Rede:
ID1722411200

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 17224

  • date_rangeDatum: 27. Februar 2013

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:56 Uhr

  • fingerprintRedner ID: 11002805

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundes-ministerin der Justiz: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 2

  • subjectLänge: 3 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 2
    1. \n: 2
    2. (C\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/224 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ Inhaltsverzeichnis DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister 27829 C 27829 C 27829 D 27830 A 27830 C 27830 C 27830 D 27831 A 27831 A 27833 A 27833 B 27833 C 27833 C 27833 D 27834 A 27834 B 27834 B Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 224. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Jahresab- rüstungsbericht 2012; weitere Fragen . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister 27827 A 27827 B 27828 A 27828 B 27828 C 27828 D 27829 A 27829 B 27831 C 27831 C 27831 D 27832 A 27832 B 27832 C 27832 D 27832 D 27833 A Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .27831 A 27834 B 27834 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/12439) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begründung für das Ersuchen um Stel- lungnahme bei interessierten Verbänden zu den „Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Ak- tienrechtsnovelle 2012“ Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfasser des vom BMJ versandten Doku- ments „Änderungen im Umwandlungs- recht und Folgeänderungen anlässlich der Aktenrechtsnovelle 2012“ Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Einbringung der „Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Aktenrechtsnovelle 2012“ in das parlamentarische Verfahren Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Sonja Steffen (SPD) Verlängerung der strafrechtlichen Verjäh- rungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefoh- lenen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Sonja Steffen (SPD) Vorlage eines Entwurfs zur Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Burkhard Lischka (SPD) Einsatz kommerzieller Produkte zur Quel- len-TKÜ bei der Strafverfolgung durch Bundesbehörden Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Burkhard Lischka (SPD) Verfassungsgemäße Ermächtigung zum Einsatz von Quellen-TKÜ zur Strafverfol- gung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 27834 D 27834 D 27835 A 27835 A 27835 B 27835 B 27835 C 27835 C 27835 D 27836 B 27836 A 27836 A 27837 A 27838 D 27839 B 27839 D 27840 A 27840 B 27840 C 27841 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 III Mündliche Frage 10 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Kritik an den Spar- paketen für Griechenland und etwaige Aufhebung der Sparauflagen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steuersparende Verlagerung von in Deutschland erzielten Gewinnen börsenno- tierter Unternehmen ins Ausland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Willi Brase (SPD) Anzahl der Jugendlichen in EQ-Plus-Maß- nahmen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Willi Brase (SPD) Anzahl in eine duale Ausbildung übernom- mener Jugendlicher nach erfolgreich ab- solvierter EQ- oder EQ-Plus-Maßnahme Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Rückerstattungsforderung an die Bundesländer wegen nichtverausgabter Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabe- paket für 2012 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage und erhoffte Einnahmen möglicher Rückerstattungsforderungen an die Bundesländer im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) Schutz von Hinweisgebern vor dem Hinter- grund des Pferdefleischskandals Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) Lösungsvorschläge für die Auszahlung von Gettorenten rückwirkend ab dem Jahr 1997 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27841 C 27841 D 27842 C 27843 A 27844 A 27844 C 27845 B 27845 D 27846 A 27846 C 27847 A 27847 B 27848 B 27848 C 27849 A 27849 A 27850 A 27850 A 27851 B 27851 D 27852 B 27852 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Mündliche Frage 23 Anton Schaaf (SPD) Verwaltungsaufwand der rückwirkenden Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Getto ab dem Jahr 1997 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur vollstän- digen Gleichstellung von Lebenspartner- schaft und Ehe als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 4 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeidung von Mehrstaatigkeit als prä- gendes Element des deutschen Staatsange- hörigkeitsrechts Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 5 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufrechterhaltung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 12 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Richtlinien für die kostenlose Gestellung von Parkplätzen an Mitarbeiter der Bun- desministerien in dieser Legislaturperiode und lohnsteuerliche Behandlung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 13 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Fiskalische Gefahren durch die zuneh- mende Anzahl von Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 14 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Zulässigkeit des Abzugs von Werbungskos- ten bei den Einkünften aus Kapitalvermö- gen in tatsächlicher Höhe Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 15 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Definition und Eindämmung der aggressi- ven Steuerplanung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27853 B 27853 C 27854 D 27855 A 27855 C 27856 D 27858 C 27859 C 27860 D 27862 B 27863 D 27865 A 27866 A 27867 C 27869 A 27869 D 27871 A 27872 C 27873 A 27873 D 27874 A 27874 B 27874 D 27875 A 27875 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 V Anlage 8 Mündliche Frage 16 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Bundesverfas- sungsgerichtsurteil zum Adoptionsrecht und Maßnahmen zur steuerlichen Besser- stellung gleichgeschlechtlicher Lebenspart- nerschaften Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 24 Anton Schaaf (SPD) Interesse der ehemaligen Gettoarbeiterin- nen und Gettoarbeiter an einer pauschalen Entschädigungszahlung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 25 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Position der israelischen Regierung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Get- torenten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 26 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Lösung in der Frage der Gettorenten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 27 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Lösung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten nach dem ZRBG ab dem Jahr 1997 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 28 und 29 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Einbeziehung bisher ausgeschlossener ehe- maliger Gettoarbeiter in eine gesetzliche Lösung für eine Gettorente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 30 und 31 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung des Aalbestands und Konsequen- zen aus dem „Umsetzungsbericht 2012 zu den Aalbewirtschaftungsplänen der deut- schen Länder 2008“ Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 32 und 33 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag der EU-Kommission für Zulas- sungsbeschränkungen von Saatgutbeizmit- teln mit bienengefährdenden Neonicotinoid- wirkstoffen und Konsequenzen aus dem Bericht der Europäischen Behörde für Le- bensmittelsicherheit (EFSA) für die Ertei- lung von Ausnahmegenehmigungen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 34 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Besetzung von Außenposten des Marine- fliegergeschwaders 5 in Warnemünde und auf Helgoland nach dem 1. September 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hubschrau- bern Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27875 D 27876 A 27876 B 27876 C 27876 C 27876 D 27877 B 27878 A 27878 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Anlage 17 Mündliche Frage 35 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung einer deutsch-französischen oder europäischen Drohne Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 36 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Beteiligung ehemaliger Bundeswehrsolda- ten an Kampfhandlungen in Syrien und Libyen in den vergangenen zwei Jahren; etwaige Verstöße gegen das Soldatengesetz Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 37 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorträge des deutschen Militärattachés in Mexiko über Marktchancen von Rüstungs- unternehmen im Gastland Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 38 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personaleinsatz der Bundeswehr bei der Rüstungsmesse IDEX 2013 in Abu Dhabi Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 39 und 40 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Internationaler Kinder- und Jugendaus- tausch; Anteil der Kinder und Jugendli- chen mit Behinderungen sowie Förderung von deren Teilnahme Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 41 und 42 Harald Weinberg (DIE LINKE) Abrechnung des Totenscheins als letzte Sachleistung der gesetzlichen Krankenver- sicherung und entstehende Kosten Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 43 und 44 Gustav Herzog (SPD) Lärmabhängiges Trassenpreissystem beim Güterverkehr auf der Schiene; Anreiz einer Umrüstung auf lärmmindernde Bremssysteme für Wagenhalter Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 45 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahme von Mehrkosten für das Bahn- hofsprojekt Stuttgart 21 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 46 Andrej Hunko (DIE LINKE) Tests von Drohnen in Deutschland Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 47 und 48 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auflagen des BMVBS bei Überprüfung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Autobahnprojekte nach dem A-Modell durch einzelne Bundesländer; Vereinba- rungen mit den Ländern zur Durchfüh- rung von ÖPP-Projekten nach dem A-Mo- dell Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27878 D 27879 A 27879 B 27879 C 27879 D 27880 B 27880 C 27881 A 27881 A 27882 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 VII Anlage 27 Mündliche Fragen 49 und 50 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Errichtung des Windparks Moldava; Kla- geberechtigung und Erfüllung formale Vo- raussetzungen für eine Öffentlichkeitsbe- teiligung Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 51 und 52 Frank Schwabe (SPD) Aussage von Bundesminister Peter Altmaier zu den Kosten der Energiewende Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 53 und 54 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Grundlage einer Berechnung von Energie- wendekosten von 1 Billion Euro bis zum Jahr 2040; Einsparsumme bei einer ver- pflichtenden Direktvermarktung bzw. bei Abschaffung der Managementprämie für Neuanlagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 55 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der inländischen Treibhaus- gasemissionen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 56 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einzelfehlerfestigkeit der Notkühlung im Atomkraftwerk Gundremmingen beim Be- messungserdbeben Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 57 Inge Höger (DIE LINKE) Aufbau eines Berufsbildungszentrums in der Westbank Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 58 und 59 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Schlussfolgerungen aus den Erfolgen der Fachhochschulen im Rahmen des Quali- tätspakts Lehre; Anträge der Förderlinie IngenieurNachwuchs Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 60 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Inanspruchnahme der Förderlinie SILQUA-FH (Soziale Innovationen für Le- bensqualität im Alter) Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 61 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Erfolge der Förderung von Fachhochschu- len im Rahmen der Förderaktivität Pro- filNT (Profil – Neue Technologien); Fort- setzung der Förderung über 2015 hinaus Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 62 und 63 Ulla Burchardt (SPD) Inanspruchnahme der Förderrunde 2012 für FHprofUnt (Forschung an Fachhoch- schulen mit Unternehmen) Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27882 C 27883 A 27883 B 27883 D 27884 A 27884 B 27884 C 27885 A 27885 A 27885 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Anlage 37 Mündliche Frage 64 Michael Gerdes (SPD) Qualität der Förderanträge im Rahmen von FHprofUnt und Erhöhung des Finanz- volumens Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 65 Michael Gerdes (SPD) Nicht ausreichende Finanzierung zusätzli- cher Studienplätze an Fachhochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 66 und 67 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Etwaige Probleme beim Wechsel von Stu- dierenden von einer Fachhochschule an eine Universität; Hürden für FH-Absolven- ten bei der Zulassung zur Promotion an ei- ner Universität Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 68 René Röspel (SPD) Beschäftigungsperspektiven von Absolven- tinnen und Absolventen von Fachhoch- schulen im Vergleich zu Absolventinnen und Absolventen von Universitäten Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 69 René Röspel (SPD) Erkenntnisse der Bundesregierung zu der Zahl abgeschlossener Promotionsverfahren bei Personen mit FH-Abschluss Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 70 Klaus Hagemann (SPD) Einflussnahme von Stipendiengebern bei der Bewerberauswahl für das Deutsch- landstipendium; eingestellte und veraus- gabte Mittel Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 71 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Senkung des Primärenergiebedarfs um 20 Prozent bis 2020 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 72 Manfred Grund (CDU/CSU) Verbrauch an elektrischer Arbeit und An- teil des durch Photovoltaik erzeugten Stroms im Januar 2013 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 73 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einfluss des geplanten Ausbaus der erneu- erbaren Energien auf eine Senkung der Importkosten für Öl, Gas und Kohle und auf die Gesamtsumme aller Steuern und Abgaben durch Arbeitsplätze im Bereich erneuerbare Energien im Zeitraum 2000 bis 2030 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27885 C 27885 D 27886 A 27886 C 27887 A 27887 A 27887 C 27887 D 27888 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 IX Anlage 46 Mündliche Frage 74 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Änderung von Rechtsvorschrif- ten für die Anwendung der Fracking-Tech- nologie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 75 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Fehlende Würdigung des Einsatzes der KFOR-Truppen bzw. der Bundeswehr beim Empfang des kosovarischen Bot- schafters in Berlin am 20. Februar 2013 durch Staatsministerin Cornelia Pieper Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 76 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen über das Schicksal der Ende Januar 2013 im Iran verhafteten Journalisten; Bemühungen um ihre Befrei- ung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 77 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib des deutsch-syrischen Doppel- staatlers M. H. Z. in Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 78 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen der Bundesregierung zum Standortbewilligungs- und Umweltverträg- lichkeitsprüfungsverfahren für die geplan- ten Reaktorblöcke in Hinkley Point; Be- richte der Deutschen Botschaft in London zu diesem Neubauvorhaben Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 79 und 80 Johannes Pflug (SPD) Ermöglichung einer achtjährigen Schul- ausbildung für Kinder der Flüchtlinge der Rohingya im Lager Cox’s Bazar in Bangla- desch und Unterstützung einer Ausreise- möglichkeit für Rohingya-Flüchtlinge in aufnahmewillige Staaten sowie bei der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft von Myanmar Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 81 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Thematisierung der Menschenrechtsverlet- zungen im Fall des Komponisten Fazil Say durch Bundeskanzlerin Merkel auf ihrer jüngsten Reise in die Türkei Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 82 Andrej Hunko (DIE LINKE) Zustandekommen, Verhandlungspartner und geplante Inhalte eines Abkommens zur weiteren bilateralen Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 83 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Aufnahme von syrischen Flüchtlingen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27888 B 27888 D 27889 A 27889 B 27889 C 27889 D 27890 A 27890 B 27890 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Anlage 55 Mündliche Frage 84 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Versendung von außerhalb der Bundes- ministerien verfassten Gesetzentwürfen zur Stellungnahme an Verbände Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Fragen 85 und 86 Ingo Egloff (SPD) Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum grundge- setzlich garantierten Auskunftsrecht für Medienvertretende gegenüber Bundesbe- hörden Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27891 A 27891 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27827 (A) ) )(B) (C (D 224. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27873 (A) ) )(B) Anlagen Mehrstaatigkeit angemessen berücksichtigt. Insbeson- dere unter Ordnungsgesichtspunkten besteht ein staatli- ches Interesse, die Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit Möller, Kornelia DIE LINKE 27.02.2013 Müller (Aachen), Petra FDP 27.02.2013 der Bundesregierung) hat leiten lassen. In der Gesetzes- begründung heißt es auf Seite 11 der Bundestagsdruck- sache 14/533: „Dabei wird der Gesichtspunkt der Vermeidung von Hans Möhring, Cornelia DIE LINKE 27.02.2013 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 4): Wie begründet das Bundesministerium der Justiz, dass „die Vermeidung von Mehrstaatigkeit eines der prägenden Elemente des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts“ bzw. „Ausdruck der einheits- und staatsbildenden Funktion der Staatsangehörigkeit“ sein soll (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen zu den Fragen 29 bis 32 auf Bundestags- drucksache 17/8268)? Für die Vermeidung von Mehrstaatigkeit waren für den Gesetzgeber die Gründe ausschlaggebend, von der sich auch der unter anderem von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetz- entwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 16. März 1999 (vergleiche oben angegebene Antwort Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 27.02.2013 Bellmann, Veronika CDU/CSU 27.02.2013 Canel, Sylvia FDP 27.02.2013 Crone, Petra SPD 27.02.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 27.02.2013 Gabriel, Sigmar SPD 27.02.2013 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27.02.2013 Gottschalck, Ulrike SPD 27.02.2013 Gruß, Miriam FDP 27.02.2013 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 27.02.2013 Hardt, Jürgen CDU/CSU 27.02.2013 Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Hübinger, Anette CDU/CSU 27.02.2013 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Klamt, Ewa CDU/CSU 27.02.2013 Korte, Jan DIE LINKE 27.02.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Kunert, Katrin DIE LINKE 27.02.2013 Lange (Backnang), Christian SPD 27.02.2013 Dr. Lotter, Erwin FDP 27.02.2013 Dr. h.c. Michelbach, CDU/CSU 27.02.2013 Nahles, Andrea SPD 27.02.2013 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 27.02.2013 Nietan, Dietmar SPD 27.02.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 27.02.2013 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.02.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 27.02.2013 Schön, Nadine CDU/CSU 27.02.2013 Schreiner, Ottmar SPD 27.02.2013 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 27.02.2013 Ziegler, Dagmar SPD 27.02.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.02.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 27874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D einzuschränken (vergleiche Beschluss des Bundesver- fassungsgerichts vom 21. Mai 1974 … zur Abwägung der Vor- und Nachteile mehrfacher Staatsangehörigkeit aus der Sicht der Betroffenen …).“ Die Reform ist bekanntlich zur Jahrtausendwende in Kraft getreten, und wir sammeln seitdem Erfahrungen, inzwischen auch mit Optionsfällen bei doppelter Staats- angehörigkeit. Deshalb hat die Regierungskoalition im Herbst 2009 im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Erfahrungen mit den ersten Optionsfällen auf möglichen Verbesserungsbedarf sowohl in verfahrens- als auch materiellrechtlicher Hinsicht überprüft und gegebenen- falls entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet wer- den sollen, damit wir unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung beseitigen können. Dass die Bundesregierung sich dieser Aufgabe stellt, ist Ihnen unter anderem aus der von Ihnen zitierten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Ih- rer Fraktion bekannt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 5): Wie rechtfertigt das Bundesjustizministerium die Auf- rechterhaltung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeits- recht, wenn die mit diesem Grundsatz angestrebte „enge Bin- dung an Deutschland“ nicht nur – wie zunächst behauptet – durch einen deutschen Elternteil vermittelt werden kann, son- dern nun auch „durch einen langandauernden Aufenthalt“ in Deutschland (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/12321, Antwort zu Frage 9)? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage am 27. Dezember 2011 ausgeführt, dass die über einen deutschen Elternteil vermittelte Bin- dung nur ein Beispiel für die Bindung darstellt. Ein wei- teres Beispiel ist der langandauernde Aufenthalt in Deutschland. Anders, als die Fragestellung suggeriert, liegt also kein rechtfertigungsbedürftiger Widerspruch vor. Im Übrigen verweise ich auf den Prüfauftrag aus der Koalitionsvereinbarung. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 12): Welche Richtlinien wurden für die kostenlose Gestellung von Parkplätzen an (beamtete) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien in dieser Legislaturperiode erlassen, und wie ist die Parkplatzgestellung lohnsteuerlich zu behandeln? Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Haushaltsführungsrundschreiben 2012 folgenden Hin- weis an die obersten Bundesbehörden zu Parkraumbe- wirtschaftung gegeben: „Jedes Bundesministerium regelt selbständig und un- ter eigener Verantwortung für seinen Geschäftsbereich die Bereitstellung und den einheitlichen Umgang mit Parkflächen auf seinen Dienstliegenschaften (Ressort- prinzip, Art. 65 GG). Dies gilt auch, soweit die Dienstliegenschaften im Rahmen des „Einheitlichen Lie- geschaftsmanagements“ von der Bundesanstalt für Im- mobilienaufgaben angemietet sind. Die Regelungen sollen die jeweiligen spezifischen dienstlichen Belange und örtlichen Gegebenheiten sowie soziale Gesichtspunkte, insbesondere die Belange der schwer behinderten Beschäftigten, berücksichtigen. Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen nach § 75 Abs. 3 Nr. 15 Bundespersonalvertretungsgesetz sind zu wahren. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsam- keit der Bundeshaushaltsordnung finden Anwendung. Eine Verpflichtung zur Erhebung eines Entgeltes nach § 52 BHO besteht nicht.“ Zur lohnsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Parkplätzen an Ar- beitnehmer gelten folgende Grundsätze: Vorteile des Arbeitnehmers sind kein zu versteuernder Arbeitslohn, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als not- wendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielset- zungen erweisen und daher im ganz überwiegend eigen- betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Führt die Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis, dass ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeit- gebers vorliegt, kann das damit einhergehende eigene In- teresse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden. Nach der Verwaltungs- auffassung wird ein solches ganz überwiegend eigenbe- triebliches Interesse des Arbeitgebers angenommen, wenn dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Park- plätze zur Verfügung gestellt werden. Diese lohnsteuerli- che Beurteilung gilt bei allen Arbeitnehmern gleicherma- ßen, nicht nur bei den angesprochenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bundesministerien. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 13): Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregie- rung aus dem Umstand, dass nach dem Schreiben des Bundes- ministeriums der Finanzen vom 28. Dezember 2012 die §§ 43 bis 45 d des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Ge- setzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. Okto- ber 2012 (Bundesratsdrucksache 632/12) vorläufig anzuwen- den sind, gleichwohl die in dem Schreiben angekündigte Gesetzesänderung sich im Entwurf eines Gesetzes zur Umset- zung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften nicht wiederfindet und die Bundesregierung er- klärt hat, dass weitere Änderungen aus dem ursprünglichen Jahressteuergesetz 2013 nicht eingebracht werden sollen, und sieht die Bundesregierung durch die zunehmende Anzahl von Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Kapitalertrag- steuer fiskalische Gefahren für das Steueraufkommen? Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob die im Jahres- steuergesetz 2013 vorgesehenen Regelungen zum Kapi- talertragsteuerabzug in einem anderen Steuergesetz eingebracht werden können. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27875 (A) ) )(B) (C (D Die vorgesehene Gesetzesänderung birgt keine Gefahren für das Steueraufkommen. Zum einen wurde lediglich die Möglichkeit zur Abstandnahme vom Kapi- talertragsteuerabzug für Kapitalanleger mit Nichtveran- lagungsbescheinigung bzw. bei unter dem Sparerpausch- betrag liegenden Kapitalerträgen – im Gegensatz zum bisher bestehenden Erstattungsverfahren beim Bundes- zentralamt für Steuern – erweitert, um den Verwaltungs- aufwand für diese Anlegergruppe zu reduzieren. Zum anderen wurde die Pflicht zur Abführung von Kapital- ertragsteuer verstärkt auf die auszahlenden Stellen – ins- besondere auf die Kreditinstitute – verlagert. Es handelt sich also lediglich um eine Änderung des Verfahrens der Steuererhebung, eine Erweiterung der Steuerbefreiung ist mit diesen Änderungen aber nicht verbunden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 14): Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass gemäß den Ausführungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 17. Dezember 2012 – 9 K 1637/10) in bestimmten Fällen der Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapital- vermögen in tatsächlicher Höhe möglich ist, und aus welchem Grund wird gemäß der Verwaltungsauffassung eine Anrechnung zum Beispiel gemäß den §§ 35, 35 a, 35 b des Einkommensteu- ergesetzes nicht auf die Abgeltungsteuer zugelassen? Zu dem ersten Teil der Frage weise ich darauf hin, dass die Bundesregierung entgegen der nicht rechtskräf- tigen Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württem- berg der Auffassung ist, dass auch in Fällen der Güns- tigerprüfung – das sind die Fälle, bei denen die Einkommensteuerbelastung des Steuerpflichtigen auf- grund seines geringeren Einkommens unter dem Abgel- tungsteuersatz von 25 Prozent liegt – ein Abzug tatsäch- licher Werbungskosten über den Sparerpauschbetrag hinaus nicht zulässig ist. Es ist erklärtes Ziel der Abgeltungsteuer, durch die Pauschalierung des Werbungskostenabzugs eine Verein- fachung des Besteuerungsverfahrens zu erreichen. Dies gilt auch für die Fälle der Günstigerprüfung. Würde man der Auffassung des Finanzgerichts – die nicht mit dem Gesetzeswortlaut im Einklang steht – folgen, würde die- ses Ziel verfehlt werden. Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage verweise ich darauf, dass nicht die Verwaltung die Anrechnung der ent- sprechenden Steuerermäßigungen ausschließt, sondern dass sich dies bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 15): Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Begriff der aggressiven Steuerplanung zu definieren, und welche rechtli- chen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um aggressive Steuerplanungen einzudämmen? Die Bundesregierung orientiert sich bei der Beschrei- bung „aggressive Steuerplanung“ an den im internatio- nalen Kontext verwendeten Umschreibungen. So teilt die Bundesregierung die Definition der Europäischen Kommission betreffend aggressiver Steuerplanung in der Empfehlung vom 6. Dezember 2012 (C(2012) 8806 final). Demnach besteht aggressive Steuerplanung darin, die Feinheiten eines Steuersystems oder Unstimmigkei- ten zwischen zwei oder mehr Steuersystemen auszunut- zen, um die Steuerschuld zu senken. Aggressive Steuer- planung kann in vielerlei Formen auftreten. Zu ihren Folgen gehören doppelte Abzüge, das heißt ein und der- selbe Verlust wird sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat abgezogen, und doppelte Nichtbe- steuerung, das heißt Einkünfte, die im Quellenstaat nicht besteuert werden, sind im Ansässigkeitsstaat steuerbe- freit. Die Bundesregierung hat die Initiierung des OECD- Projekts zur Verhinderung von aggressiver Steuerpla- nung – Adressing Base Erosion and Profit Shifting, BEPS – maßgeblich betrieben. Das Projekt wird von al- len Industriestaaten unterstützt, namentlich der G 20 so- wie der G 8. Ziel des Projekts ist die Analyse der oben genannten Ursachen und Mechanismen, die zu einer niedrigen effektiven Steuerbelastung von multinationa- len Unternehmen beitragen. Es wird hierbei ein umfas- sender Ansatz angestrebt, der die bisher auf diesem Ge- biet geleisteten Arbeiten zusammenführen soll. Auf Grundlage der zu gewinnenden Erkenntnisse sollen Vor- schläge für zusätzliche international abgestimmte steuer- liche Standards zur Beseitigung von Besteuerungslücken erarbeitet und zeitnah umgesetzt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 16): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht, und welche Maßnahmen wird sie zur steuerlichen Besserstel- lung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ergreifen? „Nach bisheriger Rechtslage ist die Adopiton des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich – sogenannte Stiefkindadoption. Nicht eröffnet ist hingegen die hier in Rede stehende Adoption des vom eingetragenen Lebenspartner angenommenen Kindes – sogenannte Sukzessivadoption. Ehegatten wird demge- genüber sowohl die Möglichkeit der Stiefkindadoption als auch die der Sukzessivadoption eingeräumt“ (Zitat Pressemitteilung Nr. 9/2013 BVerfG zum Urteil vom 19. Februar 2013 1 BvL 1/11 und andere). Die Bundesregierung prüft, wie das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 umzuset- zen ist. Das angesprochene Urteil betrifft unmittelbar die Zu- lässigkeit der Sukzessivadoption durch Lebenspartner. Ob Konsequenzen aus dem Urteil für steuerrechtliche Fragen zu ziehen sind, insbesondere zum Ehegattensplit- 27876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D ting, zu dem beim Bundesverfassungsgericht andere Verfahren anhängig sind, wird in der Bundesregierung geprüft. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck- sache 17/12439, Frage 24): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ih- rer Einschätzung (Berichterstattung durch das Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2013, Ta- gesordnungspunkt 3 der 120. Sitzung), dass eine weitere pau- schale Entschädigungszahlung aus Sicht der Betroffenen de- ren Interessen offenbar am wenigsten entspricht, und bis wann wird die Bundesregierung ein ihren Erkenntnissen entspre- chendes Ergebnis für eine Lösung vorweisen können? Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat zu der Frage der Nachzahlung von so- genannten Gettorenten in den Fällen, in denen Renten- anträge zunächst abgelehnt und dann nach der geänder- ten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 bewilligt wurden, im Dezember 2012 eine Sach- verständigenanhörung durchgeführt. Welche Schlussfol- gerungen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfrak- tionen abgestimmt. Diese Gespräche sind nicht abge- schlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 25): Welche Position hat die israelische Regierung auf dem Ende Januar 2013 durchgeführten Treffen mit der Bundes- regierung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Be- schäftigungen in einem Ghetto, ZRBG, ab dem Jahr 1997 ver- treten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie- rung aus diesem Gespräch? In einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales und des israeli- schen Ministeriums für Senioren am 17. Januar 2013 wurden die Zahlung der sogenannten Gettorenten und damit im Zusammenhang stehende Probleme sowie die Frage einer möglichen rückwirkenden Zahlung von Gettorenten besprochen. Die israelische Seite ist darüber informiert worden, dass derzeit zwischen der Bundes- regierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt wird, welche Schlussfolgerungen aus der im Dezember 2012 zu dieser Frage durchgeführten Sachverständigen- anhörung zu ziehen sind. Eine Festlegung hat es in die- ser Frage während des Gesprächs nicht gegeben. Die Position der israelischen Regierung wird bei den Überle- gungen der Bundesregierung berücksichtigt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 26): Sieht die Bundesregierung nach der öffentlichen Anhö- rung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 2012 die Notwendigkeit, in der Frage der Gettorenten gesetzgeberisch oder anderweitig tätig zu werden, um eine rechtliche und politische Lösung zu- gunsten der noch lebenden Gettoarbeiterinnen und Getto- arbeiter herbeizuführen? Welche Schlussfolgerungen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Diese Ge- spräche sind nicht abgeschlossen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 27): Aus welchem Grund wird die Lösung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten nach dem ZRBG ab dem Jahr 1997, die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der israelischen Regierung gefunden wurde, nicht umgesetzt? Die Frage geht von einer unzutreffenden Annahme aus. In einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales und des israeli- schen Ministeriums für Senioren am 17. Januar 2013 wurden die Zahlung der sogenannten Gettorenten und damit im Zusammenhang stehende Probleme sowie die Frage einer möglichen rückwirkenden Zahlung von Gettorenten besprochen. Die israelische Seite ist darüber informiert worden, dass derzeit zwischen der Bundes- regierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt wird, welche Schlussfolgerungen aus der im Dezember 2012 zu dieser Frage durchgeführten Sachverständigen- anhörung zu ziehen sind. Eine Festlegung hat es in die- ser Frage während des Gesprächs nicht gegeben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Fragen 28 und 29): Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Problematik der Gettorenten zur Einbeziehung jener ehe- maligen Gettoarbeiter in eine gesetzgeberische Lösung, die – nach Angaben einiger Sachverständiger in der Anhörung – in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des ZRBG keine An- träge gestellt haben, weil sie von der offensichtlichen Aus- sichtslosigkeit eines Antrags überzeugt waren, da damals die Ablehnungsquoten über 90 Prozent betragen haben? Trifft es zu – wie den Stellungnahmen einiger Sachverstän- diger zur Anhörung zu entnehmen ist –, dass in Polen lebende Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27877 (A) ) )(B) (C (D ehemalige Gettoarbeiter keine Rentenzahlungen erhalten, und was will die Bundesregierung unternehmen, um auch diesen Gettoüberlebenden zu ihren Rentenansprüchen zu verhelfen? Zu Frage 28: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat zu der Frage der Nachzahlung von so- genannten Gettorenten in den Fällen, in denen Rentenan- träge zunächst abgelehnt und dann nach der geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009 bewilligt wurden, im Dezember 2012 eine Sachverstän- digenanhörung durchgeführt. Welche Schlussfolgerun- gen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfrak- tionen abgestimmt. Diese Gespräche sind nicht abge- schlossen. Der Personenkreis, der in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Getto angesichts der hohen Ablehnungsquote keine Anträge gestellt hat, ist in die Überlegungen mit einbezogen. Zu Frage 29: Die Frage bezieht sich offenbar auf ehemalige soge- nannte Gettoarbeiterinnen und Gettoarbeiter, auf die das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen von 1975 Anwendung findet. Das Abkommen betrifft unab- hängig von der Staatsangehörigkeit alle Personen, die Versicherungszeiten in Polen und Deutschland oder auch nur in einem der beiden Staaten nachweisen können, sich am 31. Dezember 1990 in Deutschland oder Polen aufgehalten haben und noch heute dort wohnen. Nach diesem Abkommen werden Leistungen nach dem sogenannten Eingliederungsprinzip gewährt. Die Versicherungszeiten aus einem Vertragsstaat werden da- bei in das System des anderen Vertragsstaates übernom- men. In Polen wohnhafte Personen mit deutschen Versi- cherungszeiten haben damit Anspruch auf eine Rente nach den polnischen Rechtsvorschriften, als hätten sie die deutschen Versicherungszeiten in Polen zurückge- legt. Diesen aus dem Abkommen resultierenden Ver- pflichtungen der Republik Polen steht gegenüber, dass die Bundesrepublik Deutschland nach dem Abkommen verpflichtet ist, bei den in Deutschland lebenden Perso- nen polnische Versicherungszeiten in der deutschen Rente wie in Deutschland zurückgelegte Versicherungs- zeiten zu berücksichtigen. Für in Polen lebende Ver- folgte des Nationalsozialismus können sogenannte Get- tobeitragszeiten daher keinen eigenständigen Anspruch auf Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversi- cherung begründen. Diese Zeiten werden gegebenenfalls in der polnischen Rente berücksichtigt. Diese Rechtspra- xis hat das Bundessozialgericht, BSG, mit Urteil vom 10. Juli 2012 bestätigt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 30 und 31): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umsetzungsbericht 2012 zu den Aalbewirtschaftungsplä- nen der deutschen Länder 2008, und welche über die bisheri- gen Maßnahmen hinausgehenden planen die Bundesregierung und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die EU-Kommis- sion angesichts der Feststellung des International Council for the Exploration of the Sea, ICES, vom November 2011, der Zustand des Aalbestands bleibe kritisch und Aktivitäten seien dringend nötig, sowie der Empfehlung des ICES für 2012, die anthropogene Aalsterblichkeit, die die Reproduktion von Aalen beeinträchtigt, so nah wie möglich in Richtung null zu reduzieren, bis es klare Belege gibt, dass der Bestand und die Reproduktion von Aalen wieder steigen (zum Beispiel Verbot des Glasaalverzehrs, technische Vorgaben zur Senkung der Mortalität beim Glasaalfang, Besatz nur in Gewässern, in de- nen ein ausreichender Fischabstieg möglich ist, höhere Min- destfanggröße, Fangverbot für Blankaale, technische Vorga- ben zur Senkung der Mortalität an Wasserkraftwerken)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus neuesten Forschungsergebnissen, denen zufolge Aale, die in Flüssen und Seen leben, eine geringere Chance haben, sich fortzupflanzen als ihre Artgenossen, die in Küstengewässern schwimmen, für die Frage, ob heimische Gewässer mit Aalen besetzt werden sollten? Zu Frage 30: Die Aalbewirtschaftungspläne der Länder werden derzeit von den Ländern in den jeweiligen Einzugsgebie- ten umgesetzt. Neben der Erhöhung der Mindestmaße bis auf 55 Zentimeter zielen die Bewirtschaftungspläne der Länder insbesondere auf den Besatz mit vorgestreck- ten Aalen, gefördert durch den Europäischen Fischerei- fonds, EFF, ab. Durch die Förderung aus dem EFF ist si- chergestellt, dass die Besatzaale nur in Gewässern ausgesetzt werden, die eine Abwanderung der adulten Blankaale auch garantieren. Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wieder- auffüllung des Bestands des europäischen Aals ver- pflichtete die Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2012, einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht behandelt die Über- wachung, die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Ma- nagementpläne und enthält die bestmöglichen Schätzun- gen. Der Bericht der Länder, die nach dem Grundgesetz für den Aal zuständig sind, wurde termingerecht vorge- legt. Die Europäische Kommission übermittelt auf Grund- lage dieser Berichte der Mitgliedstaaten dem Europäi- schen Parlament und dem Rat bis spätestens 31. Dezem- ber 2013 einen Bericht mit einer statistischen und wissenschaftlichen Bewertung der Ergebnisse der Um- setzung der Aalbewirtschaftungspläne (Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007). Dieser Bericht liegt derzeit noch nicht vor. Kommt die Europäische Kom- mission in dem Bericht zu dem Schluss, dass die derzei- tig von den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen noch nicht ausreichen, kann die Europäische Kommis- sion weitere Maßnahmen vorschlagen (Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007). Aus der Sicht der Bundesregierung bedarf der euro- päische Aal weiterhin des Schutzes. Die Bundesregie- rung sieht sich darin in der neuerlichen Empfehlung des ICES bestätigt. Die Bundesregierung wird sich deshalb in den dann anstehenden Verhandlungen in enger Ab- 27878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D stimmung mit den für die Aalfischerei zuständigen Bun- desländern für Maßnahmen einsetzen, die sowohl den Schutz des Aales wie auch die Belange der deutschen Binnenfischer berücksichtigen. Zu Frage 31: Diese neuen Erkenntnisse sind der Bundesregierung ebenfalls bekannt. In der Tat sprechen einige Faktoren – geringerer Parasitenbefall, keine Verletzungen beim Durchwandern von Wasserkraftwerken – dafür, dass Aale in Küstengewässern über bessere Konditionen ver- fügen als Aale, die in Flüssen und Seen leben. Hierzu sind derzeit jedoch vergleichsweise wenig wissenschaft- liche Studien vorhanden. Insbesondere konnte bisher noch nicht wissenschaftlich fundiert nachgewiesen wer- den, ob der unterschiedliche Standort Auswirkungen auf das Erreichen des Laichplatzes in der Sargassosee hat. Die Bundesregierung sieht hier noch weiteren For- schungsbedarf. Das Thünen-Institut engagiert sich auch in dieser Frage. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 32 und 33): Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Vor- schlag der EU-Kommission für Zulassungsbeschränkungen bei Saatgutbeizmitteln mit den bienengefährdenden Neoniko- tinoidwirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiameth- oxam basierend auf einem aktuellen Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, und inwieweit wird die Bundesregierung zur Vermeidung von Bienenschä- den bei der voraussichtlichen Abstimmung über den Kommis- sionsvorschlag im März 2013 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einer Einschränkung der Verwendung von Neonikotinoiden zustimmen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem EFSA-Bericht zur Bienengefährlichkeit von Neonikotinoiden in Bezug auf die wiederholt erteilten befristeten Ausnahmege- nehmigungen für Beizmittel auf Basis von Neonikotinoiden beispielsweise zur Bekämpfung von Drahtwürmern? Zu Frage 32: Die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2013 abends einen aktualisierten informellen Legislativ- vorschlag für Zulassungsbeschränkungen für diese neo- nikotinoiden Wirkstoffe vorgelegt. Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung EU-weite Maßnahmen hinsichtlich der Zulassung und Anwendung von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln. Dies hat die Bundesregierung sowohl im Agrarrat am 28. Ja- nuar 2013 als auch im Ständigen Ausschuss am 31. Ja- nuar 2013 zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Konsultationsverfahren aus- drücklich darauf hingewiesen, dass weitere, nicht zu den Honigbienen gehörende Bestäuberarten zu berücksichti- gen sind. Die Bundesregierung hat die Kommission darum gebeten, vorliegende Erfahrungen, wissenschaft- liche Erkenntnisse und etablierte wirksame Risikomin- derungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen der zu treffenden Maßnahmen zu berücksichtigen. Mitte März wird der Entwurf im Rahmen des zustän- digen Ständigen Ausschusses in Brüssel mit den anderen Mitgliedstaaten diskutiert werden. Ob und inwieweit bis dahin ein Vorschlag vorliegt, über den konkret abge- stimmt werden kann, ist zurzeit noch nicht abzuschätzen. Zu Frage 33: Für die Erteilung der Zulassungen ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, zuständig. Auch für die befristeten Ausnahmegenehmi- gungen gelten die gesetzlichen Vorgaben zum Bienen- schutz. Diesen wird im Rahmen der Prüfung von Anträ- gen vom BVL gewissenhaft Rechnung getragen. Für die Drahtwurmbekämpfung in Deutschland werden keine Notfallgenehmigungen nach Art. 53 der Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 für neonikotinoidhaltige Saatgut- beizmittel erteilt. Die von Ihnen angesprochenen Notfallgenehmigun- gen beziehen sich entweder auf Granulat zur Anwen- dung bei der Maisaussaat oder Saatgutbeizmittel für Saatgut, das aus Deutschland verbracht wird. Dem BVL liegen die aktuellen Erkenntnisse der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde vor. Diese werden geprüft und angemessen bei der Erteilung von Zulassungen berücksichtigt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 34): Wann sind oder waren die Außenposten des Marineflie- gergeschwaders 5 in Warnemünde und auf Helgoland nach dem 1. September 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hub- schraubern besetzt? Die Außenstellen des Marinefliegergeschwaders 5 in Warnemünde und auf Helgoland waren nach dem 1. Sep- tember 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hubschraubern wie folgt besetzt: 3. September bis 21. September 2012, 10. Oktober bis 22. Dezember 2012 sowie 28. Dezember 2012 bis heute. Im Zeitraum September bis Oktober 2012 wurde das Marinefliegergeschwader 5 dauerhaft an den Standort Nordholz verlegt. In der Kernzeit des Umzuges des Ver- bandes – 22. September bis 9. Oktober 2012 – wurde der SAR-Dienst zentral aus dem Standort Kiel wahrgenom- men. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 35): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27879 (A) ) )(B) (C (D Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik zur Entwick- lung einer gemeinsamen deutsch-französischen oder europäi- schen Drohne, MALE, und welche Fähigkeiten soll diese ge- gebenenfalls haben – ausschließlich Aufklärungsdrohne oder waffenfähiges unbemanntes Luftfahrzeug? Deutschland und Frankreich haben am 12. September 2012 in Berlin eine Absichtserklärung in Form einer „Declaration of Intent“ über die gemeinsame Entwick- lung eines MALE UAS unterzeichnet, aus der sich je- doch für beide Seiten noch keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen ergeben. Neben der primären Auslegung als Aufklärungssys- tem sehen die gemeinsam erarbeiteten Forderungen auch eine mögliche Bewaffnung vor. Eine Entscheidung, ob ein MALE UAS entwickelt wird, ist jedoch noch nicht getroffen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 36): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung ehemaliger Bundeswehrsoldaten an Kampfhand- lungen bzw. bewaffneten Verbänden in den vergangenen zwei Jahren in Syrien und Libyen vor, und welche Anstrengungen hat sie bislang unternommen, um über deren Aktivitäten und damit mögliche Verstöße gegen das deutsche Soldatengesetz Informationen zu gewinnen? Der Bundesregierung liegen nach wie vor keine Er- kenntnisse über die Beteiligung ehemaliger Bundes- wehrsoldaten an Kampfhandlungen bzw. bewaffneten Verbänden in Syrien vor. Auch über die Beteiligung ehe- maliger Bundeswehrsoldaten an Kampfhandlungen bzw. bewaffneten Gruppierungen in Libyen liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse vor. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 37): Gehört es zu den Aufgaben eines deutschen Militäratta- chés, Rüstungsunternehmen über ihre Marktchancen im je- weiligen Gastland aufzuklären, und wie bewertet die Bundes- regierung den Umstand, dass in Mexiko entsprechende Vorträge vom ansässigen Militärattaché gehalten werden? An Botschaften, an denen kein Dienstposten eines wehrtechnischen Attachés im Militärattachéstab einge- richtet ist, umfasst der Aufgabenbereich des Militäratta- chés neben seinen militärpolitischen und militärischen Angelegenheiten auch wehrtechnische und rüstungswirt- schaftliche Aufgaben der deutschen Auslandsvertretung im Empfangsstaat. Das heißt, er übernimmt die Aufga- ben des wehrtechnischen Attachés. In Abstimmung mit der Wirtschaftsabteilung der jeweiligen Botschaft um- fassen diese Aufgaben unter anderem die Unterstützung der deutschen wehrtechnischen Industrie. Der Militärattaché kann Vertretern deutscher wehr- technischer Unternehmen durch Überlassung allgemei- ner Informationen oder Herstellung von Kontakten im Rahmen seiner Weisungen Hilfestellung leisten. Vor- träge zu diesbezüglichen Themen unterstützen die De- ckung eines breiten Informationsbedarfes. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 38): Wie viel Personal hat die Bundeswehr zur Waffenmesse IDEX 2013 in Abu Dhabi entsandt, und zu welchem Zweck wurde es jeweils eingesetzt? Die Rüstungsmesse IDEX 2013 in Abu Dhabi wurde von acht Personen der Bundeswehr und vier Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung besucht. Des Weiteren waren der zuständige Verteidigungs- attaché sowie sein Stellvertreter von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Arabi- schen Emiraten auf der IDEX 2013 anwesend, die über- wiegend mit organisatorischen Aufgaben betraut waren. Der Zweck des Besuchs war zum einen, die seit 2004 bestehende strategische Partnerschaft mit den Vereinig- ten Arabischen Emiraten zu pflegen, und zum anderen, sich einen Überblick über die angebotenen Rüstungs- güter, technischen Entwicklungstendenzen und Neue- rungen auf diesem Gebiet zu verschaffen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Fragen 39 und 40): Wie viele Kinder und Jugendliche aus Deutschland konn- ten 2012 am – durch den Bund geförderten – internationalen Kinder- und Jugendaustausch teilnehmen, bitte die jeweiligen Programme und Länder nennen, und wie viele davon waren Kinder und Jugendliche mit Behinderung? Inwieweit sieht die Bundesregierung Probleme bei der – inklusiven – Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an dem internationalen Kinder- und Jugendaus- tausch, und in welcher Weise fördert die Bundesregierung de- ren Teilnahme durch zusätzliche Aktivitäten und Förderun- gen? Zu Frage 39: Die Auswertung der Zahlen zu den Teilnehmenden im Jahr 2012 liegt noch nicht vor, da die Träger zurzeit erst ihre Verwendungsnachweise erstellen. Nach den Erfah- rungen der letzten Jahre handelt es sich um eine Größen- ordnung von circa 25 000 Teilnehmenden, die aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes für die interna- tionale Jugendarbeit gefördert wurden. Hinzu kamen circa 65 000 junge Menschen, die mit Mitteln des Deutsch-Pol- nischen Jugendwerks und circa 95 000 junge Menschen, 27880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D die mit Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks gefördert wurden. Die Zahl der jungen Menschen mit Behinderungen wird nicht gesondert erfasst. Zu Frage 40: Die Träger der internationalen Jugendarbeit sind offen für die Teilnahme von jungen Menschen mit Be- hinderungen an den Maßnahmen. Hindernisse können zum Beispiel die nicht oder zu wenig vorhandene Barrie- refreiheit in Partnerländern, aber auch die personellen und finanziellen Kapazitäten der Träger sein. Um den besonderen Bedarfen bei der Vorbereitung, Durchfüh- rung und Nachbereitung Rechnung zu tragen, besteht bereits heute die Möglichkeit einer Fehlbedarfs- oder Vollfinanzierung. Die inklusive Gestaltung der Angebote der Träger der internationalen Jugendarbeit für junge Menschen mit Behinderungen ist darüber hinaus ein aktuelles Thema in der Arbeit von IJAB, Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., wie auch beim Deutsch-Französischen Jugendwerk, beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk, bei den Koordinie- rungsbüros und den Trägern der internationalen Jugend- arbeit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen eines Innova- tionsfonds aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes, KJP, das Projekt „Alle anders verschieden“, das auf die nachhaltige Einbindung Jugendlicher mit erhöh- tem Förderbedarf in den internationalen Jugendaustausch unter Einbeziehung von Medien, Jugendpolitik und Wirt- schaft zielt, sowie ein weiteres Projekt „Trebnitzer Werk- stätten zur Inklusion: Aufbau einer deutsch-polnischen und inklusiven Schülerfirma“. Die Ergebnisse dieser Ini- tiativen und Projekte werden in die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Förderinstrumente im KJP wie auch der Angebote bei den Trägern einfließen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/12439, Fragen 41 und 42): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Toten- schein zukünftig als letzte Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, abzurechnen und so trauernden Angehörigen Verstorbener diese zusätzliche finanzielle und psychische Belastung zu ersparen? Wie hoch wären in etwa die Kosten für die GKV pro Jahr, und wie hoch waren die Einsparungen bei Abschaffung des Sterbegeldes 2004? Zu Frage 41: Die Kostenübernahme für die Ausstellung der Todes- bescheinigung und die Bestattung gehören nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV. Entsprechende Sachleistungen können deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erbracht werden. Die Bundesregierung plant diesbezüglich keine Änderungen. Näheres zur Ausstellung von Todesbescheinigungen wird in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. In der Regel wird bestimmt, dass die Kosten der Leichen- schau und die Ausstellung der Todesbescheinigung von denjenigen zu tragen sind, die für die Bestattung zu sorgen haben. Zu Frage 42: Im Falle einer Übernahme der Kosten der Ausstellung eines Totenscheins als Sachleistung der GKV müssten dafür entsprechende Vergütungsvereinbarungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der Krankenhausversorgung getroffen werden, von deren Höhe die Mehrbelastungen der GKV für die jährlich etwa 800 000 Sterbefälle abhängen. Durch die vollstän- dige Herausnahme des bis 2003 gewährten Sterbegeldes – bis 2002: 1 050 Euro je Mitglied bzw. 525 Euro je mitversicherten Familienangehörigen; in 2003 Halbie- rung auf 525 Euro je Mitglied bzw. 262,50 Euro je mitversicherten Familienangehörigen – wurde die GKV in einer jährlichen Größenordnung von circa 0,8 Milliar- den Euro bezogen auf die Zeit bis 2002 bzw. circa 0,4 Milliarden Euro (2003) entlastet. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Ab- geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 43 und 44): Wann hat sich der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, persönlich dafür in Brüssel eingesetzt, dass ein wirksames lärmabhängiges Tras- senpreissystem in Deutschland installiert wird, die Zulassung von LL-Sohlen beschleunigt wird und Graugusssohlen lang- fristig vom Markt genommen werden, um eine schnelle Um- rüstung lauter Güterwagen sicherzustellen, und wann hat der Bundesverkehrsminister einen seiner Staatssekretäre als Ver- treter entsandt, um ihn bei diesen Verhandlungen in Brüssel zu vertreten? Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Zuschlag einer lärmabhängigen Entgeltkomponente um 1 Prozent des Trassenpreises angesichts allgemeiner Trassenpreiserhöhun- gen um jährlich mehrere Prozent einen wirksamen Anreiz für Wagenhalter darstellt, ihre Güterwagen auf leisere Brems- sohlen umzurüsten, und aus welchen Gründen wird das lärm- abhängige Trassenpreissystem bis zum 1. Juni 2013 ausge- setzt, obwohl es doch technologieoffen entwickelt wurde und damit nicht an die Zulassung der LL-Sohle gekoppelt sein dürfte? Zu Frage 43: Zu diesem Sachverhalt ist in der Antwort vom 8. Fe- bruar 2013 auf die schriftliche Einzelfrage 385/Januar ausführlich geantwortet worden. Zu Frage 44: Die Festlegung einer lärmabhängigen Entgeltkom- ponente ist Sache der Eisenbahninfrastrukturunterneh- men. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss darauf, in welcher Höhe und auf welche Weise die Eisenbahninfra- strukturunternehmen lärmabhängige Entgeltbestandteile in ihre Preissysteme integrieren. Gleiches gilt hinsicht- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27881 (A) ) )(B) (C (D lich der Festlegung des Zeitpunkts, zu dem lärmabhän- gige Entgeltbestandteile in ein Entgeltsystem eingefügt werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 45): Wann und auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung beschlossen, in der Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn AG am 5. März 2013 die Übernahme der Mehrkosten von bis zu 2 Milliarden Euro für das Bahnhofsprojekt Stutt- gart 21 zu genehmigen? Die anstehenden Beschlüsse zu Stuttgart 21 trifft der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG und nicht die Bun- desregierung. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12439, Frage 46): Auf welchen Flächen werden Drohnen gleich welcher Ge- wichtsklasse in Deutschland bislang bzw. zukünftig von Be- hörden des Verkehrs, des Innern, der Verteidigung und der Forschung getestet, und welche Details kann die Bundesregie- rung zu Simulationen und Praxistests mitteilen, die bis 2016 von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Köln) bzw. deutschen Behörden bezüglich der Integration von Drohnen in den zivilen Luftraum – Single European Sky – durchgeführt wurden oder werden sollen – insbesondere zu Testgebieten, dort getesteten Drohnen, durchführenden Behörden oder Un- ternehmen? Eine Frage ähnlichen Wortlauts wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bun- destagsdrucksache 17/8335 Frage 9 wie folgt beantwor- tet: „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat folgende Flugbeschränkungsgebiete zur Nutzung mit UAS, unbemannten Luftfahrtsystemen, veröffentlicht: – ED-R 145 ,Spatzenhausen‘, Firma EMT, – ED-R 147 ,Manching‘, EuroHAWK, – ED-R 148 ,Schleswig‘, EuroHAWK. Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung wurden keine Flugbeschränkungsgebiete für den aus- schließlichen Betrieb von UAS eingerichtet. UAS können zum Teil aufgrund von Katapultstarts bzw. Starts mit Raketenmotoren sowie Netzlandemodu- len, Fallschirmen oder aufblasbaren Luftkissen unabhän- gig von Start- und Landebahnen eingesetzt werden. Ge- mäß der Zentralen Dienstvorschrift 19/3 dürfen UAS über 25 Kilogramm ausschließlich in Luftsperrgebieten oder Gebieten mit Flugbeschränkungen betrieben wer- den. Dabei wird grundsätzlich auf bestehende Truppen- übungsplätze zurückgegriffen, über denen bereits ein Luftraum mit Flugbeschränkungen existiert. Für UAS, die aufgrund ihrer Charakteristika von Flugplätzen aus betrieben werden müssen, wird auf be- reits bestehende Luftraumordnungsmaßnahmen – Kon- trollzonen, Airspace D der Flugplätze sowie die bereits existierenden Flugbeschränkungsgebiete – zurückgegrif- fen. Bisher wurden die Beschränkungsgebiete ED-R 138, ED-R 144 und ED-R 148 in 2011 mit Blick auf den be- vorstehenden UAS-Betrieb, EuroHAWK, in ihren Aus- maßen angepasst. Auf welchen Landeplätzen UAS be- trieben werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.“ Gemäß Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäi- schen Parlaments und des Rates obliegt die Zulassung von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer höchstzuläs- sigen Abflugmasse von mehr als 150 Kilogramm der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, EASA. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Simulationen und Praxistests der EASA vor. Innerhalb der Bundesregierung liegt die Zuständig- keit für eine Integration in den zivilen Luftverkehr im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung. Abgesehen von dieser Rechtsetzungstätigkeit ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung nicht mit der zukünftigen Nutzung von UAS befasst. Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geförderte Forschungsprojekt „Vali- dierung von UAS zur Integration in den Luftraum, VU- SIL“ (FE-Projekt Nr. L-4/2007 – 50.0324) untersuchte die Möglichkeit einer Integration von UAS in den Luft- raum außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten. Dazu wurden im Juni und Juli 2008 Flugversuche im Flugbe- schränkungsgebiet ED-R 138 bei Manching durchge- führt. Weitere Details können dem Schlussbericht ent- nommen werden. Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern beteiligte sich die Bundespolizei im Rahmen des Projektes „Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum“, VUSIL II. Dabei wurde die technische Realisierbarkeit des Projektes für UAS – Drehflügler – der Firma SWISS UAV AG geprüft. Hierbei war zu- nächst grundsätzlich zu klären, ob ein Starten und Lan- den des UAS auf einem Schiff der Bundespolizei mög- lich sein könnte. In den Versuchen wurden Starts und Landungen erfolgreich durchgeführt. Es wurde das Modell „NEO S-300“ getestet. Die Flugversuche fanden im Seegebiet circa 3 bis 4 Seemei- len vor Warnemünde statt. Zu weiteren Praxistests verweise ich auf die Ausfüh- rungen im Bericht des Bundesministeriums des Innern in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bun- destages am 9. Mai 2012 und den Bericht des Bundes- ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Art und den Umfang des Einsatzes von unbe- mannten Luftfahrtsystemen vom 21. März 2012. Über weitere Versuche bis 2016 liegen keine Informationen vor. 27882 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 47 und 48): Inwieweit würde das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem jeweiligen Bundesland Vorgaben und Beschränkungen auferlegen, wenn dieses beabsichtigt, die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Autobahn- projekte nach dem A-Modell prüfen zu lassen, und welche Vorgaben bzw. Beschränkungen wären möglich? Welche Vereinbarungen gibt es zwischen dem Bund und den Bundesländern zur Durchführung von ÖPP-Projekten – ÖPP: öffentlich-private Partnerschaft – nach dem A-Modell im Rahmen der Auftragsverwaltung, und welche konkreten Inhalte haben diese jeweiligen Vereinbarungen, beispiels- weise im Hinblick auf die Aufgaben- und Zuständigkeits- verteilung zwischen Bund und Land, die Einrichtung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, die Verfahrensdurchführung, inklusive Zeitplan, den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren, die Allokation der Kosten und die Ver- traulichkeit aus Sicht des Landes? Zu Frage 47: Nach dem Grundgesetz obliegt dem Bund die Finan- zierungsverantwortung für die Bundesfernstraßen, damit auch die Verantwortung für den notwendigen Nachweis der Wirtschaftlichkeit einer Bundesfernstraßenmaß- nahme nach § 7 Bundeshaushaltsordnung, BHO, sowie ferner die Zuständigkeit für die Erstellung von Wirtschaft- lichkeitsuntersuchungen – im Rahmen der insoweit gel- tenden Vorgaben – für die hier in Rede stehenden ÖPP- Projekte. Die Prüfung des Handelns der Bundesregie- rung obliegt dem Parlament und unterliegt der Kontrolle des Bundesrechnungshofes; letzterer hat die Wirtschaft- lichkeitsuntersuchungen für ÖPP-Projekte im Bundes- fernstraßenbereich mehrfach begutachtet. Vor diesem Hintergrund ist die Begutachtung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP- Projekte durch einen Dritten im Auftrag eines Landes nicht zielführend. Im Übrigen könnten weder die Ergebnisse der vorläu- figen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch Einzel- aspekte öffentlich erörtert werden, ohne dass die Gefahr bestünde, dass – bei einem Vergabestart des ÖPP-Pro- jektes – die möglichen Bieter hieraus Konsequenzen für ihre Angebotslegung ziehen und sich dies negativ zulas- ten des Steuerzahlers auswirkt. Die Geheimhaltungsbe- dürftigkeit dieser Angaben mindestens vor Vergabestart wurde auch im Rahmen der Sachverständigenanhörung zu ÖPP und Transparenz am 24. Oktober 2013 ganz überwiegend bestätigt. Zu Frage 48: Grundsätzlich sollen vor Projektstart zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung und der jeweiligen Straßenbauverwaltung eines Landes Grundsätze zur Realisierung eines ÖPP-Projekts in einem sogenannten Verfahrensmanagement festgelegt werden. Diese verwaltungsinternen Verfahrensabspra- chen dienen dazu, die ÖPP-Vergabeverfahren auch von öffentlicher Seite im Rahmen der Auftragsverwaltung möglichst zügig und reibungslos durchführen zu können, denn auf öffentlicher Seite sind zum einen das Land und zum anderen der Bund beteiligt. Der Abschluss eines solchen Verfahrensmanagements ist aber keine Voraussetzung, die zwingend vor Erstel- lung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung oder vor einem etwaig später folgenden Vergabestart er- füllt sein muss. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/12439, Fragen 49 und 50): Welche juristische Person oder welche Institution ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Planfeststellungsverfahren bzw. hinsichtlich der grenzüberschreitenden Umweltverträg- lichkeitsprüfung zur Errichtung des Windparkes Moldava auf deutscher Seite klageberechtigt? Welche formalen Voraussetzungen, insbesondere hinsicht- lich von Auslegungs- und Stellungnahmefristen, müssen bei Beteiligung der Öffentlichkeit in der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung des Windpar- kes Moldava erfüllt werden, und inwieweit könnte nach Auf- fassung der Bundesregierung durch einen Antrag auf einst- weilige Verfügung der Sofortvollzug verhindert werden? Zu Frage 49: Die Durchführung der grenzüberschreitenden Um- weltverträglichkeitsprüfung für den Windpark Moldava richtet sich nach den Vorschriften, die die Tschechische Republik zur Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU – UVP-Richtlinie – erlassen hat. Nach Art. 11 der UVP- Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, durch in- nerstaatliche Rechtsvorschriften sicherzustellen, dass Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit unter bestimm- ten Voraussetzungen Zugang zu einem Überprüfungs- verfahren vor einem Gericht oder einer anderen auf ge- setzlicher Grundlage geschaffenen unabhängigen und unparteiischen Stelle haben, um die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen über die Zulässigkeit UVP-pflichtiger Projekte anzufechten. Zu den Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit zählen nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe e der UVP-Richtlinie auch Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen und die alle nach innerstaatlichem Recht – in diesem Fall also nach dem Recht der Tschechischen Republik – geltenden Voraus- setzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen das Recht der Tschechischen Republik an die Klageberechtigung von juristischen Personen und Institutionen knüpft, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz müssen je- doch die Bürger in Deutschland gleichwertige Beteili- gungs- und Klagemöglichkeiten haben wie die Öffent- lichkeit im Ursprungsstaat. Zu Frage 50: Die Einzelheiten der Ausgestaltung der Beteiligung in der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprü- fung im Verfahren zur Errichtung des Windparkes Mol- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27883 (A) ) )(B) (C (D dava sind der Bundesregierung nicht bekannt. Allgemein gilt auch hier, dass die Bürger in Deutschland gleichwer- tige Beteiligungsmöglichkeiten haben müssen wie die Öffentlichkeit im Ursprungsstaat. Nach Angaben des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft beträgt die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen aus Deutsch- land 30 Tage nach Veröffentlichung der Unterlagen im Landkreis Mittelsachsen. Ob und gegebenenfalls inwieweit nach einer eventu- ellen positiven Zulassungsentscheidung für den Wind- park Moldova die Möglichkeit nach tschechischem Recht besteht, auf dem Wege des vorläufigen Rechts- schutzes einen Sofortvollzug zu verhindern, ist der Bun- desregierung nicht bekannt. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Druck- sache 17/12439, Fragen 51 und 52): Auf welcher Datengrundlage kommt der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, zu der Aussage, dass sich die Kosten der Energie- wende bis Ende der 30er-Jahre dieses Jahrhunderts auf rund 1 Billion Euro summieren könnten, wie er am 19. Februar 2013 im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mitteilte? Welche Kosten würden nach Ansicht der Bundesregierung im Stromsektor bis Ende der 30er-Jahre dieses Jahrhunderts ohne Ausbau der erneuerbaren Energien entstehen (Kosten für die Erneuerung des Kraftwerkparks, den Ausbau bzw. die Er- tüchtigung der Netze, Kosten für fossile Brennstoffe etc.)? Zu Frage 51: Der Minister hat die Grundlagen für seine Aussage in dem in der Frage genannten Interview dargestellt. Zu Frage 52: Eine solche Kostenschätzung hängt von einer Viel- zahl von Annahmen ab, beispielsweise zur Entwicklung der Brennstoffpreise, zu Investitionskosten fossiler Kraftwerke, zu Zinssätzen usw. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 53 und 54): Welche Berechnungen, bitte mit Quellenangabe, liegen der Bundesregierung vor, die darauf hinweisen, dass die Ener- giewende bis zum Jahr 2040 1 Billion Euro kosten wird, und wie verteilen sich diese Kosten, mit der Bitte um Aufschlüsse- lung nach den Sektoren Erzeugung, Netze, Speicher, Back- up-Kapazitäten, Forschung und Entwicklung, energetische Gebäudesanierung und Mobilität? Auf welche Einsparsumme kommt die Bundesregierung für den Fall einer Umstellung der optionalen Direktvermark- tung im Erneuerbare-Energien-Gesetz auf eine verpflichtende Direktvermarktung, ausgenommen Anlagen mit einer Leis- tung von unter 150 Kilowatt, und wie hoch wäre im Vergleich die Einsparsumme, wenn statt der Umstellung von der optio- nalen auf eine verpflichtende Direktvermarktung die Manage- mentprämie für Neuanlagen oberhalb einer Leistung von 150 Kilowatt abgeschafft würde? Zu Frage 53: Der Bundesumweltminister hat die Grundlagen für seine Berechnungen in seinem Interview mit der Frank- furter Allgemeinen Zeitung vom 19. Februar 2013 dargestellt. Ausgangspunkt ist insbesondere die Ent- wicklung der Differenzkosten im EEG, aber auch der Netzkosten. Berechnungen zu den Kosten der Energie- wende sind naturgemäß sehr komplex und hängen von einer Vielzahl von Annahmen wie auch von der konkre- ten Fragestellung ab. Zu Frage 54: Auf der Basis des geltenden Rechts werden nach den bisherigen Erfahrungen im Jahr 2013 voraussichtlich Zahlungen in Höhe von etwa 420 Millionen Euro für die Managementprämie anfallen. Unter der Annahme, dass alle bestehenden und neuen Anlagen ab 150 Kilowatt die Marktprämie in Anspruch nehmen, fallen im Jahr 2013 demgegenüber Zahlungen in Höhe von etwa 760 Millio- nen Euro für die Managementprämie an. Diese Kosten können eingespart werden, wenn die Direktvermarktung verpflichtend wird und zugleich die Managementprämie gestrichen wird. Hinzu kommen weitere Einsparungen, die sich durch eine stärkere Markt- und Systemintegra- tion ergeben würden, zum Beispiel durch die stärkere Reaktion der Anlagen auf negative Preise, die Beteili- gung am Regelenergiemarkt, die verbesserte Prognose der fluktuierenden Einspeisung und die bedarfsgerech- tere Fahrweise der Anlagen. Diese Einsparungen sind noch nicht umfassend quantifiziert. Erste Berechnungen des Bundesumweltministeriums zeigen aber, dass alleine die Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Rahmen der Marktprämie bei negativen Preisen durch die Direktvermarkter zu Einsparungen von mehreren Hundert Millionen Euro innerhalb der nächsten Jahre führen kann. Würde die Managementprämie für Neuanlagen abge- schafft, ohne sie zur Direktvermarktung zu verpflichten, würde der Großteil der Neuanlagen voraussichtlich wie- der in die sogenannte Festvergütung wechseln. In diesem Fall würden auf der Kostenseite ähnliche Vermarktungs- kosten wie im Rahmen der optionalen Direktvermark- tung entstehen. Die weiteren Einsparungen auf der Nut- zenseite, die durch die Marktprämie ausgelöst werden – zum Beispiel Einsparungen bei negativen Preisen –, würden aber entfallen. Insgesamt entstünden somit zu- sätzliche Kosten im System. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 55): 27884 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D Wie haben sich die inländischen Treibhausgasemissionen nach den der Bundesregierung vorliegenden vorläufigen Zah- len im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt – in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten –, und auf welche Fak- toren führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück? Der Bundesregierung liegt eine vorläufige Schätzung des Umweltbundesamtes vor, nach der die Treibhausgas- emissionen in Deutschland 2012 etwa 931 Millionen Tonnen betragen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Emissionen damit voraussichtlich um etwa 1,6 Pro- zent gestiegen. Laut Umweltbundesamt liegen die Gründe dafür in der insgesamt erhöhten Stromerzeugung und erhöhten Stromexporten, in der gestiegenen Nut- zung von Braunkohle und Steinkohle in der Stromerzeu- gung sowie im witterungsbedingt erhöhten Heizenergie- bedarf der privaten Haushalte. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 56): Wie regelt das Betriebshandbuch des Atomkraftwerks Gundremmingen den Fall, dass einer von den beiden Notkühl- strängen, die gegen das Bemessungserdbeben ausgelegt sind, freigeschaltet werden muss, weil eine Reparatur oder Inspek- tion durchgeführt wird – zum Beispiel Regelung, dass die An- lage in einem solchen Fall vorher abzufahren ist –, und, falls in einem solchen Fall die Anlage vorher nicht abzufahren ist, wie wird die Einzelfehlerfestigkeit der Notkühlung im Hin- blick auf das Bemessungserdbeben gewährleistet? Das Kernkraftwerk Gundremmingen verfügt über drei nahezu identische Not- und Nachkühlsysteme und ein dazu diversitäres zusätzliches Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem, kurz ZUNA. Zwei der Not- und Nachkühlsysteme und das ZUNA sind gegen das Be- messungserdbeben ausgelegt. Instandsetzungsmaßnah- men durchzuführen ist zulässig, wenn diese ausreichend zeitlich begrenzt sind und zulässige Unverfügbarkeiten in den betrieblichen Unterlagen festgelegt sind. Im Be- triebshandbuch sind für die Not- und Nachkühlsysteme sowohl zulässige Nichtverfügbarkeiten als auch zuläs- sige Instandsetzungszeiten festgelegt, bei deren Nicht- einhaltung die Anlage abzufahren ist. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit eines Not- und Nachkühlsystems ist im Betriebshandbuch außerdem festgelegt, dass bei einer gleichzeitigen Unverfügbarkeit des ZUNA die Funk- tionsfähigkeiten der restlichen Not- und Nachkühlsys- teme durch außerordentliche wiederkehrende Prüfungen aktuell nachzuweisen sind. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12439, Frage 57): Welche palästinensischen Stellen und Institutionen der Zivilverwaltung der Westbank sind in das vom Bundesminis- terium für Bildung und Forschung getragene Projekt des Auf- baus eines Berufsbildungszentrums (http://tinyurl.com/ a5h6z5u) in der besetzten Westbank in Kooperation mit dem Unternehmen ISCAR und der Zur-Lavon-Stiftung eingebun- den, und welche Teilnehmerzielgruppe soll das Berufsbil- dungszentrum haben? Zurzeit beteiligt sich das Bundesinstitut für Berufsbil- dung lediglich an einem Projekt der GIZ zur Weiterentwick- lung des Berufsbildungssystems in den palästinensischen Gebieten. Eine Umsetzung bilateraler Kooperationsprojekte in der Berufsbildung in den palästinensischen Gebieten zum Aufbau eines Berufsbildungszentrums ist jedoch im Rahmen der seit 1969 bestehenden deutsch-israelischen Berufsbildungskooperation nicht möglich. Ein geplanter Workshop zum Aufbau und Betrieb eines überbetriebli- chen Bildungszentrums in der Westbank wurde nach noch- maliger Prüfung des zugrunde liegenden bilateralen Regie- rungsabkommens aus diesem Grund abgesagt. Somit ist kein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragenes Projekt zum Aufbau eines Berufsbildungsinsti- tuts in der Westbank geplant. Auskünfte zu der Teilneh- merzielgruppe können daher nicht getroffen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Druck- sache 17/12439, Fragen 58 und 59): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erfolgen der Fachhochschulen im Rahmen des Qualitäts- pakts Lehre? Wie viele Anträge wurden in der jüngsten Antragsrunde der Förderlinie IngenieurNachwuchs eingereicht, und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Zu Frage 58: In der ersten Förderrunde des Qualitätspakts Lehre konnten insgesamt 78 Fachhochschulen aus allen 16 Bun- desländern mit einem Konzept für bessere Studienbedin- gungen überzeugen. Für den Zeitraum 2011 bzw. 2012 bis 2016 wurden ihnen dafür rund 285 Millionen Euro Bundesmittel bewilligt. Die Bundesregierung wertet dies als Beleg dafür, dass der Qualitätspakt Lehre dem tat- sächlichen Förderbedarf der Hochschulen entspricht und dabei die vielfältigen Herausforderungen angemessen berücksichtigt, die sich je nach Größe, Hochschultyp und Lage der geförderten Hochschulen in unterschiedli- cher Weise darstellen. Zu Frage 58: Im Rahmen der Förderlinie IngenieurNachwuchs des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für die aktuelle Förderrunde 2013 insgesamt 235 Pro- jektskizzen eingereicht. Die fachliche Prüfung dieser Skizzen durch unabhängige Gutachter aus Wissenschaft und Wirtschaft ist inzwischen abgeschlossen. Demnach wurden 40 Skizzen zur Förderung empfohlen. Die be- troffenen Fachhochschulen wurden im Februar hierüber informiert und zur Antragstellung aufgefordert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beab- sichtigt – vorbehaltlich der noch durchzuführenden for- malen Antragsprüfung – die Bewilligung dieser Vorha- ben im Laufe des Sommers. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27885 (A) ) )(B) (C (D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 60): Wie viele Anträge wurden in der jüngsten Antragsrunde der Förderlinie SILQUA-FH – SILQUA: Soziale Innovatio- nen für Lebensqualität im Alter – eingereicht, und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Im Rahmen der Förderlinie SILQUA-FH des Pro- gramms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für die aktuelle Förderrunde 2013 insgesamt 67 Projektskiz- zen eingereicht. Die fachliche Prüfung dieser Skizzen durch unabhängige Gutachter ist inzwischen abgeschlos- sen. Demnach wurden 10 Skizzen zur Förderung emp- fohlen. Die betroffenen Fachhochschulen wurden im Februar hierüber informiert und zur Antragstellung auf- gefordert. Das BMBF beabsichtigt – vorbehaltlich der noch durchzuführenden formalen Antragsprüfung – die Bewilligung dieser Vorhaben im Frühsommer 2013. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 61): Welche Erfolge hat die Förderung von Fachhochschulen im Rahmen der Förderaktivität ProfilNT, Profil – Neue Tech- nologien, erbracht, und plant die Bundesregierung eine Fort- setzung der Förderung über das Jahr 2015 hinaus? Die 2007 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, gestartete Förderrichtlinie ProfilNT hatte zum Ziel, die Beteiligung von Fachhochschulen an BMBF-Fachprogrammen zu intensivieren. Inzwischen beteiligen sich die Fachhochschulen immer erfolgreicher an den Ausschreibungen der Fachprogramme des BMBF. Die Fördermittel, die dort von Fachhochschulen eingeworben wurden, haben sich seit 2007 mehr als ver- doppelt. Dies ist ein Erfolg, den sich die Fachhochschu- len durch qualitativ gute Anträge, erfolgreiche Koopera- tionen mit Hochschulen und einen zunehmenden Ausbau des Forschungssektors erarbeitet haben. Vor dem Hintergrund des oben skizzierten Erfolges hat sich das BMBF entschlossen, diese Förderlinie mit letztmaligen Bewilligungen im Haushaltsjahr 2012 aus- laufen zu lassen. Die bisher dafür zur Verfügung gestell- ten Mittel werden dem Programm „Forschung an Fach- hochschulen“ weiterhin zur Verfügung stehen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Borchert (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 62 und 63): Wie viele Anträge mit welchem Antragsvolumen wurden in der Förderrunde 2012 für FHprofUnt eingereicht? Wie viele Projekte mit welchem Gesamtfördervolumen wurden in der Förderrunde 2012 von FHprofUnt bewilligt? Zu Frage 62: Im Rahmen der Förderlinie FHprofUnt des Pro- gramms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für die Förderrunde 2012 im Herbst 2011 insgesamt 383 Anträge eingereicht. Da im ersten Schritt der Prü- fung durch unabhängige Experten allein fachliche Gründe für eine mögliche Förderempfehlung ausschlag- gebend sind, wird das beantragte Fördervolumen erst bei denjenigen Projektideen erfasst, die für eine Förderung aufgrund der Empfehlung der Experten infrage kommen. Zu Frage 63: Im Rahmen der Förderrunde 2012 wurden bislang 78 Forschungsanträge mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 23,938 Millionen Euro bewilligt. Eine Be- willigung für ein weiteres Projekt – Fördervolumen 312 000 Euro – steht noch aus, da wichtige Durchfüh- rungsfragen beim Zuwendungsempfänger noch nicht restlos geklärt sind. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 64): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die Qualität der Förderanträge, die im Rahmen von FHprofUnt, „Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen“, einge- reicht wurden, stetig verbessert hat, und welches Finanzvolu- men wäre nach Einschätzung der Bundesregierung notwen- dig, um alle qualitativ hochwertigen Anträge im Rahmen von FHprofUnt zu bewilligen? Mit der Förderrunde 2013 wurde zur Anpassung an die im Bundesministerium für Bildung und Forschung üblichen Standards die Bewertung und Prüfung der For- schungsanträge für alle drei Förderlinien des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ auf ein zweistufiges Skizzenverfahren umgestellt. Gleichzeitig wurde der bis dato im Wesentlichen aus FH-Professoren bestehende Kreis der unabhängigen Experten zur fachlichen Prüfung der Vorhabenskizzen um Vertreter aus Universitäten, wei- teren Forschungseinrichtungen sowie aus der Wirtschaft erweitert. Vor diesem Hintergrund ist eine Vergleichbar- keit der Qualität der damaligen Anträge mit den jüngst eingereichten Projektskizzen der Förderrunde 2013 nicht möglich. Die notwendigen Fördermittel für die von den unabhängigen Experten im Rahmen der Förderrunde 2013 zur Förderung empfohlenen 70 FHprofUnt-Projektskiz- zen stehen zur Verfügung. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/12439, Frage 65): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, die unter anderem auch im Rahmen des öffentli- chen Fachgesprächs des Ausschusses für Bildung, Forschung 27886 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 29. Februar 2012 dargelegt wurde, laut der die zusätzli- chen Studienplätze an Fachhochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes nicht ausreichend finanziert seien? Die in der Frage zitierte Ansicht wird von der Bun- desregierung nicht geteilt. Mit 26 000 Euro je zusätzli- chem Studienanfänger werden im Hochschulpakt 2020 die durchschnittlichen Kosten für ein gesamtes Studium an Fachhochschulen und Universitäten berücksichtigt. Ausgenommen ist nur das Studienfach Medizin an Uni- versitäten, da hier ausdrücklich kein Ausbau seitens der Länder geplant war. Der Bund weist seine Mittel in Höhe von 13 000 Euro je zusätzlichem Studienanfänger den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zu. Die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Es ist Aufgabe der Länder, die Bundes- und Landesmittel für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger den einzel- nen Hochschulen in sachgerechter Weise und im Sinne der im Hochschulpakt vereinbarten Ziele zur Verfügung zu stellen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 66 und 67): Sind der Bundesregierung Probleme beim Wechsel von Studierenden von einer Fachhochschule, FH, an eine Univer- sität bekannt, und, falls ja, welche Lösungen wären nach Einschätzung der Bundesregierung zielführend, um diesen Problemen zu begegnen? Welche Hürden müssen nach Kenntnis der Bundesregie- rung FH-Absolventinnen und FH-Absolventen überwinden – zum Beispiel Eignungsfeststellungen, zusätzliche Studien- leistungen –, um an einer Universität zu einer Promotion zu- gelassen zu werden? Zu Frage 66: Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkennt- nisse vor, dass Studierenden von Fachhochschulen der Wechsel an Universitäten ungerechtfertigt erschwert wird. In der Regel können insbesondere für den Zugang oder die Zulassung zu Masterstudiengängen zur Quali- tätssicherung oder aus Kapazitätsgründen weitere Voraussetzungen bestimmt werden, die von allen an dem jeweiligen Masterstudiengang interessierten Absolven- tinnen und Absolventen erfüllt werden müssen. Jedoch sollten diese Anforderungen in der Praxis nicht zu will- kürlichen Hürden für Bachelorabsolventinnen und -ab- solventen führen, die ihren Abschluss an einer anderen Hochschule erworben haben und deren Vorkenntnisse in einzelnen Fächern sich aufgrund der unterschiedlichen Studiengangkonzeption von denen der Bachelorabsol- ventinnen und -absolventen der angestrebten Hoch- schule unterscheiden. Zu Frage 67: Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleich- gestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erwor- ben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen regeln den Promotionszugang in ihren Promotionsord- nungen. Inhaber eines Bachelorgrades können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungs- feststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zuge- lassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsver- fahrens und gegebenenfalls das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/ 12439, Frage 68): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg- lich der Beschäftigungsperspektiven von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen im Vergleich zu Absol- ventinnen und Absolventen von Universitäten vor? Die Beschäftigungsperspektiven von Hochschulab- solventinnen und -absolventen sind insgesamt gut, so ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit FH-Abschluss von 2001 bis 2011 um 23 Prozent auf 1,1 Millionen Personen gestiegen. Die Zahl der Beschäf- tigten mit Uniabschluss stieg im gleichen Zeitraum um 30 Prozent auf 2,0 Millionen sozialversicherungspflich- tig Beschäftigte. Die Arbeitslosigkeit von Akademike- rinnen und Akademikern fällt dagegen sehr gering aus. 2012 waren im Jahresdurchschnitt 65 800 Personen mit FH-Abschluss arbeitslos gemeldet, hinzu kamen 103 900 Arbeitslose mit Uniabschluss. Die qualifikati- onsspezifische Arbeitslosenquote für alle Akademikerin- nen und Akademiker betrug nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagen- tur für Arbeit 2011 lediglich 2,4 Prozent. Das ist ein Niveau, bei dem man von Vollbeschäftigung sprechen kann. Fachhochschul- und Universitätsabsolventinnen und -absolventen unterscheiden sich dabei nur wenig. Die Arbeitslosenquote von Universitätsabsolventinnen und -absolventen betrug 2011 2,2 Prozent, von FH- Absolventinnen und -absolventen 2,5 Prozent, im Ver- gleich zur gesamten Arbeitslosenquote von 6,9 Prozent. Bei den traditionellen Hochschulabschlüssen zeigen sich lediglich am Anfang der Berufstätigkeit nennens- werte Unterschiede zwischen Fachhochschul- und Universitätsabsolventinnen und -absolventen. Die Such- arbeitslosigkeit ist für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen etwas höher als für Universitätsabsolven- tinnen und -absolventen. Fünf Jahre nach dem Studien- abschluss sind kaum noch Unterschiede festzustellen. Mit dem Umbruch in der Hochschullandschaft dürfte auch ein Wandel in den Beschäftigungsperspektiven von Hochschulabsolventen verbunden sein. Er ist derzeit em- pirisch nur eingeschränkt messbar. Erste Ergebnisse aus Absolventenbefragungen lassen bei den Bachelorstudi- engängen ein Jahr nach dem Studienabschluss leichte Vorteile für Fachhochschulabsolventinnen und -absol- venten erkennen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27887 (A) ) )(B) (C (D Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/ 12439, Frage 69): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen mit einem FH-Abschluss im vergangenen Jahr erfolgreich ein Promotionsverfahren abgeschlossen haben, und, falls nein, plant die Bundesregierung, die für die Beantwortung dieser Frage notwendigen Daten zukünftig er- heben zu lassen? Erhebungen zu Promotionen von Fachhochschul- absolventen erfolgen seitens der Hochschulrektoren- konferenz, HRK. Die aktuellste Umfrage der HRK be- zieht sich auf die Jahre 2006, 2007 und 2008. Danach haben in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 570 Di- plom-Fachhochschulabsolventen eine Promotion abge- schlossen. Eine aktuelle Umfrage wird derzeit von der HRK durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den nächsten Monaten veröffentlicht. Aufgrund der regelmäßigen Erhebungen seitens der HRK sind seitens der Bundes- regierung keine Datenerhebungen geplant. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/12439, Frage 70): In welchem Umfang sind der Bundesregierung – insbe- sondere auch bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung organisierten Veranstaltung „Viel erreicht, viel vor – das Deutschlandstipendium“ am 30. Mai 2012 – beim natio- nalen Stipendienprogramm unzulässige Einflussnahmen von Stipendiengebern bei der individuellen Bewerberauswahl, von denen die Tageszeitung am 20. Februar 2013 unter dem Titel „Die da bitte!“ berichtet – unter Angabe der gegebenenfalls ergriffenen Sanktionen – bekannt geworden, und wie viele Mittel wurden seit Beginn der 17. Legislaturperiode bis zum 31. Dezember 2012 im Einzelnen bislang für das Deutsch- landstipendium in Summe jeweils in den Bundeshaushalt ein- gestellt, für Stipendien an Studierende verausgabt, für die Ak- quise, Schulungen, die Verwaltung sowie Werbemaßnahmen eingesetzt bzw. eingestellt, aber nicht verausgabt? Eine rechtswidrige Vergabe von Deutschlandstipen- dien ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach dem Stipendienprogramm-Gesetz, StipG, besteht zwar die Möglichkeit, dass private Mittelgeber bei der Vergabe von Deutschlandstipendien für bestimmte Studiengänge eine Zweckbindung vorgeben oder in beratender Funk- tion einer Auswahlgremiensitzung beiwohnen. Möglich ist es auch, dass Hochschulen Hinweise und Wünsche von Förderern im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Auswahlkriterien berücksichtigen, wenn gewährleistet ist, dass die Hochschulen für alle Bewerberinnen und Bewerber gleiche Zugangschancen schaffen. Eine di- rekte Einflussnahme der privaten Mittelgeber auf eine Auswahl von Bewerbern für das Deutschlandstipendium ist jedoch nicht zulässig. Seit Beginn der 17. Legislaturperiode wurden für das Deutschlandstipendium für das Haushaltsjahr 2010 10 Millionen Euro veranschlagt, wovon 2,072 Millionen Euro verausgabt wurden, davon 1,203 Millionen Euro für Werbemaßnahmen. Für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 wurden jeweils 10 Millionen Euro und 36,69 Mil- lionen Euro veranschlagt. Davon wurden 2011 5,746 Millionen Euro verausgabt, bestehend aus 3,228 Millionen Euro Stipendienmitteln und 647 000 Euro Akquise- sowie sonstigen Mitteln. In 2012 wurden 17,521 Millionen Euro verausgabt, die sich insgesamt auf 15,124 Millionen Euro für Stipendien- und Akquise- mittel belaufen; eine Differenzierung zwischen den Mit- teln ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12439, Frage 71): Hält die Bundesregierung an dem Ziel, den Primärenergie- bedarf bis 2020 um 20 Prozent zu senken, fest, und wie viel Prozent davon sind nach den neuesten der Bundesregierung vorliegenden Zahlen schon erreicht? Die Bundesregierung hat im Energiekonzept 2010 be- schlossen, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2008 um 20 Prozent zu re- duzieren. Dies entspricht einer durchschnittlichen Stei- gerung der Energieproduktivität von 2,1 Prozent bezo- gen auf den Endenergieverbrauch. Die Bundesregierung hält an diesem Ziel fest. Der Primärenergieverbrauch in Deutschland ist effek- tiv – nicht temperaturbereinigt – im Zeitraum 2008 bis 2012 um 6,0 Prozent von 14 380 Petajoule auf 13 512 Petajoule gesunken. Die Angaben haben noch vorläufigen Charakter. Wie bereits im ersten Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ mit Bezugsjahr 2011 dargestellt, liegt Deutschland damit auf Zielerreichungspfad. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksa- che 17/12439, Frage 72): Wie hoch war die im Monat Januar 2013 in der Bundes- republik Deutschland verbrauchte elektrische Arbeit in Kilo- wattstunden bzw. Megawattstunden, und welchen Anteil da- ran hatte der durch Photovoltaik erzeugte Strom? Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverban- des der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW, betrug die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen für den Monat Januar 2013 circa 0,347 Terawattstunden. Zahlen für den Stromverbrauch im Januar 2013 liegen noch nicht vor. Im Januar 2012 lag der Stromverbrauch bei circa 45,0 Terawattstunden. Danach hat der aus PV-An- 27888 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D lagen im Januar 2013 erzeugte Strom zu etwa 0,8 Pro- zent den Stromverbrauch in Deutschland gedeckt, wenn man die Verbrauchszahl aus Januar 2012 zugrunde legt, die im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres ähnlich hoch war. Letzteres gilt, obwohl die installierte PV-Leis- tung seit Ende 2011 laut Kraftwerksliste der Bundes- netzagentur um rund 7,7 Gigawatt angestiegen ist. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 73): Um wie viel Euro reduzieren sich bei heutigen Rohstoff- preisen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nach den Zielen der Bundesregierung, aufsummiert von 2000 bis 2030, die Importkosten für Öl, Gas und Kohle, und wie hoch ist die Gesamtsumme aller Steuern und Abgaben der durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nach Studien der Bun- desregierung bis heute entstandenen 400 000 Arbeitsplätze von Tausenden Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien im Zeitraum von 2000 bis 2030? Der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energie- versorgung Deutschlands ist in den vergangenen Jahren signifikant gestiegen. Zwischen 2000 und 2011 hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendener- gieverbrauch von weniger als 4 Prozent auf über 12 Pro- zent erhöht. Im Monitoring-Bericht „Energie der Zu- kunft“ der Bundesregierung wird in Bezugnahme auf vorliegende Studien darauf verwiesen, dass die verrin- gerten Kosten für Energieimporte durch die seit Mitte der 90er-Jahre ergriffenen Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau der erneuerbaren Energien in 2011 schätzungsweise 25 Milliarden Euro betragen haben. Al- lerdings spielen bei dieser Entwicklung auch der Struk- turwandel – zum Beispiel Stärkung des Dienstleistungs- sektors – und die autonome technische Entwicklung eine Rolle. Nach den Zielsetzungen der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2030 mehr als 30 Prozent erneuerbare Energien zum Bruttoendenergieverbrauch und mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien zur Bruttostromerzeu- gung beitragen. Eine Abschätzung der vermiedenen Kosten für Energieimporte für diesen Zeithorizont liegt der Bundesregierung nicht vor. Studien zur Schätzung der Steuern und Abgaben durch den Ausbau der erneuerbaren Energien liegen für den genannten Zeitraum nicht vor. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 74): Welche konkreten Änderungen in Gesetzen, Verordnun- gen und anderen Rechtsetzungen plant die Bundesregierung in Bezug auf die Anwendung der Fracking-Technologie, und wann wird sie diese den zuständigen Gremien zur Entschei- dung vorlegen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie und das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit haben Regelungsvor- schläge für die Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, UVP-V Bergbau, und für die Anpassung des Wasser- haushaltsgesetzes, WHG, vorgelegt. Das Kabinett soll baldmöglichst damit befasst werden. BMWi und BMU haben sich auf folgende Änderun- gen verständigt: UVP-V Bergbau: Für jede Bohrung zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, bei der die Fracking-Technologie eingesetzt wird, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Öffent- lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Hierdurch wird si- chergestellt, dass sämtliche Belange des Umweltschut- zes sorgfältig beurteilt werden. Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, UVP-V Bergbau, soll entsprechend geändert werden. WHG: Im Wasserhaushaltsgesetz, WHG, wird unter anderem klargestellt, dass Bohrungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme un- ter Einsatz der Fracking-Technologie in Wasserschutz- gebieten ausdrücklich verboten sind. Außerhalb von Wasserschutzgebieten können Fracking-Bohrungen be- schränkt werden, wenn anderenfalls der mit der Festset- zung des Wasserschutzgebietes verfolgte Zweck gefähr- det wäre. Anlage 47 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksa- che 17/12439, Frage 75): Aus welchen Gründen hat die Staatsministerin Cornelia Pieper am 20. Februar 2013 in ihrer 15-minütigen Rede beim Empfang des kosovarischen Botschafters in Berlin und der kosovarischen Regierung anlässlich der fünfjährigen Unab- hängigkeit des Kosovo – bei sichtbarer Anwesenheit dreier ehemaliger deutscher KFOR-Befehlshaber – mit keinem Wort den Einsatz der KFOR-Truppen bzw. der Bundeswehr gewür- digt? In meinem kurzen Grußwort beim Empfang zum fünften Jahrestags der Unabhängigkeit Kosovos habe ich mich – dem feierlichen Anlass entsprechend – darauf konzentriert, die Fortschritte zu würdigen, die die koso- varische Regierung und die Bürgerinnen und Bürger Ko- sovos in den letzten fünf Jahren beim Aufbau eines de- mokratischen Rechtsstaats und bei der Konsolidierung der Staatlichkeit der Republik Kosovo erzielen konnten. Es kann kein Zweifel bestehen an der Wertschätzung der Bundesregierung für die Leistungen der NATO-ge- führten Militäroperation im Kosovo, KFOR, bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds im Kosovo und der Verdienste, die sich die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und die bisher sieben deutschen KFOR-Kommandeure bei der Erfüllung die- ser Aufgabe erworben haben. Diese Wertschätzung hat Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27889 (A) ) )(B) (C (D die Bundesregierung an geeigneter Stelle auch immer wieder unterstrichen. Anlage 48 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 76): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Schicksal der Ende Januar 2013 im Iran verhafteten Jour- nalistinnen und Journalisten vor (www.guardian.co.uk/world/ 2013/jan/27/iranian-journalists-arrested-raids-newspapers), und welche Schritte hat sie unternommen, um sich für die Be- freiung der unter anscheinend kaum haltbaren Anschuldigun- gen Inhaftierten einzusetzen? Nach Informationen der Bundesregierung wurden seit dem 26. Januar 2013 mindestens 15 Journalistinnen und Journalisten durch die iranischen Sicherheitsbehörden festgenommen. Laut Informationen halbstaatlicher ira- nischer Medien seien die entsprechenden Haftbefehle aufgrund von Zusammenarbeit mit „antirevolutionären persischsprachigen Medien“ erlassen worden. Trotz Meldungen der iranischen Nachrichtenagentur Mehr, nach denen eine Reihe der Verhafteten wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, konnte bislang lediglich die Freilas- sung einer Festgenommenen bestätigt werden. Die Bundesregierung hat sich bei der Europäischen Union für eine Stellungnahme der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU eingesetzt, die am 31. Januar 2013 veröffentlicht wurde. Die Bundesregie- rung setzt sich darüber hinaus sowohl in bilateralen Gesprächen mit iranischen Offiziellen als auch in öffent- lichen Stellungnahmen für die Einhaltung der Men- schenrechte und die Gewährleistung von Meinungs- und Pressefreiheit in Iran ein. Das Auswärtige Amt verfolgt das Schicksal der inhaftierten Journalisten mit großer Aufmerksamkeit und wird sich auch künftig für die Frei- lassung inhaftierter Journalisten, Oppositioneller und Menschenrechtsverteidiger einsetzen. Anlage 49 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 77): Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung zum Verbleib des deutsch-syrischen Doppelstaatlers M. H. Z. vor, in dessen Fall sie nach eigenem Bekunden (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/10606) mehrfach bei der syri- schen Regierung interveniert hat? Die Bundesregierung hat von der Arabischen Repu- blik Syrien seit geraumer Zeit keine neuen Erkenntnisse zum Haftfall M. H. Z. erhalten. Im Januar 2013 kam es in Syrien zu einem von der türkischen Stiftung für Menschenrechte, Freiheiten und humanitäre Hilfe – Insan Hak ve Hürriyetleri ve Insani Yardim Vakfi, IHH – mitorganisierten Gefangenenaus- tausch von circa 1 000 Gefangenen in syrischer Haft, die gegen 48 iranische Staatsangehörige ausgetauscht wur- den. Herr Z. war nach Kenntnis der Bundesregierung nicht unter den dabei Freigekommenen. Anlage 50 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 78): Wann hat die Bundesregierung ungefähr – unabhängig davon, dass sie von Großbritannien darüber keine Notifizie- rung erhalten hat; vergleiche die Antwort der Bundesregie- rung auf meine mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 17/221, Anlage 40 – von dem nuklearen Standortbewilligungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für die beiden ge- planten Reaktorblöcke in Hinkley Point erstmals erfahren, zum Beispiel durch Medienberichte, und welche Berichte hat die Bundesregierung von der Deutschen Botschaft London über dieses Neubauvorhaben in Hinkley Point in dieser Wahl- periode erhalten; bitte mit Datumsangabe? Die Bundesregierung wurde von der Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland am 26. Oktober 2010 über die Wahl des Standorts Hinkley Point für Neubauvorhaben von Kernkraftwer- ken unterrichtet. Aus Medienberichten wurde der Bun- desregierung bekannt, dass der zukünftige Betreiber Électricité de France im Juli 2011 einen Antrag auf Standortgenehmigung gemäß Umweltvorgaben gestellt hat. Die zuständige britische Umweltbehörde hat vom 25. August bis zum 15. Dezember 2011 sowie vom 13. August bis zum 9. November 2012 die Öffentlichkeit konsultiert. Daraus resultierte am 26. November 2012 die in der Bezugsantwort der Bundesregierung genannte Standortgenehmigung. Anlage 51 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Ab- geordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 79 und 80): Ist die Bundesregierung bereit, auf die Regierung von Bangladesch einzuwirken, um den Kindern der Flüchtlinge der Rohingya im Lager Cox‘s Bazar eine mindestens achtjäh- rige Schulausbildung zu ermöglichen? Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit der EU und gegebenenfalls den USA auf Bangladesch einzuwirken, dass die sogenannten Kontingentflüchtlinge der Rohingya in die aufnahmewilligen Staaten ausreisen dürfen, und inwiefern engagiert sich die Bundesregierung, dass die myanmarische Regierung den Rohingya-Flüchtlingen die Staatsbürgerschaft von Myanmar zuerkennt? Zu Frage 79: Die Bundesregierung würde es sehr begrüßen, wenn die Regierung der Volksrepublik Bangladesch den Flücht- lingskindern im offiziellen Lager von Kutupalong eine Schulausbildung bis zum 8. oder 10. Schuljahr ermögli- chen würde. Trotz jahrelangen Drängens des Flücht- lingshilfswerks der Vereinten Nationen, UNHCR, auf Ausbau des Schulangebots endet die Schule in diesem Lager bis jetzt mit dem 5. Schuljahr. 27890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 (A) ) )(B) (C (D Die Bundesregierung wird dies in ihrem weiteren politischen Dialog mit den Behörden in Bangladesch zur Sprache bringen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Priorität der Regierung von Bangladesch auf der unun- terbrochenen Versorgung der Flüchtlinge mit lebens- wichtigen Unterstützungsmaßnahmen liegt, vor allem mit Lebensmitteln und medizinischer Versorgung. Zu Frage 80: Es ist nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass die Re- gierung von Bangladesch die Ausreise von Rohingya- Flüchtlingen gestatten wird, da dies weitere Angehörige der Rohingya in Myanmar zur Flucht über die Grenze nach Bangladesch ermutigen könnte. Die Bundesregie- rung hält es zudem für vorrangig, dass den Rohingya eine Rückkehr nach Myanmar und ein Leben in ihrer Heimat ermöglicht wird. Die Bundesregierung spricht in ihren Kontakten mit der myanmarischen Regierung regelmäßig die Lage der Rohingya an. Sie setzt sich dabei für eine nachhaltige Verbesserung des rechtlichen Status der Volksgruppe einschließlich der Staatsangehörigkeitsfrage ein, die den Interessen der Rohingya in Myanmar gerecht wird. Die deutschen Botschaften in Dhaka und Rangun ste- hen mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen, UNHCR, in engem Kontakt. Anlage 52 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12439, Frage 81): Hat die Bundeskanzlerin auf ihrer aktuellen zweitägigen Türkeireise (www.europeonline-magazine.eu/merkel-besucht -in-der-tuerkei-bundeswehr-und-trifft-staatsspitze_265431. html) sowohl gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten Abdullah Gül und dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan die schweren Menschenrechtsverletzungen, die Ver- folgung von Oppositionellen, kritischen Journalisten und Kul- turschaffenden wie des weltweit bekannten Komponisten Fazil Say in der Türkei bei ihren Gesprächen mit deutlicher Kritik zur Sprache gebracht? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat während ihres Besuchs in der Republik Türkei die Frage der Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit gegenüber ih- ren politischen Gesprächspartnern deutlich angespro- chen. Der Prozess gegen den Pianisten und Komponisten Fazil Say wird vom Deutschen Generalkonsulat Istanbul aufmerksam beobachtet. Das Verfahren wurde zuletzt am 18. Februar 2013 auf den 15. April 2013 vertagt. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12439, Frage 82): Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Zustandekommen, zu Verhandlungspartnern und geplanten Inhalten eines Abkommens zur weiteren bilateralen Zusam- menarbeit mit Saudi-Arabien mitteilen, das zwischen dem In- nenministerium des Königreichs Saudi-Arabien und dem Bundesministerium des Innern verhandelt wird (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/12427), und welchen Inhalt hatte der Beitrag „Politische, soziale und kulturelle Auswirkungen von Wirtschaftskrisen“, den das Bundeskriminalamt auf der Jahreskonferenz des European Expert Network on Terrorism Issues, EENeT, in Budapest/Ungarn geleistet hat (vergleiche die Antwort zu Frage 19 d auf Bundestagsdrucksache 17/12427)? Die Bundesregierung verhandelt derzeit als Basis für die weitere bilaterale grenzpolizeiliche Zusammenarbeit ein Ressortabkommen mit dem saudi-arabischen Innen- ministerium. Dieses Abkommen war bereits Gegenstand von drei Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke. Basierend auf den inzwischen gesammelten Erfahrun- gen in dem Modernisierungsprojekt für den saudi-arabi- schen Grenzschutz sollen mit dem Abkommen insbeson- dere der Status der Bundespolizisten während deren Aufenthalt in Saudi-Arabien und die Projektstruktur op- timiert werden. Der Entwurf des Abkommens befindet sich in der fortgeschrittenen Abstimmung zwischen dem Bundes- ministerium des Innern und dem saudi-arabischen Innen- ministerium. Im Oktober 2012 hatte sich eine Delegation des Innen- ausschusses des Deutschen Bundestages vor Ort in Saudi- Arabien einen detaillierten Eindruck vom Engagement der Bundespolizei in Saudi-Arabien verschafft. Der Beitrag des Bundeskriminalamts zum Tagesord- nungspunkt „Politische, soziale und kulturelle Auswir- kungen von Wirtschaftskrisen“ bestand in einem Impuls- referat mit dem Titel „The phenomena of right wing motivated crime in selected European countries and counterstrategies“ und diente als Diskussionsgrundlage zu der Frage, inwieweit die aktuellen ökonomischen Kri- senerscheinungen Einfluss auf differente extremistische Erscheinungsformen – hier in Gestalt des Rechtsextre- mismus – in ausgesuchten europäischen Staaten neh- men. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksa- che 17/12439, Frage 83): Wird sich die Bundesregierung analog zu ihrem Vorgehen hinsichtlich der Frage der Visafreiheit im Zusammenhang mit den Vereinigten Arabischen Emiraten auch für eine europäi- sche Regelung bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen einsetzen, und wann gedenken die Bundesminister des Innern und des Auswärtigen in dieser wichtigen Frage geschlossen gegenüber den europäischen Partnern initiativ zu werden? Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Natio- nen, UNHCR, hat die internationale Staatengemein- schaft mit seinem Flash-Appeal im August 2012 dazu aufgerufen, 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27891 (A) ) )(B) (D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 84): Welche außerhalb der Bundesministerien verfassten Ge- setzentwürfe hat die Bundesregierung vor dem 30. November 2012 zur Stellungnahme an Verbände versandt, und plant die Bundesregierung, in Zukunft Gesetzentwürfe, die sie nicht selbst verfasst hat, zur Stellungnahme an Verbände zu schi- cken? Die zu dieser Frage in Bezug stehende Konstellation in der vom Bundesministerium der Justiz beantworteten Frage ist ein Einzelfall. Zudem handelte es sich in die- sem Fall nicht um eine Gesetzesvorlage. Die Bundesministerien verantworten darüber hinaus jede ihrer eigenen Gesetzesvorlagen selbst. Gemäß § 47 Abs. 3 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundes- regierung sind bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen die Zentral- und Gesamtverbände sowie Fachkreise, die auf Bundesebene bestehen, rechtzeitig zu beteiligen. Zeitpunkt, Umfang und Auswahl bleiben, soweit keine Sondervorschriften bestehen, dem Ermessen des feder- führenden Bundesministeriums überlassen. zu rechnen? Die Bundesregierung wird – wie auch in anderen Fäl- len üblich – zunächst die schriftliche Ausfertigung des Urteils samt Entscheidungsgründen abwarten und diese dann sorgfältig auswerten. Da sich die Verfassungsorgane, Behörden und Ein- richtungen des Bundes in ihrer bisherigen Auskunftspra- xis gegenüber Medienvertretern in der Sache an den Pressegesetzen der Länder orientiert haben, sind in der Praxis keine Änderungen zu erwarten. Dies hat die Bun- desregierung im Übrigen bereits vor dem Urteil betont, ebenso wie den kompetenzrechtlichen Schwerpunkt der Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht. Darüber hinaus hat auch der Vertreter des Bundesinteresses in der mündlichen Ver- handlung auf die Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts hingewiesen, wonach aus dem Grundrecht der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundge- setzes Unterrichtungspflichten gegenüber der Presse fol- gen können. Für weitere Schlussfolgerungen muss zunächst die schriftliche Urteilsausfertigung samt Entscheidungs- gründen abgewartet werden. (Cdie sich in Syrien befinden, aufzunehmen. Deutschland wird 200 dieser Flüchtlinge im Rahmen seines allgemei- nen Resettlement-Programms im Laufe der kommenden Monate aufnehmen. Die Vorbereitungen dazu laufen der- zeit in Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Sollte es zu einem weitergehenden Aufruf des UNHCR kommen, ist Deutschland bereit, in Abstim- mung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten Kontingente von Flüchtlingen in Deutschland aufzunehmen. Dafür werden sich dann die Bundesminister des Innern und der Bundesminister des Auswärtigen gemeinsam einsetzen. Sollte eine solche (temporäre) Aufnahme syrischer Flüchtlinge außerhalb der Krisenregion erforderlich wer- den, muss im Kreis der europäischen Mitgliedstaaten hierüber entschieden und eine gesamteuropäische Lö- sung herbeigeführt werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fra- gen des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 85 und 86): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum grund- gesetzlich garantierten Auskunftsrecht für Medienvertreter gegenüber Bundesbehörden, nicht zuletzt vor dem Hinter- grund, dass die Bundesregierung und der Vertreter des Bun- desinteresses beim Bundesverwaltungsgericht noch am Tag der Entscheidung eine andere Rechtsauffassung vertreten ha- ben, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um den verfassungs- rechtlich geschützten öffentlichen Auftrag der Presse sicher- zustellen? Welche Konsequenzen zieht sie aus der Entscheidung, um den verfassungsrechtlichen Anspruch von Medienvertretern umzusetzen, und wann ist mit einer entsprechenden Initiative 224. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1Befragung der Bundesregierung TOP 2Fragestunde ZP 1Aktuelle Stunde zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe Anlagen

Rede von Dr. Max Stadler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)




(A) )

(C


(D hilfe. Die von mir vorhin geschilderte Änderung wird nun zeitnah über einen Änderungsantrag in die laufenden Beratungen zum sogenannten StORMG, also zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, eingebracht, voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses. Danke schön. – Dann sind jetzt die beiden Fragen des Kollegen Burkhard Lischka an der Reihe. Ich rufe zunächst die Frage 8 auf: Soll der laut netzpolitik.org vom Bundesministerium des Innern geplante Einsatz kommerzieller Produkte zur QuellenTKÜ, TKÜ: Telekommunikationsüberwachung, auch im Bereich der Strafverfolgung durch Bundesbehörden erfolgen, solange das Bundeskriminalamt – Kompetenzzentrum für Informationstechnische Überwachung – die Entwicklung einer Überwachungssoftware für die Quellen-TKÜ noch nicht abgeschlossen hat, und, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? D Hierzu darf ich Ihnen die Auskunft geben: Die Strafverfolgung im Bereich des Bundes obliegt bekanntlich dem Generalbundesanwalt als Herrn des Ermittlungsverfahrens. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt jedoch Quellen-Telekommunikationsüberwachungen weder durch, noch veranlasst er solche Maßnahmen für repressive Zwecke. Also ein klares Nein zu Ihrer Frage! Bitte schön, Kollege Lischka. Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Stadler, ist denn aus Ihrer Sicht auszuschließen, dass es zu kommerziellen Zwischenlösungen im Bereich der Strafverfolgung kommt? Die Entwicklung einer eigenen Software durch das BKA – so haben wir Presseberichten entnehmen können – wird noch einige Zeit dauern, sodass das BKA für seinen Bereich darüber nachdenkt, kommerzielle Zwischenlösungen zu realisieren. Ich habe der Presseberichterstattung auch entnehmen können, dass man da ein bestimmtes Produkt der Firma Gamma im Auge hat. Da hat inzwischen wohl auch eine Quellcodeüberprüfung stattgefunden. D Herr Kollege Lischka, dies betrifft nicht den Bereich des von mir vertretenen Ministeriums. Jedoch wird nach meinen Informationen im Bundesministerium des Innern geprüft, ob denn der Einsatz solcher Technik überhaupt auf grundrechtskonforme Weise möglich ist, um den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Ich darf aber noch einmal betonen, dass der Generalbundesanwalt, dessen Handeln in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Justiz fällt, solche Anträge auf Quellen-TKÜ nicht stellt und eine solche Technik somit nicht einsetzt. Weitere Nachfrage? Ja. Die Antwort war ein bisschen ausweichend. – Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Generalbundesanwalt solche Anträge auch nicht stellen wird, solange es nur kommerzielle Zwischenlösungen gibt? D Der Generalbundesanwalt stellt solche Anträge nicht, wenn die Durchführung einer solchen Maßnahme nicht in einer Weise gewährleistet werden kann, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspräche. Das ist die derzeitige Situation. Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Lischka auf: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Generalbundesanwalts, nach der die Strafprozessordnung derzeit keine verfassungsgemäße Ermächtigung zum Einsatz von Quellen-TKÜ zur Strafverfolgung enthält? D Nach Ansicht des Generalbundesanwalts fehlt es für den strafprozessualen Bereich tatsächlich an der erforderlichen Rechtsgrundlage. Die in fachgerichtlichen Entscheidungen als Eingriffsgrundlage herangezogene Vorschrift des § 100 a der Strafprozessordnung vermöge nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung von 2008 die Maßnahme nur zu rechtfertigen, wenn sichergestellt werden kann, dass ein weiter gehender Eingriff in die Vertraulichkeit und Integrität des geschützten Systems unterbleibt. Eine solche Begrenzung des Eingriffs auf das zulässige Maß kann jedoch nach Ansicht des Generalbundesanwalts derzeit technisch nicht hinreichend sicher gewährleistet werden. Allerdings existiert eine Reihe von Entscheidungen von Amtsgerichten und Landgerichten, in denen der § 100 a StPO sehr wohl als Rechtsgrundlage herangezogen wird. Soweit bekannt, gehen diese Gerichte mittlerweile regelmäßig davon aus, dass dies die geeignete Rechtsgrundlage ist. Allerdings müsste bei Durchführung einer so genehmigten Quellen-TKÜ wiederum die verfassungsrechtliche Vorgabe beachtet werden. Diese Fragen werden von der Bundesregierung weiterhin intern im Hinblick darauf erörtert – das haben Sie auch in der Frage angesprochen –, ob es derzeit einen Änderungsbedarf für den Gesetzgeber gibt. Wann ist denn damit zu rechnen, dass diese internen Erörterungen möglicherweise abgeschlossen werden? Ist noch in dieser Legislaturperiode damit zu rechnen, dass möglicherweise eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage geschaffen wird? Sie haben zwar recht, dass einzelne Amtsgerichte diese Probleme im Augenblick nicht haben. Aber wenn der Generalbundesanwalt hier rechtli Burkhard Lischka )