Protokoll:
17224

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 224

  • date_rangeDatum: 27. Februar 2013

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:56 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/224 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ Inhaltsverzeichnis DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister 27829 C 27829 C 27829 D 27830 A 27830 C 27830 C 27830 D 27831 A 27831 A 27833 A 27833 B 27833 C 27833 C 27833 D 27834 A 27834 B 27834 B Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 224. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Jahresab- rüstungsbericht 2012; weitere Fragen . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister 27827 A 27827 B 27828 A 27828 B 27828 C 27828 D 27829 A 27829 B 27831 C 27831 C 27831 D 27832 A 27832 B 27832 C 27832 D 27832 D 27833 A Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .27831 A 27834 B 27834 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/12439) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begründung für das Ersuchen um Stel- lungnahme bei interessierten Verbänden zu den „Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Ak- tienrechtsnovelle 2012“ Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfasser des vom BMJ versandten Doku- ments „Änderungen im Umwandlungs- recht und Folgeänderungen anlässlich der Aktenrechtsnovelle 2012“ Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Einbringung der „Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Aktenrechtsnovelle 2012“ in das parlamentarische Verfahren Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Sonja Steffen (SPD) Verlängerung der strafrechtlichen Verjäh- rungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefoh- lenen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Sonja Steffen (SPD) Vorlage eines Entwurfs zur Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Burkhard Lischka (SPD) Einsatz kommerzieller Produkte zur Quel- len-TKÜ bei der Strafverfolgung durch Bundesbehörden Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Burkhard Lischka (SPD) Verfassungsgemäße Ermächtigung zum Einsatz von Quellen-TKÜ zur Strafverfol- gung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 27834 D 27834 D 27835 A 27835 A 27835 B 27835 B 27835 C 27835 C 27835 D 27836 B 27836 A 27836 A 27837 A 27838 D 27839 B 27839 D 27840 A 27840 B 27840 C 27841 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 III Mündliche Frage 10 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Kritik an den Spar- paketen für Griechenland und etwaige Aufhebung der Sparauflagen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steuersparende Verlagerung von in Deutschland erzielten Gewinnen börsenno- tierter Unternehmen ins Ausland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Willi Brase (SPD) Anzahl der Jugendlichen in EQ-Plus-Maß- nahmen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Willi Brase (SPD) Anzahl in eine duale Ausbildung übernom- mener Jugendlicher nach erfolgreich ab- solvierter EQ- oder EQ-Plus-Maßnahme Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Rückerstattungsforderung an die Bundesländer wegen nichtverausgabter Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabe- paket für 2012 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage und erhoffte Einnahmen möglicher Rückerstattungsforderungen an die Bundesländer im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) Schutz von Hinweisgebern vor dem Hinter- grund des Pferdefleischskandals Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) Lösungsvorschläge für die Auszahlung von Gettorenten rückwirkend ab dem Jahr 1997 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27841 C 27841 D 27842 C 27843 A 27844 A 27844 C 27845 B 27845 D 27846 A 27846 C 27847 A 27847 B 27848 B 27848 C 27849 A 27849 A 27850 A 27850 A 27851 B 27851 D 27852 B 27852 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Mündliche Frage 23 Anton Schaaf (SPD) Verwaltungsaufwand der rückwirkenden Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Getto ab dem Jahr 1997 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur vollstän- digen Gleichstellung von Lebenspartner- schaft und Ehe als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 4 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeidung von Mehrstaatigkeit als prä- gendes Element des deutschen Staatsange- hörigkeitsrechts Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 5 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufrechterhaltung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 12 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Richtlinien für die kostenlose Gestellung von Parkplätzen an Mitarbeiter der Bun- desministerien in dieser Legislaturperiode und lohnsteuerliche Behandlung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 13 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Fiskalische Gefahren durch die zuneh- mende Anzahl von Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 14 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Zulässigkeit des Abzugs von Werbungskos- ten bei den Einkünften aus Kapitalvermö- gen in tatsächlicher Höhe Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 15 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Definition und Eindämmung der aggressi- ven Steuerplanung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27853 B 27853 C 27854 D 27855 A 27855 C 27856 D 27858 C 27859 C 27860 D 27862 B 27863 D 27865 A 27866 A 27867 C 27869 A 27869 D 27871 A 27872 C 27873 A 27873 D 27874 A 27874 B 27874 D 27875 A 27875 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 V Anlage 8 Mündliche Frage 16 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Bundesverfas- sungsgerichtsurteil zum Adoptionsrecht und Maßnahmen zur steuerlichen Besser- stellung gleichgeschlechtlicher Lebenspart- nerschaften Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 24 Anton Schaaf (SPD) Interesse der ehemaligen Gettoarbeiterin- nen und Gettoarbeiter an einer pauschalen Entschädigungszahlung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 25 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Position der israelischen Regierung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Get- torenten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 26 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Lösung in der Frage der Gettorenten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 27 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Lösung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten nach dem ZRBG ab dem Jahr 1997 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 28 und 29 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Einbeziehung bisher ausgeschlossener ehe- maliger Gettoarbeiter in eine gesetzliche Lösung für eine Gettorente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 30 und 31 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung des Aalbestands und Konsequen- zen aus dem „Umsetzungsbericht 2012 zu den Aalbewirtschaftungsplänen der deut- schen Länder 2008“ Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 32 und 33 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag der EU-Kommission für Zulas- sungsbeschränkungen von Saatgutbeizmit- teln mit bienengefährdenden Neonicotinoid- wirkstoffen und Konsequenzen aus dem Bericht der Europäischen Behörde für Le- bensmittelsicherheit (EFSA) für die Ertei- lung von Ausnahmegenehmigungen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 34 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Besetzung von Außenposten des Marine- fliegergeschwaders 5 in Warnemünde und auf Helgoland nach dem 1. September 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hubschrau- bern Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27875 D 27876 A 27876 B 27876 C 27876 C 27876 D 27877 B 27878 A 27878 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Anlage 17 Mündliche Frage 35 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung einer deutsch-französischen oder europäischen Drohne Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 36 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Beteiligung ehemaliger Bundeswehrsolda- ten an Kampfhandlungen in Syrien und Libyen in den vergangenen zwei Jahren; etwaige Verstöße gegen das Soldatengesetz Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 37 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorträge des deutschen Militärattachés in Mexiko über Marktchancen von Rüstungs- unternehmen im Gastland Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 38 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personaleinsatz der Bundeswehr bei der Rüstungsmesse IDEX 2013 in Abu Dhabi Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 39 und 40 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Internationaler Kinder- und Jugendaus- tausch; Anteil der Kinder und Jugendli- chen mit Behinderungen sowie Förderung von deren Teilnahme Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 41 und 42 Harald Weinberg (DIE LINKE) Abrechnung des Totenscheins als letzte Sachleistung der gesetzlichen Krankenver- sicherung und entstehende Kosten Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 43 und 44 Gustav Herzog (SPD) Lärmabhängiges Trassenpreissystem beim Güterverkehr auf der Schiene; Anreiz einer Umrüstung auf lärmmindernde Bremssysteme für Wagenhalter Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 45 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahme von Mehrkosten für das Bahn- hofsprojekt Stuttgart 21 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 46 Andrej Hunko (DIE LINKE) Tests von Drohnen in Deutschland Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 47 und 48 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auflagen des BMVBS bei Überprüfung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Autobahnprojekte nach dem A-Modell durch einzelne Bundesländer; Vereinba- rungen mit den Ländern zur Durchfüh- rung von ÖPP-Projekten nach dem A-Mo- dell Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27878 D 27879 A 27879 B 27879 C 27879 D 27880 B 27880 C 27881 A 27881 A 27882 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 VII Anlage 27 Mündliche Fragen 49 und 50 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Errichtung des Windparks Moldava; Kla- geberechtigung und Erfüllung formale Vo- raussetzungen für eine Öffentlichkeitsbe- teiligung Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 51 und 52 Frank Schwabe (SPD) Aussage von Bundesminister Peter Altmaier zu den Kosten der Energiewende Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 53 und 54 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Grundlage einer Berechnung von Energie- wendekosten von 1 Billion Euro bis zum Jahr 2040; Einsparsumme bei einer ver- pflichtenden Direktvermarktung bzw. bei Abschaffung der Managementprämie für Neuanlagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 55 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der inländischen Treibhaus- gasemissionen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 56 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einzelfehlerfestigkeit der Notkühlung im Atomkraftwerk Gundremmingen beim Be- messungserdbeben Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 57 Inge Höger (DIE LINKE) Aufbau eines Berufsbildungszentrums in der Westbank Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 58 und 59 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Schlussfolgerungen aus den Erfolgen der Fachhochschulen im Rahmen des Quali- tätspakts Lehre; Anträge der Förderlinie IngenieurNachwuchs Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 60 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Inanspruchnahme der Förderlinie SILQUA-FH (Soziale Innovationen für Le- bensqualität im Alter) Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 61 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Erfolge der Förderung von Fachhochschu- len im Rahmen der Förderaktivität Pro- filNT (Profil – Neue Technologien); Fort- setzung der Förderung über 2015 hinaus Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 62 und 63 Ulla Burchardt (SPD) Inanspruchnahme der Förderrunde 2012 für FHprofUnt (Forschung an Fachhoch- schulen mit Unternehmen) Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27882 C 27883 A 27883 B 27883 D 27884 A 27884 B 27884 C 27885 A 27885 A 27885 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Anlage 37 Mündliche Frage 64 Michael Gerdes (SPD) Qualität der Förderanträge im Rahmen von FHprofUnt und Erhöhung des Finanz- volumens Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 65 Michael Gerdes (SPD) Nicht ausreichende Finanzierung zusätzli- cher Studienplätze an Fachhochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 66 und 67 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Etwaige Probleme beim Wechsel von Stu- dierenden von einer Fachhochschule an eine Universität; Hürden für FH-Absolven- ten bei der Zulassung zur Promotion an ei- ner Universität Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 68 René Röspel (SPD) Beschäftigungsperspektiven von Absolven- tinnen und Absolventen von Fachhoch- schulen im Vergleich zu Absolventinnen und Absolventen von Universitäten Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 69 René Röspel (SPD) Erkenntnisse der Bundesregierung zu der Zahl abgeschlossener Promotionsverfahren bei Personen mit FH-Abschluss Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 70 Klaus Hagemann (SPD) Einflussnahme von Stipendiengebern bei der Bewerberauswahl für das Deutsch- landstipendium; eingestellte und veraus- gabte Mittel Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 71 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Senkung des Primärenergiebedarfs um 20 Prozent bis 2020 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 72 Manfred Grund (CDU/CSU) Verbrauch an elektrischer Arbeit und An- teil des durch Photovoltaik erzeugten Stroms im Januar 2013 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 73 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einfluss des geplanten Ausbaus der erneu- erbaren Energien auf eine Senkung der Importkosten für Öl, Gas und Kohle und auf die Gesamtsumme aller Steuern und Abgaben durch Arbeitsplätze im Bereich erneuerbare Energien im Zeitraum 2000 bis 2030 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27885 C 27885 D 27886 A 27886 C 27887 A 27887 A 27887 C 27887 D 27888 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 IX Anlage 46 Mündliche Frage 74 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Änderung von Rechtsvorschrif- ten für die Anwendung der Fracking-Tech- nologie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 75 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Fehlende Würdigung des Einsatzes der KFOR-Truppen bzw. der Bundeswehr beim Empfang des kosovarischen Bot- schafters in Berlin am 20. Februar 2013 durch Staatsministerin Cornelia Pieper Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 76 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen über das Schicksal der Ende Januar 2013 im Iran verhafteten Journalisten; Bemühungen um ihre Befrei- ung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 77 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib des deutsch-syrischen Doppel- staatlers M. H. Z. in Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 78 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen der Bundesregierung zum Standortbewilligungs- und Umweltverträg- lichkeitsprüfungsverfahren für die geplan- ten Reaktorblöcke in Hinkley Point; Be- richte der Deutschen Botschaft in London zu diesem Neubauvorhaben Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 79 und 80 Johannes Pflug (SPD) Ermöglichung einer achtjährigen Schul- ausbildung für Kinder der Flüchtlinge der Rohingya im Lager Cox’s Bazar in Bangla- desch und Unterstützung einer Ausreise- möglichkeit für Rohingya-Flüchtlinge in aufnahmewillige Staaten sowie bei der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft von Myanmar Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 81 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Thematisierung der Menschenrechtsverlet- zungen im Fall des Komponisten Fazil Say durch Bundeskanzlerin Merkel auf ihrer jüngsten Reise in die Türkei Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 82 Andrej Hunko (DIE LINKE) Zustandekommen, Verhandlungspartner und geplante Inhalte eines Abkommens zur weiteren bilateralen Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 83 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Aufnahme von syrischen Flüchtlingen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27888 B 27888 D 27889 A 27889 B 27889 C 27889 D 27890 A 27890 B 27890 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Anlage 55 Mündliche Frage 84 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Versendung von außerhalb der Bundes- ministerien verfassten Gesetzentwürfen zur Stellungnahme an Verbände Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Fragen 85 und 86 Ingo Egloff (SPD) Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum grundge- setzlich garantierten Auskunftsrecht für Medienvertretende gegenüber Bundesbe- hörden Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27891 A 27891 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27827 (A) ) )(B) (C (D 224. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27873 (A) ) )(B) Anlagen Mehrstaatigkeit angemessen berücksichtigt. Insbeson- dere unter Ordnungsgesichtspunkten besteht ein staatli- ches Interesse, die Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit Möller, Kornelia DIE LINKE 27.02.2013 Müller (Aachen), Petra FDP 27.02.2013 der Bundesregierung) hat leiten lassen. In der Gesetzes- begründung heißt es auf Seite 11 der Bundestagsdruck- sache 14/533: „Dabei wird der Gesichtspunkt der Vermeidung von Hans Möhring, Cornelia DIE LINKE 27.02.2013 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 4): Wie begründet das Bundesministerium der Justiz, dass „die Vermeidung von Mehrstaatigkeit eines der prägenden Elemente des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts“ bzw. „Ausdruck der einheits- und staatsbildenden Funktion der Staatsangehörigkeit“ sein soll (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen zu den Fragen 29 bis 32 auf Bundestags- drucksache 17/8268)? Für die Vermeidung von Mehrstaatigkeit waren für den Gesetzgeber die Gründe ausschlaggebend, von der sich auch der unter anderem von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetz- entwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 16. März 1999 (vergleiche oben angegebene Antwort Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 27.02.2013 Bellmann, Veronika CDU/CSU 27.02.2013 Canel, Sylvia FDP 27.02.2013 Crone, Petra SPD 27.02.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 27.02.2013 Gabriel, Sigmar SPD 27.02.2013 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27.02.2013 Gottschalck, Ulrike SPD 27.02.2013 Gruß, Miriam FDP 27.02.2013 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 27.02.2013 Hardt, Jürgen CDU/CSU 27.02.2013 Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Hübinger, Anette CDU/CSU 27.02.2013 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Klamt, Ewa CDU/CSU 27.02.2013 Korte, Jan DIE LINKE 27.02.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Kunert, Katrin DIE LINKE 27.02.2013 Lange (Backnang), Christian SPD 27.02.2013 Dr. Lotter, Erwin FDP 27.02.2013 Dr. h.c. Michelbach, CDU/CSU 27.02.2013 Nahles, Andrea SPD 27.02.2013 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 27.02.2013 Nietan, Dietmar SPD 27.02.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 27.02.2013 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 27.02.2013 Schön, Nadine CDU/CSU 27.02.2013 Schreiner, Ottmar SPD 27.02.2013 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 27.02.2013 Ziegler, Dagmar SPD 27.02.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.02.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 27874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D einzuschränken (vergleiche Beschluss des Bundesver- fassungsgerichts vom 21. Mai 1974 … zur Abwägung der Vor- und Nachteile mehrfacher Staatsangehörigkeit aus der Sicht der Betroffenen …).“ Die Reform ist bekanntlich zur Jahrtausendwende in Kraft getreten, und wir sammeln seitdem Erfahrungen, inzwischen auch mit Optionsfällen bei doppelter Staats- angehörigkeit. Deshalb hat die Regierungskoalition im Herbst 2009 im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Erfahrungen mit den ersten Optionsfällen auf möglichen Verbesserungsbedarf sowohl in verfahrens- als auch materiellrechtlicher Hinsicht überprüft und gegebenen- falls entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet wer- den sollen, damit wir unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung beseitigen können. Dass die Bundesregierung sich dieser Aufgabe stellt, ist Ihnen unter anderem aus der von Ihnen zitierten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Ih- rer Fraktion bekannt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 5): Wie rechtfertigt das Bundesjustizministerium die Auf- rechterhaltung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeits- recht, wenn die mit diesem Grundsatz angestrebte „enge Bin- dung an Deutschland“ nicht nur – wie zunächst behauptet – durch einen deutschen Elternteil vermittelt werden kann, son- dern nun auch „durch einen langandauernden Aufenthalt“ in Deutschland (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/12321, Antwort zu Frage 9)? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage am 27. Dezember 2011 ausgeführt, dass die über einen deutschen Elternteil vermittelte Bin- dung nur ein Beispiel für die Bindung darstellt. Ein wei- teres Beispiel ist der langandauernde Aufenthalt in Deutschland. Anders, als die Fragestellung suggeriert, liegt also kein rechtfertigungsbedürftiger Widerspruch vor. Im Übrigen verweise ich auf den Prüfauftrag aus der Koalitionsvereinbarung. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 12): Welche Richtlinien wurden für die kostenlose Gestellung von Parkplätzen an (beamtete) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien in dieser Legislaturperiode erlassen, und wie ist die Parkplatzgestellung lohnsteuerlich zu behandeln? Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Haushaltsführungsrundschreiben 2012 folgenden Hin- weis an die obersten Bundesbehörden zu Parkraumbe- wirtschaftung gegeben: „Jedes Bundesministerium regelt selbständig und un- ter eigener Verantwortung für seinen Geschäftsbereich die Bereitstellung und den einheitlichen Umgang mit Parkflächen auf seinen Dienstliegenschaften (Ressort- prinzip, Art. 65 GG). Dies gilt auch, soweit die Dienstliegenschaften im Rahmen des „Einheitlichen Lie- geschaftsmanagements“ von der Bundesanstalt für Im- mobilienaufgaben angemietet sind. Die Regelungen sollen die jeweiligen spezifischen dienstlichen Belange und örtlichen Gegebenheiten sowie soziale Gesichtspunkte, insbesondere die Belange der schwer behinderten Beschäftigten, berücksichtigen. Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen nach § 75 Abs. 3 Nr. 15 Bundespersonalvertretungsgesetz sind zu wahren. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsam- keit der Bundeshaushaltsordnung finden Anwendung. Eine Verpflichtung zur Erhebung eines Entgeltes nach § 52 BHO besteht nicht.“ Zur lohnsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Parkplätzen an Ar- beitnehmer gelten folgende Grundsätze: Vorteile des Arbeitnehmers sind kein zu versteuernder Arbeitslohn, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als not- wendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielset- zungen erweisen und daher im ganz überwiegend eigen- betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Führt die Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis, dass ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeit- gebers vorliegt, kann das damit einhergehende eigene In- teresse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden. Nach der Verwaltungs- auffassung wird ein solches ganz überwiegend eigenbe- triebliches Interesse des Arbeitgebers angenommen, wenn dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Park- plätze zur Verfügung gestellt werden. Diese lohnsteuerli- che Beurteilung gilt bei allen Arbeitnehmern gleicherma- ßen, nicht nur bei den angesprochenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bundesministerien. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 13): Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregie- rung aus dem Umstand, dass nach dem Schreiben des Bundes- ministeriums der Finanzen vom 28. Dezember 2012 die §§ 43 bis 45 d des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Ge- setzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. Okto- ber 2012 (Bundesratsdrucksache 632/12) vorläufig anzuwen- den sind, gleichwohl die in dem Schreiben angekündigte Gesetzesänderung sich im Entwurf eines Gesetzes zur Umset- zung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften nicht wiederfindet und die Bundesregierung er- klärt hat, dass weitere Änderungen aus dem ursprünglichen Jahressteuergesetz 2013 nicht eingebracht werden sollen, und sieht die Bundesregierung durch die zunehmende Anzahl von Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Kapitalertrag- steuer fiskalische Gefahren für das Steueraufkommen? Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob die im Jahres- steuergesetz 2013 vorgesehenen Regelungen zum Kapi- talertragsteuerabzug in einem anderen Steuergesetz eingebracht werden können. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27875 (A) ) )(B) (C (D Die vorgesehene Gesetzesänderung birgt keine Gefahren für das Steueraufkommen. Zum einen wurde lediglich die Möglichkeit zur Abstandnahme vom Kapi- talertragsteuerabzug für Kapitalanleger mit Nichtveran- lagungsbescheinigung bzw. bei unter dem Sparerpausch- betrag liegenden Kapitalerträgen – im Gegensatz zum bisher bestehenden Erstattungsverfahren beim Bundes- zentralamt für Steuern – erweitert, um den Verwaltungs- aufwand für diese Anlegergruppe zu reduzieren. Zum anderen wurde die Pflicht zur Abführung von Kapital- ertragsteuer verstärkt auf die auszahlenden Stellen – ins- besondere auf die Kreditinstitute – verlagert. Es handelt sich also lediglich um eine Änderung des Verfahrens der Steuererhebung, eine Erweiterung der Steuerbefreiung ist mit diesen Änderungen aber nicht verbunden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 14): Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass gemäß den Ausführungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 17. Dezember 2012 – 9 K 1637/10) in bestimmten Fällen der Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapital- vermögen in tatsächlicher Höhe möglich ist, und aus welchem Grund wird gemäß der Verwaltungsauffassung eine Anrechnung zum Beispiel gemäß den §§ 35, 35 a, 35 b des Einkommensteu- ergesetzes nicht auf die Abgeltungsteuer zugelassen? Zu dem ersten Teil der Frage weise ich darauf hin, dass die Bundesregierung entgegen der nicht rechtskräf- tigen Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württem- berg der Auffassung ist, dass auch in Fällen der Güns- tigerprüfung – das sind die Fälle, bei denen die Einkommensteuerbelastung des Steuerpflichtigen auf- grund seines geringeren Einkommens unter dem Abgel- tungsteuersatz von 25 Prozent liegt – ein Abzug tatsäch- licher Werbungskosten über den Sparerpauschbetrag hinaus nicht zulässig ist. Es ist erklärtes Ziel der Abgeltungsteuer, durch die Pauschalierung des Werbungskostenabzugs eine Verein- fachung des Besteuerungsverfahrens zu erreichen. Dies gilt auch für die Fälle der Günstigerprüfung. Würde man der Auffassung des Finanzgerichts – die nicht mit dem Gesetzeswortlaut im Einklang steht – folgen, würde die- ses Ziel verfehlt werden. Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage verweise ich darauf, dass nicht die Verwaltung die Anrechnung der ent- sprechenden Steuerermäßigungen ausschließt, sondern dass sich dies bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 15): Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Begriff der aggressiven Steuerplanung zu definieren, und welche rechtli- chen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um aggressive Steuerplanungen einzudämmen? Die Bundesregierung orientiert sich bei der Beschrei- bung „aggressive Steuerplanung“ an den im internatio- nalen Kontext verwendeten Umschreibungen. So teilt die Bundesregierung die Definition der Europäischen Kommission betreffend aggressiver Steuerplanung in der Empfehlung vom 6. Dezember 2012 (C(2012) 8806 final). Demnach besteht aggressive Steuerplanung darin, die Feinheiten eines Steuersystems oder Unstimmigkei- ten zwischen zwei oder mehr Steuersystemen auszunut- zen, um die Steuerschuld zu senken. Aggressive Steuer- planung kann in vielerlei Formen auftreten. Zu ihren Folgen gehören doppelte Abzüge, das heißt ein und der- selbe Verlust wird sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat abgezogen, und doppelte Nichtbe- steuerung, das heißt Einkünfte, die im Quellenstaat nicht besteuert werden, sind im Ansässigkeitsstaat steuerbe- freit. Die Bundesregierung hat die Initiierung des OECD- Projekts zur Verhinderung von aggressiver Steuerpla- nung – Adressing Base Erosion and Profit Shifting, BEPS – maßgeblich betrieben. Das Projekt wird von al- len Industriestaaten unterstützt, namentlich der G 20 so- wie der G 8. Ziel des Projekts ist die Analyse der oben genannten Ursachen und Mechanismen, die zu einer niedrigen effektiven Steuerbelastung von multinationa- len Unternehmen beitragen. Es wird hierbei ein umfas- sender Ansatz angestrebt, der die bisher auf diesem Ge- biet geleisteten Arbeiten zusammenführen soll. Auf Grundlage der zu gewinnenden Erkenntnisse sollen Vor- schläge für zusätzliche international abgestimmte steuer- liche Standards zur Beseitigung von Besteuerungslücken erarbeitet und zeitnah umgesetzt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 16): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht, und welche Maßnahmen wird sie zur steuerlichen Besserstel- lung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ergreifen? „Nach bisheriger Rechtslage ist die Adopiton des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich – sogenannte Stiefkindadoption. Nicht eröffnet ist hingegen die hier in Rede stehende Adoption des vom eingetragenen Lebenspartner angenommenen Kindes – sogenannte Sukzessivadoption. Ehegatten wird demge- genüber sowohl die Möglichkeit der Stiefkindadoption als auch die der Sukzessivadoption eingeräumt“ (Zitat Pressemitteilung Nr. 9/2013 BVerfG zum Urteil vom 19. Februar 2013 1 BvL 1/11 und andere). Die Bundesregierung prüft, wie das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 umzuset- zen ist. Das angesprochene Urteil betrifft unmittelbar die Zu- lässigkeit der Sukzessivadoption durch Lebenspartner. Ob Konsequenzen aus dem Urteil für steuerrechtliche Fragen zu ziehen sind, insbesondere zum Ehegattensplit- 27876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D ting, zu dem beim Bundesverfassungsgericht andere Verfahren anhängig sind, wird in der Bundesregierung geprüft. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck- sache 17/12439, Frage 24): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ih- rer Einschätzung (Berichterstattung durch das Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2013, Ta- gesordnungspunkt 3 der 120. Sitzung), dass eine weitere pau- schale Entschädigungszahlung aus Sicht der Betroffenen de- ren Interessen offenbar am wenigsten entspricht, und bis wann wird die Bundesregierung ein ihren Erkenntnissen entspre- chendes Ergebnis für eine Lösung vorweisen können? Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat zu der Frage der Nachzahlung von so- genannten Gettorenten in den Fällen, in denen Renten- anträge zunächst abgelehnt und dann nach der geänder- ten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 bewilligt wurden, im Dezember 2012 eine Sach- verständigenanhörung durchgeführt. Welche Schlussfol- gerungen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfrak- tionen abgestimmt. Diese Gespräche sind nicht abge- schlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 25): Welche Position hat die israelische Regierung auf dem Ende Januar 2013 durchgeführten Treffen mit der Bundes- regierung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Be- schäftigungen in einem Ghetto, ZRBG, ab dem Jahr 1997 ver- treten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie- rung aus diesem Gespräch? In einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales und des israeli- schen Ministeriums für Senioren am 17. Januar 2013 wurden die Zahlung der sogenannten Gettorenten und damit im Zusammenhang stehende Probleme sowie die Frage einer möglichen rückwirkenden Zahlung von Gettorenten besprochen. Die israelische Seite ist darüber informiert worden, dass derzeit zwischen der Bundes- regierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt wird, welche Schlussfolgerungen aus der im Dezember 2012 zu dieser Frage durchgeführten Sachverständigen- anhörung zu ziehen sind. Eine Festlegung hat es in die- ser Frage während des Gesprächs nicht gegeben. Die Position der israelischen Regierung wird bei den Überle- gungen der Bundesregierung berücksichtigt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 26): Sieht die Bundesregierung nach der öffentlichen Anhö- rung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 2012 die Notwendigkeit, in der Frage der Gettorenten gesetzgeberisch oder anderweitig tätig zu werden, um eine rechtliche und politische Lösung zu- gunsten der noch lebenden Gettoarbeiterinnen und Getto- arbeiter herbeizuführen? Welche Schlussfolgerungen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Diese Ge- spräche sind nicht abgeschlossen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 27): Aus welchem Grund wird die Lösung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten nach dem ZRBG ab dem Jahr 1997, die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der israelischen Regierung gefunden wurde, nicht umgesetzt? Die Frage geht von einer unzutreffenden Annahme aus. In einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales und des israeli- schen Ministeriums für Senioren am 17. Januar 2013 wurden die Zahlung der sogenannten Gettorenten und damit im Zusammenhang stehende Probleme sowie die Frage einer möglichen rückwirkenden Zahlung von Gettorenten besprochen. Die israelische Seite ist darüber informiert worden, dass derzeit zwischen der Bundes- regierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt wird, welche Schlussfolgerungen aus der im Dezember 2012 zu dieser Frage durchgeführten Sachverständigen- anhörung zu ziehen sind. Eine Festlegung hat es in die- ser Frage während des Gesprächs nicht gegeben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Fragen 28 und 29): Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Problematik der Gettorenten zur Einbeziehung jener ehe- maligen Gettoarbeiter in eine gesetzgeberische Lösung, die – nach Angaben einiger Sachverständiger in der Anhörung – in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des ZRBG keine An- träge gestellt haben, weil sie von der offensichtlichen Aus- sichtslosigkeit eines Antrags überzeugt waren, da damals die Ablehnungsquoten über 90 Prozent betragen haben? Trifft es zu – wie den Stellungnahmen einiger Sachverstän- diger zur Anhörung zu entnehmen ist –, dass in Polen lebende Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27877 (A) ) )(B) (C (D ehemalige Gettoarbeiter keine Rentenzahlungen erhalten, und was will die Bundesregierung unternehmen, um auch diesen Gettoüberlebenden zu ihren Rentenansprüchen zu verhelfen? Zu Frage 28: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat zu der Frage der Nachzahlung von so- genannten Gettorenten in den Fällen, in denen Rentenan- träge zunächst abgelehnt und dann nach der geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 bewilligt wurden, im Dezember 2012 eine Sachverstän- digenanhörung durchgeführt. Welche Schlussfolgerun- gen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfrak- tionen abgestimmt. Diese Gespräche sind nicht abge- schlossen. Der Personenkreis, der in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Getto angesichts der hohen Ablehnungsquote keine Anträge gestellt hat, ist in die Überlegungen mit einbezogen. Zu Frage 29: Die Frage bezieht sich offenbar auf ehemalige soge- nannte Gettoarbeiterinnen und Gettoarbeiter, auf die das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen von 1975 Anwendung findet. Das Abkommen betrifft unab- hängig von der Staatsangehörigkeit alle Personen, die Versicherungszeiten in Polen und Deutschland oder auch nur in einem der beiden Staaten nachweisen können, sich am 31. Dezember 1990 in Deutschland oder Polen aufgehalten haben und noch heute dort wohnen. Nach diesem Abkommen werden Leistungen nach dem sogenannten Eingliederungsprinzip gewährt. Die Versicherungszeiten aus einem Vertragsstaat werden da- bei in das System des anderen Vertragsstaates übernom- men. In Polen wohnhafte Personen mit deutschen Versi- cherungszeiten haben damit Anspruch auf eine Rente nach den polnischen Rechtsvorschriften, als hätten sie die deutschen Versicherungszeiten in Polen zurückge- legt. Diesen aus dem Abkommen resultierenden Ver- pflichtungen der Republik Polen steht gegenüber, dass die Bundesrepublik Deutschland nach dem Abkommen verpflichtet ist, bei den in Deutschland lebenden Perso- nen polnische Versicherungszeiten in der deutschen Rente wie in Deutschland zurückgelegte Versicherungs- zeiten zu berücksichtigen. Für in Polen lebende Ver- folgte des Nationalsozialismus können sogenannte Get- tobeitragszeiten daher keinen eigenständigen Anspruch auf Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversi- cherung begründen. Diese Zeiten werden gegebenenfalls in der polnischen Rente berücksichtigt. Diese Rechtspra- xis hat das Bundessozialgericht, BSG, mit Urteil vom 10. Juli 2012 bestätigt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 30 und 31): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umsetzungsbericht 2012 zu den Aalbewirtschaftungsplä- nen der deutschen Länder 2008, und welche über die bisheri- gen Maßnahmen hinausgehenden planen die Bundesregierung und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die EU-Kommis- sion angesichts der Feststellung des International Council for the Exploration of the Sea, ICES, vom November 2011, der Zustand des Aalbestands bleibe kritisch und Aktivitäten seien dringend nötig, sowie der Empfehlung des ICES für 2012, die anthropogene Aalsterblichkeit, die die Reproduktion von Aalen beeinträchtigt, so nah wie möglich in Richtung null zu reduzieren, bis es klare Belege gibt, dass der Bestand und die Reproduktion von Aalen wieder steigen (zum Beispiel Verbot des Glasaalverzehrs, technische Vorgaben zur Senkung der Mortalität beim Glasaalfang, Besatz nur in Gewässern, in de- nen ein ausreichender Fischabstieg möglich ist, höhere Min- destfanggröße, Fangverbot für Blankaale, technische Vorga- ben zur Senkung der Mortalität an Wasserkraftwerken)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus neuesten Forschungsergebnissen, denen zufolge Aale, die in Flüssen und Seen leben, eine geringere Chance haben, sich fortzupflanzen als ihre Artgenossen, die in Küstengewässern schwimmen, für die Frage, ob heimische Gewässer mit Aalen besetzt werden sollten? Zu Frage 30: Die Aalbewirtschaftungspläne der Länder werden derzeit von den Ländern in den jeweiligen Einzugsgebie- ten umgesetzt. Neben der Erhöhung der Mindestmaße bis auf 55 Zentimeter zielen die Bewirtschaftungspläne der Länder insbesondere auf den Besatz mit vorgestreck- ten Aalen, gefördert durch den Europäischen Fischerei- fonds, EFF, ab. Durch die Förderung aus dem EFF ist si- chergestellt, dass die Besatzaale nur in Gewässern ausgesetzt werden, die eine Abwanderung der adulten Blankaale auch garantieren. Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wieder- auffüllung des Bestands des europäischen Aals ver- pflichtete die Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2012, einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht behandelt die Über- wachung, die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Ma- nagementpläne und enthält die bestmöglichen Schätzun- gen. Der Bericht der Länder, die nach dem Grundgesetz für den Aal zuständig sind, wurde termingerecht vorge- legt. Die Europäische Kommission übermittelt auf Grund- lage dieser Berichte der Mitgliedstaaten dem Europäi- schen Parlament und dem Rat bis spätestens 31. Dezem- ber 2013 einen Bericht mit einer statistischen und wissenschaftlichen Bewertung der Ergebnisse der Um- setzung der Aalbewirtschaftungspläne (Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007). Dieser Bericht liegt derzeit noch nicht vor. Kommt die Europäische Kom- mission in dem Bericht zu dem Schluss, dass die derzei- tig von den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen noch nicht ausreichen, kann die Europäische Kommis- sion weitere Maßnahmen vorschlagen (Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007). Aus der Sicht der Bundesregierung bedarf der euro- päische Aal weiterhin des Schutzes. Die Bundesregie- rung sieht sich darin in der neuerlichen Empfehlung des ICES bestätigt. Die Bundesregierung wird sich deshalb in den dann anstehenden Verhandlungen in enger Ab- 27878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D stimmung mit den für die Aalfischerei zuständigen Bun- desländern für Maßnahmen einsetzen, die sowohl den Schutz des Aales wie auch die Belange der deutschen Binnenfischer berücksichtigen. Zu Frage 31: Diese neuen Erkenntnisse sind der Bundesregierung ebenfalls bekannt. In der Tat sprechen einige Faktoren – geringerer Parasitenbefall, keine Verletzungen beim Durchwandern von Wasserkraftwerken – dafür, dass Aale in Küstengewässern über bessere Konditionen ver- fügen als Aale, die in Flüssen und Seen leben. Hierzu sind derzeit jedoch vergleichsweise wenig wissenschaft- liche Studien vorhanden. Insbesondere konnte bisher noch nicht wissenschaftlich fundiert nachgewiesen wer- den, ob der unterschiedliche Standort Auswirkungen auf das Erreichen des Laichplatzes in der Sargassosee hat. Die Bundesregierung sieht hier noch weiteren For- schungsbedarf. Das Thünen-Institut engagiert sich auch in dieser Frage. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 32 und 33): Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Vor- schlag der EU-Kommission für Zulassungsbeschränkungen bei Saatgutbeizmitteln mit den bienengefährdenden Neoniko- tinoidwirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiameth- oxam basierend auf einem aktuellen Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, und inwieweit wird die Bundesregierung zur Vermeidung von Bienenschä- den bei der voraussichtlichen Abstimmung über den Kommis- sionsvorschlag im März 2013 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einer Einschränkung der Verwendung von Neonikotinoiden zustimmen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem EFSA-Bericht zur Bienengefährlichkeit von Neonikotinoiden in Bezug auf die wiederholt erteilten befristeten Ausnahmege- nehmigungen für Beizmittel auf Basis von Neonikotinoiden beispielsweise zur Bekämpfung von Drahtwürmern? Zu Frage 32: Die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2013 abends einen aktualisierten informellen Legislativ- vorschlag für Zulassungsbeschränkungen für diese neo- nikotinoiden Wirkstoffe vorgelegt. Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung EU-weite Maßnahmen hinsichtlich der Zulassung und Anwendung von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln. Dies hat die Bundesregierung sowohl im Agrarrat am 28. Ja- nuar 2013 als auch im Ständigen Ausschuss am 31. Ja- nuar 2013 zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Konsultationsverfahren aus- drücklich darauf hingewiesen, dass weitere, nicht zu den Honigbienen gehörende Bestäuberarten zu berücksichti- gen sind. Die Bundesregierung hat die Kommission darum gebeten, vorliegende Erfahrungen, wissenschaft- liche Erkenntnisse und etablierte wirksame Risikomin- derungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen der zu treffenden Maßnahmen zu berücksichtigen. Mitte März wird der Entwurf im Rahmen des zustän- digen Ständigen Ausschusses in Brüssel mit den anderen Mitgliedstaaten diskutiert werden. Ob und inwieweit bis dahin ein Vorschlag vorliegt, über den konkret abge- stimmt werden kann, ist zurzeit noch nicht abzuschätzen. Zu Frage 33: Für die Erteilung der Zulassungen ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, zuständig. Auch für die befristeten Ausnahmegenehmi- gungen gelten die gesetzlichen Vorgaben zum Bienen- schutz. Diesen wird im Rahmen der Prüfung von Anträ- gen vom BVL gewissenhaft Rechnung getragen. Für die Drahtwurmbekämpfung in Deutschland werden keine Notfallgenehmigungen nach Art. 53 der Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 für neonikotinoidhaltige Saatgut- beizmittel erteilt. Die von Ihnen angesprochenen Notfallgenehmigun- gen beziehen sich entweder auf Granulat zur Anwen- dung bei der Maisaussaat oder Saatgutbeizmittel für Saatgut, das aus Deutschland verbracht wird. Dem BVL liegen die aktuellen Erkenntnisse der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde vor. Diese werden geprüft und angemessen bei der Erteilung von Zulassungen berücksichtigt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 34): Wann sind oder waren die Außenposten des Marineflie- gergeschwaders 5 in Warnemünde und auf Helgoland nach dem 1. September 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hub- schraubern besetzt? Die Außenstellen des Marinefliegergeschwaders 5 in Warnemünde und auf Helgoland waren nach dem 1. Sep- tember 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hubschraubern wie folgt besetzt: 3. September bis 21. September 2012, 10. Oktober bis 22. Dezember 2012 sowie 28. Dezember 2012 bis heute. Im Zeitraum September bis Oktober 2012 wurde das Marinefliegergeschwader 5 dauerhaft an den Standort Nordholz verlegt. In der Kernzeit des Umzuges des Ver- bandes – 22. September bis 9. Oktober 2012 – wurde der SAR-Dienst zentral aus dem Standort Kiel wahrgenom- men. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 35): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27879 (A) ) )(B) (C (D Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik zur Entwick- lung einer gemeinsamen deutsch-französischen oder europäi- schen Drohne, MALE, und welche Fähigkeiten soll diese ge- gebenenfalls haben – ausschließlich Aufklärungsdrohne oder waffenfähiges unbemanntes Luftfahrzeug? Deutschland und Frankreich haben am 12. September 2012 in Berlin eine Absichtserklärung in Form einer „Declaration of Intent“ über die gemeinsame Entwick- lung eines MALE UAS unterzeichnet, aus der sich je- doch für beide Seiten noch keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen ergeben. Neben der primären Auslegung als Aufklärungssys- tem sehen die gemeinsam erarbeiteten Forderungen auch eine mögliche Bewaffnung vor. Eine Entscheidung, ob ein MALE UAS entwickelt wird, ist jedoch noch nicht getroffen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 36): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung ehemaliger Bundeswehrsoldaten an Kampfhand- lungen bzw. bewaffneten Verbänden in den vergangenen zwei Jahren in Syrien und Libyen vor, und welche Anstrengungen hat sie bislang unternommen, um über deren Aktivitäten und damit mögliche Verstöße gegen das deutsche Soldatengesetz Informationen zu gewinnen? Der Bundesregierung liegen nach wie vor keine Er- kenntnisse über die Beteiligung ehemaliger Bundes- wehrsoldaten an Kampfhandlungen bzw. bewaffneten Verbänden in Syrien vor. Auch über die Beteiligung ehe- maliger Bundeswehrsoldaten an Kampfhandlungen bzw. bewaffneten Gruppierungen in Libyen liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse vor. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 37): Gehört es zu den Aufgaben eines deutschen Militäratta- chés, Rüstungsunternehmen über ihre Marktchancen im je- weiligen Gastland aufzuklären, und wie bewertet die Bundes- regierung den Umstand, dass in Mexiko entsprechende Vorträge vom ansässigen Militärattaché gehalten werden? An Botschaften, an denen kein Dienstposten eines wehrtechnischen Attachés im Militärattachéstab einge- richtet ist, umfasst der Aufgabenbereich des Militäratta- chés neben seinen militärpolitischen und militärischen Angelegenheiten auch wehrtechnische und rüstungswirt- schaftliche Aufgaben der deutschen Auslandsvertretung im Empfangsstaat. Das heißt, er übernimmt die Aufga- ben des wehrtechnischen Attachés. In Abstimmung mit der Wirtschaftsabteilung der jeweiligen Botschaft um- fassen diese Aufgaben unter anderem die Unterstützung der deutschen wehrtechnischen Industrie. Der Militärattaché kann Vertretern deutscher wehr- technischer Unternehmen durch Überlassung allgemei- ner Informationen oder Herstellung von Kontakten im Rahmen seiner Weisungen Hilfestellung leisten. Vor- träge zu diesbezüglichen Themen unterstützen die De- ckung eines breiten Informationsbedarfes. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 38): Wie viel Personal hat die Bundeswehr zur Waffenmesse IDEX 2013 in Abu Dhabi entsandt, und zu welchem Zweck wurde es jeweils eingesetzt? Die Rüstungsmesse IDEX 2013 in Abu Dhabi wurde von acht Personen der Bundeswehr und vier Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung besucht. Des Weiteren waren der zuständige Verteidigungs- attaché sowie sein Stellvertreter von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Arabi- schen Emiraten auf der IDEX 2013 anwesend, die über- wiegend mit organisatorischen Aufgaben betraut waren. Der Zweck des Besuchs war zum einen, die seit 2004 bestehende strategische Partnerschaft mit den Vereinig- ten Arabischen Emiraten zu pflegen, und zum anderen, sich einen Überblick über die angebotenen Rüstungs- güter, technischen Entwicklungstendenzen und Neue- rungen auf diesem Gebiet zu verschaffen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Fragen 39 und 40): Wie viele Kinder und Jugendliche aus Deutschland konn- ten 2012 am – durch den Bund geförderten – internationalen Kinder- und Jugendaustausch teilnehmen, bitte die jeweiligen Programme und Länder nennen, und wie viele davon waren Kinder und Jugendliche mit Behinderung? Inwieweit sieht die Bundesregierung Probleme bei der – inklusiven – Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an dem internationalen Kinder- und Jugendaus- tausch, und in welcher Weise fördert die Bundesregierung de- ren Teilnahme durch zusätzliche Aktivitäten und Förderun- gen? Zu Frage 39: Die Auswertung der Zahlen zu den Teilnehmenden im Jahr 2012 liegt noch nicht vor, da die Träger zurzeit erst ihre Verwendungsnachweise erstellen. Nach den Erfah- rungen der letzten Jahre handelt es sich um eine Größen- ordnung von circa 25 000 Teilnehmenden, die aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes für die interna- tionale Jugendarbeit gefördert wurden. Hinzu kamen circa 65 000 junge Menschen, die mit Mitteln des Deutsch-Pol- nischen Jugendwerks und circa 95 000 junge Menschen, 27880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D die mit Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks gefördert wurden. Die Zahl der jungen Menschen mit Behinderungen wird nicht gesondert erfasst. Zu Frage 40: Die Träger der internationalen Jugendarbeit sind offen für die Teilnahme von jungen Menschen mit Be- hinderungen an den Maßnahmen. Hindernisse können zum Beispiel die nicht oder zu wenig vorhandene Barrie- refreiheit in Partnerländern, aber auch die personellen und finanziellen Kapazitäten der Träger sein. Um den besonderen Bedarfen bei der Vorbereitung, Durchfüh- rung und Nachbereitung Rechnung zu tragen, besteht bereits heute die Möglichkeit einer Fehlbedarfs- oder Vollfinanzierung. Die inklusive Gestaltung der Angebote der Träger der internationalen Jugendarbeit für junge Menschen mit Behinderungen ist darüber hinaus ein aktuelles Thema in der Arbeit von IJAB, Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., wie auch beim Deutsch-Französischen Jugendwerk, beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk, bei den Koordinie- rungsbüros und den Trägern der internationalen Jugend- arbeit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen eines Innova- tionsfonds aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes, KJP, das Projekt „Alle anders verschieden“, das auf die nachhaltige Einbindung Jugendlicher mit erhöh- tem Förderbedarf in den internationalen Jugendaustausch unter Einbeziehung von Medien, Jugendpolitik und Wirt- schaft zielt, sowie ein weiteres Projekt „Trebnitzer Werk- stätten zur Inklusion: Aufbau einer deutsch-polnischen und inklusiven Schülerfirma“. Die Ergebnisse dieser Ini- tiativen und Projekte werden in die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Förderinstrumente im KJP wie auch der Angebote bei den Trägern einfließen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Fragen 41 und 42): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Toten- schein zukünftig als letzte Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, abzurechnen und so trauernden Angehörigen Verstorbener diese zusätzliche finanzielle und psychische Belastung zu ersparen? Wie hoch wären in etwa die Kosten für die GKV pro Jahr, und wie hoch waren die Einsparungen bei Abschaffung des Sterbegeldes 2004? Zu Frage 41: Die Kostenübernahme für die Ausstellung der Todes- bescheinigung und die Bestattung gehören nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV. Entsprechende Sachleistungen können deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erbracht werden. Die Bundesregierung plant diesbezüglich keine Änderungen. Näheres zur Ausstellung von Todesbescheinigungen wird in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. In der Regel wird bestimmt, dass die Kosten der Leichen- schau und die Ausstellung der Todesbescheinigung von denjenigen zu tragen sind, die für die Bestattung zu sorgen haben. Zu Frage 42: Im Falle einer Übernahme der Kosten der Ausstellung eines Totenscheins als Sachleistung der GKV müssten dafür entsprechende Vergütungsvereinbarungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der Krankenhausversorgung getroffen werden, von deren Höhe die Mehrbelastungen der GKV für die jährlich etwa 800 000 Sterbefälle abhängen. Durch die vollstän- dige Herausnahme des bis 2003 gewährten Sterbegeldes – bis 2002: 1 050 Euro je Mitglied bzw. 525 Euro je mitversicherten Familienangehörigen; in 2003 Halbie- rung auf 525 Euro je Mitglied bzw. 262,50 Euro je mitversicherten Familienangehörigen – wurde die GKV in einer jährlichen Größenordnung von circa 0,8 Milliar- den Euro bezogen auf die Zeit bis 2002 bzw. circa 0,4 Milliarden Euro (2003) entlastet. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Ab- geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 43 und 44): Wann hat sich der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, persönlich dafür in Brüssel eingesetzt, dass ein wirksames lärmabhängiges Tras- senpreissystem in Deutschland installiert wird, die Zulassung von LL-Sohlen beschleunigt wird und Graugusssohlen lang- fristig vom Markt genommen werden, um eine schnelle Um- rüstung lauter Güterwagen sicherzustellen, und wann hat der Bundesverkehrsminister einen seiner Staatssekretäre als Ver- treter entsandt, um ihn bei diesen Verhandlungen in Brüssel zu vertreten? Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Zuschlag einer lärmabhängigen Entgeltkomponente um 1 Prozent des Trassenpreises angesichts allgemeiner Trassenpreiserhöhun- gen um jährlich mehrere Prozent einen wirksamen Anreiz für Wagenhalter darstellt, ihre Güterwagen auf leisere Brems- sohlen umzurüsten, und aus welchen Gründen wird das lärm- abhängige Trassenpreissystem bis zum 1. Juni 2013 ausge- setzt, obwohl es doch technologieoffen entwickelt wurde und damit nicht an die Zulassung der LL-Sohle gekoppelt sein dürfte? Zu Frage 43: Zu diesem Sachverhalt ist in der Antwort vom 8. Fe- bruar 2013 auf die schriftliche Einzelfrage 385/Januar ausführlich geantwortet worden. Zu Frage 44: Die Festlegung einer lärmabhängigen Entgeltkom- ponente ist Sache der Eisenbahninfrastrukturunterneh- men. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss darauf, in welcher Höhe und auf welche Weise die Eisenbahninfra- strukturunternehmen lärmabhängige Entgeltbestandteile in ihre Preissysteme integrieren. Gleiches gilt hinsicht- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27881 (A) ) )(B) (C (D lich der Festlegung des Zeitpunkts, zu dem lärmabhän- gige Entgeltbestandteile in ein Entgeltsystem eingefügt werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 45): Wann und auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung beschlossen, in der Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn AG am 5. März 2013 die Übernahme der Mehrkosten von bis zu 2 Milliarden Euro für das Bahnhofsprojekt Stutt- gart 21 zu genehmigen? Die anstehenden Beschlüsse zu Stuttgart 21 trifft der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG und nicht die Bun- desregierung. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12439, Frage 46): Auf welchen Flächen werden Drohnen gleich welcher Ge- wichtsklasse in Deutschland bislang bzw. zukünftig von Be- hörden des Verkehrs, des Innern, der Verteidigung und der Forschung getestet, und welche Details kann die Bundesregie- rung zu Simulationen und Praxistests mitteilen, die bis 2016 von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Köln) bzw. deutschen Behörden bezüglich der Integration von Drohnen in den zivilen Luftraum – Single European Sky – durchgeführt wurden oder werden sollen – insbesondere zu Testgebieten, dort getesteten Drohnen, durchführenden Behörden oder Un- ternehmen? Eine Frage ähnlichen Wortlauts wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bun- destagsdrucksache 17/8335 Frage 9 wie folgt beantwor- tet: „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat folgende Flugbeschränkungsgebiete zur Nutzung mit UAS, unbemannten Luftfahrtsystemen, veröffentlicht: – ED-R 145 ,Spatzenhausen‘, Firma EMT, – ED-R 147 ,Manching‘, EuroHAWK, – ED-R 148 ,Schleswig‘, EuroHAWK. Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung wurden keine Flugbeschränkungsgebiete für den aus- schließlichen Betrieb von UAS eingerichtet. UAS können zum Teil aufgrund von Katapultstarts bzw. Starts mit Raketenmotoren sowie Netzlandemodu- len, Fallschirmen oder aufblasbaren Luftkissen unabhän- gig von Start- und Landebahnen eingesetzt werden. Ge- mäß der Zentralen Dienstvorschrift 19/3 dürfen UAS über 25 Kilogramm ausschließlich in Luftsperrgebieten oder Gebieten mit Flugbeschränkungen betrieben wer- den. Dabei wird grundsätzlich auf bestehende Truppen- übungsplätze zurückgegriffen, über denen bereits ein Luftraum mit Flugbeschränkungen existiert. Für UAS, die aufgrund ihrer Charakteristika von Flugplätzen aus betrieben werden müssen, wird auf be- reits bestehende Luftraumordnungsmaßnahmen – Kon- trollzonen, Airspace D der Flugplätze sowie die bereits existierenden Flugbeschränkungsgebiete – zurückgegrif- fen. Bisher wurden die Beschränkungsgebiete ED-R 138, ED-R 144 und ED-R 148 in 2011 mit Blick auf den be- vorstehenden UAS-Betrieb, EuroHAWK, in ihren Aus- maßen angepasst. Auf welchen Landeplätzen UAS be- trieben werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.“ Gemäß Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäi- schen Parlaments und des Rates obliegt die Zulassung von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer höchstzuläs- sigen Abflugmasse von mehr als 150 Kilogramm der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, EASA. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Simulationen und Praxistests der EASA vor. Innerhalb der Bundesregierung liegt die Zuständig- keit für eine Integration in den zivilen Luftverkehr im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung. Abgesehen von dieser Rechtsetzungstätigkeit ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung nicht mit der zukünftigen Nutzung von UAS befasst. Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geförderte Forschungsprojekt „Vali- dierung von UAS zur Integration in den Luftraum, VU- SIL“ (FE-Projekt Nr. L-4/2007 – 50.0324) untersuchte die Möglichkeit einer Integration von UAS in den Luft- raum außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten. Dazu wurden im Juni und Juli 2008 Flugversuche im Flugbe- schränkungsgebiet ED-R 138 bei Manching durchge- führt. Weitere Details können dem Schlussbericht ent- nommen werden. Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern beteiligte sich die Bundespolizei im Rahmen des Projektes „Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum“, VUSIL II. Dabei wurde die technische Realisierbarkeit des Projektes für UAS – Drehflügler – der Firma SWISS UAV AG geprüft. Hierbei war zu- nächst grundsätzlich zu klären, ob ein Starten und Lan- den des UAS auf einem Schiff der Bundespolizei mög- lich sein könnte. In den Versuchen wurden Starts und Landungen erfolgreich durchgeführt. Es wurde das Modell „NEO S-300“ getestet. Die Flugversuche fanden im Seegebiet circa 3 bis 4 Seemei- len vor Warnemünde statt. Zu weiteren Praxistests verweise ich auf die Ausfüh- rungen im Bericht des Bundesministeriums des Innern in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bun- destages am 9. Mai 2012 und den Bericht des Bundes- ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Art und den Umfang des Einsatzes von unbe- mannten Luftfahrtsystemen vom 21. März 2012. Über weitere Versuche bis 2016 liegen keine Informationen vor. 27882 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 47 und 48): Inwieweit würde das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem jeweiligen Bundesland Vorgaben und Beschränkungen auferlegen, wenn dieses beabsichtigt, die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Autobahn- projekte nach dem A-Modell prüfen zu lassen, und welche Vorgaben bzw. Beschränkungen wären möglich? Welche Vereinbarungen gibt es zwischen dem Bund und den Bundesländern zur Durchführung von ÖPP-Projekten – ÖPP: öffentlich-private Partnerschaft – nach dem A-Modell im Rahmen der Auftragsverwaltung, und welche konkreten Inhalte haben diese jeweiligen Vereinbarungen, beispiels- weise im Hinblick auf die Aufgaben- und Zuständigkeits- verteilung zwischen Bund und Land, die Einrichtung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, die Verfahrensdurchführung, inklusive Zeitplan, den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren, die Allokation der Kosten und die Ver- traulichkeit aus Sicht des Landes? Zu Frage 47: Nach dem Grundgesetz obliegt dem Bund die Finan- zierungsverantwortung für die Bundesfernstraßen, damit auch die Verantwortung für den notwendigen Nachweis der Wirtschaftlichkeit einer Bundesfernstraßenmaß- nahme nach § 7 Bundeshaushaltsordnung, BHO, sowie ferner die Zuständigkeit für die Erstellung von Wirtschaft- lichkeitsuntersuchungen – im Rahmen der insoweit gel- tenden Vorgaben – für die hier in Rede stehenden ÖPP- Projekte. Die Prüfung des Handelns der Bundesregie- rung obliegt dem Parlament und unterliegt der Kontrolle des Bundesrechnungshofes; letzterer hat die Wirtschaft- lichkeitsuntersuchungen für ÖPP-Projekte im Bundes- fernstraßenbereich mehrfach begutachtet. Vor diesem Hintergrund ist die Begutachtung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP- Projekte durch einen Dritten im Auftrag eines Landes nicht zielführend. Im Übrigen könnten weder die Ergebnisse der vorläu- figen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch Einzel- aspekte öffentlich erörtert werden, ohne dass die Gefahr bestünde, dass – bei einem Vergabestart des ÖPP-Pro- jektes – die möglichen Bieter hieraus Konsequenzen für ihre Angebotslegung ziehen und sich dies negativ zulas- ten des Steuerzahlers auswirkt. Die Geheimhaltungsbe- dürftigkeit dieser Angaben mindestens vor Vergabestart wurde auch im Rahmen der Sachverständigenanhörung zu ÖPP und Transparenz am 24. Oktober 2013 ganz überwiegend bestätigt. Zu Frage 48: Grundsätzlich sollen vor Projektstart zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung und der jeweiligen Straßenbauverwaltung eines Landes Grundsätze zur Realisierung eines ÖPP-Projekts in einem sogenannten Verfahrensmanagement festgelegt werden. Diese verwaltungsinternen Verfahrensabspra- chen dienen dazu, die ÖPP-Vergabeverfahren auch von öffentlicher Seite im Rahmen der Auftragsverwaltung möglichst zügig und reibungslos durchführen zu können, denn auf öffentlicher Seite sind zum einen das Land und zum anderen der Bund beteiligt. Der Abschluss eines solchen Verfahrensmanagements ist aber keine Voraussetzung, die zwingend vor Erstel- lung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung oder vor einem etwaig später folgenden Vergabestart er- füllt sein muss. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/12439, Fragen 49 und 50): Welche juristische Person oder welche Institution ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Planfeststellungsverfahren bzw. hinsichtlich der grenzüberschreitenden Umweltverträg- lichkeitsprüfung zur Errichtung des Windparkes Moldava auf deutscher Seite klageberechtigt? Welche formalen Voraussetzungen, insbesondere hinsicht- lich von Auslegungs- und Stellungnahmefristen, müssen bei Beteiligung der Öffentlichkeit in der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung des Windpar- kes Moldava erfüllt werden, und inwieweit könnte nach Auf- fassung der Bundesregierung durch einen Antrag auf einst- weilige Verfügung der Sofortvollzug verhindert werden? Zu Frage 49: Die Durchführung der grenzüberschreitenden Um- weltverträglichkeitsprüfung für den Windpark Moldava richtet sich nach den Vorschriften, die die Tschechische Republik zur Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU – UVP-Richtlinie – erlassen hat. Nach Art. 11 der UVP- Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, durch in- nerstaatliche Rechtsvorschriften sicherzustellen, dass Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit unter bestimm- ten Voraussetzungen Zugang zu einem Überprüfungs- verfahren vor einem Gericht oder einer anderen auf ge- setzlicher Grundlage geschaffenen unabhängigen und unparteiischen Stelle haben, um die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen über die Zulässigkeit UVP-pflichtiger Projekte anzufechten. Zu den Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit zählen nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe e der UVP-Richtlinie auch Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen und die alle nach innerstaatlichem Recht – in diesem Fall also nach dem Recht der Tschechischen Republik – geltenden Voraus- setzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen das Recht der Tschechischen Republik an die Klageberechtigung von juristischen Personen und Institutionen knüpft, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz müssen je- doch die Bürger in Deutschland gleichwertige Beteili- gungs- und Klagemöglichkeiten haben wie die Öffent- lichkeit im Ursprungsstaat. Zu Frage 50: Die Einzelheiten der Ausgestaltung der Beteiligung in der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprü- fung im Verfahren zur Errichtung des Windparkes Mol- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27883 (A) ) )(B) (C (D dava sind der Bundesregierung nicht bekannt. Allgemein gilt auch hier, dass die Bürger in Deutschland gleichwer- tige Beteiligungsmöglichkeiten haben müssen wie die Öffentlichkeit im Ursprungsstaat. Nach Angaben des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft beträgt die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen aus Deutsch- land 30 Tage nach Veröffentlichung der Unterlagen im Landkreis Mittelsachsen. Ob und gegebenenfalls inwieweit nach einer eventu- ellen positiven Zulassungsentscheidung für den Wind- park Moldova die Möglichkeit nach tschechischem Recht besteht, auf dem Wege des vorläufigen Rechts- schutzes einen Sofortvollzug zu verhindern, ist der Bun- desregierung nicht bekannt. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Druck- sache 17/12439, Fragen 51 und 52): Auf welcher Datengrundlage kommt der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, zu der Aussage, dass sich die Kosten der Energie- wende bis Ende der 30er-Jahre dieses Jahrhunderts auf rund 1 Billion Euro summieren könnten, wie er am 19. Februar 2013 im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mitteilte? Welche Kosten würden nach Ansicht der Bundesregierung im Stromsektor bis Ende der 30er-Jahre dieses Jahrhunderts ohne Ausbau der erneuerbaren Energien entstehen (Kosten für die Erneuerung des Kraftwerkparks, den Ausbau bzw. die Er- tüchtigung der Netze, Kosten für fossile Brennstoffe etc.)? Zu Frage 51: Der Minister hat die Grundlagen für seine Aussage in dem in der Frage genannten Interview dargestellt. Zu Frage 52: Eine solche Kostenschätzung hängt von einer Viel- zahl von Annahmen ab, beispielsweise zur Entwicklung der Brennstoffpreise, zu Investitionskosten fossiler Kraftwerke, zu Zinssätzen usw. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 53 und 54): Welche Berechnungen, bitte mit Quellenangabe, liegen der Bundesregierung vor, die darauf hinweisen, dass die Ener- giewende bis zum Jahr 2040 1 Billion Euro kosten wird, und wie verteilen sich diese Kosten, mit der Bitte um Aufschlüsse- lung nach den Sektoren Erzeugung, Netze, Speicher, Back- up-Kapazitäten, Forschung und Entwicklung, energetische Gebäudesanierung und Mobilität? Auf welche Einsparsumme kommt die Bundesregierung für den Fall einer Umstellung der optionalen Direktvermark- tung im Erneuerbare-Energien-Gesetz auf eine verpflichtende Direktvermarktung, ausgenommen Anlagen mit einer Leis- tung von unter 150 Kilowatt, und wie hoch wäre im Vergleich die Einsparsumme, wenn statt der Umstellung von der optio- nalen auf eine verpflichtende Direktvermarktung die Manage- mentprämie für Neuanlagen oberhalb einer Leistung von 150 Kilowatt abgeschafft würde? Zu Frage 53: Der Bundesumweltminister hat die Grundlagen für seine Berechnungen in seinem Interview mit der Frank- furter Allgemeinen Zeitung vom 19. Februar 2013 dargestellt. Ausgangspunkt ist insbesondere die Ent- wicklung der Differenzkosten im EEG, aber auch der Netzkosten. Berechnungen zu den Kosten der Energie- wende sind naturgemäß sehr komplex und hängen von einer Vielzahl von Annahmen wie auch von der konkre- ten Fragestellung ab. Zu Frage 54: Auf der Basis des geltenden Rechts werden nach den bisherigen Erfahrungen im Jahr 2013 voraussichtlich Zahlungen in Höhe von etwa 420 Millionen Euro für die Managementprämie anfallen. Unter der Annahme, dass alle bestehenden und neuen Anlagen ab 150 Kilowatt die Marktprämie in Anspruch nehmen, fallen im Jahr 2013 demgegenüber Zahlungen in Höhe von etwa 760 Millio- nen Euro für die Managementprämie an. Diese Kosten können eingespart werden, wenn die Direktvermarktung verpflichtend wird und zugleich die Managementprämie gestrichen wird. Hinzu kommen weitere Einsparungen, die sich durch eine stärkere Markt- und Systemintegra- tion ergeben würden, zum Beispiel durch die stärkere Reaktion der Anlagen auf negative Preise, die Beteili- gung am Regelenergiemarkt, die verbesserte Prognose der fluktuierenden Einspeisung und die bedarfsgerech- tere Fahrweise der Anlagen. Diese Einsparungen sind noch nicht umfassend quantifiziert. Erste Berechnungen des Bundesumweltministeriums zeigen aber, dass alleine die Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Rahmen der Marktprämie bei negativen Preisen durch die Direktvermarkter zu Einsparungen von mehreren Hundert Millionen Euro innerhalb der nächsten Jahre führen kann. Würde die Managementprämie für Neuanlagen abge- schafft, ohne sie zur Direktvermarktung zu verpflichten, würde der Großteil der Neuanlagen voraussichtlich wie- der in die sogenannte Festvergütung wechseln. In diesem Fall würden auf der Kostenseite ähnliche Vermarktungs- kosten wie im Rahmen der optionalen Direktvermark- tung entstehen. Die weiteren Einsparungen auf der Nut- zenseite, die durch die Marktprämie ausgelöst werden – zum Beispiel Einsparungen bei negativen Preisen –, würden aber entfallen. Insgesamt entstünden somit zu- sätzliche Kosten im System. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 55): 27884 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D Wie haben sich die inländischen Treibhausgasemissionen nach den der Bundesregierung vorliegenden vorläufigen Zah- len im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt – in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten –, und auf welche Fak- toren führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück? Der Bundesregierung liegt eine vorläufige Schätzung des Umweltbundesamtes vor, nach der die Treibhausgas- emissionen in Deutschland 2012 etwa 931 Millionen Tonnen betragen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Emissionen damit voraussichtlich um etwa 1,6 Pro- zent gestiegen. Laut Umweltbundesamt liegen die Gründe dafür in der insgesamt erhöhten Stromerzeugung und erhöhten Stromexporten, in der gestiegenen Nut- zung von Braunkohle und Steinkohle in der Stromerzeu- gung sowie im witterungsbedingt erhöhten Heizenergie- bedarf der privaten Haushalte. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 56): Wie regelt das Betriebshandbuch des Atomkraftwerks Gundremmingen den Fall, dass einer von den beiden Notkühl- strängen, die gegen das Bemessungserdbeben ausgelegt sind, freigeschaltet werden muss, weil eine Reparatur oder Inspek- tion durchgeführt wird – zum Beispiel Regelung, dass die An- lage in einem solchen Fall vorher abzufahren ist –, und, falls in einem solchen Fall die Anlage vorher nicht abzufahren ist, wie wird die Einzelfehlerfestigkeit der Notkühlung im Hin- blick auf das Bemessungserdbeben gewährleistet? Das Kernkraftwerk Gundremmingen verfügt über drei nahezu identische Not- und Nachkühlsysteme und ein dazu diversitäres zusätzliches Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem, kurz ZUNA. Zwei der Not- und Nachkühlsysteme und das ZUNA sind gegen das Be- messungserdbeben ausgelegt. Instandsetzungsmaßnah- men durchzuführen ist zulässig, wenn diese ausreichend zeitlich begrenzt sind und zulässige Unverfügbarkeiten in den betrieblichen Unterlagen festgelegt sind. Im Be- triebshandbuch sind für die Not- und Nachkühlsysteme sowohl zulässige Nichtverfügbarkeiten als auch zuläs- sige Instandsetzungszeiten festgelegt, bei deren Nicht- einhaltung die Anlage abzufahren ist. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit eines Not- und Nachkühlsystems ist im Betriebshandbuch außerdem festgelegt, dass bei einer gleichzeitigen Unverfügbarkeit des ZUNA die Funk- tionsfähigkeiten der restlichen Not- und Nachkühlsys- teme durch außerordentliche wiederkehrende Prüfungen aktuell nachzuweisen sind. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12439, Frage 57): Welche palästinensischen Stellen und Institutionen der Zivilverwaltung der Westbank sind in das vom Bundesminis- terium für Bildung und Forschung getragene Projekt des Auf- baus eines Berufsbildungszentrums (http://tinyurl.com/ a5h6z5u) in der besetzten Westbank in Kooperation mit dem Unternehmen ISCAR und der Zur-Lavon-Stiftung eingebun- den, und welche Teilnehmerzielgruppe soll das Berufsbil- dungszentrum haben? Zurzeit beteiligt sich das Bundesinstitut für Berufsbil- dung lediglich an einem Projekt der GIZ zur Weiterentwick- lung des Berufsbildungssystems in den palästinensischen Gebieten. Eine Umsetzung bilateraler Kooperationsprojekte in der Berufsbildung in den palästinensischen Gebieten zum Aufbau eines Berufsbildungszentrums ist jedoch im Rahmen der seit 1969 bestehenden deutsch-israelischen Berufsbildungskooperation nicht möglich. Ein geplanter Workshop zum Aufbau und Betrieb eines überbetriebli- chen Bildungszentrums in der Westbank wurde nach noch- maliger Prüfung des zugrunde liegenden bilateralen Regie- rungsabkommens aus diesem Grund abgesagt. Somit ist kein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragenes Projekt zum Aufbau eines Berufsbildungsinsti- tuts in der Westbank geplant. Auskünfte zu der Teilneh- merzielgruppe können daher nicht getroffen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Druck- sache 17/12439, Fragen 58 und 59): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erfolgen der Fachhochschulen im Rahmen des Qualitäts- pakts Lehre? Wie viele Anträge wurden in der jüngsten Antragsrunde der Förderlinie IngenieurNachwuchs eingereicht, und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Zu Frage 58: In der ersten Förderrunde des Qualitätspakts Lehre konnten insgesamt 78 Fachhochschulen aus allen 16 Bun- desländern mit einem Konzept für bessere Studienbedin- gungen überzeugen. Für den Zeitraum 2011 bzw. 2012 bis 2016 wurden ihnen dafür rund 285 Millionen Euro Bundesmittel bewilligt. Die Bundesregierung wertet dies als Beleg dafür, dass der Qualitätspakt Lehre dem tat- sächlichen Förderbedarf der Hochschulen entspricht und dabei die vielfältigen Herausforderungen angemessen berücksichtigt, die sich je nach Größe, Hochschultyp und Lage der geförderten Hochschulen in unterschiedli- cher Weise darstellen. Zu Frage 58: Im Rahmen der Förderlinie IngenieurNachwuchs des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für die aktuelle Förderrunde 2013 insgesamt 235 Pro- jektskizzen eingereicht. Die fachliche Prüfung dieser Skizzen durch unabhängige Gutachter aus Wissenschaft und Wirtschaft ist inzwischen abgeschlossen. Demnach wurden 40 Skizzen zur Förderung empfohlen. Die be- troffenen Fachhochschulen wurden im Februar hierüber informiert und zur Antragstellung aufgefordert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beab- sichtigt – vorbehaltlich der noch durchzuführenden for- malen Antragsprüfung – die Bewilligung dieser Vorha- ben im Laufe des Sommers. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27885 (A) ) )(B) (C (D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 60): Wie viele Anträge wurden in der jüngsten Antragsrunde der Förderlinie SILQUA-FH – SILQUA: Soziale Innovatio- nen für Lebensqualität im Alter – eingereicht, und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Im Rahmen der Förderlinie SILQUA-FH des Pro- gramms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für die aktuelle Förderrunde 2013 insgesamt 67 Projektskiz- zen eingereicht. Die fachliche Prüfung dieser Skizzen durch unabhängige Gutachter ist inzwischen abgeschlos- sen. Demnach wurden 10 Skizzen zur Förderung emp- fohlen. Die betroffenen Fachhochschulen wurden im Februar hierüber informiert und zur Antragstellung auf- gefordert. Das BMBF beabsichtigt – vorbehaltlich der noch durchzuführenden formalen Antragsprüfung – die Bewilligung dieser Vorhaben im Frühsommer 2013. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 61): Welche Erfolge hat die Förderung von Fachhochschulen im Rahmen der Förderaktivität ProfilNT, Profil – Neue Tech- nologien, erbracht, und plant die Bundesregierung eine Fort- setzung der Förderung über das Jahr 2015 hinaus? Die 2007 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, gestartete Förderrichtlinie ProfilNT hatte zum Ziel, die Beteiligung von Fachhochschulen an BMBF-Fachprogrammen zu intensivieren. Inzwischen beteiligen sich die Fachhochschulen immer erfolgreicher an den Ausschreibungen der Fachprogramme des BMBF. Die Fördermittel, die dort von Fachhochschulen eingeworben wurden, haben sich seit 2007 mehr als ver- doppelt. Dies ist ein Erfolg, den sich die Fachhochschu- len durch qualitativ gute Anträge, erfolgreiche Koopera- tionen mit Hochschulen und einen zunehmenden Ausbau des Forschungssektors erarbeitet haben. Vor dem Hintergrund des oben skizzierten Erfolges hat sich das BMBF entschlossen, diese Förderlinie mit letztmaligen Bewilligungen im Haushaltsjahr 2012 aus- laufen zu lassen. Die bisher dafür zur Verfügung gestell- ten Mittel werden dem Programm „Forschung an Fach- hochschulen“ weiterhin zur Verfügung stehen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Borchert (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 62 und 63): Wie viele Anträge mit welchem Antragsvolumen wurden in der Förderrunde 2012 für FHprofUnt eingereicht? Wie viele Projekte mit welchem Gesamtfördervolumen wurden in der Förderrunde 2012 von FHprofUnt bewilligt? Zu Frage 62: Im Rahmen der Förderlinie FHprofUnt des Pro- gramms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für die Förderrunde 2012 im Herbst 2011 insgesamt 383 Anträge eingereicht. Da im ersten Schritt der Prü- fung durch unabhängige Experten allein fachliche Gründe für eine mögliche Förderempfehlung ausschlag- gebend sind, wird das beantragte Fördervolumen erst bei denjenigen Projektideen erfasst, die für eine Förderung aufgrund der Empfehlung der Experten infrage kommen. Zu Frage 63: Im Rahmen der Förderrunde 2012 wurden bislang 78 Forschungsanträge mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 23,938 Millionen Euro bewilligt. Eine Be- willigung für ein weiteres Projekt – Fördervolumen 312 000 Euro – steht noch aus, da wichtige Durchfüh- rungsfragen beim Zuwendungsempfänger noch nicht restlos geklärt sind. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 64): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die Qualität der Förderanträge, die im Rahmen von FHprofUnt, „Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen“, einge- reicht wurden, stetig verbessert hat, und welches Finanzvolu- men wäre nach Einschätzung der Bundesregierung notwen- dig, um alle qualitativ hochwertigen Anträge im Rahmen von FHprofUnt zu bewilligen? Mit der Förderrunde 2013 wurde zur Anpassung an die im Bundesministerium für Bildung und Forschung üblichen Standards die Bewertung und Prüfung der For- schungsanträge für alle drei Förderlinien des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ auf ein zweistufiges Skizzenverfahren umgestellt. Gleichzeitig wurde der bis dato im Wesentlichen aus FH-Professoren bestehende Kreis der unabhängigen Experten zur fachlichen Prüfung der Vorhabenskizzen um Vertreter aus Universitäten, wei- teren Forschungseinrichtungen sowie aus der Wirtschaft erweitert. Vor diesem Hintergrund ist eine Vergleichbar- keit der Qualität der damaligen Anträge mit den jüngst eingereichten Projektskizzen der Förderrunde 2013 nicht möglich. Die notwendigen Fördermittel für die von den unabhängigen Experten im Rahmen der Förderrunde 2013 zur Förderung empfohlenen 70 FHprofUnt-Projektskiz- zen stehen zur Verfügung. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 65): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, die unter anderem auch im Rahmen des öffentli- chen Fachgesprächs des Ausschusses für Bildung, Forschung 27886 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 29. Februar 2012 dargelegt wurde, laut der die zusätzli- chen Studienplätze an Fachhochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes nicht ausreichend finanziert seien? Die in der Frage zitierte Ansicht wird von der Bun- desregierung nicht geteilt. Mit 26 000 Euro je zusätzli- chem Studienanfänger werden im Hochschulpakt 2020 die durchschnittlichen Kosten für ein gesamtes Studium an Fachhochschulen und Universitäten berücksichtigt. Ausgenommen ist nur das Studienfach Medizin an Uni- versitäten, da hier ausdrücklich kein Ausbau seitens der Länder geplant war. Der Bund weist seine Mittel in Höhe von 13 000 Euro je zusätzlichem Studienanfänger den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zu. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Es ist Aufgabe der Länder, die Bundes- und Landesmittel für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger den einzel- nen Hochschulen in sachgerechter Weise und im Sinne der im Hochschulpakt vereinbarten Ziele zur Verfügung zu stellen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 66 und 67): Sind der Bundesregierung Probleme beim Wechsel von Studierenden von einer Fachhochschule, FH, an eine Univer- sität bekannt, und, falls ja, welche Lösungen wären nach Einschätzung der Bundesregierung zielführend, um diesen Problemen zu begegnen? Welche Hürden müssen nach Kenntnis der Bundesregie- rung FH-Absolventinnen und FH-Absolventen überwinden – zum Beispiel Eignungsfeststellungen, zusätzliche Studien- leistungen –, um an einer Universität zu einer Promotion zu- gelassen zu werden? Zu Frage 66: Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkennt- nisse vor, dass Studierenden von Fachhochschulen der Wechsel an Universitäten ungerechtfertigt erschwert wird. In der Regel können insbesondere für den Zugang oder die Zulassung zu Masterstudiengängen zur Quali- tätssicherung oder aus Kapazitätsgründen weitere Voraussetzungen bestimmt werden, die von allen an dem jeweiligen Masterstudiengang interessierten Absolven- tinnen und Absolventen erfüllt werden müssen. Jedoch sollten diese Anforderungen in der Praxis nicht zu will- kürlichen Hürden für Bachelorabsolventinnen und -ab- solventen führen, die ihren Abschluss an einer anderen Hochschule erworben haben und deren Vorkenntnisse in einzelnen Fächern sich aufgrund der unterschiedlichen Studiengangkonzeption von denen der Bachelorabsol- ventinnen und -absolventen der angestrebten Hoch- schule unterscheiden. Zu Frage 67: Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleich- gestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erwor- ben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen regeln den Promotionszugang in ihren Promotionsord- nungen. Inhaber eines Bachelorgrades können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungs- feststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zuge- lassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsver- fahrens und gegebenenfalls das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/ 12439, Frage 68): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg- lich der Beschäftigungsperspektiven von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen im Vergleich zu Absol- ventinnen und Absolventen von Universitäten vor? Die Beschäftigungsperspektiven von Hochschulab- solventinnen und -absolventen sind insgesamt gut, so ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit FH-Abschluss von 2001 bis 2011 um 23 Prozent auf 1,1 Millionen Personen gestiegen. Die Zahl der Beschäf- tigten mit Uniabschluss stieg im gleichen Zeitraum um 30 Prozent auf 2,0 Millionen sozialversicherungspflich- tig Beschäftigte. Die Arbeitslosigkeit von Akademike- rinnen und Akademikern fällt dagegen sehr gering aus. 2012 waren im Jahresdurchschnitt 65 800 Personen mit FH-Abschluss arbeitslos gemeldet, hinzu kamen 103 900 Arbeitslose mit Uniabschluss. Die qualifikati- onsspezifische Arbeitslosenquote für alle Akademikerin- nen und Akademiker betrug nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagen- tur für Arbeit 2011 lediglich 2,4 Prozent. Das ist ein Niveau, bei dem man von Vollbeschäftigung sprechen kann. Fachhochschul- und Universitätsabsolventinnen und -absolventen unterscheiden sich dabei nur wenig. Die Arbeitslosenquote von Universitätsabsolventinnen und -absolventen betrug 2011 2,2 Prozent, von FH- Absolventinnen und -absolventen 2,5 Prozent, im Ver- gleich zur gesamten Arbeitslosenquote von 6,9 Prozent. Bei den traditionellen Hochschulabschlüssen zeigen sich lediglich am Anfang der Berufstätigkeit nennens- werte Unterschiede zwischen Fachhochschul- und Universitätsabsolventinnen und -absolventen. Die Such- arbeitslosigkeit ist für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen etwas höher als für Universitätsabsolven- tinnen und -absolventen. Fünf Jahre nach dem Studien- abschluss sind kaum noch Unterschiede festzustellen. Mit dem Umbruch in der Hochschullandschaft dürfte auch ein Wandel in den Beschäftigungsperspektiven von Hochschulabsolventen verbunden sein. Er ist derzeit em- pirisch nur eingeschränkt messbar. Erste Ergebnisse aus Absolventenbefragungen lassen bei den Bachelorstudi- engängen ein Jahr nach dem Studienabschluss leichte Vorteile für Fachhochschulabsolventinnen und -absol- venten erkennen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27887 (A) ) )(B) (C (D Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/ 12439, Frage 69): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen mit einem FH-Abschluss im vergangenen Jahr erfolgreich ein Promotionsverfahren abgeschlossen haben, und, falls nein, plant die Bundesregierung, die für die Beantwortung dieser Frage notwendigen Daten zukünftig er- heben zu lassen? Erhebungen zu Promotionen von Fachhochschul- absolventen erfolgen seitens der Hochschulrektoren- konferenz, HRK. Die aktuellste Umfrage der HRK be- zieht sich auf die Jahre 2006, 2007 und 2008. Danach haben in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 570 Di- plom-Fachhochschulabsolventen eine Promotion abge- schlossen. Eine aktuelle Umfrage wird derzeit von der HRK durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den nächsten Monaten veröffentlicht. Aufgrund der regelmäßigen Erhebungen seitens der HRK sind seitens der Bundes- regierung keine Datenerhebungen geplant. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/12439, Frage 70): In welchem Umfang sind der Bundesregierung – insbe- sondere auch bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung organisierten Veranstaltung „Viel erreicht, viel vor – das Deutschlandstipendium“ am 30. Mai 2012 – beim natio- nalen Stipendienprogramm unzulässige Einflussnahmen von Stipendiengebern bei der individuellen Bewerberauswahl, von denen die Tageszeitung am 20. Februar 2013 unter dem Titel „Die da bitte!“ berichtet – unter Angabe der gegebenenfalls ergriffenen Sanktionen – bekannt geworden, und wie viele Mittel wurden seit Beginn der 17. Legislaturperiode bis zum 31. Dezember 2012 im Einzelnen bislang für das Deutsch- landstipendium in Summe jeweils in den Bundeshaushalt ein- gestellt, für Stipendien an Studierende verausgabt, für die Ak- quise, Schulungen, die Verwaltung sowie Werbemaßnahmen eingesetzt bzw. eingestellt, aber nicht verausgabt? Eine rechtswidrige Vergabe von Deutschlandstipen- dien ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach dem Stipendienprogramm-Gesetz, StipG, besteht zwar die Möglichkeit, dass private Mittelgeber bei der Vergabe von Deutschlandstipendien für bestimmte Studiengänge eine Zweckbindung vorgeben oder in beratender Funk- tion einer Auswahlgremiensitzung beiwohnen. Möglich ist es auch, dass Hochschulen Hinweise und Wünsche von Förderern im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Auswahlkriterien berücksichtigen, wenn gewährleistet ist, dass die Hochschulen für alle Bewerberinnen und Bewerber gleiche Zugangschancen schaffen. Eine di- rekte Einflussnahme der privaten Mittelgeber auf eine Auswahl von Bewerbern für das Deutschlandstipendium ist jedoch nicht zulässig. Seit Beginn der 17. Legislaturperiode wurden für das Deutschlandstipendium für das Haushaltsjahr 2010 10 Millionen Euro veranschlagt, wovon 2,072 Millionen Euro verausgabt wurden, davon 1,203 Millionen Euro für Werbemaßnahmen. Für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 wurden jeweils 10 Millionen Euro und 36,69 Mil- lionen Euro veranschlagt. Davon wurden 2011 5,746 Millionen Euro verausgabt, bestehend aus 3,228 Millionen Euro Stipendienmitteln und 647 000 Euro Akquise- sowie sonstigen Mitteln. In 2012 wurden 17,521 Millionen Euro verausgabt, die sich insgesamt auf 15,124 Millionen Euro für Stipendien- und Akquise- mittel belaufen; eine Differenzierung zwischen den Mit- teln ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12439, Frage 71): Hält die Bundesregierung an dem Ziel, den Primärenergie- bedarf bis 2020 um 20 Prozent zu senken, fest, und wie viel Prozent davon sind nach den neuesten der Bundesregierung vorliegenden Zahlen schon erreicht? Die Bundesregierung hat im Energiekonzept 2010 be- schlossen, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2008 um 20 Prozent zu re- duzieren. Dies entspricht einer durchschnittlichen Stei- gerung der Energieproduktivität von 2,1 Prozent bezo- gen auf den Endenergieverbrauch. Die Bundesregierung hält an diesem Ziel fest. Der Primärenergieverbrauch in Deutschland ist effek- tiv – nicht temperaturbereinigt – im Zeitraum 2008 bis 2012 um 6,0 Prozent von 14 380 Petajoule auf 13 512 Petajoule gesunken. Die Angaben haben noch vorläufigen Charakter. Wie bereits im ersten Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ mit Bezugsjahr 2011 dargestellt, liegt Deutschland damit auf Zielerreichungspfad. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksa- che 17/12439, Frage 72): Wie hoch war die im Monat Januar 2013 in der Bundes- republik Deutschland verbrauchte elektrische Arbeit in Kilo- wattstunden bzw. Megawattstunden, und welchen Anteil da- ran hatte der durch Photovoltaik erzeugte Strom? Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverban- des der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW, betrug die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen für den Monat Januar 2013 circa 0,347 Terawattstunden. Zahlen für den Stromverbrauch im Januar 2013 liegen noch nicht vor. Im Januar 2012 lag der Stromverbrauch bei circa 45,0 Terawattstunden. Danach hat der aus PV-An- 27888 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D lagen im Januar 2013 erzeugte Strom zu etwa 0,8 Pro- zent den Stromverbrauch in Deutschland gedeckt, wenn man die Verbrauchszahl aus Januar 2012 zugrunde legt, die im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres ähnlich hoch war. Letzteres gilt, obwohl die installierte PV-Leis- tung seit Ende 2011 laut Kraftwerksliste der Bundes- netzagentur um rund 7,7 Gigawatt angestiegen ist. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 73): Um wie viel Euro reduzieren sich bei heutigen Rohstoff- preisen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nach den Zielen der Bundesregierung, aufsummiert von 2000 bis 2030, die Importkosten für Öl, Gas und Kohle, und wie hoch ist die Gesamtsumme aller Steuern und Abgaben der durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nach Studien der Bun- desregierung bis heute entstandenen 400 000 Arbeitsplätze von Tausenden Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien im Zeitraum von 2000 bis 2030? Der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energie- versorgung Deutschlands ist in den vergangenen Jahren signifikant gestiegen. Zwischen 2000 und 2011 hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendener- gieverbrauch von weniger als 4 Prozent auf über 12 Pro- zent erhöht. Im Monitoring-Bericht „Energie der Zu- kunft“ der Bundesregierung wird in Bezugnahme auf vorliegende Studien darauf verwiesen, dass die verrin- gerten Kosten für Energieimporte durch die seit Mitte der 90er-Jahre ergriffenen Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau der erneuerbaren Energien in 2011 schätzungsweise 25 Milliarden Euro betragen haben. Al- lerdings spielen bei dieser Entwicklung auch der Struk- turwandel – zum Beispiel Stärkung des Dienstleistungs- sektors – und die autonome technische Entwicklung eine Rolle. Nach den Zielsetzungen der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2030 mehr als 30 Prozent erneuerbare Energien zum Bruttoendenergieverbrauch und mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien zur Bruttostromerzeu- gung beitragen. Eine Abschätzung der vermiedenen Kosten für Energieimporte für diesen Zeithorizont liegt der Bundesregierung nicht vor. Studien zur Schätzung der Steuern und Abgaben durch den Ausbau der erneuerbaren Energien liegen für den genannten Zeitraum nicht vor. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 74): Welche konkreten Änderungen in Gesetzen, Verordnun- gen und anderen Rechtsetzungen plant die Bundesregierung in Bezug auf die Anwendung der Fracking-Technologie, und wann wird sie diese den zuständigen Gremien zur Entschei- dung vorlegen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie und das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit haben Regelungsvor- schläge für die Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, UVP-V Bergbau, und für die Anpassung des Wasser- haushaltsgesetzes, WHG, vorgelegt. Das Kabinett soll baldmöglichst damit befasst werden. BMWi und BMU haben sich auf folgende Änderun- gen verständigt: UVP-V Bergbau: Für jede Bohrung zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, bei der die Fracking-Technologie eingesetzt wird, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Öffent- lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Hierdurch wird si- chergestellt, dass sämtliche Belange des Umweltschut- zes sorgfältig beurteilt werden. Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, UVP-V Bergbau, soll entsprechend geändert werden. WHG: Im Wasserhaushaltsgesetz, WHG, wird unter anderem klargestellt, dass Bohrungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme un- ter Einsatz der Fracking-Technologie in Wasserschutz- gebieten ausdrücklich verboten sind. Außerhalb von Wasserschutzgebieten können Fracking-Bohrungen be- schränkt werden, wenn anderenfalls der mit der Festset- zung des Wasserschutzgebietes verfolgte Zweck gefähr- det wäre. Anlage 47 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksa- che 17/12439, Frage 75): Aus welchen Gründen hat die Staatsministerin Cornelia Pieper am 20. Februar 2013 in ihrer 15-minütigen Rede beim Empfang des kosovarischen Botschafters in Berlin und der kosovarischen Regierung anlässlich der fünfjährigen Unab- hängigkeit des Kosovo – bei sichtbarer Anwesenheit dreier ehemaliger deutscher KFOR-Befehlshaber – mit keinem Wort den Einsatz der KFOR-Truppen bzw. der Bundeswehr gewür- digt? In meinem kurzen Grußwort beim Empfang zum fünften Jahrestags der Unabhängigkeit Kosovos habe ich mich – dem feierlichen Anlass entsprechend – darauf konzentriert, die Fortschritte zu würdigen, die die koso- varische Regierung und die Bürgerinnen und Bürger Ko- sovos in den letzten fünf Jahren beim Aufbau eines de- mokratischen Rechtsstaats und bei der Konsolidierung der Staatlichkeit der Republik Kosovo erzielen konnten. Es kann kein Zweifel bestehen an der Wertschätzung der Bundesregierung für die Leistungen der NATO-ge- führten Militäroperation im Kosovo, KFOR, bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds im Kosovo und der Verdienste, die sich die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und die bisher sieben deutschen KFOR-Kommandeure bei der Erfüllung die- ser Aufgabe erworben haben. Diese Wertschätzung hat Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27889 (A) ) )(B) (C (D die Bundesregierung an geeigneter Stelle auch immer wieder unterstrichen. Anlage 48 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 76): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Schicksal der Ende Januar 2013 im Iran verhafteten Jour- nalistinnen und Journalisten vor (www.guardian.co.uk/world/ 2013/jan/27/iranian-journalists-arrested-raids-newspapers), und welche Schritte hat sie unternommen, um sich für die Be- freiung der unter anscheinend kaum haltbaren Anschuldigun- gen Inhaftierten einzusetzen? Nach Informationen der Bundesregierung wurden seit dem 26. Januar 2013 mindestens 15 Journalistinnen und Journalisten durch die iranischen Sicherheitsbehörden festgenommen. Laut Informationen halbstaatlicher ira- nischer Medien seien die entsprechenden Haftbefehle aufgrund von Zusammenarbeit mit „antirevolutionären persischsprachigen Medien“ erlassen worden. Trotz Meldungen der iranischen Nachrichtenagentur Mehr, nach denen eine Reihe der Verhafteten wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, konnte bislang lediglich die Freilas- sung einer Festgenommenen bestätigt werden. Die Bundesregierung hat sich bei der Europäischen Union für eine Stellungnahme der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU eingesetzt, die am 31. Januar 2013 veröffentlicht wurde. Die Bundesregie- rung setzt sich darüber hinaus sowohl in bilateralen Gesprächen mit iranischen Offiziellen als auch in öffent- lichen Stellungnahmen für die Einhaltung der Men- schenrechte und die Gewährleistung von Meinungs- und Pressefreiheit in Iran ein. Das Auswärtige Amt verfolgt das Schicksal der inhaftierten Journalisten mit großer Aufmerksamkeit und wird sich auch künftig für die Frei- lassung inhaftierter Journalisten, Oppositioneller und Menschenrechtsverteidiger einsetzen. Anlage 49 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 77): Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung zum Verbleib des deutsch-syrischen Doppelstaatlers M. H. Z. vor, in dessen Fall sie nach eigenem Bekunden (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/10606) mehrfach bei der syri- schen Regierung interveniert hat? Die Bundesregierung hat von der Arabischen Repu- blik Syrien seit geraumer Zeit keine neuen Erkenntnisse zum Haftfall M. H. Z. erhalten. Im Januar 2013 kam es in Syrien zu einem von der türkischen Stiftung für Menschenrechte, Freiheiten und humanitäre Hilfe – Insan Hak ve Hürriyetleri ve Insani Yardim Vakfi, IHH – mitorganisierten Gefangenenaus- tausch von circa 1 000 Gefangenen in syrischer Haft, die gegen 48 iranische Staatsangehörige ausgetauscht wur- den. Herr Z. war nach Kenntnis der Bundesregierung nicht unter den dabei Freigekommenen. Anlage 50 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 78): Wann hat die Bundesregierung ungefähr – unabhängig davon, dass sie von Großbritannien darüber keine Notifizie- rung erhalten hat; vergleiche die Antwort der Bundesregie- rung auf meine mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 17/221, Anlage 40 – von dem nuklearen Standortbewilligungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für die beiden ge- planten Reaktorblöcke in Hinkley Point erstmals erfahren, zum Beispiel durch Medienberichte, und welche Berichte hat die Bundesregierung von der Deutschen Botschaft London über dieses Neubauvorhaben in Hinkley Point in dieser Wahl- periode erhalten; bitte mit Datumsangabe? Die Bundesregierung wurde von der Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland am 26. Oktober 2010 über die Wahl des Standorts Hinkley Point für Neubauvorhaben von Kernkraftwer- ken unterrichtet. Aus Medienberichten wurde der Bun- desregierung bekannt, dass der zukünftige Betreiber Électricité de France im Juli 2011 einen Antrag auf Standortgenehmigung gemäß Umweltvorgaben gestellt hat. Die zuständige britische Umweltbehörde hat vom 25. August bis zum 15. Dezember 2011 sowie vom 13. August bis zum 9. November 2012 die Öffentlichkeit konsultiert. Daraus resultierte am 26. November 2012 die in der Bezugsantwort der Bundesregierung genannte Standortgenehmigung. Anlage 51 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Ab- geordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 79 und 80): Ist die Bundesregierung bereit, auf die Regierung von Bangladesch einzuwirken, um den Kindern der Flüchtlinge der Rohingya im Lager Cox‘s Bazar eine mindestens achtjäh- rige Schulausbildung zu ermöglichen? Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit der EU und gegebenenfalls den USA auf Bangladesch einzuwirken, dass die sogenannten Kontingentflüchtlinge der Rohingya in die aufnahmewilligen Staaten ausreisen dürfen, und inwiefern engagiert sich die Bundesregierung, dass die myanmarische Regierung den Rohingya-Flüchtlingen die Staatsbürgerschaft von Myanmar zuerkennt? Zu Frage 79: Die Bundesregierung würde es sehr begrüßen, wenn die Regierung der Volksrepublik Bangladesch den Flücht- lingskindern im offiziellen Lager von Kutupalong eine Schulausbildung bis zum 8. oder 10. Schuljahr ermögli- chen würde. Trotz jahrelangen Drängens des Flücht- lingshilfswerks der Vereinten Nationen, UNHCR, auf Ausbau des Schulangebots endet die Schule in diesem Lager bis jetzt mit dem 5. Schuljahr. 27890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D Die Bundesregierung wird dies in ihrem weiteren politischen Dialog mit den Behörden in Bangladesch zur Sprache bringen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Priorität der Regierung von Bangladesch auf der unun- terbrochenen Versorgung der Flüchtlinge mit lebens- wichtigen Unterstützungsmaßnahmen liegt, vor allem mit Lebensmitteln und medizinischer Versorgung. Zu Frage 80: Es ist nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass die Re- gierung von Bangladesch die Ausreise von Rohingya- Flüchtlingen gestatten wird, da dies weitere Angehörige der Rohingya in Myanmar zur Flucht über die Grenze nach Bangladesch ermutigen könnte. Die Bundesregie- rung hält es zudem für vorrangig, dass den Rohingya eine Rückkehr nach Myanmar und ein Leben in ihrer Heimat ermöglicht wird. Die Bundesregierung spricht in ihren Kontakten mit der myanmarischen Regierung regelmäßig die Lage der Rohingya an. Sie setzt sich dabei für eine nachhaltige Verbesserung des rechtlichen Status der Volksgruppe einschließlich der Staatsangehörigkeitsfrage ein, die den Interessen der Rohingya in Myanmar gerecht wird. Die deutschen Botschaften in Dhaka und Rangun ste- hen mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen, UNHCR, in engem Kontakt. Anlage 52 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12439, Frage 81): Hat die Bundeskanzlerin auf ihrer aktuellen zweitägigen Türkeireise (www.europeonline-magazine.eu/merkel-besucht -in-der-tuerkei-bundeswehr-und-trifft-staatsspitze_265431. html) sowohl gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten Abdullah Gül und dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan die schweren Menschenrechtsverletzungen, die Ver- folgung von Oppositionellen, kritischen Journalisten und Kul- turschaffenden wie des weltweit bekannten Komponisten Fazil Say in der Türkei bei ihren Gesprächen mit deutlicher Kritik zur Sprache gebracht? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat während ihres Besuchs in der Republik Türkei die Frage der Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit gegenüber ih- ren politischen Gesprächspartnern deutlich angespro- chen. Der Prozess gegen den Pianisten und Komponisten Fazil Say wird vom Deutschen Generalkonsulat Istanbul aufmerksam beobachtet. Das Verfahren wurde zuletzt am 18. Februar 2013 auf den 15. April 2013 vertagt. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12439, Frage 82): Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Zustandekommen, zu Verhandlungspartnern und geplanten Inhalten eines Abkommens zur weiteren bilateralen Zusam- menarbeit mit Saudi-Arabien mitteilen, das zwischen dem In- nenministerium des Königreichs Saudi-Arabien und dem Bundesministerium des Innern verhandelt wird (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/12427), und welchen Inhalt hatte der Beitrag „Politische, soziale und kulturelle Auswirkungen von Wirtschaftskrisen“, den das Bundeskriminalamt auf der Jahreskonferenz des European Expert Network on Terrorism Issues, EENeT, in Budapest/Ungarn geleistet hat (vergleiche die Antwort zu Frage 19 d auf Bundestagsdrucksache 17/12427)? Die Bundesregierung verhandelt derzeit als Basis für die weitere bilaterale grenzpolizeiliche Zusammenarbeit ein Ressortabkommen mit dem saudi-arabischen Innen- ministerium. Dieses Abkommen war bereits Gegenstand von drei Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke. Basierend auf den inzwischen gesammelten Erfahrun- gen in dem Modernisierungsprojekt für den saudi-arabi- schen Grenzschutz sollen mit dem Abkommen insbeson- dere der Status der Bundespolizisten während deren Aufenthalt in Saudi-Arabien und die Projektstruktur op- timiert werden. Der Entwurf des Abkommens befindet sich in der fortgeschrittenen Abstimmung zwischen dem Bundes- ministerium des Innern und dem saudi-arabischen Innen- ministerium. Im Oktober 2012 hatte sich eine Delegation des Innen- ausschusses des Deutschen Bundestages vor Ort in Saudi- Arabien einen detaillierten Eindruck vom Engagement der Bundespolizei in Saudi-Arabien verschafft. Der Beitrag des Bundeskriminalamts zum Tagesord- nungspunkt „Politische, soziale und kulturelle Auswir- kungen von Wirtschaftskrisen“ bestand in einem Impuls- referat mit dem Titel „The phenomena of right wing motivated crime in selected European countries and counterstrategies“ und diente als Diskussionsgrundlage zu der Frage, inwieweit die aktuellen ökonomischen Kri- senerscheinungen Einfluss auf differente extremistische Erscheinungsformen – hier in Gestalt des Rechtsextre- mismus – in ausgesuchten europäischen Staaten neh- men. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksa- che 17/12439, Frage 83): Wird sich die Bundesregierung analog zu ihrem Vorgehen hinsichtlich der Frage der Visafreiheit im Zusammenhang mit den Vereinigten Arabischen Emiraten auch für eine europäi- sche Regelung bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen einsetzen, und wann gedenken die Bundesminister des Innern und des Auswärtigen in dieser wichtigen Frage geschlossen gegenüber den europäischen Partnern initiativ zu werden? Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Natio- nen, UNHCR, hat die internationale Staatengemein- schaft mit seinem Flash-Appeal im August 2012 dazu aufgerufen, 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27891 (A) ) )(B) (D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 84): Welche außerhalb der Bundesministerien verfassten Ge- setzentwürfe hat die Bundesregierung vor dem 30. November 2012 zur Stellungnahme an Verbände versandt, und plant die Bundesregierung, in Zukunft Gesetzentwürfe, die sie nicht selbst verfasst hat, zur Stellungnahme an Verbände zu schi- cken? Die zu dieser Frage in Bezug stehende Konstellation in der vom Bundesministerium der Justiz beantworteten Frage ist ein Einzelfall. Zudem handelte es sich in die- sem Fall nicht um eine Gesetzesvorlage. Die Bundesministerien verantworten darüber hinaus jede ihrer eigenen Gesetzesvorlagen selbst. Gemäß § 47 Abs. 3 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundes- regierung sind bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen die Zentral- und Gesamtverbände sowie Fachkreise, die auf Bundesebene bestehen, rechtzeitig zu beteiligen. Zeitpunkt, Umfang und Auswahl bleiben, soweit keine Sondervorschriften bestehen, dem Ermessen des feder- führenden Bundesministeriums überlassen. zu rechnen? Die Bundesregierung wird – wie auch in anderen Fäl- len üblich – zunächst die schriftliche Ausfertigung des Urteils samt Entscheidungsgründen abwarten und diese dann sorgfältig auswerten. Da sich die Verfassungsorgane, Behörden und Ein- richtungen des Bundes in ihrer bisherigen Auskunftspra- xis gegenüber Medienvertretern in der Sache an den Pressegesetzen der Länder orientiert haben, sind in der Praxis keine Änderungen zu erwarten. Dies hat die Bun- desregierung im Übrigen bereits vor dem Urteil betont, ebenso wie den kompetenzrechtlichen Schwerpunkt der Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht. Darüber hinaus hat auch der Vertreter des Bundesinteresses in der mündlichen Ver- handlung auf die Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts hingewiesen, wonach aus dem Grundrecht der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundge- setzes Unterrichtungspflichten gegenüber der Presse fol- gen können. Für weitere Schlussfolgerungen muss zunächst die schriftliche Urteilsausfertigung samt Entscheidungs- gründen abgewartet werden. (Cdie sich in Syrien befinden, aufzunehmen. Deutschland wird 200 dieser Flüchtlinge im Rahmen seines allgemei- nen Resettlement-Programms im Laufe der kommenden Monate aufnehmen. Die Vorbereitungen dazu laufen der- zeit in Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Sollte es zu einem weitergehenden Aufruf des UNHCR kommen, ist Deutschland bereit, in Abstim- mung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten Kontingente von Flüchtlingen in Deutschland aufzunehmen. Dafür werden sich dann die Bundesminister des Innern und der Bundesminister des Auswärtigen gemeinsam einsetzen. Sollte eine solche (temporäre) Aufnahme syrischer Flüchtlinge außerhalb der Krisenregion erforderlich wer- den, muss im Kreis der europäischen Mitgliedstaaten hierüber entschieden und eine gesamteuropäische Lö- sung herbeigeführt werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fra- gen des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 85 und 86): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum grund- gesetzlich garantierten Auskunftsrecht für Medienvertreter gegenüber Bundesbehörden, nicht zuletzt vor dem Hinter- grund, dass die Bundesregierung und der Vertreter des Bun- desinteresses beim Bundesverwaltungsgericht noch am Tag der Entscheidung eine andere Rechtsauffassung vertreten ha- ben, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um den verfassungs- rechtlich geschützten öffentlichen Auftrag der Presse sicher- zustellen? Welche Konsequenzen zieht sie aus der Entscheidung, um den verfassungsrechtlichen Anspruch von Medienvertretern umzusetzen, und wann ist mit einer entsprechenden Initiative 224. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1Befragung der Bundesregierung TOP 2Fragestunde ZP 1Aktuelle Stunde zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe Anlagen
Gesamtes Protokol
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722400000

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nehmen

Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Jahresabrüstungsbericht 2012.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat der Staatsminister des Auswärtigen, Herr Michael
Georg Link. Bitte schön, Herr Staatsminister.


Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722400100

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen

und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bun-
deskabinett hat heute den 30. Jahresabrüstungsbericht
der Bundesregierung verabschiedet. Er ist Ihnen heute
Morgen sofort nach der Kabinettssitzung zugegangen.

Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung
sind vorrangige Handlungsfelder deutscher Außen- und
Sicherheitspolitik. Die Bundesregierung ist dem Ziel ei-
ner nuklearwaffenfreien Welt verpflichtet. Sie setzt sich
für mehr Sicherheit und Stabilität durch weniger Waffen
und höhere Transparenz und die Verhinderung von Proli-
feration ein.

und weiter auf die Reduzierung der in Europa stationier-
ten Waffen hinarbeiten.

Zu einem anderen wichtigen Feld des Jahresabrüs-
tungsberichts: konventionelle Rüstungskontrolle. Die Bun-
desregierung ist für Fortschritte bei der konventionellen
Rüstungskontrolle in Europa als ein zentrales und unver-
zichtbares Element kooperativer europäischer Sicher-
heitsarchitektur eingetreten. Eines ist klar: Mehr Sicher-
heit und Stabilität in Europa kann es nur mit und nicht
gegen Russland geben. Deshalb setzt sich die Bundesre-
gierung auch bei der Raketenabwehr konsequent für eine
kooperative Lösung und den Dialog mit Russland ein.

Die Proliferationsfälle Iran und Nordkorea – ein wei-
terer wichtiger Teil des Berichts – erfüllen uns weiterhin
mit großer Sorge. Bei der laufenden Verhandlungsrunde
mit Iran in Almaty – heute Nacht bzw. gestern wurde
weiter verhandelt – haben die E 3 plus 3 ein Angebot un-
terbreitet, von dem wir uns den Einstieg in substanzielle
Verhandlungen erhoffen.

Um Proliferationsrisiken tatsächlich und effizient ein-
dämmen zu können, müssen wir den Nuklearen Nicht-
verbreitungsvertrag stärken. Dies tun wir mit unseren
Partnern der Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitia-
tive, NPDI, vor allem mit Blick auf eine reduzierte Rolle
Die Erfolge im Berichtszeitraum können sich sehen
lassen. Trotzdem wären wir in manchen Bereichen gerne
noch wesentlich weiter gegangen. Abrüstungspolitik ist
aber das Bohren dicker Bretter. Viele Entscheidungen
können und wollen wir nur im Konsens mit unseren
Partnern treffen.

Ein wichtiges Schlüsseldatum im aktuellen Berichts-
zeitraum war der NATO-Gipfel in Chicago im Mai 2012.
Durch den erfolgreichen Abschluss der Überprüfung des
NATO-Verteidigungs- und Abschreckungsdispositivs
beim NATO-Gipfel in Chicago im Mai 2012 wurde das
Profil der Allianz auch in Abrüstungs- und Rüstungs-
kontrollfragen deutlich gestärkt. Jetzt gilt es, den Dialog
mit Russland zu substrategischen Nuklearwaffen voran-
zubringen. Damit können wir künftige Abrüstungs-
schritte zwischen den USA und Russland unterstützen

von Nuklearwaffen. Gerade hier zählen wir auf die enge
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Die Bundesregierung hat – um zu einem weiteren Be-
reich zu kommen – in Libyen und dessen Nachbarstaaten
erheblich zur Sicherung und Vernichtung von Waffen
beigetragen. Damit hat sie einen wichtigen Beitrag zur
Konfliktprävention und Postkonfliktbewältigung in der
Gesamtregion, die weiterhin sehr volatil bleibt, geleistet.

Kolleginnen und Kollegen, auf dem Weg zu einer
atomwaffenfreien und sicheren Welt liegen noch große
Herausforderungen vor uns. Die Bundesregierung zählt
bei den erwähnten Themen – ich darf persönlich hinzu-
fügen, dass ich froh bin, dass wir hier über die Fraktions-
grenzen hinweg viele dieser Themen durch die Bank tei-
len – weiterhin auf die Unterstützung des Bundestages.
Für das Auswärtige Amt, das die Erstellung dieses Be-





Staatsminister Michael Link


(A) )


)(B)


(C (D richts koordiniert hat, danke ich allen im Vorfeld beteiligten Häusern. – Herr Präsident, damit schließe ich. Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. – Damit ist Gelegenheit zur Nachfrage. Ich beginne mit Rolf Mützenich. Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch ich möchte mich für den Bericht bedanken und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihn erstellt haben, Dank sagen. Der Bundestag und der entsprechende Unterausschuss, glaube ich, standen da der Bundesregierung auch zur Seite. Ich würde Ihnen gerne eine grundsätzliche Frage stellen, Herr Staatsminister. Wir alle wissen, dass Abrüstung und Rüstungskontrolle wichtig sind, aber ich denke, dazu gehört ein weiterer Aspekt, nämlich die Frage der Rüstungsexporte. Ich würde Sie gerne fragen: Was ist denn dieser Bericht aus Ihrer Sicht wert, wenn man sich anschaut, dass die Bundesregierung umfangreichen Rüstungsexporten an den Persischen Golf zustimmt? – Der Verteidigungsminister hat ja am Wochenende noch einmal erklärt, die Rüstungslieferungen an den Persischen Golf, die solch ein großes Ausmaß angenommen haben, erfolgten wegen der Bedrohung durch den Iran. Wie kann denn die Bundesregierung hier wirklich glaubhaft versichern, dass sie nachdrücklich für Abrüstung und Rüstungskontrolle eintritt, wenn sie auf der anderen Seite mit dafür sorgt, dass so viele Waffen in solche Spannungsgebiete kommen? Bitte schön. Danke. – Herr Kollege Mützenich, zum gesamten Thema der Exportbzw. Ausfuhrkontrolle, auch im Hinblick auf diesen Bereich, kann ich selbstverständlich nicht allein für mich sprechen; denn die Federführung liegt hier beim BMWi. Aber ich möchte voranstellen: Im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Politik der Rüstungsexportkontrolle sind für uns, die Bundesregierung insgesamt, zentrale Ausgangspunkte die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ und – das ist wichtig, weil wir hier nicht allein handeln – der Gemeinsame Standpunkt des Rats der EU betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie. Anhand einer Gesamtabwägung – das ist festzuhalten – muss in jedem Fall einzeln entschieden werden. Die Region, von der Sie berichtet haben, wird sehr summarisch betrachtet, auch in der Berichterstattung. Insofern darf man schon darauf hinweisen, dass die Details von Land zu Land und von Fall zu Fall durchaus verschieden sind. Das federführende BMWi prüft derzeit in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und anderen beteiligten Ressorts, wie dem berechtigten Wunsch des Bundestages nach mehr Transparenz und zeitnäherer Unterrichtung entsprochen werden kann. Herzlichen Dank. – Kollege van Aken. Vielen Dank. – Herr Link, erst einmal möchte ich sa gen: Ich finde, Sie beweisen Mut, dass Sie hier diesen Abrüstungsbericht vorstellen. Denn Sie stehen für eine Bundesregierung, in deren Regierungszeit der ganze Etat für Abrüstungspolitik derart zusammengestrichen worden ist wie eigentlich bei keiner Regierung vorher. Sie geben in diesem Jahr viel weniger für Abrüstungspolitik aus als noch vor vier Jahren. Nur eine Zahl vorweg: Wissen Sie eigentlich, dass der Betrag, den Sie für Hermesbürgschaften zur Absicherung von Rüstungsexporten bereitstellen, hundertmal höher ist als der Betrag, den Sie für die Abrüstungspolitik ausgeben? Aber gut, das nur einmal vorhergeschickt. Ich versuche gerade, eine Art Nettobilanz der Aufund Abrüstung zu erstellen. Wir wissen, wie viele Waffenexporte Sie genehmigen. Mich würde interessieren: Wie viel haben Sie konkret abgerüstet? – Sie haben gerade explizit Libyen erwähnt und gesagt, dass dort Waffen vernichtet werden. Ich selbst kenne das Beispiel aus dem Südsudan, wo es auch ein solches Abrüstungsprojekt gibt. Ich habe mit den Abrüstern dort im Südsudan gesprochen. Sie haben mir gesagt: Vernichtet haben wir keine einzige Waffe; wir haben sie umgeschichtet, weg von den Milizen und hin zur regulären Armee. – Deswegen jetzt die Frage: Wie viele Waffen wurden in Libyen konkret eingesammelt und vernichtet, das heißt abgerüstet? Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss Ihrer Frage kommen. Ich komme zum Schluss. – Das war jetzt die konkrete Frage. Ich möchte nämlich die Zahl der abgerüsteten Waffen mit der Zahl der exportierten Waffen vergleichen. Dann können wir einmal sehen, ob Sie netto aboder aufgerüstet haben. Herr Staatsminister. Herr Kollege van Aken, ich habe nicht Mut, den Be richt vorzustellen; ich habe das Glück, den Bericht vorzustellen. Denn darin ist ein ganzes Jahr Arbeit der Bundesregierung aus den verschiedenen Ressorts eingeflossen. Ich antworte sehr gerne auf Ihre Frage zum Beitrag zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in Libyen. Ich habe es schon andeutungsweise erwähnt. Der Bericht ist in diesem Bereich aber sehr viel ausführlicher; ich empfehle Ihnen wirklich die ausführliche Lektüre. Die Bun Staatsminister Michael Link )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722400200
Dr. Rolf Mützenich (SPD):
Rede ID: ID1722400300
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722400400
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722400500
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722400600
Jan van Aken (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722400700
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722400800
Jan van Aken (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722400900
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722401000
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722401100




(A) )

(C


(D desregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz bei der Sicherung und Vernichtung von Waffen und Munition. Damit leisten wir konkret vor Ort einen ganz entscheidenden Beitrag in einem Bereich, in dem eine enorme Zahl von vagabundierenden Minen und einzelnen Waffen vorzufinden ist, bei denen, wenn wir nicht an der Vernichtung beteiligt wären, weit über das Land hinaus die Gefahr bestünde, dass sie in den illegalen Waffenhandel gelangen. So haben wir beispielsweise mit erheblichen Mitteln das libysche Zentrum für Minenräumung und Waffenkontrolle mit aufgebaut. In Zusammenarbeit mit der GIZ – auch das BMZ ist hier intensiv beteiligt – und der EU tragen wir in den nächsten Jahren – das ist eine langfristige Aufgabe – zur Verbesserung der Lagerhaltung von Waffen und Munitionen bei. Die Bundesregierung ermöglichte drei Lufttransporte – konkret: von Inspektionsteams der OVCW zu den Lagern chemischer Kampfstoffe – und lieferte in größerem Umfang Ausrüstungsgegenstände zur Sicherung dieser Kampfstoffe. Danke schön. – Rainer Stinner ist der Nächste. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, Sie hatten das Thema „amerikanische Abrüstungsinitiativen“ schon kurz in einem Satz einleitend erwähnt. Amerika hat jetzt eine neue Administration. Außenminister Kerry war gestern erstmals hier in Berlin. Deshalb meine Frage an Sie und damit an die Bundesregierung: Gibt es konkrete Hinweise, dass die amerikanische Regierung mit den Russen weitere Abrüstungsinitiativen in Angriff nehmen will? Welche Möglichkeiten, welche Erfolgswahrscheinlichkeiten sehen Sie in diesem Bereich? Was kann die Bundesregierung tun, um diesen – wenn das denn stattfindet – wichtigen Schritt zu unterstützen? Herr Kollege Stinner, der gestrige Besuch von Außen minister Kerry war dabei in der Tat ein wichtiger Meilenstein. Die Gespräche mit der Bundesregierung haben stattgefunden, ebenfalls gestern hier in Berlin die bilateralen Gespräche von Außenminister Kerry mit seinem russischen Kollegen Lawrow. Wir werben gegenüber Moskau darum – auch Washington hat gestern in den Gesprächen sehr klare Signale ausgesendet –, dass weitere Abrüstungsschritte vorgenommen werden. Dafür brauchen wir insbesondere einen Nachfolgeprozess zu New START zwischen den USA und Russland. Das ist aus unserer Sicht unerlässlich. Wir setzen uns dafür ein, dass der Umgang mit substrategischen Nuklearwaffen, für die es bislang eben kein Abrüstungsregime gibt, in die Gespräche zur weiteren Reduzierung von Nuklearwaffen einbezogen wird. Hier sehen wir Chancen. Schließlich: Das auf dem NATO-Gipfel im Mai 2012 beschlossene Dialogangebot an Russland zu Maßnahmen für mehr Transparenz im Bereich „substrategische Nuklearwaffen“ könnte konkrete Abrüstungsschritte zwischen den USA und Russland künftig unterstützen und flankieren. Wir sehen hier durchaus positive Bewegung. Kollegin Brugger ist die Nächste. Vielen Dank für den Bericht. Er ist in seiner Rhetorik sehr schön, aber es stellt sich die Frage nach der Substanz, und die ist an einigen Stellen nicht zufriedenstellend. Ich würde gerne das Stichwort „substrategische Atomwaffen“ aufgreifen. Obama hat ja in seiner Rede zur Lage der Nation weitere Schritte zur Abrüstung angekündigt. Außenminister Westerwelle hat dies unterstützt und eingefordert. Mich würde interessieren, welche Initiativen die Bundesregierung konkret plant, um gerade beim Thema „substrategische Atomwaffen“ voranzukommen, natürlich auch vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt wurde, dass die amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland abgezogen werden sollen. Allerdings beobachten wir gerade weniger ihren Abzug, sondern ihre Modernisierung; und damit steht auch ihr Verbleib an. Danke, Frau Kollegin. – Zu den substrategischen Nu klearwaffen: Wir setzen uns natürlich – ich habe es erwähnt – für den Abzug dieser nichtstrategischen Atomwaffen aus Deutschland ein. Das können und wollen wir aber nicht im Alleingang oder bilateral mit den USA machen. Vielmehr kann das – das haben wir immer klar gesagt, und das bringen wir auch noch einmal in dem heute vorgelegten Bericht sehr deutlich zum Ausdruck – nur im Einklang mit unseren Verbündeten in der NATO geschehen. Wir können und wollen das nicht im Alleingang machen. In der NATO besteht aber momentan – ganz deutlich gesagt – kein Konsens über einen Abzug. Für einige Partner spielen die substrategischen Nuklearwaffen noch immer eine wichtige Rolle als Rückversicherung gegenüber Russland. Dennoch sind wir beim schon mehrfach erwähnten Gipfel in Chicago einen entscheidenden Schritt weitergekommen, nämlich durch das dort beschlossene Dialogangebot zu Maßnahmen für mehr Transparenz. Genau bei diesem Waffentypus, den substrategischen Nuklearwaffen, ist die NATO jetzt in der Lage, die nächsten Abrüstungsschritte zwischen den USA und Russland tatsächlich zu flankieren. Aber wie gesagt: In diesem Bereich besteht noch kein Konsens. Nächste Fragestellerin ist Uta Zapf. Herzlichen Dank für den Bericht. Ich knüpfe zunächst einmal an die Fragen an, die schon zu den substrategischen Waffen gestellt worden sind: Wie will die Bundesregierung, der ja daran gelegen ist, diese Waffen zu Uta Zapf )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722401200
Dr. Rainer Stinner (FDP):
Rede ID: ID1722401300
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722401400
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722401500
Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722401600
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722401700
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722401800
Uta Zapf (SPD):
Rede ID: ID1722401900




(A) )

(C


(D entfernen, in die Diskussion über die Modernisierung der Waffen eingreifen? Wenn diese Waffen tatsächlich modernisiert werden, muss die Bundesregierung – dazu hat sie sich per Unterschrift verpflichtet – ja die Trägersysteme, also den Tornado, funktionsfähig halten. Das würde teuer. Zweite Frage: Ist der Ausschuss, der bei der NATO zum Thema Abrüstung eingerichtet wurde, jetzt arbeitsfähig? Welches Mandat hat er, und wie ist er besetzt? Meine dritte Frage lautet: Wie geht es mit der Konferenz für eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Nahen Osten, die bisher nicht stattgefunden hat, weiter? Was ist der Grund dafür, dass sie bisher nicht stattgefunden hat, und was wird unternommen, damit die Konferenz möglichst bald stattfinden kann? Ein letzter Punkt, den ich anmerken möchte: Sie waren so freundlich, den Bundestag zu loben. Frau Kollegin, die Zeit ist um. Ich sage es nur. Eine Minute ist um. – Herr Staatsminister. Danke, Herr Präsident. – Ich möchte mit Ihrem letz ten Punkt beginnen. Die Ankündigung der Arabischen Liga, die Vorbereitungssitzungen für die Abrüstungskonferenz zu boykottieren, war absolut nicht hilfreich, die Verschiebung der Konferenz für eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Nahen Osten selbstverständlich auch nicht. Wir unterstützen deshalb den finnischen Konferenzvermittler, Herrn Laajava. Wir stehen mit ihm im engstmöglichen Kontakt und suchen nach Möglichkeiten, diese Konferenz schnellstmöglich tatsächlich doch noch stattfinden zu lassen. Was die von Ihnen erwähnte Modernisierung der substrategischen Nuklearwaffen und in diesem Zusammenhang der Tornados angeht, möchte ich ausdrücklich auf Folgendes hinweisen: Es handelt sich hierbei nicht um eine Modernisierung, sondern es handelt sich um ein Programm zur Verlängerung der Nutzungsdauer der existierenden Systeme. Wir reden hier über Systeme und Waffen, die aus den 1960er-Jahren stammen. Es geht nicht um Modernisierung. Es geht technisch um die Verlängerung der Lebensdauer und damit der Möglichkeit, sie einzusetzen. Es geht nicht um eine Modernisierung im Sinne der Schaffung eines neuen Systems, sondern um die Verlängerung der Nutzungsdauer jener Waffenkomponenten, die technisch das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Damit soll die Sicherheit der Waffe, solange sie noch existiert, weiterhin auf dem höchstmöglichen technischen und sicherheitstechnischen Niveau gewährleistet werden. Was die Tornados angeht, sage ich Folgendes: Sie bleiben bis weit ins nächste Jahrzehnt hinein einsatz fähig. Die Frage eines neuen Trägersystems stellt sich deshalb nicht. Ich empfehle, immer nur eine Frage zu stellen, damit der Herr Staatsminister die Chance hat, sie zu beantworten. Sie wissen, dass es eine strenge Eine-Minute-Regel gibt. – Der Nächste ist Christoph Schnurr. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, ich würde gerne eine Frage zu einem anderen Themenkomplex stellen, zur Frage der Cybersecurity, der Cybersicherheit. Gibt es zu diesem Themenfeld Neues, Wichtiges zu berichten? Können Sie uns darlegen, welche Eckpfeiler, welche Wegmarken die Bundesregierung in diesem Bereich für die nächsten Monate anvisiert? Danke, Herr Kollege. – Cybersecurity ist in aller Munde. Diejenigen von Ihnen, die auf der Sicherheitskonferenz waren – das waren viele Kolleginnen und Kollegen –, wissen, dass das mittlerweile erfreulicherweise nicht mehr nur in Fachkreisen von Politik, Wirtschaft und Sicherheit ein Thema ist, sondern auch weit darüber hinaus. Alle Bürgerinnen und Bürger werden sich stärker bewusst, dass sich bis hin zu Privatpersonen alle, die sich im Cyberbereich bewegen, in einem sicherheitsrelevanten Bereich bewegen. Deshalb beteiligen wir uns ganz aktiv an den Bemühungen, im Rahmen der VN, aber auch unter Beteiligung der OSZE, durch internationale Regeln, praktische Transparenz und sicherheitsbildende Maßnahmen zu größerer internationaler Cybersicherheit beizutragen. Wir sehen, dass der eine oder andere wichtige internationale Partner eine Rolle spielt, die uns veranlasst, die nötigen kritischen Fragen zu stellen. Diese Fragen stellen wir, auch unseren großen und wichtigen Partnern weltweit. Wir beobachten insbesondere die Zunahme von Meldungen über möglicherweise staatlich geförderte Cyberangriffe gegen westliche Länder mit großer Sorge. Es trifft auch zu, dass die EU-Botschafter in Peking über dieses Thema reden. Die Nächste ist Katja Keul. Vielen Dank. – Herr Staatsminister, ich war mit der Antwort auf die erste Frage des Kollegen Mützenich noch nicht ganz zufrieden. Die Situation im Iran und die Nuklearfrage treiben uns alle um. Ich frage die Bundesregierung, ob sie allen Ernstes meint, die Bereitschaft des Iran zur Kooperation in der Nuklearfrage dadurch zu fördern, dass sie dem primären Konfliktpartner in der Region Kriegsschiffe, Panzer und Grenzsicherungssysteme zu Lande und zu Wasser liefert. Ich denke, in anderen Bereichen hat sich gezeigt, dass konventionelle Unterlegenheit meistens nicht gerade förderlich ist, wenn es um die atomare Abrüstung geht. )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722402000
Uta Zapf (SPD):
Rede ID: ID1722402100
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722402200
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722402300
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722402400
Christoph Schnurr (FDP):
Rede ID: ID1722402500
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722402600
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722402700
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722402800




(A) )

(C


(D Ich glaube, wir sollten hier wirklich die beiden Berei che auseinanderhalten. Die aktuell laufenden Verhandlungen mit dem Iran im Rahmen von E 3 plus 3 – wenn es dazu noch Fragen gibt, kann ich darauf antworten – und die Frage möglichen Lieferungen von Patrouillenbooten etc. an wichtige Sicherheitspartner im Bereich des Persischen Golfes, auf die Sie auch anspielen, sollten wir auseinanderhalten. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man nicht!)

Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722402900

Dazu möchte ich an dieser Stelle auf den Rüstungs-
exportbericht verweisen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722403000

Die nächste Frage stellt der Kollege Djir-Sarai.


Bijan Djir-Sarai (FDP):
Rede ID: ID1722403100

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister,

wir haben vorhin über das Thema Iran gesprochen. Wir
haben sowohl im Auswärtigen Ausschuss als auch hier
im Plenum in diesem Zusammenhang häufig über das
Thema Sanktionen gesprochen. Selbstverständlich müs-
sen wir uns gelegentlich die Frage stellen, wie sich diese
Sanktionen vor Ort auswirken. Mich interessiert: Wie
schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der
Sanktionen ein? Sind die Sanktionen in dieser Form not-
wendig? Und vor allem: Wie werden sie bewertet?


Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722403200

Herr Kollege, die Dauerdiskussion bezüglich Sanktio-

nen dreht sich immer um die Frage: Treffen sie die Rich-
tigen, oder treffen sie die Falschen? – Hier sind keine
klaren Schwarz-Weiß-Antworten möglich. Wir gehen
davon aus, dass die Sanktionen, die gegen den Iran ver-
hängt wurden, wirken, insbesondere dadurch, dass sie
mittlerweile ein umfassendes Ausmaß erreicht haben.
Wir haben bei vielen EU-Partnern, die am Anfang von
weiteren Sanktionen nicht begeistert waren, aktiv dafür
geworben. Es ist ganz wesentlich das Verdienst Deutsch-
lands, dass die Sanktionen ausgeweitet werden konnten.
Wir sind der Ansicht, dass sie von Dauer und Ausmaß
her jetzt tatsächlich so zu wirken anfangen, dass eine ira-
nische Verhandlungsbereitschaft entstehen könnte.

Die E-3-plus-3-Gespräche in Almaty würde ich des-
halb jetzt per se weder positiv noch negativ bewerten.
Wichtig ist, dass es – das läuft bereits über die Agentu-
ren – eine Fortsetzung geben soll. Über die Agenturen
laufen auch bereits Daten, wann es die nächsten Gesprä-
che geben soll: am 18. März und am 5./6. April,
zunächst in Istanbul, dann in Almaty. Das können wir
bestätigen. Es gibt insofern zumindest einen Schritt in
die richtige Richtung: im Gefolge der Verhandlungsan-
gebote, die in München ausgetauscht wurden, den
Verhandlungsfaden jetzt tatsächlich wieder aufzuneh-
men. Aber wohlgemerkt: Es ist noch zu früh, um konkret
etwas Positives oder Negatives zu sagen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722403300

Kollege Wolfgang Gehrcke, bitte.


Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722403400

Danke sehr, Herr Präsident. – Herr Staatsminister,

wenn man seriös über den Abrüstungsbericht, der heute
auf den Tisch gekommen ist und über 200 Seiten
umfasst, debattieren will, sollte man überlegen – ich
erlaube mir diese Anregung an die Parlamentarischen
Geschäftsführer –, ob nicht eine vereinbarte Debatte der
Bedeutung des Berichts angemessen wäre.


(Zurufe)


– Die machen wir sowieso? Prima!

Ich möchte gerne nach der Glaubwürdigkeit der
Bundesregierung fragen. Die Bundesregierung wird
mehr als Aufrüstungspartei statt als Abrüstungspartei
wahrgenommen. Wäre die Bundesregierung zu folgen-
den drei Schritten bereit: erstens auf die Anschaffung be-
waffneter Drohnen zu verzichten, zweitens sich an die
USA mit der Bitte zu wenden, die Atomwaffen aus
Deutschland abzuziehen, und drittens das Raketen-
abwehrsystem, das einen tiefen Bruch mit Russland
darstellt, erneut zur Disposition zu stellen? Das wäre ein
Akt der Glaubwürdigkeit. Dann könnte man gelassener
über den Bericht reden.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722403500

Herr Staatsminister.


Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722403600

Kollege Gehrcke hat jetzt doch fast schon die politi-

sche Debatte – eine kleine Aktuelle Stunde – eröffnet.


(Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Na klar!)


Kollege Gehrcke, die Fraktionen sind natürlich frei,
eine vereinbarte Debatte zu dem Bericht durchzuführen.
Der Bericht ist heute Morgen im Bundeskabinett be-
schlossen worden. Wir stellen ihn hier kurz im Rahmen
der normalen Regierungsbefragung vor. Ansonsten
möchte ich nur darauf hinweisen: Er lohnt wirklich die
Lektüre, gerade weil die Sprache des Berichts keine
Rhetorik ist, sondern in ihm wichtige Fakten dargelegt
werden, die in diesem Bereich im letzten Jahr erreicht
wurden. Wo Sie das Thema der Raketenabwehr im Hin-
blick auf Russland ansprechen, muss ich sagen: Ja, auch
über diese Frage sprechen wir intensiv mit Russland,
weil wir eine kooperative Lösung für berechtigte Sicher-
heitsinteressen Russlands finden wollen. Es darf hier
aber auch keine Vetoposition eines Spielers geben.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722403700

Jetzt ist Kollegin Inge Höger an der Reihe.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722403800

Herr Staatsminister, einerseits loben Sie sich in Ihrem

Jahresabrüstungsbericht besonders dafür, dass Sie sich
für das Zustandekommen eines Waffenhandelsvertrages,
ATT, eingesetzt haben. Er ist ja nun am Widerstand unter
anderem der USA, Russlands, Chinas und Ägyptens ge-
scheitert. Andererseits tut sich die Bundesregierung
nicht gerade dadurch hervor, dass sie weniger Waffen
exportiert. Vielmehr hat die deutsche Rüstungsindustrie
laut den neuesten Zahlen gerade im letzten Jahr gute





Inge Höger


(A) )


)(B)


(C (D Zuwächse verzeichnet. Wie verträgt es sich miteinander, sich einerseits für einen international geltenden Waffenhandelsvertrag einzusetzen und es andererseits der eigenen Industrie zu ermöglichen, immer mehr Waffen in die Welt zu exportieren? Bitte schön. Frau Kollegin, wir unterscheiden uns in der Tat bei diesem Punkt. Sie betrachten grundsätzlich jeden Verkauf, jede Veräußerung einer Waffe unter dem Prisma, dieses generell nicht zu wollen. Genau diesen Ansatz verfolgen wir aber nicht. Es gibt sehr wohl Bereiche, zum Beispiel im Rahmen der NATO, wo wir sagen: Jawohl, es ist selbstverständlich absolut sinnvoll und auch im Interesse unserer Sicherheit, dies zu tun. Dies gilt aber auch für Verhandlungen und Vorgänge mit anderen Partnern. Der geplante Arms Trade Treaty, also der Kleinwaffenvertrag, ist kein Punkt, bei dem wir uns irgendwie loben, sondern wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade Deutschland massiv in Richtung eines solchen Vertrages gedrängt hat und dass wir in Reichweite – ich würde sogar sagen: in Greifweite – eines tatsächlichen ATT-Vertrages sind. Dass es letztes Jahr nicht geklappt hat, hat mit vielen Dingen zu tun, aber wir lassen uns davon nicht entmutigen. Wir wissen, dass die Chefunterhändlerin, Frau Kane, in diesen Wochen in New York dabei ist – ich habe mich selbst davon überzeugt; wir haben die Gespräche vorletzte Woche geführt –, einen neuen Anlauf zu unternehmen. Ich sehe die realistische Chance, dass wir dieses Jahr beim ATT tatsächlich einen Durchbruch erreichen. Die nächste Frage geht an Rolf Mützenich. Danke schön. – Herr Staatsminister, Sie werden mit Sicherheit verstehen, dass Teile des Deutschen Bundestages etwas irritiert gewesen sind über die Aussage des Verteidigungsministers, der Waffenlieferungen an Staaten im Persischen Golf mit der Bedrohung durch den Iran begründet hat. Dass das natürlich heute eine Rolle spielt, ist ganz offensichtlich. Ihre Antworten stellen uns nicht zufrieden. Darüber müssen wir noch einmal an anderer Stelle sprechen. Ich möchte auf einen zweiten Punkt eingehen. Der Bericht unter anderem zur Rüstungskontrolle, der uns jetzt vorliegt, beinhaltet gerade in dem Bereich, der vom Kollegen Gehrcke angesprochen worden ist, sozusagen ein Nullsummenspiel. Wäre nicht die Frage der Beschaffung von Drohnen ein interessanter Punkt im Rahmen von Abrüstung und Rüstungskontrolle? Könnte sich Deutschland hier nicht mit einem Thema befassen, bei dem es sozusagen auch sein Gesicht von Abrüstung und Rüstungskontrolle wahren könnte? Ich würde Sie gerne fragen, warum hier sozusagen eine Leerstelle im Bericht ist. Kollege Mützenich, grundsätzlich gilt mit Blick auf das humanitäre Völkerrecht – Sie blicken ja auch in diese Richtung –, dass neue Technologien, wie eben unbemannte Systeme oder Drohnen, selbstverständlich daraufhin überprüft werden, inwiefern wir mit ihnen die von uns im Rahmen des humanitären Völkerrechts eigegangenen Verpflichtungen einhalten. Bei unbemannten Systemen gilt genauso wie bei bemannten Flugzeugen das Gebot der Beachtung des Völkerrechts im Einsatz. Zu der Frage, ob man sich im Jahresabrüstungsbericht damit befassen sollte, möchte ich nur noch einmal unterstreichen: International besteht derzeit kein gemeinsames Verständnis über die aus dem Wiener Dokument oder KSE-Vertrag oder VN-Waffenregister resultierenden Verpflichtungen hinsichtlich unbemannter bewaffneter Systeme. Deutschland wird aber die sich bietenden Gelegenheiten nutzen, um hier Abhilfe zu schaffen. (Dr. Rolf Mützenich [SPD]: Schaffen Sie Gelegenheiten?)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722403900
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722404000
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722404100
Dr. Rolf Mützenich (SPD):
Rede ID: ID1722404200
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722404300

Konkret wird hierzu zum Beispiel im Bereich des VN-
Waffenregisters in Kürze Gelegenheit sein. Die Bundes-
regierung wird 2013 bei der Regierungsexpertengruppe
der Vereinten Nationen – 15 Staaten nehmen teil –
mitmachen. Damit haben wir die Möglichkeit, an der
Anpassung dieses wichtigen Transparenzinstrumentari-
ums an technologische Weiterentwicklungen und tech-
nologische Neuerungen mitzuwirken. Da wird sich ins-
besondere die Frage der Meldepraxis bei bewaffneten
Drohnen stellen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722404400

Die nächste Frage geht an Christoph Schnurr.


Christoph Schnurr (FDP):
Rede ID: ID1722404500

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, ich würde gerne

wissen, wie es um das Ottawa-Übereinkommen zur Äch-
tung von Antipersonenminen steht, ob es hier weitere
Entwicklungen gibt und wie der Stand der Dinge ist.


Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722404600

Danke, Herr Kollege Schnurr. – Was das Ottawa-

Übereinkommen zur Ächtung von Antipersonenminen
angeht, hat sich die Bundesregierung von Anfang an mit
Nachdruck für sein Zustandekommen, seine Umsetzung
und vor allem die Universalisierung des Übereinkom-
mens eingesetzt; hier gibt es allerdings noch viele Lü-
cken. Wir verfolgen unsere Ziele gerade mit unseren
engsten Verbündeten weiterhin. Für weltweite Projekte
der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung hat
die Bundesregierung seit 1992 – das nur informandi
causa – 224 Millionen Euro aufgewendet.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722404700

Die nächste Frage geht an Kollegen van Aken.






(A) )


)(B)


(C (D Vielen Dank. – Ich kann ja verstehen, Herr Link, dass Sie Rüstungsexporte und Abrüstung gerne trennen wollen. Das geht nur nicht, weil jede einzelne Waffe, die Sie aus Deutschland irgendwo hinschicken, praktisch Aufrüstung bedeutet. Das muss man natürlich bei den Zahlen zur Abrüstung gegenrechnen; denn das gehört implizit zusammen. Das sehen Sie übrigens genauso; denn in Ihrem Jahresabrüstungsbericht erwähnen Sie den ATT, den Waffenhandelsvertrag, und darin geht es ja um Rüstungsexporte. Meine Frage zum ATT lautet: Ist er für Sie, für die Bundesregierung, eigentlich primär ein humanitäres Abkommen? Das heißt, ist sein Kernzweck für Sie der Schutz Unschuldiger? Wenn das so ist, was heißt das eigentlich für einen solchen Vertrag? Heißt das für Sie, für die Bundesregierung, dass der ATT darauf ausgerichtet sein muss, Korruption, den Tod von Zivilisten usw. zu verhindern? Müsste dazu nicht auch gehören, dass im ATT verboten wird, Überwachungssoftware zu liefern? Müsste darin nicht zum Beispiel auch geregelt sein, dass im Hinblick auf den Bürgerkrieg in Syrien keine Seite mit Rüstungsgütern ausgestattet wird? Also: Was heißt für Sie „humanitäres Abkommen“? Der Sicherheitsaspekt in diesem Bereich geht weit über humanitäre Fragen hinaus. Wir sind momentan immer noch dabei, mit den Partnern zu verhandeln, welche Bereiche insgesamt vom ATT erfasst werden sollen. Die Spezialisten sind damit vertraut, dass zum Beispiel die Einbeziehung von Munition und ihre Weitergabe bzw. ihr Weiterverkauf im Rahmen des ATT eine große Rolle spielen. Es gibt eine Fülle von Bereichen, bei denen leider noch keine Übereinstimmung herrscht, ob sie hineingehören. Wir verfolgen hier einen breiten Ansatz und denken, dass auch der Weiterverkauf von Munition davon erfasst sein sollte. Die nächste Frage geht an Christian Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jan van Aken (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722404800
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722404900
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722405000


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1722405100

Man sollte zunächst vor der eigenen Tür kehren. Wenn
ich vor der Tür Deutschlands kehre, dann finde ich da et-
was so Unappetitliches wie US-Atomwaffen. Deshalb
meine Frage – sie ist ganz konkret gemeint –: Wann hat
das letzte Gespräch stattgefunden, bzw. wann sind Sie,
der Außenminister oder die Bundeskanzlerin zum letzten
Mal bei den USA und bei der NATO vorstellig gewor-
den, um diese Waffen loszuwerden? Wurde in diesem
Gespräch auch angesprochen, dass der Deutsche Bun-
destag in diesem Punkt fast einhellig – vielleicht sogar
einhellig – der Auffassung ist, dass wir die Dinger los-
werden sollten, und dass in der deutschen Bevölkerung
niemand versteht, dass ein souveränes Land wie
Deutschland diese Waffen nicht loswerden kann?


Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722405200

Herr Kollege Ströbele, ich habe ja schon einmal ge-

sagt: Bei diesem Punkt muss man das inhaltliche Ziel,
das man erreichen will, trennen von der Frage: Wie geht
man vor? Für uns ist nicht vorstellbar, so etwas einseitig
und ohne Konsens unter den Verbündeten voranzutrei-
ben. Wir haben vor dem NATO-Gipfel in Chicago, also
im letzten Mai, an verschiedensten Stellen intensiv mit
den USA darüber gesprochen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es in Chicago ge-
lungen ist – das war sehr wichtig, und das hätten nicht
alle gedacht –, das Ziel einer atomwaffenfreien Welt
festzuschreiben; das ist ein wichtiger Punkt, den die
NATO festgehalten hat. Bis dahin war es allerdings ein
weiter Weg.

Das ist ein Prozess, der Zeit braucht. Aber noch ein-
mal: Wir gehen nicht einseitig vor. Das geht nur im Kon-
sens. Das gebietet der Respekt unter den Verbündeten,
den wir uns gegenseitig schuldig sind. Daran arbeiten
wir weiter.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722405300

Danke schön. – Jetzt hat Kollegin Uta Zapf Gelegen-

heit, zu fragen.


Uta Zapf (SPD):
Rede ID: ID1722405400

Herr Staatsminister, Sie haben geschildert, dass Sie

konventionelle Abrüstung für einen wichtigen Bestand-
teil halten. Nun ist es eine Tatsache, dass die konventio-
nelle Abrüstung zumindest in Europa – ich weiß auch
nicht, an welchem anderen Ort konventionell oder nu-
klear abgerüstet würde – ziemlich darniederliegt, seit der
KSE-Vertrag durch Russland aufgekündigt worden ist.

Der Vorlauf war allerdings, dass die NATO-Staaten
den AKSE-Vertrag nicht ratifiziert haben. Das hat natür-
lich dazu geführt, dass die Russen sagen: Ihr seid nicht
interessiert; dann nehmen wir das ganze Ding zurück.

Wie wollen Sie denn bewirken, dass wir neue Ab-
kommen oder eine Restitution des Abkommens im kon-
ventionellen Bereich bekommen? Es wäre, denke ich,
angesichts der allgemeinen Situation dringend notwen-
dig, gerade in diesem Bereich neue Regelungen zu fin-
den.


Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722405500

Frau Kollegin Zapf, Neuregelungen wären in der Tat

wichtig. Die konventionelle Rüstungskontrolle in Eu-
ropa ist und bleibt für uns unverzichtbar. Um eine wei-
tere Erosion – die in der Tat droht – zu verhindern, arbei-
tet die Bundesregierung mit Nachdruck an einer
umfassenden Modernisierung, die die heutigen Sicher-
heitsbedürfnisse in den Mittelpunkt stellt und auf einem
System verifizierbarer Transparenz aufbaut. Das ist eine
Aufgabe, die insbesondere jetzt, in diesem Jahr, noch
einmal extrem wichtig ist; ansonsten – da stimme ich Ih-
nen zu – droht hier in der Tat eine weitere Erosion.






(A) )


)(B)


(C (D Liebe Kollegen, ich habe noch drei Frageanmeldun gen zu diesem Thema vorliegen und dann noch zwei zu sonstigen Themen. Damit schließe ich dann die Regierungsbefragung. Die Nächste ist die Kollegin Agnes Brugger. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, Sie haben das Oslound das Ottawa-Übereinkommen und auch die Lücken in diesen Übereinkommen angesprochen. Ich würde gerne auf eine Lücke zu sprechen kommen: Streumunition und Landminen sind zwei Waffen, die barbarisch gegen die Zivilbevölkerung wirken und noch lange nach der Krise eine Gefahr für ganze Landstriche bedeuten. Diese Konventionen verbieten die Herstellung, die Lagerung, die Weitergabe dieser Waffen. Die Investition in diese Waffen ist in Deutschland nicht verboten. Es kann also durchaus sein – dafür gibt es auch Belege –, dass jemand, der eine Riester-Rente hat, damit in Unternehmen investiert, die solche Waffen herstellen. Deshalb wollte ich Sie fragen, ob Sie mir zustimmen, dass das eigentlich kein guter Zustand ist und so auch nicht dazu beiträgt, dass das Verbot dieser Waffen umfassend umgesetzt wird, und ob die Bundesregierung hier ihre Meinung geändert hat und jetzt auch der Auffassung ist, dass wir ein gesetzliches Verbot von Investitionen in Streumunition brauchen. Frau Kollegin, das ist ein, wenn ich so sagen darf, ele ganter Versuch, vom Jahresabrüstungsbericht wegzukommen. Ich möchte mich hier auf die Beantwortung von Fragen beschränken, die sich konkret auf den Inhalt des Jahresabrüstungsberichts beziehen. (Agnes Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das hat doch sehr viel damit zu tun!)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722405600
Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722405700
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722405800


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722405900

Kollege Djir-Sarai ist der Nächste.


Bijan Djir-Sarai (FDP):
Rede ID: ID1722406000

Vielen Dank. – Herr Staatsminister Link, Sie haben

vorhin das Thema OSZE angesprochen. Mich würde
Ihre Einschätzung bezüglich einer Modernisierung des
Wiener Dokuments interessieren.


Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722406100

Herr Kollege Djir-Sarai, das Wiener Dokument ist in

der Tat eines der Kerndokumente der OSZE. Die Bun-
desregierung ist ohnehin zurzeit in vielen Bereichen da-
bei, um eine weitere Steigerung der Relevanz der OSZE
zu ringen, nachdem in einigen Bereichen immer wieder
gefragt wurde: Wo ist die Relevanz der OSZE?

Wir sehen die Relevanz der OSZE; die OSZE ist für
uns absolut unverzichtbar. Das Wiener Dokument – es
ist ja mittlerweile sehr betagt – wäre in der Tat enorm

wichtig, um eine neue Antwort auf die veränderte sicher-
heitspolitische Lage in Europa zu geben. Deshalb unter-
stützen wir auch die Modernisierungsvorschläge.

Die Bundesregierung hat einen eigenen Vorschlag zur
Modernisierung des Wiener Dokuments eingebracht, der
die Transparenz auf ausgewählte militärische Ausbil-
dungs- und Unterstützungseinheiten erweitern soll.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sie kannten die Frage schon? Das ist interessant!)


Damit wollen wir dem Wiener Dokument zu einer neuen
Relevanz verhelfen, die den Fragen, die sich uns in den
Jahren 2012, 2013, 2014 stellen, gerecht wird.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Bestellte Fragen!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722406200

Letzte Frage zu diesem Thema: Inge Höger.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722406300

Herr Staatsminister, Sie haben sich vorhin noch ein-

mal für eine atomwaffenfreie Welt ausgesprochen, und
in der letzten Woche hat zu diesem Thema im Außen-
ministerium eine internationale Konferenz stattgefun-
den. Mir kommt das nur immer so vor: nette Worte, un-
verbindliche Worte; aber nichts folgt daraus.

Wie ist es denn mit den Beschlüssen der Überprü-
fungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag und einer
atom- und massenvernichtungswaffenfreien Zone im
Nahen Osten bestellt – anstatt immer nur mit dem Finger
auf den Iran zu zeigen?


(Norbert Schindler [CDU/CSU]: Ui, ui, ui!)



Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722406400

Danke. – Frau Kollegin Höger, zu dem Punkt „Atom-

und massenvernichtungswaffenfreie Zone Naher Osten“
und zu den genauen Hintergründen habe ich ja bereits
ausgeführt und insbesondere die Tatsache erwähnt, dass
wir die Verschiebung der Konferenz nicht für glücklich,
sondern ganz deutlich für schädlich halten.

Zu dem von Ihnen angesprochenen Thema Atomwaf-
fenteststopp-Vertrag sei hinzugefügt – das war ja Ihre
andere Frage –, dass dem Vertrag, obwohl er formal
noch nicht in Kraft ist, aus unserer Sicht bereits jetzt eine
enorme faktische Wirkung zukommt. Wir haben das zum
Beispiel beim letzten Atomtest Nordkoreas im Februar
2013 gesehen. Obwohl der Atomwaffenteststopp-Ver-
trag noch nicht in Kraft getreten ist, hat er in Bezug auf
das Überwachungssystem faktisch bereits eine wesentli-
che Rolle gespielt.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722406500

Ich hatte eine Wortmeldung übersehen. Kollegin Keul

als letzte Fragestellerin, bitte.


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722406600

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

Sie haben in Ihrem Bericht erwähnt, wie wichtig es ist,





Katja Keul


(A) )


)(B)


(C (D den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, NPT, zu stärken und zu fördern. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob die Bundesregierung sich dafür einsetzen wird, dass die Aufnahme Indiens, eines Staates, der den NPT nicht unterschrieben hat und dennoch im Besitz von Nuklearwaffen ist, in die Nuclear Suppliers Group aus diesem Grunde verhindert wird. Herr Staatsminister. Danke schön, Frau Kollegin. – Zu diesem Punkt würde ich die Antwort gerne schriftlich nachreichen. Jetzt kommen wir noch zu zwei Fragen zu sonstigen Themen. – Kollegin Enkelmann zunächst. Herr Staatsminister Link, ich glaube, hier sind Sie weniger gefragt als die Regierung insgesamt. Ich habe der Zeitung mit den vier großen Buchstaben heute die Meldung entnommen, dass der Verfassungsschutz jährlich 20 Millionen Euro für V-Leute ausgibt. Allein an Prämien waren es 2013 2,4 Millionen Euro. Ich würde gerne wissen, ob sich die Regierung damit beschäftigt hat und ob diese Zahlen stimmen. Wer kann darauf antworten? – Kollege Schröder. D Das hat im Kabinett heute keine Rolle gespielt. Ob die Zahlen stimmen, kann ich Ihnen nicht beantworten, weil ich nicht weiß, welche Zahlen zitiert wurden. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aber würden Sie das vielleicht nachreichen?)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722406700
Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722406800
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722406900
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722407000
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722407100
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1722407200


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722407300

Nächste Frage Kollege van Aken.


Jan van Aken (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722407400

Herr Link, das ist auch eine Frage an Sie.

Mich erreichte gerade die Nachricht, dass Herr
Westerwelle sich in zwei Wochen mit dem de facto am-
tierenden paraguayischen Außenminister treffen möchte.
War das Thema heute im Kabinett? Sie wissen: Das ist
eine Putschregierung, die in Lateinamerika komplett iso-
liert ist. Paraguay ist wegen des Putsches aus Mercosur
ausgeschlossen.

Was beabsichtigt Herr Westerwelle damit, nun ausge-
rechnet diesen illegitimen Außenminister aus Paraguay
zu empfangen? Der gehört zwar zu seiner Schwesterpar-
tei, ist aber trotzdem illegitim. Ist das heute im Kabinett
nicht vielleicht auch von der anderen Koalitionsfraktion
kritisiert worden?


(Norbert Schindler [CDU/CSU]: Was ist mit Kuba?)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722407500

Herr Staatsminister.


Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1722407600

Herr Kollege van Aken, ich weiß nicht, woher Sie

diese Information konkret haben. Ich kann nur feststel-
len: Es handelt sich nicht um eine illegitime Regierung.
Sie sagen, das Land sei in Südamerika komplett isoliert.
Das ist mitnichten der Fall. Im Gegenteil: Seit einigen
Wochen und Monaten gibt es hier wieder eine Normali-
sierung der Beziehungen der Nachbarstaaten zu Para-
guay. Deshalb weise ich das ausdrücklich zurück.

Darüber hinaus war das im Kabinett auch kein
Thema.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722407700

Ich beende die Befragung der Bundesregierung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

– Drucksache 17/12439 –

Wir kommen zu den mündlichen Fragen auf der
Drucksache 17/12439.

Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Justiz. Zur Beantwortung steht der Par-
lamentarische Staatssekretär Max Stadler zur Verfügung.

Wir kommen zur Frage 1 der Kollegin Ingrid
Hönlinger:

Weshalb hat die Bundesregierung am 30. November 2012
per E-Mail die Vorschläge zu „Änderungen im Umwand-
lungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Aktienrechts-

(Anlage_121209_§144aUmwG-EKonzernaus gliederungen_Bruegel.pdf und Anlage_121109_GE_UmwR_ HoffmannBecking.pdf)

sierten Verbände geschickt und diese um Stellungnahmen ge-
beten?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722407800


Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-
ren! Ich bin Frau Kollegin Hönlinger sehr dankbar für
die Frage, die einen Vorgang betrifft, der neulich schon
im Rechtsausschuss geklärt worden ist. Auf diese Weise
können wir den Vorgang aber auch hier in der Öffent-
lichkeit noch einmal darstellen.

Da die Fragen des Kollegen Montag denselben Vor-
gang betreffen, schlage ich vor, wenn es gestattet ist,
diese im Zusammenhang gleich mit zu beantworten. Es
geht nämlich darum, wie bestimmte Vorschläge zum
Umwandlungsrecht zustande gekommen sind und wie
damit verfahren wurde.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722407900

Dann rufe ich jetzt auch die Fragen 2 und 3 des Kolle-

gen Jerzy Montag auf:





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)


(C (D Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfasser der „Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Aktienrechtsnovelle 2012“, welche das Bundesministerium der Justiz am 30. November 2012 per E-Mail an die am Gesellschaftsrecht interessierten Verbände geschickt hat, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Inhalt der Anhänge dieser E-Mail (Anlage_121209_ §144aUmwG-EKonzernausgliederungen_Bruegel.pdf und Anlage_121109_GE_UmwR_HoffmannBecking.pdf)


Erwägt die Bundesregierung, die vom Bundesjustizminis-
terium am 30. November 2012 an die am Gesellschaftsrecht
interessierten Verbände versandten „Änderungen im Um-
wandlungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Aktien-

(Anlage_121209_§144aUmwG-EKon zernausgliederungen_Bruegel.pdf und Anlage_121109_GE_ UmwR_HoffmannBecking.pdf)

fahren zu geben, und, wenn ja, in welcher Form?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722408000


Bekanntlich ist im parlamentarischen Verfahren die
Aktienrechtsnovelle 2012 seit einiger Zeit anhängig. Die
Berichterstatter der Regierungskoalition zu diesem Re-
gierungsentwurf haben das Bundesministerium der
Justiz gebeten, zu den von ihnen als Berichterstatter ini-
tiierten Vorschlägen zum Umwandlungsrecht Stellung-
nahmen der Bundesländer und der fachlich betroffenen
Verbände einzuholen. Dieser Bitte hat das Ministerium
entsprochen.

Das Bundesministerium der Justiz hat in der Mail
vom 30. November 2012, mit der diese Vorschläge ver-
sandt worden sind, darauf hingewiesen, dass diese Re-
gelungsvorschläge auf Wunsch der Rechtspolitiker der
Regierungskoalition vom Vorsitzenden des Handels-
rechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins unter-
breitet worden sind.

Die Rechtspolitiker der Regierungskoalition prüfen
derzeit im Lichte der Sachverständigenanhörung – dies
war, genauer gesagt, ein erweitertes Berichterstatterge-
spräch – vom 18. Februar 2013, ob sie diese Vorschläge
in die parlamentarischen Beratungen über die ursprüng-
liche Aktienrechtsnovelle 2012 einbeziehen.

Dies ist der Sachverhalt.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722408100

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Frau Ingrid Hönlinger

das Wort.


Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722408200

Zunächst vielen Dank für die Antwort. – Mich hat

Folgendes erstaunt: Die beiden Entwürfe, die über das
Bundesjustizministerium versandt worden sind, sind
Blankoentwürfe. Sie tragen keinen Briefkopf; das heißt,
kein Abgeordneter hat sich persönlich damit identifi-
ziert. Außerdem tragen die Papiere keine Drucksachen-
nummer. Ich frage mich, inwiefern ein solches Vorgehen
üblich ist, dass das BMJ Gesetzentwürfe, die nicht aus
dem Haus stammen, an Verbände verschickt. Inwiefern
ist so etwas schon in der Vergangenheit passiert, und in-
wiefern müssen wir in der Zukunft damit rechnen?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722408300


Frau Kollegin Hönlinger, das ist ein Vorgehen, über
das immer im Einzelfall zu entscheiden ist. Eine Druck-
sachennummer haben die Vorschläge naturgemäß des-
wegen nicht getragen, weil es sich nicht um einen Ge-
setzentwurf gehandelt hat. Vielmehr haben aus Anlass
eines ohnehin laufenden Gesetzgebungsverfahrens Kol-
legen aus dem Rechtsausschuss zusätzliche Vorschläge
zur Debatte gestellt, die vom renommierten Handels-
rechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins erarbeitet
worden waren. Der Deutsche Anwaltverein hatte bereits
im Jahre 2007 solche Vorschläge zum Umwandlungs-
recht vorgelegt. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung
hat der Kollege, der Berichterstatter der CDU/CSU-
Fraktion ist, den Handelsrechtsausschuss des Deutschen
Anwaltvereins um eine Aktualisierung des früheren Vor-
schlags gebeten. Um in Erfahrung zu bringen, auf wel-
che Resonanz ein solcher Vorschlag stößt, ob es Kritik
gibt, ob es Zustimmung gibt, hat das Bundesministerium
der Justiz der Bitte entsprochen, die Vorschläge zu ver-
senden, damit man diese dann mit einer umfassenderen
Meinungsbasis bewerten kann.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722408400

Danke schön. – Frau Hönlinger hat noch eine weitere

Nachfrage. Bitte schön.


Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722408500

Es geht ja in der Aktienrechtsnovelle sowie in den

Gesetzentwürfen um das Umwandlungsrecht, um Kon-
zernausgliederung und um das Spruchverfahrensgesetz.
Inwieweit wird im Bundesjustizministerium in diesen
Bereichen noch an Gesetzesvorlagen gearbeitet, und in-
wiefern plant das Haus, externen Sachverstand hinzuzu-
ziehen?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722408600


Es ist insofern externer Sachverstand vom Rechtsaus-
schuss beigezogen worden, als es eine kleine Sachver-
ständigenanhörung gegeben hat, das heißt, ein erweiter-
tes Berichterstattergespräch zu den Vorschlägen, die
vom Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltver-
eins stammen und die sich die Abgeordneten zu eigen
gemacht haben.

In dieser Anhörung gab es übrigens überwiegend eine
positive Reaktion, aber durchaus auch Kritik. Einer der
Punkte bestand darin, dass der Vorschlag gemacht wor-
den ist, im Spruchverfahren die erste Instanz beim Land-
gericht abzuschaffen und gleich beim Oberlandesgericht
einzuführen. Hierzu haben einige der Sachverständigen
gesagt, dass es aber sinnvoll sei, dass das Landgericht als
erste Instanz bestehen bleibe, weil dort eine umfängliche
Sachverhaltsklärung vorgenommen werden könne, wäh-
rend dann in der nächsten Instanz das Oberlandesgericht
sich auf die Rechtsfragen beschränken könne.

Wie ich schon erwähnt habe, überlegen derzeit die
Berichterstatter der Koalitionsfraktionen, ob sie über-
haupt das Thema weiterbetreiben und, wenn ja, ob sie





Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler


(A) )


)(B)


(C (D diese Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung aufgreifen. Natürlich beteiligt sich das Bundesministerium der Justiz an diesen Debatten. Gegebenenfalls würden solche Vorschläge als Änderungsanträge zur Aktienrechtsnovelle 2012 eingebracht. Darüber haben die Berichterstatter aber noch nicht entschieden. Kollege Jerzy Montag, Sie haben Gelegenheit zur Nachfrage, da Herr Staatssekretär Stadler auch Ihre beiden Fragen schon beantwortet hat. Herr Präsident, ich würde gerne zuallererst von Ihnen wissen wollen, wie Sie, Herr Präsident, die Anzahl meiner Nachfragen zu handhaben gedenken, nachdem der Herr Staatssekretär Stadler bei der Beantwortung einer Frage gleich zwei weitere Fragen glaubte mit beantworten zu können. Habe ich jetzt noch zwei, vier oder sechs Nachfragen? Vier Nachfragen. Wie wunderbar. Danke schön. So viele werden es vielleicht gar nicht. (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Ich habe 25 Nachfragen!)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722408700
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722408800
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722408900
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722409000


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722409100

Aber vielleicht können Sie sie in einer großen Frage

zusammenfassen.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722409200

Herzlichen Dank. – Herr Staatssekretär Stadler, zu-

allererst noch einmal zu der Versendung durch Sie und
den Anlagen dazu: Ich würde gerne wissen, wie die Bun-
desregierung und auch Sie persönlich das bewerten. Die
Berichterstatter – nennen wir Ross und Reiter – sind die
Kollegen Buschmann und Dr. Harbarth. Das, was an die
am Gesellschaftsrecht interessierten Verbände verschickt
worden ist, wird in dem Anschreiben des Justizministe-
riums tituliert als ein Vorschlag des Vorsitzenden des
Handelsrechtsausschusses.

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722409300


Nein.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722409400

Doch. So jedenfalls habe ich das verstanden. Wenn

man sich allerdings diese Anlagen anschaut, dann sind
es – Sie kennen den Sprachgebrauch – Non-Paper. Es
sind weder Stellungnahmen des Deutschen Anwaltver-
eins noch eines seiner Ausschüsse. Einen Briefkopf gibt
es nicht. Es ist kein Briefkopf irgendeines Rechtsanwalts
oder irgendeines Vorsitzenden eines Ausschusses; es ist
überhaupt kein Briefkopf, sondern lediglich ein Non-

Paper. Aber in den Unterzeilen der E-Mail lesen wir die
Namen Brügel und Hoffmann-Becking. Das sind zwei
Anwälte, wobei zumindest der Kollege Buschmann, ei-
ner der Berichterstatter, entweder in der Kanzlei des An-
walts Brügel tätig oder mit ihr verbunden ist. Das alles
wird den am Gesellschaftsrecht interessierten Verbänden
nicht offengelegt.

Wie bewerten Sie es, dass solche Non-Paper vom
Bundesjustizministerium verschickt werden, hinter de-
nen sich möglicherweise berufliche oder persönliche In-
teressen gerade dieser beiden Berichterstatter verste-
cken?


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722409500

Das war jetzt schon die Redezeit für gut zwei Fragen,

nur damit Sie es wissen.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722409600

Danke.

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722409700


Herr Kollege Montag, ich bewerte es selbstverständ-
lich positiv, dass das Ministerium als Dienstleister Vor-
schläge, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages in
die Debatte einführen, einer breiteren Fachöffentlichkeit
zugänglich gemacht hat, damit dazu Stellung genommen
werden kann.

Es ist nicht so – wenn man das Anschreiben genau
liest, wird es deutlich –, dass wir gesagt haben: Das ist
ein Vorschlag des Vorsitzenden des Handelsrechtsaus-
schusses des Deutschen Anwaltvereins. Vielmehr haben
wir wahrheitsgemäß und völlig offen bei der Versendung
darauf hingewiesen, dass dieser Vorschlag vom Vorsit-
zenden des Handelsrechtsausschusses des Deutschen
Anwaltvereins unterbreitet worden ist.

Frau Kollegin Hönlinger weiß aus der Erörterung im
erweiterten Berichterstattergespräch, wie der Vorschlag
dort zustande gekommen ist. Wie ich schon sagte, gab es
von diesem renommierten Handelsrechtsausschuss einen
Vorschlag aus dem Jahr 2007. Dieser ist aktualisiert wor-
den. Der Vorsitzende hat uns allen im Rechtsausschuss
geschildert, dass mehrere Mitglieder dieses Ausschusses
– wie sonst üblich – daran arbeiten, dass er die Stellung-
nahmen – so in etwa hat er es geschildert – sozusagen in
einer Schlussredigierung zusammenfassen und dann den
Abgeordneten zur Verfügung stellen kann. Ich kann da-
rin nichts Verwerfliches sehen, ganz im Gegenteil. Wir
bedienen uns doch oft des Sachverstands beispielsweise
des Deutschen Anwaltvereins und werden dort gut be-
raten. Ich darf vielleicht als Beispiel aus dem Strafrecht
– weil Sie da besonders engagiert sind – darauf verwei-
sen, dass der Strafrechtsausschuss des Deutschen An-
waltvereins uns gebeten hatte, für eine frühzeitigere Ver-
teidigerbestellung in Haftsachen zu sorgen. Das ist
mittlerweile Gesetz. Es ist also ein völlig alltäglicher
Vorgang, dass wir uns diese Expertise in der Gesetzge-
bung zunutze machen. Die Vorschläge sind verschickt
worden.





Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler


(A) )


)(B)


(C (D Gestatten Sie mir noch eine kleine Anmerkung. Es kommt darauf an, welchen Inhalt die Vorschläge haben und wie sie bewertet werden. Gerade das ist durch die Versendung ermöglicht worden. Die Länder und die interessierten Kreise konnten dazu Stellung nehmen. Der Rechtsausschuss hat Kritik und Lob auch im Wege einer kleinen Sachverständigenanhörung eingeholt. Jetzt wird der Gesetzgeber daraus seine Schlüsse ziehen. Kollege Montag. Herr Staatssekretär Stadler, ich habe das Gefühl, dass Sie meiner Frage ausweichen – D Keineswegs. – und sie nicht vollständig und nicht gemäß dem be antworten, was ich gerne von Ihnen hören würde. Mir geht es nicht darum, dass die Bundesregierung und wir Bundestagsabgeordnete uns des Sachverstands sachverständiger Kreise bedienen. Mir geht es darum, dass in jeder Phase des Abschöpfens von Sachverstand transparent gemacht wird, wer aus welcher Quelle und mit welchem Interesse handelt. Mir ist in elf Jahren intensiver Zusammenarbeit mit dem BMJ noch nie untergekommen, dass das Bundesjustizministerium Unterlagen mit ausformulierten Gesetzesvorschlägen verschickt, aus denen sich nicht ergibt, wer sie eigentlich geschrieben hat. In dem Anschreiben schreiben Sie, auf Wunsch der Rechtspolitiker habe der Vorsitzende des Handelsrechtsausschusses des DAV einen Vorschlag gemacht. Das ergibt sich aber nicht aus den Anlagen. Nicht einmal die Namen werden bekannt gegeben. Daher frage ich Sie noch einmal: Wie bewerten Sie die Tatsache, dass sich hinter dieser sich unschuldig gebenden Formulierung „Die Rechtspolitiker haben Interesse und haben den DAV gebeten“ vielleicht ein Insich-Geschäft verbirgt? Die Rechtspolitiker, die Sie meinen, sind aus den Kanzleien, von denen dann die Vorschläge gemacht werden. Das muss doch offengelegt werden. D Sehr verehrter Herr Kollege Montag, es ist nicht Sache der Bundesregierung, Einfluss darauf zu nehmen, welche Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins im Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins tätig sind. Das entscheidet alleine der Deutsche Anwaltverein. Frau Hönlinger weiß, wie gesagt, aus der Erörterung im Rechtsausschuss, dass der Vorsitzende des Anwaltvereins, Professor Hoffmann-Becking – nennen wir auch hier Ross und Reiter –, klar dargelegt hat, dass eine Mehrzahl von Persönlichkeiten in diesem Ausschuss die Vorschläge erarbeitet hat – so wie es sonst auch üblich ist –, darunter die von Ihnen Genannten, aber auch andere. Das alles ist von uns nicht nachzuprüfen. Wir haben bei der Versendung klar darauf hingewiesen, dass der Vorschlag vom Vorsitzenden des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins unterbreitet worden ist. Für mich kommt es auf den Inhalt der Vorschläge an und nicht darauf, wer sie verfasst hat. Es stand jedermann frei, sich zu diesen Vorschlägen zu äußern, und das ist ja auch geschehen: Es ist im Rücklauf Kritik gekommen, aber auch Zustimmung. Beispielsweise hat sich heute in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Eberhard Stilz, ein führender Aktienrechtler, zu den Vorschlägen geäußert, im Wesentlichen übrigens positiv. Er hat noch gewisse Änderungen vorgeschlagen. Mit anderen Worten: Wir hatten ein Gesetzgebungsverfahren zu einer bestimmten Thematik. Es gab aus den Reihen des Parlaments die Idee, in diesem Zusammenhang noch weitere Themen zu behandeln. Das ist auf diese Weise in sehr sachkundiger Form zur Erörterung gekommen. Wir haben Äußerungen bekommen, und es hat eine weitere, wirklich sachkundige Erörterung im Rechtsausschuss gegeben. Man kann auf dieser Grundlage, ohne dass es um irgendwelche Interesseneinflüsse geht, gestützt durch den Vorschlag des renommierten Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, als Rechtsausschuss, als Gesetzgeber und als Justizministerium, das das Gesetzgebungsverfahren natürlich auch in diesem Punkt begleitet, die Entscheidung treffen, ob man sich die Vorschläge zu eigen macht, ob man sie sich zu einem Teil oder in veränderter Form zu eigen macht oder ob sie in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht mehr aufgegriffen werden. Das ist der schlichte Sachverhalt. Danke schön. – Die Fragen 4 und 5 des Kollegen Kilic werden schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zu den beiden Fragen der Kollegin Sonja Steffen. Ich rufe ihre Frage 6 auf: Hält die Bundesregierung eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen für geboten, und, wenn ja, welche Lösung favorisiert die Bundesregierung? Bitte schön, Herr Staatssekretär. D Herr Präsident, ohne dass ich, glaube ich, den Datenschutz verletze, darf ich sagen: Die Fragen des Kollegen Kilic, die Sie erwähnt haben, hätten die doppelte Staatsangehörigkeit betroffen. Kollege Kilic ist heute aufgrund einer Erkrankung verhindert, teilzunehmen, sodass diese Fragen schriftlich beantwortet werden müssen. Selbstverständlich sind eine mündliche Erörterung und ein mündlicher Vortrag durch mich immer wesentlich ergiebiger. Insofern bedauere ich, dass der Kollege Kilic verhindert ist, und wünsche ihm gute Besserung. Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722409800
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722409900
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722410000
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722410100
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722410200
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722410300
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722410400




(A) )

(C


(D Nun zu den Fragen der Kollegin Steffen. Frau Kollegin Steffen, ich bin erfreulicherweise in der Situation, dass ich Ihnen eine ganz aktuelle Information vortragen kann. Die Frage einer Änderung der strafrechtlichen Verjährung bei sexuellem Missbrauch wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs intensiv erörtert. Innerhalb der Bundesregierung und bei den Berichterstattern der Koalition gibt es nun eine Einigung, die strafrechtliche Verjährung in diesen Fällen zukünftig bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers ruhen zu lassen. Demnach würden zukünftig schwere Sexualdelikte frühestens mit Vollendung des 41. Lebensjahres verjähren. Bei Unterbrechungshandlungen, zum Beispiel der ersten Vernehmung des Beschuldigten, könnte sich diese Frist dann künftig bis zum 61. Lebensjahr des Opfers verlängern. Diese Ausdehnung der Verjährungsfrist entspricht sowohl den Vorschlägen des Runden Tisches „Sexueller Missbrauch in Abhängigkeitsund Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ als auch den Vorschlägen der früheren Unabhängigen Beauftragten für Fragen zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs als auch den Vorschlägen des Bundesrates. Bitte schön, Kollegin Steffen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Es ist natürlich er freulich, dass Sie sich jetzt der Sache annehmen wollen. Ich habe allerdings noch nicht so ganz verstanden: Wenn Sie den Beginn der Verjährung auf die Vollendung des 21. Lebensjahres heraufsetzen wollen, es aber danach bei den bisherigen Verjährungsfristen bleibt, dann kommen wir ja nur bei schwersten Straftaten dazu, dass eine Verfolgung dieser Straftaten bis zur Vollendung des 41. Lebensjahres möglich ist. Das heißt im Klartext: Bei den bisherigen Abstufungen, die wir haben – 5-jährige Verjährungsfrist, 10-jährige Verjährungsfrist, 20-jährige Verjährungsfrist –, würde es dabei bleiben, dass wir im frühesten Fall nach Vollendung des 26. Lebensjahres ausschließen müssten, dass eine Verfolgung möglich ist? D Frau Kollegin Steffen, zu Recht weisen Sie darauf hin, dass in unserem Vorschlag die bisherige Abstufung der Verjährungsfristen beibehalten wird. Die bisher geltende Rechtslage beruht darauf, dass es unterschiedlich schwere Straftaten gibt, auch im Bereich der Sexualstraftaten. Seit jeher gelten unterschiedlich lange Verjährungsfristen. Das Neue an dem Vorschlag besteht darin, dass es nicht auf den Tatzeitpunkt ankommt, sondern dass unabhängig vom Tatzeitpunkt die Verjährung immer erst dann beginnt, wenn das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet. Wenn beispielsweise ein Kind von acht Jahren sexuell missbraucht wird, beginnt die Verjährungsfrist nicht schon zu diesem Zeitpunkt, sondern erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Im Ergebnis wird also im Einzelfall und auch generell eine deutliche Verlängerung der Strafverfolgungsmöglichkeit erzielt. Zweite Nachfrage. Vielen Dank. – Uns stellt das Ergebnis Ihrer bisheri gen Verhandlungen noch nicht so ganz zufrieden. Wir hatten uns eigentlich erhofft, dass Sie die Verjährungsfristen tatsächlich verlängern, vor allem im Hinblick darauf, dass als Ergebnis des Runden Tisches hervorgehoben wurde, dass die zivilrechtliche Verjährungsfrist, in der die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche aus solchen Verbrechen möglich ist, auf 30 Jahre ausgedehnt wird. Aus unserer Sicht besteht im Grunde genommen ein nicht verständliches Missverhältnis. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. D Sehr gerne, Frau Kollegin Steffen. – Es gibt eine Angleichung insofern, als bei zivilrechtlichen Ansprüchen die Verjährung auch mit dem 21. Lebensjahr beginnt. Das belassen wir so. Der Beginn der strafrechtlichen Verjährungsfrist wird jetzt genau auf diesen Zeitpunkt festgelegt. Insofern gibt es dann einen Gleichlauf. Allerdings sind die strafrechtlichen Verjährungsfristen seit jeher etwas kürzer. Es treffen hier zwei Probleme aufeinander. Auf der einen Seite wissen wir, dass Opfer von sexuellen Straftaten sich oft erst später öffnen können, in der Lage sind, ihr Wissen zu offenbaren und eine Anzeige zu erstatten. Dem wollen wir Rechnung tragen. Auf der anderen Seite gibt es Verjährungsfristen aus folgendem Grund: Je länger eine Tat zurückliegt, umso schwieriger ist die Beweislage, ist die Aufklärung der Tat. Wenn man eine zu lange Verjährungsfrist vorsieht, wächst die Gefahr, dass die Opfer am Ende enttäuscht werden, weil die von ihnen angezeigte Tat nicht mehr aufgeklärt werden kann. In Abwägung dieser Umstände haben wir uns für die Lösung entschieden, die ich Ihnen vorgetragen habe. Frau Kollegin Steffen, Sie haben noch eine weitere Frage dazu gestellt. Dann rufe ich jetzt die Frage 7 der Kollegin Sonja Steffen auf: Wird die Bundesregierung einen Entwurf zur Verlänge rung der strafrechtlichen Verjährung vorlegen und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? D Dazu darf ich folgendermaßen antworten: Das Bundesministerium der Justiz unterstützt, wie in solchen Fällen üblich, die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen durch Gewährung einer entsprechenden Formulierungs Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722410500
Sonja Steffen (SPD):
Rede ID: ID1722410600
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722410700
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722410800
Sonja Steffen (SPD):
Rede ID: ID1722410900
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722411000
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722411100
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722411200




(A) )

(C


(D hilfe. Die von mir vorhin geschilderte Änderung wird nun zeitnah über einen Änderungsantrag in die laufenden Beratungen zum sogenannten StORMG, also zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, eingebracht, voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses. Danke schön. – Dann sind jetzt die beiden Fragen des Kollegen Burkhard Lischka an der Reihe. Ich rufe zunächst die Frage 8 auf: Soll der laut netzpolitik.org vom Bundesministerium des Innern geplante Einsatz kommerzieller Produkte zur QuellenTKÜ, TKÜ: Telekommunikationsüberwachung, auch im Bereich der Strafverfolgung durch Bundesbehörden erfolgen, solange das Bundeskriminalamt – Kompetenzzentrum für Informationstechnische Überwachung – die Entwicklung einer Überwachungssoftware für die Quellen-TKÜ noch nicht abgeschlossen hat, und, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? D Hierzu darf ich Ihnen die Auskunft geben: Die Strafverfolgung im Bereich des Bundes obliegt bekanntlich dem Generalbundesanwalt als Herrn des Ermittlungsverfahrens. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt jedoch Quellen-Telekommunikationsüberwachungen weder durch, noch veranlasst er solche Maßnahmen für repressive Zwecke. Also ein klares Nein zu Ihrer Frage! Bitte schön, Kollege Lischka. Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Stadler, ist denn aus Ihrer Sicht auszuschließen, dass es zu kommerziellen Zwischenlösungen im Bereich der Strafverfolgung kommt? Die Entwicklung einer eigenen Software durch das BKA – so haben wir Presseberichten entnehmen können – wird noch einige Zeit dauern, sodass das BKA für seinen Bereich darüber nachdenkt, kommerzielle Zwischenlösungen zu realisieren. Ich habe der Presseberichterstattung auch entnehmen können, dass man da ein bestimmtes Produkt der Firma Gamma im Auge hat. Da hat inzwischen wohl auch eine Quellcodeüberprüfung stattgefunden. D Herr Kollege Lischka, dies betrifft nicht den Bereich des von mir vertretenen Ministeriums. Jedoch wird nach meinen Informationen im Bundesministerium des Innern geprüft, ob denn der Einsatz solcher Technik überhaupt auf grundrechtskonforme Weise möglich ist, um den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Ich darf aber noch einmal betonen, dass der Generalbundesanwalt, dessen Handeln in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Justiz fällt, solche Anträge auf Quellen-TKÜ nicht stellt und eine solche Technik somit nicht einsetzt. Weitere Nachfrage? Ja. Die Antwort war ein bisschen ausweichend. – Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Generalbundesanwalt solche Anträge auch nicht stellen wird, solange es nur kommerzielle Zwischenlösungen gibt? D Der Generalbundesanwalt stellt solche Anträge nicht, wenn die Durchführung einer solchen Maßnahme nicht in einer Weise gewährleistet werden kann, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspräche. Das ist die derzeitige Situation. Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Lischka auf: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Generalbundesanwalts, nach der die Strafprozessordnung derzeit keine verfassungsgemäße Ermächtigung zum Einsatz von Quellen-TKÜ zur Strafverfolgung enthält? D Nach Ansicht des Generalbundesanwalts fehlt es für den strafprozessualen Bereich tatsächlich an der erforderlichen Rechtsgrundlage. Die in fachgerichtlichen Entscheidungen als Eingriffsgrundlage herangezogene Vorschrift des § 100 a der Strafprozessordnung vermöge nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung von 2008 die Maßnahme nur zu rechtfertigen, wenn sichergestellt werden kann, dass ein weiter gehender Eingriff in die Vertraulichkeit und Integrität des geschützten Systems unterbleibt. Eine solche Begrenzung des Eingriffs auf das zulässige Maß kann jedoch nach Ansicht des Generalbundesanwalts derzeit technisch nicht hinreichend sicher gewährleistet werden. Allerdings existiert eine Reihe von Entscheidungen von Amtsgerichten und Landgerichten, in denen der § 100 a StPO sehr wohl als Rechtsgrundlage herangezogen wird. Soweit bekannt, gehen diese Gerichte mittlerweile regelmäßig davon aus, dass dies die geeignete Rechtsgrundlage ist. Allerdings müsste bei Durchführung einer so genehmigten Quellen-TKÜ wiederum die verfassungsrechtliche Vorgabe beachtet werden. Diese Fragen werden von der Bundesregierung weiterhin intern im Hinblick darauf erörtert – das haben Sie auch in der Frage angesprochen –, ob es derzeit einen Änderungsbedarf für den Gesetzgeber gibt. Wann ist denn damit zu rechnen, dass diese internen Erörterungen möglicherweise abgeschlossen werden? Ist noch in dieser Legislaturperiode damit zu rechnen, dass möglicherweise eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage geschaffen wird? Sie haben zwar recht, dass einzelne Amtsgerichte diese Probleme im Augenblick nicht haben. Aber wenn der Generalbundesanwalt hier rechtli Burkhard Lischka )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722411300
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722411400
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722411500
Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1722411600
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722411700
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722411800
Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1722411900
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722412000
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722412100
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722412200
Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1722412300




(A) )

(C


(D che Probleme sieht, dann ist das ja nicht ganz unerheblich. D Herr Kollege Lischka, allerdings habe ich auch betont, dass selbst dann, wenn man in Einklang mit verschiedenen Amtsund Landgerichten § 100 a StPO als die geeignete Rechtsgrundlage ansieht, die Durchführung einer solchen Quellen-TKÜ immer so ausgestaltet werden muss, dass nur die reine Telekommunikation überwacht wird und kein weiter gehender Grundrechtseingriff erfolgt. Dies ist derzeit technisch gar nicht möglich. Wie Sie wissen und in Ihrer ersten Frage angesprochen haben, gibt es dazu technische Untersuchungen, die das Bundeskriminalamt im Auftrag des Bundesinnenministeriums durchführt. Dies bedingt einander. Wenn es die Technik nicht gibt, braucht man auch keine gesetzliche Änderung. Sollte die Technik entwickelt werden, dann muss man überlegen, ob auch eine Anpassung des § 100 a und b StPO erforderlich ist. Daher hängt die Beantwortung Ihrer Frage davon ab, wie rasch die technischen Untersuchungen fortschreiten. Sie dauern schon eine geraume Zeit und können offenbar nicht so schnell abgeschlossen werden. Eine weitere Nachfrage. Ich möchte noch einmal nachfragen: Wenn ich Sie richtig verstehe, bedeutet das, dass Sie zunächst abwarten, ob eine verfassungskonforme technische Lösung möglich ist. Erst dann wären Sie bereit, eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Bis dahin würden Sie auch akzeptieren, wenn im Einzelfall Amtsgerichte auf Grundlage des § 100 a Strafprozessordnung – hier hat der Generalbundesanwalt ja verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht – entsprechende Entscheidungen für den Einsatz einer Software treffen. D Noch einmal: Wenn solche Entscheidungen getroffen werden, bedeutet das noch nicht, dass sie auch ausgeführt werden können; denn auch die Ausführung muss den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Im Übrigen haben Sie recht, dass wir natürlich sowohl die juristische Diskussion – dazu hat der Generalbundesanwalt eine klare Auffassung geäußert – als auch die weitere technische Entwicklung im Auge haben müssen und sozusagen mit dem bei Juristen gewohnten Pendelblick entscheiden werden, wann eine Gesetzesänderung erforderlich wird oder ob sie entbehrlich ist. Danke schön. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Hans-Christian Ströbele auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik an den Sparpaketen, die Griechenland als Bedingung für die Gewährung von Garantien Troika auferlegt wurden, nachdem diese von den Ökonomen des Internationalen Währungsfonds, IWF, Oliver Blanchard und Daniel Leigh mit der Feststellung bestätigt wurde, der IWF habe die negativen Folgen für die Volkswirtschaft nicht vorhersehen können und man habe den Anstieg der Arbeitslosigkeit und den Rückgang der Binnennachfrage unterschätzt regierung nunmehr bereit, die Sparzwänge für Griechenland und andere EU-Länder aufzuheben und Sparauflagen zulasten der Armen und Geringverdienenden nicht mehr zuzulassen? S Herr Präsident! Lieber Kollege Ströbele, im Kern zielt Ihre Frage auf die Debatte der Multiplikatoren von fiskalpolitischen Maßnahmen und ihre gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen ab. Herr Kollege Ströbele, ich will die Frage dahin gehend beantworten, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Troika die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Konsolidierung selbstverständlich angemessen berücksichtigt. Was den wirtschaftspolitischen Kern Ihrer Frage angeht, will ich darauf verweisen, dass wir uns im Bundesfinanzministerium sehr intensiv mit der Debatte der Multiplikatoren auseinandergesetzt haben. Umgangssprachlich formuliert lautet die Frage: Kann man eine Volkswirtschaft kaputtsparen? Die von Ihnen vorgetragenen Äußerungen zweier Volkswirte des Internationalen Währungsfonds sind in der wissenschaftlichen Literatur höchst umstritten. Die Europäische Zentralbank, die Europäische Kommission, aber auch eine Reihe von Wirtschaftswissenschaftlern gehen insbesondere mittelund langfristig von sehr viel positiveren Wirkungen der Konsolidierung aus. Wir haben die Debatte in unserem aktuellen Monatsbericht zusammengefasst, den ich Ihnen im Nachtrag zu unserer Fragestunde gerne übersende. Also, in Kurzform: Die Formulierungen von Blanchard und anderen erweisen sich als sehr streitig. Die Bundesregierung geht perspektivisch von langfristig und mittelfristig positiven Auswirkungen der Konsolidierungsstrategien aus. Kollege Ströbele, bitte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722412400
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722412500
Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1722412600
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1722412700
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722412800

(taz.die tageszeitung, 16. Februar 2013), und ist die Bundes-

Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1722412900
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722413000

Herr Staatssekretär, muss ich davon ausgehen, dass
die Bundesregierung und auch die Europäische Gemein-
schaft unbelehrbar sind, wenn im IWF, von dem in der
Vergangenheit immer die schärfsten Sparauflagen ver-
treten wurden, zumindest Zweifel aufgekommen sind?
Ich will diese Gutachten gar nicht überbewerten. Ist die
Bundesregierung nicht langsam bereit, die konkreten





Hans-Christian Ströbele


(A) )


)(B)


(C (D Zahlen aus Griechenland zur Kenntnis zu nehmen? Es wird aus Griechenland berichtet, dass die Wirtschaft dort weiter schrumpft, die Arbeitslosigkeit jedes Jahr exorbitant steigt und Unruhe und Unzufriedenheit in der Bevölkerung – zu Recht – steigen. Das Wahlergebnis in Italien zeigt uns, dass solche Sparauflagen nicht nur zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen führen, sondern auch zu politischen Turbulenzen, die niemand wollen kann. S Herr Kollege Ströbele, die Bundesregierung teilt Ihre dargelegten wirtschaftsund allgemeinpolitischen Analysen im Wesentlichen nicht. Im Einzelnen will ich auf zwei Punkte hinweisen: Erstens. Die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands hat sich in den vergangenen anderthalb bis zwei Jahren erheblich verbessert. Es findet eine Rebalancierung des griechischen Außenhandels statt. Die Lohnstückkosten sinken. Der Fortschritt, den die griechische Volkswirtschaft macht, deckt sich nicht mit Ihrer negativen Analyse. Im Gegenteil: Die griechische Volkswirtschaft hat durch die notwendigen Anpassungsmaßnahmen, durch die Reformen, die sich nicht nur auf den Fiskalbereich beziehen, sondern im Wesentlichen die Angebotsbedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Volkswirtschaft adressieren, erst wieder die Möglichkeit bekommen, in weltwirtschaftliche Bereiche reintegriert zu werden. Das gilt im Übrigen auch für die anderen Programmländer, Herr Kollege. Zweitens. Ich darf daran erinnern, dass die irische Regierung, auch ein Programmland, angekündigt hat, möglicherweise noch in diesem Jahr aus dem Programm auszuscheiden. Auch andere Staaten bemühen sich redlich, ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederzugewinnen. Ihrer Behauptung, dass diese Politik nicht erfolgreich sei, kann die Bundesregierung – bei allem Respekt vor Ihrer politischen Lebensleistung – nicht folgen. Noch eine Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1722413100
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722413200

Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu
nehmen, dass die Zahlen zur wirtschaftlichen Entwick-
lung, also zur Entwicklung des Bruttosozialprodukts und
der Arbeitslosigkeit, Ihrer Aussage von soeben eklatant
widersprechen?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1722413300


Herr Kollege Ströbele, zunächst einmal bin ich ver-
wundert, dass Sie das Bruttosozialprodukt als Indikator
für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wählen, wo
doch gerade die Grünen fundamentale Kritik daran geäu-
ßert haben, das BSP als Indikator zu wählen.

Etwas seriöser darauf geantwortet: Die Schrumpfung
des Bruttoinlandsprodukts wurde in den Prognosen der
Kommission bzw. der Troika vorausgesagt. Wir halten
es für notwendig, dass die nicht wettbewerbsfähigen
Teile der griechischen Volkswirtschaft schrumpfen. Jetzt
findet eine Konzentration der wirtschaftlichen Aktivitä-
ten auf die wettbewerbsfähigen Teile der Volkswirtschaft
statt. Das führt dazu, dass die Exporterfolge steigen und
die Haushaltskonsolidierung zum Erfolg führt. Manch-
mal bedarf es einer bitteren Medizin, bevor es dem
Patienten gut geht.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder bevor er tot ist!)


Wie gesagt, die Medizin war für Griechenland sehr bit-
ter; aber der Patient befindet sich eindeutig auf dem Weg
der Besserung.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722413400

Wir kommen zur Frage 11 des Kollegen Ströbele:

Welche in Deutschland niedergelassenen oder tätigen gro-
ßen Unternehmen – wie etwa Google, Apple, Amazon, Star-
bucks –, die in einem der wichtigsten Börsenindizes geführt
werden – der Deutschen Börse AG, zum Beispiel DAX,
SDAX, MDAX, TecDAX; in EURO STOXX 50, Dow Jones,
Nikkei 225, S&P 500, NASDAQ 100, FTSE 100, SMI, AEX
oder in RTS –, führen nach Kenntnis der Bundesregierung auf
ihre im Ausland und speziell in Deutschland erzielten Unter-
nehmensgewinne Steuern lieber in anderen Staaten nur in
Höhe von unter 20 Prozent ab – etwa in den USA, Irland, den
Niederlanden, Zypern oder den karibischen Staaten –, und
welche Maßnahmen wird die Bundesregierung kurz- und mit-

(etwa den vom Steuerabteilungsleiter des Bundesministeriums der Finanzen gelisteten und in Vorträgen publizierten US-Konzernen, vergleiche die Welt, 19. Februar 2013)

genannten Staaten mit solchen Niedrigsteuerangeboten, vor
allem der EU-Staaten, die EU-Finanzhilfen erhielten, erhalten
bzw. wünschen, ergreifen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1722413500


Herr Kollege Ströbele, ich bedanke mich für diese
Frage; denn sie gibt mir die Möglichkeit, hier die umfas-
senden Aktivitäten des Bundesfinanzministers Wolfgang
Schäuble im Hinblick auf eine anständige Besteuerung
der multinationalen Konzerne deutlich darzulegen.

Ich will Sie darauf hinweisen, dass es aufgrund der
deutsch-britischen Initiative, bei diesem Thema im Rah-
men der G 20 noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung
zu kommen, gerade beim letzten Treffen der Finanz-
minister der G 20 – und dieses Thema wird von den
G 20 zu adressieren sein – zu einem erheblichen Fort-
schritt in der Debatte gekommen ist. Uns geht es um eine
faire Besteuerung und ein gemeinsames, international
abgestimmtes Vorgehen gegen aggressives Verhalten
multinationaler Unternehmen im Hinblick auf Steuern.
Deswegen beabsichtigen wir, auf dem nächsten G-20-
Finanzministertreffen wichtige Schlussfolgerungen aus
dem Projekt „Base Erosion and Profit Shifting“ zu zie-
hen, das die OECD für die G 20 durchführt und sich mit
der Erosion der Steuerbasis und der Verlagerung von
Profiten beschäftigt.





Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) )


)(B)


(C (D Wir werden darüber zu diskutieren haben, wie mit unterschiedlichen Fallkonstruktionen des deutschen Steuerrechts umzugehen ist, etwa in Bezug auf ausländische Konzerne, die in Deutschland Leistungen erbringen, aber hier nicht steuerpflichtig sind, oder auf ausländische Konzerne mit Tochtergesellschaften bzw. Betriebsstätten in Deutschland. Schließlich müssen wir über Maßnahmen der Bundesregierung gegen Niedrigsteuerangebote von Staaten insbesondere in der EU diskutieren. Wolfgang Schäuble hat diese Themen auf die internationale Tagesordnung gesetzt; die Bundesregierung hat die Debatte vorangetrieben. Insofern bedanke ich mich, dass Sie mir mit Ihrer Frage die Möglichkeit geben, auf diesen Aspekt der Steuergerechtigkeit hinzuweisen. Kollege Ströbele, bitte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722413600

Herr Staatssekretär, Ihre Antwort ist keine Antwort
auf meine Frage. Lesen Sie doch einmal den ersten Teil
meiner Frage durch. Da steht sinngemäß: Welche der
aufgeführten DAX-Unternehmen versteuern nach
Kenntnis der Bundesregierung ihre Gewinne, die sie
auch in Deutschland erzielen, nicht in Deutschland, son-
dern allenfalls irgendwo im Ausland, und zwar zu einem
Steuersatz von unter 20 Prozent? Ich habe jetzt von Ih-
nen erwartet, dass Sie die einzelnen von mir genannten
Unternehmen und auch andere aufführen und sagen, auf
welche dies zutrifft, und vielleicht auch gleich die
Summe hinzufügen, die hier nicht versteuert wurde und
in Sicherheit gebracht worden ist.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1722413700


Herr Kollege Ströbele, da Sie im Zivilberuf Rechts-
anwalt sind, wissen Sie aufgrund Ihrer umfassenden
juristischen Expertise, dass die Bundesregierung Ihnen
aufgrund des Steuergeheimnisses keine Information über
eine einzelne in Deutschland ansässige Gesellschaft ge-
ben darf. Von daher verwundert es mich, dass Sie von
mir hier einen Rechtsbruch vor dem Deutschen Bundes-
tag erwarten.

Ich darf Ihnen aber ausdrücklich bestätigen, dass wir
die internationale Debatte über die steuerrechtlich offene
Bilanzanalyse der internationalen Konzerne zum Anlass
genommen haben, das Projekt BEPS auf die Tagesord-
nung zu setzen. Ich bin gerne bereit, Ihnen die Erkennt-
nisse der Steueranalysten – nicht die der Bundesregie-
rung – über die erschreckend niedrige Besteuerung von
in Europa erwirtschafteten Gewinnen zur Verfügung zu
stellen.

In der wissenschaftlichen Literatur wird beispiels-
weise davon ausgegangen, dass Microsoft den im Aus-
land erwirtschafteten Gewinn in den USA mit ungefähr
1 Prozent versteuern muss, Google mit 3 Prozent. Dies
liegt deutlich unter den von uns angestrebten Unterneh-
mensteuersätzen. Deswegen überprüfen wir im Rahmen
des BEPS-Projektes die Angaben der wissenschaftlichen

Literatur, um daraus die notwendigen steuerpolitischen
Schlussfolgerungen zu ziehen.

Wenn man seine Gewinne lediglich mit 1 Prozent ver-
steuern muss, dann empfinden wir das als unangemessen
niedrig. Deshalb werden wir uns von keinem überholen
lassen, wenn es darum geht, diese unfaire und unge-
rechte Benachteiligung, beispielsweise der vielen
anständigen, in Deutschland Steuern zahlenden Unter-
nehmen, zu beseitigen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722413800

Zweite Nachfrage, Kollege Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie
wenigstens ein Unternehmen nennen und auch die
Steuersätze benennen, die tatsächlich gezahlt werden,
nämlich 1 Prozent. Das ist immerhin eine kleine An-
fangsinformation; ich bin damit aber nicht zufrieden.
Sind Sie denn wenigstens bereit, Gesamtsummen zu
nennen? Wie viele Milliarden an Gewinnen werden ins
Ausland transferiert und dort mit 1, 3 oder 15 Prozent
versteuert? Wie viele Steuereinnahmen entgehen dem
deutschen Fiskus durch diese Steuerflucht?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1722413900


Herr Kollege Ströbele, ich wiederhole, dass ich Ihnen
keine Primärerkenntnisse nennen kann. Ich habe nur auf
die Analyse von Bilanzen durch Steuerjuristen und Steu-
erökonomen abgehoben, die in der wissenschaftlichen
Literatur bisher vorhanden sind.

Wir werden uns dieses Problems innerhalb der G 20
annehmen müssen. Sie sind nicht der Erste, dem das auf-
gefallen ist. Die Bundesregierung hat in dieser Hinsicht
keinerlei Nachholbedarf. Vielmehr haben wir mit unse-
ren europäischen Partnern, die am Anfang der Debatte
überhaupt nicht begeistert waren – in Teilen zumin-
dest –, hier die Dinge etwas voranzutreiben, im Rahmen
der G 20 einen ersten wichtigen Schritt gemacht. Wir
wollen eine faire Besteuerung. Wir wollen, dass die in
Deutschland erwirtschafteten Gewinne möglichst umfas-
send durch das deutschen Steuerrecht erfasst werden, so-
dass es keine Erosion der Steuerbasis und keine von den
europäischen Steuerbürgern als illegitim empfundene
Verschiebung von Profiten innerhalb oder außerhalb der
Europäischen Union geben wird.

Nochmals: Wir bedanken uns für die Möglichkeit,
unsere Aktivitäten darzulegen, und hoffen bei unseren
internationalen Bemühungen auch auf die Unterstützung
der Opposition.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722414000

Danke schön. – Die Fragen 12 und 13 der Kollegin

Barbara Höll, die Fragen 14 und 15 des Kollegen Axel
Troost und die Frage 16 der Kollegin Monika Lazar wer-
den schriftlich beantwortet.





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) )


)(B)


(C (D Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht zur Verfügung der Parlamentarische Staatssekretär Ralf Brauksiepe. Ich rufe zunächst die Frage 17 des Kollegen Willi Brase auf: Wie viele Jugendliche befanden sich zum Ende des sogenannten fünften Quartals in einer EQ-Plus-Maßnahme (EQ: Einstiegsqualifizierung)

ihnen eine EQ nicht zugewiesen?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722414100


Vielen Dank, Herr Kollege Brase. – Ich antworte Ih-
nen wie folgt: Die Frage kann von der Bundesregierung
deshalb nicht umfassend beantwortet werden, weil
hierzu nicht für alle Fallgestaltungen einer Einstiegs-
qualifizierungsmaßnahme, einer sogenannten EQ-Plus-
Maßnahme, statistische Daten vorliegen.

EQ Plus ist ein Angebot der Wirtschaft im Rahmen
des Ausbildungspaktes. Bei EQ Plus handelt es sich um
Einstiegsqualifizierungen speziell für förderungsbedürf-
tige Jugendliche, im Rahmen derer gezielte Unterstüt-
zungsangebote, zum Beispiel ausbildungsbegleitende
Hilfen, genutzt werden.

Zu den gezielten Unterstützungsangeboten zählen
aber auch ergänzende berufsschulische Angebote, zum
Beispiel zum Abbau schulischer Defizite – dazu zählt
zum Beispiel das EQ-Plus-Konzept in Sachsen-Anhalt –,
die Betreuung durch ehrenamtliche Mentoren- bzw. Pa-
tenprogramme, gegebenenfalls die Fortsetzung der Be-
treuung durch Berufseinstiegsbegleiter, die betriebliche
Nachhilfe oder vergleichbare private Unterstützungs-
maßnahmen zur Förderung leistungsschwächerer Ju-
gendlicher, zum Beispiel über Stiftungen, Verbände und
Kammern.

Über die zahlenmäßige Umsetzung wird in den ge-
meinsamen Erklärungen der Partner des Ausbildungs-
pakts berichtet. In der gemeinsamen Erklärung vom
6. Februar 2013 ist keine auf EQ Plus bezogene Aussage
getroffen worden. Von der Statistik der Bundesagentur
für Arbeit werden EQ-Plus-Maßnahmen nur erfasst,
wenn eine Einstiegsqualifizierung mit einer ausbildungs-
begleitenden Hilfe gefördert wird. Endgültige Daten
zum Ende des sogenannten fünften Quartals, also zum
Ende der Nachvermittlung im Februar eines Jahres, lie-
gen erst drei Monate später vor, in diesem Fall also Ende
April 2013.

Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 SGB III können nur lernbe-
einträchtigte und sozial benachteiligte Teilnehmer einer
Einstiegsqualifizierung mit ausbildungsbegleitenden
Hilfen gefördert werden. Sofern diese Voraussetzungen
im Einzelfall nicht vorliegen, ist eine Förderung in Form
einer Einstiegsqualifizierung in Kombination mit einer
ausbildungsbegleitenden Hilfe rechtlich nicht möglich.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722414200

Kollege Brase.


Willi Brase (SPD):
Rede ID: ID1722414300

He
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1722414400
Das Bündel an Maßnahmen, das Sie hier be-
schrieben haben, ist bekannt. Es gibt sicherlich unter-
schiedliche Auffassungen dazu, welche Maßnahme den
Jugendlichen tatsächlich dient oder nicht. Aber es muss
doch möglich sein, herauszubekommen, wie viele Ju-
gendliche nach dem Durchlaufen von EQ- und EQ-Plus-
Maßnahmen tatsächlich in eine duale Ausbildung gehen.
Wenn ich mich richtig erinnere, Herr Staatssekretär, hat
Ihr Haus dies in der Vergangenheit evaluiert und unter-
sucht. Wir haben hier im Parlament darüber diskutiert
und festgestellt, dass 60, 65, 67 Prozent der Jugendli-
chen, die eine EQ-Maßnahme absolviert haben, in eine
duale Ausbildung gingen. Mich erstaunt, dass Sie dies
nicht erforschen. Mich wundert, dass Sie das nicht nach-
halten können. Ich will gleich eine Frage nachschieben:
Worin besteht eigentlich der reale Unterschied zwischen
EQ-Plus- und EQ-Maßnahmen? Ist das nicht eher wieder
eine Zersplitterung? Ist es nicht eher schlecht, dass wir
zusätzlich noch ein weiteres kleines Sonderprogramm
haben? Reicht es nicht, dass es EQ-Maßnahmen gibt?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722414500


Herr Kollege Brase, Sie haben ganz gezielte Fragen
zu EQ Plus gestellt. In diesem Zusammenhang habe ich
darauf hingewiesen, dass wir aufgrund der Datenlage
nicht auf jede Detailfrage eine Antwort liefern können.
Ich bestätige Ihnen allerdings sehr gerne, dass das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales eine Evaluation
der Einstiegsqualifizierung vorgenommen hat. Der eva-
luierte Zeitraum umfasste die Jahre 2009 bis 2012. Ich
kann Ihnen versichern und bestätigen, dass diese Evalua-
tion insgesamt ein gutes Ergebnis an den Tag gebracht
hat. Der jahresdurchschnittliche Teilnehmerbestand bei
der Einstiegsqualifizierung lag im Jahr 2011 bei 16 493,
und wir haben eine Eingliederungsquote von 66,3 Pro-
zent. Das ist ein gutes Ergebnis für die Einstiegsqualifi-
zierung insgesamt.

Ich denke, dass es durchaus Sinn macht, dass es da-
rüber hinaus für Jugendliche, die einer besonderen För-
derung bedürfen, ein entsprechendes zusätzliches Ange-
bot gibt. Dieses zusätzliche Angebot wird unter anderem
mit dem Begriff „EQ Plus“ umschrieben.

Der Hinweis darauf, dass wir nicht für jedes Detail
statistische Angaben haben, soll in der Tat nicht den Ein-
druck überdecken – deshalb bin ich für die Frage dank-
bar; sie gibt mir Gelegenheit, das noch einmal klarzu-
stellen –, dass dieses Instrument erfolgreich ist. Das
zeigt auch unsere Evaluation.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722414600

Bitte schön, Kollege Brase.


Willi Brase (SPD):
Rede ID: ID1722414700

Ich will doch noch einmal nachfragen, weil in der

Frage auch stand, nach welchen Kriterien den betroffe-
nen Jugendlichen EQ-Maßnahmen angeboten werden.
Dafür muss es doch zumindest bei der Agentur für Ar-





Willi Brase


(A) )


)(B)


(C (D beit Kriterien geben. Man muss denjenigen, die diese Programme durchführen, doch ein paar Hinweise geben. Das kann ja wohl nicht im Belieben des einzelnen Berufsberaters bzw. der einzelnen Berufsberaterin liegen. Es muss doch etwas vorgegeben sein, damit man weiß: Aha, dieser Teil der Jugendlichen kann EQ-Maßnahmen absolvieren. D Herr Kollege Brase, wie Sie sicherlich wissen, haben wir bei unserer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sehr wohl Wert darauf gelegt, dass Entscheidungen dezentral, also bei den Experten vor Ort, getroffen werden können. Die Abwägung, welches das geeignete Instrument ist, kann, denke ich, nur vor Ort stattfinden. Fest steht: Wir haben ein, wie ich finde, wirklich vorbildliches Bündel an Maßnahmen, um junge Menschen da abzuholen, wo sie sind, um sie durch die Schule und auch noch durch einen Teil ihrer Ausbildung zu begleiten. Es gibt umfangreiche Maßnahmen zur finanziellen Förderung, und über diese finanzielle Förderung hinaus gibt es eine umfangreiche Betreuung. Im Ausbildungspakt ist auch das Instrument der Einstiegsqualifizierung verabredet worden. Dass wir in Europa spitze sind bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, kommt nicht von ungefähr. Die Einstiegsqualifizierung ist als betriebliches Langzeitpraktikum für marktbenachteiligte, noch nicht ausbildungsreife, sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Ausbildungssuchende gedacht. So ist sie konzipiert. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss vor Ort geprüft werden. Wo der zuständige Entscheider im Hinblick auf die geeignete Maßnahme zu einer anderen Entscheidung kommt, wird er – davon gehe ich aus – davon ausgehen, dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen bzw. ein anderes Instrument aus unserer umfangreichen Instrumentenpalette besser geeignet ist. Ich rufe die Frage 18 des Kollegen Brase auf: Wie viele Jugendliche wurden nach erfolgreich absolvierter EQbzw. EQ-Plus-Maßnahme 2012 in eine duale Ausbildung übernommen, und wie viele von ihnen waren Jugendliche mit Migrationshintergrund – bitte um eine Differenzierung nach Geschlecht? D Ich antworte Ihnen darauf wie folgt, Herr Kollege Brase: Im Rahmen der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird standardmäßig ermittelt, ob sich ein Teilnehmer zum Zeitpunkt sechs Monate nach Maßnahmenaustritt in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befindet. Im Rahmen dieser Ermittlung ist auch feststellbar, ob es sich bei der Beschäftigung um eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung handelt. Einmündungen in eine schulische Berufsausbildung sind da rin nicht enthalten. Eine Auswertung nach dem Merkmal Migrationshintergrund ist derzeit noch nicht möglich. Für die Zahl der Austritte aus EQ und ausbildungsbegleitenden Hilfen mit dem Ziel des erfolgreichen Verlaufs einer EQ von Februar 2011 bis Januar 2012 lauten die entsprechenden Ergebnisse, differenziert nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit, wie folgt: Was die Austritte aus einer Einstiegsqualifizierung betrifft, so sind bei 30 158 Austritten 15 504 Teilnehmende sechs Monate nach Austritt in einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung. Differenziert nach dem Geschlecht, mündete die Maßnahme bei 8 804 Männern und 6 700 Frauen in eine solche Ausbildung. Von 3 953 Ausländern mündete die Maßnahme bei 1 033 Männern und 866 Frauen in eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung. Was Austritte aus EQ Plus in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen betrifft, so sind von 895 Teilnehmenden an einer EQ-Plus-Maßnahme, kombiniert mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, 531 Teilnehmende sechs Monate nach Austritt in einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung. Differenziert nach Geschlecht, mündete die Maßnahme bei 383 Männern und 148 Frauen in eine solche Ausbildung. Von 180 Ausländern mündete die Maßnahme bei 75 Männern und 29 Frauen in eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung. Bitte schön, Herr Kollege. Ich habe eine Nachfrage: Wann können wir erfahren, wie viele Jugendliche mit Migrationshintergrund direkt diesen Weg gegangen sind bzw. in Ausbildung gekommen sind? Sie erwähnten eingangs, dass Sie das im Moment nicht sagen könnten. Mich würde interessieren, wann Sie damit rechnen. D Herr Kollege Brase, die Antwort muss ich Ihnen nachreichen. Das Merkmal Migrationshintergrund ist in der Tat ein anderes als das Merkmal Ausländer, das einfacher zu erfassen ist. Meine Information ist nur, dass wir das hier, wie an anderen Stellen auch, noch nicht haben. Ich reiche Ihnen das gerne nach. Wir kommen damit zu den beiden Fragen des Kolle gen Markus Kurth, zunächst zu Frage 19: In welcher Höhe erhofft sich die Bundesregierung Einnah men bei einer möglichen Rückerstattungsforderung an die Bundesländer bezüglich der nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungsund Teilhabepaket für das Jahr 2012 (siehe den Spiegel vom 18. Februar 2013)

Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722414800
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722414900
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722415000
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722415100
Willi Brase (SPD):
Rede ID: ID1722415200
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722415300

(Willi Brase [SPD]: Herzlichen Dank!)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722415400
2,5 Millionen anspruchsberechtigten Kinder haben schät-
zungsweise im Jahr 2012 keine ihnen zustehenden Leistungen
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.






(A) )


)(B)


(C (D D Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Kurth, ich antworte Ihnen wie folgt: Es geht in der aktuellen Diskussion nicht darum, dass sich der Bund Einnahmen erhofft. Der Bund hat ebenso wie Länder und Kommunen ein Interesse daran, dass die Leistungen aus dem Bildungsund Teilhabepaket möglichst breit in Anspruch genommen werden. Der Bund hatte sich deshalb 2011 im Vermittlungsverfahren auf Wunsch der Länderseite bereit erklärt, für den Fall, dass die Kommunen im Jahr 2012 mehr für Bildungsund Teilhabeleistungen ausgegeben haben, als es der Höhe des finanziellen Ausgleichs seitens des Bundes über seinen überhöhten Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende entspricht, diese Differenz im Jahr 2013 auszugleichen. Für den Bund ist es selbstverständlich, dieser Zusage nachzukommen. Im Gegenzug erwartet der Bund aber auch, dass Mittel, die nicht für Bildungsund Teilhabeleistungen verausgabt wurden, gegenüber dem Bund ausgeglichen und nicht für andere Zwecke eingesetzt und damit zweckentfremdet werden. Der Bund sorgt seit 2011 über eine zunächst um 5,4 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für einen umfassenden finanziellen Ausgleich für Bildungsund Teilhabeleistungen der Kommunen. Diese erhöhte Bundesbeteiligung wird künftig regelmäßig mit den tatsächlichen Ausgaben für das Bildungspaket abgeglichen und entsprechend angepasst. Das ist die sogenannte Revision. Im Jahr 2013 wird diese im Gesetz verankerte Revisionsklausel erstmals angewandt. Sie sieht vor, dass nach Vorlage der Leistungsdaten für das Jahr 2012 die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das laufende Jahr 2013 auf der Grundlage dieser Leistungsdaten angepasst und fortgeschrieben wird und ergänzend dazu auch ein Ausgleich für 2012 erfolgt. Maßgabe im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch war, dass die Mittel gemäß der erhöhten Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2012 ausschließlich für das Bildungsund Teilhabepaket einzusetzen sind. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hat im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehr als 2 000 anspruchsberechtigte Familien zum Bildungsund Teilhabepaket befragt. Danach hatten bis Anfang 2012 bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende 54 Prozent der Berechtigten Leistungen aus dem Bildungsund Teilhabepaket bereits beantragt oder genutzt. Bei Beziehern von Kinderzuschlag und Wohngeld lag die Quote bei 78 Prozent. Diese Befragung wird gegenwärtig wiederholt. Bitte schön, Herr Kollege Kurth. Her Wie würde denn im Falle der Rückerstattung die Bundesregierung sicherstellen, dass möglicherweise zurückerstattete Mittel bei den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen ankommen? D Herr Kollege Kurth, ich kann den in Ihrer Frage aufgeworfenen Zusammenhang nicht nachvollziehen. Ich will noch einmal sagen, dass wir das Bildungsund Teilhabepaket gemeinsam auf den Weg gebracht haben, nachdem höchstrichterlich festgestellt worden ist, dass verschiedene Regelungen im Bereich des Sozialgesetzbuches II, die seit dem Jahr 2005 galten – dies war mit den damaligen Mehrheiten seinerzeit in Kraft gesetzt worden –, eben nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprachen. Die Bundesregierung hat ein hohes Interesse daran, dass diese zusätzlich geschaffenen Möglichkeiten in Anspruch genommen werden. Deswegen habe ich gleich zu Anfang meiner Antwort darauf hingewiesen, dass es nicht das Ziel der Bundesregierung ist, Geld zurückzubekommen. Es ist jedoch nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Pflicht, auch gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber und den Beschlüssen, die er gefasst hat, darauf zu achten, dass die vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Mittel in der Tat für die Zwecke genutzt werden, für die sie bereitgestellt worden sind. Wenn das nicht der Fall ist, ist es ganz selbstverständlich, dass die Mittel in den Bundeshaushalt zurückfließen. Genauso müssen an anderer Stelle Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden, wenn es die entsprechende gesetzliche Grundlage dafür gibt. Etwas Selbstverständlicheres gibt es eigentlich in diesem Bereich nicht. Herr Kollege. Wenn das so ist, Herr Brauksiepe, dann hätten Sie ja eigentlich schon für das Jahr 2011 entsprechende Maßnahmen bezüglich der Mittel für das Bildungsund Teilhabepaket treffen müssen. Sehen Sie das nicht auch so? D Nein, Herr Kollege, das sehe ich nicht so, weil wir uns an getroffene Verabredungen halten. Das, was ich Ihnen hier für das Jahr 2012 geschildert habe, ist das, was im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – dazu habe ich Ihnen gerade vorgetragen – zwischen allen Beteiligten verabredet worden ist, das heißt insbesondere zwischen den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesrat mit tatkräftiger Mithilfe des Verfassungsorgans Bundesregierung. Das gilt für uns. )

Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722415500
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722415600
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722415700
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1722415800
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722415900
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722416000
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722416100
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722416200




(A) )

(C


(D Ich rufe die Frage 20 des Kollegen Markus Kurth auf: Auf welcher Rechtsgrundlage erhebt die Bundesregierung mögliche Rückerstattungsforderungen an die Bundesländer, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls gewillt, auf ebendieser Grundlage die Rückerstattung nicht verausgabter Mittel gerichtlich einzuklagen? D Ich antworte Ihnen wie folgt, Herr Kollege: § 46 Abs. 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den nach § 46 Abs. 6 Satz 2 SGB II an die Ausgaben für die Bildungsund Teilhabeleistungen angelehnten Teil der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5 SGB II durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen. Nach der Rechtsauffassung des Bundes ergibt sich aus der Regelung des § 46 Abs. 7 Satz 3 SGB II, dass die Differenz zwischen dem erstmals für das abgelaufene Jahr 2012 ermittelten Anteil der Gesamtausgaben für Bildungsund Teilhabeleistungen an den Gesamtausgaben für Unterkunft und Heizung einerseits und dem vorläufig angenommenen Anteil in Höhe von 5,4 Prozent andererseits im laufenden Jahr, also im Jahr 2013, in voller Höhe, also für 2012 und die ersten Monate 2013, zeitnah auszugleichen ist. Die Regelungen zur Revision der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 7 SGB II wurden im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, wie von mir schon in der Antwort auf Ihre erste Frage erwähnt, einvernehmlich mit den Ländern vereinbart. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass auch die aktuellen Meinungsverschiedenheiten gemeinsam mit den Ländern einvernehmlich ausgeräumt werden können. Kollege Kurth, bitte. Ich habe mir gedacht, dass Sie auf den § 46 Abs. 7 SGB II eingehen, in dem die Revisionsklausel beschrieben ist. Da heißt es ja: Das Bundesministerium wird ermächtigt, den Wert des Anteils des Bildungsund Teilhabepakets an den Kosten der Unterkunft – jetzt aufpassen! – erstmalig im Jahr 2013 … für das Folgejahr festzulegen und für das laufende Jahr rückwirkend anzupassen. – Dieser Wert wird also im Jahr 2013 neu festgelegt und für das laufende Jahr – dann steht da dieses merkwürdige Wort „rückwirkend“ – angepasst. Das laufende Jahr ist ja 2013, sodass sich der Rechtsanspruch nicht auf 2012 erstreckte. Stimmen Sie mir zu, dass dies mindestens missverständlich, möglicherweise aber sogar ein Beispiel für eine handwerklich eher schlecht gemachte Gesetzesformulierung ist, die diese Diskussion überhaupt erst in Gang gesetzt hat? D Nein, Herr Kollege, von dem Vorwurf, ein Gesetz schlecht gemacht zu haben, möchte ich Bundestag und Bundesrat freisprechen. Es ist vielmehr so, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 46 Abs. 8 SGB II bis zum 31. März dieses Jahres eine Mitteilung der Länder in Bezug auf die tatsächliche Mittelinanspruchnahme erwartet. Ich darf den entsprechenden Satz aus § 46 Abs. 8 SGB II zitieren. Es heißt dort: Die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes sind durch die Länder bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen. Das Folgejahr ist in diesem Zusammenhang das Jahr 2013; es geht also um das Jahr 2012. In der von Ihnen angesprochenen Vorschrift des § 46 Abs. 7 SGB II heißt es, dass diese Beteiligung erstmalig im Jahr 2013 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für das Folgejahr festzulegen ist. Das ist genau der Zustand, der in diesem Jahr eintreten wird. Die Quote von 5,4 Prozent haben wir ja gesetzlich geregelt. Diese müssen wir nicht in diesem Jahr erstmalig durch Rechtsverordnung regeln, sondern in diesem Jahr ist durch Rechtsverordnung die bisher festgelegte und vereinbarte Quote von 5,4 Prozent den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen; das ist der Sachverhalt. Deswegen ist das Wort „rückwirkend“ nicht etwa überraschend – oder wie auch immer Sie sich ausgedrückt haben –, sondern in dem einschlägigen § 46 Abs. 7 Satz 3 SGB II heißt es: Für die rückwirkende Anpassung wird die Differenz zwischen dem Wert nach Satz 2 und dem für das abgeschlossene Vorjahr festgelegten Wert nach Absatz 6 Satz 1 im laufenden Jahr zeitnah ausgeglichen. Nach § 46 Abs. 6 Satz 3 SGB II sind das 5,4 Prozentpunkte. Das heißt, nach der Gesetzeslage sind die 5,4 Prozentpunkte der Maßstab dafür, ob ein Rückforderungsanspruch besteht, und in diesem Jahr ist erstmalig für die Zukunft aufgrund der gemachten Erfahrungen per Rechtsverordnung ein neuer Satz festzulegen. – Wenn man sich das einmal in Ruhe durchliest, stellt man fest: Bundestag und Bundesrat sind, unter Mitwirkung der Bundesregierung, zu einem klugen Kompromiss gekommen. Haben Sie noch eine weitere Nachfrage? Ich habe eine Nachfrage von eher grundsätzlicher Na tur: Ist es nicht so, dass diese ganzen Diskussionen – die die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne mit Sicherheit nicht nachvollzogen haben dürften; wahrscheinlich auch mancher hier im Plenum nicht – eine grundlegende Fehlkonstruktion zeigen: dass nämlich bei der Föderalismusreform der Fehler gemacht wurde, dem Markus Kurth )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722416300
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722416400
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722416500
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722416600
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722416700
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722416800
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722416900




(A) )

(C


(D Bund zu verbieten, den Kommunen direkt Aufgaben zu übertragen und mit diesen direkt abzurechnen, sodass in diesem Falle der Umweg über die Erstattung der Kosten der Unterkunft gegangen werden musste? Wäre es aus der Sicht der Bundesregierung nicht an der Zeit, diese Bestimmungen mit der Unterstützung des gesamten Deutschen Bundestages zu korrigieren? D Herr Kollege Kurth, die von Ihnen angesprochenen Bestimmungen sind mit breiter Mehrheit zustande gekommen, und es steht mir überhaupt nicht an, diese Bestimmungen zu kritisieren. Ich will deutlich machen: Das, was vereinbart worden ist, ist in der Sache klar und kann auch – bei gutem Willen aller Beteiligten, den ich unterstelle – sehr wohl umgesetzt und vernünftig administriert werden; wir erleben das ja bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung seit vielen Jahren. Es ist doch auch völlig normal, dass, wo es um finanzielle Fragen geht, unterschiedliche Interessen miteinander abzugleichen sind. Das war in dem damaligen Vermittlungsverfahren ein wichtiges Thema – mit einem von allen Seiten damals als befriedigend und akzeptabel angesehenen Ergebnis. Wir haben damals einen guten Kompromiss gefunden; jetzt brauchen wir das nur umzusetzen. Danke schön. – Wir kommen zu Frage 21 der Abge ordneten Lösekrug-Möller: Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zum Schutz von Hinweisgebern vor dem Hintergrund der Geschehnisse im Pferdefleischskandal? Bitte schön, Herr Staatssekretär. D Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Hinweisgeber, die Missstände melden – hierzu gehören natürlich auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Fleischindustrie –, sind bereits nach geltendem Recht geschützt. Der Schutz ergibt sich aus den allgemeinen arbeitsund verfassungsrechtlichen Vorschriften und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts sowie aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Deshalb sieht die Bundesregierung keinen Anlass, vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse – der falschen Deklaration von Produkten als Rindfleischprodukte – den Schutz von Hinweisgebern zu modifizieren. Bitte schön, Frau Kollegin. Wenn Sie keinen Anlass sehen, die Rechte von Hin weisgebern zu verbessern, habe ich die Nachfrage: Liegen Ihnen denn Erkenntnisse vor, dass es im Zusammenhang mit diesem wirklich unglaublichen Skandal Hinweise aus der Arbeitnehmerschaft gegeben hat, durch die für Sie Rückschlüsse möglich sind, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht? D Frau Kollegin, ich leite den Schluss, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, aus dem vorhandenen materiellen Recht ab, das ich Ihnen hier in der gebotenen Kürze skizziert habe. Darüber hinaus wird Ihnen bekannt sein, dass sich der federführende Ausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, mit diesem Thema intensiv beschäftigt hat und entsprechende Anträge, die dort gestellt worden sind, die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales nicht überzeugen konnten und deshalb abgelehnt worden sind. Das hat die Bundesregierung respektvoll zur Kenntnis genommen. Eine weitere Nachfrage? – Bitte schön. Herr Staatssekretär, der Bundesregierung ist ja er laubt, weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Deshalb stelle ich zunächst fest, dass Sie nicht die Erkenntnis haben, dass es aus den Reihen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Hinweise gab, die zur Aufdeckung dieses Skandals führten. Habe ich es richtig verstanden, dass die Bundesregierung auch angesichts des umfassenden Skandals, der Anlass für meine Frage war, keinerlei Anlass sieht, zu handeln und die Frage des Whistleblowings einer erneuten Prüfung zu unterziehen? D Sie haben richtig verstanden, dass nach Ansicht der Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Missstände melden, nach geltendem Recht bereits geschützt sind. Wir kommen damit zur Frage 22 der Kollegin Lösekrug-Möller: Sind nach Ansicht der Bundesregierung die in den Anträ gen der Fraktionen Die Linke nis 90/Die Grünen schläge geeignet, den Interessen der Betroffenen, die eine Zahlung ihrer Gettorenten ab 1997 und nicht erst ab dem Jahr 2005 fordern, gerecht zu werden? )

Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722417000
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722417100
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722417200
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722417300
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1722417400
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722417500
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722417600
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1722417700
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722417800
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722417900




(A) )

(C


(D D Frau Kollegin Lösekrug-Möller, ich antworte Ihnen darauf wie folgt: Die Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke sind darauf gerichtet, die rückwirkende Zahlung von sogenannten Gettorenten ab dem 1. Juli 1997 zu ermöglichen. Dabei geht es um Rentenanträge, die ursprünglich bestandskräftig abgelehnt und nachträglich auf Grundlage einer neuen Rechtsprechung doch noch bewilligt wurden. Nach dem Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll alternativ über die in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen liegende Anerkennungsrichtlinie der Betrag ausgezahlt werden, der sich bei einer rückwirkenden Rentenzahlung ab dem 1. Juli 1997 ergeben hätte. Im Dezember 2012 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages dazu eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Welche Schlussfolgerungen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Die Gespräche sind nicht abgeschlossen. Bitte schön, Kollegin. Ich habe eine Nachfrage dazu. – Wir wissen, dass wir über einen Personenkreis, über Betroffene sprechen, die hochbetagt sind. Insofern ist die Frage, welche Zeit sich eine Regierung und ein Parlament nehmen, Lösungen tatsächlich herbeizuführen, absolut relevant. Angesichts des absehbaren Endes dieser Legislaturperiode frage ich Sie, ob wir im Parlament davon ausgehen können, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode einen belastbaren Vorschlag entwickeln wird und wir ihn als Parlament auch zu einem Abschluss bringen können. Ich nehme an, das ist die Erwartung vieler Betroffener. D Frau Kollegin, zunächst kann ich Ihnen dazu sagen, dass ein entsprechender Vorschlag dann vorgelegt wird, wenn die von mir angesprochenen Gespräche zu einem Ergebnis gekommen sind. Ich möchte diese Frage, für die ich dankbar bin, zum Anlass nehmen, einmal mit Missverständnissen aufzuräumen, die möglicherweise bestehen können, nämlich dergestalt, es würde in diesem Bereich überhaupt nichts passieren. Der Personenkreis, um den es hier geht und der anerkanntermaßen dieses schwere Schicksal hat, in einem Getto gearbeitet zu haben, erhält, sofern dies festgestellt worden ist, Leistungen. Nachdem das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 2002 zunächst in rund 90 Prozent der Fälle zu einer Ablehnung geführt hat, hat die Bundesregierung im Jahr 2007 beschlossen, dass es eine pau schale Entschädigungsleistung in Höhe von 2 000 Euro für die Betroffenen geben soll. In rund 47 000 Fällen ist diese Zahlung inzwischen auch bewilligt worden. Nachdem es dann im Jahre 2009 in dieser Angelegenheit eine andere Rechtsprechung gegeben hat und seitdem viele zusätzliche Fälle positiv beschieden worden sind, haben auch die Menschen, denen nach dem Gesetz aus dem Jahr 2002 eine entsprechende Leistung bewilligt worden ist, zusätzlich auch den Anspruch auf diese pauschale Entschädigungsleistung in Höhe von 2 000 Euro, die früher nur für die Menschen vorgesehen war, bei denen eine entsprechende Rentenleistung abgelehnt worden ist. Das heißt, es wird eine Rentenleistung gezahlt. Es geht nicht darum, ob ein hochbetagter Mensch eine Rente bekommen soll oder nicht, sondern die Menschen, die anerkanntermaßen freiwillig gegen Entgelt in einem Getto gearbeitet haben, bekommen eine Rente, und es geht hier nur um die Frage, ob möglicherweise eine mathematisch neutrale Umstellung erfolgen soll. Die Behauptung, hier würden hochbetagte Menschen trotz anerkannten Schicksals, in einem Getto freiwillig gegen Entgelt gearbeitet zu haben, keine Rente bekommen, ist unzutreffend. Bitte. Herr Staatssekretär, ich fühle mich gründlich missver standen. Möglicherweise geht das vielen Betroffenen ähnlich. Mitnichten habe ich behauptet, sie bekämen überhaupt keine Anerkennung; sie bekämen nichts. Das habe ich mit keinem Satz behauptet; das ist auch nicht Gegenstand meiner schriftlich eingereichten Frage, die unserem Dialog jetzt zugrunde liegt. Es geht aber doch zweifelsfrei darum, dass Regierung und Parlament einvernehmlich – zurzeit noch über alle Fraktionen hinweg; ich hoffe, dass das so bleibt – nach Lösungen suchen und dass wir die von Ihnen präzise beschriebene offene Frage beantworten. Da genügt es mir nicht, dass Sie sagen, Sie würden abwarten, bis die Gespräche zu einem Ergebnis geführt haben. Ich erwarte, dass Sie einen Zeithorizont benennen. D Frau Kollegin Lösekrug-Möller, ich habe meine Ausführungen nicht in Beantwortung Ihrer schriftlich eingereichten Frage gemacht, sondern in Beantwortung der von Ihnen gestellten mündlichen Nachfrage. In der Sache bleibt es bei dem, was ich dazu ausgeführt habe. Es handelt sich um eine sehr komplizierte Materie. Es sind bereits zu vielen Zeitpunkten Beschlüsse gefasst worden, hier Zahlungen zu leisten. Das Bundeskabinett hatte noch im Jahre 2010 beschlossen, dass jeder, der einmal freiwillig in einem Getto gearbeitet hat, auch Anspruch auf eine einmalige pauschale Entschädigungs Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe )

Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722418000
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722418100
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1722418200
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722418300
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1722418400
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1722418500
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722418600




(A) )

(C


(D leistung hat. Darüber hinaus gibt es die bekannten rentenrechtlichen Ansprüche. Jetzt die Kollegin Ulla Jelpke. Her Ist der Bundesregierung bekannt bzw. hat sie darüber gesprochen, dass es sich hier um hochbetagte NS-Opfer handelt, die möglicherweise nicht mehr erleben, dass sie zu ihrem Recht kommen? Das Gerichtsurteil, das Sie angesprochen haben, hat ja genau das zur Folge. Deswegen diskutieren wir heute darüber. D Frau Kollegin, der Bundesregierung ist der Sachverhalt bekannt. Die Bundesregierung ist aber nicht diejenige, die entscheidet, was Recht ist und wer – um Ihre Worte aufzugreifen – zu seinem Recht kommt. Ich möchte noch einmal an die bisherige Entwicklung erinnern. Im Jahr 2002 ist von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Getto verabschiedet worden. Dies hat die Grundlage für Anträge auf entsprechende Rentenleistungen geschaffen. Diese Anträge sind dann aus verschiedenen Gründen von den zuständigen Stellen in rund 90 Prozent der Fälle abgelehnt worden. Daraufhin hat die Bundesregierung im Jahr 2007 in Kenntnis dieser hohen Ablehnungsquote eine pauschale Entschädigungsleistung in Höhe von 2 000 Euro beschlossen. Nach der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung wurden dann von der Deutschen Rentenversicherung alle bis dahin bestandskräftig abgelehnten Fälle wieder aufgerollt. Fast alle sind heute beschieden. Nach dieser neuen Rechtsprechung hat es zusätzliche Bewilligungen gegeben, aufgrund derer eine Rente nach Rentenrecht gezahlt wird. Das ist die Rechtslage. Nächster Fragesteller ist der Kollege Volker Beck. Die Rechtsfrage ist eine praktische Frage. Wir waren uns als historischer Gesetzgeber darüber einig – RotGrün hatte diesen Punkt damals ausgehandelt, und Ihre Fraktionen haben uns darin dankenswerterweise unterstützt –, dass Menschen, die im Getto gearbeitet haben, dafür einen Rentenanspruch bekommen. Diesen sollten sie nach Wunsch des historischen Gesetzgebers – so steht es im Gesetz – ab 1997 haben. Dann wurde durch irrige Rechtsansichten mehrerer Sozialgerichte einem Teil dieses Personenkreises der Rentenanspruch zunächst verwehrt. Später wurde dieser Rentenanspruch wieder zugestanden, aber merkwürdigerweise nicht mit dem Anspruch „rückwirkend zum Jahr 1997“. Anstatt das Gettorentengesetz als Lex specialis zu nehmen, bezog man sich auf den allgemeinen gesetzgeberischen Grundsatz – aber gut, das ist die Unabhängigkeit der Justiz –, die Rückwirkung auf vier Jahre zu begrenzen. Das ist nicht der Wille des Gesetzgebers; die Justiz hat so entschieden. Wenn das in einem Staat, in dem es Gewaltenteilung gibt, so ist, dann muss der Gesetzgeber, wenn er bei seinem Willen bleiben will, diesen Punkt korrigieren. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Wir können eine pauschale Zahlung einführen, oder wir können es anderweitig, über einen Fonds oder welche Konstruktion auch immer, korrigieren. Wir können es den Betroffenen auch freistellen, sich zwischen den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zu entscheiden, was ich für präferierungswürdig halte. Ich bin bereit, jeden Weg mitzugehen, der zum Ergebnis führt, dass die Menschen den Anspruch, den wir ihnen als Gesetzgeber gegeben haben, tatsächlich realisieren können. Wir haben doch keine Zeit mehr. Wollen wir jetzt wirklich noch einmal anderthalb Jahre darüber reden, dass immer nur die Erben der Rentenbezugsberechtigten die Rente bekommen? Ich möchte, dass die Menschen, die damals in den Gettos unter der deutschen Gewaltherrschaft gelitten haben, etwas von diesem Geld haben. Es sind ohnehin geringe Beträge, die ausbezahlt werden. Deshalb bitte ich Sie inständig: Sagen Sie uns, wann Sie einen Vorschlag vorlegen, der aufzeigt, über welchen Lösungsweg man zu einem Ergebnis kommen kann. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Alle Sachverständigen – unabhängig davon, für welchen Weg sie sich ausgesprochen haben – haben gesagt, dass man da etwas machen muss. Es gab also das einmütige Ergebnis, dass man handeln muss. Deshalb frage ich Sie: Wann entscheidet die Bundesregierung, in welcher Form sie handeln wird? Oder wollen Sie nicht handeln? Bitte schön, Herr Staatssekretär. D Herr Kollege Beck, ich kann nur wiederholen, dass die entsprechenden Gespräche noch laufen. Ich muss Sie aber in Ihrer Einschätzung korrigieren, es habe in der Anhörung Einvernehmen geherrscht. Die Mehrheit der Sachverständigen hat Handlungsbedarf gesehen, die Minderheit nicht. Unter der Mehrheit, die Handlungsbedarf gesehen hat, hat wiederum eine Mehrheit tendenziell eher für eine entschädigungsrechtliche Lösung plädiert, wie es sie im Jahr 2007 schon einmal gegeben hat. Andere Sachverständige haben eher für eine rentenrechtliche Lösung plädiert. Wenn man sich im Bereich des Rentenrechts bewegt, Herr Kollege Beck, dann kann einen eigentlich auch die Rechtslage nicht so überraschen, wie Sie es gerade dargestellt haben. Denn die rückwirkende Regelung über einen Vierjahreszeitraum ist nun einmal bestehendes Rentenrecht. Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe )

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722418700
Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722418800
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1722418900
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722419000
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722419100
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722419200
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722419300
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722419400




(A) )

(C


(D (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Spezialgesetz geht immer vor!)


Wenn man – worauf ich mich jetzt gar nicht festlege –
eine rentenrechtliche Lösung will, dann kann man ei-
gentlich nicht überrascht sein, wenn das Rentenrecht
auch angewandt wird, was in diesem Fall die auf vier
Jahre begrenzte rückwirkende Zahlung bedeutet.

Dabei ist der finanziell entscheidende Punkt – auch
das will ich deutlich sagen –, dass rentenmathematisch
völlig korrekt auch Zuschläge gewährt werden. Das
heißt, wenn man zu einer Regelung käme, die sozusagen
über einen Vierjahreszeitraum hinaus eine rückwirkende
Zahlung vorsähe, dann müssten die laufenden Renten-
zahlungen entsprechend gekürzt werden. Es wird ab
2005 rückwirkend gezahlt. Der einschlägige davorlie-
gende Zeitraum, über den wir reden, beträgt 7,5 Jahre.
Pro Jahr wird ein Zuschlag von 6 Prozent gewährt. Das
ergibt die rentenmathematisch korrekte Summe.

Bei diesem Zeitraum von 7,5 Jahren geht es also um
einen Zuschlag von 45 Prozent, der jetzt gewährt wird.
Dieser käme nicht zur Anwendung, wenn man sozusa-
gen rückwirkend ab dem Jahr 1997 die Renten zahlen
würde. Das heißt, im Durchschnitt handelt es sich bei
dieser Rentenberechnung mit den entsprechenden zu-
grunde gelegten Zuschlägen und Abschlägen um eine
mathematisch neutrale Lösung.

Ich habe großes Verständnis dafür, wenn man aus
grundsätzlichen, übergeordneten Gründen argumentiert,
dass wir für Menschen, die zumindest mit einem Rest an
Freiwilligkeit und gegen Entgelt gearbeitet haben, keine
entschädigungsrechtliche, sondern eine rentenrechtliche
Lösung wollen. Ich habe große Sympathie und großes
Verständnis dafür. Aber wenn man sich im Rentenrecht
bewegen will, muss man das auch konsequent tun, das
heißt mit der Vierjahresfrist, zu der ich noch einmal
sage: Sie benachteiligt finanziell niemanden. Der Zeit-
raum, für den nicht rückwirkend angepasst werden kann,
wird finanziell durch einen entsprechend höheren Zu-
schlagsfaktor ausgeglichen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722419500

Nächster Fragesteller Kollege Max Straubinger.


Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1722419600

Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass es für

Renten, die erst nach dem Bundessozialgerichtsurteil be-
willigt worden sind, Zuschläge gibt. Können Sie präzi-
sieren, in welchem Umfang hier Zuschläge auf die Rente
erfolgt sind, und gleichzeitig darlegen, dass hier auch
eine pauschale Entschädigungszahlung erfolgt ist?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722419700


Ich sage gern noch einmal deutlich: Das Ziel des Ge-
setzgebers ist es damals auf breiter Basis gewesen, über
das entsprechende Gesetz zur Zahlbarmachung dieser
Renten eine rentenrechtliche Lösung für Menschen zu
finden, die entsprechende Arbeit außerhalb des damali-
gen deutschen Staatsgebiets geleistet haben und heute

außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
leben. Hier gab es Probleme, derentwegen dieses Gesetz
erarbeitet wurde.

Unter Würdigung des Umstands, dass in der Praxis
diese neue gesetzliche Rechtsgrundlage in rund 90 Pro-
zent der Fälle nicht dazu geführt hat, dass eine Rente
anerkannt worden ist, hat die Bundesregierung über eine
entsprechende Verordnung, zu der sie gesetzlich ermäch-
tigt ist, dann die Grundlage dafür geschaffen, dass in den
Fällen der Ablehnung eine Pauschale in Höhe von 2 000
Euro gezahlt werden konnte.

Nach der geänderten Rechtsprechung vom 3. Juni
2009 hat sich dann die Rentenversicherung alle be-
standskräftig abgelehnten Fälle – es waren 50 000 – vor-
genommen. In rund der Hälfte der Fälle ist dann eine Be-
willigung erfolgt, in der anderen Hälfte nicht, und zwar
aus verschiedenen Gründen. Aber auch in den Fällen, in
denen eine Bewilligung nach dem Gesetz nicht erfolgt
ist, besteht gleichwohl für jeden, der freiwillig in einem
Getto gearbeitet hat, ein Anspruch auf Entschädigung in
Höhe der erwähnten 2 000 Euro. Dieser Anspruch ist
also ursprünglich als Ersatz geschaffen worden und gilt
jetzt zusätzlich für alle, die einmal freiwillig in einem
Getto gearbeitet haben, auch dann, wenn ihnen im Nach-
hinein eine Rente nach dem hier einschlägigen Gesetz
gewährt worden ist.

Im Jahr 2010 hat das Bundeskabinett diese Verord-
nung entsprechend geändert, um die Zahlung von 2 000
Euro in allen Fällen, in denen Arbeit in einem Getto mit
einem Minimum an Freiwilligkeit – so schwer es fällt,
dieses Wort hier zu verwenden; aber es gehört nun ein-
mal in den rechtlichen Zusammenhang – geleistet wor-
den ist, zu gewährleisten.

Das heißt, es sind Zahlungen in mehreren Schritten
geleistet worden. Es geht nicht um die Frage, ob wir die
Menschen mit ihrem Schicksal finanziell allein lassen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722419800

Nächster Fragesteller ist Peter Weiß.


Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1722419900

Herr Staatssekretär, es ist – wie schon ausgeführt –

Wille des Deutschen Bundestages, dass die Menschen,
die von der Nazidiktatur in Gettos gezwungen wurden,
aus der Deutschen Rentenversicherung eine Rente erhal-
ten können. Sie haben dargelegt, wie die unterschiedli-
chen Gruppen, was den Bewilligungszeitraum angeht,
behandelt werden.

Meine Frage lautet: Wenn man denjenigen, der mit
seinem ersten Antrag Erfolg gehabt hat und rückwirkend
ab dem Jahr 1997 eine sogenannte Gettorente aus der
Deutschen Rentenversicherung monatlich erhält, mit
demjenigen, der leider das Pech hatte, dass sein erster
Antrag abgelehnt wurde, der dann aber bei der Überprü-
fung seines Antrags – Gott sei Dank – später Erfolg
hatte, aber nur für vier Jahre rückwirkend – allerdings
mit einem höheren Zahlbetrag – eine Gettorente erhalten
hat, vergleicht: Kann man sagen, dass sich die Leistun-
gen aus der Rentenversicherung bei einer durchschnittli-





Peter Weiß (Emmendingen)



(A) )


)(B)


(C (D chen Fallgestaltung – die Schicksale sind sicherlich individuell – im Gesamtbetrag nicht unterscheiden, also unabhängig davon sind, ob jemand die Rente ab 1997 erhält oder ob jemand die Rente rückwirkend für vier Jahre bekommt? Oder gibt es da einen großen finanziellen Unterschied? D Nein. Man kann genau sagen, dass es diesen Unterschied nicht gibt, weil wir an dieser Stelle mit rentenmathematisch korrekten Zuschlägen arbeiten. Das heißt, derjenige, der rückwirkend eine Leistung ab 1997 bekommt, bekommt eine geringere durchschnittliche monatliche Rente; derjenige, bei dem diese Rückwirkung nicht so weit erfolgt ist, erhält dafür eine höhere durchschnittliche monatliche Rente, weil in diesem Fall mit höheren Zuschlägen für jahrelang nicht in Anspruch genommene Leistungen gearbeitet wird. Natürlich ist die Frage, wie viel der Einzelne an seinem Lebensabend bekommen hat, individuell unterschiedlich zu beantworten. Das ist nun aber kein Spezifikum des ZRBG, sondern es ist typisch für das gesamte Rentenrecht. Wir haben rund 21 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Rente. Wir haben zurzeit – bekanntermaßen ein Rekord – rund 29 Millionen Menschen, die als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in dieses System einzahlen. Die Zuund Abschläge, die es in diesem System gibt, sind an den Durchschnitten orientiert; anders kann es auch nicht sein. Das sind genau die Durchschnitte, die auch in diesem Fall zugrunde gelegt werden. Also: Natürlich kommt es immer auf die Lebenserwartung des Einzelnen an. Dabei geht es auch um die Fragen, ob jemand alleinstehend ist, ob es jemand ist, der eine Witwenoder Witwerrente in Anspruch nehmen kann, und wie alt die jeweilige Person ist. Das sind individuell sehr unterschiedliche Fallgestaltungen. In der Tat ist es im Durchschnitt genau so, wie Sie es gesagt haben. Ich habe aber großes Verständnis dafür, dass sich die gefühlte Gerechtigkeit von der Rentenmathematik unterscheiden kann. Rentenmathematisch werden die unterschiedlichen Fälle in einer Weise gewürdigt, die bewirkt, dass es hier im Durchschnitt in der Tat zu einem Ausgleich kommt. Nächster Fragesteller ist unser Kollege Wolfgang Strengmann-Kuhn. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722420000
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722420100

Auch wenn Sie es jetzt schon ein paarmal wiederholt
haben, Herr Staatssekretär: Es ist schlicht falsch; es ist
rentenmathematisch nicht neutral. Die Mathematik lässt
sich da nicht austricksen, auch wenn Sie das vielleicht
gern so sehen möchten. Diese Berechnungsweise ist ren-
tenmathematisch neutral für die Menschen, die 1997
65 Jahre alt waren, also für die, die 1932 geboren wor-
den sind. Die meisten, die in einem Getto gearbeitet ha-

ben, sind früher geboren, das heißt, sie haben eine kür-
zere Restlebenserwartung. Für diese Gruppe ist das
Ganze rentenmathematisch also nicht neutral. Sie be-
kommen, über die gesamte Laufzeit betrachtet, im
Durchschnitt weniger Geld. Sie können das nachrech-
nen. Gegebenenfalls kann ich Ihnen das noch einmal er-
klären.

Es hat in der Tat etwas mit der Lebenserwartung zu
tun. Jemand, der 65 ist, hat eine andere Restlebenserwar-
tung als jemand, der schon 70 oder 80 ist. Daraus erge-
ben sich die Unterschiede. Das haben alle Experten in
der Sitzung gesagt. Auch der von Ihnen heute im Aus-
schuss genannte Sachverständige Plagemann hat nicht
bestritten, dass dem so ist, sondern er hat Skepsis hin-
sichtlich der beiden Wege geäußert. Es gab eigentlich
niemanden, der bestritten hat, dass es Handlungsbedarf
gibt. Sehe ich es richtig, dass Sie nach Ihrer Logik da
keinen Handlungsbedarf sehen, oder wie ist Ihre Ein-
schätzung dazu?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722420200


Herr Kollege Strengmann-Kuhn, unabhängig von
dem, was Sie öffentlich zu diesem Thema verlautbaren
oder auch hier fragen, bleibt es bei dem, was ich Ihnen
auch im Ausschuss heute Morgen gesagt habe: Die Bun-
desregierung prüft respektvoll jede Meinung, die von
Sachverständigen in der Anhörung geäußert worden ist
– die, die Ihnen passen, und die, die Ihnen nicht
passen –, alle gleichermaßen mit dem gleichen Respekt.
Diese Haltung würde ich mir im Übrigen von allen an
dieser Debatte Beteiligten wünschen, wenn ich mir hier
irgendetwas wünschen darf.

Man kann unterschiedliche Meinungen haben, wie
man dem schrecklichen Schicksal dieser Menschen, die
in einem Getto gelebt haben, am besten gerecht werden
kann. Dass wir uns mit „Unverschämtheit!“ und Ähnli-
chem gegenseitig bedenken, wie das leider auch von Ih-
nen heute Morgen im Ausschuss der Fall war, worauf
der amtierende Vorsitzende dankenswerterweise ange-
messen reagiert hat, sollte, finde ich, nicht vorkommen.

Ich lasse mir jetzt hier von Ihnen auch nichts anderes
in den Mund legen als das, was ich für die Bundesregie-
rung bisher gesagt habe: Die Bundesregierung prüft
respektvoll sämtliche in der Anhörung geäußerten Vor-
schläge und Stellungnahmen, die im Detail sehr unter-
schiedlich waren.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722420300

Nächste Nachfrage, unser Kollege Anton Schaaf.


Anton Schaaf (SPD):
Rede ID: ID1722420400
Wie

man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. – Aber
das nur am Rande.

Würden Sie mir recht geben, dass der Gesetzgeber
2002 in Bezug auf die Gettorenten und die Zahlbarma-
chung dieser Renten den Willen hatte, dass für alle, die
einen Antrag gestellt und eine Rente bewilligt bekom-





Anton Schaaf


(A) )


)(B)


(C (D men haben, die Rente rückwirkend ab 1997 gezahlt wird? – Das war der Wille des Gesetzgebers, der Wille von vier Fraktionen dieses Hauses. Dieser Wille hat sich bei einigen Fraktionen dieses Hauses offensichtlich nicht geändert. Anschließend gab es übrigens wegen der Schlampigkeit des Gesetzgebers, wofür wir natürlich die Verantwortung tragen, eine sehr unterschiedliche Bewilligungspraxis bei den Gettorenten. Beispielsweise gab es heftige Streitereien darüber, was überhaupt ein Getto war. Dann kam es 2009 zu einem Urteil des Bundessozialgerichts. Dieses Urteil besagt, dass der Personenkreis, der geklagt hat, Anspruch auf die Rente hat, allerdings nach Rentenrecht rückwirkend nur vier Jahre. Aber der Wille des Gesetzgebers war, dass die Menschen, die einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, die Rente rückwirkend ab 1997 bekommen. Das war der Wille von vier Fraktionen in diesem Haus. Können Sie bestätigen, dass das der Wille der Fraktionen in diesem Hause war und dass dieser Wille, auch wenn es schwierig ist – das gebe ich durchaus zu –, eigentlich umgesetzt werden muss für diejenigen, die 2009 vor Gerichten recht bekommen haben? D Herr Kollege Schaaf, nach meiner Erinnerung war der Wille des Gesetzgebers im Jahr 2002 so, wie Sie ihn beschrieben haben. Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, dass es im Jahr 2002 eine Verabredung gab, von der im Sozialrecht allgemein geltenden Rückwirkungsregelung – die Begrenzung der Rückwirkung auf vier Jahre steht im SGB X – in diesem Fall abzuweichen; sonst hätte man es ja regeln können. Im Übrigen entspricht meine Erinnerung dem, was Sie in der Fragestellung dargelegt haben. Vielen Dank. – Jetzt rufe ich die Frage 23 des Kolle gen Anton Schaaf auf: Teilt die Bundesregierung die in der Anhörung des Aus schusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 2012 vom Einzelsachverständigen Dr. JanRobert von Renesse vertretene Auffassung, dass der Verwaltungsaufwand für eine rentenrechtliche Lösung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Gettorenten ab 1997 wegen der bereits bei der Deutschen Rentenversicherung erprobten einschlägigen Verfahren eher gering wäre und zeitlich nur wenige Wochen umfassen würde? Bitte schön, Herr Staatssekretär. D Herr Kollege Schaaf, Ihre Frage bezieht sich offenbar auf die Fälle, in denen das deutsch-israelische Sozialversicherungsabkommen Anwendung findet. – Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. April 2011 gilt in Anwendung dieses Abkommens der in Israel gestellte Rentenantrag auch als Antrag auf eine sogenannte Gettorente in der Bundesrepublik Deutschland. In den Fällen, in denen vor diesem Urteil des Bundessozialgerichts eine Gettorente zu einem späteren als dem frühestmöglichen Rentenbeginn, nämlich dem 1. Juli 1997, festgestellt worden ist, weil der israelische Antrag nicht als deutscher Rentenantrag angesehen wurde, wird der Rentenbeginn gemäß dem BSG-Urteil auf Antrag der Berechtigten überprüft. In diesen Fällen wurde den Berechtigten ein Wahlrecht eingeräumt, ob es bei dem bisher bewilligten späteren Rentenbeginn mit einer aufgrund von Rentenzuschlägen höheren Rente bleiben soll oder ob sie einen früheren Rentenbeginn mit einer dann niedrigeren Rente und einer Nachzahlung wünschen. Nach Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung dauerte das Verfahren in der Regel drei bis vier Monate. Ob die Dauer des Verfahrens vergleichbar wäre und welcher Verwaltungsaufwand entstünde, wenn ein entsprechendes Verfahren durch die Rentenversicherungsträger in den Fällen der nachträglich bewilligten Gettorenten für die in verschiedenen Ländern – weltweit – lebenden Berechtigten angewandt würde, kann sachgerecht nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger beurteilt werden. Ihre erste Nachfrage, Kollege Anton Schaaf. Um ehrlich zu sein: Ich konnte meine Frage in der Antwort nicht erkennen. Aber es kann ja sein, dass das die Antwort auf eine andere Frage war. Ich hatte die Frage gestellt: Teilt die Bundesregierung die in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages im Dezember vom Einzelsachverständigen Jan-Robert von Renesse vertretene Auffassung? Sie haben ja heute Morgen im Ausschuss gesagt, dass die Bundesregierung mit den Koalitionsfraktionen noch in Gesprächen darüber ist, ob und wie – so haben Sie gesagt – man eine solche Zahlung auf den Weg bringen könnte. Nach den Ausführungen, die Sie hier gemacht haben, und nach dem, was der Kollege Peter Weiß eben gesagt hat – das war ja alles sehr rechtfertigend, was den Istzustand angeht –, frage ich Sie, ob Sie tatsächlich noch bereit sind, eine Lösung herbeizuführen, oder ob wir jetzt ein taktisches Manöver erleben, mit dem versucht wird, die Bundestagswahl hinter sich zu bringen, ohne vorher einen konkreten Lösungsvorschlag gemacht zu haben. Mir erschließt sich überhaupt nicht, warum man den Istzustand so vehement rechtfertigt, obwohl niemand infrage gestellt hat, dass Renten gezahlt werden. Sie brauchen das also nicht zu betonen. Aber die entscheidende Frage ist doch: Können wir zeitnah – natürlich auch vor dem Hintergrund des Alters der Betroffenen – eine Lösung erreichen, und ist die Bundesregierung gewillt, zeitnah einen Lösungsvorschlag auf den Tisch zu legen? – Da hilft es nicht, dass Sie sagen, Sie seien in Gesprächen. Denn es gibt Lösungsvorschläge. Wenn man diese ablehnt, kann man auch bessere Lösungsvorschläge machen. Aber Ihrerseits gibt es zurzeit überhaupt keinen Lösungsansatz, der in irgendeiner Form Anton Schaaf )

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1722420500
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722420600
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722420700
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722420800
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722420900




(A) )

(C


(D diskutiert wird, zumindest ist keiner öffentlich bekannt geworden. D Herr Kollege Schaaf, ich sage das jetzt für die Öffentlichkeit; denn ich bin sicher, dass Sie wissen, worüber ich rede. Es gibt eine Pressemeldung von heute, 11.01 Uhr, in der auch der Kollege Strengmann-Kuhn zitiert wird. Sie beginnt mit dem Satz: Die Renten stehen ihnen gesetzlich zu – doch sie werden rund 20 000 ehemaligen jüdischen Ghettoarbeitern der NS-Zeit nicht ausgezahlt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)

Anton Schaaf (SPD):
Rede ID: ID1722421000

So beginnt ein Artikel, in dem der Kollege
Strengmann-Kuhn zitiert wird. Deswegen habe ich nicht
aus Daffke, sondern aus gegebenem Anlass darauf hin-
gewiesen, dass Menschen hier eine Rentenzahlung nicht
verweigert wird,


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Teil der Renten geklaut wird!)


sondern dass aufgrund der gesetzlichen Grundlagen, die
wir seinerzeit gemeinsam geschaffen haben, Renten ge-
zahlt werden.

Aus gegebenem Anlass wiederhole ich auch das, was
ich heute Morgen im Ausschuss gesagt habe. Ich habe
nicht über das Ob oder das Wie gesprochen, sondern ich
habe darüber gesprochen, dass es in der Sachverständi-
genanhörung im letzten Jahr unterschiedliche Auffas-
sungen darüber gegeben hat, wie in dieser Frage verfah-
ren werden soll, und dass die Bundesregierung mit dem
gebotenen Respekt sämtliche dort gemachten Äußerun-
gen von Sachverständigen in ihre Erwägungen und auch
in die Gespräche, die sie führt, miteinbezieht.


Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722421100

Bevor ich dem Kollegen Anton Schaaf das Wort zu

einer weiteren Nachfrage gebe, weise ich darauf hin,
dass wir pünktlich um 15.35 Uhr mit unserer Aktuellen
Stunde beginnen wollen. – Bitte, Kollege Anton Schaaf,
Ihre zweite Nachfrage.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722421200

Ja, Sie haben heute Morgen darauf hingewiesen, dass

Sie aus Respekt vor den Sachverständigen selbstver-
ständlich alle Anregungen und Vorschläge, die es in der
Anhörung gegeben hat, in angemessener Weise berück-
sichtigen. Das ist aber nicht die Frage. Ich unterstelle ei-
ner Bundesregierung generell, dass sie das tut. Daher
bräuchte man diesen Hinweis nicht. Wir als Fragestel-
lende in diesem Parlament benötigen zudem den Hin-
weis nicht, dass natürlich Renten gezahlt werden, dass
die Betroffenen sozusagen nicht mittellos dastehen, was
die Rentenzahlungen angeht. Das wissen wir; da brau-
chen wir keine Belehrung.

Vielmehr geht es hier um die Frage, ob man für einen
Personenkreis, der in der Sache den gleichen Schaden

erlitten hat, aber rentenrechtlich unterschiedlich behan-
delt wird, nicht etwas machen muss. Ich möchte von Ih-
nen hier klipp und klar wissen – ich frage das noch ein-
mal, weil sich mir das in Ihrer Antwort nicht erschlossen
hat –, ob die Bundesregierung plant, zu diesem Sachver-
halt zeitnah einen Lösungsvorschlag vorzulegen.

D
Anton Schaaf (SPD):
Rede ID: ID1722421300


Kollege Schaaf, ich sage es noch einmal deutlich: In
der von mir aus gegebenem Anlass angesprochenen
Meldung wird der Kollege Strengmann-Kuhn mit den
Worten zitiert:

Die Bundesregierung muss endlich handeln und ihr
zynisches Spiel auf Zeit aufgeben.

Ich weise die Unterstellung, dass die Bundesregierung
ein zynisches Spiel betreibt, mit aller Entschiedenheit
zurück. Sie ist abwegig. Deswegen sage ich Ihnen noch
einmal: Es ist in der Vergangenheit gehandelt worden.
Es hat in der Vergangenheit Gesetzgebung gegeben. Es
hat Urteile gegeben. Es ist ein deutlich günstigeres Urteil
im Jahre 2009 ergangen, aufgrund dessen die Deutsche
Rentenversicherung tätig geworden ist. Aufgrund dieses
Urteils ist die Bundesregierung im Jahr 2010 tätig ge-
worden, indem sie den Kreis der Begünstigten, die eine
Entschädigungspauschale in Höhe von 2 000 Euro erhal-
ten, auf alle Verfolgten ausgeweitet hat, die freiwillig in
einem Getto gearbeitet haben. Das heißt, es hat umfang-
reiche Aktivitäten gegeben. Ich wiederhole: Wir werden
Gespräche darüber führen, welche Konsequenzen ange-
sichts der unterschiedlichen Vorschläge, die wir in der
Anhörung erhalten haben, zu ziehen sind. Diese sind
noch nicht abgeschlossen. Wir streben selbstverständlich
an, das Ergebnis, wenn wir es gefunden haben, politisch
unverzüglich umzusetzen.


Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722421400

Danke. – Die nächste Nachfrage hat unser Kollege

Peter Weiß.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722421500

Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort auf

eine Presseveröffentlichung aufmerksam gemacht, in der
der Kollege Strengmann-Kuhn zitiert wird. In dieser
wurde der Verdacht geäußert, es würden Antragsberech-
tigte keine Gettorente erhalten. Auch in einigen Briefen
und Publikationen wird diese Vermutung immer wieder
geäußert. Darf ich Sie fragen: Ist es richtig, dass nach der
neuen, sogenannten Gängigmachung der Zahlbarkeit
von Gettorenten alle Berechtigten diese durch die Deut-
sche Rentenversicherung genehmigt und ausbezahlt be-
kommen? Der einzige Unterschied ist, dass es Fälle gibt,
denen diese Rente rückwirkend ab 1997 genehmigt
wurde, und es gibt Fälle, die sie vier Jahre rückwirkend
mit einem höheren Zahlbetrag bekommen haben.

D
Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1722421600


Das ist richtig, Herr Kollege Weiß. Alle Anträge, die
vor dem 3. Juni 2009 gestellt worden sind, sind inzwi-
schen auch beschieden. Aufgrund dessen hat es über die





Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe


(A) )


)(B)


(C (D 7 000 Bewilligungen hinaus, die es schon vorher unter der ungünstigeren Anwendung des Gesetzes gegeben hat, 25 000 weitere Bewilligungen gegeben. Seit dem 3. Juni 2009, seit der geänderten BSG-Rechtsprechung, sind 16 000 weitere Bewilligungen hinzugekommen. Natürlich ist noch nicht jeder Antrag, der im laufenden Verfahren ist, beschieden worden; es kommen jeden Monat neue Anträge hinzu. Es gibt aber aus der Zeit vor dem Urteil vom 3. Juni 2009 keine mir noch bekannten offenen Vorgänge. Das heißt, die deutlich günstigere Rechtsprechung, die seit dem 3. Juni 2009 gilt, ist in die Praxis dementsprechend umgesetzt worden. Nächster Fragesteller ist unser Kollege Max Straubinger. Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin ausgeführt, dass im Rahmen einer Diskussion über eine rentenrechtliche Lösung alle Renten auf das Jahr 1997 zurückgerechnet werden müssten. Dies würde möglicherweise für viele bedeuten, dass sie bei ihrer Rente Einbußen hinnehmen müssten. Kann man einen Umfang nennen? D Ihre Frage unterstellt, dass gesetzgeberisch ein Wahlrecht eingeführt und in jedem Fall in Anspruch genommen würde. Nach dem ZRBG haben wir heute bei der Gettorente Zahlungen in Höhe von etwa 200 Euro im Monat. Wir reden über eine Nachzahlung in Höhe von etwa 7 000 Euro für diesen Zeitraum. Eine gekürzte Rente würde etwa 130 Euro betragen. Das sind die Größenordnungen. Was für den Einzelnen individuell günstiger ist, hängt unter anderem von seinem Lebensalter ab, aber auch von der Frage, ob es absehbar Hinterbliebene geben wird, die dann diese Rente in Anspruch nehmen können, und über welchen Zeitraum sie gegebenenfalls diese Rente in Anspruch nehmen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind punktge nau in der Zeit. Unsere Fragestunde ist beendet. Mit den offenen Fragen wird gemäß unserer Geschäftsordnung verfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haltung der Bundesregierung zur vollständigen Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat in unserer Aktuellen Stunde unsere Kollegin Frau Katrin Göring Eckardt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Katrin Göring-Eckardt. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722421700
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722421800
Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1722421900
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1722422000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
74 Prozent der Deutschen fänden es gut, wenn die Le-
benspartnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren
vollkommen der traditionellen Ehe gleichgestellt wür-
den; 23 Prozent sind dagegen, und 3 Prozent wissen es
noch nicht genau. Die Mitglieder der Fraktion der CDU/
CSU gehören entweder zu den 23 Prozent oder den
3 Prozent – macht zusammen 26 Prozent. Das ist es, was
Sie aufzubieten haben, wenn es um dieses wirklich
wichtige Thema geht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Ich dachte, wir nehmen das Thema ernst!)


Eine Gleichstellung der Homoehe wollen dabei die
Anhänger aller im Bundestag vertretenen Parteien, na-
türlich am meisten die der Grünen. Aber auch rund zwei
Drittel der Wählerinnen und Wähler von CDU und CSU
sind dafür, zu einer solchen Gleichstellung zu kommen.
Ich finde, darauf könnten Sie wenigstens einmal
schauen, wenn Ihnen schon alles andere egal ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich habe aufgehört, mitzuzählen, wie oft diese Bun-
desregierung eigentlich schon ihre Meinung geändert
hat. Das Schlimme an den ständigen Windungen, im ak-
tuellen Fall beim Adoptionsrecht, ist aber: Die Regie-
rung Merkel handelt nicht überlegt, aus einem politi-
schen Willen heraus oder weil es um die Situation der
Menschen geht, sondern sie handelt aus keinem anderen
Grund als dem, dass es Druck von außen gibt. Es kann
doch nicht sein, dass die Koalition politische Entschei-
dungen in die Gerichte outsourct und sich selber weg-
duckt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Muss denn tatsächlich das Bundesverfassungsgericht
dieser Regierung beibringen, was Diskriminierung ist?


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Noch im Dezember 2012 hat die Bundeskanzlerin ge-
sagt: Ich bin nicht dafür, dass die Privilegierung der Ehe
auf die homosexuellen Partnerschaften ausgeweitet
wird. –


(Jan Mücke [FDP]: Wie in der evangelischen Kirche! Das ist genauso!)


Das kann ich nicht verstehen. Was tun Sie denn, wenn
Mann und Mann oder Frau und Frau zusammenleben
und sich lieben? Sie behindern diese Liebe. Sie sabotie-
ren die Bereitschaft – das ist eigentlich konservativ,
meine Damen und Herren –, füreinander Verantwortung
zu übernehmen und Werte zu leben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)






Katrin Göring-Eckardt


(A) )


)(B)


(C (D Das Argument der Union, insbesondere von Herrn Kauder, der dieser Debatte nicht beiwohnt, ist immer die angebliche Gefährdung des Kindeswohls. Was für eine Anmaßung! Haben Sie eigentlich mal Kinder, die bei schwulen oder lesbischen Paaren leben, gefragt, wie das so ist? Das Süddeutsche Zeitung Magazin hat das vor einigen Wochen in einem langen Gespräch getan. Ein Mädchen sagte da: Kinder nehmen das alles total normal auf. Wenn, dann waren es immer die Eltern, die damit ein Problem hatten. Ein Junge sagte: Wir haben keine Angst vor Emotionen. Wir sind in Familien aufgewachsen, in denen sich Menschen Gedanken über ihre Gefühle machen mussten. Ich sage Ihnen: Ich jedenfalls hatte beim Lesen solcher Sätze nicht das Gefühl, dass es gegen das Kindeswohl wäre – ganz im Gegenteil. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Michael Kauch [FDP])


Wenn es Ihnen um die Kinder geht, dann sorgen Sie end-
lich für die Gleichstellung!

Jetzt blinken Sie in Richtung Adoptionsrecht, weil Ih-
nen das Verfassungsgericht die Aufgabe gegeben hat,
hier nachzubessern. Was ist die Wahrheit? Man muss
nur die Zeitung aufschlagen: Herr Dobrindt warnt
vor „Schnellschüssen bei der Gleichstellung der homo-
sexuellen Partnerschaft mit der Ehe“.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ihm völlig fremd, dem Herrn Dobrindt!)


Herr Bosbach fordert eine „sehr grundsätzliche Diskus-
sion“. Frau Hasselfeldt sieht „keinen Grund für eine
Kehrtwende bei diesem Thema“. Was Norbert Geis sagt,
zitiere ich hier, ehrlich gesagt, lieber nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Was?)


Ich frage Sie: Wie lange wollen Sie noch warten, aus-
loten, diskutieren? Sie können sich das sparen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Jetzt müssen Sie aber auch einmal zitieren!)


Wir nehmen Ihnen gern die Arbeit ab. Was zu tun ist? Es
ist ganz einfach: Öffnen Sie endlich die Ehe für homo-
sexuelle Paare!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Beenden Sie die unglaubliche Ungerechtigkeit, die Sie
bisher fortgeschrieben haben, die Ungerechtigkeit, wenn
es um Liebe und Zusammenleben geht. Herr Dobrindt
sagt:

Für uns gilt der Grundsatz, dass Ehe und Familie
auch künftig besonders privilegiert, gefördert und
geschützt sind.

Da kann ich nur mit Ihrem Kollegen Jens Spahn antwor-
ten, der am Wochenende twitterte:

Welchen Schaden nimmt die Ehe? Wer bekommt
ein Kind weniger, weil Schwule heiraten?

Recht hat Herr Spahn. Genau so ist es. Die Ehe nimmt
keinen Schaden. Im Gegenteil: Sie wird von noch mehr
Menschen gelebt als bisher.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Michael Kauch [FDP])


Die Diskriminierung muss aufhören. Sie muss aufhö-
ren beim Adoptionsrecht und beim Steuerrecht. Die Dis-
kriminierung muss aufhören beim Kindergeld und bei
den Kinderfreibeträgen und, und, und. Sie müssen nicht
weiter prüfen. Sie müssen einfach umsetzen. Wir haben
im Rechtsausschuss einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Dem können Sie einfach zustimmen, dann ist das erle-
digt.

Zum Schluss. Frau Steinbach hat getwittert:

Wer schützt eigentlich unsere Verfassung vor Ver-
fassungsrichtern?


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)


Ich frage: Wer schützt uns eigentlich vor dem Demokra-
tie-, Ironie- und Rechtsstaatsverständnis von Frau
Steinbach?

Wir wollen endlich die Gleichstellung! Gleiche Liebe
verdient gleiche Rechte. Sorgen Sie dafür, dass die Ehe
geöffnet wird! Sorgen Sie endlich dafür, dass Sie bei der
Mehrheit der Deutschen, was die Gleichstellung angeht,
ankommen. Sie könnten dabei sein! Ducken Sie sich
nicht weg! Folgen Sie dem Verfassungsgericht! Machen
Sie nicht weiterhin eine Politik aus dem vergangenen
Jahrhundert!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722422100

Als Nächster hat das Wort für die Fraktion von CDU/

CSU Kollege Dr. Günter Krings. Bitte schön, Kollege
Günter Krings.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722422200

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war

schon ein bemerkenswerter Auftakt. Frau Kollegin, Sie
haben uns vorgeworfen, dass wir Politik an die Gerichte
outsourcen wollten, und Sie beginnen Ihre Rede, indem
Sie Politik an die Demoskopen outsourcen, indem Sie
Demoskopen zitieren und das offenbar für maßgeblich
halten.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Sehr gut!)


Das ist nicht unser Politikverständnis.





Dr. Günter Krings


(A) )


)(B)


(C (D (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gilt vorneweg für Angela Merkel!)


Sie müssen sich langsam überlegen, was Sie eigent-
lich wollen. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um
die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe,
und Sie sprechen von der Öffnung der Ehe. Das sind
zwei verschiedene Dinge. Sie sind sich offenbar selbst
nicht im Klaren darüber, was Sie eigentlich wollen. Ich
weiß auch nicht genau, was die Intention der von Ihnen
geforderten Aktuellen Stunde ist. Eine sachliche Debatte
ist es offensichtlich nicht, sondern eher eine polemisie-
rende Debatte. Das wird der Sache aber nicht gerecht.

Es ist auffällig, dass kaum ein anderes politisches
Thema so sehr dadurch gekennzeichnet ist, dass keine
vernünftige, sachliche Debatte zustande kommt. Dabei
gibt es durchaus berechtigte Fragen, zum Beispiel, ob es
neben der durchaus vorhandenen Vergleichbarkeit von
Ehe und Lebenspartnerschaften bei vielen Werten, etwa
im Füreinandereinstehen, im Einzelfall aber nicht doch
Anknüpfungspunkte für Differenzierung gibt. Darüber
darf man Ihres Erachtens offenbar nicht einmal mehr
nachdenken oder gar reden.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ein Opfer des homosexuellen Terrors!)


Diejenigen, die das tun, werden in beispielloser Weise
attackiert, was oft in einem Automatismus gipfelt. Herr
Beck hat sich zu diesem Thema gemeldet. Er ist ein
Meister darin, den Vorwurf der Homophobie zu erheben,
dem auch ich mich schon bei einer betont sachlichen
Auseinandersetzung ausgesetzt sah. Herr Kollege, das
tut der Debatte nicht gut. Das tut im Übrigen auch Ihrem
Anliegen nicht gut.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es stimmt! – Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir erleben oft, auch durch Zwischenrufe, das Gegenteil
einer demokratischen Diskussionskultur. Ich fordere da-
her mehr Respekt für alle Meinungen in der Debatte ein.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dieser Respekt gehört gerade auch in die Debatte über
das Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen Partnern.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Minderheit!)


Es ist selbstverständlich, dass wir eine zügige Umset-
zung der Vorgaben des Verfassungsgerichts von letzter
Woche zur Sukzessivadoption vornehmen wollen. Voll-
kommen richtig hat das Verfassungsgericht entschieden:
Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Partner-
schaft lebt, dann dient es dem Kindeswohl, wenn das
Kind zu beiden Partnern eine rechtlich verfestigte Ver-
bindung erhält.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So nennt man das, wenn es ohne Emotionen zugeht!)


Die Frage der Volladoption ist aber etwas schwieriger zu
entscheiden. Hier würde der Staat von außen und aus ei-

gener Entscheidung heraus ein Kind nicht einem Mann
und einer Frau anvertrauen, sondern zwei Männern bzw.
zwei Frauen.


(Christel Humme [SPD]: Na und?)

Der Maßstab dafür, ob das richtig ist – hoffentlich sind
wir uns darüber noch einig –, kann nicht der Adoptions-
wille der Erwachsenen sein, sondern immer nur das Kin-
deswohl.


(Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Geis [CDU/CSU]: Genau!)


Ich habe, um das gleich klarzustellen, nicht die Sorge,
dass Homosexuelle weniger gute Eltern wären. Ich
denke, dass ein Kind dort ebenso gut aufgehoben, geliebt
und versorgt werden kann. Ich halte es aber für besser
– aus dem Blickwinkel des Kindes betrachtet –, wenn
ein Kind nicht zwei Männer oder zwei Frauen, sondern
einen Vater und eine Mutter als Eltern hat.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Woher nehmen Sie das? So ein Blödsinn! – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das ist ja Mittelalter!)


Zu Recht wird im Scheidungsverfahren immer wieder
die Bedeutung von Vater und Mutter für ein Kind betont.
In Kindergärten und Grundschulen suchen wir auch des-
halb händeringend nach männlichen Erziehern und Leh-
rern, um den Kindern beiderlei Rollenbilder vorzufüh-
ren, um die Kinder damit zu konfrontieren.


(Zuruf der Abg. Christel Humme [SPD])

– Jetzt hören Sie doch erst einmal zu.

Ich folgere daraus nicht zwingend ein Votum gegen
die Fremdadoption in Lebenspartnerschaften; aber ich
bin der Überzeugung, dass wir uns diese Entscheidung
nicht zu leicht machen dürfen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Aber Sie hatten Jahre Zeit!)


Deshalb bin ich an einer Stelle über das Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts enttäuscht. Es geht um die Stelle,
an der das Gericht sagt: Die Förderung eines Kindes in
Ehe und Lebenspartnerschaft ist absolut gleichzusetzen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD])


Ich will da gar nicht widersprechen, aber das ist ein ein-
ziger dürrer Satz in der Entscheidung, ohne jegliche Be-
gründung. Ich glaube, es trägt der Sache einfach nicht
Rechnung, wenn man das mit einem Halbsatz oder ei-
nem knappen Satz abtut, ohne es zu begründen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich erkläre es Ihnen gerne!)


Soweit ersichtlich gibt es nur eine einzige Studie, in
der weniger als 100 Kinder dazu befragt worden sind.
Ich glaube nicht, dass ein Artikel in der Süddeutschen
Zeitung ein Äquivalent für eine solche Studie ist.


(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie fragen die Heteroeltern ja auch nicht! – Volker Beck Dr. Günter Krings )





(A) )

(C


(D [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Gegensatz zu Ihnen war ich bei der Verhandlung! Wir haben Sachverständige angehört! – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Wir haben doch Anhörungen genug gehabt!)


– Da Sie das Stichwort „Anhörung“ gerade nennen:
Auch in der letzten Anhörung des Rechtsausschusses im
Jahre 2011 haben Sachverständige gesagt, man brauche
weitere Studien. Sie haben eine bessere Datengrundlage
gefordert und angemahnt. Ich halte das für richtig.

Wer mit dem Finger auf andere zeigt, auf den zeigen
drei Finger zurück. Ich will kurz etwas zur Haltung von
Grünen und SPD zum Thema Gleichstellung sagen. Der
Kollege Beck, der sich so lautstark meldet, ist besonders
prädestiniert für einen Zickzackkurs. Er hat noch 2001 in
einer juristischen Fachzeitschrift – das ist bemerkens-
wert – geschrieben – ich zitiere wörtlich –:

Denn das Lebenspartnerschaftsgesetz sieht wesent-
liche Unterschiede zur Ehe vor und wahrt damit
auch die nach Auffassung der Kritiker notwendige
Differenz zum Institut der Ehe.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Nach Auffassung der Kritiker“! Da gehört er nicht zu! Er ist kein Kritiker!)


Diese Unterschiede sind im Übrigen auch nicht
marginal.

Er zitiert die Unterschiede. Als Erstes nennt er übrigens
das Ehegattensplitting als besonders positives Beispiel
für einen Unterschied.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die haben wir mit dem Überarbeitungsgesetz beseitigt!)


Es gibt hier offenbar ein besonders trickreiches Vor-
gehen der Opposition: Zunächst sagt man: „Das ist etwas
ganz anderes“, um ein paar Jahre später die Begründung
auszutauschen. Sie mögen das für besonders schlau und
trickreich halten. Ich halte das für das Gegenteil von
wahrhaftiger Politik. Ich halte das für ein Vorgehen, das
wesentlich zum Politikverdruss in der Bevölkerung bei-
trägt. Das ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sa-
gen: Politiker tun alles, sie bleiben nur nicht bei einer
ehrlichen, klaren Position. Genau das haben Sie bei die-
ser Frage getan, und das ist meines Erachtens skandalös.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Im gleichen Atemzug könnte man die Position der
SPD zum Ehegattensplitting nennen: Einerseits fordert
sie die Erweiterung, auf der anderen Seite fordert sie die
Abschaffung. Wenn man ein Beispiel für schizophrene
Politik sucht, dann findet man es in Ihrer Haltung zum
Thema Ehegattensplittung.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Peter Röhlinger [FDP])



Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1722422300

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der SPD unser Kollege Thomas Oppermann.
– Bitte schön, Kollege Thomas Oppermann.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722422400

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und

Herren! Eingetragene Lebenspartnerschaften gehören
zehn Jahre nach ihrer Einführung zum Alltag in
Deutschland. 75 Prozent der Deutschen wollen, dass Le-
benspartnerschaften ohne Diskriminierungen gleichge-
stellt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht will
das. In fünf Entscheidungen hat es diskriminierende Vor-
schriften für Lebenspartnerschaften festgestellt und ver-
fassungskonforme Regelungen angemahnt. Der ehema-
lige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr
Papier, bringt das auf den Punkt. Er fasst diese Recht-
sprechung zusammen. „Die Würfel sind gefallen“, sagt
er.

Die Privilegierung der Ehe im Verhältnis zu einge-
tragenen Lebenspartnerschaften ist rechtlich nicht
mehr zu halten.

Der Mann hat recht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die Zeit ist reif für eine umfassende Gleichstellung von
Lebenspartnerschaften und Ehe.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Obwohl das schon im Januar in der Luft lag, haben bei
der namentlichen Abstimmung über das Jahressteuerge-
setz die Abgeordneten der FDP und 219 Abgeordnete
von CDU und CSU gegen die steuerliche Gleichstellung
von Lebenspartnerschaften gestimmt.

Nur wenige Wochen vorher, im Dezember auf dem
CDU-Parteitag, hat sich Frau Merkel dafür feiern lassen,
dass es ihr als CDU-Vorsitzender gelungen war, zwei
Drittel der Delegierten auf dem Parteitag für ihre Posi-
tion zu gewinnen. Die Position lautete: Auf keinen Fall
eine steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaf-
ten! – Frau Merkel kann auch konservativ, wurde in den
Reihen der CDU anerkennend gesagt.

Und jetzt? Jetzt schlägt Ihnen das Bundesverfas-
sungsgericht Ihr konservatives Weltbild um die Ohren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Nichts gegen Konservative – wenn damit eine wertge-
bundene Haltung verbunden ist. Aber bei Ihnen ist in
dieser Frage keine wertgebundene Haltung zu erkennen.
Sie wollen Ehe und Familie schützen. Sie wollen die Ehe
schützen und fördern. Das bedeutet für Sie automatisch
und gleichzeitig die Diskriminierung der Lebenspartner-
schaft.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Nein!)






Thomas Oppermann


(A) )


)(B)


(C (D Das ist Ihre Haltung, und die ist verfassungswidrig. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass Sie die Ehe
fördern wollen. Aber wenn Sie das in Zukunft im Ein-
klang mit dem Grundgesetz tun wollen, dann müssen Sie
sich von der Vorstellung verabschieden, dass die Ehe nur
geschützt werden kann, wenn gleichzeitig andere For-
men des Zusammenlebens diskriminiert und zweitklas-
sig gestellt werden.

Ich finde, Sie sollten sich einmal ein Beispiel an
David Cameron nehmen.


(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Das ist ein gestandener Konservativer. Er eignet sich für
mich überhaupt nicht als Vorbild, wenn es um Europa-
fragen geht. Auch sind die Tories ganz stramm gegen
Frauenquoten. Ich teile seine Auffassungen also nicht.


(Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Und an dem sollen wir uns ein Beispiel nehmen?)


Aber er lässt sich nicht von Gerichten abnötigen, Le-
benspartnerschaften Schritt für Schritt gleichzustellen.
Vielmehr hat er sich an die Spitze der Bewegung in
Großbritannien gesetzt. Ich war zufällig in London im
Unterhaus, als dort Anfang Februar die Entscheidung
fiel. David Cameron ist mutig vorangeschritten. Er hat
sich nicht einmal davon abschrecken lassen, dass mehr
als die Hälfte seiner Tory-Abgeordneten gar nicht mit
ihm gestimmt haben. Das ist mutig, meine Damen und
Herren.

Frau Merkel hingegen schickt jetzt – nach der Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichtes – Frau
Klöckner, Herrn Grosse-Brömer und Herrn Kauder vor,
um die Stimmung für eine 180-Grad-Wende auszuloten.
Das nenne ich feige, meine Damen und Herren. Ich
finde, die Bundeskanzlerin sollte sich einmal ein Bei-
spiel an David Cameron nehmen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Aber da ist am Ende auf jeden Fall noch Horst
Seehofer. Auf den kann man sich verlassen. Der gibt die
Parole aus: Die CSU bleibt bei ihrer Linie, „wie auch
immer die Richter entscheiden“. Diesem Mann fehlt
ganz offensichtlich nicht nur der Respekt vor dem Bun-
desverfassungsgericht,


(Widerspruch bei der CDU/CSU)


er hat auch ein gestörtes Verhältnis zur Verfassung.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Aber bei Horst Seehofer – er trägt jetzt ja den Spitzna-
men „Horst Drehhofer“ – kann man natürlich nicht aus-
schließen, dass er die Kurve noch kriegt.

Ich finde es jedenfalls gut, dass im Bundesrat am
Freitag ein Gesetzentwurf zur Abstimmung steht, mit
dem die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartner-

schaften beschlossen werden soll. Da haben Sie die
Möglichkeit, einmal zu schauen, wie viele CDU-regierte
Länder da mitmachen.

Es ist an der Zeit, dass wir Lebenspartnerschaften um-
fassend gleichstellen: im Sozialrecht, im Familienrecht,
im Steuerrecht. „Gleiche Rechte für alle“ heißt die Pa-
role in Deutschland.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Thomas Oppermann (SPD):
Rede ID: ID1722422500

Nächster Redner ist für die Fraktion der FDP der Kol-

lege Stephan Thomae.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722422600

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen

und Kollegen! Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch
gleiche Rechte.


(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Menschen, die Verantwortung füreinander und für Dritte
übernehmen, verdienen unser aller Respekt und gesell-
schaftliche Anerkennung.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Staat sollte es unterstützen und nicht behindern,
wenn Menschen füreinander und für Dritte Verantwor-
tung übernehmen wollen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Gut so!)


Wenn diese Menschen das gleiche Geschlecht haben,
dann fragen wir Liberale: Wo liegt eigentlich das Pro-
blem? Schadet das irgendjemandem? Wenn sich in sol-
chen Fällen zwei Menschen um ein Kind kümmern, wo
liegt dann für das Kind der rechtliche Nachteil, wenn
durch Adoption ein rechtliches Verwandtschaftsverhält-
nis begründet wird? Nun mag es ja sein, dass sich gleich-
geschlechtliche Lebenspartnerschaften als unvereinbar
mit einem bestimmten Familienbild erweisen, aber es
geht bei dieser Frage nicht um Familienbilder, sondern
es geht bei der Adoption von Kindern jedes Mal, in je-
dem Einzelfall um das Kindeswohl.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Nun mag wiederum jemand der Auffassung sein, dass
das Aufwachsen in einer gleichgeschlechtlichen Le-
benspartnerschaft für ein Kind schädlich oder nachteilig
sein könnte. Nur, meiner Wahrnehmung entspricht das
nicht. Abgesehen davon lässt es sich auch gar nicht ver-
hindern. Denn wenn nun jemand in eine Lebenspartner-
schaft ein Kind einbringt, dann wächst dieses Kind ganz
einfach faktisch in einer solchen Lebenspartnerschaft
auf.





Stephan Thomae


(A) )


)(B)


(C (D Wo ist in einem solchen Fall der rechtliche Nachteil, wenn durch Sukzessivadoption der andere Partner in dieser Gemeinschaft eine rechtliche Verpflichtung, etwa eine Unterhaltsverpflichtung, für dieses Kind übernimmt? Siehe da: Es gibt Kinder, denen schadet das gar nicht. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wenn die Sukzessivadoption nun aber den Kindern nicht
schadet, dann ist die Frage, warum nicht Jugendämter
bei jeder Einzelfallprüfung, die bei Adoptionen ange-
bracht ist und vorgenommen werden muss, mit prüfen,
ob in bestimmten Fällen ein zur Adoption stehendes
Kind auch in einer Lebenspartnerschaft voll adoptiert
werden kann.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deshalb kann ich für meine Fraktion und meine Partei
erklären: Die FDP hat mit einer Sukzessivadoption kein
Problem, und sie hat auch mit einer Volladoption kein
Problem. Sie hat nicht nur kein Problem damit, nein, wir
würden sie sogar begrüßen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Wir finden aber momentan in unserer Regierungskoali-
tion dafür noch keine breite Mehrheit,


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine schwache Mehrheit würde reichen! Wir helfen aus!)


registrieren jedoch erfreut, dass auch in der Union seis-
mische Bewegungen stattfinden. Wir wollen uns Zeit
nehmen, um diese Bewegungen zu beobachten.

Alle, die noch zögern, möchte ich ermutigen: Für die
Kindeswohlprüfung sorgt das Adoptionsrecht ausrei-
chend. Wenn die Kindeswohlprüfung im Einzelfall er-
gibt, dass ein Kind bei zwei Partnern gleichen Ge-
schlechts am besten aufgehoben ist, dann sollte das
Gesetz solche Lösungen erlauben und nicht verbieten.
Wir machen die Gesellschaft durch solch eine Lösung
nicht weniger christlich, aber wir können ihr mehr
Menschlichkeit verleihen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Wenn wir schon dabei sind: Im Sommer ist ein weite-
res Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu erwarten.
Diesmal geht es um die steuerrechtliche Gleichbehand-
lung von Lebenspartnerschaften und Ehen. Ich will dem
nicht vorgreifen, aber die letzten Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichtes zu gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften gingen immer in die gleiche
Richtung. Sie gingen immer in die Richtung: mehr
Gleichstellung. So spricht eine erhöhte Wahrscheinlich-
keit dafür, dass es auch im Sommer dieses Jahres so sein
wird.

Ich denke, dass der Gesetzgeber die Umsetzung der
Fingerzeige aus Karlsruhe nicht böswillig weiter auf die
lange Bank schieben sollte. Denn die Menschen dürfen

zu Recht erwarten, dass der Gesetzgeber ohne schuld-
haftes Zögern handelt. Warum werden Eheleute nach
dem Einkommensteuergesetz bessergestellt? Weil Ehe-
leute füreinander in Wechselfällen des Lebens finan-
zielle Verantwortung übernehmen und damit auch die
Sozialkassen entlasten. Das honoriert der Staat, indem er
Ehen im Steuerrecht besserstellt.


(Christel Humme [SPD]: Nicht alle!)


Für Lebenspartner gilt nichts anderes. Auch Lebenspart-
ner gleichen Geschlechts übernehmen in den Wechsel-
fällen des Lebens, wenn sie es vermögen, füreinander fi-
nanzielle Verantwortung,


(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


entlasten damit ebenfalls die Sozialkassen und haben
deswegen ebenfalls Anspruch auf steuerrechtliche
Gleichstellung.


(Beifall des Abg. Michael Kauch [FDP])


Damit komme ich zum Fazit, Herr Präsident, und er-
kläre für meine Fraktion, dass wir eine Gleichstellung
lieber gestern als heute gehabt hätten. Wir wären auch
morgen noch damit einverstanden, aber meinen, dass wir
damit nicht bis übermorgen warten sollten;


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Dann sind Sie ja nicht mehr dabei!)


denn das wird den Menschen im Lande immer schwerer
zu erklären.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Da haben Sie recht! Aber so eine Eierei!)



Stephan Thomae (FDP):
Rede ID: ID1722422700

Nächste Rednerin in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion Die Linke unsere Kollegin Frau Dr. Barbara
Höll.


(Beifall bei der LINKEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722422800

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Herr Thomae, es gab da mal 2009 einen Ko-
alitionsvertrag, der von zwei Partnern unterschrieben
wurde.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es waren sogar drei! – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Drei!)


– Drei: CDU, CSU und FDP. – Da steht drin, dass Sie
sich für die steuerliche Gleichbehandlung von eingetra-
gener Lebenspartnerschaft und Ehe einsetzen wollen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür haben sie sich sogar großartig abgefeiert!)


Davon war bisher noch überhaupt nichts zu spüren.





Dr. Barbara Höll


(A) )


)(B)


(C (D (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Im Gegenteil! Abgelehnt haben sie es!)


Seit 2009 gibt es dazu fünf Urteile des Bundesverfas-
sungsgerichts. In allen fünf Urteilen wurde festgestellt,
dass eine Benachteiligung der eingetragenen Lebenspart-
nerschaft nicht durch Art. 6 des Grundgesetzes gedeckt
ist. Es ist dadurch nicht gedeckt, dass die eingetragene
Lebenspartnerschaft schlechtergestellt wird, weil Ehe
und Familie der Gesellschaft besonders viel wert sind.
Das ist die Realität.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Herr Papier sagt, die Würfel sind gefallen – schon vor
über zehn Jahren. Herr Voßkuhle wundert sich, warum
diese Diskussion jetzt auf einmal losgeht, da doch klar
sei, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der
Sommerpause entscheiden wird. Jetzt wird Herr Kauder
ganz mutig und sagt: Natürlich setzen wir das Urteil zur
Sukzessivadoption um.

Es war in der Zeitung zu lesen, dass es bei der Union
gestern eine heftige Fraktionssitzung gab. Herr Schäuble
hat sich positiv zur Gleichstellung geäußert. Frau Reiche
sah das Abendland bedroht. Das war pure Entrüstung.
Man sagte, dass die Ehe bedroht ist und die bürgerliche
Ehe dadurch unterhöhlt werden soll. Was Sie machen, ist
pure Ideologie; das gilt für alles, was Sie hier gesagt ha-
ben, etwa zum Thema Kindeswohl. Das haben doch Sie
in den letzten Jahren sträflich missachtet. Sie haben doch
bisher verhindert, dass für adoptierte Kinder eines Part-
ners oder einer Partnerin innerhalb einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft Rechtssicherheit geschaffen wird.

Herr Krings, ich muss mich schon sehr wundern, dass
Sie den Unterschied zwischen dem Kampf um die einge-
tragene Lebenspartnerschaft und dem Kampf um die
Öffnung der Ehe bis heute nicht verstanden haben.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Nein! Klare Aussagen!)


Ich muss wirklich sagen: Da habe ich sehr gestutzt. Ich
dachte, da sind auch Sie ein bisschen weiter.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ja!)


Es war ja vor etwas mehr als zehn Jahren nicht mög-
lich – in keiner Weise –, die Ehe zu öffnen,


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Warum?)


weil Ihnen der Begriff heilig ist; nun gut. Es gab dann
viele Verhandlungen. Man hat es geschafft, die eingetra-
gene Lebenspartnerschaft als Rechtsinstitut zu installie-
ren. Natürlich ist es jetzt das Einfachste und Beste, für
die Öffnung der Ehe zu streiten.

Auch wenn öffentlich vor allem über das Adoptions-
recht und das Ehegattensplitting diskutiert wird, gibt es
darüber hinaus eine Vielzahl anderer Regelungen, bei
denen eingetragene Lebenspartnerschaften heute noch
benachteiligt werden. Sie haben sich entschieden, immer
nur Widerstand zu leisten. Erst dann, wenn das Bundes-

verfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat, ge-
ben Sie wieder ein Stückchen preis. Es interessiert Sie
eben nicht, dass sich die gesellschaftliche Realität verän-
dert hat. Deshalb ist es das Beste, die Ehe zu öffnen, ja.
Wir Linken haben das bereits im Juni 2010 als erste
Fraktion hier im Bundestag beantragt. Ich bin sehr, sehr
froh, dass das inzwischen auch die SPD-Fraktion und die
Grünen so sehen. Es gibt ja selbst in Ihren Reihen, bei
den Schwulen und Lesben in der Union, sehr, sehr große
Unterstützung für diesen Ansatz. Vielleicht hören Sie
auch einmal auf die Menschen, die selber betroffen sind;


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wir reden ja mit allen!)


das wäre für Ihre Politik nicht ganz uncharmant.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich muss Ihnen sagen: Dass wir heute hier diskutie-
ren, ist nicht nur ein Zeichen Ihrer Feigheit und Ihrer
Unzuverlässigkeit im Hinblick auf das, was Sie in Koali-
tionsverträgen vereinbaren, sondern auch ein Zeichen
Ihrer Demokratiefeindlichkeit. Ich glaube, Sie haben
kein richtiges Verständnis von Ihrem Tun als Parlamen-
tarierinnen und Parlamentarier. Es steht nirgends ge-
schrieben, dass wir immer erst dann etwas machen dür-
fen – nein, dann müssen wir es machen –, wenn das
Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Wir als Le-
gislative sind gewählt, um Gesetze zu machen, aber
nicht, um nur zu warten, bis wir zu etwas gezwungen
werden. Überlegen Sie doch mal, was Sie der Öffentlich-
keit damit demonstrieren!


(Beifall bei der LINKEN)


Ich sage Ihnen auch: Das, was Sie machen, ist homo-
phob. Sie befördern damit homophobe Tendenzen in un-
serer Gesellschaft, die – das wissen wir – immer noch da
sind,


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Unverschämtheit!)


wenn Sie unterschwellig immer weiter versuchen,
Schwulen bzw. Lesben, die eine eingetragene Le-
benspartnerschaft eingegangen sind, per se abzuspre-
chen, dass sie vielleicht genauso gute Eltern sind.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ist doch klar!)


Wahrscheinlich sind sie sogar bessere; denn Schwule
müssen sich sehr genau überlegen, ob sie ein Kind adop-
tieren – ein Kind kann bei ihnen nicht einfach so passie-
ren.


(Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Und bei Vater und Mutter passiert ein Kind einfach so?)


Ich möchte abschließend sagen: Ich bin froh, dass die
Diskussion, die wir jetzt führen, gleichzeitig die Diskus-
sion über das Ehegattensplitting eröffnet.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sind Sie dafür oder dagegen?)






Dr. Barbara Höll


(A) )


)(B)


(C (D Ich sage ganz klar: Natürlich muss das Ehegattensplitting sowohl bei Ehen als auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften Anwendung finden. Mittelfristig muss das Ehegattensplitting jedoch abgeschafft werden. (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Heute dafür, morgen dagegen – das ist schizophren!)


Das Ehegattensplitting hat nicht mehr die Zielstellung,
die es einmal hatte: Bei der Einführung des Ehegatten-
splittings ging es um die Förderung von Kindern.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Ja, was denn jetzt?)


Nicht einmal die Ehen sind Ihnen gleich viel wert: Viele
Verheiratete in Deutschland, ob mit oder ohne Kinder,
haben von Ihrem Ehegattensplitting überhaupt nichts,
weil sie nämlich so wenig verdienen, dass sie gar keine
Steuern zahlen können.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sollen wir das Ehegattensplitting jetzt ausweiten, oder sollen wir es abschaffen?)


Also lassen Sie das Thema Familienförderung beim Ehe-
gattensplitting weg, und werden Sie auch da modern: In-
dividualbesteuerung für alle!

Genauso müssen wir endlich aus dem Status eines
Entwicklungslandes herauskommen bezüglich der Be-
handlung von Schwulen und Lesben, so sie miteinander
leben wollen und das auch rechtlich demonstrieren wol-
len.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sind Sie jetzt für das Ehegattensplitting oder gegen das Ehegattensplitting?)



Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722422900

Nächster Redner in unserer Aussprache ist für die

Fraktion von CDU und CSU Kollege Norbert Geis.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Bitte, Kollege Norbert Geis.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722423000

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Frau Kollegin Göring-Eckardt, Sie hätten mich
ruhig zitieren können; aber ich muss wissen, um welches
Zitat es sich handelt, damit ich mich auch entsprechend
wehren kann. Aber so, diese Andeutung, das halte ich
nicht für sehr korrekt.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich gebe Ihnen recht: Die Lebensform der gleichge-
schlechtlichen Lebensgemeinschaften hat sich nicht in
dem Maße durchgesetzt, wie sich das manche vielleicht
erwartet haben.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben gedacht, die werden dann alle schwul!)


Denn immer noch 17,3 Millionen Ehen stehen etwa
23 000 eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber;
das bewegt sich im Promillebereich. Das gleiche Bild er-
gibt sich bei Kindern, die in solchen Lebensgemeinschaf-
ten leben: 9,3 Prozent der Kinder leben in nichtehelichen
Lebensgemeinschaften. Zu den nichtehelichen Lebensge-
meinschaften werden auch die gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften gezählt; von der Statistik her
spielt das allerdings eine ganz geringe Rolle.


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Von dieser Seite her ist es in der Tat schon ein wenig
fragwürdig, weshalb wir dann eine solche Diskussion
haben.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Lebenswirklichkeit!)


Aber darum geht es Ihnen gar nicht. Es geht Ihnen da-
rum, ein Institut neben die Ehe zu setzen und damit die
Privilegierung der Ehe zu untergraben. Sie wollen die
Privilegierung der Ehe abschaffen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Um nichts anderes geht es Ihnen; das kann man aus jeder
Wortmeldung von Ihnen erkennen. Anders kann ich das
nicht wahrnehmen.

Denselben Versuch gab es in der Gemeinsamen Ver-
fassungskommission, die von 1992 bis 1994 tagte. Da-
mals kam der Antrag, man möge Art. 6 Grundgesetz für
andere Lebensgemeinschaften öffnen.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Dieser Antrag ist damals an der erforderlichen Zweidrit-
telmehrheit gescheitert. Seitdem versucht man, die Ver-
fassung auf dem Wege über einfachgesetzliche Regelun-
gen doch noch zu ändern.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das geben wir doch zu!)


Das ist, wogegen wir uns wehren. Wer die Verfassung
ändern will, der muss den normalen Weg gehen, nämlich
über eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und über
eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1993 anders gesehen!)


Das darf aber nicht auf dem Wege eines Gesetzes, das
– wie das Lebenspartnerschaftsgesetz – unterhalb der
Verfassung rangiert, erfolgen.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Bundesverfassungsgericht wird doch wissen, was erlaubt ist!)


Genau das versuchen Sie aber. Sie bekommen dafür
– ich will Ihnen das zugestehen – den Segen des Bundes-
verfassungsgerichts.





Norbert Geis


(A) )


)(B)


(C (D (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bravo!)


Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum
Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002 aber ganz
klar erklärt – das sei Ihnen auch gesagt –, dass es dem
Gesetzgeber nicht erlaubt ist, ein Institut neben die Ehe
zu stellen, das der Ehe gleich ist, das austauschbar ist.
Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrück-
lich – wörtlich – geschrieben: Es handelt sich bei der
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft um ein
Aliud, nicht vergleichbar mit der Ehe.

Genau diese Position hat das Verfassungsgericht in
fünf Urteilen – sie sind schon zitiert worden;


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum regen Sie sich dann so auf?)


es geht um die Schenkung, um das Erbrecht, um die be-
triebliche Altersversorgung, um das Beamtenrecht und
schließlich um das sukzessive Adoptionsrecht – ge-
räumt.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sie sind stehen geblieben, nicht das Verfassungsgericht!)


– Sie müssen uns gestatten, dass wir damit nicht einver-
standen sind. Wir sind der Meinung, dass das Verfas-
sungsgericht mit diesen fünf Urteilen auf einem Irrweg
ist,


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das vor Jahren doch schon gesagt!)


und das sagen wir auch laut.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch von der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir sagen das laut: Wir halten fest daran, dass die Ehe
privilegiert ist. Da kann das Verfassungsgericht nicht
kommen und den Versuch unternehmen – Sie auch
nicht –, mithilfe der Rechtsprechung die Verfassung zu
ändern. Sie wollen die Verfassung ändern.


(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Verfassungsgericht! – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Was? Wie gehen Sie mit dem Verfassungsgericht um?)


– Da können Sie noch so laut rufen; das ist der Sachver-
halt.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das ist ja peinlich!)


– Sie können ruhig laut reden; ich werde es noch lauter
sagen: Gegen diesen Sachverhalt wehren wir uns. Wir
sind der Auffassung, dass wir an der Privilegierung der
Ehe festhalten müssen.

Zum Ehegattensplitting. Ich frage mich: Was machen
Sie eigentlich mit dem Ehegattensplitting, wenn es auch

andere Einstandsgemeinschaften gibt, wie zum Beispiel
dann, wenn die Tochter bei der Mutter wohnt oder wenn
zwei Geschwister zusammenwohnen, die ein Leben lang
füreinander einstehen? Ich möchte einmal wissen, was
das Verfassungsgericht dazu sagt. Sie müssen gleichbe-
handelt werden.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Ja, eben!)


– Ja, gut, aber dann müssen Sie eine ganze Menge
gleichbehandeln.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, Ihnen fällt seit 20 Jahren kein neues Argument ein!)


Zur Volladoption. Bei der Volladoption geht es Ihnen
doch nicht um das Kind, sondern um nichts anderes als
um einen weiteren Schritt zur Gleichstellung des Insti-
tuts der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft mit
dem der Ehe. Das Kind ist nicht gefragt. Aber ich sage
Ihnen noch einmal: Für das Kind ist es nach wie vor am
besten, wenn es mit Vater und Mutter aufwächst und
nicht mit „Papa, Papa“ oder „Mama, Mama“. Das ist nun
einmal von der Natur so gegeben.


(Lachen bei der LINKEN – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das sagen Sie mal den Pflegekindern!)


Im Übrigen: Seien Sie zufrieden, und hören Sie sich
das einmal an: In Belgien gibt es diese Regelung schon.
Und es gibt fast keine Adoptionen in dieser Hinsicht,
weil die Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben, na-
türlich wollen, dass das Kind in einer vernünftigen Ge-
meinschaft lebt, nämlich bei Vater und Mutter und nicht
bei „Papa, Papa“ oder „Mama, Mama“.

Danke schön.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sie wollen auch zurück zur Hexenverbrennung, nicht?)



Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1722423100

Nächste Rednerin ist unsere Kollegin Frau Christel

Humme für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Kol-
legin Christel Humme.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722423200

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen!

Lieber Herr Geis, es nützt nichts.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Sie können sich noch so aufregen: Das Verfassungsge-
richtsurteil hat eindeutig bestätigt: Die Gleichstellung
eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist ver-
fassungsrechtlich geboten.


(Beifall bei der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)






Christel Humme


(A) )


)(B)


(C (D Die hektischen und widersprüchlichen Pressemitteilungen auf der Seite der Union zeigen mir natürlich ganz deutlich bzw. lassen mich ahnen, wie sehr Ihr konservatives Weltbild erschüttert ist – auch Ihres, Herr Geis. Ich kann das verstehen. Aber die Rechtslage ist doch eindeutig: Juristisch gibt es keinen Unterschied zwischen Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das sagt das Verfassungsgericht anders!)


Beide sind auf Dauer angelegt und gründen auf der für
den Partner übernommenen Verantwortung. Kinder
wachsen in diesen Beziehungen so gut auf, dass von ei-
ner Gefährdung des Kindeswohls, wie es konservative
Gegner – auch Sie, Herr Geis – behaupten, nicht die
Rede sein kann. Schauen Sie in ein Gutachten des Bun-
desjustizministeriums von 2009. Darin wird Ihnen das
eindeutig belegt.

Ich sage Ihnen: Für eine Diskriminierung von einge-
tragenen Lebenspartnerschaften, wie Sie das tun, Herr
Geis, gibt es keinerlei rationale Argumente.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Darum sage ich Ihnen: Die Position der SPD ist eindeu-
tig. Wir fordern die Öffnung der Ehe, das heißt, wir wol-
len eine völlige rechtliche Gleichstellung der Ehe und
der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Wir freuen uns natürlich, dass der Parlamentarische
Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-
Brömer, ankündigt, seine Fraktion wolle in Kürze einen
Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Homoehe vorle-
gen. Das finden wir gut. Aber hat er das mit der Kanzle-
rin abgesprochen? Die hat sich doch unmittelbar – das
haben wir heute schon gehört – vor dem CDU-Parteitag
vor gut zwei Monaten eindeutig gegen die Gleichstel-
lung positioniert. Mich würde es nicht wundern, wenn
sie wieder nach dem System Merkel verfährt: Was küm-
mert mich das Geschwätz von gestern?


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das war Adenauer! Jetzt ist es das System Adenauer/ Merkel!)


Und was ist jetzt? Sie bittet um zehn Tage Bedenkzeit.
Wofür? Worüber wollen Sie denn diskutieren? Es gibt
doch nur eine einzige Entscheidung, die Sie treffen müs-
sen: Wollen Sie Lesben und Schwule weiterhin verfas-
sungswidrig diskriminieren, oder sind Sie bereit, sie als
gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger anzuerken-
nen? Nur diese Entscheidung müssen Sie treffen.


(Beifall bei der SPD)


Die gesellschaftliche Debatte dagegen ist viel weiter
als Sie. Wir haben gerade schon gehört: 74 Prozent der
Deutschen fänden es gut, wenn es eine Gleichstellung
der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe
gäbe. Und man staune: 64 Prozent der Unionswähler,
Ihrer Wähler also, finden eine völlige Gleichstellung der
Homoehe gerecht.

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, darum ist es rich-
tig, dass im Bundesrat am kommenden Freitag ein Ge-
setz zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der
Ehe im Einkommensteuerrecht vorgelegt wird. Hier gibt
es endlich die Chance für Sie, nicht nur Getriebene des
Bundesverfassungsgerichts zu sein, sondern endlich
zuzustimmen. Denn Mitte des Jahres erwarten wir ein
weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Einkommensteuerrecht. Wie das ausgehen wird, können
wir uns heute schon vorstellen und ist zu prognostizie-
ren. Auch hier wird es für CDU und CSU eine Nieder-
lage geben. Sie wissen das, Sie wissen das sehr genau.
Denn nicht umsonst rechnet das Finanzministerium be-
reits für diesen Fall die Zahlen aus.

Gleichzeitig mit der Debatte über die Gleichstellung
eingetragener Lebenspartnerschaften beginnt in der
Union, auch von Ihnen geführt, Herr Geis, eine, wie ich
meine, sehr scheinheilige Debatte über das Ehegatten-
splitting. Was haben Ehegattensplitting oder Familien-
splitting mit der heutigen Auseinandersetzung zu tun?
Nichts. Gleichstellung ist Gleichstellung, Punktum!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, Herr Geis hat von
dem Schutz der Ehe gesprochen; Art. 6 Grundgesetz
wird ja immer gerne zitiert. Ich rate Ihnen: Schauen Sie
doch mal in eine Stellungnahme des Bundesverfassungs-
gerichts von 1957 hinein. Darin stand schon: Der Schutz
der Ehe erfordert nicht, dass nur einer der Ehepartner
wirtschaftlich tätig ist. – Das fanden Sie damals unter
Adenauer schon viel zu progressiv. Ich denke, an dieser
Stelle sind Sie über die Diskussion der 50er-Jahre ein-
fach noch nicht hinausgekommen.


(Beifall bei der SPD)


Ich glaube, es ist richtig, über das Ehegattensplitting zu
diskutieren – klar, keine Frage –: Ist es noch zeitgemäß?
Ist es sozial gerecht? Ist es sozial gerecht, wenn nur der
einen Steuervorteil von 15 000 Euro bekommt, der
250 000 Euro im Jahr verdient, während die anderen, die
unteren Einkommen, leer ausgehen oder nur einen gerin-
gen Steuervorteil haben? Ist das gerecht? Das müssen
wir uns natürlich fragen.

Wir müssen uns auch fragen, ob der Staat in Bezie-
hungen hineinregieren darf.

Das Gleiche gilt allerdings auch für das Familiensplit-
ting. Frau Ministerin Schröder, die hier sitzt, hat mal ge-
sagt: Das geht überhaupt nicht mit dem Familiensplit-
ting; das würde 10 Milliarden Euro zusätzlich kosten
und die hohen Einkommen noch zusätzlich fördern. – Ist
das sozial gerecht?

Ich glaube, diese Frage sollten wir uns auch stellen,
aber eben nicht heute. Heute geht es um ein eindeutiges
Thema, heute geht es um die Gleichstellung von Ehe und
eingetragenen Lebenspartnerschaften. Ich wünsche mir
von Ihnen einen Gesetzentwurf. Und dafür brauchen Sie
eigentlich keine zehn Tage Bedenkzeit mehr.

Danke schön.





Christel Humme


(A) )


)(B)


(C (D (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zustimmung der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE])



Christel Humme (SPD):
Rede ID: ID1722423300

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der FDP unser Kollege Michael Kauch.
Bitte schön, Kollege Michael Kauch.


(Beifall bei der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722423400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Geis,

Sie haben über Rechtsinstitute gesprochen. Es geht nicht
um Rechtsinstitute oder um Ideologie, sondern es geht
um Menschen, um Menschen, die Gefühle haben, um
Menschen, die Lebensentwürfe leben, und zwar ihre ei-
genen. Die Frage ist, ob der Staat fair mit ihnen umgeht,
ihnen alle Pflichten aufzuladen, aber ihnen nicht die
gleichen Rechte zu geben. Das ist die Frage, um die es
geht. Um diese Menschen in unserem Land geht es und
nicht um die Frage von Ideologie, von Rechtsinstitut,
von Ehe oder Lebenspartnerschaft. Wir müssen das am
einzelnen Menschen diskutieren. Dann kommen wir
vielleicht auch zu einem sachlichen Ergebnis.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Der Schutz der Ehe ist nicht betroffen, wenn man Le-
benspartnerschaften gleichstellt. Menschen entscheiden
sich nicht, ob sie schwul oder lesbisch sind; sie sind es.
Deshalb werden sie auch nicht die Ehe eingehen, wenn
man ihnen kein angemessenes alternatives Rechtsinstitut
anbietet. Auch bisexuelle Männer und Frauen werden
nicht nach Steuervorteilen entscheiden, wen sie heiraten
wollen.

Deshalb müssen wir die Frage anders stellen, näm-
lich: Was begründet die Privilegierung von Ehegatten
oder Lebenspartnerschaften im Steuerrecht? Dazu hat
das Bundesverfassungsgericht schon in seiner Entschei-
dung von 2010 zur Erbschaftsteuer gesagt: Wenn die
Förderung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer
Lebensformen einhergeht, obgleich diese nach dem ge-
regelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung
verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, ist das nicht
gerechtfertigt durch die bloße Verweisung auf das
Schutzgebot der Ehe.

Deshalb müssen wir uns daran orientieren, was ei-
gentlich der Grund für das Ehegattensplitting ist. Das ist
eine unterschiedliche steuerliche Leistungsfähigkeit.
Denn durch die Unterhaltsverpflichtung, die ich gegen-
über dem Lebenspartner oder dem Ehegatten habe, ver-
mindere ich meine steuerliche Leistungsfähigkeit, und
dadurch, dass der andere Unterhaltsrechte bekommt, er-
höht er seine. In einem progressiven Steuersystem macht
das einen Unterschied. Das ist die Rechtfertigung, und
zwar gilt das sowohl für die Ehe als auch für die
Lebenspartnerschaft, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Sonja Steffen [SPD])


Wenn wir uns die Frage des Adoptionsrechts an-
schauen, dann geht es entscheidend um das Kindeswohl.
Es geht ausdrücklich nicht allein um die Frage, dass sich
Menschen selbst verwirklichen wollen, sondern es geht
um die Frage: Was ist das Kindeswohl? Ich sage Ihnen:
Es ist im Kindesinteresse, dass es in einer behüteten Um-
gebung aufwächst statt in staatlicher Obhut. Das ist die
Frage, über die wir streiten.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wenn das Bundesverfassungsgericht die Sukzessiv-
adoption aus Kindesinteresse zulässt, dann macht es
doch keinen logischen Sinn, zu sagen: Dann muss erst
der eine Lebenspartner das Kind einzeln adoptieren,
zwei Jahre warten, und dann gibt es eine Sukzessivadop-
tion. Auch hier ist es im Kindesinteresse, dass von An-
fang an beide Verantwortung für das Kind übernehmen
und Unterhaltspflichten haben und dass im Fall des To-
des desjenigen, der das Kind alleine adoptiert, der andere
dann tatsächlich das Sorgerecht bekommt und das Kind
in seiner stabilen Umgebung bleibt. Das dient Kindes-
wohl.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Im Übrigen wird die Diskussion um die Regenbogen-
familien immer wieder verkürzt geführt. Die meisten
Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaf-
ten sind nicht dort hineinadoptiert worden. Denn auch
Schwule und Lesben können Kinder kriegen, und das
tun sie, nicht mit ihrem Partner, aber vielleicht mit je-
mand anderem, oder sie haben ein Kind aus einer frühe-
ren Beziehung.

Diesen Menschen gegenüber finde ich es völlig unan-
gemessen, wie darüber gesprochen wird, dass Kinder
Vater und Mutter haben sollen. Ja, die Kinder haben
Vater und Mutter; sie sind nur nicht miteinander verhei-
ratet. Das ist der Unterschied. Aber das ist doch keine
Frage des Kindeswohls, sondern das ist die Frage einer
bestimmten Ideologie, die hier verbreitet wird, meine
Damen und Herren.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte aber auch ein paar Dinge zu Frau Göring-
Eckardt sagen. Sie haben sich hier hingestellt und für die
volle Gleichstellung plädiert. Sie sind Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland. In Sachsen
wurde vorgeschlagen, dass die Lebenspartner endlich ins
Pfarrhaus einziehen dürfen. Die Synode hat sich bisher
dagegengestellt. Ich bin der Auffassung, dass Sie als
Präses der Synode in der Verantwortung sind, dass
endlich in Sachsen und sonst wo in der Republik die Le-
benspartner ins Pfarrhaus können und dass die Kirche
Lebenspartner genauso bezahlt wie Verheiratete. Das ist
Ihre Verantwortung in Ihrem Aufgabenbereich.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich schon längst wahrgenommen! Sie haben es nur nicht gemerkt!)






Michael Kauch


(A) )


)(B)


(C (D Sie sollten nicht nur hier als Oppositionspolitikerin schön daherreden, sondern da die Verantwortung übernehmen, wo Sie in der Verantwortung sind. (Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich ziehe den Beifall zurück!)


Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Michael Kauch (FDP):
Rede ID: ID1722423500

Nächster Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die

Grünen: Kollege Volker Beck.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722423600

Obwohl ich nicht Mitglied der evangelischen Kirche

bin und dort auch keine Verantwortung trage, muss ich
Sie leider darüber informieren, dass selbst in der Landes-
kirche in Sachsen die Uhren schon einen Schritt weiter
sind. Dort wurde kürzlich ein Missionar seines Dienstes
enthoben, weil er sich dagegen gewehrt hat, dass die
sächsische Landeskirche akzeptiert, dass schwule und
lesbische Paare in den Pfarrhäusern leben und dass das
Pfarrerdienstrecht das auch entsprechend vorsieht. Die
evangelische Kirche ist viel weiter als Ihr Koalitions-
partner.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Und das ist auch gut so. Ich wünsche mir, dass die katho-
lische Kirche bald nachzieht. Das sage ich, obwohl wir
hier Politik machen. Diese richtet sich nach dem Grund-
gesetz und nicht nach den individuellen religiösen
Überzeugungen der hier im Haus an den Entscheidungen
Beteiligten.

Die verfassungsrechtliche Lage ist glasklar. Das hat
uns Herr Voßkuhle mit auf den Weg gegeben, und das
hat Herr Papier noch deutlicher ausgesprochen. Herr
Papier hat gesagt:

Die Privilegierung der Ehe im Verhältnis zur einge-
tragenen Lebenspartnerschaft ist rechtlich nicht
mehr zu halten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Weiter hat er gesagt:

Der Gesetzgeber hat nach geltendem Verfassungs-
recht bei der Gleichstellung keine Wahl mehr.

Herr Voßkuhle hat das etwas vornehmer ausgedrückt,
aber uns das Gleiche gesagt, als er sein Unverständnis
darüber geäußert hat, dass der fünfte Schlag auf den Hin-
terkopf des Gesetzgebers dazu geführt hat, dass in der
Union eine Debatte begonnen hat, ob man sich endlich
mal an die Verfassung halten möchte.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich wundere mich, dass Sie Debatten darüber führen,
ob Sie das machen oder nicht machen. Bei der Sukzes-
sivadoption müssen Sie gar nichts mehr tun. Diese ist
mit dem Urteil vom letzten Dienstag ab sofort erlaubt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD])


Dazu haben Sie keine Alternative. Bis 2014 müssen Sie
das Adoptionsrecht für Lebenspartner in Ordnung brin-
gen. Ich rate Ihnen, das noch in dieser Wahlperiode zu
machen. Das Bundesverfassungsgericht sagt in der
Randnummer 104 des Urteils glasklar und völlig
unmissverständlich:

Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener
Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausge-
staltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen
könnten, bestehen nicht;


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


insbesondere sind beide Partnerschaften glei-
chermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich ver-
festigt …

Die Debatte, die die CSU noch führt, ob man das
machen soll oder nicht, können Sie sich glatt sparen. Sie
müssen es machen, und zwar spätestens bis zu dem
Datum, das das Bundesverfassungsgericht vorgegeben
hat. Sie können auch bis zum 30. Juni 2014 warten oder
es jetzt einfach tun.

Zur Einkommensteuer. Es gibt schon ein Urteil zur
Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ich lese Ihnen – mit
der Ersetzenfunktion bei Word können Sie sich schon
einmal darauf vorbereiten, wie das Urteil im Sommer
lauten wird – nur den Urteilstenor vor. Damals, am
21. Juli 2010, hieß es:

Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetrage-
ner Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetz in der bis zum 31. Dezem-
ber 2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1
GG unvereinbar.

Ersetze „Erbschaftsteuer“ und „Schenkungsteuer“ durch
„Einkommensteuer“, und wir haben das Urteil vom
kommenden Sommer.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Deshalb: Es ist doch gar keine politische Frage mehr. Es
geht nur noch um den Zeitpunkt, wann Sie das machen.

Herr Krings, Sie haben uns vorhin angegriffen und
gesagt, wir hätten eine perfide Strategie gehabt.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Ja! Genau!)


In der Tat haben Margot von Renesse und ich uns damals
beim Lebenspartnerschaftsgesetz verschworen. Ich
wollte immer die Öffnung der Ehe. Die Lebenspartner-
schaft war für mich in rechtspolitischer Hinsicht immer
nur eine Art Übergangstechnologie hin zur vollständigen
Gleichberechtigung. Meine Partei hat schon 1990 im
Wahlprogramm die Öffnung der Ehe beschlossen.
Mittlerweile sind auch die Sozialdemokraten dafür. Der
Bundesrat wird wahrscheinlich noch in diesem Monat
eine entsprechende Initiative beschließen. Aber wir
wollten immer – so kompromisslerisch und realpolitisch,
wie die Grünen nun einmal sind –





Volker Beck (Köln)



(A) )


)(B)


(C (D (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn jetzt los?)


hart am Inhalt um jedes Stück Fortschritt kämpfen. Da-
mals haben wir gesagt: Okay, es geht nicht mit der Ehe,
machen wir das mit der Lebenspartnerschaft. – Die
damalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin – die
heutige fehlt komischerweise –


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil sie sich nicht traut!)


hatte große Bedenken, ob das Verfassungsgericht das
mitmachen würde. Darauf haben wir gesagt: Dann
schreiben wir in das erste Gesetz an ein paar Stellen an-
dere Begriffe hinein, zum Beispiel beim Güterstand, bei
der Art, wie die Partnerschaft zustande kommt und wie
das getrennt wird. Das war zwar immer mit den glei-
chen Rechtsfolgen verbunden, aber die Begriffe waren
unterschiedlich, damit wir so tun konnten, als ob es ei-
nen Abstand gibt.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ist aber nicht ehrlich, Herr Kollege! – Gegenruf der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das war sehr schlau!)


– Doch, Herr Krings, das war schon ehrlich; denn wir ha-
ben dem Gericht gesagt: Wir brauchen das nicht. – Aber
wir haben es gemacht, nach dem Motto: Wenn ihr der ir-
rigen Ansicht der klagenden unionsregierten Freistaaten
– Bayern, Sachsen, Thüringen – seid, die damals vor das
Bundesverfassungsgericht gerannt sind, dann müsst ihr
das Gesetz unverändert lassen. – Wir sind eigentlich der
Auffassung: Man darf die Lebenspartnerschaften mit der
Ehe gleichstellen, weil es ein anderer Adressatenkreis ist.
Übrigens beinhaltet der Begriff „Aliud“ in diesem Urteil
nichts anderes. Vielleicht haben Sie es nicht verstanden,
Herr Geis.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Na, na, na! – Norbert Geis [CDU/CSU]: Ich habe den Eindruck, Sie verstehen gar nichts!)


Insofern können wir diese Partnerschaftsformen gleich-
stellen.

Ich habe das Bundesverfassungsgericht damals in der
Verhandlung aufgefordert, zu sagen – es hat es erst 2009
umgesetzt –: Das, was wir nicht gleichgestellt haben, ist
verfassungswidrig. Verfassungswidrig ist nicht, dass Rot-
Grün das Lebenspartnerschaftsgesetz verabschiedet
hat. – Das Bundesverfassungsgericht ist unserer Weisheit
gefolgt. Wir haben damals alle Pflichten übertragen und
haben gesagt: Wenn wir gegen den Bundesrat, der damals
schwarz-gelb dominiert war, die infrage stehenden
Rechte nicht vollständig durchsetzen, werden wir die
Betroffenen dabei unterstützen, vor dem Bundesverfas-
sungsgericht ihre Rechte einzuklagen: bei der Beamten-
versorgung, beim Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,
bei der Grunderwerbsteuer, beim Familienzuschlag und
bei der Hinterbliebenenversorgung. Überall ist uns das
Bundesverfassungsgericht gefolgt, letzte Woche auch
beim Adoptionsrecht.

In der Tat, unsere Strategie war schlau, aber sie war
ehrlich und transparent, und wir haben uns durchgesetzt.
Vor allen Dingen haben wir damit den gesellschaftlichen
Wandel beim Respekt vor den Schwulen und Lesben in
dieser Gesellschaft organisiert, und das ist weit bedeu-
tender als die Rechtsfolgen für die Betroffenen. Auch
deshalb sagen wir: Wir wollen keine Homoehe. Wir wol-
len die Ehe für alle Paare, die sich dafür entscheiden
– wir wollen, dass die Differenzierung mit einem Son-
derinstitut aufgehoben wird –; denn das drückt Respekt
aus, das ist dem gesellschaftlichen Prinzip der Gleichheit
vor dem Gesetz geschuldet. Das werden wir in der
nächsten Wahlperiode zusammen mit den Sozialdemo-
kraten durchsetzen, wenn Sie dazu in dieser Legislatur-
periode wieder nicht in der Lage sind.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722423700

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der CDU/CSU der Kollege Olav Gutting.
Bitte schön, Kollege Olav Gutting.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722423800

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Die gleichgeschlechtliche Lebenspartner-
schaft ist seit über einem Jahrzehnt gesellschaftliche
Realität in unserem Land. Im Erbschaftsteuerrecht, bei
der Rente und bei der Grunderwerbsteuer gibt es bereits
die Gleichstellung. Jetzt geht es um die Frage der ge-
meinsamen steuerlichen Veranlagung.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die wird kommen!)


Es geht mir ausdrücklich nicht darum, die Volladop-
tion von Kindern zu ermöglichen. Es geht auch nicht um
eine absolute Gleichstellung


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Absolut“!)


der Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Es ist nicht das
Gleiche. Die Lebenspartnerschaft ist und bleibt etwas
anderes als die Ehe. Das sagt auch das Bundesverfas-
sungsgericht.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Sagt es ausdrücklich nicht!)


Dennoch gibt es Parallelen. Wir in der Union glauben an
den Wert der menschlichen Bindung. Wir glauben an
den Wert der menschlichen Verpflichtung. Wir glauben
daran, dass unsere Gesellschaft stärker ist, wenn wir uns
gegenseitig binden, wenn wir uns unterstützen. Wir er-
warten auch von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern,
dass sie füreinander einstehen.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie tun’s!)


Wer diesen Pflichten nachkommt, wer füreinander ein-
steht, der sollte meines Erachtens auch als gleichge-
schlechtliche Lebenspartnerschaft ein Anrecht darauf





Olav Gutting


(A) )


)(B)


(C (D haben, steuerlich nicht schlechter behandelt zu werden als Mann und Frau in einer vergleichbaren Situation. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD])


Was ich bei dieser Debatte allerdings nicht ganz ver-
stehe: Die Opposition setzt sich zwar vehement und
massiv für die Ausdehnung des Ehegattensplittings ein,
gleichzeitig fordert sie aber die Abschaffung des Ehegat-
tensplittings.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Ja!)


Ich kann Ihnen an dieser Stelle nicht die Frage ersparen:
Was wollen Sie denn eigentlich? Wollen Sie es abschaf-
fen, oder wollen Sie es ausdehnen?


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie dürfen nicht diskriminieren!)


Ich kann Ihnen sagen: Sie können das Ehegattensplit-
ting nicht einfach abschaffen; denn es ist nach unserer
Verfassung zwingend geboten, um steuerliche Neutrali-
tät herzustellen. Eine ersatzlose Streichung des Ehegat-
tensplittings,


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Ersatzlos“ fordert niemand! Das geht natürlich nicht!)


wie Sie es ja fordern, hätte zur Folge, dass zahlreiche Fa-
milien, gerade solche mit mittlerem Einkommen, eine
enorme zusätzliche Steuerbelastung hätten.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Wir nehmen das frei werdende Geld für die Kinder!)


Diejenigen, die diese Steuerbelastung tragen müssten,
sind die normalen Familien in Deutschland, auch wenn
beide Partner arbeiten.


(Christel Humme [SPD]: Wenn beide arbeiten, haben sie gar keinen Splittingvorteil! Sie haben keine Ahnung! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sind denn unnormale Familien?)


Deswegen sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen von der Opposition: Lassen Sie die Finger vom Ehe-
gattensplitting!


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wichtig erscheint mir in dieser Debatte noch, dass wir
festhalten, dass das Ehegattensplitting zunächst über-
haupt nichts mit Familienförderung zu tun hat. Ich halte
es für falsch, in dieser Debatte Ehe und Familie in einen
Topf zu werfen und sie automatisch gleichzusetzen. Wir
haben zur Familienförderung viele Maßnahmen, zielge-
naue Maßnahmen, die meisten übrigens von Unionsre-
gierungen beschlossen. Ich will hier nur das Elterngeld,
die massive Erhöhung des Kindergelds, die wir in dieser
Koalition beschlossen haben, den Kinderfreibetrag, die
beitragsfreie Familienmitversicherung, das BAföG, das
Betreuungsgeld, den massiven Ausbau der Kindertages-
betreuung, das Mutterschaftsgeld, den Unterhaltsvor-
schuss und den Kinderzuschlag nennen. Alles das sind

Maßnahmen, die Familien stärken und schützen. Wir
könnten diese Liste beliebig fortführen.

Es ist immer die Politik der CDU/CSU und dieser Ko-
alition gewesen, Familien zu fördern. Wir stehen für Fa-
milienförderung. Wir schützen und wir fördern die Fa-
milie als Keimzelle unserer Gesellschaft.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie im Parlamentarischen Rat verdeutlicht!)


Weil wir die Familienpartei sind und bleiben,


(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


sind wir noch lange nicht homophob.


(Christel Humme [SPD]: Wo ist denn der Zusammenhang?)


Ich finde es schlimm, wenn hier immer wieder der Ein-
druck erweckt wird, dass man, wenn man für Familie ist,
automatisch gegen Schwule und Lesben wäre


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Familie!)


und homophob wäre. Das ist einfach nicht richtig, meine
Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man nicht sein; aber wenn man es ist, ist es schon so!)


Lassen Sie mich zusammenfassen: Beim Ehegatten-
splitting geht es vor allem um den Grundsatz der Besteu-
erung nach der individuellen Leistungsfähigkeit.


(Christel Humme [SPD]: Das wäre schön!)


Die entsprechende Anwendung auf homosexuelle Paare,
die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben,
die füreinander einstehen müssen, halte ich deswegen
für ein Gebot der Steuergerechtigkeit.

Ja, wir sind in unserer Fraktion, in der CDU/CSU-
Fraktion, nicht alle einer Meinung. Wir diskutieren die-
ses Thema. Ich glaube aber, wir müssen uns nicht dafür
entschuldigen, Kollege Beck, dass wir uns in der Union
die notwendige Zeit lassen, um diese Debatte ausführ-
lich zu führen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit zwölf Jahren gibt es das Lebenspartnerschaftsgesetz! Zwölf Jahre!)



Olav Gutting (CDU):
Rede ID: ID1722423900

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der SPD unser Kollege Johannes Kahrs.
Bitte schön, Kollege Johannes Kahrs.


(Beifall bei der SPD)







(A) )


)(B)


(C (D Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Gutting hat eben davon gesprochen, dass er sich eine Gleichstellung im steuerlichen Bereich vorstellen kann. Das, finde ich, ist hoch ehrenwert. Man möge die Diskussion aber einfach einmal andersherum führen! Ich bin 1998 in den Deutschen Bundestag gekommen. Ich lebe jetzt seit ungefähr 20 Jahren mit meinem Freund zusammen. Seitdem ich im Deutschen Bundestag bin, führen wir hier immer eine Diskussion über die Frage: Wie findet Gleichberechtigung statt? In welchem Maß kann das gehen? Da bringt sich die FDP ein. Da bringen sich die Grünen ein. Die CDU/CSU habe ich immer nur in einer Art und Weise erlebt, nämlich als Bremser. Man kann die rechtliche Lage diskutieren – das ist alles gemacht worden; die Kollegin Humme hat das ja einmal durchdekliniert –; aber man muss sich einfach einmal überlegen, was diese Diskussion, zum Beispiel auch die Äußerungen des Kollegen Geis heute und in der Vergangenheit, bei Menschen in der Schule oder im Studium anrichtet, die auf dem Weg sind, sich zu finden. Es ist ja nicht so, dass irgendwo steht, dass man schwul ist, oder dass man sich dafür entscheidet, sondern das ist ein Weg, der für den Einzelnen sehr schwierig ist. Ob schwul oder lesbisch, es ist ein Weg über Jahre, teilweise Jahrzehnte. Dabei muss man erst einmal mit sich selber klarkommen, dann mit der eigenen Familie und mit seinem Umfeld. Das ist ein langer Weg, und er ist nicht immer einfach. Das liegt auch an der Gesellschaft. Das liegt daran, dass nicht alle das gut finden. Das liegt auch an dem Klima, das es in manchen Regionen an manchen Ecken gibt. Deswegen ist es für diejenigen schwierig, eine Diskussion zu erleben, bei der sie das Gefühl haben, dass sie nicht gleichberechtigt behandelt werden. Es ist eben für einen selber schon schwierig, diesen Weg zu gehen, weil man natürlich in seiner Umgebung, auch in der eigenen Familie, andere Beispiele erlebt. Ich glaube, Politik muss Hilfe und Unterstützung geben, damit jeder seinen Lebensweg gehen kann, wie er eben ist. Ich glaube, dass man es ihm nicht noch schwerer machen sollte. Herr Geis, Ihre Rede macht es für junge Menschen schwierig, offen dafür zu stehen, wie sie sind. Das führt eben auch zu Problemen. Natürlich kann man sagen: Jawohl, wir in der CDU brauchen Zeit. – Aber, ehrlich gesagt, das höre ich seit 1998. Mit großer Verwunderung habe ich im Wahlkampf in Niedersachsen erlebt, dass Frau Merkel für mich wahrnehmbar das erste Mal in Bierzelten diese Frage offen zum Wahlkampfthema gemacht und gesagt hat, dass sie gegen die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ist. Das war in einem Wahlkampf, also dort, wo man auch einmal ein bisschen draufhaut. Das hatte ich von ihr so noch nicht gehört. Ich hatte Herrn Geis und die eine oder andere Stimme aus der CDU/CSU gehört. Ich habe die Abstimmung wahrgenommen. Aber das hatte ich von Frau Merkel so noch nicht vernommen. Ehrlich gesagt, wundert es mich dann überhaupt nicht, dass die CDU auf ihrem Parteitag solch einen Beschluss fällt und sagt: Wir wollen keine steuerliche Gleichstellung. Die Urteile des Verfassungsgerichts waren alle bekannt. Es gibt ja nicht nur dieses letzte Urteil. Auch alle anderen Urteile waren bekannt; sie sind hier diskutiert worden. Sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen, man müsse darüber neu diskutieren und alle Argumente abwägen, ist ehrenwert und redlich. Aber zwölf Jahre sind Zeit genug. Wenn man sich überlegt, wie viele Menschen in dieser Zeit ihren Lebensweg gegangen sind, dann muss man sagen, dass die Politik hier nicht in jeder Phase geholfen hat. Ich glaube, wenn man in einer christlichen Partei ist, dann muss man auch daran denken, wie es den Menschen geht. Man kann das Thema verfassungsrechtlich gerne rauf und runter diskutieren; aber das Verfassungsgericht hatte in seinen letzten Urteilen – das hat Volker Beck hier sehr eingängig durchdekliniert – eine sehr durchgängige Beschlusslage. Aufgrund dieser durchgängigen Beschlusslage wissen wir alle, wie entsprechende Urteile in der nächsten Zeit ausgehen werden. Wenn man das weiß und nichts tut, sondern sich in jeder Frage vom Verfassungsgericht schieben, tragen und helfen lässt, dann stellt sich die Frage, warum irgendjemand die CDU wählt. Wir sind doch in die Politik gegangen, um Politik und Gesellschaft zu gestalten, um zu sagen, wie dieses Land aussehen soll. Wenn man als Volkspartei, als Regierungspartei hier steht und sich nicht bewegt, nicht gestaltet, sondern sich vom Verfassungsgericht über jedes kleine Stöckchen tragen lässt, dann ist das erbärmlich. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722424000

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat jetzt beschlos-
sen, im Bundesrat den Antrag zur Öffnung der Ehe zu
stellen. Ich bin Olaf Scholz und Jana Schiedek, unserer
Justizsenatorin, dankbar dafür, dass sie die Initiative er-
griffen haben. Ich glaube, dass es eine Mehrheit dafür
geben wird. Dann werden Sie sich hier wieder mit die-
sem Thema auseinandersetzen müssen. Meine Bitte ist:
Bewegen Sie sich! Wenn eines verlässlich ist, dann ist es
doch die Wankelmütigkeit, die Sprunghaftigkeit der
Bundeskanzlerin. Vielleicht ist es diesmal für Menschen
und für etwas Gutes. Ich hoffe darauf.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Johannes Kahrs (SPD):
Rede ID: ID1722424100

Nächster Redner für die Fraktion der CDU/CSU ist

Kollege Karl Schiewerling. Bitte schön, Kollege Karl
Schiewerling.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722424200

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Ich bin einigermaßen über-
rascht, dass diese Diskussion, die für uns in der Union
– keine Frage – eine schwierige Diskussion ist, genutzt
wird, um daraus wahlkampftechnische oder strategische
Vorteile zu ziehen.


(Christel Humme [SPD]: Das müssen Sie aber jetzt hier aushalten!)






Karl Schiewerling


(A) )


)(B)


(C (D Nehmen Sie uns doch ab, dass es keine Boshaftigkeit ist, wenn wir, ausgehend von unserem Verständnis von Staat und Gesellschaft, in dessen Kern Ehe und Familie stehen, sagen: Wir schützen diesen Kern unserer Gesellschaft! (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können nichts schützen, indem sie es diskriminieren! Das ist kein Schutz!)


Ich sage Ihnen sehr deutlich: Diese Diskussion ist des-
wegen so emotional – nicht nur hier im Bundestag, son-
dern auch bei uns in der Fraktion –, weil es nicht nur um
gesetzestechnische Vorgänge geht oder im Falle des
Steuerrechts um steuertechnische Vorgänge, sondern
weil es aus unserer Sicht um grundsätzliche Fragen der
zukünftigen Entwicklung unserer Gesellschaft geht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Herr Kollege Beck und Herr Kollege Kahrs, ich be-
stätige Ihnen ausdrücklich, dass es natürlich zuerst und
zuvorderst um Menschen und deren Zusammenleben
geht. Es kommt aber auch darauf an, wie wir den Kern
dieses Zusammenlebens gestalten. Wir alle, die hier sit-
zen, verdanken unser Leben Vater und Mutter. Ich gehe
davon aus, dass wir alle aus einer Familie kommen, in
der wir geborgen aufgewachsen sind, indem wir die
Nähe von Vater und Mutter erlebt haben. Wir nehmen
zur Kenntnis, dass sich Entwicklungen in unserer Ge-
sellschaft auftun, bei denen dieses selbstverständliche
Zusammenleben von Vater und Mutter mit ihren Kindern
offensichtlich nicht die Realität ist, was wir respektieren
und anerkennen.

Ich sage sehr deutlich: Für mich ist der Kern des Zu-
sammenlebens der Schutz von Ehe und Familie; er ist
nicht von geschlechtlichen Fragen abhängig. Aber ich
respektiere – weil es bei der Ehe um die Frage geht, die-
sem Zusammenleben einen gesetzlichen Rahmen zu ge-
ben, der für das Leben in der Familie Verlässlichkeit
schafft –, dass es eingetragene Lebenspartnerschaften
gibt; denn wenn sich zwei Menschen zusammentun, für
sich planen und organisieren, dann brauchen sie diesen
Rechtsrahmen, um Verlässlichkeit für das Zusammenle-
ben zu haben.

Ich sage an dieser Stelle aber sehr deutlich: Das Urteil
des Verfassungsgerichts ändert nach meinem Verständ-
nis die Grundlagen des Art. 6 unserer Verfassung – Ehe
und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der
Verfassung –, indem es daneben gleichberechtigt die
Eingetragene Lebenspartnerschaft und deren Zusam-
menleben mit Kindern stellt. Das ist eine Veränderung
innerhalb unserer Verfassung. Das habe ich als Politiker
und Demokrat zur Kenntnis zu nehmen. Ich muss dieses
Urteil nicht lieben. Ich liebe es auch nicht; im Tiefsten
meines Herzens halte ich es für falsch. Ich habe es aber
zu akzeptieren und auch zur Grundlage für politische
Entscheidungen zu nehmen.

Für mich geht es in der Urteilsbegründung um einen
Passus zu der Frage der Adoption. Das Bundesverfas-
sungsgericht schreibt in seiner Begründung ausdrück-
lich, dass man davon ausgeht, dass gleichgeschlechtliche

Paare bei der Adoption von Kindern einer sorgsamen
Prüfung unterzogen werden. Das ist richtig. Das gilt ja
auch für alle anderen Paare.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch notwendig!)


Was mich aber umtreibt – das sage ich nicht nur mit
Blick auf gleichgeschlechtliche Paare, sondern auch mit
Blick auf Ehen und andere –, ist die Frage, ob bei einer
Adoption im Ausland ernsthaft und gründlich geprüft
wird, wie mit Kindern umgegangen wird und wie viel
Käuflichkeit dabei ist.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen, die Schwulen und Lesben sind alle Menschenhändler?)


– Herr Kollege Beck, ich habe gerade gesagt: Dies gilt
für alle. – Was mich umtreibt, ist die Rolle des Kindes,
ist die Rolle des Kindeswohls. Die Frage des Kindes-
wohls steht für mich bei den zukünftigen Entwicklungen
im Mittelpunkt. Wenn es darum geht, sich ein Kind an-
zuschaffen, obwohl die Voraussetzungen nicht stimmen,


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man schafft sich Kinder nicht an! Was haben Sie für eine Sprache? Das ist ja fürchterlich!)


dann werden Kinder offensichtlich angeschafft, um der
eigenen Selbstverwirklichung der Menschen zu dienen.
Kinder sind dann nicht mehr selbstverständlicher Be-
standteil im Leben von Menschen.

Für mich ist die Kernfrage: Werden wir Politik mit
den Augen der Kinder gestalten, die ein Recht auf ihr
Leben haben, und zwar nicht nur als Kind, sondern auch
als Jugendlicher, als Heranwachsender und als Erwach-
sener? Bei allen Untersuchungen, die uns vorliegen,
wird lediglich geprüft, ob sich Kinder bei gleichge-
schlechtlichen Paaren wohlfühlen. Wir haben keine Un-
tersuchung dazu, wie sich die Lebenssituation der He-
ranwachsenden, der Jugendlichen darstellt, die die
Auseinandersetzung mit Vater und Mutter suchen. Wir
haben überhaupt keine Untersuchung dazu, welche Aus-
wirkungen dies hat, wenn sie erwachsen werden.

Mich treibt das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm
um: Eine junge Frau, die erwartete, dass man ihr endlich
sagt, wer ihr Vater ist, hat recht bekommen; ihre Mutter
hat sich künstlich befruchten lassen, weil sie auf ande-
rem Wege kein Kind bekommen konnte oder wollte. Sie
will endlich wissen, welche Herkunft, welchen Vater sie
hat.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist Ihnen das Thema der Aktuellen Stunde eigentlich noch erinnerlich?)



Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1722424300

Herr Kollege, schauen Sie bitte auf die Uhr.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722424400

Nehmen wir mit Blick auf diese Kinder, die bald Ju-

gendliche und Erwachsene werden, zukünftige politi-





Karl Schiewerling


(A) )


)(B)


(C (D sche Entscheidungen ernst! Ich sage Ihnen im vollen Ernst – das sage ich Ihnen als Christlich-Sozialer und als Konservativer –: Kein Mensch in unserer Welt hat ein Anrecht auf ein Kind. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege. Aber alle Kinder haben ein Recht auf Vater und Mut ter. (Beifall bei der CDU/CSU – Christel Humme [SPD]: Was sagen denn die Alleinerziehenden dazu?)

Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1722424500
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722424600


Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1722424700

Nächste Rednerin in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der SPD unsere Kollegin Ingrid Arndt-
Brauer. Bitte schön, Frau Kollegin Arndt-Brauer.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722424800

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-

nen und Kollegen! Ich persönlich lebe recht konservativ:
Ich bin seit 28 Jahren verheiratet, habe ehelich vier Kin-
der bekommen und bin seit meiner Eheschließung geför-
dert worden. Ich gehöre also zu den Privilegierten. Wenn
man mir zusagt, dass ich nichts von meiner Förderung
verliere, habe ich überhaupt nichts dagegen, dass auch
andere gefördert werden. Warum auch? Warum sollten
wir die Ehe, so wie ich sie führe, nicht in dem Sinne öff-
nen, dass wir sagen: „Andere, die ähnliche Lebensent-
würfe mit Kindern oder mit Partnern, für die sie sich ein-
setzen, haben, sollten ebenfalls gefördert werden“? – Da
nimmt man mir nichts weg; man gibt anderen etwas
dazu. Das finde ich sehr positiv. Ich denke, alle drei Op-
positionsfraktionen sehen das ähnlich.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE])


Ich finde es etwas befremdlich, dass die FDP sagt: Ei-
gentlich sehen wir das auch so – es müsste zu einer
Gleichstellung kommen, alle müssten die Möglichkeit
einer Adoption erhalten –; aber wir sind noch nicht so
weit, dass wir das regeln können. – Ich befürchte: Wenn
Sie es jetzt nicht regeln und Ihren Koalitionspartner da-
bei mitnehmen, haben Sie in der nächsten Legislaturpe-
riode keine Chance mehr, es zu tun, und werden am wei-
teren Vorgehen nicht mehr beteiligt sein.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das ist bedauerlich; aber das kann man dann nicht än-
dern.

Bei der CDU/CSU finde ich es noch schwieriger. Da
weiß ich, ehrlich gesagt, nicht, ob das, was der Kollege
Geis hier gesagt hat, wirklich die Meinung der CDU/
CSU ist, ob es im tiefsten Inneren die Meinung der
Mehrheit der Wähler ist, oder ob es schon ein bisschen

an der Zeit vorbeigeht. Natürlich verändern sich Gesell-
schaften und Werte; man muss diesen Wandel auch als
Politiker akzeptieren und sich ihm ein Stück weit anpas-
sen. Nur bin ich mir nicht sicher, inwieweit die CDU/
CSU in dem Prozess, den hier einige andere Kollegen
angedeutet haben, schon mitgenommen worden ist. Na-
türlich haben Sie ein Werte- und Menschenbild; Sie wol-
len alle Menschen gleich behandeln. Aber wenn es da-
rauf ankommt, dann wollen Sie einen Unterschied
machen, dann sagen Sie immer noch: Die Ehe ist privile-
giert, alles andere nicht. – Es ist schwierig, das gegen-
über der Gesellschaft durchzuhalten.

Ich erinnere an Themen, bei denen Sie auch einmal
etwas anderes postuliert haben, bei denen sich aber die
Situation im Verfahren des politischen Prozesses so ent-
wickelt hat, dass Sie komplett umgesteuert haben. Ich
nenne stichwortartig, was Sie einmal hochgehalten ha-
ben: Die Wehrpflicht war Ihnen einmal wichtig; Sie ha-
ben sie komplett aufgegeben bzw. ausgesetzt. Energie-
politik: Atomausstieg, was haben Sie für Verrenkungen
gemacht! Ihre Politik haben Sie aufgegeben. In der Bil-
dungspolitik haben Sie mal eben die Hauptschule aufge-
geben. In der Familienpolitik sind Sie jetzt auch so weit,
dass Sie die Zahl der Kitaplätze ausbauen wollen, dass
Sie sagen: Nein, wir wollen nicht nur die Betreuung zu
Hause; hier müssen wir uns ändern. – Bei der Rente gibt
es Umschwünge. Beim Mindestlohn sind Sie plötzlich
dabei; das freut mich. – Sie haben schon so viele Dinge
aufgegeben, dass Ihre Wählerschaft Schwierigkeiten hat,
Ihnen zu folgen.

Sie müssen sich einmal entscheiden: Was haben Sie
eigentlich für ein Leitbild? Laufen Sie den Demoskopen
hinterher, nach dem Motto: „Ich muss mal sehen, wie
sich die Umfragen in den nächsten Tagen entwickeln;
danach richte ich meine Politik aus“?


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wer hat denn mit Demoskopie argumentiert, Frau Kollegin?)


Schauen Sie, was eigentlich die Werte der CDU sind,
und stehen Sie zu ihnen? Oder erfinden Sie eine neue
CDU? – Sie machen es dem Wähler an dieser Stelle
nicht ganz leicht. Das Ergebnis lässt sich an den letzten
Landtagswahlen ablesen, die Sie alle mehr oder weniger
verloren haben. Daran können Sie deutlich erkennen,
dass der Wähler bei Ihnen nicht mehr weiß: Wo ist ei-
gentlich die Linie? Was ist CDU-Politik?

Dieses Thema verlangt eine sehr ernsthafte Debatte;
viele Kollegen haben das eingefordert. Es eignet sich
überhaupt nicht zum Klamauk. Ein paar Bemerkungen,
die hier gefallen sind, fand ich ziemlich daneben. Des-
wegen möchte ich festhalten: Es gibt Lebensentwürfe,
wo sich Menschen für andere Menschen einsetzen, in
welcher Form auch immer: indem sie als Mütter oder
Väter Menschen pflegen oder vielleicht als Kinder die
Eltern. Es gibt ähnliche Lebensentwürfe; nur sind es da
nicht Mutter und Vater, sondern vielleicht zwei Mütter
oder zwei Väter. Können wir nicht einfach sagen: „Wir
müssen die Leistung, die im Rahmen dieser Lebensent-
würfe erbracht wird, in irgendeiner Form fördern“? Das





Ingrid Arndt-Brauer

(A) (C)



(D)(B)


ist doch eine sinnvolle Sache; denn unsere Gesellschaft
braucht solche Lebensentwürfe.

Ich habe nichts dagegen, wenn jemand sagt: Das Ideal
ist Mutter, Vater, Kind. – Aber dieses Ideal gibt es nicht
immer. Seitdem Sie an der Regierung sind, gibt es ei-
gentlich überhaupt keine Ideale mehr.


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir mussten so viele Kompromisse schließen, und die
Gesellschaft musste so viel akzeptieren. Ich denke, Sie
sollten Ihre Haltung überdenken, über Ihren Schatten
springen und die zehn Tage nutzen, um mit Ihren Wäh-
lern zu sprechen. Ich garantiere Ihnen: In zehn Tagen ha-
ben Sie den Sprung gemacht und tragen die Gleichstel-
lung mit. Nutzen Sie die zehn Tage, um den
gesellschaftlichen Wandel aktiv zu begleiten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Ingrid Arndt-Brauer (SPD):
Rede ID: ID1722424900

Vielen Dank, Frau Kollegin.

Wir sind am Ende unserer Aktuellen Stunde und
gleichzeitig am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages ein auf morgen, Donnerstag, den 28. Februar
2013, 9 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722425000