Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27873
        (A) )
        )(B)
        Anlagen
        Mehrstaatigkeit angemessen berücksichtigt. Insbeson-
        dere unter Ordnungsgesichtspunkten besteht ein staatli-
        ches Interesse, die Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit
        Möller, Kornelia DIE LINKE 27.02.2013
        Müller (Aachen), Petra FDP 27.02.2013
        der Bundesregierung) hat leiten lassen. In der Gesetzes-
        begründung heißt es auf Seite 11 der Bundestagsdruck-
        sache 14/533:
        „Dabei wird der Gesichtspunkt der Vermeidung von
        Hans
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 27.02.2013
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 4):
        Wie begründet das Bundesministerium der Justiz, dass
        „die Vermeidung von Mehrstaatigkeit eines der prägenden
        Elemente des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts“ bzw.
        „Ausdruck der einheits- und staatsbildenden Funktion der
        Staatsangehörigkeit“ sein soll (vergleiche die Antwort der
        Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bünd-
        nis 90/Die Grünen zu den Fragen 29 bis 32 auf Bundestags-
        drucksache 17/8268)?
        Für die Vermeidung von Mehrstaatigkeit waren für
        den Gesetzgeber die Gründe ausschlaggebend, von der
        sich auch der unter anderem von Abgeordneten der
        Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetz-
        entwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom
        16. März 1999 (vergleiche oben angegebene Antwort
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 27.02.2013
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 27.02.2013
        Canel, Sylvia FDP 27.02.2013
        Crone, Petra SPD 27.02.2013
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 27.02.2013
        Gabriel, Sigmar SPD 27.02.2013
        Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27.02.2013
        Gottschalck, Ulrike SPD 27.02.2013
        Gruß, Miriam FDP 27.02.2013
        Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 27.02.2013
        Hardt, Jürgen CDU/CSU 27.02.2013
        Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.02.2013
        Hübinger, Anette CDU/CSU 27.02.2013
        Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.02.2013
        Klamt, Ewa CDU/CSU 27.02.2013
        Korte, Jan DIE LINKE 27.02.2013
        Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.02.2013
        Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.02.2013
        Kunert, Katrin DIE LINKE 27.02.2013
        Lange (Backnang),
        Christian
        SPD 27.02.2013
        Dr. Lotter, Erwin FDP 27.02.2013
        Dr. h.c. Michelbach, CDU/CSU 27.02.2013
        Nahles, Andrea SPD 27.02.2013
        Neumann (Bremen),
        Bernd
        CDU/CSU 27.02.2013
        Nietan, Dietmar SPD 27.02.2013
        Remmers, Ingrid DIE LINKE 27.02.2013
        Roth (Augsburg),
        Claudia
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.02.2013
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 27.02.2013
        Schön, Nadine CDU/CSU 27.02.2013
        Schreiner, Ottmar SPD 27.02.2013
        Wieczorek-Zeul,
        Heidemarie
        SPD 27.02.2013
        Ziegler, Dagmar SPD 27.02.2013
        Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.02.2013
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        27874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        einzuschränken (vergleiche Beschluss des Bundesver-
        fassungsgerichts vom 21. Mai 1974 … zur Abwägung
        der Vor- und Nachteile mehrfacher Staatsangehörigkeit
        aus der Sicht der Betroffenen …).“
        Die Reform ist bekanntlich zur Jahrtausendwende in
        Kraft getreten, und wir sammeln seitdem Erfahrungen,
        inzwischen auch mit Optionsfällen bei doppelter Staats-
        angehörigkeit. Deshalb hat die Regierungskoalition im
        Herbst 2009 im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die
        Erfahrungen mit den ersten Optionsfällen auf möglichen
        Verbesserungsbedarf sowohl in verfahrens- als auch
        materiellrechtlicher Hinsicht überprüft und gegebenen-
        falls entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet wer-
        den sollen, damit wir unverhältnismäßige Hemmnisse
        auf dem Weg zur Einbürgerung beseitigen können.
        Dass die Bundesregierung sich dieser Aufgabe stellt,
        ist Ihnen unter anderem aus der von Ihnen zitierten
        Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Ih-
        rer Fraktion bekannt.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 5):
        Wie rechtfertigt das Bundesjustizministerium die Auf-
        rechterhaltung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeits-
        recht, wenn die mit diesem Grundsatz angestrebte „enge Bin-
        dung an Deutschland“ nicht nur – wie zunächst behauptet –
        durch einen deutschen Elternteil vermittelt werden kann, son-
        dern nun auch „durch einen langandauernden Aufenthalt“ in
        Deutschland (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/12321,
        Antwort zu Frage 9)?
        Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf
        die Kleine Anfrage am 27. Dezember 2011 ausgeführt,
        dass die über einen deutschen Elternteil vermittelte Bin-
        dung nur ein Beispiel für die Bindung darstellt. Ein wei-
        teres Beispiel ist der langandauernde Aufenthalt in
        Deutschland. Anders, als die Fragestellung suggeriert,
        liegt also kein rechtfertigungsbedürftiger Widerspruch
        vor. Im Übrigen verweise ich auf den Prüfauftrag aus der
        Koalitionsvereinbarung.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/12439, Frage 12):
        Welche Richtlinien wurden für die kostenlose Gestellung
        von Parkplätzen an (beamtete) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
        der Bundesministerien in dieser Legislaturperiode erlassen, und
        wie ist die Parkplatzgestellung lohnsteuerlich zu behandeln?
        Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem
        Haushaltsführungsrundschreiben 2012 folgenden Hin-
        weis an die obersten Bundesbehörden zu Parkraumbe-
        wirtschaftung gegeben:
        „Jedes Bundesministerium regelt selbständig und un-
        ter eigener Verantwortung für seinen Geschäftsbereich
        die Bereitstellung und den einheitlichen Umgang mit
        Parkflächen auf seinen Dienstliegenschaften (Ressort-
        prinzip, Art. 65 GG). Dies gilt auch, soweit die
        Dienstliegenschaften im Rahmen des „Einheitlichen Lie-
        geschaftsmanagements“ von der Bundesanstalt für Im-
        mobilienaufgaben angemietet sind.
        Die Regelungen sollen die jeweiligen spezifischen
        dienstlichen Belange und örtlichen Gegebenheiten sowie
        soziale Gesichtspunkte, insbesondere die Belange der
        schwer behinderten Beschäftigten, berücksichtigen. Die
        Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen nach
        § 75 Abs. 3 Nr. 15 Bundespersonalvertretungsgesetz
        sind zu wahren.
        Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsam-
        keit der Bundeshaushaltsordnung finden Anwendung.
        Eine Verpflichtung zur Erhebung eines Entgeltes nach
        § 52 BHO besteht nicht.“
        Zur lohnsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen
        oder verbilligten Überlassung von Parkplätzen an Ar-
        beitnehmer gelten folgende Grundsätze:
        Vorteile des Arbeitnehmers sind kein zu versteuernder
        Arbeitslohn, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller
        Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als not-
        wendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielset-
        zungen erweisen und daher im ganz überwiegend eigen-
        betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.
        Führt die Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis, dass ein
        ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeit-
        gebers vorliegt, kann das damit einhergehende eigene In-
        teresse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu
        erlangen, vernachlässigt werden. Nach der Verwaltungs-
        auffassung wird ein solches ganz überwiegend eigenbe-
        triebliches Interesse des Arbeitgebers angenommen, wenn
        dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Park-
        plätze zur Verfügung gestellt werden. Diese lohnsteuerli-
        che Beurteilung gilt bei allen Arbeitnehmern gleicherma-
        ßen, nicht nur bei den angesprochenen Mitarbeitern und
        Mitarbeiterinnen der Bundesministerien.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/12439, Frage 13):
        Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregie-
        rung aus dem Umstand, dass nach dem Schreiben des Bundes-
        ministeriums der Finanzen vom 28. Dezember 2012 die §§ 43
        bis 45 d des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Ge-
        setzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. Okto-
        ber 2012 (Bundesratsdrucksache 632/12) vorläufig anzuwen-
        den sind, gleichwohl die in dem Schreiben angekündigte
        Gesetzesänderung sich im Entwurf eines Gesetzes zur Umset-
        zung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher
        Vorschriften nicht wiederfindet und die Bundesregierung er-
        klärt hat, dass weitere Änderungen aus dem ursprünglichen
        Jahressteuergesetz 2013 nicht eingebracht werden sollen, und
        sieht die Bundesregierung durch die zunehmende Anzahl von
        Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Kapitalertrag-
        steuer fiskalische Gefahren für das Steueraufkommen?
        Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob die im Jahres-
        steuergesetz 2013 vorgesehenen Regelungen zum Kapi-
        talertragsteuerabzug in einem anderen Steuergesetz
        eingebracht werden können.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27875
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Die vorgesehene Gesetzesänderung birgt keine
        Gefahren für das Steueraufkommen. Zum einen wurde
        lediglich die Möglichkeit zur Abstandnahme vom Kapi-
        talertragsteuerabzug für Kapitalanleger mit Nichtveran-
        lagungsbescheinigung bzw. bei unter dem Sparerpausch-
        betrag liegenden Kapitalerträgen – im Gegensatz zum
        bisher bestehenden Erstattungsverfahren beim Bundes-
        zentralamt für Steuern – erweitert, um den Verwaltungs-
        aufwand für diese Anlegergruppe zu reduzieren. Zum
        anderen wurde die Pflicht zur Abführung von Kapital-
        ertragsteuer verstärkt auf die auszahlenden Stellen – ins-
        besondere auf die Kreditinstitute – verlagert. Es handelt
        sich also lediglich um eine Änderung des Verfahrens der
        Steuererhebung, eine Erweiterung der Steuerbefreiung
        ist mit diesen Änderungen aber nicht verbunden.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/12439, Frage 14):
        Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass gemäß den
        Ausführungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil
        vom 17. Dezember 2012 – 9 K 1637/10) in bestimmten Fällen
        der Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapital-
        vermögen in tatsächlicher Höhe möglich ist, und aus welchem
        Grund wird gemäß der Verwaltungsauffassung eine Anrechnung
        zum Beispiel gemäß den §§ 35, 35 a, 35 b des Einkommensteu-
        ergesetzes nicht auf die Abgeltungsteuer zugelassen?
        Zu dem ersten Teil der Frage weise ich darauf hin,
        dass die Bundesregierung entgegen der nicht rechtskräf-
        tigen Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württem-
        berg der Auffassung ist, dass auch in Fällen der Güns-
        tigerprüfung – das sind die Fälle, bei denen die
        Einkommensteuerbelastung des Steuerpflichtigen auf-
        grund seines geringeren Einkommens unter dem Abgel-
        tungsteuersatz von 25 Prozent liegt – ein Abzug tatsäch-
        licher Werbungskosten über den Sparerpauschbetrag
        hinaus nicht zulässig ist.
        Es ist erklärtes Ziel der Abgeltungsteuer, durch die
        Pauschalierung des Werbungskostenabzugs eine Verein-
        fachung des Besteuerungsverfahrens zu erreichen. Dies
        gilt auch für die Fälle der Günstigerprüfung. Würde man
        der Auffassung des Finanzgerichts – die nicht mit dem
        Gesetzeswortlaut im Einklang steht – folgen, würde die-
        ses Ziel verfehlt werden.
        Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage verweise ich
        darauf, dass nicht die Verwaltung die Anrechnung der ent-
        sprechenden Steuerermäßigungen ausschließt, sondern
        dass sich dies bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/12439, Frage 15):
        Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Begriff der
        aggressiven Steuerplanung zu definieren, und welche rechtli-
        chen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um aggressive
        Steuerplanungen einzudämmen?
        Die Bundesregierung orientiert sich bei der Beschrei-
        bung „aggressive Steuerplanung“ an den im internatio-
        nalen Kontext verwendeten Umschreibungen. So teilt
        die Bundesregierung die Definition der Europäischen
        Kommission betreffend aggressiver Steuerplanung in
        der Empfehlung vom 6. Dezember 2012 (C(2012) 8806
        final). Demnach besteht aggressive Steuerplanung darin,
        die Feinheiten eines Steuersystems oder Unstimmigkei-
        ten zwischen zwei oder mehr Steuersystemen auszunut-
        zen, um die Steuerschuld zu senken. Aggressive Steuer-
        planung kann in vielerlei Formen auftreten. Zu ihren
        Folgen gehören doppelte Abzüge, das heißt ein und der-
        selbe Verlust wird sowohl im Quellenstaat als auch im
        Ansässigkeitsstaat abgezogen, und doppelte Nichtbe-
        steuerung, das heißt Einkünfte, die im Quellenstaat nicht
        besteuert werden, sind im Ansässigkeitsstaat steuerbe-
        freit.
        Die Bundesregierung hat die Initiierung des OECD-
        Projekts zur Verhinderung von aggressiver Steuerpla-
        nung – Adressing Base Erosion and Profit Shifting,
        BEPS – maßgeblich betrieben. Das Projekt wird von al-
        len Industriestaaten unterstützt, namentlich der G 20 so-
        wie der G 8. Ziel des Projekts ist die Analyse der oben
        genannten Ursachen und Mechanismen, die zu einer
        niedrigen effektiven Steuerbelastung von multinationa-
        len Unternehmen beitragen. Es wird hierbei ein umfas-
        sender Ansatz angestrebt, der die bisher auf diesem Ge-
        biet geleisteten Arbeiten zusammenführen soll. Auf
        Grundlage der zu gewinnenden Erkenntnisse sollen Vor-
        schläge für zusätzliche international abgestimmte steuer-
        liche Standards zur Beseitigung von Besteuerungslücken
        erarbeitet und zeitnah umgesetzt werden.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 16):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
        Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht,
        und welche Maßnahmen wird sie zur steuerlichen Besserstel-
        lung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ergreifen?
        „Nach bisheriger Rechtslage ist die Adopiton des
        leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners
        möglich – sogenannte Stiefkindadoption. Nicht eröffnet
        ist hingegen die hier in Rede stehende Adoption des vom
        eingetragenen Lebenspartner angenommenen Kindes –
        sogenannte Sukzessivadoption. Ehegatten wird demge-
        genüber sowohl die Möglichkeit der Stiefkindadoption
        als auch die der Sukzessivadoption eingeräumt“ (Zitat
        Pressemitteilung Nr. 9/2013 BVerfG zum Urteil vom
        19. Februar 2013 1 BvL 1/11 und andere).
        Die Bundesregierung prüft, wie das Urteil des Bun-
        desverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 umzuset-
        zen ist.
        Das angesprochene Urteil betrifft unmittelbar die Zu-
        lässigkeit der Sukzessivadoption durch Lebenspartner.
        Ob Konsequenzen aus dem Urteil für steuerrechtliche
        Fragen zu ziehen sind, insbesondere zum Ehegattensplit-
        27876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        ting, zu dem beim Bundesverfassungsgericht andere
        Verfahren anhängig sind, wird in der Bundesregierung
        geprüft.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck-
        sache 17/12439, Frage 24):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ih-
        rer Einschätzung (Berichterstattung durch das Bundesministe-
        rium für Arbeit und Soziales im Ausschuss für Arbeit und
        Soziales des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2013, Ta-
        gesordnungspunkt 3 der 120. Sitzung), dass eine weitere pau-
        schale Entschädigungszahlung aus Sicht der Betroffenen de-
        ren Interessen offenbar am wenigsten entspricht, und bis wann
        wird die Bundesregierung ein ihren Erkenntnissen entspre-
        chendes Ergebnis für eine Lösung vorweisen können?
        Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
        Bundestages hat zu der Frage der Nachzahlung von so-
        genannten Gettorenten in den Fällen, in denen Renten-
        anträge zunächst abgelehnt und dann nach der geänder-
        ten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr
        2009 bewilligt wurden, im Dezember 2012 eine Sach-
        verständigenanhörung durchgeführt. Welche Schlussfol-
        gerungen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit
        zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfrak-
        tionen abgestimmt. Diese Gespräche sind nicht abge-
        schlossen.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/12439, Frage 25):
        Welche Position hat die israelische Regierung auf dem
        Ende Januar 2013 durchgeführten Treffen mit der Bundes-
        regierung zur rückwirkenden Zahlbarmachung von Renten
        nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Be-
        schäftigungen in einem Ghetto, ZRBG, ab dem Jahr 1997 ver-
        treten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
        rung aus diesem Gespräch?
        In einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundes-
        ministeriums für Arbeit und Soziales und des israeli-
        schen Ministeriums für Senioren am 17. Januar 2013
        wurden die Zahlung der sogenannten Gettorenten und
        damit im Zusammenhang stehende Probleme sowie die
        Frage einer möglichen rückwirkenden Zahlung von
        Gettorenten besprochen. Die israelische Seite ist darüber
        informiert worden, dass derzeit zwischen der Bundes-
        regierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt
        wird, welche Schlussfolgerungen aus der im Dezember
        2012 zu dieser Frage durchgeführten Sachverständigen-
        anhörung zu ziehen sind. Eine Festlegung hat es in die-
        ser Frage während des Gesprächs nicht gegeben. Die
        Position der israelischen Regierung wird bei den Überle-
        gungen der Bundesregierung berücksichtigt.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439,
        Frage 26):
        Sieht die Bundesregierung nach der öffentlichen Anhö-
        rung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
        Bundestages am 10. Dezember 2012 die Notwendigkeit, in
        der Frage der Gettorenten gesetzgeberisch oder anderweitig
        tätig zu werden, um eine rechtliche und politische Lösung zu-
        gunsten der noch lebenden Gettoarbeiterinnen und Getto-
        arbeiter herbeizuführen?
        Welche Schlussfolgerungen aus der Anhörung zu
        ziehen sind, wird derzeit zwischen der Bundesregierung
        und den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Diese Ge-
        spräche sind nicht abgeschlossen.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 27):
        Aus welchem Grund wird die Lösung zur rückwirkenden
        Zahlbarmachung von Renten nach dem ZRBG ab dem Jahr
        1997, die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und
        Soziales und der israelischen Regierung gefunden wurde,
        nicht umgesetzt?
        Die Frage geht von einer unzutreffenden Annahme
        aus. In einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundes-
        ministeriums für Arbeit und Soziales und des israeli-
        schen Ministeriums für Senioren am 17. Januar 2013
        wurden die Zahlung der sogenannten Gettorenten und
        damit im Zusammenhang stehende Probleme sowie die
        Frage einer möglichen rückwirkenden Zahlung von
        Gettorenten besprochen. Die israelische Seite ist darüber
        informiert worden, dass derzeit zwischen der Bundes-
        regierung und den Koalitionsfraktionen abgestimmt
        wird, welche Schlussfolgerungen aus der im Dezember
        2012 zu dieser Frage durchgeführten Sachverständigen-
        anhörung zu ziehen sind. Eine Festlegung hat es in die-
        ser Frage während des Gesprächs nicht gegeben.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/12439, Fragen 28 und 29):
        Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich
        der Problematik der Gettorenten zur Einbeziehung jener ehe-
        maligen Gettoarbeiter in eine gesetzgeberische Lösung, die
        – nach Angaben einiger Sachverständiger in der Anhörung –
        in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des ZRBG keine An-
        träge gestellt haben, weil sie von der offensichtlichen Aus-
        sichtslosigkeit eines Antrags überzeugt waren, da damals die
        Ablehnungsquoten über 90 Prozent betragen haben?
        Trifft es zu – wie den Stellungnahmen einiger Sachverstän-
        diger zur Anhörung zu entnehmen ist –, dass in Polen lebende
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27877
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        ehemalige Gettoarbeiter keine Rentenzahlungen erhalten, und
        was will die Bundesregierung unternehmen, um auch diesen
        Gettoüberlebenden zu ihren Rentenansprüchen zu verhelfen?
        Zu Frage 28:
        Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
        Bundestages hat zu der Frage der Nachzahlung von so-
        genannten Gettorenten in den Fällen, in denen Rentenan-
        träge zunächst abgelehnt und dann nach der geänderten
        Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009
        bewilligt wurden, im Dezember 2012 eine Sachverstän-
        digenanhörung durchgeführt. Welche Schlussfolgerun-
        gen aus der Anhörung zu ziehen sind, wird derzeit
        zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfrak-
        tionen abgestimmt. Diese Gespräche sind nicht abge-
        schlossen. Der Personenkreis, der in den ersten Jahren
        nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von
        Renten aus Beschäftigungen in einem Getto angesichts
        der hohen Ablehnungsquote keine Anträge gestellt hat,
        ist in die Überlegungen mit einbezogen.
        Zu Frage 29:
        Die Frage bezieht sich offenbar auf ehemalige soge-
        nannte Gettoarbeiterinnen und Gettoarbeiter, auf die das
        deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen von
        1975 Anwendung findet. Das Abkommen betrifft unab-
        hängig von der Staatsangehörigkeit alle Personen, die
        Versicherungszeiten in Polen und Deutschland oder auch
        nur in einem der beiden Staaten nachweisen können,
        sich am 31. Dezember 1990 in Deutschland oder Polen
        aufgehalten haben und noch heute dort wohnen.
        Nach diesem Abkommen werden Leistungen nach
        dem sogenannten Eingliederungsprinzip gewährt. Die
        Versicherungszeiten aus einem Vertragsstaat werden da-
        bei in das System des anderen Vertragsstaates übernom-
        men. In Polen wohnhafte Personen mit deutschen Versi-
        cherungszeiten haben damit Anspruch auf eine Rente
        nach den polnischen Rechtsvorschriften, als hätten sie
        die deutschen Versicherungszeiten in Polen zurückge-
        legt. Diesen aus dem Abkommen resultierenden Ver-
        pflichtungen der Republik Polen steht gegenüber, dass
        die Bundesrepublik Deutschland nach dem Abkommen
        verpflichtet ist, bei den in Deutschland lebenden Perso-
        nen polnische Versicherungszeiten in der deutschen
        Rente wie in Deutschland zurückgelegte Versicherungs-
        zeiten zu berücksichtigen. Für in Polen lebende Ver-
        folgte des Nationalsozialismus können sogenannte Get-
        tobeitragszeiten daher keinen eigenständigen Anspruch
        auf Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversi-
        cherung begründen. Diese Zeiten werden gegebenenfalls
        in der polnischen Rente berücksichtigt. Diese Rechtspra-
        xis hat das Bundessozialgericht, BSG, mit Urteil vom
        10. Juli 2012 bestätigt.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen der
        Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 30 und 31):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        dem Umsetzungsbericht 2012 zu den Aalbewirtschaftungsplä-
        nen der deutschen Länder 2008, und welche über die bisheri-
        gen Maßnahmen hinausgehenden planen die Bundesregierung
        und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die EU-Kommis-
        sion angesichts der Feststellung des International Council for
        the Exploration of the Sea, ICES, vom November 2011, der
        Zustand des Aalbestands bleibe kritisch und Aktivitäten seien
        dringend nötig, sowie der Empfehlung des ICES für 2012, die
        anthropogene Aalsterblichkeit, die die Reproduktion von
        Aalen beeinträchtigt, so nah wie möglich in Richtung null zu
        reduzieren, bis es klare Belege gibt, dass der Bestand und die
        Reproduktion von Aalen wieder steigen (zum Beispiel Verbot
        des Glasaalverzehrs, technische Vorgaben zur Senkung der
        Mortalität beim Glasaalfang, Besatz nur in Gewässern, in de-
        nen ein ausreichender Fischabstieg möglich ist, höhere Min-
        destfanggröße, Fangverbot für Blankaale, technische Vorga-
        ben zur Senkung der Mortalität an Wasserkraftwerken)?
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        neuesten Forschungsergebnissen, denen zufolge Aale, die in
        Flüssen und Seen leben, eine geringere Chance haben, sich
        fortzupflanzen als ihre Artgenossen, die in Küstengewässern
        schwimmen, für die Frage, ob heimische Gewässer mit Aalen
        besetzt werden sollten?
        Zu Frage 30:
        Die Aalbewirtschaftungspläne der Länder werden
        derzeit von den Ländern in den jeweiligen Einzugsgebie-
        ten umgesetzt. Neben der Erhöhung der Mindestmaße
        bis auf 55 Zentimeter zielen die Bewirtschaftungspläne
        der Länder insbesondere auf den Besatz mit vorgestreck-
        ten Aalen, gefördert durch den Europäischen Fischerei-
        fonds, EFF, ab. Durch die Förderung aus dem EFF ist si-
        chergestellt, dass die Besatzaale nur in Gewässern
        ausgesetzt werden, die eine Abwanderung der adulten
        Blankaale auch garantieren.
        Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007
        vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wieder-
        auffüllung des Bestands des europäischen Aals ver-
        pflichtete die Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2012, einen
        Bericht vorzulegen. Dieser Bericht behandelt die Über-
        wachung, die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Ma-
        nagementpläne und enthält die bestmöglichen Schätzun-
        gen. Der Bericht der Länder, die nach dem Grundgesetz
        für den Aal zuständig sind, wurde termingerecht vorge-
        legt.
        Die Europäische Kommission übermittelt auf Grund-
        lage dieser Berichte der Mitgliedstaaten dem Europäi-
        schen Parlament und dem Rat bis spätestens 31. Dezem-
        ber 2013 einen Bericht mit einer statistischen und
        wissenschaftlichen Bewertung der Ergebnisse der Um-
        setzung der Aalbewirtschaftungspläne (Art. 9 Abs. 2 der
        Verordnung (EG) Nr. 1100/2007). Dieser Bericht liegt
        derzeit noch nicht vor. Kommt die Europäische Kom-
        mission in dem Bericht zu dem Schluss, dass die derzei-
        tig von den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen
        noch nicht ausreichen, kann die Europäische Kommis-
        sion weitere Maßnahmen vorschlagen (Art. 9 Abs. 2 der
        Verordnung (EG) Nr. 1100/2007).
        Aus der Sicht der Bundesregierung bedarf der euro-
        päische Aal weiterhin des Schutzes. Die Bundesregie-
        rung sieht sich darin in der neuerlichen Empfehlung des
        ICES bestätigt. Die Bundesregierung wird sich deshalb
        in den dann anstehenden Verhandlungen in enger Ab-
        27878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        stimmung mit den für die Aalfischerei zuständigen Bun-
        desländern für Maßnahmen einsetzen, die sowohl den
        Schutz des Aales wie auch die Belange der deutschen
        Binnenfischer berücksichtigen.
        Zu Frage 31:
        Diese neuen Erkenntnisse sind der Bundesregierung
        ebenfalls bekannt. In der Tat sprechen einige Faktoren
        – geringerer Parasitenbefall, keine Verletzungen beim
        Durchwandern von Wasserkraftwerken – dafür, dass
        Aale in Küstengewässern über bessere Konditionen ver-
        fügen als Aale, die in Flüssen und Seen leben. Hierzu
        sind derzeit jedoch vergleichsweise wenig wissenschaft-
        liche Studien vorhanden. Insbesondere konnte bisher
        noch nicht wissenschaftlich fundiert nachgewiesen wer-
        den, ob der unterschiedliche Standort Auswirkungen auf
        das Erreichen des Laichplatzes in der Sargassosee hat.
        Die Bundesregierung sieht hier noch weiteren For-
        schungsbedarf. Das Thünen-Institut engagiert sich auch
        in dieser Frage.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des
        Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 32 und 33):
        Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Vor-
        schlag der EU-Kommission für Zulassungsbeschränkungen
        bei Saatgutbeizmitteln mit den bienengefährdenden Neoniko-
        tinoidwirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiameth-
        oxam basierend auf einem aktuellen Bericht der Europäischen
        Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, und inwieweit
        wird die Bundesregierung zur Vermeidung von Bienenschä-
        den bei der voraussichtlichen Abstimmung über den Kommis-
        sionsvorschlag im März 2013 im Ständigen Ausschuss für die
        Lebensmittelkette und Tiergesundheit einer Einschränkung
        der Verwendung von Neonikotinoiden zustimmen?
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
        EFSA-Bericht zur Bienengefährlichkeit von Neonikotinoiden
        in Bezug auf die wiederholt erteilten befristeten Ausnahmege-
        nehmigungen für Beizmittel auf Basis von Neonikotinoiden
        beispielsweise zur Bekämpfung von Drahtwürmern?
        Zu Frage 32:
        Die Europäische Kommission hat am 21. Februar
        2013 abends einen aktualisierten informellen Legislativ-
        vorschlag für Zulassungsbeschränkungen für diese neo-
        nikotinoiden Wirkstoffe vorgelegt.
        Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung EU-weite
        Maßnahmen hinsichtlich der Zulassung und Anwendung
        von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln. Dies
        hat die Bundesregierung sowohl im Agrarrat am 28. Ja-
        nuar 2013 als auch im Ständigen Ausschuss am 31. Ja-
        nuar 2013 zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus hat
        die Bundesregierung im Konsultationsverfahren aus-
        drücklich darauf hingewiesen, dass weitere, nicht zu den
        Honigbienen gehörende Bestäuberarten zu berücksichti-
        gen sind. Die Bundesregierung hat die Kommission
        darum gebeten, vorliegende Erfahrungen, wissenschaft-
        liche Erkenntnisse und etablierte wirksame Risikomin-
        derungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen der
        zu treffenden Maßnahmen zu berücksichtigen.
        Mitte März wird der Entwurf im Rahmen des zustän-
        digen Ständigen Ausschusses in Brüssel mit den anderen
        Mitgliedstaaten diskutiert werden. Ob und inwieweit bis
        dahin ein Vorschlag vorliegt, über den konkret abge-
        stimmt werden kann, ist zurzeit noch nicht abzuschätzen.
        Zu Frage 33:
        Für die Erteilung der Zulassungen ist das Bundesamt
        für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL,
        zuständig. Auch für die befristeten Ausnahmegenehmi-
        gungen gelten die gesetzlichen Vorgaben zum Bienen-
        schutz. Diesen wird im Rahmen der Prüfung von Anträ-
        gen vom BVL gewissenhaft Rechnung getragen. Für die
        Drahtwurmbekämpfung in Deutschland werden keine
        Notfallgenehmigungen nach Art. 53 der Verordnung
        (EU) Nr. 1107/2009 für neonikotinoidhaltige Saatgut-
        beizmittel erteilt.
        Die von Ihnen angesprochenen Notfallgenehmigun-
        gen beziehen sich entweder auf Granulat zur Anwen-
        dung bei der Maisaussaat oder Saatgutbeizmittel für
        Saatgut, das aus Deutschland verbracht wird.
        Dem BVL liegen die aktuellen Erkenntnisse der
        Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde vor. Diese
        werden geprüft und angemessen bei der Erteilung von
        Zulassungen berücksichtigt.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
        (Drucksache 17/12439, Frage 34):
        Wann sind oder waren die Außenposten des Marineflie-
        gergeschwaders 5 in Warnemünde und auf Helgoland nach
        dem 1. September 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hub-
        schraubern besetzt?
        Die Außenstellen des Marinefliegergeschwaders 5 in
        Warnemünde und auf Helgoland waren nach dem 1. Sep-
        tember 2012 mit einsatzklaren Sea-King-Hubschraubern
        wie folgt besetzt: 3. September bis 21. September 2012,
        10. Oktober bis 22. Dezember 2012 sowie 28. Dezember
        2012 bis heute.
        Im Zeitraum September bis Oktober 2012 wurde das
        Marinefliegergeschwader 5 dauerhaft an den Standort
        Nordholz verlegt. In der Kernzeit des Umzuges des Ver-
        bandes – 22. September bis 9. Oktober 2012 – wurde der
        SAR-Dienst zentral aus dem Standort Kiel wahrgenom-
        men.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 35):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27879
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung
        und der Regierung der Französischen Republik zur Entwick-
        lung einer gemeinsamen deutsch-französischen oder europäi-
        schen Drohne, MALE, und welche Fähigkeiten soll diese ge-
        gebenenfalls haben – ausschließlich Aufklärungsdrohne oder
        waffenfähiges unbemanntes Luftfahrzeug?
        Deutschland und Frankreich haben am 12. September
        2012 in Berlin eine Absichtserklärung in Form einer
        „Declaration of Intent“ über die gemeinsame Entwick-
        lung eines MALE UAS unterzeichnet, aus der sich je-
        doch für beide Seiten noch keine rechtsverbindlichen
        Verpflichtungen ergeben.
        Neben der primären Auslegung als Aufklärungssys-
        tem sehen die gemeinsam erarbeiteten Forderungen auch
        eine mögliche Bewaffnung vor. Eine Entscheidung, ob
        ein MALE UAS entwickelt wird, ist jedoch noch nicht
        getroffen.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/12439, Frage 36):
        Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die
        Beteiligung ehemaliger Bundeswehrsoldaten an Kampfhand-
        lungen bzw. bewaffneten Verbänden in den vergangenen zwei
        Jahren in Syrien und Libyen vor, und welche Anstrengungen
        hat sie bislang unternommen, um über deren Aktivitäten und
        damit mögliche Verstöße gegen das deutsche Soldatengesetz
        Informationen zu gewinnen?
        Der Bundesregierung liegen nach wie vor keine Er-
        kenntnisse über die Beteiligung ehemaliger Bundes-
        wehrsoldaten an Kampfhandlungen bzw. bewaffneten
        Verbänden in Syrien vor. Auch über die Beteiligung ehe-
        maliger Bundeswehrsoldaten an Kampfhandlungen bzw.
        bewaffneten Gruppierungen in Libyen liegen der Bun-
        desregierung keine Erkenntnisse vor.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 37):
        Gehört es zu den Aufgaben eines deutschen Militäratta-
        chés, Rüstungsunternehmen über ihre Marktchancen im je-
        weiligen Gastland aufzuklären, und wie bewertet die Bundes-
        regierung den Umstand, dass in Mexiko entsprechende
        Vorträge vom ansässigen Militärattaché gehalten werden?
        An Botschaften, an denen kein Dienstposten eines
        wehrtechnischen Attachés im Militärattachéstab einge-
        richtet ist, umfasst der Aufgabenbereich des Militäratta-
        chés neben seinen militärpolitischen und militärischen
        Angelegenheiten auch wehrtechnische und rüstungswirt-
        schaftliche Aufgaben der deutschen Auslandsvertretung
        im Empfangsstaat. Das heißt, er übernimmt die Aufga-
        ben des wehrtechnischen Attachés. In Abstimmung mit
        der Wirtschaftsabteilung der jeweiligen Botschaft um-
        fassen diese Aufgaben unter anderem die Unterstützung
        der deutschen wehrtechnischen Industrie.
        Der Militärattaché kann Vertretern deutscher wehr-
        technischer Unternehmen durch Überlassung allgemei-
        ner Informationen oder Herstellung von Kontakten im
        Rahmen seiner Weisungen Hilfestellung leisten. Vor-
        träge zu diesbezüglichen Themen unterstützen die De-
        ckung eines breiten Informationsbedarfes.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 38):
        Wie viel Personal hat die Bundeswehr zur Waffenmesse
        IDEX 2013 in Abu Dhabi entsandt, und zu welchem Zweck
        wurde es jeweils eingesetzt?
        Die Rüstungsmesse IDEX 2013 in Abu Dhabi wurde
        von acht Personen der Bundeswehr und vier Vertretern
        des Bundesministeriums der Verteidigung besucht.
        Des Weiteren waren der zuständige Verteidigungs-
        attaché sowie sein Stellvertreter von der Botschaft der
        Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Arabi-
        schen Emiraten auf der IDEX 2013 anwesend, die über-
        wiegend mit organisatorischen Aufgaben betraut waren.
        Der Zweck des Besuchs war zum einen, die seit 2004
        bestehende strategische Partnerschaft mit den Vereinig-
        ten Arabischen Emiraten zu pflegen, und zum anderen,
        sich einen Überblick über die angebotenen Rüstungs-
        güter, technischen Entwicklungstendenzen und Neue-
        rungen auf diesem Gebiet zu verschaffen.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/12439, Fragen 39 und 40):
        Wie viele Kinder und Jugendliche aus Deutschland konn-
        ten 2012 am – durch den Bund geförderten – internationalen
        Kinder- und Jugendaustausch teilnehmen, bitte die jeweiligen
        Programme und Länder nennen, und wie viele davon waren
        Kinder und Jugendliche mit Behinderung?
        Inwieweit sieht die Bundesregierung Probleme bei der
        – inklusiven – Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit
        Behinderung an dem internationalen Kinder- und Jugendaus-
        tausch, und in welcher Weise fördert die Bundesregierung de-
        ren Teilnahme durch zusätzliche Aktivitäten und Förderun-
        gen?
        Zu Frage 39:
        Die Auswertung der Zahlen zu den Teilnehmenden im
        Jahr 2012 liegt noch nicht vor, da die Träger zurzeit erst
        ihre Verwendungsnachweise erstellen. Nach den Erfah-
        rungen der letzten Jahre handelt es sich um eine Größen-
        ordnung von circa 25 000 Teilnehmenden, die aus Mitteln
        des Kinder- und Jugendplans des Bundes für die interna-
        tionale Jugendarbeit gefördert wurden. Hinzu kamen circa
        65 000 junge Menschen, die mit Mitteln des Deutsch-Pol-
        nischen Jugendwerks und circa 95 000 junge Menschen,
        27880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        die mit Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks
        gefördert wurden.
        Die Zahl der jungen Menschen mit Behinderungen
        wird nicht gesondert erfasst.
        Zu Frage 40:
        Die Träger der internationalen Jugendarbeit sind
        offen für die Teilnahme von jungen Menschen mit Be-
        hinderungen an den Maßnahmen. Hindernisse können
        zum Beispiel die nicht oder zu wenig vorhandene Barrie-
        refreiheit in Partnerländern, aber auch die personellen
        und finanziellen Kapazitäten der Träger sein. Um den
        besonderen Bedarfen bei der Vorbereitung, Durchfüh-
        rung und Nachbereitung Rechnung zu tragen, besteht
        bereits heute die Möglichkeit einer Fehlbedarfs- oder
        Vollfinanzierung.
        Die inklusive Gestaltung der Angebote der Träger der
        internationalen Jugendarbeit für junge Menschen mit
        Behinderungen ist darüber hinaus ein aktuelles Thema in
        der Arbeit von IJAB, Fachstelle für Internationale
        Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V., wie
        auch beim Deutsch-Französischen Jugendwerk, beim
        Deutsch-Polnischen Jugendwerk, bei den Koordinie-
        rungsbüros und den Trägern der internationalen Jugend-
        arbeit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
        Frauen und Jugend fördert im Rahmen eines Innova-
        tionsfonds aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des
        Bundes, KJP, das Projekt „Alle anders verschieden“, das
        auf die nachhaltige Einbindung Jugendlicher mit erhöh-
        tem Förderbedarf in den internationalen Jugendaustausch
        unter Einbeziehung von Medien, Jugendpolitik und Wirt-
        schaft zielt, sowie ein weiteres Projekt „Trebnitzer Werk-
        stätten zur Inklusion: Aufbau einer deutsch-polnischen
        und inklusiven Schülerfirma“. Die Ergebnisse dieser Ini-
        tiativen und Projekte werden in die Überlegungen zur
        Weiterentwicklung der Förderinstrumente im KJP wie
        auch der Angebote bei den Trägern einfließen.
        Anlage 22
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/12439, Fragen 41 und 42):
        Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Toten-
        schein zukünftig als letzte Sachleistung der gesetzlichen
        Krankenversicherung, GKV, abzurechnen und so trauernden
        Angehörigen Verstorbener diese zusätzliche finanzielle und
        psychische Belastung zu ersparen?
        Wie hoch wären in etwa die Kosten für die GKV pro Jahr,
        und wie hoch waren die Einsparungen bei Abschaffung des
        Sterbegeldes 2004?
        Zu Frage 41:
        Die Kostenübernahme für die Ausstellung der Todes-
        bescheinigung und die Bestattung gehören nicht zu den
        Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV.
        Entsprechende Sachleistungen können deshalb von den
        gesetzlichen Krankenkassen nicht erbracht werden. Die
        Bundesregierung plant diesbezüglich keine Änderungen.
        Näheres zur Ausstellung von Todesbescheinigungen
        wird in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. In
        der Regel wird bestimmt, dass die Kosten der Leichen-
        schau und die Ausstellung der Todesbescheinigung von
        denjenigen zu tragen sind, die für die Bestattung zu
        sorgen haben.
        Zu Frage 42:
        Im Falle einer Übernahme der Kosten der Ausstellung
        eines Totenscheins als Sachleistung der GKV müssten
        dafür entsprechende Vergütungsvereinbarungen im
        Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der
        Krankenhausversorgung getroffen werden, von deren
        Höhe die Mehrbelastungen der GKV für die jährlich
        etwa 800 000 Sterbefälle abhängen. Durch die vollstän-
        dige Herausnahme des bis 2003 gewährten Sterbegeldes
        – bis 2002: 1 050 Euro je Mitglied bzw. 525 Euro je
        mitversicherten Familienangehörigen; in 2003 Halbie-
        rung auf 525 Euro je Mitglied bzw. 262,50 Euro je
        mitversicherten Familienangehörigen – wurde die GKV
        in einer jährlichen Größenordnung von circa 0,8 Milliar-
        den Euro bezogen auf die Zeit bis 2002 bzw. circa
        0,4 Milliarden Euro (2003) entlastet.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Ab-
        geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12439,
        Fragen 43 und 44):
        Wann hat sich der Bundesminister für Verkehr, Bau und
        Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, persönlich dafür in
        Brüssel eingesetzt, dass ein wirksames lärmabhängiges Tras-
        senpreissystem in Deutschland installiert wird, die Zulassung
        von LL-Sohlen beschleunigt wird und Graugusssohlen lang-
        fristig vom Markt genommen werden, um eine schnelle Um-
        rüstung lauter Güterwagen sicherzustellen, und wann hat der
        Bundesverkehrsminister einen seiner Staatssekretäre als Ver-
        treter entsandt, um ihn bei diesen Verhandlungen in Brüssel
        zu vertreten?
        Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Zuschlag
        einer lärmabhängigen Entgeltkomponente um 1 Prozent des
        Trassenpreises angesichts allgemeiner Trassenpreiserhöhun-
        gen um jährlich mehrere Prozent einen wirksamen Anreiz für
        Wagenhalter darstellt, ihre Güterwagen auf leisere Brems-
        sohlen umzurüsten, und aus welchen Gründen wird das lärm-
        abhängige Trassenpreissystem bis zum 1. Juni 2013 ausge-
        setzt, obwohl es doch technologieoffen entwickelt wurde und
        damit nicht an die Zulassung der LL-Sohle gekoppelt sein
        dürfte?
        Zu Frage 43:
        Zu diesem Sachverhalt ist in der Antwort vom 8. Fe-
        bruar 2013 auf die schriftliche Einzelfrage 385/Januar
        ausführlich geantwortet worden.
        Zu Frage 44:
        Die Festlegung einer lärmabhängigen Entgeltkom-
        ponente ist Sache der Eisenbahninfrastrukturunterneh-
        men. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss darauf, in
        welcher Höhe und auf welche Weise die Eisenbahninfra-
        strukturunternehmen lärmabhängige Entgeltbestandteile
        in ihre Preissysteme integrieren. Gleiches gilt hinsicht-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27881
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        lich der Festlegung des Zeitpunkts, zu dem lärmabhän-
        gige Entgeltbestandteile in ein Entgeltsystem eingefügt
        werden.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 45):
        Wann und auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung
        beschlossen, in der Aufsichtsratssitzung der Deutschen
        Bahn AG am 5. März 2013 die Übernahme der Mehrkosten
        von bis zu 2 Milliarden Euro für das Bahnhofsprojekt Stutt-
        gart 21 zu genehmigen?
        Die anstehenden Beschlüsse zu Stuttgart 21 trifft der
        Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG und nicht die Bun-
        desregierung.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/12439, Frage 46):
        Auf welchen Flächen werden Drohnen gleich welcher Ge-
        wichtsklasse in Deutschland bislang bzw. zukünftig von Be-
        hörden des Verkehrs, des Innern, der Verteidigung und der
        Forschung getestet, und welche Details kann die Bundesregie-
        rung zu Simulationen und Praxistests mitteilen, die bis 2016
        von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Köln) bzw.
        deutschen Behörden bezüglich der Integration von Drohnen in
        den zivilen Luftraum – Single European Sky – durchgeführt
        wurden oder werden sollen – insbesondere zu Testgebieten,
        dort getesteten Drohnen, durchführenden Behörden oder Un-
        ternehmen?
        Eine Frage ähnlichen Wortlauts wurde in der Antwort
        der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bun-
        destagsdrucksache 17/8335 Frage 9 wie folgt beantwor-
        tet:
        „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung hat folgende Flugbeschränkungsgebiete zur
        Nutzung mit UAS, unbemannten Luftfahrtsystemen,
        veröffentlicht:
        – ED-R 145 ,Spatzenhausen‘, Firma EMT,
        – ED-R 147 ,Manching‘, EuroHAWK,
        – ED-R 148 ,Schleswig‘, EuroHAWK.
        Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung
        wurden keine Flugbeschränkungsgebiete für den aus-
        schließlichen Betrieb von UAS eingerichtet.
        UAS können zum Teil aufgrund von Katapultstarts
        bzw. Starts mit Raketenmotoren sowie Netzlandemodu-
        len, Fallschirmen oder aufblasbaren Luftkissen unabhän-
        gig von Start- und Landebahnen eingesetzt werden. Ge-
        mäß der Zentralen Dienstvorschrift 19/3 dürfen UAS
        über 25 Kilogramm ausschließlich in Luftsperrgebieten
        oder Gebieten mit Flugbeschränkungen betrieben wer-
        den. Dabei wird grundsätzlich auf bestehende Truppen-
        übungsplätze zurückgegriffen, über denen bereits ein
        Luftraum mit Flugbeschränkungen existiert.
        Für UAS, die aufgrund ihrer Charakteristika von
        Flugplätzen aus betrieben werden müssen, wird auf be-
        reits bestehende Luftraumordnungsmaßnahmen – Kon-
        trollzonen, Airspace D der Flugplätze sowie die bereits
        existierenden Flugbeschränkungsgebiete – zurückgegrif-
        fen. Bisher wurden die Beschränkungsgebiete ED-R 138,
        ED-R 144 und ED-R 148 in 2011 mit Blick auf den be-
        vorstehenden UAS-Betrieb, EuroHAWK, in ihren Aus-
        maßen angepasst. Auf welchen Landeplätzen UAS be-
        trieben werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.“
        Gemäß Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäi-
        schen Parlaments und des Rates obliegt die Zulassung
        von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer höchstzuläs-
        sigen Abflugmasse von mehr als 150 Kilogramm der
        Europäischen Agentur für Flugsicherheit, EASA.
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu
        Simulationen und Praxistests der EASA vor.
        Innerhalb der Bundesregierung liegt die Zuständig-
        keit für eine Integration in den zivilen Luftverkehr im
        Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
        lung. Abgesehen von dieser Rechtsetzungstätigkeit ist
        das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung nicht mit der zukünftigen Nutzung von UAS
        befasst.
        Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
        Stadtentwicklung geförderte Forschungsprojekt „Vali-
        dierung von UAS zur Integration in den Luftraum, VU-
        SIL“ (FE-Projekt Nr. L-4/2007 – 50.0324) untersuchte
        die Möglichkeit einer Integration von UAS in den Luft-
        raum außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten. Dazu
        wurden im Juni und Juli 2008 Flugversuche im Flugbe-
        schränkungsgebiet ED-R 138 bei Manching durchge-
        führt. Weitere Details können dem Schlussbericht ent-
        nommen werden.
        Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums
        des Innern beteiligte sich die Bundespolizei im Rahmen
        des Projektes „Validierung von UAS zur Integration in
        den Luftraum“, VUSIL II. Dabei wurde die technische
        Realisierbarkeit des Projektes für UAS – Drehflügler –
        der Firma SWISS UAV AG geprüft. Hierbei war zu-
        nächst grundsätzlich zu klären, ob ein Starten und Lan-
        den des UAS auf einem Schiff der Bundespolizei mög-
        lich sein könnte. In den Versuchen wurden Starts und
        Landungen erfolgreich durchgeführt.
        Es wurde das Modell „NEO S-300“ getestet. Die
        Flugversuche fanden im Seegebiet circa 3 bis 4 Seemei-
        len vor Warnemünde statt.
        Zu weiteren Praxistests verweise ich auf die Ausfüh-
        rungen im Bericht des Bundesministeriums des Innern in
        der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bun-
        destages am 9. Mai 2012 und den Bericht des Bundes-
        ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        über die Art und den Umfang des Einsatzes von unbe-
        mannten Luftfahrtsystemen vom 21. März 2012. Über
        weitere Versuche bis 2016 liegen keine Informationen
        vor.
        27882 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 47 und 48):
        Inwieweit würde das Bundesministerium für Verkehr, Bau
        und Stadtentwicklung dem jeweiligen Bundesland Vorgaben
        und Beschränkungen auferlegen, wenn dieses beabsichtigt,
        die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Autobahn-
        projekte nach dem A-Modell prüfen zu lassen, und welche
        Vorgaben bzw. Beschränkungen wären möglich?
        Welche Vereinbarungen gibt es zwischen dem Bund und
        den Bundesländern zur Durchführung von ÖPP-Projekten
        – ÖPP: öffentlich-private Partnerschaft – nach dem A-Modell
        im Rahmen der Auftragsverwaltung, und welche konkreten
        Inhalte haben diese jeweiligen Vereinbarungen, beispiels-
        weise im Hinblick auf die Aufgaben- und Zuständigkeits-
        verteilung zwischen Bund und Land, die Einrichtung von
        gemeinsamen Arbeitsgruppen, die Verfahrensdurchführung,
        inklusive Zeitplan, den Informationsaustausch zwischen den
        beteiligten Akteuren, die Allokation der Kosten und die Ver-
        traulichkeit aus Sicht des Landes?
        Zu Frage 47:
        Nach dem Grundgesetz obliegt dem Bund die Finan-
        zierungsverantwortung für die Bundesfernstraßen, damit
        auch die Verantwortung für den notwendigen Nachweis
        der Wirtschaftlichkeit einer Bundesfernstraßenmaß-
        nahme nach § 7 Bundeshaushaltsordnung, BHO, sowie
        ferner die Zuständigkeit für die Erstellung von Wirtschaft-
        lichkeitsuntersuchungen – im Rahmen der insoweit gel-
        tenden Vorgaben – für die hier in Rede stehenden ÖPP-
        Projekte. Die Prüfung des Handelns der Bundesregie-
        rung obliegt dem Parlament und unterliegt der Kontrolle
        des Bundesrechnungshofes; letzterer hat die Wirtschaft-
        lichkeitsuntersuchungen für ÖPP-Projekte im Bundes-
        fernstraßenbereich mehrfach begutachtet.
        Vor diesem Hintergrund ist die Begutachtung einer
        vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP-
        Projekte durch einen Dritten im Auftrag eines Landes
        nicht zielführend.
        Im Übrigen könnten weder die Ergebnisse der vorläu-
        figen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch Einzel-
        aspekte öffentlich erörtert werden, ohne dass die Gefahr
        bestünde, dass – bei einem Vergabestart des ÖPP-Pro-
        jektes – die möglichen Bieter hieraus Konsequenzen für
        ihre Angebotslegung ziehen und sich dies negativ zulas-
        ten des Steuerzahlers auswirkt. Die Geheimhaltungsbe-
        dürftigkeit dieser Angaben mindestens vor Vergabestart
        wurde auch im Rahmen der Sachverständigenanhörung
        zu ÖPP und Transparenz am 24. Oktober 2013 ganz
        überwiegend bestätigt.
        Zu Frage 48:
        Grundsätzlich sollen vor Projektstart zwischen dem
        Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
        lung und der jeweiligen Straßenbauverwaltung eines
        Landes Grundsätze zur Realisierung eines ÖPP-Projekts
        in einem sogenannten Verfahrensmanagement festgelegt
        werden. Diese verwaltungsinternen Verfahrensabspra-
        chen dienen dazu, die ÖPP-Vergabeverfahren auch von
        öffentlicher Seite im Rahmen der Auftragsverwaltung
        möglichst zügig und reibungslos durchführen zu können,
        denn auf öffentlicher Seite sind zum einen das Land und
        zum anderen der Bund beteiligt.
        Der Abschluss eines solchen Verfahrensmanagements
        ist aber keine Voraussetzung, die zwingend vor Erstel-
        lung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
        oder vor einem etwaig später folgenden Vergabestart er-
        füllt sein muss.
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
        CSU) (Drucksache 17/12439, Fragen 49 und 50):
        Welche juristische Person oder welche Institution ist nach
        Kenntnis der Bundesregierung im Planfeststellungsverfahren
        bzw. hinsichtlich der grenzüberschreitenden Umweltverträg-
        lichkeitsprüfung zur Errichtung des Windparkes Moldava auf
        deutscher Seite klageberechtigt?
        Welche formalen Voraussetzungen, insbesondere hinsicht-
        lich von Auslegungs- und Stellungnahmefristen, müssen bei
        Beteiligung der Öffentlichkeit in der grenzüberschreitenden
        Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung des Windpar-
        kes Moldava erfüllt werden, und inwieweit könnte nach Auf-
        fassung der Bundesregierung durch einen Antrag auf einst-
        weilige Verfügung der Sofortvollzug verhindert werden?
        Zu Frage 49:
        Die Durchführung der grenzüberschreitenden Um-
        weltverträglichkeitsprüfung für den Windpark Moldava
        richtet sich nach den Vorschriften, die die Tschechische
        Republik zur Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU
        – UVP-Richtlinie – erlassen hat. Nach Art. 11 der UVP-
        Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, durch in-
        nerstaatliche Rechtsvorschriften sicherzustellen, dass
        Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit unter bestimm-
        ten Voraussetzungen Zugang zu einem Überprüfungs-
        verfahren vor einem Gericht oder einer anderen auf ge-
        setzlicher Grundlage geschaffenen unabhängigen und
        unparteiischen Stelle haben, um die Rechtmäßigkeit von
        Entscheidungen über die Zulässigkeit UVP-pflichtiger
        Projekte anzufechten. Zu den Mitgliedern der betroffenen
        Öffentlichkeit zählen nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe e der
        UVP-Richtlinie auch Nichtregierungsorganisationen, die
        sich für den Umweltschutz einsetzen und die alle nach
        innerstaatlichem Recht – in diesem Fall also nach dem
        Recht der Tschechischen Republik – geltenden Voraus-
        setzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen das Recht
        der Tschechischen Republik an die Klageberechtigung
        von juristischen Personen und Institutionen knüpft, ist
        der Bundesregierung nicht bekannt.
        Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz müssen je-
        doch die Bürger in Deutschland gleichwertige Beteili-
        gungs- und Klagemöglichkeiten haben wie die Öffent-
        lichkeit im Ursprungsstaat.
        Zu Frage 50:
        Die Einzelheiten der Ausgestaltung der Beteiligung in
        der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprü-
        fung im Verfahren zur Errichtung des Windparkes Mol-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27883
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        dava sind der Bundesregierung nicht bekannt. Allgemein
        gilt auch hier, dass die Bürger in Deutschland gleichwer-
        tige Beteiligungsmöglichkeiten haben müssen wie die
        Öffentlichkeit im Ursprungsstaat.
        Nach Angaben des Sächsischen Ministeriums für
        Umwelt und Landwirtschaft beträgt die Frist zur Abgabe
        von Stellungnahmen und Einwendungen aus Deutsch-
        land 30 Tage nach Veröffentlichung der Unterlagen im
        Landkreis Mittelsachsen.
        Ob und gegebenenfalls inwieweit nach einer eventu-
        ellen positiven Zulassungsentscheidung für den Wind-
        park Moldova die Möglichkeit nach tschechischem
        Recht besteht, auf dem Wege des vorläufigen Rechts-
        schutzes einen Sofortvollzug zu verhindern, ist der Bun-
        desregierung nicht bekannt.
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Druck-
        sache 17/12439, Fragen 51 und 52):
        Auf welcher Datengrundlage kommt der Bundesminister
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter
        Altmaier, zu der Aussage, dass sich die Kosten der Energie-
        wende bis Ende der 30er-Jahre dieses Jahrhunderts auf rund
        1 Billion Euro summieren könnten, wie er am 19. Februar
        2013 im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
        mitteilte?
        Welche Kosten würden nach Ansicht der Bundesregierung
        im Stromsektor bis Ende der 30er-Jahre dieses Jahrhunderts
        ohne Ausbau der erneuerbaren Energien entstehen (Kosten für
        die Erneuerung des Kraftwerkparks, den Ausbau bzw. die Er-
        tüchtigung der Netze, Kosten für fossile Brennstoffe etc.)?
        Zu Frage 51:
        Der Minister hat die Grundlagen für seine Aussage in
        dem in der Frage genannten Interview dargestellt.
        Zu Frage 52:
        Eine solche Kostenschätzung hängt von einer Viel-
        zahl von Annahmen ab, beispielsweise zur Entwicklung
        der Brennstoffpreise, zu Investitionskosten fossiler
        Kraftwerke, zu Zinssätzen usw.
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Fragen 53 und 54):
        Welche Berechnungen, bitte mit Quellenangabe, liegen
        der Bundesregierung vor, die darauf hinweisen, dass die Ener-
        giewende bis zum Jahr 2040 1 Billion Euro kosten wird, und
        wie verteilen sich diese Kosten, mit der Bitte um Aufschlüsse-
        lung nach den Sektoren Erzeugung, Netze, Speicher, Back-
        up-Kapazitäten, Forschung und Entwicklung, energetische
        Gebäudesanierung und Mobilität?
        Auf welche Einsparsumme kommt die Bundesregierung
        für den Fall einer Umstellung der optionalen Direktvermark-
        tung im Erneuerbare-Energien-Gesetz auf eine verpflichtende
        Direktvermarktung, ausgenommen Anlagen mit einer Leis-
        tung von unter 150 Kilowatt, und wie hoch wäre im Vergleich
        die Einsparsumme, wenn statt der Umstellung von der optio-
        nalen auf eine verpflichtende Direktvermarktung die Manage-
        mentprämie für Neuanlagen oberhalb einer Leistung von
        150 Kilowatt abgeschafft würde?
        Zu Frage 53:
        Der Bundesumweltminister hat die Grundlagen für
        seine Berechnungen in seinem Interview mit der Frank-
        furter Allgemeinen Zeitung vom 19. Februar 2013
        dargestellt. Ausgangspunkt ist insbesondere die Ent-
        wicklung der Differenzkosten im EEG, aber auch der
        Netzkosten. Berechnungen zu den Kosten der Energie-
        wende sind naturgemäß sehr komplex und hängen von
        einer Vielzahl von Annahmen wie auch von der konkre-
        ten Fragestellung ab.
        Zu Frage 54:
        Auf der Basis des geltenden Rechts werden nach den
        bisherigen Erfahrungen im Jahr 2013 voraussichtlich
        Zahlungen in Höhe von etwa 420 Millionen Euro für die
        Managementprämie anfallen. Unter der Annahme, dass
        alle bestehenden und neuen Anlagen ab 150 Kilowatt die
        Marktprämie in Anspruch nehmen, fallen im Jahr 2013
        demgegenüber Zahlungen in Höhe von etwa 760 Millio-
        nen Euro für die Managementprämie an. Diese Kosten
        können eingespart werden, wenn die Direktvermarktung
        verpflichtend wird und zugleich die Managementprämie
        gestrichen wird. Hinzu kommen weitere Einsparungen,
        die sich durch eine stärkere Markt- und Systemintegra-
        tion ergeben würden, zum Beispiel durch die stärkere
        Reaktion der Anlagen auf negative Preise, die Beteili-
        gung am Regelenergiemarkt, die verbesserte Prognose
        der fluktuierenden Einspeisung und die bedarfsgerech-
        tere Fahrweise der Anlagen. Diese Einsparungen sind
        noch nicht umfassend quantifiziert. Erste Berechnungen
        des Bundesumweltministeriums zeigen aber, dass alleine
        die Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im
        Rahmen der Marktprämie bei negativen Preisen durch
        die Direktvermarkter zu Einsparungen von mehreren
        Hundert Millionen Euro innerhalb der nächsten Jahre
        führen kann.
        Würde die Managementprämie für Neuanlagen abge-
        schafft, ohne sie zur Direktvermarktung zu verpflichten,
        würde der Großteil der Neuanlagen voraussichtlich wie-
        der in die sogenannte Festvergütung wechseln. In diesem
        Fall würden auf der Kostenseite ähnliche Vermarktungs-
        kosten wie im Rahmen der optionalen Direktvermark-
        tung entstehen. Die weiteren Einsparungen auf der Nut-
        zenseite, die durch die Marktprämie ausgelöst werden
        – zum Beispiel Einsparungen bei negativen Preisen –,
        würden aber entfallen. Insgesamt entstünden somit zu-
        sätzliche Kosten im System.
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 55):
        27884 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Wie haben sich die inländischen Treibhausgasemissionen
        nach den der Bundesregierung vorliegenden vorläufigen Zah-
        len im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt – in
        Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten –, und auf welche Fak-
        toren führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück?
        Der Bundesregierung liegt eine vorläufige Schätzung
        des Umweltbundesamtes vor, nach der die Treibhausgas-
        emissionen in Deutschland 2012 etwa 931 Millionen
        Tonnen betragen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind
        die Emissionen damit voraussichtlich um etwa 1,6 Pro-
        zent gestiegen. Laut Umweltbundesamt liegen die
        Gründe dafür in der insgesamt erhöhten Stromerzeugung
        und erhöhten Stromexporten, in der gestiegenen Nut-
        zung von Braunkohle und Steinkohle in der Stromerzeu-
        gung sowie im witterungsbedingt erhöhten Heizenergie-
        bedarf der privaten Haushalte.
        Anlage 31
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 56):
        Wie regelt das Betriebshandbuch des Atomkraftwerks
        Gundremmingen den Fall, dass einer von den beiden Notkühl-
        strängen, die gegen das Bemessungserdbeben ausgelegt sind,
        freigeschaltet werden muss, weil eine Reparatur oder Inspek-
        tion durchgeführt wird – zum Beispiel Regelung, dass die An-
        lage in einem solchen Fall vorher abzufahren ist –, und, falls
        in einem solchen Fall die Anlage vorher nicht abzufahren ist,
        wie wird die Einzelfehlerfestigkeit der Notkühlung im Hin-
        blick auf das Bemessungserdbeben gewährleistet?
        Das Kernkraftwerk Gundremmingen verfügt über
        drei nahezu identische Not- und Nachkühlsysteme und
        ein dazu diversitäres zusätzliches Nachwärmeabfuhr-
        und Einspeisesystem, kurz ZUNA. Zwei der Not- und
        Nachkühlsysteme und das ZUNA sind gegen das Be-
        messungserdbeben ausgelegt. Instandsetzungsmaßnah-
        men durchzuführen ist zulässig, wenn diese ausreichend
        zeitlich begrenzt sind und zulässige Unverfügbarkeiten
        in den betrieblichen Unterlagen festgelegt sind. Im Be-
        triebshandbuch sind für die Not- und Nachkühlsysteme
        sowohl zulässige Nichtverfügbarkeiten als auch zuläs-
        sige Instandsetzungszeiten festgelegt, bei deren Nicht-
        einhaltung die Anlage abzufahren ist. Für den Fall der
        Nichtverfügbarkeit eines Not- und Nachkühlsystems ist
        im Betriebshandbuch außerdem festgelegt, dass bei einer
        gleichzeitigen Unverfügbarkeit des ZUNA die Funk-
        tionsfähigkeiten der restlichen Not- und Nachkühlsys-
        teme durch außerordentliche wiederkehrende Prüfungen
        aktuell nachzuweisen sind.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/12439, Frage 57):
        Welche palästinensischen Stellen und Institutionen der
        Zivilverwaltung der Westbank sind in das vom Bundesminis-
        terium für Bildung und Forschung getragene Projekt des Auf-
        baus eines Berufsbildungszentrums (http://tinyurl.com/
        a5h6z5u) in der besetzten Westbank in Kooperation mit dem
        Unternehmen ISCAR und der Zur-Lavon-Stiftung eingebun-
        den, und welche Teilnehmerzielgruppe soll das Berufsbil-
        dungszentrum haben?
        Zurzeit beteiligt sich das Bundesinstitut für Berufsbil-
        dung lediglich an einem Projekt der GIZ zur Weiterentwick-
        lung des Berufsbildungssystems in den palästinensischen
        Gebieten. Eine Umsetzung bilateraler Kooperationsprojekte
        in der Berufsbildung in den palästinensischen Gebieten
        zum Aufbau eines Berufsbildungszentrums ist jedoch im
        Rahmen der seit 1969 bestehenden deutsch-israelischen
        Berufsbildungskooperation nicht möglich. Ein geplanter
        Workshop zum Aufbau und Betrieb eines überbetriebli-
        chen Bildungszentrums in der Westbank wurde nach noch-
        maliger Prüfung des zugrunde liegenden bilateralen Regie-
        rungsabkommens aus diesem Grund abgesagt. Somit ist
        kein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
        getragenes Projekt zum Aufbau eines Berufsbildungsinsti-
        tuts in der Westbank geplant. Auskünfte zu der Teilneh-
        merzielgruppe können daher nicht getroffen werden.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Druck-
        sache 17/12439, Fragen 58 und 59):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        den Erfolgen der Fachhochschulen im Rahmen des Qualitäts-
        pakts Lehre?
        Wie viele Anträge wurden in der jüngsten Antragsrunde
        der Förderlinie IngenieurNachwuchs eingereicht, und wie
        viele dieser Anträge wurden bewilligt?
        Zu Frage 58:
        In der ersten Förderrunde des Qualitätspakts Lehre
        konnten insgesamt 78 Fachhochschulen aus allen 16 Bun-
        desländern mit einem Konzept für bessere Studienbedin-
        gungen überzeugen. Für den Zeitraum 2011 bzw. 2012
        bis 2016 wurden ihnen dafür rund 285 Millionen Euro
        Bundesmittel bewilligt. Die Bundesregierung wertet dies
        als Beleg dafür, dass der Qualitätspakt Lehre dem tat-
        sächlichen Förderbedarf der Hochschulen entspricht und
        dabei die vielfältigen Herausforderungen angemessen
        berücksichtigt, die sich je nach Größe, Hochschultyp
        und Lage der geförderten Hochschulen in unterschiedli-
        cher Weise darstellen.
        Zu Frage 58:
        Im Rahmen der Förderlinie IngenieurNachwuchs des
        Programms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden
        für die aktuelle Förderrunde 2013 insgesamt 235 Pro-
        jektskizzen eingereicht. Die fachliche Prüfung dieser
        Skizzen durch unabhängige Gutachter aus Wissenschaft
        und Wirtschaft ist inzwischen abgeschlossen. Demnach
        wurden 40 Skizzen zur Förderung empfohlen. Die be-
        troffenen Fachhochschulen wurden im Februar hierüber
        informiert und zur Antragstellung aufgefordert. Das
        Bundesministerium für Bildung und Forschung beab-
        sichtigt – vorbehaltlich der noch durchzuführenden for-
        malen Antragsprüfung – die Bewilligung dieser Vorha-
        ben im Laufe des Sommers.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27885
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        (Drucksache 17/12439, Frage 60):
        Wie viele Anträge wurden in der jüngsten Antragsrunde
        der Förderlinie SILQUA-FH – SILQUA: Soziale Innovatio-
        nen für Lebensqualität im Alter – eingereicht, und wie viele
        dieser Anträge wurden bewilligt?
        Im Rahmen der Förderlinie SILQUA-FH des Pro-
        gramms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für
        die aktuelle Förderrunde 2013 insgesamt 67 Projektskiz-
        zen eingereicht. Die fachliche Prüfung dieser Skizzen
        durch unabhängige Gutachter ist inzwischen abgeschlos-
        sen. Demnach wurden 10 Skizzen zur Förderung emp-
        fohlen. Die betroffenen Fachhochschulen wurden im
        Februar hierüber informiert und zur Antragstellung auf-
        gefordert. Das BMBF beabsichtigt – vorbehaltlich der
        noch durchzuführenden formalen Antragsprüfung – die
        Bewilligung dieser Vorhaben im Frühsommer 2013.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        (Drucksache 17/12439, Frage 61):
        Welche Erfolge hat die Förderung von Fachhochschulen
        im Rahmen der Förderaktivität ProfilNT, Profil – Neue Tech-
        nologien, erbracht, und plant die Bundesregierung eine Fort-
        setzung der Förderung über das Jahr 2015 hinaus?
        Die 2007 vom Bundesministerium für Bildung und
        Forschung, BMBF, gestartete Förderrichtlinie ProfilNT
        hatte zum Ziel, die Beteiligung von Fachhochschulen an
        BMBF-Fachprogrammen zu intensivieren. Inzwischen
        beteiligen sich die Fachhochschulen immer erfolgreicher
        an den Ausschreibungen der Fachprogramme des
        BMBF. Die Fördermittel, die dort von Fachhochschulen
        eingeworben wurden, haben sich seit 2007 mehr als ver-
        doppelt. Dies ist ein Erfolg, den sich die Fachhochschu-
        len durch qualitativ gute Anträge, erfolgreiche Koopera-
        tionen mit Hochschulen und einen zunehmenden Ausbau
        des Forschungssektors erarbeitet haben.
        Vor dem Hintergrund des oben skizzierten Erfolges
        hat sich das BMBF entschlossen, diese Förderlinie mit
        letztmaligen Bewilligungen im Haushaltsjahr 2012 aus-
        laufen zu lassen. Die bisher dafür zur Verfügung gestell-
        ten Mittel werden dem Programm „Forschung an Fach-
        hochschulen“ weiterhin zur Verfügung stehen.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        der Abgeordneten Ulla Borchert (SPD) (Drucksache
        17/12439, Fragen 62 und 63):
        Wie viele Anträge mit welchem Antragsvolumen wurden
        in der Förderrunde 2012 für FHprofUnt eingereicht?
        Wie viele Projekte mit welchem Gesamtfördervolumen
        wurden in der Förderrunde 2012 von FHprofUnt bewilligt?
        Zu Frage 62:
        Im Rahmen der Förderlinie FHprofUnt des Pro-
        gramms „Forschung an Fachhochschulen“ wurden für
        die Förderrunde 2012 im Herbst 2011 insgesamt
        383 Anträge eingereicht. Da im ersten Schritt der Prü-
        fung durch unabhängige Experten allein fachliche
        Gründe für eine mögliche Förderempfehlung ausschlag-
        gebend sind, wird das beantragte Fördervolumen erst bei
        denjenigen Projektideen erfasst, die für eine Förderung
        aufgrund der Empfehlung der Experten infrage kommen.
        Zu Frage 63:
        Im Rahmen der Förderrunde 2012 wurden bislang
        78 Forschungsanträge mit einem Gesamtfördervolumen
        in Höhe von 23,938 Millionen Euro bewilligt. Eine Be-
        willigung für ein weiteres Projekt – Fördervolumen
        312 000 Euro – steht noch aus, da wichtige Durchfüh-
        rungsfragen beim Zuwendungsempfänger noch nicht
        restlos geklärt sind.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        17/12439, Frage 64):
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die
        Qualität der Förderanträge, die im Rahmen von FHprofUnt,
        „Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen“, einge-
        reicht wurden, stetig verbessert hat, und welches Finanzvolu-
        men wäre nach Einschätzung der Bundesregierung notwen-
        dig, um alle qualitativ hochwertigen Anträge im Rahmen von
        FHprofUnt zu bewilligen?
        Mit der Förderrunde 2013 wurde zur Anpassung an
        die im Bundesministerium für Bildung und Forschung
        üblichen Standards die Bewertung und Prüfung der For-
        schungsanträge für alle drei Förderlinien des Programms
        „Forschung an Fachhochschulen“ auf ein zweistufiges
        Skizzenverfahren umgestellt. Gleichzeitig wurde der bis
        dato im Wesentlichen aus FH-Professoren bestehende
        Kreis der unabhängigen Experten zur fachlichen Prüfung
        der Vorhabenskizzen um Vertreter aus Universitäten, wei-
        teren Forschungseinrichtungen sowie aus der Wirtschaft
        erweitert. Vor diesem Hintergrund ist eine Vergleichbar-
        keit der Qualität der damaligen Anträge mit den jüngst
        eingereichten Projektskizzen der Förderrunde 2013 nicht
        möglich. Die notwendigen Fördermittel für die von den
        unabhängigen Experten im Rahmen der Förderrunde 2013
        zur Förderung empfohlenen 70 FHprofUnt-Projektskiz-
        zen stehen zur Verfügung.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        17/12439, Frage 65):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der Kritik, die unter anderem auch im Rahmen des öffentli-
        chen Fachgesprächs des Ausschusses für Bildung, Forschung
        27886 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages
        am 29. Februar 2012 dargelegt wurde, laut der die zusätzli-
        chen Studienplätze an Fachhochschulen im Rahmen des
        Hochschulpaktes nicht ausreichend finanziert seien?
        Die in der Frage zitierte Ansicht wird von der Bun-
        desregierung nicht geteilt. Mit 26 000 Euro je zusätzli-
        chem Studienanfänger werden im Hochschulpakt 2020
        die durchschnittlichen Kosten für ein gesamtes Studium
        an Fachhochschulen und Universitäten berücksichtigt.
        Ausgenommen ist nur das Studienfach Medizin an Uni-
        versitäten, da hier ausdrücklich kein Ausbau seitens der
        Länder geplant war. Der Bund weist seine Mittel in
        Höhe von 13 000 Euro je zusätzlichem Studienanfänger
        den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zu. Die
        Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Es ist
        Aufgabe der Länder, die Bundes- und Landesmittel für
        die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger den einzel-
        nen Hochschulen in sachgerechter Weise und im Sinne
        der im Hochschulpakt vereinbarten Ziele zur Verfügung
        zu stellen.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/12439, Fragen 66 und 67):
        Sind der Bundesregierung Probleme beim Wechsel von
        Studierenden von einer Fachhochschule, FH, an eine Univer-
        sität bekannt, und, falls ja, welche Lösungen wären nach
        Einschätzung der Bundesregierung zielführend, um diesen
        Problemen zu begegnen?
        Welche Hürden müssen nach Kenntnis der Bundesregie-
        rung FH-Absolventinnen und FH-Absolventen überwinden
        – zum Beispiel Eignungsfeststellungen, zusätzliche Studien-
        leistungen –, um an einer Universität zu einer Promotion zu-
        gelassen zu werden?
        Zu Frage 66:
        Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkennt-
        nisse vor, dass Studierenden von Fachhochschulen der
        Wechsel an Universitäten ungerechtfertigt erschwert
        wird. In der Regel können insbesondere für den Zugang
        oder die Zulassung zu Masterstudiengängen zur Quali-
        tätssicherung oder aus Kapazitätsgründen weitere
        Voraussetzungen bestimmt werden, die von allen an dem
        jeweiligen Masterstudiengang interessierten Absolven-
        tinnen und Absolventen erfüllt werden müssen. Jedoch
        sollten diese Anforderungen in der Praxis nicht zu will-
        kürlichen Hürden für Bachelorabsolventinnen und -ab-
        solventen führen, die ihren Abschluss an einer anderen
        Hochschule erworben haben und deren Vorkenntnisse in
        einzelnen Fächern sich aufgrund der unterschiedlichen
        Studiengangkonzeption von denen der Bachelorabsol-
        ventinnen und -absolventen der angestrebten Hoch-
        schule unterscheiden.
        Zu Frage 67:
        Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleich-
        gestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erwor-
        ben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion.
        Die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen
        regeln den Promotionszugang in ihren Promotionsord-
        nungen. Inhaber eines Bachelorgrades können auch ohne
        Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungs-
        feststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zuge-
        lassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang
        sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsver-
        fahrens und gegebenenfalls das Zusammenwirken mit
        Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/
        12439, Frage 68):
        Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg-
        lich der Beschäftigungsperspektiven von Absolventinnen und
        Absolventen von Fachhochschulen im Vergleich zu Absol-
        ventinnen und Absolventen von Universitäten vor?
        Die Beschäftigungsperspektiven von Hochschulab-
        solventinnen und -absolventen sind insgesamt gut, so ist
        die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
        mit FH-Abschluss von 2001 bis 2011 um 23 Prozent auf
        1,1 Millionen Personen gestiegen. Die Zahl der Beschäf-
        tigten mit Uniabschluss stieg im gleichen Zeitraum um
        30 Prozent auf 2,0 Millionen sozialversicherungspflich-
        tig Beschäftigte. Die Arbeitslosigkeit von Akademike-
        rinnen und Akademikern fällt dagegen sehr gering aus.
        2012 waren im Jahresdurchschnitt 65 800 Personen
        mit FH-Abschluss arbeitslos gemeldet, hinzu kamen
        103 900 Arbeitslose mit Uniabschluss. Die qualifikati-
        onsspezifische Arbeitslosenquote für alle Akademikerin-
        nen und Akademiker betrug nach Angaben des Instituts
        für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagen-
        tur für Arbeit 2011 lediglich 2,4 Prozent. Das ist ein
        Niveau, bei dem man von Vollbeschäftigung sprechen
        kann. Fachhochschul- und Universitätsabsolventinnen
        und -absolventen unterscheiden sich dabei nur wenig.
        Die Arbeitslosenquote von Universitätsabsolventinnen
        und -absolventen betrug 2011 2,2 Prozent, von FH-
        Absolventinnen und -absolventen 2,5 Prozent, im Ver-
        gleich zur gesamten Arbeitslosenquote von 6,9 Prozent.
        Bei den traditionellen Hochschulabschlüssen zeigen
        sich lediglich am Anfang der Berufstätigkeit nennens-
        werte Unterschiede zwischen Fachhochschul- und
        Universitätsabsolventinnen und -absolventen. Die Such-
        arbeitslosigkeit ist für Fachhochschulabsolventinnen und
        -absolventen etwas höher als für Universitätsabsolven-
        tinnen und -absolventen. Fünf Jahre nach dem Studien-
        abschluss sind kaum noch Unterschiede festzustellen.
        Mit dem Umbruch in der Hochschullandschaft dürfte
        auch ein Wandel in den Beschäftigungsperspektiven von
        Hochschulabsolventen verbunden sein. Er ist derzeit em-
        pirisch nur eingeschränkt messbar. Erste Ergebnisse aus
        Absolventenbefragungen lassen bei den Bachelorstudi-
        engängen ein Jahr nach dem Studienabschluss leichte
        Vorteile für Fachhochschulabsolventinnen und -absol-
        venten erkennen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27887
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/
        12439, Frage 69):
        Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
        wie viele Personen mit einem FH-Abschluss im vergangenen
        Jahr erfolgreich ein Promotionsverfahren abgeschlossen
        haben, und, falls nein, plant die Bundesregierung, die für die
        Beantwortung dieser Frage notwendigen Daten zukünftig er-
        heben zu lassen?
        Erhebungen zu Promotionen von Fachhochschul-
        absolventen erfolgen seitens der Hochschulrektoren-
        konferenz, HRK. Die aktuellste Umfrage der HRK be-
        zieht sich auf die Jahre 2006, 2007 und 2008. Danach
        haben in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 570 Di-
        plom-Fachhochschulabsolventen eine Promotion abge-
        schlossen.
        Eine aktuelle Umfrage wird derzeit von der HRK
        durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den nächsten
        Monaten veröffentlicht. Aufgrund der regelmäßigen
        Erhebungen seitens der HRK sind seitens der Bundes-
        regierung keine Datenerhebungen geplant.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/12439, Frage 70):
        In welchem Umfang sind der Bundesregierung – insbe-
        sondere auch bei der vom Bundesministerium für Bildung und
        Forschung organisierten Veranstaltung „Viel erreicht, viel vor –
        das Deutschlandstipendium“ am 30. Mai 2012 – beim natio-
        nalen Stipendienprogramm unzulässige Einflussnahmen von
        Stipendiengebern bei der individuellen Bewerberauswahl, von
        denen die Tageszeitung am 20. Februar 2013 unter dem Titel
        „Die da bitte!“ berichtet – unter Angabe der gegebenenfalls
        ergriffenen Sanktionen – bekannt geworden, und wie viele
        Mittel wurden seit Beginn der 17. Legislaturperiode bis zum
        31. Dezember 2012 im Einzelnen bislang für das Deutsch-
        landstipendium in Summe jeweils in den Bundeshaushalt ein-
        gestellt, für Stipendien an Studierende verausgabt, für die Ak-
        quise, Schulungen, die Verwaltung sowie Werbemaßnahmen
        eingesetzt bzw. eingestellt, aber nicht verausgabt?
        Eine rechtswidrige Vergabe von Deutschlandstipen-
        dien ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach dem
        Stipendienprogramm-Gesetz, StipG, besteht zwar die
        Möglichkeit, dass private Mittelgeber bei der Vergabe
        von Deutschlandstipendien für bestimmte Studiengänge
        eine Zweckbindung vorgeben oder in beratender Funk-
        tion einer Auswahlgremiensitzung beiwohnen. Möglich
        ist es auch, dass Hochschulen Hinweise und Wünsche
        von Förderern im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen
        Auswahlkriterien berücksichtigen, wenn gewährleistet
        ist, dass die Hochschulen für alle Bewerberinnen und
        Bewerber gleiche Zugangschancen schaffen. Eine di-
        rekte Einflussnahme der privaten Mittelgeber auf eine
        Auswahl von Bewerbern für das Deutschlandstipendium
        ist jedoch nicht zulässig.
        Seit Beginn der 17. Legislaturperiode wurden für das
        Deutschlandstipendium für das Haushaltsjahr 2010
        10 Millionen Euro veranschlagt, wovon 2,072 Millionen
        Euro verausgabt wurden, davon 1,203 Millionen Euro
        für Werbemaßnahmen. Für die Haushaltsjahre 2011 und
        2012 wurden jeweils 10 Millionen Euro und 36,69 Mil-
        lionen Euro veranschlagt. Davon wurden 2011
        5,746 Millionen Euro verausgabt, bestehend aus
        3,228 Millionen Euro Stipendienmitteln und 647 000 Euro
        Akquise- sowie sonstigen Mitteln. In 2012 wurden
        17,521 Millionen Euro verausgabt, die sich insgesamt
        auf 15,124 Millionen Euro für Stipendien- und Akquise-
        mittel belaufen; eine Differenzierung zwischen den Mit-
        teln ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht
        möglich.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/12439, Frage 71):
        Hält die Bundesregierung an dem Ziel, den Primärenergie-
        bedarf bis 2020 um 20 Prozent zu senken, fest, und wie viel
        Prozent davon sind nach den neuesten der Bundesregierung
        vorliegenden Zahlen schon erreicht?
        Die Bundesregierung hat im Energiekonzept 2010 be-
        schlossen, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr
        2020 im Vergleich zum Jahr 2008 um 20 Prozent zu re-
        duzieren. Dies entspricht einer durchschnittlichen Stei-
        gerung der Energieproduktivität von 2,1 Prozent bezo-
        gen auf den Endenergieverbrauch. Die Bundesregierung
        hält an diesem Ziel fest.
        Der Primärenergieverbrauch in Deutschland ist effek-
        tiv – nicht temperaturbereinigt – im Zeitraum 2008 bis
        2012 um 6,0 Prozent von 14 380 Petajoule auf
        13 512 Petajoule gesunken. Die Angaben haben noch
        vorläufigen Charakter.
        Wie bereits im ersten Monitoring-Bericht „Energie
        der Zukunft“ mit Bezugsjahr 2011 dargestellt, liegt
        Deutschland damit auf Zielerreichungspfad.
        Anlage 44
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 17/12439, Frage 72):
        Wie hoch war die im Monat Januar 2013 in der Bundes-
        republik Deutschland verbrauchte elektrische Arbeit in Kilo-
        wattstunden bzw. Megawattstunden, und welchen Anteil da-
        ran hatte der durch Photovoltaik erzeugte Strom?
        Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverban-
        des der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW, betrug
        die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen für den
        Monat Januar 2013 circa 0,347 Terawattstunden. Zahlen
        für den Stromverbrauch im Januar 2013 liegen noch
        nicht vor. Im Januar 2012 lag der Stromverbrauch bei
        circa 45,0 Terawattstunden. Danach hat der aus PV-An-
        27888 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        lagen im Januar 2013 erzeugte Strom zu etwa 0,8 Pro-
        zent den Stromverbrauch in Deutschland gedeckt, wenn
        man die Verbrauchszahl aus Januar 2012 zugrunde legt,
        die im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres ähnlich
        hoch war. Letzteres gilt, obwohl die installierte PV-Leis-
        tung seit Ende 2011 laut Kraftwerksliste der Bundes-
        netzagentur um rund 7,7 Gigawatt angestiegen ist.
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 73):
        Um wie viel Euro reduzieren sich bei heutigen Rohstoff-
        preisen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nach
        den Zielen der Bundesregierung, aufsummiert von 2000 bis
        2030, die Importkosten für Öl, Gas und Kohle, und wie hoch
        ist die Gesamtsumme aller Steuern und Abgaben der durch
        den Ausbau der erneuerbaren Energien nach Studien der Bun-
        desregierung bis heute entstandenen 400 000 Arbeitsplätze
        von Tausenden Unternehmen im Bereich der erneuerbaren
        Energien im Zeitraum von 2000 bis 2030?
        Der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energie-
        versorgung Deutschlands ist in den vergangenen Jahren
        signifikant gestiegen. Zwischen 2000 und 2011 hat sich
        der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendener-
        gieverbrauch von weniger als 4 Prozent auf über 12 Pro-
        zent erhöht. Im Monitoring-Bericht „Energie der Zu-
        kunft“ der Bundesregierung wird in Bezugnahme auf
        vorliegende Studien darauf verwiesen, dass die verrin-
        gerten Kosten für Energieimporte durch die seit Mitte
        der 90er-Jahre ergriffenen Energieeffizienzmaßnahmen
        und den Ausbau der erneuerbaren Energien in 2011
        schätzungsweise 25 Milliarden Euro betragen haben. Al-
        lerdings spielen bei dieser Entwicklung auch der Struk-
        turwandel – zum Beispiel Stärkung des Dienstleistungs-
        sektors – und die autonome technische Entwicklung eine
        Rolle.
        Nach den Zielsetzungen der Bundesregierung sollen
        bis zum Jahr 2030 mehr als 30 Prozent erneuerbare
        Energien zum Bruttoendenergieverbrauch und mehr als
        50 Prozent erneuerbare Energien zur Bruttostromerzeu-
        gung beitragen. Eine Abschätzung der vermiedenen
        Kosten für Energieimporte für diesen Zeithorizont liegt
        der Bundesregierung nicht vor.
        Studien zur Schätzung der Steuern und Abgaben
        durch den Ausbau der erneuerbaren Energien liegen für
        den genannten Zeitraum nicht vor.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 74):
        Welche konkreten Änderungen in Gesetzen, Verordnun-
        gen und anderen Rechtsetzungen plant die Bundesregierung
        in Bezug auf die Anwendung der Fracking-Technologie, und
        wann wird sie diese den zuständigen Gremien zur Entschei-
        dung vorlegen?
        Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
        gie und das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
        schutz und Reaktorsicherheit haben Regelungsvor-
        schläge für die Änderung der Verordnung über die
        Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben,
        UVP-V Bergbau, und für die Anpassung des Wasser-
        haushaltsgesetzes, WHG, vorgelegt. Das Kabinett soll
        baldmöglichst damit befasst werden.
        BMWi und BMU haben sich auf folgende Änderun-
        gen verständigt:
        UVP-V Bergbau: Für jede Bohrung zur Aufsuchung
        oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, bei
        der die Fracking-Technologie eingesetzt wird, ist eine
        Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Öffent-
        lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Hierdurch wird si-
        chergestellt, dass sämtliche Belange des Umweltschut-
        zes sorgfältig beurteilt werden. Die Verordnung über die
        Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben,
        UVP-V Bergbau, soll entsprechend geändert werden.
        WHG: Im Wasserhaushaltsgesetz, WHG, wird unter
        anderem klargestellt, dass Bohrungen zur Aufsuchung
        oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme un-
        ter Einsatz der Fracking-Technologie in Wasserschutz-
        gebieten ausdrücklich verboten sind. Außerhalb von
        Wasserschutzgebieten können Fracking-Bohrungen be-
        schränkt werden, wenn anderenfalls der mit der Festset-
        zung des Wasserschutzgebietes verfolgte Zweck gefähr-
        det wäre.
        Anlage 47
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksa-
        che 17/12439, Frage 75):
        Aus welchen Gründen hat die Staatsministerin Cornelia
        Pieper am 20. Februar 2013 in ihrer 15-minütigen Rede beim
        Empfang des kosovarischen Botschafters in Berlin und der
        kosovarischen Regierung anlässlich der fünfjährigen Unab-
        hängigkeit des Kosovo – bei sichtbarer Anwesenheit dreier
        ehemaliger deutscher KFOR-Befehlshaber – mit keinem Wort
        den Einsatz der KFOR-Truppen bzw. der Bundeswehr gewür-
        digt?
        In meinem kurzen Grußwort beim Empfang zum
        fünften Jahrestags der Unabhängigkeit Kosovos habe ich
        mich – dem feierlichen Anlass entsprechend – darauf
        konzentriert, die Fortschritte zu würdigen, die die koso-
        varische Regierung und die Bürgerinnen und Bürger Ko-
        sovos in den letzten fünf Jahren beim Aufbau eines de-
        mokratischen Rechtsstaats und bei der Konsolidierung
        der Staatlichkeit der Republik Kosovo erzielen konnten.
        Es kann kein Zweifel bestehen an der Wertschätzung
        der Bundesregierung für die Leistungen der NATO-ge-
        führten Militäroperation im Kosovo, KFOR, bei der
        Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds
        im Kosovo und der Verdienste, die sich die Soldatinnen
        und Soldaten der Bundeswehr und die bisher sieben
        deutschen KFOR-Kommandeure bei der Erfüllung die-
        ser Aufgabe erworben haben. Diese Wertschätzung hat
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27889
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        die Bundesregierung an geeigneter Stelle auch immer
        wieder unterstrichen.
        Anlage 48
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 76):
        Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
        das Schicksal der Ende Januar 2013 im Iran verhafteten Jour-
        nalistinnen und Journalisten vor (www.guardian.co.uk/world/
        2013/jan/27/iranian-journalists-arrested-raids-newspapers),
        und welche Schritte hat sie unternommen, um sich für die Be-
        freiung der unter anscheinend kaum haltbaren Anschuldigun-
        gen Inhaftierten einzusetzen?
        Nach Informationen der Bundesregierung wurden seit
        dem 26. Januar 2013 mindestens 15 Journalistinnen und
        Journalisten durch die iranischen Sicherheitsbehörden
        festgenommen. Laut Informationen halbstaatlicher ira-
        nischer Medien seien die entsprechenden Haftbefehle
        aufgrund von Zusammenarbeit mit „antirevolutionären
        persischsprachigen Medien“ erlassen worden. Trotz
        Meldungen der iranischen Nachrichtenagentur Mehr,
        nach denen eine Reihe der Verhafteten wieder auf freien
        Fuß gesetzt wurden, konnte bislang lediglich die Freilas-
        sung einer Festgenommenen bestätigt werden.
        Die Bundesregierung hat sich bei der Europäischen
        Union für eine Stellungnahme der Hohen Vertreterin für
        Außen- und Sicherheitspolitik der EU eingesetzt, die am
        31. Januar 2013 veröffentlicht wurde. Die Bundesregie-
        rung setzt sich darüber hinaus sowohl in bilateralen
        Gesprächen mit iranischen Offiziellen als auch in öffent-
        lichen Stellungnahmen für die Einhaltung der Men-
        schenrechte und die Gewährleistung von Meinungs- und
        Pressefreiheit in Iran ein. Das Auswärtige Amt verfolgt
        das Schicksal der inhaftierten Journalisten mit großer
        Aufmerksamkeit und wird sich auch künftig für die Frei-
        lassung inhaftierter Journalisten, Oppositioneller und
        Menschenrechtsverteidiger einsetzen.
        Anlage 49
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 77):
        Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung
        zum Verbleib des deutsch-syrischen Doppelstaatlers M. H. Z.
        vor, in dessen Fall sie nach eigenem Bekunden (vergleiche die
        Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 9
        auf Bundestagsdrucksache 17/10606) mehrfach bei der syri-
        schen Regierung interveniert hat?
        Die Bundesregierung hat von der Arabischen Repu-
        blik Syrien seit geraumer Zeit keine neuen Erkenntnisse
        zum Haftfall M. H. Z. erhalten.
        Im Januar 2013 kam es in Syrien zu einem von der
        türkischen Stiftung für Menschenrechte, Freiheiten und
        humanitäre Hilfe – Insan Hak ve Hürriyetleri ve Insani
        Yardim Vakfi, IHH – mitorganisierten Gefangenenaus-
        tausch von circa 1 000 Gefangenen in syrischer Haft, die
        gegen 48 iranische Staatsangehörige ausgetauscht wur-
        den. Herr Z. war nach Kenntnis der Bundesregierung
        nicht unter den dabei Freigekommenen.
        Anlage 50
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 78):
        Wann hat die Bundesregierung ungefähr – unabhängig
        davon, dass sie von Großbritannien darüber keine Notifizie-
        rung erhalten hat; vergleiche die Antwort der Bundesregie-
        rung auf meine mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 17/221,
        Anlage 40 – von dem nuklearen Standortbewilligungs- und
        Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für die beiden ge-
        planten Reaktorblöcke in Hinkley Point erstmals erfahren,
        zum Beispiel durch Medienberichte, und welche Berichte hat
        die Bundesregierung von der Deutschen Botschaft London
        über dieses Neubauvorhaben in Hinkley Point in dieser Wahl-
        periode erhalten; bitte mit Datumsangabe?
        Die Bundesregierung wurde von der Botschaft des
        Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
        am 26. Oktober 2010 über die Wahl des Standorts
        Hinkley Point für Neubauvorhaben von Kernkraftwer-
        ken unterrichtet. Aus Medienberichten wurde der Bun-
        desregierung bekannt, dass der zukünftige Betreiber
        Électricité de France im Juli 2011 einen Antrag auf
        Standortgenehmigung gemäß Umweltvorgaben gestellt
        hat. Die zuständige britische Umweltbehörde hat vom
        25. August bis zum 15. Dezember 2011 sowie vom
        13. August bis zum 9. November 2012 die Öffentlichkeit
        konsultiert. Daraus resultierte am 26. November 2012
        die in der Bezugsantwort der Bundesregierung genannte
        Standortgenehmigung.
        Anlage 51
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Ab-
        geordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/12439,
        Fragen 79 und 80):
        Ist die Bundesregierung bereit, auf die Regierung von
        Bangladesch einzuwirken, um den Kindern der Flüchtlinge
        der Rohingya im Lager Cox‘s Bazar eine mindestens achtjäh-
        rige Schulausbildung zu ermöglichen?
        Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit der EU und
        gegebenenfalls den USA auf Bangladesch einzuwirken, dass
        die sogenannten Kontingentflüchtlinge der Rohingya in die
        aufnahmewilligen Staaten ausreisen dürfen, und inwiefern
        engagiert sich die Bundesregierung, dass die myanmarische
        Regierung den Rohingya-Flüchtlingen die Staatsbürgerschaft
        von Myanmar zuerkennt?
        Zu Frage 79:
        Die Bundesregierung würde es sehr begrüßen, wenn
        die Regierung der Volksrepublik Bangladesch den Flücht-
        lingskindern im offiziellen Lager von Kutupalong eine
        Schulausbildung bis zum 8. oder 10. Schuljahr ermögli-
        chen würde. Trotz jahrelangen Drängens des Flücht-
        lingshilfswerks der Vereinten Nationen, UNHCR, auf
        Ausbau des Schulangebots endet die Schule in diesem
        Lager bis jetzt mit dem 5. Schuljahr.
        27890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Die Bundesregierung wird dies in ihrem weiteren
        politischen Dialog mit den Behörden in Bangladesch zur
        Sprache bringen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die
        Priorität der Regierung von Bangladesch auf der unun-
        terbrochenen Versorgung der Flüchtlinge mit lebens-
        wichtigen Unterstützungsmaßnahmen liegt, vor allem
        mit Lebensmitteln und medizinischer Versorgung.
        Zu Frage 80:
        Es ist nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass die Re-
        gierung von Bangladesch die Ausreise von Rohingya-
        Flüchtlingen gestatten wird, da dies weitere Angehörige
        der Rohingya in Myanmar zur Flucht über die Grenze
        nach Bangladesch ermutigen könnte. Die Bundesregie-
        rung hält es zudem für vorrangig, dass den Rohingya
        eine Rückkehr nach Myanmar und ein Leben in ihrer
        Heimat ermöglicht wird.
        Die Bundesregierung spricht in ihren Kontakten mit
        der myanmarischen Regierung regelmäßig die Lage der
        Rohingya an. Sie setzt sich dabei für eine nachhaltige
        Verbesserung des rechtlichen Status der Volksgruppe
        einschließlich der Staatsangehörigkeitsfrage ein, die den
        Interessen der Rohingya in Myanmar gerecht wird.
        Die deutschen Botschaften in Dhaka und Rangun ste-
        hen mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten
        Nationen, UNHCR, in engem Kontakt.
        Anlage 52
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/12439, Frage 81):
        Hat die Bundeskanzlerin auf ihrer aktuellen zweitägigen
        Türkeireise (www.europeonline-magazine.eu/merkel-besucht
        -in-der-tuerkei-bundeswehr-und-trifft-staatsspitze_265431. html)
        sowohl gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten Abdullah
        Gül und dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip
        Erdogan die schweren Menschenrechtsverletzungen, die Ver-
        folgung von Oppositionellen, kritischen Journalisten und Kul-
        turschaffenden wie des weltweit bekannten Komponisten
        Fazil Say in der Türkei bei ihren Gesprächen mit deutlicher
        Kritik zur Sprache gebracht?
        Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat während
        ihres Besuchs in der Republik Türkei die Frage der
        Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit gegenüber ih-
        ren politischen Gesprächspartnern deutlich angespro-
        chen.
        Der Prozess gegen den Pianisten und Komponisten
        Fazil Say wird vom Deutschen Generalkonsulat Istanbul
        aufmerksam beobachtet. Das Verfahren wurde zuletzt
        am 18. Februar 2013 auf den 15. April 2013 vertagt.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/12439, Frage 82):
        Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum
        Zustandekommen, zu Verhandlungspartnern und geplanten
        Inhalten eines Abkommens zur weiteren bilateralen Zusam-
        menarbeit mit Saudi-Arabien mitteilen, das zwischen dem In-
        nenministerium des Königreichs Saudi-Arabien und dem
        Bundesministerium des Innern verhandelt wird (vergleiche
        die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
        Fraktion Die Linke zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache
        17/12427), und welchen Inhalt hatte der Beitrag „Politische,
        soziale und kulturelle Auswirkungen von Wirtschaftskrisen“,
        den das Bundeskriminalamt auf der Jahreskonferenz des
        European Expert Network on Terrorism Issues, EENeT, in
        Budapest/Ungarn geleistet hat (vergleiche die Antwort zu
        Frage 19 d auf Bundestagsdrucksache 17/12427)?
        Die Bundesregierung verhandelt derzeit als Basis für
        die weitere bilaterale grenzpolizeiliche Zusammenarbeit
        ein Ressortabkommen mit dem saudi-arabischen Innen-
        ministerium. Dieses Abkommen war bereits Gegenstand
        von drei Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke.
        Basierend auf den inzwischen gesammelten Erfahrun-
        gen in dem Modernisierungsprojekt für den saudi-arabi-
        schen Grenzschutz sollen mit dem Abkommen insbeson-
        dere der Status der Bundespolizisten während deren
        Aufenthalt in Saudi-Arabien und die Projektstruktur op-
        timiert werden.
        Der Entwurf des Abkommens befindet sich in der
        fortgeschrittenen Abstimmung zwischen dem Bundes-
        ministerium des Innern und dem saudi-arabischen Innen-
        ministerium.
        Im Oktober 2012 hatte sich eine Delegation des Innen-
        ausschusses des Deutschen Bundestages vor Ort in Saudi-
        Arabien einen detaillierten Eindruck vom Engagement
        der Bundespolizei in Saudi-Arabien verschafft.
        Der Beitrag des Bundeskriminalamts zum Tagesord-
        nungspunkt „Politische, soziale und kulturelle Auswir-
        kungen von Wirtschaftskrisen“ bestand in einem Impuls-
        referat mit dem Titel „The phenomena of right wing
        motivated crime in selected European countries and
        counterstrategies“ und diente als Diskussionsgrundlage
        zu der Frage, inwieweit die aktuellen ökonomischen Kri-
        senerscheinungen Einfluss auf differente extremistische
        Erscheinungsformen – hier in Gestalt des Rechtsextre-
        mismus – in ausgesuchten europäischen Staaten neh-
        men.
        Anlage 54
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksa-
        che 17/12439, Frage 83):
        Wird sich die Bundesregierung analog zu ihrem Vorgehen
        hinsichtlich der Frage der Visafreiheit im Zusammenhang mit
        den Vereinigten Arabischen Emiraten auch für eine europäi-
        sche Regelung bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen
        einsetzen, und wann gedenken die Bundesminister des Innern
        und des Auswärtigen in dieser wichtigen Frage geschlossen
        gegenüber den europäischen Partnern initiativ zu werden?
        Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Natio-
        nen, UNHCR, hat die internationale Staatengemein-
        schaft mit seinem Flash-Appeal im August 2012 dazu
        aufgerufen, 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Februar 2013 27891
        (A) )
        )(B)
        (D
        Anlage 55
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12439, Frage 84):
        Welche außerhalb der Bundesministerien verfassten Ge-
        setzentwürfe hat die Bundesregierung vor dem 30. November
        2012 zur Stellungnahme an Verbände versandt, und plant die
        Bundesregierung, in Zukunft Gesetzentwürfe, die sie nicht
        selbst verfasst hat, zur Stellungnahme an Verbände zu schi-
        cken?
        Die zu dieser Frage in Bezug stehende Konstellation
        in der vom Bundesministerium der Justiz beantworteten
        Frage ist ein Einzelfall. Zudem handelte es sich in die-
        sem Fall nicht um eine Gesetzesvorlage.
        Die Bundesministerien verantworten darüber hinaus
        jede ihrer eigenen Gesetzesvorlagen selbst. Gemäß § 47
        Abs. 3 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundes-
        regierung sind bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen
        die Zentral- und Gesamtverbände sowie Fachkreise, die
        auf Bundesebene bestehen, rechtzeitig zu beteiligen.
        Zeitpunkt, Umfang und Auswahl bleiben, soweit keine
        Sondervorschriften bestehen, dem Ermessen des feder-
        führenden Bundesministeriums überlassen.
        zu rechnen?
        Die Bundesregierung wird – wie auch in anderen Fäl-
        len üblich – zunächst die schriftliche Ausfertigung des
        Urteils samt Entscheidungsgründen abwarten und diese
        dann sorgfältig auswerten.
        Da sich die Verfassungsorgane, Behörden und Ein-
        richtungen des Bundes in ihrer bisherigen Auskunftspra-
        xis gegenüber Medienvertretern in der Sache an den
        Pressegesetzen der Länder orientiert haben, sind in der
        Praxis keine Änderungen zu erwarten. Dies hat die Bun-
        desregierung im Übrigen bereits vor dem Urteil betont,
        ebenso wie den kompetenzrechtlichen Schwerpunkt der
        Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses beim
        Bundesverwaltungsgericht. Darüber hinaus hat auch der
        Vertreter des Bundesinteresses in der mündlichen Ver-
        handlung auf die Rechtsprechung des Bundesverfas-
        sungsgerichts hingewiesen, wonach aus dem Grundrecht
        der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundge-
        setzes Unterrichtungspflichten gegenüber der Presse fol-
        gen können.
        Für weitere Schlussfolgerungen muss zunächst die
        schriftliche Urteilsausfertigung samt Entscheidungs-
        gründen abgewartet werden.
        (Cdie sich in Syrien befinden, aufzunehmen. Deutschland
        wird 200 dieser Flüchtlinge im Rahmen seines allgemei-
        nen Resettlement-Programms im Laufe der kommenden
        Monate aufnehmen. Die Vorbereitungen dazu laufen der-
        zeit in Zusammenarbeit mit dem UNHCR.
        Sollte es zu einem weitergehenden Aufruf des
        UNHCR kommen, ist Deutschland bereit, in Abstim-
        mung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten Kontingente
        von Flüchtlingen in Deutschland aufzunehmen. Dafür
        werden sich dann die Bundesminister des Innern und der
        Bundesminister des Auswärtigen gemeinsam einsetzen.
        Sollte eine solche (temporäre) Aufnahme syrischer
        Flüchtlinge außerhalb der Krisenregion erforderlich wer-
        den, muss im Kreis der europäischen Mitgliedstaaten
        hierüber entschieden und eine gesamteuropäische Lö-
        sung herbeigeführt werden.
        Anlage 56
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Drucksache
        17/12439, Fragen 85 und 86):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum grund-
        gesetzlich garantierten Auskunftsrecht für Medienvertreter
        gegenüber Bundesbehörden, nicht zuletzt vor dem Hinter-
        grund, dass die Bundesregierung und der Vertreter des Bun-
        desinteresses beim Bundesverwaltungsgericht noch am Tag
        der Entscheidung eine andere Rechtsauffassung vertreten ha-
        ben, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass hier
        dringender Handlungsbedarf besteht, um den verfassungs-
        rechtlich geschützten öffentlichen Auftrag der Presse sicher-
        zustellen?
        Welche Konsequenzen zieht sie aus der Entscheidung, um
        den verfassungsrechtlichen Anspruch von Medienvertretern
        umzusetzen, und wann ist mit einer entsprechenden Initiative
        224. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1Befragung der Bundesregierung
        TOP 2Fragestunde
        ZP 1Aktuelle Stunde zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe
        Anlagen