Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27873
(A) )
)(B)
Anlagen
Mehrstaatigkeit angemessen berücksichtigt. Insbeson-
dere unter Ordnungsgesichtspunkten besteht ein staatli-
ches Interesse, die Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit
Möller, Kornelia DIE LINKE 27.02.2013
Müller (Aachen), Petra FDP 27.02.2013
der Bundesregierung) hat leiten lassen. In der Gesetzes-
begründung heißt es auf Seite 11 der Bundestagsdruck-
sache 14/533:
„Dabei wird der Gesichtspunkt der Vermeidung von
Hans
Möhring, Cornelia DIE LINKE 27.02.2013
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 4):
Wie begründet das Bundesministerium der Justiz, dass
„die Vermeidung von Mehrstaatigkeit eines der prägenden
Elemente des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts“ bzw.
„Ausdruck der einheits- und staatsbildenden Funktion der
Staatsangehörigkeit“ sein soll (vergleiche die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen zu den Fragen 29 bis 32 auf Bundestags-
drucksache 17/8268)?
Für die Vermeidung von Mehrstaatigkeit waren für
den Gesetzgeber die Gründe ausschlaggebend, von der
sich auch der unter anderem von Abgeordneten der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetz-
entwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom
16. März 1999 (vergleiche oben angegebene Antwort
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 27.02.2013
Bellmann, Veronika CDU/CSU 27.02.2013
Canel, Sylvia FDP 27.02.2013
Crone, Petra SPD 27.02.2013
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 27.02.2013
Gabriel, Sigmar SPD 27.02.2013
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27.02.2013
Gottschalck, Ulrike SPD 27.02.2013
Gruß, Miriam FDP 27.02.2013
Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 27.02.2013
Hardt, Jürgen CDU/CSU 27.02.2013
Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.02.2013
Hübinger, Anette CDU/CSU 27.02.2013
Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.02.2013
Klamt, Ewa CDU/CSU 27.02.2013
Korte, Jan DIE LINKE 27.02.2013
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.02.2013
Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.02.2013
Kunert, Katrin DIE LINKE 27.02.2013
Lange (Backnang),
Christian
SPD 27.02.2013
Dr. Lotter, Erwin FDP 27.02.2013
Dr. h.c. Michelbach, CDU/CSU 27.02.2013
Nahles, Andrea SPD 27.02.2013
Neumann (Bremen),
Bernd
CDU/CSU 27.02.2013
Nietan, Dietmar SPD 27.02.2013
Remmers, Ingrid DIE LINKE 27.02.2013
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.02.2013
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 27.02.2013
Schön, Nadine CDU/CSU 27.02.2013
Schreiner, Ottmar SPD 27.02.2013
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 27.02.2013
Ziegler, Dagmar SPD 27.02.2013
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.02.2013
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
27874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
einzuschränken (vergleiche Beschluss des Bundesver-
fassungsgerichts vom 21. Mai 1974 … zur Abwägung
der Vor- und Nachteile mehrfacher Staatsangehörigkeit
aus der Sicht der Betroffenen …).“
Die Reform ist bekanntlich zur Jahrtausendwende in
Kraft getreten, und wir sammeln seitdem Erfahrungen,
inzwischen auch mit Optionsfällen bei doppelter Staats-
angehörigkeit. Deshalb hat die Regierungskoalition im
Herbst 2009 im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die
Erfahrungen mit den ersten Optionsfällen auf möglichen
Verbesserungsbedarf sowohl in verfahrens- als auch
materiellrechtlicher Hinsicht überprüft und gegebenen-
falls entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet wer-
den sollen, damit wir unverhältnismäßige Hemmnisse
auf dem Weg zur Einbürgerung beseitigen können.
Dass die Bundesregierung sich dieser Aufgabe stellt,
ist Ihnen unter anderem aus der von Ihnen zitierten
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Ih-
rer Fraktion bekannt.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 5):
Wie rechtfertigt das Bundesjustizministerium die Auf-
rechterhaltung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeits-
recht, wenn die mit diesem Grundsatz angestrebte „enge Bin-
dung an Deutschland“ nicht nur – wie zunächst behauptet –
durch einen deutschen Elternteil vermittelt werden kann, son-
dern nun auch „durch einen langandauernden Aufenthalt“ in
Deutschland (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/12321,
Antwort zu Frage 9)?
Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage am 27. Dezember 2011 ausgeführt,
dass die über einen deutschen Elternteil vermittelte Bin-
dung nur ein Beispiel für die Bindung darstellt. Ein wei-
teres Beispiel ist der langandauernde Aufenthalt in
Deutschland. Anders, als die Fragestellung suggeriert,
liegt also kein rechtfertigungsbedürftiger Widerspruch
vor. Im Übrigen verweise ich auf den Prüfauftrag aus der
Koalitionsvereinbarung.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12439, Frage 12):
Welche Richtlinien wurden für die kostenlose Gestellung
von Parkplätzen an (beamtete) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Bundesministerien in dieser Legislaturperiode erlassen, und
wie ist die Parkplatzgestellung lohnsteuerlich zu behandeln?
Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem
Haushaltsführungsrundschreiben 2012 folgenden Hin-
weis an die obersten Bundesbehörden zu Parkraumbe-
wirtschaftung gegeben:
„Jedes Bundesministerium regelt selbständig und un-
ter eigener Verantwortung für seinen Geschäftsbereich
die Bereitstellung und den einheitlichen Umgang mit
Parkflächen auf seinen Dienstliegenschaften (Ressort-
prinzip, Art. 65 GG). Dies gilt auch, soweit die
Dienstliegenschaften im Rahmen des „Einheitlichen Lie-
geschaftsmanagements“ von der Bundesanstalt für Im-
mobilienaufgaben angemietet sind.
Die Regelungen sollen die jeweiligen spezifischen
dienstlichen Belange und örtlichen Gegebenheiten sowie
soziale Gesichtspunkte, insbesondere die Belange der
schwer behinderten Beschäftigten, berücksichtigen. Die
Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen nach
§ 75 Abs. 3 Nr. 15 Bundespersonalvertretungsgesetz
sind zu wahren.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsam-
keit der Bundeshaushaltsordnung finden Anwendung.
Eine Verpflichtung zur Erhebung eines Entgeltes nach
§ 52 BHO besteht nicht.“
Zur lohnsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen
oder verbilligten Überlassung von Parkplätzen an Ar-
beitnehmer gelten folgende Grundsätze:
Vorteile des Arbeitnehmers sind kein zu versteuernder
Arbeitslohn, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller
Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als not-
wendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielset-
zungen erweisen und daher im ganz überwiegend eigen-
betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.
Führt die Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis, dass ein
ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeit-
gebers vorliegt, kann das damit einhergehende eigene In-
teresse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu
erlangen, vernachlässigt werden. Nach der Verwaltungs-
auffassung wird ein solches ganz überwiegend eigenbe-
triebliches Interesse des Arbeitgebers angenommen, wenn
dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Park-
plätze zur Verfügung gestellt werden. Diese lohnsteuerli-
che Beurteilung gilt bei allen Arbeitnehmern gleicherma-
ßen, nicht nur bei den angesprochenen Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen der Bundesministerien.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12439, Frage 13):
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregie-
rung aus dem Umstand, dass nach dem Schreiben des Bundes-
ministeriums der Finanzen vom 28. Dezember 2012 die §§ 43
bis 45 d des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Ge-
setzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. Okto-
ber 2012 (Bundesratsdrucksache 632/12) vorläufig anzuwen-
den sind, gleichwohl die in dem Schreiben angekündigte
Gesetzesänderung sich im Entwurf eines Gesetzes zur Umset-
zung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher
Vorschriften nicht wiederfindet und die Bundesregierung er-
klärt hat, dass weitere Änderungen aus dem ursprünglichen
Jahressteuergesetz 2013 nicht eingebracht werden sollen, und
sieht die Bundesregierung durch die zunehmende Anzahl von
Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Kapitalertrag-
steuer fiskalische Gefahren für das Steueraufkommen?
Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob die im Jahres-
steuergesetz 2013 vorgesehenen Regelungen zum Kapi-
talertragsteuerabzug in einem anderen Steuergesetz
eingebracht werden können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27875
(A) )
)(B)
(C
(D
Die vorgesehene Gesetzesänderung birgt keine
Gefahren für das Steueraufkommen. Zum einen wurde
lediglich die Möglichkeit zur Abstandnahme vom Kapi-
talertragsteuerabzug für Kapitalanleger mit Nichtveran-
lagungsbescheinigung bzw. bei unter dem Sparerpausch-
betrag liegenden Kapitalerträgen – im Gegensatz zum
bisher bestehenden Erstattungsverfahren beim Bundes-
zentralamt für Steuern – erweitert, um den Verwaltungs-
aufwand für diese Anlegergruppe zu reduzieren. Zum
anderen wurde die Pflicht zur Abführung von Kapital-
ertragsteuer verstärkt auf die auszahlenden Stellen – ins-
besondere auf die Kreditinstitute – verlagert. Es handelt
sich also lediglich um eine Änderung des Verfahrens der
Steuererhebung, eine Erweiterung der Steuerbefreiung
ist mit diesen Änderungen aber nicht verbunden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12439, Frage 14):
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass gemäß den
Ausführungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil
vom 17. Dezember 2012 – 9 K 1637/10) in bestimmten Fällen
der Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapital-
vermögen in tatsächlicher Höhe möglich ist, und aus welchem
Grund wird gemäß der Verwaltungsauffassung eine Anrechnung
zum Beispiel gemäß den §§ 35, 35 a, 35 b des Einkommensteu-
ergesetzes nicht auf die Abgeltungsteuer zugelassen?
Zu dem ersten Teil der Frage weise ich darauf hin,
dass die Bundesregierung entgegen der nicht rechtskräf-
tigen Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württem-
berg der Auffassung ist, dass auch in Fällen der Güns-
tigerprüfung – das sind die Fälle, bei denen die
Einkommensteuerbelastung des Steuerpflichtigen auf-
grund seines geringeren Einkommens unter dem Abgel-
tungsteuersatz von 25 Prozent liegt – ein Abzug tatsäch-
licher Werbungskosten über den Sparerpauschbetrag
hinaus nicht zulässig ist.
Es ist erklärtes Ziel der Abgeltungsteuer, durch die
Pauschalierung des Werbungskostenabzugs eine Verein-
fachung des Besteuerungsverfahrens zu erreichen. Dies
gilt auch für die Fälle der Günstigerprüfung. Würde man
der Auffassung des Finanzgerichts – die nicht mit dem
Gesetzeswortlaut im Einklang steht – folgen, würde die-
ses Ziel verfehlt werden.
Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage verweise ich
darauf, dass nicht die Verwaltung die Anrechnung der ent-
sprechenden Steuerermäßigungen ausschließt, sondern
dass sich dies bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12439, Frage 15):
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Begriff der
aggressiven Steuerplanung zu definieren, und welche rechtli-
chen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um aggressive
Steuerplanungen einzudämmen?
Die Bundesregierung orientiert sich bei der Beschrei-
bung „aggressive Steuerplanung“ an den im internatio-
nalen Kontext verwendeten Umschreibungen. So teilt
die Bundesregierung die Definition der Europäischen
Kommission betreffend aggressiver Steuerplanung in
der Empfehlung vom 6. Dezember 2012 (C(2012) 8806
final). Demnach besteht aggressive Steuerplanung darin,
die Feinheiten eines Steuersystems oder Unstimmigkei-
ten zwischen zwei oder mehr Steuersystemen auszunut-
zen, um die Steuerschuld zu senken. Aggressive Steuer-
planung kann in vielerlei Formen auftreten. Zu ihren
Folgen gehören doppelte Abzüge, das heißt ein und der-
selbe Verlust wird sowohl im Quellenstaat als auch im
Ansässigkeitsstaat abgezogen, und doppelte Nichtbe-
steuerung, das heißt Einkünfte, die im Quellenstaat nicht
besteuert werden, sind im Ansässigkeitsstaat steuerbe-
freit.
Die Bundesregierung hat die Initiierung des OECD-
Projekts zur Verhinderung von aggressiver Steuerpla-
nung – Adressing Base Erosion and Profit Shifting,
BEPS – maßgeblich betrieben. Das Projekt wird von al-
len Industriestaaten unterstützt, namentlich der G 20 so-
wie der G 8. Ziel des Projekts ist die Analyse der oben
genannten Ursachen und Mechanismen, die zu einer
niedrigen effektiven Steuerbelastung von multinationa-
len Unternehmen beitragen. Es wird hierbei ein umfas-
sender Ansatz angestrebt, der die bisher auf diesem Ge-
biet geleisteten Arbeiten zusammenführen soll. Auf
Grundlage der zu gewinnenden Erkenntnisse sollen Vor-
schläge für zusätzliche international abgestimmte steuer-
liche Standards zur Beseitigung von Besteuerungslücken
erarbeitet und zeitnah umgesetzt werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 16):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht,
und welche Maßnahmen wird sie zur steuerlichen Besserstel-
lung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ergreifen?
„Nach bisheriger Rechtslage ist die Adopiton des
leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners
möglich – sogenannte Stiefkindadoption. Nicht eröffnet
ist hingegen die hier in Rede stehende Adoption des vom
eingetragenen Lebenspartner angenommenen Kindes –
sogenannte Sukzessivadoption. Ehegatten wird demge-
genüber sowohl die Möglichkeit der Stiefkindadoption
als auch die der Sukzessivadoption eingeräumt“ (Zitat
Pressemitteilung Nr. 9/2013 BVerfG zum Urteil vom
19. Februar 2013 1 BvL 1/11 und andere).
Die Bundesregierung prüft, wie das Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 umzuset-
zen ist.
Das angesprochene Urteil betrifft unmittelbar die Zu-
lässigkeit der Sukzessivadoption durch Lebenspartner.
Ob Konsequenzen aus dem Urteil für steuerrechtliche
Fragen zu ziehen sind, insbesondere zum Ehegattensplit-
27876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
ting, zu dem beim Bundesverfassungsgericht andere
Verfahren anhängig sind, wird in der Bundesregierung
geprüft.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck-
sache 17/12439, Frage 24):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ih-
rer Einschätzung (Berichterstattung durch das Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales im Ausschuss für Arbeit und
Soziales des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2013, Ta-
gesordnungspunkt 3 der 120. Sitzung), dass eine weitere pau-
schale Entschädigungszahlung aus Sicht der Betroffenen de-
ren Interessen offenbar am wenigsten entspricht, und bis wann
wird die Bundesregierung ein ihren Erkenntnissen entspre-
chendes Ergebnis für eine Lösung vorweisen können?
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestages hat zu der Frage der Nachzahlung von so-
genannten Gettorenten in den Fällen, in denen Renten-
anträge zunächst abgelehnt und dann nach der geänder-
ten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr
2009 bewilligt wurden, im Dezember 2012 eine Sach-
verständigenanhörung durchgeführt. Welche Schlussfol-
gerungen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit
zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfrak-
tionen abgestimmt. Diese Gespräche sind nicht abge-
schlossen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE
LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 25):
Welche Position hat die israelische Regierung auf dem
Ende Januar 2013 durchgeführten Treffen mit der Bundes-
regierung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten
nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Be-
schäftigungen in einem Ghetto, ZRBG, ab dem Jahr 1997 ver-
treten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
rung aus diesem Gespräch?
In einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales und des israeli-
schen Ministeriums für Senioren am 17. Januar 2013
wurden die Zahlung der sogenannten Gettorenten und
damit im Zusammenhang stehende Probleme sowie die
Frage einer möglichen rückwirkenden Zahlung von
Gettorenten besprochen. Die israelische Seite ist darüber
informiert worden, dass derzeit zwischen der Bundes-
regierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt
wird, welche Schlussfolgerungen aus der im Dezember
2012 zu dieser Frage durchgeführten Sachverständigen-
anhörung zu ziehen sind. Eine Festlegung hat es in die-
ser Frage während des Gesprächs nicht gegeben. Die
Position der israelischen Regierung wird bei den Überle-
gungen der Bundesregierung berücksichtigt.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439,
Frage 26):
Sieht die Bundesregierung nach der öffentlichen Anhö-
rung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestages am 10. Dezember 2012 die Notwendigkeit, in
der Frage der Gettorenten gesetzgeberisch oder anderweitig
tätig zu werden, um eine rechtliche und politische Lösung zu-
gunsten der noch lebenden Gettoarbeiterinnen und Getto-
arbeiter herbeizuführen?
Welche Schlussfolgerungen aus der Anhörung zu
ziehen sind, wird derzeit zwischen der Bundesregierung
und den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Diese Ge-
spräche sind nicht abgeschlossen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 27):
Aus welchem Grund wird die Lösung zur rückwirkenden
Zahlbarmachung von Renten nach dem ZRBG ab dem Jahr
1997, die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und der israelischen Regierung gefunden wurde,
nicht umgesetzt?
Die Frage geht von einer unzutreffenden Annahme
aus. In einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales und des israeli-
schen Ministeriums für Senioren am 17. Januar 2013
wurden die Zahlung der sogenannten Gettorenten und
damit im Zusammenhang stehende Probleme sowie die
Frage einer möglichen rückwirkenden Zahlung von
Gettorenten besprochen. Die israelische Seite ist darüber
informiert worden, dass derzeit zwischen der Bundes-
regierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt
wird, welche Schlussfolgerungen aus der im Dezember
2012 zu dieser Frage durchgeführten Sachverständigen-
anhörung zu ziehen sind. Eine Festlegung hat es in die-
ser Frage während des Gesprächs nicht gegeben.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12439, Fragen 28 und 29):
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich
der Problematik der Gettorenten zur Einbeziehung jener ehe-
maligen Gettoarbeiter in eine gesetzgeberische Lösung, die
– nach Angaben einiger Sachverständiger in der Anhörung –
in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des ZRBG keine An-
träge gestellt haben, weil sie von der offensichtlichen Aus-
sichtslosigkeit eines Antrags überzeugt waren, da damals die
Ablehnungsquoten über 90 Prozent betragen haben?
Trifft es zu – wie den Stellungnahmen einiger Sachverstän-
diger zur Anhörung zu entnehmen ist –, dass in Polen lebende
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27877
(A) )
)(B)
(C
(D
ehemalige Gettoarbeiter keine Rentenzahlungen erhalten, und
was will die Bundesregierung unternehmen, um auch diesen
Gettoüberlebenden zu ihren Rentenansprüchen zu verhelfen?
Zu Frage 28:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestages hat zu der Frage der Nachzahlung von so-
genannten Gettorenten in den Fällen, in denen Rentenan-
träge zunächst abgelehnt und dann nach der geänderten
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009
bewilligt wurden, im Dezember 2012 eine Sachverstän-
digenanhörung durchgeführt. Welche Schlussfolgerun-
gen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit
zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfrak-
tionen abgestimmt. Diese Gespräche sind nicht abge-
schlossen. Der Personenkreis, der in den ersten Jahren
nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von
Renten aus Beschäftigungen in einem Getto angesichts
der hohen Ablehnungsquote keine Anträge gestellt hat,
ist in die Überlegungen mit einbezogen.
Zu Frage 29:
Die Frage bezieht sich offenbar auf ehemalige soge-
nannte Gettoarbeiterinnen und Gettoarbeiter, auf die das
deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen von
1975 Anwendung findet. Das Abkommen betrifft unab-
hängig von der Staatsangehörigkeit alle Personen, die
Versicherungszeiten in Polen und Deutschland oder auch
nur in einem der beiden Staaten nachweisen können,
sich am 31. Dezember 1990 in Deutschland oder Polen
aufgehalten haben und noch heute dort wohnen.
Nach diesem Abkommen werden Leistungen nach
dem sogenannten Eingliederungsprinzip gewährt. Die
Versicherungszeiten aus einem Vertragsstaat werden da-
bei in das System des anderen Vertragsstaates übernom-
men. In Polen wohnhafte Personen mit deutschen Versi-
cherungszeiten haben damit Anspruch auf eine Rente
nach den polnischen Rechtsvorschriften, als hätten sie
die deutschen Versicherungszeiten in Polen zurückge-
legt. Diesen aus dem Abkommen resultierenden Ver-
pflichtungen der Republik Polen steht gegenüber, dass
die Bundesrepublik Deutschland nach dem Abkommen
verpflichtet ist, bei den in Deutschland lebenden Perso-
nen polnische Versicherungszeiten in der deutschen
Rente wie in Deutschland zurückgelegte Versicherungs-
zeiten zu berücksichtigen. Für in Polen lebende Ver-
folgte des Nationalsozialismus können sogenannte Get-
tobeitragszeiten daher keinen eigenständigen Anspruch
auf Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversi-
cherung begründen. Diese Zeiten werden gegebenenfalls
in der polnischen Rente berücksichtigt. Diese Rechtspra-
xis hat das Bundessozialgericht, BSG, mit Urteil vom
10. Juli 2012 bestätigt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 30 und 31):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem Umsetzungsbericht 2012 zu den Aalbewirtschaftungsplä-
nen der deutschen Länder 2008, und welche über die bisheri-
gen Maßnahmen hinausgehenden planen die Bundesregierung
und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die EU-Kommis-
sion angesichts der Feststellung des International Council for
the Exploration of the Sea, ICES, vom November 2011, der
Zustand des Aalbestands bleibe kritisch und Aktivitäten seien
dringend nötig, sowie der Empfehlung des ICES für 2012, die
anthropogene Aalsterblichkeit, die die Reproduktion von
Aalen beeinträchtigt, so nah wie möglich in Richtung null zu
reduzieren, bis es klare Belege gibt, dass der Bestand und die
Reproduktion von Aalen wieder steigen (zum Beispiel Verbot
des Glasaalverzehrs, technische Vorgaben zur Senkung der
Mortalität beim Glasaalfang, Besatz nur in Gewässern, in de-
nen ein ausreichender Fischabstieg möglich ist, höhere Min-
destfanggröße, Fangverbot für Blankaale, technische Vorga-
ben zur Senkung der Mortalität an Wasserkraftwerken)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
neuesten Forschungsergebnissen, denen zufolge Aale, die in
Flüssen und Seen leben, eine geringere Chance haben, sich
fortzupflanzen als ihre Artgenossen, die in Küstengewässern
schwimmen, für die Frage, ob heimische Gewässer mit Aalen
besetzt werden sollten?
Zu Frage 30:
Die Aalbewirtschaftungspläne der Länder werden
derzeit von den Ländern in den jeweiligen Einzugsgebie-
ten umgesetzt. Neben der Erhöhung der Mindestmaße
bis auf 55 Zentimeter zielen die Bewirtschaftungspläne
der Länder insbesondere auf den Besatz mit vorgestreck-
ten Aalen, gefördert durch den Europäischen Fischerei-
fonds, EFF, ab. Durch die Förderung aus dem EFF ist si-
chergestellt, dass die Besatzaale nur in Gewässern
ausgesetzt werden, die eine Abwanderung der adulten
Blankaale auch garantieren.
Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007
vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wieder-
auffüllung des Bestands des europäischen Aals ver-
pflichtete die Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2012, einen
Bericht vorzulegen. Dieser Bericht behandelt die Über-
wachung, die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Ma-
nagementpläne und enthält die bestmöglichen Schätzun-
gen. Der Bericht der Länder, die nach dem Grundgesetz
für den Aal zuständig sind, wurde termingerecht vorge-
legt.
Die Europäische Kommission übermittelt auf Grund-
lage dieser Berichte der Mitgliedstaaten dem Europäi-
schen Parlament und dem Rat bis spätestens 31. Dezem-
ber 2013 einen Bericht mit einer statistischen und
wissenschaftlichen Bewertung der Ergebnisse der Um-
setzung der Aalbewirtschaftungspläne (Art. 9 Abs. 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1100/2007). Dieser Bericht liegt
derzeit noch nicht vor. Kommt die Europäische Kom-
mission in dem Bericht zu dem Schluss, dass die derzei-
tig von den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen
noch nicht ausreichen, kann die Europäische Kommis-
sion weitere Maßnahmen vorschlagen (Art. 9 Abs. 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1100/2007).
Aus der Sicht der Bundesregierung bedarf der euro-
päische Aal weiterhin des Schutzes. Die Bundesregie-
rung sieht sich darin in der neuerlichen Empfehlung des
ICES bestätigt. Die Bundesregierung wird sich deshalb
in den dann anstehenden Verhandlungen in enger Ab-
27878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
stimmung mit den für die Aalfischerei zuständigen Bun-
desländern für Maßnahmen einsetzen, die sowohl den
Schutz des Aales wie auch die Belange der deutschen
Binnenfischer berücksichtigen.
Zu Frage 31:
Diese neuen Erkenntnisse sind der Bundesregierung
ebenfalls bekannt. In der Tat sprechen einige Faktoren
– geringerer Parasitenbefall, keine Verletzungen beim
Durchwandern von Wasserkraftwerken – dafür, dass
Aale in Küstengewässern über bessere Konditionen ver-
fügen als Aale, die in Flüssen und Seen leben. Hierzu
sind derzeit jedoch vergleichsweise wenig wissenschaft-
liche Studien vorhanden. Insbesondere konnte bisher
noch nicht wissenschaftlich fundiert nachgewiesen wer-
den, ob der unterschiedliche Standort Auswirkungen auf
das Erreichen des Laichplatzes in der Sargassosee hat.
Die Bundesregierung sieht hier noch weiteren For-
schungsbedarf. Das Thünen-Institut engagiert sich auch
in dieser Frage.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 32 und 33):
Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Vor-
schlag der EU-Kommission für Zulassungsbeschränkungen
bei Saatgutbeizmitteln mit den bienengefährdenden Neoniko-
tinoidwirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiameth-
oxam basierend auf einem aktuellen Bericht der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, und inwieweit
wird die Bundesregierung zur Vermeidung von Bienenschä-
den bei der voraussichtlichen Abstimmung über den Kommis-
sionsvorschlag im März 2013 im Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit einer Einschränkung
der Verwendung von Neonikotinoiden zustimmen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
EFSA-Bericht zur Bienengefährlichkeit von Neonikotinoiden
in Bezug auf die wiederholt erteilten befristeten Ausnahmege-
nehmigungen für Beizmittel auf Basis von Neonikotinoiden
beispielsweise zur Bekämpfung von Drahtwürmern?
Zu Frage 32:
Die Europäische Kommission hat am 21. Februar
2013 abends einen aktualisierten informellen Legislativ-
vorschlag für Zulassungsbeschränkungen für diese neo-
nikotinoiden Wirkstoffe vorgelegt.
Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung EU-weite
Maßnahmen hinsichtlich der Zulassung und Anwendung
von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln. Dies
hat die Bundesregierung sowohl im Agrarrat am 28. Ja-
nuar 2013 als auch im Ständigen Ausschuss am 31. Ja-
nuar 2013 zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus hat
die Bundesregierung im Konsultationsverfahren aus-
drücklich darauf hingewiesen, dass weitere, nicht zu den
Honigbienen gehörende Bestäuberarten zu berücksichti-
gen sind. Die Bundesregierung hat die Kommission
darum gebeten, vorliegende Erfahrungen, wissenschaft-
liche Erkenntnisse und etablierte wirksame Risikomin-
derungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen der
zu treffenden Maßnahmen zu berücksichtigen.
Mitte März wird der Entwurf im Rahmen des zustän-
digen Ständigen Ausschusses in Brüssel mit den anderen
Mitgliedstaaten diskutiert werden. Ob und inwieweit bis
dahin ein Vorschlag vorliegt, über den konkret abge-
stimmt werden kann, ist zurzeit noch nicht abzuschätzen.
Zu Frage 33:
Für die Erteilung der Zulassungen ist das Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL,
zuständig. Auch für die befristeten Ausnahmegenehmi-
gungen gelten die gesetzlichen Vorgaben zum Bienen-
schutz. Diesen wird im Rahmen der Prüfung von Anträ-
gen vom BVL gewissenhaft Rechnung getragen. Für die
Drahtwurmbekämpfung in Deutschland werden keine
Notfallgenehmigungen nach Art. 53 der Verordnung
(EU) Nr. 1107/2009 für neonikotinoidhaltige Saatgut-
beizmittel erteilt.
Die von Ihnen angesprochenen Notfallgenehmigun-
gen beziehen sich entweder auf Granulat zur Anwen-
dung bei der Maisaussaat oder Saatgutbeizmittel für
Saatgut, das aus Deutschland verbracht wird.
Dem BVL liegen die aktuellen Erkenntnisse der
Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde vor. Diese
werden geprüft und angemessen bei der Erteilung von
Zulassungen berücksichtigt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
(Drucksache 17/12439, Frage 34):
Wann sind oder waren die Außenposten des Marineflie-
gergeschwaders 5 in Warnemünde und auf Helgoland nach
dem 1. September 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hub-
schraubern besetzt?
Die Außenstellen des Marinefliegergeschwaders 5 in
Warnemünde und auf Helgoland waren nach dem 1. Sep-
tember 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hubschraubern
wie folgt besetzt: 3. September bis 21. September 2012,
10. Oktober bis 22. Dezember 2012 sowie 28. Dezember
2012 bis heute.
Im Zeitraum September bis Oktober 2012 wurde das
Marinefliegergeschwader 5 dauerhaft an den Standort
Nordholz verlegt. In der Kernzeit des Umzuges des Ver-
bandes – 22. September bis 9. Oktober 2012 – wurde der
SAR-Dienst zentral aus dem Standort Kiel wahrgenom-
men.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 35):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27879
(A) )
)(B)
(C
(D
Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung
und der Regierung der Französischen Republik zur Entwick-
lung einer gemeinsamen deutsch-französischen oder europäi-
schen Drohne, MALE, und welche Fähigkeiten soll diese ge-
gebenenfalls haben – ausschließlich Aufklärungsdrohne oder
waffenfähiges unbemanntes Luftfahrzeug?
Deutschland und Frankreich haben am 12. September
2012 in Berlin eine Absichtserklärung in Form einer
„Declaration of Intent“ über die gemeinsame Entwick-
lung eines MALE UAS unterzeichnet, aus der sich je-
doch für beide Seiten noch keine rechtsverbindlichen
Verpflichtungen ergeben.
Neben der primären Auslegung als Aufklärungssys-
tem sehen die gemeinsam erarbeiteten Forderungen auch
eine mögliche Bewaffnung vor. Eine Entscheidung, ob
ein MALE UAS entwickelt wird, ist jedoch noch nicht
getroffen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12439, Frage 36):
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Beteiligung ehemaliger Bundeswehrsoldaten an Kampfhand-
lungen bzw. bewaffneten Verbänden in den vergangenen zwei
Jahren in Syrien und Libyen vor, und welche Anstrengungen
hat sie bislang unternommen, um über deren Aktivitäten und
damit mögliche Verstöße gegen das deutsche Soldatengesetz
Informationen zu gewinnen?
Der Bundesregierung liegen nach wie vor keine Er-
kenntnisse über die Beteiligung ehemaliger Bundes-
wehrsoldaten an Kampfhandlungen bzw. bewaffneten
Verbänden in Syrien vor. Auch über die Beteiligung ehe-
maliger Bundeswehrsoldaten an Kampfhandlungen bzw.
bewaffneten Gruppierungen in Libyen liegen der Bun-
desregierung keine Erkenntnisse vor.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 37):
Gehört es zu den Aufgaben eines deutschen Militäratta-
chés, Rüstungsunternehmen über ihre Marktchancen im je-
weiligen Gastland aufzuklären, und wie bewertet die Bundes-
regierung den Umstand, dass in Mexiko entsprechende
Vorträge vom ansässigen Militärattaché gehalten werden?
An Botschaften, an denen kein Dienstposten eines
wehrtechnischen Attachés im Militärattachéstab einge-
richtet ist, umfasst der Aufgabenbereich des Militäratta-
chés neben seinen militärpolitischen und militärischen
Angelegenheiten auch wehrtechnische und rüstungswirt-
schaftliche Aufgaben der deutschen Auslandsvertretung
im Empfangsstaat. Das heißt, er übernimmt die Aufga-
ben des wehrtechnischen Attachés. In Abstimmung mit
der Wirtschaftsabteilung der jeweiligen Botschaft um-
fassen diese Aufgaben unter anderem die Unterstützung
der deutschen wehrtechnischen Industrie.
Der Militärattaché kann Vertretern deutscher wehr-
technischer Unternehmen durch Überlassung allgemei-
ner Informationen oder Herstellung von Kontakten im
Rahmen seiner Weisungen Hilfestellung leisten. Vor-
träge zu diesbezüglichen Themen unterstützen die De-
ckung eines breiten Informationsbedarfes.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 38):
Wie viel Personal hat die Bundeswehr zur Waffenmesse
IDEX 2013 in Abu Dhabi entsandt, und zu welchem Zweck
wurde es jeweils eingesetzt?
Die Rüstungsmesse IDEX 2013 in Abu Dhabi wurde
von acht Personen der Bundeswehr und vier Vertretern
des Bundesministeriums der Verteidigung besucht.
Des Weiteren waren der zuständige Verteidigungs-
attaché sowie sein Stellvertreter von der Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Arabi-
schen Emiraten auf der IDEX 2013 anwesend, die über-
wiegend mit organisatorischen Aufgaben betraut waren.
Der Zweck des Besuchs war zum einen, die seit 2004
bestehende strategische Partnerschaft mit den Vereinig-
ten Arabischen Emiraten zu pflegen, und zum anderen,
sich einen Überblick über die angebotenen Rüstungs-
güter, technischen Entwicklungstendenzen und Neue-
rungen auf diesem Gebiet zu verschaffen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12439, Fragen 39 und 40):
Wie viele Kinder und Jugendliche aus Deutschland konn-
ten 2012 am – durch den Bund geförderten – internationalen
Kinder- und Jugendaustausch teilnehmen, bitte die jeweiligen
Programme und Länder nennen, und wie viele davon waren
Kinder und Jugendliche mit Behinderung?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Probleme bei der
– inklusiven – Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung an dem internationalen Kinder- und Jugendaus-
tausch, und in welcher Weise fördert die Bundesregierung de-
ren Teilnahme durch zusätzliche Aktivitäten und Förderun-
gen?
Zu Frage 39:
Die Auswertung der Zahlen zu den Teilnehmenden im
Jahr 2012 liegt noch nicht vor, da die Träger zurzeit erst
ihre Verwendungsnachweise erstellen. Nach den Erfah-
rungen der letzten Jahre handelt es sich um eine Größen-
ordnung von circa 25 000 Teilnehmenden, die aus Mitteln
des Kinder- und Jugendplans des Bundes für die interna-
tionale Jugendarbeit gefördert wurden. Hinzu kamen circa
65 000 junge Menschen, die mit Mitteln des Deutsch-Pol-
nischen Jugendwerks und circa 95 000 junge Menschen,
27880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
die mit Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks
gefördert wurden.
Die Zahl der jungen Menschen mit Behinderungen
wird nicht gesondert erfasst.
Zu Frage 40:
Die Träger der internationalen Jugendarbeit sind
offen für die Teilnahme von jungen Menschen mit Be-
hinderungen an den Maßnahmen. Hindernisse können
zum Beispiel die nicht oder zu wenig vorhandene Barrie-
refreiheit in Partnerländern, aber auch die personellen
und finanziellen Kapazitäten der Träger sein. Um den
besonderen Bedarfen bei der Vorbereitung, Durchfüh-
rung und Nachbereitung Rechnung zu tragen, besteht
bereits heute die Möglichkeit einer Fehlbedarfs- oder
Vollfinanzierung.
Die inklusive Gestaltung der Angebote der Träger der
internationalen Jugendarbeit für junge Menschen mit
Behinderungen ist darüber hinaus ein aktuelles Thema in
der Arbeit von IJAB, Fachstelle für Internationale
Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., wie
auch beim Deutsch-Französischen Jugendwerk, beim
Deutsch-Polnischen Jugendwerk, bei den Koordinie-
rungsbüros und den Trägern der internationalen Jugend-
arbeit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend fördert im Rahmen eines Innova-
tionsfonds aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des
Bundes, KJP, das Projekt „Alle anders verschieden“, das
auf die nachhaltige Einbindung Jugendlicher mit erhöh-
tem Förderbedarf in den internationalen Jugendaustausch
unter Einbeziehung von Medien, Jugendpolitik und Wirt-
schaft zielt, sowie ein weiteres Projekt „Trebnitzer Werk-
stätten zur Inklusion: Aufbau einer deutsch-polnischen
und inklusiven Schülerfirma“. Die Ergebnisse dieser Ini-
tiativen und Projekte werden in die Überlegungen zur
Weiterentwicklung der Förderinstrumente im KJP wie
auch der Angebote bei den Trägern einfließen.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
LINKE) (Drucksache 17/12439, Fragen 41 und 42):
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Toten-
schein zukünftig als letzte Sachleistung der gesetzlichen
Krankenversicherung, GKV, abzurechnen und so trauernden
Angehörigen Verstorbener diese zusätzliche finanzielle und
psychische Belastung zu ersparen?
Wie hoch wären in etwa die Kosten für die GKV pro Jahr,
und wie hoch waren die Einsparungen bei Abschaffung des
Sterbegeldes 2004?
Zu Frage 41:
Die Kostenübernahme für die Ausstellung der Todes-
bescheinigung und die Bestattung gehören nicht zu den
Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV.
Entsprechende Sachleistungen können deshalb von den
gesetzlichen Krankenkassen nicht erbracht werden. Die
Bundesregierung plant diesbezüglich keine Änderungen.
Näheres zur Ausstellung von Todesbescheinigungen
wird in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. In
der Regel wird bestimmt, dass die Kosten der Leichen-
schau und die Ausstellung der Todesbescheinigung von
denjenigen zu tragen sind, die für die Bestattung zu
sorgen haben.
Zu Frage 42:
Im Falle einer Übernahme der Kosten der Ausstellung
eines Totenscheins als Sachleistung der GKV müssten
dafür entsprechende Vergütungsvereinbarungen im
Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der
Krankenhausversorgung getroffen werden, von deren
Höhe die Mehrbelastungen der GKV für die jährlich
etwa 800 000 Sterbefälle abhängen. Durch die vollstän-
dige Herausnahme des bis 2003 gewährten Sterbegeldes
– bis 2002: 1 050 Euro je Mitglied bzw. 525 Euro je
mitversicherten Familienangehörigen; in 2003 Halbie-
rung auf 525 Euro je Mitglied bzw. 262,50 Euro je
mitversicherten Familienangehörigen – wurde die GKV
in einer jährlichen Größenordnung von circa 0,8 Milliar-
den Euro bezogen auf die Zeit bis 2002 bzw. circa
0,4 Milliarden Euro (2003) entlastet.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Ab-
geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12439,
Fragen 43 und 44):
Wann hat sich der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, persönlich dafür in
Brüssel eingesetzt, dass ein wirksames lärmabhängiges Tras-
senpreissystem in Deutschland installiert wird, die Zulassung
von LL-Sohlen beschleunigt wird und Graugusssohlen lang-
fristig vom Markt genommen werden, um eine schnelle Um-
rüstung lauter Güterwagen sicherzustellen, und wann hat der
Bundesverkehrsminister einen seiner Staatssekretäre als Ver-
treter entsandt, um ihn bei diesen Verhandlungen in Brüssel
zu vertreten?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Zuschlag
einer lärmabhängigen Entgeltkomponente um 1 Prozent des
Trassenpreises angesichts allgemeiner Trassenpreiserhöhun-
gen um jährlich mehrere Prozent einen wirksamen Anreiz für
Wagenhalter darstellt, ihre Güterwagen auf leisere Brems-
sohlen umzurüsten, und aus welchen Gründen wird das lärm-
abhängige Trassenpreissystem bis zum 1. Juni 2013 ausge-
setzt, obwohl es doch technologieoffen entwickelt wurde und
damit nicht an die Zulassung der LL-Sohle gekoppelt sein
dürfte?
Zu Frage 43:
Zu diesem Sachverhalt ist in der Antwort vom 8. Fe-
bruar 2013 auf die schriftliche Einzelfrage 385/Januar
ausführlich geantwortet worden.
Zu Frage 44:
Die Festlegung einer lärmabhängigen Entgeltkom-
ponente ist Sache der Eisenbahninfrastrukturunterneh-
men. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss darauf, in
welcher Höhe und auf welche Weise die Eisenbahninfra-
strukturunternehmen lärmabhängige Entgeltbestandteile
in ihre Preissysteme integrieren. Gleiches gilt hinsicht-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27881
(A) )
)(B)
(C
(D
lich der Festlegung des Zeitpunkts, zu dem lärmabhän-
gige Entgeltbestandteile in ein Entgeltsystem eingefügt
werden.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 45):
Wann und auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung
beschlossen, in der Aufsichtsratssitzung der Deutschen
Bahn AG am 5. März 2013 die Übernahme der Mehrkosten
von bis zu 2 Milliarden Euro für das Bahnhofsprojekt Stutt-
gart 21 zu genehmigen?
Die anstehenden Beschlüsse zu Stuttgart 21 trifft der
Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG und nicht die Bun-
desregierung.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/12439, Frage 46):
Auf welchen Flächen werden Drohnen gleich welcher Ge-
wichtsklasse in Deutschland bislang bzw. zukünftig von Be-
hörden des Verkehrs, des Innern, der Verteidigung und der
Forschung getestet, und welche Details kann die Bundesregie-
rung zu Simulationen und Praxistests mitteilen, die bis 2016
von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Köln) bzw.
deutschen Behörden bezüglich der Integration von Drohnen in
den zivilen Luftraum – Single European Sky – durchgeführt
wurden oder werden sollen – insbesondere zu Testgebieten,
dort getesteten Drohnen, durchführenden Behörden oder Un-
ternehmen?
Eine Frage ähnlichen Wortlauts wurde in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bun-
destagsdrucksache 17/8335 Frage 9 wie folgt beantwor-
tet:
„Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung hat folgende Flugbeschränkungsgebiete zur
Nutzung mit UAS, unbemannten Luftfahrtsystemen,
veröffentlicht:
– ED-R 145 ,Spatzenhausen‘, Firma EMT,
– ED-R 147 ,Manching‘, EuroHAWK,
– ED-R 148 ,Schleswig‘, EuroHAWK.
Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung
wurden keine Flugbeschränkungsgebiete für den aus-
schließlichen Betrieb von UAS eingerichtet.
UAS können zum Teil aufgrund von Katapultstarts
bzw. Starts mit Raketenmotoren sowie Netzlandemodu-
len, Fallschirmen oder aufblasbaren Luftkissen unabhän-
gig von Start- und Landebahnen eingesetzt werden. Ge-
mäß der Zentralen Dienstvorschrift 19/3 dürfen UAS
über 25 Kilogramm ausschließlich in Luftsperrgebieten
oder Gebieten mit Flugbeschränkungen betrieben wer-
den. Dabei wird grundsätzlich auf bestehende Truppen-
übungsplätze zurückgegriffen, über denen bereits ein
Luftraum mit Flugbeschränkungen existiert.
Für UAS, die aufgrund ihrer Charakteristika von
Flugplätzen aus betrieben werden müssen, wird auf be-
reits bestehende Luftraumordnungsmaßnahmen – Kon-
trollzonen, Airspace D der Flugplätze sowie die bereits
existierenden Flugbeschränkungsgebiete – zurückgegrif-
fen. Bisher wurden die Beschränkungsgebiete ED-R 138,
ED-R 144 und ED-R 148 in 2011 mit Blick auf den be-
vorstehenden UAS-Betrieb, EuroHAWK, in ihren Aus-
maßen angepasst. Auf welchen Landeplätzen UAS be-
trieben werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.“
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäi-
schen Parlaments und des Rates obliegt die Zulassung
von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer höchstzuläs-
sigen Abflugmasse von mehr als 150 Kilogramm der
Europäischen Agentur für Flugsicherheit, EASA.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu
Simulationen und Praxistests der EASA vor.
Innerhalb der Bundesregierung liegt die Zuständig-
keit für eine Integration in den zivilen Luftverkehr im
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung. Abgesehen von dieser Rechtsetzungstätigkeit ist
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung nicht mit der zukünftigen Nutzung von UAS
befasst.
Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung geförderte Forschungsprojekt „Vali-
dierung von UAS zur Integration in den Luftraum, VU-
SIL“ (FE-Projekt Nr. L-4/2007 – 50.0324) untersuchte
die Möglichkeit einer Integration von UAS in den Luft-
raum außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten. Dazu
wurden im Juni und Juli 2008 Flugversuche im Flugbe-
schränkungsgebiet ED-R 138 bei Manching durchge-
führt. Weitere Details können dem Schlussbericht ent-
nommen werden.
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern beteiligte sich die Bundespolizei im Rahmen
des Projektes „Validierung von UAS zur Integration in
den Luftraum“, VUSIL II. Dabei wurde die technische
Realisierbarkeit des Projektes für UAS – Drehflügler –
der Firma SWISS UAV AG geprüft. Hierbei war zu-
nächst grundsätzlich zu klären, ob ein Starten und Lan-
den des UAS auf einem Schiff der Bundespolizei mög-
lich sein könnte. In den Versuchen wurden Starts und
Landungen erfolgreich durchgeführt.
Es wurde das Modell „NEO S-300“ getestet. Die
Flugversuche fanden im Seegebiet circa 3 bis 4 Seemei-
len vor Warnemünde statt.
Zu weiteren Praxistests verweise ich auf die Ausfüh-
rungen im Bericht des Bundesministeriums des Innern in
der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bun-
destages am 9. Mai 2012 und den Bericht des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
über die Art und den Umfang des Einsatzes von unbe-
mannten Luftfahrtsystemen vom 21. März 2012. Über
weitere Versuche bis 2016 liegen keine Informationen
vor.
27882 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 47 und 48):
Inwieweit würde das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung dem jeweiligen Bundesland Vorgaben
und Beschränkungen auferlegen, wenn dieses beabsichtigt,
die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Autobahn-
projekte nach dem A-Modell prüfen zu lassen, und welche
Vorgaben bzw. Beschränkungen wären möglich?
Welche Vereinbarungen gibt es zwischen dem Bund und
den Bundesländern zur Durchführung von ÖPP-Projekten
– ÖPP: öffentlich-private Partnerschaft – nach dem A-Modell
im Rahmen der Auftragsverwaltung, und welche konkreten
Inhalte haben diese jeweiligen Vereinbarungen, beispiels-
weise im Hinblick auf die Aufgaben- und Zuständigkeits-
verteilung zwischen Bund und Land, die Einrichtung von
gemeinsamen Arbeitsgruppen, die Verfahrensdurchführung,
inklusive Zeitplan, den Informationsaustausch zwischen den
beteiligten Akteuren, die Allokation der Kosten und die Ver-
traulichkeit aus Sicht des Landes?
Zu Frage 47:
Nach dem Grundgesetz obliegt dem Bund die Finan-
zierungsverantwortung für die Bundesfernstraßen, damit
auch die Verantwortung für den notwendigen Nachweis
der Wirtschaftlichkeit einer Bundesfernstraßenmaß-
nahme nach § 7 Bundeshaushaltsordnung, BHO, sowie
ferner die Zuständigkeit für die Erstellung von Wirtschaft-
lichkeitsuntersuchungen – im Rahmen der insoweit gel-
tenden Vorgaben – für die hier in Rede stehenden ÖPP-
Projekte. Die Prüfung des Handelns der Bundesregie-
rung obliegt dem Parlament und unterliegt der Kontrolle
des Bundesrechnungshofes; letzterer hat die Wirtschaft-
lichkeitsuntersuchungen für ÖPP-Projekte im Bundes-
fernstraßenbereich mehrfach begutachtet.
Vor diesem Hintergrund ist die Begutachtung einer
vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP-
Projekte durch einen Dritten im Auftrag eines Landes
nicht zielführend.
Im Übrigen könnten weder die Ergebnisse der vorläu-
figen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch Einzel-
aspekte öffentlich erörtert werden, ohne dass die Gefahr
bestünde, dass – bei einem Vergabestart des ÖPP-Pro-
jektes – die möglichen Bieter hieraus Konsequenzen für
ihre Angebotslegung ziehen und sich dies negativ zulas-
ten des Steuerzahlers auswirkt. Die Geheimhaltungsbe-
dürftigkeit dieser Angaben mindestens vor Vergabestart
wurde auch im Rahmen der Sachverständigenanhörung
zu ÖPP und Transparenz am 24. Oktober 2013 ganz
überwiegend bestätigt.
Zu Frage 48:
Grundsätzlich sollen vor Projektstart zwischen dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung und der jeweiligen Straßenbauverwaltung eines
Landes Grundsätze zur Realisierung eines ÖPP-Projekts
in einem sogenannten Verfahrensmanagement festgelegt
werden. Diese verwaltungsinternen Verfahrensabspra-
chen dienen dazu, die ÖPP-Vergabeverfahren auch von
öffentlicher Seite im Rahmen der Auftragsverwaltung
möglichst zügig und reibungslos durchführen zu können,
denn auf öffentlicher Seite sind zum einen das Land und
zum anderen der Bund beteiligt.
Der Abschluss eines solchen Verfahrensmanagements
ist aber keine Voraussetzung, die zwingend vor Erstel-
lung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
oder vor einem etwaig später folgenden Vergabestart er-
füllt sein muss.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 17/12439, Fragen 49 und 50):
Welche juristische Person oder welche Institution ist nach
Kenntnis der Bundesregierung im Planfeststellungsverfahren
bzw. hinsichtlich der grenzüberschreitenden Umweltverträg-
lichkeitsprüfung zur Errichtung des Windparkes Moldava auf
deutscher Seite klageberechtigt?
Welche formalen Voraussetzungen, insbesondere hinsicht-
lich von Auslegungs- und Stellungnahmefristen, müssen bei
Beteiligung der Öffentlichkeit in der grenzüberschreitenden
Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung des Windpar-
kes Moldava erfüllt werden, und inwieweit könnte nach Auf-
fassung der Bundesregierung durch einen Antrag auf einst-
weilige Verfügung der Sofortvollzug verhindert werden?
Zu Frage 49:
Die Durchführung der grenzüberschreitenden Um-
weltverträglichkeitsprüfung für den Windpark Moldava
richtet sich nach den Vorschriften, die die Tschechische
Republik zur Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU
– UVP-Richtlinie – erlassen hat. Nach Art. 11 der UVP-
Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, durch in-
nerstaatliche Rechtsvorschriften sicherzustellen, dass
Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit unter bestimm-
ten Voraussetzungen Zugang zu einem Überprüfungs-
verfahren vor einem Gericht oder einer anderen auf ge-
setzlicher Grundlage geschaffenen unabhängigen und
unparteiischen Stelle haben, um die Rechtmäßigkeit von
Entscheidungen über die Zulässigkeit UVP-pflichtiger
Projekte anzufechten. Zu den Mitgliedern der betroffenen
Öffentlichkeit zählen nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe e der
UVP-Richtlinie auch Nichtregierungsorganisationen, die
sich für den Umweltschutz einsetzen und die alle nach
innerstaatlichem Recht – in diesem Fall also nach dem
Recht der Tschechischen Republik – geltenden Voraus-
setzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen das Recht
der Tschechischen Republik an die Klageberechtigung
von juristischen Personen und Institutionen knüpft, ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz müssen je-
doch die Bürger in Deutschland gleichwertige Beteili-
gungs- und Klagemöglichkeiten haben wie die Öffent-
lichkeit im Ursprungsstaat.
Zu Frage 50:
Die Einzelheiten der Ausgestaltung der Beteiligung in
der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprü-
fung im Verfahren zur Errichtung des Windparkes Mol-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27883
(A) )
)(B)
(C
(D
dava sind der Bundesregierung nicht bekannt. Allgemein
gilt auch hier, dass die Bürger in Deutschland gleichwer-
tige Beteiligungsmöglichkeiten haben müssen wie die
Öffentlichkeit im Ursprungsstaat.
Nach Angaben des Sächsischen Ministeriums für
Umwelt und Landwirtschaft beträgt die Frist zur Abgabe
von Stellungnahmen und Einwendungen aus Deutsch-
land 30 Tage nach Veröffentlichung der Unterlagen im
Landkreis Mittelsachsen.
Ob und gegebenenfalls inwieweit nach einer eventu-
ellen positiven Zulassungsentscheidung für den Wind-
park Moldova die Möglichkeit nach tschechischem
Recht besteht, auf dem Wege des vorläufigen Rechts-
schutzes einen Sofortvollzug zu verhindern, ist der Bun-
desregierung nicht bekannt.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Druck-
sache 17/12439, Fragen 51 und 52):
Auf welcher Datengrundlage kommt der Bundesminister
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter
Altmaier, zu der Aussage, dass sich die Kosten der Energie-
wende bis Ende der 30er-Jahre dieses Jahrhunderts auf rund
1 Billion Euro summieren könnten, wie er am 19. Februar
2013 im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
mitteilte?
Welche Kosten würden nach Ansicht der Bundesregierung
im Stromsektor bis Ende der 30er-Jahre dieses Jahrhunderts
ohne Ausbau der erneuerbaren Energien entstehen (Kosten für
die Erneuerung des Kraftwerkparks, den Ausbau bzw. die Er-
tüchtigung der Netze, Kosten für fossile Brennstoffe etc.)?
Zu Frage 51:
Der Minister hat die Grundlagen für seine Aussage in
dem in der Frage genannten Interview dargestellt.
Zu Frage 52:
Eine solche Kostenschätzung hängt von einer Viel-
zahl von Annahmen ab, beispielsweise zur Entwicklung
der Brennstoffpreise, zu Investitionskosten fossiler
Kraftwerke, zu Zinssätzen usw.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 53 und 54):
Welche Berechnungen, bitte mit Quellenangabe, liegen
der Bundesregierung vor, die darauf hinweisen, dass die Ener-
giewende bis zum Jahr 2040 1 Billion Euro kosten wird, und
wie verteilen sich diese Kosten, mit der Bitte um Aufschlüsse-
lung nach den Sektoren Erzeugung, Netze, Speicher, Back-
up-Kapazitäten, Forschung und Entwicklung, energetische
Gebäudesanierung und Mobilität?
Auf welche Einsparsumme kommt die Bundesregierung
für den Fall einer Umstellung der optionalen Direktvermark-
tung im Erneuerbare-Energien-Gesetz auf eine verpflichtende
Direktvermarktung, ausgenommen Anlagen mit einer Leis-
tung von unter 150 Kilowatt, und wie hoch wäre im Vergleich
die Einsparsumme, wenn statt der Umstellung von der optio-
nalen auf eine verpflichtende Direktvermarktung die Manage-
mentprämie für Neuanlagen oberhalb einer Leistung von
150 Kilowatt abgeschafft würde?
Zu Frage 53:
Der Bundesumweltminister hat die Grundlagen für
seine Berechnungen in seinem Interview mit der Frank-
furter Allgemeinen Zeitung vom 19. Februar 2013
dargestellt. Ausgangspunkt ist insbesondere die Ent-
wicklung der Differenzkosten im EEG, aber auch der
Netzkosten. Berechnungen zu den Kosten der Energie-
wende sind naturgemäß sehr komplex und hängen von
einer Vielzahl von Annahmen wie auch von der konkre-
ten Fragestellung ab.
Zu Frage 54:
Auf der Basis des geltenden Rechts werden nach den
bisherigen Erfahrungen im Jahr 2013 voraussichtlich
Zahlungen in Höhe von etwa 420 Millionen Euro für die
Managementprämie anfallen. Unter der Annahme, dass
alle bestehenden und neuen Anlagen ab 150 Kilowatt die
Marktprämie in Anspruch nehmen, fallen im Jahr 2013
demgegenüber Zahlungen in Höhe von etwa 760 Millio-
nen Euro für die Managementprämie an. Diese Kosten
können eingespart werden, wenn die Direktvermarktung
verpflichtend wird und zugleich die Managementprämie
gestrichen wird. Hinzu kommen weitere Einsparungen,
die sich durch eine stärkere Markt- und Systemintegra-
tion ergeben würden, zum Beispiel durch die stärkere
Reaktion der Anlagen auf negative Preise, die Beteili-
gung am Regelenergiemarkt, die verbesserte Prognose
der fluktuierenden Einspeisung und die bedarfsgerech-
tere Fahrweise der Anlagen. Diese Einsparungen sind
noch nicht umfassend quantifiziert. Erste Berechnungen
des Bundesumweltministeriums zeigen aber, dass alleine
die Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im
Rahmen der Marktprämie bei negativen Preisen durch
die Direktvermarkter zu Einsparungen von mehreren
Hundert Millionen Euro innerhalb der nächsten Jahre
führen kann.
Würde die Managementprämie für Neuanlagen abge-
schafft, ohne sie zur Direktvermarktung zu verpflichten,
würde der Großteil der Neuanlagen voraussichtlich wie-
der in die sogenannte Festvergütung wechseln. In diesem
Fall würden auf der Kostenseite ähnliche Vermarktungs-
kosten wie im Rahmen der optionalen Direktvermark-
tung entstehen. Die weiteren Einsparungen auf der Nut-
zenseite, die durch die Marktprämie ausgelöst werden
– zum Beispiel Einsparungen bei negativen Preisen –,
würden aber entfallen. Insgesamt entstünden somit zu-
sätzliche Kosten im System.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 55):
27884 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
Wie haben sich die inländischen Treibhausgasemissionen
nach den der Bundesregierung vorliegenden vorläufigen Zah-
len im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt – in
Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten –, und auf welche Fak-
toren führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück?
Der Bundesregierung liegt eine vorläufige Schätzung
des Umweltbundesamtes vor, nach der die Treibhausgas-
emissionen in Deutschland 2012 etwa 931 Millionen
Tonnen betragen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind
die Emissionen damit voraussichtlich um etwa 1,6 Pro-
zent gestiegen. Laut Umweltbundesamt liegen die
Gründe dafür in der insgesamt erhöhten Stromerzeugung
und erhöhten Stromexporten, in der gestiegenen Nut-
zung von Braunkohle und Steinkohle in der Stromerzeu-
gung sowie im witterungsbedingt erhöhten Heizenergie-
bedarf der privaten Haushalte.
Anlage 31
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 56):
Wie regelt das Betriebshandbuch des Atomkraftwerks
Gundremmingen den Fall, dass einer von den beiden Notkühl-
strängen, die gegen das Bemessungserdbeben ausgelegt sind,
freigeschaltet werden muss, weil eine Reparatur oder Inspek-
tion durchgeführt wird – zum Beispiel Regelung, dass die An-
lage in einem solchen Fall vorher abzufahren ist –, und, falls
in einem solchen Fall die Anlage vorher nicht abzufahren ist,
wie wird die Einzelfehlerfestigkeit der Notkühlung im Hin-
blick auf das Bemessungserdbeben gewährleistet?
Das Kernkraftwerk Gundremmingen verfügt über
drei nahezu identische Not- und Nachkühlsysteme und
ein dazu diversitäres zusätzliches Nachwärmeabfuhr-
und Einspeisesystem, kurz ZUNA. Zwei der Not- und
Nachkühlsysteme und das ZUNA sind gegen das Be-
messungserdbeben ausgelegt. Instandsetzungsmaßnah-
men durchzuführen ist zulässig, wenn diese ausreichend
zeitlich begrenzt sind und zulässige Unverfügbarkeiten
in den betrieblichen Unterlagen festgelegt sind. Im Be-
triebshandbuch sind für die Not- und Nachkühlsysteme
sowohl zulässige Nichtverfügbarkeiten als auch zuläs-
sige Instandsetzungszeiten festgelegt, bei deren Nicht-
einhaltung die Anlage abzufahren ist. Für den Fall der
Nichtverfügbarkeit eines Not- und Nachkühlsystems ist
im Betriebshandbuch außerdem festgelegt, dass bei einer
gleichzeitigen Unverfügbarkeit des ZUNA die Funk-
tionsfähigkeiten der restlichen Not- und Nachkühlsys-
teme durch außerordentliche wiederkehrende Prüfungen
aktuell nachzuweisen sind.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/12439, Frage 57):
Welche palästinensischen Stellen und Institutionen der
Zivilverwaltung der Westbank sind in das vom Bundesminis-
terium für Bildung und Forschung getragene Projekt des Auf-
baus eines Berufsbildungszentrums (http://tinyurl.com/
a5h6z5u) in der besetzten Westbank in Kooperation mit dem
Unternehmen ISCAR und der Zur-Lavon-Stiftung eingebun-
den, und welche Teilnehmerzielgruppe soll das Berufsbil-
dungszentrum haben?
Zurzeit beteiligt sich das Bundesinstitut für Berufsbil-
dung lediglich an einem Projekt der GIZ zur Weiterentwick-
lung des Berufsbildungssystems in den palästinensischen
Gebieten. Eine Umsetzung bilateraler Kooperationsprojekte
in der Berufsbildung in den palästinensischen Gebieten
zum Aufbau eines Berufsbildungszentrums ist jedoch im
Rahmen der seit 1969 bestehenden deutsch-israelischen
Berufsbildungskooperation nicht möglich. Ein geplanter
Workshop zum Aufbau und Betrieb eines überbetriebli-
chen Bildungszentrums in der Westbank wurde nach noch-
maliger Prüfung des zugrunde liegenden bilateralen Regie-
rungsabkommens aus diesem Grund abgesagt. Somit ist
kein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
getragenes Projekt zum Aufbau eines Berufsbildungsinsti-
tuts in der Westbank geplant. Auskünfte zu der Teilneh-
merzielgruppe können daher nicht getroffen werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Druck-
sache 17/12439, Fragen 58 und 59):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den Erfolgen der Fachhochschulen im Rahmen des Qualitäts-
pakts Lehre?
Wie viele Anträge wurden in der jüngsten Antragsrunde
der Förderlinie IngenieurNachwuchs eingereicht, und wie
viele dieser Anträge wurden bewilligt?
Zu Frage 58:
In der ersten Förderrunde des Qualitätspakts Lehre
konnten insgesamt 78 Fachhochschulen aus allen 16 Bun-
desländern mit einem Konzept für bessere Studienbedin-
gungen überzeugen. Für den Zeitraum 2011 bzw. 2012
bis 2016 wurden ihnen dafür rund 285 Millionen Euro
Bundesmittel bewilligt. Die Bundesregierung wertet dies
als Beleg dafür, dass der Qualitätspakt Lehre dem tat-
sächlichen Förderbedarf der Hochschulen entspricht und
dabei die vielfältigen Herausforderungen angemessen
berücksichtigt, die sich je nach Größe, Hochschultyp
und Lage der geförderten Hochschulen in unterschiedli-
cher Weise darstellen.
Zu Frage 58:
Im Rahmen der Förderlinie IngenieurNachwuchs des
Programms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden
für die aktuelle Förderrunde 2013 insgesamt 235 Pro-
jektskizzen eingereicht. Die fachliche Prüfung dieser
Skizzen durch unabhängige Gutachter aus Wissenschaft
und Wirtschaft ist inzwischen abgeschlossen. Demnach
wurden 40 Skizzen zur Förderung empfohlen. Die be-
troffenen Fachhochschulen wurden im Februar hierüber
informiert und zur Antragstellung aufgefordert. Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung beab-
sichtigt – vorbehaltlich der noch durchzuführenden for-
malen Antragsprüfung – die Bewilligung dieser Vorha-
ben im Laufe des Sommers.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27885
(A) )
)(B)
(C
(D
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/12439, Frage 60):
Wie viele Anträge wurden in der jüngsten Antragsrunde
der Förderlinie SILQUA-FH – SILQUA: Soziale Innovatio-
nen für Lebensqualität im Alter – eingereicht, und wie viele
dieser Anträge wurden bewilligt?
Im Rahmen der Förderlinie SILQUA-FH des Pro-
gramms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für
die aktuelle Förderrunde 2013 insgesamt 67 Projektskiz-
zen eingereicht. Die fachliche Prüfung dieser Skizzen
durch unabhängige Gutachter ist inzwischen abgeschlos-
sen. Demnach wurden 10 Skizzen zur Förderung emp-
fohlen. Die betroffenen Fachhochschulen wurden im
Februar hierüber informiert und zur Antragstellung auf-
gefordert. Das BMBF beabsichtigt – vorbehaltlich der
noch durchzuführenden formalen Antragsprüfung – die
Bewilligung dieser Vorhaben im Frühsommer 2013.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/12439, Frage 61):
Welche Erfolge hat die Förderung von Fachhochschulen
im Rahmen der Förderaktivität ProfilNT, Profil – Neue Tech-
nologien, erbracht, und plant die Bundesregierung eine Fort-
setzung der Förderung über das Jahr 2015 hinaus?
Die 2007 vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung, BMBF, gestartete Förderrichtlinie ProfilNT
hatte zum Ziel, die Beteiligung von Fachhochschulen an
BMBF-Fachprogrammen zu intensivieren. Inzwischen
beteiligen sich die Fachhochschulen immer erfolgreicher
an den Ausschreibungen der Fachprogramme des
BMBF. Die Fördermittel, die dort von Fachhochschulen
eingeworben wurden, haben sich seit 2007 mehr als ver-
doppelt. Dies ist ein Erfolg, den sich die Fachhochschu-
len durch qualitativ gute Anträge, erfolgreiche Koopera-
tionen mit Hochschulen und einen zunehmenden Ausbau
des Forschungssektors erarbeitet haben.
Vor dem Hintergrund des oben skizzierten Erfolges
hat sich das BMBF entschlossen, diese Förderlinie mit
letztmaligen Bewilligungen im Haushaltsjahr 2012 aus-
laufen zu lassen. Die bisher dafür zur Verfügung gestell-
ten Mittel werden dem Programm „Forschung an Fach-
hochschulen“ weiterhin zur Verfügung stehen.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
der Abgeordneten Ulla Borchert (SPD) (Drucksache
17/12439, Fragen 62 und 63):
Wie viele Anträge mit welchem Antragsvolumen wurden
in der Förderrunde 2012 für FHprofUnt eingereicht?
Wie viele Projekte mit welchem Gesamtfördervolumen
wurden in der Förderrunde 2012 von FHprofUnt bewilligt?
Zu Frage 62:
Im Rahmen der Förderlinie FHprofUnt des Pro-
gramms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für
die Förderrunde 2012 im Herbst 2011 insgesamt
383 Anträge eingereicht. Da im ersten Schritt der Prü-
fung durch unabhängige Experten allein fachliche
Gründe für eine mögliche Förderempfehlung ausschlag-
gebend sind, wird das beantragte Fördervolumen erst bei
denjenigen Projektideen erfasst, die für eine Förderung
aufgrund der Empfehlung der Experten infrage kommen.
Zu Frage 63:
Im Rahmen der Förderrunde 2012 wurden bislang
78 Forschungsanträge mit einem Gesamtfördervolumen
in Höhe von 23,938 Millionen Euro bewilligt. Eine Be-
willigung für ein weiteres Projekt – Fördervolumen
312 000 Euro – steht noch aus, da wichtige Durchfüh-
rungsfragen beim Zuwendungsempfänger noch nicht
restlos geklärt sind.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/12439, Frage 64):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die
Qualität der Förderanträge, die im Rahmen von FHprofUnt,
„Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen“, einge-
reicht wurden, stetig verbessert hat, und welches Finanzvolu-
men wäre nach Einschätzung der Bundesregierung notwen-
dig, um alle qualitativ hochwertigen Anträge im Rahmen von
FHprofUnt zu bewilligen?
Mit der Förderrunde 2013 wurde zur Anpassung an
die im Bundesministerium für Bildung und Forschung
üblichen Standards die Bewertung und Prüfung der For-
schungsanträge für alle drei Förderlinien des Programms
„Forschung an Fachhochschulen“ auf ein zweistufiges
Skizzenverfahren umgestellt. Gleichzeitig wurde der bis
dato im Wesentlichen aus FH-Professoren bestehende
Kreis der unabhängigen Experten zur fachlichen Prüfung
der Vorhabenskizzen um Vertreter aus Universitäten, wei-
teren Forschungseinrichtungen sowie aus der Wirtschaft
erweitert. Vor diesem Hintergrund ist eine Vergleichbar-
keit der Qualität der damaligen Anträge mit den jüngst
eingereichten Projektskizzen der Förderrunde 2013 nicht
möglich. Die notwendigen Fördermittel für die von den
unabhängigen Experten im Rahmen der Förderrunde 2013
zur Förderung empfohlenen 70 FHprofUnt-Projektskiz-
zen stehen zur Verfügung.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/12439, Frage 65):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Kritik, die unter anderem auch im Rahmen des öffentli-
chen Fachgesprächs des Ausschusses für Bildung, Forschung
27886 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages
am 29. Februar 2012 dargelegt wurde, laut der die zusätzli-
chen Studienplätze an Fachhochschulen im Rahmen des
Hochschulpaktes nicht ausreichend finanziert seien?
Die in der Frage zitierte Ansicht wird von der Bun-
desregierung nicht geteilt. Mit 26 000 Euro je zusätzli-
chem Studienanfänger werden im Hochschulpakt 2020
die durchschnittlichen Kosten für ein gesamtes Studium
an Fachhochschulen und Universitäten berücksichtigt.
Ausgenommen ist nur das Studienfach Medizin an Uni-
versitäten, da hier ausdrücklich kein Ausbau seitens der
Länder geplant war. Der Bund weist seine Mittel in
Höhe von 13 000 Euro je zusätzlichem Studienanfänger
den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zu. Die
Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Es ist
Aufgabe der Länder, die Bundes- und Landesmittel für
die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger den einzel-
nen Hochschulen in sachgerechter Weise und im Sinne
der im Hochschulpakt vereinbarten Ziele zur Verfügung
zu stellen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 66 und 67):
Sind der Bundesregierung Probleme beim Wechsel von
Studierenden von einer Fachhochschule, FH, an eine Univer-
sität bekannt, und, falls ja, welche Lösungen wären nach
Einschätzung der Bundesregierung zielführend, um diesen
Problemen zu begegnen?
Welche Hürden müssen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung FH-Absolventinnen und FH-Absolventen überwinden
– zum Beispiel Eignungsfeststellungen, zusätzliche Studien-
leistungen –, um an einer Universität zu einer Promotion zu-
gelassen zu werden?
Zu Frage 66:
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkennt-
nisse vor, dass Studierenden von Fachhochschulen der
Wechsel an Universitäten ungerechtfertigt erschwert
wird. In der Regel können insbesondere für den Zugang
oder die Zulassung zu Masterstudiengängen zur Quali-
tätssicherung oder aus Kapazitätsgründen weitere
Voraussetzungen bestimmt werden, die von allen an dem
jeweiligen Masterstudiengang interessierten Absolven-
tinnen und Absolventen erfüllt werden müssen. Jedoch
sollten diese Anforderungen in der Praxis nicht zu will-
kürlichen Hürden für Bachelorabsolventinnen und -ab-
solventen führen, die ihren Abschluss an einer anderen
Hochschule erworben haben und deren Vorkenntnisse in
einzelnen Fächern sich aufgrund der unterschiedlichen
Studiengangkonzeption von denen der Bachelorabsol-
ventinnen und -absolventen der angestrebten Hoch-
schule unterscheiden.
Zu Frage 67:
Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleich-
gestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erwor-
ben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion.
Die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen
regeln den Promotionszugang in ihren Promotionsord-
nungen. Inhaber eines Bachelorgrades können auch ohne
Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungs-
feststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zuge-
lassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang
sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsver-
fahrens und gegebenenfalls das Zusammenwirken mit
Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/
12439, Frage 68):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg-
lich der Beschäftigungsperspektiven von Absolventinnen und
Absolventen von Fachhochschulen im Vergleich zu Absol-
ventinnen und Absolventen von Universitäten vor?
Die Beschäftigungsperspektiven von Hochschulab-
solventinnen und -absolventen sind insgesamt gut, so ist
die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
mit FH-Abschluss von 2001 bis 2011 um 23 Prozent auf
1,1 Millionen Personen gestiegen. Die Zahl der Beschäf-
tigten mit Uniabschluss stieg im gleichen Zeitraum um
30 Prozent auf 2,0 Millionen sozialversicherungspflich-
tig Beschäftigte. Die Arbeitslosigkeit von Akademike-
rinnen und Akademikern fällt dagegen sehr gering aus.
2012 waren im Jahresdurchschnitt 65 800 Personen
mit FH-Abschluss arbeitslos gemeldet, hinzu kamen
103 900 Arbeitslose mit Uniabschluss. Die qualifikati-
onsspezifische Arbeitslosenquote für alle Akademikerin-
nen und Akademiker betrug nach Angaben des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagen-
tur für Arbeit 2011 lediglich 2,4 Prozent. Das ist ein
Niveau, bei dem man von Vollbeschäftigung sprechen
kann. Fachhochschul- und Universitätsabsolventinnen
und -absolventen unterscheiden sich dabei nur wenig.
Die Arbeitslosenquote von Universitätsabsolventinnen
und -absolventen betrug 2011 2,2 Prozent, von FH-
Absolventinnen und -absolventen 2,5 Prozent, im Ver-
gleich zur gesamten Arbeitslosenquote von 6,9 Prozent.
Bei den traditionellen Hochschulabschlüssen zeigen
sich lediglich am Anfang der Berufstätigkeit nennens-
werte Unterschiede zwischen Fachhochschul- und
Universitätsabsolventinnen und -absolventen. Die Such-
arbeitslosigkeit ist für Fachhochschulabsolventinnen und
-absolventen etwas höher als für Universitätsabsolven-
tinnen und -absolventen. Fünf Jahre nach dem Studien-
abschluss sind kaum noch Unterschiede festzustellen.
Mit dem Umbruch in der Hochschullandschaft dürfte
auch ein Wandel in den Beschäftigungsperspektiven von
Hochschulabsolventen verbunden sein. Er ist derzeit em-
pirisch nur eingeschränkt messbar. Erste Ergebnisse aus
Absolventenbefragungen lassen bei den Bachelorstudi-
engängen ein Jahr nach dem Studienabschluss leichte
Vorteile für Fachhochschulabsolventinnen und -absol-
venten erkennen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27887
(A) )
)(B)
(C
(D
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/
12439, Frage 69):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
wie viele Personen mit einem FH-Abschluss im vergangenen
Jahr erfolgreich ein Promotionsverfahren abgeschlossen
haben, und, falls nein, plant die Bundesregierung, die für die
Beantwortung dieser Frage notwendigen Daten zukünftig er-
heben zu lassen?
Erhebungen zu Promotionen von Fachhochschul-
absolventen erfolgen seitens der Hochschulrektoren-
konferenz, HRK. Die aktuellste Umfrage der HRK be-
zieht sich auf die Jahre 2006, 2007 und 2008. Danach
haben in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 570 Di-
plom-Fachhochschulabsolventen eine Promotion abge-
schlossen.
Eine aktuelle Umfrage wird derzeit von der HRK
durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den nächsten
Monaten veröffentlicht. Aufgrund der regelmäßigen
Erhebungen seitens der HRK sind seitens der Bundes-
regierung keine Datenerhebungen geplant.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/12439, Frage 70):
In welchem Umfang sind der Bundesregierung – insbe-
sondere auch bei der vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung organisierten Veranstaltung „Viel erreicht, viel vor –
das Deutschlandstipendium“ am 30. Mai 2012 – beim natio-
nalen Stipendienprogramm unzulässige Einflussnahmen von
Stipendiengebern bei der individuellen Bewerberauswahl, von
denen die Tageszeitung am 20. Februar 2013 unter dem Titel
„Die da bitte!“ berichtet – unter Angabe der gegebenenfalls
ergriffenen Sanktionen – bekannt geworden, und wie viele
Mittel wurden seit Beginn der 17. Legislaturperiode bis zum
31. Dezember 2012 im Einzelnen bislang für das Deutsch-
landstipendium in Summe jeweils in den Bundeshaushalt ein-
gestellt, für Stipendien an Studierende verausgabt, für die Ak-
quise, Schulungen, die Verwaltung sowie Werbemaßnahmen
eingesetzt bzw. eingestellt, aber nicht verausgabt?
Eine rechtswidrige Vergabe von Deutschlandstipen-
dien ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach dem
Stipendienprogramm-Gesetz, StipG, besteht zwar die
Möglichkeit, dass private Mittelgeber bei der Vergabe
von Deutschlandstipendien für bestimmte Studiengänge
eine Zweckbindung vorgeben oder in beratender Funk-
tion einer Auswahlgremiensitzung beiwohnen. Möglich
ist es auch, dass Hochschulen Hinweise und Wünsche
von Förderern im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen
Auswahlkriterien berücksichtigen, wenn gewährleistet
ist, dass die Hochschulen für alle Bewerberinnen und
Bewerber gleiche Zugangschancen schaffen. Eine di-
rekte Einflussnahme der privaten Mittelgeber auf eine
Auswahl von Bewerbern für das Deutschlandstipendium
ist jedoch nicht zulässig.
Seit Beginn der 17. Legislaturperiode wurden für das
Deutschlandstipendium für das Haushaltsjahr 2010
10 Millionen Euro veranschlagt, wovon 2,072 Millionen
Euro verausgabt wurden, davon 1,203 Millionen Euro
für Werbemaßnahmen. Für die Haushaltsjahre 2011 und
2012 wurden jeweils 10 Millionen Euro und 36,69 Mil-
lionen Euro veranschlagt. Davon wurden 2011
5,746 Millionen Euro verausgabt, bestehend aus
3,228 Millionen Euro Stipendienmitteln und 647 000 Euro
Akquise- sowie sonstigen Mitteln. In 2012 wurden
17,521 Millionen Euro verausgabt, die sich insgesamt
auf 15,124 Millionen Euro für Stipendien- und Akquise-
mittel belaufen; eine Differenzierung zwischen den Mit-
teln ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht
möglich.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12439, Frage 71):
Hält die Bundesregierung an dem Ziel, den Primärenergie-
bedarf bis 2020 um 20 Prozent zu senken, fest, und wie viel
Prozent davon sind nach den neuesten der Bundesregierung
vorliegenden Zahlen schon erreicht?
Die Bundesregierung hat im Energiekonzept 2010 be-
schlossen, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr
2020 im Vergleich zum Jahr 2008 um 20 Prozent zu re-
duzieren. Dies entspricht einer durchschnittlichen Stei-
gerung der Energieproduktivität von 2,1 Prozent bezo-
gen auf den Endenergieverbrauch. Die Bundesregierung
hält an diesem Ziel fest.
Der Primärenergieverbrauch in Deutschland ist effek-
tiv – nicht temperaturbereinigt – im Zeitraum 2008 bis
2012 um 6,0 Prozent von 14 380 Petajoule auf
13 512 Petajoule gesunken. Die Angaben haben noch
vorläufigen Charakter.
Wie bereits im ersten Monitoring-Bericht „Energie
der Zukunft“ mit Bezugsjahr 2011 dargestellt, liegt
Deutschland damit auf Zielerreichungspfad.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksa-
che 17/12439, Frage 72):
Wie hoch war die im Monat Januar 2013 in der Bundes-
republik Deutschland verbrauchte elektrische Arbeit in Kilo-
wattstunden bzw. Megawattstunden, und welchen Anteil da-
ran hatte der durch Photovoltaik erzeugte Strom?
Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverban-
des der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW, betrug
die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen für den
Monat Januar 2013 circa 0,347 Terawattstunden. Zahlen
für den Stromverbrauch im Januar 2013 liegen noch
nicht vor. Im Januar 2012 lag der Stromverbrauch bei
circa 45,0 Terawattstunden. Danach hat der aus PV-An-
27888 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
lagen im Januar 2013 erzeugte Strom zu etwa 0,8 Pro-
zent den Stromverbrauch in Deutschland gedeckt, wenn
man die Verbrauchszahl aus Januar 2012 zugrunde legt,
die im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres ähnlich
hoch war. Letzteres gilt, obwohl die installierte PV-Leis-
tung seit Ende 2011 laut Kraftwerksliste der Bundes-
netzagentur um rund 7,7 Gigawatt angestiegen ist.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 73):
Um wie viel Euro reduzieren sich bei heutigen Rohstoff-
preisen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nach
den Zielen der Bundesregierung, aufsummiert von 2000 bis
2030, die Importkosten für Öl, Gas und Kohle, und wie hoch
ist die Gesamtsumme aller Steuern und Abgaben der durch
den Ausbau der erneuerbaren Energien nach Studien der Bun-
desregierung bis heute entstandenen 400 000 Arbeitsplätze
von Tausenden Unternehmen im Bereich der erneuerbaren
Energien im Zeitraum von 2000 bis 2030?
Der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energie-
versorgung Deutschlands ist in den vergangenen Jahren
signifikant gestiegen. Zwischen 2000 und 2011 hat sich
der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendener-
gieverbrauch von weniger als 4 Prozent auf über 12 Pro-
zent erhöht. Im Monitoring-Bericht „Energie der Zu-
kunft“ der Bundesregierung wird in Bezugnahme auf
vorliegende Studien darauf verwiesen, dass die verrin-
gerten Kosten für Energieimporte durch die seit Mitte
der 90er-Jahre ergriffenen Energieeffizienzmaßnahmen
und den Ausbau der erneuerbaren Energien in 2011
schätzungsweise 25 Milliarden Euro betragen haben. Al-
lerdings spielen bei dieser Entwicklung auch der Struk-
turwandel – zum Beispiel Stärkung des Dienstleistungs-
sektors – und die autonome technische Entwicklung eine
Rolle.
Nach den Zielsetzungen der Bundesregierung sollen
bis zum Jahr 2030 mehr als 30 Prozent erneuerbare
Energien zum Bruttoendenergieverbrauch und mehr als
50 Prozent erneuerbare Energien zur Bruttostromerzeu-
gung beitragen. Eine Abschätzung der vermiedenen
Kosten für Energieimporte für diesen Zeithorizont liegt
der Bundesregierung nicht vor.
Studien zur Schätzung der Steuern und Abgaben
durch den Ausbau der erneuerbaren Energien liegen für
den genannten Zeitraum nicht vor.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 74):
Welche konkreten Änderungen in Gesetzen, Verordnun-
gen und anderen Rechtsetzungen plant die Bundesregierung
in Bezug auf die Anwendung der Fracking-Technologie, und
wann wird sie diese den zuständigen Gremien zur Entschei-
dung vorlegen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
gie und das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit haben Regelungsvor-
schläge für die Änderung der Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben,
UVP-V Bergbau, und für die Anpassung des Wasser-
haushaltsgesetzes, WHG, vorgelegt. Das Kabinett soll
baldmöglichst damit befasst werden.
BMWi und BMU haben sich auf folgende Änderun-
gen verständigt:
UVP-V Bergbau: Für jede Bohrung zur Aufsuchung
oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, bei
der die Fracking-Technologie eingesetzt wird, ist eine
Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Öffent-
lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Hierdurch wird si-
chergestellt, dass sämtliche Belange des Umweltschut-
zes sorgfältig beurteilt werden. Die Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben,
UVP-V Bergbau, soll entsprechend geändert werden.
WHG: Im Wasserhaushaltsgesetz, WHG, wird unter
anderem klargestellt, dass Bohrungen zur Aufsuchung
oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme un-
ter Einsatz der Fracking-Technologie in Wasserschutz-
gebieten ausdrücklich verboten sind. Außerhalb von
Wasserschutzgebieten können Fracking-Bohrungen be-
schränkt werden, wenn anderenfalls der mit der Festset-
zung des Wasserschutzgebietes verfolgte Zweck gefähr-
det wäre.
Anlage 47
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksa-
che 17/12439, Frage 75):
Aus welchen Gründen hat die Staatsministerin Cornelia
Pieper am 20. Februar 2013 in ihrer 15-minütigen Rede beim
Empfang des kosovarischen Botschafters in Berlin und der
kosovarischen Regierung anlässlich der fünfjährigen Unab-
hängigkeit des Kosovo – bei sichtbarer Anwesenheit dreier
ehemaliger deutscher KFOR-Befehlshaber – mit keinem Wort
den Einsatz der KFOR-Truppen bzw. der Bundeswehr gewür-
digt?
In meinem kurzen Grußwort beim Empfang zum
fünften Jahrestags der Unabhängigkeit Kosovos habe ich
mich – dem feierlichen Anlass entsprechend – darauf
konzentriert, die Fortschritte zu würdigen, die die koso-
varische Regierung und die Bürgerinnen und Bürger Ko-
sovos in den letzten fünf Jahren beim Aufbau eines de-
mokratischen Rechtsstaats und bei der Konsolidierung
der Staatlichkeit der Republik Kosovo erzielen konnten.
Es kann kein Zweifel bestehen an der Wertschätzung
der Bundesregierung für die Leistungen der NATO-ge-
führten Militäroperation im Kosovo, KFOR, bei der
Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds
im Kosovo und der Verdienste, die sich die Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr und die bisher sieben
deutschen KFOR-Kommandeure bei der Erfüllung die-
ser Aufgabe erworben haben. Diese Wertschätzung hat
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27889
(A) )
)(B)
(C
(D
die Bundesregierung an geeigneter Stelle auch immer
wieder unterstrichen.
Anlage 48
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 76):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
das Schicksal der Ende Januar 2013 im Iran verhafteten Jour-
nalistinnen und Journalisten vor (www.guardian.co.uk/world/
2013/jan/27/iranian-journalists-arrested-raids-newspapers),
und welche Schritte hat sie unternommen, um sich für die Be-
freiung der unter anscheinend kaum haltbaren Anschuldigun-
gen Inhaftierten einzusetzen?
Nach Informationen der Bundesregierung wurden seit
dem 26. Januar 2013 mindestens 15 Journalistinnen und
Journalisten durch die iranischen Sicherheitsbehörden
festgenommen. Laut Informationen halbstaatlicher ira-
nischer Medien seien die entsprechenden Haftbefehle
aufgrund von Zusammenarbeit mit „antirevolutionären
persischsprachigen Medien“ erlassen worden. Trotz
Meldungen der iranischen Nachrichtenagentur Mehr,
nach denen eine Reihe der Verhafteten wieder auf freien
Fuß gesetzt wurden, konnte bislang lediglich die Freilas-
sung einer Festgenommenen bestätigt werden.
Die Bundesregierung hat sich bei der Europäischen
Union für eine Stellungnahme der Hohen Vertreterin für
Außen- und Sicherheitspolitik der EU eingesetzt, die am
31. Januar 2013 veröffentlicht wurde. Die Bundesregie-
rung setzt sich darüber hinaus sowohl in bilateralen
Gesprächen mit iranischen Offiziellen als auch in öffent-
lichen Stellungnahmen für die Einhaltung der Men-
schenrechte und die Gewährleistung von Meinungs- und
Pressefreiheit in Iran ein. Das Auswärtige Amt verfolgt
das Schicksal der inhaftierten Journalisten mit großer
Aufmerksamkeit und wird sich auch künftig für die Frei-
lassung inhaftierter Journalisten, Oppositioneller und
Menschenrechtsverteidiger einsetzen.
Anlage 49
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 77):
Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung
zum Verbleib des deutsch-syrischen Doppelstaatlers M. H. Z.
vor, in dessen Fall sie nach eigenem Bekunden (vergleiche die
Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 9
auf Bundestagsdrucksache 17/10606) mehrfach bei der syri-
schen Regierung interveniert hat?
Die Bundesregierung hat von der Arabischen Repu-
blik Syrien seit geraumer Zeit keine neuen Erkenntnisse
zum Haftfall M. H. Z. erhalten.
Im Januar 2013 kam es in Syrien zu einem von der
türkischen Stiftung für Menschenrechte, Freiheiten und
humanitäre Hilfe – Insan Hak ve Hürriyetleri ve Insani
Yardim Vakfi, IHH – mitorganisierten Gefangenenaus-
tausch von circa 1 000 Gefangenen in syrischer Haft, die
gegen 48 iranische Staatsangehörige ausgetauscht wur-
den. Herr Z. war nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht unter den dabei Freigekommenen.
Anlage 50
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 78):
Wann hat die Bundesregierung ungefähr – unabhängig
davon, dass sie von Großbritannien darüber keine Notifizie-
rung erhalten hat; vergleiche die Antwort der Bundesregie-
rung auf meine mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 17/221,
Anlage 40 – von dem nuklearen Standortbewilligungs- und
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für die beiden ge-
planten Reaktorblöcke in Hinkley Point erstmals erfahren,
zum Beispiel durch Medienberichte, und welche Berichte hat
die Bundesregierung von der Deutschen Botschaft London
über dieses Neubauvorhaben in Hinkley Point in dieser Wahl-
periode erhalten; bitte mit Datumsangabe?
Die Bundesregierung wurde von der Botschaft des
Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
am 26. Oktober 2010 über die Wahl des Standorts
Hinkley Point für Neubauvorhaben von Kernkraftwer-
ken unterrichtet. Aus Medienberichten wurde der Bun-
desregierung bekannt, dass der zukünftige Betreiber
Électricité de France im Juli 2011 einen Antrag auf
Standortgenehmigung gemäß Umweltvorgaben gestellt
hat. Die zuständige britische Umweltbehörde hat vom
25. August bis zum 15. Dezember 2011 sowie vom
13. August bis zum 9. November 2012 die Öffentlichkeit
konsultiert. Daraus resultierte am 26. November 2012
die in der Bezugsantwort der Bundesregierung genannte
Standortgenehmigung.
Anlage 51
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Ab-
geordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/12439,
Fragen 79 und 80):
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Regierung von
Bangladesch einzuwirken, um den Kindern der Flüchtlinge
der Rohingya im Lager Cox‘s Bazar eine mindestens achtjäh-
rige Schulausbildung zu ermöglichen?
Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit der EU und
gegebenenfalls den USA auf Bangladesch einzuwirken, dass
die sogenannten Kontingentflüchtlinge der Rohingya in die
aufnahmewilligen Staaten ausreisen dürfen, und inwiefern
engagiert sich die Bundesregierung, dass die myanmarische
Regierung den Rohingya-Flüchtlingen die Staatsbürgerschaft
von Myanmar zuerkennt?
Zu Frage 79:
Die Bundesregierung würde es sehr begrüßen, wenn
die Regierung der Volksrepublik Bangladesch den Flücht-
lingskindern im offiziellen Lager von Kutupalong eine
Schulausbildung bis zum 8. oder 10. Schuljahr ermögli-
chen würde. Trotz jahrelangen Drängens des Flücht-
lingshilfswerks der Vereinten Nationen, UNHCR, auf
Ausbau des Schulangebots endet die Schule in diesem
Lager bis jetzt mit dem 5. Schuljahr.
27890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
Die Bundesregierung wird dies in ihrem weiteren
politischen Dialog mit den Behörden in Bangladesch zur
Sprache bringen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die
Priorität der Regierung von Bangladesch auf der unun-
terbrochenen Versorgung der Flüchtlinge mit lebens-
wichtigen Unterstützungsmaßnahmen liegt, vor allem
mit Lebensmitteln und medizinischer Versorgung.
Zu Frage 80:
Es ist nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass die Re-
gierung von Bangladesch die Ausreise von Rohingya-
Flüchtlingen gestatten wird, da dies weitere Angehörige
der Rohingya in Myanmar zur Flucht über die Grenze
nach Bangladesch ermutigen könnte. Die Bundesregie-
rung hält es zudem für vorrangig, dass den Rohingya
eine Rückkehr nach Myanmar und ein Leben in ihrer
Heimat ermöglicht wird.
Die Bundesregierung spricht in ihren Kontakten mit
der myanmarischen Regierung regelmäßig die Lage der
Rohingya an. Sie setzt sich dabei für eine nachhaltige
Verbesserung des rechtlichen Status der Volksgruppe
einschließlich der Staatsangehörigkeitsfrage ein, die den
Interessen der Rohingya in Myanmar gerecht wird.
Die deutschen Botschaften in Dhaka und Rangun ste-
hen mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten
Nationen, UNHCR, in engem Kontakt.
Anlage 52
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/12439, Frage 81):
Hat die Bundeskanzlerin auf ihrer aktuellen zweitägigen
Türkeireise (www.europeonline-magazine.eu/merkel-besucht
-in-der-tuerkei-bundeswehr-und-trifft-staatsspitze_265431. html)
sowohl gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten Abdullah
Gül und dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip
Erdogan die schweren Menschenrechtsverletzungen, die Ver-
folgung von Oppositionellen, kritischen Journalisten und Kul-
turschaffenden wie des weltweit bekannten Komponisten
Fazil Say in der Türkei bei ihren Gesprächen mit deutlicher
Kritik zur Sprache gebracht?
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat während
ihres Besuchs in der Republik Türkei die Frage der
Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit gegenüber ih-
ren politischen Gesprächspartnern deutlich angespro-
chen.
Der Prozess gegen den Pianisten und Komponisten
Fazil Say wird vom Deutschen Generalkonsulat Istanbul
aufmerksam beobachtet. Das Verfahren wurde zuletzt
am 18. Februar 2013 auf den 15. April 2013 vertagt.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/12439, Frage 82):
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum
Zustandekommen, zu Verhandlungspartnern und geplanten
Inhalten eines Abkommens zur weiteren bilateralen Zusam-
menarbeit mit Saudi-Arabien mitteilen, das zwischen dem In-
nenministerium des Königreichs Saudi-Arabien und dem
Bundesministerium des Innern verhandelt wird (vergleiche
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache
17/12427), und welchen Inhalt hatte der Beitrag „Politische,
soziale und kulturelle Auswirkungen von Wirtschaftskrisen“,
den das Bundeskriminalamt auf der Jahreskonferenz des
European Expert Network on Terrorism Issues, EENeT, in
Budapest/Ungarn geleistet hat (vergleiche die Antwort zu
Frage 19 d auf Bundestagsdrucksache 17/12427)?
Die Bundesregierung verhandelt derzeit als Basis für
die weitere bilaterale grenzpolizeiliche Zusammenarbeit
ein Ressortabkommen mit dem saudi-arabischen Innen-
ministerium. Dieses Abkommen war bereits Gegenstand
von drei Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke.
Basierend auf den inzwischen gesammelten Erfahrun-
gen in dem Modernisierungsprojekt für den saudi-arabi-
schen Grenzschutz sollen mit dem Abkommen insbeson-
dere der Status der Bundespolizisten während deren
Aufenthalt in Saudi-Arabien und die Projektstruktur op-
timiert werden.
Der Entwurf des Abkommens befindet sich in der
fortgeschrittenen Abstimmung zwischen dem Bundes-
ministerium des Innern und dem saudi-arabischen Innen-
ministerium.
Im Oktober 2012 hatte sich eine Delegation des Innen-
ausschusses des Deutschen Bundestages vor Ort in Saudi-
Arabien einen detaillierten Eindruck vom Engagement
der Bundespolizei in Saudi-Arabien verschafft.
Der Beitrag des Bundeskriminalamts zum Tagesord-
nungspunkt „Politische, soziale und kulturelle Auswir-
kungen von Wirtschaftskrisen“ bestand in einem Impuls-
referat mit dem Titel „The phenomena of right wing
motivated crime in selected European countries and
counterstrategies“ und diente als Diskussionsgrundlage
zu der Frage, inwieweit die aktuellen ökonomischen Kri-
senerscheinungen Einfluss auf differente extremistische
Erscheinungsformen – hier in Gestalt des Rechtsextre-
mismus – in ausgesuchten europäischen Staaten neh-
men.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksa-
che 17/12439, Frage 83):
Wird sich die Bundesregierung analog zu ihrem Vorgehen
hinsichtlich der Frage der Visafreiheit im Zusammenhang mit
den Vereinigten Arabischen Emiraten auch für eine europäi-
sche Regelung bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen
einsetzen, und wann gedenken die Bundesminister des Innern
und des Auswärtigen in dieser wichtigen Frage geschlossen
gegenüber den europäischen Partnern initiativ zu werden?
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Natio-
nen, UNHCR, hat die internationale Staatengemein-
schaft mit seinem Flash-Appeal im August 2012 dazu
aufgerufen, 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27891
(A) )
)(B)
(D
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 84):
Welche außerhalb der Bundesministerien verfassten Ge-
setzentwürfe hat die Bundesregierung vor dem 30. November
2012 zur Stellungnahme an Verbände versandt, und plant die
Bundesregierung, in Zukunft Gesetzentwürfe, die sie nicht
selbst verfasst hat, zur Stellungnahme an Verbände zu schi-
cken?
Die zu dieser Frage in Bezug stehende Konstellation
in der vom Bundesministerium der Justiz beantworteten
Frage ist ein Einzelfall. Zudem handelte es sich in die-
sem Fall nicht um eine Gesetzesvorlage.
Die Bundesministerien verantworten darüber hinaus
jede ihrer eigenen Gesetzesvorlagen selbst. Gemäß § 47
Abs. 3 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundes-
regierung sind bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen
die Zentral- und Gesamtverbände sowie Fachkreise, die
auf Bundesebene bestehen, rechtzeitig zu beteiligen.
Zeitpunkt, Umfang und Auswahl bleiben, soweit keine
Sondervorschriften bestehen, dem Ermessen des feder-
führenden Bundesministeriums überlassen.
zu rechnen?
Die Bundesregierung wird – wie auch in anderen Fäl-
len üblich – zunächst die schriftliche Ausfertigung des
Urteils samt Entscheidungsgründen abwarten und diese
dann sorgfältig auswerten.
Da sich die Verfassungsorgane, Behörden und Ein-
richtungen des Bundes in ihrer bisherigen Auskunftspra-
xis gegenüber Medienvertretern in der Sache an den
Pressegesetzen der Länder orientiert haben, sind in der
Praxis keine Änderungen zu erwarten. Dies hat die Bun-
desregierung im Übrigen bereits vor dem Urteil betont,
ebenso wie den kompetenzrechtlichen Schwerpunkt der
Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses beim
Bundesverwaltungsgericht. Darüber hinaus hat auch der
Vertreter des Bundesinteresses in der mündlichen Ver-
handlung auf die Rechtsprechung des Bundesverfas-
sungsgerichts hingewiesen, wonach aus dem Grundrecht
der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundge-
setzes Unterrichtungspflichten gegenüber der Presse fol-
gen können.
Für weitere Schlussfolgerungen muss zunächst die
schriftliche Urteilsausfertigung samt Entscheidungs-
gründen abgewartet werden.
(Cdie sich in Syrien befinden, aufzunehmen. Deutschland
wird 200 dieser Flüchtlinge im Rahmen seines allgemei-
nen Resettlement-Programms im Laufe der kommenden
Monate aufnehmen. Die Vorbereitungen dazu laufen der-
zeit in Zusammenarbeit mit dem UNHCR.
Sollte es zu einem weitergehenden Aufruf des
UNHCR kommen, ist Deutschland bereit, in Abstim-
mung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten Kontingente
von Flüchtlingen in Deutschland aufzunehmen. Dafür
werden sich dann die Bundesminister des Innern und der
Bundesminister des Auswärtigen gemeinsam einsetzen.
Sollte eine solche (temporäre) Aufnahme syrischer
Flüchtlinge außerhalb der Krisenregion erforderlich wer-
den, muss im Kreis der europäischen Mitgliedstaaten
hierüber entschieden und eine gesamteuropäische Lö-
sung herbeigeführt werden.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fra-
gen des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Drucksache
17/12439, Fragen 85 und 86):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum grund-
gesetzlich garantierten Auskunftsrecht für Medienvertreter
gegenüber Bundesbehörden, nicht zuletzt vor dem Hinter-
grund, dass die Bundesregierung und der Vertreter des Bun-
desinteresses beim Bundesverwaltungsgericht noch am Tag
der Entscheidung eine andere Rechtsauffassung vertreten ha-
ben, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass hier
dringender Handlungsbedarf besteht, um den verfassungs-
rechtlich geschützten öffentlichen Auftrag der Presse sicher-
zustellen?
Welche Konsequenzen zieht sie aus der Entscheidung, um
den verfassungsrechtlichen Anspruch von Medienvertretern
umzusetzen, und wann ist mit einer entsprechenden Initiative
224. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1Befragung der Bundesregierung
TOP 2Fragestunde
ZP 1Aktuelle Stunde zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe
Anlagen