)(B)

rungschefs machen im Augenblick die Erfahrung, dass
Sie die Realisierung dieser Bankenunion aufschieben,


(Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Verschleppen!)


damit es zu dieser auflösenden Bedingung nicht kommt.
Sie werden das zumindest bis zum 22. September 2013
verschieben. Dann werden Sie dem Publikum hier und
woanders die Rechnung präsentieren. Präsentieren Sie
die Rechnung jetzt und nicht erst nach dem 22. Septem-
ber!


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Meine Partei will europaweit eine substanzielle Betei-
ligung der Verursacher an den Kosten der Krise. Um es
noch einmal sehr deutlich zu sagen: Wir wollen so
schnell wie möglich eine schlagkräftige Bankenunion
mit einer europäischen Bankenaufsicht und einem euro-
päischen Abwicklungs- und Restrukturierungsregime,
mit einer europäischen Abwicklungsbehörde. Wir wol-
len die private Haftung durch Eigentümer und Gläubi-
ger, und wir wollen einen bankenfinanzierten europäi-
schen Restrukturierungsfonds. Wir wollen nicht, dass
hierfür Steuergelder in Anspruch genommen werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Im Übrigen: Wie sieht die Beteiligung der Verursa-
cher in Deutschland bisher eigentlich aus? Allein für die
direkte Eigenkapitalhilfe musste Deutschland, musste
der deutsche Steuerzahler in der Krise 50 Milliar-
den Euro an seine Banken zahlen. Was haben umgekehrt
bisher die Banken als Bankenabgabe gezahlt? 500 bis
600 Millionen Euro jährlich, also ein Hundertstel der di-
rekt vom Steuerzahler mitfinanzierten Rettungspakete.
Das ist keine Beteiligung der Verursacher an den Kosten
der Krise. Auch deshalb ist es notwendig, so schnell wie
möglich eine Finanzmarkttransaktionsteuer in Europa
einzuführen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE])


Es ist übrigens mehr als eine Fußnote, mehr als ein
schlechter Witz, dass manche Banken, die mithilfe der
Steuerzahler gerettet worden sind, anschließend, wenn
diese Steuerzahler einmal ihr Konto überziehen, Dispo-
zinsen verlangen, die unverhältnismäßig hoch sind. Da-
gegen hätten Sie längst etwas unternehmen müssen in
Deutschland, damit dieses Gebaren bei der Überziehung
von Konten mit Dispozinsen, die teilweise 10, 11 oder
12 Prozentpunkte über dem Leitzins sind, unterbunden
wird. Warum haben Sie da bisher nichts unternommen?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE])


Präsident Obama hat in seiner Rede vor dem Bran-
denburger Tor von „peace with justice“ gesprochen, also
von Frieden durch Gerechtigkeit. Das gilt auch für Eu-
ropa. Hohe Arbeitslosigkeit, zunehmende Verarmung,
Perspektivlosigkeit einer ganzen jungen Generation –

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(C (D ies gefährdet den inneren und auch den äußeren Frieden Europa. Will sagen: Mit dieser diplomatisch verklau ulierten Formel hat Präsident Obama uns auch die Levin gelesen für das bisherige Krisenmanagement in Eupa, und dies ist maßgeblich Ihr Krisenmanagement. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die heutige Politikergeneration hat die historische
erantwortung dafür, dass Europa nicht auseinander-
richt, dass Europa nicht erodiert, dass die alten Grenzen
icht wieder schmerzvoll spürbar werden, dass die Ju-
end wieder eine Perspektive bekommt und dass nicht
ie Steuerzahler, nicht die Sparer die Haftenden in letz-
r Instanz sind.

Die Krise in Europa ist auch eine Krise der europäi-
chen Institutionen. Das haben gestandene Staatsmänner
ie Giscard d’Estaing und Helmut Schmidt jüngst über-

instimmend festgestellt. Will sagen: Von den nächtli-
hen Pokerrunden des Europäischen Rates kamen bisher
eine durchschlagenden Impulse, um die nach wie vor
ußerst fragile Situation in Europa zu bewältigen.

Wir brauchen daher, wie ich glaube, eine neue Euro-
abewegung. Wir brauchen eine neue Idee von Europa,
ie den europäischen Institutionen auch einen Schub
ibt, sich zu reformieren, und weiterführende Initiativen
gitimiert. Deshalb sage ich mit Blick auf dieses Eu-
pa, in dem Deutschland allein seine Zukunft haben
ird: Wir müssen auch in Europa mehr Demokratie wa-
en.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Von dieser Bundesregierung haben wir nichts mehr zu
rwarten. Sie bringt seit langem nichts mehr zustande.
s ist Zeit für einen Wechsel.

Vielen Dank.


(Langanhaltender Beifall bei der SPD – Anhaltender Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Der Satz „Es ist Zeit für einen Wechsel“ könnte von Gabriel auf Sie gemünzt stammen!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725000600

Nächster Redner ist der Kollege Rainer Stinner für die

DP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Rainer Stinner (FDP):
Rede ID: ID1725000700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

err Steinbrück, Sie haben hier Ludwig Erhard zitiert.


(Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Fritz Erler!)


Lesen Sie das Protokoll. Herr Steinbrück hat den Na-
en Ludwig Erhard in den Mund genommen.


(Zurufe von der SPD: Oh!)






Dr. Rainer Stinner


(A) )


)(B)

Ich sage: Herr Steinbrück, Ihre Rede hat mich eher an
Heinz Erhardt erinnert.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der SPD: Oh!)


Ich bin Ihnen ja sehr dankbar, dass Sie Ihre Rede
heute so aufgezogen haben. Jetzt ist die Alternative in
Deutschland völlig klar: Wir können entweder einen Ko-
miker bekommen, oder wir können die erfolgreiche und
solide Arbeit unter Bundeskanzlerin Merkel fortsetzen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Das weiß jeder in Deutschland.

Herr Steinbrück, Sie haben das Thema – G-8-Gipfel,
Europäischer Rat – relativ wenig beachtet. Auch da ha-
ben Sie Ähnlichkeit mit Heinz Erhardt. Der hat auch im-
mer über das gesprochen, über das er gerne sprechen
mochte.


(Thomas Oppermann [SPD]: Kommen Sie zur Sache!)


Das war auch meistens lustig; aber das ist nicht das, was
wir heute hier brauchen.

Meine Damen und Herren, wenn wir die Tagesord-
nungen des G-8-Gipfels und des Europäisches Rats ne-
beneinander legen, stellen wir fest, dass es große Ge-
meinsamkeiten gibt. Offensichtlich sind die Themen, mit
denen wir uns in Europa beschäftigen, auch diejenigen,
mit denen man sich weltweit beschäftigt. Zum Beispiel
sind Wachstum und Beschäftigung ein Thema.


(Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Och!)


Herr Steinbrück, auch die G-8-Länder haben – vielleicht
zu Ihrer Überraschung – das festgestellt, was die Bun-
desregierung sagt, dass nämlich Strukturreformen und
strikte Haushaltspolitik die Grundlage für Wachstum
und Beschäftigung bilden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Rolf Hempelmann [SPD]: Dann müssen Sie es aber auch machen!)


Hier gilt also wieder einmal: Herr Steinbrück gegen den
Rest der Welt.

Es ist falsch, wenn Sie, Herr Steinbrück – der Sie mit
der Kavallerie in befreundete Länder einreiten wollten –,
uns vorhalten, wir würden mit dem Zeigefinger auf an-
dere weisen.


(Peer Steinbrück [SPD]: Habe ich gar nicht!)


Herr Steinbrück, Sie sind derjenige, der am wenigsten
andere darauf hinweisen kann, dass sie andere dominie-
ren wollen. Fassen Sie sich da bitte an die eigene Nase.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, zum Thema „Wachstum
und Beschäftigung“ hat die Bundeskanzlerin das völlig
Richtige – ich wiederhole es noch einmal aus liberaler
Sicht – gesagt: Zwischen Strukturreformen und Wachs-
tumsimpulsen gibt es keinen Widerspruch, sondern die
bedingen einander. Wachstum fördert Wettbewerb, und

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(C (D s geht um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und uch Europas in dieser Welt. Die Frau Bundeskanzlerin ist völlig zu recht zu Beinn ihrer Rede mit großer Ernsthaftigkeit auf die humaitäre Katastrophe hinsichtlich der Bürgerkriegssituation Syrien eingegangen. Wir können das, was Sie, Frau undeskanzlerin, gesagt haben, nur bestätigen. Die DP-Fraktion unterstützt explizit Ihre Position und die es Bundesaußenministers, dass das Problem in Syrien icht militärisch gelöst werden kann. Wir befürworten in ußerordentlichem Maße die Position, die der Bundesußenminister ständig in den europäischen Gremien und eltweit vertritt, dass Waffenlieferungen jedenfalls nicht er Weg sind, um in diesem Land Frieden zu schaffen. Auf beiden Gipfeln – sowohl auf dem G-8-Gipfel als uch beim Europäischen Rat – wird über Freihandel geprochen. Das ist ganz wichtig. Ich bin sehr froh, dass as Thema Freihandel – insbesondere das Freihandelsbkommen zwischen der EU und den USA – jetzt an der pitze der politischen Agenda angekommen ist. Wir alle ich sage es noch einmal ganz deutlich – wissen: Hier t die Chance gegeben, dass in einem Raum von 00 Millionen Menschen, die gleich denken und auf leiche Weise marktwirtschaftlich organisiert und orienert sind, nicht nur daran gedacht wird, Wohlfahrtsgeinne für sich selber – durch Erhöhung des Sozialprouktes auf beiden Seiten des Atlantiks – zu erzielen, ondern gemeinsam weltweit Standards und Maßstäbe u setzen. Das ist im Interesse der Amerikaner und auch er Europäer. Ich kann nur sehr hoffen, dass wir in abehbarer Zeit zu einem Abschluss dieses ganz wichtigen bkommens kommen werden. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, am Ende der Legislaturpe-
ode ist dies wahrscheinlich die letzte große Debatte zur
uropapolitik. Wir haben in Europa vier schwere Jahre
ehabt. Die schwierigen Euro-Fragen, die wir bewälti-
en mussten, dominierten unsere Agenda im Bundestag.
ür mich kann ich sagen: Das waren für mich die
chwierigsten Entscheidungen, die ich in elf Jahren im
eutschen Bundestag treffen musste; denn wir wussten
icht, ob die Entscheidungen richtig waren. Wir wissen
s bis heute nicht; aber wir mussten uns entscheiden.
uch wissen wir, dass die Entscheidungen große Aus-
irkungen haben.

In dieser schwierigen Zeit, Herr Steinbrück, meine
amen und Herren, konnten wir alle froh sein, dass das
taatsschiff Deutschlands durch diese Bundesregierung
mit Klarheit, ohne Aufregung und mit Engagement –
esteuert worden ist


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


nd dass die Vertretung deutscher Interessen im Ausland
so guten Händen war. Das betrifft natürlich die Bun-

eskanzlerin und – in Finanzdingen – den Bundesfinanz-
inister. Ich wäre gern auf die Bankenunion eingegan-

en. Sie haben mir leider die Zeit geklaut, Herr





Dr. Rainer Stinner


(A) )


)(B)

Steinbrück. Weiter betrifft es natürlich insbesondere den
Bundesaußenminister. Wenn die Frankfurter Rund-
schau, die nicht verdächtig ist, besonders FDP-nah zu
sein – vielleicht ist sie deswegen pleitegegangen; das
weiß man nicht –,


(Heiterkeit bei der FDP)


in ihrer gestrigen Ausgabe dem Bundesaußenminister
ausdrücklich bescheinigt, dass er in Europa bzw. für Eu-
ropa mittlerweile „zum anerkannten Vermittler gereift“
ist, dann ist das eine Tatsache, die wir sehr begrüßen und
zu der wir ihn beglückwünschen. Sie könnte aber auch
hier im Deutschen Bundestag durch die Opposition sehr
wohl anerkannt werden.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest – nach vier
schweren Jahren für Europa –: Wir sind froh, dass diese
Regierung am Ruder war. Es waren auch außen-, sicher-
heits- und europapolitisch vier gute Jahre für Deutsch-
land.

Danke schön.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725000800

Gregor Gysi ist der nächste Redner für die Fraktion

Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725000900

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der

Türkei gab es bei Demonstrationen für den Erhalt eines
Naturparks fünf Tote und 7 000 Verletzte. Das bedarf,
Frau Bundeskanzlerin, auch durch Sie der schärfsten
Kritik an Erdogan. Es ist überhaupt nicht hinnehmbar,
was dort passiert ist.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich finde, die Bundesregierung müsste die militärische,
polizeiliche und geheimdienstliche Zusammenarbeit so-
fort beenden.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich möchte an etwas erinnern: Sie haben mehrheitlich
beschlossen, Patriot-Raketen und deutsche Soldaten in
die Türkei zu schicken. Stellen Sie sich doch einmal vor,
jetzt müsste wirklich eine Patriot-Rakete abgeschossen
werden. Dann wäre Deutschland Kriegspartei im Nahen
Osten, auch noch an der Seite von Erdogans Türkei. Ich
halte das für unverantwortlich. Sie müssen diese Rake-
ten und die Soldaten sofort zurückziehen!


(Beifall bei der LINKEN)


Die Behauptung der Grünen, wonach wir für den Ab-
bruch oder das Aussetzen der EU-Beitrittsverhandlun-
gen sind, ist falsch. Die Gespräche und die Beitrittsver-
handlungen müssen fortgesetzt werden. Allerdings sind
wir strikt dagegen, ein neues Kapitel bei den Beitritts-
verhandlungen aufzumachen. Denn das bedeutete,
Erdogan zu loben, zu würdigen, ihm recht zu geben, und
das geht gar nicht.

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(C (D Übrigens: Das nächste Kapitel hat mit dem Thema enschenrechte nichts zu tun, sodass ich gar nicht ver tehe, warum Grüne und SPD fordern, das nächste Kapil aufzumachen. Das ist das falsche Zeichen. Erdogan uss endlich eines begreifen: Religionsfreiheit gibt es ur, wenn es Religionsfreiheit für alle gibt, für alle Musme, für alle Christinnen und Christen, für alle Jüdinnen nd Juden, für alle Angehörigen anderer Religionsgeeinschaften und Respekt gegenüber nicht religiösen enschen. Das muss er lernen. Das hat er bis heute nicht egriffen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Auf dem G-8-Gipfel haben Sie über Steuerflucht und
teuerhinterziehung gesprochen. Nach der Veröffentli-
hung von „Offshore-Leaks“ wurden Steuerhinterzie-
ung und Steuerflucht in einem enormen Ausmaß be-
annt. 24 Billionen Euro – das ist ein Drittel des
eltsozialproduktes – werden weltweit vor den Steuer-

ehörden verborgen, 40 Prozent davon in Steueroasen.
en Staaten entgehen weltweit jährlich 148 Milliar-
en Euro, Deutschland 30 Milliarden Euro – nur durch
teuerhinterziehung.

Das internationale Netzwerk Steuergerechtigkeit hat
twas festgestellt, Frau Bundeskanzlerin, was Sie eigent-
ch umhauen müsste; mich zumindest haut es um. Dort
at man eine Rangliste der Steueroasen der Welt aufge-
tellt. Welchen Platz nimmt Deutschland ein? Platz
eun! Wir stehen auf Platz neun der Rangliste der
teueroasen. Ich bitte Sie! Die Schweiz ist noch vor uns
das stimmt –, Luxemburg auch. Aber wissen Sie, wo
ypern liegt? Auf Rang 20. Liechtenstein liegt auf Rang
4. Deutschland belegt Platz neun. Wir sind eine der
rößten Steueroasen auf der Erde. Das ist doch der Gip-
l! Dagegen müssen Sie etwas unternehmen, und zwar

o schnell wie möglich.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


eshalb sage ich: Deutschland war und ist der Motor des
teuerdumpings bei den Unternehmen- und Vermögen-
teuern, und zwar seit SPD und Grüne regiert haben. Es
t mir leid, Frau Merkel, aber Sie haben das alles fort-

esetzt.

Eine interessante Studie des Deutschen Instituts für
irtschaftsforschung besagt: Es kam zu einer Absen-

ung der realen Unternehmensteuersätze, also bei Kör-
erschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und
ei den diesbezüglichen Einkommensteuern. 1992 betru-
en sie 30,4 Prozent, 2001, unter Rot-Grün, nur noch
1,3 Prozent und 2008 nur noch 20,3 Prozent der Ge-
inne. Das DIW sagt, das bedeutet 120 Milliarden Euro
eniger Einnahmen pro Jahr.

Auch im Rahmen einer OECD-Studie hat man sich
it der Steueroase Deutschland beschäftigt. Es kam Fol-

endes heraus: Die Einnahmen aus der Unternehmens-
esteuerung liegen im Schnitt der 35 OECD-Staaten
das sind alle großen Industriestaaten – bei 3 Prozent





Dr. Gregor Gysi


(A) )


)(B)

der Wirtschaftsleistung, in Deutschland nur bei 1,5 Pro-
zent der Wirtschaftsleistung.


(Zuruf von der LINKEN: Pfui!)


So wird man zur Steueroase. Die Unternehmensteuer-
sätze der EU sind von 2000 bis 2011 um 9,1 Prozent ge-
senkt worden, in Deutschland um 29,8 Prozent. Das ist
die Realität. Die Verbrauchsteuern in Deutschland sind
dagegen erhöht worden: Union und SPD haben die
Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte erhöht. Während
Verbrauchsteuern alle zahlen müssen – selbst Hartz-IV-
Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger –, geht der
Anteil der anderen Steuern – Unternehmensteuer usw.
– zurück. Sie haben die Vermögensteuer abgeschafft –
jetzt gibt es sie nicht mehr in Deutschland –; dadurch
werden die Vermögenden geschont. Sie haben den Spit-
zensteuersatz gesenkt; dadurch werden die Bestverdie-
nenden geschont. Und Sie haben die großen Konzerne,
Versicherungen, Hedgefonds und Banken entlastet.

Finanzieren muss das jetzt die Mitte der Gesellschaft.
Ich finde, es ist ein Ding, Frau Bundeskanzlerin, dass Sie
hier behaupten, die Linke wolle die Mitte der Gesell-
schaft zur Kasse bitten. Sie vergessen völlig, dass dieser
Steuerbauch von Herrn Waigel eingeführt worden ist.
Die Mitte der Gesellschaft zahlt bereits einen Großteil
der Steuern. Wir wollen den Steuerbauch beseitigen und
den Spitzensteuersatz erhöhen; damit täten wir etwas für
die Mitte der Gesellschaft.


(Beifall bei der LINKEN)


Durch eine Wiedereinführung der Vermögensteuer täten
wir noch mehr für die Mitte der Gesellschaft.

Wir fordern, dass die Steuerpflicht endlich an die
Staatsbürgerschaft gebunden wird. Die Reichen aus
Deutschland können – ich habe nichts dagegen – gerne
auf die Seychellen ziehen, und wenn sie dort Steuern
zahlen, wollen wir das anerkennen; sie sollen aber die
Differenz zu den Steuern, die sie hier zu zahlen gehabt
hätten, nach Deutschland abführen müssen. Deutschland
steht zu seinen Pflichten ihnen gegenüber; dann müssen
sie auch ihre Pflichten Deutschland gegenüber erfüllen.
Wir müssen die Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft
binden, wie das im Übrigen auch die USA machen.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir brauchen angemessene Offenlegungspflichten
der Banken. Wenn Banken diese Pflichten nicht erfüllen,
dann muss ihnen die Lizenz entzogen werden. Wir brau-
chen eine Bundesfinanzpolizei und mehr Steuerprüferin-
nen und Steuerprüfer, die dann auch mehr Steuerprüfun-
gen vornehmen.

Frau Bundeskanzlerin, Sie haben davon gesprochen,
dass das, was in Syrien passiert, eine humanitäre Kata-
strophe ist. Damit haben Sie recht. In der EU gibt es in
der Syrien-Frage jedoch keine Einigung, jeder macht,
was er will. Ich sage ausdrücklich: Unser Außenminister
hat recht, wenn er sagt, dass Waffenlieferungen der völ-
lig falsche Weg sind. Die USA bilden in Jordanien und
in der Türkei Assad-Gegner aus. Saudi-Arabien und Ka-
tar liefern massiv Waffen. Frankreich, Großbritannien
und die USA wollen nun auch Waffen liefern. Russland

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(C (D efert Waffen an Assad. Glauben Sie wirklich, so entteht Frieden? ein. Das verlängert doch den Krieg. Wir haben immer esagt: Frieden schafft man nicht mit weiteren Waffen, ondern nur durch eine Verhandlungslösung, durch einen affenstillstand. Die Genfer Konferenz muss jetzt end ch forciert werden. Zur Euro-Krise. Der Internationale Währungsfonds at an der einzig von uns, der Linken, abgelehnten Euroettungspolitik, die nicht nur Griechenland in eine tiefe rise trieb, vernichtende Kritik geäußert. Die Jugendareitslosigkeit in Griechenland liegt jetzt bei 62,5 Proent, in Spanien bei 56,4 Prozent. Was soll aus diesen ugendlichen eigentlich werden? Jetzt sollen auf EUbene 6 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Diese ittel waren längst eingeplant, sie werden bloß vorgezo en. Aber auch diese Mittel werden hinten und vorne icht reichen, um das Problem der Jugendarbeitslosigeit zu lösen. Die Auflagendiktate der Troika sind nicht ur undemokratisch und unsozial, sie sind unverantwortch. Jetzt soll in Griechenland sogar der öffentlich-rechtlihe Sender ERT geschlossen werden. Das ist völlig iniskutabel. Stellen Sie sich einmal vor, Deutschland üsste ARD und ZDF dichtmachen! Das geht einfach icht. Wieso zwingen Sie Länder wie Griechenland zu olchen Schritten? Ich verstehe das nicht. Was haben Sie mit dieser Politik eigentlich erreicht? ie Wirtschaftsleistung dieser Länder sinkt, die Steuer innahmen brechen ein. Daher können die Länder die arlehen nicht zurückzahlen, und sie können ihre Schulen nicht verringern. Was wird passieren? Eines Tages und dieser Tag liegt gar nicht mehr so fern – wird eutschland für 27 Prozent dieser Schulden haften müs en. Das wird ein böses Erwachen geben. Natürlich veruchen Sie, dieses Erwachen auf einen Zeitpunkt nach em 22. September zu verschieben; aber dieser Zeitunkt wird kommen. Herr Steinbrück, ich habe Ihnen zugehört. Es war ja ntastisch, welche Kritik Sie an dieser gesamten Politik eäußert haben. Jetzt müssen Sie mir allerdings erklären: enn diese Rettungspakete doch so falsch waren, wam haben Sie all diesen Sparmaßnahmen immer zuge timmt? Sie sind doch mit schuld an der Jugendarbeitsloigkeit in Spanien und in Griechenland. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


ätten Sie doch einmal Nein gesagt! Sie waren in dieser
ache nie in der Opposition, nur die Linke war es. Als es
m diese falsche Euro-Rettungspolitik ging, hat die SPD
öllig vergessen, was die Rolle der Opposition ist.


(Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der SPD)






Dr. Gregor Gysi


(A) )


)(B)

Nun zu Zypern. Die Troika hat Zypern die Auflage
gemacht, die Laiki Bank abzuwickeln. Zuvor gab die zy-
priotische Regierung der Laiki Bank noch 9,2 Milliarden
Euro, um den Konkurs zu verschleppen. Was passierte?
Die ausländischen Banken, Versicherungen, Hedgefonds
und Vermögenden nutzten die Chance und holten noch
schnell 10 Milliarden Euro raus aus Zypern. Dann muss-
ten die übrigen Zypriotinnen und Zyprioten und die klei-
nen und mittleren Unternehmen 6 Milliarden Euro be-
zahlen. Das erklären Sie mal! Erklären Sie, warum Sie
zulassen, dass die Vermögenden 10 Milliarden Euro be-
kommen und die anderen 6 Milliarden Euro zu bezahlen
haben. Nicht zu fassen ist das Ganze!


(Beifall bei der LINKEN)


Und nun sollen die maroden Banken im Zweifelsfall
weitere 60 Milliarden Euro Steuergelder bekommen. Ich
sage Ihnen: Das ist der falsche Weg. Banken müssen
endlich für Banken haften, nicht die Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler! Wir brauchen endlich einen europäi-
schen Abwicklungsfonds, in den die Banken einzuzah-
len haben. Wenn er nicht reichen sollte, dann müssen die
Anteilseigner, die Aktionäre etc., haften. Damit will man
nun ja auch beginnen. Aber warum denn erst jetzt, Herr
Bundesfinanzminister? Von Anfang an hätte man das so
handhaben müssen, auch um die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler in ganz Europa zu entlasten.


(Beifall bei der LINKEN)


Erklären Sie mal einer Friseurmeisterin, die ihr Ge-
schäft schließen muss, weil sie vor der Insolvenz steht,
dass sie nichts erhält, aber die Banker machen können,
was sie wollen. Dank Ihrer falschen Politik müssen im-
mer die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für alle
Schulden aufkommen. Das ist nicht länger hinnehmbar
und auch nicht länger zu erklären.


(Beifall bei der LINKEN)


Außerdem brauchen wir in Europa endlich eine Milli-
onärsteuer, damit die Nutznießer der Krise auch mal he-
rangezogen werden, um sie zu bezahlen. Nicht die Fri-
seurin, nicht der Bäcker, nicht der Stahlarbeiter in
Griechenland, sondern die Millionäre müssen herange-
zogen werden. Warum haben Sie nicht einmal den
Mumm, an die Reichen heranzugehen? Es ist wirklich
nicht zu fassen!


(Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Bei Ihnen verdient die Friseurin sowieso nichts!)


Ich fasse zusammen: Die Politik zur Euro-Krise ist
gescheitert. Wir brauchen einen Marshallplan für die
Krisenländer, damit sie wieder auf die Füße kommen,
wirtschaftlich gesunden und nach Herstellung von Steu-
ergerechtigkeit höhere Steuereinnahmen haben, um die
Darlehen bedienen und die Schulden zurückzahlen zu
können.

Und wir brauchen einen Wachstumsplan für die EU
und für Deutschland: höhere Löhne, höhere Renten, hö-
here Sozialleistungen. Das brauchen wir schon deshalb,
weil unsere Exporteinnahmen sinken werden und wir
dann die Binnenwirtschaft stärken müssen. Das geht nur

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(C (D it einer höheren Kaufkraft – also mit solchen Maßnahen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat stgestellt, dass in Deutschland ein Investitionsrück tand von 1 000 Milliarden Euro besteht. Herr Kollege! – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Wir üssten jährlich 75 Milliarden Euro für Energiewende, ildung und Infrastruktur – das hat was mit Zukunft zu n – ausgeben. Ich lasse jetzt einmal weg, was ich zu Ihrem Wünschir-was-Katalog sagen wollte, Frau Bundeskanzlerin, ber mit Realitäten hat das alles nichts zu tun. Außerdem üssen Sie mal erklären, warum Sie das alles acht Jahre ng nicht gemacht haben, was Sie jetzt in Ihr Wahlproramm reingeschrieben haben. Die FDP sagt ja sowieso, ass sie das nicht mitmacht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Herr Gysi, Sie kriegen sowieso nichts!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725001000
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725001100

nd Sie, Herr Kauder, haben einen Finanzierungsvorbe-
alt formuliert und damit gleichzeitig gesagt, dass das
anze ausfällt. Nein, das ist wirklich eine Märchen-

tunde; das können wir nicht gebrauchen. Das ist weni-
er als heiße Luft, was Sie da versprechen. Wir haben ei-
en Reformstau. Wir brauchen eine andere Regierung,
amit dieser Reformstau in Deutschland endlich aufge-
st wird.


(Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wunderbar!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725001200

Volker Kauder hat nun das Wort für die CDU/CSU-

raktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Volker Kauder (CDU):
Rede ID: ID1725001300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

eer Steinbrück hat hier an diesem Rednerpult


(Zuruf von der SPD: Gut gesprochen! – Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Wo ist denn der Steinbrück?)


twas zu den Haushaltszahlen und zu seiner Sicht auf die
ilanz der letzten vier Jahre gesagt. Dazu nur zwei Zi-
te – deswegen habe ich zwei Zettel dabei –: Berliner
eitung:

Die deutschen Zahlen sehen für Schwarz-Gelb in
der Tat glänzend aus.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zurufe von der SPD)


Und Süddeutsche Zeitung:





Volker Kauder


(A) )


)(B)

Der deutsche Schuldenberg schrumpft. Ende März
summierten sich die Verbindlichkeiten von Bund,
Ländern und Kommunen einschließlich aller Extra-
haushalte auf 2,058 Billionen Euro, teilte das Statis-
tische Bundesamt am Mittwoch mit. Das waren
0,7 Prozent … weniger als Ende 2012.

So viel zur Wahrheit Ihrer Zahlen, Herr Kollege
Steinbrück.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Caren Marks [SPD]: Schaumschlägerei! – Peer Steinbrück [SPD]: Zutreffend! – Weitere Zurufe von der SPD)


Im Übrigen: Wer wie Fritz Erler spricht, der bleibt
auch Fritz Erler. Der hat nämlich immer hohe Staatsäm-
ter angestrebt. Aber erreicht hat er sie nicht, Herr Kol-
lege Steinbrück.


(Beifall und Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Der war nie Spitzenkandidat! Herr Kauder, Sie haben von Geschichte null Ahnung! – Thomas Oppermann [SPD]: Peinlich, peinlich! – Joachim Poß [SPD]: Leider sehr früh verstorben!)


– Ich habe nicht gesagt, dass er Kanzlerkandidat war,
sondern ich habe gesagt, Fritz Erler hat hohe Ämter an-
gestrebt und hat sie nicht erreicht.


(Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Er war aber trotzdem nicht Kanzlerkandidat!)


Jetzt will ich noch etwas sagen, Herr Kollege
Steinbrück. Schämen Sie sich eigentlich nicht,


(Sigmar Gabriel [SPD]: Nein!)


wenn Sie hier sagen, in den vier Jahren der Koalition sei
die Nettoneuverschuldung – sie ist immer geringer ge-
worden – auf knapp 100 Milliarden Euro gestiegen,


(Thomas Oppermann [SPD]: Jetzt kommen Sie mit dem Konjunkturprogramm und was es gekostet hat!)


während Sie selber in Ihrer Regierungszeit einen Haus-
halt mit einer Nettoneuverschuldung von 86 Milliarden
Euro in einem Jahr vorgelegt haben?


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Rainer Stinner [FDP], an die SPD gewandt: Unanständig! – Peer Steinbrück [SPD]: Das waren wir zusammen! Da waren Sie dabei, Herr Schäuble! – Weitere Zurufe von der SPD)


– Wissen Sie, Herr Kollege Steinbrück, ich habe das
doch gar nicht kritisiert.


(Lachen bei Abgeordneten der SPD)


Ich habe nur gesagt: Sie müssen Ihre Worte vorsichtig
abwägen, weil das allermeiste, was Sie sagen, nicht
stimmt. Das ist nämlich das Thema.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


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(C (D Um eine Passage aus Ihrer Rede aufzugreifen: Die irkung meiner Worte auf Sie und auf die SPD zeigt: irkungstreffer! Das hat also gesessen, um das einmal lar zu sagen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Zuruf des Abg. Thomas Oppermann [SPD])


Ich will noch einen Punkt ansprechen, der zeigt, dass
as, was Sie sagen, nicht stimmt. Sie haben den
chuman-Plan erwähnt und Frankreich für seine Füh-
ng gelobt. Wissen Sie, was die SPD-Bundestagsfrak-

on über diesen Plan, der unter der Führung Schumans
ustande kam, damals gesagt hat? Der Schuman-Plan sei
u konservativ. Kurt Schumacher hat für die SPD das ab-
elehnt, was Sie als große Führungsstärke gelobt haben.
err Steinbrück, bei Ihnen passt aber auch gar nichts zu-

ammen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Von mir noch ein kleiner Hinweis hinsichtlich des
echsels – auch das haben Sie falsch verstanden –: In

ieser Diskussion innerhalb der SPD geht es um Ihre
erson, um nichts anderes. Das ist das Thema der Dis-
ussion im Zusammenhang mit dem Wechsel.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Aber jetzt zur Sache.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Endlich! Zur Sache, Schätzchen!)


s geht um das Treffen der G 8 und um den EU-Gipfel.
rau Bundeskanzlerin, ja, es war richtig, dass sich die
itglieder der G 8 mit einer der größten Fragen, die uns
Augenblick zum Thema Menschenrechte und
enschlichkeit bewegt, nämlich Syrien, befasst haben.
h teile die Auffassung, dass es richtig ist, dass wir

eine Waffen liefern, sondern dass wir humanitäre Hilfe
isten.

Ich möchte zunächst einmal dem Bundesinnenminis-
r ausdrücklich dafür danken, dass er die Voraussetzun-
en für die Aufnahme von weiteren 5 000 Kriegsflücht-
ngen geschaffen hat, die nach Deutschland kommen
ürfen. Herzlichen Dank dafür, auch im Namen von vie-
n Syrerinnen und Syrern, die auf dieses Signal gewar-
t haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die humanitäre Hilfe, die wir in Syrien leisten, muss
erbessert und dahin gehend koordiniert werden, dass
ie auch tatsächlich ankommt. Uns erreichen immer wie-
er dramatische Berichte, dass die Hilfe in bestimmten
ebieten, beispielsweise in dem heftig umkämpften
leppo, nicht ankommt. Es berichten uns vor allem viele
hristen, dass die Hilfe die von ihnen bewohnten Ge-
iete nicht erreicht. Deswegen bitte ich die Bundesregie-
ng ausdrücklich, dafür zu sorgen, dass die Hilfe im

anzen Land verteilt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)






Volker Kauder


(A) )


)(B)

Auf dem EU-Gipfel stehen wichtige Entscheidungen
an. Eine der wichtigen Entscheidungen betrifft die Ver-
handlungen mit Serbien auf dem Weg nach Europa. Wir,
Herr Kollege Steinbrück, unterstützen diese Verhandlun-
gen. Aber anders als in dem Antrag der SPD zur heuti-
gen Debatte, in dem sinngemäß die Festlegung eines
Termins für den Beginn von Beitrittsverhandlungen ver-
langt wird, sagen wir zwar Ja zu Verhandlungen. Aber
bevor ein Termin für die konkreten Gespräche genannt
wird, müssen auch die Voraussetzungen dafür erfüllt
werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir haben leider allzu oft in Europa erlebt, dass wir Ja
gesagt haben und nachher Riesenprobleme hatten, das
durchzusetzen, was uns zuvor versprochen wurde.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Deswegen ist Ihr Vorschlag im Hinblick auf den Weg für
Serbien und den Kosovo nicht hilfreich.

Es ist richtig, dass auf dem Gipfel auch über die Tür-
kei gesprochen wird. Wir sind zwar der Meinung, dass
wir mit der Türkei weiter sprechen müssen. Wir haben
auch gar keine Vorbehalte, dass neue Verhandlungskapi-
tel aufgenommen werden. Aber wir von der Unionsfrak-
tion haben immer verlangt, dass vor oder bei der Auf-
nahme der Verhandlung über weitere Kapitel die
Einhaltung der Menschenrechte bzw. der Grundrechte
sowie insbesondere die Ausübung der Religionsfreiheit
in der Türkei berücksichtigt werden. Es geht nicht, dass
sich die Türkei weigert, die Grundpositionen in Europa
zu solch zentralen Fragen einzunehmen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum öffnen Sie dann die entsprechenden Kapitel?)


Ich bitte Sie herzlich, Frau Bundeskanzlerin, dies der
Türkei deutlich zu machen. Es reicht nicht, nur über
wirtschaftliche Fragen zu sprechen und das, was sich
momentan in diesem Land tut, positiv hervorzuheben.
Wir wünschen auf gar keinen Fall, dass Menschenrechte
und Religionsfreiheit als zweitrangig angesehen werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Es ist auch richtig, das Thema Jugendarbeitslosigkeit
besonders in den Blickpunkt zu rücken. Aber es wird oft
so getan, als ob die hohe Jugendarbeitslosigkeit in be-
stimmten europäischen Ländern das Ergebnis der Unter-
stützungsmaßnahmen wäre, die wir ergriffen haben und
ergreifen.


(Petra Merkel [Berlin] [SPD]: Natürlich!)


Die Jugendarbeitslosigkeit beispielsweise in Frankreich,
Spanien und Griechenland hatte schon immer ein be-
achtliches Ausmaß. Dazu habe ich von Ihnen, meine Da-
men und Herren von der Opposition, immer nur gehört,
dass wir uns in die inneren Angelegenheiten anderer
Länder nicht einmischen sollten. Das war bislang Ihre
Position, während wir immer darauf gedrängt haben,
dieses Problem zu lösen. Herr Steinbrück, Sie haben sich

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(C (D ierhingestellt und eine Rede gehalten, als ob die Reforen, die Sie selber in Deutschland durchgeführt haben, icht mehr das richtige Konzept für andere europäische taaten wären. Wenn alle anderen das gemacht hätten, as die SPD noch zu ihren guten Zeiten auf den Weg geracht hat, sähe es in Europa anders aus. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


ur durch Reformen, die Wachstum bringen, schaffen
ir es.

Von Ihnen, Herr Steinbrück, ist immer nur zu hören,
ass mehr Geld ausgegeben werden muss und Steuern
rhöht werden müssen. Ich kann Ihnen nur sagen: Mit ei-
em Konzept, das Steuererhöhungen vorsieht, würden
ie nicht mehr Steuereinnahmen erzielen. Das zeigt ge-
de der Erfolg der christlich-liberalen Koalition in den
tzten vier Jahren. Wir haben das mit Wachstumsper-

pektiven erreicht. Bei Modernität, Innovation sowie
orschung und Bildung haben wir uns besonders enga-
iert. Die Folge dieser Politik sind die nun erzielten po-
itiven Ergebnisse. Genauso muss es auch in Europa
ein. Wir müssen der Wirtschaft in allen anderen euro-
äischen Ländern sagen: Ihr müsst wettbewerbsfähig
leiben. Wenn ihr keine Produkte herstellt, die auf dem
arkt verkauft werden können, dann gibt es auch keine
rbeitsplätze und Ausbildungsplätze. Arbeitsplätze sind
icht allein mit Geld zu schaffen, sondern können nur
urch Wachstum entstehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Frau
undeskanzlerin, Europa wettbewerbsfähig zu machen
nd für Wachstum zu sorgen, das ist der richtige Weg.
urzfristige Umverteilung entfacht nur Strohfeuer, die

u nichts führen. Das war im Übrigen einmal ein Satz
on Peer Steinbrück, als er noch Peer Steinbrück sein
urfte und nicht Kanzlerkandidat der SPD war.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


h kann nur sagen: Jawohl, unser Weg ist richtig. Wir
nterstützen Sie dabei, Frau Bundeskanzlerin.


(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der SPD: Kauderwelsch!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725001400

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält nun

er Kollege Jürgen Trittin das Wort.


Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725001500

Lieber Herr Kollege Kauder! Herr Präsident! Meine

amen und Herren! Manche Reden sind nicht einmal ein
trohfeuer, sondern nur ein Zündholz mit Ladehem-
ung. Sie haben soeben eine solche abgeliefert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Frau Bundeskanzlerin, die Muster Ihrer Regierungs-
rklärungen über Europa sind immer gleich: Sie gehen





Jürgen Trittin


(A) )


)(B)

auf die Themen ein. Sie benennen sie. Sie problematisie-
ren durchaus. Aber Sie bleiben dann das schuldig, was
man von einer Regierungserklärung erwartet, nämlich
die Konkretion dessen, was Sie als Regierung tun wer-
den, wie Sie regieren werden.

Ich will das an einem kleinen Beispiel erläutern. Sie
haben sich positiv auf die länderspezifischen Empfeh-
lungen der EU-Kommission bezogen. Sie wollen sich
– so sagten Sie gerade – beim Europäischen Rat dafür
einsetzen, dass diese länderspezifischen Empfehlungen
angenommen werden, selbst wenn man nicht mit jedem
Detail einverstanden ist, denn sie weisen in die richtige
Richtung. Wir hätten von Ihnen erwartet, dass Sie etwas
zu den länderspezifischen Empfehlungen an Deutsch-
land sagen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre eine Idee!)


Wir hätten von Ihnen erwartet, dass Sie sagen, wie Sie
gedenken, die Empfehlung umzusetzen, Minijobs zu be-
enden und in ordentliche Arbeitsverhältnisse zu überfüh-
ren. Das steht da nämlich drin.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wir hätten von Ihnen erwartet, dass Sie sagen, wie Sie
umzusetzen gedenken, die Fehlanreize – so formulieren
die da; das sind nicht meine Worte – für Zweitverdiener
– richtigerweise müsste man sagen: Zweitverdienerinnen –
zu beseitigen. Wollen Sie also das Ehegattensplitting ab-
schmelzen?


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein, das wollen wir nicht!)


Oder welche anderen Maßnahmen wollen Sie ergreifen,
um das umzusetzen, was die EU-Kommission von Ihnen
verlangt?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Sie hätten uns sagen können, wie Sie gezielt die zu
hohe Steuer- und Abgabenbelastung für Geringverdiener
beenden wollen. Wollen Sie – wie wir – das steuerfreie
Existenzminimum anheben, um die Menschen auf diese
Weise zu entlasten? Wollen Sie die Sozialversicherungs-
beiträge durch die Einführung einer Bürgerversicherung
senken? Oder was wollen Sie tun? Zu all dem haben Sie
geschwiegen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ziehen wir Bilanz Ihrer vier Jahre Europapolitik und
fangen beim Kern von Europa an, nämlich der Freiheit!
Freiheit in Europa hat damit angefangen, dass Helmut
Kohl die Schlagbäume an der deutsch-französischen
Grenze abgebaut hat. Sie leisten sich einen Innenminis-
ter, der zustimmt, dass in Europa wieder Grenzkontrol-
len eingeführt werden. Sie machen die Freiheit von

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(C (D elmut Kohl wieder rückgängig. Das ist Ihre Europaolitik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)


Wenn Sie der Auffassung sind, dass Menschenrechte
mer gelten, was hindert Sie dann, das Menschen-

chtskapitel – Kapitel 23, Justiz – mit der Türkei end-
ch zu eröffnen und mit Herrn Erdogan darüber zu kon-
rieren?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


eine Damen und Herren, gelten für Sie Menschen-
chte und Demokratie eigentlich wirklich immer?


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Ja! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht, wenn es um Panzer geht!)


arum lassen Sie sich dann von dem Erdogan von Un-
arn, von Viktor Orban, auf einem Treffen der Europäi-
chen Volkspartei die Hand küssen?


(Arnold Vaatz [CDU/CSU]: Unverschämt!)


arum ist, wenn Menschenrechte immer gelten, die Par-
i Fidesz immer noch Mitglied Ihrer Europäischen
olkspartei?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Frau Bundeskanzlerin, es mag sein, dass das Internet
r Sie Neuland ist.


(Caren Marks [SPD]: Ha, ha!)


ür viele Menschen in diesem Lande ist das Netz alltäg-
che Praxis. Sie haben bisher geglaubt, es gebe auch im
ternet eine Freiheit der Kommunikation. Das haben

brigens nicht nur Bürgerinnen und Bürger geglaubt, son-
ern auch Unternehmer, die beispielsweise ihre be-
onders geschützten Betriebsgeheimnisse darüber kom-
unizieren. Was passiert? Wir stellen fest, dass ein
itgliedstaat der Europäischen Union die Bundesrepu-

lik Deutschland im Internetverkehr gezielt und komplett
usspioniert. Was erwarten wir in einer solchen Situation
on einer Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutsch-
nd? Wir erwarten, dass sie sich hierhinstellt und die
reiheit der Kommunikation im Internet für die Bürgerin-
en und Bürger sowie den Schutz der Unternehmensge-
eimnisse in diesem Land verteidigt. Was machen Sie?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


ie wollen dieses Thema auf dem Gipfel nicht einmal
nsprechen. Ja, meine Damen und Herren, ist denn die
reiheit der Bürger und der Unternehmen in diesem
ande kein Thema für den Europäischen Rat, oder wol-
n Sie es sich nur nicht mit David Cameron verderben,
er Europa sowieso renationalisieren will? Das nenne
h Feigheit beim Eintreten für die Freiheit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)






Jürgen Trittin


(A) )


)(B)

Sprechen wir über Gerechtigkeit. Sie predigen gerne
Sparsamkeit. Es ist wahr: Sie haben in dieser Legislatur-
periode über Steuergeschenke 35 Milliarden Euro an
Ihre Klientel ausgeschüttet. Sie haben 100 Milliarden
Euro zusätzliche Schulden gemacht. Von den über 2 Bil-
lionen Euro Staatsschulden stammen rund 500 Milliar-
den Euro aus Ihrer Amtszeit; mehr als ein Fünftel. Sie
sind die Schuldenkanzlerin Deutschlands. Das ist die
Wahrheit. Erzählen Sie uns nichts von Solidität.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Stattdessen flüchten Sie sich in die Räume einer
Werkstatt für Theaterkulissen, um das CDU-Wahlpro-
gramm zu präsentieren. Ja, das war ein angemessener
Ort. Von den 28 Milliarden Euro, die Sie ausgeben wol-
len, ist nicht ein einziger Euro durch irgendeine Ein-
nahme gedeckt. Das ist die erste bittere Wahrheit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Die Zweite ist:


(Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Sie sind langweilig!)


Ein Großteil Ihrer Transferleistungen kommt nicht un-
ten, sondern oben an. Dann tritt die FDP auf und sagt: So
geht das aber nicht. Wir müssen auch konsolidieren. –
Wie will die FDP konsolidieren? Sie will nicht 28 Mil-
liarden Euro neue Schulden machen. Die FDP will
30 Milliarden Euro neue Schulden machen; dazu will sie
neue Steuerschlupflöcher für transnationale Unterneh-
men öffnen. Das ist genau das Gegenteil von dem, was
Sie hier versprochen haben, Frau Bundeskanzlerin.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Da haben wir es wieder: Sie erklären in Ihrer Regie-
rungserklärung, man müsse etwas gegen die Steuerge-
staltung machen. Was machen Sie auf dem Gipfel der
G 8? Sie setzen durch, dass es keine öffentliche Bericht-
erstattung darüber gibt, welches Unternehmen wie viele
Steuern in welchem Land bezahlt. Das sollen nur die Fi-
nanzbehörden erfahren. Aber die können damit nichts
anfangen, weil kein Rechtsverstoß vorliegt. Meine Da-
men und Herren, das ist genau Ihre Politik. Sie benennen
das Problem, und mit Ihrer tatsächlichen Handlung sor-
gen Sie dafür, dass dieses Problem weiter existiert. Das
Ergebnis ist: Starbucks in Deutschland zahlt weiterhin
keine Steuern.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Dann trinken Sie doch keinen Kaffee mehr!)


Sie wollen, dass Google und Apple in Irland weiter-
hin mit lächerlichen Beträgen nach Hause gehen. Sie
wollen die gleiche Praxis für BASF, Bayer und Volkswa-
gen in Belgien ermöglichen. Das ist Ihre Klientel. Aber
das ist nicht gerecht. Es ist nicht gerecht, dass Mittel-
ständler brav ihre Steuern zahlen, die Großkonzerne sich
aber vom Acker machen, wenn es um die Finanzierung
der Infrastruktur in Deutschland geht.

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Gestern – Sie kämpfen immer noch dagegen – haben
ie Supercredits für Spritfresser bei den Verbrauchsober-
renzen durchgesetzt. Zurzeit haben wir nicht einen
O2-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer, sondern
on 111 Gramm pro Kilometer; der Wert wird also nur
anz wenig gesenkt. Diese Klientel bedienen Sie, aber
elbst hier sind Sie noch dagegen.

Den größten Anschlag auf den Klimaschutz in Europa
aben Sie auch zu verantworten. Der heißt Günther
ettinger. Der Energiekommissar Oettinger ist der Chef-
bbyist in Europa für Fracking und längere Laufzeiten

on Atomkraftwerken. Und: Er ist der Cheflobbyist ge-
en die deutsche Energiewende, wenn ich die Summe
einer Auftritte in Deutschland zusammennehme.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Was machen Sie? Kein neues höheres Klimaschutz-
iel. Emissionshandel am Boden. Kein Backloading. Sie
lockieren im Parlament wie im Rat. Das Ergebnis?
um ersten Mal seit zehn Jahren steigen die CO2-Emis-
ionen in Deutschland. Warum? Weil Sie es geschafft
aben, die Emissionen aus Kohlekraftwerken um
5 Prozent nach oben zu treiben. Das ist nicht nur schäd-
ch fürs Klima, es lässt auch die EEG-Umlage explodie-
n.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Ach Quatsch!)


eutschland ist unter Ihrer Kanzlerschaft vom Vorreiter
um Bremser beim Klimaschutz geworden. In Ihrer
euen Rolle als Kanzlerin verspielen Sie Ihr eigenes
rbe als Umweltministerin, liebe Frau Merkel.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es zeigt sich: Konservative Mehrheiten im Rat und
Parlament bedeuten in Europa weniger Freiheit, we-

iger Gerechtigkeit und weniger Klimaschutz. Es zeigt
ich, dass eine in Taten, nicht in Worten, neoliberale
lientelpolitik und mehr Europa eben nicht zusammen-
ehen. Deswegen ist es Zeit für andere Mehrheiten, und
war Mehrheiten für ein freieres Europa, Mehrheiten für
in gerechteres Europa und Mehrheiten für ein nachhal-
geres Europa – im Rat und im Europäischen Parlament.
afür streiten wir am 22. September 2013.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725001600

Nächster Redner ist der Kollege Joachim Spatz für

ie FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])



Joachim Spatz (FDP):
Rede ID: ID1725001700

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Eine kleine Replik auf die Rede von Herrn
rittin: Wer einen Außenminister hat wie wir Guido





Joachim Spatz


(A) )


)(B)

Westerwelle, der mit der Rechtsstaatsinitiative in Europa
konkret einfordert, dass die Einhaltung der Grundrechte,
die uns alle vereinen, in Europa durchgesetzt wird, der
braucht von Ihnen keine Belehrung in europäischer De-
mokratiepolitik. Wer wie die Bundesregierung eine Jus-
tizministerin hat, die wie keine andere für Datenschutz
steht,


(Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Taten! Taten wollen wir sehen!)


braucht von Ihnen keine Belehrung zum Thema Daten-
schutz.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, die größte Herausforde-
rung seit der Wiedervereinigung war in der Tat, das
Schiff Europa sicher durch die Unbilden der Krise zu
manövrieren.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Grandios gemacht!)


Die Sozialdemokratie hätte eigentlich stolz auf die Tra-
dition sein können, dass die großen politischen Kräfte
angesichts einer Herausforderung dieser Art zusammen-
gehalten haben. Denn die Sozialdemokratie hat sowohl
den Rettungspaketen als auch dem Fiskalpakt zuge-
stimmt. Aber das wollen Sie heute nicht mehr wahrha-
ben.

Sie bemängeln das Haftungsrisiko für den deutschen
und europäischen Steuerzahler, das Sie selber mit
beschlossen haben. Danach machen Sie die Krisendia-
gnose der Bundesregierung für das Haftungsrisiko ver-
antwortlich. Wie arm muss man sein, dass man eine sol-
che Begründung im Wahlkampf braucht?


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])


Wie arm muss man sein, zu behaupten, dass die Analyse
der Bundesregierung ursächlich für die Garantien ist?
Das ist wahrlich beschämend. Sie verlassen eine Tradi-
tion der eigentlich gemeinsamen Verantwortung.

Sie bemängeln, dass wir eine beispiellose einseitige
Sparpolitik machen. Dabei wird in jeder Rede der Koali-
tion betont, dass wir neben der Solidarität, die wir ge-
währen, auch die Solidität der Zielländer einfordern
müssen. Denn wenn Sie Wachstum, die dritte Säule der
Maßnahmen, generieren wollen, brauchen Sie solide
Strukturen. Sonst ist das Geld verbrannt, versickert und
sinnlos ausgegeben. Diese Art von Wachstumsstimula-
tion, wie Sie sie wollen, wollen wir nicht. Wir wollen
das Geld sinnvoll investieren.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


Da Sie die Konditionalitäten als einseitige Sparpolitik
diffamieren, frage ich Sie: Was wäre die Alternative ge-
wesen? Hätten wir auf Konditionalitäten verzichten sol-

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(C (D n? Hätten wir das Geld ohne Bedingungen geben soln? Ich denke, das wäre der falsche Weg gewesen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Zum Schluss noch zwei Zitate von Peer Steinbrück.


(Peer Steinbrück [SPD]: Ja!)


Erstens:

Wir haben nie gesagt, dass wir konditionslos für
Euro-Bonds sind.

Das heißt im Klartext, liebe Mitbürgerinnen und Mit-
ürger: Wir haben vor der Wahl nie gesagt, dass wir kon-
itionslos für Euro-Bonds sind. Nach der Wahl sind wir
r Euro-Bonds – zwar unter Bedingungen, aber wir sind
r Euro-Bonds.

Zweitens – noch deutlicher; wieder Peer Steinbrück –:

Wir sagen: Es ist im nationalen Interesse und es ist
europäische Verantwortung, gegebenenfalls mit un-
seren Ressourcen behilflich zu sein …

Das heißt, mit deutschem Geld bezahlen. Das heißt,
ie wollen am Ende der Reise den Weg in die Transfer-
nion und die Haftungsunion. Das wollen wir nicht.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Darüber werden die Wählerinnen und Wähler in
eutschland zu entscheiden haben. Ich bin mir sicher,

ie sind für den Weg von Schwarz-Gelb: für Solidität,
olidarität und Wachstum.

Danke schön.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725001800

Ich hoffe, der Kollege Michael Roth ist schon unter-

egs, weil die Zeit ja kaum für die Strecke vom und zum
ult reicht. – Bitte schön.


(Beifall bei der SPD)



Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1725001900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da

teht etwas von Minuten. Insofern werde ich die Minu-
n auch gut zu füllen wissen.

Herr Kauder ist heute ausnahmsweise mit einem Blatt
apier an das Redepult geschritten und meinte, eine Zei-
ng zitieren zu müssen, um deutlich zu machen, dass

ie selbst ernannten Kürzungsmajore Europas auch in
ezug auf die Innenpolitik haushaltspolitisch verantwor-
ngsbewusst umgehen können.

Ich möchte jetzt auch einmal zitieren. Das Handels-
latt von heute schreibt:

Würden alle Unions-Wahlversprechen umgesetzt,
dürfte es nichts werden mit der ab 2015 versproche-
nen Tilgung der Staatsschulden.





Michael Roth (Heringen)



(A) )


)(B)

Sie beschreiten konsequent den Weg des Verfassungs-
bruchs in Deutschland und in Europa, liebe Kolleginnen
und Kollegen von CDU/CSU und FDP.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Während Sie innenpolitisch allen alles versprechen,
versprechen Sie in Europa nichts. Im europapolitischen
Teil des CDU-Wahlprogramms finden sich zu Europa
nur einige dürre Zeilen. Sie sagen, dass Sie gegen den
Beitritt der Türkei zur EU sind. Sie wollen Europa in der
Welt starkmachen, und Sie wollen, dass EU-Erweiterun-
gen den Bürgern zu dienen haben. Das ist alles. Die
CDU ist in europapolitischen Angelegenheiten blank.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Die Merkel’sche Phrasendreschmaschine bringt
nichts mehr zustande. Das haben inzwischen auch schon
die eigenen CDU-Bataillone erkannt. Die NRW-CDU
will eigene europapolitische Leitlinien beschließen. Herr
Schäuble hat ja wenigstens noch Vorstellungen – Direkt-
wahl des Kommissionspräsidenten und Ähnliches –,
auch wenn wir die im Einzelnen nicht teilen. Reimer
Böge, langjähriger Haushaltsberichterstatter der Euro-
päischen Volkspartei, hat hingeschmissen, weil Sie blo-
ckieren, wenn es um einen tragfähigen Kompromiss für
den mehrjährigen Finanzrahmen in Europa geht. Europa
bräuchte jetzt Mut, Solidarität und mehr Demokratie.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Leider reicht das nicht!)


Mit Frau Merkel als Bundeskanzlerin ist in dieser Eu-
ropäischen Union nichts besser geworden.


(Gunther Krichbaum [CDU/CSU]: Redezeit ist um!)


Deshalb braucht die Bundesrepublik Deutschland in ei-
nem solidarischen Europa Peer Steinbrück und Rot-
Grün.


(Beifall bei der SPD – Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Oje!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725002000

Oliver Luksic ist der nächste Redner für die FDP-

Fraktion.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Oliver Luksic (FDP):
Rede ID: ID1725002100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach diesem innenpolitischen Schlagabtausch will ich
auf die Themen zu sprechen kommen, die beim Gipfel in
Brüssel auf der Agenda stehen.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kritik der CDU steht nicht auf der Agenda!)


Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen für Europa, dass
wir die Währungszone um Lettland erweitern werden.

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(C (D as zeigt: Die Stabilisierung des Euro ist erfolgreich. as Beispiel Serbien zeigt, dass die EU ein Magnet für eitrittswillige Länder bleibt. Das sollte allen Europand Euro-Skeptikern zu denken geben. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Mit dem Abkommen zwischen Serbien und dem Ko-
ovo vom 19. April dieses Jahres hat die serbische Re-
ierung einen historischen Schritt gemacht. Das Abkom-
en zeigt eine neue Bereitschaft des Landes, die
eziehungen zwischen beiden Ländern dauerhaft zu nor-
alisieren. Das historische Momentum, das wir hier ha-

en, ist wichtig für Serbien, den Balkan und Europa.
eswegen ist es gut und richtig, dass der Deutsche Bun-
estag in dieser Frage heute auch ein klares Signal sen-
en wird.


(Beifall bei der FDP)


Den Worten müssen jetzt Taten folgen. Wir haben die
inmalige Chance, diesen Konflikt, der die ganze Region
elastet, wenigstens ein Stück weit aufzulösen. Diese
hance darf nicht verstreichen. Ich freue mich, dass wir
eute dieses Signal senden, und ich freue mich, dass sich
soweit auch die Union bewegt hat; denn dies ist wirk-
ch ein wichtiger Punkt für Europa.

Wir werden darum auch klar aufzeigen, welche kon-
reten Schritte wir erwarten; denn jetzt kommt es auf die
msetzung an. Es ist richtig, dass wir die Eröffnung von
erhandlungen auch an ganz konkrete Auflagen knüp-
n, auch wenn das nicht alle in Serbien oder in der EU

o sehen. Deswegen ist auch die Rendezvous-Klausel
chtig. Das heißt, der Bundestag geht mit seinen Mitbe-
timmungsrechten sehr verantwortungsvoll um.


(Beifall bei der FDP)


Wichtige Punkte sind bereits genannt worden: Ein
erbischer Gemeindeverband muss geschaffen werden.
olizeidienststellen und Justizbehörden müssen in die
trukturen im Kosovo integriert werden. Das sind ent-
cheidende Schritte zum Abbau von Parallelstrukturen.

Wir müssen wissen, dass dies gerade innenpolitisch in
erbien ein wirklich schwieriger und immenser Schritt
t, der vor wenigen Jahren noch völlig undenkbar gewe-

en wäre. Deswegen ist es auch wichtig, dass der Deut-
che Bundestag diesen schwierigen Schritt würdigt und
ir unsererseits bereit sind, einen Schritt zu machen. Al-
s andere würde vor Ort niemand verstehen und würde

u Rückschritten statt zu Fortschritten führen.

Alles, was Serbien alleine, ohne das Kosovo, tun
ann, muss getan werden. Der Ball liegt jetzt im dortigen
eld. Der Abbau der Parallelstrukturen muss deutlich
ichtbar und dauerhaft sein. Es kann nicht sein, dass ko-
ovarische Zollbeamte ihren Arbeitsplatz nur auf dem
uftweg erreichen können, dass die serbischen Zah-
ngsströme nicht offen und transparent sind.

Ich finde es auch wichtig, dass wir bei den Verhand-
ngen im Dezember nicht nur auf das Abkommen, son-

ern auch auf die Kernwerte Europas schauen, wie
echtsstaatlichkeit, Justiz, Bekämpfung der organisier-





Oliver Luksic


(A) )


)(B)

ten Kriminalität. Deswegen ist es gut und richtig, dass
die Bundesregierung die Rechtsstaatsinitiative auch in
Europa aufgegriffen hat. Hier geht es um die Grund-
werte Europas, und diese müssen auch bei den Beitritts-
verhandlungen im Mittelpunkt stehen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wenn sich Serbien weiter bereit zeigt, Reformen an-
zugehen und konstruktiv mit dem Kosovo zusammenzu-
arbeiten, dann steht der Eröffnung von Beitrittsverhand-
lungen nach dem Dezember-Rat nichts mehr im Wege.
Es muss gezeigt werden, dass die Worte ernst gemeint
sind. Serbien scheint jedenfalls auf einem guten Weg in
die richtige Richtung zu gehen. Das freut uns; denn das
ist ein wirklich wichtiges Zeichen für den gesamten Bal-
kan.

Der Erweiterungsprozess macht gerade den jungen
Menschen dort Hoffnung, die von besonders hoher Ju-
gendarbeitslosigkeit betroffen sind. Dies macht deutlich:
Es gibt kein anderes Instrument, das so wirksam ist wie
der Erweiterungsprozess der Europäischen Union, und
es gibt kein anderes Instrument, das so gut ist für Aus-
söhnung und Demokratisierung. Wir können hier nur
eine Tür öffnen; den Weg müssen die Serben selber ge-
hen. Ich hoffe, sie werden diesen Weg in Richtung Eu-
ropa unumkehrbar gehen, nach vorne schauen und nicht
zurück. Dann hat die gesamte Region eine Zukunft.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1725002200

Gerda Hasselfeldt hat nun das Wort für die CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1725002300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Schwarzmalerei, die gerade auch in der Rede von Herrn
Trittin über die Situation im Land zum Ausdruck kam,


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Schwarzmalerei“ aus Ihrem Munde ist doch ein Kompliment! Das verstehe ich gar nicht!)


veranlasst mich, den Blick auf die Fakten und auf die tat-
sächliche Situation zu richten. Dazu gehört, meine lieben
Kolleginnen und Kollegen: Deutschland geht es gut, den
Menschen in unserem Land geht es so gut wie lange
nicht mehr. Und das ist nicht das Ergebnis der Politik
von Rot-Grün, sondern das ist das Ergebnis dieser Re-
gierung unter Angela Merkel während der letzten Jahre.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Das gilt für Deutschland, das gilt aber auch für Eu-
ropa. Wir hatten während der letzten Jahre eine Fülle
von wichtigen Entscheidungen zu treffen, mussten uns
immer wieder mit der schwierigen Situation der Staats-
schuldenkrise in Europa auseinandersetzen und werden
das auch noch künftig tun müssen. Da gilt es, vor dem

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(C (D eute und morgen stattfindenden Gipfel den Blick auf ie Frage zu richten: Was ist denn geschehen, und wie ist as Ergebnis? – Auch da können wir sagen: Der Kurs ar und ist richtig. Das zeigt die Entwicklung in eutschland, aber auch die Entwicklung in anderen eupäischen Ländern, auch in den Krisenländern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


s ist nur dem Beharren auf der Einhaltung der gegebe-
en Zusagen und der Durchführung notwendiger Struk-
rreformen zu verdanken, dass sich die Situation in vie-
n europäischen Ländern heute besser darstellt, als es
och vor wenigen Jahren der Fall war. Das gilt für die
roblemländer, für die Länder, die unter dem Rettungs-
chirm sind, genauso wie für die anderen Länder, die in
chwierigkeiten sind; es gilt für viele europäische Län-
er. Sie stehen heute besser da als vor einigen Jahren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dafür haben wir zu danken.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss dem Herrn für alles danken, auch für Unter-, Oberund Mittelfranken!)


ir haben für die Hartnäckigkeit unserer Bundeskanzle-
n und des Bundesfinanzministers bei der konstruktiven
erhandlungsführung zu danken. Das möchte ich gerade
n einem Tag wie heute, an dem weitere schwierige Ver-
andlungen und Gespräche auf europäischer Ebene an-
tehen, zum Ausdruck bringen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Das Ziel all dieser Bemühungen, meine Damen und
erren, ist und muss es weiterhin sein, die Wettbewerbs-
higkeit jedes einzelnen europäischen Landes zu opti-
ieren. Dies erreichen wir nicht dadurch, dass wir die
chulden der anderen übernehmen, dass wir uns lieb
ind machen, dass wir überall sagen: Wir vergemein-

chaften dann die Schulden. – Diesen Kurs hätten die
ppositionsparteien gern genommen. Unser Kurs ist ein

nderer: Man muss erstens für solide Haushalte sorgen,
weitens die notwendigen Strukturreformen auf den
eg bringen und drittens in Bildung und Innovation in-

estieren. Das ist der richtige Kurs.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


ieser Kurs war erfolgreich. Auf unserem Weg ist je-
och noch einiges weiterhin zu erledigen. Beispiels-
eise geht es um die Frage – Frau Bundeskanzlerin hat

s heute angesprochen –, wie man noch mehr wirtschaft-
che Zusammenarbeit erreichen kann, mehr untereinan-
er abstimmen kann, ohne gleich Kompetenzen abzuge-
en. Dies zu erreichen, ist sicherlich notwendig. Da ist
de Überlegung, jedes Bemühen sinnvoll.

Ich will aber auch darauf hinweisen: Nicht alles, was
an auf europäischer Ebene meint regeln zu müssen, ist

m Ende gut. Ich bin sehr dankbar dafür und sehr froh
arüber, dass es nach langen Diskussionen, nach schwie-
gen Verhandlungen und Gesprächen, gelungen ist, et-
as zu verhindern, was die Europäische Kommission





Gerda Hasselfeldt


(A) )


)(B)

auf dem Schirm hatte: nämlich auch die Regelung der
Trinkwasserversorgung über die Konzessionsrichtlinie.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da darf die FDP aber nicht klatschen!)


Es ist gelungen, den zuständigen Kommissar davon zu
überzeugen, dass es sich eben nicht um eine europäische
Angelegenheit handelt, dass es nicht sinnvoll ist, die
Frage der Trinkwasserversorgung, die bei uns in den
Händen der Kommunen liegt, auf europäischer Ebene zu
regeln. Das ist der Erfolg vieler Gespräche und vieler
Verhandlungen. Es zeigt, dass es sich lohnt, auf europäi-
scher Ebene und auf allen anderen Ebenen mit den Ver-
antwortlichen zu reden und zu verhandeln.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich will ein weiteres Thema ansprechen, das uns in
diesen Tagen ein wenig umtreibt – ich sage es ganz offen –,
nämlich die Trilogverhandlungen zu den Themen CO2-
Richtlinie, Klimapolitik und Klimaschutz. Hier geht es
darum, alle Anstrengungen zu unternehmen, um nega-
tive Umwelteinflüsse zu reduzieren und die Situation der
Umwelt zu verbessern. All das unterstütze ich. Aber,
meine Damen und Herren, wir müssen dabei auch be-
rücksichtigen, welche Auswirkungen das auf die Men-
schen, auf die Arbeitsplätze, auf die Strukturen in unse-
rem Land hat. Bei den weiteren Gesprächen müssen wir
bedenken: Wir erweisen niemandem einen guten Dienst,
wenn wir unsere bewährten Strukturen im industriellen
Bereich, zum Beispiel in der Automobilindustrie, und
die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze schwä-
chen. Es geht hier nicht nur um Zahlen auf dem Papier,
sondern es betrifft ganz konkret Arbeitnehmer und ihre
Familien. Ohne die Berücksichtigung der Gesamtsitua-
tion können wir im Rahmen der Verhandlungen keine
Entscheidungen treffen. Das müssen wir immer im Blick
behalten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich begrüße es außerordentlich, dass das Thema Ju-
gendarbeitslosigkeit im Rat, der heute und morgen statt-
findet, einen hohen Stellenwert einnimmt. Das ist ein
Anlass, zu würdigen, dass zunächst wenigstens ein Teil
der zur Verfügung stehenden 6 Milliarden Euro für die
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereitgestellt
werden soll. Jetzt geht es um eine möglichst schnelle
Verabschiedung, damit diese Gelder zur Verfügung ste-
hen.

Aber auch hier gilt: Die Probleme sind nicht alleine
mit Geld zu lösen. Die Zukunft der Jugendlichen hängt
wesentlich davon ab, dass die Strukturen in den jeweili-
gen Ländern stimmen. Wieder gilt das Credo: Solide
Haushalte und die Durchführung der notwendigen Struk-
turreformen sind die beste Basis, um das Problem der Ju-
gendarbeitslosigkeit zu lösen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir wissen alle: Politik ist das Bohren dicker Bretter,
auf europäischer Ebene in ganz besonderer Weise. Wir
haben das große Glück,

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(C (D (Michael Roth [Heringen] [SPD]: Die Bundeskanzlerin!)


ass wir als Verhandlungsführerin die Bundeskanzlerin
ngela Merkel haben.


(Michael Roth [Heringen] [SPD]: Ja! Danke schön!)


ie hat in all den Jahren die deutschen Interessen immer
ervorragend vertreten, ohne den Blick auf Europa und
ie Zukunft Europas aus den Augen zu verlieren.


(Michael Roth [Heringen] [SPD]: Den Blick aus den Augen zu verlieren! Das wäre auch schlecht!)


ie weiß – und das bringt sie bei jeder Gelegenheit zum
usdruck –: Deutschland geht es dann gut, wenn es Eu-
pa gut geht, und Europa geht es dann gut, wenn jedes

uropäische Land seine eigenen Potenziale voll entfalten
ann. Daran zu arbeiten, ist eine wunderbare und reiz-
olle Aufgabe.

Frau Bundeskanzlerin, wir danken Ihnen sehr herzlich
r Ihr bisheriges Engagement und wünschen Ihnen bei

en anstehenden Gesprächen und Verhandlungen weiter-
in eine glückliche Hand.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war jetzt Rosamunde Pilcher!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725002400

Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt der Kollege

uprecht Polenz.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Ruprecht Polenz (CDU):
Rede ID: ID1725002500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

öchte auf ein Thema zu sprechen kommen, das – die
undeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung darauf
ingewiesen – im Mittelpunkt des G-8-Gipfels gestan-
en hat: die Situation in Syrien. Wir alle setzen nun un-
ere Hoffnungen auf die Konferenz in Genf. Wir wissen
llerdings noch nicht, ob sie stattfinden wird.

Die Situation in Syrien kann man nur mit dem Begriff
humanitäre Katastrophe“ beschreiben. Es gibt mehr als
0 000 Tote, 400 000 Verletzte, die Krankenhäuser sind
berlastet, die Trinkwasserversorgung wird schlechter,
s brechen Epidemien aus.

Von den 20 Millionen Syrern ist jeder Vierte auf der
lucht. Täglich fliehen 8 000 Syrer über die Grenze:
rauen, kleine Kinder, alte Menschen, junge Menschen.
Jordanien halten sich bisher 478 000 Flüchtlinge auf,
der Türkei sind 387 000 in Lagern und weitere

00 000 verteilt über das Land. Die Türkei wendet bis-
er über 600 Millionen US-Dollar für diese Flüchtlinge
uf. Im Libanon gibt es 546 000 registrierte Flüchtlinge.
ngesichts der 4,2 Millionen Einwohner bedeutet das:
indestens 15 Prozent der Bevölkerung bestehen aus

lüchtlingen. Die Zahl ist wahrscheinlich höher, weil es
Libanon sehr viele nichtregistrierte Flüchtlinge gibt.





Ruprecht Polenz


(A) )


)(B)

Es ist deshalb richtig, dass Deutschland seine Mittel
für die Flüchtlinge mit zusätzlichen 200 Millionen Euro
mehr als verdoppeln wird. Wir sind nach den USA der
zweitgrößte Geber, der sich hier engagiert.

Es ist auch richtig, Herr Innenminister, dass Deutsch-
land jetzt 5 000 Flüchtlinge aus Syrien zusätzlich zu de-
nen, die schon über Asylverfahren ins Land gekommen
sind, aufnehmen will. Leider schließt sich außer Schwe-
den in der Europäischen Union bisher kein Land diesem
Schritt an, syrische Flüchtlinge in größerem Umfang
aufzunehmen. Es gehört für mich auch zum Herzen Eu-
ropas und zum Gefühl für unsere Verantwortung in Eu-
ropa, dass sich das ändert.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte die Regierung bitten, bei ihren Gesprächen
in Brüssel darauf hinzuwirken, dass sich hier auch die
Europäische Union stärker engagiert. Das ist gerade des-
halb so wichtig, weil wir von außen wenig tun können,
um den Bürgerkrieg zu beenden. Umso mehr sind wir
humanitär in besonderer Weise verpflichtet, zu helfen.

Ich finde es gut, dass jetzt auch die Möglichkeit ge-
schaffen wird, dass die etwa 40 000 bis 50 000 Syrer, die
in Deutschland leben, ihre Verwandten, die sich ins Aus-
land haben retten können, zu sich nehmen können, wenn
sie das wollen und die Möglichkeit dazu haben. Daher
geht der Appell an die Bundesländer, über die Zuwei-
sung nach dem Königsteiner Schlüssel hinaus die Er-
laubnis hierzu zu erteilen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hoffnungen auf
die Genfer Konferenz sind deshalb so dringlich, weil die
Gefahr besteht, dass Syrien zerfällt. Wenn Syrien zer-
fällt, dann droht die ganze Ordnung, die nach dem Ersten
Weltkrieg ausgehend vom Sykes-Picot-Abkommen in
der Region entstanden ist, zu zerfallen, weil auch der
Irak seine staatliche Einheit noch nicht wiedergefunden
hat, weil der Libanon fragil ist und weil Jordanien eben-
falls unter Druck ist.

Was es bedeuten würde, das aufzufangen, sehen wir
an der Entwicklung im Balkan, wo wir bis heute damit
zu tun haben – wir werden gleich noch etwas zu Serbien
und Kosovo hören –, mit den Folgen des Zerfalls des
ehemaligen Jugoslawiens fertig zu werden. Aber das,
was sich in der Region zwischen Mittelmeer und dem
Irak abspielen könnte, ist in der Dimension viel gewalti-
ger als das, was wir auf dem Balkan erlebt haben. Des-
halb ist es so wichtig, dass die Genfer Konferenz zu ei-
nem Erfolg geführt wird.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dies ist jetzt nach
19 Jahren im Bundestag meine letzte Rede. Ich bedanke
mich bei Ihnen allen für die kollegiale Zusammenarbeit,
als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses vor allen
Dingen bei den Kolleginnen und Kollegen im Aus-
schuss, und bei den Außenministern Herrn Westerwelle
und Herrn Steinmeier, den ich hier einschließen möchte,
für die gute Zusammenarbeit. Ihnen allen wünsche ich


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(C (D r die Zukunft eine glückliche Hand, Gottes Segen und lück auf. Herr Kollege Polenz, im Namen des ganzen Hauses anke ich Ihnen für Ihre langjährige Mitarbeit in diesem ause und für Ihre kollegiale Zusammenarbeit. Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Philipp ißfelder, ebenfalls für die CDU/CSU-Fraktion. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und erren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an ie Worte anschließen, die der Präsident gerade gefunen hat, und dabei auch den Kollegen Rainer Stinner inbeziehen. Wir haben ja in den vergangenen Tagen ier schon bei einigen Debatten Kollegen verabschiedet. Lieber Ruprecht Polenz, lieber Rainer Stinner, ganz erzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit in den tzten Jahren und vor allem für die treibende Kraft, die ir gemeinsam entwickeln konnten, auch mit Opposionspolitikern wie Herrn Klose, der ebenfalls aus dem undestag ausscheidet. Es verlassen so viele Außenpoliker wie selten zuvor gleichzeitig den Deutschen Bunestag. Ich hoffe, dass sich in der neuen Legislaturpeode viele neue Bundestagsabgeordnete und viele ndere Kollegen in unserem gemeinsamen Sinne für dieen Ausschuss entscheiden. Ganz herzlichen Dank im amen meiner Fraktion an euch beide, aber auch an errn Klose, den wir bei anderer Gelegenheit hier schon erabschiedet hatten. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall im ganzen Hause)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725002600

(Beifall)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Philipp Mißfelder (CDU):
Rede ID: ID1725002700

Auch inhaltlich möchte ich an das anknüpfen, was
uprecht Polenz gesagt hat. Wir setzen nach wie vor auf
ine politische Lösung im Syrien-Konflikt, selbst wenn
ies vor dem Hintergrund der täglichen Ereignisse sehr
chwerfällt. Natürlich drängt es einen, zu sagen: Man
uss doch etwas tun; wir müssen doch mehr tun. Die sy-
sche Beobachtungsstelle für Menschenrechte spricht
on mittlerweile 100 000 Toten. Die Zahlen sind im De-
il veröffentlicht worden. 5 144 Kinder sind gezählt
orden, die aufgrund der Auseinandersetzung gestorben

ind. Natürlich drängt es einen, zu sagen: Jetzt muss man
och mehr machen; man kann doch nicht tatenlos weg-
chauen. Das tun wir auch nicht. Trotzdem muss ich hier
nmerken: Das, was die UNO in den vergangenen an-
erthalb Jahren in Syrien abgeliefert hat, ist eine mehr
ls große Blamage. Das geht aus meiner Sicht an die
rundfesten der Glaubwürdigkeit dieser Institution.
Natürlich kann man jetzt darüber diskutieren, was der

ächste Schritt sein muss.


(Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was macht man, wenn der Sicherheitsrat blockiert ist?)






Philipp Mißfelder


(A) )


)(B)

– Genau. Was macht man, wenn der Sicherheitsrat blo-
ckiert ist? Die UNO lähmt sich selbst, weil China und
Russland blockieren, und das aufgrund geopolitischer
Überlegungen, die angesichts der Tragödie, die die Men-
schen in diesem Land erleben, gar nicht mehr nachvoll-
ziehbar sind. Man darf nicht die Ausrede gelten lassen,
dass russische oder chinesische Interessen tangiert sein
könnten. Hier wird auf Kosten der Menschenrechte geo-
strategische Politik betrieben, und das halte ich für abso-
lut verwerflich.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Was kann man machen? Ich glaube, wir haben in Sy-
rien den Zeitpunkt verpasst – das unterscheidet uns von
unseren Verbündeten Frankreich und Großbritannien –,
zu dem die Menschen auf der Straße deckungsgleich wa-
ren mit der syrischen Opposition. Wenn wir heute von
Opposition in Syrien sprechen, dann ist das ein sehr weit
gefasster Begriff. Sehr viele Kämpfer von auswärts sind
eingesickert. Deshalb sind wir ja auch so zurückhaltend,
wenn es um Waffenlieferungen geht. Wir wollen nicht,
dass Waffen, die gegen Assad gerichtet werden sollen,
nachher eventuell gegen uns gerichtet werden. Ich wie-
derhole, was Bundesminister Westerwelle hier vor ein
paar Tagen gesagt hat: Wenn unsere Verbündeten Waffen
liefern wollen, dann müssen sie auch den Verbleib der
Waffen sicherstellen und klare Regeln festlegen, wer
über diese Waffen verfügen soll. Wir wollen nicht, dass
Syrien ein zweites Afghanistan wird: Dort wurden Waf-
fen an Kurzzeitverbündete geliefert – der Zweck war zu-
nächst gut –, die nachher gegen uns eingesetzt wurden.
Das sollte uns nicht noch einmal passieren. Deshalb sind
wir so zurückhaltend.

Ruprecht Polenz hat es gesagt: Wir setzen auf die
Genfer Friedenskonferenz. Deutschland engagiert sich
dort massiv. Wir werden hier im Deutschen Bundestag
weitere finanzielle Mittel mobilisieren, um die zivile
Hilfe zu verstärken. Das ist für uns bei allen Mandaten
– heute Nachmittag werden wir ja über weitere Mandate
diskutieren – ein ganz wichtiger Punkt. Unser militäri-
sches und diplomatisches Engagement geht immer ein-
her mit einem massiven finanziellen Engagement im Zi-
vilbereich. Das wird in der Öffentlichkeit zum Teil nicht
so transportiert wie spektakuläre Militäraktionen. Aber
wir werden unser ziviles Engagement, auch für die Op-
position in Syrien, verstärken. Wir werden ganz genau
darauf achten, dass ihnen das Geld definitiv nicht aus-
geht. Ich glaube, wir sind, was unser politisches Angebot
angeht, auf dem richtigen Weg, auch wenn das ange-
sichts des tagtäglichen Desasters vor Ort natürlich sehr
schwierig ist.

Ein Satz zur Hisbollah: Die Hisbollah hat sich öffent-
lich auf die Seite von Assad geschlagen. Die Hisbollah
wird zunehmend – das wird jeden Tag offensichtlicher –
von Iran aus gesteuert. Ich habe kein Verständnis dafür,
dass es bislang nicht gelungen ist, die Hisbollah auf die
Terrorliste der Europäischen Union zu setzen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


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(C (D s wird höchste Zeit, dieses Thema entschieden anzugeen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725002800

Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat

tzt das Wort der Kollege Dr. Johann Wadephul von der
DU/CSU-Fraktion. – Bitte.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Johann Wadephul (CDU):
Rede ID: ID1725002900

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Wir werden jetzt gleich über die Frage abstim-
en, ob nach § 10 EUZBBG Einvernehmen hinsichtlich

es Beginns von Aufnahmeverhandlungen mit Serbien
ergestellt werden kann. Wenn ich das richtig sehe, kön-
en wir fraktionsübergreifend Einvernehmen herstellen.
h kann das nur sehr begrüßen. Ich kann die Linksfrak-
on nicht in Anspruch nehmen, aber SPD und Grüne
ollen ebenfalls zustimmen. Das ist erfreulich. Das ist
Ruprecht Polenz hat es angesprochen – 20 Jahre nach
nde der Kriege in Jugoslawien, nach Massakern mit
ielen Toten und nach einem NATO-Einsatz nicht selbst-
erständlich. Ich kann das nur begrüßen und unsere
reude darüber ausdrücken. Dass Serbien sich für Eu-
pa entscheidet, ist gut, und wir sollten deshalb zustim-
en.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Wir sollten auch aufpassen, dass es in der Tat – ich
laube, die Grünenfraktion hat darauf aufmerksam ge-
acht – keine unterschiedlichen Tempi gibt, das heißt,

ass nicht einzelne Staaten sich schneller annähern kön-
en, während andere völlig den Anschluss verlieren.
eswegen möchte ich darauf aufmerksam machen
auch wenn wir heute über Serbien reden –, dass es be-
auerlich ist, dass es in Mazedonien nicht weitergeht,
ass die Namensstreitigkeit nicht gelöst ist. Ich kann
eide Seiten nur auffordern – das gilt für Mazedonien
benso wie für Griechenland –, diese Frage zu klären.
iese zwei wunden Punkte müssen geklärt werden. Ser-
ien mit seiner geostrategischen Situation wie auch Ma-
edonien wollen und sollen Richtung Europa.


(Zuruf der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


h denke, wir müssen alles unternehmen, dass dies auch
öglich ist. Wir müssen das Versprechen von Thessalo-

iki einlösen. Der Westbalkan gehört nicht nur geogra-
sch zu Europa, sondern auch historisch. Wir sollten die
öglichkeit nutzen, diese Region in einem überwachten

rozess, aber doch mit Zuversicht und Optimismus nach
nd nach in die Europäische Union aufzunehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)






Dr. Johann Wadephul


(A) )


)(B)

Aber ein Blick in Staaten, die wir aufgenommen ha-
ben, wie etwa Bulgarien, zeigt auch, dass Sorgfalt vor
Geschwindigkeit geht. Die Entwicklung dort muss uns
Sorgen machen. Der Blick nach Zypern zeigt, dass
grundlegende Fragen des gegenseitigen Staatsverständ-
nisses vor dem Beitritt geklärt werden müssen. Das gilt
auch für das Verhältnis zwischen Serbien und Kosovo;
darum drehen sich ja unsere Anträge, die leicht divergie-
ren, aber nicht im Grundsatz. Es hat keinen Zweck, mit
einem Staat Beitrittsverhandlungen aufzunehmen und
ihn in die Europäische Union aufzunehmen, der sein
Verhältnis zum Kosovo nicht geklärt hat. Deswegen ist
dieser Normalisierungsprozess so wahnsinnig wichtig.

Er wäre nicht so weit in Gang gekommen, wenn nicht
die Bundesregierung und insbesondere die Bundeskanz-
lerin Wert darauf gelegt hätten, dass Serbien und Kosovo
diese Frage unter Vermittlung der Europäischen Kom-
mission und Lady Ashton miteinander klären. Es war
richtig, die mutmaßlichen Kriegsverbrecher auszulie-
fern. Aber es ist genauso wichtig, dass wir hier zu einem
Ausgleich kommen und dass Serbien sein Verhältnis
zum Kosovo klärt, dass wir zu einer Normalisierung
kommen und dass wir innerhalb Europas die Frage be-
antworten, ob die EU insgesamt das Kosovo anerkennt
oder nicht. Wir dürfen den Fehler, der bei Zypern ge-
macht worden ist, nicht wiederholen. Das würde die Eu-
ropäische Union schwer bereuen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deswegen legen wir Wert darauf, dass die Staats- und
Regierungschefs – und niemand anders – im Dezember
noch einmal sehr genau schauen, inwieweit die Imple-
mentierung vorangeschritten ist und inwieweit dieser
Plan umgesetzt wird. Man muss mit Sorge hören, dass
Herr Pantic – er ist ein Vertreter der Republik Serbien
und nicht eine im luftleeren Raum schwebende Figur; er
vertritt im Norden des Kosovo die Interessen Serbiens –
jetzt sagt, er werde die Kommunalwahlen am 3. Novem-
ber boykottieren und jede Zusammenarbeit mit dem Ko-
sovo verweigern. Das wird nicht das letzte Wort sein,
aber dieser Zwischenruf muss uns alarmieren. Er zeigt,
dass man, auch wenn wir heute das Einvernehmen erklä-
ren, weiter Druck aufbauen muss, dass man weiter da-
rauf dringen muss, dass das Implementierungsabkom-
men mit Leben erfüllt und umgesetzt wird. Wir können
uns auf Dauer keine Parallelstrukturen im Norden des
Kosovo erlauben. Deswegen muss Serbien hier deutliche
Schritte vorangehen und Herrn Pantic an die Leine neh-
men.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Das gilt auch für die Finanzströme, die bisher noch
nicht völlig offengelegt sind, und für den Abbau des Po-
lizeiapparats. Jedermann wird einsehen, dass Sicher-
heitsstrukturen eines Landes nicht vom Nachbarstaat
aufrechterhalten werden können. Hier gilt allerdings
auch für die kosovarische Seite: Minderheitenrechte
müssen gewahrt werden. Innerhalb des Kosovo sind die

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(C (D erben eine Minderheit. Wir haben in Europa eine vielltige Minderheitenpolitik; es gibt Minderheiten in eutschland, Italien, Polen, Belgien und vielen anderen ändern Europas. Minderheitenschutz gehört zur Minerheitenpolitik dazu. Deswegen ist es klar, dass im Noren des Kosovo auch die dort lebenden Serben ihre echte haben müssen. Sie müssen sich kommunal veralten können, ohne natürlich eigene Strukturen zu bilen. Wir hoffen, dass dieser Normalisierungsprozess vonschreitet. Wir sind guter Dinge, aber wir legen Wert arauf, dass er weiter überwacht wird. Wenn dies gechieht, ist das ein gutes Zeichen für Europa. Es ist ein eichen der Attraktivität der Europäischen Union, dass erbien beitreten möchte. Dann mag im Dezember so ntschieden werden. Ich möchte alle sehr herzlich aufrun, unserem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Entschlieungsanträge. Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf rucksache 17/14143. Wer stimmt für diesen Entschlieungsantrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der ntschließungsantrag ist abgelehnt mit den Stimmen der oalitionsfraktionen bei Zustimmung der SPD-Fraktion nd Enthaltung der Linken und der Grünen. Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf rucksache 17/14144. Wer stimmt dafür? – Gegenstimen? – Enthaltungen? – Dieser Entschließungsantrag ist bgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und enen der Linken bei Zustimmung der SPD und Enthalng der Grünen. Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf rucksache 17/14145. Wer stimmt dafür? – Dagegen? – nthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den timmen aller Fraktionen bei Zustimmung der Fraktion ie Linke abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die rünen auf Drucksache 17/14146. Wer stimmt dafür? – egenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs ntrag ist abgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfrakonen bei Gegenstimmen von Linken und Grünen und nthaltung der SPD-Fraktion. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wir haben zugestimmt, Herr Präsident!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725003000

Dann wiederhole ich die Abstimmung. – Entschlie-
ungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
rucksache 17/14146. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag
t abgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
ei Zustimmung der Linken und der Grünen und Enthal-
ng der SPD-Fraktion.





Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms


(A) )


)(B)

Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Drucksache 17/14147. Wer stimmt dafür? –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs-
antrag ist abgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen bei Zustimmung der Grünen, Enthaltung der SPD
und Gegenstimmen der Linken.

Zusatzpunkt 4. Abstimmung über den Antrag der
Fraktionen von CDU/CSU und FDP auf Drucksache
17/14108 mit dem Titel „Einvernehmensherstellung von
Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der
Republik Serbien zur Europäischen Union und zur Emp-
fehlung von Europäischer Kommission und Hoher Ver-
treterin vom 22. April 2013 zur Aufnahme von Beitritts-
verhandlungen“. Dazu liegt uns eine persönliche
Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung vor, die wir
zu Protokoll nehmen. Wer stimmt für diesen Antrag? –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist ange-
nommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei
Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen.

Nun rufe ich die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b
auf:

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(14. Ausschuss)

Mattheis, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Für eine umfassende Pflegereform – Pflege als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken

– Drucksachen 17/9977, 17/13319 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Jens Spahn

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Birgitt
Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Pflege-TÜV hat versagt – Jetzt echte Transpa-
renz schaffen: Pflegenoten aussetzen und Er-
gebnisqualität voranbringen

– Drucksache 17/13760 –

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache anderthalb Stunden vorgesehen. Gibt es
Widerspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache und erteile als erster
Rednerin das Wort der Kollegin Christine Aschenberg-
Dugnus von der FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):
Rede ID: ID1725003100

Vielen Dank. – Herr Präsident, bitte gestatten Sie mir,

bevor ich mit meiner Rede beginne, ein Wort an unseren
Minister. Lieber Daniel Bahr, ich glaube, ich spreche für
alle Kolleginnen und Kollegen: Wir wollen dir und vor
allen Dingen natürlich auch deiner Frau ganz herzlich
zur Geburt eurer kleinen Carlotta gratulieren.


(Beifall)


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(C (D anz persönlich möchte ich noch sagen: Carlotta hat irklich Glück. Ich weiß, ihr beide werdet ganz tolle Elrn werden, und wir alle wünschen euch dreien ganz, anz viel Glück in eurem Leben. Von einem neugeborenen Leben nun gleich zur flege, meine Damen und Herren. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


(Beifall)


iebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie legen
ier heute einen Antrag vor und tun so, als habe er ir-
endeine Zukunftsrelevanz. Dabei hat sich das, was Sie
a beantragen, seit unserem Pflege-Neuausrichtungs-
esetz inhaltlich doch eigentlich alles schon erledigt.


(Steffen-Claudio Lemme [SPD]: Nur die FDP hat sich erledigt!)


Ich habe gelesen, die Pflege soll bei Ihnen jetzt Chef-
ache werden. Donnerwetter! Ihr Kanzlerkandidat traut
einem Schattenmann offenbar nicht ganz so viel zu.
onst hätte er bei seinem ersten offiziellen Termin nicht
leich erklärt, dass er sich selbst um die Pflege kümmern
öchte. Das finde ich doch sehr bemerkenswert.

Genauso bemerkenswert ist, dass Sie jahrelang Ver-
ntwortung für das Gesundheitsministerium hatten, es
ber unterlassen haben, entscheidende Weichenstellun-
en für die Zukunft vorzunehmen. Was Sie und uns als
egierung unterscheidet, ist: Sie reden immer nur von
müssen“, „wollen“ und „sollen“. Aber wir in der christ-
ch-liberalen Koalition


(Elke Ferner [SPD]: Sie tun nichts!)


aben bereits ganz konkrete Verbesserungen für die
enschen in Gesetzesform gegossen; genau so ist es.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie
ürdigen in Ihrem Antrag die Reformen der sozialen
flegeversicherung der Jahre 2002 und 2008, gehen aber
it keinem Wort auf das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

in.


(Elke Ferner [SPD]: Das ist auch kein Wort wert!)


as hätten Sie aber fairerweise tun müssen, wenn es Ih-
en wirklich um eine sachgerechte und zielführende De-
atte gehen würde. Denn im Rahmen des Pflege-Neu-
usrichtungs-Gesetzes wurde bereits eine Vielzahl der
ragestellungen und Forderungen, die Sie in Ihrem An-
ag aufführen, umgesetzt. Dazu jetzt ein paar Beispiele,
amit Sie wissen, wovon ich rede.

Sie eiern um den Pflegebedürftigkeitsbegriff herum.
abei wissen Sie ganz genau, dass die Umsetzung Zeit
raucht. Die Stichworte lauten: Qualitätskriterien, neue
egutachtungsrichtlinien, Schulung der Prüfer.


(Rolf Hempelmann [SPD]: Ihre Regierung ist ein Pflegefall! – Elke Ferner [SPD]: Vier Jahre Stillstand! – Kathrin Senger-Schäfer [DIE LINKE]: Genau! Vier lange Jahre!)






Christine Aschenberg-Dugnus


(A) )


)(B)

Kollege Lauterbach, in Ihren gerade vorgestellten
Pflegeeckpunkten kommt der Pflegebedürftigkeitsbe-
griff schon gar nicht mehr vor.


(Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Was? Das ist ja erschreckend! – Jens Ackermann [FDP]: Das gibt es ja nicht!)


Wir dagegen haben im Vorgriff auf die Neudefinition be-
reits gehandelt. Demenzkranke erhalten seit Januar die-
ses Jahres endlich nennenswerte Leistungen aus der so-
zialen Pflegeversicherung. Das hilft den Menschen.


(Beifall bei der FDP – Elke Ferner [SPD]: Vorher auch schon, Frau Kollegin!)


Weiterhin fordern Sie eine verbesserte Beratung Pfle-
gebedürftiger und ihrer Angehörigen. Haben Sie das
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eigentlich einmal gele-
sen? Darin ist geregelt, dass Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen innerhalb von 14 Tagen in ihrer häuslichen
Umgebung eine umfassende Pflegeberatung erhalten.
Das hilft den Menschen – mehr als Ihre Ankündigungen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Weiterhin fordern Sie die Erprobung und Förderung
alternativer Wohnformen. Meine Damen und Herren,
das haben wir doch alles schon längst gemacht. Pflege-
WGs werden seit Januar dieses Jahres finanziell geför-
dert; auch das hat sich also schon erledigt.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Nächster Punkt. Sie fordern mehr Unterstützung für
die Selbsthilfe. Ein Blick ins Pflege-Neuausrichtungs-
Gesetz zeigt: Wir unterstützen die Selbsthilfe mit
10 Cent je Versichertem. In der Summe sind das 7 Mil-
lionen Euro.


(Willi Zylajew [CDU/CSU]: Exakt!)


Das waren nur ein paar Beispiele. Ich könnte Ihnen
noch viel mehr Aspekte des Pflege-Neuausrichtungs-Ge-
setzes vortragen.


(Heinz Lanfermann [FDP]: Ja, da gibt es noch viel mehr!)


Aber vielleicht schauen Sie einfach einmal selber hinein.
Es lohnt sich nämlich wirklich.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Unter dem Strich kann man sagen: Sie haben zehn
Jahre lang viel geredet, aber nichts gemacht. Wir führen
eben nicht nur akademische Diskussionen auf all den
vielen netten Podien, sondern haben auch Maßnahmen
eingeleitet, die den Menschen helfen


(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das hat den Versicherungskonzernen geholfen!)


und die einen weiteren Horizont haben als die vier Jahre
einer Legislaturperiode.

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(C (D (Elke Ferner [SPD]: Damit haben Sie ja sowieso nichts mehr zu tun in der nächsten Wahlperiode!)


it unserem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz haben wir
ie Weichen für die Zukunft gestellt, auch für die Zu-
unft von Carlotta.


(Mechthild Rawert [SPD]: Nur die Pflegebedürftigen haben nichts davon!)


Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der SPD,
ugt nicht einmal zur Bestandsaufnahme; denn ein
roßteil der Probleme ist längst gelöst. Die Überschrift
res Antrages hätte eigentlich lauten müssen: Mehr,
ehr und nochmal mehr.


(Lachen der Abg. Hilde Mattheis [SPD])


ie wollen nur die Umverteilungsmasse vergrößern, ma-
hen sich aber keine weiteren Gedanken.

Ich komme jetzt zu dem Antrag der Grünen. Da findet
an wenigstens noch einen Ansatz von qualitätsorien-
ertem Denken. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen
on den Grünen, Sie haben natürlich recht, dass der
flege-TÜV, so wie wir ihn heute haben, nicht den An-
rderungen genügt, die wir eigentlich alle für richtig

alten. Das Ziel war es ja, dass die Menschen schnell
nd auf den ersten Blick sehen können, ob ein Pflege-
eim oder ein Pflegedienst etwas taugt. Im System des
flege-TÜVs ist es aber leider so, dass nicht unbedingt
erjenige die besten Noten erhält, der am liebevollsten
flegt, sondern der, der am besten dokumentiert. Die No-
n bilden also leider nicht immer die Qualität ab.


(Zuruf von der SPD: Stimmt!)


as muss sich ändern – das sehen wir auch so –; denn
ie Menschen wollen, dass es ihren Angehörigen im Le-
ensherbst auch wirklich gut geht.

Meine Damen und Herren, bei aller Kritik am derzei-
gen System ist es aber auch keine Lösung und kein
eg, die Qualität der Pflege überhaupt nicht mehr zu

rüfen. Die Notwendigkeit eines Mindestmaßes an stan-
ardisierter Überprüfung wird ja noch nicht einmal von
en Betreibern selbst angezweifelt. Aber auch hier gilt:
eine Schnellschüsse, sondern überlegtes Handeln.


(Mechthild Rawert [SPD]: Sie haben nichts getan!)


eswegen haben wir im PNG geregelt, dass wir ergeb-
isorientierte Prüfmechanismen ausprobieren. Das ist
er richtige Weg.

Meine Damen und Herren, einen wichtigen Punkt
och zum Schluss: Viele hier im Hause tun ja immer so,
ls seien die 1,2 Milliarden Euro für die mit dem Pflege-
euausrichtungs-Gesetz verbundenen Verbesserungen
ichts. Das sehen die Betroffenen jedoch ganz anders.
us vielen Begegnungen vor Ort weiß ich: Die Men-

chen freuen sich über die zusätzlichen Leistungen, die
s seit Januar gibt. Diese Leistungen waren notwendig.
it dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz geht es seit

anuar sehr vielen Menschen sehr viel besser, und nie-
and wird schlechter gestellt. Wir haben eben nicht nur





Christine Aschenberg-Dugnus


(A) )


)(B)

geredet, sondern wir haben gehandelt: für gute Pflege für
die Menschen – konkret, punktgenau und auf die Zu-
kunft ausgerichtet.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen der Abg. Kathrin Senger-Schäfer [DIE LINKE])



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725003200

Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Kollege

Dr. Karl Lauterbach.


(Beifall bei der SPD – Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Das ist jetzt Chefsache!)



Dr. Karl Lauterbach (SPD):
Rede ID: ID1725003300

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst

einmal möchte auch ich dem Minister, Herrn Bahr, ganz
herzlich gratulieren. Ich höre, der Vorname Ihrer Tochter
ist Carlotta. Das geht schon in die richtige Richtung.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Und soweit ich weiß, ist Ihre Frau ja auch eine geborene
Lauterbach.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Da kann man sagen: Wenigstens in dieser Hinsicht ge-
lingt es Ihnen, etwas mit Hand und Fuß zu produzieren.
Das kann man für die Gesetze nicht unbedingt sagen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Trotzdem Glückwunsch im Namen unserer Fraktion und
Glückwunsch für den Schritt in die richtige Richtung!

Im Dezember 2010 kündigte der damalige Gesund-
heitsminister, Herr Rösler – der heutige, ich hauche die-
ses Wort, Vizekanzler –, für 2011 das „Jahr der Pflege“
an. Erinnern Sie sich? Man hätte ehrlicher sein sollen:
Man hätte das „Jahr der Lüge“ ankündigen müssen.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Oh!)


Denn was ist denn passiert im Jahr 2011? Es wurde
nichts Wichtiges beschlossen. Es hat sich nichts verän-
dert für die zu Pflegenden. Es hat sich nichts verändert
für diejenigen, die in der Pflege arbeiten.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Lauterbachs Märchenstunde!)


Es ist noch nicht einmal etwas angekündigt worden. Das
„Jahr der Pflege“ ist sozusagen sang- und klanglos ver-
pufft. Die Beschäftigten sind enttäuscht worden. Die
Menschen, die von der Pflege abhängen, sind enttäuscht
worden. Es war ein Jahr der Entbehrung, es war ein ver-
lorenes Jahr. Mehr ist das „Jahr der Pflege“ nicht gewe-
sen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der SPD: Vier verlorene Jahre!)


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(C (D Jetzt verweisen Sie hier darauf, dass Sie ein Gesetz eschlossen haben, mit dem Sie im Prinzip eine Neuordung der Pflege beschreiben wollen. Der Name „Pflegeeuausrichtungs-Gesetz“ ist, ehrlich gesagt, ein Witz. enn was ist passiert? Innerhalb des bestehenden büroratischen Systems hat es minimale Zuschläge für die flegestufen und für Demenzkranke gegeben, die jedoch icht einmal in der Größenordnung eines Inflationsausleichs liegen; mehr ist das doch nicht gewesen. Sie haen – in homöopathischen Dosen – in die Schaffung von ohngemeinschaften investiert, sind jedoch selbst nicht der Lage, auch nur die Zahl der Wohnungen zu benen en, die da geschaffen worden ist. Für die Menschen in er Pflege hat sich doch nichts verändert. Wie wäre die tsächliche Lage in der Pflege derzeit sonst zu erklären? Derzeit sind etwa 200 000 Stellen in der Pflege nicht esetzt. In der Pflege werden nach wie vor Niedrigsthne gezahlt. Die Arbeit ist unsicher, die Arbeit ist hart; ie Menschen leiden an Burn-outs und sind zu einem roßen Teil krank und depressiv. Ein Arbeitsplatz in der flege ist für junge Menschen immer weniger attraktiv. nd diejenigen, die gepflegt werden, beklagen sich reelmäßig über die Qualität der Pflege. Sie aber feiern re Reform. Ich sage: Das ist ein Hohn für die Beschäf gten wie für die Pflegebedürftigen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wenn es mit Blick auf die Pflegeversicherung in den
ächsten vier Jahren nicht zu einer wirklich großen Re-
rm kommt, die diesen Namen auch verdient, dann wer-

en wir auch noch diejenigen verlieren, die jetzt in der
flege tätig sind. Überlastung, lange Arbeitszeiten, nicht
esetzte Stellen, Riesenbürokratie, fehlende Sicherheit
es Arbeitsplatzes: Es ist Ihnen nicht nur nicht gelungen,
ie Probleme zu lösen, die schon bestanden, sondern Sie
aben im Wesentlichen durch die Nichtbeachtung der
robleme, die dazugekommen sind – die Pflegebedürfti-
en sind älter geworden; sie müssen länger gepflegt wer-
en; der Anteil der Demenzkranken ist gestiegen –, die
ituation in der Pflege verschärft. Wir laufen ohne Wenn
nd Aber in einen Pflegenotstand hinein, wenn wir in
en nächsten vier Jahren nicht eine richtige, große und
ren Namen verdienende Pflegereform durchführen.
as allein ist ein Grund, Schwarz-Gelb abzuwählen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Bleiben wir beispielsweise bei der Bürokratie. Sie ha-
en die Bürokratie in keiner Weise eingedämmt. Sie ha-
en nicht einmal einen Versuch dazu unternommen. Wie
innvoll ist es, wenn Sie den Pflegenden durch Bürokra-
e, durch überflüssige Dokumentationspflichten quasi
och bei der Pflege die Zeit rauben? Wie sinnvoll kann
as sein? Wie sinnvoll kann es sein, dass ein schwer-
ranker Mensch liegen gelassen wird, weil eine über-
üssige Dokumentation ausgeführt werden muss, die
achher niemanden interessiert? Seit Jahren beklagen
ie Pflegeverbände die Geißel der Bürokratie in der
flege. Und Sie haben es in vier Jahren noch nicht ein-
al geschafft, auch nur einen einzigen Vorschlag zur





Dr. Karl Lauterbach


(A) )


)(B)

Entbürokratisierung zu machen. Die FDP, die einmal in
einer ihrer Wahllügen versucht hat, sich als die Partei der
Entbürokratisierung zu profilieren, hat mehr für die Ver-
schlechterung im Gesundheitswesen durch Bürokratie
getan als jede andere Partei, die dieses Ressort davor ge-
leitet hat.


(Beifall bei der SPD – Christine AschenbergDugnus [FDP]: Unsinn!)


Was haben wir stattdessen gesehen? – Wir haben das
gesehen, was wir auch an der Spitze sehen und was Peer
Steinbrück eben zu Recht die „Gipfeldemokratie“ ge-
nannt hat. Die Gipfeldemokratie ist eigentlich der Gipfel
der Unverschämtheit, und zwar deshalb, weil dadurch
kein Handeln ausgelöst wird. Stattdessen kommt es stän-
dig zu neuen runden Tischen, großen Gipfeln, neuen
Kommissionen, neuen Expertenbeiräten. Das alles sind
Alibiveranstaltungen, durch die versucht werden soll,
vom eigenen Regierungsversagen und vom internen
Streit zwischen Schwarz und Gelb abzulenken. Das ist
doch der wahre Grund, weshalb von Ihnen nichts Nen-
nenswertes beschlossen wurde.


(Beifall bei der SPD)


Sie haben mit den Funktionären gefrühstückt; Sie ha-
ben Experten bestellt. Auch in dieser Woche sollen wir
einen weiteren Expertenbericht von Ihnen vorgelegt be-
kommen. Ich sage Ihnen, was Ihnen besser getan hätte:
sich vor Ort in den Pflegeeinrichtungen im Gespräch mit
den dort Beschäftigten und mit den zu Pflegenden ein
Bild zu machen. Denn wenn man Ihre abstrakten Vor-
schläge liest, ergibt sich der Eindruck, dass Sie es sich
nie angetan haben, sich einmal die Basisarbeit anzu-
schauen. Dazu passt auch, dass der Bericht, der diese
Woche vorgelegt werden soll, natürlich keinerlei Ein-
fluss auf das Regierungshandeln haben kann. Ich bin
ganz sicher, dass Sie nachher noch eine Ankündigung
für uns in petto haben. Aber de facto bleibt es dabei: Die
Ankündigungspolitik in der Pflege ist eine Ohrfeige für
die Patienten und für die Beschäftigten.

In diesem Zusammenhang will ich noch auf einen
Punkt besonders hinweisen: Es ist bezeichnend für diese
Regierung, dass sich Frau Merkel – ich habe das noch
einmal geprüft – in diesen vier Jahren Regierungsarbeit
nicht ein einziges Mal richtungsweisend oder inhaltlich
tiefer gehend zum Thema Pflege geäußert hat – nicht ein
einziges Mal.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Weil sie weiß, dass sie einen guten Minister hat! – Zurufe von der SPD)


– Wenn der Minister so gut wäre, dann hätte es Taten ge-
geben statt Ankündigungen.

2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen, 900 000 Be-
schäftigte in der Pflege, 5 Millionen betroffene Fami-
lien – all dies war der Frau Bundeskanzlerin nicht eine
einzige Grundsatzrede zu diesem Thema wert. Wir ha-
ben diesbezüglich nichts von ihr vernommen. Daher
trägt die Bundeskanzlerin eine Mitschuld an dem Versa-
gen der Regierungskoalition. Dass hier nichts passiert
ist, ist auch darauf zurückzuführen, dass dieser Bereich


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(C (D r sie keinerlei Bedeutung hat. Er war es ihr einfach icht wert, etwas zu unternehmen. Das muss man festtellen, wenn man ehrlich ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Glauben Sie nicht, dass Sie mit der Einführung der
flegezusatzversicherung und der 5-Euro-Zulage – ein
ahlgeschenk für die private Assekuranz – das Land
uschen können! Wer diese Versicherung abschließt, er-
ält einen Zuschuss von 5 Euro im Monat. Davon müs-
en fast 2,50 Euro für Bürokratie aufgebracht werden.
er 30 Jahre lang einzahlt, der wird sich davon später

wei Monate Pflege leisten können.

Glauben Sie denn wirklich, dass das ein nennenswer-
r Beitrag zur Beseitigung der Probleme in der Pflege
t?


(Heinz Lanfermann [FDP]: Das ist doch Unsinn!)


ie älteren Menschen, die bald der Pflege bedürfen,
erden von dieser Maßnahme gar nichts haben. Glauben
ie, dass sich die Menschen in Pflegeberufen davon täu-
chen lassen? Das war doch nichts anderes als ein ideo-
gisch geprägtes Wahlgeschenk der FDP an ihre klassi-

che Klientel, die PKV. Mehr ist es nicht gewesen.


(Beifall bei der SPD – Christine AschenbergDugnus [FDP]: Da sinkt das Niveau! – Heinz Lanfermann [FDP]: Peinlich!)


Ich kann Ihnen sagen, was getan werden muss. Die
ieben Punkte, die wir diese Woche vorgestellt haben,
ind mehr wert als Ihre Gipfeltreffen, Gespräche, Kom-
issionen und Papiere, deren Inhalt Sie vorgetragen ha-

en.


(Jens Spahn [CDU/CSU]: Wo ist denn der berühmte Herr Steinbrück?)


er Begriff der Pflege muss neu definiert werden.


(Jens Spahn [CDU/CSU]: Ich dachte, das ist Chefsache! Aber der Steinbrück ist nicht da!)


rau Aschenberg-Dugnus, in unserem Papier steht, dass
ieser Begriff neu definiert werden muss. Wie sollen
onst die Maßnahmen greifen, wenn der Pflegebegriff
icht geändert wird? Obwohl der Begriff nicht fiel, hatte
s jeder anwesende Journalist verstanden. Sie haben aber
ffenbar ein Problem, es zu verstehen.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Mit Ihnen habe ich ein Problem! Da haben Sie recht!)


Ein Problem in der Pflege ist die Qualitätsorientie-
ng, die Sie angemahnt haben. Wieso haben Sie denn

icht die eigene Regierungsarbeit dafür genutzt, hier et-
as zu tun? Es ist doch nichts passiert. In unserem Pa-
ier haben wir darauf hingewiesen, dass zum Beispiel
ie unnötige Überbehandlung von zu pflegenden Men-
chen mit teuren Medikamenten den Pflegezustand die-
er Menschen oft verschlechtert. Diese Medikamente
ind zum Teil nie getestet worden.





Dr. Karl Lauterbach


(A) )


)(B)

Hier machen wir einen konkreten Vorschlag. Wir ma-
chen einen Vorschlag zur Entbürokratisierung der
Pflege. Wir machen einen Vorschlag, wie man Demenz
in der Pflege verhindern kann, nämlich indem man De-
pressionen, in der Pflege einer der wichtigsten Risiko-
faktoren für Demenz, besser bekämpft. Somit haben wir
in unserem kurzen Papier mehr Inhalt als Sie in Ihren
Reden, Ihren Kommissionen und Ihren Gipfeltreffen.


(Beifall bei der SPD)


Wir brauchen dringend eine Regierung, die das
Thema Pflege aufgreift. Wir brauchen dringend einen
Bundeskanzler Peer Steinbrück, der dieses Thema in den
nächsten Wochen aufnimmt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Oh!)


– Er wird Ihnen die Nachhilfe geben, derer Sie dringend
bedürfen.


(Beifall bei der SPD – Lachen bei der CDU/ CSU – Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Keine Drohungen!)


Sie können von Peer Steinbrück in dieser Sache lernen.
Peer Steinbrück repräsentiert ein schnell lernendes und
kluges System.


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


In kurzer Zeit werden Sie von Peer Steinbrück mehr ler-
nen können als mithilfe der Kommissionen, die Sie in
den letzten Monaten für viel Geld einberufen haben und
die Sie sich hätten sparen können.


(Beifall bei der SPD – Rolf Hempelmann [SPD]: Dazu gehört ein gewisses Maß an Lernfähigkeit!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725003400

Herr Kollege Lauterbach, ich möchte Sie noch da-

rüber in Kenntnis setzen, dass „Lauterbach“ nicht der
Mädchenname der Frau von Daniel Bahr ist, sondern der
der Frau von Philipp Rösler.


(Heiterkeit)


Um Fehlinterpretationen vorzubeugen: Es gibt keine
verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Ge-
sundheitsminister und dem gesundheitspolitischen Spre-
cher der SPD.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Elke Ferner [SPD]: Da hat Herr Lauterbach Glück gehabt!)


Bitte, Herr Kollege.


Dr. Karl Lauterbach (SPD):
Rede ID: ID1725003500

Ich bitte, diesen Irrtum zu entschuldigen. Ich weiß

nicht, was mir lieber gewesen wäre. Aber immerhin sind
jetzt sowohl mein Vorname als auch mein Nachname bei
Ihnen vertreten. Das ist ein Schritt in die richtige Rich-
tung.

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(C (D Als nächster Redner hat der Kollege Willi Zylajew on der CDU/CSU-Fraktion das Wort. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! err Lauterbach, das war nicht Ihr einziger Irrtum. nen sind noch viel mehr Pannen unterlaufen. Aber iese jetzt aufzulisten, würde die Redezeit sprengen. Ich will auf den Antrag der SPD und den von den rünen zu sprechen kommen. Diese Anträge bieten uns ie Chance, uns in diesen Tagen, in denen für die Pflege ichtiges passiert, noch einmal mit diesem Thema im lenum zu befassen. Insofern sind wir Ihnen gar nicht öse. Uns wird in dieser Woche der neue Pflegebegriff, er das Ergebnis einer Expertenkommission ist, vorgetellt. (Mechthild Rawert [SPD]: Wie teuer wird er denn jetzt?)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725003600

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Willi Zylajew (CDU):
Rede ID: ID1725003700

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Frau Kollegin Rawert, der Kollege Zöller, der Sie be-
onders schätzt, wird dazu nachher sicherlich noch etwas
agen.

Die vorliegenden Anträge unterscheiden sich sehr
eutlich.


(Mechthild Rawert [SPD]: Kein Wunder, unserer ist von vor vier Jahren!)


Richtig, euer Antrag ist vier Jahre alt. Er ist aber in we-
entlichen Teilen überholt. Sie haben die zwischenzeitli-
he Entwicklung gar nicht mitbekommen.

Der Antrag der Grünen hat Substanz,


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


eil in ihm präzise ausgeführt wird, dass der vorhandene
flege-TÜV so nicht in Ordnung ist. Sie kommen zu
em Ergebnis, dass er abzuschaffen ist. Das sehen wir
nders; darauf komme ich noch zu sprechen.

Für uns ist wichtig, die Pflegeversicherung weiterzu-
ntwickeln. Herr Lauterbach, wir können nicht irgendwo
inen Schnitt machen. Wir müssen vielmehr ein bewähr-
s System, auf das Menschen vertrauen und auf das sie

ich verlassen können müssen, schlichtweg weiterentwi-
keln. Das ist ein durchgängiger Ansatz in der gesamten
ozialpolitik. Genau das wollen wir hier tun.

Noch einmal zum Antrag der Grünen. Am 15. April,
9. April, 7. Mai und 10. Juni hat die Schiedsstelle von
ohlfahrtsverbänden und Pflegekasse getagt und festge-

tellt, dass die Ergebnisqualität stärker gewichtet, wäh-
nd anderes zurückgestellt werden muss. Ich darf Ihnen
itteilen, Frau Kollegin Scharfenberg: Am 26. Juni hat

er Vorsitzende der Schiedsstelle dem Ministerium mit-
eteilt, dass man ein Ergebnis erzielt hat. In vier Sitzun-
en hat man sich genau auf die substanziellen inhaltli-
hen Verbesserungen verständigt, die Sie sich wünschen.





Willi Zylajew


(A) )


)(B)

Die für die Pflegequalität maßgeblichen Kriterien wer-
den hervorgehoben. Ich habe mir die Unterlagen ange-
schaut – ich verstehe etwas von diesem Bereich – und
muss sagen: Das ist zufriedenstellend. Kompliment! –
Ihr Antrag hatte vor ein paar Monaten noch seine Bedeu-
tung, ist aber heute schlichtweg überholt.

Wichtig ist, dass wir in der dargelegten Systematik
fortfahren. Es handelt sich um einen ständigen Prozess.
Herr Kollege Lauterbach, die Weiterentwicklung der
Pflegeversicherung hat eine Auszeit erlebt, als wir einen
SPD-Kanzler hatten. Es kam nichts, aber auch gar
nichts.


(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Nein! Das stimmt nicht! Ich bitte Sie!)


Es musste erst eine Kanzlerin namens Merkel kommen,
damit etwas passierte. Sie müssen sich schon schämen.
Von 2005 bis 2009 haben wir gemeinsam vieles voran-
gebracht. Das geschah unter Frau Merkel. Von 2009 bis
2013 haben wir unter anderem das Pflege-Neuausrich-
tungs-Gesetz auf den Weg gebracht. Wer war zu dieser
Zeit Kanzlerin? Frau Merkel! Die Bürger können sich
also darauf verlassen: Pflegenullrunde unter SPD-Kanz-
ler, Pflegeweiterentwicklung unter Unionskanzlerin. –
Das ist die Wahrheit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssys-
teme ist notwendig. Ich nenne als Beispiel nur die Be-
hindertenhilfe. Wer hätte vor 15 Jahren gedacht, dass wir
bei der Inklusion so mutige Schritte gehen? Das müssen
wir im Pflegebereich fortsetzen. Das ist wichtig, und da-
für stehen wir. Die Mitbürgerinnen und Mitbürger kön-
nen sicher sein, dass wir, wenn wir nach dem 22. Sep-
tember wieder die Regierung stellen, dies fortsetzen und
für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sor-
gen werden. Bei einem Wechsel würde nichts gesche-
hen, Herr Lauterbach.

Ich will die letzten beiden Reformen kurz ansprechen;
die Kollegin Aschenberg-Dugnus hat auf das eine oder
andere schon hingewiesen. Herr Schröder hätte die
Chance gehabt, die Entgelte zu dynamisieren. Er hat si-
cherlich dynamisiert, aber in ganz anderen Bereichen. Er
hat nämlich zugunsten von Bankenvorständen und Auf-
sichtsräten dynamisiert, aber nicht in den Bereichen, die
im Interesse der Pflegebedürftigen liegen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Des Weiteren möchte ich die neuen Leistungen für
Demenzkranke und die Flexibilisierungen im stationären
bzw. ambulanten Bereich ansprechen. Das alles ist unter
Frau Merkel geschehen, nicht unter einem SPD-Kanzler.
Wir haben zudem eine Qualitätsvereinbarung zwischen
Pflegekassen und Trägern erreicht. Die MDK – dort sit-
zen doch Ihre Freunde aus der Bürokratie – haben wir in
die Schranken gewiesen, indem wir die maximale Bear-
beitungszeit von Antragstellung bis Bescheid auf fünf
Wochen festgeschrieben haben. Das waren doch nicht
Sie.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


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(C (D chauen Sie sich einmal frühere Reden an. Dann sehen ie, wie stark Sie auf diese Institutionen gesetzt haben. (Mechthild Rawert [SPD]: Sie lehnen einen Antrag ab, weil geprüft werden soll!)


ir haben hier eine gewisse Waffengleichheit erreicht.

Betreutes Wohnen, Pflegegeld, Kurzzeitpflege, Leis-
ngen für Demenzkranke, Mindestlohn für Hilfskräfte –

lles das ist in unserer Zeit passiert. Dabei haben wir
och die Situation der Beitragszahler im Auge behalten.


(Mechthild Rawert [SPD]: Wer prüft?)


arauf können wir ein Stück stolz sein. Die Blüm’sche
flegeversicherung war schon in Ordnung. Wir entwi-
keln sie weiter.


(Mechthild Rawert [SPD]: Keine Antwort!)


Frau Rawert, ich sage noch einmal: Sie wollen irgend-
twas Revolutionäres erreichen und verstehen überhaupt
icht, dass wir in der Pflege nicht nur mehr Geld benöti-
en, sondern auch mehr Fachkräfte brauchen,


(Zuruf von der SPD: Wie viel Geld? – Mechthild Rawert [SPD]: Deswegen ist in dem Bereich auch nichts passiert! – Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Niemand kritisiert Herrn Blüm!)


ie mit Herz, Verstand und Händen eine gute Arbeit leis-
n. Wir brauchen eine gesellschaftliche Anerkennung
er Pflegekräfte, und wir brauchen auch eine stabile fi-
anzielle Situation.


(Hilde Mattheis [SPD]: Ankündigungspolitik!)


ll dies haben wir in den letzten Jahren erreicht. Wir
erden es fortsetzen.


(Mechthild Rawert [SPD]: Wer prüft? – Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Brauchen wir es oder nicht?)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist meine letzte
ede. Ich will sie zum Anlass nehmen, mich sehr herz-
ch für die überwiegend kollegiale Zusammenarbeit zu
edanken, die wir in diesem Themenbereich pflegen. Ich
edanke mich aber auch bei den Mitarbeitern der Kolle-
innen und Kollegen in den Abgeordnetenbüros, in den
raktionen, in den Ministerien, bei den redlichen Kräften
die gibt es nämlich auch –, die bei den Leistungser-
ringern, den Wohlfahrtsverbänden, dem bpa, den Pfle-
ekassen und den MDK in den Bundesländern zu finden
ind.

Engagierte Frauen und Männer findet man in der
flege allerorten. Man kann nur wünschen, dass sie sich
it ihren Vorstellungen durchsetzen. Ich will ausdrück-
ch die Berufsverbände im Bereich der Pflege erwäh-
en, die diesen guten Prozess begleiten. Aber auch die
flegewissenschaft, die Praktiker und auch die Berufs-
enossenschaft für das Gesundheitswesen haben in we-
entlichen Punkten zur Weiterentwicklung beigetragen.

Wir müssen letztlich die betroffenen Menschen und
re Angehörigen sowie deren Lebenssituation im Auge

aben. Auf die kommt es ganz entscheidend an. Wenn





Willi Zylajew


(A) )


)(B)

wir die Pflege, an der Sache orientiert, weiterentwickeln,
wird die Blüm’sche Pflegeversicherung dafür sorgen,
dass Menschen weiterhin verlässlich und umfänglich
Versorgung und Hilfe erfahren, die sie verdient haben.
Es gehört ein Stück weit zur Menschlichkeit, sich um
diejenigen zu kümmern, die gebrechlich sind, die de-
ment sind, die unsere Hilfe benötigen, und dies in festen
Strukturen. Deutschland hat – das meine ich nach wie
vor – unter allen Ländern der Welt die beste pflegerische
Versorgung. Sehen wir zu, dass wir sie aufrechterhalten!

Ich bedanke mich sehr für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725003800

Herr Kollege Zylajew, auch Ihnen danke ich im Na-

men des ganzen Hauses für Ihre Mitarbeit und Ihr kolle-
giales Verhalten und wünsche Ihnen für die Zukunft alles
Gute.


(Beifall)


Das Wort hat jetzt die Kollegin Kathrin Senger-
Schäfer von der Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725003900

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und

Kollegen! Herr Gesundheitsminister, wir freuen uns na-
türlich mit Ihnen. Die Linke freut sich über jedes neuge-
borene Kind. Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich. Aber
wir wünschen uns auch sehr, dass sich Carlotta später
einmal keine Sorgen um ihre eigene Pflege machen
muss.


(Zuruf von der FDP: Das muss sie bei dem Vater auch nicht!)


Dafür muss man aber etwas tun. Das ist Ihnen aus unse-
rer Sicht in diesen vier Jahren Regierungsarbeit nicht ge-
lungen.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Pflege ist ein Stiefkind dieser Regierung. Wesent-
liche Verbesserungen in der Pflege sowohl für die zu
Pflegenden als auch für die Pflegenden sind nicht erzielt
worden. Wir haben also vier Jahre verschlafen.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Stimmt nicht!)


Es ist zu beklagen, dass die Zeit nicht genutzt wurde.
Vier Jahre sind nicht genutzt worden, um bei dem
Thema Pflege voranzukommen. Das ist eine sehr trau-
rige Bilanz für Ihre Regierungsarbeit im Bereich Pflege.


(Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und bei der Rente!)


Wir haben die Zahl schon gehört: 2,5 Millionen Pfle-
gebedürftige leben in diesem Land und warten dringend
darauf, dass die Politik ihnen die notwendige und auch
dringend benötigte Hilfe zuteilwerden lässt. Fest steht
aber, dass für die vielen Pflegebedürftigen, die vielen

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(C (D flegefachkräfte und die vielen pflegenden Angehörigen vier Jahren Schwarz-Gelb keine wesentlichen Verbes erungen auf den Weg gebracht werden konnten. Fest steht auch, dass mit Ihrem Pflege-Neuausrichngs-Gesetz und der damit verbundenen Einführung des flege-Bahr ein völlig falscher Weg in der Finanzierung er Pflegeversicherung eingeschlagen wurde. Pflege ängt heute mehr denn je von der Größe des eigenen eldbeutels ab. Anstatt die soziale Schieflage der Pflegeersicherung an ihren Wurzeln zu packen, hat der Privasierungswahn von Union und FDP die Pflegeversicheng völlig aus den Angeln der Gerechtigkeit gehoben. (Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der FDP: Oh!)


Das ist so.

Fest steht auch, dass heute, nach der Übergabe des
erichts des Expertenbeirats, der die Details für die Um-

etzung einer neuen Definition von Pflege vorbereiten
ollte, eine umfassende Pflegereform auf die nächste Le-
islatur verschoben wurde. Die Bundesregierung ist da-
it eine Ankündigungsregierung, nicht mehr und nicht
eniger.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Im Kern geht es natürlich um die Frage, wer als pfle-
ebedürftig gelten soll und Geld aus der Pflegeversiche-
ng bekommt. Sollen es nur diejenigen sein, die Hilfe

eim Waschen und Anziehen brauchen, oder auch die,
elche Beaufsichtigung und Betreuung brauchen, weil

ie beispielsweise an Demenz erkrankt sind? Wir reden
lso davon, dass Menschen, die sich beispielsweise nicht
ehr selbst waschen können, möglicherweise Geld von

er Pflegeversicherung erhalten, während andere, die
ufgrund von Demenz vergessen, dass sie sich überhaupt
aschen müssen, oder die den Putzlappen mit einem
aschlappen verwechseln und deshalb Betreuung brau-

hen, im System der Pflegeversicherung faktisch keine
erücksichtigung finden und bei der Pflegeeinstufung
urch das Raster, also in die Pflegestufe 0, fallen.

Bei diesem wichtigen Punkt wird jedoch vergessen,
ass es noch um weit mehr geht. Es geht nämlich um ein
öllig neues und innovatives Verständnis von Pflege. Ist
er Ausgangspunkt, was ein Mensch nicht mehr kann,
der ist der Ausgangspunkt, was er noch kann, also seine
elbstständigkeit? Das ist ein enormer Unterschied und
ntscheidend für die Frage von Selbstbestimmung und
esellschaftlicher Teilhabe, über die wir immer reden.


(Beifall bei der LINKEN)


ies entscheidet letztlich darüber, ob wir pflegebedürf-
ge Menschen auf das Abstellgleis der Gesellschaft stel-
n oder eben nicht.

Sie erzählen uns immer wieder, dass die dürftigen
eistungsanhebungen, die Sie mit dem Pflege-Neuaus-
chtungs-Gesetz für die sogenannte Pflegestufe 0 fest-
chreiben, ein Vorgriff auf den neuen Pflegebegriff
eien. Das ist unehrlich und falsch.


(Beifall bei der LINKEN)






Kathrin Senger-Schäfer


(A) )


)(B)

Ein ebenso verheerendes Signal ist, dass sich die Ar-
beit am neuen Pflegebegriff zum Paradebeispiel des
Aussitzens und des Vertagens entwickelt hat. Bereits mit
der neuerlichen Einberufung des Beirats im letzten Jahr
war abzusehen, dass wir in dieser Wahlperiode kein Ge-
setz bzw. keine Pflegereform, die diesen Namen auch
nur im Ansatz verdient hätte, verabschieden werden.
Seien wir einmal ehrlich: Selbst wenn der Beirat seine
Ergebnisse zügig präsentiert hätte, wäre kaum genügend
Zeit gewesen, diese in Gesetzesform zu gießen, zu bera-
ten und auch noch zu verabschieden. Das ganze Unter-
fangen war nämlich von Anfang an zeitlich gesehen eine
Farce und ein Spiel auf Zeit.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Beiratsmitglieder wurden für diese Zeitschinderei
und die Gesichtswahrung des Bundesgesundheitsminis-
ters missbraucht. Den Menschen wurde vorgeheuchelt,
dass sich pflegepolitisch endlich etwas Substanzielles
bewegen würde und sie bald grundlegende Verbesserun-
gen erwarten könnten. Pustekuchen!

Wir kennen das schon aus der letzten Legislatur. Zur
schlimmen Wahrheit gehört mittlerweile auch, dass die
Mitglieder des Expertenbeirats offenbar untereinander in
Unstimmigkeiten verfallen sind und zeitweise sogar ein
Scheitern befürchtet werden musste.


(Otto Fricke [FDP]: Komisch, dass Experten nicht einer Meinung sind!)


– Hören Sie einmal zu.


(Otto Fricke [FDP]: Das mache ich die ganze Zeit!)


Wohlfahrtsverbände und Arbeitgebervertreter drohten
zuletzt sogar mit dem Ausstieg; das ist die Wahrheit.
Was war der Grund für die Streitigkeiten? Schlicht und
ergreifend das Geld; von 2 Milliarden Euro jährlich ist
die Rede. Das löst bei mir wirklich Unverständnis aus,


(Otto Fricke [FDP]: Ihre Rede bei uns auch!)


zumal es vonseiten des Gesundheitsministeriums keine
Vorgaben zum Finanzvolumen gab. Außerdem halte ich
die genannte Summe von jährlich 2 Milliarden Euro für
deutlich zu niedrig.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Elke Ferner [SPD] – Hilde Mattheis [SPD]: Wenn es denn 2 Milliarden wären!)


Unserer Meinung nach lässt sich auf diese Weise kein
neuer Pflegebegriff umsetzen. Unser Ziel ist es, dass
viele bessergestellt werden und keiner schlechtergestellt
wird. Mit der Linken wird es jedenfalls keinen „Pflege-
begriff light“ geben. Das kündige ich hier schon einmal
für die nächste Legislatur an.


(Beifall bei der LINKEN)


Für die Linke gilt: Jeder Mensch, der von Pflege be-
troffen ist oder Betreuung und Assistenz benötigt, muss
die bestmögliche Pflege erhalten, und zwar nach seinen
individuellen Bedürfnissen. Für die Linke und für mich
persönlich ist das eine Grundlage, auf der sich Pflege als

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(C (D esamtgesellschaftliche Aufgabe überhaupt erst wahrehmen lässt. Dazu gehört auch – das ist ein Alleinstellungsmerkal der Linken –, dass das Teilkostenprinzip der Pflege ersicherung endlich einmal infrage gestellt wird. ür die Linke ist das Teilkostenprinzip die Keimzelle der ielschichtigen Probleme, die heute im Pflegebereich zu erzeichnen sind. Denn die Pflegeversicherung billigt en Betroffenen nur einen Zuschuss zu den tatsächlichen flegekosten zu. Um die Kosten für den individuellen flegeund Betreuungsbedarf abzudecken, müssen die etroffenen und ihre Angehörigen auf ihr Einkommen nd Vermögen zurückgreifen. Den vielen, denen das icht möglich ist, bleibt dann entweder nur die Sozialilfe oder die Abhängigkeit von den Angehörigen, sorn sie welche haben. Zumeist handelt es sich dabei um hefrauen, Töchter und Schwiegertöchter. Beispielsweise liegt in einer einfachen stationären erliner Pflegeeinrichtung der Anteil der Kosten, der der Pflegestufe III selbst zu bezahlen ist, bei 500,94 Euro monatlich. Zum Vergleich: Frauen im esten scheiden heute mit einer durchschnittlichen ente von 509 Euro aus dem Berufsleben aus. 509 Euro! uf diese Art und Weise produzieren wir Altersarmut nd akzeptieren gleichzeitig Geschlechterungerechtigeit, da es fast ausschließlich die Frauen sind, die flegen. Nebenbei fördern wir auch noch einen unkonollierten grauen Pflegemarkt, der eher an Sklaverei als n gute und hochqualitative Pflege erinnert. (Beifall bei der LINKEN – Heinz-Peter Haustein [FDP]: Eine Frechheit so was!)


(Beifall bei der LINKEN)


(Agnes Alpers [DIE LINKE]: Skandal!)


in für alle Mal: So darf es nicht weitergehen!

Vieles spricht dafür, dass eine Vollversicherung in der
flege, ein neuer Pflegebegriff und eine solidarische
ürgerinnen- und Bürgerversicherung die besten Zuta-
n für gute Pflege und attraktive Arbeitsplätze in der
flege sind. Die Angehörigen werden auch durch eine
chte Wahlfreiheit entlastet: Will ich pflegen, oder muss
h pflegen? Das ist doch die Frage.


(Beifall bei der LINKEN)


Kurzfristig müssen natürlich ordentliche Leistungsan-
ebungen und der Ausgleich des Werteverlustes in der
flege erfolgen. Das fordern nicht nur die Linke, son-
ern auch viele Pflegeexpertinnen und -experten.

Nun zur Kritik an den Pflegenoten. Die Pflegenoten
erden im Internet veröffentlicht, um den Betroffenen
nd ihren Angehörigen die Auswahl und den Vergleich
on Pflegeeinrichtungen zu erleichtern. Die Überarbei-
ng dieser Pflegenoten – das haben wir schon gehört –
t mehr als überfällig.


(Willi Zylajew [CDU/CSU]: Das passiert!)


flegenoten machen nämlich keinen Sinn, wenn zum
eispiel die Schriftgröße des Speiseplans in einen direk-





Kathrin Senger-Schäfer


(A) )


)(B)

ten Zusammenhang mit dem Wundliegen von Pflege-
bedürftigen gesetzt wird. Eine vorübergehende Ausset-
zung der Veröffentlichung der Pflegenoten macht Sinn.
Denn die Gesamtnoten der Prüfberichte zeichnen ein
unklares Bild der Qualität von Pflegeeinrichtungen; Un-
terschiede sind kaum festzustellen. Damit verfehlen die
Pflegenoten ihr eigentliches Ziel: Transparenz und Über-
sicht herzustellen.

Auch das ewige Hin und Her in der Debatte um die
Messung von Ergebnisqualität verunsichert diejenigen,
die sich meist sehr kurzfristig für eine Pflegeeinrichtung
entscheiden müssen. Wenn Vater oder Mutter plötzlich
zum Pflegefall werden, muss ich schnell und sicher eine
Entscheidung treffen können. Das ist anhand dieser Pfle-
genoten nicht möglich.


(Beifall bei der LINKEN)


Im Übrigen: Die Linke hat die Aussetzung der Veröf-
fentlichung der Pflegenoten bereits 2010 gefordert.

Eines muss klar sein: Die Pflege muss als öffentliche
Daseinsvorsorge und nicht als Geschäftemacherei be-
griffen werden. Wir sagen: Pflege ist keine Ware. Gute
Pflege ist ein Menschenrecht.


(Beifall bei der LINKEN)


Von entscheidender Bedeutung ist zudem, wie und
unter welchen Bedingungen das Pflegepersonal arbeitet.
Erst durch gute Arbeitsbedingungen wird qualitativ
hochwertige Pflege möglich. Das ist nach unserer Auf-
fassung entscheidend und muss in eine gute Bewertung
mit einfließen.


(Otto Fricke [FDP]: Aber jetzt ist gut! – Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär: Wie lange darf die reden?)


Wir sagen: Gute Pflege – hören Sie ruhig zu – kommt
von guter Arbeit – das ist wesentlich –, von guten Löh-
nen und von einer guten Pflegeausbildung. Das ist und
bleibt für uns, die Linke, der Maßstab.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725004000

Frau Kollegin.


Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725004100

Ich bin am Ende meiner Rede. Ich wollte mich noch

kurz bedanken.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725004200

Bitte.


Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725004300

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war meine

letzte Rede im Deutschen Bundestag. Ich danke Ihnen
allen für die konstruktive Zusammenarbeit, und ich
bedanke mich bei all denen, die mich auf diesem Weg
begleitet haben.

Danke schön.


(Beifall im ganzen Hause)


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(C (D Frau Kollegin Senger-Schäfer, auch Ihnen danke ich Namen des ganzen Hauses für die gute Zusammenar eit und das kollegiale Verhalten und wünsche Ihnen für ie Zukunft alles Gute. Das Wort hat die Kollegin Elisabeth Scharfenberg on Bündnis 90/Die Grünen. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725004400

(Beifall)

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, auch von

nserer Seite Ihnen und Ihrer Frau die herzlichsten
lückwünsche zur Geburt Ihrer Tochter! Mit Blick auf
en demografischen Wandel kann ich Ihnen und uns nur
ünschen, dass das erst der Anfang ist. Ich habe selbst
ier Töchter und lebe damit sehr gut.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU und der FDP)


Zum Thema Pflege. Es ist ganz und gar nicht übertrie-
en, wenn ich sage: Es brennt in der Pflege. Da ist der
ersonalmangel. Da ist der noch ausstehende neue Pfle-
ebegriff. Da ist die fehlende Umsetzung des Grund-
atzes „ambulant vor stationär“. Da ist die Missachtung
on Prävention, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
a sind die noch ausstehende Entbürokratisierung, die
nzureichende Entlastung von pflegenden Angehörigen
sw., usw.

Aus den einzelnen Brandherden wird zunehmend ein
lächenbrand. In dieser Legislaturperiode haben wir ver-
eblich darauf gewartet, dass die Feuerwehr anrückt.
eider war von der schwarz-gelben Regierung niemand
azu fähig, eine Feuerwehrmannschaft anzuleiten. Statt-
essen stand man mit weit aufgerissenen Augen um das
euer herum. Man staunte, wie sich die Probleme entwi-
kelten, und man war überrascht, dass die Probleme im-
er größer wurden.

Die kritische Lage in der Pflege hat sich unter der
ederführung von Union und FDP weiß Gott nicht
ntspannt. Das macht auch der Antrag der SPD über-
eutlich. Wir brauchen eine umfassende Pflegereform,
nd das mehr denn je.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Bereits unter der Großen Koalition wurde ein Bericht
orgelegt, der uns klar darin bestätigt hat, dass die Pfle-
eversicherung neu ausgerichtet werden muss. Nur so
erden wir die zukünftigen Herausforderungen über-
aupt schultern können. Der Bericht des Expertenbeirats
ur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat
ns zum Umdenken aufgefordert. Die schwarz-gelbe
egierungskoalition beendet ihre Legislatur nun
enauso wie 2009 mit der Vorlage eines Berichts des Ex-
ertenbeirats – ich betone: ein Bericht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)






Elisabeth Scharfenberg


(A) )


)(B)

Aktiv an der Umsetzung arbeiten wollte und will man
aber nicht. Nach jahrelangem Nichtstun haben Sie, Herr
Bahr, den Beirat erst 2012 wieder eingesetzt, um noch
offene Fragen zu klären. Aber es gab kein Konzept und
keinen Rahmen. So hat man sich im Beirat an Themen
festgebissen, für die es verschiedene Lösungen gibt, für
die es aber einfach auch politischer Entscheidungen be-
darf. Die Aufgabe des Beirates ist es, Empfehlungen zu
geben und Optionen zu eröffnen, mehr nicht. Der Beirat
kann dem Minister die Arbeit nicht abnehmen. Herr
Bahr, da müssen Sie schon selbst ran.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Herr Bahr, Ihnen muss doch klar gewesen sein, dass
nach dem Bericht die eigentliche Arbeit erst losgeht.


(Otto Fricke [FDP]: Ja! Die nächsten vier Jahre!)


Trotzdem haben Sie dem Beirat so viel Zeit für die wei-
tere Arbeit gegeben, dass das Ganze gar nicht mehr um-
zusetzen ist.


(Elke Ferner [SPD]: Genau!)


Die Zeit in dieser Legislatur reicht schlichtweg nicht
mehr aus.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wohlwollend könnten wir hier alle sagen: schlechtes
Timing. Aber – Herr Minister, das kann ich Ihnen jetzt
nicht ersparen – man kann es auch anders sagen: Das
war reine Drückebergerei.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN – Zurufe von der FDP: Oh!)


Uns allen ist klar, dass wir bei der pflegerischen Ver-
sorgung grundsätzlich umdenken müssen. Doch wenn
wir uns die Pflegepolitik der schwarz-gelben Regierung
anschauen, dann erleben wir einen Stillstand, dann erle-
ben wir Verzögerungstaktik, wir erleben Gesprächs-
runden nach dem Motto: „Wenn ich nicht mehr weiter
weiß, gründe ich einen Arbeitskreis“. Meine Damen und
Herren, wir brauchen nicht noch mehr Runde Tische, wir
brauchen keine medienwirksam zelebrierten Spitzentref-
fen mit Vertreterinnen und Vertretern der Pflegebranche,


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


wie sie Herr Rösler so gerne einberufen hat. Es wurde
bereits über alle wichtigen Themen, die die Pflege ange-
hen, genug geredet. Der Notstand wurde studiert, er
wurde analysiert, und es wurde viel darüber philoso-
phiert. Aber Löschversuche des Flächenbrandes gab es
bis jetzt nicht.

Philipp Rösler wollte 2011 mit dem Jahr der Pflege
und einer Pflegereform das Feuer ersticken. Unter seiner
Federführung ist gar nichts passiert. Der Ankündigungs-
minister übergab dann den Staffelstab an seinen
Nachfolger Daniel Bahr, und der sollte die vielfältigen
Versprechungen dann einlösen. Unter Zeitdruck er-
blickte 2012 eine Pflegereform das Licht der Welt. Und

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(C (D ie Namen wurden immer verheißungsvoller. Da redeten ir dann vom Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Aber: on Neuausrichtung keine Spur! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


er Name ist eine Verbrauchertäuschung erster Klasse;
enn neu ausgerichtet wurde in der Pflegeversicherung
ar nichts.

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz als „Reförm-
hen“ zu bezeichnen, ist noch Euphemismus. Wenn Sie
as Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, Herr Minister, gar
inen „Meilenstein“ nennen, dann muss ich Ihnen und
uch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ko-
lition, ehrlich sagen: Das grenzt für mich an Realitäts-
erlust.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Natürlich gab es einige Verbesserungen, beispiels-
eise für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompe-
nz. Aber diese Verbesserungen reichen doch hinten
nd vorne nicht. Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept.
ie Verbesserungen sind zum Teil auch noch zeitlich be-
renzt. Noch dazu ist dieses Mehr an Leistungen noch
icht einmal nachhaltig finanziert.


(Mechthild Rawert [SPD]: Richtig!)


015 geht der Pflegeversicherung die Puste aus.


(Heinz Lanfermann [FDP]: Woher wollen Sie das denn wissen?)


nd was machen wir dann, liebe Kolleginnen und Kolle-
en?


(Mechthild Rawert [SPD]: Keine Nachhaltigkeit!)


Union und FDP haben die zwei wesentlichen Haus-
ufgaben nicht gemacht: Sie haben keine nachhaltige
nd solide Reform der Finanzierung hinbekommen,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


nd sie haben die Einführung des neuen Pflegebegriffs
einen Schritt vorangebracht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


atsächlich haben sie der Pflege sogar noch geschadet.
ie haben die Vergütung für Pflegekräfte geschwächt.
or der Pflegereform war die Zulassung einer Einrich-
ng oder eines Dienstes nämlich daran gebunden, den
flegekräften ein Entgelt zu zahlen, das sich an der orts-
blichen Vergütung orientiert.


(Hilde Mattheis [SPD]: So ist es!)


it der Pflegereform wurde diese Vorgabe ersatzlos ge-
trichen. Man wollte wohl die unternehmerische Freiheit
tärken, und das auf Kosten der Pflegekräfte.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)






Elisabeth Scharfenberg


(A) )


)(B)

Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, lässt
tief blicken, und das zeigt uns, dass Sie das Feuer in der
Pflege an einigen Stellen sogar noch mit Brandbeschleu-
nigern genährt haben, anstatt es zu löschen. Ihnen geht
es nicht um die Pflegekräfte, Ihnen geht es auch nicht
um die betroffenen Menschen. Ihnen geht es nur darum,
Ruhe in ein für Sie offensichtlich lästiges Thema zu
bringen.

Auch der Anspruch der Kanzlerin, dass Pflege ein
schwerer Job ist, zeigt das ganz deutlich. Ja, Frau Merkel
hat da eine ganz treffsichere Analyse gemacht. Aber sie
schlussfolgert nichts daraus. Was wollen Sie denn tun,
damit die Menschen, die pflegen, mehr Anerkennung be-
kommen? Ich meine die Menschen, die professionell
pflegen, und auch die pflegenden Angehörigen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Auch beim Thema „Entbürokratisierung in der
Pflege“ sind Sie nicht wirklich weitergekommen. Die
vorgelegten Ergebnisse gehen gegen null. Die Ombuds-
frau zur Entbürokratisierung der Pflege im Gesundheits-
ministerium hat sich durch ihre Arbeit wirklich verdient
gemacht. Aber da von ihren Vorschlägen nichts umge-
setzt wird, hätte man sich diese Stelle auch sparen kön-
nen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Wir haben nicht einmal einen Abschlussbericht zur Ar-
beit der Ombudsfrau und zu ihren Vorschlägen erhalten.
Dieser Bericht sei nämlich intern – so hat es uns die
Staatssekretärin gesagt.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?)


Ganz ehrlich: Geheimsache Bürokratieabbau – das ist
doch wirklich absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Für mich ist damit klar: Man hat Angst vor den Fol-
gen, die sich aus der Analyse der Situation ergeben
könnten. Dann würde nämlich offensichtlich, dass man
den sogenannten Pflege-TÜV abschaffen müsste; denn
der Pflege-TÜV hat sich überhaupt nicht bewährt. Nie-
mand kann aufgrund der vergebenen Noten gute von we-
niger guten Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten un-
terscheiden. Der Pflege-TÜV misst nämlich nur die
Qualität der Dokumentation, und darauf haben sich die
Dienste und Einrichtungen eingestellt: Sie dokumentie-
ren mehr und besser als jemals zuvor. Damit schneiden
sie bei den Prüfungen sehr gut ab; das Ergebnis der Prü-
fung ist dann eine super Pflegenote. Das, liebe Kollegin-
nen und Kollegen, ist eine sehr gefährliche Entwicklung.
Hier wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine
Qualität vorgegaukelt, die aber nur auf dem Papier steht.
Wir müssen uns von diesem System schnellstens entfer-
nen.

Wir müssen den Weg für den Umstieg auf eine Quali-
tätsprüfung frei machen. Es geht hier nicht darum, an ein

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(C (D aar Stellschrauben zu drehen; es geht darum, einen euanfang zu wagen. Darum fordere ich Sie auf: Setzen ie die Vergabe der Pflegenoten aus, bis Sie einen Umtieg geschafft haben. Stimmen Sie unserem Antrag zu. ie Ergebnisse, die ab dem 26. Juni – das war gestern – orliegen sollten, liegen noch nicht vor. Die Aussetzung er Benotung oder die Beauftragung eines unabhängigen stituts wurden nicht gefordert. Ich denke, es wird ein isschen nachjustiert. Da gibt es noch einiges zu tun. Wir haben schon zu lange über die Probleme der flege geredet. Der Pflege droht ein Flächenbrand. Jetzt uss es an die Bekämpfung der Probleme gehen. Dass lle dazu bereit sind, zeigt auch die Gründung des Bündisses für gute Pflege. Darin haben sich die Berufsverände, die Wohlfahrtsverbände, die Leistungserbringer, elbsthilfeinitiativen, Gewerkschaften und viele andere ehr zusammengefunden, um gemeinsam für eine bes ere Versorgung zu kämpfen. Man will nicht mehr seenden Auges die Pflege verbrennen lassen. Man will ie Pflege wirklich neu ausrichten. Das ist gut und richg. (Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


h freue mich sehr, dass man sich auf breiter Ebene zu-
ammengeschlossen hat. Diese Stimme ist für die Pflege
norm wichtig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es braucht endlich eine umfassende Strukturreform,
s braucht eine wirklich nachhaltige Finanzierung der
flege. Das muss angepackt werden, ganz egal, wer im
erbst die Pflegepolitik dieses Landes übernimmt. Sehr
eehrte Vertreter der schwarz-gelben Koalition mitsamt
er Regierung, die Wählerinnen und Wähler werden Sie
offentlich im September hängen lassen,


(Otto Fricke [FDP]: „Hängen lassen“?)


o wie Sie es mit den Menschen gemacht haben, die in
nserem Land auf Hilfe und Pflege angewiesen sind.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725004500

Kommen Sie bitte zum Schluss.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Sie haben in den letzten vier Jahren einfach wegge-

chaut.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725004600

Das Wort hat jetzt der Bundesgesundheitsminister

aniel Bahr.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


as gibt mir Gelegenheit, ihm im Namen des ganzen
auses zur Geburt seiner Tochter sehr herzlich zu gratu-





Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms


(A) )


)(B)

lieren und für die Vaterschaft viel Freude und Glück zu
wünschen.


(Beifall)



Daniel Bahr (FDP):
Rede ID: ID1725004700

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich bedanke mich sehr herzlich für die vielen
Wünsche zur Geburt unserer Tochter. Ich gestehe, dass
ich nach einer sehr kurzen Nacht immer noch sehr müde
bin,


(Iris Gleicke [SPD]: Das wächst sich aus!)


weiß aber, dass Mutter und Tochter wohlauf sind. Des-
wegen habe ich mir erlaubt, für die zwei Stunden der
Pflegedebatte hier zu sein und nachher zu meiner Toch-
ter und zu meiner Frau zurückzukehren. Das Thema
Pflege ist wichtig, und ich möchte einiges ganz bewusst
geraderücken. Lieber Herr Lauterbach, seien Sie gewiss,
meine Frau und ich haben bei der Namenswahl wirklich
nicht an Politiker gedacht, erst recht nicht an solche aus
der Opposition, sondern allein an das Wohl unseres Kin-
des.

Um zur Sache zu kommen: Pflege wird in Deutsch-
land von den Familien geleistet. Die Hauptleistung in
der Pflege wird in Deutschland durch die Familien er-
bracht. Zwei Drittel der Menschen werden zu Hause
gepflegt. 80 Prozent der Menschen wünschen sich, so
lange wie möglich zu Hause zu bleiben. Es ist das Ziel
der christlich-liberalen Koalition, ihnen diesen Wunsch,
soweit es geht, zu ermöglichen; denn es geht um Selbst-
bestimmung und um die Wahrung von Würde im Alter.
Wenn sich die Menschen wünschen, so lange wie mög-
lich zu Hause zu bleiben, dann muss die Politik Rahmen-
bedingungen schaffen, um ihnen das zu ermöglichen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir wissen, dass Pflege eine große gesellschaftliche
Herausforderung ist. Gerade im Umgang mit dem Altern
zeigt sich der Zusammenhalt in der Gesellschaft. Der
Zusammenhalt in der deutschen Gesellschaft zeigt sich
tagtäglich: Kinder und Enkelkinder pflegen ihre Eltern
oder Großeltern. Auch die vielen Ehrenamtlichen, aber
auch die vielen Professionellen, die in der Pflege arbei-
ten, leisten ihren Beitrag, damit wir uns in Deutschland
auf eine gute Pflegeversorgung verlassen können.

Wir wissen: Noch ist nicht alles so, wie wir uns das
wünschen. Einiges kann noch besser werden, einiges
muss besser werden. Daran arbeitet diese christlich-libe-
rale Koalition.


(Lachen der Abg. Elke Ferner [SPD])


Wenn wir die Situation der letzten Jahre in Deutschland
mit der Situation in anderen Ländern vergleichen, dann
stellen wir fest: Es gibt kein zweites Land in der Welt,
das die Leistung der Pflegeversicherung in diesen Jahren
um 5 Prozent gesteigert hat.

Gerade im Gesundheits- und Sozialbereich wurden in
den letzten Jahrzehnten viele Gesetze verabschiedet. Ich
kenne kein anderes Gesetz, das viele Menschen besser-
und niemanden schlechtergestellt hat. Die betroffenen

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(C (D enschen in Deutschland profitieren von einer Leisngsverbesserung von 5 Prozent. Das zeigt: Das Pflegeeuausrichtungs-Gesetz ist ein gutes Gesetz, es ist ein roßer, wichtiger Schritt in Richtung der Verbesserung er Pflegeversorgung der Menschen in Deutschland. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Das ist doch Inflationsausgleich!)


Es ist richtig, dass es sich Pflege-Neuausrichtungs-
esetz nennt. 1995 wurde die Pflegeversicherung von

iner christlich-liberalen Koalition aufgebaut. Unter
ot-Grün gab es dazu kein einziges Gesetz. Unter der
roßen Koalition gab es ein Gesetz mit kleinen Verbes-

erungen.


(Elke Ferner [SPD]: Das war größer als Ihres!)


it unserem Gesetz sorgen wir erstmals dafür, dass die
enschen mit Demenzerkrankung eine Geld- oder Sach-
istung aus der Pflegeversicherung erhalten. Bisher ha-
en sie keine oder kaum eine Leistung erhalten. Das
hrt zu einer Verbesserung der Situation für eine halbe
illion Demenzerkrankte und ihrer Angehörigen. Das
t Politik, die bei den Menschen ankommt.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir unterstützen die Angehörigen. Auch das verkör-
ert der Begriff „Neuausrichtung“. Wir wollen Familien
nterstützen; denn viele Familien signalisieren, dass sie
anchmal nicht mehr können, dass sie die Last nicht
ehr schultern können, weil sie sich ausgepowert füh-
n. Wir sorgen dafür, dass Angehörige Unterstützung

rhalten, indem die Pflegezeit bei der Rente berücksich-
gt wird, indem sie die Möglichkeit erhalten, eine Aus-
eit zu nehmen – Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege –,
dem sie eine Kur in Anspruch nehmen können. Wir

nterstützen die Angehörigen, weil wir wissen: Wir sind
arauf angewiesen, dass Angehörige ihre Pflegebedürfti-
en gut betreuen.

Wir sorgen für die Umsetzung des Grundsatzes „am-
ulant vor stationär“. Wir sagen: Weg von der Minuten-
flege.


(Lachen der Abg. Elke Ferner [SPD] – Elke Ferner [SPD]: Wo denn?)


ndlich können im Bereich der Pflegekonzepte starre
inutenvorgaben verlassen und andere Zeitkontingente

ereinbart werden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


ir werden wachsam verfolgen, dass die Pflegekassen
as auch umsetzen und nicht durch konkrete Regelungen
aputtmachen.


(Mechthild Rawert [SPD]: Wo steht denn das? Ankündigungen, Ankündigungen, Ankündigungen!)


Wir sorgen dafür, dass der Wunsch der Menschen, so
nge wie möglich selbstbestimmt zu leben, erfüllt wird.


(Mechthild Rawert [SPD]: Das ist Selbstbetrug, was Sie da machen!)






Bundesminister Daniel Bahr


(A) )


)(B)

Wenn man nicht mehr zu Hause bleiben kann, dann kann
man in einer Pflegewohngruppe gemeinsam jene Leis-
tungen in Anspruch nehmen, die man sich alleine nicht
leisten könnte.

Wir sorgen für eine bessere Vergütung. Wir haben in
den Verhandlungen mit den Pflegekassen über den Pfle-
gesatz dafür gesorgt, dass Tariferhöhungen endlich als
wirtschaftlich betrachtet werden. So können gute Löhne
gezahlt werden.


(Mechthild Rawert [SPD]: Wir sind nicht am Anfang der Legislaturperiode!)


Wir sorgen für neue Fristen, innerhalb derer Leis-
tungsentscheidungen getroffen werden müssen. Das ist
im Sinne der Betroffenen. Wir sorgen dafür, dass es Al-
ternativen zum monopolistischen Medizinischen Dienst
der Pflegekassen gibt. So können auch andere Begutach-
ter in Anspruch genommen werden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir sorgen außerdem für den Abbau von Bürokratie.


(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Wann fangen Sie denn damit an?)


Vor einigen Wochen wurde der Bericht der Bundesregie-
rung zum Bürokratieabbau im Kabinett verabschiedet.
Das Bundesgesundheitsministerium hat in dieser Legis-
laturperiode für den größten Bürokratieabbau in
Deutschland gesorgt, sowohl in der Gesundheit als auch
in der Pflege. Das sind die Fakten.


(Zurufe von der SPD)


Aber auch das ist mir noch nicht genug. Ich weiß,
dass noch mehr Bürokratie abgebaut werden muss. Er-
gebnisqualität muss das Ziel sein, nicht Struktur- und
Prozessqualität, nicht die Dokumentation ist das Ent-
scheidende, sondern die gute pflegerische Leistung für
die Betroffenen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Lassen Sie mich eines klarstellen – denn wir müssen
darauf achten, wie wir hier diskutieren –: Ausgerechnet
diejenigen, die heute in dieser Debatte beklagen, es sei
noch nicht genug Bürokratie abgebaut worden, sind die-
jenigen, die in den Medien, wenn die Magazine Fehler
im Bereich der Pflege aufdecken, andauernd neue Kon-
trollen und noch mehr Dokumentation, also mehr Büro-
kratie, fordern. Wir brauchen in den Gesetzen und Ver-
ordnungen aber keine Kultur des Misstrauens, sondern
wir brauchen eine Kultur des Vertrauens in diejenigen,
die in der Pflege arbeiten. Dafür sorgen wir, das machen
wir, das setzen wir um.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir sorgen mit der privaten Pflegevorsorge dafür,
dass die Lücke, die bei den Kosten bleibt, geschlossen
werden kann. Keine Fraktion hier im Deutschen Bundes-
tag hat in ihrem Programm stehen, dass es eine Vollkasko-
absicherung in der Pflege geben soll.


(Kathrin Senger-Schäfer [DIE LINKE]: Doch! Wir fordern das!)



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(C (D Sie können hineinschreiben, was Sie wollen; Sie weren es nie umsetzen. Sie wollen ja nicht in die Regieng. Sie haben ja auch sonst bisher noch nichts umge etzt. Eine Vollkaskoabsicherung in der Pflege – das wissen ir alle – ist nicht finanzierbar und ist auch nicht richtig. s soll eine Teilkostenabsicherung sein. (Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Damit die PKV hineinkommt!)


ir wissen, dass ein erheblicher Eigenanteil zu schultern
t. Um diesen Eigenanteil zu schultern – wenn auch
icht voll –, um diese Lücke zu schließen, ist es sinnvoll,
ass wir die private Vorsorge stärken.

Rot-Grün hat doch im Zusammenhang mit der
iester-Rente dasselbe Problem erkannt, indem Sie hin-

ichtlich der Rente auch gesagt haben: Es braucht Eigen-
orsorge zur Stützung. Warum soll, was in der Rente
chtig ist, in der Pflege falsch sein? Es ist richtig: Wir
rauchen Eigenvorsorge. Diese private Pflegevorsorge
ird ein Erfolg und wird sich entwickeln.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Mechthild Rawert [SPD]: Wir haben das Ende der Legislaturperiode, nicht den Anfang! Ganz schlecht!)


Zum Pflegebedürftigkeitsbegriff: Ich werde gleich
en Bericht entgegennehmen; insofern bitte ich um Ver-
tändnis, dass ich zu den Details des Berichts noch
ichts sage. Aber die Tatsache, wie lange darüber bera-
n wurde, zeigt doch, dass das Ganze viel komplexer
t, als einige gedacht hatten. Wenn es so einfach gewe-

en wäre, wäre ein solcher Begriff doch zum Ende der
tzten Legislaturperiode noch schnell von Frau Schmidt
s Gesetz geschrieben worden. Aber Frau Schmidt

elbst hat im Jahr 2011 gesagt, es brauche drei bis vier
ahre der Umsetzung, bis ein Pflegebedürftigkeitsbegriff
omme.


(Mechthild Rawert [SPD]: Die hätten Sie ja gehabt! – Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Sie haben nichts getan! – Weitere Zurufe von der SPD)


Das scheint Sie ja zu treffen. Es scheint Sie sehr zu
effen, dass ich Ihre eigene Kollegin zitiere. Es scheint
ei Ihnen offenbar ein wunder Punkt zu sein, dass das so
nge Zeit brauchte.

Wir haben nicht daran gearbeitet, dass etwas in ferne-
r Zukunft kommt, sondern offene Fragen beantwortet.
aran haben wir gearbeitet und im Vorgriff auf den
euen Pflegebedürftigkeitsbegriff Leistungen für De-
enzkranke erbracht. Das ist das Pflege-Neuausrich-
ngs-Gesetz.

Glauben Sie mir – Sie wissen es doch –, der Gesund-
eitsminister wäre gerne heute hierhergekommen und
ätte gesagt: alles umgesetzt, für die Betroffenen alles
elöst.


(Zuruf von der SPD: Sie haben überhaupt keinen Plan!)






Bundesminister Daniel Bahr


(A) )


)(B)

Weil er ein vernünftiger Politiker ist, einer, der auch
Realitäten erkennt, weiß er, dass eine Umsetzung
schwierig ist. Die Zahlen haben seinerzeit belegt, dass
unter dem neuen Begriff, wie er seinerzeit vorgestellt
wurde,


(Elke Ferner [SPD]: Sie haben überhaupt nichts gemacht!)


30 bis 40 Prozent der Pflegebedürftigen schlechterge-
stellt werden, selbst wenn man Milliarden in die Hand
nimmt. Das ist nicht verantwortbar; dafür finden Sie
keine Akzeptanz in der Gesellschaft. Deswegen war es
richtig, dass wir die offenen Fragen beantwortet haben
und schon im Vorgriff darauf schnell wirksame Verbes-
serungen für Betroffene vornehmen.


(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Keine Ergebnisse!)


Das ist kluge Politik, wie offenbar nur Christlich-Libe-
rale sie umsetzen. Deswegen ist es gut, wenn Sie uns
schon auffordern, was wir in der nächsten Legislaturpe-
riode machen sollen. Wir werden es gerne machen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Hilde Mattheis [SPD]: Da bin ich gespannt, was Herr Zöller dazu sagt!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725004800

Das Wort hat jetzt die Kollegin Elke Ferner für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD – Jens Spahn [CDU/CSU]: Geht das Geschrei jetzt weiter?)



Elke Ferner (SPD):
Rede ID: ID1725004900

Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen!

Auch ich möchte Ihnen und Ihrer Frau, Herr Bahr, zu-
nächst zur Geburt Ihrer Tochter gratulieren. Ich hoffe
doch sehr, dass Sie nach der Wahl auch die Zeit haben,
sich intensiv um Ihre Familie zu kümmern, und nicht
mehr mit einem Amt belastet sind, das Sie nicht ausfül-
len können.


(Rudolf Henke [CDU/CSU]: Das ist wahre menschliche Größe! Eine nette Gratulation! Superfreundlich!)


Was Sie hier machen, ist Etikettenschwindel. Wir
brauchen eine neue Kultur; das ist wirklich wahr. Wir
brauchen aber eine Kultur der Ehrlichkeit, Herr Bahr,
und wir brauchen eine Kultur des Anpackens statt einer
Kultur des Liegenlassens. Das haben Sie nämlich vier
Jahre lang gemacht.


(Beifall bei der SPD)


Diese Wahlperiode begann mit folgender Vereinba-
rung in Ihrem Koalitionsvertrag:

Wir wollen eine neue … Definition der Pflegebe-
dürftigkeit. Damit schaffen wir mehr Leistungsge-
rechtigkeit in der Pflegeversicherung.

Damit sind Sie angetreten.

Was ist in den knapp vier Jahren passiert? Nicht viel.
Es gab vollmundige Ankündigungen der Minister Rösler

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(C (D nd Bahr sowie die Ausrufung des Jahrs der Pflege. Heusgekommen ist ein Minireförmchen, ein Placebo, ein chlecht gelungener Etikettenschwindel. Wenn Sie heute Mittag von der Arbeitsgruppe, die Sie ann in Ihrer Verzweiflung eingesetzt haben, einen polisch zensierten Bericht bekommen werden, dann hat ich an der Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Anehörigen nichts geändert. Sie haben eben zum wiederolten Male behauptet, dass Sie die erste Regierung wan, die etwas für Demenzerkrankte getan hat. Das ist lsch; das wissen Sie selber. Wir haben in der Großen oalition erstmals festgelegt, dass, abhängig vom Grad er Demenzerkrankung, 2 400 bzw. 1 200 Euro pro Jahr ezahlt werden. ir waren es, die zusätzliches Betreuungspersonal für ie stationären Einrichtungen über die Pflegeversicheng finanziert haben. Natürlich, Sie haben etwas draufgesetzt. Aber seien ie doch wenigstens so generös, auch das anzuerkennen, as die Regierung vor Ihnen getan hat. Aber das wichgste Projekt, die Einführung eines neuen Pflegebedürfgkeitsbegriffes, haben Sie nicht auf die Reihe bekomen. Sie sind damit krachend gescheitert. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Mechthild Rawert [SPD]: Richtig!)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei der SPD)


lla Schmidt hatte die Vorarbeiten gemacht. Sie haben
en Bericht in die unterste Schublade gesteckt und über
ahre hinweg nichts getan. Dann haben Sie eine Arbeits-
ruppe eingesetzt und nehmen jetzt deren Bericht ent-
egen. An dem Pflegebedürftigkeitsbegriff haben Sie
berhaupt nichts geändert. Wir dagegen wollen einen
flegebedürftigkeitsbegriff, der sich an der gesellschaft-
chen Teilhabe orientiert und den tatsächlichen Unter-
tützungsbedarf abdeckt und der vor allen Dingen
chluss macht mit der Minutenpflege.

Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, ha-
en die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im
tich gelassen.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: So ein Blödsinn!)


Natürlich. Sie haben sie im Stich gelassen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


ier Jahre lang haben Sie nichts getan. Ich sage Ihnen:
as ist erbärmlich, und das ist herzlos gegenüber den
enschen, die dieses Land mit aufgebaut haben und
tzt auf unsere Solidarität und Unterstützung angewie-

en sind.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jens Ackermann [FDP]: Sie müssen einmal in den Ausschuss kommen! Kommen Sie einmal in den Ausschuss!)






Elke Ferner


(A) )


)(B)

Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir haben kein
Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. Ein
neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der bessere und ziel-
gerichtetere Leistungen mit sich bringt, eine flächen-
deckende und unabhängige Pflegeberatung, damit auch
informierte Entscheidungen getroffen werden können,


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Das haben wir doch!)


bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte und ein
besserer Personalschlüssel sowie eine bessere Bezah-
lung, damit sich Menschen auch in Zukunft entscheiden,
diesen Beruf auszuüben, und damit diejenigen, die
tagtäglich eine wirklich tolle Arbeit leisten, besser wert-
geschätzt werden: Nichts ist bei Ihnen passiert. Wir
brauchen eine bessere Unterstützung der pflegenden An-
gehörigen,


(Jens Ackermann [FDP]: Haben wir doch gemacht!)


insbesondere wenn es um die Vereinbarkeit von Pflege
und Beruf geht. Auch diesbezüglich ist nichts passiert.
Es gibt dieses komische Pflegezeitgesetz von Frau
Schröder und Ihren merkwürdigen Pflege-Bahr. Schauen
Sie sich doch einmal die Nachfrage dazu an! Das ist
doch wirklich bescheiden, äußerst bescheiden, was Sie
da gemacht haben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kathrin Senger-Schäfer [DIE LINKE] – Hilde Mattheis [SPD]: 200! – Widerspruch bei der FDP)


Sie haben nicht eine nachhaltige und dauerhafte
Finanzierung der Pflege über eine Bürgerversicherung
organisiert.


(Lachen bei Abgeordneten der FDP)


Was böte sich dafür besser an als die Pflegeversiche-
rung? Damit hätten wir viele finanzielle Probleme ge-
löst. Vor allen Dingen hätten wir mehr Geld, um die
Leistungen zu verbessern.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heinz Lanfermann [FDP]: Jetzt kommt die Märchenstunde!)


Sie haben auch keine Maßnahmen ergriffen, um die
wohnortnahe Unterstützungsinfrastruktur zu verbessern.
Von der Unterstützungsinfrastruktur hängt ab, ob Men-
schen häuslich gepflegt werden können oder nicht.
Nichts haben Sie dafür getan.

Wir sagen ganz klar: Das kostet Geld, jawohl, und
zwar nicht 2 Milliarden Euro, wie Herr Spahn laut
Ticker verkündet hat, sondern 5 Milliarden Euro. Wir
sind bereit, für die notwendigen Verbesserungen der
Leistungen und der Arbeitsbedingungen den Beitrags-
satz für die Pflegeversicherung anzuheben.


(Lars Lindemann [FDP]: Aha!)


Pro 1 000 Euro Einkommen wären das 2,50 Euro monat-
lich jeweils für die Versicherten und die Arbeitgeber. Ih-
nen fehlt dazu der Mut. Das ist Ihnen eine menschen-

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(C (D ürdige Pflege nicht wert – uns schon, liebe Kollegen nd Kolleginnen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jens Spahn [CDU/CSU]: Das ist immer das Geld der anderen!)


„Das Geld der anderen.“ Es ist sehr schön, dass wir das
ier protokollieren lassen, Herr Spahn.


(Jens Spahn [CDU/CSU]: Sie verteilen immer großzügig!)


h entnehme dem, dass Sie keine weiteren Leistungs-
erbesserungen vornehmen wollen, weil Sie kein zusätz-
ches Geld dafür über Beiträge generieren wollen. Wir
erden das ja sehen.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Jetzt wird es lächerlich! – Zuruf der Abg. Iris Gleicke [SPD])


Es ist ganz klar: Außer diesem Minireförmchen haben
ie vier Jahre lang nichts über die Rampe gebracht. Das
ürde auch in weiteren vier Jahren Schwarz-Gelb nicht
esser werden. Deshalb sage ich, liebe Kolleginnen und
ollegen, vor allen Dingen liebe Bürgerinnen und Bür-
er: Eine bessere, menschenwürdigere Pflege ist wähl-
ar am 22. September 2013.


(Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD] – Jens Spahn [CDU/CSU]: Wir sind hier nicht auf dem Parteitag!)


Wir sind nicht auf dem Parteitag, sondern im Deut-
chen Bundestag. Das ist sehr richtig, Herr Spahn. Ich
ann Ihnen nur sagen: Sie werden die Quittung für Ihre
iserable Pflegepolitik bekommen.

Dem Kollegen Zöller hätte ich in seiner letzten Wahl-
eriode im Übrigen gewünscht, nicht einem Gremium
orzusitzen, das nichts umsetzen kann, sondern nur ei-
en Bericht vorlegen darf. Ich hätte dir gewünscht, lieber
olfgang, in Sachen Pflege auch inhaltlich weiterzu-

ommen. In diesem Sinne wünsche ich dir alles Gute für
en neuen Lebensabschnitt.


(Beifall bei der SPD – Jens Spahn [CDU/ CSU]: Ein vergiftetes Lob am Anfang und ein vergiftetes Lob am Ende!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725005000

Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Wolfgang

öller.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Wolfgang Zöller (CSU):
Rede ID: ID1725005100

Grüß Gott, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Da ich heute meine letzte Rede in diesem
ohen Hause halte, gestatten Sie mir eine Vorbemer-
ung: Wer eine saubere Analyse zu der medizinischen
ersorgung von vor vier Jahren und der von heute vor-
immt, wird zu dem Ergebnis kommen, dass noch nie so
iele patientenbezogene Verbesserungen umgesetzt wur-
en wie in den letzten vier Jahren.





Wolfgang Zöller


(A) )


)(B)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Hilde Mattheis [SPD]: Was ist das denn?)


In der Gesundheitspolitik fand ein Paradigmenwech-
sel statt. Leider haben viele im System Beteiligte die
neuen Möglichkeiten einer patientenfreundlicheren Ver-
sorgung noch nicht erkannt oder noch nicht umgesetzt.


(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Die Patienten zu dumm, oder was?)


Jahrzehntelang war die Gesundheitspolitik darauf ausge-
richtet, wie man vorhandene Strukturen erhalten kann.
Demgegenüber sind wir die letzten vier Jahre dem Motto
„Der Patient soll im Mittelpunkt stehen“ wesentlich
näher gekommen.


(Hilde Mattheis [SPD]: Das ist echt ein Witz!)


Lassen Sie mich ganz bewusst ein paar praktische
Beispiele ansprechen.


(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Jetzt bin ich gespannt!)


15 000 Tote durch Infektionen in Krankenhäusern! Mit
dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Schutz der
Patienten vor Infektionen wesentlich zu verbessern.
Dass dies schnell möglich ist, sieht man zum Beispiel an
einem Krankenhaus in Mülheim. Dort wurde es in kür-
zester Zeit geschafft, die Zahl der MRSA-Infektionen
um 80 bis 90 Prozent zu reduzieren. Das bedeutet: weni-
ger Infektionen, weniger Leid, weniger Tote und auch
weniger Kosten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz haben wir
Rahmenbedingungen geschaffen, die eine flächen-
deckende medizinische Versorgung sicherstellen sollen.
Der vorgeschriebenen Beteiligung des Patientenvertre-
ters bei der Bedarfsplanung müssen die Länderaus-
schüsse endlich gerecht werden. Die Arzneimittelver-
sorgung ist mit Ausnahme mancher Rabattverträge
wesentlich patientenorientierter geworden. Die Nutzen-
bewertung schützt vor Scheininnovationen. Diese Woche
regeln wir erfreulicherweise mit dem Arzneimittelaus-
tauschverbot ein berechtigtes Anliegen besonders chro-
nisch Kranker – dies betrifft natürlich vor allem auch Per-
sonen in Heimen –, die langfristig auf ein Medikament
eingestellt wurden.

Einer der Schwachpunkte in unserem System ist nach
wie vor die fehlende Information von Patienten, Ärzten
und Krankenkassen über ihre Rechte und Pflichten. Mit
der gesetzlichen Regelung der Unabhängigen Patienten-
beratung Deutschland haben wir die Informationsmög-
lichkeiten für die Versicherten wesentlich verbessert. Es
war und ist erfreulich, vielen Menschen helfen zu kön-
nen, aber es ist genauso ärgerlich, dass viele erst um ihr
Recht kämpfen müssen. Mit dem Patientenrechtegesetz
schaffen wir mehr Transparenz und Rechtssicherheit.
Darin ist auch geregelt, dass es Aufgabe des Patienten-
beauftragten ist, die Bevölkerung, wie es so schön heißt,
in allgemein verständlicher Sprache über ihre Rechte zu

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(C (D formieren. Mit dieser Broschüre – das ist keine Eigenerbung; das ist der Ratgeber für Patientenrechte –, ie wir gestern gemeinsam mit dem Bundesministerium er Justiz und unserem Gesundheitsminister Daniel Bahr er Öffentlichkeit vorgestellt haben, wird das Problem ntschärft. Für über 2,5 Millionen Menschen und deren Angehöge ist die Pflegeversicherung eine mehr als hilfreiche nterstützung. Ich finde es daher zum Teil auch unver ntwortlich, wie manche interessengeleitete Äußerungen ur Verunsicherung pflegebedürftiger Menschen beitraen. it dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz haben wir eien großen Schritt in die richtige Richtung getan. Ich enne nur einige Stichpunkte: Leistungsverbesserung für emenzkranke und ihre Familien, Stärkung des Grund atzes „Reha vor Pflege“, Förderung neuer Wohnforen, bessere medizinische Versorgung in den Pflegeheien, Förderung der Selbsthilfe und bessere Beratung. estatten Sie mir den Hinweis: Wer hier heute in der Deatte sagt, dass in den letzten Jahren nichts passiert ist, uss wirklich Wahrnehmungsschwierigkeiten haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD])


(Der Redner hält eine Broschüre hoch)


(Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD])


Sie erwarten von mir als einem der beiden Vorsitzen-
en des Expertenbeirates natürlich bestimmt einige Äu-
erungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.


(Hilde Mattheis [SPD]: Stimmt!)


ines möchte ich zurückweisen: In einem Nebensatz
urde hier gesagt, das sei ein politisch zensierter Be-
cht. Mich wundert, dass Sie den Bericht überhaupt
chon kennen; er wird heute Mittag überreicht. Wenn er
olitisch zensiert gewesen wäre, wäre das nur dann der
all gewesen, wenn man zum Beispiel Ihrer Forderung
achgekommen wäre, dass die Politik schon von vornhe-
in einen Rahmen vorgibt, in dem wir uns bewegen dür-
n. Das hat man ganz bewusst nicht gemacht, um dem
xpertenbeirat Spielraum zu lassen, damit er wirklich
hne Vorgaben an die Problemlösungen herangehen
ann.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


er Bericht wird heute Mittag dem Minister für Gesund-
eit übergeben.

Von dem 2009er-Beirat wurde ein neues Verständnis
on Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversiche-
ng entwickelt. Zentral ist ein neues Begutachtungsver-
hren, das körperliche und kognitive Beeinträchtigun-

en gleichermaßen erfasst und entsprechend dem Grad
er Selbstständigkeit in fünf Pflegegrade einordnet.


(Hilde Mattheis [SPD]: Nicht neu!)


Ja, etwas Neues. Sie hätten den zweiten Satz noch ab-
arten sollen. – Es hatte sich schnell für denjenigen, der

s mit der Umsetzung wirklich ernst meint, gezeigt, dass





Wolfgang Zöller


(A) )


)(B)

vorher noch sehr viele offene Fragen zu klären und zu
beantworten waren.


(Hilde Mattheis [SPD]: Das war auch schon so!)


Dabei geht es zum Beispiel um eine begründete Zuord-
nung von Leistungsbeträgen zu den Pflegegraden. Wir
wollten zudem, dass Schlechterstellungen vermieden
werden. Weiter geht es um Schnittstellenlösungen.


(Mechthild Rawert [SPD]: Wer prüft?)


Ganz wichtig war auch die Frage: Wie können wir einen
konkreten Zeitplan für alle aufeinander aufbauenden
Umsetzungsschritte aufstellen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bericht
macht der künftigen Regierung einen konkreten und um-
fassenden Umsetzungsvorschlag mit Zeitplan. Damit
kann endlich der überfällige und notwendige Schritt ge-
tan werden: weg von der Scheingenauigkeit der Zeitmes-
sung hin zur gerechteren Erfassung des Grades der
Selbstständigkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Kri-
tik gilt die eine Feststellung: Die Patienten waren und
sind in dieser Regierung in guten Händen.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)


Lassen Sie mich mit einem Dank und einer Bitte
schließen. Dank sage ich meiner Familie sowie allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Kolleginnen und
Kollegen, die mich ertragen haben. Die Bitte lautet:
Nehmen wir uns alle ein Beispiel an den Helfern in den
Hochwasserregionen! Ein bisschen mehr „wir“ und we-
niger „ich“.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725005200

Herr Kollege Zöller, auch ich danke Ihnen im Namen

des ganzen Hauses für die lange, sechs Legislaturperio-
den dauernde Zusammenarbeit und das kollegiale Ver-
halten und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.


(Beifall – Abg. Wolfgang Zöller [CDU/CSU] nimmt Glückwünsche entgegen)


Das Wort hat jetzt die Kollegin Hilde Mattheis für die
SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Hilde Mattheis (SPD):
Rede ID: ID1725005300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu-

nächst einmal auch von meiner Seite herzliche Glück-
wünsche, Herr Bahr. Ihnen, Ihrer Frau und Ihrer Tochter
alles Gute!

Auch den beiden Kollegen von der CDU und der
CSU wünsche ich für die nächste Lebensphase alles

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(C (D ute. Klar ist schon: Eigentlich sind Herr Zöller und err Zylajew sehr nah bei uns – nur nicht in offiziellen eden. as ist so, weil sie nämlich genau wissen, dass Pflegeform anders gehen muss. ir haben in der einen oder anderen Debatte sowie in ersönlichen Gesprächen selbstverständlich nicht nur mer aufeinander gehört, sondern uns war immer klar: ei einer umfassenden Pflegereform muss es viele Mo aiksteine und Weichenstellungen geben, Mosaiksteine nd Weichenstellungen, die nicht nur in wenigen punkellen Verbesserungen zum Ausdruck kommen dürfen, ondern insgesamt ein umfassendes Pflegekonzept dartellen müssen. Das haben wir vorgelegt. Dabei haben ir ein Stück weit aus der schwarz-roten Koalition gernt, in der Sie als Bremser dagestanden sind. Sonst wän wir heute schon viel weiter, und das, obwohl in den tzten vier Jahren nichts passiert ist. Unsere umfassende Pflegereform basiert auf einem flegebedürftigkeitsbegriff, der die Teilhabe in den Mitlpunkt stellt. Es geht um Verbesserungen für pflegebeürftige Menschen; da sind wir uns einig. Nur, was hat err Bahr gemacht? Er hat den Ball, der 2009 vom Beit zur Politik geworfen worden ist, zurückgeworfen, eil er nicht entscheiden wollte. r hat sich vier Jahre gedacht: Ich täusche mal vor, etwas u tun, und werfe den Ball zurück. Schon 2009 wollten die Personen, die größtenteils uch jetzt im Beirat sitzen, wichtige Dinge für die Politik emeinsam auf den Weg bringen. Es gibt auch einen msetzungsbericht. Von daher, Herr Zylajew: Ich ver tehe Ihren Schmerz sehr gut. Sie hätten in dieser Legisturperiode sehr viel mehr machen wollen. Ich glaube, ass Sie uns, was das Pflegekonzept angeht, das wir vorelegt haben, recht geben. Neben Caseund Care-Management – unstrittig in er Fachwelt – wollen wir auch eine Verbesserung assisnzgestützter Systeme. Auch das ist ein wichtiger unkt, wenn Pflegebedürftige im eigenen Haus bleiben ollen. Wir wollen für Pflegepersonen etwas schaffen, as Sie immer blockiert haben, nämlich nicht nur einen nspruch auf Pflegezeit, sondern auch eine Unterlegung it Lohnersatzleistungen; denn sonst kann sich das nieand leisten, zum Beispiel Frauen. Auch bei der Pflegezeit, beim flexiblen Zeitbudget on zehn Tagen, wollen wir eine bessere Anrechnung, as die Rente anbelangt, ja! Frauen erziehen erst Kiner, und am Ende ihrer Erwerbstätigenzeit kommt dann ie Pflege naher Angehöriger. Dabei wollen wir die Pfleepersonen unterstützen. Das steht in unserem Pflegeonzept drin. Wo bleibt Ihre Antwort? Hilde Mattheis )


(Elke Ferner [SPD]: Genau!)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei der SPD)





(A) )

Wir wollen natürlich auch die Kommunen unterstüt-
zen. Aber Sie waren diejenigen, die die Einrichtung von
Pflegestützpunkten blockiert haben. Deshalb gibt es in
manchen Ländern Umsetzungsschwierigkeiten.


(Elke Ferner [SPD]: So ist es!)


Ja, wir wollen in den Kommunen niedrigschwellige Be-
ratungssysteme organisieren. Dabei brauchen die Kom-
munen unsere Unterstützung.


(Beifall bei der SPD)


Das darf keine Belastung, sondern muss eine Unterstüt-
zung sein. Denn nur so können wir dafür sorgen, dass
sich die Menschen schon weit im Vorfeld der Pflegebe-
dürftigkeit überhaupt mit diesem Thema befassen kön-
nen, nämlich wenn sie Unterstützung, Beratung und wo-
möglich auch Hinweise bekommen. Dazu finden Sie in
unserem Konzept viele, viele Vorschläge. Wir hier in
Berlin – da sind wir uns, glaube ich, einig – wissen nicht,
welche Pflegeinfrastruktur in der einzelnen Kommune
vorhanden ist. Aber sie muss vorhanden sein. Deswegen:
Gucken Sie bitte in unser Konzept!

Zum Schluss will ich gerne auf die Finanzierung zu
sprechen kommen. Herr Zöller, ich verstehe, dass Sie am
Ende Ihrer parlamentarischen Tätigkeit lieber positive
Punkte ansprechen; das ist schon klar. Aber als Beirats-
vorsitzender müssen Sie hier bitte schön auch feststellen,
dass die politische Vorgabe für den Beirat nicht so ge-
staltet war, dass Sie ein ordentliches Ergebnis haben vor-
legen können. Wo ist denn der Finanzrahmen, in dem Sie
sich bewegen konnten? Wo ist das Geld? Unsere Aus-
sage lautet: Pflege muss uns auch etwas wert sein.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Deshalb: Wir bekommen keine Reform hin, wenn
dieses Vorhaben nicht auch mit mehr Mitteln unterlegt
ist. Wir werden uns da immer sehr, sehr offensiv positio-
nieren, auch im Wahlkampf; denn das gehört zur Red-
lichkeit dazu. Wer sich für eine gute Pflegeinfrastruktur,
für Unterstützungssysteme, für pflegende Angehörige
und vor allen Dingen auch für eine Unterstützung der
Fachkräfte einsetzt, muss natürlich auch wissen, wie das
zu finanzieren ist.

Beim Thema Fachkräfte will ich gerne noch einmal
ansetzen.


(Jens Ackermann [FDP]: Nein! Sie wollten doch gerade etwas zur Finanzierung sagen!)


– Das geschieht durch unsere Bürgerversicherung; das
wissen Sie doch. Was hat denn der Pflege-Bahr ge-
bracht? Bisher doch gar nichts. Er nützt niemandem.
Den Pflege-Bahr kann sich der, für den er – vielleicht –
Nutzen hätte, doch gar nicht leisten.


(Jens Ackermann [FDP]: Wie sieht Ihre Finanzierung aus?)


Die anderen nehmen ihn schlichtweg mit; das führt also
zu Mitnahmeeffekten.


(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Blödsinn!)


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(C (D Wir wollen Pflegekräfte durch generalistische Ausbilung und vor allen Dingen auch durch einen Mindesthn unterstützen. err Zöller und Herr Zylajew, da sind wir sicher einig: der Pflege muss es ordentliche Löhne geben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kathrin SengerSchäfer [DIE LINKE])


(Jens Ackermann [FDP]: Keine Antwort!)


arüber hinaus braucht es Anerkennung, die sich nicht
Reden erschöpfen darf. Es geht da um Zukunftsper-

pektiven. Die Ausbildung muss so organisiert werden,
ass man nicht noch Geld mitbringen muss, wenn man
diesem Beruf ausgebildet werden will, und, und, und.
h lege Ihnen unser Pflegekonzept ans Herz. Ich bin si-

her – so habe ich Sie beide hier schätzen gelernt, Herr
öller, Herr Zylajew –, wir haben da, abgesehen vom
hema Bürgerversicherung, eine hohe Übereinstim-
ung. Ich wünsche Ihnen für Ihre nächste Lebensphase

lles Gute.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725005400

Das Wort hat der Kollege Dr. Rolf Koschorrek von

er CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Rolf Koschorrek (CDU):
Rede ID: ID1725005500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber

err Minister, lieber Daniel, dir und deiner Frau und dei-
em Kind alles Gute! Es soll ja, wenn ich das richtig ver-
tanden habe, der Anfang einer großen Serie werden.


(Heiterkeit der Abg. Christine AschenbergDugnus [FDP])


al sehen, was da noch kommt. Ich wünsche euch je-
enfalls alles erdenklich Schöne! Bei mir ist die Geburt
eines Kindes jetzt 16 Jahre her. Mit einer 16-jährigen
ochter relativiert sich die Freude gelegentlich einmal.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Michaela Noll [CDU/ CSU]: Das stimmt! – Hilde Mattheis [SPD]: Warten Sie auf Ihre Enkel, Herr Koschorrek!)


nter dem Strich ist es aber etwas ganz Tolles, als Vater
ine Tochter ins Leben begleiten zu dürfen.

Aber jetzt zum Thema der heutigen Debatte. Der Kol-
ge Schatten-Kompetenzminister Lauterbach hat in sei-
em Beitrag leider kaum inhaltlich zum Antrag der SPD
tellung genommen. Allerdings steht im Antrag der SPD
uch nicht so fürchterlich viel drin. Substanziell sind ei-
entlich nur die Ziffern 1 bis 7 vor den in Wirklichkeit
ann sehr leeren Absätzen in diesem Antrag. Ich sehe
or allen Dingen wieder einen erheblichen Widerspruch
wischen dem erklärten Anspruch und der Wirklichkeit.





Dr. Rolf Koschorrek


(A) )


)(B)

Wenn ich in Ihre Reihen schaue, sehe ich bei Ihnen ein
Defizit in der Akzeptanz der Pflegeproblematik: Ihre
Partei- und Fraktionsführung glänzt heute durch kollek-
tive Abwesenheit.


(Lachen der Abg. Iris Gleicke [SPD])


Ich möchte positiv anmerken, dass in Ihrem Antrag
der Erfolg der 1995 eingeführten Pflegeversicherung,
die eine passende Antwort auf den einsetzenden demo-
grafischen Wandel darstellte, durchaus gewürdigt wird.
Auch die Anpassungen von 2002 – durch das Pflege-
Qualitätssicherungsgesetz – und von 2008 – durch das
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – finden in Ihrem An-
trag lobende Erwähnung.

Das neueste Reformgesetz, das Pflege-Neuausrich-
tungs-Gesetz, wird in Ihrem Antrag jedoch überhaupt
nicht erwähnt. Mit diesem Gesetz, das vor einigen Mo-
naten in Kraft getreten ist, wurden viele der Vorschläge,
die in Ihrem Antrag enthalten sind, bereits in die Praxis
umgesetzt. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz umfasst
Leistungsverbesserungen im Umfang von über 1 Mil-
liarde Euro pro Jahr für ambulante Pflege, neue Betreu-
ungsleistungen zur Teilhabe, die Stärkung pflegender
Angehöriger, die Förderung von bis zu 3 000 ambulant
betreuten Wohngruppen, eine Stärkung des Grundsatzes
„Reha vor Pflege“, eine Verbesserung der haus-, fach-
und zahnärztlichen Versorgung in Pflegeheimen und vie-
les andere.

Die Demografiestrategie der Bundesregierung ent-
hält ebenfalls Maßnahmen, mit denen den Missständen,
die in Ihrem Antrag erwähnt werden, bereits entgegen-
gewirkt wird. Hier werden Ziele formuliert und konkrete
Schritte zu ihrer Realisierung vorgelegt und auch durch-
gesetzt. Zwei Handlungsfelder der Demografiestrategie
überschneiden sich sogar sehr deutlich mit Teilen Ihres
Antrags, nämlich den Punkten „Motiviert, qualifiziert
und gesund arbeiten“ und „Selbstbestimmtes Leben im
Alter“.

Ein Thema liegt mir aufgrund meiner beruflichen
Biografie besonders am Herzen: fachärztliche, speziell
zahnärztliche Versorgung. Im Hinblick auf pflegebedürf-
tige Menschen heißt es in Ihrem Antrag:

Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen kom-
men derzeit ihrem Versorgungsauftrag nur unzurei-
chend nach.

Im Anschluss daran fordern Sie – das ist aus meiner
Sicht kaum zu glauben – im Widerspruch zur langen
Tradition der ärztlichen Selbstverwaltung neue Kon-
zepte, die die zahnärztliche Versorgung besser gewähr-
leisten können. Ich glaube, dass es mitnichten nötig ist,
solche Schritte zu ergreifen. Im Pflege-Neuausrichtungs-
Gesetz ist bereits festgelegt, dass das Aufsuchen von
Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen im EBM
als besondere zahnärztliche Leistung vergütet wird.
Hierfür sind bei den GKV-Kassen Mehrausgaben in Mil-
lionenhöhe veranschlagt. Diese Mehrausgaben kommen
den Pflegebedürftigen durch die verbesserte zahnärztli-
che Versorgung und bessere Mundgesundheit natürlich
direkt zugute. Damit haben wir die zahnärztliche Versor-
gung und die Prophylaxe von Pflegebedürftigen und
Menschen mit Behinderungen, deren Behandlungsbe-

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(C (D arf bislang in der Tat deutlich zu wenig Berücksichtiung fand, erheblich verbessert. Man muss sich aber trotz allem fragen, welche Ziele ie mit Ihrem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt verfolgen. ie ich soeben dargelegt habe, hat sich Ihr Kritikpunkt n der zahnärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen enschen, den Sie in Ihrem Antrag äußern, fast auf den ag genau vor bereits einem Jahr mit der Verabschieung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes erledigt. Neben diesem – gewissermaßen meinem persönlihen – Thema verweise ich an dieser Stelle noch einmal uf die bereits eingangs erwähnten weiteren Maßnahen, die dieses Gesetz enthält. Da Ihr Antrag die Umsetzung von Maßnahmen forert, die bereits längst angepackt sind, sehe ich auch berhaupt keinen Grund, diesem zuzustimmen. Was Sie ier machen, ist nichts anderes als der Versuch, Eulen ach Athen zu tragen. Auch handelt es sich nicht um ine geeignete Bestandsaufnahme möglicher Handlungsefizite. Es ist – ganz einfach gesagt – ein weiterer chatten, der aus Ihrem Kompetenzteam über die Realit geworfen wird. Dementsprechend werden wir diesen ntrag ablehnen. Gestatten Sie mir, zum Abschluss darauf hinzuweien, dass auch ich heute meine letzte Rede in diesem arlament halte. Ich möchte mich für acht Jahre sehr anenehme Arbeit mit Ihnen allen bedanken. Ich habe viel rnen dürfen und sicherlich auch das eine oder andere it gestalten und Wirklichkeit werden lassen können, r das ich hier angetreten bin. Ich habe in allen Fraktio en Freunde gefunden. Ich danke ganz besonders meien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Christiane Rohrach, Hildegard Niessen, Saskia Zink und Doris charnbach hier in Berlin und Laura Lass, Stefan Bartels nd Heiner Schöne im Wahlkreis, die mich diese ganzen cht Jahre lang in großer Treue – es gab keine Wechsel eim Personal; das ist auch bedeutend – begleitet haben. hne sie wäre meine Arbeit hier nicht möglich gewesen. Des Weiteren möchte ich die sehr gute Zusammenareit in meiner Fraktion mit Jens Spahn, Michael ennrich, Wolfgang Zöller, aber auch mit allen anderen ährend der letzten Legislaturperiode besonders betoen. Ich glaube, wir waren ein gutes Team. Ich wünsche uch für die nächste Legislaturperiode eine gute Hand nd gute Ideen und uns allen hier im Parlament ein ausichendes Maß an Gemeinsamkeit. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725005600

Herr Kollege Koschorrek, auch Ihnen danke ich im

amen des ganzen Hauses für die gute Zusammenarbeit
nd Ihr kollegiales Verhalten und wünsche Ihnen für die
ukunft alles Gute.


(Beifall – Abg. Dr. Rolf Koschorrek [CDU/ CSU] nimmt Glückwünsche entgegen)






Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms


(A) )


)(B)

Das Wort hat jetzt der Kollege Stephan Stracke von
der CDU/CSU-Fraktion.


Stephan Stracke (CSU):
Rede ID: ID1725005700

Ein herzliches „Grüß Gott“. Herr Präsident! Meine

sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind auf dem
Weg in eine Gesellschaft des langen Lebens. Das können
Sie in Ihren Familien und in Ihrem Freundeskreis tagtäg-
lich erleben. Wer heute aus dem Berufsleben ausschei-
det, der hat noch viele Jahre vor sich. Und ein immer
größerer Teil dieser Jahre wird in guter Gesundheit ver-
bracht. Die Gesundheit, die körperliche und seelische
Verfasstheit haben einen großen Einfluss auf die Lebens-
zufriedenheit. Aber es kommt immer auch auf die Le-
benseinstellung und Lebensgestaltung des Einzelnen an.

Deshalb ist für uns das Thema Prävention auch so
wichtig. Gesundheitsförderung und Vorsorge betrifft alle
Altersgruppen, auch unsere Seniorinnen und Senioren.
Genau deshalb werden wir heute das Präventionsgesetz
im Deutschen Bundestag verabschieden.


(Elke Ferner [SPD]: Es geht um Pflege!)


Wir stützen und unterstützen da, wo es notwendig ist
und wo es um die konkreten Bedürfnisse jedes Einzelnen
geht, wo es um Selbstbestimmung und Teilhabe geht.
Besonders dann, wenn die Kräfte nachlassen und die ge-
sundheitlichen Beeinträchtigungen zunehmen, bieten
wir Hilfe und Unterstützung. Altwerden in Würde, das
ist das zentrale Leistungsversprechen unseres Sozialstaa-
tes. Wir setzen dieses Versprechen um. Es war und ist
immer eine unionsgeführte Bundesregierung, wenn es
darum ging bzw. geht, Pflegebedürftigkeit abzusichern
und die Menschlichkeit im Umgang miteinander in den
Mittelpunkt zu stellen. Wir waren es, die 1995 die Pfle-
geversicherung eingeführt haben. Wir waren es, die den
Grundsatz „Daheim vor stationär“ gestärkt haben. Wir
waren es, die in dieser Legislaturperiode erneut für Ver-
besserungen für die Menschen gesorgt haben. Wir wer-
den es sein, die auch in Zukunft die Pflegeversicherung
im Interesse der Menschen weiterentwickeln werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die Menschen vor Ort haben ein sehr gutes Gespür
dafür, wer sich tatsächlich um die konkreten und ganz
praktischen Anliegen und Dinge des Alltags kümmert


(Mechthild Rawert [SPD]: Der Meinung sind wir auch!)


und wer, wie die Opposition, nur davon spricht. 2,4 Mil-
lionen Menschen erhalten derzeit Leistungen aus der
Pflegeversicherung. 2030 werden es weit über 3 Millio-
nen Menschen sein. Immer mehr Menschen werden de-
menziell erkrankt sein. Jede zweite Frau, jeder dritte
Mann wird von Demenz betroffen sein, so sagen uns die
Experten. Wir haben dafür gesorgt, dass demenziell er-
krankte Menschen bereits heute mehr Leistungen und
mit der häuslichen Betreuung auch zielgenauere Leistun-
gen erhalten.


(Hilde Mattheis [SPD]: Durch Wiederholung wird es nicht wahrer!)


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(C (D 00 000 Pflegebedürftige profitieren davon. In der ächsten Wahlperiode werden wir den neuen Pflegebeürftigkeitsbegriff umsetzen. Kollege Wolfgang Zöller at zusammen mit Klaus-Dieter Voß dazu eine Blauause erstellt, auf der es aufzubauen gilt. Daheim alt zu werden, trotz Pflegebedürftigkeit in en eigenen vier Wänden zu wohnen, das ist der Wunsch ieler älterer Menschen. Dazu bedarf es der Unterstütung. Oftmals helfen die Angehörigen, der größte Sozialienst Deutschlands. Sie helfen trotz der Doppelbelasng durch familiäre und berufliche Verpflichtungen. eshalb haben wir dafür gesorgt, dass sich die Angehögen einfacher eine Auszeit nehmen können und erstals eine hälftige Fortzahlung des Pflegegeldes erhalten. ir haben dafür gesorgt, dass sich die Rahmenbedin ungen für Vorsorgeund Rehabilitationsangebote veressert haben. Wir haben durch die Flexibilisierung von eistungen im ambulanten Bereich dafür gesorgt, dass ie Leistungen der Pflegedienste passgenauer werden. Die Pflege ist bei der Union, bei dieser Koalition in en besten Händen. Dies haben wir in der Vergangenheit nter Beweis gestellt. (Mechthild Rawert [SPD]: Sie haben nichts erreicht!)


ir werden auch in Zukunft mit dem festen Blick auf
ie Herausforderungen die pflegerische Versorgung der
enschen weiterentwickeln.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725005800

Der Kollege Erwin Rüddel hat das Wort für die CDU/

SU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Erwin Rüddel (CDU):
Rede ID: ID1725005900

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

nd Herren! Die Botschaft des Expertenbeirats, den der
undesgesundheitsminister eingesetzt hat, wird sicher-
ch eindeutig sein. Die Botschaft wird lauten: Wir brau-
hen eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung.


(Hilde Mattheis [SPD]: Das ist ja entlarvend! Wir brauchen eine umfassende Reform in der Pflege!)


ir werden sie deshalb unmittelbar nach der Bundes-
gswahl in Angriff nehmen. Die Empfehlungen werden

ine wichtige Handreichung für den Gesetzgeber sein.

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist neu zu definie-
n. Daran sind künftig die Leistungen der Pflegeversi-

herung auszurichten. Nach vorläufigen Schätzungen
önnten künftig gut 200 000 Menschen zusätzlich Geld
us der Pflegekasse erhalten. Für bisherige Leistungsbe-
ieher gäbe es in jedem Fall einen Bestandsschutz.

Wir werden auf der Basis des Abschlussberichts die
mfassendste Reform seit Einführung der Pflegeversi-
herung im Jahre 1995 zu beschließen haben. Die Pfle-





Erwin Rüddel


(A) )


)(B)

geversicherung wird künftig weit stärker als bisher für
die Demenzkranken und deren Angehörige da sein. Da-
bei ist klar, dass dies nicht ohne finanziellen Mehrauf-
wand gehen wird. Wir alle wissen aber, dass unsere Ge-
sellschaft rasch altert und dass die Pflege in einer älter
werdenden Gesellschaft teurer wird. Im Übrigen ent-
spricht es unserem christlichen Verständnis, dass die
Würde des Menschen in jeder Lebensphase der Aus-
gangspunkt allen politischen Handelns und aller Überle-
gungen sein muss. Das hat auch und gerade angesichts
der Veränderung der Altersstruktur und der stetigen Zu-
nahme der Zahl älterer Menschen zu gelten.

Wir haben bereits seit Januar mit dem Pflege-Neuaus-
richtungs-Gesetz zusätzliche Mittel für höhere Leistun-
gen bereitgestellt, die Menschen mit Demenz, die zu
Hause betreut werden, pflegenden Angehörigen und der
Förderung neuer Wohngruppen zugutekommen. Pflege-
leistungen können schon jetzt flexibler an konkrete
Pflege- und Betreuungssituationen angepasst werden.

Der Paradigmenwechsel, den uns der Expertenbeirat
empfehlen wird, sollte sich allerdings nicht auf einen an-
gemessenen Pflegebedürftigkeitsbegriff und eine Ver-
besserung der Betreuungsleistungen beschränken. Nach
meiner Auffassung steht unser gesamtes Gesundheits-
system aufgrund der demografischen Entwicklung vor
einer umfangreichen Neujustierung. Die medizinische
Versorgung muss verstärkt auf die alternde Bevölkerung
ausgerichtet werden. Das wird nach meiner Überzeu-
gung neben einer umfangreichen Reform der Pflege eine
zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik in der nächsten
Legislaturperiode sein. Dabei gilt weiter der Grundsatz,
alle Patienten gleich zu behandeln. Wir werden keinerlei
altersdiskriminierende Muster zulassen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Alle Patienten in unserem Land müssen die medizini-
schen Leistungen erhalten, die notwendig sind. Konkret
bedeutet das einen flächendeckenden Umbau des Sys-
tems, hin zu einer besseren Vernetzung der ambulanten
und stationären Versorgung, zu gut ausgebildetem und
ordentlich bezahltem Personal, zu einer weiteren Entlas-
tung der Familien und einer angemessenen Wertschät-
zung von Pflege- und Betreuungsleistungen seitens der
Gesellschaft.

Ich plädiere gerade auch mit Blick auf ländliche Re-
gionen dafür, künftig verstärkt auf Netzwerke zu setzen,
wie medizinische Versorgungszentren, die die knapper
werdenden Ärzteressourcen optimal einsetzen. Ferner
müssen wir ein Auge darauf haben, das kleine bedarfs-
notwendige Krankenhaus auf dem Land zu erhalten und,
wenn nötig, zu fördern. Das gilt sowohl für die ambu-
lante fachärztliche Versorgung als auch für die pflegeri-
sche Betreuung.

Schließlich werden für Prävention und Behandlung
ebenso wie für Rehabilitation und Pflege schon bald
neue Technologien und Systeme eine breite Palette an
Unterstützungs- und Hilfsangeboten bieten, Stichworte:
Telemedizin, Nutzung digitaler Kommunikation, mobile
Gesundheit, intelligentes Wohnen. Diese neue Technik

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(C (D ird zur Verbesserung der Lebensqualität und zu mögchst großer Selbstständigkeit alter, kranker und pfleebedürftiger Menschen beitragen und hat zudem das otenzial, unser Gesundheitswesen und die Pflegeversiherung zu entlasten. Das sind die zentralen und dringendsten Aufgaben er nächsten Legislaturperiode und nicht die zum Teil benteuerlichen Pläne, mit denen SPD, Grüne und Linke n unserem Gesundheitssystem herumdoktern wollen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussmpfehlung des Ausschusses für Gesundheit zum Anag der Fraktion der SPD mit dem Titel „Für eine mfassende Pflegereform – Pflege als gesamtgesellschaftche Aufgabe stärken“. Der Ausschuss empfiehlt in seier Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/13319, den ntrag auf Drucksache 17/9977 abzulehnen. Wer stimmt r die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist damit anenommen bei Zustimmung durch CDU/CSU und FDP. agegen hat die SPD-Fraktion gestimmt. Bündnis 90/ ie Grünen und die Linke haben sich enthalten. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 7/13760 mit dem Titel „Pflege-TÜV hat versagt – Jetzt chte Transparenz schaffen: Pflegenoten aussetzen und rgebnisqualität voranbringen“. Wer stimmt für diesen ntrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die er Antrag ist abgelehnt bei Zustimmung durch die einringende Fraktion und die Fraktion Die Linke. Die übgen Fraktionen waren dagegen. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 79 a bis h, 79 j is qq und 79 ss bis eee sowie die Zusatzpunkte 5 a bis s uf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlaen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 79 a: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung – Drucksache 17/572 – Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses – Drucksache 17/4488 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Karl A. Lamers Dr. Hans-Peter Bartels Burkhardt Müller-Sönksen Paul Schäfer Katja Keul Der Verteidigungsausschuss empfiehlt in seiner Bechlussempfehlung auf Drucksache 17/4488, den Gesetz Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725006000




(A) )

entwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/572
abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zwei-
ter Beratung bei Zustimmung durch die Fraktionen Die
Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Alle ande-
ren Fraktionen waren dagegen. Damit entfällt die dritte
Beratung.

Tagesordnungspunkt 79 b:

Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bedarfs-
festlegung des Baus oder Ausbaus von Bundes-
fernstraßen

– Drucksache 17/7885 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

(15. Ausschuss)


– Drucksache 17/8838 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Werner Simmling

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 17/8838, den Gesetzentwurf auf Drucksa-
che 17/7885 abzulehnen. Wer stimmt dem Gesetzent-
wurf zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Ge-
setzentwurf ist bei Zustimmung durch Bündnis 90/Die
Grünen und die Linke abgelehnt. Die SPD-Fraktion hat
sich enthalten. CDU/CSU und FDP waren dagegen. Da-
mit entfällt die dritte Beratung.

Tagesordnungspunkt 79 c:

Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Markus Kurth, Volker Beck (Köln),
Wolfgang Wieland, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention im
Wahlrecht

– Drucksache 17/12068 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 17/13809 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Gabriele Fograscher
Dr. Stefan Ruppert
Ulla Jelpke
Wolfgang Wieland

Der Innenausschuss empfiehlt unter Buchstabe a sei-
ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/13809, den
Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Drucksache 17/12068 abzulehnen. Wer stimmt dem Ge-
setzentwurf zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? –

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(C (D er Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung bei Zustimung durch Bündnis 90/Die Grünen und Linke abgehnt. Die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Die übrigen raktionen waren dagegen. Die dritte Beratung entfällt. Tagesordnungspunkt 79 d: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses dem Antrag der Fraktion der SPD Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten – Drucksachen 17/12380, 17/13809 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Gabriele Fograscher Dr. Stefan Ruppert Ulla Jelpke Wolfgang Wieland Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner eschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der raktion der SPD auf Drucksache 17/12380 mit dem Til „Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit ehinderungen und Analphabeten“. Wer stimmt für die eschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Entaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei Zustimung durch die Koalitionsfraktionen angenommen. Die ppositionsfraktionen waren dagegen. Tagesordnungspunkt 79 e: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ulrich Schneider, Volker Beck Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz – Drucksache 17/13257 – – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ulrich Schneider, Volker Beck Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Drucksache 17/13238 – Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 17/13999 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Gabriele Fograscher Dr. Stefan Ruppert Ulla Jelpke Wolfgang Wieland Der Innenausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seier Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/13999, den esetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf rucksache 17/13257 abzulehnen. Wer stimmt dem Ge Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )





(A) )

setzentwurf zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? –
Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung bei Zustim-
mung durch die Oppositionsfraktionen abgelehnt. Dage-
gen waren die Koalitionsfraktionen.

Der Innenausschuss empfiehlt unter Buchstabe b sei-
ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/13999, den
Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksa-
che 17/13238 abzulehnen. Wer stimmt dem Gesetzent-
wurf zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Ge-
setzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt.
Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen. Die Ko-
alitionsfraktionen waren dagegen. Im Übrigen wäre hier
eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Der Gesetzentwurf
erfährt keine dritte Lesung.

Tagesordnungspunkt 79 f:

Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Nicole
Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung des Telemediengesetzes –
Störerhaftung

– Drucksache 17/11137 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-

(9. Ausschuss)


– Drucksache 17/14189 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Andreas G. Lämmel

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 17/14189, den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/11137 abzulehnen. Wer stimmt dem Gesetzentwurf
zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Die Gegen-
stimmen kamen von CDU/CSU und FDP. Zugestimmt
haben die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD-
Fraktion hat sich enthalten. Die dritte Beratung entfällt.

Tagesordnungspunkt 79 g:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Sevim
Dağdelen, Katrin Werner, Ulla Jelpke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Unabhängige Untersuchungen von Menschen-
rechtsverletzungen durch Polizeibedienstete
ermöglichen und unabhängiges Kontrollgre-
mium schaffen

– Drucksache 17/10685 –

Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dage-
gen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt. Bünd-
nis 90/Die Grünen haben sich enthalten. Dafür war die
Fraktion Die Linke. Die übrigen Fraktionen waren dage-
gen.

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(C (D Tagesordnungspunkt 79 h: Beratung des Antrags der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Bundeseinheitliche Chipund Registrierungspflicht für Welpen einführen – Drucksache 17/13934 – Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dageen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt bei Zutimmung durch die einbringende Fraktion und Bündis 90/Die Grünen. Die SPD-Fraktion hat sich enthalten. DU/CSU und FDP waren dagegen. Tagesordnungspunkt 79 j: Beratung des Antrags der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Den ökologischen Landbau stärken – Drucksache 17/14139 – Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dageen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt bei Zutimmung durch die einbringende Fraktion. SPD und ündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten. Die Koalionsfraktionen waren dagegen. Tagesordnungspunkt 79 k: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umstellung der Finanzierung von Neuund Ausbauprojekten in Bundesschienenwege – Drucksachen 17/543, 17/3478 – Berichterstattung: Abgeordneter Ulrich Lange Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehng auf Drucksache 17/3478, den Antrag auf Drucksa he 17/543 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussmpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – ie Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimung durch die Koalitionsfraktionen. Die SPD-Fraktion at sich enthalten. Bündnis 90/Die Grünen und die Frakon Die Linke waren dagegen. Tagesordnungspunkt 79 l: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )





(A) )

weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD

Logistikstandort Deutschland stärken –
Transport- und Güterverkehr nachhaltig
gestalten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton
Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie
Wilms, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Modellversuche mit Gigalinern beenden –
Umweltorientierten Aktionsplan Güterver-
kehr und Logistik auf den Weg bringen

– Drucksachen 17/3430, 17/3674, 17/5226 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Thomas Jarzombek

Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner
Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der
Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3430 mit dem Titel
„Logistikstandort Deutschland stärken – Transport- und
Güterverkehr nachhaltig gestalten“. Wer stimmt für die
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen
bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen. Dage-
gen waren Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Die Frak-
tion Die Linke hat sich enthalten.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen auf Drucksache 17/3674 mit dem Titel „Modellver-
suche mit Gigalinern beenden – Umweltorientierten
Aktionsplan Güterverkehr und Logistik auf den Weg
bringen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
lung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die
Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung
durch die Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktio-
nen waren insgesamt dagegen.

Tagesordnungspunkt 79 m:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

ten Matthias W. Birkwald, Diana Golze,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE

Die finanzielle Deckelung von Reha-Leistun-
gen in der gesetzlichen Rentenversicherung
aufheben – Reha am Bedarf ausrichten

– Drucksachen 17/6914, 17/8446 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Peter Weiß (Emmendingen)


Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/8446, den Antrag auf Drucksa-
che 17/6914 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustim-
mung durch die Koalitionsfraktionen. Dagegen waren
Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die SPD-Frak-
tion hat sich enthalten.

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(C (D Tagesordnungspunkt 79 n: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Abgeordneten Fritz Kuhn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz zum Bau der ICE-Neubaustrecke Wendlingen–Ulm herstellen – Drucksachen 17/9741, 17/10865 – Berichterstattung: Abgeordneter Werner Simmling Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehng auf Drucksache 17/10865, den Antrag auf Drucksa he 17/9741 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussmpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält ich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei ustimmung durch die Koalitionsfraktionen. Dagegen aren Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Die SPD-Frakon hat sich enthalten. Tagesordnungspunkt 79 o: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Abgeordneten Renate Künast, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ursachen und Verantwortlichkeiten für das Berliner Flughafendebakel lückenlos aufklären – Chancen für besseren Lärmschutz nutzen – Drucksachen 17/9740, 17/10873 – Berichterstattung: Abgeordneter Torsten Staffeldt Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehng auf Drucksache 17/10873, den Antrag auf Drucksa he 17/9740 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussmpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – ie Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimung durch CDU/CSU, FDP und SPD. Linke und ündnis 90/Die Grünen waren dagegen. Tagesordnungspunkt 79 p: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Städtebauliche Qualität des Regierungsviertels verbessern – Drucksachen 17/9171, 17/10981 – Berichterstattung: Abgeordneter Peter Götz Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )





(A) )

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/10981, den Antrag auf Drucksa-
che 17/9171 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustim-
mung durch die CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion.
Die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Bündnis 90/Die
Grünen und Linke waren dagegen.

Tagesordnungspunkt 79 q:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Willi Brase,
Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra Crone, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Gutes Leben, Gute Innovationen, Gute Ar-
beit – Politik für ländliche Räume effektiv und
effizient gestalten

– Drucksachen 17/11031, 17/12744 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marlene Mortler
Willi Brase
Dr. Edmund Peter Geisen
Alexander Süßmair
Cornelia Behm

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/12744, den Antrag auf Drucksa-
che 17/11031 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt
haben die Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktio-
nen waren dagegen.

Tagesordnungspunkt 79 r:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Antrag
der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast,
Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufsichtsrat neu besetzen, Geschäftsführer
entlassen und den Flughafen Berlin Branden-
burg skandalfrei fertigstellen

– Drucksachen 17/11168, 17/12785 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Peter Wichtel

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/12785, den Antrag auf Drucksa-
che 17/11168 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustim-
mung durch CDU/CSU, FDP und SPD. Die Linke hat
sich enthalten. Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.

Tagesordnungspunkt 79 s:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-

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(C (D schaft und Verbraucherschutz dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Düngeverordnung novellieren – Drucksachen 17/10115, 17/13146 – Berichterstattung: Abgeordnete Alois Gerig Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Christel Happach-Kasan Alexander Süßmair Friedrich Ostendorff Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehng auf Drucksache 17/13146, den Antrag auf Drucksa he 17/10115 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussmpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – ie Beschlussempfehlung ist angenommen. Die Koalionsfraktionen waren dafür, die Oppositionsfraktionen agegen. Tagesordnungspunkt 79 t: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Förderung des ökologischen Landbaus – Wachstumspotenziale in Deutschland für deutsche Produzenten erschließen – Drucksachen 17/10862, 17/13147 – Berichterstattung: Abgeordnete Hans-Georg von der Marwitz Heinz Paula Dr. Christel Happach-Kasan Alexander Süßmair Cornelia Behm Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehng auf Drucksache 17/13147, den Antrag auf Drucksa he 17/10862 abzulehnen. Wer stimmt für die Bechlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält ich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Die raktion Die Linke hat sich enthalten. Die Koalitionsaktionen waren dafür, SPD und Bündnis 90/Die Grüen dagegen. Tagesordnungspunkt 79 u: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Markus Tressel, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verkehrsträgerübergreifende Fahrgastrechte stärken – Drucksachen 17/11375, 17/13150 – Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )





(A) )

Berichterstattung:
Abgeordnete Marco Wanderwitz
Marianne Schieder (Schwandorf)

Judith Skudelny
Jens Petermann
Ingrid Hönlinger

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/13150, den Antrag auf Drucksa-
che 17/11375 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Enthalten
haben sich SPD und Linke. Bündnis 90/Die Grünen wa-
ren dagegen, die Koalitionsfraktionen dafür.

Tagesordnungspunkt 79 v:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe
Beckmeyer, Sören Bartol, Bernhard Brinkmann

(Hildesheim), weiterer Abgeordneter und der

Fraktion der SPD

Deutschland braucht im ganzen Land einen
verlässlichen und sicheren Schienenverkehr

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor
Gysi, Sabine Leidig, Dr. Dietmar Bartsch, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Die Bahn im Einklang mit dem Grundge-
setz am Wohl der Allgemeinheit orientieren

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton
Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für eine konsequente Strukturreform der
Deutschen Bahn AG

– Drucksachen 17/4428, 17/4433, 17/4434,
17/13153 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ulrich Lange
Werner Simmling

Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner
Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der
Fraktion der SPD auf Drucksache 17/4428 mit dem Titel
„Deutschland braucht im ganzen Land einen verlässli-
chen und sicheren Schienenverkehr“. Wer stimmt für die
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenom-
men. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Die
SPD-Fraktion war dagegen. Linke und Bündnis 90/Die
Grünen haben sich enthalten.

Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung emp-
fiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/4433 mit dem Ti-
tel „Die Bahn im Einklang mit dem Grundgesetz am
Wohl der Allgemeinheit orientieren“. Wer stimmt für die
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent-

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(C (D altungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenomen. Zugestimmt haben CDU/CSU, FDP, Bündnis 90/ ie Grünen und SPD. Die Fraktion Die Linke war dageen. Es gab keine Enthaltungen. Unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung empehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der raktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 7/4434 mit dem Titel „Für eine konsequente Strukturrerm der Deutschen Bahn AG“. Wer stimmt für die Be chlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthalngen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. agegen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ge timmt. Alle anderen waren dafür. Tagesordnungspunkt 79 w: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

Tempel, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

WHO-Tabakrahmenkonvention umsetzen –
Vollständiges Tabakwerbeverbot einführen

– Drucksachen 17/12838, 17/13368 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Angelika Graf (Rosenheim)


Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
ng auf Drucksache 17/13368, den Antrag der Fraktion
ie Linke auf Drucksache 17/12838 abzulehnen. Wer

timmt für die Beschlussempfehlung – Wer stimmt dage-
en? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist an-
enommen. Enthalten hat sich die Fraktion der SPD. Da-
egen waren Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die
oalitionsfraktionen waren dafür.

Tagesordnungspunkt 79 x:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Jan
Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE

Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei als
Wirtschafts- und Finanzermittlungsbehörde

– Drucksachen 17/12708, 17/13802 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Patricia Lips
Dr. Barbara Höll

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
ng auf Drucksache 17/13802, den Antrag auf Drucksa-

he 17/12708 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
mpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
ie Beschlussempfehlung ist angenommen bei Enthal-
ng von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und Gegen-

timmen der Fraktion Die Linke. Die Koalitionsfraktio-
en haben dafür gestimmt.

Tagesordnungspunkt 79 y:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) )


)(B)

schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm,
Tabea Rößner, Harald Ebner, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN

Ländliche Räume als Lebensräume bewahren
und zukunftsfähig gestalten

– Drucksachen 17/13490, 17/13997 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marlene Mortler
Willi Brase
Dr. Edmund Peter Geisen
Alexander Süßmair
Cornelia Behm

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/13997, den Antrag auf Drucksa-
che 17/13490 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Da-
für haben die Koalitionsfraktionen gestimmt, dagegen
Bündnis 90/Die Grünen. SPD und Linke haben sich ent-
halten.

Tagesordnungspunkt 79 z:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas
Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Auf europäischer Ebene ein betrugssicheres,
transparentes und bürokratiearmes Mehr-
wertsteuersystem schaffen

– Drucksachen 17/12065, 17/14006 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Manfred Kolbe
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Dr. Thomas Gambke

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14006, den Antrag auf Drucksa-
che 17/12065 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustim-
mung durch CDU/CSU, FDP und Linke. Enthalten hat
sich die SPD-Fraktion. Bündnis 90/Die Grünen waren
dagegen.

Tagesordnungspunkt 79 aa:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara
Höll, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

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(C (D – zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dienstwagenprivileg abbauen und Besteuerung CO2-effizient ausrichten – Drucksachen 17/9149, 17/8462, 17/14011 – Berichterstattung: Abgeordnete Olav Gutting Annette Sawade Dr. Barbara Höll Lisa Paus Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner eschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der raktion Die Linke auf Drucksache 17/9149 mit dem Til „Wirksame Anreize für klimafreundlichere Firmenagen“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss mpfehlung ist angenommen bei Zustimmung durch DU/CSU, FDP und SPD. Dagegen war die Fraktion ie Linke. Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung empehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Frakon Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/8462 mit em Titel „Dienstwagenprivileg abbauen und Besteueng CO2-effizient ausrichten“. Wer stimmt für diese Be chlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer entält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen ei Zustimmung durch CDU/CSU, FDP und SPD. Die raktion Die Linke hat sich enthalten. Bündnis 90/Die rünen waren dagegen. Tagesordnungspunkt 79 bb: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend trag der Abgeordneten Tabea Rößner, Memet Kilic, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mit einem Nationalen Aktionsplan die Chancen des demografischen Wandels ergreifen – Drucksachen 17/13246, 17/14012 – Berichterstattung: Abgeordnete Katharina Landgraf Franz Müntefering Nicole Bracht-Bendt Heidrun Dittrich Ekin Deligöz Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehng auf Drucksache 17/14012, den Antrag auf Druck ache 17/13246 abzulehnen. Wer stimmt für diese eschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthalngen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei ustimmung durch die Koalitionsfraktionen. Dagegen aren Bündnis 90/Die Grünen. SPD und Linke haben ich enthalten. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )





(A) )

Tagesordnungspunkt 79 cc:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun
Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion DIE LINKE

Obdach- und Wohnungslosigkeit erkennen
und bekämpfen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun
Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Bedarfsgerechtes Wohnen dauerhaft si-
chern – Gemeinnützigen Wohnungswirt-
schaftssektor entwickeln

– Drucksachen 17/13105, 17/13552, 17/14013 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Karl Holmeier
Gero Storjohann

Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner
Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/13105 mit dem
Titel „Obdach- und Wohnungslosigkeit erkennen und
bekämpfen“. Wer stimmt für die Beschlussempfeh-
lung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die
Beschlussempfehlung ist angenommen. Die Koalitions-
fraktionen waren dafür, die Oppositionsfraktionen dage-
gen.

Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung emp-
fiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/13552 mit dem
Titel „Bedarfsgerechtes Wohnen dauerhaft sichern – Ge-
meinnützigen Wohnungswirtschaftssektor entwickeln“.
Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
ist angenommen bei Zustimmung durch CDU/CSU,
FDP und SPD. Dagegen war die Fraktion Die Linke.
Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten.

Tagesordnungspunkt 79 dd:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (13. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Christel

(Rosenheim)

der SPD

Rechte intersexueller Menschen stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara
Höll, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE

Grundrechte von intersexuellen Menschen
wahren

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(C (D – zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Volker Beck terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren – zu der Unterrichtung durch den Deutschen Ethikrat Stellungnahme des Deutschen Ethikrates Intersexualität – Drucksachen 17/13253, 17/12859, 17/12851, 17/9088, 17/14014 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Peter Tauber Christel Humme Sibylle Laurischk Cornelia Möhring Monika Lazar Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner eschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der raktion der SPD auf Drucksache 17/13253 mit dem Til „Rechte intersexueller Menschen stärken“. Wer timmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt daegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung t angenommen bei Zustimmung durch die Koalitionsaktionen. Die Oppositionsfraktionen waren dagegen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung empehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der raktion Die Linke auf Drucksache 17/12859 mit dem itel „Grundrechte von intersexuellen Menschen wahn“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer timmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussmpfehlung ist angenommen bei Zustimmung durch die oalitionsfraktionen. Dagegen waren Linke und Bündis 90/Die Grünen. Die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung empehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Frakon Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/12851 it dem gleichlautenden Titel wie bei der Abstimmung uvor, nämlich „Grundrechte von intersexuellen Menchen wahren“. Wer stimmt für die Beschlussempfehng? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die eschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung urch die Koalitionsfraktionen. Die SPD-Fraktion hat ich enthalten. Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren agegen. Unter Buchstabe d seiner Beschlussempfehlung empehlt der Ausschuss, die Stellungnahme des Deutschen thikrates zur Intersexualität auf Drucksache 17/9088 ur Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt für diese Bechlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer entält sich? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig anenommen. Tagesordnungspunkt 79 ee: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )





(A) )

und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem
Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl,
Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Atomrisiken ernst nehmen – Auch in Bezug
auf die nahe liegenden Atomkraftwerke in Bel-
gien

– Drucksachen 17/13491, 17/14027 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Michael Paul
Marco Bülow
Angelika Brunkhorst
Dorothée Menzner
Sylvia Kotting-Uhl

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14027, den Antrag auf Drucksa-
che 17/13491 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei
Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen; die Opposi-
tionsfraktionen waren dagegen.

Tagesordnungspunkt 79 ff:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schwartze,
Gabriele Fograscher, Rainer Arnold, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Cornelia
Behm, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Anerkennung der an den ehemaligen sowjeti-
schen Kriegsgefangenen begangenen Verbre-
chen als nationalsozialistisches Unrecht und
Gewährung eines symbolischen finanziellen
Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe

– Drucksachen 17/13710, 17/14056 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Manfred Kolbe
Martin Gerster

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14056, den Antrag auf Drucksa-
che 17/13710 abzulehnen. Wer stimmt dafür? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschluss-
empfehlung ist angenommen bei Zustimmung durch die
Koalitionsfraktionen; die Oppositionsfraktionen waren
dagegen.

Tagesordnungspunkt 79 gg:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(20. Ausschuss)

Hiller-Ohm, Willi Brase, Ulla Burchardt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

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(C (D Ausbildungssituation im Hotelund Gaststättengewerbe verbessern – Drucksachen 17/13549, 17/14088 – Berichterstattung: Abgeordnete Marlene Mortler Gabriele Hiller-Ohm Horst Meierhofer Dr. Ilja Seifert Markus Tressel Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehng auf Drucksache 17/14088, den Antrag auf Drucksa he 17/13549 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussmpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält ich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei ustimmung durch die Koalitionsfraktionen; Bündis 90/Die Grünen und SPD waren dagegen; die Linke at sich enthalten. Tagesordnungspunkt 79 hh: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Tourismus (20. Ausschuss)

Joachim Hacker, Sabine Bätzing-Lichtenthäler,
Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD

Barrierefreier Zugang zu Großveranstaltun-
gen und Reisen

– Drucksachen 17/13550, 17/14090 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marlene Mortler
Hans-Joachim Hacker
Jens Ackermann
Dr. Ilja Seifert
Markus Tressel

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
ng auf Drucksache 17/14090, den Antrag der Fraktion

er SPD auf Drucksache 17/13550 abzulehnen. Wer
timmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
agegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfeh-
ng ist angenommen bei Zustimmung durch CDU/CSU,
DP und Linke; dagegen waren SPD und Bündnis 90/
ie Grünen; enthalten hat sich niemand.

Tagesordnungspunkt 79 ii:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag
der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim),
Wolfgang Gunkel, Ullrich Meßmer, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD

Klimawandel gefährdet Menschenrechte

– Drucksachen 17/13755, 17/14183 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Jürgen Klimke
Angelika Graf (Rosenheim)

Marina Schuster
Annette Groth
Tom Koenigs





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) )


)(B)

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14183, den Antrag auf Drucksa-
che 17/13755 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei
Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen; dagegen
waren Bündnis 90/Die Grünen und SPD; enthalten hat
sich die Fraktion Die Linke.

Tagesordnungspunkt 79 jj:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack,
Elvira Drobinski-Weiß, Doris Barnett, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Verbraucherinnen und Verbraucher stärken –
Marktwächter einführen

– Drucksachen 17/13709, 17/14199 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Mechthild Heil
Kerstin Tack
Dr. Erik Schweickert
Caren Lay
Nicole Maisch

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14199, den Antrag der Fraktion
der SPD auf Drucksache 17/13709 abzulehnen. Wer
stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt da-
gegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung
ist angenommen. Enthalten hat sich die Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen; dagegen waren SPD und Linke; die
Koalitionsfraktionen waren dafür.

Tagesordnungspunkt 79 kk:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(14. Ausschuss)

Kurth, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Gesundheitsversorgung von Menschen mit Be-
hinderung menschenrechtskonform gestalten

– Drucksachen 17/12712, 17/14093 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Maria Michalk

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14093, den Antrag auf Drucksa-
che 17/12712 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Die Beschlussempfehlung ist bei Enthaltung der
SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen Bünd-
nis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen durch
die Zustimmung der Koalitionsfraktionen.

Tagesordnungspunkt 79 ll:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu

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(C (D dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Aufnahme afghanischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr in Deutschland – Drucksachen 17/13729, 17/14180 – Berichterstattung: Abgeordnete Clemens Binninger Rüdiger Veit Hartfrid Wolff Ulla Jelpke Josef Philip Winkler Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehng auf Drucksache 17/14180, den Antrag auf Drucksa he 17/13729 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussmpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – ie Beschlussempfehlung ist angenommen. Enthalten at sich die Fraktion Die Linke; dagegen waren Bündis 90/Die Grünen und SPD; die Koalitionsfraktionen aren dafür. Tagesordnungspunkt 79 mm: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales ten Josef Philip Winkler, Brigitte Pothmer, Arfst Wagner der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fortführung der arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in der nächsten Förderungsperiode des Europäischen Sozialfonds – Drucksachen 17/13718, 17/14064 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Peter Tauber Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussemphlung auf Drucksache 17/14064, den Antrag auf rucksache 17/13718 abzulehnen. Wer stimmt für die eschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Die nthaltungen! – Die Beschlussempfehlung ist angenomen. Die Koalitionsfraktionen waren dafür; die Opposionsfraktionen dagegen. Tagesordnungspunkt 79 nn: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Kommunen die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen ermöglichen – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )


(Köln), Tom Koenigs, Omid Nouripour, weiterer


(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-





(A) )

Schaffung von Rechtssicherheit für Carsha-
ring-Stationen und Elektrofahrzeug-Stell-
plätze

– Drucksachen 17/781, 17/3208, 17/14089 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Thomas Jarzombek
Werner Simmling

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung auf Drucksache 17/14089.

Unter Buchstabe a empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksa-
che 17/781 mit dem Titel „Kommunen die Einrichtung
von Carsharing-Stellplätzen ermöglichen“. Wer stimmt
für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist ange-
nommen bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktio-
nen. Die Oppositionsfraktionen waren gemeinsam dage-
gen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen auf Drucksache 17/3208 mit dem Titel „Schaffung
von Rechtssicherheit für Carsharing-Stationen und Elek-
trofahrzeug-Stellplätze“. Wer stimmt für die Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Dafür wa-
ren die Koalitionsfraktionen, dagegen die Oppositions-
fraktionen.

Tagesordnungspunkt 79 oo:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Antrag
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton
Hofreiter, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN

Neustart für ein europäisches Zugsicherungs-
system

– Drucksachen 17/10844, 17/14092 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Ulrich Lange

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14092, den Antrag auf Drucksa-
che 17/10844 abzulehnen. Wer stimmt für die Be-
schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenom-
men bei Enthaltung der SPD-Fraktion; dagegen waren
Linke und Bündnis 90/Die Grünen; die Koalitionsfrak-
tionen waren dafür.

Tagesordnungspunkt 79 pp:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike
Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD

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(C (D Neue Impulse für die Förderung des Radverkehrs setzen – Den Nationalen Radverkehrsplan 2020 überarbeiten – zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn, Markus Tressel, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nationalen Radverkehrsplan 2020 zum ambitionierten Aktionsplan der Radverkehrsförderung weiterentwickeln – Drucksachen 17/11000, 17/11357, 17/14086 – Berichterstattung: Abgeordnete Gero Storjohann Torsten Staffeldt Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, au und Stadtentwicklung auf Drucksache 17/14086. Unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung empehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Frakon der SPD auf Drucksache 17/11000 mit dem Titel Neue Impulse für die Förderung des Radverkehrs seten – Den Nationalen Radverkehrsplan 2020 überarbein“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemphlung ist angenommen. Zugestimmt haben die Koalionsfraktionen. Dagegen waren die Oppositionsfraktioen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grüen auf Drucksache 17/11357 mit dem Titel „Nationalen adverkehrsplan 2020 zum ambitionierten Aktionsplan er Radverkehrsförderung weiterentwickeln“. Wer timmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt daegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist ngenommen bei Enthaltung der SPD; dagegen waren ündnis 90/Die Grünen und Linke; dafür waren CDU/ SU und FDP. Tagesordnungspunkt 79 qq: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Antrag der Abgeordneten Dr. Matthias Miersch, Dirk Becker, Marco Bülow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Monitoring für versenkte Atommüllfässer im Atlantik sicherstellen und Maßnahmen gegen weitere Strahlenexposition einleiten – Drucksachen 17/7633, 17/14177 – Berichterstattung: Abgeordnete Ingbert Liebing Marco Bülow Angelika Brunkhorst Ralph Lenkert Sylvia Kotting-Uhl Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehng auf Drucksache 17/14177, den Antrag der Fraktion er SPD auf Drucksache 17/7633 abzulehnen. Wer timmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt da Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )





(A) )

gegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung
ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und
FDP. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke waren
dagegen.

Tagesordnungspunkt 79 ss:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem
Antrag der Fraktion der SPD

Lehren aus der Atomkatastrophe in Fuku-
shima ziehen

– Drucksachen 17/12688, 17/14178 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Georg Nüßlein
Marco Bülow
Angelika Brunkhorst
Ralph Lenkert
Sylvia Kotting-Uhl

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14178, den Antrag der Fraktion
der SPD auf Drucksache 17/12688 abzulehnen. Wer
stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt da-
gegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
angenommen. Enthalten hat sich die Fraktion Die Linke.
Dagegen waren SPD und Grüne. Dafür waren die Koali-
tionsfraktionen.

Tagesordnungspunkt 79 tt:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wildtierhandel und -haltung in Deutsch-
land einschränken und so den Tier- und Ar-
tenschutz stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Stüber,
Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Tier- und Artenschutz durch Beschränkung
des Wildtierhandels stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula,
Dr. Matthias Miersch, Dirk Becker, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Wildtierhandel und -haltung in Deutsch-
land einschränken und so den Tier- und Ar-
tenschutz stärken

– Drucksachen 17/13712, 17/13713, 17/12386,
17/14087 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Josef Göppel
Dr. Matthias Miersch
Angelika Brunkhorst
Sabine Stüber
Undine Kurth (Quedlinburg)


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(C (D Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, aturschutz und Reaktorsicherheit auf Drucksa he 17/14087. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner eschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der raktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen uf Drucksache 17/13712 mit dem Titel „Wildtierhandel nd -haltung in Deutschland einschränken und so den ierund Artenschutz stärken“. Wer stimmt für die Bechlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer entält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. afür waren CDU/CSU und FDP, dagegen SPD und ündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich nthalten. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck ache 17/13713 mit dem Titel „Tierund Artenschutz urch Beschränkung des Wildtierhandels stärken“. Wer timmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt daegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung t angenommen. Enthalten hat sich die Fraktion der PD. Die Koalitionsfraktionen waren dafür. Dagegen aren Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner eschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion der SPD uf Drucksache 17/12386 mit dem Titel „Wildtierhandel nd -haltung in Deutschland einschränken und so den ierund Artenschutz stärken“ für erledigt zu erklären. er stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt agegen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig und ist omit angenommen. Tagesordnungspunkt 79 uu: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Josip Juratovic, Anton Schaaf, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Richtlinien zur konzerninternen Entsendung und zur Saisonarbeit sozial gerecht gestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Alexander Ulrich, Sevim Dağdelen, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bun Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )


(KOM[2010] 378 endg.; Ratsdok. 12211/10)





(A) )

desregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union

Vorschlag der Europäischen Kommission
zur Konzernentsenderichtlinie zurückwei-
sen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim
Dağdelen, Alexander Ulrich, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

zu dem Vorschlag der Europäischen Kom-
mission für eine Richtlinie des Europäi-
schen Parlaments und des Rates über die
Bedingungen für die Einreise und den Auf-
enthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks
Ausübung einer saisonalen Beschäftigung


(KOM[2010] 379 endg.; Ratsdok. 12208/10)


hier: Stellungnahme des Deutschen Bundes-
tages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund-
gesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes
über die Zusammenarbeit von Bundesregie-
rung und Deutschem Bundestag in Angele-
genheiten der Europäischen Union

Vorschlag der Europäischen Kommission
zur Saisonarbeiterrichtlinie zurückweisen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Memet
Kilic, Beate Müller-Gemmeke, Ulrike Höfken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu den Vorschlägen der Europäischen Kom-
mission für eine Richtlinie des Europäi-
schen Parlaments und des Rates über die
Bedingungen für die Einreise und den Auf-
enthalt von Drittstaatsangehörigen im Rah-
men einer konzerninternen Entsendung


(KOM[2010] 378 endg.; Ratsdok. 12211/10)


hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
desregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union

Richtlinie zur konzerninternen Entsen-
dung grundsätzlich überarbeiten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Beate
Müller-Gemmeke, Fritz Kuhn, Memet Kilic,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu den Vorschlägen der Europäischen Kom-
mission für eine Richtlinie des Europäi-
schen Parlaments und des Rates über die
Bedingungen für die Einreise und den Auf-

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(C (D enthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Rechte der Saisonarbeitskräfte stärken – Drucksachen 17/4190, 17/4039, 17/4045, 17/4885, 17/5234, 17/14182 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Rüdiger Veit Hartfrid Wolff Ulla Jelpke Memet Kilic Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf rucksache 17/14182. Unter Buchstabe a empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksa he 17/4190 mit dem Titel „Richtlinien zur konzerninrnen Entsendung und zur Saisonarbeit sozial gerecht estalten“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthalng der Fraktion Die Linke und Gegenstimmen von ündnis 90/Die Grünen und SPD ist die Beschlussemphlung durch Zustimmung von CDU/CSU und FDP an enommen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe b einer Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags er Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/4039 mit dem itel „Vorschlag der Europäischen Kommission zur onzernentsenderichtlinie zurückweisen“. Wer stimmt r die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – er enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist ange ommen bei Zustimmung durch CDU/CSU, FDP und ündnis 90/Die Grünen; dagegen war die Fraktion Die inke; die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner eschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der raktion Die Linke auf Drucksache 17/4045 mit dem Til „Vorschlag der Europäischen Kommission zur Sai onarbeiterrichtlinie zurückweisen“. Wer stimmt für iese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – er enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist ange ommen bei Zustimmung von CDU/CSU, FDP und ündnis 90/Die Grünen; dagegen war die Fraktion Die inke; die SPD-Fraktion hat sich enthalten. Unter Buchstabe d empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grüen auf Drucksache 17/4885 mit dem Titel „Richtlinie ur konzerninternen Entsendung grundsätzlich überareiten“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Be chlussempfehlung ist angenommen. Dafür waren die Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )


(KOM[2010] 379 endg.)





(A) )

Koalitionsfraktionen; enthalten haben sich SPD und
Linke; Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe e
seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache
17/5234 mit dem Titel „Rechte der Saisonarbeitskräfte
stärken“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Be-
schlussempfehlung ist angenommen. Dafür haben die
Koalitionsfraktionen gestimmt, dagegen die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen. SPD und Linke haben sich ent-
halten.

Tagesordnungspunkt 79 vv:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)


– zu dem Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen

Entlastung der Bundesregierung für das
Haushaltsjahr 2011

– Vorlage der Haushaltsrechnung des Bun-
des für das Haushaltsjahr 2011 –

– zu dem Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen

Entlastung der Bundesregierung für das
Haushaltsjahr 2011

– Vorlage der Vermögensrechnung des Bun-
des für das Haushaltsjahr 2011 –

– zu der Unterrichtung durch den Bundesrech-
nungshof

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsfüh-

(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2011)


– zu der Unterrichtung durch den Bundesrech-
nungshof

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung des Bundes

– Weitere Prüfungsergebnisse –

– Drucksachen 17/9908, 17/9909, 17/11330,
17/12990, 17/14149 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Michael Luther

Ich komme zur Beschlussempfehlung des Haushalts-
ausschusses auf Drucksache 17/14149.

Unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung schlägt der
Haushaltsausschuss die Erteilung der Entlastung der
Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2011 vor. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung

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(C (D t angenommen bei Zustimmung durch die Koalitionsaktionen; die Oppositionsfraktionen waren dagegen. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der aushaltsausschuss, die Bundesregierung aufzufordern, )

altspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses
u den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu
efolgen, b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaft-
chkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des
usschusses einzuleiten oder fortzuführen und c) die Be-
chtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeit-
ahe Verwertung der Ergebnisse bei den Haushaltsbera-
ngen gewährleistet ist. Wer stimmt für diese
eschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
ngen? – Das war einstimmig und ist damit angenom-
en.

Tagesordnungspunkt 79 ww:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrech-
nungshofes

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das
Haushaltsjahr 2012

– Einzelplan 20 –

– Drucksachen 17/13640, 17/14150 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Rüdiger Kruse
Bernhard Brinkmann (Hildesheim)

Dr. Claudia Winterstein
Michael Leutert
Sven-Christian Kindler

Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses auf
rucksache 17/14150.

Wer stimmt für Nr. 1 der Beschlussempfehlung, also
ie Feststellung der Erfüllung der Vorlagepflicht? – Da-
egen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Wer stimmt für Nr. 2 der Beschlussempfehlung, also
ie Erteilung der Entlastung? – Wer stimmt dagegen? –
nthaltungen? – Das war einstimmig.

Tagesordnungspunkt 79 xx:

Beratung der Beschlussempfehlung des Rechts-
ausschusses (6. Ausschuss)


Übersicht 9

über die dem Deutschem Bundestag zugeleite-
ten Streitsachen vor dem Bundesverfassungs-
gericht

– Drucksache 17/14152 –

Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer
timmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht
er Fall. Das war einstimmig.





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) )


)(B)

Tagesordnungspunkt 79 yy:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)


zu Streitverfahren vor dem Bundesverfas-
sungsgericht gegen das Fünfte Gesetz zur Än-
derung des Europawahlgesetzes

– Drucksache 17/14153 –

Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-
empfehlung, in dem Streitverfahren Stellung zu nehmen
und den Präsidenten zu bitten, Rechtsanwalt Professor
Dr. Christofer Lenz als Prozessbevollmächtigten zu be-
stellen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss-
empfehlung ist angenommen. Die Fraktion Die Linke
hat sich enthalten. Alle anderen waren dafür.

Jetzt kommen wir zu den Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses.

Tagesordnungspunkt 79 zz:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 608 zu Petitionen

– Drucksache 17/13918 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Das war einstimmig; die Sammelübersicht ist
angenommen.

Tagesordnungspunkt 79 aaa:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 609 zu Petitionen

– Drucksache 17/13919 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 79 bbb:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 610 zu Petitionen

– Drucksache 17/13920 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Sammelübersicht ist angenommen bei Zu-
stimmung durch CDU/CSU, FDP und SPD; dagegen
war die Fraktion Die Linke; Bündnis 90/Die Grünen ha-
ben sich enthalten.

Tagesordnungspunkt 79 ccc:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 611 zu Petitionen

– Drucksache 17/13921 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Sammelübersicht ist angenommen. Dage-

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1)

(C (D en haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linke getimmt. SPD, CDU/CSU und FDP waren dafür. Tagesordnungspunkt 79 ddd: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 612 zu Petitionen – Drucksache 17/13922 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthalngen? – Die Sammelübersicht ist angenommen bei Zu timmung durch CDU/CSU, FDP und SPD; dagegen aren Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Es ist nachzutragen, dass zur Sammelübersicht 611 ine Reihe von Erklärungen gemäß § 31 unserer Gechäftsordnung vorliegen.1)


Ich komme zu Tagesordnungspunkt 79 eee:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 613 zu Petitionen

– Drucksache 17/13923 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
ngen? – Bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktio-

en und Gegenstimmen von den Oppositionsfraktionen
t die Sammelübersicht so angenommen.

Zusatzpunkt 5 a:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Neuorganisation der bundesunmittel-
baren Unfallkassen, zur Änderung des
Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung an-

(BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG)


– Drucksache 17/12297 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)


– Drucksache 17/13808 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Miriam Gruß

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in
einer Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/13808,
en Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
7/12297 in der Ausschussfassung anzunehmen. Wer
timmt dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung
u? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
ntwurf ist in zweiter Beratung angenommen. Die Oppo-
itionsfraktionen haben sich enthalten. Die Koalitions-
aktionen waren dafür.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Wer zustimmen will, möge
ich erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? –

Anlage 2 bis 4





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) )


)(B)

Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung mit dem glei-
chen Stimmenverhältnis wie vorher angenommen.

Zusatzpunkt 5 b:

Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
derung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

– Drucksache 17/13662 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)


– Drucksache 17/14202 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in
seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/14202,
den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache
17/13662 in der Ausschussfassung anzunehmen. Wer
will dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu-
stimmen? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Ge-
setzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig ange-
nommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Wer dafür ist, möge sich erhe-
ben. – Die Gegenstimmen! – Die Enthaltungen! – Auch
in dritter Beratung ist der Gesetzentwurf einstimmig an-
genommen.

Zusatzpunkt 5 c:

Beratung der Beschlussempfehlung und Berichts
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung (15. Ausschuss)


zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Eu-
ropäischen Parlaments und des Rates zur Än-
derung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
des Rates über das Kontrollgerät im Straßen-
verkehr und der Verordnung (EG) Nr. 561/
2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates
KOM(2011) 451 endg.; Ratsdok. 13195/11

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre-
gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund-
gesetzes

– Drucksachen 17/6985 Nr. A.58, 17/11847 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Kirsten Lühmann

Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrich-
tung eine Entschließung gemäß Art. 23 Abs. 3 des
Grundgesetzes anzunehmen. Wer stimmt für die Be-
schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten;
alle anderen waren dafür.

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(C (D Zusatzpunkt 5 d: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu dem Paket „Verkehrssicherheit“ Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/ 40/EG 2012)


hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre-
gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund-
gesetzes

– Drucksachen 17/10710 Nr. A.53, 17/13165 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Gero Storjohann

Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrich-
ng eine Entschließung gemäß Art. 23 Abs. 3 des
rundgesetzes anzunehmen. Wer stimmt für die Be-

chlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
ngen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
nthalten hat sich Bündnis 90/Die Grünen. Alle anderen
aren dafür.

Zusatzpunkt 5 e:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Sportausschusses (5. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Viola von
Cramon-Taubadel, Wolfgang Wieland, Daniela
Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rente für Dopingopfer in der DDR

– Drucksachen 17/12393, 17/14016 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Klaus Riegert
Martin Gerster
Dr. Lutz Knopek
Jens Petermann
Viola von Cramon-Taubadel

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
ng auf Drucksache 17/14016, den Antrag auf Drucksa-

he 17/12393 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschluss-
mpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
ie Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustim-
ung durch die Koalitionsfraktionen und die SPD. Die
raktion Bündnis 90/Die Grünen war dagegen. Die Frak-
on Die Linke hat sich enthalten.

Wir kommen zu Zusatzpunkt 5 f:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

ten Agnes Krumwiede, Priska Hinz (Herborn),





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) )


)(B)

Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transparente Kriterien und verbindliche Rah-
menbedingungen schaffen für die Bundesför-
derung von kulturellen Institutionen und Pro-
jekten

– Drucksachen 17/12196, 17/14057 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Siegmund Ehrmann
Reiner Deutschmann
Dr. Lukrezia Jochimsen
Agnes Krumwiede

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14057, den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/12196 abzu-
lehnen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschluss-
empfehlung ist angenommen bei Enthaltung der SPD-
Fraktion; dagegen waren Linke und Bündnis 90/Die
Grünen; die Koalitionsfraktionen waren dafür.

Zusatzpunkt 5 g:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ute Koczy,
Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN

Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit – Part-
nerschaft für eine menschenrechtsbasierte
nachhaltige Entwicklung

– Drucksachen 17/13728, 17/14065 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Sibylle Pfeiffer
Stefan Rebmann
Joachim Günther (Plauen)

Annette Groth
Ute Koczy

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14065, den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/13728 abzu-
lehnen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschluss-
empfehlung ist angenommen bei Enthaltung der Frak-
tion Die Linke, Gegenstimmen von SPD-Fraktion und
Bündnis 90/Die Grünen und Zustimmung durch die Ko-
alitionsfraktionen.

Zusatzpunkt 5 h:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Swen Schulz

(Spandau), Aydan Özoğuz, Daniela Kolbe (Leip-


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(C (D zig)

SPD

Einrichtung eines Zentrums für Alevitische
Studien fördern

– Drucksachen 17/5517, 17/14104 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Swen Schulz (Spandau)

Patrick Meinhardt
Dr. Petra Sitte
Krista Sager

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
ng auf Drucksache 17/14104, den Antrag der Fraktion

er SPD auf Drucksache 17/5517 abzulehnen. Wer
timmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt da-
egen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
ngenommen bei Zustimmung durch die Koalitionsfrak-
onen; die Oppositionsfraktionen waren dagegen.

Zusatzpunkt 5 i:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast,
Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Haltung von Delfinen beenden

– Drucksachen 17/12657, 17/13847 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dieter Stier
Heinz Paula
Hans-Michael Goldmann
Alexander Süßmair
Undine Kurth (Quedlinburg)


Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
ng auf Drucksache 17/13847, den Antrag auf Drucksa-

he 17/12657 abzulehnen.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Mein Lieber!)


Das ist hier eine ernste Angelegenheit, Herr Kauder.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Da freut sich der Delfin aber!)


er stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
t angenommen bei Zustimmung durch die Koalitions-
aktionen und die SPD; dagegen waren Linke und
ündnis 90/Die Grünen.

Jetzt kommen wir zu weiteren Beschlussempfehlun-
en des Petitionsausschusses.

Zusatzpunkt 5 j:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 614 zu Petitionen

– Drucksache 17/14164 –





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) )


)(B)

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Einstimmig angenommen.

Zusatzpunkt 5 k:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 615 zu Petitionen

– Drucksache 17/14165 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Einstimmig angenommen.

Zusatzpunkt 5 l:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 616 zu Petitionen
– Drucksache 17/14166 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Sammelübersicht ist angenommen bei Zu-
stimmung durch CDU/CSU, FDP und SPD; die Linke
war dagegen; Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthal-
ten.

Zusatzpunkt 5 m:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 617 zu Petitionen
– Drucksache 17/14167 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Einstimmig angenommen.

Zusatzpunkt 5 n:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 618 zu Petitionen
– Drucksache 17/14168 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Sammelübersicht ist angenommen. Dage-
gen hat die Fraktion Die Linke gestimmt. Alle anderen
waren dafür.

Zusatzpunkt 5 o:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 619 zu Petitionen
– Drucksache 17/14169 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die SPD-Fraktion war dagegen. Alle übrigen
waren dafür. Die Sammelübersicht ist angenommen.

Zusatzpunkt 5 p:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 620 zu Petitionen

– Drucksache 17/14170 –

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(C (D Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthalngen? – Die Sammelübersicht ist angenommen bei Zu timmung durch CDU/CSU, FDP und SPD; Bündnis 90/ ie Grünen und Linke waren dagegen; es gab keine Entaltungen. Zusatzpunkt 5 q: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 621 zu Petitionen – Drucksache 17/14171 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthalngen? – Die Sammelübersicht ist angenommen bei Zu timmung durch CDU/CSU, FDP und Linke; dagegen aren Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Zusatzpunkt 5 r: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 622 zu Petitionen – Drucksache 17/14172 – Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Enthaltunen? – Die Sammelübersicht ist angenommen bei Zutimmung durch CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die rünen; dagegen waren SPD und Linke. Zusatzpunkt 5 s: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 623 zu Petitionen – Drucksache 17/14173 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthalngen? – Die Sammelübersicht ist angenommen bei Zu timmung durch die Koalitionsfraktionen; die Opposionsfraktionen waren dagegen. Ich rufe jetzt die Zusatzpunkte 6 bis 11 auf. Zusatzpunkt 6: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss)

Modernisierung des Kostenrechts (2. Kosten-
rechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)

– Drucksachen 17/11471 (neu), 17/13537,
17/13879, 17/14120 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Jörg van Essen

Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsaus-
chuss hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäfts-
rdnung beschlossen, dass im Deutschen Bundestag
ber die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Das
ilt auch für die noch folgenden fünf Beschlussempfeh-
ngen des Vermittlungsausschusses.

Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Ver-
ittlungsausschusses auf Drucksache 17/14120? – Die





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) )


)(B)

Gegenprobe! – Die Enthaltungen! – Die Beschlussemp-
fehlung ist damit angenommen bei Ablehnung der Frak-
tion Die Linke und Zustimmung aller übrigen Fraktio-
nen.

Zusatzpunkt 7:

Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-

(Vermittlungsausschuss)

zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

– Drucksachen 17/11293, 17/11873, 17/12526,
17/12924, 17/14121 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Michael Grosse-Brömer

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf
Drucksache 17/14121? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig an-
genommen.

Zusatzpunkt 8:

Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-

(Vermittlungsausschuss)

zung der Richtlinie 2012/…/EU über den
Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und
die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen und zur Anpassung des
Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU)

Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforderungen
an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

(CRD-IV-Umsetzungsgesetz)


– Drucksachen 17/10974, 17/11474, 17/13524,
17/13541, 17/13876, 17/14122 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Michael Meister

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf
Drucksache 17/14122? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und
Zustimmung aller übrigen Fraktionen ist dies angenom-
men.1)

Zusatzpunkt 9:

Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschus-

(Vermittlungsausschuss)

vereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

(Kinderund Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG)


– Drucksachen 17/13023, 17/13531, 17/13875,
17/14123 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Karl Schiewerling

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses? –

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1) Anlage 7 2)

(C (D er stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Die Bechlussempfehlung ist wiederum einstimmig angenomen. Zusatzpunkt 10: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss)

währung eines Altersgelds für freiwillig aus
dem Bundesdienst ausscheidende Beamte,
Richter und Soldaten

– Drucksachen 17/12479, 17/13132, 17/13135,
17/13878, 17/14124 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Jörg van Essen

Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist für die Be-
hlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? –
instimmig angenommen.

Zusatzpunkt 11:

Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-

(Vermittlungsausschuss)

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und
anderer Gesetze

– Drucksachen 17/12636, 17/13452, 17/13454,
17/13881, 17/14125 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Michael Grosse-Brömer

Der Kollege Michael Grosse-Brömer hat gebeten, im
ahmen seiner Berichterstattung eine Protokollerklä-
ng der Bundesregierung zu Protokoll zu nehmen.2)

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die
eschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf
rucksache 17/14125? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
ngen? – Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und
ustimmung aller übrigen Fraktionen ist diese Be-
chlussempfehlung angenommen.

Damit ist auch mein Monovortrag beendet.


(Beifall im ganzen Hause – Otto Fricke [FDP]: Aber er war nett! – Iris Gleicke [SPD]: Genau 40 Minuten!)


Es waren 40 Minuten Vorlesung. Das schafft man sonst
ur abends bei den Kindern.

Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 12 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der SPD

Wahlversprechen von CDU/CSU – Mögliche
Risiken auf die Haushalte von Bund und Län-
dern

Ich gebe das Wort dem Kollegen Dr. Frank-Walter
teinmeier für die SPD-Fraktion.

Anlage 4





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) )


)(B)


(Beifall bei der SPD – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Oh, der Ärmste, was der alles machen muss!)



Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD):
Rede ID: ID1725006100

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren!


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Wie habt ihr bei der Hochwasserhilfe abgestimmt?)


– Das werden Sie nachher noch zu hören bekommen. –
„Merkels Märchenstunde“, so hatten wir die Aktuelle
Stunde heute in unserem Antrag überschrieben. Ich bin
fast froh, dass die Bundestagsverwaltung das anders ent-
schieden und nicht zugelassen hat; denn es wäre eine
hoffnungslose Untertreibung gewesen. Worum es in die-
ser Aktuellen Stunde geht, ist nicht Märchenstunde, son-
dern Wahlbetrug mit Ansage.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Da will man 4 Milliarden Euro für Steuersenkungen
ausgeben, dort 20 Milliarden Euro für Rentenverspre-
chen, hier ein bisschen Kinderfreibetrag, dort ein biss-
chen Kindergeld, 25 Milliarden Euro für irgendein Infra-
strukturprogramm. Merkels Füllhorn ist unerschöpflich.
Alles zusammen macht eine Belastung für die öffentli-
chen Haushalte von knapp unter 50 Milliarden Euro
aus – und das Ganze ohne einen einzigen Cent Gegenfi-
nanzierung. Das ist dreist! Das ist unseriös! So darf man
die Menschen auch im Wahljahr nicht hinter die Fichte
führen.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Noch skandalöser als das Füllhorn selbst finde ich al-
lerdings, was Sie zur Rechtfertigung des Geschenkekata-
logs sagen. Sie faseln etwas von Steuermehreinnahmen
in den nächsten Jahren. Dabei wissen Sie genau, dass die
europäische Krise auch bei uns ihre Spuren zieht. Glau-
ben Sie wirklich, dass, wenn der Rest Europas keine Au-
tos mehr kauft, Daimler dann mehr Steuern zahlt? Für
wie dumm wollen Sie die Menschen eigentlich verkau-
fen? Die Steuereinnahmen werden in den nächsten Jah-
ren runter und nicht hoch gehen. Darauf hat die Politik
die Menschen vorzubereiten. Das wäre Verantwortung,
und die haben Sie nicht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Noch unglaublicher finde ich die Rechtfertigung bei
der Rente. Da wird im Zusammenhang mit den Geschen-
ken, die da angekündigt werden, gesagt, es seien ja wie-
der Reserven da. Ich fasse das gar nicht! Aber genau so
denken Sie. Am Ende von Schwarz-Gelb der 90er-Jahre
haben Sie genauso gedacht und genauso gehandelt. Als
Sie 1998 miteinander fertig waren, waren die Rentenkas-
sen leer. Wir haben das wieder in Ordnung gebracht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/ R d d R m u m s h – a fü s e P e Ih s w re h M S N W d W 2 in a 5 b d n n g (C (D CSU – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Drei Jahre Reserve!)


eserven sind dank gesunkener Arbeitslosenzahlen wie-
er da. Sie kommen jetzt wieder auf dieselbe Tour. Statt
en Menschen die Wahrheit zu sagen: Rollgriff in die
entenkasse. Das werden wir nicht zulassen, meine Da-
en und Herren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Norbert Barthle [CDU/ CSU]: Unglaublich, ohne rot zu werden!)


Herr Steinbrück hat es Ihnen heute Morgen gesagt,
nd Sie sind stumm geblieben. Was wird von Ihrer ge-
einsamen Regierung an Weichenstellungen und Ent-

cheidungen für die Zukunft bleiben? Nichts! Und recht
at Herr Steinbrück.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie werden Opposition bleiben! – Gegenruf des Abg. Dr. Florian Toncar [FDP]: Er geht nach Brandenburg!)


Mit Sicherheit nicht, Herr Kollege Kauder. – Ich bin
ber noch nicht ganz fertig. Neben den Rechtfertigungen
r diese Geschenkangebote, die ich skandalös finde,

etzt dem Ganzen die Krone auf, dass Sie selbst keine
inzige Minute daran glauben, dass aus diesem famosen
rogramm irgendwann bzw. jemals Politik wird. Mit
ntwaffnender Offenheit hat es eben erst der Vorsitzende
res Wirtschaftsrates, Herr Lauk, gesagt. Er sagte: Das

ind Wahlversprechen, die werden am 23. September so-
ieso wieder kassiert. In diesem Punkt hat Herr Lauk
cht. Sie sind nämlich schon erwischt. In dem Haus-

altsentwurf von gestern taucht keine einzige dieser
aßnahmen auf. Deshalb, Herr Finanzminister, Herr

chäuble, seien Sie ehrlich, sagen Sie hier ganz offen:
ichts davon wird kommen, weil alles nur Stoff für die
ahlkampfdrogen ist.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Hoffen Sie in diesem Zusammenhang nicht auf mil-
ernde Umstände, denn Sie sind keine Ersttäter. Sie sind
iederholungstäter. Im letzten Bundestagswahlkampf

009 haben Sie 24 Milliarden Euro an Steuersenkungen
Aussicht gestellt. Was ist davon gekommen? Nichts,

ußer der verkorksten Mövenpick-Steuer.


(Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Stimmt überhaupt nicht!)


Diesmal stellen Sie Wahlgeschenke von knapp
0 Milliarden Euro ins Schaufenster; aber das Geschäft
leibt wieder geschlossen, und Sie hoffen einfach, dass
ie Menschen ein kurzes Gedächtnis haben und sich
icht erinnern. Ich sage Ihnen: Diese Rechnung wird
icht aufgehen, und wir miteinander werden dazu beitra-
en, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE] – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Wo ist denn Frau Nahles?)






Dr. Frank-Walter Steinmeier


(A) )


)(B)

Noch 87 Tage bis zur Bundestagswahl – Zeit genug,
um den Menschen die Augen zu öffnen


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Na, dann machen Sie mal!)


und über Ihr sogenanntes Wahlprogramm zu reden. Ich
zitiere: „128 Seiten für die Tonne“. Das stand im Stern.
So urteilen fast alle Kommentatoren.


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Da ging es wohl um das SPD-Wahlprogramm!)


So in etwa sagt es auch Ihr Lieblingskoalitionspartner,
die FDP.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Und Steinbrück sitzt schon in der Tonne!)


Wo so viel Einigkeit ist, lieber Herr Kauder, sage auch
ich: In die Tonne mit diesem Programm! Ein Regie-
rungsprogramm wird bei Ihnen sowieso keiner vermis-
sen; denn Sie werden nicht mehr regieren.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU: Oh, oh, oh! – Peinlich! – Gegenruf des Abg. Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Tja, ihr müsst damit leben! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Du tust mir leid! Du kannst das ja eigentlich besser! – Iris Gleicke [SPD]: Ihre Zwischenrufe entlarven Sie! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Spaßbremse!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725006200

Hermann Gröhe hat das Wort für die CDU/CSU-Frak-

tion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Hermann Gröhe (CDU):
Rede ID: ID1725006300

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kol-
lege Steinmeier, nachdem ich Sie und heute Morgen
Peer Steinbrück gehört habe, frage ich Sie: Glauben Sie
eigentlich wirklich, durch solch peinliches Gebrüll aus
dem Tief zu kommen? Glauben Sie das wirklich?


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt ja der Richtige!)


Sie irren sich; aber jeder wählt seinen eigenen Stil. Mein
Stil sagt mir, dass ich der Opposition heute erst einmal
zu danken habe. Danke, dass Sie uns die Gelegenheit ge-
ben, hier über unser Regierungsprogramm zu diskutie-
ren!


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Genau! – Dagmar Ziegler [SPD]: Gerne!)


Wir tun dies sehr gerne.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


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(C (D enn diese Debatte dazu beiträgt, dass sich die Menchen dafür interessieren, was in unserem Programm teht, ann haben Sie ihnen einen guten Dienst erwiesen. Denn ann werden sie merken, dass Ihre Verzerrungen nichts it der Substanz des Programms zu tun haben. (Mechthild Rawert [SPD]: Fangen Sie erst mal an, es Ihren Mitgliedern zu erklären!)


(Dagmar Ziegler [SPD]: Das hoffen wir!)


Es war eben übrigens die pure Unwahrheit, zu unter-
chlagen, dass am Beginn dieser Legislaturperiode eine
assive Steuerentlastung für Familien, Arbeitnehmerin-

en und Arbeitnehmer und den Mittelstand gestanden
at. Das verschweigen Sie, und das ist unwahrhaftig.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Davon hat nur keiner was gemerkt!)


Nun zum Inhalt unseres Programms.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Ihr Programm gehört schon zum nächsten Tagesordnungspunkt! Da geht es um unseriöse Praktiken!)


amit Klarheit herrscht: Die Leitentscheidungen des
rogramms haben wir nach intensiver Diskussion mit
en Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes und lei-
enschaftlichen Diskussionen auf unseren Parteitagen
etroffen: für Haushaltskonsolidierung und gegen Steu-
rerhöhungen, für Prioritäten bei Bildung, Forschung,
frastruktur und Familien.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Wann hat das denn alles stattgefunden?)


h sage sehr deutlich: Wir sind auch für die Mütterrente.
ür uns ist das nämlich eine Gerechtigkeitsfrage und
icht, wie bei Ihnen, eine Frage purer Taktik.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Dann hätten Sie das schon längst machen können!)


a sagt Andrea Nahles: „Mütterrente – mit uns sofort“,
nd dann sagt Peer Steinbrück: „Mütterrente – niemals“.


(Caren Marks [SPD]: Hätten Sie in vier Jahren machen können! – Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Stimmt doch nicht! Das ist doch unseriös!)


an kann sich bei Ihnen eben vor allen Dingen auf eines
erlassen, nämlich darauf, dass Sie Ihr Wort brechen und
s nicht halten, meine Damen, meine Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Unser Programm ist eine Einladung an die Menschen
diesem Land, die Erfolgsgeschichte der letzten Jahre

emeinsam fortzuschreiben.


(Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, du liebe Zeit!)


ir haben viel erreicht;


(Dagmar Ziegler [SPD]: Was denn?)






Hermann Gröhe


(A) )


)(B)

aber es bleibt noch viel zu tun. Wir haben heute weniger
als 3 Millionen Arbeitslose – unter Rot-Grün waren es
mehr als 5 Millionen –, aber wir wollen in Richtung
Vollbeschäftigung.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Was haben Sie denn dafür getan?)


– Wir haben eine Menge dafür getan.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Na, was denn? – Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ach was! Sie haben doch nur unsere Reformen weitergeführt! Mehr nicht!)


Fragen Sie den deutschen Mittelstand.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Nein, fragen Sie!)


Das Mittelstandsbarometer weist aus, dass im Jahre
2005 nur 10 Prozent derer, die in unserem Land Arbeits-
plätze schaffen, mit den politischen Rahmenbedingun-
gen zufrieden waren. In diesem Jahr sagen dies 80 Pro-
zent der Mittelständler.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Aber dazu haben Sie doch gar nicht beigetragen! Das waren doch nicht Sie!)


Das liegt an den Rahmenbedingungen, die wir geschaf-
fen haben. Für Ihre Bilanz 2005 gab es nur 10 Prozent
Zustimmung.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir haben die niedrigste Jugendarbeitslosenquote in
Europa. Aber wir wollen, dass jeder junge Mann, jede
junge Frau in diesem Land die Erfahrung macht: Ich
werde gebraucht.


(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen das Betreuungsgeld? – Dagmar Ziegler [SPD]: Aber Sie werden nicht gebraucht!)


Deswegen ruhen wir uns nicht auf dem Erreichten aus.
Es ist für uns Ansporn, diesen Weg fortzusetzen.

Das gilt auch im Hinblick auf den gestern beschlosse-
nen Bundeshaushalt. Er zeigt deutlich, dass wir es mit
der Haushaltskonsolidierung ernst meinen.


(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach was!)


Wir erreichen die Vorgaben des Grundgesetzes vor der
Zeit. Rot-Grün bricht in Nordrhein-Westfalen reihen-
weise die Verfassung und verfrühstückt die Zukunfts-
chancen junger Leute. Das ist der Unterschied: Wir
bauen Schulden ab, und Sie machen immer mehr Schul-
den.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit der Schuldenkanzlerin?)


Wir werden weiterhin Kurs halten, Kurs auf die
schwarze Null beim Bundeshaushalt und auf den Beginn
der Schuldentilgung. Steuererhöhungen lehnen wir ab.
Sie wären Gift für die Konjunktur und für den Arbeits-
markt, und sie würden am Ende zu weniger Steuerein-

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(C (D ahmen führen. Eines haben Sie noch immer nicht beriffen: Rekordbeschäftigung schafft Rekordeinnahmen das haben wir bewiesen –, nicht immer mehr Belastunen, meine Damen, meine Herren. Diesen Weg gehen wir weiter. Durch Umschichtunen werden wir erreichen, dass wir bei den Zukunftsinestitionen Schwerpunkte setzen können. Dass Sie sich ben so sehr erhoben und sich über die Steuerschätzung stig gemacht haben, mag Ihre Art sein, mit solchen ahlen umzugehen. Bis 2017 werden Bund, Ländern nd Gemeinden knapp 230 Milliarden Euro zusätzliche teuereinnahmen vorhergesagt. Vor diesem Hintergrund ach Steuererhöhungen zu rufen, ist unverantwortlich nd zeigt, Sie können nur eines: abkassieren, bevormunen, umverteilen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Umverteilen ist notwendig!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dass Sie sich das wünschen, ist klar.

Wir haben heute einen bemerkenswerten Beitrag von
eer Steinbrück gehört.


(Zurufe von der SPD: Ja! – Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Schön, dass wir uns einig sind!)


Hören Sie einmal zu! – Herr Steinbrück will die Unter-
ehmen verpflichten, gefälligst Leute einzustellen. Ich
achte bisher, ihr schreibt nur bei Gysi ab. Dieser Vor-
chlag klingt jedoch mehr nach den Fünfjahresplänen
on Günter Mittag.


(Iris Gleicke [SPD]: Mit Günter Mittag kennt ihr euch aus!)


er so etwas fordert, hat keine Ahnung davon, wie ein
eier Markt und eine soziale Marktwirtschaft funktio-
ieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lachen bei Abgeordneten der SPD)


Wir setzen auf sichere Arbeit, auf Schwerpunkte, auf
rioritäten. Wir bringen das Land gemeinsam mit den
enschen nach vorn, und das werden wir – Sie werden

s merken – auch in den nächsten Jahren tun.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725006400

Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege

r. Dietmar Bartsch das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725006500

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Günter
ittag“? Wo Sie sich überall auskennen, Herr Gröhe!
h bin wirklich beeindruckt.


(Iris Gleicke [SPD]: Sie waren die besten Freunde! Die Steigbügelhalter!)






Dr. Dietmar Bartsch


(A) )


)(B)

Die SPD hat eine Aktuelle Stunde zu dem Thema
„Dr. Merkels Märchenstunde“ beantragt. Ich fand diesen
Titel sehr kreativ. Er ist leider nicht so akzeptiert wor-
den; aber eigentlich sollten wir so einen Titel schon an-
nehmen.

Es gibt im Moment sicherlich ganz viele Märchen.
Liebe SPD, ihr erzählt jeden Tag, dass ihr mit den Grü-
nen regieren wollt.


(Iris Gleicke [SPD]: Ihr ja auch!)


Bei diesen Umfragewerten bleibt das im günstigsten Fall
ein Märchen.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Die Menschen im Land können nämlich addieren – das
ist so –; darum glauben sie euch nicht.

Aber zurück zu Frau Merkels Märchen; das ist das
wichtigere Thema. Das Wahlprogramm von CDU und
CSU ist tatsächlich ein einziges Märchen. Acht Jahre hat
Frau Merkel jetzt regiert. Da stellt sich die Frage: Wa-
rum haben Sie von dem, was Sie jetzt versprechen, nicht
wenigstens einen Punkt umgesetzt? Sie hätten das alles
doch machen können. Nichts ist passiert. Statt „Gemein-
sam erfolgreich für Deutschland“ müsste das Wahlpro-
gramm richtig heißen „Erst versprochen, dann gebro-
chen“.


(Beifall bei der LINKEN)


Dieses Wahlprogramm ist nichts anderes als Wahlbetrug
mit Ansage.

Ich will mich einmal auf das entsprechende Wahlpro-
gramm von 2009 beziehen – Herr Gröhe ist ja darauf
eingegangen –: Was haben Sie damals versprochen, und
was davon ist Realität geworden? Ich will dabei nicht
über den Atomausstieg und nicht über die Bundeswehr-
reform reden, sondern über die Dinge, die Herr Gröhe
als Erfolgsgeschichte bezeichnet hat. Herr Gröhe hat als
eine Erfolgsgeschichte den märchenhaften Stand bei der
Beschäftigung genannt. Es gibt tatsächlich ein Märchen
von mehr Beschäftigung – das ist wahr –, aber schauen
Sie sich einmal an, um was für Beschäftigung es sich da-
bei handelt. Es gibt ein Beschäftigungswunder bei pre-
kärer Beschäftigung im Niedriglohnbereich – das ist die
Realität –: bei 1-Euro-Jobbern und 450-Euro-Jobs.


(Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Unsinn!)


Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten ist in den letzten
20 Jahren um 5 Millionen zurückgegangen, die der Teil-
zeitbeschäftigten um 7 Millionen gestiegen. 2012 waren
7,4 Millionen Menschen in atypischen Beschäftigungs-
verhältnissen prekär beschäftigt.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Die waren vorher arbeitslos!)


Da von einem Beschäftigungswunder zu sprechen, heißt
wirklich, ein Märchen zu erzählen.


(Beifall bei der LINKEN)


Im letzten Koalitionsvertrag stand als Ziel: struktu-
relle Haushaltskonsolidierung. In kaum einer Legislatur-

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(C (D eriode sind mehr Schulden gemacht worden als in der ergangenen: 108,9 Milliarden Euro neue Schulden hat iese Koalition zu verantworten. Das ist doch nicht ichts. Und dann reden Sie von struktureller Haushaltsonsolidierung? (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Da war auch etwas am Anfang, Herr Bartsch!)


ie ist es zu dieser extremen Neuverschuldung gekom-
en? Weil Sie Banken und Konzernen Steuergeschenke

emacht haben und weil Sie die Bankenrettung durchge-
hrt haben; das ist der Grund.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Blabla!)


Fragen Sie einmal die Kommunen – auch die, die von
er CDU oder von der CSU regiert werden – nach ihrer
aushaltslage! Herr Schäuble und Herr Kampeter stellen
tzt eine strukturelle Neuverschuldung von null in Aus-

icht. Ich sage Ihnen: Daraus wird niemals etwas. Das
orrespondiert auch null mit Ihrem Wahlprogramm. Sie
ollen 50 Milliarden Euro ausgeben. Wie stellen Sie

ich die Gegenfinanzierung vor? Wenn die Linke solche
orderungen erhöbe, würden Sie hier ein Buhei darum
achen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Iris Gleicke [SPD]: Da hat er recht!)


as Sie versprechen, wird niemals eintreten. Schauen
ie sich einmal die Zinsentwicklung in den USA an!
chauen Sie sich einmal die Prognosen über das Wirt-
chaftswachstum in Deutschland an! Wenn Sie das alles
inrechnen – einschließlich der Haushaltsrisiken –, müs-
en Sie nämlich feststellen, dass nichts, aber auch gar
ichts davon übrig bleibt. Wenn Herr Kauder – da hat er
cht – auf den Finanzierungsvorbehalt hinweist, heißt

as nichts anderes, als dass die Union Wahlbetrug mit
nsage vorhat.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Iris Gleicke [SPD])


Ich will noch einen dritten Punkt ansprechen, der mir
ehr wichtig ist. Die Koalition hat im letzten Wahlkampf
ersprochen, dass die Ostrenten endlich angeglichen
erden, und dies im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
as Ziel ist richtig. Leider muss man feststellen: Reali-

iert haben Sie davon nichts.


(Iris Gleicke [SPD]: Arbeitsverweigerung ist das!)


ie haben an dieser Stelle – dazu müssen Sie sich beken-
en – Ihren Koalitionsvertrag schlicht gebrochen. Das ist
in Skandal.


(Beifall der Abg. Iris Gleicke [SPD])


etzt steht in Ihrem Wahlprogramm:

Daher halten wir an der Rentenberechnung nach
geltendem Recht fest.

as ist völlig inakzeptabel.

Das heißt im Übrigen, dass ein Berufseinsteiger in
udwigslust und ein Berufseinsteiger in Lüneburg – da-
wischen liegen nur ein paar Kilometer – weiterhin un-





Dr. Dietmar Bartsch


(A) )


)(B)

terschiedliche Rentenansprüche erwerben – ein Viertel-
jahrhundert nach der deutschen Wiedervereinigung! Und
das stellen Sie hier noch als Erfolg dar. Das ist schlicht
nicht wahr. Die Botschaft der christlichen Parteien an die
Ossis lautet: Ihr bleibt Rentner zweiter Klasse. – Das ist
inakzeptabel, was Sie hier machen!


(Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ihr Wahlprogramm hat nichts Märchenhaftes. Das
sind viele leere Versprechungen. Man muss sich nur ein-
mal die letzten vier Jahre anschauen. Frank Steinmeier
hat darauf hingewiesen: Kurt Lauk aus Ihren eigenen
Reihen – immerhin Präsident des CDU-Wirtschaftsra-
tes – hat in bemerkenswerter Offenheit das gesagt, was
ich hier zurückhaltend formuliert habe:

Derartige Versprechen seien vor jeder Bundestags-
wahl üblich, um Wähler zu gewinnen. … „Das
muss man nicht ernst nehmen. Das wissen doch die
Wähler.“

Ich kann Ihnen eins versprechen: Wir werden Wider-
stand gegen eine solche Politik nach Kassenlage leisten.
Und noch etwas anderes kann ich versprechen, und das
ist kein Märchen – und es würde mich freuen, wenn das
die beiden anderen Oppositionsparteien auch sagen wür-
den –: Keiner von der Linken – das verspreche ich Ihnen –
wird Angela Merkel zur Kanzlerin wählen. Das glauben
Sie mir doch, oder?


(Beifall bei der LINKEN)


Ich wünschte mir nur, dass die beiden anderen Fraktio-
nen auf der linken Seite das auch sagen würden. Das
wäre wirklich mal eine sehr gute Maßnahme.


(Heiterkeit des Abg. Otto Fricke [FDP])


Märchen enden ja oft mit den Worten „und wenn sie
nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute“.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: So geht es auch nach der Wahl weiter! Wir werden auch überleben!)


Dieses Schicksal wird das CDU-Wahlprogramm nicht
erfahren.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725006600

Für die FDP-Fraktion erteile ich Florian Toncar das

Wort.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Florian Toncar (FDP):
Rede ID: ID1725006700

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Ich habe heute Morgen beim Aufstehen
schon geahnt, dass man zu diesem Zeitpunkt den Wahl-
kampf aus einer Aktuellen Stunde offenbar nicht heraus-
halten kann.

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(C (D (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Nicht ganz!)


as muss man zu diesem Zeitpunkt auch nicht, dafür ist
as Plenum des Bundestages ja da.

Aber, Herr Steinmeier, es war ja nicht so, dass Sie
ich hier sozusagen auf die Suche nach den besten Argu-
enten begeben hätten, sondern Sie haben Wahlkampf

emacht. Das war reine Wahlkampftaktik. Ihr Vorwurf
n die Union, an die Kollegen von CDU/CSU, lautet un-
efähr so: Es darf nicht wahr sein, dass ihr in manchen
unkten das Gleiche fordert wie wir.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Das habe ich mit keinem Wort gesagt!)


Na gut, aber haben Sie sich denn zu den Vorschlägen
ositioniert? Haben Sie denn etwas zu den Leistungen
esagt, die die Union in der Rentenversicherung einfüh-
n will? Haben Sie etwas zu den Themen Kindergeld

der Kinderfreibeträge gesagt?


(Otto Fricke [FDP]: Die wollen das auch!)


aben Sie etwas zur Mietpreisbremse gesagt? – Dazu
tehen doch Vorschläge im Programm, aber dazu haben
ie sich inhaltlich gar nicht positioniert. Sie haben letz-
n Endes nur gesagt, dass die Vorschläge der Union
die auch in Ihrem Wahlprogramm stehen – möglicher-
eise nicht finanzierbar sind. Das ist reine Wahlkampf-
ktik, ohne inhaltlich zu argumentieren.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Sie hätten ja auch eine Aktuelle Stunde zu unserem Wahlprogramm machen können!)


as kann man machen. Aber, ich glaube, das illustriert,
ass diese Aktuelle Stunde von der sozialdemokrati-
chen Fraktion eher aus Verzweiflung als aus inhaltli-
hen Gründen initiiert worden ist.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es sind schon zwei Minuten rum, ohne dass Sie was gesagt haben!)


Aus Sicht der FDP ist das Programm der Union
urchaus eine gute Grundlage, um die erfolgreiche Re-
ierungsarbeit der letzten vier Jahre fortzusetzen. Genau
as ist auch unser Ziel am 22. September.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sieht Herr Brüderle aber anders!)


Trotzdem – das muss auch gesagt werden –: In eini-
en Punkten lässt der Programmentwurf die Tür zu einer
nderen Politik offen. Wir als FDP vermissen eine klare
bsage an Steuererhöhungen. Die Große Koalition – es
t ja noch nicht so lange her, dass es sie gab – hat, das
issen wir, die größte Steuererhöhung aller Zeiten in
eutschland beschlossen. Herr Steinmeier, Sie waren da,
laube ich, auch schon dabei. Sie haben hier von „Wahl-
etrug mit Ansage“ gesprochen. Ich darf daran erinnern,
ass Sie damals plakatiert haben: „Merkelsteuer, das
ird teuer.“ Aber nachher haben Sie die Mehrwertsteuer
icht auf 18 Prozent erhöht, wie es die Union wollte,





Dr. Florian Toncar


(A) )


)(B)

sondern Sie haben sie gemeinsam auf 19 Prozent erhöht.
Nun warnen Sie heute wieder vor Wahlbetrug – das
finde ich bemerkenswert. Dazu sind Sie wahrscheinlich
nicht der Richtige.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Klar ist auch, dass es ohne die FDP keine Garantie da-
für gibt, dass keine Steuererhöhungen kommen.

Ich will auch etwas zum Thema „Neue Leistungen in
der Rentenversicherung“ sagen, die sowohl die Sozial-
demokraten als auch die Grünen und die Union im
Wahlprogramm haben. Ich glaube, man kann durchaus
nachvollziehen, dass sich Eltern bzw. Mütter eine bes-
sere Anrechnung der Erziehungszeiten für die Rente
wünschen. Auf der anderen Seite muss aber jeder, der
ins Rentensystem eingreift, auch in der Lage sein, zu sa-
gen, wie das dauerhaft finanziert werden soll. Das gilt
erst recht, wenn 6 bis 8 Milliarden Euro auf dem Spiel
stehen.


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Ja, genau!)


– Bei Ihnen ist es ja noch etwas mehr, Herr Steinmeier. –
Man sollte auch nicht nur darlegen, dass das in 2014 und
2015 bezahlbar ist, sondern man muss auch sagen, dass
das noch in 2020, 2030 und 2035 bezahlbar ist; denn
diese Menschen wollen dann immer noch Rente bezie-
hen. Das ist bisher noch nicht geschehen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir als Freie Demokraten sind diejenigen, die jeden-
falls in unserem Programm ganz bewusst auf das Ver-
sprechen neuer Leistungen verzichtet haben.


(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ja mit Versprechungen ganz schön auf die Schnauze gefallen!)


Ich möchte auch zum Thema Mietpreisbremse etwas
sagen. Man muss dem Problem begegnen. Aber wenn
man jetzt hier gesetzlich tätig wird, wird man möglicher-
weise eher zu einer Verknappung von Wohnraum beitra-
gen. Wir müssen sehen, dass Wohnraum entsteht und
dass bestehende Gebäude wieder als Wohnraum genutzt
werden, anstatt Mietpreisbremsen oder andere gesetzli-
che Regelungen einzuführen, die möglicherweise dazu
führen, dass Wohnraum gar nicht mehr vermietet wird.
Dann hat man letzten Endes eher weniger als mehr
Wohnraum. Das ist doch das Problem bei der Sache.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dagmar Ziegler [SPD]: Das ist ja eine Logik!)


Viele Redner vor mir haben Kurt Lauk zitiert, den
Vorsitzenden des CDU-Wirtschaftsrates. Er ist für seine
klare Aussprache bekannt; das ist heute auch deutlich
geworden. Er hat gesagt: Ich setze darauf, dass die FDP
in den Koalitionsverhandlungen die wildesten Aus-
wüchse der Merkel-Versprechen wegschreddern wird. –
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, solche
Worte würde ich nie in den Mund nehmen. Aber das

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(C (D rogramm der Union enthält durchaus gute Argumente afür, die FDP starkzumachen und darauf zu achten, ass der richtige Partner in die Bundesregierung kommt. Ich möchte bei allen Diskussionen über Wahlproramme, die zwischen Koalitionspartnern normal sind, ines sagen: Die Alternative zu dieser Koalition, nämch Rot-Grün oder Rot-Rot-Grün, wollen wir in eutschland nicht. Sie wollen massive Steuererhöhunen. Sie von den Grünen haben beispielsweise Mehrelastungen in Höhe von 35 Milliarden Euro in Ihrem rogramm beschlossen. Der grüne Oberbürgermeister oris Palmer aus meiner schwäbischen Heimat sagte azu: Das, was meine Partei möchte, ist eine Gefahr für ie Basis unserer Wirtschaftskraft. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!)


(Beifall bei der FDP)


Da hat er recht. Nur leider hat er in seiner Partei nichts
u sagen, so wie viele, die etwas von Wirtschaft verste-
en. Wir wollen, dass die Bürger keine Mehrbelastungen
u tragen haben. Wenn es Haushaltsspielräume gibt,
ann wollen wir die Bürger weiter entlasten. Das ist un-
er Ziel und nicht, die Wirtschaftskraft unseres Landes
u gefährden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Ich möchte auch zum Thema Haushalt etwas sagen.
Nordrhein-Westfalen wurde dreimal hintereinander

in verfassungswidriger Haushalt beschlossen. Ich
eine, einmal einen solchen Haushalt zu beschließen,

ann passieren. Auch der Gesetzgeber macht Fehler.
ber wenn eine Landesregierung dreimal hintereinander

inen solchen Haushalt einbringt, frage ich mich, ob die
andesregierung in Nordrhein-Westfalen überhaupt
paren und sich an die Schuldengrenze halten will. Ich
abe angesichts dieser Haushalte allmählich Zweifel, ob
as überhaupt gewollt ist. Wir dagegen legen als Alter-
ative einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vor und
lanen, ab der nächsten Wahlperiode mit der Tilgung der
ltschulden zu beginnen. Da sind wir bereits sehr weit.
as ist eine sehr klare Alternative zu Ihrer Politik.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725006800

Herr Kollege.


Dr. Florian Toncar (FDP):
Rede ID: ID1725006900

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Wir wer-

en uns in den nächsten Wochen und Monaten inhaltlich
art auseinanderzusetzen haben.

Aber die Frage dieser Aktuellen Stunde, –


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725007000

Herr Kollege.


Dr. Florian Toncar (FDP):
Rede ID: ID1725007100

– ob die Union bei der Erstellung ihres Wahlpro-

ramms möglicherweise zu viel von Ihnen abgeschrie-
en hat, ist reine Taktik.





Dr. Florian Toncar


(A) )


)(B)


(Mechthild Rawert [SPD]: Wahlbetrug!)


Ich glaube nicht, dass das an ihren Zustimmungswerten
irgendetwas ändern wird.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725007200

Jetzt hat Kerstin Andreae für Bündnis 90/Die Grünen

das Wort.


Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725007300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Fast jeder dritte Bürger überlegt sich, nicht wählen zu
gehen. Diese substanzlosen Versprechungen, die in den
letzten Tagen durch die Medien gingen und diskutiert
worden sind, tun nichts anderes, als Politikverdrossen-
heit zu fördern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Otto Fricke [FDP]: Das ist aber sehr selbstkritisch!)


Wenn Sie etwas versprechen, was Sie nicht halten
können, verspielen Sie damit Vertrauen. Dann glauben
Ihnen die Menschen nicht mehr. Herr Lauk ist nicht der
Einzige aus Ihren eigenen Reihen, der gesagt hat: So
geht das doch nicht. – Viele aus Ihren Reihen, im Übri-
gen sogar der Fraktionsvorsitzende der FDP, haben
gesagt: Das sind nur Wahlversprechen. – Viele andere
haben gesagt: Das können wir gar nicht finanzieren. –
Mit diesen Versprechungen fördern Sie nichts anderes
als Politikverdrossenheit, und die Menschen werden
nicht zur Wahl gehen. Das, was Sie hier tun, ist unver-
antwortlich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es macht Sinn, einmal nachzusehen, was Sie 2009
versprochen haben und was davon bis heute umgesetzt
wurde. Wo ist denn das einfache Steuerrecht geblieben?


(Johannes Selle [CDU/CSU]: Das habt ihr doch abgelehnt!)


– Sie haben doch gar keinen Vorschlag zur Einführung
eines einfachen Steuerrechts gemacht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das, was Sie gemacht haben, ist, die Abschaffung der
kalten Progression vorzuschlagen. Dieser Vorschlag war
nicht gegenfinanziert. Das hätte 6 Milliarden Euro weni-
ger Steuereinnahmen bedeutet. Das hätte dazu geführt,
dass die Hälfte dieser 6 Milliarden Euro den oberen
20 Prozent zugutegekommen wäre. Das hat der Bundes-
rat zu Recht abgelehnt, und das werden wir auch wieder
ablehnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Jetzt haben Sie es wenigstens zugegeben!)


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(C (D ntscheidend ist, dass der Grundfreibetrag entsprechend och ist. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das ist der Schlingerkurs der Opposition!)


Was haben Sie denn noch angekündigt? Sie wollten
ie steuerliche Forschungsförderung einführen; das wol-
n immer alle. Was steht jetzt in Ihrem aktuellen Wahl-
rogramm?

Dazu soll in Zukunft auch eine steuerliche For-
schungsförderung gehören …

enau das Gleiche, das Sie vor vier Jahren im Wahlpro-
ramm und im Koalitionsvertrag festgelegt hatten,
chreiben Sie dreist wieder in das aktuelle Wahlpro-
ramm hinein. Warum haben Sie es denn nicht längst ge-
acht? Die steuerliche Forschungsförderung ist wichtig.
ir brauchen sie dringend.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Am fassungslosesten macht einen wirklich die Müt-
rrente; das ist wirklich ein Hammer. Auch das stand

chon vor vier Jahren im Koalitionsvertrag. Natürlich
üssen wir eine Lösung für die Mütter finden, die Kin-

er vor 1992 geboren haben und rentenrechtlich anders
ehandelt werden als Mütter, die Kinder nach 1992 ge-
oren haben. Aber Sie versprechen frank und frei, pro
ahr fast 7 Milliarden Euro für die sogenannte Mütter-
nte zur Verfügung zu stellen, wohl wissend, dass die
berschüsse aus den Sozialkassen – im Übrigen ist die
ütterrente eine versicherungsfremde Leistung; das hat
it den Beitragszahlern herzlich wenig zu tun –


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


ur vier Jahre reichen. Gleichzeitig haben Sie gestern
ine Beitragssatzsenkung versprochen. Sie versprechen
irklich jedem alles. Das ist unverschämt gegenüber
en Frauen, die sich auf eine Verbesserung der renten-
chtlichen Anerkennung ihrer Erziehungszeiten verlas-

en. Sie werden es so wie versprochen nicht machen
önnen. Sie haben es bereits vor vier Jahren verspro-
hen. Nun versprechen Sie es erneut und haben es wie-
er nicht gegenfinanziert. Sie wollen die Menschen für
umm verkaufen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Nun kommt Kanzlerin Merkel und sagt: Wohlstand
uf Pump geht nicht mehr. Das muss allen klar sein. –
orry, aber uns ist das klar. Wohlstand auf Pump geht
irklich nicht mehr.


(Dr. Florian Toncar [FDP]: Baden-Württemberg!)


ber was Sie vorschlagen, ist nichts anderes als Wohlstand
uf Pump – die Zahl wurde schon vielfach genannt –:
00 Milliarden Euro neue Schulden! Ihnen fallen nach





Kerstin Andreae


(A) )


)(B)

derzeitigem Stand pro Jahr 25 Milliarden Euro quasi in
den Schoß, unter anderem wegen historisch niedriger
Zinsen. Wenn die Zinsen auch nur einen Prozentpunkt
höher wären, sähe Ihr ganzer Haushalt völlig anders aus.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Wenn heute nicht die Sonne scheinen würde, hätten wir schlechteres Wetter, ist doch klar! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Für diese niedrigen Zinssätze können Sie gar nichts. Ob-
wohl Ihnen pro Jahr 25 Milliarden Euro in den Schoß
fallen, liegt die Nettoneuverschuldung im nächsten Jahr
bei 6 Milliarden Euro. Mit Haushaltskonsolidierung hat
das gar nichts zu tun. Das ist nichts anderes als eine Fi-
nanzierung auf Pump.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Nun zum letzten, von der FDP gern gescholtenen
Punkt, zur Vermögensabgabe. Machen Sie einmal ir-
gendeinen relevanten Vorschlag, aus dem hervorgeht,
wie Sie vom Schuldenberg herunterkommen wollen! Die
Neuverschuldung zu begrenzen, ist das eine. Die Schul-
den zu tilgen, ist das andere.


(Otto Fricke [FDP]: Das ist der Haushalt 2014! Das steht doch dort drin!)


Aber Sie haben keinen konkreten Vorschlag auf den
Tisch gelegt, aus dem hervorgeht, wie Sie die Schulden-
berge abbauen wollen.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Erklären Sie das Ihren Parteifreunden aus Baden-Württemberg! – Dr. Florian Toncar [FDP]: Sie sind nicht informiert!)


Im Augenblick ist das, was Sie machen, nichts anderes
als Getöse. Sie versprechen vielen Menschen ganz viel
und hoffen so, die Wahl zu gewinnen. Das ist nicht nur
nicht seriös, sondern auch unehrlich. Das alles stimmt
hinten und vorne nicht mehr. Das werden Ihnen die
Menschen nicht durchgehen lassen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Lesen Sie einmal, was Boris Palmer sagt!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725007400

Für die Bundesregierung hat der Parlamentarische

Staatssekretär Steffen Kampeter das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


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Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1725007500


Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die
Bundesregierung bedankt sich bei den Oppositionsfrak-
tionen, dass wir – genauso wie in der vergangenen Sit-
zungswoche – die Möglichkeit haben, uns hier über die
Finanz- und Haushaltspolitik der christlich-liberalen
Koalition auszutauschen. Im Kern geht die Debatte um
folgende Frage: Wie muss eine Haushalts- und Finanz-

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(C (D olitik sein, dass man noch politisch gestalten kann, dass an Schwerpunkte setzen kann, dass man nicht nur geieben wird von den Altlasten wie in Nordrhein-Westfan, wo von der Hand in den Mund gelebt wird? (Zuruf des Abg. Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD])


Zu Ihnen komme ich noch, Herrn Steinmeier. Darauf
eue ich mich schon jetzt.

Ich will Ihnen gerne noch einmal erläutern, wie man
aushaltspolitik gestalten muss, um politische Schwer-
unkte zu setzen. Wer Maß hält, kann sich etwas leisten.
as ist das Credo unserer Haushaltspolitik. Wir achten

uf die Ausgaben. Wir respektieren die Bürgerinnen und
ürger in ihrer Belastbarkeit. Das Ergebnis unserer
aushaltspolitik lässt sich nicht nur deutschlandweit,

ondern auch international sehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die von mir nicht kritisierte Schlussbilanz des letzten
ozialdemokratischen Finanzministers ist: deutlich mehr
ls 80 Milliarden Euro für diese Legislaturperiode und
ehr als 200 Milliarden Euro zusätzliche Schulden im
ergleich zum tatsächlichen Ergebnis. Wir haben in die-
er Woche im Bundeskabinett durch Wolfgang Schäuble
inen Haushaltsplan vorgestellt bekommen, der nicht
ur für das Jahr 2014 einen strukturellen Ausgleich vor-
ieht, sondern der für die Folgejahre Tilgungen von Bun-
esschuld vorsieht. Frau Kollegin Andreae, das haben
ie unterschlagen.


(Zuruf von der FDP: „Unterschlagen“ ist eine nette Vokabel! Das war Absicht!)


ine so respektable Situation haben wir bei den deut-
chen öffentlichen Finanzen seit vier Jahrzehnten nicht
ehr gehabt. Darauf ist hinzuweisen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


ach mir wird der Kollege Schneider reden. Er ist noch
icht einmal 40 Jahre alt. Das heißt, er war noch gar
icht geboren, als wir einen solch finanziell ausgegliche-
en Haushalt hatten. Das zeigt die generationenübergrei-
nde Finanzpolitik der christlich-liberalen Koalition.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Trotzdem haben wir in dieser Legislaturperiode
chwerpunkte gesetzt. Konsolidierung und politische
chwerpunktsetzung schließen einander nicht aus. Ich
iederhole: Wer Maß hält, kann sich eben etwas leisten.
eil wir über alle Bereiche eine gewisse Ausgabendiät

ingehalten haben – wir geben 2014 insgesamt ungefähr
,8 Milliarden Euro im Bundeshaushalt weniger aus als

Jahr 2010 –, hatten wir die Gestaltungsmöglichkeit,
chwerpunkte zu setzen. Das bedeutet im Übrigen auch:
enn man weniger Schulden macht, hat man eine gerin-

ere Zinslast. Frau Andreae, Ihren Vorwurf lasse ich
icht gelten. Wer konsolidiert, hat auch niedrigere Zins-
sten. Das Geld kann man in die Zukunft investieren.
as ist christlich-liberale Haushaltspolitik.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])






Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) )


)(B)

Wir haben die Ausgaben für Bildung und Forschung um
40 Prozent gesteigert. Wir haben den Kommunen – im
Wege eines zweistelligen Milliardenbetrages – mehr
Möglichkeiten gegeben, ihre Aufgaben selber zu gestal-
ten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Bravo!)


Wir haben beispielsweise das Kindergeld und den Kin-
derfreibetrag erhöht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von Rot-
Grün, selbst wenn Sie es hätten leisten wollen, hätten Sie
es nicht geschafft, weil Sie in der Finanzpolitik bisher
immer versagt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU)


An den Ergebnissen kann man unsere Koalition ruhig
messen. Wir haben die höchste Beschäftigung seit dem
Zweiten Weltkrieg. Wir haben die niedrigste Arbeitslo-
sigkeit nach der Wiedervereinigung. Jüngere, Ältere und
Frauen haben größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Dieses Land hat sich gereckt und angestrengt. Die Er-
träge dieser Anstrengung spüren wir mit einem ausgegli-
chenen Haushalt. Das ist ein gutes Signal, das von dieser
Koalition ausgeht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Herr Kollege Steinmeier, Sie sind beinahe verspätet in
diese Debatte gehetzt, waren nahezu atemlos. Sie sind so
schnell gelaufen, dass Sie unterwegs offensichtlich ihre
Seriosität und Ihre argumentative Stärke verloren haben.
Wenn der Fraktionsvorsitzende der SPD hier sagt, es
werde in den nächsten Jahren weniger Steuereinnahmen
geben, fälscht er die Wirklichkeit. Tatsache ist: Steuer-
experten – sie kommen nicht von der Bundesregierung,
sondern aus den Forschungsinstituten – prognostizieren
bis 2017 700 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Derzeit
haben wir gerade rund 600 Milliarden Euro Steuerein-
nahmen. Deutschland hat kein Einnahmeproblem. Wir
müssen bloß dafür sorgen, dass das Wachstum stabil
bleibt. Das ist die Aufgabe der christlich-liberalen Koali-
tion, und diese werden wir auch erfüllen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wie man dieses unglaubliche, gigantische Umvertei-
lungsprogramm vom Bürger zum Staat in der grünen
oder in der roten Variante angesichts steuerlicher Re-
kordeinnahmen vorschlagen kann, erschließt sich mir
nicht. Wir müssen doch endlich einmal lernen, mit dem
auszukommen, was wir haben, anstatt von den Bürgerin-
nen und Bürgern, von denjenigen, die morgens um 7 Uhr
aufstehen, immer mehr zu verlangen, damit wir hier im
Deutschen Bundestag keine Konflikte auszutragen ha-
ben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen doch die Schulden!)


Jetzt kommen wir zum Thema „Haushaltsrisiko“. Ein
Haushaltsrisiko entsteht nicht, wenn man die Konsoli-

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(C (D ierungsdividende für zusätzliche politische Projekte insetzt. Ein Haushaltsrisiko entsteht meines Erachtens, enn man – wie es beispielsweise Rot-Grün will – die chulden in Europa sozialisiert und vergemeinschaftet. er das machen will, fährt für Deutschland ein milliar enschweres Haushaltsrisiko ein. s entstünden Haushaltsrisiken, wenn Sie in der nächsn Legislaturperiode in die Nähe des Kanzleramtes käen. Peer Steinbrück reist durch die Krisenländer Europas nd gibt dort die Erklärung ab: Wenn ich Kanzler werde, ann geht es euch besser. Meine sehr verehrten Damen nd Herren, wie verstehen die Leute in Griechenland, in panien und in Portugal das? Sie verstehen das doch ohl so, dass aus dem deutschen Bundeshaushalt mehr eld nach Griechenland, nach Spanien und nach Portual fließt. Das ist ein sehr konkretes Haushaltsrisiko, wie h an dieser Stelle einmal erwähnen will. Jetzt komme ich zu Ihrer mittelstandsfeindlichen teuerpolitik. Wenn Sie die Gewinne in den Familienbeieben über 100 Prozent besteuern wollen – das ist in nterschiedlichen Fallkonstellationen das Ergebnis von t-grünen Steuerplänen –, (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sind wir wieder in der Märchenstunde!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


ann mag das vielleicht bei Herrn Bartsch ankommen.
as führt aber zu weniger Investitionen, weniger Zu-
unftsfähigkeit, weniger Arbeitsplätzen und weniger
irtschaftlicher Perspektive für unser Land.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Absolute Hirngespinste, was Sie hier erzählen!)


ie kleinen und mittleren Unternehmen sind das Rück-
rat. Wer sie so abkassiert wie Rot und Grün, ist ein
aushaltsrisiko. So sehen Haushaltsrisiken aus. Das
önnen Sie sich hier ganz konkret anschauen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Eine Fußnote noch zu Ihrer eltern- und ehefeindlichen
hetorik, die Sie hier im Deutschen Bundestag immer
ieder vortragen. Die Menschen, die Betreuungsgeld er-
alten und Erziehungsleistung erbringen, werden diskri-
iniert.

Von Herrn Trittin wurde in der letzten Debatte das
chließen der Gerechtigkeitslücke in der Rentenversi-
herung – Stichwort Mütterrente – als „Gedöns“ charak-
risiert. Gleichzeitig wird das Ehegattensplitting zur
isposition gestellt und das Kindergeld umgemodelt.
er mit einer solchen eltern- und familienfeindlichen
hetorik in Deutschland punkten will, den werden wir
uf die Oppositionsbänke verweisen. Das ist der An-
pruch dieser Koalition.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)






Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) )


)(B)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Haus-
haltspolitik dieser Koalition hält Maß. Wir geben nicht
mehr aus, als wir unbedingt müssen. Wir sparen dadurch
Zinsen für die Schulden, die wir nicht gemacht haben.
Wir investieren in die Zukunft unseres Landes. Deswe-
gen glaube ich, dass die zukünftige Haushaltspolitik aus
einer wachstumsfreundlichen Steuerpolitik, einer Fort-
setzung des Konsolidierungskurses, verstärkten Investi-
tionen in Bildung und Forschung, einer besseren Verein-
barung von Familie und Beruf bestehen muss. Es geht
um ein sozialeres, ein wirtschaftsfreundlicheres, ein ge-
rechteres Deutschland. Wir haben gezeigt, dass wir es
können, und wir werden es weitermachen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725007600

Jetzt hat der Kollege Carsten Schneider das Wort für

die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)



Carsten Schneider (SPD):
Rede ID: ID1725007700

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach der Rede des Staatssekretärs im Bundesfinanz-
ministerium hätte man der Bundestagsverwaltung zure-
den sollen, diese Aktuelle Stunde in Märchenstunde um-
zubenennen. Herr Kampeter, Sie haben bewiesen, dass
sich die Regierung Ihrer Verantwortung nicht stellt.
Wenn Sie hier sagen, in Deutschland sei alles super, alles
gut, die Haushalte seien in Ordnung, dann ist das
schlicht eine Lüge.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben in den vergangenen vier Jahren über
110 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen – Ihre
Verantwortung – und nicht einen Cent getilgt. Im Gegen-
teil: Der Schuldenberg ist gestiegen. Morgen werden Sie
dem Bundestag im Rahmen des Nachtragshaushaltes
2013 vorschlagen, die Neuverschuldung auf 25 Milliar-
den Euro zu erhöhen.


(Otto Fricke [FDP]: Und ihr werdet euch verweigern!)


Im ursprünglichen Entwurf waren es 17 Milliarden
Euro. Hinzu kommen die Maßnahmen für die Fluthilfe,
die wir als SPD natürlich mittragen.


(Otto Fricke [FDP]: Aber nicht den Haushalt!)

Aber Sie haben keinen einzigen Vorschlag zur Gegenfi-
nanzierung gemacht. Nichts haben Sie gemacht. Ihnen
fehlt der Mut für strukturelle Reformen und für mehr
Gerechtigkeit in diesem Land.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dann sagen Sie hier: im nächsten Jahr und danach,
dann sind wir wieder an der Regierung, und alles wird
gut. Dann führen wir die Schulden zurück. – Das Gegen-
teil haben Sie in den vergangenen vier Jahren bewiesen.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das ist nicht wahr!)


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(C (D Wie soll jemand Vertrauen haben, dass sich im nächsn Jahr etwas ändert, wenn Sie vier Jahre auf Pump gebt haben und in diesem Jahr wieder in die Vollen geen? Und das wird der Fall sein. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Als Schwarz-Gelb an die Regierung gekommen ist,
aben sie in Deutschland ein Wirtschaftswachstum über-
ommen, das federführend von Frank-Walter Steinmeier
nd Peer Steinbrück angekurbelt wurde, entschieden
009 durch die Maßnahmen zur Unterstützung der Kon-
nktur. Es betrug 3,7 Prozent. 3,7 Prozent Wachstum!


(Dr. Florian Toncar [FDP]: Minus 4 Prozent!)


Wie viel haben wir dieses Jahr noch? 0,4 Prozent!


(Dr. Frank-Walter Steinmeier [SPD]: Stramme Leistung!)


vorigen Jahr waren es 0,7 Prozent.


(Dr. Florian Toncar [FDP]: Von minus 4 auf 0,4!)


issen Sie, Herr Toncar, wie hoch das Potenzialwachs-
m in Deutschland normalerweise ist? Normalerweise
egt es bei 1,8 Prozent. Das heißt: Seit zwei Jahren lie-
en Sie – wenn man es summiert – um mehr als die
älfte darunter. Das ist Versagen, meine Damen und
erren, aber keine Zukunft.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Zum Gründungsmonitor. Unternehmensgründungen
nd Selbstständige sind für die Wirtschaft wichtig. Der
ründungsmonitor der KfW – das ist die Staatsbank
eutschlands – zeigt: Die Stimmung war noch nie so

chlecht. Es gibt in Deutschland so wenig Gründer wie
ie zuvor. – Das ist das Ergebnis Ihrer Politik. Denn Sie
aben die Mittel für den Gründungszuschuss, der ein
ehr erfolgreiches Instrument ist, weil sich Arbeitsu-
hende dadurch selbstständig machen können, von
,8 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 600 Millionen
uro gekürzt. Um die Leute, die hinten anstehen, küm-
ern Sie sich nicht. Das ist die Wahrheit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Sie stellen sich hierhin und versprechen 50 Milliarden
uro. Ich bin ja einiges gewohnt. Die FDP hat schließ-
ch Steuersenkungen im Umfang von 80 Milliarden
uro versprochen.


(Dr. Florian Toncar [FDP]: Auch falsch!)


ichts ist passiert. Das war klar. Es war ja auch kein
eld da. Wahr ist, Sie haben Leistungen wie das Betreu-
ngsgeld sogar auf Pump finanziert. Jetzt sagt die CDU
ier – ich hatte einmal den Verdacht, dass sie seriös sein
önnte; aber der Verdacht hat sich als falsch erwiesen –,
ass sie in den nächsten Jahren 50 Milliarden Euro mehr
usgeben will: über das Plündern der Sozialkassen und





Carsten Schneider (Erfurt)



(A) )


)(B)

über Verschuldung. Sie haben keinen einzigen Gegenfi-
nanzierungsvorschlag gemacht.

Wir als SPD sagen: Ja, es braucht Veränderungen in
Deutschland. Ja, wir brauchen mehr Geld für Bildung,
weil es ungerecht ist, dass diejenigen, die aus armen Ver-
hältnissen kommen, eben nicht das Beste aus sich ma-
chen können. Ja, wir brauchen mehr Geld für Investitio-
nen, weil wir ganz klar von der Substanz leben. Die
Infrastruktur verfällt, aber Sie haben Mittel in Höhe von
1 Milliarde Euro gekürzt. Das hat das Kabinett gestern
beschlossen: 1 Milliarde Euro weniger für Investitionen.
Das ist doch die Wahrheit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Iris Gleicke [SPD]: Alles geht nach Bayern!)


Das Geld müssen Sie irgendwo hernehmen; das ist
richtig. Wir sagen: Ja, wir wollen Subventionen ab-
bauen. Wir wollen einen gesetzlichen Mindestlohn in
Deutschland, damit Lohndumping nicht noch vom Steu-
erzahler subventioniert wird.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ja, wir wollen die Mehrwertsteuervorteile da, wo Sie
Ausnahmen gemacht haben und die Hoteliers begünstigt
haben, wieder zurücknehmen. Ja, wir wollen, dass dieje-
nigen, die die vergangenen Jahre davon profitiert haben,
dass wir Banken gerettet und das Finanzsystem stabil ge-
halten haben, auch ihren Beitrag leisten, damit die
400 Milliarden Euro zurückkommen. Wo sind da Ihre
Vorschläge? Nichts ist da.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die Kanzlerin hat heute Morgen hier gesagt: Nie wie-
der werden wir Geld an Banken geben. Sie sagte auch,
der Finanzminister hätte so toll verhandelt. Das Gegen-
teil ist gestern in Brüssel passiert. Wenn Sie die Verant-
wortung weiter tragen, bedeutet das, dass letztendlich
der deutsche Steuerzahler für die Verluste europäischer
Banken aufkommen muss. Die Gläubigerhaftung ist zu-
rückgedreht worden.


(Otto Fricke [FDP]: Es ist genau umgekehrt! Wir führen sie ein!)


Das ist ein Versprechen, das die Kanzlerin gegeben hat.
Es wurde aber zurückgenommen. Sollten Sie wieder die
Verantwortung bekommen, wird das im Endeffekt der
deutsche Steuerzahler bezahlen müssen. Wir stellen uns
dem entgegen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725007800

Für die FDP-Fraktion hat jetzt Otto Fricke das Wort.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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(C (D Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und erren! Herr Schneider, man kann schnell in den Wahlampfmodus verfallen und dabei dann, statt das tapfere chneiderlein zu sein, einfach einmal alle Fakten vergesen. Am Ende fängt man damit aber auch nur Fliegen. Ich will Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Wir ollen an so einem Tag wie heute einfach einmal vier ahre zurückblicken und gucken, was vor vier Jahren ar. Da gibt es einen schönen Artikel bei Spiegel Online it dem Titel: „Steinbrück schlingert …“ Den Bürgern ann man nur empfehlen: Schaut euch doch einmal an, ie der heutige Kandidat vor vier Jahren geplant hat, as in den nächsten Jahren so an Geld ausgegeben weren soll. Das ist nachzulesen; das kann sich jeder anseen. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war in der Großen Koalition!)

Otto Fricke (FDP):
Rede ID: ID1725007900

Da hat er doch glatt gesagt, dass in den Jahren 2009,
010, 2011, 2012 und 2013 – das sind die Jahre, in denen
ir als Koalition Verantwortung übernommen haben –
eue Schulden in Höhe von 310 Milliarden Euro ge-
acht werden sollen. Wir haben am Anfang unserer Ko-

lition nur gedacht: Ja, verdammte Hacke, das ist aber
irklich sehr schwierig, von diesen 310 Milliarden Euro
erunterzukommen.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Ist 310 nicht mehr als 100?)


2009 waren 47 Milliarden Euro geplant. Die Koali-
on schaffte es, das auf 34 Milliarden Euro zu senken.
ür 2010 waren 86 Milliarden Euro geplant. Wir haben
iese Summe auf 44 Milliarden Euro halbiert. Für 2011
aren 71 Milliarden Euro geplant. Wir haben das auf
7 Milliarden Euro reduziert. Für 2012 waren 58 Mil-
arden Euro geplant. Wir haben 22 Milliarden Euro vor-
esehen. 2013 waren 45 Milliarden Euro geplant. Bei
ns sind es 25 Milliarden Euro. Dabei hatte Herr
teinbrück weder gesehen, dass wir 25 Milliarden Euro
r den ESM und die Europäische Investitionsbank brau-

hen, noch hatte er geplant, dass wir etwas für die Flut-
ilfeopfer tun müssen. Da sage ich Ihnen nur: Wir mes-
en Erfolg an der Zahl der roten Hindernisse, die wir aus
em Weg geräumt haben, um dahin zu kommen, wo
iese Koalition erfolgreich hingekommen ist. Daran
ann man merken, was los ist.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Herr Schneider, ich will Ihnen noch eines sagen, weil
as sozusagen erst fünf Fliegen waren. Jetzt kommt noch
ie sechste Fliege. Sie haben sich hier zur Fluthilfe geäu-
ert und gefordert, dass man etwas tun muss. Wenn es
ber dann wie heute Morgen im Haushaltsausschuss zum
chwur kommt und darum geht, den Bürgern, die noch
ar nicht wissen, ob sie ihr Schicksal bewältigen können,
eld zur Verfügung zu stellen, dann lehnen Sie einen
achtragshaushalt ab.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Wegen des Betreuungsgeldes! Nur deswegen!)






Otto Fricke


(A) )


)(B)

So ist Ihre Politik: Wenn es um konkrete Hilfe geht,
dann ziehen Sie sich zurück.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Unglaublich! Unseriös!)


Das ist das, was Sie machen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Bleiben wir bei dem angeblich so tapferen Schneider-
lein. Ich komme zur siebten Fliege. Die siebte Fliege ist
das, was den Bürgern immer wieder falsch dargestellt
wird. Ich formuliere das in Form einer grundsätzlichen
Kritik. Die Bürger ärgern sich darüber, wenn ihnen Ver-
sprechungen gemacht werden, die nach der Wahl nicht
eingehalten werden. Da kann jede Partei sicherlich sa-
gen: Da sind wir nicht ohne Sünde. Das will ich hier ein-
mal ganz neutral sagen. Nur eines verheimlichen Sie im-
mer wieder – ich bitte jeden, der das hört, das zu
berücksichtigen –: Es gibt keine von der Politik verspro-
chene Leistung, die umsonst ist. Es muss immer irgend-
jemand zahlen.

Wenn Sie als Bürger glauben und hoffen, dass es an
Ihnen vorbeigeht, weil Ihnen eine linke Regierung vor-
macht, dass Sie davon nicht betroffen sein werden, dann
fragen Sie sich doch einmal, wie viel Mehrwertsteuer
Sie allein deswegen mehr bezahlen mussten, weil die
SPD damals die Mehrwertsteuererhöhung beschlossen
hat. So geht es in der Politik nicht. Die FDP ist der Ga-
rant dafür, dass es keine Steuererhöhungen gibt.


(Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kritisieren doch die Wahlversprechen der CDU! Was verbiegen Sie sich so?)


Wir haben in den letzten Jahren eines deutlich festge-
stellt: Wann immer linke Politiker mehr Geld haben,
sparen sie nicht, sondern sie geben einfach nur mehr aus.
Das ist der Unterschied.


(Beifall bei der FDP – Daniel Volk [FDP]: So ist es!)


Deswegen bringen Steuererhöhungen gar nichts.

Sie behaupten, das sei erfunden. Sie schlagen Steuer-
erhöhungen im zweistelligen Bereich vor. Sie wollen
auch bei der Rente Erhöhungen. Sie kritisieren hier die
CDU; aber wenn ich Ihre Wahlprogramme richtig lese,
dann wollen Sie bei der Rente nicht um einen Punkt
– 7,5 Milliarden Euro –, sondern um zwei Punkte erhö-
hen. Ist doch richtig? Sie wollen doch genau das, und Sie
wollen noch einmal ein Schippchen drauflegen, um sich
noch beliebter zu machen. Das wird von Ihnen nicht be-
stritten.

Sind die Hartz-IV-Sätze nach Ihrer Meinung zu nied-
rig? Ja, sind sie; wird von Ihnen nicht bestritten. Ist es
nach Ihrer Meinung so, dass wir bei der Rente ganz all-
gemein noch mehr tun müssen und Milliarden dafür
brauchen? Ja, ist so; wird von Ihnen nicht bestritten. So
geht das bei allen Punkten.

Heute Morgen haben wir über das Thema Pflegeversi-
cherung debattiert. Von den Rednern Ihrer Fraktion
wurde gesagt: Wir brauchen noch einmal ein paar Mil-

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(C (D arden Euro mehr. Ich kann nur eines sagen: Mit unsem Koalitionspartner, mit dem wir um manche Dinge ngen müssen, haben wir am Ende immer Ergebnisse nd Kompromisse gefunden, die den Bürgern dienen. enn Sie hier erzählen, dass Sie diese Ausgaben nicht achen wollen, glaube ich das nicht. Sie machen sie oppelt und dreifach. (Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei uns ist das gegenfinanziert! Nehmen Sie das zur Kenntnis!)


Ich kann für die nächsten Jahre nur eines sagen – das
t dieser Koalition wichtig –: Entscheidend sind Ergeb-
isse. Entscheidend sind ausgeglichene Haushalte, Rück-
ahlung von Schulden, zweistellige Milliardenbeträge als
uffer in den Sozialsystemen, die Möglichkeit der Wirt-
chaft, sich zu entwickeln und vor allem die klare Ankün-
igung an die Wirtschaft – das halte ich für den wichtigsten
unkt –, dass es in den nächsten Jahren keine Steuererhö-
ungen geben wird. Dafür wird die FDP sorgen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ha, ha, ha!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725008000

Dagmar Ziegler hat das Wort für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Dagmar Ziegler (SPD):
Rede ID: ID1725008100

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Berlin, 20. Juni 2013, Bundesfamilienministe-
um: Die Minister Schröder und Schäuble stellen die
esamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leis-
ngen vor. Nicht dabei sind die Wissenschaftlerinnen

nd Wissenschaftler, die das Gutachten erstellt haben.
ie müssen vor der Tür bleiben, weil die beiden Minister
re Forschungsergebnisse völlig verzerrt darstellen wer-

en. Schäuble und Schröder werden genau die Schluss-
lgerungen ziehen, die keiner der Wissenschaftler – das
uss man sich auf der Zunge zergehen lassen – empfoh-
n hat, zum Beispiel die Erhöhung des Kinderfreibetra-
es.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Kein Wissenschaftler sagt: Das braucht die Welt. –
amit treiben CDU und CSU ihre Zweiklassenfamilien-
olitik auf die Spitze. Schon heute bekommt ein Millio-
är knapp 100 Euro pro Kind und Monat mehr als eine
lleinerziehende Verkäuferin. Wird der Kinderfreibetrag
tsächlich erhöht, wie Sie es jetzt planen, bekommt er
och einmal 50 Euro obendrauf. Die Schere zwischen
estverdienern und Geringverdienern ginge nochmals
eit auseinander.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt!)


Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ha-
en, wie wir wissen, von der Erhöhung der Freibeträge
her nichts. Sie werden aber mit dem vagen Versprechen
uf eine entsprechende Kindergelderhöhung abgespeist.
euer, zu teuer würden Ihre Pläne dadurch; denn bei ei-





Dagmar Ziegler


(A) )


)(B)

ner „entsprechenden“ Erhöhung müsste das Kindergeld
um 50 Euro pro Monat und Kind erhöht werden. Das
würde etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr kosten.

Deshalb wird es diese Kindergelderhöhung um
50 Euro monatlich auch mit Ihnen nicht geben, und des-
halb sagten Sie auch nichts zur Höhe, weder im Wahl-
programm noch in der Pressekonferenz, die kürzlich
stattgefunden hat. Sie haben nämlich nicht das Geld, und
Sie haben auch keinen Koalitionspartner dafür.


(Beifall des Abg. Joachim Poß [SPD])


Meine Damen und Herren, da wird von einer Frau
Merkel ein Wahlprogramm geschrieben, nicht in der Par-
tei diskutiert, aber mit 100 Prozent abgenickt. Das erin-
nert schon ganz stark an die DDR.


(Beifall bei der SPD)

Frau Merkel, die Oberverwalterin des Nichtstuns, legt
schöne Sachen in das Schaufenster – sprich: Wahlpro-
gramm –, will die Menschen so in den Laden locken,
sprich: an die Wahlurne. Und was würden die Menschen
vorfinden? Leere Regale! Auch das erinnert an die DDR.


(Beifall bei der SPD)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist
wirklich, wie heute schon mehrfach gesagt worden ist,
Wahlbetrug mit Ansage. Die zunehmende soziale Spal-
tung ist das drängendste Problem. Und Sie kündigen
eine Politik an, unter der ausgerechnet die Einkommens-
schwächsten am meisten zu leiden haben.

Dabei gibt es doch Maßnahmen, die allen Familien
helfen, indem zum Beispiel Kinder aus Familien mit
niedrigen Einkommen und Kinder mit Migrationshinter-
grund durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung be-
sonders gefördert werden. Genau das halten die meisten
Expertinnen und Experten der Gesamtevaluation für be-
sonders wirkungsvoll, und genau dafür haben Sie in Ih-
rem Regierungsprogramm keinen Cent übrig.

Wir gehen einen anderen Weg. Wir wissen, dass wir
jeden Euro nur einmal ausgeben können. Deshalb wollen
wir die Steuermittel der Menschen dort einsetzen, wo sie
viel bringen: beim Ausbau guter Kitas und guter Ganz-
tagsschulen. Wir werden das unsinnige Betreuungsgeld
natürlich wieder abschaffen, damit alle Kinder und Ju-
gendlichen gute Bildungschancen haben,


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


damit benachteiligte Kinder besser integriert werden und
damit Mütter und Väter, wenn sie es wollen, Familie und
Beruf vereinbaren können.

Natürlich wollen wir auch das Kindergeld verändern.
Wir wollen es gerechter machen. Nicht der Millionär soll
mehr bekommen für sein Kind, sondern wir wollen Fa-
milien mit kleinen Einkommen zielgenauer und besser
unterstützen.


(Beifall bei der SPD)


Meine Damen und Herren, am 22. September 2013,
drei Monate nach der Pressekonferenz von Schäuble und
Schröder, haben die Bürgerinnen und Bürger in Deutsch-
land die Wahl. Sie können eine Familienpolitik wählen,

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(C (D ie die Einkommensstärksten noch weiter begünstigt, ie die soziale Spaltung noch weiter verschärft und die en weiteren Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen intertreibt. Oder sie können sich für eine Familienpolik entscheiden, die auf Chancengleichheit für alle Kiner setzt, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tärkt und die unsere Gesellschaft endlich wieder zusamenführt. Dann ist die SPD die richtige Wahl. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt Alexander obrindt das Wort. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! iebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick in die Wahlrogramme offenbart zumindest eines: dass es in diesem ahr in der Tat um eine echte Richtungsentscheidung eht, nämlich um die Richtungsentscheidung, ob wir ein ürgerliches Land bleiben oder ob wir eine linke Repulik werden. (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der SPD)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725008200

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Alexander Dobrindt (CSU):
Rede ID: ID1725008300

s geht um die Richtungsentscheidung, ob mit Unions-
arteien und FDP weiterhin Chancen für die Menschen
nd Freiheit herrschen oder ob wir mit den linken Par-
ien staatliche Bevormundung und Steuererhöhungen
riegen. Das ist die Wahrheit in den Wahlprogrammen,
eine Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie haben in Ihr Wahlprogramm hineingeschrieben:
ehr Staat, weniger Bürgerlichkeit, weniger Freiheit. Ihr
andidat – das ist der mit der mangelnden Beinfreiheit –
at ja heute sehr deutlich gemacht, dass Sie ein Lebens-
otto haben. Das Lebensmotto der SPD heißt: Ihre Ver-

angenheit sind Schulden, und Ihre Zukunftsverspre-
hen sind Steuererhöhungen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Zuruf von der LINKEN: Amigo-Sumpf!)


Sie hätten es ja leicht gehabt: Sie hätten das, was
teinbrück in einem Spiegel-Interview ehrlich gesagt
at, zur Überschrift Ihres Programmes machen können.
r hat dem Spiegel 2011 wörtlich gesagt: „Natürlich
üssen die Deutschen zahlen.“ Das ist Programm von
PD und Grünen.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Nee, das ist Ihre Wirklichkeit! – Bettina Hagedorn [SPD]: Das ist die Wahrheit! Und Sie werfen Nebelkerzen! Die Kleinsparer finanzieren das! – Katja Mast [SPD]: 110 Milliarden!)






Alexander Dobrindt


(A) )


)(B)

Das entspricht den Wahlversprechen, die Sie machen. Es
ist die ehrliche Zusammenfassung dessen, was in Ihrem
Programm steht. Er hat es auf seiner Reise im Februar,
als er in den Schuldenländern Europas unterwegs war,
bestätigt, als er sagte: Wenn ich Kanzler werde, könnt ihr
mehr Schulden machen;


(Dagmar Ziegler [SPD]: Ist das schlecht!)


ihr müsst dann weniger sparen und könnt mehr Geld aus-
geben. – Das ist das Versprechen, das Sie in Europa ab-
gegeben haben,


(Bettina Hagedorn [SPD]: Sagen Sie doch mal was zu den Wahlversprechen der Union! – Katja Mast [SPD]: Was wollen Sie denn?)


weil Sie mit Euro-Bonds und Schuldenvergemeinschaf-
tung die deutschen Steuerzahler für die Schulden Euro-
pas blechen lassen wollen; das ist bei Ihrem Programm
die Wahrheit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie wollen die Erbschaftsteuer erhöhen, Sie wollen
die Einkommensteuer erhöhen, Sie wollen das Betreu-
ungsgeld streichen, das Landeserziehungsgeld streichen,


(Katja Mast [SPD]: Das Landeserziehungsgeld streichen Sie in Bayern!)


400-Euro-Jobs schleifen und das Ehegattensplitting ab-
schaffen.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)


– Ja, Sie wollen das Ehegattensplitting abschaffen. Ich
weiß, dass Sie gern Menschen vor Gericht verklagen, die
das sagen. Aber das Landgericht Berlin hat an der Stelle
eindeutig entschieden, dass die Kritik des Generalsekre-
tärs der CSU auf der wahren Tatsache beruht, dass die
Grünen das Ehegattensplitting langfristig abschaffen
wollen, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie tief muss man sinken, um sich so zu verhalten?)


Auch das ist amtlich festgestellt.

Sie wollen die Schulden in Europa auf dem Rücken
der Familien finanzieren.


(Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das ist eigentlich das Programm von Rot und Grün. Sie
haben vor, die deutschen Steuerzahler für alle Fehler ble-
chen zu lassen, die in Europa in der Finanzpolitik ge-
macht werden.


(Karin Binder [DIE LINKE]: Was tun denn Sie die ganze Zeit?)


Da kann man sich natürlich fragen: Wo kommt das ei-
gentlich her? Wie kann es sein, dass diese Ideen, die of-
fensichtlich aus der linken Mottenkiste stammen, jetzt
wieder in Ihrem Programm auftauchen? – Da kann man

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(C (D urchaus daran erinnern, dass Ihre Troika – es hat sie inmal gegeben, bevor der Solotänzer aufs Parkett kam – emeinsam eine Reise nach Frankreich gemacht hat, um Chefsozialisten François Hollande. (Iris Gleicke [SPD]: Das ist der, der die Kanzlerin so gerne knutscht!)


on dem haben Sie sich abgeschaut, wie man heute ver-
ucht, mit den Mitteln aus der alten Mottenkiste ein
and zu regieren. Was die Ideen, die Sie mitgebracht ha-
en, bringen, können Sie sich jetzt im Praxistest in
rankreich sehr genau anschauen:


(Zuruf des Abg. René Röspel [SPD])


ekordarbeitslosigkeit, Rekordverschuldung, tiefe Wirt-
chaftsdepression. Das sind doch die Folgen dieser lin-
en Rezepte,


(René Röspel [SPD]: Der konservativen französischen Politik!)


ie Sie in Ihrem Wahlprogramm aufgeschrieben haben.
ie wollen jetzt die gescheiterte Politik Frankreichs nach
eutschland exportieren. Das werden wir verhindern,
eine Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich empfehle Ihnen dringend: Überlegen Sie sich sehr
enau, was Sie den Menschen eigentlich antun, wenn Sie
en Wahlkampf in den nächsten Monaten mit falschen
ezepten bestreiten, die verantwortlich dafür sind, dass
uropa in eine Schuldenkrise geraten ist,


(Dagmar Ziegler [SPD]: Langweilig!)


enn Sie den Menschen ernsthaft erzählen wollen, dass
s für Deutschland eine Lösung wäre, mehr zu verteilen,
ehr Schulden zu machen,


(Katja Mast [SPD]: Wir machen nicht mehr Schulden! Das machen Sie! 110 Milliarden, Herr Dobrindt!)


teuern zu erhöhen, mehr Staat zu haben, anstatt sich
ndlich einmal dazu zu bekennen, dass es für Wohlstand
nd Sicherheit in diesem Land als Allererstes die Frei-
eit der Menschen braucht, die Wirtschaft und Arbeit
elbstbestimmt gestalten können und nicht mit Ihrer
taatlichen Bevormundung leben müssen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wenn Sie die Wahlprogramme vergleichen, sollten
ie bitte einfach mal zur Kenntnis nehmen: Das, was
ote und Grüne aufgeschrieben haben, ist reif für die
onne. Aber da sind Sie wenigstens konsequent, denn es
asst zu Ihrem Kandidaten, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zurufe von der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725008400

Katja Mast hat jetzt für die SPD-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der SPD)







(A) )


)(B)


Katja Mast (SPD):
Rede ID: ID1725008500

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

gen! Herr Dobrindt, jede Redezeitbeschränkung für Sie
ist eine Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken.


(Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Lassen Sie mich zu dem Thema der Aktuellen Stunde
kommen – viele Bürgerinnen und Bürger hören zu –:
Heute geht es um die Wahlversprechen von CDU und
CSU. Ihre Parteivorsitzende hat bei der Vorstellung des
Regierungsprogramms gesagt: Das ist ein Programm,
das Maß und Mitte hält.


(Zuruf von der CDU/CSU: Recht hat sie!)


Ich kann bei Wahlversprechen, die 50 Milliarden Euro
kosten und die nicht gegenfinanziert sind, weder Maß
noch Mitte feststellen.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Rechnen Sie doch einmal vor, wie Sie auf die 50 kommen!)


Sie sind wohl davon ausgegangen, dass die Merkel-CDU
in Berlin-Mitte eine Maß trinkt, ohne zu sagen, wer das
bezahlen soll. Das ist kalkulierte Zechprellerei.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Und wen trifft die Zechprellerei? Es sind die Wählerin-
nen und Wähler, denn sie müssen am Ende die Zeche
zahlen.

Sie machen eine unglaubwürdige Politik nach dem
Motto „Versprochen, gebrochen“.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das war doch immer Ihre Stärke!)


Sie versprechen immer wieder Dinge, ohne sie einzulö-
sen. Das haben Sie auch in den letzten vier Jahren so ge-
macht. Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag – das ist
nicht das Wahlprogramm, sondern das Arbeitsprogramm
einer Regierung für vier Jahre – versprochen, dass Sie
die Erziehungsleistungen besser in der Alterssicherung
abbilden wollen. Passiert ist nichts, gar nichts. Sie haben
versprochen, den Kampf gegen Altersarmut anzugehen.
Passiert ist nichts; kein einziges Gesetz wurde vorgelegt.
Sie haben versprochen, die Rentenangleichung zwischen
Ost und West durchzuführen. Versprochen, gebrochen!
Passiert ist nichts. – So seriös gehen Sie mit Ihren Ar-
beitsprogrammen um; ich sage bewusst Arbeitspro-
gramme und nicht Wahlprogramme.

Jetzt tun Sie so, als gäbe es das Problem gar nicht. Sie
versprechen einfach wieder das, was schon in Ihrem Ko-
alitionsvertrag stand. Sie versprechen, die sogenannte
Mütterrente anzuheben, Kosten: 6,5 Milliarden. Finan-
zierung? Fehlanzeige! Sie sagen, für die Rentenanglei-
chung Ost-West brauchen wir kein Gesetz, das regelt
sich von alleine.


(Iris Gleicke [SPD]: Das ist zu kompliziert, das verstehen die nicht!)


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(C (D as versprechen Sie den Leuten. Außerdem versprechen ie eine Beitragssatzsenkung in der Rentenversicherung it der Begründung: Wir haben genügend Geld; deshalb esteht keine Notwendigkeit, in Bezug auf die Rente etas anderes zu organisieren. Ich sage Ihnen: Sie haben in Ihrer Koalition in der entenpolitik nichts getan, und Sie werden auch künftig ichts mehr tun. Versprochen, gebrochen – das ist Ihre nglaubwürdige Politik. Aber die Zechprellerei – eine Maß Bier in Mitte trinen, ohne zahlen zu wollen – ist nicht nur in diesem Beich der Arbeitsmarktund Sozialpolitik bemerkensert. Für Ihr Regierungsprogramm gilt: mehr Schein als ein. Sie klauen alle sozialdemokratischen Überschrifn. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Iris Gleicke [SPD]: Nicht nur die Überschriften! Das ist das Schlimme!)


(Beifall bei der SPD)


chaut man genauer hin, stellt man fest: Sie übertragen
ie Verantwortung nicht dem Parlament, wo sie hinge-
ört, sondern Ihrer Meinung nach sind immer andere
erantwortlich.

Ich mache Ihnen das an vier Beispielen deutlich. Sie
agen: Mindestlohn – toll, können wir brauchen, aber zu-
tändig sind die Tarifvertragsparteien. Leiharbeit, glei-
hes Geld für gleiche Arbeit – wollen wir, aber zuständig
ind die Tarifvertragsparteien.


(Hermann Gröhe [CDU/CSU]: Was haben Sie eigentlich gegen Gewerkschaften?)


angzeitarbeitslose am Erwerbsleben teilhaben lassen –
as wollen wir, toll, aber zuständig ist die Bundesagen-
r für Arbeit. Menschliche Arbeitswelt gestalten, Burn-

ut verhindern – finden wir toll, da muss man etwas ma-
hen, aber zuständig sind die Arbeitnehmer und die Ar-
eitgeber. Ich frage mich, warum Angela Merkel über-
aupt noch einmal Kanzlerin werden will. Warum
andidiert sie nicht als Vorsitzende des Arbeitgeberver-
andes? Denn dann könnte sie all das ändern, was in ih-
m Wahlprogramm steht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Ich sage Ihnen: Das ist unseriös. Sie streuen den Men-
chen Sand in die Augen.

Wir von der SPD werden Kanzler, weil wir verant-
ortungsvolle Politik für die Menschen machen. Wir,
ie SPD, stehen für mehr „wir“ und weniger „ich“.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Vor allem der Kandidat! Der Kandidat steht für mehr „wir“ als „ich“! Na sauber!)


ir, die SPD, machen unsere Hausaufgaben, bevor wir
uf Gipfeltreffen Appelle an andere richten. Wir, die
PD, wollen nicht nur Themen besetzen, sondern wir
erden auch die entsprechenden Gesetze ändern. Wir,
ie SPD, sagen nicht nur, was wir machen wollen, son-
ern wir sagen auch, woher das Geld dafür kommen soll.





Katja Mast


(A) )


)(B)

Wir, die SPD, zahlen unsere Maß, und zwar nicht nur,
wenn wir sie in Mitte trinken, sondern immer.


(Beifall bei der SPD – Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Ihr wollt Steuererhöhungen für alle!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725008600

Das Wort hat der Kollege Eckhardt Rehberg für die

Unionsfraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der FDP: Endlich mal wieder Vernunft!)



Eckhardt Rehberg (CDU):
Rede ID: ID1725008700

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abge-

ordneten! Wenn man die Bilanz von sieben Jahren Rot-
Grün zieht und der Bilanz von acht Jahren unionsgeführ-
ter Bundesregierung unter Angela Merkel gegenüber-
stellt, dann kann man Folgendes feststellen: Die Arbeits-
losigkeit ist von 5 auf 3 Millionen heruntergegangen.
Herr Kollege Bartsch, von den 2 Millionen zusätzlichen
Arbeitsplätzen sind die Hälfte Vollzeitarbeitsplätze, und
die andere Hälfte sind Teilzeitarbeitsplätze. Kein Teil-
zeitarbeitsplatz hat einen Vollzeitarbeitsplatz wegge-
nommen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Karin Binder [DIE LINKE]: Nö!)


Das heißt, der Aufwuchs bei den Steuereinnahmen ist
durch mehr Beschäftigung erreicht worden. Und wenn
Sie von prekären Arbeitsverhältnissen sprechen, halte
ich Ihnen entgegen: Damit erzielt man nicht mehr Steu-
ern; das erreicht man nur mit guter Arbeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die Statistik zeigt, dass es einen Aufwuchs bei der
Frauenarbeitsquote gibt.


(Karin Binder [DIE LINKE]: Minijobs!)


Sie stieg um 4 Prozentpunkte, von 68 auf 72 Prozent.
Wir haben im Vergleich zum Jahr 2006, nach Rot-Grün,
doppelt so viele über 55-jährige Arbeitnehmer. Wir ha-
ben über 730 000 Langzeitarbeitslose in Arbeit gebracht.
In meinem Heimatland, wo ALG-I-Empfänger eine Ver-
weildauer von unter 90 Tagen haben, sind im letzten Jahr
5 400 Hartz-IV-Empfänger wieder in Arbeit gekommen.
Grund dafür ist die erfolgreiche Politik in acht Jahren
Kanzlerschaft von Angela Merkel.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Herr Kollege Steinmeier, Sie reden vom Plündern von
Sozialkassen. – Er ist scheinbar nicht mehr im Raum,


(Zurufe von der SPD: Doch!)


aber ich sage es für die Kolleginnen und Kollegen von
Rot-Grün. Erinnern Sie sich: Sie hatten, als Sie 2005 ab-
gewählt worden sind, in der Rentenkasse eine Schwan-
kungsreserve von 1,7 Milliarden Euro bzw. 0,1 Monats-
raten. 2004 gab es eine Nullrunde für die Rentner, 2005
gab es eine Nullrunde, und 2006 gab es eine Nullrunde.

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(C (D ir haben heute eine Schwankungsreserve von 30 Milarden Euro; das sind 1,7 Monatsraten. Das zeigt wiedem die erfolgreiche Politik unter Kanzlerin Angela erkel. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Thomas Oppermann [SPD]: Das hat doch damit nichts zu tun!)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben
en Dreiklang eingehalten. Wir haben die Erblast Peer
teinbrücks abgebaut. Von seiner Planung – über
00 Milliarden Euro Schulden –


(Katja Mast [SPD]: 110 Milliarden Neuschulden!)


aben wir nur ein Drittel, 100 Milliarden Euro, in An-
pruch genommen. Die Neuverschuldung – für 2010 in
öhe von 86 Milliarden Euro eingeplant – wird in 2015
ei null liegen.

Außerdem, meine sehr verehrten Damen und Herren,
aben wir eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
der vollen Jahreswirkung ab dem Jahr 2011 – einiges
t noch unter Schwarz-Rot beschlossen worden – in
öhe von 45 Milliarden Euro beschlossen. Sie müssen

ich das auf der Zunge zergehen lassen: in dieser Legis-
turperiode 50 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen
eim Bund, 36 Milliarden Euro bei den Ländern, 15 Mil-
arden Euro bei den Kommunen und noch 45 Milliarden
uro Entlastung bei den Bürgerinnen und Bürgern; und
a sind die Unternehmen noch gar nicht erwähnt.


(Katja Mast [SPD]: Sie reden gar nicht vom Wahlprogramm!)


In der Entlastung enthalten sind Kindergelderhöhun-
en von fast 10 Milliarden Euro, die Steuertarifsenkung
it 10 Milliarden Euro, die Pendlerpauschale mit

,5 Milliarden Euro und die steuerliche Absetzbarkeit
on Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Das
ind in toto 45 Milliarden Euro. Meine sehr verehrten
amen und Herren, man sieht: Man kann konsolidieren,
an kann entlasten. Zusätzlich haben wir in Bildung und
orschung und in Verkehrsinfrastruktur investiert,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


nd wir werden den Kommunen für die Grundsicherung
b dem Jahr 2014 5 Milliarden Euro überweisen. In die-
em Jahr sind es 75 Prozent von 5 Milliarden Euro.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf unser
eugnis würde ich eine Eins plus schreiben. Dagegen
at Rot-Grün eine Sechs verdient und ist damit sitzen ge-
lieben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf des Abg. Stefan Rebmann [SPD])


Da sage ich Ihnen ganz simpel: Wenn Sie eine
chwankungsreserve von 30 Milliarden Euro bei der
ente haben, dann können Sie darüber einen Entgelt-
unkt in Höhe von 7 Milliarden Euro finanzieren. Sie
önnen doch heute keiner Frau erklären, warum die nach





Eckhardt Rehberg


(A) )


)(B)

1992 geborenen Kinder drei Punkte bringen und die vor
1992 geborenen nur einen Punkt.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Wer hatte das denn zu verantworten?)


Meiner Frau kann ich das in Bezug auf unsere beiden
Kinder jedenfalls nicht erklären. Deswegen werden wir
diese Ungerechtigkeit beseitigen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Dagmar Ziegler [SPD]: Wer ist denn verantwortlich für diese Ungerechtigkeit? Das waren doch Sie!)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein letztes
Wort zum Thema Ostrente.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen!)


Richtig ist, dass eine Rentenangleichung jedes Jahr er-
folgt. Richtig ist aber auch, dass die Angleichung funk-
tioniert. Der Rentenwert Ost beträgt zurzeit 91,5 Prozent
des Rentenwerts West; er ist in den letzten zwölf Mona-
ten um 2,7 Prozentpunkte gestiegen.

Herr Kollege Bartsch, jeder ostdeutsche Arbeitneh-
mer, egal welches Bruttoeinkommen er hat, erhält durch
die Höherbewertung des Lohnes um 18 Prozent und
durch den gestiegenen Rentenwert letztendlich einen hö-
heren Rentenanspruch als jeder westdeutsche Arbeitneh-
mer. Das muss hier, im Deutschen Bundestag, einmal
ganz klar gesagt werden. Das wurde 1990 durch Helmut
Kohl eingeführt.


(Iris Gleicke [SPD]: Sie haben keine Ahnung, worüber Sie reden!)


Die Gewinner der deutschen Einheit sind die Rentnerin-
nen und Rentner. Aufgrund unseres geltenden Renten-
systems ist der Osten insgesamt der Gewinner. Wenn Sie
sofort eine Rentenangleichung durchführen werden,
dann muss die Höherbewertung des Lohnes wegfallen.
Das hielte ich für sehr problematisch, insbesondere weil
die Gewerkschaften nach wie vor für Ost und West un-
terschiedliche Tarifverträge abschließen.


(Iris Gleicke [SPD]: Und Sie gegen den Mindestlohn sind!)


Deswegen sage ich: Auch bei den Ostrenten sind wir
auf einem guten Weg. Wir sorgen dafür, dass die ostdeut-
schen Arbeitnehmer bei der Rentenanpassung nicht zu
kurz kommen.


(Iris Gleicke [SPD]: Ach du großer Gott!)


Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725008800

Das Wort hat der Kollege Norbert Barthle für die

Unionsfraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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(C (D Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten amen und Herren! Als letzter Redner in dieser Aktueln Stunde, in der es eigentlich um die Frage gehen soll, b das Wahlprogramm von CDU und CSU ein Risiko für en Bundeshaushalt oder die Landeshaushalte darstellt, (Bettina Hagedorn [SPD]: Genau! Wir haben darüber gesprochen! Ihre Redner sind ständig vom Thema abgewichen!)

Norbert Barthle (CDU):
Rede ID: ID1725008900

uss ich leider feststellen: Die Kollegen aus der Opposi-
on haben es immer noch nicht begriffen.


(Zurufe von der SPD: Oh!)


eshalb erkläre ich es Ihnen jetzt einmal mit den Worten
nd der Rhetorik von Jürgen Trittin:

Sparen und Investieren sind kein Widerspruch, son-
dern zwei Seiten derselben Medaille.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


aben Sie es kapiert? – Immer noch nicht? Dann erkläre
h es noch einmal:


(Thomas Oppermann [SPD]: Sagen Sie es noch einmal! – Weiterer Zuruf von der SPD: Vielen Dank, Herr Oberlehrer!)


er die vergangenen vier Jahre in diesem Land auf-
erksam verfolgt hat, der konnte feststellen, dass wir er-
lgreich konsolidiert haben und gleichzeitig in Zukunft
vestiert haben.

Vielleicht zunächst zum Investieren: Wir haben am
nfang der Legislaturperiode die Bürgerinnen und Bür-
er um rund 25 Milliarden Euro entlastet; wir haben den
SM-Kapitalstock mit 17 Milliarden Euro aufgefüllt;


(Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Genau!)


ir haben für die Kitaplätze über 5 Milliarden Euro aus-
egeben; wir haben für Bildung und Forschung 13 Mil-
arden Euro mehr ausgegeben; wir haben für die Infra-
truktur fast 2 Milliarden Euro mehr ausgegeben als
orgesehen; wir haben den Kapitalstock der EIB mit
,6 Milliarden Euro befüllt. Wenn Sie die Zahlen addie-
n, stellen Sie fest, dass es dabei um eine Größenord-

ung geht, die Sie uns hinsichtlich unseres Wahlpro-
ramms für die kommenden vier Jahre vorwerfen.

Gleichzeitig haben wir die Nettokreditaufnahme
on ursprünglich 86 Milliarden Euro – Steinbrück-Schul-
en –


(Bettina Hagedorn [SPD]: Das sind MerkelSchulden! – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wart ihr nicht dabei? 2009, wart ihr da nicht dabei?)


uf 6 Milliarden Euro reduziert. Das ist ein Rückgang
er Neuverschuldung um 80 Milliarden Euro innerhalb
on vier Jahren. Das ist eine Bilanz, die bisher noch
eine Regierung vorweisen konnte. Das ist unsere Leis-
ng.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)






Norbert Barthle


(A) )


)(B)

Der Kollege Schneider sagte bei der Vorstellung des
Bundeshaushalts 2014, das sei ein vernichtendes Ab-
schlusszeugnis für diese Regierung. Liebe Kolleginnen
und Kollegen, da kann man nur noch tot umfallen vor
Lachen.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Machen Sie doch! – Gegenruf des Abg. Otto Fricke [FDP]: He!)


Es gibt keine grün-rote oder rot-grüne Regierung – und
es gab auch keine –, weder im Bund noch im Land, die
ein so vorzügliches Abschlusszeugnis vorzuweisen
hatte. Nie! Die gab es nicht, und die wird es auch nicht
geben.


(Thomas Oppermann [SPD]: Es gab auch keine Regierung, die so wenig dafür getan hat!)


Ein Blick in die Länder genügt. Baden-Württemberg:
3,5 Milliarden Euro neue, zusätzliche Schulden, und die
landesgesetzliche Schuldenbremse wird mal eben außer
Kraft gesetzt.


(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz locker bleiben!)


Baden-Württemberg ist Ihr Land. In Nordrhein-Westfa-
len wurde dreimal ein verfassungswidriger Haushalt vor-
gelegt.


(Katja Mast [SPD]: Das haben Sie uns hinterlassen! Nichts durchfinanziert! Eine Schweinerei, Herr Barthle!)


Und jetzt zum Schluss: Schleswig-Holstein bekommt ein
vernichtendes Urteil des Landesrechnungshofs. Was
wird gesagt? Ich zitiere: Die Landesregierung – Grün-
Rot und SSW – hat „einen neuen Kurs eingeschlagen.
Mit dem Haushalt 2013 wurden wichtige Einsparerfolge
zurückgenommen. Dies erschwert den Weg zu einem
strukturell ausgeglichenen Haushalt 2020.“ So das Urteil
des Landesrechnungshofs. Schreiben Sie sich das hinter
die Ohren. Lernen Sie daraus, und machen Sie es dort,
wo Sie regieren, so, wie wir es machen, nämlich besser.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Stefan Rebmann [SPD]: Sagen Sie Mappus, er soll reinen Tisch machen!)


Wenn es in diesem Land ein Haushaltsrisiko für Bund
und Länder gibt, dann ist es Rot-Grün. Wir stehen für
stabile Haushalte. Wir halten das Ausgabenniveau kon-
stant. Das ist das Geheimnis unseres Erfolges. Das hat
inzwischen auch die Öffentlichkeit erkannt.

Ich zitiere aus dem Kommentar von Roland Pichler
aus der Stuttgarter Zeitung von heute. Da heißt es:

Erstmals seit Langem ist es einer Regierung gelun-
gen, die Ausgaben des Staates über vier Jahre hin-
weg stabil zu halten.

Ich bedanke mich für diesen Satz. Er trifft genau die
Wahrheit.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das ist das Geheimnis unseres Erfolges. Diesen Erfolg
werden wir fortsetzen, indem wir auch zukünftig in den

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(C (D erkehr, in die Infrastruktur, in Familien, in Bildung, in ie Entlastung der Bürgerinnen und Bürger investieren nd gleichzeitig konsolidieren, und zwar ohne Steuereröhungen, ohne zusätzliches Abkassieren, ohne Vermöensabgaben und Vermögensteuer. Der Kollege OB Paler aus Tübingen wurde bereits zitiert. Lesen Sie es in er taz nach. Er rechnet Ihnen vor, dass Sie mit Ihren länen genau den Mittelstand, den Motor des Fortchritts, des Wachstums, treffen. Den Mittelstand würen Sie damit kaputtmachen. Er hat es Ihnen wunderchön ausziseliert. Lesen Sie es nach. Vielleicht glauben ie ihm eher als mir. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Dem glauben die auch nichts! Die glauben nur ihren eigenen Unsinn!)


Dass Ihre geplanten Steuererhöhungen kein Einzelfall
ind, sondern eine Strategie, das haben wir gerade heute

Haushaltsausschuss wieder erlebt. Ich halte es für
kandalös, dass die SPD dem Nachtragshaushalt nicht
ustimmt, in dem das Geld für die Fluthilfe bereitgestellt
erden soll.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Unglaublich! – Bettina Hagedorn [SPD]: Wir haben der Fluthilfe zugestimmt! Alles andere ist gelogen!)


ie ducken sich dort weg, wo es darauf ankommt, weil
ie wahrscheinlich wieder nur von Ihren Steuererhöhun-
en geträumt haben, anstatt zur Verantwortung zu ste-
en. Das halte ich wirklich für unverantwortlich.


(Zurufe von Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP: Pfui! – Zuruf des Abg. Stefan Rebmann [SPD])


Wenn etwas in die Tonne zu treten ist, dann nicht un-
er Regierungsprogramm. In der Tonne ist ja sowieso
ein Platz mehr. Da hockt schon der Herr Steinbrück.
as soll man da noch reintreten? Die ist ja voll.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725009000

Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 a bis 20 d auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
gegen unseriöse Geschäftspraktiken

– Drucksachen 17/13057, 17/13429 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksachen 17/14192, 17/14216 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ansgar Heveling
Dr. Patrick Sensburg
Marco Wanderwitz
Marianne Schieder (Schwandorf)






Vizepräsidentin Petra Pau


(A) )


)(B)

Stephan Thomae
Halina Wawzyniak
Jens Petermann
Ingrid Hönlinger
Jerzy Montag

b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fort-
entwicklung des Verbraucherschutzes bei un-
erlaubter Telefonwerbung

– Drucksache 17/6482 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksachen 17/14192, 17/14216 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ansgar Heveling
Dr. Patrick Sensburg
Marco Wanderwitz
Marianne Schieder (Schwandorf)

Stephan Thomae
Halina Wawzyniak
Jens Petermann
Ingrid Hönlinger
Jerzy Montag

c) – Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte,
Dr. Petra Sitte, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung
und der Abmahnkosten bei Urheberrechts-
verletzungen

– Drucksache 17/6483 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Jerzy Montag, Renate Künast, Jürgen
Trittin, weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Eindäm-
mung des Missbrauchs des Abmahnwesens

– Drucksache 17/12620 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksachen 17/14192, 17/14216 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ansgar Heveling
Dr. Patrick Sensburg
Marco Wanderwitz
Marianne Schieder (Schwandorf)

Stephan Thomae
Halina Wawzyniak
Jens Petermann
Ingrid Hönlinger
Jerzy Montag

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(C (D d)

richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay,
Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Unseriöses Inkasso zu Lasten der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher stoppen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole
Maisch, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Unseriöses Inkasso eindämmen
– Drucksachen 17/9746, 17/11837, 17/14036 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marco Wanderwitz
Marianne Schieder (Schwandorf)

Stephan Thomae
Jens Petermann
Ingrid Hönlinger

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unse-
öse Geschäftspraktiken liegen ein Änderungsantrag
nd ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD so-
ie zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/
ie Grünen vor. Über zwei Änderungsanträge werden
ir später namentlich abstimmen.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen
iderspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
tephan Thomae für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Stephan Thomae (FDP):
Rede ID: ID1725009100

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

en! Wenn jemand das schier Unmögliche versucht,
ann sagt man, dass er sich an der Quadratur des Kreises
ersucht. Aus dem Fußball wissen wir, dass es schwer
t, das Runde in das Eckige zu befördern. Auch wir ha-
en es hier mit vier Eckpunkten zu tun, an denen sich der
eute zu beratende Gesetzentwurf orientiert: der Tele-
nwerbung, dem Inkasso, der Abmahnung nach dem
ettbewerbsrecht und der Abmahnung nach dem Urhe-

ergesetz. Das sind die vier Eckpunkte des Gesetzent-
urfes, der heute zur Beratung und Verabschiedung an-

teht. Wir haben zwei Mannschaften auf dem Spielfeld:
um einen die Inhaber von Forderungen und Rechten,
um anderen die Verbraucher. Nun müssen wir etwas
undes machen: ein entsprechendes Gesetz.

Ja, es gibt Missbrauch und Fehlentwicklungen auf
en genannten Gebieten. Ja, es gibt schwarze Schafe, die
gale Instrumente missbrauchen. Ja, davor muss der
erbraucher geschützt werden. Ja, dagegen muss der Ge-
etzgeber etwas tun. Aber man muss auch sagen: Nein,
icht jede Telefonwerbung, nein, nicht jede Abmahnung
nd nein, nicht jedes Inkassoschreiben ist per se unseriös





Stephan Thomae


(A) )


)(B)

und illegal. Vor allem ist es nicht einfach schon deswe-
gen per se unseriös, weil es in großer Zahl auftritt. Man
kann eben nicht alles über einen Kamm scheren.

Lassen Sie mich an dieser Stelle eine Art Ehrenerklä-
rung abgeben. Die meisten Telefonverträge, die meisten
Abmahnungen und die meisten Zahlungsaufforderun-
gen von Inkassounternehmen sind seriös. Aber das, was
man sieht, sind oft die unseriösen Fälle.

Zunächst einmal ist es völlig in Ordnung, dass je-
mand, bevor er eine Zahlungsklage einreicht, erst einmal
vorgerichtlich eine Zahlungsaufforderung verschickt
und dass er, bevor er eine einstweilige Verfügung bei
Gericht erwirkt, zunächst einmal eine vorgerichtliche
Abmahnung verschickt. In der öffentlichen Diskussion
wird jedoch wahrgenommen, dass viele dieser Fälle
eben unseriös sind. Wenn aber in großer Zahl Schuldner
nicht zahlen, in großer Zahl Wettbewerber die Wettbe-
werbsregeln nicht einhalten und in großer Zahl Men-
schen Urheberrechte missachten, dann müssen Inhaber
von Rechten und Forderungen natürlich auch ein Instru-
ment in der Hand haben, um ihre Rechte wahrnehmen
und ihre Forderungen durchsetzen zu können.

Die FDP steht für den Schutz von Eigentum, für den
Schutz von Rechten und nicht zuletzt für den Schutz
geistigen Eigentums. Denn geistiges Eigentum ist kein
Recht zweiter Klasse. Wir wollen aber eben auch nicht,
dass jemand die Akzeptanz dieser Rechte aushöhlt, in-
dem er Verbraucher reinlegt, überrumpelt oder über den
Tisch zieht.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Diese Punktgenauigkeit zu erreichen, ist schwierig.
Das Parlament hat intensiv beraten, um hier eine Ba-
lance herzustellen. Es hat nicht nur abgenickt, was uns
die Regierung vorlegte, sondern wir haben, glaube ich,
in intensiven Beratungen ein treffsicheres Gesetz erar-
beitet, das einen Beitrag leistet, die Akzeptanz dieser
Rechte zu erhöhen.

Deswegen möchte ich – da die mir zugemessene Zeit
kurz ist – an dieser Stelle auch meinen Dank ausspre-
chen, zumal dies heute meine vorletzte Rede im Deut-
schen Bundestag und meine letzte rechtspolitische Rede
ist; morgen werde ich zu einem haushaltspolitischen
Thema sprechen. Ich möchte meinen Dank richten an die
Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss, an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechtsausschusses
und der Arbeitsgemeinschaften, an die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Fachebene des Justizministeriums
sowie an die Ministerin für die intensiven Beratungen,
die stets auf hohem, ja, höchstem Niveau stattgefunden
haben. Ich habe die Arbeit im Rechtsausschuss immer
mit großem Ernst und auch mit großer Freude wahrge-
nommen. Diese Ernsthaftigkeit habe ich auch bei den
Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses – über alle
Fraktionsgrenzen hinweg – vorgefunden. Dafür mein
herzlicher Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D Ich habe bei Ihnen allen immer großen Sachverstand orgefunden. Wir haben, denke ich, auch strittige Theen immer mit größtem Respekt beraten. Deswegen laube ich heute ganz sicher sagen zu können, dass diees Parlament weitaus besser ist, als sein Ruf es manchal erscheinen lässt. Diese Qualitäten des Parlaments ollten wir, meine ich, viel öfter herausstellen. (Beifall der Abg. Stefanie Vogelsang [CDU/ CSU])


Ich danke Ihnen für vier Jahre gemeinsame Beratun-
en und wünsche Ihnen und uns allen alles Gute.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725009200

Das Wort hat die Kollegin Marianne Schieder für die

PD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Marianne Schieder (SPD):
Rede ID: ID1725009300

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle-

en! Heute diskutieren wir – endlich, muss man sagen –
bschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregie-
ng zu unseriösem Inkasso, zu unerlaubter Telefonwer-

ung und zum Abmahnwesen. Überall – auch bei mir im
ahlkreis – lassen die Beschwerden von Bürgerinnen

nd Bürgern über unseriöses Inkasso, Belästigung durch
nerlaubte Telefonwerbung oder den Abmahnwahnsinn
icht nach. Das sind Bereiche, in denen Verbraucherin-
en und Verbraucher seit langem besser geschützt wer-
en müssten. Schon lange gibt es auch Vorschläge aus
em Bundesrat und seitens der Opposition sowie Ankün-
igungen der zuständigen Bundesministerin. Doch leider
rst jetzt – sozusagen ganz kurz vor Schluss – kommen
ir endlich zu einer Gesetzgebung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der massiven
ritik, die es am ursprünglichen Gesetzentwurf der Bun-
esregierung von allen Seiten gab – von der Opposition
benso wie von den Expertinnen und Experten in der
nhörung –, haben Sie lobenswerterweise nachgelegt
nd mit einem umfangreichen Änderungsantrag die ge-
lanten Vorschriften in einigen Bereichen verbessert.


(Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU]: Na also!)


o muss jetzt auch der ursprüngliche Vertragspartner
urch das Inkassounternehmen – allerdings erst auf
achfrage – genannt werden. Man fragt sich: Warum
icht gleich? Und warum nur mit Namen und nicht
leich mit einer ladungsfähigen Anschrift?


(Beifall bei der SPD)


Ein grundsätzliches Problem ist auch, dass es so gut
ie keine Anforderungen für die Anerkennung als In-
assounternehmerin oder Inkassounternehmer gibt. Hier
önnte und sollte man doch ansetzen, wenn man auf die-
em Feld die Spreu vom Weizen trennen will. Wir brau-
hen dringend entsprechende Anforderungen an die





Marianne Schieder (Schwandorf)



(A) )


)(B)

Qualifikation, sodass die Registrierung als Inkassounter-
nehmen erst nach Darlegung eines Sachkundenachwei-
ses möglich wird.

Ein weiteres Problem sehen wir in der so gut wie gar
nicht ausgeübten Aufsicht über die Inkassounternehmen.
Es gibt die Aufsicht zwar offiziell, aber sie funktioniert
nicht. In Ihrem Änderungsantrag gehen Sie zwar auf
diese Thematik ein, indem Sie die Reaktionsmöglichkei-
ten ausweiten wollen. Aber grundsätzlich trauen Sie sich
an dieses Problem nicht heran.


(Beifall bei der SPD)


Es muss, wenn man wirklich etwas erreichen will, drin-
gend geprüft werden, wie die Aufsicht effizienter gestal-
tet und fachlich verbessert werden kann. Die Aufsichts-
behörden müssen vor allen Dingen personell und
finanziell ausreichend ausgestattet werden, damit die
Aufsicht auch funktionieren kann.

Ich freue mich darüber, dass das Parlament an der
Festsetzung der Vergütungen für Inkassodienstleistun-
gen beteiligt wird, indem die entsprechende Rechtsver-
ordnung im Bundestag verabschiedet werden soll und sie
nicht, wie ursprünglich geplant, der parlamentarischen
Kontrolle entzogen bleibt. Ja, da haben Sie in der Tat da-
zugelernt. Jetzt muss diese Rechtsverordnung aber auch
möglichst schnell kommen; sie darf nicht erst in Jahren
wieder kurz vor Schluss auf den Tisch gelegt werden.

Was wirklich schwierig bleibt, liebe Kolleginnen und
Kollegen, sind die Regelungen zur Deckelung der Ab-
mahnkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher, de-
nen im privaten Bereich Urheberrechtsverletzungen an-
gelastet werden. Zwar soll zur Deckelung der vielfach
total überhöhten Abmahnkosten eine Streitwertober-
grenze eingeführt werden; aber gleichzeitig öffnet man
mit einer Ausnahmeregelung sofort wieder die Tür zur
Umgehung dieser Begrenzung. Diese Ausnahmerege-
lung – das wissen Sie so gut wie wir – kann in der Tat
sehr leicht dazu führen, dass massenhafte Abmahnungen
von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin ein
lukratives Geschäftsmodell bleiben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Warum, so fragt man sich auch, soll die Streitwert-
obergrenze nur noch im außergerichtlichen Verfahren
gelten, und warum soll es im gerichtlichen Verfahren
nach dem freien Ermessen des Gerichts gehen? Besteht
da nicht die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbrau-
cher durch das hierdurch entstehende unkalkulierbare
Kostenrisiko abgeschreckt werden und eben keinen
Rechtsschutz suchen?

Alles in allem bringt die von Ihnen angestrebte Ge-
setzgebung zwar Verbesserungen, lässt aber zu viele Fra-
gen offen, um wirklich für einen umfassenden Schutz
der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen.
Schade, schade, muss man sagen. Es ist schade für die
Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land, dass
es in dieser Legislaturperiode wieder nicht gelungen ist,
hier eine vernünftige Lösung zu finden. Das, was nötig

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(C (D äre, haben wir in unserem Entschließungsantrag, für en wir um Ihre Unterstützung bitten, zusammengefasst. amit kämen wir beim Schutz der Verbraucherinnen und erbraucher in Deutschland wirklich voran. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725009400

Der Kollege Marco Wanderwitz hat nun für die

nionsfraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Marco Wanderwitz (CDU):
Rede ID: ID1725009500

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
vergangenen Monat hat der Bundesverband des

eutschen Versandhandels mit ziemlich beeindrucken-
en Zahlen die weiterhin kontinuierliche Steigerungsrate
eim nationalen Warenverkehr übers Internet belegt. Der
nteil der Internetbestellungen hat in den letzten 15 Mo-
aten um weitere 35 Prozent zugenommen. Ich denke,
ir sind uns alle einig, dass das nicht das Ende der Fah-
enstange sein wird. Leider hat insbesondere im Inter-
etbereich, mit diesen Steigerungsraten einhergehend,
uch der Missbrauch in vielen verschiedenen Fallkon-
tellationen zugenommen.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das stimmt!)


Zum Thema Telefonwerbung wird mein Kollege
ensburg das eine oder andere sagen. Ich will mich auf
en Bereich Inkasso, den Hauptpunkt des heute vorlie-
enden Gesetzentwurfes, beschränken.

Hierbei geht es beispielsweise um die sogenannten
bofallen, unerlaubte Telefonanrufe, Gewinnspielver-
äge und den Missbrauch datenschutzrechtlicher Ein-
illigungen. Die Betrügereien sind sehr erfinderisch und
ielfältig. Am Ende der Betrugsketten steht zumeist
uch noch unseriöses Inkasso. Es gibt natürlich viel seri-
ses Inkasso; das muss an dieser Stelle gleich zu Beginn
anz deutlich gesagt werden. Es geht also nicht um die
ehrzahl derer, die im Inkassobereich tätig sind, und

icht um die Mehrzahl der eingezogenen Forderungen.
ennoch haben wir es mit einem großen Problem zu tun,
on dem nicht nur wenige Einzelfälle betroffen sind.

Jeder, der selbst schon einmal betroffen war oder aus
em Familien- oder Bekanntenkreis Betroffene kennt,
er weiß, mit was für Methoden da gearbeitet wird und
ie sehr man sich unter Druck gesetzt fühlt. Deshalb ist
öllig klar: Hier muss gehandelt werden.

Mit dem Gesetz, das wir in der jetzt vorliegenden
orm, die vom Regierungsentwurf in der Tat an der ei-
en oder anderen Stelle abweicht, heute beschließen
erden, erhöhen wir die Transparenz beim Forderungs-

inzug, indem wir Darlegungs- und Informationspflich-
n festschreiben.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Fast nichts!)






Marco Wanderwitz


(A) )


)(B)

Das ist aus meiner Sicht einer der wichtigsten Punkte. Es
ist auch nicht so, dass beim Thema Aufsicht nichts pas-
siert: Wir erweitern das Sanktionsinstrumentarium der
Aufsichtsbehörden


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Wenn es keine Aufsicht gibt, gibt es auch keine Sanktionen!)


und verpflichten diese – auch das ist ein wichtiger Punkt –
zu anlassbezogenen Sanktionen, sprich: Wenn etwas zu
beanstanden ist, dann muss die Aufsicht tätig werden.
Außerdem erhöhen wir die Bußgelder, und – auch das ist
ein wichtiger Punkt – wir legen einen Gebührenrahmen
für Inkasso fest.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig
klar erkennen können – Stichwort Transparenz –,


(Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Schön wär’s!)


für wen das Inkassounternehmen bzw. der Anwalt im
Forderungseinzug tätig ist, warum ein bestimmter Be-
trag gefordert wird und wie sich die Kosten berechnen.
Ich will an dieser Stelle – in der Hoffnung, dass es mög-
lichst viele mitbekommen – ganz deutlich sagen: Wenn
Verbraucherinnen und Verbraucher diese Angaben auf
dem Inkassoschreiben nicht vorfinden, dann können sie
künftig sicher davon ausgehen, dass sie es mit einem un-
seriösen Inkassoschreiben zu tun haben. Leider – ma-
chen wir uns nicht vor! – wird es auch in Zukunft Fälle
unseriösen Inkassos geben, auch wenn wir jetzt gesetz-
lich möglichst viel tun, das zu erschweren.


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: So ist es!)


Auf dem Inkassoschreiben müssen künftig also der
Name oder die Firma des Auftraggebers und der Forde-
rungsgrund stehen. Bei Verträgen muss der konkrete
Vertragsgegenstand dargelegt und das Datum des Ver-
tragsabschlusses genannt werden. Diese Verträge rei-
chen häufig lange in die Vergangenheit zurück. Ein
Beispiel dafür sind Verträge im Telekommunikationsbe-
reich. Das ist wichtig für jemand, der nicht häufig wech-
selt, der aber irgendwann vor vielen Jahren einmal einen
Vertrag geschlossen hat. Diese Kette muss hergeleitet
werden. Ferner muss eine Zinsberechnung enthalten
sein, und es müssen Angaben zu Art, Höhe und Entste-
hung der Kosten gemacht werden.

Ich glaube, diese Regelungen sind ein großer Gewinn
für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können
künftig viel besser prüfen, ob die Forderung gerechtfer-
tigt ist,


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Das ist das Mindeste!)


ob sie wirklich eine Rechnung, vielleicht auch eine Mah-
nung, übersehen haben. So lässt sich seriöses Inkasso
viel besser von unseriösem Inkasso unterscheiden.

Die neuen Informationspflichten gelten sowohl für
die klassischen Inkassounternehmen als auch für im For-
derungseinzug tätige Anwälte, sprich: Es gibt keine Aus-
nahmen je nachdem, mit wem man es zu tun hat.

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(C (D (Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Warum auch?)


Bis die neuen Informationspflichten in Kraft treten,
ilt – das will ich an dieser Stelle ganz offen sagen – eine
bergangsfrist von einem Jahr. Bei Dauerschuldverhält-
issen, die weit in die Vergangenheit zurückreichen – ich
abe das angesprochen –, müssen Unternehmen teil-
eise einen hohen Aufwand treiben, um den neuen In-
rmationspflichten nachkommen zu können. Mit der

wölfmonatigen Übergangsfrist für diesen Punkt werden
ir sowohl den berechtigten Interessen der Unterneh-
en als auch den Interessen der Verbraucher gerecht.

Wir schaffen für die Inkassounternehmen eine Analo-
ie zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – für die An-
älte galt schon immer der Gebührenrahmen des
echtsanwaltsvergütungsgesetzes –: Künftig werden die
osten auf den Gegenstandswert bezogen. Das ist schon
eitgehend gefestigte Rechtsprechung. Wir schreiben
as jetzt ins Gesetz. Ich glaube, das ist die einzig ver-
ünftige Lösung: dass man nicht versucht, künstlich zu
nterscheiden zwischen Inkassounternehmen auf der ei-
en Seite und im Forderungseinzug tätigen Anwälten auf
er anderen Seite. Auf diese Weise bekommen wir ein
eiteres Problem aus dem unseriösen Inkassobereich in
en Griff. Künftig können im Bereich der Nebenkosten
r irgendwelche vermeintlich mehrfach durchgeführten
dressermittlungen nicht mehr – wie es vorkam – Hun-
erte von Euro verlangt werden. Der klare Nebenkosten-
hmen des Rechtanwaltsvergütungsgesetzes gilt künftig

uch für die Inkassounternehmen.

Die Verordnungsermächtigung für das Bundesjustiz-
inisterium für eine weitere Konkretisierung der Kosten

edarf – die Kollegin Schieder hat es schon gesagt – der
ustimmung des Bundestages. Das war ursprünglich an-
ers vorgesehen. Wir haben jetzt Leitplanken für die Ge-
ühren gezogen. Das Justizministerium hat die Möglich-
eit, das noch weiter zu konkretisieren. Dem werden wir
ns in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam wid-
en. Dann müssen wir schauen, ob es vernünftige An-
endungsbeispiele dafür gibt.

Ein Anwendungsbeispiel – es steht im Gesetz – ist
as sogenannte Mengeninkasso: Wenn jemand eine Viel-
ahl von gleichartigen Forderungen einzieht, kann das
in Indiz dafür sein, dass anteilig geringere Kosten an-
llen. Wenn es uns gelingt, diesen Punkt vernünftig zu

ormieren, können wir an dieser Stelle über geringere
osten nachdenken. Allerdings ist auch völlig klar, dass
eim Forderungseinzug nicht zwingend niedrigere Kos-
n entstehen, nur weil der Inhaber der Forderungen der
leiche ist und man ins Adressfeld also dieselbe Adresse

insetzen kann.

Zur Aufsicht: Ich habe schon gesagt, welche Maßnah-
en wir in diesem Bereich bereits ergriffen haben: von

inem höheren Bußgeldrahmen bis hin zur Pflicht, tätig
u werden. Das ist also keine Ermessensentscheidung
ehr. Auch wir hätten natürlich gerne dem von den Ver-

raucherschutzverbänden vielfach geäußerten Wunsch
ach einer zentraleren Aufsicht – möglichst nur eine pro
undesland – entsprochen. Aber es ist nun mal derzeit

o, dass die Einrichtung der Aufsicht nicht in der Kom-





Marco Wanderwitz


(A) )


)(B)

petenz des Bundes, sondern in der der Bundesländer
liegt.


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: So ist es!)


Nur die Landesregierungen können die Aufgaben und
Befugnisse, die ihren Landesjustizverwaltungen nach
dem bestehenden Rechtsdienstleistungsgesetz zustehen,
übertragen. Deshalb appellieren wir an die Länder, das
zu tun. Sprich: Wir geben die Empfehlung, eine zentrale
Aufsicht pro Bundesland einzurichten.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Sie wollten es ja nicht zustimmungspflichtig machen!)


– Sie können ja in den Ländern, in denen Sie regieren,
schnell mit gutem Beispiel vorangehen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Ich glaube, wir haben gemeinsam, miteinander eine
ganze Menge erreicht. Ich fand die Beratungen zu dem
Gesetz, auch wenn sie etwas lang waren, nicht so
schlecht.

Was mich sehr freut, ist, dass wir es geschafft haben,
nahezu alle Forderungen der Verbraucherschutzzentrale,
die sie im späten Herbst 2011 an uns gerichtet hat, abzu-
arbeiten. Ich habe mir noch einmal die Pressemitteilung
von damals angeschaut: Außer der Einrichtung einer
zentralen Aufsicht ist nichts mehr übrig geblieben. Das
ist der einzige noch offene Punkt. Insofern ziehe ich eine
etwas andere Bilanz als Sie, Frau Kollegin Schieder. Das
ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher. Es ist gelungen, fast das gesamte Problem zu grei-
fen. Wir haben also auch an dieser Stelle Wort gehalten,
und darüber freue ich mich.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725009600

Das Wort hat die Kollegin Halina Wawzyniak für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Halina Wawzyniak (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725009700

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Wir reden über die Eindämmung unseriöser
Geschäftspraktiken. Unseriöses Inkasso und hohe Inkas-
sogebühren sind seit langem eine Plage für Verbrauche-
rinnen und Verbraucher. Eine Untersuchung der Ver-
braucherzentrale aus dem Jahr 2011 hat ergeben, dass
84 Prozent der Inkassoforderungen unberechtigt waren,
in 15 Prozent der Fälle waren sie unklar, und in gerade
einmal 1 Prozent der Fälle waren sie berechtigt. Die
Linke fordert daher, Inkassokosten an die Höhe der
Hauptforderung zu koppeln. Die Schuldnergebühren
dürfen maximal 20 Prozent der Hauptforderung bzw.
höchstens 100 Euro insgesamt betragen.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir fordern, Inkassounternehmen dazu zu verpflich-
ten, Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich und

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(C (D emeinsam mit der Zahlungsaufforderung darüber zu inrmieren, mit welchem Unternehmen der behauptete ertrag geschlossen wurde – einschließlich dessen Anchrift –, wie hoch die Hauptforderung und wie der geaue Inhalt des Vertrages ist. Auch über Zeitpunkt, Art nd Weise des Zustandekommens des Vertrages sowie ber das Datum des Verzugseintritts muss informiert erden. Die Bundesregierung will die Inkassokosten an das echtsanwaltsvergütungsgesetz koppeln. Das wird diese osten aber nicht deckeln, weil große Spannen bei der ebührenfestsetzung zugelassen werden. Immerhin hat ie Bundesregierung einen unserer Vorschläge aufgeommen und will künftig Inkassodienstleister, die falche und unvollständige Briefe verschicken, mit höheren ußgeldern bestrafen. Um dies auch praktisch durchseten zu können, fordern wir eine Verbraucherschutzbeörde, die dazu auch in der Lage ist. Bei der unerlaubten Telefonwerbung macht die Bunesregierung auch nur halbe Sachen. Via Telefon werden esonders gern und besonders leicht betrügerische Veräge untergeschoben. Wir Linke und die Verbraucherorgaisationen fordern deswegen schon lange, dass telefonisch bgeschlossene Verträge einer schriftlichen Bestätigung edürfen. Zwar sieht das auch der Gesetzentwurf der undesregierung vor, allerdings nur für telefonische Geinnspiele. Zeitungsabos oder Versicherungen, die Leun per Telefon aufgeschwatzt werden, sind von der Reelung nicht umfasst. Warum diese keiner schriftlichen estätigung bedürfen sollen, ist unerklärlich. Das Prolem der unlauteren Telefonwerbung lösen Sie so jedenlls nicht. Kommen wir zum Abmahnunwesen bei Urheberchtsverletzungen im Internet. Wir haben hier schon ehrfach über die Abmahnindustrie geredet. Ich bringe nen dazu jetzt einmal ein konkretes Beispiel: Eine Per on hat sich mittels einer Tauschbörse ein Album der ünstlerin Pink heruntergeladen und bekam wenig spär einen Brief einer abmahnfreudigen Anwaltskanzlei, ie im Auftrag der Rechteinhaberin Schadensersatz für ie begangene Urheberrechtsverletzung verlangte. Die öhe des Schadensersatzes: 450 Euro. Als Rechtsanaltskosten wurden 506 Euro in Rechnung gestellt. Das acht also insgesamt 956 Euro für ein einziges Album. Was haben aber nun die Rechtsanwälte für die 06 Euro geleistet? Sie haben ein Standardschreiben geommen, den Namen der betreffenden Person und den itel des heruntergeladenen Albums ausgetauscht sowie in neues Aktenzeichen eingefügt. Das Ganze haben sie och nicht einmal selber gemacht, sondern das hat ein omputerprogramm für sie gemacht. Zeitaufwand leich null! So wenig müssen nicht einmal wir Bundesgsabgeordnete für unser Geld tun. Dass dieser Unsinn so nicht bleiben kann, hat auch ie Bundesregierung erkannt. Sie schlägt nun vor, den treitwert bei Urheberrechtsverletzungen auf 1 000 Euro u begrenzen. Das würde Anwaltskosten in Höhe von Halina Wawzyniak )


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)





(A) )

etwa 100 Euro bedeuten. Das wäre deutlich angemesse-
ner, und das ist genau das, was wir in unserem Gesetz-
entwurf gefordert haben, der deutlich vor dem Gesetz-
entwurf der Bundesregierung vorlag. Die Grünen
fordern eine Streitwertbegrenzung auf 700 Euro. Das
kann man machen. So oder so wäre dies endlich ein
wirksamer Schutz.

Warum die Bundesregierung dann aber daran festhält,
dass Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegenüber
Providern haben, wenn die Urheberrechtsverletzung in
gewerblichem Ausmaß erfolgte, ist nicht nachvollzieh-
bar. Die Formulierung ist so schwammig, dass hier
gleich wieder eine Missbrauchsmöglichkeit geschaffen
wird. Ebenso unverständlich ist, warum die Bundes-
regierung bei der Begrenzung des Streitwerts auf
1 000 Euro noch hinzufügen musste, dass dies nicht gilt,
wenn – ich zitiere – „dieser Wert nach den besonderen
Umständen des Einzelfalles unbillig“ ist. Das ist nichts
weiter als eine Hintertür, um windigen Anwälten die
Möglichkeit zu geben, ihre Musterabmahnungen, leicht
abgeändert, weiter zu verwenden. Dabei müssten Sie
doch eigentlich gelernt haben. Die Erstattungspflicht
von Abmahnkosten sollte schon einmal auf 100 Euro be-
grenzt werden. Doch dann wurden so viele Bedingungen
formuliert, dass im Ergebnis das Abmahnunwesen nicht
eingedämmt wurde, sondern weiter florierte. Jetzt ma-
chen Sie den gleichen Fehler noch einmal.

Das Gesetz ist ein guter Ansatz. Es wäre aber besser
gewesen, es einmal ganz richtig zu machen. Ein etwas
konsequenteres Abschreiben unserer Vorschläge hätte
mit Sicherheit für ein besseres Gesetz gesorgt.


(Beifall bei der LINKEN)


Nun haben Grüne und SPD sehr kurzfristig Ände-
rungsanträge eingebracht, die nichts mit dem vorliegen-
den Gesetzentwurf zu tun haben, zu denen ich aber den-
noch zwei Worte sagen muss. Die Grünen beantragen,
dass bei nicht ausreichender Versorgung mit Mietwoh-
nungen die Landesregierungen ermächtigt werden kön-
nen, für die davon betroffenen Gebiete eine Rechtsver-
ordnung zu erlassen, mit der bei Wiedervermietung die
ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Pro-
zent überschritten werden darf.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Guter Vorschlag!)


Das ist zwar eine Verbesserung zum jetzigen Zustand,
aber nicht ausreichend. Notwendig wäre eine Regelung
ohne die Einschränkung, dass sie erst dann gilt, wenn die
ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen gefährdet
ist. Es wäre eine gesetzliche Regelung notwendig, mit
der festgeschrieben wird, dass Mieterhöhungen allein
wegen Wiedervermietung einfach nicht zulässig sind.
Sie fordern ein Mietpreisbremschen, aber keine Miet-
preisbremse.


(Beifall bei der LINKEN)


SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten darüber
hinaus die Strafbarkeit von Bestechlichkeit und Beste-
chung von Mitgliedern von Volksvertretungen regeln.


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(C (D (Dr. Erik Schweickert [FDP]: Was hat das mit Verbraucherschutz zu tun?)


Das hat nichts mit Verbraucherschutz zu tun. Aber re-
en Sie sich nicht auf. Solch ein Verfahren wenden Sie
elbst regelmäßig an.


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: Wo?)


ie Fraktion Die Linke hat bereits am 21. April 2010
en Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Abge-
rdnetenbestechung vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen
aben eine abschließende Behandlung der von allen Op-
ositionsparteien vorgelegten Gesetzentwürfe im Ple-
um durch die ständige Vertagung der Beratung im
echtsausschuss verhindert.

Doch mit den Änderungsanträgen von SPD und Grü-
en werden leider nachträgliche Dankeschön-Spenden
icht unter Strafe gestellt. Der Bezug zu parlamentari-
chen Gepflogenheiten bzw. die Verwerflichkeitsklausel
ann dazu führen, dass eine Schieflage entsteht. Die Üb-
chkeit, Politikerinnen und Politiker im Rahmen von
erbeveranstaltungen von Lobbyverbänden in großem
mfange zu bewirten, bliebe straflos, obwohl auch hier
er Anschein von Käuflichkeit erzeugt würde. Besser
äre es, so wie wir es gefordert haben, eine Bagatell-
renze einzuführen.

Das Verfahren ist unsäglich, auch die Aufregung ist
nsäglich. Wir werden uns bei der Abstimmung über
iese Änderungsanträge trotz aller grundsätzlichen Sym-
athie für das Anliegen enthalten.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725009800

Das Wort hat der Kollege Jerzy Montag für die Frak-

on Bündnis 90/Die Grünen.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725009900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ehr geehrter Herr Kollege Wanderwitz, Sie haben in Ih-
m Redebeitrag darauf hingewiesen, dass wir es im Be-
ich des Inkassowesens mit einer Minderheit von unse-
ösen Firmen oder Personen zu tun haben und dass sich
ie Mehrheit seriös verhält. Das will ich nicht unter-
chreiben. Es mag so sein. Aber eines gilt es festzuhal-
n: In dem Bereich, wo wir uns mit dem Urheberrecht

u befassen haben, werden seit 2008 Millionen Men-
chen in Deutschland durch Abmahnungen verängstigt
nd davon abgehalten, ihre Interessen zu vertreten.


(Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Genau!)


ier haben wir es mit einem regelrechten Geschäfts-
weig zu tun. In diesem Bereich ist die Mehrheit der Ab-
ahnungen unseriös. Umso wichtiger ist es, dass etwas

eschieht.

Was Sie nun vorgelegt haben, ist unseriös und eigent-
ch Murks. Bereits 2008 hat die Bundesjustizministerin
ur Zeit der Großen Koalition den Versuch unternom-
en, das Übel der Abzockerei mittels Abmahnungen im
rheberecht an der Wurzel zu packen. Damals wurde bei
en Kosten eine Begrenzung auf 100 Euro vorgenom-





Jerzy Montag


(A) )


)(B)

men. Schon damals haben wir gesagt – ich erinnere mich
sehr gut an die Debatten aus dem Jahr 2008 –: Wenn Sie
dort eine Hintertür einbauen und bei sogenannten einfa-
chen Fällen eine andere Art der Bearbeitung gestatten,
dann wird die Regelung nichts helfen. – Am 18. April
dieses Jahres hat die Bundesjustizministerin erklärt, die-
ses Gesetz habe in keiner Weise Wirkung entfaltet. – Ge-
nau so ist es.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Erik Schweickert [FDP]: Das war eine andere Justizministerin!)


Nun machen Sie den Vorschlag, den Streitwert auf
1 000 Euro zu begrenzen. Dabei bauen Sie erneut eine
Hintertür ein. Beim Vorliegen besonderer Umstände soll
diese Streitwertbegrenzung nicht gelten. Sie wollen uns
nun weismachen, dass damit den Verbraucherinnen und
Verbrauchern geholfen sei. Ich sage Ihnen: Die Textbau-
steine mit entsprechenden Formulierungen für Mas-
senabmahnungen sind bei den Anwaltskanzleien längst
fertig. Sie erreichen mit dieser Regelung überhaupt
nichts.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das Problem ist, dass die Bundesregierung im Zu-
sammenhang mit dem Gesetzentwurf von einem Para-
digmenwechsel redet. Jetzt stehen Sie vor einem Trüm-
merhaufen bei Ihrem Versuch, Reformen einzuleiten.
Warum? Sie haben versprochen, im Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb den fliegenden Gerichtsstand ab-
zuschaffen. Dieses Versprechen haben Sie zurückge-
nommen.


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: Das hat auch nichts mit Verbraucherschutz zu tun!)


– Aber selbstverständlich hat das etwas damit zu tun.


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: Nein!)


– Stellen Sie mir eine Zwischenfrage! Dann erkläre ich
es Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben den richtigen Ansatz gewählt: Bei unbe-
rechtigten Abmahnungen muss der Abmahner für die
Kosten der Gegenseite aufkommen. Aber gleichzeitig
bauen Sie ein Hintertürchen ein; denn diese Kostenüber-
nahme soll entfallen, wenn dem Abmahnenden die Un-
rechtmäßigkeit des eigenen Handelns nicht bekannt war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, das ist
im gesamten deutschen Recht so: Wer aktiv wird und
klagt, der handelt auf eigenes Risiko. Wenn ein Abmah-
ner zum Anwalt geht und eine Abmahnung verschicken
lässt, die unrechtmäßig ist, dann muss er die Kosten da-
für tragen. Das ist eine völlig klare und eindeutige Situa-
tion.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Schließlich führen Sie die Streitwertbegrenzung nur
für das vorgerichtliche Verfahren ein. Das bedeutet, dass
bei Gericht weiter Kasse gegen die Verbraucherinnen
und Verbraucher gemacht wird; das geht nicht.

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(C (D (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)


Obwohl meine Redezeit um ist, erlauben Sie mir,
rau Präsidentin, Folgendes zu sagen – es ist vielleicht
eine letzte Rede –: Seit Januar dieses Jahres versuchen
ir, die Abgeordnetenbestechung im Rechtsausschuss

ur Diskussion zu stellen. Was Sie mit Ihrer Mehrheit
eranstaltet haben, ist jedoch ein Riesenskandal: Acht-
al haben Sie diese Befassung von der Tagesordnung

enommen – achtmal!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


s ist eine Unverschämtheit, was Sie da gemacht haben.
ir werden Sie heute dazu zwingen, sich in dieser Frage

u verhalten. Wenn Sie für die Bestrafung der Bestech-
chkeit und Bestechung von Abgeordneten sind,


(Zuruf von der FDP)


ann stimmen Sie mit uns! Ansonsten werden die Bürge-
nnen und Bürger bei der Wahl ihr Votum dazu geben.
ann werden wir sehen, wie ab September in diesem
aus dieses Thema behandelt wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725010000

Ich erlaube mir den Hinweis, dass mit dem Verweis

uf die letzte – bzw. bei einem der Vorredner auf die
ahrscheinlich vorletzte – Rede im Parlament regelmä-
ig eine Verlängerung der Redezeit „erschlichen“ wird


(Zurufe: Oh!)


der wir uns genötigt sehen, großzügig zu sein. Denn
er will schon jemanden bei Danksagungen und Verab-

chiedungen unterbrechen?


(Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU]: Das war gerade keine Danksagung!)


h bitte daher um Verhältnismäßigkeit. Sie wissen, nach
tzigem Stand wird die Debatte bis circa 3 Uhr morgen
üh dauern.

Nun hat Professor Dr. Erik Schweickert für die FDP-
raktion das Wort und wird es sicherlich – genauso wie
ein Kollege – schaffen, sich an seine Redezeit zu halten.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Erik Schweickert (FDP):
Rede ID: ID1725010100

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme
hne Umschweife zum Thema. Die schwarz-gelbe Ko-
lition legt heute das Gesetz gegen unseriöse Geschäfts-
raktiken im Parlament vor und setzt damit einen weite-
n Meilenstein im Verbraucherschutz.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zurufe von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mit einem Schlag fegen wir die schwarzen Schafe in
rei Segmenten vom Markt: unerlaubte Telefonwerber,





Dr. Erik Schweickert


(A) )


)(B)

unseriöses Inkasso und findige Abmahnanwälte. Das
Gesetzespaket hat in den betroffenen Branchen zu gro-
ßem Aufschrei geführt. Versandhändler, Inkassodienst-
leister und Anwaltsvertreter stellten die Frage, warum
wir die drei Branchen in einem Gesetz behandeln.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben. Nicht nur in
meinem Wahlkreis Pforzheim/Enzkreis hat die Firma
„Lotto 3000“ in großem Stile arglose Verbraucher abge-
zockt, eingeschüchtert und bedroht. In einer Anrufwelle
hat man Verbraucher in Gewinnspielverträge hineinge-
quatscht oder einfach behauptet, am Telefon seien Ver-
träge abgeschlossen worden. Wenig später kam dann die
Rechnung. Wer nicht zahlte, dem wurde über ein Inkasso-
büro ordentlich gedroht: mit Schufa-Eintrag, mit
Zwangsvollstreckung usw. Natürlich wurden auch noch
horrende Inkassokosten aufgeschlagen. Zusammen mit
der Polizei habe ich damals die Bürgerinnen und Bürger
in meinem Wahlkreis öffentlichkeitswirksam vor der
Abzockmasche gewarnt und geraten, nicht zu zahlen.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gratuliere!)


Aber: Als Gesetzgeber ist mir Warnen zu wenig.
Denn „Lotto 3000“ ist kein Einzelfall. Die Anrufe, die
uns erreichen, zeigen, dass viele Menschen auf ähnliche
Maschen hereingefallen sind. Deshalb haben wir diesen
Gesetzentwurf vorgelegt. Das heißt, telefonische Ver-
tragsabschlüsse bei Gewinnspielen werden nur noch
nach schriftlicher Bestätigung wirksam.


(Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Das ist zu wenig!)


Wir verschärfen außerdem den Sanktionsrahmen bei
unerlaubter Telefonwerbung empfindlich. Wir verpflichten
die Inkassobüros zu mehr Transparenz bei der Forde-
rungseintreibung. Wir machen Schluss mit unverhältnis-
mäßig hohen Inkassogebühren, indem wir Inkasso-
regelsätze einführen und an den Gebührenkatalog für
Rechtsanwälte angleichen. Wir geben den Amtsgerich-
ten mehr Rechte für ein effizienteres Sanktionsregime
und verschärfen die Strafen gegen unseriöse Inkasso-
dienstleister.

Wir schützen die Verbraucher vor Abzockern. In
Richtung der Unternehmen, die sich in den letzten Wo-
chen bei mir über das Gesetz beklagt haben, sage ich ex-
plizit: Wir schützen damit die seriösen Callcenter und
die seriösen Inkassobüros vor den schwarzen Schafen,


(Stephan Thomae [FDP]: So ist es!)


die ganze Branchen in Verruf bringen und damit den
Redlichen schaden.

Das Gleiche gilt für den Bereich des Urheberrechts.
Die Musik-, Film- und Spieleindustrie lebt davon, dass
Verbraucher Titel bzw. Spiele kaufen und nicht illegal
herunterladen. Das Urheberrecht ist uns ein hohes Gut.
Wenn daraus aber eine Abmahnindustrie erwächst, müs-
sen wir handeln. Denn wenn ein zwölfjähriges Kind ein-
mal einen Musiktitel für 1,99 Euro illegal herunter- oder
hochlädt und die Eltern teilweise mit Forderungen von
mehreren Tausend Euro überzogen werden, ist die Ver-
hältnismäßigkeit deutlich überschritten.

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(C (D (Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Wo waren Sie in den letzten Jahren? – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit Hintertürchen!)


Deshalb haben wir Schranken eingezogen. Der Ver-
raucher, der erstmalig eine Urheberrechtsverletzung be-
eht – Herr Montag, hören Sie zu! –,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich höre zu!)


ird abgemahnt, wird auch bestraft, aber wir deckeln
en Streitwert im außergerichtlichen Verfahren auf
000 Euro, sodass die entstehende Gebühr für die Ab-
ahnung auf 155,30 Euro begrenzt wird.


(Zuruf von der SPD: Warum nur außergerichtlich?)


Wir haben auch noch klargestellt – das wollen Sie
icht wahrhaben –, dass es nur dann eine Öffnungsklau-
el gibt, wenn eine vom üblichen Maß abweichende An-
ahl und Schwere der Rechtsverletzung vorliegt. Wenn
lso jemand nicht nur einen Titel herunterlädt, sondern
ozusagen einen ganzen Container, dann muss man auch
nders handeln können.

Ich bin froh, dass es im parlamentarischen Verfahren
elungen ist, für die Verbraucher eine weitere Verbesse-
ng zu erreichen. Wir schaffen den fliegenden Gerichts-

tand für Klagen gegen Verbraucher bei Urheberrechts-
treitigkeiten ab.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Nein, Sie schaffen ihn nicht ab!)


Stellen Sie eine Zwischenfrage! – Zukünftig kann der
bmahnende nicht mehr den Gerichtsstand aussuchen,
on dem er meint, das dortige Gericht urteile besonders
erbraucherunfreundlich.

Meine Damen und Herren, durch dieses Gesetz wer-
en wir die Rosinenpickerei beenden. Für die Abmahn-
dustrie wird es das nicht mehr geben. Damit schützen
ir nicht nur die Verbraucher, sondern auch das Ansehen
es Urheberrechts.

Zum Schluss gestatten Sie mir noch eine kleine Replik,
ebe Frau Maisch. Sie hätten fast mit mir darum gewettet,
ass wir es nicht schaffen, dieses Gesetz noch vor der
ommerpause zu beschließen. Sie sehen, Schwarz-Gelb
at auch hier wieder Wort gehalten und geliefert, und das
um Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das
erden wir auch in den nächsten vier Jahren tun.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Hoffentlich nicht!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725010200

Das Wort hat der Kollege Thomas Oppermann für die

PD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Thomas Oppermann (SPD):
Rede ID: ID1725010300

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich

öchte den Änderungsantrag begründen, den die SPD-





Thomas Oppermann


(A) )


)(B)

Fraktion stellt. Wir wollen nicht nur unseriöse Ge-
schäftspraktiken eindämmen, sondern wir wollen bei
dieser Gelegenheit auch die Abgeordnetenbestechung
unter Strafe stellen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Patrick Sensburg [CDU/ CSU]: Wie hängt das zusammen?)


Deutschland ist eines der wenigen Länder der Welt, in
dem die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeord-
neten nicht strafbar ist.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: So, jetzt zum Thema!)


– Seien Sie einmal ganz still, junger Kollege.


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Oberlehrer!)


Ich habe gerade gesagt, ich begründe den Änderungsan-
trag.

Es gibt ein Abkommen der Vereinten Nationen, das
die Bundesregierung schon im Jahr 2003 unterzeichnet
hat, in dem sich alle Unterzeichnerstaaten verpflichten,
die Korruption von Abgeordneten unter Strafe zu stellen.
Inzwischen haben 167 Länder dieses Abkommen ratifi-
ziert. Deutschland fehlt. Ich will gar nicht darauf hinwei-
sen, dass auch Länder wie Syrien und Nordkorea noch
nicht ratifiziert haben. Mit diesen Ländern müssen wir
uns nicht vergleichen. Alle parlamentarischen Demokra-
tien dieser Welt haben die Abgeordnetenbestechung un-
ter Strafe gestellt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir haben das Abkommen noch nicht in nationales
Recht umgesetzt, weil sich die Koalition beharrlich wei-
gert, dies zu tun. Ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel,
das zeigt, wie diese Korruption funktioniert. Vor kurzem
hat sich ein österreichischer Christdemokrat als Beloh-
nung dafür, dass er im Auftrag der Industrie im Europa-
parlament einen Antrag stellte, einen lukrativen Posten
als Aufsichtsrat mit 100 000 Euro Jahreshonorar ver-
sprechen lassen. Im Januar wurde Ernst Strasser in Wien
zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. In Deutschland da-
gegen wäre er heute ein freier Mann. Er könnte in die-
sem Land frei herumlaufen, weil die Abgeordnetenbe-
stechung nicht unter Strafe steht. Das wollen wir ändern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Aber nicht richtig!)


Eine gesetzliche Regelung hat die Koalition in der ge-
samten Legislaturperiode nicht vorgelegt. Ich finde, das
ist ein krasser Fall von parlamentarischer Arbeitsverwei-
gerung.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wirklich schlimm ist die Tatsache, dass alle drei Op-
positionsfraktionen einen ausgearbeiteten Entwurf in
den Bundestag eingebracht haben. Er liegt im Aus-
schuss. Sie haben mit Ihrer Geschäftsordnungsmehrheit
im Rechtsausschuss achtmal verhindert, dass dieser Ent-

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(C (D urf ins Plenum kommen kann und darüber abgestimmt erden kann. Mit anderen Worten: Sie missbrauchen Ihre Gechäftsordnungsmehrheit, weil Ihnen der Mut fehlt, in iner Abstimmung Farbe zu bekennen. In Wirklichkeit chämen Sie sich aber heimlich dafür, dass Sie gegen die trafbarkeit der Abgeordnetenbestechung stimmen woln. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


(Beifall bei der SPD)


ir geben Ihnen heute mit unserem Antrag auf nament-
che Abstimmung Gelegenheit, sich öffentlich zu schä-
en, meine Damen und Herren von der CDU/CSU und

er FDP.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Die Geschäftsordnung wurde missbraucht!)


Sie wollen an einem Zweiklassenstrafrecht festhalten,
as Abgeordneten Privilegien beschert, für die es über-
aupt keine Rechtfertigung gibt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


ie argumentieren, die Strafbarkeit der Abgeordnetenbe-
techung könnte die Freiheit des Mandates beeinträchti-
en. Das ist falsch. Die Freiheit des Mandates ist kein
onderrecht für Abgeordnete, sondern die Freiheit des
andates wird den Abgeordneten gegeben, damit sie
re Aufgabe als Parlamentarier gut erfüllen können.
as freie Mandat darf kein Freibrief für Korruption sein.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt keine Freiheit, sich bestechen zu lassen!)


Nach Ihrer Logik funktioniert das Strafrecht nach
em Motto: Die Kleinen hängt man, und die Politiker
sst man laufen.


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: Wie billig! – Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Armselig! – Weiterer Zuruf von der FDP: Schämen Sie sich!)


as ist ungerecht, das schadet dem Ansehen unserer De-
okratie, und das verstößt gegen internationales Recht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Unser Rechtssystem und unser Rechtsstaat genießen
der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf. All das

etzen Sie leichtfertig aufs Spiel. Mit Ihrer Blockadehal-
ng fügen Sie dem Ansehen des deutschen Rechts in der
elt schweren Schaden zu. Mit Ihrer Blockadehaltung

lamieren Sie unsere parlamentarische Demokratie bis
uf die Knochen.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Erik Schweickert [FDP]: Sie blamieren sich gerade im Plenum!)






Thomas Oppermann


(A) )


)(B)

Wer soll eigentlich noch glauben, dass es in diesem
Land gerecht zugeht, wenn bei der Korruption mit zwei-
erlei Maß gemessen wird? Wer soll eigentlich noch glau-
ben, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind,
wenn diese Koalition am Korruptionsprivileg für Abge-
ordnete festhält? Das ist eine Politik der doppelten Mo-
ral. Damit beschädigen Sie das Rechtsbewusstsein vieler
Menschen. Sie untergraben das Vertrauen der Menschen
in unseren Rechtsstaat.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deshalb sage ich zum Schluss: Ein Abgeordneter, der
Geld annimmt, um sich für eine bestimmte Politik einzu-
setzen,


(Jens Ackermann [FDP]: Namen!)

ist nicht nur ein schlechter Politiker, sondern er betrügt
auch seine Wähler, verhöhnt die Demokratie und handelt
kriminell. Das muss unter Strafe gestellt werden. Stim-
men Sie unserem Änderungsantrag zu!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Aber dann vollständig und nicht nur halb!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725010400

Der Kollege Thomas Silberhorn spricht nun für die

Unionsfraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord neten der FDP)



Thomas Silberhorn (CSU):
Rede ID: ID1725010500

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gegenstand unserer Beratung ist ein Gesetzentwurf zur
Vermeidung unseriöser Geschäftspraktiken.


(Thomas Oppermann [SPD]: Und ein Änderungsantrag der SPD!)


– Unseriöse Plenarredner, Kollege Oppermann, lassen
sich auf gesetzlichem Wege natürlich nicht verhindern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das unterliegt der freien Bewertung durch die Öffent-
lichkeit. Deswegen haben wir zu Ihrem Änderungsan-
trag auch keine Geschäftsordnungsdebatte geführt, für
die es durchaus Anlass gegeben hätte. Als langjähriger
Geschäftsführer Ihrer Fraktion wissen Sie sehr wohl,
dass bei einem Beratungsgegenstand nicht ganz andere
Themen angesprochen werden können.


(Beifall der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])


Da Sie hier behaupten, dass die Abgeordnetenbeste-
chung in Deutschland überhaupt nicht strafbar sei,
möchte ich Sie bitten, wenigstens die Wahrheit zur
Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 108 e des Strafgesetzbu-
ches steht die Abgeordnetenbestechung seit 1994 sehr
wohl unter Strafe.


(Thomas Oppermann [SPD]: Nur der Stimmenkauf, nicht die Bestechung! – Weiterer Zu D g e z h G J g m fü D z g w c E b O g e m F re n la ta p (C (D ruf von der SPD: Verbreiten Sie keine Legende!)


ie Abgeordnetenbestechung, wenn es um Stimmenkauf
eht, ist strafbar. Sie fordern in Ihrem eigenen Gesetz-
ntwurf eine Erweiterung der Strafbarkeit. Das impli-
iert, dass Abgeordnetenbestechung, anders als Sie das
ier behauptet haben, sehr wohl schon heute strafbar ist.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Meine Damen und Herren, Sie haben eine Reihe von
esetzentwürfen vorgelegt, die am 17. Oktober letzten

ahres Gegenstand einer ausführlichen Sachverständi-
enanhörung vor dem Rechtsausschuss gewesen sind.


(Zuruf von der FDP: Wo der Herr Oppermann aber nicht dabei war!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725010600

Kollege Silberhorn, gestatten Sie eine Frage oder Be-

erkung des Kollegen Montag?


Thomas Silberhorn (CSU):
Rede ID: ID1725010700

Wir haben diese Fragen im Rechtsausschuss sehr aus-

hrlich erörtert.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Eben nicht!)


eswegen bitte ich Sie, das im Zusammenhang erläutern
u dürfen.

Die übereinstimmende Bewertung der Sachverständi-
en – auch der von Ihnen benannten Sachverständigen –
ar, dass diese Gesetzentwürfe den verfassungsrechtli-

hen Anforderungen bei weitem nicht gerecht werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Burkhard Lischka [SPD]: Das ist ja Quatsch!)


s gibt noch offene Fragen, die Sie selbst bis heute nicht
eantworten können. Allein der Umstand, dass Sie als
pposition nicht in der Lage sind, in dieser für Sie an-
eblich so zentralen Frage einen gemeinsamen Gesetz-
ntwurf vorzulegen,


(Ingo Egloff [SPD]: Sie machen gar nichts! Sie verweigern sich nur!)


acht doch offenkundig, dass wir hier sehr komplizierte
ragestellungen berühren.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sie denken nicht einmal darüber nach!)


Ich sage Ihnen sehr deutlich: Ja, wir sind für Transpa-
nz. Ja, wir sind für freie Entscheidungen von Abgeord-

eten. Aber wir sind gegen die Kriminalisierung der par-
mentarischen Praxis.


(Lachen bei der SPD)


Ein Kern des Problems besteht darin, dass parlamen-
rische Praxis per se interessengeleitet ist, weil wir alle
olitische Ziele verfolgen.





Thomas Silberhorn


(A) )


)(B)


(Thomas Oppermann [SPD]: Aber dafür lässt man sich nicht bezahlen!)


Wir müssen aufpassen, dass wir nicht über Gesetze bera-
ten, die nach dem Urteil der Sachverständigen in der An-
hörung zu einem kaum noch abschätzbaren Bestrafungs-
risiko führen würden.

Wir haben Ihnen im Rechtsausschuss mehrfach ein
Expertengespräch über alle Entwürfe, die auf dem Tisch
liegen, angeboten.


(Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU]: So ist es! Ich bin dabei gewesen!)


Sie, Herr Oppermann, sind im Rechtsausschuss in den
letzten Jahren leider nicht gesichtet worden;


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: Hört! Hört!)


deswegen wissen Sie das vielleicht nicht. Ihre Kollegen
haben ein solches Expertengespräch immer abgelehnt.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sie wissen, dass das falsch ist!)


Ich rate dazu, dass wir uns im Interesse des gesamten
Hauses darum bemühen, fraktionsübergreifend eine ein-
vernehmliche Vorgehensweise zu finden,


(Ingo Egloff [SPD]: Das haben Sie doch die ganze Zeit verhindert!)


wie wir mit diesem Thema umgehen. Der Umstand, dass
Sie dieses Thema jetzt in Form eines Änderungsantrages
einbringen, macht nur deutlich, dass Sie offenbar jede
Hoffnung auf eine Regierungsbeteiligung nach der Bun-
destagswahl bereits fahren gelassen haben.


(Zuruf von der SPD: Nein! Wir wollen Sie hier mal stellen!)


Ich biete Ihnen trotzdem an, dass wir dieses Thema nach
der Wahl nochmals aufgreifen, mit der Intention, zu ei-
ner fraktionsübergreifenden Regelung zu kommen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Unseriöse Geschäftspraktiken sind unser heutiges
Thema. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, dieses
Gesetzespaket zum Abschluss zu bringen. Wir haben
eingelöst, was wir versprochen haben, nämlich ein
schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen und keine Flick-
schusterei zu betreiben. Ich möchte mich hier auf zwei
signifikante Verbesserungen gegenüber dem Regie-
rungsentwurf beschränken: zum einen die Deckelung
des Kostenerstattungsanspruchs und zum anderen die
Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes.

Wir haben die geplante Streitwertdeckelung im Ge-
richtskostengesetz in eine Deckelung des außergerichtli-
chen Kostenerstattungsanspruchs im Urheberrechtsge-
setz abgeändert. Herr Kollege Montag, Ihre Kritik daran
kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben uns nicht so
sehr von den Vertretern der Rechteinhaber beeindrucken
lassen, die natürlich über die geplante Streitwertdecke-
lung geklagt haben, was aber auch die Intention dieser
Streitwertdeckelung war. Uns hat vielmehr gerührt, dass
selbst die Vertreter von Verbraucherschutzverbänden ge-

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(C (D agt haben, dass abgemahnte Verbraucher gar nicht mehr nwaltlich vertreten werden können, wenn wir auch im erichtlichen Verfahren den Streitwert deckeln. Desween haben wir die Deckelung der Gegenstandswerte auf as vorgerichtliche Verfahren beschränkt. Das ist der Kern der Materie; denn dort geht es um bmahnungen und um den Missbrauch von Abmahnunen. Unseriöse Geschäftspraktiken finden im vorgerichtchen Verfahren und nicht im Gerichtsverfahren statt, o Gerichte auch im Interesse eines Beklagten vernünfg agieren können. Deswegen deckeln wir den Gegentandswert bei außergerichtlicher Geltendmachung von nterlassungsund Beseitigungsansprüchen bei der erstaligen Abmahnung eines Privatnutzers auf 1 000 Euro. ir entziehen damit den Massenabmahnungen, die alin auf Gewinnerzielung gerichtet sind, die Geschäftsrundlage. Dieser Gegenstandswert von 1 000 Euro ist in den alrmeisten Fällen von Urheberrechtsverletzungen, die on Privatpersonen begangen werden, angemessen. Das t die klare Bewertung des Gesetzgebers; dies haben wir der Begründung des Gesetzes ausdrücklich festgehaln. Uns ist ja noch in Erinnerung, dass die bisherige Reelung in § 97 a des Urheberrechtsgesetzes nicht ausreihend war. Das wollen wir nicht wiederholen. Deswegen aben wir dieses stumpfe Schwert des Verbraucherschutes nun deutlich geschärft. Wir haben allerdings für krasse Fälle von Urheberchtsverletzungen weiter eine Öffnungsklausel verein art, die eine Abweichung vom gedeckelten Gegentandswert möglich macht, allerdings mit der Besonerheit, dass dem Rechteinhaber die Beweislast darüber bliegt, dass die Voraussetzungen für eine Abweichung om Regelwert von 1 000 Euro vorliegen. Das soll aber Zukunft, wie ich schon betont habe, nur in absoluten usnahmefällen möglich sein. Insofern verstehe ich war die Bedenken, die hier gegen die Öffnungsklausel orgebracht worden sind; aber gegenüber dem Regiengsentwurf und gegenüber der bisherigen Regelung ibt es jetzt eine deutlich konkretere Formulierung. Wir aben eine sehr klare Gesetzesbegründung, und wir haen eine Beweislastumkehr eingeführt. Damit sorgen wir afür, dass diese neue Regelung nicht wieder leerlaufen ann, sondern wirkungsvoll ist. Wir haben uns im Übrigen an dieser Stelle auch dauf verständigt, diese Regelung binnen drei Jahren ochmals zu evaluieren, weil wir damit rechnen, dass ir dann eine ausreichende Datengrundlage haben weren, um die Wirkung dieser Regelung überprüfen zu önnen. Die zweite Neuerung gegenüber dem Regierungsenturf, die ich ansprechen möchte, ist die Abschaffung es fliegenden Gerichtsstandes. Das, meine Damen und erren, ist ein Quantensprung für den Verbraucher chutz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)






Thomas Silberhorn


(A) )


)(B)

Bisher konnte der Kläger bei urheberrechtlichen
Streitigkeiten den für ihn günstigsten Gerichtsstand wäh-
len. Nicht selten war das ein Gerichtsstand, an dem man
besonders urheberfreundliche Urteile erwarten konnte,
oder ein Gerichtsstand, der weit entfernt vom Wohnsitz
des Beklagten lag, mit der Folge, dass die Beklagten oft
davor zurückgeschreckt sind, die Wahrung ihrer Interes-
sen vor Gericht überhaupt in Angriff zu nehmen.

Künftig wollen wir für Klagen gegenüber einer natür-
lichen Person, die urheberrechtlich geschützte Werke
privat verwendet, ausschließlich das Gericht am Wohn-
sitz des Beklagten für zuständig halten. Das bedeutet,
dass der Beklagte seine Interessen wahren kann und da-
mit Waffengleichheit besteht. Ich glaube, das ist die zen-
trale Botschaft, die wir den Verbrauchern heute mitge-
ben können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Ge-
setzespaket führt dazu, dass wir missbräuchliche Ab-
mahnungen deutlich zurückschneiden. Unser Ziel ist es,
dass sich unseriöse Geschäftspraktiken künftig nicht
mehr lohnen. Davon werden die Verbraucher profitieren.
Davon werden aber auch die Unternehmen und die redli-
chen Rechteinhaber profitieren, wenn die legitime
Durchsetzung ihrer Rechte nicht mehr in den Ruf unseri-
öser Geschäftspraktiken gerät.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725010800

Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Montag

das Wort.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725010900

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Silberhorn,

Sie haben eine Zwischenfrage von mir nicht zugelassen
mit der Begründung, wir hätten im Rechtsausschuss aus-
reichend Gelegenheit zur Diskussion gehabt. Das muss
ich richtigstellen.

Ich will Ihnen sagen, dass wir am 20. Februar, am
27. Februar, am 20. März, am 17. April, am 15. Mai, am
5. Juni, am 12. Juni und am 26. Juni den Antrag gestellt
haben, die Gesetzentwürfe der Opposition zur Strafbar-
keit der Abgeordnetenbestechung auf die Tagesordnung
des Rechtsausschusses zu setzen, um sie dort zu disku-
tieren.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wohl wahr!)


An diesen acht Terminen hat die Koalition mit ihrer
Stimmenmehrheit eine Vertagung dieses Themas durch-
gesetzt, ohne dass es eine Diskussion darüber gegeben
hätte.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deswegen ist es nicht richtig, wenn Sie sagen, wir hätten
im Rechtsausschuss genügend Gelegenheit gehabt, über
dieses Thema zu diskutieren.

Zweitens. Sie haben zum wiederholten Male – wie
auch andere Kollegen aus Ihrer Fraktion und Kollegen

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(C (D on der FDP – die Behauptung aufgestellt, Sie wüssten berhaupt nicht, was wir mit unseren Gesetzentwürfen ur Regelung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestehung wollten; denn in Deutschland gebe es ja die Strafarkeit des Stimmenkaufs. Sie verdunkeln damit abichtlich und wider besseres Wissen die Situation, vor er wir als deutsches Parlament stehen. Kein Mensch bestreitet, dass es in Deutschland einen traftatbestand des Stimmenkaufs gibt; das ist doch klar. as entscheidende Problem ist, dass wir, solange wir es ei diesem Rechtszustand belassen, den internationalen erpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist, nicht enügen und deswegen die Antikorruptionsabkommen icht unterschreiben können. Wäre es anders, Herr Kollege Silberhorn, dann hätte er Deutsche Bundestag diese Verträge schon längst ratizieren können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


ir können es nicht, weil die Strafbarkeit des Stimmen-
aufs nicht ausreichend ist.

Um es noch einmal eindeutig und klar zu sagen: Ich
ürde alles dafür geben, dass wir um die Freiheit des
bgeordneten, um die Freiheit des Mandates kämpfen;

ber es gibt keine Freiheit, sich bestechen zu lassen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


r Argument dafür, die Bestechung und die Bestech-
chkeit von Abgeordneten nicht unter Strafe zu stellen,
t deswegen hohl; denn dieses Verhalten ist von der
reiheit des Mandates nicht gedeckt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Erst wenn wir es geschafft haben – und wir werden es
chaffen –, die Bestechlichkeit und die Bestechung von
bgeordneten auch in Deutschland unter Strafe zu stel-
n, erst dann werden wir, das Parlament eines demokra-
schen Staates, in der Lage sein, die Verträge, die
eutschland schon unterzeichnet hat, zu ratifizieren.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Wir haben es jetzt verstanden!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725011000

Kollege Montag.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725011100

Damit würden wir uns in die Familie derjenigen De-

okratien einreihen, die die Korruption international be-
ämpfen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725011200

Der Kollege Silberhorn hat die Möglichkeit, zu ant-

orten.






(A) )


)(B)


Thomas Silberhorn (CSU):
Rede ID: ID1725011300

Herr Kollege Montag, das, was ich vorhin gesagt

habe, nämlich dass im Rechtsausschuss Gelegenheit be-
stand, dieses Thema ausführlich zu diskutieren, ist nicht
falsch, sondern richtig. Wir haben Ihnen mehrfach ange-
boten,


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Jetzt hören Sie doch mal mit dieser Legende auf!)


ein fraktionsübergreifendes Expertengespräch zu allen
auf dem Tisch liegenden Gesetzentwürfen zu führen.
Das sind nicht nur die Entwürfe der Fraktionen der Grü-
nen und der SPD, sondern auch ein Entwurf aus der
Bundestagsverwaltung, von Professor Dr. Lammert, und
ein Entwurf des Kollegen Kauder. Sie haben das Ange-
bot, fraktionsübergreifend über diese Fragen zu diskutie-
ren, trotz mehrfacher Einladung nicht angenommen.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das ist doch eine Legende!)


Wir haben Ihnen sogar einen Termin in Aussicht gestellt
und freigehalten:


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Das stimmt doch nicht!)


Wir hatten Ihnen angeboten, dieses Expertengespräch
am 12. Juni zu führen. Selbst auf diesen ausdrücklichen
Terminvorschlag sind Sie nicht eingegangen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Es geht nur um Show!)


Zweitens. Wir können uns gerne über die Einzelhei-
ten solcher Gesetzentwürfe streiten. Aber auch Sie ken-
nen die Ergebnisse der Anhörung: Dort ist gerade die
Unbestimmtheit aller vorliegenden Gesetzentwürfe mo-
niert worden; es ist zu Recht dargelegt worden, dass es
bei diesen Gesetzentwürfen aufgrund der Unbestimmt-
heiten durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken
gibt.

Ich habe mit meiner Bemerkung, die Sie gerade kriti-
siert haben, gar nicht auf Sie reagiert, sondern auf die
Behauptung des Kollegen Oppermann, der hier fälschli-
cherweise vorgetragen hat, dass Abgeordnetenbeste-
chung in Deutschland überhaupt nicht strafbar sei.


(Zuruf des Abg. Thomas Oppermann [SPD])


Diese Aussage ist falsch. Ich glaube, es gehört zur Ehr-
lichkeit in dieser Debatte dazu, die Dinge so zu benen-
nen, wie sie sind. Denn das ist die Basis dafür, hier über-
haupt eine fraktionsübergreifende Debatte führen zu
können.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725011400

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr schön,

dass schon so viele Kolleginnen und Kollegen im Saal
sind und offensichtlich auch die folgenden drei Beiträge
zu diesem Tagesordnungspunkt verfolgen wollen. Ich
bitte Sie, zu diesem Zwecke Platz zu nehmen und die
notwendige Aufmerksamkeit herzustellen.

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(C (D Wir hören jetzt Daniela Wagner für die Fraktion ündnis 90/Die Grünen. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und erren! Wir möchten mit unserem heutigen Änderungsntrag die von der Bundeskanzlerin angekündigte Regeng, § 558 BGB dahin gehend zu ändern, dass die Miete ei Wiedervermietung künftig nicht mehr als 10 Prozent ber der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, zur bstimmung stellen. ir möchten diesen Antrag deshalb zur Abstimmung tellen, weil die Kanzlerin in den letzten Wochen ein eiteres Beispiel zur kollektiven Geschäftspraxis der nion hinzugefügt hat – so viel zum Thema „unseriöse eschäftspraktiken“ –, sich zuerst bei anderen Fraktioen relativ wahllos das herauszusuchen, was ihr in den ram passt, um es abzuschreiben und anschließend angund klanglos fallen zu lassen. Erst wurde bei der PD abgeschrieben, die eine flächendeckende Regelung erlangt hat. Dann gab es Gegenwind aus Vermieterkreien. Dann hat man sich auf unseren Vorschlag verstänigt bzw. zurückgezogen, die Möglichkeit der Mieterhöung nur dann zu begrenzen, wenn es sich um ein ohngebiet mit konkret nachgewiesenem Wohnraumangel handelt. Es ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. alina Wawzyniak hat es schon gesagt: Manch einem eht es nicht weit genug. ir sind der Meinung, dass so auch Wohnungsmärkte, uf denen es anders zugeht als im Rhein-Main-Gebiet, Großraum Stuttgart oder in München, berücksichtigt erden. Wie auch immer man das sieht: Ich will nicht, dass ie die Sorgen und Nöte von Mieterinnen und Mietern u Wahlkampfzwecken missbrauchen, indem sie diese ier zum Thema machen und Gesetzesänderungen anündigen, um sie anschließend als Verhandlungsmasse r die Koalitionsgespräche mit der FDP zu verwursten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Erik Schweickert [FDP]: Wer macht denn das?)

Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725011500

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Genau!)


as ist unfair. Sie verheizen das Thema der Sorgen der
ieterinnen und Mieter. Sie lassen sie im Regen stehen.
iese unseriöse Geschäftspraxis wollen wir heute aufde-

ken.

Ich fordere Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu.
timmen Sie, wie angekündigt, einer Mietpreisbremse
u. Wir sind in unserem Antrag sogar so weit gegangen,
ren Originaltext, den Sie nunmehr in Ihr Wahlpro-

ramm aufgenommen haben, zu übernehmen.


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: Thema verfehlt! Sechs! Setzen!)






Daniela Wagner


(A) )


)(B)

Tun Sie etwas für die Mieterinnen und Mieter in diesem
Land, und machen Sie nicht einfach nur Wahlkampfge-
töse.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Erik Schweickert [FDP]: Wer macht denn hier Wahlkampfgetöse?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725011600

Das Wort hat der Kollege Dr. Sensburg für die

Unionsfraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Patrick Sensburg (CDU):
Rede ID: ID1725011700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über
einen wirklichen Meilenstein des Verbraucherschutzes.


(Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Och nee! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Höchstens ein Steinchen!)


Ich stelle fest: Diese Debatte – ich werde gleich auf das
Thema Telefonwerbung im Detail eingehen – wird über-
laden mit Anträgen zum Mietrecht und anderen Themen,
die nichts mit dem Thema „unseriöse Geschäftsprakti-
ken“ zu tun haben.

Herr Kollege Oppermann, ich kann es Ihnen nicht er-
sparen: Ich möchte Ihnen § 108 e Strafgesetzbuch vorle-
sen, der die Überschrift „Abgeordnetenbestechung“ trägt:

Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstim-
mung im Europäischen Parlament oder in einer
Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemein-
den oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kau-
fen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Sie wissen doch, dass das ein stumpfes Schwert ist!)


Wir haben also die Abgeordnetenbestechung bereits
im Strafgesetzbuch geregelt.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber nicht genug!)


Dies ist der erste Punkt, den es festzustellen gilt.

Nun zu Ihren Vorschlägen. Im Gesetzentwurf der
SPD-Fraktion steht:

… bei der Wahrnehmung seines Mandates eine
Handlung im Auftrag oder auf Weisung vor-
nehme …

Es geht also darum, ob man bei der Wahrnehmung sei-
nes Mandates ein Auftragsverhältnis oder ein Weisungs-
verhältnis eingeht.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Sie sind doch gegen alles! Wofür sind Sie eigentlich?)


Das bleibt hinter den Möglichkeiten des § 108 e Strafge-
setzbuch zurück. Sie müssen erst einmal ein Weisungs-

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(C (D der Auftragsverhältnis begründen und nachweisen. Ich uss ehrlich sagen: Das ist kein kluger Gesetzesvor chlag. Sie sollten ihn noch einmal überdenken. Zum Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der ist gut!)


ier bedarf es sogar eines rechtswidrigen Vorteils, also
icht irgendeines Vorteils,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


um Beispiel eines in Aussicht stehenden Beschäfti-
ungsverhältnisses, was durch den § 108 e Strafgesetz-
uch schon erfasst wird.


(Thomas Oppermann [SPD]: Sie haben gar nichts verstanden!)


uch Sie bleiben also hinter der aktuellen Regelung des
eutschen Strafgesetzbuches zurück.

Herr Silberhorn hat eben sehr weise gesagt: Lassen
ie uns dieses Thema zu Beginn der nächsten Legislatur-
eriode gemeinschaftlich diskutieren.


(Burkhard Lischka [SPD]: Da sind wir sehr gespannt! Vier Jahre haben Sie Zeit gehabt!)


Wir wollen keine Schnellschüsse und wollen das gute
esetz, über das wir heute debattieren, nicht überfrach-
n.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die Kollegen Wanderwitz, Silberhorn und
chweickert sind schon auf die Bereiche „unseriöses In-
asso“ und „überzogene Abmahnungen“ eingegangen.
h würde gerne den Bereich der unlauteren Telefonwer-

ung etwas näher beleuchten.

Uns ist es gelungen, die Vielzahl von Menschen, die
gtäglich mit Werbetelefonaten überschüttet werden, zu

chützen,


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Das wird sich erst herausstellen!)


dem wir dieser unseriösen Praxis einen Riegel vor-
chieben. Dass dies notwendig ist, erkennt man, wenn
an einmal gehört hat, wie Telefonate dieser Art ablau-
n: Menschen werden am Telefon belästigt, indem ih-

en gesagt wird, sie hätten einen Vertrag abgeschlossen,
um Beispiel einen Gewinnspieldienstvertrag. Diese ant-
orten dann, nein, so einen Vertrag habe man nie abge-

chlossen, worauf der Telefonwerber erwidert: Doch,
as liegt schriftlich vor. Da kommen Sie jetzt nicht mehr
eraus. Ich kann vielleicht noch anbieten, die Dauer des
ertrages von sechs auf drei Monate zu verkürzen. Wenn
ie das nicht machen, dann müssen Sie demnächst zah-
n, und dann hören Sie von unserem Inkassobüro. –
erartige Anrufe passieren tagtäglich in Deutschland,


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Wieso haben Sie so lange gewartet, bis Sie etwas gemacht haben?)






Dr. Patrick Sensburg


(A) )


)(B)

mit diesem Gesetz schieben wir dieser unseriösen Praxis
einen Riegel vor. Das ist ein gutes Gesetz für die Bürge-
rinnen und Bürger in unserem Land.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Warum erst jetzt?)


Gleichzeitig, Frau Kollegin, gibt es eine Vielzahl von
Telefonaten, bei denen wir wollen, dass Verträge zu-
stande kommen; das muss man doch auch einmal sehen.
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihr Auto in der Inspektion
und Ihre Werkstatt ruft an und sagt: Wir haben bei der
Durchsicht festgestellt, dass auch die Bremsscheiben er-
neuert werden sollten. Darauf sagen Sie: „Das ist ver-
nünftig; das lasse ich gleich mitmachen, wenn es in der
Werkstatt ist“, und erteilen den Auftrag per Telefon.
Diese Art von Telefonaten, in denen Aufträge erteilt und
Verträge geschlossen werden, wollen wir weiter erhal-
ten. Von daher haben wir in unserem Gesetzgebungsvor-
schlag eine sehr gute Abwägung zwischen unseriöser
Praxis und seriöser Praxis vorgenommen, und deswegen
ist es ein gutes Gesetz der christlich-liberalen Koalition.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


70 bis 80 Prozent der Beschwerden der Verbraucher-
schutzverbände, mit denen wir sehr intensiv diskutiert
haben, betreffen die Gewinnspieldienste. Deswegen ha-
ben wir zum Ersten gesagt: Wir möchten für Gewinn-
spieldienstverträge die Textform einführen. Wir haben
dazu eine Änderung in § 675 Abs. 3 BGB vorgesehen.
Danach kann ein Vertrag, der Gewinnspieldienste ver-
einbart, nur noch in Textform abgeschlossen werden.
Das ist deutlich besser als die zuerst diskutierte Bestäti-
gungslösung, die im BGB systemisch an falscher Stelle
vorgesehen war. Wir fordern die Textform; das wird dem
Verbraucherschutzinteresse am besten gerecht.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Warum nur dort?)


Damit reagieren wir auf bis zu 40 000 Beschwerden in
den Jahren zuvor. Auf diese Art und Weise haben wir
meines Erachtens einen großen Bereich erfasst.

Zum Zweiten wollen wir auch die Bußgeldobergren-
zen erhöhen. Wir setzen sie von bisher 50 000 Euro auf
300 000 Euro hoch. Das ist eine wirksame Abschre-
ckung für rechtswidrige Telefonwerbeanrufe. Auch hier
tun wir etwas. Der unseriösen Praxis, automatische An-
rufmaschinen einzusetzen, werden wir ebenfalls entge-
gentreten; diese haben wir nämlich auch einbezogen.

Alles in allem haben wir gemeinsam in der christlich-
liberalen Koalition, aber auch mit Ihnen, meine Damen
und Herren von der Opposition, gerade im Bereich der
Telefonwerbung eine wirksame Regelung eingeführt.

Ich danke auch den Verbraucherzentralen. Wir haben
intensive Gespräche mit den Verbraucherzentralen ge-
führt. Nach den Gesprächen, die ich geführt habe, muss
ich sagen: Die Verbraucherzentralen ebenso wie die Ver-
braucherinnen und Verbraucher insgesamt können mit
diesem Gesetzentwurf sehr zufrieden sein. Wir schrän-
ken unseriöse Praktiken ein.



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(C (D (Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Die wollten aber wesentlich mehr im Bereich der Telefonwerbung!)


Sie wollten mehr?


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Die Verbraucherzentralen!)


ann hätten Sie diese Vorschläge einbringen müssen. –
ie Verbraucherzentralen hatten darüber diskutiert, das
rfordernis der Textform für alle Telefonverträge einzu-
hren. Ich habe Ihnen ein Beispiel, die Autowerkstatt,

enannt, wo es nicht sinnvoll ist, für Aufträge die Schrift-
rm einzuführen. Wir wollen die Vertragsfreiheit im
ürgerlichen Gesetzbuch weiter aufrechterhalten.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Was ist mit Zeitschriftenverträgen?)


erträge können nämlich nicht nur schriftlich geschlos-
en werden, sondern auch mündlich und fernmündlich.
ieses Grundprinzip durchbrechen wir nicht. Dort aber,
o unseriöse Geschäftspraktiken vorkommen, Frau Kol-
gin, sehen wir die Textform vor, und dafür führen wir

ie auch ein.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Das ist nicht wahr! Nur beim Gewinnspiel!)


ie fordern nur und haben nichts gemacht. Die christ-
ch-liberale Koalition hat geliefert, sie hat einen sehr
usgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich wünsche
ir, dass Sie nun diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725011800

Ich bitte nun um die notwendige Aufmerksamkeit für

ie Rede der Kollegin Elvira Drobinski-Weiß aus der
PD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Elvira Drobinski-Weiß (SPD):
Rede ID: ID1725011900

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Verehrte Kollegin-

en und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf
er Tribüne! Mehr als zwei Jahre ist es jetzt her, seit die
uständige Ministerin ein Gesetz angekündigt hat. Da-
ach ist lange nichts passiert, außer lautem Streit der Ko-
lition und natürlich Ankündigungen in der Presse. Viele
enschen haben das Vertrauen in den Rechtsstaat verlo-
n; denn sie erwarten zu Recht Schutz gegen Abzocke.
ber die Koalition streitet sich, der Kabinettstermin
ird mehrmals verschoben, ebenso die Beratungen im
usschuss.


(Zuruf von der FDP: Das ist halt ernsthafte Arbeit!)


Ich will Ihnen etwas sagen: Der Zustand dieser Koali-
on hat zu Millionenschäden bei den Verbraucherinnen
nd Verbrauchern geführt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)






Elvira Drobinski-Weiß


(A) )


)(B)

Sie haben sich fast zwei Jahre lang gestritten, anstatt die
Bürger zu schützen. Auf Sie ist kein Verlass.

Dieses Ergebnis ist symptomatisch für die Verbrau-
cherpolitik à la Schwarz-Gelb. Dieses Gesetz bringt den
Verbraucherinnen und Verbrauchern fast nichts. Es ist
eine Mogelpackung. Es ist ein Etikettenschwindel. Es ist
ein weiteres Kapitel im Merkel’schen Märchenbuch, von
dem wir heute schon gehört haben.


(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei Abgeordneten der FDP)


Warum? Es ist nicht das drin, was Sie versprechen.
Sie versprechen Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung.
Gewinnspiele soll man nur noch per SMS, E-Mail oder
per Brief bestätigen können. Gut und schön! Doch die
Tricks der Telefonabzocker haben sich längst geändert.
Mit diesem Gesetz werden Sie die Telefonwerbung nicht
abstellen;


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: Was habt ihr in der Großen Koalition gemacht?)


denn Gewinnspielwerbung ist gar nicht mehr das Pro-
blem.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Doch!)

Statt sich dieser Realität zu stellen, argumentieren Sie
mit einem veralteten Bericht des Bundesjustizministeri-
ums.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Haben Sie neue Zahlen?)


Fragen Sie doch einmal in den Verbraucherzentralen
nach!


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Haben wir!)


Aber was man dort zu sagen hat, wollen Sie ja gar nicht
hören. Wir wollen die Verbraucherzentralen zu Markt-
wächtern ausbauen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die Verbraucherzentralen sollen zu einem Frühwarnsys-
tem werden. Sie sollen uns sagen, wie sich die Methoden
der Abzocker verändern, damit wir vernünftig reagieren
können.


(Beifall bei der SPD)

Aber Sie wollen das ja gar nicht wissen. Nein, Sie wol-
len die Verbraucherzentralen nicht zu Marktwächtern
machen. Sie stehen für eine Politik des Hinterher-
rennens.

Noch viel größer ist der Etikettenschwindel bei der
Abmahnabzocke. Zwar wird der fliegende Gerichtsstand
teilweise abgeschafft, und nach einem flüchtigen Blick
auf Ihre Änderungsanträge denken vielleicht manche:
„Ja, endlich werden die Abmahngebühren gedeckelt“,
aber wer genau hinsieht, der wird enttäuscht.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unseriös!)


Im Ergebnis ist es ein nutzloses Gesetz. Warum?
Erstens: Für wen gilt das Gesetz? Für den kleinen

Handwerker jedenfalls nicht. Wer nicht aufpasst und

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1)

(C (D eine Internetseite mit einem Stadtplanausschnitt verieht, damit der Kunde die Werkstatt findet, hat Pech geabt. Kein Kostendeckel für kleine Gewerbetreibende. Zweitens: die Ausnahmeregel. Der Kostendeckel für bmahnungen wird verwässert. Er soll nicht gelten, enn es unbillig ist. Bisher ist es der Abmahnindustrie gelmäßig gelungen, solche Ausnahmeregelungen vor ericht ins Gegenteil zu verkehren. Deswegen hatten die achleute im BMJ einen Kostendeckel ohne Ausnahmegelung vorgeschlagen. Doch Sie führen durch die Hinrtür überhöhte Gebühren ein. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Aber das war noch nicht alles; es kommt noch schlim-
er: Der Kostendeckel soll nur für anwaltliche Schreiben

elten, nicht für das Gerichtsverfahren. Das heißt, wenn
in Verbraucher nicht innerhalb der oft sehr kurzen Fris-
n auf eine Abmahnung reagiert, kommt die Sache vor
ericht. Die Gebühren liegen dann schnell wieder bei
00 Euro und mehr. Wie Sie angesichts dessen von einem
irksamen Kostendeckel bei Abmahngebühren sprechen
önnen, verstehe ich nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Sie
llen der Abmahnindustrie den roten Teppich aus.


(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


In dem Gesetzentwurf steht nicht drin, was draufsteht.
r Gesetz müsste man in das EU-Schnellwarnsystem

instellen: Achtung: Verbrauchertäuschung! Achtung:
tikettenschwindel! Achtung: Da steht Verbraucher-
chutz drauf, es ist aber ein Kniefall vor der Abmahnin-
ustrie drin!

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725012000

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der
undesregierung eingebrachten Gesetzentwurf gegen
nseriöse Geschäftspraktiken. Der Rechtsausschuss
mpfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfeh-
ng auf den Drucksachen 17/14192 und 17/14216, den
esetzentwurf der Bundesregierung auf den Druck-

achen 17/13057 und 17/13429 in der Ausschussfassung
nzunehmen.

Hierzu liegen drei Änderungsanträge vor, über die wir
uerst abstimmen, wobei zu zwei Änderungsanträgen
amentliche Abstimmung verlangt ist.

Zu den Änderungsanträgen liegen mir eine Erklärung
emäß § 31 unserer Geschäftsordnung von mehreren Ab-
eordneten der Fraktion Die Linke, eine der Kollegin
nette Hübinger aus der Unionsfraktion sowie, wie ich
erade höre, weitere vor, die gerade beim Präsidium ein-
ehen.1)

Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion
er SPD auf Drucksache 17/14240. Ich bitte die Schrift-

Anlagen 8 und 9





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) )


)(B)


Cornelia Behm

(Hildesheim)

Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Petra Crone
Dr. Peter Danckert
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel

Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Hans-Ulrich Klose
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)

Fritz Rudolf Körper
Anette Kramme
Angelika Krüger-Leißner
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)

Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast

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nton Schaaf
xel Schäfer (Bochum)

ernd Scheelen
arianne Schieder

(Schwandorf)

erner Schieder (Weiden)

lla Schmidt (Aachen)

arsten Schneider (Erfurt)

wen Schulz (Spandau)

wald Schurer
rank Schwabe
r. Martin Schwanholz
olf Schwanitz
tefan Schwartze
ita Schwarzelühr-Sutter
r. Carsten Sieling
onja Steffen
eer Steinbrück

Agnes Brugger
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)

Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Susanne Kieckbusch
Memet Kilic
Willi Brase
Bernhard Brinkmann

Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs

Karin Roth (Esslingen)

Michael Roth (Heringen) Birgitt Bender
führerinnen und Schriftführer,
einzunehmen. – Sind alle Schr
henen Plätzen? – Das ist der F
namentliche Abstimmung, also
antrag der SPD.

Ist noch ein Mitglied des Ha
Stimme nicht abgegeben hat? –
die Kolleginnen und Kollegen
haben, Platz zu nehmen. – W
Abstimmung erst die Auszählu
warten müssen, um dann zur
kommen. – Außerdem hätte da
Präsidium sieht, ob noch ein K
der Abstimmung teilzunehmen.

Ist ein Kollege oder eine Ko
send, der oder die seine oder ih
gegeben hat? – Das ist offensich

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 586;
davon

ja: 201
nein: 319
enthalten: 66

Ja

SPD

Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Bärbel Bas
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)

Gerd Bollmann

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die vorgesehenen Plätze
iftführer an den vorgese-
all. Ich eröffne die erste

die über den Änderungs-

uses anwesend, das seine
Das ist der Fall. Ich bitte
, die schon abgestimmt
ir werden nach dieser

ng und das Ergebnis ab-
zweiten Abstimmung zu
s den Charme, dass das

ollege gehindert wird, an

llegin des Hauses anwe-
re Stimme noch nicht ab-
tlich nicht der Fall.

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ichael Gerdes
artin Gerster
is Gleicke
ünter Gloser
lrike Gottschalck
ngelika Graf (Rosenheim)

erstin Griese
abriele Groneberg
ichael Groß
ans-Joachim Hacker
ettina Hagedorn
laus Hagemann
ichael Hartmann

(Wackernheim)

ubertus Heil (Peine)

olfgang Hellmich
olf Hempelmann
r. Barbara Hendricks
ustav Herzog
etra Hinz (Essen)

rank Hofmann (Volkach)

r. Eva Högl
hristel Humme
sip Juratovic

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Ich schließe die Abstimmung
rinnen und Schriftführer, mit d

en.

Bis zum Vorliegen des Erge
bstimmung unterbreche ich di


(Unterbrechung von 16. Vizepräsidentin Petra Pau Die unterbrochene Sitzung is Ich gebe das von den Schrif hrern ermittelte Ergebnis d bstimmung bekannt: abgege a haben 201 Kolleginnen und ein 319, 66 Kolleginnen und alten. Der Änderungsantrag is ilde Mattheis etra Merkel llrich Meßmer r. Matthias Miersch ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles ietmar Nietan anfred Nink homas Oppermann olger Ortel ydan Özoğuz einz Paula hannes Pflug achim Poß lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert tefan Rebmann erold Reichenbach r. Carola Reimann önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann D C K D F W R U D A H D W U D M B B D K V (C (D und bitte die Schriftfüher Auszählung zu begin bnisses der namentlichen e Sitzung. 39 bis 16.45 Uhr)


:
t wieder eröffnet.

tführerinnen und Schrift-
er ersten namentlichen
bene Stimmen 586. Mit
Kollegen gestimmt, mit
Kollegen haben sich ent-
t abgelehnt.

r. Frank-Walter Steinmeier
hristoph Strässer
erstin Tack
r. h. c. Wolfgang Thierse
ranz Thönnes
olfgang Tiefensee
üdiger Veit
te Vogt
r. Marlies Volkmer
ndrea Wicklein
eidemarie Wieczorek-Zeul
r. Dieter Wiefelspütz
altraud Wolff

(Wolmirstedt)

ta Zapf
agmar Ziegler
anfred Zöllmer
rigitte Zypries

ÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN

erstin Andreae
olker Beck (Köln)






Vizepräsidentin Petra Pau


(A) )


)(B)

Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Agnes Krumwiede
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)

Monika Lazar
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)

Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann E. Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Krista Sager
Elisabeth Scharfenberg
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Ulrich Schneider
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-

Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Daniela Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Arfst Wagner (Schleswig)

Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler

Nein

CDU/CSU

Ilse Aigner
Peter Altmaier
Peter Aumer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Manfred Behrens (Börde)

Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen


(Bönstrup)

Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig

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ichael Brand
r. Reinhard Brandl
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r. Ralf Brauksiepe
r. Helge Braun
eike Brehmer
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ajus Caesar
itta Connemann
lexander Dobrindt
homas Dörflinger
arie-Luise Dött
r. Thomas Feist
nak Ferlemann
grid Fischbach
irk Fischer (Hamburg)

r. Maria Flachsbarth
laus-Peter Flosbach
erbert Frankenhauser
r. Hans-Peter Friedrich

(Hof)

ichael Frieser
r. Michael Fuchs
ans-Joachim Fuchtel
lexander Funk
go Gädechens
r. Peter Gauweiler
r. Thomas Gebhart
orbert Geis
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berhard Gienger
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r. Wolfgang Götzer
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einhard Grindel
ermann Gröhe
ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
onika Grütters
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lorian Hahn
r. Stephan Harbarth
rgen Hardt
erda Hasselfeldt
r. Matthias Heider
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rsula Heinen-Esser
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hristian Hirte
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ranz-Josef Holzenkamp
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r. Franz Josef Jung
ndreas Jung (Konstanz)

r. Egon Jüttner
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ans-Werner Kammer
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ernhard Kaster

(VillingenSchwenningen)


olker Kauder
r. Stefan Kaufmann
oderich Kiesewetter
ckart von Klaeden
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olkmar Klein
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xel Knoerig
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r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
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ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
üdiger Kruse
ettina Kudla
r. Hermann Kues
ünter Lach
r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
r. Norbert Lammert
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lrich Lange
r. Max Lehmer
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r. Ursula von der Leyen
gbert Liebing
atthias Lietz
r. Carsten Linnemann
atricia Lips
r. Jan-Marco Luczak
aniela Ludwig
r. Michael Luther
arin Maag
r. Thomas de Maizière
ans-Georg von der Marwitz
ndreas Mattfeldt
tephan Mayer (Altötting)

r. Michael Meister
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r. Mathias Middelberg
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ietrich Monstadt
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r. Gerd Müller
tefan Müller (Erlangen)

r. Philipp Murmann
ernd Neumann (Bremen)

ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
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r. Michael Paul
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lrich Petzold
r. Joachim Pfeiffer
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(Wiesbaden)

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r. Frank Steffel
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Vizepräsidentin Petra Pau


(A) (C)


)(B)


Sabine Weiss (Wesel I)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann

Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt

Manuel Höferlin
Elke Hoff
Birgit Homburger

Michael Link (Heilbronn)


Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny

DIE LINKE

Dr. Barbara Höll
Andrej Hunko
Ulla Jelpke

Petra Pau
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Marco Buschmann
Sylvia Canel
Helga Daub
Reiner Deutschmann
Bijan Djir-Sarai
Patrick Döring
Gerhard Drexler
Mechthild Dyckmans
Hans-Werner Ehrenberg
Rainer Erdel
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)

Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein

O
H
P
G
Ja
P
B
D
H

C
G

D

D
H
D
D
B
F
C
Ji
M

Wir kommen nun zur namen
den Änderungsantrag der Frakt
nen auf Drucksache 17/14241.

Ich bitte die Schriftführerinn
Plätze einzunehmen und mir ei
das an allen Urnen geschehen i
eröffne die zweite namentliche
die über den Änderungsantrag
Die Grünen.

Ist noch ein Mitglied des Ha
Stimme nicht abgegeben hat? –
schließe die Abstimmung und
nen und Schriftführer, mit der A
liver Luksic
orst Meierhofer
atrick Meinhardt
abriele Molitor
n Mücke

etra Müller (Aachen)

urkhardt Müller-Sönksen
irk Niebel
ans-Joachim Otto

(Frankfurt)


ornelia Pieper
isela Piltz
rg von Polheim
r. Christiane Ratjen-
Damerau
r. Birgit Reinemund
agen Reinhold
r. Peter Röhlinger
r. Stefan Ruppert
jörn Sänger
rank Schäffler
hristoph Schnurr
mmy Schulz
arina Schuster

Ja
A
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K
M
H
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D
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H
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W
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A
D
H
D
In

tlichen Abstimmung über
ion Bündnis 90/Die Grü-

en und Schriftführer, ihre
n Signal zu geben, wenn
st. – Das ist der Fall. Ich
Abstimmung, und zwar
der Fraktion Bündnis 90/

uses anwesend, das seine
Das ist nicht der Fall. Ich
bitte die Schriftführerin-
uszählung zu beginnen.

A

S
A
J
N
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a
n van Aken
gnes Alpers
r. Dietmar Bartsch
arin Binder
atthias W. Birkwald
eidrun Bluhm
teffen Bockhahn
hristine Buchholz
va Bulling-Schröter
r. Martina Bunge
oland Claus
evim Dağdelen
eidrun Dittrich
erner Dreibus
r. Dagmar Enkelmann
laus Ernst
olfgang Gehrcke
icole Gohlke
iana Golze
nnette Groth
r. Gregor Gysi
eike Hänsel
r. Rosemarie Hein
ge Höger

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A

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Bis zum Vorliegen des Erge
bstimmung unterbreche ich di


(Unterbrechung von 16. Vizepräsidentin Petra Pau Die unterbrochene Sitzung is Ich gebe Ihnen das von den chriftführern ermittelte Erge bstimmung bekannt: abgege a haben 202 Kolleginnen und ein haben 319 Kolleginnen nd es gab 66 Enthaltungen. bgelehnt. (D ichard Pitterle vonne Ploetz grid Remmers aul Schäfer ichael Schlecht r. Ilja Seifert athrin Senger-Schäfer aju Sharma r. Petra Sitte ersten Steinke abine Stüber lexander Süßmair r. Kirsten Tackmann rank Tempel r. Axel Troost lexander Ulrich hanna Voß alina Wawzyniak arald Weinberg aktionsloser bgeordneter olfgang Nešković bnisses der namentlichen e Sitzung. 49 bis 16.55 Uhr)


:
t wieder eröffnet.

Schriftführerinnen und
bnis der namentlichen
bene Stimmen 587. Mit
Kollegen gestimmt, mit
und Kollegen gestimmt,
Der Änderungsantrag ist
Klaus Breil
Dr. Erwin Lotter Jens Petermann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Dagmar G. Wöhrl
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew

FDP

Jens Ackermann
Christine Aschenberg-

Dugnus
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal

Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Sebastian Körber
Holger Krestel
Patrick Kurth (Kyffhäuser)

Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Sabine Leutheusser-

Schnarrenberger
Lars Lindemann
Dr. Martin Lindner (Berlin)


D
Jo
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D
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Jo

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D
D
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r. Hermann Otto Solms
achim Spatz

orsten Staffeldt
r. Rainer Stinner
tephan Thomae
anfred Todtenhausen
r. Florian Toncar
erkan Tören
hannes Vogel

(Lüdenscheid)

r. Daniel Volk
r. Claudia Winterstein
r. Volker Wissing
artfrid Wolff (Rems-Murr)


nthalten

Dr. Lukrezia Jochimsen
Katja Kipping
Harald Koch
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Ulrich Maurer
Dorothée Menzner
Niema Movassat
Thomas Nord





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) )


)(B)

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 587;
davon

ja: 202
nein: 319
enthalten: 66

Ja

SPD

Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Bärbel Bas
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)

Gerd Bollmann
Willi Brase
Bernhard Brinkmann


(Hildesheim)

Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Petra Crone
Dr. Peter Danckert
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Ulrike Gottschalck
Angelika Graf (Rosenheim)

Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann


(Wackernheim)

Hubertus Heil (Peine)

Wolfgang Hellmich
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Petra Hinz (Essen)

Frank Hofmann (Volkach)

Dr. Eva Högl
Christel Humme
Josip Juratovic

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liver Kaczmarek
hannes Kahrs
r. h. c. Susanne Kastner
lrich Kelber
ars Klingbeil
ans-Ulrich Klose
r. Bärbel Kofler
aniela Kolbe (Leipzig)

ritz Rudolf Körper
nette Kramme
ngelika Krüger-Leißner
te Kumpf
hristine Lambrecht
hristian Lange (Backnang)

r. Karl Lauterbach
teffen-Claudio Lemme
urkhard Lischka
abriele Lösekrug-Möller
irsten Lühmann
aren Marks
atja Mast
ilde Mattheis
etra Merkel (Berlin)

llrich Meßmer
r. Matthias Miersch
ranz Müntefering
r. Rolf Mützenich
ndrea Nahles
ietmar Nietan
anfred Nink

homas Oppermann
olger Ortel
ydan Özoğuz
einz Paula
hannes Pflug
achim Poß

lorian Pronold
r. Sascha Raabe
echthild Rawert

tefan Rebmann
erold Reichenbach
r. Carola Reimann
önke Rix
ené Röspel
r. Ernst Dieter Rossmann
arin Roth (Esslingen)

ichael Roth (Heringen)

arlene Rupprecht

(Tuchenbach)

nnette Sawade
nton Schaaf
xel Schäfer (Bochum)

ernd Scheelen
arianne Schieder

(Schwandorf)

erner Schieder (Weiden)

lla Schmidt (Aachen)

arsten Schneider (Erfurt)

wen Schulz (Spandau)

wald Schurer
rank Schwabe
r. Martin Schwanholz
olf Schwanitz
tefan Schwartze
ita Schwarzelühr-Sutter
r. Carsten Sieling
onja Steffen
eer Steinbrück

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r. Frank-Walter Steinmeier
hristoph Strässer
erstin Tack
r. h. c. Wolfgang Thierse
ranz Thönnes
olfgang Tiefensee
üdiger Veit
te Vogt
r. Marlies Volkmer
ndrea Wicklein
eidemarie Wieczorek-Zeul
r. Dieter Wiefelspütz
altraud Wolff

(Wolmirstedt)

ta Zapf
agmar Ziegler
anfred Zöllmer
rigitte Zypries

ÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN

erstin Andreae
olker Beck (Köln)

ornelia Behm
irgitt Bender
gnes Brugger
iola von Cramon-Taubadel
kin Deligöz
atja Dörner
arald Ebner
r. Thomas Gambke
ai Gehring
atrin Göring-Eckardt
ritta Haßelmann
ettina Herlitzius
riska Hinz (Herborn)

r. Anton Hofreiter
ärbel Höhn
grid Hönlinger
hilo Hoppe
we Kekeritz
atja Keul
usanne Kieckbusch
emet Kilic

ven-Christian Kindler
aria Klein-Schmeink
te Koczy
om Koenigs
ylvia Kotting-Uhl
liver Krischer
gnes Krumwiede
tephan Kühn
enate Künast
arkus Kurth
ndine Kurth (Quedlinburg)

onika Lazar
r. Tobias Lindner
icole Maisch
rzy Montag
erstin Müller (Köln)

eate Müller-Gemmeke
r. Konstantin von Notz
mid Nouripour
riedrich Ostendorff
r. Hermann E. Ott
isa Paus
rigitte Pothmer
abea Rößner

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(C (D rista Sager lisabeth Scharfenberg r. Gerhard Schick r. Frithjof Schmidt lrich Schneider orothea Steiner r. Wolfgang StrengmannKuhn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe arkus Tressel rgen Trittin aniela Wagner eate Walter-Rosenheimer rfst Wagner olfgang Wieland r. Valerie Wilms sef Philip Winkler ein DU/CSU se Aigner eter Altmaier eter Aumer orothee Bär homas Bareiß orbert Barthle ünter Baumann rnst-Reinhard Beck anfred Behrens eronika Bellmann r. Christoph Bergner eter Beyer teffen Bilger lemens Binninger eter Bleser r. Maria Böhmer olfgang Börnsen olfgang Bosbach orbert Brackmann laus Brähmig ichael Brand r. Reinhard Brandl elmut Brandt r. Ralf Brauksiepe r. Helge Braun eike Brehmer alph Brinkhaus ajus Caesar itta Connemann lexander Dobrindt homas Dörflinger arie-Luise Dött r. Thomas Feist nak Ferlemann grid Fischbach irk Fischer r. Maria Flachsbarth laus-Peter Flosbach erbert Frankenhauser r. Hans-Peter Friedrich ichael Frieser r. Michael Fuchs ans-Joachim Fuchtel Vizepräsidentin Petra Pau )


(Reutlingen)


(Bönstrup)


(Hof)





(A) )

Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Michael Glos
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Olav Gutting
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Ursula Heinen-Esser
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Thomas Jarzombek
Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)

Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster

(Villingen Schwenningen)

Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Ewa Klamt
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Hermann Kues

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ünter Lach
r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
r. Norbert Lammert
atharina Landgraf
lrich Lange
r. Max Lehmer
aul Lehrieder
r. Ursula von der Leyen
gbert Liebing
atthias Lietz
r. Carsten Linnemann
atricia Lips
r. Jan-Marco Luczak
aniela Ludwig
r. Michael Luther
arin Maag
r. Thomas de Maizière
ans-Georg von der Marwitz
ndreas Mattfeldt
tephan Mayer (Altötting)

r. Michael Meister
aria Michalk
r. h. c. Hans Michelbach
r. Mathias Middelberg
hilipp Mißfelder
ietrich Monstadt
arlene Mortler
r. Gerd Müller
tefan Müller (Erlangen)

r. Philipp Murmann
ernd Neumann (Bremen)

ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
ranz Obermeier
duard Oswald
enning Otte
r. Michael Paul
ita Pawelski
lrich Petzold
r. Joachim Pfeiffer
ibylle Pfeiffer
eatrix Philipp
onald Pofalla
hristoph Poland
uprecht Polenz
ckhard Pols
homas Rachel
r. Peter Ramsauer
ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

othar Riebsamen
sef Rief
laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
hannes Röring
r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
rwin Rüddel
lbert Rupprecht (Weiden)

nita Schäfer (Saalstadt)

r. Wolfgang Schäuble
r. Annette Schavan
r. Andreas Scheuer
arl Schiewerling
orbert Schindler
ankred Schipanski

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eorg Schirmbeck
hristian Schmidt (Fürth)

atrick Schnieder
r. Andreas Schockenhoff
adine Schön (St. Wendel)

r. Kristina Schröder

(Wiesbaden)

r. Ole Schröder
ernhard Schulte-Drüggelte
we Schummer

(Weil am Rhein)

etlef Seif
hannes Selle
einhold Sendker
r. Patrick Sensburg
ernd Siebert
homas Silberhorn
hannes Singhammer
ns Spahn
arola Stauche
r. Frank Steffel
rika Steinbach
hristian Freiherr von Stetten
ieter Stier
ero Storjohann
tephan Stracke
ax Straubinger
arin Strenz
homas Strobl (Heilbronn)

ena Strothmann
ichael Stübgen
r. Peter Tauber
ntje Tillmann
r. Hans-Peter Uhl
rnold Vaatz
olkmar Vogel (Kleinsaara)

tefanie Vogelsang
ndrea Astrid Voßhoff
r. Johann Wadephul
arco Wanderwitz
ai Wegner
arcus Weinberg (Hamburg)


eter Weiß (Emmendingen)

abine Weiss (Wesel I)

go Wellenreuther
arl-Georg Wellmann
eter Wichtel
nnette Widmann-Mauz
laus-Peter Willsch
lisabeth Winkelmeier-
Becker
agmar G. Wöhrl
r. Matthias Zimmer
olfgang Zöller
illi Zylajew

DP

ns Ackermann
hristine Aschenberg-
Dugnus

lorian Bernschneider
ebastian Blumenthal
laudia Bögel
icole Bracht-Bendt
laus Breil
ngelika Brunkhorst
rnst Burgbacher

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(C (D arco Buschmann ylvia Canel elga Daub einer Deutschmann ijan Djir-Sarai atrick Döring erhard Drexler echthild Dyckmans ans-Werner Ehrenberg ainer Erdel rg van Essen lrike Flach tto Fricke r. Edmund Peter Geisen r. Wolfgang Gerhardt ans-Michael Goldmann einz Golombeck iriam Gruß achim Günther r. Christel Happach-Kasan einz-Peter Haustein anuel Höferlin lke Hoff irgit Homburger einer Kamp ichael Kauch r. Lutz Knopek ascal Kober r. Heinrich L. Kolb udrun Kopp r. h. c. Jürgen Koppelin ebastian Körber olger Krestel atrick Kurth einz Lanfermann ibylle Laurischk arald Leibrecht abine LeutheusserSchnarrenberger ars Lindemann r. Martin Lindner ichael Link r. Erwin Lotter liver Luksic orst Meierhofer atrick Meinhardt abriele Molitor n Mücke etra Müller urkhardt Müller-Sönksen irk Niebel ans-Joachim Otto ornelia Pieper isela Piltz rg von Polheim r. Christiane RatjenDamerau r. Birgit Reinemund agen Reinhold r. Peter Röhlinger r. Stefan Ruppert jörn Sänger rank Schäffler hristoph Schnurr mmy Schulz arina Schuster r. Erik Schweickert Vizepräsidentin Petra Pau )


(Frankfurt)





(A) )


SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke angenommen.
tionen abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäfts-
und Schlussabstimmung. Ich b
Gesetzentwurf zustimmen wol
Wer stimmt dagegen? – Wer en
entwurf ist mit den Stimmen
gegen die Stimmen der Fraktion
bei Enthaltung der SPD-Frakti
Linke angenommen.

Wir sind noch beim Tagesor
Buchstabe e seiner Beschlus
Drucksachen 17/14192 und 1
Rechtsausschuss, eine Entschli
stimmt für diese Beschlussem
dagegen? – Wer enthält sich?
lung ist mit den Stimmen der
der Fraktion Die Linke bei Enth
und der Fraktion Bündnis 90/D

Wir kommen zur Abstim
schließungsantrag der Fraktion
17/14243. Wer stimmt für d
trag? – Wer stimmt dagegen? –
itte diejenigen, die dem
len, sich zu erheben. –
thält sich? – Der Gesetz-
der Koalitionsfraktionen
Bündnis 90/Die Grünen

on und der Fraktion Die

dnungspunkt 20 a. Unter
sempfehlung auf den
7/14216 empfiehlt der

eßung anzunehmen. Wer
pfehlung? – Wer stimmt
– Die Beschlussempfeh-
Koalitionsfraktionen und
altung der SPD-Fraktion

ie Grünen angenommen.

mung über den Ent-
der SPD auf Drucksache
iesen Entschließungsan-
Wer enthält sich? – Der

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Tagesordnungspunkt 20 c. A
etzentwurf der Fraktion Die L
aftung und der Abmahnkoste
tzungen. Der Rechtsausschus

tabe c seiner Beschlussempfe
hen 17/14192 und 17/14216,
raktion Die Linke auf Drucksa
h bitte diejenigen, die dem G
ollen, um das Handzeichen. –
er enthält sich? – Der Gesetze
tung mit den Stimmen der K

er Fraktion Bündnis 90/Die Gr
er Linksfraktion bei Enthaltun
elehnt. Nach unserer Gesch
eitere Beratung.

Wir sind noch beim Tageso
timmung über den Gesetzentw
is 90/Die Grünen zur Eindäm
es Abmahnwesens. Der Recht
r Buchstabe d seiner Besch
bstimmung über den Ge-
inke zur Begrenzung der
n bei Urheberrechtsver-
s empfiehlt unter Buch-
hlung auf den Drucksa-
den Gesetzentwurf der
che 17/6483 abzulehnen.
esetzentwurf zustimmen
Wer stimmt dagegen? –
ntwurf ist in zweiter Be-
oalitionsfraktionen und

ünen gegen die Stimmen
g der SPD-Fraktion ab-

äftsordnung entfällt die

rdnungspunkt 20 c. Ab-
urf der Fraktion Bünd-
mung des Missbrauchs

sausschuss empfiehlt un-
lussempfehlung auf den
Dritte Beratung ordnung die weitere Beratung.
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Torsten Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Stephan Thomae
Manfred Todtenhausen
Dr. Florian Toncar
Serkan Tören
Johannes Vogel


(Lüdenscheid)

Dr. Daniel Volk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)


Enthalten

DIE LINKE

Jan van Aken
Agnes Alpers

Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Steffen Bockhahn
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Heidrun Dittrich
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Diana Golze
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Dr. Barbara Höll

A
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K
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T
U
D
N
T
P
Je
R
Y

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ände-
rungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Drucksache 17/14242. Wer stimmt für diesen Ände-
rungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD-Frak-
tion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Ent-
haltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand-
zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der

E
ti
ti

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(C (D ndrej Hunko lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen atja Kipping arald Koch n Korte tta Krellmann atrin Kunert abine Leidig alph Lenkert ichael Leutert tefan Liebich lla Lötzer r. Gesine Lötzsch homas Lutze lrich Maurer orothée Menzner iema Movassat homas Nord etra Pau ns Petermann ichard Pitterle vonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg fraktionsloser Abgeordneter Wolfgang Nešković ntschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfrakonen abgelehnt. Tagesordnungspunkt 20 b. Abstimmung über den Geetzentwurf des Bundesrates zur Fortentwicklung des erbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung. er Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner eschlussempfehlung auf den Drucksachen 17/14192 nd 17/14216, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf rucksache 17/6482 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dage en? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in weiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak Vizepräsidentin Petra Pau )





(A) )

Drucksachen 17/14192 und 17/14216, den Gesetzent-
wurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksa-
che 17/12620 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzei-
chen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der
Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-
Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Auch
hier entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere
Beratung.

Tagesordnungspunkt 20 d. Beschlussempfehlung des
Rechtsausschusses auf Drucksache 17/14036. Der Aus-
schuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschluss-
empfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die
Linke auf Drucksache 17/9746 mit dem Titel „Unseriö-
ses Inkasso zu Lasten der Verbraucherinnen und Ver-
braucher stoppen“. Wer stimmt für diese Beschlussemp-
fehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Wir sind noch beim Tagesordnungspunkt 20 d. Unter
Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der
Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/11837 mit
dem Titel „Unseriöses Inkasso eindämmen“. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dage-
gen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Ent-
haltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke
angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 a bis 8 f auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Gleiche Arbeit – Gleiches Geld in der Leihar-
beit

– Drucksache 17/12560 –

b) – Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann,
Diana Golze, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Verhinderung des Miss-
brauchs von Werkverträgen

– Drucksache 17/12373 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin
Andreae, Markus Kurth, weiteren Abgeordne-
ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der

(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)


– Drucksache 17/13106 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)


(C (D – Drucksache 17/14074 – Berichterstattung: Abgeordnete Jutta Krellmann c)

richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

ten Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Uwe
Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD

Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen

– Drucksachen 17/12378, 17/14074 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Jutta Krellmann

d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

ten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Statistische Ermittlung des Einsatzes von
Werkverträgen und Leiharbeit in Unterneh-
men

– Drucksachen 17/9980, 17/12111 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Anette Kramme

e) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

ten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Lohndumping im Einzelhandel stoppen – Ta-
rifverträge stärken, Entgelte und Arbeitsbe-
dingungen verbessern

– Drucksachen 17/13104, 17/14001 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Gitta Connemann

f) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula,
Willi Brase, Dr. Wilhelm Priesmeier, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Bedingungen bei Tiertransporten und in
Schlachtbetrieben verbessern

– zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich
Ostendorff, Bärbel Höhn, Undine Kurth

(Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bedingungen in Schlachthöfen verbessern

– Drucksachen 17/11148, 17/11355, 17/12215 –





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) )


)(B)

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Der Kollege Klaus Ernst
hat für die Fraktion Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725012100

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Wer am letzten Montag die Süddeutsche Zeitung
aufgeschlagen hat – ich gehe davon aus, dass dies der
eine oder andere in diesem Hause tut –, der wurde mit
der Überschrift konfrontiert: „Skandalöse Verhältnisse in
der Fleischindustrie – Sklaven in Deutschland“. Dann
heißt es in der Headline dieser Zeitung weiter:

Schlechte Bezahlung, unwürdige Unterkünfte, Er-
niedrigung und Erpressung: Was sich in Schlacht-
höfen abspielt, ist für viele Kritiker mehr als Aus-
beutung. Es ist sogar von Menschenhandel und
organisierter Kriminalität die Rede.

Im weiteren Verlauf des Artikels wird geschildert, wie
die Arbeit einer Frau in der Fleischindustrie aussieht. Sie
verrichtet ihre Arbeit natürlich nicht bei ihrem ursprüng-
lichen Arbeitgeber, sondern bei einem Werkvertragsun-
ternehmen. Diese Frau bekam keinen Urlaub und kein
Zeugnis, als sie gekündigt hat. Sie wurde sogar massiv
von den Menschen des Werkvertragsunternehmens be-
droht, die ihre Arbeitgeber waren.

Ich möchte aus dem Artikel weiter zitieren, um deut-
lich zu machen, worum es geht. Als diese Frau mit ei-
nem Anwalt gedroht hat, wurde ihr vom Vorgesetzten
dieses Unternehmens gesagt:

„Hast du keine Angst, zum Anwalt zu gehen?“,
warnte der Vorgesetzte. „Weil es kann dir passieren,
dass du über die Straße gehst und ein Auto dich
überfährt.“ Auch könne sie leicht im Graben lan-
den, „der Kopf zwei Meter weiter“ …

Das sind offensichtlich die Zustände in Deutschland.
Das ist Ausfluss eines Werkvertragsunwesens, das es in-
zwischen mit Duldung dieser Regierung und der Koali-
tionsfraktionen gibt.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir als Linke haben dieses Thema vielfach auf die Ta-
gesordnung gesetzt. Sie hätten seit mehreren Jahren die
Möglichkeit gehabt, das einzudämmen. Aber Sie haben
nichts, aber auch gar nichts getan, um diese Zustände zu
beenden.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


In dem Artikel heißt es weiter:

„Der Umfang illegaler Tätigkeiten und deren
Selbstverständlichkeit sind erschreckend. Das Ge-
werbe scheint von diesen Straftaten durchdrungen

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(C (D zu sein“, hat die Düsseldorfer Richterin Brigitte Koppenhöfer im Dezember 2010 über die Arbeit auf deutschen Schlachthöfen mal gesagt. lso nicht gestern, sondern schon 2010! Weiter heißt es: Für das Schlachten und Zerlegen eines Schweins in verkaufsfertige Portionen bekommen osteuropäische Kolonnen meist Summen zwischen 1,02 Euro bis 1,66 Euro in deutschen Schlachthöfen. 16 Arbeiter schaffen schätzungsweise 60 Schweine die Stunde. … Die belgische Konkurrenz, die 12,88 Euro Mindestlohn hat, zahlt rund 4,50 Euro pro Schwein. Inzwischen beschweren sich selbst belgische Minister ei der EU darüber, dass wir in Deutschland Lohnduming in diesem Ausmaß zulassen. Wer es nicht glaubt, ann das alles in der Süddeutschen Zeitung nachlesen. Diese Zustände sind unerträglich. Ich habe nicht das eringste Verständnis für die Antwort, die wir auf eine nfrage zu diesem Thema bekommen haben. Ich zitiere us der Antwort der Bundesregierung vom 3. Juli 2012: Die Bundesregierung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf, den Abschluss von Werkverträgen stärker zu regulieren. Unternehmen steht es im Rahmen der geltenden Gesetze grundsätzlich frei, zu entscheiden, ob sie Tätigkeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen lassen oder Dritte im Rahmen von Werkverträgen beauftragen. re Antwort ist ein unerträglicher Skandal. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich halte das, was Sie hier machen, für unterlassene
ilfeleistung gegenüber den Menschen, die sich nicht
ehren können. Da können Sie sich drehen und wenden,
ie Sie wollen.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


as alles ist nicht mehr lustig. Da hört der Spaß wirklich
uf. In unserem Grundgesetz heißt es im Übrigen: „Die

ürde des Menschen ist unantastbar“, und nicht: Die
ürde des Deutschen ist unantastbar. – Hier geht es um
ichtdeutsche, die ganz besonders mies behandelt wer-
en. Dass Sie das zulassen und nichts dagegen tun, ist
in unerträglicher Skandal.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Johann Wadephul [CDU/ CSU]: Lautstärke ist kein Argument!)


Wir wissen, dass dies immer größere Ausmaße an-
immt. Eine Befragung von Betriebsratsmitgliedern in
ehn ausgewählten Branchen im Auftrag der Hans-
öckler-Stiftung hat Folgendes festgestellt: In Schlacht-
öfen arbeiten nur noch 20 Prozent der Beschäftigten in
inem normalen Arbeitsverhältnis. 75 Prozent sind von
erksvertragsunternehmen und etwa 5 Prozent von





Klaus Ernst


(A) )


)(B)

Leiharbeitsfirmen in diese Unternehmen geschickt. Wir
haben laut der Befragung die Situation, dass in der Ge-
tränkeindustrie etwa 10 Prozent der Beschäftigten über
Werkvertragsfirmen angestellt sind, in der Zuckerindus-
trie circa 20 Prozent, in den Werften 20 Prozent, in der
Fleischindustrie etwa 35 Prozent. Wie lange wollen Sie
eigentlich noch warten, bis Sie endlich in die Gänge
kommen?

Meine Damen und Herren, mit dem Missbrauch von
Werkverträgen reagieren die Unternehmen auf einige
Regelungen, die wir inzwischen bei der Leiharbeit ha-
ben. Die Karawane ist weitergezogen. Jetzt ist es drin-
gend notwendig, die Werkverträge zu regulieren. Der
DGB-Vorsitzende in Bayern, Matthias Jena, hat es auf
den Punkt gebracht. Er hat gesagt – ich zitiere ihn –:

Mit Werkverträgen hat ein Instrument Hochkon-
junktur, das zu einer zweiten Billiglohnlinie in den
Betrieben führt. In vielen bayerischen Schlachthö-
fen wird inzwischen jede tote Sau, die am Haken
hereinrollt, zum eigenen Werk erklärt.

Genau das ist das Problem.

Wir brauchen Regelungen, wie wir das in den Griff
bekommen. In unseren Anträgen schlagen wir Regelun-
gen vor. Das Wichtigste wären klare Kriterien zur Ab-
grenzung zwischen Leiharbeit und echten Werkverträ-
gen. Wir brauchen wieder die Vermutungsregel. Wenn
eine Tätigkeit im Betrieb dauerhaft auf Weisung des Be-
stellers verrichtet wird und nicht auf Weisung des Werk-
vertragsunternehmers, wenn Materialien und Werkzeuge
des Bestellers verwendet werden, wenn der Unterneh-
mer für das erbrachte Ergebnis nicht haftet oder der Un-
ternehmer in der Arbeitsorganisation oder in das Ar-
beitszeitregime des Bestellers eingebunden ist, dann ist
das kein Werkvertrag, sondern ein ganz normaler Ar-
beitsvertrag. Das kann man doch gesetzlich regeln.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Dasselbe gilt für die Frage der Scheinselbstständig-
keit. Darauf kann ich aus Zeitgründen jetzt nicht mehr
eingehen. Auch dies müssen wir regeln.

Ich komme zum Schluss. Wir haben vier Jahre ver-
streichen lassen, ohne uns in dieser Frage um die Interes-
sen der Menschen zu kümmern. Ich nutze diese Gele-
genheit ausdrücklich, die Menschen darauf hinzuweisen,
dass sie die Möglichkeit haben, eine untätige Regierung
abzuwählen.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725012200

Vielen Dank, Kollege Klaus Ernst. – Nächster Redner

für die Fraktion der CDU/CSU ist unser Kollege Karl
Schiewerling. Bitte schön, Kollege Karl Schiewerling.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


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(C (D Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kol ge Ernst, die von Ihnen geschilderten Fälle aus der üddeutschen Zeitung sind bekannt. Die Antworten auf ie Frage der Linken, wie Abgrenzungskriterien herzutellen sind, sind schon längst richterlich festgestellt, ind längst durch Richterrecht definiert. Sie bestehen ngst, und danach wird gearbeitet. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1725012300

as ist ein weiteres Mal, Herr Kollege Ernst, dass Sie
ier mit großem Pathos Skandale vortragen und Antwor-
n präsentieren, die angeblich von Ihnen kommen, ob-
ohl das längst geregelt ist und längst danach gearbeitet
ird.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Richter wollen aber gesetzliche Regelungen!)


as wir erleben und was beschrieben ist, fußt nicht auf
angelnden Gesetzen, sondern ist schlicht und einfach

in Verstoß gegen bestehende Gesetze.


(Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: So ist es!)


ieser Verstoß muss geahndet werden,


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


nd die Bundesregierung ist längst dabei.

Wenn Sie aufmerksam die Zeitung gelesen haben, ha-
en Sie festgestellt, dass die Finanzkontrolle Schwarzar-
eit des deutschen Zolls vor einigen Tagen eine Riesen-
zzia in ganz Deutschland bei allen Schlachthöfen

estartet hat, um genau diese Verstöße festzustellen,
ämlich wo es Missbrauch von Werkverträgen gibt, wo
ie Abgrenzungskriterien zur Zeitarbeit nicht eingehal-
n werden, wo Lohndumping betrieben wird und wo
ozialversicherungsbeiträge vorenthalten werden. Ich
in gespannt auf den Bericht der Finanzkontrolle
chwarzarbeit des deutschen Zolls. Wir werden sehen,
as sich daraus zu ergeben hat.

Meine Damen und Herren, es gibt bereits Urteile von
erichten, die den Begriff „Werkvertrag“ definieren. Es
t unsere Aufgabe, genau zu kontrollieren, wo Miss-
rauch betrieben wird. Das tun wir. Ich will Ihnen aller-
ings auch nicht verschweigen, dass ich manche Ent-
icklungen mit großem Argwohn betrachte. Es wird
ngsam Zeit, dass sich die Arbeitgeber der Schlachthöfe
nd der fleischverarbeitenden Industrie zu einem Arbeit-
eberverband zusammenschließen und normale Tarif-
erträge mit der dafür zuständigen Gewerkschaft, zum
eispiel der NGG oder einer anderen Gewerkschaft, ab-

chließen. Es wird langsam Zeit, dass wir über diesen
eg klare Regelungen erhalten, sodass wir gerade im
ereich der fleischverarbeitenden Wirtschaft Ordnung
aben. Ich bin auch dafür, dann das Instrument des Min-
estarbeitsbedingungengesetzes heranzuziehen. Hier ist
icht nur die Bundesregierung gefordert – sie hat sich
ereit erklärt, in dieser Frage zu handeln –, sondern auch
ie Arbeitgeber und Gewerkschaften, auch wenn das In-
trument des Mindestarbeitsbedingungengesetzes der ei-





Karl Schiewerling


(A) )


)(B)

nen oder anderen Gewerkschaft nicht gefällt, weil es ei-
nen bestimmten Organisationsgrad voraussetzt. Wenn es
aber um die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten,
und um faire Bedingungen geht, dann ist es an der Zeit,
dass alle über ihren Schatten springen und gemeinsame
Lösungen gefunden werden.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit den Beschäftigten im Einzelhandel?)


Die Voraussetzungen dafür sind in mehreren Gesprächen
erörtert worden. Es gibt in der gesamten Bundesregie-
rung niemanden, der dagegen ist, dann das Instrument
des Mindestarbeitsbedingungengesetzes anzuwenden.

Damit, Herr Ernst, widerspreche ich ausdrücklich Ih-
rem Pathos, diese Bundesregierung habe nichts getan, es
sei überhaupt nichts passiert.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Was haben Sie denn getan?)


Die Kontrollen funktionieren, und vor Ort gibt es eine
ganze Menge bereits bestehender Initiativen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Alles wunderbar!)


Eigentlich zielen Sie auf etwas anderes ab. Das In-
strument der Werkverträge ist ein ganz reguläres und
normales Instrument. Dort aber, wo Werkverträge miss-
bräuchlich angewandt werden, wo die Grenze zur Zeitar-
beit nicht klar gezogen wird, müssen möglicherweise
weitere Regelungen getroffen werden, sofern sie noch
nicht bestehen.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wo sind denn die Regelungen?)


Der entscheidende Punkt ist für mich allerdings ein
anderer. Darauf zielen Sie ja auch mit Ihren Bemerkun-
gen und Hinweisen ab. Es ist nicht so, als befinde sich
die gesamte deutsche Wirtschaft in einer solchen Situation.
Wir haben 29,6 Millionen sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse – das ist die höchste Be-
schäftigung, die wir jemals hatten –; darunter sind keine
Werkverträge oder sonstige Regelungen. Wir haben faire
Bedingungen am Arbeitsmarkt, und diese Regierung hat
für viel Fairness am Arbeitsmarkt gesorgt. Sie haben
vorhin darauf hingewiesen, dass wir die Zeitarbeit regu-
liert haben. Natürlich haben wir das getan; aber natürlich
gibt es in bestimmten Branchen oder bei bestimmten Ar-
beitgebern Ausweichmanöver. Unsere Aufgabe besteht
darin, diese Ausweichmanöver auszubremsen, damit die
Bedingungen am Arbeitsplatz fair sind. Sie dürfen sich
nicht darüber beklagen, dass es trotz der Regulierung der
Zeitarbeit andere Entwicklungen gibt; das haben wir im
Blick. Wir werden zum Wohle der Menschen handeln.

Wir, diese Bundesregierung und die sie tragenden
Fraktionen, haben in dieser Legislaturperiode viele
Strukturen und viel Ordnung in den Arbeitsmarkt ge-
bracht. Wir haben viele Dinge korrigiert, die bei der
Agenda 2010 nicht in Ordnung waren. Wir haben aus
bestimmten Entwicklungen gelernt. Wir haben die Pro-

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(C (D leme in Angriff genommen. Ich sage Ihnen: Was die ozialund Arbeitsmarktpolitik angeht, so geht es den enschen unter dieser Koalition besser. Vielen Dank, Kollege Karl Schiewerling. – Nächster edner ist für die Fraktion der Sozialdemokraten unser ollege Hubertus Heil. Bitte schön, Kollege Hubertus eil. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und ollegen! In dieser Woche war nicht nur der Beitrag in er Süddeutschen Zeitung zu lesen, sondern es gab auch ine Dokumentation in der ARD mit dem Titel „Lohnklaven in Deutschland“. Herr Schiewerling, in Bezug uf Ihre letzten Worte, die ich gehört habe, es sei alles alb so wild, kann ich Ihnen nur sagen: (Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Habe ich nicht gesagt!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725012400

(Beifall bei der SPD)

Hubertus Heil (SPD):
Rede ID: ID1725012500

er diese Verhältnisse, die in diesem Bericht und in der
Z dokumentiert wurden, derart banalisiert und verharm-
st, dem fehlt jede Empathie für die betroffenen Men-

chen. Das sage ich Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ie blenden, weil Wahlkampf ist und weil es nicht in die
eile Welt von Frau von der Leyen passt, zu der wunder-
ar rosaroten Brille, die die Ministerin gerne aufsetzt –
ie übrigens bei einer solch wichtigen Debatte fehlt;
enn es sind ja nicht so schöne Bilder, mit denen man
onfrontiert wird –, die Realität der Menschen in diesem
and aus. Es geht hier um die Verhältnisse in den
chlachthöfen in Deutschland. Es geht um miserable Be-
ahlung. Es geht um unwürdige Unterkünfte. Es geht um
rniedrigung und um Erpressung. Herr Schiewerling,
ie haben recht: Viele dieser Dinge sind nach geltendem
esetz rechtswidrig, geradezu kriminell, und ein Fall für
en Staatsanwalt. Ich sage Ihnen aber auch: Wenn Sie so
n, als handele es sich hierbei um Einzelfälle, dann ver-

ennen Sie, dass der Anteil von Werkverträgen in einzel-
en Betrieben inzwischen bei 90 Prozent liegt und dass
ir es mit einem systematischen Missbrauch zu tun ha-
en. Daher muss der Gesetzgeber handeln.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Wo haben Sie die Zahlen denn her?)


Im Schnitt haben 50 Prozent der Beschäftigten in der
eischverarbeitenden Industrie, in den Schlachthöfen
ogenannte Werkverträge. In einzelnen Bereichen sind
s, wie gesagt, sogar 90 Prozent. Aber das ist ja nicht nur
ei den Schlachthöfen so. Wir erleben inzwischen auch

Einzelhandel, dass Menschen, die früher als abhängig
eschäftigte Regale eingeräumt haben, nun quasi als
nternehmer behandelt werden, obwohl sie gar keine
nternehmer oder keine Selbstständigen sind. Das heißt,





Hubertus Heil (Peine)



(A) )


)(B)

sie tragen das volle Risiko, haben keine soziale Absiche-
rung und sind am Ende die Gekniffenen. Meine Damen
und Herren von der CDU/CSU – auf die FDP kann man
in dieser Frage überhaupt nicht mehr zählen –,


(Zurufe von der FDP: Was?)


das hat mit sozialer Marktwirtschaft nichts mehr zu tun.
Das Kernversprechen der sozialen Marktwirtschaft oder
eines sozialen Rechtsstaates ist unternehmerische Frei-
heit; gar keine Frage. Aber dazu gehört auch, dass Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land
keine Lohnsklaven sind, sondern soziale Bürgerrechte
haben. Das ist soziale Marktwirtschaft, die wir einmal
hatten. Wir werden in diesem Land wiederherstellen
müssen, was Sie aus dem Lot gebracht haben. Sie haben
an diesem Punkt nicht gehandelt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der FDP: Reden Sie einmal mit den Betriebsräten!)


Das Thema hat auch eine wirtschaftspolitische Di-
mension. Der Kollege Ernst hat zu Recht Belgien ange-
sprochen. Wir haben die Situation, dass sich der Preis für
das Schlachten und Zerlegen eines Schweins in diesem
Land durch osteuropäische Kolonnen meist zwischen
1,02 Euro und 1,66 Euro bewegt. In Belgien sind es
4,50 Euro mit dem Ergebnis, dass belgische Betriebe in-
zwischen damit begonnen haben, diese Tiere bei uns
auseinandernehmen zu lassen. Trotz der hohen Kosten
für Transport und Energie ist das offensichtlich ein loh-
nendes Geschäft. – Was meinen Sie, was in unseren
Nachbarländern los ist in Bezug auf das Ansehen
Deutschlands in Europa, wenn wir solche widerlichen
Zustände zulasten Menschen ausländischer Herkunft,
von Miteuropäerinnen und Miteuropäern, dulden? Das
geht zulasten aller Arbeitnehmer in diesem Land.


(Beifall bei der SPD)


Wir Sozialdemokraten werden nicht zulassen, dass die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa gegen-
einander ausgespielt werden. Daher müssen wir in
Deutschland handeln, Herr Schiewerling. Wir dürfen
nicht nur warme Worte verlieren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir reden im Kern über eine Neuordnung am Arbeits-
markt. Sie haben ja nonchalant das Thema „gesetzlicher
Mindestlohn“ ausgeblendet. Ich glaube, da plagt Sie ein
schlechtes Gewissen. Zwar taucht der Begriff „Mindest-
lohn“ in Ihrem Wahlprogramm auf; aber wenn man sich
das genauer anschaut, wird klar: Sie wollen ihn nicht
wirklich. Oder warum lassen Sie das im Bundesrat be-
schlossene Gesetz zum gesetzlichen Mindestlohn in den
Ausschüssen des Bundestages mit Ihrer Mehrheit ver-
hungern? Im Kern unterstützen Sie keinen gesetzlichen
Mindestlohn, der den Namen auch verdient. Ihre Rederei
über das Mindestarbeitsbedingungengesetz bräuchten
wir nicht, wenn wir einen gesetzlichen Mindestlohn in
Deutschland hätten. Dann wüsste jeder, was man in der
Stunde in diesem Land mindestens verdient, um men-

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(C (D chenwürdig über die Runden zu kommen. Aber das ist it dieser Koalition nicht zu leisten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Sie haben über Arbeitnehmerüberlassung gesprochen,
ber Zeit- und Leiharbeit. Ja, da ist auf unseren Druck
in einiges an Regulierung erfolgt. In den Verhandlun-
en haben wir durchgesetzt,


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wir haben auch ein bisschen geholfen!)


ass es bei der Arbeitnehmerüberlassung einen Mindest-
hn gibt. Das reicht aber auch für den Bereich der
rbeitnehmerüberlassung nicht. Arbeitnehmerüberlas-

ung, Zeit- und Leiharbeit waren einmal dazu gedacht,
ie Auftragsspitzen von Unternehmen abzudecken. Es
t aber mittlerweile ein Instrument massiver Lohndrücke-
i geworden. Was nach wie vor, obwohl es in einzelnen
ranchen bitter erkämpft wurde, in der Breite vieler
ranchen fehlt, ist der Grundsatz „gleicher Lohn für
leiche Arbeit“ sowohl für Stamm- als auch für Leihbe-
chäftigte, ist ein Synchronisationsverbot, sind stärkere

itbestimmungsrechte der Betriebsräte und ist auch eine
öchstüberlassungsdauer. Meine Damen und Herren,
rbeitnehmerüberlassung ist notwendig. Aber sie muss
er Ausnahmefall bleiben und darf nicht mehr Einfalls-
r für Lohndrückerei sein. Das müssen wir dichtma-

hen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir müssen aufpassen, dass sich der Missbrauch im
ereich der Werkverträge nicht wie Wasser neue Wege

ucht. Es gibt Hinweise darauf, dass Werkverträge, die
em Grunde nach – das ist vollkommen richtig – eine
anz normale Sache im Rahmen der Vertragsfreiheit im
irtschaftsleben unseres Landes sind und sein sollen,
ittlerweile missbraucht werden. Das betrifft Werkver-
äge – wir haben es eben beschrieben – im Bereich der
eischverarbeitenden Industrie. Aber es betrifft auch
as, was nicht unter Werkverträge, sondern schlicht und
rgreifend unter Scheinselbstständigkeit fällt und auf
em Rücken von sogenannten Soloselbstständigen aus-
etragen wird.

Herr Schiewerling, Richterrecht hin oder her. Natür-
ch brauchen wir in unserer Rechtsprechung die Mög-
chkeit, dass Gerichte Dinge definieren. Aber wir könn-
n es den Gerichten und auch den Behörden in
eutschland einfacher machen, effektiv gegen diesen
issbrauch vorzugehen, wenn der Gesetzgeber, dieses
aus, dafür sorgen würde, dass die Abgrenzung zwi-

chen Scheinwerkverträgen und tatsächlichen Werkver-
ägen im Gesetz schärfer gefasst wird und Scheinselbst-
tändigkeit klarer definiert wird. Die Grauzone in
iesem Bereich ist eine Einladung zum Missbrauch.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das habt ihr schon einmal versucht! Ihr seid an der Realität gescheitert!)






Hubertus Heil (Peine)



(A) )


)(B)

– Ja, das haben wir versucht. Ich sage Ihnen an dieser
Stelle nur: Es gibt die Möglichkeit, Dinge zu versuchen
– das kann auch einmal nicht funktionieren –, und es gibt
die Möglichkeit, die Augen vor der Realität der hart ar-
beitenden Menschen zu verschließen. Diese Regierung
hat keine Ahnung davon, wie sehr hier die Würde der
Menschen täglich mit Füßen getreten wird. Wenn Sie sa-
gen, das sei alles Pathos und Theaterdonner, dann sage
ich Ihnen: Ihnen fehlt die Empörung über solche Verhält-
nisse. Deutschland ist kein Land der Lohnsklaven. Wir
wollen eine andere Bundesrepublik. Wir wollen
Deutschland als soziale Marktwirtschaft.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


In diesem Bereich werden wir einen Politikwechsel
einleiten müssen. Wir haben es nicht mehr mit Einzelfäl-
len zu tun. Es scheint so zu sein, dass diese Koalition
alle Missstände immer als bedauernswerte Einzelfälle
darstellt. Sie haben nicht erkannt, dass mittlerweile viele
Menschen demotiviert sind, dass sie in Frust abhängen,
weil sie das Gefühl haben, es ändere sich überhaupt
nichts, weil Sie ständig über Dinge reden, aber nicht
handeln.

Herr Schiewerling, ich sage Ihnen: In diesem Fall gilt
der alte Satz von Erich Kästner: Es gibt nichts Gutes, au-
ßer man tut es. – Sie müssen handeln. Sie müssen Ihrer
Verantwortung gerecht werden. Das haben Sie vier Jahre
lang nicht getan. Bei allem freundlichen Umgang mitei-
nander in diesem Haus am Ende einer Legislaturperiode:
Sie tragen Mitverantwortung für diese missbräuchlichen
Verhältnisse. Sie tragen Mitverantwortung dafür, dass
die Rechte von hart arbeitenden Menschen in diesem
Land, egal welcher Herkunft, mit Füßen getreten wer-
den. Sie tragen Mitverantwortung dafür, dass es in die-
sem Land eine steigende Zahl von Menschen gibt, die
trotz Vollzeitarbeit aufstocken und sich ergänzendes Ar-
beitslosengeld II abholen müssen.

Diese Regierung muss abgewählt werden, damit sich
Leistung in diesem Land lohnt und damit die Würde al-
ler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem
Land wieder gewährleistet wird.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725012600

Vielen Dank, Kollege Hubertus Heil. – Nächster Red-

ner ist Dr. Heinrich Kolb für die Fraktion der FDP.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1725012700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Hubertus Heil, was Handeln und Verantwortung
anbelangt: Ich fange einmal mit dem Thema Zeitarbeit
an. Die Zeitarbeit wurde doch unter Rot-Grün deregu-
liert,

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(C (D (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht wieder die Schallplatte! Bitte nicht!)


nd zwar in einer Art und Weise, die auf Dauer nicht be-
tehen konnte, aber im Kern trotzdem richtig war. Wir
aben die erforderlichen Korrekturen vorgenommen.
eswegen kann man sagen, dass heute – ich habe hier
denfalls nichts anderes gehört – die Zeitarbeit mit Fug
nd Recht als ein bewährtes Instrument in unserem Ar-
eitsmarkt bezeichnet werden kann, als ein Instrument,
as sich gerade für Einsteiger oder Wiedereinsteiger in
en Arbeitsmarkt gut eignet, um einen zukünftigen Ar-
eitgeber von eigenen Qualitäten zu überzeugen, aber
uch, um verschiedene Beschäftigungen auszuprobieren.

Ich wundere mich, dass in Ihren Anträgen und Reden
ie Zeitarbeit immer dargestellt wird, als sei sie etwas
chmutziges und als hätten diese Arbeitnehmer keine
echte. Ich will nur einmal klarstellen: Zeitarbeiter sind
anz normale Arbeitnehmer. Sie sind ganz normal so-
ialversicherungspflichtig und in den allermeisten Fällen
nbefristet beschäftigt.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber sie bekommen 30 Prozent weniger Lohn!)


ie unterliegen dem ganz normalen Kündigungsschutz.
ür sie gelten die ganz normalen Mitbestimmungsre-
eln.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ie erhalten einen tariflichen Mindestlohn, der aufgrund
es von uns geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgeset-
es für alle Zeitarbeitnehmer in ganz Deutschland gilt,
en die Tarifpartner ausgehandelt haben und der höher
t als in vielen anderen Branchen. Er wird bald neu fest-
esetzt werden, und ich vermute einmal, dass er nicht
inken wird.

Herr Präsident, der Kollege Ernst möchte eine Zwi-
chenfrage stellen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725012800

Nun ist es ja so, liebe Kolleginnen und Kollegen:

ach gegenwärtigem Zeitplan werden wir noch bis
achts um 3 Uhr diskutieren. Ich hoffe, dass alle, die
tzt Zwischenfragen stellen, dann auch noch hier sein
erden. Das Recht zum Stellen von Zwischenfragen be-

teht natürlich. Aber, Herr Kollege Ernst, überlegen Sie
enau, ob Sie die Zwischenfrage noch stellen wollen.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ja, ich stelle sie!)


Bitte schön, Herr Kollege Ernst. Ich bitte Sie aber, das
lles zu berücksichtigen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Der hatte schon geredet!)



Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725012900

Ich habe eine sehr kurze Zwischenfrage, Herr Kollege

olb. Vielleicht können Sie sie genauso kurz beantwor-
n.





Klaus Ernst


(A) )


)(B)

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das Leihar-
beitsverhältnis als ein ganz normales Arbeitsverhältnis
ansehen und dass Sie es damit in der Folge auch für ganz
normal ansehen, dass Leute, die die gleiche Tätigkeit
ausüben wie andere, für dieselbe Tätigkeit mit derselben
Stundenzahl im selben Unternehmen 30 Prozent weniger
verdienen? Oder halten Sie das für anormal? Diese Frage
hätte ich gerne beantwortet. Die Antwort dürfte mindes-
tens so schnell gehen wie meine Frage.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1725013000

Ich halte das für nicht normal. Das war der Grund da-

für, dass ich schon vor zweieinhalb Jahren als einer der
Ersten in diesem Lande gesagt habe, es geht nicht nur
um Mindestlohn, sondern es geht auch um Equal Pay.
Von daher kann ich es nur begrüßen, dass die Sozialpart-
ner jetzt noch weiter gegangen sind als der Gesetzgeber
zuvor, dass sie nämlich Branchenzuschläge aushandeln,
dass sie auf der Zeitschiene Equal Pay auf den Weg ge-
bracht haben.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir haben doch kein Equal Pay, Herr Kolb!)


– Herr Kollege Ernst, Sie sind doch Gewerkschafter. Sie
haben möglicherweise verfolgt, –


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725013100

Wir machen jetzt keinen Dialog, sondern nur Frage

und Antwort! Bitte schön, Herr Kollege Kolb.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1725013200

– dass es in einer ganzen Reihe von Branchen, auch

im Metallbereich, aus dem Sie ja kommen, mittlerweile
Branchenzuschläge gibt. Das heißt, der Zeitarbeiterlohn
wird nach einer bestimmten Eintrittsdauer in dieser
Branche aufgestockt und wird auf der Zeitschiene Schritt
für Schritt angeglichen, sodass es zu Equal Pay kommt.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist doch etwas anderes!)


– Nein, das ist genau der richtige Weg, weil der Arbeit-
geber dadurch auch gezwungen wird, sich nach einer be-
stimmten Zeit die Frage zu stellen, ob er jemanden als
Zeitarbeiter weiterbeschäftigen will oder ob er ihn in die
Stammbelegschaft holt. Diese Frage muss in jedem Un-
ternehmen auf die Agenda, und das kann mit diesen
Branchenzuschlägen auch erreicht werden.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Insgesamt glaube ich also, dass das, was bei der Zeit-
arbeit passiert ist, Kollege Heil, im Grundsatz die rich-
tige Entscheidung war. Wir mussten nachbessern und
haben auch nachgebessert. Ich erinnere insbesondere da-
ran, dass wir uns sofort und konsequent dieses Problems
angenommen haben, als in der Wirtschaft Drehtüreffekte
auftraten, als Arbeitnehmer der Stammbelegschaft ent-
lassen und als Zeitarbeiter an denselben Arbeitsplatz zu-
rückgeholt wurden.


(Lachen der Abg. Anette Kramme [SPD])


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(C (D ir haben da diese Tür sofort und konsequent verschlosen. Deswegen lassen wir uns an der Stelle auch nichts orwerfen. Damit komme ich zum zweiten Komplex, den der ollege Goldmann in der zweiten Runde noch vertiefen ird. Das ist die Frage der Werkverträge. Diejenigen, die chon länger dabei sind, erinnern sich vielleicht: Wir atten in den 90er-Jahren schon einmal eine vergleichare Situation. Damals waren osteuropäische Arbeitneher im Baubereich in Deutschland unterwegs. Und die lagen waren fast identisch, waren fast die gleichen. amals hieß es, die Zustände, die Ausbeutung und die nterbringung der Arbeitnehmer seien ein Skandal. Es ar für uns damals – wie übrigens auch heute – klar, ass wir nicht bereit sind, solche Zustände zu akzeptien. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ber man muss deswegen, Herr Kollege Heil, jetzt nicht
ie Werkverträge verbieten.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Will doch kein Mensch! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Will doch niemand! Das ist doch ein Pappkamerad! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer will das denn?)


Wir haben das damals anders gelöst, nämlich da-
urch, dass wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
eschaffen haben und über das Arbeitnehmer-Entsende-
esetz Mindestlöhne eingeführt haben, die auch bei Ar-
eitnehmern aus Osteuropa einzuhalten waren. Damit
aben wir dieses Problem ganz konsequent in den Griff
ekommen. Heute gibt es keine Klagen mehr über sol-
he Zustände auf deutschen Baustellen. Das möchte ich
ier einmal sehr deutlich feststellen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich glaube, dass wir diese Missstände, die derzeit auf
eutschen Schlachthöfen herrschen und die absolut inak-
eptabel sind, auf die gleiche Art und Weise in den Griff
ekommen können,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie denn nichts gemacht?)


llerdings mit einem Unterschied: Aufgrund der relativ
eringen Tarifbindung in diesem Bereich werden wir
icht den Weg über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
ehen können, es sei denn, die Branche findet sich zu-
ammen, organisiert sich, schafft entsprechende Tarif-
indungsraten, die dann die Anwendung des Arbeitneh-
er-Entsendegesetzes ermöglichen würden. Sofern das

icht passiert und der Status so bleibt, wie er heute ist,
ind wir als Koalition entschlossen – ich gucke den Kol-
gen Schiewerling an –, über das Mindestarbeitsbedin-
ungengesetz diesen Missstand genauso zu beseitigen,
ie dies damals beim Bau erreicht wurde.

Das setzt voraus, dass man im Bereich des Mindestar-
eitsbedingungengesetzes die Frage der sozialen Ver-





Dr. Heinrich L. Kolb


(A) )


)(B)

werfung handhabbar macht. Sie wissen, der entspre-
chende Nachweis ist bisher etwas schwierig; aber das
kann man gesetzgeberisch regeln. Wenn dieser Schritt
gegangen ist, dann wird es sofort möglich sein, über die
Einführung entsprechender Mindestlöhne in diesem
Bereich, die allerdings branchenbezogen und unter
Umständen differenziert sind, dieses Problem und Phä-
nomen in den Griff zu bekommen.

Ich weiß nicht, was die Redner der Linken heute Mor-
gen im Frühstück hatten. Nach dem Kollegen Gysi hat
nun auch der Kollege Ernst voll in die Tasten gegriffen.
Ich glaube, es geht auch eine Nummer kleiner, lieber
Kollege Ernst.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wir sind immer so! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nein, bei dem Thema nicht! Das ist ein Skandal und bleibt ein Skandal!)


Ich habe gezeigt, dass wir sowohl bei der Zeitarbeit
als auch bei den Werkverträgen sehr problembewusst
sind. Wir akzeptieren keinen Missbrauch und keine
Missstände. Wir haben in dieser Legislaturperiode da,
wo es erforderlich war, konsequent gehandelt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725013300

Vielen Dank, Kollege Dr. Kolb. – Nächste Rednerin

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist unsere Kol-
legin Frau Beate Müller-Gemmeke. Bitte schön, Frau
Kollegin Müller-Gemmeke.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-
nen und Kollegen! Unsere Arbeitswelt ist inzwischen
tief gespalten. Darüber kann auch eine niedrige Arbeits-
losenquote nicht hinwegtäuschen, Herr Schiewerling. Zu
viele Jobs sind nicht nur atypisch, sondern eben auch
prekär. Laut WSI ist der deutsche Niedriglohnbereich
mit einem Anteil von 22 Prozent einer der größten in
Europa. Nur in Staaten wie beispielsweise Polen oder
Rumänien gibt es einen größeren Anteil an Niedrig-
löhnen.

Natürlich braucht die Wirtschaft eine gewisse Flexibi-
lität, aber darum geht es schon lange nicht mehr. In
Teilen der Wirtschaft geht es nur noch um einen Wettbe-
werb um die billigsten Löhne. Diese Fehlentwicklung
kann und muss korrigiert werden; das müssen Sie von
den Regierungsfraktionen endlich zur Kenntnis nehmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Wenn der Lohn unterhalb des Existenzminimums
liegt und Vollzeitbeschäftigte ohne Arbeitslosengeld II
nicht über die Runden kommen, dann spiegelt der
Lohnzettel alles Mögliche wider, aber sicher nicht den
eigentlichen Wert der geleisteten Arbeit.

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(C (D (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ihre Arbeitswerttheorie ist schwierig!)


afür kann es keine Rechtfertigung geben. Das ist ein-
ch nicht gerecht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn Leiharbeitskräfte weniger verdienen als ihre
stangestellten Kolleginnen und Kollegen, wenn
tammpersonal zunehmend durch Werkvertragsbeschäf-
gte ersetzt wird und sich die Lohnsenkungsspirale da-
it immer weiter dreht, dann läuft etwas gewaltig schief
unserer Arbeitswelt. „Augen zu und durch!“ ist hier

infach zu wenig. Wir brauchen endlich eine neue Ord-
ung und soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])


Nehmen wir den Einzelhandel als Beispiel. Dort gibt
s nahezu alle Formen des Lohndumpings und der Ver-
ntwortungslosigkeit der modernen Arbeitswelt. In deut-
chen Supermärkten werden nur noch knapp 50 Prozent
er Beschäftigten ordentlich nach Tarif entlohnt. Voll-
eitstellen werden durch Minijobs ersetzt. Selbstständige
aufleute übernehmen Filialen, aber nicht lang bewährte
rifliche Regelungen. Tätigkeiten, die den Einzelhandel

usmachen, werden als Leiharbeit oder eben über
erkverträge an Fremdfirmen vergeben. Wenn Leihar-

eitskräfte aber beispielsweise in NRW den Mindestlohn
ekommen, dann verdienen sie, gemessen am Einzel-
andelstarif, immerhin 33 Prozent weniger. Noch
chlimmer trifft es die Werkvertragsbeschäftigten: Sie
erden nach dem Tariflohn der vermeintlich christlichen
ewerkschaften bezahlt und bekommen nur noch rund
,60 Euro.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die haben doch die gleichen Tarife!)


iele entschuldigen das mit der unternehmerischen Frei-
eit. Für uns hört die unternehmerische Freiheit aber bei
ohndumping auf.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Ein weiteres Beispiel ging diese Woche wieder durch
ie Medien – es ist schon angesprochen worden –: In der
chlachtbranche werden ausländische Beschäftigte mit-
ilfe von Scheinwerkverträgen zu Niedrigstlöhnen be-
chäftigt und in baufälligen Kaschemmen untergebracht.
bwohl die Medien seit Jahren von derartigen Berichten
oll sind und sich das Ausland mittlerweile über das
ohndumping in Deutschland beschwert, macht die
undesregierung in ihren Antworten auf unsere aktuelle
leine Anfrage auf ahnungslos: Sie hat noch immer
eine Daten zu Werkverträgen und verweist stoisch und
norant auf das geltende Arbeitsrecht, das auch Subun-
rnehmen einhalten müssen. Dann schreibt sie – ich

itiere –:





Beate Müller-Gemmeke


(A) )


)(B)

Die Einhaltung dieser Regelungen können die Ar-
beitnehmer von den Arbeitsgerichten überprüfen
lassen.

Diese Aussage ist unglaublich. Meinen Sie wirklich,
dass die ausländischen Beschäftigten in den Schlacht-
höfen, die im Prinzip hinter Zäunen wohnen müssen,
wirklich vor Gericht ziehen können? – Diese Aussage ist
nicht nur zynisch; sie ist meiner Meinung nach ein Skan-
dal.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir Grünen aber haben die Beschäftigten in der
Fleischbranche im Blick und stellen deswegen heute ja
auch einen Antrag zur Abstimmung. Zum Thema
Scheinwerkverträge lassen wir heute zudem über einen
effektiven Gesetzentwurf abstimmen, der übrigens
bewusst eng gefasst ist, damit auch Sie, die Regierungs-
fraktionen, zustimmen können. Es gibt nämlich eine
Regelungslücke im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Deshalb vergeben Unternehmen Werkverträge häufig
nur an Fremdfirmen mit Arbeitnehmerüberlassungser-
laubnis. Wenn dann ein Scheinwerkvertrag gerichtlich
festgestellt wird, gelten die Beschäftigten deswegen als
Leiharbeitskräfte – es wird also billiger für die Unter-
nehmen. Vor allem schützt die Erlaubnis vor allen weite-
ren rechtlichen Konsequenzen. Das ist verantwortungs-
los – mehr noch –, das lädt sogar zum Lohndumping ein.
Es muss endlich Schluss sein mit diesem Rettungsschirm
für Scheinwerkverträge.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Schwarz-Gelb hatte vier lange Jahre die Möglichkeit
und auch die Verantwortung, für bessere Verhältnisse auf
dem Arbeitsmarkt zu sorgen.


(Zuruf von der FDP: Vier gute Jahre!)


Fest steht aber: Sie, die Regierungsfraktionen, haben
Ihre Chance vertan, und die Arbeitsministerin hat durch
Untätigkeit geglänzt. Es war immer das gleiche Muster:
Fehlentwicklungen werden erst lange ignoriert, dann
werden umfassende Prüfungen und Maßnahmen ange-
kündigt. Wir haben viele schöne Worte gehört, passiert
ist nicht wirklich viel. Was die Regierung versäumt hat,
werden wir nach der Wahl anpacken.


(Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Hilfe! Nicht!)


Notwendig ist ein Mindestlohn, und zwar flächende-
ckend. Alles andere ist ein Etikettenschwindel.


(Zurufe des Abg. Dr. Heinrich L. Kolb [FDP])


In der Leiharbeit wollen wir das Prinzip „Gleicher Lohn
für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Tag. Vor allem wollen
wir das Tarifvertragssystem stärken; denn Tarifflucht ist
nicht akzeptabel.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D ir wollen die zu hohen Hürden im Tarifvertragssystem bbauen und damit die Allgemeinverbindlicherklärung on Tarifverträgen erleichtern und ebenso das Arbeitehmer-Entsendegesetz für alle Branchen öffnen. Unser iel ist, dass die Tarifautonomie wieder funktioniert und öglichst alle Beschäftigten davon profitieren. Damit nd mit einer Mitbestimmung auf Augenhöhe lösen wir or allem auch effektiv das Problem mit den zweifelhafn Werkverträgen, das Sie, die Regierungsfraktionen, toisch ignorieren. Kurzum: Wir wollen nach der Wahl wieder Ordnung uf dem Arbeitsmarkt schaffen. Wenn der Anstand in eilen der Wirtschaft verloren geht, dann müssen die ahmenbedingungen verändert werden; denn jegliche rbeit muss fair entlohnt werden, nd alle Beschäftigten haben Wertschätzung und Anerennung verdient. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])


(Zuruf von der FDP: Was zahlen die Grünen?)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725013400

Vielen Dank, Frau Kollegin Beate Müller-

emmeke. – Nächster Redner für die Fraktion von
DU/CSU, Kollege Dr. Johann Wadephul. Bitte schön,
eber Kollege Dr. Wadephul.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. Johann Wadephul (CDU):
Rede ID: ID1725013500

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Ich glaube, Herr Kollege Heil, wenn einem die
rgumente ausgehen, dann wird man persönlich.
eswegen möchte ich kurz Stellung nehmen und das zu-
ckweisen, was Sie zum Kollegen Schiewerling gesagt

aben.

Niemand hier hat die Situation verharmlost, insbeson-
ere Kollege Schiewerling nicht. Es ist für unsere
raktion außerhalb jeden Zweifels, dass die durch die
üddeutsche Zeitung aufgedeckten Umstände aufgeklärt
erden müssen. Auch das, was im öffentlich-rechtlichen
ernsehen dazu gezeigt wurde, muss untersucht werden.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Alles Einzelfälle?)


Nein, lassen Sie mich das klarstellen. Herr
chiewerling hat gesagt – und ich wiederhole das –: Hier
uss nach Recht und Gesetz vorgegangen werden. Alle
rbeitsschutzbehörden werden daran arbeiten, diese
ituation aufzuklären, und, wenn sie Missstände aufde-
ken, entsprechende Ordnungsverfahren einleiten. Sie
erden dafür sorgen, dass Sozialversicherungsbeiträge
achentrichtet werden


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Und genau das reicht nicht!)






Dr. Johann Wadephul


(A) )


)(B)

und dass solches Verhalten in Zukunft unterbunden wird.
Daran gibt es keinen Zweifel.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wir sollten die Debatte aber hier nicht dadurch vergiften,
dass Sie persönliche Unterstellungen vortragen, die völ-
lig unberechtigt sind, gerade gegenüber Kollegen, die
sich hier seit Jahren dafür einsetzen, dass die soziale
Marktwirtschaft in Deutschland funktioniert.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie tragen Mitverantwortung! Sie tun nichts! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Da lachen die Hühner! Sie tun nichts!)


Deswegen weise ich die Vorwürfe zurück.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Frau Kollegin Müller-Gemmeke, Sie haben versucht,
eine Bilanz des Handelns von Schwarz-Gelb in den letz-
ten vier Jahren zu ziehen.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir schnell fertig!)


Wir können das für den Bereich der Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik gerne tun; denn wir haben eine blendende
Bilanz vorzuweisen.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Darum geht es jetzt nicht! Können Sie einmal zum Thema reden!)


Die Beschäftigungszahlen sind hervorragend. Wir haben
die geringste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist doch jetzt nicht das Thema!)


– Lieber Herr Ernst, sozial ist, was Arbeit schafft.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sklavenarbeit ist unsozial!)


Wir haben dafür gesorgt, dass in Deutschland Arbeit
vorhanden ist, damit die Menschen Geld verdienen und
ihr Leben bestreiten können und in die Sozialversiche-
rung einbezahlt wird.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Herr Wadephul, das ist unglaublich, was Sie da sagen!)


Zum Thema der Werkverträge weise ich Sie auf die
Anhörung hin. An ihr hätten Sie vielleicht teilnehmen
oder die dort getätigten Aussagen wenigstens noch ein-
mal studieren sollen. Wir haben die Situation hinsicht-
lich der Werkverträge ausführlich diskutiert. Werkver-
träge sind im Handwerk eine Sache, die schlicht und
ergreifend notwendig ist. Dort ist Leiharbeit – so weit
gingen die Reformanstrengungen von Rot-Grün nicht –
übrigens verboten. Arbeitnehmerüberlassung ist nach
dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verboten. Deswe-
gen ist die gesamte Branche des Handwerks dringend
darauf angewiesen, Werkverträge schließen zu können.
Im Übrigen ist jeder Auftrag jedes Privatmenschen an ei-

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(C (D en Handwerker, zu Hause eine Reparatur im Elektrobeich, im Wasserbereich oder am Dach vorzunehmen, in Werkvertrag; all das ist ein Werkvertrag. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie wissen, dass es darum nicht geht, Herr Wadephul! Sie reden nicht zum Thema!)


Dafür, dass Sie hier pauschale Urteile fällen und Vor-
chriften machen wollen, ist ein Beispiel der in Ihrem
ntrag unterbreitete Vorschlag, alle Werkverträge soll-
n gemeldet werden. Daran sieht man überhaupt einmal,
ohin das führt. Wollen Sie eine Handwerks-Stasi ein-
hren, Herr Ernst? Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst

ein.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie reden ja wie die Amerikaner, Herr Wadephul!)


as soll denn der Unsinn, dass jeder hier jeden Werk-
ertrag meldet? Was wollen Sie eigentlich damit? Das
hrt doch zu nichts. Das bringt überhaupt niemanden
eiter.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zurufe von der LINKEN)


Herr Kollege Schiewerling hat darauf hingewiesen
in der Anhörung hat auch der Vertreter der Bun-
esagentur für Arbeit darauf hingewiesen –: Es gibt
inschlägige Durchführungsanweisungen, es gibt eine
esicherte Rechtsprechung, es gibt Merkblätter für Un-
rnehmen. Deswegen hat die Bundesagentur für Arbeit
der Anhörung ausdrücklich erklärt, eine gesetzliche
egelung hätte keinen Mehrwert. Sie hilft überhaupt gar
ichts, weil eine Rechtslage, die bekannt ist und die von
llen Behörden durchzuführen und durchzusetzen ist,
icht dadurch besser wird, dass wir versuchen, uns der
ache mit einer gesetzlichen Regelung noch weiter zu
ähern. Deswegen muss man eben in der Tat die Situa-
on so sehen, wie sie ist.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Sie werden nicht jede dieser Untaten – das will ja gar
einer beschönigen – durch eine gesetzliche Regelung
eseitigen können.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Vieleicht steckt ja auch System dahinter! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazu brauchen Sie ein bisschen mehr!)


ie brauchen immer zweierlei: Sie brauchen einen Ar-
eitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, der seine oder die
re Rechte kennt


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Da steckt immer mehr dahinter!)


nd der oder die die Möglichkeit hat, seine oder ihre
echte zu verfolgen. Dazu gibt es entsprechende Hilfe-
istungen, vom Sozialverband Deutschland über die
ewerkschaften, über Anwälte, für die sie Prozesskos-
nhilfe beantragen können, usw. usf.





Dr. Johann Wadephul


(A) )


)(B)


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wozu braucht es dann überhaupt einen Gesetzgeber?)


Es gehört zur Wahrheit dazu, zu sagen, dass Sie derartige
Missstände nur dann beheben können, wenn die Arbeit-
nehmer vor Gericht ziehen und ihr Recht auch einkla-
gen. Das heißt nicht, dass wir sie im Stich lassen,


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nein, Herr Wadephul!)


sondern das heißt, dass wir darauf angewiesen sind, dass
der mündige Bürger seine Rechte in einer solchen Situa-
tion auch wahrnimmt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir müssen das regeln!)


Das Zweite ist, dass wir umfängliche Regelungen ha-
ben, wie dies zu kontrollieren ist und wie dort mitzuwir-
ken ist. Die Betriebsräte haben Mitwirkungsmöglichkei-
ten,


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie haben doch gar keine Ahnung! Sie fliegen ja raus, wenn Sie einen Betriebsrat gründen! Mein Gott, Sie sind doch weltfremd!)


auch bei Arbeitnehmerüberlassung und insbesondere bei
Betriebsübergängen.

Zudem haben wir in der Tat die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit. 2010 sind beispielsweise 62 756 Betriebe
und etwa 240 000 Arbeitnehmer nach dem Arbeitneh-
mer-Entsendegesetz überprüft worden, es gab 115 980
eingeleitete Strafverfahren und 70 146 Bußgeldverfah-
ren.

Sie beklagen auch, da gebe es nicht genug Stellen.
2010 gab es 150 zusätzliche Planstellen,


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Über 500 sind nicht besetzt!)


im Jahre 2012 und 2013 jeweils weitere 100 zusätzliche
Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Das ha-
ben wir gemacht, meine sehr verehrten Damen und Her-
ren,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind nicht besetzt, Herr Wadephul!)


und damit helfen wir in der Tat den Menschen in dieser
konkreten Situation.

Das heißt, im Ergebnis kann man sagen: Es gibt Miss-
stände; sie kann man nicht beschönigen. Wir müssen die
Sozialpartner weiter stärken. Wir müssen das Mindestar-
beitsbedingungengesetz nutzen, wir müssen die Allge-
meinverbindlichkeitserklärung stärker nutzen, wo Chan-
cen dazu bestehen. Wir müssen tarifliche Mindestlöhne
nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durchsetzen.

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(C (D (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit einem Mindestlohn!)


ir brauchen in Zukunft branchenspezifische Mindest-
hne. Wir müssen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
eiter stärken.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie das nicht schon alles gemacht?)


ber wir müssen vor allen Dingen dafür sorgen, dass
eutschland auf diesem guten wirtschaftspolitischen
urs bleibt, für den Schwarz-Gelb in den letzten vier

ahren gestanden hat. Wir versprechen Ihnen, meine sehr
erehrten Damen und Herren: Wir werden diesen Kurs
rtsetzen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Dafür müssen Sie erst einmal gewählt werden!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725013600

Nächste Rednerin in unserer Aussprache ist für die

raktion der Sozialdemokraten unsere Kollegin Frau
abriele Groneberg. Bitte schön, Frau Kollegin
roneberg.


(Beifall bei der SPD)



Gabriele Groneberg (SPD):
Rede ID: ID1725013700

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen

nd Kollegen! In dieser Debatte landen wir natürlich im-
er wieder bei den Schlachtbetrieben, die in der Tat Vor-
iter einer negativen Entwicklung gewesen sind und
mer noch sind: Lohndumping, Scheinwerkverträge,
erkverträge mit allen damit verbundenen Problemen,

eiharbeit und alles andere, was einhergeht mit der Aus-
öhlung von Arbeitnehmerrechten, bis hin zu massiven
ersönlichen Bedrohungen. Die Kollegen haben das hier
usführlich geschildert. Ich will das jetzt gar nicht wie-
erholen, aber doch sagen: Ich finde es unerträglich,
ass Deutschland offensichtlich ein Niedriglohnland im
chlachtsektor ist.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


as werde ich Ihnen hier immer wieder vorhalten müs-
en, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Ko-
litionsfraktionen. Das können Sie nicht bestreiten.

In dieser Debatte behandeln wir deshalb unter ande-
m auch einen Antrag der SPD-Fraktion, in dem wir

ns ausführlich mit den Bedingungen in den Schlachthö-
n und bei den entsprechenden Tiertransporten beschäf-
gen. Wir fordern nicht nur eine bessere Entlohnung für
ie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine kör-
erlich anstrengende, laute und schmutzige Arbeit leis-
n, sondern wir fordern darüber hinaus, dass den Arbeit-
ehmern die notwendige Ausrüstung, natürlich auch die
rbeitsschutzausrüstung, kostenfrei zur Verfügung ge-

tellt wird. Das sollte für die Arbeitgeber selbstverständ-





Gabriele Groneberg


(A) )


)(B)

lich sein. Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmerin
oder der Arbeitnehmer die Schutzhandschuhe und das
Schlachtermesser in den Betrieb mitbringen muss.

Es sind aber auch die Bedingungen für die Schlacht-
tiere angemessen zu gestalten. Wir wollen regionale
Schlachthofstrukturen stärken, damit zum Beispiel die
Transportzeiten für die Tiere begrenzt werden; denn die
Einhaltung des Tierschutzes darf weder beim Transport
noch bei der Schlachtung vernachlässigt werden. Für
mich stellt sich in diesem Zusammenhang die simple
Frage, warum in die neue deutsche Verordnung zu den
Tiertransporten, die Sie erlassen haben, die in der alten
Verordnung gemachten Vorgaben, zum Beispiel, dass die
Ladedichte während des Transports bei Außentempera-
turen von mehr als 25 Grad zu reduzieren ist, nicht über-
nommen wurden. Das frage ich mich doch. Ich könnte
noch weitere Beispiele anführen. Es ist doch absolut
kein Zustand für Mensch und Tier, dass Tiere aus Däne-
mark und mittlerweile auch aus anderen EU-Ländern,
zum Beispiel aus Belgien, zum Schlachten nach
Deutschland gebracht werden, weil hier die Bedingun-
gen offensichtlich weniger restriktiv sind. Was sind das
für Zustände?


(Beifall bei der SPD)


Generell ist an dieser Stelle festzustellen, dass Sie in
den vergangenen Jahren überhaupt nichts zur Verbesse-
rung des Tierschutzes gemacht haben. Im Gegenteil:
Stillstand auf der ganzen Linie.

In diesem Land kann keiner behaupten, von den Ver-
hältnissen in der Fleischindustrie und insbesondere in
den Schlachthöfen nichts gewusst zu haben, es sei denn,
er lebt komplett ohne irgendwelche Medien inklusive
Zeitung, Fernsehen und Internet.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, die FDP!)


In den Medien jagt ja mittlerweile eine Dokumentation
zu diesem Thema die andere und eine Diskussion über
dieses Thema die andere.

Herr Schiewerling, ich frage mich allen Ernstes ange-
sichts der von Ihnen eben vor diesem Hohen Hause ge-
machten Ausführungen: Was wollen Sie noch beobach-
ten? Was wollen Sie noch dokumentieren? Wo wollen
Sie noch Daten sammeln? Wir haben doch genug Be-
weise. Wir wissen doch, was sich dort abspielt. Warum
passiert immer noch nichts? Warum werden Sie nicht ak-
tiv? Warum finden Sie unsere Anträge nicht diskussions-
würdig? Warum wollen Sie nicht über mögliche Verän-
derungen diskutieren?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere aus der
Debatte im Februar dieses Jahres zu diesem Thema:

… Daten über den Missbrauch oder die tatsächliche
Ausbreitung von Werkverträgen gibt es nicht.

Ja gut; wenn dies aber der Grund für Ihre Untätigkeit ist,
dann stellen Sie sich damit selbst ein Armutszeugnis aus.

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(C (D h komme aus dem Oldenburger Münsterland. Dort issen wir ganz genau um dieses Problem, und wir wis en seit langem um dieses Problem. Diese ganze Region hnt sich mittlerweile kollektiv dagegen auf. nd Sie berufen sich hier auf fehlende Daten? (Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Da habe ich doch nichts von gesagt!)


(Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Zu Recht!)


Doch. Das war Frau Connemann in der Debatte im Fe-
ruar dieses Jahres:

… Daten über den Missbrauch oder die tatsächliche
Ausbreitung von Werkverträgen gibt es nicht.

nd Sie haben vorhin gesagt, dass Sie noch Daten sam-
eln wollen.


(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Herr Schiewerling ist doch nicht Frau Connemann! – Karl Schiewerling [CDU/ CSU]: Ich habe nichts davon gesagt, dass Daten fehlen!)


Das können wir dann ja nachher im Protokoll feststel-
n. – Da kann ich in der Tat nur sagen: Armes Deutsch-
nd, diese Regierung und diese Koalition haben wir ehr-
ch nicht verdient.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Ich liefere Ihnen ein weiteres Beispiel Ihrer Realitäts-
rne; es ist ebenfalls aus der Debatte im Februar dieses

ahres. In der Debatte hatte Frau Kollegin Connemann
inen Schlachthofbetrieb in ihrer Region gelobt. Das ist
r gutes Recht. Sie sagen: Sie gehen oft dahin, und dort

ei alles ganz fein, alles top in Ordnung. Das kann ja ir-
endwie nicht stimmen. Denn, liebe Kollegin, ich kenne
inen Bericht des NDR, der sich gerade zwei Monate zu-
or unter dem Stichwort „Eimermenschen“ mit den mie-
en Bedingungen in eben diesem Schlachthof beschäftigt
atte. Ich lasse das jetzt hier so stehen. Das kann man
lauben oder auch nicht.


(Zuruf der Abg. Gitta Connemann [CDU/ CSU])


an kann an dieser Stelle nicht drauf verweisen, dass
edien immer übertreiben und alles nur schlechtreden.
as ist es nicht. Dem liegen tatsächlich Fakten zu-
runde, und über diese wird berichtet. Diese werden uns
uch von zuverlässigen Gewerkschaftsvertretern immer
orgehalten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Kontrollen sind richtig und wichtig; das haben Sie be-
nt. Aber gleichzeitig hat der Kollege Schiewerling
ortwörtlich in einer anderen Debatte gesagt, dass es

andere Regelungen“ als die zurzeit gültigen braucht,
damit vernünftige Überwachungen durchgeführt wer-
en können.“ Da stimme ich mit ihm vollkommen über-
in; das ist gar keine Frage. Aber ich frage mich: Wo
ind denn Ihre Überlegungen dazu? Wo sind Ihre Vor-





Gabriele Groneberg


(A) )


)(B)

schläge? Wo sind Ihre Maßnahmen? Ich kann auf ganzer
Linie nichts erkennen.

Ich finde, es ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen,
die gegen diese Verhältnisse auf die Straße gehen, die
demonstrieren – auch Ihre Kolleginnen und Kollegen
sind dabei –, dass hier im Bundestag nichts passiert. Wir
wollen vernünftige Regelungen. Wir wollen eben nicht,
dass Unternehmen, die anständig arbeiten, die vernünf-
tige Löhne zahlen, diskriminiert werden. Wir wollen ei-
nen fairen Wettbewerb, in dem sich diese Unternehmen
mit anständigen Bedingungen am Markt behaupten kön-
nen. Selbst die Großen in der Fleischbranche fordern
witzigerweise einen bundesweiten flächendeckenden
Mindestlohn.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725013800

Ich muss Sie auf die Zeit aufmerksam machen.


Gabriele Groneberg (SPD):
Rede ID: ID1725013900

Warum machen Sie das hier nicht?


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte dazu
noch einiges ausführen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725014000

Sie kommen bitte zum Schlusssatz.


Gabriele Groneberg (SPD):
Rede ID: ID1725014100

In der Tat, Herr Präsident, ich komme zum Schluss. –

Ich möchte nur noch eines feststellen. Ich persönlich bin
sehr enttäuscht,


(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Das überrascht uns nicht!)


dass es Missstände gibt, die wir alle hier im Hause be-
klagen, und von Ihrer Seite nichts passiert, um diese
Missstände zu bekämpfen. Das tut mir sehr leid.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725014200

Vielen Dank, Frau Kollegin Groneberg. – Nächster

Redner für die Fraktion der FDP unser Kollege Hans-
Michael Goldmann. Bitte schön, Kollege Hans-Michael
Goldmann.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1725014300

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! In meinem früheren Leben als Berufsschul-
lehrer habe ich Fleischer unterrichtet. Diese Fleischer
haben sehr schnell Arbeit gefunden und wurden gut be-
zahlt.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das heute auch noch so?)



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(C (D Hören Sie einmal zu. Ich weiß nicht, ob Sie auch schon inmal in einem Schlachthof waren bzw. Beziehungen azu haben wie ich. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Prima. – Es wurden dann immer weniger, die diesen
usbildungsberuf wählten. Sie wären natürlich total be-
eistert, wenn Ihr Kind Fleischer werden wollte; das ist
ir völlig klar. In den Betrieben, in denen sie gearbeitet

atten, haben immer mehr Ungarn und dann Rumänen
earbeitet. Da sind über Jahre Dinge eingerissen – da hat
rau Groneberg hundertprozentig recht; das haben auch
lle gewusst –, die unter jeder Kanone sind. Das muss
an ganz klar sagen. Darüber gibt es überhaupt keine
iskussion.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist es!)


Ich war etwas überrascht über etwas anderes. Ich
eine, das sollte man ein bisschen berücksichtigen. Es

eht nicht so sehr um die Entlohnung, sondern es geht
Grunde genommen um die nachgeordnete Ausbeu-

ng bei der Unterbringung.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Es geht um beides! – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nein, nein, langsam. Nun seien Sie bitte so fair, und
ören Sie zumindest einmal zu.


(Zurufe von der FDP: Das können die nicht!)


ie Kernkritik, die hier sozialpolitisch völlig zu Recht
eäußert wird – sie ist gerechtfertigt –, bezieht sich auf
ie Unterbringung der Leute und im Grunde genommen
uf den Umgang mit ihnen bei Mietverträgen oder
ichtmietverträgen und die mangelnde Ausstattung mit
icherheitsmitteln, die für die Arbeit notwendig sind. Es
eht nicht in erster Linie um die Entlohnung. Es geht na-
rlich um die Sozialabgaben. Da werden im Moment

iele Prozesse geführt; diese sind seit geraumer Zeit an-
ängig.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Lohndumping! – Zuruf der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Herr Ernst, fahren Sie hin. Ich gehe auch gerne ge-
einsam mit Ihnen dorthin.

Aus meiner Sicht muss man an dieser Stelle auch ein-
al betonen, dass die betroffenen Regionen, zum Bei-

piel die Landkreise Vechta und Cloppenburg oder auch
as Emsland, jede Menge Anstrengungen unternehmen,
m dieses Problem zu lösen.


(Beifall der Abg. Gitta Connemann [CDU/ CSU])


ahren Sie in den Landkreis Vechta! Der Landkreis
echta – der Landkreis Emsland hat sich diesem in die-
er Sache angeschlossen – hat ein Zehn-Punkte-Pro-
ramm zur deutlichen Verbesserung der Bedingungen
ufgelegt.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Toll!)






Hans-Michael Goldmann


(A) )


)(B)

Deswegen glaube ich, dass es gut wäre, wenn wir uns
gemeinsam darauf verständigen würden, denen dabei zur
Seite zu stehen und dafür Sorge zu tragen, dass sich die
Rahmenbedingungen dort verändern.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Frau Groneberg, ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Es
hat keinen Zweck, wir kommen da nicht aus der Verant-
wortung. Sie sitzen auch im Kreistag eines betroffenen
Kreises. In diesem Bereich haben wir schlicht und er-
greifend versagt. Wir wollten es vielleicht nicht sehen.
Das mag sein. Ich muss auch ehrlich sagen, dass ich es
nicht gewusst habe. Obwohl ich im Landkreis Emsland
wohne, war mir der Begriff „Eimermensch“ nicht be-
kannt. Woher kommt dieser Begriff? Er kommt daher,
dass die Menschen den Betrieb mit einem Eimer, in dem
sich die Arbeitsgeräte wie Messer und andere Dinge be-
finden, betreten und wieder verlassen. Dabei findet eine
Hygienekontrolle statt. Ich will Ihnen ehrlich sagen, ich
finde es richtig, dass in diesen Eimer hineingeschaut
wird,


(Mechthild Rawert [SPD]: Ist das jetzt das Problem?)


um festzustellen, ob die Bedingungen, die wir in diesen
Bereichen fordern, eingehalten werden. Deswegen sollte
man immer etwas vorsichtig mit Angriffen sein, die mei-
ner Meinung nach keine Grundlage haben.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Selbstverständlich werden wir alles unternehmen, um
die Arbeitsbedingungen zu verbessern, und selbstver-
ständlich werden wir auch alles tun, um die Unterbrin-
gungsbedingungen zu verbessern. Das gilt für die dort
Arbeitenden, und natürlich gilt das ebenfalls – das wird
in Ihren Anträgen ja auch angesprochen – für die Bedin-
gungen in den Schlachthöfen unter Tierschutzgesichts-
punkten. Für die Transportbedingungen gilt es ebenfalls.

Lassen Sie mich eines zum Schluss noch sagen: Wenn
die Tiertransportbedingungen so verändert werden, wie
Sie es vorhaben, spielen Sie den Großbetrieben in die
Hand. Denn dann werden die Fahrzeuge der großen Ver-
sandschlachtereien nur noch die Großbetriebe aufsu-
chen, weil die Ladezeit so kurz ist, dass sie eigentlich
nur eine einzige Hofstelle anfahren können. Wenn sie die
kleinen Betriebe anfahren, werden sie diese Zeiten über-
schreiten. Deswegen ist der Antrag, den Sie zu den
Transportbedingungen stellen, keine Lösung. Dies gilt
auch für die anderen Anträge.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725014400

Vielen Dank, Kollege Hans-Michael Goldmann. –

Nächster Redner in unserer Aussprache ist für die Frak-
tion der CDU/CSU Kollege Paul Lehrieder. Bitte schön,
Kollege Paul Lehrieder.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Paul Lehrieder (CSU):
Rede ID: ID1725014500

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es

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(C (D urde bereits vieles zur Abgrenzung von Werkverträen, Dienstverträgen und Werklieferverträgen ausgehrt. Da gilt es, einfach einmal zu schauen: Was ist das berhaupt? Ein Werkvertrag, lieber Klaus Ernst, ist eine neue Erfindung. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Hat er auch nicht behauptet!)


n gibt es seit dem 1. Januar 1900, seit das Bürgerliche
esetzbuch in Kraft getreten ist.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ich habe nichts anderes gesagt!)


r ist dort in § 631 geregelt. Das sage ich für diejenigen,
ie einen Faktencheck machen und nachschauen wollen,
b das tatsächlich stimmt.


(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Mit Bürgerlichem haben sie es nicht so!)


Werkverträge und Dienstleistungsverträge sind unbe-
tritten ein wesentlicher Bestandteil unseres Arbeits- und

irtschaftslebens. Das Prinzip der Arbeitsteilung hat in
en letzten Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen,
ass unsere Unternehmen im Zuge der Globalisierung
exibler agieren konnten und unsere Wirtschaft innova-
v und wettbewerbsfähig geblieben ist. Die übliche Ver-
agsform der Werkverträge hat sich grundsätzlich be-
ährt, folglich auch Wachstum gesichert und zu
ohlstand und Beschäftigung beigetragen. Deshalb
öchte ich das System der Werkverträge ganz bewusst

icht per se schlechtreden,


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht ja niemand!)


ondern ich stelle fest, dass durch Werkverträge auch
iel Gutes erreicht worden ist.

Was ist ein Werkvertrag? Ein Werkvertrag – vielleicht
ogar einen Werkliefervertrag – wird geschlossen, wenn
eispielsweise ein engagierter Kollege den Bezug der
itze in seinem Sportauto mit einem bestimmten Leder
ei einem entsprechenden Vertragspartner bestellt.
erkverträge sind grundsätzlich ein wirtschaftlich sinn-

olles und legitimes Mittel, sofern sie gesetzeskonform
ngewandt werden. Sie verschaffen einem Werk die
öglichkeit, die Herstellung eines Produktes oder die
utzung einer Dienstleistung – dadurch können Spezia-
sierungsvorteile genutzt werden – an ein anderes Un-
rnehmen zu übertragen.

Es gibt daher für mich grundsätzlich zunächst über-
aupt keinen Grund, den originären Werkvertrag infrage
u stellen, einzuschränken oder gar zu verbieten. Einige
ier in der Diskussion haben den Eindruck erweckt, dass
ie das wollen. Allerdings gibt es – hierauf haben die
orredner bereits hingewiesen –, seit einiger Zeit ein
ermehrtes öffentliches politisches Interesse an Werk-
erträgen. Auch ich habe am Montagabend – das will ich
icht verhehlen – mit großer Bestürzung die Sendung
ber die Schlachthöfe gesehen. Es zeichnet sich die Ent-
icklung ab, dass unter dem Deckmantel von Werk-
erträgen vermehrt missbräuchliche und sogar rechts-
idrige Vertragskonstruktionen benutzt werden. Die





Paul Lehrieder


(A) )


)(B)

aktuellen Berichterstattungen in den Medien sind uns al-
len hinlänglich bekannt.

Lassen Sie mich gleich eines vorwegnehmen: Die
christlich-liberale Koalition duldet keinen Missbrauch
von Werkverträgen.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Doch!)


Das betrifft – Kollege Goldmann hat darauf hingewiesen –
auch die Unterbringung, die Schutzkleidung und die So-
zialabgaben, die im Rahmen von Werkverträgen abzu-
führen sind.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit den Löhnen?)


Es wurde vom Kollegen Kolb bereits völlig zutreffend
darauf hingewiesen: Wir müssen auch die Entlohnung,
bei der in Deutschland geschäftlich unerfahrene Mitar-
beiter aus östlichen Ländern möglicherweise ausgenutzt
werden, besser regeln, allerdings nicht, Frau Kollegin
Müller-Gemmeke, durch einen gesetzlichen Mindest-
lohn,


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)


sondern durch einen tariflichen Mindestlohn.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt ja keinen Arbeitgeber!)


Hier gibt es jedoch keine Tarifbindung durch das Ar-
beitnehmer-Entsendegesetz, durch das die ersten Min-
destlöhne eingeführt worden sind. Erst vor wenigen Wo-
chen haben wir aber die Erfahrung machen dürfen, dass
sich in einer anderen Branche, in der es nur eine geringe
Tarifbindung gibt, nämlich bei den Frisören, Arbeitgeber
und Arbeitnehmer auf einen Mindestlohn für diese Bran-
che einigen konnten.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer soll in der Schlachtbranche verhandeln?)


In der Fernsehsendung, von der die Rede war – all die
Kolleginnen und Kollegen, die genau zugehört haben,
haben das mitbekommen –, kamen auch Verantwortliche
von Schlachthöfen zu Wort, die gesagt haben: Jawohl,
wir wirken an einer entsprechenden Regelung mit, auch
um uns gegen Konkurrenz, die uns durch Unterbietungs-
wettbewerb Schwierigkeiten macht, zur Wehr zu setzen.

Ich glaube, dass wir gemeinsam mit den Tarifver-
tragsparteien, mit den Arbeitgeberverbänden, aber auch
mit den Schlachthöfen eine Lösung finden können, um
einen Mindestlohn in der Schlachtbranche zu ermögli-
chen. Ob man das über das Mindestarbeitsbedingungen-
gesetz, lieber Kollege Kolb, macht oder ob man vernünf-
tige Regelungen trifft, die von den Verbänden und von
den Schlachthöfen selbst vorgeschlagen werden, sei zu-
nächst einmal dahingestellt. Ein Hoffnung gebendes
Beispiel ist für mich die Einigung bei den Frisören, bei
denen es zwar eine sehr geringe Tarifbindung gibt, bei
denen es vor sechs oder acht Wochen aber geklappt hat.
Ich glaube, da sind wir auf einem sehr guten Weg. Des-
halb bin ich optimistisch, dass wir das hinbekommen.

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(C (D Meine Damen und Herren, ich will noch auf Folgenes hinweisen: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der ollverwaltung – auch hierauf wurde von Kollegen beits hingewiesen – überwacht und verfolgt Missbräuche ereits heute im Bereich der Sozialversicherungsund teuerpflichten, der Mindestlöhne nach dem Arbeitneher-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlas ungsgesetz. Es ist richtig: In der vergangenen Woche urden deutschlandweit an Schlachthöfen Razzien urchgeführt, um die Einhaltung sozialer Standards und ie Nutzung missbräuchlicher Gestaltungsmöglichkeiten u eruieren. Ja, es ist richtig: In § 16 des Arbeitnehmerüberlasungsgesetzes sind Ordnungswidrigkeiten bereits noriert. Auch das Vorenthalten von Sozialabgaben ist ach § 266 a StGB bereits heute strafrechtlich sanktioiert. Genau hier werden wir verstärkte Kontrolle ausben und den Auswüchsen und Fällen von Missbrauch er letzten Jahre, bei denen wir vielleicht etwas zu spät ingeschaut haben – der Kollege Goldmann hat es geagt –, entgegenwirken. Wir müssen das eine tun, ohne as andere zu lassen. Wir müssen jetzt sanktionieren, leichzeitig aber daran arbeiten, dass wir in den nächsten ahren auch in der Schlachtbranche einen tariflichen wohlgemerkt: einen tariflichen – Mindestlohn hinbeommen. Ich glaube, wenn wir das schaffen, dann haben ir den Menschen geholfen und die Schlachthöfe, die ir bezahlen, vor unliebsamer Konkurrenz geschützt. aran sollten alle wohlmeinenden Mitbürgerinnen und itbürger, auch in diesem Hause, mitarbeiten. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Kollege Paul Lehrieder. – Nächste Red erin für die Fraktion von CDU und CSU ist unsere Kolgin Frau Gitta Connemann. Bitte schön, Frau Kollegin itta Connemann. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom. as wusste schon Albert Einstein. Ich finde – nach den eiträgen der Linken, ein bisschen aber auch nach dem eitrag von Hubertus Heil –, dass gerade die Fraktion er Linken, aber auch die SPD für diesen Spruch Pate estanden haben könnten. Denn heute präsentieren Sie ns wieder viele Behauptungen und bedienen Klischees, nd das übrigens am laufenden Band. Das Bild, das Sie on Deutschland zeichnen, ist das Bild einer Tagelöhergesellschaft. Sie skizzieren Verfall und soziale Spalng. Aber mit einem hat das nichts zu tun: mit der Reatät. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Connemann, was haben Sie mit der Realität zu tun?)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725014600

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Gitta Connemann (CDU):
Rede ID: ID1725014700





Gitta Connemann


(A) )


)(B)

Ein Blick in die Statistik würde genügen. Nehmen Sie
doch bitte zur Kenntnis – so schwer es Ihnen auch fällt –:
Aus dem einstigen Sorgenkind Europas im Jahre 2000
ist der Motor Europas geworden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Niedriglöhne!)


Noch nie hatten in diesem Land so viele Menschen Ar-
beit wie heute.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Die nicht mehr bezahlt wird!)


Noch nie hatten Jugendliche in diesem Land so gute
Chancen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Vergleichen Sie das einmal! Schauen Sie nach Spanien
oder nach Griechenland, wo über 65 Prozent der Jugend-
lichen von Arbeitslosigkeit betroffen sind und keine
Aussicht, keine Perspektive, keine Zukunft haben. Dann
sehen, wie anders die Verhältnisse bei uns sind.

Bei der Beschäftigung Älterer sind wir auf einem sehr
guten Weg.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist nicht das Thema! Werkverträge ist das Thema!)


Das sagt selbst Ihr ehemaliger Minister Franz
Müntefering. Gering Qualifizierte und Langzeitarbeits-
lose haben Arbeit gefunden. All das ignorieren Sie; denn
es wäre ja ein Jammer, die liebgewonnenen Vorurteile
abbauen zu müssen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Anderes Thema!)


Sie behaupten, Deutschland sei nur durch Lohndum-
ping stark.


(Mechthild Rawert [SPD]: Thema verfehlt! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wer von uns soll das gesagt haben?)


Das ist falsch. Deutschland gehört nach wie vor zu den
Industrieländern mit den höchsten Arbeitskosten. – Lie-
ber Herr Heil, es geht in der heutigen Diskussion nicht
nur um den Antrag der SPD, es geht unter anderem auch
um das Thema Arbeitnehmerüberlassung, wozu die
Fraktion Die Linke etliche Anträge vorgelegt hat.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Es wäre schön, wenn Sie einmal darüber reden würden!)


Wenn Sie diese Anträge gelesen hätten, Herr Heil, wür-
den Sie sehen, dass sich genau diese Aussage dort findet,
und diese Aussage ist eben falsch.

Sie behaupten, Deutschland stehe vor dem Absturz in
Armut und Niedriglohn.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: 23 Prozent!)


Auch das ist falsch. Die Zahl der Niedriglohnbezieher ist
seit 2007 nicht gestiegen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


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(C (D er Aufbau einfacher Arbeitsplätze ging nicht auf Kosn gutbezahlter Jobs, sondern er beruhte auf mehr Areit. Arbeit ist – davon sind wir nach wie vor überzeugt – er beste Schutz gegen Armut. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


as Armutsrisiko eines Arbeitslosen ist viermal höher
ls das eines Niedriglohnbeziehers. Nehmen Sie das
itte zur Kenntnis!


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das war einmal! Heute ist man arm trotz Arbeit!)


Lieber Kollege Ernst, Sie behaupten, dass die Existenz
er Aufstocker beweise, dass der Satz „Arm trotz Ar-
eit“ stimmt.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sprechen Sie doch einmal zum Thema!)


ber auch das ist falsch. Die Zahl der Aufstocker sinkt
ämlich seit Jahren. Mehr als zwei Drittel von ihnen ha-
en nur einen Minijob oder sind teilzeitbeschäftigt.
och nicht einmal 300 000 Vollzeitbeschäftigte stocken

uf, in der Regel übrigens nicht wegen geringer Löhne,
ondern wegen eines familienbedingten Mehrbedarfs.
ehmen Sie das zur Kenntnis!


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 3 Millionen Erwerbstätige haben trotz Arbeit zu wenig zum Leben! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sagen Sie doch einmal etwas zum Thema! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Wozu wir reden, geht Sie mal gar nichts an!)


Es geht hier auch um Arbeitnehmerüberlassung, lieber
ollege Ernst. Lesen Sie einfach einmal Ihre Anträge!
der sollen wir es mit William Shakespeare halten? Er
at geschrieben: „Hohle Töpfe haben den lautesten
lang.“ – Seien Sie doch einfach leise!


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Besonders gerne reiben Sie sich an der Zeitarbeit. Ge-
etsmühlenartig tragen Sie vor, Zeitarbeit sei eine Be-
chäftigung zweiter Klasse, verdränge Stammbeleg-
chaft, sei eine Sackgasse. Auch das ist falsch. Sie
ollen, dass die Zeitarbeit abgeschafft wird.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau!)


s gab sogar einen Antrag von Ihnen, lieber Herr Ernst,
ie Zeitarbeit einfach zu verbieten.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Richtig!)


as Bundesverfassungsgericht hat ein solches Verbot
erade verboten. Ich bin froh, dass Sie Ihre rechtlichen
ausaufgaben inzwischen gemacht und Ihren Antrag zu-
ckgezogen haben. Sie sind manchmal durchaus lernfä-

ig.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber Sie nicht! Das ist das Problem!)






Gitta Connemann


(A) )


)(B)

Im Ergebnis läuft aber auch Ihr neuer Antrag auf eine
Abschaffung der Zeitarbeit hinaus. Wer gleichen Lohn
vom ersten Tag an und eine Flexibilitätsprämie fordert,
der will das Aus der Branche.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen faire Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt!)


Damit sind Sie bereit, den Jobmotor der vergangenen
Jahre abzuschalten, nach dem Motto „Lieber arbeitslos
als Zeitarbeitnehmer“. Das ist mit uns nicht zu machen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Sie agieren dabei auf der Grundlage reiner Vorurteile.


(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie ignorieren die Realität!)


Die Wahrheit lautet: Zeitarbeit ist kein zweitklassiger
Ersatzjob. Die Beschäftigten haben normale Arbeitsver-
träge. Sie genießen alle Schutzrechte,


(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)


sie arbeiten im Regelfall übrigens unbefristet, 90 Prozent
von ihnen in Vollzeit.


(Mechthild Rawert [SPD]: So ein Quatsch! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie leben in einer anderen Welt! Das ist nicht die Realität!)


Die Bezahlung erfolgt fast zu 100 Prozent nach Tarif. Es
gibt in der Zeitarbeit anders als in vielen anderen Bran-
chen eine Lohnuntergrenze. Das Einstiegsgehalt für
Ungelernte liegt bei 8,19 Euro im Westen. Für etliche
Branchen wurden Branchenzuschläge vereinbart. In
Deutschland erhalten Zeitarbeitnehmer – wir haben das
reguliert – in Zeiten des Nichteinsatzes natürlich eine
Lohnfortzahlung. Im Rest Europas sieht das ganz anders
aus; damit hätte ich auch ein Problem.

Die bürgerliche Koalition aus FDP und CDU/CSU
hat sich sofort eingeschaltet, als es Missstände gab – die
übrigens erst durch eines möglich geworden sind: durch
die Hartz-Gesetzgebung von Rot-Grün. Ich bitte Sie,
sich daran zu erinnern. Sie haben diese Missbräuche erst
möglich gemacht!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wart ihr dagegen?)


Bei Ihnen ist offensichtlich das Virus des Vergessens
ausgebrochen, bei uns aber nicht. Wir wissen genau, was
Sie gemacht bzw. nicht gemacht haben.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Habt ihr dagegen gestimmt?)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725014800

Ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.


(Zuruf von der SPD: Sechs, Setzen!)



Gitta Connemann (CDU):
Rede ID: ID1725014900

All dies sind Wahrheiten über die Zeitarbeit, belegt

durch die Bundesagentur für Arbeit und das Statistische

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(C (D undesamt. Das alles mag Sie nicht interessieren, meine amen und Herren, aber uns schon. Deswegen werden ir Ihre Anträge ablehnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ach was!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725015000

Unsere Kollegin Gitta Connemann war die letzte

ednerin in unserer Aussprache, die ich nun schließe.


(Zuruf von der LINKEN: Das war echt das Letzte!)


Wir sind im Tagesordnungspunkt 8 a und kommen
ur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die
inke auf Drucksache 17/12560 mit dem Titel „Gleiche
rbeit – Gleiches Geld in der Leiharbeit“. Wer stimmt
r diesen Antrag? – Das sind die Fraktion Die Linke

nd die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt
agegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthal-
ngen? – Die Fraktion der Sozialdemokraten. Der An-
ag ist abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 8 b. Wir kommen zur Abstim-
ung über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke

ur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen.
er Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter
uchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
he 17/14074, den Gesetzentwurf der Fraktion Die
inke auf Drucksache 17/12373 abzulehnen. Ich bitte
tzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wol-
n, um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die
inke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitions-
aktionen. Enthaltungen? – Die Sozialdemokraten und
ündnis 90/Die Grünen. Der Gesetzentwurf ist in zwei-
r Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Ge-

chäftsordnung bekanntlich die weitere Beratung.

Wir sind noch im Tagesordnungspunkt 8 b und kom-
en zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Frak-
on Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Gesetzes
ur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung. Der Aus-
chuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter Buch-
tabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache
7/14074, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/
ie Grünen auf Drucksache 17/13106 abzulehnen. Ich
itte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen
ollen, um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion
ündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das

ind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Sozialde-
okraten und Linksfraktion. Der Gesetzentwurf ist in

weiter Beratung abgelehnt. Auch hier entfällt nach un-
erer Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Tagesordnungspunkt 8 c. Wir setzen die Abstimmung
ber die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ar-
eit und Soziales auf Drucksache 17/14074 fort. Der
usschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Be-

chlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Frak-
on der SPD auf Drucksache 17/12378 mit dem Titel
Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen“. Wer
timmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind die
oalitionsfraktionen. Gegenprobe! – Das sind die drei
ppositionsfraktionen. Vorsichtshalber frage ich nach





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) )


)(B)

Enthaltungen. – Niemand. Die Beschlussempfehlung ist
angenommen.

Tagesordnungspunkt 8 d. Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und So-
ziales zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Ti-
tel „Statistische Ermittlung des Einsatzes von
Werkverträgen und Leiharbeit in Unternehmen“. Der
Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 17/12111, den Antrag der Fraktion Die Linke
auf Drucksache 17/9980 abzulehnen. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Koalitions-
fraktionen. Gegenprobe! – Das ist die Linksfraktion. Ent-
haltungen? – Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grü-
nen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Tagesordnungspunkt 8 e. Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und So-
ziales zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem
Titel „Lohndumping im Einzelhandel stoppen – Tarifver-
träge stärken, Entgelte und Arbeitsbedingungen verbes-
sern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussemp-
fehlung auf Drucksache 17/14001, den Antrag der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/13104 abzuleh-
nen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das
sind die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe! – Das sind
die drei Oppositionsfraktionen. Vorsichtshalber frage ich
nach Enthaltungen. – Niemand. Die Beschlussempfeh-
lung ist angenommen.

Wir sind jetzt im Tagesordnungspunkt 8 f. Abstim-
mung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
auf Drucksache 17/12215. Der Ausschuss empfiehlt un-
ter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ableh-
nung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache
17/11148 mit dem Titel „Bedingungen bei Tiertranspor-
ten und in Schlachtbetrieben verbessern“.

Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das
sind die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe! – Das sind
Sozialdemokraten und Linksfraktion. Enthaltungen? –
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Beschlussempfeh-
lung ist angenommen.

Wir sind noch im Tagesordnungspunkt 8 f. Unter
Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der
Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/11355 mit
dem Titel „Bedingungen in Schlachthöfen verbessern“.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind
die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe! – Das sind alle
drei Oppositionsfraktionen. Enthaltungen? – Niemand.
Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu
einem neuen Tagesordnungspunkt. Ich rufe den Tages-
ordnungspunkt 9 auf:

– Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(3. Ausschuss)


Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der United Nations
Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf

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(C (D Grundlage der Resolution 1701 11. August 2006 und folgender Resolutionen, zuletzt 2064 Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – Drucksachen 17/13753, 17/14161 – Berichterstattung: Abgeordnete Karl-Georg Wellmann Dr. Rolf Mützenich Dr. Rainer Stinner Wolfgang Gehrcke Kerstin Müller – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung – Drucksache 17/14162 – Berichterstattung: Abgeordnete Herbert Frankenhauser Klaus Brandner Dr. h. c. Jürgen Koppelin Roland Claus Sven-Christian Kindler Über die Beschlussempfehlung werden wir später naentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Alle sind amit einverstanden. Dann haben wir dies gemeinsam so eschlossen. Ich eröffne nun die Aussprache. Erster Redner in unerer Aussprache ist für die Fraktion der FDP unser Kolge Joachim Spatz. Bitte schön, Kollege Joachim Spatz. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Joachim Spatz (FDP):
Rede ID: ID1725015100

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Auf der Grundlage der UN-Resolution 1701 aus
em Jahr 2006 mit ihren entsprechenden Nachfolgereso-
tionen beantragt die Bundesregierung, unser Engage-
ent im Rahmen von UNIFIL zu verlängern. Zurzeit

ind innerhalb der Obergrenze von 300 Soldatinnen und
oldaten 195 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz: auf
inem Schnellboot und einer Korvette.

Wir leisten einen Beitrag zum Aufbau von Sicher-
eitsstrukturen, zur Überwachung von Grenzen sowie
um Schutz der Küste und der Gewässer des Libanon.
olange dieser Aufbau noch andauert und die Übergabe
er Verantwortung noch nicht vollzogen werden kann,
t unser Engagement für die Region und für die Stabili-
t des Libanon essenziell und wichtig. Deshalb bitten
ir um möglichst breite parlamentarische Zustimmung

u diesem Mandat; denn das haben unsere Soldatinnen
nd Soldaten verdient.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auf die Re-
ion insgesamt eingehen. Wir haben unter anderem den
uftrag, die Grenzen auch deshalb zu schützen, um un-





Joachim Spatz


(A) )


)(B)

kontrollierte Waffentransfers in den Libanon zu verhin-
dern. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, dass wir hin-
sichtlich der Waffenlieferungen in diese Region nach
wie vor skeptisch sind.

Auch die Partner innerhalb der Europäischen Union,
die darüber nachdenken, einige Gegner von Herrn Assad
mit Waffen zu unterstützen, sind immer noch die Ant-
wort auf die Frage schuldig geblieben, wie sie Prolifera-
tion, die Weitergabe von Waffen, verhindern wollen. So-
lange diese Frage nicht schlüssig beantwortet werden
kann, besteht die reale Gefahr, dass Waffen, die wir in
die Region liefern, irgendwann in die Hände derer gera-
ten, für die sie nicht gedacht waren. Deshalb ist unsere
Zurückhaltung an dieser Stelle angemessen. Wir werden
die Partner auf europäischer Ebene weiterhin auf dieses
Problem hinweisen.

Eines ist klar: Wir erleben zwischen den großen, zum
Teil über Jahrhunderte und Jahrtausende gewachsenen
staatlichen Entitäten, wie Ägypten, dem Iran und auch
der Türkei, in der gesamten Region eine Infragestellung
der Strukturen, sowohl der Grenzen als auch des religiö-
sen und ethnischen Miteinanders, wie es seit Jahrzehnten
nicht der Fall gewesen ist. Angesichts einer solchen Si-
tuation müssen wir erhebliche politische Anstrengungen
unternehmen und die Probleme lösen, anstatt sie durch
Waffenlieferungen zu verschärfen.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU])


Die Bundesregierung versucht, darauf hinzuwirken,
den Syrienkonflikt politisch zu lösen. Wir bitten alle Be-
teiligten, gerade auf der Ebene der Vereinten Nationen
und des Sicherheitsrates entsprechend zu agieren. Unser
Appell geht in Richtung China und insbesondere in
Richtung Russland. Wir sollten gemeinsam dafür eintre-
ten, dass das syrische Problem auf einer Konferenz poli-
tisch gelöst wird und dass die Ausschöpfung des real
existierenden Bedrohungspotenzials der Destabilisie-
rung der ganzen Region verhindert wird.

Wer aus machtpolitischem Kalkül glaubt, mit fal-
schen Verbündeten agieren zu können, wer billigend in
Kauf nimmt, dass die Region destabilisiert und der kon-
fessionelle Splitt zwischen Schiiten und Sunniten militä-
risch im Rahmen eines Bürgerkriegs in der ganzen Re-
gion ausgetragen wird – das würde den Irak genauso
betreffen wie potenziell Jordanien und andere Länder
der Region –, der gefährdet auch seine eigene Sicherheit.
Das betrifft nicht nur Europa, sondern auch Russland
und andere Länder. Deshalb appellieren wir eindringlich,
nach einer politischen Lösung zu suchen.

Was wir zur Stabilisierung der Region beitragen kön-
nen, werden wir tun, auch im Rahmen von UNIFIL, die
der Sicherung der Grenzen des Libanon dient. Deshalb
appelliere ich noch einmal, diesen Einsatz mit möglichst
breiter Mehrheit zu unterstützen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


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(C (D Vielen Dank, Kollege Joachim Spatz. – Nächster edner für die Fraktion der Sozialdemokraten ist unser ollege Wolfgang Hellmich. Bitte schön, Kollege olfgang Hellmich. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ehr verehrte Damen und Herren! Wir haben seitens er Sozialdemokratie von Anfang an den Einsatz von NIFIL unterstützt; denn wir wissen um die Bedeutung ieses Einsatzes für diese sich seit Jahren in einer kritichen Situation befindende Region. Ich sage vorab: Wir erden diesen Einsatz weiterhin unterstützen, und zwar it aller Deutlichkeit. Seit 2006 leistet UNIFIL einen Beitrag für den Frieen in der Region. Ich danke an dieser Stelle allen beteigten Soldatinnen und Soldaten, ihren Familien sowie en zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Buneswehr für ihren Einsatz. Sie wissen ganz genau, dass ie sich mit ihrem Leben dafür einsetzen, dass in dieser egion Frieden herrscht bzw. Frieden geschaffen werden ann. Sie alle verdienen unseren Respekt und unsere Anrkennung. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725015200
Wolfgang Hellmich (SPD):
Rede ID: ID1725015300

r Einsatz kann nicht hoch genug geschätzt werden. Ih-
m Einsatz ist es auch zu verdanken – das ist ein nicht

anz unwesentlicher Aspekt –, dass der Libanon trotz
einer geringen Wirtschaftskraft wieder am internationa-
n Handel teilnehmen kann. Sie ermöglichen dem Liba-
on, sich auf internationaler Ebene mit Waren und Gü-
rn zu versorgen.

Im letzten Mandatszeitraum, seit Juni 2012, hat sich
ie Sicherheitslage im Libanon dramatisch verschärft.
er Kollege Spatz hat gerade darauf hingewiesen, wo
ie Ursachen liegen. Wir dürfen über die Fortsetzung der
eutschen Beteiligung an der UNIFIL-Mission nicht
prechen, ohne die aktuelle Situation in Syrien und deren
onsequenzen für den Libanon zu bedenken. Seit Be-
inn des Aufstands gegen das Assad-Regime, der sich in
ber zwei Jahren zum Bürgerkrieg ausgeweitet hat, sind
ehr als 90 000 Menschen getötet worden. Die Gefahr

ines Flächenbrandes in der Region ist sehr groß.
0 Prozent der im Libanon lebenden Menschen sind sy-
sche Flüchtlinge.

Innerhalb eines Jahres sind 1 Million Flüchtlinge ins
and gekommen. 90 Prozent der Krankenhaus- und La-
arettkapazitäten in der Bekaa-Ebene, die auch von in-
rnationalen Organisationen gebaut worden sind, wer-
en von syrischen Flüchtlingen belegt. Die Situation in
en Flüchtlingslagern im Libanon ist, ähnlich wie in Jor-
anien, menschenunwürdig.

Die Frage ist: Wie kann der Libanon diese Belastung
igentlich noch aushalten? Der Präsident des Internatio-
alen Roten Kreuzes, der vor kurzem hier im Hause war,
at dies deutlich gemacht, indem er gesagt hat: Wir wun-
ern uns, dass sich der Libanon nicht schon längst im





Wolfgang Hellmich


(A) )


)(B)

Bürgerkrieg befindet. Er hat das darauf zurückgeführt
– ich teile diesen Eindruck –, dass die Menschen im Li-
banon in vielen Jahren leidvoll erfahren haben und wis-
sen, was es bedeutet, wenn ein Land mit Bürgerkrieg
überzogen wird.

Ich danke den Helferinnen und Helfern des Roten
Kreuzes und der anderen internationalen Organisationen,
die unter Einsatz ihres Lebens im Libanon, in Syrien, an
den Grenzen humanitäre Hilfe leisten.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Ohne ihre Hilfe und ohne ihren Einsatz gäbe es noch
mehr Opfer.

Eine kurze Waffenruhe, sei es nur für wenige Stunden
oder Tage, könnte Zugang zu Verletzten und den mehr
als 4 Millionen Binnenflüchtlingen in Syrien schaffen
und somit das humanitäre Elend lindern. Dies zu errei-
chen, ist die Aufgabe internationaler Konferenzen, von
denen gesprochen worden ist.

Eine weitere Option wäre die Einrichtung von
Schutzzonen für die syrische Zivilbevölkerung, weil sich
durch die langanhaltenden schwierigen Kämpfe in allen
Teilen dieses Landes die Lage der in den betroffenen Re-
gionen lebenden Menschen dermaßen verschlechtert hat,
dass letztlich von einem kompletten Zusammenbruch
des gesellschaftlichen Systems in Syrien gesprochen
werden muss.

Die Aufnahme von 5 000 syrischen Flüchtlingen
durch die Bundesrepublik ist gut, wird aber nicht ausrei-
chen. Wir werden über deutliche Nachbesserungen und
Verbesserungen reden und gemeinsam Maßnahmen er-
greifen müssen.


(Beifall bei der SPD)


Die internationale Gemeinschaft muss mit allen ihr
zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln versu-
chen, diesen Konflikt zu beenden. Die Ausweitung der
humanitären Hilfe der EU für die Flüchtlinge aus Syrien,
gerade im Libanon, ist ein wichtiger Schritt. Wir Sozial-
demokraten unterstützen diese Bemühungen der EU. Die
geplante internationale Syrien-Konferenz muss zum Er-
folg geführt werden. Sie ist zum Erfolg verdammt. Un-
sere Aufforderung, sich intensiv darum zu bemühen,
dass die Genf-2-Konferenz – oder welchen Namen sie
auch haben wird – zum Erfolg geführt wird, richten wir
an alle. Vor allem geht unser Appell an die amerika-
nisch-russischen Konsultationen, die im Laufe der
nächsten Wochen stattfinden. In ihnen liegt ein zentraler
Schlüssel für die Lösung der Probleme.

Der Bürgerkrieg in Syrien hat die religiösen Spannun-
gen im Libanon bereits verschärft. Die Lage dort ist
mehr als fragil. Bei schweren Kämpfen zwischen Sunni-
ten und der Armee wurden in der libanesischen Hafen-
stadt Sidon mindestens 15 Soldaten getötet. Mehr als
100 Menschen wurden bei den Kämpfen verletzt. Täg-
lich gibt es im Libanon bewaffnete Konflikte mit zuneh-
mender Intensität.

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(C (D Die Straßensperren, die errichtet und mühsam von der rmee abgeräumt werden, und die Konflikte zwischen er schiitischen Hisbollah und der Armee sind Beispiele r heftigste Spannungen und Konflikte innerhalb eines ürgerkrieges in Syrien. Die Grenzen zwischen den ändern lösen sich auf. Der Bürgerkrieg in Syrien droht, uf den Libanon als Ganzes überzugreifen. Wir müssen ersuchen, das zu verhindern. Es droht ebenso die Gehr eines Bürgerkrieges zwischen den Glaubensgemein chaften im Libanon, von dem auch unsere Soldatinnen nd Soldaten berührt sein können. Die 15 000 Mann starke UNIFIL-Truppe hat ein roustes, aber nicht offensiv ausgestaltetes Mandat. Ein olches Mandat erlaubt die Anwendung von Waffengealt nicht nur zur Selbstverteidigung, sondern auch zur erteidigung der Mission und von Zivilisten. Ich will eutlich darauf hinweisen, dass bei einer Verschärfung er Konflikte im Libanon für unsere Soldatinnen und oldaten die Gefahr droht, in bewaffnete Konflikte einezogen zu werden. Man muss das wissen, wenn man in solches Mandat beschließt. Man muss wissen, unter elchen Bedingungen sich unsere Soldatinnen und Solaten in dieser Mission befinden. Werte Kolleginnen und Kollegen, ein Ziel der NIFIIL-Mission ist es, den Waffenschmuggel im Libaon von See aus zu unterbinden. Das hat funktioniert. Im aufe des letzten Jahres ist kein einziges Schiff aufgeracht worden, in dem Waffen in den Libanon gelangt ein können. Deshalb müssen wir hier weitermachen. Es acht Sinn, alle Möglichkeiten der Einfuhr von Waffen u beseitigen. Die Obergrenze ist auch im neuen Mandat auf 00 Soldatinnen und Soldaten festgelegt. Wir wissen, ass das Ziel dieses Mandates nicht ist, auf ewig im Lianon zu bleiben. Das Ziel ist, das zu Ende zu bringen, as von den Kräften der Bundeswehr gut begonnen woren ist, nämlich die Kräfte des Libanon selber in die age zu versetzen, die seeseitigen Grenzen zu schützen, en Handel zu ermöglichen und gleichzeitig den Import on Waffen zu vermeiden. UNIFIL hat einen entscheienden Beitrag dazu geleistet, dass es in der Region Stailität gegeben hat. Ich denke, es ist für uns sinnvoll und chtig, dass wir mit der weiteren Beteiligung im Libaon auch deutlich machen, dass wir die Verantwortung r die Schaffung von Frieden in der Region übernehen, dass wir uns daran beteiligen, und dass wir aus die em Grunde auch unsere Soldatinnen und Soldaten in iese Mission schicken. Deshalb wird die SPD-Bundesgsfraktion dem Einsatz zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Kollege Wolfgang Hellmich. – Nächster edner für die Fraktion der CDU/CSU ist unser Kollege hilipp Mißfelder. Bitte schön, Kollege Philipp ißfelder. )


(Beifall bei der SPD)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725015400

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





(A) )


Philipp Mißfelder (CDU):
Rede ID: ID1725015500

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen

und Kollegen! Ich will an das anknüpfen, was mein Vor-
redner gesagt hat. Im Zusammenhang mit dem Libanon-
Mandat müssen wir nicht nur das Land selbst, sondern
die gesamte Region, und vor allem die Ereignisse in die-
ser Region betrachten. Es ist fraglich, ob und wie die
Friedenskonferenz in Genf stattfindet. Es gibt nahezu
stündlich neue Nachrichten. Vor diesem Hintergrund
sage ich, dass unsere Fraktion darauf hofft und alles En-
gagement daransetzt, die Bundesregierung zu unterstüt-
zen, diesen Friedensweg weiterzugehen. Deshalb, Herr
Minister, wünschen wir Ihnen bei Ihren Bemühungen al-
les Gute und viel Kraft. Wir sind der festen Überzeu-
gung, dass dieser Konflikt nur eine Lösung kennt, näm-
lich eine politische.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte
hat bekannt gegeben, wie hoch die Zahl der Toten ist.
Schon bei der Debatte heute Morgen habe ich die Zahlen
genannt: 100 000 Tote, darunter 5 144 Kinder. Die Zah-
len dürften schon heute nicht mehr aktuell sein, weil die
Zahl der Toten leider immer weiter steigt.

Wenn man über die Verlängerung des Mandats
spricht, stellt sich die Frage: Kann man auch einen mili-
tärischen Beitrag leisten? Wir haben nach langer Abwä-
gung und intensiver Diskussion gesagt: Wir sehen einen
militärischen Lösungsbeitrag für Syrien nicht. Wir ste-
hen aber an anderer Stelle zu unserer Verantwortung: ob
in Afghanistan, im Kosovo, wo wir seit langer Zeit aktiv
sind, oder mit der UNIFIL-Mission, bei der eine große
Mehrheit in diesem Haus der Meinung ist, dass wir einen
stabilisierenden Beitrag für die Region leisten müssen.
Dort, wo wir der Meinung sind, dass auch militärische
Komponenten hilfreich und zielführend sind, sind wir
mit vollem Herzen und vollem Engagement dabei. Des-
halb mein herzlicher Dank an die Soldatinnen und Sol-
daten, die in dieser schwierigen Mission ihren Dienst
leisten.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Da, wo wir der Meinung sind, dass wir vor allem auf
das Mittel der Politik setzen sollten und die ergänzenden
militärischen Maßnahmen nicht von Erfolg gekrönt sein
dürften, wie wir es bei unserer Gesamtbeurteilung von
Syrien sehen, verstärken wir insbesondere unser politi-
sches Engagement. Den Fall Syrien kann man nicht los-
gelöst von der Entwicklung im Libanon sehen. Die Ter-
rororganisation Hisbollah, die aus meiner Sicht dringend
auf die Terrorliste der Europäischen Union gehört, hat
sich eindeutig auf die Seite Assads geschlagen. Tagtäg-
lich wird offenkundig, dass die Hisbollah aus Teheran
gesteuert wird. Der Iran versucht mit seinem hegemonia-
len Machtstreben, an Einfluss in der Region zu gewin-
nen. Vor diesem Hintergrund stehen wir vor der beson-
deren politischen Verantwortung, uns dem entschlossen
entgegenzustellen und nicht zuzulassen, dass der Iran
seine israelfeindliche Politik fortführt und in der Region
zum einzigen Hegemon wird.

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(C (D Meine Damen und Herren, deshalb sind wir seit laner Zeit militärisch engagiert. Wir wollen den Libanon tabilisieren, Informationen teilen und gemeinsam daran rbeiten, dass sich der Libanon selbst stabilisiert. uprecht Polenz und ich haben im vergangenen Jahr das and besucht. Man kann im Libanon nicht von politichen Strukturen sprechen. Es gibt dort verschiedene achtzentren, die stark gegeneinander kämpfen. Es gibt dort Anschläge brutalster Natur. Es ist dort icht mehr die Zeit der Morde, wie es vor einigen Jahren er Fall war. Aber man merkt, dass Hisbollah jederzeit ereit ist, massiv zum Mittel der Gewalt zu greifen, dass ie schrecklichen Erfahrungen des Bürgerkrieges im Lianon nur überdeckt sind und man keineswegs von staatcher Struktur sprechen kann. Deshalb ist jeder Beitrag, en wir auf diplomatischem Wege leisten können, um berhaupt staatliche Strukturen zu schaffen, ein wichtier. In dem großen Gesamtzusammenhang sehe ich auch ieses UNIFIL-Mandat, das dazu führt, dass wir insbeondere bei der Ertüchtigung, aber auch bei der Frage on Informationsteilung gut zusammenarbeiten können. h glaube, dass wir deshalb guten Gewissens empfehlen önnen, dieses Mandat fortzusetzen. Ich bin davon übereugt, dass der Erfolg, den wir im Rahmen von UNIFIL atten, sich auch in dem neuen Mandatszeitraum einsteln wird. Überdies bin ich der festen Überzeugung, dass die egion sowieso unsere größte Aufmerksamkeit verdient. h appelliere noch einmal an alle diejenigen, die bisher lockieren, sich querstellen und einem Frieden im Naen Osten entgegenstehen – auch aus geopolitischer icht, wie es zum Beispiel Russland leider tut –, ihre einung zu ändern, innezuhalten und nicht dem barbari chen Abschlachten in Syrien zuzuschauen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725015600

Vielen Dank, Kollege Philipp Mißfelder. – Nächste

ednerin für die Fraktion Die Linke ist unsere Kollegin
rau Inge Höger. Bitte schön, Frau Kollegin Inge Höger.


(Beifall bei der LINKEN)



Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725015700

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mis-

ion UNIFIL ist ein Kampfeinsatz nach Kapitel VII der
N-Charta, und es ist ein sehr gefährlicher: Seit Beginn
er ersten UNIFIL-Mission 1978 haben bereits mehr als
50 Soldaten ihr Leben gelassen. Für viele dieser Toten
aren Angriffe der israelischen Armee verantwortlich.
NIFIL-Stützpunkte wurden überrannt oder – wie 2006 –
irekt bombardiert. Diese Angriffe setzten sich fort. Es
ab Scheinangriffe und Beschuss der deutschen
NIFIL-Schiffe mit Täuschkörpern, und es gab Drohan-
riffe mit Drohnen und Schiffen, alles von der israeli-
chen Armee. Dass die Fortsetzung des Mandates nun





Inge Höger


(A) )


)(B)

unter anderem mit dem israelischen Interesse an einer
deutschen Beteiligung begründet wird, mutet daher
reichlich absurd an.

Im Rahmen der Verlängerung des UNIFIL-II-Manda-
tes droht nun eine gefährliche Ausweitung der Aufga-
ben. Bei der ersten Erteilung des Mandates 2006 – nach
dem israelischen Angriff auf den Libanon – ging es an-
geblich darum, den Waffenschmuggel in den Libanon zu
unterbinden. Außenminister Westerwelle zieht nun die
aktuelle Situation in Syrien heran; auch viele Vorredner
und Vorrednerinnen haben das getan. Er warnt aufgrund
von Hinweisen vor dem Einsatz chemischer Kampf-
stoffe. Auch Regierungssprecher Steffen Seibert brachte
Syrien ins Spiel. Wissen die Herren eigentlich, wovon
sie da reden? Ich kann jedenfalls nicht abschätzen, was
passiert, wenn der Konflikt in Syrien auf den Libanon
übergreift. Ich weiß auch nicht, was ein Einsatz chemi-
scher Waffen, sollte es sie wirklich geben, für UNIFIL
bedeuten würde. Aber es besteht ganz offensichtlich die
Gefahr, dass die Bundeswehr Teil eines unberechenba-
ren Krieges werden kann. Das lehnt die Linke entschie-
den ab.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Verhinderung von Waffenschmuggel durch
UNIFIL war in der Vergangenheit sehr bescheiden. Zwar
wurden insgesamt 100 Schiffe an die libanesische Ar-
mee zur Überprüfung geleitet. Aber außer Zigaretten
und anderen Waren fand man nichts. Kein waffen-
schmuggelndes Boot ist bisher hängen geblieben. Die
Frage stellt sich nun vor syrischem Hintergrund neu.
Nachdem weder die USA noch Frankreich noch Groß-
britannien das Waffenembargo aufrechterhalten wollen,
muss nun auch mit Transporten aus diesen Ländern ge-
rechnet werden. Hinzu kommt, dass die russischen
Schiffe sicher nicht unbewaffnet die Militärbasis Tartus
anlaufen. Ist nun damit zu rechnen, dass UNIFIL russi-
sche Kriegsschiffe angreift oder Waffenlieferungen des
Westens oder arabischer Staaten an die Konfliktparteien
mit Waffengewalt verhindert? Was passiert, wenn der
Konflikt sich im Libanon fortsetzt und die israelische
Armee wieder einmal den Norden des Landes oder auch
die Soldaten der UNIFIL angreift? Sind diese Folgen
von Ihnen einkalkuliert? Das ist eine leichtsinnige Ge-
fährdung der Menschen im Libanon und der UN-Solda-
ten. Der beste Schutz für die Soldatinnen und Soldaten
ist, wenn Sie sie nach Hause holen.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Bundesregierung hat sich viel Mühe bei der
Begründung ihres Antrages gegeben. Dabei stand im
Koalitionsvertrag, dass das UNIFIL-Mandat langsam
auslaufen solle. Nun soll der Einsatz der Soldaten als
Friedensarbeit zur Annäherung zwischen den innerliba-
nesischen Konfliktparteien und obendrein als Beitrag zur
israelisch-libanesischen Verständigung verkauft wer-
den. Dagegen läuft die Entwicklungsarbeit 2014 aus. Sie
verkaufen uns hier einen Auslandseinsatz mit friedens-
politischen Begründungen, und gleichzeitig beenden Sie
Maßnahmen, die eventuell wirklich friedensfördernd
sind.

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(C (D Gerade im Wahljahr sage ich noch einmal ganz deutch, was die Linke von diesen Einsätzen hält: gar ichts. ir fordern die Beendigung aller Auslandseinsätze der undeswehr und ein Verbot von Rüstungsexporten. Vielen Dank, Frau Kollegin Höger. – Als nächster ednerin erteile ich das Wort für die Fraktion Bündis 90/Die Grünen unserer Kollegin Frau Kerstin Müller. itte schön, Frau Kollegin Kerstin Müller. Kerstin Müller EN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725015800

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im

egensatz zu meiner Vorrednerin von der Linken, Frau
öger, meine ich, dass es gerade angesichts der dramati-

chen Lage in Syrien eigentlich kaum ein Argument
ibt, UNIFIL abzulehnen. Von wegen Kampfeinsatz,
rau Höger: Wenn man sich die Destabilität, die fragile
age in der Region anschaut, dann stellt man fest, dass
NIFIL eigentlich der einzige Stabilitätsanker ist. Es ist

bsolut unverantwortlich, hier mit der Begründung, es
andele sich um einen gefährlichen Kampfeinsatz, ei-
em Rückzug der Soldatinnen und Soldaten oder einer
uflösung des Einsatzes das Wort zu reden. Das ist
irklich an Absurdität nicht mehr zu überbieten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Sie tun immer so, als seien Sie die UN-Partei. Des-
alb sage ich Ihnen: Die UNO möchte diesen Einsatz.
ie UNO möchte auch, dass Deutschland sich beteiligt.
er Libanon möchte diesen Einsatz trotz der prekären
nenpolitischen Lage, trotz der angespannten Situation.
uch Israel möchte, dass es diesen Einsatz weiter gibt
nd dass Deutschland sich beteiligt. Aus diesen wichti-
en Gründen wird meine Fraktion mit sehr großer Mehr-
eit dieser Verlängerung zustimmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Die Situation in Syrien wird jeden Tag dramatischer.
ach Angaben der UNO starben bislang mindestens
00 000 Menschen, darunter 6 500 Kinder. Viele von ih-
en wurden gefoltert. 1,6 Millionen Syrerinnen und
yrer sind in die Anrainerstaaten geflohen, 7 Millionen
enschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Allein

Million sind in den Libanon geflohen. Das heißt, dem
ibanon droht durch diese Flüchtlingszahl die Destabili-
ierung.

In dieser Lage ist es zu begrüßen, dass Deutschland
000 Flüchtlinge, insbesondere aus dem Libanon, auf-
ehmen will und damit in der EU vorangegangen ist. Ich
ill hier aber sagen: Angesichts der Belastungen der An-





Kerstin Müller (Köln)



(A) )


)(B)

rainerstaaten ist das nur ein Tropfen auf den heißen
Stein. Auch wir könnten – wir müssten meiner Meinung
nach – wesentlich mehr Flüchtlinge aufnehmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Philipp Mißfelder [CDU/CSU])


Zur Europäischen Union muss man hier auch ein
Wort sagen. Ich finde, dass die EU angesichts der Tatsa-
che, dass Tausende von Menschen fliehen, dass die Men-
schen massakriert werden und wir schwerlich etwas tun
können, noch nicht einmal zu einer unbürokratischen
Aufnahme von Flüchtlingen bereit ist, ist der Gipfel an
Ignoranz und an Inhumanität.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Leider hat die EU ja nicht nur bei der Flüchtlingspoli-
tik, sondern auch bei der Außenpolitik versagt. Das Aus-
einanderfallen der EU bei der Frage des Waffenembar-
gos war wieder einmal ein Zeichen dafür, dass es eine
gemeinsame Außenpolitik der EU zurzeit nicht gibt.
Auch bei der UN wird darüber mittlerweile nur noch der
Kopf geschüttelt. Für mich ist klar: Syrien ist längst ein
Fall der Responsibility to Protect. Wir haben internatio-
nal die Verpflichtung, die Zivilbevölkerung zu schützen.
Ich finde, angesichts der menschlichen Katastrophe ist
das Versagen der Staaten des Sicherheitsrates der UNO
unerträglich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Ich möchte dabei vor allem die Blockade Russlands
und Chinas nennen, die an Zynismus eigentlich nicht
mehr zu überbieten ist. Ich fordere Russland und China
auf: Blockieren Sie nicht weiter eine klare Entschließung
des Sicherheitsrates. Die Menschen in Syrien haben ein
starkes Signal der internationalen Gemeinschaft ver-
dient.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Es muss daher jetzt darum gehen, den Krieg schnell zu
beenden und im ersten Schritt einen Waffenstillstand her-
beizuführen. Bislang sind aber alle Versuche gescheitert,
diese Krise diplomatisch zu lösen. Auch der G-8-Gipfel
hat daran leider nichts geändert. Die Genf-2-Konferenz
steht noch in den Sternen: Datum, Teilnehmer, alles un-
bekannt. Während man noch darüber redet, ob man bereit
ist, zu verhandeln, sterben und leiden die Menschen in
Syrien, wird eine säkularisierte, moderne Gesellschaft ins
Mittelalter zurückgebombt.

Meine Damen und Herren, wir stehen bei dieser Frage
wieder einmal vor einem klassischen Dilemma. Wir ha-
ben auf der einen Seite das Leid der Zivilbevölkerung,
zu deren Schutz wir uns verpflichtet haben, und auf der
anderen Seite die Blockade des UN-Sicherheitsrats
durch die Vetomächte Russland und China.

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(C (D Wie kommt man da raus? Wie stellen wir sicher, dass ir am Ende nicht wieder auf der falschen Seite der Ge chichte gestanden haben, wie bei Ruanda und wie bei rebrenica? Viele hier wissen, dass ich persönlich über die Jahre eine Position zu diesen Fragen verändert habe. Ich will ehr deutlich sagen, dass Erlebnisse wie Srebrenica und arfur dafür prägend waren. Aus meiner Sicht ist die esponsibility to Protect ein Meilenstein, und die Mitlieder des Sicherheitsrats dürfen den Schutz der Zivilevölkerung nicht aus machtpolitischem Kalkül opfern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


eshalb bin ich – meine Fraktion wird mir das am heuti-
en Tage und noch dazu aus Anlass meiner letzten Rede
erzeihen –, anders als die Mehrheit meiner Fraktion,
ehr wohl der Meinung, dass wir sehr ernsthaft die Ein-
chtung von Schutzzonen – zumindest für die befreiten
ebiete – prüfen müssen. Ich weiß, dass das natürlich
ein Spaziergang wäre. Aber ich glaube, je länger wir
arten, desto schwieriger wird es. Das Drama wird sich
icht nur zuspitzen, sondern auch die Spielräume für
olitische Lösungen werden immer kleiner.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mit diesen zugegeben nicht einfachen Schlussworten
öchte ich mich von Ihnen allen verabschieden. Ich
öchte mich für die gute Zusammenarbeit und die vie-
n intensiven politischen Debatten bedanken. Für mich
t das Parlament für den ehrlichen und kontroversen
ustausch von Argumenten da. Weil wir hier viel und
ft gescholten werden, möchte ich sagen: Ich finde, dass
diesem Hohen Haus auch viele Sternstunden stattfin-

en. Ich meine auch, dass der Deutsche Bundestag viel
esser ist als sein Ruf.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ich werde mich mit neuen Aufgaben nicht aus der
olitik, aber von dieser Bühne verabschieden und hoffe,
ass ich dem einen oder anderen mal wieder über den
eg laufen werde.

Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen in al-
n Fraktionen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725015900

Liebe Frau Kollegin Kerstin Müller, Sie gehören seit

nf Wahlperioden dem Deutschen Bundestag an. Sie
aben viele und wichtige Aufgaben im Parlament und in
er Regierung gehabt. Sie waren Vorsitzende Ihrer Frak-
on Bündnis 90/Die Grünen, Sie waren Staatsministerin

Auswärtigen Amt, Obfrau im Auswärtigen Aus-
chuss. Danke im Namen des ganzen Hauses für all Ihre





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) )


)(B)

Arbeit. Ich wünsche Ihnen auch im Namen dieses Hau-
ses alles Gute für Ihre Aufgabe in Israel.


(Beifall)


Letzter Redner in unserer Aussprache ist für die Frak-
tion von CDU/CSU unser Kollege Florian Hahn. Bitte
schön, Kollege Florian Hahn.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Florian Hahn (CSU):
Rede ID: ID1725016000

Lieber Herr Präsident Oswald! Verehrte Kolleginnen

und Kollegen! Wir verlängern heute die deutsche Betei-
ligung der Bundeswehr an der UNIFIL-Mission im Liba-
non. Mit diesem Einsatz sollen die Seegrenzen gesichert
und die libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von
Fähigkeiten unterstützt werden, damit die Küste und die
Territorialgewässer zukünftig von den Libanesen selbst-
ständig überwacht werden können.

Der deutsche Beitrag dient hauptsächlich dem Aus-
bau der libanesischen Marine. Angesichts der prekären
Lage in der Region ist es ganz klar, dass wir unseren
Beitrag für einen stabilen Libanon fortsetzen müssen.
Klar ist auch: Wir können nicht über die Lage im Liba-
non sprechen, ohne uns mit der Situation in Syrien ausei-
nanderzusetzen. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass
ich sehr dankbar bin für die Debattenbeiträge, die wir
gerade – mit Ausnahme eines Beitrags – gehört haben.

Die schlimmen Zustände in Syrien drohen die ohne-
hin fragile Region weiter zu destabilisieren. Während in
Syrien sunnitische Rebellen gegen die schiitisch-alawiti-
sche Machtelite aufbegehren, mehren sich nun auch die
Vorfälle zwischen Sunniten und Schiiten im Libanon.
Die Kämpfe in Libanon sind in den vergangenen Wo-
chen heftiger geworden. Gerade in dieser Situation ist es
wichtig, dass wir dort weiterhin Flagge zeigen. Alles
andere wäre ein fatales Signal und würde zu einem wei-
teren Aufbrechen der alten Konfliktlinien im Libanon
beitragen.

Ich möchte hier noch einmal betonen, dass die Arbeit
von UNIFIL ausdrücklich von der libanesischen und der
israelischen Regierung erwünscht ist. Unsere Truppen
leisten einen wertvollen Beitrag für dieses Land.
Deutschlands Engagement kann sich sehen lassen.
UNIFIL zeigt einmal mehr, dass wir unsere Verantwor-
tung gegenüber krisengeschüttelten und hilfsbedürfti-
gen Ländern an den Grenzen Europas wahrnehmen.
Doch ich rede nicht nur von UNIFIL: Ob unter dem
Dach der EU, der NATO oder auf Ebene der UN, wir
beweisen bei vielen Einsätzen, dass wir bereit sind, un-
seren Beitrag zu leisten, um in unserem Interesse und
im Rahmen unserer Verpflichtungen die Welt etwas sta-
biler und friedlicher zu machen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Getragen werden diese Einsätze von aktuell circa
6 000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, denen
ich für ihren professionellen, oftmals gefährlichen und
entbehrungsreichen Einsatz an dieser Stelle ausdrücklich
danken möchte.

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(C (D (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


UNIFIL ist ein Beispiel für die erfolgreiche Sicher-
eits- und Verteidigungspolitik nicht nur dieser Regie-
ng, sondern vor allem auch dieses Parlaments.

chließlich haben wir die meisten Mandate in größerem
invernehmen als nötig verabschiedet. Hierfür möchte
h allen beteiligten Fraktionen danken.

Lassen sie mich an dieser Stelle betonen, dass wir ge-
de in dieser Legislatur erfolgreiche Verteidigungs- und
icherheitspolitik gemeinsam gestaltet haben. Mit der
undeswehrreform haben wir die Modernisierung unse-
r Streitkräfte beherzt in Angriff genommen, um sie zu

inem modernen Instrument deutscher und europäischer
riedenspolitik zu machen. Wir haben die tatsächliche
ernetzung von Entwicklungs-, Außen- und Verteidi-
ungspolitik im Einsatz zur Realität gemacht. Wir haben
ithilfe des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

ie Fürsorge für unsere Soldaten und ihre Angehörigen
rheblich optimiert. Wir haben für traumatisierte Solda-
n neue und umfassende Versorgungsstrukturen ge-

chaffen. Wir haben die Ausrüstung unserer Einsatz-
räfte mit großem finanziellen Aufwand modernisiert
nd damit die Sicherheit der Truppe im Einsatz deutlich
rhöht. Wir haben die Ausbildung für den Einsatz ausge-
aut und weiter perfektioniert. Wir haben die Kommuni-
ationsmöglichkeiten unserer Soldaten dramatisch ver-
essert, damit ein engerer Kontakt mit den Lieben
aheim möglich ist. Wir konnten die Attraktivität der
undeswehr insgesamt deutlich steigern. Neben mate-
ellen Verbesserungen durch das Bundeswehrreform-
egleitgesetz haben wir auch wichtige Schritte für die
ereinbarkeit von Dienst und Familie eingeleitet.

Meine Damen und Herren, all das sind Erfolge dieser
egierung und dieses Parlaments. Ich möchte daher

tellvertretend für viele unserem Minister Thomas de
aizière ausdrücklich für seine tatkräftige Arbeit dan-

en.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


h freue mich auf die neue Legislatur, wenn wir in die-
er Regierungskonstellation weiterhin erfolgreiche Poli-
k für Deutschland und unsere Streitkräfte gestalten
önnen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Abschließend wünsche ich unseren militärischen und
ivilen Einsatzkräften auch in Zukunft für ihr Tun alles
ute, Erfolg und Gottes Segen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725016100

Vielen Dank, Kollege Florian Hahn.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, Sie ha-
en Verständnis für meine Entscheidung, dass ich ange-
ichts der zeitlichen Belastung von uns allen hier keine
urzinterventionen zulasse.





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) )


)(B)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wir kommen nun zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses auf
Drucksache 17/14161 zu dem Antrag der Bundesregie-
rung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in
Lebanon (UNIFIL). Der Ausschuss empfiehlt, den
Antrag auf Drucksache 17/13753 anzunehmen. Wir
stimmen nun über die Beschlussempfehlung namentlich
ab.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer,
die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Haben nun alle
Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Plätze einge-
nommen? – Das ist der Fall. Sind die Urnen besetzt? –
Dann eröffne ich die Abstimmung.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725016200

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine

Stimmkarte nicht eingeworfen hat? – Das scheint nicht
der Fall zu sein. Dann schließe ich den Wahlgang und
bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der
Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der namentli-
chen Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.1)

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b
auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Lisa
Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft knüp-
fen

– Drucksache 17/14133 –

b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas
Gambke, weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer
Vermögensabgabe

– Drucksache 17/10770 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzaus-
schusses (7. Ausschuss)


– Drucksache 17/13803 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Christian Freiherr von Stetten
Lisa Paus

Über den Gesetzentwurf werden wir später namentlich
abstimmen.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Gibt es Wi-
derspruch? – Das ist nicht der Fall.


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w1) Ergebnis Seite 32013 A

(C (D Bevor ich die Aussprache eröffne, bitte ich die Kolleinnen und Kollegen, Platz zu nehmen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rederin das Wort der Kollegin Lisa Paus von Bündnis 90/ ie Grünen. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 2 000 Mil arden Euro Schulden – das ist der Stand heute in der undesrepublik Deutschland. (Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Uns geht es besser als vor einem halben Jahr!)


(Unruhe)

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725016300

er Sparmeister Europas liegt selber bei 80 Prozent
chuldenstandsquote,


(Manfred Zöllmer [SPD]: Genau!)


bwohl nur 60 Prozent Schuldenstandsquote nach den
aastrichter Verträgen erlaubt sind.


(Zuruf von der CDU/CSU: Sie wollen noch mehr Schulden machen!)


anze 500 Milliarden Euro davon sind unter der Verant-
ortung, in der Amtszeit von Angela Merkel entstanden.
as verspricht Angela Merkel nun für die nächsten vier

ahre? Weitere 30 Milliarden Euro zusätzliche Ausga-
en,


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jährlich!)


ngedeckte Schecks. Das ist Verfassungsbruch mit An-
age, meine Damen und Herren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wie viele Schulden macht Herr Kretschmann in Baden-Württemberg? Was macht denn Herr Kretschmann?)


Wir Grüne wollen im wahrsten Sinne des Wortes eine
ndere Politik.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ja! Siehe Baden-Württemberg!)


ir wollen tatsächlich Ernst machen. Wir wollen anfan-
en, Schulden in diesem Lande endlich abzubauen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Das haben Sie noch nie gemacht! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Siehe Herr Kretschmann!)


Wir wollen anfangen mit dem Abbau der Schulden,
umindest der 100 Milliarden Euro; das ist das Loch, das
urch die Finanzkrise in den öffentlichen Haushalten in
eutschland entstanden ist. Das wollen wir mit einer

inmaligen Vermögensabgabe, einem einmaligen Soli-
arbeitrag des reichsten Hundertstels unserer Gesell-
chaft, 350 000 natürlichen Personen, erreichen. Diese
bgabe, 1,5 Prozent pro Jahr, zahlbar über zehn Jahre,
ollen wir klar zweckgebunden endlich für die Schul-





Lisa Paus


(A) )


)(B)

dentilgung, für den Beginn des Schuldenabbaus in
Deutschland einsetzen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Dafür kann man das Haus verpfänden, ja!)


Der BDI, der Bundesverband der Deutschen Indus-
trie, sieht nun dadurch den Wirtschaftsstandort Deutsch-
land gefährdet.


(Beifall des Abg. Dr. Volker Wissing [FDP])


Wir sagen – und das sagen wir nicht alleine, sondern ge-
stützt durch ein breites Bündnis, bis in die Reihen der
Wählerinnen und Wähler von CDU und CSU hinein, ge-
meinsam mit namhaften Ökonomen, mit der Initiative
Vermögender, mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
wie Boston Consulting bis hin zu Paul Kirchhof –: Das
Gegenteil ist der Fall; wir stärken den Wirtschaftsstand-
ort, und dies insbesondere aus zwei Gründen:

Erstens – das ist sogar dem Armuts- und Reichtums-
bericht der Bundesregierung zu entnehmen – hat die Ver-
mögenskonzentration in Deutschland dramatisch zuge-
nommen.


(Zuruf von der FDP: Das sagt nicht der Armutsund Reichtumsbericht!)


Von den 80 Millionen Menschen in diesem Lande besit-
zen sage und schreibe weniger als 70 000 Menschen
1 600 Milliarden Euro, und mehr als die Hälfte der Deut-
schen besitzen inzwischen ganze 1 Prozent des Vermö-
gens in Deutschland, also praktisch gar nichts. Diese rie-
sige Schere zwischen Arm und Reich, diese dramatische
Vermögenskonzentration gefährdet den sozialen Zusam-
menhalt in Deutschland und damit die Grundlage der so-
zialen Marktwirtschaft in Deutschland. Deswegen müs-
sen wir das ändern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Dr. Daniel Volk [FDP]: Wollen Sie umverteilen oder Schulden abbauen? Ich dachte, das dient dem Schuldenabbau!)


Zweitens. Unser Vorschlag, unser Modell der Vermö-
gensabgabe, belastet eben gerade nicht die kleinen und
mittleren Unternehmen, wie Sie immer so gern suggerie-
ren wollen.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist doch ein Märchen!)


Im Vergleich zu allen anderen Varianten, die dem Schul-
denabbau dienen sollen, belastet unser Modell die klei-
nen und mittleren Unternehmen, das Rückgrat der deut-
schen Wirtschaft, eben gerade nicht.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das sehen wir aber anders!)


90 Prozent der Unternehmen sind nicht nur nicht mittel-
bar, sondern überhaupt nicht von der Vermögensabgabe
betroffen.

Deswegen noch einmal mein Appell: Werte Mittel-
ständler an den Bildschirmen oder im Publikum


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(C (D (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie wissen doch gar nicht, was Mittelstand ist!)


ich selber komme auch aus dem Mittelstand –, ich
eiß, Sie bekommen jetzt permanent Briefe von all den
erbänden, in denen Sie sind, die Ihnen sagen, wie
chrecklich das ist.


(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Zu Recht kriegen sie die Briefe! Von rechts und links!)


h sage Ihnen: Der Rechner vom DIHK ist falsch. Der
echner von den Familienunternehmern ist falsch.


(Zuruf von der FDP: Nur der Rechner von den Grünen ist richtig, oder wie?)


etzen Sie sich selber konkret mit unserem Gesetzent-
urf auseinander. Schreiben Sie uns. Wir werden das für
ie berechnen.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Die Märchenstunde ist beendet!)


abei wird herauskommen: Sie werden durch die Ver-
ögensabgabe, die wir einführen wollen, nicht belastet.
ie ist das richtige, das wirtschaftschonendste Instru-
ent, um dieses Problem zu lösen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725016400

Kommen Sie bitte zum Schluss.


Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725016500

Ja. – Wir stellen durch einen Freibetrag für natürliche

ersonen – nur natürliche Personen sind steuerpflichtig –
Höhe von 1 Million Euro pro Person, durch einen
reibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von 5 Millio-
en Euro pro Person, durch zusätzliche Freibeträge für
inder in Höhe von 250 000 Euro und einen zusätzli-

hen Freibetrag für die Altersvorsorge in Höhe von
80 000 Euro sicher, dass wirklich nur das reichste Hun-
ertstel der Deutschen davon betroffen sein wird.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wissen Sie, was eine CNC-Maschine kostet?)


ir schließen die Substanzbesteuerung definitiv aus.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725016600

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.


Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725016700

Das ist mein letzter Satz, Herr Präsident. – Die Aus-

estaltung unserer Regelung bietet gerade einen Anreiz
r Investitionen;


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/ CSU]: Sie haben keine Ahnung!)


enn mit gewinnwirksamen Investitionen können die
nternehmen die Abgabenlast senken.

Lassen Sie uns endlich mit dem Schuldenabbau an-
ngen. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zur Ein-





Lisa Paus


(A) )


)(B)


Thomas Dörflinger Dr. Egon Jüttner Stefan Müller (Erlangen) Carola Stauche
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Michael Frieser

Alois Karl
Bernhard Kaster

(Villingen Schwenningen)

Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Ewa Klamt

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r. Georg Nüßlein
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duard Oswald
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r. Michael Paul
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lrich Petzold
r. Joachim Pfeiffer
ibylle Pfeiffer

Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)

Lena Strothmann
Michael Stübgen
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist

Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer

Dr. Philipp Murmann
Michaela Noll

Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
führung einer einmaligen Ver
heute zu.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/ bei Abgeordneten Vizepräsident Dr. Herman Bevor ich dem nächsten Red ich Ihnen das Ergebnis der Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 577; davon ja: 499 nein: 73 enthalten: 5 Ja CDU/CSU Ilse Aigner Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck Manfred Behrens Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt D H A In D N A E M Jo P D U R H M M M M O F D Jü G D H M U F R M A E C R K F A H T D D A mögensabgabe hier und DIE GRÜNEN sowie der SPD)


(Reutlingen)


(Bönstrup)


n Otto Solms:
ner das Wort erteile, gebe
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r. Michael Fuchs
ans-Joachim Fuchtel
lexander Funk
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r. Thomas Gebhart
orbert Geis
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berhard Gienger
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eter Götz
r. Wolfgang Götzer
te Granold
einhard Grindel
ermann Gröhe
ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
onika Grütters
lav Gutting
lorian Hahn
r. Stephan Harbarth
rgen Hardt
erda Hasselfeldt
r. Matthias Heider
elmut Heiderich
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rsula Heinen-Esser
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ichael Hennrich
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hristian Hirte
obert Hochbaum
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ranz-Josef Holzenkamp
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ubert Hüppe
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r. Franz Josef Jung
ndreas Jung (Konstanz)


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ung zum Antrag der Bunde
l „Fortsetzung der Beteilig

cher Streitkräfte an der U

(UNIFIL timmen 577. Mit Ja haben ges en gestimmt 73, Enthaltungen ng ist angenommen. olkmar Klein rgen Klimke xel Knoerig ns Koeppen r. Rolf Koschorrek artmut Koschyk homas Kossendey ichael Kretschmer unther Krichbaum r. Günter Krings üdiger Kruse ettina Kudla r. Hermann Kues ünter Lach r. Karl A. Lamers ndreas G. Lämmel r. Norbert Lammert atharina Landgraf lrich Lange r. Max Lehmer aul Lehrieder r. Ursula von der Leyen gbert Liebing atthias Lietz r. Carsten Linnemann atricia Lips r. Jan-Marco Luczak aniela Ludwig r. Michael Luther arin Maag r. Thomas de Maizière ans-Georg von der Marwitz ndreas Mattfeldt tephan Mayer r. Michael Meister aria Michalk r. h. c. Hans Michelbach r. Mathias Middelberg hilipp Mißfelder ietrich Monstadt arlene Mortler r. Gerd Müller B R C R E T D E K L Jo K D Jo D D E A A D K N T G C P D N D D B U A D Jo R D B T Jo Je (C (D sregierung mit dem Tiung bewaffneter deutnited Nations Interim )


(Heidelberg)

timmt 499, mit Nein ha-
5. Die Beschlussempfeh-

eatrix Philipp
onald Pofalla
hristoph Poland
uprecht Polenz
ckhard Pols
homas Rachel
r. Peter Ramsauer
ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

othar Riebsamen
sef Rief
laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
hannes Röring
r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
rwin Rüddel
lbert Rupprecht (Weiden)

nita Schäfer (Saalstadt)

r. Andreas Scheuer
arl Schiewerling
orbert Schindler
ankred Schipanski
eorg Schirmbeck
hristian Schmidt (Fürth)

atrick Schnieder
r. Andreas Schockenhoff
adine Schön (St. Wendel)

r. Kristina Schröder

(Wiesbaden)

r. Ole Schröder
ernhard Schulte-Drüggelte
we Schummer

(Weil am Rhein)

etlef Seif
hannes Selle
einhold Sendker
r. Patrick Sensburg
ernd Siebert
homas Silberhorn
hannes Singhammer
ns Spahn





Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms


(A) )


)(B)

Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)

Peter Weiß (Emmendingen)

Sabine Weiss (Wesel I)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Dagmar G. Wöhrl
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew

SPD

Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Sören Bartol
Bärbel Bas
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)

Gerd Bollmann
Bernhard Brinkmann


(Hildesheim)

Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Martin Burkert
Petra Crone
Dr. Peter Danckert
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Ulrike Gottschalck
Angelika Graf (Rosenheim)

Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Hans-Joachim Hacker

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ettina Hagedorn
laus Hagemann
ichael Hartmann

(Wackernheim)

ubertus Heil (Peine)

olfgang Hellmich
olf Hempelmann
r. Barbara Hendricks
ustav Herzog
rank Hofmann (Volkach)

hristel Humme
sip Juratovic
liver Kaczmarek
hannes Kahrs
r. h. c. Susanne Kastner
lrich Kelber
ars Klingbeil
ans-Ulrich Klose
r. Bärbel Kofler
aniela Kolbe (Leipzig)

ritz Rudolf Körper
nette Kramme
ngelika Krüger-Leißner
te Kumpf
hristine Lambrecht
hristian Lange (Backnang)

r. Karl Lauterbach
teffen-Claudio Lemme
urkhard Lischka
abriele Lösekrug-Möller
irsten Lühmann
aren Marks
atja Mast
etra Merkel (Berlin)

r. Matthias Miersch
r. Rolf Mützenich
ndrea Nahles
ietmar Nietan
anfred Nink

homas Oppermann
olger Ortel
ydan Özoğuz
einz Paula
hannes Pflug
achim Poß
r. Wilhelm Priesmeier
r. Sascha Raabe
echthild Rawert

tefan Rebmann
erold Reichenbach
r. Carola Reimann
önke Rix
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r. Ernst Dieter Rossmann
arin Roth (Esslingen)

ichael Roth (Heringen)

arlene Rupprecht

(Tuchenbach)

nnette Sawade
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xel Schäfer (Bochum)

ernd Scheelen
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(Schwandorf)

erner Schieder (Weiden)

lla Schmidt (Aachen)

arsten Schneider (Erfurt)

wen Schulz (Spandau)


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wald Schurer
rank Schwabe
r. Martin Schwanholz
olf Schwanitz
tefan Schwartze
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r. Carsten Sieling
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r. Frank-Walter Steinmeier
hristoph Strässer
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olfgang Tiefensee
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r. Marlies Volkmer
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eidemarie Wieczorek-Zeul
r. Dieter Wiefelspütz
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anfred Zöllmer
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hristine Aschenberg-
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r. Wolfgang Gerhardt
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r. Christel Happach-Kasan
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(C (D atrick Kurth einz Lanfermann ibylle Laurischk arald Leibrecht abine LeutheusserSchnarrenberger ars Lindemann ichael Link r. Erwin Lotter liver Luksic orst Meierhofer atrick Meinhardt abriele Molitor n Mücke etra Müller urkhardt Müller-Sönksen r. Martin Neumann irk Niebel ornelia Pieper isela Piltz rg von Polheim r. Christiane RatjenDamerau r. Birgit Reinemund agen Reinhold r. Peter Röhlinger r. Stefan Ruppert jörn Sänger hristoph Schnurr mmy Schulz arina Schuster r. Erik Schweickert erner Simmling dith Skudelny r. Hermann Otto Solms achim Spatz orsten Staffeldt r. Rainer Stinner tephan Thomae anfred Todtenhausen r. Florian Toncar erkan Tören hannes Vogel r. Daniel Volk r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck olker Beck ornelia Behm irgitt Bender gnes Brugger iola von Cramon-Taubadel kin Deligöz atja Dörner arald Ebner ans-Josef Fell r. Thomas Gambke ai Gehring ritta Haßelmann ettina Herlitzius Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms )


(Lausitz)


(Lüdenscheid)





(A) )


Krista Sager Karin Binder Dorothée Menzner BÜNDNIS 90/
Dr. Frithjof Schmidt
Ulrich Schneider
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-

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Als nächster Redner hat
Christian Freiherr von Stetten v
tion.


(Beifall bei der CDU/CS Jürgen Trittin [BÜNDNIS Jetzt kommt Bushido! Ra aber los!)


Christian Freiherr von Ste
Herr Präsident! Liebe Kol

Das, was uns die Fraktion Bün
vorlegt, ist wirklich haarsträube


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS Aggro ist das! Vo Auch die Erklärungsversuche v nicht von diesem Gesetzentwur Die Frage ist nicht, ob die stimmen. Ich glaube, die Rechn sehr wohl. Ihr Gesetzentwurf is hen nicht nur wir so. Wir bek von Verbänden, auch der Mini Württemberg, Herr Kretschman teffen Bockhahn hristine Buchholz va Bulling-Schröter r. Martina Bunge oland Claus T Je R Y In das Wort der Kollege on der CDU/CSU-Frak U und der FDP – 90/DIE GRÜNEN]: ppt der auch? Jetzt leginnen und Kollegen! dnis 90/Die Grünen hier nd. 90/DIE GRÜNEN]: ll aggro!)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1725016800

on Frau Paus haben uns
f überzeugen können.

Rechner der Verbände
er der Verbände stimmen
t einfach falsch. Das se-
ommen nicht nur Briefe
sterpräsident von Baden-
n, ein Grüner, hat einen

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homas Nord
ns Petermann
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rief geschrieben, zwar nicht a
arteiführung.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 9 hat aber zuges err Trittin, Sie haben ihn hof agen es richtig: Er hat dem Ge estimmt. (Jürgen Trittin [BÜND NEN]: Sehen Sie! Jetzt sol Er ist schlauer als Sie!)


as zeigt doch, wie fatal diese
er Verabschiedung auf Ihrem P
chrieben und im Namen des

ürttemberg davor gewarnt. D
nd hat wie alle anderen Grün
erg zugestimmt. Dann kam e
nd hat in Baden-Württemberg
ritisiert.


(Dr. Carsten Sieling [SPD lege! Zur Sa (D aria Klein-Schmeink ylvia Kotting-Uhl eate Müller-Gemmeke isa Paus r. Harald Terpe n uns, aber an die eigene 0/DIE GRÜNEN]: Er timmt!)


fentlich beantwortet. Sie
setzentwurf am Ende zu-

NIS 90/DIE GRÜ-
lten Sie ihm folgen!

r Gesetzentwurf ist. Vor
arteitag hat er Briefe ge-
Mittelstandes in Baden-

ann fuhr er zum Parteitag
en aus Baden-Württem-
r vom Parteitag zurück
den eigenen Beschluss

]: Zur Sache, Kol-
che!)
Elisabeth Scharfenberg
Dr. Gerhard Schick

Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm

Cornelia Möhring
Niema Movassat

DIE GRÜNEN
Priska Hinz (Herborn)

Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Susanne Kieckbusch
Memet Kilic
Sven-Christian Kindler
Ute Koczy
Tom Koenigs
Oliver Krischer
Agnes Krumwiede
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)

Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)

Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann E. Ott
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner

Markus Tressel
Jürgen Trittin
Daniela Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Arfst Wagner (Schleswig)

Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler

Nein

SPD

Klaus Barthel
Willi Brase
Petra Hinz (Essen)

Hilde Mattheis
Rüdiger Veit
Waltraud Wolff


(Wolmirstedt)


FDP

Frank Schäffler

DIE LINKE

Jan van Aken
Agnes Alpers
Dr. Dietmar Bartsch

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(Cevim Dağdelen eidrun Dittrich erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst icole Gohlke iana Golze nnette Groth r. Gregor Gysi eike Hänsel r. Rosemarie Hein ge Höger r. Barbara Höll ndrej Hunko lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen atja Kipping arald Koch n Korte tta Krellmann atrin Kunert abine Leidig alph Lenkert tefan Liebich lla Lötzer r. Gesine Lötzsch homas Lutze lrich Maurer Paul Schäfer Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Monika Lazar Hans-Christian Ströbele fraktionsloser Abgeordneter Wolfgang Nešković Enthalten Christian Freiherr von Stetten )





(A) )

Dadurch hat er die Familienbetriebe und die mittelstän-
dische Wirtschaft in Baden-Württemberg enttäuscht.
Dieser Gesetzentwurf zeigt, was grüne Politik bedeutet.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee, das ist Bushido, was Sie da aufführen!)


Herr Trittin, interessant ist der Zusammenhang


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Zusammenhang mit Bushido!)


zwischen dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Be-
steuerung von Vermögen und Ihrem Antrag, in dem
steht, dass Sie Bürger besteuern wollen, wenn sie das
Land verlassen und sich in einem anderen Land eine
Existenz aufbauen. Das heißt, Sie gehen selbst davon
aus, dass Leute aufgrund der Vermögensteuer unser
Land verlassen, ins Ausland ziehen. Deshalb bitten Sie
in Ihrem Antrag den Bundesfinanzminister, mit den übri-
gen Ländern der Welt zu vereinbaren, dass in Zukunft
nicht mehr der Grundsatz gilt, dass man dort besteuert
wird, wo man lebt, dass man dort Steuern zahlt, wo man
die Infrastruktur in Anspruch nimmt, wo man Kinder-
gärten, Schulen, Straßen und öffentliche Verkehrsmittel
in Anspruch nimmt. Sie wollen, dass die Steuerpflicht in
Zukunft an die Nationalität eines Bürgers geknüpft ist.


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: USA zum Beispiel! Wie ist es in den USA?)


Die Bürger werden das Land verlassen. Das ist doch
völlig klar. Alle Steuerbelastungen, die SPD und Grüne
in ihr Wahlprogramm geschrieben haben, bedeuten eine
Belastung des Mittelstandes. Sie wollen die Erhöhung
der Einkommensteuer, Sie wollen die Erhöhung der Ka-
pitalertragsteuer, Sie wollen das Volumen der Erbschaft-
steuer verdoppeln, und Sie wollen die unsägliche Ver-
mögensabgabe, die die Substanz besteuert.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen nur mehr Schulden machen!)


Dieses Paket wird in der Summe dazu führen, dass die
Bürger das Land verlassen.


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es klatscht keiner bei Ihrer Rede! Fällt Ihnen das auf?)


Ich könnte mir vorstellen, dass wir mit der Türkei re-
lativ schnell zu einem tragfähigen Kompromiss kommen
könnten, dass wir mit der Türkei sehr schnell handelsei-
nig werden könnten. In Deutschland leben 1,6 Millionen
Türken. Darunter sind viele fleißige und erfolgreiche
Unternehmer, die in Deutschland ihre Steuern zahlen.

In der Türkei leben ungefähr 70 000 Deutsche. Das
wäre ein gutes Geschäft für die Türkei: 1,6 Millionen
Steuerpflichtige in Zukunft in der Türkei und nicht in
Deutschland, und 70 000 deutsche Staatsbürger wären
dann in Deutschland steuerpflichtig. Ich glaube, das
kann nicht wirklich Ihr Ernst sein.


(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Sehr gut erklärt!)


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(C (D Die Grünen sehen in ihrem Gesetzentwurf zur Vermöensabgabe im Prinzip vor, dass, wie Sie es ausgeführt aben, das Vermögen einmal festgelegt wird und dann ehn Jahre lang 1,5 Prozent von diesem einmal festgegten Betrag zur Versteuerung herangezogen werden. as heißt also, wenn der Bürger einige Jahre später berhaupt nichts mehr verdient, ist trotzdem die Steuer llig. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja nicht wahr! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der will es nicht verstehen!)


Oder nehmen Sie als Beispiel ein Unternehmen. Sie
aben von dem Freibetrag für Unternehmen gesprochen.
ehmen Sie als Beispiel einen großen Unternehmer, und

chauen Sie, was eine Substanzbesteuerung für ihn be-
eutet. Herr Trittin, wenn Sie – Gott möge uns davor be-
ahren – Finanzminister wären, würde auf die Familien-
nternehmen einiges zukommen. Nehmen Sie als
eispiel ein großes Familienunternehmen, organisiert als
ersonengesellschaft; übrigens sind 90 Prozent der Un-
rnehmen in Deutschland als Personengesellschaft or-
anisiert.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, wenn Sie alle kleinen Handwerker hinzurechnen, stimmt das!)


as Vermögen wird mit 29 Millionen Euro festgelegt. Es
ibt einen Freibetrag von 5 Millionen Euro, dann sind
ir bei 24 Millionen Euro. 1,5 Prozent sind dann
60 000 Euro Vermögensabgabe pro Jahr.

Betrachten wir einmal ein Jahr – nicht unbedingt in
er Rezession –, in dem das Unternehmen 1 Million
uro verdient. Dann muss das Unternehmen, weil es
ine Personengesellschaft ist, nach Ihrer Rechnung
9 Prozent Einkommensteuer plus 2,5 Prozent Solidari-
tszuschlag zahlen.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen es doch besser, Herr von Stetten!)


as sind 525 000 Euro Ertragsteuern in dem Bereich.
ach Ihrem Gesetzentwurf, in dem eine Vermögensab-
abe von 35 Prozent vorgesehen ist, würden noch
50 000 Euro pro Jahr Vermögensabgabe dazukommen.
o steht es in Ihrem Gesetzentwurf.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie einmal gegenüber Bushido so gut rechnen könnten!)


25 000 Euro Ertragsteuern plus 350 000 Euro Vermö-
ensabgabe sind 875 000 Euro Steuern. Das ist eine
teuerbelastung in Höhe von 87,5 Prozent. Was glauben
ie denn, wie lange die Unternehmer hier noch im Land
leiben würden?


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schutzgeld von Bushido! Bushido-Geld!)






Christian Freiherr von Stetten


(A) )


)(B)

Jetzt ist mir auch völlig klar, warum bei der Diskus-
sion über die Vermögensteuer plötzlich von der Miet-
preisbremse die Rede ist. Sie schaden nämlich mit der
Vermögensteuer nicht den Vermietern, sondern im End-
effekt den Mietern.


(Manfred Zöllmer [SPD]: Sie hätten mal ein neues Manuskript rausholen sollen!)


Nehmen Sie einmal als Beispiel eine Wohnung, die
100 000 Euro wert ist. Wenn diese Wohnung Mietein-
nahmen von 300 Euro im Monat hat, sind das im Jahr
3 600 Euro Miete.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 100 000!)


Ihre Vermögensabgabe mit 1,5 Prozent würde 1 500 Euro
Vermögensabgabe pro Jahr für diese Wohnung bedeuten.


(Lachen des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie reden nur Blech!)


Glauben Sie denn, der Vermieter zahlt die Vermögensab-
gabe?


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt weiß ich auch, warum er Bushido braucht: weil er so schlecht im Rechnen ist!)


Er wird diese Vermögensabgabe – das sind 125 Euro pro
Monat – auf die Mieter umlegen, so wie er auch die
Grundsteuer umlegt. Das ergibt eine Mieterhöhung von
300 Euro um 125 Euro auf 425 Euro im Monat. Das ist
eine glatte Mieterhöhung um 40 Prozent.


(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Das ist untragbar für den Mieter. Ein solch unsoziales
Mietergesetz lehnen wir ab.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Zum Abschluss. Herr Trittin, Sie müssen verstehen:
Nicht die Erhöhung der Steuersätze führt zu höheren
Steuereinnahmen, sondern die Erhöhung der Beschäfti-
gung. Das haben wir in den letzten vier Jahren ein-
drucksvoll bestätigt. Wir werden sowohl Ihren Antrag
als auch Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725016900

Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Kollege

Dr. Carsten Sieling.


(Beifall bei der SPD – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Noch so ein Steuererhöher!)



Dr. Carsten Sieling (SPD):
Rede ID: ID1725017000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Nach diesem Potpourri aus
Panikrede und Mondzahlenakrobatik

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(C (D (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das war die Wahrheit! Nichts als die Wahrheit! – Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: In BadenWürttemberg gibt es gute Schulen! Da wird noch Mathematik gelernt!)


ann man wirklich nur sagen, dass dieser ständige Ver-
uch, einen Zusammenhang zwischen hohen Steuern und
araus resultierenden wirtschaftlichen Problemen herzu-
tellen, von einem historischen Mangel gespeist ist, der
ich bass erstaunt.


(Lachen des Abg. Holger Krestel [FDP])


h will einmal darauf hinweisen – das ist durchaus auch
as Verdient jedenfalls der CDU/CSU –, dass wir in der
achkriegszeit,


(Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Da sah Deutschland noch ganz anders aus, Herr Sieling!)


err Kollege, bis weit in die 90er-Jahre die höchsten
achstumsraten hatten, jedenfalls höhere Wachstumsra-
n als jetzt. Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass
as die Zeiten waren, in denen wir unter Helmut Kohl
icht nur einen Spitzensteuersatz von 53 Prozent hatten,
ondern in denen es auch bis Ende der 90er-Jahre eine
ermögensteuer gab. Trotzdem hat die Wirtschaft nicht
elitten, meine Damen und Herren. Hören Sie auf mit Ih-
r ewigen Märchenerzählung! Seit Sie regieren, haben
ir hier in Deutschland ein Steuerparadies. Hinsichtlich
er vielen Menschen, die Steuerflucht begehen, muss
an sagen: Noch nie hatten wir so viele Steuerflücht-
nge wie in den letzten Jahren und Jahrzehnten. Davor
ar noch Ordnung in diesem Land.


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Das ist Geschichtsklitterung!)


ielleicht sollten Sie sich lieber daran erinnern.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Stimmen Sie denn jetzt zu?)


Man muss sich schlicht und einfach einmal den Fak-
n nähern. Es ist bekannt, dass wir als Sozialdemokra-
n nicht das Konzept der Vermögensabgabe verfolgen,
ie es die Grünen hier vorschlagen, sondern wir wollen
ie Wiedererhebung der Vermögensteuer. Die Vermö-
ensteuer soll insbesondere in den Ländern für Verbesse-
ngen sorgen. Dort kann sie eingesetzt werden, um zur

tärkung der Bildung die Bildungsaufgaben zu finanzie-
n, um den Fachkräftemangel zu beheben und um die
chuldenbremse einzuhalten. Das wollen wir erreichen,
nd das werden wir auch erreichen, weil dies einfach
otwendig ist.


(Beifall bei der SPD)


Auch Sie müssen sich einmal der Wahrheit und der
chlichten Tatsache stellen, dass in Deutschland nicht ein-
al 1 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung durch
ermögensbesteuerung erbracht wird. In der OECD sind
s 2 Prozent. Deutschland liegt weit dahinter. Es werden
ahr für Jahr zig Milliarden Euro verschenkt, weil wir in





Dr. Carsten Sieling


(A) )


)(B)

Deutschland nicht zu einer vernünftigen Vermögensbe-
steuerung gekommen sind. Das gemeinsame Ziel von
SPD und Grünen – auch wenn wir unterschiedliche Kon-
zepte vorschlagen – ist: Wir wollen die Wiedereinführung
einer ordentlichen Vermögensbesteuerung. Vor dem Hin-
tergrund der Lage in unserem Land ist das eine Aufgabe
der nationalen Verantwortung. Sie können nicht immer
mit Ihrer persönlichen Betroffenheit und Ihren persönli-
chen Rechnungen kommen, meine Damen und Herren.


(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Stimmen Sie dem Gesetz zu?)


Damit können Sie kein Land regieren.


(Beifall bei der SPD – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu?)


Sie müssen sich auch an die eigene Nase fassen, be-
sonders angesichts der Wahlversprechen, die Sie jetzt
machen. Sie wissen doch, dass Sie das überhaupt nicht
finanzieren können. Wir legen dem Ganzen eine solide
Finanzierung zugrunde,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Ich will doch nur wissen, ob Sie dem Gesetzentwurf zustimmen!)


während Sie Ihre Ziele in dem Zusammenhang nicht er-
reichen werden.


(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU], an die FDP gewandt: Frag doch mal einer von euch, ob er zustimmt! Auf mich hört er ja nicht! – Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Stimmen Sie zu? Ich soll Sie fragen!)


– Sie können sich gerne melden und eine Frage stellen.
Dann werde ich sie beantworten. Ansonsten werde ich
nach meinen eigenen Vorstellungen fortfahren.

Zum Schluss sage ich Ihnen: Sie müssen wissen – und
Sie wissen es auch –, dass wir in Deutschland ein priva-
tes Vermögen von 10 Billionen Euro haben. Uns geht es
darum, hier eine Besteuerung aufzulegen.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das haben die nicht gestohlen, sondern sie haben schon einmal Steuern dafür gezahlt!)


Es ist auch klar, dass allein die obersten 10 Prozent der
Bevölkerung 6 Billionen Euro Vermögen haben. Ich
sage das deshalb noch einmal sehr deutlich, weil nicht
die mittleren Vermögen und der Mittelstand in Deutsch-
land betroffen sein werden; vielmehr streben wir eine
Besteuerung an, die wirklich nur die obersten Zehntau-
send betrifft. Das ist der richtige Weg und das richtige
Vorgehen.


(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Sie haben doch keine Ahnung! Sagen Sie doch einmal, wie!)


– Herr Kollege, das wissen Sie.


(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Nein, Sie wissen es selber nicht!)


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(C (D ir schlagen vor, die Vermögensteuer zur Stärkung der änderfinanzen einzusetzen. Deshalb werden wir uns ei dem Vorschlag der Grünen hier im Parlament enthaln, denn das ist nicht unser Weg. (Zurufe von der CDU/CSU: Ah! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist die Haltung der Opposition: uneinig!)


Meine Damen und Herren, für die Vermögensbesteue-
ng wird es aber in einer Koalition von SPD und Grü-

en nach dem 22. September eine vernünftige Konzep-
on geben. Sie wird wieder eingeführt werden. Darum
rauchen wir den Wechsel in Deutschland.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Daniel Volk [FDP]: Das sind die Irritationen der Möchtegern-Koalition!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725017100

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Volker Wissing für

ie FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1725017200

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

PD sollte langsam wissen, was sie will.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


r Kandidat stellt sich vor Unternehmer in Deutschland
nd sagt: Wir wollen in Deutschland keine Substanzbe-
teuerung. Hier dagegen sagen Sie, dass Sie eine Vermö-
ensteuer einführen wollen; Sie wollen umverteilen und
ber die Vermögensteuer eine Substanzbesteuerung ein-
hren. Weiter sagen Sie ernsthaft, dass Sie nicht einmal

en Antrag der Grünen bezüglich einer Vermögensab-
abe ablehnen können. Da schaffen Sie allenfalls eine
nthaltung. Sie sollten einmal mit Peer Steinbrück re-
en. Irgendwann einmal müssen Sie wissen, mit wel-
hem Angebot Sie vor die Wählerinnen und Wähler tre-
n wollen und mit welchem nicht.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Jetzt zum Antrag der Grünen. Das Problem der Steu-
rhinterziehung bekämpfen zu wollen, indem man die
teuerpflicht an die Staatsbürgerschaft knüpft, ist eine
cheinlösung. Wenn man so etwas machen wollte, dann
üsste man alle Doppelbesteuerungsabkommen neu ver-

andeln. Da reden wir über einen Zeitraum von 20 Jahren.
as Problem ist aber viel zu drängend und viel zu drin-
end, um 20 Jahre auf eine Lösung warten zu können.
an muss es so lösen, wie es die Bundesregierung tut:
dem man jetzt nachhaltig internationale Regelungen

urchsetzt, durch die die Steuerhinterziehung bekämpft
ird.


(Manfred Zöllmer [SPD]: Ja, schwarze Abkommen! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn? Wie meinen Sie das denn?)






Dr. Volker Wissing


(A) )


)(B)

Es kommt etwas hinzu: Einerseits sagen Sie, Sie wol-
len die Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit knüpfen,
andererseits stellen Sie immer wieder Anträge, eine dop-
pelte Staatsangehörigkeit einzuführen.


(Holger Krestel [FDP]: Damit man auch doppelt zahlen muss! Das ist deren Logik! – SvenChristian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie in den USA!)


Darüber sollten Sie in Ihrer Fraktion vielleicht noch ein-
mal ein bisschen nachdenken.


(Beifall der Abg. Mechthild Dyckmans [FDP])


Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir gerade beim
Nachdenken sind: Man kann eine solche Position vertre-
ten; das ist in Deutschland ja erlaubt. Nur, was ich nicht
in Ordnung finde, ist Ihre Unredlichkeit. Sie von den
Grünen sagen der Öffentlichkeit unverhohlen die Un-
wahrheit. Sie haben sich hierhingestellt, Frau Paus, und
gesagt: Wir Grüne wollen Schulden abbauen.


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Stimmt ja auch! Ist doch so!)


Wenn Sie das wirklich wollten, könnten Sie das in Ba-
den-Württemberg, in Nordrhein-Westfalen und in Rhein-
land-Pfalz tun. Aber das Gegenteil passiert!


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unfug!)


Sie machen Schuldenhaushalte, so wie Sie es auch im
Bund immer, wenn Sie Verantwortung hatten, gemacht
haben.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie haben dem doch damals auch zugestimmt, Herr Wissing!)


Sie stellen sich, wie gesagt, hierhin und sagen, Sie wol-
len Schulden abbauen. Denken Sie doch einmal darüber
nach, wie Sie sich immer verhalten haben, als Sie an der
Regierung waren. Sie haben auf europäischer Ebene die
Stabilitäts- und Wachstumskriterien gebrochen. Sie ha-
ben den Schuldenstaat in Europa ermöglicht und einge-
führt. Das war grüne Politik.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 100 Milliarden Euro neue Schulden!)


Nachdem der Deutsche Bundestag die Föderalismus-
kommission II eingesetzt hat, haben wir dort über die
Einführung einer Schuldenbremse verhandelt.


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und?)


Wissen Sie, was die Grünen gemacht haben? Sie haben
sie abgelehnt! Das ist grüne Politik.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wer von den Grünen will denn Schulden tilgen? Das ist
doch wirklich unwahrhaftig! Das Gegenteil ist richtig.

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(C (D (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie mal den Gesetzentwurf durch!)


ie stehen für den Schuldenstaat. Sie haben ihn in Eu-
pa eingeführt. Außerdem haben Sie die Schulden-

remse abgelehnt. In Baden-Württemberg, Nordrhein-
estfalen, Rheinland-Pfalz – überall machen Sie Re-

ordschulden. Das ist grüne Realpolitik. Sagen Sie den
euten doch die Wahrheit!


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Manfred Zöllmer [SPD]: Sie haben doch auch nicht zugestimmt!)


Ich will Ihnen noch etwas sagen. Sie stellen sich hier
in und sagen: Wir wollen mit den Einnahmen aus der
ermögensabgabe Schulden tilgen. – Herr Özdemir läuft
urchs Land und sagt: Wir wollen mit den Einnahmen
us der Vermögensabgabe die Verkehrsinfrastruktur fi-
anzieren.


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Unsinn! – Dr. Daniel Volk [FDP]: Ja, was wollen die denn jetzt?)


ber in Ihrem Programm steht, dass Sie 60 Milliar-
en Euro Mehrausgaben tätigen wollen.


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, Herr Wissing, hören Sie doch damit auf!)


rzählen Sie den Leuten doch nicht solche Lügen! Die
enschen sind doch nicht dumm. Sie glauben den Grü-

en doch nicht, dass sie Schulden tilgen wollen. Der
etzte in diesem Haus, der Schulden tilgen will, sind
ie.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollten sich was schämen! Sie wissen doch: Das ist nicht wahr!)


as ist unwahrhaftig und unaufrichtig.


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum denn das? Was denn?)


o bleibt denn da der Funke Anstand, wenn man einen
olchen Unsinn verbreitet?


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bleiben Sie doch einmal bei der Wahrheit!)


Ich will Ihnen noch etwas sagen. Sie stellen sich hier
in und sagen: Wir wollen keine Substanzbesteuerung.


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das ist ausgeschlossen!)


a, glauben Sie, die Menschen sind so dumm,


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben das ausgeschlossen!)


ass sie denken, es sei keine Substanzbesteuerung, wenn
an Vermögen zur Besteuerungssubstanz erklärt? Ja,
as denn sonst? Wenn Sie eine Ertragsbesteuerung wol-
n, dann müssen Sie eine Vermögensteuer und eine Ver-
ögensabgabe genauso wie eine Verdoppelung der Erb-





Dr. Volker Wissing


(A) )


)(B)

schaftsteuer ablehnen. Ansonsten wollen Sie die
Substanzbesteuerung, und diese lehnen wir ab.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Quatsch, Herr Wissing! Das wissen Sie auch! Das ist viel zu billig!)


Sie haben auf mich den Eindruck gemacht, als sei Ih-
nen der ökonomische Sachverstand total abhandenge-
kommen. Sie stellen sich hierhin und sagen:


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schreien Sie noch lauter, Herr Wissing!)


Wenn wir die Deutschen um 100 Milliarden Euro enteig-
nen, dann ist das ein Investitionsförderungsprogramm. –
Das muss man sich einmal vorstellen! Das ist doch al-
bern!


(Heiterkeit des Abg. Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU])


Schauen Sie sich einmal an, was in Frankreich pas-
siert ist. Dort gibt es Steuersätze von 75 Prozent. Dort
wurden die Vermögensteuern erhöht, so wie Sie es wol-
len. Das Ergebnis ist: 12 000 Familien in Frankreich
zahlen über 75 Prozent Steuern. 8 000 Familien haben
aufgrund von grüner Vermögensteuer, Vermögensabgabe
und Ertragsteuern eine Steuerbelastung von über
100 Prozent.


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Über 100 Prozent? Was erzählen Sie denn da?)


Aber Sie stellen sich hierhin und sagen, das könnte ein
Modell für Deutschland sein, um Wachstum zu generie-
ren und Investitionen zu fördern.


(Manfred Zöllmer [SPD]: Jetzt wird es aber wirklich komisch hier!)


Glauben Sie, die Menschen sind total bescheuert? Das
glaubt Ihnen kein Mensch!


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was Sie da machen, ist unredlich! – Dr. Carsten Sieling [SPD]: Wie wäre es mal mit der Wahrheit? – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)


Was Sie wollen, haben Sie – möglicherweise aus Ver-
sehen – zwischen den Zeilen gesagt. Sie stören sich da-
ran, dass es in Deutschland Familienunternehmen und
Mittelständler gibt, die sich über Generationen hinweg
etwas erarbeitet haben.


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Wissing, für diese Rede müssten Sie sich schämen!)


Sie stören sich an deren Geld. Sie wollen es ihnen weg-
nehmen. Das ist das, was Sie wollen. Sie wollen dieses
Geld umverteilen. Das ist die Politik der Grünen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


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(C (D arauf kommt es Ihnen an; das haben Sie hier gesagt. ie wollen nicht Schulden tilgen – nein, nein –, Sie woln diese Menschen enteignen, um das Geld nach eigeem Gutdünken an andere zu verteilen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Kalte Krieg ist vorbei, Herr Wissing!)


it Marktwirtschaft hat das nichts zu tun. Das ist eine
oralisch höchst unanständige Politik. Eine Familie hat

och das Recht, das Familienvermögen auf die nächste
eneration zu übertragen.

Es wird hier immer als Problem dargestellt, dass es in
eutschland Menschen gibt, die sich ein Vermögen an-
espart haben.


(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt kein Problem! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles ist gut, Herr Wissing, völlig klar!)


lle Staaten in Europa haben Schuldenhaushalte, und
ann stellen Sie sich hier hin und behaupten, das Pro-
lem sei, dass einige ein Vermögen angespart hätten.
oll ausgerechnet der, der über Jahrzehnte hinweg
chulden gemacht hat, dieses Vermögen in Besitz neh-
en? Ich sage Ihnen eines: Hände weg vom Privatver-
ögen! Wir brauchen in Deutschland private Investitio-

en. Wir brauchen keine Bundesregierung, die – das
uss man hier klar beim Namen nennen – Enteignungen

orantreibt. Darum geht es Ihnen und um nichts anderes.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir werden Sie stellen in der politischen Auseinan-
ersetzung. Sie werden mit den Lügen, die Sie an den
ikrofonen verbreiten, nicht durchkommen. Was Sie

orschlagen, ist unverantwortlich. Wer in dieser schwe-
n Krise Wachstum haben will, der muss private In-

estitionen fördern. Allein die Diskussion über solche
esetzentwürfe schadet der Bundesrepublik Deutsch-
nd, liebe Kolleginnen und Kollegen.


(Dr. Carsten Sieling [SPD]: MövenpickSteuer!)


Es ist gut, dass wir diese Vorschläge heute endgültig
blehnen, und es ist gut, wenn wir nach dem 22. Septem-
er wieder klare Mehrheiten für die soziale Marktwirt-
chaft und gegen Umverteilungs- und Enteignungspoli-
k in Deutschland haben.


(Anhaltender Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Carsten Sieling [SPD]: Das war peinlich!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725017300

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort die Kol-

gin Dr. Barbara Höll.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) )


)(B)


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725017400

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Wissing, ich würde Ihnen glatt meine vier Minuten
Redezeit geben,


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


wenn Sie uns erklären, wie man 1 Million Euro einfach
so ansparen kann. Wenn ausgerechnet jemand von Ihrer
Partei – von der Mövenpick-Partei –


(Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Oh!)


über anständige Politik redet, finde ich das schon sehr
fragwürdig – das einmal nebenbei gesagt.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn Sie hier lautstark ausführen, was die Menschen Ih-
rer Meinung nach glauben, sage ich Ihnen: Die Bürge-
rinnen und Bürger haben im täglichen Leben eine Erfah-
rung gemacht: Wer es nötig hat, so herumzubrüllen, der
hat meistens Unrecht. – Das ist einfach so.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ihr Angebot an die Wählerinnen und Wähler ist ja
eindeutig: Sie wollen Ihre Politik fortsetzen, das heißt:
Schulden machen. Das heißt auch: Die Reichen werden
immer reicher.


(Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Wer hat denn konsolidiert, Frau Dr. Höll?)


Schauen wir uns die konkreten Zahlen einmal an: Im
vergangenen Jahr lag die Zahl der Millionäre in
Deutschland zum ersten Mal über 1 Million. Die Realität
Ihrer Politik ist aber auch: Immer mehr Menschen kom-
men in Armut und müssen auf Hartz-IV-Niveau verhar-
ren.


(Holger Krestel [FDP]: Sozialismus ist, wenn alle nichts haben!)


Wir wissen, dass es Altersarmut schon gibt und dass
die Altersarmut um Größenordnungen anwachsen wird.


(Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Schauen Sie sich die Zahlen einfach einmal an!)


Wo ist Ihr vielbeschworener Mittelstand, den Sie gehegt
und gepflegt haben wollen? Er ist in den letzten vier Jah-
ren geschrumpft. Das ist Ihre Politik.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Carsten Sieling [SPD]: Mittelstandsvernichtungsprogramm!)


Mit Ihrer Politik – wie Sie die Bankenrettung ge-
macht haben; wie Sie auf die weltweite Krise und auf die
Euro-Krise zu reagieren versucht haben – haben Sie die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vielfältigen Risiken
ausgesetzt. Als Ergebnis der Rettung von Zockerei ste-
hen wir mit Milliarden belastet da. Die Gewinne dieser
Zockerei sind aber in privaten Taschen gelandet – so
kommt man zu Millionen, aber nicht durch Arbeit als

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(C (D rankenschwester oder durch Arbeit in Teilzeit und uch nicht durch Arbeit als Facharbeiter bei Daimler. Es ist mehr als notwendig, dass wir hier heute – wieer – über die ungleiche Verteilung von Einkommen und ermögen diskutieren. Wir müssen über Mindestlöhne den. Wir müssen über eine anständige Tarifpolitik re en. Wir müssen aber auch über die Vermögensbesteueng reden. Dazu gibt es verschiedene Vorschläge. ündnis 90/Die Grünen schlagen zur Bewältigung der olgen der Euro-Krise eine Vermögensabgabe vor. Ich nde, dieser Vorschlag geht auf alle Fälle in die richtige ichtung. Wir werden uns bei der konkreten Abstimung heute trotzdem enthalten, weil ich glaube, dass die usgestaltung der Vermögensabgabe zu viel Gestalngspotenzial birgt, sie zu umgehen. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Ihr wollt ja 5 Prozent haben – pro Jahr!)


(Beifall bei der LINKEN)


Was uns als Linke wirklich stört, ist, dass sich der Ge-
etzentwurf nur auf die Vermögensabgabe bezieht. Ich
enke, wir brauchen tatsächlich beides: eine Vermögens-
bgabe und eine Vermögensteuer. Über die Ausgestal-
ng können wir uns ja noch unterhalten. Denn mit einer
ermögensteuer – die wird ja einfach nicht mehr erho-
en; aber wir könnten sie sofort wieder erheben; das hät-
n wir schon lange wieder tun können – könnten wir

ndlich auch die Bundesländer wieder ordentlich finan-
iell ausstatten.


(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Sagen Sie doch mal, wie viel Prozent Sie möchten!)


Schauen Sie sich die Infrastruktur doch mal an! Was
t denn mit der Bildung? Ich hatte am Dienstagabend
lternabend. Meine Tochter kommt jetzt aufs Gymna-
ium.


(Dr. Volker Wissing [FDP]: Gymnasium?)


nd was kriege ich da zu hören? In Sachsen gibt es zwar
tzt Lernmittelfreiheit. Die Umsetzung ist allerdings
och nicht umfassend; Rechner und andere Dinge zählen
icht dazu. Deshalb kann sich das Gymnasium kein
eues Kartenmaterial leisten. Jetzt können Sie natürlich
agen: Andere Schulen haben gar keine Karten mehr, die
aben schon modernere Technik. – Diese Schule arbeitet
ber eben noch mit Karten. Doch selbst dafür reicht das
eld nicht mehr. Deshalb unterstützen wir diese Diskus-

ion.

Ich freue mich auch, dass Bündnis 90/Die Grünen
inen Vorschlag zur Welteinkommensbesteuerung ge-
acht hat. Wir haben das in einem Antrag in 2006 schon

inmal gefordert. Natürlich müssen wir eine Änderung
ei den Doppelbesteuerungsabkommen erreichen. Aber
enn man das gezielt macht, peu à peu, dann braucht
an doch keine 20 Jahre dafür. Das geht doch auch we-

entlich schneller, wenn der politische Wille da ist. Was
ie USA können, das sollten wir schon lange können.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) )


)(B)


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725017500

Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt der Kollege

Dr. Mathias Middelberg das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Mathias Middelberg (CDU):
Rede ID: ID1725017600

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir können hier heute
einen wundersamen Standpunktwechsel feststellen, und
zwar bei den Grünen.

Eben ist erwähnt worden, dass die Linken hier schon
im Jahr 2006 einen Antrag zu diesem Thema eingebracht
haben. Dazu hat damals eine kluge Finanzpolitikerin
Stellung genommen, aus deren Beitrag ich ein paar Sätze
zitieren möchte. Sie hat damals gesagt, es stehe außer
Frage, dass wir alle Steuerflucht wirksam bekämpfen
wollten. Und weiter:

Es gibt aber Vorschläge, die dazu nicht geeignet
sind, und das gilt auch für Ihren Vorschlag.

Damit war damals der Vorschlag gemeint, den die Lin-
ken eingebracht haben. Der entspricht aber genau Ihrem
Antrag, über den wir heute debattieren.

Weiter hat diese Finanzpolitikerin ausgeführt:

Deswegen ist dieser Vorschlag nicht nur finanztech-
nisch gesehen Quatsch, sondern leider auch in poli-
tischer Hinsicht realitätsfremd.

Gesagt hat das Christine Scheel, die finanzpolitische
Sprecherin der Grünen, am 20. September 2007 hier im
Bundestag. Ich finde, an der Sachlage hat sich – das
haben die Kollegen Wissing und von Stetten eben über-
zeugend deutlich gemacht – nichts geändert. Ich würde
Ihnen im Übrigen bei der Umsetzung auch viel Spaß
wünschen, weil Sie deutlich über hundert Doppelbe-
steuerungsabkommen neu verhandeln müssten. Da wä-
ren Sie für die nächste Legislaturperiode gut ausgelastet.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Im nächsten Punkt geht es um die Vermögensabgabe;
darüber diskutieren wir heute ja im Kern. Sie wollen das
ein bisschen einschränken, indem Sie sagen: Das trifft
nachher nur die Privatleute, das trifft irgendwelche Rei-
chen, die auf wahnsinnig großen Geldsäcken sitzen, den
ganzen Tag auf Mallorca im Landrover im Kreis herum-
fahren oder sonst was tun, die also nichts mit ihrem Geld
anzufangen wissen.

Die Wahrheit ist doch – und ich finde, es ist ganz
wichtig, dass wir das deutlich machen –: Sie können
rechtlich letztendlich nicht zwischen der Besteuerung
von privatem und betrieblichem Vermögen differenzie-
ren. Der Kanzlerkandidat der SPD hat dazu das schöne
Beispiel gebracht: Jemand trägt sein Picasso-Gemälde
aus seinem Privathaus rüber ins Besucherzimmer seines
Betriebs und erklärt dann, das sei jetzt Betriebsvermö-
gen. – Sie wissen doch ganz genau, wo die Probleme lie-
gen. Sie wissen ganz genau, dass man das nicht differen-
zieren kann. Und Sie wissen, dass wir im Ergebnis die
Breite unserer Unternehmen in Deutschland mit dieser
Besteuerung treffen würden.

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(C (D (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt einfach nicht! Das ist einfach falsch!)


Diese Steuer würde, was ihre Bemessungsgrundlage
ngeht, auf das Vermögen bezogen, also auf die gesamte
ubstanz.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


ezahlt werden müsste sie aber aus den Gewinnen. Der
ollege von Stetten hat Ihnen das eben sehr schön vor-
erechnet. Es gibt dazu auch eine Menge kluger Berech-
ungen von angesehenen Instituten in Deutschland. Die
usätzliche Belastung durch die Vermögensteuer und die
onstigen Abgaben, die Sie anstreben und die ein Mittel-
tändler in Deutschland zu tragen hätte, liegt zwischen
5 und 20 Prozent.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Carsten Sieling [SPD]: Das sind doch Berechnungen ohne Grund und Boden!)


Das ist die Wahrheit. Ich kann auch noch aus dem
rief Ihres Ministerpräsidenten Kretschmann zitieren,
er genau auf diesen Punkt hingewiesen hat.

Eine Besteuerung von Betriebsvermögen kann, je
nach Ausgestaltung, das Eigenkapital aufzehren
und Investitionsmöglichkeiten des Unternehmens
schmälern. … Darüber hinaus besteht die Gefahr
der Substanzbesteuerung, wenn auch in ertrags-
schwachen Wirtschaftsjahren beziehungsweise von
ertragsschwachen Unternehmen solche Steuern in
Abhängigkeit vom Unternehmenswert

also von der Substanz –

entrichtet werden müssten.

as, was Herr Kretschmann aufgeschrieben hat, ist die
ahrheit. Wie Sie ihn nachher bearbeitet haben, entzieht

ich unserer Kenntnis.

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Man muss das Ganze
ls ein Paket sehen; denn es bleibt nicht bei der Erhe-
ung einer Vermögensabgabe, die die Grünen gerne hät-
n, und auch nicht bei der Einführung einer Vermögen-

teuer, die die SPD so gerne hätte. Im Zweifel wird
eides kommen. Es kommt hinzu, dass Sie die Einkom-
ensteuer um 7 Prozentpunkte anheben wollen. Sie
ollen die Abgeltungsteuer anheben. Sie wollen die Ge-
erbesteuer durch Einbeziehung anderer Gruppen aus-
eiten. Sie wollen das Aufkommen aus der Erbschaft-

teuer verdoppeln. Das ist also ein riesiges Paket, das auf
nsere Unternehmen zukommt.


(Dr. Carsten Sieling [SPD]: Es trifft nur die Richtigen!)


Es ist doch absolut blödsinnig, zu glauben, dass sich
ei einer Erhöhung der Steuersätze nachher die Steuer-
innahmen erhöhen werden. Wir sehen doch in allen eu-
päischen Ländern mit höheren Steuersätzen, dass sie

amit nicht etwa höhere Einnahmen erzielen. Im Gegen-
il: Der eigene Standort wird unattraktiver. Investoren
andern ab. In Ländern wie Spanien, Frankreich und





Dr. Mathias Middelberg


(A) )


)(B)

Italien können Sie beobachten, dass die Wirtschaftstätig-
keit zurückgeht.


(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!)


Diese Länder haben bei höheren Steuersätzen niedrigere
Einnahmen. Das ist doch die Wahrheit. Das ist kein Zu-
stand, den wir anstreben; im Gegenteil.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Zurufe von der SPD)


Ich werde Ihnen dazu ein interessantes Zitat eines
klugen Ökonomen vortragen. Es ging damals um die
Unternehmensteuerreform, genauer: um die Absenkung
der Unternehmensteuern. Dazu hat dieser Mann 2007
Folgendes ausgeführt:

Wenn wir keine Unternehmensteuerreform machen

– also die Unternehmensteuern nicht absenken –,

wird Deutschland weiter an Steuerbasis … verlie-
ren, und die Staatseinnahmen zur Finanzierung öf-
fentlicher Aufgaben werden auf Dauer nicht mehr,
sondern weniger.

Das war Ihr jetziger Kanzlerkandidat Peer Steinbrück.
Ich kann nur sagen: Der Mann hat damals recht gehabt.

Wir haben es damals richtig gemacht: Wir haben die
Unternehmensteuern auf ein Niveau gesenkt, das unsere
Wettbewerbsfähigkeit in Europa sichert. Das hat seitdem
zu einer stetig wachsenden Wirtschaftstätigkeit, zu stei-
genden Investitionen in Deutschland und angesichts die-
ser wachsenden und steigenden Wirtschaftstätigkeit bei
stabilen Steuersätzen zu stetig steigenden Einnahmen
geführt. Das ist das richtige Konzept, um dieses Land
auf erfolgreichen Kurs zu halten. An dieser Politik von
Angela Merkel und von Wolfgang Schäuble als Finanz-
minister wollen wir konsequent festhalten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ihre Rezepte, die Sie uns hier vortragen, würden zu
den Zuständen führen, die wir in anderen europäischen
Ländern erleben. Diese Zustände wie in Frankreich mit
einer dreimal so hohen Arbeitslosigkeit und einer fast
fünfmal so hohen Jugendarbeitslosigkeit möchte ich in
Deutschland nicht haben. Wir wollen sie verhindern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unterstes Niveau ist das!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725017700

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass meine

Vorgänger an diesem Platz Einvernehmen darüber herge-
stellt haben, wegen des angespannten Zeitplans auf
Kurzinterventionen und Zwischenbemerkungen zu ver-
zichten. Ich bitte dafür um Verständnis.

Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat
jetzt der Kollege Manfred Zöllmer von der SPD-Frak-
tion das Wort.


(Beifall bei der SPD)


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(C (D Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ieber Herr Wissing, aus dem Kürschner geht hervor, ass Sie Organist im Nebenamt der Kirchengemeinde euchelheim sind. Ich glaube, da haben Sie etwas zu örtlich genommen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christian Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das ist wirklich peinlich!)

Manfred Zöllmer (SPD):
Rede ID: ID1725017800

Warum diskutieren wir heute überhaupt über die Er-
ebung einer Vermögensteuer, die die SPD vorschlägt,
der über die Einführung einer Vermögensabgabe, wie
ie von den Grünen vorgeschlagen wird? Wir diskutieren
bschließend darüber, weil wir der Auffassung sind, dass
usätzliche Ausgaben auch zusätzlich finanziert werden
üssen. Damit unterscheiden wir uns von der Voodoo-
konomie von CDU und CSU.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


ie machen Ankündigungen mit einem Volumen von
5 Milliarden Euro, ohne einen einzigen Cent der Ge-
enfinanzierung zu benennen, nach dem Motto: Das hat
schon vor vier Jahren so wunderbar geklappt.

Lesen Sie doch einfach einmal die Wahlprogramme
nd die Koalitionsvereinbarung von Schwarz-Gelb.
4 Milliarden Euro Steuersenkungen wurden dort ver-
prochen. Einfach, niedrig und gerecht – so wurde es
on der FDP versprochen. Aber wie wir wissen, ist es so
icht gekommen.


(Johannes Vogel [Lüdenscheid] [FDP]: Natürlich, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz!)


h hätte fast die Hoteliers vergessen. Diese haben Sie
atürlich beglückt. Für diese haben Sie gesorgt. Sie ha-
en insgesamt 35 Milliarden Euro an die eigene Klientel
usgeschüttet. Das ist Klientelpolitik pur.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Gekommen sind des Weiteren Erhöhungen der Luft-
erkehrsteuer, Brennelementesteuer, Tabaksteuer usw.
icht zu vergessen: neue Schulden.


(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Sagen Sie doch mal was zum Thema!)


dieser Legislaturperiode haben Sie 100 Milliarden
uro neue Schulden gemacht. Jetzt stehen wir vor weite-
n Schulden aufgrund von Flut, Betreuungsgeld, Wahl-

eschenken.

Wir brauchen eine Vermögensteuer, weil wir zusätzli-
he Investitionen in Bildung, Infrastruktur und lebendige
ommunen tätigen wollen. All dies wurde von der Bun-
esregierung vernachlässigt. Wir brauchen eine neue
astenverteilung, um die Finanzierungsgrundlage der
ffentlichen Hand angesichts der Schuldenbremse zu si-
hern.


(Beifall bei der SPD)






Manfred Zöllmer


(A) )


)(B)

Angesichts der Tatsache, dass in diesem Land 10 Pro-
zent der Bevölkerung über 60 Prozent des Vermögens
besitzen, bedeutet das etwas mehr Verteilungsgerechtig-
keit.

Der Vorschlag der SPD lautet: Wiedereinführung der
Vermögensteuer. Sie müssen gar nicht mit dem Verweis
auf Luftbuchungen und Luftzahlungen argumentieren,
wie es Herr Middelberg getan hat. Das Bundesverfas-
sungsgericht wird noch in diesem Jahr über die Verfas-
sungsgemäßheit des geltenden Erbschaft- und Schen-
kungsteuergesetzes entscheiden. Wir wollen eine
Steuerbefreiung von betrieblichen Vermögen. Wir wer-
den dafür sorgen, dass es keine Substanzbesteuerung
gibt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Die Grünen gehen mit ihrem Vorschlag einer Vermö-
gensabgabe einen anderen Weg. Deshalb werden wir uns
bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthal-
ten.

Den Antrag der Grünen werden wir ablehnen. Er wi-
derspricht unserem Modell der Besteuerung. Dieses
Modell sieht eine Aufteilung des Besteuerungsrechts
zwischen dem Wohnsitzstaat nach dem Welteinkommens-
prinzip und dem Quellenstaat vor, der nur die auf seinem
Territorium erwirtschafteten Einkommen besteuern darf.
Alle DBAs sind nach diesem Prinzip aufgebaut. Deshalb
wollen wir daran festhalten.

Man kann in der Tat darüber nachdenken, wie man
vorhandene Systeme verbessern kann. Aber ein im
Grundsatz bewährtes System sollte man nicht wegen
Boris Becker kurzfristig aufgeben. Schnellschüsse aus
der Hüfte helfen uns da nicht weiter. Lassen Sie uns da-
rüber sorgfältig diskutieren.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725017900

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/14133
mit dem geänderten Titel „Steuerpflicht an die Staatsbür-
gerschaft knüpfen“. Wer stimmt für diesen Antrag? –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag
ist abgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der SPD-Fraktion bei Zustimmung der Linken und
der Grünen.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Erhebung einer Vermögensabgabe. Der
Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/13803, den Gesetzentwurf der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/10770
abzulehnen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf nun
namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und
Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen.
Sind die Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne
die Abstimmung.

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1)

(C (D Haben alle Kolleginnen und Kollegen ihre Stimmkarn eingeworfen? – Das ist der Fall. Dann schließe ich en Wahlgang und bitte die Schriftführerinnen und chriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Erebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeen.1)


Wir setzen die Beratungen fort. Ich bitte die Kollegin-
en und Kollegen, wieder Platz zu nehmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

– Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(3. Ausschuss)


Entsendung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte zur Beteiligung an der Multidimensio-
nalen Integrierten Stabilisierungsmission in
Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolu-
tion 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Ver-
einten Nationen vom 25. April 2013

– Drucksachen 17/13754, 17/14174 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Karl-Georg Wellmann
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Marina Schuster
Jan van Aken
Kerstin Müller (Köln)


– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Drucksache 17/14175 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Herbert Frankenhauser
Klaus Brandner
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Roland Claus
Sven-Christian Kindler

Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion
ündnis 90/Die Grünen vor. Über die Beschlussempfeh-
ng des Auswärtigen Ausschusses werden wir später
iederum namentlich abstimmen.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Gibt es Wi-
erspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das
o beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Red-
erin der Kollegin Marina Schuster für die FDP-Fraktion
as Wort.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Marina Schuster (FDP):
Rede ID: ID1725018000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

aben uns hier im Hohen Haus schon mehrmals, zuletzt
Februar, mit der Situation in Mali und auch mit der

ituation der gesamten Sahelregion beschäftigt. Da ha-

Ergebnis Seite 32027 A





Marina Schuster


(A) )


)(B)

ben wir über den deutschen Beitrag für das AFISMA-
Mandat debattiert. Das war die afrikanisch geführte Mis-
sion. Das AFISMA-Mandat wird beendet. Es kommt ein
neues, ein viel breiteres Mandat der Vereinten Nationen:
MINUSMA. Das ist die Stabilisierungsmission in Mali.
Es wird das drittgrößte UN-Mandat mit bis zu
11 200 Soldaten und 1 440 Polizisten sein.

Die Aufgaben umfassen die Stabilisierung wichtiger
Bevölkerungszentren, vor allem aber auch die Unterstüt-
zung bei der Wiederherstellung staatlicher Autorität im
ganzen Land. Eine Kernaufgabe des Mandats ist die Un-
terstützung des politischen Prozesses und der Schutz der
Menschenrechte. Wir begrüßen das ausdrücklich. Wir
wissen auch, dass die logistischen Herausforderungen
vor Ort groß sind. Deswegen sind wir auch bereit, die
Kapazitäten, die wir zur Verfügung stellen können, ein-
zubringen, nämlich Lufttransport und Luftbetankung. Es
wird also weiterhin eine logistische Unterstützung für
das neue breite Mandat der UN geben. Es werden bis zu
150 deutsche Soldaten eingesetzt werden, auch Einzel-
personal in Stäben beispielsweise für Beratungs- und
Unterstützungsaufgaben.

Jetzt möchte ich auf die politische Situation eingehen.
Wir können uns alle sehr genau an die Situation im Ja-
nuar erinnern, als die Rebellen kurz vor Bamako stan-
den. Wäre es den Rebellen gelungen, bis nach Bamako
vorzurücken, gäbe es kein Fenster mehr für einen politi-
schen Prozess. Den sehen wir jetzt. Es gibt einen begrü-
ßenswerten Fortschritt; es gibt ein Rahmenabkommen.
Die malische Regierung hat mit den Tuareg-Rebellen
verhandelt und ein Abkommen geschlossen. Das ist ganz
wichtig, damit die Präsidentschaftswahlen auch im Nor-
den Ende Juli durchgeführt werden können.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Darüber hinaus ist auch über weitere Punkte verhan-
delt worden: über die Demobilisierung der Rebellen, den
Waffenstillstand, aber auch über die Rückkehr der zivi-
len Verwaltung in den Norden. Wir hoffen, dass dieses
Abkommen trägt, damit die Wahlen auch frei und fair
verlaufen können; denn wichtig ist, dass Wahlen eine
breite Legitimität haben. Wir haben oft genug Wahlen
erlebt, die nicht durch einen transparenten Prozess ge-
kennzeichnet waren. Insofern ist es ganz wichtig, dass
sie gut verlaufen.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte noch drei weitere Aspekte ansprechen.
Zunächst die humanitäre Hilfe: Es gibt 500 000 Binnen-
vertriebene und 175 000 Flüchtlinge in den Nachbarlän-
dern. Wir wissen, dass sich die Nahrungskrise zuspitzen
wird. Ich bin daher sehr dankbar, dass die Bundesregie-
rung ganz konkrete Hilfe leistet. Sie hat nicht nur huma-
nitäre Hilfe geleistet, sondern sie hat in der Entwick-
lungszusammenarbeit neue Zusagen gemacht; denn es
muss auch darum gehen, im Bereich der Ernährungssou-
veränität und Ernährungssicherheit voranzukommen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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(C (D Der zweite Aspekt ist die Aufarbeitung der Verbrehen. Wir unterstützen ausdrücklich, dass der internatioale Strafgerichtshof ermittelt. Es kann keinen politichen Prozess und keine Aussöhnung geben, wenn es eine Strafverfolgung gibt. Straflosigkeit ist ein großes indernis. Ich bin froh, dass Ermittlungen durchgeführt erden. Diese Ermittlungen brauchen wir; denn sonst eht es dort nicht voran. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der dritte Aspekt ist die regionale Dimension. Herr
chmidt, diese ist auch im Antrag der Grünen enthalten.
s steht auch im Mandatstext selber. Ohne eine Einbin-
ung der Nachbarstaaten wird es zu keinem dauerhaften
rieden kommen können. Die Kämpfer werden sich
eue Rückzugsorte suchen. Insofern ist es besonders
ichtig, dass Algerien und Libyen enger mit der mali-

chen Regierung zusammenarbeiten. Ich bin froh, dass
s vor Ort Fortschritte gibt, gerade was den Friedenspro-
ess betrifft. Deswegen werden wir den Antrag bezüg-
ch MINUSMA unterstützen.

Ich möchte an dieser Stelle allen Soldatinnen und Sol-
aten, allen Polizistinnen und Polizisten und vor allem
uch den zivilen Helfern, die in schwierigen Situationen
eltweit Dienst tun, herzlich Dank sagen. Ich wünsche
ir, dass dieses Mandat eine breite Unterstützung erhält.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725018100

Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Dr. Gernot

rler das Wort.


(Beifall bei der SPD)



Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1725018200

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am

ienstag dieser Woche hat der UN-Sicherheitsrat ein-
timmig beschlossen: Ab 1. Juli sollen 11 200 Soldaten
nd 1 440 Polizisten in Mali zur Stabilisierung der Lage
ingesetzt werden. Die Mission heißt Multidimensionale
tegrierte Stabilisierungsmission – Herr Präsident, ich

abe geübt –, trägt die Abkürzung MINUSMA und stellt
merhin weltweit die im Moment drittgrößte – Frau

chuster hat es gesagt – UN-Mission dar.

Diese massive Intervention findet in einem kleinen
frikanischen Land statt. Mali hat 15 Millionen Einwoh-
er bei 30 verschiedenen Ethnien, hat sich aber den
ahlspruch ausgewählt: „un peuple, un but, une foi“

ein Volk, ein Ziel, ein Glaube – und galt, was die poli-
sche Situation anging, lange Zeit als demokratisches
orzeigeland in Westafrika.

Dramatische Vorkommnisse im Jahr 2012 haben alles
eändert. Im Januar greift eine Organisation mit dem
ürzel MNLA – Mouvement national de libération de
’Azawad – die malische Armee an. „Azawad“ steht für
as Land, das sich die Tuareg als unabhängig wünschen.





Dr. h. c. Gernot Erler


(A) )


)(B)

Dafür haben sie sich schon öfter erhoben. Also, eigent-
lich ist das nichts Neues.

Diesmal werden sie aber von gut bewaffneten Söld-
nern, die früher dem Oberst Gaddafi gedient haben, und
von Überläufern aus der malischen Armee unterstützt.
Diese erleidet bei einem Überfall schwere Verluste mit
mehr als 80 Toten und lässt ihre Wut darüber mit einem
Putsch gegen den Präsidenten aus, der abgesetzt wird.
Die Tuareg kämpfen aber nicht alleine. Ihnen haben sich
zwei andere Organisationen zugesellt. Die eine heißt
Ansar Dine – Anhänger des Glaubens –, sie möchte im
Norden Malis die Scharia durchsetzen. Die andere hört
auf die klangvolle Abkürzung MUJAO und gehört
zur Terrorgruppe AQMI, was bedeutet: al-Qaida au
Maghreb islamique.

Die Profikämpfer der beiden islamistischen Vereini-
gungen drängen alsbald die MNLA der Tuareg beiseite,
nehmen den Norden Malis unter Kontrolle, terrorisieren
die wehrlose Bevölkerung und fühlen sich stark genug,
in Richtung Süden zu marschieren. Mali ist plötzlich ein
Land ohne handlungsfähige Regierung, mit zerstörten
Dörfern, Flüchtlingsströmen, mit ruinierten heiligen
Stätten, die zum Weltkulturerbe gehören, und vor allen
Dingen mit der Gefahr, dass ein Ableger von al-Qaida
das ganze Land zu einem sogenannten sicheren Hafen
des Terrorismus macht.

Das ruft jetzt andere auf den Plan. Die zuständige
afrikanische Regionalorganisation ECOWAS schickt
sich an, eine Militärmission zu bilden, die auf die engli-
sche Abkürzung AFISMA hört. Die EU bereitet Ende
2012 eine Ausbildungsmission für die desolate malische
Armee vor, EUTM Mali, und die Vereinten Nationen le-
gitimieren diese Bemühungen mit einer Sicherheitsrats-
resolution.

Als sich aber plötzlich zeigt, dass das alles zu spät
kommen könnte – sichtbar an dem Vormarsch der Isla-
misten Richtung Hauptstadt Bamako im Süden des Lan-
des –, interveniert Frankreich kurzerhand am 11. Januar
dieses Jahres mit der Opération Serval und schafft es mit
4 000 Soldaten und den Resten der malischen Armee,
die Aufständischen nach Norden abzudrängen und das
Land wieder weitgehend unter Kontrolle zu bringen.


(Christine Buchholz [DIE LINKE]: Wie viele Tote hat es gegeben?)


Allerdings werden die Terrorgruppen nicht vollstän-
dig aufgerieben. Sie gehen zu dem über, was wir als
asymmetrische Kriegführung kennen. Das heißt, Mali
braucht noch auf Dauer internationale Hilfe, die weder
von Frankreich noch von der EU oder ECOWAS gestellt
werden kann. Deshalb debattieren wir heute über die
massive UN-Mission MINUSMA.

Eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht
die Lage Hoffnung. Die Tuareg konnten inzwischen
– auch das hat Frau Schuster erwähnt – zu einer Waffen-
ruhe und einem Friedensabkommen – dies war am
18. Juni – überredet werden. Das macht den Weg frei, im
ganzen Land – auch in der bisher umkämpften nördli-
chen Stadt Kidal – am 28. Juli Präsidentschaftswahlen
abzuhalten. 12 600 UN-Soldaten und -Polizisten sollten

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(C (D igentlich ausreichen, die Lage in Mali wieder nachhalg unter Kontrolle zu bringen. Meine Fraktion wird dem Antrag der Bundesregieng zustimmen, hierzu mit nicht mehr als 150 Soldaten r Lufttransport, Luftbetankung und Stabsaufgaben ei en wirklich überschaubaren Beitrag zu leisten. Aber eiige Fragen stellen sich in Sachen Mali doch, wenn man ich den von mir kursorisch skizzierten Ablauf vor Auen hält. Das Tuareg-Problem war längst bekannt. Die illegan Geschäfte des abgesetzten Präsidenten Amadou oumani Touré – auch mit den Tuareg – waren ebenfalls ngst bekannt. Die Schwächen und Unzufriedenheiten der nur 5 000 Mann umfassenden malischen Armee aren ebenso längst bekannt. Auch das Problem der icht entwaffneten, aus Libyen zurückkehrenden Tuag-Söldner war längst bekannt. Hier hat also die Koniktprävention versagt; das ist eindeutig. Bei aller Konentration auf das, was zu tun ist, darf die Frage nach em, was leider nicht richtig gemacht wurde, nicht veressen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die nächste Frage gilt ECOWAS. Wir brauchen Re-
ionalorganisationen, die tatsächlich in der Lage sind,
gionale Verantwortung zu übernehmen. Mali zeigt das
roblem der sogenannten African Ownership. Statt über
ie Ertüchtigung von Gestaltungsmächten durch Waffen-
eferungen sollte die Bundesregierung über die Ertüchti-
ung von Regionalorganisationen nachdenken, damit
iese zur Konfliktprävention und Konfliktlösung befä-
igt werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Zwei andere Umstände sind noch auffällig. Bei
INUSMA kennen wir die Zahl der benötigten Soldaten

nd Polizisten. Es ist aber auch die Rede von zivilen
issionsangehörigen, allerdings ohne Nennung von
ufgaben oder Zahlen. Wieso eigentlich? Warum be-

chließen wir hier eine Mission mit einer unbekannten
ivilen Komponente? Ich würde gerne einmal wissen,
er dazu Auskunft geben kann.

Wir wissen, dass sich die Kämpfer der MUJAO und
QMI über die Grenze zurückziehen und sich, wie auch
ie Tuareg, in der ganzen Sahelzone bewegen. Umso
ichtiger wird die EU-Strategie für die Sahelregion un-
r Einbeziehung von Mali, Mauretanien und Niger.
ber außer vier Aktionslinien und der Tatsache, dass ein
anzösischer EU-Sonderbeauftragter dort Dienst tut,
ört man nichts von dieser EU-Sahelstrategie. Dabei ist
lar, wie wichtig der regionale Aspekt bei der Lösung
ieses Konflikts eigentlich ist. Unsere Zustimmung zum
eutschen Beitrag zu MINUSMA bedeutet nicht, dass
ir nicht weiter auf der Beantwortung dieser Fragen be-

tehen werden.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) )


)(B)


Nicole Maisch
Jerzy Montag

Dr. Helge Braun
Heike Brehmer

Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)


Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff

Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger

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artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
lois Karl
ernhard Kaster

Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Kerstin Müller (Köln) Ralph Brinkhaus Dr. Egon Jüttner Franz Obermeier
Vizepräsident Dr. Herman
Bevor ich den nächsten Red

nen das von den Schriftführer
ermittelte Ergebnis der nam

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 579;
davon

ja: 66
nein: 318
enthalten: 195

Ja

SPD

Stefan Rebmann

BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Cornelia Behm
Birgitt Bender
Agnes Brugger
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Harald Ebner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)

Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Susanne Kieckbusch
Memet Kilic
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Agnes Krumwiede
Stephan Kühn
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)

Monika Lazar
Dr. Tobias Lindner

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innen und Schriftführern
entlichen Abstimmung

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r. Hermann E. Ott
isa Paus
rigitte Pothmer
abea Rößner
rista Sager
lisabeth Scharfenberg
r. Gerhard Schick
r. Frithjof Schmidt
lrich Schneider
orothea Steiner
r. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
ans-Christian Ströbele
r. Harald Terpe
arkus Tressel
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aniela Wagner
eate Walter-Rosenheimer
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olfgang Wieland
r. Valerie Wilms
sef Philip Winkler

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DU/CSU

se Aigner
eter Altmaier
eter Aumer
orothee Bär
homas Bareiß
orbert Barthle
ünter Baumann
rnst-Reinhard Beck

(Reutlingen)

anfred Behrens (Börde)


eronika Bellmann
r. Christoph Bergner
eter Beyer
teffen Bilger
lemens Binninger
eter Bleser
r. Maria Böhmer
olfgang Börnsen

(Bönstrup)

olfgang Bosbach
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r. Reinhard Brandl
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r. Ralf Brauksiepe

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en 195. Der Gesetzentwurf ist

arie-Luise Dött
r. Thomas Feist
nak Ferlemann
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irk Fischer (Hamburg)

r. Maria Flachsbarth
laus-Peter Flosbach
erbert Frankenhauser
r. Hans-Peter Friedrich

(Hof)

ichael Frieser
r. Michael Fuchs
ans-Joachim Fuchtel
lexander Funk
go Gädechens
r. Thomas Gebhart
orbert Geis
lois Gerig
berhard Gienger
ichael Glos
sef Göppel

eter Götz
r. Wolfgang Götzer
te Granold
einhard Grindel
ermann Gröhe
ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
onika Grütters
lav Gutting
lorian Hahn
r. Stephan Harbarth
rgen Hardt
erda Hasselfeldt
r. Matthias Heider
elmut Heiderich
echthild Heil
rsula Heinen-Esser
rank Heinrich
udolf Henke
ichael Hennrich
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hristian Hirte
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ranz-Josef Holzenkamp
nette Hübinger
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(C (D r Vermögensabgabe be80. Mit Ja haben geestimmt 318, Enthaltunabgelehnt. iegfried Kauder (VillingenSchwenningen)


olker Kauder
r. Stefan Kaufmann
oderich Kiesewetter
ckart von Klaeden
wa Klamt
olkmar Klein
rgen Klimke
xel Knoerig
ns Koeppen
anfred Kolbe
r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
homas Kossendey
ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
üdiger Kruse
ettina Kudla
r. Hermann Kues
ünter Lach
r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
r. Norbert Lammert
atharina Landgraf
lrich Lange
r. Max Lehmer
aul Lehrieder
r. Ursula von der Leyen
gbert Liebing
atthias Lietz
r. Carsten Linnemann
atricia Lips
r. Jan-Marco Luczak
aniela Ludwig
r. Michael Luther
arin Maag
r. Thomas de Maizière
ans-Georg von der Marwitz
ndreas Mattfeldt
tephan Mayer (Altötting)

r. Michael Meister
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r. h. c. Hans Michelbach
r. Mathias Middelberg
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ietrich Monstadt
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r. Gerd Müller
tefan Müller (Erlangen)

r. Philipp Murmann





Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms


(A) )


)(B)

Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Christoph Poland
Ruprecht Polenz
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)

Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)

Anita Schäfer (Saalstadt)

Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)

Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)

Dr. Kristina Schröder


(Wiesbaden)

Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer

(Weil am Rhein)

Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)

Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Johann Wadephul

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arco Wanderwitz
ai Wegner
arcus Weinberg (Hamburg)


eter Weiß (Emmendingen)

abine Weiss (Wesel I)

go Wellenreuther
arl-Georg Wellmann
eter Wichtel
nnette Widmann-Mauz
laus-Peter Willsch
lisabeth Winkelmeier-
Becker
agmar G. Wöhrl
r. Matthias Zimmer
olfgang Zöller
illi Zylajew

DP

ns Ackermann
hristine Aschenberg-
Dugnus

lorian Bernschneider
ebastian Blumenthal
laudia Bögel
icole Bracht-Bendt
laus Breil
ngelika Brunkhorst
rnst Burgbacher
arco Buschmann

ylvia Canel
elga Daub
einer Deutschmann
ijan Djir-Sarai
atrick Döring
erhard Drexler
echthild Dyckmans
ans-Werner Ehrenberg
ainer Erdel
rg van Essen
lrike Flach
tto Fricke
r. Edmund Peter Geisen
r. Wolfgang Gerhardt
ans-Michael Goldmann
einz Golombeck
iriam Gruß
achim Günther (Plauen)

r. Christel Happach-Kasan
einz-Peter Haustein
anuel Höferlin

lke Hoff
irgit Homburger
einer Kamp
ichael Kauch
r. Lutz Knopek
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r. Heinrich L. Kolb
udrun Kopp
r. h. c. Jürgen Koppelin
ebastian Körber
olger Krestel
atrick Kurth (Kyffhäuser)

einz Lanfermann
ibylle Laurischk
arald Leibrecht
abine Leutheusser-
Schnarrenberger

ars Lindemann

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atrick Meinhardt
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etra Müller (Aachen)

urkhardt Müller-Sönksen
r. Martin Neumann

(Lausitz)

irk Niebel
ans-Joachim Otto

(Frankfurt)


ornelia Pieper
isela Piltz
rg von Polheim
r. Christiane Ratjen-
Damerau
r. Birgit Reinemund
agen Reinhold
r. Peter Röhlinger
r. Stefan Ruppert
jörn Sänger
rank Schäffler
hristoph Schnurr
mmy Schulz
arina Schuster
r. Erik Schweickert
erner Simmling
dith Skudelny
r. Hermann Otto Solms
achim Spatz

orsten Staffeldt
r. Rainer Stinner
tephan Thomae
anfred Todtenhausen
r. Florian Toncar
erkan Tören
hannes Vogel

(Lüdenscheid)

r. Daniel Volk
r. Guido Westerwelle
r. Claudia Winterstein
r. Volker Wissing
artfrid Wolff (Rems-Murr)


nthalten

PD

grid Arndt-Brauer
ainer Arnold
einz-Joachim Barchmann
oris Barnett
r. Hans-Peter Bartels
laus Barthel
ören Bartol
ärbel Bas
irk Becker
we Beckmeyer
othar Binding (Heidelberg)

erd Bollmann
illi Brase
ernhard Brinkmann

(Hildesheim)


delgard Bulmahn
arco Bülow
lla Burchardt

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(C (D artin Burkert etra Crone r. Peter Danckert artin Dörmann lvira Drobinski-Weiß ebastian Edathy go Egloff iegmund Ehrmann r. h. c. Gernot Erler etra Ernstberger arin Evers-Meyer lke Ferner abriele Fograscher r. Edgar Franke agmar Freitag igmar Gabriel ichael Gerdes artin Gerster is Gleicke ünter Gloser lrike Gottschalck ngelika Graf erstin Griese abriele Groneberg ichael Groß ans-Joachim Hacker ettina Hagedorn laus Hagemann ichael Hartmann ubertus Heil olfgang Hellmich olf Hempelmann r. Barbara Hendricks ustav Herzog etra Hinz rank Hofmann hristel Humme sip Juratovic liver Kaczmarek hannes Kahrs r. h. c. Susanne Kastner lrich Kelber ars Klingbeil ans-Ulrich Klose r. Bärbel Kofler aniela Kolbe ritz Rudolf Körper nette Kramme ngelika Krüger-Leißner te Kumpf hristine Lambrecht hristian Lange r. Karl Lauterbach teffen-Claudio Lemme urkhard Lischka abriele Lösekrug-Möller aren Marks atja Mast ilde Mattheis etra Merkel r. Matthias Miersch ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles ietmar Nietan anfred Nink homas Oppermann Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms )


(Wackernheim)





(A) )

Mehrheit entfernt!) einmal angesprochen.
Als nächstem Redner erteile
gen Philipp Mißfelder von der C


(Beifall bei der CDU/CSU neten der FDP – Florian Guter Mann!)



(CDU/CS Herr Präsident! Meine seh und Kollegen! Zunächst möcht UNIFIL-Debatte von vorhin an legin Beck, aber auch ander Montag und meinen Kollegen noch einmal Stellung zu dem Höger gesagt hat. Ich möchte in ihrem Namen tun. Frau Höger hat die im Rahm getöteten Soldaten angesproche wortung Israels reklamiert. D Schärfe und mit aller Entschied (Beifall bei der CDU/CSU, d dem BÜNDNIS 90/D Frau Höger, ich fordere Sie a digen, und ich fordere Ihre Par endlich ihr gestörtes Verhältnis bringen. So etwas darf nicht u ich das Wort dem KolleDU/CSU-Fraktion. sowie bei AbgeordHahn [CDU/CSU]: U)

r verehrten Kolleginnen
e ich noch einmal an die
knüpfen, weil es die Kol-
e Kollegen wie Herrn
Hahn gedrängt hat, hier
zu beziehen, was Frau
das vereinbarungsgemäß

en des UNIFIL-Einsatzes
n und dafür eine Verant-
as weise ich in aller

enheit zurück.

er SPD, der FDP und
IE GRÜNEN)

uf, sich hier zu entschul-
tei und Ihre Fraktion auf,
zu Israel in Ordnung zu
nwidersprochen hier im

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(Beifall bei der CDU/CSU BÜNDNIS 90/DIE GRÜN geordneten der SPD)


Zu dem MINUSMA-Mandat
nd Kollege Erler schon sehr v
er Wahltermin am 28. Juli uns
as hält, was er verspricht – Ko
esprochen –, sei dahingestellt
enswert, dass eine Frau für d
andidiert, gerade aus einer der
n. Wenn Sie hören, was sie zu
ie feststellen, wie schwierig di
ie vor ist. Deshalb ist das The
ann wichtig, wenn die Franzos
nen gemeinsam – das haben
emokratie und die richtigen
nterstützen, sondern für uns is
rhaftem Interesse.

Das Land leidet unter einer e
eibung von Menschen. 500 00
lucht. Allein dies zeigt, wie s
ituation ist und wie groß das
onalen Gemeinschaft sein mus

Mali ist nach wie vor in eine
on. Deshalb ist es auch richtig
renzten Maße, in dem wir das
, der FDP und dem
EN sowie bei Ab-

haben Kollegin Schuster
iel gesagt. Ich finde, dass
Hoffnung gibt. Ob er all
llegin Schuster hat es an-
. Trotzdem ist es bemer-
as Amt des Präsidenten

Hochburgen der Islamis-
sagen hat, dann können
e Situation im Land nach
ma Mali für uns nicht nur
en uns fragen, ob wir mit
wir ja auch getan – diese
Gruppierungen im Land
t dieses Thema von dau-

xtrem hohen Binnenver-
0 Menschen sind auf der
chwierig die humanitäre
Engagement der interna-
s.

r sehr schwierigen Situa-
, dass wir uns in dem be-
tun, in einer Risikoabwä-
Holger Ortel
Aydan Özoğuz
Heinz Paula
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth (Esslingen)

Michael Roth (Heringen)

Marlene Rupprecht


(Tuchenbach)

Annette Sawade
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)

Marianne Schieder


(Schwandorf)

Werner Schieder (Weiden)

Ulla Schmidt (Aachen)

Carsten Schneider (Erfurt)

Swen Schulz (Spandau)

Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze

Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Franz Thönnes
Wolfgang Tiefensee
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Waltraud Wolff


(Wolmirstedt)

Uta Zapf
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries

DIE LINKE

Jan van Aken
Agnes Alpers
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Steffen Bockhahn

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(Dr. Florian Toncar [FDP]: Weit von einer S (C (D va Bulling-Schröter r. Martina Bunge oland Claus evim Dağdelen eidrun Dittrich erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst icole Gohlke iana Golze nnette Groth r. Gregor Gysi eike Hänsel r. Rosemarie Hein ge Höger r. Barbara Höll ndrej Hunko lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen atja Kipping arald Koch n Korte tta Krellmann atrin Kunert abine Leidig alph Lenkert tefan Liebich lla Lötzer r. Gesine Lötzsch homas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Niema Movassat Thomas Nord Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg fraktionsloser Abgeordneter Wolfgang Nešković aal stehen bleiben. Deshalb habe ich diesen Punkt noch Philipp Mißfelder )





(A) )

gung, die wir bei Mandaten immer vornehmen, ent-
schlossen haben, die Strategie der Kanzlerin sowie unse-
res Bundesaußenministers und unseres Bundesverteidi-
gungsministers weiter zu verfolgen, vor allem unsere
Partner bei der Ertüchtigung und dann zu unterstützen,
wenn es im Rahmen von logistischer Hilfe darum geht,
unseren Verbündeten solidarisch zur Seite zu stehen.

Mali ist ein umstrittenes Thema gewesen, weil es
– wie bei anderen Konflikten auf der Welt – natürlich
manchen drängt, zu sagen, man müsse noch viel mehr
tun. Aber unserem militärischen Engagement sind im-
mer Grenzen gesetzt. Umso mehr freuen wir uns, dass
die Franzosen erfolgreich und in großer Eintracht Ver-
antwortung übernommen haben. In vielen Gesprächen,
die wir mit französischen Vertretern geführt haben, ha-
ben wir gemerkt, wie dankbar diese uns sind, dass wir
im Zusammenhang mit MINUSMA einen Beitrag leis-
ten. Und den wollen wir hier heute auf den Weg bringen.

Meine Damen und Herren, das Geschehen in Mali
– mein Kollege Hartwig Fischer hat es in seiner letzten
Bundestagsrede vor kurzem angesprochen – hat schlag-
artig deutlich gemacht, wie wenig Engagement für
Afrika in diesem Haus leider zu verzeichnen ist. Ich
möchte auch bei dieser Gelegenheit dem Kollegen
Fischer danken; er ist heute leider nicht hier. Er wird aus
dem Bundestag ausscheiden; aber ich hoffe, dass irgend-
jemand, egal aus welcher Fraktion, diese Lücke, die
durch seinen Weggang gerissen wird, schließen und sein
großes Engagement für Afrika fortführen wird. Die
meisten – von wenigen Beispielen abgesehen – werden,
wenn sie in sich gehen und ehrlich sind, sagen müssen,
dass Afrika im Großen und Ganzen hier eher eine unter-
geordnete Rolle spielt. Deshalb wünsche ich mir, dass
das Engagement von Hartwig Fischer fortgesetzt werden
wird.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mit MINUSMA erhoffen wir uns einen Stabilisie-
rungsbeitrag. Mit MINUSMA versuchen wir, einen Bei-
trag dafür zu leisten, dass das wichtige Kulturgut Malis
erhalten bleibt. Wir erhoffen uns auch, damit einen Bei-
trag dafür zu leisten, dass nationale und internationale
Justizregeln eingehalten werden können, dass Staatlich-
keit überhaupt entstehen kann und dass – auch dies ge-
hört zu unserer außenpolitischen Konzeption – neben zi-
vilem und entwicklungspolitischem Engagement auch
militärische Maßnahmen dies absichern können.

Zum Schluss möchte ich auf die Gesamtheit unserer
Mandate eingehen. Bei jedem Mandat, das wir in den
vergangenen vier Jahren auf den Weg gebracht haben,
kann man sagen, dass wir keinen Einsatz überhastet an-
gegangen sind, dass wir keinen Einsatz leichtfertig ange-
gangen sind. In den vergangenen vier Jahren ist wohl je-
dem von uns jede Abstimmung schwergefallen.

Der Kollege Hahn hat es gesagt: 6 000 Soldatinnen
und Soldaten sind gerade im Einsatz. Ihnen rufe ich ge-
nauso wie unseren Entwicklungshelferinnen und Ent-
wicklungshelfern, den Polizistinnen und Polizisten so-
wie den Diplomaten, die im Auftrag unseres Landes im

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(C (D insatz sind, zu: Wir sind zu Recht stolz auf Sie! Ihren amilien, ihren Ehepartnern und ihren Kindern, rufe ich u, dass auch sie stolz sein können auf das, was ihre hepartner und Eltern leisten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725018300

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Kol-

ge Jan van Aken.


(Beifall bei der LINKEN)



Jan van Aken (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725018400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr
ißfelder von der CDU/CSU hat gerade der Linken vor-

eworfen, ein gestörtes Verhältnis zu Israel zu haben.


(Zurufe von der CDU/CSU: Richtig! – So ist das!)


ie irren. Ich glaube eher, Sie alle, die Sie jetzt hier joh-
n, haben ein sehr gestörtes Verhältnis zum Krieg.


(Beifall bei der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: Das ist doch peinlich!)


Wenn irgendwo Bomben fallen, wenn irgendwo Men-
chen sterben, dann werden wir nicht schweigen. Ich
nde, einer Partei, Herr Mißfelder, die das Wort „christ-
ch“ in ihrem Namen trägt, würde es gut zu Gesicht ste-
en, kritisch auch diejenigen zu begleiten, die Bomben
erfen.


(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/ CSU: Heuchler!)


Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Deutschland
eine Waffen mehr exportieren sollte; das wissen Sie.


(Michael Brand [CDU/CSU]: Ablenkungsmanöver!)


h glaube, es gibt sehr viele gute Gründe gegen Waffen-
xporte. Viele davon sehen wir gerade – wie in einem
rennglas – in Mali. Wir sehen zum Beispiel Fotos von
affen der malischen Rebellen, und da sehen wir natür-

ch auch das deutsche G-3-Gewehr.

Stellen Sie sich jetzt einmal Folgendes vor: Deutsch-
nd beliefert das Land Katar mit Waffen. Katar beliefert
ie malischen Rebellen mit Waffen. Gegen die mali-
chen Rebellen kämpft Frankreich. Die Franzosen wie-
erum unterstützt Deutschland. Und Deutschland liefert
affen an Katar usw. Das ist doch kompletter Wahn-

inn! Einen solchen Zirkelschluss können Sie doch nicht
rnst meinen.


(Beifall bei der LINKEN)


Zu Mali selbst und zu dem Mandat. Sie alle reden hier
on „Dialog“ und von „Versöhnung“. Wenn es tatsäch-
ch darum ginge, wäre es ja schön und gut; aber darüber
timmen wir heute leider nicht ab. Wir stimmen eben
icht über Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung
b. Wir stimmen nicht darüber ab, Mediatoren oder Kon-





Jan van Aken


(A) )


)(B)

fliktbearbeiterinnen nach Mali zu schicken. Wir stimmen
nicht darüber ab, dafür zu sorgen, dass Mali endlich eine
selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung nehmen
kann. Wir stimmen nicht darüber ab, in Mali Dialogfo-
ren zu schaffen. Für all diese Maßnahmen hätten wir
wunderbare Expertinnen und Experten in Deutschland;
aber die wollen Sie gerade nicht nach Mali schicken. Wir
stimmen einzig und allein darüber ab, ob 150 Bundes-
wehrsoldatinnen und -soldaten nach Mali geschickt wer-
den. Ich finde, Sie sollten endlich aufhören, so zu tun,
als ob 150 Bundeswehrsoldaten einen politischen Dialog
in Mali befördern könnten. Das können sie nämlich
nicht.


(Beifall bei der LINKEN)


Jetzt sagen Sie vielleicht, der politische Prozess finde
anderswo statt und werde nicht von den Soldaten getra-
gen. Aber auch da lügen Sie sich in die Tasche. Wenn
Sie sich die Realität in Mali anschauen, dann sehen Sie,
dass das Bild leider sehr viel trauriger ist als jenes, das
Sie hier gemalt haben. Natürlich wurde eine Kommis-
sion für Dialog und Versöhnung eingerichtet. Aber Sie
alle wissen, dass sie seit März genau einmal getagt hat.
Sie alle wissen, dass sie sich faktisch selbst aufgelöst
hat. Sie alle wissen, dass nur ganz wenige Gruppen da-
ran beteiligt sind. Darauf können Sie sich nicht ernsthaft
positiv beziehen.

Sie können sich auch nicht ernsthaft positiv auf die
Unterstützung durch die malische Bevölkerung bezie-
hen. Ja, sie hat die Militärintervention am Anfang be-
grüßt. Aber auch Sie wissen, dass die Stimmung mittler-
weile in Wut und Frustration umgeschlagen ist. Sie
wissen doch, dass es jetzt Wut darüber gibt, dass die
Franzosen einen Deal mit der MNLA in Kidal gemacht
haben und das Land dort quasi Frankreich und der
MNLA übergeben worden ist. Sie wissen auch, dass es
Wut darüber gibt, dass Frankreich darauf gedrängt hat,
die Wahlen so schnell und hektisch durchzuführen, dass
sie überhaupt nicht frei und fair sein können. Sie wissen
um diese Wut, und trotzdem unterstützen Sie weiterhin
Frankreich.

Das, was derzeit in Mali passiert, nennt man wohl ei-
nen kurzen Prozess. Von der ehemaligen Kolonialmacht
Frankreich wird kurzer Prozess gemacht, um möglichst
schnell zum üblichen Geschäft zurückzukehren. Dabei
geht es Frankreich natürlich auch um das Geschäft mit
den Rohstoffen in Mali.


(Günter Gloser [SPD]: Das musste ja kommen!)


– Da brauchen Sie gar nicht zu jaulen. Wenn Sie sich or-
dentlich informiert hätten, dann wüssten Sie, dass dies
Teil der Abmachung zwischen Frankreich und der
MNLA ist, dass es in Art. 3 und Art. 20 f. der Vereinba-
rung – schauen Sie es sich an! – um Rohstoffe, um die
Zeit nach den Wahlen geht. Genau das wird jetzt vorbe-
reitet. Da können Sie sich in die Tasche lügen, da können
Sie die Augen zumachen. Aber beziehen Sie sich nicht
positiv auf die Vereinbarung zum Waffenstillstand, mit
der schon heute – das ist einfach Fakt – die Rohstoffe
von morgen aufgeteilt werden.

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(C (D Die Wut der Menschen in Mali ist groß, und Sie unrstützen trotzdem blindlings weiter Frankreich, einfach eil es ein Bündnispartner ist. Das finden wir falsch. ir finden: Wenn Sie Mali wirklich helfen wollen, dann ollten Sie sich auf einen langen politischen Prozess einssen. Ich kann Ihnen sagen: Für einen kurzen Prozess ekommen Sie unsere Stimme nicht. (Beifall bei der LINKEN – Florian Hahn [CDU/CSU]: Die kriegen wir eh nie! Lassen Sie sich mal etwas anderes einfallen, als Mandate abzulehnen!)


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725018500

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Frithjof Schmidt

r die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ollege van Aken, wenn man Ihnen so zuhört, dann
uss man ja den Eindruck haben, dass Sie Folgendes
irklich glauben: Hätte man die Islamisten mit ihrer Ter-
rherrschaft im Norden gewähren lassen und ihren Vor-
arsch in den Süden nicht gestoppt, dann wäre die Lage

er Menschen in Mali heute besser. Das ist doch eine ab-
urde Wahrnehmung dessen, was da passiert ist,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Zurufe von der LINKEN)


ine absurde Verkennung dessen, was im Land passiert
t.

Sie haben selber erwähnt, dass die Menschen gefeiert
aben, als sie die Islamisten losgeworden sind. Aber
ann können Sie doch nicht verschweigen, dass die
enschen die Islamisten losgeworden sind, weil sich

rankreich militärisch engagiert hat, die internationale
emeinschaft dies unterstützt hat und das Land stabili-

iert hat, sodass sich die Sicherheitslage der Menschen
Mali in den letzten Monaten deutlich verbessert hat.
as können Sie nicht einfach ignorieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ich sage es noch einmal: Es ist ein Erfolg, dass der
error der Islamisten gegen die Bevölkerung im Norden
eendet werden konnte. Dann muss man auch dazu ste-
en, dass es dazu der Gewalt bedurfte.


(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Und in Syrien unterstützen Sie die Rebellen!)


Wir müssen trotzdem sagen: Wenngleich eine zusätz-
che regionale Eskalation der Kämpfe in Westafrika ver-
indert wurde, ist die Lage im Land natürlich immer
och sehr schwierig; die Probleme sind immer noch sehr
roß. Wir alle wissen, dass militärische Einsätze die Pro-
leme eines Landes in einer solchen Lage nicht lösen
önnen und auch nicht zu nachhaltiger Entwicklung füh-
n; aber sie sind vielleicht eine notwendige Vorausset-





Dr. Frithjof Schmidt


(A) )


)(B)

zung dafür, dass man in diese Richtung weitergehen
kann. Das haben Sie nach wie vor einfach nicht verstan-
den.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Deswegen ist es auch gut, dass die Vereinten Natio-
nen Verantwortung übernehmen, dass es nicht nur bei
der Verantwortung der ehemaligen Kolonialmacht
Frankreich oder der Europäischen Union bleibt. Es ist
ein Verdienst der französischen Politik, darauf aktiv hin-
gearbeitet zu haben. Wir sollten ausdrücklich anerken-
nen, dass die französische Regierung erklärt hat: Mit der
Politik von Françafrique ist Schluss; wir wollen, dass die
Vereinten Nationen die Verantwortung übernehmen.


(Niema Movassat [DIE LINKE]: Das haben die gesagt, aber nicht umgesetzt! Das ist doch das Problem! – Weitere Zurufe von der LINKEN)


Deswegen ist es zu begrüßen, dass die Vereinten Natio-
nen eine Mission durchführen, die einen umfassenden
Prozess der Demokratisierung und der gesellschaftlichen
Entwicklung sichern und begleiten soll.

Ihre Zwischenrufe zeigen, dass sich die Vereinten Na-
tionen Ihrer Meinung nach offensichtlich nicht um sol-
che Krisen kümmern sollen. Wer soll es denn dann ma-
chen? Sie haben überhaupt keine konzeptionelle Idee,
wie man weiterkommen soll. Das reicht einfach nicht.
Das ist wirklich ein Armutszeugnis.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Die UNO ist am besten in der Lage, einen solchen
Friedensprozess weiter abzusichern, den Aufbau der
staatlichen Infrastruktur voranzutreiben und die anste-
henden Wahlen zu unterstützen. Deswegen ist es gut,
dass die afrikanisch geführte internationale Unterstüt-
zungsmission AFISMA jetzt in eine UN-Mission über-
führt wird.

Bisher hat Deutschland diese Mission mit 150 Solda-
tinnen und Soldaten unterstützt, was wir befürwortet ha-
ben. Jetzt werden sie in die neue UN-Mission sozusagen
überführt, was wir selbstverständlich auch unterstützen.
Es ist gut und richtig und ein Fortschritt, dass die UNO
jetzt die Verantwortung übernimmt. Das begrüßen wir
ausdrücklich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Damit wird Deutschland seiner internationalen Ver-
antwortung in der UNO gerecht. Neben der Unterstüt-
zung des nationalen Versöhnungsprozesses und der Un-
terstützung durch humanitäre Hilfe legt das Mandat auch
ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der Men-
schenrechte. Auch das begrüßen wir ausdrücklich. Es ist
wichtig, dass dieser Aspekt in dem Mandat enthalten ist.
Deshalb wird meine Fraktion diesem Mandat mit breiter
Mehrheit zustimmen.

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Gerade weil wir das Mandat begrüßen, sollten wir uns
ie bestehenden Probleme genauer anschauen. Die öf-
ntliche Infrastruktur in Mali ist in großen Teilen zu-

ammengebrochen, die Lebensgrundlage der bäuerli-
hen Bevölkerung ist in vielen Regionen zerstört, und
och immer gibt es eine enorme Anzahl von Flüchtlin-
en, nicht nur in Mali selbst, sondern auch in den Nach-
arstaaten. Die humanitäre Lage bleibt nach wie vor
rnst. Auch haben sich die islamistischen Kämpfer teil-
eise wohl nur vorläufig in unwegsame Grenzgebiete
nd Nachbarregionen zurückgezogen. Sie bleiben eine
tente Bedrohung für die Sicherheit der Bevölkerung.
ntscheidend ist deshalb, den politischen Prozess der
emokratisierung und der Versöhnung voranzubringen.

Die Vorvereinbarung zwischen der Übergangsregie-
ng und der Tuareg-Bewegung MNLA vom 18. Juni

ieses Jahres über einen reibungslosen Ablauf der Wah-
n im Norden und über die Aufnahme von Friedensge-

prächen muss umgesetzt und weiterentwickelt werden.
ur wenn die Präsidentschaftswahlen fair und mit um-
ssender Beteiligung aller Bevölkerungsteile – das heißt

uch der malischen Flüchtlinge in der Region – durchge-
hrt werden, kann eine nachhaltige Entwicklung des

riedens erreicht werden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725018600

Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt

rteile ich nun das Wort dem Kollegen Ernst-Reinhard
eck von der CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Ernst-Reinhard Beck (CDU):
Rede ID: ID1725018700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für

ie öffentliche Wahrnehmung ist der Einsatz der Bun-
eswehr in Mali, wie überhaupt der Einsatz in Afrika, et-
as Neues. Tatsächlich hilft Deutschland Mali schon

eit 40 Jahren. Auch militärisch sind wir seit Jahrzehnten
der Ausbildung der malischen Streitkräfte engagiert.


(Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE])


Ja, Frau Hänsel, auch Entwicklungshelfer sind seit vie-
n Jahrzehnten vor Ort tätig. Das sollte man an dieser
telle nicht vergessen.

Am 28. Februar 2013 hat der Deutsche Bundestag die
ntsendung von bis zu 150 deutschen Soldatinnen und
oldaten für die Mission AFISMA mandatiert. Das war
otwendig; denn die Befriedung Malis ist in unserem In-
resse. Das Land wurde nach einem Putsch im April
012 faktisch geteilt, nachdem die Regierung die
ontrolle im Norden verloren hatte. Seit dem 11. Januar
ieses Jahres schlug der Bürgerkrieg in einen internatio-
alen Konflikt um, als die französische Armee interve-
ierte, um den Vormarsch der Rebellen auf Bamako zu
nterbinden.





Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)



(A) )


)(B)

Die Intervention hatte drei Ziele: erstens den Stopp
terroristischer Angriffe, zweitens die Sicherung von Ba-
mako und der dort lebenden französischen Staatsbürger
sowie drittens, die malische Regierung mit AFISMA zu
befähigen, die territoriale Integrität des Landes wieder-
herzustellen.


(Christine Buchholz [DIE LINKE]: Und die Rohstoffe!)


Die Bundesregierung hatte Frankreich frühzeitig ihre
Unterstützung zugesagt. Dabei war klar, dass die Hilfe
logistischer und humanitärer Natur war und keinen
Kampfeinsatz und kein Entsenden von Kampftruppen
beinhaltete. Unter der Resolution 2085 des Sicherheits-
rats der Vereinten Nationen liegt die Hauptlast der
Verantwortung zur Befriedung des Landes bei der
Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten
ECOWAS, die eine bis zu 3 700 Mann starke Einsatz-
truppe für AFISMA aufgestellt hat und von französi-
schen Bodentruppen verstärkt wird. Die französischen
Streitkräfte wiederum ersuchten um Lufttransportunter-
stützung und Luftbetankung, was von deutscher Seite
bereitgestellt wurde.

Bereits bei der Mandatierung von AFISMA war ab-
sehbar, dass diese Mission unter das Dach der Vereinten
Nationen überführt werden könnte. Nach einem Grund-
satzbeschluss am 25. April hat der UN-Sicherheitsrat am
Dienstag den Einsatz einer 12 600 Mann starken Frie-
denstruppe aus Soldaten und Polizisten in Mali ab dem
1. Juli, das heißt ab Montag, abgesegnet. Damit werden
die französischen Truppen das Kommando an die Blau-
helme übergeben. Der zuständige Untergeneralsekretär
der Vereinten Nationen sieht für den Beginn eine Trup-
penstärke von 6 000 Mann vor allem aus afrikanischen
Staaten vor. Dann soll MINUSMA die Hauptrolle bei
der Stabilisierung Malis spielen. Zugleich endet die Mis-
sion AFISMA. Die Personalobergrenze von bis zu 150
Soldatinnen und Soldaten gilt aber weiterhin für die
Bundeswehr.

Unterstützung leistet die Bundeswehr mit Transport-
flugzeugen des Typs Transall; für die Luftbetankung
steht ein Airbus A310 in der Tankerversion bereit. Ope-
rationsbasis ist ein Flugplatz bei Dakar im Senegal, von
dem aus wir mit unseren britischen, spanischen und dä-
nischen Freunden die Luftunterstützung koordinieren.
Die Zusammenarbeit ist eng und gut, und die kurzen
Wege sind nützlich für die Operationsplanung und für
das Wartungsmanagement. Dies ist aufgrund der extre-
men Witterungssituation und des hohen Flugaufkom-
mens von besonderer Bedeutung. Auch auf dem Flugha-
fen in Bamako, der von der Bundeswehr regelmäßig
angeflogen wird, sind die Techniker rasch zur Stelle, um
die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, die Transall-Flugzeuge
sind schon seit 40 Jahren in der Bundeswehr im Einsatz.
Sie sind die Lastesel des Lufttransports und daher war-
tungsintensiv. Gleichwohl sind sie nach Einschätzung
von Experten wegen ihrer idealen Kurzstart- und -lande-
fähigkeiten genau richtig und ideal für westafrikanische
Flugplätze.

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(C (D Mali muss bis zur Rückkehr zur verfassungsmäßigen rdnung, zur demokratischen Regierungsführung und ur nationalen Einheit noch einen weiten Weg zurückleen. Die Sicherheitslage im Norden hat sich zwar seit ebruar schrittweise verbessert, bleibt aber fragil. INUSMA ist, wie wir wissen, breiter aufgestellt als FISMA und umfasst nicht nur die Stabilisierung der evölkerungszentren und die Wiederherstellung der taatlichen Autorität im ganzen Land, sondern auch die örderung des nationalen politischen Dialogs. Wir alle hoffen, dass die angekündigten Präsidentchaftsund Parlamentswahlen zur Konsolidierung der taatlichen Autorität auch im Norden des Landes beitraen wird. Die Versöhnung der Bevölkerungsgruppen uss dabei das oberste Ziel aller Bemühungen der Staangemeinschaft sein. In diesem Sinne ist das Abkomen zwischen der malischen Regierung und den Rebeln vom 18. Juni zu begrüßen, das einen reibungslosen erlauf der Präsidentschaftswahlen am 28. Juli auch in idal ermöglichen soll; vorhin ist darauf hingewiesen orden. Die deutsche Bevölkerung – auch das muss man am eutigen Tag sagen – steht diesem politischen Ansatz ehrheitlich positiv gegenüber. Bei einer ARD-Umfrage efürworteten 69 Prozent der Deutschen die logistische nd medizinische Hilfe für Mali. Nur 22 Prozent der Beagten lehnten eine Teilnahme komplett ab. Bei der Geberkonferenz haben wir insgesamt 00 Millionen Euro für 2013 und 2014 zugesagt, dabei ber Fortschritte im Transitionsprozess angemahnt. Daber hinaus unterstützen wir die Menschen in Mali und ie Flüchtlinge in der Sahelzone humanitär. Ziel aber uss es sein, die Afrikaner, die Malier zu befähigen, elbst die Lösung ihrer Probleme in die Hand zu nehmen nd dafür die Verantwortung zu übernehmen. Was wir azu beitragen können, sollten wir tun. Dazu trägt dieses andat bei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist meine letzte ede im Deutschen Bundestag. Ich will die Gelegenheit utzen, vor allem unseren Soldatinnen und Soldaten, icht nur in Mali, sondern in allen Einsatzgebieten sowie der Heimat, den Reservisten, den zivilen Beschäftign der Bundeswehr und ihren Familien ein herzliches ankeschön zu sagen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jan van Aken [DIE LINKE])


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Verteidi-
ungsausschusses für die kollegiale Zusammenarbeit.
ir hat die gemeinsame Arbeit im Interesse der Sicher-

eit unseres Landes Freude gemacht. Ich verabschiede
ich und wünsche Ihnen alles Gute. Ich melde mich aus

em Funkkreis ab.

Herzlichen Dank.





Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)



(A) )


)(B)


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725018800

Herr Kollege Beck, ich bedanke mich im Namen des

ganzen Hauses bei Ihnen für die langjährige gute Zusam-
menarbeit. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles
Gute.


(Beifall)

Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-

empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem An-
trag der Bundesregierung zur Entsendung bewaffneter
deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Multidimen-
sionalen Integrierten Stabilisierungsmission in Mali.

Zur Abstimmung liegt eine Erklärung nach § 31 der
Geschäftsordnung vor, die wir zu Protokoll nehmen.1)

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14174, den Antrag der Bundes-
regierung auf Drucksache 17/13754 anzunehmen. Wir
stimmen nun über die Beschlussempfehlung namentlich
ab. – Die Schriftführer sind, wie ich sehe, an ihren Plät-
zen. Dann eröffne ich die Abstimmung und bitte, die
Stimmkarten einzuwerfen.

Haben alle anwesenden Mitglieder ihre Stimmkarten
eingeworfen? – Das scheint der Fall zu sein.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftfüh-
rerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu begin-
nen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später
bekannt gegeben.2)

Ich bitte die anwesenden Mitglieder, wieder Platz zu
nehmen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/14210.
Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Gegen-
stimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag
ist abgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der Fraktion Die Linke bei Zustimmung der Grünen
und Enthaltung der SPD-Fraktion.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Dagmar Freitag, Martin Gerster, Christine
Lambrecht, weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge-

(AntiDoping-Gesetz – ADG)

– Drucksache 17/13468 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Sportaus-
schusses (5. Ausschuss)

– Drucksache 17/14015 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Klaus Riegert

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1) Anlage 10
2) Ergebnis Seite 32036 C

(C (D Martin Gerster Dr. Lutz Knopek Jens Petermann Viola von Cramon-Taubadel Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Gibt es Wierspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das o beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Reder das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär r. Christoph Bergner. D Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die De atte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD zur opingbekämpfung am Ende dieser Wahlperiode ist ine gute Gelegenheit, noch einmal darauf zu verweisen, ass die Bundesregierung in den zurückliegenden vier ahren die Politik zur Bekämpfung von Doping und zur rävention des Dopings im Sport konsequent fortgechrieben und die Maßnahmen zur Dopingbekämpfung nd Dopingprävention in Zusammenarbeit mit dem port erfolgreich fortentwickelt hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie doch selber nicht!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1725018900

Das System der Dopingbekämpfung, das in der Bun-
esrepublik Deutschland entwickelt wurde, ist zweifel-
s nicht perfekt, aber es muss internationale Vergleiche

icht scheuen. Im Gegenteil: Wir erleben immer wieder,
ass unser Dopingbekämpfungssystem vielen anderen
ationen inzwischen als Vorbild dient.


(Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Zwei positive Proben von 8 000! Wenn das positiv ist! Wenn das vorbildlich ist!)


ir haben dies zuletzt bei der internationalen Sportmi-
isterkonferenz erneut bestätigt bekommen.

Dies trifft auch für die Entwicklung der Gesetzeslage
u. Die Bundesregierung ist den Aufgaben, die ihr der
esetzgeber gegeben hat, mit dem Gesetz zur Verbesse-
ng der Bekämpfung des Dopings im Sport aus dem

ahre 2007 und der darin vorgesehenen Evaluierung
achgekommen, und zwar konsequent. Wir haben im
invernehmen mit der großen Mehrheit des Sportaus-
chusses


(Dagmar Freitag [SPD]: Mit Ihrer Mehrheit!)


inen wissenschaftlichen Sachverständigen ausgewählt.
ir haben seinen Evaluationsbericht und die darin emp-
hlenen Maßnahmen zwischenzeitlich konsequent um-

esetzt. Das betrifft – wenn ich es noch einmal kurz in
rinnerung rufen darf – die Einführung der Tathandlung
es Erwerbs von Dopingmitteln, der vorher im Arznei-
ittelgesetz strafrechtlich nicht erfasst war. Ferner be-
ifft es den Umstand, dass der Nachweis einer Anwen-





Parl. Staatssekretär Dr. Christoph Bergner


(A) )


)(B)

dung zu Dopingzwecken in „erheblichem Umfang“ als
Voraussetzung für die Aufnahme eines entsprechenden
Medikaments in den Anhang des Arzneimittelgesetzes
bzw. in die Dopingmittel-Mengen-Verordnung gestri-
chen wurde. Darüber hinaus läuft derzeit zwischen BMJ,
BMI und dem Bundeskanzleramt die Prüfung der Erwei-
terung des Vortatenkatalogs des § 261 Strafgesetzbuch.

Schließlich hat auch die Landesebene begonnen, im
Sinne dieser Evaluierung zu handeln. Die Verbesserung
des Informationsflusses zwischen der NADA und den
Strafrechtsbehörden ist durch entsprechende Richtlinien
eingeleitet worden. Der zuständige Ausschuss der Justiz-
ministerkonferenz jedenfalls hat sich im Februar positiv
für entsprechende Verbesserungen eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund wirkt es schon etwas eigen-
tümlich, dass uns hier Maßnahmen, die der Sachverstän-
dige des Evaluationsberichtes, Professor Jahn, im Rah-
men der Evaluation problematisiert hat, in einem
Gesetzgebungsvorschlag der SPD-Fraktion begegnen.

Ich will mich nur noch einmal auf die kritischsten
Punkte, die im Gutachten selbst angegeben werden, be-
ziehen. Dabei geht es zum einen um die Pönalisierung
des einfachen, unbeschränkten Besitzes bzw. um die Be-
strafung des Eigendopings. Ich will jetzt die Argumente,
die wir im Sportausschuss ausgetauscht haben, nicht
noch einmal im Einzelnen darlegen,


(Dagmar Freitag [SPD]: Das wäre aber interessant!)


sondern ich will aus dem von der grün-roten Landes-
regierung Baden-Württembergs vorgelegten Gesetzent-
wurf


(Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Hört! Hört! Sehr gut! – Beifall der Abg. Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Christine Lambrecht [SPD]: Keine Argumente, oder was? Haben Sie keine Argumente?)


bzw. aus der einschlägigen Bundesratsdrucksache zitie-
ren, in welcher – und zwar aus den verfassungsrecht-
lichen Gründen, die wir selber schon oft angeführt
haben – der von Ihnen hier vertretene Vorschlag der Pö-
nalisierung des Eigenbesitzes und des Eigendopings ge-
rade abgelehnt wird. Ich zitiere, Herr Präsident, mit Ihrer
Genehmigung aus dieser Bundesratsdrucksache bzw. aus
dem grün-roten Gesetzesvorschlag.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725019000

Sie dürfen auch ohne meine Genehmigung zitieren.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1725019100


Ich zitiere:

Tragfähige Gründe für eine solche Rechtsänderung

– in Bezug auf Pönalisierung des Besitzes und Eigendo-
ping –

bestehen nicht. Der hierfür ins Feld geführte Ver-
gleich mit dem Betäubungsmittelstrafrecht trägt


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(C (D nicht, weil es an einer vergleichbaren Gefährlichkeit aller Dopingmittel fehlt und auch kein vergleichbares Suchtpotenzial besteht. … (Dagmar Freitag [SPD]: Sie haben es immer noch nicht verstanden!)


Eine materielle Strafnorm bedarf der Rechtferti-
gung durch ein zu schützendes Rechtsgut. Sie darf
nicht nur Vehikel zur Verdachtschöpfung oder zur
Erleichterung des Nachweises dessen sein, was ei-
gentlich strafwürdig ist. … Die eigenverantwort-
liche Selbstschädigung ist nach deutschem Recht
grundsätzlich nicht strafbar. Strafgrund könnte hier
nur die Absicherung sportlicher Fairness sein.


(Beifall der Abg. Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich darf auf die grüne Autorenschaft dessen aufmerk-
am machen, was ich hier verlese.


(Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Deswegen klatsche ich ja! – Gegenruf des Abg. Klaus Riegert [CDU/ CSU]: Aber Sie haben es nicht verstanden!)


Die Fairness im Sport als solche ist aber kein durch
den Staat mit strafrechtlichen Mitteln durchsetzba-
res Rechtsgut.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Meine Damen und Herren, wenn Sie uns nach vielen
portausschusssitzungen in Bezug auf diese verfas-
ungsrechtliche Frage nicht glauben, dann lesen Sie
och bitte die von Ihren Landespolitikern in Umlauf ge-
rachten Drucksachen mit der erforderlichen Sorgfalt.
h will all die anderen Argumente, die in dem Zusam-
enhang auch im Sportausschuss schon intensiv disku-
ert wurden, hier – mit Blick auf die Zeit – nur kurz
treifen.

Die Ausweitung der Strafbarkeit in Richtung Athleten
edeutet ein Aussageverweigerungsrecht für diese und
ine Unschuldsvermutung mit entsprechenden Konse-
uenzen für die rasche Durchführung des sportrecht-
chen Verfahrens.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725019200

Herr Kollege Bergner, kommen Sie bitte zum

chluss.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1725019300

Ja. – Eine Bestrafung wird bei Eigenkonsum nicht er-

lgen. Schließlich würde das zu einem Auseinanderfal-
n von sportrechtlicher und strafrechtlicher Sanktionie-
ng mit allen Komplikationen führen, mit denen zu
chnen ist.


(Dagmar Freitag [SPD]: Kommt noch was Überzeugendes?)






Parl. Staatssekretär Dr. Christoph Bergner


(A) )


)(B)


Peter Bleser Olav Gutting Dr. Hermann Kues Thomas Rachel
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist

Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Ursula Heinen-Esser
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Anette Hübinger
Hubert Hüppe

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lrich Lange
r. Max Lehmer
aul Lehrieder
r. Ursula von der Leyen
gbert Liebing
atthias Lietz
r. Carsten Linnemann
atricia Lips
r. Jan-Marco Luczak
aniela Ludwig
r. Michael Luther
arin Maag
r. Thomas de Maizière
ans-Georg von der Marwitz

Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)

Anita Schäfer (Saalstadt)

Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski

(Bönstrup)

Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann

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r. Stephan Harbarth
rgen Hardt
erda Hasselfeldt
r. Matthias Heider

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r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
atharina Landgraf

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ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

othar Riebsamen
sef Rief
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen

Florian Hahn Günter Lach Dr. Peter Ramsauer
Es ist auch damit zu rechnen, d
Strafvorschrift auf den organ
völlig unkalkulierbare Konsequ

Ich bedaure sehr, dass wir u
nen im Sportausschuss noch
schlägen auseinandersetzen mü


(Dagmar Freitag [SPD]: D weiterhin tun m Deshalb ist es mir wichtig, dies um zu sagen: Wir haben in den chen Dopingbekämpfung Mit Ja haben gestimmt 502, mit Nein haben gestimmt 69, Enthaltungen 7 lu Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 578; davon ja: 502 nein: 69 enthalten: 7 Ja CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck Manfred Behrens Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger E In D K H D M D H A In D N A E M Jo P D U R H M M M M ass die Beschränkung der isierten Wettkampfsport enzen hat. ns trotz vieler Diskussioimmer mit solchen Vorssen. as werden Sie auch üssen!)


(Reutlingen)


e Gelegenheit zu nutzen,
letzten vier Jahren in Sa-

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. Die Beschlussempfeh-
ng ist angenommen.

nak Ferlemann
grid Fischbach
irk Fischer (Hamburg)

laus-Peter Flosbach
erbert Frankenhauser
r. Hans-Peter Friedrich

(Hof)

ichael Frieser
r. Michael Fuchs
ans-Joachim Fuchtel
lexander Funk
go Gädechens
r. Thomas Gebhart
orbert Geis
lois Gerig
berhard Gienger
ichael Glos
sef Göppel

eter Götz
r. Wolfgang Götzer
te Granold
einhard Grindel
ermann Gröhe
ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
onika Grütters

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(Dagmar Freitag [SPD]: für die NADA ge ine erfolgreiche Politik gemac Herzlichen Dank für die Auf (Beifall bei der CDU/C Vizepräsident Dr. Herman Bevor ich die nächste Redne en das von den Schriftführer rmittelte Ergebnis der namen er Mission in Mali bekannt: a homas Jarzombek ieter Jasper r. Franz Josef Jung ndreas Jung r. Egon Jüttner artholomäus Kalb ans-Werner Kammer lois Karl ernhard Kaster iegfried Kauder (VillingenSchwenningen)


olker Kauder
r. Stefan Kaufmann
oderich Kiesewetter
ckart von Klaeden
wa Klamt
olkmar Klein
xel Knoerig
ns Koeppen
anfred Kolbe
r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
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ichael Kretschmer
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(C (D Nichts getan! Geld strichen!)


ht.

merksamkeit.

SU und der FDP)

n Otto Solms:
rin aufrufe, gebe ich Ih-

innen und Schriftführern
tlichen Abstimmung zu

bgegebene Stimmen 578.

ndreas Mattfeldt
tephan Mayer (Altötting)

r. Michael Meister
aria Michalk
r. h. c. Hans Michelbach
r. Mathias Middelberg
hilipp Mißfelder
ietrich Monstadt
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r. Gerd Müller
tefan Müller (Erlangen)

r. Philipp Murmann
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r. Georg Nüßlein
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r. Michael Paul
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r. Joachim Pfeiffer
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Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms


(A) )


)(B)

Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)

Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)

Dr. Kristina Schröder


(Wiesbaden)

Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer

(Weil am Rhein)

Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)

Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)

Peter Weiß (Emmendingen)

Sabine Weiss (Wesel I)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Dagmar G. Wöhrl
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew

SPD

Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Sören Bartol
Bärbel Bas
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)


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illi Brase
ernhard Brinkmann

(Hildesheim)


delgard Bulmahn
lla Burchardt
artin Burkert

etra Crone
r. Peter Danckert
artin Dörmann

lvira Drobinski-Weiß
ebastian Edathy
go Egloff

iegmund Ehrmann
r. h. c. Gernot Erler
etra Ernstberger
arin Evers-Meyer
lke Ferner
abriele Fograscher
r. Edgar Franke
agmar Freitag
igmar Gabriel
ichael Gerdes
artin Gerster
is Gleicke
ünter Gloser
lrike Gottschalck
ngelika Graf (Rosenheim)

erstin Griese
abriele Groneberg
ans-Joachim Hacker
ettina Hagedorn
laus Hagemann
ichael Hartmann

(Wackernheim)

ubertus Heil (Peine)

olfgang Hellmich
olf Hempelmann
r. Barbara Hendricks
ustav Herzog
rank Hofmann (Volkach)

r. Eva Högl
hristel Humme
sip Juratovic
liver Kaczmarek
hannes Kahrs
r. h. c. Susanne Kastner
lrich Kelber
ars Klingbeil
ans-Ulrich Klose
r. Bärbel Kofler
aniela Kolbe (Leipzig)

nette Kramme
ngelika Krüger-Leißner
te Kumpf
hristine Lambrecht
hristian Lange (Backnang)

r. Karl Lauterbach
teffen-Claudio Lemme
urkhard Lischka
abriele Lösekrug-Möller
irsten Lühmann
aren Marks
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r. Matthias Miersch
ranz Müntefering
r. Rolf Mützenich

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ietmar Nietan
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homas Oppermann
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r. Wilhelm Priesmeier
lorian Pronold
r. Sascha Raabe
echthild Rawert

tefan Rebmann
erold Reichenbach
r. Carola Reimann
önke Rix
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r. Ernst Dieter Rossmann
arin Roth (Esslingen)

ichael Roth (Heringen)

arlene Rupprecht

(Tuchenbach)

nnette Sawade
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xel Schäfer (Bochum)

ernd Scheelen
arianne Schieder

(Schwandorf)

erner Schieder (Weiden)

lla Schmidt (Aachen)

arsten Schneider (Erfurt)

wen Schulz (Spandau)

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rank Schwabe
r. Martin Schwanholz
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r. Carsten Sieling
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r. Frank-Walter Steinmeier
hristoph Strässer
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r. Dieter Wiefelspütz
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(Lausitz)


(Frankfurt)





(A) )


BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Dr. Hermann E. Ott
Lisa Paus

Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge

Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Harald Ebner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)

Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Susanne Kieckbusch
Memet Kilic

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Dr. h. c. Jürgen Koppelin

Nun hat das Wort die Kolle
für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei de Christine Lambrecht (SPD Herr Präsident! Meine sehr g ren! Herr Bergner, Sie haben h schön. Sie haben es nur leider batte zu sagen, um was es eigen (Beifall bei Abgeordn orothea Steiner r. Wolfgang StrengmannKuhn r. Harald Terpe arkus Tressel rgen Trittin aniela Wagner eate Walter-Rosenheimer rfst Wagner olfgang Wieland r. Valerie Wilms sef Philip Winkler ein PD laus Barthel ilde Mattheis D A D H D In D A U D K H Ja Ju K S R S U B D S M B gin Christine Lambrecht r SPD)


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eehrten Damen und Her-
ier zitiert; alles gut und

versäumt, in dieser De-
tlich geht.

eten der SPD)

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ylvia Kotting-Uhl
onika Lazar
eate Müller-Gemmeke

In diesem Land engagieren
enschen ehrenamtlich im S
enschen in circa 91 000 Spor

en. Jedes Mal, wenn wir einen
ben wir ihn für seine tolle A

rbeit und dafür, dass er gerade
Sport vermittelt, Werte, die

olle spielen, sondern auch im
eispiel Fairness. Darum geht
Sport nicht nur als eine Wor

ern diesen Begriff mit Leben z
s so wichtig, sich zu fragen,
ie tatsächlich noch als einen

(D alina Wawzyniak arald Weinberg ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN ans-Christian Ströbele aktionsloser bgeordneter olfgang Nešković nthalten PD arco Bülow ichael Groß etra Hinz sich circa 5 Millionen port, circa 5 Millionen tvereinen und Turnverei dieser Vereine besuchen, rbeit, für seine Jugend jungen Menschen Werte nicht nur im Sport eine gesamten Leben, zum es nämlich: die Fairness thülse zu betrachten, sonu erfüllen. Deswegen ist ob die jungen Menschen Wert ansehen, wenn sie Marieluise Beck Volker Beck Cornelia Behm Birgitt Bender Agnes Brugger Tabea Rößner Krista Sager Elisabeth Scharfenberg Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Ulrich Schneider S H W D K N evim Dağdelen eidrun Dittrich erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst icole Gohlke Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Johanna Voß Kerstin Andreae Brigitte Pothmer Roland Claus Sabine Stüber Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Manfred Todtenhausen Dr. Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Oliver Krischer Agnes Krumwiede Stephan Kühn Markus Kurth Undine Kurth Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff W F F D Ja A D K M H S C (Caltraud Wolff DP rank Schäffler IE LINKE n van Aken gnes Alpers r. Dietmar Bartsch arin Binder atthias W. Birkwald eidrun Bluhm teffen Bockhahn hristine Buchholz Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Ulrich Maurer Dorothée Menzner Cornelia Möhring Niema Movassat Thomas Nord Jens Petermann Richard Pitterle Yvonne Ploetz Ingrid Remmers Paul Schäfer Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Christine Lambrecht )


(Lüdenscheid)


(Wolmirstedt)





(A) )

kurz nach jedem internationalen Wettbewerb – und nicht
nur nach internationalen Wettbewerben – erleben müs-
sen, dass ihre Idole, die mal wieder einen Rekord aufge-
stellt haben und mal wieder toll waren, als Dopingsünder
entlarvt werden.


(Dagmar Freitag [SPD]: Genau so ist es!)


Das darf nicht länger der Fall sein. Deswegen müssen
wir alle Möglichkeiten ausschöpfen und dürfen nicht nur
sagen: Das haben wir schon gemacht, und das haben wir
schon gemacht. – Wir müssen alle Möglichkeiten aus-
schöpfen, um dem Doping im Sport ganz entschieden
entgegenzutreten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Eberhard Gienger [CDU/ CSU]: Na, dann sagen Sie uns doch auch mal, wie das gehen soll!)


Sie haben zwei Maßnahmen, mit denen wir das ma-
chen wollen, angesprochen. Jetzt will ich Ihnen – abseits
von den Unterlagen, die Sie bekommen – ein paar eigene
Argumente vortragen.

Zur Besitzstrafbarkeit sagen Sie: Das brauchen wir al-
les nicht. – Wir sagen: Das brauchen wir sehr wohl. –
Denn es geht darum, dass Menschen nicht irgendetwas
in der Tasche haben; das ist kein Pillepalle, kein Asperin
und kein Nasenspray. Vielmehr geht es um ganz harte
Dopingmittel. Erklären Sie mir einmal, warum es nicht
zu pönalisieren, nicht zu bestrafen sein soll, wenn je-
mand eine geringe Menge des Mittels Epo zu Doping-
zwecken


(Dagmar Freitag [SPD]: Zum Beispiel!)


bei sich führt!


(Eberhard Gienger [CDU/CSU]: Das wissen Sie doch gar nicht, ob er es zu Dopingzwecken braucht!)


Genau das steht in unserem Gesetzentwurf. Diese Erklä-
rung müssen Sie mir einmal vortragen.

Wenn man den Besitz nicht strafbar stellt – jetzt kom-
men wir auf die juristische Schiene –, dann gibt es für
die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht; dann
kann sie überhaupt nicht ermitteln.


(Dagmar Freitag [SPD]: Genau!)


Aber darum geht es doch. Es geht doch darum, endlich
auch an die Hintermänner, die mit Doping richtig viel
Geld verdienen, heranzukommen.


(Beifall bei der SPD)


Aber an sie kommt man anders eben nicht heran. Es gibt
keinen Anfangsverdacht, wenn der Besitz nicht strafbar
ist. Aus diesem Grund brauchen wir die Besitzstrafbar-
keit.

Meine Damen und Herren, aus genau diesem Grund
brauchen wir auch die Möglichkeit, Eigendoping unter
Strafe zu stellen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D s kann doch nicht wahr sein, dass infolge des Grundsates, dass man eine Selbstschädigung nicht zu verbieten at, in diesem Land alles möglich sein soll. Ein anderer rundsatz, den wir im Sport nämlich auch zu beachten aben, betrifft die Gesundheit der Sportler. Sie kann uns icht egal sein. ir können doch nicht sagen: Macht, was ihr wollt, egal as passiert! Dopt doch mit Eigenmitteln! Macht das och alles! Da mischen wir uns nicht ein. – Nein, das ist er falsche Ansatz. Wir müssen aufzeigen, dass Doping sgesamt nicht zu akzeptieren ist. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jens Petermann [DIE LINKE] und Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


(Dagmar Freitag [SPD]: Richtig!)


Aus diesem Grund – das muss ich ehrlich sagen –
nd ich Ihre Rede eben richtig blamabel. Was sollen

enn junge Menschen denken, wenn Sie sich hierhin
tellen und sagen: „Ach, so ein bisschen Doping, so ein
isschen davon in der Tasche zu haben, das darf doch
icht strafbar sein“? Na, sehr wohl muss das strafbar
ein! Es ist ja auch strafbar, Betäubungsmittel in gerin-
en Mengen bei sich zu führen. Wenn die Umstände des
onkreten Falles eine Ermittlung oder Strafverfolgung
icht erforderlich erscheinen lassen,


(Dagmar Freitag [SPD]: Wird es eingestellt!)


ann hat jeder Richter, jede Staatsanwaltschaft die Mög-
chkeit, davon abzusehen. Ich habe den Eindruck, Sie
uchen krampfhaft nach Argumenten, warum Sie da
icht mitmachen wollen. Ich frage mich nur, warum.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Das sind Weicheier!)


ollen Sie keinen fairen Sport? Wollen Sie die Hinter-
änner schützen? Was sind Ihre Gründe? Sie sollten sie

inmal benennen.

Die SPD hat ein Anti-Doping-Gesetz mit klaren Re-
eln auf den Tisch gelegt. Sie haben heute die Möglich-
eit, einer wirksamen Dopingbekämpfung zuzustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Das war doch überzeugend! – Gegenruf des Abg. Eberhard Gienger [CDU/CSU]: Nein! – Weiterer Gegenruf des Abg. Klaus Riegert [CDU/CSU]: Nicht mal ansatzweise! Als Rechtsanwalt würde ich mich schämen, so eine Rede zu halten! – Gegenruf der Abg. Christine Lambrecht [SPD]: Da kann ich nur lachen drüber! Den Anfangsverdacht kennen Sie nicht, gell? – Weiterer Gegenruf des Abg. Ulrich Kelber [SPD]: Dass Sie sich schämen sollten, ist richtig! Können Sie gleich mal mit anfangen!)







(A) )


)(B)


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725019400

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Lutz Knopek für

die FDP-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Lutz Knopek (FDP):
Rede ID: ID1725019500

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Der sportliche Wettkampf basiert auf Fairness
und gegenseitigem Respekt; darin sind sich alle Fraktio-
nen einig. Wer dopt, verletzt die Grundwerte, indem er
sich durch leistungsfördernde Substanzen einen unfairen
Vorteil verschaffen will.

Für uns als FDP stellt sich jedoch die Frage, ob der
vorliegende Gesetzentwurf der SPD im Kampf gegen
Doping wirklich helfen kann


(Dagmar Freitag [SPD]: Auf jeden Fall!)


oder ob er sich vielleicht als kontraproduktiv herausstel-
len könnte.


(Dagmar Freitag [SPD]: Auf keinen Fall!)


Kommen wir zuerst zu der Forderung der SPD, die
Strafbarkeit für den unbeschränkten Besitz von Doping-
mitteln einzuführen, also eine Bestrafung unabhängig
von der Menge und auch dann, wenn es ausschließlich
um Eigenverbrauch geht.


(Dagmar Freitag [SPD]: Zu Dopingzwecken!)


Laut Arzneimittelgesetz ist bereits verboten, Dopingmit-
tel in nicht geringer Menge zu besitzen.


(Dagmar Freitag [SPD]: Eben: in nicht geringer Menge! Haben Sie es noch nicht verstanden? – Christine Lambrecht [SPD]: Wir wollen, dass auch der Besitz geringer Mengen verboten wird! Warum soll ich denn Epo mit mir führen?)


Diese Regelung ist unserer Auffassung nach angemessen
und ausreichend.

Eine Verschärfung lehnen wir auch deshalb ab, da
– anders als bei illegalen Drogen – kein Suchtpotenzial
besteht.


(Dagmar Freitag [SPD]: Das ist doch nicht das Problem!)


Illegale Drogen werden ja aufgrund ihres extremen
Suchtpotenzials als grundsätzlich gemeingefährlich ein-
gestuft. Bei den Dopingsubstanzen handelt es sich aber
um ganz normale Arzneimittel, welche zweckentfremdet
eingesetzt werden.


(Dagmar Freitag [SPD]: Ja, deshalb doch!)


Es geht hier um die Selbstgefährdung der Sportler, nicht
um die Gefährdung Dritter.


(Martin Gerster [SPD]: Gut, dass die Rede öffentlich ist!)


Selbstgefährdung ist grundsätzlich nicht strafbar, nicht
zuletzt wegen Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz.

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(C (D (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU – Eberhard Gienger [CDU/CSU], an Abg. Christine Lambrecht [SPD] gewandt: Haben Sie das in Ihrer Ausbildung nicht gelernt? Durch Wiederholung wird es nicht besser! – Gegenruf der Abg. Christine Lambrecht [SPD]: Das ist blamabel, was Sie machen als Sportler! Blamabel!)


igendoping und die damit einhergehende bewusste
esundheitsschädigung für sich allein rechtfertigen – so
erne man das vielleicht hätte – noch keine Strafverfol-
ung.

Sollte der Sportler durch sein Doping legitime wirt-
chaftliche Interessen – zum Beispiel von Sponsoren –
erletzen, kann bereits nach geltender Rechtslage recht-
ch gegen ihn vorgegangen werden: In diesem Fall kön-
en auf den Sportler empfindliche Schadensersatzforde-
ngen zukommen.
Als Letztes möchte ich noch kurz auf die geforderte

rastische Erhöhung des Strafmaßes eingehen. Eine An-
ebung der Strafobergrenze auf fünf Jahre und die Ein-
hrung eines eigenen Verbrechenstatbestandes lehnen
ir ab.


(Dagmar Freitag [SPD]: Och!)

ir reden hier – wohlgemerkt – nicht von Dealern und

ushern, sondern vom Sportler selbst.

(Christine Lambrecht [SPD]: Von einem Sportler, der dopt! – Dagmar Freitag [SPD]: Wir reden von einem Betrüger!)


tellen wir uns einen nicht vorbestraften jungen Athleten
it festem Wohnsitz vor! Mal ehrlich: Was hätte dieser
portler denn strafrechtlich zu erwarten? Der Rechtsweg
teht ihm sowieso offen. Da erscheint mir eine unver-
ügliche Sperre durch das Sportgericht wesentlich ab-
chreckender.


(Dagmar Freitag [SPD]: Die will auch niemand eindämmen!)


Zusammenfassend will ich daher sagen: Wir sind der
uffassung, dass mit Dopingkontrollen, der Sport-
erichtsbarkeit und den bestehenden gesetzlichen Rege-
ngen bereits heute ausreichende Mittel im Kampf ge-

en Doping zur Verfügung stehen.

(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Also alles super, toll, großartig! – Christine Lambrecht [SPD]: Läuft ja richtig rund!)


ine pauschale Kriminalisierung von Dopingsündern
hnen wir ab.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU – Dagmar Freitag [SPD]: „Dopingsünder“? – Christine Lambrecht [SPD]: Ist ja nur ein kleiner Sünder! Wie falsch parken! – Dagmar Freitag [SPD]: Sehr kulant! – Lachen bei Abgeordneten der SPD)


oziale Werte wie Fairness oder eine Vorbildfunktion
önnen durch das Strafrecht nicht erzwungen werden.
eine Fraktion wird den Gesetzentwurf daher ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.





Dr. Lutz Knopek


(A) )


)(B)


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725019600

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Kol-

lege Jens Petermann.


(Beifall bei der LINKEN)



Jens Petermann (Plos):
Rede ID: ID1725019700

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren auf den Zuschauertribünen!
Es wird Ihnen sicher auch so gehen: Wir jubeln über
Medaillen und begeistern uns für spannende Wett-
kämpfe; dennoch ist die Hochachtung vor Spitzensport-
lern und deren Topleistungen zunehmend getrübt. Eine
rasante Kommerzialisierung, Skandale und betrügeri-
sche Machenschaften sowie die Aufklärung diverser
Dopingdelikte hinterlassen einen bitteren Beige-
schmack. Nach jedem Olympiasieg, nach jeder hart
erkämpften Medaille steht die Frage nach Betrug im
Raum. Einst gefeierte Helden wie Armstrong und
Ullrich stürzen ab, weil sie zu unlauteren Mitteln gegrif-
fen haben, um sportlichen Lorbeer zu ernten.

Das Image des Spitzensports und vieler seiner Prota-
gonisten ist arg ramponiert. Seine einstige Vorbildwir-
kung für den Breitensport gerät zunehmend ins Wanken.
Die Kommerzialisierung und Medienpräsenz haben den
professionellen Sport grundlegend verändert. Leistungs-
druck und damit einhergehende Ängste oder Depressio-
nen sind gängige Begleiterscheinungen des Hochleis-
tungsbetriebes geworden.

Doping ist ein dunkles Kapitel, das Teile des Spitzen-
sportes zunehmend prägt. Der Ruf der Funktionäre und
Sportpolitiker nach einem sauberen Sport erscheint vor
diesem Hintergrund naiv oder zeugt von einer doppelten
Moral. Das Loblied, Herr Bergner und Herr Knopek, das
Sie hier gesungen haben, können wir so nicht mittragen
und schon gar nicht darin einstimmen.


(Beifall bei der LINKEN)


Es wäre allerdings zu einfach, nur auf den Spitzen-
sport zu schimpfen oder die Sportförderung bereits beim
kleinsten Vorfall einzustellen. Wir dürfen nicht resigniert
die Hände in den Schoß legen – ich denke, da sind wir
uns alle einig. Deshalb begrüßen wir den Gesetzentwurf
der SPD als einen Beitrag zu einer längst notwendigen
Diskussion.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der SPD: Guter Mann! – Weiter so!)


Ob aber – jetzt geht es los – mit der von Ihnen geforder-
ten strafrechtlichen Verfolgung von Eigendopingdelikten
das Ei des Kolumbus gefunden ist, ist fraglich. Daran
kann man durchaus zweifeln.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Mehr Strafjustiz muss nicht automatisch einen sauberen
Sport nach sich ziehen.

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(C (D Wenn von Veranstaltern, Medien, Wissenschaftlern nd Verbandsfunktionären ethische Fragen geopfert weren, um maximalen Profit und sensationelle Ergebnisse u erzielen, dann läuft etwas grundlegend falsch. Die portler sind dann nämlich nur noch Mittel zum Zweck. uf deren Rücken und zulasten ihrer Gesundheit werden eschäfte gemacht. Wir müssen uns also darum kümmern, den Sportlerinen und Sportlern ihre Zukunftsund Versagensängste u nehmen, um damit dem Doping den Boden zu entzieen. Mehr Prävention, weniger Bestrafung! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Hier sehe ich auch unsere Verantwortung als Spitzen-
olitiker. Nach wie vor ist die „duale Karriere“ – das
eißt, die berufliche Perspektive nach der sportlichen
aufbahn – keine Selbstverständlichkeit. Die Absiche-
ng der Sportlerinnen und Sportler für die Zeit nach der
aufbahn kann auch betrügerischem Handeln vorbeu-
en.

Wir haben uns deshalb auch mit Experten getroffen
nd Für und Wider abgewogen. Unser Diskussionspro-
ess – das gebe ich offen zu – ist da noch nicht abge-
chlossen. Wir werden ihn fortsetzen, bis wir ein tragfä-
iges Ergebnis haben.

Der SPD-Entwurf ist ein Anfang, mehr leider nicht.
ereits mit der Bestimmung des geschützten Rechtsgu-
s tun Sie sich schwer. Das könnte zum Beispiel der
irtschaftliche Schaden sein, der durch Betrug mit
oping entsteht. Allerdings sind es auch die Sportlerin-
en und Sportler selbst, es sind die Veranstalter und die
anager, die immer neue Höchstleistungen fordern und

avon letztlich auch profitieren.

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen jedenfalls,
ass der Sport allein mit dem Antidopingkampf überfor-
ert ist. Gerade der Deutsche Olympische Sportbund
üsste sich konstruktiver in die Debatte um einen
traftatbestand „Betrug durch Doping“ einbringen.


(Beifall bei der LINKEN und der SPD – Zuruf von der SPD: Richtig!)


ie obersten Sportfunktionäre pochen aber, Kolleginnen
nd Kollegen, auf die Autonomie des Sports. Sie verken-
en dabei, dass der Leistungssport an Anerkennung ver-
ert, wenn er von einer Dopingaffäre zur nächsten
chlingert. Die Linke wird weiter aktiv nach Lösungen
uchen. Der SPD-Entwurf ist leider noch keine.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war meine
tzte Rede in dieser Legislatur. Ich möchte darum – wie
iele Vorredner auch – die Gelegenheit nutzen und mich
r die freundliche Zusammenarbeit im Sportausschuss,

ber auch insgesamt bedanken. Lassen Sie uns die Som-
erpause nutzen, um über Antworten nachzudenken, die
ir dann vielleicht gemeinsam am Beginn der 18. Wahl-
eriode in Gesetzesform gießen können, um den Kampf
egen das Doping fortzusetzen. Ich freue mich auf einen
portausschuss, der sich der brennenden Probleme des
ports – und davon gibt es eine ganze Reihe – lösungs-





Jens Petermann


(A) )


)(B)

orientierter annimmt, als es in dieser Legislatur der Fall
war – im Sinne unserer Sportlerinnen und Sportler.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1725019800

Herr Kollege Petermann, auch Ihnen danke ich im

Namen des ganzen Hauses für die Zusammenarbeit hier
im Deutschen Bundestag


(Jens Petermann [DIE LINKE]: Es geht ja noch weiter!)


und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.


(Christine Lambrecht [SPD]: Er kommt ja wieder! – Gegenruf von der CDU/CSU: Er will jedenfalls! – Heiterkeit)


Ich erteile jetzt der Kollegin Viola von Cramon-
Taubadel für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! In dem Gesetzentwurf der
SPD finden sich sicherlich gute sportpolitische Gründe
für eine Doping-Besitzstrafbarkeit im Sport. Allerdings
sprechen aus unserer Sicht schwerwiegende rechtspoliti-
sche Erwägungen gegen eine solche Ausweitung der
Strafbarkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU)


Wir werden uns deshalb nach gründlicher Abwägung
trotz großer rot-grüner Übereinstimmung in der Doping-
bekämpfung ebenso wie die Linke bei der Abstimmung
über den Gesetzentwurf der SPD


(Klaus Riegert [CDU/CSU]: Kraftvoll enthalten!)


enthalten.

In dem Gesetzentwurf der SPD ist nicht nur vorgese-
hen, die Dopingstraftatbestände des Arzneimittelgeset-
zes in ein Anti-Doping-Gesetz zu überführen, sondern
auch, die Strafbarkeit erheblich auszuweiten. So soll der
Besitz von Dopingmitteln sogar in geringen oder ge-
ringsten Mengen für jedermann strafbar sein.


(Christine Lambrecht [SPD]: Genau! Null Toleranz!)


Sportler sollen bestraft werden, wenn sie bei organisier-
ten Sportwettkämpfen Dopingmittel an sich selbst an-
wenden oder einsetzen. Gegen diese Ausweitung der
Strafbarkeit gibt es in meiner Fraktion erhebliche rechts-
politische Bedenken.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


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(C (D er Besitz von Dopingmitteln zum Eigengebrauch wie uch die Anwendung von Dopingmitteln an sich selbst ind – so sehen das unsere Rechtspolitiker; dem fügen ir uns gerne – Schädigungsakte an sich selbst, die jeenfalls nicht mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt erden sollten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN – Klaus Riegert [CDU/CSU]: Dass ich das noch erleben darf!)


ir halten deshalb – jetzt kommt es aber, Herr Riegert –
en Straftatbestand Dopingbetrug für den moderneren
eg in der Dopingbekämpfung. Freundlicherweise hat

taatssekretär Bergner die entsprechenden Passagen zi-
ert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaf-
n, so wie Sie sie fordern, obliegt den Ländern; das ist

chon jetzt möglich. In Baden-Württemberg zum Bei-
piel ist von Grün-Rot gleich nach der Regierungsüber-
ahme eine solche in Freiburg installiert worden. Wir
offen, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen wer-
en.

Es gibt allerdings – das ist das eigentliche Problem –
in krasses Missverhältnis zwischen den aufgedeckten
opingfällen und der Dopingverbreitung im Spitzen-

port. Ich nenne hier die wissenschaftlichen Studien,
ach denen bis zu 48 Prozent der Sportlerinnen und
portler Kontakt mit Dopingmitteln eingeräumt haben.
uch laut der jüngsten Studie, die übrigens aus dem
port selbst kommt, räumen 6 Prozent der Sportlerinnen
nd Sportler ein, regelmäßig Dopingmittel zu nehmen.
ie Betonung liegt auf „regelmäßig“. Was wäre bei die-

er Studie möglicherweise herausgekommen, wenn man
ach einer gelegentlichen Einnahme gefragt hätte?


(Dagmar Freitag [SPD]: Deshalb müssen wir handeln!)


us diesem Grund müssen wir feststellen, dass Doping-
ontrollen allein weder erfolgreich noch abschreckend
ind.

Ich gehe noch einen Schritt weiter. Deutschland ist,
nders als Herr Bergner eben konstatiert hat, weder bei
er Gesetzgebung noch bei den Kontrollen und schon
ar nicht bei der Dopingprävention auf einem der vorde-
n Plätze. Daher steht für uns fest, dass wir dieses
hema in der nächsten Wahlperiode garantiert wieder
npacken werden. Ich gehe davon aus, dass der Antrag
us Baden-Württemberg vom Bundesrat auf den Weg
ebracht wird. Danach soll der Dopingbetrug des Sport-
rs unter Strafe gestellt und keine volle Besitzstrafbar-
eit eingeführt werden.

Wir müssen auch – das haben wir schon mehrmals be-
prochen – mehr Verlässlichkeit bei der Finanzierung der
ationalen Anti Doping Agentur erreichen. Unser
orschlag dazu liegt auf dem Tisch. Danach sollen zu-
ünftig 5 Prozent der Spitzensportförderung für Doping-





Viola von Cramon-Taubadel


(A) )


)(B)

kontrollen, Prävention und Antidopingforschung bereit-
gestellt werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Eine kleine Bemerkung möchte ich mir hier noch er-
lauben. Unsere Fraktion hatte anlässlich der heutigen
Debatte auch einen Antrag zur Dopingopferrente für
ehemalige DDR-Sportler angemeldet. Die Beratungen
zu diesem Antrag am heutigen Tag sind leider von der
Koalition verhindert worden; das möchte ich gerne fest-
halten. Schwarz-Gelb hat damit einen weiteren Beleg für
die Blockade in der Sportpolitik geliefert. Wenn es um
die sozialen Aspekte der Sportpolitik geht oder das
Thema Dopingbekämpfung auf der Tagesordnung steht,
verhindern Sie leider eine Debatte darüber und blockie-
ren.

Unsere Bilanz: Sie haben im Sportausschuss nicht nur
die Öffentlichkeit ausgeschlossen, sondern bei einigen
Themen auch die Einladung und Teilnahme von kompe-
tenten Personen und Vertretern von Organisationen ver-
hindert, zum Beispiel beim Thema „Sportgroßveranstal-
tungen und Menschenrechte“. Sie haben zum Ende der
Legislatur die Ihnen unliebsamen Themen einfach mit
Ihrer Mehrheit von der Tagesordnung gestimmt, um das
Fehlen eigener Vorschläge zu kaschieren.


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Das stimmt nicht!)


Alle Unterschiede in der Sportpolitik möchte ich jetzt
nicht nennen. Aber schwerwiegend ist: Ihre Sportpolitik
war in dieser Legislatur leider eine komplette Nullnum-
mer.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725019900

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner für

die Fraktion der CDU/CSU ist unser Kollege Klaus
Riegert. Bitte schön, Kollege Klaus Riegert.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Klaus Riegert (CDU):
Rede ID: ID1725020000

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Einig sind wir uns ja noch,
dass Doping eine Geißel des Sports darstellt und eine
enorme Herausforderung für die Integrität des sportli-
chen Wettbewerbs ist.


(Dagmar Freitag [SPD]: Das ist ja schon mal was!)


Unser Ansatz bezieht sich – das haben wir Ihnen mehr-
fach erklärt – auf das Arzneimittelgesetz. Dieses haben
wir in der Großen Koalition gemeinsam reformiert und
novelliert. Hintermänner und Umfeld sind für Staatsan-
waltschaft und Gericht interessant. Der Sportler selber
wird aber der Sportschiedsgerichtsbarkeit überantwortet.
Gegen ihn wird sofort eine Sperre von zwei Jahren ver-
hängt, wenn etwas gefunden wird. Er verliert dann sei-
nen Sponsorenvertrag und sein öffentliches Ansehen.

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(C (D ie lange wollen Sie einen Sportler eigentlich einspern? Ihr Gesetzentwurf ist rechtlich sehr fragwürdig und it heißer Nadel gestrickt. Das haben selbst die anderen ppositionsfraktionen feststellen müssen. Ihr Gesetzentwurf enthält zwar neun Forderungsunkte. Aber selbst bei großzügiger Auslegung sind gede einmal eineinhalb neue Punkte zu finden. Es ist eine ohlklingende Verpackung. Aber der Inhalt ist hohl. enn ich Ihre neun Punkte durchgehen darf: Erstens: Strafbarkeit des uneingeschränkten Besitzes, rwerbs oder der sonstigen Beschaffung von Dopingitteln. Strafbarkeit ist erst ab bestimmten Mengen öglich; der Herr Staatssekretär hat das bereits ausgehrt. Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit uss auch hier beachtet werden. Zweitens: Strafbarkeit des Eigendopings der Sportler. enauso wie in anderen Lebensbereichen ist eine Selbstefährdung grundsätzlich straffrei. er faire sportliche Wettkampf kann als strafrechtliches chutzgut nicht anerkannt werden. ie haben die Abgrenzung zum Breitensport abenteuerch geregelt. Beispiel Berlin-Marathon: Der von der baen-württembergischen Landesregierung in den Bundest eingebrachte Gesetzentwurf hätte zum Ergebnis, dass eispielsweise die Schwarzafrikaner, die die ersten drei lätze beim Berlin-Marathon, für den in der Regel ein reisgeld ausgelobt ist, belegten, nicht dopen dürften, ohl aber das gesamte Feld ab Platz vier, also rund 5 000 Mitläufer. Nach Ihrem Vorschlag, Frau Rechtsanältin – Sie haben von null Toleranz gesprochen –, wäre s strafwürdig, wenn jemand einen codeinhaltigen Husnsaft in der Tasche hat. Dann würde er festgenommen, eil es sich hier um ein Dopingmittel handeln würde. (Christine Lambrecht [SPD]: Nein, eben nicht! Lesen Sie das Gesetz! Dann sehen Sie, dass das nur die harten Substanzen betrifft! Lesen bildet!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Dagmar Freitag [SPD]: Das ist Betrug!)


(Christine Lambrecht [SPD]: Warum nicht?)


Drittens: erweiterte Strafbarkeit des Handelns mit Do-
ingmitteln. Das geänderte AMG erfasst diesen Aspekt
ereits. Zudem bestehen andere ergänzende Strafvor-
chriften. Der SPD-Gesetzentwurf ignoriert hier beste-
endes Recht.

Viertens: Erhöhung des Strafrahmens, Freiheitsstrafe
is zu fünf Jahre. Dies ist nicht notwendig; denn das Ge-
etz sieht bereits eine Haftstrafe von ein bis zehn Jahren
ei gewerbs- und bandenmäßigem Handel vor.


(Christine Lambrecht [SPD]: Es geht um den Besitz!)


Fünftens: Ermöglichung der Telefonüberwachung.
ine Telefonüberwachung ist bereits jetzt möglich, wenn
s um schwere Straftaten im Sinne des AMG geht.





Klaus Riegert


(A) )


)(B)

Sechstens: Schaffung einer weiteren Kronzeugenre-
gelung. Es besteht bereits eine Kronzeugenregelung für
die Aufdeckung und Verhinderung von schweren Straf-
taten.

Siebtens: Aufklärungs- und Beratungspflichten öf-
fentlicher Stellen über die Gefahren des Dopings. Das ist
Ländersache.

Achtens: Durchführung von Verfahren durch Schwer-
punktstaatsanwaltschaften. Das ist sehr zu begrüßen.
Aber auch das ist Ländersache.


(Christine Lambrecht [SPD]: Ja und?)


Neuntens: Berichtspflichten der Bundesregierung. Sie
können sich von Ihren Kollegen im Sportausschuss er-
klären lassen, dass die Bundesregierung schon im Sport-
bericht ausführlich auf den Antidopingkampf eingeht.


(Christine Lambrecht [SPD]: Leider nicht öffentlich!)


Zudem gibt die Bundesregierung im Sportausschuss des
Bundestages fortdauernd Auskunft über laufende Ge-
schehnisse und aktuelle Maßnahmen. Seit 2008 gibt es
überdies die jährlichen Antidopingberichte der NADA.


(Christine Lambrecht [SPD]: Und was bringen die?)


Ich kann Ihnen sagen, wie es bei der NADA aussieht.
Der Bund hat seine Verpflichtungen eingehalten. Wir ha-
ben sie inhaltlich unterstützt. Wir haben das Stiftungska-
pital ausgestattet. Wir haben jährliche Zuwendungen ge-
macht. Wir haben sie erhöht, wenn es notwendig war.


(Dagmar Freitag [SPD]: Und schon 2014 gestrichen!)


Wir haben die Forschungsmittel in diesem Bereich er-
höht. Was war mit den Ländern, die sich beteiligen woll-
ten? Was war mit der Wirtschaft? Fehlanzeige!


(Christine Lambrecht [SPD]: Und was bringen die Berichte?)


Ich habe leider nicht mehr die Zeit, weitere drei Sei-
ten Manuskript vorzutragen. Aber ich kann Ihnen gerne
sagen,


(Christine Lambrecht [SPD]: Unbedingt! Ganz dringend!)


was wir seit der Großen Koalition


(Christine Lambrecht [SPD]: Da waren wir auch noch gut!)


bei der Fortschreibung der Evaluierung zum Doping ge-
macht haben. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Zahl
der Verfahren von 280 in den Jahren 2007/2008 auf
1 592 im Jahr 2011 angestiegen ist.


(Christine Lambrecht [SPD]: Das reicht Ihnen?)


Wir haben im Wesentlichen ein Vollzugsdefizit. National
und international sind wir im Dopingkampf aber gut auf-
gestellt.

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(C (D (Christine Lambrecht [SPD]: Das reicht uns nicht! Wir wollen besser werden!)


ie wollen kleine Sportler kriminalisieren. Da machen
ir nicht mit.


(Christine Lambrecht [SPD]: So ein Quatsch! Lesen Sie mal das Gesetz! Dann verstehen Sie es vielleicht auch!)


eshalb mein Fazit: Sie schießen mit Kanonen auf Spat-
en.


(Christine Lambrecht [SPD]: Dopingsünder sind keine Spatzen!)


ie geben dem Sport Steine statt Brot. Wir handeln kraft-
oll und entschlossen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Lieber Kollege Gerster, nichts ist so schlecht, dass es
icht auch etwas Gutes hätte. Ich darf mich nach 21 Jah-
n aus diesem Hohen Hause verabschieden.


(Dagmar Freitag [SPD]: Schuld ist aber nicht unser Antrag!)


h bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen,
ie bei allen Unterschieden konstruktiv und fair waren.
h danke der Vorsitzenden Dagmar Freitag. Ich bedanke
ich bei den fleißigen Mitarbeitern im Ausschussbüro.
iskutieren und entscheiden Sie auch in Zukunft zum
ohle des Sports in Deutschland, und bewahren und

chten Sie die Autonomie des Sports! Das ist ein hohes
ut.

Danke und auf Wiedersehen!


(Beifall im ganzen Hause)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725020100

Vielen Dank, Kollege Klaus Riegert. Das ist ein Ab-

chied nach sechs Wahlperioden im Deutschen Bundes-
g. Er hat sich für den Sport in unserem Land verdient
emacht. Er war Vorsitzender der Sportgemeinschaft
eutscher Bundestag und als Kapitän der Fußballmann-

chaft seit 1997 erfolgreich.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


ir dürfen auch seine Verdienste um das Ehrenamt nicht
ergessen. Auch hier hat Klaus Riegert große Verdienste
rworben. Alles Gute vor allem für die Zukunft!


(Beifall im ganzen Hause)


Die nächste Rednerin ist die Vorsitzende des Sport-
usschusses, unsere Kollegin Dagmar Freitag, für die
raktion der Sozialdemokraten. Bitte schön, Kollegin
reitag.


(Beifall bei der SPD)



Dagmar Freitag (SPD):
Rede ID: ID1725020200

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

eschäftigen uns heute ja nicht zum ersten Mal mit die-
er Thematik, nein, bedauerlicherweise zum wiederhol-
n Male. Wir könnten schon viel weiter sein, wenn wir





Dagmar Freitag


(A) )


)
uns in der Großen Koalition nicht mit den Bremsern der
Union hätten auseinandersetzen müssen.


(Beifall bei der SPD)


Schon damals, Klaus Riegert, haben wir über die Frage
„geringe oder nicht geringe Menge“ gestritten.

Mit unseren heutigen Forderungen – das kann ich Ih-
nen versichern – befinden wir uns in guter Gesellschaft.
Namhafte Sportlerinnen und Sportler, Staatsanwälte, Ju-
risten fordern längst verschärfte strafrechtliche Normen
im Kampf gegen Doping. Aber leider finden die Sportle-
rinnen und Sportler nicht einmal Unterstützung aus dem
organisierten Sport. Der Deutsche Olympische Sport-
bund pflegt nämlich in der Regel lediglich das eilfertig
zu begrüßen, was ohnehin nicht mehr zu verhindern ist,
so auch dieses Mal hinsichtlich der von Gutachter Jahn
gemachten schlappen Vorschläge für marginale Ände-
rungen im Arzneimittelgesetz. Lieber Klaus Riegert, das
kann man doch nicht kraftvolles Handeln nennen;


(Beifall bei der SPD)


sieh mir diese Anmerkung bitte nach. Die Umsetzung
der Jahn-Vorschläge durch die Koalition zeigt, dass Sie,
wenn überhaupt, nur bereit sind, kleinste Trippelschritte
zu gehen. Das gilt insbesondere für die Frage der Besitz-
strafbarkeit, also der berühmten „geringen“ oder „nicht
geringen“ Menge.

Der Fraktionsvorsitzende der Union scheint da inte-
ressanterweise weiter zu sein.


(Zurufe von der SPD: Hört! Hört! – Zuruf von der CDU/CSU: Er ist immerhin anwesend, im Gegensatz zu euren Leuten!)


Beim kürzlichen Wahlhearing des Deutschen Olympi-
schen Sportbundes hat der CDU/CSU-Fraktionsvorsit-
zende, Herr Kauder, vor den versammelten Vertretern
des deutschen Sports und den Medien für eine generelle
Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln plädiert.


(Beifall bei der SPD)


Ich darf Sie zitieren: Ich habe überhaupt kein Problem
damit, dass wir sagen, wir verbieten auch den Besitz
kleiner Mengen. Und dass wir auch eine schärfere Strafe
bei Doping aussprechen, damit habe ich auch kein Pro-
blem. – Vielen Dank, Herr Kauder, für diese Hinweise.
Vielleicht erklären Sie es einmal Ihrer eigenen Truppe.


(Beifall bei der SPD)


Oder müssen wir etwa davon ausgehen, dass Sie, liebe
Kolleginnen und Kollegen der Union, Ihrem Fraktions-
vorsitzenden mangelnde Vorbereitung oder – noch
schlimmer – völlige Ahnungslosigkeit attestieren müs-
sen?


(Christine Lambrecht [SPD]: Unglaublich!)


Wir diskutieren einen Gesetzentwurf, mit dem wir
nicht nur das Umfeld, sondern auch den dopenden Sport-
ler selbst erreichen wollen.


(Beifall des Abg. Ulrich Kelber [SPD])


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(C (D m es noch einmal für alle klarzustellen: Niemand will ie Sportsgerichtsbarkeit oder gar, lieber Klaus Riegert, ie Anwendung der Strict Liability infrage stellen. (Klaus Riegert [CDU/CSU]: Natürlich macht ihr das! – Gegenruf der Abg. Christine Lambrecht [SPD]: Darum geht es doch gar nicht!)


iemand will den Hobbyjogger im Park bestrafen, der
as berühmte Nasenspray mit sich führt.


(Eberhard Gienger [CDU/CSU]: Wer wollte es denn begrenzen?)


as ist ausdrücklich nicht das Ziel des vorliegenden Ge-
etzentwurfs.


(Klaus Riegert [CDU/CSU]: Aber das Ergebnis! – Gegenruf der Abg. Christine Lambrecht [SPD]: Das kann man nur sagen, wenn man keine Ahnung hat!)


ber wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass
opende Sportler im organisierten Wettkampf ihre sau-
eren Konkurrenten nicht länger um den verdienten
ohn ihres Trainings, ihrer monatelangen Quälerei brin-
en.


(Beifall bei der SPD)


Erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler können Vor-
ilder sein. In unserer Gesellschaft hat Breiten- wie Spit-
ensport eine lange Tradition. Aber diese Vorbilder brö-
keln. Doping, also die vorsätzliche Manipulation des
iren Wettbewerbs, dieser unerträgliche Angriff auf die
tegrität des Sports, muss endlich konsequent bekämpft
erden.


(Beifall bei der SPD)


ass der Sport damit allein überfordert ist, sehen wir je-
en Tag.

Meine Fraktion hat nie einen Zweifel an ihrer Motiva-
on gelassen. Wir wollen die sauberen Sportlerinnen
nd Sportler bestmöglich vor den Betrügern im Sport
chützen.


(Beifall bei der SPD)


ie Betrüger nehmen den sauberen Sportlerinnen und
portlern fast alles: den Sieg bei einer Meisterschaft, die
latzierung auf dem Treppchen, die Prämien und vor al-
m den unwiederbringlichen emotionalen Moment einer
iegerehrung vor vollbesetzten Rängen. Die betroffenen
portlerinnen und Sportler rufen mittlerweile deutlich
ahrnehmbar um Hilfe, auch um die Hilfe des Gesetz-
ebers. Wenn Sie noch nie Kontakte zu solchen Sportle-
nnen und Sportlern gehabt haben, helfen wir gerne aus.
ie sollten dies nicht länger ignorieren. Ich freue mich
uf die Auseinandersetzungen in der neuen Wahlperiode.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD – Eberhard Gienger [CDU/ CSU]: Darauf können Sie wetten!)


(B)







(A) )


)(B)


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725020300

Vielen Dank, Frau Kollegin Dagmar Freitag. – Nach

der Vorsitzenden des Sportausschusses spricht jetzt der
stellvertretende Vorsitzende für die Fraktion der FDP,
Joachim Günther. Bitte schön, Kollege Joachim Günther.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1725020400

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Wir, die Mitglieder des Sportausschusses und
alle, die sich für Sport interessieren, diskutieren das
Thema Doping heute zum wiederholten Mal und müssen
als Erstes zur Kenntnis nehmen, dass weltweit leider
kein Durchbruch gelungen ist, um Doping entscheidend
einzugrenzen. Wir haben versucht, das Doping weltweit
einzugrenzen,


(Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir?)


indem wir mit anderen Ländern darüber gesprochen ha-
ben, Dopinglabore und Ähnliches aufzubauen. Trotzdem
gibt es gravierende Unterschiede.


(Viola von Cramon-Taubadel [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie wollten doch das Geld kürzen!)


Ich erinnere an die Situation in Südamerika, verglichen
mit Europa. In ganz Südamerika gibt es ein Dopinglabor,
in Europa gibt es ein dichtes Netz. Das sind Unter-
schiede, die sich irgendwann auch im Sport widerspie-
geln.

Doping erschüttert die Glaubwürdigkeit des Sports,
haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben. Das ist
völlig richtig. Dahinter stehen wir auch. Der Rest ist aus
unserer Sicht etwas fragwürdig. Die Strafbarkeit des Do-
pings wurde hier angesprochen. Sie ist eine Hürde, über
die kaum zu kommen ist, wenn man sie richtig anwen-
det. Klaus Riegert hat das Beispiel Berlin-Marathon an-
geführt. Wo ist die Grenze bei einem normalen Fitness-
studio? Das wäre meines Erachtens überhaupt nicht
kontrollierbar. Aber da scheint es auch niemanden zu in-
teressieren.

In der öffentlichen Diskussion sind aus meiner Sicht
die Vorteile der Sportgerichtsbarkeit viel zu kurz gekom-
men. Die Sportgerichtsbarkeit kann schneller härtere
Sanktionen aussprechen. Sie ist, sofern wir sie entspre-
chend ausrüsten, sofort zur Hand, wenn wir sie brau-
chen. Sie braucht viel weniger Zeit als jedes Strafgericht.

Der Fall Jan Ullrich hat mich richtig erschüttert. Ich
hatte bei dieser halbherzigen Erklärung den Eindruck,
dass mancher Sportler – vielleicht ist der Radsport be-
sonders betroffen; aber es gibt sicher auch andere Berei-
che – es schon fast als normal ansieht, leistungsstei-
gernde Mittel zu nehmen. Wie sonst kommt er zu der
Aussage: „Ich habe doch eigentlich gar nicht gedopt; ich
habe nur Chancengleichheit hergestellt“? Das ist schon
ein Punkt, bei dem man darüber nachdenken muss, was
man tut.

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(C (D Die Aussage des Ex-Weltmeisters im Radsport, alabert, die heute in der Presse zu lesen war, bedarf keier weiteren Kommentierung: „Unser Arzt hatte den pitznamen Dr. Citroen.“ Da sieht man, wie weit die in inigen Bereichen sind. Hiergegen müssen wir etwas n; da sind wir völlig einer Meinung. Für mich ist auch interessant, zu sehen, wie die dieshrige Tour de France abläuft, ob sie über die Berge ommen, wenn sie nicht gedopt sind. Oder müsste man mgekehrt die Etappen so ausrichten, dass drei extreme erge dabei sind, die kein Mensch ohne Leistungssteigeng fahren kann? Das sind Dinge, die man in diesem ereich angehen muss. Deutschland hat einen guten Weg eingeschlagen; das uss ich sagen. Wir haben die jährlichen Antidoping erichte. Wir haben die Prüfberichte des Bundesverwalngsgerichts. Was in Ihrem Gesetzentwurf steht, stimmt icht. Sie werden konstant und kontinuierlich unterricht; das haben wir getan. Unser Ziel bleibt der dopingfreie Sport. Chancenleichheit für die Ehrlichen, das muss das Ziel sein. azu ist Ihr Gesetzentwurf nicht geeignet. Ich bin sicher, s wird noch viele Gesprächsrunden zu diesem Thema eben. Ich hoffe, dass der nächste Bundestag dazu gute ntscheidungen treffen wird. Ich habe mich nach sechs Wahlperioden entschieden, ieses Haus zu verlassen. Ich danke allen, egal von welher Partei, für die angenehme Zusammenarbeit. Wenn ir uns in persönlichen Gesprächen begegnet sind, onnten wir uns immer vernünftig unterhalten und haben eist auch gute Ziele gefunden. Ihnen allen eine gute ukunft! Danke schön. Lieber Kollege Joachim Günther, auch im Namen des ohen Hauses ein herzliches Dankeschön für all den insatz in den sechs Wahlperioden! Joachim Günther ar ja vor allem im Wohnungsbaubereich aktiv tätig. Er ar von 1991 bis 1998 Parlamentarischer Staatssekretär r Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Er war uch stellvertretender Vorsitzender des Sportausschuses. Da ich den Kollegen Joachim Günther in der Zeit, ls er Parlamentarischer Staatssekretär war, ganz persönch kennengelernt habe, darf ich ihm auch ganz persönch meine Glückwünsche aussprechen. Alles Gute und iel Erfolg! Der Kollege Joachim Günther war der letzte Redner dieser Aussprache, die ich damit schließe. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzntwurf der Fraktion der Sozialdemokraten zur Dopingekämpfung im Sport. Der Sportausschuss empfiehlt in einer Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/14015, en Gesetzentwurf der Fraktion der SPD auf Drucksache 7/13468 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Ge Vizepräsident Eduard Oswald )


(Beifall)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725020500

(Beifall im ganzen Hause)





(A) )

setzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. –
Das ist die Fraktion der Sozialdemokraten. Wer stimmt
dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthal-
tungen? – Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion.
Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt.
Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die wei-
tere Beratung.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 13 a bis 13 c
auf:

a) – Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Einkommensteuergesetzes in Umsetzung
der Entscheidung des Bundesverfassungs-
gerichtes vom 7. Mai 2013

– Drucksache 17/13870 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanz-
ausschusses (7. Ausschuss)


– Drucksachen 17/14195, 17/14260 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Olav Gutting
Ingrid Arndt-Brauer
Dr. Daniel Volk
Dr. Barbara Höll
Lisa Paus


(8. Ausschuss)


– Drucksache 17/14206 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Norbert Barthle
Carsten Schneider (Erfurt)

Otto Fricke
Dr. Gesine Lötzsch
Priska Hinz (Herborn)


b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion
der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit
der Ehe im Einkommensteuerrecht

– Drucksache 17/13871 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzaus-
schusses (7. Ausschuss)


– Drucksachen 17/14195, 17/14260 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Olav Gutting
Ingrid Arndt-Brauer
Dr. Daniel Volk
Dr. Barbara Höll
Lisa Paus

c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Volker Beck (Köln), Lisa Paus, Kai
Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
7. Mai 2013 zur Gleichstellung der eingetrage-

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(C (D nen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht – Drucksache 17/13872 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksachen 17/14195, 17/14260 – Berichterstattung: Abgeordnete Olav Gutting Ingrid Arndt-Brauer Dr. Daniel Volk Dr. Barbara Höll Lisa Paus Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des inkommensteuergesetzes liegen ein Änderungsantrag er Fraktion der SPD, ein Änderungsantrag der Fraktion ie Linke und drei Änderungsanträge der Fraktion ündnis 90/Die Grünen vor. Über vier Änderungsanäge werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Alle sind amit einverstanden. Dann haben wir das gemeinsam eschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat als Erster in nserer Aussprache für die Fraktion der CDU/CSU uner Kollege Olav Gutting. Bitte schön, Kollege Olav utting. Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einer Rede zur ersten Lesung dieses Gesetzes habe ich esagt, dass ich die Forderungen nach der Möglichkeit ur Volladoption von Kindern durch gleichgeschlechtlihe Paare für falsch halte. Bei den Reaktionen auf meine ede hatte ich dann allerdings den Eindruck, dass manhe daraus die Idee entwickelt haben, dass ich die leichstellung im Steuerrecht oder gar die Homosexuatät selbst für falsch halte. Das habe ich allerdings nie esagt, und das habe ich auch nicht gedacht. Man wundert sich ja im ersten Moment über die heftien, teilweise auch aggressiven Reaktionen. Das hat ahrscheinlich damit zu tun, dass viele Homosexuelle in nserem Land immer noch diskriminiert werden, dass ie Anfeindungen ausgesetzt sind. Ich will hier sagen: as finde ich beschämend. (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Olav Gutting (CDU):
Rede ID: ID1725020600

iemand sollte wegen seiner sexuellen Orientierung he-
bgewürdigt oder geschmäht werden.

Ich hoffe, dass wir mit der einkommensteuerlichen
leichstellung der Lebenspartnerschaften ein Stück
iskriminierung abbauen können. Ich will aber auch sa-
en: Ich finde es beschämend, wenn nun im Zuge der
elle der steuerlichen Gleichstellung versucht wird, das
stitut der Ehe als Gemeinschaft zwischen Mann und

rau aufzuheben.





Olav Gutting


(A) )


)(B)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])


Bei der Opposition vermischt sich da – das spürt man –
der Wunsch nach Abschaffung, nach Diskreditierung der
Ehe als einer altmodischen, piefigen und unmodernen
Lebensform


(Johannes Kahrs [SPD]: Das einzig Piefige ist Ihre Rede!)


mit der absolut berechtigten Forderung nach steuerlicher
Gleichstellung von Lebenspartnern.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Partnerschaft zwischen zwei Menschen gleichen oder verschiedenen Geschlechts!)


Ich will Ihnen aber sagen: Um Diskriminierung von
Homosexuellen abzubauen und zu bekämpfen, muss
man nicht gleich die Ehe zwischen Mann und Frau ab-
schaffen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Das will ja keiner! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wird ja nicht abgeschafft!)


Die Ehe zwischen Mann und Frau ist die regelmäßige
Vorstufe zur Familie. Sie ist die über Art. 6 des Grund-
gesetzes geschützte Keimzelle der Gesellschaft, und sie
ist in weiten Teilen die Voraussetzung für die Generatio-
nenfolge, die Sie hier über Bord werfen wollen. Wenn es
darum geht, eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehand-
lung von Homosexuellen zu beseitigen, wenn es darum
geht, in diesem Land Homophobie abzubauen, wenn es
darum geht, das Recht auf sexuelle Orientierung zu
schützen, dann bin ich auf Ihrer Seite. Aber wenn Sie
schreiben, dass „das Konzept der Geschlechtsverschie-
denheit der Ehegatten überholt ist“,


(Caren Marks [SPD]: Ja!)


kann ich Ihnen nicht folgen. Ich glaube, die Menschen
aus Mühlhausen in Thüringen dort oben auf der Zu-
schauertribüne werden das auch nicht verstehen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Quatsch! Natürlich!)


Gesellschaftlicher Wandel hin oder her; eines muss
man wissen: Nur Mann und Frau sichern den Fortbe-
stand des Gemeinwesens. Wenn diese Aussage bei man-
chen schon reflexartig den Vorwurf der Homophobie
auslöst, dann habe ich, ehrlich gesagt, dafür kein Ver-
ständnis.

Zurück zum Gesetzentwurf der Koalition. Wir setzen
den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit dieser
Generalnorm eins zu eins konsequent um. Wir haben in
den Besprechungen gesagt, dass es dabei nicht bleiben
wird. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten
eine detaillierte Liste erstellen, in der wir die notwendi-
gen Änderungen im gesamten Steuerrecht aufzählen.
Wir werden dementsprechend das gesamte Steuerrecht
anpassen. Diese Anpassung im Steuerrecht wird zu Fol-
geanpassungen führen. Das kann man nicht übers Knie
brechen. Das wird auch für andere Rechtsbereiche

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(C (D olgen haben. Deswegen braucht man die notwendige eit. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Es bearf einer steuerfachlichen und einer rechtsförmlichen rüfung, in die auch das Bundesministerium der Justiz ingebunden werden muss. Die Gleichstellung erfolgt rückwirkend, wie es der eschluss des Bundesverfassungsgerichts vorsieht. Das eißt, alle offenen Fälle werden umfasst, was allerdings icht bedeutet, dass wir die abgeschlossenen Fälle noch inmal aufgreifen. Das wird ja von der Opposition teileise gefordert; aber diese Forderung ist abzulehnen. ir haben ein Rechtsstaatsprinzip. Zu diesem Rechts taatsprinzip gehört, dass rechtlich abgeschlossene Voränge auch abgeschlossen bleiben. Hier muss der Rechtsfrieden gewahrt bleiben. Hier üssen wir auch die Verwaltung vor übermäßig vielen rüfarbeiten schützen. Deswegen bleibt es dabei: Offene älle werden geregelt; Fälle, die abgeschlossen sind, leiben abgeschlossen. Festzuhalten bleibt: Heute ist ein guter Tag für alle leichgeschlechtlichen Lebenspartner in diesem Land. (Johannes Kahrs [SPD]: Das hat ganz schön lange gedauert!)


er Verantwortung füreinander übernimmt, wer bereit
t, füreinander einzustehen, wer die gleichen Pflichten
bernimmt, der muss selbstverständlich auch die glei-
hen steuerlichen Rechte erhalten. Mit dem heutigen Ge-
etz ist das gewährleistet.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber erst sehr spät!)


h freue mich – es hat etwas länger gedauert; ja, Herr
eck, da haben Sie recht –,


(Johannes Kahrs [SPD]: Etwas?)


ass wir es zum Ende der Legislaturperiode dennoch ge-
chafft haben. Das ist ein guter Tag für alle gleichge-
chlechtlichen Lebenspartnerschaften in diesem Land.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725020700

Vielen Dank, Kollege Olav Gutting. – Nächste Red-

erin für die Fraktion der Sozialdemokraten ist unsere
rau Kollegin Ingrid Arndt-Brauer. Bitte schön, Frau
ollegin.


(Beifall bei der SPD)



Ingrid Arndt-Brauer (SPD):
Rede ID: ID1725020800

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!

iebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte
r die SPD als Allererstes feststellen: Die SPD will die
he nicht abschaffen. Öffnung der Ehe bedeutet: Um-
andlung von Lebenspartnerschaften in die Ehe und
icht Abschaffung der Ehe.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)






Ingrid Arndt-Brauer


(A) )


)(B)

Die SPD wollte zusammen mit den Grünen im Jahre
2001 die Lösung, die sich jetzt ein klein wenig andeutet,
schon damals umsetzen. Wir haben das Lebenspartner-
schaftsgesetz im Bundestag verabschiedet. Im Bundesrat
sind wir allerdings daran gescheitert, die steuerlichen
Dinge, die mit einer Ehe verbunden sind, auch auf die
Lebenspartnerschaften zu übertragen. Das ging mit der
damaligen konservativen Bundesratsmehrheit nicht.
Deshalb hat es bis zum 7. Mai dieses Jahres gedauert, bis
sich das Bundesverfassungsgericht dieser Sache ange-
nommen hat und Ihnen ein bisschen die Leviten gelesen
hat, indem es gesagt hat, jetzt müssten endlich die Ehe
betreffende einkommensteuerrechtliche Vorschriften auf
Lebenspartnerschaften übertragen werden. Deshalb ha-
ben Sie gehandelt, aber nur so viel, wie Ihnen das Bun-
desverfassungsgericht aufgetragen hat. Somit wird nur
das Ehegattensplitting von Ihnen angepackt.

Andere einkommensteuerrechtliche Vorhaben werden
angedeutet. Die Ministerien, vor allem das Finanzminis-
terium, sagen, sie wollten in der Sommerpause mal et-
was erarbeiten und vorlegen. Die Ministerien haben
grundsätzlich das Problem, dass das gesamte Chaos, das
Sie in der jetzt fast vergangenen Legislaturperiode pro-
duziert haben – leider ohne vernünftige Ergebnisse –, zu
einer ziemlich großen Überlastung vor allem des Finanz-
ministeriums geführt hat. Es ist leider nicht so gekom-
men, wie es die FDP wollte: ein Steuersystem, einfach,
niedrig und gerecht. Im Gegenteil: einfach und niedrig
war nur die Mövenpick-Steuer; gerecht war diese aller-
dings nicht.


(Zuruf des Abg. Dr. Florian Toncar [FDP])


Gerecht ist es auch nicht, dass man nur die offenen
Verfahren anpackt. Man hätte auf Antrag auch die be-
standskräftigen Verfahren regeln müssen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Da sind wir als SPD ganz fest in unserer Haltung; denn
die Wirklichkeit stellt sich so dar, dass einige Länder
Verfahren abgeschlossen haben, während andere Länder,
weil sie wussten, dass beim Bundesverfassungsgericht
noch etwas anhängig ist, Verfahren offen gelassen ha-
ben. Es kann nicht sein, dass Menschen dadurch abhän-
gig von ihrem Wohnsitz Erleichterungen bekommen
oder eben nicht. Deswegen meinen wir, dass auch die
bestandskräftigen Verfahren wieder aufgemacht werden
müssen.


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Andere haben Einspruch eingelegt!)


Bei 34 000 Lebenspartnerschaften kann das ja auch
nicht so teuer sein. Und bei Wahlversprechen in Höhe
von 50 Milliarden Euro für die nächste Legislatur wird
ja auch ein bisschen Geld zur Lösung dieses Problems
übrig sein.

Nun sagt Kollege Volk, der eben auch lautstark rein-
gerufen hat, in Einzelfällen könnte es zwar zu starker
Betroffenheit kommen, aber – Bürgerrechtspartei hin
oder her – man ziehe es vor, auf Einzelschicksale keine
Rücksicht zu nehmen. Das finde ich – bei allem Res-

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(C (D ekt – schon ein bisschen borniert. Wir möchten das so icht haben. Was bei diesem Gesetzentwurf allerdings gegen alle egeln spricht, vor allem gegen das Struck‘sche Gesetz, as ist die Tatsache, dass dieses Gesetz genauso schlecht s Parlament gekommen ist, wie es jetzt rauskommt. Es t keine Verbesserung eingetreten, obwohl wir Sie chon in der letzten Debatte gebeten haben, das Gesetz achzubessern. Es ist ein Minischritt, zu dem man Sie on außen gezwungen hat. Den werden wir – das sage h ganz ausdrücklich – mitgehen; denn auch eine kleine erbesserung ist eine Verbesserung. Aber die Kritik leibt bestehen. Es gab Bestrebungen einzelner Mitglieder Ihrer Frakon – ich erwähne in diesem Zusammenhang ausdrückch Frau Tillmann –, noch ein bisschen zu reparieren. as konnte leider nicht durchgesetzt werden. Ich bedau re das sehr. Ich möchte Sie bitten, trotzdem Ja zu unserem Ändengsantrag zu sagen. Unser Änderungsantrag beinhaltet ie Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe; ein Kollege Johannes Kahrs wird dazu gleich noch etas sagen. Versuchen Sie wenigstens, die gröbsten Unilligkeiten Ihres Gesetzentwurfes zu reparieren, indem ie unserem Änderungsantrag zustimmen. Ansonsten telle ich hier in Aussicht, dass wir, wenn wir ab Sepmber regieren – und das werden wir ganz sicher tun –, it unserem grünen Koalitionspartner ein vernünftiges esetz auf den Weg bringen, das alle Benachteiligungen nd Diskriminierungen von Lebenspartnerschaften aufebt. Vielen Dank und schönen Sommer! (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE])



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725020900

Vielen Dank, Frau Kollegin Arndt-Brauer. Vorher

üssen wir noch kräftig arbeiten. – Nächster Redner in
nserer Aussprache ist für die Fraktion der FDP Kollege
r. Daniel Volk. Bitte schön, Kollege Dr. Volk.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Daniel Volk (FDP):
Rede ID: ID1725021000

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten

amen und Herren! Frau Kollegin Arndt-Brauer, wir
ürden gar nicht vor der Frage stehen, ob nur die offe-
en Fälle oder auch die geschlossenen Fälle von der
euregelung erfasst werden sollen, wenn Sie zwischen
en Jahren 2001 und 2005 die Übertragung des Split-
ngtarifs auf eingetragene Lebenspartnerschaften vorge-
ommen hätten.


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das hat der Bundesrat verhindert! Das wissen Sie doch ganz genau!)


ber Sie haben es ja nicht gemacht; Sie haben es nicht
urchsetzen können.





Dr. Daniel Volk


(A) )


)(B)


(Beifall bei der FDP – Johannes Kahrs [SPD]: Der Bundesrat!)


Es ist ja wohl eher Ihr Problem. Insofern sollten Sie es
vielleicht nicht so laut ansprechen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Wie kann man so einen Unsinn erzählen?)


Sie nennen hier Zahlen und behaupten, dass die Steu-
erfälle in manchen Bundesländern abgeschlossen wor-
den seien. In der Aufstellung, die uns allen vorliegt, steht
ausdrücklich, dass die Steuerfälle in allen Bundesländern
offengehalten wurden, wenn Einspruch eingelegt wurde.
Was Sie ein bisschen damit verwechseln, ist die Ausset-
zung der Vollziehung; das ist ein anderes Thema.


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Nein! Das steht da auch nicht drin!)


Insofern gilt: Jeder steuerpflichtige eingetragene Le-
benspartner, der seinen Steuerfall durch Einspruch offen-
gehalten hat, wird jetzt im Rahmen seiner Steuerveranla-
gung auch rückwirkend in den Genuss des Splittingtarifs
kommen.


(Beifall bei der FDP)


Das ist die positive Botschaft des Steuergesetzes, das wir
Ihnen heute vorlegen.

Jetzt haben Sie hier über den Splittingtarif gespro-
chen, darüber, dass er natürlich auf die eingetragenen
Lebenspartnerschaften ausgeweitet werden muss. Zu-
gleich kündigen Sie an, den Splittingtarif nach der Bun-
destagswahl insgesamt abzuschaffen.


(Jimmy Schulz [FDP]: Ja, genau! – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das kündigen wir überhaupt nicht an!)


Das finde ich sehr verwunderlich: Sie stellen sich hier
hin und fordern den Splittingtarif für eingetragene Le-
benspartnerschaften, um diesen in ein paar Monaten – so
ja Ihre Hoffnung – wieder abschaffen zu können. Das
halte ich für dermaßen widersinnig, dass ich dazu eigent-
lich gar nicht mehr groß Stellung nehmen kann.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will aber vielleicht versuchen, Ihnen zu erklären,


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Als ob Sie uns etwas erklären können!)


auch den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, die
auch den Splittingtarif abschaffen wollen, was der Vor-
teil des Splittingtarifs für Ehegatten und zukünftig auch
für eingetragene Lebenspartner ist. Sie haben selber ge-
sagt: Wer füreinander Verpflichtungen übernimmt, der
soll auch entsprechende Rechte erhalten. Genau dieser
Gedanke wird im Splittingtarif abgebildet. Der Splitting-
tarif stellt eine vereinfachte Steuerveranlagung für Ehe-
gatten und zukünftig für eingetragene Lebenspartner dar.
Sie wird dadurch vereinfacht, dass die Unterhaltsver-
pflichtungen der Ehegatten und der eingetragenen
Lebenspartner im Rahmen des Splittingtarifs nicht kom-

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(C (D liziert einzeln nachgewiesen und Belege vorgehalten erden müssen; das ist der Vorteil am Splittingtarif. Sie verbrämen den Splittingtarif und sagen immer, er ei ungerecht, weil davon nur Leute mit einem Einkomen im oberen Bereich profitierten. Das stimmt eben icht. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Wann habe ich das denn gesagt?)


Es steht in Ihrem Wahlprogramm, sowohl im Wahlpro-
ramm der SPD als auch im Wahlprogramm der Grünen.


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das steht da überhaupt nicht drin! – Johannes Kahrs [SPD]: Lesen bildet, denken hilft!)


Ich habe ausnahmsweise Ihr Wahlprogramm gelesen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Aber verstanden haben Sie es nicht! Lesen allein reicht nicht!)


ielleicht bin ich einer der ganz wenigen, die Ihr Wahl-
rogramm lesen werden; aber ich habe es gelesen.


(Beifall bei der FDP)


enau das steht in Ihrem Programm. – Es zeigt sich,
ass Sie die Systematik der Besteuerung von Ehegatten
nd Familien nicht begriffen haben. Deswegen kündigen
ie in Ihren Wahlprogrammen schlichtweg eine steuer-
olitische Irrfahrt an: Sie wollen ausgerechnet den Split-
ngtarif abschaffen. Abgesehen davon, würden Sie da-
it natürlich eine massive Steuermehrbelastung gerade
r die Familien in Deutschland herbeiführen, was in
eiten der höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte
er Bundesrepublik Deutschland aus unserer Sicht wirk-
ch völlig überflüssig ist.


(Johannes Kahrs [SPD]: Ja! Und Sie machen trotzdem Schulden!)


as zeigt aber ganz einfach die Unterschiede zwischen
er bürgerlichen Seite dieses Hauses und der Opposi-
onsseite,


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Wir sind nicht bürgerlich, oder was?)


ie im Wesentlichen nur davon getrieben ist, den Bür-
ern so viel Steuern wie möglich abzuzocken, anstatt
ich darauf zu konzentrieren, für ein vernünftiges Maß

Steuerrecht zu sorgen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725021100

Vielen Dank, Kollege Dr. Volk. – Nächste Rednerin

r die Fraktion Die Linke, unsere Kollegin Frau
r. Barbara Höll. Bitte schön, Frau Kollegin Dr. Barbara
öll.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725021200

Danke, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kol-

gen! Es wäre schön gewesen, wenn die FDP ein biss-





Dr. Barbara Höll


(A) )


)(B)

chen mehr zum Thema gesagt hätte. Das war eine ver-
tane Chance.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich möchte einen kurzen historischen Rückblick wa-
gen. 1935 wurde der § 175 Strafgesetzbuch durch die
Nazis verschärft. In der alten Bundesrepublik galt er in
dieser Form bis 1969, in der DDR wurde er bereits 1951
nicht mehr angewendet.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Und das heißt, dass die DDR Menschenrechte hatte?)


Es dauerte noch bis 1994, bis der § 175 Strafgesetzbuch
überhaupt aufgehoben wurde. Das ist jetzt 19 Jahre her.

In den 90er-Jahren haben wir darüber diskutiert: Wel-
che Aufgabe hat der Staat, haben wir als Parlament, um
die gleichgeschlechtliche Liebe zwischen zwei Männern
oder zwei Frauen zu schützen und zu fördern? Als Er-
gebnis dieser Diskussion hat sich Rot-Grün entschieden,
neben der Ehe ein zweites Rechtsinstitut zu begründen:
die eingetragene Lebenspartnerschaft. 2001 erfolgte die-
ser äußerst wichtige und richtige Schritt, um eine brei-
tere gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexuellen in
unserer Gesellschaft zu erreichen; und das ist tatsächlich
auch gelungen.

Allerdings hatte die eingetragene Lebenspartnerschaft
von vornherein einen Konstruktionsfehler: die gleichen
Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte. Bereits 2002
hat allerdings das Bundesverfassungsgericht in einem
ersten Urteil klargestellt, dass die Privilegierung eines
Rechtsinstituts, der Ehe, mitnichten die Diskriminierung
eines anderen vergleichbaren Rechtsinstituts rechtfertigt.
Das war bereits vor elf Jahren.

Wo stehen wir heute? Wir haben elf Jahre hinter uns,
in denen Betroffene mühsam bis vor das Bundesverfas-
sungsgericht, ja selbst vor den Europäischen Gerichtshof
ziehen mussten, um ihre Rechte einzuklagen, und sie ha-
ben dort recht bekommen.

Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist wirklich
zum Fremdschämen.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Frank Steffel [CDU/CSU]: Sie müssen ja nicht rot anlaufen, Sie sind es ja schon! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können wir mit dem Fremdschämen gleich weitermachen!)


Ich erlaube mir, aus Ihrem Koalitionsvertrag zu zitieren.
Darin steht, die Koalition will

gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuer-
recht abbauen und insbesondere die Entscheidun-
gen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstel-
lung von Lebenspartnern mit Ehepartnern umset-
zen …

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(C (D as wollten Sie 2009 erreichen. (Dr. Daniel Volk [FDP]: Das haben wir im Erbschaftsteuerrecht gemacht! Das haben wir im Grunderwerbsteuerrecht gemacht!)


Die FDP brüstet sich ja immer, sie hätte dafür gesorgt,
ass das im Koalitionsvertrag steht. Um der Legenden-
ildung einen Riegel vorzuschieben: Am Sonntag haben
ie den Vertrag verkündet, am Donnerstag vorher hat
as Bundesverfassungsgericht die Urteilsbegründung
ur Hinterbliebenenversorgung veröffentlicht.


(Michael Kauch [FDP]: Da haben wir aber schon verhandelt!)


arin wurde noch einmal bestätigt, dass Ihnen gar nichts
nderes übrig bleiben wird, als wenigstens die steuerli-
he Gleichstellung zu verabschieden.


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Die haben wir doch jetzt!)


Koalitionsvertrag haben Sie sich dazu verpflichtet,
ber getan haben Sie nichts. Mitnichten!


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Erbschaftsteuer! Grunderwerbsteuer! Jetzt Einkommensteuer!)


Der heute vorliegende Gesetzentwurf sieht nur ein
inimum an Rechten vor. Jetzt wollen Sie durch eine
eneralklausel die Einführung des Ehegattensplittings
r eingetragene Lebenspartnerschaften in das Einkom-
ensteuerrecht aufnehmen.

Herr Volk, Sie können sich hier noch so aufplustern.
Ausschuss haben Sie versucht, dem Ministerium eine

ntwort auf die Frage zu entlocken, warum unser Vor-
chlag, die Änderung der Abgabenordnung, ein falscher
eg sei. Vom Ministerium kam aber keine Antwort. Wir

önnen dafür aber jetzt noch sorgen. Wenn wir die Än-
erung der Abgabenordnung verabschieden, dann kön-
en wir eine Gleichstellung im gesamten Steuerrecht er-
ichen; denn die Abgabenordnung ist de facto das
rundgesetz des Steuerrechtes. Erzählen Sie hier nicht

wig, es müsse alles noch einmal gründlich geprüft wer-
en. Wenn die Generalklausel erst einmal wirksam wird,
ann gilt alles, was für Ehegatten gilt, für eingetragene
ebenspartnerschaften gleichermaßen.


(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Richtig!)


as könnten wir jetzt sofort beschließen; dann haben wir
enigstens Gleichheit im Steuerrecht.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Daniel Volk [FDP])


Etwas ärgert mich bei den Debatten der letzten Wo-
hen wirklich. Herr Geis mag wirklich homophob sein.
rationale Angst vor Homosexuellen kann man nicht
eilen, das ist so.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Frank Steffel [CDU/CSU]: Das geht ja wohl nicht! Sie stel Dr. Barbara Höll )





(A) )

len einen Kollegen unter Generalverdacht!
Das ist ja wohl eine Grenzüberschreitung!)

Aber was Sie hier machen, ist Folgendes: Sie instrumen-
talisieren Homosexuelle, Schwule und Lesben, Inter-
sexuelle, Transgender, Transsexuelle. Sie instrumentali-
sieren irrationale Ängste ihnen gegenüber, Sie schüren
Homosexuellenfeindlichkeit, um einen konservativen
Flügel zu beruhigen,


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Sie sollten aufhören mit Ihrer Rede! – Gegenruf des Abg. Johannes Kahrs [SPD]: Aber sie hat doch recht!)


und Sie verstoßen damit gegen den Gleichheitsgrundsatz
im Grundgesetz.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn Sie das nicht wollen, dann ändern Sie mit uns
gemeinsam sofort zu Beginn der nächsten Legislatur-
periode Art. 3 des Grundgesetzes, indem Sie ihn um sexu-
elle Orientierung und sexuelle Identität ergänzen.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725021300

Nächster Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die

Grünen ist unser Kollege Volker Beck. Bitte schön, Kol-
lege Volker Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725021400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die

amerikanischen Lesben und Schwulen war gestern ein
guter Tag. Der Supreme Court hat gesagt: Die Ehe für
gleichgeschlechtliche Paare in Kalifornien ist erlaubt.
Das Gesetz infolge eines Volksentscheids, das solche
Ehen verboten hat, ist verfassungswidrig. Und das Ge-
richt hat gesagt: Alle Ehen von gleichgeschlechtlichen
Paaren müssen alle Vergünstigungen für Ehepaare nach
amerikanischem Recht bekommen. Der amerikanische
Präsident hat nach diesem bahnbrechenden Urteil des
Supreme Courts die Klägerinnen und Kläger angerufen
und ihnen zu diesem Sieg vor dem Gericht gratuliert.

Was ist bei uns in Deutschland? Frau Merkel und ihre
Koalition geben sich wie geprügelte Hunde, wenn ein
Urteil nach dem anderen dem Gesetzgeber sagt: Ehen
und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind
vor dem Gesetz gleich zu behandeln, es gibt hier keine
Gründe für eine Differenzierung; alles andere ist Diskri-
minierung.

Man muss Sie immer wieder mit dem Kopf auf den
Tisch schlagen, damit Sie an dieser Stelle als Gesetzge-
ber überhaupt handeln.


(Johannes Kahrs [SPD]: Diskriminiere den Tisch nicht so! – Weiterer Zuruf von der SPD: Keine Gewalt!)


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(C (D enn Sie es dann tun, dann machen Sie es wieder vollommen unvollständig. Es war ja nicht so, dass der Geetzgeber über diese Fragen nicht diskutiert hat. Wir hatn zum Jahressteuergesetz eine Formulierungshilfe des undesfinanzministeriums vorliegen, das alle steuerchtlichen Fragen durchgeprüft hat. Trotzdem machen ie wieder ein unvollständiges Gesetz: Es fehlt die Ababenordnung, es fehlt die Regelung zum Bundeskindereldgesetz, Rürupund Riester-Rente werden bei Leenspartnerschaften anders gehandhabt als bei der Ehe. as alles macht von vorne bis hinten keinen Sinn. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Davon geht jedoch eine gesellschaftliche Botschaft
us: Sie wollen nach wie vor dokumentieren: Lesben
nd Schwule sind nicht Bürger mit gleichem Recht und
leicher Würde, sondern sie werden nach wie vor diskri-
iniert und damit abgewertet.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Eine Unterstellung! – Gegenruf des Abg. Johannes Kahrs [SPD]: Nein, das ist wahr!)


n Ihren Taten müssen Sie sich messen lassen, und die
esben und Schwulen draußen im Lande haben diese
otschaft von Schwarz-Gelb auch verstanden.

Alles, was Sie jetzt wieder aufzählen werden, Herr
auch, was Sie alles in dieser Koalition gemacht haben,


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Mehr als Sie!)


eht letztendlich auf eine Quelle zurück, nämlich auf das
undesverfassungsgericht, auf nichts anderes.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


ie sind Getriebene; Sie sind nicht Handelnde und Ge-
taltende.

Wir hingegen wollen Lesben und Schwulen gleiche
echte geben. Deswegen wollen wir nach der Bundes-
gswahl, dann gemeinsam mit unserem sozialdemokra-
schen Koalitionspartner, die Ehe öffnen. Wir bieten Ih-
en heute aber darüber hinaus an, in Änderungsanträgen
mit Rücksicht auf Koalitionäre wie Herrn Gutting –
enigstens die Lebenspartnerschaft an allen Punkten
leichzustellen, von der Höfeordnung über die Zivilpro-
essordnung bis zum Sprengstoffgesetz. An all diesen
unkten gibt es noch unterschiedliche Regelungen für
leichgeschlechtliche Paare und die Ehe. All das macht
einen Sinn.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Herr Krings hat gesagt, es sei nicht gesetzesökono-
isch, Hunderte von Gesetzen für Lebenspartner zu än-

ern, weil das ja nur eine kleine Minderheit sei. Ist es
enn gerichtsökonomisch, wegen jeder Diskriminierung
chwule und lesbische Paare auf den Rechtsweg nach
arlsruhe zu schicken, um sich dann als Gesetzgeber
en Auftrag vom Verfassungsgericht einzufangen, jedes
esetz, eines nach dem anderen, zu ändern? Das ist doch





Volker Beck (Köln)



(A) )


)(B)

keine Gesellschaftspolitik. Das ist doch keine Rechtspo-
litik. Das ist Diskriminierung pur.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Herr Gutting hat das Thema Adoption angesprochen.
Herr Gutting, ich will Ihnen gar nichts unterstellen. Ich
bin auch gerne bereit, mit Ihnen persönlich einmal über
die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema
zu reden. Im Rechtsausschuss des Bundestages haben
wir eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Alle
Fachleute sozialwissenschaftlicher und psychologischer
Art kamen zu dem Ergebnis: Es gibt keinen Grund,
Schwulen und Lesben nicht die gleichen Möglichkeiten
beim Adoptionsrecht zu geben. Bei der Anhörung in
Karlsruhe, bei der nicht Parteien die Anzuhörenden be-
nannt haben, sondern das Bundesverfassungsgericht,
sprachen sich Vertreter des Deutschen Familiengerichts-
tages, der Psychologenverbände und der großen Fami-
lienverbände allesamt bis auf einen einzigen Verband
– das war ein Lobbyverband – dafür aus, gleiche Rechte
zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach die-
ser Anhörung schlichtweg den folgenden Satz formu-
liert:

Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Le-
benspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestal-
tung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen
könnten, bestehen nicht …

Das steht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
19. Februar 2013. Das setzen Sie hier auch wieder nicht
um. Sie können das heilen, indem Sie unserem diesbe-
züglichen Änderungsantrag zustimmen.

Gerade die Kolleginnen und Kollegen von der FDP-
Fraktion fordere ich auf, ihrem Parteiprogramm und ih-
rem Gewissen zu folgen. Die Koalition ist jetzt eh zu
Ende. Seien Sie ein bisschen mutig. Wenn zumindest
diejenigen, die aus dem Parlament ausscheiden, mitstim-
men, dann haben wir hier eine Mehrheit. Dann haben wir
diese Frage endlich ein für alle Male geklärt. Hören Sie
auf, weiter zu diskriminieren. Wir sind im 21. Jahrhun-
dert, auch wenn Sie es noch nicht gemerkt haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725021500

Nächster Redner ist für die Fraktion von CDU/CSU

unser Kollege Dr. Hans Michelbach. Bitte schön, Kol-
lege Hans Michelbach.


Hans Michelbach (CSU):
Rede ID: ID1725021600

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen

und Kollegen! Wir Bayern leben nach dem Motto Libe-
ralitas Bavariae.


(Zurufe von der SPD: Was?)


Das heißt, leben und leben lassen. Wir lassen uns nichts
unterstellen, wie Herr Beck es hier getan hat. Wir diskri-
minieren niemanden,

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(C (D (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Sie behandeln nur ungleich!)


nd wir lassen uns auch von Ihnen, Herr Beck, wie Sie
s getan haben, keine Homophobie vorwerfen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Ihnen schon! Den Bayern nicht!)


Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Mai 2013 in
inem Beschluss entschieden, dass die steuerliche Un-
leichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern
erfassungswidrig ist und beseitigt werden muss – nichts
nderes, nicht mehr und nicht weniger. In dem Beschluss
es Bundesverfassungsgerichts und auch heute geht es
m das Steuerrecht. Mit dem vorliegenden Gesetzent-
urf setzen wir diesen Beschluss schnellstmöglich um.
as ist kein Minischritt, sondern ein kurzfristig richtiger
chritt für die betroffenen Lebenspartnerschaften.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Alle Regelungen des Einkommensteuergesetzes, die
r Ehegatten gelten, sind nunmehr auch auf Lebenspart-

er anwendbar. Es gelten die gleichen steuerlichen
echte und Pflichten. Das sollten Sie anerkennen. Die
leichstellung hinsichtlich der einkommensteuerrecht-
chen Vorschriften zum Ehegattensplitting erfolgt rück-
irkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der
ebenspartnerschaft im Jahr 2001. Wir halten es im
inne der Rechtssicherheit für richtig, jetzt die Fälle zu
rfassen, die noch nicht abschließend veranlagt wurden,
ie dies im Steuerrecht üblich ist.

Ein Blick zurück zeigt, dass Sie überhaupt keinen
rund haben, jetzt den Lehrmeister zu spielen. Sie von
er SPD haben in Ihrer Regierungszeit in diesem Be-
ich gar nichts zustande gebracht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist doch Blödsinn! – Weiterer Zuruf von der SPD: Heuchelei!)


as ist die Wahrheit, aber die wollen Sie nicht hören.
eute wollen Sie die Betroffenen instrumentalisieren.
as ist Ihr Thema. Sie wollen aus parteitaktischen Grün-
en die Betroffenen instrumentalisieren.


(Widerspruch bei der SPD)


as lassen sich die Betroffenen aber nicht gefallen; denn
ie wissen genau, dass Sie in der Vergangenheit letzten
ndes nie das gemacht haben, was Sie hier fordern.


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist wirklich Quatsch, und das wissen Sie auch! Wir sind am Bundesrat gescheitert!)


Wir führen diese Diskussion sachlich und nicht emo-
onell wie Sie; dafür haben hier ja einige Vertreter der
pposition den Beweis geliefert. Es ist dem Thema nicht

ngemessen, die Betroffenen in dieser parteitaktischen
orm zu instrumentalisieren.


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist vielleicht eine Unterstellung! – Volker Beck [Köln] Dr. h. c. Hans Michelbach )





(A) )

[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie instru-
mentalisieren die Debatte für Ihre Abschieds-
rede!)

Wir halten uns selbstverständlich an die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts. Wir regieren schnell. Knapp
anderthalb Monate nach der Verkündung des Urteils set-
zen wir dieses Gesetz um. Positiv sehen wir auch die
Rechts- und Verwaltungsvereinfachung dieser Umset-
zung. Unterhaltsaufwendungen innerhalb der Lebens-
partnerschaften müssen nicht mehr gesondert geltend
gemacht und nachgewiesen werden. Statt zwei Steuer-
erklärungen muss nur noch eine gemeinsame Erklärung
abgegeben werden. Damit kommen wir der Forderung
nach Steuergerechtigkeit und Steuervereinfachung in
diesem Bereich nach.

Noch zu prüfen ist, ob sich in Nebengesetzen zum
Einkommensteuerrecht weiterer Anpassungsbedarf zu-
gunsten der Lebenspartner ergibt.


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Dann warten Sie mal auf die nächsten Urteile!)


Es geht hier vor allem auch um Änderungen an Stellen,
an denen der Begriff „Lebenspartner“ nachzutragen ist.
Das sollte gesammelt in einem Jahressteuergesetz erle-
digt werden.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätten Sie 2013 schon haben können!)


Das haben wir im Ausschuss mit dem Vertreter des Bun-
desfinanzministeriums so angesprochen.

Die Gesetzentwürfe, die Sie geliefert haben, sind
dürftig; sie sind nicht vollständig, sie sind Stückwerk.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was fehlt denn? – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Quatsch!)


Letzten Endes muss ein Gesetz mit aller Vernunft erar-
beitet werden. Wir werden das im Steuerrecht prüfen
und einen sachgemäßen Gesetzentwurf vorlegen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Daniel Volk [FDP] – Johannes Kahrs [SPD]: Immerhin klatscht einer von der FDP! – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist der Falsche!)


Wir, CDU und CSU, sind eine Volkspartei für alle.


(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!)


Als solche setzen wir uns für alle Menschen ein, für die
gesamte Gemeinschaft.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit Jahrzehnten diskriminieren Sie!)


Allerdings sind wir genau deshalb gegen eine verfrühte
Diskussion im Adoptionsrecht, die Sie uns hier überstül-
pen wollen.


(Widerspruch der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE])


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(C (D Kinder sind etwas anderes als steuerrechtliche Fraen, meine Damen und Herren. Unstrittig ist, dass es bei ieser Thematik größere Vorbehalte in der Bevölkerung ibt als beim Thema Splitting. CDU und CSU sind die arteien der Familien. Wir wollen dem Auftrag des rundgesetzes, Ehe und Familie unter besonderen chutz zu stellen, weiterhin intensiv nachkommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])


o ist das Steuerrecht grundsätzlich zugunsten von Fa-
ilien mit Kindern weiterzuentwickeln. Kinder sind das

öchste Gut für die Zukunft unserer Gesellschaft. Des-
egen müssen wir dies auch besonders gewichten. Das

chreibt das Grundgesetz auch vor.

Für die kommende Wahlperiode wollen wir eine Er-
öhung des Kinderfreibetrages und eine Anhebung des
indergeldes durchsetzen.


(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)


ußerdem sollen Mütter mit Kindern, die vor 1992 ge-
oren wurden, in der Rente bessergestellt werden. Das
t eine zielführende und gerechte Familienpolitik.


(Zuruf der Abg. Iris Gleicke [SPD])


ie sollten einmal deutlich anerkennen, dass diese Fami-
enpolitik für das Gemeinwohl, für unsere Familien der
chtige Ansatz ist. Wir lassen uns keine Vorwürfe und
nterstellungen, wir seien homophob, machen. Das ist
öllig daneben. Lassen Sie uns auf einem gemeinsamen
eg die richtigen Schritte gehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Wollen wir ja! Endlich die richtigen Schritte gehen! – Iris Gleicke [SPD]: Meine Güte!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725021700

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch

wei Redner in unserer Aussprache. Ich bitte doch, bei-
en Rednern zuzuhören.

Nächster Redner für die Fraktion der Sozialdemokra-
n unser Kollege Johannes Kahrs. Bitte schön, Kollege

ohannes Kahrs.


(Beifall bei der SPD)



Johannes Kahrs (SPD):
Rede ID: ID1725021800

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Wir haben hier heute von dem Kollegen
ichelbach gehört, warum das mit der Gleichstellung

on Schwulen und Lesben zwölf Jahre gedauert hat. Die
nion hat es nicht kapiert. Sie hat es in den letzten zwölf

ahren nicht kapiert, obwohl sie sich sechs, sieben Ur-
ile des Bundesverfassungsgerichts eingehandelt hat.

Heute beschließen wir die Gleichstellung im Steuer-
cht für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das ist

ut so. Das hätten wir auch schon vor vielen Jahren ha-
en können. Der Vorwurf von Herrn Volk, von Herrn
ichelbach und anderen, Rot-Grün, wir als SPD und





Johannes Kahrs


(A) )


)(B)

Grüne hätten es nicht gemacht, ist der blanke Wahnsinn.
Sie scheinen den Bundesrat zu vergessen. Da haben
CDU und CSU blockiert. Das muss man einfach einmal
zur Kenntnis nehmen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Es geht hier nicht nur um die Gleichstellung im Steu-
errecht oder andere einzelne Punkte. Es geht hier, wenn
man ehrlich ist, um die Fragen: Diskriminiert man einen
Teil der Bevölkerung, oder tut man es nicht? Öffnet man
die Ehe, oder tut man es nicht? Wir haben hier langwie-
rige, immer gleiche Debatten geführt. Das Ergebnis war
immer dasselbe: Die CDU und die CSU wollten es nicht.
Die Linke, die SPD, die Grünen und die FDP waren da-
für. Deswegen kann man sagen, meine Damen und Her-
ren, dass Sie Diskriminierung wollen, Gleichberechti-
gung ablehnen und seit mehr als zwölf Jahren hier in
diesem Hohen Hause dafür stehen. Dafür sollten Sie sich
schämen!


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


In Ihrem Gesetzentwurf steht nun:

Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und
Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspart-
nerschaften anzuwenden.

Ehrlich gesagt, so aufregend ist der Satz nicht, als dass
man dafür zwölf Jahre hätte brauchen oder monatelang
die Referenten im Bundesfinanzministerium irgendwie
ins Schwitzen hätte bringen müssen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Eigentlich ist es eine klare und einfache Selbstverständ-
lichkeit, eine Frage des Anstands. Das sollten Sie doch
kapieren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Jetzt fragt man sich: Warum haben die Kolleginnen
und Kollegen von CDU und CSU es nicht vorher ge-
macht? Sie wussten ja, wie das Bundesverfassungsge-
richt entscheiden würde. Es war jedermann klar. Alles
war überhaupt kein Problem. Wir stellen uns daher die
einfache Frage: Warum? Ich glaube, es liegt einfach
auch daran, dass Frau Merkel in den letzten Jahren den
Markenkern ihrer Partei komplett ausgehöhlt hat. Wo
sind denn hier noch christdemokratische Positionen? Sie
haben die Wehrpflicht abgeschafft. Sie haben die Atom-
kraft abgeschafft. Mindestlohn wollen Sie ein bisschen.
Auch Frauenquote wollen Sie so ein bisschen. Warum
soll denn einer, der früher einmal aus vollem Herzen
konservativ-rechts gewählt hat, Sie überhaupt noch wäh-
len?


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Sie haben aber doch noch ein Thema. Die Diskrimi-
nierung von Lesben und Schwulen ist das Einzige, was
Sie und Frau Merkel noch haben, um Ihre konservativen

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(C (D ähler zu beruhigen. Das ist unanständig! Das ist wahlktisch! (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


rau Steinbach und Herrn Geis nehme ich ab, dass sie
haltlich davon überzeugt sind. Ich sehe das anders;

ber ich glaube es ihnen. Frau Merkel glaube ich das
icht. Sie diskriminiert mit Absicht, und zwar nur um ei-
iger Prozente bei den Umfragen willen.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


as, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist un-
nständig! So, wie Sie hier alle sitzen, wissen Sie das!
as sieht man Ihnen auch an! Deswegen wäre es besser
ewesen, wenn Frau Merkel auf Ihrem Bundesparteitag
eschwiegen hätte, auf dem sie damals noch erklärt hat,
ass sie gegen Gleichstellung ist. Das ist etwas, was wir
ozialdemokraten hier weder unterstützen noch gut fin-
en.

Mit Ihrer Gesellschaftspolitik sind Sie, glaube ich,
irklich wieder bei Adenauer angekommen.


(Zurufe von der CDU/CSU)


h bin nicht der linkeste Sozialdemokrat aller Zeiten
das kann man nicht ernsthaft behaupten –, aber dass
h Ihnen das sagen muss, ist unglaublich! Schönen Tag
och!


(Lebhafter Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725021900

Letzter Redner in unserer Aussprache ist für die Frak-

on der FDP unser Kollege Michael Kauch. Bitte schön,
ollege Michael Kauch.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Michael Kauch (FDP):
Rede ID: ID1725022000

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies ist

in guter Tag für die Lesben und Schwulen in diesem
and. Wir haben lange daran gearbeitet, um dorthin zu
ommen, wo wir heute – mit der Abstimmung in diesem
arlament – sind.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Bundesverfassungsgericht! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dank Karlsruhe!)


ir werden heute die Gleichstellung der Lebenspartner-
chaft mit der Ehe im Einkommensteuergesetz beschlie-
en. Damit ist endlich eine ganz große Baustelle im Hin-
lick auf die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften
eschlossen.

Meine Damen und Herren, es waren auch vier gute
ahre für die Lesben und Schwulen in diesem Land.





Michael Kauch


(A) )


)(B)


(Beifall bei der FDP – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es geht eben nicht nur um die Frage der Gleichstellung
der Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer, der
Grunderwerbsteuer, beim BAföG, beim Entwicklungs-
helfer-Gesetz, beim Beamten-, Soldaten- und Richter-
recht.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles Gerichtsurteile!)


Frau Höll, wir können uns darüber streiten, ob die Koali-
tion mit ihrem Koalitionsvertrag drei Tage früher dran
war als das Bundesverfassungsgericht oder nicht.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Nein, das Bundesverfassungsgericht!)


Aber bei der Lesben- und Schwulenpolitik geht es nicht
nur um solche Fragen. Es geht vielmehr darum, dass
man etwas gegen die Diskriminierung und für die
Gleichstellung in der Gesellschaft tut, damit sich die
Dinge in den Köpfen verändern und wir Toleranz und
Akzeptanz schaffen. Insbesondere die Bundesjustiz-
ministerin hat mit der Gründung der Bundesstiftung
Magnus Hirschfeld in dieser Koalition einen Meilenstein
gesetzt.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Auch der Außenminister und der Entwicklungsminis-
ter haben in ihren Bereichen Dinge auf den Weg ge-
bracht, die Rot-Grün nie geschafft hat.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben erstmals Menschenrechtsprojekte für Lesben
und Schwule vor Ort im Ausland finanziert.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Wir haben die Budgethilfe für Verfolgerstaaten, die die
Strafen erhöhen, gekürzt. Das haben Sie sich nie getraut.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Aber im Asylrecht haben wir immer noch keine Klarheit!)


Ihre Entwicklungsministerin Wieczorek-Zeul hat das
immer abgelehnt. Wir haben das gemacht. Deshalb wa-
ren es vier gute Jahre für die Lesben und Schwulen in
Deutschland.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Blödsinn!)


Meine Damen und Herren, ich möchte auch etwas zu
den Regenbogenfamilien sagen: Im letzten Monat hat
diese Koalition ein neues Sorgerecht beschlossen. Durch
dieses neue Sorgerecht haben schwule Väter in Regen-
bogenfamilien endlich Rechtssicherheit.


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Dazu sind Sie auch gezwungen worden!)


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1)

(C (D Zukunft werden sich mehr Regenbogenfamilien zuammenfinden, um gemeinsam Kinder zu haben. Herr Gutting, ich sage Ihnen: Auch Lesben und chwule können Kinder bekommen. Auch ich als chwuler Mann habe ein Kind, ohne mit einer Frau vereiratet zu sein; auch das ist möglich. Die Kinder in dieen Familien sind genauso wertvoll wie die Kinder in lassischen Familien. (Beifall bei der FDP, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall der Abg. Miriam Gruß [FDP])


eshalb treten wir als FDP für die volle Gleichstellung
on Lebenspartnerschaften und Regenbogenfamilien
nd für die Öffnung der Ehe ein. Das werden wir in der
ächsten Wahlperiode schaffen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Etwa mit der Union? Oder mit wem wollen Sie das machen? Dann müssen Sie auch so abstimmen, Herr Kauch!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725022100

Unser Kollege Michael Kauch war der letzte Redner

unserer Aussprache, die ich hiermit schließe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen zahlrei-
he Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung
or.1)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den von den
raktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Ge-
etzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergeset-
es in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfas-
ungsgerichtes vom 7. Mai 2013. Der Finanzausschuss
mpfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfeh-
ng auf den Drucksachen 17/14195 und 17/14260, den
esetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

uf Drucksache 17/13870 anzunehmen. Hierzu liegen
nf Änderungsanträge vor, über die wir zunächst ab-

timmen.

Zu vier Änderungsanträgen ist namentliche Abstim-
ung verlangt; mit diesen werden wir beginnen. Ich
öchte darauf hinweisen, dass wir die Sitzung nach je-

er namentlichen Abstimmung bis zum Vorliegen des
rgebnisses unterbrechen werden.


(Zurufe: Wie bitte? – Warum das denn?)


Wenn Sie sich anschauen, worum es geht, werden Sie
ehen: Das ist einleuchtend.

Wir sind noch bei Tagesordnungspunkt 13 a. Es geht
m den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf
rucksache 17/14230.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
orgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind die Plätze an
en Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die

Anlagen 11 bis 18





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) )


)(B)

erste namentliche Abstimmung, also die Abstimmung
über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/14230.

Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der
Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftfüh-
rerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu begin-
nen. Gleichzeitig bitte ich die eingeteilten Schriftführe-
rinnen und Schriftführer der Fraktionen, ihren Pflichten
nachzukommen.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses unterbreche ich
die Sitzung.


(Unterbrechung von 22.13 bis 22.19 Uhr)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725022200

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sit-
zung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schrift-
führern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstim-
mung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Koali-
tionsfraktionen bekannt: abgegebene Stimmen 574. Mit
Ja haben gestimmt 261, mit Nein haben gestimmt 312,
Enthaltung 1. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.1)

Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/14231 nament-
lich ab. Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist
der Fall. Ich eröffne die zweite namentliche Abstim-
mung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.

Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der
Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schrift-
führerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu
beginnen. Bis zum Vorliegen auch dieses Ergebnisses
unterbreche ich die Sitzung.


(Unterbrechung von 22.23 bis 22.29 Uhr)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725022300

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene

Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion
Die Linke zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktio-
nen bekannt: abgegebene Stimmen 574. Mit Ja haben
gestimmt 259, mit Nein haben gestimmt 312. Es gab drei
Enthaltungen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.2)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun
zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsan-
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksa-
che 17/14232.

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1) Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung in Anlage 40
2) Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung in Anlage 41

3)

4)

(C (D Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der all. Ich eröffne die dritte namentliche Abstimmung. Es eht um den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ ie Grünen. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine timme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu begin en. Ich unterbreche die Sitzung bis zum Vorliegen des Erebnisses. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene itzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und chriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen bstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen bekannt: abgegebene Stimmen 73. Mit Ja haben gestimmt 260, mit Nein haben getimmt 312, eine Enthaltung. Der Änderungsantrag ist bgelehnt.3)


(Unterbrechung von 22.33 bis 22.39 Uhr)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725022400

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun
ur namentlichen Abstimmung über den Änderungsan-
ag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksa-
he 17/14233. Sind die Plätze an den Urnen besetzt? –
as ist der Fall.

Ich eröffne die vierte namentliche Abstimmung, also
ie namentliche Abstimmung zu dem Änderungsantrag
er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache
7/14233.

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
timme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich
chließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerin-
en und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses unterbreche ich
ie Sitzung.


(Unterbrechung von 22.43 bis 22.49 Uhr)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1725022500

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene

itzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und
chriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
bstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion
ündnis 90/Die Grünen bekannt: abgegebene Stimmen
75. Mit Ja haben gestimmt 261, mit Nein haben ge-
timmt 312, Enthaltungen 2. Der Änderungsantrag ist
bgelehnt.4)

Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung in Anlage 42
Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung in Anlage 43





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) )


)(B)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nutze die Gele-
genheit, mich bei den Schriftführerinnen und Schriftfüh-
rern herzlich für die Arbeit zu bedanken.


(Beifall)


Wir sind jetzt alle wieder bereit, nun die weiteren Ab-
stimmungen vorzunehmen.

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen auf Drucksache 17/14234. Wer stimmt für diesen
Änderungsantrag? – Das sind die drei Oppositionsfrak-
tionen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitions-
fraktionen. Enthaltungen? – Eine Enthaltung aus der
Fraktion CDU/CSU. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Wir sind noch beim Tagesordnungspunkt 13 a. Ich
bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf der Fraktio-
nen der CDU/CSU und der FDP zustimmen wollen, um
das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen
und die anderen Fraktionen des Hauses. Wer stimmt da-
gegen? – Einige Stimmen aus der Fraktion von CDU/
CSU. Enthaltungen? – Eine. Der Gesetzentwurf ist damit
in zweiter Beratung angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Das sind alle Fraktionen des Hauses. Wer stimmt dage-
gen? – Einige Stimmen aus der Fraktion von CDU/CSU.
Enthaltungen? – Eine Enthaltung aus der Fraktion CDU/
CSU. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind beim Ta-
gesordnungspunkt 13 b und kommen zur Abstimmung
über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur
Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im
Einkommensteuerrecht. Der Finanzausschuss empfiehlt
unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf den
Drucksachen 17/14195 und 17/14260, den Gesetzent-
wurf der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/13871 ab-
zulehnen. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzent-
wurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das
sind die Sozialdemokraten, Bündnis 90/Die Grünen und
Linksfraktion und Stimmen aus der FDP. Wer stimmt da-
gegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthal-
tungen? – Niemand. Der Gesetzentwurf ist in zweiter
Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Ge-
schäftsordnung die weitere Beratung.

Ich lasse unter Tagesordnungspunkt 13 c nun abstim-
men über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen zur Umsetzung der Entscheidung des Bun-
desverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichstel-
lung eingetragener Lebenspartnerschaft mit der Ehe im
Einkommensteuerrecht. Der Finanzausschuss empfiehlt
unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksachen 17/14195 und 17/14260, den Gesetzent-
wurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck-
sache 17/13872 abzulehnen. Ich bitte jetzt diejenigen,
die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
Handzeichen. – Das sind die drei Oppositionsfraktionen
sowie eine Stimme aus der Fraktion der FDP. Gegen-

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(C (D timmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthalngen? – Niemand. Der Gesetzentwurf ist in zweiter eratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Ge chäftsordnung die weitere Beratung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Taesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Marianne Schieder rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Kooperativen Bildungsföderalismus mit einem neuen Grundgesetzartikel stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Marianne Schieder rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Kooperativen Föderalismus für Bildung stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kooperationsverbot in der Bildung unverzüglich aufheben – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen – zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Gemeinsam für gute Schulen und Hochschulen sorgen – Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung abschaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kooperation ermöglichen – Gemeinsam Verantwortung für die großen Herausforderungen in Bildung und Wissenschaft übernehmen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz, weiterer Abgeord Vizepräsident Eduard Oswald )


(Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, weite-


(Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, weite-


(Herborn), Krista Sager, Kai Gehring, weiterer





(A) )

neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Gemeinsam für gute Bildung und Wissen-
schaft – Grundgesetz für beide Zukunftsfel-
der ändern

– Drucksachen 17/8455, 17/5911, 17/785, 17/
6094, 17/1984, 17/8902, 17/9565, 17/14105 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Swen Schulz (Spandau)

Heiner Kamp
Dr. Rosemarie Hein
Kai Gehring

Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.1) –
Sie sind alle damit einverstanden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung auf Drucksache 17/14105.
Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Be-
schlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Frak-
tion der SPD auf Drucksache 17/8455 mit dem Titel
„Kooperativen Bildungsföderalismus mit einem neuen
Grundgesetzartikel stärken“. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Das sind die Koalitionsfraktio-
nen. Gegenprobe! – Das sind die drei Oppositionsfrak-
tionen. Enthaltungen? – Niemand. Die
Beschlussempfehlung ist angenommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss, den An-
trag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/5911 mit
dem Titel „Kooperativen Föderalismus für Bildung stär-
ken“ für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Das sind alle Fraktionen des Hau-
ses. Gegenprobe! – Niemand. Enthaltungen? – Auch
niemand. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck-
sache 17/785 mit dem Titel „Kooperationsverbot in der
Bildung unverzüglich aufheben“. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Das sind die Koalitionsfraktio-
nen. Gegenprobe! – Alle drei Oppositionsfraktionen.
Enthaltungen? – Bündnis 90/Die Grünen haben sich
doch enthalten. Der Kollege Oppermann irritiert,


(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er wird in seiner Fraktion wegen sozialer Auffälligkeiten nicht mehr geduldet!)


aber nur in diesem einen Punkt. Die Beschlussempfeh-
lung ist angenommen.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe d
seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags
der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/6094 mit dem
Titel „Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen“.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind
die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe! – Ich kann fest-

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1) Anlage 20

(C (D tellen, dass die Fraktion Die Linke dagegen ist. Enthalngen? – Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grü en. Die Beschlussempfehlung ist angenommen. – ielleicht wäre es doch sinnvoll, Kollege Oppermann, enn Sie sich zu den Plätzen der eigenen Fraktion zuckbegäben. (Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an den Abg. Thomas Oppermann [SPD] gewandt: Bleib hier!)


Unter Buchstabe e empfiehlt der Ausschuss die Ableh-
ung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
uf Drucksache 17/1984 mit dem Titel „Gemeinsam für
ute Schulen und Hochschulen sorgen – Kooperations-
erbot von Bund und Ländern in der Bildung abschaf-
n“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das

ind die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe! – Sozialde-
okraten, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion.
nthaltungen? – Niemand. Die Beschlussempfehlung ist
ngenommen.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sitzt der von Klaeden auch noch bei uns! – Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Unter Buchstabe f empfiehlt der Ausschuss die Ab-
hnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
en auf Drucksache 17/8902 mit dem Titel „Kooperation
rmöglichen – Gemeinsam Verantwortung für die großen
erausforderungen in Bildung und Wissenschaft über-
ehmen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
as sind die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe! – Das

ind die drei Oppositionsfraktionen. Enthaltungen? –
iemand. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buch-
tabe g seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des
ntrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck-

ache 17/9565 mit dem Titel „Gemeinsam für gute
ildung und Wissenschaft – Grundgesetz für beide
ukunftsfelder ändern“. Wer stimmt für diese Beschluss-
mpfehlung? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Ge-
enprobe! – Das sind die drei Oppositionsfraktionen.
nthaltungen? – Niemand. Die Beschlussempfehlung ist
ngenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(14. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Spahn,
Stefanie Vogelsang, Michael Grosse-Brömer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Karl
Lauterbach, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-
Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Heinz Lanfermann,
Gabriele Molitor, Rainer Brüderle und der
Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten
Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler, Dr. Gregor





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) )


)(B)

Gysi und der Fraktion DIE LINKE sowie der
Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth
Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

System der Organtransplantation in
Deutschland nachhaltig stärken: Konse-
quenzen aus den Manipulationen an Patien-
tendaten in deutschen Transplantationskli-
niken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Kathrin Vogler, Diana Golze, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Transparenz und öffentliche Kontrolle im
Prozess der Organspende herstellen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald
Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Organspende in Deutschland transparent
organisieren

– Drucksachen 17/13897, 17/12225, 17/11308,
17/14200 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Stefanie Vogelsang

Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.1) –
Alle sind damit einverstanden.

Wir kommen nun gleich zur Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit
auf Drucksache 17/14200. Der Ausschuss empfiehlt
unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die
Annahme des interfraktionellen Antrags auf Druck-
sache 17/13897 mit dem Titel „System der Organtrans-
plantation in Deutschland nachhaltig stärken: Konse-
quenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in
deutschen Transplantationskliniken“. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Das sind alle Fraktionen
des Hauses. Gegenprobe! – Niemand. Enthaltungen? –
Niemand. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck-
sache 17/12225 mit dem Titel „Transparenz und öffent-
liche Kontrolle im Prozess der Organspende herstellen“.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind
die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der Sozialde-
mokraten. Gegenprobe! – Bündnis 90/Die Grünen und
Linksfraktion. Enthaltungen? – Niemand. Die Be-
schlussempfehlung ist angenommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buch-
stabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des
Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck-
sache 17/11308 mit dem Titel „Organspende in Deutsch-
land transparent organisieren“. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Das sind die Koalitionsfraktionen

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1) Anlage 21 2)

(C (D nd die Sozialdemokraten. Gegenprobe! – Bündnis 90/ ie Grünen und Linksfraktion. Enthaltungen? – Nieand. Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte, Agnes Alpers, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz – Drucksache 17/11701 – – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte, Agnes Alpers, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz – Drucksache 17/11703 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 17/14191 – Berichterstattung: Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker Dr. Edgar Franke Christoph Strässer Marco Buschmann Jens Petermann Ingrid Hönlinger Jerzy Montag Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.2)

lle sind damit einverstanden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent-
urf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Grundge-

etzes – Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit
er Justiz. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buch-
tabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache
7/14191, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf
rucksache 17/11701 abzulehnen. Ich bitte diejenigen,
ie dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
andzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Wer

timmt dagegen? – Koalitionsfraktionen und Sozialde-
okraten. Enthaltungen? – Fraktion Bündnis 90/Die
rünen. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung ab-
elehnt, und Sie wissen, dass nach unserer Geschäftsord-
ung die weitere Beratung entfällt.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion
ie Linke zur Herstellung der institutionellen Unabhän-
igkeit der Justiz. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter
uchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
he 17/14191, den Gesetzentwurf der Fraktion Die
inke auf Drucksache 17/11703 abzulehnen. Ich bitte
iejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen,
m das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke.

Anlage 22





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) )


)(B)

Wer stimmt dagegen? – Koalitionsfraktionen und Sozial-
demokraten. Enthaltungen? – Bündnis 90/Die Grünen.
Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt,
und damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die
weitere Beratung.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 17 auf:

– Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013
über den Waffenhandel

– Drucksache 17/13834 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
2. April 2013 über den Waffenhandel

– Drucksache 17/13708 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärti-
gen Ausschusses (3. Ausschuss)


– Drucksache 17/14163 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Roderich Kiesewetter
Uta Zapf
Marina Schuster
Jan van Aken
Dr. Frithjof Schmidt

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann haben wir das gemeinsam so
beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner in unserer
Aussprache für die Fraktion der FDP ist unser Kollege
Christoph Schnurr. – Bitte schön, Kollege Christoph
Schnurr.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Christoph Schnurr (FDP):
Rede ID: ID1725022600

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der

UN-Generalsekretär hat den Abschluss des Waffenhan-
delsvertrages als historisches Ereignis bezeichnet, und
ich will ihm in diesem Punkt nicht widersprechen.

Der Vertrag schafft erstmals international verbind-
liche Normen für den Export von Rüstungsgütern. Lange
Zeit gab es dafür keine Regeln. Die ersten Versuche, den
Waffenhandel zu regulieren, gehen bis in die 1920er-
Jahre zurück. Eine Einigung gab es damals aber nicht,
und das Thema verschwand von der politischen Agenda,
bis die Idee 2003 von einer Gruppe von Nobelpreisträ-
gern wiederentdeckt und wiederbelebt wurde. Zehn
Jahre, zwei Konferenzen und unzählige Gespräche und
Debatten später ist der Durchbruch jetzt gelungen, was
zweifellos ein großer Erfolg ist,


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


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(C (D er sowohl von der Politik, und zwar parteiübergreifend, ls auch von der Zivilgesellschaft und der Industrie anerannt wird. Noch vor zwei Jahren war die Stimmung eine andere. amals zweifelten viele nicht nur das Zustandekommen es Vertrages an; es gab auch einige, die lieber keinen ertrag haben wollten als einen schwächeren Vertrag. or allem im Verlauf der letzten Konferenz haben sich iese Bedenken aber zerstreut. Ich bin froh, dass der Verag deshalb so, wie er ist, breite Unterstützung erfährt. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD])


Mit diesem Abkommen wird ein großer Teil der Re-
eln, die wir in Deutschland und in der EU haben, zum
eltweiten Standard. Besonders wichtig ist aus meiner
icht, dass im Vertrag die goldene Regel enthalten ist,
ass Exporte daraufhin zu überprüfen sind, ob mit den
affen Menschenrechte oder das humanitäre Völker-
cht verletzt werden. Außerdem ist es der Bundesregie-
ng zusammen mit den Regierungen anderer Staaten

elungen, auch den Export von Kleinwaffen und Muni-
on in das Abkommen einzubeziehen.

Welchen Stellenwert die Bundesregierung dem Waf-
nhandelsvertrag beimisst, hat nicht nur ihr Einsatz in

en Verhandlungen gezeigt. Die Bundesrepublik gehört
uch zu den 67 Erstunterzeichnern des ATT. Außen-
inister Westerwelle ist dafür persönlich nach New
ork gereist und hat so einmal mehr unterstrichen, wel-
hen hohen Stellenwert Abrüstung und Rüstungskon-
olle in der von ihm verantworteten deutschen Außen-
olitik einnehmen. Dafür bedanke ich mich vielmals.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der Außenminister hat es zudem möglich gemacht,
ass der Gesetzentwurf dem Bundestag und dem Bun-
esrat so schnell vorgelegt werden konnte und wir heute
arüber abstimmen können. Deutschland wird damit
uch zu den ersten Staaten gehören, die den Vertrag rati-
zieren, und das ist ein starkes Zeichen für unseren Ein-
atz für Abrüstung und Rüstungskontrolle und ein groß-
rtiger Abschluss dieser Legislaturperiode.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir sollten dabei aber nicht vergessen, dass die Un-
rzeichnung und die Ratifizierung nur Zwischenschritte

ind, wenn auch sehr wichtige. Drei große Aufgaben
erden uns weiter beschäftigen:

Erstens müssen wir jetzt dafür werben, dass noch
ehr Staaten als bislang den ATT unterzeichnen und

ann auch ratifizieren. Vor allem aber die großen Im-
nd Exporteure müssen diesem Abkommen beitreten.

Zweitens sollten wir im Auge behalten, wie der Ver-
ag in die Praxis umgesetzt wird. Die Bundesrepublik
ollte, wo nötig, Unterstützung leisten und Staaten in die
age versetzen, dass sie die Regeln des Vertrages auch
rfüllen können.





Christoph Schnurr


(A) )


)(B)

Drittens wird es darum gehen, die Normen an sich zu
überprüfen. Wir alle wissen, dass der ATT einige Punkte
enthält, die als Schlupflöcher genutzt werden könnten.
Hier muss wahrscheinlich in den anstehenden Überprü-
fungskonferenzen nachgebessert werden.

Trotz der verbleibenden Aufgaben ist der Vertragsab-
schluss unbestreitbar schon heute ein Erfolg – ein Er-
folg, an dem viele mitgewirkt haben. Die Zivilgesell-
schaft war es, die den Stein überhaupt erst ins Rollen
gebracht und dann mit großer Ausdauer für das Abkom-
men geworben hat. Die Bundesregierung hat dieses Ge-
legenheitsfenster genutzt und dafür zu Recht Zustim-
mung und Anerkennung von allen Seiten erhalten, von
der Wissenschaft, den Nichtregierungsorganisationen
und fraktionsübergreifend in diesem Hause.

Die Regierung war bei ihrem Einsatz für den Vertrag
aber natürlich nicht alleine, sondern hat sich gemeinsam
mit Partnern, vor allem den Partnern in Europa, enga-
giert.


(Dr. h. c. Gernot Erler [SPD]: Wo ist die Regierung eigentlich?)


Es ist mir wichtig, das zu betonen, da die gemeinsame
Außenpolitik der EU sonst eher selten gelobt wird. Im
Falle des Waffenhandelsvertrages war das geschlossene
Auftreten der EU aber ohne Zweifel wichtig für das Zu-
standekommen. Zivilgesellschaft und Regierungen ha-
ben also ihren Anteil. Ich zitiere Ban Ki-moon: Der Ab-
schluss des Waffenhandelsvertrages zeigt, was erreicht
werden kann, wenn Regierungen und die Zivilgesell-
schaft zusammenarbeiten.


(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist die Regierung denn?)


Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725022700

Das Wort hat nun Heidemarie Wieczorek-Zeul für die

SPD-Fraktion.


(Lebhafter Beifall bei der SPD – Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD):
Rede ID: ID1725022800

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Dass wir heute als eines der ersten Länder den interna-
tionalen Vertrag zum Waffenhandel ratifizieren können,
verdanken wir ganz entscheidend – der Vorredner hat es
angesprochen – der Zivilgesellschaft, den Nichtregie-
rungsorganisationen. Sie haben sich über viele Jahre und
über viele Widerstände hinweg für einen derartigen Ver-
trag starkgemacht, und ich danke an dieser Stelle Oxfam,
Amnesty International und vor allen Dingen dem Inter-
national Action Network on Small Arms.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


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(C (D Was leistet der Vertrag? Es ist gut, dass endlich gloale Normen und Regeln vereinbart werden, die die Siherung der Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen nd die mehr Transparenz schaffen. Menschenrechte üssen zukünftig weltweit zum Maßstab gemacht wer en. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Export und Import gerade der Waffen, die für
riegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverlet-

ungen verwendet werden können, müssen eingedämmt
erden; denn der Vertragstext sieht vor, dass Waffen-
ansfers nicht genehmigt werden dürfen, wenn Kennt-
isse über massive Menschenrechtsverletzungen vorlie-
en.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im ATT ist geregelt,
ass die Vertragsparteien ein möglichst breites Spektrum
onventioneller Waffen erfassen sollen. Das heißt, jede
egierung kann die eigenen Kontrollrichtlinien restrikti-
er fassen, und das ist auch notwendig. Die weltweite
kzeptanz des ATT ist notwendig. Wir werden diesen
ertrag heute, soweit ich das aufgrund der Abstimmung
Ausschuss sehe, mit den Stimmen des ganzen Hauses

tifizieren. Er tritt erst in Kraft, wenn er von 50 Ländern
tifiziert worden ist. Wir appellieren an Russland,
hina und Indien, die sich bei der Abstimmung in der
eneralversammlung der Stimme enthalten haben, sich
em Vertrag anzuschließen,


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


nd wir appellieren an die US-Regierung, die dem Ver-
ag zugestimmt hat, sicherzustellen, dass auch der Senat
ustimmt und die bekannten Widerstände der Waffen-
bby in den USA überwunden werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)


Was bedeutet der Waffenhandelsvertrag für Deutsch-
nd? Mit der Zeichnung am 3. Juni 2013 ist die Bundes-
gierung die völkerrechtliche Verantwortung eingegan-

en, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und
weck des Vertrages vereiteln würden. Bisher klaffte
ber eine Lücke zwischen dem Handeln der Bundesre-
ierung auf der globalen Ebene und ihrem Handeln auf
er nationalen Ebene.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jörg van Essen [FDP]: Nein!)


eshalb will ich eine Reihe von Punkten nennen, die
ich, wenn man den Vertrag ernst nimmt, für uns zwin-
end daraus ergeben:

Der Waffenhandelsvertrag bedeutet, dass die von der
undesregierung geplanten Waffenlieferungen – Kampf-
anzer an Saudi-Arabien und andere Golfstaaten – nicht
tattfinden dürfen.





Heidemarie Wieczorek-Zeul


(A) )


)(B)


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit der Ratifizierung des Waffenhandelsvertrages
verbunden ist das Verlangen, dass endlich ein parlamen-
tarisches Kontrollgremium im Deutschen Bundestag der
Regierung auf die Finger schaut, damit internationale
und nationale Regelungen wirklich eingehalten werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die deutschen Friedensforschungsinstitute weisen zu
Recht – das muss man wirklich bedenken – auf folgen-
den Sachverhalt hin – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsi-
denten –:

Für Bundeswehreinsätze kennt Deutschland aus gu-
tem Grund den Parlamentsvorbehalt. Da größere
Waffenlieferungen … sogar gravierendere Folgen
haben können, fordern wir für umfangreiche Rüs-
tungsgeschäfte eine parlamentarische Kontrolle.

Das ist die logische Schlussfolgerung.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Waffenhandelsvertrag sieht vor, dass Länder, die
nicht über die für die Implementierung notwendigen
Mittel verfügen – auch das hat der Kollege Schnurr an-
gesprochen – und der Unterstützung bedürfen, finanziell
unterstützt werden. Dafür muss die Bundesregierung
sorgen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


In den ATT wurden die Kategorien des Waffenregis-
ters von 1991 übernommen. Das heißt, es fehlen Waffen,
die das heutige Kriegsgeschehen real bestimmen, bei-
spielsweise Kampfdrohnen. Deshalb wiederhole ich im
Zusammenhang mit der Ratifizierung des Welthandels-
vertrages: Es ist notwendig, diese Kategorie in das Waf-
fenregister einzubeziehen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Parallel zu dieser Einbeziehung verlangen wir eine
völkerrechtliche Ächtung von Kampfdrohnen und vor
allem von vollautomatisierten Waffensystemen.


(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Friedensforschungsinstitute haben in ihrem Frie-
densgutachten 2013 die schweren Gefährdungen der in-
ternationalen Rechtsordnung, die mit derartigen Waffen-
systemen einhergehen, deutlich gemacht. Ich will sie an
dieser Stelle nachdrücklich unterstützen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Zum Thema Kleinwaffen will ich Folgendes sagen:
Mittlerweile ist Deutschland einer der weltweit größten
Kleinwaffenexporteure. Der Begriff „Kleinwaffen“ ist
verharmlosend; denn zu den Kleinwaffen gehören Ma-
schinenpistolen, Gewehre und Panzerfäuste. Diese Waf-
fen fordern mehr Opfer als jede andere Waffenart: eine

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(C (D albe Million Menschen jährlich. Man geht davon aus, ass 875 Millionen Kleinwaffen weltweit existieren und ie eine Verwendungsdauer zwischen 30 und 50 Jahren aben. Das heißt, mit ihnen wird lange getötet. Wenn Kleinwaffenlieferungen aus Deutschland überaupt stattfinden, dann muss die Regierung sicherstellen, ass diese nur an Staaten erfolgen, die mit dem UN-Wafnregister kooperieren, das heißt, die ihre Importe und xporte dem UN-Waffenregister mitteilen. Das ist eine wingende Notwendigkeit. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


mpfängerländer deutscher Waffenlieferungen wie
gypten, Algerien, Indonesien, Irak, Katar, Saudi-Ara-
ien und viele andere – auch Indien gehört dazu – betei-
gen sich aber erklärtermaßen nicht am UN-Waffen-
gister.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Wert da-
uf gelegt, dass wir diesen Punkt heute nicht zu Proto-

oll geben.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


enn ich finde, ein so weitreichender Vertrag ist es wert,
ass wir uns im Haus darüber im Klaren sind, welche
onsequenzen er hat; zudem bedarf es einer Anerken-
ung für die Nichtregierungsorganisationen.


(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist eigentlich das Auswärtige Amt?)


Ja, das stimmt.


(Jörg van Essen [FDP]: Der Staatsminister ist auf dem Weg! – Gegenruf des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wohin? – Gegenruf des Abg. Jörg van Essen [FDP]: Ins Plenum!)


Herr Präsident, ich bin gleich fertig. – Ich finde, wir
ind es auch den Nichtregierungsorganisationen und der
ivilgesellschaft schuldig, dass wir hier darüber spre-
hen


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nd nachdrücklich sagen: Es ist eine wichtige Initiative
ewesen, beginnend mit den Friedensnobelpreisträgern

Jahr 1995, die lange drangeblieben sind.

Zum Schluss. Ich habe als Entwicklungsministerin
elernt, dass manchmal auch militärisch eingegriffen
erden muss, um Menschen vor Verbrechen zu schüt-

en, das heißt auch, in diesen Fällen internationale
chutzverantwortung wahrzunehmen. Aber ich bin auch
utiefst davon überzeugt, dass die wichtigsten Konflikte
nd Aufgaben in dieser Welt nicht durch Waffen gelöst
erden können und dass wir alles tun müssen, um welt-
eit Gerechtigkeit zu schaffen. Gerechtigkeit und Frie-
en sind Geschwister.

Vielen Dank.





Heidemarie Wieczorek-Zeul


(A) )


)(B)


(Anhaltender Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN – Die Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN erheben sich)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725022900

Liebe Kollegin Wieczorek-Zeul, das war Ihre letzte

Rede. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen
alles Gute und danke für die intensive und gute Arbeit
der vergangenen Jahre.


(Beifall)


Inzwischen ist auch der Staatsminister eingetroffen.
Er hatte sich etwas verspätet.

Der Kollege Roderich Kiesewetter hat seine Rede zu
Protokoll gegeben.1)

Damit hat Inge Höger für die Fraktion Die Linke das
Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725023000

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weltweit

sterben jedes Jahr etwa eine halbe Million Menschen
durch Waffengewalt. Das entspricht im Durchschnitt ei-
nem Todesfall pro Minute oder vier während meiner
Rede. Deutschland als Nummer drei unter den globalen
Händlern des Todes trägt daran eine wesentliche Mitver-
antwortung. Der Waffenhandelsvertrag ATT, über den
wir hier abstimmen, ist ein Schritt in die richtige Rich-
tung. Ihm müssen jedoch noch viele weitere folgen. Dass
es diesen Vertrag überhaupt gibt – das wurde schon ge-
sagt –, haben wir den Bemühungen zahlreicher ziviler
Aktivistinnen und Aktivisten zu verdanken.


(Beifall bei der LINKEN)


Sie haben sich weltweit und kontinuierlich für eine Ein-
dämmung der Rüstungsgeschäfte eingesetzt.

Der ATT ist leider kein Abrüstungsvertrag. Aber er
ermöglicht immerhin eine gewisse Kontrolle über die
Verbreitung tödlicher Waffensysteme, indem er Rege-
lungen für die Dokumentierung des Handels einführt.
Ob die Möglichkeiten, die der ATT eröffnet, auch tat-
sächlich genutzt und umgesetzt werden, liegt am politi-
schen Willen der Verantwortlichen. Hier ist auch die
Bundesregierung gefragt, ihren Sonntagsreden Taten fol-
gen zu lassen.

So fordert das Vertragswerk die Mitgliedstaaten auf,
jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres die Einzelheiten
zum Waffenhandel aus ihrem Land bei den Vereinten
Nationen zu melden. Wenn also zukünftig bis zu diesem
Zeitpunkt der Rüstungsexportbericht vorliegt und dabei
auch endlich deutsche Exporte von Pistolen und Revol-
vern aufgelistet werden, dann wäre dies ein wichtiger
Schritt in Richtung mehr Transparenz. Die heutige
Praxis, Informationen über Waffenexporte erst mit gro-

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c1) Anlage 23

(C (D er Verzögerung und unvollständig zur Verfügung zu tellen, muss ein Ende haben. Leider verhindert der ATT Waffenlieferungen in pannungsgebiete noch nicht. Doch nichts hindert einelne Länder daran, sich selbst an strengeren Richtlinien u orientieren. Der ATT sieht in Art. 20 explizit die öglichkeit vor, den Vertrag weiterzuentwickeln, wenn ine Zweidrittelmehrheit zustimmt. Verbesserungen sind uch dringend notwendig – nicht zuletzt weil es bis jetzt eine verbindlichen Vorgaben bei Verstößen gibt. Das Grundproblem des Vertrages ist jedoch, dass er er neoliberalen Logik offener Märkte verpflichtet ist. er Vertrag akzeptiert in seiner Präambel das legitime teresse von Staaten am Handel mit Waffen. Die deut che Rüstungslobby hat deswegen auch kaum Probleme it diesem Vertrag. Sie sieht darin sogar eine Verbesseng der Konkurrenzsituation, zum Beispiel gegenüber ieferanten aus Staaten, in denen Exporte bisher noch eniger reglementiert wurden. Sollte der Vertrag also ur genutzt werden, um der deutschen Rüstungsindustrie eitere Wettbewerbsvorteile zu bringen, wird das wenig ur Einschränkung von Rüstungsexporten und zur kzeptanz des Vertrages beitragen. Es ist notwendig, den ATT als Rahmen zu nutzen, um en Druck auf politische Entscheidungsträger zu verstären. Ziel muss eine generelle Ächtung des Waffenhanels sein. Wie ernst es den westlichen Staaten damit ist, eigt sich ganz aktuell an der Frage von Waffenlieferunen an syrische Aufständische. Solche Lieferungen idersprechen sowohl dem Geist als auch dem Wortlaut es ATT, da dieser legalen Waffenhandel nur mit staatlihen Akteuren vorsieht. Waffenlieferungen nach Syrien egal an welche Kriegspartei – verschärfen diesen Konikt nur. Deswegen fordere ich die Bundesregierung auf, lles in ihrer Macht Stehende zu tun, dass hier nicht noch ehr Öl ins Feuer gegossen wird. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen rechne ich amit, dass auch in Zukunft erheblicher Druck ziviler kteure notwendig sein wird, um den weltweiten Wafnhandel einzudämmen. Die Linke wird alles tun, um en Druck außerhalb der Parlamente zu unterstützen. ir werden ihm innerhalb der Parlamente eine Stimme eben. Wir wollen, dass aus dem zurzeit noch recht ahnlosen Tiger ATT möglichst bald ein effektiver Abstungsvertrag wird. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD])


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725023100

Das Wort hat nun Katja Keul für die Fraktion Bünd-

is 90/Die Grünen.


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725023200

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Liebe Heidi! Vor wenigen Stunden haben wir
as Bundestagsmandat für die UN-Mission in Mali ver-
bschiedet. Die Geschehnisse in Mali im letzten Jahr
aben uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, wel-
he Gefahren in der unkontrollierten Proliferation von





Katja Keul


(A) )


)(B)

Klein- und Leichtwaffen liegen. Nach dem Sturz des li-
byschen Regimes konnten die ehemaligen Söldner
Gaddafis ungehindert hochmoderne Waffen in die fragi-
len Nachbarländer transferieren. Zudem fanden sich in
Tripolis unzählige Kartons mit funkelnagelneuen G-36-
Gewehren aus Deutschland.

Von den Maschinengewehren und -pistolen des deut-
schen Herstellers Heckler & Koch sind weltweit schät-
zungsweise 7 bis 10 Millionen Exemplare im Umlauf.
Sie werden weltweit – in der Türkei, in Pakistan, im
Iran, in Saudi-Arabien, Thailand oder Brasilien – in
Lizenz produziert. Jedes dieser Gewehre lässt sich 30 bis
50 Jahre nutzen; wir haben es schon gehört. Jeden Tag
sterben weltweit über 800 Menschen durch Schusswaf-
fen. In den letzten zehn Jahren waren es 3 Millionen.
Nicht umsonst nennt man sie die Massenvernichtungs-
waffen des 21. Jahrhunderts.

Vor diesem Hintergrund ist es ein großer Erfolg, dass
Kleinwaffen und Munition in den Arms Trade Treaty
aufgenommen worden sind. Ich weiß: Das war nicht
ganz einfach gegen den Widerstand der USA durchzu-
setzen. Bei aller Kritik an der Genehmigungspraxis der
Bundesregierung bleibt zu sagen, dass sie hier in der Tat
eine positive Rolle gespielt und sich für einen starken
und umfassenden ATT eingesetzt hat.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die einzelnen Formulierungen im Vertrag sind zwar
leider oft zu weich und unbestimmt. Der Wortlaut ent-
spricht mehr einem politischen Dokument als einem ver-
bindlichen Vertragstext. Das ist der Preis, der bezahlt
werden musste, damit möglichst viele und möglichst alle
gewichtigen Staaten am Ende mitgemacht haben.

Noch schöner wäre es gewesen, wenn sich die Bun-
desregierung der Forderung Mexikos angeschlossen
hätte, den Anwendungsbereich des ATT auch auf den
Waffenhandel zwischen Privaten auszudehnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Damit hätten wir tatsächlich ein grundsätzliches Verbot
mit Genehmigungsvorbehalt auf globaler Ebene einfüh-
ren können. So hätte man Druck auf diejenigen Länder
– vor allem in den Krisenregionen Afrikas – ausüben
können, die bisher keinerlei Regulierung des Waffenhan-
dels vorgenommen haben. Die Sorge um die Interessen
der deutschen Rüstungsunternehmen war an dieser Stelle
völlig unbegründet; denn in Deutschland wird die Aus-
fuhr von militärischen Gütern ohnehin nur an staatliche
Endabnehmer genehmigt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich weiß wohl, dass diese Forderung am Ende an den
USA gescheitert wäre. Dennoch wäre es ein gutes Zei-
chen gewesen, die mexikanische Initiative auch in dieser
Hinsicht zu unterstützen.

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(C (D Ein großer Erfolg war die Implementierung der Menchenrechte als entscheidendes Kriterium für die Legitiität von Waffenhandel. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


llerdings kann auch ich an dieser Stelle der Bundes-
gierung die Kritik nicht ersparen: Während sie sich in
ew York für einen verbindlichen Vertrag einsetzt, un-
rgräbt sie durch Panzerexporte an die Autokraten der

rabischen Halbinsel ihre eigene Glaubwürdigkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Inge Höger [DIE LINKE])


as ist übrigens auch den Teilnehmern an der Konferenz
ei den Verhandlungen aufgefallen. Ich war selbst in
ew York und bin mehr als einmal von Mitgliedern an-
erer Delegationen auf die Lieferung deutscher Leopard-
anzer nach Saudi-Arabien angesprochen worden. Aber
llein die Tatsache, dass der Vertrag zustande gekommen
t und die Staaten anerkannt haben, dass es eine Wech-

elwirkung zwischen Waffenhandel und Frieden gibt, ist
in wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Dass die Generalversammlung den Waffenhandels-
ertrag am 2. April dieses Jahres mit großer Mehrheit
ngenommen hat, ist am Ende aber nicht nur das
erdienst der deutschen Politik oder der internationalen
taatengemeinschaft. Es ist vor allem das Verdienst un-
ähliger ziviler Nichtregierungsorganisationen und Ak-
onsbündnisse, die sich über mehr als zehn Jahre welt-
eit für diesen Vertrag eingesetzt haben. Durch sie
urde der öffentliche Druck am Ende so groß, dass ein
cheitern keine Option mehr war. Auch Russland, China
nd die USA konnten den Vertrag nicht mehr blockieren.
etzt gilt es, den Vertrag so schnell wie möglich von 50
taaten ratifizieren zu lassen, damit er in Kraft treten
ann. Wenn wir ihn zügig hinterlegen, ist die Bundesre-
ublik der erste Staat, der diesen Prozess vollendet.
lso: Auf geht’s!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Christoph Schnurr [FDP])


h freue mich, dass der Bundestag diesen Schritt heute
acht und wir den erforderlichen Beschluss sogar ein-

timmig fassen werden, und das auch noch in der letzten
itzungswoche vor der Bundestagswahl.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Christoph Schnurr [FDP])


Ich wünsche uns allen einen guten Sommer und eine
ire politische Auseinandersetzung um die neuen Mehr-

eiten in diesem Hause.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) )


)(B)


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725023300

Das Wort hat nun Reinhard Brandl für die CDU/CSU-

Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Reinhard Brandl (CSU):
Rede ID: ID1725023400

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Politik bedeutet ein starkes, langsames Durchboh-
ren von harten Brettern mit Leidenschaft und Au-
genmaß zugleich.

Das ist ein berühmtes Zitat von Max Weber.


(Günter Gloser [SPD]: Das musst du mal dem Dobrindt sagen!)


Im Hinblick auf den Vertrag über den Waffenhandel, den
wir heute hier debattieren und dem wir zustimmen wer-
den, sieht man, dass sich dieses Bohren lohnt. Ich freue
mich sehr, dass die Zeitabläufe es erlauben, dass wir die-
sem Vertrag noch in dieser Legislaturperiode zustimmen
können. Er wurde am 2. April dieses Jahres von der UN-
Generalversammlung in New York angenommen, am
3. Juni wurde er von der Bundesregierung – als einer der
ersten Regierungen – unterzeichnet, und er wird schon
wenige Wochen später, hier und heute, im Deutschen
Bundestag beschlossen werden.

Diese schnelle Befassung hat auch einen hohen
Symbolwert und soll zeigen, welchen Stellenwert dieser
Vertrag für Deutschland hat. Das gibt auch der Bundes-
regierung Rückenwind, sich bei Ländern, die gegebe-
nenfalls noch zögern, für eine möglichst rasche Unter-
zeichnung und Ratifizierung einzusetzen.

Deutschland hat sich von Anfang an für diesen Ver-
trag starkgemacht und war auch maßgeblich an der Aus-
arbeitung des Kompromisses beteiligt. Ich möchte mich
ganz herzlich bei Bundesminister Westerwelle und allen
Vertretern des Auswärtigen Amtes, die daran mitgewirkt
haben, für ihr Engagement bedanken.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ebenso möchte ich mich bedanken für das – das ist hier
und heute schon mehrmals angesprochen worden –
große Engagement der Nichtregierungsorganisationen,
die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass dieses
Thema so lange auf der Agenda geblieben ist und letzt-
endlich mit einem Erfolg gekrönt wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Wir bewegen uns mit diesem Vertrag in einem Be-
reich, in dem es vorher noch keine gültigen Regeln gab.
Auf dem Weg dorthin gab es immer wieder Rück-
schläge. Dass er dennoch zustande gekommen ist, ist ein
guter und hoffnungsfroher Beweis dafür, dass die Ver-
einten Nationen die Kraft haben, sich auch in so schwie-
rigen Fragen wie der Sicherheitspolitik auf Verträge zu
einigen. Das Ziel, das im Vertrag festgeschrieben ist, ist
die Regulierung des internationalen Handels mit kon-
ventionellen Rüstungsgütern. Es werden darin rechtlich
bindende und weltweit einheitliche Mindeststandards

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(C (D stgeschrieben. Darunter fallen Kriegsschiffe genauso ie Kleinwaffen. Wenn ein eindeutiges Risiko besteht, ass diese Waffen eingesetzt werden und damit schwere erletzungen des humanitären Völkerrechts oder von inrnationalen Menschenrechtsnormen begangen weren, oder wenn das Risiko besteht, dass diese Waffen bei rroristischen Aktionen oder bei Aktionen der organi ierten Kriminalität eingesetzt werden, dann darf die usfuhr nicht genehmigt werden. Wenn ein eindeutiges isiko besteht, dass mit diesen Waffen Frieden und Siherheit untergraben werden, dann dürfen diese Waffen benfalls nicht exportiert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Verag ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer internatioalen Rüstungskontrolle. Wir sind damit allerdings noch nge nicht am Ziel. Neben Unterzeichnung und Ratifi ierung muss der Vertrag in jedem einzelnen Land auch elebt werden. Wichtige Länder wie Russland und China aben sich noch nicht angeschlossen. Bei den USA sieht s gut aus; aber unterschrieben ist noch nichts. Auch hätten wir uns als Deutsche gewünscht, dass in en Vertrag noch detailliertere Bewertungskriterien aufenommen werden und insbesondere festgeschrieben ird, was passiert, wenn sich ein Land bzw. ein Akteur in inem Land nicht an den Vertrag hält. So bleiben die Reeln hinter deutschen und europäischen Standards zuck. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Politik ist das ohren dicker Bretter. So wird uns die Frage der Reguerung des internationalen Waffenhandels in den nächsn Jahren weiter beschäftigen. Wir sehen heute, dass es ich lohnt, diese Bretter zu bohren. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725023500

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über die von der Bun-
esregierung sowie von den Fraktionen der CDU/CSU
nd der FDP eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zu
em Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel.

Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt in seiner
eschlussempfehlung auf Drucksache 17/14163,
en Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
7/13834 sowie den Gesetzentwurf der Fraktionen der
DU/CSU und der FDP auf Drucksache 17/13708 zu-

ammenzuführen und anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
ie dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
andzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
er Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung ange-
ommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben.
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
ntwurf ist damit einstimmig angenommen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)






Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt
zu einer – wie soll ich das nennen? – endlosen Reihe von
Abstimmungen. Ich bitte Sie demütigst, mir Gesellschaft
zu leisten.

Ich rufe den Zusatzpunkt 13 auf:

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech-
nologie (9. Ausschuss) gemäß § 62 Absatz 2 der
Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln),
Ingrid Hönlinger, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einrich-
tung eines Registers über unzuverlässige
Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz)


– Drucksachen 17/11415, 17/13974 –

Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.1) –
Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.

Tagesordnungspunkte 7 a bis 7 c:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes

(Aktienrechtsnovelle 2012)


– Drucksache 17/8989 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksache 17/14214 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Stephan Harbarth
Ingo Egloff
Burkhard Lischka
Marco Buschmann
Richard Pitterle
Ingrid Hönlinger

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Joachim
Poß, Ingo Egloff, Burkhard Lischka, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Exorbitante Managergehälter begrenzen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin
Andreae, Dr. Tobias Lindner, Dr. Thomas
Gambke, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Keine Mitfinanzierung exorbitanter Gehäl-
ter durch die Allgemeinheit – Steuerliche
Abzugsfähigkeit eingrenzen

– Drucksachen 17/13472, 17/13239, 17/14214 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Stephan Harbarth
Ingo Egloff
Burkhard Lischka

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1) Anlage 32 2)

(C (D Marco Buschmann Richard Pitterle Ingrid Hönlinger c)

neten Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Dietmar Bartsch, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über Kapitalgesellschaften mit
kommunaler Beteiligung

– Drucksache 17/11587 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksache 17/13561 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Stephan Harbarth
Burkhard Lischka
Marco Buschmann
Halina Wawzyniak
Ingrid Hönlinger

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen
rei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die
rünen sowie ein Entschließungsantrag der Fraktionen
er CDU/CSU und der FDP vor.

Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.2) –
ie sind damit einverstanden.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den von
er Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur
nderung des Aktiengesetzes. Der Rechtsausschuss

mpfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfeh-
ng auf Drucksache 17/14214, den Gesetzentwurf der
undesregierung auf Drucksache 17/8989 in der Aus-

chussfassung anzunehmen.

Hierzu liegen drei Änderungsanträge der Fraktion
ündnis 90/Die Grünen vor, über die wir zuerst abstim-
en.

Änderungsantrag auf Drucksache 17/14236. Wer
timmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dage-
en? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den
timmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
on SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken abge-
hnt.

Änderungsantrag auf Drucksache 17/14237. Wer
timmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dage-
en? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den
timmen der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen
ie Stimmen von Linken und Grünen abgelehnt. Ände-
ngsantrag auf Drucksache 17/14238. Wer stimmt für

iesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
altungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen
er Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Linken
nd Grünen bei Enthaltung der SPD abgelehnt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
er Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand-
eichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der

Anlage 19





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Opposition angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetz zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist mit gleicher Mehrheit wie zuvor angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf
Drucksache 17/14239. Wer stimmt für diesen Entschlie-
ßungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD bei
Enthaltung der Linken und Grünen angenommen.

Wir setzen die Abstimmungen über die Beschlussemp-
fehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 17/14214
fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner
Empfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der
SPD auf Drucksache 17/13472 mit dem Titel „Exorbitante
Managergehälter begrenzen“. Wer stimmt für diese Emp-
fehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die
Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei
Enthaltung der Linken angenommen.

Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die
Ablehnung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Drucksache 17/13239 mit dem Titel „Keine
Mitfinanzierung exorbitanter Gehälter durch die Allge-
meinheit – Steuerliche Abzugsfähigkeit eingrenzen“.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp-
fehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung von SPD
und Linken angenommen.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion
Die Linke über Kapitalgesellschaften mit kommunaler
Beteiligung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/13561, den
Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache
17/11587 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen.
– Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen des
Hauses gegen die Stimmen der Linksfraktion abgelehnt.
Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die wei-
tere Beratung.

Tagesordnungspunkte 19 a und 19 b:

a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des
Menschenhandels und Überwachung von
Prostitutionsstätten

– Drucksache 17/13706 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksachen 17/14193, 17/14215 –

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1)

(C (D Berichterstattung: Abgeordnete Ute Granold Dr. Eva Högl Hartfrid Wolff Jens Petermann Jerzy Montag b)

neten Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Memet
Kilic, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der
Situation von Opfern von Menschenhandel in
Deutschland

– Drucksache 17/10843 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

(13. Ausschuss)


– Drucksache 17/13179 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker
Marlene Rupprecht (Tuchenbach)

Nicole Bracht-Bendt
Jörn Wunderlich
Monika Lazar

Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
nd FDP liegen drei Änderungsanträge der Fraktion
ündnis 90/Die Grünen vor. Die Reden sollen mit Ihrem
inverständnis zu Protokoll gegeben werden.1)

Wir kommen zur Abstimmung über den von den
raktionen von CDU/CSU und FDP eingebrachten Ge-
etzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und
berwachung von Prostitutionsstätten. Der Rechtsaus-

chuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
rucksachen 17/14193 und 17/14215, den Gesetzent-
urf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Druck-

ache 17/13706 in der Ausschussfassung anzunehmen.
ierzu liegen drei Änderungsanträge der Fraktion Bünd-
is 90/Die Grünen vor, über die wir zuerst abstimmen.

Änderungsantrag auf Drucksache 17/14227. Wer
timmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
er Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koali-
onsfraktionen und der Linken gegen die Stimmen der
rünen bei Enthaltung der SPD abgelehnt.

Änderungsantrag auf Drucksache 17/14228. Wer
timmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
er Änderungsantrag ist mit den gleichen Mehrheitsver-
ältnissen wie zuvor abgelehnt.

Änderungsantrag auf Drucksache 17/14229. Wer
timmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
er Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koali-
onsfraktionen gegen die Stimmen von SPD und Grünen
ei Enthaltung der Linken abgelehnt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
er Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand-

Anlage 24





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der
Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Oppositionsfraktionen angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben.
– Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie
zuvor angenommen.

Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der
Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutsch-
land. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 17/13179, den Gesetzentwurf der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/10843 abzu-
lehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Damit ent-
fällt die weitere Beratung.

Tagesordnungspunkt 21:

Beratung der Antwort der Bundesregierung auf
die Große Anfrage der Abgeordneten Uta Zapf,
Dr. Rolf Mützenich, Rainer Arnold, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD

Ergebnisse und Folgen der Beschlüsse des
NATO-Gipfels von Chicago für Abrüstung,
Raketenabwehr und europäische Sicherheit

– Drucksachen 17/11905, 17/13820 –

Hier sind mit Ihrem Einverständnis die Reden zu
Protokoll gegeben.1)

Tagesordnungspunkt 22:

– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Verstümme-

(… Strafrechtsänderungsgesetz – … StrÄndG)


– Drucksache 17/13707 –

– Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsän-
derungsgesetzes – Strafbarkeit der Verstüm-
melung weiblicher Genitalien (… StrÄndG)


– Drucksache 17/1217 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka,
Sonja Steffen, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines

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1) Anlage 25 2)

(C (D … Strafrechtsänderungsgesetzes – Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung – Drucksache 17/12374 – – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Monika Lazar, Jerzy Montag, Katja Dörner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafbarkeit der Genitalverstümmelung – Drucksache 17/4759 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 17/14218 – Berichterstattung: Abgeordnete Ute Granold Burkhard Lischka Sonja Steffen Marco Buschmann Halina Wawzyniak Jerzy Montag Die Reden sind hier mit Ihrem Einverständnis zu rotokoll genommen.2)


Dann kommen wir zur Abstimmung über den von den
egierungsfraktionen eingebrachten Entwurf eines
esetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Straf-
arkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Der
echtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Be-

chlussempfehlung auf Drucksache 17/14218, den
esetzentwurf der Regierungsfraktionen auf Druck-

ache 17/13707 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
em Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzei-
hen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Ge-
etzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen des
auses bei Enthaltung der Linken angenommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Wer zustimmen will, den bitte
h, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
ngen? – Der Gesetzentwurf ist mit gleicher Mehrheit
ie zuvor angenommen.

Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten
ntwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbar-
eit der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Der
echtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner
eschlussempfehlung auf Drucksache 17/14218, den
esetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 17/1217

bzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
ustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
weiter Beratung mit den Stimmen des Hauses bei Ent-
altung der Linken abgelehnt. Damit entfällt die weitere
eratung.

Abstimmung über den von der Fraktion der SPD einge-
rachten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes –

Anlage 26





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung. Der
Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 17/14218, den Gesetz-
entwurf der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/12374
abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und des Bündnisses 90/Die Grünen gegen die
Stimmen der SPD bei Enthaltung der Linken abgelehnt.
Damit entfällt die weitere Beratung.

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu dem
Entwurf eines Gesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straf-
barkeit der Genitalverstümmelung. Der Rechts-
ausschuss empfiehlt unter Buchstabe d seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 17/14218, den
Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Drucksache 17/4759 für erledigt zu erklären. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
dagegen? – Diese Empfehlung ist einstimmig angenom-
men.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 29:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sascha
Raabe, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra
Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD


(Übergen in Entwicklungsländern strukturell verbessern – Ländliche Entwicklung als Schlüssel zur Bekämpfung von Hunger und Armut – zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Harald Ebner, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Für eine kohärente Politikstrategie zur Überwindung des Hungers – Drucksachen 17/12379, 17/13492, 17/13900 – Berichterstattung: Abgeordnete Helmut Heiderich Dr. Sascha Raabe Dr. Christiane Ratjen-Damerau Niema Movassat Thilo Hoppe Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Die Anträge von SPD und Grünen geben Gelegen heit, am Ende dieser Wahlperiode noch einmal auf die zentrale Bedeutung dieses globalen Problems einzugehen. „Armut halbiert – Hunger konstant“, so beschrieb kürzlich ein Presseorgan sehr kompakt, aber zutreffend die Situation kurz vor Ende der Laufzeit der im lu a c b 7 te n b s le tr a r D r u m g u „ Im b c W H te b tr „ z w n in M a E r b H e te te d u u tr ti n d E p o d (C (D Jahr 2000 beschlossenen Millenniumsentwickngsziele der UN. Noch immer hat weltweit jeder chte Mensch nicht genug zu essen. Bei der erfreulihen Reduzierung der extremen Armut weist die Weltank allerdings auch zu Recht darauf hin, dass von den 23 Millionen Menschen, die in den letzten Jahrzehnn der Armut entkommen konnten, allein 680 Millioen Menschen aus China stammen. Also sind wir auch ei diesem Ziel in den übrigen Ländern unseres Globues nur sehr wenig vorangekommen. Insofern wird vies von dem, was Sie in den Analyseteilen Ihrer Anäge formulieren, von uns ähnlich gesehen. Im Gegensatz dazu gehen die Forderungen, die Sie n die Bundesregierung und damit an unsere Regieungskoalition richten, völlig an der Realität vorbei. iese Anträge hätten Sie stellen sollen, diese Forde ungen hätten Sie erheben sollen, als Sie selbst, SPD nd Grüne, die Bundesregierung gestellt haben. Daals war es nichts mit einer „haushalterischen Zielröße, die eine langfristige Planbarkeit ermöglicht“, nd ebenso wenig gab es einen Förderschwerpunkt ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung“. Gegenteil, die Haushaltsmittel für diesen Aufgaenbereich wurden stetig gekürzt und zusammengestrihen. In Ihrer Regierungszeit und bei Ihrer Ministerin ieczorek-Zeul waren Landwirtschaft, Ernährung und ungerbekämpfung allenfalls noch eine Art Merkposn im Entwicklungshaushalt. Unsere Koalition und unsere Bundesregierung haen dagegen von Anfang der Wahlperiode an mit Anägen und Initiativen neue Schwerpunkte gesetzt. Die Entwicklung ländlicher Räume ist der Schlüssel ur Hungerund Armutsbekämpfung“, dies können Sie örtlich bereits in Äußerungen aus dem Jahr 2010 achlesen. Denn kurz zuvor, auf dem G-8-Gipfel 2009 L’Aquila, hat unsere Bundeskanzlerin Angela erkel die Zusage gegeben, bis 2012 insgesamt mehr ls 2,1 Milliarden Euro aus Deutschland für ländliche ntwicklung, Landwirtschaft und Ernährungssicheung bereitzustellen. Jährlich wurden danach 40 Prozent mehr als zuvor ereitgestellt. Mehr als 10 Prozent des gesamten BMZaushalts werden jetzt für diesen Aufgabenbereich ingesetzt. Dieses höhere Finanzierungsniveau behaln wir auch in Zukunft bei. Damit ist Deutschland inrnational der zweitgrößte Geber. Insofern ist eines der Hauptprobleme Ihrer Anträge, ass Forderungen erhoben werden, die von uns längst mgesetzt worden sind. Weiterhin scheinen viele Ihrer mfassenden Forderungen von einem zu großen Verauen in positive Auswirkungen staatlicher Intervenonen getragen zu sein. Das ist ein Ansatz, den wir so icht teilen und auch nicht unterstützen können. Zuem erweckt der Umfang ihrer Forderungspunkte den indruck, als brauchten Sie am Ende dieser Wahleriode noch eine Art Arbeitsnachweis. Sie benötigen ffenbar eine Bezugsquelle für eventuelle Wahlkampfebatten. Deshalb haben Sie offensichtlich alles in )

Helmut Heiderich (CDU):
Rede ID: ID1725023600

(A) )

diese Anträge hineingeschrieben, was auch nur ir-
gendwie mit dieser Thematik zu tun hat.

Wir haben dagegen seit Jahren gehandelt. Neue
Strategien hat zum Beispiel das Ministerium mit dem
Konzept zur Entwicklung ländlicher Räume, mit der
Thematik „Biokraftstoffe – Chancen und Risiken für
Entwicklungsländer“, mit dem Konzept einer nachhal-
tigen Landwirtschaft sowie der Thematik „Investitio-
nen in Land und das Phänomen des LandGrabbing“
ausgearbeitet. Daneben wurde im BMZ eine neue
Taskforce „Ländliche Entwicklung und Ernährungssi-
cherung“ eingerichtet. Diese soll insbesondere auch
die Zusammenarbeit mit internationalen Organisatio-
nen stärken.

Denn auch hier haben wir neue Partnerschaften
aufgebaut. Im Gegensatz zu Ihnen sind wir der Auffas-
sung, dass vor allem die Zusammenarbeit mit der Pri-
vatwirtschaft neue Fortschritte schaffen kann. Gerade
die Unternehmen des deutschen Mittelstandes sind
mehr und mehr global aufgestellt. Deshalb macht es
Sinn, sie in die internationale Zusammenarbeit einzu-
beziehen. Ein herausragendes Beispiel dafür ist die
neue Partnerschaft mit der Agrarwirtschaft unter dem
Namen „German Food Partnership“. So hat die GFP
im Januar dieses Jahres beschlossen, mit 40 Millionen
Euro gemeinsam mit der Stiftung von Bill Gates mit
20 Millionen Euro und dem BMZ mit ebenfalls
20 Millionen Euro eine neue Initiative gegen Hunger
und Mangelernährung, insbesondere in Afrika, zu fi-
nanzieren. Ebenso wurde mit dem IFAD, International
Fund for Agricultural Development, in diesem Jahr
eine strategische Partnerschaft geschlossen, welche
insbesondere die Förderung von Kleinbauern hin zu
Marktpartnern zum Ziele hat.

Erstmals haben wir zwischen dem BMELV und dem
BMZ eine Kooperation geschlossen, um die globale
Ernährungssicherung zu stärken. Mit dem BMELV und
dem Ausschuss für Welternährungssicherung der Ver-
einten Nationen, CFS, wurden nach intensiven dreijäh-
rigen Verhandlungen am 11. Mai 2012 in Rom die
„Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle
Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten,
Fischgründen und Wäldern“ einstimmig beschlossen
und gerade vor zwei Wochen bei der Konferenz Politik
gegen Hunger – www.policies-against-hunger.de,
Conflicts over Land – hier in Berlin sowie bei dem ges-
tern durchgeführten High Level Panel der FAO in Rom
weiter operationalisiert.

So ist also die Bundesregierung auch auf internatio-
naler Ebene weiter treibende Kraft. Wir haben gerade
eine G-8-Initiative erreicht, welche die Transparenz
von Landtransaktionen und -verwaltung zukünftig
deutlich erhöhen wird, und wir haben kürzlich bei der
Konferenz „Nutrition for Growth“ am 8. Juni 2013 in
London weitere 200 Millionen Euro zugesagt, um die
qualitative Ernährungssicherung zu verbessern. Maß-
geblicher Finanzierer sind wir auch bei der globalen
weltweiten Initiative ELD, The Economics of Land De-

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(C (D radation, welche für einen stärkeren Schutz und den rhalt der Bodenfruchtbarkeit eintritt. Ebenso freuen wir uns über die Neufassung der EUinanzmarktrichtlinie MIFID, Markets in Financial struments Directive, mit der es erstmals gelungen t, eine strengere Überwachung für die Preisspekution mit Lebensmitteln zu vereinbaren. Damit be ommen wir erstmals Instrumente, den exzessiven pekulationen mit Nahrungsmitteln einen Riegel voruschieben. Beim Blick nach vorn in die neue Wahlperiode euen wir uns, dass wir mit Bundespräsident a. D. orst Köhler einen hochrangigen Vertreter bei den erhandlungen der Post-2050-Agenda haben. Wie er ns kürzlich vorgetragen hat, stehen für ihn die Beenigung der extremen Armut und die Sicherung der narlichen Lebensgrundlagen im Vordergrund. Unter eachtung der schnell wachsenden Weltbevölkerung üssen wir aber auch noch mehr für eine effektive assernutzung, den Kampf gegen Trockenheit und die erstärkung der Agrarforschung tun. Aus Anlass des Weltbankberichtes zu Klima und Erährung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel noch einal daran appelliert, das Ziel Armutsund Hungerbe ämpfung nicht aus den Augen zu lassen. Dass sie vom eltbankpräsidenten Kim für ihren Einsatz gelobt urde, eröffnet die besten Perspektiven für die nächste ahlperiode. Im Jahr 2050 werden voraussichtlich rund 9 Mil arden Menschen auf der Erde leben. Sie alle müssen ssen. Zwar könnten nach Expertenschätzungen sogar 0 Milliarden bis 11 Milliarden Menschen auf unserem laneten satt werden, aber das ist eben leider nur die heorie. In der Praxis sehen wir, dass die eine Hälfte er Welt im Überfluss lebt, Lebensmittel in der Müllnne oder gar im Autotank landen und die Menschen nter sogenannten Zivilisationskrankheiten wie Überewicht, Bluthochdruck und Diabetes leiden. Die andere Hälfte der Welt muss dagegen ums täglihe Überleben kämpfen, weiß oft morgens nicht, ob sie bends etwas auf den Teller bekommt. Das größte Prolem im Kampf gegen den Hunger ist nicht die Nahungsmittelknappheit, es ist die Verteilungsungerechgkeit. Schon jetzt ist vor dem Hintergrund der teigenden Nachfrage und sich verändernder Konsumewohnheiten in den aufstrebenden Schwellenländern in zu mehr Fleisch und tierischen Produkten absehar, dass Konflikte um die gerechte Verteilung von ahrung, um den Zugang zu Wasser und fruchtbarem oden zunehmen werden, wenn wir nicht handeln. Angesichts der Tatsache, dass schon jetzt knapp Milliarde Menschen Hunger leidet, dass täglich 0 000 Kinder unter fünf Jahren an den Folgen von angelernährung und Armut sterben, ist es fünf vor wölf: Wenn es nicht gelingt, heute die Weichen in die ichtige Richtung zu stellen, werden morgen noch Helmut Heiderich gebene Reden )

Dr. Sascha Raabe (SPD):
Rede ID: ID1725023700




(A) )

mehr Kinder in den Entwicklungsländern ihren sechs-
ten Geburtstag nicht erleben können, werden weiterhin
Menschen qualvoll verhungern, während andernorts
XXL-Burger, Jumboschnitzel und Megapizzen für Adi-
positas sorgen. Dass dürfen wir nicht einfach hinneh-
men. Lassen Sie uns gemeinsam alles daransetzen,
dass alle Kinder dieser Welt – von Südamerika über
Afrika bis nach Asien – die Chance haben, am Abend
satt ins Bett zu gehen.

Abgesehen davon, dass wir alle unsere Essgewohn-
heiten überdenken und die produktionsintensive Tier-
haltung einschränken sollten, ist ein wesentlicher
Schlüssel zur Bekämpfung von Hunger und extremer
Armut in den Entwicklungsländern – unser Antrag
sagt das bereits im Titel – die ländliche Entwicklung.
Trotz boomender Megacities leben noch immer drei
Viertel der Armen im ländlichen Raum. Hier müssen
wir ansetzen. Und wir müssen begreifen, dass wir,
wenn wir ländliche Entwicklung sagen, nicht mehr nur
wie früher allein die Förderung der Landwirtschaft
meinen. Ein moderner Begriff von ländlicher Entwick-
lung heißt nach unserem Verständnis, dass wir in ei-
nem umfassenden Ansatz denken, dass wir den ländli-
chen Raum strukturell stärken wollen, damit die
Menschen nicht nur überleben, sondern gut leben und
arbeiten können, damit sie Perspektiven haben.

In unserem Antrag haben wir detailliert aufgeführt,
was wir uns unter einem solch umfassenden Ansatz
vorstellen: Eine ausreichende medizinische Versor-
gung auch der ländlichen Bevölkerung zum Beispiel,
die Schaffung von fair bezahlten Jobs in der landwirt-
schaftlichen Produktion aber auch darüber hinaus im
weiterverarbeitenden Gewerbe und im Dienstleis-
tungssektor – und natürlich Bildung, Bildung und
nochmals Bildung. Wenn wir gerade den jungen Men-
schen in diesen Ländern Perspektiven eröffnen wollen,
dann müssen wir ihnen Wissen an die Hand geben und
ihnen die Chance zum Aufstieg durch Bildung ermög-
lichen. Und das hört nicht nach der Grundbildung auf,
wo mittlerweile viele Entwicklungsländer rein von den
statistischen Werten sogar ganz gut dastehen. Nein,
dass bedeutet, dass wir gerade auch die weiterfüh-
rende Bildung fördern müssen, denn hier hapert es oft.

Der Ausbau der technischen Infrastruktur, also der
Verkehrsverbindungen, der Stromversorgung sowie
der Mobilfunknetze und des Internets, und die Verbes-
serung der Gesundheits- und Bildungssysteme ist aber
nur die eine Seite, um die Lebensverhältnisse zu ver-
bessern. Hinzu kommen müssen gute, menschenwür-
dige Arbeitsbedingungen und die Chance, eigene Pro-
dukte zu fairen Welthandelsbedingungen auf den
Markt bringen zu können.

Für den ländlichen Raum heißt das zunächst ein-
mal, dass regionale Produzenten überhaupt Zugang zu
bezahlbarem Boden und Wasser brauchen, damit sie
etwas anbauen können. Das ist mittlerweile alles an-
dere als eine Selbstverständlichkeit; denn in vielen
Entwicklungsländern machen sich zunehmend auslän-

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(C (D ische Investoren breit und kaufen in großem Stil Länereien auf. Die Bundeskanzlerin hat auf dem Deutschen Baurntag in dieser Woche gerade erst vor steigenden reisen für landwirtschaftliche Flächen durch das Inresse von Großinvestoren gewarnt, die oft mit dem and nur spekulieren wollen. Sie hat zu Recht gesagt, ass die Landwirte eine faire Chance auf ihren Boden ehalten müssten. Sie meinte die Situation hierzunde, und man kann Angela Merkel daher nur den lick über den deutschen Tellerrand hinaus ans Herz gen; denn was bei uns hier gerade erst beginnt, ist in frika bereits weit fortgeschritten. In mehreren afrikaischen Ländern ist die Situation inzwischen dramasch, das sogenannte Land Grabbing an der Tagesordung. Hier werden lokale Kleinbauern immer mehr an en Rand gedrängt und Existenzen von Familien zertört, weil sich kapitalstarke ausländische Investoren it ihrem Land die Taschen füllen. Dem müssen wir eien Riegel vorschieben. Wir wollen, dass die freiwillien FAO-Leitlinien für den Zugang zu Land und Waser verbindlich festgeschrieben und umgesetzt werden. nd wir wollen gerechte Landreformen, den Aufbau on verlässlichen Katasterwesen und die Justiz stären, damit die von Landraub Betroffenen überhaupt in ie Lage versetzt werden, ihre Rechte durchzusetzen. Ist der Zugang zu Land und Wasser geregelt, ist dait noch lange nicht gesichert, dass Bauern ihre Proukte auch verkaufen können. Dafür braucht es faire elthandelsbedingungen, das heißt unter anderem den topp aller Agrarexportsubventionen und marktvererrenden internen Stützungen, den zollund quoteneien Zugang für Entwicklungsländer zu unseren ärkten bei gleichzeitigem Schutz lokaler Märkte in iesen Ländern und entwicklungswirksame Freihanelsund Partnerschaftsabkommen, die die Einhalng von sozialen und ökologischen Standards ver indlich festlegen. Bei all diesen Schritten hin zu einem gerechteren elthandel haben wir noch viel Arbeit vor uns und erebliche Widerstände zu überwinden. Ich darf in dieem Zusammenhang den Staatssekretär im Bundesenticklungsministerium Herrn Beerfeltz zitieren, der ürzlich in einem Zeitungsinterview gesagt hat, eher ringe man „einer Ziege Gartenbau bei als einer Agarministerin den Verzicht auf Subventionen“. Die Äuerung ist entlarvend und stimmt nicht besonders zuersichtlich, dass diese Bundesregierung es mit dem bbau der so entwicklungsschädlichen Agrarexportubventionen jemals ernst gemeint hat. Offenbar aren alle großen Worte zur vermeintlich so tollen usammenarbeit zwischen Entwicklungsund Landirtschaftsressort bei der Bekämpfung des Welthuners reine Lippenbekenntnisse und die gemeinsamen trategien das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt aren. Apropos Lippenbekenntnisse: Nachdem sich einige anken und Versicherungen aufgrund des öffentlichen rucks vorübergehend aus dem profitablen Geschäft Dr. Sascha Raabe gebene Reden )





(A) )

mit Nahrungsmittelspekulationen zurückgezogen hat-
ten, sind führende deutsche Konzerne wie die Deutsche
Bank oder die Allianz inzwischen wieder eingestiegen.
Die Schamfrist war wohl vorbei; die Worte des Bedau-
erns waren eben nichts anderes als Lippenbekennt-
nisse. Es wird fröhlich weiter gezockt – auf Kosten der
Ärmsten. Dabei ist inzwischen hinlänglich bekannt,
wie schädlich die durch die extensiven Spekulationen
ausgelösten Preisschwankungen für die Ärmsten sind.
Wer diese Fakten ignoriert, wie das noch immer einige
hier im Hause tun, macht sich zum Handlanger derer,
die eiskalt mit Menschenleben spekulieren. Ich sage
auch hier ganz klar: Schluss mit Nahrungsmittelspeku-
lationen – ein für alle Mal!

In diesem wie auch in vielen anderen zentralen
Punkten sind wir einig mit den Forderungen des An-
trags, den die Grünen vorgelegt haben und bei dem wir
uns nur enthalten werden, weil wir den vorgeschlage-
nen Finanzierungspfad für unrealistisch halten. In den
inhaltlichen Fragen zur ländlichen Entwicklung aber
herrscht große Übereinstimmung. So sehen auch wir
mit großer Sorge den Auswirkungen des Klimawandels
auf die ländlichen Räume unserer Partnerländer ent-
gegen. Es wird zunehmend Aufgabe einer nachhaltigen
Entwicklungspolitik sein, klimaschützende Maßnah-
men wie regenerative Energien in Entwicklungslän-
dern zu fördern und darüber hinaus Anpassungsmaß-
nahmen an den Klimawandel in den betroffenen
Ländern zu stärken.

Und ebenso wie die Grünen es fordern, halten auch
wir eine kritische Überprüfung der Neuen Allianz für
Ernährungssicherung der G 8 für dringend notwendig.
Wir sehen unter anderem die Gefahr, dass hier unter
dem Deckmantel der Hungerbekämpfung Politik zu-
gunsten einiger weniger Konzerne gemacht wird und
Kleinbauern und regionale Produzenten an den Rand
gedrängt werden.

Diese Allianz passt ins Bild der deutschen Entwick-
lungspolitik der vergangenen vier Jahre: Wirtschaftli-
che Interessen stehen vor den Interessen der Men-
schen. Und große Ankündigungen sind meist leeres
Geschwätz. Minister Niebels angeblicher Förder-
schwerpunkt ländliche Entwicklung, auf diversen
Veranstaltungen proklamiert, jedenfalls ist kaum mehr
als eine buchhalterische Umschichtungsluftnummer.
Wirklichen Ehrgeiz hat er in dieser Frage ebenso we-
nig entwickelt wie in den Haushaltsberatungen. Entge-
gen aller schönen Sonntagsreden mussten wir in dieser
Woche wieder einmal erleben, dass Schwarz-Gelb die
Mittel für Entwicklungszusammenarbeit für 2014 kür-
zen will. So kann man ländliche Entwicklung in den
Partnerländern sicher nicht unterstützen. Gut, dass
dieser Haushaltsentwurf nicht mehr in die Tat umge-
setzt wird. Es ist höchste Zeit, dass diese Politik am
22. September ein Ende hat und der Mensch wieder im
Mittelpunkt der deutschen Entwicklungszusammenar-
beit steht.

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(C (D Unser aller Ziel ist es, Hunger und Armut in der elt zu bekämpfen. Darin sind wir uns einig. Uneinig ind wir uns in aller Regel nur über den Weg dorthin. Dieses Mal jedoch scheint es anders zu sein. Ein roßer Teil der Forderungen im Antrag der SPD tammt aus Anträgen der christlich-liberalen Koalion, die längst beschlossen wurden. Für diese Anerennung unserer Arbeit bedanke ich mich sehr herzch! Wir haben die Pflicht, uns für eine faire Gestaltung er Globalisierung und für den Erhalt der Umwelt und er natürlichen Ressourcen zu engagieren. Um dieses iel zu erreichen – eine Welt in Frieden, Freiheit und hne Hunger –, hat die christlich-liberale Koalition in ieser Legislaturperiode drei Anträge verabschiedet. rstens: Illegale Landnahme verhindern, Eigentumseiheit schützen, Ernährungsgrundlage in Entwickngsländern sichern. Zweitens: Ländliche Entwickng und Ernährungssicherheit weltweit verbessern. rittens: Wasser und Ernährung sichern. Doch trotz der Übereinstimmungen unserer Fordeungen mit denen der SPD gibt es auch noch die Unrschiede, wegen derer wir den Antrag ablehnen müs en. Bei der Bekämpfung des Hungers ist nicht die viel nd oft gepriesene Umverteilung entscheidend, sonern das Angebot an Nahrungsmitteln muss insgesamt nd weltweit erhöht werden. Gleichzeitig müssen die mwelt und die Biodiversität geschützt werden. Dies önnen wir nur erreichen, wenn wir die Produktivität der Landwirtschaft, das heißt den Ertrag pro Flä he, weiter steigern sowie weitere Anbauflächen erchließen. Und die Attraktivität des ländlichen Raums muss esteigert werden. Die ländliche Bevölkerung muss estärkt werden. Junge Menschen und ihre Familien ländlichen Raum müssen die Möglichkeit bekomen, ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. onst werden sie in die Städte abwandern, was verehrte Armut in den Städten und brach liegende Flä hen auf dem Land zur Folge hat. Für eine Stärkung es ländlichen Raums und für die Lebensgrundlagen der Landwirtschaft sind höhere Einnahmen in der andwirtschaft von größter Bedeutung. Dies kann eierseits durch höhere Erträge und andererseits durch öhere Preise der Nahrungsmittel erreicht werden. Für höhere Preise trägt – teilweise – die westliche elt einen großen Teil der Verantwortung. Wir können ier entscheiden, ob wir für eine Tafel Schokolade 0 Cent mehr ausgeben. Übrigens ist das in unserem igenen Interesse: Haben junge Menschen auf dem and keine Perspektive, aus der Armut herauszukomen, werden sie den ländlichen Raum verlassen. Prouzieren sie bisher Güter, die bei unseren klimatischen edingungen nicht angebaut werden können, bedeutet ies eine zukünftige Verknappung des Angebots. Schon Dr. Sascha Raabe gebene Reden )

Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP):
Rede ID: ID1725023800




(A) )

jetzt sind schätzungsweise 40 Prozent der Kaffeean-
baugebiete aus diesem Grund bedroht.

Wir verteilen also keine Almosen oder Hilfen, son-
dern sollten aus eigenem Interesse faire Preise zahlen!

Und wie immer glauben Sie auch hier, dass Pro-
bleme schlicht durch mehr Geld gelöst werden können.
Auch ich wünsche mir mehr finanzielle Mittel für die
Entwicklungszusammenarbeit. Doch wer glaubt, damit
allein lassen sich die Armut und der Hunger in der
Welt bekämpfen, der irrt!


Niema Movassat (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725023900

Seit langem wissen wir: Der weltweite Hunger ist

kein Ausdruck von Knappheit, sondern von falscher
Verteilung. Hunger wird gemacht. Ich freue mich, dass
sich diese Erkenntnis auch langsam bei anderen Frak-
tionen dieses Hauses durchsetzt und sie zunehmend die
strukturellen Ursachen des Hungers in den Blick be-
kommen.

Doch was draufsteht, sollte bekanntlich auch drin
sein! Von den zwei Anträgen von Bündnis 90/Die Grü-
nen und von der SPD kann man das aber leider nicht
behaupten. „Für eine kohärente Politikstrategie zur
Überwindung des Hungers“, so lautet der Titel des
Grünen-Antrags. Dem formulierten Anspruch auf Ko-
härenz werden die Grünen jedoch nicht gerecht; denn
im Antrag reihen sie dann selbst ein Sammelsurium
von Forderungen wahllos aneinander. Auch wenn das
Augenmerk auf politischen Weichenstellungen in
Deutschland und Europa liegt, tasten sie den erzwun-
genen Freihandel mit den Ländern des Südens nicht
an. Doch genau dieser Neoliberalismus untergräbt die
Ernährungssouveränität, weil Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern mit hochsubventionierten Agrarproduk-
ten aus dem Norden schlichtweg nicht konkurrieren
können.

Eine kohärente Strategie gegen den Hunger muss
sich gegen die Freihandelsabkommen, Investitions-
schutzabkommen und öffentlich-private Partnerschaf-
ten richten, weil diese eine systematische Umvertei-
lung von unten nach oben, von öffentlich zu privat und
letztlich von Süd nach Nord organisieren. Die Folgen
sind Verarmung und Hunger. Obwohl die lokale Land-
wirtschaft die Menschen versorgen sollte, leben über
70 Prozent der Hungernden auf dem Land. Das scheint
paradox. Doch den meisten fehlt schlichtweg der Zu-
gang zu Land, oder sie verfügen nicht über die finan-
ziellen Möglichkeiten, dieses auskömmlich zu bewirt-
schaften.

Als Gegenmaßnahmen schlägt die SPD in ihrem An-
trag „Ernährung sichern …“ Land- und Bodenrefor-
men in den Partnerländern sowie die Anhebung derer
Staatsausgaben für ländliche Entwicklung auf 10 Pro-
zent vor. Prinzipiell unterstützen wir diese Vorschläge.
Doch der Appell an die „Eigenverantwortung“ und
die Kritik an „ ,hausgemachten‘ Problemen“ laufen
nicht nur politisch ins Leere, sondern zeugen von Arro-
ganz und Besserwisserei. Wer im Befehlston mit Part-

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(C (D ern spricht, verrät die eigene Doppelzüngigkeit und egradiert den oft zitierten Partner auf Augenhöhe um schlichten Empfänger der eigenen Forderungen. Doch selbst wenn die Analyse viele richtige Aspekte ufweist: Wer den Hunger in der Welt ernsthaft beämpfen will, der muss denen ans Leder, die vom Elend rofitieren, zuallererst den Banken, den Rüstungsund grarkonzernen. Doch davor schrecken SPD und rüne noch immer zurück: Sie halten still, während ie Bundesregierung die staatlichen Förderproramme für die globale Saatgutund Düngemitteldustrie weiter ausbaut. Denn seit dem Anstieg der weltweiten Nahrungsittelpreise 2007/2008 treten westliche Regierungen unter anderem die Bundesregierung –, Investoren nd Agrarkonzerne unverfroren als die vermeintlichen etter der Hungernden auf. Die Initiative der G 8 beipielsweise – fälschlicherweise als neue Allianz zur rnährungssicherung bezeichnet – demonstriert den chulterschluss mit der Großindustrie. Für Monsanto nd Co. werden die westlichen Regierungen zum andlanger, um neue Märkte in afrikanischen Staaten u erobern. Solche Programme machen immer mehr äuerinnen und Bauern von Krediten für patentiertes aatgut, Mineraldünger und Pestizide abhängig. Sie ind deshalb sofort zu stoppen! Zwar thematisiert der Antrag der Grünen die Initiave, es fehlt jedoch die erforderliche Konsequenz: ediglich bei vermeintlichen „Zielkonflikten“ sei die usammenarbeit zu beenden. Das ist eindeutig zu chwach. Das deutsche Pendant ist die sogenannte erman Food Partnership, ein Bündnis von 35 deut chen und europäischen Unternehmen wie beispielseise Bayer CropScience und BASF. Doch die Koope ation wird weder kritisiert noch zurückgewiesen. Während der SPD-Antrag sich einseitig auf die artnerländer fokussiert und wenig Spielraum für eren eigene Vorstellungen lässt, stellt der Grünenntrag die politische Weichenstellung in Deutschland nd Europa ins Zentrum, bleibt dabei aber vielfach unonkret und schwammig. Die Linke wird sich deshalb ei beiden Anträgen enthalten. Auch wenn manche inzwischen der Zahlen über rüssig sein mögen: Es bleibt ein Skandal, dass immer och fast 1 Milliarde Menschen Hunger leiden müsen. Gerade hat die Fachzeitschrift „The Lancet“ eine eue Studie vorgelegt, wonach Unterund Mangelerährung für die Hälfte aller Kindestode mitverantortlich ist. Jedes Jahr sterben 3,1 Millionen Kinder n den Folgen von Mangelernährung und damit verundenen Krankheiten. Angesichts der komplexen Ursachen für Unterund angelernährung reicht es nicht aus, nur kleine Ver nderungen in der Landwirtschaft der Entwicklungsnder vorzunehmen. Vielmehr muss an zahlreichen roßen und kleinen Stellschrauben gleichzeitig gedreht Dr. Christiane Ratjen-Damerau gebene Reden )

Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725024000




(A) )

werden. Das machen wir in unserem Antrag deutlich
und liefern dafür konkrete Vorschläge. Vereinfacht
lässt sich unsere kohärente Politikstrategie an fünf
Fingern abzählen: „Give me five“ für eine Welt ohne
Hunger! Erstens muss jedes Projekt im Bereich der Er-
nährungssicherung und ländlichen Entwicklung Klein-
bäuerinnen und Kleinbauern, Kleinfischerinnen und
Kleinfischer und Pastoralistinnen und Pastoralisten
ins Zentrum rücken und aktiv mit einbeziehen. Nach
wie vor sind sie es, die 70 bis 90 Prozent der Nah-
rungsmittel in Entwicklungsländern produzieren und
gleichzeitig den größten Anteil der Hungernden stel-
len. Gemeinsam mit diesen Gruppen müssen agrar-
ökologische und standortangepasste Methoden entwi-
ckelt werden, damit sie sich und die Bevölkerung ihrer
Region eigenständig ernähren können.

Zweitens müssen die Industrienationen als Haupt-
verursacher des Klimawandels voranschreiten und
die nötigen Maßnahmen ergreifen, um wenigstens das
2-Grad-Ziel zu erreichen. Zudem müssen sie mehr
Mittel aufbringen, um diejenigen, die am meisten un-
ter den Folgen des Klimawandels leiden, zum Beispiel
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und Viehhirtinnen
und Viehhirten in dürregeplagten Gebieten, bei der
Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.

Drittens müssen weltweit soziale Sicherungssys-
teme auf- und ausgebaut werden, um die Auswirkun-
gen von starken Preisschwankungen und -spitzen für
einkommenschwache Gruppen abzufedern. Wenn man
70 bis 85 Prozent seines Einkommens für Nahrungs-
mittel ausgibt wie viele Menschen in Entwicklungslän-
dern, können bereits kleine Preisanstiege über Leben
und Tod entscheiden.

Viertens müssen die exzessive Spekulation mit Nah-
rungsmitteln eingeschränkt und das sogenannte Land
Grabbing, das inzwischen ungeheure Ausmaße ange-
nommen hat, beendet werden. Hierfür haben wir be-
reits in vorigen Anträgen detaillierte Maßnahmen vor-
gelegt, die die Bundesregierung jedoch bisher
ignoriert hat.

Fünftens muss global fair gehandelt werden, was
vor allem Wirtschafts- und Agrarpolitik betrifft. Zum
Beispiel müssen Handels- und Investitionsabkommen
gerecht gestaltet und Agrarsubventionen so abgebaut
werden, dass sie nicht zum Dumping von Hähnchentei-
len und Milchpulver in den Entwicklungsländern füh-
ren. Auch müssen die EU-Länder sicherstellen, dass
ihre Fangflotten nicht länger die Küsten vor Westaf-
rika leerfischen und der dortigen Bevölkerung die Le-
bensgrundlage rauben.

Diese Schritte mögen logisch und machbar erschei-
nen, doch leider hat diese Bundesregierung sie bisher
fast vollständig versäumt. Im Gegenteil: Anstatt die
globale Agrarwende hin zu einer ressourcenschonen-
den und armutsmindernden Landwirtschaft voranzu-
treiben, setzt sie zunehmend auf „Partnerschaften“ mit
den Großkonzernen der Agrar- und Ernährungsindus-
trie. Die explizite Unterstützung der G 8 New Alliance

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(C (D r Food Security and Nutrition macht deutlich, dass chwarz-Gelb die Zeichen der Zeit nicht verstanden at. Im Rahmen dieses Programms werden afrikaniche Staaten dazu gedrängt, Pestizide schneller zuzussen, den freien Austausch traditionellen Saatguts zu nterbinden, Steuern für Unternehmen zu senken oder ie Vorgaben für Landpachten zu vereinfachen. Jene, ie davon profitieren sollen, nämlich afrikanische leinbäuerinnen und Kleinbauern, sowie die Zivilge ellschaft sind aus den Verhandlungen ausgeschlosen; ihre Stimmen werden überhört. Ich frage Sie, Minister Niebel, sieht so Kleinbauernrderung aus, die sich Ihr Ministerium auf die Fahnen chreibt? Warum ziehen Sie und Ihre Kabinettskolleen sich aus der Verantwortung und überlassen den ansnationalen Unternehmen, deren erstes Interesse atürlich Profit ist, das Feld? Und warum weigert sich iese Regierung immer noch, den Weltagrarbericht von 008 zu unterzeichnen? Wenn Ernährungssicherung nd ländliche Entwicklung öffentlichkeitswirksam als chwerpunkt gefeiert wird, warum arbeiten dann im ntsprechenden BMZ-Referat weniger als halb so viele itarbeiterinnen und Mitarbeiter wie im Referat zur ooperation mit der Privatwirtschaft? Und warum ürzt diese Regierung zum zweiten Mal in Folge den ntwicklungshaushalt, wo Kanzlerin Angela Merkel och stets beteuert, sie wolle an dem 0,7-Prozent-Ziel sthalten? Wie sollen so die dringend notwendigen elder für öffentliche Investitionen in die Ernährungs icherung und Landwirtschaft bereitgestellt werden? Mit etwas Erleichterung haben wir festgestellt, dass umindest das Kooperationsabkommen der New Allince mit Benin, bei dem Deutschland die Führungslle zukommt, weniger dramatisch ausgefallen ist als um Beispiel jene für Tansania und Mosambik. Es ist u hoffen, dass der Druck durch Zivilgesellschaft und pposition hier erste kleine Früchte trägt. Doch von iner Abkehr vom „business as usual“ und dem Leitild einer industrialisierten Landwirtschaft kann noch eine Rede sein. Eine echte Agrarwende wird es nur mit uns Grünen eben. Da der Antrag der SPD, über den wir heute benfalls abstimmen, sich in vielen Punkten mit unsem überschneidet und bemerkenswert progressiv ist, tehen die Chancen gut, dass wir sie gemeinsam erreihen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Emp hlungen des Ausschusses für wirtschaftliche Zusamenarbeit und Entwicklung auf Drucksache 17/13900. er Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Be chlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Frakon der SPD auf Drucksache 17/12379. Wer stimmt für iese Empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltunen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen er Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von SPD nd Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen. gebene Reden Thilo Hoppe Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725024100







(A) )

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion der Grünen auf Druck-
sache 17/13492. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
lung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die
Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen gegen die Stimmen der Grünen bei Ent-
haltung von SPD und Linken angenommen.

Tagesordnungspunkte 24 a bis d:

a) – Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der
Prävention

– Drucksache 17/13080 –

– Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Förderung der Prävention

– Drucksache 17/13401 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Gesundheit (14. Ausschuss)


– Drucksache 17/14184 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Manfred Kolbe
Lothar Binding (Heidelberg)

Dr. Daniel Volk
Dr. Barbara Höll
Dr. Thomas Gambke


(8. Ausschuss)


– Drucksache 17/14205 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Alois Karl
Ewald Schurer
Otto Fricke
Roland Claus
Katja Dörner

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(14. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Bärbel Bas,
Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Marlies
Volkmer, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD

Kinder- und Jugendgesundheit: Ungleich-
heiten beseitigen – Versorgungslücken
schließen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Edgar
Franke, Christine Lambrecht, Bärbel Bas, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Bestechung und Bestechlichkeit im Gesund-
heitswesen unter Strafe stellen

– Drucksachen 17/9059, 17/12213, 17/14184 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Manfred Kolbe

(C (D Lothar Binding Dr. Daniel Volk Dr. Barbara Höll Dr. Thomas Gambke c)

richts des Ausschusses für Gesundheit (14. Aus-
schuss)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin
Vogler, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Unabhängigkeit der ärztlichen Entschei-
dungen sichern – Korruptives Verhalten ef-
fektiv bekämpfen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-
Schmeink, Birgitt Bender, Kerstin Andreae,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Korruption im Gesundheitswesen strafbar
machen

– Drucksachen 17/12451, 17/12693, 17/
14158 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Carola Reimann
Kathrin Vogler

d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(14. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika
Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Dr. Karl
Lauterbach, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD

Potenziale der Prävention erkennen und
nutzen – Prävention und Gesundheitsförde-
rung über die gesamte Lebensspanne stär-
ken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Agnes Alpers, Herbert Behrens, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Prävention weiter denken – Gesundheits-
förderung als gesamtgesellschaftliche Auf-
gabe stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-
Schmeink, Fritz Kuhn, Birgitt Bender, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Gesetzliche Grundlage für Prävention und
Gesundheitsförderung schaffen – Gesamt-
konzept für nationale Strategie vorlegen

– Drucksachen 17/5384, 17/6304, 17/5529, 17/
9375 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Stefanie Vogelsang





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

Die Reden sollen zu Protokoll genommen wer-
den.1) – Sie sind damit einverstanden.

Wir kommen zur Abstimmung über den von den Re-
gierungsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Geset-
zes zur Förderung der Prävention. Der Ausschuss für
Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 17/14184, den Ge-
setzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP auf
Drucksache 17/13080 in der Ausschussfassung anzuneh-
men. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der
Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzei-
chen. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Ge-
setzentwurf ist mit den Stimmen der Regierungsfraktio-
nen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer
stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem glei-
chen Mehrheitsverhältnis wie zuvor angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung zu dem von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prä-
vention. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter
Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung, den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/13401
für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Die Beschluss-
empfehlung ist einstimmig angenommen worden.

Wir setzen die Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlungen des Ausschusses für Gesundheit auf Drucksa-
che 17/14184 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buch-
stabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des
Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/9059
mit dem Titel „Kinder- und Jugendgesundheit: Ungleich-
heiten beseitigen – Versorgungslücken schließen“. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt da-
gegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Lin-
ken angenommen.

Unter Buchstabe d empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksa-
che 17/12213 mit dem Titel „Bestechung und Bestech-
lichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen“. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die
Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Lin-
ken angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Ausschusses für Gesundheit auf Druck-
sache 17/14158. Der Ausschuss empfiehlt unter Buch-
stabe a die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die
Linke auf Drucksache 17/12451 mit dem Titel „Unab-
hängigkeit der ärztlichen Entscheidungen sichern – Kor-

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1) Anlage 27

(C (D ptives Verhalten effektiv bekämpfen“. Wer stimmt für iese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den timmen der Regierungsfraktionen und der SPD gegen ie Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen anenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion der Grünen auf Druck ache 17/12693 mit dem Titel „Korruption im Gesundeitswesen strafbar machen“. Wer stimmt dafür? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemphlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen egen die Stimmen von Linken und Grünen bei Enthalng der SPD angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussmpfehlung des Ausschusses für Gesundheit auf Druckache 17/9375. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchtabe a die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD uf Drucksache 17/5384 mit dem Titel „Potenziale der rävention erkennen und nutzen – Prävention und Geundheitsförderung über die gesamte Lebensspanne stären“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss mpfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktioen gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Linen und der Grünen angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck ache 17/6304 mit dem Titel „Prävention weiter denen – Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche ufgabe stärken“. Wer stimmt für diese Beschlussemphlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die eschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regiengsfraktionen gegen die Stimmen der Linken bei Ent altung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenomen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchtabe c die Ablehnung des Antrags der Fraktion ündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/5529 mit em Titel „Gesetzliche Grundlage für Prävention und esundheitsförderung schaffen – Gesamtkonzept für naonale Strategie vorlegen“. Wer stimmt für diese Bechlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – ie Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Reierungsfraktionen gegen die Stimmen von Linken und ündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD angeommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales ten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Sicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente schließen – Drucksachen 17/13113, 17/13622 – Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )


(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-





(A) )

Berichterstattung:
Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
Reden zu Protokoll genommen.


Paul Lehrieder (CSU):
Rede ID: ID1725024200

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion die

Linke, in Ihrem Antrag bemängeln Sie, dass für Bezie-
herinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch, SGB III, beim Über-
gang in eine Erwerbsminderungsrente nach dem
Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, SGB VI, eine Siche-
rungslücke entstehe, die eine nicht vertretbare Härte
mit sich bringe. Aufgrund dessen seien die Betroffenen
gezwungen, ihren Lebensunterhalt und den damit ver-
bundenen Krankenversicherungsschutz aus eigenem
Einkommen oder Vermögen zu bestreiten.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals klarstellen,
dass niemand in unserem Land zurückgelassen wird.
Jeder, der in eine Notsituation geraten ist und diese
nicht selbst bewältigen kann, kann sich der Unterstüt-
zung der Gemeinschaft sicher sein. Mit den verschie-
densten staatlichen Unterstützungsangeboten wird je-
dem ein Leben in Würde und ein Mindestmaß an
sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht
und dies unabhängig davon, ob Hilfebedürftigkeit
durch Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, Alter
oder Pflegebedürftigkeit entstanden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die
Linke, bei der von Ihnen in Ihrem Antrag geschilderten
Sicherungslücke handelt es sich um wenige Einzel-
fälle. Beim Übergang vom Arbeitslosengeld in eine Er-
werbsminderungsrente kann sich diese – wenn über-
haupt – nur in ganz seltenen Ausnahmefällen ergeben.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der An-
spruch auf Krankengeld bereits vor Beginn der Rente
ausgeschöpft sein sollte.

Nach dem Willen des Gesetzgebers gemäß § 51
Abs. 1 SGB V soll das Feststellungsverfahren hinsicht-
lich der Erwerbsfähigkeit noch im Rahmen des Kran-
kengeldbezugs durchgeführt und abgeschlossen wer-
den. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein
oder zeigt sich eine wesentliche Verschlechterung des
gesundheitlichen Gesamtzustandes erst im Rahmen
des Krankengeldbezuges, besteht ein Anspruch auf
Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung des
§ 145 SGB III im Anschluss an die Krankengeldzah-
lung.

Die Nahtlosigkeitsregelung begründet einen An-
spruch auf Arbeitslosengeld eines nicht nur vorüber-
gehend Leistungsgeminderten, der keine versiche-
rungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben kann, bei
dem aber zu diesem Zeitpunkt eine verminderte
Erwerbsfähigkeit noch nicht festgestellt wurde. Es
handelt sich um eine besondere Ausprägung des
Arbeitslosengeldes, wonach Leistungen der Arbeits-
losenversicherung erbracht werden, auch wenn keine
Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben ist. Die

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(C (D ahtlosigkeitsregelung überbrückt somit den Zeitraum is zur Klärung der Zuständigkeit zwischen der Deutchen Rentenversicherung Bund und der Bundesagenr für Arbeit. Sie soll den Leistungsberechtigten bis ur endgültigen Klärung durch den Rentenversicheungsträger, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit orliegt oder nicht, wirtschaftlich absichern. Mit den im Bereich der Kranken-, Rentenund Areitslosenversicherung geltenden Regelungen ist somit tets die Nahtlosigkeit von Leistungen gewährleistet. ntweder liegt ein begründeter Anspruch auf Kranengeld vor oder die erforderlichen sechs Monate des inausgeschobenen Beginns seit Eintritt der rentenchtlich maßgeblichen Erwerbsminderung sind beits abgelaufen. Nach § 51 SGB V soll seitens der Krankenkasse daauf hingewirkt werden, dass die Versicherten, deren rwerbsfähigkeit gefährdet ist, innerhalb von zehn ochen einen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitaon stellen, sodass während einer aufgeschobenen entenzahlung ein Anspruch auf Krankengeld begrünet ist. Hinzu kommt, dass gemäß § 116 SGB VI ein ehaantrag als Rentenantrag zu verstehen ist, sofern ie Rehabilitationsleistungen erfolglos geblieben sind der nicht erfolgversprechend erscheinen. Somit wird ewährleistet, dass der Anspruch auf Krankengeld icht bereits vor Rentenbeginn erschöpft ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, selbsterständlich stimme ich mit Ihnen überein, dass, auch enn es nur in atypischen Einzelfällen zu einer solhen Sicherungslücke kommen kann, es dennoch kein rund sein darf, untätig zu bleiben. Daher hat die undesregierung auch zugesagt, im Interesse der Beoffenen in den besagten Einzelfällen, in denen die ahtlosigkeit beim Übergang von Leistungen nicht egeben ist, durch entsprechende Regelungen nachubessern. Da es sich vorliegend um Einzelfallkonsteltionen im Überschneidungsbereich verschiedener ereiche der Sozialversicherung handelt, bedarf es iner sehr gründlichen und sorgfältigen Abwägung der teressen der Betroffenen in den Ausnahmefällen der icht gegebenen Nahtlosigkeit des Leistungsbezuges nd der grundsätzlichen Frage der Zuordnung zu eiem Risikobereich der Sozialversicherung. Sie können versichert sein, dass die Bundesregieung in naher Zukunft nach einer sorgfältigen Analyse u einer allseits zufriedenstellenden Lösung kommen ird. Die von den Linken unterstellte Sicherungslücke eim Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsinderungsrente kann sich nur in atypischen Fällen rgeben, in denen der Anspruch auf Krankengeld beits vor Beginn der Rente ausgeschöpft ist. Im Regelfall soll das Verfahren über die Feststelng der Erwerbsfähigkeit noch während des Bezuges on Krankengeld durchgeführt und möglichst abge )

Dr. Matthias Zimmer (CDU):
Rede ID: ID1725024300

(A) )

schlossen werden. Unterbleibt dieses oder tritt die
maßgebliche Verschlechterung des gesundheitlichen
Leistungsvermögens erst im Laufe des längeren Kran-
kengeldbezuges ein, besteht im Anschluss an das Kran-
kengeld – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzun-
gen – Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der soge-
nannten Nahtlosigkeitsregelung.

Bei der Nahtlosigkeitsregelung handelt es sich um
eine Sonderform des Arbeitslosengeldes, nach der
Leistungen der Arbeitslosenversicherung erbracht
werden, obwohl eine der Kernvoraussetzungen dieser
Versicherung – die Verfügbarkeit für die Arbeitsver-
mittlung – nicht vorliegt. Ziel dieser Nahtlosigkeitsre-
gelung ist es, die Leistungsberechtigten bis zur Ent-
scheidung über das Vorliegen einer verminderten
Erwerbsfähigkeit durch den zuständigen Rentenver-
sicherungsträger wirtschaftlich abzusichern. Diese
Verzahnungsfunktion der Arbeitslosenversicherung
zwischen dem System der gesetzlichen Krankenversi-
cherung und dem System der gesetzlichen Rentenversi-
cherung endet, sobald ein durch die gesetzliche Ren-
tenversicherung versicherter Leistungsfall – und damit
die Zuständigkeit der Rentenversicherung – festge-
stellt worden ist. Die Nahtlosigkeitsregelung hat inso-
weit nur die Funktion, die Betroffenen für die Dauer
des Feststellungsverfahrens wirtschaftlich abzusi-
chern. Wegen der atypischen Fallkonstellationen ist
aber davon auszugehen, dass nur in Einzelfällen Per-
sonen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach dem SGB II beantragen.

Hilfebedürftig ist im Übrigen auch derjenige, dem
der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung
von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist
oder für den dies eine besondere Härte bedeuten
würde. In diesen Fällen sind Leistungen als Darlehen
zu erbringen. Eine Darlehensgewährung müsste dann
erfolgen, weil der sofortige Verbrauch des zu berück-
sichtigenden Vermögens eine besondere Härte bedeu-
ten würde. Eine Gefährdung des Existenzminimums
durch die Rückzahlungsverpflichtung ist demnach aus-
geschlossen. Dies gilt umso mehr, als die Darlehensge-
währung unter der Voraussetzung erfolgte, dass die
Darlehensnehmer über zu berücksichtigendes Vermö-
gen verfügen. Auch bei Darlehensgewährung nach
dem SGB XII ist sichergestellt, dass die im Darlehens-
vertrag enthaltenen Rückzahlungsmodalitäten eine
Gefährdung des Existenzminimums ausschließen.

Kurzum: Mit den im Bereich der Renten-, Kranken-
und Arbeitslosenversicherung getroffenen Regelungen
ist in den typischen Fällen die Nahtlosigkeit von Leis-
tungen gewährleistet, weil entweder seit Eintritt der
rentenrechtlich maßgebenden Erwerbsminderung die
sechs Monate des hinausgeschobenen Beginns einer
Zeitrente bereits abgelaufen sind oder während dieser
Zeit Anspruch auf Krankengeld besteht. Die Bundesre-
gierung prüft bereits, ob dem Interesse der Betroffenen
in den seltenen Einzelfällen, in denen die Nahtlosigkeit
von Leistungen nicht gegeben ist, Rechnung getragen

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Zu Protokoll ge

(C (D erden kann. Wir warten das Ergebnis dieser Prüfung b. Es soll Grundlage für unser weiteres Handeln sein. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Dieses innbild hat seinen Ursprung in der japanischen Kulr. Nichts sehen, nichts hören, nichts tun, das steht für ie schwarz-gelbe Regierung. Vier Jahre haben Frau erkel und ihr Team in den zentralen Politikfeldern nicht geliefert“. Es gibt bereits eine Gewöhnung daan, dass einer Ankündigung keine Handlung, den vien Gipfeln keinerlei Entscheidungen folgen. Das gilt in den großen Fragen der Rentenpolitik geauso wie in den Einzelthemen sozialer Absicherung. un greift die Linke in ihrem Antrag einen dieser unkte auf, die Sicherungslücke im Übergang von Areitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente. Ehrliherweise beschreibt sie zutreffend, dass im Übergang om Arbeitslosengeld in die Erwerbsminderungsrente ine Sicherungslücke entstehen kann. Das trifft zu, enn es ist nicht zwingend eine Folge, sondern hängt on den Umständen des Einzelfalls ab. Es sind jene Siationen, in denen im Übergang bereits der Anspruch uf Krankengeld ausgeschöpft wurde. Und wie häufig kommt das vor?, werden Sie fragen. ir wissen es nicht. Auch die Regierung kann dazu keine Angaben mahen. Sie sieht nicht einmal die Notwendigkeit, sich undig zu machen. Das ist nicht in Ordnung. Sich die and vor die Augen zu halten und festzustellen, ich ehe nichts, das ist das eine. Daraus aber zu folgern, s gibt keinen Regelungsbedarf, das ist auf dem Niveau on Kleinkindern. Sie halten sich auch die Augen zu nd denken, niemand könne sie dann sehen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die undesregierung auf, entsprechende Daten zu erheen. Denn in der Tat handelt es sich in derartigen Leenssituationen um eine ohnehin sehr belastete Lage. ahtlosigkeit sicherzustellen ist daher eine schlüssige orderung. Leider beschränkt sich der Antrag im Forderungsil auf die lapidare Formulierung, einen Lücken chluss herzustellen. Ich bin mir sicher, dass Sie wisen, dass die Lösung dieses Problems eine wenig omplizierter ist, als Sie nahelegen. Wir werden uns aher bei der Abstimmung zu ihrem Antrag enthalten. Ich will die Gelegenheit jedoch nutzen, ein anderes ntenrechtliches Thema anzusprechen, dessen Lösung der großen Koalition aus unserer Sicht nur unzurei hend gelungen ist. Hier geht es um einen erheblichen ersonenkreis von SGB-II-Empfängern und -Empfänerinnen, die die Anspruchsvoraussetzungen für eine orgezogene Altersrente erfüllen. Mit dem Gesetz zur nderung des SGB III und anderer Gesetze konnte 008 nur erreicht werden, dass diese erst ab dem vollndeten 63. Lebensjahr erfolgen kann. Dr. Matthias Zimmer gebene Reden )

Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1725024400




(A) )

Dies ist aus unserer Sicht nach wie vor sehr unbe-
friedigend und harrt einer sachgerechten Lösung.

Doch auch in diesem Fall gilt für Schwarz-Gelb:
Nix gesehen, nix gehört und deshalb weder was gesagt
noch was getan.


Johannes Vogel (FDP):
Rede ID: ID1725024500

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken,

häufig findet man in Ihren Anträgen einfach irgend-
welche Fehler, noch häufiger machen Sie auf angebli-
che Missstände aufmerksam, die sich bei genauerem
Hinsehen nicht als solche herausstellen, und am häu-
figsten, nämlich so gut wie immer, sind ihre steinzeit-
planwirtschaftlichen Lösungsvorschläge rundum ab-
zulehnen. Heute trifft das alles einmal nicht zu –
zumindest auf den ersten Blick.

Sie fordern, eine Sicherungslücke im Übergang von
Arbeitslosengeld I zur Erwerbsminderungsrente zu
schließen. Und, so viel vorab, das ist eben keine ganz
abwegige Forderung von Ihnen. Erst einmal in der Sa-
che: Nach § 145 Abs. 1 SGB III wird das Arbeitslosen-
geld I nur so lange gewährt, bis der Antrag auf Er-
werbsminderungsrente bewilligt ist, unabhängig von
der tatsächlichen Auszahlung der Rente. Die zeitlich
befristete Erwerbsminderungsrente wird nach § 101
Abs. 1 SGB VI jedoch erst mit dem siebten Monat nach
Eintritt der Erwerbsminderung ausgezahlt. In der Tat
kann es also zu einer Sicherungslücke kommen.
Gleichwohl ist die Regelung des SGB VI nicht völlig
unlogisch, weil sie einer Risikoverteilung zwischen
Krankenkasse und Rentenversicherung dient. Die ge-
schilderte Sicherungslücke tritt daher auch nur in sol-
chen Fällen auf, in welchen das Krankengeld bereits
vor dem Rentenbezug ausgeschöpft wurde, sodass an-
stelle des Krankengeldanspruchs ein Anspruch auf Ar-
beitslosengeld I nach der sogenannten Nahtlosigkeits-
regelung des § 145 SGB III entsteht.

Hier handelt es sich um ein klassisches Problem im
Überschneidungsbereich zweier Sozialversicherungs-
zweige, und wie üblich bei solchen Problemen handelt
es sich um ein extrem komplexes. Es bedarf daher ei-
ner sehr sorgfältigen Abwägung zwischen dem Inte-
resse der Betroffenen in den seltenen Einzelfällen einer
nicht gegebenen Nahtlosigkeit von Leistungen und der
grundsätzlichen Frage der Zuweisung zu einem Risi-
kobereich der Sozialversicherung. Die Bundesregie-
rung hat das Problem aber erkannt, prüft momentan
und wird, wenn möglich, einen sinnvollen Lösungsvor-
schlag unterbreiten. Und hier wiederum – trotz aller
Sympathie mit Blick auf die Stoßrichtung Ihres An-
trags – liegt auch das Problem Ihres Antrags; denn er
ist eben nur ein Antrag. Auch Ihnen ist offensichtlich
auf die Schnelle keine gesetzliche Lösung eingefallen,
sonst hätten Sie ja einen Gesetzentwurf präsentiert,
haben Sie aber nicht. Und auch im Ausschuss haben
Sie keine wirklich sachdienlichen Vorschläge gemacht.
Deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass uns das in der
nächsten Legislaturperiode beschäftigen wird, wie ich

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Zu Protokoll ge

(C (D ir genauso gut vorstellen kann – nein, das kann ich ir inzwischen sogar sehr gut vorstellen –, dass es ann wieder eine schwarz-gelbe Mehrheit sein wird, ie wir hier im Plenum sehen werden. Derzeit besteht eine Sicherungslücke für Menschen, ie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgeetzbuch, dem SGB III, beziehen und in die Erwerbsinderungsrente wechseln müssen. Grund dafür ist: it dem Tag der Bewilligung der Erwerbsminderungsnte erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das ist ein Problem. Denn so ist die Nahtlosigkeit, ie eigentlich zwischen den Systemen der sozialen Siherung in allen Fällen gewährleistet sein muss, in betimmten Fällen nicht gegeben. Das Problem entsteht dadurch, dass befristete Renn wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst ab dem iebten Kalendermonat nach Eintritt der Minderung er Erwerbsfähigkeit gezahlt werden dürfen, gleicheitig mit Bewilligung aber die Nahtlosigkeitsregelung es SGB III nicht mehr greift. Zusätzlich kann es zu earbeitungszeiten von bis zu 18 Monaten kommen. Es geht hier also um diejenigen, die weder Anpruch auf Krankengeld haben noch auf Leistungen us der Arbeitslosenversicherung. Sie müssen dann ntweder ihren Lebensunterhalt inklusive Krankenvericherung über mehrere Monate selbst bestreiten oder artz IV bzw. Sozialhilfe beantragen. Das wiederum bedeutet für sie: Bedürftigkeitsprüngen und eventuell auch die Einbeziehung von Haus altsangehörigen über das falsche Konstrukt der Bearfsgemeinschaft, das die Linke ebenfalls ablehnt. Es ann dann zu fiktiven Hilfebedürftigkeiten anderer aushaltsmitglieder kommen, die für diese mit Pflichn verbunden sind. Wohnungsgröße und Vermögen er Bedarfsgemeinschaft werden plötzlich relevant. Hier werden Menschen in sogenannten Bedarfsgeeinschaften mit Problemen belastet, die eigentlich icht ihre eigenen sind, sondern der Untätigkeit einer egierung geschuldet sind, die das Problem längst erannt hat. Auf eine Kleine Anfrage der Linken zu dieser Sicheungslücke antwortete die Bundesregierung: Dieses Problem betreffe ja nur sehr wenige Einzellle. Das jedoch sollte keinesfalls ein Argument für ntätigkeit sein. Es bedeutete ja, dass Minderheiten chlechter behandelt werden dürfen, weil sie Mindereiten sind. Das darf so nicht sein. Die Bundesregierung hatte nun genug Zeit, sich mit em Problem auseinanderzusetzen. Die Bundesregieung hat mit ihrem Zugeständnis, die Sachlage prüfen u wollen, einen Handlungsbedarf eingeräumt. Nun müssen Taten folgen. Wir fordern die Bundesreierung daher auf, unverzüglich einen gesetzlichen Gabriele Lösekrug-Möller gebene Reden Matthias W. Birkwald )

Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725024600







(A) )

Regelungsvorschlag zur Schließung der Sicherungslü-
cke zu unterbreiten.

Es muss die Möglichkeit eines nahtlosen Übergangs
vom Arbeitslosengeld, SGB III, bis zum Beginn der
Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente, SGB VI,
geben.

Die wenigen Menschen, die in dieser schwierigen
Lebenssituation sind, dürfen dafür nicht bestraft wer-
den. Ihr Problem muss menschenwürdig und gerecht
gelöst werden.

Handeln Sie, und das sofort!


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Worum geht es in dem Antrag der Linken? Es kann
in bestimmten Fällen zu einer Sicherungslücke im
Übergang vom Arbeitslosengeld in die Erwerbsminde-
rungsrente kommen, wenn der Anspruch auf Kranken-
geld bereits vor Beginn der Rente ausgeschöpft ist. Im
Regelfall soll das Verfahren über die Feststellung der
Erwerbsfähigkeit noch während des Bezuges von
Krankengeld durchgeführt und möglichst abgeschlos-
sen werden, § 51 Abs. 1 SGB V. Unterbleibt dieses oder
tritt die maßgebliche Verschlechterung des gesund-
heitlichen Leistungsvermögens erst im Laufe des län-
geren Krankengeldbezuges ein, besteht im Anschluss
an das Krankengeld – bei Vorliegen der weiteren
Voraussetzungen – Anspruch auf Arbeitslosengeld
nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung – § 145
SGB III, bis 31. März 2012: § 125 SGB III – jedoch
längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der zuständige
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung über das
Vorliegen von Erwerbsfähigkeit entschieden hat. Für
die Fälle, in denen dann der Anspruch auf Kranken-
geld bereits ausgeschöpft und ein Anspruch auf Leis-
tungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht mehr
besteht oder von der Arbeitsagentur wegen mangeln-
der Verfügbarkeit nach § 119 SGB III verweigert wird,
besteht eine Sicherungslücke.

Den Antworten der Bundesregierung auf eine
Kleine Anfrage der Linkspartei zufolge stellt der in
dem vorliegenden Antrag problematisierte Sachver-
halt eine Ausnahmesituation dar. Die Zahl der Betrof-
fenen konnte von der Bundesregierung nicht quantifi-
ziert werden. Jedoch hat die Bundesregierung auch
nicht explizit ausgeschlossen, dass es solche Betroffe-
nen gibt.

Entsprechend hat sich die Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken dazu bereit
erklärt, den Sachverhalt zu prüfen, und das Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales hat dies – soweit
wir wissen – auch getan. Jedoch hat das BMAS, wie in
vielen anderen Fragen auch, mittlerweile jegliche wei-
teren Aktivitäten auf diesem Gebiet komplett einge-
stellt. Die Prüfung ist nicht abgeschlossen, und die
angefangenen Gespräche mit den beteiligten Institu-
tionen, wie der Rentenversicherung Bund, wurden ru-
hen gelassen.

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(C (D Das ist symptomatisch für die Handlungsunfähigeit der zuständigen Ministerin, einer Ministerin, die puncto Rente nicht nur ihre großen Prestigeprojekte icht durchund umgesetzt kriegt, sondern die auch ie ganz normale Bestandspflege nicht vermag. Es ist öllig unverständlich, warum das BMAS die Prüfung ieser Problemlage zwar begonnen, aber weder zum bschluss gebracht noch einen entsprechenden Ändeungsvorschlag vorgelegt hat. Aber es zeigt deutlich, ass Frau von der Leyen „regieren“ nicht kann. Sie ann wortreiche Ankündigungen machen, sie kann öfntlichkeitswirksam Konzepte vorstellen, diese umset en, die Rentenversicherung auf die Herausforderunen der Zukunft, des demografischen Wandels, die teigende Altersarmut einzustellen und für altersgechte Arbeitsplätze zu sorgen – das kann sie nicht. Dieses Versagen – das ist das Schlimme – wird auf em Rücken der Betroffenen ausgetragen. Das ist fahrssig und unverantwortlich. Für die betroffenen Men chen zählt jeder Euro. Deshalb ist es wichtig, mögchst schnell Abhilfe zu schaffen, unabhängig davon, b die Anzahl der Betroffenen groß oder klein ist. icht die Anzahl der Betroffenen ist ausschlaggebend, ondern die Lücke im Portemonnaie, die im Übergang om Arbeitslosengeld in die Erwerbsminderungsrente r die Betroffene, den Betroffenen entsteht. Deswegen timmt meine Fraktion dem Antrag der Fraktion Die inke zu. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für rbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussemphlung auf Drucksache 17/13622, den Antrag der Frakon Die Linke auf Drucksache 17/13113 abzulehnen. er stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun en? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen er Regierungsfraktionen gegen die Stimmen von Linen und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD ngenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 a bis 26 c auf: a)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725024700
tionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesre-
publik Deutschland und den Vereinigten
Staaten von Amerika zur Förderung der
Steuerehrlichkeit bei internationalen Sach-
verhalten und hinsichtlich der als Gesetz
über die Steuerehrlichkeit bezüglich Aus-
landskonten bekannten US-amerikani-
schen Informations- und Meldebestimmun-
gen

– Drucksache 17/13704 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanz-
ausschusses (7. Ausschuss)


– Drucksache 17/14185 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Manfred Kolbe





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

Lothar Binding (Heidelberg)

Dr. Daniel Volk
Dr. Barbara Höll
Dr. Thomas Gambke

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Drucksache 17/14207 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Norbert Barthle
Carsten Schneider (Erfurt)

Otto Fricke
Dr. Gesine Lötzsch
Priska Hinz (Herborn)


b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Fraktion der SPD

Aggressive Steuerplanung und Steuerver-
meidung internationaler Konzerne be-
kämpfen

– zu dem Antrag der Fraktion der SPD

Globale Steuergestaltung verhindern – Re-
gulierungsschlupflöcher stopfen

– zu dem Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Steuerzahlungen multinationaler Unterneh-
men transparent machen – Country-by-
Country-Reporting in Deutschland einfüh-
ren und in Europa vorantreiben

– Drucksachen 17/12819, 17/13716, 17/13717,
17/14185 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Manfred Kolbe
Lothar Binding (Heidelberg)

Dr. Daniel Volk
Dr. Barbara Höll
Dr. Thomas Gambke

c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver-
besserung der Bekämpfung von Steuerstrafta-
ten

– Drucksache 17/13664 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzaus-
schusses (7. Ausschuss)


– Drucksache 17/14159 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Manfred Kolbe
Martin Gerster

Die Reden werden mit Ihrer Zustimmung zu Proto-
koll genommen.1)

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g1) Anlage 28

(C (D Wir kommen zur Abstimmung über den von den Reierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zum bkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika ur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen achverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die teuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten S-amerikanischen Informationsund Meldebestimungen. Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buch tabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/14185, den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen uf Drucksache 17/13704 anzunehmen. Wer stimmt afür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der esetzentwurf ist bei Enthaltung der Linken mit den übgen Stimmen des Hauses in zweiter Beratung angeommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf t, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer stimmt dageen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den leichen Mehrheitsverhältnissen wie zuvor angenomen. Wir setzen die Abstimmung über die Beschlussemphlung des Finanzausschusses auf Drucksache 17/14185 rt. Er empfiehlt unter Buchstabe b die Ablehnung des ntrags der Fraktion der SPD auf Druck-sache 17/ 2819 mit dem Titel „Aggressive Steuerplanung und teuervermeidung internationaler Konzerne bekämpn“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemphlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen egen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grüen bei Enthaltung der Linken angenommen. Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der SPD-Fraktion auf Drucksa he 17/13716 mit dem Titel „Globale Steuergestaltung erhindern – Regulierungsschlupflöcher stopfen“. Wer timmt für diese Empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – ie Empfehlung ist mit den Stimmen der Regierungsaktionen gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/ ie Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchtabe d die Ablehnung des Antrags der Fraktionen von PD und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/ 3717 mit dem Titel „Steuerzahlungen multinationaler nternehmen transparent machen – Country-by-Couny-Reporting in Deutschland einführen und in Europa orantreiben“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehng? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Be chlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regierungsaktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen ngenommen. Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesras zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftan. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschluss mpfehlung auf Drucksache 17/14159, den Gesetzenturf des Bundesrates auf Drucksache 17/13664 abzuhnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu timmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt daegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )





(A) )

zweiter Beratung mit den Stimmen der Regierungsfrak-
tionen gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Damit ent-
fällt die weitere Beratung.

Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 27 a bis
27 d:

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia
Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Rechtliche und finanzielle Voraussetzungen
für die Zahlung einer Ausstellungsvergü-
tung für bildende Künstlerinnen und Künst-
ler schaffen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes
Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Für eine Ausstellungszahlung an bildende
Künstlerinnen und Künstler sowie Fotogra-
finnen und Fotografen bei durch den Bund
geförderten Ausstellungen

– Drucksachen 17/8379, 17/6346, 17/13485 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Siegmund Ehrmann
Reiner Deutschmann
Dr. Lukrezia Jochimsen
Arfst Wagner (Schleswig)


b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

ten Agnes Krumwiede, Beate Müller-Gemmeke,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Prekäre Situation von Lehrbeauftragten an
Musikhochschulen sowie Hochschulen für
Musik und Theater beenden – Rahmenbedin-
gungen zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe
schaffen

– Drucksachen 17/7825, 17/8960 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Gitta Connemann
Angelika Krüger-Leißner
Reiner Deutschmann
Dr. Lukrezia Jochimsen
Agnes Krumwiede

c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(14. Ausschuss)

Krumwiede, Birgitt Bender, Tabea Rößner, weite-

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(C (D rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbständige – Drucksachen 17/12067, 17/13628 – Berichterstattung: Abgeordneter Heinz Lanfermann d)

richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

ten Siegmund Ehrmann, Angelika Krüger-
Leißner, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der SPD

Die soziale und wirtschaftliche Lage der Kul-
tur- und Kreativschaffenden verbessern

– Drucksachen 17/11832, 17/13487 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Gitta Connemann
Siegmund Ehrmann
Reiner Deutschmann
Dr. Lukrezia Jochimsen
Arfst Wagner (Schleswig)


Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
eden zu Protokoll genommen.


Monika Grütters (CDU):
Rede ID: ID1725024800

Zum wiederholten Mal diskutieren wir heute das

ür und Wider einer Ausstellungsvergütung. Sowohl
ie Linke als auch die Grünen fordern eine Ausstel-
ngszahlung an bildende Künstlerinnen und Künstler.
Mit der Aufnahme einer pauschalierten Ausstellungs-
ahlung in die Förderkriterien für die aus dem Etat des
KM finanzierten oder bezuschussten Institutionen
nd Projektträger, welche Ausstellungen ausrichten,
ann der Bund eine Zahlung an bildende Künstlerin-
en und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen
r die öffentliche Ausstellung ihrer Werke ermögli-

hen, soweit sich die Werke im Eigentum der Künstle-
in oder des Künstlers befinden“. Dies, so der Antrag
er Grünen, sei ein „Signal gegen die bestehende Ge-
chtigkeitslücke“.
Eine „Gerechtigkeitslücke“ kann ich nicht erken-

en. Wir alle wissen, dass es sehr erfolgreiche Maler
nd Bildhauer gibt, ebenso wie arme Poeten und nur
enige wohlhabende Musiker. Richtig ist: Der bil-
ende Künstler lebt im Gegensatz zu anderen Künst-
rn vom Verkauf seiner Werke, der Autor vom Ver-
ieb, der Musiker von Aufführungen. Erfolgreich
erkaufen kann ein Künstler dann, wenn er zuvor be-
annt gemacht wurde, zum Beispiel durch Ausstellun-
en in Museen, Kunstvereinen, Galerien etc. Das
ringt dem Künstler eine große Öffentlichkeit und bes-
nfalls die breite Anerkennung eines Werkes.
Und während die einen bei Lesungen, die anderen

ei Konzerten eine direkte Vergütung erhalten, lebt der
ildende Künstler lediglich vom Verkauf seiner Arbei-


(A) )


)(B)

ten bzw. von der Nutzung der Abbildungen. Die nun er-
neut geforderte Ausstellungsvergütung soll dazu die-
nen, bildenden Künstlern auch aus der Ausstellung
ihrer Werke einen wirtschaftlichen Nutzen zukommen
zu lassen, auf dass sich ihre wirtschaftliche Lage ver-
bessere. Glauben Sie wirklich, dass ein Künstler, dessen
Werke nicht gekauft werden, gegen Vergütung ausge-
stellt würde? Ganz sicher nicht: Eine Ausstellungsver-
gütung käme vor allem einem kleinen Kreis etablierter
Künstler zugute.

Hier muss ich dann doch die dramatischen Konse-
quenzen einer verpflichtenden Ausstellungsvergütung
für die Museen anmahnen: Forderungen nach einen
Vergütungsanspruch für die öffentliche Ausstellung
bildender Kunst gibt es schon lange; ebenso lange leh-
nen fast alle im Kunstbetrieb Verantwortlichen diese
Forderung ab. Zeitgenössische Kunst verleiht den
Häusern Lebendigkeit und Aktualität; die Museen ha-
ben ein großes Interesse an solchen Ausstellungen.
Umgekehrt wissen natürlich auch die Künstler um die
Vorteile einer Ausstellung in diesen Institutionen. Ge-
rade Ausstellungen ihrer Werke in öffentlichen Museen
sind für die Künstler wie ein Ritterschlag, die Arbeiten
erfahren eine enorme Wertsteigerung.

Die Schattenseite: Durch Ausstellungsvergütungen
werden Ausstellungen für die Veranstalter erheblich
teurer, in der Folge planen die Museen weniger Aus-
stellungen, oder man greift gleich auf die freien Werke
nicht mehr lebender Künstler zurück, für die keine Ge-
bühr bezahlt werden muss, und das geht letztlich zulas-
ten der Künstler, weil sie noch weniger Präsentations-
möglichkeiten bekommen. In fast allen Fällen werden
Ausstellungen nicht einmal kostendeckend durchge-
führt. Künstler an Ausstellungseinnahmen zu beteili-
gen, würde in vielen Fällen den finanziellen Ruin der
Veranstaltungen bedeuten, und das wäre dann das
endgültige Aus einer wirksamen Kunst- und Künstler-
förderung.

Mit Ihrer Idee einer Ausstellungsvergütung blicken
Sie hoffnungsvoll auf das schwedische Modell, das
2009 in Kraft trat. Aber hat das schwedische Modell
die ökonomischen Verhältnisse der Künstler oder de-
ren Möglichkeiten, ihre Werke auszustellen, drama-
tisch verändert? Nicht, dass wir wüssten. Die meisten
Museen verfügen ohnehin kaum noch über große Aus-
stellungsetats. Ihr Budget für Ausstellungen müsste
also entsprechend erhöht werden. Als die Übereinkunft
in Schweden in Kraft trat, erhielten deshalb sowohl
das Moderna Museet als auch Riksutställningar einen
Sonderzuschuss, um diese Vergütungen überhaupt zah-
len zu können von rund 97 000 Euro.

Österreich jedenfalls hat die Ausstellungsvergütung
zurückgenommen, 1996 eingeführt, 2000 wieder abge-
schafft: Dort gibt es keine Ausstellungsvergütung für
urheberrechtlich geschützte Werke der bildenden
Kunst mehr. Die Ausstellungsvergütung bewirke näm-
lich prompt eine Benachteiligung lebender Künstler
und wirke sich am Ende sogar nachteilig für den gan-
zen Kunststandort Österreich aus.

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Zu Protokoll ge

(C (D Natürlich könnte man die Künstler an dem Gewinn, er mit der Präsentation ihrer Kunstwerke erwirtchaftet wird, beteiligen, wenn es denn einen gäbe. och wer am Erlös beteiligt wird, müsste sich auch an en entstehenden Kosten beteiligen, und diese übereffen bekanntlich in fast allen Fällen den Gewinn eies Ausstellungsprojektes. Hinzu kommt, dass der unstmarkt dieses Geschäft betreibt, in Galerien und uf Messen. Museen haben einen anderen Auftrag. Die uswirkungen auf die private Kunstförderung und usstellungstätigkeit wären verheerend, da sich die osten nicht über die Eintrittsgelder auf die Besucher erlagern lassen. Wichtiger ist es, die Chancen für Künstler, überaupt ausstellen zu können, zu verbessern – nicht, sie esondert zu vergüten. Es braucht mehr Ausstellungsöglichkeiten für jüngere bildende Künstler, weitere ördermöglichkeiten, Projektzuschüsse oder Arbeitstipendien (Stiftung Kunstfonds, Künstlerstipendien er Villa Massimo etc.)

een, und hier sind vor allem die Länder und Kommu-
en gefragt.

Mal abgesehen davon, dass auch eine Ausstellungs-
ergütung die schwierige wirtschaftliche Situation der
ünstler nicht auffangen würde, wäre sie vor allem
ine verkappte zusätzliche Sozialleitung. Aber mit wel-
her Berechtigung eigentlich? Wenn auch in verschie-
enen Systemen, so arbeiten und leben doch alle
ünstler von demselben Prinzip: vom Verkauf ihrer

(Bühne, usik)



(Bildende unst)

inmal mehr das wichtige Thema „Soziale Lage der
ünstler“ besprechen.

Die soziale Absicherung aller – aller! – Künstler in
eutschland unterstützt die CDU/CSU-Bundestags-
aktion mit der Künstlersozialkasse, KSK, einer Aner-
ennung, die die Gesellschaft den besonderen Erfor-
ernissen diesem uns so wichtigen Berufsstand zollt.
ir haben uns stets zu der Künstlersozialversicherung

ekannt. Sie ist für die soziale Absicherung von Künst-
rn und Kreativen unverzichtbar, sie ist eines der
ichtigsten Instrumente der Förderung von Kunst und
ultur überhaupt und europaweit einmalig.

Für uns hat es hohe Priorität, durch geeignete Rah-
enbedingungen für die ausreichende soziale Siche-

ung der Künstler zu sorgen. In der 17. Wahlperiode
aben wir die Künstlersozialversicherung stabilisiert
nd den Versichertenkreis durch die Schärfung des Pu-
lizistenbegriffs gerechter gestaltet. Durch eine Neu-
gelung beim Arbeitslosengeld I haben wir zugleich

ie soziale Absicherung von Kultur-, Film- und Fern-
ehschaffenden mit befristeten Arbeitsverträgen deut-
ch verbessert. Arbeitsverhältnisse mit Kurzzeitbefris-
ngen bis zehn Wochen statt bisher sechs Wochen
erden nun berücksichtigt. Wir haben wichtige Ver-
esserungen im Steuerrecht für Künstler und Kreative
unserem Land erreicht wie die Umsatzsteuerbefrei-




Monika Grütters
gebene Reden


(A) )


)(B)

ung für Bühnenregisseure, die Steuerfreiheit des Ta-
schengeldes beim Freiwilligen Jahr Kultur sowie die
wichtige Einführung der Möglichkeit einer pauschalen
Margenbesteuerung im Kunsthandel.

Und speziell zur Einkommenssituation der Künstler
hat die Enquete-Kommission dem Deutschen Bundes-
tag und der Bundesregierung empfohlen, erneut zu
prüfen, „mit welchen Regelungen und Maßnahmen im
Urhebervertragsrecht eine angemessene, an die wirt-
schaftlichen Verhältnisse angepasste Vergütung für
alle Urheber und ausübenden Künstler erreicht wer-
den kann, da die bisherigen Regelungen im Urheber-
vertragsgesetz unzureichend sind“.

Das Urheberrecht ist im digitalen Zeitalter zu dem
zentralen Thema für die Existenzbedingungen von
Künstlern und Kreativen geworden. Durch die Digita-
lisierung können zum Beispiel Musik, Bücher und
Filme unkompliziert und ohne Qualitätsverlust aus
dem Internet kopiert werden, leider auch illegal. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in dem Posi-
tionspapier „Urheberrecht in der digitalen Gesell-
schaft“ klar und unmissverständlich an die Seite der
Künstler und Kreativen gestellt. Wir stehen hier zwar
erst am Anfang, aber mit der Einführung eines Leis-
tungsschutzrechtes für Presseverlage, das den Schutz
von Presseerzeugnissen, deren Vermittlern und die Ur-
hebern im Internet verbessert, haben wir bereits wich-
tige Verbesserungen vorgenommen.

Auch haben wir für die Nutzung verwaister und ver-
griffener Werke eine gesetzliche Regelung getroffen,
sodass eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Kul-
tur- und Wissenschaftseinrichtungen besteht und der
Zugang zu unserem kulturellen Erbe in der digitalen
Welt erweitert wird. Auch das nützt den Kreativen und
sichert in einem wichtigen Bereich ihre Einkommenssi-
tuation.

Angesichts der zum Teil bedrückenden Einkom-
menssituation bleibt es aber eine gesellschaftliche He-
rausforderung, weitere geeignete Instrumente für die
Verbesserung der sozialen Lage von Künstlern zu
schaffen. Klar ist für uns, dass eventuelle neue Wei-
chenstellungen bei der KSK nicht zulasten der sozialen
Lage der Künstler und Kreativen gehen dürfen.

Denn es sind die Künstler, Kreativen, Intellektuel-
len, die fundamental sind für unsere demokratische
freiheitliche Gesellschaft. Sie sind das kritische Kor-
rektiv, das unser Gemeinwesen belebt. Daher ist es für
uns eine ständige Verpflichtung, ihre Lebensgrundla-
gen und ihre Freiheiten zu sichern.


Christoph Poland (CDU):
Rede ID: ID1725024900

Wir beraten hier die Anträge von Grünen und Lin-

ken zur Ausstellungsvergütung. Sie fordern darin, die
Bundesregierung solle die rechtlichen Voraussetzun-
gen für eine „angemessene Vergütung für die
Verwertung von Werken im Rahmen öffentlicher Aus-
stellungen“ etablieren. Beklagt werden eine Gerech-

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Zu Protokoll ge

(C (D gkeitslücke und die schwierige Lage der Künstlerinen und Künstler. Es ist heutzutage schwierig, Künstler zu sein, wo er Durchschnittsverdienst von Künstlerinnen und ünstlern bei 11 000 Euro liegt. Das ist den betroffeen Künstlern aber bei Aufnahme ihrer Arbeit durchus bewusst, und für die Bundesregierung ist es eine otivation, die Künstlerinnen und Künstler über die undesmittel für die Künstlersozialkasse zu unterstüten. Wir wollen eben, dass es ein Stück weit gerechter ugeht – auch für Künstler. Sie sehen daran, dass Kultur in Deutschland und für ie Union einen hohen Stellenwert hat. Zwar ist Kultur ändersache, aber wo der Bund kann, wo es um euchttürme geht, unterstützt er die Kultur. Im achten ahr in Folge gibt es einen Aufwuchs im Kulturetat des ulturstaatsministers. Das ist vorbildlich, besonders so schweren wirtschaftlichen Zeiten. Die Zeiten sind auch im Ausstellungsgeschäft chwierig. Ausstellungen verursachen heute kaum Erse, sondern in erster Linie Kosten. Es ist daher vor ersehbar, dass bei zusätzlicher Belastung in Form eier Ausstellungsvergütung künftig weniger Künstler usgestellt werden können. Dabei hätten vor allen Dinen junge und eher unbekannte Künstler das Nachseen. Wir reden hier von Ausstellungsmöglichkeiten in parkassen, Gastronomie oder Arztpraxen, die als usstellungsmöglichkeiten wegfielen. Wir können auch icht wollen, dass die ausgestellten Künstler künftig uf ihr Honorar verzichten müssten, um ausstellen zu önnen. Eine Ausstellungsvergütung hätte also den gegeniligen Effekt dessen, was von Grünen und Linken gerdert wird. Für viel zielführender halte ich daher an ere Möglichkeiten der Künstlerförderung über die örderung von Projektzuschüssen, Arbeitsstipendien nd Atelierförderungen. Die Erfahrungen in Österreich zeigen darüber hiaus, dass die 1996 eingeführte Ausstellungsvergüng, „wenn Werkstücke der bildenden Künste zu Ererbszwecken entgeltlich ausgestellt werden“, § 16 stUrhG, schon vier Jahre später, 2001, abgeschafft urde. Diese Erfahrungen und Einschätzungen lassen mich u dem Schluss kommen, die beiden Anträge von Linen und Grünen abzulehnen. Ich freue mich, dass wir am Ende der Legislaturpe iode noch einmal abschließend über verschiedene Anäge der Oppositionsfraktionen unter der Überschrift Wirtschaftliche und soziale Lage von Kulturund reativschaffenden“ sprechen. Und in der Tat: Die so iale und wirtschaftliche Lage von Kulturund Kreavschaffenden war ein sehr wichtiges Thema in dieser egislaturperiode, mit dem sich der Ausschuss für ultur und Medien, aber auch andere Ausschüsse wie er für Arbeit und Soziales sowie der für Gesundheit Monika Grütters gebene Reden )

Siegmund Ehrmann (SPD):
Rede ID: ID1725025000




(A) )

intensiv beschäftigt haben. Die SPD-Fraktion hat dazu
einen umfassenden Antrag vorgelegt. Darin beschrei-
ben wir die Bedeutung der kulturellen, publizistischen
und kreativen Vielfalt in unserer Gesellschaft, aber
auch die schwierige soziale und wirtschaftliche Lage
derer, die diese Vielfalt prägen, die mit ihren Ideen, mit
ihrer Kreativität und ihren Innovationen wesentlich
zur Dynamik und dem Fortschritt in unserem Land bei-
tragen, nämlich der Künstlerinnen und Künstler, der
vielen Kreativen in unserem Land. Die heutige Abstim-
mung über diese verschiedenen Anträge ist der End-
punkt dieser Debatten, kann allerdings nur ein Zwi-
schenstopp sein; denn – und das ist der zweite Punkt,
auf den ich hinweisen möchte – passiert ist zwischen-
zeitlich wenig. Und das liegt an der kompletten Igno-
ranz der schwarz-gelben Koalition gegenüber diesem
wichtigen Thema. Dass kein einziger Antrag, keine
einzige Initiative von CDU/CSU und FDP zu diesen
Fragen vorliegen, belegt diese Ignoranz.

Lassen Sie mich kurz auf die vielfältigen Aspekte
der Anträge eingehen. Zum einen haben wir da die
Forderung der Linken und Grünen, entweder eine ur-
heberrechtlich verankerte Ausstellungsvergütung oder,
wenn das nicht geht, eine Ausstellungszahlung für bil-
dende Künstler und Fotografen zu schaffen. Dass es
für eine Ausstellungszahlung im Urheberrecht keine
Mehrheit gibt, wissen beide Fraktionen, weshalb sie
sich auf das in Schweden bereits erfolgreich erprobte
Modell einer Ausstellungszahlung beziehen. Die Dis-
kussion darüber hat die SPD-Bundestagsfraktion ge-
meinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung nach
Deutschland geholt. Wir unterstützen diese Idee und
schlagen in unserem Antrag vor, gemeinsam mit den
Ländern, die nun einmal für die meisten Museen und
Ausstellungshäuser in Deutschland verantwortlich
sind, ein Konzept zu entwickeln, um in den mit öffentli-
chen Mitteln geförderten Einrichtungen und Projekten
eine verpflichtende Ausstellungszahlung zu verankern.

Zudem fordern die Grünen, die vor allem finanziell,
aber oft vertraglich sehr prekäre Situation von Lehrbe-
auftragten an Musik- und Theaterhochschulen zu ver-
bessern. Hier sind ebenfalls die Länder zuständig;
gleichwohl wäre es Aufgabe des Bundes, gemeinsam
mit den Ländern nach Lösungsansätzen zu suchen.
Dass es diese gibt, zeigt Nordrhein-Westfalen. Dort
wurden die Vergütungssätze in den Jahren 2012 und
2013 verbessert, sowohl die Vertretung von Lehrbeauf-
tragten in den Gremien der Personalvertretung und
den Senaten der Hochschulen als auch die Sozial-
versicherungspflicht für Lehrbeauftragte ermöglicht
ebenso wie die Verlängerung der Lehraufträge. Jedoch
sind nicht nur Lehrbeauftragte an Musik- und Theater-
hochschulen von prekären Verhältnissen betroffen. Wir
fordern deshalb in unserem Antrag, dass die soziale
Lage von Kultur- und Kreativschaffenden, die in den
meisten Fällen selbstständig bzw. soloselbstständig
sind, insgesamt verbessert werden muss. Dazu gehören
Mindesthonorare und soziale Mindeststandards in der
öffentlichen Kulturförderung, aber auch die grund-
sätzliche Anpassung der sozialen Sicherungssysteme

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Zu Protokoll ge

(C (D n die Bedürfnisse der Kreativen. Das umfasst auch as von den Grünen in ihrem Antrag geforderte Kranengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte und elbstständige. Sie sehen, es gibt dringende Regelungsbedarfe. unserem Antrag weisen wir auch auf die notwen ige Stabilisierung der Künstlersozialkasse hin. Die chwarz-gelbe Koalition hingegen gefährdet diese imens wichtige Sicherung für Künstler und Publizisten urch ihre Entscheidung, die Überprüfung der Abgaepflicht der Unternehmen nicht verbindlicher auszuestalten, als das bislang der Fall ist. Damit bin ich wieder am Beginn meiner Rede: Die chwarz-gelbe Koalition hat in dieser Legislaturpeiode kaum Substanzielles für die Künstler und Kreaven in unserem Land bewirkt, weder bei der verbeserten soziale Absicherung noch beim Urheberrecht. ür die Kulturund Kreativschaffenden war diese chwarz-gelbe Bundesregierung und waren damit die tzten vier Jahre verlorene Jahre, in denen sich die chwierige soziale und wirtschaftliche Situation der ulturund Kreativschaffenden weiter verschlechtert at. Das wird und muss sich ab Herbst 2013 ändern. ir haben dazu in unserem Kreativpakt sehr konkrete orschläge zusammen mit den Künstlern und Kreatien entwickelt. Diese werden wir ab September umseten. Darauf können sie sich verlassen. Die 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eigt sich dem Ende entgegen. Dies allein dient der ntschuldigung, all diese Anträge unter einem Tagesrdnungspunkt zusammenzuführen, hätte es doch jeder hemenkomplex für sich verdient, durch eine Abchlussberatung angemessen gewürdigt zu werden. Für die Liberalen fasse ich die Position zu den einelnen Anträgen noch einmal kurz zusammen, denn die rgumente sind, so meine ich, in großem Umfang beits erschöpfend ausgetauscht. Was die Anträge zur Ausstellungsvergütung angeht, abe ich für die Liberalen bereits in der ersten Lesung eutlich gemacht, dass es eine solche Zahlung mit uns icht geben wird. Ich empfehle die nochmalige Lektüre er Bundestagsprotokolle. Die Lage ist seit der letzten ebatte unverändert: Mit der Ausstellungsvergütung n wir insbesondere den noch aufstrebenden unbe annten jungen Künstlerinnen und Künstlern keinen efallen, sondern berauben sie einer wichtigen Mögchkeit, ihre Werke in angemessenem und würdigem ahmen zu zeigen. Schließlich ist es doch so, dass uch die Aussteller in Galerien, Museen oder Ausstelngshallen über ein begrenztes Budget verfügen. äme die Ausstellungsvergütung, würden viele Aus tellungen einfach nicht mehr stattfinden. Die negatien Effekte kann man in Österreich betrachten, die die usstellungsvergütung 1996 eingeführt haben, um sie ogleich im Jahr 2000 wegen der negativen Wirkung ieder abzuschaffen. Im Ergebnis gehen die Initiativen ur Einführung einer Ausstellungsvergütung auch in Siegmund Ehrmann gebene Reden )

Reiner Deutschmann (FDP):
Rede ID: ID1725025100




(A) )

ihrer Zielsetzung fehl, da damit die Einkommenssitua-
tion junger unbekannter Künstler nicht verbessert
werden kann, während bekannte und etablierte Künst-
ler diese Regelung für ihr Auskommen aber gar nicht
benötigen. Daher lehnt die FDP-Bundestagsfraktion
die Ausstellungsvergütung weiter ab, unterstützt aber
jede Form von freiwilliger Zahlung einer solchen mo-
netären Anerkennung des künstlerischen Werkes.

Die Initiative von Bündnis 90/Die Grünen, sich der
Situation der Lehrbeauftragen an Musikhochschulen
anzunehmen, richtet sich nach Meinung der FDP-Bun-
destagsfraktion nicht an den Bund, sondern an die ein-
zelnen Länderparlamente. Hochschulpolitik wird laut
Grundgesetz von den Ländern verantwortet, und das
ist auch gut so. Schließlich weisen uns gerade im Kul-
tur- und Bildungsbereich die Länder immer wieder da-
rauf hin, dass sie und nur sie alleine für die Materie
zuständig sind. Aus unserer Sicht sind hier die Kultus-
ministerkonferenz und andere Gremien der Bundeslän-
der gefragt, um an einer Lösung des Problems zu ar-
beiten. Denn es besteht kein Zweifel daran, dass die
Bedingungen von Lehrbeauftragten an Musikhoch-
schulen oft schlecht und die Honorare seit langer Zeit
eingefroren sind beziehungsweise sogar gesenkt wur-
den. Um die Lage einschätzen zu können, hilft ein Blick
in die „Frankfurter Resolution“ der Bundeskonferenz
der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen vom 22.
und 23. Januar 2011.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird den vorliegen-
den Antrag wegen fehlender Zuständigkeit ablehnen.
Wir fordern Bündnis 90/Die Grünen auf, ihr Anliegen
über die Bundesländer voranzubringen, so wie mit
dem Antrag Baden-Württembergs vom 2. Februar
2012. Das ist sicherlich der richtigere Weg.

Für mich betriff diese Problematik aber nicht nur
die Musikhochschulen. Ich selbst habe die Problematik
der Beschäftigten in Musikschulen sowie die Ungleich-
behandlung von kommunalen und privaten Musikschu-
len im Landesfachausschuss Kultur und Medien der
FDP-Sachsen diskutiert, um meine Kollegen im Säch-
sischen Landtag dafür zu sensibilisieren.

Was den Antrag der SPD zur sozialen Lage der Kul-
tur- und Kreativschaffenden angeht, möchte ich noch
einmal, wie in so vielen Debatten zuvor auch, wieder-
holen, dass unsere Koalition Maßnahmen zur Verbes-
serung der sozialen Lage eben dieser Berufsgruppe
unternommen hat. So haben wir die Regelungen für
den Arbeitslosengeld-I-Bezug für kurzfristig Beschäf-
tigte auch für diejenigen ermöglicht, deren Einzelen-
gagement bis zu zehn Wochen dauert. Damit haben wir
die Regelung um weitere vier Wochen pro Einzelan-
stellung ausgeweitet.

Außerdem haben wir seit Beginn der Legislaturpe-
riode die Künstlersozialkasse immer wieder vor Ein-
griffen bewahrt und verteidigt. Jeder, der sich mit dem
Thema KSK beschäftigt hat, weiß, dass es Begehrlich-
keiten von vielen Seiten gibt und gab. Die KSK hat
schon immer polarisiert und zu Wehklagen auf allen

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(C (D eiten geführt. Dennoch ist die KSK aus unserer Sicht nverzichtbarer Bestandteil des sozialen Systems uneres Landes. Wir Liberale haben mit unserem Koalionspartner dafür gesorgt, dass die KSK auch weiterin ein Erfolgsmodell in der sozialen Absicherung reativer bleibt. Wir schützen die KSK als besonderes örderinstrument, wenn es um die soziale Lage von ünstlerinnen und Künstler geht. Dieses Engagement es Bundes muss aber auch immer verhältnismäßig leiben und die Realitäten im Land vor Augen haben. in System, das ganz augenscheinlich von der Solidaität vieler anderer lebt, muss darauf achten, dass es icht überzogen wird. Denn dann droht das Ende der olidarität der Mehrheit in dieser Gesellschaft und dait auch das Ende dieses außerordentlich erfolgrei hen Systems. Jede Veränderung der KSK muss desalb sehr sorgfältig abgewogen werden. Für uns iberale ist die KSK, so wie sie derzeit aufgestellt ist, in gutes Grundgerüst, an dem wir nicht allzu viel heumwerkeln sollten. Wir wollen eine zukunftssichere Künstlersozialasse, die von der Gesellschaft auch bewusst mitgetraen wird. Zusammenfassend und aus den zuvor genannten ründen wird die FDP-Bundestagsfraktion alle Be chlussempfehlungen annehmen und damit die Anäge der Opposition ablehnen. Der Tagesordnungspunkt 27 an diesem 27. Juni 013 würde gegen 4 Uhr morgens am 28. Juni 2013 ufgerufen, wenn er denn aufgerufen und nicht zu Prokoll gegeben würde. Kehraus nennt man so etwas. Kehraus vor der Sommerpause. Kehraus vor der Wahl. Eine reine Farce. Denn dem Tagesordnungspunkt 27 lgen noch weitere 46 – das heißt die angebliche „De atte“ ginge durch die Nacht, den folgenden Tag und ahrscheinlich über das Wochenende bis in den ontag. Wer durchschaut diese insgesamt 73 Anträge, Geetzentwürfe, Änderungsanträge, Zusatzpunkte, die uf diese Weise Recht und Gesetz werden? Wer kann ie Folgen abschätzen, die sie für unsere Gesellschaft aben werden? Was da passiert, ist parlamentarische ochstapelei, und wir als Fraktion und ich als Phanmrednerin machen mit. Das ist ein bitteres Eingeständnis für eine letzte arlamentsrede, die nicht gehalten wird, nach acht ahren Arbeit in diesem hohen Haus. Mit parlamentaischem Diskurs, mit angemessener öffentlicher Deatte hat das nichts zu tun, auch wenn man sich redlich emüht, die Argumente zusammenzutragen, um die es der Sache geht. Reiner Deutschmann gebene Reden )

Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725025200




(A) )

Die „Sache“ sind drei Anträge der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen und ein Antrag der Linksfraktion,
die die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern,
Musikern und Kreativen, die nur kurzfristig beschäftigt
sind, verbessern wollen – durch urheberrechtliche Ver-
gütungen, durch bessere Rahmenbedingungen, durch
zeitnahes Krankengeld. Würden diese Anträge Gesetz,
ginge es der großen und steigenden Zahl von Frauen
und Männern, die künstlerisch tätig sind und innerhalb
der sehr profitablen Kreativwirtschaft arbeiten, ein
bisschen besser. Nicht mehr, aber auch nicht weniger
wird hier von den zwei kleinen Oppositionsparteien
verlangt.

Fangen wir mit den beiden Anträgen zur Ausstel-
lungsvergütung bzw. Ausstellungszahlung an.

Die Linke hat bereits vor eineinhalb Jahren den An-
trag gestellt, die rechtlichen Voraussetzungen für die
Zahlung einer Ausstellungsvergütung für bildende
Künstlerinnen und Künstler zu schaffen und diesen An-
spruch auch im Urheberrecht zu verankern. Ausge-
nommen soll der Kunsthandel sein und auch kleinere
Vereine oder Projekte.

Die Grünen haben eine Ausstellungszahlung bei
durch den Bund geförderten Einrichtungen beantragt.
Wir unterstützen diesen Antrag, weil er einen Anfang
macht; er geht uns allerdings nicht weit genug. Wir
wollen eine verpflichtende Ausstellungszahlung bei al-
len öffentlichen Einrichtungen und nicht nur denen des
Bundes und eine rechtliche Verankerung der Ausstel-
lungsvergütung.

Aber das Entscheidende ist, dass die Koalition an
all dem kein Interesse hat, sie lehnt unsere Verände-
rungsvorschläge systematisch ab. Entwicklungen in
Ländern wie Schweden, Kanada oder Australien oder
auch direkt vor der Tür, in Berlin, wo eine Ausstel-
lungszahlung in die Förderkriterien des Hauptstadt-
kulturfonds aufgenommen wurde, werden ignoriert.
Da heißt es, nicht eine angemessene Vergütung der Ur-
heberinnen und Urheber künstlerischer Leistungen sei
die Lösung, zielführender sei es, die Zahl der Ausstel-
lungsmöglichkeiten zu erhöhen, flankiert von Projekt-
zuschüssen, Stipendien und Atelierförderung. Aber wo
und wie findet das in ausreichendem Maße statt? Und
warum sollte eigentlich das eine das andere ausschlie-
ßen? Für die betroffenen Künstlerinnen und Künstler
bedeuten die letzten vier Jahre Stillstand, und in Zu-
kunft wird es für sie auch nicht besser.

Nun zur Situation der Lehrbeauftragten an deut-
schen Musikhochschulen. Allen Fraktionen ist seit lan-
gem bekannt, dass Musikhochschulen – und auch
Musikschulen – immer mehr befristet angestellte
Lehrbeauftragte zur Sicherung und nicht zur Ergän-
zung ihres Lehrangebots einsetzen. Im Gegensatz zu
den wenigen Festangestellten sind sie schlecht bezahlt
und sozial nicht abgesichert. Der Antrag der Grünen,
der von Bundesseite aus einer Länderinitiative Unter-
stützung geben will, wurde 2012 im Kulturausschuss
von der Koalition mit dem Argument abgelehnt: Wir

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(C (D ind nicht zuständig, das ist Ländersache. Die Situaon der Betroffenen hat sich seitdem, außer in in NRW, o aufgrund der angestoßenen Diskussion die Gehälr der Lehrbeauftragten rückwirkend ab 2012 erhöht urden, nicht verändert. Wie lange noch wollen wir ns diese völlig unhaltbare Situation anschauen? Ja, s ist Ländersache, und es gibt das Kooperationsverot zwischen Bund und Ländern, aber die Länder beegen sich, wenn sie Anstöße von Bundesseite bekomen: siehe NRW, siehe jetzt auch Baden-Württemberg, o inzwischen der entsprechende Vorstoß der Fraktion er Grünen angenommen wurde, siehe Sachsen, wo ie SPD mittlerweile einen Antrag mit denselben Forerungen eingebracht hat. Die Linke unterstützt den orliegenden Antrag. Wir wollen, dass das Verhältnis on Festangestellten und Lehrbeauftragten an den usikhochschulen nicht völlig auseinanderklafft. An st allen Musikhochschulen sind inzwischen bis zu 0 Prozent der Dozenten nicht festangestellte Lehrbeuftragte. Hier muss eine Regelung geschaffen weren, die diese Entwicklung stoppt. Das Krankengeld für unständig oder kurzfristig Bechäftigte und Selbstständige. Eine 2009 beschlossene esetzesänderung hat die Lage der angesprochenen ersonengruppe nicht verbessert, sondern verschlechrt. Gerade Künstlerinnen und Künstler sind aufrund ihrer zeitlich befristeten Verträge und ihres geingen Einkommens oft gar nicht in der Lage, die ingeführten Krankengeldwahltarife zu zahlen. Trotzem hält die Koalition stur an dem einmal gefassten eschluss fest. Wir stimmen den Grünen zu, dass es esser wäre, wieder zum Rechtszustand von 2008 zuückzukehren. Selbstständige, kurzfristig oder unstänig Beschäftigte müssten dann zwar wieder einen eröhten Beitragssatz zahlen, bezögen dafür aber auch ereits nach 15 Krankheitstagen Krankengeld. Die Koalition hat alle heute vorliegenden Anträge bgelehnt. Initiativen aus ihren Reihen zu diesen Fraen – Fehlanzeige. Die SPD will einen Kreativpakt. ieser will den auch durch Internet und Digitalisie ung beeinflussten Strukturwandel im Kreativbereich olitisch begleiten. Die Linke hat zu vielen der im Kretivpakt angesprochenen Themen weitergehende nträge eingebracht, sei es zur Reform des Urheberchtes, für ein durchsetzungsstarkes Urheberveragsrecht oder zur Reform der Verwertungsge ellschaften. Vor allem aber kritisieren wir die okussierung auf die reine Kreativwirtschaft an dieem Kreativpakt. Statt die Kultur als Ganzes in den lick zu nehmen, stehen wirtschaftliche Aspekte im ordergrund. Viele Studien belegen aber, dass ein roßteil der Kreativen nicht vom Boom der Kreativirtschaft profitiert. Das betrifft die niedrigen Einkommen: Viele ünstlerinnen und Künstler können von ihrer Arbeit icht leben. Das betrifft den wachsenden Anteil von freiberuflich nd selbstständig Tätigen: In der schnell wachsenden Dr. Lukrezia Jochimsen gebene Reden )





(A) )

Kultur- und Kreativwirtschaft sind das derzeit immer-
hin schon rund ein Drittel.

Und das betrifft vor allem auch die wachsende Zahl
derer, die in verschiedener Weise prekär beschäftigt
sind, also kurzzeitig, unständig oder in Erwerbsmisch-
formen tätig sind.

Wir treten dafür ein, dass alle Kreativen und alle
Kulturschaffenden von ihrer Arbeit leben können – wie
alle anderen Arbeitenden auch. Zugegeben: Das ist ein
hohes Ziel. Aber auch nur einige wenige Verbesserun-
gen der Lebensverhältnisse durchzusetzen, ist bei die-
ser Regierung aussichtslos. Das ist das Fazit dieses
Tagesordnungspunktes 27, gezogen in einem Gefühl
der Ohnmacht. Hoffentlich wird das in der nächsten
Legislatur anders!


Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725025300

Kunst macht Spaß – im Optimalfall denen, die da-

ran teilhaben genauso wie jenen, die Kunst schaffen.
Regelmäßig bekommen Künstlerinnen und Künstler zu
hören: Wie schön, Sie haben Ihr Hobby zum Beruf ge-
macht! – Aber – ich zitiere den Bühnenautor Ludwig
Fulda –: „Kunst kommt von Können, nicht von Wollen:
Sonst hieß es Wulst.“ Vom Applaus allein wird nie-
mand satt. Die meisten künstlerischen Berufe erfor-
dern ein jahrelanges zeit- und kostenintensives Stu-
dium. Fleiß, Durchhaltevermögen und Disziplin sind
Grundvoraussetzungen für alle darstellenden und bil-
denden Künstler und Musiker. Wenn wir über Mindest-
löhne und soziale Mindeststandards reden, dürfen wir
den Kulturbetrieb nicht ausklammern.

Wir alle wissen um die zunehmend prekäre Situation
von Künstlerinnen und Künstlern. Sie zählen zur kin-
derärmsten Berufsgruppe in Deutschland, bei durch-
schnittlich 14 000 Euro Jahreseinkommen und einer
Rentenerwartung von 420 Euro sind Zukunftsängste
vorprogrammiert. Die Versäumnisse der Bundesregie-
rung, was Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen
und wirtschaftlichen Lage von Künstlern betrifft, sind
haarsträubend. Vor kurzem erst hat die Koalition im
Gesetzentwurf zur Neuregelung bundesunmittelbarer
Unfallkassen ihre eigene Regelung zur Verpflichtung
der Deutschen Rentenversicherung zur vierjährigen
Überprüfung abgabepflichtiger Unternehmen wieder
gekippt. Mit Beitragsstabilität für die Künstlersozial-
kasse ist unter dieser Bundesregierung nicht mehr zu
rechnen.

Wir haben im Lauf dieser Legislaturperiode in Ein-
zelanträgen ein grünes Maßnahmenpaket zur Verbes-
serung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von
Künstlerinnen und Künstlern erarbeitet, wozu auch
unsere drei hier zur Debatte stehenden Anträge gehö-
ren. Wir sind der Überzeugung: Für die Dienstleistung
aller ausgebildeten Interpreten, Bühnendarsteller und
Lehrenden ohne Festanstellung in Kunst und Kultur
muss es Mindestabsicherungen und Honorarunter-
grenzen geben. Die Ausbeutung der Lehrbeauftragten
an Hochschulen für Musik und Theater wollen wir be-
enden. Bis zu 60 Prozent des Unterrichts an den Hoch-

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Zu Protokoll ge

(C (D chulen für Musik und Theater werden durch Lehrbeuftragte auf Honorarbasis sichergestellt. Sie haben eist eine hohe berufliche Qualifikation und bewältien das gleiche Maß an Arbeit und Verantwortung wie estangestellte. Trotzdem erhalten sie nur ein Drittel es Stundensatzes. 15 Euro pro Unterrichtseinheit sind ls Vergütung keine Seltenheit. Ein Hochschulsystem, essen Lehrangebot überwiegend durch prekäre Bechäftigungsverhältnisse abgedeckt wird, ist sozial unerträglich. Langfristig wird dadurch auch die Qualit der Lehre gefährdet. Wir setzen uns ein für undesweit einheitliche Honoraruntergrenzen an allen ochschulen für Musik und Theater sowie für die estlegung eines angemessenen Verhältnisses zwichen Honorartätigen und Festangestellten. Sowohl in der Problemanalyse als auch bei den andlungsvorschlägen zur Verbesserung der Situation on Künstlerinnen und Künstlern sowie Journalistinen und Journalisten gibt es zwischen unserem grünen aßnahmenpaket einige Überschneidungen mit For erungen im Antrag der SPD, beispielsweise bei der eform des Krankengeldbezuges: Anspruch auf Kranengeld besteht nach dem Künstlersozialversicheungsgesetz aktuell erst ab der siebten Woche. Dies ist or allem für kurzzeitig Beschäftigte und Selbststänige unbefriedigend; sie haben meist keine ausreihende Absicherung im Krankheitsfall. Wir wollen den usschluss der Selbstständigen, der kurzfristig Bechäftigten sowie der Versicherten nach dem Künstlerozialversicherungsgesetz vom Anspruch auf Krankeneld im SGB V aufheben. Anspruch auf Krankengeld uss wieder ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ewährleistet sein! Im Kulturbereich sind doppelt so viele selbstständig ie in anderen Branchen. Die Erwerbsbiografien der eisten Künstlerinnen und Künstler sowie Journalisnnen und Journalisten besteht aus einer Aneinanderihung von Kurzzeitbeschäftigungen. Trotz ihrer in ie Arbeitslosengeldversicherung gezahlten Beiträge ind diese nach Beendigung eines kurzzeitigen Arbeitserhältnisses oft auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. ir wollen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ereits für alle gilt, die innerhalb von zwei Jahren minestens vier Monate in die Arbeitslosenversicherung inbezahlt haben. Auch die SPD möchte die Anwartchaftszeit für ALG I verkürzen, allerdings nur als onderregelung für kurzfristig Beschäftigte auf sechs onate innerhalb von drei Jahren. Im Unterschied zur PD wollen wir zudem eine befristete Vermittlungsause einführen, in welcher Arbeitslosengeldbezieende ausschließlich selbst für ihre berufliche Integraon verantwortlich sein sollen. Dies würde auch der rbeitsrealität von Künstlerinnen und Künstlern beser gerecht: Deren erwerbslose Zeitabschnitte zwichen Engagements dienen in der Regel der Vorbereing auf die nächsten künstlerischen Projekte oder ngagements. Ein weiteres Ziel grüner Kulturpolitik ist die Einhrung einer verpflichtenden Ausstellungszahlung für Dr. Lukrezia Jochimsen gebene Reden Agnes Krumwiede )








(A) )

den nichtkommerziellen Raum im Rahmen der Kompe-
tenzen des Bundes. Im Gegensatz zu Bühnendarstel-
lern und Interpreten werden bildende Künstlerinnen
und Künstler sowie professionelle Fotografinnen und
Fotografen für die öffentliche Präsentation ihrer
Werke in der Regel nicht bezahlt. Diese Gerechtig-
keitslücke könnte durch eine Ausstellungszahlung ge-
schlossen werden. Mit immensen Kosten verbunden
wäre diese Maßnahme übrigens nicht, wie das Beispiel
Schweden zeigt: Dort beansprucht die Ausstellungs-
zahlung gerade einmal zwei bis drei Prozent eines Aus-
stellungsetats. Genauso wie die SPD wollen wir, dass
der Bund eine verpflichtende Ausstellungszahlung bei
allen aus Bundesmitteln finanzierten oder bezuschuss-
ten Institutionen und Projektträgern in seine Förder-
kriterien mit aufnimmt.

Auch Reformen des Urhebervertragsrechts sind not-
wendig für eine solidere finanzielle Lebensgrundlage
Kulturschaffender. Nur wenn Urheberinnen und Urhe-
ber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler in
fairen Vertragsverhältnissen zu ihren Geschäftspart-
nern stehen, kann das Recht auf angemessene Vergü-
tung in die Realität umgesetzt werden. Deshalb haben
wir einen separaten Antrag mit detaillierten und um-
fassenden Reformen des Urhebervertragsrechts vorge-
legt. Die SPD erkennt im Rahmen ihres vorliegenden
Antrags zwar das Urhebervertragsrecht als kulturpoli-
tische Baustelle, bietet selbst jedoch keinerlei konkrete
Verbesserungsvorschläge, sondern fordert diese ledig-
lich von der Bundesregierung ein.

In unserem Antrag zu einer Reform der Bundeskul-
turförderung fordern wir unter anderem, dass der
Bund seine Vorbildfunktion wahrnimmt und auf alle
aus dem Kulturetat geförderten Kultureinrichtungen,
Festivals oder Projekte dahin gehend einwirkt, dass
die dort beschäftigten Künstlerinnen und Künstler
nach den aktuellen Tarifen des öffentlichen Dienstes
entlohnt werden bzw. branchenspezifische Mindestga-
gen erhalten. Hier gibt es wieder Parallelen zur SPD:
Auch die SPD fordert Tarifverträge in den Institutio-
nen und soziale Mindeststandards sowie Mindesthono-
rare bei staatlich geförderten Projekten.

Sollte es ab 2013 eine rot-grüne Bundesregierung
geben, wird sich voraussichtlich kulturpolitisch nicht
nur an den Rahmenbedingungen zur Kulturförderung
des Bundes einiges ändern. Was die soziale und wirt-
schaftliche Lage von Künstlerinnen und Künstlern so-
wie Journalistinnen und Journalisten betrifft, könnten
die schwarz-gelben Versäumnisse unter einer rot-grü-
nen Bundesregierung korrigiert und maßgebliche Ver-
besserungen eingeführt werden – unter der Vorausset-
zung, dass die SPD ihren Kreativpakt um einige
Details aus unserem grünen Maßnahmenpaket er-
gänzt.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725025400

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Be-

schlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Me-

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(C (D ien auf Drucksache 17/13485. Dieser empfiehlt unter uchstabe a die Ablehnung des Antrags der Fraktion ie Linke auf Drucksache 17/8379 mit dem Titel Rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für die ahlung einer Ausstellungsvergütung für bildende ünstlerinnen und Künstler schaffen“. Wer stimmt für iese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den timmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen on Linken und Grünen bei Enthaltung der SPD angeommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grüen auf Drucksache 17/6346 mit dem Titel „Für eine usstellungszahlung an bildendende Künstlerinnen und ünstler sowie Fotografinnen und Fotografen bei durch en Bund geförderten Ausstellungen“. Wer stimmt für iese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den timmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen er Oppositionsfraktionen angenommen. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschuses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Prekäre Situation on Lehrbeauftragten an Musikhochschulen sowie Hochchulen für Musik und Theater beenden – Rahmenbedinungen zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe schaffen“. er Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung uf Drucksache 17/8960, den Antrag der Fraktion Bündis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/7825 abzulehnen. er stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun en? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der egierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken und ündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD angeommen. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundeit zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen it dem Titel „Zeitnahes Krankengeld für unständig und urzfristig Beschäftigte sowie Selbständige“. Der Auschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf rucksache 17/13628, den Antrag der Fraktion Bündis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/12067 abzulehen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemphlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen egen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenomen. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur nd Medien zum Antrag der Fraktion der SPD mit dem itel „Die soziale und wirtschaftliche Lage der Kulturnd Kreativschaffenden verbessern“. Der Ausschuss mpfiehlt auf Drucksache 17/13487, den Antrag der raktion der SPD auf Drucksache 17/11832 abzulehnen. er stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemphlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen egen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von Linken nd Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )





(A) )

Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:

– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Han-
delsgesetzbuchs

– Drucksache 17/13221 –

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Handelsgesetzbuchs

– Drucksachen 17/13617, 17/13964 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksachen 17/14203, 17/14204 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Stephan Harbarth
Ingo Egloff
Marco Buschmann
Richard Pitterle
Ingrid Hönlinger

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Drucksache 17/14235 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Alexander Funk
Ewald Schurer
Stephan Thomae
Steffen Bockhahn
Katja Dörner

Auch diese Reden sollen mit Ihrem Einverständnis
zu Protokoll gegeben werden.1)

Damit kommen wir zur Abstimmung über den von den
Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur
Änderung des Handelsgesetzbuches. Der Rechtsaus-
schuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussemp-
fehlung auf den Drucksachen 17/14203 und 17/14204,
den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen auf Druck-
sache 17/13221 in der Ausschussfassung anzunehmen.
Ich bitte diejenigen, die dieser Empfehlung zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Bera-
tung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen
die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
wurf ist mit gleicher Mehrheit wie zuvor angenommen.

Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem
von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf
zur Änderung des Handelsgesetzbuches. Der Rechtsaus-
schuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschluss-

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1) Anlage 29

(C (D mpfehlung, den Gesetzentwurf der Bundesregierung uf den Drucksachen 17/13617 und 17/13964 für erleigt zu erklären. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dageen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angeommen. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 31 a is 31 d: a)

richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Michael Gerdes, Ulrike Gottschalck,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bil-
dungschancen mit guten Ganztagsschulen für
alle verbessern

– Drucksachen 17/13482, 17/14098 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Sylvia Canel
Dr. Rosemarie Hein
Kai Gehring

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem An-
trag der Abgeordneten Aydan Özoğuz, Willi
Brase, Ulla Burchardt, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD

Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Eine
moderne Integrationspolitik für mehr Chan-
cengleichheit

– Drucksachen 17/13483, 17/14197 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Aydan Özoğuz
Miriam Gruß
Diana Golze
Katja Dörner

c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Willi Brase, Ulla Burchardt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Förderung der Bildungsforschung weiter vo-
rantreiben

– Drucksachen 17/8604, 17/14099 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Oliver Kaczmarek
Sylvia Canel
Dr. Rosemarie Hein
Kai Gehring





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver
Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD

Die Herausforderungen der Bildungsrepub-
lik mit den Erkenntnissen aus dem Nationa-
len Bildungsbericht angehen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring,
Ekin Deligöz, Krista Sager, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Konsequenzen aus dem nationalen Bil-
dungsbericht ziehen – Bildungsblockaden
aufbrechen und mehr Teilhabe ermöglichen

– Drucksachen 17/12384, 17/11074, 17/14101 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Oliver Kaczmarek
Patrick Meinhardt
Dr. Rosemarie Hein
Kai Gehring

Wie ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll
genommen.


Dr. Stefan Kaufmann (CDU):
Rede ID: ID1725025500

In dieser Debatte geht es erneut um das von der

SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagene Ganztags-
schulprogramm. In der ersten Debatte zu diesem An-
trag hatte ich bereits meine Einwände gegen den SPD-
Antrag vorgetragen. Diese Einwände haben sich nicht
geändert. Im Gegenteil: Durch die SPD-Bildungspoli-
tik, vor allem in meinem Heimatland Baden-Württem-
berg, fühle ich mich in meiner Ablehnung der SPD-Bil-
dungsinitiative sogar bestärkt. Deshalb werde ich im
Folgenden noch einmal meine vier Hauptgründe ge-
gen den SPD-Antrag „Projekt Zukunft – Deutschland
2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen
für alle verbessern“ vorstellen.

Erstens. Populismus. Sie fordern in Ihrem Antrag
auf Seite 14 doch tatsächlich 20 Milliarden Euro zu-
sätzlich für Bildung, davon die Hälfte von den Län-
dern. Die Länder allein sollen also jedes Jahr (!)

10 Milliarden Euro mehr in die Bildung investieren.
Einverstanden. Nur: Deutschland wird in der Bil-
dungspolitik von der SPD regiert. In 13 von 16 Bun-
desländern gibt es SPD- oder grüne Kultusminister.
Die entscheiden über die Bildungspolitik in unserem
Land, über Ganztagsschulen, Gemeinschaftsschulen,
Gymnasien usw. Sie entscheiden, wie viel Geld der Bil-
dung zugutekommt. Und dort passiert, ich muss es im-
mer wieder sagen, das genaue Gegenteil. An Bildung
wird gespart, sei es das rot-grüne Bremen, wo es regel-
mäßig zu Warnstreiks der Lehrer kommt, sei es die
neue rot-grüne Regierung in Niedersachsen, die we-

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(C (D ige Monate nach Amtsantritt Kürzungen im Hochchulund im Schulbereich beschlossen hat, oder eben eine Heimat Baden-Württemberg. Da ist die SPD egen ihrer katastrophalen Bildungspolitik auch von en eigenen Anhängern unter starkem Druck. Inneralb kürzester Zeit wurde hier eines der erfolgreichsn Bildungssysteme in Deutschland demontiert. Der erband Bildung und Erziehung Baden-Württemberg at sich kürzlich wie folgt zu der SPD-Bildungspolitik eäußert: „Wer als Opposition vollmundig angetreten t, in der Bildungspolitik alles viel besser zu machen nd nach der Übernahme der Regierungsverantworng als Erstes Stellenstreichungen im Lehrerbereich nkündigt, die weitere Senkung des Klassenteilers ausremst, Arbeitsgemeinschaften sowie Stützund Förerkurse noch stärker zurückfährt und jungen Lehrräften massiv das Einkommen beschneidet, muss sich icht wundern, wenn der Gegenwind spürbar rauer nd kälter wird.“ Das ist die Situation in Baden-Württemberg nach wei Jahren SPD-Bildungspolitik. Ich würde mir ja ünschen, dass die SPD die Bildungsausgaben weigstens auf gleichem Niveau gehalten hätte. Leider ird nur gekürzt. Und da fordern Sie in der Opposion, dass allein die Länder 10 Milliarden Euro pro ahr für Bildung ausgeben? Das ist nichts als SPDahlkampfpopulismus. Stattdessen würde ich Ihnen vorschlagen, es der DU gleichzutun. Wir haben nämlich seit unserer Reierungsübernahme im Bund 2005 nicht durch zusätzche Ausgaben, sondern durch eine Priorisierung zuunsten von Bildung und Forschung unbestritten sehr iel erreicht. Während andere Ressorts ihren Beitrag ur Haushaltskonsolidierung geleistet haben, wurde r Bildung und Forschung mehr Geld ausgegeben. on 2005 bis 2009 gab es 6 Milliarden Euro zusätzlich, on 2009 bis 2013 sogar 13 Milliarden Euro zusätzch. Mit dem neuen Haushaltsentwurf 2014 sind wir rstmals bei einem Jahresetat des Bundes von 14 Milarden Euro angekommen. Damit steigt der Bildungsnteil am Gesamthaushalt auf 4,7 Prozent. Ein so hoes Budget für Bildung und Forschung seitens des undes hat es zuvor in der Geschichte der Bundesreublik weder relativ noch absolut jemals gegeben. Das enne ich vorbildliche CDU-Politik: Priorisierung zuunsten von Bildung und Forschung. Zweitens. Zuständigkeit. Bund und Länder haben ach unserer Verfassung unterschiedliche Einnahmeuellen bzw. teilen sich diese. Und sie haben unterchiedliche Aufgaben, die sie damit erfüllen können der müssen. Die Länder sind eindeutig für die Bildung uständig, und kein Land würde hier widersprechen. ie postulieren dagegen eine gemeinsame Aufgabe Bilung. Wenn es um eine gemeinsame Finanzierung geht, ind Sie sich mit den Ländern sicher einig. Aber bedenen Sie: Wer bezahlt, bestimmt auch. Wollen Sie, dass er Bund zentrale Vorgaben für die Schulpolitik acht? Die SPD-regierten Länder tun sich doch schon it mehr Vergleichbarkeit schwer – Stichwort: gemein )


(A) )

same Abituraufgaben. Immerhin gibt es jetzt eine erste
Einigung. Aber verbindliche Regeln über einen Staats-
vertrag lehnen die rot-grün regierten Länder nach wie
vor ab. Die wollen nämlich nur das Geld des Bundes.
Aber nur Geld, ohne Zweckbindung, wie Sie es in Ihrem
Antrag auf Seite 12 fordern, wird es mit uns auf keinen
Fall geben.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine SPD-
Bundesregierung dem zustimmen würde.

Außerdem sollten Sie auch die Konsequenzen be-
denken, wenn der Bund erst einmal massiv in die
Schulfinanzierung eingestiegen ist. Ich erinnere Sie an
die Länderaufgabe Inklusion, die notwendige Sanie-
rung von Schulgebäuden, den Bau von Wohnheimplät-
zen und, und, und. Wenn der Bund in diesem Bereich
nun plötzlich Verpflichtungen in Milliardenhöhe einge-
hen soll, werden wir sie auf der anderen Seite, im Wis-
senschaftsbereich, einsparen müssen. Damit spielen
Sie selbst den einen Bereich gegen den anderen aus.
Auch das kann nicht sein.

Unser gemeinsames Ziel sollte doch sein, dass die
Länder endlich selbst mehr für Ganztagsschulen, für
bessere Lernbedingungen und auch für ein besseres
Schulsystem tun. Und das geht nur vor Ort, durch eine
gute Bildungspolitik. Liebe SPD-Bildungsminister in
den Ländern, fangen Sie damit endlich an!

Drittens. Qualität der Ganztagsschule. Es kommt
auf die Qualität der Ganztagsschule an.

Wie Sie zu Recht auf Seite 10 in Ihrem Antrag
schreiben, ist die offizielle KMK-Definition für Ganz-
tagsschulen unzureichend, nach der an mindestens
drei Tagen der Woche sieben Stunden lang Unterricht
im konzeptionellen Zusammenhang gegeben werden
muss. Dadurch gibt es noch keine gute Ganztags-
schule.

In der Realität kritisieren Eltern nämlich häufig die
zu kurzen Öffnungszeiten der Ganztagsschulen. Bis
17 Uhr ist dort schon ein Luxus. Das Gleiche gilt für
die Ferienbetreuung. Wenn Kinder Schulferien haben,
gibt es keine Möglichkeit, die Kinder ganztägig be-
treuen zu lassen. Nur wenige Schulen bieten auch für
die Ferien Angebote an.

Weiterhin stellt sich die Frage, wer die Kinder
nachmittags betreut. Gibt es ein pädagogisches Kon-
zept mit Unterricht durch Lehrer am Nachmittag, oder
beinhaltet die Ganztagsschule nachmittags lediglich
eine Hausaufgabenbetreuung durch Hilfskräfte? Dies
sind die Fragen, die über die Qualität und auch den
Erfolg von Ganztagsschulen entscheiden. Die in Ihrem
Antrag aufgestellte Forderung nach mehr Ganztags-
schulen allein bringt also noch gar nichts. Damit be-
kommen Sie auch kein besseres Schulsystem, wie es in
Ihrem Antrag suggeriert wird. Beispielsweise kann
man anhand der KMK-Zahlen feststellen, dass Berlin
zwar den höchsten Anteil an Ganztagsschulen vorzu-
weisen hat, während Länder wie Baden-Württemberg
und Bayern eher geringere Anteile vorzuweisen haben.

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(C (D rotzdem ist das Schulsystem in diesen beiden Ländern ach einhelliger Auffassung wesentlich besser und efzienter. Genau das Gleiche gilt im Übrigen für Ihre ständige orderung nach mehr Geld. Auch hier kann man anand der Zahlen ablesen, dass die erfolglosesten chulsysteme Deutschlands in Bremen, Hamburg und erlin mehr Geld pro Schüler ausgeben als die PISAewinner Baden-Württemberg und Bayern. Geld alin kann also nicht die Ursache sein. Im Übrigen: Auch im von Ihnen stets viel gerühmten ISA-Siegerland Finnland gibt es keine flächendekende Ganztagsschule, außerdem auch keinen zentrastischen Bildungsstaat, sondern ein dezentrales Sysm, bei dem die Kommunen eine entscheidende Rolle pielen. Das aber nur nebenbei. Viertens. Weitere Punkte in Ihrem Antrag, denen wir idersprechen: Sie fordern in Ihrem Antrag versteckt ie Einheitsschule. Insgesamt wird versucht, das Konept der Einheitsschule über die Ganztagsschule urchzusetzen. Dies lehnen wir entschieden ab. Stattessen setzen wir auf ein mehrgliedriges Schulsystem nd bekennen uns eindeutig zum Gymnasium, der erlgreichsten Schulform in Deutschland. Weiterhin fordern Sie eine gebundene Ganztags chule für alle, das heißt die verpflichtende Teilnahme ller Kinder am Ganztagsschulunterricht. Das wird in rem Antrag besonders deutlich, weil Sie beispielseise auf Seite 13 mehr Geld für gebundene als für ofne Ganztagsschulen fordern. Auch dies lehnen wir ntschieden ab. Wenn alle Kinder von morgens bis bends verpflichtend in die Schule gehen, wird dies ach unserer Überzeugung nicht automatisch zu beseren Schülern, einem besseren Schulsystem oder beseren Leistungen in der Schule führen. Dies hängt, wie ereits erwähnt, nach unserer festen Überzeugung von er Qualität der Schule und der Qualität des Unterichts ab. Außerdem kommt eine verpflichtende Ganztagschule auch in einen Konflikt mit Sportund Freizeitktivitäten. Sie selbst sprechen diesen Punkt in Ihrem ntrag ja auch selbstkritisch an. Auf Seite 7 Ihres Anags schreiben Sie: „Gute Ganztagsschulkonzepte be ücksichtigen zudem das Spannungsfeld zu außerschuschen Freizeitangeboten unter anderem der freien ugendarbeit oder der Sportvereine. Die nicht immer ermeidbaren Zeitkonkurrenzen dürfen nicht dazu fühn, dass Schule das Freizeitverhalten sozusagen ‚mo opolisiert‘ und für die persönliche, soziale wie körerliche Entwicklung unverzichtbare frei gestaltbare ußerschulische Aktivitäten und Interessen zu sehr erdrängt.“ Wie Sie dieses Problem lösen wollen, bei leichzeitiger Forderung nach der verpflichtenden anztagsschule, sagen Sie in Ihrem Antrag leider icht. Zusammenfassend entspricht Ihr Antrag damit nicht nseren Vorstellungen von einer transparenten, nachaltigen Bildungsfinanzierung, der verfassungsmäßi Dr. Stefan Kaufmann gebene Reden )





(A) )

gen Zuständigkeit der Länder für die Bildung, unseren
hohen qualitativen Ansprüchen an gute Schulen für
alle sowie einer offenen Ganztagsschule. Deshalb leh-
nen wir Ihre Anträge und Bildungskonzepte ab.

Stattdessen fordern wir von Rot-Grün die Rück-
nahme der umfangreichen Kürzungen in den Bildungs-
budgets, einen qualitätsorientierten Ausbau des
Bildungssystems und nachhaltige, zusätzliche Investi-
tionen in unseren wichtigsten Zukunftsbereich: die Bil-
dung und Forschung. Die CDU/CSU zeigt bereits, wie
es geht.


Oliver Kaczmarek (SPD):
Rede ID: ID1725025600

In diesen Tagen wurde der aktuelle OECD-Bericht

„Bildung auf einen Blick 2013“ veröffentlicht. Dieser
und weitere internationale Berichte und Vergleichsstu-
dien liefern gemeinsam mit dem Nationalen Bildungs-
bericht eine unverzichtbare Zusammenschau der Kenn-
zahlen und Dynamiken des deutschen Bildungswesens.
Sie zeigen die zentralen bildungspolitischen Heraus-
forderungen für Deutschland auf und liefern den poli-
tischen Akteuren wertvolles Steuerungswissen.

Auch wenn in einigen Bereichen des Bildungswe-
sens Fortschritte erzielt werden konnten, sind die He-
rausforderungen an die deutsche Bildungspolitik un-
verändert hoch. Es ist nach wie vor erschreckend, dass
Deutschland mit die höchste soziale Kopplung aller
Industrienationen aufweist. In kaum einem anderen
Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so sehr von
der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland. Immer
noch sind rund 20 Prozent der Kinder und Jugendli-
chen in Deutschland akut von Bildungsarmut bedroht.
Überdurchschnittlich oft sind es Kinder mit Migra-
tionshintergrund und aus sozial schwachen Familien,
die von dieser Bildungsungerechtigkeit betroffen sind.

Eine große Herausforderung im Bildungswesen ist
derzeit auch die Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention. Hier ist Deutschland nach wie vor
weit von der inklusiven Gesellschaft entfernt.

Auch das im Nationalen Bildungsbericht 2012 an-
geführte Schwerpunktthema „Kulturelle Bildung“ of-
fenbart neue Herausforderungen für das Bildungswe-
sen in Deutschland. Der verstärkte Umgang mit neuen
Medien und die Vermittlung von Medieninhalten wer-
den nicht nur in der kulturellen Bildung, sondern im
gesamten Bildungswesen immer bedeutender.

Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen
kommt dem Ganztagsschulangebot eine Schlüsselrolle
zu. Ganztagsschulen bieten mehr Zeit für Bildung und
individuelle Förderung. So kann besser auf die Nei-
gungen und Talente der Kinder und Jugendlichen ein-
gegangen werden. Auch kann die Ganztagsschule ei-
nen wichtigen Beitrag zur sprachlichen, kulturellen
und sozialen Integration von Kindern, Jugendlichen
und Familien mit Migrationshintergrund leisten. Auch
das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne
Behinderung lässt sich an Ganztagsschulen besser
verwirklichen.

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(C (D Aber auch gesellschaftlich ist die ganztägige Beeuung und Beschulung ein großer Fortschritt; denn ngere garantierte Betreuungszeiten verbessern die ereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztagsschulen chaffen somit Raum und Zeit, um alle Kinder besser u fördern, Bildungsarmut zu bekämpfen und für hancengleichheit zu sorgen. Wir haben deshalb ein Konzept erarbeitet, mit der er Ganztagsschulentwicklung in Deutschland ein euer Schub gegeben werden soll. Dabei sind drei Eleente von besonderer Bedeutung: Erstens ist die Qualität der ganztägigen Lehrund etreuungsangebote Voraussetzung für den pädagogichen Erfolg; denn nur durch ausreichendes und quafiziertes Fachpersonal können die Vorteile guter anztagsschulen für gleiche Chancen auf bessere Bilung und eine gute Zukunft genutzt werden. Zweitens müssen wir den Schulen vor Ort mehr Getaltungskraft geben; denn sie sind es, die die örtlichen ahmenbedingungen, Bedarfe und Anforderungen am esten kennen. Vor allem in kommunalen Bildungsetzwerken können Ganztagsschulen ihre Potenziale oll ausschöpfen. Drittens ist ein bedarfsgerechter und flächendeckener Ausbau des Ganztagsangebots erforderlich, damit ir allen Kindern und Jugendlichen, die es wollen, pätestens bis 2020 einen Ganztagsschulplatz anbieten önnen, und zwar unabhängig von Wohnort, Schulrm und individuellem Förderbedarf. Angesichts des großen Handlungsbedarfs sind die isherigen Maßnahmen der Bundesregierung bei weim nicht ausreichend. Deutschland liegt bei den öfntlichen Ausgaben für Bildung immer noch unter em OECD-Durchschnitt. Hier genügt es nicht, nur uf die Verantwortung der Länder im Bereich der Bilung zu verweisen: Wir brauchen eine gesamtstaatlihe Verantwortung von Bund, Ländern und Kommuen. Für Investitionen in eine zukunftsgerichtete Bilungsinfrastruktur sind jährlich zusätzliche 20 Milliaren Euro erforderlich – etwa für eine bessere ganztäige Betreuung für Kinder unter drei Jahren, für ein ächendeckendes Ganztagsschulangebot, für einen euen Hochschulpakt. Eine verantwortliche Regierung würde sich dieser erausforderung stellen. Die schwarz-gelbe Bundesgierung wird ihrer Verantwortung jedoch nicht gecht und blockiert eine Grundgesetzänderung im onsens der Parteien und zwischen Bundesrat und undestag. Die Nationalen Bildungsberichte, aber auch die in rnationalen Berichte und Vergleichsstudien sind ichtige Instrumente, um die Herausforderungen, ortschritte und Defizite des deutschen Bildungsweens zu erkennen und den Defiziten entgegenzuwirken. er Förderung der Bildungsforschung muss deshalb eiterhin große und größere Aufmerksamkeit ge Dr. Stefan Kaufmann gebene Reden )





(A) )

schenkt werden. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag
zur Verbesserung des gesamten Bildungssystems.

Lassen Sie uns die Herausforderungen im Bildungs-
wesen angehen. Gerade auch im Hinblick auf den de-
mografischen Wandel können wir es uns nicht leisten,
auch nur einen Menschen mit seinen Talenten und Fä-
higkeiten zurückzulassen!


Aydan Özoğuz (SPD):
Rede ID: ID1725025700

Eine moderne Integrationspolitik zeichnet sich

durch einen gesamtgesellschaftlichen und ressortüber-
greifenden Ansatz mit gezielten Maßnahmen aus. Inte-
gration und damit das gleichberechtigte Miteinander
kann nur gelingen, wenn die Teilhabe an unserer Ge-
sellschaft – an Bildung, Arbeit und Chancengleich-
heit – für alle Menschen gewährleistet wird. Für uns
gilt das ursozialdemokratische Aufstiegsversprechen
durch Bildung.

Der aktuelle Chancenspiegel 2013 der Bertelsmann-
Stiftung zeigt sehr deutlich, dass die soziale Herkunft
schon in der Grundschule entscheidend für den Bil-
dungserfolg ist und Schülerinnen und Schüler mit
Migrationshintergrund und aus sozioökonomisch
schwachen Familien häufiger die Klasse wiederholen
müssen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokra-
ten finden: Das Geburtsland und die Bildung der El-
tern oder Großeltern dürfen kein Schicksal sein. Wir
müssen dafür Sorge tragen, dass Erfolg und Teilhabe
an der Gesellschaft unabhängig von diesen Faktoren
möglich sind. Das oberste Ziel muss ein Zusammen-
wachsen und Zusammenleben in einer Gesellschaft un-
abhängig von Herkunft, Kultur und Religion sein.

Doch das hat die schwarz-gelbe Bundesregierung
noch nicht verstanden. Sie hat keine klare Linie. Statt
konkret, effektiv und gezielt vor Ort integrationspoli-
tisch zu handeln, begnügt sich Kanzlerin Merkel mit
ein paar wirkungslosen Gipfeln. Das ist Augenwische-
rei und frustriert die vielen Menschen in unserem
Land, die sich seit Jahren mit Leidenschaft für Chan-
cengerechtigkeit in einer pluralen Gesellschaft einset-
zen und mehr Unterstützung brauchen.

Statt eines sachlicheren Blicks auf konkrete Pro-
blemlagen, werden Emotionen, Ängste und Vorurteile
geschürt – allen voran von Innenminister Friedrich
und Familienministerin Schröder, die es partout nicht
lassen können, die Gesellschaft in „Wir“ und „Die“ zu
spalten. Dass beide differenzierte Forschungsergeb-
nisse von seriösen Studien, die sie teilweise selbst in
Auftrag gegeben haben, verzerren, zeigt, dass sie nur
ihre eigenen vorgefertigten Gedanken präsentieren
möchten.

Diese Jahre waren von vielen Rückschlägen für das
Zusammenwachsen unserer Gesellschaft geprägt. Ich
sage ganz klar: Eine vernünftige Gesellschaftspolitik
muss Begrifflichkeiten und Kategorien wie „Bildungs-
inländer“, „Migranten“ und „Integration“ auf Dauer
überwinden. Eine zentrale Aufgabe ist es, uns als eine
zusammengehörende Gesellschaft zu verstehen und

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(C (D icht zu kategorisieren und zu polarisieren, wie die undesregierung es ständig tut. Wir sagen: Wir brauchen mehr Bildung. Wir brau hen Ausbildungsgarantien. Wir brauchen mehr Anerennung von ausländischen Abschlüssen. Wir brauhen mehr Weiterbildungsmöglichkeiten. Wir brauhen eine verstärkte und früher ansetzende Sprachförerung, und wir brauchen das Wiederaufleben des rogramms „Die soziale Stadt“. Die Regierungskoalition tut genau das Gegenteil: tatt mehr in Bildung, vor allem im frühkindlichen Beich, zu investieren, schmeißt Schwarz-Gelb Milliar en für das kontraproduktive Betreuungsgeld zum enster hinaus. Es gehört aber abgeschafft und das eld stattdessen für den Kitaausbau eingesetzt. Statt den vielen jungen Deutschen mit Zuwande ungsgeschichte ein Gefühl der Zugehörigkeit zu veritteln, hält Schwarz-Gelb an der unsinnigen Optionsflicht fest. Ich möchte nur noch einmal daran rinnern, wer die vollständige Reformierung des alten taatsangehörigkeitsrechts blockiert hat, nämlich die DP, die jetzt munter für die doppelte Staatsbürgerchaft wirbt. Die Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft om 5. Juni hat wieder einmal gezeigt, welche Schrekensszenarien – von Nebenregierungen durch Mehrtaatigkeit war die Rede – seitens der CDU/CSU aufebaut werden, um irgendwelche Argumente gegen die oppelte Staatsbürgerschaft an den Haaren herbeizuiehen. Bereits heute wird faktisch bei jeder zweiten inbürgerung die alte Staatsangehörigkeit beibehaln. Diese Bundesregierung nimmt in Kauf, dass der taat hier geborene und hier aufgewachsene junge rauen und Männer wieder zu Ausländern macht. Das t das falsche Signal. Die Optionspflicht gehört endch abgeschafft! Statt dem Auseinanderdriften von Stadtteilen entgeenzuwirken, streicht Schwarz-Gelb fleißig die Förermittel der sozial-integrativen Stadtentwicklung und türzt damit viele wichtige Projekte in den Abgrund. ie SPD wird das Programm „Die soziale Stadt“ wieer besser finanzieren und dafür sorgen, dass Integraon vor Ort entsprechend gefördert und auch gewürigt wird – etwas, das man bei Äußerungen wie der om FDP-Generalsekretär Döring gänzlich vermisst, enn er sagt, die Zeit der Bibliotheken für Migrantenädchen sei vorbei. Dies sagt doch schon alles über diese Regierung nd ihre unfähige Integrationspolitik aus. Diese Ausage ist nicht nur unsinnig, sondern sie zeigt auch, wie ehr wir uns von der Gangart, dem Ziel und den Aufgaen unterscheiden und wer es ernst meint mit der geellschaftlichen Integration, nämlich die SPD. Gute Bildung ist die Voraussetzung für eigenverant ortliches und selbstbestimmtes Leben, das mithilfe on starken Bildungspartnerschaften umgesetzt wird. Oliver Kaczmarek gebene Reden )

Sylvia Canel (FDP):
Rede ID: ID1725025800




(A) )

Letztere sind durch ein erfolgreiches und leistungs-
starkes Bildungssystem gekennzeichnet. Das Ziel ist
es, Kindern und Jugendlichen faire Teilhabe- und
Bildungschancen zu bieten.

Gerade in der heutigen Zeit ist es von enormer
Wichtigkeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
zu wahren und voranzutreiben. Deswegen ist es richtig
und wichtig, dass der Ausbau von Ganztagsschulen
weiter vorangetrieben wird. Wir benötigen Ganztags-
schulen, die mit gut ausgebildeten Lehrern ausgestat-
tet sind. Allerdings benötigen wir auch eine gemein-
schaftliche Erziehung, damit an den Schulen
überhaupt der Unterricht abgehalten wird.

Die Sozialdemokraten loben in ihrem Antrag die
Ganztagschulen in den Himmel. Auch ich kann mich
diesem Lob nur anschließen, und gleichzeitig frage ich
mich, warum der Ausbau von Ganztagsschulen ins
Stocken geriet und nicht weiter forciert wurde.

Als Hamburgerin lebe ich in einem Bundesland, das
von einer absolut sozialdemokratischen Mehrheit
regiert wird. Leider findet sich der Ausbau von
Ganztagsschulen nicht auf der Tagesordnung wieder.
Demnach hat er auch keine Priorität. Dabei fällt diese
Prioritätensetzung in den Verantwortungsbereich der
Länder; denn vor Ort kann man am besten entschei-
den, was für die Schule gut ist, und dementsprechend
auf die Bedürfnisse eingehen.

Wie bereits erwähnt: In Hamburg werden die Prio-
ritäten offensichtlich anders gesetzt. Oder wie erklä-
ren Sie, dass seit neuestem Schulhöfe von Teams inspi-
ziert werden, um zu prüfen, wie viel Fläche vorhanden
ist und ob vielleicht die Möglichkeit besteht, den
Schulhof zu verkleinern, damit mehr Platz für den Aus-
bau von Wohnungen besteht? Das grenzt an Absurdi-
tät. Wie können Sie mir das im Zusammenhang mit der
Forderung des weiteren Ausbaus der Ganztagsschulen
begründen?

Die Sozialdemokraten bringen in ihrem Antrag we-
nig Neues zutage. Die Forderung nach einer Auswei-
tung des Angebots der Ganztagsschulen kann ich als
Bildungsexpertin nur begrüßen. Auch die konkreten
Ausführungen zur Umsetzung, wie zum Beispiel
Verlässlichkeit in der Betreuung, eigenverantwortliche
Schule und lokale Bildungsnetzwerke, klingen zu-
nächst nachvollziehbar. Wenn man die Ausführungen
jedoch genauer betrachtet und auf die aktuelle Lage in
den Ländern verweist, dann stellt man sich die Frage,
warum dies in den rot-regierten Ländern nicht der Fall
ist.

Es ist paradox, dass in den Bundesländern, in denen
die Sozialdemokraten in der Verantwortung sind, der
Schwerpunkt nicht auf den weiteren Ausbau der Ganz-
tagsschulen gesetzt wird. Darum ist Sachsen im Ge-
gensatz zu Berlin und Hamburg auch so erfolgreich,
weil dort in Bildung investiert und nicht ein ideolo-
gisch geprägter Schulkampf ausgefochten wird, in dem
die verschiedenen Strukturmodelle evaluiert werden.
Die Regierung kümmert sich stattdessen um die Ver-

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(C (D esserung des Schulunterrichts und investierte entprechend. Wir sollten uns an dem Erfolg der Sachsen rientieren und weiter daran anknüpfen. Die Sozialdemokraten äußern in dem vorliegenden ntrag auch den Gedanken der Finanzierung des usbaus der Ganztagsschulen. Mir erschließt es sich icht ganz, warum sich ein Investitionsprogramm für aumaßnahmen für Funktionsräume an der Zahl der chulplätze orientieren sollte. Es ist allgemein beannt, dass der Bedarf und das daraus resultierende ngebot an Ganztagsschulplätzen in Deutschland sehr nterschiedlich ausgeprägt und gelagert ist. Daher ercheint das Gießkannenprinzip, wie es die Sozialdemoraten vorschlagen, als schlechteste Option, die den usbau der Ganztagsschulen weiter vorantreiben soll. In diesem Zusammenhang halte ich eine Budgetie ung von Schulen und die Orientierung an Qualitätstandards für sinnvolle Maßnahmen. Wir Liberale haen diesbezüglich auf der Landesebene deutliche ignale gesetzt und Erfolge verbuchen können. Es äre wünschenswert, dass sich unsere Kollegen von er SPD uns in diesem Punkt anschließen und ihren orten Taten folgen lassen. Es scheint, als haben die Sozialdemokraten robleme, Schwerpunkte zu setzen und zu benennen. as wird in dem Antrag „Förderung der Bildungsfor chung weiter vorantreiben“ nur zu deutlich. Sie loben ie christlich-liberale Koalition für die bisherige Förerung der deutschen Bildungsforschung, jedoch icht dies offensichtlich noch nicht aus; denn weitere orderungen in den einzelnen Bildungsbereichen weren laut. Allerdings werden diese Forderungen nicht enauer definiert oder erläutert. In diesem Zusammenhang muss man aber auch anrkennen, dass die deutsche Bildungsforschung erst in en letzten Jahren die Anerkennung bekommen hat, ie ihr angesichts ihrer Funktion innerhalb des deutchen Bildungssystems zusteht, und gerade deswegen t es umso bemerkenswerter, dass der Ausbau der orschungskapazitäten enorm vorangetrieben und usgebaut wurde. Diesen Erfolg dürfen wir nicht unter en Tisch fallen lassen. Allerdings haben wir die Grenzen bezüglich des usbaus fast erreicht. Das liegt jedoch nicht an fehlenen finanziellen Mitteln, sondern an fehlendem entprechend qualifiziertem Personal. Die SPD kann aber u dieser Problematik in dem vorliegenden Antrag keien Lösungsvorschlag unterbreiten. Es ist ja bekannt, dass die SPD keine Lösungsvorchläge unterbreiten kann. So ist es auch nicht erwunderlich, dass in dem vorliegenden Antrag zum ationalen Bildungsbericht 2012 nur Forderungen ach mehr Geld vonseiten des Bundes zu vernehmen ind. Als Beispiel möchte ich den Hochschulpakt nenen. Die Sozialdemokraten fordern eine Aufstockung, bwohl, wie beispielsweise in Berlin, die Bundesmittel icht nur unzureichend kofinanziert wurden, sondern ie Universitäten nie erreichten. Sylvia Canel gebene Reden )





(A) )

Dabei sollte man nicht vergessen, dass die christ-
lich-liberale Koalition soviel in Bildung und For-
schung investiert hat, wie bisher noch keine andere
Koalition. Diese Investition macht sich bemerkbar:
Die Lesekompetenz der Schüler hat sich verbessert,
die Zahl der Studienanfänger hat sich enorm erhöht,
und die Quote der Schulabbrecher ist deutlich gesun-
ken. Allerdings möchte ich noch einmal ins Gewissen
rufen, dass Letzteres in den SPD-regierten Bundeslän-
dern nicht der der Fall ist.

Auch die grün-regierten Länder haben ihre Pro-
bleme in der Bildungspolitik und offensichtlich die
Hausaufgaben nicht gemacht, und so kann ich als
Bildungsexpertin dem vorliegenden Antrag der Grü-
nen zum Thema „Konsequenzen aus dem nationalen
Bildungsbericht ziehen – Bildungsblockaden aufbre-
chen und mehr Teilhabe ermöglichen“ nur die Note
Sechs geben, wobei ich es als bemerkenswert erachte,
dass die Grünen in ihrem Antrag die Unterfinanzie-
rung des Bildungssystems beklagen; denn wenn man
den Bildungsbericht genau liest, erkennt man, dass da-
rin von einer überproportionalen Ausgabensteigerung
– nämlich von 164,6 Milliarden Euro auf 172 Milliar-
den Euro – gesprochen wird. Ich möchte noch einmal
explizit erwähnen, dass die christlich-liberale Koali-
tion rund 30 Prozent mehr in Bildung und Forschung
investiert hat als die letzte rot-grüne Bundesregierung.

Des Weiteren fordern die Grünen in ihrem Antrag
die Öffnung der Verfassung bezüglich der Schule.
Dazu wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Ver-
fassungsänderung zur Aufhebung des Kooperations-
verbotes zu erarbeiten. Vielleicht sollten die Kollegen
der Grünen sich noch einmal vor Augen führen, dass
der Ministerpräsident in Baden-Württemberg – übri-
gens selbst Mitglied der Grünen – eine etwaige Ände-
rung des Grundgesetzes kategorisch ablehnt. Auf der
anderen Seite sollten Sie sich noch daran erinnern
können, dass Sie es selbst waren, die sich einer sorgsa-
men, schrittweisen Öffnung des Grundgesetzes über
eine Änderung des Art. 91 b Grundgesetzes – Institu-
tionelle Finanzierung von Hochschulen – verweiger-
ten.

Was soll das? Was möchten Sie? Möchten Sie das
auf Bundesebene einführen, um es dann auf Länder-
ebene wieder abzuschaffen? So eine wankelmütige Bil-
dungspolitik kann ich nicht gutheißen und bereitet mir
Sorgen, da es gerade in der Bildungspolitik von im-
menser Bedeutung ist, dass Bund und Länder eine
Einheit darstellen und gemeinsam das Ziel verfolgen.
Nur so können sie auch seriös und kompetent in Er-
scheinung treten!

Die Grünen machen ihrem Vorurteil „Wir sind
dagegen“ alle Ehre; denn Sie beklagen sich in Ihrem
Antrag, genau wie Ihre Kollegen von der SPD, über
die hohe Zahl der Bildungsverlierer. Auch hier wird
wieder deutlich, dass die verehrten Kollegen nicht ge-
nau nachgelesen haben; denn der Bildungsbericht
spricht eine andere Sprache. Darin wird verdeutlicht,
dass eine erhöhte Teilnahme an Bildungsangeboten im

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(C (D orschulischen Bereich vorliegt. Konkret bedeutet ies: Rund 94 Prozent der Kinder mit Migrationshinrgrund besuchen eine Kita, der Ausbau der Ganzgsschule schreitet voran, eine steigende Bildungsbeiligung bei jungen Menschen und Erwachsenen owie ein immenser Anstieg der Studierendenzahl sind u beobachten. Auch im Bereich der Ausbildung gibt es Positives zu erichten. Während zu rot-grünen Zeiten Ausbildungslätze sehr selten waren, stellen wir heute fast einen berfluss an Ausbildungsplätzen fest. Mit den Bildungsketten haben wir uns besonders an efährdete, leistungsschwache Jugendliche gewandt, m diese in die betriebliche Bildung einzuführen. Unere Kollegen aus der Grünen-Fraktion haben das Moell „Dual Plus“ erwähnt, das sich uns jedoch nicht rschließt und auch von den entscheidenden itverantwortlichen im Berufsbildungssystem skep sch betrachtet wird. Man braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erzieen. Deshalb sind alle gleichermaßen beteiligt. Das chwarze-Peter-Spiel vonseiten der rot-grünen Kolleen muss aufhören. Selbstverständlich müssen zum inen die Eltern mitmachen und zum anderen selbsterständlich auch die Schule – und das möglichst aufinander abgestimmt. Ganztagsschulen sind in Europa er Regelfall, und so sollte es auch in Deutschland ein. Der bevorstehende Fachkräftemangel ist ein Result mangelnder Schulbildung – aber nicht nur – und eine Mär. Dafür kenne ich zu viele Firmen, die Leute uchen. Jedoch ist es unbegreiflich, dass wir ohne ufschrei Kinder aus der Schule entlassen, die auf der ompetenzstufe eines Viertklässlers sind. Das ist aus ielen Gründen nicht akzeptabel. Gleich mehrere Anträge der SPD und der Fraktion ündnis 90/Die Grünen aus dem vergangenen und aus iesem Jahr stehen zu diesem Tagesordnungspunkt zur bstimmung. Außerdem ist es einer von vier Tagesordungspunkten, die sich allein in dieser Sitzungswoche it bildungspolitischen Fragen befassen – von der Beagung der Bundesregierung zum Thema Bildung für achhaltige Entwicklung über die Aufhebung des Koperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in Bilungsfragen bis zur Umsetzung von Inklusion, der Ingration von Menschen mit Migrationshintergrund, esserer Bildungsforschung, dem Berufsbildungsbeicht, der morgen debattiert wird, und der Forderung ach einer flächendeckenden Einführung von Ganzgsschulen. Jedes Thema für sich hätte eine eigene Debatte verient, und man hätte gut weitere Themen ergänzen önnen. Fragen der Alphabetisierung und Grundbilung zum Beispiel, der frühkindlichen Bildung, des ugangs zu Hochschulbildung, besserer Lehrerinnennd Lehrerausbildung usw. usf. Die Themen, die sich Sylvia Canel gebene Reden )

Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725025900




(A) )

im Laufe der Wahlperiode hier mit Bildungsfragen be-
fassen, verhalten sich umgekehrt proportional zur Zu-
ständigkeit der Bundesregierung in Bildungsangele-
genheiten. Dabei gaben erst in dieser Woche zwei Bil-
dungsstudien wieder hinreichend Anlass, über die
Fehlstellen und Fehlentwicklungen im Bildungssystem
der Bundesrepublik nachzudenken und endlich Schluss-
folgerungen zu ziehen: In jeder dieser Studien wird be-
tont, dass die Abhängigkeit des Bildungszuganges und
des Bildungserfolges von der sozialen Herkunft der
Lernenden in Deutschland besonders hoch ist.

Man kann ja nicht sagen, dass die gravierenden De-
fizite des deutschen Bildungssystems nicht seit Jahren
auf der Hand lägen, doch keines der vielfältigen Pro-
gramme der Bundesregierung hat daran in den letzten
zehn Jahren Grundlegendes ändern können. Das gilt
für die vielen Übergangsprogramme von der Schule in
den Beruf, für Bildungs- und Teilhabepakete, Bil-
dungsketten, Bündnisse für Bildung usf.

Auch die ebenso vielfältigen wie halbherzigen
Schulstrukturreformen in den Ländern haben kaum zu
besseren Bildungsergebnissen, dafür aber zu mehr
Verwirrung bei Familien geführt, die den Wohnort
wechseln müssen oder wollen. Mangelnde Vergleich-
barkeit, unübersichtliche Bildungswege, weiter wach-
sende Bildungskosten – etwa für Lernmittel –, unzurei-
chende Versorgung mit Ganztagsangeboten für Kinder
im Vorschulalter und in der Grundschule machen es
den Familien schwer, Bildungserfolge und Beruf unter
einen Hut zu bringen. Fehlende Schulsozialarbeit, zu
wenig Lehrerbildung und zu wenig Einstellung von gut
ausgebildeten Lehrkräften, fehlende schulpsychologi-
sche Beratung, unzureichende sonderpädagogische
Förderung in Regelschulen, mangelhafte Inklusion,
fehlende Angebote zur Grundbildung prägen die Bil-
dungslandschaften mehr als die gut gemeinten und
manchmal schlecht gemachten Programme der Bun-
desregierung. Alle Versuche, den Wirrwarr adminis-
trativ zu regeln, alle Vergleichsarbeiten oder niveau-
bestimmenden Aufgaben haben daran nichts ändern
können und nur die Verwirrung perfektioniert.

Da ist es kein Wunder, wenn landauf, landab immer
lauter gefordert wird, dass Bildungspolitik nun endlich
in Bundeshand gehöre. Doch auch mit einer Bundeszu-
ständigkeit wäre das Hauptproblem deutscher Bil-
dungspolitik, die starke Ausgrenzung von Schülerin-
nen und Schülern mit ungünstigen Ausgangs-
bedingungen, nicht behoben. Solange nicht Schluss ge-
macht wird mit der Zuteilung zu unterschiedlichen
Schulformen mit unterschiedlichen Abschlusszielen,
solange nicht Schluss gemacht wird mit dem Schubkas-
tensystem von Schulformen, durch die Lernende erst
einmal abgestempelt werden, wird sich nicht wirklich
etwas Grundlegendes ändern, gleich wer für Bildungs-
politik den Hut aufhat. Auch die ständig wiederholte
Forderung der SPD nach mehr Ganztagsschulen wird
das nicht richten; denn eine Ganztagsschule im geglie-
derten Schulsystem bleibt ein Gymnasium oder eine

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Zu Protokoll ge

(C (D ekundarschule oder eben eine Hauptschule in ayern – mit den beschriebenen Folgen. Außerdem können gebundene Ganztagsschulen nur o gut arbeiten, wie es das kulturelle Umfeld vor Ort ergibt. Wenn aber vor allem kleine Träger kultureller rbeit vor Ort um ihre Existenz kämpfen, wenn Musikchulen vor allem auf Honorarkräfte bauen müssen, enn Theater vor dem Aus stehen, Bibliotheken schlieen müssen, wenn also die ganze kulturelle Infrastrukr am seidenen Faden ihrer Existenz hängt, dann ist anztagsschule eben nur ein verlängertes Unter ichtsangebot mit anschließender Aufsicht. Das aber icht nicht. Zu einem erfolgreichen Bildungssystem ehört außerdem, dass allen Schülerinnen und Schürn moderne Lernmittel zugänglich sind, Fahrtkosten rstattet werden und ein vollwertiges Mittagessen aneboten wird. Nach unserer Überzeugung brauchen wir ein flähendeckendes Angebot an Gemeinschaftsschulen, die uf eine Zuweisung zu unterschiedlichen Bildungsgänen verzichten, in der Kinder mit und ohne Behindeung, mit und ohne Migrationshintergrund, Kinder, den Eltern studiert oder eine Facharbeiterausbildung aben, gemeinsam ganztags lernen, wo die unterchiedlichen individuellen Stärken jedes Kindes gechätzt und für das gemeinsame Lernen produktiv weren. Wir brauchen eine Schule, in der Schulsozialrbeit zur Selbstverständlichkeit gehört, wo sich Lerende ebenso beraten können wie Eltern und Lehnde, eine Schule, in der jedes Kind individuell geför ert wird und jedes Kind die Hilfen erhält, die es enötigt. Solche Schulen gibt es. Sie erhalten Schulpreise. och es gibt sie nicht flächendekkend, und es gibt zu enige im öffentlichen Schulsystem. Dagegen schätzen iele Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulformen, esonders an den nicht gymnasialen Schulformen, ein, ass sie in den letzten Jahren ihr Anspruchsniveau abesenkt haben. Das ist durch noch so viele Projekte, ildungspakete und Bildungsketten, Vergleichsarbein und niveaubestimmende Aufgabenpools nicht auf uwiegen. Es ist höchste Zeit, das Bildungssystem in eutschland so umzubauen, dass sich die Lehrund ernbedingungen deutlich verbessern, dass mit der ontraproduktiven Sortiererei nach vermeintlichen Beabungstypen aufgehört wird und alle Kinder und Juendlichen in ihrem Lerndrang individuell gefördert erden. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund nd Ländern, und darum gehört sie ins Grundgesetz. ach PISA 2000 darf nicht noch eine weitere ganze eneration junger Menschen diesem aus dem vorverangenen Jahrhundert stammenden Bildungssystem berantwortet werden. Unter dem Titel „Deutschland 2020“ befassen wir ns heute mit vielzähligen und vielfältigen Beschlussorlagen: zum dringend notwendigen Ausbau der anztagsschulen, zur besseren Integration durch Bil Dr. Rosemarie Hein gebene Reden Kai Gehring )

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725026000







(A) )

dung bis hin zur Weiterentwicklung der Bildungsfor-
schung und Bildungsberichterstattung in Deutschland.
Als wichtigstes übergreifendes Dokument der Bil-
dungsforschung in Deutschland legt der Nationale Bil-
dungsbericht den Finger in die Wunde der ungerechten
Chancenverteilung.

Schlechte Startchancen bestimmen vielfach den
weiteren Lebensverlauf. Der Bericht dokumentiert bei-
spielsweise, dass über 2 Millionen der bis 34-Jährigen
keinen Berufsabschluss haben und dass jeder Zehnte
im erwerbsfähigen Alter funktionaler Analphabet ist.

Wir müssen bildungsbenachteiligte Kinder und Ju-
gendliche in den Mittelpunkt der Politik stellen. Die
Herkunft und der soziale Status der Eltern dürfen nicht
entscheidend sein für die Bildungsbiografie und die
Zukunftsaussicht.

Der Nationale Bildungsbericht greift auch aktuelle
politische Fehlentscheidungen auf und kritisiert die
Einführung des Betreuungsgeldes – zu Recht; denn das
Betreuungsgeld ist eine fatale Bildungsfernhalteprä-
mie und es bindet Mittel, die für den Ausbau der Kin-
derbetreuungsinfrastruktur und damit der frühkindli-
chen Bildung wie auch der Sprachförderung fehlen.

Die im Betreuungsgeldergänzungsgesetz verankerte
unausgegorene und unsoziale Bildungssparkompo-
nente macht das Ganze noch teurer. Hauptprofiteur ist
die Versicherungswirtschaft. Wir werden nach der
Wahl für die Abschaffung des bildungsfeindlichen Be-
treuungsgeldes sorgen und die Mittel für die Kinderbe-
treuung umwidmen. In diesem Zusammenhang werden
wir auch den Ausbau und die qualitative Weiterent-
wicklung der frühen Bildung und Erziehung voran-
bringen. Hierzu haben wir dezidierte Vorschläge ein-
gebracht. Trotz vieler Übereinstimmungen meinen wir
im Gegensatz zum SPD-Antrag, dass es keines neuen
Bundessonderprogramms, sondern der regelfinanzier-
ten Schaffung von Eltern-Kind-Zentren bedarf.

Integration geschieht vor Ort. Bildung und Quar-
tiersentwicklung in sozialen Brennpunkten und Stadt-
teilen mit besonderem Erneuerungsbedarf sind ent-
scheidende Schlüssel für das Gelingen von Integration
und Inklusion in unserer vielfältigen Einwanderungs-
gesellschaft. Deshalb ist das Bundesprogramm „Die
soziale Stadt“ auch im integrationspolitischen Sinn zu
reaktivieren, anstatt es wie unter Schwarz-Gelb ka-
puttzusparen.

Wir teilen die im vorliegenden Antrag gemachten
Aussagen zur Wichtigkeit der Bildungsforschung. Auf
Grundlage eben dieser Forschungserkenntnisse müs-
sen auch Vereinbarungen über gesamtstaatliche Kon-
sequenzen getroffen werden können. Wer die Ergeb-
nisse der Bildungsforschung und die Zukunftschancen
junger Menschen ernst nimmt, muss die richtigen Prio-
ritäten setzen: individuelle Förderung von Anfang an,
flächendeckend gute Ganztagsschulen und Inklusion
im gesamten Bildungssystem. Notwendig ist eine Of-
fensive zum quantitativen und qualitativen Ganztags-
schulausbau, die an das erfolgreiche rot-grüne Bun-

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(C (D esprogramm IZBB anknüpft. Auch dafür brauchen ir eine Ermöglichungsverfassung ohne Kooperaonsverbot. Große Defizite stellt der Nationale Bildungsbericht ei den Übergängen zwischen den Bildungsbereichen st. So reicht es in der Ausbildungspolitik nicht aus, ine europäische Absichtserklärung nach der anderen u unterzeichnen. In Deutschland verharren derzeit rund eine Viertelillion Jugendliche nach der Schule in Warteschleifen nstatt eine Ausbildung zu beginnen. Weniger als die älfte der jungen Menschen mit Hauptschulabschluss rhält einen Ausbildungsplatz. Diese Spaltung auf dem usbildungsmarkt muss überwunden werden. Wir haben dazu Vorschläge für Strukturreformen nd bessere Übergänge von der Schule in die Ausbilung vorgelegt, die auch gerade Betriebe ohne Ausildungstradition bei der Schaffung von Ausbildungslätzen unterstützen. Die Koalition dagegen hat sich in er Berufsbildungspolitik nur auf konjunkturellen und emografischen Effekten ausgeruht. Weder Frau chavan noch Frau Wanka haben ihre formale Kompenz als Berufsbildungsministerin genutzt. Beim Zugang zu den Hochschulen setzt sich die paltung fort. Auch zum Ende dieser Legislaturpeiode haben Sie es nicht geschafft, einen konkreten Geetzentwurf für ein besseres BAföG vorzulegen. Wir rauchen mehr Studienplätze und die soziale Öffnung nserer Hochschulen anstelle des elitären Deutschndstipendiums. Mit einem Weiterbildungs-BAföG ollen wir zudem dafür sorgen, dass das „Lebensnge Lernen“ keine Sprechblase bleibt, sondern fi anzierbar wird. Gemeinsam mit den Sozialpartnern ollen wir so eine neue Weiterbildungskultur begrünen. Gerade Geringverdienerinnen und Geringverdieer sollen davon profitieren. Die Koalition hat zwar Bildungsund Forschungsittel erhöht, jedoch viele falsche Prioritäten gesetzt. etreuungsgeld, Bildungssparen und Deutschlandstiendien gehen an der Herausforderung vorbei, für Bilungsgerechtigkeit zu sorgen, und die Koalition hat eine Planungssicherheit geschaffen, weil die Finanierung zahlreicher Projekte und Pakte nach 2013 icht in der Haushaltsplanung abgesichert ist. Wir werden deshalb nach der Wahl Strukturen verndern und klare Prioritäten für mehr Bildungsgechtigkeit setzen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss mpfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung nd Technikfolgenabschätzung zum Antrag der Fraktion er SPD mit dem Titel „Projekt Zukunft – Deutschland 020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für lle verbessern“. Der Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 17/14098, en Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/13482 Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725026100




(A) )

abzulehnen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen?
– Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen
der SPD bei Enthaltung von Linken und Grünen ange-
nommen.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zum Antrag der SPD-Frak-
tion mit dem Titel „Projekt Zukunft – Deutschland
2020 – Eine moderne Integrationspolitik für mehr Chan-
cengleichheit“. Der Ausschuss empfiehlt auf Drucksa-
che 17/14197, den Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/13483 abzulehnen. Wer stimmt dafür? –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss-
empfehlung ist mit den Stimmen der Koalition gegen die
Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Lin-
ken angenommen.

Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum
Antrag der Fraktion der SPD mit dem Titel „Förderung
der Bildungsforschung weiter vorantreiben“. Der Aus-
schuss empfiehlt auf Drucksache 17/14099, den Antrag
der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/8604 abzuleh-
nen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
men der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen von
SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken angenom-
men.

Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Bil-
dungsausschusses auf Drucksache 17/14101. Er emp-
fiehlt unter Buchstabe a die Ablehnung des Antrags der
SPD-Fraktion auf Drucksache 17/12384 mit dem Titel
„Die Herausforderungen der Bildungsrepublik mit den
Erkenntnissen aus dem Nationalen Bildungsbericht an-
gehen“. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Diese Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen
der SPD bei Enthaltung der Linken und Grünen ange-
nommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Grünenfraktion auf Drucksache
17/11074 mit dem Titel „Konsequenzen aus dem natio-
nalen Bildungsbericht ziehen – Bildungsblockaden auf-
brechen und mehr Teilhabe ermöglichen“. Wer stimmt
dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die
Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regie-
rungsfraktionen gegen die Stimmen der Grünen bei Ent-
haltung von SPD und Linken angenommen.

Tagesordnungspunkte 30 a und 30 b:

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die

Bundesregierung

Bericht der Bundesregierung zum Stand der
Aufarbeitung der SED-Diktatur

– Drucksachen 17/12115, 17/13698 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Beatrix Philipp
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Patrick Kurth (Kyffhäuser)


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(C (D Dr. Lukrezia Jochimsen Wolfgang Wieland b)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Aufarbeitung der SED-Diktatur weiter-
entwickeln: Opferhilfe verbessern – Experten-
kommission zur Perspektive des BStU einset-
zen

– Drucksache 17/14109 –

Die Reden sind mit Ihrem Einverständnis zu Proto-
oll genommen worden.


Maria Michalk (CDU):
Rede ID: ID1725026200

Die Aufarbeitung unserer jüngsten Geschichte ist

nd bleibt eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit.
s liegt in unserem Interesse, die Bedeutung von Frei-
eit und Demokratie zu wecken und immer wieder aufs
eue wachzuhalten. Wer seine Vergangenheit nicht
ennt, kann de facto die Zukunft nicht gestalten. Des-
alb ist die regelmäßige Berichterstattung der Bundes-
gierung zum Stand der Aufarbeitung der SED-Dikta-
r so wichtig. Wir begrüßen und begleiten sie mit

nserem Entschließungsantrag. Der Bericht zeigt zum
rsten Mal in einer Auflistung alle bisherigen Maß-
ahmen zur Aufarbeitung der DDR-Diktatur auf. Da-
ei wird deutlich, dass nach wie vor die politische, die
chtliche und die wissenschaftliche Aufarbeitung not-
endig ist und bleibt. Die Mitwirkung zahlreicher Ju-
endlicher und Erwachsener in den Organisationen,
arteien, Kirchen und Verbänden ist bei diesem Thema
eshalb so wichtig, weil daraus das aktive Engage-
ent für Demokratie und Menschenrechte wächst und

rkennbar ist. Jeder, der sich für Freiheit und Demo-
ratie einsetzt, trägt maßgeblich zum Erhalt unserer
eiheitlich-demokratischen Grundordnung bei und
at eine echte Vorbildwirkung für andere. Wir wissen,
ass für uns Menschen nichts so nachhaltig wirkt wie
as gute Beispiel.

Das sehen wir unter anderem auch an dem Wider-
tand, den viele engagierte Bürgerinnen und Bürger
egenüber dem Unrechtsstaat der DDR leisteten, wo-
ei sie diesen Widerstand oft mit Freiheitsentzug und
nderen Repressalien bezahlen mussten.

Wir haben vor wenigen Tagen an die Ereignisse am
7. Juni vor 60 Jahren erinnert. Das war das erste
roße Aufbäumen gegen die neue politische, wirt-
chaftliche und gesellschaftliche Ordnung, die ganz im
inne von Moskau nach dem Zweiten Weltkrieg in die-
em Teil Deutschlands etabliert wurde.

Rund 40 Jahre sollte das SED-Regime existieren. Es
ar eine Diktatur. Es war aber kein Einheitsblock, der
rstarrt und unveränderlich die Jahrzehnte überdau-
rte. Wandelnde Rahmenbedingungen, veränderte In-
ressen der sowjetischen Macht und innenpolitische
ntwicklungen führten immer wieder zu einem enor-
en Handlungsdruck für alle Beteiligten. Auch die Be-

ölkerung musste sich immer wieder auf andere Rah-


(A) )


)(B)

menbedingungen einstellen. Viele suchten sich ihre
Lebensräume, in denen sie sich unauffällig ein glückli-
ches Leben organisierten. Aber es waren viele, die im
Laufe der Zeit Widerstand leisteten. Ein Besuch in ei-
ner der zwischenzeitlich errichteten Gedenkstätten als
authentische Orte des Machtmissbrauchs ist immer
wieder ein nachhaltiges Erlebnis. Informationstafeln
und Gedenktafeln verdeutlichen zum Beispiel in Baut-
zen, wie der Umgang mit Todkranken war, wie viele ge-
zählte und ungezählte Toten in den Internierungsla-
gern und später unter der DDR-Verwaltung amtlich
entsorgt wurden. All diese Vorkommnisse lassen uns
auch heute nicht kalt. Wir denken mit Respekt und Ehr-
furcht an all jene, die ihr Leben an der Mauer oder in
den Gefängnissen für die menschliche Sehnsucht nach
Frieden und Freiheit opferten. Es war das Prinzip der
kommunistischen Machthaber, den Gefangenen mora-
lisch das Rückgrat zu brechen. Das lang anhaltende
Leben unter menschenunwürdigen Bedingungen und
Hoffnungslosigkeit hat vor allem bei Langzeitinhaf-
tierten dazu geführt, dass sie bis heute an den erzwun-
genen Persönlichkeitsveränderungen leiden. Deshalb
ist die Einführung der Opferrente eine moralische und
politische Notwendigkeit. Wir haben uns als Parla-
ment immer wieder mit der Umsetzung befasst und
dort, wo wir Veränderungsnotwendigkeiten erkannten,
diese im Gesetz auch vollzogen.

Wir wissen, dass seit den 1960er-Jahren die Staats-
sicherheit immer neue Aufgaben übernahm. Darunter
war vieles, was mit der Tätigkeit einer Geheimpolizei
nichts zu tun hatte. Erich Mielke wollte damit seine Be-
deutung erhöhen. So übernahm die Stasi schon 1962
die Personenkontrollen an den Grenzen. Ab 1967 la-
gerte sie immer mehr Schriftgut bei sich ein. Und 1968
ging die „Gewährleistung“ des Besuchsverkehrs aus
Westberlin an sie über. Hinter vorgehaltener Hand wit-
zelten viele: Die Stasi ist jetzt Mädchen für alles. –
Deshalb wuchs auch ihr Personalbedarf stetig. 1973
waren es schon 50 000 hauptamtlich angestellte Per-
sonen. Dazu kamen die informellen Mitarbeiter. Des-
halb ist es heute noch wichtig, die Struktur im Laufe
der Zeit zu analysieren und zu bewerten. Dazu gehört
das Kennen der Anweisungen Mielkes zum Beispiel zur
Anwerbung von informellen Mitarbeitern. Allein an
diesen Fakten wird das skrupellose Vorgehen und die
Unmenschlichkeit des Systems deutlich. Und wenn wir
heute erleben, das bei spontanen Umfragen so man-
cher Jugendliche nicht weiß, wer Mielke war und wie
er gehandelt hat, dann laufen wir Gefahr, das DDR-
Regime zu verharmlosen. Das darf nicht geschehen;
denn hinter all dem stand die SED mit ihrem Machtap-
parat und ihrem Machtanspruch. Aber die gesell-
schaftliche Utopie der SED hat den Praxistest nicht
bestanden. Das ist die unumkehrbare Lehre aus der
Geschichte.

Und deshalb kann man für heute auch nur die
Schlussfolgerung ziehen: Bitte keine gesellschaftspoli-
tischen Experimente mehr! Wachsamkeit ist angesagt;
denn unbelehrbare Träumer gibt es immer noch unter
uns. Wachsamkeit erwächst aber aus Wissen um die ei-

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(C (D ene Geschichte. Es bleibt dabei: Die Aufarbeitungsrbeit in unserem Land ist eine wichtige und bestänige Zukunftsaufgabe in Deutschland, aber auch in uropa. Die Art und Weise, wie wir uns in Deutschland it diesen Fragen bisher auseinandergesetzt haben, nd die Tatsache, dass wir die zu Unrecht angelegten kten für persönliche, politische und wissenschaftlihe Aufarbeitung bewahren und nutzen, ist beispielhaft r viele Länder in Europa und darüber hinaus, die lücklicherweise ebenfalls die kommunistische Diktar abstreifen konnten. Es kommt nach wie vor darauf an, das Erlebte achzuhalten, dieses in die Bildungspläne an den chulen einzubinden und vor allem Zeitzeugen zu hön; denn wenn es die Zeitzeugen einmal nicht mehr ibt, dann ist eine „ganze Bibliothek“ verschwunden. eshalb bin ich persönlich so dankbar, dass zunehend mehr Menschen die Kraft aufbringen und zur Feer greifen und ihr Erlebtes aufschreiben: aus dem ersönlichen Bereich, aus der Berufswelt, aus dem Enagement in den Kirchen oder auch in den Parteien. iese Dokumentation zu forcieren, ist und bleibt wichg. Das bekräftigt eindrucksvoll auch der Bericht der undesregierung, den wir heute dankbar zur Kenntnis ehmen. Ich beginne mit einem Zitat: „Wir werden alles tun, m unsere Arbeit, die wir uns immer zum Ziel gesetzt aben – Deutschland wieder zu vereinigen –, fortzuseten. Es gibt kein Problem, das so dringlich ist wie die iedervereinigung Deutschlands. Es gibt keine Ruhe, s gibt keinen Frieden, ehe dieses Problem nicht gelöst t. Und ich möchte auch sagen: Für jeden von uns, der erz hat, der Verstand hat, der Sinn hat, kann kein Opr groß genug sein, um dieses Ziel – Vereinigung eutschlands – zu erreichen.“ Das ist ein Auszug aus er bewegenden Rundfunkansprache des Regierenden ürgermeisters von Berlin, Ernst Reuter, am Abend es 18. Juni 1953, unter dem Eindruck rollender owjetischer Panzer, also vor genau 60 Jahren. 1989/90 wurde die deutsche Einheit dann Wirklicheit – wiederum angestoßen durch den mutigen Einsatz er Bürgerinnen und Bürger der DDR, die auf den traßen und Plätzen für Freiheit und Demokratie emonstrierten, und durch die Weigerung meiner Pari, einen zweiten deutschen Staat anzuerkennen. Und ich erinnere mich an die eigene Fassungslosigeit, als SED und SPD am 8. August 1987 ein gemeinames Papier veröffentlichten. Die Grundwertekomission der SPD formulierte 1987 unter dem Titel Der Streit der Ideologien und die gemeinsame Siherheit“ im Kapitel „Friedlicher Wettbewerb der Geellschaftssysteme“ – ich zitiere: „Der Wettbewerb der ozialen und politischen Systeme sollte darum geführt erden, welches der beiden Systeme den wirksamsten eitrag zur Lösung der übergreifenden Menschheitsagen leistet und welches die günstigsten gesellschaftchen Bedingungen für die Entfaltung von Humanität Maria Michalk gebene Reden )

Beatrix Philipp (CDU):
Rede ID: ID1725026300




(A) )

bietet, welches den Menschen die bessere Chance gibt,
ihre Interessen und Rechte durchzusetzen, ihre Werte
und Ideale zu verwirklichen.“ Und: „Sozialdemokra-
ten und Kommunisten berufen sich beide auf das hu-
manistische Erbe Europas.“ Ein peinliches Dokument
der Anbiederung – zwei Jahre vor dem Fall der Mauer.

Heute, 23 Jahre später, blicken wir auf die vergan-
genen Jahre und die Leistungen der Aufarbeitung
zurück. Aufarbeitung ist nicht irgendein abstrakter Be-
griff, dessen Inhalt sich allenfalls in höheren akademi-
schen Sphären abspielt. Aufarbeitung ist und war von
Beginn an das gelebte Bemühen aller, die Geschichte
zu verstehen, sie anderen begreiflich zu machen, sich
kritisch mit ihr auseinanderzusetzen, Wiederholung
von Unrecht zu verhindern, Opfern zu helfen und Täter
zu bestrafen. Vielleicht stimmt es, dass dies in Bezug
auf die Nazidiktatur zu wenig geschah; daraus haben
wir gelernt!

Schon als Bürgerrechtler im Dezember 1989 die
Stasizentralen besetzten, um die Vernichtung von Stasi-
akten zu verhindern, begann der Prozess der Aufarbei-
tung. Und dieser Prozess der Aufarbeitung setzt sich
bis heute fort, ob in Institutionen wie zum Beispiel
beim Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen, bei
der Stiftung Aufarbeitung und bei der Stiftung Berliner
Mauer, um einige Beispiele zu nennen, oder im ehren-
amtlichen Einsatz der zahlreichen Bürgerinnen und
Bürger in den Opferverbänden und in Initiativen und
Vereinen zur Erinnerung an die SED-Diktatur. Für die-
ses bürgerschaftliche Engagement möchte ich von die-
ser Stelle aus besonders herzlich Danke sagen.

Der „Bericht der Bundesregierung zum Stand der
Aufarbeitung der SED-Diktatur“ stellt nicht nur diese
vielen Aufarbeitungseinrichtungen und -initiativen vor,
sondern informiert auch über Rehabilitierungsmög-
lichkeiten, Beratungsstellen, Institutionen der politi-
schen Bildung, der wissenschaftlichen Forschung,
über Gedenkstätten und Erinnerungsorte, Museen und
Archive. Und, was selten geschieht: Selbst die Fraktio-
nen der SPD und Grünen waren mit uns schon bei der
ersten Lesung einig: Mit dem Aufarbeitungsbericht ist
ein äußerst lesenswertes und informatives Kompen-
dium gelungen, dem wir alle eine möglichst weite Ver-
breitung wünschen. Auch diesem Ziel soll schließlich
diese Debatte dienen.

Denn Aufarbeitung ist ein kontinuierlicher – und
wegen der vielen Betroffenen auch sehr sensibler –
Prozess. Dazu gehören das Stasi-Unterlagen-Gesetz
aus dem Jahr 1991, das zuletzt auf unsere Initiative hin
vor zwei Jahren novelliert worden ist – und es ist eben
kein Anhängsel etwa des Bundesarchivgesetzes gewor-
den, sondern aus gutem Grund ein eigenes –, die
Gründung der Stiftung Aufarbeitung im Jahr 1998, die
Schaffung der SED-Opferrente im Jahr 2007, die Fort-
schreibung der Gedenkstättenkonzeption im Jahr
2008. Es wird Aufgabe auch der nachfolgenden Bun-
destage sein, sich über Anpassungen bzw. Novellierun-
gen der Wichtigkeit dieser Aufgabe zu stellen.

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(C (D Und ich betone es noch einmal: Dazu gehört auch, esonders darauf hinzuweisen, dass ein eigenes Gesetz r die Stasiakten erlassen wurde, dass man bewusst arauf verzichtet hat, etwa als Anhang oder Ähnliches em Bundesarchivgesetz mit ein paar notwendigen Änerungen diese Aufgabe zuzuweisen. Das wäre der Beeutung der Aufgabe, den Opfern, aber auch dem beonderen Umgang mit diesen Akten nicht angemessen ewesen. Die Aufarbeitung hat viele Facetten – nicht nur die ukunft des BStU. Daher haben wir dies besonders in nserer Beschlussempfehlung betont. Antragsteller üssen zu lange auf „ihre“ Stasiakte warten. Das ist weifellos nicht akzeptabel. Das muss sich bessern, ber alle – auch jüngst geäußerte – Wünsche in Richng „Umbau des BStU“ machen das nicht besser: er ständig an der Existenz oder der Zukunft des BStU herumbastelt“, verursacht ganz sicher eines: die Vernsicherung aller Opfer. Diese wissen, dass ihre Verangenheit in der „Jahn-Behörde“ gut aufgehoben ist, ie sie es auch unter Gauck und Birthler war, und das t uns besonders wichtig, weil man dieses Vertrauen rhalten und mehren muss, nicht aber verspielen darf. h wünsche mir etwas mehr Besonnenheit und Sensi ilität in der Diskussion über die Zukunft der Stasiunrlagenbehörde. Dafür ist in der nächsten Legislatureriode Zeit. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz sichert bis 019 die Stabilität. Und es gilt in Zukunft, Entwicklungen Rechnung zu agen: Noch vor Jahren hätte wohl niemand es für öglich gehalten, dass das Interesse an den Stasiunrlagen nicht nur anhalten, sondern sogar steigen ürde. Seit 1990 haben knapp 3 Millionen, 2,918 Milonen, Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Akteneinicht gestellt. In den letzten drei Jahren waren es kontant über 80 000 Anträge, wie gesagt, mit steigender endenz. Auch hier zeigen sich Veränderungen zum eispiel im Alter der Antragsteller. Auch dem haben ir bei der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Geset es Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die heausragende Bedeutung der „Schnipselmaschine“ inweisen. Seit 2007 arbeitet das Fraunhofer Institut beraus erfolgreich an dem Pilotprojekt zur virtuellen ekonstruktion von Schnipseln zerrissener Stasiakten. urz vor Schluss hatte die Stasi noch versucht, ihre kten und Vorgänge zu vernichten: Die Akten wurden errissen, geschreddert und anderweitig zerstört. Mit ilfe des „e-Puzzler“ werden Schnipsel zu ganzen Sein und anschließend sogar zu ganzen Vorgängen zu ammengefügt. Die „Schnipselmaschine“ leistet ebenlls einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur ufarbeitung. Bereits die mühsam per Hand zusamengesetzten Schnipsel halfen schon in mehreren Fäln, zum einen inoffizielle Mitarbeiter des MfS zu entrnen, die ihre Stasitätigkeit bisher verschwiegen atten, zum anderen können offene Fragen der Opfer ihrer Biografie geklärt werden. Im Übrigen lässt ich die virtuelle Rekonstruktionstechnik nicht nur bei Beatrix Philipp gebene Reden )





(A) )

zerrissenen Stasiakten, sondern bei jeglichem zerstör-
ten Kulturgut – sogar in 3 D –, auch bei Zoll, Steuer-
fahndung und Bundeskriminalamt, erfolgreich einset-
zen. Ich hoffe sehr, dass die Restfinanzierung auch in
Zukunft gesichert ist.

Ich komme zurück zum Aufarbeitungsbericht. Die
Themen „Stasi-“ und „SED-Unrecht“ sind immer
noch – in vielfältiger Form – virulent. Aber der Dikta-
turcharakter der DDR darf nicht einzig und allein auf
das Ministerium für Staatssicherheit reduziert werden.
Diktatur hat sich an jedem Tag gezeigt, in den Fami-
lien, in der Schule, in den Universitäten, in der Frei-
zeit, im Beruf, kurz: im „Alltag“. Die Stasi war „Schild
und Schwert der Partei“, wie leider zu wenige wissen.
„Schild und Schwert“ der Partei zu sein, heißt: Nicht
die Stasi gab den Ton an, sondern die SED, die Partei!
Deshalb ist es kaum zu ertragen, dass es auch heute
noch Menschen gibt, die die PDS nicht als „Nachfol-
gepartei“ eben dieser SED erkennen, wie man bei Ver-
anstaltungen vor Ort immer wieder feststellen kann.

Im Klartext: Bei allen Grausamkeiten, für die die
Stasi Verantwortung trägt – gut sichtbar zum Beispiel
in allen authentischen Gedenkstätten, wie zum Beispiel
in Berlin-Hohenschönhausen –, dürfen wir nicht ver-
gessen, dass die Partei – eben die SED – der verant-
wortliche Akteur war. Und dies zeigt uns ganz deutlich
der Titel: „Bericht der Bundesregierung zum Stand der
Aufarbeitung der SED-Diktatur“. In unserer Be-
schlussempfehlung widmen wir uns genau diesem
Thema. Wir werben dafür, auch den DDR-Alltag sowie
die Einflussnahme der DDR auf die Bundesrepublik
verstärkt in den Blick zu nehmen.

Mit großer Sorge jedoch – und diese Sorge teilen
auch viele Kolleginnen und Kollegen – sehe ich das
große Unwissen bei Schülerinnen und Schülern in Be-
zug auf das Wissen um die DDR-Geschichte. Dies
wurde in den vergangenen Jahren, 2008 und 2012,
durch umfangreiche Studien belegt. Während immer-
hin noch 89,6 Prozent der westdeutschen und
80,6 Prozent der ostdeutschen Schülerinnen und Schü-
ler Helmut Kohl korrekt als westdeutschen Politiker
einordneten, vermochten nur 67,4 Prozent der west-
deutschen und 80,3 Prozent der ostdeutschen Schüle-
rinnen und Schüler Erich Honecker als DDR-Politiker
zu verorten. Allerdings ist auch ein erfreuliches Ergeb-
nis der Studien, dass die Schülerinnen und Schüler
umso kritischer über die Diktatur urteilen, je mehr sie
darüber wissen. Also müssen wir der Bildungsarbeit in
der Aufarbeitung noch mehr Aufmerksamkeit schen-
ken, um Demokratie und Freiheit als erklärte Ziele im-
mer neu zu sichern und zu erhalten und nicht als etwas
Selbstverständliches zu empfinden. Hier wächst der
Bundeszentrale für politische Bildung eine besondere
Verantwortung zu.

Eine andere Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler
für die Zeit der Teilung zu sensibilisieren und interes-
sieren, ist der Einsatz von Zeitzeugen im Unterricht
oder Reisen nach Berlin. Ich habe mich über jede
Schulklasse gefreut, die statt Mallorca oder schöne

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Zu Protokoll ge

(C (D kigebiete die Stadt Berlin als Reiseziel wählte. Zeiteugen ergänzen das abstrakte historische Wissen sehr uthentisch mit Berichten aus eigenem Erleben. Ich elbst habe viele Gespräche mit Zeitzeugen in den chulen meines Wahlkreises durchgeführt und die von er Stiftung Aufarbeitung zur Verfügung gestellten lakatausstellungen gezeigt. Die Schülerinnen und chüler waren jedes Mal tief berührt von den Erzähngen der Zeitzeugen. Ich empfehle das wirklich von erzen jedem Kollegen für seine Arbeit vor Ort. Übriens: Das koordinierende Zeitzeugenbüro leistet in iesem Bereich sehr gute Arbeit und hat durch die Verittlung von Zeitzeugen schon viele Schülerinnen und chüler erreicht. Der Besuch von Gedenkstätten ist ebenso geeignet, eschichte anschaulich zu vermitteln. Wer einmal im tasigefängnis Hohenschönhausen war, und die winzien Freigangszellen mit Gitterdach – von den Gefanenen als „Tigerkäfig“ bezeichnet – oder die aus lasbausteinen bestehenden Fenster der Zellen, die en Häftlingen den Blick nach draußen versperren ollten, gesehen hat, der begreift den Zusammenhang wischen Unmenschlichkeit und Diktatur sofort. Der Aufarbeitungsbericht listet 33 Gedenkstätten nd Erinnerungsorte auf, unterteilt in die Themengeiete „Teilung und Grenze“ und „Überwachung und erfolgung“. Ich kann nur jedem empfehlen – nicht ur Schülerinnen und Schülern, auch Kolleginnen und ollegen – eine oder mehrere Gedenkstätten zu besuhen. Wenn es um den Bestand und/oder die Befassung it Demokratie geht, sind „Deutsche Einheit“ und Aufarbeitung der SED-Diktatur“ unverzichtbar. Geade die jungen Leute müssen Geschichte kennen, um ukunft gestalten zu können, wie Roland Jahn es foruliert hat. Ich zitiere ihn: „Je besser wir Diktatur bereifen, umso besser können wir Demokratie gestaln.“ Und abschließend: Der von ihm angedachte „Camus der Demokratie“, dessen Verwirklichung Staatsinister Neumann seine Unterstützung zugesagt hat, ann dabei helfen, Jugendliche und Interessierte über DR-Geschichte und SED-Unrecht zu informieren nd sie zu sensibilisieren. Ob das Projekt diesen oder inen anderen Namen trägt, ist zweitrangig. Wichtig t: Dieser authentische Ort der DDR-Diktatur – die tasizentrale in Berlin-Lichtenberg – kann heute posiv und sinnvoll genutzt werden. Als Ort der friedlichen evolution – im Januar 1990 wurde die Stasizentrale on Bürgerinnen und Bürgern besetzt – und heute als StU-Archiv zur Nutzung der Stasiakten ist dieser Ort eradezu wie geschaffen zur Aufklärung über Diktatur nd als Lernort für Demokratie. Ich wünsche mir, dass dieser hervorragende Bericht insbesondere im vorpolitischen Raum – breite Verendung findet, zu einer breiten gesellschaftlichen iskussion anregt und zu großer Resonanz führt. Ich ann Ihnen versichern: Die CDU/CSU-Bundestags Beatrix Philipp gebene Reden )





(A) )

fraktion wird den Prozess der Aufarbeitung immer mit
allen Kräften fördern und unterstützen. Für die christ-
lich-liberale Koalition gibt es keinen Schlussstrich un-
ter die Aufarbeitung. Das sind wir den Opfern schul-
dig! Und ich hoffe, dass die anderen Fraktionen diese
Sichtweise auch weiterhin teilen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725026400

Nach der Debatte zur ersten Lesung des Berichts

der Bundesregierung über den Stand der Aufarbeitung
der SED-Diktatur im März hat sich leider nichts be-
wegt. Die Koalition verharrt, wenn auch wortreich, in
Untätigkeit.

Über Vorzüge und Nutzen des Berichts habe ich das
Wichtigste bereits in der ersten Lesung gesagt. Des-
halb heute nur so viel: Große Einigkeit besteht da-
rüber, dass die Aufarbeitung eine fortdauernde Auf-
gabe darstellt. Das öffentliche Interesse daran bleibt
groß, und der Deutsche Bundestag steht in der Pflicht,
weiterhin und auf der Grundlage der Gedenkstätten-
konzeption des Bundes für gute Rahmenbedingungen
bei der Aufarbeitung zu sorgen.

Auch auf die Schwächen und Lücken, die der Be-
richt aufweist, habe ich bereits hingewiesen. In zwei
Bereichen hat die Koalition in der gegenwärtigen Le-
gislaturperiode zu wenig getan. Der gemeinsame An-
trag meiner und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grü-
nen fordert die Bundesregierung deshalb auf, endlich
zu handeln:

Erstens muss noch in dieser Legislaturperiode die
vereinbarte Expertenkommission zur Zukunft des BStU
eingesetzt werden. Dies hat der Deutsche Bundestag
2008 beschlossen. Die Koalition ignoriert den Be-
schluss bis heute. Angesichts der aktuellen problemati-
schen Entwicklungen in der BStU-Behörde ist das
besonders ärgerlich. Um nur einen Punkt herauszu-
greifen: Die Behörde kann ihre eigentliche Aufgabe,
nämlich Betroffenen Akteneinsicht zu gewähren, kaum
noch in angemessener Weise erledigen. Bis zu drei
Jahre Wartezeit ist einfach zu lang!

Deshalb noch einmal: Wir brauchen diese Kommis-
sion, die diskutiert und Vorschläge erarbeitet, wie in
Zukunft welche Aufgaben der BStU-Behörde institutio-
nell wahrgenommen werden sollen, und wir brauchen
sie jetzt. Die aktuellen Probleme sind nur im größeren
Kontext langfristiger struktureller Veränderungen
sinnvoll und nachhaltig zu lösen.

Deshalb widerspreche ich der Kollegin Philipp ent-
schieden: Mit der Novellierung des Stasi-Unterlagen-
Gesetzes, StUG, von 2012 darf keineswegs „Ruhe an
der Front“ herrschen. Vielmehr muss die Zeit bis 2019
– so lange wird die Behörde gemäß des neuen StUG in
ihrer heutigen Form auf jeden Fall bestehen bleiben –
sinnvoll genutzt werden. Es ist eine öffentliche Debatte
zu führen, die absehbar kontrovers und langwierig sein
wird. Sie muss deshalb jetzt angestoßen und transpa-
rent geführt werden; denn am Ende muss eine von Bür-
gerinnen und Bürgern mehrheitlich akzeptierte Lösung

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Zu Protokoll ge

(C (D ber den zünftigen institutionellen Umgang mit den tasiunterlagen stehen. Zu befürchten bleibt allerdings, dass die Union ihre ogel-Strauß-Politik in diesem Punkt auch in der komenden Legislaturperiode beibehalten will. Im neuen Regierungsprogramm“ jedenfalls erwähnt sie die ommission mit keiner Silbe. Kluge, vorausschauende olitik sieht anders aus. Zweitens muss die Opferhilfe verbessert werden. er Stand der Aufarbeitung bildet sich auch und sehr nmittelbar im Umgang mit den Verfolgungsopfern ab. o Gerechtigkeitslücken bei der Rehabilitierung be tehen, sind diese zu schließen. Insbesondere ist eine ualifizierte Begutachtung von Gesundheitsschäden icherzustellen. Da reicht das, was die Koalition in ihrer Entschlieung im Kulturausschuss gefordert hat und die CDU tzt in ihrem „Regierungsprogramm“ für die komende Legislaturperiode vollmundig verspricht, nicht us: die Prüfung einer Anpassung der Höhe der Opfernte. Das ist noch so ein Wahlversprechen, das unter em Vorbehalt der Finanzierbarkeit steht. Hier ist die Union wenig glaubwürdig und trifft uch nicht den Kern des Problems; denn oftmals haert es schon an der Anerkennung von Gesundheitschäden. Das ist zuerst zu ändern! Handfeste Probleme bei der Opferhilfe und bei der StU-Behörde sind anzugehen. Durch Nichtstun weren sie nicht verschwinden. Unser Antrag enthält noch eine dritte Forderung: ei der weiteren Umsetzung des Gedenkstättenkonzeps des Bundes sind besonders auch die Themenfelder Opposition und Widerstand“ und „Alltag in der DR“ zu berücksichtigen. Darauf hinzuweisen halte ich für notwendig, weil es cheint, dass in der Koalition bei der Beurteilung des ebens in der DDR bisweilen die Maßstäbe etwas verutschen. In der Entschließung der Koalition zum Beicht kommen beispielsweise nur Opfer oder Täter vor weiß oder schwarz. Opposition und Widerstand fehn ganz. Damit zeichnet sie ein definitiv zu einseitiges, erengendes Bild vom Leben und Handeln in der DDR. Eine faire Bewertung von DDR-Biografien bedarf er differenzierenden Betrachtung. Das System der DR ist aus Gründen gescheitert, die beschreibbar ind. Aber das Urteil über die Menschen, die darin gebt haben, muss behutsam sein. Sie sind wahrlich icht alle gescheitert. Für eine differenzierte Weiterentwicklung der Aufrbeitung der SED-Diktatur lade ich alle Fraktionen in, unserem Antrag zu folgen. Die laufende Wahlperiode geht unweigerlich ihrem nde entgegen. Für uns als christlich-liberale Regie Beatrix Philipp gebene Reden )

Patrick Kurth (FDP):
Rede ID: ID1725026500




(A) )

rungskoalition ist es an der Zeit, Rechenschaft über
unsere Politik der letzten vier Jahre abzulegen. Ob
Haushaltskonsolidierung, Wirtschaftspolitik oder Au-
ßen- und Verteidigungspolitik: Unsere Bilanz fällt gut
aus.

Aber auch in Politikbereichen, die auf den ersten
Blick weniger prominent sind, haben wir viel erreicht:
Ein Beispiel ist das Themenfeld DDR-Aufarbeitung.
Die Leistung von Schwarz-Gelb kann sich auch dort
sehen lassen. Das fängt schon mit dem vorliegenden
Bericht an, den wir heute diskutieren. Eine solche um-
fassende Bestandsaufnahme aller bisherigen Maßnah-
men zur Aufarbeitung der DDR-Diktatur hat bislang
noch keiner vorgelegt. Schwarz-Gelb kommt diesem
Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nach.

Der Bericht zeigt auch: Unter liberaler Führung ist
seit 2009 wieder Schwung im Thema Aufarbeitung.
Hatte man in den Vorjahren das Gefühl, dass die Auf-
arbeitung erlahmte und akademisierte, sind unsere
Initiativen zahlreich:

Wir haben ein Zeitzeugenbüro errichtet. So haben
wir seit Juni 2011 rund 1 000 Zeitzeugen an Schulen
vermittelt und halten so die Erinnerung an die Unfrei-
heit in der DDR aufrecht.

Wir haben die Stasiopferrente verbessert und einen
40 Millionen Euro schweren Fonds für DDR-Heimkin-
der errichtet.

Wir fördern die Erforschung der DDR-Medikamen-
tentests, damit schnell Klarheit herrscht und politische
Schlüsse gezogen werden können.

Wir sanierten viele Stätten des sozialistischen Un-
rechts: Haus 1 in der ehemaligen Stasizentrale und das
ehemalige sowjetische Untersuchungsgefängnis in der
Potsdamer Leistikowstraße.

Nicht zuletzt verlängerten wir das Stasi-Unterla-
gen-Gesetz und beriefen Roland Jahn als Behördenlei-
ter. Das alles geschah leider gegen den Widerstand
von Grünen, SPD und Linken.

Über die Initiativen und Maßnahmen dieser Koali-
tion in Sachen DDR-Aufarbeitung ist in diesem Hause
schon umfänglich gesprochen worden. Die Details
sind allen bekannt. Daher sollen diese kurzen inhaltli-
chen Ausführungen genügen.

Heute sprechen wir wohl das letzte Mal zu diesem
Thema im 17. Deutschen Bundestag. Daher möchte
ich die Chance nutzen, um auch das Engagement der
Kollegen in den anderen Fraktionen beim Thema
DDR-Aufarbeitung zu würdigen.

Natürlich streiten wir im Detail. Fraktionsübergrei-
fende Zustimmung zu Aufarbeitungsinitiativen gibt es
nicht immer. Gerade bei der Verabschiedung des Stasi-
Unterlagen-Gesetzes bedauerte ich es sehr, dass das
Gesetz erstmals nur von der Koalition beschlossen
wurde. Trotzdem gibt es in den Reihen von SPD und
Grünen authentische Persönlichkeiten, die sich um die

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Zu Protokoll ge

(C (D DR-Aufarbeitung in diesem Land sehr verdient geacht haben. Wolfgang Wieland, wir haben Sie oft hier im Bunestag zu diesem Thema sprechen hören. Es waren imer Beiträge von großer Wortgewalt. Das war auch ötig; denn oft waren Sie nach den mal mehr, mal weiger erbärmlichen Beiträgen der Linken an der Reihe. h würde so weit gehen, zu sagen: Es waren die besten eden, die im Deutschen Bundestag in Sachen SEDnrecht seit der Wende gehalten wurden. Wolfgang Thierse, Sie gestalteten und verfolgten die DR-Aufarbeitung von Anfang an. Auch wenn wir in ieser Legislaturperiode in vielen Fällen nicht einer einung waren: Mit Ihnen ist die deutsche Aufarbeingspolitik reicher. Beatrix Philipp, in vielen Verhandlungsrunden saen wir als Berichterstatter unserer Fraktionen beiammen – zuletzt zum vorliegenden Entschließungsanag zum SED-Bericht. Immer war es ein angenehmer nd konstruktiver Austausch. Auch die Perspektivkomission ist nicht an uns beiden gescheitert. Im Gegenil: Wir haben dafür sogar einen Plan vorgelegt. iebe Beatrix Philipp, für die gute Zusammenarbeit anke ich Ihnen. Viele weitere könnte man in dieser Liste nennen. Ich elasse es aber aus einem bestimmten Grund bei dieen Dreien: Alle drei werden dem kommenden Bundestag nicht och einmal angehören. Keiner von ihnen kandidiert r ein neues Mandat. Ich sehe damit die Gefahr, dass as Thema SED-Unrecht im parlamentarischen Raum eschwächt wird. Wir dürfen es nicht zulassen, dass ie Verbrechen der DDR, der SED und der Stasi sowie ie Aufarbeitung ihres Wirkens an den Rand gedrängt erden. Aufarbeitung ist heute genauso wichtig wie kurz ach der Wende, nur die Aufgabenstellung hat sich etas erweitert. Gerade die junge Generation müssen ir über Unfreiheit und Entrechtung in Deutschland ufklären. Sie mussten es zum Glück nie selbst erleben. dem wir die SED-Verbrechen aufarbeiten, sensibili ieren wir junge Menschen für den Wert von Freiheit, echtsstaatlichkeit und Menschlichkeit. Wir betreiben ufarbeitung heute nicht nur um des Erinnerns willen, ondern um urteilsfähig zu bleiben. Diese Aufgabe müssen wir mit dem gleichen Elan eiterführen. Der große Einsatz der Kollegen ieland, Thierse und Philipp im Feld der DDR-Aufar eitung muss für diejenigen, die das Thema in der ächsten Legislaturperiode übernehmen, ein Ansporn ein. Es ist aber auch eine Messlatte. Eines steht aber mit Sicherheit fest: Mit der FDP ird es bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts auch neuen Deutschen Bundestag keinen Schlussstrich eben. Ein Nachlassen kommt für uns nicht infrage. Patrick Kurth gebene Reden )





(A) )


Stefan Liebich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725026600

Ende März haben wir in erster Lesung über den Be-

richt der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung
der SED-Diktatur diskutiert, damals noch in der Kern-
zeit, was von den Rednern zu Recht betont wurde.
Heute ist dieser Tagesordnungspunkt zu einer Zeit
dran, zu der arbeitende Menschen schlafen, und kaum
jemand wird Notiz nehmen. Das freut mich nicht, will
ich gleich anfügen.

Auch wenn wieder und wieder anderes behauptet
wird, für uns als Linke ist die Befassung mit der Ge-
schichte der DDR und der SED, die für viele von uns
unsere eigene Geschichte ist, kein lästiges Übel, son-
dern ein Anliegen, dem wir uns früh und mit vielen
Diskussionen und Selbstkritik gestellt haben und wei-
ter stellen. Geht es doch um die Frage, wie eine huma-
nistische Idee der Selbstbefreiung und Selbstermächti-
gung, der Gleichheit und der Freiheit so pervertiert
werden kann, dass sie Andersdenkende und Andersle-
bende ausgrenzt und kriminalisiert. Für viele in meiner
Partei ist es eine schmerzhafte Frage, dennoch eine
wichtige, wollen wir doch weiter an einer Perspektive
arbeiten, die den Werten der sozialistischen Arbeiterbe-
wegung verbunden ist.

Die Linke ist Rechtsnachfolgerin der PDS, deren
Mitglied ich im Dezember 1990 wurde und die wiede-
rum Nachfolgepartei der SED war. Fakt ist aber auch,
dass innerhalb weniger Wochen aus einer Staatspartei,
die 2,1 Millionen Mitglieder hatte – der SED –, eine
oppositionelle Partei wurde – die PDS –, die circa
100 000 Mitglieder hatte.

Mittlerweile sind es circa 65 000 Mitglieder der
Linken in Ost und West, darunter nicht wenige, die zu
DDR-Zeiten in Opposition zur SED standen. In meiner
Rede in der ersten Lesung erwähnte ich die Bürger-
rechtlerin Marion Seelig, die leider viel zu früh ver-
storben ist. Nichtsdestotrotz, Marion Seelig hat mit ih-
rer Lebenserfahrung die Politik der PDS und später
der Linken entscheidend geprägt.

Mitglieder unserer Partei sind aber auch nicht we-
nige, die 1989/90 noch gar nicht geboren waren oder
im Westen unseres Landes lebten und dort Mitglied der
SPD oder der Grünen waren. Auch sie haben freiwillig
ein Erbe übernommen, das nicht leicht zu tragen ist.

Sie weisen häufig darauf hin, dass die Entschuldi-
gungen, die unsere Parteitage beschlossen haben,
Worte sind. Ja, es kommt für uns darauf an, in unserer
täglichen Politik hier, in den Ländern und in den Städ-
ten und Gemeinden zu zeigen, dass wir aus der Ge-
schichte gelernt haben.

Und wenn ich mir die Jagd auf Edward Snowden
anschaue oder den Prozess gegen Bradley Manning,
dann frage ich mich in der Tat, wer denn wie aus der
Vergangenheit gelernt hat? Sie entwerten den Gedan-
ken, dass Menschen gegen Willkür und Unrecht aufste-
hen müssen, wenn Deutschland tatenlos und wortlos
zuschaut, wenn Grundrechte wie das auf informatio-
nelle Selbstbestimmung verletzt werden, wenn Kriegs-

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Zu Protokoll ge

(C (D erbrechen vertuscht werden und, nein, nicht die Verscher, sondern die, die sie ans Licht bringen, zu riminellen erklärt werden. Wir haben uns auch – und das ist in Protokollen die es Hauses nachlesbar – früh und konsequent für Renn und Entschädigungen für diejenigen eingesetzt, die nrecht erlitten haben, die Opfer von Unrecht und illkür in der DDR. Wir haben 1994 einen Vergleich geschlossen und amit auf das Vermögen der SED verzichtet. Die Geler, die mit krimineller Energie auf verschlungenen egen ins Ausland verbracht wurden und hin und wieer auftauchen, stehen den neuen Bundesländern zu. Ich möchte dennoch bei den Landesregierungen in en neuen Ländern anregen, aus diesen Geldern auch ie Arbeit der Stiftungen zu finanzieren, denn ohne eld wird auch eine weitere Aufarbeitung nicht funkonieren. Gleichsetzung der Nazidiktatur mit der DDR sollten ir allerdings nicht betreiben. Leichenberge und Aknberge, um einen Gedanken von Egon Bahr aufzureifen, sind Unterschiede. Und wenn heute Unionspolitiker losziehen und DR-Symbole verbieten wollen, dann hat es wohl ehr mit eigener unbearbeiteter Vergangenheit zu tun ls mit ernsthafter Aufarbeitung und Auseinandersetung. Um die will sich niemand herumdrücken, im Geenteil. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP hatten in rer Koalitionsvereinbarung beschlossen, dass die undesregierung in jedem Jahr einen Bericht zur Aufrbeitung der SED-Diktatur erstellen solle. Nun hat ie vier Jahre gebraucht, um einen solchen Bericht zu rstellen. Der ist dafür aber eine echte Fleißarbeit und rundsätzlich gelungen. Selbst wenn einzelne Aspekte er Aufarbeitung des DDR-Unrechtssystems – ich enke hier zum Beispiel an das Militärgefängnis chwedt – fehlen, bietet die Darstellung eine gute Disussionsgrundlage über den Stand der Auseinanderetzung mit dem SED-Staat. Beeindruckend ist für ich die vielfältige „Aufarbeitungslandschaft“, die ich aus der unermüdlichen Arbeit der Ehrenamtlichen or Ort sowie der Tätigkeiten von Institutionen des undes und der Länder zusammensetzt. Dieser Bericht und diese Legislaturperiode sind ber auch eine vertane Chance. Bitter ist dies für dienigen, die sich gegen den totalitären Staat aufgelehnt aben und deshalb politisch verfolgt und in ihrer Biorafie erheblich beeinträchtigt wurden. Obwohl chwarz-Gelb vor vier Jahren vereinbart hatte, die reabilitierungsrechtliche Situation von Betroffenen zu erbessern, bestehen Gerechtigkeitslücken bei der anemessenen Würdigung und Entschädigung des Einatzes dieser mutigen Menschen fort. Es muss den Vorämpferinnen und Vorkämpfern der deutschen Einheit schon beinahe wie ein Hohn vorkommen, wenn die gebene Reden Wolfgang Wieland )

Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725026700







(A) )

CDU sich im Jahr 2000 für eine „Ehrenpension“ von
511 Euro ausspricht und es dann in Regierungsverant-
wortung bei der „besonderen Zuwendung“ von
250 Euro belässt. Gar nicht erst zu sprechen ist von
den bisher vernachlässigten Opfergruppen wie etwa
den Menschen mit Haftzeiten von unter 180 Tagen,
verfolgten Schülerinnen und Schülern, Opfern von
Zersetzungsmaßnahmen der Stasi oder des Zwangsdo-
pings in der DDR. Die bekannten Mängel der gesetzli-
chen Regelungen und deren Umsetzung in der Praxis,
auf die die Opfer und ihre Verbände immer wieder auf-
merksam machen, müssen mehr als 20 Jahre nach dem
Mauerfall endlich beseitigt werden.

Betrüblich ist auch, dass die Zukunft der Stasiunter-
lagenbehörde nicht angepackt wurde. Die Bundesre-
gierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, eine
Expertenkommission zur Entwicklung der Stasiunter-
lagenbehörde einzusetzen, die Empfehlungen für die
Perspektiven des BStU erarbeiten sollte. Passiert ist
hier leider nichts. Dabei muss rechtzeitig vor dem Jahr
2018 geklärt sein, welche Aufgaben die Behörde noch
zu erfüllen hat. Gut und wichtig finde ich es, eine Ju-
gend- und Begegnungsstätte für ein authentisches Er-
innern einzurichten.

Ich bedauere es, dass trotz vieler inhaltlicher Über-
einstimmungen in der Sache keine gemeinsame Erklä-
rung der Fraktionen zustande gekommen ist. Eine Ent-
schließung der Koalition, die wortreich damit beginnt,
die vermeintlichen eigenen Verdienste zu preisen, kann
nicht ernsthaft als Einladung an die Opposition zu ei-
nem gemeinsamen Antrag verstanden werden. Für
mich ist unverständlich, dass die CDU/CSU und die
FDP auf ihrer Selbstbeweihräucherung bestanden und
damit verhindert haben, dass die Fraktionen des Deut-
schen Bundestages sich bei der Aufarbeitung des Un-
rechts der SED, das unsere Gesellschaft insgesamt so
nachhaltig prägt und beschäftigt, gemeinsam zu ihrer
Verantwortung für Erinnerung, Würdigung und Auf-
klärung der SED-Geschichte bekennen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725026800

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-

lung auf Drucksache 17/13698, in Kenntnis der Unter-
richtung auf Drucksache 17/12115 eine Entschließung
anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
lung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Be-
schlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regierungs-
fraktionen gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung
von SPD und Grünen angenommen.

Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD
und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/14109.
Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der Regierungs-
fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
abgelehnt.

Tagesordnungspunkte 38 a bis c:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion
der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten

(C (D Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft – Drucksache 17/12531 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Drucksache 17/14186 – Berichterstattung: Abgeordnete Tankred Schipanski Swen Schulz Dr. Martin Neumann Dr. Petra Sitte Krista Sager b)


(1. WissZeitVG-ÄndG)

richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra
Sitte, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Befristung von Arbeitsverträgen in der
Wissenschaft eindämmen – Gute Arbeit in
Hochschulen und Instituten fördern

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra
Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE

Arbeitsbedingungen und Berufsperspekti-
ven von Promovierenden verbessern

– zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager,
Kai Gehring, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Wissenschaftszeitvertragsgesetz wissenschafts-
adäquat verändern

– Drucksachen 17/6488, 17/11044, 17/7773,
17/14186 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Tankred Schipanski
Swen Schulz (Spandau)

Dr. Martin Neumann (Lausitz)

Dr. Petra Sitte
Krista Sager

c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Tankred
Schipanski, Dr. Stefan Kaufmann, Albert
Rupprecht (Weiden), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab-
geordneten Dr. Martin Neumann (Lausitz),
Patrick Meinhardt, Dr. Peter Röhlinger, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Exzellente Perspektiven für den wissen-
schaftlichen Nachwuchs fortentwickeln





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Swen Schulz

(Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann,

Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD

Personaloffensive für den wissenschaftli-
chen Nachwuchs starten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra
Sitte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Wissenschaft als Beruf attraktiv gestalten –
Prekarisierung des akademischen Mittel-
baus beenden

– zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager,
Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Einen Pakt für den wissenschaftlichen
Nachwuchs und zukunftsfähige Personal-
strukturen an den Hochschulen initiieren

– Drucksachen 17/9396, 17/6336, 17/4423, 17/
4203, 17/12116 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Tankred Schipanski
Swen Schulz (Spandau)

Dr. Martin Neumann (Lausitz)

Dr. Petra Sitte
Krista Sager

Auch hier werden die Reden zu Protokoll genom-
men.


Tankred Schipanski (CDU):
Rede ID: ID1725026900

Der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs,

BuWiN, wurde am 18. April 2013 vorgestellt und zeigt
einmal mehr, dass die Nachwuchswissenschaftler in
Deutschland mit ihren Arbeitsbedingungen insgesamt
zufrieden sind. Dies gilt beispielsweise für Arbeitsaus-
stattung, Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung
und das Arbeitsklima. Auch die neuesten Zahlen zei-
gen, dass der Zustrom von Wissenschaftlern an unsere
Universitäten ungebrochen ist und weit über dem eu-
ropäischen Durchschnitt liegt. Während hierzulande
2,7 von 1 000 Personen eines Jahrgangs promovieren,
sind es im EU-Durchschnitt nur 1,5. Bei den habilitier-
ten Wissenschaftlern drängen jährlich 2 500 bis 3 000
auf den universitären Berufungsmarkt. Ganz offen-
sichtlich empfinden zahlreiche talentierte junge Men-
schen eine wissenschaftliche Karriere weiterhin als
sehr attraktiv.

Dazu hat auch diese Bundesregierung maßgeblich
beigetragen. Mithilfe von Hochschulpakt, Pakt für
Forschung und Innovation sowie der Exzellenzinitia-
tive hat der Bund in ganz erheblichem Ausmaß in bes-
sere Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen
Nachwuchs investiert und zahlreiche neue Stellen ge-
schaffen; allein im Zuge der Exzellenzinitiative sind
dies über 4 000. Profitiert haben auch DAAD und
Alexander-von-Humboldt-Stiftung in Form deutlich

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(C (D erbesserter Finanzausstattungen. Die Begabtenfördeungswerke haben seit 2005 Aufwüchse von mehr als 50 Millionen Euro verbuchen können. Zahlreiche eitere Maßnahmen ließen sich hier aufzählen. Der BuWiN benennt im Kern zwei Probleme, unter enen junge Wissenschaftler in Deutschland zu leiden aben. Das ist zum einen die Personalstruktur, die dereit als einziges Karriereziel innerhalb des Wissenchaftssystems die Vollprofessur vorsieht, und die vierorts überbordende Befristungspraxis. Zumindest das weite Problem möchte die SPD-Fraktion mit einer Änerung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, WisseitVG, in den Griff bekommen. In ihrem Gesetzentwurf rdert sie Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten, uch für nichtwissenschaftliches und nichtkünstleriches Personal, verpflichtende Betreuungsvereinbaungen und die Streichung der Tarifsperre. Ich habe beits im Rahmen der ersten Lesung zum Ausdruck ebracht, dass diese Vorschläge nicht geeignet sind, um ie Befristungspraxis in den Griff zu bekommen. Die Expertenanhörung, die wir am 12. Juni 2013 im usschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenbschätzung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt aben, hat dies vollends bestätigt. Mit Blick auf das rste Problem – überbordende Befristungen – waren ie geladenen Experten einhellig der Auffassung, dass urch die vorgeschlagene Änderung des WissZeitVG ine maßgebliche Reduzierung der Befristungspraxis icht erreicht werden kann. Vielmehr seien die einchlägigen Landeshochschulgesetze das richtige Intrument. Insofern verfehlt der Gesetzentwurf ganz rundsätzlich das angestrebte Ziel, vertragliche efristungen zu reduzieren. Schlimmer noch: Der PD-Vorstoß könnte sogar zu einer Verschlechterung hren. Grund für die derzeitige Befristungspraxis ist nicht as WissZeitVG, sondern die mangelnde finanzielle lanbarkeit der Hochschulen. Um diese zu verbessern, ürfen die Länder auf gar keinen Fall an der Grundnanzierung der Hochschulen sparen. Der Bund hat in en letzten Jahren die Projektförderung – etwa durch ie Exzellenzinitiative – massiv erhöht und ist darüber inaus bereit, sich auch dauerhaft an der Finanzieung der Hochschulen zu beteiligen. Dies ist ihm nach erzeitiger Verfassungslage jedoch nicht möglich. Die undesregierung hat deshalb einen konkreten Vorchlag zur Änderung von Art. 91 b GG vorgelegt, den er SPD-geführte Bundesrat jedoch seit mittlerweile ber einem Jahr blockiert. So kann der Bund auch eiterhin nur zeitlich befristete Projekte fördern und diglich in geringem Umfang zur finanziellen Plaungssicherheit der Hochschulen beitragen. Unter der lockadehaltung von SPD und Grünen leiden letzten ndes auch viele Nachwuchswissenschaftler in Form urzzeitiger Arbeitsverträge. Das zweite große Problem der Nachwuchswissenchaftler, die zu unflexible Personalstruktur im deutchen Wissenschaftssystem, nimmt der SPD-Gesetzntwurf gar nicht erst in Angriff. Auch in ihren )


(A) )

Anträgen zum wissenschaftlichen Nachwuchs be-
schränken sich die Oppositionsfraktionen weitgehend
auf alte Forderungen nach zusätzlichen Stellen und
noch mehr Bundesgeld. Einfallsreicher waren hier die
Koalitionsfraktionen, die in ihrem Antrag, der ja eben-
falls Grundlage unserer heutigen Debatte ist, konkrete
und weitreichende Vorschläge zur Verbesserung der
Personalstruktur an den Universitäten gemacht haben.
Nach unserer Vorstellung sollen zunächst die Junior-
professuren nach angelsächsischem Vorbild in Assis-
tenzprofessuren aufgehen. Darüber hinaus soll mit der
Associate-Professur eine neue Professorenkategorie
geschaffen werden, die sich durch attraktive Rahmen-
bedingungen auszeichnet. So sollen diese W2/W3-Stel-
len unbefristet sein und mit weiteren Anreizen wie dem
Promotionsrecht ausgestattet werden. Bei entspre-
chenden Leistungen soll ein an transparenten Krite-
rien orientierter Aufstieg hin zur Vollprofessur mög-
lich sein. Diese zusätzliche Stellenkategorie würde die
Personalstruktur an unseren Hochschulen sehr berei-
chern und für besonders leistungsstarke junge
Menschen zu einem frühen Zeitpunkt im Leben die
Planbarkeit der eigenen Karriere ermöglichen.

Die TU München ist vor etwa einem Jahr genau die-
sen Weg gegangen und hat das Karrieremodell „TUM
Faculty Tenure Track“ – bestehend aus Assistant- und
Associate-Professur – eingeführt und gezeigt, dass es
sich bei dem in unserem Antrag ausgearbeiteten Vor-
schlag um ein sehr praxistaugliches Modell handelt.
Im Zuge der Anhörung hat der Sachverständige, Pro-
fessor Thomas Hofmann das Karrieremodell ausführ-
lich vorgestellt und unterstrichen, dass Universitäten
gemeinsam mit gewillten Landesregierungen sehr
wohl dazu in der Lage sind, die beiden zu Beginn mei-
ner Rede geschilderten Probleme bei Personalstruktur
und Befristungspraxis erfolgreich in den Griff zu be-
kommen. Einer Änderung des WissZeitVG war zur Ein-
führung dieses Karrieremodells jedenfalls nicht not-
wendig.

Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:
Die Expertenanhörung hat verdeutlicht, dass der Ge-
setzentwurf der SPD kein geeignetes Instrument ist,
um die Befristungspraxis einzudämmen. Wirksamer
wäre es, einer Änderung von Art. 91 b GG zuzustim-
men und in den Ländern gemeinsam mit den Hoch-
schulen – nach dem Vorbild der TU München – Lösun-
gen zu erarbeiten. Die SPD kann nicht das eine wollen
– WissZeitVG ändern – und das andere nicht tun
– Grundgesetz ändern –. Ein Vorschlag zur Verbesse-
rung der Personalstruktur an Hochschulen wird in
dem vorliegenden Gesetzentwurf gar nicht erst ge-
macht. Weil es mithilfe des Gesetzentwurfs also nicht
möglich sein wird, auch nur eines der benannten Pro-
bleme des wissenschaftlichen Nachwuchses zu lindern,
lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.


Swen Schulz (SPD):
Rede ID: ID1725027000

Am 18. April 2013 haben wir die erste Plenar-

debatte des Entwurfes der SPD für Änderungen im

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(C (D issenschaftszeitvertragsgesetz geführt. In meiner inbringungsrede habe ich für die SPD-Fraktion festehalten, dass wir nicht der Meinung sind, wir hätten ie perfekte Lösung der Probleme für die Beschäftign in der Wissenschaft gefunden. Vielmehr habe ich usdrücklich auch und gerade die Koalitionsfraktioen von CDU/CSU und FDP zum konstruktiven Gepräch eingeladen, zumal just in der Ausschusssitzung m Tag zuvor der Sprecher der Unionsfraktion, Kolge Rupprecht, in unserem Gespräch mit Professor trohschneider – früher Wissenschaftsrat, jetzt Deutche Forschungsgemeinschaft – sehr vernünftig auf as Thema eingegangen ist. Wir hatten eine – zugegeben geringe, aber doch orhandene – Hoffnung, dass sich die Koalition auf in solches Gespräch einlassen, sich bewegen würde. chließlich haben wir die Situation gerade des wissenchaftlichen Nachwuchses praktisch über die gesamte egislaturperiode hinweg immer wieder neu besprohen, sei es anhand der Evaluation des Wissenschaftseitvertragsgesetzes, von Berichten der Bundesregieung oder diversen Anträgen. Jetzt, gewissermaßen um guten Abschluss der Debatten, wollten wir mit der orlage eines konkreten Gesetzentwurfes Nägel mit öpfen machen. Denn im Grundsatz, bei der Problemnalyse, sind wir uns doch alle einig: Der wissenchaftliche Nachwuchs benötigt verbesserte Perspektien, die Befristungspraxis in der Wissenschaft hat berhandgenommen. Das ist wichtig für die Betroffeen, wichtig für die Lehre an den Hochschulen, wichg für die Forschung, wichtig für die Gesellschaft, dait uns Talente nicht verloren gehen. Dann haben wir im Ausschuss eine Sachverständienanhörung durchgeführt. Ich zähle einmal auf, wer aran teilgenommen hat: Karin Bordasch, Vorsitzende es Gesamtbetriebsrates der Max-Planck-Gesellchaft; Dorothee Dzwonnek, Generalsekretärin der FG; Professor Dr. Thomas Hofmann, Vizepräsident er TU München; Dr. Georg Jongmanns, Hochschulformations-System; Dr. Andreas Keller, Vorstand der EW; Matthias Neis, Verdi-Bundesverwaltung; Prossor Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der umboldt-Universität zu Berlin; Dr. Heike Wolke, izepräsidentin der Helmholtz-Gemeinschaft. Es war ine wahrlich kompetente Versammlung von Persönchkeiten, die an den unterschiedlichen Stellen mit issenschaftlichem Nachwuchs und Beschäftigten in er Wissenschaft einschlägige Erfahrungen haben. as Ergebnis war: Kein einziger Sachverständiger nd keine einzige Sachverständige hat unseren Gesetzntwurf abgelehnt. Es gab Verbesserungsvorschläge – ut so! Es gab auch Hinweise, dass dieser Gesetzenturf nicht alle Probleme löst – sehr richtig! Aber doch ab es auch die vollkommen klare Ansage, dass dieser esetzentwurf in die richtige Richtung geht. Was hat die Koalition in allen Beratungen bisher eutlich gemacht? Von Anfang an, schon bei der ersten lenardebatte? Dass sie diese Initiative ablehnen wird nd noch nicht einmal eine eigene dem entgegensetzen Tankred Schipanski gebene Reden )





(A) )

wird! Es ist sogar, sehr bitter, vor der Anhörung aus
Reihen der Koalition der Satz gefallen: Wir kennen das
Ergebnis der Anhörung schon. – Was für eine Missach-
tung der Sachverständigen, was für eine Missachtung
letztlich der parlamentarischen Debatte!

Zwei Hauptargumente – besser sollte ich sagen:
Hauptvorwände – bringt die Koalition gegen den Ge-
setzentwurf vor. Erstens: Die Länder sind für die Pro-
blemlösung zuständig. Zweitens: Das Wissenschafts-
zeitvertragsgesetz löst nicht alle Probleme. Beide
Argumente greifen nicht. Denn natürlich ist ein ganzes
Bündel – im Ausschuss habe ich gesagt: ein Strauß von
Maßnahmen – nötig, um die bestehenden Probleme zu
lösen. Eine Blume aus diesem Strauß ist eben das Wis-
senschaftszeitvertragsgesetz, und das liegt nun einmal
ganz klar in der Kompetenz des Bundes. Hochschulen
und Wissenschaftseinrichtungen, Länder und eben der
Bund müssen jeweils im Rahmen ihrer Möglichkeiten
handeln. Der Bund hat diese Möglichkeit und muss sie
aktiv nutzen. Das löst nicht alle Probleme, ist aber für
die Problemlösung nötig. Auch das wurde in der Sach-
verständigenanhörung bestätigt.

Wir haben, offenbar im Gegensatz zur Koalition,
den Sachverständigen zugehört und gegenüber der
Einbringung gemeinsam mit den Grünen noch zwei
Veränderungen vorgeschlagen. Unsere gemeinsamen
Vorschläge sehen nun wie folgt aus:

Wir wollen in der Promotionsphase Befristungen
nur dann erlauben, wenn entsprechende Betreuungs-
vereinbarungen abgeschlossen werden. Darin sind
Rechte und Pflichten der Promovierenden festzulegen,
und es ist insbesondere das Qualifizierungsziel zu ge-
währleisten.

In der Phase nach der Promotion sollen die Ver-
tragslaufzeiten regelmäßig mindestens zwei Jahre be-
tragen.

Bei Drittmittelbefristungen schlagen wir vor, die
Laufzeiten an die Dauer der Mittelbewilligung anzu-
gleichen. Die ursprünglich von uns vorgesehene Auf-
fangregelung, wonach bei Bewilligungen von über
zwei Jahren die Verträge mindestens 24 Monate laufen
sollen, wollen wir gemeinsam mit den Grünen strei-
chen. Die Beschäftigten sollen ohne Wenn und Aber
bei längerfristigen Projekten an der gegebenen Pla-
nungssicherheit beteiligt werden.

Zusätzlich – auch das ist eine Ergänzung, die wir
gemeinsam mit den Grünen vornehmen wollen – sollen
Drittmittelbefristungen erst dann möglich sein, wenn
bei den jeweiligen Mitarbeitern die Höchstgrenzen der
sachgrundlosen Befristungen erreicht sind. Es soll
also einen Vorrang der sachgrundlosen Befristung vor
Drittmittelbefristungen geben. Das stärkt die Rechte
der Betroffenen, etwa bei den Rechtsansprüchen auf
Verlängerung der Arbeitsverträge bei Pflege, Eltern-
zeit, Mutterschutz und Personalvertretung.

In unserem Gesetzentwurf enthalten ist auch der
bessere Schutz des nichtwissenschaftlichen Personals,

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(C (D lso etwa technischer Mitarbeiter. Diese Gruppe darf it Blick auf den Wissenschaftsbereich keinesfalls veressen werden. Die bisher unterschiedliche Auslegungspraxis bei er Anrechnung studentischer Arbeitszeiten wollen wir tudierendenfreundlich vereinheitlichen, und wir woln bei der Anrechnung von Eltern-, Betreuungsoder flegezeiten Verbesserungen ins Gesetz schreiben. Schließlich wollen wir die Tarifsperre abschaffen. ie gesetzliche Festlegung, dass Gewerkschaften und rbeitgeber hier nichts zu sagen haben, ist falsch und ehört abgeschafft. Es gibt teilweise die Wahrnehmung, dass klarere areitsrechtliche Regelungen solcher Art ein Problem r die Wissenschaftseinrichtungen darstellen. Wir lauben aber, dass diese Vorschläge mit Augenmaß usgestaltet sind. Die Wissenschaft ist und bleibt areitsrechtlich privilegiert, weil ihr eine besondere Dyamik innewohnt und sie diese auch braucht. Aber mit iesem Privileg muss auch verantwortungsvoll umgeangen werden; davon kann man angesichts eines Beistungsanteils von 90 Prozent nicht sprechen. Letztch wird es der Wissenschaft und den einzelnen issenschaftseinrichtungen helfen, wenn mit den Wis enschaftlerinnen und Wissenschaftlern besser umgeangen wird. Spitzenleistungen sind nur erhältlich bei uten und fairen Arbeitsbedingungen. Zum Schluss bleibt festzuhalten: Man kann sagen, ass diese Vorschläge zu weit gehen. Man kann auch agen, dass sie nicht weit genug gehen. Doch es ist rnsthaft kaum möglich, zu sagen, dass das alles uatsch ist. Die Sachverständigen jedenfalls haben es icht so gesehen. Dennoch: Die Koalition von CDU/ SU und FDP wischt das alles vom Tisch, ohne eigene orschläge zu machen. Die vielgepriesene Grundgeetzänderung in der Koalitionsvariante hilft dabei icht, da die Änderung von Art. 91 b lediglich Verbeserungen für eine Handvoll überregional bedeutender orschungseinrichtungen brächte. Anders herum wird ein Schuh daraus: Die Grundesetzänderung für den gesamten Bildungsund issenschaftsbereich, so wie wir es mit dem Kooperaonsartikel 104 c vorgeschlagen haben, brächte öglichkeiten, an weiteren Stellen gemeinsam mit ändern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erbesserungen für den wissenschaftlichen Nachuchs zu erreichen. Doch erstens blockiert die Koalion auch das, und zweitens würde selbst das die Frage es Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nicht beantworn. So bleibt als Bilanz dieser vier Jahre Schwarz-Gelb dem Bereich der Politik für den wissenschaftlichen achwuchs am Ende ein Beschluss auf Antrag der Kolitionsfraktionen, der alle anderen auffordert, etwas u tun – nur die Bundesregierung nicht. Das ist ein Arutszeugnis! Swen Schulz gebene Reden )





(A) )


Dr. Martin Neumann (FDP):
Rede ID: ID1725027100

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, WissZeitVG,

ist seit April 2007 in Kraft. Seitdem wird in der Wissen-
schaft und Politik über Auswirkungen und Wirkungs-
weisen diskutiert. Insbesondere in dieser Legislaturpe-
riode haben wir im Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung intensiv über Änderun-
gen und Novellen debattiert. In Expertenanhörungen
und Fachgesprächen konnten wir uns mit Vertretern
der Wissenschaft austauschen. In diesen Fachgesprä-
chen wurde deutlich, dass die Forschungseinrichtun-
gen und Hochschulen mit dem WissZeitVG eine rechts-
sichere arbeitsrechtliche Grundlage erhalten haben.
Diese Grundlage gewährleistet die personelle Erneue-
rungsfähigkeit in den Wissenschaftseinrichtungen. Es
bietet eine Planungssicherheit sowohl einerseits für
die Wissenschaftler als auch andererseits für die Wis-
senschaftseinrichtungen. Dabei wurde vonseiten der
Wissenschaft geäußert, dass sich das WissZeitVG be-
währt hat, da es ein flexibles Instrument für das Perso-
nalmanagement in den Wissenschaftseinrichtungen
darstellt und stets eine zweckkonforme Beschäftigung
ermöglicht.

Die von der Opposition angeführten Fälle der sehr
kurzen Befristung von Arbeitsverträgen und der Stü-
ckelung von Arbeitsverträgen sind per se nicht als ne-
gativ und schlecht abzustempeln. Aus der Praxis weiß
ich, dass die wissenschaftliche Qualifizierung wie
auch das wissenschaftliche Arbeiten nicht nur Plan-
barkeit benötigen. Es braucht einen gewissen Druck
und ein verantwortungsvolles Personalmanagement.
Wenn Sie zum Beispiel Mindestvertragslaufzeiten von
24 Monaten einfordern, wie in den Anträgen der Op-
position und dem Gesetzentwurf der SPD beansprucht,
ziehen Sie eine starre Grenze ein, die den dynamischen
Prozess in der Wissenschaft blockiert, den es braucht.
Es ist eben auch einmal notwendig, einen Arbeitsver-
trag um ein halbes Jahr zu verlängern, damit der Nach-
wuchswissenschaftler, der Promovend, bei Beanspru-
chung von mehr Zeit auch weiter arbeiten kann. In der
Qualifizierungsphase des wissenschaftlichen Nach-
wuchses wird Flexibilität benötigt. Die bekommt man
aber nicht mit Mindesvertragslaufzeiten von zwei Jah-
ren hin.

Ich weiß aber auch aus vielen Gesprächen mit Wis-
senschaftlern und Forschungseinrichtungen, dass die
Möglichkeiten der kurzen Befristungsregelungen zum
Negativen ausgenutzt werden, zum Nachteil des Nach-
wuchswissenschaftlers. Insbesondere in den Hoch-
schulen sehe ich eine unerfreuliche Entwicklung, die
es zu stoppen gilt. Jedoch sind diese Fälle kein durch
das WissZeitVG verursachtes Problem.

Das WissZeitVG beruht auf dem Arbeitsrecht, es ist
kein Gesetz, mit dem auf die Gestaltung der Personal-
struktur und der Karrierepfade in den Hochschulen
Einfluss genommen wird. Das WissZeitVG gibt einen
arbeitsrechtlichen Rahmen; es ist kein Ersatz für die
Wahrnehmung der Personalverantwortung und Perso-
nalentwicklung.

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(C (D Die Kritik am WissZeitVG ist daher fehlgeleitet. war gibt das WissZeitVG die Befristungsregelung für ie Wissenschaft vor, die kurzen und gestückelten Areitsverträge in der Praxis sind aber nicht Symptom es Gesetzes. Hier liegt die Opposition falsch, wenn ie glauben machen will, dass man strengere Regelunen im Gesetz einzieht und damit den Kern des Prolems löst. Das Problem ist die mangelnde Grundfianzierung der Hochschulen. Die kurzfristige und estückelte Beschäftigung in der Praxis, an den Hochchulen, ist Ausdruck eines Mangels an finanziellen estaltungsmöglichkeiten. Dafür ist das WissZeitVG ber nicht verantwortlich. Für die Grundfinanzierung der Hochschulen sind ie Länder in Verantwortung. Wenn es in den Länderassen an Finanzmitteln fehlt, dann leiden die Hochchulen und am Ende natürlich der wissenschaftliche achwuchs, der versucht, in der Wissenschaft Fuß zu ssen. Aber hierzu, zu dieser bedeutenden Ursache ndet sich in den Anträgen der Opposition kein einzies Wort. Auch in den Anhörungen und Diskussionen Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolenabschätzung des Deutschen Bundestages habe ich eine aufrichtige Ursachenbeschreibung vernommen. tattdessen wird versucht, am WissZeitVG herumzuoktern. Diese christlich-liberale Koalition ist ihrer Verantortung in dieser Legislaturperiode nachgekommen. ir sind über unsere Pflichten als Bund hinausgegan en und haben mit der Aufstockung des Hochschulaktes 2020, mit der Fortführung des Paktes für orschung und Innovation bis 2015, der Erhöhung der uschüsse für die Begabtenförderungswerke oder dem ualitätspakt Lehre viele Millionen Euro in das Wis enschaftssystem eingebracht. So konnte an den Hochchulen eine mangelnde Grundfinanzierung gelindert erden. Nun müssen die Länder und die Hochschulen ihrer erantwortung für die Wissenschaftler und gegenüber en Wissenschaftseinrichtungen nachkommen. Einen erantwortungsvollen Umgang haben die außeruniersitären Forschungseinrichtungen bereits bewiesen. ir haben bereits unsere Erwartungen im April 2011 n die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisaonen formuliert, als Arbeitgeber Verantwortung zu bernehmen. Das hat dazu geführt, dass sich Ende 011 die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisaonen klar mit Eigenverantwortung zum WissZeitVG ositioniert hat. In der Folge wurden in den Wissenchaftsorganisationen Initiativen eingeleitet, beipielsweise die Erarbeitung von Leitlinien oder Codes f Conduct in Anwendung des WissZeitVG. Neben der Eigenverantwortung, die wir als Liberale tets einfordern, haben wir als christlich-liberale Kolition auch die Förderung gestärkt und werden diese uch zukünftig weiter verstärken. Wir haben den Anag „Exzellente Perspektive für den wissenschaftlihen Nachwuchs fortentwickeln“ vorgelegt. Damit bechreiben wir unseren Weg in der Förderung des gebene Reden )





(A) )

wissenschaftlichen Nachwuchses. Wir wollen die un-
terschiedlichen Karrierepfade fortentwickeln und da-
mit in den Hochschulen neue Personalkategorien
schaffen. Wir wollen die Förderung von Projekt- und
Nachwuchsforschergruppen an Hochschulen und au-
ßeruniversitären Forschungseinrichtungen weiter aus-
bauen und so weitere Stellen schaffen. Wir wollen da-
rauf hinwirken, dass an den außeruniversitären
Forschungseinrichtungen die Vertragsdauer für Nach-
wuchswissenschaftler in der Regel an die Laufzeit der
Projekte gekoppelt ist. Ebenso wollen wir dies von den
Ländern für die Hochschulen einfordern.

Das WissZeitVG steht keiner längerfristigen Be-
schäftigung von beispielsweise 24 Monaten im Wege,
wie es von unterschiedlichen Seiten als Mindestlauf-
zeit eingefordert wird. Vielmehr erfordert das Wiss-
ZeitVG mehr Verantwortung von den Wissenschafts-
einrichtungen. Diese wird mit einer Gesetzesänderung
aber nicht erreicht. Deshalb halten wir Liberalen eine
Änderung des WissZeitVG für den falschen Weg und
lehnen die Anträge der Opposition sowie den Gesetz-
entwurf der Fraktion der SPD ab.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725027200

Ich möchte zu Beginn den treffenden Satz des Kolle-

gen Tankred Schipanski von der Unionsfraktion zitie-
ren. Er sagte stellvertretend für seine Fraktion im Aus-
schuss: „Die beiden zentralen Probleme für den
wissenschaftlichen Nachwuchs sind die ausufernde
Befristungspraxis mit immer kürzeren Laufzeiten und
die mangelnden Berufsperspektiven.“ Mit dieser Ana-
lyse hat er völlig recht. Das Problem ist nur: Diese
Einsicht bei der Koalition kommt zu spät. Und: Sie
führt nicht zu einer politischen Kursänderung. Vier
Jahre Schwarz-Gelb waren leider trotz aller Milliar-
den im Forschungsetat vier verlorene Jahre für eine
nachhaltige Personalpolitik in der Wissenschaft. In
dieser Zeit hat sich bereits eine Generation vom Stu-
dium in die Promotion aufgemacht, aus Interesse an
den Forschungsfragen und an der Lehre, aber ohne
Perspektive für den weiteren Lebenslauf.

Seit 2006, der Einbringung des Wissenschaftszeit-
vertragsgesetzes, erlebe ich hier die Debatten über Be-
fristungen und mangelnde Karriereperspektiven für
junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit.
Viele davon hat auch meine Fraktion mit angestoßen.
Grüne und Linke waren die einzigen, die das Gesetz
2007 abgelehnt haben. In der Opposition entdeckte
dann auch die SPD, dass die Situation an Hochschulen
und Forschungseinrichtungen unhaltbar ist. Und nun
hat es selbst die Union erkannt: Prekäre Beschäfti-
gung und kurzatmige Personalpolitik kennzeichnen
immer stärker unser Wissenschaftssystem.

Die Zahlen rütteln auf: 2011 betrug der Anteil be-
fristeter Verträge bei angestellten Wissenschaftlerin-
nen und Wissenschaftlern bereits 90 Prozent, Tendenz
steigend. Davon arbeitet etwa die Hälfte in Teilzeit.
53 Prozent der Verträge laufen laut Evaluierung des
Gesetzes kürzer als 12 Monate.

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(C (D Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, dessen Regengsgehalt auf Hochschulrahmenrecht aus der Zeit on SPD-Ministerin Bulmahn zurückgeht, hat weder echtssicherheit geschaffen noch durch die Befrisngshöchstgrenze zu mehr unbefristeter Beschäfti ung geführt. Diese Wahrheit sollte endlich auch die oalition zur Kenntnis nehmen und das Gesetz grundgend reformieren. Die Ausrede, dass Personalpolitik eit der Föderalismusreform Sache der Länder sei, ählt bei einem Bundesgesetz eindeutig nicht. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das zur Degulierung des Sonderarbeitsmarktes Wissenschaft eschaffen wurde, sollte angesichts der verheerenen Entwicklungen nun zur Reregulierung eingesetzt erden. In das Gesetz gehören Standards wie Mindestertragslaufzeiten, die Bindung der Laufzeit an Qualikationsphase oder Projektlaufzeit sowie Vertragsverngerungen bei Familienarbeit. Zudem muss endlich ie einmalige und unsägliche Tarifsperre gestrichen erden. Aber uns ist bewusst, dass es gilt, einen Trend in der issenschaft grundlegend umzudrehen: den Trend zur Verfügungsmasse Mittelbau“. Die steigenden Aufgaen der Hochschulen in den letzten Jahren – mehr Stuierende, Förderprojekte, Wettbewerbe um Mittel – urden allesamt mit prekär beschäftigtem Personal, umeist noch ohne Promotion, bewältigt. Eine kontinurliche Personalentwicklung mit dem Ziel klarer Kar ierewege und einer ausgewogenen und leistungsfähien Personalstruktur fand nicht statt. Die Linke schlägt daher vor, dass der Bund mit eiem Programm für „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ inen finanziellen Anreiz zur Schaffung unbefristeter der Tenure-Stellen setzt. 20 000 Euro Zuschuss für ie Schaffung einer Stelle mit Entfristungsoption in wei Jahren. Bei 5 000 Stellen jährlich kostet eine solhe Maßnahme 100 Millionen Euro im Jahr. Da ist twa so viel, wie wir im Jahr für die Förderung opticher Technologien ausgeben, und weniger als ein ehntel der Förderung von Luftund Raumfahrt. In den kommenden zehn Jahren könnte auf diese eise knapp die Hälfte des angestellten wissenschaftchen Personals an den Hochschulen auf Stellen mit erspektive gelangen. Absichtlich soll die Förderung icht auf bestimmte Personalkategorien eingeschränkt erden, um die Gestaltung der Personalstrukturen vor rt nicht unnötig zu beschränken. So wären Juniorrofessuren mit Tenure Track, klassische Mitarbeiternd Mitarbeiterinnenstellen bzw. Hochschuldozentinen und -dozentinnen förderfähig. Dazu sollte, ähnlich ie beim Professorinnenprogramm des Bundes, jede ilnehmende Hochschule ein Konzept für eine nachaltige Personalentwicklung vorlegen. Mit einem solhen Programm könnte der Bund auch ohne Abschafng des Kooperationsverbotes im Grundgesetz einen chten Paradigmenwechsel einleiten. Niemand will nur noch unbefristete Stellen an ochschulen. Für Qualifikationsphasen und für Pro Dr. Martin Neumann gebene Reden )





(A) )

jektförderung sind sie weiterhin in einem gewissen
Maß notwendig. Auch wird kaum jemand ein ganzes
Leben auf einer bestimmten Stelle verbringen wollen.
Auch beamtete Professorinnen und Professoren wech-
seln ja ihren Arbeitsort oft mehrfach im Karrierever-
lauf.

Aber der massenhafte Verschleiß ganzer Generatio-
nen hoch motivierter und innovativer junger Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftler wird, wenn wir
alles so weiterlaufen lassen, individuelle Lebensper-
spektiven zerstören und die Leistungsfähigkeit unserer
Hochschul- und Forschungslandschaft dauerhaft be-
einträchtigen.


Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725027300

Wir haben bereits 2010 in einem Antrag von Bünd-

nis 90/Die Grünen einen Pakt für den wissenschaftli-
chen Nachwuchs und für zukunftsfähige Personal-
strukturen gefordert. 2011 haben wir dann in einem
weiteren Antrag mit konkretem Bezug auf das Wissen-
schaftszeitvertragsgesetz dessen Defizite aufgezeigt
und eine wissenschaftsadäquate Veränderung dieses
Gesetzes eingefordert. Geschehen ist vonseiten der
Bundesregierung seitdem nichts.

Dabei sind die schlechten Karriereperspektiven und
die ungünstige Personalstruktur neben der erodieren-
den Grundfinanzierung der Universitäten inzwischen
die Achillesferse unseres Wissenschaftssystems. Wenn
es hier nicht bald zu grundlegenden Verbesserungen
kommt, ist die hohe Qualität von Forschung und Lehre
in Deutschland mittelfristig gefährdet, und die besten
Köpfe drohen der Wissenschaft verloren zu gehen.

Die Koalition hat die offenkundigen Probleme lange
geleugnet und begnügt sich jetzt damit, ausschließlich
mit dem Finger auf die Hochschulen und die Länder zu
zeigen. Dabei könnte auch der Bund in seiner Eigen-
schaft als Forschungs- und Wissenschaftsförderer tä-
tig werden.

Aber diese Koalition handelt nicht einmal dort, wo
sie als Gesetzgeber unmittelbar in der Verantwortung
steht, nämlich beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Dabei behauptet doch niemand, dass das Wissen-
schaftszeitvertragsgesetz das Hauptinstrument ist, um
zu besseren Karrierewegen zu gelangen. Aber eine
Reform dieses Gesetzes kann in der Tat dazu beitra-
gen, die gröbsten Auswüchse des Befristungsunwesens
einzudämmen. Das heißt: Die extrem kurzen Lauf-
zeiten der Beschäftigungsverträge könnten wissen-
schafts- und qualifizierungsadäquater gestaltet
werden, die Betroffenen erhielten mehr Planungssi-
cherheit, und ihre Rechte auf Verlängerung ihrer Ver-
träge aufgrund von Eltern-, Pflege- und Personalver-
tretungszeiten könnten gesichert werden.

Dies wäre auch aus gleichstellungspolitischer Sicht
dringend wünschenswert, weil die jungen Frauen, die
im Mittelbau der Universitäten beschäftigt sind, noch

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(C (D tärker von prekären Vertragsverhältnissen betroffen ind. Im Bundesrat liegt inzwischen ein Gesetzentwurf für ine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes or, der große Chancen auf eine Mehrheit hat. Der Gesetzentwurf der SPD hat uns die Möglichkeit egeben, im Forschungsund Bildungsausschuss ereut ein Fachgespräch zu diesem Thema durchzufühn. Dieses hat den Handlungsbedarf auch auf Bun esebene eindeutig bestätigt, und zwar unabhängig avon, dass sich auch das Personalmanagement an en Hochschulen verbessern kann und verbessern uss. Aber gerade für diese stärkere institutionelle erantwortungsübernahme kann ein reformiertes issenschaftszeitvertragsgesetz eine wichtige Funkon haben. Außerdem wurde im Fachgespräch von der Vertrerin der DFG ausdrücklich bestätigt, dass die Strei hung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgeetz die logische Konsequenz sein muss, wenn man die utonomie der Hochschulen weiter stärken will. Wir haben auf Basis des Fachgesprächs einen geeinsamen Änderungsantrag von Grünen und SPD ingebracht, der die Befristungszeiten noch stärker an ie Bewilligungszeiten der Projekte bindet und die milienpolitische Komponente des Gesetzes stärkt. as heißt, Opposition und Bundesrat sind hier auf eiem guten gemeinsamen Weg. Nur die schwarz-gelbe oalition blockiert und mauert. Ihr eigener Antrag um Thema wissenschaftlicher Nachwuchs hat außer ippenbekenntnissen nichts zu bieten. Das ist für eine egierung eindeutig zu wenig. Anfang dieses Jahres habe ich im Rahmen einer eranstaltungsreihe zu diesem Thema verschiedene niversitäten besucht. Ich kann Ihnen versichern: nter unseren jungen Wissenschaftlerinnen und Wis enschaftlern machen sich nicht nur Unsicherheit und ukunftsangst, sondern auch Verbitterung breit. Sie aben das Gefühl, dass ihre hohe Motivation und ihre egeisterung für Forschung und Lehre zunehmend usgebeutet wird. Diese Menschen lassen Sie mit Ihrer lockadehaltung im Stich. Ich habe mit meinem Kollegen Kai Gehring Vorchläge gemacht, wie der Bund dazu beitragen kann, ie Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbesern, und dadurch auch für mehr Planungssicherheit r den wissenschaftlichen Nachwuchs sorgen kann. Von Ihnen ist bisher dazu nichts gekommen. Selbst ie von Ihnen vorgeschlagene Minikorrektur an der erfehlten Föderalismusreform von 2005 springt dafür u kurz. Ohne eine politische Weichenstellung zugunsten iner besseren Grundfinanzierung und besserer erspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs erden die finanziellen Anstrengungen der For chungspakte nicht nachhaltig sein können. Dr. Petra Sitte gebene Reden )








(A) )


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725027400

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent-

wurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über
befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft. Der Bil-
dungsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a auf Druck-
sache 17/14186, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion
auf Drucksache 17/12531 abzulehnen. Ich bitte diejeni-
gen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzent-
wurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Regie-
rungsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition ab-
gelehnt. Damit entfällt die weitere Beratung.

Wir setzen die Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung auf Drucksache 17/14186
fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck-
sache 17/6488 mit dem Titel „Befristung von Arbeits-
verträgen in der Wissenschaft eindämmen – Gute Arbeit
in Hochschulen und Instituten fördern“. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt gegen diese
Beschlussempfehlung? – Wer enthält sich? – Die Be-
schlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regierungs-
fraktionen gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung
der SPD und der Grünen angenommen.

Buchstabe c der Beschlussempfehlung: Ablehnung des
Antrags der Fraktion der Linken auf Drucksache 17/11044
mit dem Titel „Arbeitsbedingungen und Berufsperspek-
tiven von Promovierenden verbessern“. Wer stimmt da-
für? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die
Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regie-
rungsfraktionen und der Grünen bei Enthaltung der SPD
gegen die Stimmen der Linken angenommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buch-
stabe d die Ablehnung des Antrags der Grünen-Fraktion
auf Drucksache 17/7773 mit dem Titel „Wissenschafts-
zeitvertragsgesetz wissenschaftsadäquat verändern“.
Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen
der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen von SPD
und Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen.

Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Bil-
dungsausschusses auf Drucksache 17/12116. Der Aus-
schuss empfiehlt unter Buchstabe a die Annahme des
Antrags der Fraktionen von CDU/CSU und FDP auf
Drucksache 17/9396 mit dem Titel „Exzellente Perspek-
tive für den wissenschaftlichen Nachwuchs fortentwi-
ckeln“. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Regierungs- gegen die Stimmen der Oppo-
sitionsfraktionen angenommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksa-
che 17/6336 mit dem Titel „Personaloffensive für den
wissenschaftlichen Nachwuchs starten“. Wer stimmt da-
für? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Be-
schlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regierungs-
fraktionen gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung
der Linken und Grünen angenommen.

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(C (D Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck ache 17/4423 mit dem Titel „Wissenschaft als Beruf ttraktiv gestalten – Prekarisierung des akademischen ittelbaus beenden“. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt agegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung t mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der PD gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der rünen angenommen. Unter Buchstabe d empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Grünen-Fraktion auf Drucksache 7/4203 mit dem Titel „Einen Pakt für den wissenschaftlihen Nachwuchs und zukunftsfähige Personalstrukturen n den Hochschulen initiieren“. Wer stimmt dafür? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemphlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen egen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung von SPD nd Linken angenommen. Tagesordnungspunkt 32 und Zusatzpunkt 14: 32 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie – zu der Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie – Drucksachen 17/8721, 17/11670, 17/14008 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Thomas Gebhart Dr. Matthias Miersch Michael Kauch Ralph Lenkert Dorothea Steiner P 14 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit terrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (Arbeitsbericht der 17. Wahlperiode)

– Drucksachen 17/13064, 17/14156 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Thomas Gebhart
Dr. Matthias Miersch
Michael Kauch
Ralph Lenkert
Dr. Valerie Wilms

Auch hier sind die Reden zu Protokoll genom-
en.1) – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.

Anlage 30





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Umwelt-
ausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundes-
regierung sowie durch den Parlamentarischen Beirat für
nachhaltige Entwicklung über den Fortschrittsbericht
2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Aus-
schuss empfiehlt auf Drucksache 17/14008, in Kenntnis
der Unterrichtung auf den Drucksachen 17/8721 und
17/11670 eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt
dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die
Beschlussempfehlung ist bei Enthaltung der Linken mit
den Stimmen des übrigen Hauses angenommen.

Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf
Drucksache 17/14156 zum Arbeitsbericht der 17. Wahl-
periode des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige
Entwicklung auf Drucksache 17/13064. Der Ausschuss
empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschlie-
ßung anzunehmen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt da-
gegen? – Enthaltungen? – Auch hier enthält sich die
Linke. Das übrige Haus stimmt zu.

Tagesordnungspunkt 33:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Wirtschaft und Tech-
nologie (9. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Johanna
Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Handwerkskammern demokratisieren und
transparent gestalten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Johanna
Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Handwerksnovelle evaluieren, hohes Quali-
fikationsniveau sicherstellen

– Drucksachen 17/9220, 17/9221, 17/12561 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Re-
den zu Protokoll genommen.


Lena Strothmann (CDU):
Rede ID: ID1725027500

Wir haben in Deutschland ein gut funktionierendes

Kammersystem. Die Kammern bilden die Selbstver-
waltung der Wirtschaft. Das ist gelebte Subsidiarität
nah an den Betrieben und dem Handwerk vor Ort.

Die Kammern haben vielfältige Aufgaben: Sie sind
erste Anlaufstelle für Existenzgründer, sie beraten die
Betriebe, sie helfen bei der passgenauen Nachfolgesu-
che, und sie sind vor allem in der Aus- und Weiterbil-
dung aktiv. Lebenslanges Lernen hat im personalinten-
siven Handwerk und hier besonders im gewerblich-
technischen Bereich eine große Bedeutung. Die Kam-
mern bieten hierzu mit ihren Bildungsakademien und
Bildungszentren ein großes Weiterbildungsangebot an.
Die Kammern nehmen die Interessen der Mitglieds-

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(C (D etriebe auch bei politischen Entscheidungen, wie beipielsweise der Verkehrsinfrastruktur, wahr. Hinzu ommen viele hoheitliche Aufgaben, die der Staat den ammern übertragen hat und die er sonst selbst wahrehmen müsste. Diese Aufgabenübertragung hat sich grundsätzlich ewährt. Kein Steuerzahler wäre bereit, stattdessen ine neue staatliche Behörde zu finanzieren, in der ichtige Entscheidungen ohne Wirtschaftserfahrung nd ohne Praxisbezug zum Handwerk getroffen weren müssten. Insbesondere in den Bereichen Aus-, Fortund eiterbildung sind die Kammern unverzichtbar. Die rganisation und Durchführung des dualen Systems inge ohne Kammern schlichtweg nicht. Auch das ohe Potenzial an Wissen und Erfahrung in der Wirtchaft wäre ohne den Einsatz der vielen Ehrenamtchen, beispielsweise in den Prüfungsausschüssen, icht nutzbar. Allein in meiner Kammer in Bielefeld aben wir über 300 Handwerker, die ehrenamtlich tig sind. Die Kammern und die Kreishandwerker chaften brauchen diese ehrenamtliche Unterstützung. Die Kammern sind, auch wenn die Linke etwas aners suggeriert, demokratisch legitimiert und arbeiten ansparent. Jeder einzelne der Mitgliedsbetriebe kann ich engagieren. Jeder hat die Möglichkeit, in die Vollersammlung gewählt zu werden. Dort wird demokrasch und öffentlich beraten und beschlossen, zum Beipiel über die Beitragssätze. Alle Beschlüsse werden nschließend von den Landesbehörden geprüft und üssen dort genehmigt werden. Natürlich kann man über den Umfang der Transpanz immer streiten, und hier und da ist sicher auch erbesserungspotenzial, aber im Grundsatz stimmt es. Ein Wort zur Parität, die immer wieder gefordert ird: Es gibt die Parität bereits. Wir haben in den ammern die sogenannte Drittelparität, und zwar zu einem Drittel zwischen Betrieben, Kleinunternehern und Arbeitnehmern. Diese spezielle Aufteilung nden wir nur in den Handwerkskammern, und sie piegelt passgenau die Bedürfnisse im Handwerk wier. Frau Voss, gucken Sie sich die Arbeit der Kammern or Ort doch einmal an, statt sich von den Kammeregnern immer wieder diffuse Anschuldigungen einöten zu lassen. Die wirtschaftliche Situation im Handwerk ist bust. Diese Robustheit ist strukturell. Das ist erkenn ar an der Nasenlänge Vorsprung, die das Handwerk eim Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren vor er Gesamtwirtschaft hat. Im Jahr 2003 hat Rot-Grün die Handwerksordnung ovelliert. Wir haben der Novelle nach langen Verandlungen zugestimmt – trotz großer Bedenken und a der gefundene Kompromiss letztlich noch größeren chaden in der HWO verhinderte. )


(A) )

Über die Handwerksnovelle 2003 haben wir in den
letzten zehn Jahren oft und ausführlich diskutiert. Die
Entwicklung in einigen Berufen der neu geschaffenen
Anlage B haben wir in der CDU/CSU von Anfang an
skeptisch betrachtet. Einige der Probleme waren vor-
programmiert, zum Beispiel die geringe Ausbildungs-
leistung. Wo kein Meister ist, findet keine Ausbildung
statt. Rot-Grün hat dies in Kauf genommen und setzte
auf die bloße Zahl an zusätzlichen Existenzgründun-
gen. Diese hat es gegeben, keine Frage. Aber was ge-
schah dann? Die Antwort lautet: Außer etlichen Be-
triebsaufgaben leider nicht viel.

Das überwiegende Fazit bei den Neugründungen
der Anlage-B-Berufe lautet: keine Mitarbeiter und
keine Lehrstellen.

Dazu muss man wissen: In einem Handwerksbetrieb
werden die jungen Leute von dem Meister ausgebildet.
In den Anlage-B-Berufen ist zur Gründung eines
Unternehmens der Meisterbrief keine Pflicht mehr.
Demzufolge werden dort auch keine Lehrstellen ange-
boten.

Es gibt zum Glück diejenigen Betriebsinhaber, die
noch vor der Novelle ihren Meisterbrief erworben ha-
ben und durch ihre Ausbildungsplätze zumindest für
einen Teil des notwendigen fachlichen Nachwuchses
sorgen. Auch steigt in einigen Berufen die Anzahl
derer, die heute freiwillig den Meister machen.

Dies sollten wir unterstützen und auch dafür wer-
ben. Dann bieten bestimmte Anlage-B-Berufe wieder
eine Chance für die Auszubildenden, und insgesamt
verbessert sich durch das neu erworbene Know-how
des Meisters die Perspektive auf dem umkämpften
Markt.

Gesellen der Anlage-B-Berufe fehlt bei der Exis-
tenzgründung insbesondere die betriebswirtschaftliche
Ausbildung, die unter anderem für Kalkulationen, für
die Berechnung ihres eigenen Stundenlohns usw. unab-
dingbar ist. Diese Betriebe kommen dann in die Situa-
tion, mit Existenzgründern ohne klassische Ausbildung
und deren Dumping-Preisen konkurrieren zu müssen.
Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Das ist Reali-
tät!

Die Linke fordert im Gegenzug eine verpflichtende
Gesellenprüfung. Sie wollen die Gesellen vor unquali-
fizierter Konkurrenz schützen. Das ist zwar im Grund-
satz richtig, aber Sie wählen dazu die falschen Mittel
und Wege. Sie wissen doch genau, dass diese Gesellen-
prüfung von der EU-Kommission als neue unzulässige
Berufszugangsbeschränkung bewertet würde. Das
heißt, das ist wegen der Dienstleistungsfreiheit mit der
EU nicht zu machen. Die ganze Aktion würde den
Meisterbrief gefährden, und ich erläutere das:

Die alte HWO war hervorragend zu begründen, und
sie hatte daher zu Recht einen gewissen Bestands-
schutz. Aber neue Beschränkungen explizit für die An-
lage B wird die EU nicht wieder zulassen; das ist ganz
klar. Allein schon mit der Debatte gefährden Sie die

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Zu Protokoll ge

(C (D erbliebene Anlage A, weil deren Rechtfertigung autoatisch mit auf den Prüfstand käme. Wir sehen doch ei der Diskussion um die Berufsanerkennungsrichtliie, wie die EU-Kommission die Anlage A und somit ehr oder weniger unbeabsichtigt das duale System ngreift, jenes duale System, das europaweit und sogar eltweit gelobt wird und gerade in Krisenstaaten zur ekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit aufgeaut werden soll. Um es ganz klar zu sagen: Das duale System hat dikte, und zwar positive Auswirkungen auf die Jugend rbeitslosigkeit. Auch im Zusammenhang mit den länderspezifischen mpfehlungen zu unserem Nationalen Reformproramm muss das diskutiert werden. Hier nennt die OM an der einen Stelle explizit den Meisterbrief als arktzugangshemmnis, und an anderer Stelle lobt sie nsere geringe Jugendarbeitslosigkeit. Brüssel muss rnen: Meisterbrief, duale Ausbildung und geringe ugendarbeitslosigkeit gehören im Handwerk zusamen. Das eine geht nicht ohne das andere. Ohne Meisrbrief geht das duale System im Handwerk kaputt. as muss in Brüssel lauter und deutlicher als bisher usgesprochen werden. Auch die OECD hat in ihrem aktuellen Bildungsbeicht nun endlich den Wert der dualen Ausbildung im ergleich zur akademischen Ausbildung erkannt. Das ar kein Selbstläufer, sondern dazu war harte Über eugungsarbeit notwendig. Sie fordern in Ihrem Antrag auch eine Evaluierung. ir sagen: Evaluierungen sind ein gutes Instrument, m Informationen zu erhalten. Evaluierungen machen ber keinen Sinn, wenn bereits umfangreiches Mateial und Zahlen vorliegen. Wir Abgeordnete haben die aten mit etlichen großen und kleinen Anfragen selbst ngefordert. Außerdem gibt es die Handwerkstatistik. as heißt, die Datenlage ist sehr gut, und es wider trebt mir außerordentlich, Dinge zu evaluieren, die ir bereits wissen. Nichtsdestotrotz werden wir die age im Handwerk beobachten, eventuelle Fehlenticklungen benennen und gegebenenfalls gegensteurn. Der CDU/CSU liegt das Handwerk am Herzen. Wir andwerkspolitiker zeichnen uns durch Bodenständig eit und Hartnäckigkeit aus. Besonders Ernst Hinsken ill ich an dieser Stellen erwähnen, der jahrzehnteng mit großem Einsatz und voller Überzeugung andwerkspolitik im Bundestag gemacht hat. Lieber rnst, danke für dein Engagement für das Handwerk Deutschland. Wir in der CDU/CSU werden in diesem Sinn auch in er neuen Wahlperiode Politik für den Mittelstand und r das Handwerk machen. Gewerbliche Unternehmen unterliegen in Deutsch nd der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in den Inustrie-, Handelsund Handwerkskammern (§ 90 Lena Strothmann gebene Reden )

Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1725027600




(A) )

Abs. 2 HWO, § 2 Abs.1 IHKG). Die Pflichtmitglied-
schaft geht mit Beitragspflichten einher. Die Mitglie-
der werden durch die Beiträge für die Kammermit-
gliedschaft sowie durch Gebühren im Bereich der

(zum Beispiel für die Prüfungsabnahme)

in abgestufter Form in Abhängigkeit vom Ertrag des
Unternehmens erhoben. Dabei gelten Freigrenzen für
kleinere und junge Unternehmen. In der Praxis würden
– nach Angaben der Kammern – circa zwei Drittel der
Mitglieder beitragsfrei gestellt.

Die Kammern werden der wirtschaftlichen Selbst-
verwaltung zugeordnet. Dabei übergibt der Staat Auf-
gaben an die Betroffenen und orientiert sich dabei an
dem demokratischen Prinzip, dass die Regulierung mög-
lichst auf der Ebene und unter Einbezug der Betroffe-
nen erfolgen sollte. Gemeinsam ist diesen Organisatio-
nen, dass sie Personalkörperschaften des öffentlichen
Rechts darstellen. Grundsätzlich geht es um die Über-
nahme von Funktionen und Aufgaben, die im öffentli-
chen Interesse liegen.

Einige Betroffene mahnen jedoch die Aufhebung der
obligatorischen Mitgliedschaft an, da diese grundsätz-
lich einen Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte
darstellt und speziell dem Recht auf negative Vereini-
gungsfreiheit entgegensteht.

Das demokratische Leben in den Kammern genügt
in zahlreichen Bereichen nicht den Erwartungen der
Mitglieder. Der Turnus der Vollversammlungen, die
der Meinungsbildung dienen, erscheint zum Beispiel
nicht mehr als adäquat. Kritiker der Kammern fordern
unter anderem mehr Transparenz und eine Organisa-
tionsstruktur, die Basis für eine starke Mitgliederbetei-
ligung sein kann.

Kritisiert werden unter anderem die uneinheitlichen
Wahlordnungen, die ungenügende Pflege der Wähler-
verzeichnisse, die unzureichenden Veröffentlichungs-
pflichten für Wahlergebnisse, die Möglichkeit, Listen-
wahlen zu organisieren, die Reichweite des Mandats
der repräsentativen Demokratie, das heißt die fehlende
inhaltliche Begrenzung der Bandbreite der politischen
Meinungsäußerung, die unzureichenden Partizipations-
möglichkeiten, um einen zeitnahen Interessenausgleich
der Mitglieder zu erreichen, zum Beispiel über die Voll-
versammlungen ergänzende Verfahrenswege, und die
fehlenden Rechte zur Einsicht in Dokumente wie Re-
chenschaftsberichte, Wirtschaftspläne und Ähnliches.

Richtig: Hier müssen sich die Kammern weiterent-
wickeln. Sie müssen sich die Akzeptanz durch mehr
Demokratie und Transparenz erarbeiten.

Aus Sicht der Kritiker könnten privatrechtlich orga-
nisierte Verbände die Kammeraufgaben gleichwertig
gut erfüllen. Diese Ansicht teile ich allerdings nicht;
denn die Rechtsform und die daraus folgende gesetzli-
che Mitgliedschaft sind Konsequenz der den Kammern
übertragenen hoheitlichen Aufgaben sowie der Auf-
gabe, das Gesamtinteresse der Wirtschaft im Kammer-
bezirk wahrzunehmen.

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Zu Protokoll ge

(C (D Was wäre die Alternative in Bezug auf die Erfüllung er hoheitlichen Aufgaben? Würden wir nicht an ander Stelle wieder Bürokratie aufbauen müssen, um die rfüllung der Aufgaben und die Einhaltung der Stanards zum Beispiel bei der Ausbildung zu überwahen? Was passiert mit dem ehrenamtlichen Engageent der vielen Prüferinnen und Prüfer? Wie soll die Interessenvertretung der Arbeitnehmer nter diesen Umständen aussehen? Stünden die Innunen weiterhin als Tarifpartner bereit? All diese Fragen ind ungeklärt. Deshalb greife ich abschließend drei Forderungen n die Kammern auf: Erstens. Demokratie stärken. Dazu gehören der Abau kammerinterner Bürokratie, mehr Öffentlichkeit ei den Vollversammlungen und die stärkere Einbezieung möglichst aller Mitglieder in die Selbstverwalng. Zweitens. Transparenz von Entscheidungen erhöen. Dazu gehört auch die Transparenz von finanzieln Entscheidungen und Finanzströmen innerhalb der ammern. Gefordert werden vor allem der Zugang zu en Sitzungen der Vollversammlung bzw. Zugang zu en Protokollen der Sitzungen sowie den Sitzungen des räsidiums. Weiterhin wird gefordert, dass die Kamern ihren Haushalt und die Bezüge des Leitungsper onals offenlegen, sowie die Offenlegung der unterehmerischen Aktivitäten wie Beteiligungen. Drittens. Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen tärken. Stärkere Orientierung am Gedanken der elbstverwaltung, der Interessenwahrnehmung sowie er Dienstleistung für die Mitgliedsunternehmen, vor llem für kleine und mittlere Unternehmen. Wenn die Kammern diesen Forderungen nachkomen, sehen wir keine Notwendigkeit, die Pflichtmitglied chaft der Kammern abzuschaffen. Die wirtschaftliche elbstverwaltung als demokratische Betroffenen-Selbsterwaltung hat sich bewährt. Sie behaupten in Ihren vorgelegten Anträgen, die andwerkskammern würden weder transparent noch urchgehend demokratisch arbeiten. Auch würden die ollversammlungen von den Arbeitgebern der meisterflichtigen Gewerke dominiert. Außerdem kritisieren ie die traditionelle Friedenswahl als undemokratisch. Auf Basis der rechtlichen Verfassung der Handerkskammern besteht für alle Mitglieder die Chance er Partizipation. Es hängt aber vom Engagement jees Einzelnen ab, ob er von diesen Möglichkeiten auch ktiv Gebrauch macht. Es liegt auf der Hand, dass itglieder, die sich stärker engagieren, größeren Ein uss auf Entscheidungen der Gesamtorganisation haen. Dabei beteiligen sich traditionell Inhaber großer andwerksunternehmen mehr an der Gremienarbeit er Kammern als Inhaber kleiner und kleinster Unterehmen. Daraus, wie von Ihnen behauptet, auf eine Rita Schwarzelühr-Sutter gebene Reden )

Jörg von Polheim (FDP):
Rede ID: ID1725027700




(A) )

Diskriminierung der kleinen Unternehmen zu schlie-
ßen, entbehrt jeder Grundlage. Sie stellen die Mehr-
heit aller Kammermitglieder, und jedes einzelne Mit-
glied hat das Recht, an den Wahlen teilzunehmen und
individuell oder gemeinschaftlich Einfluss zu nehmen
auf die Willensbildung bei der Kammerorganisation.
Jedoch ist diese aktive Partizipation freiwillig, und es
kann schon gar nicht Aufgabe des Staates sein, Kam-
mermitglieder zur stärkeren Teilhabe zu zwingen. Es
ist wieder mal typisch, dass Sie nur nach dem Staat ru-
fen.

Ebenso schwer nachvollziehbar ist Ihre Kritik am
Kammerwahlsystem:

Gerade die Friedenswahl zeigt die historisch ge-
wachsene Konsenskultur in den Kammern und stellt
eine legitime Möglichkeit der Wahlordnung für Mit-
glieder der Vollversammlung dar. Dabei nimmt der
Wahlleiter die Bewerbervorschläge aus der Handwer-
kerschaft entgegen und prüft sie. Es können sich Hand-
werker aus allen Gewerben der Handwerksordnung
bewerben. Damit ist deutlich sichtbar, dass das Verfah-
ren demokratischen Prinzipien folgt und dafür stehen
wir als FDP. Freiheit, Demokratie und Verantwortung
stehen für uns als wichtige Werte im starken Kontrast
zu Bevormundung, staatlichem Zwang und Regulie-
rungswut!

Auch Ihre Argumentation, die Beitragsgestaltung
und der Betätigungsumfang der Kammern sei für viele
Pflichtmitglieder nicht nachvollziehbar, entbehrt jegli-
cher Grundlage:

Die Beitragssatzungen aller Handwerkskammern
sind transparent, sie sind alle frei zugänglich, in der
Mehrzahl sogar im Internet veröffentlicht. Die Bei-
tragshöhe wird in der Vollversammlung jeder Kammer
beschlossen. Der von Ihnen propagierte Mangel an
Transparenz ist also in keiner Weise ersichtlich. Exis-
tenzgründer kommen überdies in den ersten drei Jah-
ren in den Genuss reduzierter Beitragszahlungen. Dies
alles zeigt, dass keinesfalls von übermäßigen Belas-
tungen kleinerer Handwerksunternehmen die Rede
sein kann.

Die Kammerbeiträge stellen die Grundlage für ein
breites Feld an Aktivitäten seitens der Handwerkskam-
mern dar, von denen alle Kammermitglieder unabhän-
gig von Gewerbe und Betriebsgröße auf gleiche Weise
profitieren können. Dabei braucht nur ein Teil der
Leistungen durch Mitgliedsbeiträge aufgewendet zu
werden: Allein für die Abnahme der jährlich
120 000 Gesellenprüfungen und 23 000 Meisterprü-
fungen leisten Ehrenamtliche jedes Jahr 100 000 kos-
tenfreie Personentage. Das ist ein enormer Beitrag,
der jedem ausbildenden Handwerksunternehmen zu-
gutekommt. Das nenne ich wirksame Selbstverwal-
tung. Und es funktioniert offensichtlich gut in Selbst-
verwaltung.

Ferner fordern Sie von der Bundesregierung, die
Veröffentlichungspflichten der Kammern zu überarbei-

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(D C v r D m u w li s 1 w d d E fu Z v d 8 F d v d d Zu Protokoll ge (C (D n – insbesondere sollten Gehälter der Geschäftsführ veröffentlicht werden. Jedoch veröffentlichen alle Handwerkskammern etaillierte Jahresberichte, in denen auch genau über rfolgte Aktivitäten berichtet wird. Darüber hinaus ind Finanzdaten jeder Kammer den jeweiligen Hausaltsplänen zu entnehmen. Auch wird in den Vollverammlungen Rechenschaft abgelegt über die Entwickng der Finanzen. Hingegen steht die Forderung nach eröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführerinen und Geschäftsführer in Konflikt mit dem Datennd Persönlichkeitsschutz. Aber auch das ist typisch. ransparenz bedeutet bei Ihnen immer nur der Blick in en Geldbeutel der anderen. Kehren Sie mal vor Ihrer igenen Tür! Ein weiterer Punkt ist Ihr Antrag auf Evaluation, in elchem Sie die Ausgestaltung der Handwerksnovelle Jahr 2004 kritisieren, bei der die Meisterpflicht als oraussetzung zur selbständigen Berufsausübung in 3 Gewerken abgeschafft worden ist. Hier fordern Sie ie Bundesregierung auf, die Handwerksnovelle einer mfassenden Überprüfung zu unterziehen und die ierfür erforderlichen Daten zu erheben. Wir haben das fast alles schon gemacht. Die Ausirkungen der Reform der Handwerksordnung in 2003 urden in verschiedenen parlamentarischen Anfragen den vergangenen beiden Jahren bereits umfassend argestellt. Sowohl die Kleine Anfrage der SPD rucksache 17/3242)


DU/CSU und der FDP-Fraktion (17/3270) aus dem
ergangenen Jahr wurden seitens der Bundesregie-
ung umfangreich und aussagekräftig beantwortet.
arin wurde Datenmaterial zum Handwerk zusam-
engetragen und ausgewertet. Eine weitere Analyse
nd Evaluierung der Handwerksnovelle von 2003
ürde in dieser Hinsicht keine weiteren Erkenntnisse
efern können.

Auch das Bundesverfassungsgericht schließt sich in

(Az. 1 BvR 730/02)

eitere Evaluierung böte keine erkennbaren Ansätze,
as bestehende Recht zu verändern. Ihr Antrag läuft
aher ins Leere.

Bereits heute verfügen nur etwa 38 Prozent der
xistenzgründer im Handwerk über eine Meisterprü-
ng. Daran zeigen sich die weitgehenden alternativen
ugangsmöglichkeiten, die unter anderem mit der No-
elle 2003 geschaffen wurden. Auch wurde bereits in

(Az. 8 C .10 bzw. 8 C 9.10)

rage der Meisterpflicht widmen, darauf hingewiesen,
ass die Inländerdiskriminierung durch die Novelle
on 2003 maßgeblich abgebaut wurde.

Seitens der Bundesregierung werden die Ausbil-
ungs- und Meisterprüfungsverordnungen ständig mo-
ernisiert.




Jörg von Polheim
gebene Reden


(A) )


)(B)

Für Berufe der Anlagen B1 und B2 der Handwerks-
ordnung ist die Einführung einer Mindestqualifikation
im Sinne eines kleinen Befähigungsnachweises aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da sie
gegen Art. 12 Grundgesetz verstoßen würde.

Resümierend muss ich sagen, dass die in den Anträ-
gen enthaltenen Einschätzungen in wesentlichen
Punkten an der Realität vorbeigehen und Sachverhalte
wirklichkeitsfremd darstellen.

Das meiste haben wir schon erledigt und den Rest
auf den Weg gebracht. Aber das zeigt eigentlich nur,
dass Sie, liebe Kollegen von der Linksfraktion, mit der
Arbeit der christlich-liberalen Koalition ganz zufrie-
den sein müssten.


Johanna Voß (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725027800

In keinem Wahlprogramm fehlt die Würdigung des

Mittelstandes und des Handwerks. Zu Recht! Das
Handwerk besteht überwiegend aus Kleinbetrieben.
Diese drohen kaum mit Abwanderung und flüchten
nicht ins nächste Steuerparadies. Sie sorgen statt-
dessen für Beschäftigung, Ausbildungsplätze und
ortsnahe Versorgung, auch und gerade in den struktur-
schwachen und ländlichen Regionen, wo das Hand-
werk deshalb viel zur Lebensqualität beiträgt. Über
10 Prozent der Erwerbstätigen und fast 30 Prozent der
Auszubildenden in Deutschland sind im Handwerk tä-
tig.

Doch wenn es um längst überfällige Verbesserun-
gen für die Handwerkerinnen und Handwerker geht,
wird es still in den Reihen von CDU/CSU, FDP, SPD
und Grünen. Zu groß sind offensichtlich die Furcht,
einzugestehen, dass die bisherige Handwerkspolitik
verbesserungswürdig ist, und die Scheu, sich mit den
Profiteuren der etablierten Strukturen in den Hand-
werkskammern anzulegen. Wen wundert das, wo Poli-
tik und Kammern immer wieder durch personelle Ver-
strickungen auffallen.

Ausbaden müssen die Versäumnisse der Politik die
vielen Kleinst- und Kleinunternehmen im Handwerk,
für die die Beitragssätze viel zu hoch sind, die Hand-
werkerinnen und Handwerker der meisterfrei gestell-
ten Anlage-B-Gewerke, in deren Bereich die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten drastisch
sank, und die freien Handwerkerinnen und Handwer-
ker, die immer wieder einer regelrechten Verfolgung
durch die Ordnungsämter wegen angeblicher
Schwarzarbeit ausgesetzt sind.

Mit unseren beiden heute zur Abstimmung stehen-
den Anträgen wollen wir endlich die Evaluierung der
Handwerksnovelle von 2004 und bessere Handwerks-
kammern.

In unserem Antrag „Handwerksnovelle evaluieren,
hohes Qualifikationsniveau sicherstellen“ fordern wir
die Bundesregierung auf, die Handwerksreform von
2004 grundlegend zu evaluieren. Damals wurden die
umfangreichsten Änderungen seit Bestehen der Hand-
werksordnung vorgenommen. Es sollte sich von selbst

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(C (D erstehen, die Auswirkungen einer solch umfassenden eform zu evaluieren. Wie haben sich die Zahlen zu ozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in en meisterpflichtigen und meisterfreien Gewerken ntwickelt? Wie sieht es mit der Ausbildungsleistung us? Wie viele Insolvenzen gab es in den verschiedeen Gewerken? Konnte die Qualität der erbrachten eistungen aufrechterhalten werden? Auch die Fraktion der CDU/CSU forderte 2003 damals noch in der Opposition – in einem Antrag ine Überprüfung der neuen Regelungen jeweils nach ieben Jahren. Das sei „ein Gebot der Vernunft“. Es üsse festgestellt werden, welche Auswirkungen die euordnung der Handwerksnovelle für die Betriebe ach sich gezogen hat, und gegebenenfalls müssen Anassungen bei der Zuordnung in die Anlagen A und B orgenommen werden – so die CDU/CSU damals. ine Evaluierung der Handwerksordnung wurde auch Koalitionsvertrag der Großen Koalition 2005 ange ündigt – und steht dennoch bis heute aus. Offenbar fehlt der politische Wille, die Geschicke es Handwerks positiv mitzugestalten. Die Bundesreierung redet sich in der Antwort auf eine Kleine Anage von uns zur Situation in den Handwerkskammern ei der Frage nach einer Evaluierung mit der „besteenden Datenlage“ heraus. Hier beißt sich die Katze den Schwanz. Es liegt in der Verantwortung der undesregierung, die Erfassung der notwendigen Dan zu veranlassen. Eine verantwortungsvolle Handerkspolitik setzt differenziertes Zahlenmaterial vo aus. Keine Frage, die duale Ausbildung ist ein großer chatz. Keine Frage, hohe Qualifikationsstandards im andwerk müssen aufrechterhalten werden. Allerdings müssen auch die alternativen Möglicheiten des Zugangs zur Selbstständigkeit im meisterflichtigen Handwerk bei gleichwertiger Qualifikation roßzügig anerkannt werden. Der Meistertitel soll als ualifikationsnachweis dienen, darf aber nicht zur arktabschottung missbraucht werden. In dem zweiten von uns vorgelegten Antrag geht es arum, die Situation in den Handwerkskammern zu erbessern. Um die Frage der Pflichtmitgliedschaft geht es in nserem Antrag erst einmal nicht. Schon gar nicht eht es darum, die sinnvollen Aufgaben der Kammern rsatzlos zu streichen, also Ausbildung, Prüfungsabahmen, Beratungsangebote – die dahin gehend reexartig vorgebrachten Unterstellungen der anderen raktionen, sobald die Kammern kritisiert werden, reifen nicht –, auch wenn perspektivisch diskutiert erden muss, ob die Kopplung der Eintragungsverflichtung zur Erledigung der hoheitlichen Aufgaben it der allgemeinen Mitgliedschaft sinnvoll ist. Denn ie Pflichtbeiträge ermöglichen finanziell vielfältige eitere Tätigkeiten der Kammern, die nicht zwingend Interesse der Mitglieder sind. Jörg von Polheim gebene Reden )





(A) )

Zu einigen Problemfeldern, die wir mit unserem An-
trag angehen wollen: Obwohl die Bundesregierung
eine Wahl der Mitglieder der Vollversammlung als
oberstem Organ einer Handwerkskammer für den
„Regelfall“ hält, gab es in den 53 Handwerkskammern
bei den alle fünf Jahre stattfindenden Vollversamm-
lungswahlen seit 1953 gerade einmal drei – drei! –
wirkliche Wahlen. Sonst stand nur eine Liste zur Aus-
wahl – das heißt, es gab keine Auswahl –, und die
Wahlhandlung entfiel. Für nichtorganisierte Handwer-
kerinnen und Handwerker ist es äußerst schwer, auf
eine Liste zu kommen, geschweige denn eine komplette
Gegenliste zu organisieren. Problematisch ist außer-
dem, dass der für die Zusammenstellung der Liste rele-
vante Interessenausgleich auf branchentypische und
teilweise regionale Typisierungen reduziert wird. In-
haltliche Punkte spielen keine Rolle. Für die Wähle-
rinnen und Wähler ist nicht klar, wer für was steht.

Fehlende Veröffentlichungspflichten, ungerechte
Beitragsordnungen und politische Äußerungen der
Handwerkskammerpräsidenten oder Aufgabenwahr-
nehmung jenseits der hoheitlichen Pflichtaufgaben
ohne vorherige demokratische Beschlussfassung sor-
gen darüber hinaus für Unzufriedenheit unter den
Pflichtmitgliedern. Unser Antrag „Handelskammern
demokratisieren und transparent gestalten“ trägt die-
sem Unmut Rechnung.

Wenn Sie es schon nicht über sich bringen,
Anträgen der Linken zuzustimmen, dann bringen Sie
wenigstens eigene Anträge zur Evaluierung der Hand-
werksnovelle und zur besseren Organisation der
Handwerkskammern ein! Denn das ist – um Ihre Worte
zu verwenden – ein Gebot der Vernunft.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Kurz vor knapp, das heißt kurz vor Ende dieser
Legislatur, findet auch das Handwerk noch einmal sei-
nen Platz in der Plenardebatte. Das ist gut so. 1 Mil-
lion Betriebe, 5 Millionen Beschäftigte und über
400 000 Auszubildende, das sind beeindruckende Zah-
len, die zeigen, wie tief das Handwerk in der deutschen
Wirtschaft verankert ist.

Auch und gerade für die Energiewende ist die Rolle
klar: Ohne das Handwerk würde nichts vorwärts-
gehen, ohne das Handwerk gäbe es keine Energie-
wende. Das fängt bei der Wärmedämmung an und geht
über den Anlagenzubau bis hin zur Installation und
Wartung. Ich denke, wir alle sind uns darüber einig,
welche wichtige Rolle der oftmals familiengeführte
Handwerksbetrieb für das Dorfleben bedeutet. Umso
mehr beschäftigt mich der aktuelle Trend weg vom
dörflichen Ortskern hin zum Discounter auf der grü-
nen Wiese. Ich kenne es aus meinem Wahlkreis – es ist
eine furchtbare Entwicklung –: Immer mehr Bäcker
müssen zumachen, weil in Gewerbegebieten große
Discounter und Vollsortimenter Konkurrenz machen.
Wie nachhaltig ist das? Fertigaufbackware statt tradi-
tioneller Arbeit, schlechte Erreichbarkeit für

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(C (D enschen ohne eigenes Auto. Vor allem ältere Leute erden von der Versorgung abgeschnitten und der orfbäcker oder -metzger als sozialer Treffpunkt geht erloren. Aber heute geht es um einen anderen Aspekt: In Ihm Antrag kritisieren Sie, sehr geehrte Kolleginnen nd Kollegen der Fraktion der Linken, dass in den andwerkskammern die Wahlen oft nicht transparent nd demokratisch ablaufen. Sie tun dies nicht ganz zu nrecht. Es kommt durchaus vor, dass Wahlhandlunen ausfallen, Vollversammlungen von Arbeitgeberinen und Arbeitgebern dominiert sind und es keine eröffentlichungspflichten gibt. Deshalb fordern Sie ine Anpassung der Wahlordnung und die Einführung on Veröffentlichungspflichten. Außerdem soll die undesregierung engere Vorgaben für die Beitragsstsetzung machen, um Kleinund Kleinstbetriebe zu ntlasten. Der Duktus unterstellt, alle Handwerkskammern eien per se undemokratisch und intransparent. Auch enn die Vorwürfe mit Sicherheit nicht ganz aus der uft gegriffen sind und die Abläufe zum Teil alles anere als offen und demokratisch sind, wollen wir an ieser Stelle zu einer moderateren Sichtweise aufrufen. ls Sprecher für die verschiedensten Branchen und ewerke haben Handwerkskammern keine leichte Aufabe. Immerhin vertreten sie rund 960 000 Mitglieder. nd Lobbypolitik ist nicht alles, was Handwerkskamern zu ihren Aufgaben zählen: Sie regeln die Berufsusbildung und sind in ihrem Kammerbezirk für das chliche Prüfungswesen verantwortlich. Grundsätzlich stimmen wir darin überein, besteende Defizite zu beseitigen und verlorengegangenes ertrauen in diese Strukturen wieder aufzubauen. Dass ie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der ammern bis dato ihre Gehälter nicht offenlegen müs en, sorgt nicht gerade für weniger Kritik am Kammerystem. Zu Recht: Die Mitglieder haben ein Recht auf ransparenz, und sie haben ein Recht auf wirklich emokratische Wahlen. Auch die Friedenswahlen geören abgeschafft, Parität zwischen Arbeitnehmerinen und Arbeitnehmern gehört hergestellt und eine mstellung auf das Verhältniswahlrecht muss erfolen. Angesichts der Kampfprosa, die diesen Antrag urchzieht, enthalten wir uns jedoch. In Ihrem anderen Antrag widmen Sie sich der Handerksnovelle von 2004. In dem Zusammenhang wurde ie Meisterpflicht als Voraussetzung zur selbstständien Berufsausübung in 53 Gewerken aufgehoben. Sie ollen nun, dass die Auswirkungen der Novelle evalurt werden. Es sollen die notwendigen Daten dazu rhoben werden und zur Verfügung gestellt werden. arüber hinaus soll zukünftig der Gesellenbrief als indestqualifikation vorgeschrieben werden, um sich einem Handwerk der Anlage B selbstständig ma hen zu können. 2014 sind es zehn Jahre seit Inkrafttreten der Handerksnovelle. Nur noch solche Gewerke, bei deren Johanna Voß gebene Reden Beate Walter-Rosenheimer )








(A) )

Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben
Dritter entstehen können, haben die Meisterpflicht als
Berufszugangsvoraussetzung. Man kann sich also
auch ohne Meistertitel grundsätzlich selbstständig
machen. Damit wurden ein großes Beschäftigungs-
hemmnis abgebaut und ein Anreiz für Existenzgrün-
dung und zur Steigerung der Selbstständigenquote ge-
schaffen.

Jetzt, nach fast zehn Jahren, ist es überfällig, zu
prüfen, ob und inwiefern die gewünschten Ziele durch
die Novelle von 2004 auch erreicht wurden. Die
Bundesregierung kann dazu nicht einmal einen Daten-
bestand bereitstellen. Deshalb würden wir diesem An-
trag der Linken sehr gerne zustimmen; auch wir wol-
len die Handwerksnovelle evaluieren und dadurch
erkennen, wo nachgebessert werden muss und welche
Änderungen positive Effekte hatten. Allerdings gibt es
da einen Haken: In Ihrem Antrag ist der zweite Schritt
dem ersten vorweggenommen. Wie unter Punkt 4 und 5
zu lesen ist: Sie wollen, dass zukünftig der Gesellen-
brief als Mindestqualifikation vorgeschrieben wird,
um sich in einem Handwerk der Anlage B selbststän-
dig machen zu können. Bevor wir einem solchen
Vorschlag zustimmen können, müssen wir doch erst
wissen, was die Folgen aus der Handwerksnovelle von
2004 waren. Deshalb können wir hier kein grünes
Licht geben.

Aber noch einmal, auch in eigener Sache: Wir sehen
das Kammernprinzip nur dann weiter vertretbar, wenn
die Organisationen transparenter und demokratischer
werden. Außerdem sehen auch wir die Schwierigkeit,
dass kleine und mittlere Unternehmen mit ihren Inte-
ressen zum Teil unterrepräsentiert sind. Handwerks-
kammern übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben. Sie
sind aufgrund der Wahrnehmung dieser öffentlich-
rechtlichen Aufgaben als Körperschaften des öffentli-
chen Rechts durch gesetzliche Grundlage zur Erhe-
bung von Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder ermächtigt.
Diese Rechtsgrundlage bedarf allerdings immer wie-
der einer Legitimation.

Die immer wieder vorgebrachten Kritikpunkte se-
hen daher auch wir als problematisch an. Insbeson-
dere das Demokratiedefizit stellt infrage, inwiefern die
Kammern tatsächlich die Interessen aller zugehörigen
Unternehmen und Angestellten repräsentieren. Die
geringe Wahlbeteiligung darf nicht dazu verleiten, be-
queme Friedenwahlen abzuhalten. Vielmehr muss das
geringe Engagement ein Ansporn sein, herauszufin-
den, wie die Beteiligung verbessert werden kann.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725027900

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-

empfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache
17/12561. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a
die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf
Drucksache 17/9220. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der

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(C (D PD bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der inken angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck ache 17/9221. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dageen? – Enthaltungen? – Nahezu das ganze Haus hat für iese Beschlussempfehlung gestimmt. Die Linken sind agegen. Tagesordnungspunkt 34: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien – zu dem Antrag der Abgeordneten Dagmar G. Wöhrl, Wolfgang Börnsen Dorothee Bär, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Reiner Deutschmann, Burkhardt MüllerSönksen, Sebastian Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Wettbewerbsfähigkeit der Kulturund Kreativwirtschaft weiter erhöhen – Initiative der Bundesregierung verstetigen und ausbauen – zu dem Antrag der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Lars Klingbeil, Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Ein Pakt für die Kreativwirtschaft – Drucksachen 17/12383, 17/12382, 17/13486 – Berichterstattung: Abgeordnete Dagmar G. Wöhrl Siegmund Ehrmann Reiner Deutschmann Dr. Petra Sitte Tabea Rößner Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Reen zu Protokoll genommen. Wir diskutieren heute die Anträge „Wettbewerbsfä igkeit der Kulturund Kreativwirtschaft weiter erhöen – Initiative der Bundesregierung verstetigen und usbauen“ der FDP-Fraktion und meiner Fraktion nd „Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Ein Pakt r die Kreativwirtschaft“ der SPD-Fraktion. Die ebattenzeit zur Einbringung der Anträge am Vormitg des 22. Februar 2013 war der Bedeutung des Theas angemessen. Die Kulturund Kreativwirtschaft at deshalb einen sehr hohen Stellenwert, weil hervoragende Industrieprodukte und Innovationen Kreativit und kulturelles Umfeld benötigen. Deutschland ird um die seit vielen Jahrzehnten gewachsenen trukturen beneidet. Und darum ist es wichtig, diesem hemenkreis permanent die nötige Aufmerksamkeit zu idmen. )


(22. Ausschuss)

Johannes Selle (CDU):
Rede ID: ID1725028000

(A) )

Über 1 Million Kinder besuchen Musikschulen,
7 Millionen Menschen sind in Chören engagiert oder
musizieren. Es gibt 50 000 Rock-, Pop- und Jazzbands.
Kulturelles Leben ermöglicht kreative Teilhabe, stärkt
damit unser Gemeinwesen und letztlich die Demo-
kratie.

Das Thema Kultur-und Kreativwirtschaft hat uns im
Ausschuss für Kultur und Medien immer wieder be-
schäftigt; so fand zum Beispiel am 14. April 2013 im
Ausschuss ein Gespräch mit fachkundigen Gästen und
dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie Hans-
Joachim Otto statt. Die Anwesenden waren sich einig,
dass die Bundesregierung in dem Bereich sehr viel er-
reicht, ja dass die Entwicklung eine eigene Dynamik
entwickelt hat.

Im Jahre 2007 war es möglich, dieses Thema im
Konsens zu behandeln. Das hatte auch eine positive
Wirkung auf die Kreativen selbst. Wie Christoph
Backes, Geschäftsführer vom u-institut für unterneh-
merisches Denken und Handeln, im Kulturausschuss
anmerkte, wurde durch diesen fraktionsübergreifenden
Anstoß das Thema nicht direkt mit Partei verbunden
und sei dadurch in den Kommunen und in den Ländern
auf fruchtbaren Boden gefallen.

Man könnte über Impulse aus dem SPD-Antrag
durchaus diskutieren; wenn aber im Antrag der SPD
das erfolgreiche Behandeln des Themas durch die
Bundesregierung abgetan wird als Verspielen der
Chancen, wird die Absicht erkennbar, den Konsens auf
jeden Fall zu verlassen.

Die Etablierung eines Kompetenzzentrums Kultur-
und Kreativwirtschaft sowie von acht Regionalbüros
bildeten einen Schwerpunkt der „Initiative Kultur- und
Kreativwirtschaft der Bundesregierung“.

Als ein eindrückliches Beispiel will ich in diesem
Zusammenhang das Projekt „Filmportal“ nennen. Im
Rahmen der „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
der Bundesregierung“ unterstützt die Bundesregie-
rung den Ausbau der technischen Infrastruktur von
„filmportal.de“. Mit bislang 14 Millionen Nutzern hat
sich „filmportal.de“ als die zentrale Onlineplattform
für umfassende Informationen zum deutschen Film
etabliert. Betrieben wird das Portal vom Deutschen
Filminstitut, DIF e. V., in Frankfurt am Main.

Die Hauptaufgabe des Kompetenzzentrums, geeig-
nete und passende Fördermöglichkeiten für die Kreati-
ven zu erkunden, ist eine sehr wichtige Maßnahme.
Kreative sind oft Kleinstunternehmer ohne eigenes
Kapital, die nicht wissen, wie sie Zugang zu Finanzie-
rung finden können, ja die oft auch gar keinen Zugang
erhalten, weil sie eben ohne Eigenkapital sind. Sie
müssen sich vernetzen, sich gegenseitig stützen. Durch
das Kompetenzzentrum erhalten sie die notwendigen
Informationen. Kreative sehen sich nicht als Unterneh-
mer, wissen oft nicht, dass sie Wirtschaftsförderung in
Anspruch nehmen können.

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(C (D Die Kulturund Kreativwirtschaft als Thema ist om Freistaat Thüringen mit großem Engagement aufenommen und vorangetrieben worden. Für die elf elbstständigen Teilbranchen entsteht in Weimar geade ein Gründerzentrum für Kreative, das in diesem erbst fertiggestellt werden soll. Kleinund Kleinstunternehmer und Freiberufler ind der Kern der Kulturund Kreativwirtschaft. Die ruttowertschöpfung dieser Branche ist, was kaum jeand wahrnimmt, höher als die in der Automobilbran he oder im Maschinenbau. Sie liegt bei 62,6 Milliaren Euro. So erwirtschaftete die Branche im Jahre 009 einen Umsatz von über 131 Milliarden Euro. In iesem Wirtschaftsbereich sind rund 237 000 Unterehmen tätig, die Quote der Selbstständigen ist außerewöhnlich hoch. Es gibt bereits über 1 Million Bechäftigte in diesem Bereich. Es sind gerade die frühzeitigen Förderhilfen, die rheblich zum Erfolg beitragen. Positiv hervorzuheben t das zum 1. Januar 2008 eingeführte „KfWtartGeld“. Dieses richtet sich an Gründer, kleine nternehmen, Freiberufler, deren Gesamtfremdfinan ierungsbedarf maximal 50 000 Euro beträgt. Auf Anregung der Enquete-Kommission „Kultur in eutschland“ hat die Bundesregierung die Unterstüt ung kleiner und mittlerer Unternehmen auf Auslandsärkten verstärkt, die Startbedingungen für Unternehensgründungen und Kleinunternehmen verbessert nd die Finanzierungsmöglichkeiten erweitert. Wir sehen: Die Kulturund Kreativwirtschaft trägt rheblich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der esamtwirtschaft bei. Wir wollen mit unserem Antrag ie erfolgreiche Arbeit fortsetzen und die Aktivitäten eiter ausbauen. Als Schwerpunkt soll das deutsche andwerk in den Blick genommen werden. Kunstfergkeiten werden hier in Familienbetrieben bewahrt nd von Generation zu Generation weitergegeben. en Bedürfnissen des Handwerks als Teil der Kreati en gehört nunmehr die verstärkte Aufmerksamkeit. Kulturelle Bildung als Voraussetzung für kulturelles erstehen und kreatives Schaffen sollte wie selbsterständlich unsere Gesellschaft durchdringen, von ühkindlicher Bildung über schulische und auch auerschulische Aktivitäten. Auch hier werden wir flähendeckend Angebote fördern und ausbauen. Wohltand, soziale Sicherheit, gut bezahlte Arbeitsplätze ängen in Deutschland besonders von der Kulturund reativwirtschaft ab. Es kommen hier zwei Anträge zur abschließenden eratung, die sich beide mit der Situation und künftien Entwicklung der Kulturund Kreativwirtschaft bessen. Die Koalitionsfraktionen ebenso wie die SPD aben ihre Gedanken und Konzepte formuliert, wie die ulturund Kreativwirtschaft weiter gestärkt werden ann. Johannes Selle gebene Reden )

Dagmar G. Wöhrl (CSU):
Rede ID: ID1725028100




(A) )

Machen wir uns noch einmal klar, dass wir hier
über einen der am stärksten boomenden Wirtschafts-
zweige sprechen; der Jahresumsatz beläuft sich auf
130 Milliarden Euro! Die private Kultur- und Kreativ-
wirtschaft rangiert, was die Zahl der Arbeitsplätze an-
betrifft, auf Augenhöhe mit der Autoindustrie. Mehr
als 244 000 Unternehmen, zum großen Teil Kleinst-
unternehmer und Freiberufler, mit bundesweit fast
1 Million Beschäftigten machen das kreative Potenzial
dieser Branche aus. Die Zahl der Unternehmensgrün-
dungen und die Umsatz- und Beschäftigtenzahlen in
dieser Branche steigen stetig an.

Dieses Potenzial ist aber längst noch nicht ausge-
schöpft, und wir wollen mit unserem Antrag weitere
positive Entwicklungen voranbringen.

Wir haben 2007 zur Förderung der Branche die
„Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundes-
regierung“ aufgelegt, und ich durfte seinerzeit das
Projekt als Parlamentarische Staatssekretärin im Bun-
deswirtschaftsministerium mit aus der Taufe heben.
Die Initiative beruhte auf einem überfraktionellen
Antrag, und es ist überaus erfreulich, dass – das zeigt
die Debatte über die beiden vorliegenden Anträge –
die Kultur- und Kreativwirtschaft Thema in den Frak-
tionen ist.

Die bisherige Bilanz der „Initiative Kultur- und
Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ kann sich se-
hen lassen. Heute berät im Rahmen der Initiative das
2009 gegründete Kompetenzzentrum Kultur- und
Kreativwirtschaft in Eschborn Kreative und Kultur-
schaffende in acht Regionalbüros sowie bundesweit in
mehr als 70 weiteren Städten. Um das kreative Wachs-
tumspotenzial zu fördern, gehen die Angebote von der
gezielten Beratung, Begleitung und Vernetzung von
Unternehmen und Selbstständigen über Möglichkeiten
zur Präsentation auf internationalen Messen bis hin
zur Ausschreibung von Wettbewerben. Bereits zum
dritten Mal wurde 2012 wieder die Auszeichnung
„Kultur- und Kreativpiloten Deutschland“ für beson-
ders innovative Konzepte vergeben, und der Wettbe-
werb 2013 läuft aktuell.

Das Konzept ist also durchaus erfolgreich. Die
SPD-Fraktion allerdings meint mit ihrem Antrag zu ei-
nem Kreativpakt das Rad neu erfinden zu müssen. Sie
nimmt sich des Themas in der für sie typischen Weise
an und stellt eine Vielzahl von Forderungen, in Teilen
nachvollziehbar, aber im Ganzen – durchaus kenn-
zeichnend für die Sozialdemokraten – wieder einmal
ohne Hinweis auf Bezahlbarkeit, mit Neigung zu staat-
licher Vereinnahmung und einem sehr umfassenden
Regelungsanspruch, der – darauf hat in den Verhand-
lungen Wolfgang Börnsen aufmerksam gemacht – bis
in die Kulturkompetenzen der Länder und Kommunen
hineingehen würde. All das erklärt sie mit einer großen
Abhandlung über den gesellschaftlichen Wandel, wo-
für sie natürlich auch den ideologischen Überbau aus
sozialdemokratischer Sicht liefert.

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(C (D Der gesellschaftliche und vor allem der technische andel sind unbestritten, und ich stimme durchaus eier Forderung zu, die dahin geht, im Sinne der Kulturnd Kreativwirtschaft noch stärker ressortübergreind zusammenzuarbeiten. Die gute Zusammenarbeit wischen Bundeswirtschaftsministerium und dem eauftragten der Bundesregierung für Kultur und edien hat sich sehr bewährt und im Wesentlichen zum isherigen Erfolg der Initiative Kulturund Kreativirtschaft beigetragen. Es ist daher erstrebenswert, as fortzuführen und auszuweiten. Aber ich wende ich entschieden dagegen, die positiven Entwicklunen, die durch die „Initiative Kulturund Kreativwirtchaft der Bundesregierung“ ihren Ausgang genomen haben, nun vor dem Hintergrund des Wahlkampfes leinreden zu lassen und die erfolgreichen Strukturen frage zu stellen. Kurz und gut: Der Antrag der SPD-Fraktion widerpricht unserer Grundauffassung nach so wenig Staat ie möglich gerade im kreativen Bereich, bringt uns ber mit der Forderung, ein Gesamtkonzept für die örderung der Kreativwirtschaft vorzulegen, kein tück weiter, außer darin, dass die bisherigen Erfolge er 2007 ins Leben gerufenen „Initiative Kultur und reativwirtschaft der Bundesregierung“ herabgewürigt würden. Es bedarf keines neuen Konzeptes, sondern wir rauchen eine Evaluierung und Neuausrichtung der estehenden Initiative in allen Bereichen, um erfolgich weiterarbeiten zu können. Und wir müssen insbe ondere die Weiterentwicklung der neuen Medien und ie in den vergangenen Jahren gewonnenen Kenntisse über die Branche darin einbeziehen. Wir wollen die „Initiative Kulturund Kreativwirtchaft der Bundesregierung“ als – wohlgemerkt – Erlgsmodell weiterentwickeln. Mir ist deshalb auch ichtig, dass wir die Förderformate an die Branchen truktur anpassen, sodass auch kleine und Kleinstnternehmen von Förderprogrammen besser profitien können. Die Kulturund Kreativwirtschaft ist bendiger Mittelstand. Wir müssen das Handwerk einbeziehen in die Kreavwirtschaft. Kreativwirtschaft findet im Netz statt, ja, ber sie findet auch im Handwerk statt, sehr viel läner schon, sehr viel greifbarer und mindestens mit bensolchem wirtschaftlichen Erfolg wie im Netz. Wir ürfen das Handwerk nicht vernachlässigen. Es birgt normes Innovationspotenzial. Aber es hält auch altes issen fest. Wir dürfen angesichts lauter Newcomer icht die sprichwörtlich Letzten ihres Standes vergesen. Uns würde, wenn wir das unberücksichtigt ließen, normes Kulturwissen verloren gehen, das kein noch o gutes digitales Netz ersetzen kann. Wir müssen spezielle Beratungsangebote für rauen schaffen. Sie machen mehr als die Hälfte der eschäftigten in diesem Bereich aus. Wir müssen ie als Unternehmerinnen wahrnehmen, denn über 0 Prozent der Selbstständigen sind Frauen. Woanders Dagmar G. Wöhrl gebene Reden )





(A) )

wünschen wir uns solche Quoten. Die Frauen brau-
chen und verdienen auf sie zugeschnittene Angebote.

Wir setzen mit unserem Antrag die „Initiative Kul-
tur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ und
ihre Erfolge nicht auf null, wie es die SPD vorhat,
sondern wir machen die Entwicklungen mit und wollen
bestehende Programme anpassen und neue entwi-
ckeln. Dass wir dabei den weiteren gesetzgeberischen
und Reformbedarf angesichts der rasanten Entwick-
lungen vor allem im Technologiebereich und in der
Netzpolitik nicht aus den Augen lassen werden, ist klar.
Unser Antrag wird die Kultur- und Kreativwirtschaft
in Deutschland weiter voranbringen.


Siegmund Ehrmann (SPD):
Rede ID: ID1725028200

Es ist erfreulich und war auch für die Branche hilf-

reich, dass wir im Bereich der Kultur- und Kreativwirt-
schaft viele Wege gemeinsam gegangen sind. Die
Gründung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
beruhte 2007 auf einem fraktionsübergreifenden Kon-
sens und hat sich als richtig erwiesen. Das ist ein guter
Anfang, auf dem man sich jetzt aber nicht ausruhen
darf. Sechs Jahre sind für eine so dynamische Branche
wie die Kultur- und Kreativwirtschaft eine Ewigkeit.
Und wenn Sie nun daran appellieren, dass es gut ge-
wesen wäre, auch weiter gemeinsam zu gehen, dann
muss ich sagen: Das hätten wir machen können, aber
nicht in Ihrem Schleichtempo. In dieser Legislatur-
periode haben sich die Koalitionsfraktionen nicht sehr
viel weiterbewegt. Das zeigt auch Ihr Antrag in an-
schaulicher Weise: Er besteht überwiegend aus Bravo,
Schulterklopfen, Weiter-so. Zu den drängenden Fragen,
die die Rahmenbedingungen der Kultur- und Kreativ-
wirtschaft betreffen, haben Sie keine Lösungsvor-
schläge. Sie identifizieren nicht einmal die Stellen, an
denen es Entwicklungsbedarfe gibt: kein Wort über das
Urheberrecht, kein Wort über Netzpolitik, keine sub-
stanzielle Aussage zur sozialen Sicherung derjenigen,
die in den Kultur- und Kreativbranchen arbeiten. Die-
ser Antrag enthält nur Luft. Wie so oft läuft die Ko-
alition Entwicklungen lieber hinterher, anstatt pro-
aktiv und vorausschauend ihre Gestaltungsaufgabe
wahrzunehmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen anderen An-
satz gewählt und hat mit ihrem Kreativpakt in einem
intensiven Dialog- und Arbeitsprozess mit Künstlern,
Kreativen, der Wirtschaft und der Wissenschaft die
Stellen identifiziert, wo Rahmenbedingungen verbes-
sert werden müssen, wo Regelungen fehlen oder über-
kommen sind, wo wir einfach besser werden können
und auch werden müssen, um das große und ständig
wachsende Potenzial der Kultur- und Kreativwirt-
schaft zu fördern. Wir haben diese Stellen nicht nur
identifiziert, wir haben auch viele konkrete Lösungs-
vorschläge unterbreitet.

Eines ist uns im Laufe dieses Prozesses mehr und
mehr klar geworden: Man muss die Dinge zusammen
denken. „Alles hängt mit allem zusammen“ – dieser
Satz stimmt umso mehr in einer vernetzten, globali-

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(C (D ierten, dezentralisierten Welt. Deshalb haben wir in nserem Kreativpakt auch fachübergreifend zusamengearbeitet, mit der Kultur-, der Wirtschafts-, Netznd Rechtspolitik. Das war eine sehr positive Erfahung, die ich auch den Kolleginnen und Kollegen der oalitionsfraktionen empfehlen kann. Je komplexer ie Welt ist, desto weniger bringt es, diese Dinge isoert zu betrachten. Das gilt auch für die Bedeutung der Kulturfördeung, für die Kulturund Kreativwirtschaftsförderung. ie kulturelle Infrastruktur, die unabhängig von arktpotenzialen gefördert wird, ermöglicht es, dass ich kreative Begabungen in der Gesellschaft überaupt entfalten können. Diese Effekte stellen sich alrdings kaum ein, wenn die Kulturförderung nur in ich selbst verharrt und an Leuchtturmprojekten vollogen wird. Wir wollen eine aktivierende Kulturfördeung, die nicht nur Institutionen fördert, sondern vor llem die kulturelle Infrastruktur und Konzepte, damit ehr Raum für innovative Ideen entsteht. Dazu muss ich die Kulturpolitik ändern; sie darf sich nicht cheuen, klare Ziele zu definieren, die sie im gemeinsaen Diskurs mit den beteiligten Akteuren entwickelt. uch hierfür hat meine Fraktion in dieser Legislatureriode Vorschläge gemacht. Am Beispiel der Bunesmusikförderung haben wir ausgelotet, wie konzeptasierte Förderung aussehen könnte und mit welchen erfahren man zu einer solchen Förderung kommt. Ich eiß und finde es bedauerlich, dass die Koalitionsaktionen sich auch in dieser Frage vor ihrer Gestalngsverantwortung scheuen: Bevor es zu anstrengend ird, lassen wir lieber alles, wie es ist. – Mit dieser instellung verspielen Sie die großen Potenziale, die eutschland in der Kulturund Kreativwirtschaft eientlich hat. Für das Kulturund Kreativland Deutschland wäre s wünschenswert, wenn wir im fraktionsübergreifenen Konsens voranschreiten würden, aber bitte nicht Schleichgang. Wir sind schon einmal vorgegangen; ommen Sie gerne mit! In der SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns im Projekt Zukunft – Deutschland 2020“ mit wichtigen estaltungsfeldern, die für das nächste Jahrzehnt ge taltet werden müssen, befasst. Und die Kreativwirtchaft ist einer dieser Bereiche. Im Antrag „Ein Pakt r die Kreativwirtschaft“ haben aber nicht nur viele einer Kolleginnen und Kollegen aus der SPDundestagsfraktion mitgearbeitet. Er ist auch das rgebnis eines intensiven Dialogs. Den vielen kreatien Köpfen, die im Kreativpakt zwischen Politik, Wirtchaft und Kreativen mitgearbeitet haben, möchte ich n dieser Stelle herzlich danken. Als Reaktion auf unseren Antrag hat auch die egierungskoalition auf ihren letzten Metern vereintlich ihr Herz für die Kreativwirtschaft entdeckt. och man reibt sich beim Lesen Ihres Antrages die Auen: In Ihren warmen Worten zitieren Sie ellenlang aus Dagmar G. Wöhrl gebene Reden )

Lars Klingbeil (SPD):
Rede ID: ID1725028300




(A) )

Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“, die vor mehreren Jahren unter der Vor-
gängerregierung formuliert wurden. Doch Sie haben
nicht eine der vielen Empfehlungen der Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“ aufgegriffen
und umgesetzt. Wir stellen fest: warme Worte, keine
Taten. Weder bei der Förderung innovativer Projekte
und Geschäftsmodelle noch bei der sozialen Absiche-
rung von Selbstständigen haben Sie Verbesserungen
für die in der Kreativwirtschaft Beschäftigten erreicht.
Wir haben dazu in unserem Antrag zum Kreativpakt
weitreichende und konkrete Vorschläge unterbreitet.

Ich möchte auf einen Aspekt des Kreativpakts kon-
kreter eingehen, der mir besonders am Herzen liegt,
denn ein freies und leistungsfähiges Internet ist im
21. Jahrhundert immer häufiger Grundlage von Krea-
tivität und neuen Geschäftsmodellen. Wir möchten im
Bereich der Netzpolitik Zugang zum Internet als demo-
kratisches Bürgerrecht, flächendeckenden Zugang zu
leistungsfähigen Internetanschlüssen auch in ländli-
chen Regionen für Wettbewerbsfähigkeit und Innova-
tionskraft, eine gesetzliche Universaldienstverpflich-
tung für flächendeckende Breitbandversorgung,
Zugang zum WLAN in öffentlichen Räumen ermögli-
chen und durch eine Änderung der WLAN-Betreiber-
haftung mehr Rechtssicherheit für die Anbieter,
Netzneutralität und die Diskriminierungsfreiheit der
Infrastrukturen und Inhalte als die Grundlage für ein
freies, offenes und innovationsfreundliches Internet
gesetzlich absichern, mehr Transparenz staatlichen
Wissens durch Open-Data-Projekte, das Informations-
freiheitsgesetz um ein Transparenzgesetz erweitern mit
dem Ziel, möglichst alle für die Öffentlichkeit relevan-
ten Datenbestände, Statistiken, Dokumente und sons-
tige öffentlich finanzierten Werke frei im Internet zu-
gänglich zu machen, und schließlich einen wirksamen
Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte;
denn alle Bürgerinnen und Bürger sollen souverän
über ihre persönlichen Daten bestimmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Kreativpakt mit
Künstlern, Wissenschaft und Kreativschaffenden ein
klares Ziel formuliert: Gemeinsam wollen wir das
Potenzial der Kreativwirtschaft weiterentwickeln.
Dazu haben wir in unserem Antrag ein Konzept vorge-
legt: Die in der Kreativwirtschaft Beschäftigten müs-
sen verlässlich sozial abgesichert sein. Die Rahmen-
bedingungen kreativer Arbeit – vom Urheberrecht
über die Netz- und Bildungspolitik bis zur Kultur- und
Wirtschaftsförderung – müssen auf die Höhe der Zeit
gebracht werden. Um das umzusetzen, braucht es ei-
nen Regierungswechsel, damit warmen Worten auch
Taten folgen.

Kreativität ist der Rohstoff des 21. Jahrhunderts.
Die SPD-Bundestagsfraktion mit dem Kreativpakt för-
dert diesen Rohstoff.


Reiner Deutschmann (FDP):
Rede ID: ID1725028400

Warum ist der christlich-liberalen Koalition die

Kultur- und Kreativwirtschaft so wichtig? Wir wissen,

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(C (D ass Kreativität nicht von alleine kommt und sich erlgreich in unserem gesellschaftlichen und wirtschaftchen Leben entwickelt. Auch die Herausbildung von reativität kann und muss man fördern. Gerade in eiem Land wie Deutschland sind Ideen die wichtigste essource, über die wir verfügen und die uns in der omentan wirtschaftlich stabilen Lage hält. Kreativit und Wohlstand gehören für uns Liberale zusammen. Ohne Kreativität entstehen kein Wohlstand, keine obs und kein auskömmliches Leben. Zugleich erfüllt nd bereichert Kreativität in Form von Kunst und Kulrangeboten unser gesamtes gesellschaftliches Le en. Ohne Kultur als Antriebskraft ist unsere Zivilisaon so nicht denkbar. Wie ich bereits in der ersten Lesung erklärt habe, efindet sich die Kulturund Kreativwirtschaft mit ihn unterschiedlichen Teilbereichen auf Augenhöhe it der deutschen Automobiloder Chemieindustrie. ass dies so ist, ist Resultat der harten Arbeit der reativen. Deshalb tut der Bund das Seine, um kreaties Schaffen in Deutschland zu unterstützen. Mit ihrer Initiative Kulturund Kreativwirtschaft ietet die Bundesregierung den Kreativen Deutschnds ein seit Jahren bewährtes hervorragendes Werk eug an, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovativraft dieses Wirtschaftszweiges zu stärken. Wie ich in er ersten Lesung unseres Antrags „Wettbewerbsfäigkeit der Kulturund Kreativwirtschaft erhöhen – itiative der Bundesregierung verstetigen und aus auen“ dargelegt habe, sind wir grundsätzlich sehr ufrieden mit dem Erreichten. Die regelmäßigen Moniring-Berichte geben uns recht, dass jeder in die Iniative investierte Euro eine sinnvolle Maßnahme dartellt. Ziel unseres Antrages ist es, die Potenziale des Kulturnd Kreativsektors noch stärker bewusst zu machen und ie Vernetzung mit anderen Bereichen zu fördern. Länder ie Österreich machen es uns vor: Gerade im Bereich ulturtourismus kann man durch gezielte Aktionen einen ehrwert für die gesamte Wirtschaft unseres Landes er ielen. Mit unserem Antrag knüpfen wir an die bestehende itiative der Bundesregierung an. Einer umfassenden berarbeitung des Konzeptes, so wie dies die SPD forert, bedarf es aus unserer Sicht nicht. Vielmehr halten ir an dem bestehenden Rahmen ausdrücklich fest. Die Kulturund Kreativwirtschaft ist eine Branche, ie zwei Welten berührt: Zum einen geht es um Kulturüter, zum anderen geht es um Wirtschaftsgüter. Wenn ns nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorwirft, er Antrag sei zu wirtschaftsfokussiert, dann geht dieer Vorwurf ins Leere. Natürlich haben die verschiedenen Ministerien und inrichtungen der Bundesregierung unterschiedliche uständigkeiten. Die klassische Kulturförderung ist öllig zu Recht beim Bundesbeauftragten für Kultur nd Medien angesiedelt. Die Wirtschaftsförderung er Lars Klingbeil gebene Reden )





(A) )

folgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie. Da kann es nicht ausbleiben, dass sich
unser Antrag auch mit Wirtschaftsfragen beschäftigt.
Schließlich ist das Bundeswirtschaftsministerium mit
der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft auch im
Wesentlichen der Adressat unseres Antrages. Durch
die sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem BMWi
und des BKM wird aber beiden Gütern Gerechtigkeit
zuteil.

Eine Sonderposition in unserem Antrag räumen wir
der kulturellen Bildung ein, da ohne sie die Kreativität
nicht zur Entfaltung kommen könnte. Für uns Liberale
ist die kulturelle Bildung einer der wichtigsten auslö-
senden Faktoren für Kreativität. Ohne sie entsteht kein
Kunst- und Kulturgut, entsteht kein Internet-Start-up
und entsteht keine Innovation in Wirtschaft, Politik
und Gesellschaft. Darum bekennen wir Liberale uns
ganz ausdrücklich zur Förderung der kulturellen Bil-
dung im Verbund mit der vorschulischen und schuli-
schen Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unser Antrag baut auf den Erfolgen der Vergangen-
heit auf und entwickelt diese weiter. Damit geht die
christlich-liberale Koalition einen zielorientierten und
damit richtigen Weg. Es bringt nichts, das Rad andau-
ernd neu zu erfinden, wie die SPD es mit ihrem Antrag
versucht. Deswegen werden wir den Antrag der SPD
ablehnen.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725028500

Die Enquete-Kommissionen „Internet und digitale

Gesellschaft“ und „Kultur in Deutschland“ haben
2007 und 2013 einiges an Fakten zusammengetragen
zu Zusammensetzung und Zustand der Kreativbranche
sowie der Lage der dort arbeitenden Menschen. Dem
Bundestag liegen also durchaus genug eigene Mate-
rialien vor, anhand derer ein Überblick über Struktur
und Problemlage möglich gewesen wäre. Umso unver-
ständlicher, dass die Koalitionsfraktionen die schwe-
ren sozialen Ungleichheiten in diesem Sektor in ihrem
Papier einfach ignorieren. Da hilft es dann auch nicht
mehr viel, dass sie sich im Gegensatz zur SPD in ihrem
Antrag zur Kreativbranche immerhin Fragen der Ge-
schlechtergerechtigkeit annehmen. Denn die prekäre
Lage der Kreativen in Deutschland trifft Frauen be-
sonders hart. Wer diese Lage nicht wahrhaben will,
kann dann auch kaum etwas dagegen tun.

Die SPD dagegen hat sich ansonsten hier in ihrem
Rundumschlag deutlich näher an den Realitäten der
Branche orientiert. Die Kollegen orientieren sich recht
umfassend an den Chancen und Folgen der Digitali-
sierung für die Kreativwirtschaft. Die dabei vorge-
schlagenen grob geschnitzten Maßnahmen kommen
durchaus oft aus der richtigen Richtung. Zum Beispiel
der faire Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nut-
zern und Verwertern klingt gut, genauso die Schaffung
eines durchsetzungsstarken Urhebervertragsrechts
oder die Reform der Verwertungsgesellschaften, die
diese transparenter machen und die Ausschüttungs-
praxis fairer gestalten soll.

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(C (D Mir ist nur nicht ganz klar, warum es bei dieser berflächlichkeit bleibt. Zum einen gibt es von der PD selbst hier und da konkretere Vorschläge. Zum nderen standen in den vergangenen Wochen auch von er Linken Lösungsvorschläge für die genannten Theen hier im Bundestag zur Abstimmung, die wunderar zur Grundrichtung des Papiers gepasst hätten. ier wurde aber lieber aus falsch verstandener Abrenzung gegen uns gestimmt, als ein Zeichen für notendige Reformen zu setzen. Schade. Ich will dies an inem konkreten Beispiel veranschaulichen: Sie wollen ein offenes WLAN fördern und dazu die aftungsunsicherheiten beseitigen. Ihr konkreter Anag dazu war ein zahnloser Vorschlag, der die Rechtsge nicht geändert hätte. Unser linker, auch von den rünen unterstützter Antrag, der auf eine Initiative es Vereins Digitale Gesellschaft zurückgeht, hatte ine Lösung vorgeschlagen, die das rechtssichere Beitstellen offener WLANs für jedermann und jede rau ermöglicht hätte. Sie wollten nicht zustimmen. Wenn die SPD in allen anderen Feldern auch künfg so mutlos agieren wird, ist ihr vorgeschlagener reativpakt leider nur bedingt ernst zu nehmen. Das äre insofern schade, als das wirklich vieles im Argen egt. Wir brauchen analog zum Mindestlohn Mindesthoorare für Freiberufler und Soloselbstständige. Wir rauchen eine Neuregelung der Anwartschaft im Hinlick auf das Arbeitslosengeld I. Wir müssen, wie im PD-Antrag zu Recht vermerkt, die Künstlersozialasse nicht nur erhalten, sondern stärken. Übrigens hätte auch der SPD die tiefergehende Lekre des in den Enquete-Berichten versammelten Wis ens gutgetan. Dann hätte sie sich nämlich vielleicht icht nur mit dem privatwirtschaftlichen Teil der Kreavbranche auseinandergesetzt. Denn diese lebt von der Vernetzung von Privatwirtchaft, dem frei-gemeinnützigen Sektor und dem Beich der öffentlichen Förderung. Und sie leidet am ückzug der öffentlichen Hand aus dem Kreativbeich und am Schrumpfen des freien Sektors. Die wirtschaftliche Lage der Kulturschaffenden hat ich deshalb spürbar verschlechtert. Und es wäre drinend geboten, gerade den frei-gemeinnützigen Bereich nd die Förderung durch die öffentliche Hand wieder u stärken. Es geht mir dabei allerdings nicht um ein plumpes mehr Staat“, sondern um eine Vernetzung der drei reativbereiche. Das kann und soll dann auch bedeun, dass die Kreativwirtschaft in die öffentliche Kulrförderung einbezogen wird, allerdings mit eindeutig ulturellen Zielsetzungen und deutlich mehr Transpanz bei der Verteilung. Es muss dabei – hier wiederum t dem SPD-Antrag zuzustimmen – insgesamt eine ffnung von unter anderem Planungs-, Entscheiungsund Vermittlungsprozessen forciert werden. Reiner Deutschmann gebene Reden )





(A) )

Eine solche Öffnung wird neue Formen der drin-
gend gebotenen Vernetzung und Zusammenarbeit in-
nerhalb der Kreativbranche ermöglichen und erleich-
tern. Und sie sind ein guter Baustein für neue Formen
von Gemeinwirtschaft. Mit etwas mehr Mut und etwas
weniger Glauben an Markt und Staat könnte ein Krea-
tivpakt damit Impulsgeber sein dafür, dass die Kreativ-
branche nicht nur mit allen sozialen Härten und öko-
nomischen Verwerfungen Vorreiterin eines digital
getriebenen Strukturwandels ist, sondern ein gutes
Beispiel, wie diese Umwälzungen positiv für neue For-
men des Miteinander-Schaffens nutzbar gemacht wer-
den können.


Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725028600

Ganz offensichtlich flankiert hier die Koalition den

umfassenden Antrag der SPD mit einem ihrer Schau-
fensteranträge. Der Fokus liegt einzig und allein auf
einer Ökonomisierung von Kunst und Kultur. Der Wert
der kulturellen Bildung liegt für die Koalition bei-
spielsweise in erster Linie auf kultureller Bildung als
„wesentlicher Grundlage für einen wirtschaftlichen
Erfolg“. Wir dagegen erkennen den Wert kultureller
Bildung für die Persönlichkeitsentwicklung junger
Menschen jenseits des „Kosten-Nutzen-Denkens“ und
fordern Maßnahmen für mehr Teilhabe an kultureller
Bildung – unabhängig vom Geldbeutel!

Die florierende Kreativwirtschaft in Deutschland zu
preisen, wie im Antrag der Koalition, reicht bei weitem
nicht aus. Für eine Selbstbeweihräucherung diesbe-
züglicher politischer Unterstützung besteht aus unse-
rer Sicht kein Anlass. Sicherlich ist die Initiative Kul-
tur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung
sinnvoll. Aber angesichts der Diskrepanz zwischen dem
enormen wirtschaftlichen Erfolg der Kreativwirtschaft
und der stagnierend prekären Einkommenssituation ih-
rer Wertschöpfer besteht akuter Handlungsbedarf, was
die Koalition offenbar völlig verkennt. In diesem Kon-
text wirken die Forderungen der Koalition nahezu zy-
nisch: Die „öffentliche Debatte zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Kultur- und Kreativschaf-
fende“ soll „weiter vorangetrieben werden, um den
bestmöglichen Nutzen für alle Akteure zu erzielen“.

Öffentliche Debatten sind wichtig, aber die Koali-
tion hatte jetzt eine ganze Legislaturperiode Zeit, um
endlich die notwendigen politischen Konsequenzen zu
ziehen aus den alarmierenden Fakten zur Situation von
Kreativen, Künstlerinnen und Künstlern in unserem
Land. Von einer „weiteren Untersuchung des Innova-
tionsbeitrags der Kultur- und Kreativwirtschaft“, wie
die Koalition in ihrem Antrag fordert, wird sich die so-
ziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen und
Künstlern nicht verbessern. Mit der Schönfärberei ih-
res Antrags gelingt es der Koalition nicht, zu ver-
schleiern, dass in dieser Legislaturperiode auf ganzer
Linie verpennt wurde, entscheidende Maßnahmen um-
zusetzen.

Im heute zur Debatte stehenden Antrag der Koali-
tion werden die geplanten Maßnahmen der Bundere-

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Zu Protokoll ge

(C (D ierung zur weiteren Stabilisierung der Künstlersoialversicherung begrüßt. Aber mittlerweile hat die oalition ihr wahres Gesicht offenbart: Im Gesetzenturf zur Neuregelung bundesunmittelbarer Unfallkas en hat die Koalition ihre eigene Regelung zur Verflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur ierjährigen Überprüfung abgabepflichtiger Unterehmen wieder gekippt. Dieser Vorgang ist ein Armutseugnis für die Kulturpolitik dieser Bundesregierung! chöne Pressefotos mit Angela Merkel im Schulterchluss mit der Kulturszene ersetzen keine effektive und achhaltige Kulturpolitik. Sowohl in der Problemanalyse als auch bei den andlungsvorschlägen im Antrag der SPD gibt es iele Überschneidungen mit unseren Forderungen, as die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlihen Lage von Künstlerinnen und Künstlern betrifft. einahe alle von der SPD genannten Vorschläge haen wir in dieser Legislaturperiode bereits in Einzelnträgen eingebracht. Das betrifft beispielsweise die eform des Krankengeldbezuges, die Einführung einer usstellungszahlung und Maßnahmen zur Gleichstelng von Frauen im Kulturbetrieb. Ein Antrag dazu urde von der SPD noch ergänzend zu der hier zur Deatte stehenden Vorlage nachgereicht. Was eine Reform des ALG-I-Bezuges betrifft, sind nsere Forderungen weitreichender als die der SPD: ir wollen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ereits für alle gilt, die innerhalb von zwei Jahren minestens vier Monate in die Arbeitslosenversicherung inbezahlt haben. Im Unterschied zur SPD fordern wir udem eine befristete Vermittlungspause, in der Areitslosengeldbeziehende ausschließlich selbst für ihre erufliche Integration verantwortlich sind. Den Rermbedarf beim Urhebervertragsrecht für eine solide nanzielle Lebengrundlage Kreativschaffender erennt auch die SPD, bleibt hier aber sehr unkonkret. ir haben auch für diesen Bereich einen Antrag vorgegt, indem wir unter anderem eine Auskunftspflicht eitens der Verwerter und Vermittler über den Umfang nd die Erträge durch Werknutzungen fordern. Weniger Übereinstimmungen haben wir mit der PD bei Maßnahmen zur Kulturförderung: Im Zehnhresrhythmus sollen jeweils 10 Millionen Euro in die and genommen werden, um zehn Städte oder Regioen nach dem Vorbild des Hauptstadtkulturfonds von undesseite zu unterstützen. Dieser Vorschlag enthält iele Fragezeichen: Anhand welcher Kriterien sollen ie zehn Städte und/oder Regionen ausgewählt weren? Ist der finanzielle Bedarf entscheidend oder die ichte der zu unterstützenden Kulturlandschaft? Eine der drängendsten Aufgaben bei der Kulturfianzierung besteht darin, Lösungen zu definieren, wie änder und Kommunen beim Erhalt und Ausbau ihrer ulturlandschaften unterstützt werden können. Darauf arten wir seitens der Koalition vergeblich, und auch ie SPD bietet keine Antwort. Wir haben einen Vorchlag: Perspektivisch wollen wir das Aufkommen urch die Erbschaftsteuer verdoppeln. Dadurch sehen Dr. Petra Sitte gebene Reden Agnes Krumwiede )








(A) )

wir eine Möglichkeit, Länder und Kommunen auch für
die Kulturfinanzierung besser auszustatten. Kulturför-
derung umfasst mehr als Finanzierungsmodelle, es
geht auch um Visionen für mehr Teilhabe an Kultur.

Wir Grünen stehen für eine Öffnung der Institutio-
nen. Alle Menschen unserer Gesellschaft sollen die
Möglichkeit zur Teilhabe an Kultur erhalten. In unse-
rem Antrag für eine transparentere Bundeskulturför-
derung fordern wir daher auch verbindliche Rahmen-
bedingungen, damit Menschen mit geringerem
Einkommen, mit Migrationshintergrund oder mit Be-
hinderung gleichermaßen von öffentlich finanzierten
Kulturangeboten profitieren können. Auch die SPD hat
in der Vergangenheit die willkürliche und intranspa-
rente Kulturförderpraxis seitens des Kulturstaatsmi-
nisters scharf kritisiert.

Aber wie die SPD einen Kulturentwicklungsplan zu
fordern, ohne konzeptionelle Ideen anzubieten, das ist
uns zu wenig. Wir haben einen ausführlichen Antrag
vorgelegt, in dem wir unsere Forderungen für eine
Neuausrichtung der Bundeskulturförderung zugunsten
von mehr Transparenz, mehr konzeptioneller Gestal-
tung und mehr Beteiligung an Entscheidungsprozessen
dargelegt haben. Beispielsweise halten wir es für not-
wendig, dass zukünftig eine Fachjury, die mit Exper-
tinnen und Experten aus den Kunst- und Kulturbran-
chen besetzt ist, den BKM sowie den Haushalts- und
Kulturausschuss bei Förderentscheidungen beraten
soll.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725028700

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Be-

schlussempfehlung des Kulturausschusses auf Drucksa-
che 17/13486. Der Ausschuss empfiehlt unter Buch-
stabe a die Annahme des Antrags der Fraktionen von
CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/12383. Wer
stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Re-
gierungs- gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
angenommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksa-
che 17/12382. Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen
der SPD bei Enthaltung von Linken und Grünen ange-
nommen.

Tagesordnungspunkt 35:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs

(DaBaGG)


– Drucksache 17/12635 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksache 17/14190 –

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(C (D Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak Andrea Astrid Voßhoff Dr. Edgar Franke Mechthild Dyckmans Halina Wawzyniak Ingrid Hönlinger Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die eden zu Protokoll genommen. An den Gesetzentwurf zur Einführung eines Daten ankgrundbuchs ist auch eine Materie angehängt, die ns schon recht lange beschäftigt. Ich spreche von der ereinfachung des Verfahrens nach der Grundstückserkehrsordnung. Es hat lange gedauert und intensiver iskussionen mit den neuen Bundesländern bedurft, is wir hier und heute dieses Thema im Einvernehmen it den Ländern zu einem guten Abschluss bringen önnen. Worum geht es bei der Grundstücksverkehrsordung? Nach der Grundstücksverkehrsordnung unteregt die Veräußerung eines Grundstücks sowie die Betellung eines Erbbaurechts an einem Grundstück iner besonderen Genehmigungspflicht, wenn die Imobilie in den neuen Bundesländern liegt. Sinn der enehmigungspflicht ist es, etwaige Restitutionsan prüche von Alteigentümern nach dem Vermögensgeetz abzusichern; denn das Vermögensgesetz enthält ur ein schuldrechtlich ausgestaltetes Verbot, über aneldebelastete Vermögenswerte zu verfügen. Gäbe es ie Genehmigungspflicht nicht, könnte der vermögenschtliche Anspruch durch die Veräußerung des rundstücks vereitelt werden, weil ein gutgläubiger rwerber unbelastetes Eigentum erwerben kann. Der lteigentümer kann dann zwar gegebenenfalls Schaensersatzansprüche geltend machen, sein Grundtück bekommt er aber nicht zurück. Das will die Genehmigungspflicht verhindern. Wir ollen sicherstellen, dass der vermögensrechtliche rundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ auch praksch umgesetzt wird. Die Lösung der offenen Vermögensfragen im Zuge er Wiedervereinigung ist eine der wichtigsten und zuleich schwierigsten Herausforderungen, die wir in en letzten Jahrzehnten zu meistern hatten. Heute könen wir zum Glück sagen: Das ist fast vollständig beältigt. Nach Angaben des Bundesamtes für zentrale ienste und offene Vermögensfragen sind über 99 Pro ent der vermögensrechtlichen Anmeldungen im Imobilienbereich auf Rückübertragung im Verwalngsverfahren erledigt. Das ist ein tolles Ergebnis. Dennoch gibt es auch heute noch eine große Zahl on Kaufbzw. Grundstücksverträgen, die der Genehigung bedürfen. Nach bisheriger Gesetzeslage ent teht dadurch ein hoher Verwaltungsaufwand. Das ostet Zeit und Geld. In den neuen Bundesländern beteht daher das dringende Bedürfnis nach Erleichte )

Dr. Jan-Marco Luczak (CDU):
Rede ID: ID1725028800

(A) )

rung des Grundstücksverkehrs. Gleichzeitig sollen die
Alteigentümer natürlich nicht ihrer Rechte verlustig
gehen. Diese beiden sich gegenseitig hemmenden Ziele
vereinen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Wie schaffen wir das? Den Grundstücksverkehr
wollen wir durch eine zielgenaue Ergänzung im Ver-
mögensgesetz erleichtern: Wir schaffen das neue Insti-
tut des sogenannten Anmeldevermerkes. Dieser An-
meldevermerk bezieht sich auf Grundstücke und
Erbbaurechte, für die innerhalb der Ausschlussfrist
des § 30 a Vermögensgesetz ein Antrag auf Rücküber-
tragung gestellt worden ist. In diesen Fällen ersucht
das jeweilige Landesamt zur Regelung offener Vermö-
gensfragen das zuständige Grundbuchamt, einen An-
meldevermerk in das Grundbuch einzutragen. Damit
wird für jeden Interessenten an dem betreffenden
Grundstück klar ersichtlich, dass es sich um eine Im-
mobilie handelt, die Rückübertragungsansprüchen
ausgesetzt ist. Ein etwaiger guter Glaube wird also
zerstört; ein lastenfreier Erwerb scheidet aus.

Umgekehrt gilt: Wird der Antrag auf Rückübertra-
gung in der Folgezeit bestandskräftig abgelehnt, zu-
rückgenommen oder für erledigt erklärt, ist wieder das
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ge-
fordert. Das entsprechende Grundbuchamt muss un-
verzüglich um Löschung des Anmeldevermerks ersucht
werden.

Mit dieser Regelung erreichen wir ein deutliches
Mehr an Rechtssicherheit. Der Grundstücksverkehr
kann deutlich effizienter abgewickelt werden; denn
diese Möglichkeit der Eintragung eines Anmeldever-
merks, die jedem Alteigentümer die Möglichkeit eröff-
net, seine vermögensrechtlichen Ansprüche zu sichern,
dient umgekehrt als Ausgangspunkt, um zu sagen, dass
in allen anderen Fällen, wo also kein Anmeldevermerk
eingetragen bzw. beantragt ist, von einer Genehmi-
gungspflicht abzusehen ist. In diesen Fällen können
Grundstücke also ohne weiteren Verwaltungsaufwand
veräußert werden.

Richtig ist, mit unserem Gesetzentwurf kommen auf
das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Ver-
mögensfragen zusätzliche Aufgaben zu. Dessen Ar-
beitsbelastung wird zunächst ansteigen; denn die
Recherche der anmeldebelasteten Grundstücke zur
Feststellung der grundbuchgenauen Bezeichnung
muss von diesem durchgeführt werden. Es entsteht
auch ein zusätzlicher Aufwand bei den Grundbuchäm-
tern, weil diese Anmeldevermerke eintragen und gege-
benenfalls später löschen müssen. Diesen Mehrauf-
wand halte ich aber für vertretbar, weil umgekehrt das
gesamte Verfahren des Grundstücksverkehrs in den
neuen Bundesländern um ein Vielfaches erleichtert
wird.

Dieser Recherche- und folglich auch Eintragungs-
aufwand beim Bundesamt für zentrale Dienste und of-
fene Vermögensfragen und bei den Grundbuchämtern
braucht natürlich etwas Zeit; sie muss schließlich mit
aller Sorgfalt durchgeführt werden. Die Ergänzung der

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(C (D rundstücksverkehrsordnung soll daher erst dann in raft treten, wenn die Anmeldevermerke zur Sicherung er noch unerledigten Rückübertragungsansprüche ollständig im Grundbuch eingetragen werden konnn. Das sollte am 1. Januar 2017 der Fall sein. Diese Gesetzesänderung beschleunigt den Grund tücksverkehr in den neuen Bundesländern deutlich. ir kommen damit einer vielfach erhobenen Forde ung nach, hier ein effizientes und kostengünstiges erfahren bereitzustellen. Unnötige finanzielle Belasngen von Immobilienkäufern etwa durch Bereitstelngszinsen und Gebühren werden vermieden und tztlich auch Investitionen in den neuen Bundeslänern gefördert. Gleichzeitig stellen wir mit diesem Gesetzentwurf icher, dass kein Alteigentümer Angst haben muss, verögensrechtliche Ansprüche zu verlieren. Den Siche ungsgedanken und das Prinzip „Rückgabe vor Entchädigung“ halten wir also aufrecht. Unter dem trich ist das ein sehr guter Gesetzentwurf, für den ich m Ihre Zustimmung werbe. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellt die hristlich-liberale Koalition die Weichen für ein ambioniertes Zukunftsprojekt im Bereich der Justiz und hier genauer gesagt – im Bereich des Grundbuchesens. Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung des atenbankgrundbuches schaffen wir die rechtlichen ahmenbedingungen dafür, das bisherige Verfahren r ein elektronisches Grundbuch weiter zu moderni ieren und zu optimieren. Bereits mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz ntwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverehrs hat die christlich-liberale Koalition eine weitere ntscheidende Weichenstellung zur weiteren Moderniierung der Justiz vorgenommen. Mit dem vorliegenen Gesetzentwurf setzen wir diesen Kurs fort. Die Modernisierung des Grundbuchwesens ist entcheidende Grundvoraussetzung für einen funktionienden Immobilienverkehr und die Kreditsicherung im ereich des Grundstücksverkehrs. Ein funktionierenes und technisch zukunftsorientiertes Grundbuchween ist dazu unumgänglich, und wir wollen, dass dies o bleibt. Mit der Grundentscheidung im Jahr 1993 und in en Folgejahren wurde der Weg zur Einführung des lektronischen Grundbuches geebnet. In den Bundesndern ist das elektronische Grundbuch mittlerweile rfolgreich im Einsatz und trägt in entscheidender eise zu einem schnellen und reibungslosen Grunduchverkehr bei. Mit dem bisher bestehenden elektronischen Abufverfahren können zum Beispiel Notare, Banken und ermessungsingenieure nach einem strengen Zugangserfahren mit entsprechender Kontrollmöglichkeit chnell und problemlos per Computer den aktuellen rundbuchstand erfassen. Dr. Jan-Marco Luczak gebene Reden )

Andrea Astrid Voßhoff (CDU):
Rede ID: ID1725028900




(A) )

Wir müssen aber auch erkennen, dass die rasante
Fortentwicklung der IT-gesteuerten Anwendung nicht
nur neue Möglichkeiten eröffnet, sondern vielmehr
auch bestehende Systeme an Grenzen kommen lässt,
die es zu beseitigen gilt.

Die in zeitlich viel kürzeren Abständen fortentwi-
ckelte Anwendersoftware schafft neue Anwenderoptio-
nen und erhöht die Datensicherheit. Dies gilt auch für
die bisherige Ausgestaltung des elektronischen Grund-
buches.

Um das Grundbuch noch besser in den elektroni-
schen Rechtsverkehr einbinden zu können, wollen wir
für das elektronische Grundbuch auf die strukturierte
Datenhaltung umstellen. Das strukturierte Datenbank-
grundbuch ermöglicht neue Recherche- und Aus-
kunftsmöglichkeiten, eine zielgerichtetere Suche und
eine effizientere Bearbeitung von Eintragungsanträ-
gen durch das Grundbuchamt.

Die Einführung des elektronischen Datenbank-
grundbuches ist trotz der dargelegten Vorteile gleich-
wohl ein außerordentlich ambitioniertes Vorhaben.
Langfristig müssen alle 16 Bundesländer ihre bisher
bestehenden elektronischen Grundbücher auf das
strukturierte Datenbankgrundbuch umstellen. Das be-
trifft circa 36 Millionen Grundbücher im Rechtssinne
mit weit mehr als 400 Millionen Seiten und den darin
enthaltenen Daten, die auf strukturierte Datensätze
umzustellen sind. Dies erfordert eine einheitliche Soft-
ware zur Umstellung und künftigen Verarbeitung der
Grundbuchinformationen.

Um den Ländern hier den notwendigen Gestal-
tungsspielraum, aber auch Planungssicherheit zu ge-
ben, schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf den
Rechtsrahmen zur flexiblen Einführung des elektroni-
schen Datenbankgrundbuches in den Ländern. Für die
christlich liberale Koalition ist dabei von entscheiden-
der Bedeutung, den Weg zur Einführung des struktu-
rierten Datenbankgrundbuches zu ebnen, aber auch
kritisch und konstruktiv zu begleiten.

Mit der den Ländern eingeräumten Gestaltungsfrei-
heit zur Umstellung wird es in der derzeit zeitlich un-
befristeten Umstellungsphase eine unterschiedliche
Grundbuchdatenbankstruktur geben. Zudem ist ein
durchaus hoher Personalaufwand zur Datenumwand-
lung notwendig. Auch wurde in dem vom Rechtsaus-
schuss anberaumten Berichterstattergespräch von ei-
nem Sachverständigen angeregt, die Umwandlung
auch zur Bereinigung des Grundbuchrechtes zu nut-
zen. Aus diesem Grund hält es die Koalition auch für
notwendig, dass der Bundesgesetzgeber sich regelmä-
ßig über den Fortgang der Einführung in den Ländern
unterrichten lässt.

Für meine Fraktion ist es in diesem Zusammenhang
notwendig und geboten, die Frage nach dem Umset-
zungsverlauf sorgfältig und intensiv zu begleiten. Die
Bundesregierung soll daher dem Rechtsausschuss im
Abstand von zwei Jahren über den Entwicklungsstand
berichten.

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Zu Protokoll ge

(C (D Ebenfalls wurde im Rahmen der parlamentarischen eratungen erörtert, ob und inwieweit die Einsichtschte von Personen und Stellen beim automatisierten brufverfahren künftig zu erweitern sind. Aus Sicht einer Fraktion gehört dazu unter anderem auch die eantwortung der Frage, wie sowohl technisch als uch rechtlich die Teilnahme am automatisierten Abufverfahren insbesondere auch für Verwalter von ohnungseigentum zu ermöglichen ist. Die nachgewiesene ordnungsgemäße Bestellung er Verwalter begründet bereits nach geltendem Recht in berechtigtes Interesse derselben zur Einsicht in Abilung I der Wohnungsgrundbücher. Wegen der stetig teigenden Anzahl von Wohneigentum in Deutschland t es geboten, die Frage nach der Teilnahme am autoatisierten Abrufverfahren zur elektronischen Ein icht aufzuwerfen und zu beantworten. Auf Initiative von CDU/CSU ist daher der Ab chluss dieses Gesetzgebungsvorhabens mit dem konreten Prüfauftrag verbunden, das nachvollziehbare nd begründete Anliegen der bestellten Wohnungsveralter im Rahmen der Ausgestaltung des strukturiern Datenbankgrundbuches zu klären. Insgesamt zeigt die christlich-liberale Koalition mit iesem Gesetzentwurf, dass die Entwicklung der elektnischen Kommunikation vor der Justiz nicht haltma hen darf und soll. Mit dem Gesetzentwurf zur Förderung des elektro ischen Rechtsverkehrs, aber auch mit dem vorliegenen Gesetzentwurf zur Einführung des elektronischen atenbankgrundbuches schafft die Koalition den notendigen Rechtsrahmen zur Weiterund Fortentwickng einer modernen, bürgernahen Justiz. Ich werbe daher um Zustimmung zu diesem Gesetz ntwurf. Das Grundbuch ist ein wichtiges Register, das sich deutschen Rechtssystem schon über lange Zeit ewährt hat. Die genaue Dokumentation eines Grundtücks macht die Eigentumsverhältnisse für jeden achvollziehbar. Außerdem sind Grundstücke und Immobilien im Allemeinen eine bevorzugte Sicherheit für Kredite, was ie Dokumentation noch umso wichtiger macht. Doch jedes System stößt an seine Grenzen, und so ird von allen, die mit dem Grundbuch arbeiten, rwartet, dass dieses immer auf den neusten Stand ebracht wird. Mittels des digitalen technischen ortschritts, unter der Berücksichtigung des Datenchutzrechts natürlich, ist dieses heute technisch mögch. Daher finde ich die Einführung des Datenbankrundbuches einen Schritt in die richtige Richtung. iese Veränderung würde eine immense Erleichterung r alle Beteiligten bedeuten. Das Grundbuch wird eine neue, einfachere An ichtsform erhalten, was für die Nutzer ein zusätzliches Andrea Astrid Voßhoff gebene Reden )

Dr. Edgar Franke (SPD):
Rede ID: ID1725029000




(A) )

Angebot darstellt. Während heute alle Daten zwar
elektronisch gespeichert sind, stehen diese nur als eine
Bilddatei zur Verfügung, auf der alle Informationen zu
sehen sind. Mit dem vollstrukturierten Datenbank-
grundbuch könnte man gezielt differenzierte Informa-
tionen abfragen, und man bräuchte keine Experten, die
einzelne Einträge heraussuchen und erklären.

Ich möchte Ihnen dieses an einem Beispiel verdeut-
lichen: Stellen Sie sich vor, es soll eine Trasse von
Hamburg nach Hannover gebaut werden. Mit dem
neuen Datenbankgrundbuch könnten nun ganz einfach
und schnell die Eigentümer der betroffenen Grundstü-
cke ermittelt werden, während dies nach dem heutigen
Verfahren eine lange Zeit für die Recherche in An-
spruch nehmen würde.

Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, den
Gesetzentwurf durch die Änderung von § 133 der
Grundbuchordnung zu erweitern, um auch die Gruppe
der Wohnungseigentumsverwalter, WEG-Verwalter, in
das automatisierte Datengrundbuchverfahren, ein-
schränkend nur für Abteilung 1, einzubeziehen. In der
Abteilung 1 des Grundbuchs sind die Eigentumsver-
hältnisse des jeweiligen Grundstücks verzeichnet. Es
werden hier die Eigentümer sowie Datum und Grund
des Eigentumsübergangs vermerkt.

Die WEG-Verwalter werden allerdings im Gesetz-
entwurf von CDU/CSU und der FDP nicht erwähnt.
Der Koalition wäre es ein Leichtes gewesen, auch jetzt
schon eine Regelung für die Immobilienverwalter auf-
zunehmen, die ab dann gelten kann, sobald es tech-
nisch möglich wäre, Einsicht nur in Abteilung 1 zu
nehmen. Dies wird voraussichtlich ab 2016 der Fall
sein.

Momentan sind Notare, Kreditinstitute und auch
Rechtsanwälte als Einsichtsberechtigte nach § 133
GBO aufgelistet, während die WEG-Verwalter von
dem Verfahren ausgeschlossen sind und nur Einsicht
nehmen können, wenn sie ein berechtigtes Interesse
darlegen oder von dinglich Berechtigten beauftragt
werden.

Die Sachverständigen haben bei der Anhörung dem
Punkt widersprochen, dass die eingeschränkte Ein-
sicht – zum Beispiel nur in Abteilung 1 – technisch
nicht umsetzbar wäre. Sie ist es spätestens ab 2016.
Wenn man will, dann geht es.

Wir halten diesen Gesetzentwurf trotz des oben be-
schriebenen Kritikpunktes für ein wichtiges und zeitge-
mäßes Vorhaben und einen begrüßenswerten Schritt.
Die Einführung des Datenbankgrundbuchs wird unser
historisch entwickeltes Grundbuchsystem für das
21. Jahrhundert rüsten.

Die SPD-Fraktion wird daher dem Entwurf zu-
stimmten.


Mechthild Dyckmans (FDP):
Rede ID: ID1725029100

Das Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrund-

buchs hat das Ziel, das Grundbuch in Deutschland zu

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Zu Protokoll ge

(C (D odernisieren und es damit an den entsprechenden tand der Technik anzugleichen. Beginnend in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunerts wurde das Papiergrundbuch in den Bundeslänern in ein elektronisches Grundbuch übertragen. Diees elektronische Grundbuch beinhaltet das abfotorafierte Grundbuch auf einem digitalen Datenträger. avon haben sowohl die Justiz als auch die Bürger rofitiert. Die Einträge im elektronischen Grundbuch ind für die Bürger schneller einsehbar geworden. Die isher für die Lagerung von Grundbuchbänden benögten Büroflächen in den Amtsgerichten sind frei georden und können anderen Nutzungen zugeführt weren. Auch die Aktentransporte innerhalb der Gerichte urden reduziert. Seit 2009 besteht eine rechtliche Grundlage für den lektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchverfahren. amit wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ie Bundesländer geschaffen, die elektronische Einreihung von Anträgen, Erklärungen und sonstigen Doumenten zum Grundbuchamt zuzulassen. Das Datenbankgrundbuch ist die Weiterentwicklung es elektronischen Grundbuchs. Das abfotografierte rundbuch soll in eine digitale strukturierte Datenank überführt werden. Diese strukturierte Datenbank rmöglicht eine wesentlich effizientere Nutzung der lektronischen Daten. So können diese beispielsweise r den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichn und Behörden genutzt werden. Das Datenbankrundbuch lässt aber auch übersichtlichere und den edürfnissen angepasste Darstellungsformen sowie eue Rechercheund Auskunftsmöglichkeiten zu. Zuünftig wird man dadurch auch auf einzelne Eintraungsmerkmale systematisch zurückgreifen können. Leitlinie für die Errichtung eines Datenbankgrunduchs ist eine Verwaltungsvereinbarung, in der sich lle Bundesländer verpflichtet haben, sich an der Umetzung zu beteiligen. Das langfristige Ziel dieser Verinbarung ist ein bundesweit einheitliches Datenbankrundbuch. Die Länder sorgen auch dafür, dass eineitliche Schnittstellen zu externen Nutzern des Grunduches geschaffen werden, sodass es selbst bei unterchiedlichem Entwicklungsstand der Bundesländer icht zu einer Zersplitterung im automatisierten Abufverfahren kommt. Die Errichtung einer solchen vollautomatisierten nd strukturierten Datenbank für das Grundbuch ist r die Länder mit einem erheblichen finanziellen Aufand verbunden. Derzeit fehlt es jedoch an einer ent prechenden Rechtsgrundlage für diese Veränderunen. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf, der ie Grundzüge einer solchen Datenbank festlegt, eralten die Länder die notwendige Rechtsund Plaungssicherheit für die weiteren Schritte. Durch einheitlich strukturierte Grundbuchdaten ird es möglich sein, einen vollständigen und grunduchamtsübergreifenden Einblick in die Grundbuchaten zu gewähren. Es wird zum Beispiel für Eigentü Dr. Edgar Franke gebene Reden )





(A) )

mer sehr viel einfacher, ihre Grundbucheintragungen
vollständig zu überblicken. Auch die Inhaber von Nut-
zungsrechten und anderen subjektiven Rechten können
bestimmte Informationen an mehreren Grundstücken
und in verschiedenen Amtsgerichtsbezirken in über-
sichtlicher Form einholen.

Daneben wird es auch möglich sein, den Grund-
buchausdruck auf verschiedene Arten darzustellen.
Zurzeit sind Grundbuchblätter oft sehr umfangreich
und daher nur schwer lesbar. Bei einem Datenbank-
grundbuch kann man die Ansicht so einstellen, dass
nur ein aktueller Ausdruck erstellt wird. Dieser weist
dann nur den aktuellen, gültigen Grundbuchstand aus.
Andere Darstellungsformen gehen jedoch nicht ver-
loren. Der historische Ausdruck, der zum Beispiel
auch alle Veränderungen und Streichungen ausweist,
bleibt weiterhin als Standard erhalten. Auch die Ver-
fügbarkeit von Daten wird sich mit einem Datenbank-
grundbuch deutlich erhöhen.

Bei allen Vorteilen, die ein Datenbankgrundbuch
mit sich bringt, dürfen wir nicht vergessen, was das
Grundbuch so wichtig für unseren Rechtsverkehr
macht. Zum einen ist es Voraussetzung für den Rechts-
verkehr mit Immobilien. Dieser ist ein wichtiger Be-
standteil unserer Volkswirtschaft und muss uneinge-
schränkt funktionstüchtig sein. Zum anderen erzeugt
das Grundbuch einen Rechtsschein als Gegenstand
des öffentlichen Glaubens im Sinne von § 892 BGB,
sodass jedermann auf die Richtigkeit des Grundbuches
vertrauen darf. Deshalb erfordert die Datenübertra-
gung aus dem bisherigen Grundbuch in das Daten-
bankgrundbuch – Migration – ein hohes Maß an Fach-
wissen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss
das Verfahren mit größtmöglicher Sorgfalt durchge-
führt werden, damit die Eintragungen inhaltlich kor-
rekt erfolgen. Bei einer fehlerhaften Übernahme wür-
den den Ländern enorme Haftungsrisiken entstehen.
Die Freigabe des Datenbankgrundbuchs muss dem
Rechtspfleger vorbehalten sein. Die gesamte Migra-
tion aller Grundbücher wird ein umfangreicher Pro-
zess mit hohem personellen Aufwand. Dies bedeutet
für die Länder eine große logistische und personelle
Herausforderung.

Durch den zentralen Abruf von Grundbuchdaten
wird das Verfahren für den Kreis der Berechtigten
– natürlich immer unter Beachtung des Daten-
schutzes – wesentlich vereinfacht. Dabei ist das be-
rechtigte Interesse an der Einsicht in die jeweilige Ab-
teilung nachzuweisen und die Einsicht insoweit auf be-
stimmte Daten beschränkbar. Ob eine Erweiterung des
Kreises der Personen und Stellen in Betracht kommt,
die am automatisierten Grundbuchabrufverfahren teil-
nehmen, kann erst entschieden werden, wenn der Ab-
ruf durch technische Vorkehrungen zum einen auf be-
stimmte Inhalte eines Grundbuchblatts und zum
anderen auf einzelne Grundbuchblätter beschränkt
werden kann und darüber hinaus aufsichts- und daten-
schutzrechtliche Anforderungen gewahrt sind.

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Zu Protokoll ge

(C (D Mit dem Gesetz legen wir heute den Grundstein für ie Modernisierung und Zukunftssicherheit unseres ewährten Grundbuchs und passen es internationalen tandards an. Die Bundesregierung möchte das Grundbuch erfahren modernisieren und an die geänderten Anforerungen des Grundstücksund Rechtsverkehrs npassen. Die Initiative passt in eine Reihe von Moernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Einhrung des elektronischen Rechtsverkehrs. Mit einem modernen und schnellen Grundbuchver hren wird auf die in den letzten Jahren geänderten nforderungen im Grundstücksund Rechtsverkehr regiert. Unter Berücksichtigung internationaler technicher Standards soll das Verfahren zukunftssicher ausestaltet und damit ein Beitrag zur Stärkung des irtschaftsstandorts Deutschland geleistet werden. Das derzeitige Grundbuchverfahren funktioniert war noch, ist aber mittlerweile in die Jahre gekomen. Es entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. s ist aus technischer und organisatorischer Sicht nur edingt für den kürzlich eingeführten elektronischen echtsverkehr geeignet. In den 1990er-Jahren wurde das elektronische rundbuch eingeführt und stellte einen großen Moderisierungsschritt dar. Seitdem ist die technische Enticklung rasant vorangeschritten, sodass Standards us dem letzten Jahrtausend längst überholt sind. Wir befürworten ausdrücklich, dass der Fortschritt uch hier Einzug hält. Zum wiederholten Male ist aber ie Art und Weise der Umsetzung kritikwürdig. Es urde schon wieder der Weg der Verordnungsermächgung gewählt. Das heißt, dass jede Landesregierung ie Möglichkeit hat, per Rechtsverordnung ein Datenankgrundbuch einzuführen. Ob und wann die jeweilien Landesregierungen davon Gebrauch machen, entcheiden sie selbst. Nicht zuletzt werden dabei auch skalische Überlegungen eine Rolle spielen. Deshalb besteht die Gefahr, dass der jetzt schon betehende Flickenteppich in der Justiz ausgeweitet ird. Länder, die es sich leisten können, führen das atenbankgrundbuch ein, andere später oder gar icht. Hier ist der Föderalismus schädlich. Der erünschte Nutzen, die Stärkung des Wirtschaftsstandrtes Deutschland und des Immobilienverkehrs, wird ur punktuell stattfinden können. Eine deutschlandeit einheitliche Einführung ist in jedem Fall einem lickenteppich vorzuziehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Grund uchämter verpflichtet werden, Grundbucheinsichten u protokollieren und dem Grundstückseigentümer auf erlangen Auskunft aus dem Protokoll zu erteilen. Die eu geschaffene Möglichkeit, dem Grundstückseigenmer mitzuteilen, wer Einsicht in das Grundbuch ge ommen hat, birgt allerdings auch Gefahren für diejeigen, die ein berechtigtes Interesse an der Auskunft Mechthild Dyckmans gebene Reden )

Jens Petermann (Plos):
Rede ID: ID1725029200




(A) )

über die Eigentumsverhältnisse haben. Es ist nicht
nachvollziehbar, warum eine Protokollierungspflicht
schon jetzt gesetzlich geregelt wird, wenn, wie der Ge-
setzentwurf selbst konstatiert, noch unklar ist, ob sich
ein solcher Auskunftsanspruch nicht bereits heute aus
dem allgemeinen Datenschutzrecht ergibt.

Schwarz-Gelb wäre nicht Schwarz-Gelb, wenn Sie
nicht, wie in schöner Regelmäßigkeit, keinen Ände-
rungsantrag zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf einbrin-
gen würden. Vielleicht sollten Sie sich das Ziel setzen,
in der nächsten Legislatur ausgereifte Gesetzentwürfe
in dieses Hohe Haus einzubringen, ohne permanent
Nachbesserungen hinterherschicken zu müssen.

Nun schauen wir uns die Nachbesserung einmal an:
Hier soll eine Senkung des Verwaltungsaufwandes bei
der Veräußerung von Grundstücken in den neuen Bun-
desländern vorgenommen werden. Dort genießen Alt-
eigentümer durch Anmeldung ihrer Ansprüche, ver-
bunden mit einer Genehmigungspflicht für Verträge
zur Grundstücksveräußerung, einen besonderen
Schutz vor unrechtmäßigem Verkauf. Inzwischen sind
über 99 Prozent der vermögensrechtlichen Anmeldun-
gen im Immobilienbereich erledigt. Für die Zeit der fa-
schistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 beträgt
der Erledigungsstand circa 77 Prozent.

Nun soll das Bestehen der Anmeldung durch einen
Vermerk im Grundbuch transparent gemacht werden.
Damit sollen dann alle unbelasteten Grundstücke ab
einem bestimmten Zeitpunkt unbeschränkt am Grund-
stücksverkehr teilnehmen. Doch es steht zu befürchten,
dass es auch noch Fälle gibt, in denen der rechtmäßige
Eigentümer seine Ansprüche noch nicht angemeldet
hat. Ich bin der Ansicht, dass man bei jedem Grund-
stückgeschäft weiterhin prüfen sollte, ob eventuelle
Rückübertragungsansprüche bestehen, sodass ich Sie
auffordere, Ihren Änderungsantrag zu begraben.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Im Jahre 1911 widmete der große Schriftsteller und
Lyriker Georg Heym das folgende Gedicht einem
Freunde zur Erbauung an stillen Sonntagen – ich zi-
tiere aus Teil II –:

Das Grundbuchamt
Des Grundbuchamtes winterliche Trauer,
Wenn in dem Märzwald wilde Vögel schrein,
Und durch die Fenster schaut der Tag herein.
Einäugig lehnt er an der nassen Mauer.
Und seine Hand, die durch die Scheiben bricht,
Die nicht zerbrechen, wandert durch den Saal,
Wo viele Schläfer ruhn mit Häuptern kahl,
Staub auf der Glatze, Staub auf dem Gesicht.
O düstrer Aktenstaub im Amts-Gericht,
Des dicker Rauch die alte Decke schwärzt,
Und der erstickt das graue Morgenlicht.

Ich kann Ihnen versichern, dass dieses wundervolle
Gedicht, das ich angesichts der mir zur Verfügung ste-
henden begrenzten Zeit nicht in voller Länge vortragen

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Zu Protokoll ge

(C (D arf, insgesamt nicht viel heiterer wird, sondern sich och in weitaus düstere Abgründe hineinbegibt. Heym verarbeitete in diesem Werk seine im Jahr 911 abgelegte Referendarstation beim Berliner rundbuchamt. 100 Jahre später möchten wir, versun en im Zwiegespräch mit dem viel zu früh verstorbeen Georg Heym, diesem im besten aufklärerischen estus entgegenhalten: Aber das stimmt doch nicht nger! Der Fortschritt ist unaufhaltsam, wir haben och gerade im Bereich der Grundbuchämter das Eovernment eingeführt! Und die Umstellung der papiernen, ergo staubigen rundbücher auf elektronische Datenhaltung wurde in en zurückliegenden zehn Jahren bereits weitgehend ollzogen, auch wenn die Länder hierbei unterschiedche Geschwindigkeiten und Verfahren vorgelegt haen. Im nächsten Entwicklungsschritt zielt die jetzt vorelegte Reform der Bundesregierung auf eine unstauige, elektronische „strukturierte Datenhaltung“ in er Form vorgegebener Standards und erweiterter arstellungsformen der Inhalte sowie auch auf erweirte elektronische Abrufmöglichkeiten. Ziel ist eine eitere Beschleunigung der Bearbeitungsverfahren nd damit in erster Linie eine Erleichterung für die rundstückswirtschaft und die dabei insbesondere und umeist beteiligten Banken und Notare. Angesichts des vom Bundesjustizministerium eingeäumten enormen personellen und finanziellen Aufandes der weiteren Elektronisierung ist dieser weire Schritt des E-Government in Zeiten knapper assen keineswegs selbstverständlich. Juristen sind es chließlich seit über 100 Jahren gewohnt, Aktenstaub u inhalieren, auch wenn nicht alle diese traumatisienden Erfahrungen so luzide zu beschreiben verochten wie Georg Heym. Zutreffend weist allerdings unter anderem das für ie Umsetzung des Datenbankprojekts federführende ayerische Staatsministerium auf die gewaltige Anzahl on Vorgängen hin, die in den Grundbuchämtern tägch anfallen. Durch weitere Digitalisierungen könnte potenziell uch ein geringerer Aufwand erzielt werden. Auch im uropäischen Vergleich zeichnet sich insgesamt eine esteigerte Reformbereitschaft für den Bereich des rundbuchwesens ab, weil die Schnelligkeit der Abicklung als im wahrsten Sinne standortrelevant ange ehen wird. Dies vermag nicht nur Unternehmen und vestoren zugutezukommen, sondern auch Privatleun mit Immobilienbesitz. Freilich handelt es sich um ein auf Jahrzehnte angegtes Projekt, das in besonders hohem Maße Beden en provozieren wird. Erfahrungen mit staatlichen ITrojekten wie zum Beispiel De-Mail oder ELENA zeien die Probleme auf. Allerdings gibt es mit dem elekonischen Handelsregister auch ein zum Teil ver Jens Petermann gebene Reden Dr. Konstantin von Notz )








(A) )

gleichbares, bislang recht erfolgreich verlaufendes
Projekt.

Die angesichts der gewaltigen Bestände von 38 Mil-
lionen Grundbüchern ehrgeizige Umstellung auf eine
strukturierte Datenbankhaltung verspricht viele Vor-
teile, darunter die Flexibilisierung der Darstellungen
des Grundbuchinhaltes, die Einbindung in den elektro-
nischen Rechtsverkehr und damit zum Beispiel die On-
linerecherchierbarkeit der Inhalte, die weitergehende
Unterstützung der Grundbuchführung und die Verein-
heitlichung unter anderem der Darstellungsformen.

Gleichwohl muss der rechtlich komplexe Rahmen
des Grundbuchrechts in Gestalt formeller wie mate-
rieller Anforderungen erhalten bleiben, weil damit
konfligierende, zum Teil auch verfassungsrechtlich
vorgegebene Rahmenvorgaben zum Ausgleich ge-
bracht werden müssen.

Soweit ersichtlich wurde dies im Entwurf ausrei-
chend berücksichtigt. Den berechtigten Bedenken ins-
besondere des Bundes Deutscher Rechtspfleger hin-
sichtlich der sachlichen Unabhängigkeit des Rechts-
pflegers wurde, soweit erkennbar, im Änderungsantrag
durch eine öffnende Verordnungsermächtigung Rech-
nung getragen.

§ 71 a Abs. 2 Nr. 3 der Grundbuchverfügung zwingt
die Grundbuchämter allerdings zu einer Aktualisie-
rung von Angaben in der zweiten und dritten Abteilung
des Grundbuches. Diese Anforderung stellt nach zwei
übereinstimmenden Stellungnahmen im erweiterten
Berichterstattergespräch eine Überforderung der
Grundbuchämter dar, und es wird empfohlen, zumin-
dest eine korrespondierende Mitwirkungspflicht der
Katasterämter festzuschreiben. Mit Blick auf die tief-
greifenden Veränderungen besteht ohnehin eine Pflicht
des Gesetzgebers zur Beobachtung der Umsetzung.
Hier sollte gegebenenfalls nachgebessert werden.

Das Grundbuch ist ein Rechtslagenregister. Seine
Aussagen beziehen sich auf den Bestand der eintra-
gungsfähigen Rechte und Vermerke, nicht etwa auf
Grundstückstatsachen wie Lage, Nutzungsart und
Grundstücksfläche; für Letztere ist das Kataster als öf-
fentliches Register maßgebend. Das Grundbuch als
Spiegel aller Rechtsverhältnisse am Grundstück ist mit
einer Vermutungs- und Gutglaubenswirkung ausge-
stattet. Mit dem Begriff will man verdeutlichen, dass
dingliche Rechte nach außen hin über einen Publizi-
tätsträger erkennbar sind. Publizitätsmittel ist bei
Grundstücken das Grundbuch. Das Grundbuch ist in
erster Linie ein Instrument des Rechtsverkehrs.
Grundbuch und Grundakten enthalten eine Fülle von
Informationen aus dem persönlichen, familiären, so-
zialen, finanziellen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Bereich des Grundstückseigentümers, also der Indivi-
dualsphäre des dinglich Berechtigten. Die Preisgabe
dieser Daten gegenüber Dritten greift in sein informa-
tionelles Selbstbestimmungsrecht ein und bedarf stets
eines Rechtfertigungsgrundes.

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(C (D Der Datenschutz ist im Grundbuchrecht deshalb ein ichtiger Faktor, der zu einer umfänglichen Entscheiungspraxis auch der Datenschutzbeauftragten in den ändern geführt hat. Diese Praxis darf durch die chaffung einer den technischen Möglichkeiten nach oll recherchierbaren Datenbankstruktur, die zweifels viel Potenzial für innovative Anwendungen bietet, einesfalls unterlaufen werden. In der weiteren technichen Umsetzung sollte deshalb darauf geachtet weren, in enger Abstimmung mit den Landesdatenschutzeauftragten vorzugehen. Das mit dem Entwurf zur rechtlichen Klarstellung ingeführte Auskunftsrecht ist zu begrüßen, weil es die rundlegende Bedeutung der Transparenz gegenüber em dinglich Berechtigten unterstreicht. Auch die eitgehenden Protokollierungspflichten, die entsprehend auch bei anderen datenschutzsensiblen Datenanklösungen zur Anwendung kommen, um Zugriffe achvollziehbar zu halten, sind dem Grundsatz nach u begrüßen. Allerdings erscheint die erweiterte Speiherpflicht für Protokolldaten auf bis zu zwei Jahre als u lang, weil die mit der Dauer der Speicherung einergehenden, steigenden Risiken des missbräuchlihen zweckentfremdenden Zugriffs, zum Beispiel durch ehördenleitungen, zu weit gehen. Lassen Sie mich abschließend noch einmal Georg eym zitieren, diesen großartigen, mit dem Grunduchwesen so hadernden Dichter: Mit großen Federn hinterm morschen Ohre, Wenn dumpf der Mitternächte dunkle Hore Vom Turme langsam hallt ins stille Land. Dann sitzen sie im Grundbuchamt in Scharen Am langen Tisch. Sie schmieren Protokolle. Und riesig häuft es sich von Formularen. Kataster, Reinertrag, mit Windesschnelle. Abteilung III. Grundsteuermutterrolle, Und fröhlich wächst Parzelle auf Parzelle. Den Hoffnungen der Moderne, den unstrukturierten Protokollen und Formularen“ mit Digitalisierung eikommen zu können, wollen wir hier das Wort nicht den. Die Gegenwart zeigt uns gleichwohl in Gestalt on Prism und Tempora bereits grundlegende Ambivanzen dieser Entwicklungen auf. Aufgabe des Gesetzebers ist es, in kluger Vermessung der Chancen und isiken eine zeitgemäße Technisierung der Verwaltung u gewährleisten und rechtliche Rahmenvorgaben zu achen. Dem Grundbuchamte mag dies beizeiten zu esserem Rufe verhelfen, bis ein anderer empfindsaer Geist sich berufen fühlen wird, dann das durchdiitalisierte Grundbuchamt zum Gegenstand seiner Beachtungen zu machen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss mpfiehlt auf Drucksache 17/14190, den Gesetzentwurf er Bundesregierung auf Drucksache 17/12635 in der usschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die em Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen ollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725029300




(A) )

Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Bera-
tung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der
SPD bei Enthaltung von Linken und Grünen angenom-
men.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
wurf ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie zu-
vor angenommen.

Tagesordnungspunkt 36:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch,
Dorothea Steiner, Ingrid Hönlinger, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Geplanten Verschleiß stoppen und die Lang-
lebigkeit von Produkten sichern

– Drucksachen 17/13917, 17/14201 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Mechthild Heil
Elvira Drobinski-Weiß
Dr. Erik Schweickert
Karin Binder
Nicole Maisch

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
Reden zu Protokoll genommen.


Mechthild Heil (CDU):
Rede ID: ID1725029400

Der Antrag von den Kollegen von Bündnis 90/Die

Grünen ist ein Musterbeispiel von „gut gemeint“, aber
nicht „gut gemacht“ oder besser: „nicht gut durch-
dacht“.

Auf den ersten Blick scheint es, als hätten sie ein
Aufregerthema zum Wohle der Verbraucher aufgegrif-
fen und würden diese nun vor der bösen Wirtschaft be-
schützen. Die stellt ihre Produkte nämlich angeblich
absichtlich so her, dass sie kurz nach Ablauf der
Garantie kaputtgehen. Klingt ja auch irgendwie ein-
leuchtend: Der Kunde muss dann einen neuen Mixer,
Rasierer oder Rasenmäher kaufen, und der Umsatz
steigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie machen es sich
zu leicht! Ihr Antrag spiegelt einmal wieder Ihre naive
Sicht auf die Welt und die Wirtschaft wider. Erstens. Es
gibt keine Hinweise auf oder gar Beweise für geplan-
ten Verschleiß, stellen die Stiftung Warentest und auch
die Verbraucherzentrale fest. Zweitens. Für ein Unter-
nehmen wäre es wirtschaftlich überhaupt nicht sinn-
voll, Produkte zu produzieren, die schnell kaputtgehen.
Enttäuschte Kunden greifen beim nächsten Mal ein-
fach zu einer anderen Marke. Drittens. Es ist sehr
teuer, langlebige Produkte herzustellen. Und nicht je-
der braucht solche. Bestes Beispiel: Ein Hobbyheim-

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(C (D erker braucht keine Profibohrmaschine mit einer ebensdauer von Tausenden von Stunden. Die würde r zwar nicht nutzen, muss die Leistung aber trotzdem ahlen. Deswegen stellen Experten auch fest, dass die ebensdauer nicht begrenzt wird, um den Kunden zu rgern, sondern um sein Nutzerprofil abzubilden. Die auteile eines Produkts sollten im besten Fall am Ende er vermuteten Gebrauchsdauer kaputtgehen. Dann at der Käufer auch nur für die Leistung bezahlt, die r auch genutzt hat. Viertens. Es gibt Produkte in unrschiedlichen Preiskategorien. Billige Produkte könen gar nicht so hochwertig produziert sein, dass sie nge halten. Und das wissen die Kunden auch. So schreibt die „Zeit“ etwas provokant: „Obenrein sieht sich jeder lieber als Opfer arglistiger ersteller – denn als Täter, dessen eigener Geiz das nheil provoziert hat.“ So weit würde ich nicht gehen. ber der geplante Verschleiß ist tatsächlich ein ythos. Und jeder regt sich ja auch gern über die böse irtschaft auf, wenn einmal etwas kaputtgeht. Vor allem die Weiterentwicklung von technischen eräten und Innovationen sorgt dafür, dass Verbrau her neue Produkte haben wollen. Klassischer Fall: obiltelefone. Das Institut für Umwelttechnik und nergiewirtschaft an der TU Hamburg-Harburg hat 000 von Hamburger Bürgern aussortierte Mobiltelene untersucht. Ergebnis: Etwa 70 Prozent der ent orgten Handys waren funktionsfähig. Und hier ist der igentliche Ansatzpunkt! Denn wir brauchen keine erpflichtende Lebensdauer von Produkten. Wir brauhen einen anderen Umgang mit unseren Produkten. nd der wird kommen, so prognostizieren Experten, nd zwar nicht, weil es die Politik vorschreibt, sondern eil es im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern t. Der Trend geht dahin, Gebrauchsgegenstände nicht ehr zu kaufen, sondern zu mieten, zum Beispiel affeemaschinen, bei denen den Kunden nur noch eine estimmte Anzahl von Tassen verkauft wird. Danach uscht der Hersteller die Automaten zu einem guten reis gegen ein neueres Modell aus. Das Gerät wird cycelt, Komponenten können wiederverwendet wer en, und so werden Ressourcen geschont. Das ist im teresse der Wirtschaft, der Verbraucher, und es ist ut für die Umwelt. Und das funktioniert durch intelliente Marktmechanismen und nicht, wie von Ihnen geünscht, mit staatlichem Zwang. Produkte, die viel zu schnell kaputtgehen, bewusst uf Verschleiß eingebaute Schwachstellen in elektronichen Geräten, die dafür sorgen, dass kurz nach Abuf der Gewährleistungsfrist die Geräte den Geist ufgeben, meist nicht mehr zu reparieren sind und eue gekauft werden müssen: Das Ganze läuft unter em Begriff „geplante Obsoleszenz“, und immer offe )

Elvira Drobinski-Weiß (SPD):
Rede ID: ID1725029500

(A) )

ner wird der Verdacht ausgesprochen, dass dies Ver-
kaufsstrategie einiger Unternehmen sein könnte.

Die Auswirkungen sind immens: Es geht nicht nur
um finanzielle Verluste für die Verbraucher und Ver-
braucherinnen, es geht auch um Verschwendung von
Arbeitskraft, von Energie, Wasser, Materialien wie
Metall und seltene Erden und sonstigen Ressourcen; es
geht um Arbeit und Umwelt und es geht um Müll, denn
Elektroschrott führt zu riesigen Abfallbergen.

Es geht um das große Thema Nachhaltigkeit, denn
hier zeigt sich ein ganz grundsätzliches Problem:
Solange die Gewinne an die Anbieter gehen, aber die
Kosten für Ressourcenverbrauch und Verschrottung
von der Allgemeinheit getragen werden, gibt es für die
Unternehmen kaum Anreize für langlebige, wirklich
nachhaltige Angebote.

Auch die Gewerkschaften werden inzwischen aktiv,
die Arbeitnehmer haben keine Lust mehr, Murks herzu-
stellen.

Da Schwarz-Gelb aber die Whistleblower verhin-
dert hat, können Arbeitnehmer nicht offen über solche
Murksabsprachen in ihren Betrieben sprechen. Wir
müssen den Fragen nachgehen, welche Tricks bei
Murksprodukten angewandt werden, ob, wo und wie
man geplanten Produktverschleiß nachweisen kann,
wie Verbraucher und Verbraucherinnen solche Pro-
duktverschleißstrategien erkennen können, und was
wir politisch gegen geplanten Produktverschleiß un-
ternehmen können.

Der Antrag der Grünen enthält viele Forderungen,
die auch wir schon gestellt haben. So wollten wir
schon letztes Jahr in den Haushaltsberatungen aus
dem Titel „Information und Aufklärung der Verbrau-
cher“ eine Internetplattform zu vorzeitigem bzw.
geplantem Produktverschleiß, analog zu lebensmittel-
klarheit.de, finanzieren. Verbraucher und Verbrauche-
rinnen sollten dort moderiert ihre Erfahrungen melden
und Hersteller dazu Stellung nehmen können. Hin-
weise auf bewussten Einsatz von Verschleißteilen
durch die Hersteller sollten gesammelt und analysiert
werden, und Handlungsbedarf sollte identifiziert wer-
den. Wir halten das immer noch für eine gute Idee. In
so einer Plattform können sich Verbraucher und Ver-
braucherinnen über Erfahrungen mit einzelnen Pro-
dukten informieren, und es entsteht ein öffentlicher
Druck, Produkte mit längerer Lebensdauer anzubie-
ten. Im Antrag der Grünen ist diese Idee drin. Ebenso
hatten wir auch schon die Ausdehnung der Ökodesign-
Richtlinie und Verankerung der Reparierbarkeit und
Langlebigkeit von Produkten gefordert sowie das Ver-
bot fest verbauter Akkus.

Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass
der Nachweis eines seitens der Hersteller bewusst
herbeigeführten vorzeitigen Produktverschleißes auf
Schwierigkeiten stößt.

Deshalb hatten wir im Herbst 2012 für den Haus-
halt 2013 Mittel für ein Forschungsprojekt beantragt.

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Zu Protokoll ge

(C (D amit sollte an exemplarischen Gerätegruppen wie aschmaschinen, Fernsehern oder Druckern Hinwei en auf eingebauten Verschleiß nachgegangen und der ahmen der technisch möglichen Langlebigkeit unterucht werden. Die Ergebnisse sollten die Grundlage r eine mögliche Verlängerung der Gewährleistungsisten bilden. Leider ist auch das an Schwarz-Gelb escheitert. Trotz der Schwierigkeiten beim Nachweis einer Abicht sind zwei recht eindeutige Praktiken für geplann Produktverschleiß schon bekannt, nämlich Geräte ie zum Beispiel elektrische Zahnbürsten mit Akkus, ei denen ein fester Einbau dafür sorgt, dass sie nicht ehr ausgewechselt werden können, und Druckertreier, bei denen ein Zählmechanismus dafür sorgt, dass ach einer bestimmten Anzahl von gedruckten Seiten as Gerät den Dienst verweigert. Solche Entwicklungen sind nicht nachhaltig, sie ürfen keine Zukunft haben und müssen vom Markt. lektroschrott führt zu riesigen Abfallbergen, Rohtoffverknappung, bei Metallen zum Beispiel mit talen Folgen. Arbeitskraft, Energie, natürliche Res ourcen und Finanzkraft der Verbraucher und Verraucherinnen werden vergeudet. Nachhaltiges Wirtschaften setzt nicht nur bewussten onsum voraus, sondern auch Produkte mit langer ebensdauer. Unsere Vorschläge, mit denen wir der Produktion on Murks entgegenwirken wollen, decken sich in wein Teilen mit denen der Grünen. Deshalb unterstützen ir den Antrag der Grünen und lehnen die Beschlussmpfehlung des Ausschusses ab. Geplanter Verschleiß ist für mich dann ein drängen es Verbraucherproblem, wenn der Zeitpunkt der Unrauchbarkeit vom Hersteller festgelegt wird, wenn lso Hersteller den Zeitpunkt des Produktverschleißes orab berechnen und steuern. Wenn Hersteller minderertige Fertigungsteile oder -stoffe in ihre Produkte inbauen, damit diese zu einem bestimmbaren und stgelegten Zeitpunkt verschleißen und kaputtgehen, o ist das für Verbraucher inakzeptabel. In solchen ällen, die klar belegbar sein müssen, werden wir entprechende Maßnahmen ergreifen. Das haben wir als DP auch in unserem Wahlprogramm festgehalten. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass tech ische Normen ab einem bestimmten Gerätewert so usgestaltet werden, dass beispielsweise die Aususchbarkeit von Akkus und zerstörungsfreie Öff ungsmöglichkeit von Geräten gewährleistet werden. ir streben subsidiär auch EU-weite Lösungen und ie Berücksichtigung des Problems in internationalen andelsabkommen an; denn letztlich helfen allein auf eutschland bezogene Vorgaben den Verbrauchern icht mehr weiter. Ihr Antrag schießt aber an vielen Stellen weit über as hinaus, was ich als effizienten Verbraucherschutz Elvira Drobinski-Weiß gebene Reden )

Dr. Erik Schweickert (FDP):
Rede ID: ID1725029600




(A) )

bezeichne. Sie schreiben gleich zu Beginn, sogenannte
geplante Obsoleszenz läge vor, wenn eine Begrenzung
der Nutzungsdauer vom Hersteller in Kauf genommen
würde. Ich hingegen gehe bei einem Produktkauf im-
mer davon aus, dass ein Produkt nicht ewig halten
wird. Je nach Nutzungsdauer und Nutzungsverhalten
wird ein Produkt früher oder später abgenutzt und es
können entsprechende Schäden auftreten. Damit muss
der Verbraucher rechnen. Das ist den Herstellern auch
nicht vorzuwerfen. Dass Produkte verschleißen, ist
eine Binsenweisheit und muss deshalb in Kauf genom-
men werden.

Nach Ablauf von Garantie bzw. Gewährleistung un-
terliegt ein Produkt nicht mehr der Pflicht, bei sachge-
mäßem Gebrauch nicht kaputtgehen zu dürfen. Sie
wollen deshalb die Garantie- und Gewährleistungs-
fristen erweitern. Das mag auf den ersten Blick zwar
gut klingen, in der Praxis führt eine Ausweitung aber
nur zu neuen Problemen. Würden wir die Hersteller zu
längerer Garantie bzw. Gewährleistung zwingen,
würde dies zweifelsfrei dazu führen, dass Produkte sich
insgesamt deutlich verteuern.

Es ist nämlich auch eine unternehmerische und be-
triebswirtschaftliche Entscheidung, ob durch den Ein-
satz langfristig haltender, hochwertiger und teurer
Materialien gerade der Effekt der Langlebigkeit betont
und damit ein positives Image von einer Marke erzeugt
wird. Genauso ist es eine unternehmerische Entschei-
dung, billigere Materialen zu verwenden und somit
durch eine Kurzlebigkeit von Produkten beim Verbrau-
cher möglicherweise Unzufriedenheit hervorzurufen.
Als Folge wird der Verbraucher Produkte dieser Marke
dann nicht mehr kaufen. Der Verbraucher kann in die-
sem Fall seine Marktmacht einsetzen und durch sein
Kaufverhalten auch unternehmerische Entscheidun-
gen belohnen oder bestrafen. Es ist aber nicht Aufgabe
des Staates, den Herstellern bestimmte Konstruktions-
formen oder die Verwendung bestimmter Rohstoffe
vorzugeben.

Es kann nämlich auch sein, dass sich ein Verbrau-
cher ganz bewusst dafür entscheidet, ein möglicher-
weise weniger haltbares Produkt zu kaufen, weil es da-
für deutlich billiger ist. Diese Möglichkeit wollen wir
den Verbrauchern auch in Zukunft geben, und wir wol-
len ihnen Wahlmöglichkeiten belassen; denn die Ver-
braucher wissen selbst am besten, was sie für ein Pro-
dukt wollen und welches sie sich leisten können.

Und noch etwas spricht an dieser Stelle gegen einen
Eingriff des Staates. Sie schreiben, und dies sogar zu
Recht: „Der Nachweis, dass Schwachstellen und Soll-
bruchstellen bewusst in diese Produkte eingebaut wer-
den, ist zumeist schwer zu erbringen.“ Das unter-
schreibe ich sofort. Und deshalb überzeugen mich ihre
Regelungsansätze auch nicht; denn letztlich werden
Sie damit anhaltende Rechtsstreitigkeiten zwischen
Herstellern, Händlern und Verbrauchern heraufbe-
schwören, die mehr zur Verunsicherung von Verbrau-
chern beitragen als zu effizienterem Verbraucher-
schutz.

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Zu Protokoll ge

(C (D Sie fordern eine staatliche Datenbank zur Informaonsgrundlage über Produkte und ihre Lebensdauer. iese ist unnötig; denn mit den Produkttests der Stifng Warentest haben die Verbraucher bereits heute ine anerkannte Institution, die Angebote bewertet und ichtige Informationen wie die Lebensdauer für den roduktkauf bereitstellt. Nicht ohne Grund nutzen iele Hersteller die Bewertungsergebnisse der Stiftung arentest für ihre Produktwerbung. Auch gibt es weitere Angebote, die den von Ihnen eschriebenen Zwecken dienen. Unsichere Produkte erden beispielsweise auf der RAPEX-Plattform der uropäischen Union aufgelistet. Die schwarz-gelbe undesregierung hat zudem dafür gesorgt, dass Verraucher auch bezüglich der Produktsicherheit Ausünfte über Kontrollergebnisse der Behörden bekommen. ies haben wir bei der Neufassung des Verbraucherformationsgesetzes festgeschrieben. Abschließend möchte ich noch ein paar Anmerkunen zu Ihren Vorschlägen bezüglich des Recyclings achen. Ich denke, wir sind uns einig, dass es ange ichts immer knapper werdender Ressourcen sicherch erstrebenswert ist, wichtige Stoffe wie Edelmetalle Wertstoffprozess zu erhalten. Ich halte aber nichts on staatlichen Zwangssystemen wie dem von Ihnen s Spiel gebrachten Handypfand. Denn letztlich ist es ie freie Entscheidung des Verbrauchers, ob er ein rodukt zurückgeben oder lieber behalten möchte. Ich nde es nicht angemessen, wenn Verbraucher, die zum eispiel ein älteres Handy als Reservegerät behalten öchten, dafür bestraft würden; denn ein Recyclingodell würde ja zunächst die Anschaffungskosten um en Betrag eines Pflichtpfands erhöhen. Statt einer taatlich verordneten Pfandpflicht setze ich auf kreave Lösungen der Gerätehersteller und -verkäufer. So ibt es bereits immer wieder Aktionen, bei denen Raatte auf Neugeräte gewährt werden, wenn dabei das ltgerät zurückgegeben wird. Solche positiven Anreizysteme halte ich für wesentlich sinnvoller und ökoloisch genauso wertvoll. Wer hat sich noch nicht darüber geärgert, wenn ein üchengerät oder ein Handy nach wenigen Jahren seien Dienst quittiert, obwohl man guten Glaubens ein ures Gerät gekauft hatte? Ganz ärgerlich wird es ber, wenn Verschleißteile wie Akkus oder Autolampen ur teuer vom Fachmann ausgewechselt werden könen oder ein Drucker nach Ablauf seiner vom Herstelr vorprogrammierten Dienstpflicht einfach abschalt. Dies Schicksal verbindet uns Verbraucherinnen und erbraucher, und wir von der Linken unterstützen daer die guten Absichten und den Antrag der Grünen. s ist richtig, dass die Langlebigkeit von technischen rodukten gesteigert werden muss und die Reparaturhigkeit häufig zu wünschen übrig lässt. Der ständige essourcenverbrauch ist nicht nachhaltig, und von eiem guten Recycling sind wir noch weit entfernt. Und Dr. Erik Schweickert gebene Reden )

Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725029700




(A) )

eine tatsächliche Wiederverwendung von Bauteilen
gehört momentan ins Reich der Utopien. Dazu ist die
Beschleunigung in der technischen Weiterentwicklung
elektronischer Geräte aktuell zu hoch.

Uns Linken gefällt am Antrag, dass er noch weitere
Probleme wie Recycling bzw. Kreislaufwirtschaft und
auch den illegalen Elektroschrottexport anspricht.
Deswegen können wir ihm zustimmen. Schwachpunkte
sehen wir aber in der Wirksamkeit, wenn beispiels-
weise nur ein Handypfand genannt wird, um die Sam-
melquote zu erhöhen. Und Information der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher über Effizienzstandards
allein reicht nicht aus. Wer soll die vorgeschlagenen
Datenbanken pflegen, Daten sammeln und auswerten?
Die Vorschläge der Grünen sind leider an wichtigen
Stellen wenig konkret, und Gesetze ohne fühlbare Len-
kungsmaßnahmen entwickeln keine Durchsetzungs-
kraft.

Die Linke fordert in ihrem Entschließungsantrag
17/7509 eine allgemeine Pfandpflicht auf Elektroge-
räte und eine Abgabe auf den primären Ressourcen-
verbrauch – für jedes in den Verkehr gebrachte Pro-
dukt. Damit würde eine Lenkungswirkung greifen, die
man nach einer Evaluation sukzessiv steigern könnte.
Wenn die Wiederverwendung von Stoffen Geld ein-
spart, werden Hersteller aus Wettbewerbsgründen Se-
kundärrohstoffe nutzen und die Geräte recyclingfähi-
ger konstruieren. Auf Dauer müssen Geräte mit hohem
Primärrohstoffverbrauch spürbar teurer werden als
Geräte aus Recyclingmaterial.

Ein weiterer Effekt der Abgabe wäre die deutliche
Verringerung von Elektroschrottexporten, da diese we-
gen einiger Cents Einsparung pro Produkt erfolgen.

Die sehr allgemeine Forderung, dass Gesetze in
Hinsicht auf geplante Obsoleszenz anzupassen sind,
reicht nicht aus. Nachgewiesene Obsoleszenz muss ge-
setzlich verboten werden, sonst wird sich nichts än-
dern.

Eine Gewährleistung über einen bestimmten Zeit-
raum schließt nur sehr bedingt die zeitliche Nutzbar-
keit über diesen Zeitraum ein. Die Gewährleistung be-
zieht sich ausschließlich auf die Mängelfreiheit einer
Sache beim Kauf, und Ansprüche auf eine zeitliche
Nutzbarkeit ergeben sich rechtlich nur aus gerichtli-
chen Einzelfallentscheidungen. Die Nutzbarkeit be-
trägt bei Kleidung und Schuhen – bei diesen Produkten
kann man den Unterschied zwischen Gewährleistung
und zeitlicher Nutzbarkeit deutlich erkennen – je nach
Qualität bzw. Kaufpreis zum Teil nur wenige Monate.
Das bedeutet, die Verlängerung von Gewährleistungs-
zeiten und eine durchgehende Beweislast des Herstel-
lers bringt keine längere Haltbarkeit von Produkten. In
unserem Antrag 17/13096 zu Mindestnutzungszeiten
hatten wir dies ausführlich begründet. Eine verlän-
gerte Gewährleistung im Antrag der Grünen ist pure
Symbolik.

Da ist der Antrag meiner Fraktion Die Linke zu län-
geren gesetzlichen Mindestnutzungszeiten deutlich

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Zu Protokoll ge

(C (D eitgehender und brächte bei Umsetzung rechtssicher inklagbare Ansprüche auf Reparatur oder Ersatz. ies wäre ein echter Gewinn für Verbraucherinnen nd Verbraucher – liebe Kolleginnen und Kollegen on den Grünen und den anderen Fraktionen, Sie dürn bei uns abschreiben – zum Nutzen unserer Bevölke ung und der Umwelt. Das Problem der sogenannten geplanten Obsoles enz wird inzwischen breit in der Gesellschaft diskuert; denn dass Produkte zu schnell ihren Geist aufgeen, ist mehr als nur ein Randphänomen. Ein von uns Auftrag gegebenes Gutachten hat an vielen konkren Beispielen gezeigt, dass dahinter zum Teil System teckt und bei manchen Geräten von vornherein chwachstellen eingebaut werden. Viele Geräte sind zum Beispiel so konstruiert, dass ie sich überhaupt nicht mehr oder nur noch schwer parieren lassen – zum Beispiel, wenn Akkus oder atterien fest verbaut oder das Gehäuse rundum verlebt ist. Wenn nur ein kleines Teilchen kaputt ist, muss as ganze Gerät entsorgt oder sehr teuer vom Fachann repariert werden. Oft ist die Reparatur auch gar icht mehr möglich, weil es keine Ersatzteile mehr dar gibt. Auch durch die Entwicklung und Konstruktion von rodukten kann die Lebensdauer stark beeinflusst erden. Der Toner, der durch einen versteckten Zählechanismus nach genau 15 000 Seiten meldet, er sei er, oder der Einsatz von minderwertigem Plastik an briebflächen sind Beispiele geplanter Obsoleszenz. Neben den unnötigen Kosten und dem Ärger, der daurch verursacht wird, produziert frühzeitiger Verchleiß riesige Müllberge und verschwendet wertvolle essourcen. Angesichts wachsender Berge von giftiem Elektroschrott und der Verknappung seltener Rohtoffe ist geplanter Verschleiß also eine fatale Einahnstraße. Wir können es uns in einer Zeit, in der unsere natürchen Lebensgrundlagen immer stärker zur Neige geen, nicht leisten, Produkte zu produzieren, die in imer kürzer werdenden Zeitabständen ausgetauscht erden müssen. Nachhaltigkeit bedeutet auch, langleige Produkte zu produzieren, zu konsumieren und daurch Ressourcen zu schonen. Leider ist es für Konsuentinnen und Konsumenten nahezu unmöglich, ualität zu erkennen und bewusst zu kaufen, da man es en Produkten in der Regel schlicht nicht ansieht, wie nge sie halten, und der Preis allein auch kein versslicher Indikator für die Qualität und Lebensdauer t. Wir Grüne nehmen das Problem sehr ernst und leen mit unserem Antrag Lösungsmaßnahmen an der chnittstelle zwischen Umwelt-, Verbraucherund irtschaftspolitik vor. Unser Ziel sind langlebige Pro ukte mit besseren Bedingungen für Reparaturen, Wieerverwertung und hochwertiges Recycling. Ralph Lenkert gebene Reden Nicole Maisch )

Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725029800







(A) )

Wir wollen die Produktverantwortung der Herstel-
ler konkretisieren und ausbauen: Diese müssen Pro-
dukte so gestalten, dass sie repariert und Akkus ausge-
tauscht werden können. Ersatzteile müssen mindestens
fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem brauchen Verbraucherinnen und Ver-
braucher bessere Informationsmöglichkeiten über die
Qualität und Nutzungsdauer sowie stärkere Rechte bei
der Reklamation defekter Produkte. Hierfür wollen wir
das Gewährleistungsrecht anpassen und die Fristen
verlängern; denn zum einen klagen viele Nutzerinnen
und Nutzer darüber, dass viele Produkte direkt nach
Ablauf des zweijährigen Gewährleistungsrechts ka-
puttgehen, wenn kein Anspruch mehr auf Ersatz bzw.
Reparatur besteht, zum anderen ist es in der Praxis
häufig auch so, dass die Reklamation sogar nur inner-
halb der ersten sechs Monate problemlos möglich ist.
Danach muss der Käufer beweisen, dass die Schuld für
den Defekt nicht bei ihm liegt. Das ist meist überhaupt
nicht möglich. Der Hersteller hat hier ganz andere Vo-
raussetzungen. Deshalb muss die Beweislast über die
gesamte Dauer der Gewährleistungsfrist von momen-
tan zwei Jahren beim Hersteller liegen.

Ganz wichtig sind uns auch die Erhöhung der Sam-
mel- und Recyclingquoten von Elektro- und Elektro-
nikgeräten und die stärkere Verankerung von Qualität,
Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclingfähigkeit
und Ressourceneffizienz in nationalen und internatio-
nalen Normungsprozessen.

Während die Bundesregierung das Problem bisher
weitgehend verschlafen hat, ist die Gesellschaft schon
drei Schritte weiter. In vielen Städten haben sich Repa-
raturnetzwerke oder Repair Cafés gebildet. Diese gu-
ten Projekte wollen wir unterstützen und fördern.

Diese Legislaturperiode ist jetzt nahezu vorbei und
die Verbraucherministerin Aigner schon mit einem
Bein in Bayern. Aber das Problem bleibt. Es muss jetzt
zügig in Angriff genommen und darf nicht weiter ver-
trödelt werden.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725029900

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Landwirt-

schaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/14201, den Antrag der Grünen
auf Drucksache 17/13917 abzulehnen. Wer stimmt da-
für? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Be-
schlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regierungs-
gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenom-
men.

Tagesordnungspunkt 37:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)


zu dem Bericht der Kommission an den Rat
und das Europäische Parlament

Die angestrebte Umsetzung harmonisierter
Rechnungsführungsgrundsätze für den öffent-
lichen Sektor in den Mitgliedstaaten

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1)

2)

(C (D Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten 2013)


hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesre-
gierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grund-
gesetzes
– Drucksachen 17/13183 Nr. A.12, 17/14148 –

Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.1) –
ie sind damit einverstanden.

Dann folgt die Abstimmung. Der Haushaltsausschuss
mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
he 17/14148, in Kenntnis der Unterrichtung eine Ent-
chließung nach Art. 23 Abs. 3 Grundgesetz anzuneh-
en. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? –
nthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 40:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver
Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD

Das Menschenrecht auf inklusive Bildung
in Deutschland endlich verwirklichen

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein, Dr. Ilja Seifert, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bil-
dung endlich umsetzen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring,
Markus Kurth, Katja Dörner, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zusammen lernen – Recht auf inklusive Bil-
dung bundesweit umsetzen

– Drucksachen 17/10117, 17/11143, 17/11163,
17/14100 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Oliver Kaczmarek
Sylvia Canel
Dr. Rosemarie Hein
Kai Gehring

Die Reden sind zu Protokoll gegeben.2)


Oliver Kaczmarek (SPD):
Rede ID: ID1725030000

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist

erzeit eine der meistdiskutierten und größten Heraus-
rderungen im Bildungswesen. Sie umfasst alle Be-

Anlage 31
Redebeitrag des Abg. Marcus Weinberg (Hamburg) in Anlage 39


(A) )


)(B)

reiche des Bildungswesens und alle Etappen einer
Bildungsbiografie. Die Umsetzung ist daher eine He-
rausforderung für alle Akteure im Bildungswesen, für
Lehrende und Lernende, für Politik wie Verwaltung.
Dieser Prozess ist aber bei Menschen mit Behinderun-
gen, bei Eltern von Kindern mit und ohne Behinde-
rung, bei Lehrern und Sozialpädagogen mitunter auch
mit Sorgen und Ängsten verbunden.

Diesen Sorgen und Ängsten muss Achtung ge-
schenkt werden, sie müssen ernst genommen werden.
Das hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergange-
nen Jahren bereits getan. Nach dem Prinzip „Nichts
über uns ohne uns“ haben wir gemeinsam mit Exper-
ten aus Verbänden, Selbsthilfeorganisationen sowie
Betroffenen Antworten auf die dringenden Fragen des
„Wie“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention gesucht. Die Antworten fielen deutlich aus:
Der Herausforderung, vor die uns die Verwirklichung
des Menschenrechts auf inklusive Bildung in Deutsch-
land stellt, muss mit einer gemeinsamen Strategie be-
gegnet werden. Bund, Länder und Kommunen stehen
gleichermaßen in der Verantwortung. Auch der Deut-
sche Bundestag hat sich mit der Ratifizierung der UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Es gilt folg-
lich, über die Bund-Länder-Kooperation nachzuden-
ken, sie neu zu justieren und im Grundgesetz die Vo-
raussetzung für gemeinschaftliche und übergreifende
Aufgabenerledigung im Bereich der inklusiven Bil-
dung zu schaffen. Es ist auch vor diesem Hintergrund
unverständlich, warum sich die schwarz-gelbe Bun-
desregierung ihrer Verantwortung für eine gelungene
inklusive Bildung verweigert. Es wird höchste Zeit,
dass der Bund mithilft bei der Umsetzung inklusiver
Bildung in der frühkindlichen Bildung, in der Schule,
in der Hochschule und in der beruflichen Bildung. Die
Menschen erwarten zu Recht, dass Sie Ihre Blockade
aufgeben.

Die SPD setzt sich dafür ein, das Menschenrecht auf
inklusive Bildung konsequent umzusetzen. Doch dafür
müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werten: Noch
herrscht in der Bevölkerung eine große Skepsis beim
Thema „Inklusive Bildung“. Die Haltung der Men-
schen kann nur verändert werden, wenn es ein
manifestes Bekenntnis der Bundesregierung für eine
inklusive Gesellschaft gibt. Ihre Haltung, die Verant-
wortung für inklusive Bildung den Ländern zuzuschie-
ben und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen, ist
peinlich und unverantwortlich. Auf dem Weg zu einem
inklusiven Bildungssystem sind nicht immer Hundert-
prozentlösungen möglich. Praxisbeispiele zeigen, dass
dies aber auch gar nicht notwendig ist. Wir müssen In-
klusion vielfältig und differenziert denken und verfol-
gen. Es fehlen immer noch statistische Daten, zum Bei-
spiel zum Verbleib von Hochschulabsolventen mit
Behinderungen. Auch hier muss es mehr Aufmerksam-
keit für das Thema geben. Statistik liefert auch wichti-
ges Steuerungswissen für Politik und Verwaltung. Es
bedarf dringend einer verbindlichen Zeitschiene mit
klaren Vorgaben, ab wann es in Deutschland ein ein-

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Zu Protokoll ge

(C (D lagbares Recht auf inklusive Bildung und konkrete msetzungsschritte gibt. Im vorliegenden Antrag schlagen wir vor, einen akt für inklusive Bildung zu initiieren, der Bund, Läner und Kommunen umfasst. Jede staatliche Ebene uss ihrer Verantwortung gerecht werden und mitheln. Ich möchte mich an dieser Stelle auf drei grund ätzliche Annahmen konzentrieren: Zuallererst ist es unerlässlich, Inklusion als Aufabe des gesamten Bildungswesens zu verstehen. Eine eschränkung auf den Bereich Schule greift zu kurz. us diesem Grunde müssen die Übergänge zwischen indergarten, Schule, Ausbildung, Hochschule und rbeitsplatz besonders berücksichtigt werden. Der und kann hier insbesondere im Bereich der Bildungserichterstattung eine wichtige Rolle übernehmen. Darüber hinaus muss die lokale Verantwortung tärker betont werden. Dabei geht es mir nicht darum, erantwortung abzuschieben. Wir müssen viel mehr or Ort die richtigen Voraussetzungen schaffen, um dikt und unmittelbar Probleme lösen zu können und die etzwerke zu stärken. Die lokalen Bildungsbündnisse önnen dabei ein Ausgangspunkt für die Umsetzung klusiver Bildung vor Ort sein. Schließlich dürfen wir nicht vergessen, die Menchen bei der Umsetzung inklusiver Bildung zu stären. Inklusive Bildung erfordert Fachkräfte, die auf eterogene Lerngruppen vorbereitet sind und darauf, ein Kind zurückzulassen. Darum müssen Ausund ortbildung für alle pädagogischen Berufsgruppen in esonderer Weise ausgerichtet werden. Die Bundesregierung muss beim Thema „Inklusive ildung“ endlich die Hände aus der Tasche nehmen nd mit anpacken. Verweigern Sie sich nicht länger Ihr Verantwortung. Das Jahr 2009 stand ganz im Zeichen der Inklusion. o ratifizierte die Bildungsrepublik Deutschland die N-Behindertenrechtskonvention im März und setzte ich somit das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit und hne Behinderung gemeinsam zu unterrichten. Heute, vier Jahre später, wurde viel unternommen, m dieses Ziel zu erreichen. Rund ein Viertel der Schürinnen und Schüler, die einen zusätzlichen Förderbearf hatten, kann mittlerweile an dem regulären Schulnterricht teilnehmen. Im Jahr 2009 war es nur rund in Fünftel. Die Steigerung um 35 Prozent verdeutlicht, dass ich das Thema Inklusion in der Schullandschaft weir festigt und weiter ausgebaut wird – ganz nach der efinition der UNESCO, die lautet: „Inklusion im Bilungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleihen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale ntwickeln zu können, unabhängig von besonderen Oliver Kaczmarek gebene Reden )

Sylvia Canel (FDP):
Rede ID: ID1725030100




(A) )

Lernbedürfnissen, Geschlecht, sozialen und ökonomi-
schen Voraussetzungen.“

Der vorliegende Antrag „Das Menschenrecht auf
inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirkli-
chen“ verdeutlicht, dass das Ziel der inklusiven Bil-
dung bisher noch nicht vollständig umgesetzt worden
ist. Jedoch vergessen die Sozialdemokraten den Aspekt
der individuellen Förderung aller Kinder. Vielmehr re-
duzieren sie die Inklusionsthematik auf die gemein-
same Beschulung.

Und damit nicht genug! Im Allgemeinen verständi-
gen Sie sich in Ihren Forderungen darauf, zusätzliche
finanzielle Leistungen vonseiten des Bundes zu for-
dern. Dabei gilt es, an dieser Stelle anzumerken, dass
in all jenen Bundesländern, in denen man derzeit han-
deln könnte und in denen die SPD auch die Verantwor-
tung trägt, bisher nichts geschah. Daher wirkt es
schon fast befremdlich, dass die Sozialdemokraten die
Senkung der Quote an Schulabgängern ohne Schulab-
schluss fordert und gleichzeitig SPD-regierte Länder
eine deutlich höhere Abbrecherquote vorweisen als der
Bundesschnitt. So sind es in Berlin rund 10 Prozent, in
Brandenburg ebenfalls und in Mecklenburg-Vorpom-
mern sogar fast 14 Prozent. Zum Vergleich: Der Bun-
desschnitt liegt bei rund 6,8 Prozent.

Im Übrigen ist es erstaunlich, dass die Sozialdemo-
kraten ein weiteres signifikantes Merkmal einer inklu-
siven Bildungseinrichtung völlig außer Acht lassen:
Eigenständigkeit. Es ist allgemein bekannt, dass es den
Bildungseinrichtungen ohne flexible Handlungs- und
Entscheidungsstrukturen sowie ohne einen finanziel-
len Verfügungsrahmen nicht möglich sein wird, sich
den Bedürfnissen der einzelnen Schüler anzupassen.
Die Gemeinschaftsschule, die in diesem Antrag der So-
zialdemokraten angestrebt wird, vermag sicherlich
vieles, jedoch bestehen Zweifel, ob sie inklusiv ist.

Man kann selbstverständlich die Frage stellen, was
Inklusion beinhaltet. In dem Positionspapier von Frau
Gabriele Molitor, Behindertenpolitische Sprecherin
der FDP-Bundestagsfraktion, zum Thema „Für ge-
meinsames Lernen – Fünf Thesen für ein inklusives
Schulsystem“ wird verdeutlicht, dass Inklusion be-
inhaltet, dass sich Bildungseinrichtungen systematisch
an den Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und
Schüler orientieren, diese wahren und darauf entspre-
chend eingehen. Demzufolge gehören per Definition
auch schulische Überflieger, Hochbegabte sowie
handwerklich bzw. praktisch versierte Menschen mit
körperlichen Beeinträchtigungen und ohne diese dazu.

In dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Zusammen lernen – Recht auf inklusive Bildung bun-
desweit umsetzen“ wird auf diesen Aspekt jedoch nicht
angemessen eingegangen und insgesamt zu kurz ge-
griffen.

Auch die Grünen ignorieren den Aspekt der Eigen-
ständigkeit. Vielmehr erwecken sie mit dem Titel ihres
Antrages Erwartungen, die sich aufgrund der verfas-
sungsrechtlichen Realität in unserem Land nicht erfül-

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Zu Protokoll ge

(C (D n lassen können. Bildung, die auf die individuellen edürfnisse angepasst ist, kann man nicht bundeschtlich verankern. Es liegt an den Ländern, eine efktive Umsetzung der UN-Resolution herbeizuführen. uch in diesem Zusammenhang ist es nicht sehr verunderlich, dass sich die Forderungen der Grünen im esentlichen darauf beschränken, dass der Bund sich nanziell stärker beteiligen soll. Stichworte wie Ganzgsschulprogramm oder Inklusionsreform kommen ir in diesem Zusammenhang in den Sinn. Bemerkenswert ist, dass die Grünen in ihrem Antrag enig zu der Qualität von inklusiver Bildung sagen. Es cheint, als spielen Aspekte die für eine individuelle eschulung notwendig sind, wie die schulische Eigentändigkeit, die Flexibilität des schulrechtlichen Handngsrahmens oder die Frage nach einer Budgetierung er Bildungseinrichtung, keine Rolle. Inklusion versteht sich als Chance auf Teilhabe und ie Begegnung auf Augenhöhe beim Lernen im Untericht und nicht nur als der gleichberechtigte Zugang zu chulen und Ausbildungsstätten. Durch Inklusion wird s eine neue Didaktik, neue Methoden und neue Lernhalte geben. Diese Ziele können aber nicht erreicht werden, enn man so wie die Grünen davon spricht, die chwächste Gruppe – die geistig und körperlich Behinerten – innerhalb der Schülerschaft beschützen zu ollen. Mit dieser Argumentation wird das Ziel, inneralb der Schülerschaft gleichberechtigt miteinander mzugehen, außer Acht gelassen. Auch die schwächste ruppe kann stark sein, aber dazu muss man ihr helfen nd vor allem sich frei entfalten lassen. Gerade dieses gleichberechtigte Miteinander vereutlicht, dass allen Schülerinnen und Schülern unabängig davon, ob diese eine körperliche oder geistige inschränkung beziehungsweise eine besondere Begaung besitzen oder nicht, die entsprechende und vor llem besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, die ie benötigen. Vor allem Kinder mit besonderen Talenten und Stären werden wieder vernachlässigt und finden wieder eine Beachtung. Das ist jedoch typisch für die grüne ildungspolitik: die Vernachlässigung vermeintlich tarker Schülerinnen und Schüler. Dieser Aspekt verdeutlicht abermals, dass in all den undesländern, in denen die Grünen in Verantwortung eziehungsweise in Mitverantwortung sind, die Leisngsorientierung im Bildungssystem fehlt und demzulge die Schülerinnen und Schüler mit geistigen und örperlichen Einschränkungen nicht entsprechend ihn Fähigkeiten gefördert werden. Gute Bildung macht man nicht am Oppositionstisch nd schon gar nicht mit links. Zur Umsetzung der Inlusion benötigen wir mehr Eigenständigkeit in den chulen und weniger Schulbürokratie. Schule muss inividueller, selbstständiger und eigenverantwortlicher Sylvia Canel gebene Reden )





(A) )

werden dürfen, und wir müssen es einrichten, dass sie
die Freiheit dazu bekommt.


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725030200

Ein einheitliches Bildungssystem für alle klingt ge-

genwärtig in Deutschland wie pure Utopie. Diesbezüg-
lich herrscht bei uns noch immer mittelalterliche
Kleinstaaterei. Jedes Bundesland pocht auf seine
„Kulturhoheit“. Hinzu kommen tiefe ideologische
Gräben bzw. hohe Barrieren. Sie äußern sich vor allem
in einer starken sozialen Selektion. Wer hier moderne
wissenschaftliche Erkenntnisse – zum Beispiel lern-
zieldifferenzierten Unterricht – und den politischen
Gestaltungsauftrag „Inklusion“ umsetzen will, steht
vor einem gordischen Knoten. Warum fehlt der Mut,
ihn zu durchschlagen?

Weil Geld fehlt? Weil Menschen vor Veränderungen
erschrecken? Weil Kinder mit Behinderungen „be-
schützt“ werden müssen? Nein, weil Vorurteile regie-
ren. Und nichts ist exklusiver als Befangenheit, als
Vorurteil und Vorbehalt.

Erstes Vorurteil: „Schule bereitet auf das Leben
vor“. Schule ist Leben, beinahe ein Achtel der Lebens-
zeit. Dabei spricht die UN-Konvention gar nicht nur
von Schule, sondern von inklusiver Bildung. Das ist
sogar mehr als lebenslanges Lernen, denn Bildung hat
mit Lernen so viel zu tun wie Schneidern mit Nähen.
Menschen bilden sich in ihren Fähigkeiten und Talen-
ten. Sie nehmen auch Wissen auf, sie lernen. Aber vor
allem bilden sie sich als Persönlichkeit, indem sie ihre
Anlagen entfalten. Dafür brauchen sie gute Bedingun-
gen und geeignete Begleitung.

Zweites Vorurteil: Vielfalt – und davon spricht die
Konvention – braucht institutionelle Differenzierung.
In Wirklichkeit wird ein System um so selektiver, je
mehr Übergänge es enthält. Es sei denn, Vielfalt ge-
lingt als gemeinsames Gewebe, das in viele Falten ge-
legt ist. Dann wären alle pädagogischen Kompetenzen
im Lebensort Schule – an jeder Schule – gebündelt und
verbunden, nicht in verschiedenen Einrichtungen
separiert. Dann würden Ressourcen frei für hohe
Bildungsqualität. Denn die teuerste Bildungswelt ist
das gegliederte Schulsystem. Von einem Wunsch- und
Wahlrecht kann man erst dann wirklich reden, wenn
jede Schule zu jeder Zeit jeder Bildungsanforderung
entsprechen kann. Erst dann können Kinder und Eltern
wirklich wählen, welche Einrichtung ihnen am besten
entspricht.

Drittes Vorurteil: die Befürchtung, Behinderte wür-
den Nichtbehinderte behindern. Gute Schüler würden
„heruntergezogen“, von denen mit Behinderung.
Diese stehen also unter den „guten“, unterhalb der
„Normalen“ und der Norm. Sie haben aufzuschauen,
können aufsteigen, vielleicht! Nicht Vorankommen auf
einem gemeinsamen Weg gilt, sondern aufsteigen,
nicht Entfaltung bildet, sondern die „normale Leis-
tung“.

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Zu Protokoll ge

(C (D Die Linke will die inklusive Gemeinschaftsschule. as ist etwas anderes als eine gleichmacherische Einheitsschule“. Die muss selbstverständlich eine anztagsschule sein. Die aussondernden, unterschiedchen Schulsysteme verschwinden durch Ganztagschulen nicht automatisch, und diese sind per se noch nge nicht inklusiv. Das werden sie nur mit barriereeien Umbauten, mit Lehrerinnen und Lehrern, die icht nur hochmotiviert, sondern auch sich selbst bilend ihre Schülerinnen und Schüler begleiten und förern, mit therapeutischen und kulturellen Angeboten nd Projekten und über demokratische Entscheidungsrmen aller Betroffenen. Aber ohne diagnostische tiketten, mit denen finanzielle Ressourcen „erschlihen“ werden müssen. Schulen mit dem Schwerpunkt Lernen, Sprache, Verhalten“ können sofort geschlosen werden, zumindest jedoch mit einem kurzfristigen eitziel. Sonderschulzuweisungen entsprechen nicht er UN-Konvention. Wir müssen vom Boden der Konvention die Regelchule umgestalten, nicht vom Boden der bestehenden Regelschule“ die UN-Konvention umdeuten. Wir üssen unsere Gesetze an die Konvention anpassen, icht die Konvention gesetzesstutzig lesen. Es macht einen Sinn, die Eingliederungshilfe weiterhin von der inderund Jugendhilfe zu trennen. Der Rechtsan pruch auf einen inklusiven Bildungsweg gehört in des Schulgesetz. Warum? Weil dann sehr viel mehr ltern den Mut fänden, auf die Wünsche ihrer Kinder inzugehen und ihnen den Weg in die Regelschule zu ffnen. Und endlich gehört eine gesamtgesellschaftlihe Kooperationspflicht in die Verfassung mit klar bechriebener Bundesverantwortung. Inklusive Bildung t nicht deshalb „angesagt“, weil der demografische andel dazu zwingt, neue Arbeitsressourcen zu er chließen. Inklusive Bildung ist Menschenrecht – ohne ostenvorbehalt. Bildungskosten statt Rüstungskosten ollten hier verhandelt werden. Die Konvention geht von Vielfalt aus, also von Ge einschaft und Einzelheit zugleich, wo jeder besoners willkommen ist und anders sein kann, weil alle uf gleichem Boden stehen und im selben offenen aum. Das ist die Chance für uns alle, aus engen Straßen, ie sich meist längst als Sackgasse herausstellten, erauszufinden und uns breite, weite Wege zu öffnen. e länger der Weg, desto früher muß man ihn gehen. Inklusion muss endlich zum pädagogischen und bil ungspolitischen Leitbild werden, vor allem aber zur elebten Realität. Dafür müssen wir alle etwas tun; ir müssen uns auf allen staatlichen Ebenen mehr an trengen, damit Inklusion in der Praxis und im Alltag er Menschen gelingt. Wie so vieles andere ist auch die große Herausforerung der Verwirklichung von Inklusion bei der Regieungskoalition in schlechten Händen. Sie haben nicht ur die Chancen vertan, in dieser Wahlperiode das Ko Sylvia Canel gebene Reden Kai Gehring )

Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725030300







(A) )

operationsverbot zwischen Bund und Ländern in der
Bildungspolitik im Grundgesetz aufzuheben und so
diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe einer gemein-
samen Lösung zu überantworten. Sie als Koalition ha-
ben diesem Parlament noch nicht einmal einen Antrag
zur Beratung vorgelegt, der zeigt, wie Sie sich Ihren
Beitrag zur inklusiven Öffnung des Bildungssystems
vorstellen. Alle anderen Fraktionen haben in Anträgen
herausgearbeitet, welche konkreten Konsequenzen sie
aus der UN-Konvention ziehen und welche Schritte sie
zu ihrer Umsetzung gehen wollen. Sie nicht. Sie haben
schlicht alle unsere Anträge abgelehnt. Wir mussten Sie
überreden, zur Inklusion im Bildungssystem einer von
uns vorgeschlagenen Anhörung im Bildungsausschuss
zuzustimmen. Mehr war nicht. Sie zeigen all denen, die
sich für ein inklusives Bildungssystem einsetzen, die
kalte schwarz-gelbe Schulter.

Bei den Beratungen im Ausschuss haben Sie uns
dann großherzig zugestanden, dass „Einigkeit über die
grundsätzliche Zielsetzung herrscht, Menschen mit Be-
hinderung eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermögli-
chen“. Schmalspuriger ging es fast nicht mehr. Aus der
Anhörung sind Sie dann aber mit der Erkenntnis ge-
gangen, dass das Kind im Mittelpunkt der Betrachtung
stehen müsse und alle Unterstützungssysteme einen
möglichst großen Nutzen für den Einzelnen bewirken
sollten. Das ist keine Erkenntnis, schon gar keine Poli-
tik – das ist schlicht die Minimalanforderung des Bun-
desrechnungshofes für die Verwendung öffentlicher
Mittel.

Vier Jahre nach der Ratifizierung der UN-Konven-
tion zeugt das wirklich von peinlicher Oberflächlich-
keit. Es kann allerdings sogar noch schlimmer werden;
denn wenn man in ihre jeweiligen Wahlprogramme
schaut, dann wird einem ganz schwarz-gelb vor Au-
gen:

Die Union hat am Sonntag allen Ernstes beschlos-
sen, in der Frage der Inklusion den Ansatz zu wählen:
„So viel Inklusion wie möglich – so viel besondere
Förderung wie nötig“. „Besondere Förderung“ be-
deutet für Sie also Exklusion? Haben Sie bei der Anhö-
rung zugehört? Ist individuelle Förderung für Sie ge-
nauso ein „Teufelszeug“ wie das längere gemeinsame
Lernen, das Sie in Ihrem Wahlprogramm einmal wie-
der als „Einheitsschule“ diffamieren?

Es ist zudem perfide, wenn Sie von der Union in Ih-
rem Wahlprogramm suggerieren, außer Ihnen wollten
alle die Förderschulen abschaffen. Oder wie sonst ist
das zu verstehen: „Zugleich sprechen wir uns dafür
aus, Förderschulen zu erhalten, wo dies im Interesse
der Kinder mit besonderem Förderbedarf liegt.“?

Eines hat der „Chancenspiegel“, der in dieser Wo-
che vorgelegt wurde, deutlich gemacht: Inklusion ist
bei uns noch immer eine große Herausforderung. Die
Sonder- bzw. Förderschule ist eine Bildungssackgas-
se – allein schon, weil unter den Jugendlichen ohne
Schulabschluss fast 60 Prozent ehemalige Förderschü-
lerinnen und -schüler sind.

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(C (D Ihrem Weichspülwahlprogramm kann ich daher nur ntgegenhalten: Solange auch nur ein einziges Kind ie Schule ohne Abschluss verlässt – allein weil es auf iner sogenannten Förderschule war, die es ihm trotz ller individuellen Fähigkeiten gar nicht erlaubt hat, inen Abschluss zu machen –, so lange werden wir Ihen solche Sätze nicht durchgehen lassen. Und die FDP? Auch bei Ihnen ist das Thema in chlechten Händen. Alles, was Ihnen dazu einfällt, ist ie physische Barrierefreiheit: „Kinderbetreuungseinichtungen, Schulen sowie Freizeitund Bildungseinichtungen wollen wir inklusiv gestalten. Barrierefreieit dient allen.“ Das ist so kurz gedacht, dass man eim Nachdenken schier zu schielen anfängt – so weig reicht Ihr Gedanke über die eigene Nasenspitze hiaus. Dabei sagen Sie zu Beginn der Passage doch elbst, es gehe darum „aktive Teilhabe am gesellchaftlichen Leben zu ermöglichen“, und dass „die arrierefreiheit des öffentlichen Raumes“ nur der Anng sein könne. Bei Ihnen ist das aber leider schon as Ende; denn mehr kommt nicht. Kein Wort bei Ihnen, dass Inklusion eine zentrale erechtigkeitsfrage ist. Keine Erklärung, dass Inklu ion meint, dass nicht der Mensch zu den Strukturen assen müsse, sondern umgekehrt die Strukturen zum ensch. Kein Hinweis nach Jahren der Bildungsfor chung, dass Lehrqualität untrennbar mit inklusionsrientierter Didaktik verbunden sein muss. Inklusion ist eine Frage der Haltung und des Menlitätswechsels. Inklusion meint, wirklich dazuzuge ören, nicht nur dabei zu sein. Das ist eine Frage des enschenbildes. Noch einmal zurück zum Kooperationsverbot: Auch enn niemand die Kosten echter Inklusion – und seien s auch nur die Kosten, um die infrastrukturellen Voaussetzungen zu schaffen – beziffern kann: Allen ist lar, dass keine staatliche Ebene das alleine stemmen ann, sondern dass gemeinsame Anstrengungen und in reger Austausch darüber nötig sind, was warum wo lappt oder noch nicht klappt. Mit Ihrer Weigerung, as Kooperationsverbot in der Bildung aufzuheben, aben Sie die Inklusion um Jahre zurückgeworfen. Es ird höchste Zeit, dass sich das ändert und wir den eg zum inklusiven Bildungssystem endlich beherzt inschlagen. Es bleibt eine Generationenaufgabe, die ich lohnt; denn alle Menschen haben in ihrer Vielfalt nd Einzigartigkeit ein Recht auf Zugehörigkeit, also klusion. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss mpfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksahe 17/14100. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchtabe a die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion auf rucksache 17/10117 mit dem Titel „Das Menschencht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verirklichen“. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dageen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist it Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stim Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725030400




(A) )

men von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken an-
genommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck-
sache 17/11143 mit dem Titel „Gemeinsam lernen – In-
klusion in der Bildung endlich umsetzen“. Wer stimmt
dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die
Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regie-
rungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken bei Ent-
haltung von SPD und Grünen angenommen.

Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Grünen-Fraktion auf Drucksa-
che 17/11163 mit dem Titel „Zusammen lernen – Recht
auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen“. Wer
stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Re-
gierungsfraktionen gegen die Stimmen der SPD und der
Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen.

Tagesordnungspunkt 39:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Weiß

(Emmendingen), Karl Schiewerling, Paul

Lehrieder, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordne-
ten Dr. Heinrich L. Kolb, Sebastian
Blumenthal, Heinz Golombeck, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der FDP

Für eine humane Arbeitswelt – Psychische
Gesundheit auch am Arbeitsplatz stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Josip
Juratovic, Anette Kramme, Gabriele Hiller-
Ohm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD

Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten erhal-
ten – Psychische Belastungen in der Ar-
beitswelt reduzieren

– zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sabine Zimmermann, Dr. Martina
Bunge, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion DIE LINKE

Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
reduzieren

– zu dem Antrag der Abgeordneten Beate
Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte
Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Psychische Gefährdungen mindern – Al-
ters- und alternsgerecht arbeiten

– Drucksachen 17/13088, 17/12818, 17/11042,
17/10867, 17/13851 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Josip Juratovic

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Re-
den zu Protokoll genommen.

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(C (D 13 Prozent aller Krankentage sind zuletzt auf psy hische Erkrankungen entfallen, vor zehn Jahren wan es lediglich 6,6 Prozent. 40 Prozent der Neuanäge auf Erwerbsminderungsrente gehen auf psyhische Erkrankungen zurück. Auch wenn die Entstigatisierung psychischer Erkrankungen einen Teil die es Anstiegs erklären mag, steht fest: Die zunehmende rbeitsverdichtung und der Stress bei der Arbeit sind or allem für diesen Anstieg verantwortlich. Vor dieem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass lle Fraktionen die Bedeutung des Themas „psychiche Gesundheit am Arbeitsplatz“ erkannt und Löungsansätze und Maßnahmen in ihren Anträgen entickelt haben. Auch die öffentliche Sachverständigenanhörung am 3. Mai 2013 hat gezeigt, dass Gesundheitsrisiken urch psychische Belastungen ein großes Problem in er Arbeitswelt sind, deren Bekämpfung hohe Anfordeungen an die Arbeitsgestaltung, den Arbeitsschutz nd die Gesundheitsförderung stellen. So weit, so gut. Aber nach der Problembeschreiung kommt es nun darauf an, auch sachgerechte Löungen zu finden, die die Betriebe und Beschäftigten icht überfordern und durchführbar sind. Und in dieem entscheidenden Punkt hören die Gemeinsamkeiten wischen den Fraktionen im Deutschen Bundestag auf. So lehnen wir eine eigenständige Antistressverordung, wie sie die Oppositionsfraktionen in ihren Anägen sowie die IG Metall und auch der Bundesrat rdern, entschieden ab. In wichtigen Gestaltungsfel ern, wie zum Beispiel Betriebsklima, Handlungsund ntscheidungsspielräume, Führungsverhalten, scheiet eine konkrete Normierung schon deshalb aus, weil ie Festlegung von Grenzwerten bzw. die Beschreiung verbindlicher Gestaltungsmaßnahmen in diesen ereichen kaum möglich sind. Eine gesundheitsförderche Unternehmenskultur lässt sich nicht rechtsverindlich vorschreiben, insbesondere kann ihre Umsetung auch nicht durch Aufsichtshandeln durchgesetzt der gar sanktioniert werden. Es fehlt an hinreichend estimmbaren Vorgaben, die bei Verstößen zum Geenstand von Bußgeldtatbeständen gemacht werden önnen. Deshalb kann ich vor solchen Schnellschüssen nur arnen. Gemeinplätze in eine Verordnung zu schreien, genügt nicht. Vorschriften, die in den Betrieben icht verstanden und umgesetzt und von den Aufsichtsehörden der Länder nicht vollzogen werden können, rauchen wir nicht. Das bedeutet nicht, dass wir die etriebe nicht in die Pflicht nehmen wollen. Wir halten diesem Zusammenhang aber Betriebsund Dienst ereinbarungen für geeignete Instrumente, um den otwendigen betrieblichen Handlungsrahmen für diees wichtige Thema zu konkretisieren. Denn auch wir wollen sichtbare Erfolge für Bechäftigte und Betriebe. Nicht zuletzt aus diesem rund ist die psychische Gesundheit fest vereinbartes )

Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1725030500

(A) )

primäres Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeits-
schutzstrategie. Im Bereich der Beratung und Überwa-
chung der Betriebe haben die beteiligten Träger eine
Leitlinie zum Thema „psychische Belastungen am Ar-
beitsplatz“ erarbeitet, damit konkrete Überwachungs-
und Beratungskonzepte im Aufsichtshandeln von Län-
dern und Unfallversicherung gleichgerichtet und
gleichwertig wahrgenommen werden.

Das Arbeitsschutzgesetz ist auf den Schutz von Si-
cherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgerich-
tet. Die Gesundheit schließt die Physis und die Psyche
ein. In vielen Betrieben ist aber noch zu wenig be-
kannt, dass bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem
Arbeitsschutzgesetz auch psychische Faktoren zu be-
rücksichtigen sind. Aus diesem Grunde haben wir im
Arbeitsschutzgesetz eine gesetzliche Klarstellung vor-
genommen, wonach der Arbeitsschutz sich auch auf
den Schutz der psychischen Gesundheit bezieht und
psychische Belastungen bei der Arbeit bei der Gefähr-
dungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Die entspre-
chenden gesetzlichen Anpassungen sind Bestandteil
des Gesetzentwurfs zur Neuorganisation der bundesun-
mittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialge-
richtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, der
heute ebenfalls abschließend im Deutschen Bundestag
beraten wird. Daneben finden sich in unserem Antrag
zahlreiche weiter Maßnahmen.

Das zeigt: Wir messen dem Thema „psychische Ge-
sundheit am Arbeitsplatz“ eine hohe politische Bedeu-
tung zu. Nur durch einen systematisch betriebenen Ar-
beitsschutz und durch betriebliche Gesundheits-
förderung können die Risiken, die durch arbeitsbe-
dingte psychische Belastungen entstehen, reduziert
werden. Die bereits zitierte Sachverständigenanhö-
rung hat deutlich gemacht, dass Handeln notwendig
und auch möglich ist. Wir wollen an die Ergebnisse der
Anhörung anknüpfen, allerdings ohne in unternehme-
rische Freiheiten einzugreifen und ohne zusätzliche
Bürokratie zu schaffen.

Wir wollen praktische Erfolge erzielen, zum Wohle
der Beschäftigten und der Betriebe. Zur Bewältigung
der Herausforderungen des demografischen Wandels
brauchen wir mehr denn je gesunde, qualifizierte und
motivierte Menschen, die bis ins Alter arbeiten können
und dies auch wollen. Schaufensteranträge und Place-
bolösungen tragen wir nicht mit. Deshalb lehnen wir
die Vorlagen der Oppositionsfraktionen ab.


Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1725030600

Bürobesprechung, Gespräche mit Kunden, Diskus-

sion mit Kollegen, ein Projekt will abgeschlossen wer-
den, dazwischen klingelt das Telefon, und zahlreiche
Anfragen über E-Mails sind zu beantworten – dank
Smartphone oft noch nach dem offiziellen Dienst-
schluss oder am Wochenende. Schließlich wollen der
Chef, die Kollegen und Kunden zufriedengestellt wer-
den, und auch die eigene Arbeitsmotivation soll unter
Beweis gestellt werden. Das ist Stress pur.

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(C (D Gespickt wird die Arbeitsverdichtung mit Konkurnzkampf, Angst um den Arbeitsplatz, Perfektionisus. Psychische Erkrankungen oder gar Burnout sind äufig die Folge. Bei weitem sind nicht nur Manager avon betroffen. Das Phänomen zieht sich quer durch lle Berufsgruppen. Psychische Erkrankungen sind stark im Vormarsch. ittlerweile beruhen 41 Prozent aller Anträge auf rwerbsminderungsrente auf psychischen Krankhein. Sie sind damit der Hauptgrund für einen vorzeitien Rentenbezug. Wenngleich auf Platz eins als häugste Ursache von Krankschreibungen Krankheiten es Atmungssystems stehen, stellt der neueste TKesundheitsreport 2013 fest: „Deutlich, und im Sinne iner Fortsetzung des Trends aus den vergangenen ahren, sind unter Männern und Frauen von 2011 auf 012 die Fehlzeiten mit psychischen Störungen angetiegen“ – im Vergleich zum Vorjahr: plus 12,4 Proent bei Männern, plus 14,5 Prozent bei Frauen. Ein Grund für den besorgniserregenden Anstieg ist icherlich die Arbeitsverdichtung und die ständige Erichbarkeit. Zahlreiche Studien sehen die Konstellaon aus falschen eigenen Ansprüchen und nachteilien Anreizstrukturen der Arbeitswelt als besonders roblematisch an. Den Anforderungen einer modernen esellschaft an Beruf, Familie, Ehrenamt und Freizeit erecht zu werden, übt einen zusätzlichen Druck aus. uch die persönliche Disposition spielt eine Rolle. Gleichzeitig hat die Enttabuisierung psychischer rkrankungen dazu geführt, dass diese Leiden offener ematisiert werden als früher. Früher wurden oft an ere Erkrankungen vorgeschoben. Die Ursachen sind vielschichtig. Da psychische Errankungen und Erschöpfungszustände verheerende olgen für Betroffene selbst, aber auch für Wirtschaft nd Sozialversicherungssysteme haben, ist Handeln ringend nötig. Die Arbeitnehmergruppe der CDU/ SU-Bundestagsfraktion hatte bereits 2012 einen aßnahmenkatalog hierzu beraten, welcher zu dem ntrag der Regierungsfraktionen führte, den wir heute Deutschen Bundestag zusammen zur Abstimmung tellen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/ CSU und FDP ind der Ansicht, dass die besten Lösungen partnerchaftlich gefunden werden. Darum liegt es in erster inie bei den Sozialpartnern, den Betriebsräten und inzelnen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, ihrer Verntwortung für den Erhalt der psychischen Gesundheit achzukommen. Dazu brauchen sie aber auch Untertützung von den Akteuren im Gesundheitswesen, den nungen und Kammern. Auch die Politik ist gefragt. Sie muss für die nötigen ahmenbedingungen sorgen. Das ist auch das Ergebnis mehrerer Fachgesprähe, die wir in den vergangenen Monaten geführt aben. Dabei erörterten Vertreter aus Arbeitgebernd Arbeitnehmerschaft, von Krankenkassen und Max Straubinger gebene Reden )





(A) )

Ärzte, welche Konzepte in der betrieblichen Gesund-
heitsförderung benötigt werden, um die geistige wie
körperliche Gesundheit und Leistungsfähigkeit von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhalten und der
steigenden Anzahl an psychischen Erkrankungen vor-
zubeugen.

Das Ergebnis ist: Die Präventionsarbeit muss von
Sozialpartnern, einzelnen Führungskräften, Mitarbei-
tern, Betriebsärzten, den Kranken- und Unfallkassen
vorangetrieben werden. Gesetze und Verordnungen
durch die Politik allein würden fehlschlagen. Zielfüh-
render seien positive Beispiele aus der Unternehmer-
praxis, und da gibt es einige – bislang vor allem bei
größeren Unternehmen.

Darum fordern wir mit unserem Antrag die Bundes-
regierung auf, auf Krankenkassen einzuwirken, damit
diese gemeinsam und in Zusammenarbeit mit Kam-
mern und Innungen einen niedrigschwelligen Zugang
für kleine und mittlere Unternehmen zu Leistungen der
betrieblichen Gesundheitsförderung etablieren. Kon-
kret fordern wir, den Richtwert in § 20 Abs. 2 SGB V
für die Gesundheitsförderung zu erhöhen und 2 Euro
pro Versicherten als Mindestwert für die betriebliche
Gesundheitsförderung festzuschreiben, mit dem Ziel,
Investitionen in den Erhalt der Gesundheit am Arbeits-
platz zu steigern. Nicht in Anspruch genommene Mittel
sollen regionalen Kooperationen der Krankenkassen
mit örtlichen Unternehmensorganisationen zugute-
kommen.

Die Aufgabe der Politik ist es, genügend Mittel
und Programme für die Forschungsförderung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung be-
reitzustellen, damit im Rahmen der bereits bestehen-
den Versorgungsforschung und der Erforschung von
Volkskrankheiten, wie psychischen Erkrankungen,
konkrete Maßnahmen entwickelt werden können, mit
denen psychischen Belastungen begegnet werden
kann. Auch geschlechtsspezifische Faktoren hinsicht-
lich der Betroffenheit, der Symptomatik und der auslö-
senden Faktoren sollten hierbei Berücksichtigung
finden.

Wir haben in der christlich-liberalen Regierungs-
zeit gute Unterstützungsmöglichkeiten und Maßnah-
men für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Fami-
lienleben geschaffen. Es gilt nun, diese auszubauen
und neue bedarfsgerechte Konzepte zu entwickeln.

Das Rad muss nicht ständig neu erfunden und büro-
kratische Hürden dürfen nicht aufgebaut werden. Des-
halb wollen wir vorhandene Strukturen, Kooperations-
verbünde und Netzwerke auf politischen, Verwaltungs-
und Verbandsebenen – beispielsweise die Initiative
Gesundheit und Arbeit, die Gemeinsame Deutsche
Arbeitsschutzstrategie, das Deutsche Netzwerk für
betriebliche Gesundheitsförderung – stärken, aus-
bauen und zielgerichtet miteinander vernetzen. Auch
muss ihr Bekanntheitsgrad vergrößert werden. Sehr
gut wirkt in diesem Zusammenhang die vom Bundes-

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(C (D inisterium für Arbeit und Soziales geförderte Initiave Neue Qualität der Arbeit. In einem sind wir von den Regierungsfraktionen nd der Opposition ja einig: Es gilt, Arbeitsund eschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmer zu erhalten, und die besondere Herausrderung gilt derzeit der psychischen Gesundheit. och wie wir das erreichen wollen: Da beschreiten ir verschiedene Wege, und Sie von der Opposition be chreiten den Holzweg. Wir setzen mit unserem Antrag auf verstärkte Öfntlichkeitsarbeit, Enttabuisierung und Kooperation er Sozialpartner. Das und nicht der einer Anti-Stresserordnung, wie SPD, Bündnis 90/Die Grünen und inke sie fordern, ist der richtige Weg. Die Anti-Stress-Verordnung, die hier gefordert wird, at vor allem einen schönen Namen, aber sie wird ihm haltlich nicht gerecht. Sie ist zu abstrakt formuliert, nd es wird gänzlich verkannt, dass es kaum möglich t, für die für die psychische Gesundheit so wichtigen arameter wie Betriebsklima und Führungsverhalten renzwerte und verbindliche Gestaltungsmaßnahmen u bestimmen. Zielführend ist hingegen ein weiterentickeltes Arbeitsschutzmanagement, wie die christch-liberale Koalition es anstrebt, damit auch für den ereich der psychischen Gesundheit die bestehenden esetze für Unternehmen verständlicher und besser msetzbar werden. Wir hätten schon einen großen Erfolg, wenn mehr etriebe eine Gefährdungsanalyse durchführen würen. Da gibt es noch große Unterschiede zwischen roßund kleinen Betrieben. Wir müssen vor allem die leinen Betriebe unterstützen. Die Opposition setzt auf Reglementierungen, wir etzen hingegen auf die Bereitschaft der großen Mehrahl der Unternehmen und der Krankenkassen, im onstruktiven Dialog und mit der Unterstützung der eteiligten Ressorts der Bundesregierung ein funktioierendes und breit angelegtes betriebliches Gesundeitsund Eingliederungsmanagement für Arbeitneherinnen und Arbeitnehmer zu entwickeln und zu tablieren, und wir setzen darauf, dass die Sozialparter gemeinsam Lösungsansätze entwickeln, verstärkt rifliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen bschließen und eine Übereinkunft zu einer gemeinamen Erklärung zur psychischen Gesundheit bei der rbeit treffen. Die Opposition erweckt den Eindruck, es wäre die rbeit, die etliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitneher krank macht. Doch es ist nicht die Arbeit, die rank macht, sondern es sind bestimmte Arbeitsbedinungen. Was auch krank macht, ist, keine Arbeit zu haben; enn die Zahl derer, die unter psychischen Erkrankunen leiden, ist bei Arbeitslosen höher als bei Arbeitehmerinnen und Arbeitnehmern, wie der BKKesundheitsreport 2012 gezeigt hat. Deshalb fordern Peter Weiß gebene Reden )





(A) )

wir, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Angebote
für Arbeitslose aufzubauen und zu erweitern. Doch
besser als Präventionsprogramme in Zeiten der Ar-
beitslosigkeit ist, schnell aus ihr herauszukommen.

Von daher ist es ein besonderes Verdienst unserer
Bundesregierung, dass fast 42 Millionen Menschen in
Deutschland erwerbstätig sind – bei deutlich unter
drei Millionen Menschen ohne Arbeit – und dass die
Arbeitslosigkeit ihren niedrigsten Stand seit 1990 er-
reicht hat.


Josip Juratovic (SPD):
Rede ID: ID1725030700

In letzter Zeit wird immer mehr über die Stärken des

Arbeitsmarktes geredet. Damit eine solche Diskussion
über den allgemeinen Wohlstand unserer Gesellschaft
aber überhaupt Sinn macht, muss man sich erst einmal
mit dem Wohlbefinden jedes Einzelnen in der Arbeits-
welt befassen. Daher bin ich froh, dass im Fokus der
heutigen Debatte das wichtigste Kriterium für die Ge-
staltung einer erfolgreichen Arbeitswelt steht, nämlich
die Gesundheit der Beschäftigten und damit die Erhal-
tung ihrer Arbeitsfähigkeit.

Ich möchte zunächst an das Gesundheitsverständnis
im Sinne der Definition der Weltgesundheitsorganisa-
tion erinnern. Gesundheit besteht eben nicht nur aus
der Abwesenheit von Krankheit, sondern Gesundheit
stellt einen Zustand von vollständigem physischen,
psychischen und sozialen Wohlbefinden dar. Den Ein-
druck von so einem Zustand bekomme ich jedoch nicht,
wenn ich in meinem Wahlkreis in verschiedenen Be-
trieben unterwegs bin. Immer häufiger stößt man auf
Klagen der Beschäftigten, dass der Leistungsdruck
enorm zugenommen hat. An vielen Arbeitsplätzen in
Deutschland hat sich der Stress in den letzten Jahren
deutlich erhöht.

Man lässt sich von der technologischen Entwick-
lung und den neuen Arbeitsmethoden auf den ersten
Blick begeistern. Es wird von einem Wandel der Ar-
beitswelt gesprochen. Aber dieser Wandel ist mitnich-
ten eine rein positive Entwicklung. Aufgrund der bis-
herigen Erfahrungen ist klar, dass durch den Wandel
die klassischen harten Belastungsfaktoren wie körper-
liche Belastungen abnehmen, aber die psychischen
Faktoren zunehmen.

Die immer schnelleren Veränderungen und die pre-
kären Arbeitsbedingungen führen zu einer Arbeits-
weise unter permanentem Zeitdruck und ständiger Un-
sicherheit ohne feste Zukunftspläne. Die Verdichtung
der Arbeit, zunehmende Arbeitszeiten, Leih- und Zeit-
arbeit, immer mehr Schicht- und Nachtarbeit, stei-
gende inhaltliche Anforderungen und vieles mehr er-
höhen den psychosozialen Druck auf Beschäftigte, und
wer dauerhaft unter Stress leidet, läuft Gefahr, psychi-
sche Störungen herauszubilden.

Mittlerweile gibt es keinen Zweifel mehr, dass ein
Zusammenhang zwischen psychischer Belastung und
psychischen Erkrankungen besteht. Besorgniserre-
gend ist die Tatsache, dass seit 2006 die Anzahl an see-

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(C (D schen Erkrankungen um 75 Prozent zunahm. Der Anil psychischer Erkrankungen an allen Erwerbsminerungsrenten lag 2012 bei 41 Prozent. Es geht nicht ur darum, dass die Frühverrentungen wegen Arbeitsnfähigkeit teuer sind, sondern es geht um viel mehr. s geht um Nachhaltigkeit. Wir müssen Arbeit so getalten, dass sie uns gesund altern lässt. Um eine bessere Arbeitswelt zu schaffen, ist es ichtig, die veränderten und neu entwickelten Belasngen zu identifizieren. Wir brauchen neue Regelun en im Arbeitsund Gesundheitsschutz, um auf die teigenden psychischen Belastungen zu reagieren. Wir ozialdemokraten fordern die Bundesregierung seit ngem auf, zu handeln. Die bisherigen Konferenzen er Regierung sind nicht ausreichend. Dabei hat sich eutlich gezeigt, dass die Bundesregierung nur zu miimalen Änderungen des Arbeitsschutzes bereit ist. ie Regierung tut nichts Substanzielles, um gegen bermäßigen Stress in der Arbeitswelt vorzugehen. elbst die von Arbeitsministerin von der Leyen angeriesene gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur sychischen Gesundheit bei der Arbeit ist im letzten ugenblick an den Arbeitgebern gescheitert. Wir als SPD haben ein schlüssiges Konzept entwikelt, wie wir mit psychischen Belastungen in der Areitswelt umgehen müssen. Wir brauchen dringend ine Anti-Stress-Verordnung, um die Regelungslücke Arbeitsschutz zu schließen. Im Arbeitsschutz ist als Mögliche detailliert geregelt; ich denke zum Bei piel an die Biostoffverordnung. Aber eine Verordnung Bereich der psychischen Belastungen fehlt jedoch. ine Anti-Stress-Verordnung erleichtert die Handhaung des Gesetzes; denn es wird für Arbeitgeber, Areitsnehmer und die Aufsichtsbehörden klar definiert, as zu tun ist. Weiter muss die Umsetzung des Betrieblichen Einliederungsmanagements, BEM, in den Betrieben sihergestellt werden. Ein wichtiges Ziel ist, in den Beieben Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen der wiederholt arbeitsunfähig sind, zu helfen, mögchst frühzeitig wieder arbeiten zu können. Sonst beteht die Gefahr, dass sie aufgrund der Ausgeschlosenheit in eine neue Depressionsphase geraten. Wir müssen diese Bedingungen für eine stärkere Beiligung der Krankenkassen schaffen. Sie sollen Prä entionsund Rehabilitationsmaßnahmen in den Beieben fördern, und es soll geprüft werden, ob psyhische Erkrankungen in die Liste der Berufskrankhein aufgenommen werden. Dadurch könnten Rehabilition und Entschädigung durch die Unfallversiche ung ermöglicht werden. Es ist dringend nötig, sich über Prävention mehr edanken zu machen. Dafür ist es wichtig, dass die rbeitsschutzaufsicht gut und effektiv arbeiten kann. ir brauchen keinen Personalabbau, sondern umfas endere Kontrollen, um fehlenden Arbeitsschutz sankonieren zu können. Prävention kann zudem nur dann rfolgen, wenn Gefährdungsbeurteilungen erstellt Peter Weiß gebene Reden )





(A) )

werden. Wir müssen daher dafür sorgen, dass alle Be-
triebe Gefährdungsbeurteilungen erstellen.

Kurz und gut: Wir müssen die Arbeitswelt so gestal-
ten, dass psychische Belastungen erst gar nicht entste-
hen. Nur gesunde und motivierte Mitarbeiter können
erwerbstätig sein. Es ist im Interesse jedes einzelnen
Arbeitnehmers, bei der Arbeit nicht krank zu werden.
Es ist aber auch im Interesse der Arbeitgeber, gesunde
Mitarbeiter zu haben, damit diese keine Ausfallzeiten
haben.

Außerdem ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz
wichtig für die Lebensqualität in unserem Land. Das
zukünftige Wachstum muss eine erfolgreiche Wirt-
schaft und gute Arbeitsbedingungen verbinden, um ein
gutes Leben möglich zu machen. Ich bitte um Zustim-
mung zu unserem Antrag.


Pascal Kober (FDP):
Rede ID: ID1725030800

Schon allein an der Tatsache, dass wir heute insge-

samt vier Anträge beraten und dass jede Fraktion hier
im Hause einen Antrag zum Thema psychische Ge-
sundheit am Arbeitsplatz eingebracht hat, können wir
erkennen, dass das Thema wichtig ist und dass die
Politik Hilfestellungen gibt und Antworten sucht.

Zahlen zeigen uns, dass die Zahl der psychischen
Erkrankungen in den vergangenen Jahren zugenom-
men hat. So geht aus dem „DAK-Gesundheitsreport“
hervor, dass 2011 mehr Beschäftigte als je zuvor we-
gen psychischer Leiden arbeitsunfähig geschrieben
wurden; die Fehltage haben sich zwischen 1997 und
2011 mehr als verdoppelt.

Der Anteil von psychisch Erkrankten am Kranken-
stand betrug im Jahr 2011 13,4 Prozent. Sie stehen da-
mit an vierter Stelle der wichtigsten Krankheitsarten.
Bei Frauen machten sie 16,3 Prozent des Arbeitsunfä-
higkeitsvolumens aus, bei Männern 11,0 Prozent. Mit
knapp 40 Prozent aller Erwerbsminderungsrentenfälle
sind psychische Erkrankungen inzwischen auch der
Hauptgrund für einen vorzeitigen Rentenbezug.

Was auf den ersten Blick nach einer gewaltigen Zu-
nahme an Erkrankungen aussieht, muss es aber auf
den zweiten Blick nicht sein. Die Akzeptanz von psy-
chischen Erkrankungen hat in unserer Gesellschaft zu-
genommen; die Scham zum Bekenntnis, psychisch
krank zu sein, ist erfreulicherweise gesunken. Wir kön-
nen auch durch den medizinischen Fortschritt auf ver-
besserte Diagnosemöglichkeiten zurückgreifen, was
sicherlich auch zu einem Anstieg der Befunde von psy-
chischen Erkrankungen geführt hat.

Was früher vielleicht als Rückenleiden oder Magen-
problem diagnostiziert wurde, wird mittlerweile als
psychische Erkrankung erkannt. Dies kann einen Teil
des Anstiegs sicherlich erklären. Es ist gut für die Be-
troffenen, dass ihre Krankheit mittlerweile als solche
erkannt wird und auch behandelt werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Oppositions-
fraktionen, in Ihren Anträgen zeichnen Sie ein zu ein-

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(C (D eitiges und negatives Bild der Ursachen von psychichen Erkrankungen. In aktuellen Studien werden Arbeitsverdichtung, onkurrenzdruck und lange Arbeitszeiten zwar als ögliche Ursachen für mehr Krankschreibungen aufrund psychischer Diagnosen gewertet, doch wird bent, dass insbesondere fehlender sozialer Rückhalt au erhalb der Arbeitswelt zu mangelnder Widerstandshigkeit gegenüber psychischen Beschwerden führt. ie psychische Gesundheit arbeitender Menschen ängt also in nicht geringem Maße von der außerberufchen, persönlichen Lebenssituation ab, wie der Voritzende der Bundesdirektorenkonferenz der Deutschen esellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Ner enheilkunde, Professor Dr. med. Thomas Pollmächer, agt. Wichtig ist auch, festzuhalten, dass der höchste Anil von psychisch Erkrankten in der Gruppe der Areitslosen zu finden ist. Dies zeigt klar, dass wir vor alm das Fehlen von Arbeit als gesundheitliche elastung für die Menschen wahrnehmen müssen. Diese christlich-liberale Regierungskoalition hat in ieser Legislaturperiode eine Vielzahl an Programmen nd Initiativen für eine Verbesserung der psychischen esundheit am Arbeitsplatz gestartet. So hat das Bundesministerium für Gesundheit die ampagne „Unternehmen unternehmen Gesundheit“ estartet. Ziel der Kampagne ist es, die Zahl der kleien und mittleren Unternehmen zu erhöhen, die sich ktiv im Bereich der betrieblichen Gesundheitsfördeung einbringen. So bietet die Homepage des Bundesinisteriums für Gesundheit eine Sammlung von einer ielzahl von Projekten, die kleinen und mittleren Unrnehmen als Vorbild und Anregung dienen können. enn klar ist, dass Großunternehmen mehr Kapazitän für betriebliche Gesundheitsförderungen haben. leine und mittlere Unternehmen können dies vor alm durch Kooperationen und gegenseitige Abstimung auch erreichen. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Sozias, das Bundesministerium für Familie, Senioren, rauen und Jugend sowie das Bundesministerium des nern haben Initiativen und Programme zur Stärkung er psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt begonen. Ich bin der Meinung, dass wir derzeit einen Zweilang von Maßnahmen brauchen. Wir brauchen mehr ntersuchungen über Gründe und Ursachen von psy hischen Erkrankungen und daraus abgeleitet eine erbesserung der Prävention. Zum anderen müssen ir aber auch die Anstrengungen für bessere Diagnosk und Therapien erhöhen. Der demografische Wandel und der damit einhergeende Fachkräftemangel werden es mit sich bringen, ass die Förderung der Gesundheit von Mitarbeiterinen und Mitarbeitern bei der Gestaltung des Arbeitslatzes sowie der Arbeitsabläufe innerhalb der Unter Josip Juratovic gebene Reden )





(A) )

nehmen künftig noch stärker in den Vordergrund
gerückt werden wird.

Dies wird diese christlich-liberale Regierungskoali-
tion in den kommenden Jahren weiter aktiv begleiten
und unterstützen.


Jutta Krellmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725030900

Immer mehr Beschäftigte werden durch zunehmen-

den Stress bei der Arbeit krank. Das Problem der psy-
chischen Belastungen bei der Arbeit hat für viele Men-
schen bedrohliche Ausmaße angenommen und wächst
weiter.

Letzte Woche hat die „Süddeutsche Zeitung“ neue
Zahlen der Rentenversicherung veröffentlicht. Danach
hat die Zahl der Frühverrentungen wegen psychischer
Erkrankungen im letzten Jahr erneut zugenommen.

Zunehmender Arbeitsstress ist mittlerweile die
wichtigste Ursache für Frühverrentungen. Dauernder
Arbeitsstress ist für die Betroffenen nicht nur ein ge-
sundheitliches Risiko, sondern letzten Endes auch ein
Armutsrisiko.

Die Regierungsparteien antworten auf dieses ernste
Problem mit unverbindlicher Wohlfühlpolitik. Sie set-
zen letztendlich vor allem auf die Einsicht und die Ver-
nunft der Unternehmer. Aber sie meinen damit im We-
sentlichen unverbindliche Appelle und eine bessere
Aufklärung. Sie sprechen von einer besseren „Kultur"
in Unternehmen, von Aufklärung von Führungskräften
und Ähnlichem mehr. Das ist alles in Ordnung und
kann so auch gemacht werden. Aber eine wahrnehm-
bare Wirkungskraft wird diese Wohlfühlpolitik nicht
entfalten. Ich will Ihnen im Folgenden drei Punkte
nennen, die meine Fraktion für unerlässlich hält, um
dem Problem Arbeitsstress wirkungsvoll zu begegnen.

Erstens. Der erste Punkt betrifft den Arbeitsschutz.
Der findet bei den Regierungsparteien nur am Rand
statt. Was wir aber brauchen, ist ein rechtlich verbind-
licher Anspruch für die Beschäftigten, sich gegen un-
menschliche Arbeitsbedingungen zu wehren. Wo blei-
ben also die klaren Regeln, die Unternehmen Grenzen
setzen, wenn sie zu weit gehen? Was ist, wenn sich
nichts bewegt?

Die Linke glaubt: Um den zunehmenden Arbeits-
stress wirksam zu verringern, muss man die Verhält-
nisse verändern, unter denen viele Arbeiter und Ange-
stellte heute arbeiten. Das ist in erster Linie ein
Problem des Arbeitsschutzes. Hier muss durch recht-
lich verbindliche und einklagbare Regeln festgelegt
werden, wo die Grenzen der zulässigen Arbeitsbelas-
tung liegen sollen. Sonst bleibt alles Wischiwaschi.

Der DGB führt regelmäßig Umfragen unter Be-
schäftigten über ihre Stressbelastungen durch. Deren
Ergebnisse sind eindeutig. Beschäftigte klagen da-
rüber, dass sie immer mehr in derselben Zeit leisten
müssen und sich dadurch gehetzt fühlen. Sie stellen
fest, dass unregelmäßige und überlange Arbeitszeiten
Stress erzeugen. Und sie benennen unsichere Beschäf-

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(C (D gung, die Sorge vor Arbeitslosigkeit oder ein zu niediges Einkommen als Stressfaktoren. Die Vorschläge der Linken zur Reduzierung von tressbedingten Arbeitsbelastungen beruhen auf derlei rkenntnissen und Umfragen. Wir unterstützen die Forderung der IG Metall nach iner Anti-Stress-Verordnung, weil dadurch die Betrofnen im Betrieb selbst – die Beschäftigten und ihre Inressenvertretungen – die Stressursachen am einzelen Arbeitsplatz konkret ermitteln können. Wo der ase im Pfeffer liegt, das können in der Regel die Be chäftigten selbst am besten feststellen. Die Anti-Stress-Verordnung legt konkrete und ver indliche Kriterien fest, mit deren Hilfe sich alle mögchen Stressfaktoren ermitteln lassen. Diese Kriterien önnen dann in Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb infließen. Ohne diese Konkretisierungen bleibt der chutz vor psychischen Belastungen letztlich unkonret und unwirksam. Es muss aber auch sichergestellt werden, dass die etriebe diese Gefährdungsbeurteilungen durchfühn. Die Kontrollen des Arbeitsschutzes durch die Geerbeaufsicht der Länder müssen deutlich intensiviert erden. Es fehlt im Moment sowohl das notwendige ersonal dafür als auch die Sanktionsmöglichkeiten Falle von Verstößen. Schließlich wollen wir, dass die Interessenvertretun en der Beschäftigten – die Betriebsund Personaläte – erzwingbare Mitbestimmungsrechte bei Fragen er Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation und des Areitsumfelds bekommen. So können sie Beschäftigte or übermäßigen Belastungen besser schützen. Die innvollen Initiativen der IG Metall müssen mit Leben efüllt und zu verbindlichen Schutzrechten für alle Bechäftigten werden. Zweitens. Das Problem der arbeitsbedingten Stresselastungen ist darüber hinaus nicht ohne die Frage ach der Arbeitszeit zu lösen. Immer mehr Menschen iden unter überlangen oder unregelmäßigen Arbeits eiten und können sich nicht mehr ausreichend vom rbeitsstress regenerieren. Die Entwicklung ist vor alm bei Schichtarbeit, Nachtschicht und Wochenendrbeit besorgniserregend. Diese besonders belastenden Formen der Arbeitseit haben in den letzten zehn Jahren drastisch zugeommen. Wir fordern, dass sie auf ein unverzichtbares Maß eschränkt werden. Wir wollen die gesetzliche Höchstrbeitszeit auf 40 Stunden verringern. Dritttens. Eine wirkungsvolle Anti-Stress-Politik uss eine soziale Neuordnung des Arbeitsmarktes an teuern. Stress durch unregelmäßige Arbeit trifft vor llem atypisch Beschäftigte, die als flexible Arbeitsraftreserve in Betrieben beschäftigt werden. Leiharbeiter arbeiten im Schnitt weniger als drei onate an einem Arbeitsplatz. Ähnlich geht es Werk Pascal Kober gebene Reden Jutta Krellmann )








(A) )

vertragsarbeitern. Befristet Beschäftigte stehen wegen
unsicherer Zukunftsaussichten ihrer Arbeitsstelle häu-
fig unter Dauerstress.

Die Deregulierung des Arbeitsmarktes durch die
Regierung Schröder hat viel dazu beigetragen, dass
Beschäftigte heute eine deutlich größere Arbeitshetze
erfahren als noch vor fünfzehn Jahren.

Wenn SPD und Grüne es ernst meinen mit der Redu-
zierung des arbeitsbedingten Stresses, dann sollten sie
dessen Ursachen konkret angehen und die Folgen ih-
rer eigenen Arbeitsmarktpolitik kritisch reflektieren.
Kosmetische Ausbesserungen, wie sie derzeit in den
rot-grünen Wahlprogrammen stehen, helfen hier nicht
weiter.

Dazu gehört, dass Befristungen ohne Sachgrund
und Leiharbeit verboten werden. Werkverträge müssen
strikt begrenzt und, wenn sie lediglich zu Lohndum-
ping genutzt werden, ebenfalls verboten werden. Wir
brauchen einen radikalen Kurswechsel in der deut-
schen Arbeitsmarktpolitik. Anti-Stress-Politik und eine
Politik der sozialen Sicherheit können nur zusammen-
gedacht werden. Dafür steht Die Linke. Wir laden alle
Fraktionen in diesem Haus ein, dieser Einsicht zu fol-
gen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Regierungsfraktionen in diesem Hause lieben
den Schein. Und sie lieben es, Placebos zu produzie-
ren. Ein Paradebeispiel hierfür ist der Antrag mit dem
Titel „Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Ge-
sundheit auch am Arbeitsplatz stärken“. Eigentlich ist
es ein schöner Titel, der viel verspricht. Doch diese
Versprechen werden – wie so oft bei dieser Regie-
rung – nicht gehalten. Denn in dem Antrag findet sich
nichts von dem wieder, was da vollmundig versprochen
wird: keine humane Arbeitswelt – und erst recht keine
Stärkung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz.

Es reicht auch nicht, dass mittlerweile die zwei
Wörtchen „psychische Belastung“ an passender Stelle
in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen wurden. Wir
brauchen klare Regelungen im Arbeitsschutz. Wir
brauchen eine Anti-Stress-Verordnung, die wir den
Menschen in den Betrieben an die Hand geben können
und mit der auch die Aufsichtsbehörden gut arbeiten
können. Nur eine Anti-Stress-Verordnung sorgt dafür,
dass Arbeitsplätze künftig sicher und stressfrei werden.

Viele Experten sehen das wie wir. Bei unserer Anhö-
rung zur Anti-Stress-Verordnung sprachen sich Be-
triebsräte, Soziologen und Juristen, die Gewerkschaf-
ten und der Deutsche Beamtenbund, Betriebsärzte und
die Kammer der Psychotherapeuten einhellig für eine
solche Verordnung aus. Und viele von ihnen konstatie-
ren, dass die zunehmenden psychischen Erkrankungen
häufig aus der Arbeitsorganisation oder Arbeitszeitge-
staltung resultieren. Nur die Regierungsfraktionen
ignorieren diese Entwicklungen in der Arbeitswelt.

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(C (D Doch eben diese Entwicklung wird uns betriebsnd volkswirtschaftlich viel kosten, wenn wir – so wie ie Regierungsfraktionen – einfach nur abwarten und al schauen, was so passiert. So werden wir nicht verindern, dass immer mehr Menschen aufgrund psychicher Belastungen vorzeitig aus dem Erwerbsleben usscheiden. 42,1 Prozent sind es nach neuesten Zahn der Deutschen Rentenversicherung Bund. So werden wir auch nicht verhindern, dass mehr als in Drittel dieser Erwerbsminderungsrentner und -renterinnen von Armut bedroht sind. Auch das fand die eutsche Rentenversicherung Bund unlängst heraus. enn von einer Erwerbsminderungsrente allein lässt ich kaum leben. Den Regierungsfraktionen scheint as egal zu sein. Sie setzen weiter auf die Selbstverflichtung der Unternehmen. Doch das immer wieder trapazierte Prinzip der Freiwilligkeit funktioniert ben nicht bei deutschen Managern und dem Arbeitschutz. Immerhin – so das ESENER-Survey – brauchen 0 Prozent der deutschen Unternehmen eine gesetzlihe Verordnung, um im Gesundheitsschutz tätig zu erden. Dieses Ergebnis müssen die Regierungsfraktionen ndlich ernst nehmen. Sie setzen doch sonst auch auf ie Forschung und fordern, dass in Sachen psychische efährdungen am Arbeitsplatz noch mehr untersucht nd geforscht werden müsse. Denn die Zusammenänge von Arbeitsbedingungen und psychischer Belasng seien noch nicht wirklich klar. Dabei können psy hische Belastungen am Arbeitsplatz inzwischen iemlich sicher identifiziert werden. Das hat die Wisenschaft bei unserer Anhörung bestätigt. Außerdem hnt ein Blick über die Grenzen unseres Landes. Imerhin ist die Forschung zu psychischen Belastungen m Arbeitsplatz in den skandinavischen Ländern umssend und ausführlich. Für eine humane Arbeitswelt tun diese Regierung nd die dazugehörigen Fraktionen nichts. Sie rühren icht einmal den kleinen Finger. Stattdessen lobt ihr ntrag eigene kleine Regierungsaktivitätchen und besst es ansonsten bei Appellen. Damit ist es nicht gen. Uns Grünen ist das zu wenig. Wir nehmen die Be chäftigten und die vorliegenden Daten ernst. Uns eht es um die Gesundheit und Lebensqualität der enschen. Notwendig sind eine Anti-Stress-Verord ung und altersund alternsgerechte Arbeitsbedingunen; denn die Menschen müssen die Chance haben, esund bis zur Rente arbeiten zu können. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss mpfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf rucksache 17/13851. Dieser empfiehlt unter Buch tabe a seiner Empfehlung die Annahme des Antrags der egierungsfraktionen auf Drucksache 17/13088 mit dem itel „Für eine humane Arbeitswelt – Psychische Geundheit auch am Arbeitsplatz stärken“. Wer stimmt dar? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Be Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725031000




(A) )

schlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regierungs-
gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenom-
men.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der SPD-Fraktion auf Drucksa-
che 17/12818 mit dem Titel „Arbeitsfähigkeit von Be-
schäftigten erhalten – Psychische Belastungen in der
Arbeitswelt reduzieren“. Wer stimmt dafür? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp-
fehlung ist mit den Stimmen der Regierungs- gegen die
Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c
die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf
Drucksache 17/11042 mit dem Titel „Psychische Belas-
tungen in der Arbeitswelt reduzieren“. Wer stimmt da-
für? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Be-
schlussempfehlung ist mit den Stimmen der
Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken bei
Enthaltung von SPD und Grünen angenommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buch-
stabe d die Ablehnung des Antrags der Grünen-Fraktion
auf Drucksache 17/10867 mit dem Titel „Psychische Ge-
fährdungen mindern – Alters- und alternsgerecht arbei-
ten“. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen
der Grünen bei Enthaltung von SPD und Linken ange-
nommen.

Tagesordnungspunkt 46:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-
Weiß, Sören Bartol, Willi Brase, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD

Vorrang für Verbraucherinteressen im Gen-
technikrecht verankern

– Drucksachen 17/6479, 17/7559 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Max Lehmer
Elvira Drobinski-Weiß
Dr. Christel Happach-Kasan
Dr. Kirsten Tackmann
Harald Ebner

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
Reden zu Protokoll genommen.


Dr. Max Lehmer (CSU):
Rede ID: ID1725031100

Die Gesundheit der Menschen in unserem Land

steht für uns als Fraktion der CDU/CSU in jeder Hin-
sicht an oberster Stelle. Auch bei Verhandlungen auf
EU-Ebene ist dies die entscheidende Maxime für die
deutsche Position.

Seit 1996 werden weltweit über 1 Milliarde gene-
tisch veränderte Pflanzen angebaut, und bis zum heu-
tigen Tage ist kein einziger Schadensfall weltweit be-
kannt.

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(C (D Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen ehr ernst. Das gilt für die Bewertung aller modernen echnologien gleichermaßen. Der Umgang mit genchnisch veränderten Organismen steht stets unter em Vorbehalt, dass Sicherheit, Wahlfreiheit und ransparenz auf allen Ebenen – etwa bei der Entwickng und Zulassung – gewährleistet bleiben. Verantortbare Potenziale der Grünen Gentechnik wollen ir aber nutzen. Die Zulassung gentechnisch veränerter Organismen soll sich daher an der wissenchaftsbasierten Abwägung zwischen Chancen und Riiken ausrichten. In erster Linie tragen Informationsdefizite oder abichtlich herbeigeführte Irritationen zu einer starken erunsicherung der Bevölkerung bei. Die von den entechnikgegnern vorgebrachten Bedenken halten doch keiner wissenschaftlich fundierten Untersu hung stand. Auch der Antrag der SPD-Fraktion ist in seiner Be ertung zur Grünen Gentechnik nicht schlüssig. Zum inen wird konstatiert, dass gentechnisch veränderte rganismen zugelassen werden dürften und die gesetzchen Vorsorgemaßnahmen einem verträglichen Neeneinander von Agrogentechnik und gentechnikfreier ewirtschaftung dienen. Zum anderen wird davon geprochen, dass landwirtschaftliche Gentechnik nicht ontrollierbar ist. Die Forderung, auf EU-Ebene zügig eine Definition ozioökonomischer Kriterien zu schaffen und das Zussungsverfahren zu überarbeiten, ist völlig überflüs ig; denn die EU-Kommission hat in ihrem Bericht om April 2011 über die sozioökonomischen Auswirungen von GVO bereits vorgeschlagen, auf europäicher Ebene den wissenschaftlich fundierten Denkproess zur Entwicklung verlässlicher und solider aktoren bei der Erfassung von sozioökonomischen olgen des Anbaus von GVO fortzusetzten. Uns ist sehr wichtig, dass sich jeder Einzelne für der gegen den Anbau, die Erzeugung, den Konsum nd die Verwendung von gentechnisch veränderten flanzen oder Produkten entscheiden kann. Wir wollen ine echte Wahlfreiheit für die Verbraucher und Landirte. Um diese zu gewährleisten, müssen die gesetzlihen Rahmenbedingungen stimmen. Für eine vollständige Transparenz brauchen wir ine Prozesskennzeichnung auf europäischer Ebene. um Beispiel bei Fleischund Wurstwaren oder auch ilch und Milchprodukten muss aus der Kennzeich ung klar hervorgehen, wenn sie unter Verwendung entechnisch veränderter Organismen hergestellt wuren. Diese umfassende Positivkennzeichnung fordern ir bereits seit längerem und haben sie auch in unsem Regierungsprogramm 2013 bis 2017 festgeschrie en. Wir haben in der EU bereits jetzt das weltweit trengste Zulassungsverfahren zur Genehmigung und icherheitsbewertung von GVO. Dies gilt unabhängig avon, ob die GVO zum Anbau oder zur Verwertung )


(A) )

als Lebens- oder Futtermittel vorgesehen sind. Sie
werden nur genehmigt, wenn sie als unbedenklich für
Mensch, Tier und Umwelt und als genauso sicher wie
ihre konventionellen Vergleichsprodukte eingestuft
werden.

Die wissenschaftlichen Bewertungsverfahren füh-
ren unabhängige Experten und Wissenschaftler von
der European Food Safety Authority, EFSA, durch.
Darüber hinaus führen auf nationaler Ebene die zu-
ständigen Fachbehörden, wie zum Beispiel das Bun-
desinstitut für Risikobewertung, BfR, oder auch die
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit,
ZKBS, die wissenschaftliche Bewertung gentechnisch
veränderter Organismen durch. Dieses bewährte Sys-
tem befürworten wir ausdrücklich.

Ihre in diesem Zusammenhang geäußerte Kritik der
Verquickung von Mitgliedern der Zulassungsbehörde
zur Industrie ist mehrfach widerlegt und haltlos. Die
öffentliche Forschung ist ein entscheidender Faktor
für die Sicherheitsbewertung von GVO.

Mehrere Studien machen deutlich und zeigen auf,
dass Grüne Gentechnik alleine die globalen Heraus-
forderungen, wie die Sicherung der Welternährung bei
wachsender Weltbevölkerung und gleichzeitig rückläu-
figer Anbaufläche, nicht lösen kann. Jedoch kann die
Grüne Gentechnik einen wesentlichen Beitrag zur Ver-
besserung der genetischen Eigenschaften einer
Pflanze leisten, die unter anderem auch helfen, Pflan-
zen unter kritischen Anbaubedingungen – Kälte, Hitze,
schwierige Böden – anbauen zu können.

Es ist bewiesen, dass der Einsatz von GVO die land-
wirtschaftliche Produktivität erhöht und zugleich den
wirtschaftlichen Wert landwirtschaftlicher Produkte
aufgrund der höheren Qualität pflanzlicher Nahrungs-
und Futtermittel steigert. 117 Millionen Landwirte
– vorwiegend kleiner Betriebe – nutzen bereits die Vor-
züge gentechnisch veränderter Pflanzen.

Die Zulassung gentechnisch veränderter Organis-
men soll sich daher an der wissenschaftsbasierten Ab-
wägung zwischen Chancen und Risiken ausrichten.

Der ideologisch motivierte Versuch der Opposition,
ganze Technologien in Deutschland zu verhindern, ist
Gift für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort
Deutschland. Wir als Unionsfraktion dagegen stehen
für eine wissenschaftsbasierte und technologieoffene
Politik. Wir stehen für die Zukunft und Wettbewerbsfä-
higkeit der deutschen Wirtschaft.


Elvira Drobinski-Weiß (SPD):
Rede ID: ID1725031200

Unser Antrag, mit dem die SPD-Fraktion die Bun-

desregierung auffordert, das Gentechnikgesetz im
Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
November 2010 zu ändern, ist inzwischen fast genau
zwei Jahre alt.

Als Bundesregierung haben CDU/CSU und FDP
seitdem nichts unternommen. Wenn man sich an-
schaut, was Schwarz-Gelb im Koalitionsvertrag da-

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(C (D als angekündigt hatte, muss man sagen: Auch wenn nsonsten die leeren Versprechungen und die Untätigeit dieser Bundesregierung eine enorme Belastung r Verbraucherinnen und Verbraucher war, in diesem inen Bereich, der Agro-Gentechnik, können die Verraucherinnen und Verbraucher in Deutschland froh ein, dass die Bundesregierung untätig blieb. Der Koalitionsvertrag von 2009 trug eindeutig die andschrift der Gentech-Lobby. Dass auch damals chon 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbrauher gentechnisch veränderte Pflanzen auf dem Acker nd im Essen ablehnten, interessierte die schwarz-gelen Koalitionäre nicht. Sogar der Anbau der Amfloraartoffel wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben. um Glück ist nichts passiert. Schaut man sich aber die ganz frischen Wahlproramme von CDU/CSU und FDP an, dann ist doch etas passiert: Sowohl bei der CDU/CSU als auch bei er FDP fehlen Aussagen zur Position beim Thema entechnik. Lediglich von der Prozesskennzeichnung t dort die Rede. Vielleicht haben CDU/CSU und FDP ja endlich vertanden, dass man den Verbraucherinnen und Verrauchern die Gentechnik nicht aufzwingen kann. chließlich betonen gerade CDU/CSU und FDP ja uch in ihren Wahlprogrammen erneut Mündigkeit und elbstbestimmung der Verbraucher. Oder sie haben ndlich zur Kenntnis genommen, dass auch Ihre eigeen Wählerinnen und Wähler die Agro-Gentechnik mit roßer Mehrheit ablehnen. Als wir damals unseren Antrag einbrachten, hatte as Bundesverfassungsgericht gerade in seinem Urteil om November 2010 darauf hingewiesen, dass die usbreitung von gentechnisch verändertem Material, inmal in die Umwelt ausgebracht, schwer oder gar icht begrenzbar sei. Es bestätigte damit juristisch die aturwissenschaftlich begründete Unkontrollierbareit gentechnisch veränderter Organismen im offenen ystem und verwies auf die besondere Sorgfaltspflicht es Gesetzgebers, der nach Art. 20 a des Grundgesetes den Auftrag habe, „in Verantwortung für die künfgen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen u schützen“. Im September 2011 hat dann der Europäische Geichtshof in Sachen GVO-verunreinigter Honig entchieden, dass Honig, der Spuren von nicht zu Lebensittelzwecken zugelassenen gentechnisch veränderten onstrukten enthält, nicht mehr verkauft werden darf. as bestätigt: An der Nulltoleranz für nicht zugelas ene GVO muss festgehalten werden – und das gilt für lle Lebensmittel. Außerdem hatte der EuGH entschieden, Pollen in onig sei wie eine Zutat zu behandeln. Damit würden Falle der GVO-Verunreinigung die 0,9 Prozent für en Pollen selbst gelten, und Honig mit GVO-Pollen ürde kennzeichnungspflichtig. Dr. Max Lehmer gebene Reden )





(A) )

Die Bundesregierung ist untätig geblieben. Auch als
die EU-Kommission einen Vorschlag vorlegte, der eine
grobe Missachtung des EuGH-Urteils bedeuten und
dafür sorgen würde, dass Honig, der gentechnisch ver-
änderte Pollen enthält, ohne entsprechende Kenn-
zeichnung bleibt, hat die Bundesregierung keine Posi-
tion gegen den Kommissionsvorschlag bezogen. Dabei
tritt er das Recht der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher auf Information und Wahlfreiheit mit Füßen. Für
eine Regierungskoalition, die sich stets auf den mündi-
gen und selbstbestimmten Verbraucher beruft, ist das
ein sehr schwaches Bild.

Wenn es in Brüssel um Zulassungsanträge ging, hat
die schwarz-gelbe Bundesregierung durch Enthaltung
oder Zustimmung geglänzt und damit den Markt für
neue GVOs geöffnet.

Ansonsten tat sie nichts – nichts zum Schutz der Im-
ker, nichts zum Schutz der gentechnikfreien Lebensmit-
telwirtschaft, nichts zum Schutz, zur Information und
zur Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher. So kann keine einzige unserer Forderungen aus
dem SPD-Antrag „Vorrang für Verbraucherinteressen
im Gentechnikrecht verankern“ aus dem Sommer vor
zwei Jahren als erledigt abgehakt werden. Nach wie
vor gibt es für uns alle viel zu tun:

Wir müssen die Nulltoleranz für nicht zugelassene
GVOs verteidigen.

Wir müssen für die Saatgutreinheit kämpfen. Das
Saatgut steht am Anfang der Kette, und wenn wir kein
sauberes Saatgut mehr zur Verfügung haben, dann ist
die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion nicht mehr
möglich.

Wir brauchen endlich die Kennzeichnungspflicht für
tierische Produkte, die mit GVO-Futtermitteln gewon-
nen wurden.

Wir wollen endlich eine Überarbeitung des Zulas-
sungsverfahrens. Es muss transparent werden und si-
cherstellen, dass das Vorsorgeprinzip unbedingt und
ohne Kompromisse gilt. Die Untersuchung der Unbe-
denklichkeit eines neuen GVOs für Gesundheit von
Mensch, Tier und Umwelt muss kritischer und besser
werden – auch hinsichtlich der Langzeiteffekte. Außer-
dem müssen endlich auch die sozialen und ökologi-
schen Folgekosten der Einführung von GVOs bei der
Zulassung berücksichtigt werden.

Solange diese Aspekte nicht berücksichtigt sind,
darf es keine weiteren Zulassungen geben.

Wir brauchen eine transparente und unabhängige
Forschung. Wo öffentliche Gelder in die Forschung
fließen, sollten Gegenstand und Zielsetzung der For-
schung transparent und im Interesse des Allgemein-
wohls sein, und die Forschungsergebnisse sollten öf-
fentlich zugänglich sein. Zudem muss es eine Kosten-
Nutzen-Analyse geben, und wir wollen, dass die Veren-
gung der Forschungsförderung auf die Gentechnik
endlich aufhört. Es muss wieder mehr Geld in nicht-

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(C (D entechnische Ansätze fließen; denn wir sehen es och: Die Agro-Gentechnik ist nicht die Lösung. Zu dieser rkenntnis sind ja vielleicht inzwischen auch die Kolginnen und Kollegen von der Union und von der DP gekommen, und vielleicht fehlt deshalb das hema Agro-Gentechnik sowohl im Wahlprogramm on CDU/CSU als auch in dem der FDP. Sie alle hier aben heute zum letzten Mal in dieser Legislaturpeiode die Chance, Ihren Erkenntniszugewinn in die Tat mzusetzen und unsere Vorschläge zu unterstützen, inem Sie die Beschlussempfehlung des Ausschusses abhnen. Der Antrag ist ein alter Hut. Es ist der Versuch, die rünen hinsichtlich der Ablehnung der Gentechnik zu berholen. Damit verkauft die SPD ihre eigene Seele nd verabschiedet sich von einer eigenständigen Bechlussfassung beim Thema biotechnologische Züchng. Gentechnik ist Alltag. Der Fleiß, mit dem dieser An ag erarbeitet wurde, hätte ein würdigeres Ziel verient. Selbst die Grünen haben feststellen müssen, dass re eigenen Mitglieder den Kampf gegen die Gentech ik als untergeordnet ansehen. Man muss ihnen zurun: „Ihr habt Recht! Warum gegen eine Züchtungsmeode kämpfen, die sich bewährt?“ Die Onlinepetition für unabhängige Risikofor chung im Bereich Biound Gentechnik, betrieben von ersonen, die gezielt keine unabhängige Forschung etreiben und unterstützen, ist ebenfalls gescheitert. ir müssen nach 17 Jahren des Anbaus von gentech isch veränderten Pflanzen auf weltweit inzwischen ber 170 Millionen Hektar Fläche feststellen, dass ofnsichtlich die Interessen von Landwirten und Verraucherinnen und Verbrauchern gewahrt wurden und s damit überhaupt keinen Anlass für eine solche Petion gibt. Der rot-grüne Beschluss in Niedersachsen, das chulprojekt HannoverGen nicht fortzuführen, hat zu inem Shitstorm auf der Internetseite der Grünen gehrt. Die Angst der Grünen vor der Vermittlung von onkretem Wissen zu den Methoden der Gentechnik ar so groß, dass sie ein bundesweit anerkanntes chulprojekt beendet haben. Wissen, das grüner Ideogie entgegensteht, ist offensichtlich verpönt. Nicht mer weist der gesellschaftliche Mainstream in die ichtige Richtung. Astronomen wissen das aus der Gechichte: Die Erde ist keine Scheibe und dreht sich um ie Sonne. Wenn das Bundesverfassungsgericht Aussagen zur echtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Gesetzes ie des Gentechnikgesetzes macht, ist dies sein gutes echt und seine Aufgabe. Wenn es aber außerdem über aturwissenschaftliche Tatbestände Bewertungen vorimmt, ist es in seine Schranken zu weisen. Schuster, Elvira Drobinski-Weiß gebene Reden )

Dr. Christel Happach-Kasan (FDP):
Rede ID: ID1725031300




(A) )

bleib bei deinen Leisten. Deswegen sind Aussagen des
Bundesverfassungsgerichts zur Verbreitung von gv-
Pflanzen völlig ohne Bedeutung.

Es ist richtig, dass bei Befragungen die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher der Gentechnik skeptisch ge-
genüberstehen. Gleichzeitig müssen die Unternehmen
jedoch feststellen, dass die Verbraucherinnen und Ver-
braucher nicht bereit sind, für ihre Sonderwünsche
auch finanziell geradezustehen. Das ist bedauerlich
für die Unternehmen, die auf diese Sonderwünsche ge-
setzt haben. Aber diese Realität müssen wir zur Kennt-
nis nehmen. Angesichts des Anbaus von gv-Soja auf
über 80 Prozent der Anbaufläche ist das Beharren auf
herkömmlich gezüchtetem Soja ein Sonderwunsch.

Das britische Einzelhandelsunternehmen Tesco, das
drittgrößte weltweit, hat deswegen gemeinsam mit an-
deren in diesem Frühjahr entschieden, zur Erstellung
der von Tesco vermarkteten Geflügelprodukte die Füt-
terung mit gv-Soja zuzulassen. Die Unternehmen neh-
men mit ihrer Entscheidung zur Kenntnis, dass gv-Soja
sicher und inzwischen Standard ist. Der Anteil des An-
baus von herkömmlich gezüchtetem Soja ist inzwi-
schen weltweit auf unter 20 Prozent gesunken; er fin-
det in einigen Ländern wie Argentinien nicht mehr
statt. Herkömmlich gezüchtetes Soja wurde vom Markt
gedrängt, weil weder die Chinesen als weltweit größte
Sojaimporteure noch die Europäer bereit sind, die
durch erhöhten Zeit- und Energieaufwand entstehen-
den erhöhten Kosten der Landwirte zu bezahlen. Die-
sen erhöhten Kosten steht für die Verbraucherinnen
und Verbraucher kein Nutzen gegenüber.

Auch zur leidigen Diskussion über die sogenannte
Nulltoleranz liefert der SPD-Antrag keine neuen Er-
kenntnisse. Es ist überfällig, dass die noch geltende
Nulltoleranz bei Lebensmitteln und Saatgut gegenüber
in der EU noch nicht zugelassenen Sorten durch einen
technischen Schwellenwert ersetzt wird. Es macht
doch keinen Sinn, für Gifte wie Dioxin oder Aflatoxin
einen Grenzwert zu akzeptieren, bei völlig harmlosen
Beimengungen von gv-Sorten aber auf der sogenann-
ten Nulltoleranz zu bestehen. Allerdings hat hier die
Bundesregierung aufgrund der Haltung der CSU die in
sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt.

Das Fehlurteil des EuGh, das Pollen im Honig als
Zutat definierte, muss unverzüglich korrigiert werden.
Die FDP unterstützt deshalb den Vorschlag der Kom-
mission, die Honigrichtlinie zu ändern. Tomaten auf
der Pizza sind eine Zutat, Pollen im Honig jedoch
nicht. Zur Ausweisung von Sortenhonigen wie Raps-
oder Heidehonig wird die Sortenreinheit unter ande-
rem durch Bestimmung des Pollenspektrums nachge-
wiesen. Dies ist nur sinnvoll, weil Pollen ein natür-
licher Bestandteil von Honig ist. Den Gegnern des
Kommissionsvorschlags geht es nicht um den Honig.
Es geht allein darum, der grünen Gentechnik durch ein
Hintertürchen Steine in den Weg zu legen. Wer solche
Winkelzüge braucht, um Gentechnik zu diskreditieren,
hat keine Argumente. Die Änderung der Honigrichtli-
nie ist auch für Honige, die aus Entwicklungs- und

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(C (D chwellenländern über Fairtrade importiert werden, ine wertvolle Hilfe. Die Grünen tragen ihre ideologichen Grabenkämpfe auf dem Rücken der Imker in dieen Ländern aus. Das oft angeführte Argument, gv-Pflanzen schaden den Kleinbauern, ist ein hartnäckiger Irrglaube, er durch häufige Wiederholung nicht richtiger wird. der letzten Ausgabe der Welt setzt sich die Autorin ia Heinemann mit ebendiesem Vorurteil auseinander. ie kommt zu dem Schluss, dass Bt-Baumwolle einen eitrag zur Armutsbekämpfung in Indien leistet. Der grarökonom Professor Matin Qaim von der Universit Göttingen hatte beispielsweise untersucht, welche ozialen und finanziellen Folgen der Anbau von Btaumwolle für indische Bauern hat. So stiegen zwichen 2002 und 2008 die Ernteerträge dieser Bauern m 24 Prozent. Bauern, die auf die neue Bt-Sorte umtiegen, hatten in der gleichen Zeit ein Einkommenslus von 50 Prozent, da sie weniger Insektizide einseten mussten, aber dennoch bessere Erträge hatten. Die olge war eine Verbesserung ihrer Ernährungssituaon. Spektakulär war die öffentliche Entschuldigung von ark Lynas, ehemaliger Gentechnikgegner aus Groß ritannien, für seine frühere Beteiligung an Feldzertörungen. Es wird wohl noch etwas dauern, bis Genchnikgegner bei den Grünen und der SPD bereit ind, Sachargumente zur Kenntnis zu nehmen. An die dresse der SPD gerichtet: Dadurch würden Sie am esten die Verbraucherinteressen wahren. Es muss doch zu denken geben, wenn der Anarchist örg Bergstedt öffentlich darlegt, dass er seinen Prost gegen die Gentechnik jetzt ruhen lassen will zuunsten des Protests gegen die sogenannte Massenerhaltung oder das Fracking. Es zählt offensichtlich as „Dagegensein“. Wer solche anarchistischen Beegungen unterstützt, wendet sich gegen die Men chen in unserem Land, gegen deren Wunsch nach rieden und Wohlstand und einer guten Zukunft für re Kinder. Die Linksfraktion lehnt gentechnisch veränderte flanzen und Tiere aus vielfältigen Gründen ab – bisng sind in der EU nur gentechnisch veränderte flanzen relevant. Sie gefährden beispielsweise die entechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei. Durch ermischungen oder durch Auskreuzungen kann es zu erunreinigungen kommen. Sicher verhindert werden ann das nicht. Das zeigte sich erst jüngst wieder, als den USA Gentechnik-Weizen auf einem Feld gefun en wurde, der nie eine Anbauzulassung hatte. Wer eiß, wie viele Weizenernten bereits völlig unbemerkt it Gentech verunreinigt und verarbeitet wurden? Ernert sei an den Reis LL 601, der ebenfalls nie zugessen wurde, aber dennoch seinen Weg vom Feld in eorgia/USA weltweit in die Supermarktregale gefunen hat. Weiterhin gefährdet die Agro-Gentechnik die mwelt. Statt Pestizide einzusparen, vergrößert sich Dr. Christel Happach-Kasan gebene Reden )

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725031400




(A) )

zumindest mittelfristig der Bedarf, und wahre Gift-
Cocktails werden verspritzt. Der Fehler liegt auch hier
im System: Massiver Gentech-Anbau führt früher oder
später zu resistenten Schädlingen und Unkräutern. Bei
massiven Antibiotika-Anwendungen ist dieser Vorgang
Grundwissen; bei Gentech-Pflanzen wird das oft aus-
geblendet.

Im Fachjournal „Nature Biotechnology“ wurde
kürzlich eine aufschlussreiche Studie veröffentlicht.
Die Anzahl der Insektenarten, die man nicht mehr
effektiv mit insektenresistenten Gentech-Pflanzen be-
kämpfen kann, hat sich innerhalb weniger Jahre ver-
fünffacht. Studien besagen, dass in den USA, Indien
und Südafrika über die Hälfte der Individuen einiger
Insektenvölker bereits unempfindlich gegen das Gift
sind. Statt auf diesem Irrweg umzukehren, wurde vor
zwei Wochen auf EU-Ebene über den achtfach verän-
derten Gentech-Mais SmartStax verhandelt. Die Links-
fraktion hält diese All-in-One-Waffe für viel zu riskant.
Die Enthaltung der Bundesregierung bei der Abstim-
mung ist deshalb inakzeptabel: Sie hätte Nein sagen
müssen.

Ein dritter Grund, warum wir gegen Gentech-Pflan-
zen sind, ist die Verteuerung der gentechnikfreien Le-
bensmittelproduktion. Von Gentech-Verunreinigungen
sind auch die Lebensmittelverarbeitung und der Le-
bensmittelhandel betroffen. Dagegen müssen sie sich
schützen – das kostet. Mehrkosten entstehen durch
stark steigende Saatgutpreise sowie erforderliche
Maßnahmen zur Vermeidung drohender Resistenzen,
zur Trennung der Ernte- und Verarbeitungstechnik, der
Warenströme und durch notwendige Kontrolluntersu-
chungen.

Die Verunreinigung mit agrogentechnisch verän-
dertem Material kann enorme wirtschaftliche Folgen
haben. Im schlimmsten Fall können Landwirtinnen
und Landwirte ihre Ernteprodukte und Imkerinnen und
Imker ihren Honig nicht mehr verkaufen. Durch den
Starlink-Skandal im Jahr 2000 fiel der Mais-Preis in
den USA um sechs Prozent. Die Linksfraktion hat
mehrfach kritisiert, dass Berechnungen zum Ausmaß
der volkswirtschaftlichen Kosten der Agrogentechnik

(Bundestagsdrucksachen 16/7903 und 16/7441)

müssen endlich sozio-ökonomische Effekte und ethi-
sche Belange in das EU-Zulassungsverfahren für Gen-
tech-Pflanzen verbindlich eingebunden werden.

Die SPD greift in ihrem Antrag diese Bedenken auf
und stellt diskussionswürdige Lösungsvorschläge vor.
Leider ist diese vorbildliche Konsequenz der SPD auf
der Bundesebene noch nicht in allen Landesverbänden
angekommen. Im rot-rot regierten Brandenburg wären
wir mit vergleichbar gentechnikkritischem Denken un-
seres Koalitionspartners sehr viel weiter gekommen
beim Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und
der Imkerei. Das wäre auch im Interesse der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher.

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(C (D Die Linksfraktion unterstützt die meisten Forderunen aus dem SPD-Antrag. Es ist richtig, die Nulltoleanz bei Saatgut und Lebensmitteln beizubehalten. einer Meinung nach sollte sie auch bei Futtermitteln ieder eingeführt werden. Die Koexistenz zwischen entechund gentechfreier Landwirtschaft ist ein ärchen. Das ist unterdessen auch vielfach bewiesen. erade deshalb dürfen wir Verunreinigungen auch icht durch die Hintertür zulassen. Denn genau das assiert, wenn die Koalitionsfraktionen immer wieder n der Nulltoleranz im Saatgut und gegenüber nicht ugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen in ebensmitteln sägen. Die sozio-ökonomischen Auswirkungen müssen ringend im EU-Zulassungsverfahren verbindlich vernkert werden. Das Zulassungsverfahren muss transarenter werden. Unabhängige Forscherinnen und orscher müssen Zugang zu den Unterlagen erhalten, amit sie die Ergebnisse der Gentech-Konzerne überrüfen können. Ganz wichtig ist die Sicherung von ransparenz und Unabhängigkeit auch bei den Forchungsinstituten. Die aktuelle Bundestags-Petition Behördenaufbau und -organisation – Stärkung er Unabhängigkeit der Forschungsinstitute“ vom 6. April 2013 zeigt eindrucksvoll, dass es hierbei ringenden Handlungsbedarf gibt. Wichtig ist uns auch, dass die sogenannte Kenneichnungslücke geschlossen wird. Das betrifft Leensmittel wie Eier, Milch oder Fleisch, die von Tieren tammen, die zum Beispiel mit Gentech-Soja gefüttert urden. Das Futtermittel wird gekennzeichnet – das amit gewonnene Lebensmittel nicht. Wie sollen sich o Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst entcheiden können? Dies ist die letzte Gentechnik-Debatte in dieser ahlperiode, auch für die SPD. Ich hoffe, sie wird sich och an diese vorzeigbaren Gentech-Forderungen ernern, wenn sie nach der Wahl zusammen mit der DU/CSU am Kabinettstisch sitzen sollte. Denn das inzige Kriterium der Wahrheit ist die Realität. Die inke wird das weiter einfordern. Die Agrogentechnik ist aktuell aus den Schlagzeilen eitgehend verschwunden, auch weil Gentechnikkonerne wie Monsanto vorgeben, den europäischen arkt aufgegeben zu haben. Doch davon dürfen wir ns nicht täuschen lassen; denn Monsanto hält ausahmslos alle seine EU-Zulassungsanträge für Genchpflanzen aufrecht! Hinzu kommt die Gefahr, dass r das geplante Freihandelsabkommen zwischen der U und den USA wichtige Verbraucherschutzregelunen auch im Bereich Gentechnik geopfert werden. Ministerin Aigner hat auch bei diesem Thema verucht, sich als vermeintliche Verteidigerin der Verraucherrechte zu inszenieren. Europa, so Ilse Aigner, erde seine „hohen Standards beim Verbraucher chutz für ein Freihandelsabkommen nicht zur Dispoition stellen“. Und was sagt Aigners Chefin zu dieser Dr. Kirsten Tackmann gebene Reden )

Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725031500




(A) )

Frage? Angela Merkel meint zwar in ihrem aktuellen
Videopodcast, man wolle „jetzt nicht einfach Stan-
dards minimieren“. Letztlich werde man aber, so die
Bundeskanzlerin, „zum Schluss Lösungen finden müs-
sen, die von allen akzeptiert werden“. Damit räumt
Merkel ein, dass sie gerade die weit entwickelten EU-
Verbraucherschutzstandards zur Disposition stellt.
Alle gegenteiligen Beschwörungen sind also nur Beru-
higungspillen für die Öffentlichkeit, die mit der Reali-
tät solcher Verhandlungen nichts zu tun haben.

Zwischen der Rhetorik von Ilse Aigner und der tat-
sächlichen Gentechnikpolitik von Schwarz-Gelb klafft
schon seit vier Jahren ein tiefer Glaubwürdigkeitsgra-
ben! Union und FDP spielen dabei ein falsches Dop-
pelspiel mit verteilten Rollen. Während Aigner und
ihre bayerischen Parteifreunde sich öffentlich als Gen-
technikkritiker gebärden, sind viele Bundestagsabge-
ordnete der CDU, CSU und FDP nach wie vor über-
zeugte Fans der Agrogentechnik. Während der
bayerische Landwirtschaftsminister Brunner laut für
Sojaanbau ohne Gentechnik wirbt, ist im Bundeshaus-
halt 2013 kein einziger Cent für die Förderung des Ei-
weißpflanzenanbaus in Deutschland eingestellt. Die
Markteinführung von Aigners Siegel „Ohne Gentech-
nik“ wird nur stiefmütterlich mit einem winzigen
Bruchteil der Mittel gefördert, die einst für die Be-
kanntmachung des Biosiegels geflossen sind.

Während die Bundeslandwirtschaftsministerin spät
ihre Liebe zur Nulltoleranz gegenüber nicht zugelasse-
nen Gentechpflanzen entdeckt hat, fordern einige Koa-
litionsvertreter, insbesondere aus der FDP, weiterhin
unverdrossen die Schleifung dieses Prinzips, sogar
beim Saatgut! Und in Brüssel winken Aigners Vertreter
neue Importzulassungen von Gentechpflanzen ohne
Ausnahme durch! Nicht einmal gegen den besonders
risikobehafteten Genmais SmartStax, der gegen zwei
Herbizide resistent ist und der sechs verschiedene In-
sektengifte produziert, hat sich Deutschland gewehrt.
Ein Nein zur Gentechnik? Fehlanzeige!

Nach wie vor fördert Schwarz-Gelb mit Millionen-
summen Forschungsprojekte zur Nutzung der Agro-
gentechnik. Dabei belegen immer mehr Studien, dass
Gentechpflanzen statt zu höheren Erträgen nur zu
mehr Pestizideinsatz und wachsender Abhängigkeit
der Landwirtschaft von wenigen Konzernen führen.
Handfeste Erfolge hat hingegen die moderne konven-
tionelle Züchtung vorzuweisen. Schwarz-Gelb ver-
schwendet also knappe Forschungsmittel für eine Di-
nosauriertechnologie! Bei diesem Punkt fehlt dem
vorliegenden Antrag leider die nötige Konsequenz;
denn es reicht eben nicht, nur „in gleichem Maße auch
nichtgentechnische Ansätze“ zu fördern. Grünes Ziel
ist die effektive Verwendung von Forschungsmitteln
für leistungsfähige Technologien; daher fordern wir
die komplette Streichung öffentlicher Forschungsför-
derung zur Entwicklung von Gentechpflanzen. Das hat
aber nichts mit einem Forschungsverbot oder gar mit
„Bücherverbrennung“ zu tun, wie es Kollege Lehmer
in einer inakzeptablen Entgleisung genannt hat.

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(C (D Die zahlreichen konkreten Hinweise auf verbreitete teressenkonflikte bei der EU-Lebensmittelsicher eitsbehörde EFSA und dem Bundesamt für Risikobeertung, BfR, sind der Regierung Merkel völlig egal! abei ist ein unabhängiger und kritischer Blick auf die isiken der Agrogentechnik nötiger denn je: Ganz ktuell hat eine australisch-amerikanische Fütteungsstudie mit Gentechmais und Gentechsoja an chweinen neue ernstzunehmende Hinweise auf Geundheitsschäden erbracht. Die Bundesregierung findet dennoch nichts dabei, ass sie Aufträge zur Gestaltung von den Internetsein biotechnikum.eu und biosicherheit.de an Agentun vergeben hat, die enge Kontakte zur Gentechlobby flegen. Kein Wunder, dass auf diesen Portalen, die ich besonders an Schülerinnen und Schüler richten, esentliche Risiken und negative Folgen der Agrogenchnik entweder gar nicht vorkommen oder kleingereet werden. Nicht nur Gentechpflanzen selbst bergen Risiken. o weisen viele Studien auf Gefährdungen von Mensch nd Umwelt durch das Unkrautvernichtungsmittel lyphosat hin, das vor allem beim Anbau von Genchpflanzen zum Einsatz kommt. Doch auch hier haen Aigner, Merkel und Co ihre Ohren auf Durchzug estellt. Für Vertreter von Schwarz-Gelb ist es normal nd kein Problem, dass im Urin einer Mehrheit unser Bevölkerung Rückstände des Herbizids Glyphosat achweisbar sind, wie eine in der letzten Woche veröfntlichte BUND-Studie ergeben hat. Angesichts so viel Ignoranz gegenüber Risiken und lientelpolitik zum Nutzen der Gentechlobby verwunert es nicht, dass diese Bundesregierung viele überllige Hausaufgaben zum Schutz der gentechnikfreien andund Lebensmittelwirtschaft nicht erledigt hat. er SPD-Antrag enthält dazu eine lange Liste von orderungen, die wir weitestgehend teilen. Daher timmen wir dem Antrag trotz kleinerer Schwächen zu. Schwarz-Gelb hat weder für die bessere rechtliche bsicherung der gentechnikfreien Regionen noch für ie Verankerung des Schutzes der Imkerei vor gentechischen Verunreinigungen im Gentechnikgesetz irendetwas geleistet. Ganz im Gegenteil: Die Bundesgierung unterstützt die EU-Kommission sogar dabei, as sogenannte „Honig-Urteil“ des Europäischen Geichtshofes von 2011 über eine Änderung der Honigichtlinie auszuhebeln. Damit würden die Verbraucheinnen und Verbraucher ihrer Rechte auf Wahlfreiheit nd Transparenz beraubt, weil so selbst Honige, die eit überwiegend Pollen von Gentechpflanzen enthaln, nicht als Genfood gekennzeichnet werden müssen. as ist Verbrauchertäuschung pur! Selbst von den Vorhaben des eigenen Koalitionsverages hat Schwarz-Gelb nichts umgesetzt. Die Bunesländer warten immer noch auf die Ermächtigung, elbst größere Abstände zu Gentechfeldern vorgeben u dürfen. Auch die großspurig angestrebte „umfasende Verbrauchertransparenz“ durch die Einführung Harald Ebner gebene Reden Harald Ebner )








(A) )

einer Prozesskennzeichnung für Lebensmittel ist ein
Papiertiger: Noch immer gibt es keine Kennzeich-
nungspflicht für tierische Produkte, die mit Gentech-
futtermitteln erzeugt wurden.

Fazit: Beim Thema Gentechnik hat die Regierung
Merkel nichts Positives bewirkt. Da ist es bezeichnend,
wenn das Einzige, was im neuen Wahlprogramm der
Unionsparteien zum Thema Gentechnik steht, die vage
Forderung nach einer Art Prozesskennzeichnung ist.
Was schon im letzten Koalitionsvertrag versprochen
war und von Schwarz-Gelb noch nicht einmal ansatz-
weise vorangetrieben wurde, wird jetzt wieder aufge-
wärmt!

Beim Thema Gentechnik gilt für die Union offen-
sichtlich: Wer nichts Wesentliches verspricht, weckt
keine Erwartungen und muss daher auch nichts halten.
So gesehen ist das Merkel‘sche Wahlprogramm an die-
ser Stelle – allerdings auch nur an dieser – unfreiwillig
ehrlich. Diese Ehrlichkeit hätte der Union auch in Sa-
chen Finanzierbarkeit ihrer Wahlgeschenke gut zu Ge-
sicht gestanden.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725031600

Wir kommen zur Abstimmung. Der zuständige Aus-

schuss empfiehlt auf Drucksache 17/7559, den Antrag
der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/6479 abzulehnen.
Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Die Regierungsfraktionen haben zugestimmt, die
Oppositionsfraktionen abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 41:

Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die deutsch-koreanischen Beziehungen dyna-
misch fortentwickeln

– Drucksache 17/14110 –

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Re-
den zu Protokoll genommen.


Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1725031700

Gute Beziehungen zu anderen Nationen zu pflegen,

ist seit Jahrzehnten ein Markenkern deutscher Außen-
politik. Etwas ganz besonderes ist es, wenn diese Be-
ziehungen bereits seit 130 Jahren andauern, so wie
zwischen Deutschland und Korea.

Mit der Unterzeichnung des deutsch-koreanischen
Handels-, Schifffahrts- und Freundschaftsvertrages
am 26. November 1883 begannen die offiziellen Bezie-
hungen zwischen beiden Ländern und sind seither über
rein wirtschaftliche Verbindungen hinausgewachsen.
Viele Koreaner haben mittlerweile in Deutschland eine
Heimat gefunden, so wie viele Deutsche den Schritt ge-
wagt haben, sich ein neues Leben in Korea aufzu-
bauen. Sie alle sind ein wichtiger Teil unserer gegen-
seitigen Beziehungen. Gute bilaterale Beziehungen
leben eben nicht nur von Kontakten auf politischer
Ebene, sie leben vor allem von den Begegnungen aller

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(C (D itglieder unserer Gesellschaft. Von diesen Begegungen lebt jede Partnerschaft. Nichts geht über den direkten Kontakt und die perönliche Anschauung, um etwas über andere Länder nd Menschen zu erfahren und sich ein stimmiges Bild ber die dortigen Lebensbedingungen zu machen. Nur enn man sich für andere interessiert und sich auf ihre icht der Dinge einlässt, kann man sie auch verstehen nd schätzen. Wir begehen in diesem Jahr allerdings nicht nur 30 Jahre bilateraler Beziehungen, sondern auch den 0. Jahrestag des deutsch-koreanischen Abkommens ber die Anwerbung koreanischer Bergleute. Auf desen Grundlage und mit einer späteren Vereinbarung ber die Entsendung von koreanischen Krankenchwestern kamen bis 1977 10 000 Krankenschwesrn und Schwesternhelferinnen sowie 8 000 Bergleute us der Republik Korea in die Bundesrepublik eutschland und haben maßgeblich am Aufbau und irtschaftlichen Erfolg unseres Landes mitgewirkt. Ihen allen sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Mit unserem heutigen Antrag wollen wir fortsetzen, as vor 130 Jahren begonnen hat. Den 130. Jahrestag er Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen eutschland und Korea nehmen wir zum Anlass, die eziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu beien koreanischen Staaten auch in der Zukunft weiter uszugestalten und dynamisch fortzuentwickeln. Dabei gilt es insbesondere, die politische Annäheung zwischen der Republik Korea und der Demokratichen Volksrepublik Korea mit dem Ziel einer Wiederereinigung nach Kräften zu unterstützen und sich für ine demokratische Entwicklung im nördlichen Teiltaat einzusetzen, sich für eine Wiederaufnahme des ultilateralen Forums der Sechs-Parteien-Gespräche, it Beteiligung der beiden koreanischen Staaten, der olksrepublik China, der Vereinigten Staaten von Ameika, der Russischen Föderation und Japan, einzuseten, auf Grundlage der Empfehlungen des jährlich tattfindenden Deutsch-Koreanischen Forums die olitischen, wirtschaftlich-technologischen und kultullen Beziehungen weiter auszubauen, die Regierung er Republik Korea darin zu unterstützen, durch Diag und humanitäre Gesten die Entspannung auf der oreanischen Halbinsel zu fördern und den Austausch on Schülern, Studenten, Auszubildenden und jungen erufstätigen aus beiden Ländern dadurch zu intensiieren, dass mit der Regierung der Republik Korea onkrete Maßnahmen vereinbart werden, die den Aususch zwischen der jungen Generation beider Länder uantitativ und qualitativ voranbringen. Insbesondere der letzte Punkt sollte im Mittelpunkt er künftigen Beziehungen unserer Länder stehen. Die ugend aus Deutschland und Korea muss sich kennenrnen, um die deutsch-koreanischen Beziehungen uch weiterhin auf ein solides Fundament zu stellen nd dynamisch weiterzuentwickeln. Nur dann ist si )


(A) )

chergestellt, dass es nicht nur bei den 130 Jahren gu-
ter bilateraler Beziehungen bleibt.

Jugendliche, die sich auf einen internationalen Aus-
tausch einlassen, haben die Chance, überraschende
Entdeckungen zu machen und bislang unbekannte Er-
fahrungen zu sammeln. Sie merken, wie viel Spaß es
macht, sein Wissen zu erweitern und vielleicht auch die
eine oder andere neue Sichtweise auf vermeintlich Be-
kanntes kennenzulernen.

Zwischen Deutschland und Korea liegen keine Wel-
ten; aber Unterschiede in Geschichte, Kultur und Tra-
ditionen gibt es dennoch. Wie leben die Jugendlichen
hier, welche Fragen treiben sie um, wofür interessieren
sie sich? Am besten erfährt man so etwas natürlich di-
rekt vor Ort, am besten erfährt man es von den Men-
schen selbst. Aus diesem Grund ist der von uns ge-
wünschte Austausch auch so wichtig.

Der Antrag soll darüber hinaus auch unseren Wil-
len bekräftigen, die politische Annäherung zwischen
der Republik Korea und der Demokratischen Volksre-
publik Korea mit dem Ziel einer Wiedervereinigung
nach Kräften zu unterstützen und sich für eine demo-
kratische Entwicklung in der Volksrepublik einzuset-
zen. Wir Deutsche sind dankbar, dass unser Bestreben,
uns für Verständigung und ein friedliches Europa ein-
zusetzen, dazu geführt hat, mit den anderen europäi-
schen Nationen in Sicherheit und Frieden zusammen-
leben zu können. Dies ist für unsere Freunde auf der
koreanischen Halbinsel leider keine Selbstverständ-
lichkeit.

Die aktuelle politische Situation auf der koreani-
schen Halbinsel und in ganz Nordostasien ist geprägt
vom Nuklearprogramm und militärischen Drohgebär-
den Nordkoreas im Frühjahr dieses Jahres. Ziel der
Politik muss es daher sein, Nordkorea zur Abkehr von
seinen Nuklearambitionen zu bewegen. Nur eine De-
nuklearisierung kann den Weg für eine Annäherung
und Normalisierung der Beziehungen ebnen.

Wie auf der koreanischen Halbinsel haben auch wir
Deutschen in jeweils anderen Gesellschafts- und Wirt-
schaftssystemen gelebt. Dennoch war ein Bewusstsein
von den gemeinsamen Wurzeln in Ost wie West wach
geblieben, der die Grundlage für die Wiedervereini-
gung gebildet hat. Ich wünsche mir für unsere koreani-
schen Freunde, dass auch ihnen dieser Weg in nicht
allzu ferner Zeit gelingen möge.


Johannes Pflug (SPD):
Rede ID: ID1725031800

Als wir im Mai 2001 mit der deutsch-koreanischen

Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages im
Rahmen unseres Korea-Besuchs die Sokkuram-Grotte
in Kyngje besuchten, wurden wir plötzlich von einer
großen Schar von Schulkindern umringt. Die Schulkin-
der freuten sich über die Schar von „Langnasen“ und
machten sich einen Spaß daraus, uns um Autogramme
zu bitten. Abgesehen davon, dass es einem Politiker ja
nicht so häufig passiert, dass er mit so viel Freude und
Sympathie um seine Unterschrift gebeten wird, erin-

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Zu Protokoll ge

(C (D erte ich mich plötzlich an das Jahr 1957. Damals war h gerade elf Jahre alt und sah zum ersten Mal Men chen aus Asien, die in größerer Zahl als Gastarbeiter meine Heimatstadt Duisburg gekommen waren, um ls Bergleute oder Krankenschwestern zu arbeiten. eines Wissens waren Koreaner die ersten Gastarbeir überhaupt, die auf Schachtanlagen in meiner Heiatstadt Duisburg arbeiteten. Diese kleine Anekdote aus meiner Jugend zeigt, ass es eine langjährige deutsch-koreanische Freundchaft gibt, die nicht nur auf Arbeitsaustausch und irtschaftsbeziehungen beruht. Vielmehr ist es die geeinsame Erfahrung aus geteilten Vaterländern, die ine enge gegenseitige Solidarität begründet hat. Wir feiern dieses Jahr den 130. Jahrestag der Aufahme offizieller Beziehungen zwischen Deutschland nd Korea. Am 26. November 1883 unterzeichneten eide Länder den ersten Handels-, Freundschaftsund chifffahrtsvertrag. Damit wurden die bilateralen Beiehungen auf eine offizielle Grundlage gestellt. benso begehen die Bundesrepublik Deutschland und ie Republik Korea in diesem Jahr den 50. Jahrestag es deutsch-koreanischen Abkommens über die Anerbung koreanischer Bergleute. Auf dessen Grundge und mit einer späteren Vereinbarung über die Ent endung von koreanischen Krankenschwestern kamen is 1977 10 000 Krankenschwestern und Schwesternelferinnen sowie 8 000 Bergleute aus der Republik orea in die Bundesrepublik Deutschland, eben jene, ie ich als kleiner Junge in Duisburg gesehen habe. Die deutschen politischen Erfahrungen – nämlich eilung, Annäherungspolitik, Wende und anschließener Einigungsprozess – bieten der koreanischen Polik Anregungen und Hoffnungen für den eigenen Weg. nsere politischen Entscheidungen zur Überwindung er Folgen dieser Teilung sind in Korea aufmerksam erfolgt worden, nicht als Modell, das importiert weren könnte, sondern als Ermutigung, dass die friedche Überwindung einer Teilung möglich sein kann. Ich gebe zu: Die aggressiven Äußerungen Nordoreas in letzter Zeit machen es einem wirklich schwer, n eine baldige Annäherung zwischen Nordund Südorea zu glauben. Die Spaltung zwischen Nordund üdkorea reicht sehr viel tiefer, die Isolierung beider änder war und ist nach wie vor viel umfassender, als ie zwischen beiden Teilen Deutschlands damals war. ber es gibt den unübersehbaren Willen, eine konstrukve Lösung für die Situation auf der koreanischen albinsel zu finden. Wo immer wir als Deutsche etwas azu beitragen können, durch unsere Erfahrungen und urch unsere politische Praxis, sollten wir es tun. Nordkorea ist ein sehr schwieriger Partner in der egion, aber auch darüber hinaus. Das Land macht mer wieder von sich reden: mit seiner aggressiven hetorik gegenüber den USA und seinem südkoreanichen Nachbarn, mit seinen Raketentests, mit seinen ravierenden Menschenrechtsverletzungen. Stefan Müller gebene Reden )





(A) )

Wir unterstützen die internationalen Appelle zur
Beendigung des nordkoreanischen Atomwaffenpro-
gramms und fordern Nordkorea auf, sich konstruktiven
Gesprächen nicht zu verschließen. Dennoch halte ich
es für wichtig, auch die nordkoreanische Seite zu ver-
stehen und sich in sie hineinzuversetzen: Wir müssen
die nordkoreanischen Sicherheitsinteressen ernst neh-
men mit dem Ziel, nordkoreanischen Politikern zu ver-
deutlichen, dass sie auch für ihre Sicherheitsbedürfnisse
durch internationale Kooperation mehr gewinnen kön-
nen als durch Rüstungsprogramme und nukleare Droh-
optionen. Ich bin sicher, dass dies auch im Interesse
Südkoreas liegt. Zur beiderseitigen Verständigung gibt
es keine Alternative!


Bijan Djir-Sarai (FDP):
Rede ID: ID1725031900

Vor 130 Jahren haben Deutschland und Korea ihre

bilaterale Beziehung aufgenommen und dies mit der
Unterzeichnung des deutsch-koreanischen Handels-,
Schifffahrts- und Freundschaftsvertrags auf eine offi-
zielle Grundlage gestellt. 130 Jahre Zusammenarbeit,
das ist Anlass genug für die heutige Aussprache zu un-
serem Antrag.

Die koreanische Halbinsel ist, wie damals Deutsch-
land, geteilt. Diese Teilung verbindet Deutschland mit
Korea auf eine besondere Art und Weise.

Beide Teile Koreas könnten nicht unterschiedlicher
sein. Früher bildete der Norden den industriellen
Schwerpunkt, wogegen der Süden weitgehend land-
wirtschaftlich geprägt war. Unter energischer Steue-
rung durch den Staat entwickelte sich Südkorea in we-
niger als einer Generation zu einer dynamischen
Industrienation. Das Land belegte 2012 mit einem
kleinen Exportrückgang weltweit Platz 7 der Export-
nationen. Neben einem allgemeinen Bekenntnis zu
multilateralen Welthandelsgesprächen verfolgt die ko-
reanische Regierung in den letzten Jahren systema-
tisch den Abschluss von Freihandelsabkommen.

Deutschland und Südkorea sind füreinander wich-
tige Wirtschaftspartner. Der Handel zwischen beiden
Staaten ist stetig angewachsen und ist durch ein hohes
technologisches Niveau bei den gehandelten Gütern
gekennzeichnet. Südkorea ist einer der wichtigen Han-
delspartner in Asien. Das deutsch-koreanische Han-
delsvolumen hat sich in den vergangenen zehn Jahren
mehr als verdoppelt und weist unverändert hohe
Wachstumsraten auf.

Der Norden hingegen produziert kaum wettbe-
werbsfähige Güter. Das staatliche Versorgungssystem
ist nicht in der Lage, die Menschen vor Ort mit ausrei-
chend Nahrung zu versorgen. Viele Menschen sind auf
alternative Versorgungskanäle angewiesen, damit sie
nicht hungern müssen. Die Verschlechterung der Er-
nährungssituation in Nordkorea bereitet uns in
Deutschland große Sorgen.

Nichtregierungsorganisationen wie die Welthunger-
hilfe versorgen Hunderttausende von Menschen in
Nordkorea mit Lebensmitteln. Gerade bei der körperli-

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(C (D hen Entwicklung der Kinder existieren gravierende nterschiede aufgrund der Ernährungssituation zwi chen Nordund Südkorea. Auch wenn beide Teile des Landes unterschiedlicher icht sein könnten, möchten wir in unserem Antrag erdeutlichen, dass die Beziehungen der Bundesrepulik Deutschland zu beiden koreanischen Staaten auch der Zukunft weiter auszugestalten und dynamisch rtzuentwickeln ist. Wir wollen die südkoreanische Regierung darin unrstützen, durch klaren politischen Dialog eine Ent pannung der Gesamtsituation auf der koreanischen albinsel zu erreichen. Nordkorea müssen völkerchtliche und politische Grenzen seiner Aktionen eutlich gemacht werden. Wir sprechen uns für eine demokratische Entwickng Nordkoreas aus. Wir möchten, dass Nordkorea und Südkorea das iel der Wiedervereinigung vor Augen haben und dies ontinuierlich verfolgen. Deutschland wird dies auch eiterhin unterstützen. Seit 2002 gibt es das Deutsch-Koreanische Forum, as regelmäßig Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, ultur, Politik und Gesellschaft beider Länder zusamenbringt. Die Forumsmitglieder sprechen jeweils mpfehlungen an die Staatsund Regierungschefs beier Länder aus, die zur nachhaltigen Entwicklung der änder beitragen. Ich selbst habe letztes Jahr Nordund Südkorea beist und bin von der Wichtigkeit überzeugt, die politi chen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen eiter auszubauen. Die deutschen Botschaften in eoul und Pjöngjang sind um eine Annäherung beider taaten bemüht. Man muss anerkennend sagen, dass ie Friedrich-Naumann-Stiftung eine der ersten politichen Stiftungen war, die in Nordkorea aktiv wurde. Es gibt viele Herausforderungen, die wir zukünftig emeinsam mit der koreanischen Halbinsel meistern önnen. Wir freuen uns, dass Südkorea zu einem unverichtbaren Partner in der internationalen Staatengeeinschaft geworden ist und als eine immer stärker achsende Industrienation eine zunehmend wichtigere olle in der internationalen Zusammenarbeit spielt. Als am 26. November 1883 das Deutsche Reich und as Königreich Korea, damals ein China tributpflichtier Vasall, einen Handels-, Schifffahrtsund Freundchaftsvertrag abschlossen, beschleunigte das die Öffung des Landes. Korea geriet infolge von Kriegen wischen China und Japan unter die Herrschaft Japans, is es schließlich gänzlich japanische Kolonie wurde. rst mit der Befreiung Koreas durch amerikanische und owjetische Truppen 1945 endete diese grausame und is heute nicht aufgearbeitete dunkle Kolonialgechichte. Johannes Pflug gebene Reden )

Stefan Liebich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725032000




(A) )

Verbunden sind Korea und Deutschland nicht zu-
letzt durch gemeinsame Erfahrungen. Dazu zählen die
Teilung ihrer Länder und der Wirtschaftsboom nach
Kriegsende. Nicht vergessen sollten wir dabei den Korea-
Krieg von 1950 bis 1953, der einen tiefen Eindruck bei
Deutschen in Ost und West hinterließ, einer der blutigsten
Kriege des 20. Jahrhunderts, ausgetragen in einem ge-
teilten Land unter Beteiligung der jeweiligen Führungs-
mächte des Kalten Krieges. Sowohl in der DDR wie
auch in der Bundesrepublik wurde nach dem Krieg
Unterstützung für Nord- und Südkorea beim Wieder-
aufbau des völlig zerstörten Landes organisiert.

Doch während die Teilung in Deutschland überwun-
den werden konnte, hält sie in Korea an und hält mit
ihren Auswüchsen die Welt wieder und wieder in Atem.

Die koreanische Halbinsel gehört zu den am meis-
ten militarisierten Gegenden der Erde. Atomwaffen,
weit reichende Raketen, riesige Bestände an konven-
tionellen Waffen in Nord und Süd gefährden den Frie-
den nicht nur in Asien.

Andererseits hat Südkorea eine wirtschaftliche Ent-
wicklung genommen, die es in den Kreis der sogenann-
ten Tigerstaaten brachte. Als wir unlängst mit einer
Delegation des Auswärtigen Ausschusses in der Sozia-
listischen Republik Vietnam weilten und deutsche Ab-
geordnete nach Verbindungen der vietnamesischen
Kommunisten nach Nordkorea fragten, schüttelten
diese nur den Kopf und verwiesen stattdessen auf den
großen südkoreanischen Mischkonzern Samsung, der
der größte Investor in Vietnam ist.

Nicht nur in Asien haben sich südkoreanische Kon-
zerne Märkte erschlossen. Auch hier in Deutschland
nutzen wir Mobiltelefone, Autos und andere Produkte
aus südkoreanischer Produktion.

Trotzdem – das möchte ich kritisch anmerken – fehlt
eine strategische Einbettung der Beziehungen zu bei-
den Staaten Koreas in eine Gesamtstrategie für
Deutschlands Beziehungen nach Asien. Die x-te strate-
gische Partnerschaft wird uns an dieser Stelle nicht
helfen.

Deutschland hat in vielerlei Hinsicht Schnittpunkte
mit beiden Koreas.

Bedeutsam war die beidseitige Unterzeichnung des
Anwerbeabkommens 1963, im Rahmen dessen korea-
nische Bergarbeiter und Krankenschwestern in die
Bundesrepublik Deutschland entsandt wurden. Bis
1977 sind fast 8 000 Koreaner und etwa 10 000 Korea-
nerinnen nach Westdeutschland eingereist, um im Berg-
bau bzw. in Krankenhäusern ihren Dienst zu tun. Auch
die Kontakte zwischen der DDR und der KDVR, wie sie
bei uns hieß, also Nordkorea, werden im Antrag er-
wähnt, obwohl sie nie diese Größenordnung an Aus-
tausch erreicht haben.

An diese Erfahrungen will der Antrag anknüpfen
und neben der Unterstützung für den Frieden auf der
koreanischen Halbinsel vor allem menschliche Kon-
takte, Spracherwerb und Kulturaustausch fördern.

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(C (D Unsere Fraktion Die Linke begrüßt und unterstützt iese Initiativen und stimmt daher dem Antrag zu, uch wenn nicht verschwiegen werden soll, dass eine itiative aller Fraktionen für diesen Antrag nicht an ns gescheitert ist, sondern einmal mehr an den Alernheiten der CDU/CSU-Fraktion, die alle anderen raktionen daran hindert, gemeinsame Anträge einzuringen, wenn wir uns – wie in diesem Fall – einig ind. Es wäre ein schönes Zeichen, auch an die koreaische Halbinsel, wenn diese letzten Ausläufer des alten Krieges hier endlich beendet werden würden. Die jüngsten Nachrichten von einer Entspannung er Situation zwischen Nordund Südkorea haben wir lle mit großer Erleichterung aufgenommen. Die inlge der militärischen und nuklearen Drohgebärden er Volksrepublik Korea entstandene Konfrontation im rühjahr und Frühsommer dieses Jahres hat die ganze elt in Atem gehalten. Die Sorgen in der Region vor inem Eskalieren der Auseinandersetzung waren roß – zu Recht. Jetzt ist die Erleichterung bei den Menschen spürar über die Wiederaufnahme von ersten Gesprächen nd Treffen im Grenzort Panmunjeom. Auch wenn zuächst wirtschaftliche Interessen im Vordergrund tehen, wie die Wiedereröffnung der Sonderwirtchaftszone Kaesong, die im April, am Höhepunkt der pannungen, geschlossen wurde, so geht es in einem weiten Schritt auch darum, Treffen von Familienanehörigen wieder zu ermöglichen, die zwischen 1950 nd 1953 getrennt wurden. Noch bleibt abzuwarten, wie tragfähig die Annäheungsschritte sind. Dass sie absolut notwendig sind, m insgesamt wieder zu einer Stabilität in der Region nd mehr noch zu einer Perspektive auf einen Einiungsprozess zu kommen, steht außer Frage. Darin nterscheidet sich nämlich die heutige Situation in Koa, wie wir sie auch auf unserer gemeinsamen Reise er Parlamentariergruppe erlebt haben, fundamental on der Situation in Deutschland zu Zeiten der Teing. Hier war immer der Austausch zwischen den enschen in einem gewissen Maß möglich, die Konkte innerhalb der Familie blieben bestehen, man usste von den anderen, von deren Freuden, Sorgen nd Nöten. In begrenztem Rahmen waren Besuche öglich. Es ist dieser Austausch, den ich den Men chen in Nordund Südkorea heute wünsche als Voaussetzung für eine schrittweise Annäherung und ein usammenwachsen. Es ist dieser Austausch, von dem ie Menschen in Nordkorea in der Bewältigung ihrer lltäglichen Probleme am meisten profitieren würden nseits der guten und wichtigen institutionellen Hilfsngebote. Außerdem wünsche ich mir, dass wir Deutche mit unserer Erfahrung der Teilung und den aus DR-Zeiten auf persönlicher Ebene bestehenden Verindungen nach Nordkorea mehr dafür tun, die Konkte nach Korea insgesamt zu intensivieren. Gerade den Bereichen Kultur, Sport und erneuerbare Ener Stefan Liebich gebene Reden Bärbel Höhn )

Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725032100







(A) )

gien können Brücken gebaut werden, die Dialog und
Deeskalation fördern.

Lassen Sie mich noch etwas zur Zusammenarbeit
auf meinem Arbeitsgebiet hier im Bundestag, zur Um-
welt- und Energiepolitik, sagen. Vor 130 Jahren, im
Jahr 1883, in dem die offiziellen Beziehungen zwi-
schen Deutschland und Korea ihren Ausgangspunkt
haben, wurde in Darmstadt der weltweit erste Studien-
gang für Elektrotechnik eingerichtet. Heute stehen wir
vor enormen Herausforderungen, was die Entwicklung
neuer, sparsamer Geräte, verbrauchsarmer Technolo-
gien, aber auch die Weiterentwicklung der erneuerba-
ren Energien, Speicher und Leitungssysteme anbe-
langt. Korea ist auf diesem Gebiet ein wichtiger
Partner. Im Rahmen ihres vertieften wirtschaftlichen
und technologischen Austauschs können Deutschland
und Korea dazu beitragen, die Entwicklungen in die-
sen Bereichen mit voranzutreiben und damit zum Aus-
bau der erneuerbaren Energien beitragen, zu Energie-
effizienz und Klimaschutz und damit zur Schaffung von
Jobs im Bereich des Green New Deal.

Deutschland wie Korea haben in den letzten Jahren
die Folgen von Wetterextremen zu spüren bekommen,
die uns die absolute Notwendigkeit eines Stopps der
Erderwärmung vor Augen geführt haben. Die gemein-
same Weiterentwicklung von Forschung und Entwick-
lung emissionsarmer Technologien und Systeme vo-
ranzubringen ist mir deshalb zu diesem 130-jährigen
Jubiläum der deutsch-koreanischen Beziehungen ein
besonderes Anliegen. Ich freue mich darauf, mich hier
auch in den kommenden Jahren im Rahmen der Parla-
mentariergruppe besonders einzubringen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725032200

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf

Drucksache 17/14110. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig
angenommen.

Tagesordnungspunkt 42:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Die Agrarwissenschaften in Deutschland auf
höhere Anforderungen ausrichten

– Drucksachen 17/4531, 17/13998 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Max Lehmer
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Christel Happach-Kasan
Dr. Kirsten Tackmann
Harald Ebner

Auch hier sind die Reden zu Protokoll genommen.

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(C (D Mit ihrem Antrag fordert die Linke die Bundesregie ung auf, eine Strategie zur künftigen Entwicklung der grarwissenschaften vorzulegen. Agrarwissenschafn spielen eine Schlüsselrolle bei der Lösung globaler robleme, entnehme ich dem Antrag weiter. Sie sehen ie Agrarwissenschaften als Systemwissenschaften mit esellschaftlicher Schlüsselfunktion. Dazu kann ich nur sagen: Glasklare Analyse! Geau das ist auch der Grund, warum die Bundesregieung schon längst gehandelt hat! Gerade mit der „Nationalen Forschungsstrategie ioÖkonomie 2030“ ist eine wettbewerbsfähige Stragie zu einer biobasierten Wirtschaft entworfen woren. Angesichts knapper Ressourcen und einer wachenden Weltbevölkerung benötigt die Menschheit neue, achhaltige Arten des Wirtschaftens. Einen solchen nsatz bietet eine wissensbasierte Bioökonomie, also ine moderne, nachhaltige und biobasierte Wirtschaft, eren vielfältiges Angebot die Welt ausreichend und esund ernährt und mit hochwertigen Produkten aus achwachsenden Rohstoffen versorgt. Mit der „Natioalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ legt ie Bundesregierung die Grundlagen für die Vision eier solchen nachhaltigen biobasierten Wirtschaft vor! Hier sind die fünf prioritären Forschungsfelder eltweite Ernährungssicherheit, nachhaltige Agrarroduktion, gesunde und sichere Lebensmittel, nachachsende Rohstoffe, die industriell genutzt werden önnen, und Energieträger auf der Basis von Biomasse esetzt. Deutschlands Bioökonomie ruht heute schon auf ehreren Säulen. Die industrielle Forschung der Pri atwirtschaft investiert erhebliche Mittel, aber auch ie Ressortforschung über die Helmholtz-Gemeinchaft, die Max-Planck-Institute, die Wissenschaftsgeeinschaft Gottfried Leibniz und die Fraunhofer-Ge ellschaft forschen im Sinne des Gemeinwohls und für ie Verbraucherinnen und Verbraucher. Forschung, Entwicklung und Innovation werden in iesem Bereich mit mehr als 2,4 Millionen Euro untertützt! Die Exzellenzinitiative zur Agrarund Ernähungsforschung gemeinsam mit dem BMELV wird mit 0 Millionen Euro gefördert! Nicht zu vergessen ist, ass die Bioökonomie Potenziale für Wachstum und eschäftigung birgt! Nach Schätzungen des Bioökonomierates erwirtchaftet der biobasierte Wirtschaftssektor derzeit rund ,7 Billionen Euro Jahresumsatz mit 22 Millionen Bechäftigten. In Deutschland steht jeder zehnte Arbeitslatz mit der Landund Ernährungswirtschaft in Verindung. In der Landwirtschaft erzeugen die rund ,25 Millionen Volloder Teilzeitarbeitskräfte in 70 000 Betrieben jährlich Güter im Wert von 40 Milarden Euro. Das sind nicht nur beeindruckende Zahn, das zeigt auch: Dieser Wirtschaftzweig kann sich ehen lassen! )

Christoph Poland (CDU):
Rede ID: ID1725032300

(A) )

Liebe Kollegen von der Linken, Sie können daran
auch ermessen, dass uns der Stellenwert der wissens-
basierten Landwirtschaft für Deutschland und die Welt
durchaus bewusst ist. Von Ihnen brauchen wir dafür
keine Aufklärung!


Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD):
Rede ID: ID1725032400

Am Ende der Legislaturperiode rufen wir heute

nochmals ein sehr wichtiges Thema im Plenum auf.
Die Zukunftsfähigkeit unserer deutschen, aber auch
der europäischen und internationalen Nahrungsmittel-
produktion hängt ganz entscheidend von einer effizien-
ten Agrarforschungslandschaft ab. Und diese müssen
wir zukunftsfähig ausrichten. Die Fragestellungen an
die nationale wie internationale Agrarforschung sind
eindeutig. Im Jahr 2050 wollen voraussichtlich mehr
als 9 Milliarden Menschen eine sichere Nahrungs-
grundlage und eine sichere Zukunft haben. Die natür-
lichen Ressourcen Wasser, Boden, Biodiversität und
fossile Energieträger sind endlich. Der Klimawandel
wird die landwirtschaftliche Produktion verändern
und die Ernteerträge unsicherer machen. Es werden
immer mehr Menschen in Städten leben. Die Ernäh-
rungsgewohnheiten werden sich verändern. Es wird
zukünftig mehr Fleisch konsumiert. Das Preisniveau
für Agrarrohstoffe wird weiter steigen. Gleichzeitig
stellt die Gesellschaft vor allem in Europa konkrete
Anforderungen an die Agrarproduktion. Auf ökologi-
sche, ökonomische, soziale und ethische Fragen wer-
den Antworten auch von der Agrarforschung erwartet.
Sie müssen von der Forschung aufgegriffen werden.
Doch darauf ist sie gegenwärtig relativ schlecht vor-
bereitet. Denn die deutsche Agrarforschungsland-
schaft ist zersplittert. Interdisziplinäre und transdiszi-
plinäre Forschung findet kaum statt. Forschungsauf-
träge werden in intransparenten Verfahren vergeben.
Spezialwissen ohne gesellschaftliche Einordnung und
Bewertung ist das Ergebnis. Das Denken in großen Zu-
sammenhängen geht in der Forschung verloren und
wird in der Lehre kaum noch vermittelt.

Zudem wurden den Agrarfakultäten systematisch
die sozialwissenschaftlichen Professuren gestrichen.
Teilweise wird die Axt auch an die traditionellen Gar-
tenbau- und Agrarwissenschaftsstandorte gelegt. Ak-
tuelle Beispiele finden sich an der Humboldt-Universi-
tät zu Berlin und der Universität Hannover.

Die Folge: Die Forschungskapazitäten werden wei-
ter ausgedünnt; der Rest zu sehr auf naturwissen-
schaftliche Problemanalyse und technische Lösungen
beschränkt. Wissenschaft findet so ohne Anbindung an
die Zivilgesellschaft statt. Dadurch kommt heute schon
vorhandenes Wissen in der Gesellschaft vielfach nicht
an. Wissenschaft hat sich in Teilen zu einem selbstrefe-
renziellen System entwickelt und vernachlässigt die er-
forderliche Kommunikation mit der Gesellschaft. Die
Herausforderungen der Zukunft verlangen aber ge-
rade ein enges Zusammenspiel zwischen Zivilgesell-
schaft, Wissenschaft und Wirtschaft.

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(C (D Angesichts der globalen Herausforderungen an die grarwirtschaft ist eine Überprüfung der nationalen orschungsstrukturen notwendig. Da gebe ich Ihnen oll recht, Herr Kollege Süßmair. Die enge Zusammenrbeit zwischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und irtschaft ist Voraussetzung für die notwendigen Inno ationsschritte in eine nachhaltige globale Agrarprouktion. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich im März 2012 uf einer großen Fachtagung zum Thema „Klimawanel, Ernährungssicherheit und Biodiversität – Herausrderungen an eine zukunftsfähige deutsche Agrarfor chungslandschaft“ mit dem Thema beschäftigt. Eine otivation für diese Veranstaltung war vor allem die eränderung der Forschungslandschaft. Wir haben zuammen mit Wissenschaftlern darüber diskutiert, wie ut wir in Deutschland für die Aufgabenstellungen in er Ressortforschung, an den Hochschulen, in der öfntlichen Forschung und in der privaten Forschung ufgestellt sind. Ein wichtige Frage war im letzten ahr: Welche Auswirkungen haben die weltweiten Anrderungen auf unsere Agrarforschung? Die Drittmitlforschung hat zu einer Veränderung der Schwerunktsetzung und hin zur Verwertbarkeit der Ergebisse geführt. Auch das haben wir diskutiert. Am Ende aben wir uns natürlich intensiv darüber ausgeuscht, was verändert werden muss. Die Ergebnisse ieser Fachtagung waren sehr hilfreich für unsere weire politische Arbeit. Erfreulich ist für mich, dass sich seit dem Einbrinung des vorliegenden Antrages der Fraktion Die inke aus dem Agrarforschungssektor selber sehr kontruktive Forschungsangebote an die Politik herangeagen wurden. Die Anstrengungen, die die Deutsche grarforschungsallianz, DAFA, in den letzten Jahren nternommen hat, begrüße ich ausdrücklich. Hier sind ehr gute Vorarbeiten für eine bessere Koordination nd Vernetzung innerhalb wichtiger Zukunftsthemen er Agrarforschung erarbeitet worden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dieses Engageent aufgegriffen und in den letzten Haushaltsberangen die Bereitstellung entsprechender Mittel eingerdert. Leider hat sich die schwarz-gelbe Koalition rneut gegen eine grundlegende und verbesserte Veretzung der zersplitterten Agrarforschungslandschaft usgesprochen. Ich gehe davon aus, dass eine SPD-geführte Bunesregierung ab Herbst 2013 weitaus vorausschauener agieren wird und die Agrarforschungslandschaft tärkt. Und: dass wir dann auch viele der Forderungen es vorliegenden Antrages umsetzen werden. Die Bedeutung der Agrarwirtschaft für unser emeinwesen ist deutlich größer, als dies von vielen enschen angenommen wird. Sie steht national und ternational vor vielen Herausforderungen. Deswe en ist eine Stärkung der Agrarwissenschaften ein Christoph Poland gebene Reden )

Dr. Christel Happach-Kasan (FDP):
Rede ID: ID1725032500




(A) )

wichtiges Ziel. Die Erfordernisse der Welternährung,
die Produktion von Biomasse für die energetische
Nutzung sowie von nachwachsenden Rohstoffen für
eine nachhaltige Entwicklung sind Herausforderun-
gen, deren Bewältigung eine globale Dimension hat.
Diesen Herausforderungen müssen die Agrarwissen-
schaften gewachsen sein.

Der Antrag ist mit Herzblut erarbeitet worden. Es
gibt Gedanken, denen wir zustimmen. Er hat aber ei-
nen falschen Denkansatz. Das überschwängliche Lob
im Antrag für die Erstellung des sogenannten Welt-
agrarberichts ist kalter Kaffee. Das Lob lässt völlig
unberücksichtigt, dass dieser Bericht einfachsten An-
sprüchen nicht genügt. Mit der insgesamt falschen
Analyse der Situation der Welternährung kommt der
Bericht automatisch auch zu falschen Empfehlungen,
wie die Situation gebessert werden kann. Ein Verfah-
ren, das ein schlechtes Ergebnis erbringt, kann für uns
kein Vorbild sein.

Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass der zwei
Jahre alte Antrag der Linken inzwischen in einigen
Punkten überholt ist. Er konnte verschiedene Entwick-
lungen nicht berücksichtigen. Er verkennt im Übrigen
die föderale Struktur Deutschlands, die den Ländern
bestimmte Aufgaben zuweist. Das können wir nicht
übersehen. Die Länder sind gern bereit, die Gelder des
Bundes anzunehmen, nicht aber die Vorstellungen des
Bundes, selbst dann nicht, wenn es aus Vernunftgrün-
den durchaus sinnvoll wäre.

Das Thema Welternährung war in den vergangenen
vier Jahren ein wichtiges Thema des Ausschusses für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
7 Milliarden Menschen leben auf der Erde. Immer
noch ist 1 Milliarde Menschen unterernährt und 1 Mil-
liarde Menschen mangelernährt. Eine halbe Million
Kinder erblinden aufgrund von Vitamin-A-Mangel.
Die FAO setzt deshalb verstärkt auf die Verbesserung
der Situation mangelernährter Menschen. Die pro
Kopf zur Verfügung stehende landwirtschaftlich nutz-
bare Fläche ist seit 1950 auf etwa ein Drittel gesunken
und wird aufgrund des Bevölkerungswachstums weiter
sinken. Das bedeutet, dass nur eine Strategie der nach-
haltigen Intensivierung der Landwirtschaft die Aus-
sicht bietet, diesen gewaltigen globalen Anforderun-
gen gerecht zu werden.

Der britische Regierungsreport „The Future of
Food and Farming“ vom Frühjahr 2011 beschreibt
eine solche erfolgversprechende Strategie. Der Antrag
übergeht diese Problematik, der sogenannte Welt-
agrarbericht aus dem Jahr 2008 weiß keine Lösung für
dieses Problem. Er ist außerdem überholt und genügt
einfachsten Anforderungen insgesamt nicht. Dort wird
zudem völlig vernachlässigt, dass in Regionen, in de-
nen Hunger herrscht, Bildung und Ausbildung der
Menschen schlecht sind, viele nicht lesen und schrei-
ben können und daher moderne Erkenntnisse gar nicht
nutzen können. Deswegen ist es gut, dass das von Dirk
Niebel geführte Ministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung die BMZ-Bildungs-

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(C (D trategie „Zehn Ziele für mehr Bildung“ erarbeitet at. Gute Bildung ist gerade bei der Armutsbekämpng als Voraussetzung zur Besserung der Ernäh ungssituation von besonderer Bedeutung. Die von der Agrarwirtschaft zu bewältigenden ufgaben erfordern eine moderne effiziente Landwirtchaft. Dafür ist eine Intensivierung der Agrarforchung erforderlich. Die Bundesregierung hat mit der eutlichen Erhöhung der Forschungsmittel dafür entcheidende Weichenstellungen vorgenommen. Die mpfehlungen des Bioökonomierats unterstützen das onzept einer nachhaltigen Intensivierung. Im Mittelunkt steht das Ziel, natürliche Ressourcen nachhaltig u nutzen, die notwendige Technik weiterzuentwickeln, urch Pflanzenzucht die genetischen Möglichkeiten er Pflanzen auszuschöpfen, die Verbesserung der iergesundheit durch Zucht und tiergerechte Haltung nd Fütterung voranzubringen. Insgesamt wird im Bundeshaushalt 2013 eine halbe illiarde Euro für Forschung veranschlagt. Die Bun esregierung rückt die Bekämpfung des Welthungers tärker in den Fokus und erkennt an, dass für die Veresserung der Situation der Welternährung vor allem ezielte Forschung und Investitionen in die Landwirtchaft erforderlich sind. Die Strategie der Deutschen Agrarforschungsllianz, DAFA, zur Nutztierhaltung ist nach Auffassung er FDP ein richtiger Ansatz. Tierhaltung steht im esellschaftlichen Diskurs. Auf der einen Seite stehen mantisierende Vorstellungen einer weitgehend von er Landwirtschaft entfremdeten Bevölkerung, auf der nderen Seite Tierhalter, die einem harten Wettbewerb usgesetzt sind. Deshalb wollen wir die Forschung im ereich Nutztierhaltung verstärkt unterstützen. Die tandards für die Nutztierhaltung können nur verbesert werden, wenn wir genau wissen und wissenschaftch nachweisen, unter welchen Bedingungen sich utztiere wohlfühlen. Dies entspricht nicht immer enschlichen Vorstellungen. Es ist ein weiteres Ziel, ie Genetik der Nutztierrassen zu verbessern. Zum eispiel hat sich die Zahl der Laktationen bei Milchühen deutlich verringert. Es ist ein Beitrag zum Tiernd Umweltschutz, durch züchterische Maßnahmen arauf hinzuwirken, dass sich dieser Trend nicht fortetzt. Wir wollen eine Landwirtschaftspolitik, die sich tärker als bisher an den neuesten wissenschaftlichen rkenntnissen orientiert. Unsere gut ausgebildeten andwirte können Hand in Hand mit der Wissenschaft achhaltiger, effizienter und ressourcenschonender irtschaften. Es gilt, dafür in Zusammenarbeit mit der essortforschung noch bessere Rahmenbedingungen u geben. Die Landwirtschaft steht global vor großen erausforderungen. Ihr Aufgabenspektrum reicht von er Sicherung der Welternährung bis hin zum Anbau on Energiepflanzen. Deutschland kann hier Grundgen schaffen, die nicht nur bei uns, sondern weltweit enutzt werden können. Wir sollten Fortschritt nicht llein den anderen überlassen. Dr. Christel Happach-Kasan gebene Reden )





(A) )

Aus Sicht der FDP gibt es bei der Bewertung der
Agrarforschung und ihrer Struktur aber auch Schat-
ten. Der Umgang mit der in Norddeutschland bei
Milchvieh sporadisch auftretenden multifaktoriellen
Erkrankung zeigt auf, dass die Zusammenarbeit von
Ressortforschung, Universitäten und Fachbehörden
der Länder in einigen Bereichen nicht optimal ist und
dass Verbesserungsbedarf besteht. Landwirte sind die
Leidtragenden. Sie werden mit einem sehr schwierigen
Krankheitsbild alleingelassen. Die Ressortforschung
tut zu wenig, um Forschungsanstrengungen zu koordi-
nieren und die Erkenntnisfindung zu beschleunigen.
Einige Wissenschaftler profilieren sich in den öffent-
lich-rechtlichen Medien, noch bevor sie Ergebnisse
durch Veröffentlichung auch den Fachleuten zur Verfü-
gung stellen. Das ist völlig unbefriedigend.

Die gesellschaftliche Ächtung der biotechnologi-
schen Pflanzenzüchtung, die weltweit inzwischen eine
große Bedeutung gewonnen hat, ist ein besonderer
Nachteil für Deutschland. Die sehr hohe Regelungs-
dichte, die allein durch die mangelnde Akzeptanz be-
gründet ist und denen vergleichsweise geringe Risiken
gegenüberstehen, verhindert, dass mittelständische
Unternehmen in Europa diese Technik nutzen können.
Dies führt zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins
Ausland. Gleichzeitig können die Chancen dieser
Technologie bei der Züchtung von Pflanzen, die gegen-
über den verschiedenen Schadorganismen wie Insek-
ten, Pilzen, Viren resistent sind und dadurch den Ver-
zicht auf Pflanzenschutzmittel ermöglichen, nicht
genutzt werden. Auch dieses Thema bleibt im Antrag
der Linken ausgespart.


Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725032600

Welchen Stellenwert hat die Agrarforschung heute

in Deutschland? Ist politisch genug passiert, um die-
sen aus unserer Sicht immens wichtigen Bereich ange-
wandter Forschung weiter zu entwickeln und ange-
sichts aktueller Entwicklungen und absehbarer
Erfordernisse zu stärken?

Aus Sicht der Linken waren die vier Jahre Schwarz-
Gelb vier verlorene Jahre, zumindest in Parlament und
Regierung. Die Agrarwissenschaften haben sich zum
Glück selbst auf den Weg gemacht. Nicht ganz ohne fi-
nanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
BMELV, aber der Einstieg und die Fortführung wären
mit konsequenter politischer Unter-stützung sehr viel
leichter.

Die Notwendigkeit starker Agrarwissenschaften
liegt auf der Hand: zur Lösung globaler Probleme wie
beispielsweise der Hungerbekämpfung bei gleichzeiti-
gem Wachstum der Bevölkerung oder um dem zuneh-
menden Wassermangel, dem Verlust an Bodenfrucht-
barkeit und der Zerstörung land- und forstwirtschaft-
licher Flächen, dem Rückgang biologischer Vielfalt
und den sozialen und ökologischen Folgen der Globa-
lisierung der Agrarmärkte zu begegnen. Aber auch zur
strategischen Ausrichtung der einheimischen Land-

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(C (D irtschaft werden die Agrarwissenschaften zu einem chlüsselelement. In Europa stellen sich drängende Fragen für die and-, Forstund Ernährungswissenschaft. Dazu geören die Auswirkungen des Klimawandels, des Versts an Flächen und Bodenfruchtbarkeit, an biologi cher Vielfalt auf und neben den Äckern sowie im Stall, ie Auswirkungen des Bevölkerungsrückgangs in den ndlichen Räumen bzw. politische Instrumente zur egensteuerung, steigende Risiken für die Lebensmitlsicherheit durch globale Personenund Waren tröme, Umweltgifte, Nahrungsergänzungs-, Konserierungsund Farbstoffe oder auf den Menschen bertragbare Tierkrankheiten und Lebensmittelvergifngen. Die in Europa, aber auch weltweit betriebene eregulierung der Agrarmärke führt zu steigendem konomischen Druck auf die Landwirtschaftsbetriebe. urch eine schlechte Marktposition gegenüber Oligoolen der Verarbeitungsindustrie und des Lebensmitlhandels wird dieser Druck verstärkt. Es gibt eine Vielzahl neuer oder sich zuspitzender erausforderungen an die Landwirtschaft. Die lösen ich nicht so nebenbei, sondern müssen wissenschaftch bearbeitet werden. Die Fragen sind für das geamte Gesellschaftsund Wirtschaftssystem existeniell. Daher müssen die Agrarwissenschaften durch olitik und Gesellschaft viel stärker gewichtet werden, ls das bislang der Fall war. Genau das will Die Linke it dem Antrag erreichen. Wir fordern von der Bundesregierung die Vorlage iner Strategie zur künftigen Entwicklung der Agrarissenschaften, die über das hinausgeht, was bisher eschah. Die einseitige Ausrichtung der deutschen Agrarforchung auf Exzellenzkonzepte, auf Bioökonomie und ie Bevorzugung von Hightech-Strategien sind weder er Situation in den Industriestaaten noch den internaonalen Herausforderungen und der Verantwortung uropas für eine gerechte Welt angemessen. Hier ist us unserer Sicht die Forschungspolitik der Bundesgierung auf dem falschen Dampfer. Der für den grarbereich vor einigen Jahren gegründete Bioökoomierat repräsentiert mehr die Interessen der Agrardustrie, als dass von ihm ein substanzieller Beitrag u den vorher beschriebenen Herausforderungen erartet werden kann. Die Bioökonomiestrategie degraiert die Landwirtschaft zum Rohstofflieferanten. In diesen Zusammenhang passt ins Bild, dass die undesregierung bis heute nicht bereit ist, den von ber 500 internationalen Expertinnen und Experten rarbeiteten Weltagrarbericht zu unterschreiben und ie Fortsetzung dieser interdisziplinär breit ausgerichten Arbeit des Weltagrarrats angemessen zu unter tützen. Als unverhoffter Lichtblick hat sich die Gründung er Deutschen Agrarforschungsallianz, DAFA, erwieen. Ich habe das zunächst mit viel Skepsis gesehen, abe mich aber schnell davon überzeugt, dass damit Dr. Christel Happach-Kasan gebene Reden )





(A) )

ein Schritt in die richtige Richtung getan wurde, der
nun politisch verlässlich und bedarfsgerecht begleitet
werden muss. In dem Gespräch der DAFA mit dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz des Bundestags vor zwei Wochen
wurde deutlich, dass die DAFA finanziell eher auf wa-
ckeligen Beinen steht. Hier ist eine solide Verstetigung
der Arbeit gefordert. Immerhin könnte aus unserer
Sicht die DAFA in der Agrarforschungslandschaft dau-
erhaft eine Position gewinnen, die unseren Vorstellun-
gen einer besseren Koordinierung und Vernetzung der
deutschen Agrarforschung entspricht. Das muss poli-
tisch – auch vonseiten der Bundesländer – gewollt und
unterstützt werden.

Es ist klar, dass hier noch eine Menge Arbeit geleis-
tet werden muss. Die Aufträge dazu haben wir in unse-
rem Antrag zur Stärkung der Agrarwissenschaften in
Deutschland ausführlich erläutert.

Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Antrag würden Sie
ein sehr wichtiges Signal senden. Also, geben Sie sich
doch einen Ruck! Am Ende der Wahlperiode kann man
doch einmal parteipolitische Erwägungen hinten an-
stellen und in der Sache entscheiden. Die Agrarwis-
senschaftlerinnen und -wissenschaftler hätten diese
Unterstützung verdient.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725032700

Die deutsche und europäische Landwirtschaft ste-

hen vor gewaltigen Herausforderungen: Einerseits
muss weiterhin die Erzeugung gesunder und hochwer-
tiger Lebensmittel sichergestellt werden. Gleichzeitig
müssen die massiven Schäden an Artenvielfalt, Böden
und Gewässern, die durch eine zunehmend industriell
ausgerichtete Produktionsweise in den letzten Jahr-
zehnten entstanden, so weit wie möglich behoben wer-
den, um auch kommenden Generationen überhaupt die
Bewirtschaftung von Acker und Grünland zu ermögli-
chen.

Auch der globale Klimawandel, zu dem die Land-
wirtschaft derzeit aktiv beiträgt – da spricht die Wis-
senschaft eine deutliche Sprache – gefährdet die Grund-
lagen der Lebensmittelerzeugung.

Eine ebenfalls immer stärker industrialisierte Tier-
haltung gerät zunehmend in Konflikt mit den berech-
tigten Ansprüchen der Gesellschaft und mit dem im
Grundgesetz verankerten Tierschutz. Der mit dieser
„Tierproduktion“ verbundene massenhafte Import gen-
technisch veränderter Futtermittel aus Übersee und
die „Entsorgung“ von Fleischresten in Afrika haben
auch global verheerende Folgen.

Um in diesem Spannungsfeld nachhaltig wirtschaf-
ten zu können, benötigen die Landwirte und die vor-
und nachgelagerten Sektoren innovative Lösungsan-
sätze durch eine Agrarforschung, die nicht – wie bis-
her – vor allem einseitig auf Produktionssteigerung
ausgerichtet ist.

Ob eine Bundesregierung die genannten Herausfor-
derungen nur in Sonntagsreden erwähnt, oder ob sie

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(C (D rer Verantwortung für die deutsche Landwirtschaft uch durch die konkrete Ausrichtung ihrer Agrarforchung gerecht wird, zeigt sich in den inhaltlichen und nanziellen Schwerpunkten der zuständigen Ministeien, also des Agrarund des Forschungsministeriums. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, SRU, ezeichnet den Ökolandbau als „Gold Standard“ für achhaltigkeit. Auch nach dem erklärten Willen der chwarz-gelben Bundesregierung sollen 20 Prozent er Nutzfläche Deutschlands ökologisch bewirtschaft werden – irgendwann einmal. Die logische Konsequenz daraus wäre eine gezielte vestition von chungsmittel in die Weiterentwicklung des Ökolandaus. Doch Schwarz-Gelb macht genau das Gegenteil: as Bundesprogramm Ökolandbau dümpelt mit insge amt 17 Millionen Euro weiter vor sich hin, während ie Bundesregierung parallel 2,4 Milliarden Euro in iner vermeintlich heilsbringenden „Bioökonomietrategie“ versenkt, bei der weder Ziele noch Methoen transparent sind. Auch der Bericht des Büros für Technikfolgenabchätzung des Deutschen Bundestages zur „Forchung für die Welternährung“ wird von Schwarzelb konsequent ignoriert. Dabei betont der Vorsit ende des Agrarausschusses von der FDP bei jeder elegenheit, wie wichtig ihm die Welternährungstheatik sei. Aber Unterstützung für mehr Forschung ber Ernährungsstile oder Agrarsoziologie? Leider öllige Fehlanzeige bei Schwarz-Gelb. Große Reden – ichts dahinter! Auch beim Pflanzenschutz wimmelt es nur so von erbalen Beteuerungen der Bundesregierung, wie notendig Forschung zu Alternativen zum Einsatz von estiziden sei, beispielsweise im neuen Nationalen Akonsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenchutzmitteln, NAP. Ein Blick in den Haushalt des MELV entlarvt die Sonntagsredner: Gerade einmal Millionen Euro ist dieser Bundesregierung die Suche ach Alternativen zur chemischen Keule wert, weniger ls 0,1 Prozent des Etats. Ökolandwirte und konventionelle Kollegen, die auf eniger Chemie setzen wollen, werden also auch weirhin von dieser Bundesregierung keine Unterstüt ung erwarten können. Dabei wäre eine intensive Forchung zu Pestizidalternativen schon allein deshalb innvoll und wichtig, weil sich die großen Agrochemieonzerne immer stärker auf Pflanzenschutzmittel für ie „großen“ Kulturpflanzen Mais, Soja, Weizen oder eis konzentrieren. Für Winzer oder den Obstund artenbau gibt es dadurch zwangsläufig immer wenier „moderne“ Wirkstoffe. Damit diese Betriebe eine ukunft haben, müsste gerade in diesen Bereichen vertärkt nach Methoden geforscht werden, mit denen hne Einsatz von Pestiziden produziert werden kann. Doch es geht noch schlimmer. Ein Extremfall von hlgeleiteten öffentlichen Forschungsgeldern ist die hrelange intensive Förderung von Forschungsvorha Dr. Kirsten Tackmann gebene Reden Harald Ebner )








(A) )

ben im Bereich der Agrogentechnik. Obwohl Land-
wirte und Händler, Verbraucher und Umweltschützer
seit Jahrzehnten den Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen in Deutschland massiv ablehnen, wurden im-
mer wieder Forschungsprojekte vom Agrar- und vor
allem vom Forschungsministerium mit zum Teil hohen
Zuwendungssummen unterstützt.

Die Verschwendung von Steuergeldern für riskante,
unnötige und von der Gesellschaft klar abgelehnte
Projekte ist ein weiterer Beleg für die von einer Mehr-
heit der Bevölkerung erkannte Tatsache, dass diese
Bundesregierung Lobbyinteressen vor das Gemein-
wohl stellt, was übrigens sogar viele Unions- und
FDP-Wähler gar nicht bezweifeln.

Eine seriöse Agrarforschungspolitik orientiert sich
nicht an einer „Exzellenzstrategie“, die Qualität allein
anhand der Zahl von Veröffentlichungen in bestimmten
Fachzeitschriften misst und nur neue, praxisferne
Elfenbeintürme aufbaut. Eine seriöse Agrarforschungs-
politik bezieht immer die Möglichkeit der Umsetzung in
die Praxis ein.

Was nützt eine Forschungsförderung für die Züch-
tung von Eiweißpflanzen ohne eine aktive Unterstüt-
zung vielfältiger Fruchtfolgen? Wenn der Anbau von
Eiweißpflanzen nicht aktiv unterstützt wird, gibt es
auch keinen Markt für die Forschungsprodukte.

Oder was nützt eine verstärkte Forschung zu artge-
rechten Tierhaltungssystemen, wenn der Bau neuer
Großställe oder die fehlende Kennzeichnung der Tier-
haltungsform bei Lebensmitteln dafür sorgen, dass
sich die industrielle Massentierhaltung trotzdem wei-
ter durchsetzt?

Mehr Forschung für den Ökolandbau ist unver-
zichtbar. Gleichzeitig muss sich auch die übrige Ag-
rarpolitik konsequent auf eine Ausweitung der ökolo-
gischen Bewirtschaftung ausrichten.

Noch deutlicher wird das bei der Welternährung.
Selbst eine ambitionierte Welternährungsforschung
bleibt wirkungsfreies Feigenblatt, wenn das „virtuelle
Land-Grabbing“ durch den massenhaften Import von
Futtermitteln aus Schwellen- und Entwicklungslän-
dern nicht gestoppt wird und wenn die dortigen Agrar-
märkte weiterhin durch unsere Dumpingexporte von
Geflügelprodukten oder Milchpulver schon im Ansatz
zerstört werden.

In diesem Sinne unterstützen wir viele Elemente des
von der Linksfraktion vorgelegten Antrages und insbe-
sondere eine klare Ausrichtung der deutschen Agrar-
forschung auf die im Weltagrarbericht beschriebenen
Fragestellungen.

Eine zentrale Koordinationsstruktur halten wir da-
gegen für weniger geeignet, die erforderliche Neuaus-
richtung umzusetzen. Wir brauchen keine neuen Struk-
turen, sondern vor allem neue Leitbilder und Inhalte.
Die Ministerien für Landwirtschaft und für Forschung
verfügen mit und in ihren Etats schon jetzt über zahl-

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(C (D iche Möglichkeiten, den Forschungskurs zu korriieren. Wir werden uns daher enthalten. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp ehlt auf Drucksache 17/13998, den Antrag der Fraktion ie Linke auf Drucksache 17/4531 abzulehnen. Wer timmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält ich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen er Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken ei Enthaltung von SPD und Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 43: Beratung des Antrags der Abgeordneten Anette Hübinger, Albert Rupprecht Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Martin Neumann Röhlinger, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Deutschland in der Globalen Wissensgesellschaft klar positionieren – Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung weiter vorantreiben – Drucksache 17/14111 – Hier sind die Reden zu Protokoll genommen. Der weltweite Austausch von Wissen hat in den ver angenen zwei Jahrzehnten überproportional zugeommen. Dieser Befund ist eine Erfolgsgeschichte, nd ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht – anz im Gegenteil! Immer neue digitale Vernetzungsöglichkeiten, die noch vor Jahren undenkbar waren, eiben aktuell diese rasante Entwicklung immer weir voran. Es scheint in der Natur der Sache zu liegen, ass die Akteure aus Wissenschaft und Forschung iese Chancen ergreifen und nutzen. Deutschland und seine Wissenschaftsund Forchungslandschaft sind in der globalen Wissensgesellchaft ein bedeutender Akteur. Es liegt in unserer erantwortung und ist auch unser Anspruch, die zuünftige Entwicklung in diesem so wichtigen Bereich Sinne einer Kooperation auf Augenhöhe zwischen en internationalen Partnern mitzugestalten. Jeder nserer Partner muss wissen, wofür Deutschland im ahmen des globalen Wissensaustausches steht. Eine lare sowie international sichtbare Positionierung ist aher unabdingbar. Neben dieser globalen Komponente, ist der Aususch von Wissen auch für die Zukunft unseres Landes on entscheidender Bedeutung. Vor dem Hintergrund, ass über 90 Prozent des Wissens außerhalb Deutschnds generiert wird, brauchen wir Zugang zu diesen issensressourcen, um als innovatives Land auch ünftig im internationalen Wettbewerb bestehen zu önnen. )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725032800
Anette Hübinger (CDU):
Rede ID: ID1725032900

(A) )

Daneben stellt der globale Austausch von Wissen
die erfolgversprechendste Möglichkeit zur Lösung der
großen Fragen unserer Zeit, wie die Bewältigung der
Folgen des Klimawandels, Fragen der Energiewende
und der globalen Gesundheit, dar. Darüber hinaus ist
die Zusammenarbeit bei wissenschaftlichen Fragestel-
lungen ein wichtiger Schlüssel für Entwicklung und
Frieden.

Diese prägenden Zielsetzungen griff die Bundes-
regierung 2008 auf und positionierte sich erstmals im
Rahmen einer konsistenten Strategie zum Thema „In-
ternationalisierung im Wissenschafts- und For-
schungsraum“. Der damaligen Forschungsministerin
Dr. Annette Schavan ist es zu verdanken, dass wir
heute auf über fünf erfolgreiche Jahre Wissenschafts-
und Forschungskooperation im Rahmen der Interna-
tionalisierungsstrategie des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung zurückblicken können. Aus
Überzeugung hat die christlich-liberale Koalition
2009 dieses Anliegen auch im Koalitionsvertrag fest
verankert und in der anschließenden 17. Wahlperiode
weiter mit Leben gefüllt.

Die Internationalisierung von Wissenschaft und
Forschung verstehen wir als einen Prozess. Dieser
muss auch in den kommenden Jahren weiter vorange-
trieben werden. Mit dem heute zur Abstimmung stehen
Antrag von CDU/CSU und FDP setzen wir dahin ge-
hend ein Zeichen, an welchen Stellschrauben noch ge-
dreht werden kann und auch muss, um die Internatio-
nalisierung in der deutschen Wissenschafts- und
Forschungslandschaft weiter voranzubringen. Ein
Blick ins Wahlprogramm 2013 von CDU und CSU
zeigt, dass wir diesem Thema auch künftig einen hohen
Stellenwert einräumen und viele eingeschlagene Wege
weitergehen wollen, die sich in den letzten Jahren be-
währt haben. Aber wir wollen und werden auch neue
Anreize setzen. Dies betrifft die Stärkung unserer ex-
zellenten Wissenschaftseinrichtungen genauso wie die
noch bessere Vernetzung von Wissenschaft und For-
schung im europäischen sowie im internationalen
Kontext.

Auf dem Fundament der Internationalisierungsstra-
tegie der aktuellen Bundesregierung können wir auf-
bauen, weil das Bundesministerium für Bildung und
Forschung schon 2008 die richtigen Schwerpunkte in
den Blick genommen hat. Die vier Eckpfeiler der Stra-
tegie bleiben auch in den kommenden Jahren weg-
weisend. Denn es muss unser Anspruch sein, die
Forschungszusammenarbeit mit den weltweit Besten
zu stärken, Innovationspotenziale international zu er-
schließen, die Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und
Schwellenländern in Bildung, Forschung und Entwick-
lung nachhaltig zu stärken und international Verant-
wortung zu übernehmen, um globale Herausforderun-
gen zu bewältigen.

Die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in
Bildung, Forschung und Entwicklung liegt mir als
Forschungs- und Entwicklungspolitikerin verständli-
cherweise besonders am Herzen. Internationalisie-

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(C (D ung bedeutet nämlich auch, dass wir für jedes Land aßgeschneiderte Wege der Kooperation eröffnen üssen. So sind bei der Zusammenarbeit mit Indusienationen andere Ansätze gefragt als bei Instrumenn der Kooperation mit Entwicklungsoder Schwelnländern. Im vorliegenden Antrag haben wir deshalb zu Recht ufgezeigt, dass sich die ressortübergreifende deutche Wissenschaftsund Forschungspolitik in einem pannungsfeld zwischen Kooperation und Konkurrenz ewegt und eine Abgrenzung oft sehr schwierig ist. Wir eigen aber gleichermaßen, dass dieser vermeintliche egensatz nicht zwangsläufig ist. Wir können Internaonalisierung in Wissenschaft und Forschung so getalten, dass dieser Prozess zu einer Win-win-Situation r alle Beteiligten wird, egal ob der Partner in einem dustrie-, Schwellenoder Entwicklungsland verortet t. Es liegt ganz allein an uns, welches Angebot wir achen, um im internationalen Umfeld als attraktiver artner wahrgenommen zu werden! Wir stehen deshalb gerade im viel zitierten „Wettbe erb um die besten Köpfe“ für einen partnerschaftlihen Ansatz, der zum beiderseitigen Nutzen ausgestalt ist. Dies ist besonders bei der Zusammenarbeit mit nseren Partnern in Entwicklungsund Schwellenlänern wichtig, in deren Rahmen wir natürlich auch tudierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenchaftler für einen dauerhaften oder zeitlich begrenzn Aufenthalt in Deutschland gewinnen wollen. Hier eht es aber gleichzeitig auch darum, dass diese wisenschaftlichen Eliten wieder in ihr Heimatland zuückkehren und dort auf Basis ihrer hier gewonnenen rfahrungen die Entwicklung vorantreiben. Dieser Verantwortung stellen sich schon heute alle diesem Bereich tätigen deutschen Wissenschaftsoranisationen. Es existiert eine Vielzahl von bewährten ooperationsmodellen, die diesen Grundgedanken wierspiegeln. Der Bedeutungszuwachs von Entwickngsund Schwellenländern in Wissenschaft und For chung legt uns dabei folgerichtig nahe, unsere ooperationen mit diesen Ländern auszubauen bzw. enau dort neue Schwerpunkte zu setzen. Lobend möchte ich an dieser Stelle unsere seit Jahn im internationalen Umfeld erfolgreichen Aususchund Forschungsorganisationen nennen. Ob lexander-von-Humboldt-Stiftung, Deutscher Akadeischer Austauschdienst, Fraunhofer-Gesellschaft, eibniz-Gemeinschaft oder Max-Planck-Gesellschaft, lle diese Institutionen haben eines gemeinsam: Diese roßen Akteure unserer Wissenschaftsund Forchungslandschaft sind unverzichtbar bei der Umsetung der Instrumente und Maßnahmen im Rahmen der ternationalisierungsstrategie. Diese Institutionen le en in ihrer täglichen Arbeit den Grundgedanken von eltweiter Wissenschaftsund Forschungskooperaon. Deshalb müssen wir ihnen einen verlässlichen rdnungspolitischen Rahmen garantieren, damit sie ternationalisierung in Bildung, Wissenschaft und orschung noch weiter vertiefen können. Anette Hübinger gebene Reden )





(A) )

Neben diesem Rahmen, der sowohl gesetzliche
Regelungen als auch eine angemessene Finanzausstat-
tung umfasst, können bzw. müssen die einzelnen
Ressorts des Bundes zum Gelingen von Internationali-
sierung in Wissenschaft und Forschung beitragen.
Durch eine noch engere Kooperation der Ressorts
können weitere Synergieeffekte gehoben werden. Die
Internationalisierungsstrategie des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung, die Auswärtige Kul-
tur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Amtes und
die Bildungsstrategie in der Entwicklungszusammen-
arbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung müssen ineinander
fließen und miteinander verknüpft werden. Für Egois-
men einzelner Ressorts ist dabei kein Platz! In den ver-
gangenen Jahren hat sich hier vieles zum Guten entwi-
ckelt, und dieser Weg muss weiter beschritten werden.

Unser Antrag greift Themen aller drei Ressorts auf
und verdeutlicht dadurch noch einmal, dass viele Rä-
der ineinander greifen müssen, um die Internationali-
sierung in Wissenschaft und Forschung weiter zu stär-
ken. Grundsätzlich muss es unser Anspruch sein, denn
deutschen Ansatz der partnerschaftlichen Wissen-
schafts- und Forschungskooperation in die Welt zu tra-
gen. Hier ist die Bundesregierung gefragt, offensiv für
dieses Ideal zu werben, damit immer mehr Länder auf
Basis dieser Win-win-Situation untereinander und na-
türlich auch mit uns kooperieren wollen.

Wie schon angesprochen, verfügen wir in Deutsch-
land über eine Vielzahl von Institutionen, die sich mit
dem Thema Internationalisierung beschäftigen. Das
vorhandene Portfolio an Fördermaßnahmen des Bun-
des muss kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen und
natürlich an die entstehenden Bedarfe dieser Organi-
sationen angepasst werden. Des Weiteren müssen aus-
reichend finanzielle Mittel bereitstehen, damit auch
neue Wege gegangen werden können, ohne das dafür
bewährte vorhandene Instrumente und Maßnahmen,
beispielsweise die Stipendienvergabe, gekürzt oder ge-
strichen werden müssen.

Wir müssen darauf achten, dass beispielsweise die
sehr nachgefragten und in der internationalen Öffent-
lichkeit anerkannten Preise, wie der Sofja-Kovalevskaja-
Preis, in angemessener Anzahl vergeben werden kön-
nen. Die Möglichkeit der jährlichen Vergabe des Sofja-
Kovalevskaja-Preises und die denkbare einjährige
Verlängerung des Förderzeitraumes in Kopplung mit
einem Tenure-Track-Modell, wären in meinen Augen
ein richtiger und wichtiger Schritt, um junge Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftler an Deutschland zu
binden.

Genauso lohnt aber auch ein Blick auf die deut-
schen Hochschulen. Instrumente wie die Maßnahmen
zur Beratung von Hochschulmanagern in Fragen der
Internationalisierung müssen gestärkt werden. In die
gleiche Richtung zielt die bewährte strategische Part-
nerschaft des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung mit dem Deutschen Akademischen Austausch-
dienst bei der Prämierung von Internationalisierungs-

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(C (D onzepten deutscher Hochschulen. Auch dieser Anreiz ägt dazu bei, Internationalisierung zum Vorteil unser Hochschulen und ihrer Partner voranzubringen. und und Länder müssen in diesen Fragen gemeinsam erantwortung übernehmen und die Hochschulen bei ren Internationalisierungsstrategien unterstützen. Internationalisierung in Wissenschaft und Forchung ist in Deutschland eine Gemeinschaftsaufgabe, er sich alle Akteure der deutschen Wissenschaftsund orschungslandschaft mit Unterstützung von Bund nd Ländern stellen müssen. Wir begleiten diesen Proess konstruktiv, mit großem Interesse und helfen wo es eht, die Rahmenbedingungen für die handelnden Akure weiter zu verbessern. Der heute zur Abstimmung tehende Antrag „Deutschland in der Globalen Wisensgesellschaft klar positionieren – Internationalisieung von Wissenschaft und Forschung weiter voraneiben“ der christlich-liberalen Koalition ist das este Beispiel dafür. Wissenschaft ist per se international, und schon im er wirkten die Wissenschaftlerinnen und Wissenchaftler in den großen deutschen Wissenschaftsund orschungsorganisationen an internationalen Aususchprozessen mit. Bereits 1998 haben wir begonnen, die Weichen für ie Internationalisierungsstrategie zu stellen. Ministein Edelgard Bulmahn und die rot-grüne Koalition haen die Einführung des professionellen internationan Hochschulmarketings, das Schaffen attraktiverer arrierewege durch die Juniorprofessur, die Exzelnzinitiative mit international sichtbaren Leuchttüren, die Gründung der deutschen Universitäten in airo und Amman, die Preise zur Gewinnung internaonaler Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenchaftler und nicht zuletzt den Pakt für Forschung und novation auf den Weg gebracht. Im Jahr 2005 sorgte Außenminister Frank-Walter teinmeier für weitere wichtige Impulse: Mit der Auenwissenschaftsinitiative hat er einen Paradigmenechsel in der Außenpolitik eingeleitet. Er brachte die inrichtung von Deutschen Wissenschaftsund Innoationshäusern auf den Weg, die die Repräsentanz der eutschen Wissenschaft im Ausland stärken und den ustausch fördern. Für den DAAD gab es unter andem mehr Mittel für den Ausbau der Alumni-Vernet ung und für die Vergabe von Stipendien. Auch die ASCH-Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ urde von Frank-Walter Steinmeier ins Leben gerufen, m den Deutschunterricht massiv zu befördern. Es ist löblich, dass sich die Koalitionsparteien in ihm Antrag zur Fortsetzung unserer erfolgreichen Ar eit bekennen. Wie immer verschweigen Sie die Urheerschaft. Aber vor allem drehen Sie Stück für Stück as Rad rückwärts. Das Konzept von Außenminister Guido Westerwelle Auswärtige Kulturund Bildungspolitik in Zeiten der Anette Hübinger gebene Reden )

Ulla Burchardt (SPD):
Rede ID: ID1725033000




(A) )

Globalisierung“, AKBP, ist darauf angelegt. Der ak-
tuelle Bericht der Bundesregierung zur AKBP bestä-
tigt, dass Ihre Politik vor allem an den nationalen Inte-
ressen ausgerichtet ist und nicht auf Partnerschaft.

Mit der Devise „Privat vor Staat“ verteuern Sie den
Besuch der deutschen Auslandsschulen und führen so
den Ursprungsgedanken ad absurdum. Jahr um Jahr
müssen wir um das Budget für die Auslandsschulen
kämpfen, um Planungs- und Finanzierungssicherheit
für die Schulen zu gewährleisten. Sie brechen damit
Ihr Versprechen, sie weiter auszubauen.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung zu Auslandsschulen lässt auch darauf schließen,
dass es Kürzungen bei den Lehrerstellen an den Aus-
landsschulen, besonders bei den Auslandsdienstlehr-
kräften geben wird. Problematisch ist weiter, dass
kleine Auslandsschulen oder Schulen, die sich erst im
Aufbau befinden, aus der Förderung herausfallen.

Viele von ihnen haben zwar mehr als fünf Ab-
schlüsse im Jahr, aber nicht die jetzt vorgesehenen
zwölf Abschlüsse. Das trifft besonders hart Schulen in
Krisenregionen wie Accra, Alexandria, Kairo, Erbil
oder Kabul. Diese Schulen sollten Leuchttürme für De-
mokratie und daher für Deutschland von besonderem
politischem Interesse sein und gefördert und nicht ge-
schliffen werden.

Insgesamt ist festzustellen, dass Mittel, die aus dem
Sonderprogramm Bildung und Forschung kommen
und für die AKBP vorgesehen sind, regelmäßig für das
Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden. Da-
bei ist das Sonderprogramm eigentlich ein Investi-
tionsprogramm.

Die rund 90 Millionen Euro für den Haushalt 2013
hätten beispielsweise die Auslandschulen gut gebrau-
chen können – oder das Goethe-Institut, bei dem auch
in diesem Jahr wieder Einsparungen vorgenommen
wurden.

Es ist offenkundig: Die Internationalisierung der
Wissenschaft ist der Regierung doch nicht so wichtig,
wie immer in Reden verlautbart wird.

Ein weiterer Beleg, dass Sie anders reden als han-
deln, sind die geplanten Kürzungen des DAAD-Stipen-
dien-Titels um 18 Millionen Euro. Das sind rund
20 Prozent des dafür vorgesehenen Etats und bedeutet
1 000 Stipendien weniger – und das vor dem Hinter-
grund, dass der Titel für Stipendien seit 2010 nicht
mehr erhöht wurde. Das passt mit der Antragsrhetorik
nicht zusammen.

Damit verkleistern Sie die Probleme. Die lobend er-
wähnten Fachzentren sind gefährdet, und trotz Kür-
zungen fordern Sie gleichzeitig mehr Aktivitäten wie
die Entwicklung eines globalen Netzwerks ausländi-
scher Alumni deutscher Hochschulen, was der DAAD
auch noch übernehmen soll. Das bedeutet also mehr
Aufgaben bei weniger Budget.

Auch die Deutschen Wissenschafts- und Innova-
tionshäuser stehen auf keinem sicheren Fundament.

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(C (D enn die Häuser aber Schaufenster für den Innovaonsstandort Deutschland bleiben sollen, brauchen ie eine solide Finanzierung und Planungssicherheit. Ihre Forderungen bleiben zu unkonkret. Vor allem leibt die Frage offen, wie sie finanziert werden sollen. Mit dem Antrag „Deutschland in der Globalen Wis ensgesellschaft klar positionieren – Internationalisieung von Wissenschaft und Forschung weiter voraneiben“ setzt diese christlich-liberale Koalition in der ternationalisierung des deutschen Wissenschaftssysms einen neuen Akzent. Denn Wissenschaft und For chung, der Austausch von Wissen, kennt keine natioalen Grenzen. Überall auf der Welt wird Wissen eneriert; insbesondere in der letzten Dekade hat das ternationale Wissenspotenzial stetig zugenommen. taaten wie China, Südkorea, Indien, Vietnam oder rasilien investieren massiv und zunehmend in Forchung und Entwicklung, gründen Forschungseinrichngen und neue Hochschulen. Demgegenüber darf eutschland nicht abfallen, als Volkswirtschaft, wel he von Forschung und Innovation, vom Potenzial ihs Wissenschaftssystems lebt. Aber auch im Hinblick uf die Lösung der großen globalen und gesellschaftlihen Herausforderungen ist die internationale Vernetung und der Austausch von Wissen entscheidend. eshalb ist es für die Zukunft zwingend, am Austausch ieses internationalen Wissens in besonderer Weise zu artizipieren. Hierzu hat die Bundesregierung in 2008 einen ersn richtigen Schritt getan. Mit der Verabschiedung er Strategie zur Internationalisierung von Wissenchaft und Forschung wurde ein wichtiger Impuls für as deutsche Wissenschaftsund Forschungssystem egeben. Schwerpunkte der sogenannten Internationasierungsstrategie sind die Stärkung der Forschungsusammenarbeit mit den weltweit Besten, die Erschlieung internationaler Innovationspotenziale; der achhaltige Ausbau der Zusammenarbeit mit Entwickngsländern in Bildung, Forschung und Entwicklung owie die Übernahme internationaler Verantwortung ur Bewältigung globaler Herausforderungen. Diesen olitischen Leitlinien liegt der Gedanke von Wettbeerb und Kooperation zugrunde. Deutschland als Wissensmacht“ steht auf der einen Seite im Wettbeerb mit den anderen Nationen, auf der anderen Seite ugleich als ein Kooperationspartner für Austausch nd gemeinsame Projekte. Der Internationalisierungsstrategie fühlt sich die hristlich-liberale Koalition nicht nur verpflichtet, ondern sie drängt auch auf eine Fortentwicklung und usweitung dieser in den verschiedensten Bereichen. So at diese Bundesregierung in der Außenwissenschaftsolitik Akzente für den Innovationsstandort Deutschnd gesetzt, beispielsweise durch den Aufbau Deutscher issenschaftsund Innovationshäuser, DWIH. Die In ovationshäuser sind an sechs ausgewählten Orten räsent, in New Delhi, New York, Moskau, São Paulo, Ulla Burchardt gebene Reden )

Dr. Martin Neumann (FDP):
Rede ID: ID1725033100




(A) )

Tokio und Kairo. Sie sind Schaufenster des deutschen
Innovationssystems, ein Forum für Dialog und Aus-
tausch sowie zentrale Anlaufstelle für Beratung und
Unterstützung ausländischer Wissenschaftler.

Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von institutio-
nellen Kooperationen und Vernetzungsaktivitäten ge-
fördert und begleitet. Ich erinnere nur beispielhaft an
die Gründung des Max Planck Florida Institute for
Neuroscience in den Vereinigten Staaten oder die vie-
len zeitlich befristeten Kooperationen der Fraunhofer-
Gesellschaft mit Universitäten im Ausland im Rahmen
der Fraunhofer Project Centres.

In dem vorgelegten Antrag richten wir nun einen
verstärkten Blick auf den Austausch von Wissenschaft-
lern. Denn Wissenschaftskooperationen werden nicht
nur durch Institutionen gelebt, sondern in der Zusam-
menarbeit, durch Mobilität von Studierenden und Wis-
senschaftlern, durch eine sogenannte Brain Circulation.
Hierzu gilt es insbesondere diejenigen Wissenschafts-
organisationen weiter zu fördern und zu unterstützen,
die nah an den Wissenschaftlern und der Mobilität
dran sind – Akteuren wie den Deutschen Akademi-
schen Austauschdienst, DAAD, oder die Alexander-
von- Humboldt-Stiftung, AvH. Beide Akteure wollen
wir durch eine stärkere finanzielle Grundlage in die
Lage versetzen, neue Instrumente und Programme zur
Förderung der Internationalisierung zu initiieren und
entwickeln. Dabei wollen wir vor allem innovative
Netzwerke von Wissenschaftseinrichtungen fördern und
auch internationale Projektkonsortien zwischen Un-
ternehmen und Forschungseinrichtungen aufbauen.
Solche unterschiedlichen Kooperationen in Netzwer-
ken und Konsortien können aber nur gelingen, wenn
wir die außeruniversitären Forschungseinrichtungen
weiter stärken und unterstützen.

Ein letzter Punkt: Die Internationalisierungsstrate-
gie ist noch relativ jung. Die Erfolge sind jedoch heute
schon sichtbar. Sie bestehen in zählbaren Kooperatio-
nen sowie Forschungsbauten und Instituten. Jedoch
gilt es die Internationalisierung zukünftig auch messbar
zu machen. Deshalb soll dem Deutschen Bundestag
einmal pro Legislaturperiode über den Umsetzungs-
stand der Maßnahmen der Internationalisierungsstra-
tegie durch die Bundesregierung berichtet werden.
Darauf aufbauend können wir unsere Ziele überprüfen
und eine Fortentwicklung bzw. Weiterentwicklung von
Maßnahmen und Instrumenten vornehmen.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725033200

Die Internationalisierung von Wissenschaft und

Forschung weiter vorantreiben, das liest sich zunächst
einmal ganz gut, genauso wie viele andere Teile der
vorliegenden Antragslyrik. Kooperationen ausbauen,
Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern stärken,
gemeinsam globale soziale und ökologische Heraus-
forderungen meistern. Die Koalitionsfraktionen waren
offenbar kurz davor, den schönen und wahren Gemein-
platz vom Wissen, das sich vermehrt, wenn es geteilt
wird, in ihren Antrag zu schreiben. Das aber haben sie

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(C (D erade so noch vermieden, denn dann wäre der innere iderspruch des Papiers noch augenscheinlicher, als r jetzt schon ist. Denn neben allen schön klingenden und teilweise ja uch ernst gemeinten Vorschlägen des globalen Mitinanders in Wissenschaft und Forschung steht eben mer wieder auch ein komplett anderes Verständnis er Internationalisierung, nämlich der Anspruch, dass eutschland mit Blick auf den eigenen Vorteil und eine orreiterrolle möglichst internationale Spitzenwissenchaftlerinnen und -wissenschaftler nach Deutschland olt und hier bindet. Das ganze Papier windet sich in diesem Widerpruch. Da werden einerseits recht konkrete Hausaltsforderungen aufgestellt, um mit viel Geld die esten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf tellen nach Deutschland zu locken, andererseits woln sie helfen, gute Wissenschaftlerinnen und Wissen chaftler in und vor allem für Entwicklungsländer ausubilden. Während Letzteres im Grundsatz zu begrüßen ist, age ich mich schon, wie fair das im Verbund mit dem rstgenannten verknüpft werden kann. Vor allem aber äre es national wie international nachhaltiger und esser, nicht nur die Besten der Besten nach Deutschnd zu locken, sondern insgesamt attraktive Arbeits lätze in der deutschen Forschungsund Wissenchaftslandschaft anzubieten. Diese Baustelle haben Union und FDP mit einem albsatz sogar bedacht, doch schlagen sie dann gleich en nächsten Widerspruch vor: Sie wollen einerseits och mehr Flexibilität in Personalangelegenheiten, ndererseits den Ausbau von Tenure-Track-Optionen. etzteres fordern wir Linken seit langem, in der Realit hat die Flexibilisierung der Personalangelegenhein, Beispiel Wissenschaftszeitvertragsgesetz, genau olche verlässlichen und damit auch international ttraktiven Arbeitsbedingungen und Karrierewege aßgeblich verschlechtert. Wie wenig reizvoll ein Areitsplatz in der deutschen Akademie für Nachwuchsissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ist, lässt ich im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs achlesen. Wir hatten dazu erst vor kurzem debattiert. Besonders amüsiert habe ich mich übrigens bei der prachregelung im vorliegenden Antrag zum Bolognarozess. Gerade das Ziel der Internationalisierung des tudiums ist durch die kleinteiligen und sehr starr auserichteten, von Hochschule zu Hochschule differienden Bachelorstudienordnungen in Deutschland icht nur verfehlt worden, sein Erreichen wurde vielehr massiv behindert. Hier von einer nötigen Weiter ntwicklung zu sprechen, ist äußerst kreativ. Statt die dringend nötigen Strukturreformen in eutschland anzugehen, die in einer offenen und veretzten Wissenschaftslandschaft auch schnell internaonal Beachtung fänden, schlägt Schwarz-Gelb neben er einen oder anderen sinnvollen Forderung lieber Dr. Martin Neumann gebene Reden )





(A) )

ein willkürliches Potpourri aus Widersprüchlichkeiten
und ein ganzes Paket an Marketingmaßnahmen vor.

Doch so nett die einen oder andere Hochglanzbro-
schüre und so hilfreich Kontaktbüros in anderen Län-
dern sein mögen, ein roter Faden und ein eindeutiges
Bekenntnis zu einer kooperativen Idee der Internatio-
nalisierung, verknüpft mit ordentlichen Arbeitsbedin-
gungen hier vor Ort auf allen Ebenen wissenschaft-
licher Arbeit, wären der fehlende Nährboden für
solche Blüten.

Nicht zuletzt ist auch der Wissenstransfer ein wich-
tiger Baustein einer Internationalisierungsstrategie.
Ein konsequentes Eintreten für Open Access in der
Wissenschaft wäre dabei eine Maßnahme, die im Ko-
alitionsantrag völlig fehlt. Schon heute tragen Open-
Access-Publikationen messbar stärker als herkömmli-
che Veröffentlichungen dazu bei, Wissen und Erkennt-
nis aus und in Entwicklungsländern zu verbreiten.
Eine starke und umfassende Open-Access-Politik
könnte Deutschland auf diesem Feld eine Spitzenposi-
tion einbringen, die nicht im Widerspruch zum Koope-
rationsgedanken von Internationalisierung stünde.


Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725033300

Die Internationalisierung im Wissenschafts- und

Forschungsbereich ist zweifellos von zentraler Bedeu-
tung. Umso seltsamer ist der Umgang der Koalitions-
fraktionen mit diesem wichtigen Thema. Da wird auf
den letzten Drücker kurz vor Toresschluss zur nächtli-
chen Stunde noch ein Internationalisierungsantrag auf
die Tagesordnung gehievt, sofort abgestimmt und ab-
geräumt, die Reden gehen zu Protokoll, eine Aus-
schussbefassung ist nicht mehr möglich und wohl auch
nicht erwünscht. Da hat wohl jemand vergessen, seine
Hausaufgaben rechtzeitig zu machen, arbeitet nur
noch schnell für die Galerie und serviert uns einen An-
trag, der zu 90 Prozent aus Lobhudelei besteht. Dieses
Thema hat wirklich Besseres verdient.

Aber wirklich dreist ist, dass dieselbe Regierungs-
koalition, die sich hier heute in Selbstbeweihräuche-
rung ergeht, im Haushaltsentwurf für 2014 bereits
massive Kürzungen bei den Stipendien des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes, DAAD, vorsieht.
Damit unterminieren Sie alle Internationalisierungs-
bemühungen der deutschen Hochschulen!

Durch die Exzellenzinitiative und den Pakt für For-
schung und Innovation hat die internationale Sicht-
barkeit Deutschlands als Wissenschaftsstandort zwei-
fellos zugenommen. Überall, wo man hinkommt,
begegnet man dem Eindruck, dass sich in Deutschland
trotz Finanzkrise gerade in der Forschung eine erheb-
liche Dynamik zeigt. Auf den regelmäßig stattfinden-
den GAIN-Konferenzen in Boston und San Francisco
für deutsche Nachwuchswissenschaftler in den USA
und Kanada konnten wir in den letzten Jahren feststel-
len, dass das Interesse, nach Deutschland zurückzu-
kehren, inzwischen immens ist. Die DFG berichtet,
dass auch bei ausländischen Spitzenwissenschaftlern
in den USA, aber sogar bei US-amerikanischen For-

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(C (D chern, das Interesse an Deutschland deutlich gestieen ist. Dies ist sicher auch auf die sich deutlich erschlechternden Bedingungen in den USA zurückzuhren. Auch das Interesse ausländischer Studierender n Deutschland als Studienort wächst kontinuierlich. abei spielt im internationalen Wettbewerb mit Si herheit auch die Frage der Studiengebühren eine olle. Dies sind zunächst die guten Nachrichten. Aber jetzt kommen wir mal zu den kritischen Fragen: ie ist Deutschland eigentlich darauf vorbereitet, die em gewachsenen Interesse zu begegnen? Die schlechn Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachuchs und die Unterfinanzierung der Universitäten hren dazu, dass wir rückkehrwilligen Postdocs kaum erlässliche Karriereperspektiven aufzeigen können nd sich unsere Universitäten im Gegensatz zu den aueruniversitären Forschungseinrichtungen nicht angeessen an den Internationalisierungsprozessen beteilien können. Sowohl bei der Verbesserung der Berufsperspektien für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als uch bei der Neustrukturierung der Finanzbeziehunen zwischen Bund und Ländern zugunsten der Hochchulen hat diese Bundesregierung bisher jede Verantortungsübernahme verweigert und ausschließlich mit em Finger auf die Länder gezeigt. Damit ignoriert die oalition aber die Folgen für das deutsche Wissen chaftssystem, nämlich dass die gewachsenen Internaonalisierungschancen nicht hinreichend genutzt weren können, vor allem nicht an den Hochschulen. Das edeutet zum Beispiel, dass exzellente ausländische pitzenwissenschaftler, die von einer außeruniversitän Forschungseinrichtung nach Deutschland geholt erden, nicht oder nur in einem sehr geringen Maße an er Lehre teilnehmen, die Universitäten aber kaum in er Lage sind, eigene attraktive Angebote zu machen. adurch geht zweifelsohne viel Inspirationspotenzial r die akademische Ausbildung verloren. So ist es durchaus bezeichnend, dass 40 Prozent der ternationalen Sofja-Kovalevskaja-Preisträgerinnen nd -preisträger nach fünf Jahren Deutschland wieder erlassen, weil ihnen in Deutschland einfach keine enure-Track-Perspektive angeboten werden kann. Es wundert mich in diesem Zusammenhang, dass die oalition in ihrem Antrag fordert, „in Anlehnung“ an en Kovalevskaja-Preis der Alexander-von-Humboldttiftung etwas Neues schaffen zu wollen, statt diesen reommierten Preis weiterzuentwickeln und mit besseren nschlussperspektiven zu versehen. Mit dem Georgoster-Forschungsstipendium erreicht die Alexanderon-Humboldt-Stiftung zwar rund 30 internationale pitzenwissenschaftler aus zum Teil eher forschungschwachen Ländern. Aber gerade, wenn es darum geht, orschern aus Entwicklungsländern oder den europäichen Krisenländern die Möglichkeit zu geben, den Anchluss an internationale Spitzenleistung zu finden, ist icher noch Luft nach oben. Dr. Petra Sitte gebene Reden Krista Sager )








(A) )

Das BMBF hat sich in den letzten Jahren verstärkt
der Aufgabe der Außenwissenschaftspolitik gewidmet.
Damit gibt es aber aus unserer Sicht keinen Grund
mehr dafür, dass die Alexander-von-Humboldt-Stiftung
weiter beim Auswärtigen Amt statt im Wissenschafts-
ministerium ressortiert. Dies erschwert es nur unnötig,
eine Internationalisierungsstrategie aus einem Guss
und aus der Gesamtschau zu entwickeln.

In diesem Zusammenhang noch einmal zum DAAD.
Viel zu oft wurden wir als Fachpolitiker über die ge-
plante finanzielle Entwicklung beim DAAD in den letz-
ten Jahren im Unklaren gelassen. Zwar konnten die
Kürzungen meist noch abgewandt werden, aber auch
jetzt sind beim Auswärtigen Amt wieder Kürzungen bei
den Stipendienmitteln des DAAD für 2014 geplant. Wie
soll das eigentlich mit Ihrem heutigen vollmundigen
Antrag zusammenpassen? Diese Kürzungen müssen
dringend rückgängig gemacht werden! Eine auf Nach-
haltigkeit angelegte Internationalisierungsstrategie
braucht Kontinuität und Planungssicherheit.

In diesem Kontext möchte ich auch dringend an-
mahnen, dass die deutschen Wissenschafts- und Inno-
vationshäuser im Ausland dort, wo ihre Arbeit sich be-
währt hat, auf eine verlässliche Grundlage gestellt
werden. Auf Dauer wird Kontinuität in der Qualität
der Arbeit, zum Beispiel in New York, nicht ohne Kon-
tinuität in der Personalentwicklung zu haben sein.

Wenn Wissenschaftsaußenpolitik gerade auch ge-
genüber den Entwicklungsländern zu einer Koopera-
tion auf Augenhöhe und zum echten Capacity Building
in diesen Ländern selbst beitragen soll, ist es dringend
erforderlich, zu evaluieren, welche Maßnahmen und
Instrumente in diesem Sinne wirklich erfolgreich und
nachhaltig gewesen sind. Darüber sollte sich der Bun-
destag in Zukunft berichten lassen. Zu einer verant-
wortlichen Science Diplomacy Policy gehört auch,
dass bei Kooperationen mit eher forschungsschwachen
Ländern diese von den Forschungsergebnissen auch
profitieren können. Im Bereich der seltenen Krankhei-
ten ist mit der Förderung von PDPs, den Product De-
velopment Partnerships, sicher ein wichtiger Schritt
getan worden. Die Opposition hat mehrfach dafür plä-
diert, diese Aktivitäten auszubauen.

Die vielfältigen Aspekte einer Internationalisie-
rungsstrategie hätten eine gründliche Beratung ver-
dient gehabt. Ich kann nur hoffen, dass diese Themen
in der nächsten Legislatur frühzeitig und mit Nach-
druck wieder aufgegriffen werden.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725033400

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der

Regierungsfraktionen auf Drucksache 17/14111. Wer
stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der Re-
gierungs- gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
angenommen.

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(C (D Tagesordnungspunkt 44: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Straßenund Schienenlärm wirksam reduzieren – Drucksachen 17/13915, 17/14151 – Berichterstattung: Abgeordnete Daniela Ludwig Die Reden sind zu Protokoll genommen. Wir beraten über einen Antrag der Fraktion ündnis90/Die Grünen zum Lärmschutz. Das ist ein rnstes und wichtiges Thema. In meiner Heimat üsseldorf lebe ich selbst unter dem Einfluss von Ver ehrslärm. Deshalb bin ich froh, sagen zu können: Wir ls Koalition haben in den vergangenen vier Jahren iel für den Lärmschutz getan, während unter all den PD-Verkehrsministern zuvor viele Chancen verpasst urden. Der zunehmende Verkehrslärm ist auch eine Folge es wirtschaftlichen Erfolges unseres Landes. Als vor llem auf Export ausgelegte Wirtschaft benötigen wir ine leistungsfähige Infrastruktur. Die Güterverkehre ind in den vergangenen Jahren stark angestiegen und erden laut Prognosen auch in Zukunft zunehmen. Allerdings sind für den Menschen Lärmemissionen nd die damit oft einhergehenden Erschütterungen ohl diejenigen Umweltbeeinträchtigungen, die am irektesten spürbar sind. Deshalb besteht zwischen der erkehrsinfrastruktur und dem Lärmschutzbedürfnis wangsläufig ein Spannungsverhältnis. Wir als Koalition haben den Lärmschutz zu einem entralen Anliegen gemacht. Der wirtschaftliche Erlg darf nicht zulasten der Gesundheit gehen. Wähnd in der Vergangenheit lediglich viel Lärm um den ärmschutz gemacht worden ist, hat diese Regierung den vergangenen vier Jahren endlich auch gehan elt. Beim Thema Lärmschutz haben wir echte Erfolge orzuweisen. Ich will das noch einmal am Beispiel des Schienenüterverkehrs deutlich machen. Denn vor allem von üterzügen geht eine hohe Lärmbelastung aus. Wähnd Personenzüge meist mit modernen Scheibenbrem en ausgestattet sind, verfügen Güterzugwaggons reelmäßig über Klotzbremsen. Diese sind generell rmintensiver, da für den Bremsvorgang der Brems lotz direkt auf die Lauffläche der Räder gedrückt ird. Dabei besteht der Bremsklotz bislang oft sogar och aus Metall, sodass also Metall auf Metall wirkt nd die entsprechenden Reibungsgeräusche entstehen. udem haben Güterzüge ein höheres Gewicht und ver )

Thomas Jarzombek (CDU):
Rede ID: ID1725033500

(A) )

kehren bevorzugt in den Nachtstunden, da in dieser
Zeit das Schienennetz weniger stark durch Personen-
züge frequentiert wird. Doch gerade in den Nachtstun-
den braucht der Mensch Ruhe. Daher steht insbeson-
dere die Reduzierung von Güterzuglärm in unserem
Fokus. Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis zum Jahr
2020 den Lärm an Gütertrassen zu halbieren.

Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg dahin ist die
Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissys-
tems. Seit der letzten Fahrplanumstellung Ende 2012
müssen laute Güterzüge mehr für die Nutzung von
Trassenkilometern zahlen als leise Züge. Gleichzeitig
können die Wagenhalter eine Förderung erhalten für
die Umrüstung der Bremsen ihrer Güterwaggons auf
moderne und geräuscharme Technik. Dieses Umrüst-
programm wird einerseits finanziert aus den Mehrein-
nahmen durch das geänderte Trassenpreissystem und
andererseits aus Bundesmitteln in Höhe von bis zu
152 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2020 wollen wir so
eine Modernisierung von mindestens 80 Prozent der
etwa 180 000 Güterwaggons, die in Deutschland ver-
kehren, erreichen. Ab dem Jahr 2020 dürfen Züge, die
die geltenden Lärmrichtlinien nicht erfüllen, auf dem
deutschen Schienennetz nicht mehr fahren.

Erfreulicherweise hat die sogenannte LL-Sohle An-
fang Juni 2013 vom internationalen Eisenbahnver-
band UIC die Zulassung für den europaweiten Einsatz
erhalten. Bei der LL-Sohle handelt es sich von der
Bauart her zwar weiterhin um eine Klotzbremse, je-
doch besteht der Bremsklotz aus einem Verbundwerk-
stoff. Die metallischen Reibungsgeräusche entfallen
also. Wegen der gleichen Bauart lassen sich die Sohlen
außerdem relativ leicht austauschen. Der Zulassung
sind mehrjährige Testläufe vorausgegangen. In Deutsch-
land beispielsweise hat sich diese „Flüsterbremse“
beim Pilotprojekt „Leiser Rhein“ bewährt, das vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung mit zunächst 1 500 Güterwaggons initiiert wor-
den war. Ein komplett mit dieser neuen Bremssohle
ausgestatteter Güterzug kann eine Reduzierung um
10 dB(A) erreichen, was für das menschliche Ohr ei-
ner Lärmhalbierung entspricht. Im Zusammenwirken
mit dem Umrüstprogramm des Bundes können wir hier
also auf eine zügige und spürbare Lärmreduzierung
hoffen.

Ein weiterer großer Erfolg dieser Koalition beim
Kampf gegen den Schienenlärm ist die Abschaffung
des sogenannten Schienenbonus. Ab dem 1. Januar
2015 entfällt dieses Privileg beim Aus- und Neubau
von Bahnstrecken. Bislang war es so, dass Schienen-
lärm als weniger schädlich beurteilt wurde als etwa
Straßenlärm. Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnah-
men bestand also für Anwohner einer Bahnstrecke erst
bei einer um 5 dB(A) höheren Lärmbelastung als für
Anwohner einer Straße. Diese Ungleichbehandlung
haben wir beendet, da sie nicht mehr dem Stand von
Wissenschaft und Technik entspricht. Bahnlärm ist für
Betroffene nicht weniger belastend als Straßenlärm.

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(C (D Auch bei der Lärmsanierung am Bestandsnetz, die Gegensatz zur Lärmvorsorge bei Ausund Neubau aßnahmen nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben t, haben wir sehr hilfreiche Maßnahmen durchgehrt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und tadtentwicklung hat gemeinsam mit der Deutschen ahn AG ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung an estehenden Schienenwegen entwickelt. Darin wurden on etwa 33 000 Kilometern Gesamtnetz rund 700 Kilometer als besonders belastet und sanieungsbedürftig eingestuft. Diese Streckenabschnitte urden seinerzeit unter den damals geltenden niedrieren Lärmstandards genehmigt und realisiert und erden nun sukzessive an den modernen Maßstab anepasst, der auch für Neubauten gilt. Für das freiwilge Lärmsanierungsprogramm stehen jährlich Hausaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Vergung. Bereits ein Drittel der Strecken konnte hiermit aniert werden. Darüber hinaus stehen in diesem Jahr usätzlich weitere 40 Millionen Euro aus dem „Sonerprogramm Lärmschutz Schiene“ im Rahmen des frastrukturbeschleunigungsprogramms zur Verfü ung. Auch hiermit werden besonders lärmbelastete treckenabschnitte saniert. All dies sind Entlastungen für von Lärm Betroffene, ie Grüne und SPD in ihrer Regierungszeit nicht hinekommen haben. Die christlich-liberale Koalition daegen hat beim Thema Lärmschutz endlich angepackt. s liegt an der Untätigkeit unserer Vorgänger, dass bis u einem durchschlagenden Erfolg gegen den Lärm och einige Jahre ins Land streichen werden. Erst undesminister Dr. Ramsauer hat hier die richtigen eichen gestellt. Wir könnten dem Ziel schon viel näer sein, wenn auch seine Vorgänger im Amt das Prolem erkannt hätten. Deshalb ist es gut für Deutschnd, dass jetzt diese Koalition in der Regie ungsverantwortung steht. Und wir werden diesen erfolgreichen Weg beim ärmschutz auch in der neuen Legislaturperiode weir beschreiten. Als Union bekennen wir uns in unsem Wahlprogramm klar dazu, dass der Mensch bei Inastrukturprojekten für uns im Mittelpunkt steht. Wir ollen den Lärmschutz durch ein einheitliches Lärm chutzprogramm verbessern und die Berechnungsrundlagen bei den Lärmbelastungswerten anpassen nd vereinheitlichen. Auch des Themas Fluglärm weren wir uns weiter annehmen. Dazu wollen wir das luglärmgesetz weiterentwickeln. Es wird leiser in Deutschland. Diese Koalition hat ewiesen, dass wir Wettbewerbsfähigkeit und Lärmchutz in Einklang bringen können. „Straßenund Schienenlärm wirksam reduzieren“: as ist ein schöner Titel, und genau so könnte man uch unsere Politik der vergangenen Jahre titulieren. ir haben Straßenund Schienenlärm wirksam redu iert und zusätzlich die Weichen gestellt, dass das auch Zukunft weiterhin der Fall sein wird. Thomas Jarzombek gebene Reden )

Daniela Raab (CSU):
Rede ID: ID1725033600




(A) )

Sie fordern nun in Ihrem Antrag eine maßgebliche
Umstrukturierung der derzeitigen Vorgehensweise bei
der Erfassung, Planung, Umsetzung und Finanzierung
von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen und Schienen-
wegen sowie die Gewährleistung von Lärmsanie-
rungsmaßnahmen auf gesetzlicher Grundlage. Kurz
gesagt: Sie wollen, dass der Bund sich mit viel Geld an
der Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in
der Baulast der Länder und Gemeinden beteiligt.

Das kommt ein bisschen spät, oder? So umfassende
Forderungen in der letzten Sitzungswoche zur Diskus-
sion zu stellen, in dem Wissen, dass in dieser Legisla-
turperiode keine Zeit mehr für Beratungen sein wird,
ist schon ziemlich ernüchternd; denn es offenbart, dass
Ihnen das Thema nicht wirklich wichtig ist. Im Gegen-
teil: Sie stellen unrealistische Forderungen auf, die
stark an ein Wahlprogramm, aber nicht an einen ernst-
haft gemeinten Antrag erinnern.

Die Gesundheit der Menschen liegt uns doch allen
am Herzen. Dass Lärm krank machen kann, steht au-
ßer Frage. Daher schützen wir uns vor krank machen-
dem Lärm, wo es nur geht.

Dank unseres Bundesverkehrsministers und dank
der guten Arbeit der CDU/CSU- und FDP-geführten
Bundesregierung steht Lärmschutz in der Verkehrspo-
litik mit an vorderster Stelle und ist uns ein zentrales
Anliegen. Die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur hängt maßgeblich davon ab,
dass die Lärmbelastung des Bürgers reduziert wird.

Im Verkehrsbereich haben wir es gleich mit mehre-
ren potenziellen Lärmquellen zu tun: Schienenlärm,
Straßenlärm und Fluglärm. Noch an diesem Montag
stellte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zum
internationalen Tag gegen Lärm der Deutschen Ge-
sellschaft für Akustik, DEGA, eine neue Broschüre
über Maßnahmen gegen Schienenlärm vor.

Aber wir haben ja auch einiges vorzuweisen, was
ich an dieser Stelle kurz erwähnen möchte:

So wird unter anderem seit Dezember 2012 eine
lärmmindernde Umrüstung von Eisenbahnwagen
durch das lärmabhängige Trassenpreissystem geför-
dert. Mit Förderung durch BMVBS und DB AG werden
Güterwagen, die in Deutschland verkehren, auf Flüs-
tertechnik umgerüstet. Sollten später alle Güterwagen
im deutschen Schienennetz zudem mit den voraussicht-
lich im Sommer endgültig zugelassenen LL-Sohlen um-
gerüstet sein, wird davon ausgegangen, dass eine
Lärmminderung von 10 dB(A) eintritt.

Auch der Lärmschutz an der Strecke – zum Beispiel
der Bau von Lärmschutzwänden oder der Einbau
lärmdämpfender Technik auf den Schienen – läuft pa-
rallel weiter. Neue Strecken werden mit Lärmschutz
nach hohen Standards gebaut.

Die Bundesregierung hat mit dem Gesamtkonzept
Lärmsanierung rund 3 700 Kilometer besonders be-
lasteter Güterstrecken identifiziert, die nach den da-
mals geltenden, niedrigeren Lärmstandards genehmigt

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(C (D nd gebaut wurden und nun auf Neubaustandard geracht werden. Dafür stellt das BMVBS jährlich 00 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Drittel dieser trecken konnte so bereits saniert werden. Mit dem zusätzlichen Sonderprogramm Lärmschutz chiene werden dieses Jahr und 2014 weitere ebenfalls esonders belastete Abschnitte für insgesamt 40 Milonen Euro lärmsaniert. Aufgrund unser Initiative wurde endlich durchgeetzt, dass der Schienenbonus zum 1. Januar 2015 abeschafft wird. Dazu hätten Sie ja schon Jahrzehnte eit gehabt. Wir haben es endlich durchgesetzt. Auch die Lärmschutzmaßnahmen an den Bundesrnstraßen, für die wir als Bund zuständig sind, laufen ervorragend. 50 Millionen Euro pro Jahr sind eine ute Summe. Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm egründet bekannterweise das Bundes-Immissionschutzgesetz, BImSchG, in Verbindung mit der Verehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV. Dort wird eregelt, wie und welche Lärmvorsorge bei dem Neuau oder einer wesentlichen baulichen Änderung eines erkehrsweges vor sich gehen soll. Es gelten die in der 6. BImSchV festgelegten Lärmgrenzwerte. Bundesminister Ramsauer hat bereits Ende 2012 in erlin das Forschungsprogramm „Straße im 21. Jahrundert – Innovativer Straßenbau in Deutschland“ orgestellt. Das Programm ist der Rahmen für künftige orschungsaktivitäten im Straßenwesen und soll dem traßenbau einen Innovationsschub geben. Das Programm ist bis 2030, also langfristig, und omit mit einer gewissen Planungssicherheit angelegt. s ist eingebettet in das Gesamtforschungsprogramm es BMVBS und der Bundesanstalt für Straßenwesen, ASt, sowie die Hightech-Strategie der Bundesregieung. Aus der BMVBS-Forschung sind bereits erfolgverprechende Prototypen entstanden, darunter zum Beipiel abgasschluckende Schallschutzwände. Also: weir so! Ausreichende Lärmschutzmaßnamen sind und bleien für uns ein zentraler Punkt bei allen betreffenden frastrukturprojekten. Zuletzt möchte ich aber noch einmal kurz auf zwei unkte aus Ihrem Antrag zurückkommen: Sie möchten eine neue koordinierende Behörde chaffen, die ausschließlich für Lärmsanierungsmaßahmen zuständig sein soll. Abgesehen von den Kosn, die so eine Behörde mit sich bringt, ist deren Sinn och sehr fragwürdig. Wir haben ein erfolgreiches föderalistisches Sysm, das wir erst vor wenigen Jahren reformiert haben. ie Straßenbauverwaltungen der Länder und die B Netz AG leisten gute Arbeit. Daran sollten wir icht rütteln. Daniela Ludwig gebene Reden )





(A) )

Ein weiterer Punkt ist der Lärmpegel. So ist es zum
Beispiel aus unserer Sicht nicht sinnvoll, feste Lärmpe-
gel für alles und überall einzuführen, die nicht über-
schritten werden dürfen. Wir befürworten ein Berech-
nungsverfahren, das unterschiedliche Lärmpegel zu
unterschiedlichen Tageszeiten vorsieht. Schließlich ist
gerade in sogenannten Mischgebieten zur Unterstüt-
zung der dort angesiedelten Unternehmen ein Tag- und
ein Nachtpegel sehr sinnvoll. Auch in den derzeit zu
überarbeitenden Berechnungsvorschriften für Stra-
ßen- und Schienenlärm – RLS-90 und Schall03 – wird
dies so gehandhabt.

Zusammengefasst: Sie haben unrealistische Forde-
rungen, und es ist viel zu teuer. Guter Lärmschutz geht
auch anders; das haben wir in dieser Legislaturpe-
riode bewiesen.


Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1725033700

Wir beraten heute den Antrag von Bündnis 90/Die

Grünen, „Straßen- und Schienenlärm wirksam redu-
zieren“. Der Antrag stellt zu Recht fest, dass zu viele
Menschen unter Lärm leiden, zu viele Schäden an un-
serer Volkswirtschaft infolge des Lärms in Kauf ge-
nommen werden, und wie widersinnig es ist, Jahr für
Jahr 10 Milliarden Euro Schaden zuzulassen, weil
man einen Bruchteil dessen nicht in Lärmschutz inves-
tiert.

Ich füge dem noch die soziale Komponente hinzu;
denn wer lebt denn an verlärmten Orten? Es sind doch
zu oft diejenigen, die es sich nicht leisten können, von
dort wegzuziehen. Hier dreht sich eine soziale Spirale
nach unten; denn anhaltender Lärm verursacht nach-
weislich Kreislaufprobleme und Aufmerksamkeits-
störungen. Kinder, die nachts nicht schlafen können,
können tagsüber auch nur schwer in der Schule auf-
nahmefähig sein. Was das bedeutet, muss ich hier nie-
mandem erklären. Oder vielleicht doch? Ich erinnere
mich an die spöttischen Bemerkungen des Kollegen
Jarzombek, der sich bei der Beratung unseres Antrags
im April 2011 darüber lustig gemacht hat, er müsse ja
in einem Getto wohnen, S-Bahn links, Straße rechts
und Flugrouten darüber. Kollege Jarzombek, ich lade
Sie ein ins Mittelrheintal, eine Nacht neben den Glei-
sen bei Spitzenpegeln jenseits der 100 dB(A) und Sie
wissen, was ich meine. Sie wissen dann auch, wie ernst
die Lage ist – und dass Spott hier nun wirklich fehl am
Platze ist.

Zurück zum Antrag: Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen der grünen Fraktion, gerne hätten wir Ihrem An-
trag zugestimmt; denn er hat einige gute Ansätze, und
grundsätzlich liegen wir auch nicht weit weg vonein-
ander. Ich bin davon überzeugt, dass wir nach der
Bundestagswahl gemeinsam etwas richtig Gutes auf
die Beine stellen werden. Denn wir haben nicht nur
verstanden, dass unsere Infrastruktur die Akzeptanz
unserer Bevölkerung braucht, und die gibt es nur,
wenn Verkehre leiser werden. Wir wissen, dass es alle-
mal günstiger ist, Lärm gar nicht erst entstehen zu las-
sen, als ihn dann zu bekämpfen, wenn er auf dem Weg

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(C (D t, und wir haben den Willen, diese harte Nuss zu knaken. Denn schwierig wird es. Es gibt keinen Königseg, und es wird auch nicht billig. Wir haben viele Instrumente, und wir hätten noch iel mehr, hätte sich diese Bundesregierung nicht vier ahre auf den Taten ihrer Vorgänger ausgeruht. Nichts at Ihr Bundesminister getan, außer große Reden zu chwingen, doch ohne Engagement entsteht auch keine igene Initiative und damit kein Fortschritt. Vier Jahre chwarz-Gelb sind vier verlorene Jahre für den Lärmchutz. Jetzt ist es an der Zeit, Lärmschutz zur Chefsache zu rklären und nicht nur Gipfel zu veranstalten, sondern uch persönlich in Brüssel Verhandlungen zu führen. ei allem Respekt für diejenigen, die in den Referaten ie Arbeit machen: Hier muss der Minister persönlich an und nicht die Arbeitsebene. Wir brauchen ein rmabhängiges Trassenpreissystem, das seinen Naen verdient. Wir brauchen ein Umrüstprogramm, das ie Anwohner ins Zentrum stellt. Wir brauchen die chall 03 und weitere Anstrengungen in Forschung nd Lehre. Wir brauchen europaweite Regelungen und afür einen Schulterschluss mit dem Europäischen arlament. Auch auf unseren Straßen gibt es viele Möglichkein, gestaltend einzugreifen, und wenn ich sehe, dass ei vielen Beteiligten die Sensibilität für das Problem ächst, dann muss ich das aufgreifen und handeln. Die renzwerte für sogenannte Sportauspuffe müssen runr: keine Akzeptanz dafür, dass ein paar wenige auf osten der Ruhe aller ihre Leidenschaft für röhrende otoren ausleben. Was nutzen all unsere Anstrengun en, den Verkehr auf der Straße leiser zu gestalten, enn durch ein lautes Motorrad die ganze Stadt senkcht im Bett steht? Laut ist out, sage ich Ihnen, und azu müssen wir die Grenzwerte senken und die Läner den Vollzug verstärken, illegale Gefährte aus dem erkehr zu ziehen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der grünen raktion, und damit komme ich zu dem Knackpunkt Ihs Antrags: Maximalpegel, die zu keinem Zeitpunkt berschritten werden dürfen, sind so kompromisslos, ass die Folgen kaum abschätzbar sind. Ich bin ganz ei Ihnen: Den Mittelungspegel müssen wir anpacken; enn er bildet die Realität der Betroffenen nicht ab. och das Haushaltsund das Verkehrsrisiko einer Es-darf-niemals-laut-sein“-Position ist so hoch, dass ir uns bei dem Antrag nur enthalten können. Am BER aben wir beispielhaft gesehen, was Derartiges an osten nach sich ziehen kann. Behörden würden vielicht sogar gezwungen, Straßen und Strecken stillzugen, wenn sie die Kosten für diesen kompromisslosen ärmschutz nicht aufbringen können. Hier müssen wir och mehr Gedanken investieren und weitere Lösungsege suchen. Das Motto „Viel hilft viel“ nutzt nicht immer. Die ärmsanierungsmittel für die Straße zu vervierfachen acht nur dann Sinn, wenn das Geld vernünftig ange Daniela Ludwig gebene Reden )





(A) )

legt wird. Immer weiter mit den Lärmschutzwänden ist
nur die halbe Lösung. Auch bei der Straße müssen wir
an die Lärmquelle und damit an die Straßenbeläge, die
Kfz und die Geschwindigkeiten. Wir brauchen neue
Fahrzeugkonzepte und Reifen, und nicht zuletzt muss
der Verkehr auch flüssiger werden. Das ist nicht nur si-
cherer und leiser, sondern zudem meist sogar schneller
als Stop-and-run.


Judith Skudelny (FDP):
Rede ID: ID1725033800

Straßen- und Schienenlärm sind stetig wachsende

Probleme. Angesichts der massiven Zunahme des Güter-
verkehrs werden die Anwohner durch immer mehr Ver-
kehr in kürzeren Abständen belastet. Diverse Studien ha-
ben belegt, dass gerade die nächtliche Lärmbelastung zu
Schlafproblemen und Gesundheitsschäden führt, von de-
nen allein in Deutschland mehr als 11 Millionen Men-
schen betroffen sind. Hier ist die Politik in der Pflicht,
Bedingungen zu schaffen, die die Situation der Anwoh-
ner spürbar verbessern muss.

Wir dürfen dabei allerdings nicht vergessen, dass zu
einer wachsenden Wirtschaft und einem wachsenden
Wohlstand natürlich auch eine Ausweitung des Güter-
verkehrs gehört. Und wir dürfen nicht vergessen, dass
die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene im Hin-
blick auf die Reduzierung der CO2-Emissionen auch
politisch gewollt ist; denn von einer florierenden Wirt-
schaft profitieren alle Deutschen und von einer Reduk-
tion der Treibhausgase die gesamte Welt. Zwischen
diesen beiden Positionen muss ein Ausgleich gefunden
werden, der die Anwohner einerseits entlastet, aber
gleichzeitig den Güterverkehr und die Wirtschaft nicht
überlastet.

An dieser Stelle möchte ich an die Adresse der An-
tragsteller sagen: Ihr Antrag ist reine Schaufensterpo-
litik und an vielen Stellen überhaupt nicht durchdacht.
Fraglich ist zunächst, wie die Kommunen neben ihrem
Auftrag zur Lärmkartierung durch die EU-Umgebungs-
lärmrichtlinie auch noch eine Ermittlung und Messung
des Gesamtlärmpegels und damit eine Priorisierung der
Sanierungsgebiete vornehmen sollen. Für einige Kom-
munen ist selbst die Lärmkartierung aufgrund klaffen-
der Finanzlücken nicht oder nur schwer zu leisten. Ob
der zusätzliche Verwaltungs- und Kostenaufwand in ei-
ner angemessenen Relation zu dem Nutzen steht, wage
ich zu bezweifeln.

Den Kern des Antrags bildet die Einführung eines
gesetzlichen Anspruchs auf Lärmsanierung, der durch
eine neue Kostenverteilung realisiert werden soll. In
Abhängigkeit vom Verursachungsbeitrag am Gesamt-
lärm soll sich der Finanzierungsanteil des jeweiligen
Baulastträgers orientieren. Mir stellt sich dabei die
Frage, was diese neue Kostenverteilung bringen soll,
solange sämtliche Baulastträger am Rande ihrer fi-
nanziellen Leistungsfähigkeit sind. Das Problem ist
doch nicht, dass die Kommunen nicht wissen, wer die
Lärmverursacher sind oder welche Maßnahmen am
wirkungsvollsten wären, das Problem ist doch viel-
mehr, dass in den meisten Fällen schlicht nicht die fi-

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Zu Protokoll ge

(C (D anziellen Mittel vorhanden sind, die bekannten Maßahmen umzusetzen! Auch das vorgeschlagene Konzept des Gesamtlärms uss kritisch hinterfragt werden: Es ist richtig, dass iele Anwohner von verschiedenen Verkehrsträgern leichzeitig belastet werden und dieser Lärm mit jeem neu hinzukommenden Verkehrsträger als noch bestender empfunden wird. Doch eine Antwort auf eine onkrete Berechnung des Gesamtlärmpegels gibt der orliegende Antrag nicht. Eine bloße Addition der einelnen Werte dürfte der unterschiedlichen Wahrnehung wohl kaum gerecht werden, von der allgemeinen ültigkeit der Werte bei den derzeit angewandten unrschiedlichen Berechnungsund Messverfahren ganz u schweigen. Zudem schafft das vorliegende Konzept erhebliche echtsunsicherheit. Beispielsweise könnte der Fall intreten, dass ein Anwohner durch Flugund Schieenlärm belastet ist, die Belastung aber unter den gelnden Grenzwerten liegt. Wenn noch eine dritte Lärmuelle wie Straßenlärm hinzukommt und der Gesamtrm die Grenzwerte überschreitet, sind alle verpflicht, einen Beitrag zu zahlen. Ob dies sachdienlich ist, age ich zu bezweifeln. Mit dieser Regelung würden einzelne Bemühungen r mehr Lärmschutz durch innovative Techniken wie chienenstegbedämpfer, Flüsterasphalt oder Ähnlihes im Keim erstickt; denn die Baulastträger müssen mer damit rechnen, trotz ihrer Bemühungen wegen nderer Baulastträger zur Kasse gebeten zu werden. amit könnte ein proaktiver Anreiz unterhalb der ärmgrenzwerte wegfallen. Ob dieses Vorgehen zu ehr oder eher weniger Lärmschutz beiträgt, ist mir icht ersichtlich. Die abschließende Forderung nach einer Verdoppng der Mittel für die Lärmsanierung an Schienenwe en und einer Vervierfachung der Mittel für die Straen ist reine Augenwischerei. Alle Kollegen wissen, ass zusätzliche finanzielle Mittel nicht einfach vom immel fallen. Selbst mit all Ihren Steuererhöhungen chaffen Sie es voraussichtlich gerade einmal, die von nen versprochenen Erhöhungen der Sozialleistungen u finanzieren. In Baden-Württemberg können Sie beits sehen, dass Ihre Milchmädchenrechnungen nicht ufgehen: Trotz Steuererhöhungen und sprudelnder innahmequellen kommt die grün-rote Landesregieung dort nicht mit ihrem Geld zurecht. Hören Sie auf, ersprechungen zu geben, die Sie nicht einhalten könen! Ihr Antrag ist reine Schaufensterpolitik für eine are, die es nicht im Laden zu kaufen gibt. Was haben ie denn in Ihrer Regierungszeit für den Lärmschutz er betroffenen Bürger getan? Ich sage es Ihnen: Sie aben das Thema komplett ignoriert und wollen sich tzt im Nachhinein als Schutzpatron der Betroffenen ufspielen. Fest steht: Wir – und nicht Sie – haben die endgülge Abschaffung des Schienenbonus durchgesetzt und Gustav Herzog gebene Reden )





(A) )

damit entscheidende Verbesserungen für die Anwoh-
ner an Neu- und Ausbaustrecken erreicht. Durch die
Absenkung der Grenzwerte um 5 dB(A) erhalten mehr
Anwohner als bisher die Möglichkeit, von der freiwilli-
gen Lärmsanierung profitieren zu können. Wir haben
die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreis-
systems beschlossen und damit den Grundstein für die
Umrüstung der Güterwagen auf Flüstertechnik gelegt.
Wir haben aus den Mitteln des Infrastrukturbeschleu-
nigungsprogramms II 40 Millionen Euro zusätzlich für
das „Sonderprogramm Lärmschutz Schiene“ zur Ver-
fügung gestellt, mit dem weitere Streckenabschnitte
lärmsaniert werden. Wir haben im Jahr 2010 die
Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstra-
ßen um 3 dB(A) abgesenkt und so den Weg für weitere
Lärmschutzmaßnahmen freigemacht. Wir haben die
jährlichen Mittel für die Lärmsanierung an Bundes-
fernstraßen von 16,7 Millionen Euro im Jahr 2005 auf
40,7 Millionen Euro im Jahr 2010 erhöht.

Zusammengefasst: Wir haben all das umgesetzt,
was Sie in ihrer Regierungszeit weder geschafft noch
thematisiert haben. Leere Forderungen und Worthül-
sen, wie in diesem Antrag, schaffen keinen Lärmschutz
für die Betroffenen. Durch die von uns beschlossenen
Maßnahmen haben wir den Bürgern vor Ort wirklich
geholfen, und wir werden uns auch in der nächsten Le-
gislaturperiode für einen besseren Ausgleich zwischen
den lärmgeplagten Anwohnern und der Wirtschaft ein-
setzen.


Sabine Leidig (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725033900

Es ist gut, dass das in der Tat fast völlig vernachläs-

sigte Problem des Verkehrslärms an bestehenden Stra-
ßen und Schienenwegen hier noch einmal auf die Ta-
gesordnung kommt – allerdings wahrlich spät.

Es ist ja nicht nur gesundheitsschädlich und nerven-
aufreibend für Leute, die an dicht befahrenen Straßen
oder an Güterzugtrassen wohnen, sondern es ist auch
noch ungerecht und perspektivlos – nach jetziger
Rechtslage; denn während es im Falle eines Neu- oder
Ausbaus echte Grenzwerte gibt, die eingehalten wer-

(in der 16. Verordnung nach dem BundesImmissiosschutzgesetz, der 16. BImSchV)

bestehende Straßen und Schienen keinerlei Rechts-
anspruch auf Lärmschutz. Für Bundesstraßen und
Autobahnen sowie Schienenwege des Bundes gibt es
freiwillige Lärmsanierungsprogramme, für die aber
erstens mehr „Krach“ zugelassen ist und auf die es zu-
dem keinen Rechtsanspruch gibt.

Übrigens gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz
für alle Straßen – in Bund, Ländern und Kommunen.

Wir als Linksfraktion haben im März 2011 einen An-
trag in den Bundestag eingebracht, der die gleiche
Thematik behandelt und der wesentlich anspruchsvol-
ler war als das, was die Grünen hier vorgelegt haben.
Unser Vorschlag sah vor, dass auch für bereits beste-
hende Bahnstrecken und Straßen die Lärmschutzwerte
der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes gelten sollen, versehen mit ei-

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Zu Protokoll ge

(C (D er knapp zehnjährigen Übergangsfrist zur Lärmsanieung. In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen er Grünen, ist ein deutlich weniger anspruchsvoller renzwert vorgesehen. Und ich frage: Wieso wollen ie den Anwohnerinnen und Anwohnern bestehender trecken nicht den gleichen Schutzstandard gewähren ie denjenigen, die an einer Strecke wohnen, die neu usgebaut wird? Folgt man dem Antrag, gibt es weiter ärmbetroffene erster und zweiter Klasse! Wir haben in unserem Antrag ganz klare Fristen orgesehen, ab wann es ruhiger werden muss. Wir woln, dass die Werte bis 2020 überall eingehalten weren müssen. Laut Grünen-Antrag sollen zunächst ärmsanierungsgebiete identifiziert und dann Lärminderungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt weren. Aber Sie haben keinen klaren Rechtsanspruch auf in bestimmtes Ruheniveau vorgesehen. Warum nicht? as hieße doch, dass die Betroffenen sich dann – wie ei den Luftreinhalteplänen – über die Angemesseneit der einzelnen Maßnahmen vor Gericht streiten üssen. Auch hier weichen sie von der 16. BImSchV b. Und Sie sagen, dass die Kosten der Sanierung erittelt werden sollen. Allerdings liegen für die Bundesrnstraßen und Schienenwege des Bundes bereits ahlen vor. So beziffert die Bundesregierung in ihrer ntwort auf unsere Anfrage die Kosten der Angleichung er Werte für die Lärmsanierung an die 16. BImSchV uf 3,9 Milliarden Euro (Frage 1 in Bundestagsdruckache 17/8733)

onjunkturprogramm und ist weniger, als wir Jahr für
ahr sowieso in die Bundesfernstraßen stecken! Bei Ih-
en, liebe Kollegen und Kolleginnen der Grünen, liest
ich das aber so, als ob Sie den Finanzierungsvorbe-
alt in § 41 Abs. 2 der BImSchV nicht antasten wollen,
odass es Lärmsanierung weiterhin nur nach Kassen-
ge geben soll. Wir verlangen, dass diese Passage ge-

trichen wird; denn Gesundheitsschutz hat Vorrang!
Abschließend stelle ich fest, dass das, was die Grü-

en hier beantragen, zwar leider hinter dem Nötigen
nd Möglichen zurückbleibt, aber es wäre deutlich
esser als das Nichts, welches leider die bestehende
echtslage ist. Deswegen werden wir dennoch zustim-
en. Deutlich besser allerdings wäre es gewesen, un-

er linker Antrag wäre beschlossen worden, um die
nwohner möglichst gut und zügig vom Höllenlärm zu
ntlasten. Diese Chance hat der 17. Deutsche Bundes-
g nicht genutzt. Aber wir werden dranbleiben – zu-

ammen mit den vielen Bürgerinitiativen – und Druck
achen, damit wenigstens in der nächsten Legislatur
ie Weichen zugunsten der betroffenen Menschen ge-
tellt werden!


Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725034000

Es gibt im Bundestag ein großes Maß an Betroffen-

eit, wenn es um Straßen- und Schienenlärm geht. Im
anzen Land haben wir Probleme mit dem Lärm. Unter
roßen Mühen hat es die Koalition mithilfe der Oppo-




Judith Skudelny
gebene Reden





Dr. Valerie Wilms


(A) )


)(B)

sition geschafft, wenigstens den sogenannten Schienen-
bonus – dieses völlig veraltete Lärmprivileg – für neue
Schienenstrecken ab 2015 abzuschaffen. Das ist ein
kleiner Fortschritt.

Den überwiegenden Teil der Lärmprobleme werden
wir damit aber kaum lösen, denn der Lärm entsteht an
allen Strecken, nicht nur an neu gebauten Straßen oder
Schienen und vor allem nicht nur in Bundesverantwor-
tung. Die meisten Betroffenen gehen damit leer aus.
Wir müssen ganz klar sagen: Wer heute an einer lauten
Straße oder Schienenstrecke wohnt, hat fast immer ein-
fach Pech gehabt. Das müssen wir ändern. Nur
150 Millionen Euro sind im schwarz-gelben Haushalt
für die Sanierung alter Strecken zu finden. Mit den
heutigen Mitteln würde es noch Jahrzehnte dauern, bis
Betroffenen endlich geholfen wird. Das ist keinem zu
vermitteln und auch volkswirtschaftlich unklug: Wenn
wir etwa die Hälfte der jährlich entstehenden Kosten
einmalig für Lärmschutz ausgeben, können wir die
größten Probleme dauerhaft beseitigen und anschlie-
ßend jedes Jahr sparen.

Mit Interesse sehen ich, dass in der letzten Zeit die
öffentliche Aufmerksamkeit für den Verschleiß unserer
öffentlichen Infrastruktur ansteigt. „Der Spiegel“ und
„Die Zeit“ haben das Problem zuletzt gut beschrieben.
Deswegen müssen wir den Grundsatz „Erhalt vor Neu-
und Ausbau“ endlich auch Realität werden lassen.
Zum Erhalt gehört für mich ganz klar der Lärmschutz.
Wenn wir alte Straßen oder Schienenstrecken anpacken,
müssen wir das Lärmproblem mit lösen. Ein neuer As-
phalt kann auch gleich ein lärmgeminderter Asphalt
sein.

Für die Umsetzung des Sanierungsstaus brauchen
wir ein akzeptables Verfahren, wie die Mittel eingesetzt
werden sollen. Heute läuft die Lärmsanierung unkoor-
diniert ab: Der Bund stellt – viel zu wenig – Geld als
freiwillige Leistung nach Haushaltslage zur Verfü-
gung. Aber es ist unklar, nach welchem Ablauf saniert
wird. Das ist den Ländern weitestgehend selbst über-
lassen, und es gibt keine Vorgabe, dass sich die Bau-
lastträger Bahn, Land, Kommune und Bund abstim-
men müssen. Es kann dann schon mal passieren, dass
eine Lärmschutzwand nur für eine Schnellstraße, nicht
jedoch für die daneben liegende Schienenstrecke aus-
reicht, weil unterschiedliche Stellen geplant haben.

Kernproblem beim Schutz vor Verkehrslärm ist der
fehlende Anspruch auf Lärmminderung. Das wollen
wir Grünen ändern und Betroffenen das Recht auf Aus-
weisung von Lärmsanierungsgebieten geben, wenn es
bei ihnen zu laut ist. Da ab 65 dB(A) das Risiko von
Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigt, wäre ein Schutz-
anspruch ab einem Pegel von 65 dB(A) tags bzw.
55 dB(A) nachts für Gebiete mit Wohnnutzung ange-
messen. Es lässt sich darüber debattieren, ob nicht
noch niedrigere Grenzwerte besser wären, denn man
kann sich auch schon mit niedrigeren Werten gestört
fühlen. Wir müssen aber einen ausgewogenen Mittel-

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(C (D eg für ein modernes Industrieland finden. Blätterascheln kann nicht das Maß der Dinge sein. Es wird mer einen gewissen Lärmpegel geben. Wir müssen ns vor allem darum kümmern, dass nicht Millionen enschen davon krank werden. Eine Behörde soll verpflichtet sein, in einem Lärmanierungsgebiet Minderungsmaßnahmen vorzuschlaen und nach einem intensiven Bürgerdialog auch tsächlich umzusetzen. Denn die heutigen Lärmkarerungen sind meistens folgenlos. Die Sanierungsebiete sollten auf Grundlage eines einheitlichen Beessungsverfahrens erfasst und nach Dringlichkeit earbeitet werden. Je höher das Maß der Lärmüberchreitung und je größer die Anzahl der Betroffenen, esto prioritärer sollen die Sanierungsgebiete eingetuft und nach Höhe der zur Verfügung stehenden Mitl nach und nach abgearbeitet werden. Mit einem sol hen transparenten Verfahren können wir eine klare erspektive schaffen. Das kann der Bund nicht alleine in Gang setzen. Zuächst müssen wir umfassend prüfen, welchen Umfang ine umfassende Lärmsanierung hätte, denn die Dangrundlage zu den Kosten ist bisher sehr dünn. Auerdem ist klar, dass Länder und Kommunen einer Reelung nur zustimmen, wenn sie bei den Kosten der ärmsanierung finanziell unterstützt werden. Wir Grüen wollen die Mittel für den Bund von 150 auf 00 Millionen anheben. Auch die Länder sollten übergen, welchen Anteil sie leisten können. Selbstver tändlich hat der Bund eine zentrale Verantwortung, ber auch die Länder und Kommunen werden von der ärmsanierung profitieren. Denn wo der Lärm sinkt, a steigen Lebensqualität und der Wert von Grundtücken und Immobilen. Wir brauchen eine verfasungsrechtlich abgesicherte Lösung und ein tragfähies Finanzierungsmodell und wir fordern Bund und änder auf, gemeinsam ein solches Modell zu entwikeln. Eine Möglichkeit bietet vielleicht eine verleichbare Regelung wie bei der Städtebauförderung ach dem Baugesetzbuch, bei der Kommunen mit eiem Förderprogramm von Bund und Ländern bei Enticklung und Erneuerung unterstützt werden. Mir ist klar, dass unser Vorschlag heute abgelehnt ird. Aber er zeigt eine vernünftige und ausgewogene erspektive, wie wir 11 Millionen Betroffenen helfen önnen. Um diese Ideen anzupacken, brauchen wir ber wohl ab Herbst neue Mehrheiten in diesem Haus. icht nur deswegen müssen wir diese Koalition endch nach Hause schicken. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp ehlt auf Drucksache 17/14151, den Grünen-Antrag auf rucksache 17/13915 abzulehnen. Wer stimmt dafür? – er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss mpfehlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktioen gegen die Stimmen von Linken und Grünen bei Entaltung der SPD angenommen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725034100




(A) )

Tagesordnungspunkt 45:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Modernisierung des Geschmacksmuster-
gesetzes sowie zur Änderung der Regelungen
über die Bekanntmachungen zum Ausstel-
lungsschutz

– Drucksache 17/13428 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksachen 17/14219, 17/14220 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Thomas Silberhorn
Burkhard Lischka
Stephan Thomae
Jens Petermann
Jerzy Montag

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Re-
den zu Protokoll genommen.


Thomas Silberhorn (CSU):
Rede ID: ID1725034200

Die äußere Erscheinungsform eines Produkts ist

oftmals von entscheidender Bedeutung für dessen
Verkaufserfolg. Demgegenüber geraten die Produktei-
genschaften bei der Kaufentscheidung bisweilen in den
Hintergrund. Ein Produkt wird erworben, weil es
modern und zeitlos aussieht, weil es Wohlstand
ausstrahlt, weil es sich optisch von anderen Produkten
abhebt.

Wer in Deutschland eine zweidimensionale oder
dreidimensionale ästhetische Gestaltungsform schüt-
zen möchte, meldet beim Deutschen Patent- und
Markenamt ein sogenanntes Geschmacksmuster an.
Das Geschmacksmuster schützt die Erscheinungsform
eines Erzeugnisses, die etwa durch Linien, Konturen,
Farben, die Gestalt der Oberflächenstruktur bezie-
hungsweise die Werkstoffe des Erzeugnisses definiert
wird.

Während in den einschlägigen Fachkreisen der Be-
griff des Geschmacksmusters geläufig ist, kann sich
der überwiegende Teil der Gesellschaft unter diesem
Begriff wohl eher nichts vorstellen. Weitaus vertrauter
ist hingegen der seit 1973 im deutschen Rechtschreib-
duden aufgenommene Begriff Design. Unter einem
Design kann sich jeder etwas vorstellen. Juristisch
steht das Wort Design mit seinen Bedeutungen Entwurf
und Gestalt als Oberbegriff für zweidimensionale und
dreidimensionale Darstellungen. Deshalb wird in
englischen Rechtstexten – auch auf europäischer und
internationaler Ebene – allein dieser Begriff zur
Beschreibung von geschützten Formgebungen verwen-
det.

Dem allgemeinen Sprachgebrauch in Öffentlichkeit
und Praxis entsprechend, ersetzen wir daher den
Begriff des Geschmacksmusters im deutschen Recht
durch das „eingetragene Design“. Das Geschmacks-

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(C (D ustergesetz wird damit zum Designgesetz. Diese egriffsänderung ändert jedoch nichts am Schutzumng. Das eingetragene Design bleibt ein vergleichseise kostengünstiges, klassenunabhängiges Schutzcht mit einer Schutzdauer von maximal 25 Jahren. Darüber hinaus passen wir das Geschmacksmustercht an die bestehende Rechtssituation im Marken-, atentund Gebrauchsmusterrecht an, indem wir für ie Feststellung der Nichtigkeit eines eingetragenen esigns ein Antragsverfahren zur Entscheidung vor em Deutschen Patentund Markenamt einführen. islang musste ein solcher Antrag vor den zuständigen andgerichten gestellt werden. Durch das Nichtigeitsverfahren vor dem Deutschen Patentund Marenamt reduzieren wir das Kostenrisiko der Rechtssuhenden deutlich und garantieren durch das dort orhandene Fachwissen eine kompetente Prüfung. Der echtsweg bleibt weiterhin über Widerklage auf Festtellung oder Erklärung der Nichtigkeit im Rahmen on Rechtsverletzungsund Schadensersatzprozessen rhalten. Im gesamten Bereich des Markengesetzes, des esigngesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes und des atentgesetzes vereinfachen wir darüber hinaus den ekanntmachungsprozess. Sämtliche Bekanntmachunen können in Zukunft im Bundesanzeiger erfolgen. isher sind sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht orden. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat en Vorteil, dass dieser für jedermann elektronisch nd kostenfrei abrufbar ist und über eine umfangreihe Suchfunktion verfügt. Das dient nicht nur der beseren Verfügbarkeit und Transparenz. Die Aktualität er Bekanntmachungen spielt auch eine entscheidende olle bei den in diesem Rechtsbereich wichtigen Fraen der Priorität und Neuheit. Um das Gesamtpaket im gewerblichen Rechtsschutz nd Urheberrecht abzurunden, das wir heute gemeinam mit der Patentrechtsnovelle und dem Gesetz zur ekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken beschlieen, enthält der vorliegende Gesetzentwurf schließlich och eine wichtige Verschärfung des Markengesetzes insichtlich der Strafbarkeit von Produktpiraterie. Der isherige Qualifikationstatbestand einer gewerbsäßig begangenen Kennzeichenrechtsverletzung in 143 Abs. 2 Markengesetz hat sich als nicht ausreihend erwiesen. Produktpiraterie im gewerblichen Ausmaß schadet icht nur den Unternehmen, deren Marken für Qualit und Innovation stehen. Abgesehen von den enoren wirtschaftlichen Schäden gefährdet Produktpirarie auch die Gesundheit und Sicherheit der erbraucherinnen und Verbraucher. Der Bürger muss ich schließlich auf die Echtheit und Qualität der von m gekauften Produkte verlassen können. Bisher werden in den Fällen gewerbsmäßiger strafarer Kennzeichenrechtsverletzung meist nur geringe eldstrafen verhängt. Wir halten es daher für geboten, ie Mindeststrafe auf eine Freiheitsstrafe von drei )


(A) )

Monaten anzuheben. Darüber hinaus soll künftig nicht
nur die gewerbsmäßige Begehung, sondern auch die
bandenmäßige Begehungsform den Qualifikationstat-
bestand erfüllen.


Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1725034300

Mit dem Gesetzgebungsvorhaben sollen das Ge-

schmacksmustergesetz modernisiert und die Bekannt-
machung zum Ausstellungsschutz geändert werden.
Vorgesehen sind überwiegend rechtstechnische und
verfahrensrechtliche Änderungen.

Im Interesse der besseren Verständlichkeit ist vor
allem die Anpassung des Geschmacksmustergesetzes
an den – national wie international – üblichen Sprach-
gebrauch, der den Begriff „Design“ verwendet, zu
begrüßen.

Mit der Einführung eines Nichtigkeitsverfahrens in
Anlehnung soll für den Rechtssuchenden im Vergleich
zur bisherigen Rechtslage eine kostengünstigere Mög-
lichkeit zur Feststellung der Nichtigkeit der bestehen-
den Eintragung geschaffen werden. Ein entsprechen-
des Antragsverfahren sieht das Gesetz zurzeit noch
nicht vor, mit der Folge, dass die Betroffenen bisher
eine mit hohen Kosten verbundene Klage auf Feststel-
lung der Nichtigkeit einer Geschmacksmustereintra-
gung vor den zuständigen Gerichten führen mussten.
Für das Nichtigkeitsverfahren ist zukünftig ein Gebüh-
renrahmen von 300 Euro vorgesehen. Positiv ist, dass
der Regierungsentwurf außerdem die Möglichkeit ei-
ner Streitwertbegünstigung auf Antrag einer Partei
vorsieht. Hierdurch kann wirtschaftlich schwachen
Prozessparteien die Durchführung eines Gerichtsver-
fahrens ermöglicht werden, wenn das Kostenrisiko auf
der Grundlage des Streitwertes die wirtschaftliche
Lage der Partei erheblich gefährden würde.

Darüber hinaus hat die Koalition mit ihrem überra-
schend vorgelegten Änderungsantrag das Marken-
strafrecht verschärft. § 143 Abs. 2 des Markengesetzes
enthält einen Qualifikationstatbestand der gewerbs-
mäßig begangenen Kennzeichenrechtsverletzung. Laut
Begründung setzt das Merkmal „Gewerbsmäßigkeit“
jedoch den manchmal schwierig zu erbringenden
Nachweis der Wiederholungsabsicht voraus. Um
diesen Nachweisproblemen auszuweichen und den
Zusammenschluss zur Begehung von Produkt- und
Markenpiraterie im Qualifikationstatbestand aus-
drücklich zu erfassen, soll der Tatbestand um die
Alternative „als Mitglied einer Bande“ ergänzt wer-
den. Die Koalition kommt damit Forderungen unter
anderem des Markenverbands nach, der schon lange
eine zu laxe strafrechtliche Verfolgung von Marken-
rechtsverletzungen kritisiert. Gleichzeitig wird damit
jedoch der Gleichlauf der Strafbestimmungen bei den
gewerblichen Schutzrechten durchbrochen; denn zum
Beispiel Urheberrechts- und Patentgesetz sehen bei
bandenmäßiger Begehung bislang keine Strafver-
schärfung vor. Weshalb Verstöße gegen das Marken-
recht schärfere Sanktionen rechtfertigen, erschließt

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Zu Protokoll ge

(C (D ich mir nicht. Wir werden dem Gesetzentwurf im Erebnis dennoch zustimmen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregie ung enthält im Wesentlichen rein technische Änderunen, mit denen das Geschmacksmusterrecht verbessert ird. So wird ein Nichtigkeitsverfahren vor dem Deut chen Patentund Markenamt, DPMA, eingeführt. Dait steht Marktteilnehmern, die sich gegen eine Ge chmacksmustereintragung wehren wollen, der direkte eg zum DPMA frei. Sie müssen nicht mehr Klage einichen und die damit verbundenen Kosten tragen. Wir assen damit die Regelungen im Geschmacksmustercht an bereits bestehende Vorschriften im Marken-, atentund Gebrauchsmusterrecht an. Zudem ersetzen wir den Begriff „Geschmacksmus r“ durch den Begriff „eingetragenes Design“. Mit ieser Änderung passen wir das deutsche Recht an den ationalen und internationalen Sprachgebrauch an. ie Fachöffentlichkeit verwendet diesen Begriff schon eit langer Zeit und hat entsprechende Änderungen in er Vergangenheit immer wieder angeregt. Außerdem t der Begriff „Design“ auch in der Öffentlichkeit her gebräuchlich, sodass die Änderung das Verständis und die Akzeptanz des Gesetzes fördern wird. FDP und CDU/CSU haben sich ebenfalls darauf erständigt, den Schutz vor organisierten Markenchtsverletzungen zu verbessern. Bislang sieht § 143 bs. 2 Markengesetz, MarkenG, vor, dass ein gewerbsäßig handelnder Täter mit Freiheitsstrafe von bis zu nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Der indeststrafrahmen wird nun erhöht. Wer gewerbsmä ig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgeetzten Begehung von Taten im Sinne des § 143 Abs. 1 arkenG verbunden hat, Produktfälschungen vor immt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis u fünf Jahren bestraft. Für diese Verschärfung sprehen folgende Gründe: Markenrechtsverletzungen treten zunächst im Beich von Bekleidungsund Modeartikeln auf. Hier tellen sie zwar keine unmittelbare Gefahr für die Geundheit der Kunden dar, verursachen aber für die echteinhaber erheblichen finanziellen Schaden. Es gibt darüber hinaus aber auch Fälle von Mar enrechtsverletzungen, die neben den finanziellen chäden für die betroffenen Rechteinhaber auch noch ine konkrete Gefahr für die Gesundheit der Bevölkeung darstellen. Zu denken ist hierbei in erster Linie n gefälschte Arzneimittel, Spielsachen, Werkzeuge, ber auch gefälschte Lebensmittel. Plastikspielzeug r Kinder darf zum Beispiel nicht mit einem Unbe enklichkeitssiegel versehen werden, wenn die dafür rforderlichen Voraussetzungen tatsächlich nicht geeben sind. Die Zollstatistik der EU-Kommission für as Jahr 2010 besagt, dass mehr als 68 Prozent der eschlagnahmten Artikel im Postversand Medikaente waren. Hier ist es unsere Aufgabe, die Verbrau her vor entsprechenden Gefahren zu schützen. Die Thomas Silberhorn gebene Reden )

Stephan Thomae (FDP):
Rede ID: ID1725034400




(A) )

bestehenden Regelungen haben bislang nicht dazu bei-
getragen, dass Produktfälschungen unterlassen wur-
den. So wurden im Jahr 2010 in Deutschland 2 008
Fälle von nachgewiesenen Verstößen gegen das Mar-
kenG aufgeklärt. Davon wurde in 225 Fällen eine
Geldstrafe verhängt. In 54 Fällen wurde eine Frei-
heitsstrafe verhängt, die wiederum in 52 Fällen zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Nur in zwei Fällen
wurde die Freiheitsstrafe ohne Strafaussetzung ver-
hängt. Alle anderen Fälle wurden nicht weiter verfolgt
oder eingestellt. Wer aber durch gewerbsmäßiges
Handeln oder als Mitglied einer Bande Produktfäl-
schungen vornimmt und dabei vorsätzlich Gesund-
heitsschäden bei der Bevölkerung in Kauf nimmt, soll
nicht damit rechnen dürfen, dass er lediglich mit einer
Geldstrafe belegt wird.

Durch die Gesetzesformulierung „gewerbsmäßig
oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetz-
ten Begehung solcher Taten verbunden hat“, schließen
wir auch aus, dass Fälle erfasst werden, in denen sich
jemand einen dummen Streich erlaubt oder unbedacht
gegen das Markenrecht verstoßen hat. Wir treffen also
mit der Regelung nicht die Falschen. Daher wird die
FDP-Bundestagsfraktion dem Gesetzentwurf zur No-
vellierung patentrechtlicher Vorschriften sowie dem
dazu eingereichten Änderungsantrag der Koalitions-
fraktionen zustimmen. Ich bitte auch Sie, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen, um Unterstützung für dieses Vor-
haben.


Michael Schlecht (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725034500

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält einige rich-

tige und wichtige Punkte, denen wir zustimmen. Aller-
dings schlägt die Koalition mit ihrem Änderungsan-
trag eine Verschärfung im Markenstrafrecht vor, die
wir nicht mittragen. Wir werden uns unter anderem
deshalb bei dem Gesetzentwurf enthalten, was ich hier
kurz begründen möchte.

Richtig und wohl auch überfällig sind die sprachli-
chen Klarstellungen und der Austausch des antiquier-
ten Begriffs „Geschmacksmuster“ durch „eingetrage-
nes Design“. Das Geschmacksmustergesetz von 2004
wird damit quasi zum Designgesetz. Klar ist, dass
diese sprachliche Modernisierung die Probleme für
diejenigen Personen und Unternehmen, die diese
Schutzrechte in Anspruch nehmen, nicht löst.

Wir begrüßen die Einführung eines Nichtigkeitsver-
fahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt,
DPMA. Beim eingetragenen Design wird damit mög-
lich, was bei Patenten, Gebrauchsmustern und Marken
im gestuften Verfahren üblich ist. Wenn nun also künf-
tig gegen ein beim DPMA hinterlegtes Design vorge-
gangen wird, muss nicht mehr automatisch der Streit
vor dem zuständigen Landgericht entschieden werden.
In bestimmten Fällen wird das Verfahren kostengünsti-
ger. Da jedoch bei Streitfällen letztendlich immer ein
Urteil über die Nichtigkeit im Rahmen eines bereits ge-
führten Streits beim DPMA über die Verletzung eines
eingetragenen Designs – als Widerklage – notwendig

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Zu Protokoll ge

(C (D ird, ist dies aber nicht immer so. Es ist auch völlig ofn, wie häufig die Gerichte bei den Streitfällen um das ichtigkeitsverfahren angerufen und vor allem wie sie gieren werden. Rechtlicher Beistand bleibt in den meisten Fällen hnehin wohl auch weiterhin notwendig. Die Streitlle werden wahrscheinlich sogar eher zunehmen. enn mit der Einführung des Nichtigkeitsverfahrens nd der dazu vorgesehenen Amtsgebühren in Höhe von 00 Euro werden die Angriffe von Designrechten aufrund geringer Verfahrenskosten steigen. Ob und wie stark sich damit auch das aus anderen ereichen bekannte unsägliche Abmahnwesen ausweit, kann heute noch nicht bewertet werden. Klar ist inzig, dass viele betroffene Personen und Unternehen weiter rechtlichen Beistand und fachliche Experse nutzen und dafür zahlen müssen, um ihre Rechte zu chützen. Genau deshalb wäre neben den für die Verfahrensnderung veranschlagten finanziellen und personellen uwächsen beim Deutschen Markenund Patentamt ine Erhöhung und qualitative Ausweitung der Aufgaenwahrnehmung dringend angesagt. Ziel müsste ein, präventiv zu agieren, besser zu informieren und ktiver die Personen und Unternehmen zu beraten, die r Design eintragen lassen und so ihre Rechte schüt en wollen. So ließen sich die rechtlichen Konflikte im orfeld sicher effektiver ausräumen. Statt hier nachzubessern, werden über den Ändeungsantrag der Koalition strafrechtliche Aspekte im arkengesetz eingefügt. Bisher wird hier nach § 143 bs. 2 jemand, der gewerbsmäßig Markenmissbrauch etreibt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eldstrafe verfolgt. Das reicht der Koalition nicht, da der Praxis primär geringe Geldstrafen verhängt ürden. Nun wird die Mindeststrafe auf drei Monate reiheitsstrafe heraufgesetzt. Neben der Gewerbsmäigkeit soll für den Qualifikationstatbestand auch ausichen, wenn das Grunddelikt als Bandenmitglied be angen wird. Die damit mögliche kurze Freiheitsstrafe wider pricht allerdings dem Grundsatz, dass kurze Freiheitstrafen zu vermeiden sind. Es ist dem Unrechtsgehalt iner – auch gewerbsoder bandenmäßigen – Markenchtsverletzung deshalb überhaupt nicht angemessen, enn zwingend eine Freiheitsstrafe verhängt werden uss. Auch hier sind für uns die Prävention sowie die onsequente Anwendung geltender Gesetze vorrangig. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung einen

onkreten Vorschlag zur Reformierung des Ge-
chmacksmustergesetzes macht. Sicherlich handelt es
ich um eine in erster Linie verfahrensrechtliche Rege-
ngen betreffende Vorlage.
Hier stehen insbesondere zwei Änderungen im

aum.




Stephan Thomae
gebene Reden





Dr. Konstantin von Notz


(A) )


)(B)

Die erste ist eher kosmetischer Natur. Das aus dem
letzten Jahrhundert stammende Wort „Geschmacks-
muster“ soll durch den Begriff „Designrecht” ersetzt
werden. Wie Sie wissen, unterstützen wir immer eine
transparente, verständliche Gesetzessprache, weil sie
bürgernäher ist und auch Juristinnen und Juristen die
Arbeit erleichtert. In der Rechtspraxis hat sich der
Begriff „Designrecht“ schon lange durchgesetzt. Inso-
fern sind wir da völlig bei Ihnen.

Die zweite Änderung betrifft den Streit über die
Nichtigkeit einer Eintragung. Hier soll der Aufgaben-
bereich des Deutschen Patent- und Markenamtes,
DPMA, ausgeweitet werden und dort, ähnlich wie
bereits im Markenrecht, eigenständig über die Nichtig-
keit einer Eintragung entschieden werden können.
Dieser Weg hat sich bereits beim eingetragenen
Gemeinschaftsgeschmacksmuster bewährt.

Auch hier sehen wir den Vorteil: Während bislang
eine Klage vor den zuständigen Landgerichten, ver-
bunden mit dem dort herrschenden Anwaltszwang,
erhoben werden musste, erspart ein entsprechender
Antrag vor allem hohe Kosten. Die vorgesehenen Ge-
bühren jedenfalls erscheinen angemessen. Damit steht
die Möglichkeit der Feststellung der Nichtigkeit nicht
mehr nur denjenigen offen, die die Kosten hierfür auf-
bringen können. Wichtig ist dabei vor allem, dass keine
Rechtsschutzverkürzung eintritt. Mit dem Verweis auf
§ 47 Abs. 2 BPatG können die Beschlüsse der Nichtig-
keitsabteilung vom Beschwerdesenat des BPatG über-
prüft werden. Das ergibt Sinn.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine
brauchbare Klarstellung hinsichtlich der Schutzwir-
kungen bei Löschungseinwilligung, § 9 Abs. 1 Satz 1.
Die Bekanntgabe von geschützten Ausstellungen im
Bundesanzeiger bedeutet eine Verbesserung der Kennt-
nisnahmemöglichkeit aufgrund der kostenlosen elek-
tronischen Abrufbarkeit des amtlichen Teils.

Für perspektivisch erwägenswert halten wir die
vereinzelt im Schrifttum erhobene Forderung, ange-
sichts der Schaffung der Widerklage für die sogenann-
ten Designgerichte auch im Gerichtsverfassungsgesetz
festzulegen, dass anstelle der Kammern für Handels-
sachen zukünftig die für Patent- und Gebrauchsmus-
tersachen geschaffenen Zivilkammern zuständig wer-
den. Grund dafür ist deren größere Sachkompetenz in
den ähnlich gelagerten Fällen des Designrechts.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725034600

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp-

fiehlt auf den Drucksachen 17/14219 und 17/14220, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
17/13428 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich
bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wol-
len, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung
mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Ent-
haltung von Linken und Grünen angenommen.

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(C (D Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzenturf ist mit gleichen Mehrheitsverhältnissen wie in der weiten Beratung angenommen. Tagesordnungspunkt 48: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend trag der Abgeordneten Petra Crone, Angelika Graf geordneter und der Fraktion der SPD Diskriminierung abbauen – In jedem Alter – Drucksachen 17/11831, 17/13996 – Berichterstattung: Abgeordnete Markus Grübel Petra Crone Nicole Bracht-Bendt Heidrun Dittrich Elisabeth Scharfenberg Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die eden zu Protokoll genommen. Wir als Unionsfraktion haben in dieser Legislatur eriode – und auch schon davor – eine Reihe von Maßahmen ergriffen, um Diskriminierung aufgrund des lters vorzubeugen. Wir lehnen jegliche Form der Disriminierung ab! Es ist ein grundlegendes Ziel der Seiorenpolitik der Unionsfraktion, die Entwicklung und erankerung eines neuen Bildes des Alters zu vermitln. Hiermit sind Benachteiligungen von Personen ufgrund ihres Lebensalters nicht vereinbar. In Ihren Antrag führen Sie 19 Einzelforderungen um Abbau von Diskriminierungen aufgrund des Alrs an, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt erden sollen. Abgesehen davon, dass wir vieles von em schon umgesetzt haben und einige Forderungen blehnen, wie zum Beispiel einen flächendeckenden nd alle Branchen umfassenden gesetzlichen Mindesthn, ist es unrealistisch, dass wir heute am vorletzten itzungstag der 17. Legislaturperiode noch politische ktivitäten initiieren können, die bis Ende September mgesetzt werden. Zukünftige Aktivitäten in diesem ereich werden der 18. Deutsche Bundestag und die ann gewählten Abgeordneten zu entscheiden haben. Lassen sie mich einige Ausführungen zu den von Ihen genannten Punkten machen: Durch das im Januar 2011 gestartete Programm Altersbilder“ des Bundesministeriums für Familie, enioren, Frauen und Jugend zur Umsetzung der Erenntnisse des 6. Altenberichts sollen nicht nur die uswirkungen spezifischer Altersbilder in den unterchiedlichen Lebensbereichen aufgezeigt, sondern uch alle gesellschaftlichen Akteure für potenziell ne )

Markus Grübel (CDU):
Rede ID: ID1725034700

(A) )

gative Auswirkungen überholter Altersbilder sensibili-
siert werden.

Die Vermittlung von realistischen Altersbildern bil-
det eine zentrale Grundlage für das gegenseitige Ver-
ständnis der Generationen und damit für den Zusam-
menhalt der Gesellschaft.

Auch das Wissenschaftsjahr 2013 „Die demografi-
sche Chance“ setzt einen Schwerpunkt auf das Thema
„Altersbilder“. So leistet zum Beispiel die Kampagne
des Wissenschaftsjahres ihren Beitrag dazu, dass Fort-
schritte aus Wissenschaft und Forschung Schlagzeilen
verändern können und dass gängige Vorurteile keine
Gültigkeit mehr besitzen.

Wir als Unionsfraktion haben uns stets für die Ein-
haltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,
AGG, eingesetzt. Bei der Verabschiedung des AGG
wurde zu diesem Zweck eigens eine Antidiskriminie-
rungsstelle eingerichtet, zu deren Aufgaben nach dem
AGG ausdrücklich auch die Öffentlichkeitsarbeit und
Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen
unter anderem aufgrund des Alters gehören.

Mit dem im Jahr 2009 im Auftrag des BMFSFJ er-
stellten Gutachten zum Thema „Altersgrenzen und ge-
sellschaftliche Teilhabe“ erfolgte eine ausführliche
Bestandsaufnahme der bestehenden Altersgrenzen in
verschiedenen rechtlichen und gesellschaftlichen Be-
reichen. Dabei wurde unter anderem deutlich, dass ge-
setzliche Altersgrenzen in der Rechtspraxis oft nicht
wirklich hinterfragt werden. Sie werden meist pau-
schal mit dem Hinweis auf eine unterstellte allgemeine
Lebenserfahrung, dass die menschliche Leistungsfä-
higkeit mit zunehmendem Alter abnehme, gerechtfer-
tigt. Wir als Unionsfraktion sehen auch keine Anhalts-
punkte für eine Diskriminierung älterer Menschen, die
sich freiwillig engagieren.

Soweit bei ehrenamtlichen Tätigkeiten teilweise das
70. Lebensjahr für die Wählbarkeit in bestimmte Posi-
tionen festgelegt ist, stellt sich die grundsätzliche
Frage nach der Erforderlichkeit von Altersgrenzen für
Wahlämter. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Ein-
flussnahme auf die in Vereinssatzungen festgelegten
Altersgrenzen sind allerdings begrenzt. Die Satzungs-
hoheit der Vereine ist durch die Privatautonomie
grundrechtlich geschützt. Die bestehenden Reglemen-
tierungen im Vereinsrecht dienen ausschließlich der
Sicherheit des Rechtsverkehrs.

Es haben sich derzeit rund 450 Mehrgenerationen-
häuser mit Bundesförderung etabliert. Sie sind niedrig-
schwellige Orte der Begegnung von Menschen jeden
Alters, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen
Herkunft. Mehrgenerationenhäuser fördern eine gene-
rationenübergreifende Begegnung: Etwa die Hälfte al-
ler älteren freiwillig Engagierten gab an, dass sie an-
deren Generationen aktiv begegnet. Aber auch ohne
sich freiwillig zu engagieren, hatte ein Drittel der
51-Jährigen und Älteren regelmäßigen Kontakt zu an-
deren Generationen im Mehrgenerationenhaus.

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Zu Protokoll ge

(C (D Der Ausbau und die Vernetzung der Mehrgeneratioenhäuser sind wesentliche konzeptionelle Bausteine es laufenden Aktionsprogramms II, die im Rahmen er laufenden Programmumsetzung weiter forciert erden. Die Laufzeit des aktuellen Programms Mehrenerationenhäuser II beträgt noch fast zwei Jahre. b und inwieweit im Anschluss daran die Mehrgene ationenhäuser in den Kommunen weiter ausgebaut nd vernetzt werden, steht derzeit noch nicht fest. Notendig wird sein, dass Bund, Länder und Kommunen n einem Strang ziehen. In diesem Zusammenhang öchte ich darauf hinweisen, die im Grundgesetz vernkerte Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern nd Kommunen eine dauerhafte Förderung des Bunes für Projekte auf lokaler Ebene, wie es die Mehrgeerationenhäuser sind, nicht zulässt. Um den Generationendialog weiter zu fördern, disutieren wir derzeit ausgehend von der Demografietrategie der Bundesregierung und der dort formuliern Notwendigkeit einer bedarfsund sachgerechten ozialraumgestaltung das Leitbild der „Sorgenden emeinschaften“ vor Ort. Der 7. Altenbericht wird ns hierüber detailliert eine Antwort geben. Die Altenerichtskommission hat ihre Arbeit schon aufgenomen und wird den Bericht im Jahr 2015 vorlegen. Der Freiwilligendienst aller Generationen, FDaG, t bereits bundesgesetzlich geregelt, § 2 Abs. 1 a GB VII, und kann daher von allen Beteiligten daurhaft angeboten, durchgeführt und gefördert weren. Den Gesetzentwurf des Bundesrates, Drucksahe 17/10423, der eine Aufnahme des FDaG in das undfreiwilligendienstgesetz, BFDG, vorsieht, lehnen ir ab, da es nicht sein kann, dass aus dem Bundesfreiilligendienst-Haushalt hierfür Millionen aufgebracht erden. Zudem ist der FDaG kein klassischer Freiwilgendienst und passt von der Systematik her nicht ins FDG. Da es auch keine zusätzlichen finanziellen Mitl gibt, ist eine solche Debatte im Kontext des Bundeseiwilligendienstes abzulehnen Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Bechäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ wurde Jahr 2005 gestartet. Es läuft zurzeit in seiner dritn Phase, die von Januar 2011 bis Dezember 2015 auert. Ein Ziel der dritten Programmphase ist die bernahme besonders erfolgreicher Modelle für die iedereingliederung älterer Langzeitarbeitsloser in en Arbeitsmarkt in das Regelgeschäft der Grundsiherungsstellen. Derzeit gibt es keine Pläne, das Bunesprogramm „Perspektive 50plus“ über das Ende der ritten Programmphase nach dann zehn Jahren Laufeit fortzuführen. Die Beschäftigungssituation älterer Menschen hat ich im vergangenen Jahrzehnt verbessert: Deutschnd hat seine Erwerbstätigenquote der 55bis unter 5-Jährigen auf 61,5 Prozent im Jahr 2012 gesteigert, in im EU-Vergleich weit überdurchschnittlicher Wert. Die aktuellen Forderungen der SPD-Bundestagsaktion zur Leiharbeit – Verankerung des Grundsatzes Markus Grübel gebene Reden )





(A) )

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Equal Pay“ – sind
insgesamt abzulehnen. Die Forderungen gehen teil-
weise ins Leere, da sie die geltende Rechtslage wieder-
geben; insgesamt sind die Forderungen zur Leiharbeit
abzulehnen, da ihre Umsetzung die positiven beschäf-
tigungspolitischen Wirkungen der Zeitarbeit gefähr-
den würde.

Einen generellen gesetzlichen Mindestlohn lehnen
wir als Unionsfraktion ab. Die Höhe von Lohnunter-
grenzen muss durch die Tarifpartner und nicht poli-
tisch durch den Gesetzgeber oder die Bundesregierung
bestimmt werden. Die unmittelbar Betroffenen wissen
am besten, was ihren beiderseitigen Interessen und
dem gemeinsamen Interesse entspricht. Deshalb wol-
len wir für die Bereiche, in denen es keine Tarifver-
träge gibt, die Tarifpartner gesetzlich verpflichten, ge-
meinsam einen tariflichen Mindestlohn festzulegen.

Die Schulpolitik fällt grundsätzlich in die Verantwor-
tung der Länder. In der Qualifizierungsinitiative haben
Bund und Länder 2008 vereinbart, die Schulabbrecher-
quote, Anteil Jugendlicher ohne Schulabschluss, bis
2015 zu halbieren. Im Rahmen von berufsvorbereiten-
den Bildungsmaßnahmen für junge Menschen oder im
Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung
für Erwachsene besteht aber unter bestimmten Voraus-
setzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung der Vor-
bereitung auf das Nachholen des Schulabschlusses.

Ein Recht auf eine qualifizierte Ausbildung im Sinne
eines klagbaren Anspruchs,– etwa auf Abschluss eines
konkreten Berufsausbildungsvertrages, wäre mit unse-
rem auf Privatautonomie beruhendem Recht und unse-
rem Berufsbildungssystem nicht vereinbar. Auch ver-
fassungsrechtlich gesicherte Positionen der etwaigen
Anspruchsgegner, wie etwa die Berufsausübungsfrei-
heit und das Eigentumsrecht, wären durch ein so ver-
standenes „Recht auf qualifizierte Berufsbildung“ be-
troffen.

Ziel der Unionsfraktion ist, dass insbesondere be-
nachteiligte und junge Menschen einen Berufsab-
schluss im dualen System erreichen. Dazu gibt es ein
vielfältiges Unterstützungsinstrumentarium im Zwei-
ten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Agenturen für
Arbeit und Jobcenter wenden hierfür rund 3 Milliar-
den Euro für 430 000 junge Menschen im Jahresdurch-
schnitt auf.

Die Forderung, junge Erwachsene bei den Sanktio-
nen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, mit an-
deren Altersgruppen gleichzustellen und die verschärf-
ten Sanktionen für unter 25-Jährige aus dem SGB II zu
streichen, lehnen wir ab. Gerade bei jüngeren Hilfebe-
dürftigen ist es besonders wichtig, eine Verfestigung
der Hilfebedürftigkeit und die Gewöhnung an den
Leistungsbezug zu verhindern. Zu Beginn des Berufs-
lebens müssen die Weichen in Richtung des ersten Ar-
beitsmarktes gestellt werden. Deswegen muss beson-
ders bei dieser Gruppe das Grundprinzip des Förderns
und Forderns angewendet werden.

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Zu Protokoll ge

(C (D Auch die Sanktionsregelungen für unter 25-jährige rwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Ausdruck des esetzgeberischen Willens, Jugendliche an den entcheidenden Stellen des Übergangs von Schule in Ausildung und von Ausbildung in Arbeit intensiver als ndere Personengruppen zu unterstützen und sie zu otivieren, diese Unterstützung auch anzunehmen und ktiv an ihrer Eingliederung in Arbeit mitzuwirken. ie besonderen Sanktionsregelungen für unter 25-Jäh ige sind sachlich gerechtfertigt. Zusammenfassend: Mit einer Reihe von Maßnah en, unter anderem dem Allgemeinen Gleichbehandngsgesetz, der Initiative „50plus“ sowie den weiten Maßnahmen der Arbeitsförderung haben wir der usgrenzung Älterer am Arbeitsmarkt entgegengeirkt. Neben der aktiven Unterstützung von Arbeitsuhenden, Beschäftigten und Betrieben wird auch der otwendige Bewusstseinswandel mit gezielter Öffentchkeitsarbeit gefördert. Ich denke, wir haben viel gen und werden auch zukünftig durch gezielte Maßnahen Altersdiskriminierung entgegenwirken. In unserer Gesellschaft ist kein Platz für Altersdis riminierung. Dennoch ist sie vielfältig vorhanden und ider auch spürbar – für nahezu alle Altersgruppen. Viele ältere Menschen bekommen das Gefühl ver ittelt, im Job nicht mehr belastbar zu sein, jüngere ehen sich Vorurteilen zum Beispiel ihrer Lebenserfahung gegenüber ausgesetzt. Beides ist nicht hinnehmar, da sich Stereotypen verfestigen, die längst wissenchaftlich widerlegt sind. Wir wollen die alltägliche und häufig heruntergepielte Altersdiskriminierung aus der Mitte der Gesellchaft verbannen. Gesetze und erfolgreiche Klagen ind dafür ganz wichtige erste Schritte, um einen ausichenden rechtlichen Schutz vor Altersdiskriminie ung zu schaffen. Nur so wird sich – das hat die Gechichte der Diskriminierungen zum Beispiel aufgrund es Geschlechts gezeigt – sukzessive eine Veränderung den Köpfen der Menschen vollziehen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Menschen zu sen ibilisieren, eine Öffentlichkeit für unser Anliegen zu chaffen. Wir Sozialdemokraten erwarten daher eine ampagne der Bundesregierung, die sich gezielt mit em Thema Altersdiskriminierung auseinandersetzt nd die gleichen Rechte aller Altersgruppen propaiert. Der Bewusstseinswandel darf nicht nur die Politik urchdringen. Wir müssen auch dafür Sorge tragen, ass ein Austausch zwischen den Generationen stattndet, um Vorurteilen vorzubeugen. Mehrgeneratioenhäuser und andere Begegnungsstätten sollten ausebaut und vernetzt werden. Dafür setzt sich die SPD eit langem ein. Insbesondere ältere Menschen müssen gestärkt weren. Ihr Engagement zum Beispiel durch auf sie zugechnittene Angebote in der Freiwilligenarbeit muss ge Markus Grübel gebene Reden )

Petra Crone (SPD):
Rede ID: ID1725034800




(A) )

fördert und so ihre Teilhabe an der Gesellschaft
sichergestellt werden.

Eine Expertenkommission der Antidiskriminie-
rungsstelle unter Leitung von Henning Scherf und Pro-
fessor Dr. Naegele hat für die Politik Handlungsemp-
fehlungen erarbeitet, unter anderem die Abschaffung
von Altersgrenzen im bürgerschaftlichen Engagement.
Ihr Bericht enthält viele weitere gute Anregungen, die
wir gemeinsam mit den Ländern und Kommunen dis-
kutieren und umsetzen sollten. Passiert ist bislang we-
nig – leider.

Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer und Senio-
renbildung generell dürfen keine außergewöhnlichen
Tätigkeiten sein. Hier muss ganz klar ein Sinneswan-
del durch die Unternehmen und auch durch die öffent-
lichen Einrichtungen gehen. Ältere sind nicht außen
vor, nur weil die Haare grau werden. Sie werden ge-
braucht, und sie wollen sich einbringen, ob im Job
oder im Anschluss an ihr Arbeitsleben, und genau das
muss eine Bundesregierung mit Programmen unter-
stützen.

Natürlich habe ich aber auch junge Menschen im
Fokus, die aufgrund ihres Alters benachteiligt werden.
Das zuletzt gefällte Urteil zur Urlaubsstaffelung im öf-
fentlichen Dienst ist auch ein Warnschuss an uns, be-
stehende Gesetze zu überprüfen und gegebenenfalls
anzupassen. Wir appellieren an die Bundesregierung,
auf dem Arbeitsmarkt ein anonymisiertes Bewerbungs-
verfahren zu fördern.

Wir Sozialdemokraten setzen uns ein gegen den
Missbrauch von Praktika und die sachgrundlose Be-
fristung von Arbeitsstellen, von der sehr viele junge
Menschen betroffen sind, flankiert von einem flächen-
deckenden Mindestlohn. Jeder junge Mensch hat unse-
rer Meinung nach das Recht auf einen Schulabschluss
und eine qualifizierte Ausbildung. Ihre guten Kontakte
zu den Arbeitgebern hat diese Bundesregierung nicht
ausreichend genutzt, um diese Ziele umzusetzen. Wir
erinnern sie gerne daran, bald etwas zu ändern.

Mein Dank gilt der Antidiskriminierungsstelle, die
eine wichtige Beratungs- und Aufklärungsarbeit leistet
und dafür von der Bundesregierung mit den nötigen fi-
nanziellen Mitteln auszustatten ist. Nach einigen Jah-
ren des Ignorierens ist die konservativ-liberale Regie-
rung endlich auch dieser Meinung.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiter-
hin dafür ein, weder Junge noch Alte zu bevorzugen
und so der Generationengerechtigkeit Vorschub zu
leisten.


Nicole Bracht-Bendt (FDP):
Rede ID: ID1725034900

Es ist gut, dass wir in der letzten Sitzungswoche vor

der Sommerpause an dieser Stelle noch einmal über
den demografischen Wandel reden. Der wird auch in
der nächsten Legislatur ein wichtiges Thema sein.

Altersdiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt. Bei
einer Anhörung der Gleichstellungsstelle der Bundes-

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(C (D gierung vergangenes Jahr fragte ich die Leiterin, ie hoch der Anteil von gemeldeten Diskriminierunen aufgrund des Lebensalters ist. Zwei Drittel. Das t ernüchternd. Die Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zeigt ich in vielfältiger Weise: bei Bewerbungen, aber auch nerhalb von Arbeitsverhältnissen, bei Kündigungen, ber auch bei Arbeitslosigkeit. Da stimme ich den Kolginnen und Kollegen in ihrer Kritik uneingeschränkt u. Die FDP-Fraktion wird Ihrem Antrag aber dennoch us mehreren Gründen heute nicht zustimmen. Denn: er Antrag ist dem Wahlkampf geschuldet, ist Symbololitik. Sie wissen ganz genau, dass die Koalition sich den letzten vier Jahren ganz gezielt mit den Herausrderungen an unsere Gesellschaft mit Blick auf die lternde Gesellschaft beschäftigt hat. Sie heben ja elbst in Ihrem Antrag positiv hervor, dass die Politik urch den 6. Altenbericht unter dem Thema „Altersbiler in der Gesellschaft“ eine öffentliche Debatte angetoßen hat, ganz klar mit dem Ziel, negative Altersbiler auszuräumen. Ich finde es auch gut, dass Sie in rem Antrag den wertvollen Dienst der Mehrgenera onenhäuser loben. Es dürfte Ihnen auch nicht neu ein, dass wir die letzten Jahre nicht nur Absichtsrklärungen abgegeben haben. Die Bundesregierung hat gezielte Maßnahmen in ie Wege geleitet, um das neue Leitbild des Alters voanzutreiben. Hiermit sind Benachteiligungen von enschen aufgrund ihres Lebensalters nicht verein ar. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, er Initiative „50plus“ sowie dem Bündel an Maßnahen der Arbeitsförderung wird schon heute einiges gen, damit Ältere am Arbeitsmarkt nicht ausgegrenzt erden. Durch das 2011 gestartete Programm „Altersbilder“ es Ministeriums zur Umsetzung der Erkenntnisse des . Altenberichts sollen nicht nur die Auswirkungen speifischer Altersbilder in den unterschiedlichen Lebensereichen aufgezeigt werden. Sondern wir wollen alle ürger für überholte Altersbilder sensibilisieren. Ich persönlich halte den Wegfall sämtlicher Altersrenzen ohnehin für ein wichtiges Signal. Das ist nur ine der Forderungen des Antrags, den wir als Regieungskoalition Anfang vergangenen Jahres auf den eg gebracht haben. Dieser Antrag enthält eine Fülle on Maßnahmen, mit denen wir die Herausforderunen – aber auch die Chancen, denn die sehen wir unedingt – an den demografischen Wandel angehen erden. Sie kommen in Ihrem Antrag auch auf die Jugendareitslosigkeit in Deutschland zu sprechen. Ich bin froh, ass die sich im Vergleich zu allen übrigen Ländern in uropa in den vergangenen Jahren deutlich verringert at. Junge Menschen haben bessere Chancen denn je uf einen Ausbildungsplatz. Und das ist durchaus ein rfolg der Wirtschaft und dieser Bundesregierung. Petra Crone gebene Reden )





(A) )

Deshalb lehnen wir die von Ihnen geforderte Aus-
bildungsplatzgarantie ab, die brauchen wir angesichts
vieler offener Stellen nun wirklich nicht. Sie wissen
ganz genau, dass viele Unternehmen schon heute hän-
deringend geeignete junge Auszubildende suchen. Ich
sage ganz bewusst: geeignete. Das Handwerk und die
Kammern beklagen ja schon seit Jahren, dass die Zahl
der Schulabgänger mit eklatanten Defiziten, was Ver-
antwortung, aber auch Rechnen und Rechtschreibung
betrifft, groß ist. Aber das ist eine anderes Problem.

Selbstverständlich fehlt auch in diesem SPD-Antrag
nicht das Verteufeln der Leiharbeit. Auch hier gehen
Ihre Forderungen teilweise ins Leere, da sie die gel-
tende Rechtslage wiedergeben. Insgesamt lehnen wir
die Forderungen zur Leiharbeit ab, da sie die positiven
beschäftigungspolitischen Wirkungen der Zeitarbeit
gefährden würden.

Wir lehnen aber auch einen gesetzlichen flächende-
ckenden Mindestlohn ab, der ist das genaue Gegenteil
erfolgreicher Arbeitsmarktpolitik. Die Höhe von Lohn-
untergrenzen muss durch die Tarifpartner bestimmt
werden. Hier hat sich die Politik rauszuhalten.

Für den Bereich des bürgerschaftlichen Engage-
ments merken Sie kritisch an, dass die Menschen mit
dem Leitbild des aktiven und produktiven älteren Men-
schen nicht überfordert werden dürften. Sie sprechen
sogar von einem „Aktivierungswahn im Sinne einer
Wiederverpflichtung der Gruppe der Älteren“. Das
halte ich ja nun wirklich für übertrieben. Ich kenne
niemanden, der bei uns gezwungen wird, sich ehren-
amtlich zu betätigen.

Was Sie zum Punkt Diskriminierung von Älteren im
bürgerschaftlichen Engagement sagen, da teile ich
wiederum Ihre Meinung. Ich sprach es eben ja schon
einmal an, für mich machen Altersgrenzen keinen Sinn,
deshalb verstehe ich auch nicht, dass das bei den frei-
willigen Feuerwehren im Umgang mit Atemschutzge-
räten häufig noch so rigoros gehandhabt wird.

Ansonsten sehe ich in Ihrem Papier weitestgehend
Forderungen, die unser Antrag vom letzten Jahr längst
aufgegriffen hat. Daher wird die FDP-Fraktion dem
SPD-Antrag nicht zustimmen.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725035000

Heute geht es um den Antrag der SPD „Diskrimi-

nierung abbauen – In jedem Alter“.
Nach unserem Grundgesetz ist Diskriminierung

zum Beispiel nach Geschlecht, Herkunft, politischer
oder religiöser Anschauung oder Behinderung verbo-
ten. Das Alter als Diskriminierungsmerkmal ist noch
nicht enthalten. Die aktuellen und ehemaligen Regie-
rungsparteien CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne selbst
haben das Alter diskriminiert, indem die große Koali-
tion mit CDU/SPD 2005 die schrittweise Absenkung
des Rentenniveaus auf 43 Prozent des durchschnittli-
chen Jahreseinkommens beschlossen hat. Zurzeit liegt
das Rentenniveau bei 49,6 Prozent nach dem Bericht
der Deutschen Rentenversicherung 2012. Damit wer-

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(C (D en Renterinnen und Rentner in die Grundsicherung etrieben. Diese Politik produziert die Altersdiskrimiierung für Seniorinnen und Senioren. Stattdessen fordert die Linke, eine steuerfinanzierte indestrente von 1 050 Euro für alle, die keine Voll eiterwerbstätigkeit von 47 Jahren bis zum 67. Lebenshr vorweisen können, sei es, weil sie entlassen wur en, sei es, weil sie krank wurden, oder wie es den rauen im Westen der Republik immer schon erging, eil sie keine qualifizierte und flächendeckende Kinerbetreuung vorfinden. Die Pflege der Angehörigen ommt als Grund für die Unterbrechung der Berufstägkeit oder dem Ausüben von Teilzeittätigkeit hinzu. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre roduziert ebenfalls Altersarmut. Jeder zweite Rentner bt auf Grundsicherungsniveau, dabei sind die rauen besonders betroffen, weil sie in Arbeitsbereihen tätig sind, wo weniger verdient wird, weil sie Teileit arbeiten der Kinder wegen und weil sie 400-Euroobs annehmen müssen. Auch die Zahl der Leiharbeirinnen in Krankenhäusern steigt immens. Deshalb rdert die Linke das Verbot der Leiharbeit. Keine Be chäftigten erster und zweiter Klasse mehr. Die SPD rdert den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. s hat über zehn Jahre gedauert, bis ein gesetzlicher indestlohn von Ihnen als sinnvoll angesehen wurde. ie Linke, die Erwerbslosengruppen und die Gewerk chaften forderten dies als erste, und heute wissen wir: uch 10 Euro Mindestlohn reichen nur für eine Peron, ein Kind kann damit schon nicht mehr durchgefütrt werden, trotz Kindergeld und Kinderfreibeträgen. eshalb will die Linke bis 2017 den gesetzlichen Minestlohn auf 12 Euro erhöhen. Die unsägliche Agenda 2010 mit den Hartz-Geseten und dem angeblichen Fordern und Fördern ist eine rangsalierung der Arbeitsuchenden und ein Schreckespenst für jeden Beschäftigten. Jede noch so gering ezahlte Arbeit soll besser sein, als Arbeitslosengeld II, artz IV, zu beziehen. Das ist Diskriminierung im Erwerbsleben, und es ifft auch die jungen Menschen. Die Jobcenter verängen bei Arbeitsuchenden unter 25 Jahren verstärkt ürzungen bis hin zur Streichung des Existenzminiums, was eigentlich nicht geht, denn was bleibt dann ls Existenzminimum, wenn es genommen wird? Die undesregierung baut im Interesse der großen Konerne die Systeme der sozialen Sicherung ab. Sie nutzt eradezu die Weltwirtschaftskrise, um die sogenannte igenverantwortlichkeit zu stärken und den Sozialtaat abzuschaffen. Daher ist eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 050 Euro monatlich notwendig, um aus der Armutslle zu kommen. Die älteren Menschen haben ihre Lebensleistung rbracht. Die UNKonvention für Menschen mit Beinderung bezieht sich nicht nur auf Barrierefreiheit, ondern auch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leen. Und das ist mehr als das Arbeitsleben. Vor allem t Geld dafür nötig, und das nehmen Sie den Men Nicole Bracht-Bendt gebene Reden )





(A) )

schen weg durch Lohndumping und Steuern, die nicht
mehr den Sozialstaat finanzieren, sondern die Banken-
rettung. Die Steuern verteilen Sie hin zu den Vorstän-
den der großen Banken, Versicherungen und ange-
schlossenen Konzerne. Die Polizei am 1. Juni 2013 hat
auch keine Rücksicht auf ältere Menschen genommen,
die in Frankfurt am Main für ein Umverteilen des ge-
sellschaftlich erarbeiteten Reichtums demonstriert
hatten. Ältere Damen und Herren wurden einfach von
der Polizei umgeworfen, ohne Rücksicht auf Verletzun-
gen. Ich war dabei und konnte es beobachten.

Diese Gesellschaft ist gespalten in Arm und Reich,
nicht in Jung und Alt; diese Spaltung führen Sie herbei.
Mit dem 6. Altenbericht begründete die Bundesregie-
rung den produktiven Rentner, der sich ehrenamtlich
engagiert. Die Frauen wurden hübsch ausgeklammert,
die brauchen nämlich einen Zuverdienst, weil die
Rente nicht reicht, und keinen Engagementplatz.

Der Bundesfreiwilligendienst für die im Erwerbsle-
ben benachteiligten Gruppen wie Frauen, Migranten
und Menschen mit Behinderung stellt einen neuen Nie-
driglohnsektor im sozialen Bereich dar und vernichtet
hauptsächlich sozialversicherungspflichtige Arbeits-
plätze von Frauen, womit die Altersarmut von Frauen
wiederum verstärkt wird. Deshalb fordern wir die Ab-
schaffung des Bundesfreiwilligendienstes von 16 bis
70 Jahre.

Auch Sie haben angekündigt, die Altersgrenzen im
Ehrenamtsbereich hochzusetzen, frei nach dem Motto:
Wer sich über das 67. Lebensjahr hinaus engagieren
kann, der kann auch bis 70 Jahre arbeiten. Insofern
sind Sie, meine Damen und Herren von der SPD, nicht
weit von der Familienministerin der CDU entfernt.
Die Linke wehrt sich gemeinsam mit Gewerkschaften
gegen die Rente erst ab 67 Jahren. In Frankreich kön-
nen die Beschäftigten mit 60 Jahren in Rente gehen,
und das ist auch unser Ziel. Sie von der SPD fordern
die Überprüfung aller bundesgesetzlichen Altersgren-
zen, das ist doch neoliberal und nicht sozial.

Die Menschen wurden nicht geboren, um lebens-
länglich für andere zu arbeiten. Es gibt ein Recht auf
den Ruhestand. Die Linke unterstützt das Ehrenamt,
aber über den sozialen Bereich hinaus: Wir wollen kei-
nen Ersatz für Altenpflegerinnen, sondern wir wollen
die Interessensvertretung der Menschen fördern, ihren
Einsatz für ihre eigenen Interessen wie zum Beispiel
antifaschistische Gruppen fördern, für Menschen in je-
dem Alter und für die Teilnahme von Menschen mit Be-
hinderung in jedem gesellschaftlichen Bereich.

Eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Personal-
und Lohnausgleich auf 30 Stunden in der Woche würde
Arbeitsplätze schaffen, die Sozialkassen füllen und vor
allem den jungen Menschen eine berufliche Existenz
ermöglichen. Warum soll der Opa mit 67 Jahren noch
arbeiten und die Enkelin mit 24 Jahren immer noch ein
Praktikum nach dem anderen machen müssen? Schluss
mit der „Generation Praktikum“! Ein selbstbestimm-
tes Leben soll in jedem Alter möglich sein, auch für die
junge Generation. Zukunftsplanung und Weiterbildung

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Zu Protokoll ge

(C (D ind gar nicht denkbar, wenn die Berufseinmündung ur in Engagementplätzen besteht, für die circa 50 bis 300 Euro monatlich gezahlt werden. Auch hier roduzieren Sie Aufstocker und subventionieren Unrnehmen. Schaffen Sie die Lohndiskriminierung ab, eginnen Sie mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 0 Euro jetzt, und Sie werden perspektivisch die Alrsdiskriminierung verringern! Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Um Diskriminierungen aufgrund des Alters – und

h meine damit jedes Alter, auch das junge – abzu-
auen, bedarf es zunächst einmal eines veränderten
licks auf unsere Gesellschaft. 16-Jährige sind heutzu-
ge nicht zu jung zum Wählen, 55-Jährige nicht zu alt
r einen neuen Job. Wir sollten allen Menschen auf
ugenhöhe begegnen.

Das heißt nicht, Unterschiede zu leugnen. Ältere
enschen haben mehr Erfahrung als jüngere, junge
enschen sind meistens risikobereiter als ältere. Doch

lle haben dasselbe Recht auf Teilhabe, Anerkennung
nd Selbstbestimmung. Daran sollten wir uns orientie-
n, wenn wir Diskriminierungen aufgrund des Alters

bbauen wollen.

Für eine umfassende Teilhabe aller Altersstufen
ätte das zuständige Ministerium für Familie, Senio-
n, Frauen und Jugend etwas tun können. Es kann

ich auf die Altenberichte stützen, in denen die Lage
ut analysiert ist und die Herausforderungen benannt
erden. Im Rahmen der Demografiestrategie mit dem
otto „Jedes Alter zählt“ gab es jede Menge Raum,
iskriminierungen bei den Teilhabemöglichkeiten ab-

ubauen. Passiert ist indessen nichts. Es wurde auf
eranstaltungen und in Stuhlkreisen viel darüber gere-
et, aber ob das ausreicht, das bezweifeln wir. Noch

mer wird man irgendwann zu alt für ein Ehrenamt,
och immer werden Absolventen nach der Uni in
chlechtbezahlten Praktika ausgebeutet.

Ein Meilenstein, gar eine Revolution wäre es gewe-
en, wenn die Bundesregierung es geschafft hätte, ei-
en neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umzusetzen, der
ich am Teilhabeanspruch der pflegebedürftigen Men-
chen orientiert, ganz gleich, ob sie körperliche oder
ognitive Einschränkungen haben. Damit wäre eine
enge gewonnen, für alle Pflegebedürftigen und zu-

leich für einen neuen Blick, weg von den Einschrän-
ungen, hin zu den Fähigkeiten der Menschen. Aber
chwarz-Gelb hat gekniffen. Revolutionen und neue
lickwinkel sind ihre Sache nicht.

Teilhabe, das bedeutet, arbeiten gehen zu können
nd angemessen bezahlt zu werden, ein Ehrenamt aus-
ben zu können, beim Arzt entsprechend dem Gesund-
eitszustand behandelt zu werden. Das bedeutet auch,
öglichst selbstbestimmt leben zu können. Darum ist

s ein Unding, dass unter 25-Jährige im SGB II schär-
r sanktioniert werden als Ältere. Aus welchem Grund
eschieht das? Das müssen Sie uns einmal näher er-
utern.




Heidrun Dittrich
gebene Reden





Elisabeth Scharfenberg


(A) )


)(B)

Wenn alle Menschen den gleichen Anspruch auf
Teilhabe haben, statt von vornherein aufgrund ihrer
Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters in bestimmte
Kategorien eingeordnet zu werden, dann fallen viele
Diskriminierungen, die wir heute für kaum ausräum-
bar halten, einfach weg. Nehmen Sie die anonymisierte
Bewerbung: ein einfaches Mittel, um den Blickwinkel
zu verändern. Sobald der Personaler keinen Namen,
kein Geburtsdatum und kein Foto mehr sieht, ist er ge-
zwungen, sich auf die Qualifikation zu konzentrieren.
Mag er vorher gedacht haben, eine Frau, ein Bayer
oder ein 23-Jähriger passen nicht in das Unterneh-
men, so erkennt er nun möglicherweise Potenziale, die
ihm vorher aufgrund seiner eigenen Voreingenommen-
heit entgangen wären.

Ähnliches gilt für die Altersgrenzen. In der Sozial-
gesetzgebung, in der Versicherungswirtschaft, im bür-
gerschaftlichen Engagement existieren starre Vorga-
ben, die sich rein am Lebensalter festmachen. Wozu
soll das gut sein? Wir wollen alle Altersgrenzen über-
prüfen und jegliche Diskriminierung abschaffen.

In vielen Bereichen bedarf es freilich aufwendigerer
Maßnahmen, um allen die gleichen Teilhabemöglich-
keiten zu eröffnen. Wir brauchen Programme wie un-
seren „Sozialen Arbeitsmarkt“, Bundestagsdrucksa-
che 17/11076, der für alle Menschen über 25 mit
gesundheitlichen und/oder sozialen Einschränkungen,
die arbeitslos sind, eine Perspektive zur Teilhabe jen-
seits von Arbeitslosengeld II eröffnen will. Das sind oft
ältere Arbeitslose, aber eben nicht nur. Wir brauchen
gesetzliche Regelungen zur Leiharbeit und einen ein-
heitlichen Mindestlohn, um bestimmte Diskriminierun-
gen einfach unmöglich zu machen. Es ist wichtig, dass
Wohnquartiere möglichst barrierefrei sind und kurze
Wege bieten; denn die meisten Menschen möchten,
wenn sie älter werden, in ihrer Umgebung bleiben,
auch wenn sie nicht mehr so mobil sind. Außerdem
brauchen wir eine andauernde und tiefgreifende ge-
sellschaftliche Debatte über Altersbilder jeden Alters,
um endlich von den Bildern, die weitgehend unser
Denken und Handeln prägen, wegzukommen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725035100

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp-

fiehlt auf Drucksache 17/13996, den Antrag der Fraktion
der SPD auf Drucksache 17/11831 abzulehnen. Wer
stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Re-
gierungsfraktionen gegen die Stimmen von SPD und
Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen.

Tagesordnungspunkt 47:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Novellierung patentrechtlicher Vorschrif-
ten und anderer Gesetze des gewerblichen
Rechtsschutzes

– Drucksache 17/10308 –

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(C (D Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksachen 17/14221, 17/14222 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Stephan Harbarth Burkhard Lischka Stephan Thomae Halina Wawzyniak Ingrid Hönlinger Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Reen zu Protokoll genommen. Mit dem Regierungsentwurf wollen wir Patentver hren erleichtern und Züchter und Landwirte vor atentansprüchen Dritter schützen. Der Gesetzentwurf etrifft die Neuregelung von Verfahrensabläufen bei der nmeldung von Patenten. Im Einzelnen sieht der Enturf vor, den Inhalt des Rechercheberichts zu erweitern. ieser soll künftig neben der Feststellung der Neuheit iner Erfindung auch Angaben über die Patentfähigkeit er angemeldeten Erfindung, wie es bereits der Recherhebericht des Europäischen Patentamtes vorsieht, entalten. Das Deutsche Patentund Markenamt kann, um ich vor ausuferndem Arbeitsaufwand zu schützen, beits im Rechercheverfahren den Mangel der Unein eitlichkeit der angemeldeten Erfindung feststellen nd den Inhalt des Rechercheberichts auf eine einheitche Erfindung begrenzen. Weitere Erleichterungen oll es geben bei der Einreichung von englischund anzösischsprachigen Anmeldeunterlagen. Diese üssen künftig erst bis zum Ablauf des zwölften Moats beim Deutschen Patentund Markenamt eingeicht werden. Die Verlängerung der Übersetzungsfrist bedeutet r den Anmelder, dass dieser nunmehr eine längere edenkzeit bekommen wird, ob er die derzeit hohen osten einer Übersetzung der Anmeldeunterlagen für ie Weiterverfolgung des nationalen Anmeldeverfahns aufbringen will. Künftig wird die Erteilung eines atents ohne Benennung des Erfinders nicht mehr öglich sein. Hierdurch wird das Persönlichkeitsrecht es Erfinders gestärkt. Des Weiteren soll es künftig für ie Beteiligten und Dritte möglich sein, die Akten von ber 18 Monate zurückliegenden Patentanmeldungen nd erteilten Patenten auch durch Zugriff über das Inrnet einzusehen. Mit diesen Änderungen tragen wir als christlich-li erale Koalition der Entwicklung im Zeitalter des Inrnets Rechnung. Patente können somit zügiger und ostengünstiger angemeldet werden. Die Transparenz ird gesteigert. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir zuleich aus ethischer Überzeugung und im Interesse der eutschen Landwirtschaft und Züchter festschreiben, ass die unmittelbar aus konventioneller Züchtung tammenden Pflanzen und Tiere nicht von Dritten pantiert werden können. Hierzu war uns als CDU/ )

Dr. Stephan Harbarth (CDU):
Rede ID: ID1725035200

(A) )

CSU-Fraktion sehr wichtig, entsprechend dem Be-
schluss der Großen Beschwerdekammer des Europäi-
schen Patentamtes zu den Patentfällen „Brokkoli“ und
„Tomate“ vom 9. Dezember 2010 festzuhalten, dass
bei der im Wesentlichen biologischen Züchtung von
Pflanzen und Tieren nicht nur die Verfahren selbst,
sondern auch die mit solchen Verfahren hergestellten
Pflanzen und Tiere selbst nicht patentierbar sind,
selbst wenn sie keine Pflanzensorten oder Tierrassen
darstellen. Diesem Ziel sind wir mit der Ergänzung des
§ 2 a des Patentgesetzes nachgekommen. Überdies
kommen wir mit der Änderung des Patentgesetzes dem
Auftrag des fraktionsübergreifenden Antrags vom
17. Januar 2012 nach.

Ich bedanke mich bei all denjenigen, die am Zustan-
dekommen des Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren
beteiligt waren.


Dr. Matthias Miersch (SPD):
Rede ID: ID1725035300

Vor über einem Jahr forderte der Bundestag, Bun-

destagsdrucksache 17/8344, die Bundesregierung un-
ter anderem dazu auf, sich für eine Klarstellung
verschiedener Vorschriften im Bereich Biopatente ein-
zusetzen. Bis heute wurde dieser fraktionsübergrei-
fende Beschluss von der Bundesregierung ignoriert.
Erst als die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit
der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei der heute
zu beschließenden Änderung von Vorschriften im ge-
werblichen Rechtsschutz einen Änderungsantrag ein-
brachte, wurde der Druck so groß, dass auch die Re-
gierungsfraktionen etwas tun mussten.

Inhaltlich geht es darum, dass große Konzerne seit
Jahren immer weitere Teile der Nahrungsmittelpro-
duktionskette monopolisieren. Trotz einiger entgegen-
stehender Beschlüsse der großen Beschwerdekammer
des Europäischen Patentamtes, EPA, werden weiterhin
Patente auf im Wesentlichen biologische Züchtungs-
verfahren und dadurch gezüchtete Pflanzen vergeben.
Kürzlich wurde auf eine Chilipflanze, EP 2140023,
und erneut auf eine Brokkolipflanze, EP 1597965, ein
europäisches Patent vergeben, obwohl das ange-
wandte Züchtungsverfahren ganz klassische Methoden
zum Hauptgegenstand hat. Mit den im Februar 2012
interfraktionell geforderten Gesetzesänderungen wä-
ren diese Patente nicht vereinbar gewesen. Das, was
jetzt in dieser Gesetzesänderung im Bereich Biopa-
tente verändert wird, ist bei genauer Betrachtung eine
Änderung, die wesentliche Punkte, die im Februar
2012 interfraktionell gefordert wurden, unbeachtet
lässt.

Der Ausschluss der Patentierbarkeit bezieht sich
nun auf durch ausschließlich im Wesentlichen biologi-
sche Verfahren gewonnene Pflanzen und Tiere. Die
Stoßrichtung dieser Regelung ist durchaus zu begrü-
ßen. Sie ist ein deutliches Signal an die große Be-
schwerdekammer des EPA. Dort ist eine Vorlagefrage
mit genau dieser Problematik anhängig. Allerdings
enthält der Wortlaut eine entscheidende Einschrän-

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Zu Protokoll ge

(C (D ung. Das Wort „ausschließlich“ schafft eine unklare echtslage, die zu Missverständnissen bei der Ausleung der Norm führt. So könnte diese Formulierung im ngünstigsten Fall dahin gehend missverstanden weren, dass der Ausschluss der Patentierbarkeit ledigch für rein klassische biologische Verfahren gelten oll, dass also der Tatbestand nicht mehr erfüllt ist, soald ein noch so kleiner Verfahrensschritt technischer atur ist. Durch diese missverständliche Formulie ung wird eine Streitfrage heraufbeschworen, die chon in der berühmten Brokkoli-Entscheidung der roßen Beschwerdekammer beim EPA Hauptgegentand des Streits war. Diese Problematik wäre leicht zu mgehen gewesen. Statt Auslegungsklarheit zu schafn, wird möglicherweise neue Rechtsunsicherheit prouziert. Zudem wurden einige weitere wichtige Punkte von en Regierungsfraktionen ignoriert. So wurde, entgeen der gemeinsamen Beschlusslage, die Ausweitung es Patentierungsausschlusses auf Erzeugnisse und rodukte nicht mit aufgenommen. Die Endprodukte ind allerdings das eigentlich wirtschaftlich wichtige rodukt, an dem Unternehmen ein Interesse an der Pantierbarkeit haben. Es wird damit kein Zeichen geen sogenannte Patentketten gesetzt, die heute an der agesordnung sind, wenn zum Beispiel von der genchnisch manipulierten Sojasorte Patentschutz bis um daraus mittelbar resultierenden Schnitzel begehrt ird. Es wäre leicht möglich gewesen, auf Grundlage er gemeinsamen Entschließung ein Zeichen des deutchen Gesetzgebers zu setzen. Aber der wohl wichtigste Punkt, der nicht mit aufgeommen wurde, ist ein anderer. Der juristische Knackunkt, ab wann ein Verfahren im Wesentlichen bioloisch ist und ab wann es ein technisches Verfahren ist, ätte ein für alle Male gesetzlich bestimmt werden önnen. Es bot sich hier die Chance, wirkliche Rechtsicherheit zu schaffen. Hiermit wäre die Regelungsompetenz des deutschen Gesetzgebers im Hinblick uf die vollharmonisierende EU-Richtlinie nicht überchritten worden. Vielmehr ging es hierbei nur um die larstellung einer richtlinienkonformen Auslegung. uch dies wäre ein deutliches Zeichen an das EPA geesen, das laufend Patente auf Verfahren erteilt, die igentlich auf klassischen biologischen Kreuzungsverhren beruhen und unter dem Deckmantel weniger chnischer Details als technisches Verfahren durchewunken werden. Auf die Brokkoli-Entscheidung ihrer eigenen großen eschwerdekammer nimmt das EPA bei der Erteilung on Patenten offensichtlich keine Rücksicht, wie geade die bereits erwähnte Erteilung auf eine Chiliflanze belegt. Somit ist die auf den letzten Drücker urch die Regierungsfraktionen geänderte Regelung Bereich Biopatente mehr Schein als Sein und wird aum zu merkbaren Veränderungen bei der nicht hinehmbaren Patentierungspraxis führen. Damit wurde ine große Chance verpasst. Dr. Stephan Harbarth gebene Reden )





(A) )


Dr. Christel Happach-Kasan (FDP):
Rede ID: ID1725035400

Es ist gut, dass wir heute das novellierte Patentge-

setz verabschieden. Unsere Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen guten
Entwurf auf den Weg gebracht und auch im einzig
strittigen Punkt, der materiellen Änderung des Patent-
gesetzes, einen klugen und tragfähigen Kompromiss
vorgeschlagen.

Der Schutz geistiger Leistungen ist für Deutschland
als Wissenschaftsstandort von herausragender Bedeu-
tung. Wer in geistige Leistungen wie Erfindungen in-
vestiert, muss daraus auch einen Gewinn erzielen kön-
nen. Was für Autoren eine Selbstverständlichkeit ist,
gilt auch für jeden Erfinder, ob im Maschinenbau oder
in der Pflanzenzucht. Die geistigen Leistungen müssen
geschützt werden.

Es gibt sehr unterschiedliche Rechtsinstrumente für
den Schutz geistigen Eigentums. Patente sind ein sol-
ches Instrument. Ihre Stigmatisierung lehnen wir ab.
Seit dem 19. Jahrhundert gibt es Patente auch auf Or-
ganismen. Über 1 000 Mikroorganismen sind paten-
tiert. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen pro-
duzieren Vitamine, Aminosäuren sowie Wirkstoffe für
Medikamente. Dies dient unserer auf Nachhaltigkeit
ausgerichteten Wirtschaft. Diese Mikroorganismen er-
setzen die Produktion dieser Stoffe durch mehrstufige
chemische Prozesse, die einen hohen Energie- und
Wassereinsatz erforderten.

In unserem gemeinsamen Antrag zu Biopatenten ist
in Punkt 4 auch ein Prüfauftrag enthalten, ob das na-
tionale Patentgesetz geändert werden sollte. Wir als
FDP sind der Überzeugung, dass die jetzt gefundene
Klarstellung für den Ausschluss der Patentierung von
herkömmlich gezüchteten Pflanzensorten und Tierrassen
eine gute Lösung ist. Wir wollen Rechtssicherheit.
Deswegen haben wir darauf gedrungen, dass der
Gleichklang unseres nationalen Patentgesetzes mit
den Bestimmungen der Biopatentrichtlinie erhalten
bleibt. Darin sind wir von der Mehrheit der Experten
in der Anhörung bestätigt worden.

Die Ausgestaltung unseres Patengesetzes hat kei-
nerlei Einfluss auf Entscheidungen des Europäischen
Patentamtes. Daher wäre die von der Opposition ent-
gegen der Empfehlung eigener Experten formulierte
Forderung nach einer Gesetzesänderung reine Sym-
bolpolitik. Wir wollen eine Eins-zu-eins-Umsetzung
europäischer Rechtsakte und keine Sonderregelungen
für Deutschland, die Rechtsunsicherheit und Wettbe-
werbsverzerrungen verursachen.

Wir lehnen auch die Nummer 2 des Oppositionsan-
trages ab. Die Verwendung von Markern ist Teil her-
kömmlicher Züchtung. Von Markern unterstützte her-
kömmliche Züchtung unterliegt dem Sortenrecht. Es ist
völlig überflüssig, dazu Aussagen im Patentgesetz zu
machen.

Das Auffinden eines Genes ist eine Entdeckung,
keine Erfindung. Genetische Ressourcen müssen frei
verfügbar bleiben und dürfen nicht patentiert werden.

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Zu Protokoll ge

(C (D ies ist ethisch geboten. Es ist gut, dass dies inzwichen auch international so gesehen wird. Der Supreme ourt der USA hat gerade in einer einstimmigen Ent cheidung Patente auf natürlich vorkommende Gene r ungültig erklärt. Wir haben in Deutschland mit unserem Sortenchutzrecht bereits ein sehr gutes Instrument, um im ereich der Pflanzenzüchtung den Urheberrechtschutz für die Pflanzenzüchter zu gewährleisten. Dieer muss gestärkt und weiterentwickelt werden. Dazu ehört für die FDP auch, dass die Pflanzenzüchter daei unterstützt werden, die gesetzlich festgelegten achbaugebühren zu realisieren. Das Nachbaurecht er Landwirte ist gekoppelt an die Zahlung der Nachaugebühren. Wir als Liberale freuen uns, dass die Patentrechtsovelle die notwendige Balance zwischen den Ansprühen der Zivilgesellschaft und den Erfordernissen von issenschaft und Züchtung hält. Die Patentrechts ovelle der Bundesregierung stellt einen guten Komromiss für alle Seiten dar und wird auch von Experten inhellig begrüßt. Sie optimiert patentrechtliche Vorchriften, vereinfacht die Verfahrensabläufe und eröglicht die Onlineakteneinsicht. Deutschland hat seine größten Naturschätze in den reativen Ideen unserer Bürger. Dies schlägt sich deutch in den Statistiken des Deutschen Patentund Marenamtes, DPMA, nieder. Im Jahr 2012 wurden 61 311 atentanmeldungen beim DPMA eingereicht. Darüber inaus gehen etwa 40 Prozent aller vom Europäischen atentamt an Anmelder aus Europa erteilten europäichen Patente nach Deutschland. Diese Zahlen mahen deutlich, dass Deutschland ein Land ist, in dem ehr viele Patente angemeldet werden. Umso wichtiger t es, dass wir für die Patentanmeldungen einen echtsrahmen vorsehen, der die Abläufe für alle Beteigten möglichst effektiv und unkompliziert gestaltet. Dazu trägt das vorliegende Gesetz bei. Die im Geetzentwurf vorgesehenen Änderungen werden sowohl ie Kosten als auch den Bürokratieaufwand im Rahmen iner Patentanmeldung beim DPMA senken. Gleicheitig stärken wir damit den Stellenwert des deutschen atents im Vergleich zum europäischen Patent und em geplanten europäischen Patent mit einheitlicher irkung. Ein einfacheres und anwenderfreundlicheres atentrecht erhöht zudem die Wettbewerbsfähigkeit es DPMA gegenüber dem Europäischen Patentamt. ies ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschnd. Ich möchte einige wesentliche Punkte aus dem Geetzentwurf der Bundesregierung hervorheben und erutern, welche Verbesserungen erzielt wurden. Erstens. Künftig können Anmeldeunterlagen online ber das Internet eingesehen werden. Man muss dann icht mehr eigens nach München zum Patentamt anisen oder sich umfangreiche Aktenkopien zuschicken gebene Reden )

Stephan Thomae (FDP):
Rede ID: ID1725035500




(A) )

lassen. Dies ermöglicht eine unkomplizierte und aktu-
elle Bereitstellung von Patentinformationen. Die Pra-
xis profitiert von dieser Neuregelung, da die einzelnen
Unternehmen ihre Entwicklungstätigkeiten schneller
und besser auf bestehende Patentanmeldeverfahren ab-
stimmen können.

Zweitens. Eine weitere Verbesserung schaffen wir
für Patentanmeldungen in englischer und französi-
scher Sprache. Nach bisheriger Rechtslage müssen
alle Unterlagen bereits drei Monate nach der Anmel-
dung übersetzt in deutscher Sprache vorliegen. Die
jetzige Novellierung verlängert diese Frist für eng-
lische und französische Anmeldungen auf zwölf Mo-
nate. Dies hat folgenden Hintergrund: Viele Erfinder
melden ihre Patente zunächst beim DPMA an, wo sie
in der Regel nach zehn Monaten einen ersten Recher-
chebericht erhalten. Je nachdem, wie dieser Bericht
ausfällt, beantragen die Erfinder dann den Erwerb ei-
nes Schutzrechtes beim Europäischen Patentamt. In-
ternationale Anmelder sollen nun ihre für die Nachan-
meldung beim Europäischen Patentamt vorgesehenen
fremdsprachigen Papiere erst dann ins Deutsche über-
setzen müssen, wenn sie sich entschließen, ihr Ertei-
lungsverfahren beim Deutschen Patentamt fortzuset-
zen. Diese Regelung macht es attraktiver, das Angebot
des DPMA zu nutzen. Gleichzeitig wird die Konkurrenz-
fähigkeit des DPMA gegenüber dem Europäischen Pa-
tentamt verbessert.

Drittens. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
hat auch Einfluss auf den Recherchebericht des
DPMA, den dieses im Rahmen einer Patentanmeldung
erstellen muss. Der Bericht enthält künftig auch
Ausführungen zur Patentierbarkeit der angemeldeten
Erfindung. Ist für den Anmelder anhand dieser Aus-
führungen erkennbar, dass seine Chancen auf Patent-
erteilung gering sind, kann er das Verfahren abbrechen
und weitere Kosten vermeiden.

Neben diesen technischen Neuerungen haben wir
uns mit der Union darauf verständigt, auch eine Klar-
stellung im Hinblick auf Biopatente vorzunehmen. Wir
stellen in § 2 a Patentgesetz klar, dass Patente auch
nicht auf solche Pflanzen und Tiere erteilt werden, die
aus im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren
gewonnen wurden. Bereits im Januar 2012 haben die
Fraktionen von FDP, CDU/CSU, SPD und Grünen ei-
nen gemeinsamen Antrag verabschiedet, mit dem die
Bundesregierung aufgefordert wurde, eine entspre-
chende Klarstellung im deutschen Patentgesetz zu prü-
fen. Mit der nun vorgenommenen Änderung wird die-
ser Auftrag umgesetzt.

Das Gesetz strafft und entbürokratisiert Verfah-
rensabläufe im Rahmen einer Patentanmeldung und
entlastet sowohl die Patentanmelder als auch das
Patentamt. Die Änderungen sind für Deutschland als
international konkurrenzfähigen Patentstandort von
größter Bedeutung. Daher stimmt die FDP-Bundes-
tagsfraktion dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
zu. Ich bitte auch Sie um Ihre Zustimmung.

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Zu Protokoll ge

(C (D Seit acht Jahren bin ich Bundestagsabgeordnete. ährend dieser Zeit erlebte ich unzählige Ausschussnhörungen zu vielen verschiedenen Themen. Oft gab s von Sachverständigen massive Kritik an den Gesetzntwürfen der Koalitionen, meist verbunden mit kluen Verbesserungsvorschlägen. Aber in nur zwei Fäln gab es nach der Anhörung noch nennenswerte nderungsanträge der Koalition, die solche Hinweise us der Anhörung aufgriffen. Das war beim Bundesaldgesetz der Großen Koalition der Fall und trifft un auch beim vorliegenden Gesetzentwurf zur Noelle des Patentrechts zu. Leider sind das seltene parmentarische Sternstunden, obwohl das eigentlich elbstverständlich sein sollte. Wenn es beim Patentgesetz zu einer Sternstunde der esetzgebung gereicht hätte, wäre das Glücksgefühl st nicht zum Aushalten gewesen. Aber davor hat uns ie FDP bewahrt. Dazu etwas später. Jedenfalls hatten st alle Sachverständigen bei der Anhörung des federhrenden Rechtausschusses am 12. Juni 2013 im Rahen der ohnehin anstehenden Gesetzesnovelle auch larstellende Formulierungen zum Thema Biopatenerung gefordert. Sie sollen sichern, dass konventioelle Züchtungsverfahren nicht patentiert werden könen. Dieses Verbot der Patentierung sollte umfänglich ein, das heißt aus diesen Verfahren entstehende Nachommen oder daraus erzeugte Produkte einschließen. enau das stand auch in einem von allen Bundestagsaktionen erarbeiteten Antrag, der mit allen Stimmen es Bundestags 2012 angenommen wurde. Im Gesetzentwurf der Koalition zum Patentgesetz nd sich diese Klarstellung trotzdem nicht. Vielmehr eldeten sich aus dem FDP-geführten Justizministe ium Bedenkenträger zu Wort. Mit Störfeuer von dort ar schon versucht worden, den Antrag aller Bundesgsfraktionen zu verhindern. Vor einem Jahr war iese Attacke aber noch erfolglos. Aber treu nach dem truck’schen Gesetz, dass kein Gesetzentwurf das Parment unverändert verlässt, gab es ja die Chance, ass die Fraktionen ihre Positionen durch eine Ändeung des Gesetzentwurfs einbringen. Leider haben SPD und Grüne trotz der bekannteraßen gemeinsamen Position diesen Antrag zur Präzi ierung im § 2 a aus wahltaktischem Kleingeist ohne ie Linke eingebracht. Aber natürlich haben wir dem ntrag zugestimmt, weil damit das weitreichende Bioatentverbot erreicht worden wäre, das wir eigentlich lle schon beschlossen hatten. Aber wie befürchtet, nd der Änderungsantrag keine Mehrheit – weil die DP blockierte und die Union umfiel. Aber ein bisschen musste sich Schwarz-Gelb dann och bewegen, um nicht gänzlich das Gesicht zu vereren, da sie dem überfraktionellen Antrag ja zugetimmt hatten. Mit ihrem Änderungsantrag werden nun umindest die Nachkommen von der Patentierbarkeit usgenommen. Eine Produktpatentierung aus konvenoneller Zucht jedoch, beispielsweise ein Pflanzenöl, ird damit weiterhin möglich sein. Die Änderung am Stephan Thomae gebene Reden )

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725035600




(A) )

Gesetzentwurf erfüllte also nur eine der beiden wichti-
gen Forderungen aus der Anhörung. Das Glas ist also
höchstens halb voll. Daher können wir uns nur enthal-
ten.

Aus Sicht meiner Fraktion möchte ich noch einmal
ganz grundsätzlich auf das Thema der Biopatentierung
eingehen. Die Linke hat eine klare und unmissver-
ständliche Position: Wir wollen ein umfassendes Ver-
bot von Biopatenten. Ganz grundsätzlich können aus
unserer Sicht Pflanzen, Tiere und ihre Gene inklusive
ihrer Eigenschaften und Funktionen zwar entdeckt,
aber nicht erfunden werden. Ich finde, ein Patent-
schutz ist schon aus systematischen Gründen völlig ab-
surd. Es ist ein Grundprinzip, dass Natur und ihre Ei-
genschaften nicht von Menschen erfunden und deshalb
auch nicht patentiert werden können. Aber es geht uns
um mehr:

Unsere Ablehnung von Biopatenten ist auch mit ih-
ren gesellschaftlichen Risiken begründet. Denn es geht
um die Abwägung zwischen Schutzinteressen Einzel-
ner auf der einen und dem Schutz der Interessen der
Gesellschaft auf der anderen Seite. Aus dieser gesell-
schaftspolitischen Sicht halten wir Patente auf Leben
weder für ethisch noch für sozioökonomisch oder öko-
logisch verantwortbar. Patente auf Leben können bei-
spielsweise das Recht auf Nahrung und die Ernäh-
rungssouveränität gefährden.

Die Behauptung, die Möglichkeit zum Wissensschutz
durch Biopatente wäre ein Anreiz zur wissenschaftli-
chen Arbeit, ist zumindest bezüglich der Wissenschaft
im öffentlichen Interesse nicht belegt. Biopatente si-
chern die wirtschaftlichen Interessen der Patentinha-
ber, aber nicht die Interessen der wissenschaftlichen
Community. Das ist in vielen Bereichen durchaus legi-
tim. Bei der lebensmittelproduzierenden Agrarwirt-
schaft ist es das aus unserer Sicht ganz sicher nicht.

Die Linke hat 2012 einen eigenen Biopatentantrag
zur Abstimmung gestellt, in dem wir das weitreichende
Verbot der Patentierung von Leben fordern, Bundes-
tagsdrucksache 17/8584 „Keine Patente auf Leben“.
Um das zu erreichen, müssten auch internationale Ver-
einbarungen neu verhandelt werden, wie beispiels-
weise das TRIPS-Abkommen über die geistigen Eigen-
tumsrechte. Auch auf EU-Ebene müsste sich einiges
ändern. Natürlich müssten die Änderungen auch im
deutschen Patentgesetz übernommen werden. Der erste
Tippelschritt, den der Bundestag heute geht, reicht
nicht. Die Linke wird weiter Druck machen.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725035700

Das Patentrecht macht immer wieder Schlagzeilen.

Beispiele sind der Patentstreit zwischen Apple und
Samsung oder die kürzlich vom Obersten Gerichtshof
der USA abgelehnten Patente auf menschliche Gene.
Letztere sind ein Sonderfall der sogenannten „Bio-
patente“, also Patente auf Lebewesen. Zunehmend
kritisch werden auch Patente auf Software diskutiert.

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(C (D Gleichzeitig gelten gerade in Technologieländern ie Deutschland Patente in vielen Branchen als „Marer“ für die Innovationskraft von Branchen oder sogar on Staaten. Speziell in deutschen Kernsektoren wie em Fahrzeugoder Maschinenbau werden jährlich ausende von Patenten angemeldet und erteilt, um dait geistiges Eigentum zu schützen. Mit der jetzt vorgelegten Novellierung des Patent esetzes und anderer Gesetze sind eine Reihe von sinnollen Verfahrenserleichterungen für die Anmelder on Patenten verbunden, wie die elektronische Aktenhrung und -einsicht oder die Möglichkeit, Überset ungen fremdsprachiger Patentschriften auch bis zu 0 Tage nach dem offiziellen Anmeldetag nachreichen u können. Der erweiterte Recherchebericht gibt Erndern die Möglichkeit, bereits frühzeitig im Verfahn die Innovationshöhe ihrer Erfindungen und damit ie Aussichten auf Erteilung des angemeldeten Patents esser und frühzeitiger einschätzen zu können. Allerdings haben die Bundesregierung mit ihrem esetzentwurf und die schwarz-gelbe Koalition mit ihm Miniänderungsantrag vorsätzlich die Gelegenheit den Wind geschlagen, die von allen Fraktionen des undestages in interfraktionellen Anträgen gefordern Behebungen der Patentrechtsdefizite im Bereich er Softwareund Biopatente anzupacken. Im Bereich der Biopatente liegt seit Februar 2012 in klarer Auftrag des Bundestages an die Bundesreierung vor: Um die wiederholte Erteilung umstritteer Biopatente zu stoppen, soll die Bundesregierung ie dafür verantwortlichen Grauzonen im nationalen nd europäischen Biopatentrecht bereinigen. Wir dürn in diesem Parlament stolz auf diesen einstimmigen eschluss sein. Die zuletzt erteilten Patente auf Brokkoli, Tomaten, elonen oder Sonnenblumen standen insbesondere eshalb in der Kritik, weil selbst nach erfolgreichen insprüchen gegen unberechtigte Patente auf Züchngsverfahren und der entsprechenden Korrektur der atente die Ansprüche auf die mit diesen Züchtungserfahrenen erzeugten Pflanzen, Tiere und daraus herestellte Produkte immer noch gültig blieben. Im Falle des Sonnenblumenpatents wurde der auptanspruch auf das Züchtungsverfahren widerrun. Aber das Öl aus den neu gezüchteten Sonnenbluen bleibt patentiert, obwohl die Produktion dieses ls mit keinerlei „Erfindung“ verbunden war. Auch die Wirkung des berüchtigten Patents auf das thiopische „Teff“-Getreide basiert auf dem Schutzanpruch auf das Mehl aus diesem Getreide und den daaus abgeleiteten Produkten. Der Bundestag hat deshalb mit allen Ihren Stimmen eschlossen, auch die aus konventionell gezüchteten flanzen und Tieren hervorgehenden Produkte in das atentierungsverbot einzuschließen. Außerdem forderte der Bundestag auch im nationa n Patentrecht die Klarstellung, dass klassische Züch Dr. Kirsten Tackmann gebene Reden Harald Ebner )








(A) )

tungsverfahren auch durch technische Ergänzungen
nicht patentierbar werden können.

Es ist beschämend, dass Union und FDP mit ihrem
jetzt vorgelegten Gesetzentwurf diesem gemeinsamen
Beschluss von 2012 nicht nachkommen. Gerade der
Ausschluss von Patenten auf die Produkte ist jetzt nicht
aufgenommen, ebenso fehlt eine Ergänzung zu tech-
nisch ergänzten Züchtungsverfahren.

Besonders pikant: Die Union schreibt in ihrem vor-
gestern frisch gedruckten Wahlprogramm, dass sie
Patente auf Äpfel ablehne. Noch schizophrener geht es
ja gar nicht. Denn Patente auf Äpfel sind gerade mit
diesem Gesetz weiterhin möglich, eben weil die Pro-
dukte aus Pflanzen damit weiterhin patentierbar blei-
ben. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
Union, stimmen also heute nicht nur gegen den Be-
schluss des Bundestages, sondern auch gegen Ihr eige-
nes Programm. Aber was soll’s, der Vorsitzende des
CDU-Wirtschaftsrates, Kurt Lauk, hat ja letzte Woche
gesagt, dass die Union ohnehin nicht beabsichtige,
ihre Wahlversprechen zu erfüllen.

Skandalös ist aber nicht nur der Inhalt der jetzt vor-
gelegten Novelle, skandalös ist auch, dass sich Union
und FDP in den Ausschüssen und im Plenum feige vor
einer Debatte über ihren windigen Kompromiss ge-
drückt haben. Offensichtlich ist die Dauerstreitkoali-
tion nicht einmal selbst von der jetzt gefundenen For-
mel überzeugt.

Und dann in Pressemitteilungen zu behaupten, das
Gesetz sei in den Ausschüssen „beraten“ oder im Ple-
num „debattiert“ worden, das grenzt schon an aktive
Volksverdummung. Union und FDP wollen offenbar
immer noch nicht begreifen, wie fundamental Patente
auf Pflanzen und Tiere in das bisherige „Open
Source“-System in Landwirtschaft und Züchtung ein-
greifen, zumindest wollen sie nicht wirklich dagegen
vorgehen!

Die völlig kritiklose Übernahme von Positionen der
chemischen Industrie zeigt mehr als deutlich, wessen
Interessen diese Koalition mit ihrer Novelle wirklich
verfolgt. Die von der Union heute proklamierte
„Rechtssicherheit“ wird mit diesem Gesetz vielleicht
für Monsanto & Co. gelten. Landwirte, Züchter und
Verbraucher müssen dagegen weiterhin befürchten,
mit völlig überzogenen Patenten und den damit ver-
bundenen Nutzungseinschränkungen und Kosten kon-
frontiert zu werden.

Für uns Grüne steht fest: Pflanzen und Tiere sind
kein „geistiges Eigentum“, das irgendjemand für sich
reklamieren darf. Und eine Tomate, die aus einem
nicht-patentierbaren Züchtungsverfahren hervorgeht,
darf ebenso wenig patentierbar sein wie ein Ketchup,
das ohne weitere „Erfindungsleistung“ aus dieser
Tomate gewonnen wird.

Wir haben schon viel zu viel an biologischer Vielfalt
verloren, da dürfen wir die sowieso schon rasante

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(C (D onopolisierung im Saatgutund Lebensmittelbereich icht auch noch durch Biopatente verstärken. Wir werden weiter auf echte Lösungen drängen und Herbst hoffentlich zeigen können, wie eine Bundesgierung die existenziell wichtige Biopatentthematik onsequent angehen kann. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf den Drucksahen 17/14221 und 17/14222, den Gesetzentwurf der undesregierung auf Drucksache 17/10308 in der Aus chussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die em Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen ollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Berang mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bei Ent altung der Oppositionsfraktionen angenommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zutimmt, sollte sich erheben. – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den gleichen ehrheitsverhältnissen wie zuvor angenommen. Tagesordnungspunkt 51: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ordneten Lars Klingbeil, Martin Dörmann, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen – Drucksachen 17/11145, 17/13793 – Berichterstattung: Abgeordnete Ulla Lötzer Die Reden sind zu Protokoll genommen. Die Fraktion der SPD legte bereits im letzten Jahr iesen Antrag vor, dessen Ziel auf den ersten Blick cht vernünftig aussieht. Aber bei der Methode der ielerreichung liegt der Teufel im Detail. Im Wesentlichen geht es um die umfangreichere utzung bereits betriebener WLAN-Netze für die Öfntlichkeit, die Beschränkung des Haftungsrisikos für en Betreiber des WLAN und um Schutzmaßnahmen r jene Betreiber zur Vermeidung ihrer Verantwortchkeit bei unbefugter Nutzung durch Dritte. Zentraler egenstand ist deswegen die Frage, ob die Haftungseschränkung für professionelle Access Provider geäß § 8 TMG auf andere WLAN-Betreiber ausgeweitet erden soll. Nach dem Telemediengesetz sind kleine Gewerbe eibende wie Internetcafés mit kostenfreiem WLANngebot bereits jetzt von der Haftung für Missbrauch )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725035800
Andreas G. Lämmel (CDU):
Rede ID: ID1725035900

(A) )

durch Dritte befreit. Wie auch bei sehr großen Provi-
dern mit sehr vielen Nutzern, lässt sich in diesen Fällen
der Verursacher durch technische Nachweismöglich-
keiten identifizieren. Natürlich ist der Gewerbetrei-
bende verpflichtet, bei ersten Anzeichen eines Miss-
brauchs geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine
Freistellung von der Haftung zu erhalten. Unterlässt
er dies, muss auch er mit Folgen rechnen.

Ist nun die Forderung nach einer Gleichstellung des
privaten Bereichs mit dem gewerblichen Bereich folge-
richtig und sinnvoll? Im privaten Bereich, beispiels-
weise wenn ein Dritter den privaten Internet-/WLAN-
Zugang eines Nutzers für strafrechtlich relevante
Handlungen missbraucht, kann mit technischen Mit-
teln nicht nachgewiesen werden, wer der eigentlich
Schuldige ist. Illegales Verhalten wird dann in der
Regel dem privaten Nutzer zugerechnet, auf den der
Internet- bzw. WLAN-Anschluss angemeldet ist. Vom
privaten Nutzer wird daher auch eine gewisse Verant-
wortung für den sorgsamen Umgang mit dem Internet-
zugang erwartet, egal ob er fest installiert ist oder per
WLAN erfolgt. Erfolgt der Zugang hingegen frei, kann
auf dem WLAN-Anschluss jeder machen, was er will,
ohne dass er mit etwaigen Folgen rechnen muss. Straf-
rechtlich relevante Handlungen können nicht verfolgt
werden, der oder die Täter können nicht zur Verant-
wortung gezogen werden. Das ist das grundlegende
Problem und bei einer Entscheidung abzuwägen.

Gegenwärtig ist die Rechtsprechung uneinheitlich.
Auch eine Anhörung im Unterausschuss für neue Me-
dien zu diesem Thema gab kein einheitliches Bild.
Manche Sachverständige berichteten von massiven
Problemen mit Abmahnungen, gerade wegen angeb-
licher Urheberrechtsverletzungen, während andere
wiederum nur vereinzelte Probleme zu berichten wuss-
ten. Das Bundesministerium der Justiz bearbeitet der-
zeit die Frage, ob und in welcher Form der angespro-
chene Aspekt der „Störerhaftung“ rechtlich geregelt
werden kann, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Offene WLANs bieten sicher Potenzial, aber wir
dürfen dieses auch nicht überschätzen. Die große
Mehrheit der Nutzer nutzt UMTS (3G) als mobile Da-
tenverbindung. Die Mobilfunkunternehmen bauen ge-
rade den nächsten Standard des Mobilfunks LTE (4G)

aus. LTE kann – unter Laborbedingungen – Bandbrei-
ten erreichen, welche die Leistungen der DSL-An-
schlüsse, die in der Regel die Grundlage für WLAN-
Router bieten, übertreffen. Zusätzlich entlastet ein auf
den LTE-Standard aufgerüstetes Mobilfunknetz auch
den bisherigen Standard UMTS und wird auch im
UMTS-Netz die Leistungen verbessern. Dazu kann je-
der Betreiber eines WLAN seinen Nutzern einen Zu-
gangscode aushändigen und sich somit vor den mög-
lichen Folgen von Rechtsverletzungen schützen.

Auch CDU und CSU erkennen natürlich das Poten-
zial offener WLAN-Netze an. Deswegen heißt es auch
in unserem Regierungsprogramm „Zugang zum draht-
losen Internet – WLAN-Netz ausbauen. Jeder Vierte
greift heute bereits von unterwegs mobil auf das Inter-

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(C (D et zu. Darin liegt eine große Chance für neue Dienstistungen und Geschäftsideen. Deshalb wollen wir uch in Deutschland die Voraussetzungen schaffen, amit gerade in den Städten mobiles Internet über LAN für jeden verfügbar wird. Wir setzen uns dafür in, gesetzliche Grundlagen für die Nutzung dieser ofnen Netze und deren Anbieter zu schaffen.“ Wir weren also in der nächsten Legislaturperiode sicher wieer über das Thema beraten, aber Gründlichkeit geht or Schnelligkeit. Ob die pauschale Haftungsfreistelng aller WLAN-Betreiber der richtige Weg zum Ziel t, bezweifle ich. Ich empfehle daher die Ablehnung es Antrags. Sätze wie „Dem Zugang zu einem freien und leis ngsfähigen Internet kommt in der digitalen Gesellchaft grundlegende Bedeutung zu“ oder „Drahtlose kale Netzwerke … haben sich als Teil der Telekomunikationsinfrastruktur etabliert und ihnen kommt ine wichtige Bedeutung für den flächendeckenden usbau kabelloser Zugangsinfrastrukturen zu“ sind atürlich unstrittig und würden auch von mir unterchrieben werden. Warum machen Sie von der SPD ber aus den sich erfolgreich ausbreitenden WLANngeboten gleich wieder ein Problem, wo gar keines xistiert? Nur um einmal wieder ein Thema für einen eiteren überflüssigen Antrag zu modellieren, mit dem ir uns in einer weiteren nächtlichen Plenarsitzung erumschlagen müssen? Und wie können Sie der Bundesregierung und damit er Koalition vorwerfen, wir verhinderten „den weiten Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen“? LAN-Angebote oder Hotspots schießen heute wie ilze aus dem Boden, mittlerweile nicht nur in den groen Städten, sondern erfreulicherweise auch in den leineren Städten und Gemeinden. Nicht nur in Berlin rrichten zum Beispiel Kabel Deutschland oder die all AG immer mehr öffentliche Hotspots für den eien mobilen Internetzugang – 40 sind es heute chon, weitere 60 sind in Planung. In meinem Wahlreis prüft derzeit die Stadt Neu-Ulm, an welchen tandorten sie eine solche Funkstation etabliert, damit ich Benutzer von Laptops, Smartphones oder Tablets um Nulltarif ins weltweite Netz einloggen können. as ist eine tolle Entwicklung, die wir fördern müssen, o es nur geht. Deswegen haben CDU und CSU auch ihr Wahlprogramm geschrieben, dass wir in eutschland die Voraussetzungen dafür schaffen woln, damit „gerade in den Städten mobiles Internet ber WLAN für jeden verfügbar wird.“ Weiter sichern ir in unserem Programm zu: „Wir setzen uns dafür in, gesetzliche Grundlagen für die Nutzung dieser ofnen Netze und deren Anbieter zu schaffen.“ Aber ohlüberlegt und nicht überstürzt. Wie aber ist die Rechtslage heute? Kommerziell usgerichtete Zugangsanbieter sind nach § 8 des Teleediengesetzes für Inhalte und Informationen Dritter owieso nicht verantwortlich, also nicht haftbar. An Andreas G. Lämmel gebene Reden )

Dr. Georg Nüßlein (CSU):
Rede ID: ID1725036000




(A) )

ders Privatpersonen, die ihr privates WLAN-Netz Drit-
ten zur Verfügung stellen. Der Bundesgerichtshof hat

(Aktenzeichen I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens)

„auch privaten Anschlussinhabern aber eine Pflicht
[obliegt,] zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch an-
gemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr ge-
schützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung
von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu wer-
den.“ Zwar muss der private Betreiber eines WLAN-
Netzes seine Netzwerksicherheit nicht ständig auf dem
neuesten Stand der Technik halten. „Ihre Prüfpflicht
bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt
der Installation des Routers für den privaten Bereich
marktüblichen Sicherungen.“

In diesem Verfahren ging es um einen privaten Inha-
ber eines WLAN-Netzes, der sein WLAN nicht durch
ein Passwort geschützt hatte und damit seine Prüf-
pflicht im gerade zitierten Sinne verletzt hatte. Der
BGH hat hier angenommen, dass der Beklagte – also
der private WLAN-Betreiber – „nach den Rechts-
grundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung
und auf Erstattung der Abmahnkosten … “ haftet. Der
BGH weiter: „Diese Haftung besteht schon nach der
ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Ur-
heberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte
nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung
als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bun-
desgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte [also
der WLAN-Betreiber] den fraglichen Musiktitel im In-
ternet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Ge-
hilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte
Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte.“

Das ist die Situation bei den privaten Inhabern von
WLAN-Netzen. Anders die Störerhaftung von kommer-
ziellen Anbietern von WLAN-Netzen etwa in Cafés, Re-
staurants oder Hotels. Letzten Endes stehen auch diese
Anbieter in einer gewissen Verantwortung gegenüber
den Urheberrechtsinhabern etwa von Musiktiteln oder
Videofilmen, das aber nur in zumutbarer Weise, und
zwar in dem Sinne, wie es das Landgericht Frankfurt

(Aktenzeichen 2-6 S 19/09)

urteilt hier, dass eine Abmahnung gegenüber einem
Hotelbetreiber unberechtigt ist, wenn der Hotelier sein
WLAN verschlüsselt und sicherheitsaktiviert hat und
wenn er die Hotelgäste darauf hingewiesen hat – etwa
in seinen AGB und/oder durch Aushang im Hotel – ,
dass die Nutzung des Internets nur unter den gesetzli-
chen Voraussetzungen erfolgen darf, sprich: zum Bei-
spiel keine illegalen Downloads oder keine Aufrufe
von rechtswidrigen Darstellungen bzw. Homepages.
Damit ist das Hotel seiner Verantwortung gegenüber
Rechteinhabern nachgekommen und aus der Haftung
entlassen. Mahnt eine Kanzlei das Hotel trotz solcher
Vorkehrungen ab, ist dies als rechtswidriger Eingriff in
den Gewerbebetrieb zu werten und die Abmahnung so-
mit unwirksam. Das sind „zumutbare“ Vorkehrungen,
die jedes Hotel, jedes Café und jeder Gastwirt ohne
größeren Aufwand treffen können.

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(C (D Eine weitere Möglichkeit wäre es nach meiner Vortellung, dass jeder Internetnutzer, der sich in ein öfntliches WLAN-Netz einloggt, vorher ein persönli hes Passwort erhält, das er vom WLAN-Betreiber zum eispiel per SMS zugeschickt bekommt und das nur ieser eine Benutzer verwenden kann. Dann wäre eineutig, welcher Nutzer in welchem Zeitraum über dieen WLAN-Anschluss im Netz war. Das Problem bei er WLAN-Mitnutzung ist ja, dass ein Urheberrechtshaber das Vergehen nur über die IP-Adresse des An chlusses zurückverfolgen lassen kann. Und das heißt, ass nur nachrecherchiert werden kann, in welchem LAN-Netz die Straftat stattgefunden hat. Wer das ge au war, ist so eben nicht zu ermitteln. Mit einem solhen M-TAN-Verfahren ähnlich wie beim Homebaning wäre genau zurückverfolgbar, wer der Nutzer und rheberrechtsverletzer zu diesem oder jenem Zeitunkt war. Sicher: Das bedeutete einen Mehraufwand r den WLAN-Betreiber, der alle Daten der Nutzer im inne des § 101 UrhG sieben Tage lang speichern üsste. Nur so ließen sich die Personen ausfindig ma hen, die nach einer Abmahnung natürlich schon ngst über alle Berge sind. Ob man Cafébesitzern, otelinhabern und Gastwirten einen solchen Aufwand ufbürden will, gilt es zu diskutieren. Die Rechteinhaer wird es freuen. Darüber hinaus gäbe das eine danschutzrechtliche Diskussion. Eines wird aber nicht möglich sein: das total offene LAN für alle, ohne Kontrolle und Rückverfolgbar eit, und gleichzeitig die „Wahrung der Rechte und echtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Ureberrechten und der Funktionsfähigkeit der Strafverlgung“, wie Sie beides gleichzeitig fordern. Da osaunen die Genossen einmal wieder utopische unschvorstellungen heraus, ohne abzuwägen, ob das berhaupt realisierbar wäre. Nicht Ihr Antrag ist im Übrigen „ein Beitrag gegen en Abmahnmissbrauch“, sondern das von uns zufälgerweise genau am heutigen Tage in dritter Lesung eschlossene und von der Koalition auf den Weg gerachte Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. icht wenige Abmahnkanzleien haben sich bekanntereise auf den Internetbereich spezialisiert. Dass auch LAN-Nutzer in das Visier solcher Geschäftsprakti en kommen, ist klar. Mit dem neuen Gesetz begrenzen ir die Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren im rheberrecht bei Abmahnungen gegenüber Privatper onen auf einen Regelstreitwert von 1 000 Euro. Das hrt dazu, dass Verbrauchern künftig nicht mehr als 55 Euro an Anwaltskosten in Rechnung gestellt weren dürfen. Zu Unrecht bzw. missbräuchlich Abgeahnte haben künftig einen Schadensersatzanspruch. elbst wenn es also einmal zu einem Abmahnverfahren egen einen WLAN-Betreiber kommen sollte und ihm echt zugebilligt wird, sind die Prozesskosten tragbar nd treiben den Wirt nicht in den Ruin. Ein „beträchtches wirtschaftliches Risiko“, wie die SPD uns bei em Thema andichten will, gibt es also so oder so icht. Dr. Georg Nüßlein gebene Reden )





(A) )

Also, Genossen, lassen Sie uns lieber „schreiten
Seit’ an Seit’“ beim Ausbau der WLAN-Netze und Hot-
spots in Deutschland, und machen Sie kein Problem
aus konstruierten Wenn-dann-Konstellationen, die so-
wieso nicht eintreten.


Lars Klingbeil (SPD):
Rede ID: ID1725036100

Die Bilanz dieser Bundesregierung in der Netzpoli-

tik ist verheerend, und die schwarz-gelbe Koalition
wird heute leider eine weitere wichtige netzpolitische
Chance verstreichen lassen. Wenn die Koalition heute
der Beschlussempfehlung folgt, dann wird sie – wider
besseres Wissen – unsere Initiative und damit auch die
Initiative des Bundesrates ablehnen, die darauf zielt,
Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen und
die wichtigen Potenziale dieser Technologie für die di-
gitale Infrastruktur zu heben.

Dies wäre allerdings dringend geboten; denn bis-
lang liegt dieses Potenzial oft deswegen brach, weil es
aufgrund der Rechtsprechung Unklarheiten bei der
Reichweite der Haftung von WLAN-Betreibern gibt,
wenn diese von ihren Nutzern für Rechtsverletzungen,
beispielsweise Urheberechtsverletzungen, genutzt
werden. Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit
WLAN-Betreiber sich auf diese Haftungsprivilegie-
rung des Telemediengesetzes, TMG, berufen können
und zugleich entsprechende Pflichten, wie beispiels-
weise die Wahrung des Telekommunikationsgeheim-
nisses, einhalten müssen, wenn sie nicht wie professio-
nelle Anbieter von Telekommunikationsanlagen im
Sinne des TKG WLAN-Zugänge für die Öffentlichkeit
gegen Entgelt, sondern beispielsweise kostenlos anbie-
ten wollen.

Für private WLAN-Betreiber hat die Rechtspre-
chung sehr weitgehende Vorgaben entwickelt. WLAN-
Betreiber haften dann auch im privaten Rahmen als
Störer für über den von ihnen bereitgestellten Zugang
begangene Rechtsverletzungen, wenn dieser nicht
nach dem Stand der Technik gesichert ist, Passwort-
schutz etc. Bei gewerblichen WLAN-Anbietern, zum
Beispiel Hotels, Gaststätten etc., ist – anders als bei
den „klassischen“ Access Providern – diesen Internet-
zugangsanbietern die Frage der Haftung offensicht-
lich oftmals unklar, und es ist für die Praxis nicht
abschließend geklärt, ob sie sich auf die Haftungsreg-
lungen des Telemediengesetzes berufen können und ob
und in welchem Umfang von ihnen auch unter dem Ge-
sichtspunkt der von den Gerichten insbesondere bei
Urheberrechtsverletzungen angenommenen „Störer-
haftung“ Schutzmaßnahmen verlangt werden können.
Daher wird befürchtet, dass der Betrieb von öffentli-
chen WLANs für diese Betreiber ein beträchtliches
wirtschaftliches Risiko darstellen kann und zumindest
psychologisch so der weitere Ausbau von öffentlichen
WLAN-Zugängen durch Private oder öffentliche Stel-
len behindert wird.

Wir haben eine Anhörung hierzu im Unterausschuss
„Neue Medien“ durchgeführt, und alle geladenen
Sachverständigen haben dieses Problem bestätigt und

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(C (D ine gesetzliche Klarstellung angemahnt. Die Bundesgierung teilt diese Auffassung nicht. In ihrer Stelngnahme zu der Entschließung des Bundesrates zur eschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber rahtloser lokaler Netzwerke erklärt die Bundesregieung, dass „die aktuelle Gesetzeslage dem Angebot on WLAN-Anschlüssen zur Nutzung durch Dritte icht“ entgegenstehe und dass sie daher zum gegenärtigen Zeitpunkt auch „keinen gesetzgeberischen andlungsbedarf zur Verbesserung des Potenzials der echnologie“ sehe. Mit dieser Auffassung steht die Bundesregierung war allein auf weiter Flur, und dennoch folgen die oalitionsfraktionen dieser Ansicht und lehnen diese ichtigen Initiativen ab, vermutlich allein deshalb, eil sie von der Opposition kommen. Diese heutige blehnung ist nicht nur aus gesellschaftspolitischer nd auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive nicht nsatzweise nachvollziehbar, heißt es doch im soenannten Regierungsentwurf von CDU und CSU: Jeder Vierte greift heute bereits von unterwegs mobil uf das Internet zu. Darin liegt eine große Chance für eue Dienstleistungen und Geschäftsideen. Deshalb ollen wir auch in Deutschland die Voraussetzungen chaffen, damit gerade in den Städten mobiles Internet ber WLAN für jeden verfügbar wird. Wir setzen uns afür ein, gesetzliche Grundlagen für die Nutzung dieer offenen Netze und deren Anbieter zu schaffen.“ Was sind das denn für Lippenbekenntnisse? Offener önnen folgenlose Ankündigungen und konkretes polisches Handeln kaum auseinanderfallen. Es ist ein ereuter Beleg dafür, dass wir dringend einen Regieungswechsel brauchen, damit es endlich in der etzpolitik vorwärtsgeht. Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“ kann man auch ls Dokument des netzpolitischen Scheiterns der Bunesregierung lesen. Sie lehnen inzwischen sogar diejeigen Initiativen ab, denen Sie bei der Erarbeitung der andlungsempfehlungen noch zugestimmt haben, bei pielsweise zur Gestaltung der digitalen Infrastruktur. ir können uns einen solchen Stillstand und regie ungsamtliche Untätigkeit nicht länger leisten. Desween heißt es im Regierungsprogramm der SPD: „Wir ollen dafür sorgen, dass in öffentlichen Räumen ein ugang zum WLAN ermöglicht wird. Die SPD wird ich für eine Änderung der WLAN-Betreiberhaftung insetzen, um mehr Rechtssicherheit für die Anbieter u schaffen.“ Dass dies im Unterschied zur schwarz-gelben Kolition keine Lippenbekenntnisse sind, sieht man an er Tatsache, dass wir – wie im übrigen auch beim hema Netzneutralität oder Breitbandausbau; um nur wei Beispiele zu nennen – zahlreiche konkrete Initiaven vorgelegt haben, die Sie allesamt als Panikmahe, als nicht notwendig, als Überregulierung oder aus elchen Gründen auch immer abgelehnt haben. Die Forderung nach einer Haftungsbeschränkung nd der Schaffung von Rechtssicherheit für WLANnbieter ist richtig und wichtig. Es ist auch klar, dass Dr. Georg Nüßlein gebene Reden )





(A) )

dies ein rechtlich schwieriges Unterfangen ist. Aber es
ist dringend geboten; denn dem Zugang zu einem
freien und leistungsfähigen Internet kommt in der digi-
talen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu. Draht-
lose lokale Netzwerke könnten ein wichtiger Bestand-
teil der digitalen Infrastruktur sein und gerade auch in
öffentlichen Räumen einen Zugang zum Internet eröff-
nen und so die öffentlichen Räume im Netz sicherstel-
len.


Claudia Bögel (FDP):
Rede ID: ID1725036200

Ganz grundsätzlich gebe ich den Kolleginnen und

Kollegen der SPD-Fraktion ja recht: Das Internet ge-
winnt in rasantem Tempo an Bedeutung. Es gehört in-
zwischen schon zur alltäglichen Grundversorgung wie
Wasser, Strom und das Verkehrsnetz. Denn beim Zu-
gang zum Internet geht es um Teilhabe am öffentlichen
Leben und um Kommunikation. Drahtlose Netzwerke
können dabei flächendeckenden Zugang zum Internet
ermöglichen und die mobile Vernetzung in der digita-
len Welt unterstützen. Denn Vernetzung ist eine wich-
tige Fähigkeit, nicht nur im realen Leben.

Die Zahl der drahtlosen Netzwerke hat sich in den
letzten Jahren stark erhöht, was den Trend zur Mobili-
tät in der Kommunikation noch einmal unterstreicht.

Die SPD fordert in ihrem Antrag nun, dass das Po-
tenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar ge-
macht werden soll. Dafür soll nach Meinung der SPD-
Fraktion das Haftungsrisiko für Betreiber öffentlicher
WLANs beschränkt werden.

Wir sind uns darin einig, dass drahtlose Netzwerke
die kommunikative Teilhabe erhöhen können und somit
eine wichtige Rolle in der Wissens- und Informations-
vermittlung spielen. Dieses Potenzial kann und sollte
sicherlich stärker genutzt werden.

Wir unterscheiden uns aber in der Umsetzungs-
frage. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-
Fraktion, wollen dafür die Gesetzeslage ändern.

Wir sind hingegen der Meinung, dass die derzeitige
Rechtslage einer stärkeren Verbreitung und intensive-
ren Nutzung des Potenzials öffentlicher WLAN-Netze
nicht entgegensteht. Gesetzliche Maßnahmen sind un-
serer Meinung nach daher überhaupt nicht erforder-
lich.

Die gegenwärtig geltende Rechtslage spricht aus
zweierlei Gründen nicht gegen die weitere Verbreitung
von WLAN im öffentlichen Raum:

Erstens sind die Betreiber gesicherter WLANs kei-
nem unzumutbaren Haftungsrisiko ausgesetzt. Denn
ist das drahtlose Netzwerk angemessen gegen den un-
befugten Zugriff Dritter geschützt, kann sich der
WLAN-Inhaber bei Rechtsverstößen einer Haftung
entziehen. Somit unterwirft die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs die Betreiber eines privat genutz-
ten WLAN durch die festgelegten Sicherungs- und
Belehrungspflichten keinem unzumutbaren Haftungs-
risiko. Gesetzlicher Handlungsbedarf existiert daher

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(C (D nserer Meinung nach an dieser Stelle überhaupt icht. Zweitens sind die Haftungsregelungen auch beim ewerblichen WLAN-Betrieb ausreichend. Das Haftungsrisiko für Betreiber von öffentlichen zw. gewerblichen drahtlosen Netzwerken, wie beipielsweise Hotspots oder WLANs in Hotels sowie aststätten, ist ebenfalls bereits in vernünftigem Maße egrenzt. Die Access Provider, die als Betreiber von WLANetzen Dritten den Zugang zum Internet ermöglichen, ind laut § 8 Abs. 1 Satz 1 des Telemediengesetzes für echtsverstöße ihrer Nutzer bzw. Kunden weder schaenersatzpflichtig noch strafrechtlich verantwortlich. Diese Regelung privilegiert denjenigen haftungschtlich, der lediglich den technischen Zugang zu ei em drahtlosen Netzwerk zur Verfügung stellt. Für die formationen, die in diesem Rahmen übermittelt wer en, ist dieser nicht verantwortlich. Der Begriff des Diensteanbieters ist im entspre henden § 2 Satz 1 Nr. 2 des Telemediengesetzes sehr eit gefasst. Daher können auch diejenigen WLANetreiber darunter gefasst werden, die über ihr drahtses Netzwerk Dritten den Zugang zum Internet eröglichen. Die Haftungsprivilegien für Accessprovider gelten ekanntermaßen jedoch nicht für die Störerhaftung. eshalb ist die Frage, ob die Betreiber öffentlicher zw. gewerblicher WLANs als Störer für Rechtsverletungen ihrer Nutzer bzw. Kunden zur Verantwortung ezogen werden können, auch noch nicht abschließend öchstrichterlich geklärt. Wir sind aber – wie die Bundesregierung auch – der einung, dass die Rechtsprechung diese praxisgerecht ntwickeln wird. Das hat auch schon im Falle der priat genutzten drahtlosen Netzwerke sehr gut funktioiert. Wir Liberalen sind dabei zuversichtlich, dass uch im öffentlichen bzw. gewerblichen Bereich eine alance zwischen den Interessen der WLAN-Betreiber, ie verständlicherweise nicht für jeden Rechtsverstoß ftmals völlig fremder Personen haften wollen, und en Ansprüchen der von etwaigen Rechtsverletzungen etroffenen gefunden wird. Erfreulicherweise ist schon heute eine Tendenz in er Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu erkenen, die störerhaftungsrechtlichen Prüfungspflichten ewerblicher Provider zu begrenzen. Das bestätigt ein Vertrauen in die praxisgerechte Rechtsprechung. Ich möchte auch noch kurz die in der Bundesratsini ative angesprochene Verringerung der Abmahnungsisiken der WLAN-Anschlussinhaber ansprechen. Viele Abmahnungen gegenüber gewerblichen LAN-Anbietern sind durchaus unberechtigt. Diesem roblem wollen wir aber mit einer anderen, vom Teleediengesetz unabhängigen Maßnahme, nämlich dem esetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, begegnen. Lars Klingbeil gebene Reden )





(A) )

Dadurch werden wir zukünftig die Rechtsstellung der
Betreiber von WLANs verbessern. Zudem schaffen wir
für unberechtigt abgemahnte Anschlussinhaber einen
Anspruch auf Ersatz der Kosten, die im Rahmen der
Verteidigung ihrer Rechte anfallen.

Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen dazu
beitragen, das wirtschaftliche Risiko von WLAN-Be-
treibern zu verringern und den Ausbau von weiteren
drahtlosen Netzwerken voranzutreiben.

Ich denke, dass ausreichend klar geworden ist, dass
der Verbreitung von WLAN im öffentlichen Raum mit
Blick auf die derzeitige Rechtslage nichts im Wege
steht.

Eine Überregulierung hat selten zum Erfolg ge-
führt, und so halten meine Kolleginnen und Kollegen
der FDP-Bundestagsfraktion und ich eine gesetzliche
Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für
WLAN-Betreiber momentan weder für geeignet noch
für erforderlich. Ihren Antrag lehnen wir daher ab.


Halina Wawzyniak (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725036300

Noch immer sind weite Teile der Bevölkerung von

der Nutzung des Internets ausgeschlossen. Nicht we-
nige können sich einen Internetanschluss einfach nicht
leisten. Sie bleiben damit abgeschnitten von all den
Möglichkeiten, die das Internet bietet. Besonders für
Kinder bedeutet das einen eklatanten Nachteil für ihre
Bildungschancen. Wir wollen, dass niemand von der
Nutzung des Internets ausgeschlossen wird. Wir wol-
len, dass es nicht vom Geldbeutel abhängt, ob jemand
das Internet nutzen kann oder nicht.

Eine Möglichkeit, dies zu realisieren ist die Einrich-
tung offener WLANs, die von jeder und jedem genutzt
werden können. Dies ist in vielen Ländern bereits Re-
alität. In Deutschland hindert vor allem die soge-
nannte Störerhaftung ein flächendeckendes offenes
WLAN. Störerhaftung bedeutet, dass derjenige, wel-
cher sein WLAN nicht oder nur unzureichend schützt
und damit für jede Person in der Nähe zugänglich
macht, dafür zur Verantwortung gezogen wird, wenn
diese Person bei der Verwendung dieses Internetzu-
gangs eine Straftat begeht. Eigentlich klingt dies ziem-
lich absurd, wurde aber im „Sommer unseres Lebens“-
Urteil höchstrichterlich bestätigt. Die Folge ist eine
Unsicherheit für Betreiber offener WLANs und eine
Ungleichbehandlung von Providern. Während die gro-
ßen Provider von einer Störerhaftung ausgeschlossen
sind, müssen kleine Provider wie Cafés, Hotels oder
Privatpersonen stets befürchten, für Straftaten, die an-
dere begehen, belangt zu werden. Das ist absurd und
so nicht hinnehmbar. Es wird also Zeit, diese Störer-
haftung für alle Betreiber offener WLANs endlich zu
beseitigen.

Erfreulicherweise hat dies die SPD auch erkannt
und einen entsprechenden Antrag eingebracht. Dieser
ist jedoch von Lösungsansätzen weit entfernt und stellt
lediglich einen Prüfauftrag an die Bundesregierung
dar. Das ist uns viel zu wenig! Anstatt die Bundesregie-

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(C (D ung lediglich dazu aufzufordern, zu prüfen, die Störhaftung zu beseitigen, brauchen wir konkrete Vor chläge. Zum Glück hat die Digitale Gesellschaft inen solchen Vorschlag unterbreitet, den wir sehr erne aufgenommen haben. Konkret schlagen wir vor, as Haftungsprivileg von Zugangsprovidern im Teleediengesetz auf gewerbliche und private WLAN-Beeiber auszudehnen. Damit beseitigen wir das ab urde Risiko, wegen Straftaten, die andere begehen, aftbar gemacht zu werden. Die Freistellung soll ausrücklich auch für Unterlassungsansprüche wegen rheberrechtsverletzungen gelten, die etwa vielen Caféesitzern infolge der Rechtsprechung des Bundesgeichtshofes zusetzen. Oft wird uns entgegengehalten, dass man Betreiber on WLANs nicht von der Haftung ausschließen kann, eil man sonst niemanden für eventuelle Straftaten, ie bei der Nutzung dieses WLAN begangen werden, elangen kann. Ja, das ist in der Tat so. Die Frage ist och aber: Will man eher hinnehmen, dass vielleicht uch einmal eine berechtigte Abmahnung erfolglos leibt, als dass Menschen für Rechtsverletzungen anerer haften müssen? Ich finde, das kann man hinnehen. Auch außerhalb des Internets kann man nicht infach irgendjemanden bestrafen, nur damit jemand estraft werden kann. Wenn das Ergebnis davon ist, ass wir endlich offene WLANs ermöglichen, ist der reis nicht zu hoch. Und wenn ein weiteres Ergebnis t, dass das eh schon absurde Abmahnunwesen eingeämmt wird, dann ist das sogar ein sehr positiver Neeneffekt. Zum Schluss weise ich darauf hin, dass das Teilen on Internetzugängen keine rein rechtspolitische rage ist, sondern auch eine netzund sozialpolitiche. Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Vergung stellt, ist kein potenzieller Verbrecher, sondern t etwas Gutes. Besonders sozial benachteiligten Bür erinnen und Bürgern wird mit unserem Entwurf rmöglicht, in einem solidarischen Verfahren einen Inrnetzugang zu erhalten. Wir werden uns zum Antrag der SPD enthalten, icht weil wir der Meinung sind, dass Störerhaftung ein Problem darstellt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir ollen, dass die Störerhaftung so schnell wie möglich eseitigt wird. Dazu bedarf es konkreter Gesetzesiniativen. Wir haben eine vorgelegt. Stimmen Sie ihr zu, ann muss die Bundesregierung auch nichts mehr prün. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Das sogenannte „Sommer unseres Lebens“-Urteil

es Bundesgerichtshofs aus dem Mai 2010 hat für eine
rhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. In seinem Ur-
il vertritt der BGH die Auffassung, dass der Betrieb

ines offenen WLAN grundsätzliche eine Gefahren-
uelle für Rechtsverletzungen durch Dritte darstellt.
emjenigen, der ein WLAN betreibt, legt das Gericht
ewisse Pflichten zu dessen Sicherung auf, um hier-




Claudia Bögel
gebene Reden


(A) )


)(B)

durch Rechtsverstöße zu vermeiden. Unterbleiben
diese vom Gericht geforderten Sicherungsmaßnah-
men, so greift die sogenannte Störerhaftung, um die es
hier heute erneut geht.

Die Verunsicherung nach dem Urteil des Bundesge-
richtshofs ist groß. Da fuhren Betreiber von Straßen-
cafés ihr Angebot freier WLAN-Netze zurück, und Ho-
telbetreiber erkundigten sich verunsichert, wie ihre
Netze denn nun angemessen zu schützen seien. Men-
schen, die bislang ihren Nachbarn oder Passanten ihr
eigenes WLAN-Netz zur Verfügung stellten, zogen es
vor, dies zukünftig nicht mehr zu tun. Der Handlungs-
bedarf war offensichtlich.

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs und der da-
raus resultierenden Rechtsunsicherheit diskutieren wir
daher intensiv die Frage, wie der eigentlichen Inten-
tion des Gesetzgebers wieder Geltung verschafft wer-
den kann und wie die im Telemediengesetz, TMG,
vorgesehenen Privilegierungen so ausgeweitet werden
können, dass zukünftig auch die oben genannten
Kreise ihre Netze Dritten zur Verfügung stellen kön-
nen, ohne sich auf rechtlich unsicheres Terrain bege-
ben zu müssen.

Kritiker des Urteils des BGH verweisen seit langem
darauf, dass sich der Gerichtshof in seinem Urteil
nicht mit dem einschlägigen Paragrafen des TMG, dem
§ 8, beschäftigt hat. Die Ausblendung der dort vorge-
sehenen Privilegierung durch den Gerichtshof sei vor
allem aus dem Grund nicht nachvollziehbar, dass es
sich im Zuge der Bereitstellung eines WLAN lediglich
um eine Durchleitung, nicht aber um die Speicherung
von Informationen bzw. Daten Dritter handele, wo-
durch auch der Betreiber eines privaten WLAN durch-
aus als Access Provider angesehen werden könne, auf
den dann folgerichtig die gleiche Privilegierung An-
wendung finden müsse.

Durch dieses Versäumnis des Bundesgerichtshofs
sei ein ursprünglich weder im Telemediengesetz noch
in der sogenannten E-Commerce-Richtlinie der Euro-
päischen Union vorgesehenes Ungleichgewicht zwi-
schen gewerblichen und privaten Anbietern im Ver-
gleich zu kommerziellen Internetprovidern entstanden.
Das alles ist bekannt.

Genauso bekannt ist, darauf hatte ich bereits ver-
wiesen, dass das „Sommer unseres Lebens“-Urteil zu
einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei den Betrei-
bern öffentlicher WLAN-Netzwerke geführt hat und
der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, der ur-
sprüngliche Intention des Telemediengesetzes wieder
Geltung zu verschaffen, groß ist. Um es den Betreibern
von Internetcafés und Hotels, aber zum Beispiel auch
der Freifunkgemeinde, zu erlauben, anderen Personen
auch weiterhin Zugang zu ihren WLAN-Netzwerken
anzubieten, erscheint es dringend angeraten, die durch
das Urteil hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu behe-
ben und die ursprünglich vorgesehene Gleichbehand-
lung von gewerblichen und privaten Anbietern mit
kommerziellen Internetprovidern wiederherzustellen.

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Zu Protokoll ge

(C (D ierzu liegen seit nunmehr mehreren Jahren etliche ufforderungen in Richtung der Bundesjustizministeien vor. Die Ministerin selbst hat den Handlungsbearf ganz offenkundig ebenfalls erkannt und in dieser egislatur mehrfach in Aussicht gestellt, im Zuge des Dritten Korbs“ der Urheberrechtsnovelle eine entprechende rechtliche Klarstellung vorlegen zu wollen. eschehen ist nichts. Obwohl entsprechende Aufforderungen der Justizinisterkonferenz, verschiedener Landesparlamente, es Bundesrates und mehrerer Fraktionen dieses Haues seit langem vorliegen und alle dasselbe Ziel verfolen, nämlich die zuständige Bundesjustizministerin azu zu bewegen, hier endlich für Rechtsklarheit zu orgen, ist nichts passiert. Es wäre die Aufgabe der ustizministerin gewesen, nach dem „Sommer unseres ebens“-Urteil des Bundesgerichtshofs die geltende esetzeslage so zu präzisieren, dass das Potenzial der ahlreich vorhandenen WLAN-Netze stärker gesellchaftlich nutzbar gemacht werden kann. Die sich ierdurch ergebenden Chancen wurden vergeben. Die berale Verweigerungshaltung ist auch vor dem Hinrgrund, dass die FDP nun in ihrem gerade vorgelegm Wahlprogramm schreibt, dass sie sich für eine Änerung der Betreiberhaftung einsetzen würde, um so mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schafn“, vollkommen unverständlich. Meine Damen und erren von der FDP, hierzu hatten Sie eine ganze Leislatur Zeit. Ihre Ministerin hat nichts vorgelegt, icht einmal einen Referentenentwurf. Versuchen Sie och jetzt nicht, die Menschen für dumm zu verkaufen. Obwohl der Bundesrat die Ministerin gerade noch inmal, rechtzeitig vor Ende der Legislatur, aufgeforert hatte, zu prüfen, inwieweit das Haftungsrisiko für LAN-Betreiber, zum Beispiel indem die Haftungsbe chränkung für Access Provider gemäß § 8 TMG auf ndere WLAN-Betreiber erstreckt wird, beschränkt erden kann, ist rein gar nichts geschehen. Dabei äre eine solche Klarstellung wirklich überfällig geesen. Dass es hier letztendlich noch nicht einmal, otz mehrfacher anderslautender Ankündigungen, geagt wurde, einen Referentenentwurf vorzulegen, lässt ef blicken und zeigt noch einmal sehr deutlich, wie ergiftet das Klima in dieser Legislatur zwischen den oalitionspartnern war. Zu dem nun vorliegenden Antrag der SPD habe ich as Wesentliche bereits in der ersten Lesung gesagt. So egrüßenswert der Antrag seiner Intention nach auch t, so fachlich schlecht ist er leider gemacht. In Ihrer itiative, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der PD, wird die Bundesregierung „zwecks Erhöhung er Rechtssicherheit und unter Einbeziehung von Zuutbarkeitskriterien“ aufgefordert, „Schutzmaßnahen, die die Betreiber von WLAN-Netzen zur Vermeiung ihrer Verantwortlichkeit für unbefugte Nutzung urch Dritte“ zu ergreifen haben, so „zu konkretisieren, ass Betreiber bei Erfüllung dieser Anforderungen re WLANs ohne Haftungsund Abmahnungsrisiken etreiben können“. Was genau Sie unter „technischen Dr. Konstantin von Notz gebene Reden Dr. Konstantin von Notz )








(A) )

Maßnahmen“ oder „Zumutbarkeitskriterien“ verstehen,
bleibt indes leider unklar und wird von Ihnen leider
nicht weiter ausgeführt.

Wenn wir die Intention Ihrer Initiative, die Rechts-
sicherheit für Anbieter von WLAN-Netzwerken zu erhö-
hen, auch begrüßen, so fragen wir uns doch, ob Ihnen
die möglichen Auswirkungen ihrer Formulierungen
bei einer – ob nun bewusst oder unbewusst – falschen
Auslegung im Klaren sind. Hierdurch, aber eben auch
dem Umstand geschuldet, dass wir mittlerweile ganz
erhebliche Zweifel haben, dass eine erneute Formulie-
rung von Prüfbitten in Richtung einer schwarz-gelben
Bundesregierung, die ihren Unwillen tätig zu werden
doch längst zu Protokoll gegeben hat, tatsächlich ziel-
führend ist, erscheint uns zumindest fraglich, ob die
Initiative letztendlich ihr eigentliches Ziel, einen Bei-
trag zur Verminderung der Rechtsunsicherheit für pri-
vate und gewerbliche Betreiber von WLAN-Netzen und
einen verbesserten Zugang für Dritte zu leisten, zu er-
reichen tatsächlich im Stande ist.

Nun kann man sicher die Meinung vertreten, dass
eine weitere Aufforderung in Richtung Bundesregie-
rung auch nicht schaden kann. In diesem Fall haben
wir da aber unsere erwähnten Zweifel. Erstens wollen
wir es vermeiden, dass durch unklare Rechtsbegriffe
Dosen geöffnet werden, die lieber verschlossen bleiben
sollten, und zweitens wissen wir doch alle, dass diese
Bundesregierung, die im Bereich des Urheberrechts
rein gar nichts auf den Weg gebracht hat, die den
„Dritten Korb“ längst abgeblasen hat, auch hier keine
Regelung mehr vorlegen wird.

Wir halten, auch das haben wir in diesem Haus
schon zum Ausdruck gebracht, die Frage, wie es ge-
lingt, gemeinsam eine Regelung vorzulegen, die im-
stande ist, die bestehende Rechtsunsicherheit zu besei-
tigen und so für einen tatsächlich besseren Zugang
zum wichtigsten Kommunikationsraum unserer Zeit zu
sorgen, bei allem Verständnis für den nun tatsächlich
beginnenden Wahlkampf für zu wichtig, um sie hier an-
hand einer solch unkonkreten Vorlage in der letzten
Sitzungswoche dieser Legislatur durchzuwinken.

Daher sage ich im Namen meiner Fraktion und in
der Hoffnung, dass ich hiermit auch in den anderen
Fraktionen auf Zustimmung treffe, dass es unser aller
Anliegen sein sollte, dieses Thema gleich zu Beginn
der nächsten Legislatur, ganz egal wer dann regiert,
gemeinsam ganz oben auf die Agenda zu setzen und
anhand einer konkreten Gesetzesvorlage zu diskutie-
ren. Eine solche Gesetzesvorlage liegt ja bereits in
Form einer konkreten Ausarbeitung der „Digitalen
Gesellschaft“ vor. Diese Initiative aus der Mitte der
Zivilgesellschaft begrüßen wir ausdrücklich und fin-
den, auch das sagen wir hier gerne noch einmal in al-
ler Deutlichkeit, absolut nichts Verwerfliches daran,
eine solche Vorlage als Diskussionsgrundlage zu neh-
men – ganz im Gegenteil.

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2)

(C (D Ziel ist und bleibt, privaten Nutzern, aber auch etreibern von Cafés und Geschäften sowie Freifunkitiativen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Netze an eren Personen zur Verfügung zu stellen, ohne dabei eitreichende Haftungsrisiken in Kauf nehmen zu üssen. Die haftungsrechtliche Gleichstellung von ürgerinnen und Bürgern und Gewerbetreibenden mit ommerziellen Internetprovidern ist überfällig. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp ehlt auf Drucksache 17/13793, den Antrag der SPDraktion auf Drucksache 17/11145 abzulehnen. Wer timmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – ie Regierungsfraktionen haben dafür gestimmt, die PD-Fraktion hat dagegen gestimmt; Linke und Grüne aben sich enthalten. Zusatzpunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dirk Fischer weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Rainer Brüderle, Oliver Luksic, Petra Müller weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Stärkung des Ausbaus von grenzüberschreitenden Schienenverkehrsachsen – Drucksache 17/14140 – Die Reden sind mit Ihrem Einverständnis zu Protooll genommen.1)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725036400

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag auf
rucksache 17/14140. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den
timmen der Regierungsfraktionen bei Enthaltung der
pposition angenommen.

Zusatzpunkt 16:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Arnold
Vaatz, Dirk Fischer (Hamburg), Jürgen Klimke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/
CSU sowie der Abgeordneten Rainer Brüderle,
Torsten Staffeldt, Dr. Christel Happach-Kasan
und der Fraktion der FDP

Die Elbregion mit einem zukunftsweisenden
Gesamtkonzept ökologisch und ökonomisch
weiterentwickeln

– Drucksache 17/14112 –

Die Reden sind zu Protokoll gegeben.2)

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag auf
rucksache 17/14112. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den
timmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen
er Grünen bei Enthaltung von SPD und Linken ange-
ommen.

Anlage 33
Anlage 34





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

Tagesordnungspunkt 49:

Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Raju Sharma, Jan Korte, Petra Pau, weite-
ren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die
Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen

(Staatsleistungsablösegesetz – StAblG)


– Drucksache 17/8791 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 17/13156 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Beatrix Philipp
Dr. Dieter Wiefelspütz
Dr. Stefan Ruppert
Raju Sharma
Wolfgang Wieland

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Re-
den zu Protokoll genommen.


Beatrix Philipp (CDU):
Rede ID: ID1725036500

Ende Februar dieses Jahres haben wir uns bereits

in diesem Hause im Rahmen der ersten Lesung mit
dem Entwurf eines Staatsleistungsablösegesetzes, wie
ihn die Fraktion Die Linke vorschlägt, auseinanderge-
setzt. Insofern kann ich mich heute kurz fassen, denn
die intensiven und tiefen Diskussionen in den Aus-
schüssen haben unsere Haltung gegen dieses vorge-
brachte Staatsleistungsablösegesetz nicht verändert.

Sie, meine Damen und Herren von den Linken, glau-
ben, dem Zeitgeist zu dienen, wenn Sie vermeintlich öf-
fentlichkeitswirksam auf angebliche Missstände hin-
weisen. Denn die Problematik rund um die Umsetzung
des Verfassungsauftrages aus Art. 140 Grundgesetz in
Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichs-
verfassung ist seit langem bekannt.

Wer sich jedoch ernsthaft und intensiv mit diesem
Auftrag auseinandersetzt und Rechtsprechung und
Schrifttum verfolgt, wird schnell feststellen, dass auch
nach fast 70 Jahren Grundgesetz eine Regelung dies-
bezüglich nicht ohne Weiteres möglich ist. Eine Rege-
lung, so wie sie die Linken vorsehen, ist jedoch völlig
inakzeptabel.

Staatsleistungen haben ihren historischen Ursprung
in der Zeit der Säkularisierung, geregelt im Reichsde-
putationshauptschluss im Jahre 1803. 1803 übernah-
men die damaligen Landesherren die Verpflichtung, im
Gegenzug die Besoldung und Versorgung der Pfarrer
sicherzustellen. Es handelte sich also ursprünglich um
eine Art Pachtersatzleistung.

Staatsleistungen stellen auch heute noch keine För-
derung der Kirchen durch den Staat dar. Vielmehr han-
delt es sich immer noch um die Wiedergutmachung für
erlittene Rechtsverluste infolge der säkularisationsbe-
dingten Vermögensverluste der Kirchen.

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(C (D Daher sind Staatsleistungen Ausdruck der Trennung on Staat und Kirche durch die Weimarer Reichsverssung. Für die vor dem Inkrafttreten der Weimarer eichsverfassung im Jahre 1919 begründeten Staatsistungspflichten besteht ein Ablösungsauftrag für en Staat. Gegen das von den Linken vorgelegte Grundsätzeesetz sprechen maßgeblich zwei Aspekte: Erstens hat ie Ablösung gemäß Art. 18 Satz 3 des Staatskirchenertrages vom 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen tuhl und dem Deutschen Reich, dem sogenannten eichskonkordat, einvernehmlich mit dem Heiligen tuhl zu erfolgen. Diese bzw. die Absicht zur Einverehmlichkeit vermisse ich bei Ihnen, meine Damen und erren von den Linken, vollends. Zweitens muss die Ausgleichssumme angemessen ein. Die Ablösung hat den Ablösungsberechtigten eien angemessenen Ausgleich für den Wegfall der biserigen staatlichen Leistungen zu gewähren. So steht s in Art. 18 Satz 3 des Reichskonkordates. Da diese Ablösung in Form der endgültigen einseigen Aufhebung der Staatsleistungen eine erhebliche inmalleistung bedeuten würde, ist es bisher nicht azu gekommen, und es hat immer wieder Lösungen uf freiwilliger, einvernehmlicher Basis gegeben. Ein Bundesgesetz würde für alle – Bund und Läner – eine hohe Kostenbelastung bedeuten. Das kann ei der derzeitigen Haushaltslage – welche sich nach em Hochwasser nochmals verschärft hat – niemand rnsthaft wollen; denn nach derzeitigen unabhängigen chätzungen ist von einer Größenordnung von bis zu 15 Milliarden Euro auszugehen. Selbst bei sprudelnen Steuereinnahmen wird dies für den Bund und erst cht für die Länder gar nicht infrage kommen. Auch ie Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Im Verhältnis zwischen den einzelnen Bundeslänern und den Kirchen tat und tut sich einiges – anders ls hier im Gesetzentwurf formuliert wird. Denn unabängig von der Verpflichtung aus Art. 138 Weimarer eichsverfassung haben bereits zahlreiche Bundesläner vertragliche Regelungen gegenüber den Religionsemeinschaften für eine Ablösung der Staatsleistungen etroffen. Hier seien die Verträge zwischen dem Heilien Stuhl und Baden-Württemberg aus dem Jahre 007, der Vertrag von 2009 mit Schleswig-Holstein nd der Vertrag mit Nordrhein-Westfalen mit etwa 1 Millionen Euro nur beispielhaft erwähnt. Staatsleistungen stellen auch heute keine Förderung er Kirchen durch den Staat dar. Vielmehr handelt es ich um die Wiedergutmachung für erlittene Rechtserluste infolge der säkularisationsbedingten Vermöensverluste der Kirchen aus den Jahren 1803 durch en Reichsdeputationshauptschluss. Ich sage noch einmal: Staatsleistungen sind nur ein eil der kirchlichen Einnahmen. Nicht zu den Staatsistungen gehören daher Kostenerstattungen aus taatlichen Mitteln an die Kirchen für die gleichzeitige )


(A) )

Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, wie zum Beispiel
den Betrieb von Kindergärten, Altenheimen und Kran-
kenhäusern.

Ebenfalls ist die Kostenübernahme für Maßnahmen
im Bereich gemeinsamer Angelegenheiten von Staat

(Religionsunterricht, Seelsorge in der Bundeswehr, Gefängnisseelsorge und andere Formen der Anstaltsseelsorge)

Kostenübernahme beruht in diesen Fällen darauf, dass
der Staat Träger der betroffenen Anstalten und Ein-
richtungen ist und dort die Religionsfreiheit nach
Art. 4 bzw. den Religionsunterricht als Teil auch des
staatlichen Bildungsauftrags nach Art. 7 des Grundge-
setzes gewährleistet.

Die finanziellen Beiträge der Kirchen in diesen Be-
reichen sind beträchtlich und wichtig, um letztlich reli-
giöse und gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu erfül-
len. So hatte das Institut für Wirtschaft und Gesell-
schaft Bonn e. V. dazu geschätzt, dass die ehrenamtli-
chen Tätigkeiten durch kirchliche Träger den Staat und
damit die Gesellschaft jährlich um circa 11 Milliarden
Euro entlasten.

Es ist durchaus im staatlichen Interesse, wenn die
Kirchen einen letztlich – nach meiner Überzeugung –
schlicht unersetzlichen, historisch tief verwurzelten
Beitrag für die ethische Orientierung und nicht zuletzt
auch für das Gemeinwohl in unserem Land leisten. Der
Staat, und zwar gerade der weltanschaulich neutrale
Staat, muss – neben der Frage des Werteerhalts – ein
starkes Interesse an leistungs- und handlungsfähigen
Kirchen haben.

Wir haben im vergangenen Jahrhundert zwei Dikta-
turen in Deutschland erlebt. Beide waren geprägt von
der Ideologisierung des Menschen. Beide hatten den
Anspruch, Wahrheitsfragen mit ihrer Weltanschauung
– und nur mit dieser – zu beantworten.

Ich, die in dem freien Teil Deutschlands aufwachsen
durfte, lernte zwar, dass das Grundgesetz eine gewisse
Werteordnung vorgibt, aber auch, dass es nicht gleich-
zeitig den Anspruch erhebt, auf alle Fragen des Mensch-
seins eine Antwort geben zu müssen. Der Staat kann
und darf die existenziellen Fragen nach Wahrheit, dem
Sein, dem Lebenssinn und Gott nicht beantworten. Sie
müssen aber diskutiert und beantwortet werden. Nur
so kann Gewissensbildung geschehen. Nur so können
ethische Leitplanken erneuert und gegebenenfalls kor-
rigiert werden.

Kurzum: Nutznießer des Staatskirchenrechts ist ne-
ben der Kirche auch der Staat – also wir.

Abschließend: Es spricht alles dafür und nichts da-
gegen, im Bereich der Staatsleistungen auf freiwillige,
den Einzelfragen angemessene Lösungen zwischen
den Beteiligten zu vertrauen.

Daher folgen wir der Beschlussempfehlung des In-
nenausschusses und lehnen den vorgelegten Gesetz-
entwurf ab.

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(C (D Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke über die rundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Reliionsgesellschaften ird von der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. Die rgumente, die die Ablehnung des Gesetzentwurfs wingend stützen, sind bereits in der ersten Lesung des ntwurfs am 28. Februar 2013 vorgetragen worden. uf diese Debatte verweise ich. Es mag durchaus verdienstvoll sein, dass mit dem esetzentwurf der Fraktion Die Linke auf einen seit ahrzehnten nicht erfüllten Verfassungsauftrag auferksam gemacht wird. Nach Art. 140 des Grundge etzes in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer eichsverfassung ist der Bund verpflichtet, ein Grundätzegesetz über die Ablösung der Staatsleistungen an eligionsgesellschaften zu erlassen. Diesem Verfasungsauftrag muss der Gesetzgeber nachkommen. Die ösung, die mit dem Gesetzentwurf der Fraktion Die inke vorgeschlagen wird, ist allerdings nicht überzeuend. Bereits die vorgesehene Ablösungssumme ist icht nachvollziehbar. Darüber hinaus wird der Geetzentwurf der differenzierten Situation in den Länern im Hinblick auf die Staatsleistungen an Reliionsgesellschaften nicht gerecht. Nachdem ein eindeutiger Verfassungsauftrag seit ehr als 90 Jahren nicht erfüllt wird, ist es vielmehr achgerecht, einen Diskussionsprozess, an dem Bund, änder und Religionsgemeinschaften beteiligt sind, inzuleiten, um eine faire gesetzliche Regelung vorzuereiten. Vielen Dank für Ihren Antrag, liebe Linke, aber er utzt nichts. Mit Ihrer Gesetzesinitiative können wir ie Staatsleistungen nicht ablösen. Bereits der erste Absatz der Begründung verrät Ihre ef laizistische Motivation. Unser bewährtes Reliionsverfassungsrecht ist traditionsgesättigt, aber icht überkommen. Es besteht eine kooperative, den eligionsgemeinschaften zugewandte positive Neutratät unter Wahrung der Parität. Eine „regulierte elbstregulierung“ ist der modernere Ansatz im Verleich zu laizistischen Trennungssystemen wie in rankreich. Wir wollen den Kirchen nicht die finanzielle Grundge für ihre Existenz und sozial-caritative Tätigkeit ehmen. Die Wiedergutmachung für Enteignungen hat ichts mit der Trennung von Staat und Kirche zu tun, ie Sie auf Seite 2 behaupten. Diese Trennung kann im brigen auch dann fehlen, wenn der Staat Kirchenent ignungen nicht kompensiert, wie wir aus anderen eupäischen Ländern – skandinavische Staaten, aber uch Russland – wissen. Länder wie Tschechien haben rst vor kurzem eine umfassende Entschädigungsregeng für Enteignungen kirchlichen Eigentums be chlossen. Beatrix Philipp gebene Reden )

Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1725036600
Dr. Stefan Ruppert (FDP):
Rede ID: ID1725036700




(A) )

Die Weimarer Reichsverfassung enthält in Art. 138
Abs. 2 nicht nur das Ablösungsgebot, sondern auch
eine Garantie des kirchlichen Eigentums, die wir als
Gesetzgeber nicht antasten dürfen; denn sie ist ein
Ausdruck der kollektiven Religionsfreiheit.

Religionsfeindliche Töne sind gleich am Anfang der
Begründung des Antrags zu vernehmen. Auf Seite 4
steht: „Grundsätzlich verstoßen daher alle Leistun-
gen, die bestimmte Religionsgesellschaften privilegie-
ren, gegen die Verfassungsgrundsätze der Trennung
von Staat und Kirche sowie der Verpflichtung des Staa-
tes zur Neutralität und Parität.“ Ist das dahin gehend
zu deuten, dass die Linke demnächst auch einen An-
trag gegen die Staatsleistungen an den Zentralrat der
Juden – es sind 10 Millionen Euro bei insgesamt Hun-
derttausend Mitgliedern der jüdischen Religionsge-
meinschaft – stellt? Oder ist die Linke auch gegen die
jährliche Zuwendung des Landes Berlin an die Jüdi-
sche Gemeinde zu Berlin in Höhe von 5 Millionen
Euro? Nach dieser Logik darf der Staat auch keine
Lehrstühle für islamische Theologie an staatlichen
Hochschulen zulassen; denn dies verstößt gegen Ihr so
formuliertes Trennungsverständnis.

Der Aufstellung des Grundsätzegesetzes, also der
Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags durch
den Gesetzgeber, sollte eine gründliche Vorarbeit vo-
rausgehen. Wenn wir als Bund die Länder verpflichten
wollen, immense Entschädigungszahlungen – das
Zehnfache des Jahresbeitrages – auf einmal zu ermög-
lichen, so müssten wir mit ihnen, den Ländern, vorher
ins Gespräch über die Modalitäten dieser Ablösung
kommen.

Aber wen wir unvermeidlich fragen müssen, ob sie
mit der vorgeschlagenen Regelung der Ablösung ein-
verstanden sind, das sind die Kirchen selbst als Betrof-
fene. Eine einseitige Ablösung ohne die Kirchen oder
gar gegen die Kirchen ist mitnichten die Intention der
Väter und Mütter der Weimarer Verfassung gewesen.
Sie ist auch heute nicht gerichtsfest. Die Kirchen ha-
ben längst das Signal gegeben, dass sie sich einem
Gespräch über eine einvernehmliche Ablösung der
Staatsleistungen nicht verschließen. Wir haben somit
eine gute Grundlage für eine vertrauensvolle Zusam-
menarbeit mit den Kirchen und sollten diese nutzen,
zumal die Staatsleistungen 2 bis 3 Prozent des kirchli-
chen Haushalts ausmachen.

Ein Ablösegesetz sollte der Abschluss einer umfas-
sender Rekapitulation und Aufarbeitung der altrechtli-
chen Staatsleistungen in jedem einzelnen Bundesland
sein und nicht am Anfang stehen. Das muss Herr
Sharma wissen, wenn er Friedrich Naumanns Wort
„Inventur“ in den Mund nimmt. Möglicherweise benö-
tigen wir ein Gremium, das aus Bund, Ländern, Kir-
chen und Kommunen besteht und die Grundsätze für
die Ablösung unter Berücksichtigung der regionalen
Unterschiede ausarbeiten würde.

Es geht um quantitative, aber auch um qualitative
Fragen, die offen sind, etwa um die Fragen, ob kom-

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Zu Protokoll ge

(C (D unale Staatsleistungen vom Grundsätzegesetz erfasst erden sollen und wie etwa mit den Baulasten zu verhren ist. Auch die Linke hat hierzu keinen Überblick. Die auschal angegebenen 460 Millionen Euro sind äuerst zweifelhaft; denn die Zusammensetzung dieses eitrags ist nicht ersichtlich. Die finanziellen und olkswirtschaftlichen Herausforderungen, welche diese inmalzahlung für die Länderhaushalte bedeuten ürde, müssen ebenfalls bedacht werden. Obwohl in Ihrem Antrag eingangs eine begriffliche bgrenzung der altrechtlichen Staatsleistungen von nderen staatlichen Zuwendungstiteln vorgenommen ird, werden dort ständig die beiden Kategorien verischt. Was die sogenannten negativen Staatsleistunen, etwa Steuerund Gebührenbefreiungen, in diesem ntrag zu suchen haben, ist ebenfalls unklar. Hinzu kommt, dass in einer Reihe von Bundeslänern die altrechtlichen Staatsleistungen eine neue chtliche Grundlage in Landeskirchenverträgen er alten. Wie mit diesen weiter zu verfahren ist, verrät ie Linke nicht. Es stimmt außerdem nicht, dass ohne in Grundsätzegesetz keine Ablösung vor Ort möglich t. Von „Sperrwirkung“, wie Sie schreiben, kann in er Realität keine Rede sein. Wir haben sehr gute Beispiele einvernehmlicher Löungen in den Ländern. Auch auf Bundesebene hat es ereits vor dem Antrag der Linken eine Ablösung geeben. Aus dem Haushalt des Bundes wurden bis vor 0 Jahren Staatsleistungen aufgrund alter Rechtstitel eleistet. Die letzten Staatsleistungen, die aus dem undeshaushalt gezahlt wurden – aus Rechtstiteln in er Nachfolge des Landes Preußen –, wurden Mitte er 90er-Jahre im Einvernehmen mit der evangelichen und katholischen Kirche eingestellt. Die Staatsleistungen stellen keine „Bevorzugung er Kirchen gegenüber anderen Bekenntnisgemeinchaften und nichtreligiösen gesellschaftlichen Grupen“ dar, wie der Antrag auf Seite 2 sagt. Es sind, wie er Antrag einräumt, fortlaufende, regelmäßig wiederehrende Kompensationszahlungen der Länder und er Kommunen, welche die Kirchen für Enteignungen 19. Jahrhundert entschädigen. Altes Recht ist nicht gleich ungültiges Recht. Es ist uch falsch, dass Weltanschauungsgemeinschaften nd nichtreligiöse gesellschaftliche Gruppen keine taatlichen Zuwendungen bekommen. Das Land Berlin rdert beispielsweise den Humanistischen Verband eutschlands, HVD, und zwar so, dass die Religionsrderung pro Mitglied des HVD deutlich höher als die er katholischen und evangelischen Kirche in der auptstadt ist. Unser Religionsverfassungsrecht ist icht diskriminierend. Weltanschaulicher Wettbewerb, m linke Terminologie zu verwenden, findet ungestört tatt. Dass die Linke Zitate aus einer Ansprache, die apst Benedikt XVI. vor zwei Jahren an engagierte Dr. Stefan Ruppert gebene Reden )





(A) )

Katholiken aus Kirche und Gesellschaft in Freiburg
richtete, anführt, um für ihren laizistischen Vorstoß zu
werben, zeigt den Argumentationsmangel dieses An-
trags. Ich versichere Ihnen, der Papst fordert mit die-
ser Aussage definitiv keine einseitige Ablösung der
Staatsleistungen und schon gar nicht in der Form, in
der Sie dies machen.

Der Antrag ist abzulehnen; denn er schafft keine
Klarheit, sondern sorgt für Rechtsunsicherheit.


Raju Sharma (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725036800

Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung der

Staatsleistungen an die Kirchen ins Parlament einge-
bracht, über den heute in zweiter und dritter Lesung
beraten wird. „Lesung“ ist dabei – im Gegensatz zu
„Parlament“ – durchaus wörtlich zu nehmen, denn
anders als das Wort Parlament vermuten lässt, werden
die „Reden“ zu diesem Tagesordnungspunkt nicht ge-
sprochen, sondern – wie bei weiteren 55 Tagesord-
nungspunkten in dieser Sitzungswoche – „zu Proto-
koll“ gegeben. „Parlament als Farce“ hat Heribert
Prantl diese Praxis, die im Bundestag längst keine
Ausnahme mehr darstellt, in der „Süddeutschen Zei-
tung“ genannt. Da ist was dran.

Für diejenigen, die sich nicht kurzfassen können
oder wollen, haben derart ungehaltene Reden zumin-
dest den Vorteil, dass die Lektüre durchaus etwas län-
ger dauern darf, als die nach der Geschäftsordnung
zugeteilte Redezeit dies ausweist. So bleibt hier ausrei-
chend Platz, mich bei dieser, meiner letzten Rede im
Bundestag, angemessen zu bedanken: bei den Proto-
kollantinnen und Protokollanten des Deutschen Bundes-
tages, die manchen parlamentarischen Ausführungen
erst den Sinn geben, der ihnen womöglich zugedacht
war, bei den Kolleginnen und Kollegen vom Plenar-
dienst, die den Abgeordneten am Rednerpult und in
den vordersten Reihen jederzeit das Wasser reichen
können – und dies auch tun –, bei den Beschäftigten
des Deutschen Bundestages außerhalb des Plenar-
saals, ohne deren vielfältige Unterstützung die Arbeit
im Plenarsaal so nicht möglich wäre, beim
Bundestagspräsidium für die faire, freundliche und
umsichtige Sitzungsleitung, bei den Abgeordneten al-
ler Fraktionen für Redebeiträge, Beifall, Missfallens-
bekundungen und – zahlreiche – Zwischenrufe, die
eine Plenardebatte erst lebendig machen, bei den Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Fraktion und
in meinem Abgeordnetenbüro, allen voran bei meinem
Büroleiter Mark Seibert.

Zur Sache: Der Bundestag hat sich am 28. Februar
2013 erstmals mit dem Gesetzentwurf der Linken zur
Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen befasst.
Dabei geht es um finanzielle Zuwendungen, die auf-
grund historischer Begebenheiten zu Beginn des
19. Jahrhunderts entstanden sind und die laut Verfas-
sung schon längt abgegolten sein sollten. Dennoch
zahlen die Länder jährlich rund eine halbe Milliarde
Euro an die Kirchen. Die Linke will dies beenden, aus
Achtung vor dem Grundgesetz und zur Entlastung der

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Zu Protokoll ge

(C (D änderhaushalte. Dass bisher keine andere Fraktion Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vor toß unternommen hat, ist das eine. Dass alle anderen raktionen den von der Linken vorgelegten Gesetzenturf abgelehnt haben, überrascht ebenfalls nicht be onders. Dass aber – mit Ausnahme von Bündnis 90/ ie Grünen – keine der anderen Fraktionen auch nur ereit war, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im nenausschuss nach möglichen Alternativen zu su hen, ist armselig. So bleibt dieser – eindeutige, unmissverständliche nd verbindliche – Verfassungsauftrag aus dem Jahr 919 auch in dieser Wahlperiode unerfüllt. Was aber uch bleibt, ist die Hoffnung. In den Divyāvadāna, den göttlichen Geschichten“ des indischen Buddhismus, eißt es: „Nicht in alle Ewigkeit geht, was wir getan, ugrunde. Alles reift zu seiner Zeit und wird Frucht zu einer Stunde.“ In diesem Sinne, auf ein Neues. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Das Thema der Ablösung der Staatsleistungen muss

nd sollte mit der gebotenen Ruhe und Umsicht behan-
elt werden. Leider hat die Linksfraktion erst kurz vor
blauf der Wahlperiode ihren Gesetzentwurf einge-
racht, was – vorsichtig ausgedrückt – Zweifel an der
rnsthaftigkeit dieses Anliegens aufkommen lässt.
eshalb haben wir auch einer kurzfristig noch anzube-

aumenden Anhörung zum Gesetzentwurf der Linken
icht zugestimmt; die Experten hätten uns die von uns
esehenen offenkundigen Mängel der Vorlage aber si-
her bestätigt. In dieser Wahlperiode können wir die-
es Thema nicht mehr sinnvoll parlamentarisch zum
bschluss bringen.
Angesprochen sind nur die sogenannten altrechtli-

hen Staatsleistungen. Dies wird im Gesetzentwurf
ichtig unterschieden. Denn dem Staat ist es nicht ver-
ehrt, neue Staatsleistungen zu begründen. Dies hat
er Bundestag getan, indem er mit dem Zentralrat der
uden einen Staatsvertrag abgeschlossen hat, der un-
r anderem die Gewährung von Staatsleistungen in
öhe von 10 Millionen Euro pro Jahr zur Förderung
dischen Lebens in Deutschland vorsieht. Diese Zah-
ngen – das möchte ich betonen – sind nicht Gegen-

tand des aktuellen Gesetzentwurfes.
Deshalb hinterlässt es mich ratlos, mit welcher Ve-

emenz in der Begründung das – völkerrechtlich ver-
flichtende – „Einvernehmen“ mit dem Heiligen Stuhl
bgelehnt wird. Entgegen der Argumentation der
inksfraktion ist es nicht in erster Linie eine rechtliche
rage, sondern eine Frage guter Staatspraxis, dass
an mit den Betroffenen einer Regelung so weit wie
öglich Einigkeit erzielt. Im Übrigen ist auch nicht er-

ennbar, dass sich die katholischen Bistümer wie auch
ie evangelischen Landeskirchen einer solchen Ver-
andlung entziehen würden. Insofern geht die Linke
on einer Frontstellung aus, die gar nicht existiert.

Inhaltlich genügt der Gesetzentwurf nicht den An-
prüchen, die an ein solches Gesetz gestellt werden




Dr. Stefan Ruppert
gebene Reden





Josef Philip Winkler


(A) )


)(B)

müssen. Dies möchte ich anhand eines der wenigen
einschlägigen Aufsätze, von Professor Dr. Heinrich
Amadeus Wolff aus der Festschrift Badura von 2004,
begründen und aufzeigen, wo die Probleme der Ablö-
sung liegen und warum die Lösung der Linksfraktion
dem nicht gerecht wird. Wolff schreibt: „Objekt des
Grundsätzegesetzes sind die Ablösungsgesetze, nicht
die Ablösung selbst.“ Mögliche Gegenstände seien
etwa: Grundsätze des Ablösungsverfahrens, Kriterien
für die Abgrenzung der ablösungspflichtigen von den
nicht ablösungspflichtigen Staatsleistungen, die Wert-
ermittlung, die Art des möglichen Wertausgleichs.
Diese Aufzählung ist unvollständig, aber es wird be-
reits deutlich: Der vorliegende Entwurf beschäftigt
sich mit keiner dieser Fragen. Interessant ist dabei,
dass ein Grundsätzegesetz Angaben zur Wertermitt-
lung der Staatsleistungen beinhalten sollte. Insofern
müsste der allererste Schritt darin bestehen, den Wert
und die Höhe der Ablösungszahlung zu ermitteln. Im
Gesetzentwurf der Linken steht davon kein Wort.

„Hinsichtlich der Dichte der bundesgesetzlichen
Vorgaben“, schreibt Wolff weiter, „muss der Gesetzge-
ber zwei Aspekte beachten: Erstens spricht die Verfas-
sung von ,Grundsätzen‘, zweitens sind die Grundsätze
an den Landesgesetzgeber gerichtet und müssen dem-
nach einer Ausfüllung in genereller Art zugänglich und
der Regelungsautonomie eines Gesetzgebers würdig
sein.“ Beides erfüllt der vorliegende Gesetzentwurf
unserer Meinung nach ebenfalls nicht. Denn die ein-
zige Autonomie der Landesgesetzgebung besteht da-
rin, die Zahl und Höhe der Raten zu bestimmen, nach
denen die Ablösung zu erfolgen hat. Dazu aber
braucht es im Grunde kein Parlament; denn das kann
auch eine Verwaltungseinheit auf Basis ihrer Finanz-
planung leisten.

Ich betone, dass man mit der Ansicht dieses Staats-
rechtlers nicht übereinstimmen muss. Aber es zeugt
schon von großer Ignoranz, die komplexe Debatte mit
all ihren Fragen und Problemen nicht zur Kenntnis
nehmen zu wollen, weil sie nicht zur eigenen ideologi-
schen Linie passt. Zur Reduktion dieser Komplexität
und für mögliche Ideen auf dem Wege zu einer verfas-
sungsfesten Ablösung, die sowohl die Kirchen als auch
die Länder guten Gewissens mittragen können, hat
dieser Gesetzentwurf denn auch keinen Beitrag geleis-
tet. Aus einer Sachfrage, die für sich genommen kom-
pliziert genug ist, macht die Linke ein Kulturkampf-
instrument. Das ist der Sache der Ablösung weder an-
gemessen, noch dient dieses Vorgehen dem gesell-
schaftlichen Frieden. Deshalb lehnen wir den Gesetz-
entwurf weiterhin ab. Es bleibt dabei: Nur im Dialog
mit den betroffenen Kirchen und den Bundesländern
kann diese Debatte sinnvoll geführt werden. Das strebt
meine Fraktion für die Zukunft an.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725036900

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss

empfiehlt auf Drucksache 17/13156, den Gesetzentwurf
der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/8791 abzu-
lehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu-

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1)

(C (D timmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt daegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in weiter Beratung gegen die Stimmen der Linken mit den timmen des Hauses im Übrigen abgelehnt. Damit entllt die weitere Beratung. Zusatzpunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingo Gädechens, Gero Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg)

der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Rainer
Brüderle, Torsten Staffeldt, Dr. Christel Happach-
Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP

Sozialverträgliche und anwohnerfreundliche
Schienenhinterlandanbindung zur Festen Feh-
marnbeltquerung gewährleisten

– Drucksache 17/14113 –

Die Reden sind zu Protokoll gegeben.1)

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag auf
rucksache 17/14113. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den
timmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen
on Linken und Grünen bei Enthaltung der SPD ange-
ommen.

Tagesordnungspunkt 50:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Memet Kilic,
Josef Philip Winkler, Katja Dörner, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Das Kindernachzugsrecht am Kindeswohl
ausrichten

– Drucksachen 17/12395, 17/13801 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Rüdiger Veit
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Ulla Jelpke
Memet Kilic

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Re-
en zu Protokoll genommen.


Michael Frieser (CSU):
Rede ID: ID1725037000

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertritt die

nsicht, der Kindernachzug werde durch die Rechts-
ge in Deutschland erschwert, und fordert in ihrem
ntrag, die Nachzugsbedingungen für über 16-Jährige
bzuschaffen. Der Kindernachzug ist ein wichtiges
hema, dem der vorliegende Antrag jedoch nicht ge-
cht wird, weswegen er abzulehnen ist.
Die Forderung, die Integrationsbedingungen für

ber 16-jährige Kinder beim Nachzug aufzuheben,

Anlage 35


(A) )


)(B)

entspricht keineswegs dem Kindeswohl. Die Nach-
zugsbedingungen für Kinder ab dem Alter von 16 Jah-
ren sind keine Schikanen, sondern gewährleisten, dass
die nachziehenden Jugendlichen nicht in die Perspek-
tivlosigkeit nachziehen. Die aktuelle Rechtslage ist
auch nicht familienfeindlich, sondern geht sogar über
die Grundsätze der Familienzusammenführungsricht-
linie hinaus, denn diese gestattet grundsätzlich Ein-
schränkungen für Kinder ab 12 Jahren, wogegen die
deutsche Regelung erst bei Jugendlichen ab 16 Jahren
ansetzt.

Die Unterscheidung zwischen jüngeren Kindern und
Jugendlichen ab 16 Jahren ist durch die unterschiedli-
chen Voraussetzungen bei der Zuwanderung begründet.
Anders als jüngere Kinder, die auf ihr Elternhaus ange-
wiesen sind und sich schneller an ihr neues Umfeld ge-
wöhnen können, haben sich ältere Jugendliche ab
16 Jahren bereits in ihrer Heimatkultur eingelebt.

Je jünger Kinder bei der Einreise sind, desto einfa-
cher fällt ihnen das Erlernen der Sprache des Aufnah-
melandes. In der Regel ist ihre Integrationsfähigkeit
hoch, da sie bei ihren Eltern in der neuen Kultur auf-
wachsen.

Bei Jugendlichen über 16 Jahren ist die Integrations-
fähigkeit dagegen nicht selbstverständlich hoch und be-
darf deswegen einer Prognoseentscheidung. Sprach-
kenntnisse sind der Schlüssel zur Integration, wes-
wegen die Forderung von Sprachkenntnissen gerecht-
fertigt ist. Der Kindernachzug ist aber auch bei noch
fehlenden Sprachkenntnissen unter den Voraussetzun-
gen des § 32 Abs. 2 AufenthG möglich, wenn gewähr-
leistet erscheint, dass sich das Kind aufgrund seiner bis-
herigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die
Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland
einfügen und sich hier eine Zukunft aufbauen kann.

Das Kindernachzugsrecht wird nicht durch die
Abschaffung von Nachzugsvoraussetzungen am Kin-
deswohl ausgerichtet, sondern durch die geforderte
positive Integrationsprognose, die verhindert, dass Ju-
gendliche aus ihrer Heimat herausgerissen werden,
obwohl die Prognose zeigt, dass sie in Deutschland
keine Zukunft hätten.

Als Integrationsbeauftragter der CDU/CSU-Frak-
tion weiß ich, dass Integrationspolitik erfolgreich und
praktikabel organisiert werden muss, damit wir zu ei-
nem gedeihlichen Miteinander kommen. Wer das nicht
tut, wird den Menschen nicht gerecht. Es ist weder für
die Zuwanderer noch für das Aufnahmeland praktika-
bel, die Möglichkeiten für den Zuzug losgelöst von der
Möglichkeit einer erfolgreichen Integration zu be-
trachten.

Das Kindeswohl steht für die christlich-liberale
Koalition im Fokus. Mit der Einführung eines eigen-
ständigen Aufenthaltstitels für gut integrierte gedul-
dete Jugendliche und Heranwachsende, die sich schon
lange in Deutschland aufhalten, erfolgreich die Schule
besuchen oder einen Schul- oder Berufsabschluss ha-
ben, wurde eine fundamentale humanitäre Verbesse-

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(C (D ung und Zukunftssicherung ermöglicht. Mit dieser egelung werden die erbrachten Integrationsleistunen von jungen Menschen entsprechend honoriert. Ihr ufenthaltstitel ist nicht mehr untrennbar mit dem chicksal ihrer Eltern verbunden. Gut integrierten Juendlichen wird eine Perspektive in Deutschland nicht eshalb genommen, weil die Eltern keine Aufenthaltserechtigung haben. Die Beherrschung der Sprache ist der Schlüssel zu inem selbstbestimmten Leben und wirtschaftlicher nabhängigkeit. Es wäre deshalb nicht im Interesse er Betroffenen selbst, die Anforderungen an ihre prachkenntnisse herabzusetzen. In einer Studie des Sachverständigenrats deutscher tiftungen für Integration und Migration befand von 220 befragten Drittstaatsangehörigen in Deutschnd, also den Menschen, die von der Regelung betrofn sind, eine Mehrheit von 69,8 Prozent die von den rünen kritisierten Sprachanforderungen als hilfich. Nur 3,3 Prozent nahmen an, dass die Anforde ungen den neu zuwandernden Familienangehörigen icht helfe, sich von Anfang an in Deutschland zuchtzufinden. Auch die Kritik an der Prüfung ausländischer Urunden und der Möglichkeit im Familiennachzugsverhren, das Verwandtschaftsverhältnis mittels DNS est nachweisen zu lassen, zeigt, dass die Verfasser des orliegenden Antrags nicht mit den tatsächlichen Geebenheiten und Bedürfnissen der Antragsteller veraut sind. Der Vorwurf, es würden pauschal Zweifel an der chtheit von Urkunden geäußert, obwohl die Antragteller keine Möglichkeit hätten, auf die Zuverlässigeit des Urkundswesens einzuwirken, zeigt das manelnde Verständnis für den Sinn und Zweck einer rkundenprüfung. Es geht bei der Prüfung der Echteit von Urkunden nicht um ein eventuelles Verschulen der Antragsteller, sondern um die Tatsache, dass s Länder mit gravierenden Mängeln im Urkundsween gibt, die den Beweiswert der Urkunde tangieren. ür diese Fälle bieten die Auslandsvertretungen im ahmen der Amtshilfe die Vermittlung eines Urkunenüberprüfungsverfahrens an. Wenn dennoch ein entscheidungserheblicher Nacheis der Abstammung nicht erbracht werden kann, be teht die Möglichkeit eines freiwilligen DNS-Abstamungsgutachtens. Die Forderung, diesen freiwilligen achweis nur noch als Ultima Ratio zuzulassen, verennt, dass in einigen Fällen ein DNS-Beweis für die etroffenen leichter und schneller zu erbringen ist als ie vermeintlich weniger belastenden Beweismittel. in Zwang zur Durchführung eines DNS-Abstammungsutachtens besteht nicht. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der vorlieende Antrag weder die Position der Kinder stärkt och den praktischen Anforderungen an das Nachugsverfahren gerecht wird. Er ist deshalb abzulehnen. Michael Frieser gebene Reden )





(A) )


Rüdiger Veit (SPD):
Rede ID: ID1725037100

Meiner Ansicht nach benennt der Antrag der Kolle-

ginnen von Bündnis 90/Die Grünen eine Selbstver-
ständlichkeit: Wonach sollte sich das Nachzugsrecht
von Kindern orientieren, wenn nicht vorrangig am
Kindeswohl? Bei allen Problematiken Kinder betref-
fend ist die Frage nach ihrem Wohlergehen die grund-
sätzlich entscheidende. Und es ist ja nicht so, dass dies
bislang nun gar nicht vom Gesetzgeber berücksichtigt
worden wäre. So wird das Kindeswohl in § 32 Absatz 4
AufenthG als zu berücksichtigendes Kriterium wört-
lich genannt.

Dennoch gibt es Verbesserungsbedarf. Heute spre-
chen wir über Verbesserungen für die Nachzugsmög-
lichkeiten von minderjährigen Kindern ab 16 Jahren
zu ihren in Deutschland lebenden Eltern. In meiner
Rede anlässlich der ersten Lesung zum vorliegenden
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen habe ich schon
einmal unsere Meinung ausführlich dargelegt, tue es
aber heute vielleicht etwas kürzer gerne noch einmal.

Deutschland ist das einzige europäische Land, das
für den Nachzug von minderjährigen 16- und 17-jähri-
gen Ausländern zu ihren Eltern besondere Bedingun-
gen stellt. Dahinter steht die Annahme, dass sich ein
Mensch, je jünger er ist, desto schneller wird integrie-
ren können. Zum einen ist und bleibt dies eben eine
reine Annahme, zum anderen ist die Einführung dieser
Altersgrenze willkürlich: Warum integriert sich ein 15-
Jähriger besser als ein 16-Jähriger?

Für mich ist ebenso problematisch, dass ein 16-jäh-
riges nachzugswilliges Kind die „deutsche Sprache
beherrschen“ muss, was laut den Allgemeinen Ver-

(AVwAAufenthG)

anwendung des Gemeinsamen Europäischen Refe-
renzrahmens für Sprachen, GER, bedeutet. Von einem
Ausländer, der sich einbürgern lassen möchte, wird
demgegenüber jedoch das Sprachniveau B 1 des GER
gefordert. Das ist und bleibt ein Wertungswiderspruch,
auch wenn es neben dem geforderten Spracherforder-
nis noch ein anderes Kriterium – günstige Integra-
tionsprognose – für den Nachzug gibt.

Im September 2011 hat Deutschland die Neufassung
der Qualifikationsrichtlinie mit beschlossen. Eine der
dort getroffenen wichtigsten Neuerungen ist die An-
gleichung des Status von subsidiär Geschützten an den
von GFK-Flüchtlingen und Asylberechtigten. Insofern
teilen wir weiterhin die Ansicht, dass die Nachzugsan-
sprüche zu subsidiär geschützten Personen denen von
GFK-Flüchtlingen angeglichen werden müssen. Es
handelt sich hierbei um eine europäische Vorgabe und
keinesfalls um die Schaffung eines „Bleiberechts durch
die Hintertür“ für subsidiär Geschützte, wie die CDU/
CSU-Fraktion ihre ablehnende Haltung in den Bera-
tungen im Innenausschuss begründet.

Ebenso teilen wir die Meinung der Antragsteller,
dass die Nachzugsregelungen zu Ausländern mit einem
humanitären Aufenthaltsrecht zu öffnen sind. Viele die-

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(C (D er Menschen sind – anders als angenommen – nicht ur vorrübergehend hier. Auch ihr Recht auf ein Leben Familienverband wird von Art. 6 GG geschützt. Leider machen die Antragsteller jedoch keinen Vor chlag, wie die Nachzugsregelung – zum Beispiel ob es ich um eine Anspruchsoder Ermessensnorm handeln oll – konkret ausgestaltet werden soll. Wie in der ersten Lesung des Antrags ausgeführt, alten wir weiterhin die Einschränkung von DNS-Abtammungstests für wünschensund unterstützenswert. as Argument der Regierungsfraktionen, dass „in anchen Fällen“ ein solcher Abstammungstest für die etroffenen „leichter und schneller“ zu erbringen sei, ermag nicht zu überzeugen; denn der Eingriff in das ersönlichkeitsrecht eines jeden Menschen ist graviend. Zudem kann ich nach wie vor nicht erkennen, ass ein DNS-Test aufenthaltsrechtlich notwendig äre. Schließlich sind wir der Ansicht, dass auch einem etrennt lebenden Elternteil ermöglicht werden muss, ein Kind nachziehen zu lassen, wenn die Eltern das orgerecht gemeinsam ausüben und der andere Elternil dem Zuzug nach Deutschland zugestimmt hat. uch hier muss das Kindeswohl im Vordergrund steen sowie die Entscheidung beider Eltern, wo das ind am besten leben soll. Wir werden dem Antrag zustimmen. Hartfrid Wolff Es war die liberale Bundesjustizministerin Sabine eutheusser-Schnarrenberger, die es geschafft hat, ass die Bundesregierung den Vorbehalt zur UNinderrechtskonvention zurückgenommen hat. Insesondere die Bundesländer hatten sich gegen die ücknahme gesträubt. Hinweise von grüner Seite zur eachtung des Kindeswohls brauchen wir daher nicht. ie haben das in Ihrer Regierungszeit nicht zustande ebracht. Das ist auch bei der Abschaffung der Übermittngspflichten für Schulen so. Auch hier haben wir das indeswohl im Blick. Bildung ist Bürgerrecht. Kinder üssen zur Schule gehen können. Es kann nicht sein, ass Eltern aus Angst vor einer Abschiebung verhinern, dass Kinder in die Schule gehen. Auch hier aben Sie in der rot-grünen Regierungszeit nichts ustande gebracht. Die FDP hat sich dagegen erfolgich dafür eingesetzt. Die christlich-liberale Koalion hat die Übermittlungspflicht für Schulen und Kinertagesstätten abgeschafft. Hinzu kommt: Wir, die christlich-liberale Koalition, aben ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für gut tegrierte Jugendliche und Heranwachsende geschafn, von dem auch die Eltern profitieren können. Auch ier gibt und gab es aus Ihren Reihen viele Forderunen und öffentliche Verlautbarungen in den letzten ahren. Aber hinbekommen hat es die christlichberale Koalition. Das ist der Einstieg in ein stichgsunabhängiges Bleiberecht. gebene Reden )





(A) )

Diese drei Beispiele zeigen bereits: Es waren vier
gute Jahre für das Kindeswohl im Ausländerrecht in
Deutschland. Sie wollen mit Ihrem Antrag dagegen
den Eindruck erwecken, dass das Kindeswohl im deut-
schen Ausländerrecht nicht beachtet würde. Das ist
falsch, und das wissen Sie.

Ich möchte nicht verhehlen, dass es auch Aspekte
gibt, über die man sich in der nächsten Wahlperiode
unterhalten muss. Wie gehen wir mit unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen um? Wann kann es über-
haupt gerechtfertigt sein, Minderjährige in Abschiebe-
haft zu nehmen? Macht es Sinn, weiter die Verfahrens-
fähigkeit im Aufenthaltsrecht bei 16 Jahren eintreten
zu lassen?

Ich verrate kein Geheimnis: Die FDP hat in ihrem
Bürgerprogramm klar gefordert, dass unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge erst ab 18 als verfahrens-
mündig angesehen werden sollen. Ich möchte aber
auch sagen: Die Bundesländer können heute bereits
viel tun. Hier stehlen Sie von den Grünen sich aus der
Verantwortung. Auf Bundesebene große Anträge stel-
len, aber in den eigenen Landesregierungen die prak-
tische Umsetzung des Ausländerrechts nicht an diesen
Forderungen messen: Das geht nicht.

Wir hatten eine Anhörung zu eben diesem Thema:
Ist das Ausländerrecht konform mit der UN-Kinder-
rechtskonvention? Wie meistens kann auch bei diesem
Thema jeder sein Wunschergebnis aus der Anhörung
ziehen. Aber uns hat es überzeugt, als festgestellt
wurde, dass es nicht sinnvoll ist, im Ausländerrecht
das Kindeswohl besonders zu verankern. Der Grund
dafür ist einfach: Das Kindeswohl ist überall, in jedem
Rechtsbereich und nicht nur im Ausländerrecht, zen-
tral zu berücksichtigen.

Was wäre denn die Folge, wenn Sie es im Auslän-
derrecht explizit erwähnten, aber in anderen Rechts-
gebieten nicht? Heißt das, dass für Sie nur dort das
Kindeswohl zur Anwendung kommen soll? Das möchte
ich Ihnen nicht unterstellen.

Und auch beim Kindernachzug haben wir, die
christlich-liberale Koalition, gerade vor ein paar
Monaten Verbesserungen vorgenommen. Im Rahmen
der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Verbesse-
rung der Rechte von international Schutzberechtigten
und ausländischen Arbeitnehmern haben wir Erleich-
terungen geschaffen. So ist in Zukunft der Nachzug zu
einem Elternteil möglich bei gemeinsamer Personen-
sorge, wenn der andere Elternteil zustimmt.

Wir brauchen eine Kultur der Anerkennung für die-
jenigen Zuwanderer, die die Integration in Deutsch-
land geschafft haben. Wir halten integrierte Zuwande-
rer mit ihren Erfahrungen für eine große Bereicherung
unserer Gesellschaft. Wir beglückwünschen diejeni-
gen, die sich erfolgreich integriert haben. Sie können
stolz auf ihre Leistung sein, und wir sind dankbar und
stolz, dass sie sich für Deutschland entschieden haben.
Das ist der Unterschied zwischen der rot-rot-grünen

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Zu Protokoll ge

(C (D oleranz durch Ignoranz und der liberalen Kultur des illkommens. Zuwanderer sind in Deutschland willkommen. Wir ehen die Chancen einer durch Zuwanderung bereiherten Gesellschaft und wollen diese stärken. Zuwanderer sind aber selbst auch klar gefordert: ie deutsche Sprache, die Grundund Menschenchte, Demokratie und Rechtsstaat sind das für alle eltende Fundament unserer Gesellschaft. Die Fraktion der Grünen fordert in ihrem An ag gesetzliche Änderungen und weitere Regelungen ur Erleichterung des Kindernachzugs im Aufenthaltscht. Das ist gut; denn es gibt hier erhebliche Pro leme in der Praxis und Mängel der Rechtslage. So ist um Beispiel der Kindernachzug von über 16-Jährigen st zum Erliegen gekommen und subsidiär Schutzbechtigte werden gegenüber anderen Flüchtlingen eim Familiennachzug benachteiligt. Die Linke teilt ie Kritik und Vorschläge der Grünen weitgehend und ird dem Antrag trotz Kritik im Detail deshalb zustimen. Schade und verwunderlich ist es, dass der Antrag rst so kurz vor Ende der Wahlperiode eingebracht urde. Es macht den Eindruck, als wenn es den Grüen nur um einen Schaufensterantrag wegen des komenden Bundestagswahlkampfes geht. Eine gründli he Beratung und Sachverständigenanhörung zum hema wäre dabei sicherlich sinnvoll gewesen. Dabei ätten dann auch weitergehende Forderungen meiner raktion eingebracht und berücksichtigt werden könen. Die Linke ist zum Beispiel grundsätzlich dagegen, en Nachzug enger Familienangehöriger von Einkomensnachweisen abhängig zu machen, wie es im Auf nthaltsrecht regelmäßig der Fall ist. Das Menschencht auf Familienzusammenleben darf nicht unter inen Finanzierungsvorbehalt gestellt werden! Sozial usgegrenzte Menschen und Beschäftigte mit geringer ntlohnung oder prekärer Beschäftigung dürfen nicht och mit einer Trennung von ihren Familienangehörien bestraft werden, wenn es diese Gesellschaft nicht chafft, sie in gute Arbeit zu bringen. Auch ein bisschen mehr Selbstkritik und Ehrlichkeit ätte dem Antrag gutgetan. Anstatt es wieder mal so arzustellen, als habe eine „böse“ Bundesregierung en „guten“ rot-grünen Gesetzgeber hintergangen, ätten die Grünen einräumen sollen, dass die von nen mit beschlossene Härtefallregelung nach § 32 bs. 4 Aufenthaltsgesetz mit der Anforderung einer besonderen Härte“ zu restriktiv ausgefallen ist. Ähnches ließe sich zu fehlenden Nachzugsregelungen bei ubsidiär Schutzberechtigten und humanitären Flüchtngen sagen – auch hier herrschte unter Rot-Grün eiige Kälte und Untätigkeit! Auf eine klare inhaltliche Differenz muss ich hinweien. Die Linke fordert, grundsätzlich auf DNS-Abstamungsnachweise beim Familiennachzug zu verzichten. enseits aller praktischen Probleme bleibt angesichts Hartfrid Wolff gebene Reden )

Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725037200




(A) )

einer Vielzahl von sozialen Vaterschaften – zum Teil be-
kannten, zum Teil verschwiegenen, sogenannte
„Kuckuckskinder“, Schätzungen gehen bis zu 12 Pro-
zent aller Kinder – das unauflösliche Problem, dass ein
DNS-Prüfverfahren diese „sozialen“ Vater-Kind-Be-
ziehungen systematisch ausschließt und benachteiligt.
Die DNS-Prüfung kann nicht nur dazu führen, dass zu
Unrecht der Kindernachzug bei sozialen Vaterschaften
verwehrt wird. Es gibt zudem die Gefahr, dass beste-
hende Eltern-Kind-Beziehungen schwer beschädigt
oder sogar zerstört werden, wenn durch den DNS-
Nachweis eine fehlende biologische Abstammung erst-
malig bekannt wird. Entscheidend bei der Prüfung soll-
ten mithin die soziale Elternschaft und real bestehende
Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl sein. Na-
türlich sehen wir die Problematik, dass der Abstam-
mungsnachweis durch ein DNS-Gutachten für Betrof-
fene im Einzelfall der letzte Hoffnungsschimmer sein
kann, um die Familieneinheit herzustellen. Deshalb
fordern wir, dass im Gegenzug zum Verbot von DNS-
Gutachten im Nachzugsverfahren im Zweifelsfall eine
eidesstattliche Versicherung zum Nachweis der Ab-
stammung ausreichen muss. Diese Problematik wird in
dem Antrag der Grünen leider nicht angesprochen.

Zum Problem des nahezu unmöglichen Kindesnach-
zugs bei getrennt lebenden Eltern, wenn der Her-
kunftsstaat kein getrenntes Sorgerecht kennt, hat die
Koalition in der Zwischenzeit mit dem 3. EU-Richtli-
nien-Umsetzungsgesetz eine Neuregelung des § 32
AufenthG beschlossen. Dementgegen hat die Koalition
keine Verbesserung der Familiennachzugsregelungen
für subsidiär Schutzberechtigte im Gesetz zur Umset-
zung der EU-Qualifikationsrichtlinie vorgenommen,
obwohl dies in einem ersten Referentenentwurf noch
vorgesehen war. Dies wurde auch in einem Schreiben
der beiden Kirchen an den Innenausschuss vom
14. Mai 2013 beklagt.

Zur an sich begrüßenswerten Neugestaltung des
§ 32 AufenthG möchte ich noch anmerken, dass dem
Wortlaut und der Systematik nach es hierdurch zu ei-
ner – offenkundig nicht beabsichtigten – Verschärfung
des Kindernachzugs zu anerkannten Flüchtlingen ge-
kommen ist; denn auch von diesen werden künftig Per-
sonensorgenachweise verlangt, die Flüchtlinge im Re-
gelfall aber nicht erbringen können. Zwar hat die
Koalition den diesbezüglichen Änderungsanträgen der
Linken bedauerlicherweise nicht zugestimmt. Sowohl
im Ausschuss als auch im Plenum wurde aber von der
Koalition und dem Bundesinnenministerium klarge-
stellt, dass in diesen Fällen die Glaubhaftmachung der
Personensorge ausreichend sein soll. Die Regierung
steht hier im Wort und sollte entsprechende Anwen-
dungshinweise bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes
herausgeben. Die Linke wird sie immer wieder daran
erinnern!


Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725037300

Der Bundestag hat in dieser Wahlperiode mehrfach

über die Probleme beim Ehegattennachzug diskutiert.
Sowohl Urteile des Europäischen Gerichtshofs als

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Zu Protokoll ge

(C (D uch Stellungnahmen der Kommission haben hierzu mer wieder Anlass gegeben. Insbesondere haben ir Grüne uns dafür stark gemacht, dass Ehegatten ndlich von der Pflicht befreit werden, vor der Einreise eutschkenntnisse nachzuweisen. Bei diesen Debatten sind aber die familienfeindlihen Hürden beim Kindernachzug zu kurz gekommen. h bin sehr froh, dass wir mit unserem Antrag dieses ichtige Thema – die Stärkung der Kinderrechte im amiliennachzug – noch einmal auf die Tagesordnung es Bundestages setzen konnten. Das jüngste Richtlinienumsetzungsgesetz der Bunesregierung hat nur wenig Abhilfe geschaffen. Die euformulierung des Kindesnachzugsrechts ist mehr osmetik denn Reform. Zwar wurde der Nachzug für inder von getrennt lebenden Eltern etwas vereincht. Dennoch sind weiterhin Regelungen in Kraft, ie gegen die Familienzusammenführungsrichtlinie erstoßen und problematisch sind im Hinblick auf den Grundgesetz und der Grundrechtecharta der EU erankerten Schutz des Familienlebens. Für anerannte Flüchtlinge hat die Bundesregierung den Nachug sogar noch erschwert. Kritische Hinweise von achverständigen und Protest aus Opposition und Ziilgesellschaft haben die Bundesregierung schließlich azu gebracht, die Verschlechterung mittels einer Prokollerklärung wieder auszubügeln. Das deutsche Kindernachzugsrecht enthält verchiedene Vorschriften, die das Zusammenleben in der amilie erheblich erschweren und damit dem Kindesohl entgegenstehen. Kein anderes europäisches Land gt Kindern, die zu ihren Eltern ziehen möchten, so iele Steine in den Weg wie Deutschland. So knüpft eutschland – als einziger EU-Staat – den Nachzug on über 16-Jährigen zum Beispiel daran, dass diese inder bereits beim Nachzug besser Deutsch sprechen üssen als bei einer Einbürgerung. Zudem haben Kiner keinen Anspruch auf Nachzug, wenn die getrennt benden Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. ltern mit bestimmten, insbesondere humanitären Aufnthaltstiteln sind sogar völlig vom Kindernachzug usgeschlossen. Kein Wunder, dass es bei diesen Resiktionen kaum ein Kind zu seiner Familie nach eutschland schafft. Das wollen wir ändern. Unsere wichtigsten Forderungen sind: Aufhebung der Integrationsbedingungen. Das geeinsame Leben in der Familie darf nicht von eutschkenntnissen abhängig gemacht werden. Kiner werden dadurch erheblichem und unnötigem ruck ausgesetzt. Das vorgeschobene Argument der oalition, die Deutschkenntnisse dienten dem Kindesohl, steht nicht im Einklang mit unseren Verfassungsrundsätzen. In Deutschland entscheiden immer noch ie Eltern mit ihren Kindern, was dem Kindeswohl ient, und nicht der Staat. So sieht es unsere Verfasung vor, die dem Staat lediglich das sogenannte ächteramt eingeräumt hat. Familien können gute ründe haben, ihre Kinder zunächst im Herkunftsland Sevim Dağdelen gebene Reden Memet Kilic )








(A) )

zu belassen. Der Staat darf diese Familienentschei-
dungen weder bewerten noch bestrafen.

Kindernachzug im Ermessen ohne besondere
Härte. Besonders wichtig ist uns eine Öffnung des
Kindernachzugs im Ermessen. Bei den Verhandlun-
gen zum Zuwanderungsgesetz hatten wir damals mit
der SPD in die Härtefallregelung aufgenommen, dass
das Kindeswohl und die familiäre Situation vorran-
gig berücksichtigt werden sollten. Die Bundesregie-
rung hat die Absicht des damaligen Gesetzgebers je-
doch konterkariert. Nach der von ihr entworfenen
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthalts-
gesetz, AVwV-AufenthG, soll der Rechtsanwender
– gleichberechtigt neben dem Kindeswohl – den auf
„Steuerung und Begrenzung“ ausgerichteten „integ-
rations- und einwanderungspolitischen Belangen der
Bundesrepublik Deutschland“ Geltung verschaffen.
Der Kindernachzug im Ermessen ist dadurch weitge-
hend zum Erliegen gekommen, vergleiche Bundes-
tagsdrucksache 17/10442, Seite 10. Wir schlagen da-
her vor, den Kindernachzug nicht vom Vorliegen
einer besonderen Härte abhängig zu machen und das
Ermessen der zuständigen Behörden allein am Kin-
deswohl zu orientieren.

Nachzug für alle Personen, die über eine Bleibe-
perspektive verfügen. Nach geltendem Recht sind Per-
sonen mit bestimmten, insbesondere humanitären Auf-
enthaltstiteln vom Kindernachzug ausgeschlossen.
Dieser dauerhafte Ausschluss des Familiennachzugs
widerspricht aber der Rechtsprechung des Bundesver-
fassungsgerichts zu Art. 6 Grundgesetz, Schutz von
Ehe und Familie. Bereits 1987 hat das Bundesverfas-
sungsgericht klargestellt: Auch nichtdeutsche Fami-
lienangehörige stehen nach Art. 6 GG unter dem be-
sonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

Wir wollen außerdem die inzwischen europarechts-
widrige Ungleichbehandlung von Flüchtlingen und
subsidiär geschützten Personen beim Kindernachzug
beenden und Kinder von getrennt lebenden Eltern
gleichstellen. Und wir wollen die Praxis von Gentests
in Familiennachzugsverfahren grundlegend korrigie-
ren: Was ursprünglich für Ausnahmefälle als freiwilli-
ges und zusätzliches Angebot zum Nachweis eines Ver-
wandtschaftsverhältnisses gedacht war, wird in der
Praxis von den Visabehörden allzu oft eingefordert, zu-
lasten der Antragstellerinnen und Antragsteller.

Es ist Zeit, die familienfeindlichen Regelungen im
Nachzugsrecht zu überwinden und endlich die Interes-
sen der Kinder in den Vordergrund zu stellen. Daher
bitten wir um Zustimmung für unseren Antrag.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725037400

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss

empfiehlt auf Drucksache 17/13801, den Antrag der
Grünen-Fraktion auf Drucksache 17/12395 abzulehnen.
Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen
der beiden Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der
drei Oppositionsfraktionen angenommen.

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(C (D Zusatzpunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Börnsen Bär, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Reiner Deutschmann, Burkhardt Müller-Sönksen, Sebastian Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Deutsche Sprache fördern und sichern – Drucksache 17/14114 – Die Reden sind leider zu Protokoll gegeben.1)

äre meine letzte Rede gewesen. Wie bedauerlich! Sie
erpassen etwas.


(Zurufe: Oh! – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Wir sollten es uns noch einmal überlegen!)


Ich sehe, Sie sind aber trotzdem leichtsinnigerweise
amit einverstanden.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag auf
rucksache 17/14114. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den
timmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen
er Oppositionsfraktionen angenommen.

Tagesordnungspunkt 52:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

ten Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben),
Anette Kramme, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD

Den demographischen Wandel bei den Auf-
wendungen für Leistungen zur Teilhabe in der
gesetzlichen Rentenversicherung besser be-
rücksichtigen

– Drucksachen 17/8602, 17/13972 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Peter Weiß (Emmendingen)


Die Reden sind zu Protokoll genommen worden.


Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1725037500

Wir alle wissen: Eine längere Beteiligung der Men-

chen am Erwerbsleben ist volkswirtschaftlich geboten
nd betriebswirtschaftlich sinnvoll. Deshalb stehen
ir ohne Wenn und Aber zur beschlossenen Anhebung
er gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Wir
ucken uns nicht weg wie die Sozialdemokraten, son-
ern halten an der gemeinsam beschlossenen Verlän-
erung der Lebensarbeitszeit fest. Wir wollen aus der
Rente mit 67“ das „Arbeiten bis 67“ machen. Wir
ollen einen Aufbruch in eine altersgerechte Arbeits-
elt. Deshalb setzen wir nicht einfach die Altersgrenze
erauf, sondern fördern zugleich die Beschäftigungs-
öglichkeiten älterer Menschen durch bessere Ge-

undheitsleistungen. Denn Arbeiten bis zur Regelal-

Anlage 36


(A) )


)(B)

tersgrenze 67 Jahre setzt voraus, dass wir alles tun, um
die Menschen in die Lage zu versetzen, dies auch zu
können. Deshalb ist medizinische und berufliche Reha-
bilitation ganz wichtig, um körperliche und psychische
Beeinträchtigungen gezielt anzugehen. Beides sind
zwei Seiten einer Medaille. Daneben steigt der Reha-
bilitationsbedarf angesichts des demografischen Wan-
dels weiter an.

In den letzten Jahren ist der Bedarf an Rehabilitati-
onsleistungen der Deutschen Rentenversicherung ste-
tig angestiegen: Die bewilligten Leistungen nahmen
von 2005 auf 2011 für die medizinische sowie die be-
rufliche Rehabilitation um jeweils 24 Prozent zu. Mit
einem weiteren Anstieg ist zu rechnen. Neben der de-
mografischen Entwicklung und der Anhebung der Al-
tersgrenzen kommen weitere relevante Entwicklungen,
wie zum Beispiel die Zunahme der Anschlussreha-
bilitation, der psychischen Störungen mit Rehabilita-
tionsbedarf, der onkologischen Rehabilitation, der
stufenweisen Wiedereingliederung zulasten der Ren-
tenversicherung sowie der Ausbau präventiver Leis-
tungen, hinzu.

Die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung
für Rehabilitationsleistungen werden durch ein gesetz-
lich festgelegtes Budget begrenzt. Dieses Rehabudget
orientiert sich in seiner Fortschreibung, das heißt sei-
ner jährlichen Veränderung, an der Entwicklung der
durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Ar-
beitnehmer. Nicht berücksichtigt werden strukturelle
Veränderungen des Rehabedarfs, die durch Änderun-
gen der Bevölkerungsstruktur oder Gesetzesänderun-
gen hervorgerufen werden.

Das Budget wurde in der Vergangenheit eingehal-
ten. Dabei wurde es in den Jahren 2009 bis 2011 weit-
gehend vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr
wurde der Ausgabendeckel um knapp 13 Millionen
Euro überschritten. Es ist absehbar, dass der Reha-
bedarf in den nächsten Jahren weiter steigen wird bzw.
nur durch den Verzicht auf notwendige Leistungen ein-
gehalten werden kann. Dies könnte aber in der Folge
zu einer Zunahme von Erwerbsminderungsrenten füh-
ren und nicht zuletzt den Bemühungen um eine Ver-
längerung der Lebensarbeitszeit zuwiderlaufen. Das
wollen wir verhindern. Deshalb halten wir eine struk-
turelle Anpassung des Rehabudgets für erforderlich.
Wir wollen, dass das Rehabudget mit der Demografie
atmet, auch wenn dies mittelfristig mit höheren Kosten
verbunden ist.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat hierzu
einen sinnvollen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Die
Bundesregierung ist diesem Anliegen im Wesentlichen
gefolgt und hat im Rahmen des vom Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales angestoßenen „Renten-
dialogs“ einen eigenen Vorschlag zur Anhebung des
Rehadeckels unterbreitet, der schließlich im Entwurf
für ein Alterssicherungsstärkungsgesetz aufgegriffen
worden ist. Nachdem klar war, dass die Regierung
handelt, sind die Sozialdemokraten Anfang Februar
2012 auf den fahrenden Zug aufgesprungen und haben

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Zu Protokoll ge

(C (D ren Antrag vorgelegt, über den wir heute im Deutchen Bundestag beraten. Das zeigt: Die Sozialdemoraten sind sozialpolitische Trittbrettfahrer. Die kontroversen Diskussionen, auch innerhalb der oalition, um das Rentenpaket des Bundesminisriums für Arbeit und Soziales sind bekannt. Ich ersönlich hätte mir in dieser Legislaturperiode eine erbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten, die inführung der Kombirente und eine Anpassung des ehabudgets vorstellen können. In diesen Punkten beteht bei den Fachleuten breiter Konsens. Allerdings cheiterten diese Maßnahmen an der Ankündigung der t-grün geführten Länder, im Bundesrat noch eigene orschläge draufzusatteln, die sozialpolitisch falsch nd nicht zu finanzieren sind. Mit anderen Worten: ot-Grün hat es politisch zu verantworten, dass es in ieser Legislaturperiode zu keinen Änderungen beim ehabudget gekommen ist. Dies hier und heute zu belagen ist scheinheilig und zeigt das Bild der Sozialdeokraten in der Rentenpolitik: Der SPD geht es nicht m die Interessen der Menschen, sondern um reine howelemente. Daran beteiligen wir uns nicht und lehen den Antrag deshalb ab. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode eien neuen Anlauf unternehmen und die Anpassung des ehabudgets im Rahmen eines rentenpolitischen Geamtkonzepts erneut vorlegen. Diese Zusage ist ausrücklich Gegenstand des Regierungsprogramms von DU und CSU. Darauf können sich alle Betroffenen erlassen. Die Begrenzung der Aufwendungen für Leistungen ur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung zw. der sogenannte Rehadeckel wurde 1996 eingehrt. Ziel war es damals, zu einem angemessenen usgleich zwischen Kosten und Leistungen für Rehaaßnahmen zu kommen und überdurchschnittlich an teigende Rehaausgaben der gesetzlichen Rentenversiherung zu vermeiden. Notwendig wurde diese Neuerung, da sich die biserige Begrenzungsregelung für die Entwicklung der usgaben für Leistungen zur Rehabilitation als nicht irksam erwiesen hatte. Trotz der gesetzlichen Sollorgabe, dass sich die jährlichen Ausgaben der Rennversicherung für Leistungen zur Rehabilitation icht stärker verändern sollen als die voraussichtliche ruttolohnund -gehaltssumme unter Berücksichtiung von Veränderungen der Zahl der Versicherten nd strukturellen Veränderungen, waren die Ausgaben den vergangenen Jahren immer wieder wesentlich tärker angestiegen. So sollte mit der Regelung des § 220 SGB VI nach er damaligen Gesetzesbegründung sichergestellt erden, dass ein überproportionaler Anstieg der Ausaben für solche Leistungen zurückgeführt und gleicheitig ein Niveau gesichert wird, mit dem gewährleistet t, dass Leistungen zur Teilhabe den Berechtigten uch künftig in dem erforderlichen Umfang bewilligt Max Straubinger gebene Reden )

Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1725037600




(A) )

werden können. Das kann man in der Gesetzesbegrün-
dung auf Seite 24 der Bundestagsdrucksache 13/4610
nachlesen. Anders gesagt, sollten die erforderlichen
Leistungen zur Teilhabe künftig allen Versicherten zu-
gutekommen, die sie benötigen, um ihr vorzeitiges
Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern.

Die in § 220 SGB VI genannten Leistungen und
Ausgaben der Rentenversicherung sind nämlich ge-
rade keine Leistungen, auf die die Betroffenen einen
Rechtsanspruch nach Art und Höhe haben, sondern
Leistungen, die auf Ermessensentscheidungen oder
Entscheidungen aufgrund von Selbstverwaltungsbefug-
nissen beruhen.

Würden nun bei einem Rentenversicherungsträger
diese Leistungen und Ausgaben unproportional stei-
gen, wäre infolge des Finanzverbundes der Rentenver-
sicherungsträger diese Steigerung von allen Renten-
versicherungsträgern zu tragen.

Nach der Gesetzesbegründung sollte weiter die
Ausgabenbegrenzung nicht gleichzeitig auch zu einer
Verminderung der Anzahl der Leistungen zur Teilhabe
führen. Der Rentenversicherungsträger muss unter
Beachtung des Grundsatzes der wirtschaftlichen und
sparsamen Leistungserbringung immer prüfen, ob zur
Erreichung des angestrebten Rehaerfolges ambulante
oder stationäre Leistungen besser geeignet sind. Da-
rüber hinaus kann durch eine flexiblere Gestaltung der
Leistungsdauer gewährleistet werden, dass Leistungen
für eine größere Anzahl von Berechtigten bewilligt
werden können. Dies kann in der Gesetzesbegründung
auf Seite 25 der Bundestagsdrucksache 13/4610 nach-
gelesen werden.

Dieser Rehadeckel hat sich in der Folgezeit grund-
sätzlich als Instrument der Rehaausgabensteuerung
bewährt und stellt bislang bei einer Altersgrenze von
65 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung eine
bedarfsgerechte rehabilitative Versorgung sicher.

Eine völlige Aufhebung der Deckelung von Reha-
leistungen der Rentenversicherung, wie sie beispiels-
weise von den Linken gefordert wird, würde dazu
führen, dass dieses wichtige und effektive Steuerungs-
instrument verloren ginge. Wir würden Gefahr laufen,
dass die bedarfsgerechte rehabilitative Versorgung der
Versicherten der Rentenversicherung nicht mehr mit
den gesetzlich festgelegten Beitragssatzzielen zu ver-
einbaren ist. So würde eine Erhöhung des Budgets um
etwa 1 Milliarde Euro einen Anstieg des Rentenversi-
cherungsbeitrages um 0,1 Prozentpunkte nach sich
ziehen.

Grundsätzlich leisten Rehabilitationsmaßnahmen
einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Wiederer-
langung der Erwerbsfähigkeit. Die Zahlen der Deut-
schen Rentenversicherung, DRV, belegen – DRV 2011,
Reha-Bericht-Update 2011, Seite 6 –, dass im Verlauf
von zwei Jahren nach der Rehabilitation 85 Prozent
der Rehabilitanden wieder erwerbsfähig sind.

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Zu Protokoll ge

(C (D Im Bereich der beruflichen Rehabilitation nimmt wei Jahre nach Abschluss der Maßnahme der Umfang er pflichtversicherten Beschäftigung bei 48 Prozent er Teilnehmer von Rehamaßnahmen zu. Dies ist auf eite 7 des Reha-Bericht-Updates nachzulesen. Die Zahl der Versicherten, die von beruflichen Reabilitationsleistungen Gebrauch machen wollen, ist den vergangenen Jahren kontinuierlich angewach en. Nach den Zahlen der Arbeitsund Sozialministeronferenz der Länder stieg die Zahl der beantragten ehabilitationsleistungen in der Rentenversicherung on 1,45 Millionen in 1999 auf 2,04 Millionen in 2009. as entspricht einer Steigerung von 40,7 Prozent. In erselben Zeit stieg das Finanzvolumen lediglich um 9,3 Prozent, von 4,1 Milliarden Euro in 1999 auf ,3 Milliarden Euro in 2009. Um mit dem Finanzrahmen auszukommen, hat die eutsche Rentenversicherung alle Möglichkeiten geutzt, um Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen. o wurde der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ getärkt, die Aufenthaltsdauer in Rehabilitationsmaßahmen wurde gekürzt, Fremdbelegungen wurden retriktiver gehandhabt. Zugleich erfolgte aber auch ine strengere Antragsprüfung, insbesondere bei rennnahen und arbeitsmarktfernen Versicherten. Dieses wird unter anderem auch darin deutlich, ass die Zahl der Bewilligungen von circa 70 Prozent er Anträge in 2000 auf circa 64 Prozent in 2010 geunken ist. Faktisch hat sich also die Chance der Vericherten auf Bewilligung einer Rehabilitationsmaßahme verringert. Die Deutsche Rentenversicherung gelangt bei den ehabilitationsleistungen jetzt aber an die Grenze des achbaren. Eine weitere Öffnung der Schere zwischen ehabilitationsbedarf und zur Verfügung stehenden itteln ist in Zukunft nicht verkraftbar. Bis vor kurzem onnten die enger werdenden Spielräume durch Effiienzsteigerungen weitgehend aufgefangen werden. ünftig würde sich diese Praxis negativ auf die Chanen der Versicherten auswirken, eine erforderliche Reabilitationsmaßnahme bewilligt zu bekommen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass zusätzliche nanzielle Spielräume schwerpunktmäßig für Rehaaßnahmen aufgewendet werden, die erheblich beeinächtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern en Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen. Wenn das Arbeiten bis 67 Jahre für alle möglich ein soll, dann ist mehr berufliche Rehabilitation zum rhalt und zur Wiederherstellung der Arbeitskraft nög. Bei der Ausgestaltung der künftigen Ausgabenrenze sind daher die Anhebung des Renteneintrittsalrs und damit die Ausweitung der Lebensarbeitszeit u berücksichtigen. Diese sind politisch gewollt und uch notwendig. Eine Abkehr oder ein Aussetzen der chrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters, wie ie SPD es befürwortet, bedeutet jedoch einen Schritt urück. Peter Weiß gebene Reden )





(A) )

Hieraus sind aber nun auch die erforderlichen Kon-
sequenzen zu ziehen. Ohnehin schon nimmt aufgrund
der Altersentwicklung der Bevölkerung auch das
Durchschnittsalter der Erwerbsbevölkerung zu. Diese
strukturellen Einflussfaktoren bildet die jetzige Formel
– die Koppelung der Rehaaufwendungen an die Ein-
kommen der Arbeitnehmer – nicht ab.

§ 220 Abs. 1 Satz 1 SGB VI regelt, dass das Volu-
men für Leistungen zur Teilhabe jährlich entsprechend
der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne
und -gehälter je Arbeitnehmer festgesetzt wird. Hinzu-
kommen werden aber noch weitere Ursachen, die sich
entsprechend auf den Rehabilitationsbedarf auswir-
ken:

Aufgrund der Altersentwicklung der Bevölkerung
nimmt auch das Durchschnittsalter der Erwerbsbevöl-
kerung zu. Da mit zunehmendem Alter die Ausgaben
für Gesundheitsleistungen steigen, wirkt sich dieses
auch auf den Rehabilitationsbedarf aus.

Die Anhebung des Renteneintrittsalters und der
durchschnittlichen Lebensarbeitszeit führen mit auf-
wachsender Tendenz zu zusätzlichem Rehabilitations-
bedarf.

Medizinischer Fortschritt mit neuen Behandlungs-
möglichkeiten sowie eine veränderte Krankheitsstruk-
tur mit einem stärkeren Anteil chronischer und psychi-
scher Erkrankungen schlagen sich auch in der
Kostenstruktur für Rehabilitationsleistungen nieder.

Arbeitgeber, Rentenversicherung und Sozialversiche-
rungsträger sowie die ganze Gesellschaft haben an der
Verhinderung des vorzeitigen Ausscheidens aus dem
Erwerbsleben und der dauerhaften Wiedereingliederung
ins Erwerbsleben ein nachvollziehbares Interesse.

Studien zeigen, dass sich die durchschnittlichen Kos-
ten für eine Rehabilitationsmaßnahme von 3 600 Euro
bereits amortisieren, wenn der Beginn einer Erwerbs-
minderungsrente um vier Monate hinausgeschoben
wird. Das Prognos-Institut hat ermittelt, dass die Ge-
sellschaft für 1 in die medizinische Rehabilitation in-
vestierten Euro 5 Euro zurückerhält.

Immer mehr Ältere wollen auch im Rentenalter be-
ruflich aktiv bleiben. Das wollen wir unterstützen,
nicht zuletzt, weil unsere Wirtschaft auf erfahrene
Fachkräfte angewiesen ist. Die Beschäftigungsmög-
lichkeiten älterer Menschen wollen wir durch bessere
Gesundheitsleistungen und darüber hinaus durch eine
bessere Anpassung der Rehabilitationsleistungen an
den sich verändernden Altersaufbau unserer Gesell-
schaft fördern.

Schon 2007 wurde deshalb im Bundesministerium
für Arbeit und Soziales die Initiative RehaFutur ge-
startet, die unter dem Leitmotiv „Entwicklungen ge-
meinsam gestalten“ Konzepte und Aktivitäten koordi-
nieren soll.

2010 hat das Entwicklungsprojekt RehaFutur be-
gonnen. Zentrale Themen sind die Förderung und Ver-
besserung der Beratung zur Rehabilitation, mehr be-

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Zu Protokoll ge

(C (D iebliche Vernetzung und die Intensivierung von orschungsaktivitäten. Die Bundesregierung greift aber nicht allein an der nanziellen Seite der beruflichen Rehabilitation an, ondern auch an der praktischen Umsetzung, um mit ffizienten Mitteln ein zukunftsfähiges und innovatives ystem Rehabilitation zu gestalten. So müssen Angeote weiter vernetzt werden und eine Reha mit vorder nachgelagertem Versorgungssystem einfach und nbürokratisch möglich sein. Die Erfolge, die eine zielgerichtete und effiziente ehabilitation und berufliche Integration bereits jetzt aben, zeigen uns, dass dies der richtige Weg ist. Reabilitation ermöglicht den Betroffenen einen Weg zuück in Beruf und Arbeitsleben und hilft, die Existenz on Einzelpersonen und deren Familien zu sichern. Gerade in Zeiten drohenden Fachkräftemangels ollten wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um durch ehabilitation und Reintegration qualifizierte Arbeitsräfte auch nach Krankheit oder Unfall im Beruf zu alten. Letztendlich führt eine konsequente und funkonierende Rehabilitation mittelund langfristig soar zur Entlastung der Rentenkassen; denn Leistungsmpfänger werden wieder zu Leistungsträgern. In unserem Wahlprogramm sprechen wir uns desalb dafür aus, Vorsorge und Rehabilitation weiter zu tärken. Dazu gehört auch die Anhebung des Rehaudgets. In einer älter werdenden Gesellschaft gewinnen esundheitsförderung, Eigenverantwortung und Vor orge weiter an Bedeutung. Sie sind eine gesamtgesellchaftliche Aufgabe und können nicht allein über die ozialen Sicherungssysteme gelöst werden. Es liegt in er Verantwortung und im Interesse eines jeden Einelnen, durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise rankheiten vorzubeugen und seine Gesundheit zu eralten. Die Mittel, die die Rentenversicherung für Rehabili tion verwenden kann, sind begrenzt und orientieren ich an der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttohne und -gehälter je Arbeitnehmer. Angesichts des teigenden Anteils älterer Beschäftigter, die eindeutig inen höheren Rehabedarf haben, ist diese Deckelung icht angemessen. Deshalb ist seit Jahren eine Reform ieser Begrenzung in der Diskussion. Die von uns im vorliegenden Antrag geforderte Anassung des Rehabudgets an die demografische Enticklung ist auch im sogenannten Rentenpaket der undesministerin Ursula von der Leyen enthalten. ieses „Rentenpaket“ wird nun aber nicht etwa in die at umgesetzt, sondern als neues Wahlversprechen in ie nächste Legislaturperiode verschoben. Damit wird er schon jetzt kaum vorhandene Spielraum der Rennversicherung bei der Gewährung von Leistungen ur Teilhabe noch enger. Wieder einmal müssen wir benruhigt feststellen, dass die Bundesregierung trotz Peter Weiß gebene Reden )

Anton Schaaf (SPD):
Rede ID: ID1725037700




(A) )

besseren Wissens und trotz gegenteiliger Ankündigun-
gen untätig bleibt.

Bundesregierung und Regierungskoalition haben in
den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie ohne Rück-
sicht auf die Interessen der Menschen regierungsin-
terne Querelen befrieden, indem sie auf vernünftige
Politik verzichten. In sozialpolitischen Debatten ver-
stecken sie sich hinter Leitprinzipien, die es zu wahren
gelte. Diese können aber auch schnell über Bord ge-
worfen werden, wie zuletzt die Diskussionen um den
gescheiterten Vorschlag zur Lebensleistungsrente oder
um den Vorstoß zu den Mütterrenten deutlich gemacht
haben. Letztendlich aber sperren sie sich dagegen, die
richtigen Konsequenzen gerade in der Alterssicherung
aus den gegenwärtigen Entwicklungen zu ziehen.

Dabei hat es an richtigen Vorschlägen, Initiativen
und Unterstützung nicht gefehlt: Unser Antrag wurde
am 1. März 2012 erstmals hier im Hause behandelt.
Der Bundesrat hat versucht, die Bundesregierung zum
Handeln zu bewegen. Aussagekräftige Expertisen und
Gutachten liegen ebenfalls vor, so beispielsweise in
Form eines Kurzdossiers der Prognos AG von August
2011.

Die zuständigen Sprecher und Berichterstatter der
Regierungskoalition versicherten in den zahlreichen
rentenpolitischen Debatten, die wir geführt haben,
man werde eine praktikable Lösung finden, die den In-
teressen der Versicherten diene, ohne die Finanzen der
Rentenversicherung zu überfordern. Im ersten Refe-
rentenentwurf zur Umsetzung des Rentenpakets aller-
dings wurden Verbesserungen erst für das Jahr 2017
angekündigt – zu einem Zeitpunkt also, zu dem die
starken Jahrgänge der sogenannten Babyboomer sich
längst mitten im rehaintensiven Alter befinden; dies
wird ab dem 45. Lebensjahr angenommen. Erst nach
vehementer Kritik wurde dies korrigiert. Im zweiten
Referentenentwurf zum sogenannten Alterssicherungs-
stärkungsgesetz fand sich dann die demografische
Komponente zur Berechnung des Rehabudgets bereits
für das Jahr 2013. Doch wie wir alle wissen, wird da-
raus nun nichts.

Zuletzt haben wir mit einem Änderungsantrag zu ei-

(Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 17/12297)

die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Reha-
budget den neuen Anforderungen anzupassen. Auch
dies wurde von der Regierungskoalition abgelehnt.
Nun liegt unser Antrag zur abschließenden Abstim-
mung vor – leider wegen der gegenwärtigen Mehr-
heitsverhältnisse wieder ohne Aussicht darauf, ange-
nommen zu werden.

Mit unserem Hauptanliegen fordern wir die Bun-
desregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzule-
gen, der die Vorschläge der Selbstverwaltung der
Deutschen Rentenversicherung Bund aufgreift. Die
Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenver-

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Zu Protokoll ge

(C (D icherung sollen in Zukunft nicht allein an die Enticklung der Bruttolöhne und -gehälter angepasst erden, sondern auch die demografische Entwicklung nd die Verlängerung der Lebensarbeitszeit als Folge er schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze üssen Berücksichtigung finden. Dies muss schnell geschehen, weil absehbar ist, ass sich in Zukunft die Schere zwischen Rehabedarf nd Leistungen weiter öffnen wird. Das zur Verfügung tehende Budget der Rentenversicherung beträgt circa ,5 Milliarden Euro. In den vergangenen Jahren wurde ieses nahezu ausgeschöpft; eine Überschreitung würde ie Budgets der Folgejahre belasten. In Zukunft wird das Geld nicht mehr reichen, um en Rechtsanspruch nach dem SGB IX auf Leistungen ur Teilhabe der Versicherten zu erfüllen. Dies machen uch die kontinuierlich steigenden Antragszahlen und ewilligungen zur medizinischen und beruflichen Reabilitation sichtbar. Was wir vermeiden wollen, ist die ewährung von Leistungen zur Rehabilitation nach assenlage. Ein neuer Anpassungsgemechanismus uss das Verhältnis von Bedarf und Leistung besser in inklang bringen. Die Deutsche Rentenversicherung hat sehr deutlich emacht, dass bei einer älter werdenden Bevölkerung nd einem höheren Rentenalter auch der finanzielle ufwand für eine nachhaltige Rentenpolitik, die tatächlich dem Grundsatz von „Reha vor Rente“ gerecht erden soll, steigen muss. Tendenzen zur Verdichtung er Arbeit insbesondere in Berufen mit belastenden rbeitsbedingungen bringen gesundheitliche Risiken it sich. Die demografische Entwicklung, die zurzeit esetzlich geregelte Anhebung des gesetzlichen Renneintrittsalters, aber auch die Zunahme von psychi chen und anderen chronischen Erkrankungen führen u einem größeren Bedarf an Rehabilitationsmaßnahen. Zusätzlich wird die Ausgabendeckelung auch anesichts eines verlangsamten Anstiegs der Löhne und ehälter zum Problem. Obwohl in Anbetracht einer alternden Gesellschaft nd eines schmelzenden Potenzials an Fachkräften die rkenntnis wächst, dass alle länger arbeiten müssen, piegelt sich dies noch nicht hinreichend in der finaniellen Ausstattung der Rentenversicherung wider. So ind in der Zeit von 2005 bis 2010 die Antragszahlen uf Leistungen zur Teilhabe von 1,636 Millionen auf ,082 Millionen angestiegen. Aktuell gehen rund 2 Prozent der Ausgaben der geetzlichen Rentenversicherung in die Leistungen zur eilhabe. Gemessen an den Gesamtausgaben der geetzlichen Rentenversicherung, die kontinuierlich anestiegen sind, ist ihr Anteil sogar etwas gesunken. abei sind die unterschiedlichen Rehaträger der So ialversicherung seit jüngerer Zeit zusätzlich auch für räventive Maßnahmen verantwortlich. Zurzeit werden circa 64 Prozent der Anträge auf Realeistungen bewilligt. Zugleich wird rund die Hälfte er Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Anton Schaaf gebene Reden )





(A) )

Daher müssen wir zum einen die Wiedereingliederung
in den Arbeitsmarkt mehr Menschen ermöglichen.
Dies darf nicht an einem zu engen Berechnungskorsett
scheitern, zumal der gesamtgesellschaftliche Gewinn
den Aufwand deutlich übersteigen wird. Zum anderen
muss es Verbesserungen in der Höhe der Erwerbsmin-
derungsrenten geben. Zugleich müssen wir Menschen,
die gesundheitlich eingeschränkt sind, neue Möglich-
keiten auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Wer wegen
Krankheit nach einem langen Arbeitsleben früher in
Rente geht, soll keinen mit Abschlägen verbundenen
vorzeitigen Rentenbeginn akzeptieren müssen oder vor
dem Renteneintritt auf Arbeitslosengeld II verwiesen
werden.

Wollen wir mehr Menschen den Weg zurück ins Ar-
beitsleben ebnen, setzt dies einen stärkeren, zielgenau-
eren und flexibleren Einsatz der Instrumente zur beruf-
lichen Rehabilitation durch die Rentenversicherung
voraus. Auch Personen, die eine befristete Erwerbs-
minderungsrente beziehen, haben einen Anspruch auf
Rehabilitation und Unterstützung bei der Wiederein-
gliederung. Dieser Anspruch muss künftig besser um-
gesetzt werden, um den Betroffenen neue Perspektiven
zu eröffnen.

Offenbar haben weder Bundesregierung noch Re-
gierungskoalition den Ernst der Lage tatsächlich er-
kannt. Gerade als die Regelungen zur Rente mit 67 in
der Großen Koalition beschlossen wurden, wie auch
bei der Anwendung der entsprechenden Überprü-
fungsklausel, wonach die Bundesregierung seit 2010
dazu verpflichtet ist, regelmäßig darüber zu berichten,
ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeits-
marktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situa-
tion älterer Arbeitnehmer vereinbar ist, wurde gerade
von der Union jeder Handlungsbedarf verneint.

Wer aber die schrittweise Erhöhung des Rentenal-
ters weiter aufrechterhalten will, muss zumindest si-
cherstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer in Zukunft tatsächlich länger arbeiten können.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1725037800

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Deckelung
der Ausgaben für Rehabilitationsmaßnahmen für Ar-
beitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Rentenversi-
cherung dem momentan wachsenden Bedarf anpasst.
Dieser Gesetzentwurf existiert, ist aber wegen der ab-
sehbaren Blockade im Bundesrat vor der Bundestags-
wahl nicht abgeschlossen worden. Wir werden den
Entwurf nach der Wahl wieder aufrufen, zumal wich-
tige Teile davon auf breiten Konsens über die Politik
hinausstoßen. Dazu zählt die Anpassung des Rehabili-
tationsbudgets an die demografische Entwicklung
ebenso wie die Anhebung der Zuverdienstgrenzen für
Rentner.

Dann können wir auch die aktuellen Daten in die
Überlegungen mit einbeziehen. Gestern wurde auf der
Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversiche-
rung mitgeteilt, dass im Bereich der Leistungen zur

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(C (D edizinischen Rehabilitation von Januar bis Mai 2013 und 4,1 Prozent weniger Anträge gestellt wurden als vergleichbaren Vorjahreszeitraum. In den letzten Jahren war die Zahl der Anträge benso wie die Bewilligungen auf Rehabilitationsleisngen stetig gestiegen, sodass das gedeckelte Budget unehmend und bis an den Rand ausgeschöpft wurde. ie Deckelung war richtig, um alle Beteiligten zu vernlassen, die begrenzten Mittel mit Sorgfalt einzuseten. Und auch in Zukunft sollten wir sie beibehalten. ie geburtenstarken Jahrgänge erfordern aber, das udget dem steigenden Bedarf der nächsten Jahre anupassen. Mir gefällt das Konzept des „atmenden Dekels“. Er wird bei Bedarf gelupft, bleibt aber auf dem opf, um auch in Zukunft wirtschaftliches Handeln im inne der Beitragszahler zu bewirken. Wir müssen uch die Mahnungen des Bundesrechnungshofes ernst ehmen, der bereits mehrfach eine bessere Koordinaon der Rentenversicherungsträger im Bereich der ehabilitation anmahnte. Nach ersten Überlegungen, diese Öffnung erst ab em Jahr 2017 vorzunehmen, hatten sich die Facholitiker der Koalitionsfraktionen entschlossen, früher amit zu beginnen. Ich bin überzeugt, dass eine entprechende Regelung rechtzeitig nach der Bundestagsahl in Kraft treten kann. Die Altersgruppe der 45bis 5-Jährigen wird im Jahr 2016 ihre größte Anzahl erichen. Rehabilitation ist ein zentrales Ziel unserer Sozialolitik. Rehabilitation hilft nicht nur den betroffenen enschen, sie ist neben Vorsorge auch das richtige onzept, zukünftige Krankheiten und Behinderungen und damit auch Kosten für das Sozialsystem – zu vereiden. Und auch die gesetzlich festgelegten Beitrags atzziele der Rentenversicherung sind für uns ein ichtiges Ziel. Die Amortisation der Rehabilitation ist unbestritn. Das von der Deutschen Rentenversicherung zurunde gelegte Modell der Amortisation besagt, dass ich eine medizinische Reha schon dann lohnt, wenn ie den Bezug einer Erwerbsminderungsrente um vier onate verzögert. Selbstredend sind Rehamaßnahmen auch ein Bautein unserer Maßnahmen zur Vermeidung wachsender ltersarmut; denn der Erhalt der Erwerbsfähigkeit ist ntscheidend für die eigenständige Erwirtschaftung es Lebensunterhalts und einer ausreichenden Altersorsorge. Das durchschnittliche Alter derer, die mediziniche Reha in Anspruch nehmen, beträgt bei Frauen 1,6 Jahre und bei Männern 51 Jahre. Die Tendenz ist teigend. Das liegt aber nicht im späteren Renteneinitt begründet, der ja erst in sehr kleinen moderaten chritten auf den Weg kommt. Dass das Durchschnittslter der Betroffenen steigt, hat Gründe des medizinichen Fortschritts und auch des Erfolgs früherer Reabilitationsmaßnahmen. Anton Schaaf gebene Reden )





(A) )

Die Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe der
60- bis 65-Jährigen ist in den Jahren 2000 bis 2009 um
19,9 Prozentpunkte auf 38,4 Prozent gewachsen, eine
Verdoppelung. Die Zahl der bewilligten medizinischen
Rehamaßnahmen ist im gleichen Zeitraum nur um
3 Prozent angestiegen.

Die durchschnittlichen Kosten einer stationären
Rehamaßnahme lagen nach Auskunft des letzten vor-
liegenden Rehaberichts bei circa 2.450 Euro. Deutlich
höher sind die Kosten der längerfristigen Leistungen
bei psychischen und Abhängigkeitserkrankungen. Hier
muss eventuell noch mehr als bisher über Prävention
nachgedacht werden. Entsprechende Initiativen haben
wir in den letzten Wochen beschlossen, einen Antrag
zur Eindämmung psychischer Belastungen in der Ar-
beitswelt beraten wir gerade heute.

Der Anteil ambulanter Rehaleistungen hat sich in-
nerhalb von acht Jahren vervierfacht. Diese Tendenz
wird sich ganz sicher fortsetzen. Das ist gut so, und
auch das begrenzt die Ausgaben. Wichtig ist auch, den
Weg zur berufsorientierten medizinischen Reha weiter
zu beschreiten. Ich bin sicher, auch das trägt zum ef-
fektiveren Mitteleinsatz bei.

Dies alles werden wir in Ruhe auswerten. Den heute
vorliegenden Antrag unterstützen wir deshalb nicht.


Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725037900

Es ist gut, dass sich inzwischen alle Fraktionen ei-

nig sind, dass das Rehabudget der gesetzlichen Ren-
tenversicherung angehoben werden muss. Das reicht
aber nicht aus. Warum?

Nun, es ist richtig, dass der notwendige Rehabilita-
tionsbedarf nach der geltenden Rechtslage in den kom-
menden Jahren nur mit einer Budgeterweiterung fi-
nanziert werden kann. Bereits in den vergangenen
Jahren ist das Rehabudget nämlich mehrfach an seine
Grenze gelangt, und wir wissen: Das Problem wird
sich aber weiter verschärfen. Inzwischen kommen die
geburtenstarken Jahrgänge ins rehaintensive Alter,
und das macht sich bemerkbar.

Rentenversicherung, Gewerkschaften, Oppositions-
fraktionen und verspätet auch Bundesozialministerin
von der Leyen haben in Form der Referentenentwürfe
zur Zuschussrente Vorschläge vorgelegt, wie das Re-
habudget angehoben werden kann. Die SPD hat dies in
Form des vorliegenden Antrags sowie eines Ände-
rungsantrags zum Bundesunfallkassenneuordnungsge-
setz getan. Es wird von der SPD gefordert, den Vor-
schlag der Deutschen Rentenversicherung Bund auf-
zugreifen: Neben der Entwicklung der Bruttolöhne und
-gehälter sollen auch die demografische Entwicklung
und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Anpas-
sungsmechanismus wirksam werden. Die SPD verlangt
Vorschläge zur Frage, wie die Ermittlung des jährlichen
Budgets entsprechend dem tatsächlichen Bedarf an Teil-
habeleistungen gewährt werden kann. Außerdem sollen
die vorhandenen Präventionsleistungen weiterentwi-
ckelt werden. Im Änderungsantrag zum BUK-NOG wird

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Zu Protokoll ge

(C (D ine Demografiekomponente für die Anpassung ab 013 bis 2050 beziffert. Es ist schon erstaunlich, dass sich die Bundesregieung trotz der herrschenden Einigkeit nicht dazu urchringen konnte, den Rehadeckel anzuheben. Das ehört wohl auch zum rentenpolitischen Armutszeugis dieser Bundesregierung. Wir Linken sagen: Das Rehabudget muss sich am tsächlichen Bedarf ausrichten. Menschen, die eine ehamaßnahme brauchen, sollen diese auch bekomen. Das bedeutet: Der Rehadeckel gehört abge chafft. So sieht das übrigens auch die Parlamentarische taatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, lrike Flach von der FDP. Der „Schwarzwälder ote“ zitiert die Kollegin mit den Worten: Der Rehaeckel muss weg. Es ist doch sehr interessant, dass in direkten Geprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Klinien so klar formuliert wird, was auf der Hand liegt. Auch der Kollege Sascha Raabe von der SPD-Frakon versprach noch im vergangenen Jahr dem Vertrer der Median-Klinikgruppe, sich weiter für die voll tändige Abschaffung des Rehadeckels stark zu achen. Das ist ihm in der eigenen Fraktion offenbar benso wenig gelungen wie Frau Flach von der FDP zw. der Koalition. Die Linke hat dazu schon im Januar 2012 einen Anag eingebracht, und auch die Grünen haben unserem ntrag zugestimmt. Die SPD hat sich damals trotz des ppells des Kollegen Dr. Raabe nur enthalten. In diesem Antrag nun verlangt die SPD in ihrer weiten Forderung nach Vorschlägen zur Ausrichtung er Reha am tatsächlichen Bedarf. Warum wird nicht onsequent in diese Richtung gearbeitet, frage ich. Wir können auch nicht akzeptieren, dass die SPD eiter an der Erhöhung der Regelaltersgrenze und der cheinbaren Verlängerung der Lebensarbeitszeit festält. Die Rente erst ab 67 muss rückgängig gemacht erden, weil sie zu noch mehr Kürzungen und damit zu och mehr Altersarmut führt. Hier wird auf das falsche ferd gesetzt. Eine Korrektur des Rehadeckels um eine Demograekomponente, wie sie hier vorgeschlagen wird, greift jedem Fall zu kurz. Wenn wir sagen „Reha vor Rente“, dann müssen ir das auch so meinen und mehr für die Versicherten n. Wir bleiben bei unserer Forderung: Reha am Bedarf usrichten! Es ist schon eine Weile her – es war am 1. März des tzten Jahres –, da haben wir zum ersten Mal hier im lenum über diesen Antrag diskutiert. Die Debatte Dr. Heinrich L. Kolb gebene Reden Markus Kurth )

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725038000







(A) )

war von großer Einigkeit geprägt: Alle Fraktionen die-
ses Hauses stehen zum Grundsatz „Reha vor Rente“,
und alle Fraktionen sehen, dass die Mittel der Renten-
versicherung in ihrer gegenwärtigen Form nicht aus-
reichen werden, den zunehmenden Rehabilitationsbe-
darf zu decken. Ein Blick in das Protokoll unserer
Debatte lohnt sich.

Der Kollege Peter Weiß sagte damals, die Koali-
tionsfraktionen seien dabei, ihren Rentendialog auszu-
werten und wollten „möglichst bald in die konkrete
Gesetzgebung einsteigen“. Er bekannte sich klar und
deutlich zu dem Ziel, die Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung für die Rehabilitation stärken zu
wollen. Auch der Kollege Heinrich Kolb hob hervor:
„Rehabilitation ist ein zentrales Ziel unserer Sozial-
politik.“ Er gab sich zuversichtlich, als er ankündigte,
„dass wir nach dem Ende der Rentengespräche, wenn
die Koalition ihre Beratungen abgeschlossen hat, si-
cherlich im Gesamtpaket auch an dieser Stelle etwas
tun werden. Bis dahin bitte ich noch um Ihre Geduld.
Aber ich glaube, Warten kann sich in diesem Fall tat-
sächlich auch lohnen.“

Nun ist über ein Jahr vergangen, und wir sprechen
in der letzten regulären Sitzungswoche des 17. Deut-
schen Bundestages abschließend über den Antrag der
SPD. Wir haben nicht nur gewartet in der Zwischen-
zeit: Meine Fraktion hat die Bundesregierung im Mai
letzten Jahres nach dem Grund für die Verzögerungen
bei der bedarfsgerechten Gestaltung des Rehabudgets
befragt. Die Bundesregierung gab damals an, Ein-
sparpotenziale im Rehabudget zu prüfen, die Bundes-
rechnungshof und Rechnungsprüfungsausschuss iden-
tifiziert hatten, weigerte sich aber konsequent,
konkrete Zahlen zu nennen. Und obwohl die Bundesre-
gierung damals nicht wusste, sondern erst prüfte, ob
tatsächlich Wirtschaftlichkeitsreserven bei der Renten-
versicherung bestehen, schien sie dies nicht daran zu
hindern, die Anhebung des Budgets für die nächsten
drei Jahre mit Verweis auf genau diese Reserven zu
verzögern. Das ist mit Blick auf die Wirksamkeit und
Notwendigkeit von Rehabilitation nicht nur fahrlässig,
es ist auch nicht im Sinne der Beitragszahlerinnen und
Beitragszahler.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: Es handelt
sich hier nicht um eine Frage, die politisch besonders
strittig wäre. Wir alle möchten diejenigen, die mit ei-
ner gesundheitlichen Beeinträchtigung leben und ar-
beiten wollen, darin unterstützen. Diese Leistungen
stehen den Menschen zu. Sie sind darüber hinaus
volkswirtschaftlich sinnvoll. Und trotzdem kommt die
Bundesregierung – man muss es einmal so platt sagen –
nicht aus dem Quark.

Meine Fraktion hat zuletzt Ende Oktober letzten
Jahres gefordert, das Rehabudget angemessen auszu-
gestalten. Damals wurde unser Antrag „Beitragssätze
nachhaltig stabilisieren, Erwerbsminderungsrente
verbessern, Reha-Budget angemessen ausgestalten“
abschließend diskutiert und von den Koalitionsfraktio-
nen abgelehnt.

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1)

(C (D Dass die Union in ihrem Wahlprogramm viele Prokte ankündigt, von denen klar ist, dass sie im Grunde eine Ahnung hat, wie sie finanziert werden sollen, ist o bekannt wie unehrlich. Liebe Kolleginnen und Kolgen von CDU/CSU und FDP: Ich habe schon im letzn Jahr gesagt, dass mir Ihr Rentendialog wie ein chwarzes Loch vorkommt, in dem alle Vorschläge verchwinden. Sie haben sich damals lautstark dagegen ewehrt. Der Kollege Lehrieder hielt es sogar für nög, mich zu belehren: „Lieber Kollege Kurth, bei uns ilt das Prinzip ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘.“ etzt sehen wir, was dabei herauskommt. Was genau ist re Gründlichkeit wert, wenn dabei nichts heraus ommt? Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp ehlt auf Drucksache 17/13972, den Antrag der SPDraktion auf Drucksache 17/8602 abzulehnen. Wer timmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt agegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung t mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen egen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung er Linken angenommen. Zusatzpunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Börnsen Dr. Reinhard Brandl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Reiner Deutschmann, Burkhardt MüllerSönksen, Sebastian Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Kulturgüterschutz stärken – Neuausrichtung des Kulturgüterschutzes in Deutschland jetzt beginnen – Drucksache 17/14115 – Die Reden wurden zu Protokoll genommen.1)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725038100

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag auf
rucksache 17/14115. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den
timmen der beiden Regierungsfraktionen und der Lin-
en bei Enthaltung von SPD und Grünen angenommen.

Tagesordnungspunkt 55:

Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

– Drucksache 17/13424 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 17/14157 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Rüdiger Veit

Anlage 37





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Ulla Jelpke
Josef Philip Winkler

Die Reden sind zu Protokoll genommen worden.


Helmut Brandt (CDU):
Rede ID: ID1725038200

Das Thema Bleiberecht für langjährig in Deutsch-

land lebende ausreisepflichtige Ausländer war in den
letzten Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Lan-
desebene immer wieder Gegenstand von Anträgen,
parlamentarischen Anfragen und kontrovers geführten
Diskussionen.

Auch heute ist das Thema Bleiberecht wieder Ge-
genstand einer Debatte im Deutschen Bundestag. Zu-
grunde liegt dieser Debatte ein Gesetzentwurf des
Bundesrates. Der Bundesrat fordert die Einführung ei-
ner allgemeinen alters- und stichtagsunabhängigen
Bleiberechtsregelung. Voraussetzungen sind unter
anderem ein langjähriger Aufenthalt, das heißt
acht Jahre bzw. bei Familien mit Kindern bereits
sechs Jahre, „überwiegende“ Sicherung des Lebens-
unterhalts, hinreichende Kenntnisse der deutschen
Sprache, das Bekenntnis zur freiheitlich-demokrati-
schen Grundordnung sowie grundsätzlich gegebene
Straffreiheit. Gleichzeitig soll das Bleiberecht für gut
integrierte Jugendliche und Heranwachsende nach
§ 25 a Aufenthaltsgesetz dahin gehend modifiziert
werden, dass bereits nach vier Jahren Aufenthalt eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll.

Begründet wird der Gesetzentwurf insbesondere da-
mit, sowohl die IMK-Bleiberechtsregelungen als auch
die gesetzliche Altfallregelung nach §§ 104 a und b
Aufenthaltsgesetz seien stichtagsgebunden und damit
unflexibel. Die aufenthaltsrechtliche Situation der Be-
troffenen könne in vielen Fällen weder durch eine
zwangsweise Aufenthaltsbeendigung noch durch Ertei-
lung einer Aufenthaltserlaubnis geändert werden. In
der Folge, insbesondere bei ungeklärter Identität der
Ausländer, verlängere sich der Aufenthalt weiterhin
auf unbestimmte Zeit, ohne dass beispielsweise Sank-
tionen betreffend den Zugang zum Arbeitsmarkt aufge-
hoben oder der Zugang zu Integrationskursen eröffnet
werden könne.

Es ist unbestritten – die Zahlen sind uns auch be-
kannt –, dass wir eine große Anzahl von Menschen mit
Duldungsstatus in Deutschland haben. Wir stimmen
auch darin überein, dass die aus der Bleiberechts-
regelung in bestimmten Fällen resultierenden Ket-
tenduldungen für die Betroffenen und auch für die
Allgemeinheit einen sehr unbefriedigenden Zustand
darstellen.

Die bloßen Zahlen lassen für mich jedoch nicht au-
tomatisch den Rückschluss zu, dass die Regelungen
des Aufenthaltsgesetzes ungeeignet sind oder dass hier
eine Regelungslücke besteht. Ein geduldeter Aufent-
halt ist ein zwar strafloser, aber dennoch rechtswidri-
ger Aufenthalt. Dieser Umstand bleibt meiner Mei-
nung nach in der Diskussion um ein Bleiberecht allzu

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(C (D äufig unbeachtet. Alle Menschen mit einer Duldung ind grundsätzlich ausreiseverpflichtet, aber aus nterschiedlichen Gründen kommen sie dieser Ausreieverpflichtung nicht nach. Der Staat wiederum ist äufig nicht in der Lage, diese Menschen mit Dulungsstatus abzuschieben, also Zwang anzuwenden, benso aus unterschiedlichen Gründen. Dabei wird urch die Antragsteller nicht berücksichtigt, dass in ehr vielen Fällen die Ursache für die Kettenduldunen von den Betroffenen selbst herbeigeführt wird. enn ein Hauptgrund ist oft, dass, wie Sie selbst ein äumen, Unklarheit im Hinblick auf die Identität der eduldeten besteht, dass die Papiere fehlen und dass ft die Betroffenen nicht dabei mitwirken, das Problem u lösen, oder gar aktiv verhindern, ihre Identität zu rmitteln. Dabei bin ich im Gegensatz zu Ihnen davon übereugt, dass dies in einer nicht geringen Anzahl durchus bewusst bzw. vorsätzlich geschieht, um eben nicht usreisen zu müssen. Sollen wir nun diejenigen, die re Mitwirkungspflichten, die ich im Übrigen für urchaus zumutbar halte, vorsätzlich verletzen und re Ausreise dadurch hintertreiben, nun auch noch elohnen? Wir sind uns einig in der Zielsetzung, gut integriern jungen Zuwanderern mit ordentlicher Schulund erufsausbildung eine verlässliche Perspektive in unerem Land zu geben. Dazu dienen die sogenannten ltfallregelungen nach §§ 104 a und b Aufenthaltsgeetz. Dazu dient § 25 a Aufenthaltsgesetz. Diese Regengen haben sich nach meiner festen Überzeugung ewährt. So haben beispielsweise viele Flüchtlingskiner in den letzten Jahren davon profitiert. Im Ergebnis at damit unser Land insgesamt davon profitiert. Der vorliegende Gesetzentwurf schießt weit über ieses Ziel hinaus. Dass beispielsweise ein 15-Jährier, der gerade einmal vier Jahre in Deutschland ist nd aktuell eine Schule besucht, allein schon deshalb inen Rechtsanspruch auf dauerhafte Bleibe in eutschland erhalten soll, geht zu weit. Im Ergebnis ieße das, wie wir alle wissen, dass auch seine Eltern uf Dauer hier bleiben dürften; denn natürlich möchte iemand eine Familie auseinanderreißen. Durch die on Ihnen geforderte Herabsetzung der Bedingungen r ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht stärken Sie den ull-Effekt und schaffen verstärkt Anreize, dass ausisepflichtige Ausländer sich vier oder fünf Jahre ihr Ausreisepflicht geschickt entziehen müssen, um chon einen Anspruch auf dauerhafte Bleibe samt Soialleistungen zu haben. Das halte ich für nicht vertretar. Denn ich bin überzeugt, dass dies unsere Gesellchaft und auch unsere Sozialsysteme überfordern ürde, was wiederum Zündstoff birgt. Wir haben Möglichkeiten der Aufenthaltslegalisie ung geschaffen bei erhöhter humanitärer Dringlicheit gemäß § 23 a Aufenthaltsgesetz, bei arbeitsmarktolitischen Interessen gemäß § 18 a Aufenthaltsgesetz, ei vom Betroffenen selbst nicht zu vertretender Alterativlosigkeit des weiteren Verbleibs in Deutschland )


(A) )

gemäß § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, wenn nicht nur
die Abschiebung, sondern – und zwar unverschuldet –
auch eine freiwillige Ausreise rechtlich oder tatsäch-
lich unmöglich ist und mit dem Wegfall des Ausrei-
sehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist,
und schließlich bei gut integrierten geduldeten Ju-
gendlichen und Heranwachsenden sowie deren Eltern
und Geschwistern. Mit dem am 1. Juli 2011 in Kraft
getretenen § 25 a Aufenthaltsgesetz können langjährig
geduldete junge Ausländer, die die Schule besuchen
bzw. diese erfolgreich abgeschlossen haben und für die
eine positive Integrationsprognose besteht, ein Aufent-
haltsrecht erhalten.

In diesem Jahr beantragen doppelt so viele Men-
schen Asyl in Deutschland wie im vergangenen Jahr.
Die meisten der Bewerber kommen aus Russland, Sy-
rien und Afghanistan. Angesichts der anhaltenden
Konflikte in Syrien werden die Zahlen eher steigen als
sinken. Dass wir diesen Menschen helfen, ist selbstver-
ständlich. Eine Regelung, die auf eine deutliche Her-
absetzung der Kriterien für ein dauerhaftes Bleibe-
recht hinauslaufen würde, lehnen wir jedoch ab.


Rüdiger Veit (SPD):
Rede ID: ID1725038300

Vergangenen Freitag wurde zu meinem großen

Bedauern der von uns eingebrachte Gesetzentwurf
„Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer aufent-
haltsrechtlichen Bleiberechtsregelung“ – Drucksa-
che 17/7933 – von der Regierungskoalition leider ab-
gelehnt.

Wie schon in meiner Rede anlässlich der ersten Le-
sung des Gesetzentwurfs des Bundesrates angekün-
digt, werde ich daher nunmehr Zustimmung zu diesem
Gesetzentwurf empfehlen.

Viele der von uns für wichtig erachteten Regelungen
sind auch in dem Entwurf des Bundesrates enthalten,
insbesondere soll eine stichtagsunabhängige fortlau-
fende Regelung eingeführt werden. Der Gesetzentwurf
des Bundesrates stellt maßgeblich auf bereits er-
brachte Integrationsleistungen ab. Dem können wir
uns anschließen.

Ich will allerdings auch deutlich machen, dass wir
gesehen haben: Der Antrag des Bundesrates stellt hö-
here Anforderungen an die Lebensunterhaltssiche-
rungspflicht als unser Gesetzentwurf. Hier soll allein
das ernsthafte Bemühen um Arbeit im Gegensatz zu
unserem Entwurf nicht ausreichen. Andererseits lässt
er aber auch Ausnahmen für Familien und Alleinerzie-
hende mit minderjährigen Kindern zu.

Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Die Koalition aus Union und FDP hat eine neue

Zuwanderungs- und Integrationspolitik auf den Weg
gebracht, die sich vom ideologischen Ballast links-rot-
grüner Utopien befreit hat. Die zu Ende gehende Le-
gislaturperiode steht für vier gute Jahre für Deutsch-
land!

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(C (D Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hat vor zwei ahren den Einstieg in eine dauerhafte, bundesgesetzche Bleiberechtsregelung geschaffen. Erstmals urde für minderjährige und heranwachsende gedulete Ausländer ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern nabhängiges Bleiberecht in einem Bundesgesetz gechaffen. Das ist humanitäre Rechtssicherheit. Die roße Schwierigkeit einer sinnvollen, alle Betroffenen rfassenden Bleiberechtsregelung besteht darin, einereits den unhaltbaren Zustand der Kettenduldungen bzuschaffen, andererseits aber die Zuwanderung ach Deutschland so zu steuern, dass diese auch nachaltige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern ndet. Eine dauerhafte Regelung zu finden, die das Prolem der Kettenduldungen nachhaltig löst, zugleich ber keine unerwünschten Anreize zur Zuwanderung die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands chafft, ist nach wie vor eine Herausforderung. Der orliegende Gesetzentwurf thematisiert zwar zum wieerholten Male tapfer das erstgenannte Problem, zeigt ber keine Lösung für das zweite auf. Als FDP sind wir sehr daran interessiert, eine nachaltige Lösung beim Bleiberecht zu finden, die stichgsunabhängig an Integrationsmerkmalen orientiert ein sollte. Im Bundesrat werden schon seit ein paar ahren Vorschläge für ein stichtagsunabhängiges Bleierecht debattiert. Es waren zunächst die schwarz-gelen Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, ie Vorschläge in den Bundesrat eingebracht hatten. arum wurden diese eigentlich jahrelang von Rot und rün torpediert? Längst hätten wir schon eine Diskus ionsgrundlage aus dem Bundesrat haben können. tattdessen haben Sie gewartet: Jetzt ist die letzte Situngswoche. Jetzt ist es zu spät, um eine nachhaltige ösung, die alle Interessen vereint, zu erarbeiten. Wän Sie an einem Konsens interessiert gewesen, hätten ie und Ihre Länderkollegen sich früher darum beüht. Denn dieses Thema muss im fraktionsübergreinden Konsens gelöst werden. Bisher waren es die änder, die uns daran gehindert haben, eine solche egelung einzuführen. Aber es ist Wahlkampf, daher aben Sie das noch schnell auf die Spur gesetzt. Wer dabei einem schrankenlosen Daueraufenthaltscht in vermeintlich humanitärer Gesinnung das Wort det, riskiert die steigende Ablehnung der Bevölke ung gegen Zuwanderer. Tatsächliche Integration in eutschland muss das zentrale Kriterium sein. Der eienständige Lebensunterhalt ist dabei, anders als der esetzentwurf des Bundesrates es suggeriert, von ent cheidender Bedeutung. Der Gesetzentwurf verneint ie Notwendigkeit einer tatsächlichen eigenständigen ebensunterhaltssicherung für Menschen, die ein Aufnthaltsrecht in Deutschland suchen. Ein „ernsthaftes emühen“ darum soll reichen. Wie und mit welchem ufwand die Behörden dieses „ernsthafte Bemühen“ ontrollieren sollen, bleibt eine offene Frage. Von dem rundprinzip, dass jemand seinen Lebensunterhalt Helmut Brandt gebene Reden )





(A) )

selbst sichern können muss, dürfen wir nicht abkom-
men.

Allerdings müssen die Menschen dann auch die ef-
fektive Möglichkeit haben, zu arbeiten: Sie dürfen
nicht vom Arbeitsmarkt künstlich ferngehalten werden.
Es muss darüber nachgedacht werden, ob sie auch
Zugang zu den Integrationskursen bekommen. Die
Kenntnisse der deutschen Sprache sind unerlässlich
für die Teilnahme am Arbeits- und Sozialleben. Natür-
lich kommt sofort das Argument: „Ja, aber die Betrof-
fenen sollen Deutschland doch eigentlich verlassen.“
Das stimmt – rechtlich. Aber tatsächlich sind diese
Menschen oft schon jahrelang in Deutschland. Und sie
werden Deutschland auf weitere mehrere Jahre nicht
verlassen. Wir müssen die Realität in den Blick neh-
men.

Klar ist, dass ernsthaftes Bemühen allein die Sozial-
kassen nicht entlastet. Wer die Zahl der Sozialleis-
tungsempfänger vergrößern will, der sollte den bishe-
rigen Leistungsempfängern auch sagen, dass sie
Konkurrenz bekommen. Die Möglichkeit für lang-
jährig Geduldete, den eigenständigen Lebensunterhalt
– wenn auch nach einer Übergangszeit – zu bestreiten,
ist sehr wohl ein wichtiges Kriterium der Bleiberechts-
regelung. Das dient der Integration.

Wir sind uns dessen bewusst, dass an die Vorausset-
zungen zur Lebensunterhaltssicherung nicht Anforde-
rungen gestellt werden dürfen, die in der Realität nicht
erfüllt werden können. Darüber müssen wir in der
nächsten Wahlperiode sprechen. Gleichzeitig gilt auch
hier: Es muss den Betroffenen frühzeitig ermöglicht
werden, zu arbeiten. Die FDP hat durchgesetzt, dass
der Zugang zum Arbeitsmarkt im Asylverfahrensgesetz
bereits jetzt auf neun Monate abgesenkt wird. Das war
das Ergebnis unserer Bemühungen. Es bleibt unser
Ziel, sie weiter herabzusetzen.

Human ist nicht die Zementierung eines Bittsteller-
status für immer mehr Menschen in unserem Land,
sondern die Eröffnung von Lebenschancen, wie die
Koalition aus CDU/CSU und FDP es tut. Zuwanderer
sind zu fördern, aber sie sind selbst auch klar gefor-
dert. Die deutsche Sprache, Demokratie und Rechts-
staat, die Grund- und Menschenrechte sind das für alle
geltende Fundament unserer Gesellschaft. Wir verbin-
den wirksame Integration mit der aktiven Steuerung
von Zuwanderung, ökonomischer Vernunft und Fair-
ness, Offenheit und Klarheit, Fördern und Fordern.
Dieser rote Faden zieht sich durch die christlich-libe-
rale Integrations- und Migrationspolitik:

Wir haben die Visawarndatei eingeführt. Wir er-
leichtern so für ein weltoffenes Industrieland wie
Deutschland den unverzichtbaren internationalen Rei-
severkehr und stärken zugleich die Sicherheit unseres
Landes, ohne ausufernde Datenerfassung und unter
Wahrung der Bürgerrechte.

Wir haben die aufenthaltsrechtlichen Übermitt-
lungspflichten öffentlicher Stellen geändert, um den
Schul- und Kindergartenbesuch von Kindern zu ge-

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Zu Protokoll ge

(C (D ährleisten, und die Residenzpflicht für Geduldete und sylbewerber gelockert, um ihnen die Aufnahme einer eschäftigung oder Ausbildung zu erleichtern;. Wir haben die Stabilisierungszeit für Menschenhanelsopfer auf drei Monate ausgedehnt und sind damit inem dringenden Petitum von Opferverbänden, aber uch der Polizei gefolgt. Wir haben es ermöglicht, dass Abschiebehäftlinge uf ihren Wunsch hin von Nichtregierungsorganisatioen besucht werden dürfen und die Bedingungen für ie Abschiebehaft signifikant verbessert. Wir haben erstmals ein eigenständiges Wiederkehrzw. Rückkehrrecht für ausländische Opfer von wangsverheiratungen geschaffen und den eigenstänigen Straftatbestand der Zwangsheirat eingeführt. as ist aktiver Opferschutz und ein klarer Appell, un ere freiheitliche Werteordnung zu achten. Wir Liberalen realisieren eine neue Kultur des Willommens, die nicht falsche Versprechungen auf Kosten nderer Leute macht, sondern Chancen und Perspektien eröffnet. Wir geben Menschen Chancen. Hier werden wir eiterarbeiten. In dieser Woche reden wir erneut über eine gesetzli he Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete. ass offenkundig weiterer Handlungsbedarf besteht, eigt schon die Vielzahl der Debatten, Briefe und Apelle zu diesem Thema. Aber auch die unverändert ohe Zahl geduldeter Menschen, etwa 85.000, unter nen über 20.000 Kinder und Jugendliche, belegt, ass wir endlich zu einer wirksamen humanitären Bleierechtsregelung kommen müssen. Diesmal also hat er Bundesrat einen Vorschlag gemacht. Bei aller Krik am Detail der Regelungen unterstützt Die Linke dieen Gesetzentwurf, weil dadurch zumindest für einen eil der langjährig Geduldeten eine Perspektive gechaffen würde. Der Vorschlag des Bundesrates knüpft an bereits estehende gesetzliche Bleiberechtsregelungen an, um einen die 2009 geschaffene Regelung des § 104a ufenthaltsgesetz für eine stichtagsgebundene sogeannte Altfallregelung und die 2011 geschaffene Bleierechtsregelung für gut integrierte Jugendliche im 25a Aufenthaltsgesetz. Die sogenannte Altfallregelung aus dem Jahr 2009 oll zu einer allgemeinen Bleiberechtsregelung ausgeaut werden; die vorgeschlagene Regelung enthält lso keinen Stichtag mehr. Bedingung für einen Antrag uf eine Aufenthaltserlaubnis ist zunächst ein mindesns sechsjähriger Voraufenthalt bei Familien oder cht Jahre bei Alleinstehenden. Die Erteilung einer ufenthaltserlaubnis ist dann an ein Bündel von Anrderungen zum Nachweis der nachhaltigen Integraon in die hiesigen Lebensverhältnisse geknüpft. Gerdert wird die überwiegend eigenständige Lebens Hartfrid Wolff gebene Reden )

Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725038400




(A) )

unterhaltssicherung, was angesichts des weitgehenden
Ausschlusses dieser Gruppe vom Arbeitsmarkt eine
hohe Hürde darstellt.

Eine unangebracht hohe Hürde wird auch mit
Sprachanforderungen auf dem Niveau A2 geschaffen.
Denn die Betroffenen wurden von den Integrationskur-
sen systematisch ausgegrenzt. Anders als in der Rege-
lung von 2009 deutet der Entwurf zumindest an, dass
die Anforderungen an die Integration in die Lebens-
verhältnisse in Deutschland nicht im Einzelnen, son-
dern in der „Gesamtschau“ erfüllt sein müssen.

Insbesondere für Familien, Alleinerziehende, Aus-
zubildende und Studierende wird auch ein vorüberge-
hender Sozialhilfebezug hingenommen. Dies macht es
den Ausländerbehörden zumindest möglich, die Rege-
lung großzügig anzuwenden. Ob das dann auch in der
Praxis der Fall wäre, darüber kann nur spekuliert
werden. Nach den bisherigen Erfahrungen mit den Re-
gelungen zur Beendigung von Kettenduldungen ist je-
doch Skepsis angesagt.

Der Gesetzentwurf verzichtet leider auch nicht auf
eine Reihe von Ausschlusskriterien, etwa Verurteilun-
gen zu 50 Tagessätzen bzw. 90 Tagessätzen bei auslän-
derrechtlichen Verstößen. Solche Strafen sind schnell
erreicht, zum Beispiel wenn Menschen mehrfach gegen
die Residenzpflichtauflagen verstoßen haben oder auf-
grund des fehlenden Arbeitsmarktzugangs einer irre-
gulären Beschäftigung nachgegangen sind. Vermeint-
liche Täuschungen über die Identität und fehlende
Mitwirkung sollen ebenfalls zum Ausschluss vom Blei-
berecht führen. Ein solcher Vorwurf wird in der aus-
länderbehördlichen Praxis jedoch viel zu vorschnell
und häufig zu Unrecht erhoben.

Die Linke fordert deshalb bereits seit vielen Jahren
eine großzügige humanitäre Bleiberechtsregelung für
langjährig Geduldete, ohne strenge Ausschlussregeln.
Der Vorschlag des Bundesrates ist leider allzu engher-
zig und restriktiv, um das Problem der Kettenduldun-
gen wirksam und im Interesse der Menschen beenden
zu können.

Es fehlt im Übrigen auch eine Regelung, die das
Entstehen von Kettenduldungen bereits im Ansatz ver-
hindert. Ursprünglich sollte der § 25 Abs. 5 des Auf-
enthaltsgesetzes diese Aufgabe übernehmen. Doch die
Ausformulierung durch den damaligen rot-grünen Ge-
setzgeber war schon im Ansatz missglückt, weil an das
Kriterium der unverschuldeten Ausreise angeknüpft
wurde, statt wie zuvor an die Unmöglichkeit der Ab-
schiebung. Die Linke hat hierzu in einem Gesetzent-
wurf eine Korrektur vorgeschlagen, die leider keine

(vergleiche Bundestagsdrucksache 17/ 1557)


Der Gesetzentwurf des Bundesrates will des Weite-
ren im Rahmen der Regelung für gut integrierte Ju-
gendliche die geforderte Voraufenthaltszeit von sechs
auf vier Jahre absenken. Allerdings hält er auch an
dieser Stelle an der Ausschlussklausel fest, dass den
Jugendlichen vermeintliche Täuschungen über ihre

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(F e tä L N n c z n g In e s h z In a F lu k 3 s J n la e v h d v P s a g h re r u Zu Protokoll ge (C (D entität oder fehlende Mitwirkung bei der Abschieung als Grund vorgehalten werden können, ihnen ein leiberecht zu verweigern. Wohlgemerkt, es sind andlungen der Eltern, die den Jugendlichen hier vorehalten werden, die sie also selbst gar nicht zu verntworten haben. Die Eltern der Jugendlichen, die in en Genuss dieser Regelung kommen, müssen für eine ufenthaltserlaubnis auch weiterhin einen eigenstänigen Lebensunterhalt nachweisen. Damit wird für die ugendlichen eine belastende Situation geschaffen, in er sie für sich eine Perspektive für ihr Leben in der undesrepublik schaffen können, der Aufenthaltsstatus er Eltern aber weiterhin prekär bleibt. Auch dies ist ein Argument für eine Bleiberechtsreelung ohne weitere Vorbedingungen, die, wie von der inken gefordert, allen Geduldeten nach drei Jahren amilien)


rhaftes Bleiberecht gewährt. Für eine solche humani-
re und großzügige Bleiberechtsregelung wird die
inke auch in der kommenden Wahlperiode streiten.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Es ist sehr bedauerlich, dass es in der gestrigen In-

enausschusssitzung nicht gelungen ist, eine gesetzli-
he Bleiberechtsregelung noch in dieser Wahlperiode
u verabschieden. Die Koalitionsabgeordneten wollten
icht über ihren Schatten springen, obwohl die beiden
roßen Kirchen sich erneut an die Mitglieder des
nenausschuss gewandt und für die Verabschiedung

iner stichtagslosen Bleiberechtsregelung noch in die-
er Legislaturperiode geworben hatten. Die Länder
aben mit der Einbringung des Gesetzentwurfes ge-
eigt, dass sie die Regelung mehrheitlich wollen. Die
tegrationsbeauftragte der Bundesregierung hat sich

uf dem diese Woche stattgefundenen Symposium zum
lüchtlingsschutz ebenfalls für eine umfassende Rege-
ng ausgesprochen. Was fehlt, ist die Einsichtsfähig-

eit der Koalition in dieser Frage.

Die neue Bleiberechtsregelung hätte mindestens
5 000 Menschen zugutekommen können, die laut Aus-
age der Bundesregierung Ende 2012 mehr als sechs
ahre nur geduldet in Deutschland lebten. Sie hätten
ach Jahren des unsicheren Aufenthalts in Deutsch-
nd endlich einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus und

ndlich eine Zukunftsperspektive erlangen können. Die
om Bundesrat vorgeschlagene Bleiberechtsregelung
ätte das immer noch bestehende Problem der Ketten-
uldungen deutlich eingrenzen können. Der Gesetzes-
orschlag sieht vor, dass Flüchtlinge eine dauerhafte
erspektive in Deutschland erhalten können, wenn sie
ich seit mehr als acht Jahren oder als Familie mehr
ls sechs Jahre in Deutschland aufhalten.

Grundsätzlich müssen sie ihren Lebensunterhalt ei-
enständig sichern und straffrei geblieben sein. Aus
umanitären Gründen bezieht die neue Bleiberechts-
gelung aber auch die Menschen mit ein, die Anforde-

ungen wie die eigenständige Sicherung des Lebens-
nterhalts nicht erfüllen können, weil sie zum Beispiel




Ulla Jelpke
gebene Reden





Josef Philip Winkler


(A) )


)(B)

alt oder krank sind. Es bleibt festzuhalten, dass trotz
verschiedener Altfall- und Bleiberechtsregelungen in
den vergangenen Jahren, eine grundlegende Lösung
jedoch weiterhin fehlt.

Stichtagsregelungen führen immer wieder zu neuen
humanitären Härtefällen. Daher ist eine dauerhafte,
gleitende Bleiberechtsregelung ohne festen Stichtag
notwendig, die auch auf zukünftige Fälle Anwendung
finden kann. Nur eine großzügige Bleiberechtsrege-
lung, die auch humanitären Grundsätzen genügt, ist
auf Dauer geeignet, das Problem der Kettenduldungen
zu lösen und den betroffenen Menschen eine gesicherte
Lebensperspektive zu eröffnen.

Dank der Uneinsichtigkeit der Koalition in dieser
humanitären Frage wird dieses wichtige Thema nun
erst wieder in der neuen Legislaturperiode gelöst wer-
den können, dann hoffentlich mit anderen Mehrheiten.
Für die grüne Fraktion bleibt die Schaffung einer
großzügigen stichtagsunabhängigen Bleiberechtsrege-
lung ein zentrales Anliegen, dem wir uns auch in der
neuen Wahlperiode mit voller Kraft widmen werden.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725038500

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss

empfiehlt auf Drucksache 17/14157, den Gesetzentwurf
des Bundesrates auf Drucksache 17/13424 abzulehnen.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Bera-
tung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen
die Stimmen der Opposition abgelehnt. Damit entfällt
die weitere Beratung.

Zusatzpunkte 20 a und 20 b:

a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Nutzung verwaister und ver-
griffener Werke und einer weiteren Ände-
rung des Urheberrechtsgesetzes
– Drucksache 17/13423 –

– Zweite und dritte Beratung des von der Frak-
tion der SPD eingebrachten Entwurfs eines …
Gesetzes zur Änderung des Urheberrechts-
gesetzes
– Drucksache 17/5053 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Burkhard Lischka, Dr. Peter
Danckert, Martin Dörmann, weiteren Abge-
ordneten und der Fraktion der SPD einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über die Wahrneh-
mung von Urheberrechten und verwandten

(Urheberrechtswahrnehmungsgesetz – UrhWahrnG)

– Drucksache 17/3991 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksachen 17/14194, 17/14217 –

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(C (D Berichterstattung: Abgeordnete Norbert Geis Ansgar Heveling Burkhard Lischka Stephan Thomae Halina Wawzyniak Jerzy Montag b)

richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes
Krumwiede, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy
Montag, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zugang zu verwaisten Werken erleichtern

– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Konstantin von Notz, Krista Sager, Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung von Open Access im Wissen-
schaftsbereich und freier Zugang zu den
Resultaten öffentlich geförderter For-
schung

– Drucksachen 17/4695, 17/7031, 17/14194,
17/14217 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Norbert Geis
Ansgar Heveling
Burkhard Lischka
Stephan Thomae
Halina Wawzyniak
Jerzy Montag

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen ein
nderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Grü-
enfraktion vor.

Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.1)

Wir kommen zur Abstimmung.

Zusatzpunkt 20 a. Der Rechtsausschuss empfiehlt un-
r Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf den
rucksachen 17/14194 und 17/14217, den Gesetzent-
urf der Bundesregierung auf Drucksache 17/13423 in
er Ausschussfassung anzunehmen.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Grünenfraktion
uf Drucksache 17/14252 vor, über den wir zuerst ab-
timmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? –
er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Ände-
ngsantrag ist mit den Stimmen der Regierungsfraktio-

en gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung von
PD und Linken abgelehnt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
er Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand-
eichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der
esetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen

Anlage 38





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)

der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppo-
sition angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
wurf ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenom-
men.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/14253.
Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs-
antrag ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung von SPD und
Linken abgelehnt.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion
der SPD zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Der
Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Be-
schlussempfehlung auf den Drucksachen 17/14194 und
17/14217, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/5053 abzulehnen. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Regierungs-
fraktionen gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung
von Linken und Grünen abgelehnt. Also entfällt die wei-
tere Beratung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion
der SPD zur Änderung des Urheberrechtswahrneh-
mungsgesetzes. Der Ausschuss empfiehlt unter Buch-
stabe c auf den Drucksachen 17/14194 und 17/14217,
den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD auf Drucksa-
che 17/3991 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen.
– Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen
gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von Linken
und Grünen abgelehnt. Es entfällt die weitere Beratung.

Zusatzpunkt 20 b. Fortsetzung der Abstimmung über
die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf den
Drucksachen 17/14194 und 17/14217.

Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe d die Ab-
lehnung des Antrags der Grünenfraktion auf Drucksache
17/4695 mit dem Titel „Zugang zu verwaisten Werken
erleichtern“. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen?
– Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen
der Grünen bei Enthaltung von SPD und Linken ange-
nommen.

Unter Buchstabe e empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Grünenfraktion auf Drucksache
17/7031 mit dem Titel „Förderung von Open Access im
Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resulta-
ten öffentlich geförderter Forschung“. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen

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(A g h c B a 2 w s H (C (D er Grünen bei Enthaltung von SPD und Linken angeommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe auf Drucksachen 17/14194 und 17/14217, eine Ent chließung anzunehmen. Wer stimmt dafür? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Diese Beschlussmpfehlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktioen gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung von PD und Linken angenommen. Tagesordnungspunkt 53: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Barbara Höll, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Wirksamer Schutz für Flüchtlinge, die wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden – Drucksachen 17/9193, 17/13788 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Rüdiger Veit Hartfrid Wolff Ulla Jelpke Josef Philip Winkler Wie ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll gegeen. Bevor man weitreichende gesetzliche Änderungen rdert, sollte man sich sorgfältig mit der gegenwärtien Rechtsund Gesetzeslage auseinandersetzen. In ihrem Antrag hat die Fraktion Die Linke einige ktuellere Entscheidungen von bayerischen Verwalngsgerichten zitiert, um hierdurch sowohl eine fal che Rechtsanwendung in der Praxis als auch einen ringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu elegen. Sie hat dabei allerdings übersehen, dass die tatächlichen Gründe für die jeweilige Ablehnung des eantragten Rechtsschutzes nicht nur in der gegenärtigen Rechtslage, sondern vor allem auch in der idersprüchlichkeit des Vortrages des jeweiligen Klä ers begründet waren. So führt das Bayerische Verwaltungsgericht Re ensburg in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 2011 z. RN 5 K 11.30261)

Stephan Mayer (CSU):
Rede ID: ID1725038600

ers hinsichtlich eines möglichen Verfolgungsgesche-
ens zumindest teilweise unglaubhaft sei.

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg, wel-
hes im Antrag der Fraktion Die Linke ebenfalls als
eleg für einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf
ngeführt wird, geht in seinem Urteil vom 11. April
011 (Az. Au 6K 09.30189) sogar noch einen Schritt
eiter. Es führt aus: „Der Vortrag des Klägers hin-

ichtlich seiner angeblichen Verfolgung wegen seiner
omosexualität ist unglaubhaft, unsubstantiiert und


(A) )


)(B)

stellt sich über weite Strecken auch als bloße Behaup-
tung dar.“

Dass das eigentliche Problem nicht eine möglicher-
weise unklare Rechtslage, sondern eher im Verhalten
einzelner Asylsuchender liegt, zeigt im Übrigen auch
die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsge-

(Az. M 22 K 06.50254)

Anerkennung eines Asylantrages aufgrund einer mög-
lichen strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität
im Herkunftsland des Asylsuchenden. Das Verwal-
tungsgericht führt in seiner Entscheidung aus: „Da
der Kläger zugeben musste, das Gericht hinsichtlich
seiner bisher geltend gemachten Asylgründe bewusst
angelogen zu haben und solche offenbar beliebig er-
findet, um seinen Aufenthalt in Deutschland zu ver-
längern, glaubt ihm das Gericht sein nunmehriges
Vorbringen ebenfalls nicht. Darüber hinaus ist das Ge-
richt auch aufgrund des persönlichen Eindrucks, den
der Kläger in der mündlichen Verhandlung gemacht
hat, sowie aufgrund massiver und unauflösbarer Wi-
dersprüche in wesentlichen Punkten seines nunmehri-
gen Vorbringens davon überzeugt, dass – ebenso we-
nig wie von seinem bisherigen Vorbringen – auch
hiervon kein Wort wahr ist und dass der Kläger sich,
nachdem ihm die Unglaubwürdigkeit seines bisherigen
Vorbringens bewusst geworden war, zusammen mit sei-
nem Bruder und ihrem Freund lediglich etwas anderes,
nicht Nachprüfbares ausgedacht hat, um weiter in
Deutschland bleiben zu können.“

Die von mir zitierten Ausführungen der bayerischen
Verwaltungsgerichte belegen eindrucksvoll, dass es
vorrangig nicht darum gehen kann, die bisherige Pra-
xis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei
der Bearbeitung der Asylanträge und auch nicht die
Praxis der Verwaltungsgerichte anzuprangern.

Bereits jetzt bietet das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge umfassende Schulungsmaßnahmen zum
Themenkomplex Verfolgung in Anknüpfung an die se-
xuelle Identität an. Die Entscheider werden dabei so-
wohl in den damit verbundenen Rechtsfragen als auch
im persönlichen Umgang mit den Antragstellern ge-
schult. Mögliche Fallkonstellationen oder aber ak-
tuelle Entwicklungen sind zudem immer Gegenstand
von gesonderten, fachspezifischen Schulungen und
dem Erfahrungsaustausch bei Tagungen der Entschei-
der. Darüber hinaus existiert ein Erfahrungsaustausch
für sogenannte Sonderbeauftragte für geschlechtsspe-
zifisch Verfolgte.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ver-
langt grundsätzlich auch keine sexualwissenschaftli-
chen Gutachten. Dies ist eine weitere nicht haltbare
Unterstellung der antragstellenden Fraktion.

Es verlangt jedoch vom antragstellenden Asylbe-
werber, dass er glaubhaft macht, warum seine Furcht
vor einer politischen bzw. strafrechtlichen Verfolgung
in seinem Herkunftsstaat begründet ist und an seine

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Zu Protokoll ge

(C (D tsächliche oder vermeintliche Homosexualität annüpft. Damit folgt es der Rechtsprechung des Bundeserfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung vom 9. November 1990 hrt hat, dass es „dem Asylsuchenden obliegt, bei den seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere einen persönlichen Erlebnissen und Verhältnissen, on sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet t, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen, und er at unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich timmigen Sachverhalt zu schildern.“ Der Asylbewerber muss somit glaubhaft machen, ass die begründete Furcht vor Verfolgung an seine tsächliche oder vermeintliche Homosexualität an nüpft. Selbstverständlich dürfen dabei hinsichtlich asylbe ründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllaren Beweisanforderungen gestellt werden und keine numstößliche Gewissheit verlangt werden, sondern er Entscheider muss sich in tatsächlich zweifelhaften ällen mit einem für das praktische Leben brauchban Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweil nicht völlig auszuschließen sind. Dabei ist jedoch u berücksichtigen, dass das Bundesamt für Migration nd Flüchtlinge bereits jetzt gesonderte Verfahrensreelungen für entsprechende Anträge getroffen hat. Demnach wird berücksichtigt, dass es aufgrund soio-kultureller Prägungen oder weil die Intimsphäre etroffen ist, nicht allen Antragstellern möglich sein önnte, von sich aus über Verfolgungen, die an die seuelle Orientierung anknüpfen, zu sprechen. In Fällen, denen Anhaltspunkte für eine derartige Verfolgung orliegen könnten, wird selbstverständlich mit der geotenen Sensibilität im Rahmen der Anhörung nachgeagt. Im Anschluss daran findet dann eine einzelfallbezo ene individuelle Prüfung des Vorbringens des Antragtellers statt, ob tatsächlich eine Verfolgungsgefahr esteht. Die vorgenannten Urteile der bayerischen Verwalngsgerichte belegen, dass auch in sich anschließen en Gerichtsverfahren eine sehr umfangreiche und dividuelle Überprüfung des Asylantrages des Anagstellers vorgenommen wird. Hierbei werden sowohl aktuelle Untersuchungen ber die Rechtslage im Herkunftsland als auch die ktuellen Länderberichte des Auswärtigen Amtes beücksichtigt. Sie enthalten Informationen über mögche geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe sowie ur möglichen Ahndung von homosexuellen Handlunen. Für die Hauptherkunftsländer werden sogar minestens jährlich aktualisierte Berichte ausschließlich ber asylund abschiebungsrelevante Fallkonstellaonen erstellt. Den von der Fraktion Die Linke festgestellten Zutand einer Schutzlosigkeit von Menschen, die wegen Stephan Mayer gebene Reden )





(A) )

der Ahndung homosexueller Handlungen nach
Deutschland gekommen sind, vermag ich daher nicht
nachzuvollziehen.

Vielmehr scheint dieses Argument lediglich der
Deckmantel für eine gewünschte grundsätzliche Öff-
nung des Asylrechts zugunsten einzelner, möglicher-
weise benachteiligter Gruppen zu sein. Eine solche
grundsätzliche Öffnung würde jedoch nicht nur Beden-
ken im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
nach Art. 3 GG hervorrufen, sondern dem Missbrauch
wären Tür und Tor geöffnet.

Die von mir eingangs zitierten Entscheidungen zei-
gen, dass bereits in den vergangenen Jahren eine mög-
liche Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung
gerne auch als „weiterer Asylgrund“ vorgetragen
worden ist, oftmals auch erst, nachdem die im zunächst
im Antrag genannten Gründe mangels Stichhaltigkeit
abgelehnt worden sind.

Die von der Fraktion Die Linke in ihrem Antrag
geforderten Maßnahmen würden somit zukünftige
Antragsteller gerade dazu einladen, einen entspre-
chenden Verfolgungsgrund vorzutragen bzw. ihn nach
erfolgloser Erstantragstellung noch im Rahmen des
verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachzureichen.

Die christlich-liberale Koalition hat in dieser Wahl-
periode deutlich gemacht, dass sie für den Schutz poli-
tisch Verfolgter eintritt, wie es unserem Grundgesetz
und der aus unserem christlich geprägten Menschen-
bild entspringenden Verantwortung entspricht.

Wer politisch verfolgt wird und schutzbedürftig ist,
kann auch weiterhin auf Deutschland vertrauen. Wir
bekennen uns zum Grundrecht auf Asyl und setzen uns
auch weiterhin im Interesse der Betroffenen für zügige
Verfahren bei Ausländerbehörden und Verwaltungsge-
richten ein, damit auch die Betroffenen möglichst
schnell Rechtsklarheit über ihren Status erhalten.

Unabhängig davon haben wir in dieser Legislatur-
periode immer wieder unbürokratisch Tausende von
Flüchtlingen aus Krisenregionen aufgenommen, wie
zuletzt im Fall des Angebots, 5 000 syrische Flücht-
linge aufzunehmen, wenn ihnen eine baldige Rückkehr
in das Herkunftsland nicht möglich war oder wenn sie
nicht dauerhaft in das Land, das sie zuerst aufgenom-
men hatte, rückgeführt werden konnten.

Auch in Zukunft werden wir Flüchtlingen helfen und
dabei vertrauensvoll mit dem Flüchtlingshochkommis-
sar der Vereinten Nationen zusammenarbeiten.

Eine Zuwanderung, die darauf gerichtet ist, unsere
Gastfreundschaft zu missbrauchen und lediglich die
Systeme der sozialen Sicherung unseres Landes auszu-
nutzen, werden wir aber auch weiterhin entschlossen
ablehnen.


Rüdiger Veit (SPD):
Rede ID: ID1725038700

Die sexuelle Ausrichtung eines Menschen gehört zu

von ihm unverfügbaren Merkmalen, die seine Persön-
lichkeit prägen. Menschen, die aufgrund ihrer sexuel-

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Zu Protokoll ge

(C (D n Ausrichtung in ihren Heimatländern verfolgt weren, müssen in Deutschland Asyl erhalten. Kommt syl gemäß Art. 16 a Grundgesetz nicht zum Tragen, uss geprüft werden, ob Schutz aufgrund der Genfer lüchtlingskonvention gewährt wird. Dies wurde durch die 2004 in Kraft getretene Qualikationsrichtlinie konkretisiert. Dort heißt es: „Eine ruppe gilt insbesondere als soziale Gruppe, wenn die itglieder dieser Gruppe angeborene Merkmale … ilen, die so bedeutsam für die Identität sind …, dass er Betreffende nicht gezwungen werden sollte, auf sie u verzichten. … Je nach Gegebenheit im Herkunftsnd kann als eine soziale Gruppe auch eine Gruppe elten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexullen Ausrichtung gründet“ – Richtlinie 2004/83/EG. Wir haben also bereits Gesetze, die den Schutz von esben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transnd Intersexuellen – LSBTTI – vorsehen und ermögchen. Für die Schaffung eines neuen Gesetzes spricht uch nicht notwendigerweise die Tatsache, das einige eutsche Gerichte die drohende Durchsetzung einer xzessiven Strafe im Herkunftsland für die Zuerkenung des Schutzstatus verlangen, was die Kolleginnen nd Kollegen von der Fraktion Die Linke in ihrem Anag zu Recht kritisieren, wogegen wiederum andere erichte den Schutzstatus in korrekter Anwendung der ualifikationsrichtlinie gewähren, wenn im Herkunftsnd die sexuelle Ausrichtung als solche kriminalisiert ird. Immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 15. März 1988 – 9 C 278/86 – eutlich gemacht: Die Verfolgung wegen Homosexuatät ist ein Asylgrund. Wir sind selbstverständlich für eine einheitliche, der ualifikationsrichtlinie entsprechende Entscheidungsraxis deutscher Gerichte und werden die Entscheiungspraxis weiter kritisch verfolgen und beobachten. ür beachtlich halten wir die Forderung in dem Geetzentwurf der Fraktion der Linken nach besonderen chutzvorkehrungen für LSBTTI in Aufnahme-, Haftnd Unterbringungseinrichtungen. Dies werden wir rüfen und im Auge behalten. Allerdings sehen wir moentan auch hier keinen Handlungsbedarf für gesetzeberische Initiativen. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Gesetzenturf, dass LSBTTI nicht auf staatlichen Schutz bei ichtstaatlicher Verfolgung und nicht auf interne luchtalternativen bei Staaten verwiesen werden dürn, von denen bekannt ist, dass sie homophob sind. ier wird Deutschland eine „vorbildliche Praxis“ in er auch von der Fraktion Die Linke zitierten Studie on Sabine Jansen und Thomas Spijkerboer Fleeing omophobia attestiert, da bei uns eben gerade nicht erlangt wird, dass LSBTTI um staatlichen Schutz in ändern nachsuchen müssen, in denen Homosexualit kriminalisiert wird. Wir unterstützen auch die Forderung des Gesetzenturfs, dass LSBTTI nicht entgegengehalten werden Stephan Mayer gebene Reden )





(A) )

darf, sie sollten sich in ihrem Heimatland diskret ver-
halten, um so einer drohenden Verfolgung zu entgehen.

Entscheidungen im Asylanerkennungsverfahren grün-
den auf der Glaubhaftmachung des Antragstellers.
Grundsätzlich beruht diese auf dessen Ausführungen.
Daher sollten die Einzelentscheider entsprechend ge-
schult sein, so auch eine weiter in dem vorliegenden
Antrag der Fraktion Die Linke enthaltene Forderung,
der wir zustimmen.

Wie schon anlässlich der ersten Lesung des vorlie-
genden Gesetzesantrags ausgeführt, halten wir die
Problematiken rund um eine inländische Fluchtalter-
native, dem diskreten Verhalten, um Verfolgung zu ent-
gehen, und die Maßstäbe, die an die Glaubhaftma-
chung angelegt werden, für nicht allein LSBTTI
betreffende Fragen. Sie sind unseres Erachtens verall-
gemeinerungsfähig.

Ich habe es schon bei der ersten Lesung gesagt,
aber ich wiederhole mich diesbezüglich gerne: Was
wir brauchen, ist eine allgemeine Debatte über die
Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens, innerhalb
derer wir über die Standards bei der Glaubhaftmachung
und der Nachweispflicht im Anerkennungsverfahren
sprechen sollten. Vielleicht müssen sich da Dinge än-
dern, zumal wenn es sich um traumatisierte Flücht-
linge handelt, nicht nur LSBTTI. Manche Flüchtlinge
brauchen beispielsweise mehr Zeit, Dinge vorzubrin-
gen, da es ihnen aufgrund ihrer besonderen Schutz-
bedürftigkeit schwerer fällt, bei der ersten Anhörung
alles für den Entscheider Wesentliche zu sagen und
glaubhaft zu machen.

Das Grundanliegen, die Anerkennung der sexuellen
oder geschlechtlichen Orientierung als Asyl- und
Fluchtgrund, teilen wir ebenso wie die Forderung
nach einer diskriminierungsfreien Behandlung von
LSBTTI im Verfahren.

Das Werkzeug dafür ist jedoch vorhanden. Einer ge-
setzlichen Änderung bedarf es nicht. Ich bleibe daher
bei meiner Empfehlung, sich dem Antrag gegenüber zu
enthalten.


Serkan Tören (FDP):
Rede ID: ID1725038800

Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke fordern in

dem vorliegenden Antrag einen wirksameren Schutz
für Flüchtlinge, die aufgrund ihrer sexuellen Identität
in ihrem Heimatland Verfolgung fürchten müssen. Die-
ser Forderung kommt das derzeitige Asylprüfverfahren
jedoch bereits vollständig nach. Erst 2009 hat das
Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge auf
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes reagiert
und seinen Handlungsansatz in Bezug auf die Asylan-
tragsprüfung gegenüber Flüchtlingen, die wegen ihrer
sexuellen Identität verfolgt werden, überarbeitet. Die
Prüfung richtet sich nun nach den tatsächlich zu er-
wartenden Sanktionen im Heimatland und ist nicht
länger von bestimmten Handlungen oder der sexuellen
Ausrichtung an sich abhängig. Die von den Linken ge-
forderten Maßnahmen sind demnach unnötig.

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Zu Protokoll ge

(C (D Darüber hinaus würde eine pauschale Zuerkennung es Flüchtlingsstatus für Personen, die aufgrund ihrer exuellen Identität aus ihrem Heimatland fliehen üssen, sogar eine Aufweichung der derzeit geltenden rundsätze im Asylverfahren bewirken und den lüchtlingsschutz somit nachhaltig schwächen. Das sylverfahren unterliegt dem Gleichheitsgrundsatz. emnach muss jeder einzelne Asylantrag nach objekven Gesichtspunkten geprüft werden. Weitreichende nd pauschale Zugeständnisse, wie es die Linken in ihm Antrag fordern, würden möglicherweise zur Folge aben, dass Personen, die aus anderen Gründen ebenlls asylberechtigt sind, letztendlich benachteiligt erden. Zudem ist eine solche Regelung schlichtweg nrealistisch. Eine Einzelfallprüfung ist und bleibt eshalb unabdingbar. Die schwarz-gelbe Koalition hat die besondere Siation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgen er, Transund Intersexuellen aber nicht nur im Asylrüfungsverfahren berücksichtigt. Unter der Leitung on FDP-Minister Niebel wurden die Menschenrechte omosexueller erstmals auch als eigenständiges Thema Entwicklungsministerium geführt. So wurde die udgethilfe der Bundesrepublik an Uganda explizit an ie Menschenrechtslage Homosexueller im Land geoppelt und die direkte Förderung eines Projektes von omosexuellen in Nigeria bewilligt. Eine solche trategie kann letztendlich eine langfristige Verbesseung der Menschenrechtslage in den betroffenen Länern herbeiführen und somit der Notwendigkeit einer lucht aus dem Heimatland entgegenwirken. Die vorangegangenen Beispiele machen deutlich, ass sich die Bundesregierung bereits sehr intensiv nd differenziert mit der besonderen Problematik taatlicher Verfolgung aufgrund der sexuellen Identit auseinandergesetzt hat. Diese Entwicklungen wer en vom Antrag der Linken jedoch vollkommen ignoiert. Anstatt sich einzig und allein auf den Umgang it den Auswirkungen strafrechtlicher Verfolgung zu onzentrieren, setzt die Strategie der Bundesregierung n der Wurzel des Problems an. In vielen Ländern der Welt werden Menschen auf rund ihrer sexuellen Identität verfolgt. Davon betrofn sind in erster Linie homosexuelle Männer und rauen, aber auch Transsexuelle und Transgender, die Konflikt mit der vorherrschenden Sexualmoral ihrer änder geraten. Die Linke fordert in ihrem Antrag, iesen Menschen in Deutschland umfassend Schutz or Verfolgung zuzusichern. Ein Schutz und sicherer ufenthalt in Deutschland sollen gewährt werden, enn in den Herkunftsländern die sexuelle Identität riminalisiert wird. Völlig inakzeptabel ist die von der Rechtsprechung ngjährig gerechtfertigte Zumutung, die Betroffenen ollten sich nach einer Abschiebung bedeckt halten nd ihre sexuelle Identität öffentlich verbergen, um icht verfolgt zu werden. Die Glaubwürdigkeit der An Rüdiger Veit gebene Reden )

Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725038900




(A) )

gaben zur sexuellen Identität sollen im Asylverfahren
nur noch von entsprechend ausgebildetem und für die
Thematik sensibilisiertem Personal auf der Grundlage
der persönlichen Selbsteinschätzung beurteilt werden,
statt sich auf fragwürdige psychologische Gutachten
zu stützen. Wenn die sexuelle Identität erst in einem
Folgeantrag vorgebracht wird, muss berücksichtigt
werden, dass Homosexualität im Erstverfahren häufig
aufgrund der vorherrschenden rigiden Moralvorstel-
lungen im Herkunftsland oder aus Scham verschwie-
gen wird.

Schließlich wollen wir erreichen, dass die besonde-
ren Schutzbelange der betroffenen Gruppe auch bei
der Unterbringung in Sammelunterkünften – die wir
allerdings ohnehin grundsätzlich abschaffen wollen –
berücksichtigt werden. Dadurch wollen wir vermeiden,
dass die Betroffenen auch in Deutschland Opfer homo-
phober Übergriffe werden.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass es in den vergange-
nen Jahren durch die EU-Asylgesetzgebung und durch
die veränderte Rechtsprechung der Gerichte in Asyl-
verfahren zu einer Änderung der Anerkennungspraxis
bei Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität ge-
kommen ist. Seit 2009 müssen Asylantragsteller nun
nicht mehr nachweisen, dass ihre Homosexualität „ir-
reversibel“ sei. Damit gilt Homosexualität oder eine
von der Geschlechtsidentität abweichende sexuelle
Identität im Asylverfahren endlich nicht mehr als Ab-
weichung im medizinischen, psychiatrischen oder psy-
chologischen Sinne, die durch entsprechende Gutach-
ten nachgewiesen werden muss. Leider gibt es immer
noch regelmäßig Fälle, in denen die Angaben von
Asylsuchenden zu ihrer sexuellen Identität als un-
glaubwürdig gewertet werden. Diese Praxis des Bun-
desamtes für Migration und Flüchtlinge und der Aus-
länderbehörden muss beendet werden.

Bis 2012 wurden Asylanträge durch das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, wenn es zu
dem Schluss gelangte, dass Asylsuchende ihre Sexuali-
tät im Herkunftsland ja im Verborgenen leben könnten,
um einer Verfolgung zu entgehen. Diese Rechtsposi-
tion ist eine unglaubliche Zumutung für die Betroffe-
nen und hat zugleich in vielen Fällen dazu geführt,
dass der Asylantrag abgelehnt wurde. Das Bundesver-
fassungsgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2009
festgestellt, dass die sexuelle Orientierung zu den zen-
tralen Persönlichkeitsmerkmalen gehört. Es ist nicht
zumutbar, dieses zentrale Persönlichkeitsmerkmal ver-
bergen zu müssen. Diese Position wurde durch ein Ur-
teil des Europäischen Gerichtshofs vom September
2011 zu ähnlich gelagerten Fällen religiöser Verfol-
gung gestützt, und daraufhin wurde auch die Entschei-
dungspraxis des Bundesamtes geändert. Es spielt bei
der Anerkennung nun keine Rolle mehr, ob ein Leben
im Verborgenen möglich wäre oder nicht.

Trotz dieser Fortschritte in der höchstrichterlichen
Rechtsprechung besteht weiterhin gesetzgeberischer
Handlungsbedarf. Denn einzelne verwaltungsgericht-
liche Entscheidungen stützen sich weiterhin auf ein

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Zu Protokoll ge

(C (D kandalöses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts us dem Jahr 1988. Nach diesem Urteil müssen Asyluchende glaubhaft machen, dass sie „unentrinnbar“ nd „schicksalhaft“ auf ihr sexuelles Verhalten festgegt seien, ganz so, als handele es sich um eine tödliche rankheit. Die drohende Strafe muss „offensichtlich nerträglich hart und … schlechthin unangemessen“ ein. Wenn das Sexualstrafrecht im Herkunftsland der Aufrechterhaltung der öffentlichen Moral“ diene im Urteil ging es um den Iran – so sei das vor dem intergrund des § 175 Strafgesetzbuch, der bis 1969 in er Bundesrepublik homosexuelle Handlungen unter trafe stellte, legitim. Das Asylrecht habe nicht die ufgabe, gewandelte moralische Anschauungen in eutschland in anderen Staaten durchzusetzen. Auf dieses veraltete Urteil stützte sich zum Beispiel och im Jahre 2011 das Verwaltungsgericht Augsburg, as eine drohende Freiheitsstrafe von drei Jahren für inen syrischen Asylsuchenden nicht als so unmenschch empfand, dass deshalb Schutz gewährt werden üsse. Immer wieder werden drohende Gefährdungen uch dadurch relativiert, dass es heißt, gesetzliche trafandrohungen würden in der Praxis nicht oder nur elten angewandt, sodass eine Rückkehr zumutbar sei. iner solchen skandalösen Spruchpraxis kann nur urch gesetzliche Klarstellungen ein Riegel vorgechoben werden. Volker Beck EN)

Der Antrag der Fraktion der Linken zielt darauf ab,

en Schutz von Flüchtlingen, die aufgrund ihrer sexu-
llen Identität verfolgt werden, zu stärken. Das Grund-
nliegen bleibt richtig, auch wenn in der Zwischenzeit
as Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine
nerkennungspraxis zum Teil geändert hat. Inzwi-
chen hat das Amt das Urteil des Europäischen Ge-
ichtshofs vom 5. September 2012 umgesetzt, wonach
s Flüchtlingen nicht zuzumuten ist, ihre Religion
oder eben ihre sexuelle Identität – nur im Privaten zu
ben und in der Öffentlichkeit zu verbergen. Das hat
as Amt in einem Schreiben an mich im Januar dieses
ahres bestätigt und zwischenzeitlich auch seine inter-
en Richtlinien geändert. Nun gilt es, genau zu be-
bachten, ob und wie diese neue Praxis in der Ent-
cheidungswirklichkeit ankommt. In der Vergangen-
eit strotzten die Bescheide von diskriminierender
prache und absurden Feststellungen, wenn etwa be-
auptet wurde, dass „Homosexuelle im Iran ein siche-
s Dasein führten“.

Menschenrechte sind aber unteilbar. Es ist deswe-
en richtig, wenn in dem vorliegenden Antrag gefor-
ert wird, dass eine Abschiebung von homosexuellen
enschen in Länder, die Homosexualität kriminalisie-
n, generell unterbunden werden muss. Sorgen macht

ns allen in diesem Zusammenhang die Entwicklung in
ussland. Der Menschenrechtsausschuss hat gestern
instimmig eine Resolution verfasst, der die dringende
ufforderung an Präsident Putin richtet, das von der




Ulla Jelpke
gebene Reden





Volker Beck (Köln)



(A) )


)(B)

Duma und dem Föderationsrat verabschiedete soge-
nannte „Propaganda“-Gesetz nicht zu unterzeichnen.
Mit diesem Gesetz werden die Menschen- und Bürger-
rechte von Schwulen und Lesben, von Transgendern
und Transsexuellen massiv eingeschränkt. Zugleich
heizt sich die homosexuellenfeindliche Stimmung im
Land immer mehr an. In den vergangenen Wochen er-
reichten uns erschreckende Berichte von Pogromen,
bis hin zu Morden durch homophobe Mobs. Ich meine,
dass diese Verfolgung eine Qualität erreicht hat, die es
erforderlich macht, den verfolgten Schwulen und Les-
ben Russlands Asyl anzubieten.

Der Antrag behandelt auch Fragen, die den Um-
gang mit homosexuellen Flüchtlingen im Zuge des Ver-
fahrens thematisieren. Gerade durch eine verbesserte
Einschätzung der Lage in den Herkunftsländern
kommt es umso stärker darauf an, die Glaubhaftma-
chung von Homosexualität als Asylgrund nachvoll-
ziehbar zu machen. Auch hier gibt es Ablehnungsbe-
scheide, die von wenig Fachkenntnis geprägt sind. Da
wird den Antragstellern vorgeworfen, dass sie gegen-
über ihren Familien ihre sexuelle Identität verborgen
hätten. Dabei ist es selbst in Deutschland alltägliche
Realität, dass Menschen ihre sexuelle Identität aus
Angst vor Diskriminierung und Ablehnung verbergen.
In einem anderen Fall wurde ernsthaft ein Antragstel-
ler als unglaubwürdig eingestuft, weil dieser als Ju-
gendlicher vergewaltigt worden war – und nach einer
Vergewaltigung könne er ja unmöglich homosexuell
empfinden. Da werden tiefsitzende Vorurteile und Un-
kenntnis bei den Entscheidern deutlich, da müssen wir
durch Weiterbildung nachsteuern.

Es ist richtig, dass die Glaubhaftmachung von Ho-
mosexualität nicht immer einfach nachzuprüfen ist.
Eine Beweiserhebung im Herkunftsland wäre unzuläs-
sig, ein Beweis über Gutachten medizinischer Art ist
nicht möglich. Deswegen müssen wir zu einem Verfah-
ren kommen, dass besonders auf entsprechend ge-
schultes Personal hier in Deutschland abstellt. Dabei
sollten die Lesben- und Schwulenverbände und -bera-
tungsstellen eine Schlüsselfunktion erhalten; denn sie
können vorurteilsfrei und präzise entsprechende Fra-
gen stellen und überprüfen.

Es ist sehr schade, dass die Koalition diesem wich-
tigen Thema nicht mehr Aufmerksamkeit schenkt. Wir
werden hier hoffentlich mit einer neuen Bundesregie-
rung ab Herbst zu einem verbesserten Umgang mit
homo-, bi- und transsexuellen Flüchtlingen kommen!


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725039000

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss

empfiehlt auf Drucksache 17/13788, den Antrag der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/9193 abzulehnen.
Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen
der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen von Lin-
ken und Grünen bei Enthaltung der SPD angenommen.

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(C (D Tagesordnungspunkt 54: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Ingo Egloff, Burkhard Lischka, Sebastian Edathy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Genossenschaftsgründungen erleichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Johanna Voß, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Genossenschaften aktiv fördern, Mitgliedschaften erleichtern und unterstützen – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen – Drucksachen 17/9976 17/11579, 17/14037 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Stephan Harbarth Ingo Egloff Marco Buschmann Halina Wawzyniak Ingrid Hönlinger Wie ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll geommen. Wir debattieren heute über die von den Oppositions aktionen vorgelegten Anträge zur Änderung des echts der eingetragenen Genossenschaften. Das Jahr 012 war von der Generalversammlung der Vereinten ationen zum Internationalen Jahr der Genossen chaften erklärt worden – zu Recht. Denn im Verlauf rer über 150-jährigen Geschichte haben sich Genos enschaften in den verschiedensten Märkten etabliert. ie Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, G, stellt einen bedeutenden Pfeiler der deutschen irtschaft dar. Sie ist ein Erfolgsmodell. Sie genießt ls solide Rechtsform hohes Vertrauen bei ihren Mitliedern, Gläubigern und Kunden. Genossenschaften sind in Deutschland Vorbilder, enn es darum geht, ökonomische, ökologische und oziale Interessen zu bündeln. Allein in den vergangeen drei Jahren sind rund 900 Genossenschaften in eutschland gegründet worden. Nicht hinwegzuden en sind die Wohnungsgenossenschaften mit ihrer für ie Gesellschaft wichtigen Funktion der Wohnungsbeitstellung und der Wohnungsbeschaffung. Von den in mer größerer Zahl gegründeten Energiegenossen )

Dr. Stephan Harbarth (CDU):
Rede ID: ID1725039100

(A) )

schaften wissen wir, dass sie bei der Umsetzung der
Energiewende eine wichtige Rolle spielen.

Damit eingetragene Genossenschaften auch weiter-
hin so erfolgreich wirtschaften und sich am Markt
behaupten können, wollen wir sie auch weiterhin auf
ihrem Weg in die Zukunft verlässlich begleiten, und,
falls erforderlich, wollen wir gute Rahmenbedingun-
gen schaffen. Die Oppositionsfraktionen schlagen in
ihren Anträgen Maßnahmen zur Entbürokratisierung
in der Gründungsphase, bei den Bilanzierungspflich-
ten sowie im Prüfungswesen vor. Jedenfalls auf den
ersten Blick erscheinen manche Vorschläge beachtens-
wert. Doch es bedarf einer tiefer gehenden Prüfung,
um herauszufinden, ob im Bereich der Kleinstgenos-
senschaften tatsächlich Änderungsbedarf besteht.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir bereits mit
der Genossenschaftsnovelle im Jahr 2006 die deutsche
Genossenschaft so modernisiert haben, dass sie im eu-
ropäischen Wettbewerb bestehen kann, ohne nationale
Besonderheiten im deutschen Genossenschaftsrecht zu
zerstören.

Mit der Genossenschaftsnovelle von 2006 hat der
Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung der
Europäischen Genossenschaft, Societas Cooperativa
Europaea, SCE, sowie Vereinfachungen bei der Grün-
dung von Genossenschaften beschlossen. Außerdem
hat der Gesetzgeber viele Regelungen den Satzungen
der Genossenschaften überlassen und damit nicht alles
im Gesetz selbst festgeschrieben.

Das Bundesministerium der Justiz hat die Genos-
senschaftsnovelle von 2006 evaluiert und dem Rechts-
ausschuss des Deutschen Bundestages im Mai 2009 ei-
nen entsprechenden Bericht zugeleitet. In diesem
Bericht wird empfohlen, durch Änderung des Genos-
senschaftsgesetzes eine „Kleine Genossenschaft“ bzw.
„Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt)“ einzu-
führen, die von der Pflichtmitgliedschaft und Pflicht-
prüfung befreit ist. So sollen Existenzgründungen im
Bereich der Genossenschaften erleichtert werden.

Wir als christlich-liberale Koalition wollen es
Kleinstunternehmen ermöglichen, sich in der Rechts-
form der Genossenschaft zu gründen. Die uns vom
Bundesministerium der Justiz unterbreiteten Vor-
schläge sind in den Koalitionsfraktionen mit externem
Sachverstand intensiv beraten worden.

Letztlich sind wir zu der Erkenntnis gelangt, dass
wir im bewährten Genossenschaftsrecht keinen un-
durchdachten „Schnellschuss“ beschließen wollen,
der sich hinterher unter Umständen als schwerwiegen-
der, kontraproduktiver Eingriff herausstellen könnte.
Eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes muss gut
und äußerst sorgfältig vorbereitet sein. Hier geht
Qualität auf jeden Fall vor Schnelligkeit. Vor einer
Neuregelung im Bereich der Kleinstgenossenschaften
sind deshalb eine sorgfältige wissenschaftliche Ana-
lyse und eine Bedarfsfundierung, die auch die Folgen
einer etwaigen Änderung des Genossenschaftsgesetzes
bedenkt sowie Alternativen prüft, unumgänglich.

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Zu Protokoll ge

(C (D Ich gehe fest davon aus, dass dieses Thema in der euen Wahlperiode auf der rechtspolitischen Agenda tehen wird. Drei Anträge liegen uns heute vor, die alle in die leiche Richtung zielen: Wir brauchen Prüfungserichterungen bei Kleinstgenossenschaften. GmbHs und andere Kapitalgesellschaften müssen ren Jahresabschluss und Lagebericht erst ab einer nternehmensgröße von 4,84 Millionen Euro Bilanz umme, 9,68 Millionen Euro Umsatzerlösen oder 0 Arbeitnehmern von einem externen Abschlussprür prüfen lassen. Dabei genügt es, zwei dieser drei erkmale zu erfüllen, um der Prüfpflicht zu unterlie en. Laut § 316 in Verbindung mit § 267 HGB wird ber nach geltendem Recht auch die allerkleinste Geossenschaft mindestens alle zwei Jahre von ihrem Geossenschaftsverband kostenpflichtig geprüft. Das ist berzogen, wird aber von den Prüfverbänden veheent verteidigt. Nach dem Antrag der SPD sollen Kleinstgenossenchaften künftig keine kostenpflichtigen regelmäßigen rüfungen der Geschäftsführung durch den Prüfverand mehr benötigen. Dies wäre immer dann der Fall, enn sie in Anlehnung an die europäische Micro-Unrnehmensrichtlinie mit weniger als 750 000 Euro msatz, 350 000 Euro Bilanzsumme und zehn Mitareitern operieren. Die Gründungsprüfung und eine flichtmitgliedschaft im Prüfungsverband bleiben in dem Fall erhalten. Außerdem sollen Genossenschaften bei der Exisnzgründungsförderung berücksichtigt und nicht läner rechtsformbedingt benachteiligt werden. Schließch sollen Mitgliederkredite an Genossenschaften rleichtert werden. Bündnis 90/Die Grünen wollen durch ihren Antrag benfalls eine Kategorie Kleinstgenossenschaften in nlehnung an die Micro-Unternehmensrichtlinie schafn, nehmen allerdings die Mitglieder-, nicht Mitarbeirzahl als Grundlage. Gründungsprüfung und Pflichtitgliedschaft im Prüfungsverband sollen in diesem ntrag erhalten bleiben. Allerdings wollen die Grünen nter Ziffer 2 ihres Antrags die Schwellenwerte nach 53 Abs. 2 GenG auf die Werte des § 267 HGB anheen. Dies hätte Folgen für die Pflichtprüfung, sodass ier die Gefahr bestünde, dass zum Beispiel ein erhebcher Teil der Wohnungsbaugenossenschaften befreit ürde. Dies wollen wir ausdrücklich nicht. Die Linken wollen ebenfalls gesetzliche Regelunen, durch die kleine Genossenschaften gegebenenfalls nter bestimmten Auflagen für die Satzung von Pflichtrüfungen befreit werden. Sie wollen außerdem einen ericht der Bundesregierung, in dem sie darlegt, wo ie Genossenschaften überall benachteiligt werden, owie mehr innergenossenschaftliche Demokratie. Sie ollen besondere Förderprogramme für soziale oder kologisch ausgerichtete Wohnungsgenossenschaften, Dr. Stephan Harbarth gebene Reden )

Ingo Egloff (SPD):
Rede ID: ID1725039200




(A) )

die Verhinderung von europäischen Diskriminierungen
von Agrargenossenschaften und schließlich eine be-
sondere Ressortforschung im Landwirtschaftsministe-
rium, um die Besonderheiten von Agrargenossenschaf-
ten zu analysieren und zu evaluieren. Das alles ist
wohlgemeint, aber zu kleinteilig und von fragwürdigem
Erfolg. Die Zeit des Evaluierens sollte sieben Jahre
nach der letzten Reform des Genossenschaftsrechts ei-
gentlich vorbei sein, jetzt geht es darum, die bereits er-
kannten Defizite zu beheben.

Leider ist es entgegen der Zusage aus dem Bundes-
justizministerium in dieser Legislaturperiode nicht
gelungen, eine Reform des Genossenschaftsrechts vor-
zulegen, die die angesprochenen Problemfelder konse-
quent angeht. Deshalb ist es gut, dass der Referenten-
entwurf nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren
gelangt ist. Die Aufgabenstellung der Reform wird
über die Bundestagswahl hinaus weiterbestehen, und
wir werden uns dann ihrer Lösung annehmen müssen.


Dr. Marco Buschmann (FDP):
Rede ID: ID1725039300

Die deutschen Genossenschaften haben sich in Zei-

ten der Finanz- und Wirtschaftskrise bewährt. Sie ha-
ben ihre Insolvenzfestigkeit bewahrt. Deshalb tun wir
gut daran, das Genossenschaftsrecht zu pflegen und
wenn nötig zu modernisieren. Die vorliegenden Vor-
schläge zum Genossenschaftsrecht modernisieren es
jedoch nicht. Sie schaden ihm.

Bereits in der ersten Lesung haben wir unseren
Hauptkritikpunkt an den vorliegenden Vorschlägen
unterbreitet. Sie werden dem Wesen der Genossen-
schaft nicht gerecht und fügen ihm möglicherweise so-
gar Schaden zu. Sie alle wissen, dass sich die Genossen-
schaft als Rechtsform an ein breites Publikum richtet.
Das erkennt man schon daran, dass es in Deutschland
etwa 21 Millionen Genossen gibt. Die Genossenschaft
ist also Publikumsgesellschaft. Gleichzeitig begibt
sich der Genosse unter Umständen in die Gefahr, mit
seinem gesamten Vermögen zu haften. Auf die Gefahr
unbeschränkter Nachschusspflicht in § 6 Nr. 3 des Ge-
nossenschaftsgesetzes hatte ich ja bereits in der ersten
Lesung hingewiesen. Und diese Haftungsgefahr für
das eigene Vermögen besteht, anders als bei einer Per-
sonengesellschaft, ohne Einfluss auf die Geschäftsfüh-
rung.

Diese eigenwillige Kombination einer Publikums-
gesellschaft mit der Gefahr, das gesamte eigene Ver-
mögen zu verlieren, ist ein großer Unterschied zu den
Kapitalgesellschaften, also der GmbH und AG; denn
hier ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft
beschränkt. Die Gefahr für das Privatvermögen des
anlegenden Publikums ist begrenzt und steuerbar. Da-
her muss der Gesetzgeber großen Wert auf den Schutz
gerade auch der unerfahrenen Genossen legen, wenn
er das Vertrauen in die Genossenschaften bewahren
möchte. Wenn die ersten Fälle eines privaten Ruins un-
erfahrener Genossen aufgrund der Insolvenz einer Ge-
nossenschaft durch die Zeitungen wandern würden,

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Zu Protokoll ge

(C (D ann entstünde sicher schwerer Schaden für das Geossenschaftswesen. Die Antwort des Gesetzgebers darauf ist seit 50 Jahren das Prüfungswesen. Die Genossenschaften erden bereits bei ihrer Gründung und im laufenden etrieb besonders daraufhin geprüft, ob sie wirtschaftch gesund sind. Wenn man hier Lockerungen vornehen möchte, dann muss das zwingend mit einer Berenzung des Haftungsrisikos für die anlegenden enossen einhergehen. Das verlangen Verbrauchernd Anlegerschutz. Genau das leisten die Vorschläge ber nicht. Sie thematisieren dieses Problem nicht einal. Auch wir hatten durchaus überlegt, ob man hier allerdings unter Beachtung des Verbraucherund nlegerschutzes – Lockerungen vornehmen könnte, m insbesondere Gründungsund Prüfungskosten zu enken. Hier muss man sich jedoch mit einer Reihe von ragen sorgfältig auseinandersetzen: Sollen besteende Genossenschaften in eine „gelockerte“ Minienossenschaft umgewandelt werden können? Wie irkt sich das auf die Mitgliedschaft in Prüfungsveränden aus? Schlagen diese Veränderungen auf das eitragswesen durch, und erhöht dies die Kostenlast r die regulären Genossenschaften? Führt die Locke ung der Prüfungspflicht zu einem gesteigerten Hafngsrisiko für die Vorstände der Minigenossenschafn, die ja in der Regel mit Ehrenamtlichen besetzt sein erden? All diese Fragen wollen wohl bedacht sein, odass wir auch von dem eigenen Vorhaben für diese egislaturperiode Abstand genommen haben. Und das ürde ich Ihnen für Ihren Vorschlag auch empfehlen. ir lehnen ihn jedenfalls ab! Genossenschaften unterscheiden sich deutlich von nderen Unternehmensformen. Mit der demokratischen elbstverwaltung nach dem Prinzip „ein Mitglied – ine Stimme“ und der Förderung der Mitglieder in ihr Eigenschaft als Beschäftige, Mieter oder Konsuentinnen sind Genossenschaften eine demokratische lternative zu vorrangig an maximaler Rendite orienerten Geschäftsmodellen. Genossenschaften haben in den letzten Jahren wieer einen Aufschwung erlebt, vor allem bei den ereuerbaren Energien. Leider sind Genossenschaften doch in vielerlei Hinsicht gegenüber anderen Unterehmensformen benachteiligt, und es müssen insbeondere kleinere genossenschaftliche Selbsthilfeprokte mit vielen Schwierigkeiten kämpfen. Seit nunmehr vier Jahren liegt dem Rechtsausschuss ine Empfehlung vor, kleine Genossenschaften von rüfpflichten zu befreien. Die Erleichterungen aus der enossenschaftsnovelle von 2006 reichen nicht aus. ieben Jahre gingen seitdem ins Land, in denen wenig assiert ist. Immer wieder wurde die Bundesregierung uf das Problem aufmerksam gemacht, dass für kleine enossenschaften die Belastungen durch die Prüfflichten zu hoch sind – so auch vom Petitionsaus Ingo Egloff gebene Reden )

Johanna Voß (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725039400




(A) )

schuss des Bundestages im Mai 2012. Gehandelt hat
sie nicht. Das internationale Jahr der Genossenschaf-
ten ist verstrichen. Die deutsche Politik hat es nicht
geschafft, das Genossenschaftswesen durch eine Ge-
setzesänderung zu stärken. Die Anträge der Opposi-
tionsfraktionen hierzu lehnen CDU/CSU und FDP
sämtlich ab. Immerhin sah sich die Regierung durch
die Anträge veranlasst, Anfang des Jahres einen Refe-
rentenentwurf in die Verbändeanhörung zu geben;
auch dies blieb aber wieder folgenlos.

Weil kleine Genossenschaften immer noch regel-
recht totgeprüft werden, weichen zahlreiche Initiativen
in andere Rechtsformen aus und arbeiten beispiels-
weise als eingetragene Vereine. Die zahlreichen soli-
darischen Initiativen brauchen endlich die Befreiung
von den unverhältnismäßig hohen Prüfkosten.

Das ist jedoch nicht die einzige Benachteiligung des
Genossenschaftswesens gegenüber anderen Unterneh-
mensformen: In Bildung und Ausbildung werden Ge-
nossenschaften immer noch stiefmütterlich behandelt.
Förderprogramme, beispielsweise zur Gründungs-
förderung, sind oft auf individuell-selbstständige Tä-
tigkeiten zugeschnitten und stehen daher den Ge-
nossenschaften nicht offen. Genossenschaften sind von
Finanzierungsquellen ausgeschlossen, die anderen Un-
ternehmensformen zur Verfügung stehen. Auch diese
Benachteiligungen von Genossenschaften müssen be-
seitigt werden.

Wir können heute auch den Anträgen von SPD und
Grünen zustimmen. Sie vergessen wichtige Fragen der
Entwicklung des Genossenschaftswesens, beispiels-
weise Fragen der Demokratie in Genossenschaften.
Jedoch beinhalten die Anträge die meisten der oben
genannten Punkte und würden eine Erleichterung für
viele Genossenschaften bewirken.

Wir wollen auch den genossenschaftlichen Gedan-
ken und die genossenschaftlichen Strukturen innerhalb
von Genossenschaften fördern, während mit den ver-
gangenen Novellen die genossenschaftliche Rechts-
form immer weiter den Kapitalgesellschaften ange-
glichen wurde. Wir schlagen daher in unserem Antrag
vor, die Generalversammlung und die Mitbestim-
mungsmöglichkeit der Genossenschaftsmitglieder zu
stärken sowie den Einfluss der investierenden Mitglie-
der auf die Unternehmenstätigkeit zu begrenzen. Wir
wollen die genossenschaftliche Übernahme von Unter-
nehmen durch ihre Belegschaften und die Übernahme
von zu verkaufenden Wohnungen durch Mietergenos-
senschaften unterstützen und hierfür gesetzliche
Grundlagen schaffen. Bei der Privatisierung der TLG-
Wohnungen haben wir es praktisch angepackt; jedoch
wollte die Bundesregierung lieber an private Investo-
ren als an die betroffenen Mieter verkaufen. Gerade in
Zeiten der Krise sind Genossenschaften eine Form, in
der Menschen versuchen, die Auswirkungen der Krise
zu lindern. Unterstützen wir Sie dabei!

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Zu Protokoll ge

(C (D „Genossenschaften erinnern die internationale emeinschaft daran, dass es möglich ist, Wirtschaftchkeit und soziale Verantwortung zu verbinden“, agte der Generalsekretär der Vereinten Nationen, an Ki-Moon, zum Jahr der Genossenschaften 2012. Die Kombination aus wirtschaftlichen und sozialen lementen ist es, die die Rechtsform der Genossenchaft so einzigartig macht. Genossenschaften sind azu da, ihre Mitglieder zu fördern. Es geht hier nicht m reine Kapitalansammlung. Genossenschaften sind it dem Prinzip „Jedes Mitglied eine Stimme“ eine deokratische Rechtsform wie keine andere. Die ver chwindend geringe Insolvenzquote von unter 1 Proent belegt außerdem, dass diese demokratische Form er Unternehmensführung der Wirtschaftlichkeit der enossenschaften keinen Abbruch tut. Verglichen mit anderen Gesellschaftsformen ist die enossenschaft trotzdem eher das Stiefkind der echtsformen. Seit der letzten Genossenschaftsreform ind die Gründungszahlen zwar gestiegen, aber selbst er Höchststand von 370 Neugründungen in 2011 ist mer noch eine niedrige Zahl, verglichen mit Hunerttausenden Neugründungen anderer Gesellschaftsrmen. Das stellt uns vor die Fragen: Wie können wir Geossenschaften besser fördern? Wie können wir Menchen dazu ermutigen, diese Rechtsform zu wählen? Unsere Vorstellungen, wie das Genossenschaftscht besser und weniger bürokratisch ausgestaltet erden kann, haben wir Grünen in unserem Antrag zur tärkung der Genossenschaften formuliert. Unsere ernpunkte sind Bürokratieabbau und rechtliche Erichterungen. Gerade für Kleinstgenossenschaften, ie zum Beispiel einen kleinen Dorfladen, den die orfbewohner als Genossenschaft führen, sehen wir inen großen Bedarf. Was meinen wir Grünen damit konkret? Als Kleinstbetriebe gelten im Gesellschaftrecht Unrnehmen mit nicht mehr als 350 000 Euro Bilanz umme und 700 000 Euro Umsatzerlösen. Für diese nternehmen sind Entlastungen hinsichtlich der Rechungslegung im Gesetz vorgesehen. Dies gilt dank der icro-Richtlinie sogar EU-weit. Wir sollten es den leinen Genossenschaften nicht schwerer machen als nderen kleinen Gesellschaften. Wir sollten sie an dieen Erleichterungen teilhaben lassen. Dazu gehört auch die Erleichterung der Pflichtprüng. Die Pflichtprüfung dient der Feststellung der irtschaftlichen Verhältnisse einer Genossenschaft. ie erfolgt bei kleinen Genossenschaften bisher zwinend alle zwei Jahre und wird vom Genossenschaftserband durchgeführt. Bei kleinsten Genossenschaften t das finanzielle Verlustrisiko gering. Kleinstgenos enschaften sollte es selbst überlassen sein, ob sie die ogenannte Pflichtprüfung durchführen wollen oder icht. Johanna Voß gebene Reden Ingrid Hönlinger )

Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725039500







(A) )

Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns Grüne die
Förderung der Existenzgründung. Gründerprogramme
haben die selbstständige unternehmerische Tätigkeit
im Blick. Genossenschaften aber sind anders struk-
turiert. Sie sind beispielsweise nicht auf einzelne
Personen begrenzt, sondern für weitere Mitglieder
zugänglich. Daher erfüllen sie die Kriterien der För-
derprogramme nicht. Folge ist, dass Genossenschafts-
gründer in der Regel keine Gründungsförderung er-
halten.

Wir müssen deshalb die Fördermaßnahmen um-
strukturieren, um sie so auch Genossenschaften zu-
gänglich zu machen. Vor allem sollte eine Förderung
die Kosten der Gründungsprüfung der Genossenschaft
abfangen können, insbesondere wenn die Genossen-
schaft soziale oder ökologische Zwecke verfolgt.

Ambitionierte Menschen, die sich zusammenfinden,
um unternehmerisch, gestaltend und zum Wohl der Ge-
meinschaft aktiv zu werden, verdienen mehr Unterstüt-
zung, als ihnen bisher zuteil wird. Ein Ausweichen auf
die Rechtsform des Vereins, wie es derzeit teilweise ge-
schieht, kann nicht die Lösung sein.

Außerdem sollten wir prüfen, wie eine Förderung
aussehen könnte, wenn Mitarbeiter eines Krisenbe-
triebs sich bereit erklären, diesen als Genossenschaft
fortzuführen, und ihn so aus der Insolvenz retten. Hier
sind über das Genossenschaftsgesetz hinaus auch Re-
formen in anderen Gesetzen, wie zum Beispiel der In-
solvenzordnung, denkbar.

Unsere erste Bundestagsdebatte zu Genossenschaf-
ten fand vor Weihnachten, also vor einem halben Jahr,
statt. In dieser Debatte haben die Koalitionsfraktionen
angekündigt, einen Gesetzentwurf zum Thema Genos-
senschaften vorzulegen. Aus dem Bundesjustizministe-
rium folgte dann tatsächlich im März ein Referenten-
entwurf.

Diesen Vorschlag finden wir Grünen nicht überzeu-
gend; denn er hätte zur Folge, dass die Kleinstgenos-
senschaften faktisch nicht mehr richtig im genossen-
schaftlichen System eingebunden sind. Das wäre ein
Schritt in die falsche Richtung.

Der Referentenentwurf aus dem Justizministerium
zeigt aber, dass seit der Einbringung unseres Antrags
in den Bundestag zumindest Bewegung in die Sache
gekommen ist. Das wars dann aber schon.

Die Koalition hat vor Weihnachten behauptet, dass
wir gemeinsam intensiv über Genossenschaften disku-
tieren, sobald ein Vorschlag aus dem Ministerium vor-
liegt. Aber die vollmundig angekündigten konstrukti-
ven Beratungen sind ausgeblieben.

Entweder hat die Regierungskoalition kein ernst-
haftes Interesse daran, Erleichterungen für Genossen-
schaften zu schaffen, oder sie war wieder einmal nicht
in der Lage, sich in dieser Legislaturperiode auf Neu-
regelungen zu einigen.

Mit dieser Sitzungswoche endet die Legislaturpe-
riode. Wir hätten im Bereich des Genossenschafts-

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(C (D chts gemeinsam einige Verbesserungen erreichen önnen. Es ist schade um die verpasste Gelegenheit. Wir Grünen werden die Reform des Genossenchaftsrechts mit einer neuen Regierung in der nächsn Legislaturperiode wieder aufgreifen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss mpfehlungen des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/14037. Unter Buchstabe a empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksa he 17/9976 ungen erleichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, ewährtes Prüfsystem erhalten“. Wer stimmt dafür? – er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss mpfehlung ist mit den Stimmen der Regierungsgegen ie der Oppositionsfraktionen angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Linkenfraktion auf Drucksache 7/11828 mit dem Titel „Genossenschaften aktiv förern, Mitgliedschaften erleichtern und unterstützen“. er stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun en? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen er Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken ei Enthaltung von SPD und Grünen angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Anags der Fraktion der Grünen auf Drucksache 17/11579 it dem Titel „Kleine und Kleinstgenossenschaften stär en, Bürokratie abbauen“. Wer stimmt dafür? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemphlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen egen die Stimmen von Linken und Grünen bei Enthalng der SPD angenommen. Tagesordnungspunkt 56: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725039600
Angelika Graf (Rosenheim), Marianne Schieder

(Schwandorf), Frank Hofmann (Volkach), weite-

rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Konsum kristalliner Methamphetamine durch
Prävention eindämmen – Neue synthetische
Drogen europaweit effizienter bekämpfen

– Drucksachen 17/10646, 17/14007 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Karin Maag

Wie ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll ge-
ommen.


Karin Maag (CDU):
Rede ID: ID1725039700

Wir werden dem Antrag schon deshalb nicht zustim-

en, weil hier alles durcheinandergewürfelt wurde und
or allem nicht ausreichend zwischen den Problemen
it Methamphetamin in den deutschen Grenzregionen


(A) )


)(B)

zu Tschechien und dem europaweiten Problem immer
neuer psychoaktiver Substanzen differenziert wird. Vor
allem wird bei uns die Ausbreitung von Methampheta-
min insbesondere von deutschen und tschechischen
Polizei- und Zollbehörden in den Grenzregionen effek-
tiv bekämpft.

Richtig ist, dass die Zuwächse im Bereich der Meth-
amphetaminkonsumenten besorgniserregend sind. Die
Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V.
berichtet zum Beispiel für das Jahr 2012 eine deutliche
Steigerung der Klientenzahlen. Sachsenweit machten
die Methamphetaminkonsumenten im Hilfebereich
„Illegale Drogen“ bereits 41 Prozent aus. Gegenüber
dem Vorjahr betrage die Zuwachsrate bei den Stimu-
lanzienkonsumenten 47 Prozent.

In Europa wird Methamphetamin zum allergrößten
Teil in der Tschechischen Republik illegal hergestellt.
Im Jahr 2010 meldete Deutschland eine starke Zu-
nahme beschlagnahmten Methamphetamins – 26,8 Ki-
logramm gegenüber 7,2 Kilogramm im Jahr 2009 –,
wobei der größte Anteil auf die Bundesländer Sachsen
und Bayern entfiel. Beide Bundesländer grenzen an die
Tschechische Republik.

Und in Deutschland ist laut Drogen- und Suchtbe-
richt 2012 die Zahl erstauffälliger Konsumenten im
Zusammenhang mit kristallinem Methamphetamin im
Jahr 2011 wie schon im Vorjahr weiter angestiegen.
Der Zuwachs betrug 2011 gegenüber dem Vorjahr
164 Prozent. Auch die Zahl erstauffälliger Metham-
phetaminkonsumenten erreichte 2011 einen neuen
Höchstwert.

Die deutschen und die tschechischen Polizei- und
Zollbehörden arbeiten hier aber intensiv mit gemein-
samen Maßnahmen und Kontrollstrategien zusammen.

Die deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat bei
der Anhörung deutlich darauf verwiesen, dass die Be-
hörden vom Zoll, der Bundespolizei, der Landespolizei
Sachsen und Bayern sowie der tschechische Zoll und
die tschechische Polizei ihre Kräfte bündeln und ge-
meinsam erfolgreich vorgehen.

Im Februar 2012 habe der „Hofer Dialog“ über die
Vertiefung der Zusammenarbeit begonnen. Wesentlich
sei die Vereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen
Zentrums der tschechisch-deutschen Polizei- und Zoll-
zusammenarbeit Petrovice/Schwandorf, einem „Mei-
lenstein“ in der Zusammenarbeit.

Das BMF hat entschieden, dass die an den Grenzen
zu Polen und Tschechien vorhandenen Vollzugskräfte
in den Kontrolleinheiten der Hauptzollämter auf
Dauer anerkannt und nicht wieder abgebaut werden
müssen.

Wer behauptet, dass hier keine effektiven Maßnah-
men ergriffen würden, hat sich schlicht nicht infor-
miert.

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung
der Grundstoffverordnung ist allerdings nicht geeig-
net, um hier Verbesserungen zu schaffen. Methamphe-

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Zu Protokoll ge

(C (D min wird in der Grenzregion nach Erkenntnissen der ollund Polizeibehörden vor allem aus Abzweigunen von Fertigarzneimitteln aus polnischen und tschehischen Apotheken hergestellt. Da hilft es nicht, Aushren in Deutschland im Einzelfall zu untersagen. Und wenn es Ihnen um Prävention geht: Gerade die eutsche Zollverwaltung ist – darauf wurde in der Anörung auch hingewiesen – zum Beispiel in den Grenzgionen auch präventiv tätig. Die Hauptzollämter im renzgebiet haben einen interaktiven Präventionsvorag mit dem Schwerpunkt Crystal entwickelt, der auch n Schulen angeboten wird. Aber vor allem hat das BMG als Teil der präventien Maßnahmen im Bereich illegaler Drogen und als estandteil der Maßnahme der nationalen Strategie ngst die Förderung eines Projekts zur Erforschung er Zielgruppen der missbräuchlich Methamphetamin onsumierenden ausgeschrieben. Ziel der Projektförerung ist es, geeignete Informationen zur Zielgruppe, rer Konsummotivation und den Konsumgewohnhein zu erhalten. Die Ergebnisse der Projektförderung sollen Hin eise zu zweckmäßigen Präventionsaktivitäten für iese Zielgruppe, insbesondere fundierte selektive der indizierte Präventionsansätze für die Zielgruppe er Konsumierenden, geben. In den drogenpolitischen Konzepten der Bundesreierung wird nicht nur dem Methamphetaminmissrauch, sondern selbstverständlich auch den „neuen rogen“ ein wichtiger Stellenwert beigemessen. Sowohl in der nationalen Strategie vom Februar 012 als auch im Drogenund Suchtbericht der Bunesdrogenbeauftragten vom Mai 2012 wird auf Konumformen, Gefahrenpotenziale und Bekämpfungstrategien sogenannter neuer Drogen eingegangen. In er nationalen Strategie ist den neuen synthetischen rogen ein eigenes Kapitel gewidmet. Insbesondere das angekündigte Gutachten zur achbarkeit der Einführung einer Stoffgruppenregeng im Betäubungsmittelgesetz liegt vor und wird vom MJ überprüft. Der Ausbau und die weitere Vernetzung er bestehenden Frühwarnsysteme im Bereich neuer ynthetischer Drogen sind in Arbeit. Hier wird deutlich, dass das Konzept der Bundesegierung weit über „Workshops und einmalige ufklärungskampagnen“ hinausgeht und nicht nur ethamphetamin und dessen Konsumenten Bestandil verschiedener Präventions-, Beratungsund Beandlungsstrategien sind. Mehr noch wird der zentralen Forderung der SPD, r Methamphetaminkonsumenten „den Beratungs nd Aufklärungsstrukturen eine besondere Bedeung“ beizumessen, in beiden Berichten längst ent prochen. Um eine bessere Grundlage für zielgruppenspezifi che Prävention zu schaffen, hat das BMG seit 2009 ehrere Studien gefördert. Gerade mit der konsequen Karin Maag gebene Reden )





(A) )

ten Trennung der zielgruppenorientierten Präven-
tionsmaßnahmen im Hinblick auf die Konsumenten
und Risikogruppen sind wir auf dem richtigen Weg.

Zu den neuen psychoaktiven Substanzen gilt, dass
mit der 26. und 27. BtM-Änderungsverordnung insge-
samt 54 neue synthetische Stoffe innerhalb eines Jah-
res dem BtMG unterstellt wurden. Und um den neuen
psychoaktiven Substanzen noch effektiver begegnen zu
können, wurde ja das bereits beschriebene Gutachten
in Auftrag gegeben, das die Unterstellung von Stoff-
gruppen unter das BtMG prüft.

Die Verhandlungen mit Russland zu einem Grund-
stoffabkommen sind überdies abgeschlossen.

Wir sind in allen Bereichen, anders als die SPD, auf
der Höhe der Zeit.


Angelika Graf (SPD):
Rede ID: ID1725039800

Als wir den Antrag aufgrund der Entwicklungen im

deutsch-tschechischen Grenzgebiet geschrieben haben,
sprachen Nachrichtenmeldungen über einen Höchst-
stand bei den synthetischen Drogen. Im Jahr 2010 war
mit 41 neuen Substanzen, einem Drittel aller seit 2005
neu gemeldeten Substanzen, eine Rekordsteigerung ge-
meldet worden. Vor einigen Wochen kam nun der EU-
Drogenbericht heraus und hat diese besorgniserregen-
den Zahlen nochmals in den Schatten gestellt. Die EU
hat für 2013 europaweit nun noch einmal 70 neue Dro-
gen nachgewiesen.

Kristallines Methamphetamin, Crystal, ist eine

(halbmit den derzeit höchsten Steigerungsraten. Insbesondere in Bayern, Thüringen und Sachsen sind enorme Zuwächse der illegalen Verbreitung und des Konsums zu verzeichnen. Die Dunkelziffer dazu ist zudem vermutlich sehr hoch. Daher haben auch viele Kolleginnen und Kollegen aus den entsprechenden Landesgruppen diesen Antrag namentlich unterstützt. Vor diesem Hintergrund kann ich weder verstehen, warum Linke und Grüne den Antrag kritisieren, weil er Harm Reduction nicht genügend berücksichtigen würde, noch Union und FDP, die im Ausschuss sagen, dass die Bundesregierung ja genügend mache. Denn so ist es eben nicht. Es ist immer noch unklar, wie die Bundesregierung in diesem Bereich präventiv tätig werden will. Zu den Ereignissen in den Grenzregionen bleibt die Bundesregierung erschreckend tatenlos. Das Problem wird nicht durch ein paar Besuche von Bundesminister Friedrich in Tschechien gelöst. Hier ist eine deutlich verstärkte Präventionsarbeit nötig, nicht nur in der polizeilichen Zusammenarbeit. Denn die Geschwindigkeit und die zum Teil großen Mengen, mit der neue psychoaktive Substanzen auf den Markt gebracht werden, sind für einzelstaatliche Reaktionen ein großes Problem. Wir fordern daher eine entschlossene Reaktion seitens der EU-Mitgliedstaaten und osteuropäischen L d c A d u tr a r A v li C A e s G ta B n b D b te w c u M tr n fe d b b m ta A d E z g a m k S Z d ä G ö b ti g Zu Protokoll ge (C (D änder. Dies wurde auch von der EU bereits eingeforert. Auch bei der polizeilichen und wissenschaftlihen Zusammenarbeit und bei der Bekämpfung der bzweigung von Drogengrundstoffen macht die Bunesregierung bislang zu wenig. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen nd Drogensucht muss zukünftig schneller auf das Aufeten von neuen Substanzen reagieren können. Auch lle Sachverständigen haben in der öffentlichen Anhöung zum Antrag im Gesundheitsausschuss vor der usbreitung synthetischer Drogen gewarnt, mehr Präentionspolitik und eine bessere internationale polizeiche Zusammenarbeit gefordert. Die Situation zu rystal war ebenso dramatisch, zumal – das hat die nhörung sehr deutlich gemacht – Crystal nicht nur in Problem der Grenzregionen ist, sondern immer tärker neben Brandenburg auch Berlin und andere roßstädte betroffen sind. Sie ist Milieudroge und Allgsdroge zugleich. Auch alleinerziehende Mütter mit urn-out-Syndrom suchen die Beratungsstellen auf. Ich kann nachvollziehen, dass die Bundesregierung icht mit öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten dazu eitragen will, dass die Droge noch bekannter wird. och wo sind ein abgestimmtes Konzept und eine veresserte Prävention? Erst unser Antrag, der im Sepmber 2012 in den Deutschen Bundestag eingebracht orden ist, hat die Bundesregierung zumindest in Sahen Forschung ein wenig aus ihrem Schlaf gerissen, nd sie hat zum Missbrauch von Amphetaminen im ärz 2013, also ein halbes Jahr nach dem SPD-Anag zum Thema, eine Studie ausgeschrieben. Doch icht einmal das haben Sie vernünftig getan: In der öfntlichen Anhörung zum Thema wurde kritisiert, dass ie Ausschreibung Mängel aufweist, weil in besonders etroffenen Regionen auch „allgemeiner Präventionsedarf“ bestünde, „Drogenaffinitätsstudien“ aber imer noch fehlen würden. Wir wollen mit dem Antrag die Forschung zu Crysl und zu den synthetischen Drogen stärker fördern. ußerdem wollen wir mit dem Antrag dazu auffordern, ie Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und der U massiv zu verstärken, um effizientere Maßnahmen ur Bekämpfung der neuen illegalen Substanzen erreifen zu können, auch im Hinblick auf die Drogenusgangsstoffe. Und nicht zuletzt wollen wir, das ist ir ein sehr wichtiger Punkt, die Beratungsund Auf lärungsstrukturen stärken: in der Prävention, in den chulen und bei der Polizei. Daher bitte ich um Ihre ustimmung. Der Konsum neuer synthetischer Drogen, insbeson ere der Konsum kristalliner Methamphetamine, ist ußerst gefährlich und endet nicht selten tödlich. Die efahren, die von diesen Drogen ausgehen, sind in der ffentlichen Wahrnehmung jedoch nicht ausreichend ekannt. Eine Rolle spielt dabei, dass diese psychoakven Stoffe als „Designerdrogen“, „Spice“ oder „Leal Highs“ verharmlost und ihre Auswirkungen damit Karin Maag gebene Reden )

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):
Rede ID: ID1725039900




(A) )

heruntergespielt werden. Das ist aus unserer Sicht
nicht hinnehmbar.

Es gilt also, wirksame Instrumente zur Eindämmung
des Konsums dieser Substanzen zu entwickeln. Dazu
bedarf es einer Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern, aber auch zwischen den einzelnen europäi-
schen Ländern, insbesondere in den Regionen, in de-
nen dieses Phänomen grenzüberschreitend zu be-
obachten ist.

Im Rahmen einer Anhörung im Deutschen Bundes-
tag hat eine Reihe von Sachverständigen dargelegt, an
welchen Stellen es bei der Bekämpfung des Handels
und der Verbreitung dieser Stoffe hakt. Es wurde er-
klärt, wie die Verbreitung von Methamphetamin in
Deutschland ist. Dabei kam auch heraus, dass es sich
in erster Linie um ein regionales Phänomen handelt.

Die Anhörung gab auch Antworten auf die Frage,
was die Gründe für die Zunahme der Verbreitung von
Methamphetamin in den deutschen Grenzregionen zu
Tschechien sind. Es wurde erläutert, welche Maßnah-
men zur Bekämpfung der Ausbreitung und des Miss-
brauchs von Methamphetamin in den Grenzregionen
zu Tschechien ergriffen worden sind und welche weite-
ren Maßnahmen geplant sind.

Von zentraler Bedeutung sind auch die in der Anhö-
rung gewonnenen Erkenntnisse über die Stoffe an sich.
Bei neuen synthetischen psychoaktiven Substanzen
handelt es sich um bislang unbekannte oder noch nicht
in Verkehr gebrachte Stoffe und Zubereitungen, die
dem BtMG nicht unterstellt sind und entsprechend
nicht verboten sind. Durch die geschickte Veränderung
der chemischen Struktur wird erreicht, dass die neuen
Drogen nicht den Status illegal haben, weil sie in der
Form eben nicht unter das BtMG fallen. Deshalb prü-
fen wir, ob es vor diesem Hintergrund sinnvoll und
praktikabel sein könnte, im BtMG eine Stoffgruppenre-
gelung einzuführen. Wenn sich dies als gangbarer Weg
zeigt, der Verbreitung gefährlicher neuer Drogen zu
begegnen, werden wir eine solche Stoffgruppenrege-
lung ins Rollen bringen.

Der vorliegende Antrag deckt den Handlungsbedarf
nicht ausreichend ab. Die christlich-liberale Koalition
wird den gesamten Komplex der neuen synthetischen
Drogen deshalb genau unter die Lupe nehmen und die
notwendigen Änderungen zur besseren Bekämpfung
dieser gefährlichen Stoffe herbeiführen.


Frank Tempel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725040000

Zum vorliegenden Antrag der SPD wurde in der ent-

sprechenden Anhörung im Gesundheitsausschuss am
17. April eigentlich alles Notwendige gesagt. Die aus-
führliche Dokumentation der Anhörung mit zahlrei-
chen Stellungnahmen befindet sich auf der Homepage
des Gesundheitsausschusses.

Der Antrag selbst beschäftigt sich mit dem Konsum
psychoaktiver Substanzen und behauptet dabei, dass
der Konsum synthetischer Drogen „zu einem immer
größeren Problem“ werde und sowohl die Zahl der neu

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Zu Protokoll ge

(C (D uf den Markt kommenden synthetischen Drogen als uch die Zahl der davon abhängigen Konsumenten teige. Eine besonders gefährliche synthetische Droge ei Crystal, ein kristallines Methamphetamin, das ein xtrem hohes Suchtpotenzial habe. Der Antrag fordert nter anderem, die Verbreitung durch konzentrierte aßnahmen europaweit stärker zu bekämpfen. Der Antrag zeugt von einer beeindruckenden Inompetenz der Initiatorinnen und Initiatoren: Unkrisch und fachlich falsch werden die verschiedensten ubstanzen durcheinandergewürfelt. Darauf werde ich päter noch einmal eingehen. Allein der Begriff „krislline Methamphetamine“ im Titel ist kurios; denn rstens gibt es nur ein Methamphetamin, und zweitens t das immer kristallin. Die Forderungen nach einer europaweiten Koordiierung der Drogenpolitik sowie die Verstärkung der orschung in diesem Bereich scheinen mir innerhalb ieses Forderungskataloges der SPD die vordergrünig wichtigsten zu sein. Beim Thema Europa sollte es ber vielmehr darum gehen, die Ansätze der Drogengulierung durch Drogenlegalisierung, wie sie in ortugal, der Schweiz, den Niederlanden, in Tschehien und in Belgien geschehen ist, europaweit zu kordinieren. Es gilt aus den sehr positiven Erfahrungen er genannten Länder zu lernen und diese Ansätze in ie dringend benötigte Evaluation der deutschen Droenpolitik mit einzubinden. In der Gesamtheit entspringen die geforderten Maßahmen aber einem alten Denken, das die SPD in Sahen Drogenpolitik leider mit der schwarz-gelben Kolition gemein hat. Die Überwachung und Verfolgung on Produktion, Transit und Handel funktioniert seit st 100 Jahren trotz riesiger öffentlicher Ausgaben icht, trotzdem fordert die SPD ihre Verschärfung. Auch gegen Präventionsarbeit in Schulen ist nicht er se etwas zu sagen. Wenn allerdings im Geiste des ntrags ein Drogenfahnder den Kindern erzählt, dass rogen böse sind und nur ein abstinenter Mensch ein uter Mensch ist, fällt der Erfolg entsprechend dürftig us. Eine gute Präventionsarbeit ist nicht paternalissch, sondern befähigt die Menschen, eine selbstbetimmte Entscheidung zu treffen. Letztlich muss es um dividuelle und um gesellschaftliche Konsumkompenz sowie um ein umfassendes Verständnis von Ge undheitsförderung im Public-Health-Sinne gehen. ichts davon findet sich in dem SPD-Antrag. Das Schreckgespenst, das die SPD mit dem vorlieenden Antrag an die Wand malt, wird der Droge rystal in keiner Weise gerecht. Es ist richtig, dass wir gional an der Grenze zu Tschechien einen höheren rystalkonsum nachweisen können als im restlichen undesgebiet. In Tschechien ist Crystal seit Jahrzehnn eine der am weitesten verbreitenden illegalen Droen. Die SPD macht aber Zahlentricks. So schreibt sie ihrem Antrag von einem Anstieg der Anzahl der rstkonsumierenden um 163,7 Prozent. Dass es sich abei um insgesamt 642 Personen handelt, wird nicht Christine Aschenberg-Dugnus gebene Reden )





(A) )

erwähnt. Auch die weitere Aufzählung reiner Prozent-
zahlen, ohne die absoluten Zahlen zu benennen, soll
wohl ganz bewusst ein äußerst verzerrtes Bild der ei-
gentlichen Realität darstellen. Das Problem ist bei die-
sem Vorgehen, dass es sich bei dem von mir beispiel-
haft genannten Anstieg von 163,7 Prozent bzw. den
642 auffälligen Erstkonsumentinnen und -konsumen-
ten vielmehr um ein Aufhellen des Dunkelfeldes durch
mehr polizeiliche Kontrollen und den damit verbunde-
nen Erfahrungsgewinn in der Arbeit der Strafermitt-
lungsbehörden handelt. Über die konkrete Verbreitung
in Deutschland gibt es jedoch keine sicheren Zahlen.
Hinweise über die Verbreitung ergeben sich bisher
höchstes aus den Sicherstellungsmengen des Zolls, aus
der sich nur eine sehr unzuverlässige Abschätzung des
Konsums ableiten lässt, und der Zahl der Hilfesuchen-
den sowie nichtrepräsentative Umfragen.

Richtig ist, dass die Anzahl der Patientinnen und
Patienten mit einem Crystalhintergrund seit 2009 in
sächsischen Suchtberatungsstellen zugenommen hat.
Laut „Bericht der ambulanten Suchtkrankenhilfe in
Sachsen“ von 2011 stieg der Anteil seit 2009 um
24 Prozent im Jahr 2010 bzw. um 29 Prozent im Ver-
gleich zu 2011. Das heißt in absoluten Zahlen: Von
2009 an hat sich die Anzahl der Hilfesuchenden von
1 500 Klientinnen und Klienten auf circa 1 800 im
Jahr 2010 und dann nochmals auf 2 400 Klientinnen
und Klienten im Jahr 2011 erhöht. Auch dieser Anstieg
könnte damit erklärt werden, dass immer mehr Men-
schen aufgrund der zunehmenden Berichterstattung
die Hilfsangebote wahrnehmen. Aber auch das lässt
sich nur vermuten. Daher ist es richtig, dass die Dro-
genbeauftragte der Bundesregierung einen For-
schungsauftrag zur genaueren Analyse der Crystalpro-
blematik nun in Auftrag gibt. Gerade weil ich die
Bundesdrogenbeauftragte in den letzten vier Jahren
ihrer Amtszeit noch nie loben konnte, möchte ich diese
Entscheidung nun positiv erwähnen. Was wir benöti-
gen, sind konkrete Daten als Grundlage konkreter
Handlungen und keine populistischen Schnellschüsse
wie der vorliegende Antrag der SPD.

Denn wie bereits zu Beginn benannt, enthält der An-
trag weitere schwere inhaltliche Fehler. So wird das
Aufkommen von Legal-High-Produkten – synthetische
Cannabinoide – mit dem völlig anders gelagerten Be-
reich des Crystal vermischt. Beide Konsummuster ha-
ben nichts miteinander zu tun. Hier lässt sich eine
oberflächliche Beschäftigung mit dem Thema vermu-
ten.

Der Einzelsachverständige Dr. Werse vom Institut
für Sozialpädagogik und Erwachsenbildung an der
Goethe-Universität Frankfurt am Main schrieb des-
halb dazu auch in seiner Stellungnahme als Einzel-
sachverständiger in der genannten Anhörung am

(vergleiche Drucksache 17 Deutscher Bundestag)

noch Folgendes hinzufügen: – es ist mir vollkommen
unverständlich, weshalb Sie das ‚Legal Highs‘-Phäno-
men und das Crystal-Meth-Phänomen in einen Topf

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Zu Protokoll ge

(C (D erfen. Bei erstem handelt es sich um neue und noch icht illegalisierte Substanzen mit weitgehend unbeannten Risiken, die v.a. über halblegale Wege im Inrnet gehandelt werden. Demgegenüber ist Methamhetamin seit langem bekannt, wird seit langem illegal ehandelt (und unter unkontrollierten Bedingungen ergestellt)

annt. Auch die Konsumentengruppen dürften sich al-
nfalls teilweise überschneiden bzw. gerade die im
okus stehenden Problemkonsumenten von Meth be-
ötigen sehr spezifische konkrete Hilfsangebote, die in
einem Zusammenhang mit den Legal Highs stehen.
ie unten in meiner gestrigen Mail angesprochen, bie-
n demnach auch unsere Ergebnisse der Onlinebefra-
ung zu Legal Highs keinerlei Grundlage für Meth-
räventionsmaßnahmen. In Ihrem Antrag vermengen
ie konsequent diese beiden unterschiedlichen Phäno-
ene miteinander, was einen ausgeprochen merkwür-
igen Eindruck erweckt.“

Ich kann mich den Ausführungen von Herrn
r. Werse nur anschließen. Die Bundestagsfraktion
ie Linke lehnt diesen Antrag der SPD daher entschie-
en ab.


Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725040100

Es tut mir leid, dies gleich zu Beginn meiner Rede

agen zu müssen: Der uns von der SPD-Fraktion vor-
elegte Antrag ist von einer bemerkenswerten drogen-
olitischen Unkenntnis geprägt. Dazu gehört zum ei-
en die Vermischung des Problems der sogenannten
egal Highs mit dem Thema Methamphetamin, bei
em es sich gar nicht um eine neuartige psychoaktive
ubstanz handelt, sondern um ein klassisches Betäu-
ungsmittel, das schon in den 1930er-Jahren als Arz-
eimittel auf den Markt kam und schon lange dem Be-
ubungsmittelrecht unterliegt.

Auch die Aussage, neue psychoaktive Substanzen
ätten ein erhebliches Abhängigkeitspotenzial und
ürden zu einer immer größeren Zahl an Süchtigen
hren, ist in dieser Pauschalität wissenschaftlich

berhaupt nicht belegt. Wie die Bundesregierung in ih-
m aktuellen Entwurf zur Betäubungsmittel-Ände-

ungsverordnung wieder zugeben musste, existierten
aum wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkweise
nd insbesondere zum Gefahrenpotenzial vieler Sub-
tanzen. Vielmehr wird häufig allein aufgrund der
hemischen Nähe zu anderen Stoffen auf eine psycho-
ktive Wirkung geschlossen, ohne dass diese nachge-
iesen ist oder das gesundheitliche Risiko konkret be-
gt wurde. Manchmal wird die Unterstellung unter
as Betäubungsmittelgesetz allein damit begründet,
ass die Substanzen in „einschlägigen“ Internetforen
ngeboten werde.

Aber zurück zum Antrag der SPD. Enttäuschend ist
uch, dass sich dieser überhaupt nicht mit den Grün-
en auseinandersetzt, weshalb diese sogenannten Le-
al Highs auf dem Markt aufgetaucht sind und konsu-
iert werden. Dies sind nämlich in erster Linie der
legale Status von Cannabis und die Kriminalisierung




Frank Tempel
gebene Reden





Dr. Harald Terpe


(A) )


)(B)

von Cannabiskonsumenten. In mehreren Befragungen
gab die Mehrheit der Konsumenten von Legal Highs
an, auf diese Substanzen zurückzugreifen, weil sie, an-
ders als Cannabis, legal seien. Auch andere Gründe
stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Pro-
hibition von Cannabis: Das sind beispielsweise die
Nichtnachweisbarkeit von Legal Highs in Drogentests,
die Angst vor Verlust des Führerscheins oder das Zu-
rückschrecken vor der Beschaffung von Cannabis in
der Drogenszene. Insbesondere für regelmäßige Kon-
sumenten war das Argument der Legalität sehr wich-
tig, gerade auch in Regionen wie Bayern, in denen ein
hoher Verfolgungsdruck auf Cannabiskonsumenten
herrscht.

In einer aktuellen Studie des King College London
geben über 90 Prozent der Legal-Highs-Konsumenten
an, dass sie eigentlich natürliches Cannabis bevorzu-
gen, beispielweise wegen geringerer Nebenwirkungen.
Dies zeigt eindeutig, dass es sich bei dem Konsum von
Legal Highs größtenteils um ein Ausweichverhalten
handelt, das unmittelbar durch die Kriminalisierung
von Cannabiskonsumenten hervorgerufen wird. Nach-
haltig wird man das Problem der Legal Highs unter
anderem also nur durch eine legale Abgabe von Canna-
bis lösen können.

Solch eine vertiefte Auseinandersetzung mit der
Problematik sucht man in dem vorliegenden Antrag
allerdings vergeblich. Er bleibt auch in seinen Forde-
rungen sehr unkonkret und geht kaum über die „All-
gemeinplätze“ hinaus, die er seinerseits der Bundes-
regierung vorwirft. Mit welchen Instrumenten die
geforderte Drogenbekämpfung durchgeführt werden
soll, bleibt weitgehend unklar. Die geforderte Unter-
stützung eines EU-Regelungsvorschlags zu Legal
Highs ist fragwürdig, da noch völlig unklar ist, wie
dieser Vorschlag aussehen wird. Auch die Forderun-
gen im Bereich der Prävention bleiben sehr unkonkret.
Die Säule der Schadensminderung wird zudem über-
haupt nicht erwähnt.

Klar wird allerdings, dass die SPD einen eindeutig
repressiven Ansatz verfolgt, der in erster Linie auf die
Intensivierung der Strafverfolgung setzt. Man hat fast
das Gefühl, die SPD möchte die schwarz-gelbe Regie-
rung da noch überholen. Das ist allein schon wegen
des offensichtlichen Scheiterns dieses Ansatzes abzu-
lehnen. Er hat weder zu einer Reduzierung des Ange-
bots noch zu einer Verringerung der Nachfrage nach
Drogen geführt. Stattdessen hat die prohibitive Dro-
genpolitik erhebliche Menschenrechtsverletzungen
und immense gesundheitliche sowie gesellschaftliche
Schäden zu verantworten.

Eine Wende in der Drogenpolitik und eine Entkrimi-
nalisierung der Drogenkonsumentinnen und -konsu-
menten sind daher auch in Deutschland längst überfäl-
lig. Die SPD hat sich diesem Gedanken in der nun zu
Ende gehenden Legislaturperiode allerdings zumeist
verschlossen. Der vorliegende Antrag ist ein erneuter
Beleg dafür. Deshalb lehnt unsere Fraktion diesen An-
trag ab.

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(C (D Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für esundheit empfiehlt auf Drucksache 17/14007, den ntrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/10646 bzulehnen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dageen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist it den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Linken nd der Grünen gegen die Stimmen der SPD angenomen. Tagesordnungspunkt 59: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725040200

– zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika
Graf (Rosenheim), Dr. Edgar Franke,
Dr. Carola Reimann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD

Überlebenshilfe in der Drogenpolitik – Si-
tuation der Substitution von Opiatabhängi-
gen verbessern – Substitutionsbehandlung
im Strafvollzug gewährleisten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Frank
Tempel, Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Abhängigen helfen – Substitutionstherapie
erleichtern

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald
Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Versorgungsqualität und Therapiefreiheit
in der Substitutionsbehandlung stärken

– Drucksachen 17/12181, 17/12825, 17/13230,
17/14017 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Angelika Graf (Rosenheim)


Auch hier sind die Reden zu Protokoll genommen.


Karin Maag (CDU):
Rede ID: ID1725040300

Drogenpolitik heißt für uns generell, den Spagat

wischen der medizinisch notwendigen Versorgung
nd der Gewährleistung der Sicherheit und Kontrolle
es Betäubungsmittelverkehrs zu bewältigen.

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2009 die Vo-
aussetzungen für die diamorphingestützte Behand-
ng Opiatabhängiger geschaffen und diese Therapie-

ption in die Regelversorgung überführt. Damals hat
eine Fraktion dieses Gesetz abgelehnt. Heute beglei-
n wir die Entwicklungen in diesem Bereich kritisch

onstruktiv.
Als Gesundheitspolitikerin geht es mir in erster

inie natürlich um eine gute Versorgung, so unbüro-
ratisch wie möglich und auf hohem Qualitätsniveau.
h bin aber auch verpflichtet, darauf zu achten, dass


(A) )


)(B)

den berechtigten staatlichen Sicherheitsinteressen
Rechnung getragen wird. Es gilt diesbezüglich vor al-
lem, den Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unter-
binden.

Die Richtlinien der Bundesärztekammer nennen
heute als Behandlungsziel die schrittweise Wiederher-
stellung der Betäubungsmittelabstinenz einschließlich
der Besserung und Stabilisierung des Gesundheits-
zustandes und der Unterstützung der Behandlung ei-
ner neben der Opiatabhängigkeit bestehenden Erkran-
kung. Und rund ein Drittel der substituierten Patienten
werden entsprechend stabilisiert und können wieder
ein geregeltes Leben führen.

Seit 2009 ist also viel geschehen:
Heute gibt es zum Beispiel ein erstes diamorphin-

haltiges Fertigarzneimittel, die Bundesärztekammer
hat ihre Substitutionsrichtlinien ebenso überarbeitet,
wie der G-BA die Richtlinie „Methoden vertragsärztli-
cher Versorgung“, und es gibt GKV-relevante Abrech-
nungspositionen für die diamorphingestützte Behand-
lung Schwerstopiatabhängiger.

Das Ergebnis dieser vielfältigen Bemühungen ist,
dass sich diese Therapieoption für Opiatabhängige
mittlerweile fest im Angebot der Regelversorgung eta-
bliert hat.

Und weil uns Behandlungsqualität wichtig ist, hat
das BMG in Absprache mit den Bundesländern die
PREMOS-Studie „Langfristige Substitution Opiatab-
hängiger: Prädiktoren, Moderatoren und Outcome“,
in Auftrag gegeben.

Die am 21. September 2011 vorgestellte Studie stellt
fest, dass die Substitutionstherapie in Deutschland
effektiv ist und die allgemeinen primären Ziele über-
wiegend erreicht werden.

Auch die IMPROVE-Studie belegt, dass Suchtmedi-
ziner, Patienten und Opiatkonsumenten die opiatge-
stützte Substitution als wertvoll und wirksam ansehen.

Die in dem Antrag der SPD gestellte Forderung
nach einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedin-
gungen für die Konsiliar-, Mitgabe- und Take-home-
Regelungen ist mit dem Blick auf die IMPROVE-Studie
zu betrachten.

Tatsächlich wünschen sich 47 Prozent der befrag-
ten, aktiv substituierenden Ärzte eine Veränderung der
politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Genannt sind hier zum Beispiel: weniger Bürokratie,
weniger restriktives Vorgehen sowie juristische Unter-
stützung statt Sanktionen. Gerade die Forderung nach
einer Erleichterung für die behandelnden Ärzte kann
ich persönlich gut nachvollziehen.

Gleichzeitig belegt die Studie aber auch, dass die
Ärzte erhebliche Bedenken in Bezug auf Missbrauch
und unerlaubte Weitergabe der Substitutionsmedika-
mente durch die Patienten haben. 49 Prozent der Ärzte
bezeichnen dies als erhebliches Problem, weitere
17 Prozent als besonders schwerwiegendes Problem.

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Zu Protokoll ge

(C (D hnliches gilt für den Missbrauch der Substitutionsittel durch die Patienten. 23 Prozent der Patienten gaben im Rahmen der tudie an, das Substitut schon einmal verkauft oder eitergegeben zu haben. Gerade vor dem Hintergrund der sehr realen efahren von Weitergabe und Missbrauch, die die Beagungen ergeben haben, halte ich den Rechtsrahmen u allen Formen der Mitgabe für ausreichend. Mit der 23. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverrdnung wurde im § 5 Abs. 8 Satz 1 bis 3 BtMVV die ogenannte Zwei-Tages-Verschreibung verankert. Der ehandelnde Arzt darf Patienten, denen ansonsten ein ubstitutionsmittel zur unmittelbaren Verabreichung berlassen wird, in Fällen, in denen die Kontinuität er Substitutionsbehandlung nicht anderweitig geährleistet werden kann, ein Substitutionsmittel in der is zu zwei Tagen benötigten Menge verschreiben. Mit dieser Regelung wurde bereits dem besonderen rztlichen Anliegen, Versorgungsmöglichkeiten insbeondere an Wochenenden zu schaffen, entsprochen. Diese neue Verschreibungsmöglichkeit wurde in das Take-home“ eingebettet, das die Voraussetzungen für ie bis zu sieben Tage mögliche Take-home-Verschreiung sowie für die sogenannte Auslandsverschreiung, das heißt den Substitutionsmittelbedarf von bis u 30 Tagen, beschreibt. Es sind sicher Fallgestaltungen denkbar, bei denen ich der vorhandene Rechtsrahmen als „in der Praxis chwer handhabbar“ darstellen läßt. Hier müssen wir ber nicht den Rechtsrahmen ändern, sondern die Zahl er substituierenden Ärzte erhöhen. Die Zahl der von der Ärztekammer gemeldeten und Substitutionsregister registrierten, suchttherapeu sch qualifizierten Ärzte liegt mit 8 400 deutlich höher ls die tatsächlich substituierenden Ärzte, die mit 731 gemeldet sind. Das Problem liegt folglich nicht in der Zahl der vorandenen qualifizierten Ärzte, sondern eher an der otivation, die Substitutionsbehandlung Opiatabhän iger anzubieten. Neben den bereits eingangs genannten Verbesseungen auch für substituierende Ärzte hat die Drogeneauftragte der Bundesregierung unter anderem im ahmen einer breitenwirksamen Kampagne die Motiation und Bereitschaft unter Ärzten für die Behandng von opiatabhängigen Patienten unterstützt. Zu ammen mit der KBV wendet sie sich mit an die rzteschaft, um die Chancen und Herausforderungen r die Teilnahme an der suchtmedizinischen Grund ersorgung zu fördern. Ich selbst unterstütze diese ampagne ebenfalls. Die von der Fraktion Die Linke geforderte Ändeung der Approbationsordnung der Ärzte ist aus unser Sicht nicht erforderlich, da bereits nach der gelten Karin Maag gebene Reden )





(A) )

den Approbationsordnung für Ärzte die Möglichkeit
besteht, auf suchtmedizinische Aspekte einzugehen.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass das BMG
Mindestanforderungen für die ärztliche Ausbildung
regelt, die konkrete Ausgestaltung obliegt den Hoch-
schulen.

Die Forderung nach Intensivierung der Forschung
zur Substitutionsbehandlung geht ebenso ins Leere.

Insbesondere mit der PREMOS-Studie wurden
Wirksamkeit und Effektivität der aktuellen Therapiesi-
tuation untersucht und damit wesentlich zur Verbesse-
rung der Substitutionstherapie und der Angleichung
regional unterschiedlicher Standards beigetragen.

Soweit Bündnis 90/Die Grünen bedarfsgerechte
Versorgungsstrukturen einfordern, wird mit der
PREMOS-Studie auch dargestellt, dass die langfristi-
gen Substitutionsbehandlungen gerade nicht, wie von
ihnen unterstellt, mit anderen chronischen Erkrankun-
gen verglichen werden können. Dort fehlten zum Bei-
spiel die kurzfristigen krisenhaften Zuspitzungen, die
eine sehr individuelle Behandlung notwendig machen.

Die Forderung nach evidenzbasierten Leitlinien
kann wiederum meines Erachtens nur an die Fach-
gesellschaften gehen.

Die Forderung, in Abstimmung mit dem BfArM eine
verbesserte Statistik, inklusive der Kennzeichnung der
Substitution in Haft und im Maßregelvollzug zu erzie-
len, würde ein komplett neues Verfahren erfordern, in
dem zumindest für die bezeichnete Gruppe der Straf-
gefangenen die bisher praktizierte Anonymisierung
und Kryptierung aufgehoben werden müsste.

Datenschutzrechtliche Bedenken sowie die Stigma-
tisierung dieser Patientengruppe sprechen dagegen.
Zudem liegt diese Veränderung in der Zuständigkeit
der Länder, die primär angesprochen werden müssten.

Zu der Frage des Ausbaus der qualitätsgesicherten
Substitutionsbehandlung in Freiheit ist auf den Sicher-
stellungsauftrag der KVen nach § 75 Abs. 1 SGB V zu
verweisen.

Die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes
für Substitutionsbehandlung im Strafvollzug fällt in die
ausschließliche Kompetenz der Länder.

Ebenso liegt es in der Verantwortung und Zustän-
digkeit der Länder, welche Einstellungsvoraussetzun-
gen diese hinsichtlich ihres ärztlichen Personals in
den Justizvollzugsanstalten einfordern. Ein verpflich-
tender Nachweis einer suchtmedizinischen Zusatzqua-
lifikation ist sicher wünschenswert, bleibt aber offen,
vor dem Hintergrund, ob sich dieses im Einzelfall
realisieren lässt.

Eine Unvereinbarkeit von § 64 StGB mit den Richt-
linien der Bundesärztekammer zur Durchführung der
substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger
liegt nicht vor. Eine substitutionsgestützte Behandlung
im Maßregelvollzug ist grundsätzlich als Teil eines
therapeutischen Gesamtkonzeptes möglich. Auch hier

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Zu Protokoll ge

(C (D t die Zuständigkeit der Länder für den Vollzug gegeen. Alles in allem gilt: Die Substitutionstherapie in eutschland ist effektiv, und die allgemeinen, primän Ziele werden überwiegend erreicht. Dem folgend werden wir, wie bisher, weiterhin da an arbeiten, dass das hohe Niveau erhalten bleibt und ich gegebenenfalls hier und da noch verbessert. Ihre nträge lehnen wir als nicht zielführend ab. In der ersten Lesung des Antrages der SPD-Frak on zur Substitution gab es eine überraschend intessante und sehr sachorientierte Diskussion um die ualität und die Gewährleistung der Substitutionsbeandlung in Deutschland. Das hat mich sehr gefreut. Dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die inksfraktion im Anschluss an die erste Lesung dann benfalls jeweils noch einen Antrag einbringen mussn, unterstreicht zwar den Handlungsbedarf in der ubstitutionsbehandlung, doch waren die Anträge entehrliche Aufgüsse des SPD-Antrages. Wenn schon ein terfraktionelles Vorgehen nicht möglich ist, so hätte h mir gewünscht, dass die Kolleginnen und Kollegen on Grünen und Linken mal über ihren Schatten sprinen könnten und den Antrag der SPD einfach nur unrstützen. Erst recht deshalb, weil die Forderungen och in die gleiche Stoßrichtung gehen und der Antrag er SPD wesentlich differenzierter als Grüne und inke das Problem beschreibt und daraus umsichtige orderungen ableitet. In der Anhörung am 5. Juni 2013 haben die Sach erständigen doch sehr einmütig – und das ist doch ngesichts der damaligen Widerstände seitens der onservativen Parteien interessant – die Substitutionsehandlung eindeutig als Erfolg bewertet. Seit den 990er-Jahren wird in Deutschland im Umgang mit piatabhängigen der Ansatz der Schadensreduzierung nd Überlebenshilfe durch Substitution verfolgt. Das t – mit einem Rückblick auf zwanzig Jahre „harm reuction“ – ein schöner Erfolg der damaligen Anstrenungen vor allem von SPD und Grünen. Insbesondere ie rot-grüne Regierungspolitik hatte dies damals vorngetrieben, und angesichts der Erfolge sind wir gut eraten, dass wir diesen Ansatz nach der Wahl weiter orantreiben. Die Sachverständigen haben eindrücklich bestätigt, ass das Ziel der Abstinenz in vielen Fällen in der Prais nicht zu erreichen ist. Auch die Bundesärztekamer unterstrich, dass Abstinenz zwar ein wichtiges iel, in vielen Fällen aber unrealistisch sei. Die Mediin sei gut beraten, Ziele „auf dem Niveau des Patienn“ und an seinen tatsächlichen Bedürfnis und Chan en auszurichten. Dr. Meyer-Thompson von der Deutschen Gesell chaft für Suchtmedizin hat auf die Problematik der zuätzlichen Substanzen hingewiesen, die oftmals von ubstituierten Patientinnen und Patienten eingenom Karin Maag gebene Reden )

Angelika Graf (SPD):
Rede ID: ID1725040400




(A) )

men würden. Mit anschaulichen Beispielen haben die
Sachverständigen nicht zuletzt die zunehmende und
nicht zu tolerierende Kriminalisierung von substituie-
renden Ärzten besonders in Süddeutschland kritisiert.
Es sei kontraproduktiv für den Erfolg einer Substitu-
tionsbehandlung, wenn die Ärztinnen und Ärzten in ih-
rem Praxisalltag ständig mit der Strafbarkeit konfron-
tiert werden – so die ebenfalls einmütige Bewertung
der Sachverständigen.

Urteile vor allem von bayerischen Gerichten bele-
gen, dass die Strafverfolgungsbehörden die Abstinenz
immer noch als oberstes Ziel verstehen – häufig in Ver-
kennung der tatsächlichen Rahmenbedingungen vor
Ort. Immer öfter kommt es zu der Situation, dass sich
in ländlichen Regionen die Versorgung von opiatab-
hängigen Patientinnen und Patienten durch „grenz-
wertige“ Gerichtsurteile drastisch verschlechtert und
in bestimmten Gegenden schlichtweg nicht mehr ge-
währleistet ist.

Das können wir als Gesetzgeber nicht hinnehmen;
die Regelungen sowohl in der Betäubungsmittel-Ver-
schreibungsverordnung als auch im Betäubungsmittel-
gesetz sind nicht eindeutig genug und lassen zu viel
Raum für problematische Urteile im Sinne einer Ge-
währleistung der Versorgung, die den Stand der Wis-
senschaft zudem nicht berücksichtigen. Deswegen
muss der Gesetzgeber endlich für Klarheit für alle Be-
teiligten sorgen. Die rechtliche Situation – auch das
hat die Anhörung zu den Anträgen sehr deutlich ge-
macht – ist der Hauptgrund dafür, dass viel zu wenig
Ärzte die Substitutionsbehandlung anbieten und erst
gar nicht in die Suchtmedizin einsteigen, obwohl genü-
gend Ärzte über entsprechende Fortbildungen verfü-
gen.

Und obwohl bekannt ist, dass ein Großteil der prak-
tizierenden Suchtmediziner eher älter sind und eine
Pensionierungswelle naht, muss man feststellen: So-
wohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch
die Bundesregierung tun zu wenig, um die Situation zu
verbessern. Der anstehende Generationswechsel wird
große Versorgungsprobleme mit sich bringen. Wir kön-
nen uns ein weiteres Vertagen, das so typisch ist für die
Merkel-Regierung, nicht leisten.

Ich freue mich, dass – nach Intervention von mir
und meiner Fraktion – die Drogenbeauftragte der Bun-
desregierung Dyckmans zumindest bei der Kassenärzt-
lichen Bundesvereinigung vorstellig geworden ist, um
die problematischen Regelungen für eine neue EBM-
Struktur zu diskutieren. Die KBV wollte substituieren-
den Hausärzten die Pauschalen kürzen, damit sie sich
„auf die Allgemeinmedizin“ konzentrieren können.
Wenn aber 95 Prozent der substituierenden Ärzte
Hausärzte sind, dann wäre eine solche Änderung des
EBM vor dem Hintergrund der bestehenden Versor-
gungsprobleme verhängnisvoll. In der Anhörung ha-
ben wir nun gehört, dass diese Planungen vom Tisch
sein sollen. Doch reicht das nicht aus. Ich hätte mich
gefreut, wenn die finanziellen Mittel, die für Image-
kampagnen für Haus- und Fachärzte zur Verfügung

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Zu Protokoll ge

(C (D estellt werden, nicht für alle Arztgruppen eingesetzt orden wären, sondern für die Arztgruppen, die es nög gehabt hätten. Vor allem wollen wir mit unserem Antrag aber erichen, dass aus den genannten Gründen die rechtchen Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandng von Opiatabhängigen reformiert werden. Sowohl as Abstinenzparadigma in der Betäubungsmittel-Verchreibungsverordnung als auch die überzogenen Strafndrohungen in § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgeetz müssen dringend überprüft werden. Wir brauchen nge Suchtmedizinerinnen und Suchtmediziner, wenn ir die Substitutionsbehandlung erhalten wollen. Daher itte ich um Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen on Union und FDP. Wenn sie nicht zustimmen, könnten an es aber auch so werten, dass Union und FDP vielicht diese Behandlungsform sehenden Auges vor die unde gehen lassen wollen. Aktivitäten seitens der Bundesregierung für eine ewährleistung der Substitutionsbehandlung verlanen wir auch für die Situation in deutschen Haftanstaln. Im Maßregelund Strafvollzug ist die Möglichkeit ur Substitutionsbehandlung oftmals nicht gewährleist. Das bestätigte bereits der Drogenbericht der Bunesregierung im Jahr 2009, dem Jahr des Amtsantritts ieser Regierung. Die Regelungen in den Bundeslänern sind immer noch höchst unterschiedlich. Der undesregierung kommt hier mindestens eine Moderaonsfunktion zu, aus der sie sich nicht ständig mit dem rgument herausreden darf, sie sei für Haftanstalten icht zuständig. Die Substitutionsbehandlung von Opiatbhängigen ist durch ein Bundesgesetz ermöglicht orden. Das Durcheinander in den Bundesländern nd die fehlenden Angebote in den Haftanstalten könen wir als Gesetzgeber nicht tolerieren. Ich bitte auch eshalb, dem Antrag der SPD, der dazu konkrete aber msichtige Forderungen aufstellt, im Sinne der Sache uzustimmen. Die von den Oppositionsfraktionen vorgelegten nträge thematisieren ein wichtiges Anliegen. Das onzept des Ineinandergreifens von Prävention, Berang und Therapie, Überlebenshilfen und Repression rachte ich als den richtigen Ansatz zeitgemäßer rogenpolitik. Dieses Säulenmodell reflektiert die ielfalt der Anforderungen an Staat und Gesellschaft Umgang mit Drogen und Suchterkrankungen. Im Rahmen der Überlebenshilfe spielt die Substituon von Opiatabhängigen eine sehr wichtige Rolle. ie Substitutionstherapie ist ein zielführendes Instruent, einen Suchtkranken in einem absehbaren Zeit aum in einen Zustand permanenter Abstinenz zu brinen oder im Rahmen einer Dauersubstitution enigstens ein Mindestmaß an Schadensminimierung u erreichen. Mit einer Substitutionstherapie kann man en Gesundheitszustand und die soziale Situation der atienten deutlich verbessern. Im wahrsten Sinne des ortes kann eine Substitution überlebenswichtig sein. Angelika Graf gebene Reden )

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP):
Rede ID: ID1725040500




(A) )

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die der-
zeit in Deutschland praktizierte Substitutionssystema-
tik gut funktioniert. Die PREMOS-Studie zeigt auf, wie
die Situation von Substitutionspatienten ist, und liefert
Erkenntnisse über Mortalität, Morbidität, Lebensqua-
lität, Delinquenz, stabile Substitution und Beikonsum.
Im internationalen Vergleich steht Deutschland recht
gut da.

Gleichwohl gibt es immer Aspekte, die verbessert
werden können und sollten. Die von den Oppositions-
fraktionen thematisierten Probleme bei der Substi-
tutionsbehandlung im Strafvollzug sowie die grund-
legenden Fragen der Versorgungsqualität in der
Substitutionstherapie sind wichtige Aspekte. Im
Rahmen einer Anhörung hier im Deutschen Bundestag
hat eine Reihe von Experten aufgezeigt, an welchen
Stellschrauben man drehen kann, um das System der
Substitutionstherapie zu verbessern. Die vorliegenden
Anträge sind jedoch aus fachlicher Sicht in vielen
Punkten problematisch.

Für die medizinische Versorgung in Haftanstalten
und somit auch für die Substitution sind grundsätzlich
die Länder zuständig. Einer bundeseinheitlichen Rege-
lung für die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger
Inhaftierter steht damit eine eindeutige Länderkompe-
tenz für diesen Bereich entgegen.

Die christlich-liberale Koalition wird den gesamten
Komplex der Substitutionstherapie deshalb erneut ge-
nau überprüfen und die notwendigen Änderungen zur
Verbesserung der Situation herbeiführen.


Frank Tempel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725040600

Die vorliegenden Anträge von SPD, Linken und

Grünen lassen schnell erkennen, dass zumindest die
Oppositionsfraktionen die Substitutionstherapie in
Deutschland ernst nehmen und dabei auf dringenden
Änderungsbedarf hinweisen. Alle drei vorliegenden
Anträge gehen in die richtige Richtung. Auch wenn der
Antrag der SPD richtige Punkte benennt, unterschei-
det er sich doch qualitativ an einigen Punkten sehr von
unserem Antrag und dem Antrag der Grünen.

Die Substitutionstherapie ist nachweislich die effek-
tivste Methode, die negativen gesundheitlichen und so-
zialen Folgen der Opiatabhängigkeit zu bekämpfen.
Die Versorgungslage für Substituierende muss sich un-
ter anderem auch dadurch verbessern, dass die recht-
lichen Rahmenbedingungen für Substitutionsärztinnen
und -ärzte sowie die der Substituierenden selbst geän-
dert werden.

Die Substitutionsbehandlung wurde per Gerichtsbe-
schluss erzwungen und die Ausgestaltung des Substitu-
tionsrechts anschließend von den Kritikerinnen und
Kritikern vorgenommen. Diesen Geist trägt die Betäu-
bungsmittel-Verschreibungsverordnung, BtMVV, bis
heute. Es geht deshalb darum, dass die BtMVV Substi-
tutionsbehandlungen in erster Linie ermöglicht und
nicht verhindert. Zwar sehen auch Union und FDP
hier Handlungsbedarf, aber grundlegende Änderun-

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(C (D en der rechtlichen Rahmenbedingungen wurden bis eute nicht durchgeführt. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage von mir ur „Versorgungssituation zur Substitutionsbehandng“, Bundestagsdrucksache 17/12614, im März die es Jahres hat ergeben, dass die Bundesregierung die age der Substituierenden nicht verbessert hat. Aus er Beantwortung der Kleinen Anfrage ist zu erkenen, dass die aktuelle Versorgungslage äußerst prekär t: Bei einer steigendenden Zahl von Substituierenden den letzten zehn Jahren ist die Anzahl der Substituonsärztinnen und -ärzte annähernd gleich geblieben. ie notwendige umfassende ärztliche Betreuung wird adurch vor allem in ländlichen Gebieten immer chwieriger. Das Durchschnittsalter der Substitutionsrztinnen und -ärzte liegt mittlerweile bei 59 Jahren. ie Bundesregierung musste daher offen zugeben, dass in den nächsten Jahren eine Reihe von Substituonsärztinnen und -ärzten in den Ruhestand wecheln“ wird. Wir wollen, dass alle Menschen, die eine Substituonstherapie brauchen und diese in Anspruch nehmen öchten, dies auch tun können. Viele Abhängige haen anders gar keine Möglichkeit aus dem Sumpf aus ozialem Absturz, Abhängigkeit und Kriminalität aususteigen. Um das klar zu sagen: Substitutionstherapie ttet Leben, und sie tut noch mehr: Sie senkt die Infekonsrate mit HIV und Hepatitis, sie ermöglicht den etroffenen die Rückkehr ins gesellschaftliche Leben, ie reduziert die Beschaffungskriminalität und eröffnet icht zuletzt andere Beratungsund Betreuungsangeote. Die Forschung hat klar gezeigt, dass die Opiatabtinenz nur selten erreicht wird, dass sie aber für die ositiven Effekte der Substitution auch nicht notwenig ist. Unser Antrag sieht daher die in der BtMVV geoffene Festlegung auf die Abstinenz als primäres Beandlungsziel äußerst kritisch. So wird eine ehandlung verhindert, die entsprechend der internaonalen Forschung und in Übereinstimmung mit dem esundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation, HO, stattfinden könnte. Die fachlich-medizinischen estlegungen aus der BtMVV sind insgesamt zu streihen und der Selbstverwaltung zu übergeben. Das beifft insbesondere die Festlegungen des Behandlungs iels, die Therapievoraussetzungen für Patientinnen nd Patienten, die Regelungen zum Beikonsum sowie ie Festlegung auf bestimmte Applikationsformen oder irkstoffe der Substitutionsmittel. Wir wollen, dass die ushändigung des Substitutionsmittels für bis zu 0 Tage bei gesundheitlich und sozial stabilen Menchen ermöglicht wird, Take-Home-Regelung; denn enn die Substitutionsbehandlung selbst die Reinterierung behindert, hat sie ihr Ziel verfehlt. In der Diamorphinsubstitution ist die Lage besoners prekär. Es ist ein Armutszeugnis der Bundesregieung, dass seit Ende des erfolgreichen Modellversuchs eine einzige Diamorphinambulanz hinzugekommen t. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sinnvoller Christine Aschenberg-Dugnus gebene Reden )





(A) )

weise die Hürden in der Diamorphinrichtlinie gesenkt.
Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Zei-
chen der Zeit erkennt und die flächendeckende Versor-
gung hier voranbringt.

Des Weiteren sollte die Kopplung einer medizini-
schen Suchtbehandlung mit anderen Maßnahmen in
der BtMVV gestrichen werden. Durch eine Änderung
der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte in
Kooperation mit den Bundesländern soll zudem darauf
hingewirkt werden, dass suchtmedizinische Themen
allgemein, insbesondere die Substitutionstherapie,
stärker während des Medizinstudiums Berücksichti-
gung finden. Die jüngste Beantwortung einer Kleinen
Anfrage von mir durch die Bundesregierung zum
Thema „Behandlungs- und Versorgungssituation Alko-
holabhängiger sowie Ausbildungslage im Medizinstu-
dium“, Bundestagsdrucksache 17/13641, lässt aber
erkennen, dass diese Forderung bei Union und FDP
auf taube Ohren stößt.

Die SPD fordert in ihrem Antrag daher richtiger-
weise sowohl eine Reform der BtMVV als auch des
Betäubungsmittelgesetzes, BtMG. Leider bleibt der An-
trag aber relativ unkonkret. Zwar wurde die grundsätz-
lich richtige Forderung nach Angleichung der BtMVV
an die ärztlichen Leitlinien gefordert, noch besser wäre
es aber, die fachlich-medizinischen Festlegungen ganz
aus der BtMVV zu entfernen, so wie es der Antrag der
Linken fordert. Die meisten weiteren Forderungen im
SPD-Antrag sind nur als Prüfauftrag formuliert. Das
betrifft insbesondere die Regelungen zur Mitgabe von
Substitutionsmitteln, Take-Home-Regelung, zur Straf-
androhung gegen Ärztinnen und Ärzte und die flächen-
deckende Versorgung von inhaftierten Opiatabhängi-
gen. Was die SPD jeweils konkret will, bleibt offen.
Etwas Mut in der Sache hätte dem Antrag gutgetan. So
hinkt er selbst den Beschlüssen von Ärztekammer und
Gemeinsamem Bundesausschuss hinterher.

Die Grünen hingegen werden in ihrem Antrag kon-
kreter. Sie fordern die Bundesregierung auf, einen Ge-
setzentwurf vorzulegen, nach dem die medizinischen
Vorgaben der BtMVV insbesondere zum Behandlungs-
ziel, zur Dosierung und zur Art der Medikation, zur
Mitgabe des Medikaments oder dessen Verschreibung
sowie zur psychosozialen Begleitbehandlung, soweit
jeweils medizinisch geboten, zukünftig durch eine dem
aktuellen Stand der medizinischen und pharmazeuti-
schen Wissenschaft entsprechenden Behandlungsricht-
linien der Bundesärztekammer, BÄK, geregelt werden.

Dabei stimmen wir als Linke mit der Analyse der
Grünen und dem grundsätzlichen Weg zur Verbesse-
rung der Versorgung bei der Substitutionsbehandlung
überein. Kritisch anzumerken ist lediglich, dass sich
keine Forderung auf die Verbesserung der Versor-
gungslage bei der psychotherapeutischen sowie psy-
chosozialen Betreuung bezieht.

Die Union erklärte im Beratungsverlauf, dass sie
ausschließlich dem Antrag der SPD etwas Positives
abgewinnen kann; aber selbst bei diesem hätte man

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Zu Protokoll ge

(C (D roße Bedenken, ob die vorgeschlagenen Punkte nicht er Sicherheit im Betäubungsmittelverkehr widersprehen. Ebenso wie die FDP lehnt die Union daher alle rei Anträge ab, ohne konkrete Vorschläge zur Verbeserung der Substitutionslage zu erbringen. In der Gesamtheit ist das Verhalten der schwarzelben Bundesregierung daher ein weiteres Armutseugnis. Es bedarf auch aus drogenund suchtpoliticher Sicht eines grundlegenden Wechsels in der biserigen Bundespolitik. Vor wenigen Wochen gab es zu diesen drei Anträgen ine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundesges. Ich habe selten erlebt, dass sich fast alle Sach erständigen so einig waren: Es muss etwas gescheen. Die rechtlichen Regelungen zur Behandlung der eroinabhängigkeit müssen deutlich liberalisiert und n den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft ngepasst werden. Umso unverständlicher ist, dass die Koalition diese nträge dennoch hier ablehnt. Sie nimmt damit in auf, dass sich die Behandlungsqualität weiter ver chlechtert. Besonders verwunderlich ist die Haltung er FDP. Noch in der vergangenen Wahlperiode – da war die DP noch in der Opposition – habe ich unter anderem emeinsam mit dem damaligen Kollegen Detlef Parr r eine Reform der Betäubungsmittel-Verschreibungs erordnung gefochten. Davon ist heute ganz und gar icht mehr die Rede. Glaubt man der FDP, ist alles alletti. Die FDP versteckt sich hinter den folgenlosen ppellen der Drogenbeauftragten für mehr Ärzte in er Substitution. Das ist wohlfeil, geht aber am eigentchen Problem vorbei; denn es fehlt uns nicht an Ärznnen und Ärzten mit einer suchtmedizinischen Qualikation. Wer heutzutage die Substitutionsbehandlung anbiet, der steht mit einem Bein im Knast, wie es ein ärztcher Kollege mal ausgedrückt hat. Um dieses Prolem zu beheben, müsste die Betäubungsmittelerschreibungsverordnung, BtMVV, ihren repressiven harakter verlieren; sie muss also geändert werden. Es geht aber gar nicht zentral um die Ärzte, sondern arum, dass die Patientinnen und Patienten auf dem ktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beandelt werden, wie sie das bei anderen schweren hronischen Erkrankungen auch erwarten können. Die Bundesärztekammer, aber auch andere Sacherständige haben darauf hingewiesen, dass zentrale nnahmen und Vorgaben der Betäubungsmittel-Verchreibungsverordnung nicht dem aktuellen Stand der videnzbasierten Medizin entsprechen bzw. sogar konaproduktiv sind. Das gilt zum Beispiel für die Abstienzforderung der BtMVV. Nur etwa 4 Prozent der piatabhängigen erreichen jemals die Abstinenz. Die REMOS-Studie hat deutlich gezeigt, welche negatigebene Reden Frank Tempel Dr. Harald Terpe )

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725040700







(A) )

ven Folgen diese forcierte Abstinenzorientierung für
die Betroffenen hat.

Ein weiterer Punkt wurde ebenfalls in der Anhörung
genannt: die Regelungen zum sogenannten Beikon-
sum. Sie besagen, dass Patientinnen und Patienten, die
zusätzlich zu Methadon auch andere Substanzen ge-
brauchen, einen Behandlungsabbruch befürchten müs-
sen. Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten drohen
häufig Sanktionen, wenn sie sich nicht daran halten.
Dabei ist wissenschaftlich mittlerweile belegt, dass der
Beikonsum häufig eine Folge zu niedriger Dosierung
von Substitutionsmedikamenten oder Symptom einer
Mehrfachabhängigkeit ist. Es ist also völlig abwegig
und kontraproduktiv, den Betroffenen mit disziplinari-
schen Konsequenzen zu drohen.

In der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungs-
verordnung manifestiert sich ganz klar eine repressiv
ausgerichtete Drogenideologie. In dieser Verordnung
werden den Ärztinnen und Ärzten die Indikation und
Kontraindikation der Behandlung vorgegeben. Es wer-
den ihnen die Art der Medikation, die Dosierung und
die Applikation des Arzneimittels vorgeschrieben. Es
werden die Behandlungs- und Verschreibungsfre-
quenz, die Art der Begleitbehandlung und der Behand-
lungsabbruch bei Non-Compliance detailliert vom
Staat bestimmt, und sogar das Behandlungsziel, die
Abstinenz, schreibt die Betäubungsmittel-Verschrei-
bungsverordnung den Ärztinnen und Ärzten vor.

Kennen Sie irgendeine andere chronische Erkran-
kung, bei der der Staat derart massiv in die ärztliche
Therapiefreiheit eingreift und Patienten die Heilung
quasi staatlich vorschreibt?

Noch schlimmere Auswirkungen als in der Freiheit
hat die herrschende Politik übrigens im Strafvollzug.
Etwa 20 bis 30 Prozent der in Deutschland inhaftier-
ten Menschen sind intravenöse Drogenkonsumenten.
Dennoch bekommen nur 500 bis 700 der bis zu
15 000 infrage kommenden Inhaftierten eine entspre-
chende Behandlung.

Die Koalition weist darauf hin, dass Strafvollzug
Ländersache ist. Richtig! Aber wer regiert denn in
Bayern, dem Bundesland mit den größten Problemen?
Es sind Union und FDP.

In Bayern ist die Situation besonders dramatisch.
Hier ist die Behandlung nur in einer einzigen Haftan-
stalt möglich – und in der Regel auch nur für Inhaf-
tierte, die eine Freiheitsstrafe von weniger als drei
Monaten verbüßen. Dort herrscht mit Billigung des
Justizministeriums in vielen Haftanstalten die mittel-
alterliche Vorstellung, Opiatabhängigkeit sei keine
Krankheit und Substitution nur eine überflüssige Be-
lohnung für Drogenkonsum.

Es ist also wie bei vielen anderen Fragen der Dro-
genpolitik: Die wissenschaftlichen Fakten liegen auf
dem Tisch und sprechen eindeutig dafür, die geltenden
rechtlichen Regelungen zu verändern und den repres-
siven und prohibitiven Charakter der Drogenpolitik
aufzugeben.

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(C (D Vor diesem Hintergrund werden wir allen drei Anägen zustimmen. Wir müssen endlich wegkommen von der repressiv rientierten Drogenpolitik. Ziel muss es sein, den piatabhängigen Patientinnen und Patienten eine opmale gesundheitliche Versorgung zukommen zu lasen und ihnen so die Chance auf Linderung ihrer Abängigkeitserkrankung zu eröffnen. Dabei helfen uns eine weltfremden Abstinenzideologien, sondern nur ooperative und patientenorientierte Versorgungstrukturen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss mpfehlungen des Ausschusses für Gesundheit auf rucksache 17/14017. Unter Buchstabe a empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der SPD-Fraktion auf Drucksache 7/12181 mit dem Titel „Überlebenshilfe in der Drogenolitik – Situation der Substitution von Opiatabhängigen erbessern – Substitutionsbehandlung im Strafvollzug ewährleisten“. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dageen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist it den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die timmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linen angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die blehnung des Antrags der Linken auf Drucksache 7/12825 mit dem Titel „Abhängigen helfen – Substituonstherapie erleichtern“. Wer stimmt für diese Bechlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthalngen? – Diese Beschlussempfehlung ist mit den timmen der Regierungsfraktionen und der SPD gegen ie Stimmen von Linken und Grünen angenommen. Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Grünen-Fraktion auf Drucksa he 17/13230 mit dem Titel „Versorgungsqualität und herapiefreiheit in der Substitutionsbehandlung stären“. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Entaltungen? – Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ei Gegenstimmen von Linken und Grünen und bei Entaltung der SPD angenommen. Tagesordnungspunkt 57: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725040800
Weinberg, Kathrin Senger-Schäfer, Diana Golze,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Bessere Krankenhauspflege durch Mindest-
personalbemessung

– Drucksachen 17/12095, 17/14226 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Lars Lindemann

Die Reden sind zu Protokoll gegeben.


(A) )


)(B)


Lothar Riebsamen (CDU):
Rede ID: ID1725040900

Der Patient – der Mensch – steht im Mittelpunkt. So

überschreibe ich die Politik der christlich-liberalen
Koalition in der zu Ende gehenden Legislaturperiode.
So überschreibe ich aber auch die tägliche Arbeit der
Menschen, die in unseren Krankenhäusern arbeiten
und sicherstellen, dass Patienten optimal versorgt
werden. Für diese – nicht immer einfache – Arbeit
möchte ich ihnen danken.

In Deutschland versorgen die Krankenhäuser über
18 Millionen Patienten pro Jahr. Und diese Patienten
sind zufrieden. Aktuelle Umfragen ergeben, dass
82 Prozent aller Befragten ihr Krankenhaus weiter-
empfehlen würden. 83 Prozent sind mit der ärztlichen
und 82 Prozent mit der pflegerischen Versorgung
zufrieden. Diese Ergebnisse sind ein großes Lob für
unser Gesundheitswesen, stellen uns aber auch vor die
Aufgabe, dieses Niveau zu halten. Dass heute eine der-
art gute Patientenversorgung und somit auch eine gute
Krankenhauspflege gegeben ist, ist zu einem großen
Teil auf das sogenannte „Pflegestellen-Sonderpro-
gramm“ der Jahre 2009 bis 2011 zurückzuführen.
Durch dieses Programm wurde über 1 Milliarde Euro
zur Bekämpfung des akuten Pflegenotstands zur Verfü-
gung gestellt. Insgesamt wurden über 14 400 zusätzli-
che Stellen geschaffen.

Richtig und wichtig ist aber auch, dass dieses hohe
Niveau der Patientenversorgung in Zukunft ebenfalls
gegeben sein muss. Ja, es gibt Personalengpässe, und
ja, im Pflegebereich ist die Situation oftmals ange-
spannt. Aber ich halte es für falsch, ein Ziel unter
Androhung von Sanktionen erreichen zu wollen. Viel-
mehr gilt es, auf andere Art und Weise Anreize dafür zu
setzen und Fehlanreize zu vermeiden. So garantiert
eine wirtschaftlich sinnvolle Betriebsführung den sinn-
vollen Umgang mit Ressourcen zu einem sehr hohen
Maße, ganz ohne Droh- und Sanktionsmechanismen.

Um der großen Bedeutung gerecht zu werden, die
dem Thema Krankenhauspflege vonseiten der christ-
lich-liberalen Koalition zugemessen wird, wurde be-
schlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
In dieser wurde deutlich, dass der hier diskutierte
Antrag der Linken von maßgebenden Beteiligten abge-
lehnt wird. Allein schon der Hinweis, dass Häuser mit
problematischen Zuständen in der Pflege ohnehin
keine Chance hätten, sich im Wettbewerb zu behaup-
ten, spricht für sich. Dieser Wettbewerb – auch um die
besten Köpfe – ist vom überwiegenden Teil der Politik
gewollt und führt letztlich zu einer höheren Qualität
der Versorgung. Zentrale, gesetzlich festgelegte Perso-
nalmindeststandards sind – wie starre Quoten generell –
äußerst wettbewerbsfeindlich und somit kontraproduk-
tiv. Neben dem Schreckgespenst einer ausufernden Bü-
rokratie kann der wirkliche Personalbedarf eines ein-
zelnen Krankenhauses ausschließlich vor Ort adäquat
bestimmt werden. Hier steht schließlich auch der Pa-
tient im Mittelpunkt.

Schließlich ist Krankenhaus nicht gleich Kranken-
haus. Die Anforderungen an die Häuser und von den

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(C (D inzelnen Häusern sind häufig sehr unterschiedlich. o sind beispielsweise die Anforderungen im baulihen Bereich sehr verschieden. Außerdem unterscheien sich Krankenhäuser oft in ihrem Auftrag bzw. ren Schwerpunkten. Ein Krankenhaus zur Maximal ersorgung kann nicht mit einem Haus zur Grundverorgung in der Fläche verglichen werden. Letztendlich t ja die Schwere der Fälle entscheidend für den Pfleeaufwand. Hinzu kommt eine Flexibilisierung der Aufgaben im flegebereich, die eben nicht starr vorgegeben und ontrolliert werden können, ohne positive Entwicklunen der letzten Jahre und Jahrzehnte zu gefährden. Die Forderungen des Antrags stellen zudem das allpauschalensystem generell infrage. Betrachtet an die Sache realistisch, dann steht unser Gesundeitssystem und gerade auch der Krankenhausbereich nur weil das DRG-System eingeführt wurde – heute uf schlankeren, aber viel gesünderen Beinen. Das RG-System ist ein Glücksfall und ein Erfolgsmodell. In Zukunft wird das Thema „Qualität“ im Kranken ausbereich eine immer wichtigere Rolle spielen. Um ieses Thema weiter in den Vordergrund zu rücken, ist s erforderlich, Qualitätsindikatoren weiterzuentwikeln. Aus diesem Grund erhielten die Partner der elbstverwaltung den Auftrag, im Rahmen einer Studie trukturund Ergebnisqualität zu definieren. Absicht ar, das Ergebnis dieser Studie bis Ende der Sitzungseriode vorzulegen, was bisher leider nicht der Fall t. Ich nutze die Gelegenheit und fordere die Beteilign mit Nachdruck auf, ihrem Auftrag nachzukommen. Generell ist gute Qualität nur mit einer optimalen ersonalausstattung zu erreichen. Daher plädiere ich afür, Qualität zu belohnen – gerade auch finanziell – nd von dieser „Belohnung“ dann das zusätzlich einestellte Personal zu bezahlen. Schließlich steht – wie ereits mehrfach erwähnt – der Patient im Mittelpunkt. nd schließlich ist gute Qualität nur mit ausreichener Pflege möglich. Dies muss auch für die Krankenhauspolitik der änder gelten. Bislang kommen die meisten Länder rer Finanzierungsverpflichtung nicht ausreichend ach; stets muss der Bund einspringen, um die chlechte finanzielle Situation der Krankenhäuser ausugleichen. Gestatten Sie mir zum Abschluss einen kurzen Auslick auf die nächste Wahlperiode, in welcher das hema „Qualität“ eine bedeutende Rolle in der Kranenhauspolitik spielen wird. Dies gilt es – ebenso wie rundlegende Strukturreformen – anzupacken. Und ir werden dies auch tun. Sowohl in der ersten Lesung des Antrages „Bessere rankenhauspflege durch Mindestpersonalbemesung“ am 14. März 2013 als auch in der darauffolgenen öffentlichen Anhörung dazu am 12. Juni 2013 aren sich in der Analyse alle einig: Die Situation gebene Reden )

Mechthild Rawert (SPD):
Rede ID: ID1725041000




(A) )

der Beschäftigten in deutschen Krankenhäusern ist
schwierig. In diesem Feld muss etwas geschehen, wie
auch in allen anderen, in denen Pflegefachkräfte in der
Pflege tätig sind.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion gilt: Patientin-
nen und Patienten in Krankenhäusern brauchen gute
Pflege. Pflegefachkräfte brauchen Arbeitsbedingun-
gen, die ihnen gute Pflege ermöglichen. Deshalb ha-
ben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion bereits seit
langem und sehr intensiv mit der Verbesserung der
notwendigen Strukturen für die Pflege auseinanderge-
setzt und hierzu viele Vorschläge gemacht. Ich erin-
nere beispielhaft an die Debatte heute morgen zu unse-
rem Antrag „Für eine umfassende Pflegereform –
Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken“,
in dem wir uns mit dem breiten Feld der Pflege, mit
dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit notwendi-
gen Bedingungen zur Verbesserung der Ausbildung
und sehr vielen Faktoren mehr beschäftigen. Ich erin-
nere an die vielen Ausführungen, in denen wir gefor-
dert haben, dass das Berufsfeld Pflege attraktiver zu
gestalten ist. Es geht um die Verbesserung der Rah-
menbedingungen: hinsichtlich der gesellschaftlichen
Wertschätzung, der Entlohnung, der Rahmenbedin-
gungen für Pflege, der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, der Gestaltung von gesundheits- und altersge-
rechten Arbeitsbedingungen, die einen Verbleib bis zur
Rente im Berufsfeld Pflege ermöglichen, aber auch
hinsichtlich der Professionalisierung der Pflege und
hinsichtlich des Auf-Augenhöhe-Arbeitens zwischen
den verschiedenen Professionen.

Es ist ein Desaster, dass wir nun am vorletzten Tag
der letzten Sitzungswoche des von CDU/CSU- und
FDP-geführten 17. Bundestages immer noch wie am
Anfang dieser Legislaturperiode über das Beschäftig-
tenwohl in der stationären Pflege und damit über das
Wohl der Patientinnen und Patienten in Krankenhäu-
sern debattieren. Es zeigt: Für die Beschäftigten in der
Pflege hat Schwarz-Gelb nichts getan, und für die Ver-
besserung der Situation der Pflegebedürftigen und ih-
rer Angehörigen nur in Spurengrößen. Der gestern
vorgestellte Bericht zum neuen Pflegebedürftigkeits-
begriff ist der Beweis: Seit der schwarz-gelben
Regierungsübernahme wurde nichts vorangetrieben.
Kurzum: Für Patientinnen und Patienten, für die Be-
schäftigten in der Pflege war diese Legislaturperiode
eine verlorene Legislaturperiode.

Ich erinnere auch an die Diskussionen, die wir hier
sowohl im Plenum als auch im Gesundheitsausschuss
zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der Kran-
kenhäuser geführt haben. Die nachhaltige Sicherung
dieser Zukunft ist entscheidende Voraussetzung für
eine gute medizinische und pflegerische Versorgung
der Patientinnen und Patienten und für „gute Arbeit“
in den Krankenhäusern. Die Nachhaltigkeit der Quali-
tätssicherung ist das A und O.

Aber was macht Schwarz-Gelb? Sie verabschiede-
ten kurz vor knapp, nämlich Mitte dieses Monats, ein
nur kurzfristig wirkendes Akut-Maßnahmenpaket zur

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(C (D nanziellen Entlastung der Krankenhäuser, welches ber 1 Milliarde Euro kostet. Dieses wird die Nachhalgkeit patientenorientierter Pflege und dazu notweniger Rahmenbedingungen aber nicht stärken. Es ist icht an Qualitätsstandards gebunden. Es ist ein teures ießkannenprogramm und dazu noch Flickschusterei. as ist keine seriöse Gesundheitspolitik. Die immer ieder neu aufgelegten und kurzfristigen finanziellen ilfsmaßnahmen, so notwendig sie für einzelne Häu er sein mögen, verschieben die Lösung der Probleme uf Dauer nur. Sie sorgen aber nicht für mehr Qualität. ie steigern weder das Patientenwohl noch die Rahenbedingungen für die Beschäftigten. Es muss dringend etwas geschehen. Der Antrag der inksfraktion lautet „Bessere Krankenhauspflege urch Mindestpersonalbemessung“. Schon zuvor hat ich die SPD-Bundestagsfraktion die Jahre über inteniv mit der Situation der Krankenhäuser befasst und m 23. April 2013 das umfassende Positionspapier Konzept zur Krankenhausreform und zur Verbeserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege“ bechlossen. Aktuell reagieren wir damit auch auf die undesweite „Kampagne 2013: Wir alle sind das rankenhaus“. Die SPD-Bundestagsfraktion steht hinter den in der flege Beschäftigten der Krankenhäuser: Es ist Zeit, ehr deutliche Zeichen der Wertschätzung für die eschäftigten in den Krankenhäusern zu setzen; dies etrifft zumeist die Frauen. Dazu gehört, dass die Bechäftigten an der allgemeinen Tariflohnentwicklung ilhaben können. Wir brauchen leistungsgerechte und rifliche Entlohnungssysteme, die Sicherung profes ioneller Handlungsautonomie, flexible Arbeitszeitmoelle, qualitativ hochwertige Weiterbildungsangebote, oderne teamorientierte Kommunikationsund Koperationsstrukturen, Modelle zur Vereinbarkeit von eruf und Familie oder Beruf und Pflege sowie altersnd alternsgerechte Arbeitsplätze. All dies sind Entcheidungsfaktoren für den Einstieg bzw. den Verbleib Berufsfeld Pflege. All dies sind angesichts der betehenden Konkurrenz um Fachkräfte Entscheidungsktoren für den Verbleib an einem konkreten Kranken aus. Eine am Wohl der Patientinnen und Patienten rientierte wirtschaftliche Sicherung der Krankenäuser hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu ehören die ständige Weiterentwicklung des DRGallpauschalensystems und die Frage der Investitionsostenfinanzierung ebenso wie die konsequente Veresserung der Qualitätsmessung und Qualitätssicheung, damit sich zukünftig nicht die Menge, sondern ie Qualität der Leistung für Krankenhäuser wirtchaftlich lohnt. Um hier voranzukommen, bedarf es ines Gesamtkonzeptes, wie wir es in unserem Posionspapier in den wesentlichen Schwerpunkten bechrieben haben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird ich dafür einsetzen, dass es nach den verlorenen Jahn der schwarz-gelben Regierungszeit hier endlich ieder vorangeht. Mechthild Rawert gebene Reden )





(A) )

Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich in diesem
Zusammenhang auch für verbindliche und bundes-
weite Mindestpersonalstandards aus. Auch als Partei
übernehmen wir Verantwortung: in unserem Wahl- und
Regierungsprogramm. Die Personalmindeststandards
sind von einer ständigen Kommission, bestehend aus
Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Kranken-
hausgesellschaft, des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen, der Gewerkschaften und der Pflege-
verbände, zu ermitteln und verbindlich zu vereinbaren.
Ein Unterschreiten dieser Mindestpersonalstandards
muss zwingend zu Vergütungsabschlägen für die be-
troffenen Häuser führen. Wir halten diese Ständige
Kommission für die bessere Wahl als eine fixe gesetz-
liche Quote, die den Gesetzgeber voraussichtlich zu
sehr vielen Änderungsmaßnahmen zwingt. Wir enthal-
ten uns deshalb beim Antrag der Linksfraktion.

Die SPD-Bundestagsfraktion bleibt aber auch bei
ihrer Auffassung, dass zusätzliches Geld der Beitrags-
zahlerinnen und Beitragszahler für die Krankenhäuser
nur zu verantworten ist, wenn diese Mittel unmittelbar
den Patientinnen und Patienten und den Beschäftigten
in den Krankenhäusern zugutekommen. Die Wirt-
schaftlichkeit der Mittelverwendung muss sicherge-
stellt sein. Der Weg zurück zum Selbstkostendeckungs-
prinzip ist mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu
gehen. Wir brauchen dringend bessere Instrumente,
um Qualität insgesamt, vor allem aber auch die Quali-
tät in der Pflege messbar zu machen.

Die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten
sowie der Beschäftigten in den Krankenhäusern sind
wichtige Indikatoren für eine gute Qualität in der sta-
tionären Versorgung. Wir müssen die Voraussetzungen
dafür schaffen, dass gute Qualität auch honoriert
wird.


Lars Lindemann (FDP):
Rede ID: ID1725041100

Der Antrag der Linken „Bessere Krankenhaus-

pflege durch Mindestpersonalbemessung“ ist in seiner
Absicht gut. In seinem analytischen Teil beschreibt er
die personelle Situation an einigen deutschen Kran-
kenhäusern durchaus zutreffend.

Man müßte blind sein, wollte man nicht sehen, dass
in der Tat die Qualität der Patientenversorgung unter
Personalmangel leidet. Auch die Stichwörter von
„enormem wirtschaftlichen Druck“ auf die Kranken-
häuser und in dessen Folge „unhaltbaren Zuständen“,
„massiven Überstunden“, „gefährlicher Pflege“ und
„lebensbedrohlichen Situationen“ sind leider nicht
nur rhethorische Figuren. Welchen enormen Einsatz
auch die Pflegenden in deutschen Krankenhäusern
bringen und die Leistung, die sie trotz oft schwieriger
Bedingungen schaffen, verdienen unseren Respekt.
Ihre oft idealistische Motivation, nicht immer wieder
zu frustrieren und stattdessen ihre Arbeitsbedingungen
zu verbessern, ist auch unsere Aufgabe als Politiker.
Darin sind wir uns, glaube ich, einig.

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(C (D Leider ist nicht jeder gut gemeinte Vorschlag autoatisch gut gemacht. Im Gegenteil, manchmal sind die ut gemeinten Vorschläge gefährlich. Es ist ein klassisch linker Ansatz, zu glauben, die eschriebenen Zustände seien durch schlichtes Vorchreiben der gewünschten Endeffekte in einem Geetzestext zu ändern. Die Illusion, der Staat könnte in eradezu naiver Vereinfachung der vielfältigen Wirkktoren der Krankenversorgung ein bestimmtes Er ebnis festlegen, ist etwas für einfache Geister. Hier einen Sie, liebe Kollegen von der Linken, offenbar, urch die simple Vorschrift eines pauschalen Persoal-Patienten-Quotienten eine so komplexe Größe wie ie Qualität der Pflege nicht nur steuern, sondern uch noch restlos vereinheitlichen zu können. Dabei sprechen wir über eine enorme Vielfalt von gionalen oder lokalen Faktoren, der individuellen rganisation der einzelnen Häuser, ihres Fächerund eistungsspektrums, ihrer bestehenden Personalstrukr, ihrer technisch-apparativen Ausstattung, ihrer raditionen, ihrer Trägerschaft, ihrer Konzepte, ihrer usbildungsgänge, ihres Patientenguts, ihres Versorungsumfeldes im ambulanten und stationären Beich, kulturelle Unterschiede und solche der flankienden Leistungsangebote im Umfeld und andere ehr. All das ignoriert der Antrag der Linken und behaup t, eine einheitliche, für alle gleiche Personaldichte ürde automatisch die Pflege verbessern und überall leich machen. Eine gewisse Standardisierung von ersonalbemessungen betreibt im Übrigen bereits das EK durch seine kalkulierten Pflegebedarfe. Diese ndern nichts an den beschriebenen Missständen. Es ist immer wieder verblüffend: Wie gut starre lanwirtschaft funktioniert und wie wenig bedrucktes apier wert ist, wenn die komplexe Wirklichkeit und ie realen Funktionsweisen von Menschen und Orgaisationen außer acht gelassen werden, sollte gerade ie Linke wissen. Schließlich ist ihre Vorgängerpartei indrucksvoll daran gescheitert, Ergebnisse kompleer Prozesse staatlich festlegen, bis ins Detail planen nd gleichschalten zu wollen, ohne die tatsächlich irksamen Kräfte und Motivationen von Menschen zu eachten. Deshalb ist es beim Stichwort „Motivation“ besoners schade, liebe Kollegen von der Linken, dass Sie in rem Antrag eigentlich den entscheidenden Hinweis r eine vernünftige Problemlösung selber geben, ohne n aber weiterzuverfolgen. Sie beklagen nämlich, dass eine hohe Qualität in er Pflege nicht gesondert vergütet werde. Sie haben ollkommen recht in diesem Befund. Leider gilt dies icht nur bei der Pflege. Verrückterweise ziehen Sie ber daraus nicht die logische Konsequenz, dass man ben genau das tun sollte: gute Pflegeergebnisse behnen. Stattdessen wollen Sie dieses Nichtbelohnen uter und Nichtbestrafen schlechter Pflege gar nicht ntasten, sondern stattdessen allen an dieser Stelle Mechthild Rawert gebene Reden )





(A) )

dieselbe personelle Infrastruktur vorschreiben. Ab-
surd!

Wenn wir wollen, dass in einer Situation knapper
Kassen die Krankenhäuser ihre Pflege so organisie-
ren, dass das Ergebnis dieser Pflege qualitativ gut ist,
dann müssen wir erstens diese Qualität objektiv und
unabhängig erfassen und zweitens dann auch beloh-
nen. Hier würde eine Investition der Kassen und der
gemeinsamen Selbstverwaltung insgesamt in die Ver-
sorgungsforschung eine erhebliche qualitative Rendite
für die Versorgung der Patienten bringen. Langfristig
würde das aber nicht nur Qualität verbessern. Gute
Versorgungsergebnisse sparen auch Kosten, denn in
ihren Ergebnissen gute Versorgung ist auch wirtschaft-
liche Versorgung. Zu ihrem eigenen Schaden bewegen
sich die Kassen aber hier nur wenig und reagieren auf
jedes Risiko kurzfristiger Mehrkosten mit einem Blo-
ckadereflex; leider verhindert diese Kurzfristhysterie
immer wieder langfristigen Nutzen.

Statt hier anzusetzen, kommen Sie, liebe Kollegen
der Linken, zu einem ganz anderen Schluß. Sie igno-
rieren die Finanz- und Nachwuchssituation aus Ein-
fachheitsgründen und sagen: „Wir schreiben einfach
jedem Krankenhaus dasselbe Zahlenverhältnis Pflege-
kräfte-Patienten vor“. Und Sie sind dann naiv genug,
zu glauben, dies würde dazu führen, dass es dann keine
Unterschiede mehr im Niveau der Pflege gäbe. Man
kann sich nur wundern, wie weit weg das von der Le-
benswirklichkeit der Patientenversorgung ist.

Außerdem machen Sie weder einen Vorschlag, aus
welcher Quelle das Personalplus finanziert werden
soll, noch erklären Sie, wie Pflegeberufe so attraktiv
werden können, dass überhaupt mittelfristig genug
Nachwuchs zur Verfügung steht.

In Berlin war es in der letzten Legislaturperiode un-
ter anderem Ihre linke Gesundheitssenatorin, die eine
von der FDP geforderte einjährige Krankenpflegehel-
ferausbildung abgelehnt hat, durch deren Absolventen
Krankenschwestern und -pfleger von nicht pflegeri-
schen Aufgaben hätten entlastet werden sollen, um
sich besser persönlich um ihre Patienten kümmern zu
können.

Und auch im Bundestag sind es immer die Linken,
die sich gegen differenzierte leistungsabhängige Ver-
gütungselemente wehren, weil eine Belohnung der
Besseren eben immer auch einen Druck auf die
Schlechteren bedeutet. Dafür müßte man Vielfalt und
Differenzierung akzeptieren können. Das widerspricht
aber diametral dem linken Gleichheitsdogma. Deshalb
ist Ihnen der Ansatz der Belohnung guter Leistung so
unsympathisch. In der Regel wollen Sie Gutleister,
„die starken Schultern“, ja mehr belasten, damit sie
schwächer werden.

Aber nochmals: In dem Ziel und auch der Notwen-
digkeit einer besseren personellen Ausstattung der
Pflege sind wir uns einig. Hier muß mehr geschehen,
und die begonnenen Reformschritte müssen mutig er-
gänzt werden.

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(C (D Außerdem müssen die Krankenhäuser endlich aus er fatalen Zwangslage befreit werden, ihre enormen vestitionsstaus und die daraus resultierenden Mehr osten immer wieder durch Personaleinsparung geenfinanzieren zu müssen. Hier sind im Übrigen in der ualen Finanzierung ganz wesentlich die Bundesläner gefragt. Sie lassen die Häuser allzu oft im Regen tehen. Allein in den letzten zehn Jahren sind die undesländer gemessen an einer Krankenhausinvestionsquote von rund 3,5 Prozent den deutschen Kranenhäusern rund 33,5 Milliarden Euro schuldig gelieben. Berlin ist hierfür ein trauriges Beispiel: Der vestitionsstau allein der Charité steigt seit Jahren apide und liegt mittlerweile bei einer Milliarde Euro. er Vorstand der Charité hat klar gemacht, dass die bsolute Grenze des Personalabbaus erreicht und die atientensicherheit bedroht ist, sollte hier weiterer inspardruck entstehen. Die Tarifbewegung, die inerhalb der Charité, und übrigens nicht bundeseineitlich für alle gleich, eine Verbesserung der Persoalbemessung fordert, ist deshalb verständlich. Das and Berlin muß hier ebenso wie andere Bundesländer eine Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten er Krankenhäuser erfüllen und in der Haushaltspolik neue Prioritäten setzen. Hier verdienen die Kranenhäuser definitiv einen höheren Stellenwert. Es ist in skandalöser Zustand, dass die Bundesländer durch re Entscheidungen, ausgerechnet die Krankenhäuser u Sparschweinen ihrer Haushalte zu machen, die äuser dazu zwingen, diejenigen Mittel, die eigentlich r die Betriebsund damit auch die Personalkosten orgesehen sind, quasi kannibalistisch für Investitioen abzweigen zu müssen. Das ist der wahre Skandal, enn wir über die Ursachen personeller Engpässe reen wollen. Wenn die Häuser durch die Länder von diesen Lasn befreit und von den Krankenkassen für ihre steienden auch sächlichen Betriebskosten fair vergütet erden, wenn zusätzlich hohe Pflegestandards und ute Ergebnisse auch belohnt werden, dann brauchen ie keine Zahlenverhältnisse vorzuschreiben, die als apiertiger enden. Und nur dann entsteht eine origiäre und langfristige Motivation zur Investition in gute flege. Wie das einzelne Haus dies organisiert, ist eine Sache. Die Häuser sollten nicht in totaler Ignoranz ihrer ielfalt und regionalen Unterschiede dabei bevormunet werden. Wir Liberale wollen auch hier ausdrückch Vielfalt. Denn wenn sich gute Pflege lohnt, dann t Vielfalt die Grundlage für bessere Pflegekonzepte, r Differenzierung, Fortschritt und Entwicklung. Evotion braucht Vielfalt, sonst stirbt das Leben aus. Das ilt auch für die notwendige Evolution der Pflege. Bevormundung der Krankenhäuser durch Gleichchaltungsund Vorschriftswahn, Ignoranz der Realiten und zentrale Gleichschaltung der Personalbeessung einer vielfältigen Krankenhauslandschaft ürden gute Pflege erschweren. Deshalb lehnen wir ren Antrag ab. Lars Lindemann gebene Reden )





(A) )


Harald Weinberg (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725041200

Von vornherein war klar, dass dieser Antrag das

Schicksal sämtlicher Anträge aus der Opposition tei-
len und von Schwarz-Gelb abgelehnt werden wird.
Dennoch hat dieser Antrag der Linken das erreicht,
was wir uns davon versprochen haben: Er hat einen
Diskussionsprozess angestoßen. Er hat dafür gesorgt,
dass mittlerweile auch alle anderen Fraktionen das
Thema, den Personalmangel in der Krankenhaus-
pflege, verstanden haben.

Niemand kann heute mehr ernsthaft leugnen, dass
es in vielen Krankenhäusern massive Probleme mit der
Arbeitsverdichtung in diesem Bereich gibt. Daran
haben auch die halbherzigen Maßnahmen der Bundes-
regierung, das Pflegestellenprogramm und der Pflege-
komplexmaßnahmen-Score, PKMS, im Wesentlichen
nichts geändert.

Auch bestreitet kaum noch jemand, dass dieses
Problem seine Ursache im Finanzierungssystem der
Krankenhäuser hat. Der von der Mehrheit der anderen
Fraktionen gewollte Wettbewerbsdruck, der auf den
Krankenhäusern lastet, sorgt dafür, dass die Kranken-
häuser einem enormen Sparzwang unterliegen. Die
Krankenhausleitungen tun das einzig betriebswirt-
schaftlich Richtige: Sie sparen am Personal, genauer
gesagt, an dem Teil des Personals, der für die Erlöse
keine große Rolle spielt: bei den Pflegekräften und
auch beim technischen Dienst. Eine gleichermaßen für
alle Krankenhäuser geltende Mindestpersonalbemes-
sung könnte das ändern. Gäbe es sie, dann gäbe es kei-
nen Wettbewerb mehr darum, wer die meisten Stellen
kürzt.

Durch viele internationale Studien ist mittlerweile
belegt: Zu wenige Pflegekräfte bedeuten für die
Patientinnen und Patienten eine höhere Sterblichkeit
im Krankenhaus und mehr Komplikationen. Deshalb
hat man beispielsweise in Kalifornien das getan, was
wir hier mit unserem Antrag auch für Deutschland for-
dern: Man hat für die Pflegekräfte im Krankenhaus in
den Jahren 1999 bis 2004 eine verbindliche gesetzli-
che Mindestpersonalbemessung eingeführt. Ein Ver-
gleich von Kalifornien mit anderen Bundesstaaten, die
keine Mindestpersonalbemessung kennen, hat die
positiven Effekte dieser Regelung belegt:

Während der Krankenhausbehandlung starben in
Kalifornien 13,9 Prozent weniger Patienten als in New
Jersey und 10 Prozent weniger als in Pennsylvania.
Die Sterblichkeit in den 30 Tagen nach Entlassung hat
sich ebenfalls verringert, und auch die Zahl der Kran-
kenhausinfektionen ist niedriger.

Die kalifornischen Pflegekräfte sind deutlich weni-
ger überlastet und zufriedener mit ihrem Arbeitsplatz.

Mehr Pflegekräfte sind notwendig, kosten aber zu-
nächst mehr Geld. Einmal abgesehen davon, dass es
unethisch wäre, vermeidbare Todesfälle mit Geld auf-
zurechnen, kann man mit einer vernünftigen Personal-
ausstattung auch Geld sparen.

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Zu Protokoll ge

(C (D Man hat in Kalifornien auch untersucht, welche ffekte es gibt, wenn man einer Pflegekraft einen atienten weniger zuteilt. Das brachte einen um 4 Prozent kürzeren Aufenthalt der Patientinnen und atienten auf Intensivstationen und einen um 31 Proent verkürzten Aufenthalt auf Normalstationen. Hierurch können die Mehrausgaben bei den Personalkosn oft sogar überkompensiert werden. Dennoch wehren sich Krankenkassen und Krankenausträger mit Händen und Füßen gegen eine solch innvolle Lösung. Kaum ein Argument erscheint diesen kteuren zu abwegig. So meinte der Vertreter der rankenkassen in der Anhörung des Gesundheitsaus chusses ernsthaft, man könne den Pflegenotstand, den r so gar nicht sieht, auch in den Griff bekommen, inem man mehr Fahrstühle im Krankenhaus einbaut, amit die Pflegekräfte nicht so viel Arbeitszeit damit erschwenden, auf die Aufzüge zu warten. Ich finde, olche „Argumente“ kommentieren sich selbst. Nun wird uns immer entgegengehalten, mehr Pfleekräfte wären ja schön, aber es gebe einfach nicht usreichend Bewerberinnen und Bewerber hierfür. Da eißt sich die Katze in den Schwanz. Wenn man derzeit urch schlechte Bezahlung und schlechte Arbeitsbeingungen alles dafür tut, diese Arbeit unattraktiv zu achen, muss man sich nicht wundern, wenn zu enige diesen Beruf ergreifen wollen und sich ausgeildete Pflegekräfte nach anderen Arbeitsplätzen umchauen. Fragen Sie doch einmal die Gegner einer indestpersonalbemessung, ob sie ihrem eigenen ind diesen Beruf nach dem Schulabschluss empfehlen ürden. Die Antwort kann man sich denken. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Verbessert man ie Arbeitsbedingungen, wird es auch mehr Bewerbeinnen und Bewerber geben. In Kalifornien gab es, achdem das Gesetz 2004 in Kraft getreten war, 0 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber aus nderen Bundesstaaten. Im australischen Bundesstaat ictoria, in dem man ebenfalls Gesetze zur Mindestersonalbemessung erlassen hat, konnte man feststeln, dass 2 650 examinierte Pflegekräfte, die in anden Berufen arbeiteten, binnen kurzer Zeit wieder in ie Krankenhäuser zurückgekehrt sind. In Deutschland ist es noch ein langer Weg bis dahin. ie Linke wird auch nach der Wahl im Bundestag afür werben, dass der Pflegenotstand gelöst wird. Ich offe, die Versprechen der anderen, das Problem anzuehen, sind nach dem 22. September 2013 nicht veressen. Was wir aber hierfür dringend brauchen, ist Druck us der Zivilgesellschaft. Den gibt es bereits, wie die elegschaft beispielsweise der Charité zeigt. Da es eine gesetzliche Regelung gibt, nehmen die Beschäfgten die Sache dort selbst in die Hand und fordern om Arbeitgeber eine tarifvertragliche Mindestpersoalbemessung. Es ist wahrscheinlich, dass es hier zu treiks kommen wird. Ich hoffe auch auf die Unterstütgebene Reden Harald Weinberg )








(A) )

zung der Patientinnen und Patienten; denn letztlich
geht es um sie und um ihre Gesundheit.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Personalsituation der Pflegekräfte im Kranken-
haus ist angespannt. Das ist allzu offensichtlich. Es ist
nur dem überaus großen Einsatz der Pflegekräfte zu
verdanken, dass die Versorgung der Patientinnen und
Patienten noch so gut ist. Da werden Überstunden ge-
macht, es wird auf freie Tage verzichtet, Urlaub wird
verschoben und nach Dienstschluss noch an der Pfle-
gedokumentation gearbeitet. Viel Engagement – wenig
Ehre.

Das alles führt dazu, dass Pflegekräfte über kurz
oder lang ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, weil sie
nicht mehr können. Es führt auch dazu, dass viele aus
dem Beruf ausscheiden oder selbst schwer erkranken.

Das können wir so nicht mehr hinnehmen – in der
Pflege muss etwas passieren. Die Pflegekräfte sind
eine wichtige Säule in der medizinischen Versorgung
im Krankenhaus. Die Ökonomisierungsbestrebungen
und der Wettbewerb dürfen deshalb nicht in Form von
Personalabbau auf ihrem Rücken ausgetragen werden.
Doch genau dieser Schluss liegt nahe, wenn man sich
die Entwicklung der Personalzahlen über die letzten
Jahre ansieht.

Die Linken stellen in ihrem Antrag die richtige Pro-
blemanalyse. Beim Beschreiten des Lösungsweges
stimmen wir allerdings an einigen Punkten nicht mit
ihnen überein.

Wir müssen nämlich zunächst kurzfristige Abhilfe
schaffen. Dazu bedarf es womöglich der Neuauflage
eines Pflegestellenförderprogramms. Dieser zweite
Anlauf müsste aber zielgerichteter ablaufen und kla-
rere Richtlinien umfassen. Das letzte Förderprogramm
war zwar überaus unbürokratisch, aber die positive
Wirkung war aufgrund fehlender Daten leider nicht
gänzlich zu belegen.

Kurzfristig ist auch zu prüfen, ob die allgemeinen
Standards der Fachgesellschaften, beispielsweise für
den Intensivbereich nicht schon ein Instrument für den
angemessenen Personaleinsatz sein können. Bei Eig-
nung müssten sie verbindlich geregelt werden.

Wir brauchen auch eine belastbare empirische Stu-
dienlage. Das haben alle Experten bei der Anhörung
zum Antrag bekräftigt. Wir wissen zwar, dass die Sterb-
lichkeitsrate von Patientinnen und Patienten im Zu-
sammenhang mit der Personalausstattung steht. Aber
welcher Personalschlüssel hier signifikant ist, ist uns
noch nicht klar. Ebenso wichtig sind nämlich weitere
Faktoren wie die Teamzusammensetzung, die Umge-
bungsfaktoren, die qualitativen Arbeitsbedingungen.
Also, allein auf eine Mindestpersonalbemessung zu
setzen, ist zu kurz gesprungen.

Ganz klar, wir brauchen ein Instrument, das den
Personaleinsatz regelt; anders scheint es nicht mehr

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(C (D u gehen. Für uns wäre auch ein bestimmter Wertekoridor denkbar, in dem sich die Krankenhäuser und die tationen bewegen können. Das wäre sogar noch ichter einzuführen als ein Mindestpersonalbemes ungsinstrument – das uns noch nicht zur Verfügung teht und das erst noch mühsam erstellt werden muss. anz klar, die Entwicklung muss vorankommen, aber is ein Ergebnis vorliegt, können Jahre vergehen. enn: Für Station zu Station, für Versorgungsbereich u Versorgungsbereich, auch abhängig von der Errankung und vom Risikopotenzial der Patientinnen nd Patienten, müsste ein differenziertes Instrument ntstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, h kann Ihnen sagen, dass das dauert. Ich erinnere ur an die Bemühungen aus der Altenpflege und an as RAI, PLAISIR und wie die Instrumente alle hießen. s ist kein leichtes Unterfangen, eine Mindestpersoalbemessung zu erfassen und abzubilden. Auch bezüglich der Sanktionen bei Nichteinhaltung er Personalmindestgrenze haben wir eine andere ichtweise als die Linke. Sie schlagen in ihrem Antrag or, dass Krankenhäuser bei Unterschreitung entsprehend sanktioniert werden und einen Abschlag bei der ergütung in Kauf nehmen müssen. Das kann aber uch wieder dazu führen, dass das Krankenhaus durch ie Einbußen keine Pflegekräfte mehr einstellen kann, eil das Geld fehlt. Und was, wenn vor Ort wirklich eine geeignete Pflegekraft zur Neueinstellung zu finen ist? Die Sanktionierung kann der Einstieg in eine egativspirale sein. Daher gehen wir an diesem Punkt icht mit. Es könnte ja sogar sein, dass Krankenhäuser die trafzahlung gerne in Kauf nehmen, weil sie dabei imer noch mehr sparen, als sie die Einstellung einer flegekraft kosten würde. Es muss also eine effektivere eaktion erfolgen als eine Strafzahlung. Wir Grüne sprechen uns klar für eine Personalbeessung und Personaluntergrenze in der Pflege aus. ir müssen und wollen in diesem Bereich auch Verantortung übernehmen. Das sind uns die Pflegekräfte ert und die Patientinnen und Patienten ebenso. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss emp ehlt auf Drucksache 17/14226, den Antrag der Fraktion ie Linke auf Drucksache 17/12095 abzulehnen. Wer timmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – ie Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Reierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken bei nthaltung von SPD und Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 58: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses dem Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Daniela Wagner, Marieluise Beck Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725041300




(A) )

Vergabekriterien für Sportgroßveranstaltun-
gen fortentwickeln – Menschen- und Bürger-
rechte bei Sportgroßveranstaltungen stärker
berücksichtigen

– Drucksachen 17/9982, 17/14091 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Klaus Riegert
Martin Gerster
Dr. Lutz Knopek
Jens Petermann
Viola von Cramon-Taubadel

Auch hier sind die Reden zu Protokoll gegeben.


Eberhard Gienger (CDU):
Rede ID: ID1725041400

Wenn die Politik dem Sport Vorschriften macht, de-

ren Folgen in die Autonomie der jeweiligen Verbände
eingreift, dann bedient sich die Politik der gleichen
Mittel wie undemokratische Regime: Die Politik würde
den Sport instrumentalisieren. Das soll nicht sein.
Dem uns vorliegenden Antrag können wir aus diesem
Grund in der derzeitigen Form nicht zustimmen.

Wir müssen davon Abstand nehmen, dem Sport Auf-
gaben anzudienen, die er nicht erfüllen kann. Der
Sport kann politische Probleme wie zum Beispiel die
Achtung der Menschenrechte nicht lösen und wäre da-
mit auch vollkommen überfordert. Mahnende Beispiele
dieser Überforderung des Sports durch die Politik sind
die uns aus der Vergangenheit bekannten Boykotte von
Olympischen Spielen. Dabei hat sich immer wieder ge-
zeigt, dass ein Boykott von Sportgroßveranstaltungen
nur zulasten der Sportler und der Menschen vor Ort
geht und im Endeffekt keine messbaren Erfolge offen-
bar wurden. Das sage ich Ihnen nicht nur als Mitglied
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern als vom
damaligen Boykott der Olympischen Spiele 1980 in
Moskau direkt Betroffener.

Natürlich ist es möglich, Mängel und Verfehlungen
zum Beispiel bei der Achtung der Menschenrechte an-
zuzeigen; aber das darf nicht dazu führen, dass der
Sport als öffentlichkeitswirksames Medium durch die
Politik instrumentalisiert wird, und es hat sich, wie ge-
rade erwähnt, gezeigt, dass ein Boykott keine Lösung
ist.

In Ihrem Antrag werden die Olympischen Spiele
2008 in Peking als negatives Beispiel angeführt. Vor
den Spielen wurde kontrovers darüber diskutiert, wie
mit den eklatanten Problemen in Tibet und auch allge-
mein mit der Unterdrückung der Menschenrechte und
der freien Meinungsäußerung in China umgegangen
werden soll. Auch hier wurde das Thema Boykott lang
und breit diskutiert; aber am Ende hat es keinen Boy-
kott gegeben, und es kam durchaus zu positiven Verän-
derungen, die von Ihnen aber offensichtlich ausge-
blendet werden.

Natürlich hätten wir uns eine größere und länger
anhaltende Öffnung des Landes auf vielen Ebenen ge-
wünscht; aber es kann nicht verleugnet werden, dass

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(C (D s auch nachhaltige Veränderungen gab. Hier möchte h vor allem die Paralympics herausstellen und die rfolge, die für Behinderte in einem Land erzielt erden konnten, in dem genau so viele behinderte enschen leben wie Deutschland Einwohner hat. Be inderte wurden früher in China versteckt, kamen sousagen nicht vor. Erst durch die Paralympics und die vorolympischen Jahr durchgeführten Special Olymics ist diese „versteckte“ Gruppe von Menschen in hina in der Gesellschaft angekommen. Bei Sportgroßveranstaltungen in Staaten, in denen nsere rechtsstaatlichen Grundprinzipien nicht in dem aße eingehalten werden, wie wir uns das zweifelsfrei ünschen würden, kommt die Politik an ihre national taatlichen Grenzen. Die Sportverbände sind nur der igenen politischen Neutralität verpflichtet und nicht en Wünschen und Hoffnungen von Politikern. Es pielen bei der Vergabe von Sportereignissen eben icht die Kriterien eine Rolle, nach denen die Politik inen Staat als demokratisch oder nichtdemokratisch instuft, sondern die Mehrheitsverhältnisse für oder egen einen sich bewerbenden Verband sind auschlaggebend. Diese werden nicht von der Politik festelegt, sondern vom autonom handelnden Sport. Zudem liegen zwischen der Entscheidung, ein groes Sportereignis in ein Land zu vergeben und dem tatächlichen Beginn der Veranstaltung meistens mehrere ahre, in denen sich die politischen Vorzeichen draatisch ändern können, wie wir es bei der Fußballuropameisterschaft in Polen und insbesondere in der kraine erleben konnten. Der Zeitpunkt, an dem die ntscheidung für diese beiden Länder getroffen wurde, ar der Versuch, einem mittelund einem osteuropäi ches Land die Möglichkeit zu geben, sich der Welt in eiten politischer Veränderungen hin zu mehr Demoratie zu präsentieren. Unsere polnischen Nachbarn aben diese Möglichkeit sehr gut genutzt, und ich bin er Überzeugung, dass die Fußball-Europameisterchaft Polen noch näher an Europa herangeführt hat. ür die Ukraine gilt dies leider nicht. Obwohl das and nach dem Regierungswechsel 2010 weiter Richng Europa strebt, so müssen wir doch erkennen, dass ich die politischen Realitäten in dem Land noch nicht n die Werte der Europäischen Union angenähert haen. Aber es gibt eine klare Trennung der Zuständigkein zwischen Sport und Politik. Diese klare Trennung t in einigen Bereichen nicht immer einfach zu ziehen, ie wir an Ihrem Antrag sehen können; sie sollte aber on der Politik respektiert werden. Die Vergabe von Sportgroßveranstaltungen an Läner, die nicht unserem Demokratieverständnis entsprehen, führt dazu, dass die Aufmerksamkeit für die masiven Defizite in einem Land steigt. Durch die eltweite Berichterstattung sind die Sportverbände nd die Sportler durchaus in der Lage, für eine Verbeserung der Situation und für eine Öffnung eines bisher ehr oder weniger abgeschotteten Landes zu werben. )


(A) )

Ja, die Politik kann und sollte sich mit den nationa-
len Sportverbänden zusammensetzen und darüber dis-
kutieren, wie die Vergabe von Sportgroßveranstaltun-
gen in Zukunft transparenter gestaltet werden könnte
und, ja, die Politik kann das Gleiche auch mit den in-
ternationalen Sportverbänden machen. Wir können
auch zusammen mit diesen Partnern darauf hinarbei-
ten, dass eine internationale Vereinbarung über recht-
staatliche und humanitäre Mindestanforderungen
während der Austragung von Sportgroßveranstaltun-
gen ausgearbeitet wird. All das ist möglich.

Eines muss aber auch den Antragstellern von den
Grünen gesagt werden: Wir können und dürfen den
Sportverbänden nicht diktieren, in welche Länder sie
in Zukunft solche Ereignisse vergeben und dass bereits
getroffene Entscheidungen revidiert werden müssen.
Dies müssten die Fachverbände selbst machen, sonst
können wir uns darauf einstellen, dass es in Zukunft an
vielen Ausrichterländern etwas auszusetzen gibt und
Sportgroßveranstaltungen in Zukunft immer nur an die
gleichen Länder vergeben werden.

Die Lösung für die Probleme, über die wir hier dis-
kutieren, ist ein verstärktes Zusammenwirken von
Sport und Politik, und dieses gelingt am besten, wenn
miteinander gesprochen wird; dann kann die Autono-
mie des Sports gewahrt bleiben, ohne dass sich die
Politik einzumischen versucht und den Sport instru-
mentalisieren will. Dafür ist der vorliegende Antrag
der falsche Weg, denn er macht dem Sport Vorschriften
und würde bei einer Umsetzung zu einer Überforde-
rung führen. Nur gemeinsam mit den Verbänden kann
die Politik positive Veränderungen bewirken und das
ist der Leitfaden, an dem sich das Handeln der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion auch weiterhin orientieren
wird, um erfolgreiche Sportpolitik zu machen.


Frank Steffel (CDU):
Rede ID: ID1725041500

Derzeit erleben wir in Brasilien, dem Austragungs-

land der Fußballweltmeisterschaft 2014 und der
Olympischen Sommerspiele 2016, dass Sport und Poli-
tik zwar unabhängig, aber nicht zwangsläufig vonei-
nander trennbar sind. Dort, wo sich in diesen Tagen
auf den Straßen der brasilianischen Metropolen die
Hoffnung auf Veränderungen und politischen Fort-
schritt in Form von Gewalt und Demonstrationen ent-
lädt, werden wir in weniger als zwölf Monaten ju-
belnde und begeisterte Fußballfans aus allen Teilen
der Welt tanzen, singen, feiern und vielleicht auch wei-
nen sehen, angetrieben von der Freude und den Emo-
tionen des Fußballs. Das größte Land Südamerikas,
die sechstgrößte Volkswirtschaft der Welt, ja das Fuß-
ballland schlechthin, erlebt derzeit, welch enorme
Kraft vom Sport ausgeht. Sportgroßveranstaltungen
können schon im Vorfeld ein Katalysator für politische
oder gesellschaftliche Veränderungen sein.

Alle Jahre wieder schaut die Welt bei der Vergabe
von sportlichen Großveranstaltungen gespannt auf
den weißen Umschlag mit dem Gewinner der Austra-
gung. In einem langjährigen Verfahren haben sich zu-

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(C (D or mehrere Städte oder Staaten um die Ausrichtung eworben. Die Prozedur der Vergabe ist zum Teil unurchsichtig und schwer nachvollziehbar. Die Trageite der Entscheidung ist nicht allein eine Angelegeneit des Sports. Sie hat auch eine politische edeutung. Politische Führer in aller Welt wissen um die Beeisterung für den Sport und die Macht der Bilder. anche wollen diese für sich und ihr Land nutzen. Es t der Wunsch, vor einem Milliardenpublikum über ehrere Wochen ein möglichst positives Image seines andes zeigen zu können: eine Öffentlichkeit und Auferksamkeit, die man kaum anders erreichen kann. leichermaßen wissen die internationalen Sportverände, wie viel dies den politischen Führern – im ahrsten Sinne des Wortes – „wert“ ist. Doch wenn ir diese Erkenntnis haben, warum nutzen wir sie icht gemeinsam für politische Veränderungen? Geau diese grundsätzliche Frage, inwiefern Sport und olitik miteinander verbunden sind, wird mit dem voregenden Antrag thematisiert. Als Peking am 13. Juli 2001 den Zuschlag des Interationalen Olympischen Komitees, IOC, für die Somerspiele 2008 erhielt, hatten wir die Hoffnung, dass ich auch im Reich der Mitte an der Situation der Tiber, der Akzeptanz von Behinderungen oder der Meiungsund Pressefreiheit positiv etwas verändert. ine spürbare Veränderung hat es aber leider nur in eringem Umfang gegeben. Gleiches galt auch für das Fußball-EM-Austraungsland Ukraine. Wer wie die Ukraine zur europäichen Familie gehören will – und das war ja das Ziel er freiwilligen Bewerbung um die Austragung der Eupameisterschaft –, muss auch das Ziel haben, die erte und Prinzipien unserer europäischen Gemein chaft zu verinnerlichen. Eine wahrnehmbare Annäheung blieb aus. Auf eine ähnliche Konstellation treffen wir nächstes ahr in Belarus. Der autokratisch herrschende und icht wenig eitle weißrussische Präsident Lukachenko, auch als letzter Diktator Europas bezeichnet, t bekanntlich ein Eishockey-Narr. Wenn sein Land ie Eishockey-Weltmeisterschaft 2014 austragen darf, ird die internationale Staatengemeinschaft genau da auf achten müssen, inwieweit sich Rechtsstaatlicheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und echte demoratische Prinzipien in dem nur zwei Flugstunden von eutschland entfernten Land verbessert haben. Songe Demonstranten konsequent eingesperrt werden, önnen weder Politik noch die Sportverbände tatenlos usehen. Die nächste Chance zur gesellschaftlichen Einmichung erhalten FIFA und IOC, wenn 2018 in Russnd und 2022 in Katar der Ball rollt und in Sotschi 014 die Biathleten über die Loipen spuren. Presseeiheit und politische Mitbestimmung der Opposition tehen dann dem russischen Wunsch nach medialer elbstdarstellung gegenüber. Ebenso wird sich das Eberhard Gienger gebene Reden )





(A) )

arabische Emirat Katar überlegen müssen, ob homo-
sexuelle oder unverschleierte Fußballfans in Stadien
und im Land sicher sind. Es bleibt abzuwarten, ob die
FIFA diese und andere kritische Themen in Moskau
und in Doha frühzeitig anspricht.

Die eben genannten Beispiele für die Vergaben an
China, Russland, Katar, Ukraine und Weißrussland
werfen die Frage auf: Was sind geeignete Kriterien für
Vergaben von Sportgroßveranstaltungen? Aus Sicht
der Politik fordern wir selbstverständlich die Rechts-
staatlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte sowie
der Presse- und Meinungsfreiheit ein. Aus Sicht des
Sports geht es primär um Kriterien wie geeignete
Sportstätten, ein angemessenes Umfeld für die Sport-
ler, Infrastruktur sowie eine nachhaltige und wirt-
schaftliche Entwicklung der Region. Lassen sich diese
Kriterien verbinden? Stehen sie in einem Widerspruch
zueinander? Und welchen Einfluss kann und sollte die
Politik auf die autonomen Entscheidungsprozesse in
den internationalen Sportverbänden nehmen? Oder
stimmt das Argument, dass gerade mit der Vergabe von
Sportgroßveranstaltungen an solche Länder eher Ver-
besserungen herbeigeführt werden können? Ist es rich-
tig, dass wir westlich-geprägten Demokratien selbst-
verständlich unsere eigenen Grundsätze und Werte als
Maßstab für die ganze Welt als gegeben voraussetzen?
Dürfen wir das?

Unstreitig ist: Die Sportverbände genießen Autono-
mie. Das widerspricht jedoch nicht dem Gedanken,
dass sie bei der Vergabe von sportlichen Großveran-
staltungen demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlich-
keit und Menschenrechte einfordern können und müs-
sen. Es existiert der leise Vorwurf, dass die großen
Sportverbände die Kraft zur Demokratisierung nicht
haben, weil sie vielleicht selbst nicht vollständig de-
mokratisch strukturiert sind. Diesem Vorwurf können
die Verbände nur durch aktives Tun entgegenwirken.

Welche Chancen, welche Kraft und welches Verän-
derungspotenzial Sportgroßveranstaltungen mit sich
bringen, haben die Australier im Jahr 2000 bewiesen,
als die Aborigine Cathy Freeman das Olympische
Feuer entzündete. Als Botschafterin ihres Volkes, der
Ureinwohner Australiens, machte sie die Weltöffent-
lichkeit auf die Unterdrückung aufmerksam. Ein ge-
wolltes, nachhaltiges, starkes und selbstbewusstes Zei-
chen der Versöhnung Australiens in die ganze Welt.

Pierre de Coubertin hat die Olympischen Spiele der
Neuzeit erfunden. Es soll ein „Treffen der Jugend der
Welt“ sein und der Völkerverständigung dienen. Doch
längst ist aus diesem Gedanken mehr geworden. Wenn
die großen Verbände IOC, FIFA und UEFA eine ihre
Veranstaltungen vergeben, dann machen sie damit
nicht nur ein Geschäft, sondern auch Politik.

Mit der 5. UNESCO-Weltsportministerkonferenz 2013
in Berlin und der „Berliner Erklärung“ hat sich die
Bundesregierung kraftvoll für eine internationale Ver-
ständigung auf sportpolitischer Seite eingesetzt. Die
Handlungsfelder gingen dabei über die im Antrag ge-

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Zu Protokoll ge

(C (D rderten Punkte weit hinaus. Die Bundesregierung etzt sich an unzähligen Stellen für die Verbesserung on Menschenund Bürgerrechten im Inund Ausland in. Dies gilt für den Sport wie auch für alle anderen esellschaftlichen Bereiche. Im Nachgang der Weltportministerkonferenz setzt sich die Bundesregierung r die Nachverfolgung der genannten Zielstellungen uf nationaler und internationaler Ebene ein. Die Berliner Erklärung“ soll im weiteren Verfahren zu eier UN-Konvention weiterentwickelt werden. Deshalb war die Intention des Antrages von Bündis 90/Die Grünen nachvollziehbar. In den Beratungen Sportausschuss konnte ich allerdings nicht nachollziehen, wie es sein kann, dass Bündnis 90/Die Grüen in diesem Antrag die Vergabe von Sportgroßverantaltungen nach höchsten ökologischen Standards infordern, aber die Olympischen Winterspiele 2018 in ünchen abgelehnt haben, die diese Kriterien erfüllt ätten. Die Stärkung von Menschenund Bürgerrechten bei portgroßveranstaltungen ist sehr zu begrüßen. In eutschland wie in vielen anderen Ländern wurden iesbezüglich enorme Fortschritte gemacht. Die norativen Anforderungen lassen sich aber nicht ohne eiteres auf alle Länder übertragen, ohne dabei zum eispiel die gesellschaftliche Situation, politische Hisrie oder Entwicklung zu beachten. Der Antrag ver ennt aber die politischen Unterschiede in der Welt. udem wird die Autonomie der Sportverbände in eutschland wie auch vor allem die Unabhängigkeit er sich im Ausland befindenden internationalen portverbände missachtet. Die Ergebnisse der hierzu urchgeführten Anhörung haben ferner ergeben, dass ach Einschätzung der Experten ein Wandel auf interationaler Ebene nur durch langfristige, diplomatiche Bemühungen erreicht werden kann. Das Ansetzen igener, zum Teil überzogener Maßstäbe führt nach rmessen der Experten nicht zum Ziel, sondern zu eier zunehmenden Abschottung. Der Antrag ignoriert weiterhin, dass bei den durch ie internationalen Sportverbände vergebenen Sportroßereignissen die jeweils nationalen Mitgliedsorgaisationen in Deutschland nur ein geringes Stimmgeicht haben. Aus Sicht der Sportverbände ist die ternationalität eine unglaubliche Chance zur Ver tändigung und Annäherung wie auch gleichzeitig eine chwierige Herausforderung hinsichtlich länderüberreifender Einigkeit und politischer Neutralität. Die tatuten deutscher Sportverbände weisen seit langem eutliche Verbindungslinien zu Menschenund Bürerrechten sowie anderen Diskriminierungsverboten uf. Die Umsetzung und Einhaltung von Standards bei ternationalen Sportveranstaltungen liegt zuvorderst Kompetenzbereich des jeweilig ausrichtenden Lan es. Der Besuch von Großsportveranstaltungen im Innd Ausland durch Regierungsvertreter liegt im perönlichen Ermessensspielraum. Fernbleiben wie auch er Besuch können hierbei ein unterstützendes Signal Dr. Frank Steffel gebene Reden )





(A) )

sein, um beispielsweise auf Missstände hinzuweisen.
Darüber hinaus ist die Meinungsfreiheit von deutschen
Sportlerinnen und Sportlern bei Sportveranstaltungen
in keiner Weise eingeschränkt.

Die gescheiterte deutsche Bewerbung um die Aus-
tragung der Olympischen Winterspiele 2018 in Mün-
chen wurde trotz höchster ökologischer Standards und
aktiver Bürgerbeteiligung dennoch von den Grünen
konsequent abgelehnt. Insofern steht die Ernsthaftig-
keit des Antrages an sich infrage. Die zeitliche Dimen-
sion des Antrages im parlamentarischen Verfahren spie-
gelt ebenso das tatsächliche Interesse von Bündnis 90/
Die Grünen an dem Thema wider. Der Antrag soll
nach mehr als einem Jahr der Beratungen nun abge-
schlossen werden. Wir lehnen ihn ab.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönli-
che Bemerkung: Bei meiner Arbeit hier im Bundestag
hat mich in den letzten vier Jahren mein wissenschaft-
licher Mitarbeiter Lorenz Weser sehr engagiert unter-
stützt. Da er in wenigen Tagen mein Bundestagsbüro
verlässt, möchte ich ihm – was ihn vermutlich beson-
ders freut – an dieser Stelle für die geleistete Arbeit
und Unterstützung meinen besonderen Dank ausspre-
chen und viel Erfolg bei seiner neuen beruflichen Tä-
tigkeit wünschen.


Martin Gerster (SPD):
Rede ID: ID1725041600

Um es gleich vorab zu sagen: Der Antrag von Bünd-

nis 90/Die Grünen enthält gute Ansätze und einige
wichtige Forderungen an Sport und Bundesregierung,
sich mehr zu engagieren, wenn es um den Einsatz
für Bürger- und Menschenrechte bei internationalen
Sportwettkämpfen geht. Es ist doch völlig klar, dass
das besondere öffentliche Interesse bei solchen Sport-
veranstaltungen auch in Zukunft genutzt werden muss,
um auf Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen.
Gleichwohl ist es eine Aufzählung von sportpolitischen
Allgemeinplätzen, in der die konkreten Handlungs-
möglichkeiten offenbleiben.

Wir haben es bei der Fußballeuropameisterschaft
2012 in Polen und der Ukraine erlebt, welche Macht
öffentlicher Protest aus allen Teilen der Gesellschaft
verbunden mit dem Einsatz von internationaler Diplo-
matie haben kann, auch wenn Frau Bundeskanzlerin
Merkel die klare Positionierung zu den politischen
Verhältnissen in der Ukraine einmal mehr wieder ver-
missen ließ. Wir erwarten von einer Bundesregierung,
von unserem Bundesaußenminister genauso wie von
der Bundeskanzlerin deutliche Zeichen und klare Posi-
tionen, wenn unter einem Regime die Rechte von Men-
schen missachtet werden.

Vor uns liegen die olympischen Winterspiele in Sotchi
2014, die Fußball-WM in Brasilien 2014, die olympi-
schen Sommerspiele in Rio 2016, die Fußball-WM in
Russland 2018 und die Fußball-WM in Katar 2022.
Die Ausrichtungen dieser Veranstaltungen bieten
reichlich Gelegenheit für den Sport, zu zeigen, wie er
seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird,

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(D v d d n v u g e s te h d C g s n B li M A M d E q d F E B g g s g p v d Zu Protokoll ge (C (D ie er auf Bedürfnisse und Anforderungen eingeht und o er Verbesserungen unterstützt. Wir respektieren die Unabhängigkeit des Sports. ie internationalen Sportverbände, IOC, FIFA und EFA wählen und entscheiden den Ort für das sportche Ereignis autonom. Sie wissen um die fachlichen riterien und die nötige Infrastruktur, damit aus einem ettkampf ein Fest wird. Dennoch halten wir es für ab olut richtig und stimmen mit der Antragstellerin überin, dass große Sportfeste nicht im „luftleeren Raum“ tattfinden. Sport übernimmt eine große Vorbildfunkon, Sportlerinnen und Sportler sind Idole, Sport tärkt die Gesellschaft. Hier schließen wir uns an und appellieren an die portverbände, ihrer besonderen Verantwortung gecht zu werden. Ich hatte es bereits in der ersten Le ung zu dieser Initiative im Bundestag gesagt: Geeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund OSB)


erantwortungsvolles Handeln aller Akteure einfor-
ern. Der Grundsatz der Autonomie des Sports bleibt
abei natürlich gewahrt, und ich bin sicher: Als Part-
er können wir einiges erreichen.

Für uns ist klar: Rechtstaatlichkeit, die Garantie
on Menschen- und Bürgerrechten sowie Meinungs-
nd Pressefreiheit gehören dazu, wenn es um die Ver-
abe von internationalen sportlichen Events geht. Wir
rwarten von allen Staaten, die große und damit auch
ehr lukrative Sportwettkämpfe ausrichten, dass sie in-
rnationale Grundrechte einhalten und für faire Ver-
ältnisse sorgen. Ein Beispiel für einen Konflikt sind
ie aktuellen Unruhen und Krawalle am Rande des
onfed-Cups in Brasilien. Wir schauen gerne die
roßartigen Fußballbilder; aber es darf doch nicht
ein, dass auf der einen Seite glamouröse Spiele insze-
iert und auf der anderen Seite Armut und Unmut der
evölkerung verdrängt werden.

Die Bundesregierung hat mit der sogenannten Ber-
ner Erklärung auf der Weltsportministerkonferenz
INEPS im Mai 2013 erst kürzlich die internationale
genda für faire Bedingungen und die Wahrung der
enschenrechte im Sport unterschrieben. Wir fordern

aher von der Bundesregierung vollen Einsatz für die
inhaltung humaner Bedingungen und die konse-
uente Begleitung der Prozesse in den Ausrichterlän-
ern.

So haben wir beispielsweise gemeinsam mit der
raktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Keine
ishockeyweltmeisterschaft 2014 in Belarus“ in den
undestag eingebracht, der leider von der schwarz-
elben Koalition abgelehnt wurde. In Belarus werden
rundlegende demokratische Freiheiten und Men-
chenrechte mit Füßen getreten. Das belarussische Re-
ime ist kein würdiger Gastgeber für die 2014 ge-
lante Eishockeyweltmeisterschaft. Wir fordern daher
on der Bundesregierung, sich dafür stark zu machen,
ass die internationale Eishockeyföderation ihre Ent-




Dr. Frank Steffel
gebene Reden


(A) )


)(B)

scheidung zur Austragung der Eishockeyweltmeister-
schaft 2014 in Belarus zurücknimmt.

Politik und Sport können gemeinsam vieles errei-
chen. Wir unterstützen das Engagement für Menschen-
und Bürgerrechte und fordern, dass sich Bundesregie-
rung und Sportverbände intensiv für gute Rahmenbe-
dingungen bei der Vergabe von Sportgroßveranstal-
tungen einsetzen.

Trotzdem bleibt es dabei, dass viele der im Antrag
geforderten Maßnahmen Aufzählungen des Status quo
sind und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darüber
hinaus noch einiges miteinander verquickt, was eine
eigene Initiative verdient hätte, so etwa die wichtige
Frage des gemeinsamen Verfahrens in Europa, wenn
es um steuerliche Regelungen geht. Denn nur dann,
wenn die EU-Staaten sich einig sind, gibt es eine ge-
meinsame Linie bei Steuerersätzen für Sportgroßver-
anstaltungen, und kein Land würde in einem Dumping-
wettbewerb um die größten Steuererleichterungen
gegen das andere ausgespielt. Hier bedarf es einer
koordinierten Vorgehensweise – ein wichtiger Aspekt,
der nicht in diesem Potpourri Ihrer Forderungen un-
tergehen sollte.


Nicole Bracht-Bendt (FDP):
Rede ID: ID1725041700

Die aktuellen Bilder aus Brasilien zeigen uns:

Sportgroßveranstaltungen machen die Welt auf Miss-
stände in den ausrichtenden Ländern aufmerksam. Die
Menschen dort wissen, dass ihr Protest wahrgenom-
men wird. Sportereignisse können aber auch die Ursa-
che für Missstände sein, etwa wenn ein armes Land al-
lein der Reputation wegen Milliarden für Stadien
ausgibt und die Bedürftigen am Ende die Zeche bezah-
len müssen, weil kein Geld mehr für Sozialleistungen
übrig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen,
blicken Sie doch einmal nach Brasilien oder in die
Ukraine oder nach Südafrika. Denken Sie einmal da-
rüber nach, wem Ihr Antrag eigentlich nützt. Am Ende
der Legislatur noch ein wenig Symbolpolitik zu betrei-
ben ist blanker Spott für die Menschen vor Ort.

Selbstverständlich wollen wir Liberale Menschen-
und Bürgerrechte durch Sportevents stärken. Dass der
Antrag aber kaum dazu beiträgt, sagen nicht nur wir,
sondern sagten ausnahmslos alle Experten bei der öf-
fentlichen Anhörung zum Thema. Der Antrag ist ohne-
hin so vage formuliert, dass er überhaupt nicht einheit-
lich umgesetzt werden kann. Welche Sportgroßver-
anstaltungen sind überhaupt gemeint? Jedes Fußball-
bundesligaspiel ist eine Großveranstaltung.

Auch inhaltlich lassen Sie entscheidende Fragen of-
fen. Was hat die Berichterstattung der Medien oder die
An- bzw. Abwesenheit von Abgeordneten mit Vergabe-
kriterien zu tun? Nichts! Die Vergabe, hier missachten
Sie Kompetenzen, erfolgt durch die ausrichtenden Ver-
bände, nicht durch eine Regierung. In Deutschland
werden die Forderungen der Grünen ohnehin längst
umgesetzt. Es ist selbstverständlich, dass Empfehlun-
gen von Nichtregierungsorganisationen sowie Men-
schenrechte und Nachhaltigkeit im Sport grundsätzlich

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Zu Protokoll ge

(C (D edacht werden; das ist völlig klar. Hätten sich die rünen nicht gegen eine Bewerbung für die Olympi chen Winterspiele in München gestellt, hätten auch ie, Frau Künast und Herr Trittin, das mit eigenen Auen sehen können. In anderen Ländern sind die Unterschiede histoisch, politisch und kulturell so groß, dass eine einheitche Regulierung überhaupt nicht erst anwendbar ist. in Sachverständiger betonte bei der Anhörung, dass elbst die Schweiz regelmäßig vom UNO-Menschenchtsrat gerügt wird. Je nachdem, wie hoch wir die tandards setzen, wird von 205 Ländern mit Olympichen Komitees nur noch eine Handvoll übrig bleiben, ie sich überhaupt noch bewerben dürfte. Zu erwarten, ass man ein Land wie Russland mit all seinen Verbinungen, auch zum deutschen Leistungssport, einfach bkoppelt, ist illusorisch. Länder auszuschließen und egzusehen ist der falsche Weg, die Situation dort wird ich dadurch nicht bessern. Was wäre also ein wirklich vernünftiger Ansatz? ie ausrichtenden Verbände entscheiden über die Verabe von Großveranstaltungen. In Deutschland sind ie Kriterien mehr als erfüllt. Dann macht es doch inn, die Verbände bei uns zu stärken und von dort die hemen Nachhaltigkeit und Menschenrechte zu betoen und zu begleiten. Hier gibt es erheblichen Bedarf. Wenn nur zwei eutsche unter den 115 entscheidenden Mitgliedern es IOC sind und auch nur zwei unter allen Weltpräsienten im Sport, sind unsere Möglichkeiten, mehr für enschenrechte in der Welt einzutreten, gering. Wir ind nicht Teil des Commonwealth und haben kein etzwerk mit ehemaligen Kolonien wie Frankreich. Es ollte also unser Ziel sein, über die Verbände bei so ichtigen Themen wie Menschenrechte für hohe Stanards einzutreten. Verantwortlich sind aber nicht nur die Sportverände. Sponsoring und Förderung an Empfehlungen on Nichtregierungsorganisationen zu orientieren äre eine Möglichkeit, Standards zu setzen und beizuehalten. Statt sich über die geregelten Zuständigkein hinwegzusetzen, sollte lieber logisch gedacht weren. Es kann nicht sein, dass beispielsweise bei ußballweltmeisterschaften nur ein Land als Ausrichr infrage kommt, das mindestens 12 bis 14 Stadien räsentieren kann. Diese Stadien für 50 000 Menschen erden nach einem Monat Veranstaltung kaum noch enutzt und verfallen. Hinzu kommt, dass kein Geld für ie Pflege und Instandsetzung da ist. Eine wahnwitzige ehlinvestition! Das hat auch fatale Auswirkungen auf den Bewerungsprozess bei Sportgroßveranstaltungen: Arme änder fallen grundsätzlich durch das Raster; das ist issachtung der Menschenrechte. So werden immer ieder die gleichen wenigen Länder eine Weltmeister chaft oder Olympische Spiele ausrichten. Provisoriche Bauten müssen daher akzeptiert werden; das äre tatsächlich etwas Ökologisches. Aufgabe der Martin Gerster gebene Reden )





(A) )

Politik sollte es sein, auf solche Fehlentwicklungen
hinzuweisen. Ein gutes Signal ging bereits vor wenigen
Wochen von der Weltsportministerkonferenz in Berlin
aus. Die Berliner Erklärung ist wegweisend und rich-
tet den Blick auf dieses wichtige Thema. Auch die G 20
hat die Integrität insbesondere bei Sportgroßveran-
staltungen auf ihrer Agenda.

Wir dürfen nicht wegsehen, wenn die Menschen in
Brasilien vor der nächsten Fußballweltmeisterschaft
auf die Barrikaden gehen, weil sie befürchten müssen,
dass sie letzten Endes für das Prestigeprojekt zahlen
müssen und selber die Spiele gar nicht im Stadion ver-
folgen können, weil sie die Tickets für das Luxussta-
dion nicht bezahlen können. Genauso wenig dürfen wir
wegsehen, wenn es darum geht, dass die Menschen in
Südafrika nach der letzten Weltmeisterschaft auf den
Kosten sitzen bleiben.

Nicht wegzusehen, das ist unsere vorderste Verant-
wortung. Der Antrag der Grünen verbessert hier
nichts. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion den Antrag
ab.


Katrin Kunert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725041800

In Brasilien gehen Millionen von Menschen auf die

Straße. Es sind die größten Proteste seit 20 Jahren.
Der Anlass sind steigende Lebenshaltungskosten, feh-
lende Investitionen in die Bildungs- und Gesundheits-
infrastruktur, aber auch die anhaltende Korruption
und Kriminalität. Wenn das alles auch Folgen der ho-
hen Investitionssummen für die Ausrichtung der Fuß-
ball-WM 2014 sind, müssen endlich Konsequenzen ge-
zogen werden.

Auf den Transparenten der Demonstranten liest
man: „Wir sind nicht gegen die WM, aber gegen die
Weise, wie man mit uns umgeht“. Sportanlagen, zu ei-
nem großen Teil aus der Staatskasse finanziert, werden
wesentlich teurer als geplant. Nach Schätzungen des
brasilianischen Senats ist die WM in Brasilien teurer
als die drei vergangenen Weltmeisterschaften zusam-
men. Rechtfertigt die Ausrichtung eines so großen und
internationalen Sportereignisses die chronische Un-
terversorgung von Krankenhäusern und die Erhöhung
der Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr? Ist das
der versprochene Wirtschaftsaufschwung, mit dem die
FIFA so gern wirbt?

Worum geht es denn eigentlich bei einem Sportevent
dieser Größenordnung? Sportlerinnen und Sportler
sowie Zuschauerinnen und Zuschauer aus aller Welt
kommen zusammen, lernen sich kennen und teilen ge-
meinsam die Freude am sportlichen Wettkampf. Der
Sport dient der Völkerverständigung. Das Gastgeber-
land nimmt zunächst die Kosten der Ausrichtung auf
sich, profitiert aber im Gegenzug von dem Austausch
mit den internationalen Gästen. Bis zur Fußball-WM
ist noch ein Jahr Zeit, aber dieses Ziel ist in weite
Ferne gerückt; denn nicht nur in Brasilien wird dieser
Anspruch von den aktuellen Unruhen überschattet.

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Zu Protokoll ge

(C (D Wir erinnern uns an die Kritik der Menschenrechtsge im Vorfeld der Sommerspiele in Peking, 2008, der bei der Vergabe der Eishockey-WM 2014 an elarus. Auch die in Peking und die für die Winterpiele 2014 in Sotschi angesprochenen Umweltproleme sind uns im Gedächtnis. Forderungen nach polischen und ökologischen Kriterien bei der Vergabe on Sportgroßveranstaltungen wurden und werden imer wieder laut. Hier zeigt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen die richtige Richtung. Sportgroßveranstaltungen rauchen ein Vergabeverfahren, das einheitlich, transarent und nachvollziehbar ist. Die jüngsten Vergaberaktiken der internationalen Sportorganisationen ssen hier Zweifel aufkommen. Selbstverständlich darf die Natur beim Bau von portanlagen nicht zu stark in Mitleidenschaft gezoen werden. Es dürfen keine dauerhaften Schäden enttehen. Nicht umkehrbare Eingriffe müssen an anderer telle durch positive Maßnahmen ausgeglichen weren. Das alles muss schon bei der Vergabe der Verantaltung anhand ökologischer Kriterien berücksichtigt erden. Weitere Kriterien müssen sicherstellen, dass der ustragungsort in einem friedlichen und stabilen Umld liegt. Neben der äußeren Sicherheit ist selbstver tändlich auch die Menschenrechtslage im Innern des andes zu beachten. Die Einhaltung von Mindeststanards und deren öffentliche Dokumentation ist ein ersr Schritt. Die öffentliche Anhörung zum Antrag hat allerdings ehrere Schwachund Fehlstellen aufgedeckt. Wir sehen das Thema Menschenrechte aus einem in europäischen Blickwinkel und erwarten, dass un ere Sichtweise weltweit Allgemeingültigkeit besitzt. In nderen Teilen der Welt werden Menschenrechte aber nders interpretiert und ausgelegt. Die unterschiedlihen Wertesysteme müssen bei der Erstellung des Kririenkatalogs unbedingt berücksichtigt werden. Da enschenrechtsverletzungen am Rande von Sport roßveranstaltungen wiederholt auftreten, ist dieses hema eine zentrale Herausforderung. Darauf habe h bereits in der ersten Lesung hingewiesen. Dabei wären politische Boykotte aus unserer Sicht icht zielführend. Sie treffen vor allem die Sportlerinen und Sportler und die Menschen in den Gastgeberndern. So waren beispielsweise die Boykotte gegen ie Ukraine zur Fußball-EM 2012 rein symbolischer atur. Die westlichen Politiker haben ihre Chance ver äumt, persönlich in das Land zu fahren, um auf die enschenrechtsverletzungen vor Ort hinzuweisen. Die enschen in der Ukraine waren enttäuscht. In der bisherigen Diskussion fehlen uns neben den olitischen und ökologischen Aspekten allerdings die ozialen Kriterien. Menschenrechtsfragen sind wichg, und wir sind uns alle einig, dass die Umwelt ein chützenswertes Gut ist. Doch müssen wir auch an die Nicole Bracht-Bendt gebene Reden )





(A) )

Menschen denken, die in den Gastgeberländern von
den Vorbereitungsmaßnahmen der Großveranstaltun-
gen direkt betroffen sind. Das aktuelle Beispiel Brasi-
lien führt uns das deutlich vor Augen.

Die massiven Ausschreitungen lassen eine tiefe so-
ziale Dimension zum Vorschein kommen. Die Proteste
sind Folge der großen gesellschaftlichen Ungerechtig-
keiten, die bei der Ausrichtung von internationalen
Sportereignissen immer wieder geschaffen bzw. ver-
stärkt werden. Es ist schließlich nicht das erste Mal,
dass ein Sportereignis in einem Schwellenland stattfin-
det.

Eigentlich hätten die Folgen der Fußball-WM 2010
in Südafrika eine Lehre sein können. Das erhoffte Wirt-
schaftswachstum blieb aus. Durch die Bau- und Infra-
strukturmaßnahmen verloren viele ihren Wohnsitz, es
sind nur kurzfristig Arbeitsplätze entstanden. Die Un-
terhaltskosten der gigantischen Stadien sind heute hö-
her als ihre Einnahmen.

Schwellenländer verfügen in der Regel über schwä-
chere Sozialsysteme als entwickelte Industrienationen.
Deshalb müssen bei der Vergabe unbedingt auch so-
ziale Kriterien berücksichtigt werden. Es darf nicht
sein, dass Infrastruktur- und Baumaßnahmen im Rah-
men einer Sportgroßveranstaltung auf Kosten sozialer
Projekte erfolgen und die Bevölkerung darunter leidet.

Auch muss der Kriterienkatalog unbedingt eine
Kostendeckelung enthalten. Schon im Bewerbungsver-
fahren muss abgewogen werden, ob die jeweilige
Staatskasse die hohen Investitionen tragen oder ob die
Veranstaltung nur auf Kosten der Bevölkerung erfol-
gen kann. Sozial geht vor!

Wir unterstützen das Grundanliegen des Antrags,
werden uns aber enthalten. Bereits in der ersten Le-
sung habe ich die Problematik bei der Definition von
Menschenrechtsstandards angesprochen. Unser Vor-
schlag, auch soziale Standards in den Katalog aufzu-
nehmen, fand keine Berücksichtigung. Zu Menschen-
und Bürgerrechten gehört aus Sicht der Linken aber
zwingend auch ein Recht auf soziale Sicherheit.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


In Brasilien findet zurzeit der Confed-Cup im Fuß-
ball statt. Ein fußballbegeistertes Land verfolgt dabei
nicht nur die Spiele, sondern kritisiert vor allem auch
die Fehlentwicklungen wie Korruption und überteu-
erte Sportstätten. Die dortigen Massenproteste sind
ein Ausdruck von Demokratie. Und auch das brasilia-
nische Team zeigt Verständnis und Unterstützung,
während die verantwortlichen Fußballfunktionäre sich
gleichermaßen sprachlos wie kompetenzlos zeigen.
Dass der Weltfußballverband FIFA bis heute die Zei-
chen der Zeit ganz offensichtlich überhaupt nicht er-
kannt hat, zeigt sich mindestens bei jeder bizarren
Pressekonferenz dieses Verbandes und auch bei der als
Reformkongress titulierten Status-quo-Veranstaltung
des Verbandes wie vor einigen Wochen auf Mauritius.

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Zu Protokoll ge

(C (D Es ist deutlich geworden, dass Sportgroßveranstalngen wie Confed-Cup, Fußball-WM und Olympische piele nicht in einem luftleeren sportpolitischen Raum tattfinden. Sondern sie sind vom Anfang bis zum Ende in hochpolitischer Vorgang, in den Staatsoberhäupter nd Regierungen zwar eingebunden sind, von dem ber leider Bürgerinitiativen und Menschenrechtsoranisationen ausgeschlossen sind. Immer öfter sind es Veranstaltungen, die in einem rassen Missverhältnis zur Situation des Staates steen, in dem sie stattfinden. Ich erinnere an Griechennd, das mit Athen im Jahr 2004 die Olympischen ommerspiele ausgerichtet hat, sich aufgrund der berteuerten Spiele massiv verschuldet hat und heute nter einem europäischen Rettungsschirm steht. In Pon und der Ukraine gibt es schon ein Jahr nach Ende er Fußball-Europameisterschaft weitgehend ungeutzte Stadionneubauten, für deren Instandhaltungsosten niemand in diesen Ländern aufkommen kann. ei meinen Besuchen in der Ukraine konnte ich mir ein ild von der desolaten Situation machen. Auch aus iesem Grund komme ich zu der Einschätzung, dass es o nicht weitergehen kann. Denn wenn die internatioale Sportpolitik so weitermacht wie bisher, dann erden wir die brasilianischen Proteste in unter chiedlicher Ausprägung bald auch bei anderen Sportroßveranstaltungen erleben. Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion steht fest: ie Sportorganisationen tragen ein gehöriges Maß an itverantwortung am schlechten Ruf. Korruption und transparenz sind Bestandteil des Weltsports gewor en. Überzogenes Anspruchsdenken und ein überdiensionierter kommerzieller Sport sind seit Jahren stzustellen. Dafür gibt es Verantwortliche: Es sind Funktionäre, die sich des Sports bedienen, m ihre eigenen Geschäfte unter dem Deckmantel der emeinnützigkeit zu machen. Und es sind immer öfter uch autoritäre Staaten, die sich als Gastgeber um portgroßereignisse bewerben, um unter dem Deckantel des Sports den Ruf ihres undemokratischen Reimes aufzupolieren. Ich erwarte von Thomas Bach als eutschem Kandidaten für die IOC-Präsidentschaft, ber auch von anderen deutschen Mitgliedern in den ternationalen Sportorganisationen, endlich Vor chläge und Initiativen zu erarbeiten, wie diesen Misständen Einhalt geboten werden soll. Wir haben in unserem Antrag einen politischen Weg ufgezeigt, der Menschenrechte und Nachhaltigkeitsspekte bei der Vergabe und Durchführung von interationalen Sportgroßveranstaltungen besser berückichtigen würde. Wir haben ein Maßnahmenbündel ufgelegt, das durch eine völkerrechtlich bindende onvention eine internationale Anerkennung und urchsetzbarkeit erhalten würde. Uns steht schon in Kürze im Vorfeld der Olympichen Winterspiele in Sotschi eine neue Diskussion um enschenrechte und Nachhaltigkeit bevor. Nicht nur ie ökologischen Auswirkungen der geplanten Winter Katrin Kunert gebene Reden Viola von Cramon-Taubadel )








(A) )

spiele im subtropischen Klima sind katastrophal. Ver-
treibungen von Menschen und Ausbeutung von Arbei-
tern gehören dort seit Beginn der Vorbereitung auf die
Spiele zum Alltag. Aus unserer Sicht ist keine Zeit mehr
zu verlieren, um endlich die notwendigen Maßnahmen
von Politik und Sport zu beschließen, damit es zukünf-
tig einen größeren Stellenwert von Demokratie, Men-
schen- und Bürgerrechten sowie der immer wieder
proklamierten Nachhaltigkeit im Sport gibt.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725041900

Wir kommen zur Abstimmung. Der Sportausschuss

empfiehlt auf Drucksache 17/14091, den Antrag der
Grünenfraktion auf Drucksache 17/9982 abzulehnen.
Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen
der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Grü-
nen bei Enthaltung von SPD und Linken angenommen.

Tagesordnungspunkt 60:

Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion
der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Stärkung von Informationsfreiheit und
Transparenz unter Einschluss von Verbrau-
cher- und Umweltinformationen – Informa-
tionsfreiheits- und Transparenzgesetz

– Drucksache 17/13467 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 17/13800 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Stephan Mayer (Altötting)

Kirsten Lühmann
Gisela Piltz
Jan Korte
Dr. Konstantin von Notz

Die Reden sind zu Protokoll gegeben.


Stephan Mayer (CSU):
Rede ID: ID1725042000

Wir debattieren heute in zweiter und dritter Lesung

den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur
Zusammenlegung des Verbraucherinformationsgeset-
zes mit dem Umweltinformationsgesetz und dem Infor-
mationsfreiheitsgesetz unter Berücksichtigung eines
Transparenzgesetzes.

Bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs
hatte ich deutlich gemacht, welche erheblichen rechtli-
chen Bedenken gegen die Zusammenlegung der vorge-
nannten Gesetze bestehen.

Auch die vom Innenausschuss beim Institut für Ge-
setzesfolgenabschätzung in Speyer in Auftrag gege-
bene Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes
hatte sich im Ergebnis gegen eine undifferenzierte Zu-
sammenlegung der unterschiedlichen Gesetze ausge-
sprochen. Diese würden schließlich ihrem Wesen nach
sehr unterschiedliche Informations- und Zugangs-

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(C (D chte beinhalten. Zudem würden sie auch auf unterchiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Diese Ausführungen sowie die deutlichen Stellungahmen der Sachverständigen in der Anhörung im eptember letzten Jahres hätten aus meiner Sicht dazu hren müssen, den vorgelegten Gesetzentwurf entwe er grundlegend zu überarbeiten oder aber vollständig urückzuziehen. Offensichtlich haben Sie, sehr geehrte Frau Kollegin ühmann, die Ausführungen der Sachverständigen icht sehr aufmerksam verfolgt. Nur so kann ich mir erlären, dass Sie in der Sitzung des Innenausschusses om 12. Juni 2013 den Bundesbeauftragten für den Danschutz und die Informationsfreiheit sogar erneut geagt haben, wie er die Stellungnahmen der Sachver tändigen im vergangenen Jahr aufgefasst habe. Seine Antwort war so vorhersehbar wie eindeutig. uch Herr Schaar verwies darauf, dass sich sämtliche nwesende Sachverständigen „skeptisch“ gezeigt hätn. Für Ihre politisch motivierten Lippenbekenntnisse r mehr Transparenz und Zugang zu öffentlichen Inrmationen bleibt aus meiner Sicht angesichts dieser achund Rechtslage kein Raum mehr. Dies hätten Sie uch durchaus erkennen können. Rein vorsorglich möchte ich anmerken, dass selbst ine „kleine Lösung“, wie beispielsweise die Zusamenführung des Informationsfreiheitsgesetzes mit dem mweltinformationsgesetz, im Ergebnis nicht sinnvoll äre und von unserer Fraktion daher auch nicht unter tützt wird, da beide Gesetze unterschiedliche Rechtsrundlagen und somit eine unterschiedliche Herkunft aben. Dies spiegelt sich auch in der Ausgestaltung nd im Umfang der Informationsansprüche wider. Informationen und die Möglichkeit, an diese Inforationen möglichst einfach zu gelangen, sind und leiben unbestritten zentrale Voraussetzungen für die artizipation der Bevölkerung an einzelnen politichen Prozessen oder dem politischen System insgeamt. Hier hat die christlich-liberale Regierungskoalition der laufenden Legislaturperiode zahlreiche wichtige aßnahmen, wie beispielsweise die Eröffnung des ovData-Portals, ergriffen. Zudem hat die Bundesregierung im Rahmen des -8-Gipfels in der vergangenen Woche in Loch Erne in ordirland fünf gemeinsame Open-Data-Prinzipien eschlossen, die unter Berücksichtigung der nationan politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen mgesetzt werden sollen. Verwaltungsdaten sollen demnach möglichst umfasend offen zur Verfügung gestellt werden, sofern keine chtlichen oder andere Gründe explizit dagegen spre hen. Diese Daten sollen qualitativ hochwertig, aktuell nd gut beschrieben sein und auch als Rohdaten zur )


(A) )

Verfügung stehen. Offene Datenformate sollen dabei
Vorrang haben. Dies ermöglicht innovative Nutzungen
der Daten.

Bestandteil der getroffenen Vereinbarung ist auch
ein Erfahrungsaustausch über Prozesse und Stan-
dards. Ergänzt wird die Open-Data-Charta um einen
Annex, in dem die geplanten Maßnahmen zur Umset-
zung der vorgenannten Prinzipien festgelegt werden.

So sollen schnellstmöglich Statistikdaten, Karten,
Wahlergebnisse und Haushaltsdaten veröffentlicht
werden. Bis Ende Oktober dieses Jahres sind weiter-
führende Aktionspläne zu erarbeiten.

Die christlich-liberale Koalition redet somit nicht
nur über die Bereitstellung von Informationen, son-
dern sie handelt, und sie bezieht dabei auch unsere eu-
ropäischen und internationalen Partner ein.

Als direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bun-
destages ist mir eine höchstmögliche Rückkopplung
mit der Bevölkerung in meinem Wahlkreis besonders
wichtig. Nur wer zuhört, sich informiert und diskutiert,
sorgt für die notwendige Teilhabe an politischen Ent-
scheidungen im Vorfeld und im Anschluss an diese für
deren Akzeptanz.

Für mich und viele andere meiner Kollegen ist dies
bereits heute selbstverständlich. Wir sind jederzeit über
die entsprechenden Informationskanäle wie Homepage,
E-Mail, Facebook oder abgeordnetenwatch.de erreich-
bar. Hier besteht aus meiner Sicht bereits jetzt eine
höchstmögliche Form der Beteiligungsmöglichkeit für
die Bürgerinnen und Bürger.

Auch die unmittelbaren Beteiligungsmöglichkeiten
für Bürgerinnen und Bürger an Gesetzgebungsverfah-
ren sind in Deutschland äußerst vielseitig. Neben der
Möglichkeit, sich unmittelbar an den eigenen Wahl-
kreisabgeordneten oder eine Fraktion zu wenden, kann
beispielsweise auch direkt das zuständige Ausschuss-
sekretariat des Deutschen Bundestages angeschrieben
werden.

Einigen Gesetzgebungsverfahren sind in dieser
Wahlperiode zudem eigene Konsultationsverfahren für
interessierte Bürgerinnen und Bürger vorgeschaltet
worden.

Daneben bleibt jedem Bürger und jeder Bürgerin
selbstverständlich auch weiterhin die Wahrnehmung
seines Grundrechts nach Art. 17 des Grundgesetzes,
dem Recht auf Eingabe einer Petition. Im vergangenen
Jahr machten hiervon beim Deutschen Bundestag
15 191 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Bereits
mehr als ein Drittel aller eingereichten Petitionen,
nämlich 5 112, erfolgte online. Zu diesen Petitionen
wurden insgesamt 500 000 Mitzeichnungen von Unter-
stützern registriert.

Die von mir eingangs geschilderten Beispiele zei-
gen jedoch, dass es gerade bei der Bürgerbeteiligung
im Verwaltungsverfahren und bei Maßnahmen der
Exekutive an der einen oder anderen Stelle Verbesse-
rungsbedarf gibt.

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(C (D Hieran knüpft das Ende März 2012 von Bundesverehrsminister Dr. Peter Ramsauer vorgestellte Handuch für eine gute Bürgerbeteiligung an. Es zeigt teileise neue, aber teilweise auch nur veränderte Wege uf, wie durch eine bessere Einbindung zielgerichtete nd umfassende Informationen die Akzeptanz von Prokten bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern estärkt werden kann. Mit Hilfe eines umfassenden erkzeugkastens haben es zukünftig die zuständigen ehörden, aber auch die Vorhabenträger in der Hand, r eine frühe und umfassende Bürgerbeteiligung zu orgen. Damit ist das Handbuch zwar keine allumfassende ntwort auf den „Wutbürger“ oder die vielfach vorandene „Dagegen-Mentalität“. Es bietet jedoch vielltige Ansatzmöglichkeiten, um bisheriges Verhalten u überprüfen und an die neuen Gegebenheiten und ünsche der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Eine frühzeitige Einbindung und die Möglichkeit, een, Änderungswünsche oder Vorbehalte in die Ent cheidungsfindung einfließen zu lassen, sind die Basis iner vertrauensvollen Kooperation auf Augenhöhe. ie helfen zudem, erhebliche Vorbehalte abzubauen nd zurückzuführen. Grundvoraussetzung für einen transparenten Beteigungsprozess ist es daher auch, dass Experten die revanten Informationen so aufbereiten und in einen esamtzusammenhang stellen, dass die unmittelbar etroffenen Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen önnen, welche Auswirkungen das Projekt auf sie und r Verhalten auf das Vorhaben haben kann. Nur eine umfassende Information in Verbindung mit er Befähigung der Beteiligten, Chancen und Risiken mfassend und objektiv einschätzen zu können, führt m Ende dazu, Kompromisse und Ergebnisse inneralb eines Prozesses zu akzeptieren. Neben einer umfassenden und zielgerichteten Komunikation und Information durch die zuständigen Beörden muss aber natürlich auch die Bereitschaft für in Umdenken bei den betroffenen Bürgerinnen und ürgern wachsen. Anderenfalls wird das Mehr an Bürerbeteiligung letztlich nicht zu mehr Akzeptanz fühn. Der vorliegende Gesetzentwurf von der SPD-Bunestagsfraktion hilft keine der bestehenden Herausforerungen abzubauen. Er bringt gerade kein Mehr an formation und Transparenz. Vielmehr erhöht er den ereitzuhaltenden Ressourcenbedarf ohne einen erennbaren Mehrwert. Er versucht Dinge gleichzumahen, die es schlicht nicht sind. Ich empfehle Ihnen daher dringend, sich den wirkch relevanten Fragen in Sachen Information und artizipation der Bürgerinnen und Bürger zuzuwenen. Sie sollten die Idee der undifferenzierten Zusamenführung der bestehenden Informationsgesetze endch ad acta legen. Stephan Mayer gebene Reden )





(A) )


Lars Klingbeil (SPD):
Rede ID: ID1725042100

Die schwarz-gelben Sonntagsreden zu Transparenz

und Informationsfreiheit erweisen sich einmal mehr
als Lippenbekenntnisse. Während Vertreter der
schwarz-gelben Koalition in Sonntagsreden die Not-
wendigkeit von Informationsfreiheit und Transparenz
betonen und gern von anderen einfordern, möchte die
Union diese offensichtlich am liebsten wieder gänzlich
abschaffen. Begründet wird dies damit, dass das Infor-
mationsfreiheitsrecht zu einer immensen Arbeitsbelas-
tung für die Behörden geworden und zudem nicht
notwendig sei, da es ja Auskunftsansprüche für die
Medien gebe.

Gleichzeitig versucht die Bundesregierung, die Aus-
kunftsansprüche der Medien nach der schwierigen
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur
Nichtanwendbarkeit der Landespressegesetze für Bun-
desbehörden auf einen Minimalststandard zu reduzie-
ren. Dieser Minimalststandard würde weit hinter den
geltenden Auskunftsansprüchen der Landespressege-
setze zurückfallen. Einen entsprechenden Gesetzent-
wurf für ein Presseauskunftsgesetz für Bundesbehör-
den, welches auch heute auf der Tagesordnung steht
und welches die dringend gebotene Rechtssicherheit
für Journalistinnen und Journalisten schaffen wird,
wird selbstverständlich von der Koalition mit ihrer
Mehrheit abgelehnt.

So überrascht es auch nicht, dass die Journalistin-
nen und Journalisten und ihre Verbände beklagen,
dass sich Behörden mit der Transparenz vielfach
schwertun und sie insbesondere bei Journalistenanfra-
gen die zahlreichen Ausnahmeregelungen des Gesetzes
nutzen, um IFG-Anfragen zu unterlaufen oder durch
übermäßig hohe und unrechtmäßige Gebühren von der
Antragstellung abzuhalten.

Die FDP erinnert sich an Themen wie Informations-
freiheit und Transparenz immer nur dann, wenn sie in
der Opposition ist. Überall da, wo sie in der Regie-
rungsverantwortung ist, misst die ehemalige Bürger-
rechtspartei diesen wichtigen Themen jedoch keinerlei
Bedeutung bei. So haben wir bis heute ein gravieren-
des Informationsfreiheits- und Transparenzgefälle zwi-
schen den von Rot-Grün regierten Ländern und den
schwarz-gelben Ländern, und noch immer müssen die
Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, Hessen und Bay-
ern auf einen solchen Rechtsanspruch verzichten.

Ich freue mich, dass die neuen Landesregierungen
in Baden-Württemberg und in Niedersachsen die Vor-
lage eines Informationsfreiheitsgesetzes in ihre Koali-
tionsvereinbarungen aufgenommen haben, und ich
hoffe sehr, dass beide Länder zeitnah moderne Infor-
mationsfreiheits- und Transparenzgesetze, angelehnt
an das Hamburger Transparenzgesetz und an den Ge-
setzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion für ein In-
formationsfreiheits- und Transparenzgesetz, vorlegen
werden.

Mit ihrer heutigen Ablehnung des Entwurfs der
SPD-Bundestagsfraktion für ein Informationsfreiheits-

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(C (D nd Transparenzgesetz verhindert die Koalition eine odernisierung und Weiterentwicklung des Informa onsfreiheitsrechtes zu einem umfassenden Informaonsfreiheitsund Transparenzrecht. Transparenz ist onstitutiv für den demokratischen und sozialen echtsstaat. Transparenz stärkt die demokratischen eteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, erichtert Planungsentscheidungen, wirkt Staatsverrossenheit entgegen und erschwert Manipulationen nd Korruption. Die Ermöglichung von Transparenz t zugleich ein wichtiger Gradmesser dafür, inwiefern ine plurale und offene Gesellschaft ihren demokraschen Anspruch verwirklicht hat. Die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes es Bundes hat gezeigt, dass sich das 2005 von den daaligen Regierungsfraktionen der SPD und von Bündis 90/Die Grünen auf den Weg gebrachte neue Recht Grundsatz bewährt hat. Sie hat zugleich aber auch en Handlungsbedarf und die Notwendigkeit der Weirentwicklung des Informationsfreiheitsrechtes aufge eigt. Da ist zum einen das derzeitige Nebeneinander on unterschiedlichen Informationszugangsansprüchen beispielsweise das Informationsfreiheitsgesetz, IFG, as Verbraucherinformationsgesetz, VIG, und das Umeltinformationsgesetz, UIG – zu nennen, die zudem nterschiedliche und zum Teil auch widersprüchliche ugangsansprüche eröffnen und oft leider auch verehren. Das zweite wichtige Ergebnis: Das IFG des Bundes nd die vielen IFG in den Ländern waren ein wichtiger rster Schritt, insbesondere das IFG des Bundes ist ber auch geprägt durch eine vorsichtige Abkehr vom rinzip der beschränkten Aktenöffentlichkeit hin zum rundsatz der prinzipiellen Aktenöffentlichkeit, was ich durch viel zu weit gehende und zum Teil auch dopelt und dreifach abgesicherte Ausnahmetatbestände eigt. Das dritte Evaluationsergebnis ist die Notwendigeit und die Verpflichtung der Behörden zur proaktiven eröffentlichung im Sinne eines umfassenden Openata-Prinzips. Notwendig ist daher eine Zusammenführung der Inrmationszugangsansprüche, und zwar auf einem eutlich höheren Informationsfreiheitsniveaus, eine rastische Reduzierung der überbordenden Ausnahetatbestände und ein Rechtsanspruch auf OpenData urch eine Verpflichtung der Behörden auf proaktive formation. Diese Empfehlungen der Evaluation und auch die mpfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und igitale Gesellschaft“ haben wir mit dem vorgelegten esetzentwurf aufgegriffen und umgesetzt. Mit diesem Informationsfreiheitsund Transparenzesetz wollen die Behörden bereits im Betriebssystem uf Transparenz umstellen: Ein moderner Staat hat eine unnötigen Geheimnisse vor seinem Auftraggeber, gebene Reden )





(A) )

dem Volk. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht
darauf, dass das Handeln von Regierung und Verwal-
tung transparent ist.

Leider ist dieses Vorhaben aufgrund der derzeitigen
Mehrheitsverhältnisse nicht umsetzbar, und die Be-
kenntnisse zu mehr Transparenz bleiben Lippenbe-
kenntnisse. Wir werden diesen Gesetzentwurf aber
nach der Bundestagswahl gemeinsam mit der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg bringen und den
Weg für eine bürgerfreundliche und transparente Ver-
waltung freimachen.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1725042200

„Die Suche nach außerirdischem Leben und die

Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobach-
tung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestri-
scher Lebensformen“ hat der Wissenschaftliche Dienst
des Bundestages in einem Gutachten untersucht.

Dieses Gutachten steht der Öffentlichkeit nicht zur
Verfügung. Ich habe es gelesen und kann Ihnen sagen:
Die Inhalte sind nicht weltbewegend. Aber die Bürger
und Bürgerinnen sollten das Recht haben, zu einem ei-
genen Urteil zu kommen, und nicht gezwungen werden,
meine Sicht der Dinge ungeprüft übernehmen zu müs-
sen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages
verfasst Stellungnahmen, die wir für unsere Arbeit ver-
wenden. Es gibt meiner Ansicht nach aber keinen
Grund, warum nur Abgeordnete diese Informationen
nutzen dürfen.

Das betrifft genauso Gutachten und Studien, die
Bundes- oder Landesbehörden in Auftrag geben, um
Entscheidungen vorzubereiten. Solche Informationen
sollten öffentlich sein. Daher haben wir in dem vorlie-
genden Gesetzentwurf die Möglichkeiten, Anträge auf
Informationen abzulehnen, deutlich eingeschränkt.

Dieser Gesetzentwurf bedeutet eine Weichenstel-
lung. Er ist eine Antwort auf eine ganz grundlegende
Frage, die wir uns stellen müssen: In was für einer Ge-
sellschaft wollen wir leben? Wollen wir ein neues Bie-
dermeier, unpolitische Bürger und Bürgerinnen, die
sich zurückziehen ins Private und in ihrer engen Stube
zu irdischer Glückseligkeit finden? Wollen wir eine
neue außerparlamentarische Opposition heranziehen,
die keine Möglichkeit mehr sieht, sich innerhalb demo-
kratischer Strukturen an politischen Entscheidungs-
prozessen zu beteiligen? Oder wollen wir eine offene
Bürgergesellschaft, die durch Transparenz gekenn-
zeichnet ist, die eine weitgehende Offenlegung der
Gründe für Verwaltungshandeln ermöglicht, die Bür-
ger und Bürgerinnen an Planungsentscheidungen be-
teiligt, die Staatsverdrossenheit entgegenwirkt und
Manipulation und Korruption erschwert?

Die Antwort der SPD ist klar: Wir wollen Letzteres.
Deshalb haben wir den Gesetzentwurf vorgelegt, über
den wir heute abstimmen. Unser Entwurf eines Infor-
mationsfreiheits- und Transparenzgesetzes ist ein
Quantensprung in puncto Transparenz. Es steht in ei-
ner Reihe mit unseren Vorschlägen zur Verbesserung

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(C (D er Presseauskunftsrechte, der Einführung eines Lobyregisters, der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestehung bis hin zur Offenlegung von Nebeneinkünften. All diese Initiativen hat die Koalition aus CDU/ SU und FDP abgelehnt, und genauso wollen sie es it der Verbesserung der Informationsfreiheitsrechte alten. Dabei sind die Empfehlungen der Experten zur valuation des bestehenden Gesetzes eindeutig. Daher aben wir sie aufgegriffen und in unseren Gesetzenturf eingearbeitet. Wir wollen einen Kulturwandel: weg vom Amtsgeeimnis, hin zu einer offenen Verwaltung. Ein moderer Staat hat keine unnötigen Geheimnisse vor seinem uftraggeber, der Bevölkerung. Mit diesem Ziel vor Augen haben wir in unserem esetzentwurf die Ausnahmetatbestände, die die kteneinsicht beschränken, deutlich reduziert und die bwägung zwischen Geheimhaltung und Öffentlichachung zugunsten eines überwiegenden öffentlichen teresses am Informationszugang gestärkt und die erwaltung zur aktiven Veröffentlichung wesentlicher formationen verpflichtet, und zwar nicht nur von ffnungszeiten oder Fahrplänen, die derzeit auf dem eiwilligen Open-Data-Portal der Bundesregierung u sehen sind. Wir wollen grundsätzlich die Veröffentchung zum Beispiel von Vorabentwürfen von Geseten, von Verträgen der Daseinsvorsorge und von Subentionsvergaben, also von wichtigen Informationen, ie politische Entscheidungsprozesse leiten. Außerdem haben wir das zersplitterte Informationseiheitsrecht, das derzeit in einer unübersichtlichen ahl verschiedener Gesetze geregelt ist, vereinfacht, dem wir drei große Gesetze, das Informationsfrei eitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das erbraucherinformationsgesetz, zusammengeführt haen. Die deutsche Verwaltung gilt international als vorildlich. Mit einer Entwicklung in Richtung Transpanz und Open Data könnten wir auch in diesem Ge iet einen Kulturwandel einleiten, der nicht nur unsere esellschaft verändert, sondern auch über unsere renzen hinaus wirken wird. Deshalb bleibt dieses Thema auf der Agenda der PD. Auch wenn CDU/CSU und FDP sich heute vereigern, bin ich überzeugt: Diese Entwicklung können ie auf Dauer nicht aufhalten. Und das ist gut so! Im Juni 2005, also vor acht Jahren, wurde das In rmationsfreiheitsgesetz des Bundes im Bundestag erabschiedet. Das Gesetz legt bis heute die Grundge für die Abkehr von einer Verwaltung, die sich icht in die Karten schauen lassen will, und mithin die tablierung des modernen und für eine Demokratie ichtigen Grundsatzes von Transparenz und Offenheit er Verwaltung. Lars Klingbeil gebene Reden )

Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1725042300




(A) )

Orientierungspunkt muss größtmögliche Transpa-
renz und Offenheit sein. Denn Informationsfreiheit ist
ein Gewinn für die Demokratie. Das Vertrauen der
Menschen in die staatlichen Institutionen braucht
diese Offenheit. Wo der Eindruck entsteht, es würde
gemauschelt und in Hinterzimmern entschieden, da
blüht Misstrauen. Die öffentliche Auseinandersetzung
mit dem Handeln der Verwaltung ist nicht nur zur Kon-
trolle des Staates durch den Souverän, die Bürgerinnen
und Bürger, unabdingbar, sondern auch, weil damit
auch schon in der Entscheidungsfindung eine Öffent-
lichkeitsbeteiligung stattfinden kann. Das ist ein ganz
und gar urdemokratisches Prinzip.

Im Informationsfreiheitsgesetz von 2005 ist zwar
schon angelegt, dass Informationen proaktiv und auch
unter Nutzung der neuen Medien für die Öffentlichkeit
bereitgestellt werden, doch sind wir in der technischen
Entwicklung heute bereits viel weiter. Der Ansatz von
Open Data, also offen zugänglichen Verwaltungsda-
ten, ist ein zentraler Dreh- und Angelpunkt für mehr
Transparenz.

Die ersten Schritte, die die Bundesregierung hier
schon mit der Verabschiedung des Programms „Ver-
netzte und transparente Verwaltung“ und der Eröff-
nung des Open-Data-Portals unter www.govdata.de
gegangen ist, legen bereits einen Grundstein. Noch be-
findet sich www.govdata.de im Testbetrieb, bis 2014
wird es als zentrales Portal in den Regelbetrieb gehen.
Bis dahin werden weitere Verwaltungen von Bund,
Ländern und Kommunen dort Bürgern, Verwaltung
und Wirtschaft einen zentralen Einstieg in die Daten
der öffentlichen Verwaltung eröffnen.

Ein weiterer Meilenstein ist die Verabschiedung des
Planungsvereinheitlichungsgesetzes in diesem Jahr.
Danach ist nunmehr im Verwaltungsverfahrensgesetz
die elektronische Veröffentlichung von Plänen durch
die Verwaltung vorgeschrieben. Durch die Verpflich-
tung der Verwaltung, diese im Internet zur Verfügung
zu halten, kann jeder diese nun einfacher als bisher
einsehen.

Schon vor acht Jahren war richtig, was auch heute
noch richtig ist: Informationsfreiheit darf kein Stück-
werk sein. Informationsfreiheit darf nicht löchrig sein
wie ein Schweizer Käse. Und Informationsfreiheit darf
nicht Transparenz und Offenheit gegen den Schutz per-
sonenbezogener Daten ausspielen.

Insofern liegt dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion
durchaus ein zutreffender Gedanke zugrunde: Infor-
mationsfreiheitsnormen in einem Gesetz zu bündeln,
statt diverse, teils voneinander abweichende bereichs-
spezifische Regelungen in mehreren Einzelgesetzen zu
haben, ist durchaus ein guter Ansatz. Auch dass die
grundsätzlich proaktive Veröffentlichung von Daten,
also der Grundsatz von Open Data, gleichfalls im sel-
ben Gesetz geregelt werden soll, ist eine sinnvolle und
notwendige Fortenwicklung des Informationsfreiheits-
rechts.

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(C (D Aber: Auch bei diesem Vorhaben gilt, gut gemeint t nicht gleich gut gemacht. Informationsfreiheit steht selbstverständlich nicht ber Grundrechten wie Datenschutz oder dem Recht m ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb. otwendig ist deshalb immer eine ausgleichende Lö ung, um dem Grundgesetz zu genügen und einen ausewogenen Interessenausgleich vorzusehen. Im Bezug auf den Datenschutz ist das diesem esetzentwurf jedoch nicht gelungen. Nach den Vor tellungen der SPD-Fraktion muss sich derjenige chtfertigen, dessen Daten betroffen sind. Personen ezogene Daten – so sieht es die SPD-Fraktion vor – erden per se erst einmal herausgegeben. Nach dem chlichten Informationsfreiheitsanspruch kann jederann, ohne weitere Voraussetzungen, auch personenezogene Daten anderer herausverlangen. Erst eine erhebliche“ Beeinträchtigung des Betroffenen soll em entgegenstehen. Damit bleibt der Gesetzentwurf weit hinter dem Danschutzniveau des geltenden IFG zurück. Denn nach em geltenden Recht muss das Informationsinteresse as schutzwürdige Interesse des Betroffenen, um desen Daten es geht, überwiegen. Der SPD-Gesetzenturf kehrt diesen Grundsatz nicht nur um, sondern enkt den Schutz der personenbezogenen Daten noch eiter ab. Die Förderung der Informationsfreiheit darf nicht it den personenbezogenen Daten Dritter bezahlt weren. Die SPD-Fraktion übernimmt hier die Formulieung aus dem Umweltinformationsgesetz, die aber in er Literatur sehr umstritten ist, weil sie eine deutliche erabsenkung des Datenschutzniveaus beinhaltet. ährend nämlich im früheren UIG noch ein höheres atenschutzniveau gegeben war, hat die damalige rotrüne Koalition das geändert, und diese verfehlte Reelung soll jetzt als Blaupause für das gesamte Inforationsfreiheitsrecht dienen. Das aber ist kein gutes orbild. Als zu rot-grünen Zeiten das Umweltinformationsesetz geändert wurde, versuchten SPD und Grüne ich dadurch herauszureden, es käme bei Beibehaltung es höheren Datenschutzniveaus zu Wertungswiderprüchen zwischen dem Schutz der informationellen elbstbestimmung einerseits und dem Schutz des Urheerrechts und der Betriebsund Geschäftsgeheimnisse ndererseits. So kann man es in der damaligen Gesetesbegründung auf Seite 20 der Bundestagsdrucksahe 15/3406 nachlesen. Davon übrig geblieben ist im jetzt vorgelegten Geetzentwurf der SPD-Fraktion, dass personenbezoene Daten im Grunde keinen Schutz mehr genießen, ber Daten, die Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der Urheberrechte betreffen, nur mit Einwilligung der überwiegendem öffentlichen Interesse herausgeeben werden dürfen. Diese Daten sind damit beinahe bsolut geschützt. Gisela Piltz gebene Reden )





(A) )

Auch wenn es selbstverständlich richtig ist, dass Be-
triebs- und Geschäftsgeheimnisse wie etwa Rezepturen
nicht frei verfügbar gemacht werden können, weil
sonst der Industriespionage und der Nachahmung von
Produkten Tür und Tor geöffnet würden, muss doch
dann genauso beim Datenschutz ein hohes Schutzni-
veau gelten. Bei der Herausgabe von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen darf bei Überwiegen öffentli-
cher Interessen – also des Allgemeinwohls sozusagen –
eine Herausgabe erfolgen. Das ist ein angemessen ho-
her Schutz. Den muss es dann aber auch für personen-
bezogene Daten geben.

Auch an anderer Stelle finden sich in dem Gesetz-
entwurf Fallstricke:

Vorgesehen ist etwa eine Pflicht zur Veröffentli-
chung von „politischen Konzepten sowie Plänen und
Programmen“. Eine Erläuterung, was darunter genau
zu verstehen sein soll, sucht man jedoch in der Geset-
zesbegründung vergebens. Daher kann man jetzt mal
ein wenig rätseln, was konkret unter „politischen Kon-
zepten“ zu verstehen sein soll. „Politische Pläne“ er-
klärt sich ja noch eher. Das wäre dann wohl so etwas
wie ein Koalitionsvertrag, wo drinsteht, was alles von
der Regierung, die ja informationspflichtig nach IFG
ist, geplant ist. Oder Regierungserklärungen. Aber die
sind ja ohnehin öffentlich.

Was sind dann aber „politische Konzepte“? Also,
wohlgemerkt, der Verwaltung, denn die ist ja informa-
tionspflichtig. Politische Parteien haben unterschied-
liche politische Konzepte. Aber eine Verwaltung ja nun
nicht. Natürlich kann beispielsweise eine Stadtverwal-
tung, wenn es um die Innenstadtgestaltung geht oder
um die Festsetzung der Gewerbesteuerhebesätze, un-
ter einem FDP-Bürgermeister anders entscheiden, als
säße da ein Sozialdemokrat. Aber das prägt sich ja in
den Einzelentscheidungen aus, die natürlich in der
Verwaltung nach Recht und Gesetz getroffen werden.
Was soll denn aber dann von diesem Informationsan-
spruch erfasst sein? Das bleibt völlig unklar.

Schwierig ist auch, dass unklar bleibt, ob die in dem
Gesetz geforderte Aufbereitung der Informationen in
„verständlicher Form“ für die Verbraucher die Bereit-
stellung in Rohform ausschließen oder abschließend
ersetzen soll. Wir wissen natürlich alle, dass es oft
sinnvoll ist, die Daten mit Erläuterungen zu versehen,
weil man Informationsansprüche natürlich faktisch
auch dadurch ins Leere laufen lassen könnte, wenn
man den Anfragenden mit einer Masse an unverständ-
lichen Daten „zuwirft“. Auf der anderen Seite ist jede
Art der Aufbereitung ein Einfallstor für die Interpreta-
tionshoheit. Deshalb muss aus unserer Sicht dort eine
Wahl bestehen. Die Daten müssen auch in ihrer Roh-
form herausverlangt werden können.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist – kurz
zusammengefasst – dann doch ein aktionistischer
Schnellschuss. Stückwerk bleibt auch dann Stückwerk,
wenn man die einzelnen Versatzstücke rasch zusam-
menschustert.

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(C (D Das Thema wird auf der Agenda bleiben: Aber wir erden es so angehen, dass Datenschutz gewahrt leibt und am Ende wirklich ein Informationsfreiheitscht aus einem Guss herauskommt. Spät in dieser Legislatur haben die Diskussionen m Informationsfreiheit, Auskunftsrechte und -pflichn, um Open Data noch einmal richtig Fahrt aufgeommen. Die Sachverständigenanhörung des Innenusschusses zu der umfangreichen Evaluierung des formationsfreiheitsgesetzes und zur Aufnahme der formationsfreiheit ins Grundgesetz am 24. Septem er 2012 hat die Mängel der geltenden Regelungen zur formationsfreiheit ziemlich schonungslos aufgedeckt nd noch einmal deutlich gemacht, dass wir weit hinr anderen Ländern herschleichen. Leider hat diese Konzentration am Ende der Legistur – dazu kommt auch noch das ebenfalls von der PD stammende Presseauskunftsgesetz, das ja ebenlls heute von der Mehrheit abgelehnt werden wird – azu geführt, dass wahlkampforientierte Schnellchüsse abgefeuert wurden. So auch mit dem vorlieenden Gesetzentwurf. Insofern können wir unsere ritik aus der ersten Lesung im Wesentlichen wiederolen. Selbstverständlich ist die Idee, mit einem Informationseiheitsund Transparenzgesetz alle sieben relevanten undesgesetze zu vereinen und dabei das vor sieben ahren in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz, G, zu reformieren und an entscheidenden Stellen ndlich auch zu verbessern, ausgezeichnet. Das untertützen wir auch. Noch immer glauben manche Regierungsund Beördenvertreter offenbar nach wie vor, dass es ausreihe, wenn das Ministerium eine Webseite habe, um ransparenz zu schaffen. Von proaktiver Informationseigabe, auf jeder Sachverständigenanhörung drinend gefordert, in jeder sachkundigen Diskussion eineklagt, fehlt jede Spur. Stattdessen wird permanent ie alte Mär von den eigensüchtigen Interessen derjeigen wiederholt, die Anträge auf Auskunft stellen. Entweder hat die Regierung immer noch nicht die edeutung der Transparenz staatlichen Handelns für ie Demokratie erkannt oder aber einfach nur ein aneres Demokratieverständnis. Beides wäre schlecht nd muss schnellstens geändert werden. Die Verpflichtung der Verwaltungen zur proaktiven also der unaufgeforderten und selbstverständchen – Veröffentlichung „einer Vielzahl von Verwalngsdaten im Internet“ ist lange überfällig. Zu Recht t das der Kernpunkt des neuen Gesetzentwurfs. Dem selbstgewählten Vorbild, also dem beispielhafn Hamburger Transparenzgesetz sowie dem dazugeörigen Open-Data-Portal der Stadt Hamburg, wird er Gesetzentwurf der SPD allerdings nicht in allen unkten gerecht. Gisela Piltz gebene Reden )

Jan Korte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725042400




(A) )

Anders als sie es noch auf ihrer Pressekonferenz zur
Vorstellung des Gesetzentwurfs darzustellen versucht
hat, ist es der SPD nämlich nicht gelungen, die Aus-
nahmetatbestände „auf das tatsächlich notwendige
Maß“ zu reduzieren sowie „eine stärkere Betonung
der Abwägung zugunsten eines überwiegenden öffent-
lichen Interesses am Informationszugang” durchzuset-
zen. Die im Gesetzentwurf in Abschnitt 3 stehenden
Formulierungen bieten für die Behörden einen gehöri-
gen Spielraum bei der Umsetzung.

Der § 7 „Schutz öffentlicher Belange“ ist mit der
Einfügung „Soweit das Bekanntgeben der Informatio-
nen nachteilige Auswirkungen hätte“ so unkonkret for-
muliert, dass es, wenn man zum Beispiel die hier im
Bundestag tagtäglich anzutreffende Praxis zum Maß-
stab nimmt, stets möglich wäre, Anträge aus Sicher-
heits- und Geheimhaltungsgründen abzulehnen. Und
das wundert mich auch nicht wirklich. Unseren Antrag
„Demokratie durch Transparenz stärken – Deklassifi-
zierung von Verschlusssachen gesetzlich regeln“, 17/
6128, der eine automatische Deklassifizierung von
Verschlusssachen nach 20 Jahren vorsah, haben Sie ja
erst kürzlich zusammen mit der Koalition abgelehnt.
War das denn schon zu viel Transparenz?

Auch § 8 „Schutz sonstiger Belange“, der den Schutz
personenbezogener Daten ebenso regeln soll wie den
Schutz von Betriebsgeheimnissen, ist längst nicht so
klar formuliert, wie es das Hamburger Vorbild getan
hat.

Ebenfalls hätte der Umfang der proaktiv zu veröf-
fentlichenden Informationen durchaus größer ausfal-
len können. Warum Sie darüber hinaus weiterhin unter
bestimmten Umständen die Kosten den Anfragenden
aufbürden wollen, müssen Sie uns einmal erklären.
Gerade diese Gebührenregelung, die zudem immer
wieder zu missbräuchlich überhöhten Gebühren führt,
wurde und wird im Zusammenhang mit der Evaluie-
rung des IFG kritisiert. Aus unserer Sicht spricht
nichts gegen eine konsequent kostenfreie Nutzung und
Anforderung der Daten.

Leider – auch diese Kritik begleitete die kurze Ge-
schichte Ihres Entwurfs von Anfang an – gehen Sie im
gesamten Entwurf nicht näher auf Open Data ein.
Auch hier wiederholen wir uns: Weder die Maschinen-
lesbarkeit der Daten noch die Verpflichtung, die Daten
unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen, sind bei
Ihnen vorgesehen. Beides sind aber doch Essentials ei-
ner transparenten Datenpräsentation.

Ein einheitliches Regelwerk auf höchstem Niveau,
das auch das nicht minder reformbedürftige Verbrau-
cherinformationsgesetz, VIG, verbessert und die Stel-
lung des Beauftragten für Datenschutz und Informa-
tionsfreiheit deutlich stärkt, hätte tatsächlich für die
Bürgerinnen und Bürger nur Vorteile und würde die
Demokratie hierzulande nachhaltig stärken.

Die Idee ist also gut; bei der Umsetzung hapert es
leider noch. Dies sollten wir frühzeitig und fraktions-
übergreifend in der nächsten Wahlperiode angehen.

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(C (D ei der Abstimmung über den vorliegenden Gesetzenturf werden wir uns enthalten. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Partizipation gehört zum Wesen der Demokratie,

nd Transparenz und Informationsfreiheit sind die Vo-
aussetzung für Partizipation, für Teilhabe am politi-
chen und gesellschaftlichen Leben. Nur wer über das
andeln und die Entscheidungsgrundlagen von Politik
nd Verwaltung auf Augenhöhe informiert ist, kann
itreden, mitgestalten, fundierte Wahlentscheidungen
effen und seine Interessen und Überzeugungen ge-
enüber anderen vertreten und durchsetzen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das erkannt und
rdern ihr Recht auf Information ein. Sie lassen es

ich nicht mehr bieten, das Gemauschel in den Hinter-
immern, den intransparenten Lobbyismus auf Kosten
es Allgemeinwohls und eine Verwaltung, die Transpa-
nz und Einmischung der Bürgerinnen und Bürger

her als Gefahr sieht statt als Bereicherung.

Ja, ich weiß, das wurde alles schon oft gesagt.
ber so simpel und selbstverständlich diese Botschaft
uch klingt, bei der schwarz-gelben Merkel-Koalition
cheint sie noch immer nicht angekommen. Das Demo-
ratieverständnis wird dort offenbar noch immer vom
ild des gütigen Staates als Geheimanstalt geprägt. Die
ürgerinnen und Bürger und eine freie Zivilgesellschaft
ind der CDU/CSU und der FDP offenbar suspekt.

Das zeigt sich in vielen Politikbereichen; ich kann
ier nur einige Beispiele nennen. Das Misstrauen der
oalition gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern

eigt sich in einer Ordnungspolitik, die auf Verbote
nd Überwachung setzt statt auf Kommunikation. Das
isstrauen zeigt sich im Planungsrecht, wo die Vor-

chläge der Koalition mehr Bürger- und Bürgerinnen-
eteiligung und Konfliktlösungsverfahren gerade nicht
orsehen. Dieses tiefsitzende ideologische Misstrauen
eigt sich in der noch immer nicht abgeschafften Extre-
ismusklausel, mit der ausgerechnet die Initiativen
egen Rechtsextremismus und für Demokratieförde-
ung, die wir so dringend brauchen in diesem Land,
nter Generalverdacht gestellt werden.

Vor allem zeigt es sich aber in der bleiernen Untä-
gkeit der Merkel-Koalition in Bezug auf Transparenz
nd Informationsfreiheit, die diese dem Ende zuge-
ende Wahlperiode geprägt hat. Selbst steigende Poli-
kverdrossenheit und steigende Nichtwählerquoten
onnten die Koalition nicht zum Handeln bewegen,
bensowenig gezielte und fundierte Empfehlungen der
formationsfreiheitsbeauftragten und ein vom Parla-
ent selbst in Auftrag gegebener Evaluierungsbericht,
er Reformvorschläge für beinahe jeden einzelnen Pa-
agraphen des Informationsfreiheitsgesetzes macht.
icht einmal ein Reförmchen der Informationsfreiheit
at Schwarz-Gelb auf den Weg gebracht: keine Ände-
ung der inkohärenten und viel zu unklaren Ausnahme-
orschriften, die neben der Offenlegung von Informa-
onen auch den Verwaltungsapparat blockieren, keine




Jan Korte
gebene Reden





Dr. Konstantin von Notz


(A) )


)(B)

Verbesserung im Bereich Open Data, wo sich die Bun-
desregierung gegen eine Veröffentlichungspflicht der
Verwaltung wehrt und stattdessen ein schlecht funktio-
nierendes Datenportal aufsetzt, in dem die Verwaltung
nach Belieben Informationen einstellt oder es eben
lässt.

Meine Damen und Herren von der Koalition, wenn
man nicht will, dass staatliches Handeln für die Bürge-
rinnen und Bürger auch in Deutschland transparent
wird – wir haben da im europäischen Vergleich großen
Aufholbedarf –, dann muss man vielleicht auch einmal
offen sagen: Zu verbergen ist es ohnehin nicht, auch
dann nicht, wenn man sich, wie es der Kollege Mayer
von der CDU/CSU in der ersten Lesung zu diesem Ge-
setzesentwurf getan hat, an einem einzelnen Aspekt des
umfassenden Gesetzesentwurfes der SPD festbeißt und
damit die Ablehnung der Gesamtreform begründet.
Wenn die Koalition andere Vorstellungen von Transpa-
renz und Informationsfreiheit hat, bitte, warum hat sie
dann keine Vorschläge vorgelegt?

Ich kann es Ihnen sagen, ich komme damit an den
Anfang zurück: Schwarz-Gelb hat es mehrfach in Re-
den hier plastisch zum Ausdruck gebracht, warum die
Merkel-Koalition diese Transparenz nicht will. Sie
empfindet die Verpflichtung zur Transparenz als Aus-
druck eines Vorwurfs und Pauschalverdachts gegen
die Verwaltung. So wurde es ausdrücklich gesagt.
Wenn man es so sieht, ist die Sache wieder klar: Der
gütige Staat als Geheimanstalt muss gegen die Bürge-
rinnen und Bürger geschützt werden.

Meine Damen und Herren, wir sind im 21. Jahrhun-
dert, der Staat dient den Bürgerinnen und Bürgern und
nicht umgekehrt. Wir Grüne wollen es wissen – raus
aus den Hinterzimmern! Raus mit den Informationen
über Prism, Tempora, die Arbeit des BND, die Neben-
einkünfte der Abgeordneten, die Unterlagen der Deut-
schen Bahn AG und vieles, vieles andere.

Ich danke der SPD für ihren Gesetzesentwurf zur
Reform der Informationsfreiheit, dem wir zustimmen
werden.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725042500

Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-

empfehlung auf Drucksache 17/13800, den Gesetzent-
wurf der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/13467 ab-
zulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Regierungsfrak-
tionen und der Grünen gegen die Stimmen der SPD bei
Enthaltung der Linken abgelehnt. Die weitere Beratung
entfällt damit.

Tagesordnungspunkt 63:

Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion
der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden ge-
genüber der Presse (Presseauskunftsgesetz)


– Drucksache 17/12484 –

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(C (D Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 17/13995 – Berichterstattung: Abgeordnete Stephan Mayer Michael Hartmann Jimmy Schulz Ulla Jelpke Dr. Konstantin von Notz Die Reden sind auch hier zu Protokoll gegeben. Wir behandeln heute den von der SPD-Bundestags aktion vorgelegten Gesetzentwurf eines Presseausunftsgesetzes. Die SPD hat an dieser Stelle aufgrund ines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 0. Februar 2013, BVerwG 6 A 2.12, gehandelt – und war binnen einer Woche –, aber es war doch ein weig zu voreilig; denn ihr Gesetzentwurf erweist sich als ristisch nicht hiebund stichfest, und wir sollten ge ade bei der Wichtigkeit des Themas Pressefreiheit ehr Sorgfalt an den Tag legen. Nach dem Willen der SPD-Fraktion soll mit dem orliegenden Gesetzentwurf geregelt werden, dass undesbehörden gegenüber Vertretern der Presse, des undfunks und der Telemedien zur Erfüllung ihrer öfntlichen Aufgabe Auskünfte erteilen müssen, wenn er Auskunft keine Geheimhaltungsvorschriften entgeenstehen. Auskünfte sollen zudem nur dann verweiert werden können, wenn die Durchführung von chwebenden Gerichtsverfahren vereitelt, erschwert der verzögert wird, schutzwürdige Privatinteressen erletzt werden oder die Veröffentlichung der angeforerten Informationen öffentliche Interessen gefährden der schädigen. Um es gleich vorwegzunehmen – es bestehen an dieer Stelle keine Zweifel und keine Rechtsunsichereit –: Diese Auskunftspflicht von Bundesbehörden ibt es, und sie ist rechtlich abgesichert. Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes lag lgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein Jour alist des Axel-Springer-Verlages hatte mit einer Untigkeitsklage sein Auskunftsbegehren beim Bundes achrichtendienst weiterverfolgt und stützte sich dabei uf § 4 Abs. 1 des Berliner Pressegesetzes. Der BND atte ihm zwei Jahre zuvor Auskünfte mit der Begrünung verweigert, es handele sich um Informationen, ie aktuell nicht einfach verfügbar seien, und die Beareitung werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte die Klage es Journalisten als unbegründet, da die Pressegesetze er Bundesländer auf Bundesbehörden nicht anwendar seien. Deshalb müsse der Bund gesetzliche Regengen erlassen, um den presserechtlichen Auskunfts nspruch gegenüber Bundesbehörden zu klären. Das rteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Axel )

Ingo Wellenreuther (CDU):
Rede ID: ID1725042600

(A) )

Springer-Verlag erwägt, Verfassungsbeschwerde ge-
gen die Entscheidung einzulegen.

Lassen Sie mich eines von vornherein klarstellen:
Es ist grundsätzlich richtig und wichtig, Pressefreiheit
zu schützen; denn in unserer Demokratie haben die
Medien eine wichtige Kontrollfunktion. Nicht umsonst
werden sie oft im Sinne der Gewaltenteilung die vierte
Gewalt im Staat genannt, und das Bundesverfassungs-
gericht bezeichnet in seiner Rechtsprechung eine freie
Presse als „schlechthin konstituierend“ für die Demo-
kratie. Daher gewährleistet Art. 5 des Grundgesetzes
die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfrei-
heit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfrei-
heit.

Eben weil die Pressefreiheit ein so schützenwertes
Gut ist und wir nicht wollen, dass sie unzulässig einge-
schränkt oder behindert wird, haben wir den Gesetz-
entwurf der SPD im Innenausschuss des Deutschen
Bundestages ausführlich behandelt und obendrein am
13. Mai 2013 eine Sachverständigenanhörung durch-
geführt.

Die eingeladenen Sachverständigen – einschließ-
lich derjenigen, die die SPD benannt hatte – übten er-
hebliche fachliche Kritik an dem Gesetzentwurf und
rieten mehrheitlich dazu, die Rechtskraft der Entschei-
dung bzw. ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
abzuwarten, da das Bundesverwaltungsgericht mit sei-
nem Schiedsspruch die herrschende Meinung in der
juristischen Literatur auf den Kopf gestellt habe.

So betonte der Stuttgarter Rechtsanwalt Professor
Emanuel Burkhardt, Presse, Rundfunk und Telemedien
benötigten einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch
auf Auskunft gegenüber Behörden. Er halte aber die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hin-
sichtlich der Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage
für unzutreffend. Burkhardt fügte hinzu, sollte seine ei-
gene Rechtsauffassung zutreffend sein, stehe die Ge-
setzgebungskompetenz hier den Ländern zu und nicht
dem Bund.

Auch der Sachverständige Professor Matthias
Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität
Mainz sagte, der Weg des Bundesverwaltungsgerichts
sei „verfassungsrechtlich unzutreffend“. Cornils
wandte sich gegen die Annahme des Gerichts, den Län-
dern fehle die Gesetzgebungszuständigkeit für die Re-
gelung eines Auskunftsanspruchs der Medien, soweit
dieser sich an Bundesbehörden richte. Seiner Auffas-
sung nach sprächen mehr und bessere Gründe dafür,
dass den Ländern eine ausschließliche Gesetzgebungs-
zuständigkeit für diese Frage zustehe.

Auch die Sachverständige vom Deutschen Anwalt-
verein, Frau Dr. Angela Rapp, warnte bei der Anhö-
rung vor einem sogenannten Bundespressegesetz;
denn dies sei unstreitig Länderkompetenz.

Es ist verständlich, dass die beiden gehörten Sach-
verständigen vonseiten der Medienvertreter Sorge vor
einer Rechtsunsicherheit haben. Sie hielten in der An-

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Zu Protokoll ge

(C (D örung eine bundesgesetzliche Regelung nach dem rteil des Bundesverwaltungsgerichtes für unverzichtar und würden eine „vorsorgliche“ Regelung begrüen. Aber wir müssen in diesem Fall die Folgen bedenen und abwägen. Grundsätzlich muss die Frage geklärt werden, ob ich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ine Gesetzeslücke aufgetan hat, die unsere Pressefreieit in Gefahr bringt. Das ist definitiv zu verneinen. Selbst unter der Voraussetzung, dass die Landesressegesetze auf Bundesbehörden nicht mehr angeendet werden könnten – ich betone den Konjunktiv könnten“ –, müsste das nicht die zwingende Notwenigkeit bedeuten, ein Bundespressegesetz zu erlassen, eil sich der Auskunftsanspruch der Medien entweder nmittelbar aus dem Grundrecht ergibt oder aus anerweitig bestehenden Gesetzen. Lassen Sie uns beide rechtlichen Varianten des Ausunftsanspruchs anschauen: Zum einen haben wir die uskunftsansprüche der Medien, die sich aus dem rundgesetz Art. 5 Abs. 1 Satz 2 ergeben. Daraus folgt ine objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates zur uskunftspflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in einen Urteilen und Beschlüssen bislang die Frage ofngelassen, ob sich aus der grundsätzlichen Garantie er Pressefreiheit gleichzeitig verfassungsunmittelare Auskunftsansprüche herleiten lassen, oder ob sie ur einen diesbezüglichen Verfassungsauftrag enthält, ntsprechende Ansprüche gesetzlich zu begründen. as heißt, dass die objektiv-rechtliche Verpflichtung es Staates unabhängig von den subjektiven Berechtiungen Einzelner gesehen werden kann. Nach dem Uril des Bundesverwaltungsgerichtes ist der verfas ungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Medien egenüber Bundesbehörden damit im Sinne eines „Miimalstandards“ garantiert. Praktisch und vom Anpruchsinhalt her bedeutet das im Fall des Bundesveraltungsgerichtes: Es gibt keinen Anspruch auf formationsbeschaffung durch die Behörde, sondern ur einen Anspruch auf bereits vorhandene Informaonen. Aber das ist auch bei den Landespressegesetzen der all, die grundrechtsgeprägt sind. Jedes Landespresegesetz besteht aus einem knapp formulierten Text, nd das Maß der Auskunftsansprüche der Presse legimiert sich durch dessen Interpretation. Wie auch der achverständige Professor Cornils kann man daher uverlässig davon ausgehen, dass der verfassungsunittelbare Anspruch in der Rechtspraxis nicht hinter em Niveau der landespresserechtlichen Auskunftsanprüche zurückbleibt. Die Auskunftsansprüche der resse gegenüber Bundesbehörden sind auch durch as Informationsfreiheitsgesetz rechtlich abgesichert. s heißt darin in § 1 Abs. 1: „Jeder hat nach Maßgabe ieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes inen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informatioen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen ilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Veraltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Ingo Wellenreuther gebene Reden )





(A) )

Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person
oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit
eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öf-
fentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.“

Zwar sind die informationsrechtliche Stellung der
Presse und ihre besonderen Funktionsbedürfnisse in
diesem Gesetz nicht gesondert festgehalten, doch ge-
rade in seinem Allgemeinheitsanspruch „Jeder“ be-
zieht es diese mit ein und kann, wenn es auf das prak-
tische Gesamtergebnis bestehender Auskunftsmöglich-
keiten ankommen soll, nicht von Bedeutung sein.
Friedrich Schoch stellt in seinem 2009 erschienenen
Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz fest, dass
pauschal nicht festgestellt werden könne, ob das Infor-
mationsfreiheitsgesetz oder Pressegesetze günstigere
Möglichkeiten für den Auskunftsanspruch schaffen
würden.

Nach Betrachtung beider rechtlicher Varianten, auf
die sich Auskunftsansprüche der Presse stützen könn-
ten, scheint klar zu sein, dass der Gesetzentwurf der
SPD, über den wir heute abstimmen, verfassungsrecht-
lich nicht notwendig ist. Er fußt einzig und allein auf
einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dessen
Entscheidung die Mehrzahl der Sachverständigen für
nicht nachvollziehbar und angreifbar hält.

Es ist daher davon auszugehen, dass das Bundes-
verfassungsgericht anders entscheiden wird. Wir von
der Union sind der Auffassung, es ist sinnvoller, dieses
Urteil abzuwarten, zumal keine Dringlichkeit für den
Erlass eines Bundesgesetzes über Auskünfte an die
Presse vorliegt, da es auch keine verfassungswidrigen
Zustände gibt, die durch ein heute zu beschließendes
Gesetz beendet werden müssten.

Aber selbst wenn man davon ausginge, dass das Ur-
teil des Verwaltungsgerichtshofs eine Gesetzeslücke
aufgezeigt hätte, die es vorsorglich zu schließen gelte,
würde eine kurzfristig vom Bundestag verabschiedete
Regelung erhebliche verfassungsrechtliche Risiken
bergen und wäre mit einem schwebenden Verfahren
beim Bundesverfassungsgericht behaftet. Und das aus
einem zwingenden Grund, den Professor Cornils von
der Johannes-Gutenberg-Universität sehr klar formu-
liert hat: Wenn wir davon ausgehen, dass die aus-
schließliche Kompetenz der Länder zur Normierung
eines Presseauskunftsanspruches auch mit Verpflich-
tungswirkung gegen Bundesbehörden besteht, wäre
ein Presseauskunftsgesetz des Bundes seinerseits kom-
petenzwidrig. Es müsste daher mit der Möglichkeit ei-
ner verfassungsgerichtlichen Überprüfung eines sol-
chen Bundespresseauskunftsgesetzes gerechnet wer-
den, etwa im Zuge einer Urteilsverfassungsbeschwerde
gegen künftige, einen Anspruch gegen Bundesbehörden
nach Maßgabe des neuen Gesetzes versagende Entschei-
dungen des Bundesverwaltungsgerichtes.

Rechtsicherheit würde also dadurch angesichts der
noch nicht verfassungsgerichtlich beurteilten Kompe-
tenzfrage nicht geschaffen.

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Zu Protokoll ge

(C (D Der Gesetzentwurf der SPD kommt einfach zu früh nd ist deshalb abzulehnen. „Bedingt auskunftbereit“, so muss man wohl das erhalten der Bundesregierung und der schwarzelben Koalition bezeichnen. Wenn die Koalitionsfrakonen der Beschlussempfehlung des Innenausschusses lgen und unseren Gesetzentwurf für ein Presseaus unftsgesetz ablehnen, verweigern sie die Schaffung er dringend gebotenen Rechtssicherheit für Journastinnen und Journalisten und der gebotenen Rahmenedingungen, die der Wächterfunktion der Medien echnung tragen. Die großen Journalistenverbände aben nachdrücklich an alle Fraktionen hier im eutschen Bundestag appelliert, dem Entwurf eines resseauskunftsgesetzes in zweiter und dritter Lesung uzustimmen. „Die Journalistinnen und Journalisten rauchen ein Auskunftsrecht auf der Bundesebene, das re Informationsansprüche klar regelt“, fordert der JV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Es sei inaltlich nicht nachvollziehbar, dass der Innenauschuss des Deutschen Bundestages dem Plenum die blehnung des Gesetzentwurfs empfohlen habe. Das resseauskunftsrecht dürfe nicht dem aufziehenden ahlkampf zum Opfer fallen. Ein vernünftiges und in er Sache notwendiges Gesetzesvorhaben müsse auch ann eine Chance haben, wenn es von der Opposition ingebracht werde. Dem muss man eigentlich nichts ehr hinzufügen. Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 0. Februar 2013, 6 A 2/12, hat das Bundesverwalngsgericht festgestellt, dass die Pressegesetze der änder auf den Bundesnachrichtendienst als Bundesehörde nicht anwendbar sind. Mangels einer bundesesetzlichen Regelung des presserechtlichen Ausunftsanspruchs könne dieser aber unmittelbar auf das rundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 rundgesetz gestützt werden. Die Länder können daach, anders als dies seit Jahrzehnten Staatspraxis nd herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft ar, durch ihre Pressegesetze Bundesbehörden nicht u Auskünften gegenüber der Presse verpflichten, da en Ländern hierfür die Gesetzgebungskompetenz hlt; diese obliegt als Annex zu den dem Bund als ompetenz zugewiesenen Materien vielmehr dem und. Solange der Bund von dieser Kompetenz keinen ebrauch macht, sind die Journalistinnen und Journasten bei Auskunftsersuchen an Bundesbehörden diglich auf den verfassungsrechtlich garantierten inimalstandard unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 rundgesetz angewiesen. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion muss der und daher nun unverzüglich einen Auskunftsanpruch für die Presse gegenüber Bundesbehörden infachgesetzlich normieren. Das Festhalten am dereitigen Rechtszustand nach dem Urteil des Bundeserwaltungsgerichts stellt eine gravierende Rechtscke dar, die mit dem verfassungsrechtlichen Auftrag Ingo Wellenreuther gebene Reden )

Martin Dörmann (SPD):
Rede ID: ID1725042700




(A) )

der Medien unvereinbar ist. Das heißt kein Gesetz und
lediglich verfassungsunmittelbare und unbestimmte
Minimalansprüche der Presse auf Auskünfte gegen-
über Bundesbehörden.

Hier zeigt sich auch das eigentliche Ziel der
schwarz-gelben Bundesregierung: Es geht darum, die
verfassungsrechtlich zugesicherten Auskunftsansprü-
che für die Medien so klein wie möglich zu halten.
Denn während die Vertreter der Koalition hier erklä-
ren, dass es eines Presseauskunftsgesetzes nicht bedarf
und dass dies verfassungsrechtlich problematisch sei,
vertritt die Bundesregierung in aktuellen Gerichtsver-
fahren die Position, dass das Urteil des Bundesverwal-
tungsgerichtes dazu zwinge, die auf Art. 5 gestützten
Auskunftsansprüche auf einen Minimalstandard – ei-
gentlich müsste man sagen: Minimalststandard – zu
begrenzen und dass die in den Landespressegesetzen
angeführten Versagungsgründe lediglich beispielhaft,
keineswegs aber abschließend zu verstehen seien. Die-
ser Minimalststandard, wie ihn die Bundesregierung
vertritt, würde weit hinter den geltenden Auskunftsan-
sprüchen der Landespressegesetze zurückfallen.

Der federführende Innenausschuss hat eine öffentli-
che Anhörung zu unserem Gesetzentwurf durchge-
führt. Die Sachverständigen waren sich darin einig,
dass durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
ein problematischer Schwebezustand entstanden ist,
weil die bisherige Praxis, die sich an den Landesgeset-
zen orientierte, verworfen wurde und für die Medien
daher keine klare gesetzliche Regelung mehr greife.
Unterschiedliche Akzentuierungen gab es bei den
Experten hinsichtlich der Fragestellung der Gesetz-
gebungskompetenz des Bundes. Hierzu gab es neben
dem Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion einen
Vorschlag von Verdi. In der Stellungnahme hat die
Journalistenorganisation erklärt, dass sie den Gesetz-
entwurf der SPD begrüße. Sollte aber über diesen
Entwurf keine Einigkeit herzustellen sein, könnte der
Gesetzgeber „den Bundesbehörden auch generell auf-
geben, alle landesrechtlichen Vorschriften zum Aus-
kunftsanspruch der Medien einzuhalten.“ Dies wäre –
als Kompromiss – ein gangbarer Weg gewesen, wenn
die Koalition in irgendeiner Weise Interesse an einer
gemeinsamen Lösung gezeigt hätte. Leider halten aber
die Koalition und die Bundesregierung an ihrer Auf-
fassung fest, dass es keinerlei gesetzlicher Regelung
bedarf, da der Verweis auf Art. 5 Grundgesetz ausrei-
che.

Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf den
Änderungsantrag eingehen, den wir im Innenaus-
schuss eingebracht haben. Dieser Änderungsantrag
hat zahlreiche Vorschläge der Anhörung aufgegriffen
und lehnt sich mit diesen an die neueren und modernen
sowie presseauskunftsfreundlicheren Landespressege-
setze an. Zugleich haben wir redaktionell klargestellt,
dass diese Auskunftsansprüche für alle Medien, also
Rundfunk, Presse und journalistisch-redaktionelle On-
linemedien, Anwendung finden. Im Ergebnis handelt
es sich mit diesen Änderungen um ein modernes und

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Zu Protokoll ge

(C (D eitgemäßes Mediengesetz, welches der Wächterfunkon der Medien Rechnung trägt und welches Sie heute blehnen. „Bedingt abwehrbereit“, dieser „Spiegel“-Titel im ahr 1962 hat dazu geführt, dass das Bundesverfasungsgericht weitreichende Entscheidungen zum chutz der Pressefreiheit getroffen hat. Die derzeitige echtsunsicherheit ist aus unserer Sicht mit dem öfntlichen Auftrag der Presse und der Rechtsprechung es Bundesverfassungsgerichtes nicht vereinbar, das en Staat schon mit der „Spiegel“-Entscheidung verflichtet hat, Auskunftspflichten der öffentlichen Beörden als prinzipielle Folgerungen aus Art. 5 Grundesetz zu schaffen. Es ist daher zwingend geboten, chnell eine bundesgesetzliche Regelung zu schaffen, ie den Journalistinnen und Journalisten die gleichen uskunftsrechte gegenüber dem Bund einräumt wie egenüber den Ländern aufgrund der Landespressegeetze. Gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die rünen werden wir nach der Bundestagswahl ein moernes Presseauskunftsgesetz des Bundes auf den Weg ringen. Die SPD war zur Abwechslung mal richtig schnell. llerdings hat sie auch schnell gemerkt, dass schnell icht immer auch gleich gut ist. Aber fangen wir von orne an. Im Februar dieses Jahres hat das Bundesverwalngsgericht ein Urteil erlassen, wonach sich Journasten nicht auf Landespressegesetze berufen können, enn sie Auskünfte von Bundesbehörden erhalten woln. Stattdessen wurde ein Anspruch direkt aus Art. 5 bs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich bejaht. Eine mögliche undesgesetzliche Lösung wäre nur aufgrund einer nnexkompetenz möglich. Gerade mal eine Woche später hat die SPD einen esetzentwurf vorgelegt, um diese vermeintliche Lü ke zu schließen. Die detaillierten Urteilsgründe wan zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht. arum konnte die SPD diese nicht abwarten, um geau zu wissen, was das Bundesverwaltungsgericht bei em Urteil für Gründe hatte? Die Lösung ist ziemlich infach, denn dieser Gesetzentwurf ist wohl vor allem eschrieben worden, um der Presse kurz vor der heien Wahlkampfphase noch einen Gefallen zu tun. Das t jedoch gehörig nach hinten los gegangen, denn die PD hielt es weder für nötig, die genaue Urteilsberündung abzuwarten, noch die Grundlagen unserer erfassung zu beachten. Die Devise hieß offenbar Schnelligkeit statt Qualität“ oder auch „Geschenke tatt Verfassung“. Die Anhörung im Innenausschuss hat sehr klar heausgearbeitet, was genau das Problem an diesem Geetzentwurf ist. Ich möchte an dieser Stelle nur die drei ravierendsten Fakten nennen: Schon bei der reinen Textarbeit hat sich die SPD icht sehr viel Mühe gegeben. Der Text des Gesetzent Martin Dörmann gebene Reden )

Jimmy Schulz (FDP):
Rede ID: ID1725042800




(A) )

wurfs wurde offensichtlich einfach aus den Landes-
pressegesetzen unreflektiert übernommen. Hierbei
wurde nicht bedacht, dass dadurch natürlich auch Be-
griffe in den Gesetzentwurf gekommen sind, die aus
dem Landesrecht sind, auf das ein mögliches Bundes-
recht zur Definition ja schwerlich verweisen kann.
Welche Definition für Behörden wollen wir denn hier
ansetzen? Und was heißt das ominöse „zur Erfüllung
ihrer öffentlichen Aufgaben“ in dem Entwurf? So un-
durchdacht macht man keine Gesetze.

Vorausschauend wie die SPD nunmal ist, hat sie in
ihrem Entwurf als Anspruchsberechtigte nur „Vertre-
terinnen und Vertreter der Presse und des Rundfunks“
benannt. Mal wieder zeigt die SPD hier, dass sie bei
der Erstellung des Gesetzentwurfs nicht von zwölf bis
Mittag gedacht hat und in der digitalen Welt des
21. Jahrhunderts noch nicht angekommen ist. Heutzu-
tage gibt es nämlich auch Autoren, die nicht unter den
klassischen Begriff „Vertreterinnen und Vertreter der
Presse und des Rundfunks“ fallen, aber trotzdem jour-
nalistisch tätig sind. Die Blogger stellen die wohl be-
kannteste Personengruppe dar, und ab wann ein Blog-
ger auch ein Medienvertreter ist, wurde auch in der
Anhörung lange diskutiert. Fakt ist, dass Blogger heut-
zutage einen nicht unwichtigen Teil der Medienland-
schaft darstellen und nicht einfach außer Acht gelas-
sen werden dürfen. Diese Personengruppe hatte die
SPD komplett unter den Tisch fallen lassen.

In einem Änderungsantrag wurde dann noch ver-
sucht, diesen Fehler wieder auszubügeln. Aber auch
dieser und die weiteren rein kosmetischen Änderungs-
anträge können nicht über den dritten und schwerwie-
gendsten Fehler hinweg täuschen: Der Gesetzentwurf
ist und bleibt ganz einfach verfassungswidrig.

Im Urteil steht ganz klar, dass die Länder „entspre-
chend dem Grundsatz des Art. 70 Abs. 1 GG für gesetz-
liche Regelungen auf dem Gebiet des Pressewesens
zuständig“ sind. Dieser Satz alleine und durchschnitt-
liche Kenntnisse im Verfassungsrecht – die ich wohl je-
dem der Bundestagsabgeordneten zutrauen darf –
müssten ausreichen, um zu der Erkenntnis zu kommen,
dass ein irgendwie geartetes Bundespressegesetz nicht
mit dem Grundgesetz in Einklang stehen kann. Denn
der Bund hat für das Presserecht keine Gesetzge-
bungskompetenz, und ein allgemeines Pressegesetz mit
einem Auskunftsanspruch, wie sie auf Länderebene
existieren, wäre nicht verfassungsgemäß. Aber wie ich
bereits in meiner ersten Rede zu dem Thema gesagt
habe, scheint es der SPD bei diesem Entwurf nur da-
rum gegangen zu sein, wie der Hase möglichst als ers-
ter am Ziel zu sein. Wie die Geschichte zum Schluss
ausgegangen ist, wissen wir ja.

Aber auch nach der Sachverständigenanhörung, die
wir im Innenausschuss dazu gemacht haben, schien die
SPD nicht sehen zu wollen, was offensichtlich war und
dort auch laut und deutlich gesagt wurde. Alle bei der
Anhörung anwesenden Juristen haben den Gesetzent-
wurf als verfassungswidrig erklärt oder zumindest
stark in Zweifel gezogen, dass dieser Entwurf mit den

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Zu Protokoll ge

(C (D ompetenzregelungen im Grundgesetz im Einklang tehen könnte. Das wäre der richtige Zeitpunkt für die PD gewesen, um den Antrag zurück zu ziehen! Es wäre möglich gewesen, mit Regelungen in den pezialgesetzen – als Annexkompetenz – den Anspruch er Presse gesetzlich zu verankern. Dies wurde vom undesverwaltungsgericht in dem Urteil auch so geannt. Ich finde es sehr schade, dass die SPD nicht iese Möglichkeit in Betracht gezogen hat und stattessen diesen unqualifizierten Schnellschuss gestartet at. So ist zu viel Zeit verplempert worden, in der sich er Bundestag mit dieser verfassungswidrigen Vorlage eschäftigen musste. Hätte der Bundestag dieses Gesetz so beschlossen nd wäre in Karlsruhe damit gescheitert, wären die olleginnen und Kollegen von der SPD die Ersten geesen, die uns dann vorgeworfen hätten, dass in unser Regierungszeit ein verfassungswidriges Gesetz erabschiedet wurde. An dieser Stelle geht nochmal eine klare Ansage an ie SPD: Wir werden keine verfassungswidrigen Geetze mittragen. Und Fraktionen, die sehenden Auges erfassungswidrige Gesetze durchwinken wollen, geören nicht auf die Regierungsbank. Unmittelbarer Anlass des Gesetzentwurfs, der uns eute vorliegt, war ein Urteil des Bundesverwaltungserichts vom 20. Februar 2013. Bis dahin bot das andesrecht Presse, Rundfunk, Film und Telemedien ine einigermaßen praktikable rechtliche Basis für die urchsetzung ihrer Auskunftsansprüche. Mit dem ju istischen Instrument der einstweiligen Anordnung onnten diese Ansprüche in der Regel auch zügig urchgesetzt werden. Das gilt nun nicht mehr, da das undesverwaltungsgericht beschlossen hat, dass Bunesbehörden gegenüber der Presse nicht nach den andespressegesetzen zur Auskunft verpflichtet seien. ür eine solche Regelung fehle den Ländern die esetzgebungskompetenz; diese liege vielmehr beim und. Konkret ging es dem klagenden Journalisten um uskünfte zu Personalien von BND-Mitarbeitern und eren NS-Vergangenheit. Denn anstatt endlich, 8 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus, ie Akten über die alten Nazis, die überall in der junen Bundesrepublik wieder in Amt und Würden kamen nd sich zuhauf gerade in den Sicherheitsbehörden mmelten, zu öffnen, rückt die Bundesregierung nach ie vor und allen Sonntagsreden zum Trotz, immer nur as an Information heraus, wozu Gerichte sie verdonern oder wenn der öffentliche Druck zu groß wird. So auch ganz aktuell heute im Fall der Eichmannkten, in dem derselbe Journalist, gestützt auf das undesarchivgesetz, vor dem Bundesverwaltungsgeicht Zugang zu allen Archivunterlagen, die dem Bunesnachrichtendienst über Adolf Eichmann vorliegen, inklagt. Dass er seit Jahren einen ausdauernden Jimmy Schulz gebene Reden )

Jan Korte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725042900




(A) )

Kampf um Akteneinsicht gegen das Kanzleramt führen
muss und sich die Regierung beharrlich weigert, ihre
Akten vollständig und ungeschwärzt vorzulegen, ist an
sich schon skandalös genug. Dass die Geheimhal-
tungs- und Schwärzungspraxis aber ganz offensicht-
lich auch noch willkürlich und stümperhaft vonstatten-
geht, macht das Ganze völlig unerträglich. Ich hoffe,
dass die Öffentlichkeit sich dies nicht mehr länger ge-
fallen lässt. Nach all dem skandalösen Vertuschen und
Verzögern hilft nur noch ein völliger Neuanfang im
Umgang mit den NS-Akten, und der kann meiner
Meinung nach nur in einer uneingeschränkten Öffnung
liegen. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung
endlich den Mut findet, Wege für einen deutschen
„Freedom of Information Act“ nach dem Vorbild der
USA zu ebnen.

Doch zurück zur Entscheidung des Bundesverwal-
tungsgerichts vom Februar, bei der das Gericht wohl
erstmals aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit unmit-
telbar eine Art Minimalanspruch auf Auskunftsrechte
für die Presse abgeleitet hat. Das Gericht betonte, dass
der Gesetzgeber verpflichtet sei, „die Rechtsordnung
in einer Weise zu gestalten, die der besonderen verfas-
sungsrechtlichen Bedeutung der Presse gerecht wird
und ihr eine funktionsgemäße Betätigung ermöglicht“.
Bleibe der Gesetzgeber untätig, müsse man als Rechts-
grundlage für pressespezifische Auskunftspflichten
„unmittelbar auf das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1
Satz 2 GG“ zurückgreifen. Das Urteil hat zur Folge,
dass Journalistinnen und Journalisten vor ein massi-
ves Problem geraten können, weil ihnen die Arbeits-
grundlage gegenüber den Bundesbehörden entzogen
und durch einen Minimalanspruch ersetzt wurde.

Der unbedingt begrüßenswerte Grundgedanke des
Gesetzentwurfs ist es nun, dass das verfassungsrecht-
lich garantierte Auskunftsrecht durch eine einfachge-
setzliche Regelung gestützt bzw. ausgestaltet werden
müsse, um Rechtssicherheit zu schaffen und nicht stän-
dig um die Frage des Umfangs der Auskunftspflichten
prozessieren zu müssen. Die Intention des Gesetzent-
wurfs wurde, mit Ausnahme der Union und mit Abstri-
chen auch der FDP von allen Fraktionen begrüßt.
Auch auf der entsprechenden Anhörung sah dies die
überwiegende Mehrheit der Sachverständigen so.

Gleichwohl wurde auch weitgehende Kritik an der
Umsetzung geäußert. Insbesondere das Auskunftsver-
weigerungsrecht nach Abs. 2 ist viel zu unbestimmt
formuliert. Nr. 1 redet von „Vorschriften über die Ge-
heimhaltung“. Gerade im Hinblick auf die Bedeutung
der Pressefreiheit müssten hier eine Konkretisierung
und enge Begrenzung gefunden werden, die auf keinen
Fall den Informationsansprüchen aus dem Informa-
tionsfreiheitsgesetz nachsteht. Eine „Vorschrift“ in
diesem Sinne kann alles Mögliche sein, zum Beispiel
eine Dienstanweisung. „Vorschriften“ einer solchen
Qualität dürfen unserer Meinung nach auf keinen Fall
eine Rechtfertigung für eine Auskunftsverweigerung
abgeben.

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Zu Protokoll ge

(C (D So wird die angestrebte Rechtssicherheit – im Enturf heißt es, zu Recht und vollkommen klar, es sei mit dem verfassungsrechtlich geschützten öffentlihen Auftrag der Presse nicht vereinbar, dass das pektrum vermeintlicher Ausnahmen erst im Wege ngwieriger Rechtsstreitigkeiten erkennbar“ werde – eradewegs verfehlt. Hier rächt sich die Schnellchussmentalität, mit der der gut gemeinte Entwurf getrickt worden ist; so lag die Urteilsbegründung noch ei der Anhörung am 13. Mai 2013 nicht allen Sacherständigen vor. Auch hat sich die SPD nicht an den weitestgehenden egelungen einzelner Ländergesetze, wie zum Beispiel em Hamburger Transparenzgesetz, orientiert, sonern fällt dahinter zurück. Es wäre aber sinnvoll, eine undeseinheitliche Regelung nicht am kleinsten geeinsamen Nenner auszurichten, sondern zum Bei piel die fortschrittlichen Hamburger Regelungen zu ubventionsund Zuwendungsverfahren aufzugreifen. Für einige andere Regelungen – so zum Beispiel die iel zu enge Definition der „Behörde“ als Auskunftstelle, für die Bestimmung des Kreises der Auskunftserechtigten sowie den Punkt „Geheimhaltung“, insesondere bei Betriebsund Geschäftsgeheimnissen – ilt Ähnliches. Die Linke plädiert in diesem Zusamenhang für eine Regelung, wonach die Behörden und ie der Aufsicht des Bundes unterliegenden sonstigen rgane und Einrichtungen verpflichtet werden, den Medien“ Auskünfte zu erteilen. Dabei sollte der Geetzgeber klarstellen, dass unter „Medien“ Presse, undfunk, Film sowie Telemedien mit journalistischdaktionell gestalteten Angeboten zu verstehen sind. Mit ihrem Änderungsantrag auf Ausschussdrucksahe 17(4)764 versuchte die SPD nun, einiges davon zu orrigieren. Sie definiert die Medien, deren Auskunftsnsprüche geregelt werden und fügt einen Abwägungsrundsatz „überwiegend öffentliches vs. schutzwürdies privates Interesse“ ein. Das hätte schon eine erbesserung des Entwurfs bedeuten können. Leider sst sie die schon angesprochene vollkommen un rauchbare Formulierung stehen, wonach Auskünfte erweigert werden, wenn ihnen „Vorschriften über die eheimhaltung entgegenstehen“. Diesen Punkt wollen die Grünen in einem eigenen ntrag ausbügeln, indem sie „gesetzliche Vorschriften ber die Geheimhaltung“ einfügen. Ich hoffe, wir sind ns hier weitgehend darin einig, dass das Offenlegen on Behördenhandeln Journalisten nur dann möglich t, wenn die Bundesbehörden sie nicht mit einer Minialauskunft abspeisen dürfen. Dass Fragen unbequem ind oder Anfragen einen Mehraufwand bedeuten, darf ben nicht dazu führen, dass Journalisten ein Aktenzuang vorenthalten wird. Pressefreiheit kann es nur geen, wenn Medien nicht auf das Wohlwollen oder den leiß der Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen ngewiesen sind. Der Gesetzentwurf ist zwar gut gemeint, aber als chnellschuss zu unausgereift, weil er seinen eigenen Jan Korte gebene Reden Jan Korte )








(A) )

Ansprüchen, die vorliegenden Probleme zu lösen und
Rechtssicherheit herzustellen, nicht gerecht wird. Wir
werden uns deshalb enthalten.


Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725043000

Wir alle sind auf Informationen der Medien ange-

wiesen: Ein umfassend recherchierter ZeitungsArt.
oder Rundfunkbeitrag, der über die Hintergründe öf-
fentlicher Belange informiert, ist elementar für die öf-
fentliche Meinungsbildung – auch und gerade, wenn
die Recherche unliebsame Fragen mit sich bringen
mag. Die vielen Gerichtsverfahren, die Journalistin-
nen und Journalisten in der Vergangenheit führen
mussten, um ihr Recht durchzusetzen, zeigen: Nur zu
gerne wird hier gemauert. Journalisten dürfen daher
nicht dem Wohl und Wehe einer Behörde oder eines
Beamten ausgeliefert sein. Für sie ist es unerlässlich,
auf Grundlage eines Gesetzes auf umfassende Aus-
kunft pochen zu können. Oder anders gesagt: Journa-
listen müssen nerven dürfen. Nur so ist gesichert, dass
Medien Bürgerinnen und Bürger informieren und auf-
klären und ihre verfassungsrechtlich zugewiesene Auf-
gabe wahrnehmen können. Die Pressegesetze der Län-
der haben also eine wichtige und praxisrelevante
Funktion. Sie geben den Medien ein Auskunftsrecht an
die Hand, welches nur in ganz besonderen Ausnahme-
fällen verweigert werden darf.

Diese sichere gesetzliche Arbeitsgrundlage der Me-
dien ist gefährdet, seitdem das Bundesverwaltungsge-
richt am 20. Februar 2013 ein Urteil gefällt hat, aus
dem folgt, dass Journalisten gegenüber Bundesbehör-
den kein Auskunftsrecht haben. Die Pressegesetze der
Länder, so das Gericht, gelten nicht gegenüber Bun-
desbehörden. Ein grundsätzlicher Anspruch aus Art. 5
des Grundgesetzes sei zwar gegeben, da das Thema für
das Grundrecht der Pressefreiheit enorm relevant sei.
Dieser Anspruch sei allerdings lediglich im kleinsten
Umfang gewährt, da es der Ausgestaltungsprärogative
des Gesetzgebers unterliege. Bereits das Gericht er-
kannte daher einen gesetzgeberischen Handlungsbe-
darf.

Beratungen mit Sachverständigen im Innenaus-
schuss des Bundestages ergaben überwiegend, dass
Rechtssicherheit hergestellt und ein Auskunftsrecht ge-
schaffen werden sollte. Der nach der Anhörung durch
die SPD nachgebesserte Entwurf des Pressegesetzes
löst die wichtigsten Aufgaben: Die Medien, auch Tele-
medien, soweit sie journalistisch-redaktionell arbei-
ten, erhalten ein Auskunftsrecht gegenüber Bundesbe-
hörden, welches nur unter engen Voraussetzungen
abgelehnt werden darf. Die Verweigerungsgründe sind
an die jahrzehntelange medienrechtliche Praxis ange-
passt worden, sodass weitgehend Kontinuität und
Rechtssicherheit bestehen.

Von zwei Punkten, die für uns sehr wichtig und da-
her Teil unseres Änderungsantrags waren, konnten wir
weder die SPD, geschweige denn die anderen Fraktio-
nen überzeugen. Danach sollten alle Organe und Ein-
richtungen, die Aufgaben von Bundesbehörden wahr-

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(C (D ehmen, also von diesen geleitet oder angewiesen erden, auskunftsverpflichtet sein. Der Staat darf sich icht hinter Privatorganisationen verstecken dürfen. es Weiteren wollten wir die Verweigerungsgründe öglichst eng fassen, um keinen Freifahrtschein für ersagungen zu verteilen. Daher sollte die Auskunftserweigerung aus Geheimhaltungsgründen unseres rachtens nur erfolgen dürfen, soweit die Gründe der eheimhaltung gesetzlich festgeschrieben sind. Ledigch verwaltungsinterne Vorschriften oder einzelne Aneisungen an Beamte dürfen gerade nicht darunterfaln. Auch ohne diese Änderungen stellt der von der SPD eänderte Entwurf des Presseauskunftsgesetzes aber ine gesetzliche Grundlage dar, mit der Journalistinen und Journalisten weiterhin Auskunft gegenüber undesbehörden verlangen können. Der Entwurf ist in nger Anlehnung an die Landespressegesetze und die azu ergangene Rechtsprechung entwickelt worden, ezieht auch neue Medienformen mit ein und bietet dait ein zeitgerechtes und transparentes Auskunftscht. Es ist skandalös, dass die schwarz-gelbe Fraktion ies nun verhindern will. Es scheint, dass es den Koalionsfraktionen gerade entgegenkommt, dass Mediennfragen an Bundesbehörden und Ministerien nun auf ackligen Beinen stehen – zu schön ist die Verlockung, eikle Anfragen mit vagen Argumenten abspeisen zu önnen. Die unsichere Rechtslage ist fatal. Bereits jetzt ibt es Irritationen seitens der Medienschaffenden: as, wie, von wem, warum dürfen Anfragen an Bunesbehörden gestellt werden? Welche Rechtsaussichn gibt es im Falle einer Absage? Die sogenannte freieitlich-demokratische Partei hat ihren Namen nicht erdient. Als selbsternannte Partei der Bürgerrechte ollte sie sich klar für die verfassungsrechtlich garanerte Aufgabe der Medien im Prozess der öffentlichen einungsbildung einsetzen. Einmal mehr zeigt sich, ass diese Politik keine Linie verfolgt und von machtolitischen Erwägungen geleitet ist. Wir lehnen die Beschlussfassung des Innenauschusses daher ausdrücklich ab. Da der Gesetzentwurf er SPD in die richtige Richtung weist, unterstützen ir. Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss mpfiehlt auf Drucksache 17/13995, den Gesetzentwurf er Fraktion der SPD auf Drucksache 17/12484 abzulehen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Entaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung it den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die timmen der SPD bei Enthaltung von Linken und Grüen abgelehnt. Die weitere Beratung entfällt. Tagesordnungspunkt 61: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725043100

(11. Ausschuss)





(A) )

– zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta
Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

10 Euro Mindestlohn jetzt

– zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte
Pothmer, Kerstin Andreae, Beate Müller-Gem-
meke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit einem einheitlichen, gesetzlichen Min-
destlohn Lohndumping bekämpfen und fai-
ren Wettbewerb schaffen

– Drucksachen 17/13551, 17/13719, 17/14002 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Jutta Krellmann

Die Reden sind zu Protokoll gegeben.


Gitta Connemann (CDU):
Rede ID: ID1725043200

„Wer bietet mehr?“ Bislang kennen wir diesen Auf-

ruf nur von Auktionen. Denn dort gewinnt das höchste
Gebot. Jetzt hat dieser Überbietungswettbewerb aber
leider auch Einzug in die Politik gehalten, jedenfalls
bei einigen Fraktionen der Opposition.

„Wer bietet mehr?“ Dies ist inzwischen auch das
Motto in der Debatte um einen gesetzlichen Mindest-
lohn. Da wird sich munter überboten. So war die Frak-
tion der Linken mit 7,50 Euro gestartet. Jetzt liegt Ihr
Gebot, meine Damen und Herren von den Linken, bei
10 Euro. Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grü-
nen hat sich aus der Deckung gewagt, das Bieterschild
gehoben und zieht mit 8,50 Euro ins Rennen. Die Luft
nach oben ist offen.

Damit zeigen Sie heute selbst das Hauptproblem ei-
nes gesetzlichen Mindestlohns. Es besteht die Gefahr
eines politischen Überbietungswettbewerbs bei der
Bestimmung des Mindestlohns in Wahlkampfzeiten.
Die Entlohnung von Arbeit wird Spielball des politi-
schen Wettbewerbes. Die Orientierung an Marktwirt-
schaft oder Produktivität bleibt außen vor. Im Mittel-
punkt steht vielmehr der vermeintliche Kampf um
Wählerstimmen.

Vermeintlich. Denn ich bin fest davon überzeugt,
dass die Menschen in diesem Land den wahren Hinter-
grund Ihres Überbietungswettbewerbs sehr wohl er-
kennen. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass die
politische Festlegung eines einheitlichen flächende-
ckenden gesetzlichen Mindestlohns fern jeder wirt-
schaftlichen Vernunft Arbeitsplätze gefährden würde.

Dies ist übrigens auch das Ergebnis der neuesten
Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Dafür
wurden 20 000 Personen befragt. Die Stichprobe er-
laubt die Hochrechnung der Löhne für knapp 33 Mil-
lionen Beschäftigte. Sie kommt zu dem Ergebnis: das
falsche Instrument.

Jetzt werden Sie, meine Damen und Herren von der
Opposition, sagen: „Was ist auch anderes von einem

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(C (D irtschaftsnahen Institut zu erwarten?“ Dann zitiere h eben für Sie aus einer Studie der SPD-nahen riedrich-Ebert-Stiftung, die zu demselben Ergebnis ommt. Dort heißt es: „Ein genereller Mindestlohn ohne jegliche Differenzierung – erscheint nicht sinnoll.“ So ist es. Niemand hat etwas davon, in Berlin einen ohn festzuschreiben, der weder nach Branchen noch ach Regionen unterscheidet. Die Verhältnisse zwichen der Chemieund Kfz-Branche unterscheiden ich ebenso wie die Verhältnisse in Frankfurt am Main nd Frankfurt an der Oder. Die Brandenburger Beiebe stehen im Wettbewerb zu polnischen. Dort gibt s einen gesetzlichen Mindestlohn. Aber dieser liegt ei 2,21 Euro pro Stunde. Ein gesetzlicher Mindesthn von 8,50 Euro oder 10 Euro oder mehr auf deut cher Seite hätte nur ein Ergebnis: die Vernichtung von rbeitsplätzen. Unterschiedliche Verhältnisse müssen nterschiedlich behandelt werden. Ein gesetzlicher indestlohn für ganz Deutschland könnte dies nicht. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich öre schon Ihren Einwand. Es gibt auch andere euroäische Länder, in denen höhere Mindestlöhne als in olen gezahlt werden. Korrekt. Es gibt 20 Mindesthnstaaten in der EU. Denn es gibt eben mehr Nach arn, die einen Mindestlohn haben, aber einen niedrien. In Tschechien liegt dieser bei 1,91 Euro, in ulgarien bei 97 Cent und in Rumänien lediglich bei 5 Cent. In Ländern mit einem hohen Mindestlohn wie rankreich mit 9,43 Euro zeigen sich Konsequenzen m Arbeitsmarkt. Die Jugendarbeitslosigkeit beläuft ich dort auf 25,7 Prozent. Empirische Studien beleen, dass das Salaire Minimum in Frankreich mitverntwortlich für den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit ar. Deshalb hat gestern auch der Präsident der Euroäischen Zentralbank, Mario Draghi, die französichen Parlamentarier ermahnt, den Arbeitsmarkt zu ntkrusten; auch das gehöre zur Solidarität. Der berste Notenbanker sagte: „Lassen Sie uns nicht veressen, dass diejenigen die am meisten unter einem icht reformierten Arbeitsmarkt leiden, die jungen eute sind.“ Er forderte den Abbau von Barrieren für etriebe und junge Leute sowie von wettbewerbsvererrender Regulierung. Und dazu gehört auch ein zu oher gesetzlicher Mindestlohn. Ein gesetzlicher Mindestlohn schadet nämlich vor llem den Schwächsten: Berufsanfängern und Geingqualifizierten. Sie werden nicht eingestellt, oder ie werden als Erste entlassen: die Menschen ohne chulabschluss, ohne Ausbildung, ohne Perspektive. Wenn ihre Arbeit teurer wird, haben sie keine hance am Arbeitsmarkt. Sie werden abgeschnitten, icht nur von Geld, sondern auch von Anerkennung. enn dafür steht Arbeit in unserer Gesellschaft. Arbeit ibt Würde. Wenn wir den Schwächeren wirklich helfen wollen, üssen wir ihnen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt )


(A) )

bieten. Und dafür müssen wir Realitäten erkennen. So
hart es auch klingt. Es ist eine bittere Wahrheit. Auch
der Faktor Arbeit unterliegt volkswirtschaftlichen Ge-
setzen. Löhne orientieren sich an der Produktivität.
Betriebe, die wegen zu hoher Löhne zu hohe Preise
verlangen müssen, können auf Dauer am Markt nicht
bestehen. Dies schadet übrigens auch Volkswirtschaf-
ten. Wir konnten dies am Beispiel von Portugal und Ir-
land sehen, zwei Mindestlohnländern. Beide Länder
mussten einen Antrag auf Notkredite stellen. Portugals
Wachstum war nur noch auf Pump finanziert. Die Wirt-
schaft legte seit der Jahrtausendwende nur um
1,1 Prozent zu, die Löhne in derselben Zeit um 39 Pro-
zent. Das kann nicht funktionieren. Ebenso ist es in Ir-
land. Deshalb hat übrigens auch die irische Regierung
eine Kürzung des Mindestlohns beschlossen. Begrün-
det wurde dieser Schritt mit dem Ziel, die Wettbe-
werbsfähigkeit des Landes zu verbessern.

Diese Wettbewerbsfähigkeit haben wir. Es haben
noch nie so viel Menschen Arbeit wie heute. Die Ju-
gendarbeitslosigkeit liegt in Deutschland auf einem
Rekordtief. Hier haben junge Menschen die Chance
auf Ausbildung und Arbeit. Sie haben eine Perspektive.
Diese Tatsache wird in Ihren Anträgen, meine Damen
und Herren von der Opposition, ignoriert. Sie zeichnen
vielmehr ein Zerrbild von unserem Arbeitsmarkt,
skizzieren ein Bild von der Tagelöhnergesellschaft
Deutschland. Dieses Bild ist nur eines – falsch. Es hat
mit der Realität nichts zu tun. Dies zeigen die Fakten.

Es gab seit 2006 keine Verdrängung des Normalbe-
schäftigungsverhältnisses, sondern zusätzliche Be-
schäftigung und den Abbau der Arbeitslosigkeit. Von
2006 bis 2011 wurden 2 Millionen neue Beschäfti-
gungsverhältnisse geschaffen, davon 1,5 Millionen so-
genannte Normalarbeitsplätze. Die Zahl der Langzeit-
arbeitslosen ist seit 2005 von 2,4 Millionen auf
1,2 Millionen gesunken. Die Zahl der ausschließlich
geringfügig beschäftigten Minijobber stagniert. Der
Anteil der Zeitarbeitnehmer liegt noch immer bei nur
2 Prozent. Die Zahl der Aufstocker liegt zurzeit bei
1,2 Millionen Menschen. Davon sind aber nur 300 000
vollzeitbeschäftigt. Der Rest sind Minijobber und Teil-
zeitbeschäftigte. Es gibt also kein massenhaftes Phä-
nomen des Aufstockens in Deutschland. Über die
Hälfte der Neueinstellungen erfolgt unbefristet. Die
Dauer der Betriebszugehörigkeit ist in Deutschland
zwischen 2006 und 2011 von 10 auf 11,2 Jahre ange-
stiegen. Unser Arbeitsmarkt ist stabil. Neue Regulie-
rungen würden diesen ebenso gefährden wie die Ne-
gierung der Realität.

Dazu gehört übrigens auch die Erkenntnis, dass es
ganze Branchen gibt, die mit ihren Fertigungen von ei-
nem Billiglohnland zum anderen ziehen. Wer diese
Warnungen für übertrieben hält, richte seinen Blick
auf den Alltag. Als Beispiele seien nur genannt die Ho-
telwäsche aus Berlin, die in Polen gewaschen wird,
oder die Krabben aus der Nordsee, die in Marokko ge-
pult werden. Die Gefahr, dass Arbeit verschwindet,

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(C (D ass diese in Länder mit geringeren Arbeitskosten ausandert, ist eben doch real. Dies gilt übrigens auch für ie Zunahme von Schwarzarbeit. Wenn es hart auf hart ommt, können sich „Nachbarn“ auch die Haare chneiden, färben oder die Wohnung tapezieren. Ein zu oher flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn äre ein Konjunkturprogramm für Baumärkte. Das egenteil von gut ist eben gut gemeint. Allerdings kommen mir manchmal Zweifel, ob eiige Mitglieder der Opposition es überhaupt gut meien. Wenn der gesetzliche Mindestlohn das Maß aller inge ist, müssten Sie diesen doch zuallererst selbst nwenden. Im Zweifel wollen Sie aber nicht von ihrer igenen Medizin kosten. Ich nenne nur den Namen der ollegin Bärbel Höhn. Diese suchte für den Bundesgswahlkampf in ihrem Wahlkreis in Oberhausen ei en Praktikanten für drei Monate. Als Vergütung urde geboten: 400 Euro – allerdings bei einer wöhentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden. Das macht eien Stundenlohn von 4 Euro. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, erden jetzt einwenden, dass es schon ein Fortschritt ei, Praktikanten überhaupt zu entlohnen. Ja, wenn es enn wirklich nur ein Praktikant wäre. Aber danach ört sich die Stellenbeschreibung nicht an. Der Praktiant soll verantwortungsvolle Arbeit leisten, den Faceook-Account und Videoblog betreuen, die Presseund ffentlichkeitsarbeit unterstützen und für andere Ser ice-Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Die Beitschaft, auch in den Abendstunden und an Wochen nden tätig zu werden, wird ebenfalls vorausgesetzt. afür solle es dann 4 Euro Stundenlohn geben. chließlich ist ja für die gute Sache kein Opfer zu groß. onrad Adenauer hat einmal gesagt: „Wer den Mund pitzt, muss auch pfeifen. Worte sind billig, es müssen en Worten Taten folgen.“ Diesen Spruch sollten Sie ich zu Herzen nehmen. Wir in der Union sind für Mindestlöhne. Arbeit darf icht arm machen. Alles andere wäre unsozial, unwürig, unerträglich. Bei der Festsetzung von Mindestlöhen setzen wir aber nicht auf den Staat, sondern auf ie Tarifpartner. Nur Gewerkschaften und Arbeitgebererbände können sicherstellen, dass die Mindestlöhne en jeweiligen Verhältnissen angemessen sind. Wenn arifvertragsparteien zu dem Ergebnis kommen, dass ur ein bestimmter Lohn realisierbar ist, müssen wir as akzeptieren. Die soziale Verantwortung der Existenzsicherung ifft dann uns als Staat. Aus diesem Grund müssen wir brigens auch das Arbeitseinkommen fördern. Dazu rauchen wir die Kombination aus eigenem Einkomen und ergänzender staatlicher Leistung. Nur so eralten gering qualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitrbeitslose die Chance auf den Einstieg in den rbeitsmarkt. Nur das ist sozial. Nur das ist mit uns zu achen. Deshalb lehnen wir Ihre Anträge ab. Gitta Connemann gebene Reden )





(A) )


Ulrich Lange (CSU):
Rede ID: ID1725043300

Was wir in der Mindestlohndebatte bei der Opposi-

tion derzeit aufgrund des Wahlkampfes erleben, ist ein
Bieterwettbewerb: Wer toppt das Angebot der anderen
Parteien? Die Grünen fordern 8,50 Euro, die die
Linken überbieten mit 10 Euro. Aber so kann man
keine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik betreiben.

Im Gegensatz dazu ist unsere Politik seriös und des-
halb erfolgreich. Deutschland steht gut da. Die Zahl
der Arbeitslosen ist auf den geringsten Stand seit der
Wiedervereinigung gefallen. Die Zahl der Langzeitar-
beitslosen konnte erstmals seit Jahrzehnten deutlich
reduziert werden. Noch nie waren so viele Menschen
erwerbstätig.

Leider haben die Grünen, wie sie sehr deutlich dar-
legen, immer noch nicht den Zusammenhang zwischen
der Festlegung eines flächendeckenden einheitlichen
Mindestlohns und wachsender Arbeitslosigkeit ver-
standen. Weshalb, meinen Sie, ist die Arbeitslosigkeit,
insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit in Italien, in
Spanien, in Portugal, in Griechenland, aber auch in
Frankreich so hoch? Ursache ist die Abschottung des
Arbeitsmarktes durch Festlegungen wie den Mindest-
lohn. Es ist kontraproduktiv für die kommende Gene-
ration, wenn man sich nur um die Bestandskräfte küm-
mert und allen flexiblen Änderungsvorschlägen
verweigert. Dadurch droht in den Südländern eine
Generation verloren zu gehen. Wir werden verhindern,
dass es unserer Jugend mit Ihren Vorschlägen ähnlich
ergeht.

Wir wollen, dass Menschen für ihre Arbeit gerecht
bezahlt werden und von ihrer Arbeit leben können.
Deshalb wollen auch wir einen Mindestlohn einführen,
der jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung des Ar-
beitsmarktes führt. Wir müssen berücksichtigen, wie es
mit der Produktivität aussieht, ab wann Arbeitsplätze
verloren gehen und in welchen Branchen wir wo wel-
che Situation haben. Ein zu hoch angesetzter Mindest-
lohn birgt die Gefahr, dass die Schwarzarbeit steigt,
Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden, Schein-
selbstständigkeit steigt, aber auch dass Betriebe
schließen und in Insolvenz gehen müssen. Wir stehen
dafür, dass Löhne auf der einen Seite für eine faire Ent-
lohnung sorgen, auf der anderen Seite aber nicht so
hoch angesetzt sind, dass sie Einstiegschancen für Ju-
gendliche verhindern und damit zur Arbeitslosigkeit
beitragen.

Wir haben auch schon in dieser Legislaturperiode
reagiert und in verschiedenen Branchen Mindestlöhne
eingeführt. Dazu zählen die Sicherheits- und Wäsche-
reidienstleistungen, bestimmte Aus- und Weiter-
bildungsbereiche, Zeitarbeit und die Pflegebranche

(Altenpflege und ambulante Krankenpflege). Derzeit

gibt es schon in insgesamt 15 Branchen tarifliche
Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsende- oder
nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz. Für fast
4 Millionen Menschen gelten in Deutschland tarif-
bezogene Lohnuntergrenzen.

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(C (D Ich möchte darauf hinweisen, dass in Deutschland ie Tarifautonomie im Grundgesetz im Art. 9 Abs. 3 arantiert wird. Das bedeutet, dass die Regelungskometenz für Löhne bei den Tarifparteien liegt. Die Väter nseres Grundgesetzes haben mit gutem Grund festgegt, dass sich der Staat nicht in Tarifverhandlungen inmischen soll. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ekennt sich ausdrücklich zur Tarifautonomie. Die olitik muss den Rahmen legen und bei speziellen Prolemen eingreifen, insbesondere dann, wenn soziale ngleichgewichte auftreten. Deshalb halten wir es für notwendig, einen allemein verbindlichen Mindestlohn in den Bereichen inzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter ohn nicht existiert. Die Festlegung von Einzelheiten nd weiteren Differenzierungen obliegt einer unabängigen Kommission. Wir werden es den Gewerkchaften und Arbeitgebern überlassen, einen marktirtschaftlich organisierten Mindestlohn festzulegen. ie Gegenwart zeigt, dass unsere Rezepte für den rbeitsmarkt erfolgreich waren. Deshalb werden wir iesen Weg auch gemeinsam weitergehen. Unnötige staatliche Eingriffe in die Lohnfindung efährden die Tarifautonomie und konterkarieren nser bewährtes und verfassungsrechtlich gestütztes ystem der Lohnfindung. Eine politische Lohnfindung, ie von Grünen und den Linken in den vorliegenden nträgen gefordert, schadet unserem Arbeitsmarkt. eshalb lehnen wir sie ab. All das Wahlkampfgetöse der Union kann nicht da über hinwegtäuschen: Mit Union und FDP ist kein taat zu machen. Und mit ihnen ist vor allem auch kein chter Mindestlohn möglich. Alles, was beide Parteien brizieren, sind wirkungslose Scheinlösungen. Die ehen am Kern des Problems vorbei und dienen ledigch der Wählerberuhigung. Deutschland braucht endlich einen echten gesetzlihen Mindestlohn. Dieser Mindestlohn muss flächeneckend gleich sein und für alle gelten, unabhängig on Branche und Region: vom Floristen in Sachsen bis um Schlachter in Schleswig-Holstein. Einen festen rundwert braucht jede Arbeit. Genau dies will aber ie Union verhindern. Damit versündigt sie sich an Millionen von Menchen in Deutschland, die mit miserablen Löhnen abespeist werden. Mehr als jeder fünfte Beschäftigte in eutschland erhielt im Jahr 2010 nur einen sogenannn Niedriglohn. Laut IAQ erhielten rund 6,8 Millioen Menschen für ihre Arbeit weniger als 8,50 Euro tundenlohn. 2,5 Millionen Menschen erhielten wenier als 6 Euro pro Stunde, rund 1,4 Millionen sogar nter 5 Euro pro Stunde. Besonders betroffen davon sind in Deutschland die rauen. Deren Anteil am Niedriglohnsegment war laut iner Studie von Prognos fast doppelt so hoch wie bei en Männern. Auch junge Menschen sind überproporgebene Reden )

Anette Kramme (SPD):
Rede ID: ID1725043400




(A) )

tional oft die Leidtragenden. 14 Prozent der unter 20-
Jährigen arbeiten für weniger als 5 Euro pro Stunde,
wobei Auszubildende noch nicht einmal berücksichtigt
wurden.

Ich bin zutiefst davon überzeugt: Löhne in dieser
Kategorie zerstören auf Dauer das Vertrauen in die
Gerechtigkeit einer Gesellschaft. Wir dürfen nicht hin-
nehmen, dass Menschen acht Stunden täglich arbeiten
und trotzdem Sozialleistungen vom Staat brauchen.
Damit werden die Betroffenen nicht nur in ihrer alltäg-
lichen Lebensführung massiv eingeschränkt, damit
werden auch die öffentlichen Kassen belastet. Letztlich
subventionieren also die Steuerzahler die Dumping-
lohnstrategien einiger Unternehmen.

Außerdem führen solche Niedriglöhne häufig dazu,
dass die Menschen auch im Alter nicht von ihren eige-
nen Renten leben können. Die Armut aus der Erwerbs-
phase wird also im Rentenalter fortgesetzt als Altersar-
mut – auch hier wieder auf Kosten der Allgemeinheit.

Ein gesetzlicher Mindestlohn schützt dabei nicht
nur den Einzelnen vor Ausbeutung. Nach dem Bericht
der Prognos AG könnte sich auch ein fiskalischer Ef-
fekt von knapp 7,1 Milliarden Euro ergeben. Die Er-
werbseinkommen der privaten Haushalte könnten um
circa 14,5 Milliarden Euro steigen. Damit würde sich
das Konsumverhalten zugunsten einer Wirtschaftsbe-
lebung ändern und gäbe es Mehreinnahmen für den
Staat bei reduzierten staatlichen Transfers.

Das alte Argument der Gegner, dass Mindestlöhne
Jobs kosten, kann durch die neuere empirische For-
schung widerlegt werden. So hat das BMAS 2010
selbst eine Evaluation der acht Branchenmindestlöhne
veröffentlicht, die zeigte, dass in keiner der acht Bran-
chen statistisch signifikante negative Wirkungen auf
die Beschäftigung festgestellt werden konnten.

Schließlich und endlich gibt es einen gesetzlichen
Mindestlohn bereits in 20 von 27 Staaten in der Euro-
päischen Union. Eine Einführung in Deutschland ist
also kein riskantes Experiment, sondern nur die Über-
nahme einer vielfach erprobten und erfolgreichen Ge-
setzgebung.

All dies ist nahezu Konsens in der Bevölkerung.
Eine überwältigende Mehrheit spricht sich für einen
gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland aus. Im Juni
2013 waren es 86 Prozent der Wahlberechtigten.

Auch bei den Oppositionsfraktionen ist dies eigent-
lich Konsens. Alle haben Konzepte zur Behebung die-
ses Problems vorgelegt. Nur die Koalition aus CDU/
CSU und FDP ist der Bevölkerung über die gesamte
Legislaturperiode hinweg ein Konzept schuldig geblie-
ben. Sie verharrt wegen interner Streitigkeiten in völli-
ger Untätigkeit, die nur durch Scheindebatten ver-
schleiert wird.

Unterschiede zwischen den Oppositionsfraktionen
finden sich lediglich im Detail. Der Vorschlag von
Bündnis 90/Die Grünen ist nahezu deckungsgleich mit
dem Vorhaben der SPD. Auch wir Sozialdemokraten

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(C (D ollen, dass eine Mindestlohnkommission nach britichem Vorbild eingesetzt wird. Diese soll paritätisch esetzt sein mit Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitehmer und der Wissenschaft und regelmäßig über die ngemessene Erhöhung des Mindestlohnes beraten, obei die unterste Schwelle fürs Erste bei 8,50 Euro ro Stunde liegen soll. Diese 8,50 Euro sind die Minestvoraussetzung, um als Alleinstehender von der eienen Arbeit leben zu können und nicht auf ergänende Sozialleistungen angewiesen zu sein. Dieser osition können wir vollumfänglich zustimmen. Die Fraktion Die Linke fordert einen Mindestlohn on 10 Euro die Stunde und ebenfalls eine nicht näher eschriebene Mindestlohnkommission. Bei diesem Anag werden wir uns enthalten. Zwar stimmen wir rundsätzlich mit Ziel und Ausrichtung überein, ein instieg bei 10 Euro erscheint uns fürs Erste aber zu och. Wir sehen uns mit dieser Haltung an der Seite er Gewerkschaften, die ebenfalls 8,50 Euro Mindesthn fordern. Die weiterführenden Verhandlungen ollen wir der einzusetzenden Mindestlohnkommis ion überlassen. Der Mindestlohn soll eine sinnvolle Haltelinie im irtschaftssystem, aber nicht von vornherein Spielball ines parteipolitischen Überbietungswettbewerbes ein. Dass sich perspektivisch eine Annäherung an 0 Euro pro Stunde ergeben wird, halte ich für wahrcheinlich. Um in Deutschland die Würde und Qualität der Areit zu sichern, brauchen wir einen festen Mindesthn. Kein Arbeitgeber soll weniger pro Stunde zahlen ürfen – egal in welcher Region und in welcher Branhe. Der Mindestlohn ist ordnungspolitisch unumänglich. Er schafft faire Wettbewerbsbedingungen urch eine transparente, allgemeine unterste Grenze r den Stundenlohn. Er verhindert, dass Schmutzkon urrenz auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetraen wird und am Ende jene Unternehmen dumm dasteen, die faire Arbeitsbedingungen anbieten. Nun haben wir also wieder zwei Anträge zum Min estlohn hier in der Debatte, von den Grünen und den inken. Ich möchte, bevor ich auf diese Anträge konret eingehe, jedoch zunächst einige grundsätzliche emerkungen machen: Deutschland geht es gut, auch im europäischen Verleich. Es waren vier gute Jahre für unser Land. Die Vielfalt der Beschäftigungsformen ist in Deutschnd zum Glück sehr groß. Das haben wir auch der rot rünen Regierung mit ihren wegweisenden Reformen im ahmen der Agenda 2010 zu verdanken. In den letzten wei Jahren haben wir festgestellt, dass gerade diese ielfalt in Deutschland zu einer hohen Beschäftigungsuote, niedrigen Arbeitslosenquoten und steigenden urchschnittslöhnen geführt hat. In dieser Vielfalt ist de legale Beschäftigungsform eine Bereicherung und in Beitrag zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Anette Kramme gebene Reden )

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1725043500




(A) )

Die steigenden Erwerbstätigkeitszahlen führen
dazu, dass es immer mehr Menschen in Deutschland
besser geht. Die sozialversicherungspflichtige Be-
schäftigung ist auf über 29,21 Millionen Menschen ge-
klettert, in ganz Deutschland sind Stand Mai 2013
41,83 Millionen Menschen erwerbstätig. Das ist eine
Erfolgsgeschichte, die wir durch einen flächendecken-
den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, seien es
8,50 Euro, 10 Euro oder 12 Euro, nicht aufs Spiel set-
zen sollten.

Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig die Oppo-
sition den Sozialpartnern in Deutschland zutraut. In
Ihren Reihen sitzen so viele Mitglieder und ehemalige
Funktionäre von Gewerkschaften, und dennoch zeigen
Sie immer wieder, dass Sie die Arbeit der Gewerk-
schaften geringschätzen. Ob eine Branche sich auf
Löhne einigt, die unter Ihrer magischen 8,50-Euro-
Grenze liegen oder nicht, das ist deren Entscheidung.
Sie aber wollen ein Primat der Politik, das sich über
Vereinbarungen der Sozialpartner hinwegsetzt. Ich
maße mir das nicht an. Ich halte die Zurückhaltung der
Politik bei der Lohnfindung in unserem Land für eine
große Errungenschaft und für unverzichtbar.

In den letzten Jahren hat es einige Branchen gege-
ben, die, vor allem in der Krise, auf Lohnsteigerungen
zugunsten von Arbeitsplatzsicherheit verzichtet haben.
Solche Entscheidungen müssen möglich sein und vor
Ort von den betroffenen Tarifpartnern selber getroffen
und dann auch verteidigt werden. Das ist auch ein Bei-
trag zum sozialen Frieden.

Ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn, das
zeigen viele Studien, hat negative Auswirkungen auf
den Arbeitsmarkt: Ein Mindeststundenlohn von
8,50 Euro entspräche 53 Prozent des durchschnittli-
chen Bruttolohns von Vollzeitbeschäftigten in Deutsch-
land – im internationalen Vergleich ein hoher Wert! In
Frankreich liegt dieser nur bei 48 Prozent, in Großbri-
tannien, dessen Mindestlohn gerne als Beispiel für Ar-
beitsmarktverträglichkeit genannt wird, macht der ge-
setzliche Mindestlohn 38 Prozent des durchschnitt-
lichen Entgelts aus.

Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro würde
in Deutschland laut Ifo-Institut rund 1,2 Millionen Ar-
beitsplätze vernichten oder gefährden. Allein im Osten
wären laut Berechnungen bis zu 450 000 Jobs betrof-
fen.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat in einer
aktuellen Studie gezeigt, dass ein allgemeiner Mindest-
lohn zu erheblichen Mehrbelastungen der öffentlichen
Haushalte führen würde. Das Rheinisch-Westfälische
Institut für Wirtschaftsforschung beziffert die zusätzli-
che fiskalische Belastung eines erhöhten Verwaltungs-
aufwandes und die gestiegenen Kosten für die Arbeits-
vermittlung auf circa 9 Milliarden Euro. Insbesondere
die neuen Bundesländer wären davon betroffen. Sie se-
hen also, es gibt keinen guten Grund für einen gesetz-
lichen flächendeckenden Mindestlohn, aber es gibt
viele gute Gründe dagegen. Deshalb treten wir als Li-

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(C (D erale für branchenbezogene, regional differenzierte indestlöhne ein, für Mindestlöhne, die von Gewerk chaften und Arbeitgebern in Tarifverträgen ausgeandelt werden. Damit wollen wir auch die Rolle von ewerkschaften und Arbeitgebern weiter stärken. Auf ein paar kleinere Punkte in den Anträgen öchte ich eingehen: Den Vorwurf der Grünen, die Koalition sei in Fraen von Lohnuntergrenzen „untätig“ gewesen, kann h nur nachdrücklich zurückweisen. Im Gegensatz zu en Behauptungen der Opposition haben sich christch-liberale Regierungen in ihrer Regierungszeit chon immer mit diesen Fragen befasst. Insgesamt geln Mindestlöhne derzeit für fast 4 Millionen – genau: 851 500 – Beschäftigte. Allein von dieser Bundesreierung wurden erstmals Mindestlöhne für knapp Millionen – genau: 2 785 500 – Beschäftige eingehrt, nämlich in folgenden Branchen: Abfallwirt chaft, Ausund Weiterbildung, Bergbauspezialarbein, Gebäudereinigung, Pflege, Sicherheitsdienstistungen, Wäschereidienstleistungen und Zeitarbeit. Schon 1996 haben wir für die weiteren existierenen Mindestlöhne im Baugewerbe, Dachdeckerhanderk, Elektrohandwerk, Malerund Lackiererhanderk die gesetzlichen Voraussetzungen durch das rbeitnehmer-Entsendegesetz geschaffen. Erstmalige indestlohnverordnungen in diesen Branchen wurden ann wie folgt erlassen: Baugewerbe 1997, Elektroandwerk 1997, Dachdeckerhandwerk 1997, Malernd Lackierer 2003. Überspitzt formuliert könnte man lso sagen: Außer für 113 800 Maler und Lackierer at Rot-Grün in Sachen Mindestlohn gar nichts getan. ntätigkeit können Sie uns also in dieser Frage nicht orwerfen. Unser Vertrauen in die Tarifautonomie ist gerechtrtigt. Die Tarifpartner im Friseurhandwerk haben ich erst kürzlich auf einen neuen Tarifvertrag geeiigt, mit dem die Weitergeltung von teilweise 15 Jahre lten Tarifnormen beseitigt wird. Ich bin froh, dass Geerkschaft und Arbeitgeber beschlossen haben, im Fri eurhandwerk eine neue Seite in ihrer Zusammenarbeit ufzuschlagen. Die Grünen behaupten: Ein direkter usammenhang zwischen Mindestlohn und hoher oder achsender Arbeitslosigkeit besteht entgegen den Äuerungen der Bundeskanzlerin nicht. So haben Länder ie Spanien, Portugal und Griechenland, in denen die rbeitslosigkeit aktuell in der EU am höchsten ist, die eringsten Mindestlöhne im EU-Vergleich. – Das findet einen deutlichen Widerspruch! Von 27 EU-Staaten haben zurzeit 20 Staaten einen indestlohn. In 8 Staaten gibt es einen höheren Min estlohn als in Spanien, Griechenland und Portugal, 9 Staaten ist der Mindestlohn niedriger. Diese Posion als „die geringsten Löhne im EU-Vergleich“ zu ezeichnen, ist einfach falsch. Und hierbei ist noch icht mit einbezogen, dass der Mindestlohn in Griehenland im Januar 2012 um 22 Prozent gesenkt urde. Dass Sie ein industriell vergleichbares Nach Dr. Heinrich L. Kolb gebene Reden )





(A) )

barland wie Frankreich nicht aufführen, das nach
Luxemburg den zweithöchsten Mindestlohn in ganz
Europa und eine Arbeitslosenquote von 11 Prozent
hat, ganz zu schweigen von der Jugendarbeitslosigkeit
von 26,5 Prozent, Stand April 2013, zeigt schon, wie
schwach Ihre Argumentation ist.

Da in dem Antrag der Grünen noch eine effektive
Kontrolle der bestehenden Lohnuntergrenzen gefordert
wurde, möchte ich kurz darstellen, dass es eine solche
Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit,
FKS, bereits gibt und dass diese auch sehr erfolgreich
ist. Nach Branchen differenziert zeigt sich folgendes
Bild: Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreini-
gung und Winterdienst: 1060 Kontrollen, 55 Verstöße,
5,18 Prozent; Aus- und Weiterbildungsleistungen nach
SGB II und III: 58 Kontrollen, 0 Verstöße; Bauhaupt-
gewerbe und Baunebengewerbe: 26 775 Kontrollen,
1 690 Verstöße, 6,31 Prozent; Bergbauspezialarbeiten
auf Steinkohlebergwerken: 4 Kontrollen, 0 Verstöße;
Gebäudereinigung: 3 443 Kontrollen, 248 Verstöße,
7,20 Prozent; Pflegebranche: 844 Kontrollen, 50 Ver-
stöße, 5,92 Prozent; Sicherheitsdienstleistungen:
1 924 Kontrollen, 124 Verstöße, 6,44 Prozent; Wä-
schereidienstleistungen im Objektkundengeschäft:
264 Kontrollen, 21 Verstöße, 7,95 Prozent. Man sieht
also sehr deutlich, dass die Einhaltung der rechtlichen
Bestimmungen überprüft wird und dass bis auf einen
kleinen Anteil die allermeisten Unternehmen sich an
die Regeln halten.

Und zu dem albernen Argument, die Lohnzurück-
haltung in Deutschland habe negative Auswirkungen
auf den Rest Europas, will ich in Erinnerung rufen,
dass Arbeitgeber in der Privatwirtschaft 2012 durch-
schnittlich 31 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde
aufwenden, so das Statistische Bundesamt im Jahr
2013. Damit gehört Deutschland nach wie vor zu den
Industrieländern mit den höchsten Arbeitskosten, näm-
lich 32 Prozent mehr als im EU-Durchschnitt, in der
Industrie sogar 47 Prozent mehr, so das Statistische
Bundesamt im Jahr 2013. Deutschland geht es gut,
auch im europäischen Vergleich. Es waren vier gute
Jahre für unser Land. Natürlich geht es immer noch
besser. Daran werden wir nach dem 22. September
2013 vier weitere Jahre gerne und engagiert arbeiten.


Jutta Krellmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725043600

Vorletzte Woche hat der DGB die Ergebnisse einer

Umfrage zum Thema Mindestlohn veröffentlicht. Das
Ergebnis ist äußerst erfreulich: Die Zustimmung zum
gesetzlichen Mindestlohn ist in der Bevölkerung seit
2006 von 57 Prozent auf mittlerweile 86 Prozent ge-
stiegen. Es ist überfällig zu handeln.

Die derzeitige Regierung, die sich seit Jahren im-
mer wieder gegen flächendeckende Mindestlöhne aus-
gesprochen hat, gerät immer stärker unter Druck. Wie
lebt es sich, wenn man bewusst gegen eine gesell-
schaftliche Mehrheit regiert? Was ist das für ein De-
mokratieverständnis?

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(C (D Am Wochenende haben CDU und CSU ihr Wahlproramm vorgestellt. Darin taucht plötzlich das Wort Mindestlohn“ auf, das die Regierung jahrelang geieden hat wie der Teufel das Weihwasser. Aber das ist eine Mogelpackung und kein neuer urs. Denn die CDU/CSU meint keinen echten Minestlohn im Sinn einer allgemeinen einheitlichen und erpflichtenden Untergrenze. Sie meint immer noch eien Pseudomindestlohn, der nach Branchen und Reionen differenziert und von Gewerkschaften ausgeandelt werden soll. Er soll nur in den Branchen in raft treten, wo es keine Tarifvereinbarungen gibt. Glaubt irgendjemand aus der CDU ernsthaft, das ätten Gewerkschaften nicht schon längst getan, wenn s möglich gewesen wäre? Diese Branchenregelungen ind vom ersten Tag kollektives Betteln und damit ein tumpfes Schwert im Kampf gegen Niedriglöhne. Das kann man ganz einfach ausrechnen: Nach dem tatistischen Bundesamt liegt die Schwelle für Niediglöhne derzeit bei 10,36 Euro. Etliche Tariflöhne lieen deutlich darunter. In Hotels und Gaststätten in ecklenburg-Vorpommern gibt es tarifliche Stundenhne von 6,73 Euro – nach dreijähriger Ausbildung. usgebildete Floristinnen in Brandenburg verdienen ,26 Euro. Diese Beschäftigten brauchen den Mindesthn dringend, trotz Tarifvertrag. Und ihnen wollen ie das vorenthalten? Das sind nur zwei Beispielen on vielen. Und es geht noch schlimmer. Diese Woche wurde ier im Bundestag über die Arbeitsbedingungen in eutschen Schlachthöfen diskutiert. Hier arbeiten Areiter auf Werkvertragsbasis, teilweise für 170 Euro der 180 Euro Monatslohn. Das ist Ausbeutung pur nd diese schäbige Form der Ausbeutung ist in eutschland tatsächlich legal, solange der Schlachtofbetreiber einen Werkvertrag mit einem rumänichen Unternehmen dazwischenschaltet. Wenn es in eutschland einen allgemeinverbindlichen Mindesthn gäbe, würden rumänische Arbeiter nicht mit Hun erlöhnen nach Hause gehen. Wir brauchen einen allgemeinen und flächendekenden Mindestlohn, der dafür sorgt, dass Menschen on ihrer Arbeit leben können und auch im Alter nicht bittere Armut geraten. Ein Mindestlohn unter 0 Euro greift zu kurz. Er löst die Probleme nicht, die urch Niedriglöhne entstehen. Erstens ist für viele Menschen bei einem Stundenhn von 8,50 Euro das Einkommen unterhalb des xistenzminimums. Die Beschäftigten müssen dann eiterhin Aufstockerleistungen beantragen. Das ist ine entwürdigende und demütigende Prozedur für die etroffenen, die trotz ihrer Arbeit zu Bittstellern weren. Ihr Lebensunterhalt wird mit Steuermitteln bezuchusst. Nicht der Unternehmer als eigentlicher Profiur bezahlt, sondern die Steuerzahlerinnen und Steu rzahler. Mit anderen Worten: Der Staat leistet bei den Dr. Heinrich L. Kolb gebene Reden )





(A) )

Niedriglöhnen eine verdeckte Lohnsubvention, die die
gesamte Gesellschaft tragen muss.

Der Gesamtumfang dieser Subventionen ist gigan-
tisch: Alleine zwischen 2007 und 2011 waren es
53 Milliarden Euro. Das ist eine Form der Umvertei-
lung, die die Linke grundsätzlich ablehnt.

Zweitens führen Löhne unter 10 Euro zwangsläufig
dazu, dass die Betroffenen spätestens mit der Rente
verarmen. Und wieder müsste der Staat die Löcher
stopfen, um den Rentnerinnen und Rentnern wenigs-
tens das Leben am Existenzminimum zu ermöglichen.
Das sieht selbst die Bundesregierung.

Mein Kollege Klaus Ernst hat im Januar dieses Jah-
res die Bundesregierung gefragt, welcher Bruttostun-
denlohn notwendig wäre, um eine Rente in Höhe der
Grundsicherung von 707 Euro zu erhalten.

Er ist dabei von der optimistischen Voraussetzung
ausgegangen, dass der oder die Betroffene 45 Jahre
durchgängig in Vollzeit gearbeitet hat.

Die Antwort der Bundesregierung war, man höre:
„gut 10 Euro“ Bruttostundenlohn.

Wir sind der Auffassung, dass das im Moment eine
absurde Flickschusterei ist: Zuerst lässt man zu, dass
sich Unternehmen mit Niedriglöhnen bereichern, und
hinterher müssen dann Steuermittel ausgegeben wer-
den, um wenigstens die ärgsten Folgen des Lohndum-
pings etwas abzumildern. Dieser Unfug wird erst ein
Ende haben, wenn ein allgemeiner flächendeckender
Mindestlohn von mindestens 10 Euro eingeführt wird.


Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725043700

Beim Thema Mindestlohn vollführt die Bundesregie-

rung seit geraumer Zeit einen wahren Eiertanz. Man
könnte denken, es handele sich beim Mindestlohn um
eine neue, gefährliche Erfindung. Man könnte denken,
dass erhebliche Risiken und Nebenwirkungen unbe-
kannten Ausmaßes auf uns lauern. Tatsächlich haben
bereits 20 der 27 EU-Länder einen gesetzlichen Min-
destlohn, Luxemburg seit 1944, Frankreich seit 1950
und die Niederlande seit 1969. Großbritannien hat ihn
1999 eingeführt. Die Risiken und Nebenwirkungen be-
finden sich vielmehr dort, wo es keinen Mindestlohn
gibt. Hier und heute bei uns in Deutschland. Belgien
hat sich bei der EU-Kommission über Lohndumping in
Deutschland beschwert. Denn durch deutsche Billig-
löhne auf Schlachthöfen werden Arbeitsplätze in
Nachbarländern vernichtet. Der EU-Sozialkommissar
appelliert an Deutschland, durch angemessene Min-
destlöhne die Verarmung von Arbeitnehmern zu verhin-
dern. Denn Deutschland hat den siebtgrößten Niedrig-
lohnsektor in der EU. Das hat eine Analyse der Hans-
Böckler-Stiftung ergeben, die in dieser Woche veröf-
fentlicht wurde. Das ist ein Armutszeugnis, und zwar im
wahrsten Sinne des Wortes. Mit ihrer Untätigkeit in Sa-
chen Mindestlohn, gibt die Bundesregierung quasi ihr
Okay für Niedriglöhne. Damit sagt sie 1,4 Millionen
Beschäftigten in Deutschland, dass es okay ist, dass sie
weniger als 5 Euro die Stunde brutto verdienen. Sie

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(C (D agt den Hartz-IV-Aufstockern, dass es okay ist, wenn ie trotz Vollzeitbeschäftigung Sozialleistungen beanagen müssen. Ich sage Ihnen: Das ist alles andere als kay. Der Mindestlohn-Antrag des Bundesrates stand in ieser Woche zum vierten Mal auf der Tagesordnung es Ausschusses für Arbeit und Soziales. Und die Kolitionsfraktionen haben ihn zum vierten Mal abgeetzt. Dieses Verhalten kann nur einen Grund haben: ie wollen sich der Debatte nicht stellen. Denn wenn ie es täten, dann würden CDU/CSU und FDP zugeben üssen, dass sie gar nicht vorhaben, einen Mindesthn ohne Hintertür einzuführen. Dabei gibt es längst ine Mehrheit dafür, in der Bevölkerung und auch im undesrat. Zwar reden die Kollegen von CDU/CSU und FDP mer wieder von ihren Lohnuntergrenzen, mit denen ie angeblich gegen Niedriglöhne und Lohndumping orgehen wollen. Aber sobald es ernst wird, tauchen ie Damen und Herren der Koalitionsfraktionen ab. ieses Verhalten haben sie mittlerweile perfektioniert ie ein Papageientaucher. Auf die vagen Ankündigungen nach Lohnuntergrenen, Branchenmindestlöhnen und tariflichen Mindesthnkonzepten, in denen von vornherein Ausnahmen ingebaut werden, kann man getrost verzichten. Damit önnen Sie auch niemandem mehr Sand in die Augen treuen. Ein Mindestlohn, der alle zuverlässig vor ohndumping schützt und fairen Wettbewerb sichertellt, sieht anders aus. Er ist flächendeckend, gesetzch und sorgt dafür, dass Alleinstehende von der eigeen Arbeit leben können. Und das bedeutet 8,50 Euro ls absolute Untergrenze. So steht es auch in unserem ntrag. Die Aussagen der Regierungsfraktionen sind agegen nichts als heiße Luft. Einen eigenen Antrag ibt es von Ihnen nicht. Die Initiative vom Bundesrat ird verschleppt. In dieser Wahlperiode ändert sich uf jeden Fall nichts mehr, dafür haben die Regieungsfraktionen mit ihrer Verschleppungstaktik georgt. Mit uns Grünen wird das anders. Das hat nicht zutzt unser grüner Mitgliederentscheid gezeigt, bei dem er Mindestlohn zu einem prioritären Politikprojekt rhoben wurde. Uns ist es ernst mit dem Mindestlohn r alle. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss mpfehlung des Ausschusses auf Drucksache 17/14002. er Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a die Ablehung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksahe 17/13551. Wer stimmt für diese Beschlussempfehng? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die eschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regiengsfraktionen gegen die Stimmen der Linken bei Ent altung von SPD und Grünen angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die blehnung des Antrags der Grünen auf Drucksache Jutta Krellmann gebene Reden Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725043800







(A) )

17/13719. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Regierungsmehrheit gegen die Stimmen
der Opposition angenommen.

Tagesordnungspunkt 62:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Gehrcke, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Umfassende Visaliberalisierungen für Men-
schen in Russland und Osteuropa

– zu dem Antrag der Abgeordneten Marieluise
Beck (Bremen), Memet Kilic, Viola von
Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Visapolitik liberalisieren

– Drucksachen 17/9191, 17/9951, 17/13347 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Rüdiger Veit
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Ulla Jelpke
Memet Kilic

Wie ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll ge-
nommen.


Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1725043900

Wir wissen seit der, von den Innenpolitikern der

CDU/CSU immer abgelehnten, Visafreiheit für Serbien
und Montenegro, dass es einen direkten Zusammen-
hang zwischen dieser Art der Reisefreiheit und der
Asylantragstellung in Deutschland gibt. Nur durch die
drastische Verkürzung der Verfahren für die Asyl-
bewerber vor allem aus Serbien konnte ihre Zahl ganz
erheblich reduziert werden. Was die Antragsteller von
Grünen und Linken wohl völlig übersehen, ist, dass
schon heute die Asylbewerber aus Russland die mit
Abstand größte Gruppe darstellen. Mit über 7 500 An-
tragstellern sind in diesem Jahr bereits mehr als dop-
pelt so viele wie aus Syrien zu uns gekommen, und das
ohne Visafreiheit. Daran lässt sich absehen, dass der
Migrationsdruck aus Russland sehr groß ist. Dass sich
dieser Migrationsdruck natürlich erst recht aus Län-
dern wie Moldawien oder Georgien ergeben würde,
versteht sich von selbst.

Es hat sich bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
gebildet, die durch die Überstellung von Asylbewer-
bern nach dem Dublin-Verfahren, konsequentes Vorge-
hen gegen Schleuser und die Intensivierung des Infor-
mationsaustausches mit allen in- und ausländischen
Behörden versucht, den Asylbewerberzustrom einzu-
dämmen. Würden wir jetzt die Visafreiheit einführen,
würde dieses zu einer völlig ungesteuerten Zuwande-
rung von Asylbewerbern aus den verschiedensten

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(C (D ussischen Republiken führen, die uns vor sehr große tegrationsprobleme stellen würde. Und man muss sich ganz nüchtern vor Augen fühn, dass wir es hier auch mit massiven Sicherheitspro lemen zu tun haben. Es gibt schon heute eine ganze eihe von Gruppen, die Bezüge zu islamistischen und ilweise auch terroristischen Organisationen, vor alm aus dem Nordkaukasus, hat. Nach den derzeitigen ngaben haben unsere Sicherheitsbehörden zwar eine Erkenntnisse, dass von diesen Personen eine unittelbare terroristische Bedrohung für unser Land usgeht, Deutschland dient aber als Rückzugsraum für ie finanzielle und logistische Unterstützung. Das beifft Kriminelle und Terrorverdächtige aus Tschechenien, Dagestan, Inguschetien, Nordossetien und iele andere Regionen mehr. Wenn wir die Visafreiheit it Russland vereinbaren würden, dann würden auch iese Aktivitäten weiter zunehmen, woran wir kein teresse haben können. Auch Gesichtspunkte der pionageabwehr sprechen deutlich gegen eine weitere isaliberalisierung. Diese Anträge kommen auch in einer Phase der eutsch-russischen Beziehungen, die eher von Spanungen als von einem vertrauensvollen partnerschaftchen Dialog geprägt sind. Ich erinnere nur an die unlaubliche Verfolgung unserer politischen Stiftungen Russland, an die zahlreichen Menschenrechtsverlet ungen, wenn es um die Grundrechte auf Pressefreiheit der Demonstrationsfreiheit geht, und ich erinnere an as Gezerre um die Beutekunst. In diese politische andschaft passt ein Antrag auf Visumfreiheit überaupt nicht, und es ist in außenpolitischer Hinsicht öllig unsensibel, dass Linke und Grüne diesen Antrag tzt noch haben auf die Tagesordnung setzen lassen. as Verhalten der Grünen verwundert auch deshalb, eil sie noch im April im Rahmen einer Aktuellen tunde gefordert haben, keine Visa für Inhaber russicher Dienstausweise auszustellen, um so Druck auf ie Regierung in Sachen Demokratie und Menschenchte auszuüben. Sie haben also selbst den Zusamenhang zwischen Menschenrechtsverletzungen und isapolitik hergestellt. Nun habe ich schon bei der Einbringung dieses Anages darauf hingewiesen, dass es auch aus Gründen er Wirtschaftskontakte zu Russland oder der Ukraine einen Grund für eine Einführung der Visumfreiheit ibt. Ich habe bei dieser Gelegenheit bereits deutlich emacht, dass mit den Innenpolitikern der CDU/CSU ine Aufhebung nicht zu machen ist. Ich stelle fest: Daei bleibt es, und die heutige Debatte zeigt auch, dass nsere gesamte Fraktion so denkt. Ich habe in der Debatte den Ost-Ausschuss der eutschen Wirtschaft, der sich bei diesem Thema biser nicht gerade sehr sachkundig gezeigt hat, aufgerdert, auch nur einen einzigen Fall zu benennen, wo ie Visafreiheit die einzige Möglichkeit wäre, irtschaftskontakte zu pflegen, und nicht das bereits estehende Instrumentarium alle Bedürfnisse der eutschen Wirtschaft zufriedenstellend regeln kann. Es )


(A) )

ist mir bis heute kein einziger Fall geschildert worden.
Der Ost-Ausschuss hat sich bei mir auch nie gemeldet,
um überhaupt über die Sache sich einmal fachlich aus-
zutauschen. Insofern sage ich in aller Deutlichkeit:
Wirtschaftsprobleme wegen der Visapflicht gibt es
nicht, und der Ost-Ausschuss soll endlich aufhören,
hier gezielt einen falschen Eindruck zu verbreiten.

In Wahrheit gibt es eine Vielzahl von Instrumenten,
die es schon heute sehr einfach machen, auf unbüro-
kratische Weise mit der Visumpflicht umzugehen.
Wir haben das Notenstellenverfahren, wir haben das
Bona-fide-Verfahren, wir haben längst eine Regelung,
wonach nach zwei Schengen-Visa, die ein Ausländer
erhalten hat, auf eine erneute persönliche Vorsprache
in der Visastelle der konsularischen Vertretung ver-
zichtet werden kann. Es gibt die häufigere Erteilung ei-
nes Mehrjahresvisums. Wo also sind die Probleme?
Deshalb wiederhole ich eine Vermutung, die ich be-
reits in der Einbringungsdebatte geäußert habe und
der daraufhin der Ost-Ausschuss auch nicht wider-
sprochen hat: Man kann sich des Eindrucks nicht er-
wehren, dass eben doch aus wirtschaftlichen Gründen
Personen nach Deutschland einreisen können sollen,
bei denen man bei intensiverer Prüfung vielleicht zu
dem Schluss käme, diese Personen eben nicht in unser
Land zu lassen. Da kann ich nur sagen: Es ist gerade
die Aufgabe von uns Innenpolitikern, nicht nur die
Reisefreiheit, sondern auch die Sicherheit im Blick zu
haben. Gleichzeitig fordere ich, dass Markt und Moral
auch beim Thema Visumfreiheit nicht außer Betrach-
tung bleiben.

Staatsangehörige aus Russland befinden sich seit
vielen Jahren immer unter den Top-10-Ländern, wenn
es um Personen geht, die von der Bundespolizei als
Illegale aufgegriffen worden sind. In Deutschland
wurden insgesamt 23 von russischen Tatverdächtigen
dominierte Gruppen der organisierten Kriminalität
festgestellt, die sich hauptsächlich in den Bereichen
Rauschgifthandel, Wirtschaftskriminalität, Steuer- und
Zolldelikte sowie Eigentumskriminalität betätigen.
Nach Angaben unserer Sicherheitsbehörden gibt es
nicht den geringsten Zweifel, dass durch die Visumfrei-
heit sich Strukturen der organisierten Kriminalität
noch verdichten würden. Das ist mit der CDU/CSU
nicht zu machen!


Rüdiger Veit (SPD):
Rede ID: ID1725044000

Reisefreiheit ist ein hoher Wert jeder freien und de-

mokratischen Gesellschaft und als solcher erstrebens-
wert und wichtig. Die Kolleginnen und Kollegen von
der Fraktion Die Linke fordern Reisefreiheit aber nicht
etwa aus diesen Motiven, sondern vor allem, weil eine
Initiative des Ost-Ausschusses der deutschen Wirt-
schaft dies fordert; ebenso allerdings auch Verbände,
Vereine und Unternehmen.

Selbstverständlich müssen Visabestimmungen so
ausgestaltet sein, dass ein wirtschaftlicher und kultu-
reller Austausch zwischen verschiedenen Ländern
möglich ist und unterstützt wird und nicht so streng,

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(C (D ass ein solcher Austausch fast zum Erliegen kommt. nd ebenso selbstverständlich sollte es nicht zu will ürlichen Visaentscheidungen kommen. Wenn die Sachverständigen anlässlich der Anhö ung des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen undestages am 28. September 2011 zu dem Ergebnis ekommen sind, dass die geltenden Visabestimmungen u deutlich negativen Auswirkungen in „politischer, irtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller insicht“ führen und auch zahlreiche Einzelpersonen eschwerden einlegen, weil sie sich von den Visaehörden schlecht behandelt fühlen, so müssen wir ier Abhilfe schaffen. Insbesondere Letzteres kann ich us eigener Erfahrung mit der Bearbeitung von Einelpetitionen bestätigen, in denen es um auch mir nicht achvollziehbar erscheinende Ablehnungen, Infragetellungen des Reisezwecks und der Rückkehrbereitchaft geht. Verbesserungen im Verfahren und Visarleichterungen kann ich mir durchaus vorstellen, und ies sollten wir ernsthaft prüfen. Warum dann aber nur in Bezug auf Russland und steuropa? Nicht außer Acht lassen kann man jedoch uch die sicherheitspolitischen Anliegen Deutschnds. Durch den Visauntersuchungsausschuss haben ir erfahren müssen, dass Visaerleichterungen vor llem auch Erleichterungen für organisierte Kriminatät, zum Beispiel Menschenhandel, sind. Ein Antrag, er Visafreiheit fordert, muss sich mit diesem Aspekt umindest auseinandersetzen. Das geschieht jedoch icht einmal in Ansätzen. Zumindest anmerken möchte ich zum Schluss, dass ich der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der inken in vielen Positionen auf die Argumentation des st-Ausschusses der deutschen Wirtschaft, also eines rbeitgeberverbandes, stützt. Das sind eigentlich in er Regel nicht die Kronzeugen, die die Linke übliherweise zur Untermauerung ihrer Positionen heranieht. Ich jedenfalls halte nichts davon, mich zum Vereter eines einzigen Lobbyverbandes zu machen. Visaerleichterung allgemein zu prüfen, ist sicher otwendig; Visafreiheit für Russland und Osteuropa hne Augenmaß nicht. Ich empfehle daher die Ablehung des Antrags. Nur wer der Welt gegenüber aufgeschlossen ist, ann den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht erden, um nicht vergessen oder ignoriert zu werden, ährend der Rest der Welt sich vernetzt. Visapolitik ist abei ein wichtiges Werkzeug der Außenpolitik, um en Bürgern anderer Länder zu signalisieren, dass sie Deutschland willkommen und erwünscht sind. erade in Zeiten der Globalisierung und des demorafischen Wandels ist es auch für Deutschland von normer Bedeutung, Fachkräfte für unser Land zu geinnen, Investoren zu begrüßen und einen sowohl irtschaftlichen als auch kulturellen Austausch zu beeiben. Nur so kann man dem Wettbewerb auf dem eltmarkt standhalten. Reinhard Grindel gebene Reden )

Patrick Kurth (FDP):
Rede ID: ID1725044100




(A) )

Der FDP-Fraktion sind deshalb Visaerleichterun-
gen für Menschen in Russland und Osteuropa beson-
ders wichtig. Gerade in den letzten zwei Jahrzehnten
sind die Beziehungen immens gestiegen. Deutschland
und Osteuropa stehen eng zusammen. Die junge Gene-
ration in Russland, der Ukraine, Kasachstan und an-
deren Staaten ist neugierig und interessiert an unserem
Land. Deutsch ist dort die beliebteste zweite Fremd-
sprache; viele möchten und kommen zu uns zum Stu-
dieren. Dieses große Potenzial müssen wir nutzen. Au-
ßerdem hilft dieser Dialog über Visaerleichterungen,
die Brücken zu Russland beizubehalten. Die restriktive
Handhabung unseres Visaregimes muss schon in Anbe-
tracht der momentanen Stimmung zwischen unseren
Ländern gelockert werden. Nur Dialog und Offenheit
kann das Miteinander verstärken. Wir sind noch immer
der stärkste Vertraute Russlands als Vermittler zwi-
schen Russland und der Europäischen Union.

Aus meiner Sicht sollten Visaerleichterungen aber
auch für die Bürger der Ukraine gelten. Deshalb set-
zen wir uns dafür ein, dass Visaanträge einfacher ein-
gereicht werden können, schneller bearbeitet werden
und ein Visum schließlich unkomplizierter erteilt wird.
Als weltoffenes Land ist es unsere Pflicht, unnötige
Hindernisse zu beseitigen.

Erste Erfolge haben wir in den letzten vier guten
Jahren für Deutschland schon erreicht: Die persönli-
che Vorsprache von Reisenden, die innerhalb von zwei
Jahren mindestens zweimal ein Schengen-Visum erhal-
ten haben, ist nicht mehr nötig. Die Vorrangprüfung
von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland entfällt
seit der Umsetzung der sogenannten Bluecard-Richtli-
nie.

Zudem wurde die Visawarndatei eingeführt. Diese
ermöglicht, dass alle am Visumverfahren beteiligten
Behörden Zugriff auf die gleichen Informationen ha-
ben und nicht mehr – wie bisher – bei Auffälligkeiten
in ihren eigenen Datenbanken nach Erkenntnissen der
anderen Stellen fragen mussten. Damit wurde ein gan-
zes Stück Bürokratie abgebaut und die Visavergabe
insbesondere für Studenten erleichtert.

Das Auswärtige Amt, aber auch viele andere Stellen
bemühen sich aber auch weiterhin darum, das Visaver-
gabeverfahren zu erleichtern. Insbesondere bestehen
Bemühungen, osteuropäische Staaten zu Visadialogen
mit der EU-Kommission zu bewegen. Speziell die Tür-
kei soll zu einem solchen Dialog animiert werden.
Langfristig setzen wir uns für eine völlige Visafreiheit
mit Ländern wie Russland, der Türkei und der Ukraine
ein.

Es muss genau geprüft werden, bei welchen Län-
dern auch langfristig noch eine Visapflicht erforder-
lich ist und diese beibehalten werden muss. Insoweit
zeigt sich eine deutliche Schwäche sowohl des Antrags
von der Fraktion Die Linke als auch des Antrags von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Während die
Linke Visaliberalisierung weltweit verlangt, fordern
die Grünen dies direkt auch für Belarus, mithin für ein

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(C (D and, in dem Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte och immer vermisst werden. Dabei muss man sich och aber die Frage stellen, ob die weißrussische Ziilgesellschaft tatsächlich von einer Visaliberalisieung profitieren würde. Oder würden nicht doch nur ie Regimeanhänger profitieren? Nur wer aufgechlossen ist und Visaerleichterungen befürwortet, ann am Weltmarkt überleben. Aber auch nur, wer aufeschlossen ist und rechtsstaatliche Prinzipien einhält, arf von Visaerleichterungen profitieren. Wir werden dieses Thema in der nächsten Legislarperiode weiter bearbeiten, und es wird weitere deutche Fortschritte mit der schwarz-gelben Bundesreierung geben. Ich bin sehr erfreut, dass wir das Thema Visafreiheit it Russland und Osteuropa hier ganz zum Schluss ieser Legislaturperiode noch einmal besprechen. So t es mir möglich, meine Bestürzung darüber zum usdruck zu bringen, wie wenig wir in dieser Frage, ie uns Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses über ie Fraktionsgrenzen hinweg so am Herzen liegt, beegen konnten. Wir blicken auf vier Jahre zurück, in denen die Welt ider wieder nicht besser geworden ist: die sozialen nruhen in den nordafrikanischen Ländern, deren Ur ache vor allem in der Ungerechtigkeit zwischen den enschen lag und liegt, die aus diesen Protesten her orgegangenen Bürgerkriege in Libyen, Syrien und, icht zuletzt als direkte Folge der Bewaffnung Libyens, er in Mali, von der Situation uns nun schon seit einer der mehrerer Dekaden begleitenden Konflikte im Naen Osten, in Afghanistan und im Irak mal ganz zu chweigen. Einzig rettender Anker in diesen schwierigen Situaonen ist und bleibt die Möglichkeit, mit Menschen in iesen und allen anderen Staaten der Welt in Kontakt u treten, die Konflikte zu besprechen und soziale Proleme in Angriff zu nehmen. Auch wir als Abgeordnete rofitieren unendlich von der Möglichkeit solcher ontakte und der Gespräche mit unseren Kolleginnen nd Kollegen weltweit, ohne die die Ausübung unserer ätigkeit beinah unmöglich wäre. Leider ist dies zwar r uns Abgeordnete noch möglich, für den allergrößn Teil der Menschen in Russland und Osteuropa jeoch ist es fast unmöglich, nach Europa zu reisen, um ier an dem so wichtigen Austausch teilzunehmen. Daei sind mit den Protesten in den russischen Städten eit den Parlamentswahlen auch die seit langem exiserenden Spannungen innerhalb Russlands deutlich eworden. Die Inhaftierungen politischer Aktivistinnen nd Aktivisten sind die deutlichsten Zeichen der angepannten Situation. Zur Lösung dieser Probleme raucht es dringend einen zivilgesellschaftlichen Aususch zwischen Russland und Europa. Und was tun wir? Die Bundesregierung schweigt nd nimmt eine zunehmende Verschlechterung der eutsch-russischen Beziehungen in Kauf. Wir brau Patrick Kurth gebene Reden )

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725044200




(A) )

chen gute Beziehungen zu Russland, auch um Pro-
bleme wie Syrien nach zwei Jahren endlich in den Griff
zu bekommen. Und wir wollen, dass unsere politischen
Stiftungen in diesen Ländern ungehindert arbeiten
können und das Vertrauen der jeweiligen Gesellschaf-
ten genießen. Aber warum schweigt die Bundesregie-
rung? Weil ein paar Hardliner in der Unionsfraktion
die von ihnen erfundenen Innengesetzgebungen nicht
aufgeben wollen. Das ist keine problemlösungsorien-
tierte Annäherungspolitik, Frau Merkel, sondern eine
Probleme schaffende Abschottungspolitik. Und wofür?
Des lieben Friedens willen in der Union. Es ist schon
schlimm genug, dass das Bundesverfassungsgericht
die Union vor sich hertreiben muss, siehe Homoehe.
Aber hier wird um dieses lieben Friedens willen Millio-
nen von Menschen, die unsere Nachbarn in Europa
sind, verboten, sich frei in Europa zu bewegen.

Die Zeiten nach dem Ende des Kalten Krieges, als
es sich die westeuropäischen Staaten herausnehmen
konnten, die Regeln für die Mobilität innerhalb Euro-
pas selber zu bestimmen, sind ein für alle Mal vorbei.
Deutschland ist treibende Kraft dabei, dass ganz Eu-
ropa gegen die Visaliberalisierungsabkommen ver-
stößt. Und unsere Nachbarn reagieren und halten uns
den Spiegel vor. Und plötzlich wundern sich die Deut-
schen, wenn sie bei der Beantragung eines Visums für
Russland einen Einkommensnachweis vorlegen müs-
sen.

Der Ostausschuss der deutschen Wirtschaft hat zu-
dem deutlich gemacht, hierbei handelt es sich nicht
nur um menschenunwürdiges Handeln, sondern auch
um eine Schlechterstellung Deutschlands als Wirt-
schaftsstandort. Ist das wirklich in Ihrem Interesse?
Das kann ich mir nicht vorstellen.

Wir appellieren: In welcher Konstellation auch im-
mer dieses Land ab September regiert wird, fassen Sie
sich alle ein Herz. Nehmen sie die Visaliberalisierung
als wichtigen Teil der Außen- und Europapolitik in den
Koalitionsvertrag auf. Und noch wichtiger: Handeln
Sie endlich! Lassen Sie uns dieses unschöne letzte Ka-
pitel des Kalten Krieges endlich abschließen.

Die Linke jedenfalls wird sich weiter einsetzen und
nicht locker lassen für eine Visafreiheit mit dieser Re-
gion und der ganzen Welt, weil wir glauben, dass dies
für eine friedlichere Welt unabdingbar ist.


Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725044300

In unserem Antrag fordern wir die Visafreiheit für

Menschen aus der Russischen Föderation und den
Ländern der Östlichen Partnerschaft und auf dem Weg
dahin eine sofortige Liberalisierung der Visavergabe
in den deutschen Auslandsvertretungen. Um dies
gleich zu Beginn klarzustellen: Unsere Forderung
nach Visaliberalisierungen und Visumfreiheit ist nicht
auf bestimmte Länder beschränkt und gilt allgemein.

Das visafreie Reisen zwischen der EU und der Rus-
sischen Föderation sowie den Staaten der Östlichen
Partnerschaft ist seit Jahren erklärtes Ziel in der Zu-

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Zu Protokoll ge

(C (D ammenarbeit beider Seiten. Die EU hat die Visumfreieit bereits fest zugesagt. Vor diesem Hintergrund ist s schlicht inakzeptabel, dass die deutsche Politik diees Ziel in vielfacher Hinsicht konterkariert. Sowohl inzelpersonen, die ihre Verwandten in Deutschland esuchen wollen, als auch Vereine, Verbände und nternehmen beklagen die äußerst restriktive Vergaepraxis an den deutschen Auslandsvertretungen. Geade für Angehörige könnte eine wesentliche Erleichrung geschaffen werden, wenn ihnen deutlich äufiger als bislang Mehrjahresvisa ausgestellt würen. Leider gehen die Auslandsvertretungen mitunter en gegenteiligen Weg: Wer jahrelang problemlos Verandte in Deutschland besuchen konnte, bekommt auf inmal wegen vermeintlich fehlender Rückkehrbereitchaft kein Visum mehr. Andere EU-Staaten machen eutlich häufiger von der Möglichkeit Gebrauch, ehrjahresvisa zu vergeben. Beklagenswert sind auch ie extrem langen Wartezeiten und das aufwendige Anagsverfahren für ein Visum. Das Visumverfahren ollen wir hinsichtlich der geforderten persönlichen nterlagen erleichtern, auf die persönliche Vorspra he soll, so weit wie möglich, verzichtet werden, und evorzugt sollen Mehrjahresvisa erteilt werden. Die artezeiten müssen durch eine bessere personelle Aus tattung der Auslandsvertretungen gesenkt, auf Einlaungsschreiben soll weitgehend verzichtet und das eisebüroverfahren ausgeweitet werden. Es ist schon rstaunlich, dass sich die Linke hiermit im Einklang it Forderungen der deutschen Wirtschaft befindet, ährend in der Koalition vor allem die Innere-Sichereits-Fanatiker die Politik bestimmen. Laut einem Beicht der EU-Kommission vom November 2012 könnn Visaerleichterungen bis zum Jahr 2015 EU-weit ehreinnahmen von bis zu 60 Milliarden Euro und bis u 500 000 Arbeitsplätze erbringen, allein in der Touismusbranche. Doch weder ökonomische noch humaitäre Aspekte scheinen die Bundesregierung in dieser rage zu interessieren. Ich will auf zwei Punkte noch einmal gesondert zu prechen kommen, weil es hier nicht nur um eine belagenswerte Abwehrhaltung der Politik, sondern um lare Rechtsbrüche in der deutschen Visapraxis geht: berlange Wartezeiten und der Einsatz privater ienstleister. Die im EU-Visakodex vorgegebene maxiale Zweiwochenwartefrist für einen Vorspracheterin zur Antragstellung wird gerade in Bezug auf Russnd schon seit Jahren deutlich und lang andauernd berschritten, obwohl dies nur in Ausnahmefällen zussig wäre. Visaantragsteller in Moskau warteten im ai diesen Jahres 11 Wochen auf eine Vorsprache in er Visastelle, in Jekaterinburg 8,5 Wochen. In beiden uslandsvertretungen wurde die Antragsannahme uch an kostenpflichtige externe Dienstleister ausgegert. Eigentlich ist die Auslagerung an externe ienstleister im Visakodex nur als letztes Mittel vorge ehen, wenn anders eine fristgemäße Bearbeitung der isaanträge nicht mehr möglich ist. Die Bundesregieung setzt diese externen Dienstleister aber systemasch ein, um die massiven Personalkürzungen an den Wolfgang Gehrcke gebene Reden )





(A) )

deutschen Auslandsvertretungen auszugleichen. Bei
den Visumantragstellern wird der Eindruck erweckt,
sie könnten ihr Visum nur noch über die teuren exter-
nen Dienstleister beantragen, obwohl das ein Verstoß
gegen den Visakodex wäre. Trotz eines Anstiegs der
Zahl der Visaanträge um 18 Prozent wurden in den
Jahren 2009 bis 2012 zum Beispiel 15 Prozent des Per-
sonals in der Visabearbeitung an den deutschen Aus-
landsvertretungen in Russland eingespart. Dies läuft
ebenfalls ganz klar den Anforderungen des Visakodex
entgegen, der von den EU-Staaten eine ausreichende
personelle Ausstattung der Visastellen fordert. Die
Bundesregierung muss diese systematischen Verstöße
gegen den EU-Visakodex sofort einstellen. Meine
Fraktion hat die EU-Kommission über die rechtswidri-
gen deutschen Praktiken im Visumverfahren unterrich-
tet, und ich hoffe, dass die Kommission wirksamen
Druck ausüben und notfalls ein Vertragsverletzungs-
verfahren gegen Deutschland einleiten wird.

Die Fraktion Die Linke will es bei den angestrebten
Visaerleichterungen wie gesagt nicht bei Russland be-
lassen. Die Zahlen zur Erteilung und Ablehnung von
Visa in den deutschen Auslandsvertretungen weltweit
zeigen eine soziale Selektivität des Visumverfahrens. In
den ärmeren Staaten wird bei bestimmten Personen-
gruppen offenkundig regelmäßig davon ausgegangen,
dass Antragstellerinnen und Antragsteller ohnehin
nicht beabsichtigen, in ihr Herkunftsland zurückzukeh-
ren. Pauschal wird eine fehlende Rückkehrbereitschaft
unterstellt, was die Betroffenen nur mit einem hohen
regelmäßigen Einkommen und dem Besitz von Grund-
eigentum widerlegen können. Selbst umfangreiche fa-
miliäre Bindungen im Herkunftsstaat reichen oft nicht,
um die Rückkehrbereitschaft belegen zu können. Re-
gelmäßig begegnen mir in meinem Wahlkreis solche
Fälle, wo Besuche bei Verwandten in Deutschland
durch die schematisch unterstellte fehlende Rückkehr-
bereitschaft verhindert werden. Auch an dieser Stelle
ist von der durch Bundeskanzlerin Merkel ausgerufe-
nen Willkommenskultur in der Migrationspolitik nichts
zu merken. Ich fordere von der Koalition: Stellen Sie
endlich die Weichen für eine liberale und weltoffene
Visumpolitik, und stimmen Sie unserem Antrag zu!

Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Außenpolitiker von Union und SPD haben in groß-
koalitionärer Weise im Sommer 2011 eine „Interfrak-
tionelle Arbeitsgruppe für eine parlamentarische
Initiative zur Visa-Liberalisierung“ gestartet. Ziel die-
ser – mit viel gegenseitigem Schulterklopfen angekün-
digten – Arbeitsgruppe war, „die Entwicklung einer
gemeinsamen fraktionsübergreifenden Initiative aus
dem Deutschen Bundestag, die zu Erleichterungen und
zu einer Liberalisierung der bisherigen Visapraxis mit
Russland führt“.

Nach zahlreichen Sitzungen sowie einer öffentli-
chen Anhörung im Auswärtigen Ausschuss ist das
Projekt sang und klanglos in der Versenkung

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(C (D erschwunden. Die Innenpolitiker beider Fraktionen aben sich mit Hinweis auf in der Sache nicht beründbare Sicherheitsbedenken und unter Rückgriff uf xenophobe Ressentiments quergestellt. Die groß ngekündigte „fraktionsübergreifende Initiative“ hat s nicht gegeben. Wenn wir heute Bilanz ziehen, müssen wir leider ststellen, dass die Bundesregierung in der gesamten urückliegenden Legislaturperiode nahezu nichts für ie Reisefreiheit unserer Nachbarinnen und Nachbarn Osteuropa unternommen hat. Im Gegenteil: Indem ie dem russischen Repressionsapparat exklusiv visaeies Reisen ermöglichte, während die russische Beölkerung sich nach wie vor an den Konsulaten die eine in den Bauch stehen muss, hat sie den Menschen or Ort einen Bärendienst erwiesen. Unser Antrag, der isaerleichterungen und visafreies Reisen nicht nur r Russland und nicht nur für eine ohnehin privile ierte Elite fordert, wurde mit den Stimmen von Union nd SPD im Innenausschuss abgelehnt. Dabei schien eigentlich unter den Außenpolitikerinen und Außenpolitikern der „AG Visaliberaliserung“ in Konsens zu herrschen, dass gerade in Zeiten von unehmenden autoritären Entwicklungen in zahlreihen Nachbarländern der Europäischen Union die isaliberalisierung notwendig ist wie nie zuvor. Mit eiem einfachen Mittel, nämlich der Gewährung von eisefreiheit, könnten wir auch die Demokratiebeweungen in Russland, Belarus, der Türkei, der Ukraine nd in anderen Staaten stärken, indem wir ihnen eröglichen, das Leben in pluralistischen und demo ratischen Gesellschaften aus erster Hand zu erfahren. tattdessen helfen wir Autokraten wie Alexander ukaschenko dabei, ihre Bürgerinnen und Bürger einusperren, indem wir enorm hohe Hürden für die inreise in die Europäische Union bzw. den Schengenaum aufstellen. Nicht nur die hohen Kosten für ein deutsches chengen-Visum schrecken viele Menschen von einer eantragung ab; auch die erniedrigenden und langwieigen Beantragungsverfahren stellen oft ein schier unberwindbares Hindernis dar und sind durch nichts zu chtfertigen. Die gerade von deutschen Konsulaten im rundsatz bezweifelte Rückkehrbereitschaft stellt alle ntragstellerinnen und Antragsteller unter Generalerdacht. In der Folge haben vor allem die noch wenig erwurzelten jungen Menschen kaum eine Chance auf ine Visumserteilung. Das ist tragisch, sind sie doch die ommenden Eliten ihrer Länder, für die eine Annäheung an die EU in unserem Interesse wäre. Dass diese Verfahren nicht nur den zivilgesellschaftchen Austausch behindern, sondern auch der wirtchaftlichen Kooperation im Wege stehen, prangerte uch der Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft in eier Stellungnahme vom Juli 2011 an. Darin heißt es: Visa sind ein Investitionshemmnis, Visa verursachen ettbewerbsnachteile und Visa sind ein Kostenfaktor: llein Deutsche und Russen kostet die gegenseitige Bentragung von Visa jährlich schätzungsweise 162 Mil Ulla Jelpke gebene Reden Marieluise Beck )








(A) )

lionen Euro. Rechnet man alle Posten zusammen – Bü-
rokratiekosten in den Unternehmen, Verluste durch
geplatzte Geschäfte, verhinderte Investitionen, Verwal-
tungskosten in den Konsulaten und an den Grenzen –
so lässt sich feststellen, dass die bestehenden Regelun-
gen die europäische Wirtschaft und die Steuerzahler
jährlich mit hunderten von Millionen Euro belasten.
Die Abschaffung der Visapflicht wäre ein europäisches
Konjunkturprogramm zum Nulltarif, das Kosten ver-
meiden, Investitionsbremsen lösen und von Jahr zu
Jahr mehr Rendite abwerfen würde.“

Für uns Grüne ist die Abschaffung der Visapflicht
allerdings nicht nur „ein Konjunkturprogramm zum
Nulltarif“, sondern auch der Schlüssel zur Verbreitung
von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und offener Dis-
kussionskultur. Deswegen fordere ich die Kolleginnen
und Kollegen von Union und SPD auf, ihren großen
Worten endlich Taten folgen zu lassen. Stimmen Sie un-
serem Antrag zu und setzen Sie sich ernsthaft für eine
deutliche Lockerung der EU-Reiseregeln und ein kla-
res Eintreten Deutschlands für Visaliberalisierungen
auf EU-Ebene ein!


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725044400

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-

empfehlung des Innenausschusses auf Drucksache
17/13347. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a
die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf
Drucksache 17/9191. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der
SPD gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der
Grünen angenommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die
Ablehnung des Antrags der Grünen auf Drucksache
17/9951. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD gegen
die Stimmen von Linken und Grünen angenommen.

Tagesordnungspunkte 64 a und 64 b:

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte,
Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE

Forschungs- und Innovationsförderung des
Bundes nachhaltig gestalten – Transparenz
und Partizipation der Zivilgesellschaft aus-
bauen

– Drucksachen 17/13090, 17/14102 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Tankred Schipanski
René Röspel
Dr. Martin Neumann (Lausitz)

Dr. Petra Sitte
Krista Sager

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richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager,
Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN

Partizipation an forschungsrelevanten Ent-
scheidungen verbessern

– Drucksachen 17/11687, 17/14106 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Tankred Schipanski
René Röspel
Dr. Martin Neumann (Lausitz)

Dr. Petra Sitte
Krista Sager

Wie ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll ge-
ommen.


Florian Hahn (CSU):
Rede ID: ID1725044500

Im Dezember letzten Jahres haben wir bereits zu

iesem Thema gesprochen. Damals lag uns nur der
ntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
eute kommt ein weiterer Antrag hinzu.
Die Linke will es sich nicht nehmen lassen und

ringt ebenfalls dieses Thema auf die Agenda. In mei-
er ersten Rede zu dieser Thematik habe ich mich da-
als schon verwundert gezeigt, warum die Grünen ei-
en Antrag schreiben, der mehr der Rhetorik der
inken gleicht als ihrer eigenen, wobei man da manch-
al nicht mehr unterscheiden kann. Was ich damals
esagt habe, gilt auch heute noch, und das ganz beson-
ers für den Antrag der Linkspartei: Sozialistische
lanforschung gab es schon einmal in Deutschland.
ie CDU/CSU-Fraktion bewahrt die Freiheit der For-

chung.
Im Gegensatz zu den beiden Oppositionsfraktionen

efürworten wir die Freiheit der Wissenschaft und
orschung und wollen ihr kein ideologisierendes Dis-
ussionsforum vorschalten. Es muss der Grundsatz
elten, dass wir der Forschung keine ideologischen
chranken vorsetzen wollen. In den Fällen, in denen
ine Beratung und Abwägung zivilgesellschaftlicher
hemen wichtig und richtig sind, haben wir bereits
eute die nötigen Grundlagen geschaffen.

Grundsätzlich stehen wir der Partizipation von Ver-
änden aus der Zivilgesellschaft positiv gegenüber. In
estimmten Bereichen unterstützen wir diese sogar
usdrücklich. Bei ethisch relevanten Fragen wie der
tammzellenforschung oder Gentechnik werden schon
eute einschlägige gesellschaftliche Akteure, etwa
ber den Deutschen Ethikrat, DER, breit eingebunden.
ier findet ein sinnvoller Austausch zwischen For-

chung und Zivilgesellschaft statt. Dieses erfolgreiche
onzept wollen wir auch beibehalten.
Lassen Sie mich kurz den derzeitigen Weg des Agen-

asettings beispielhaft am Gesundheitsforschungspro-


(A) )


)(B)

gramm skizzieren, um Ihnen deutlich zu machen, wel-
che dramatischen Folgen die Zustimmung zum Antrag
der Grünen hätte. Im Jahre 2004 wurde bereits unter
Rot-Grün der Gesundheitsforschungsrat eingerichtet,
der einen Roadmap-Prozess initiierte. Hierbei wurde
fachgeleitet evaluiert, welche Themen von Interesse
sein könnten und welche Forschungsprojekte angesto-
ßen werden sollten. Dieser Austausch fand zwischen
Wissenschaftlern statt, die das nötige Fachwissen für
das Thema aufbringen. Aus diesen Beratungen ging
eine Publikation des Roadmap-Prozesses hervor, die
an das BMBF weitergeleitet wurde. Dass Sie nun ihre
eigens kreierten Strukturen aufheben wollen, spricht
wieder einmal für Ihre Inkonsistenz. Neben dem Input
durch den Rat wurden noch weitere Informationen,
etwa von der Forschungsunion, bezogen. Als Ergebnis
dieses Prozesses entstand das Gesundheitsforschungs-
programm, in dem sich nun Forschung und Wissen-
schaft frei entfalten können. Es ist ein Bottom-up-Pro-
zess aus der Wissenschaft für die Wissenschaft.

Die Grünen und auch die Linken planen nun ein
ideologisiertes Diskussionsforum von NGOs, Forschern
und Zivilpersonen, um innerhalb dieser Gremien zu
entscheiden, welche Forschung betrieben werden soll
und darf. Die Kompetenzen der Forschungselite wür-
den dabei in einem Wirrwarr von Einzelinteressen und
Gefälligkeiten untergehen. Es entstünde ein Kontroll-
gremium, das Agendasetting nach eigenem Ermessen
vornimmt und Gefälligkeitsforschung betreibt. Von der
Freiheit der Forschung kann dann keine Rede mehr
sein. Wer die Freiheit in Wissenschaft und Forschung
bewahren will, kann diese beiden Anträge nur ablehnen.


René Röspel (SPD):
Rede ID: ID1725044600

Die vorliegenden Anträge der Fraktionen Die Linke

und Bündnis 90/Die Grünen, welche wir bereits im
Ausschuss für Bildung und Forschung debattiert ha-
ben, greifen die im letzten Jahr geäußerten Forderun-
gen verschiedener zivilgesellschaftlicher Gruppen
nach mehr Partizipation bei der Auswahl und Vergabe
von Projektfördermitteln des Bundes im Bereich der
Forschung auf. Ich möchte voranstellen, dass wir als
SPD-Bundestagsfraktion eine solche Forderung der
jeweiligen Gruppen für legitim halten und einer Öff-
nung der bisherigen Strukturen hin zu mehr Partizipa-
tion positiv und offen gegenüberstehen. Wie ich bereits
in meiner Rede vom 13. Dezember 2012 dargelegt
habe, entbindet die verfassungsrechtlich geschützte
Freiheit der Forschung selbige nicht von gesellschaft-
licher Verantwortung. Eine grundsätzliche Rückkopp-
lung der Sphäre Wissenschaft und Forschung mit der
Gesellschaft – in ihrer ganzen pluralen Bandbreite –
halte ich daher für richtig und wichtig.

Da ich meinen Standpunkt zum Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bereits ausgiebig in meiner
Rede vom Dezember des letzten Jahres dargelegt habe,
möchte ich mich am heutigen Tag im wesentlichen auf
den Antrag der Linksfraktion mit der Drucksachen-
nummer 17/13090 konzentrieren.

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(C (D Allerdings möchte ich an dieser Stelle die Gelegeneit nutzen und mich ausführlich bei der Hauptverfaserin des grünen Antrags, der Kollegin Krista Sager, edanken, die zum Ende dieser Legislatur aus dem eutschen Bundestag ausscheiden wird. Liebe Krista, h habe die Zusammenarbeit im Ausschuss immer als ehr angenehm und konstruktiv erlebt, deine Beiträge mer als Bereicherung empfunden und auch von dir elernt. Dafür herzlichen Dank und alle guten Wünche von unserer Fraktion für dich. Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Die Linke sei ie Frage gestattet, ob es der Sache nicht dienlicher geesen wäre, eine inhaltliche Trennung bzw. eine stärere Fokussierung vorzunehmen. Zwar ist das Engageent der Linken für eine Stärkung von Open Access in er deutschen Wissenschaft durchaus redlich und loenswert, doch halte ich die Forderung im vorliegenden ntrag für fehl am Platz. Der Open-Access-Ansatz ist tztlich eine Frage der Reformierung des Urheberchts und hat wenig mit der Ausgestaltung von Mögchkeiten der institutionellen Partizipation zivilgesellchaftlicher Gruppen gemein. Dem Anliegen, die öglichkeiten der zivilgesellschaftlichen Partizipation u verbreitern, ist mit diesem Anliegen somit nur wenig eholfen. Weiterhin möchte ich darauf verweisen, dass der orliegende Antrag einen wichtigen Schritt – hin zu ehr Partizipation – übergeht: Denn damit eine leichberechtigte Partizipation von gemeinnützigen ruppen der Zivilgesellschaft in Beratungsund Steu rungsgremien zur Forschungsund Innovationspolik überhaupt möglich ist, bedarf es zunächst einer Anassung der bestehenden Strukturen auf die Belange ieser Gruppen. An dieser Stelle sei lobend die Fordeung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rwähnt, die eben jene besondere Herausforderung mit rer Forderung nach der konzeptionellen Entwickng eines möglichen partizipativen Verfahrens für die enannten Gruppen berücksichtigt. Weiterhin halte ich die Forderung nach der Mitein eziehung von gemeinnützigen Trägern in gemeinsame erbundprojekte zwar für grundsätzlich lobenswert, och möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, ass auch „Nichtregierungsorganisationen“ wie der DI e.V. diese Voraussetzung erfüllen. Mir ist unklar, b ein solcher potenzieller Partner eines Verbundproktes die Intention des Antrags widergibt. Ich halte es aher für schwierig bzw. fraglich, ob eine qualitative iskriminierung von zivilgesellschaftlichen Gruppen berhaupt vorgenommen werden kann. Weiterhin möchte ich – bei aller Sympathie für das nliegen einer breiteren gesellschaftlichen Beteiliung an der Schwerpunktsetzung von außeruniversitän Forschungseinrichtungen – darauf hinweisen, ass es vermessen wäre, anzunehmen, dass eine Rückopplung mit gesellschaftlichen Akteuren Asymmetrie ei der Information über Forschungsergebnisse zwichen der Wissenschaft und den übrigen gesellschaftlihen Teilgruppen grundsätzlich aufheben kann. Eine Florian Hahn gebene Reden )





(A) )

Detailsteuerung – durch welchen politischen Akteur
auch immer – bei der Vergabe von Forschungsmitteln
kann ohnehin nicht im Interesse der Forschung oder
der Gesellschaft sein. Die einseitige Festlegung der
zukünftigen Forschungsleitagenda nur durch den Dia-
log zivilgesellschaftlicher Akteure allein ist wenig ziel-
führend.

Vielmehr halte ich es für notwendig, dass der gesell-
schaftliche Einfluss bei der Schwerpunktsetzung und
Weichenstellung im Hinblick auf die inhaltliche Aus-
richtung der Projektförderung zur Geltung kommt. In
diesem Kontext schließe ich auch ausdrücklich eine
stärkere Berücksichtigung des Parlaments mit ein.

Klarstellen möchte ich an dieser Stelle jedoch Fol-
gendes: Die methodische Herangehensweise an For-
schungsfragen, also die Art und Weise, wie die For-
schung zu ihren Erkenntnissen kommt, kann nach
meinem Empfinden jedoch nicht zur Diskussion ste-
hen. Hier ist Vielfalt vorhanden und erforderlich, und
alles andere wäre dem wissenschaftlichen Erkenntnis-
gewinn abträglich.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion halten folglich die
Stoßrichtung und Intention des Antrags der Linken für
grundsätzlich richtig, aber eine Umsetzung dieser
Ideen wird nicht im Hauruckverfahren zu erreichen
sein. Dies bedarf eines längerfristigen Prozesses, in
dem zunächst die Partizipationskapazitäten der zivil-
gesellschaftlichen Gruppen gestärkt werden müssen.
In einem nächsten Schritt muss dann ein verbindliches
Verfahren zur gleichberechtigten gesellschaftlichen
Partizipation gefunden werden. Dann erst wird es
möglich sein, auch eine Teilhabe der Zivilgesellschaft
sicherzustellen, die nicht nur die notwendige Akzep-
tanz in der Gesellschaft, sondern auch in der For-
schungslandschaft selbst findet.


Dr. Martin Neumann (FDP):
Rede ID: ID1725044700

Die Anträge „Forschungs- und Innovationsförde-

rung des Bundes nachhaltig gestalten – Transparenz
und Partizipation der Zivilgesellschaft ausbauen“ von
der Fraktion Die Linke und „Partizipation an for-
schungsrelevanten Entscheidungen verbessern“ von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstellen,
dass die Forschungs- und Innovationspolitik des Bun-
des zu einseitig ausgestaltet sei. Es fehle nach Ansicht
der Opposition an Transparenz in der Forschungspoli-
tik, wie Förderprogramme ausgestaltet werden und
forschungsrelevante Entscheidungen getroffen wer-
den. Es fehle nach Ansicht der Opposition an Partizi-
pation bei der Erstellung von Forschungsprogrammen
und der Auswahl von Forschungsschwerpunkten durch
zivilgesellschaftliche Organisationen und Gruppen.

Wir Liberale teilen diese Ansicht nicht. Für uns
existiert eine große Transparenz und Partizipation in
der Forschungspolitik, die keiner Korrektur oder eines
Mehr bedarf. Forschungsschwerpunkte und För-
derprogramme werden gemeinsam von Politik und Ge-
sellschaft erarbeitet. Ohne die Gesellschaft und die
Wissenschaft ist die Politik nicht imstande, For-

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(C (D chungsschwerpunkte zu identifizieren. Nur gemeinam und im ständigen Austausch aller Akteure können rschungsrelevante Entscheidungen getroffen und örderprogramme ausgestaltet werden. Ein solcher Dialog ist seit langem gängige Praxis. o werden Forschungsprogramme und Forschungschwerpunkte im Vorfeld von einer Vielzahl unterchiedlicher Akteure beraten. Es finden Sondierungen nd Beratungen statt, bevor die Politik bzw. das Parlaent darüber befindet. Diese mehrstufigen Verfahren tellen bereits mehrfach sicher, dass die Gesellschaft nd auch die von den Grünen geforderten und genannn zivilgesellschaftlichen Akteure einbezogen sind. iese Verfahren zur Erarbeitung von Förderprogramen und Forschungsschwerpunkten bilden eben nicht ur die von den Grünen verdächtigte Mainstreammeiung ab, sondern es kommen auch kritische Stimmen u Wort. Was die Grünen tatsächlich mit ihrem Antrag bewecken, ist schwer zu fassen. Sie bleiben hinter dem llgemeinen zurück. Es wird verdächtigt und Missauen ausgesprochen, es wird behauptet, es gäbe Parzipationsdefizite und Transparenzmangel. Ähnlich liest sich der Antrag der Fraktion Die inke. Nach deren Auffassung fehlt es, bedauerlichereise ebenso unkonkret benannt, an Transparenz in er Forschungspolitik und Partizipation in der Ausgetaltung von Förderprogrammen. Aus Sicht der FDP esteht bereits eine gute Transparenz. Die Öffentlicheit kann sich einen Überblick über die Finanzierungsuellen von Wissenschaft und Forschung verschaffen. ierfür stehen beispielsweise digitale Plattformen wie ie Förderdatenbank des Bundesministeriums für ildung und Forschung oder das Informationssystem ENERIS der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur erfügung. Auch besteht nach dem Informationsfreieitsgesetz, IFG, bereits der Anspruch auf freien Zuang zu Informationen über die Projektförderungen. Auch bei der Partizipation haben wir mehr als ausichende Strukturen und Beteiligungsmöglichkeiten r Bürger und gesellschaftliche Gruppen. Ich erin ere zudem an den in dieser Legislaturperiode initiiern Bürgerdialog. Wir werden zukünftig noch weitere ialogplattformen einrichten und weiter den Dialog it den Bürgern zu den Themen Energietechnologien r die Zukunft, Hightechmedizin oder zum demografi chen Wandel erfolgreich führen. Zudem ist es Praxis, dass alle relevanten Gruppen Zuge der Erarbeitung eines Forschungsprogramms inbezogen und angehört werden. Hier erinnere ich ie Opposition beispielhaft an die Nationale Plattform ukunftsstadt, wo neben der Wissenschaft, der Wirtchaft und den Kommunen auch die Bürger an der Enticklung beteiligt werden, oder an das Forschungsfo um Energiewende, wo neben Vertretern des Bundes, er Länder und der Wissenschaft auch gesellschaftlihe Gruppen einbezogen wurden. René Röspel gebene Reden )





(A) )

Ein letzter Satz zu der im Antrag der Fraktion Die
Linke angeführten Idee eines Steuerungsmodells für
die außeruniversitären Forschungsorganisationen bei
gleichzeitiger Beibehaltung der Autonomie: Dieser
Ansatz klingt wie blanker Spott, wie eine vegetarische
Fleischerei, und es bleibt zu hoffen, dass die Linke ihre
Fantasien nicht umzusetzen in der Lage sein wird. Aus
Sicht der FDP schließen sich Steuerungseingriffe und
das aktuell geltende Wissenschaftsfreiheitsgesetz für
die außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus.

Wir Liberale sind uns bewusst, dass wir der Gesell-
schaft stärker als zuvor die Politik verständlich ma-
chen und verdeutlichen müssen, welche Prozesse und
Entscheidungen im Hinblick auf Wissenschaft und
Forschungspolitik getroffen werden. Wir müssen Wis-
senschaftspolitik erklären. Dem stellen wir Liberale
uns und werden dies auch weiterhin tun.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725044800

Was wollen wir, was will unsere Gesellschaft mit der

öffentlichen Förderung von Forschung und Innovatio-
nen erreichen? Diese Grundfrage müssen wir zur Le-
gitimation der enormen Ausgaben von 14,4 Milliarden
Euro für Forschung und Entwicklung immer wieder
beantworten. Noch in der ersten Hightech-Strategie
der Bundesregierung wurde diese Frage 2006 klar be-
antwortet: Wir wollen die Weltmarktführerschaft deut-
scher Unternehmen auf möglichst vielen technologisch
basierten Leitmärkten und ein möglichst starkes Wirt-
schaftswachstum.

Nach mehreren Wirtschaftskrisen, dem verschärften
Klimawandel, der Ressourcenknappheit und auch der
Katastrophe von Fukushima hat sich die Wahrneh-
mung deutscher Exporterfolge doch ein wenig verän-
dert. Die Bundesforschungsministerin spricht nicht
mehr einfach von Wachstum als Ziel der Innovations-
förderung. Heute wird „intelligentes, nachhaltiges
Wachstum“ angestrebt. Ministerin Wanka sagte dazu
im Interview: „Wachstum ist ja kein Selbstzweck. Im-
mer höher, immer schneller, immer weiter – einfach
nur das Bruttosozialprodukt steigern – das reicht
nicht.“ Und weiter: „Wachstum muss auch ökologi-
sche, kulturelle und soziale Aspekte umfassen. Es muss
im Einklang stehen mit Umwelt und Gesellschaft. Wir
brauchen eine gerechte Wirtschaftsordnung, die es al-
len Menschen ermöglicht, an Entwicklung und Wohl-
stand teilzuhaben, eine Wirtschaftsordnung, die nicht
auf Kosten der künftigen Generationen geht.“ Dem
können wir nur zustimmen. Die Frage lautet jedoch:
Was folgt daraus für Forschungs- und Innovations-
politik? Wir sollten nicht nur auf der Kommunika-
tions-, sondern auch auf der realen Handlungsebene
umdenken und neue Wege gehen.

Das fängt bei der Frage an, wie und mit wem die
Politik neue Forschungsprogramme entwickelt. Reicht
es wirklich noch, Vorstände der großen deutschen
Konzerne und Expertinnen und Experten aus den For-
schungsorganisationen zusammenzutrommeln? Kann
eine solche Runde den ganzheitlichen Innovationsan-

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Zu Protokoll ge

(C (D atz, der auch der Ministerin am Herzen liegt, wirksam rmitteln? Oder stehen dort nicht doch die Interessen er Unternehmen den Zielen der Nachhaltigkeit geenüber? Ein besonders prägnantes Beispiel war der ype der vergangenen Jahre um die Elektroautos. Be aten von der „Nationalen Plattform Elektromobilit“ sollen 1 Million Batteriefahrzeuge auf Deutschnds Straßen gebracht werden. Von 148 Mitgliedern in den Arbeitsgemeinschaften er Nationen Plattform Elektromobilität stammen 111 us der Industrie und lediglich 3 aus den Bereichen mweltund Verbraucherschutz oder Verkehrspolitik. uf der Grundlage der Empfehlungen dieses Berangsgremiums hat die Bundesregierung mehr als Milliarden Euro Fördermittel zugesagt, ohne dass an die notwendigen umfassenden Lösungsansätze für ravierende Mobilitätsprobleme mithilfe dieses Prouktes in den Blick genommen hätte. Weder für die enschen in Großstädten noch für die Menschen in ndlichen Räumen haben diese Milliarden bisher twas gebracht. Der Verkauf von Elektrofahrzeugen ewegt sich auch fünf Jahre nach Förderbeginn im romillebereich. Die deutschen Hersteller haben trotz isher ausgezahlter 125 Millionen Euro Fördergelder eine massentauglichen Produkte im Programm. Eine levante Verbesserung des ÖPNV war in dem Pro ramm angesichts der Dominanz der Automobilindusie im Fördergeschehen ohnehin nicht vorgesehen. Dieses Beispiel belegt die Notwendigkeit, unser ördersystem zu reformieren. Wir müssen nicht nur eue Produkte und Technologien, sondern die Erneueung und die Transformation unserer Gesellschaft förern. Eine nachhaltige Gesellschaft fußt auf dem Wisen aller und wird nicht allein nach den Interessen der nternehmen konzipiert. Wir wollen dafür auch die xpertise von Umweltverbänden und NGOs, von Komunen, von Gewerkschaften und Sozialverbänden nut en. Die Linke hat daher vorgeschlagen, die Berangsgremien zu öffnen und mehr Partizipation ivilgesellschaftlicher Organisationen in der Forchungspolitik zu ermöglichen. Ob Energiewende, demografischer Wandel, immer och wachsende Klimagasemissionen, soziale Spalng oder Digitalisierung, wir sind zur Bewältigung ieser Herausforderungen auf neues, sozial taugliches issen über notwendige Veränderungsprozesse angeiesen. Wir wollen die Transformationsforschung, die ieses Wissen von morgen erarbeitet, mit einem Förerprogramm von 120 Millionen Euro jährlich deutch ausbauen. Zukünftig, das ist bereits absehbar, werden die Mitl für die Innovationsförderung zumindest nicht wie in en vergangenen Jahren kontinuierlich steigen. Geade deshalb brauchen wir eine Wende in der Forchungsförderung. Deutschland könnte Vorreiter für ine sozial-ökologische Innovationspolitik werden, enn wir mehr Transparenz und mehr Partizipation in iesem Bereich zulassen. Dr. Martin Neumann gebene Reden )








(A) )


Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725044900

Im letzten Jahr haben wir einen grünen Antrag zum

Thema „Partizipation an forschungsrelevanten Ent-
scheidungen verbessern“ in den Bundestag einge-
bracht. Die Reaktion der Regierungskoalition auf die-
sen Antrag kann man getrost als kurios bezeichnen:
Der Berichterstatter der CDU sah in dem Wunsch
nach mehr Mitsprachemöglichkeiten für Bürgerinnen
und Bürger sowie für Vertreter der Zivilgesellschaft
bei forschungspolitischen Agenda-Setting-Prozessen
prompt einen Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft.
Der Vertreter der Bundesregierung hingegen erklärte
im Ausschuss, das BMBF würde das, was wir im grü-
nen Antrag fordern, doch längst alles tun. Der Antrag
der Linken zum selben Thema gab den Regierungs-
fraktionären nun Gelegenheit, zu erklären, dass man
Partizipation im Forschungsbereich eigentlich doch
ganz prima fände – ein kleiner Schritt für die Mensch-
heit, ein großer für die schwarz-gelbe Koalition, im-
merhin!

Wenn von der Forschung zunehmend Antworten auf
große gesellschaftliche Herausforderungen wie Kli-
mawandel, Energiewende, demografische Verände-
rungen oder große Volkskrankheiten erwartet werden,
wenn auch die sogenannte Hightech-Strategie der
Bundesregierung sich stärker an gesellschaftlichen
Bedarfen ausrichten soll und neben technologischen
Innovationen auch soziale und kulturelle Innovationen
in den Blick genommen werden, dann ist die stärkere
Einbeziehung verschiedener gesellschaftlicher Ak-
teure nicht nur folgerichtig, sondern geradezu zwin-
gend. Auch die Wissenschaft kann durch Perspektiven-
vielfalt und die Einbeziehung nichtwissenschaftlichen
Wissens profitieren und zusätzliche Erkenntnisse über
die Erfolgsbedingungen des Transfers von der Wissen-
schaft in die Gesellschaft gewinnen.

Wenn man sich den Bericht des BMBF zu verschie-
denen Dialog- und Partizipationsprozessen im Wissen-
schaftsbereich oder im Kontext wissenschaftsnaher
Fragestellungen anschaut, dann kann man feststellen:
Ja, es gibt durchaus interessante Einzelvorhaben, wie
zum Beispiel zu den Themen „Energiewende“ oder
„Leben im Alter“, aber es ist auch noch eine Menge
Luft nach oben. Vor allem bleibt weitestgehend unklar,
was mit den Resultaten von Beteiligungsverfahren pas-
siert und wie diese in zukünftige oder parallel lau-
fende Planungsprozesse eingespeist werden bzw. be-
stehende Governance-Strukturen beeinflussen. Nach
welchen Kriterien wird über Methoden der Partizipa-
tion entschieden? Wie sind die Spielregeln? Wie wer-
den Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Beendi-
gung der Dialogforen einbezogen?

In Abgrenzung zum Antrag der Linken möchte ich
klarstellen, dass Partizipation etwas anderes ist als die
demokratische Legitimation durch Mehrheitsentschei-
dung und dass es auch nicht darum gehen kann, dass
demnächst darüber abgestimmt wird, wer wo was
forscht. Aber der erhebliche Einsatz öffentlicher Mittel
spricht auch für eine breitere Einbeziehung von Öf-

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(C (D ntlichkeit und Gesellschaft dort, wo es darum geht, u definieren, was Gesellschaft und Politik von der issenschaft erwarten. Es gibt in Bezug auf wissenschaftsbezogene Partizi ationsverfahren durchaus eine ganze Reihe von Erhrungsbereichen, von denen konzeptionell gelernt erden kann, wie zum Beispiel die Nano-Kommission, ie Technikfolgenabschätzung oder die transdiszipliäre sozial-ökologische Forschung. Aber es fehlt an inem systematischen Überblick, an systematischer valuation und an Analyse. Wenn das BMBF im erbst einen Beteiligungsprozess Green Economy tarten will, stellen sich Fragen: Welche Rückwirkunen soll dies auf die Weiterentwicklung der sogenannn Hightech-Strategie haben? Welche Rückschlüsse rgeben sich daraus für die Governance-Strukturen er Forschungsund Innovationsstrategie? Auch die Forschungsunion als Beratungsgremium er Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren om Konzept einer reinen Akzeptanzkommunikation egenüber den Bürgerinnen und Bürgern gelöst. Aber hne den geschätzten Herren und wenigen Damen der orschungsunion zu nahe treten zu wollen: Die Zuammensetzung und die Strukturen der Forschungsnion wirken doch angesichts eines moderneren Partiipationskonzepts arg antiquiert! Wenn ein konstruktiver Dialog zwischen Wissenchaft und Zivilgesellschaft erwünscht ist und dabei uch das gegenseitige Verständnis nicht nur für die ünsche, sondern auch für die Eigengesetzlichkeiten er jeweils anderen Seite wachsen soll, dann sollte olitik nicht nur in Dialogforen, sondern auch in Caacity Building investieren, um Kommunikation auf ugenhöhe zu ermöglichen. Nur so kann das zweifellos estehende Spannungsverhältnis zwischen Wissenchaft und Gesellschaft produktiv werden. Die Oppositionsfraktionen haben mit ihren verchiedenen Anträgen zu Partizipation, Transparenz nd Kooperationen im Wissenschaftsbereich diese hemen neu in den Fokus der Wissenschaftspolitik geückt. Ich kann nur hoffen, dass dies in der kommenden egislatur vom zuständigen Ausschuss gemeinsam rtgeführt wird. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zu Tagesordnungspunkt 64 a. Der Bildungsusschuss empfiehlt auf Drucksache 17/14102, den Anag der Linken auf Drucksache 17/13090 abzulehnen. er stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun en? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen er Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken ei Enthaltung von SPD und Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 64 b. In seiner Beschlussemphlung auf Drucksache 17/14106 empfiehlt der Bil ungsausschuss, den Antrag der Grünen-Fraktion auf rucksache 17/11687 abzulehnen. Wer stimmt für diese eschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725045000




(A) )

haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
men der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen von
SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken angenom-
men.

Tagesordnungspunkte 65 a und 65 b:

a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker
Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Kerstin Andreae, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Fremdrentengesetzes (FRG)


– Drucksache 17/14107 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales

b) Beratung des Berichts des Rechtsausschusses

(6. Ausschuss) gemäß § 62 Absatz 2 der Ge-

schäftsordnung

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara
Höll, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE

Rehabilitierung und Entschädigung der
verfolgten Lesben und Schwulen in beiden
deutschen Staaten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck

(Köln), Birgitt Bender, Kai Gehring, weiterer

Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Rehabilitierung und Entschädigung der
nach 1945 in Deutschland wegen homosexu-
eller Handlungen Verurteilten

– Drucksachen 17/10841, 17/4042, 17/14196 –

Wie ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll ge-
nommen.


Ansgar Heveling (CDU):
Rede ID: ID1725045100

Gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bun-

destages kann eine Fraktion verlangen, dass zehn Wo-
chen nach der Überweisung einer Vorlage der Aus-
schuss dem Bundestag einen Bericht über den Stand
der Beratungen zu dieser Vorlage erstattet. Dies ist in
Bezug auf die Anträge der Fraktion Die Linke mit dem
Titel „Rehabilitierung und Entschädigung der verfolg-
ten Lesben und Schwulen in beiden deutschen Staaten“
sowie zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen mit dem Titel „Rehabilitierung und Entschädigung
der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller
Handlungen Verurteilten“ geschehen, sodass uns nun
dieser Bericht zur Beratung vorliegt.

Da dieser Tagesordnungspunkt mit der Beratung
des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Fremdrentengesetzes, FRG, verbunden worden ist, sei
der Hinweis erlaubt, dass ich mich mit meinen Ausfüh-
rungen allein auf die Beratung des Berichts des
Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäfts-
ordnung beziehe. Zum vorliegenden Entwurf zum

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(C (D remdrentengesetz nimmt der Kollege Peter Weiß Stelng. Den Kern der Anträge bildet dabei die Frage, wie ir mit Strafurteilen umgehen, die nach 1945 auf der rundlage des bis in die 90er-Jahre im Strafgesetzuch enthaltenen § 175 StGB gefällt wurden. Die ntragstellenden Fraktionen begehren hierbei die Aufebung der entsprechenden Urteile durch einen Legistivakt des Gesetzgebers. Ohne Frage hat sich der gesellschaftliche Umgang it Homosexualität im Lauf der Jahre und Jahrzehnte eändert, und bei uns ist es heute richtigerweise chlicht undenkbar, dass Menschen wegen ihrer Hoosexualität strafrechtlich verfolgt werden könnten. ir sehen die sexuelle Selbstbestimmung heute als ei en Kernbereich der Menschenwürde an, sodass es ur konsequent gewesen ist, die Strafbarkeit homoexueller Handlungen zwischen Personen männlichen eschlechts, die nach § 175 StGB unter Strafe gestanen hat, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dass sich daran berechtigterweise auch die Frage nschließt, wie mit Strafurteilen, die auf der Grundge von § 175 StGB auch zu Zeiten der Geltung des rundgesetzes ergangen sind, umzugehen ist, ist nicht on der Hand zu weisen. Hierzu ist nochmals festzuhalten: Nach den heutien gesellschaftlichen Maßstäben wäre die Verhänung solcher Urteile schlichtweg undenkbar. Der Umang mit Urteilen aus einer anderen Zeit ist indessen weifelsohne eine juristische und rechtspolitische Heausforderung, die einer sorgfältigen Abwägung bearf. Denn über die konkrete Betroffenheit hinaus geend – und hier ist es selbstverständlich, dass wir eute, dies hat der Deutsche Bundestag durch einen eschluss im Jahr 2000 auch bereits bekräftigt, der uffassung sind, dass die Verfolgung einvernehmlicher leichgeschlechtlicher Beziehungen gegen die Euroäische Menschenrechtskonvention und nach heutiem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menchenbild des Grundgesetzes verstößt – stellen sich rundlegende verfassungsrechtliche und rechtspolitiche Fragen zum Umgang mit Strafurteilen, deren rundlage Strafnormen darstellen, die zwischenzeitch aufgehoben worden sind. Der Rechtsausschuss hat daher zu den Anträgen ngst eine Sachverständigenanhörung durchgeführt, ie ihrerseits kein einheitliches Bild ergeben hat. Grundsätzlich verhält es sich in unserer Rechtsordung so, dass allein die rechtsprechende Gewalt selbst ur Durchbrechung der Rechtskraft von Strafurteilen efugt ist. Dies spiegelt sich in § 359 StPO entsprehend wider. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens it dem Ziel der Aufhebung des Urteils ist danach rundsätzlich nur unter sehr engen Voraussetzungen öglich. Hierzu gehören massive Fehler in dem dem rechtsräftigen Strafurteil zugrunde liegenden Strafverfah )


(A) )

ren. Ebenso ist eine Wiederaufnahme möglich, wenn
das Urteil von vornherein nicht in dieser Weise hätte
ergehen dürfen.

Des Weiteren kommt als Wiederaufnahmegrund in
Betracht, dass das Bundesverfassungsgericht das dem
Urteil zugrunde liegende Gesetz für verfassungswidrig
erklärt hat oder der Europäische Gerichtshof für Men-
schenrechte im konkreten Fall einen Verstoß gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt
hat.

Keiner dieser Aufnahmegründe lässt sich indessen
pauschal und ohne Prüfung des Einzelfalls für die den
Anträgen zugrunde liegenden Sachverhalte feststellen.
So hat weder das Bundesverfassungsgericht in ent-
sprechenden Verfahren in der Vergangenheit die Ver-
fassungswidrigkeit des § 175 StGB festgestellt, noch
hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
einen Verstoß gegen Art. 8 der Europäischen Men-
schenrechtskonvention konstatiert.

Es ist daher zu bedenken, dass die Aufhebung von
Urteilen durch den Gesetzgeber grundsätzlich einen
elementaren Eingriff in das verfassungsrechtlich hoch-
rangig abgesicherte Gewaltenteilungsprinzip dar-
stellt. Dieses ist das Kernelement des modernen Ver-
fassungs- und Rechtsstaates. Konkret ist daher die
schwierige Abwägung vorzunehmen, was schwerer
wiegt: die Korrektur von heute als nicht mehr rechtmä-
ßig anzusehenden Urteilen kraft Gesetzes vorzuneh-
men versus ein Infragestellen der Unabhängigkeit der
Justiz durch legislative Eingriffe.

Unserem Rechts- und Verfassungsverständnis nach
sind die Hürden für eine gesetzliche Kassation von Ur-
teilen dabei zu Recht ausgesprochen hoch und eng be-
grenzt. Die Aufhebung der NS-Unrechtsurteile etwa
zeigt dies, weil ihre Grundlage eine offenkundige „Un-
rechtsordnung“ gewesen ist.

Die Sachverständigenanhörung hat kein einheitli-
ches Bild ergeben und bislang nicht den Schlüssel zur
Klärung der schwierigen Abwägungsfrage geboten,
sodass bislang kein Abschluss der Meinungsbildung
erfolgen konnte.


Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1725045200

Vor dem Hintergrund seiner historischen Verant-

wortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus
hat Bundeskanzler Helmut Kohl im Jahr 1990 zuge-
sagt, dass Juden und Menschen mit jüdischen Vorfah-
ren aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion als
Kontingentflüchtlinge nach Deutschland einreisen
können. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Minis-
terpräsidentenkonferenz vom 9. Januar 1991. In Um-
setzung eines Beschlusses der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren, IMK, haben Bund und
Länder im Einvernehmen mit den jüdischen Verbänden
das Aufnahmeverfahren neu geregelt.

In den Jahren nach 1991 sind mehr als 200 000 jü-
dische Zuwanderer und ihre Familienangehörigen
nach Deutschland gekommen. Durch diese Zuwande-

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(C (D ungen wurden die Mitgliederzahlen der jüdischen Geeinden in Deutschland gestärkt. Heute ist die jüdi che Gemeinde die drittgrößte Europas und hat sich eit 1988 vervierfacht. Viele der ehemals Zugewandern waren und sind bereits im Rentenalter. Soweit sie abei ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten önnen, erhalten sie Leistungen nach dem SGB XII urch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsinderung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fordern Bünd is 90/Die Grünen, dass diese jüdischen Zuwanderer der jüdische Kontingentflüchtlinge einen Rentenanpruch nach dem Fremdrentengesetz erhalten sollen nd schlagen dazu entsprechende Änderungen im remdrentengesetz vor. Es ist verwunderlich, dass ein olcher Gesetzentwurf erst jetzt in der letzten regulän Sitzungswoche der 17. Legislaturperiode des eutschen Bundestages neu in das Parlament eingeracht wird; wohl wissend, dass ein solcher Entwurf enerell nicht mehr in den Ausschüssen beraten und om Parlament beschlossen werden kann. Das lässt och sehr an der Ernsthaftigkeit dieser Initiative zweiln, zumal das Thema ja kein neues ist. Nun zur Sache selbst, um die es geht. Grundsätzlich rwerben Personen, die nach Deutschland zuwandern, nabhängig vom Grund ihrer Zuwanderung in eutschland einen Rentenanspruch, indem sie Beiäge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung isten. Die Höhe einer Rente richtet sich dabei vor alm nach dem während des Versicherungslebens durch eiträge versicherten Arbeitsentgelt, nach dem sogeannten Äquivalenzprinzip. Es ist verständlich, dass ach Deutschland zugewanderte Personen auch aus en Arbeitsjahren in ihren Herkunftsgebieten eine ente erhalten möchten. Einen solchen Rentenanpruch können sie jedoch grundsätzlich nur bei dem entenversicherungsträger geltend machen, zu dem uch die Beiträge entrichtet worden sind, das heißt in rem Herkunftsland. Eine Ausnahme vom Äquivalenzprinzip bildet das remdrentengesetz. Sofern bestimmte Voraussetzunen und Bedingungen erfüllt sind, kann man auch für Ausland geleistete – „fremde“ – Tätigkeiten in eutschland eine Rente von der gesetzlichen Renten ersicherung erhalten. Insbesondere anerkannte Veriebene, Spätaussiedler und NS-Verfolgte mit Zugehö igkeit zum deutschen Sprachund Kulturkreis werden der Sozialversicherung den Berechtigten in eutschland quasi gleichgestellt und können anstelle er früher in ihrem Herkunftsgebiet erworbenen Anprüche und Anwartschaften bei den deutschen Versiherungsträgern Ansprüche geltend machen. Hinterrund dieser Regelungen war insbesondere der edanke der Eingliederung der Vertriebenen. Gehören Zuwanderer zu diesem Personenkreis, önnen sie eine Rente aus der deutschen Rentenversiherung erhalten, auch wenn sie keine Beiträge zur eutschen Rentenversicherung geleistet haben. Dies t vor allem dann der Fall, wenn es sich bei ihnen um Ansgar Heveling gebene Reden )





(A) )

Spätaussiedler handelt. Weitere Personen, bei denen
auch für im Ausland geleistete Tätigkeiten in Deutsch-
land eine Rente gezahlt werden kann, sind gemäß
§ 17 a Fremdrentengesetz Personen, die bis zu dem
Zeitpunkt, in dem der nationalsozialistische Einfluss-
bereich sich auf ihr jeweiliges Heimatgebiet erstreckt
hat, dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehört
haben, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet hatten
oder zum Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsge-
bietes dem deutschen Sprach- und Kulturkreis ange-
hört haben und die sich wegen ihrer Zugehörigkeit
zum Judentum nicht zum deutschen Volkstum bekannt
hatten, die Vertreibungsgebiete nach § 1 Abs. 2 Nr. 3
des Bundesvertriebenengesetzes verlassen haben, die
§ 20 des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalso-
zialistischen Unrechts in der Sozialversicherung un-
terliegen. Ein Anspruch setzt hier aber neben der Ver-
folgteneigenschaft ebenfalls die Zugehörigkeit zum
deutschen Sprach- und Kulturkreis voraus.

Eine Erweiterung der Berechtigten nach dem
Fremdrentengesetz um die Angabe „jüdische Zuwan-
derer“ würde den Personenkreis des Fremdrentenge-
setzes pauschal auf Personen ausweiten, die bisher
vom Schutzzweck des Gesetzes so nicht erfasst sind,
weil sie eben nicht als Deutsche wegen der Auswirkun-
gen des Zweiten Weltkrieges ihre soziale Sicherung im
Herkunftsland verloren haben. Aus Gleichbehand-
lungsgründen könnte es aber nicht bei dieser Einzel-
ausweitung bleiben, sondern müsste sich auch auf
andere Gruppen erstrecken und für andere Asylbe-
rechtigte gelten.

Zudem können jüdische Zuwanderer aus der ehema-
ligen Sowjetunion, die Opfer von nationalsozialisti-
schen Gewaltmaßnahmen geworden sind, als NS-
Verfolgte die heute noch zugänglichen Entschädi-
gungsleistungen, insbesondere Beihilfen der Jewish
Claims Conference, JCC, erhalten, die auch nicht auf
die Leistung zur Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung angerechnet werden. Hier ist zum
Beispiel die monatliche Beihilfe nach dem Art.-2-Ab-
kommen zu nennen, die vom 1. Juli 2013 an in Höhe
von 310 Euro an Personen ausgezahlt wird, die min-
destens drei Monate in einem Getto oder Lager festge-
halten waren oder versteckt gelebt haben. Des Weite-
ren kann, unabhängig von einer Zugehörigkeit zum
deutschen Sprach- und Kulturkreis, aus Beschäfti-
gungszeiten in einem Getto eine Rente aus der gesetz-
lichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Außerdem ist die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung für alle Personen offen, die ihren
Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten
können, unabhängig von den Ursachen. Wer erst kurz
vor dem Rentenalter oder im Rentenalter nach
Deutschland zuzieht und zudem keine oder zu geringe
Rente aus dem Herkunftsland erhält, ist hierdurch ab-
gesichert und bekommt von den Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern finanzierte Mittel zur Verfügung gestellt,
um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben.

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Zu Protokoll ge

(C (D Es wäre zudem auch nicht sichergestellt, dass sich it einer eigenständigen Rente nach dem Fremdrenngesetz für jüdische Zuwanderer auch unter Einbe iehung der Beschäftigungszeiten im Herkunftsgebiet ine Rente über dem Grundsicherungsniveau ergeben ürde. Aufgrund der Leistungseinschränkungen im remdrentengesetz in den letzten Jahren würde weiterin ein Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei rwerbsminderung gestellt werden müssen. In dieser Rede habe ich nur zu Teil a dieses Tagesrdnungspunktes, dem Entwurfs eines Gesetzes der raktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des remdrentengesetzes, Stellung genommen. Zu Teil b, em Bericht des Rechtsausschusses zum Antrag der raktion Die Linke „Rehabilitierung und Entschädiung der verfolgten Lesben und Schwulen in beiden eutschen Staaten“ und zum Antrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen „Rehabilitierung und Entchädigung der nach 1945 in Deutschland wegen hoosexueller Handlungen Verurteilten“, nimmt mein ollege Ansgar Heveling Stellung. Im vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen-Frak on wird eine bessere rentenrechtliche Behandlung für dische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der owjetunion gefordert; denn oft sei diese ersonengruppe im Ruhestand auf Leistungen der rundsicherung im Alter angewiesen. Die soziale otlage wird darauf zurückgeführt, dass die zurückelegten rentenrechtlichen Zeiten in den Staaten der hemaligen Sowjetunion in Deutschland nicht in die entenberechnung mit eingehen. Um Abhilfe zu schafn, wird die Einbeziehung der in der Sowjetunion geisteten Arbeit in die gesetzliche Rentenversicherung ber das Fremdrentengesetz, FRG, gefordert. Ungerechtfertigte Benachteiligungen ergeben sich, o der Gesetzentwurf, gegenüber Übersiedlern und pätaussiedlern dadurch, dass zum einen die Rentennsprüche mit der Auswanderung erlöschen; zum nderen seien die jüdischen Zuwanderer von der nerkennung ihrer Rentenansprüche über das FRG usgeschlossen. Die erste Behauptung entspricht aber in ihrer Pauchalität nicht ganz der Wahrheit. Denn wer ausreist nd bereits eine Rente aus der Russischen Föderation zw. den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bezieht, ann diese auch weiterhin erhalten. Zudem ist die eantragung einer Rente außerhalb der Nachfolgetaaten der Sowjetunion möglich, wenn die entsprehende Staatsbürgerschaft beibehalten wird. Das MAS gibt an, dass rund 79 000 in Deutschland bende Berechtigte eine russische Rente erhalten. llerdings liegen keine Angaben über den Anteil jüdicher Zuwanderer an diesen Berechtigten vor. Zum anderen wird im Antrag nicht hinreichend eutlich, was die Anerkennung von Zeiten nach dem RG bewirken soll. Aber offenbar ist für eine große Peter Weiß gebene Reden )

Anton Schaaf (SPD):
Rede ID: ID1725045300




(A) )

Anzahl der jüdischen Emigranten durch die fehlende
Anerkennung der rentenrechtlichen Zeiten im Ausland
eine soziale Schieflage entstanden.

Grundsätzlich kann das FRG in gewissem Umfang
solche Lücken schließen. Einer wie im vorliegenden
Antrag geforderten gesetzlichen Änderung steht je-
doch entgegen, dass das FRG von seiner Zielsetzung
her grundsätzlich nur Vertriebenen, Spätaussiedlern
und NS-Verfolgten mit Zugehörigkeit zum deutschen
Sprach- und Kulturkreis offen steht, und eben nicht für
alle Zuwanderinnen und Zuwanderer gedacht ist.

Bevor man eine Lösung für ein Problem entwickelt,
sollte man sich darüber im Klaren sein, warum es
überhaupt entstanden ist. In diesem Fall besteht das
Problem doch darin, dass die Rentenanwartschaften
aus den Nachfolgestaaten nicht portabel sind; dies
liegt wiederum daran, dass es für eine Anerkennung
der Beitragszeiten in der UdSSR bzw. der Zeiten in den
Nachfolgestaaten an einem Sozialversicherungs-
abkommen fehlt. Zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Sowjetunion bestand und besteht
kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen. Die
DDR hatte zwar ein solches abgeschlossen, dieses
sicherte nach der Wiedervereinigung aber nur über-
gangsweise für rentennahe Jahrgänge die Rentenan-
wartschaften. Seit 1995 wird mit Russland und ande-
ren Nachfolgestaaten wie der Ukraine über ein
Sozialversicherungsabkommen verhandelt. Ein Ab-
schluss ist aber aus heutiger Sicht noch nicht abzuse-
hen.

Inwiefern ein solches Abkommen im Einzelfall tat-
sächlich einen finanziellen Vorteil für die Versicherten
bringen könnte, ist allerdings unklar, weil dies im Ein-
zelfall von den in den jeweiligen Staaten erworbenen
Rentenanwartschaften abhängig ist. Ebenso ist unklar,
wie eine Rentenberechnung nach dem FRG wirken
würde, weil die Leistungen in der Vergangenheit stark
gekürzt worden sind und die Gesamtrente eine be-
stimmte Grenze an Entgeltpunkten nicht überschreiten
darf – nach § 22 FRG liegt diese bei 25 Entgeltpunk-
ten –; damit würde in vielen Fällen nur die Grund-
sicherung erreicht.

Beide Lösungen könnten also nur deutlich Wirkung
entfalten, wenn noch eine relativ lange und durchgän-
gige Erwerbsbiografie in Deutschland zurückgelegt
werden konnte. Dies ist aber oftmals nicht der Fall,
weil die Zuwanderung erst im mittleren Alter erfolgte
und aus unterschiedlichen Gründen – wie beispiels-
weise Sprachschwierigkeiten – eine Arbeitsaufnahme
schwierig war.

Unabhängig davon, ob die Rente des fremden Staa-
tes nach dem FRG oder nach einem Sozialversiche-
rungsabkommen berechnet würde: Bei einem Vorlie-
gen von Bedürftigkeit im Alter würde diese auf die
Grundsicherung angerechnet und somit keine Verbes-
serung für die Versicherten bedeuten. Entlastet würde
lediglich die aus Steuern finanzierte Grundsicherung.
Dies ist allerdings kein Spezifikum bei der Alterssiche-

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(C (D ung von Zuwanderinnen und Zuwanderern, sondern ine Selbstverständlichkeit bei einer fürsorgeorientiern Leistung. Eine Änderung des Sozialrechts im Sinne des Anags würde eine Besserstellung gegenüber anderen ugewanderten Personengruppen bedeuten. Dies aber rscheint nur vor dem besonderen historischen Hinterrund begründbar, vor dem die Zuwanderung nach eutschland erfolgte. Es bedarf daher einer Entscheiung darüber, ob dieser Hintergrund eine besondere auch finanzielle – Würdigung erfahren soll. Letztndlich handelt es sich um eine spezielle Personenruppe, die in vielen Fällen vom NS-Terror betroffen ar und daher auch dafür Leistungen in Anspruch ehmen kann. Seit 1991 hatten jüdische Zuwanderer aus der ehealigen Sowjetunion die Möglichkeit, als sogenannte ontingentflüchtlinge nach Deutschland einzureisen. rundlage hierfür war ein Beschluss der Innenminisrkonferenz vom 9. Januar 1991. Ziel war es, das eutsch-jüdische Verhältnis zu verbessern und die jüische Gemeinde in Deutschland wieder aufzubauen. llerdings ist dieser Weg nicht ganz konsequent egangen worden. Denn mit der Einladung an die ostsowjetischen Juden zur Einwanderung ist beipielsweise nicht zugleich eine generelle Anerkennung ls NS-Opfer erfolgt. Möglich ist die Beantragung eier Entschädigungsleistung für NS-Verfolgte in Form iner Einmalbeihilfe oder laufender monatlicher Zahngen in Höhe von 300 Euro. Insofern erhält nur ein leiner Teil der rund 200 000 Zuwanderer auch eine pferrente. Darüber hinaus erhalten Zuwanderer unter betimmten Umständen auch Renten aus Russland, die ftmals einen Entschädigungsanteil enthalten, zum eispiel für die Opfer der Blockade von Leningrad; iese wird in vielen Fällen auf die Grundsicherung anerechnet, weil in den entsprechenden Bescheiden eine Unterscheidung zwischen Rentenund Entschäigungsanteil erfolgt. Dieses Problem wird gerade uch in einem Petitionsverfahren behandelt und erforert daher unsere besondere Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung hatte auf eine Initiative des undesrats aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verbeserung der rentenrechtlichen Situation jüdischer Zuanderer im Jahr 2011 Stellung genommen. Allerdings at sie dort nicht erkennen lassen, dass sie die sozialen erhältnisse der Zuwanderer genauer untersucht hat; enn die Stellungnahme beinhaltet keine neuen rkenntnisse, sondern gibt nur bereits bekannte Sacherhalte wieder. Ich fürchte, wegen des Diskontinuitätsprinzips hat s im Augenblick leider auch wenig Sinn, die Bundesgierung dazu aufzufordern, dies im weiteren parlaentarischen Verfahren nachzuholen. Es wäre allerings dringend notwendig, sich über die soziale ituation der Betroffenen ein klares Bild zu verschaf Anton Schaaf gebene Reden )





(A) )

fen, vor allem über die tatsächliche Gewährung von
Renten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Darüber hinaus sollte ehrlich darüber debattiert
werden, welche Rolle und Stellung vor dem histori-
schen Hintergrund ihrer Zuwanderung den jüdischen
Zuwanderern eingeräumt werden soll. Abgesehen
davon ist meines Erachtens die rentenrechtliche Seite
nur mit einem schnellen Abschluss eines Sozialversi-
cherungsabkommens zu lösen.


Sonja Steffen (SPD):
Rede ID: ID1725045400

Die Rehabilitierung von Menschen, die nach 1945

wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden,
steht in einer ganz bestimmten Reihe von Themen, die
wir in dieser Legislaturperiode besonders intensiv dis-
kutiert haben. Diese Themenreihe könnte den Titel
„Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ tra-
gen. Hier geht es um Menschenrechte, um Akzeptanz
und die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Les-
ben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern.

Dass heute nur der Bericht des Rechtsausschusses
auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages
steht und nicht die Anträge selbst, um die es dabei
eigentlich geht, spricht Bände: darüber, dass die
Koalition nicht gewillt ist, endlich Diskriminierungen
wegen der sexuellen oder geschlechtlichen Identität
wenigstens von staatlicher Seite aus zu beenden. Und
darüber, dass die Unionsparteien diese Themen in un-
säglich stoischer Art und Weise aussitzen, dass jeder
Schritt, der hierzu gemacht wird, eben nicht aus dem
Parlament kommt, sondern von Gerichten diktiert
wird.

Weil die Koalition Themen wie die Öffnung der Ehe
oder die Rehabilitierung verurteilter Homosexueller
stets nur vor sich herschiebt und sich nicht positionie-
ren will, musste die heutige Debatte durch eine
Vorschrift der Geschäftsordnung des Deutschen Bun-
destages erzwungen werden. In § 61 Abs. 1 der Ge-
schäftsordnung des Bundestages, GO-BT, ist festge-
schrieben, dass die Ausschüsse zu baldiger Erledigung
der überwiesenen Aufgaben verpflichtet sind. Dies ist
bei dem heutigen Thema seit Jahren leider nicht der
Fall. Deshalb reden wir jetzt über die Rehabilitierung
Homosexueller, weil an dieser Stelle § 62 Abs. 2
GO-BT greift, wonach zehn Sitzungswochen nach
Überweisung einer Vorlage eine Fraktion verlangen
kann, dass der Ausschuss dem Bundestag Bericht über
den Stand der Beratungen erstattet.

So viel zu den Formalitäten und Hintergründen. In-
haltlich reden wir heute darüber, dass der Staat noch
vor nicht allzu langer Zeit Männer ins Gefängnis
steckte, nur weil sie anders liebten als die Mehrheit.
Die strafrechtliche Verfolgung und gesellschaftliche
Herabwürdigung schwuler Männer wurde in Deutsch-
land lange tabuisiert. Gänzlich abgeschlossen ist die-
ses Kapitel unserer Geschichte noch nicht.

Erst im Juni 1994 wurde der diffamierende § 175
nach 123 Jahren endgültig aus dem deutschen Straf-

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(C (D esetzbuch gestrichen, der die „widernatürliche Unucht“ unter Männern unter Strafe stellte. Von den ationalsozialisten wurde das Strafmaß des Paragran einst massiv verschärft. Mehr als 50 000 Männer urden auf Grundlage dieses Paragrafen von ihnen erurteilt, verschleppt und ermordet. Auch nach 1945 blieb der § 175 Strafgesetzbuch betehen. Weitere 60 000 Männer wurden auch in der achkriegszeit zu Gefängnisund Zuchthausstrafen erurteilt. Anders als die vor 1945 Verurteilten, deren rteile mit dem NS-Aufhebungsgesetz im Jahr 2002 auschal aufgehoben wurden, gelten diese heute noch ls kriminell und zu Recht verurteilt. Dieser Fehler uss endlich durch die Rehabilitierung der Verurteiln behoben werden. 1981 hat der Europäische Gerichtshof für Men chenrechte die Bestrafung einvernehmlicher homoexueller Handlungen unter Erwachsenen zur Menchenrechtsverletzung erklärt, weil sie das in Art. 8 der uropäischen Menschenrechtskonvention garantierte echt auf Achtung des Privatlebens verletzte. Und genau das ist es, was wir zur Debatte um die leichstellung von Homosexuellen eigentlich nur saen können: Hier geht es um das Privatleben, um die anz persönliche Entscheidung jedes Einzelnen dafür, it wem er sein Leben teilen möchte. Es ist anmaßend, ass sich Dritte einmischen. Und in Deutschland ist es ider immer noch die Bundesregierung, die hier iskriminierungen und Verbote vorschreibt. Die Failiengründung etwa ist für homosexuelle Paare in eutschland oft nicht möglich, ohne sich in die Illegatät zu begeben, weil es Verbote zur Fortpflanzungsedizin und zur Adoption gibt, an denen CDU und SU immer noch festhalten. Dass die Unionsparteien die Ewiggestrigen sind, enn es um die Rechte von Menschen geht, die mit der ermeintlichen Norm Heterosexualität brechen, zeigt ie Frage nach der Rehabilitierung Homosexueller beonders deutlich. Als der Deutsche Bundestag im Jahr 002 die Urteile aufhob, die vor 1945 ergangen sind, timmten CDU/CSU und FDP dagegen. Mit der daals beschlossenen Ergänzung zum Gesetz zur Aufheung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der trafrechtspflege wurden Verurteilungen wegen homoexueller Handlungen und wegen Fahnenflucht in der eit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. Bis eute fehlt es, auch die Betroffenen, die nach 1945 auf rundlage des § 175 StGB verurteilt wurden, von ihm Strafmakel zu befreien und ebenfalls zu rehabilieren. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dieser längst berfälligen Maßnahme deshalb zustimmen. Diese Debatte befasst sich mit zwei völlig unter chiedlichen Themenbereichen, die wenig miteinander u tun haben. Vorgestern ist uns ein Antrag zur Ändeung des Fremdrentengesetzes ins Haus geflattert, von em die Antragsteller wissen, dass er in dieser Woche und damit in dieser Wahlperiode – gar nicht mehr Anton Schaaf gebene Reden )

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1725045500




(A) )

abschließend beraten werden kann. Ich möchte nicht
darüber spekulieren, welche Motive eine Fraktion ver-
anlassen können, das zu tun.

Das Fremdrentengesetz regelt, unter welchen Vo-
raussetzungen und in welcher Höhe Vertriebene und
Spätaussiedler Rente für im Ausland geleistete Tätig-
keiten erhalten. Es war immer nur als Übergangslö-
sung gedacht. Außerdem ist evident, dass das Fremd-
rentengesetz immer nur eine Krücke sein kann, die
leicht zu unbefriedigenden Ergebnissen führt. Wäre es
anders, spräche das gegen das ausgefeilte SGB VI.

Das Fremdrentengesetz jetzt für neue Gruppen zu
öffnen, schafft neue Schwierigkeiten und Ungerechtig-
keiten. Jedenfalls bin ich äußerst skeptisch, ob es klug
ist, weitere Gruppen in diese Hilfskonstruktion aufzu-
nehmen und das Ganze damit noch komplizierter zu
machen.

Ich verstehe und teile das Anliegen, es jüdischen
Zuwanderern aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion
zu erleichtern, eine Altersversorgung oberhalb der
Grundsicherung zu sichern. Sehr viele der Zuwanderer
sind hochqualifiziert. Für jüngere Betroffene ist es in
der Regel kein Problem, eine ausreichende Altersver-
sorgung in Deutschland zu erwerben. Schwieriger ist
es für Ältere, denen zu wenig Zeit blieb, Anwartschaf-
ten in der Deutschen Rentenversicherung aufzubauen.

Ob es sachgerecht ist, das auf dem vorgeschlagenen
Weg zu tun, bezweifle ich allerdings. Dabei ist auch zu
berücksichtigen, dass die Zuwanderung jüdischer Bür-
ger aus der ehemaligen Sowjetunion vor acht bis zehn
Jahren praktisch zum Stillstand gekommen ist.

Nun zu den Anträgen auf Rehabilitierung und Ent-
schädigung Homosexueller – das ist eine rechtspoliti-
sche Spezialität ganz anderer Art –:

Der Bundestag hat im Jahr 2000 einstimmig sein
Bedauern über das in beiden Teilen Deutschlands er-
folgte Unrecht zum Ausdruck gebracht. Aus heutiger
Sicht erschrecken wir vor der bis 1968 bzw. 1969 gel-
tenden Rechtsauffassung.

Die Frage einer Aufhebung von Gerichtsurteilen
durch eine spätere politische Entscheidung ist jedoch
unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu be-
antworten. Das darf nicht gegen humanistische
Grundsätze ausgespielt werden. Sie hat auch nichts
mit noch heute bestehenden Vorbehalten gegenüber
der Homosexualität als solcher zu tun. Jeder weiß,
dass derartige Vorbehalte in meiner Fraktion keinerlei
Rolle spielen.

Für die FDP stehen den Anträgen der in Art. 20
Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes normierte Gewalten-
teilungsgrundsatz sowie die durch das Rechtsstaats-
prinzip gewährleistete Rechtssicherheit der Aufhebung
von Gerichtsurteilen entgegen. Wir sind der Meinung,
dass nachkonstitutionelle rechtskräftige Gerichtsent-
scheidungen und damit auch Verurteilungen wegen
einvernehmlicher homosexueller Handlungen – an-
ders als die Urteile aus der NS-Zeit – aus verfassungs-

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(C (D chtlichen Gründen nicht durch Gesetz aufgehoben erden können. Selbstverständlich sind Opfer staatlicher Diskrimiierung zu rehabilitieren. Dazu hat der Bundestag mit er starken Geste der einstimmigen Resolution bereits der 14. Wahlperiode einen großen Schritt getan. ine weitergehende Aufarbeitung des Themas soll urch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erfolgen. as unterstützen wir sehr. Nach der Zerschlagung des deutschen Faschismus offten schwule Männer, dass die Zeit der strafrechtchen Verfolgung nun beendet sei. Sie und lesbische rauen hegten die Hoffnung, an das rege kulturelle Leen der Weimarer Republik anknüpfen zu können. och in beiden deutschen Staaten wurde der § 175 in er strafverschärfenden Version der Nazis von 1935 bernommen. Versuchten Schwule unter diesen Bedinungen als Opfer des Naziregimes anerkannt zu werden, atten sie wenig Erfolg. In der DDR hatten Schwule eine Chance, Mitglied in der Vereinigung der Verfolgn des Naziregimes zu werden. In der Bundesrepublik aren sie bis 1957 von jeglichen Entschädigungen usgeschlossen. Aber auch danach traute sich kaum mand, einen Entschädigungsantrag zu stellen, da der 175 StgB unverändert fortbestand. Trotz Beibehaltung des § 175 in der Fassung der azis kehrte die DDR mit einem Urteil des Kammerge ichts 1951 zur Fassung des § 175 der Weimarer Repulik zurück, und ab Ende der 1950er-Jahre wurde die enerelle Verfolgung schwuler Männer beendet. Die DR strich den § 175 1968 aus dem Strafgesetzbuch. ie Bundesrepublik ging einen anderen Weg. Hier galt er § 175 in der Fassung der Nazis unverändert bis 969 fort. Die Liebe zwischen Männern wurde in beiden deutchen Staaten strafrechtlich verfolgt. Etwa 50 000 chwule Männer wurden in der Bundesrepublik bis 969 verurteilt. Für die DDR liegen nur Schätzungen or, man geht von etwa 3 000 Verurteilungen aus. Für eide deutsche Staaten gilt: Viele Existenzen wurden erstört, da bereits die Einleitung der staatsanwaltlihen und polizeilichen Untersuchungen Arbeitsund ebensmöglichkeiten behinderte. Auch Lesben wurden tark diskriminiert. Die Geschichte ihrer Verfolgung t allerdings nur in Ansätzen belegt. Nach der Ent chärfung des § 175 galt in beiden deutschen Staaten in unterschiedliches Schutzalter. Die DDR schaffte en Nachfolger des § 175, den § 151, 1988 endgültig b. Die Bundesrepublik sollte sich zu diesem Schritt rst 1994 entschließen und dies erst als Folge des Einiungsvertrages, denn auf dem Gebiet der DDR durfte er § 175 nicht angewendet werden. Die Fraktionen des Deutschen Bundestages entchuldigten sich 2001 für die Verfolgung schwuler änner in der Nachkriegszeit. Dr. Heinrich L. Kolb gebene Reden )

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725045600




(A) )

Die Linke vertritt ganz klar die Meinung, dass diese
Entschuldigung des Deutschen Bundestages nur ein
erster notwendiger Schritt sein kann, um begangenes
Unrecht anzuerkennen und zu heilen.

Dieser grundlegende Verstoß gegen die Men-
schrechte begründet und erfordert die rückwirkende
Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen.
Dies sind wir ihnen schuldig.

Da eine individuelle Rehabilitierung und Entschä-
digung der Betroffenen unmöglich ist, weil die Verur-
teilungsakten nach bestehenden Datenschutzgesetzen
weitestgehend vernichtet wurden, worauf der Histori-
ker Dr. Günter Grau in der öffentliche Anhörung verwies,
bleibt dem heutigen Gesetzgeber nur eine Konsequenz:
die generelle Rehabilitierung und Entschädigung.

Im Angesicht des fortdauerenden schlimmen Schand-
flecks für die Demokratie müssen wir ein Zeichen set-
zen, auch um den betagten Betroffenen in ihren letzten
Lebensjahren Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Wir
müssen die Betroffenen generell rehabilitieren und ent-
schädigen.

Die schlimme Menschenrechtsverletzung und die
Dimension der Verfolgung gebietet es zudem, dass der
deutsche Bundestag eine Kommission einsetzt, um die
Verfolgung nichtheterosexueller Menschen in der
Nachkriegszeit in beiden deutschen Staaten aufzuar-
beiten.

Gleichzeitig behandeln wir hier den Gesetzentwurf
von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Fremd-
rentengesetzes:

Das Anliegen einer besseren sozialen Sicherstel-
lung der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer
aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion im Alter ist
zu unterstützen. Denn viele der Zugewanderten sind
erst im mittleren oder höheren Lebensalter nach
Deutschland gekommen und konnten somit hier nur
noch geringe oder gar keine Rentenansprüche auf-
bauen. Ihnen bleibt im Alter häufig nur die Grund-
sicherung.

Knackpunkt ist, dass ihre in der ursprünglichen
Heimat erworbenen Ansprüche nicht wirksam werden.
Der Grund: Bis heute ist es nicht gelungen, die erfor-
derlichen Sozialversicherungsabkommen von Deutsch-
land mit Russland und der Ukraine oder anderen
Nachfolgestaaten der Sowjetunion zum Abschluss zu
bringen.

Da ein positiver Ausgang der Verhandlungen nicht
abzusehen ist, könnte die Einbeziehung in das Fremd-
rentenrecht, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, we-
nigstens für einen Teil der Zuwanderinnen und Zuwan-
derer eine Verbesserung bedeuten. Die jüdischen
Zuwanderinnen und Zuwanderer würden damit Spät-
aussiedlerinnen und Spätaussiedlern gleichgestellt.
Doch allzu große Hoffnung dürfen mit den Leistungen
des Fremdrentengesetzes nicht verbunden werden: Die
Konditionen haben sich durch Änderungen des Geset-
zes inzwischen so weit verschlechtert, dass damit

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(C (D benfalls nur Renten erreicht werden, die kaum oder uch gar nicht die Grundsicherung im Alter erreichen. Einwänden gegen die Einbeziehung in das Fremdntengesetz, das für Zugehörige des „deutschen prachund Kulturkreises“ entstanden ist, könnte mit er „besonderen historischen Verantwortung Deutschnds“ begegnet werden, dies ist einer Ausarbeitung es Wissenschaftlichen Dienstes zu entnehmen. Über iese besondere historische Verantwortung, davon ehe ich aus, dürfte in diesem Hause Einmütigkeit betehen. Der deutsche Gesetzgeber steht gegenüber jüdichen Zuwanderinnen und Zuwanderern in einer beonderen Verantwortung. Nach dem von Deutschland usgehenden Zivilisationsbruch, der Vernichtung der uden Europas, muss uns die soziale Sicherstellung jüischer Zuwanderinnen und Zuwanderer von höchster edeutung sein. Die deutsche Geschichte verpflichtet uns zur Verntwortung in der Gegenwart. Wir können hier heute leider nicht über die vorlie enden Anträge beraten, die zum Ziel haben, die Opfer es § 175 StGB – in der BRD und der DDR verfolgte omosexuelle – zu rehabilitieren und zu entschädigen. tattdessen müssen wir einen Bericht des Vorsitzenden es Rechtsausschusses zur Kenntnis nehmen, der zum iederholten Mal „weiteren Debattenbedarf“ anmelet und damit eine Abstimmung in der Sache verhinert. Sie verhöhnen damit die Opfer des § 175. Nach Jahn der Diskussion melden Sie immer weiter „Debatnbedarf“ an, um Oppositionsanträge zu verhindern. igene Initiativen gibt es nicht. Dabei läuft die Zeit daon: Es darf nicht wieder geschehen, dass eine Rehailitation und Entschuldigung erst erfolgen, wenn die tzten betroffenen Menschen gestorben sind. „Erlediung durch Zeitablauf“ – diese Strategie der Koalition t zynisch gegenüber den Opfern. Denn Debatten hat es genügend gegeben: Vier Bunesländer haben einstimmige Erklärungen in ihren andtagen verfasst, die eine Rehabilitation der Opfer rdern, darunter das schwarz-gelb regierte Hessen nd das von einer Großen Koalition regierte Sachsennhalt. Der Bundesrat hat mit übergroßer Mehrheit an ie Bundesregierung appelliert, einen Gesetzentwurf orzulegen. Und bei der von der Opposition beantragn Anhörung im Rechtsausschuss hat eine Mehrheit er anwesenden Fachexperten dem Anliegen zugetimmt. Rechtliche Bedenken wurden widerlegt und die oralische Verantwortung der Bundesrepublik betont. Ich sage auch deutlich in Richtung der FDP: Immer eue Ideen und Vorschläge der interessierten Öffentchkeit zu präsentieren, genügt nicht! Handeln Sie ndlich oder machen Sie den Weg frei für eine neue ehrheit, die zum Handeln bereit ist! Die Männer, die Dr. Barbara Höll gebene Reden Volker Beck )

Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725045700







(A) )

ihrer Würde und Freiheit beraubt werden, können
nicht länger warten.

Wir beraten heute auch noch über einen Gesetzent-
wurf zum Fremdrentengesetz. Seit 1991 haben Men-
schen jüdischen Glaubens aus den Nachfolgestaaten
der Sowjetunion die Möglichkeit, nach Deutschland
überzusiedeln. Es handelt sich um Menschen, die ihre
Heimat verlassen haben, um dauerhaft in Deutschland
zu leben. Jüdische Zuwanderer, Übersiedler und Spät-
aussiedler unterscheiden sich jedoch im Rentenrecht.
Übersiedler und Spätaussiedler können Renten nach
dem Fremdrentengesetz erhalten; das heißt, in die Be-
rechnung ihrer Renten werden auch Versicherungszei-
ten einbezogen, die in ihrem Herkunftsland zurück-
gelegt worden sind. Jüdische Zuwanderinnen und
Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjet-
union, die nicht dem sogenannten deutschen Sprach-
und Kulturkreis zugerechnet werden, sind von Ansprü-
chen nach dem Fremdrentengesetz ausgeschlossen. Sie
sind ausgeschlossen, obwohl auch diese Zuwanderer
und Zuwanderinnen in der Verantwortung vor der
deutschen Geschichte aufgenommen worden sind und
durch Auswanderung ihre Rentenansprüche aus dem
Herkunftsland verloren haben. Viele Betroffene sind
deshalb auf Grundsicherung angewiesen, weil sie
nicht mehr genügend Ansprüche in der gesetzlichen
Rentenversicherung aufbauen konnten und können.

Deshalb sollen jüdische Zuwanderinnen und Zu-
wanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
rentenrechtlich Spätaussiedlerinnen und Spätaussied-
lern gleichgestellt werden. Berufsjahre, die sie in ihren
Herkunftsländern absolviert haben, werden dann nach
dem Fremdrentengesetz in die Berechnung der Rente
einbezogen. Dafür bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725045800

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-

wurfes auf Drucksache 17/14107 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.
Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 66:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Swen Schulz

(Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann,

Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD

Kooperation von Hochschulen und Unter-
nehmen transparent gestalten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole
Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Freiheit von Forschung und Lehre schüt-
zen – Transparenz in Kooperationen von

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(C (D Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Unternehmen bringen – zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz als verbindliches Grundprinzip in der öffentlich finanzierten Wissenschaft verankern – Drucksachen 17/9168, 17/9064, 17/11029, 17/14103 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Philipp Murmann René Röspel Dr. Martin Neumann Nicole Gohlke Krista Sager Wie ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll geommen. Heute haben die drei Oppositionsfraktionen drei erschiedene Anträge zur Freiheit von Forschung und ehre vorgelegt. Schon das zeigt, dass man sich nicht inmal innerhalb der Opposition einig ist, wie dieses ichtige Thema richtig behandelt werden soll. Und us meiner Sicht noch schlimmer: Mit ihren Anträgen prechen Sie unseren Forschungseinrichtungen die issenschaftliche Unabhängigkeit ab. Sie unterstellen direkt Kungelei sowie beeinflusste Forschung und orschungsergebnisse. Verlieren Sie dabei aber nicht ie Tatsachen aus den Augen: Die deutsche Forschung at in den vergangenen vier Jahren unter der erfolgichen Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel ieder den Anschluss an die Weltspitze geschafft. Dies aben wir nicht nur den Investitionen in Bildung und orschung zu verdanken, sondern einem gesunden aß aus Transparenz und Vertrauen in unsere orscher und Unternehmen. Transparenz im Wissenschaftssystem ist ein sehr ichtiges Gut. Deshalb wird die Freiheit von Wissen chaft, Forschung und Lehre auch durch das deutsche rundgesetz geschützt. So steht in Art. 5 Absatz 3 ge chrieben: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und ehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht on der Treue zur Verfassung.“ Es besteht folglich für den ein Grundrecht auf Freiheit der Forschung. Das rundgesetz legt dem Staat Grenzen der Beeinflussung uf. Diese Grenzen setzen wir schon jetzt – mit Augenaß. Bei der Forschungsförderung des Bundes werden lle wesentlichen Angaben zu Forschungsvorhaben, ie zum Beispiel das Thema, die Laufzeit, die Förder umme, der Zuwendungsempfänger, der Ansprechparter oder auch das Ressort, im Förderkatalog des Bunes im Internet veröffentlicht. Das ist Transparenz. benso publiziert die Deutsche Forschungsgemein )

Dr. Philipp Murmann (CDU):
Rede ID: ID1725045900

(A) )

schaft alle geförderten Projekte in GEPRIS. Auch hier
sind Informationen zu Förderprojekten vorzufinden.
Genauso bietet das Informationsfreiheitsgesetz allen
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich Erkun-
digungen über Projektförderungen des Bundes einzu-
holen. Darauf haben sie sogar einen Rechtsanspruch.
Auch veröffentlichen Hochschulen und außeruniversi-
täre Forschungseinrichtungen zahlreiche Informatio-
nen zu ihren Drittmittelprojekten auf Internetseiten. Es
existieren also ausreichende Instrumente, die Transpa-
renz herstellen und es der Öffentlichkeit ermöglichen,
sich einen Überblick über Finanzierungsquellen von
Wissenschaft und Forschung zu verschaffen. Doch
Transparenz hat auch gewisse Grenzen und diese
Grenzen sind uns wichtig.

Ich bin der Überzeugung, dass wir weiterhin auf ein
gesundes Vertrauen zu Forschungseinrichtungen,
Geldgebern, Vertragsinhalten und Kooperationsbezie-
hungen setzen sollten. Albert Schweitzer wusste schon:
„Vertrauen ist für alle Unternehmungen das Betriebs-
kapital, ohne welches kein nützliches Werk auskommen
kann.“ Aber was bedeutet eigentlich Vertrauen? Ver-
trauen ist Glaube, Gewissheit, Sicherheit, aber auch
Zuversicht. Es entsteht durch Verlässlichkeit, durch
Berechenbarkeit, durch nachhaltiges und verantwor-
tungsvolles Handeln. Wir haben dieses Vertrauen in
die Wissenschaft und in die Unternehmen. Denn wir
sichern die notwendigen Mittel für die Forschung. Wir
schaffen gute Rahmenbedingungen für Innovationen,
und wir sichern die Wissenschaftsfreiheit.

Das von uns beschlossene Wissenschaftsfreiheits-
gesetz ist hier ein Meilenstein. Es gibt außeruniversi-
tären Wissenschaftseinrichtungen mehr Autonomie, es
schafft Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bei
Finanz- und Personalentscheidungen, es schafft Frei-
räume für Forschung, indem die Steuerungsfunktion
von Staat und Verwaltungen zurückgefahren wird. Ins-
gesamt schafft es transparente Strukturen durch das
Sichtbarmachen der Eigenverantwortung der Akteure.

Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz zeigen wir,
dass wir uns auf unsere Forscherinnen und Forscher
verlassen; denn wir haben Respekt vor ihren außeror-
dentlichen Leistungen. Dass sich die Forscher,
Wissenschaftler, Hochschullehrer und Studenten auf
uns verlassen können, beweist nicht nur jährlich das
EFI-Gutachten, das unserer christlich-liberalen
Koalition übrigens ein hervorragendes Ergebnis
ausstellt, sondern auch die stetige Erhöhung des
Bildungs- und Forschungsetats seit 2005: Wir haben
die Investitionen in Bildung und Forschung seit 2005
um mehr als 60 Prozent erhöht.

Wir wollen kein Klima des Misstrauens. Wir wollen
eine Vertrauenskultur, in der Wissenschaft und Wirt-
schaft eng zusammenarbeiten können. Dieses Ver-
trauen gewinnen wir eben nicht durch eine staatlich
verordnete und bürokratisierte Kooperation. Wir brau-
chen nicht mehr Vorschriften, sondern allein ein
konsequentes und transparentes Verfolgen von Fehl-
verhalten. Und dies geschieht auch.

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(C (D Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenchaft sind wichtig. Genau deswegen müssen wir ihnen uch einen Freiraum zur wissenschaftlichen Entfalng bieten. Dabei geht es überwiegend um Kooperaonen mit Institutionen, mit Wirtschaftsunternehmen der zum Beispiel auch mit der Landwirtschaft. Es eht darum, gemeinsam an anwendungsorientierten orschungsund Entwicklungsprojekten zu arbeiten. ie aus dieser Zusammenarbeit entstehenden Ergebisse kommen allen zugute. Wir können aus diesen rgebnissen neue Produkte und Verfahren entwickeln. nsere Wirtschaft profitiert von der Bündelung an chnologischen Ressourcen und dem Know-how der ochschulen. Umgekehrt profitieren auch die Hoch chulen vom Wissen und den Erfahrungen aus der irtschaft. Durch Freiheit und Eigenverantwortung chaffen wir Transparenz. Wir brauchen daher also ehr Autonomie der Hochschulen und unserer For chungseinrichtungen. Und liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion ündnis 90/Die Grünen, meinen Sie Ihre Forderung ach Schutz der Hochschulen vor Unternehmen wirkch ernst? Dieser Ansicht können wir uns in keiner eise anschließen; denn Ihr Ansinnen fördert doch ge ade erst ein generelles Misstrauen gegenüber allen nternehmen. Hier geht es aber nicht um einen Kampf wischen David und Goliath, bei dem der vermeintlich chwächere der beiden durch einen Dritten geschützt erden muss. Das ist fernab der Realität; denn die artner begegnen sich doch schon heute auf Augenöhe. Haben Sie sich eigentlich schon einmal Gedanken arüber gemacht, welche tatsächlichen Konsequenzen ine überzogene Transparenz hätte? Ich bin der Übereugung, dass ein vernünftiges und notwendiges Maß n Transparenz den Wettbewerb stärkt und aufrechterält. Mit Ihren Vorschlägen laufen wir aber Gefahr, bendiesen Wettbewerb zu verzerren. Transparenz raucht Augenmaß. Das, was Sie erreichen wollen, ist ontrolle. Das kann und darf nicht das Ziel sein. Forschung, Innovationen und neue Technologien ilden die Grundlage für unseren Wohlstand in eutschland. Gute Rahmenbedingungen und der erlgreiche Technologietransfer aus Forschung und issenschaft in die Wirtschaft machen Deutschland zu inem international erfolgreichen Hightechstandort. ber wir bekommen auf dem Weltmarkt immer stärkere onkurrenz. Wir müssen deswegen wettbewerbsfähig leiben. Innovationen beruhen auf neuen, kreativen een die vor allem dadurch gesichert werden, dass ir Wirtschaft und Wissenschaft bei ihren Kooperaonsvorhaben positiv unterstützen. Meine Damen und Herren der Opposition, Ihre Anahmen stellen Kooperationen von Wirtschaft und issenschaft unter einen Generalverdacht. Das chützt aber weder Forschung noch Lehre; es schadet ielmehr unserem Wissenschaftsund Wirtschaftstandort. Mit Ihren Forderungen nach überzogenen eröffentlichungspflichten verschrecken Sie nicht nur Dr. Philipp Murmann gebene Reden )





(A) )

die Unternehmen, Sie gefährden auch unser Wissen-
schaftssystem. Ganz besonders in der Forschung muss
für uns gelten: So viel Freiheit wie möglich, so wenig
Bürokratie wie nötig.

Wir, die Fraktion der CDU/CSU, wollen die Freiheit
von Forschung und Lehre schützen. Wir stehen zur
Forschungsfreiheit, zur Wissenschaftsfreiheit und zur
Freiheit der Lehre. Daher kann man Ihre Anträge,
liebe Mitglieder der Opposition, nur ablehnen.


René Röspel (SPD):
Rede ID: ID1725046000

Jede Hochschule in Deutschland verfügt über ei-

gene Grundmittel, die vom jeweiligen Bundesland zur
Verfügung gestellt werden. In der Zeit zwischen 1998
und 2010 sind diese Mittel von 12,6 auf 15,5 Milliar-
den Euro gestiegen. Das ist viel Geld. Gleichzeitig sind
aber auch die Ausgaben und Kosten der Hochschulen
gewachsen. Neben den Grundmitteln verfügt jede
Hochschule, wobei es hier zwischen einzelnen Fach-
richtungen große Unterschiede gibt, auch noch über
sogenannte Drittmittel. Dabei handelt es sich um För-
dergelder, die, meist in einem wettbewerblichen Ver-
fahren, von außen eingeworben werden. Mögliche
Förderer sind zum Beispiel der Bund oder die Euro-
päische Union, aber genauso auch Stiftungen oder
Wirtschaftsunternehmen. Die eingeworbenen Drittmit-
tel der Hochschulen sind im selben Zeitraum von
2,5 auf 5,3 Milliarden Euro gestiegen. Insgesamt ist
die Drittmittelquote zwischen 1998 und 2010 von
16 auf 26 Prozent gestiegen. Grund dafür ist, dass die
aktuelle Grundfinanzierung durch die Länder, welche
ebenfalls an ihre finanziellen Grenzen stoßen, für viele
Hochschulen nicht mehr ausreicht.

Drittmittel bedeuten für die einzelnen Empfänger
aufgrund des Bewerbungs-, Evaluierungs- und Ab-
schlussprozesses einen organisatorischen und zeitin-
tensiven Mehraufwand. Das geht oft zulasten der Zeit
für Forschung oder auch Lehre. Aber es gibt noch ei-
nen weiteren Grund, Drittmittel kritisch zu betrachten.
Denn wie oben bereits beschrieben, gibt es sehr unter-
schiedliche Quellen für Drittmittel. Es macht aber ei-
nen Unterschied, ob zum Beispiel eine Studie über
mögliche negative Auswirkungen einer genmanipu-
lierten Pflanze durch das Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung oder ein Unternehmen, welches
selbst genmanipulierte Pflanzen vertreibt, finanziert
wird. Die Ergebnisse, in welche Richtung sie in diesem
Fall auch gehen sollten, hätten für den jeweiligen Auf-
tragsgeber sehr unterschiedliche Auswirkungen.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich denke,
dass es sehr gute Gründe für die Kooperation zwi-
schen Wissenschaft und Wirtschaft gibt. Meist sind die
gemeinsam zu bearbeitenden Themen nicht kontrovers.
In der Vergangenheit haben wir aber gesehen, dass,
wenn es zu Diskussionen über einzelne Projekte der
Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirt-
schaft kommt, meist die Wissenschaftlerinnen und Wis-
senschaftler in die Schusslinie geraten. Ein Grund da-
für war, dass über die Details ihrer Zusammenarbeit

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(C (D it der Wirtschaft Stillschweigen vereinbart worden ar. Dies ist aus unserer Sicht aber der falsche Weg. eide Partner sollten vielmehr ein Interesse an mögchst breiter Transparenz haben, um so Unklarheiten uszuräumen. Das würde sie einerseits weniger anreifbar machen und gleichzeitig auch die Diskussion ber mögliche problematische Kooperationen verachlichen. Mehr Transparenz ist deshalb für alle Koperationen zwischen Hochschulen und der Wirtschaft er richtige Ansatz. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ind wir uns über die Hochschul-, Länderund Bundesompetenzen sehr genau bewusst. Auch kennen wir das rundgesetz gut genug, um zu wissen, dass dem Staat diesem Bereich nur eine begrenzte Einflussnahme öglich ist. Aus diesem Grund haben wir unseren hier orliegenden Antrag knapp gehalten und zuvorderst ie Bundesregierung dazu aufgefordert, gemeinsam it den Ländern und der Wissenschaft an möglichen erbesserungen in diesem Bereich zu arbeiten. Gegen ine solche Diskussion sollte eigentlich keiner etwas aben. Aber CDU/CSU und FDP haben bereits angeündigt, unseren Antrag abzulehnen. Können Sie, liebe olleginnen und Kollegen von CDU/CSU und FDP, ir vielleicht erklären, warum? Wahrscheinlich wis en Sie es selbst nicht. Da Grüne und Linke in ihren jeweiligen Anträgen ie Kompetenzen des Bundes etwas überschätzen, im rundsatz sich unsere Forderungen dort aber ebenlls wiederfinden, haben wir entschieden, uns bei bei en Anträgen zu enthalten. Wie Sie sehen, haben alle ppositionsfraktionen beim Thema Kooperationen wischen Hochschulen und Unternehmen klare Fordeungen. CDU/CSU und FDP hingegen stehen, mal ieder, blank da. Für eine Regierungsfraktion ist das ine wirkliche Blamage. Aber zum Glück sind bald ahlen, und der Spuk hat dann endlich ein Ende. Innovationen sind die Voraussetzung für die Zukunfts higkeit und Zukunftsgerechtigkeit in Deutschland. ie sind Grundlage für gesellschaftlichen Fortschritt, achhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. An orschlägen, wie die Innovationsfähigkeit Deutschnds erhöht werden kann, mangelt es nicht: mehr eld, mehr Spitzenforschung, die Stärkung des Wis enstransfers, mehr Offenheit für Neues. Aber auch Kooperationen zwischen Wissenschaft nd Wirtschaft können ihren Beitrag leisten. Auch die usammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen önnen die Leistungsfähigkeit von Wirtschaft und Geellschaft steigern. Wir wollen diese Kooperationen, on denen beide Seiten profitieren können. Unternehen erhalten hierdurch Zugang zu den neuesten wis enschaftlichen Erkenntnissen und können diese für eue innovative Produkte nutzen. Hochschulen erhaln die Möglichkeit, dass ihre Forschungsergebnisse nwendung finden, und Mitarbeiter und Studierende erden von Unternehmen aufgenommen. Dr. Philipp Murmann gebene Reden )

Swen Schulz (SPD):
Rede ID: ID1725046100




(A) )

Hieraus ergibt sich eine Win-win-Situation für beide
Seiten. Insgesamt investierte die Wirtschaft im Jahr
2010 Drittmittel in Höhe von 1,2 Milliarden Euro in
die Hochschulen.

Doch wie in jeder guten Beziehung müssen die
Spielregeln stimmen. In der vergangenen Zeit wurden
immer wieder Verträge zwischen Unternehmen und
Hochschulen bekannt, durch die der Eindruck ent-
stand, dass sich ein Unternehmen in eine Hochschule
einkaufen will, indem es sich vertraglich Mitsprache-
und Entscheidungsrechte sichern will, so auch, wenn
es sich um Veröffentlichungen von Forschungsergeb-
nissen handelt. Zudem berichteten einzelne Hochschu-
len davon, dass Unternehmen mit Verträgen an sie he-
rangetreten sind, bei denen sie als Geldgeber die
Forschungsthemen diktieren wollten und die Rechte an
den Forschungsergebnissen für sich beanspruchten.

Dies ist ein Angriff auf die Freiheit und Unabhän-
gigkeit von Wissenschaft und Forschung, der so nicht
hinnehmbar ist. Hochschulen zeigen inzwischen ver-
einzelt genug Selbstbewusstsein und lehnen solche in-
diskutablen Verträge ab; denn sie sind sich durchaus
bewusst, dass nicht nur sie von dem Geld der Wirt-
schaft profitieren, sondern dass auch die Unternehmen
einen starken Vorteil durch eine Zusammenarbeit er-
halten. Die Wissenschaft sieht sich inzwischen als
gleichwertiger Partner und nicht als Forschungsliefe-
rant der Wirtschaft.

Nun könnte man meinen, dass sich alles von alleine
zurechtruckelt. Doch hier geht es darum, die Freiheit
der Wissenschaft zu schützen. Deshalb sollten Spielre-
geln geschaffen werden, an denen sich die beteiligten
Partner orientieren können. Hierfür muss kein gesetz-
lich detailliertes Regelwerk geschaffen werden; denn
auch hierdurch bestünde die Gefahr eines staatlichen
Eingriffes in die Freiheit der Wissenschaft.

Die SPD fordert darum eine von Bund und Ländern
gemeinsam formulierte Offenlegungspflicht von Ko-
operationen zwischen Hochschulen und Unternehmen,
die sich begrenzt auf die Partner, die Fördersumme
und die Laufzeit. Dass dies rechtlich möglich ist,
wurde auch vom Wissenschaftlichen Dienst bestätigt.

Zudem schlagen wir vor, dass die Bundesregierung
sich im Wissenschaftsrat dafür einsetzt, einen Kodex
zu erarbeiten, mit dem die Bundesländer und Hoch-
schulen Kriterien für die Ausgestaltung und Grenzen
von Kooperationen mit Unternehmen erhalten. Dies
gibt den Kooperationspartnern die Sicherheit, sich auf
gleicher Augenhöhe zu bewegen. Außerdem ist von
vornherein jeder Verdacht ausgeschlossen, dass die
Freiheit von Forschung und Wissenschaft beeinträch-
tigt wird.

Auf diese Informationen hat die Öffentlichkeit inso-
fern einen Anspruch, als die Wissenschaft vornehmlich
öffentlich finanziert wird.

Die Koalition von CDU/CSU und FDP hat unsere
Vorschläge wieder einmal mit fadenscheinigen Be-

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(C (D ründungen abgelehnt. Angeblich würden die vorgechlagenen Regelungen zu einem Klima des Misstrauns führen. Das Gegenteil ist der Fall: Mit unseren orderungen für eine verbesserte Transparenz in der issenschaft wäre eine verbesserte, vertrauensvollere ituation für alle – Kooperationspartner und Öffentchkeit – entstanden. Für uns Liberale ist die Freiheit von Wissenschaft nd Forschung ein überaus hohes und kostbares Gut. as dürfte in den letzten Jahren gerade im Regie ungshandeln von Union und FDP deutlich geworden ein. Ebenso deutlich geworden ist, dass SPD, Grüne nd Linke in ihren Anträgen zwar häufig die Wissenchaftsfreiheit als Worthülse vor sich hertragen, am nde aber dann doch große Eingriffe fordern. In den vorliegenden Anträgen wird die Unabhänigkeit der Wissenschaft falsch verstanden. Da fordert an vom Bund zu schaffende Regeln für Kooperatioen von Unternehmen und Hochschulen. In dieser egislaturperiode haben wir unzählige Anträge der pposition beraten dürfen, die vom Bund ein Handeln Bereich der Hochschulen fordern. Wir wurden mit inem ganzen Strauß „altkluger“ Forderungen belückt, wo der Bund eingreifen müsse, Regeln schaffen üsse und was er nicht alles zu verbieten habe. Und erade wenn es dann um die Finanzierung geht, wird uerst der Bund in der Pflicht gesehen. Mit diesen Wir-fordern-mehr“-Anträgen haben die Antragstelr uns vor allem viel kostbare Zeit geraubt. Zugegeen gab es auch einige kluge Forderungen seitens der ppositionsfraktionen. Leider haben sie diese immer n die falsche Adresse gerichtet. Ich habe mir daher ern den Spaß daraus gemacht und diese Anträge an ie FDP-Landtagsfraktionen weitergeleitet. Die roten nd grünen Landesregierungen bekommen damit ganz ute Arbeitsanweisungen für ihre Regierungsarbeit. nd wir können SPD, Grüne und Linke an ihren Taten essen. Sie wissen, dass die Hochschulpolitik ihrer arteifreunde in den Ländern mehr als beschämend t. Nur, dies dem Bund, dies uns anzukreiden, ist schon bsurd. Zu den Forderungen nach mehr Transparenz und ach der Offenlegung von Kooperationsbeziehungen on Hochschulen und Unternehmen sowie zum Prolem der schwindenden Unabhängigkeit bei den Hochchulen aufgrund des steigenden Anteils der Drittmitl in der Gesamtfinanzierung darf ich gern Folgendes larstellen: Die Freiheit der Wissenschaft bedeutet zurst eine selbst auferlegte Verpflichtung eines jeden issenschaftlers. Es gehört zur Aufgabe des Wissen chaftlers, Verantwortung zu übernehmen und die berparteilichkeit seiner Forschung zu sichern. Das nterstreicht auch die Resolution des Deutschen ochschulverbandes „Zur Unparteilichkeit von Wis enschaft“, auf die sich zum Teil die Antragsteller beufen. Jene Resolution jedoch fordert gerade nicht eine taatlich verordnete Transparenz und irgendwie gear Swen Schulz gebene Reden )

Dr. Martin Neumann (FDP):
Rede ID: ID1725046200




(A) )

tete Regeln durch die Politik. Vielmehr verpflichtet die
Initiative des Deutschen Hochschulverbandes jeden
Forschenden und die Wissenschaft insgesamt, aus sich
heraus die Drittmittelprojekte und ihre Auftraggeber
offenzulegen.

Wir Liberalen stehen deshalb auf der Seite der Wis-
senschaft. Für uns sind autonome Hochschulen kein
pauschales Schlagwort, sondern in ihrer Selbststän-
digkeit und Eigenverantwortung ernst zu nehmende
Institutionen. Wir wissen, dass die Politik nicht den
Wissenschaftsorganisationen – ebenso wenig wie der
Hochschulrektorenkonferenz, dem Wissenschaftsrat
oder dem Deutschen Hochschulverband – vorschrei-
ben kann, in welche Richtung selbstverpflichtende
Standards formuliert werden sollen. Wir haben aber
durch das Grundgesetz und auch mit unserem Wissen-
schaftsfreiheitsgesetz die Wissenschaftsinstitutionen
zum Glück in die erforderliche Freiheit versetzt, die es
ihnen ermöglicht, sich selbst zu etwas zu verpflichten
oder eben auch nicht. Wir vertreten die Auffassung,
dass die Politik ihre Anliegen als Anregung formulie-
ren und in die Wissenschaft eingeben sollte. Dafür gibt
es auch in jüngster Zeit positive Beispiele aus dem
Kreis der Wissenschaftspolitiker aller Fraktionen im
Deutschen Bundestag. Ich erinnere da an den gemein-
samen Brief, den wir über die Fraktionen hinweg for-
muliert haben, zur „Qualität wissenschaftlichen Ar-
beitens“. Ob dies dann aufgegriffen wird, muss in
letzter Entscheidung bei den Einrichtungen liegen.
SPD, Grüne und die Linke könnten ihre Anträge natür-
lich auch als Anregung in die Wissenschaftseinrichtun-
gen geben. Vermutlich haben sie jedoch einfach nur
Angst davor, dort mit ihren markigen Worten abzublit-
zen.

Und wenn man über Drittmittel im Zusammenhang
mit Wissenschaftsfreiheit sprechen möchte, sollte man
auch zuerst einmal die Meinung der Wissenschaft ein-
holen. Sowohl Wissenschaftsrat als auch Hochschul-
rektorenkonferenz sehen in der Drittmittelfinanzierung
keine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit. Im Ge-
genteil, beide führen aus, dass die Hochschulfor-
schung durch die Möglichkeit, öffentliche und private
Drittmittel einwerben zu können, vielmehr profitiert.
Durch Drittmittel entstehen im Wissenschaftssystem
Impulse für mehr Wettbewerb. Wissenschaftler können
durch diese zusätzlichen Mittel ihre Forschungs-
aktivitäten sogar ausweiten: Effekte, die mehr Wis-
senschaftsfreiheit und nicht weniger schaffen. Die
eigentlich wichtige Frage ist aber die nach der Verant-
wortung der Länder für eine umfassende und aus-
kömmliche Grundfinanzierung von Hochschulen.
Diese nämlich ist es, die erst eine echte Wissenschafts-
freiheit für die Universitäten und Fachhochschulen
garantieren kann. Hierzu reichen jedoch nicht die lee-
ren Worthülsen der Antragsteller; hierzu bedarf es
konkreter zukunftsgerichteter Regierungspolitik in den
Ländern. Dazu scheinen aber die Parteifreunde und
Genossen der Antragsteller in den entsprechenden
Landesregierungen weder fähig noch willens.

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(C (D Wir als christlich-liberale Koalition haben hingeen konkrete Schritte unternommen, um den Bund an er Finanzierung von Hochschulen zu beteiligen. Wir aben den Hochschulpakt sowie den Qualitätspakt für orschung und Lehre mit zusätzlichen Mitteln aufgetockt. Und das Kabinett hat einen konkreten Vorchlag zur Änderung des Grundgesetzes in Art. 91 b orgelegt, der es dem Bund ermöglichen würde – im achgang der Exzellenzinitiative –, zusätzliche Fianzmittel in den Hochschulsektor zu bringen. Während SPD, Linke und Grüne die Hochschulen nd außeruniversitären Forschungseinrichtungen einal mehr am Gängelband der Politik führen wollen, aben Union und FDP in den vergangenen vier Jahren ewiesen, dass sie die Bewahrer der Freiheit von Forchung und Lehre sind. Bildungs-, Wissenschaftsund Innovationspolitik ind die Grundpfeiler der Zukunftsfähigkeit unseres andes. Während die Antragsteller hinterrücks die issenschaftsfreiheit massiv beschränken wollen, hat ie christlich-liberale Koalition mit dem Wissenchaftsfreiheitsgesetz die außeruniversitären Forchungseinrichtungen aus der Zwangsjacke der Kamealistik der Bundesverwaltung gelöst. Es ist an der Zeit, dass auch die Länder ihren Wisenschaftseinrichtungen – den Universitäten und achhochschulen – endlich die erforderliche Freiheit inräumen, die sie für ihre Arbeit benötigen. Der daalige FDP-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart atte in Nordrhein-Westfalen Beeindruckendes in Sahen Hochschulfreiheit auf den Weg gebracht. SPD, inke und Grüne jedoch beweisen dort, wo sie in Reierungsverantwortung sind, dass bei ihnen die Wisenschaft in schlechten Händen ist. Und sie legen allzu ern die Axt an die Freiheit von Wissenschaft und Forchung an. Das dokumentiert die Politik in den rotrün regierten Ländern; das ist nachzulesen in den orliegenden Anträgen, die ein beängstigender Ausruck der ungeheuren Skepsis gegenüber unseren issenschaftlern ist. Ein solches Verständnis von Wis enschaftsfreiheit teilen wir nicht. Wir lehnen diese orderungen daher vollends ab. Die Hochschulöffentlichkeit diskutiert nun schon eit einiger Zeit die Frage der fehlenden bzw. sinkenen Transparenz in Wissenschaft und Forschung, beonders wenn es zu Kooperationen zwischen Hochchulen und Unternehmen kommt. Alles andere als nbegründet, wenn man sich die Bilanz der vergangeen Jahre ansieht: Zuerst ging es um einen vor etwa zwei Jahren beannt gewordenen Vertrag der Deutschen Bank mit umboldt-Universität und Technischer Universität in erlin. Dieser sah die Finanzierung eines Institutes it zwei Stiftungsprofessuren durch die Deutsche Bank or – im Gegenzug für weitgehende inhaltliche Zugetändnisse an den Konzern: Mitspracherecht bei der esetzung von Professuren und bei der Veröffentli Dr. Martin Neumann gebene Reden )

Nicole Gohlke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725046300




(A) )

chung von Forschungsergebnissen. Außerdem sicher-
ten die Universitäten ihre Unterstützung bei der Per-
sonalrekrutierung zu. Und sollte sich der paritätisch
besetzte Lenkungsausschuss hinsichtlich der Koopera-
tionsvereinbarungen nicht einig werden, dann ent-
schied in Pattsituationen auch noch die Bank.

Ein ähnliches Bild an der Uni Bremen: Dort ver-
langte der Rüstungskonzern OHB als Gegenleistung
für eine Stiftungsprofessur die Veränderung bzw. Ab-
schaffung der in der Hochschulsatzung festgeschriebe-
nen Zivilklausel.

Wenig Konkretes lässt sich über die Kooperation
des Chemie- und Pharma-Konzerns Bayer AG mit der
Universität Köln sagen, obwohl diese schon seit 2008
existiert: Denn wie viel Geld an die Hochschule fließt
und wie die Zusammenarbeit im Einzelnen geregelt
wird, wird geheim gehalten. Versuche, über die Gre-
mien der Hochschule eine Offenlegung des Vertrags-
werkes zu erreichen, scheiterten. Derzeit klagt eine
Initiative auf Grundlage des nordrhein-westfälischen
Informationsfreiheitsgesetzes auf Offenlegung.

Und dies sind nur zufällig bekannt gewordene Fälle,
die Dunkelziffer ist weitaus höher. Dem Problem inhä-
rent ist, dass niemand, der hier sitzt, die Einfluss-
nahme privater Geldgeber auf das Wissenschaftssys-
tem wirklich quantifizieren oder qualifizieren kann,
obwohl eigentlich für den öffentlichen Raum das
Transparenzgebot gelten müsste. Wir reden bei den öf-
fentlichen Hochschulen nämlich vom öffentlichen
Raum, wo Infrastruktur, Personal etc. mit öffentlichen
Geldern finanziert sind. Aber die Herstellung von
Transparenz wird mehr und mehr unterlaufen, da in
den Kooperationen vermehrt privatrechtliche und
wettbewerbsrechtliche Vertragsbedingungen zur An-
wendung kommen. Öffentliche Gelder – und die Unter-
richtung der Öffentlichkeit – werden so immer mehr
zum Spielball von unternehmerischen Einzelinteres-
sen.

Damen und Herren von der Koalition, Sie ahnen es,
auch diese Entwicklung ist nicht vom Himmel gefallen,
sondern ist durch politische Entscheidungen, durch
Ihre Entscheidungen, zustande gekommen. Sie ist be-
dingt durch die veränderten Steuerungs- und Finanzie-
rungsmechanismen, die in den letzten 10 bis 15 Jahren
an den Hochschulen von den diversen Bundesregie-
rungen vorangetrieben wurden. Ursachen sind einer-
seits das stark ansteigende Aufkommen privater Dritt-
mittel und verstärkter Kooperationen statt öffentlicher
Grundfinanzierung und andererseits die Integration
privater Unternehmen und ihrer Verbände in die Auf-
sichtsgremien der Hochschulen und Forschungsein-
richtungen.

Und Sie nehmen die Gefahr der inhaltlichen Ein-
flussnahme durch Einzelinteressen, die Einschränkung
der Freiheit von Forschung und Lehre wissentlich und
üblerweise auch noch willentlich in Kauf.

Denn das kann man ja in diversen Strategiepapieren
der Bundesregierung nachlesen, dass dies Ihr Ziel ist:

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Zu Protokoll ge

(C (D tatt die Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu chützen, wird bei Ihnen Wissenschaft zu einer Resource im Standortwettbewerb, Forschung und Enticklung werden entsprechend maßgeschneidert auf ie Bedürfnisse der deutschen Großkonzerne. Die Bundesregierung hat offenbar vergessen, dass ochschulen öffentlich finanzierte Einrichtungen sind nd dass der Gesetzgeber in der Pflicht ist, dass Priatinteressen die öffentlichen Interessen nicht überlaern. Also kommen Sie wenigstens dieser Pflicht nach nd machen Sie sämtliche Kooperationen öffentlich, chließlich sollte die Öffentlichkeit darüber informiert ein, was mit ihren Geldern passiert. Und kommen Sie jetzt nicht wieder mit dem Nullarument, die Hochschulen würden diesen Verträgen ja ustimmen, und man könne doch nicht in die Autonoie der Hochschulen eingreifen. Das ist ein Scheinarument – die Hochschulen sind doch kaum mehr in der age, so eine Entscheidung frei und unabhängig zu effen, so unterfinanziert sie dank schwarz-gelber olitik sind. Erst durch die von Ihnen forcierte Abhänigkeit von Drittmitteln sind die Hochschulen doch so die Enge getrieben worden, sich an jedem Finanzie ungsstrohhalm festzuklammern. Also sichern Sie die auskömmliche Grundfinanzie ung der Hochschulen, denn nur so kann die grundgeetzlich garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forchung und Lehre tatsächlich geschützt werden. In unserem Antrag schlagen wir vor, Transparenz tärker, als dies bisher geschieht, als verbindliches rundprinzip im Bereich der öffentlich finanzierten issenschaft zu verankern. Damit tragen wir verschie enen gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfissen Rechnung. Der erfreuliche Bedeutungszuwachs, en Wissenschaft und Forschung erleben, korresponiert mit einem gewachsenen Interesse von Gesellchaft und Öffentlichkeit an dem, was in der Wissenchaft geschieht. Dazu gehört auch die berechtigte rage, was mit welchen Mitteln im Bereich der Forchung gefördert wird. Transparenz ist auch die Voraussetzung für mehr artizipation von Bürgerinnen und Bürgern sowie Veretern der Zivilgesellschaft bei forschungspolitischen gendasetting-Prozessen. Damit haben wir uns in eiem gesonderten Antrag befasst. Transparenz führt aber auch zu einer verbesserten ichtbarkeit öffentlich finanzierter Forschungsvoraben und ihrer Ergebnisse. Sie stärkt nicht nur die egitimität der öffentlichen Forschungsfinanzierung, ondern dient vor allem auch dem internationalen ustausch und der Nachnutzung wissenschaftlicher Erebnisse. Transparenz unterstützt den Wissensund Techologietransfer in Wirtschaft und Gesellschaft, hilft, Inovationspotenziale zu heben und dient auch der Überrüfbarkeit und Qualitätssicherung. Die Unterstützung Nicole Gohlke gebene Reden Krista Sager )

Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725046400







(A) )

von Open Access und Open Data bei wissenschaftli-
chen Publikationen und der Aufbau von Infrastrukturen
zur langfristigen Sicherung und Verfügbarmachung
von Forschungsdaten können hier einen wichtigen Bei-
trag leisten.

Durch frei zugängliche untereinander vernetzte Da-
tenbanken sollen wesentliche Informationen über öf-
fentlich finanzierte Forschungsprojekte in allgemein
verständlicher Form veröffentlicht werden. Dazu ge-
hören Informationen über die Inhalte der Vorhaben,
Umfang und Dauer der Förderung, Empfänger und
Kooperationspartner.

Transparenz ist aber auch ein wichtiges Instrument,
um die Unabhängigkeit der Wissenschaft gerade in
Kooperationsbeziehungen zu schützen und mögliche
Interessenkonflikte aufzudecken. Gegebenenfalls kön-
nen falsche Verdächtigungen durch Offenlegung auch
abgewehrt werden. Dies stellt den großen gesamtge-
sellschaftlichen Mehrwert von Kooperationen zwi-
schen Hochschulen, außeruniversitären Forschungs-
einrichtungen und Unternehmen oder anderen Dritten
nicht infrage.

In dieser Einschätzung unterscheiden wir uns von
der Fraktion der Linken. Im Regelfall sind Koopera-
tionen durchaus produktiv und wünschenswert und be-
fördern den Wissens- und Technologietransfer, verkür-
zen den Weg von der Erkenntnis zur Innovation. Aber
um die Integrität der Wissenschaft abzusichern, unter-
stützen wir die Forderung der Informationsfreiheitsbe-
auftragten, verbindlich zu regeln, dass wesentliche In-
formationen zu vertraglichen Kooperationen zwischen
öffentlich finanzierten Einrichtungen und Dritten
grundsätzlich veröffentlicht werden sollen. Da bleibt
uns der Antrag der SPD zu allgemein.

Natürlich dürfen dabei gesetzlich geschützte Inte-
ressen, zum Beispiel von Unternehmen, nicht beein-
trächtigt werden. Für die Ausgestaltung von Koopera-
tionen zwischen Unternehmen und Hochschulen sowie
Forschungseinrichtungen sollten Codes of Conduct
entwickelt und umgesetzt werden. Der Stifterverband
für die Deutsche Wissenschaft hat dies zum Beispiel
bereits für die Einrichtung von Stiftungsprofessuren
gemacht.

Auch wissenschaftliche Autorinnen und Autoren
sollten entsprechend dem Singapore Statement on Re-
search Integrity bei ihren Publikationen Abhängigkei-
ten und mögliche Interessenskonflikte, die ihre Unab-
hängigkeit tangieren könnten, offenlegen. Für anzeige-
und genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten von
Hochschulprofessoren und leitendem wissenschaftli-
chen Personal an Forschungseinrichtungen brauchen
wir ebenfalls Veröffentlichungsverpflichtungen. Die
Wissenschaftsorganisationen sollten angemessene
Transparenzregelungen auch für die Nebentätigkeiten
des übrigen hauptberuflichen wissenschaftlichen Per-
sonals erarbeiten.

Transparenz als Grundprinzip im Wissenschaftsbe-
reich ist keine Misstrauensbekundung, sondern liegt

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(C (D ureigensten Interesse der Wissenschaft selber und ollte deshalb von der Politik stärker unterstützt weren. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss mpfehlung des Ausschusses auf Drucksache 17/14103. Unter Buchstabe a empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der SPD-Fraktion auf Drucksache 7/9168 mit dem Titel „Kooperation von Hochschulen nd Unternehmen transparent gestalten“. Wer stimmt für iese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den timmen der Regierungsfraktionen und der Linken geen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Grünen anenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Linken-Fraktion auf Drucksa he 17/9064 mit dem Titel „Freiheit von Forschung und ehre schützen – Transparenz in Kooperationen von ochschulen und Forschungseinrichtungen mit Unterehmen bringen“. Wer stimmt für diese Beschlussemphlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die eschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regiengsfraktionen und der Grünen gegen die Stimmen der inken bei Enthaltung der SPD angenommen. Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Abhnung des Antrags der Grünen-Fraktion auf Drucksa he 17/11029 mit dem Titel „Transparenz als verbindlihes Grundprinzip in der öffentlich finanzierten issenschaft verankern“. Wer stimmt dafür? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemphlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen egen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung von SPD nd Linken angenommen. Tagesordnungspunkt 67: Beratung des Antrags der Abgeordneten Herbert Behrens, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Umfassenden Lärmschutz am BER sicherstellen – Sanierung der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg auf Kosten der Anwohner verhindern Drucksache 17/14118 – Wie ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll geommen. Seit über einem Jahrzehnt sitzen Vertreter der Par i Die Linke – oder wie die Partei sich früher nannte: er PDS – in den Aufsichtsgremien der Flughafengeellschaft – erst für den Gesellschafter Berlin und jetzt r den Gesellschafter Land Brandenburg. Parteimit lieder können an herausgehobener Stelle mitreden, itentscheiden und mitkontrollieren. Vertreter der )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725046500
Jens Koeppen (CDU):
Rede ID: ID1725046600

(A) )

Partei Die Linke können über Lärmschutz und Nacht-
flugverbot mitentscheiden.

Und Sie entscheiden auch mit. Herr Christoffers,
Wirtschaftsminister aus Brandenburg, Wirtschafts-
minister für die Linken, erklärt im Dezember 2012,
dass er ein komplettes Nachtflugverbot am neuen
Hauptstadtflughafen Schönefeld ablehnt. Sie können
diese Position auch öffentlich nachlesen. Unter ande-
rem in seinem Namensbeitrag in den Potsdamer
Neuste Nachrichten vom 21. Dezember 2012 hat er
seine Position begründet – ich zitiere –: „Grundsatz
aller Diskussionen muss aber bleiben, dass keine Zu-
sagen gemacht werden, die aufgrund der rechtlichen
und tatsächlichen Situation trotz aller Bemühungen
später nicht eingehalten werden können.“ – Ihr Wirt-
schaftsminister von der PDS hat in diesem Punkt recht.

Ministerpräsident Platzeck hat jetzt – zumindest öf-
fentlich – seine Meinung zum Nachtflugverbot geän-
dert und die brandenburgische Volksinitiative zu die-
sem Thema im Februar durch seine Koalition
annehmen lassen. Was ist aber seit dieser Annahme
durch die Brandenburgische Landesregierung ge-
macht worden? Nichts! Einfach Nichts! Nichts Nach-
vollziehbares!

Es wird zwar immer nebulös von Gesprächen be-
richtet, mit wem die Gespräche geführt wurden, was
genau gefordert wurde, auf was man sich verständigt
hat und was man als Verhandlungsmasse eingebracht
hat, bleibt aber im Dunkeln. Eine offizielle Befassung
im Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen. Das hat uns
Staatssekretär Bretschneider von der SPD aus Bran-
denburg beim letzten Berichterstattergespräch sehr
deutlich gesagt, und er hat auch gesagt: Das, was der
brandenburgische Landtag, also die rot-rote Koali-
tion, zum Nachtflugverbot und zur Annahme der Volks-
initiative beschlossen hat, ist nicht haltbar und recht-
lich so nicht umsetzbar.

Die Linke verspricht allen alles, egal was es kostet.
Ob es umgesetzt wird oder überhaupt umsetzbar ist,
scheint außer ihrem brandenburgischen Wirtschafts-
minister niemanden in dieser Partei zu interessieren.
So kann man keine Region voranbringen, so wird man
das Projekt Flughafen nicht zum Erfolg bringen, und
so kann man auch nicht die Menschen, die am Rande
des Flughafens wohnen, mit dem Projekt versöhnen.

Die gleiche Doppelstrategie der Fraktion Die Linke
ist bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beobach-
ten. Frau Tack von den Linken ist Umweltministerin in
Brandenburg. Sie ist zuständig für die Frage, ob eine
neue Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist
oder nicht. Dazu haben wir uns in einer Umweltaus-
schusssitzung des Bundestages ausgetauscht. Die
Potsdamer Genossin scheint aber eine dezidiert an-
dere Auffassung zur Notwendigkeit einer Umweltver-
träglichkeitsprüfung zu vertreten als die Antragsstel-
ler.

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Zu Protokoll ge

(C (D Sie von den Linken versuchen, Fragen an den Bund u delegieren, für die Linke Minister und die rot-rote egierungskoalition in Brandenburg zuständig sind. Der Flughafen ist eine riesige Chance für die Reion. Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum, Innovatioen sind mit dem großen Infrastrukturprojekt verbunen, aber eben auch mit Lärm. Die uckermärkische uhe können wir weder den Berlinern noch den Randerlinern und schon gar nicht den Anwohnern am lughafen und den Menschen, deren Häuser und Wohungen in den kommenden Jahren durch recht tiefe berflüge betroffen sein werden, versprechen. Das äre Heuchelei. Wir sind aber bereit und wollen es auch, einen verünftigen Lärmschutz zu finanzieren. Die negativen uswirkungen des Flughafens, die im Übrigen jede erkehrsinfrastruktur mit sich bringt, müssen mögchst gering gehalten werden. Wir sind uns auch alle einig, dass es keinen Bilglärmschutz geben darf, wie von der früheren Gechäftsführung angestrebt. Hier gab es Versäumnisse; ier muss nachfinanziert werden. Das stellt überhaupt iemand infrage – weder die linke Regierung in Branenburg noch die Berliner Koalition noch wir. Wir wollen den Flughafen! Wir wollen einen erfolgichen Flughafen! Der Antrag wurde von der Frakon Die Linke aber nicht gestellt, um hier Lösungen r lärmbetroffene Anwohner zu suchen, sondern um timmung zu machen. Wir lehnen diese durchsichtige itiative ab. Der vorliegende Antrag spricht mit dem Lärmschutz m Flughafen Berlin Brandenburg, BER, ein überaus ktuelles luftverkehrspolitisches Thema an. Auch die DU/CSU-Fraktion begrüßt eine offene und konstrukve Auseinandersetzung mit dieser Frage, die für enschen weit über die Stadtgrenzen Berlins hinaus on Bedeutung ist. Daher ist es meiner Ansicht nach edauerlich, dass das vorliegende Dokument keine erwertbaren Verbesserungsansätze aufweist. Anstatt onstruktive Vorschläge für eine gemeinsame Arbeit ller Beteiligten und insbesondere eine bessere Akzepnz des Großprojektes aufzuzeigen, erreicht die rucksache durch eine haltlose Diskreditierung der egenwärtig agierenden Flughafengesellschaft und es Engagements der Bundesregierung das Gegenteil. Besonders unverständlich ist die Forderung nach iner Ausweitung des bereits bestehenden Nachtflugerbotes auf die sogenannten Tagesrandzeiten zwichen 22 Uhr und 6 Uhr. Hier gilt es zunächst, erneut u verdeutlichen, dass die Regelung von Betriebszeiten n Flughäfen in der Zuständigkeit der Luftfahrtbehören der Länder liegt. Betriebsgenehmigungen müssen nd können nur Sache der Länder sein. Das ist beährte Praxis und soll auch so bleiben. Der Ruf nach er Bundesregierung ist hier also nur sehr bedingt ilfreich. Jens Koeppen gebene Reden )

Peter Wichtel (CDU):
Rede ID: ID1725046700




(A) )

Insbesondere muss aber gesagt werden, dass die be-
stehende Nachtflugregelung am Flughafen Berlin
Brandenburg durch den Planergänzungsbeschluss
nicht nur bereits besteht; die Regelung ist im Oktober
2011 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerich-
tes sogar höchstrichterlich bestätigt worden. Mir ist
nicht verständlich, wie das Infragestellen einer solch
eindeutigen Entscheidung das Miteinander aller Betei-
ligten, das im vorliegenden Antrag übrigens mit Recht
als überaus wichtig betont wird, weiter fördern soll.

Wir müssen neben dem ebenso wichtigen wie be-
rechtigten Anliegen des Ruhebedürfnisses der Bevöl-
kerung auch die Interessen der anderen beteiligten Ak-
teure berücksichtigen. Nur so kann sowohl den
Lärmschutzanforderungen als gleichzeitig auch den
wirtschaftlichen Belangen der gesamten Region Ber-
lin-Brandenburg Rechnung getragen werden. Auch die
prognostizierten rund 40 000 Arbeitsplätze am größ-
ten und wichtigsten Infrastrukturprojekt für die Ent-
wicklung und Zukunft der Region sind hiervon übri-
gens ein wichtiger Bestandteil. Die Tatsache, dass
diese für Berlin und Brandenburg so wichtigen Ar-
beitsplätze im vorliegenden Antrag nicht ein einziges
Mal erwähnt werden, zeigt, dass die Forderungen ein-
seitig und unverhältnismäßig sind.

Auch im Hinblick auf das jüngste Urteil des Ober-
verwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, OVG, aus
dem April 2013 bezüglich des Schallschutzprogramms
gilt es abzuwägen. Auch hier muss zunächst verdeut-
licht werden, dass der Wunsch der Anwohner nach ei-
nem berechtigten und bestmöglichen Schutz vor Belas-
tungen verständlich ist. Dennoch ist es zumindest
nachvollziehbar, dass die Geschäftsführung des Flug-
hafens ihrer Pflicht als Unternehmensführung nach-
kommen und das Interesse des Unternehmens vertreten
muss. Ein Vorgehen gegen das Urteil, welches meines
Wissens auch seitens der Länder Berlin und Branden-
burg nicht auf Ablehnung stößt, ist also aus Sicht der
Flughafengesellschaft durchaus verständlich.

Zudem führt das Urteil des OVG im Übrigen dazu,
dass ein Großteil der betroffenen Häuser – wir spre-
chen hier von bis zu 90 Prozent – gar nicht geschützt
werden kann. Hintergrund ist, dass die Kosten zu hoch
liegen und somit die Entschädigungsregel aus dem
Planfeststellungsbeschluss greift. Wenn aber durch
eine finanzielle Aufwendung, die nicht zwingend für
Schallschutzfenster, Lüfter und Dämmung ausgegeben
werden muss, eben keine Schallschutzmaßnahmen ver-
wirklicht werden, ist das Prinzip des Lärmschutzes
konterkariert. Es gilt, vor diesem Hintergrund nun ab-
zuwarten, wie die Beschwerde vor dem OVG ausgehen
wird.

Abschließend betrachtet bietet die vorliegende
Drucksache zu unserem Bedauern im Hinblick auf die
Fragen des Nachtflugverbotes und des Lärmschutzes
keine verwertbaren Verbesserungsvorschläge. Gerade
der in unserer Hinsicht so wichtige Konsens zwischen
allen Beteiligten, zwischen Bürgern, Flughafengesell-
schaft, Verwaltung und Politik wird mit Vorschlägen

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Zu Protokoll ge

(C (D ie zu einem noch weiter gefassten Nachtflugverbot icht zu erreichen sein. Wir lehnen den Antrag daher b. Wir sind uns einig, dass Fluglärm krank macht. Wir üssen daher einen neuen Interessenausgleich schafn, der einen besseren Schutz der Bevölkerung vor ärmund Gesundheitsschäden und einen nachhaltien Klimaschutz vorsieht. Eine für den Wirtschaftstandort Deutschland angemessene Wachstumsstrateie für den Luftverkehr kann es daher nur geben, wenn ie Belastung für die Menschen im Umfeld von Flugäfen nicht steigt. Das gilt auch und im Besonderen für den künftigen lughafen Berlin-Brandenburg. Dieser wird sich langistig nur in einem friedlichen Miteinander mit seinem mfeld erfolgreich entwickeln können. Daher müssen lle Verantwortlichen – die Flughafengesellschaft, die änder Berlin und Brandenburg und der Bund – an inem Strang ziehen und dem Appell von Ministerpräident Platzeck folgen, nämlich das Urteil des Obererwaltungsgerichts zum Schallschutz akzeptieren und eine Rechtsmittel dagegen einlegen. Die Menschen Flughafenumfeld sollen endlich Klarheit haben, nd daher sind alle Rechtsstreitigkeiten sofort zu beenen. Und die Anwohnenden brauchen Ruhe: Deswegen uss die Flughafengesellschaft beim Schallschutz an en betroffenen Häusern und Wohnungen endlich ampf machen und diesen auch wirklich umsetzen. Neben den Problemen des neuen Berliner Flugafens bei den Flugrouten, dem Lärmschutz und der erzögerten Eröffnung zeigen Entwicklungen und älle in ganz Deutschland, dass der bisherige Interesenausgleich am Luftverkehrsstandort nicht mehr nktioniert. Weitere Beispiele dafür sind das Urteil um Nachtflugverbot in Frankfurt und der negative usgang des Bürgerbegehrens über die dritte Startnd Landebahn in München. Hierdurch wird deutlich, ass wir im Luftverkehr eine neue Perspektive, ein eues Leitbild benötigen: nämlich eines, das wirtchaftliche Entwicklungsstrategie und angemessenen chutz der Bevölkerung sowie der Natur und Umwelt or den negativen Folgen des Flugverkehrs zusamendenkt. Die SPD hat hierzu ein Konzept erarbeitet. it diesem Maßnahmenplan wollen wir den Luftver ehr in Deutschland besser organisieren, und dazu geört als ein ganz wesentlicher Bestandteil auch, den chutz gegen Fluglärm zu verbessern. Wie in Berlin-Brandenburg ist es selbstverständlich, ass auch an den anderen Flughäfen in den Ballungsentren Frankfurt, München und Düsseldorf die richrlich bestätigten Betriebsbeschränkungen in der acht exakt eingehalten werden. Denn die Gerichte gen die Zeiten des Betriebs an den Flughäfen unter erücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten fest. ur so ist ein sinnvoller Ausgleich zwischen den ver chiedenen Interessen möglich, und nur so können die onkreten Belastungen der Menschen vor Ort am Peter Wichtel gebene Reden )

Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1725046800




(A) )

Flughafen berücksichtigt werden. Daher sind allge-
meine Betriebsbeschränkungen und ein deutschland-
weites Nachtflugverbot keine Lösung.

Um die Nutzung der Tagesrandzeiten wird an den
Flughäfen intensiv gerungen. Für die Flughäfen und
Fluggesellschaften sind diese Zeiträume für einen
sinnvollen Betrieb der Flughäfen besonders wichtig –
insbesondere wenn es um die internationale Anbin-
dung des Flugverkehrs geht, so schildern die Betroffe-
nen immer wieder. Das wiederum stellen die Anwoh-
nenden infrage. Für die SPD steht fest: Wir erwarten,
dass die Luftverkehrswirtschaft an jedem einzelnen
Standort die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser
Flüge lückenlos nachweisen kann und dies auch tut.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es auch wich-
tig, dass an den Flughäfen die Anzahl der Flugbewe-
gungen das gesundheitlich verträgliche Maß nicht
überschreitet. Entscheidend ist für uns, dass die
Luftverkehrsbehörden und die Deutsche Flugsiche-
rung besonders in der Nacht Fluglärm minimiert und
am Tage die Grenze des zumutbaren Fluglärms nicht
überschritten wird. Bei Neu- und Ausbaumaßnahmen
an Flughäfen muss nach Auffassung der SPD-Bundes-
tagsfraktion zwingend eine Nutzen-Kosten-Analyse im
Planfeststellungsverfahren erfolgen, um den wirt-
schaftlichen Nutzen der geplanten Maßnahme inner-
halb eines bundesweiten Flughafennetzes den volks-
wirtschaftlichen Kosten, einschließlich der externen

(Gesundheitswägen. Wir werden darüber auf der Basis der Ergebnisse der NORAH-Studie in der nächsten Legislaturperiode, spätestens im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation des Fluglärmgesetzes im Jahr 2017 entscheiden. Bis dahin muss es endlich zu einer schnellen vollständigen Umsetzung des Fluglärmgesetzes von 2007 kommen. Wir halten es für einen unhaltbaren Zustand, dass die letzte Verordnung erst jetzt in Kraft gesetzt wird. Für uns ist daher ein lärmabhängiges Gebührensystem für alle Starts und Landungen von zentraler Bedeutung. Wer mit lauten Flugzeugen in Deutschland startet oder landet, muss deutlich mehr zahlen als eine Fluggesellschaft, die leise Flugzeuge einsetzt. Daher wollen wir für alle Flughäfen eine Mindestspreizung der Entgelte zwischen der lautesten und leisesten Flugzeugkategorie einführen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Konzept als Angebot verstehen, das wir im Sinne eines besseren Schutzes vor Fluglärm nach der Bundestagswahl engagiert mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern und der Luftverkehrsbranche zusammen umsetzen wollen. Aufgrund unseres eigenen umfassenden Paketes für den Luftverkehr der SPD-Bundestagsfraktion, das nicht auf pauschale Verbote sondern individuelle Abwägung setzt, enthalten wir uns beim vorgelegten Antrag der Linken. b B n k v tu a n S a v fe e r d b e w H w A z d K s G b r g d d R d n te d s A s v A b te E h u m h s s Zu Protokoll ge (C (D Lärmschutz ist ein ernster und wichtiger Aspekt eim Bau eines jeden Flughafens und damit auch beim au des Flughafens Berlin Brandenburg. Nur mit eier verlässlichen und sinnvollen Lärmschutzplanung önnen die Bedürfnisse von Anwohnern und Flughafen ereinbart werden. Die FDP-Bundestagsfraktion erkennt die Bedeung des Lärmschutzes für die betroffenen Bürger klar n. Wir mahnen aber auch die Beachtung des Unterehmensinteresses des FBB an. Hier gilt es, den timmrechtsanteil des Bundes von 26 Prozent zu bechten. Alle wesentlichen Entscheidungen müssen einernehmlich durch die Gesellschafter des FBB getrofn werden. Die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes ntsprechen daher nicht dem Umfang Ihrer Fordeung, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken. Was die Geschäftsführung des FBB angeht, muss iese zunächst das Urteil des OVG Berlin Brandenurg vom 25. April 2013 analysieren. Erst dann kann ine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen erden. Überstürzte Forderungen und überstürztes andeln, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, ie Sie es fordern, sind völlig unangebracht. In Ihrem ntrag fordern Sie die Sicherstellung des Lärmschutes am Flughafen BER, und gleichzeitig fordern Sie, ass eine Sanierung der Flughafengesellschaft auf osten der Anwohner verhindert wird. Ihre Logik er chließt sich hier nicht für mich. Denn folgt man dem erichtsurteil des OVG und den im Planfeststellungseschluss festgeschriebenen Werten, sind die Anfordeungen an den Lärmschutz so hoch, dass ein überwieender Teil der Häuser nicht geschützt werden kann, a aufgrund der Höhe die Entschädigungsregel aus em Planfeststellungsbeschluss greift. Nicht zuletzt gilt es, hierbei zu beachten, dass die egelung der festgeschriebenen Schallschutzwerte für en Tag im Planfeststellungsbeschluss des BER nicht ur wesentlich strenger sind als im danach novelliern Fluglärmschutzgesetz, sondern auch strenger als ie Regelung für die Nacht im Planfeststellungsbechluss des BER. Deshalb möchte ich meine Worte vom nfang wiederholen. Nur mit einer verlässlichen und innvollen Lärmschutzplanung können die Bedürfnisse on Anwohnern und Flughafen vereinbart werden. Ihr ntrag trägt nicht dazu bei. Beim Pleiten-, Pechund Pannen-Airport BER erle en wir jetzt ein neues Kapitel. Schuld an dem Desasr sind nicht mehr Fehlplanungen, falsche politische ntscheidungen oder Aufsichtsräte, die lieber wegals insahen. Nein, Schuld sollen jetzt die Bürgerinnen nd Bürger sein, genau gesagt: die Demokratie. Mit erstaunlicher Unverfrorenheit erklärte Finanzinister Schäuble jüngst, die Bürgerinnen und Bürger ätten einfach zu viele Wünsche beim Lärmund Geundheitsschutz. Der Chef des Hauptstadtflughafens chrieb in dieser Woche im „Handelsblatt“, bei Groß Kirsten Lühmann gebene Reden )

Petra Müller (FDP):
Rede ID: ID1725046900
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725047000




(A) )

projekten dürften wir uns „kein X für ein U vorma-
chen“.

Nein, auch wir meinen, wir sollten besser bei den
Tatsachen bleiben. Wer hat denn versucht, wem beim
BER ein X für ein U vorzumachen? Waren das die Bür-
gerinnen und Bürger selbst? Nein.

Nehmen wir zum Beispiel den Skandal um das Bau-
feld Ost. Der Ankauf von Flächen für eine Flughafen-
erweiterung 1992 kostete die öffentliche Hand damals
– umgerechnet – mindestens 200 Millionen Euro.
Dann wurden sie für die Flughafenplanung gar nicht
gebraucht. Haben sich die Bürgerinnen und Bürger
etwa gewünscht, das Land Brandenburg soll wertlose
Flächen kaufen?

Oder nehmen wir das Raumordnungsverfahren zum
heutigen BER-Standort. Bei diesem fiel Schönefeld
glatt durch.

Wie es dennoch zum politischen Entscheid für
Schönefeld kam, konnten weder die Untersuchungs-
ausschüsse des Landtags Brandenburg noch der lau-
fende Berliner Untersuchungsausschuss aufklären.
Klar ist nur: Die Bürgerinnen und Bürger waren daran
nicht beteiligt. Trotz massiver Proteste entschied man
über ihre Köpfe hinweg.

Auch die Bundesregierung machte sich lange ein X
für ein U vor. Im Januar 1994 veranschlagte sie in ih-
rer Antwort auf eine von mir initiierte Kleine Anfrage
zum „Projekt Großflughafen Berlin-Brandenburg“
1994 – nachzulesen in der Drucksache 12/6547 – für
2010 ein Passagieraufkommen für den BER von
21 Millionen bis 25 Millionen.

Weiter betonte die Bundesregierung damals, der
Flughafen sei vor allem für den Raum Berlin-Branden-
burg gedacht, und die „überregionale Drehkreuzfunk-
tion“ sei untergeordnet. Die „verkehrs- und kosten-
günstigste Anpassungsmöglichkeit“, heißt es, sei der
stufenweise Ausbau von Berlin-Schönefeld.

Dieses Konzept wurde dann allerdings vom Bund in
den Wind geschlagen. Bis heute träumt man von einem
internationalen Drehkreuz für bis zu 40 Millionen Pas-
sagiere.

Sind die Bürgerinnen und Bürger an diesem Wol-
kenkuckucksheim schuld? Nein.

Oder nehmen wir das Desaster um die mehrmals
verschobene Eröffnung. Unterlagen aus dem Verkehrs-
ausschuss des Bundestages belegen: Schon vor Weih-
nachten 2011 ist klar gewesen, dass der notwendige
vollautomatische Brandschutz nicht rechtzeitig zum
ursprünglichen Eröffnungstermin 3. Juni 2012 fertig
sein würde. Die Rote Ampel aber ging bei den Verant-
wortlichen erst Monate später an. Bis kurz vor Ultimo
versuchten sie – wider besseres Wissen –, die Eröff-
nung auf Biegen und Brechen durchzuziehen.

Die Brandschutztüren des neuen Großflughafens
sollten von 700 „Brandportiers“ per Hand gesteuert

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(C (D erden. Was wie ein Witz anmutet, wurde allen Ernstes Erwägung gezogen. Haben die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Wün chen die Brandschutzanlage außer Gefecht gesetzt? ein. Man muss sich das nur einmal vorstellen: Zum ers n Mal in der Geschichte der Bundesrepublik klagten ürgerinnen und Bürger sowie betroffene Gemeinden eim Lärmschutz nicht gegen, sondern auf Einhaltung ines Planfeststellungsbeschlusses. Und sie setzten ich am Ende vor Gericht durch. Alles klar, nimmt man ann als Bürgerin oder Bürger an. Aber weit gefehlt. Anstatt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf unkt und Komma umzusetzen, wird es vom Geschäftshrer des Flughafens infrage gestellt. Erneut sollen irtschaftlichkeit und Gewinne vor Lärmund Ge undheitsschutz gehen. Das ist nicht zu akzeptieren. Wer aus dem Desaster nunmehr den Schluss zieht, s sei genug mit Lärmschutz und Bürgerbeteiligung, egeht den nächsten groben Fehler und sorgt für weire Verzögerungen und Kosten. Umgekehrt wird ein chuh daraus: Die berechtigten Forderungen der Bürerinnen und Bürger sind endlich umzusetzen. Für die Linke führt kein Weg daran vorbei, den renzwert von 55 Dezibel am BER ohne Wenn und ber anzuerkennen und umzusetzen. 55 Dezibel am age sind für uns übrigens auch der Grenzwert, der undesweit an neuen Flughäfen gelten soll. Nachts ollen 45 Dezibel im Wesentlichen nicht überschritten erden. Für bestehende Flughäfen verlangen wir 0 Dezibel am Tage bzw. 45 Dezibel nachts. Selbstvertändlich gilt es überall, den Schallschutz auf Heller nd Pfennig auszufinanzieren. Den Bürgerwillen anzuerkennen bedeutet für uns uch, das erfolgreiche Brandenburger Volksbegehren r ein umfassendes Nachtflugverbot umzusetzen. Da an kommt auch der Anteilseigner Bund nicht vorbei. Dafür hat die Brandenburger Landesregierung mit rem entschlossenen Bekenntnis zu umfassenden ärmschutz gesorgt. Es liegt jetzt am Bund, ob diese t-rote Forderung in der Gesellschafterversammlung ehrheitsfähig wird und entsprechende Beschlüsse gesst werden. Der Bund entscheidet nunmehr, ob von der Flugha ngesellschaft weiter ein Konfrontationskurs gefahren der endlich auf die Menschen in der Region zugeganen wird. Dabei sollten alle Verantwortlichen inzwichen eine einfache Lektion gelernt haben: Der Flugafen braucht nicht nur eine funktionsfähige frastruktur, sondern auch ein friedliches Miteinan er im Umfeld. Wann wird dem Schallschutzprogramm endlich das leiche Gewicht beigemessen wie der Inbetriebnahme es Flughafens? Wie vieler Klagen und Volksbegehren edarf es noch, bis sich der Bund den Initiativen Branenburgs anschließt und der anerkannte Lärmschutz ndlich auf den Weg kommt? Dr. Dagmar Enkelmann gebene Reden Dr. Dagmar Enkelmann )








(A) )

Der Bund ist jetzt am Zug. Das haben wir in unse-
rem Antrag klar und deutlich aufgezeigt. Nur mit einer
entschlossenen Mehrheit in der Gesellschafterver-
sammlung können die Verhältnisse in der FBB endlich
wieder geradegerückt werden.

Man hatte in den letzten Monaten viel zu oft den
Eindruck, dass hier der Schwanz mit dem Hund wedelt.
Bestes Beispiel ist das Gerede Hartmut Mehdorns über
eine dritte Start- und Landebahn. Das hat nicht nur die
Bürgerinnen und Bürger verunsichert, sondern ist
schon als Provokation gegenüber dem Aufsichtsrat
aufzufassen. Es darf daran erinnert werden, dass Rot-
Rot in Brandenburg den Bau einer weiteren Bahn kate-
gorisch ausgeschlossen hat.

Um es für alle Beteiligten noch einmal auf den
Punkt zu bringen: Erst wenn der Flughafen wirklich
ein guter Nachbar ist, kann er auch wirtschaftlich er-
folgreich sein. In diesem Sinne muss jetzt alles getan
werden, um den Menschen in der Region Berlin-Bran-
denburg ihren rechtmäßigen Schallschutz zukommen
zu lassen und für eine ungestörte Nachtruhe zu sorgen.


Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1725047100

Das berechtigte Anliegen der Anwohnerinnen und

Anwohner des Flughafens Berlin Brandenburg, BER,
nach einem umfassenden Lärmschutz wird von den
Verantwortlichen weiter nicht ernst genommen. Ges-
tern hat Flughafenchef Mehdorn eine Nichtzulas-
sungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwal-
tungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013
eingelegt. Damit will die Flughafengesellschaft des
BER erreichen, dass eine Revision vor dem Bundesver-
waltungsgericht zugelassen wird, um weniger Schall-
schutz leisten zu müssen, als es im Planfeststellungsbe-
schluss vorgesehen ist. Die Erfolgsaussichten einer
solchen Klage dürften äußerst gering sein, da der
Planfeststellungsbeschluss durch das Bundesverwal-
tungsgericht 2006 selbst bestätigt worden war.

Mehdorn schafft damit einmal mehr Verwirrung und
Unsicherheit bei den Anwohnerinnen und Anwohnern.
Statt zu prozessieren, sollte er endlich dafür sorgen,
dass die Schallschutzvorgaben lückenlos umgesetzt
werden, auch wenn es sehr viel teurer wird, als die
Flughafengesellschaft des BER kalkuliert hat.

Mehdorn darf klagen, weil der Aufsichtsrat mit Mi-
nisterpräsident Matthias Platzeck ihn gewähren lässt.
Der brandenburgische Staatssekretär Bretschneider
hat im Gespräch mit den Berichterstattern des Ver-
kehrsausschusses des Bundestages am 13. Juni 2013
zwar erklärt, dass das Land Brandenburg gegen die
Einleitung einer Nichtzulassungsbeschwerde ist.
Gleichzeitig habe aber Einvernehmen im Aufsichtsrat
des Flughafens BER darüber bestanden, dass diese
Entscheidung durch die Geschäftsführung zu treffen
sei.

So versuchen sich die Gesellschafter Bund, Berlin
und Brandenburg aus der Verantwortung für den

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(C (D ärmschutz am Berlin-Brandenburger Flughafen zu ogeln. Das ist schäbig. Wo kommen wir hin, wenn ine Gesellschaft, die sich komplett im Besitz der öfntlichen Hand befindet, gegen die Umsetzung eines lanfeststellungsbeschlusses klagt? Und dies mit Billiung der Vertreter des Staates, die die Flughafengeellschaft kontrollieren sollen. Es sind daher auch erhebliche Zweifel angebracht, ie ernst es dem brandenburgischen Ministerpräsienten Platzeck und seiner rot-roten Koalition mit der urchsetzung des Nachtflugverbots ist. Der heute zu eratenden Antrag der Linksfraktion macht dazu die ichtigen Vorschläge, nämlich dass die Gesellschafterersammlung der Flughafen Berlin Brandenburg mbH, FBB, einen Antrag zur Beschlussfassung vorgen soll, der die Geschäftsführung darauf verpflicht, eine Änderungsgenehmigung beim brandenburgi chen Ministerium zu machen. Wir nehmen die Linke beim Wort und setzen darauf, ass ihre Minister Christoffers und Markov im Aufichtsrat der Flughafengesellschaft des BER das jetzt uch so umsetzen werden. Um dies zu unterstützen, erden wir dem Antrag der Linken zustimmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf rucksache 17/14118. Wer stimmt für diesen Antrag? – er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag t mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die timmen der Linken und Grünen bei Enthaltung der PD abgelehnt. Tagesordnungspunkt 68: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie – zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Lars Klingbeil, Wolfgang Tiefensee, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen – zu dem Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Netzneutralität gesetzlich festschreiben – Drucksachen 17/13892, 17/13466, 17/14188 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Tobias Lindner Wie ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll geommen. )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725047200

(A) )


Andreas G. Lämmel (CDU):
Rede ID: ID1725047300

Zum Ende der Legislaturperiode erreichen uns noch

zwei Anträge zu einem telekommunikationspolitischen
Dauerthema: der Netzneutralität.

Erstens legt die Fraktion der SPD alte Textab-
schnitte aus diversen Anträgen zu den Themen „Inter-
net“ und „Telekommunikation“ der fast abgeschlosse-
nen Legislaturperiode vor. Dieses Sammelsurium an
Themen bietet mir die Gelegenheit, die Erfolge der
christlich-liberalen Koalition der letzten vier Jahre er-
neut deutlich zu machen. Zweitens erfreut uns die
Linke mit einem Antrag zur aktuellen Debatte um die
neue Tarifstruktur der Deutschen Telekom.

Eine große Rolle in beiden Anträgen spielt das
Thema Netzneutralität. Auf über zwei Seiten versucht
die SPD den Begriff zu definieren, die Linken versu-
chen es gar nicht erst. Diese Definition konnte auch
die Enquete-Kommission „Internet und Digitale Ge-
sellschaft“ des Deutschen Bundetags in mehrjähriger
und intensiver Diskussion nicht abschließend fassen.
Es bleibt also die Frage: Was ist eigentlich Netzneu-
tralität? Wie kann dieser Begriff juristisch sauber defi-
niert werden? Es gibt viele Annäherungen an diesen
Begriff, aber keine abschließende Definition. Auch die
europäische Ebene versucht sich bereits an einer euro-
päischen Definition des Begriffes.

Konsens herrscht dabei wohl in der Gewährleistung
der Diskriminierungsfreiheit bei Inhalten, Anbietern
und Empfängern. Genau deshalb gibt es den § 41 a
Telekommunikationsgesetz, TKG, zur Netzneutralität.
Dieser ermächtigt in Satz 1 die Bundesregierung, in ei-
ner Rechtsverordnung nach Zustimmung des Bundes-
tages und des Bundesrates grundsätzliche Anforderun-
gen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung
und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten
und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche
Verschlechterung von Diensten und eine ungerecht-
fertigte Behinderung oder Verlangsamung des Da-
tenverkehrs in den Netzen zu verhindern. Einen
entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Wirt-
schaftsministerium bereits vorgestellt und zur Anhö-
rung freigegeben. In diesem Zusammenhang ist aber
wichtig, festzustellen, dass kein akuter Handlungsbe-
darf des Gesetzgebers besteht. Denn die gesetzlichen
Grundlagen im TKG haben wir bereits verabschiedet.
Auch ist es schwierig, angesichts der technischen Dy-
namik des Internets eine angemessene Lösung für alle
Details des Netzes zu finden.

Für viel Aufregung hat in den letzten Wochen die
Deutsche Telekom mit der Ankündigung gesorgt, künf-
tig Volumentarife im Festnetzbereich einzuführen. Also
falls, analog zum Mobilfunk, ein bestimmtes Datenvo-
lumen im Abrechnungszeitraum erreicht wird, dann
werden Up- und Download-Geschwindigkeit für den
Abrechnungszeitraum begrenzt. Aber ist dies bereits
ein Verstoß gegen die Netzneutralität im Sinne einer
Diskriminierung? Ich denke, nicht. Fällt die Telekom
hier eine kluge Entscheidung? Angesichts der Wettbe-
werbsdynamik der Branche ist das fragwürdig; aber es

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(C (D andelt sich sicher um eine durchdachte unternehmeische Entscheidung. Sollten nun viele Kunden der elekom den Rücken kehren, sichert der Wettbewerb ie Netzneutralität, auch dann, wenn diese gar nicht etroffen ist. Sind keine großen Kundenbewegungen u verzeichnen, ist das Thema Volumengrenze doch noch – nicht so wichtig. Sollte die Telekom ihre Marktmacht bei Vorleisngsprodukten gegenüber anderen Anbietern miss rauchen, dann haben die Bundesnetzagentur und das undeskartellamt die geeigneten Instrumente zur anktion. Problematisch könnte die Einbeziehung oder erausnahme hauseigener Dienste bei der Volumenegrenzung sein. Dienste wie T-Entertain sind sogeannte Managed Services; diese sollen nicht unter die olumengrenze fallen. Allerdings zahlt der Kunde eute bereits eine Extragebühr für diese Angebote. utzt der Kunde das gleiche Angebot nicht als Manaed Service der Deutschen Telekom, dann unterliegt es benfalls dem Best-Effort-Prinzip. Übrigens entspricht -Entertain den Triple-Play-Angeboten der Kabelunrnehmen; da habe ich noch keine Beschwerden über ie Verletzung der Netzneutralität vernommen. Aber es esteht ein potenzielles Risiko, dass Managed Services as Best-Effort-Prinzip im Internet verdrängen. Hier erden Politik, Regulierer und die Netzgemeinde in ukunft wachsam sein müssen. Der Antrag der SPD widmet sich ebenfalls dem reitbandausbau; allerdings gibt es da nichts Neues. s ist sehr überraschend, dass es der SPD gelingt, alle ortschritte, die wir in dieser Legislaturperiode erzielt aben, zu ignorieren. Es überrascht gerade deshalb, eil einige Maßnahmen doch von uns gemeinsam in er Großen Koalition auf den Weg gebracht wurden. In er ersten Lesung des Antrages am 13. Juni 2013 bin h ausführlich darauf eingegangen. Daher nun in alr Kürze: Wir haben Teile des Frequenzspektrums für breitandige, mobile Internetnutzung zur Verfügung getellt. Unter dem Stichwort „LTE“ war Deutschland as erste Land in Europa, das diesen neuen Mobilfunktandard eingeführt hat und zwar mit der Priorität in isher unterversorgten Regionen. Das novellierte TKG etzt insbesondere Anreize für Investitionen. Genannt eien nur die umfangreichen Möglichkeiten zur Mitutzung bestehender Infrastrukturen für den Breitandausbau. Das senkt die Ausbaukosten. Es gelten un längere Fristen für die Regulierungsperioden der undesnetzagentur; das schafft Investitionsund Plaungssicherheit für die Branche. Wir haben beim Breitbandausbau eine große Dynaik im Land. Dies sollten wir nicht schlechtreden. Seit 010 wurden 560 000 Haushalte zusätzlich mit der rundversorgung von 1 Megabit pro Sekunde ericht; nun sind 99,7 Prozent der Haushalte versorgt. 4,8 Prozent, also mehr als die Hälfte der deutschen aushalte, haben Zugriff auf einen Hochgeschwindig eitsanschluss, der mindestens 50 Megabit pro Seunde bietet. Das sind 6 Millionen Haushalte zusätzgebene Reden )





(A) )

lich in nur zwei Jahren. Mit der Einführung eines
Universaldienstes wäre diese positive Entwicklung auf
den Kopf gestellt worden und der Breitbandausbau
völlig entschleunigt worden.

Es besteht keine Notwendigkeit für eine Überarbei-
tung des TKG. Zumal sich auch der Rechtsrahmen auf
europäischer Ebene bisher nicht verändert hat. Neelie
Kroes, die zuständige EU-Kommissarin, ist in den letz-
ten Wochen mit zahlreichen pointierten Bemerkungen
in die Öffentlichkeit gegangen. Wir sind also gespannt
darauf, was aus Brüssel zu erwarten ist. Ich freue mich
bereits auf die Diskussionen mit Ihnen in der nächsten
Legislaturperiode.


Dr. Georg Nüßlein (CSU):
Rede ID: ID1725047400

Mittlerweile zum dritten Mal müssen wir uns heute

Morgen – dies ist mit der Nummer 68 der letzte Tages-
ordnungspunkt vom Donnerstag, der laut Tagesord-
nung um 9 Uhr am Freitagmorgen endet – mit den rot-
roten Anträgen zur Netzneutralität herumschlagen. Es
sind eben nicht immer aller guten Dinge drei.

Aber offenbar haben Sie mit Ihrer Penetranz und öf-
fentlichen Panikmache nicht nur bei der Netzge-
meinde, sondern auch beim Bundeswirtschaftsminister
einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen: Wie Sie
wissen, hat das Bundeswirtschaftministerium mittler-
weile doch einen Entwurf einer Verordnung zur Ge-
währleistung der Netzneutralität vorgelegt, was ehr-
lich gesagt auch für mich recht überraschend kam,
zumal ich nach wie vor eigentlich der Überzeugung
bin, dass Gefahr für die Freiheit des und im Internet
derzeit nicht im Verzug ist.

Jetzt wegen der reichlich diskutierten Telekom-
Pläne in Aktionismus zu verfallen, halte ich für wenig
zielführend. Hatte Bundesminister Rösler doch vor
kurzem noch darauf verwiesen, erst einmal auf das Er-
gebnis der von der Bundesnetzagentur zu erstellenden
Studie über „Dienstequalität von Breitbandzugängen“
zu warten, bevor der Verordnungs- und Gesetzgeber
eventuell aktiv wird. Die liegt nun zwar vor, kommt
aber auch nicht zu dem Ergebnis, dass eine Verord-
nung zur Etablierung der Netzneutralität nun dringend
notwendig wäre, auch vor dem Hintergrund, dass die
zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes erst vor
kurzem angekündigt hat, im Herbst 2013 eine Initia-
tive für eine europaweite Regelung hinsichtlich der
Netzneutralität starten zu wollen. Ob Deutschland da
mal wieder in vorauseilendem Gehorsam und in Un-
kenntnis des da aus Brüssel Kommenden einen natio-
nalen Alleingang machen sollte, frage ich mich schon.

Nun denn, sehen wir es mit dem Minister als „vor
dem Hintergrund noch nicht absehbarer Marktent-
wicklungen“ als „geboten, vorsorglich und zusätzlich
zu den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen einen
Rechtsrahmen bereitzustellen, der alle Internet Service
Provider gleichermaßen erfasst, um sicherzustellen,
dass der Grundsatz der Netzneutralität beachtet und
damit das Internet in seiner jetzigen Art und Form er-
halten bleibt“, wie es im Entwurf so schön heißt.

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(C (D Wie ich Ihnen schon in meinen beiden vorangeganenen Reden zu Ihren Anträgen deutlich gemacht abe, wollen natürlich auch wir das Best-Effort-Prinip im Internet erhalten, also dass die Daten schnellstöglich und bestmöglich im Internet transportiert erden. So ist im Verordnungsentwurf „die grundsätzche Gleichbehandlung aller Datenpakete unabhänig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder iel“ als Grundsatz schon in § 1 verankert. Ebenso ein diskriminierungsfreier, transparenter und offener ugang zu Inhalten und Anwendungen für alle Endnuter“, aber natürlich auch für alle Diensteanbieter. ass „eine Inhaltekontrolle durch Netzbetreiber rundsätzlich nicht erfolgen“ darf, wie die SPD chreibt, ist mit Blick auf unser Grundgesetz sowieso lar und wieder einmal purer Populismus. Völliger Unsinn ist die Darstellung der vereinigten enossen in ihren Anträgen, dass es ohne gesetzliche egelung zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Interet käme, wobei sozial Schwächeren der Zugang in die formationsund Wissensgesellschaft wegen der Pro tgier großer Internetkonzerne von vorneherein verperrt wäre. Hier wird einmal mehr ins wahltaktische orn des angeblichen sozialen Unfriedens gestoßen, en es in Deutschland gerade im Bereich der Telekomunikation so gut wie nicht gibt und auch nicht geben ird. Schließlich verpflichtet uns die EU-Richtlinie 002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen r elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, dem Nutzer den Zugang ins Internet zu ermöglichen, ich hier informieren zu können und dort auch seine utputs und Meinungen verbreiten zu können. Die Inrmationsgesellschaft in Deutschland wird vor allem on Ihrem billigen Populismus torpediert, werte SPDnd Linkskollegen. § 2 des Verordnungsentwurfs regelt in Abs. 1, dass etreiber „eigene Inhalte und Anwendungen nicht zu ünstigeren Bedingungen oder zu einer besseren Quatät bevorzugt zugänglich machen“ dürfen. Das zielt unächst schon auf den Vorstoß der Deutschen Teleom, ihr eigenes Fernsehangebot „Entertain“ und ihr Videoload“-Portal bei der Anrechnung auf das moatlich zur Verfügung stehende Datenvolumen bei den igenen Kunden nicht als schon verbrauchtes Datenolumen anzurechnen. Diesen Vorteil haben andere iensteanbieter nach den jetzigen Plänen der Telekom icht. Die Frage, ob es sich bei „Entertain“ um ein ernsehangebot mit spezifischer Medienregulierung nd separater Bezahlung handelt, wie die Telekom arumentiert, ist an anderer Stelle, nämlich durch die undesnetzagentur, zu klären. Entscheidend bei der Betrachtung von solchen lattformen und Managed Services ist es meines Erchtens, dass das Best-Effort-Prinzip, also das „klasische“ Internet nicht in irgendeiner Form eingechränkt wird. Hier aber einen grundlegenden gulatorischen Pflock einzuschlagen, halte ich in der ache durchaus für nachvollziehbar, zumal die Teleom mit Sicherheit nicht der einzige Netzbetreiber Andreas G. Lämmel gebene Reden )





(A) )

bleiben wird, der eigene Dienste anbietet und an den
Kunden bringen möchte. Mit dieser Regelung würden
also alle Netzbetreiber in die Pflicht genommen, auch
die nicht marktstarken. Schließlich sollen ja auch
kleine und mittlere Dienstleistungsanbieter, die über
kein eigenes Netz verfügen wie Telekom und Co., freien
Zugang zum Internet bzw. zum Endkunden haben.

Dieses Verbot soll nach Abs. 2 des § 2 der Verord-
nung auch für Vereinbarungen von Netzbetreibern mit
Drittanbietern gelten, die eigens dafür bezahlen, dass
ihre Inhalte in irgendeiner Form bevorzugt durchgelei-
tet werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen
greifen die Sanktionen nach den §§ 126 und 18 TKG,
die bis hin zur Untersagung der Tätigkeit als Betreiber
von Telekommunikationsnetzen oder als Anbieter von
Telekommunikationsdiensten gehen können.

Ausdrücklich zustimmen möchte ich der Aussage
von Bundesminister Rösler, dass es auch weiterhin in
der freien Entscheidung eines Unternehmens liegen
muss, unterschiedliche Produkte zu unterschiedlichen
Konditionen, sprich Preisen, anbieten zu können. Die
Unternehmens- und Handlungsfreiheit gibt uns das
Grundgesetz zu Recht auch vor. Deshalb ist es richtig,
dass der Verordnungsentwurf den Netzbetreibern aus-
drücklich zubilligt, den Kunden ihre Leistungen auch
in gestaffelter Form zu verkaufen: „Eine inhaltsneut-
rale, an technischen Erfordernissen orientierte Trans-
portklassifizierung (Qualitätsdienstklassen) ist keine
willkürliche Verschlechterung von Diensten, solange
dem Endnutzer Wahlmöglichkeiten erhalten bleiben.
Eine Differenzierung von Entgelten nach Qualitäts-
dienstklassen ist keine ungerechtfertigte Behinderung
oder Verlangsamung des Datenverkehrs“, heißt es in
§ 2 Abs. 3.

Wenn also die Telekom oder auch andere Anbieter
– wie es etwa 1&1 oder Kabel Deutschland heute ja
auch schon handhaben – eine monatliche Datenober-
grenze einführen und eine echte Flatrate nur noch ge-
gen Aufpreis bereitstellen, dann ist das eine freie Ent-
scheidung dieser Unternehmen. Bedenken habe ich
dabei schon etwas mit Blick auf die sich rasant ent-
wickelnden Breitbandanwendungen wie Telemedizin,
Videokonferenzen, Smart-Home-Anwendungen, das
„Internet der Dinge“, Industrie 4.0 oder intelligente
Strom- und Verkehrsnetze. Bei einer monatlichen
Datenobergrenze könnten schon viele Nutzer von vor-
neherein davon abgeschreckt werden, solche Daten
aufzurufen und zu nutzen, womit die technische Ent-
wicklung insgesamt gebremst werden könnte. Da müs-
sen wir aufpassen. Vielmehr hoffe ich und rufe die
Netzbetreiber dazu auf, die so generierten Mehrein-
nahmen in den Netzausbau zu investieren, der Grund-
voraussetzung für alle Entwicklung im Netz ist und der
Garant dafür, Netzneutralität auch aufrechterhalten zu
können.

Der Breitbandausbau bleibt Hauptaufgabe von
Politik und Wirtschaft, wenn wir international weiter
vorne mithalten wollen. Mit der TKG-Novelle im letz-
ten Jahr haben wir dafür gute Grundlagen gelegt. Auf

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(C (D er anderen Seite bin ich frohen Mutes, dass es im ettbewerb immer Unternehmen geben wird, die keine atenbremse oder Tempodrosselung einführen und zu enen die Kunden dann wechseln können. Notwendig und im Verordnungsentwurf berücksichgt ist eine saubere Transparenz für die Endkunden, enn die Netzneutralität doch einmal aus berechtigten ründen beschnitten werden muss, wenn das im allemeinen Interesse liegt, zum Beispiel für die Aufchterhaltung von Notrufdiensten. Sollte es eine olche Einschränkung geben, muss nach den vom Buneswirtschaftsministerium vorgelegten Plänen der erbraucher nach § 43 a Abs. 2 Nr. 2 TKG informiert erden. Das wird Aufgabe der Bundesnetzagentur ein. Was wir mit der Verordnung auch aus der Welt chaffen könnten, ist die Debatte um einen Routerwang. Schon heute dürfen Betreiber nach dem Gesetz ber Funkanlagen und Telekommunikationsendeinichtungen die Netzneutralität nicht dadurch verletzen, ass sie den Zugang zum World Wide Web nur über ein pezielles, von ihnen entwickeltes und zur Verfügung estelltes Endgerät ermöglichen. Das kommt aber leier vor. In § 4 der geplanten Verordnung soll nun ausrücklich geregelt werden, dass der Netzabschluss grundsätzlich über ein vom Nutzer frei wählbares ndgerät technisch zugänglich sein“ soll. Jeder Nuter muss frei entscheiden können, welchen Router er enutzen will. Ein Routerzwang würde die Wahlfreiheit er Nutzer klar beschneiden. Im Übrigen halte ich den Weg der Verordnung nach 41 a TKG – wenn man das schon rechtlich absichern ill – für die konsequente, im Gesetz angelegte Varinte. Natürlich hat die Verordnung dieselbe Rechtsraft, Legitimität und Qualität wie ein Gesetz, dessen öglicherweise schon bald wieder anstehende Novelerung sich auch wieder in die Länge ziehen würde. chließlich sind Bundestag und Bundesrat mit Zustimungsrecht beteiligt. Klagen Sie also nicht, dass da nur“ eine Verordnung vorgesehen ist. Die gilt für die nbieter genauso wie ein Gesetz. Dass ich zum derzeigen Zeitpunkt weder Verordnung noch Gesetz für ringend notwendig erachte, habe ich eingangs bereits eutlich gemacht. Was die SPD in ihrem Antrag zum Breitbandausbau uf das Tableau hebt, sind – wie ich schon in meiner tzten Rede dazu am 13. Juni 2013 herausgearbeitet abe – alte Zöpfe, die wir vor allem mit der Novelle es Telekommunikationsgesetzes im letzten Jahr schon eitgehend umgesetzt oder zumindest in die Wege geitet haben. Ich möchte die einzelnen Maßnahmen tzt nicht alle wiederholen. Am Ziel eines flächendeckenden, auch den ländlihen Raum vollumfänglich erfassenden Breitbandausaus in Deutschland halten wir, denke ich, alle fest. DU/CSU und FDP haben gehandelt. Das haben die enossen offenbar noch nicht mitbekommen. Es tut ich viel in unserem Land. Gehen Sie raus in Ihre Dr. Georg Nüßlein gebene Reden )





(A) )

Wahlkreise, und zwar nicht nur in die Städte und Bal-
lungszentren, und schauen Sie sich an, wie Unterneh-
men, Kommunen und private Interessensgemeinschaf-
ten sich zusammentun und schnelles Internet in ihre
Gemeinde, in ihre Region holen! Das ist auch unserem
Handeln im letzten Jahr zu verdanken.

Ich möchte den vielen Unternehmern, den Bürger-
meistern und Breitbandpaten, den Breitbandinitiativen
und Privatpersonen, die die Chance jetzt nutzen wol-
len, die wir ihnen mit dem neuen Regulierungsrahmen
im TKG gegeben haben, danken für ihren Mut und ihre
Tatkraft, den Breitbandausbau jetzt anzupacken. Las-
sen Sie sich nicht von miesepeterigen Anträgen von
Sozialdemokraten und Sozialisten verunsichern! Da,
wo der Wettbewerb nicht den gewünschten Ausbau mit
sich bringt, nämlich in den stark ländlich geprägten,
dünn besiedelten und somit mittel- und langfristig we-
nig oder nicht lukrativen Gegenden Deutschlands,
werden wir zu gegebener Zeit individuelle, besondere
Maßnahmen überlegen müssen. Aber alles zu seiner
Zeit.


Martin Dörmann (SPD):
Rede ID: ID1725047500

Kluge Politik sollte vorhandene Defizite benennen

und hierfür konkrete Lösungsvorschläge entwickeln.
Genau hierum geht es der SPD-Bundestagsfraktion
mit dem von uns vorgelegten Antrag zu den Themen
Netzneutralität, Mindestqualitäten bei Breitbandver-
trägen und Breitbandausbau. Diese Punkte sind für die
Teilhabe aller Menschen an den Chancen des Internets
von besonderer Bedeutung.

Welche Probleme gibt es, und wie wollen wir sie lö-
sen? Erstens: Netzneutralität. Es besteht verbal ein
breiter politischer Konsens darin, dass wir Netzneu-
tralität und die bewährte Best-Effort-Qualität des In-
ternets bewahren und Diskriminierungen im Netz ver-
hindern wollen. Gleichzeitig gibt es aber bereits große
Unterschiede bei der Definition dieser Begriffe. Noch
größer ist die Unsicherheit über die heutige Rechts-
lage, etwa darüber, welche Verpflichtungen Unter-
nehmen haben und welche Befugnisse die Bundes-
netzagentur als Regulierungsbehörde hat, um die
genannten Ziele wirksam umzusetzen. Dies wird insbe-
sondere an der kontroversen Debatte um das neue Ta-
rifmodell im Festnetzbereich der Deutschen Telekom
deutlich.

Um diese Unklarheiten zu beseitigen, fordert die
SPD-Bundestagsfraktion bereits seit langem eine ge-
setzliche Absicherung von Netzneutralität, Diskrimi-
nierungsfreiheit und Best-Effort-Qualität. Hierzu ha-
ben wir in unserem Antrag weitreichende und konkrete
Vorschläge unterbreitet. Sie reichen von einer gesetz-
lichen Definition von Netzneutralität über stärkere
Kompetenzen der Bundesnetzagentur zu deren Durch-
setzung bis hin zu deren Verpflichtung, einen jährli-
chen Bericht über Verstöße, die Qualität des Netzes
und die Sicherung von Best Effort vorzulegen.

Zweitens: Mindestqualitäten bei Breitbandverträ-
gen: Kürzlich hat eine von der Bundesnetzagentur in

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(C (D uftrag gegebene Messstudie belegt, dass es eine erebliche Diskrepanz zwischen den von den Internetrovidern vermarkteten Bandbreiten und den tatsächch beim Endkunden ankommenden Bandbreiten gibt. eshalb wollen wir die Unternehmen verpflichten, ren Kunden eine Mindestbandbreite vertraglich uzusichern. Umgekehrt sollen diese ein Sonderkünigungsrecht erhalten, wenn die Zusagen nicht eingealten werden. Drittens: Breitbandausbau. Hier gibt es weiterhin rhebliche Defizite in Deutschland. Alle von der Bunesregierung vorgegebenen Zielsetzungen drohen zu cheitern. Hinsichtlich der zur Verfügung stehenden andbreiten gibt es riesige Versorgungsunterschiede wischen städtischen und eher ländlichen Regionen, ie sich zu vertiefen drohen. Und immer noch sind ahlreiche „weiße Flecken“ zu beklagen, in denen es icht einmal eine angemessene Grundversorgung gibt. ierzu hat die SPD-Bundestagsfraktion in den letzten ahren umfassende Konzepte vorgelegt, die wir in unerem Antrag noch einmal zusammengefasst haben. In der Plenardebatte zur Einbringung des Antrags m 13. Juni habe ich unsere Vorschläge bereits im Einelnen erläutert. Das will ich an dieser Stelle nicht iederholen, um stattdessen auf einige aktuelle Enticklungen der letzten 14 Tage einzugehen. Zum Thema Netzneutralität hat das Bundeswirtchaftsministerium zwischenzeitlich den Entwurf einer echtsverordnung nach § 41 a Abs. 1 Telekommunikaonsgesetz vorgelegt. Dies geschah offensichtlich uch für die Koalitionsfraktionen gänzlich überrachend. Noch vor zwei Wochen hat der Unionskollege r. Nüßlein keinen hinreichenden Grund dafür ge ehen, eine solche Rechtsverordnung „jetzt Knall auf all rechtswirksam werden zu lassen.“ Und in der Tat: Fachkreisen wird der unausgegorene Verordnungs ntwurf nur kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen. ypische Kommentare, die man in Gesprächen immer ieder hört, sind „blanker Aktionismus“, „unter aller anone“ und „völlig daneben“. Es rächt sich nun, ass Minister Dr. Rösler die letzten Jahre völlig verchlafen hat. Unsere Diskussionen in der Enqueteommission sind leider weitgehend spurlos an ihm orbeigegangen. Nicht ohne Grund haben fast 80 000 enschen die aktuelle Onlinepetition von Johannes cheller unterzeichnet, die eine gesetzliche Absicheung der Netzneutralität fordert und die in dieser Wohe im Petitionsausschuss beraten wurde. Wie an anderer Stelle auch versucht Schwarz-Gelb un aufgrund des öffentlichen Drucks kurz vor Toreschluss eine zweifelhafte Symbolverordnung auf den eg zu bringen, nur um ein paar Wahlkampfpunkte inzusammeln. Man kann allerdings konstatieren: Der ersuch ist kläglich gescheitert. So hat beispielsweise ine Anhörung im Unterausschuss Neue Medien zum hema Netzneutralität in dieser Woche deutlich geacht, dass der Verordnungsentwurf mehr Fragen aufirft, als Lösungen zu bieten. Niemandem ist etwa klar, b der Verordnungsentwurf nun die Tarifpläne der Dr. Georg Nüßlein gebene Reden )





(A) )

Telekom konterkariert oder durchwinkt. Wann sollen
Managed Services nun erlaubt, wann verboten sein?
Welche Kriterien sollen hierfür gelten? Wie definiert
man die geforderte Best-Effort-Qualität des Internets,
in einer Gesamtbetrachtung der Qualität aller Netze
oder vom Endverbraucher her gesehen? Die Liste der
Fragen ließe sich beliebig verlängern.

Doch nicht nur der widersprüchliche und unpräzise
Inhalt der Rechtsverordnung ist zu kritisieren. Nein,
das gesamte Verfahren ist höchst problematisch und
entspricht nicht den parlamentarischen Anforderun-
gen. Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung
des Bundestages und des Bundesrates. Die Bundes-
regierung hat in dieser Woche im federführenden Wirt-
schaftsausschuss mitgeteilt, dass am 14. August der
Kabinettsbeschluss zur Rechtsverordnung gefasst wer-
den soll. Die Vorlage soll dann Anfang September in
der für die Haushaltsberatung geplanten Sondersit-
zung des Bundestages beschlossen sowie am 20. Sep-
tember durch den Bundesrat gepeitscht werden, also
zwei Tage vor der Bundestagswahl, und das bei einer
Thematik, die unbestreitbar hochkomplex und von er-
heblichen Auswirkungen für die Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie für die Marktentwicklung sein
wird.

Nicht einmal eine ordentliche Anhörung war in den
bisherigen Zeitplänen der Bundesregierung vorgese-
hen. Immerhin hat nun der Wirtschaftsausschuss auf
Antrag der SPD-Fraktion vorsorglich beschlossen,
Ende August noch eine Anhörung durchzuführen,
sollte es bei den Zeitplänen der Bundesregierung blei-
ben. Ich möchte aber betonen, dass dies lediglich eine
reine Notmaßnahme wäre, keinesfalls jedoch ein ins-
gesamt angemessenes parlamentarisches Verfahren.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, von ihren
völlig unzureichenden Plänen Abstand zu nehmen.
Stattdessen sollte der neu gewählte Bundestag die
Möglichkeit erhalten, unter einer rot-grünen Regie-
rung sorgfältig zu beraten und eine angemessene ge-
setzliche Regelung auf den Weg zu bringen.

Wegen der besonderen Tragweite einer möglichen
Regelung bis hin zu denkbaren Eingriffen in Eigen-
tumsrechte spricht nicht nur sachlich, sondern auch
verfassungsrechtlich alles für ein Gesetz. So ist sehr
zweifelhaft, ob § 41 a Telekommunikationsgesetz über-
haupt eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für
die von der Bundesregierung geplante Verordnung
darstellt. In diesem Zusammenhang möchte ich auf
einen aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur vom
14. Juni 2013 zur Tarifänderung der Deutschen Tele-
kom AG für Internetzugänge hinweisen. Dort ist dar-
gelegt, dass es bislang keine gesetzliche Verpflichtung
zur Netzneutralität gibt. Auch besteht, so die Bundes-
netzagentur, bislang keine gesetzlich normierte sym-
metrische Pflicht zur Gleichbehandlung, da das Dis-
kriminierungsverbot wettbewerbsrechtlich nur für
marktmächtige Unternehmen gilt. Zudem stellt der Be-
richt fest, dass es bezüglich der Begrifflichkeit von
Netzneutralität ganz unterschiedliche Ansätze gibt. Al-

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(C (D in diese Punkte sollten deutlich machen, dass es eier gesetzlichen Regelung bedarf, um für alle Beteilign Rechtssicherheit zu schaffen. Ich möchte schließlich noch auf das Thema Breit andausbau zu sprechen kommen, das für uns ebenlls von herausragender Bedeutung ist. Es geht uns arum, allen Menschen und Regionen durch eine gute reitbandversorgung die Möglichkeit zur gesellchaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe zu sichern. eine einzige Entscheidung und Maßnahme dieser undesregierung hat einen wesentlichen Beitrag dazu eleistet, die digitale Spaltung in Deutschland zu berwinden und die notwendigen zusätzlichen Investionen von Unternehmen in den Breitbandausbau anuregen. Dort, wo es Fortschritte gibt, sind diese nicht uf diese Bundesregierung zurückzuführen. So wurde er LTE-Ausbau nur durch diesbezügliche Frequenzeschlüsse der Vorgängerregierung möglich. Und die reitbandinvestitionen von Unternehmen in städtichen Gebieten resultieren aus dem Infrastrukturwettewerb zwischen Kabelunternehmen und Festnetzbeeibern. Das drängendste Problem sind aber weiterhin betehende Versorgungslücken in der Fläche hinsichtlich iner angemessenen Grundversorgung sowie große irtschaftlichkeitslücken bei Hochleistungsnetzen in eniger dicht besiedelten Regionen. Hier drohen minestens ein Viertel aller deutschen Haushalte nachhalg von hohen Bandbreiten abgeschnitten zu bleiben. o konstatierte „Spiegel Online“ Ende letzter Woche einem längeren Artikel unter der Überschrift „Zu unftsbremse langsames Internet: Die Schmalbandepublik“, das Versprechen der Bundesregierung, 5 Prozent der Haushalte bis 2014 mit mindestens 0 Megabit pro Sekunde zu versorgen, sei nicht zu haln. Die Behauptung der Merkel-Regierung, es gebe usreichend Breitband, sei „Augenwischerei“, bei den tsächlich gemessenen Bandbreiten stehe Deutschnd schlecht da und sei nur Mittelmaß. Der Artikel chließt mit der Feststellung: „Die entscheidende rage, um die sich die Regierung bisher drückt: Ist reitband-Internet ein öffentliches Gut, gehört es zur aseinsvorsorge? Wenn das so ist, muss der Bund ehr tun.“ So weit das Zitat von „Spiegel Online“. Wir meinen: Ja, schnelles Internet gehört für uns ur Daseinsvorsorge, weshalb wir die Grundversorung durch eine gesetzliche Universaldienstverpflichng absichern wollen. Darüber hinaus wollen wir den ächendeckenden Ausbau von Hochleistungsnetzen uch in der Fläche vorantreiben, und zwar durch wettewerbliche Lösungen, die von staatlicher Seite durch ie richtigen Rahmenbedingungen und intelligente ördermaßnahmen unterstützt werden müssen. Das ittelmaß der Merkel-Regierung darf jedenfalls kein aßstab für die Breitbandversorgung sein. Nun verweisen die Rednerinnen und Redner der Kolitionsfraktionen immer wieder gerne auf aus ihrer icht positive Zahlen im Breitbandatlas, was etwa die ersorgung mit Bandbreiten von 1 Megabit pro Se Martin Dörmann gebene Reden )





(A) )

kunde betrifft. Abgesehen davon, dass es heute eigent-
lich Konsens sein sollte, dass eine solche Geschwin-
digkeit heute nicht einmal mehr der unterste Standard
sein sollte – selbst die Telekom will übrigens gedros-
selten Kunden inzwischen mindestens 2 Megabit pro
Sekunde anbieten –, der Breitbandatlas ist viel zu un-
präzise, als dass er ernsthaft als Versorgungsnachweis
taugt. Er beruht auf freiwilligen, nicht überprüften Un-
ternehmensangaben und basiert dabei in erster Linie
auf den berühmten „bis zu“-Angaben der Unterneh-
men. Die bereits zitierte Messstudie hat aber eindeutig
belegt, dass solche vermarkteten Bandbreiten meistens
nicht der Realität entsprechen.

Vor diesem Hintergrund hat der Beirat der Bundes-
netzagentur in seiner jüngsten Sitzung Anfang dieser
Woche einvernehmlich folgenden Beschluss gefasst:
„Der Beirat bittet die Bundesnetzagentur um Stellung-
nahme erstens zur Aussagekraft des Breitbandatlas
vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Messstudie
und zweitens zur Frage, wie nach einer umfassenden
Evaluierung des Breitbandatlas eine präzisere Dar-
stellung der tatsächlichen Versorgungslage erreicht
werden kann.“ So weit das Zitat.

Auch was die Datenlage angeht, gilt also für die
Politik der Bundesregierung: Mehr Schein als Sein! Es
wird Zeit für einen Wechsel, um die wirtschaftlichen
Chancen des Internets zu nutzen und die Teilhabemög-
lichkeit aller Menschen und Regionen zu sichern.


Claudia Bögel (FDP):
Rede ID: ID1725047600

Die Debatte um das Thema Netzneutralität wird

nach wie vor sehr emotional geführt – und das, obwohl
die Bundesregierung bzw. das Bundeswirtschafts-
ministerium in der vergangenen Woche reagiert und
eine Verordnung zur Sicherung der Netzneutralität
vorgelegt hat. Das ist Ihnen von der SPD und der Lin-
ken offenbar immer noch nicht genug.

Das Thema Netzneutralität ist derzeit in aller
Munde. Das zeigt, welchen Stellenwert das offene und
diskriminierungsfreie Internet in unserer Gesellschaft
genießt und welch hohes, schützenswertes Gut die
Netzneutralität ist. Besonders hervorheben möchte ich
in diesem Zusammenhang auch noch einmal das bür-
gerschaftliche Engagement von Johannes Scheller, der
sich gemeinsam mit den rund 77 000 Unterzeichnern
seiner Onlinepetition für die Netzneutralität stark-
macht.

Lassen Sie mich an dieser Stelle mit Blick auf die
Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke
noch einmal klarstellen: Im Ziel sind wir uns ja prinzi-
piell einig, nur was den Weg dorthin betrifft, unter-
scheiden wir uns grundsätzlich.

Ich glaube, wir stimmen alle darin überein, dass die
Netzneutralität, die inhaltsblinde Gleichbehandlung
aller Datenströme im Internet, Chancengleichheit si-
chert und eine unbedingte Voraussetzung für die ste-
tige Weiterentwicklung und Innovation des Netzes ist.

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(C (D Das Internet ist ein unverzichtbarer Teil unserer Inrmationsgesellschaft, eine wichtige Voraussetzung er gesellschaftlichen Teilhabe und eines der wichtigsn Medien zur globalen Kommunikation und Vernet ung geworden. Von einem diskriminierungsfreien und ffenen Internet profitieren sowohl die Gesellschaft als uch die Wirtschaft. Daher können und wollen auch ir Liberale Verstöße gegen die Netzneutralität nicht ulden. Genau das hat auch der Bundeswirtschaftsminister ehr als deutlich gemacht, als er umgehend nach Be anntwerden der Drosselungsund Privilegierungsläne der Deutschen Telekom AG in einem Brief an ren Vorstandsvorsitzenden, René Obermann, die Bei ehaltung der Netzneutralität und Sicherung des Bestffort-Prinzips schriftlich angemahnt hat. Konsequenterweise hat die Bundesregierung dann uch aufgrund der Wichtigkeit des Themas und nach tensiver Diskussion aller relevanten Aspekte von den r zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch geacht, um das Prinzip der Netzneutralität festzu chreiben. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt es sehr, dass or anderthalb Wochen vom Bundeswirtschaftsminisr – quasi als Sofortmaßnahme – eine Rechtsverordung auf den Weg gebracht wurde, die wir inhaltlich oll unterstützen. Die grundsätzliche Frage, ob wir darüber hinaus och weitere gesetzliche Regelungen zur Sicherung er Netzneutralität brauchen, kann ich Ihnen zum jetigen Zeitpunkt ganz klar mit Nein beantworten. Desegen lehnen wir Ihre beiden Anträge heute auch ab. Lassen Sie mich kurz erläutern, warum: Erstens lehnen wir sie ab, weil wir im erst kürzlich ovellierten Telekommunikationsgesetz ausreichende nd praktikable Mittel zur Sicherung der Netzneutralit verankert haben. Zweitens lehnen wir sie ab, weil ein Gesetzgebungserfahren wesentlich träger wäre und längere Zeit in nspruch nehmen würde als der Weg über eine Rechtserordnung. Durch § 41 a Abs. 2 des Telekommunikationsgesetes, TKG, wird die Bundesregierung ermächtigt, in iner Rechtsverordnung gegenüber Telekommunikaonsunternehmen die grundsätzlichen Anforderungen n eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und en diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und nwendungen festzulegen. So kann eine willkürliche erschlechterung von Diensten und eine ungerechtfergte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverehrs im Netz verhindert werden. Wir haben die Netzneutralität im kürzlich novelliern TKG also bereits mehr oder weniger festgeschrieen, indem wir dort die diskriminierungsfreie Datenbermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang u Inhalten und Anwendungen als die Prinzipien fest Martin Dörmann gebene Reden )





(A) )

gelegt haben, die gegebenenfalls durch eine Rechts-
verordnung präzisiert werden können.

Da sich insbesondere im Telekommunikationsmarkt
die etwaigen Regulierungstatbestände schneller än-
dern, als wir mit einem Gesetzesvorhaben reagieren
könnten, sind wir mit einer Verordnung an dieser Stelle
viel flexibler.

Der Kritik, dass die Verordnung in dieser Legis-
laturperiode ja womöglich nicht mehr zum Abschluss
gebracht werden könnte, muss ich mit der Tatsache
entgegentreten, dass ein Gesetzesvorhaben in den ver-
bleibenden Monaten bis zur Bundestagswahl ja wohl
erst recht nicht mehr abgeschlossen werden könnte.

Mit der Verordnung schafft die Bundesregierung zu-
sätzlich zu den existierenden Wettbewerbsbestimmun-
gen des TKG oder des GWB nun einen Rechtsrahmen,
der alle Diensteanbieter systematisch erfasst und si-
cherstellt, dass das Internet in seiner jetzigen Art und
Form erhalten bleibt.

In der Verordnung wird daher auch festgelegt, dass
die Datenübermittlung nach dem Best-Effort-Prinzip
bestehen bleiben muss und die eigenen Inhalte und An-
wendungen bzw. die von Drittanbietern in der Daten-
übertragung nicht privilegiert werden dürfen.

Inhaltsneutrale, an technischen Erfordernissen
orientierte Datentransportklassen sowie beispiels-
weise die Einführung von Volumentarifen sollen auch
weiterhin möglich sein. Andernfalls würden viele
Dienste im Internet, wie beispielsweise Voice over IP,
unter Umständen nicht mehr funktionieren. Dies muss
unserer Meinung nach jedoch sehr transparent ge-
schehen.

Die Einführung von Volumentarifen ist zunächst
einmal, ganz simpel, ein Geschäftsmodell, und in unse-
rer sozialen Marktwirtschaft kann selbstverständlich
jedes Unternehmen seine eigenen Geschäftsmodelle
einführen, wenn es das möchte. Unserem Verständnis
nach heißt Netzneutralität auch nicht, dass es zwangs-
läufig Flatrate-Tarife geben muss. Der Markt bzw. un-
sere mündigen Verbraucherinnen und Verbraucher
werden entscheiden, wie sinnvoll das letztendlich ist.

Die neuen Geschäftsmodelle betreffen zunächst ein-
mal nicht die Netzneutralität und sind daher auch
nicht regulierungswürdig. Kritisch mit Blick auf die
Netzneutralität werden solche Geschäftsmodelle erst
dann, wenn eigene Inhalte und Anwendungen oder die-
jenigen von vertraglich festgelegten Drittanbietern bei
der Datenübermittlung bevorzugt werden.

Genau an dieser Stelle greift der Verordnungs-
entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Mit der
Verordnung wird sichergestellt, dass ein diskriminie-
rungsfreier, offener Zugang zum Internet für alle
Diensteanbieter gewährleistet werden muss. Gleiche
Chance für alle!

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ein neutra-
les Netz ein wichtiger Wirtschaftsstandortfaktor ist,
wird durch diese Gewährleistung auch sichergestellt,

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(C (D ass kleinere Unternehmen oder junge Start-ups nicht enachteiligt werden, weil diese sich das privilegierte etz womöglich nicht leisten können. Mir als mittel tandspolitischer Sprecherin meiner Fraktion ist es uch ganz persönlich besonders wichtig, dass die ründungstätigkeit nicht eingeschränkt wird und nge, mittelständische IT-Unternehmen auch zukünfg erfolgreich arbeiten können. Die Verordnung ist nach jetzigem Stand der Disussion und nach Abwägung aller marktlich-regulatoischen und politischen Aspekte des Themas das am esten geeignete Mittel, um die Netzneutralität in eutschland zu sichern. Sollte sich nach Erlass der erordnung und einer – sagen wir – Probezeit heraustellen, dass das Instrument nicht praktikabel ist, verchließen wir uns einer gesetzlichen Regelung gegenber nicht grundsätzlich – ganz anders als Sie, die Sie ich gegenwärtig einzig und allein aus ideologischer orniertheit gegen die Verordnung sträuben. Oder ind Sie gar der Meinung, eine Verordnung ist rechtch weniger wert als ein Gesetz? Dazu kann ich mich nur der Meinung des Bundesstizministeriums anschließend, das Anfang der Wo he im Petitionsausschuss festgehalten hat, dass es icht auf die Form, sondern vor allem auf die Inhalte er Verordnung ankommt. Wichtig ist bei einer Verordung lediglich, dass das, was mit ihr erreicht werden oll, so präzise formuliert wird, dass es nicht mehr umangen werden kann. Ich denke, das ist dem Bundesirtschaftsministerium gut gelungen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir im TKG irklich gute und zielführende Instrumente zur Sicheung der Netzneutralität in Deutschland verankert haen. Eine weitergehende Regulierung durch legislative ittel ist für uns also lediglich Ultima Ratio. Deswegen begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion en Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums ausrücklich, mittels der im TKG festgelegten Maßnahme er Verordnungsermächtigung die Netzneutralität in eutschland zu sichern. Das freie und offene Internet, dessen Erfolg auf dem rinzip der Netzneutralität beruht, muss erhalten bleien. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt daher en vorliegenden, den Realitäten Rechnung tragenen, sorgfältig abgewogenen Verordnungsentwurf, in em die Grundsätze der Netzneutralität festgehalten erden und somit die Existenz des freien, diskriminie ungsfreien Internets sichergestellt wird. Zu den Stichworten Transparenz, Sonderkündi ungsrecht und Universaldienst habe ich mich in meier letzten Rede bereits ausführlich geäußert. Meine einung dazu hat sich seitdem nicht geändert. Deswe en möchte ich es an dieser Stelle bei diesen Ausfühungen belassen. Fast über die ganze Legislaturperiode hinweg be ssen wir uns mit dem Thema Netzneutralität. Die En Claudia Bögel gebene Reden )

Halina Wawzyniak (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1725047700




(A) )

quete-Kommission bildete dazu eine ihrer ersten Pro-
jektgruppen. Inzwischen – darüber sind wir sehr froh –
haben unsere frühzeitigen Mahnungen, konkrete Maß-
nahmen für die gesetzliche Festschreibung der Netz-
neutralität zu ergreifen, dazu geführt, dass sich alle
Fraktionen mit dem Thema befassen. Das wäre die
sehr positive Lesart der Entwicklung.

Die etwas differenziertere und weniger schöne In-
terpretation ist, dass wir uns nun endlich so intensiv
mit der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität
befassen, weil die Telekom genau das gemacht hat, wo-
vor meine Fraktion immer gewarnt hatte. Das Kind
liegt also im Brunnen, kann aber noch gerettet werden.

Wir wissen jetzt: Wird die Netzneutralität nicht ver-
bindlich festgeschrieben, werden Unternehmen alle
Möglichkeiten zur Steigerung ihres Profits nutzen und
dafür gern ein Zweiklasseninternet in Kauf nehmen.
Die Telekom macht hier nur den Anfang; es ist eine
Frage der Zeit, bis andere sich ein Beispiel daran neh-
men. Und es wird sie nicht kümmern, wenn dabei das
freie und offene Internet auf der Strecke bleibt. Nun lie-
gen ein Entwurf zur Netzneutralitätsverordnung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
vor, ein Antrag der SPD und ein Antrag meiner Frak-
tion, die alle darauf zielen, einen „diskriminierungs-
freien, transparenten und offenen Zugang zum Inter-
net, seinen Inhalten und Anwendungen“ gewährleisten
zu wollen. Der Entwurf des Ministeriums sieht eine
Verordnung vor, mit der die „grundsätzliche Gleichbe-
handlung aller Datenpakete unabhängig von Inhalt,

(Best-EffortPrinzip)


Soweit ist das gut und schön. In Abs. 2 des Ministe-
riumsentwurfs heißt es dann allerdings: „Betreiber öf-
fentlicher Telekommunikationsnetze, die den Zugang
zu Endnutzern kontrollieren …, sind verpflichtet, eine
diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den dis-
kriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwen-
dungen gemäß den nachfolgenden Vorschriften zu ge-
währleisten. Die willkürliche Verschlechterung von
Diensten oder die ungerechtfertigte Behinderung oder
Verlangsamung des Datenverkehrs in den Telekommu-
nikationsnetzen ist unzulässig.“

Die Formulierungen „willkürliche Verschlechte-
rung von Diensten“ und „ungerechtfertigte Behinde-
rung oder Verlangsamung des Datenverkehrs“ impli-
zieren bereits, dass eine Verschlechterung sowie eine
Behinderung oder Verlangsamung dann nicht willkür-
lich und ungerechtfertigt sein können, wenn sie allen
ähnlich oder gleich widerfahren. Heißt: Wenn ich alle
gleich schlecht behandle, ist es gut. Klingt ein bisschen
absurd. In der öffentlichen Anhörung des Petitionsaus-
schusses an diesem Montag waren die anwesenden
Ministerien nicht in der Lage, zu erklären, was mit
„willkürlicher Verschlechterung“ und „ungerechtfer-
tigter Behinderung“ gemeint ist. Es wurde lediglich
erklärt, dass die Behörden dies auslegen und die Ge-
richte entscheiden sollen. Mit anderen Worten, es wird
nichts gesetzlich geregelt, zumindest nichts klar. Spra-

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Zu Protokoll ge

(C (D he ist verräterisch, und hier verrät sie uns, dass gut emeint nicht unbedingt gut gemacht bedeutet. Hier ist in großes Schlupfloch gelassen, das Unternehmen wie er Telekom am Ende doch die Möglichkeit eröffnet, zu n, was sie tun wollen und zu lassen, was wir uns ei entlich wünschen und erwarten. In § 2 „Inhaltsneutrale Datenübermittlung“ heißt s in Abs. 1 der Verordnung: „Betreiber dürfen eigene Inhalte und Anwendungen icht zu günstigeren Bedingungen oder zu einer bessen Qualität bevorzugt zugänglich machen.“ Übersetzt edeutet dies: Werden Vorleistungsangebote – sprich: riorisierungen oder Managed Services – auch Dritn diskriminierungsfrei – also zu keinen höheren Entelten als sie ein Netzbetreiber sich selbst oder seinen ochterfirmen einräumt – angeboten, kann der Betreier eigene Inhalte und Anwendungen priorisieren. Das ünftig zu tun hatte die Telekom bereits gegenüber der undesnetzagentur angekündigt. Abs. 3 schließlich erteilt der Priorisierung jeglicher iensteklassen eine Art Generalabsolution; denn da eißt es: „Eine inhaltsneutrale, an technischen Erfordernisen orientierte Transportklassifizierung (Qualitätsienstklassen)

on Diensten, solange dem Endnutzer Wahlmöglich-
eiten erhalten bleiben. Eine Differenzierung von Ent-
elten nach Qualitätsdienstklassen ist keine unge-
chtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des
atenverkehrs.“
Eine Verlangsamung von Diensten wie P2P ist nach

ieser Vorschrift ebenso möglich, wie es möglich ist,
inen spezifischen Dienst – zum Beispiel Spotify – in
inen priorisierten Managed Service zu verwandeln,
olange a) das unter § 2 Abs. 1 Festgestellte gilt und b)
ahlmöglichkeiten – sprich: andere Zugangsprovi-
er – bestehen. Kurzerhand sind damit die bereits be-
tehenden Bedingungen des mobilen Internet auf das
tationäre übertragen.

Man könnte fast auf die Idee kommen, mit dieser
erordnung solle das Vorgehen der Telekom im Nach-
inein legitimiert werden. Und es gibt tatsächlich böse
ungen, die das behaupten.

Ich möchte in Bezug auf den Ministeriumsentwurf
och auf ein weiteres Problem aufmerksam machen. In
4 „Reichweite der Netzneutralität“ wird der soge-
annte Routerzwang thematisiert.

Nach Maßgabe des Gesetzes über Funkanlagen und
elekommunikationsendeinrichtungen dürfen Betrei-
er das Gebot der Netzneutralität nicht dadurch beein-
ächtigen, dass sie den Netzzugang nur über ein von
nen bestimmtes Endgerät ermöglichen. Der Netzan-

chluss muss grundsätzlich über ein vom Nutzer frei
ählbares Endgerät technisch zugänglich sein. Noch
or zweieinhalb Wochen hatte das Bundeswirtschafts-
inisterium auf die Kleine Anfrage „Aussagen der
undesnetzagentur zu sogenannten Zwangsroutern“




Halina Wawzyniak
gebene Reden


(A) )


)(B)

meiner Fraktion geantwortet, dass Router auch Netz-
bestandteile sein können. Im Falle von Integrated
Access Devices, IAD, also Anschlüssen an Next Gene-
ration Networks, bezeichneten diese den Netzab-
schlusspunkt. In diesem Punkt scheint ein Umdenken
im Ministerium eingesetzt zu haben. Allerdings bleibt
fraglich, welche Ausnahmen in diesem Zusammenhang
das Wort „grundsätzlich“ begründet.

Insgesamt bildet der Verordnungsentwurf keinen
großen Wurf; denn die Telekom wird mit solchen Vor-
schriften gut leben können.

Jenseits all dieser inhaltlichen Unklarheiten, abge-
sehen von der Tatsache, dass das Ministerium nicht
wirklich erklären kann, was mit den Begriffen „will-
kürlich“, „ungerechtfertigt“ und „grundsätzlich“ ge-
meint und wie groß der Spielraum ist, den alle drei
Begriffe lassen, stelle ich die Frage, warum wir ein
Grundrecht nicht gesetzlich festschreiben und es statt-
dessen in eine Verordnung gießen wollen. Das Argu-
ment, eine Verordnung könne an dieser Stelle detail-
lierter sein, genügt mir nicht.

Der Antrag der SPD überzeugt uns auch nur so
halb. Leider vermengt die SPD zwei unterschiedliche
Themen: die Gewährleitung der Netzneutralität und
die Verankerung einer Breitbandversorgung für alle.
Während sie für die Netzneutralität zu Recht eine ge-
setzliche Festschreibung fordert, weil der Markt hier
versagt, will sie sich zu einer gesetzlichen Absicherung
der Breitbandversorgung nur halbherzig bekennen.
Eine gesetzliche Universaldienstverpflichtung soll laut
Antrag „für den Fall, dass durch wettbewerbliche Lö-
sungen eine Breitband-Grundversorgung nicht zeitnah
erfolgt“ sichergestellt werden. Dass der Markt und die
wettbewerblichen Lösungen bei der Versorgung mit
schnellen Internetanschlüssen versagen, ist aber seit
Jahren zu beobachten. Wir brauchen die Universal-
dienstverpflichtung also jetzt, nicht erst irgendwann.

Wir Linke wollen und bleiben dabei, dass das hohe
Gut Netzneutralität auch gesetzlich festgeschrieben
wird. Wir finden weiterhin, dass wir dafür den besten
Antrag eingebracht haben. Umso verwunderlicher ist
es, dass die SPD gegen unseren Antrag gestimmt hat
und die Grünen sich enthalten. Allzu ernst scheint es
beiden Fraktionen nicht damit zu sein, eine Regelung
zu finden, die im Sinne der Verbraucherinnen und Ver-
braucher ist und ein Zweiklasseninternet wirksam ver-
hindert.

Angekündigt wurde, dass die Verordnung am
14. August im Kabinett besprochen werden soll, da sie
der Zustimmung sowohl des Bundestages als auch des
Bundesrates bedarf. Bekanntlich findet am 22. Septem-
ber die Bundestagswahl statt; deshalb bleibt es allen-
falls eine theoretische Möglichkeit, dass wir vorher
noch eine Regelung in Gesetzes- oder Verordnungs-
form beschließen können.

Noch ein Thema mehr, das auf die lange Bank ge-
schoben, ausgesessen und somit dem künftigen Bun-
destag als Hypothek überlassen wurde. Sie könnten

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Zu Protokoll ge

(C (D as heute noch verhindern: Wenn Sie dem Antrag der inken zustimmen, könnte das Ministerium den Verordungsentwurf noch in diese Richtung umarbeiten. Geen Sie sich doch einfach einen Ruck. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Lassen sich mich gleich zu Beginn sagen: Mit dem

reitbandausbau, garantierten Mindestbandbreiten
nd vor allem der Wahrung der Netzneutralität ver-
andeln wir hier nicht weniger als grundlegende Fra-
en der gesellschaftlichen Teilhabe im digitalen Zeit-
lter. Wir diskutieren hier eben nicht über irgendein
chnisch-ökonomisches Spezifikum im Gewand einer

leinen juristischen Stellschraube.

Der gleichberechtigte Zugang zum Netz aller Bür-
erinnen und Bürger ist eine der wichtigsten Infra-
trukturaufgaben in einer modernen Demokratie. In
nserer digitalisierten Demokratie sind dies ganz ent-
cheidende Fragen der staatlichen Daseinsvorsorge
it enormer Bedeutung für Zugangs- und Teilhabege-
chtigkeit. Das haben Sie, meine Damen und Herren

er Koalition, leider bis heute nicht verstanden, und
eswegen begrüßen meine Fraktion und ich grundsätz-
ch die beiden hier heute nochmals vorliegenden Ini-
ativen, die die Intention eint, Sie dazu zu bewegen,
ich endlich im Sinne der Verbraucherinnen und Ver-
raucher und der Menschen in diesem Land für eine
tsächliche Zugangs- und Teilhabegerechtigkeit im
igitalen einzusetzen.

Lassen Sie mich zunächst auf die beiden heute ab-
chließend vorliegenden Initiativen eingehen. Zu dem
ntrag der SPD habe ich das Wesentliche bereits in
er ersten Lesung gesagt. So begrüßenswert der An-
ag seiner Intention und vor allem in seinem breiten
nsatz nach – die gesetzliche Wahrung der Netzneu-
alität, die Gewährleistung versprochener Mindest-
andbreiten und den Breitbandausbau zusammen-
udenken – auch ist, so ungewiss bleibt leider, ob er die
u Recht angesprochenen Probleme tatsächlich auch
st.

Wir begrüßen den grundsätzlichen Ansatz zur ver-
indlichen Regelung der Netzneutralität im Telekom-
unikationsgesetz. Es bleibt aber eben nur ein appel-
tiver Antrag, kein konkreter Gesetzentwurf, wie wir
n bereits vor Jahren hier vorgelegt haben.

Ein ganz ähnlicher Antrag liegt noch einmal von
er Linken heute vor. Sicher kann es nicht schaden, die
ereits 2010 von uns erhobene Forderung einer gesetz-
chen Regelung angesichts der in Verordnungsform
uch für den Letzten offenbar gewordenen Hilfs- und
hnungslosigkeit der Bundesregierung noch einmal zu
ntermauern; hier schließen wir uns gerne, zum wie-
erholten Mal, an. Andererseits, das kann ich leider
ngsam nicht mehr verbergen, schrumpft angesichts

er anhaltenden Verweigerungshaltung, der offenkun-
igen Überforderung der Bundesregierung und dem
ahenden Ende der Legislatur langsam doch die Hoff-




Halina Wawzyniak
gebene Reden


(A) )


)(B)

nung, hier tatsächlich noch was von der Bundesregie-
rung erwarten zu können, gegen null.

Bei der Netzneutralität hat sich in den letzten Wo-
chen auf bitterste Weise gezeigt, was Hoffnung in den
Markt allein bewirkt. Das darf sich auf keinen Fall in
dem wichtigen Feld des Breitbandausbaus wiederho-
len. Daher begrüßen wir die Forderung, die Breit-
bandgrundversorgung durch eine gesetzliche Univer-
saldienstverpflichtung abzusichern.

Allerdings relativieren Sie, liebe Kolleginnen und
Kollegen der SPD, ihre löbliche Intention, die Ein-
grenzung durch einen einzigen Satz: „Für den Fall,
dass durch wettbewerbliche Lösungen eine Breitband-
Grundversorgung nicht zeitnah erfolgt.“ Die aktuelle
Debatte um die Netzneutralität und die seit Jahren vor
sich hin lahmende Breitbandstrategie der Bundesre-
gierung haben doch nun zur Genüge gezeigt, dass eine
abwartende Laisser-faire-Haltung uns den Anschluss
an das digitale Zeitalter verpassen lässt. Daher sagen
wir als grüne Bundestagsfraktion ganz klar: Wir wol-
len den Zugang zu einem Breitbandanschluss für alle
Menschen über einen dynamisch ausgestalteten Uni-
versaldienst sicherstellen, und zwar sofort, auch damit
die von der Bundesregierung gerne ignorierten, aber
weiterhin existierenden weißen Flecken endlich ge-
schlossen werden. – Auch hierzu haben meine Frak-
tion und ich vor geraumer Zeit sehr konkrete Vor-
schläge unterbreitet.

Völlig richtig ist es, den verbraucherpolitisch un-
haltbaren Zustand der Kundenblendung um verspro-
chene und nicht eingehaltene Bandbreiten und Lade-
geschwindigkeiten anzugehen. Daher begrüßen wir
den Willen, „zugesicherte Mindestqualitäten bei Breit-
bandverträgen zu sichern“.

Doch zurück zur Netzneutralität und der Haltung
der Bundesregierung. Bei der Frage, ob es beispiels-
weise der Deutschen Telekom erlaubt sein sollte, ihre
sogenannten „Managed Services“ einzuführen, die ei-
genen Datenpakete und Dienste zu priorisieren und ein
Internet zu verkaufen, worin strenggenommen gar kein
Internet mehr ist, sondern nur einzelne Dienste, geht
es nur vordergründig um technische Aspekte. Tatsäch-
lich geht es um Fragen, der in einer digitalisierten
Demokratie ganz enorme, auch verfassungsrechtliche
Bedeutung zukommt. Wir sprechen hier über ganz zen-
trale Fragen, zum Beispiel bezüglich der Gewährleis-
tung der Meinungs- und Informationsfreiheit. Zahlrei-
che dieser Fragen, mit dem sich dieses Parlament seit
nunmehr mehreren Jahren, auch auf Grundlage meh-
rerer hierzu vorgelegter Initiativen, wirklich intensiv
beschäftigt, konnten auch in den letzten Wochen, in de-
nen sich die Diskussionen angesichts der nun auf dem
Tisch liegenden Pläne eines Unternehmens, dessen
Hauptanteilseigner der Bund ist, nicht zur Zufrieden-
heit beantwortet werden – ganz im Gegenteil. Vielen
von uns, so zumindest mein Eindruck, wurde noch ein-
mal drastisch vor Augen geführt, welchem hohen öko-
nomischen Druck eine zentrale Infrastruktur unserer
digitalen Demokratie ausgesetzt ist und wie bedroht

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Zu Protokoll ge

(C (D er heute wichtigste Kommunikationsraum, den wir ennen, eigentlich ist. Für alle, die es vormals noch nicht wussten, ist eute doch klar: Das Prinzip der Netzneutralität und ie gleichberechtigte Übertragung von Daten waren er Garant der bisherigen, demokratischen Entwickng des Internets und sind auch elementar für dessen ukunft – im Übrigen auch für dessen wirtschaftliche ukunft. Die Netzneutralität ist die Grundlage für raktisch alles im Netz. Daher steht derzeit nicht wenier als die Frage zur Disposition, ob wir ein „Zweilasseninternet“ bekommen, in dem die Daten desjenien bevorzugt werden, der mehr zahlen kann. Was erst einmal vielleicht marktwirtschaftlich armlos klingt – wir alle kennen die, übrigens größtenils stark hinkenden Vergleiche mit der analogen Welt, der es ja, so wird uns dieser Tage gerne gebetsmühnartig in Anhörungen und Hintergrundgesprächen rzählt, auch verschiedene „Portokosten“ oder Fahrscheine“ gebe –, ist, auf das Digitale bezogen, ider alles anderes als trivial. Spätestens wenn wir ber lange Zeit geächtete, heute jedoch schon weitverreitete Praktiken wie die sogenannte „Deep Packet spection“ sprechen, sollte auch dem Letzten klar ein, dass sich hier derartig plumpe Vergleiche verbien und diejenigen, die nun versuchen, ihr Vorgehen ar mit dem Argument der Verbrauchergerechtigkeit u legitimieren, gleichzeitig aber nicht darlegen könen, wie eine Priorisierung bestimmter Daten nicht utomatisch auch eine Diskriminierung anderer Daten it sich bringen soll, in der Pflicht sind, endlich überllige Antworten zu liefern. Alles, was wir bis heute, auch in den zwei hierzu in ieser Sitzungswoche durchgeführten Anhörungen geört haben, führt dazu, dass meine Fraktion und ich ns in unserer seit Jahren hier immer wieder vorgerachten Meinung, dass es dringend notwendig ist, die etzneutralität endlich gesetzlich abzusichern, be tärkt sehen. Ich sage es an dieser Stelle ganz ehrlich: Weder die ntworten der Vertreter der zu unseren Anhörungen gedenen Unternehmen auf unsere in den Ausschüssen estellten Fragen noch die der Bundesregierung waren r meine Fraktion und mich ansatzweise überzeugend. ährend Unternehmen, die gerade öffentlich Überle ungen anstellen, den größten deutschen Kabelnetzbeeiber für einen zweistelligen Milliardenbetrag zu bernehmen, versuchten, zu suggerieren, dass sie ohne inen Verzicht auf die Netzneutralität in ihrer Existenz edroht seien, blieben die Vertreter des Bundeswirtchaftsministeriums grundlegende Fragen zu der kürzch vom BMWi vorgelegten Verordnung schuldig. Nach den beiden hierzu gerade durchgeführten Anörungen haben sich doch zwei Dinge mehr als bestägt: Erstens. Die Netzneutralität ist akut gefährdet, und ie Unternehmen, die derartige Absichten in den letzn Jahren immer nur, wenn überhaupt, hinter vorge Dr. Konstantin von Notz gebene Reden Dr. Konstantin von Notz )








(A) )

haltener Hand äußerten, sehen angesichts einer offen-
kundig im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes
unfähigen Bundesregierung nun ihre Chance, ihre
Pläne endlich in die Tat umzusetzen.

Zweitens. Die Bundesregierung scheint nicht nur al-
les dafür zu tun, den bisher vermittelten Eindruck, mit
den Herausforderungen des Digitalen komplett über-
fordert zu sein, unbedingt bestätigen zu wollen; da-
rüber hinaus lässt sie in einer völlig falsch verstande-
nen Wirtschaftsnähe den Unternehmen, statt ihnen
glasklare Grenzen aufzuzeigen, eine viel zu lange
Leine. Ihre jetzt vorgelegte Verordnung ist nicht nur
butterweich, sie enthält eben nicht nur einige
„Schlupflöcher“, sie wird letztendlich dazu führen,
dass die jetzigen Pläne der Unternehmen legalisiert
werden. Das wäre ebenso fatal für das Internet wie für
die Nutzerinnen und Nutzer und unsere Demokratie.

Meine Damen und Herren der Koalition, Sie sind
mit den Herausforderungen des digitalen Wandels
schlicht überfordert! Sie sind eine echte Gefahr für die
zukünftige, demokratische Entwicklung des Internets.
Sie scheuen notwendige gesetzgeberische Handlungen
wie der Teufel das Weihwasser. Nicht einmal Hundert-
tausende Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende
Petitionen an uns gerichtet haben, können Sie zu einem
Umdenken bewegen. Den drängenden Bitten dieser
Bürgerinnen und Bürger, aber auch aller Oppositions-
fraktionen dieses Hohen Hauses, die Netzneutralität
endlich effektiv zu schützen, verweigern Sie sich wei-
terhin. Statt endlich eine gesetzliche Regelung vorzule-
gen, die ihren Namen auch verdient, führen Sie lieber
rechtsdogmatische Glaubenskämpfe bezüglich der
Wirkmächtigkeit einer Verordnung. In aller Deutlich-
keit sage ich Ihnen: Wenn Sie sich schon weigern, eine
tatsächliche gesetzliche Regelung vorzulegen, dann le-
gen Sie wenigstens eine Verordnung vor, die in der
Lage ist, die Netzneutralität effektiv zu schützen. Die
von Ihnen vorgelegte Verordnung ist es ganz offen-
sichtlich nicht.

Um es noch mal klar zu sagen: Wir hätten uns diese
unsäglichen Diskussionen sparen können, wenn Sie es
nicht in den vergangenen Jahren immer wieder vorge-
zogen hätten, Ihre – auch netzpolitische – Kompasslo-
sigkeit und geradezu zwanghaft abwartende Haltung
unter Beweis zu stellen. Hätten Sie bloß ein von meiner
Fraktion bereits im Jahr 2010 gefordertes Gesetz zur
Wahrung der Netzneutralität vorgelegt. Das haben Sie
aber nicht. Stattdessen legen Sie nun hektisch diese
mehr als halb gare Verordnung vor. Ihre Verordnung
strotzt nur so vor rechtlich unklaren und schwammigen
Begriffen. Auch auf wiederholte Nachfrage konnten
oder wollten die Vertreter der Bundesregierung nicht
beantworten, was sich hinter Begriffen wie „willkürli-
che Verschlechterung von Diensten“ oder „ungerecht-
fertigte Behinderung oder Verlangsamung des Daten-
verkehrs“ eigentlich verbirgt. Sie können es schlicht
nicht.

Sie konnten ja noch nicht einmal die Frage beant-
worten, ob Ihre Verordnung denn überhaupt auf die

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(D

läne der Deutschen Telekom anwendbar ist. Da fragt
an sich schon, warum sie diese Verordnung dann
berhaupt jetzt vorgelegt haben? Auch auf die Frage,
ie Sie es überhaupt schaffen wollen, diese halb gare
erordnung noch dem Bundeskabinett, dem Bundestag
nd den Bundesrat vor der Wahl vorzulegen, konnten
ie Vertreter der Bundesregierung nicht antworten.
re Antwort „Man muss nur stark genug wollen“ ist

och an Peinlichkeit wirklich kaum zu überbieten.

Ich sage es Ihnen jetzt mal in aller Deutlichkeit,
eine Damen und Herren der Koalition: Sie wollen
berhaupt nichts. Sie legen weder eine gesetzliche Re-
elung vor noch eine ordentliche Verordnung. Sie le-
en uns ein Werk vor, das das Stück Papier, auf dem es
teht, nicht wert ist, und glauben dann allen Ernstes
amit durchkommen zu können. Das ist lächerlich.

Während die FDP sich erdreistet, sich in dem von
r gerade vorgelegten Wahlprogramm auch noch für
r heldenhaftes Vorgehen bei der Sicherung der Netz-

eutralität abzufeiern, scheint die Union wenigstens
ngsam ein Bewusstsein für das eigene Scheitern bei

er netzpolitischen Schlüsselfrage einzugestehen. In
rem Wahlprogramm schreiben Sie, meine Damen

nd Herren der Union, dass Sie in der nächsten Legis-
tur prüfen wollen, ob es einer gesetzlichen Regelung

ur Sicherung der Netzneutralität bedarf. Die Zeit des
rüfens, meine Damen und Herren der Koalition, ist
in für alle Mal vorbei. Ihre Zeit ist abgelaufen. Sie ha-
en viel zu lange geprüft. Sie sind mit ihrem Laisser-
ire-Ansatz, der es dem Markt überlassen wollte, die
etzneutralität zu sichern, krachend gescheitert und

tehen nun vor einem Scherbenhaufen.

Es gibt einfach Themen, meine Damen und Herren
er Koalition, die verlangen es, sich gerade zu machen
nd eine gewisse Haltung zu zeigen. Sie haben hinläng-
ch dokumentiert, dass Sie nicht willens sind, sich im
inne der Verbraucherinnen und Verbraucher und un-
erer Demokratie einzusetzen. Damit haben Sie auch
okumentiert, dass Sie diese Haltung nicht haben.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1725047800

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-

mpfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Techno-
gie auf Drucksache 17/14188.

Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a die Ab-
hnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksa-

he 17/13892. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dage-
en? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
it den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die
timmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Grü-
en angenommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
hnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Druck-

ache 17/13466. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dage-
en? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
it den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD

egen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grü-
en angenommen.





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) (C)



(D)(B)


Die Tagesordnung, steht hier, ist erschöpft. Ich auch.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Das waren jetzt sage und schreibe 85 Minuten – eine
Stunde und 25 Minuten –, die ich hintereinander gelesen
habe.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich bitte, mir demnächst irgendeinen Geschäftsord-
nungsverdienstorden anzuhängen.

Ich berufe feierlichst die nächste Sitzung des Deut-
schen Bundestages auf morgen


(Zurufe: Heute!)


– nein: auf heute –, Freitag, den 28. Juni 2013, 9 Uhr,
ein.

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen eine
ruhige Nacht.