Protokoll:
17023

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 23

  • date_rangeDatum: 24. Februar 2010

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:48 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/23 BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Christian Lange (Backnang) (SPD) Beschädigung des Anspruchs auf Durch- setzung der Steuergerechtigkeit durch un- einheitliches Verwaltungshandeln Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 B 1960 C 1960 C 1960 D 1960 D 1961 A 1961 B 1961 D 1962 C 1963 C 1963 D 1963 D 1964 A 1964 C 1965 A Deutscher B Stenografisc 23. Sit Berlin, Mittwoch, de I n h a Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesergierung: Gesetzent- wurf und Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts; weitere Fragen zur Ka- binettsitzung Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin 1959 B 1960 A 1960 A 1960 B BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz, Parl. Staats- sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1961 D 1962 A undestag her Bericht zung n 24. Februar 2010 l t : Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/756, 17/771) . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Christian Lange (Backnang) (SPD) Gespräche zwischen der Bundesregierung und der baden-württembergischen Lan- desregierung über den Kauf von Steuer- sünderdaten und die Anwendung einer ein- heitlichen Rechtsauffassung dazu Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen 1962 B 1962 C Zusatzfragen Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1965 B 1965 C 1965 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) Eignungsfeststellungen bei der Besetzung eines Abteilungsleiterpostens im Bundes- ministerium des Innern Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Verwendung von sogenannten Pepperball- Waffen beim Einsatz der Bundes- oder Landespolizei bei den Blockaden in Dres- den am 13. Februar 2010 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Axel Schäfer (Bochum) (SPD) Durchsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Kriterien für das SWIFT-Ab- kommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Axel Schäfer (Bochum) (SPD) Etwaige Umgehung der Ablehnung des SWIFT-Abkommens im Europäischen Par- lament durch bilaterale Abkommen 1966 A 1966 C 1966 C 1966 D 1967 A 1967 B 1967 D 1968 A 1968 B 1968 C 1969 A 1969 B 1969 C 1969 D 1970 B 1970 C 1971 A Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Dr. Eva Högl (SPD) Vorlage eines Entwurfs für das neu zu ver- handelnde SWIFT-Abkommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Dr. Eva Högl (SPD) Einbeziehung des Europäischen Parla- ments und des Bundestages in die Neuver- handlungen zum SWIFT-Abkommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Gerold Reichenbach (SPD) Übermittlung von Finanzdaten an die USA seit dem 11. Februar 2010 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Gerold Reichenbach (SPD) Geltende Mindeststandards im Daten- und Rechtsschutz sowie Berücksichtigung bei der Neuverhandlung des SWIFT-Abkom- mens Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1971 D 1972 A 1972 C 1973 A 1973 B 1973 D 1974 A 1974 B 1975 A 1975 C 1975 D 1976 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 III Zusatzfragen Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Vorlage des Entwurfs „Europäische Strate- gie für die innere Sicherheit“ Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) . . . . Mündliche Frage 13 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Voraussichtlicher Zeitpunkt der Verab- schiedung des Entwurfs „Europäische Strategie für die innere Sicherheit“ Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) . . . . Mündliche Frage 16 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Umgestaltung des Fonds für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt sowie Aus- wirkungen auf die Rechtsextremismusbe- kämpfung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der französischen Initiative zur Äch- tung von Steueroasen unter Berücksichti- gung der grauen Liste der OECD Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1976 C 1977 A 1977 B 1977 D 1978 A 1978 C 1978 D 1979 B 1980 A 1980 B Mündliche Frage 20 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Abkommen mit Steueroasen zur Erteilung von Auskunft über Besteuerungszwecke nach OECD-Standard Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 23 und 24 Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung der Erhöhung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und hu- manitäre Hilfe auf 0,7 Prozent des Brutto- nationaleinkommens bis 2015; Stufenplan zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Kriterien der Kostenerstattung für Nach- hilfeunterricht bei Kindern in Familien mit Arbeitslosengeldbezug Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Mündliche Frage 42 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Regelung zur Nacherhebung der Schwer- behindertenausgleichsabgabe zahlungsver- pflichteter Arbeitgeber Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . 1981 A 1981 A 1981 C 1981 D 1982 B 1983 B 1983 D 1984 C 1984 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Mündliche Frage 43 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Künftige Regelung der Rehabilitation schwerbehinderter Menschen unter den Trägern der Grundsicherung und der Bun- desagentur gemäß SGB II Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schweigen der Bundeskanzlerin zur Sozialpolitik der Bundesregierung Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Martin Burkert (SPD) Ergebnisse der gemeinsamen Arbeits- gruppe von BMF und BMI zur engeren Zusammenarbeit von Zoll und Bundespoli- zei Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1985 C 1985 D 1986 B 1988 A 1988 D 1990 C 1992 A 1993 A 1994 B 1995 D 1997 A 1998 B 1999 D 2001 D 2002 D 2003 A 2003 B Anlage 3 Mündliche Frage 3 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) EU-Mittel für den Polizeiaufbau in Afgha- nistan für 2008 bis 2010 sowie dortige Ver- wendung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 10 Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) Vertrauliche Zusatzvereinbarungen zum SWIFT-Abkommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 11 Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) Etwaige Zusatzvereinbarungen zu dem neu zu verhandelnden SWIFT-Abkommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 14 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gültigkeit der zwischen Providern und Bundeskriminalamt geschlossenen Ver- träge und Umgang mit den technischen Maßnahmen zur Erschwerung des Zu- gangs zu Internetseiten mit Kinderporno- grafie mit Inkrafttreten des Zugangser- schwerungsgesetzes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 15 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiger späterer Rückgriff auf die techni- schen Maßnahmen zur Erschwerung des 2003 C 2003 D 2004 A 2004 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 V Zugangs zu Internetseiten mit kinderpor- nografischem Material Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 21 Dr. Carsten Sieling (SPD) Neuorganisation der deutschen Finanzauf- sicht Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 22 Dr. Carsten Sieling (SPD) Gesetzliche Verankerung des Verbraucher- schutzes als gleichberechtigtes Ziel der Finanzaufsicht Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 25 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne des BMF zum Umgang mit der Schuldenkrise und Interpretation der No- bail-out-Klausel aus Art. 125 Abs. 1 AEUV Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 26 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage von Lösungsstrategien zur Rettung Griechenlands vor der Zahlungsunfähig- keit Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2004 C 2004 C 2004 D 2005 A 2005 B Anlage 12 Mündliche Frage 27 Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anforderungen der BaFin an die Anreiz- systeme der Finanzberatung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 28 Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschärfung der Haftung für Produkt und Vertrieb im Anlegerschutz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 30 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Bearbeitung der bei der Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft der KfW liegen- den noch offenen DDR-Versicherungsfälle Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 31 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beauftragtes Unternehmen zur Erstellung von Energieszenarien für das Energiekon- zept der Bundesregierung sowie geplante Umsetzung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 33 und 34 Brigitte Zypries (SPD) Position Deutschlands und der anderen eu- ropäischen Regierungsvertreter bei den Verhandlungen über die Zukunft des Inter- net-Governance-Forums 2005 D 2006 A 2006 B 2006 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 35 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundeskanzlerin zu den Äu- ßerungen ihres Stellvertreters Dr. Guido Westerwelle betreffend das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts zu Hartz IV Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 37 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem OECD-Vergleich bezüglich der finanziellen Absicherung von Arbeitslosen für die anstehende Neuregelung der Hartz- IV-Sätze Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 38 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Anforderungen an die Komplexleis- tung Frühförderung und ihrer entspre- chenden Verordnung zur Umsetzung der §§ 30 und 56 SGB IX infolge der UN-Be- hindertenrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 39 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2010 eingestellte Mittel zur Finanzierung von Projekten zur Umsetzung der UN-Be- hindertenrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 D 2007 C 2007 D 2008 A 2008 B Anlage 21 Mündliche Frage 40 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Verträglichkeit einer höheren Zahl von Optionskommunen mit den Ergebnissen der Evaluierung des § 6 c SGB II; Steuer- ausfälle durch die geringere Vermittlungs- quote der Optionskommunen in den ersten Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Argen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 41 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Beanstandungen des Bundesrechnungs- hofes und fehlende Kontroll- und Steue- rungsmöglichkeiten bei der Finanzierung von Leistungen nach SGB II durch kom- munale Träger; Zweckentfremdung von Eingliederungsmitteln bei den verschiede- nen Grundsicherungsmodellen seit Einfüh- rung von Hartz IV Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 44 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines Mindestlohns im Einzel- handel Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 45 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Fehlender Anspruch auf Kindergeld und auf die Familienversicherung in der gesetz- lichen Krankenkasse für nicht in der Aus- bildung befindliche Jugendliche unter 25 Jahren Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2008 D 2009 B 2009 C 2009 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 VII Anlage 25 Mündliche Fragen 46 und 47 Angelika Krüger-Leißner (SPD) Bevorzugte Behandlung der Anträge von Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Bezie- hern zur Übernahme der Zusatzbeiträge der Krankenkassen sowie damit verbunde- ner Verwaltungsaufwand Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 48 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl privat krankenversicherter Ar- beitslosengeld-II-Bezieher mit einem nicht kostendeckenden Zuschuss zu den Kran- kenversicherungskosten und Zeitplan für die Schließung dieser Regelungslücke Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 49 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von der Mittelbegrenzung der Eingliede- rungsverordnung 2010 betroffene Grund- sicherungsstellen und Auswirkungen auf geplante oder bereits zugesagte Förder- plätze Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 50 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufstockung der Exportförderung bei Kürzung der Mittel für den Ökolandbau vor dem Hintergrund der Aussagen des Weltagrarberichts 2008 Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 B 2010 C 2010 D 2011 B Anlage 29 Mündliche Frage 51 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ablehnung des Entwurfs einer Verbrin- gungsordnung für Wirtschaftsdünger Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Fragen 52 und 53 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Inhalt der außergerichtlichem Verhand- lungen mit der Firma Monsanto zum An- bauverbot für die Maissorte MON810; Wahrung der Interessen der Verbraucher und des Umweltschutzes Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 54 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zuständige Stellen für die Dokumentation der Waffenanwendung der Bundeswehr in Afghanistan, insbesondere der Tätigkeiten des Kommandos Spezialkräfte Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 55 Heike Hänsel (DIE LINKE) Existenz sogenannter Todeslisten in Afgha- nistan zur Eliminierung von Taliban-Füh- rern und Beteiligung der Bundeswehr an der Ausführung Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 56 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 2012 B 2012 C 2012 D 2013 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Abwehr von Infanteriewaffen mit Doppel- hohlladungssprengköpfen bei Auslandsein- sätzen der Bundeswehr Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 57 Petra Pau (DIE LINKE) Einsätze einer Alarmrotte der Luftwaffe von Wittmund oder Neuburg aus seit 2003 Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 58 Petra Pau (DIE LINKE) Rechtsgrundlage der Kooperation von Bundeswehr, Bundespolizei und Deutscher Flugsicherung im Führungszentrum Natio- nale Flugsicherung Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 59 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Anforderungen an die Bildungspläne/ Bildungsvereinbarungen für Kindertages- einrichtungen infolge der UN-Behinderten- rechtskonvention und diesbezügliche Maß- nahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 60 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Aktuelle Modellprojekte und Standorte zur Extremismusbekämpfung sowie Neuakzen- tuierungen in der wissenschaftlichen Be- gleitung 2013 D 2014 B 2014 C 2014 D Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 61 und 62 Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fehlende gesetzliche Gewährleistung des Schutzes von Patientendaten, insbesondere bei Abrechnungen von Gesundheitsleistun- gen über private Dienstleister Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staats- sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 63 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussagen des Bundesministers Dr. Peter Ramsauer zur Bemautung von Bundesstra- ßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 64 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe des Kosten-Nutzen-Faktors für die Aufnahme von Projekten in den Vordring- lichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen sowie Vorlage eines Re- ferentenentwurfs für das zu ändernde Fernstraßenausbaugesetz Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 65 Martin Burkert (SPD) Ergebnisse der Sitzung der Monitoring- gruppe zum Donauausbau vom 5. Februar 2010 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2015 A 2015 C 2016 A 2016 C 2016 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 IX Anlage 42 Mündliche Frage 66 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Breite von Bahnsteigen neben Rolltreppen und Treppen bei in den letzten zehn Jahren gebauten Durchgangsbahnhöfen sowie Ge- währleistung der Verkehrssicherheit bei entsprechenden Bahnsteigen im Planfest- stellungsverfahren für den Stuttgarter Tiefbahnhof Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 67 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des von der Firma SMA und Part- ner AG erstellten Gutachtens über den zu- künftigen Bahnbetrieb im Bahnverkehrs- knoten Stuttgart 21 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 68 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Berichts der Bundesregierung „Umweltradioaktivität und Strahlenbelas- tung 2008“ Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 69 und 70 Sabine Stüber (DIE LINKE) Durchsetzung deutscher Interessen und Standards im technischen Umweltschutz und Naturschutz, insbesondere einer ge- meinsamen Umweltverträglichkeitsprü- fung, für das von Polen geplante Atom- kraftwerk Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2017 A 2017 B 2017 C 2017 D Anlage 46 Mündliche Frage 71 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lagerung beschädigter Brennelementeku- geln sowie des Abriebs der Brennelemente- kugeln aus dem Kernkraftwerk AVR Jülich Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 72 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umgang mit dem Schreiben der Minister- präsidenten Günther Oettinger und Roland Koch vom 30. September 2009 zum Thema Weiterbetrieb deutscher Kern- kraftwerke Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 73 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anteil der Fotovoltaik an der Stromversor- gung im Jahr 2020 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 74 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung eines inklusiven Bildungs- systems nach Art. 24 der UN-Behinderten- rechtskonvention Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 75 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung des BMBF am Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonven- 2018 A 2018 C 2018 D 2019 A X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 tion und am Staatenbericht nach Art. 35 der UN-Behindertenrechtskonvention Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 76 und 77 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsanspruch behinderter Kinder auf den Besuch einer allgemeinen Schule sowie hierzu erforderliche Änderungen und An- passungen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 78 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Zahlung der Eingliede- rungshilfe nach SGB XII nur bis zum ers- ten berufsqualifizierenden Abschluss mit Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonven- tion Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 79 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgestaltung der Barrierefreiheit im Stu- dium nach Art. 24 der UN-Behinderten- rechtskonvention Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 80 René Röspel (SPD) Forschungsförderung des sogenannten SMART Breeding Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2019 B 2019 C 2019 D 2020 A 2020 B Anlage 55 Mündliche Frage 81 René Röspel (SPD) Umsetzung des Verhaltenskodex für ver- antwortungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien der EU-Kommission Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 82 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgeschlossene Verträge zum Mehrzweck- forschungsreaktor (MZFR) zwischen dem Bund oder Bundesforschungseinrichtun- gen und Energiekonzernen; rechtliche Konsequenzen aus diesen Verträgen für den Energieversorger EnBW Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 83 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitstechnische Ausbaureserven des Brennelementezwischenlagers in Ahaus be- züglich der geplanten Atomtransporte aus dem AVR Jülich Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 84 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswahlkriterien für die Besetzung der 20 neu geschaffenen Stellen im BMZ seit dem Regierungswechsel Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 85 Heike Hänsel (DIE LINKE) 2020 C 2020 C 2021 A 2021 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 XI Einstellung des Oberst F. H. E. als Leiter der Abteilung 03 des BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 86 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstellungspolitik der Bundesregierung Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Frage 87 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Institutionen und Nichtregie- rungsorganisationen mit den meisten für die Erdbebenhilfe in Haiti zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Fragen 88 und 89 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Bewertung des Wachstumsbeschleuni- gungsgesetzes durch den Normenkontroll- rat und Zusammenarbeit des Normenkon- trollrates mit Stiftungen Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 90 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Optionszwang für Kinder mit einer EU- Staatsangehörigkeit zugunsten einer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 18 und 23 Jahren Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Fragen 91 und 92 Dr. Rolf Mützenich (SPD) 2021 D 2022 A 2022 B 2022 C 2022 D Verfahren gegen Angehörige der Bahai- Religion im Iran sowie Beteiligung von Ba- hai-Institutionen an der Organisation der Demonstrationen am Aschura-Tag Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Fragen 93 und 94 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Reaktionen arabischer Staaten auf die erst- malige Ausbildung von Bundeswehrsolda- ten in Israel Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 95 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlungsstand über das Abkommen mit Afghanistan zur Übergabe von durch deutsche Sicherheitskräfte Festgenomme- nen an afghanische Stellen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Frage 96 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Ablehnung der UN-Resolution vom 5. Februar 2010 zur Aufklärung der Menschenrechts- und Kriegsverbrechen während der israelischen Militäroffensive vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 68 Mündliche Frage 97 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Haltung zu den jüngsten israelischen und US-amerikanischen Überlegungen zu Mili- tärschlägen gegen den Iran Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2023 B 2024 A 2024 B 2024 C 2025 A XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Anlage 69 Mündliche Frage 98 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Klärendes Gespräch mit Israel über die Ermordung des Hamas-Führers Mahmud Abdel Rauf al-Mabhuh Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 70 Mündliche Frage 99 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von im Koordinierungsausschuss Humani- täre Hilfe vertretenen Nichtregierungsor- ganisationen gestellte und abgelehnte An- träge Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2025 C 2025 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 1959 (A) (C) (B) (D) 23. Sit Berlin, Mittwoch, de Beginn: 1
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2003 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Druck- sache 17/756, Frage 1): Gibt es bereits erste Ergebnisse der gemeinsamen Arbeits- gruppe von Bundesministerium der Finanzen und Bundesmi- nisterium des Innern hinsichtlich einer engeren Zusammenar- beit von Zoll und Bundespolizei, und, wenn ja, welche Ergebnisse gibt es? Der Koalitionsvertrag sieht eine Evaluierung der be- stehenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicher- heitsbehörden in Bund und Ländern unter Wahrung der bewährten föderalen Sicherheitsarchitektur vor. Mit Blick auf die Einbeziehung der Schnittstelle Zoll/ Bundespolizei ist Stand der gegenwärtigen gemeinsa- men Überlegungen von Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Finanzen zur Umsetzung dieses Prüfauftrages, dass eine Expertenkommission mit der Prüfung betraut werden soll. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 3): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die je- weilige Höhe der von der EU-Kommission 2008 bis 2010 für den Polizeiaufbau in Afghanistan bewilligten sowie bislang abgeflossenen Hilfsgelder, und inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass hierfür bewilligte Euromittel in dreistelliger Millionenhöhe bislang nicht verwendet werden konnten, weil die Kommission unterließ, die konkreten Ver- wendungszwecke, wie erforderlich, zu präzisieren? Die EU-Kommission fördert den Polizeiaufbau in Afghanistan über den durch das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, UNDP, verwalteten Rechtsstaat- lichkeitsfonds, LOTFA. LOTFA ist ein überjähriger Fonds, aus dem Gehaltszahlungen und andere Maßnah- men zur Kapazitätsbildung der afghanischen Polizei fi- nanziert werden. Nach Angaben von UNDP hat die EU-Kommission für Gehaltszahlungen an die afghanische Polizei 57 262 416 US-Dollar im Jahr 2008 und 5 637 483 US- Dollar im Jahr 2009 eingezahlt, die jeweils zu 100 Pro- zent abgeflossen sind. Im Zeitraum von September 2008 bis Dezember 2009 hat die EU-Kommission darüber hinaus 37 000 000 Euro in den LOTFA eingezahlt. Über den Abfluss dieser Mit- tel liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Für die Jahre 2010 und 2011 hat die EU-Kommission 74 750 000 Euro für LOTFA zugesagt und 37 375 000 Eu- ro bereits eingezahlt. Über die genannten Beträge hinaus liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse über weitere im Zeit- raum von 2008 bis 2010 für den Polizeiaufbau Afghanis- tan bewilligten Mittel der EU Kommission vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 10): Ist die Aussage des Bundesbeauftragten für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit aus dem Dezember 2009 zutreffend, wonach es vertrauliche Zusatzvereinbarungen zum SWIFT-Abkommen gegeben haben soll, die der Öffentlich- keit nicht zugänglich gemacht wurden, und, falls ja, welche Regelungsinhalte waren hiervon betroffen? Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 24.02.2010 Burgbacher, Ernst FDP 24.02.2010 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2010 Ehrmann, Siegmund SPD 24.02.2010 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 24.02.2010 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2010 Pflug, Johannes SPD 24.02.2010 Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 24.02.2010 Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 24.02.2010 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 24.02.2010 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2010 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 24.02.2010 Dr. Schwanholz, Martin SPD 24.02.2010 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2010 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 24.02.2010 2004 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Das am 30. November 2009 gezeichnete „Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zah- lungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Eu- ropäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzie- rung des Terrorismus“ enthält einen Anhang, der zu- nächst von der EU als Verschlusssache eingestuft wor- den war. Die Bundesregierung hat dies kritisiert und um Auf- hebung der Einstufung gebeten. Dem ist die EU zwi- schenzeitlich gefolgt, Ratsdokument 6252/10 vom 8. Fe- bruar 2010. Der Anhang legt fest, dass sich das Abkommen nur auf SWIFT bezieht und die sogenannten SEPA-Daten, Single European Payment Area, des einheitlichen euro- päischen Zahlungsverkehrsraums von dem Abkommen ausgenommen sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 11): Ist damit zu rechnen, dass auch bei der Aushandlung des zukünftigen SWIFT-Abkommens solche Zusatzvereinbarun- gen getroffen werden? Die Bundesregierung verfügt dazu derzeit über keine Informationen. Sie rechnet nicht damit, dass nochmals ein Teil des Vertragsinhalts als Verschlusssache einge- stuft werden wird, und geht davon aus, dass es bei den inhaltlichen Beschränkungen des Anwendungsbereichs des Abkommens, nur SWIFT, keine SEPA-Daten, bleibt. Sie wird sich dafür einsetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 14): Ist es richtig, dass die zwischen den Providern und dem Bundeskriminalamt abgeschlossenen Verträge mit Inkrafttre- ten des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpor- nografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen – Zugangser- schwerungsgesetz, ZugErschwG – trotz der Absicht der Bundesregierung, keine Sperrung von Seiten vornehmen zu wol- len, weiterhin gültig sind, und gibt es, sollte dies der Fall sein, von- seiten der Bundesregierung Überlegungen, wie weiterhin mit den Verträgen und den in ihnen implizierten technischen Maß- nahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten in Zukunft umgegangen wer- den soll? Bereits bei Abschluss der Verträge war beabsichtigt, dass diese nur bis zum Inkrafttreten des Zugangserschwe- rungsgesetzes, ZugErschwG, Gültigkeit haben sollten. Soweit die vertraglichen Verpflichtungen nicht schon we- gen des Inkrafttretens des ZugErschwG erlöschen, wer- den die Verträge daher BKA-seitig zeitnah und unter Hin- weis auf das Inkrafttreten des ZugErschwG aufgekündigt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 15): Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass auf die tech- nischen Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Inter- netseiten mit kinderpornografischem Material, welche im Zuge der zwischen den Providern und dem Bundeskriminal- amt abgeschlossenen Verträge von den Providern bereitge- stellt wurden, nicht zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Zuge des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, zurückgegrif- fen wird? Eine solche Nutzung ist vertraglich nicht vorgesehen. Ob und auf welchem Weg Internetserviceprovider gege- benenfalls Verfügungen auf der Grundlage von landes- rechtlichen Vorschriften wie dem Jugendmedienschutz- Staatsvertrag bisher nachgekommen sind und zukünftig nachkommen werden, liegt außerhalb des Verantwor- tungsbereichs der Bundesregierung. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa- che 17/756, Frage 21): Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz der Antwort auf die schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksa- che 17/702, es gebe noch „keine abschließende Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der deutschen Finanzauf- sicht“, zu den Äußerungen der Regierungskoalition in der Sit- zung des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2010, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, „in ihrer derzeitigen Struktur“ an die Deutsche Bundesbank angedockt werden soll (Plenarprotokoll 17/22, Seite 1912 A), und welche Überlegungen existieren in der Bundesregierung angesichts dieser Aussagen, auch künftig die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank gegenüber der Bundesregierung sicherzustellen? Die Bundesregierung hat noch keine abschließende Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der deutschen Finanzaufsicht getroffen. Ich darf Ihnen je- doch versichern, dass die Bundesregierung bei ihren Überlegungen zur Neuordnung der Finanzaufsicht selbstverständlich die europa- und verfassungsrechtlich geschützte Unabhängigkeit der Bundesbank in vollem Umfang berücksichtigen wird. Äußerungen von Mitgliedern des Deutschen Bundes- tags kommentiert die Bundesregierung im Übrigen nicht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Druck- sache 17/756, Frage 22): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2005 (A) (C) (B) (D) Wie ist die Position der Bundesregierung zu den Vorschlä- gen, im Rahmen der Neuorganisation der Finanzaufsicht in Deutschland den Verbraucherschutz als gleichberechtigtes Aufsichtsziel der Aufsichtsbehörden gesetzlich zu verankern? Die Bundesregierung misst der Verbesserung des An- leger- und Verbraucherschutzes im Finanzmarktbereich große Bedeutung zu. Der Koalitionsvertrag sieht entsprechend eine Reihe von Festlegungen und Maßnah- men vor, die selbstverständlich auch in die Überlegun- gen der Bundesregierung zur Neuordnung der Finanz- aufsicht einfließen. Abschließende Entscheidungen hat die Bundesregie- rung – wie bereits ausgeführt – noch nicht getroffen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 25): Worüber hat der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolf- gang Schäuble, konkret Vertreterinnen und Vertreter der Frak- tion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag am Mittwoch, dem 10. Februar 2010, in Bezug auf angeblich bestehende Pläne des Bundesministeriums der Finanzen im Umgang mit der Schuldenkrise informiert, und wie schätzt die Bundesre- gierung den derzeitigen Juristenstreit um die sogenannte No- bail-out-Klausel aus Art. 125 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV, ein, bzw. wie interpretiert die Bundesregierung diese Klausel im Hinblick auf die Gewährung eines finanziellen Beistandes der EU zu- gunsten eines Mitgliedstaates? Der Bundesminister der Finanzen berichtete zur Wirt- schafts- und Finanzlage in Griechenland. Konkret infor- mierte er die Anwesenden über das zum damaligen Zeit- punkt erwartete und inzwischen vom ECOFIN-Rat am 16. Februar 2010 beschlossene Maßnahmenpaket für Griechenland zum Abbau des übermäßigen Defizits im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Im Ein- zelnen handelte es sich um (a) den Beschluss zur Ver- schärfung des Defizitverfahrens, (b) die Rats-Stellung- nahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm, (c) eine Verwarnung mit Vorschlägen für ein Paket struktureller Reformen sowie (d) das von der EU-Kommission bereits eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Grie- chenland aufgrund der Statistikfalschmeldungen. Nach Art. 125 Abs. 1 AEUV haften weder die EU noch die Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaates und treten nicht für derartige Verbindlichkeiten ein. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich bisher nicht zur Auslegung des Art. 125 AEUV geäußert. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 26): Welche Lösungsstrategien würde die Bundesregierung un- terstützen, wenn das am 16. Februar 2010 auf dem Ecofin-Rat beschlossene Maßnahmenpaket zur Rettung Griechenlands vor der Zahlungsunfähigkeit nicht zielführend sein sollte, und wann gedenkt die Bundesregierung alle Fraktionen des Deut- schen Bundestages darüber zu unterrichten? Die Bundesregierung vertraut fest darauf, dass Grie- chenland mit seinem europäisch abgestimmten strikten Konsolidierungskurs das Vertrauen der Finanzmärkte stärken wird. Griechenland erbittet keine finanzielle Un- terstützung, was beim ECOFIN-Rat am 16. Februar 2010 bekräftigt wurde. Die Frage von finanziellen Hilfen stellt sich damit nicht. Die Europäische Kommission wird in enger Zusam- menarbeit mit der Europäischen Zentralbank und unter Einbindung der Expertise aus dem Internationalen Wäh- rungsfonds die Umsetzung der griechischen Konsolidie- rungsanstrengungen überprüfen. Griechenland ist ver- pflichtet, bereits bis zum 16. März 2010 einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie es seine Ziele zur Haus- haltssanierung in diesem Jahr erreichen will. Sollte sich herausstellen, dass das Defizitziel für 2010 verfehlt wer- den könnte, so ist Griechenland aufgefordert, bereits in diesem Bericht notwendige zusätzliche Maßnahmen, ge- gebenenfalls sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite, zu ergreifen. Der griechische Minister- präsident Papandreou hat beim informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU am 11. Februar 2010 zugesagt, dass Griechenland alles daran setzen werde, das Defizit in diesem Jahr wie geplant zu redu- zieren, so wie es auch das inzwischen verschärfte Defi- zitverfahren im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstums- paktes vorsieht. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben bei ih- rem genannten Treffen Griechenland aufgefordert, seine öffentlichen Finanzen auf einen nachhaltigen Pfad zu- rückzuführen. Von diesem Treffen ist ein deutliches Sig- nal ausgegangen, dass die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission die griechische Verpflich- tung zu einem Defizitabbau um 4 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr für ausreichend und richtig halten. Die Staats- und Regierungschefs er- klärten ferner, dass die Mitgliedstaaten der Eurozone bei Bedarf entschiedene und koordinierte Maßnahmen ergrei- fen, um die finanzielle Stabilität der Eurozone als Einheit zu sichern. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag re- gelmäßig und zeitnah über die Entwicklungen bezüglich Griechenlands. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 27): Welche Anforderungen im Hinblick auf Anreizsysteme stellt die BaFin an die Finanzberatung? Die Anforderungen an Anreizsysteme bei der Finanz- beratung sind für Wertpapierdienstleistungsunternehmen 2006 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) in § 31 d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fest- gelegt. Diese Vorschrift regelt, unter welchen Vorausset- zungen ausnahmsweise Zuwendungen Dritter zulässig sind und stellt insbesondere die Pflicht zur Offenlegung der Zuwendungen gegenüber Kunden auf. Anreizsysteme bei der Anlageberatung unterliegen auch den organisatorischen Anforderungen an Wertpa- pierdienstleistungsunternehmen nach § 33 WpHG. Diese organisatorischen Anforderungen wurden von der Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Min- destanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) näher konkretisiert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 28): In welcher Weise möchte die Bundesregierung die Haf- tung für Produkt und Vertrieb im Anlegerschutz – Koalitions- vertrag – verschärfen? Zu dem sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden Auftrag zur Verschärfung der Haftung für Produkte und Vertrieb verweist die Bundesregierung auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Ab- geordneten Caren Lay Nr. 395 für den Monat Januar 2010. Die Prüfungen dauern an, konkrete Gesetzesvor- schläge müssen noch erarbeitet werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 30): Was wird die Bundesregierung tun, damit die bei der Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft, FuB, der Kredit- anstalt für Wiederaufbau liegenden 1 744 offenen DDR-Versi- cherungsfälle im Interesse der geschädigten Personen zeitnah bearbeitet und entschieden werden (siehe „Alte Schäden, neue Leiden“ in der Leipziger Volkszeitung vom 17. Februar 2010)? Die Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH, FuB, bearbeitet im Auftrag der KfW als Rechtsnachfol- gerin der Staatlichen Versicherung der DDR in Abwick- lung, SinA, die noch offenen Schadensfälle aus den Bereichen Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeughaft- pflichtversicherung und Unfallversicherung. Bei den gegenwärtig vorliegenden noch offenen 1 744 Versicherungsfällen handelt es sich jedoch in aller Regel nicht um „Neufälle“, bei denen eine grundsätzli- che Entscheidung über das Bestehen von Ansprüchen getroffen werden müsste. Vielmehr handelt es sich um Fälle, die bereits seit dem Zeitpunkt der jeweiligen Schä- digung, welche regelmäßig vor dem 31. Dezember 1990 liegt, teilweise aber auch Jahrzehnte zurückliegen kann, einer laufenden Bearbeitung und Regulierung unterlie- gen. Da auch Geschädigte betroffen sind, die in den spä- ten 1980er-Jahren geboren wurden, wird die laufende Regulierung – insbesondere bei laufenden Rentenan- sprüchen – teilweise noch viele Jahre andauern. Die Bearbeitung beinhaltet, die von den Geschädigten geltend gemachten Einzelansprüche, welche auf das je- weilige Schadensereignis gestützt werden, zu prüfen und, soweit sie sich als rechtlich begründet und nicht be- reits verjährt erweisen, zu erfüllen. Dabei kann es um die Anpassung laufender Leistungen, wie etwa Schaden- ersatzrenten zum Ausgleich von Erwerbsschäden und Mehraufwendungen, oder einmalige bzw. unregelmäßig anfallende Leistungsansprüche gehen. Die Bearbeitung der einzelnen Vorgänge erfolgt dabei sachgerecht und zeitnah. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 31): An wen wurde der Auftrag zur Erstellung von Energiesze- narien für das Energiekonzept der Bundesregierung vom Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie vergeben – Projekt Nr. 12/10 –, und welcher Zeitplan, insbesondere welches Enddatum der Auftragsausführung, ist für den Auf- trag – bitte mit vollständiger Angabe aller wesentlichen Etap- pen bzw. Zwischenabnahmen – vorgesehen? Der Dienstleistungsauftrag 12/10 „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ ist in Ab- stimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Rahmen eines beschleunigten Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben worden. Die Aufforderung zur Abgabe der Interessenbe- kundung ist am 18. Januar 2010 veröffentlicht worden. Termin zur Abgabe der Interessenbekundung war der 29. Januar 2010. Das Vergabeverfahren läuft noch. Der Auftrag ist noch nicht vergeben worden. Nach Abstimmung mit dem BMU ist derzeit folgen- der Zeitplan vorgesehen: 15. Mai 2010: Vorlage eines Zwischenberichts; Ende Juni 2010: Vorlage des Haupt- berichts; Herbst 2010: Ergänzende Analysen. Die gesamte Laufzeit des Projekts beträgt neun Mo- nate ab Auftragsbeginn. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Druck- sache 17/756, Fragen 33 und 34): Welches Bundesministerium führt für die Bundesregie- rung die Verhandlungen über die Zukunft des Internet-Gover- nance-Forum, IGF, und welche Position vertreten Deutsch- land und die anderen europäischen Regierungsvertreter bei diesen Verhandlungen? Stimmen Berichte, nach denen bei den Verhandlungen zum IGF die Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Nichtregierungsorganisationen bei der zukünfti- gen Arbeit des IGF infrage steht, und, wenn ja, welche Posi- tion vertritt die Bundesregierung dazu? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2007 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 33: Innerhalb der Bundesregierung führt das Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Technologie in Abstim- mung mit den anderen Ressorts die Verhandlungen über die Zukunft des Internet-Governance-Forums. Die Einrichtung eines Internet-Governance-Forums wurde 2005 beim Weltgipfel zur Informationsgesell- schaft in Tunis beschlossen. Dieses Mandat endet mit dem fünften IGF, das in diesem Jahr in Vilnius stattfin- den wird. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wurde vom Weltgipfel aufgefordert zu prüfen, ob über diesen ursprünglich vorgesehenen Fünfjahreszeitraum hinaus eine Fortführung des IGF wünschenswert sei. Auf der Basis dieser Empfehlung soll die Generalver- sammlung der Vereinten Nationen dann entscheiden. Das bisherige IGF hat sich aus Sicht der Bundesregie- rung als innovativer Ansatz bewährt. Es stellt eine Dis- kussionsplattform dar, bei der Regierungsvertreter, Un- ternehmensvertreter und Vertreter der Zivilgesellschaft über wichtige Fragen des Managements des Internets be- raten können. Für den offenen Meinungs- und Informa- tionsaustausch nützlich erwiesen hat sich hierbei, dass das IGF keine verhandelten Ergebnisse ausarbeiten muss. Gleichwohl haben die Diskussionen wichtige An- regungen für die weitere politische Diskussion geliefert. Die deutschen Regierungsvertreter haben sich daher, wie auch die Vertreter der anderen EU-Länder, für eine Fortführung des IGF ausgesprochen. Angeregt wurden lediglich Verbesserungen im Rahmen der bestehenden Grundkonzeption, wie etwa eine stärkere Sichtbarkeit der in den Workshops und Sitzungen des IGF dargestell- ten Sachverhalte. Diese Haltung haben die schwedische Ratspräsidentschaft – vertreten durch den Minister für Kommunikation – und Kommissarin Reding in einen gemeinsamen Brief an den UN-Generalsekretär Ban Ki-moon Ende Dezember 2009 im Namen der 27 EU- Mitgliedstaaten wiederholt. Zu Frage 34: Verhandlungen, wonach die Teilnahme von Nichtre- gierungsorganisationen an künftigen Internet-Gover- nance-Foren ausgeschlossen werden sollten, gibt es ge- genwärtig nicht. Die Befürchtungen beziehen sich offensichtlich auf das zurzeit diskutierte Verfahren zur Vorbereitung der Empfehlung des Generalsekretärs der Vereinten Natio- nen gegenüber der Generalversammlung über die Fort- führung des IGF. Vertreter von Nichtregierungsorganisa- tionen befürchten eine Verminderung ihres Einflusses, wenn der vom Vorsitzenden des letzten IGF in Sharm el- Sheik, dem chinesischen Leiter der Abteilung für wirt- schaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen UNDESA, vorzulegende Bericht nicht wie ur- sprünglich geplant der Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung, CSTD, sondern direkt dem der CSTD übergeordneten Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, ECOSOC, vorge- legt wird. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Zivilge- sellschaft sind bei Diskussionen im CSTD weniger for- mell und daher stärker ausgeprägt als bei ECOSOC. Daher gibt die nunmehr ins Auge gefasste Verfahrens- weise Anlass zu der Befürchtung, die Entscheidung könnte im chinesischen Sinne geprägt werden. China ist eines der wenigen Länder, die sich bisher offen gegen eine Verlängerung des IGF in der gegenwärtigen Form ausgesprochen haben. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Beteili- gung von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen von großer Bedeutung für das Internet-Governance-Forum. Diese Haltung wird sie auch in den anstehenden Diskussionen in den zustän- digen Gremien der Vereinten Nationen vertreten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 35): Wie bewertet die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Auffassung ihres Stellvertreters Dr. Guido Westerwelle, dass die Diskussion über das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts „sozialistische Züge“ habe, und sieht sie in sei- ner These „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand ver- spricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein“ (Die Welt vom 11. Februar 2010) analog zum Ende des Römischen Reiches den drohenden Zerfall der Bundesrepublik Deutschland he- raufbeschworen? Die die Regierung tragenden Fraktionen haben sich im Koalitionsvertrag „Wachstum, Bildung, Zusammen- halt“ verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsu- chende weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung hat die dazu erforderlichen Schritte eingeleitet. Sie wird die Koalitionsvereinbarung umsetzen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 37): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – insbesondere für die anstehende Neuregelung der Hartz-IV- Sätze – aus dem jetzt bekannt gewordenen OECD-Vergleich, laut dem die finanzielle Absicherung von Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen europä- ischen Staaten eher gering ausfällt? Bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts zu den Regelleistungen entwickelt die Bundesregierung ein den Vorgaben des Gerichts entspre- chendes sachgerechtes und transparentes Konzept und berücksichtigt dabei alle notwendigen Gesichtspunkte. Der OECD-Vergleich belegt, dass die finanzielle Ab- sicherung von Arbeitslosen in Deutschland, abhängig von Haushaltstypen und der Dauer der Arbeitslosigkeit, unterschiedlich hoch, aber keinesfalls unterdurchschnitt- lich ausfällt. Deutschland sichert Alleinerziehenden und Familien mit Kindern höher ab als Alleinstehende. Dies gilt auch für Langzeitarbeitslose, bei denen allerdings 2008 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) die durchschnittliche Lohnersatzquote geringer ausfällt. Dies hat nicht zuletzt auch etwas damit zu tun, dass das von der OECD zugrunde gelegte Konzept der Einkom- mensbestimmung zu einer statistischen Verzerrung führt. Bei einem vergleichsweise sehr hohen Durchschnitts- lohn für Deutschland sind niedrige Lohnersatzraten die Folge. Im Übrigen ist ein vergleichsweise geringes Absiche- rungsniveau von Langzeitarbeitslosen – also Leistungen im SGB II – nur die eine Seite der Medaille. Dem stehen erhebliche Bemühungen um Aktivierung und Wieder- eingliederung für Hilfebedürftige gegenüber. Es gilt der Grundsatz des Fordern und Förderns. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 38): Inwiefern ergeben sich nach Meinung der Bundesregie- rung – als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen – aus der UN-Behindertenrechtskonvention neue Anforderun- gen an die Komplexleistung Frühförderung und ihre entspre- chende Verordnung zur Umsetzung der §§ 30 und 56 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, und inwiefern konnte nach Ansicht der Bundesregierung das gemeinsame Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia- les und des Bundesministeriums für Gesundheit zur Komplex- leistung Frühförderung vom Juni 2009 dazu beitragen, die aufgeworfenen Fragen, insbesondere zum Anwendungsbe- reich dieser Regelungen, zum Inhalt der Komplexleistung Frühförderung und zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der verantwortlichen Rehabilitationsträger, zu klären? Die VN-Behindertenkonvention stellt nach Ansicht der Bundesregierung keine Anforderungen an die Kom- plexleistung Frühförderung, die über die bestehenden Regelungen der §§ 30 und 56 des Neunten Buches So- zialgesetzbuch und die Frühförderungsverordnung hi- nausgehen, da die Erbringung der Komplexleistung dort umfassend geregelt ist. Die Bundesregierung erwartet im Übrigen, dass das gemeinsame Rundschreiben vom BMG und BMAS zur Komplexleistung Frühförderung dabei hilft, Fragen, die sich bei der praktischen Handha- bung der normativen Vorgaben ergeben haben, zu beant- worten und entstandene Probleme zu beseitigen. Das BMAS beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2010 ei- nen runden Tisch mit den zuständigen Rehabilitations- trägern, den Leistungserbringern und Verbänden behin- derter Menschen zu veranstalten, um Informationen darüber zu gewinnen, ob die in dem gemeinsamen Rund- schreiben enthaltenen Hinweise praktische Auswirkun- gen gehabt haben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 39): Welche Projekte und Maßnahmen des Bundes zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskonvention sind im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2010 finanziell – bitte Projekte und Maßnahmen, zuständiges Bundesministerium und Höhe der geplanten Mittel nennen – untersetzt? Für die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ein- zelplan 11 des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2010 folgende Mittel veranschlagt: Im Kapitel 1102 Titel 684 68 „Förderung der Unab- hängigen Stelle nach Art. 33 Abs. 2 des VN-Überein- kommens über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen sowie Entwicklung eines Aktionsplans zur künftigen Behindertenpolitik“: 828 000 Euro. Hierbei sind für die Unterhaltung der Unabhängigen Stelle Haus- haltsmittel in Höhe von 433 000 Euro und für die Ent- wicklung des Aktionsplans in Höhe von 395 000 Euro vorgesehen. Die in diesem Titel veranschlagten Mittel sind noch nicht einzelnen Projekten und Maßnahmen und/oder Ressorts zugeordnet. Sie werden erst im Rah- men der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Ver- bänden konkretisiert. Zusätzlich sind im Kapitel 1102 Titel 684 64 „eGo- vernment Leistungen zur Teilhabe behinderter Men- schen“ weitere 100 000 Euro für die Umsetzung des Übereinkommens vorgesehen. Die in diesem Titel ver- anschlagten Haushaltsmittel sind für die Onlineunter- stützung des Aktionsplanes, insbesondere für den Auf- bau einer Informations- und Kommunikationsplattform vorgesehen. Im Rahmen der dem Beauftragten der Bundesregie- rung für die Belange behinderter Menschen übertrage- nen Aufgaben der Koordinierungsstelle nach Art. 33 des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden im Berichterstattergespräch 2010 für die Einsetzung eines Beirates Haushaltsmittel in Höhe von 55 000 Euro beantragt. Dafür soll in Kapitel 1101 der neue Titel 526 13 geschaffen werden. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang der Aufbau einer speziellen Internetplattform zur Information der Öffentlichkeit erforderlich, für die bei Titel 542 11, Soll nach dem Regierungsentwurf 2010: 200 000 Euro, ebenfalls in den Berichterstattergesprächen zusätzlich 50 000 Euro beantragt wurden. Diese Beträge sind im jetzigen Haushaltsentwurf 2010 noch nicht enthalten. Eine Entscheidung über die Bereitstellung dieser Be- träge wird im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zum Haushalt 2010 erwartet. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zum Haushalt 2010 können zudem zum Haushaltsansatz noch Änderungen erfolgen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 40): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2009 (A) (C) (B) (D) Wie würde sich eine höhere Zahl von Optionskommunen mit den Ergebnissen der sogenannten 6-c-Evaluierung vertra- gen, die laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Argen eine bessere Bilanz in Bezug auf Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Integration in bedarfsdeckende Be- schäftigung bescheinigt, und auf wie hoch schätzt die Bundes- regierung den fiskalischen Verlust, der sich aus den Integrati- onsdefiziten der Optionskommunen in Bezug auf den ersten Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Argen – bitte die fehlenden jährlichen Gesamteinnahmen nach Art der Mindereinnahmen und, wenn möglich, monatlich je Bedarfsgemeinschaft ange- ben – ergibt? Eine solche Schätzung ist der Bundesregierung nicht möglich. Die im Rahmen der umfangreichen Untersu- chungsarbeiten der genannten Evaluation vom ifo-Institut durchgeführten Analysen zur Ermittlung von gesamtfis- kalischen Effekten wurden mithilfe eines sehr komplexen Modells generiert. Dabei wurden zwei hypothetische Si- tuationen miteinander verglichen. Einmal wurde die Situ- ation konstruiert, nach der die Grundsicherung für Arbeitsuchende in ganz Deutschland nur durch Arbeitsge- meinschaften, Argen, durchgeführt würde. Zum anderen wurde die Situation konstruiert, es gäbe in Deutschland nur zugelassene kommunale Träger. Bei der statistischen Schätzung des gesamtfiskalischen Effekts wurden dann bestimmte Werte für eine hypothetische Arge mit be- stimmten Werten eines hypothetischen zugelassenen kommunalen Trägers hochgerechnet und verglichen. Die Datenbasis stammt aus dem Jahr 2007. Die ermittelten Er- gebnisse sind als Tendenzaussagen auf der seinerzeitigen Datengrundlage zu werten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 41): Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes sind der Bundesregierung bekannt über die fehlende Leistungs- transparenz und fehlende Kontroll- und Steuerungsmöglich- keiten des Bundes bei der Finanzierung der verschiedenen Leistungen des SGB II im Bereich der kommunalen Träger, und wie oft wurden seit Einführung von Hartz IV bei den drei verschiedenen Grundsicherungsmodellen – Arbeitsgemein- schaften, kommunale Träger, getrennte Aufgabenwahrneh- mung – Mittel aus dem Eingliederungstitel zweckentfrem- det – bitte jeweils einzeln für die Grundsicherungsmodelle antworten und auch Höhe der zweckentfremdeten Mittel in Euro angeben – verwendet? Der Bundesrechnungshof beanstandet bei der Aufga- benwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsu- chende durch die zugelassenen kommunalen Träger im Wesentlichen, dass Finanz- und Durchführungsverant- wortung auseinanderfallen. Der Bund habe weder Steue- rungs- noch Aufsichtsbefugnisse. Dieser Zustand werde seiner Finanzverantwortung nicht gerecht. Der Bund müsse vielmehr in die Lage versetzt werden, die ihn tref- fenden finanziellen Risiken zu kontrollieren. Hinzu kommen nach Ansicht des Bundesrechnungshofes Män- gel in der Transparenz. Die zugelassenen kommunalen Träger würden nicht alle notwendigen Daten an den Bund übermitteln. Für den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrneh- mung besteht Rechts- und Fachaufsicht des Bundes. Der Bund hat insoweit die Möglichkeit, Fehlentwicklungen zu korrigieren, indem er im Rahmen der Aufsicht steu- ernd eingreift. Für die zugelassenen kommunalen Träger obliegt den Ländern – trotz der Finanzverantwortung des Bundes – die Aufsicht. Der Bund übt die Finanzkont- rolle aus und führt dazu Prüfungen durch. Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger hat die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages bereits dreimal über Umfang und Inhalt der Prüfungen berichtet (Drucksache Haushalts- ausschuss 16(8)3434,16(8)4563 und 17(8)151). Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 44): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorstoß des Le- bensmitteldiscounters Lidl, der die Einführung von Mindest- löhnen im Handel fordert, und wird die Bundesregierung der Forderung von Lidl folgen, Mindestlöhne im Handel einzu- führen? Die Vereinbarung von tariflichen Mindestlöhnen im Einzelhandel ist Sache der zuständigen Tarifvertragspar- teien. Diese handeln dabei autonom und ohne Einfluss der Bundesregierung. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 45): Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Jugendlicher unter 25 Jahren – soweit er sich nicht in Ausbildung befin- det – den Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzli- chen Krankenkasse verliert und auch kein Kindergeld erhält? Ja, der Bundesregierung ist bekannt, unter welchen Voraussetzungen Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mehr über die Fami- lienversicherung gesetzlich krankenversichert sind: Kin- der sind ohne weitere Voraussetzung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Darüber hinaus sind sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres famili- enversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familien- versichert. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass El- tern volljähriger Kinder, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet und keinen Ausbildungsplatz haben, einen An- spruch auf Kindergeld haben können. Voraussetzung ist, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt bemüht und hierfür ent- sprechende Nachweise erbringt. 2010 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Die weiteren Fragen werden dahin gehend verstan- den, dass die Fragestellerin wissen möchte, ob es zu- trifft, dass die nicht hilfebedürftigen Eltern eines Kindes, das im elterlichen Haushalt lebt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für den Jugendlichen zu tragen ha- ben. Nach der geltenden Rechtslage – Bedarfsanteilsme- thode – können die Eltern nur dann nicht hilfebedürftig sein, wenn auch der im Haushalt lebende Jugendliche nicht mehr hilfebedürftig ist. Sofern der Jugendliche nach den Voraussetzungen des § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht mehr familienversichert ist, hängt seine Versicherungspflicht oder freiwillige Mit- gliedschaft von den Voraussetzungen der §§ 5 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Mitglieder der ge- setzlichen Krankenversicherung haben auch Beiträge zu zahlen. Der Regelfall ist, dass der Versicherungspflich- tige seine Beiträge ganz oder teilweise selbst zu tragen hat, §§ 249 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Eine Beitragstragungspflicht der Eltern ist nicht ge- regelt. Davon unberührt bleiben eventuell bestehende unterhaltsrechtliche Verpflichtungen der Eltern. Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung daher nicht. Die geltende Differenzierung bei der Familienver- sicherung von Kindern ist sachgerecht. Die beitragsfreie Mitversicherung stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der eigenen Beitragspflicht dar und bedarf daher be- grenzender näherer Regelungen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) (Drucksache 17/756, Fragen 46 und 47): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, dass Anträge von Beziehern von ALG II oder Sozialgeld zur Übernahme des Zusatzbeitrages von Krankenkassen bevor- zugt behandelt werden müssen, damit die Betroffenen im Falle einer Ablehnung ihr Sonderkündigungsrecht bei den Krankenkassen wahrnehmen können? Wenn ja, ist aus Sicht der Bundesregierung ein bürokrati- scher Mehraufwand zu erwarten, und wie hoch wird dieser eingeschätzt? Nein, eine bevorzugte Behandlung von Anträgen auf Übernahme der Zusatzbeiträge ist nicht erforderlich. Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch räumt diesem Anspruch keine höhere Priorität als den Leistungen Arbeitslosen- geld II und Sozialgeld ein. Der Antrag ist im Übrigen nicht bei der Krankenkasse zu stellen sondern beim Trä- ger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zusatzbeiträge können nach § 26 Absatz 4 des Zwei- ten Buches Sozialgesetzbuch übernommen werden, wenn der Wechsel der Krankenkasse für die Hilfebedürf- tigen eine besondere Härte darstellen würde. Das Kündigungsrecht nach § 175 Absatz 4 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch setzt keine ablehnende Entscheidung des Träger der Grundsicherung für Arbeit- suchende voraus. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 48): Auf Grundlage welcher neuen Erkenntnisse geht das Bun- desministerium für Arbeit und Soziales von bis zu 32 000 be- troffenen Personen aus, die seit dem 1. Januar 2009 ALG II beantragt und bezogen haben und privat krankenversichert und von der Regelung des neuen § 26 Abs. 2 Satz 1 SGB II betroffen sind, die nur einen – oftmals nicht kostendecken- den – Zuschuss des Trägers der Grundsicherung zu den ent- stehenden Krankenversicherungskosten vorsieht, nachdem das Bundesministerium zuvor auf zwei entsprechende Anfra- gen geantwortet hatte, diesbezügliche Informationen nicht ge- ben zu können, und wann gedenkt die Bundesregierung die Regelungslücke für privat krankenversicherte ALG-II-Bezie- her zu schließen (vergleiche Berliner Zeitung vom 18. Fe- bruar 2010 sowie die Antworten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Fragen 25 auf Bundestagsdrucksa- che 16/13965 und 69 auf Bundestagsdrucksache 17/382)? Die Bundesregierung hat sich zwischenzeitlich darum bemüht, die Zahl der Personen näherungsweise zu ermit- teln, die von der Regelung des neuen § 26 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) betrof- fen sein könnten. Die Zahl der privat versicherten Hilfe- bedürftigen wird im Rahmen der Grundsicherungsstatis- tik nicht erfasst. Es kann lediglich die Zahl der KV- Zuschussbezieher nach § 26 SGB II differenziert aus- gewiesen werden, die Zuschüsse zu einer PKV oder aber zur freiwilligen GKV erhalten. Ergebnis gemeinsamer Erörterungen zwischen den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit unter Einbeziehung von Informationen der Krankenversicherungsträger ist, dass im Jahr 2009 vermutlich von vergleichsweise weni- gen privat krankenversicherten Hilfebedürftigen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgegangen wer- den kann, rund 11 000. Vor dem Hintergrund der Ent- wicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfte die Zahl im Jahr 2010 auf – sehr grob geschätzt – rund 32 000 ansteigen. Innerhalb der Bundesregierung finden derzeit Ab- stimmungsprozesse zur Lösung der Problematik statt. Genaue Aussagen zum Zeitplan einer gesetzlichen Än- derung sind daher noch nicht möglich. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 49): Wie viele Grundsicherungsstellen – bitte gegliedert nach Bundesländern darstellen – sind konkret von der in § 1 Abs. 4 der Eingliederungsmittel-Verordnung 2010 festgelegten Be- grenzung der Mittel für die JobPerspektive nach § 16 e SGB II betroffen, und wie viele geplante und oftmals bereits zuge- sagte zusätzliche Förderplätze der JobPerspektive können durch diese Begrenzung nicht realisiert werden (vergleiche Ausschussdrucksache 17(11)37)? Die nach § 1 Abs. 4 EinglMV 2010 zugeteilten Mittel in Höhe von voraussichtlich 700 Millionen Euro dürfen – im Gegensatz zum Vorjahr – von den Grundsiche- rungsstellen nicht verstärkt werden. Von dieser Begren- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2011 (A) (C) (B) (D) zung sind insoweit alle Grundsicherungsstellen betrof- fen. Damit jedoch alle Grundsicherungsstellen die Finan- zierung der laufenden Förderfälle sicherstellen können, gilt Folgendes: Die Grundsicherungsstellen, die für 2010 bereits in höherem Umfang Verpflichtungen für die Leis- tungen nach § 16 e SGB II eingegangen sind, als sie Mit- tel für die JobPerspektive zugeteilt bekommen, erhalten die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur Ausfinanzie- rung der laufenden Fälle aus ihrem „klassischen“ Ein- gliederungsbudget zugeteilt. Betroffen sind 93 Grund- sicherungsstellen in 13 Bundesländern: – je eine in Brandenburg und Schleswig-Holstein sowie die Hansestadt Hamburg – zwei im Saarland – drei in Thüringen – vier in Rheinland-Pfalz – fünf in Sachsen – sechs in Hessen – sieben in Niedersachsen und Baden-Württemberg – zehn in Berlin – 22 in Bayern – 24 in Nordrhein-Westfalen Infolge der Umschichtungen beträgt das voraussicht- liche Gesamtbudget für die JobPerspektive 2010 rund 768 Millionen Euro. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales lie- gen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die betroffenen Grundsicherungsstellen tatsächlich verbindliche Förder- zusagen für 2010 an Arbeitgeber erteilt haben, die nun- mehr nicht realisiert werden können. Diese dürfte es nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch nicht gegeben haben. Denn sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die zugelassenen kommunalen Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden mit Schreiben vom 30. Januar 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2009 darüber informiert, dass das Verfahren zur Ermitt- lung und Verteilung des Budgets für Leistungen nach § 16 e SGB II noch nicht festgelegt ist und die in der Eingliederungsmittelverordnung 2009 festgelegten Ver- teilungsmaßstäbe keine Präjudiz für spätere Haushalts- jahre hat. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 50): Wie bewertet die Bundesregierung die geplante zusätzli- che Aufstockung der Exportförderung um 3 Millionen Euro auf insgesamt 6 Millionen Euro – in diesem Jahr – bei Kür- zung der Mittel für den Ökolandbau um 3,3 Millionen Euro vor dem Hintergrund, dass der Weltagrarbericht 2008 gerade nicht die exportorientierte, industrielle Landwirtschaft, son- dern die bäuerlich organisierten Betriebe als die „wichtigsten Garanten und die größte Hoffnung einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Lebensmittelversorgung von künftig 9 Milliarden Menschen und die beste Grundlage hin- länglich widerstandsfähiger Anbau- und Verteilungssysteme“ (vergleiche „Wege aus der Hungerkrise – die Erkenntnisse des Weltagrarberichts und seine Vorschläge für eine Landwirt- schaft von morgen“, Seite 12 – www.weltagrarbericht.de) aus- weist? Lassen Sie mich zunächst ein Missverständnis aufklä- ren: Nach der Beschlusslage des Haushaltsausschusses vom 10. Februar 2010 ist nicht vorgesehen, die Mittel für „den Ökolandbau“ zu kürzen. Vorgesehen ist allerdings, die Verpflichtungsermäch- tigungen für das „Bundesprogramm Ökologischer Land- bau“, BÖL, für die Jahre 2011 bis 2013 um insgesamt 3,3 Millionen auf nunmehr 9,5 Millionen Euro abzusen- ken. Die Verpflichtungsermächtigungen sind – auch nach der Absenkung – höher als die im Jahre 2009 in Anspruch genommenen. Damit können nach wie vor in ganz erheblichem Um- fang gerade auch mehrjährige Forschungsvorhaben zum Ökolandbau gefördert werden. Das Programm ist sehr gut aufgestellt und der Schwerpunkt auf dem Bereich Forschung kann gehalten werden. BMELV wird durch haushälterische Bewirtschaftungsmaßnahmen sicherstel- len, dass es nicht zu Einschränkungen bei der Durchfüh- rung von Maßnahmen und mehrjährigen Forschungspro- jekten im Bundesprogramm kommen wird. Nun zur geplanten Aufstockung der Mittel für die Ex- portförderung: Die deutsche Landwirtschaft erlöst jeden fünften Euro im Export; die deutsche Ernährungswirtschaft so- gar jeden vierten Euro. Die Ausfuhren sind damit von großer Bedeutung für die deutschen Produzenten und die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der ge- samten Agrar- und Ernährungswirtschaft – insbesondere in den ländlichen Räumen. Angesichts einer zunehmenden Sättigung des EU- Binnenmarktes in traditionellen Marktsegmenten rücken neue Märkte wie zum Beispiel für Bio-Produkte sowie Drittlandsmärkte mit stark wachsender Kaufkraft zuneh- mend in den Vordergrund. Es gilt, bestehende Märkte zu pflegen und neue Wachstumsmärkte sowohl im EU-Bin- nenmarkt als auch in boomenden Drittstaaten zu er- schließen. Zur Wahrung ihrer Absatzchancen brauchen deutsche Unternehmen, die ganz überwiegend klein und mittelständisch strukturiert sind, die gleiche Unterstüt- zung wie ihre ausländischen Wettbewerber. Die im Koalitionsvertrag verankerte Verstärkung der Absatzförderung deutscher Agrarprodukte auf internati- onalen Märkten wird als eine der Kernaufgaben des BMELV umgesetzt. Der Haushalt 2010 schafft unter an- derem mit der Einrichtung des Haushaltstitels „Maßnah- men zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich“ die finanziellen Voraus- setzungen: – Für die Durchführung von Marktanalysen, Export- fachveranstaltungen und zur Förderung von Maßnah- men der Wirtschaft sind für das Jahr 2010 – auch vor 2012 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) dem Hintergrund des Wegfalls der CMA – 6 Millio- nen Euro vorgesehen. Damit soll die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft – und hier insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen – bei der Erschließung neuer Export- märkte unterstützt werden. – Konkrete Exportförderprojekte wie die Einbindung der CMA-Auslandskompetenz in die Auslandshan- delskammern werden bereits umgesetzt. Auch der deutsche Ökolandbau kann diese Möglichkeiten nut- zen. – Es ist mir wichtig zu betonen, dass die BMELV- Außenwirtschaftsförderung partnerschaftlich und kei- neswegs „einseitig“ angelegt ist. Unser Aktionsplan „Chancen auf globalen Märkten nutzen“, der die we- sentlichen Leitlinien der Agrarexportförderung dar- legt, enthält zahlreiche Vorhaben, mit denen die land- wirtschaftliche Produktion in unseren Partnerländern unterstützt werden soll. Ich nenne als Beispiele die er- folgreichen deutschen Agrarzentren in Russland, in der Ukraine oder demnächst in Äthiopien. Gemein- sam mit der deutschen Wirtschaft wird in hohem Maße Transfer von angepasster Technologie und von Know-how zur Steigerung der dortigen Produktion geleistet. In diesen Ländern entsteht Wertschöpfung, und es wird ein konkreter Beitrag zur Sicherung der Welternährung geleistet. – Schließlich sind im Aktionsplan Exportförderung auch einige Exportförderaktivitäten für die Biobran- che festgelegt, wie zum Beispiel die Messebeteili- gung des BMELV an der Biofach in Shanghai. – Mein Appell geht daher an die gesamte Agrar- und Ernährungsbranche, die staatlichen Angebote zur Si- cherung von Exportchancen konstruktiv zu nutzen. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 51): Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, mit Blick auf zunehmende Umwelt- und Trinkwasserprobleme durch die Ausbringung heimischer Wirtschaftsdünger und insbeson- dere der zusätzlich aus den Niederlanden importierten Gülle, den durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz erstellten und mit den Ländern abgestimmten Entwurf einer Verbringungsordnung für Wirt- schaftsdünger abzulehnen und nicht dem Bundesrat zuzulei- ten? Die Bundesregierung misst dem Schutz der Gewässer große Bedeutung bei und hat mit der Düngeverordnung neue Regeln der guten fachlichen Praxis beim Düngen erlassen, die auch die EG-Richtlinie zum Schutz der Ge- wässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirt- schaftlichen Quellen umsetzen. Gleichzeitig ist sie auch im Düngerecht bestrebt, unzumutbare bürokratische Be- lastungen der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Die Länder sehen für den Vollzug des Düngerechts, für den sie zuständig sind, die Notwendigkeit einer Ver- ordnung über das Inverkehrbringen und die Beförderung von Wirtschaftsdüngern. Der Bundesrat berät derzeit über einen entsprechenden Antrag des Landes Nord- rhein-Westfalen für eine Verbringensverordnung. Nach derzeitigem Stand wird der Bundesrat in seiner Plenar- sitzung am 26. März 2010 über den Antrag beschließen. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD) (Druck- sache 17/756, Fragen 52 und 53): Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher- heit, BVL, als nachgeordnete Behörde bereit erklärt, außerge- richtlich mit der Firma Monsanto über das von Bundesminis- terin Ilse Aigner im April 2009 ausgesprochene bundesweite Anbauverbot für die Maissorte MON810 bzw. die Klage Monsantos gegen dieses Anbauverbot zu verhandeln und das Gerichtsverfahren „ruhend“ zu stellen? Worüber genau soll verhandelt werden, und wie wird bei den Verhandlungen für Transparenz und für die Wahrung der gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Firma Mon- santo höherrangigen Interessen der Verbraucher und des Um- weltschutzes gemäß dem Vorsorgeprinzip gesorgt? Es trifft nicht zu, dass das Bundesministerium für Er- nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi- cherheit die Absicht haben, außergerichtlich über das vom BVL verfügte Anbauverbot für die Maissorte MON810 zu verhandeln. Die Firma Monsanto hatte einen Antrag gestellt, das Klageverfahren gegen die Verbots- verfügung für MON810 ruhen zu lassen. Da die Verbots- verfügung nach wie vor Bestand hat, hat das beklagte BVL keine Veranlassung gesehen, diesem Antrag der Klägerin zu widersprechen, und hat deshalb dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 54): Dokumentiert das Bundeswehr-Einsatzführungskommando Potsdam, wie die Amtsbezeichnung eigentlich nahelegt, jegli- che Waffenanwendung der Bundeswehr in Afghanistan sowie angeforderte oder geleistete Luftunterstüzung, so wie dies in- ternational und bei der ISAF als üblich gilt, und welche Bun- deswehrstellen dokumentieren vollständig die Tätigkeiten des Kommandos Spezialkräfte, KSK, bzw. der Task Force 47 in Afghanistan, etwa die Benennung verdächtiger Personen dort zur Tötung oder Festnahme auf sogenannten Wirkungsvor- ranglisten der NATO (vergleiche Stern 7/2010, Seite 33)? Die Überwachung der im Einsatz durchgeführten mi- litärischen Aktivitäten ist vorrangig eine Aufgabe der vorgesetzten Dienststellen innerhalb der multinationalen Führungsorganisation im jeweiligen Einsatzgebiet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2013 (A) (C) (B) (D) Dem EinsFüKdoBw obliegt grundsätzlich für alle Einsätze der Bundeswehr die Verantwortung für die Ein- haltung und Beachtung der von nationaler Seite aufge- stellten Vorgaben. Das Erfordernis einer Dokumentation jeglicher Waf- fenanwendungen der Bundeswehr in Afghanistan oder in den anderen Einsatzgebieten – dies würde zum Beispiel auch Warnschüsse umfassen – ist nicht gegeben. Ebenso besteht keine formalisierte Fortschreibeliste der durch die deutschen ISAF-Kräfte angeforderten und in der Folge gegebenenfalls geleisteten Luftnahunter- stützung, Close Air Support, Show of Force, seit Beginn des ISAF-Einsatzes im Jahr 2001. Im Fall des Einsatzes von Spezialkräften der Bundes- wehr dokumentiert das Kommando Führung Operatio- nen der Spezialkräfte, Kdo FOSK, deren sowohl ge- plante als auch durchgeführte Operationen. Im Übrigen verweise ich auch hier auf das mit den Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Ver- fahren zur Unterrichtung über den Einsatz von Spezial- kräften der Bundeswehr. Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsaus- schusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 55): Bestätigt das Bundesministerium der Verteidigung die Existenz von sogenannten Todeslisten in Afghanistan zur Eli- minierung von Taliban-Führern (laut Bericht des Stern vom 10. Februar 2010), und ist an der Ausführung auch die Bun- deswehr bzw. das KSK beteiligt? Dem Bundesministerium der Verteidigung sind keine sogenannten Todeslisten bekannt. Der häufig bewusst falsch interpretierte sogenannte Targeting-Prozess umfasst zunächst die Identifizierung und die Auswahl potenzieller militärischer Ziele, gegen die im Sinne des Auftrags eine beabsichtigte Wirkung erzielt werden soll. Bei diesen Zielen kann es sich sowohl um geografi- sche Gebiete, Einrichtungen und Objekte als auch um Personen oder Organisationen oder deren spezifische Fä- higkeiten handeln. Diese Ziele werden auf der sogenann- ten Joint Effects List, JEL, aufgeführt. Anschließend werden die Handlungsmöglichkeiten untersucht, auf welche Art und Weise gegen die identifi- zierten Ziele unter Berücksichtigung der jeweiligen Rah- menbedingungen die beabsichtigte Wirkung erreicht wer- den kann. Die Wirkungsempfehlungen des Targeting umfassen die gesamte Bandbreite des militärischen Handelns vor Ort und beschränken sich nicht ausschließlich auf die Anwendung militärischer Gewalt. Geplanten militärischen Maßnahmen gegen Einzel- personen geht eine eingehende Prüfung und Bewertung sowie ein komplexes Abstimmungs- und Genehmigungs- verfahren voraus. Zugriffsoperationen, an denen deutsche Kräfte die Verantwortung für die Anwendung militärischer Gewalt haben, die Ausführung übernehmen oder sich daran be- teiligen, erfolgen stets mit dem Ziel, die Zielperson fest- zusetzen. Bei einem möglichen Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr stehen im Vorgehen gegen Zielpersonen in den Einsatzgebieten der Bundeswehr keine Befugnisse zu, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des je- weiligen deutschen Einsatzkontingentes hinausgehen. Im Übrigen verweise ich auf das mit den Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Verfahren zur Un- terrichtung über den Einsatz von Spezialkräften der Bun- deswehr. Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsaus- schusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 56): Ist der Bundesregierung bekannt, dass es tragbare Infante- riewaffen – zum Beispiel mit Doppelhohlladungssprengköp- fen – gibt, mit denen Stahlbeton von 1 Meter Dicke durch- schlagen werden kann, und welche Schutzmöglichkeiten stehen der Bundeswehr gegen solche Waffen bei ihren Aus- landseinsätzen zur Verfügung? Die Existenz von tragbaren Infanteriewaffen dieser Art ist dem Bundesministerium der Verteidigung be- kannt. „Panzerfäuste“ und „Lenkflugkörper zur Panzerab- wehr“ gelten als Waffen, aus denen auch Hohlladungen/ Tandemhohlladungen verschossen werden können. Hohlladungen, die durch diese Waffentypen verschos- sen werden, eignen sich besonders zur Bekämpfung ge- panzerter Ziele. Die Wirkung einer Hohlladung kann durch Adaption einer Zusatzpanzerung mit Sprengstoff- einlage – sogenannte Reaktivpanzerung – bzw. aktiv/ passiver Schutzsysteme vermindert werden. Tandemhohlladungen sind primär entwickelt worden, um gegen diese Reaktivpanzerungen eingesetzt zu wer- den. Dabei löst eine kleinere Vor-Hohlladung die Reak- tivpanzerung aus, um dann die Hauptladung optimal ge- gen die Grundpanzerung wirksam werden zu lassen. 2014 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Beim Auftreffen auf ein Ziel ohne Reaktivpanzerung – wie zum Beispiel eine Stahlbetonwand – kann es bei Tandemhohlladungen zu verminderter Wirkung kom- men, da sich beide Ladungen negativ beeinflussen kön- nen. Panzerabwehrlenkflugkörper haben einen schwere- ren Gefechtskopf und höhere Wirkleistung als Panzer- fäuste, funktionieren aber nach dem gleichen Wirk- prinzip. Hier ist davon auszugehen, dass eine Stahlbetonwand durchschlagen wird. Die Bundeswehr verfolgt die Entwicklung und Her- stellung dieser Waffen wie auch die Modernisierung äl- terer Waffen gleicher Bauart mit großer Aufmerksam- keit. Die Wirkungsweise dieser Waffen und die Durch- schlagsleistungen sind bekannt. Dem setzt die Bundes- wehr in den Einsatzgebieten bauliche Verstärkungen zur Erhöhung der Wanddicke – zum Beispiel durch das nachträgliche Aufbringen von zusätzlichen Panzerplat- ten oder das Einhausen mit gefüllten Schüttgutkörben – entgegen. Darüber hinaus kann durch mechanische Frühauslösung des Gefechtskopfes, zum Beispiel durch Metallgitter, eine Initiierung bewirkt werden, die die Restleistung der Wirkladung derart reduziert, dass die bereits bisher verwendeten Materialstärken des passiven Gebäudeschutzes zur Neutralisierung der Wirkung aus- reichen. Diese auf dem Markt verfügbaren Elemente sind pro- blemlos adaptierbar. Deren Eignung für die Streitkräfte werden in einer Wehrtechnischen Dienststelle erprobt. Die Einbringung und das Zusammenspiel der organi- satorischen sowie aktiver und passiver Schutzmaßnah- men hat bisher dazu geführt, dass keine Penetrationen geschützter Gebäude aufgetreten sind. Unter anderem hält das Streitkräfteamt der Bundes- wehr Spezialisten bereit, die die Soldaten im Einsatz und die Planer in Deutschland fachlich bei Fragestellungen zu baulichem Schutz beraten. Der durch das Streitkräfteamt herausgegebene Leitfa- den für den baulichen Schutz bei der Unterbringung im Einsatz sieht solche Vorkehrungen bei ausgewählten – besonders exponierten – Baumaßnahmen bereits vor. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- sache 17/756, Frage 57): Wie oft startet eine Alarmrotte der Luftwaffe seit 2003 – Angaben bitte pro Jahr – von Wittmund oder Neuburg aus, und bei wie vielen dieser Starts handelt es sich um reine Übungs- und Trainingsflüge? Die Luftwaffe stellt permanent zwei Alarmrotten zur Sicherstellung der Aufgabe der „Sicherheit im Luftraum“ bereit, die ständig der NATO unterstellt sind, aber auch für nationale Aufgaben, RENEGADE, eingesetzt werden können. Dazu stehen im Jagdgeschwader 74 am Flug- platz Neuburg an der Donau zwei Eurofighter und im Jagdgeschwader 71 „Richthofen“ am Flugplatz Witt- mund zwei F-4F Phantom in ständiger Alarmbereitschaft (24 Stunden am Tag/sieben Tage die Woche, sogenannte 24/7-Bereitschaft). Seit Oktober 2003 sind mit Stand 19. Februar 2010 insgesamt für beide Geschwader 187 Alarmstarts durch das zuständige „Combined Air Operation Center“ der NATO in Uedem beauftragt worden. Dies sind etwa 30 Alarmstarts pro Jahr. Darüber hinaus wurden im Rah- men von Übungs- und Trainingsflügen seit 2004 durch- schnittlich 870 Starts im Jahr durchgeführt. Diese Flüge dienen der Beübung des integrierten NATO-Luftvertei- digungssystems und der Individualausbildung von Jäger- leit- und Gefechtsstandpersonal. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 58): Auf welcher Rechtsgrundlage „ziehen“ im Führungszen- trum Nationale Flugsicherung „Bundeswehr, Bundespolizei und die DSF Deutsche Flugsicherung GmbH, unabhängig von Bun- des- oder Landesebene, an einem Strang“ (www.luftwaffe.de), und wie ist diese Kooperation organisiert? Die Bundeswehr leistet der Bundespolizei und der Deutschen Flugsicherung sowie Länderpolizeibehörden amtshilfliche Unterstützungen auf der Grundlage Art. 35 Abs. 1 bis 3 GG in Verbindung mit dem Luftsicherheits- gesetz, LuftSiG. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 59): Inwiefern ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung – als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen – neue Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die Bildungspläne/Bildungsvereinbarungen für Kindertages- einrichtungen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesre- gierung diesbezüglich in Zusammenarbeit mit den Ländern? Mit den Bildungsplänen leisten die Länder einen we- sentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwick- lung in Kindertageseinrichtungen. Damit wird der För- derungsauftrag der Einrichtungen gemäß § 22 Abs. 3 SGB VIII praxisnah und umsetzbar konkretisiert. Dies schließt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle auch die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behin- derung und Fragen der integrativen Förderung ein. Inwieweit sich darüber hinaus aus der VN-Behinderten- rechtskonvention für diese Bildungspläne ein Anpas- sungsbedarf ergibt, ist von den Ländern in eigener Ver- antwortung zu prüfen. Die Bundesregierung strebt an, sich in dieser Legis- laturperiode mit den Ländern auf Eckpunkte frühkind- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2015 (A) (C) (B) (D) licher Bildung zu verständigen, um den Ausbau der Kin- dertagesbetreuung in guter Qualität zu forcieren. Die Eckpunkte sollen dazu dienen, optimale Chancen für die Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder voran- zubringen und hierfür die Rahmenbedingungen zu ver- bessern. Die besonderen Ausgangslagen für Kinder mit Behinderung gilt es hierbei angemessen zu berücksichti- gen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 60): Welche Modellprojekte und Standorte zur Extremismus- bekämpfung hat die Bundesregierung weiterhin im Blick, und welche wissenschaftlichen Expertisen werden hier für Neuak- zentuierungen zugrunde gelegt? Die Modellprojekte und Standorte in den aktuellen Bundesprogrammen „Vielfalt tut gut.“ und „kompetent. für Demokratie" stehen auf der Grundlage der in den Jahren 2007 und 2008 ausgesprochenen mehrjährigen Zuwendungen für das Jahr 2010 fest. Eine Weiterent- wicklung der mit diesen Bundesprogrammen wahrge- nommenen Aufgaben für eine künftige Programmphase ab 2011 erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Wissenschaftlichen Begleitungen und der Programmevaluation der beiden Bundespro- gramme. Zur Vorbereitung der thematischen Erweiterung der Maßnahmen der Bundesregierung gegen Extremismus und zur Vorbereitung von Pilotprojekten gegen Linksex- tremismus und Islamismus, die im Laufe dieses Jahres ge- startet werden sollen, ist zunächst eine Sondierungsphase vorgesehen. In dieser Phase werden mögliche For- schungsthemen, Forschungsfelder, Vorgehensweisen, Ziel- gruppen sowie Trägerstrukturen identifiziert. Hierbei werden auch bereits vorliegende wissenschaftliche und behördliche Erkenntnisse zur Ideologie, zur Entwicklung und zur Struktur des Linksextremismus sowie des Isla- mismus einbezogen. Mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren des Bundes, der Länder und der Kommunen, zum Beispiel mit Berlin und Hamburg, werden Fragen der praktischen Prävention von Islamismus und Linksextre- mismus erörtert. Das Ziel ist es, im zweiten Quartal 2010 Ideen für Forschung, Expertisen und Modellprojekte zu entwi- ckeln und anschließend zu realisieren. Im Rahmen dieser Sondierungsphase werden Träger angesprochen, die die Bundesregierung für eine Beteiligung an den Pilotpro- jekten gewinnen möchte. Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder, die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität, aber auch die Aussagen des Berliner Innensenators und der Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes und die von ihnen am 11. November 2009 vorgestellte Studie „Linke Gewalt“ in Berlin belegen, dass es neben dem Rechtsextremismus auch linksextremistische und islamistische Tendenzen gibt, die undemokratisch sind und Menschenrechte ver- letzen. Diese müssen beobachtet werden, und auf sie muss reagiert werden. Der Staat darf sich unserer Auffas- sung nach auf solche Bestrebungen nicht nur mit Mitteln der Strafverfolgung einlassen, sondern er muss diese auch präventiv und nachhaltig bekämpfen. Das ist der Ansatz von Aktivitäten im Bereich des Jugendministeriums. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Maria Anna Klein- Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Fragen 61 und 62): Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bundes- ministerium für Gesundheit nicht in der Lage war, den vom Bundessozialgericht und vom Bundesdatenschutzbeauftragten geforderten Schutz hochsensibler Patientendaten zu gewähr- leisten und bis zum 30. Juni 2010 eine entsprechende gesetzli- che Regelung auf den Weg zu bringen, um die Abrechnung von Selektivverträgen und ambulanten Notfallbehandlungen über private Dienstleister abzustellen? Was gedenkt die Bundesregierung angesichts des bekannt gewordenen Zwischenfalles bei der BKK Gesundheit in der Zwischenzeit zu tun, um den Schutz von Patientendaten zu gewährleisten? Zu Frage 61: Mit den Neuregelungen im Rahmen des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschrif- ten vom 17. Juli 2009, 15. AMG-Novelle, sind kurz- fristig die für die Weiterführung der geübten Praxis erforderlichen Befugnisnormen zur Einbeziehung von Rechenzentren bei der Abrechnung von ambulanten Notfallbehandlungen im Krankenhaus, bei Selektivver- trägen sowie Verträgen zur Integrierten Versorgung ge- schaffen worden. Darin enthalten sind Vorgaben zur Auftragsdatenver- arbeitung und Regelungen zur aufsichtsrechtlichen Kon- trolle von Auftraggebern und Auftragnehmern. Damit ist sichergestellt, dass auch mit dieser Regelung der Schutz der personenbezogenen Daten von Versicherten der Ge- setzlichen Krankenversicherung, GKV, für diesen Be- reich gewährleistet wird. Zur Schaffung einer endgültigen gesetzlichen Rege- lung sind weitere Bereiche der Datenübermittlung in der GKV in die Prüfung einzubeziehen, sodass sich ein weit- aus komplexerer Sachverhalt ergibt. Diese umfangreiche Prüfung konnte jedoch in dem zur Verfügung stehenden kurzen Zeitraum nicht abgeschlossen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird Vor- schläge für eine endgültige Regelung erarbeiten, die auch weiterhin das hohe Schutzniveau der personbezo- genen Daten gewährleisten werden. Zu Frage 62: Die in den Medien berichteten Vorkommnisse bei der BKK Gesundheit im Umgang mit Sozialdaten der Versi- 2016 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) cherten sind zunächst vom Sachverhalt her im Detail aufzuklären. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, BfDI, und das Bundesversiche- rungsamt, BVA, als zuständige Aufsichtsbehörde haben unverzüglich entsprechende Prüfverfahren eingeleitet. Der BfDI hat bereits erste Ermittlungen vor Ort vorge- nommen. Die im Rahmen der Prüfverfahren vorzuneh- mende Sachverhaltsaufklärung, die auch eine Prüfung etwaiger zugrunde liegender Verträge und ihrer tatsächli- chen Umsetzung beinhaltet, wird Hinweise darüber ge- ben, an welcher Stelle die Defizite genau entstanden sind, in wessen Verantwortungsbereich sie fallen und welche konkreten Maßnahmen veranlasst werden müs- sen, um weiteren Schaden abzuwenden und vergleich- bare Vorkommnisse in der Zukunft zu verhindern. Sobald der Bundesregierung die Ergebnisse der Prüf- verfahren vorliegen und damit auch seitens des BfDI und des BVA entschieden ist, welche Maßnahmen ihrerseits zu ergreifen sind, wird sie – auch unter Einbeziehung der in dem von der BKK Gesundheit veranlassten staats- anwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren untersuchten strafrechtlichen Aspekte – über einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf entscheiden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 63): Inwieweit kann die Bundesregierung die Ansicht des Bun- desministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, die er am 1. Februar 2010 in Landshut äußerte, be- stätigen, dass bei einer Bemautung von Bundesstraßen eine Reihe von Einmündungen geschlossen werden müsste, um eine ordnungsgemäße Erfassung der gefahrenen Kilometer zu gewährleisten, und inwieweit kann die Bundesregierung die Äußerungen von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer vom 1. Februar 2010 in Landshut bestätigen, dass es auf der Bundesstraße 304 zwischen der Anschlussstelle München Haar–Ebersberg–Altenmarkt–Anschlussstelle Siegsdorf zu spürbarem Mautausweichverkehr kommt, dieser Streckenab- schnitt zukünftig aber trotzdem nicht bemautet werden soll? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat mit dem Mautsystem der Firma Toll- Collect eine innovative und hochflexible Technik zu Verfügung, um auf Entwicklungen im Straßengüterver- kehr angemessen zu reagieren. Es ist aber aus Gründen der Praktikabilität der Mauterhebung bzw. der Wirt- schaftlichkeit angezeigt, nur solche Straßen als Ab- schnittsgrenzen für die Lkw-Bemautung vorzusehen, die für die betroffene Fahrzeuggruppe Lkw > 12 t zulGG auch befahrbar sind und die entsprechende Streckenlän- gen aufweisen. Die Frage der Bemautung des Streckenabschnitts zwi- schen Anschlussstelle München Haar–Ebersberg–Alten- markt–Anschlussstelle Siegsdorf wurde nicht von der Bayerischen Staatsregierung an den Bund herangetra- gen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 64): Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei der derzeitigen Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bun- desfernstraßen ein Nutzen-Kosten-Faktor von 4,7 als Schwelle für die Aufnahme von Projekten in den Vordringli- chen Bedarf angesehen werden muss, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Referentenentwurf für das zu än- dernde Fernstraßenausbaugesetz? Die gegenwärtig laufende Überprüfung des Bedarfs- plans für die Bundesfernstraßen erfolgt nicht für ein- zelne Maßnahmen, sondern betrachtet die Gesamtent- wicklung des Verkehrs in Deutschland. Daher werden die Dringlichkeitseinstufungen der Bundesfernstraßen- projekte des geltenden Bedarfsplans nicht verändert oder neue Projekte erwogen. Dies kann erst im Rahmen der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans und einer Neufassung des Fernstraßenausbaugesetzes erfol- gen. Erst hier werden neue Nutzen-Kosten-Verhältnisse zu berücksichtigen sein. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag beschlossen, in dieser Legislaturperiode die Grundkon- zeption eines neuen Bundesverkehrswegeplans zu erar- beiten. Der Referentenentwurf für ein neues Fernstra- ßenausbauänderungsgesetz wird nach Fertigstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans vorgelegt werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 65): Was sind die Ergebnisse der ersten Sitzung der Monito- ringgruppe zum Donauausbau am 5. Februar 2010, und gibt es hierzu ein Protokoll, das Interessierten zugänglich gemacht werden kann? Unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Professor Dr. Scheurle hat am 5. Februar 2010 die konstituierende Sitzung mit Vertretern des Bundesministeriums für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung, dem bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, des Bundesministeriums für Umwelt, Gesundheit und Reaktorsicherheit, dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd stattgefunden. In der Sitzung wurde Herr Professor Dr. Koch als Leiter der Monitoringgruppe eingeführt und die Monitoringgruppe konstituiert. Jeweils ein Vertreter der beiden Interessengruppen nutzte die Möglichkeit für ein Grußwort. Alle Beteilig- ten ließen ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen, die variantenunabhängigen Untersuchungen begleiten zu wollen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2017 (A) (C) (B) (D) Im Anschluss daran ist die Monitoringgruppe unter der Leitung von Herrn Professor Dr. Koch zur ersten in- ternen Beratung zusammengekommen. Bei dieser Sitzung wurden die Monitoringgruppen- Mitglieder umfassend über das Projekt „Variantenunab- hängige Untersuchungen zum Ausbau der Donau“ infor- miert. Die Monitoringgruppe hat ihr Arbeitsprogramm und die Terminplanung abgestimmt. Es wurden einver- nehmliche Beschlüsse zu Ausschreibungen und Verga- ben getroffen. Protokolle zu den Sitzungen wurden gefertigt; sie sind noch nicht abgestimmt. Über den Umgang mit den Protokollen wurde noch nicht entschieden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 66): Welche minimale, durchschnittliche und maximale Breite von Bahnsteigen bzw. von Gehstreifen links und rechts von Rolltreppen und Treppen sind bei den in den letzten zehn Jah- ren in Deutschland genehmigten/gebauten neuen Durchgangs- bahnhöfen vorgesehen/eingehalten worden, und hält das Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. das Eisenbahn-Bundesamt die im Planfeststellungsverfahren für den Stuttgarter Tiefbahnhof ausgewiesenen Bahnsteige mit 1 Meter breiten Gehstreifen rechts und links der Rolltrep- pen und Treppen für ausreichend breit und verkehrssicher? Angaben über die Abmessungen aller genehmigten oder realisierten Bahnsteigneubauten im Sinne der Fra- gestellung konnten in der für die Beantwortung einer mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Beim Projekt Stuttgart 21 sind nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes im neuen Tiefbahnhof ins- gesamt vier Mittelbahnsteige mit einer Länge von je 420 Meter und einer Breite von je 10 Meter vorgesehen. Diese vier Mittelbahnsteige werden durch je vier Trep- penanlagen mit einer Breite von 2,40 Meter und zwei da- nebenliegenden Fahrtreppen von je 1 Meter Breite, „Gehweg“, erschlossen. Insgesamt verbleiben von den Außenkanten der beiden Fahrtreppen zur Bahnsteigkante noch 2,04 Meter. Nach dem geltenden technischen Re- gelwerk ist damit beiderseits der Treppen bzw. Fahrtrep- pen die behindertengerechte Mindestbreite eingehalten. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 67): Liegt der Bundesregierung das von der Firma SMA und Partner AG, Zürich, erstellte Gutachten über den zukünftigen Bahnbetrieb im Bahnverkehrsknoten Stuttgart 21 und dessen Auswirkungen auf den Fernverkehr vor, und ist sie bereit, dies dem Parlament zugänglich zu machen? Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung liegt keine entsprechende Studie der SMA und Partner AG, Zürich, vor, sodass ich sie Ihnen nicht zur Verfügung stellen können. Nach meinen Informatio- nen hat jedoch die Nahverkehrsgesellschaft Baden- Württemberg bei der SMA AG eine Fahrplanstudie in Auftrag gegeben. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 68): Wann will die Bundesregierung dem Bundestag den Parla- mentsbericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung 2008“ zukommen lassen, und weshalb ging er dem Bundestag bislang noch nicht zu? Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag zuge- leitet. Bedingt durch die Regierungsbildung hatte sich die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung verzö- gert. In der Sitzung des Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2009 wurde zudem sei- tens des Bundesumweltministeriums zugesagt, dass der Bericht noch um ein Kapitel „Rückstände aus Industrie und Bergbau mit erhöhter natürlicher Radioaktivität“ er- gänzt wird. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Fragen 69 und 70): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine ge- meinsame Umweltverträglichkeitsprüfung für das von Polen geplante Atomkraftwerk zu erreichen, nachdem die Standorte bei Gryfino und Chojna an der Unteren Oder näher in Be- tracht gezogen und öffentlich, unter Zustimmung der betroffe- nen polnischen Kommunen, die sich Wirtschaftswachstum und Arbeitskräfte erhoffen, diskutiert werden? Wie will die Bundesregierung als angrenzender Staat in- nerhalb der EU im Rahmen der verpflichtenden Beteiligung an dem Genehmigungsverfahren die deutschen Interessen bzw. Standards im technischen Umweltschutz und Natur- schutz durchsetzen? Zu Frage 69: Die polnische nationale Atomenergie-Agentur (PAA) ist beauftragt worden, die rechtlichen, technischen und administrativen Voraussetzungen für den Bau und Be- trieb eines Kernkraftwerks zu schaffen. Der Betrieb ist frühestens für 2020 angestrebt. Eine Auswahl von mög- lichen Standorten liegt nach Aussage der PAA derzeit nicht vor. Unabhängig davon trifft es zu, dass sich Ge- meinden als möglicher Standort eines Kernkraftwerks bewerben. In der Europäischen Union besteht unter anderem auch für Kernkraftwerke eine zwingende Umweltver- träglichkeitsprüfungspflicht. Die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates sind daher verpflichtet, vor der Ge- 2018 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) nehmigung die Auswirkungen auf die Umwelt durch das Kernkraftwerkprojekt zu überprüfen und eine entspre- chende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprü- fung durchzuführen. Zu Frage 70: Die Voraussetzungen für ein mögliches Umweltver- träglichkeitsverfahren werden erst in einigen Jahren vor- liegen. Die Bundesregierung wird dann zeitnah eine situa- tionsangepasste Strategie entwickeln. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 71): Wo lagern zerbrochene und beschädigte Brennelemente- kugeln sowie der Abrieb der Brennelementekugeln aus dem Kernkraftwerk AVR Jülich, wenn – wie die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdruck- sache 17/167) ausführt – in den 152 derzeit in Jülich lagern- den Castoren nur unbeschädigte Brennelementekugeln vor- handen sind? Im Rahmen der Betriebsgenehmigung wurden dem Reaktor ein Teil der Brennelementekugeln entnommen. Die Entladung der im Atomversuchsreaktor, AVR-Reak- torkern beim endgültigen Abschalten vorhandenen Brennelementekugeln erfolgte auf der Grundlage des am 9. März 1994 erteilten Genehmigungsbescheids Num- mer 7/15 AVR zur Stilllegung, Entladung des Reaktor- kerns, Abbau von Anlagenteilen und zum „Sicheren Ein- schluss“ des AVR. Die bestrahlten Brennelementekugeln wurden zu- nächst in Stahlkannen zum Abklingen in die „Großen Heißen Zellen“ des Forschungszentrums Jülich ver- bracht. Die unbeschädigten Brennelementekugeln wurden in größere Behälter umgefüllt und lagern nun in Castorbe- hältern in dem dafür errichteten AVR-Behälterlager. Die beschädigten Brennelemente lagern dagegen als Abfall- gebinde in Einrichtungen des Nuklearservice Dekonta- mination der Zentralabteilung Forschungsreaktoren, ZFR, im Forschungszentrum Jülich. Zu diesem Zweck wurden sie nach einem mit der EURATOM-Inspektion abgesprochenen Verfahren unter Hochdruck zerdrückt. Die Bruchstücke wurden dann in betriebsübliche Fässer gefüllt und darin in Zementleim eingebunden. Damit gilt der Spaltstoff in diesem Abfallprodukt als nicht mehr rückgewinnbar. Die Spaltstoffkonzentration unterschrei- tet die Schwelle 15 Gramm pro 100 Kilogramm, sodass gemäß § 2 Abs. 3 Atomgesetz für die Lagerung der Ab- fallgebinde die Genehmigungsvorschriften des § 7 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung angewendet werden. Im Reaktorbehälter des AVR befinden sich noch etwa 200 Brennelementekugeln – teilweise als Kugelbruch. Sie sind mit dem Reaktorbehälter in den Führungssys- temen des Reaktor-Core-Bodens praktisch untrennbar verbunden und sitzen derart fest, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig hohen technischen – aus Strahlen- schutzgründen aber nicht zu rechtfertigenden – Aufwand hätten herausgelöst werden können. Der AVR-Reaktor- behälter wurde mit sogenanntem Porenleichtbeton ver- füllt und dadurch eine fest gefügte Einheit aus Metall und Beton und kernbrennstoffhaltigen radioaktiven Stof- fen geschaffen. Wie sich aus der für den AVR am 31. März 2009 erteilten Stilllegungs- und Abbaugeneh- migung Nummer 7/16 ergibt, kann der so konditionierte Reaktorbehälter sicher gehandhabt, transportiert und ge- lagert werden. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Kartherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 72): Wie hat das Bundeskanzleramt auf das gemeinsame Schreiben der Ministerpräsidenten Günther Oettinger und Ro- land Koch vom 30. September 2009 zum Thema „Weiterbe- trieb deutscher Kernkraftwerke“ reagiert, und wie ist insbe- sondere die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel damit umgegangen? Das gemeinsame Schreiben der Ministerpräsidenten Koch und Oettinger ist der Bundeskanzlerin am 30. Sep- tember 2009 im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen übermittelt worden. Basis für die Kernenergiepolitik der Bundesregierung ist der Koalitionsvertrag. Anlage 48 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 73): Spricht der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, für die Bundesregie- rung, wenn er einen Anteil der Fotovoltaik an der Stromver- sorgung von 5 Prozent im Jahr 2020 zum Ziel erklärt? Bis zum Herbst 2010 wird die Bundesregierung ein neues Energiekonzept vorlegen. Es enthält auf Basis einer Bestandsaufnahme und zielorientierter Szenarien für 2050 Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahl- bare Energieversorgung. Der Bundesumweltminister hat auf Basis vorliegender Abschätzungen mögliche Ent- wicklungen im Fotovoltaikbereich beschrieben. Das Ziel der Bundesregierung zum Anteil der erneuerbaren Ener- gien an der Stromversorgung ist im Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz (EEG) verankert und beträgt mindestens 30 Prozent bis 2020. Ziele für einzelne Formen regenera- tiver Energien hat die Bundesregierung nicht gesetzt. Ein Anteil der Fotovoltaik an der Stromversorgung von 5 Prozent im Jahre 2020 erscheint angesichts der aktuel- len Ausbaumengen nicht ausgeschlossen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2019 (A) (C) (B) (D) Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 74): Inwiefern kommt die Bundesregierung – und hier insbeson- dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Vertragsstaat und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen ihrer Verpflichtung gemäß Art. 24 des Übereinkom- mens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – kurz: UN-Behindertenrechtskonvention – nach, ein inklusi- ves Bildungssystem für alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, und inwiefern wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit den entsprechenden Gremien und Institutionen auf Länderebene zusammenarbeiten, um Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen? Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinde- rungen und das Zusatzprotokoll 2007 unterzeichnet und im vergangenen Jahr ratifiziert. Seit 26. März 2009 ist es für Deutschland verbindlich. Im Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart, zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen Aktionsplan zu entwickeln, um die Teilhabe von Menschen mit Behin- derungen zu verbessern. Der Aktionsplan ist ein wichti- ges behindertenpolitisches Vorhaben der Bundesregie- rung in dieser Legislaturperiode. Für die konkrete Umsetzung der VN-Konvention im Bildungssystem sind entsprechend unserer föderalen Grundordnung die Länder zuständig. Der seitens der Kultusministerkonferenz bereits vor Ratifizierung der Konvention in Deutschland begonnene Prozess zur Ak- tualisierung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung ist aus Sicht der Bundesregierung geeignet, die Umsetzung des Übereinkommens zu befördern. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 75): Inwiefern beteiligt sich das Bundesministerium für Bil- dung und Forschung an der Vorbereitungs-, Entwicklungs-, Durchführungs-, Überwachungs- und Evaluationsphase des vom federführenden Bundesministerium für Arbeit und Sozi- ales erarbeiteten Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Be- hindertenrechtskonvention, und inwiefern wird sich das Bun- desministerium für Bildung und Forschung an der Erstellung des sogenannten Staatenberichts nach Art. 35 der UN-Behin- dertenrechtskonvention beteiligen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als staatliche nationale Anlaufstelle nach Art. 33 der VN- Konvention bereitet zurzeit ein erstes Konzept für den Aktionsplan vor und wird zeitnah das Gespräch mit den zu beteiligenden Akteuren, darunter die Ressorts, Län- der, Kommunen und Verbände behinderter Menschen suchen. Das BMBF wird das BMAS im Rahmen seiner Kom- petenzen und Möglichkeiten bei den Arbeiten zum Ak- tionsplan unterstützen. Die Vorbereitung und Steuerung des Berichterstat- tungsprozesses obliegt ebenfalls dem Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales. Der erste Staatenbericht ist im März 2011, zwei Jahre nach der Ratifikation, zu er- stellen. Hierbei wird das BMAS die übrigen Ressorts, darunter auch das BMBF, beteiligen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Fragen 76 und 77): Macht sich die Bundesregierung – und hier insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – die Rechtsauffassung des Völkerrechtlers Professor Dr. Eibe Riedel zu eigen, wonach behinderte Kinder trotz anders lautender Schulgesetze ab sofort das Recht haben, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen? Wie beurteilt das Bundesministerium für Bildung und For- schung die Einschätzung, wonach geeignete Änderungen und Anpassungen innerhalb von „bis zu zwei Jahren oder zumin- dest innerhalb dieser Legislaturperiode“ vorgenommen wer- den müssen, um behinderten Kindern effektives und gleichbe- rechtigtes Lernen zu ermöglichen? Entsprechend unserer föderalen Grundordnung sind für schulische Angelegenheiten allein die Länder zustän- dig. Ihnen obliegt somit auch die Umsetzung der in Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor- gesehenen inklusiven Bildungsmöglichkeiten für Schü- lerinnen und Schüler mit Behinderungen. Dementspre- chend ist den Ländern ebenso auch die Beurteilung der praktischen Konsequenzen des Gutachtens für ihre Bil- dungspolitik aufgegeben. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 78): Inwiefern teilt die Bundesregierung – und hier insbeson- dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – die Auffassung, wonach der Umstand, dass Leistungen der Ein- gliederungshilfe nach dem SGB XII nur bis zum ersten be- rufsqualifizierenden Abschluss erbracht werden, im Wider- spruch zu Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention steht, und wie möchte das Bundesministerium für Bildung und For- schung sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen die entsprechende Unterstützung erhalten, auch im Master- und Promotionsstudium? Durch Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde- rung nach SGB XII wird die Erlangung eines ersten Be- rufsabschlusses unterstützt. Die Bundesregierung sieht durch diese Förderung keinen Widerspruch zu Art. 24 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen. 2020 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Die Bundesregierung, das BMBF, fördert seit über 27 Jahren jährlich in Höhe von rund 360 000 Euro die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behin- derung, IBS, beim Deutschen Studentenwerk, DSW. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 79): Inwiefern sorgt die Bundesregierung – und hier insbeson- dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention in Zusam- menarbeit mit den hochschulpolitischen Akteurinnen und Ak- teuren auf Landesebene für eine entsprechende Anpassung der Studiengestaltung und Prüfungen sowie für umfassende bauliche und kommunikative Barrierefreiheit im Sinne des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention? Im Rahmen der Förderung Informations- und Bera- tungsstelle Studium und Behinderung, IBS, beim Deut- schen Studentenwerk, DSW, wurden im Ergebnis der bundesweiten Fachtagung im September 2008 gemein- sam mit allen Akteuren im Hochschulbereich federfüh- rend durch die HRK die Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“ erarbeitet. Die IBS bereitet mit Fördermitteln des BMBF für den 6./7. Mai 2010 die Fachtagung „1 Jahr HRK-Empfeh- lung ,Eine Hochschule für Alle’ – 1 Jahr UN-Behinder- tenrechtskonvention: Impulse für eine barrierefreie Hochschule“ vor, auf der eine erste Zwischenbilanz zur Umsetzung durch die Hochschulen gezogen werden soll. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 80): Im Rahmen welcher Projekte und Wettbewerbe zur For- schungsförderung und in welcher Höhe werden derzeit An- sätze des sogenannten SMART Breeding durch das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung gefördert, und ist hier eine Steigerung der Fördermittel geplant? In den Wettbewerben zur Pflanzengenomforschung, Förderinitiativen GABI, ERA-Net Plant Genomics und PLANT-KBBE, sowie in den Wettbewerben zur Agrar- forschung, Kompetenznetze in der Agrarforschung, und zur Bioenergie, BioEnergie 2021, werden insgesamt 34 derzeit laufende Projekte mit einem Gesamtvolumen von 46,6 Millionen Euro, Förderzeitraum von 2006 bis 2012, gefördert. Eine Steigerung der Fördermittel ist da- von abhängig, inwieweit qualitativ hochwertige Projekt- ideen aus Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen der vorgenannten Wettbewerbe eingereicht werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 81): Wird in Deutschland der Verhaltenskodex für verantwor- tungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien der Europäischen Kommission umgesetzt und, wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung und einige andere Mitgliedstaa- ten halten den von der Kommission vorgelegten Verhal- tenskodex aufgrund wesentlicher inhaltlicher Schwä- chen in der vorliegenden Form weder national noch auf europäischer Ebene für anwendbar. An die Kommission erging daher der Auftrag, den auch von den Forschungseinrichtungen kritisierten Ko- dex in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten zu überar- beiten. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 82): Welche Verträge bezüglich des Mehrzweckforschungsre- aktors, MZFR, wurden im Lauf der Zeit zwischen dem Bund oder den von ihm getragenen Einrichtungen wie dem For- schungszentrum Karlsruhe einerseits und privatwirtschaftli- chen Energieversorgungsunternehmen andererseits geschlos- sen – bitte mit Angabe des Datums –, und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesen Verträgen heute für den Energieversorger EnBW AG (vergleiche beispielsweise Aussage der Bundesregierung zum MZFR-Betriebsführungs- vertrag auf Bundestagsdrucksache 17/310, Nr. 2)? Das frühere Kernforschungszentrum Karlsruhe (heute KIT) hat bis 1966 den MZFR für FuE-Zwecke errichtet und nach Inbetriebnahme bis zum endgültigen Abschal- ten 1984 Forschungsvorhaben an der Anlage durchge- führt. Die Betriebsführung des Reaktors ist kapazitätsbe- dingt der Kernkraftwerk-Betriebsgesellschaft, KBG mbH, einer Tochter der Badenwerk AG – aufgegangen in der heutigen EnBW AG –, übertragen worden. Nach Abschal- tung des Reaktors 1984 bis Ende 1999 war die KBG mit der Restbetriebsführung beauftragt. Basis der Zusammenarbeit zwischen Forschungszen- trum und KBG waren folgende Verträge: Betriebsführungsvertrag 6. Mai/30. Dezember 1966 1. Ergänzungsvereinbarung 9. April/15. April 1975 2. Ergänzungsvereinbarung 9. November/ 3. Dezember 1976 3. Ergänzungsvereinbarung 15. Oktober/ 28. Oktober 1982 4. Ergänzungsvereinbarung 16. Dezember 1997 Beendigung des 3. Dezember 1999 Betriebsführungsvertrages Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2021 (A) (C) (B) (D) Mit den einzelnen Ergänzungsvereinbarungen wurde die Vertragslage an die jeweiligen geänderten Randbe- dingungen beim Betrieb und bei der Stilllegung der An- lage angepasst. Die Vereinbarung vom 3. Dezember 1999 regelt die sich aus der Beendigung des Betriebsführungsvertrags ergebenden Rechte und Pflichten. Die heute noch beste- henden rechtlichen Konsequenzen für die EnBW aus diesem Auflösungsvertrag betreffen neben arbeitsver- traglichen Pflichten für Mitarbeiter der ehemaligen KBG die Zwischen- und Endlagerkosten für die in der Zeit vom 1. Juli 1974 bis 14. Juli 1984 angefallenen radioak- tiven Betriebsabfälle. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 83): Worin bestehen konkret die „sicherheitstechnischen Aus- baureserven“ des Brennelementezwischenlagers in Ahaus, mit dem das Forschungszentrum Jülich auf seiner Internetseite den geplanten Transport von 152 Castorbehältern mit etwa 300 000 hochradioaktiven Brennelementekugeln aus dem Kernkraftwerk AVR von Jülich nach Ahaus begründet, ob- wohl die Halle in Ahaus ein Jahr älter ist als die, in der die Castoren in Jülich zurzeit lagern? Die „sicherheitstechnischen Ausbaureserven“ des Brennelementezwischenlagers in Ahaus bestehen darin, dass dieses Zwischenlager als Einzelbauwerk alleinste- hend auf freier Fläche errichtet wurde und daher räum- lich ausreichend Platz bietet, um auch bei weiteren Än- derungen der Sicherheitsanforderungen, zum Beispiel beim Sicherheitsabstand Gebäude – Zaun, diese Forde- rungen erfüllen zu können. Demgegenüber ist das AVR- Behälterlager in Jülich – Zwischenlager für die AVR- Brennelemente – Bestandteil eines Gebäudes mit weite- ren Funktions- und Genehmigungsbereichen. Auch be- findet sich das Gebäude in Jülich relativ nah an einer Straße, sodass hier entsprechende räumliche Reserven bzw. Spielräume nicht existieren. Anlage 58 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 84): Welche fachlichen Qualifikationen waren bei den im Bun- desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung seit dem Regierungswechsel neu geschaffenen 20 Stellen, darunter im Leitungsbereich, maßgeblich, und wie wird in diesem Zusammenhang die geplante Berufung des früheren Kommandeurs des Panzerbataillons 33 und ehemali- gen Mitarbeiters der Bundestagsfraktion der FDP, F. H. E. – unter anderem vor dem Hintergrund der Verwendung des Symbols des Afrikakorps der Wehrmacht für das Verbandsab- zeichen für den von ihm gegründeten Freundeskreis des Pan- zerbataillons 33 (laut ddp, 18. Februar 2010) –, zum Abtei- lungsleiter begründet? Seit dem Regierungswechsel hat das Bundesministe- rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung, BMZ, insgesamt acht Personen neu eingestellt. Da- von erfolgten fünf Einstellungen auf bereits vorhandenen Stellen, drei Stellen wurden neu geschaffen. Darüber hi- naus wurden bislang zwei Abteilungsleitungen neu be- setzt. Ausschlaggebend für die Einstellungen waren neben der spezifischen Erfahrung und Qualifikation (zum Bei- spiel journalistische Kenntnisse, Managementfähigkei- ten, entwicklungspolitischer Sachverstand) insbesondere auch die vertiefte Kenntnis parlamentarischer Verfahren an der Schnittstelle von Legislative und Exekutive. Dar- über hinaus spielte der Faktor eines uneingeschränkten Vertrauensverhältnisses zur Hausleitung eine zentrale Rolle. Herr Friedel H. Eggelmeyer war in den vergangenen zwölf Jahren sicherheits- und außenpolitischer Berater der FDP-Bundestagsfraktion und in seiner aktiven Dienstzeit als Soldat mehrfach abgeordnet, zum Beispiel in den Planungsstab des Auswärtigen Amtes, in den Pla- nungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung und in vielfältigen internationalen Verwendungen – unter an- derem für die Vereinten Nationen – aktiv. Vor diesem Hintergrund spielen die Aspekte persönliche Eignung, Teamgeist, politische Erfahrung, ministerielle Manage- ment-Qualität, Führungskompetenz, besonderes Ver- trauen und Loyalität eine entscheidende Rolle für die Berufung von Herrn Eggelmeyer. Darüber hinaus ver- fügt er über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz im Bereich der vernetzten Sicherheit und trägt somit maß- geblich dazu bei, die Kohärenz zwischen entwicklungs-, außen- und sicherheitspolitischen Aspekten sicherzustel- len. Anlage 59 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 17/756, Frage 85): Bestätigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung die geplante Einstellung von Oberst F. H. E. als Leiter der Abteilung 03, wie in der Frank- furter Rundschau vom 18. Februar 2010 berichtet, und wel- chen entwicklungspolitischen Mehrwert erhofft sich der Bun- desminister damit? Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung der Ernennung von Herrn Friedel H. Eggelmeyer zum Ab- teilungsleiter zugestimmt. Herr Eggelmeyer war in den vergangenen zwölf Jah- ren sicherheits- und außenpolitischer Berater der FDP- Bundestagsfraktion und in seiner aktiven Dienstzeit als Soldat mehrfach abgeordnet, zum Beispiel in den Pla- nungsstab des Auswärtigen Amts, in den Planungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung und in vielfäl- tigen internationalen Verwendungen – unter anderem für die Vereinten Nationen – aktiv. Vor diesem Hintergrund spielen die Aspekte persönliche Eignung, Teamgeist, po- litische Erfahrung, ministerielle Managementqualität, 2022 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Führungskompetenz – besonderes Vertrauen und Loyali- tät – eine entscheidende Rolle für die Berufung von Herrn Eggelmeyer. Darüber hinaus verfügt er über um- fangreiche Erfahrung und Kompetenz im Bereich der vernetzten Sicherheit und trägt somit maßgeblich dazu bei, die Kohärenz zwischen entwicklungs-, außen- und sicherheitspolitischen Aspekten sicherzustellen. Anlage 60 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 86): Inwieweit ist es zutreffend, dass die neue Einstellungspoli- tik der Bundesregierung jetzt unter dem Motto „Loyalität kommt vor Fachlichkeit“ (Dirk Niebel, taz vom 18. Februar 2010) steht, und ist es richtig, dass das Bundeskabinett der Benennung von Oberst a. D. F. H. E. zustimmen muss (taz vom 18. Februar 2010)? Die Einstellungspolitik der Bundesregierung folgt – wie in der Vergangenheit auch – dem Prinzip von per- sönlicher Eignung, Teamgeist, Fachlichkeit, politischer Erfahrung, Managementqualität, Führungskompetenz, besonderem Vertrauen und Loyalität. Es ist zutreffend, dass laut Geschäftsordnung der Bundesregierung das Bundeskabinett der Ernennung von Oberst a. D. Friedel H. Eggelmeyer zum Abteilungslei- ter zustimmen muss; dies ist heute Morgen im Rahmen der Kabinettssitzung erfolgt. Anlage 61 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 87): Welchen zwölf deutschen Institutionen und Nichtregie- rungsorganisationen wurden die meisten Haushaltsmittel für ihre Erdbebenhilfe in Haiti zur Verfügung gestellt, und wie hoch war der jeweilige Betrag? Folgenden deutschen Institutionen und NROs wurden für die Erdbebenhilfe in Haiti Haushaltsmittel zur Verfü- gung gestellt: GTZ: 8 000 000 Euro Deutsches Rotes Kreuz: 1 534 000 Euro Humedica e. V.: 700 020 Euro Deutscher Caritasverband e. V.: 400 000 Euro Johanniter Unfallhilfe e. V.: 300 000 Euro World Vision Deutschland e. V.: 200 000 Euro (Antrag in Vorbereitung) Nehemia Christenhilfe e. V.: 180 000 Euro Malteser International: 155 700 Euro ADRA Deutschland e. V.: 150 000 Euro THW: 798 449 Euro Anlage 62 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Fragen 88 und 89): Wie hat der Normenkontrollrat das Wachstumsbeschleuni- gungsgesetz, insbesondere den ermäßigten Mehrwertsteuer- satz für Hotelübernachtungen, bewertet, und inwieweit ist die Bundesregierung der Bewertung des Normenkontrollrates ge- folgt? Mit welchen Stiftungen arbeitet der Normenkontrollrat wie zusammen? Zu Frage 88: Der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Drucksache 17/15) ging auf eine Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zu- rück. Gesetzentwürfe des Bundestages unterliegen nach geltender Rechtslage nicht der Prüfung durch den Natio- nalen Normenkontrollrat. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Nationalen Normen- kontrollrat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2009 ge- hört. Dabei hat der Rat ausweislich des Berichts des Finanzausschusses vom 3. Dezember 2009 (Drucksache 17/147) festgestellt, dass … die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Be- herbergungsleistungen wegen der Abgrenzung der in unterschiedlicher Höhe zu besteuernden Leistun- gen (Beherbergung – Frühstück etc.) unter dem Ge- sichtspunkt der Bürokratiekosten relevant sei, ohne dass eine Bezifferung angegeben wurde. Zu Frage 89: Der Nationale Normenkontrollrat unterhält keine re- gelmäßige Zusammenarbeit mit Stiftungen. Er nimmt je- doch auf Einladung an Veranstaltungen auch von Stif- tungen teil. Von Fall zu Fall finden auch Gespräche statt. Anlage 63 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 90): Vertritt die Bundesregierung die in der letzten Fragestunde (Plenarprotokoll 17/21) von der Staatsministerin im Bundes- kanzleramt und Beauftragten der Bundesregierung für Migra- tion, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, vertre- tene Auffassung, dass Kinder, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, sich zwischen 18 und 23 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen? Ich habe in der letzten Fragestunde gesagt, dass auch „Optionskinder“ mit der Staatsangehörigkeit eines Mit- gliedstaats der EU den Optionsregelungen unterliegen. Sie interpretieren diese Aussage nun so, als sei die Op- tionspflicht generell gleichbedeutend mit einer Pflicht zur Entscheidung zwischen zwei Staatsangehörigkeiten ohne Möglichkeit der Beibehaltung einer anderen Staats- angehörigkeit. Dem ist nicht so. Tatsächlich ist die die Rechtslage wie folgt: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2023 (A) (C) (B) (D) Durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörig- keitsrechts vom 15. Juli 1999 wurde für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsort- prinzip (ius soli) eingeführt. Diese Regelung ist mit der Verpflichtung verbunden, sich zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für die deutsche oder die ausländi- sche Staatsangehörigkeit zu entscheiden – sogenannte Optionspflicht. Dies gilt auch für junge Erwachsene mit der Staatsan- gehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Union. Sie werden über ihre Optionspflicht unver- züglich nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres von der zuständigen Behörde informiert. Möchte der oder die Betroffene seine ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, so kann er oder sie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen neben der ausländischen Staatsangehörigkeit stellen. Die Beibehaltungsgenehmigung ist zu erteilen, wenn der Betroffene neben der deutschen die Staatsan- gehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Union besitzt (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 12 Abs. 2 StAG). Im Ergebnis bedeutet dies, dass Optionspflichtige mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates nicht auf diese verzichten müssen. Erforderlich ist jedoch, dass sie erklären, die deutsche Staatsangehörigkeit be- halten zu wollen, und dass sie die Beibehaltungsgeneh- migung rechtzeitig beantragen. Erfolgt dies nicht, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren (§ 29 Abs. 2 StAG). Dasselbe Verfahren gilt im Übrigen, wenn die Auf- gabe der anderen Staatsangehörigkeit rechtlich oder tat- sächlich unmöglich oder aus im Gesetz näher bestimm- ten Gründen nicht zumutbar ist (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 12 Abs. 1 StAG). Anlage 64 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/756, Fragen 91 und 92): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass nach erfolgter Anklage am 12. Januar 2010 der neue Prozess- termin am 7. Februar 2010 gegen die Angehörigen der Bahai- Religion offenbar erneut ergebnislos vertagt wurde, und auf welcher Ebene hat die Bundesregierung in jüngster Zeit bei der iranischen Regierung interveniert, um Kritik am Verfah- ren gegen die Angehörigen der Bahai zum Ausdruck zu brin- gen? Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in den staatli- chen iranischen Medien erhobenen Vorwurf einer Beteiligung der Bahai-Institutionen an der Organisation der Demonstratio- nen am Aschura-Tag? Zu Frage 91: Die Bundesregierung verfolgt die Situation der Bahai in Iran mit großer Aufmerksamkeit und tiefer Besorgnis. Die offenbar erneut ergebnislose Vertagung des Prozes- ses, insbesondere aber der Umstand, dass entgegen vor- heriger anderslautender Ankündigungen wieder keine unabhängigen Beobachter zugelassen wurden, scheint die Befürchtungen der Bundesregierung eines unfairen Verfahrens zu bestätigen. Das mit den Verhaftungen nach den Aschura-Unru- hen und dem Prozessbeginn gegen das informelle Füh- rungsgremium der Bahai verschärfte Vorgehen gegen diese Religionsgruppe ist dabei nur ein Beispiel der sich gegenwärtig verschlechternden Menschenrechtslage in Iran. Die zahlreichen Missstände werden bei bilateralen Gesprächen und gemeinsam mit den EU-Partnern gegen- über der iranischen Seite beharrlich und mit Nachdruck zur Sprache gebracht. Die Bundesregierung setzt sich insbesondere für Menschen ein, die von der Todesstrafe und anderen grausamen Strafen bedroht sind. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Au- ßen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, hat am 12. Januar 2010 eine deutliche Erklärung im Namen der Europäischen Union zu dem laufenden Verfahren und zum Vorgehen gegen die Bahai abgegeben. Über das Vorgehen erfolgt eine ständige, enge Abstimmung mit unseren EU-Partnern. Seit Monaten bemüht sich das Auswärtige Amt um eine – bisher durch die iranische Seite unerwünschte – Prozessbeobachtung durch die Europäische Union. Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Wolf-Ruthart Born, hat am 21. Januar 2010 gegenüber dem – im Rah- men einer gemeinsamen EU-Demarchenaktion zu den Aschura-Protesten – einbestellten iranischen Botschafter eine umgehende Verbesserung der Lage der Bahai ange- mahnt und insbesondere die Einräumung einer Prozess- beobachtung durch die EU gefordert. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat am 5. Februar 2010 auf der Münchner Sicherheitskonferenz in seinem Gespräch mit dem irani- schen Außenminister, Manutschehr Mottaki, die Men- schenrechtslage in Iran sehr deutlich angesprochen und dabei insbesondere auch auf die Einhaltung der Minder- heitenrechte gedrängt. Zu Frage 92: Die Bahai werden seit Entstehung der Religion als politische Gruppierung und als Sektierer betrachtet und verfolgt. Im Gedankengefüge der jetzigen Machthaber zählen sie damit automatisch zum „inneren Feind“. Die Bahai sind derzeit aber nur einer von verschiedenen Adressa- ten, denen durch die iranischen Justiz- und Ermittlungs- behörden die Beteiligung an der Steuerung der regime- kritischen Proteste vorgeworfen wird. Entsprechende Vorwürfe werden auch gegen westli- che Regierungen, aber auch verschiedene Nichtregie- rungsorganisationen und Medien erhoben. 2024 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Anlage 65 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Fragen 93 und 94): Welche Reaktionen aus arabischen Staaten sind der Bun- desregierung dazu bekannt, dass Bundeswehrsoldaten erst- mals in Israel für einen Auslandseinsatz ausgebildet werden? Mit welchen Auswirkungen für das Ansehen der Bundes- republik Deutschland in Afghanistan und im Nahen Osten rechnet die Bundesregierung, wenn sie deutsche Piloten in Israel für den Afghanistan-Krieg im Umgang mit der Drohne Heron 1 trainieren lässt? Zu Frage 93: Bisher sind der Bundesregierung keine Reaktionen arabischer Staaten hierzu bekannt. Zu Frage 94: Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für die Sicherheit des Staates Israel. Ent- scheidungen über sicherheitspolitische Kooperation mit Israel berücksichtigen diese historischen Sonderbezie- hungen ebenso wie die Lage in der gesamten Region. Die Kooperation wird in der Region zur Kenntnis ge- nommen. Im Übrigen sind der Bundesregierung hierzu bisher keine Reaktionen aus arabischen Staaten bekannt. Anlage 66 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 95): Was ist der Verhandlungsstand hinsichtlich des bilateralen Abkommens der Bundesrepublik Deutschland und Afghanis- tans über die Regeln für die Übergabe von Personen an afgha- nische Stellen, die von deutschen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen werden, über das seit März 2007 ver- handelt wird, und würde ein solches Abkommen auch für die deutschen Polizisten gelten, die in den angekündigten Partne- ring-Programmen eingesetzt werden? Die afghanische Regierung sah sich unter Hinweis auf die afghanische Verfassung nicht in der Lage, ein entsprechendes völkerrechtliches Abkommen abzu- schließen oder einen (völkerrechtlich ebenfalls verbind- lichen) Briefwechsel zu unterzeichnen, in dem die An- wendung der Todesstrafe ausgeschlossen wird. Zu Ihrer Frage zur Einbeziehung der in Afghanistan eingesetzten deutschen Polizei: Der Abkommenstext, wie ihn die Bundesregierung der afghanischen Regie- rung vorgeschlagen hat, erfasst nur Personen, die von den deutschen Streitkräften in Afghanistan in Gewahr- sam genommen werden. Die in Afghanistan im Rahmen des bilateralen Polizeiprojektes eingesetzten deutschen Polizeibeamten nehmen nach Maßgabe des Sitz- und Statusabkommens Trainings- und Ausbildungsmaßnah- men wahr und sind mit der Umsetzung von Projekten be- traut. Sie haben keine exekutiven Befugnisse. Eine Beteiligung deutscher Polizisten an den Partnering-Pro- grammen ist nicht vorgesehen. Dasselbe gilt für die deutsche Beteiligung an der Polizeimission der Europäi- schen Union in Afghanistan (EUPOL). Anlage 67 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 96): Warum hat die Bundesrepublik Deutschland gegen die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/64/10 vom 5. Februar 2010 gestimmt, die von einer großen Mehrheit der Staaten angenommen wurde und die sowohl Israel als auch die Palästinenser dazu auffordert, in- nerhalb von drei Monaten unabhängige und glaubwürdige Untersuchungen bezüglich der Menschenrechts- und Kriegs- verbrechen einzuleiten, die während der israelischen Mili- täroffensive vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 von beiden Seiten begangen worden sind? Die Abstimmung über die genannte Resolution der Generalversammlung fand am 5. November 2009 – nicht: 5. Februar 2010 – statt. Die von Ihnen angespro- chene Resolution hatte Folgeprozess und Bericht der VN-Untersuchungskommission zum Gaza Konflikt 2008/2009 – den sogenannten Goldstone-Bericht – zum Gegenstand. Die Bundesregierung hat sich von Beginn an für eine angemessene und ausgewogene Behandlung des Goldstone-Berichts eingesetzt. Vorverurteilungen und Versuchen der Instrumentalisierung ist sie entgegenge- treten. Es liegt im Interesse der Beteiligten, die erhobenen Vorwürfe im Rahmen eigener Untersuchungen sorgfältig aufzuarbeiten. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Men- schenrechtsrat der Vereinten Nationen als Auftraggeber des Goldstone-Berichts das geeignete Gremium für die weitere Befassung. Entsprechend ist die Bundesregierung Weiterverwei- sen an andere Stellen – zum Beispiel den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Internationalen Strafge- richtshof – von Anfang an entgegengetreten. Der nach schwierigen Verhandlungen in New York zur Abstimmung vorgelegte Text berücksichtigte weder diese grundsätzliche Linie der Bundesregierung noch Kompromissvorschläge und Ergebnisse der zuvor ge- führten Textverhandlungen. Daher hat die Bundesregierung am 5. November 2009 gemeinsam mit einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und den USA die Resolution abgelehnt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2025 (A) (C) (B) (D) Anlage 68 Antwort der Parl. Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 97): Inwieweit hat sich die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen der EU gegenüber der israelischen und der US-ame- rikanischen Regierung kritisch zu deren jüngsten Drohungen mit Militärschlägen gegen den Iran dahin gehend geäußert, dass diese aufgefordert wurden, einen Beitrag zur Deeskala- tion zu leisten, oder befürwortet die Bundesregierung einen vökerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran, wie Hillary Clin- ton im Zuge ihrer Nahostreise ihn andeutete, als sie sagte: „Wir heißen jegliches Engagement, das Problem friedlich zu lösen, willkommen …, aber wir werden uns nicht weiter nur auf diese Weise engagieren, während sie ihre Bombe bauen“ (www.taz.de)? Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass sie sich für eine diplomatische Lösung des Konfliktes, so wie auch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an- gestrebt, einsetzt. Am 26. Januar 2010 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrer Pressekonferenz anlässlich des Besu- ches des israelischen Staatpräsidenten Schimon Peres diese Haltung der Bundesregierung verdeutlicht: Deutschland möchte eine diplomatische Lösung dieses Konfliktes, und deshalb setzen wir als nächs- ten Schritt auf Sanktionen. Ich hoffe, dass wir vor allen Dingen dabei erfolgreich sein werden, auch mit anderen Ländern der Welt, also international, Gemeinsamkeit zu erzeugen. Das wird innerhalb der Europäischen Union geschehen, aber das sollte auch, wo immer möglich, unter Einbeziehung von Russland und China versucht werden. Ich habe al- lerdings gesagt: Wenn sich China, Russland oder andere Länder im Weltsicherheitsrat nicht daran be- teiligen, dann muss es auch gelingen, innerhalb ei- ner Gruppe von gleichgesinnten Ländern ein sol- ches Ergebnis zu erzielen. Aber ich sage noch einmal: Wir setzen auf eine diplomatische Lösung. Regierungssprecher Wilhelm hat diesen Standpunkt am 19. Februar 2010 erneut unterstrichen, als er anläss- lich der Erkenntnisse aus dem jüngsten Bericht der Inter- nationalen Atomenergieorganisation, IAEO, sagte: Der Bericht (…) bestätigt die große Besorgnis, die die Bundesregierung wegen des iranischen Nukle- arprogramms sei langer Zeit hegt (…). Es gilt, was die Bundeskanzlerin und der Bundesaußenminister wiederholt versichert haben. Unsere Hand bleibt ausgestreckt. Die Nachfrage, ob die Bundesregierung auch einen Militärschlag gegen den Iran unterstützen oder billigen würde, beantwortete der Regierungssprecher mit „Nein“. Er wiederholte: „Wir halten nur eine diplomatische Lö- sung für eine gangbare Lösung.“ Daraus ergibt sich schlüssig, dass die Bundesregie- rung einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran nicht befürwortet. Sie sieht im Übrigen in der in der Frage zitierten Äußerung von Außenministerin Clinton keine Aufforderung hierzu. Anlage 69 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/756, Frage 98): Inwieweit trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregie- rung zu, dass bei der Ermordung des Hamas-Führers Mahmud Abdel Rauf al-Mabhuh in Dubai, der von Israel unter anderem für die Entführung und Ermordung zweier israelischer Solda- ten verantwortlich gemacht wird, neben mindestens sechs bri- tischen, drei irischen Pässen sowie einem französischen Pass auch mindestens ein deutscher Pass – ausgestellt auf den Na- men Michael B. – benutzt wurde, und plant die Bundesregie- rung, ähnliche Schritte wie Großbritannien und Irland zu un- ternehmen, die unter anderem die jeweiligen israelischen Botschafter zu einem klärenden Gespräch „einluden“? Die Polizeiermittlungen der Vereinigten Arabischen Emirate haben ergeben, dass eine männliche Person, die im Besitz eines im Juni 2009 durch die Stadt Köln aus- gestellten deutschen Reisepasses war, vermutlich be- teiligt war. Die Bundesanwaltschaft und die Staatsan- waltschaft Köln haben dazu eigene Ermittlungen aufgenommen, die noch andauern. Wie die Regierungen anderer betroffener EU-Staaten, hat auch die Bundesregierung umgehend Kontakt mit der israelischen Seite gesucht. Am 18. Februar 2010 führte der Nahostbeauftragte im Auswärtigen Amt auf Initiative von Bundesminister Dr. Guido Westerwelle ein Gespräch mit dem hiesigen israelischen Gesandten. In diesem Gespräch bat der Nahostbeauftragte zu prü- fen, ob der israelischen Seite Informationen vorliegen, die zur Aufklärung der Umstände des Todes von Mahmud al-Mabhuh in Dubai beitragen können, und gegebenen- falls um Übermittlung dieser. Bundesminister Dr. Westerwelle hat den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate größtmögliche Un- terstützung der Bundesregierung bei der Aufklärung des Falls zugesichert. Am 22. Februar 2010 hat die Hohe Repräsentantin der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, im Namen der Europäischen Union eine Erklä- rung abgegeben, die die Haltung der 27 Mitgliedstaaten widerspiegelt. Anlage 70 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 99): Welche im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe vertretenen Nichtregierungsorganisationen haben Anträge auf Haushaltsmittel für ihre Erdbebenhilfe in Haiti gestellt, die nicht bedient wurden, und mit welcher Begründung? 2026 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Kein Projektantrag einer humanitären Nichtregie- rungsorganisation, der dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Zusammenhang mit der Bereitstel- lung humanitärer Hilfe durch die Bundesregierung nach dem Erdbeben in Haiti vorgelegt wurde, ist abschlägig beschieden worden. 23. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68 Anlage 69 Anlage 70
Gesamtes Protokol
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702300000

Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte Sie, Platz zu neh-

men, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Gesetzentwurf und Verord-
nung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf
dem Gebiet des Umweltrechts.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundes-
minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Frau Ursula Heinen-Esser. Bitte schön.

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1702300100


Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-
legen! Wir haben heute den Gesetzentwurf und die Ver-
ordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf
dem Gebiet des Umweltrechts beschlossen. Im Klartext
geht es dabei um die Arbeit von Sachverständigen im
Umweltrecht. Es werden verschiedene Rechtsänderun-

Rede
gen eingeführt: die Möglichkeit optionaler Abwicklun-
gen von Verfahren über einheitliche Ansprechpartner,
die Möglichkeit einer elektronischen Verfahrensabwick-
lung und die Regelung über die bundesweite Geltung
von Bekanntgaben bzw. Anerkennung ausländischer Do-
kumente von Sachverständigen.

Lassen Sie mich zwei wesentliche Punkte ansprechen.
Erstens. Im Umweltrecht werden – das ist auch auf ande-
ren Rechtsgebieten üblich – Sachverständige eingesetzt,
die zum Beispiel für Behörden Überprüfungen in Unter-
nehmen vornehmen. Besonders wichtig sind etwa Emis-
sionsmessungen in Industrieanlagen, aber auch die Über-
prüfung und Kontrolle von Solarien. Die auf Grundlage
dieser Überprüfungen gesammelten Erkennt
von den Unternehmen an die Behörden weite

In Deutschland sind insgesamt rund 2 0
ständige im Bereich des Umweltrechts tätig. Wir sind
zung

n 24. Februar 2010

3.00 Uhr

davon überzeugt, dass wir mit dieser Dienstleistungs-
richtlinie – es geht nicht nur darum, dass in Zukunft EU-
Ausländer als Sachverständige in Deutschland arbeiten
können, sondern auch darum, dass die deutschen Sach-
verständigen für Umweltrecht im EU-Ausland arbeiten
können – ein großes wirtschaftliches Potenzial für un-
sere Sachverständigen erschließen.

Vergleichbares haben wir mittels spezieller europäi-
scher Regelungen im Bereich der Umweltgutachter im
Jahr 1995 erreicht. Unsere Umweltgutachter sind im
europäischen Ausland sehr gefragt. Wir gehen davon
aus, dass es bei den Sachverständigen für Umweltrecht
ähnlich sein wird. Selbstverständlich muss gelten: Wenn
unsere Sachverständigen im europäischen Ausland tätig
sind, dann müssen wir EU-ausländische Sachverständige
bei uns zulassen.

Bei der Erstellung der Richtlinie ist vielfach darüber
diskutiert worden, ob das zu einer Absenkung von Um-
weltstandards führen kann. Nein, das ist nicht der Fall;
denn wir haben besondere Regelungen in die Richtlinie
aufgenommen. Sachverständige, egal ob Inländer oder
Ausländer, müssen über entsprechende Qualifikationen
verfügen und die Nachweise erbringen, dass sie ihre Tä-
tigkeit ausüben können. Ansonsten werden sie weder in
Deutschland noch in anderen Ländern bekannt gegeben.

text
Das hat etwas damit zu tun, dass der Sachverständige
stellvertretend für den Staat die Letztverantwortung für
den Schutz der Umwelt trägt.

Zweitens. Mit der Einsetzung dieser Richtlinie gibt es
eine Vereinfachung im deutschen Recht, weil eine Be-
kanntgabe der Sachverständigen künftig bundesweit
möglich ist. Zurzeit ist es so, dass Sachverständige ihre
Zulassung bei einer Landesbehörde eines Bundeslandes
beantragen können. Wenn sie Glück haben, gilt die Zu-
lassung auch in einem anderen Bundesland. In der Regel
ist das aber nicht der Fall. Mit der Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie im Bereich des Umweltrechts
erreichen wir, dass die Sachverständigen zukünftig bun-

Zulassung erhalten können. Das bedeutet
e Vereinfachung für die Sachverständigen.

pp auszudrücken: Wir haben zwei Fliegen
nisse werden
rgegeben.

00 Sachver-

desweit eine
eine erheblich

Um es salo

mit einer Klappe geschlagen. Wir haben zwei Ziele






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser
erreicht, nämlich erstens die gegenseitige Anerkennung
der Sachverständigen in Deutschland und im europäi-
schen Ausland sowie zweitens die Vereinfachung der
Verfahren bei uns in Deutschland.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702300200

Danke, Frau Staatssekretärin. – Zur ersten Frage hat

der Kollege Gebhart das Wort.


Dr. Thomas Gebhart (CDU):
Rede ID: ID1702300300

Fr
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1702300400

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr einer
Abschwächung deutscher Umweltschutzstandards auf-
grund der Dienstleistungsrichtlinie, die jetzt umzusetzen
ist?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1702300500


Kollege Gebhart, wie ich eingangs schon gesagt habe,
müssen die Sachverständigen, die bei uns zugelassen
werden wollen, ihre Qualifikationen nachweisen. Das
muss nachprüfbar sein. Im Einzelfall kann das sogar so
weit gehen, dass man die Vorlage beglaubigter Überset-
zungen der Dokumente verlangt. Allerdings muss auch
klar sein, dass die Bekanntgabe bzw. Zulassung von
Sachverständigen nicht zu Diskriminierungen führen
darf. Das müssen wir im Auge behalten.

Wir haben dafür gesorgt – auch das ist ein Erfolg der
deutschen Verhandlungsstrategie –, dass wegen der be-
sonderen Verantwortung der Umweltrechtssachverständi-
gen für den Schutz der Umwelt – ich nenne noch einmal
das Stichwort „Emissionsmessungen in Industrieanla-
gen“ – besondere Regelungen in der Dienstleistungsricht-
linie enthalten sind. Es wird nicht einfach genehmigt oder
zugelassen. Die entsprechenden Anforderungen müssen
erfüllt werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702300600

Zu einer nächsten Frage hat der Kollege Sensburg das

Wort.


Dr. Patrick Sensburg (CDU):
Rede ID: ID1702300700

Frau Staatssekretärin, ich habe eine Frage, die sich

um den Anwendungsbereich der Richtlinie dreht. Es gibt
im Gemeinschaftsrecht spezielle Rechtsakte, die mögli-
cherweise vorgehen. Meine Frage ist: Fallen bestimmte
Bereiche des Umweltrechts aus dem Anwendungsbe-
reich der Dienstleistungsrichtlinie heraus?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1702300800


Die Frage lässt sich sehr eindeutig beantworten. Es
handelt sich um die Tätigkeiten, die in speziellen Ge-
meinschaftsrechtsakten geregelt sind. Darauf haben Sie
schon in Ihrer Frage hingewiesen. Ich habe in meiner
Einführung auf die Umweltgutachter hingewiesen, deren
Tätigkeit im Jahr 1995 auf europäischer Ebene geson-
dert eingeführt worden ist. Das gilt aber auch allgemein
für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, bei-
spielsweise wenn die Berufsanerkennungsrichtlinie An-
wendung findet. Aber es sind auch nicht spezifisch
dienstleistungsbezogene Anforderungen ausgenommen.
Das gilt zum Beispiel, wenn es sich um anlagenbezo-
gene Genehmigungsregelungen handelt, etwa um Ab-
wasserbehandlungsanlagen oder Ähnliches. Auch dies
ist nicht Teil der Richtlinie.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702300900

Die nächste Frage stellt die Kollegin Kudla.


Bettina Kudla (CDU):
Rede ID: ID1702301000

Frau Staatssekretärin, können deutsche Unternehmen,

denen Dienstleistungen hier angeboten werden, sicher
sein, dass ausländische Sachverständige dieselbe Quali-
fikation haben wie ihre Kollegen im Inland?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1702301100


Ja, da können sie sicher sein, sofern es sich um offi-
ziell bekannt gegebene, zugelassene Sachverständige
handelt. Ich habe eben schon ausgeführt, dass es ent-
scheidend ist, dass die Qualifikationen nachgewiesen
und der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden,
die die Erfüllung der Anforderungen überprüft. Wenn
dies alles erfolgt ist, der Sachverständige also offiziell
bekannt gegeben ist, dann können deutsche Unterneh-
men sicher sein, dass diese Sachverständigen aus dem
EU-Ausland die erforderlichen Qualifikationen besitzen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702301200

Der Kollege Liebing hat das Wort für eine weitere

Frage.


Ingbert Liebing (CDU):
Rede ID: ID1702301300

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretä-

rin, wir haben jetzt darüber gesprochen, dass ausländi-
sche Sachverständige in Deutschland tätig werden kön-
nen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass natürlich auch
deutsche Sachverständige im EU-Ausland tätig werden
können. Gibt es dafür besondere Anforderungen? Wie
kann ein Sachverständiger diesen sich entwickelnden
Markt aktiv nutzen? Muss er warten, bis ihn andere Un-
ternehmen von sich aus anfordern?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1702301400


Um Ihre letzte Frage zuerst zu beantworten, Kollege
Liebing: Nein, ein deutscher Sachverständiger muss
nicht darauf warten, dass er angefordert wird. Es gibt
eine Plattform über die Europäische Union, bei der er
sich informieren kann. Er kann somit selber aktiv wer-
den, um in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union zu arbeiten.

Wir haben innerhalb der Europäischen Union das Ver-
fahren der einheitlichen Ansprechpartner gewählt. Das






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser
heißt, in jedem Mitgliedstaat muss es diesen sogenann-
ten einheitlichen Ansprechpartner geben. An diesen
wendet sich der Sachverständige. Dieser wird ihn an die
zuständigen Behörden des jeweiligen Landes weiterver-
mitteln. Dort kann er zugelassen werden und dann ent-
sprechend tätig werden.

Ich denke, das wird für unsere wirklich guten Sach-
verständigen im Umweltrecht, die über eine ganze
Menge Erfahrungen und Know-how verfügen, eine
Möglichkeit sein, zusätzlich im Ausland tätig zu werden,
wie das auch bei den Umweltgutachtern der Fall ist.


(Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Vielen Dank!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702301500

Weitere Wortmeldungen zu diesem Bericht liegen mir

nicht vor. Danke, Frau Staatssekretärin.

Die Kollegin Dr. Enkelmann hat eine Frage zu weite-
ren Themen der heutigen Kabinettssitzung. Bitte.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702301600

Genau. Zumindest will ich nachfragen, ob sich das

Kabinett mit der folgenden Angelegenheit befasst hat.
Wie jetzt bekannt wurde, hat der Außenminister vor eini-
ger Zeit einen bezahlten Vortrag bei einer Liechtenstei-
ner Bank gehalten, die inzwischen im Zusammenhang
mit Schwarzgeldkonten deutscher Steuerhinterzieher be-
kannt geworden ist. Hat sich das Kabinett mit dieser
Frage beschäftigt?


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702301700

Das Wort hat der Staatsminister von Klaeden.

E
Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1702301800


Nein.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702301900

Kann ich noch eine Nachfrage stellen?


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702302000

Sie dürfen.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702302100

Bei den veröffentlichungspflichtigen Angaben aus der

letzten Wahlperiode tauchen bei dem Außenminister
mehrere Funktionen in Unternehmen auf, etwa Versiche-
rungen, Deutsche Vermögensberatung, Hamburg-Mann-
heimer, Consulting-Firmen usw. Hat sich das Kabinett
damit befasst, ob diese Funktionen möglicherweise im-
mer noch ausgeübt werden? Sanktioniert das Kabinett
diese Funktionen?

E
Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1702302200


Nein, das Kabinett hat sich damit nicht befasst. Frau
Kollegin Enkelmann, ich halte das für eine unzulässige
Frage, denn zu diesem Zeitpunkt hat der Kollege
Westerwelle der Bundesregierung nicht angehört. Sie
versuchen, hier eine Auskunft der Bundesregierung über
die Nebentätigkeiten von Herrn Westerwelle aus seiner
Zeit als Abgeordneter in der letzten Legislaturperiode zu
erlangen. Das ist eine klassische Dreiecksfrage. Ich ver-
weise Sie daher auf die entsprechenden Entscheidungen
zu unserer Geschäftsordnung.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Diese Funktionen hat er heute nicht mehr?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702302300

Wenn Sie eine weitere Nachfrage haben, Kollegin

Enkelmann, dann stellen Sie sie jetzt bitte.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702302400

Danke. – Schließen Sie aus, dass es diese Funktionen

heute noch gibt?

E
Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1702302500


Frau Kollegin Enkelmann, ich habe Ihre Frage er-
schöpfend beantwortet.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Nein!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702302600

Zu einer weiteren Frage hat die Kollegin Dr. Bunge

das Wort.


Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702302700

Ich habe eine Frage bezüglich der Kommission zur

künftigen Finanzierung des Gesundheitswesens, die sich
nach meiner Kenntnis heute konstituiert hat. Ich weiß
jetzt nicht, ob die Frau Staatssekretärin Widmann-Mauz
oder Sie, Herr Staatsminister, die Frage beantworten
wollen. Ich stelle erst einmal die Frage.

E
Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1702302800


Das ist eine gute Idee.


Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702302900

Der Kommission, auf deren Einsetzung sich die Re-

gierung heute verständigt hat, gehören bekanntlich acht
Ministerinnen bzw. Minister an. Auf Nachfrage, auch im
Ausschuss, wissen wir, dass Expertinnen und Experten
eingeladen werden können. Mich interessiert, nach wel-
chen Kriterien die Experten und Wissenschaftler ausge-
wählt werden und wie die Transparenz dieser Kommis-
sion gewährleistet wird. Schließlich geht es hier um ein
Anliegen, das für breite Kreise der Bevölkerung von
großem Interesse ist.

E
Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1702303000


Die Auswahl der Experten richtet sich nach ihrem
Sachverstand. – Die weiteren Fragen kann meine Kolle-
gin Staatssekretärin Widmann-Mauz beantworten.






(A) (C)



(B) (D)

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1702303100


Frau Abgeordnete Bunge, wie wir bereits heute Vor-
mittag im Ausschuss besprochen haben und wie die
Bundesregierung Auskunft erteilt hat, wird die Auswahl
der Experten, die berufen werden, von der Regierungs-
kommission in eigener Zuständigkeit getroffen. Da sich
die Regierungskommission noch nicht zu ihrer ersten
Sitzung zusammengefunden hat, können zum jetzigen
Zeitpunkt darüber noch keine Aussagen getroffen wer-
den.

Die Transparenz der Beratungen und vor allen Dingen
der Entscheidungen der Regierungskommission wird da-
durch gewährleistet, dass die Bundesregierung, wenn
entsprechende Beschlüsse gefasst werden, das Parlament
umfassend darüber informieren wird. Denn aus den Er-
gebnissen der Regierungskommission sollen ja voraus-
sichtlich gesetzgeberische Maßnahmen resultieren.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702303200

Haben Sie eine weitere Nachfrage?


Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702303300

Ja, ich habe eine Nachfrage. – Ist darunter zu verste-

hen, dass der Bericht, der im Sommer oder wann auch
immer vorgelegt wird, das Charakteristikum der Trans-
parenz erfüllen wird?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1702303400


Über die Ergebnisse, die die Regierungskommission
zeitigen wird, wird im parlamentarischen und im politi-
schen Raum intensiv diskutiert werden. Es steht dem
Parlament selbstverständlich frei, die entsprechenden
Befassungen dazu hier im Plenum und in den Ausschüs-
sen zu beantragen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702303500

Gibt es weitere Fragen zur heutigen Kabinettssitzung

oder darüber hinaus? – Das ist nicht der Fall. Dann be-
ende ich die Befragung der Bundesregierung.

Ich unterbreche die Sitzung bis zum Beginn der Fra-
gestunde um 13.30 Uhr.


(Unterbrechung von 13.16 bis 13.30 Uhr)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702303600

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

– Drucksachen 17/756, 17/771 –

Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Nr. 10
Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dring-
lichen Fragen auf Drucksache 17/771 auf. Die ersten
beiden Fragen beziehen sich auf den Geschäftsbereich
des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwor-
tung steht der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut
Koschyk zur Verfügung.
Ich rufe die dringliche Frage 1 des Kollegen Christian
Lange auf:

Gab es aufgrund des Rechtsgutachtens, das das Justizmi-
nisterium Baden-Württemberg in Auftrag gegeben hat, nach
dem sich Beamte, die illegal gewonnene Steuersünderdaten
zur Strafverfolgung nutzen, selbst strafbar machen würden,
Gespräche zwischen der Bundesregierung und der baden-
württembergischen Landesregierung, insbesondere hinsicht-
lich der Anwendung einer einheitlichen Rechtsauffassung,
und hat die Bundesregierung das Land Baden-Württemberg
dazu ermuntert, die angebotenen CDs zu kaufen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702303700


Herr Kollege Lange, ich darf Ihnen sagen, dass es
zwischen der Bundesregierung und der baden-württem-
bergischen Landesregierung keine Gespräche hinsicht-
lich des von Ihnen angesprochenen Rechtsgutachtens
gegeben hat. Unabhängig hiervon hat aber das Bundes-
ministerium der Finanzen dem Finanzministerium des
Landes Baden-Württemberg bereits mitgeteilt, dass es
den Datenankauf in dem vorgetragenen Fall für rechtlich
zulässig hält. Die Entscheidung über den Datenankauf
liegt aber letztendlich beim Land Baden-Württemberg.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702303800

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1702303900

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Darf ich nachfra-

gen, ob die Bundesregierung die Auffassung des baden-
württembergischen Landesjustizministers Goll teilt, dass
sich Beamte, die illegal erworbene Daten zur Strafver-
folgung nutzen – damit meint er die Daten auf entspre-
chenden Steuer-CDs –, selbst strafbar machen?

Hierzu möchte ich nur zur Illustration aus einer aktu-
ellen Meldung der Stuttgarter Nachrichten zitieren:

Sollte das Land die Daten kaufen, würden sich die
bearbeitenden Beamten, die dann auf die Suche
nach den Steuerflüchtigen gehen, strafbar machen.
„Schon der Ankauf der Daten wäre strafbar“, sagt
dazu ein erfahrener Jurist.

So eine Expertise des baden-württembergischen Jus-
tizministeriums. Darüber hinaus vertritt der Jurist die
Auffassung, es könne zu der Situation kommen,

… dass baden-württembergische Staatsanwälte ge-
gen baden-württembergische Finanzbeamte ermit-
teln müssen. „Wir würden die Staatsanwaltschaften
nicht daran hindern“, heißt es dazu aus Justizkrei-
sen.

Um Sie bei dieser Frage auf den aktuellen Stand zu
bringen, weise ich darauf hin, dass angeblich auch der
Präsident des Staatsgerichtshofs von Baden-Württem-
berg von einem Ankauf abrät.

Kurzum – ich wiederhole es –: Teilt die Bundesregie-
rung die Auffassung des Landesjustizministers, dass sich
die Beamten bei einer Verwendung der Daten strafbar
machen würden?






(A) (C)



(B) (D)

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702304000


Herr Kollege Lange, die Bundesregierung ist der Auf-
fassung, dass im Rahmen des rechtlich Zulässigen alles
Mögliche getan werden muss, um Steuerhinterziehern
das Handwerk zu legen, um die Gleichmäßigkeit der
Besteuerung und die Steuergerechtigkeit auch bei Aus-
landssachverhalten herzustellen. Dies sind wir vor allem
den ehrlichen Steuerzahlern in unserem Land schuldig.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger
Rechtsprechung ausdrücklich festgestellt, dass der
gleichmäßigen Durchsetzung der Steuerpflicht gegen-
über allen Bürgern nach dem Gleichheitssatz des Grund-
gesetzes ein herausragender Wert zukommt.

Bei Sachverhalten im Ausland stoßen die deutschen
Finanzbehörden hinsichtlich ihrer Ermittlungsmöglich-
keiten aber an ihre Grenzen. Wenn kein automatischer
Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden
der beiden Staaten erfolgt und die ausländischen Finanz-
behörden der deutschen Finanzverwaltung auch ander-
weitig keine Auskünfte über steuererhebliche Sachver-
halte erteilen, können unvollständige oder falsche
Angaben des deutschen Kapitalanlegers regelmäßig
nicht aufgedeckt werden. Der Ankauf von Daten ist in
diesen Fällen die Ultima Ratio, um Steuerhinterziehung
durch Kapitalanlagen in nicht auskunftsbereiten Län-
dern, wie zum Beispiel der Schweiz, aufdecken zu kön-
nen.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass das Bundesmi-
nisterium der Finanzen dem zuständigen Finanzministe-
rium von Baden-Württemberg mitgeteilt hat, dass es den
Datenankauf im vorgetragenen Fall für rechtlich zulässig
hält.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702304100

Ihre zweite Nachfrage, bitte.


Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1702304200

Herr Staatssekretär, ich möchte darauf hinweisen,

dass das nicht meine Frage war. Meine Frage war, ob Sie
die Auffassung teilen, dass sich – das ist die Position, die
das Landesjustizministerium von Baden-Württemberg
einnimmt – die Beamten, insbesondere die Finanzbeam-
ten, strafbar machen würden, wenn sie auf der Grund-
lage dieser Daten ermitteln, und dass das in der Tat die
Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns gefährden
würde.

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702304300


Herr Kollege Lange, ich möchte an einen vorgelager-
ten Fall erinnern, und zwar an den LGT-Komplex,
Liechtenstein, wo es bereits einmal zum Ankauf solcher
Daten gekommen ist. Bislang sind in keiner Weise
Rechtsfolgen eingetreten, die der Bundesregierung An-
lass geben würden, davon auszugehen, dass sich in den
Fall LGT, Liechtenstein, involvierte Beamte in irgendei-
ner Weise strafbar gemacht hätten. Deshalb gehen wir
davon aus, dass das, was sich aus der Entscheidung im
Fall LGT, Liechtenstein, an Rechtsfolgen ergeben hat,
auch für gegenwärtig entschiedene oder in der Diskus-
sion befindliche Fälle gilt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702304400

Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Dr. Lötzsch das

Wort.


Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702304500

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär,

es ist nicht das erste Mal, dass wir im Deutschen Bun-
destag darüber sprechen, dass die Steuerbehörden der
einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich handeln.
Zum Beispiel sind unter der Verantwortung des hessi-
schen Ministerpräsidenten Roland Koch – in Klammern:
CDU – sehr erfolgreiche, sehr engagierte Steuerfahnder
ins Aus gedrängt worden. Sollte die Bundesregierung
daher diese Vorfälle nicht zum Anlass nehmen, endlich
dafür zu sorgen, dass die Bundesrepublik Deutschland
eine bundeseinheitliche Steuerverwaltung bekommt?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702304600


Verehrte Frau Kollegin Lötzsch, der Föderalismus ist
ein hohes Gut. Die Bundesregierung ist nicht der Auffas-
sung, dass bewährte Grundsätze des Föderalismus in
Deutschland aufgrund aktueller politischer Ereignisse
infrage gestellt werden sollten.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702304700

Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Mast

das Wort.


Katja Mast (SPD):
Rede ID: ID1702304800

Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihre bisherigen

Ausführungen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie mit den
rechtlichen Beurteilungen, die Sie als Staatssekretär im
Bundesfinanzministerium vornehmen, für die gesamte
Regierung und damit auch für das Bundesjustizministe-
rium sprechen?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702304900


Frau Kollegin, im Falle der Anfrage aus Baden-
Württemberg, aber auch in dem vorangegangenen Fall
– Nordrhein-Westfalen – und bei früheren Fällen ist der
Ablauf so, dass sich das betreffende Land an das Bun-
desfinanzministerium wendet. Das Bundesfinanzminis-
terium prüft dann und teilt dem Land gegebenenfalls
sein Einverständnis mit. Insofern handelt es sich um eine
Prüfung des Bundesfinanzministeriums.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702305000

Eine weitere Nachfrage stellt nun der Kollege

Dr. Wiefelspütz.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1702305100

Herr Staatssekretär, ich teile Ihre Auffassung, dass der

Ankauf oder der Erwerb dieser Steuer-CD rechtlich un-
bedenklich ist.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Dieter Wiefelspütz
Ich will aber noch einmal nachhaken: Haben wir Sie
richtig verstanden, dass die Bundesregierung der Auffas-
sung ist, dass das Verhalten der handelnden Beamten in
Baden-Württemberg dienstrechtlich rechtmäßig ist und
sie bei ihrer Tätigkeit keinerlei strafrechtliches Risiko
eingehen?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702305200


Herr Kollege Wiefelspütz, diese Prüfung und Ent-
scheidung muss das Land Baden-Württemberg vorneh-
men. Wir als Bundesregierung prüfen, wenn uns ein
Land mit einem solchen Auslandssachverhalt konfron-
tiert, in jedem Einzelfall konkret, ob aus unserer Sicht
rechtliche Bedenken bestehen. Im Fall der Anfrage des
Finanzministeriums Baden-Württemberg haben wir mit-
geteilt, dass solche Bedenken aus unserer Sicht nicht be-
stehen. Die Entscheidung über den Ankauf und rechtli-
che Implikationen trifft letztendlich aber das zuständige
Bundesland.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702305300

Mir liegen zur dringlichen Frage 1 noch zwei Wort-

meldungen vor. Diese beiden Wortmeldungen lasse ich
noch zu. Danach kommen wir zur dringlichen Frage 2.

Das Wort hat die Kollegin Dr. Höll.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702305400

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie

haben in Ihrer ersten Antwort ja auf den fehlenden auto-
matischen Informationsaustausch hingewiesen.

Erstens würde mich interessieren: Mit wie vielen
Staaten fehlt dieser automatische Informationsaustausch
noch?

Zweitens. Ist sichergestellt, dass der automatische In-
formationsaustausch – wenn es ihn gibt – nicht ins Leere
läuft? Denn um ihn verwirklichen zu können, sind ja je-
weils innerstaatliche Voraussetzungen notwendig, unter
anderem eine Registrierung der entsprechenden Banken
und Institutionen. Das ist ein wesentlicher Fakt, der
durch das OECD-Musterabkommen bisher auch nicht
gedeckt ist.

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702305500


Frau Kollegin Höll, die Bundesregierung sieht in
Doppelbesteuerungsabkommen oder in bilateralen Ab-
kommen über den Datenaustausch in der Tat den richti-
gen Weg, um nicht auf den Ankauf von Daten angewie-
sen zu sein, wie das jetzt im Fall Baden-Württembergs
oder im nach unseren Prüfungen abgeschlossenen Fall
Nordrhein-Westfalens der Fall war.

Wir streben ein solches Doppelbesteuerungsabkom-
men mit automatisiertem Informationsaustausch mit der
Schweiz an. Die Verhandlungen laufen. Mit Liechten-
stein haben wir bereits ein Abkommen über den Aus-
tausch von Daten abgeschlossen – nicht in Form eines
Doppelbesteuerungsabkommens, sondern in Form eines
Abkommens, bei dem es um den Daten- und Informa-
tionsaustausch geht. Das muss noch ratifiziert werden.

Ich reiche Ihnen gerne nach, mit welchen Ländern wir
uns in entsprechenden Verhandlungen befinden und wie
der jeweilige Verhandlungsstand ist.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702305600

Die letzte Nachfrage zur dringlichen Frage 1 stellt die

Kollegin Zypries.


Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1702305700

He
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1702305800
Der Ankauf dieser Steuer-CD ist rechtmäßig und
aufseiten des Landes – –


(Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär: In jedem Einzelfall muss geprüft werden! Eine grundsätzliche Aussage habe ich nicht getroffen!)


– Ja, okay, in diesem Fall. – Ich habe Sie aber so verstan-
den, dass das BMF im Fall Baden-Württembergs sagt:
„Ja, der Ankauf ist rechtmäßig“,


(Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär: Ja!)


während das zuständige Ministerium in Baden-Württem-
berg sagt: „Es gibt hier doch erhebliche Bedenken“, um
nicht zu sagen: „Wir machen das nicht, weil wir das für
rechtswidrig halten.“

Ich frage mich jetzt, welche Überlegungen es im Bun-
desministerium der Finanzen dahin gehend gibt, die Ein-
heitlichkeit der Verwaltung sowie der Verfolgung von
Straftätern in Deutschland generell durchzusetzen. Er-
wägen Sie, hierzu einmal Gespräche zu führen, bei-
spielsweise auf dem Wege von Amtscheftreffen? Gibt es
irgendeinen Versuch, klarzumachen, dass das, was in
diesem Lande Recht ist, und die Verfolgung von Straftä-
tern nicht dem Gutdünken eines einzelnen Landesminis-
teriums ausgesetzt werden können?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702305900


Frau Kollegin, gemäß der föderalen Ordnung ist vor-
gesehen, dass das betroffene Land am Schluss selber
entscheidet. Sie wissen, dass die Rechtmäßigkeit dieser
Entscheidung in bestimmten früheren Fällen – ich nenne
noch einmal LGT, Liechtenstein, oder auch die Anfrage
des Landes Nordrhein-Westfalen, hinsichtlich der die
Bundesregierung ebenfalls positiv entschieden hat –
nicht bezweifelt und auch gerichtlich nicht angezweifelt
worden ist.

Man muss allerdings auch sagen: Hierzu liegt noch
keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor. Im Rah-
men des Falles LGT, Liechtenstein, stellt sich jetzt die
Frage, ob das Bundesverfassungsgericht eine bestimmte
Beschwerde annehmen wird. Das alles ist noch offen.

Es gibt sicher die entsprechende Auffassung des Bun-
desministeriums der Finanzen, die auch von einzelnen
Ländern – zum Beispiel vom Land Nordrhein-Westfa-
len; siehe den Fall Liechtenstein und auch den jüngsten






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk
Fall – geteilt wird. Selbstverständlich wird die Bundes-
regierung bemüht sein – auch durch entsprechende Ge-
spräche –, dieses Thema zum Beispiel im Rahmen von
Finanzministerkonferenzen aufzugreifen. Ich glaube
zum Beispiel, dass auch die Finanzminister in Deutsch-
land selbst ein Interesse daran haben, dass es bei solchen
Auslandssachverhalten zu einer einheitlichen Praxis in
Deutschland kommt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702306000

Wir kommen jetzt zur dringlichen Frage 2 des Kolle-

gen Lange:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch das

zögerliche Verhalten der Landesregierung Baden-Württemberg
und durch eine eventuelle Uneinheitlichkeit des Verwaltungs-
handelns hinsichtlich des Ankaufs sogenannter Steuersünder-
CDs der Anspruch auf Durchsetzung von Steuergerechtigkeit
erheblich beschädigt wird?

Bitte, Herr Staatssekretär.

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702306100


Herr Kollege Lange, es muss im Rahmen des recht-
lich Zulässigen alles getan werden, um Steuerhinter-
ziehung zu bekämpfen und die Gleichmäßigkeit der
Besteuerung und die Steuergerechtigkeit auch bei Aus-
landssachverhalten herzustellen. Das Bundesministe-
rium der Finanzen steht deshalb in der Frage eines An-
kaufs sogenannter Steuersünder-CDs in engem Kontakt
mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Dabei ist
allerdings zu beachten, dass jeder Fall aufgrund seiner
individuellen Umstände eingehend zu prüfen ist.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702306200

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1702306300

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Wiederho-

lung dieser Aussage. Deshalb frage ich nach: Wie würde
sich das Bundesfinanzministerium verhalten, falls das
Land Baden-Württemberg negativ entscheiden, also die
CD nicht ankaufen würde? Würden Sie dann intervenie-
ren? Falls ja, in welcher Form? Können Sie uns das dar-
stellen? Oder würden Sie gar selbst ankaufen?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702306400


Zum einen ist es, wie ich bereits gesagt habe, auch
nach unserer föderalen Ordnung Sache des jeweiligen
Bundeslandes, ob es sich für einen Ankauf entscheidet.
Das ist eine souveräne Entscheidung des Landes, die wir
zur Kenntnis zu nehmen haben. Zum anderen habe ich
schon ausgeführt, dass sich die Frage des einheitlichen
Vorgehens der Länderfinanzverwaltungen auch aus Sicht
der Bundesregierung stellt und dass wir deshalb auch in
diesen Fragen in ständigem Kontakt mit den Finanzbe-
hörden der Länder stehen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702306500

Ihre zweite Nachfrage.

Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1702306600

Ich entnehme Ihrer Antwort, dass Sie kein Druckmit-

tel gegenüber den Landesverwaltungen haben oder ein-
setzen wollen, falls sie zu einem anderen Ergebnis kom-
men. Das heißt, Sie würden billigend in Kauf nehmen,
dass es eine unterschiedliche Verwaltungspraxis gibt und
im konkreten Fall in Baden-Württemberg im Gegensatz
zum Beispiel zu Nordrhein-Westfalen Steuersünder nicht
verfolgt würden.

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702306700


Herr Lange, dass die Hoheitsrechte der Länder in
Deutschland unterschiedlich angewendet werden, hängt
auch mit dem Föderalismus zusammen. Ich sage noch
einmal: Die Entscheidung trifft jedes Land selbst. Es ist
eine souveräne Entscheidung, die jedes Land zu treffen
hat.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702306800

Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege

Friedrich das Wort.


Peter Friedrich (SPD):
Rede ID: ID1702306900

Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie Berichte, dass

die CD, die in Baden-Württemberg in Rede steht, wohl
schon seit über einem Jahr dem Finanzministerium zur
Prüfung vorlag, und entsteht nicht allein durch diese
Zeiträume, von denen man ausgehen muss, eine Un-
gleichbehandlung in der Frage, wie schnell derartige
Prüfungen vorangetrieben werden?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702307000


Ich bitte Sie um Verständnis, dass die Bundesregie-
rung zu Medienberichten, die sie nicht bestätigen kann,
keine Stellung nimmt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702307100

Der Kollege Dr. Wiefelspütz stellt die nächste Nach-

frage.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1702307200

Li
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1702307300
Von Flensburg bis zum Bodensee haben
wir eine einheitliche Rechtsordnung. Wie man mit Steu-
ersündern bzw. Steuerverbrechern umgeht, ist keine
Frage des Föderalismus, sondern des geltenden Rechts
in Deutschland.

Es ist einzuräumen und anzuerkennen, dass die Bun-
desregierung in der Kontinuität eine, wie ich finde, über-
zeugende Rechtsauffassung hat, was den Erwerb einer
solchen Informations-CD angeht. Es kann aber nicht an-
gehen, dass es in Deutschland unterschiedliche Prakti-
ken gibt. Das ist ein elementares Problem für die Frage
des Rechtsfriedens in Deutschland und kann nicht mit
Verweis auf den Föderalismus wegdiskutiert werden,
Herr Staatssekretär.

Die Bundesregierung muss dazu eine Auffassung ha-
ben und hat, wie ich finde, an dieser Stelle auch die






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Dieter Wiefelspütz
Pflicht, für die einheitliche Anwendung von geltendem
Recht einzutreten. Was tun Sie vor diesem Hintergrund?
Bringen Sie bitteschön keine Ausreden mit Verweis auf
den Föderalismus vor. Das ist nicht das Problem. Föde-
ralismus heißt schließlich nicht, dass wir in Deutschland
mehrere Arten von Strafrecht und Steuerstrafrecht ha-
ben.

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702307400


Herr Kollege Wiefelspütz, die Entscheidung, ob der-
artige Daten angekauft werden, muss jedes Bundesland
in jedem Einzelfall für sich treffen. Darauf hat die Bun-
desregierung keinen Einfluss.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702307500

Bevor ich für die nächste Nachfrage das Wort erteile,

weise ich darauf hin, dass ich es begrüße, wenn der Aus-
kunftsbedarf befriedigt wird. Das heißt aber, dass wir
uns in unseren Fragen zu konzentrieren versuchen, um
nachfolgenden Fragestellern auch die Möglichkeit zu ge-
ben, zu Wort zu kommen.

Das Wort hat die Kollegin Dr. Höll.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702307600

Herr Staatssekretär, Sie haben eben geantwortet, dass

es sich um souveräne Entscheidungen der einzelnen
Bundesländer handelt, die das Bundesfinanzministe-
rium zur Kenntnis zu nehmen hat. Wie viele CDs insge-
samt wurden in den letzten zwei Jahren den einzelnen
Bundesländern angeboten? Ich gehe davon aus, dass,
wie Sie es erläutert haben, jeweils eine Anfrage an das
Finanzministerium gerichtet wurde. Wie viele von den
angebotenen CDs wurden bisher gekauft? Wie viele
Fälle von Steuerhinterziehung betrifft das? Kann man
sagen – ich weiß, die Bearbeitung der Fälle dauert eine
Weile –, welches Finanzvolumen den deutschen Steuer-
zahlerinnen und Steuerzahlern zurücküberwiesen wird?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702307700


Verehrte Frau Kollegin, Sie werden verstehen, dass
ich diese umfassenden Fragen nicht in der Fragestunde
beantworten kann. Ich darf auf Folgendes hinweisen:
Die Bundesregierung erlangt erst dann Kenntnis von sol-
chen auslandsbezogenen Steuersachverhalten, wenn ein
Bundesland auf das Bundesfinanzministerium zukommt
und den Fall dem Bundesfinanzministerium zur Prüfung
vorlegt. Ich erinnere an den Fall LGT, Liechtenstein, ich
erinnere an den Fall in Nordrhein-Westfalen, den die
Bundesregierung vor kurzem positiv beantwortet hat,
und ich erinnere an den Fall, über den wir jetzt gerade
diskutieren. Über weitere Fälle kann ich hier keine Aus-
kunft geben, weil mir weitere Fälle nicht bekannt sind.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702307800

Die nächste Nachfrage stellt der Kollege Schäfer.

Axel Schäfer (SPD):
Rede ID: ID1702307900

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Staats-

sekretär Koschyk, hat die Bundesregierung eine zumin-
dest grobe Vorstellung davon, um welche Gesamtsumme
an Steuerhinterziehung es sich bei der angebotenen Steu-
ersünder-CD handelt?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702308000


Auch hierzu kann ich Ihnen keine Auskunft geben,
weil wir nicht die Gesamtauswertung der möglichen re-
levanten Daten von den Ländern bekommen; vielmehr
fragen uns die Länder, ob aus unserer Sicht das Vorge-
hen rechtlich in Ordnung ist. Um wie viele Auslands-
sachverhalte es sich jeweils handelt, wird von den
Ländern erhoben. Diese Erhebungen sind uns nicht zu-
gänglich.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702308100

Die vorletzte Nachfrage zur dringlichen Frage 2 stellt

die Kollegin Mast.


Katja Mast (SPD):
Rede ID: ID1702308200

Herr Staatssekretär, ich würde gerne auf meine Frage

von vorhin zurückkommen, um herauszufinden, ob die
Position, die Sie heute darstellen, auch die Position des
Bundesjustizministeriums – Ihr Kollege sitzt neben Ih-
nen – ist. Ich möchte gerne wissen, ob beide Ministerien
die Position teilen, dass es sich um einen legalen Ankauf
der CD in Baden-Württemberg handelt und deshalb ei-
nem Kauf formaljuristisch nichts im Wege steht.

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702308300


Frau Kollegin, ich habe darauf hingewiesen, dass das
Bundesfinanzministerium in eigener Zuständigkeit im
Benehmen mit dem jeweiligen Landesfinanzministerium
für sich prüft, ob in dem jeweiligen Einzelfall aus Sicht
der Bundesregierung rechtliche Bedenken bestehen oder
nicht. In dem betreffenden Fall von Baden-Württemberg
ist das Bundesfinanzministerium zur Auffassung gekom-
men, dass es keine rechtlichen Bedenken gibt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702308400

Die letzte Nachfrage stellt der Kollege Reichenbach.


Gerold Reichenbach (SPD):
Rede ID: ID1702308500

Wäre das Bundesfinanzministerium, da es selbst da-

von ausgeht, dass ein Ankauf rechtmäßig ist, denn im
Falle einer negativen Entscheidung des Landes Baden-
Württemberg seinerseits bereit, die CD zu kaufen, um
eine Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns herzustel-
len, zumal nicht von vornherein davon auszugehen ist,
dass sich alle auf der CD befindlichen Daten nur auf
Steuerstraftaten von Einwohnern des Landes Baden-
Württemberg beziehen?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702308600


Gemäß unserer föderalen Ordnung ist es nicht mög-
lich, dass der Bund in diesem Fall losgelöst von einer






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk
Landesfinanzverwaltung tätig wird. Das ist nur möglich,
wenn eine Landesfinanzverwaltung tätig wird, auf den
Bund zugeht und mit dem Bund Einvernehmen über die
rechtliche Beurteilung erzielt. Eine unmittelbare Bun-
deszuständigkeit und operative Möglichkeiten des Bun-
des sehe ich nicht.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702308700

Danke, Herr Staatssekretär.

Die dritte dringliche Frage betrifft den Geschäftsbe-
reich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beant-
wortung steht der Parlamentarische Staatssekretär
Dr. Ole Schröder zur Verfügung.

Ich rufe die dringliche Frage 3 des Kollegen
Dr. Dieter Wiefelspütz auf:

Welche Eignungsfeststellungen haben dazu geführt, dass
die Leitung der Abteilung „Migration, Integration, Flücht-
linge, Europäische Harmonisierung“ im Bundesministerium
des Innern nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom
22. Februar 2010 einer bisherigen Landesbeamtin übertragen
werden soll, die offenbar fast ausschließlich in der Zivil- und
Strafjustiz sowie der Justizverwaltung tätig war?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702308800


Herr Wiefelspütz, ihre Qualifikation und Befähigung
hat Frau Hauser in langjähriger Verwaltungspraxis, zu-
letzt in ihrer Tätigkeit als Staatssekretärin im sächsi-
schen Justizministerium, unter Beweis gestellt. Bundes-
minister de Maizière ist von ihrer Eignung, Befähigung
und fachlichen Leistungsfähigkeit in hohem Maße über-
zeugt.

Lassen Sie mich etwas Persönliches hinzufügen: Ich
habe Ihren Lebenslauf vor mir liegen. Er ist dem Le-
benslauf der neuen Abteilungsleiterin ähnlich. Sie sind
ehemaliger Richter. Auch die neue Abteilungsleiterin
war Richterin. Insofern gehe ich davon aus, dass Ihre
Qualifikation und auch die Qualifikation von Frau
Hauser über jeglichen Zweifel erhaben sind.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Sehr gute Analogie!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702308900

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1702309000

Ich bin beeindruckt von dieser Parallelität, Herr

Staatssekretär. Ich sehe nicht den geringsten Sachzusam-
menhang. Gleichwohl herzlichen Dank für die Beant-
wortung.

Es handelt sich ja um eine politische Beamtin kraft ih-
rer Einstufung als Abteilungsleiterin. Da auch für solche
Beamte der Grundsatz der Bestenauslese gilt und die
Stelle offensichtlich nicht ausgeschrieben wurde, frage
ich Sie, welcher Personenkreis in die Bestenauslese ein-
bezogen wurde. Ich gehe aber davon aus, dass ich nicht
zu denjenigen gehöre, die da einbezogen worden sind.
Also, Wiefelspütz können Sie gerne außen vor lassen.
D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702309100


Der Fachminister hat im Rahmen seiner Ressort-
hoheit auch die Personalhoheit und ist deshalb berech-
tigt, über eine solche Personalie, gerade bei politischen
Beamten, zu entscheiden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702309200

Ihre zweite Nachfrage, bitte.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1702309300

Daran zweifelt ja niemand. Das war auch nicht meine

Frage, Herr Staatssekretär.

Finden Sie es nicht eigenartig, dass ausgerechnet eine
Person ohne migrationspolitische Fachkenntnisse besser
geeignet sein soll als die zahlreichen sehr befähigten
Fachleute für Migration und Integration im Bundes-
ministerium des Innern, wenn es um die Auswahl für
eine solch wichtige Stelle geht?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702309400


Es handelt sich hier um eine Führungsaufgabe. Es ist
absolut üblich, dass Führungskräfte in unterschiedlichen
Bereichen eingesetzt werden. Es muss Führungskräften
zugebilligt werden, sich in andere Fachbereiche einzuar-
beiten. Auch uns im Parlament ist es möglich, in anderen
Ausschüssen tätig zu sein als in den Ausschüssen, in de-
nen man vorher tätig gewesen ist. Gerade für eine ehe-
malige Richterin, die an unterschiedlichen Gerichten tä-
tig war, ist es eine Selbstverständlichkeit, fachlich dazu
in der Lage zu sein. Ich kann überhaupt nicht nachvoll-
ziehen, Herr Wiefelspütz, dass Sie, der Sie die gleiche
Qualifizierung haben, infrage stellen, dass jemand, der
eine solche Befähigung hat, in der Lage ist, eine solche
Position auszufüllen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702309500

Eine Nachfrage stellt nun der Kollege Reichenbach.


Gerold Reichenbach (SPD):
Rede ID: ID1702309600

Herr Staatssekretär, Sie haben soeben auf die Füh-

rungsfähigkeit als Qualifizierungsmerkmal und als Aus-
wahlmerkmal abgehoben. Finden Sie es nicht eigenartig,
dass diese Person in ihrer vormaligen Dienststelle in
Sachsen wegen ihres autoritären Führungsstils und der
vielfältigen Konflikte, die sie in ihrem Führungsbereich
hervorgerufen hat, infrage gestellt und heftig kritisiert
worden ist?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702309700


Lieber Herr Reichenbach, es ist hier nicht der richtige
Ort, um sich darüber auseinanderzusetzen, ob Vorwürfe,
die in der Presse bezüglich einer Beamtin geäußert wur-
den, wahr sind oder nicht. Die Öffentlichkeit, das Ple-
num ist hierfür mit Sicherheit nicht der richtige Ort. Da
müssten wir die Person der Fairness halber schon selbst
befragen. Ich glaube, dass Sie da sozialdemokratische
Fairness walten lassen sollten. Sie sollten nicht über eine






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Person urteilen, die Sie persönlich nicht kennen. Auch
kennen wir die Sachverhalte nicht. Natürlich ist es üb-
lich, dass eine Führungsperson aneckt, dass es Kritik an
ihr gibt. Das ist alles eine Selbstverständlichkeit. Bisher
war es üblich, dass solche Personalien nicht hier im Ple-
num diskutiert werden. Eine solche Diskussion ist nicht
sinnvoll, wenn wir der Person einigermaßen gerecht
werden wollen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702309800

Die nächste Frage stellt der Kollege Hofmann.


Frank Hofmann (SPD):
Rede ID: ID1702309900

Se
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1702310000
Der Bundesinnen-
minister, der früher in Sachsen Minister war, hilft jetzt
der sächsischen Landesregierung, indem er in seinem
Haus eine ehemalige sächsische Staatssekretärin be-
schäftigt, die bisher dem sächsischen Haushalt auf der
Tasche lag. Diese Frau bekommt im Bundesinnenminis-
terium sozusagen einen Ausbildungsplatz, da sie etwas
völlig Fachfremdes macht.


(Jörg van Essen [FDP]: Das ist doch unfassbar! Man weiß doch, dass Juristen alles können!)


Ist es nicht einfach so?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702310100


Diese Spekulation weise ich zurück. Das kann wirk-
lich nicht ernst gemeint sein. Es handelt sich um eine
wichtige Position innerhalb des Ministeriums. Sie ist mit
einer qualifizierten Person besetzt worden. Es ist absolut
üblich, dass Personen aus dem Landesdienst in den Bun-
desdienst wechseln.


(Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Sie ist nicht mehr im Landesdienst!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702310200

Das Wort für eine weitere Nachfrage hat der Kollege

Hartmann.


Michael Hartmann (SPD):
Rede ID: ID1702310300

Herr Staatssekretär, wir bleiben beim selben Sachver-

halt.


(Jörg van Essen [FDP]: Peinlich!)


Ich stelle meine Frage bewusst abstrakt: Halten Sie es
grundsätzlich für richtig, eine Person zur Abteilungslei-
terin im Innenministerium zu machen, die erheblichen
Vorwürfen ausgesetzt ist, in anderer Funktion, als Staats-
sekretärin, Einfluss auf Verfahren ausgeübt zu haben?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702310400


Lieber Kollege Hartmann, Sie erwecken hier den Ein-
druck, dass die Person, die jetzt Abteilungsleiterin ge-
worden ist, etwas Unrechtes getan hat. Was Sie hier ma-
chen – solche Spekulationen hier im Plenum zu äußern –,
ist absolut unfair. Auch die Beamten haben ein Recht da-
rauf, fair behandelt zu werden. Ich bitte Sie, das zu be-
rücksichtigen.

Noch einmal: Diese Person ist absolut qualifiziert.
Das ist für jeden, mit bloßem Blick auf ihren Lebenslauf,
erkennbar. Wir sollten hier wirklich Fairness wahren und
keine Spekulationen gegenüber einer Person äußern, die
sich dagegen nicht wehren kann.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702310500

Zur letzten Nachfrage zu dieser Frage hat der Kollege

Beck das Wort.


(Jörg van Essen [FDP]: So, jetzt wird noch alles unterboten!)



Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702310600

Herr Staatssekretär, ich habe einem Zwischenruf der

SPD entnommen – das ist auch aus der Fragestellung er-
sichtlich –, dass es sich um eine bisherige Landesbeam-
tin handelt. Ist diese Person noch im Landesdienst?
Wenn sie nicht mehr im Landesdienst tätig gewesen ist,
bevor das Bundesinnenministerium sie bestellt hat, stellt
sich die Frage, aus welchen Gründen sie nicht mehr im
Landesdienst tätig war.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702310700


Lieber Herr Kollege Beck, noch einmal: Ich bin nicht
bereit, hier eine Personaldebatte über eine Beamtin zu
führen.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Ja!)


Diese Ernennung fällt in den Kompetenzbereich des
Bundesinnenministers. Es obliegt allein dem Innenmi-
nister, diese Position zu besetzen.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das Parlament kümmert sich darum!)


Es ist nicht Sache des Plenums, über eine Person zu spe-
kulieren, die sich gegen diese Spekulationen nicht weh-
ren kann.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nicht spekuliert! Ich habe nach einer konkreten Tatsache gefragt! – Jörg van Essen [FDP]: Das war noch einmal ein Unterbieten des Niveaus!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702310800

Nachdem die dringlichen Fragen aufgerufen und be-

antwortet worden sind, rufe ich jetzt die Fragen auf
Drucksache 17/756 in der üblichen Reihenfolge auf.

Wir bleiben beim Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums des Innern. Zur Beantwortung steht uns weiter-
hin der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder zur
Verfügung.

Die Frage 1 des Kollegen Martin Burkert wird schrift-
lich beantwortet.






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsidentin Petra Pau
Ich rufe die Frage 2 der Kollegin Halina Wawzyniak
auf:

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und, wenn ja, welche
Einheiten der Bundes- oder Landespolizeien bei den Blocka-
den am 13. Februar 2010 in Dresden sogenannte Pepperball-
Waffen mit sich führten und einsetzten?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702310900


Es geht bei dieser Frage ganz konkret darum, welche
Einheiten der Bundes- oder Landespolizei solche „Waf-
fen“ – ich setze das Wort in Anführungsstriche, denn es
handelt sich hierbei nicht um Waffen, es sind Hilfsmittel
der körperlichen Gewalt – mitgeführt haben.

Die Bundesregierung nimmt zu polizeilichen Einsät-
zen im Verantwortungsbereich eines Landes keine Stel-
lung. Ebenso erteilt die Bundesregierung auch keine
Auskünfte über Ausstattungen der Länderpolizeien, die
von den Ländern beschafft werden. Ich kann Ihnen aber
mitteilen, dass die Bereitschaftspolizeien der Länder sei-
tens des Bundesministeriums des Innern nicht mit der in
Rede stehenden Technik ausgestattet wurden. Die Bun-
despolizei verfügt nicht über eine derartige Ausrüstung.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702311000

Keine Nachfragen?


(Jörg van Essen [FDP]: Das war ja auch klar und eindeutig!)


Dann kommen wir zur Frage 3 des Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele. Die Beantwortung dieser Frage
wurde vom Bundesministerium des Innern an das Aus-
wärtige Amt übertragen. Deshalb kommen wir später da-
rauf zurück.

Ich rufe die Frage 4 des Kollegen Axel Schäfer auf:
Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsver-

trag zwischen CDU, CSU und FDP verankerten Kriterien für
das SWIFT-Abkommen durchzusetzen, insbesondere den dort
festgeschriebenen Ratifizierungsvorbehalt?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702311100


Falls es zu neuerlichen Verhandlungen zwischen der
EU und den USA kommt, wird sich die Bundesregierung
für die im Koalitionsvertrag aufgeführten Ziele einset-
zen. Ein solches Abkommen würde wie das bereits
gescheiterte Interimsabkommen einen zweiphasigen
Vertragsschluss vorsehen, nach dem nicht bereits Unter-
zeichnung zum Abkommensschluss führt. Bei der Unter-
zeichnung bliebe die bindende Annahme, also die Ratifi-
zierung, durch eine nachfolgende Erklärung vorbehalten.
Für diese Ratifizierung wären die internen Verfahren
durchzuführen. Insbesondere wäre wiederum die Zu-
stimmung des Europäischen Parlaments einzuholen. Ob
auch eine Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten erfor-
derlich sein wird, hängt von der konkreten inhaltlichen
Ausgestaltung des auszuhandelnden Abkommens ab.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702311200

Ihre erste Nachfrage, bitte.


Axel Schäfer (SPD):
Rede ID: ID1702311300

Lieber Kollege Schröder, Herr Staatssekretär, wird

die Bundesregierung in diesem Zusammenhang erneut
Einfluss auf Mitglieder des Europäischen Parlamentes
nehmen, damit man zu einer entsprechenden Entschei-
dung kommt?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702311400


Zunächst einmal haben die Mitglieder des Europäi-
schen Parlaments absolut autark abgestimmt. Wie Sie
wissen, hat das Europäische Parlament ja gegen dieses
Abkommen gestimmt. Insofern kann hier nicht von einer
Einflussnahme der Bundesregierung ausgegangen wer-
den.


(Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Nur nicht erfolgreich! – Gerold Reichenbach [SPD]: Nur von einer erfolglosen!)


Vielmehr haben sie absolut autark abgestimmt. Insofern
weise ich diese Spekulation zurück.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702311500

Ihre zweite Nachfrage, bitte. – Sie verzichten. Dann

hat der Kollege Montag das Wort.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702311600

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ich

habe den Beginn Ihrer Antwort auf die schriftliche Frage
so verstanden, dass Sie sie unter den Vorbehalt gestellt
haben: falls es zu neuen Verhandlungen über ein neues
Abkommen zwischen der Europäischen Union und den
Vereinigten Staaten von Amerika über die SWIFT-Daten
komme. Ist das so zu verstehen, dass diese Verhandlun-
gen noch gar nicht begonnen haben bzw. noch nicht in
Aussicht gestellt wurden, dass die Bundesregierung von
neuen Verhandlungen noch gar nichts weiß? Nach unse-
rem Kenntnisstand war von vornherein beabsichtigt, den
jetzigen Zustand vorbehaltlich der Parlamentsabstim-
mung, die dann anders ausgegangen ist, sowieso nur vor-
läufig zu händeln und unmittelbar und sofort mit den
Verhandlungen für das nächste Abkommen zu beginnen.

Noch einmal konkret meine Frage: Weiß die Bundes-
regierung nichts von solchen neuen Verhandlungen?
Sind sie noch nicht begonnen worden? Welche Position
vertreten Sie dazu?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702311700


Die Präsidentschaft und die Kommission sind ja da-
von ausgegangen, dass das Interimsabkommen in Kraft
tritt, dass das Interimsabkommen nach sechs Monaten
evaluiert wird und dass dann auf Grundlage dieser Eva-
luation ein endgültiges Abkommen abgeschlossen wird,
das heißt, dass während der Laufzeit des Interimsabkom-
mens über ein endgültiges Abkommen verhandelt wird.
Jetzt ist das Interimsabkommen gescheitert. Dem Bun-






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder
desministerium des Innern war es extrem wichtig, dass
das Europäische Parlament selbst darüber entscheidet
und auch die Möglichkeit bekommt,


(Lachen bei Abgeordneten der SPD)


dieses Interimsabkommen zu stoppen. Der Bundes-
innenminister war derjenige, der in der Ratssitzung ex-
plizit darauf aufmerksam gemacht hat, dass schon bei
diesem Abkommen sozusagen in Vorwirkung der Ver-
trag von Lissabon Anwendung findet. Das heißt, dass
der Vorwurf, der hier immer im Raum stand, dass der
Rat das Abkommen so abgeschlossen habe, dass das Eu-
ropäische Parlament gerade nicht mehr zustimmen muss,
absolut haltlos ist. Denn der Rat hat, auf Drängen des
Bundesinnenministers, letztendlich dafür gesorgt, dass
das Europäische Parlament die Möglichkeit hat, dieses
Interimsabkommen zu stoppen.


(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein Rechtsgutachten, kein politischer Wille!)


Nun haben wir, wie gesagt, eine völlig neue Situation.
Die Europäische Kommission muss jetzt ein neues Ver-
handlungsmandat präsentieren. Dieses war ursprünglich
für heute vorgesehen; es ist aber nicht erfolgt. Morgen
steht das SWIFT-Abkommen in Brüssel im Rat auf der
Tagesordnung. Dort geht es zunächst einmal darum, dass
sich der Rat eine Meinung bildet. Es kann also noch
nicht die Rede davon sein, dass es schon zu einem neuen
Verhandlungsmandat kommt. Nach dem Rat wird sich
auch die Kommission eine Meinung bilden. Dann kann
ein Verhandlungsmandat erteilt werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702311800

Die nächste Nachfrage stellt der Kollege

Reichenbach.


Gerold Reichenbach (SPD):
Rede ID: ID1702311900

Ich nehme Bezug auf Ihre Antwort auf die Frage des

Kollegen Montag. Bei der Debatte im Deutschen Bun-
destag zu SWIFT haben sowohl die FDP-Fraktion, of-
fensichtlich auch für ihre Justizministerin, als auch der
Minister selbst erklärt, dass man umgehend in Verhand-
lungen treten werde, um die in dem jetzigen Abkommen
nicht vorhandenen Datenschutzstandards bei der Verlän-
gerung des Abkommens, die in einem halben Jahr an-
steht, implementieren zu können. Entnehme ich Ihrer
Aussage richtig, dass dies zwar erklärt wurde, dass aber
anschließend nichts geschehen ist?


(Jörg van Essen [FDP]: Das ist doch gar nicht in Kraft getreten! Das bezog sich doch darauf!)


D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702312000


Das Interimsabkommen ist nicht in Kraft getreten.
Seitdem das Europäische Parlament dieses Abkommen
abgelehnt hat, gab es keinen offiziellen Rat mehr. Der
Europäische Rat der Innen- und Justizminister tritt mor-
gen das erste Mal wieder zusammen und wird über das
Thema beraten und sich eine Meinung bilden. Insofern
kann von einem Zeitverzug, wie Sie ihn hier behaupten,
überhaupt nicht die Rede sein.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702312100

Die vorletzte Nachfrage stellt der Kollege Sarrazin.


Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702312200

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Staatssekre-

tär, zunächst herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit. Ich
habe dazu heute Morgen auf der Titelseite der Bunten ein
wunderschönes Bild gesehen. Das freut uns natürlich
alle.

Man sollte jedoch – um im Bild zu bleiben – die Art
von Ehrlichkeit, die man vor dem Standesbeamten hat,
auch hier walten lassen. Wir wissen schließlich alle, dass
der Rat seinen Beschluss vor dem Inkrafttreten des Ver-
trags von Lissabon gefasst hat und erst, nachdem der
Zeitplan längst klar war, deutlich wurde, dass jetzt doch
das EP zustimmen muss. Wollen Sie diesen Ablauf in-
frage stellen – so haben Sie es hier dargestellt –, oder
würden Sie mir bezüglich dieser Tatsachen zustimmen?

Meine zweite Frage ist – –


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Eine reicht!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702312300

Kollege Sarrazin, Sie dürfen nur eine Frage stellen.


Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702312400

Okay. Dann frage ich jetzt noch ganz kurz: Sie haben

dargestellt, dass die Bundesregierung bisher keine Mei-
nung habe. Herr Schäfer hat zu Recht gesagt, dass die
Europaabgeordneten von der Bundesregierung in Einzel-
gesprächen beeinflusst worden seien. In welche Rich-
tung wurden sie denn beeinflusst: Ging das in Richtung
Enthaltung, Ablehnung oder Zustimmung? Vielleicht
können wir daraus schließen, was Sie morgen vorhaben.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702312500


Lieber Herr Kollege, ich muss Ihre Behauptung, dass
das Bundesinnenministerium das Europäische Parlament
von der Mitbestimmung ausschließen wollte, noch ein-
mal zurückweisen. Das Gegenteil war der Fall. Ich war
beim Rat der Justiz- und Innenminister in Brüssel anwe-
send, und da war es der Bundesminister des Innern, der
explizit darauf gedrungen hat, dass das Europäische Par-
lament nach dem neuen Vertrag von Lissabon die Mög-
lichkeit erhalten muss, über das Interimsabkommen ab-
zustimmen. Der Justizdienst der Kommission hat dazu
Stellung genommen und deutlich gemacht, dass das Eu-
ropäische Parlament auch nach Meinung des Rates die
Möglichkeit der Mitbestimmung haben muss. Insofern
ist Ihre Behauptung schlichtweg falsch, dass wir als Re-
gierung das Europäische Parlament in irgendeiner Art
und Weise ausschließen wollen.

Zu Ihrer nächsten Frage, die auch in eine Behauptung
gekleidet war, wir wüssten nicht, in welche Richtung wir
überhaupt verhandeln: Wir haben immer darauf gedrun-
gen, dass der Datenschutzstandard möglichst hoch ist.






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Letztendlich haben wir uns beim SWIFT-Abkommen
enthalten, weil wir gesagt haben: Der Datenschutzstan-
dard entspricht nicht dem Standard, den wir auf bundes-
deutscher Ebene gewohnt sind; wir wollen einen höhe-
ren Standard. Wir haben uns in Abwägung, dass wir,
falls das SWIFT-Abkommen gar nicht in Kraft tritt, bei
der Abfrage von Daten in den Vereinigten Staaten über-
haupt keinen Datenschutz haben, dazu entschieden. Wir
halten den Zustand ohne SWIFT-Abkommen für
schlechter als den Zustand mit SWIFT-Abkommen und
sind der Meinung, dass dieses Abkommen einen höheren
Datenschutz für europäische Daten in den Vereinigten
Staaten sicherstellt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702312600

Die letzte Nachfrage zur Frage 4 stellt der Kollege

Dr. Wiefelspütz.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1702312700

Wir hatten es mit einem bemerkenswerten Vorgang zu

tun, Herr Staatssekretär: Die Justizministerin war gegen
SWIFT,


(Zuruf des Abg. Jörg van Essen [FDP])


der Bundesinnenminister hat sich im Ministerrat kraft-
voll enthalten, und jetzt ist kraft der parlamentarischen
Entscheidung in Brüssel SWIFT zunächst einmal ge-
scheitert. Nun darf man vermuten, dass es bald erneute
Verhandlungen geben wird. Was ist denn jetzt die Posi-
tion der Bundesregierung? Gibt es eine Präzisierung der
datenschutzrechtlichen Position der Bundesregierung in
Sachen SWIFT? Gibt es eine zwischen Ihrem Haus und
dem Hause Leutheusser-Schnarrenberger abgestimmte
Haltung? Wird es wieder Chaos geben? Wie ist die da-
tenschutzrechtliche Position der Bundesregierung in Sa-
chen SWIFT, wenn es in Brüssel zur Sache geht?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702312800


Lieber Herr Kollege, zunächst einmal stelle ich fest,
dass von SPD-Finanzminister Steinbrück eine einseitige
Zusicherung der Vereinigten Staaten von Amerika, dass
die SWIFT-Daten in Amerika sicher seien und es zu kei-
nen datenschutzrechtlichen Problemen komme, begrüßt
und diese einseitige Zusicherung als großer datenschutz-
rechtlicher Erfolg angesehen wurde. Eine einseitige Er-
klärung der Vereinigten Staaten von Amerika hat dem
SPD-Finanzminister ausgereicht.

Die neue Bundesregierung, insbesondere mit der
kraftvollen Unterstützung der Justizministerin, hat in
den wenigen Wochen, die uns noch zur Verfügung stan-
den, weil sich die Regierung erst vor sehr kurzer Zeit
überhaupt etabliert hatte und verhandeln konnte, enorm
viel herausverhandelt, insbesondere, dass die SEPA-Da-
ten herausgenommen wurden und noch einmal die Rege-
lungen zum Rechtsschutz verbessert wurden.

Natürlich werden wir bei den neuen Verhandlungen,
wenn es denn zu solchen Verhandlungen kommt – wir
wissen überhaupt nicht, ob die Amerikaner jetzt an
neuen Verhandlungen interessiert sind –, die Interessen,
die wir als Regierung schon bei den ersten Verhandlun-
gen verfolgt haben, wiederum verfolgen. Dies ist ein
möglichst umfassender Datenschutz für die Bürgerinnen
und Bürger. Das bedeutet, dass wir nach Möglichkeit in-
dividuellen Rechtsschutz brauchen. Es bedeutet bei-
spielsweise, dass die Möglichkeit, die Daten an Dritte
weiterzuleiten, eingeschränkt werden muss, und es be-
deutet natürlich auch, dass die Auswahl, wann denn Da-
ten aus Europa vom SWIFT-Server nach Amerika wei-
tergeleitet werden, nach möglichst engen Kriterien
getroffen wird.

Diese Ziele haben wir immer verfolgt, und sie werden
wir natürlich auch bei weiteren Verhandlungen verfol-
gen. Das Problem ist nur, dass die Bundesregierung die
Verhandlungen nicht führt. Vielmehr werden diese Ver-
handlungen von der Kommission zusammen mit der
Ratspräsidentschaft geführt, und wir sind auch nicht al-
lein, sondern wir sind 27 Mitgliedstaaten. Deshalb ist die
Auffassung der Bundesregierung nicht allein maßgeb-
lich. Nichtsdestotrotz werden wir selbstverständlich
auch bei den Vorbereitungen zu diesen Verhandlungen
das Ziel, ein möglichst hohes datenschutzrechtliches Ni-
veau zu erreichen, weiterverfolgen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702312900

Ich mache darauf aufmerksam, dass sich die nachfol-

genden Fragen 5 bis 11 ebenfalls mit dem SWIFT-Ab-
kommen beschäftigen, also eventuell bestehender Nach-
fragebedarf sicherlich auch entsprechend aufgelöst
werden kann.

Ich rufe nun die Frage 5 des Kollegen Axel Schäfer
auf:

Inwiefern wird die Bundesregierung darauf hinwirken,
dass die Ablehnung des SWIFT-Abkommens im Europäi-
schen Parlament nicht durch bilaterale Abkommen umgangen
wird?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702313000


Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist
für die Willensbildung der Europäischen Union von Be-
deutung. Das Europäische Parlament wirkt nicht an der
mitgliedstaatlichen Willensbildung mit. Falls ein Mit-
gliedstaat im Bereich geteilter Zuständigkeit zu einem
vom Europäischen Parlament abweichenden Ergebnis
gelangt und seine nationalen Kompetenzen ausübt, liegt
keine Umgehung der Kompetenzen des Europäischen
Parlaments vor. Auch dem Deutschen Bundestag bliebe
es frei, ein Gesetz zu einer Materie zu erlassen, zu der
ein Rechtsakt der EU mangels Zustimmung des Europäi-
schen Parlaments nicht zustande gekommen ist. Dies gilt
ebenso für die Vertragskompetenz der hier betroffenen
Mitgliedstaaten Belgien und die Niederlande.

Der Bundesregierung liegen allerdings keine Hin-
weise vor, dass Belgien oder die Niederlande bilaterale
SWIFT-Abkommen mit den USA planen. Dabei würde
es sich um souveräne Entscheidungen dieser Staaten
handeln, auf die die Bundesregierung keinen Einfluss
hat. Die Bundesregierung geht allerdings davon aus,






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder
dass Belgien und die Niederlande ihrerseits vorrangig an
einer europäischen Lösung interessiert sind.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702313100

Sie haben das Wort zu einer ersten Nachfrage.


Axel Schäfer (SPD):
Rede ID: ID1702313200

Herr Kollege Schröder, Herr Staatssekretär, ist es zu-

treffend, dass Sie in Ihrer ersten Antwort ausgeführt ha-
ben, dass die Bundesregierung keinen Einfluss auf die
Meinungsbildung des Europäischen Parlaments genom-
men hat? Mir haben Kollegen aus dem Europäischen
Parlament, MdEPs der CDU/CSU-Gruppe, gesagt – na-
türlich vertraulich, deshalb werde ich das auch nicht
wiederholen, sonst kann man nicht mehr vertraulich mit-
einander reden –, dass es eine Reihe von persönlichen
Gesprächen seitens der Bundesregierung gegeben hat,
um sicherzustellen, dass es im Europäischen Parlament
– am vorletzten Donnerstag – nicht zu einer ablehnenden
Haltung kommt.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702313300


Natürlich kommt es zu Gesprächen zwischen Mitglie-
dern des Europäischen Parlamentes und Mitgliedern der
Bundesregierung. Das ist bei einem so wichtigen Thema
selbstverständlich, schon allein, um sich fachlich auszu-
tauschen. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Beden-
ken Sie, dass das Europäische Parlament dem SWIFT-
Abkommen nicht zugestimmt hat.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702313400

Ihre zweite Nachfrage, bitte.


Axel Schäfer (SPD):
Rede ID: ID1702313500

Um das zu präzisieren, Herr Kollege Schröder, Herr

Staatssekretär: Hat sich die Bundesregierung erfolglos
dahin gehend bemüht, zumindest die mir bekannten Kol-
legen der CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion des
Europäischen Parlaments dazu zu bewegen, dass sie im
Europäischen Parlament dem Abkommen zustimmen
und es nicht, wie dann geschehen, ablehnen?


(Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Jetzt bleiben wir knapp bei der Wahrheit!)


D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702313600


Diese Frage kann ich mit Nein beantworten. Es wäre
interessant, zu wissen, welche Personen Sie überhaupt
meinen.


(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stand in der Zeitung!)


Ihre Äußerungen sind reine Spekulation. Natürlich
kommt es zu Gesprächen, das ist doch selbstverständ-
lich. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments wen-
den sich im Übrigen auch an das Bundesministerium des
Innern, um fachliche Expertisen zu erhalten, die wir
selbstverständlich auch herausgeben.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702313700

Zu einer Nachfrage hat der Kollege Volker Beck das

Wort.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702313800

Ihre Antworten auf die Fragen ergeben meines Erach-

tens kein schlüssiges Bild. Deshalb möchte ich nach der
Verhandlungsstrategie der Bundesregierung im Falle
neuerlicher Verhandlungen fragen. Sie haben deutlich
gemacht, dass Sie einerseits höhere datenschutzrechtli-
che Standards durchsetzen wollen, andererseits haben
Sie sich in Brüssel anders verhalten. Durch Ihre Enthal-
tung haben Sie signalisiert, dass es nicht so schlimm ist,
wenn die Standards nicht eingehalten werden.

Mit welcher Strategie wollen Sie deutlich machen,
dass für Sie als Bundesregierung die Forderungen eine
Voraussetzung dafür sind, dass Sie neuerlich zustim-
men? Gibt es klare Kriterien, die die Bundesregierung
für die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kom-
mission und den Vereinigten Staaten von Amerika mit
auf den Weg gibt? Unter welchen Bedingungen ist die
Bundesregierung bereit, im Ministerrat zuzustimmen?
Unter welchen Bedingungen kann sie ihre Zustimmung
nicht in Aussicht stellen? Nachdem Sie sich schon ein-
mal enthalten haben, ist es völlig unglaubwürdig, wenn
Sie jetzt, ohne das klar zu formulieren, sagen, dass Sie
das ernsthaft voranbringen wollen. Dann ist das nur
weiße Salbe, damit Ihnen Max Stadler, der neben Ihnen
sitzt, nicht vom Stuhl springt.


(Jörg van Essen [FDP]: Der ist ganz ruhig! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der ist ja eingefangen!)


D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702313900


Lieber Herr Kollege Beck, Sie machen den Fehler,
dass Sie davon ausgehen, dass das Rechtsschutzniveau
hinsichtlich des Datenschutzes höher ist, wenn das
SWIFT-Abkommen nicht zustande kommt. Wir sind an-
derer Auffassung. Das SWIFT-Abkommen ist nicht die
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten, son-
dern das Rechtshilfeabkommen. Das SWIFT-Abkom-
men hebt das datenschutzrechtliche Niveau in den Verei-
nigten Staaten von Amerika und verbessert den
bisherigen Rechtszustand, der nur eine einseitige Erklä-
rung der Amerikaner, dass die Daten sicher sind, zur
Grundlage hat.

Sie gehen von einer falschen Prämisse aus. Ihrer Mei-
nung nach ist es ohne SWIFT-Abkommen besser als mit
SWIFT-Abkommen. Wir sind zu der Auffassung gekom-
men, dass es mit SWIFT-Abkommen ein höheres daten-
schutzrechtliches Niveau gibt, auch wenn das daten-
schutzrechtliche Niveau letztendlich hätte höher sein
müssen. Das Problem ist aber, dass wir in den Vereinig-
ten Staaten von Amerika eine völlig andere Rechts-
ordnung und ein anderes Rechtssystem bezüglich des
Datenschutzes haben. Für die amerikanische Rechtsord-
nung stellt es keinen Eingriff in das Recht auf informa-
tionelle Selbstbestimmung dar, wenn ein Datum elektro-
nisch weitergeleitet oder elektronisch abgespeichert






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder
wird. Das ist anders als in unserer Rechtsordnung. Die
amerikanische Rechtsordnung kennt einen ausgeprägten
individuellen Rechtsschutz, wie wir ihn kennen, eben
nicht. Deshalb gehen wir von völlig unterschiedlichen
datenschutzrechtlichen Niveaus aus. Wenn wir mit den
Amerikanern zusammenarbeiten wollen, müssen wir na-
türlich verhandeln und uns in der Mitte treffen.

Die Verhandlungsstrategie der Bundesregierung ist
klar: Wir sprechen uns dafür aus, dass es zu einem be-
reichsspezifischen Datenschutz kommt. Darüber sind
wir uns mit dem Bundesministerium der Justiz völlig ei-
nig. In diese Richtung zielen wir auch, wenn wir versu-
chen, unseren Einfluss auf europäischer Ebene geltend
zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Rat bzw.
die Präsidentschaft des Rates und die Kommission ent-
sprechend verhandeln.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702314000

Ich rufe die Frage 6 der Kollegin Dr. Eva Högl auf:

Wann ist mit der Vorlage eines Entwurfes für das nun neu
zu verhandelnde sogenannte SWIFT-Abkommen zu rechnen,
und bis wann soll dieses abgeschlossen werden?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702314100


Die Frage bezieht sich auf das, was wir eben schon
besprochen haben. Die Antwort lautet: Der Bundesregie-
rung liegen hierzu keine Informationen vor. Wie ich be-
reits gesagt habe, geht es nicht um einen Entwurf – in
dieser Phase sind wir noch lange nicht –, sondern es geht
zunächst einmal um ein Verhandlungsmandat. Darüber
wird in den nächsten Wochen auf europäischer Ebene
diskutiert werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702314200

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Dr. Eva Högl (SPD):
Rede ID: ID1702314300

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es geht natür-

lich um genau dieses Verhandlungsmandat. Sie haben
eben gesagt, dass Sie darüber zunächst im Rat beraten.
Nach unserer Information entwirft die Kommission ein
solches Verhandlungsmandat und legt es dann dem Rat
vor. Deshalb meine Nachfrage: Wer legt vor? Beraten
Sie zunächst im Rat, oder legt die Kommission vor? Ich
kombiniere das mit der Frage: Wird sich das neue Man-
dat, der neue Entwurf der Kommission inhaltlich we-
sentlich von dem unterscheiden, was bisher in dem Ab-
kommen stand?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702314400


Die Kommission legt einen Vorschlag für ein solches
Mandat vor. Der Rat kann das natürlich auch tun. Wir
sind jetzt in der Phase der Meinungsbildung. Insofern ist
es reine Spekulation, wenn man darüber spricht, was für
ein Mandat am Ende dabei herauskommt. An solchen
Spekulationen kann ich mich wirklich nicht beteiligen.
Ich möchte die Verhandlungen morgen abwarten.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702314500

Ihre zweite Nachfrage, bitte.


Dr. Eva Högl (SPD):
Rede ID: ID1702314600

Herr Staatssekretär, ich glaube, das ist alles andere als

Spekulation. Sie haben eben vorgetragen, welche Posi-
tionen die Bundesregierung verankert sehen möchte.
Das kann man auch dem Koalitionsvertrag entnehmen.
Wenn ich jetzt frage: „Was erwarten Sie, was in diesem
Mandat stehen wird?“, dann frage ich natürlich auch da-
nach, wie Sie gewährleisten wollen, dass sich Ihre Posi-
tion, die Sie hier vorgetragen haben – besseren Daten-
schutz verankern –, in einem neuen Mandatsentwurf
widerspiegelt. Ich darf daran erinnern, dass sich diese
Position der Bundesregierung bei der Beratung des Rates
vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages gerade nicht im
Mandat und im Entwurf für ein Abkommen wiederge-
funden hat. Deswegen wollen wir jetzt – ich knüpfe an
die Fragen meiner Kolleginnen und Kollegen an – wis-
sen, wie Sie das sicherstellen.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702314700


Wie wir das sicherstellen, ist klar, nämlich indem wir
gut verhandeln. Das Mandat ist das eine, aber das Ver-
handlungsergebnis ist viel wichtiger. Das Mandat muss
natürlich auch mit dem Europäischen Parlament abge-
stimmt werden. Danach kommt es zu Verhandlungen.
Ob die Amerikaner neu verhandeln wollen, ist völlig of-
fen. Wir sind wirklich in einer frühen Phase. Jetzt schon
zu wissen, was am Ende herauskommt, ist schlichtweg
nicht möglich.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702314800

Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Volker

Beck das Wort.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702314900

Ich frage die Bundesregierung, ob auch das Bundes-

justizministerium der Auffassung ist, dass jedes SWIFT-
Abkommen eine Verbesserung des Datenschutzes dar-
stellt und deshalb von der Bundesregierung in Aussicht
gestellt wird, faktisch jedem Entwurf für ein SWIFT-Ab-
kommen zuzustimmen, da dies ja einen Fortschritt für
den Datenschutz darstellen würde. Oder hat das Bundes-
justizministerium hierzu eine andere Auffassung als die,
die uns der Staatssekretär des Innenministeriums eben
deutlich gemacht hat? Ich wäre auch einverstanden,
wenn der Staatssekretär des Justizministeriums darauf
antwortet.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702315000


Lieber Herr Kollege Beck, selbstverständlich werden
wir nicht jedem SWIFT-Abkommen zustimmen. Das
SWIFT-Abkommen, das ausverhandelt war und vom Eu-
ropäischen Parlament abgelehnt wurde, hätte die Rechts-
sicherheit erhöht. Deshalb wäre dadurch auch der Daten-
schutz verbessert worden. Aber nicht jedes Abkommen
erhöht automatisch den Datenschutz. Entscheidend ist,






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder
dass man sich das Verhandlungsergebnis am Ende genau
ansieht.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich wollte trotzdem wissen, was das Justizministerium dazu sagt!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702315100

Die Bundesregierung entscheidet – Kollege Beck, Sie

sind doch ein erfahrener Parlamentarier –, wer auf die
Fragen antwortet.

Ich rufe die Frage 7 der Kollegin Dr. Eva Högl auf:
Wann und wie plant die Bundesregierung das Europäische

Parlament und den Deutschen Bundestag in ihre Positionie-
rung zur Neuverhandlung einzubeziehen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702315200


Die Antwort hierzu lautet: Der Deutsche Bundestag
wird gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angele-
genheiten der Europäischen Union beteiligt, sobald die
EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Verhandlungs-
mandat vorgelegt hat. Der Rat hat diesen Vorschlag von
der Kommission noch für Februar erbeten. Das Europäi-
sche Parlament wird nicht durch die Bundesregierung,
sondern auf EU-Ebene, also durch den Rat, beteiligt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702315300

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Dr. Eva Högl (SPD):
Rede ID: ID1702315400

Herr Staatssekretär, herzlichen Dank. – Ich stelle zu-

nächst eine Nachfrage zur Beteiligung des Deutschen
Bundestags. Sie sagten, die Sitzung des Rates in Brüssel
stehe unmittelbar bevor. Da es dort einen ersten Mei-
nungsaustausch geben wird, möchte ich darauf hinwei-
sen: Es hätte bereits Gelegenheit gegeben, den Bundes-
tag frühzeitig zu beteiligen. Ich möchte daher gerne ein
paar mehr Informationen darüber haben, wie Sie sich das
Ganze von der Zeitschiene her vorstellen, und möchte
keine unverbindliche Auskunft mit Verweis auf das Ge-
setz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und
Bundestag, das mir selbstverständlich sehr gut bekannt
ist.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702315500


Ich habe bereits heute Morgen im Innenausschuss er-
klärt, dass die Kommission ein neues Vertragsmandat
vorgelegt hat. Ich habe im Zusammenhang mit dem Vor-
bericht für die Sitzung des Rates, die morgen stattfindet,
erläutert, dass die Verhandlungen über das SWIFT-Ab-
kommen auf der Tagesordnung stehen. Insofern haben
wir alles dafür getan, dass der Bundestag möglichst früh-
zeitig informiert ist.

Ansonsten verhält es sich eben genauso, wie es in
§§ 6 und 7 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Bundestag vorgesehen ist, dass
nämlich der Bundestag entsprechend informiert wird,
wenn die Dokumente bei der Bundesregierung ankom-
men.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702315600

Ihre zweite Nachfrage, bitte.


Dr. Eva Högl (SPD):
Rede ID: ID1702315700

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsse-

kretär, ich stelle noch eine Frage zum Europäischen Par-
lament, die nicht ganz unwesentlich ist. Der Rat hat den
Beschluss zum SWIFT-Abkommen einen Tag vor dem
Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages gefasst – dieser
Umstand ist bekannt – und damit verhindert – das wider-
spricht Ihrer Darstellung –, dass das Europäische Parla-
ment im Vorfeld der Verhandlungen zu diesem Abkom-
men umfassend einbezogen werden konnte. Das führte
dazu, dass das Parlament nur noch Ja oder Nein sagen
konnte. Insofern weicht Ihre Darstellung von dem tat-
sächlichen Sachverhalt etwas ab.

Deswegen stelle ich jetzt noch einmal die Frage: Wie
sorgen Sie als Bundesregierung dafür – darauf haben Sie
im Rat ganz maßgeblich Einfluss; das haben wir Ende
November 2009 gesehen –, dass das Europäische Parla-
ment frühzeitig und umfassend in die Beratungen einbe-
zogen wird? Denn das Parlament hat ja klar Position be-
zogen: Es hat das Abkommen nicht nur abgelehnt,
sondern auch gesagt, was es sich inhaltlich wünscht, was
in einem neuen Abkommen stehen soll.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702315800


Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, das Euro-
päische Parlament zu informieren. Die Bundesregierung
informiert den Bundestag, und die europäischen Gre-
mien informieren sich untereinander. Natürlich können
wir darauf hinweisen – das ist eine Selbstverständlich-
keit –, dass der Rat und die Kommission das Europäi-
sche Parlament mit einbeziehen. Es gab vorher keine
Möglichkeit, das Europäische Parlament entsprechend
mit einzubeziehen, weil der Vertrag von Lissabon noch
nicht in Kraft war. Wir haben bereits alles dafür getan,
dass das Europäische Parlament überhaupt darüber ab-
stimmen konnte. Das war nicht selbstverständlich, weil,
wie gesagt, der Ratsbeschluss einen Tag vor Inkrafttre-
ten des Vertrages von Lissabon erging.

Insofern sage ich noch einmal: Es ist dem Nachdruck
des Bundesministeriums des Innern zu verdanken, dass
das Europäische Parlament darüber abstimmen konnte.
Natürlich wird ein Parlament nicht unmittelbar an den
Verhandlungen beteiligt, sondern an der Formulierung
des Verhandlungsmandats. Es wird verhandelt, und dann
wird auf nationaler bzw. auf europäischer Ebene entspre-
chend umgesetzt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702315900

Die nächste Nachfrage stellt der Kollege Manuel

Sarrazin.






(A) (C)



(B) (D)


Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702316000

Frau Präsidentin! Herr Kollege Schröder, jetzt habe

ich gerade über den Ticker die Meldung gelesen, dass
die Kommission tatsächlich einen Entwurf vorgelegt hat.
Sie haben ja gerade gesagt, dass, sobald die Kommission
einen Entwurf vorgelegt hat, der Bundestag unterrichtet
wird. Wenn Sie sich jetzt noch nicht imstande sehen, hier
mit uns einzelne Details dessen zu besprechen, worauf
die Bundesregierung Einfluss nehmen möchte – das
fände ich gut, weil Sie gesagt haben, dass Sie inhaltlich
durchaus Einfluss nehmen wollen –: Können Sie viel-
leicht zumindest schon etwas zum Verfahren sagen, wie
wir jetzt unterrichtet werden, wann wir als Parlament die
Position der Bundesregierung erfahren, um daraufhin
gegebenenfalls als Parlament eine Stellungnahme vorzu-
bereiten?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702316100


Unmittelbar, das heißt in der Regel einen Tag nach-
dem der Rat ein EU-Dokument in der ZEUS-Datenbank
veröffentlicht hat, übersendet das Bundesministerium für
Wirtschaft das Dokument elektronisch im Rahmen der
förmlichen Zuleitung mit einem formalisierten Zulei-
tungsschreiben an den Deutschen Bundestag. Das Zulei-
tungsschreiben enthält, wie Sie wissen, unter anderem
Angaben zum wesentlichen Inhalt des Dokuments, zur
Rechtsgrundlage, zum Erscheinungsdatum in deutscher
Sprache sowie zum zuständigen Ressort. Gleichzeitig,
das heißt am selben Tag, wird das zuständige Ressort
vom BMWi aufgefordert, gemäß § 7 des Gesetzes über
die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deut-
schem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen
Union binnen zwei Wochen nach förmlicher Zuleitung
einen Bericht an das BMWi zu senden.

Nach Vorlage des Berichts erfolgt von dort unverzüg-
lich die Weiterleitung an das Europa-Büro des Bundesta-
ges. Der Berichtsbogen enthält Angaben zur Subsidiari-
täts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung, zur Zielsetzung,
zu inhaltlichen Schwerpunkten, zur politischen Bedeu-
tung, zu deutschen Interessen und, sofern bekannt, zu
den Positionen des Bundestages, des Bundesrates, des
Europäischen Parlaments, zum Meinungs- und Verfah-
rensstand im Rat sowie zu den finanziellen Auswirkun-
gen.

Handelt es sich bei dem Ratsdokument um einen Vor-
schlag für einen Rechtsgebungsakt der EU, hat die Bun-
desregierung dem Bundestag in der Regel nach Überwei-
sung an die Ausschüsse eine umfassende Bewertung zu
übermitteln. Die Aufforderung an die Ressorts ergeht
wieder durch das BMWi, nachdem der Bundestag mitge-
teilt hat, dass das betreffende Dokument als beratungsre-
levant eingestuft worden ist. Auch hier gilt eine Zweiwo-
chenfrist. Die umfassende Bewertung enthält Angaben
zur Prüfung der Zuständigkeit der EU, zur Subsidiaritäts-
und Verhältnismäßigkeitsprüfung und eine umfassende
Folgenabschätzung, insbesondere in rechtlicher, wirt-
schaftlicher und finanzieller Hinsicht. Das ist das Verfah-
ren, das dann zur Anwendung kommt. Habe ich Ihre
Frage damit ausreichend beantwortet?

(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den zweiten Teil haben Sie zum Teil beantwortet!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702316200

Diesen Austausch müssen Sie dann an anderer Stelle

fortführen. Allerdings habe ich schon darauf aufmerk-
sam gemacht, dass wir bis zur Frage 11 immer wieder
auf dieses Thema zurückkommen. Auch der Kollege
Sarrazin hat dann die Möglichkeit, gegebenenfalls noch
einmal nachzufragen.

Wir kommen jetzt zur Frage 8 des Kollegen Gerold
Reichenbach:

In welcher Form und auf welcher Grundlage gibt es gege-
benenfalls seit dem 11. Februar 2010 eine Übermittlung von
Finanzdaten an die USA?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702316300


In der Frage 8 des Kollegen Reichenbach ist das Da-
tum genannt, zu dem das Europäische Parlament das
SWIFT-Abkommen abgelehnt hat und somit auch das
Interimsabkommen außer Kraft getreten ist. Das Ab-
kommen zwischen der Europäischen Union und den Ver-
einigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von
Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der
Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die
Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzie-
rung des Terrorismus, das sogenannte SWIFT-Abkom-
men, vom 30. November 2009 wurde vom Europäischen
Parlament am 11. Februar 2010 abgelehnt. Seine vorläu-
fige Anwendbarkeit ist daher zu beenden.

Dies betrifft die Grundlage der völkerrechtlichen Zu-
sammenarbeit, speziell die Übermittlungspflichten von
Belgien, Sitzstaat von SWIFT, und den Niederlanden,
Sitz eines SWIFT-Servers.

Die innerstaatlichen Befugnisgrundlagen zur Übermitt-
lung personenbezogener Daten bleiben davon unberührt.
Der Bundesregierung liegen keine näheren Informationen
über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse be-
züglich der Übermittlung von Finanzdaten aus Belgien
und den Niederlanden an die USA vor.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702316400

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Gerold Reichenbach (SPD):
Rede ID: ID1702316500

Warum hat sich die Bundesregierung bei den betroffe-

nen Staaten nicht erkundigt, ob, unabhängig von der Ab-
lehnung des Europäischen Parlaments, Daten auf natio-
naler Rechtsgrundlage übertragen werden?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702316600


Wir haben das natürlich diskutiert. Den Niederländern
und den Belgiern war es aber besonders wichtig, dass es
zu einem europäischen Abkommen kommt und die






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Europäische Union darüber entscheiden kann, weil es
sich um Daten aus ganz Europa handelt.

Inwieweit das Rechtshilfeabkommen zwischen den
Vereinigten Staaten und der EU in der nationalen Umset-
zung dazu genutzt wird, bilateral Daten zwischen den
Niederlanden und den Vereinigten Staaten oder Belgien
und den Vereinigten Staaten zu übermitteln, bleibt natür-
lich abzuwarten. Das bedeutet, dass wir uns derzeit in ei-
nem Zustand der Rechtsunsicherheit befinden. Inwie-
weit es jetzt bilateral zu solchen Datenübermittlungen
kommt, wissen wir nicht.

Genau diese Problematik haben wir immer gesehen.
Wir wollten, dass es zu einer EU-weiten Regelung
kommt, weil es sich auch um EU-weite Daten handelt.

Inwieweit bilateral solche Datenübermittlungen erfol-
gen werden, bleibt abzuwarten. Das ist jetzt alleine Sa-
che der Amerikaner, der Belgier und der Niederländer.


Gerold Reichenbach (SPD):
Rede ID: ID1702316700

Ich versuche meine Nachfrage noch einmal zu präzi-

sieren. Es geht hier ja nicht um die Übermittlung von
Daten im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens, also in
Fällen, in denen ein konkreter Tatverdacht oder ein kon-
kreter Anhaltspunkt vorliegt und spezielle Daten abge-
fragt werden. Nach meiner Einschätzung geht das auch
bei der Frage des Datenschutzes bei Ihnen immer etwas
durcheinander. Vielmehr geht es um folgende Frage:
Findet seit dem 11. Februar 2010 eine Regelübermitt-
lung, so wie sie im SWIFT-Abkommen vorgesehen war,
unter den genannten Bedingungen statt und, wenn dies
der Fall ist, auf welcher Rechtsgrundlage?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702316800


Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung wäre
auch mit dem SWIFT-Abkommen das Rechtshilfeab-
kommen gewesen, weil das SWIFT-Abkommen auf das
Rechtshilfeabkommen Bezug nimmt. Das SWIFT-Ab-
kommen hat keine eigenständige Rechtsgrundlage, son-
dern die Daten werden nur in Zusammenhang mit dem
Rechtshilfeabkommen übermittelt. Inwieweit es jetzt zu
bilateralen Datenübermittlungen kommt, liegt außerhalb
unserer Sphäre. Darauf haben wir keinen Einfluss. Das
ist auch genau die Problematik, die wir immer gesehen
haben.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702316900

Ich mache nur vorsorglich darauf aufmerksam: Zu

diesem gesamten Komplex wird – entgegen meinen bis-
herigen Ankündigungen – jetzt nur noch die Frage 9 des
Kollegen Gerold Reichenbach aufgerufen. Das heißt,
eventuelle Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen
aus den Fraktionen müssten während des Disputes
zwischen dem Staatssekretär und dem Kollegen
Reichenbach angemeldet werden, da die Fragen 10
und 11 schriftlich beantwortet werden.

Jetzt rufe ich die Frage 9 des Kollegen Gerold
Reichenbach auf:
Welches sind für die Bundesregierung die Mindeststan-
dards im Daten- und Rechtsschutz, deren Einhaltung im Rah-
men der Neuverhandlung des sogenannten SWIFT-Abkom-
mens nach Äußerung von der Bundesministerin der Justiz,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, gewährleistet werden
muss?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702317000


Verhandlungsziel der Bundesregierung ist nicht ein
Abkommen, das lediglich Mindeststandards genügt, son-
dern ein Abkommen mit einem hohen Datenschutz-
niveau und einem effektiven Rechtsschutz; die Koalitions-
vereinbarung enthält hierzu bereits Vorgaben. Diesem
Ziel würde nicht gedient, wenn die Bundesregierung ihre
Mindestposition öffentlich bekannt gäbe. Die Bundes-
regierung wird nach Abschluss der Verhandlungen wür-
digen, ob sie dem erzielten Ergebnis zustimmt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702317100

Bitte, Ihre erste Nachfrage.


Gerold Reichenbach (SPD):
Rede ID: ID1702317200

Dann hake ich bei der Frage des Rechtsschutzes ein-

mal nach. Ist die Frage des Rechtsschutzes für europäi-
sche Betroffene innerhalb der USA für die Bundesregie-
rung verhandelbar oder nicht verhandelbar?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702317300


Rechtsschutz ist auf unterschiedliche Art und Weise
möglich. Wir kennen es auf europäischer Ebene so, dass
im Bereich des Datenschutzes jeder Bürger individuellen
Rechtsschutz hat. Das heißt, jeder Bürger hat ein Aus-
kunftsrecht, und jeder hat, wenn die Voraussetzungen er-
füllt sind, auch ein Löschungsrecht. Das sieht das ameri-
kanische Rechtssystem so nicht vor. Dort gibt es diese
Form des individuellen Rechtsschutzes nicht. Deshalb
haben wir hier völlig unterschiedliche datenschutzrecht-
liche Niveaus.

Unser Ziel ist natürlich, dass wir nach Möglichkeit ei-
nen individuellen Datenschutz für die europäischen Bür-
ger sicherstellen. Das würde aber bedeuten, dass die
Amerikaner ihr Rechtssystem ändern müssten. Eine an-
dere Möglichkeit, die dem Ziel nahekommt, ist, dass
deutsche Behörden für die europäischen Bürger einen
solchen Rechtsschutz sicherstellen. Eine weitere Mög-
lichkeit ist, dass man Gremien schafft, die diesen
Rechtsschutz sicherstellen.

Wir sind für ein möglichst hohes Niveau beim
Rechtsschutz, das dem individuellen Rechtsschutz der
Bürger, den sie in Europa genießen, möglichst nahe-
kommt. Ob das am Ende gelingt, das ist eine Frage der
Verhandlungen, und ob uns das ausreicht, das ist eine
Frage, die am Ende der Verhandlungen beantwortet wer-
den muss.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702317400

Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.






(A) (C)



(B) (D)


Gerold Reichenbach (SPD):
Rede ID: ID1702317500

Gibt es dazu schon eine abgestimmte Position zwi-

schen dem Justiz- und dem Innenministerium?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702317600


Die Position gibt es. Es ist in der Protokollerklärung
zum Ratsbeschluss zur Unterzeichnung des Interimsab-
kommens nachzulesen, dass wir auch hinsichtlich des
bisherigen SWIFT-Abkommens beklagt haben, dass es
nicht zu einem individuellen Rechtsschutz auf unserem
Niveau gekommen ist.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702317700

Danke, Herr Staatssekretär.

Die Fragen 10 und 11 des Kollegen Michael
Hartmann sollen schriftlich beantwortet werden.

Wir bleiben im Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums des Innern. Ich rufe die Frage 12 des Kollegen
Andrej Hunko auf:

Seit wann liegt der Bundesregierung der Entwurf der
„Europäischen Strategie für die innere Sicherheit“ vor, und
wann wird dieser dem Bundestag zugeleitet?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702317800


Spanien hat das Projekt, während seiner EU-Rats-
präsidentschaft eine Sicherheitsstrategie zu entwerfen,
schon frühzeitig angekündigt, nämlich am Rande des
G-6-Treffens am 15. März 2009; hierzu fand ein Brief-
wechsel der Minister statt. Es gab aber erst am
3. Dezember 2009 einen tatsächlich belastbaren Entwurf
der „Europäischen Strategie für die innere Sicherheit“
im Sinne eines Non-Papers.

Dieser Entwurf wurde der Bundesregierung am
3. Dezember 2009 als Non-Paper zur Vorbereitung des
informellen Ministertreffens in Toledo vom 20. bis
22. Januar 2010 zugeleitet. Der Bundestag ist am
20. Januar 2010 im Rahmen des Vorberichts zum infor-
mellen Ministertreffen in Toledo über den spanischen
Entwurf zur Sicherheitsstrategie unterrichtet worden.

Das nunmehr vorliegende offizielle Ratsdokument
zur „Europäischen Strategie für die innere Sicherheit“
vom 2. Februar 2010 ist in den Dokumentenserver
ZEUS eingestellt und unterliegt damit dem allgemeinen
Zuleitungsverfahren über das BMWi nach § 6 Abs. 2 des
Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregie-
rung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der
Europäischen Union.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702317900

Ihre erste Nachfrage, bitte.


Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702318000

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Schröder, Sie ha-

ben vorhin auf die Nachfrage des Kollegen Sarrazin er-
läutert, wie das übliche Prozedere ist. Bei der „Europäi-
schen Strategie für die innere Sicherheit“ handelt es sich
um ein sehr relevantes Dokument. Deswegen frage ich:
Warum liegt die „Europäische Strategie für die innere
Sicherheit“ bis jetzt nur in Englisch, Französisch und
Spanisch vor? Wie soll unter diesen Umständen und an-
gesichts der kurzen Zeitspanne – vor der morgigen Be-
schlussfassung im Ministerrat – eine ernsthafte parla-
mentarische Befassung möglich sein?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702318100


Die fehlende Übersetzung ins Deutsche – da stimme
ich Ihnen vollkommen zu – ist ein Ärgernis. Wir müssen
auf europäischer Ebene immer wieder daran arbeiten,
dass die Übersetzung rechtzeitig zur Verfügung gestellt
wird. Ich kann Ihnen aber berichten, dass wir heute Vor-
mittag im Innenausschuss über diese Sicherheitsstrategie
der spanischen Ratspräsidentschaft gesprochen haben.
Insofern wurde in diesem Rahmen eine Beteiligung si-
chergestellt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702318200

Ihre zweite Nachfrage, bitte.


Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702318300

In der „Europäischen Strategie für die innere Sicher-

heit“ wird festgehalten, dass ihre Weiterentwicklung
eine der wichtigsten Aufgaben des Ständigen Ausschus-
ses werden muss. Wer kann von deutscher Seite in die-
sen Ständigen Ausschuss entsandt werden? Wie soll die
parlamentarische Kontrolle der Weiterentwicklung der
Strategie sowie der deutschen Vertretung im Ständigen
Ausschuss sichergestellt werden?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702318400


In dieser spanischen Sicherheitsstrategie steht nichts
Neues. Es geht hier lediglich um die Umsetzung des
Stockholmer Programms, über das bereits hier im Bun-
destag diskutiert wurde. Es wird jetzt, auch morgen im
Rat, darüber diskutiert, wie dieser neue Ausschuss
– COSI – ausgestaltet wird. Uns ist wichtig, dass es nicht
zu Doppelstrukturen kommt, dass dieser neue Ausschuss
nicht ein strategischer Ausschuss wird, der politische
Entscheidungen vorbereitet, sondern ein Ausschuss der
Koordinierung. Insofern ist wichtig, dass hier vor allen
Dingen Personen aus der Fachebene vertreten sind.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702318500

Wir kommen zur Frage 13 des Kollegen Andrej

Hunko:
Wann soll die „Europäische Strategie für die innere

Sicherheit“ voraussichtlich verabschiedet werden?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702318600


Der spanische Vorsitz beabsichtigt, den JI-Rat am
25. und 26. Februar, also ab morgen, mit der Strategie zu
befassen. Die formelle Annahme der Ratsschlussfolge-






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder
rung erfolgt dann beim Europäischen Rat am 25. und
26. März 2010.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702318700

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.


Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702318800

Vielen Dank. – Sie haben eben das Stockholmer Pro-

gramm erwähnt. Halten Sie die in der „Europäischen
Strategie für die innere Sicherheit“ dargelegten Vorha-
ben und Ziele für weitergehender als das Stockholmer
Programm? Handelt es sich also um eine Weiterentwick-
lung des Stockholmer Programms?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702318900


Wie bereits eben von mir gesagt, handelt es sich bei
der Sicherheitsstrategie um keine Weiterentwicklung,
um nichts Neues. Die Strategie sieht lediglich eine Kon-
kretisierung und Umsetzung des Stockholmer Pro-
gramms vor.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702319000

Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage.


Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702319100

Ich komme zu meiner letzten Frage. Der Ständige

Ausschuss, der sich ja jetzt damit befassen wird, wurde
mit dem Vertrag von Lissabon in Art. 71 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union primär-
rechtlich verankert. Auf welcher sekundärrechtlichen
Grundlage wird der Ständige Ausschuss beruhen, wenn
er sich schon am 11. März zum ersten Mal trifft?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1702319200


Die Antwort auf diese sehr juristische Frage würde
ich, wenn Ihnen das recht ist, gerne schriftlich nachlie-
fern. Es ist eine Frage, die sich auf spezielles Europa-
recht bezieht und die ich Ihnen hier nicht aus der La-
mäng beantworten kann.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702319300

Der Staatssekretär hat die schriftliche Beantwortung

zugesichert.

Die Fragen 14 und 15 des Kollegen Dr. Konstantin
von Notz werden entsprechend unserer Festlegungen un-
ter Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde
schriftlich beantwortet. Das heißt, wir befassen uns an
anderer Stelle noch einmal mit dem Thema der Erschwe-
rung des Zugangs zu Internetseiten mit kinderpornogra-
fischen Inhalten.

Herr Staatssekretär Dr. Schröder, herzlichen Dank für
die Beantwortung der Fragen zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern.

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Justiz. Zur Beantwortung steht der Par-
lamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler zur Verfü-
gung.
Ich rufe die Frage 16 des Kollegen Steffen-Claudio
Lemme auf:

In welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung den
bestehenden Fonds für die Opfer rechtsextremistischer Ge-
walt auf der Grundlage ihrer strittigen Extremismusauffas-
sung umzugestalten, und wird es in diesem Zusammenhang
zu Budgetkürzungen speziell zulasten der Rechtsextremis-
musbekämpfung kommen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1702319400


Herr Kollege Lemme, es ist allgemein von einem
Fonds für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt die
Rede. Präzise gesagt handelt es sich dabei um einen
Haushaltstitel, der im Jahr 2000 angesichts des Anstiegs
der Zahl rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher und
antisemitischer Straftaten eingerichtet worden ist; erst-
mals wurde er im Bundeshaushalt 2001 ausgewiesen.

Damit besteht die Möglichkeit, Opfern rechtsextre-
mistischer Gewalt unbürokratisch Härtefallleistungen
zukommen zu lassen. Damit wird das System der allge-
meinen Opferentschädigung ergänzt. Eine vergleichbare
humanitäre Hilfe ist im Bundeshaushalt auch für die Op-
fer terroristischer Gewalt vorgesehen. Die Möglichkei-
ten, einmal den Opfern rechtsextremistischer und zum
anderen denen terroristischer Gewalt Härtefallleistungen
zukommen zu lassen, haben sich in der Vergangenheit
sehr bewährt. Deswegen wird der Haushaltstitel für den
sogenannten Fonds nunmehr nicht etwa umgestaltet,
sondern in der Weise ergänzt, dass eine Erweiterung die-
ses Titels um Härtefallleistungen für Opfer jeglicher ex-
tremistischer Übergriffe vorgesehen wird.

Zur näheren Ausgestaltung – Ihre Frage bezog sich ja
auf den Zeitrahmen – ist bereits am 18. Dezember 2009
eine Richtlinie zur Zahlung von Härtefallleistungen aus
dem Bundeshaushalt an die Opfer extremistischer Über-
griffe erlassen worden. Diese Richtlinie wird zeitgleich
mit dem Haushaltsgesetz 2010 in Kraft treten, nach der-
zeitiger Planung Mitte April 2010.

Sie haben darüber hinaus gefragt, ob befürchtet wer-
den müsse, dass es zu Kürzungen zulasten der Opfer
rechtsextremistischer Gewalt kommt. Diese Befürchtung
ist nicht begründet; denn der bisherige Haushaltsansatz
für Opfer rechtsextremistischer Gewalt in Höhe von
300 000 Euro wird mit dem Bundeshaushalt 2010 erheb-
lich aufgestockt, nämlich auf insgesamt 1 Million Euro.
Demgemäß ist eine Budgetkürzung, soweit es um Leis-
tungen an Opfer rechtsextremistischer Gewalt geht,
nicht zu befürchten.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702319500

Sie haben das Wort zu einer ersten Nachfrage.


Steffen-Claudio Lemme (SPD):
Rede ID: ID1702319600

Zunächst einmal vielen Dank, Herr Staatssekretär. –

Meine Frage bezieht sich auf Fallzahlen. Ist Ihnen be-
kannt, wie viele Opfer rechtsextremistischer Gewalt es
in unserem Lande gibt? Wie viele Opfer terroristischer
Gewalt gibt es im Vergleich dazu?






(A) (C)



(B) (D)

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1702319700


Herr Abgeordneter, diese Zahlen können natürlich
nachgeliefert werden.

Aus Ihrer Frage spricht, glaube ich, die Besorgnis,
dass aus dem neuen Haushaltstitel so viele andere Fälle
zu bedienen sind, dass den Opfern rechtsextremistischer
Gewalt die bisherigen Härtefallleistungen nicht mehr
oder nicht mehr in voller Höhe gewährt werden können.
Diese Befürchtung halte ich für ungerechtfertigt. In den
Richtlinien, die am 18. Dezember 2009 erlassen worden
sind und Mitte April dieses Jahres in Kraft treten wer-
den, sind keine anderen Voraussetzungen für Zahlungen
vorgesehen, sodass aufgrund dieser Richtlinien Kürzun-
gen im Einzelfall nicht zu befürchten sind.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702319800

Die zweite Nachfrage.


Steffen-Claudio Lemme (SPD):
Rede ID: ID1702319900

Herr Staatssekretär, befürchten Sie nicht auch, dass es

zu einer inhaltlich nicht vertretbaren Vermischung
kommt, wenn sich eine Richtlinie auf Opfer unterschied-
licher ideologisch geprägter Gewalt bezieht, und dass
man im Nachgang kein differenziertes Bild mehr von der
politisch-ideologisch geprägten Landschaft erhält?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1702320000


Herr Abgeordneter, eine Relativierung der rechts-
extremistischen Übergriffe ist damit in keiner Weise ver-
bunden.

Die Bundesregierung betrachtet das Problem gewis-
sermaßen aus der Opferperspektive. Es ist unsere Auf-
fassung in der Koalition, dass die Opfer jeglicher extre-
mistischer Gewalt in gleicher Weise einen Anspruch auf
unbürokratische humanitäre Hilfe haben. Mit „An-
spruch“ meine ich keinen einklagbaren Rechtsanspruch,
vielmehr meine ich, dass Geldleistungen vorgesehen
werden sollen.

Den Opfern rechtsextremistischer Gewalt wird damit
in keiner Weise irgendein Unrecht angetan, und ihre Si-
tuation wird nicht etwa relativiert. Denn noch einmal:
Die Haushaltsmittel werden sogar erheblich aufgestockt.
Die Befürchtung, dass es durch zusätzliche Aufgaben zu
Kürzungen bei diesem Haushaltstitel kommt, wäre allen-
falls gerechtfertigt, wenn der Titel in der alten Höhe be-
stehen bliebe. Er wird aber von 300 000 Euro auf
1 Million Euro aufgestockt, sodass gerade für die Opfer
rechtsextremistischer Gewalt auch in der Zukunft hinrei-
chend Mittel zur Verfügung stehen. Irgendeine Relativie-
rung sehe ich darin nicht.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702320100

Eine weitere Nachfrage stellt nun der Kollege Volker

Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702320200
Es geht

um Opfer jeglicher extremistischer Gewalt. Könnten Sie
diesen Begriff für das Parlament bitte näher erläutern?
Das ist sicher auch für die Öffentlichkeit interessant.
Geht es um jegliche Form extremistischer politischer
Gewalt, geht es auch um jede Form religiös motivierter
extremistischer Gewalt, und welche anderen denkbaren
Konstellationen oder Konnotationen sind bei Ihrem
Haushaltsansatz noch angedacht?

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1702320300


Herr Kollege Beck, mit Ihrer Frage geben Sie mir Ge-
legenheit, dies zu präzisieren und Ihnen vorzutragen, wie
dies – in Ausführung des Koalitionsvertrages – in der
Präambel der Richtlinie formuliert ist. Hier heißt es – ich
darf daraus zitieren; sie wird in Bälde in Kraft treten –:
Es ist ein Grundwert der pluralen Gesellschaft und eine
zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit jedes Einzel-
nen vor Extremismen jeder Art – seien es Links- oder
Rechtextremismus, Antisemitismus oder Islamismus –
zu schützen und zu verteidigen. – Das ist die Umschrei-
bung der Aufgabe, die mit dem sogenannten Fonds bzw.
Haushaltstitel zu erfüllen ist.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie mir das noch erläutern? Verstehen tue ich das immer noch nicht!)


– Da Sie das Mikrofon nicht benutzt haben, konnte ich
Sie nicht verstehen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe kein Recht zu einer weiteren Nachfrage! Meine Frage richtete sich darauf, ob all die Begriffe, die ich angeboten habe, damit umfasst werden! Ist also zum Beispiel auch die extremistische religiöse Gewalt gemeint?)


– Ich habe aus der Richtlinie vorgetragen. Nach dieser
Richtlinie, die sich am Koalitionsvertrag orientiert, wer-
den diese humanitären Mittel künftig nach Prüfung jedes
Einzelfalls ausgereicht werden.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war jetzt keine Antwort auf die Frage!)



Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1702320400

Die Frage 17 des Kollegen Christian Lange wurde zu-

rückgezogen.

Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Herr Staatssekretär Dr. Stadler, ich danke Ihnen für die
Beantwortung der Fragen.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesmi-
nisteriums der Finanzen. Für die Beantwortung der Fra-
gen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Hartmut
Koschyk zur Verfügung.

Die Frage 18 des Kollegen Christian Lange wurde
ebenfalls zurückgezogen.

Damit rufe ich die Frage 19 der Kollegin Dr. Barbara
Höll auf:






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Warum ergreift die Bundesregierung keine wie die von
Frankreich unter Beachtung der grauen Liste der OECD un-
ternommene Initiative, um Steuerparadiese zu ächten, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
französischen Initiative?

Herr Staatssekretär, bitte sehr.

H
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702320500


Frau Präsidentin! Verehrte Frau Kollegin Höll! Mit den
angekündigten Maßnahmen verfolgt der französische Ge-
setzgeber das gleiche Ziel wie die deutsche Seite mit ihren
Maßnahmen, die mit dem Steuerhinterziehungsbekämp-
fungsgesetz vom 29. Juli 2009 und der Steuerhinterzie-
hungsbekämpfungsverordnung vom 18. September 2009
bereits vollzogen worden sind. Beide Initiativen, die
französische und die deutsche, sind darauf gerichtet,
Steuerpflichtigen mit Geschäftsbeziehungen zu Staaten
und Gebieten, die den OECD-Standard zur Transparenz
und zum effektiven Informationsaustausch nicht imple-
mentieren, zusätzliche Pflichten aufzuerlegen bzw. Steu-
ervorteile zu entziehen. Dies entspricht den Empfehlun-
gen der OECD und der G 20, zu deren Unterstützung
Frankreich und Deutschland im Rahmen einer Initiative
2008 und 2009 gemeinsam internationale Konferenzen
zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbe-
trug in Paris und Berlin ausgerichtet hatten. Die Bundes-
regierung wird die Durchsetzung und Umsetzung des
OECD-Standards gemeinsam mit Frankreich weiter vo-
rantreiben.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702320600

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702320700

Danke, Frau Präsidentin. – Die Zielstellung ist die-

selbe, die Mittel sind allerdings verschieden. Ich weise
darauf hin, dass Frankreich jetzt gewillt ist, die Quellen-
steuer von 15 auf 50 Prozent zu erhöhen. Das ist ein
maßgebliches, ganz konkretes Instrument. Wie steht die
Bundesregierung zu einer Besteuerung, die etwas emp-
findlicher wirksam würde?

H
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702320800


Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen An-
lass, von den Regelungen, die erst im letzten Jahr gesetz-
geberisch und verordnungsmäßig auf den Weg gebracht
wurden, abzugehen.

Weil Sie die Unterschiedlichkeit der beiden Maßnah-
men hervorgehoben haben, Frau Kollegin, ist darauf hin-
zuweisen, dass Frankreich, vor allem was die betroffe-
nen Staaten anbelangt, einen etwas anderen Ansatz
verfolgt. Frankreich hat in dem Zusammenhang den Be-
griff der nichtkooperativen Jurisdiktionen geprägt. Das
heißt, Frankreich geht es um einen Staat, der nicht der
EU angehört und Gegenstand des OECD-Monitorings
von Transparenz und Auskunftsaustausch ist, der nicht
bis 2010 die OECD-Grundsätze zu Transparenz und
Auskunftsaustausch im Verhältnis zu zwölf Staaten um-
gesetzt und kein Steuerinformationsabkommen mit
Frankreich geschlossen hat.

Wir verfolgen einen etwas anders gerichteten Ansatz.
Nach dem deutschen Steuerhinterziehungsbekämpfungs-
gesetz können Staaten und Gebiete nur dann als unko-
operativ bezeichnet werden, wenn sie es ablehnen, mit
Deutschland etwa durch entsprechende bilaterale Verein-
barungen die Grundlage für einen Auskunftsaustausch
nach dem Standard der OECD zu schaffen.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702320900

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage dazu?


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702321000

Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für den Hinweis,

dass es einen Unterschied in der Einschätzung der Ko-
operation von Staaten gibt, die als Steuerparadiese be-
trachtet werden. Fakt ist, dass aus französischer Sicht
eine Reihe von Staaten durchaus als Steuerparadiese
fungieren, bei denen deshalb harte Maßnahmen ergriffen
werden müssen, während sich aus deutscher Sicht kein
Staat auf der schwarzen Liste befindet, also scheinbar
alle Staaten kooperativ sind. Das heißt, Sie schätzen
Staaten, die unsere Nachbarn als Steuerparadiese ein-
schätzen, nicht als Steuerparadiese ein. Das finde ich
aufklärungsbedürftig.

H
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702321100


Frau Kollegin, das Interessante in dem Zusammen-
hang ist nicht die schwarze Liste, sondern der graue Teil
der OECD-Liste und die sogenannte weiße OECD-Liste.
Die französischen Maßnahmen – ich glaube, dabei sind
wir auf deutscher Seite besser aufgestellt – finden näm-
lich nur Anwendung auf die Staaten des grauen Teiles
der OECD-Liste, das heißt auf diejenigen Staaten, die
den OECD-Standard in weniger als zwölf Abkommen
implementiert und kein Steuerinformationsabkommen
mit Frankreich geschlossen haben.

Demgegenüber können unsere deutschen Maßnah-
men grundsätzlich auch auf Staaten und Gebiete der wei-
ßen OECD-Liste Anwendung finden, sofern diese die
weiteren Voraussetzungen des Steuerhinterziehungsbe-
kämpfungsgesetzes erfüllen, das heißt gegenüber
Deutschland nicht zur Kooperation bereit sind. Sie sind
daher unabhängig von der OECD-Einstufung und haben
einen potenziell weiteren geografischen Anwendungsbe-
reich.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702321200

Wir kommen damit zur Frage 20 der Kollegin

Dr. Höll:
Mit welchen der von Frankreich gelisteten Steuerparadiese

hat die Bundesregierung Abkommen zur Erteilung von Aus-
kunft über Besteuerungszwecke nach OECD-Standard ge-
schlossen, und welche diesbezüglichen Informationen oder
Daten können diese zur Verfügung stellen?






(A) (C)



(B) (D)

H
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702321300


Frau Kollegin Dr. Höll, Deutschland steht mit mehre-
ren Staaten und Gebieten, die in der von der französi-
schen Presse veröffentlichten Liste genannt sind, in
Kontakt. Mit der Unterzeichnung mehrerer Abkommen
zur Ermöglichung von Informationsaustausch in Steuer-
sachen nach dem OECD-Standard ist demnächst zu
rechnen. Andere Staaten sind zum Abschluss entspre-
chender Vereinbarungen aufgefordert worden bzw. wer-
den aufgefordert, sofern ein Bedürfnis besteht. Mit den
Philippinen beispielsweise besteht ein Doppelbesteue-
rungsabkommen, wonach steuerrelevante Informatio-
nen ausgetauscht werden können. Darüber hinaus haben
die Philippinen den OECD-Standard formal anerkannt.

Gegenstand des OECD-Standards ist der Informa-
tionsaustausch auf Ersuchen. Das heißt, auf Ersuchen ei-
ner Finanzbehörde haben die Finanzbehörden des er-
suchten Staates oder Gebietes alle für die Besteuerung
relevanten Informationen einzuholen und zur Verfügung
zu stellen.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702321400

Ihre Nachfrage.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702321500

Herr Staatssekretär, wir haben das Steuerhinterzie-

hungsbekämpfungsgesetz im vergangenen Jahr hier im
Bundestag verabschiedet. Wie ist jetzt der Stand? Sie
verweisen auf Verhandlungen. Die Verhandlungen zie-
hen sich schon über Monate hin. Letztendlich reichte es
aus, dass Staaten erklärt haben, dass sie zu Verhandlun-
gen bereit sind. Ich frage die Bundesregierung, wie lange
sie diesen Prozess noch ausdehnen möchte, bis tatsäch-
lich entweder ein Informationsaustausch stattfinden
kann oder das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
greift.

H
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702321600


Ich kann Ihnen, Frau Kollegin, versichern, dass die
Bundesregierung die Verhandlungen mit den in Rede
stehenden Staaten mit allem Nachdruck betreibt.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702321700

Haben Sie eine weitere Nachfrage?


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702321800

Ja. – Herr Staatssekretär, ich fragte Sie bereits, ob Sie

der Meinung sind, dass das OECD-Musterabkommen
ausreichend ist, Steuerhinterziehung tatsächlich zu
bekämpfen. Ist es nicht so, dass der im Rahmen des
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes eingefügte
§ 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f des Einkommensteuerge-
setzes faktisch ins Leere laufen muss, da eine verstärkte
Besteuerung natürlich nicht von einer reinen Absichtser-
klärung und von der Verpflichtung des automatischen In-
formationsaustauschs abhängt, sondern davon, ob in den
entsprechenden anderen Staaten diese Auskünfte tat-
sächlich erteilt werden können, das heißt, dass eine Er-
fassung dort auch stattfindet?

H
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702321900


Der OECD-Standard ist nun einmal vorgegeben, und
wir müssen auf der Grundlage des OECD-Standards sol-
che Verhandlungen führen. Wir haben natürlich auch die
Möglichkeit, in Doppelbesteuerungsabkommen oder in
Austauschabkommen individuell über den OECD-Stan-
dard hinauszugehen. Das richtet sich aber nach dem je-
weiligen Verhandlungsstand.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702322000

Die Fragen 21 und 22 des Kollegen Dr. Carsten

Sieling werden schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 23 des Kollegen Thilo Hoppe auf:
Wie wird das Bundesministerium der Finanzen gewähr-

leisten, dass Deutschland die internationale Zusage einhält,
bis 2015 die Mittel, die für die Entwicklungszusammenarbeit
und die humanitäre Hilfe – ODA – verwendet werden, auf
0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens anwachsen zu las-
sen, und wie soll dies finanziert werden?

H
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702322100


Herr Kollege Hoppe, die Bundesregierung steht zu
dem vereinbarten Ziel einer ODA-Quote von 0,7 Prozent
des Bruttonationaleinkommens in 2015 und hat mit der
deutlichen Erhöhung der ODA-Haushaltsmittel in den
letzten zwei Jahren um rund 1,55 Milliarden Euro unter
Beweis gestellt, dass sie entsprechend handelt. Darauf
aufbauend beabsichtigt die Bundesregierung, natürlich
vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments, 2010
weitere Steigerungen zu erreichen, auch um Bedarfe für
Klimawandel, Ernährungssicherung und den Wiederauf-
bau von Afghanistan zu decken. Darüber hinaus hat
Deutschland bei der Zusage eine Protokollerklärung ab-
gegeben, wonach zur Erreichung der ODA-Ziele neben
allgemeinen Haushaltsmitteln und Schuldenerlassen
auch innovative Finanzierungsinstrumente einen Beitrag
leisten müssen.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702322200

Ihre Nachfrage, bitte.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702322300

Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär Koschyk, vielen

Dank für die Antwort. Sie haben schon die innovativen
Finanzierungsinstrumente angesprochen. Nun gibt es
eine Diskussion in der Bundesregierung zwischen Ver-
tretern der Union und der FDP bezüglich der Finanz-
transaktionsteuer. Ist da die Positionierung schon weiter
vorangeschritten? An welche innovativen Finanzie-
rungsinstrumente denken Sie?

H
Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702322400


Herr Kollege Hoppe, innovative Finanzierungsmög-
lichkeiten können, wie zum Beispiel von Deutschland
praktiziert, Einnahmen aus dem Emissionshandel sein.






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk
Daneben existiert als ein weiteres innovatives Finanzie-
rungsinstrument die Schuldenumwandlung im Rahmen
der Debt-to-Health-Initiative. Bei diesem Instrument
verpflichtet sich das Partnerland, einen Teil der erlasse-
nen Schulden dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von
HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria zur Verfügung zu
stellen, der damit Gesundheitsmaßnahmen im Schuld-
nerland durchführt.

Was Ihre Frage zur Diskussion über eine internatio-
nale Finanztransaktionsteuer anbelangt, so geht die Dis-
kussion innerhalb der Bundesregierung, international
eng abgestimmt, eher in die Richtung, wie der Finanz-
sektor international, aber auch in Deutschland an den
Kosten zur Bewältigung der vom Finanzsektor ausge-
henden Finanzmarktkrise beteiligt werden soll.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702322500

Haben Sie eine weitere Nachfrage?


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702322600

Ja, gerne. – Im Zusammenhang mit dem 0,7-Prozent-

Ziel gab es bereits die Zusage der Bundesregierung im
Rahmen der Europäischen Union, bis zu diesem Jahr,
also bis 2010, als Zwischenziel eine ODA-Quote von
0,51 Prozent zu erreichen. Jetzt hat die OECD ermittelt,
dass im Haushalt 2010, über den zurzeit diskutiert wird,
dieses Zwischenziel auf keinen Fall erreicht wird. Wie
geht die Bundesregierung mit der Kritik seitens der
OECD um?

H
Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702322700


Die Bundesregierung wird ihre Zusagen erfüllen; ich
habe das bereits in meiner ersten Antwort auf Ihre Frage
gesagt. In diesem Zusammenhang wird immer wieder
über nationale Stufenpläne zur Erreichung des 0,7-Pro-
zent-Ziels diskutiert. Wenn Sie gestatten, dann greife ich
bereits die Frage 24, Ihre Folgefrage, auf.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702322800

Dann rufe ich die Frage 24 des Kollegen Thilo Hoppe

auf:
Bis wann wird die Bundesregierung einen nationalen Stu-

fenplan zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels vorlegen, und
wie begründet sie es, falls ein solcher Stufenplan nicht vorge-
sehen ist?

H
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702322900


Die Einführung bindender Zeitpläne ist aus Sicht der
Bundesregierung nicht zielführend, da sie dem Budget-
recht des Parlaments vorgreifen würden.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702323000

Zu einer Zusatzfrage hat nun die Kollegin Koczy das

Wort.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702323100

Herr Staatssekretär Koschyk, sind Sie mit mir der

Auffassung, dass bei der Erreichung des Zwischenziels
von 0,51 Prozent im Rahmen der ODA-Quote im Jahr
2010 eine Lücke von 2,2 Milliarden Euro besteht und die
Bundesregierung noch keinen Plan hat, wie diese Lücke
im Jahre 2010 gefüllt werden soll?

H
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702323200


Die Bundesregierung arbeitet energisch an dem Ziel,
ihre Verpflichtungen aus internationalen Vorgaben zu er-
füllen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass sie arbeitet, ist ganz neu!)



Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702323300

Der Kollege Hoppe hat noch die Möglichkeit, zwei

Nachfragen zur Frage 24 zu stellen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702323400

Herr Staatssekretär Koschyk, die Kollegin hat darauf

hingewiesen, dass die Diskrepanz zwischen dem, was
zugesagt worden war, und dem, was tatsächlich einge-
stellt worden ist, 2,2 Milliarden Euro beträgt. Das kann
man errechnen; das ist unstrittig. Wenn man das 0,7-Pro-
zent-Ziel 2015 erreichen will, dann müsste einerseits
diese Lücke rückwirkend geschlossen werden, und ande-
rerseits müsste jedes Jahr eine weitere Milliarde hinzu-
kommen. Werden in der mittelfristigen Finanzplanung
der Bundesregierung diese Aufwüchse mitberücksich-
tigt? Anderenfalls wäre es sehr schwierig, glaubhaft zu
versichern, dass man 2015 das 0,7-Prozent-Ziel tatsäch-
lich erreicht.

H
Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702323500


Herr Kollege Hoppe, ich darf darauf hinweisen: Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wird
das Ziel der ODA-Quote von 0,7 Prozent ohne Angabe
einer Jahreszahl genannt. Allerdings hat die Bundes-
kanzlerin in ihrer Regierungserklärung im November
2009 einen zeitlichen Bezug zu 2015 hergestellt.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702323600

Frau Kollegin Koczy.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702323700

Herr Staatssekretär, ich denke, es wird Sie nicht wun-

dern, dass man daran, dass das 0,51-Prozent-Ziel jetzt
nicht erreicht werden kann, erkennen kann, dass die
Bundesregierung nicht vorhat, das Versprechen von
Kanzlerin Merkel in Heiligendamm, dafür zu sorgen,
dass wir das 0,7-Prozent-Ziel erreichen, zu erfüllen, und
dass die Enttäuschung über die Bundesregierung dazu
führt, dass das Vertrauen in die Bundesregierung unter
Merkel schweren Schaden nimmt.

H
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702323800


Verehrte Frau Kollegin, ich erlaube mir den Hinweis
darauf, dass Deutschland im internationalen Vergleich,
zuletzt 2008, in absoluten Zahlen gemessen, mit rund






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk
13,98 Milliarden US-Dollar nach den USA der zweit-
größte Geber in diesem Bereich gewesen ist. Wer sich so
im internationalen Bereich auszeichnet, dem bringt man
auch das Vertrauen entgegen, dass er seinen internatio-
nalen Verpflichtungen nachkommt.


(Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht, wenn das 0,51-Prozent-Ziel nicht erreicht wird!)



Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1702323900

Die Fragen 25 und 26 des Kollegen Manuel Sarrazin

werden schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 27
und 28 der Kollegin Nicole Maisch. Der Kollege
Dr. Gerhard Schick, der die Frage 29 gestellt hat, ist
nicht anwesend. Es wird verfahren, wie in der Geschäfts-
ordnung vorgesehen. Die Frage 30 des Kollegen Dr. Ilja
Seifert wird schriftlich beantwortet.

Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums der Finanzen. Herr Staatssekretär,
ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesmi-
nisteriums für Wirtschaft und Technologie.

Die Frage 31 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl wird
schriftlich beantwortet.

Die Kollegin Bärbel Höhn, die die Frage 32 gestellt
hat, ist nicht anwesend. Es wird verfahren, wie in der
Geschäftsordnung vorgesehen.

Bei den Fragen 33 und 34 der Kollegin Brigitte
Zypries wird um schriftliche Beantwortung gebeten.

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Arbeit und Soziales.

Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamenta-
rischer Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel zur Verfü-
gung.

Die Frage 35 des Kollegen Volker Beck wird gemäß
Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde schrift-
lich beantwortet.

Damit rufe ich Frage 36 der Kollegin Dr. Dagmar
Enkelmann auf:

Wie begründet die Bundesregierung die Festlegung, dass
die Kosten für Nachhilfeunterricht nur dann als Hartz-IV-Här-
tefall anerkannt werden sollen, wenn es zum Beispiel eine
langfristige Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie
gegeben hat, und sieht die Bundesregierung mit dieser Vor-
gabe die Chancengleichheit von Kindern, die in Familien mit
Arbeitslosengeldbezug – ALG – leben, bei der Bildung ge-
wahrt?

Herr Staatssekretär, bitte.

H
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702324000


Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Enkelmann, Ihre
Frage darf ich wie folgt beantworten: Urteile des Bun-
desverfassungsgerichtes werden stets vollständig und in
allen Belangen umzusetzen sein. Deswegen hat die Bun-
desregierung das Urteil sehr genau analysiert. Ich
möchte aus diesem Urteil einige Passagen zitieren, die
zur Beantwortung Ihrer Frage wichtig sind. Dort heißt
es, „einmalige oder kurzfristige Spitzen im Bedarf“ kön-
nen „durch ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II ausge-
glichen werden“. Dieser Fall dürfte hier weniger eine
Rolle spielen.

Ein zweiter Punkt ist sehr wichtig: Der Härtefall-
anspruch

entsteht erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass
die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen ge-
währten Leistungen – einschließlich der Leistungen
Dritter und unter Berücksichtigung von Einspar-
möglichkeiten des Hilfebedürftigen – das men-
schenwürdige Existenzminimum nicht mehr ge-
währleistet.

Das ist immer noch keine Wertung. Ich gehe deswegen
so gründlich vor, weil dies in sehr vielen Fragen, die in
diesem Zusammenhang gestellt werden, eine Rolle
spielt.

Weiter heißt es:

Dieser zusätzliche Anspruch dürfte angesichts sei-
ner engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen
nur in seltenen Fällen entstehen.

So viel zu diesem Zitat.

In diesem Lichte ist die Geschäftsanweisung 08/2010
entwickelt worden. Daher ist nur in ganz besonderen
Situationen die Übernahme der Kosten für Nachhilfe ge-
rechtfertigt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Län-
der in ihren Schulen vielfach Förderkurse zum Aus-
gleich von Defiziten anbieten. Insoweit ist Chancen-
gleichheit gewahrt. Auch sind die Erfahrungen mit der
abweichenden Bedarfsbemessung im SGB XII berück-
sichtigt worden. Dies hat zu dieser Geschäftsanweisung
geführt.


Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1702324100

Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702324200

Der Chef des Stuttgarter Jobcenters sagt voraus, dass

es in Zukunft einen hohen Beratungsbedarf geben wird,
wenn die Frage beantwortet werden muss, warum in
dem einen Fall der Finanzierung von Nachhilfe zuge-
stimmt wird, während sie in dem anderen abgelehnt
wird. Er sagt wortwörtlich: „Hier wird ein neues Feld für
die Sozialgerichte eröffnet.“ Das heißt, er sagt voraus,
dass weitere Klagen auf die Sozialgerichte zukommen.
Ist es – gerade mit Blick auf das Wohl der Kinder – nicht
wichtiger, für eine eindeutige Regelung zu sorgen? Das
würde in diesem Fall heißen, Nachhilfe grundsätzlich zu
finanzieren, wenn Bedarf besteht.

H
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702324300


Es ist dieser Entscheidung des Bundesverfassungsge-
richts immanent, dass es in einer Reihe von Fragen auf-
grund der stärkeren Ausrichtung auf den Einzelfall zu
mehr Beratungen kommen wird. Das ist hier nicht aus-






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel
zuschließen. Diese Beratungen müssen dann auch ent-
sprechend stattfinden.


Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1702324400

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702324500

Ja. – Die Beratungen bedürfen aber einer konkreten

und, wie ich glaube, sehr eindeutigen Grundlage, die
hier nicht gegeben ist. Das war jetzt aber keine Frage,
sondern nur eine Wertung.

Das Bundessozialgericht hat vor kurzem darauf auf-
merksam gemacht, dass dieser Sonderbedarf auch rück-
wirkend geltend gemacht werden kann. Das ist, wie ich
finde, eine wichtige Information, die man an dieser
Stelle einmal loswerden kann. Vor allem hat das Bundes-
sozialgericht aber gefordert, dass die derzeitige Aufstel-
lung, die von der Bundesagentur vorgelegt worden ist,
nicht als abschließend anzusehen ist. Wie bewertet die
Bundesregierung diesen deutlichen Hinweis des Bundes-
sozialgerichts?

H
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702324600


Auch das Verfassungsgericht hat erklärt, dass man
Einzelfälle immer wieder neu prüfen muss. Genau dieser
Gesichtspunkt wurde auch in der Geschäftsanweisung,
die in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur ergangen
ist, aufgegriffen. Es wurde deutlich gemacht, dass die
Aufzählung mit den konkret genannten Punkten wie
Nachhilfeunterricht nicht als abschließend anzusehen ist
und es Einzelfälle geben kann, die im Lichte der Ent-
scheidung des Verfassungsgerichts zu Ansprüchen füh-
ren können.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Der Katalog wird also durch die Bundesregierung fortgesetzt?)



Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1702324700

Sie haben nur zwei Zusatzfragen, Frau Kollegin. Sie

kennen die Geschäftsordnung.

Die Frage 37 der Kollegin Dr. Enkelmann wird auf-
grund von Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Frage-
stunde schriftlich beantwortet. Die Frage 38 der Kolle-
gin Katja Dörner wird ebenfalls schriftlich beantwortet,
genauso wie die Frage 39 des Kollegen Dr. Ilja Seifert
und die Fragen 40 und 41 der Kollegin Sabine
Zimmermann.

Damit kommen wir zur Frage 42 der Kollegin Silvia
Schmidt:

Wird die Bundesagentur für Arbeit aufgrund der nunmehr
durch ein neues Verfahren möglichen Identifizierung bisher
nicht zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe zahlungsver-
pflichteter Arbeitgeber bei bisher nicht erfassten Arbeitgebern
die Schwerbehindertenausgleichsabgabe nacherheben, und für
wie viele Jahre wird die Nacherhebung festgesetzt?
H
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702324800


Die Frage darf ich wie folgt beantworten: Arbeitgeber
mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf
wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehin-
derte Menschen zu beschäftigen. Wer seiner Beschäfti-
gungspflicht nicht nachkommt, hat pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Wie Ihnen die Bundesregierung bereits auf Ihre schriftli-
che Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 17/639 mitge-
teilt hat, schreibt die Bundesagentur für Arbeit jährlich
die Arbeitgeber an, bei denen eine Beschäftigungspflicht
vorliegen könnte. Auch die Integrationsämter der Länder
können dabei potenziell beschäftigungspflichtige Arbeit-
geber benennen, die nach der Datenlage der Bundes-
agentur für Arbeit nicht als solche identifiziert wurden.
Auch diese werden dann von der Bundesagentur ange-
schrieben. Zurzeit läuft das Anzeigeverfahren für das
Jahr 2009. Die Verfahren für die früheren Jahre sind ab-
geschlossen.


Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1702324900

Ihre Zusatzfrage, bitte.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702325000

Sehr verehrter Kollege, Herr Staatssekretär, das ist

mir bekannt. Ich hatte darüber hinaus gefragt, wie damit
in Zukunft umgegangen wird.

Es gibt einen Antrag des Landes Baden-Württemberg,
der auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, also
auf der ASMK, im November einstimmig angenommen
wurde, in dem das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales aufgefordert wird, unverzüglich festzustellen,
wie viele Arbeitgeber in den vergangenen drei Jahren ih-
rer Anzeigepflicht nicht nachgekommen sind und um
welche Beträge es sich handelt, die im Rahmen der Aus-
gleichsabgabe noch nachgefordert werden können. Dazu
ist noch einmal darzulegen, auf welcher rechtlichen
Grundlage eine nachträgliche Beschäftigungsanzeige
bzw. eine Nachforderung wegen der fälligen Ausgleichs-
abgabe erfolgen kann und ob darauf verzichtet werden
kann. Außerdem ist mitzuteilen, welche Maßnahmen un-
ternommen werden, damit die Arbeitgeber künftig frist-
gerecht und entsprechend den gesetzlichen Bestimmun-
gen ihrer Anzeige- und Zahlungspflicht nachkommen.
Als Termin für die Stellungnahme der BA wurde der
31. Dezember 2009 genannt. Ist das geschehen und,
wenn ja, in welcher Art?

H
Silvia Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1702325100


Eine Pflicht des Arbeitgebers, der Bundesagentur für
Arbeit die im Zusammenhang mit Beschäftigungspflicht
und Ausgleichsabgabe erforderlichen Daten anzuzei-
gen, besteht nach geltender Gesetzeslage – § 80 Abs. 2
Satz 1 SGB IX – jeweils jährlich zum 31. März nur für
das vorangegangene Kalenderjahr. So ist die momentane
Rechtslage. Ziel ist, möglichst alle beschäftigungspflich-
tigen Arbeitgeber zu erfassen, nicht zuletzt aus Gerech-
tigkeitserwägungen. Das ist sicher richtig. Die Aus-
gleichsabgabe dient aber nicht der Erzielung von






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel
Einnahmen, sondern hat im Kern die Funktion, Arbeit-
geber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
zu bewegen. Diesem Hauptziel wird entgegengewirkt,
wenn neu als beschäftigungspflichtig ermittelte Arbeit-
geber gleich mit Nachzahlungen konfrontiert würden;
denn dies würde ihre Bereitschaft, in Zukunft schwerbe-
hinderte Menschen zu beschäftigen, eher mindern als he-
ben.

Eventuelle Mehreinnahmen dürften sich in Grenzen
halten, weil es sich häufig um Kleinbetriebe knapp über
der Grenze von 20 Beschäftigten handeln dürfte. Diese
zahlen ohnehin nur sehr geringe Abgaben. Teilweise
werden sie auch einen schwerbehinderten Menschen be-
schäftigen, sodass gar keine Abgabe anfällt. Auch die
Möglichkeit, Aufträge an Werkstätten für behinderte
Menschen auf die Abgabeschuld anzurechnen, wird
eventuelle Mehreinnahmen mindern. Auch ist nicht je-
der neu ermittelte Arbeitgeber wirklich neu. Grund für
die erneute Ermittlung bereits in der Vergangenheit er-
fasster Arbeitgeber sind häufig Ausgliederung, Namens-
änderung oder Sitzverlegung. Schließlich wird man
nicht davon ausgehen können, dass ausschließlich Fälle
von Böswilligkeit oder Verschweigen vorliegen. In
vielen Fällen ist es so, dass die Grenze von 20 Beschäf-
tigten überschritten wurde. Das ist zwar keine Entschul-
digung für den Arbeitgeber, sollte aber nicht unberück-
sichtigt bleiben, wenn man eine positive Einstellung der
Arbeitgeber zur Beschäftigung behinderter Menschen
anstrebt.

Deshalb hält es die Bundesregierung für wesentlich
effektiver, wenn die Integrationsämter der Länder auf
neue beschäftigungspflichtige Arbeitgeber zugehen, sie
mit den Fördermöglichkeiten vertraut machen und es ih-
nen dadurch erleichtern, ihre Beschäftigungspflicht zu
erfüllen. Von einer solchen Vorgehensweise würden vor
allem schwerbehinderte Menschen profitieren, die einen
Arbeitsplatz suchen.

So viel zur grundsätzlichen Einstellung des Ministe-
riums zu diesem Fragenkomplex.

Die konkrete Frage, was aufgrund der Beschlüsse, die
Sie hier zitiert haben, geschehen ist, muss ich Ihnen
schriftlich beantworten; denn dazu liegen mir gegenwär-
tig keine eigenen Erkenntnisse vor.


Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1702325200

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702325300

Er kann meine Frage ja nicht beantworten. Deshalb

würde ich mich freuen, eine schriftliche Antwort vom
Staatssekretär zu bekommen.


Silvia Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1702325400

Wir kommen damit zur Frage 43 der Kollegin Silvia

Schmidt:
In wessen Verantwortung wird die Rehabilitation schwer-

behinderter Menschen im Rahmen der geplanten getrennten
Aufgabenwahrnehmung im SGB II künftig stehen, und wie
werden die Verantwortungsbereiche des Rehaverfahrens künf-
tig unter den Trägern der Grundsicherung und der Bundes-
agentur aufgeteilt?
H
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702325500


Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Für die ge-
setzliche Regelung der Neuorganisation der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende hat die Bundesministerin für
Arbeit und Soziales in Form der Arbeitsentwürfe eines
Gesetzes zur Einführung der eigenverantwortlichen und
kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende und eines Gesetzes zur
Verstetigung der Option einen Vorschlag unterbreitet,
der eine Gestaltung im Rahmen der bestehenden staatli-
chen Ordnung, also ohne Änderung des Grundgesetzes
und ohne Verschiebungen der Finanzierungslasten zwi-
schen Bund, Ländern und Kommunen, vorsah. Derzeit
werden, wie das Haus weiß, Gespräche geführt, die zum
Ziel haben, eine Grundgesetzänderung als Basis für die
Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
vorzuschlagen. Je nach Erfolg dieser Gespräche werden
die vorgelegten Arbeitsentwürfe nicht weiterverfolgt.

Ich weise darauf hin, dass die Zuständigkeit für die
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbe-
hinderte erwerbsfähige Hilfebedürftige von der Frage
der Rehazuständigkeit nach dem SGB IX zu trennen ist.
Die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe schwerbe-
hinderter Menschen am Arbeitsleben ist alleinige Auf-
gabe der zuständigen Leistungsträger nach dem SGB II,
sofern es sich um erwerbsfähige Hilfebedürftige handelt.
Erst wenn eine Behinderung nach dem SGB IX festge-
stellt wurde, stellt sich die Frage nach dem verantwortli-
chen Rehabilitationsträger. Zuständig zur Erbringung
von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen sind
die zuständigen Leistungsträger nach dem SGB IX. In-
wieweit aufgrund der Neuorganisation der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende Anpassungen notwendig sind,
ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu ent-
scheiden.


Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1702325600

Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin?


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702325700

Ja, ich habe eine Nachfrage. – Bis jetzt war es immer

so gewesen: Wenn jemand im Rechtskreis SGB II war
und Behinderter bzw. Rehabilitand war, wurde gemäß
SGB III das Arbeitsamt beauftragt, hierzu einige Fest-
stellungen zu treffen, wie stark die Behinderung und wie
groß der Rehabedarf ist und wie man die Eingliederung
mit dem jeweiligen Betroffenen vorantreibt. Die BA hat
dann die Aufgabe der jeweiligen Optionskommune oder
des Eigenbetriebes mit übernommen; der Eigenbetrieb
hat das höchstens kontrolliert und es auch finanziert.
Wie soll das jetzt in Zukunft aussehen? Das konnte ich
jetzt nicht nachvollziehen; die schwerbehinderten Men-
schen haben selbstverständlich einen Anspruch darauf,
auch in Zukunft zu wissen, an wen sie sich zu wenden
haben, egal in welchem Rechtskreis.

H
Silvia Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1702325800


Ich habe mit meinem letzten Satz der Antwort auf die
Frage zu erklären versucht, dass dies wohl von der Ge-






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel
setzesgestaltung und davon abhängt, wie sie für die Zu-
kunft ausgeformt wird. Wie wir wissen, ist diese Sache
voll in Verhandlungen. Diesen Verhandlungen kann man
mit Sicherheit an dieser Stelle hier am heutigen Tag
nicht vorgreifen.

Ich weise aber darauf hin: Nach den Erkenntnissen
der Bundesregierung läuft das Verfahren bislang weitge-
hend reibungslos. Die Bundesagentur für Arbeit unter-
richtet die zuständige Arbeitsgemeinschaft oder den
zugelassenen kommunalen Träger und den Hilfebedürf-
tigen zunächst einmal schriftlich über den festgestellten
Rehabilitationsbedarf und die demgemäß ergehenden
Eingliederungsvorschläge. Der Grundsicherungsträger
entscheidet über den Eingliederungsvorschlag im Rah-
men seiner Leistungsverantwortung innerhalb von drei
Wochen. Die durch die Schnittstellen im Rahmen dieses
Verfahrens gegebenen Schwierigkeiten, insbesondere
bei der Identifizierung des Rehabilitationsbedarfs, konn-
ten in den letzten Jahren deutlich verringert werden. So
ist die Situation.

Sicherlich ist es das Ziel jeder weiteren Gesetzge-
bung, dass dieser Zustand so erhalten bleibt und dass
diese Gesetzesformulierungen so gefasst werden, dass
sie den entsprechenden Zwecken Rechnung tragen.


Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1702325900

Wollen Sie noch einmal nachfragen? – Ich weise aber

darauf hin, dass wir am Ende der Zeit für die Frage-
stunde sind.

Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Wir sind am
Ende der Fragestunde. Die noch offenen Fragen werden
schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe nun den Zusatzpunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Schweigen der Bundeskanzlerin zur Sozial-
politik der Bundesregierung

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin erteile
ich das Wort der Kollegin Renate Künast für die Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702326000

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese

Aktuelle Stunde ist notwendig, weil die Bundeskanzlerin
schweigt


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


und damit die Bundesregierung schweigt: Was ist eigent-
lich die Linie bei der sozialen Gerechtigkeit?

Ich meine, dass der Bundestag, dass die Öffentlichkeit
das Recht hat, hier und jetzt zu erfahren, wohin die Reise
eigentlich gehen soll. Frau Merkel lässt manchmal ganz
gnädig über ihren Pressesprecher mitteilen, dass der
Duktus des wahlkämpfenden Vizekanzlers nicht ihrer
sei. Das hätten wir auch gar nicht gedacht.
Aber es geht gar nicht um die sprachliche Note. Wir
sind ja hier nicht in Vancouver, bei der A- und B-Note,
bei der Frage, ob sozusagen die Art der künstlerischen
Vorführung ein besonders guter Duktus gewesen sei.
Nein, es geht an dieser Stelle um die Frage: Wohin soll
die Reise gehen? Wie sieht im 21. Jahrhundert in
Deutschland soziale Gerechtigkeit aus?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Dazu kann ich nur sagen: Schauen Sie auf die Bänke der
Regierung! Das ist der Hinweis auf Führungslosigkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Frau Merkel lässt die Dinge treiben, statt von ihrer
Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen. Schauen
Sie auf die beiden Stühle von Kanzlerin und Vizekanz-
ler! Sie haben es nicht nötig, zu kommen, und das in ei-
ner Zeit, in der in diesem Land 5 Millionen Menschen
Arbeit suchen und sich Millionen Menschen fragen, wie
die Zukunft ihrer Kinder aussieht, in der 1,8 Millionen
Kinder Leistungen nach Hartz IV beziehen, in der die
Zeitungen mit diesem Klamauk, mit dieser Riesenwelle
von einem Westerwelle gefüllt sind. Herr Westerwelle
sagt: Führen wir doch eine Generaldebatte im Deutschen
Bundestag! Aber der Mann hat es nicht nötig, sich hier
hinzusetzen, geschweige denn, eine Generaldebatte zu
initiieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Elke Ferner [SPD]: Er traut sich nicht! – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist keine Generaldebatte, sondern eine Aktuelle Stunde!)


Wahrscheinlich kann Herr Westerwelle nicht hier sein,
weil der Vizekanzler auf einer Riesenwelle aus wildem
Populismus irgendwie versucht, den 9. Mai in Nord-
rhein-Westfalen zu erreichen.

An dieser Stelle räume ich einen Fehler der Grünen
ein.


(Beifall bei der FDP)


– Gut, dass gerade die FDP klatscht. – Wissen Sie, was
der Fehler war? Der Fehler war: Wir haben immer ge-
dacht, mit Herrn Kinkel sei der außenpolitische Tief-
stand in der Tradition einer Genscher-FDP erreicht.


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir haben uns geirrt. Das gestehe ich ein. Es geht noch
tiefer.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Vielleicht könnte sich Herr Westerwelle mit Friedenstif-
ten und anderen Aufgaben beschäftigen, statt den inne-
ren Frieden zu gefährden.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein weitreichendes
Urteil gefällt. Wenn Karlsruhe ein solches Urteil fällt,






(A) (C)



(B) (D)


Renate Künast
wäre es angemessen, zu sagen, wohin die Reise gehen
soll.


(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das war doch euer Gesetz!)


Stattdessen lässt es die Bundeskanzlerin zu, dass der
Vizekanzler in niederträchtigster Art und Weise die Ar-
men gegen die Ärmsten ausspielt.


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Oh weia!)


Herr Westerwelle spaltet. Er hat keinen einzigen neuen
Job geschaffen.


(Elke Ferner [SPD]: Doch! In den Ministerien!)


Er hat in dieser Regierung durch keine einzige Maß-
nahme für mehr Gerechtigkeit gesorgt. Dann sagt er
auch noch: Wir können auch anders. Herr Westerwelle,
ich frage mich nicht, ob Sie anders können, sondern ich
frage mich, ob Sie überhaupt können, und ich habe Mil-
lionen Deutsche hinter mir.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Soziale Gerechtigkeit: Wie wäre es mit dem beherz-
ten Kauf von Steuer-CDs, wenn Sie sich schon soziale
Gerechtigkeit auf die Fahne schreiben?


(Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Oh!)


Stattdessen werden von FDP und CDU/CSU als Aller-
erstes die Hoteliers bedient. Die finanzstarke Wirtschaft
darf sich für nur 6 000 Euro – ein echtes Schnäppchen –
ein Gespräch mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsi-
denten Herrn Rüttgers kaufen.


(Elke Ferner [SPD]: Für den ist das ziemlich teuer!)


Es gibt viele andere Dinge, für die man noch mehr Geld
ausgibt. Ist das Gerechtigkeit oder vielleicht eher spätrö-
mische Dekadenz, um bei diesem Begriff zu bleiben?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, Sie haben
ein Problem mit der politischen Hygiene, und dieses
Land hat zurzeit das Problem, dass es ohne Kanzlerin
und ohne Vizekanzler ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist doch Unsinn! Den Redenschreiber würde ich rausschmeißen!)


Die zentrale Frage lautet: Was ist Gerechtigkeit, und
wie stellen wir Gerechtigkeit her? Gerechtigkeit hängt
eng mit Freiheit zusammen. Das gehört zueinander.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das brauchen Sie uns nicht zu sagen!)


– Das braucht man Ihnen nicht sagen. Trotzdem tun Sie
das Gegenteil. Guten Morgen, FDP! – Gerechtigkeit
heißt Freiheit für alle. Dafür muss man die sozialen Blo-
ckaden in der Gesellschaft aufheben. Dafür muss man
für Teilhabe an Bildung, Arbeit und Gesundheit und für
die entsprechenden Einkommen sorgen. Dafür muss man
nicht im Sinne des Freiheitsbegriffs die Steuern für die
Reichen senken, sondern man muss allen Menschen in
dieser Gesellschaft durch gute, finanzstarke Kommunen
die Möglichkeit geben, teilzuhaben und sich zu entwi-
ckeln. Man muss funktionierende Jobcenter aufbauen.
Das tun Sie nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wer hat denn das Gesetz gemacht? Das waren doch Sie!)


Man muss die Alleinerziehenden in dieser Gesell-
schaft unterstützen. Man muss nicht sagen, Gerechtig-
keit wird durch Schneeschippen gewährleistet, um damit
andere Geringverdiener rauszukicken. Vielmehr muss
man erstens für ein soziokulturelles Existenzminimum
sorgen und zweitens eine gute Infrastruktur aufbauen,
von der auch die Mitte dieser Gesellschaft profitieren
würde. Ich sage Ihnen in Abwandlung eines Satzes von
Ihnen ganz klar: Gerechtigkeit heißt gute Löhne, damit
sich Arbeit wieder lohnt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702326100

Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702326200

Mein letzter Satz. – Gerechtigkeit heißt Lohnneben-

kosten von Geringverdienern übernehmen, einen Bil-
dungssoli für den Aufbau einer besseren Bildung, den
Einstieg in die Kindergrundsicherung und die systemati-
sche Qualifikation Erwerbsloser.


(Heinz Lanfermann [FDP]: Sie hätten es doch reinschreiben können!)


Ich hätte es für richtiger befunden, wenn wir hier über
diese Konzepte diskutiert hätten, statt auf Ihre Eck-
punkte zu warten.


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Wieso haben Sie es 2003 hineingeschrieben? – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ein schwerer Fall von Gedächtnisverlust, Frau Künast!)


Ich sage Ihnen eines: Dass es nur um Wahlkampfkla-
mauk geht, sieht man an der Abwesenheit der Kanzlerin
und des Vizekanzlers. Die Antwort darauf wird es am
9. Mai geben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702326300

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Carsten

Linnemann für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)







(A) (C)



(B) (D)


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702326400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Deutsch-
land befindet sich mitten in einer strukturellen Wirt-
schaftskrise, das Ausland schaut, ausgestattet mit viel
Neid, auf unser Sozialsystem, darauf, dass wir das So-
zialsystem in der Krise nachhaltig auf hohem Niveau
halten, und Sie haben nichts anderes im Kopf, als eine
Aktuelle Stunde über eine angeblich schweigende Kanz-
lerin einzuberufen. Nichts anderes haben Sie im Kopf.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Haben Sie überhaupt etwas im Kopf? – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich höre nichts!)


Ich will es auf den Punkt bringen: Wir brauchen in der
Krise nicht Menschen, die alles besser wissen, sondern
die es besser machen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir brauchen in der Krise keine Flut von Wortmeldun-
gen, sondern wir brauchen eine Flut von klaren Ent-
scheidungen.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Fragen Sie einmal Herrn Westerwelle!)


Dafür steht die Kanzlerin, und dafür steht die Regierung.
Wir haben die Verlängerung der Kurzarbeitergeldrege-
lung auf den Weg gebracht, und wir nehmen jetzt Geld
in die Hand, um das Sozialsystem in Deutschland nach-
haltig zu stärken. So sieht es aus und nicht anders.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie sollten sich einfach einmal über die Dimension
der Krise bewusst werden, wenn Sie hier so leichtfertig
reden.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darüber reden wir schon seit Jahren! Da waren Sie noch gar nicht hier!)


Wir reden über eine Schrumpfung in Höhe von 5 Prozent
des Sozialprodukts im letzten Jahr. Das hat es in der Ge-
schichte dieser Republik noch nie gegeben, selbst in den
letzten fünf, sechs Krisen nicht.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Richtig!)


Herr Kolb hat das heute im Ausschuss angesprochen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was Kolb anspricht, ist immer richtig!)


Das gab es 1965 nicht, nach den Wirtschaftswunderjah-
ren. Das gab es 1975 und 1982 nicht, nach den Erdölkri-
sen. Das gab es 1993 nicht, nach dem Wiedervereini-
gungsboom. Selbst 2003, nach dem Zusammenbruch des
neuen Marktes und den Terroranschlägen von New
York,


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Und RotGrün!)


hat es eine solche Krise mit minus 5 Prozent nicht gege-
ben. Von all dem, worüber Sie jetzt sprechen und womit
Sie Ihren Wahlkampf titulieren – soziale Kälte, sozialer
Kahlschlag – fehlt in diesen Tagen, in diesen Wochen
und in diesen Monaten jede Spur.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wo leben Sie denn?)


Da Sie in diesen Tagen und Wochen die Entscheidung
aus Karlsruhe ansprechen, sagen wir ganz offen: Wir be-
grüßen das Urteil. Wir freuen uns über die Klarheit. Wir
werden Transparenz und Stringenz schaffen. Wir werden
die Dinge auf den Weg bringen. Da Sie diese Debatte
nutzen – das konnte man in den letzten Tagen in den Zei-
tungen lesen –, um das System des SGB II infrage zu
stellen und zu sagen: „Das ist von gestern“,


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Meinen Sie Herrn Westerwelle?)


empfehle ich Ihnen einfach einmal einen Vergleich zwi-
schen dem jetzigen und dem alten System.


(Elke Ferner [SPD]: Meinen Sie Herrn Westerwelle, die FDP, oder wen meinen Sie?)


Dabei werden Sie feststellen, dass jetzt erstens 1 Million
erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger im System sind und
an den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten dieses Lan-
des partizipieren können, was vorher nicht ging.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Niedrigstlöhne!)


Zweitens werden Sie feststellen, dass es jetzt Hinzuver-
dienstmöglichkeiten gibt, die es damals nicht gab. Drit-
tens werden Sie feststellen, dass wir jetzt signifikant
mehr Geld für die Förderung und Unterstützung von
Langzeitarbeitslosen in Deutschland in die Hand neh-
men. Das ist Fakt.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Natürlich ist das SGB II ein lernendes System. Das ist
doch klar. Wir werden es auch weiterentwickeln.


(Iris Gleicke [SPD]: Wir sind hier nicht in der Volkshochschule!)


In dieser Weiterentwicklungsdebatte darf aber nicht
ein Überbietungswettbewerb bei den Regelsätzen im
Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, wie wir die Men-
schen in Beschäftigung bekommen. Dafür steht die
CDU/CSU-Fraktion, und dafür steht die Kanzlerin.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lachen bei der SPD)



Dr. Carsten Linnemann (CDU):
Rede ID: ID1702326500

Nun hat das Wort der Kollege Hubertus Heil für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702326600

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leis-

tung soll sich wirklich lohnen. Dieser Satz ist in






(A) (C)



(B) (D)


Hubertus Heil (Peine)

Deutschland unstrittig. Also lassen Sie uns in dieser De-
batte heute einmal über die Leistungsträger in diesem
Land sprechen. Ich meine die tatsächlichen Leistungsträ-
ger und nicht diejenigen, die sich eine Partei wie die
FDP leisten, um ihre Klientelinteressen auf Kosten der
Gemeinschaft rücksichtslos durchzusetzen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch bei Abgeordneten der FDP)


– Hören Sie gut zu! – Ich rede vielmehr von der Verkäu-
ferin, von der Krankenschwester, dem Erzieher, dem
Facharbeiter und dem Handwerksgesellen, also von den
Menschen in Deutschland, die täglich hart arbeiten, die
Steuern und Abgaben zahlen und die sich an Recht und
Gesetz halten.


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Also FDPWähler!)


Aber was tut die schwarz-gelbe Koalition für diese wirk-
lichen Leistungsträger dieser Gesellschaft? Sie macht
aus vielen Leistungsträgern in diesem Land Leistungs-
empfänger und – so will ich es sagen – Leistungsbedürf-
tige. Das will ich Ihnen an einigen Beispielen deutlich
machen.

Ein Beispiel ist die Gesundheitspolitik. Sie wollen die
unsoziale Kopfpauschale einführen, die sich viele Men-
schen nicht leisten können. Sie zwingen die Menschen
geradezu dazu, sich anschließend vom Staat Steuergeld
abholen zu müssen. Das nenne ich leistungsfeindlich
und entwürdigend. Das ist Ihre Politik.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der FDP: So ein Schwachsinn!)


Ein anderes Beispiel ist die Arbeitsmarktpolitik. Sie
verweigern den Menschen in diesem Land, die hart und
in Vollzeit arbeiten, den Mindestlohn.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ihr habt den auch verweigert!)


Auch hier machen Sie Leistungsträger letztendlich zu
Leistungsbedürftigen. Schließlich verdienen heute
1,3 Millionen Menschen durch ihre Arbeit so wenig,
dass sie sich ergänzendes Arbeitslosengeld II abholen
müssen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sie haben das doch eingeführt! Das war doch nicht unsere Idee!)


Sie sind die Leistungsfeinde, meine Damen und Herren
von Schwarz-Gelb.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Es sind also nicht die Menschen in unserem Land, die
leistungsfeindlich sind. Es ist die Politik dieser schwarz-
gelben Bundesregierung, die leistungsfeindlich ist und
die Leistung bestraft.

Auch die Menschen, die derzeit arbeitslos sind, wol-
len in ihrer überwiegenden Mehrzahl arbeiten und von
ihrer eigenen Hände Arbeit leben. Wie muss es in den
Ohren dieser Menschen klingen, wenn sie sich die wil-
den Reden von Guido Westerwelle anhören? Es muss in
den Ohren von arbeitslosen Menschen, die etwas leisten
wollen, wie Hohn und Spott klingen, wenn sie sich sol-
che Sprüche anhören müssen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Ich hätte das Herrn Westerwelle gerne direkt gesagt,
aber da er nicht da ist, bitte ich darum, ihm das zu über-
mitteln. Ich sage es deutlich: Ich finde diese Art der De-
batte zu führen feige und zynisch.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es ist feige, angesichts der sinkenden Umfragewerte der
FDP Menschen ohne Arbeit gegen Menschen mit Ar-
mutslöhnen auszuspielen. Es ist zynisch, dass im Zusam-
menhang mit arbeitslosen Menschen in diesem Land von
„spätrömischer Dekadenz“ gesprochen wird.


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Damit hat er Sie gemeint, Herr Heil!)


Ich frage Sie ganz ernsthaft, ob es nicht eher ein Zei-
chen von politischer Dekadenz ist, wenn der Vorsitzende
Ihrer Partei, der FDP, sich von Hotelketten und Liechten-
steiner Banken Vorträge fürstlich honorieren lässt,


(Beifall bei der SPD – Zurufe von der FDP: Ah!)


um sich in diesen Reden über den demokratischen
Rechtsstaat zu mokieren, der Steuerehrlichkeit verlangt.
Ich kann nur sagen: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie viel Spenden hat denn die SPD bekommen, Herr Heil?)


Herr Kolb, ich habe noch eine Frage, die Sie mir viel-
leicht beantworten können. Ist es nicht auch ein Zeichen
von politischer Dekadenz, wenn sich ein FDP-Vorsitzen-
der kurz vor der letzten Bundestagswahl mit einem vor-
bestraften Steuerhinterzieher in einem Kasseler Restau-
rant in der Erwartung einer großen Spende für die FDP
trifft? Das ist politische Dekadenz, nicht das Verhalten
langzeitarbeitsloser Menschen in diesem Land.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der ei-
gentliche Skandal in dieser Debatte ist aber das dröh-
nende Schweigen von Angela Merkel. Es ist nicht Auf-
gabe der Bundesregierung, dieses Land zu spalten. Aber
es ist zumindest Aufgabe einer Bundeskanzlerin, einem
Kabinettsmitglied, das diese Gesellschaft spaltet, Einhalt
zu gebieten. Hier schweigt Frau Merkel.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Frau Merkel hat gesagt, sie wolle die Kanzlerin aller
Deutschen sein. Das ist für eine Bundeskanzlerin eigent-
lich eine Selbstverständlichkeit, aber es musste noch ein-
mal gesagt werden. Wenn sie diesen Anspruch erfüllen






(A) (C)



(B) (D)


Hubertus Heil (Peine)

will, dann muss sie auch die Kanzlerin der arbeitenden
Menschen sein, die zu wenig verdienen, und auch der ar-
beitslosen Menschen in diesem Lande. Ihre Stimme
fehlt. Auch das ist feige und zynisch.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es ist Frau Merkel, die schweigt, wenn es um Dum-
pinglöhne geht. Es ist Frau Merkel, die in der Debatte
um die Kopfpauschale schweigt. Es ist Frau Merkel, die
schweigt, wenn es um tatsächliche Beschäftigungschan-
cen für langzeitarbeitslose Menschen geht. Wo ist sie
denn heute? Wo ist denn Herr Westerwelle?


(Zurufe von der FDP: Arbeiten! – Gegenruf der Abg. Elke Ferner [SPD]: Das wäre mal was Neues!)


Ich kann Ihnen sagen: Leistung muss sich wirklich
lohnen! Aber es sind gerade die Leistungsträger in die-
sem Land, die sich die Politik der schwarz-grünen – Ent-
schuldigung –, der schwarz-gelben Regierung nicht leis-
ten können.


(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


– Sorry, ihr wart nicht gemeint. Renate, dann musst du
aber klar sagen, dass es mit denen nicht geht.

Wenn Frau Merkel weiter schweigt, handelt sie
ebenso feige und zynisch wie ihr Vizekanzler. Ich bin
mir sicher, das werden sich die Menschen in diesem
Land nicht länger gefallen lassen. Ich finde es abscheu-
lich, in dieser Situation in Deutschland, in der arbeitslose
Menschen etwas leisten wollen, in der viele Menschen
nur geringe Verdienstmöglichkeiten haben,


(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Wer hatte denn am Ende seiner Regierungszeit über 5 Millionen Arbeitslose?)


von „spätrömischer Dekadenz“ zu schwafeln. Das ist üb-
rigens auch unhistorisch. Es waren nicht die Plebejer, die
im alten Rom dekadent waren. Das war diejenigen, die
sich in einer Parallelgesellschaft über dem Rest der Men-
schen gesehen haben. Das sind Leute, die eher Sie ken-
nen, meine Damen und Herren von der FDP.


(Beifall bei der SPD)


Kümmern Sie sich einmal darum, damit sich Leistung
für die Mehrheit in diesem Land lohnt, für die solidari-
sche Mehrheit, für die Menschen, die hart arbeiten und
sich an die Regeln halten. Die vertreten Sie nicht. Das
werden Sie zu spüren bekommen, spätestens am 9. Mai.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Hubertus Heil (SPD):
Rede ID: ID1702326700

Für die FDP-Fraktion spricht nun der Kollege

Dr. Heinrich Kolb.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702326800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Lächeln der Mona Lisa bewegt die Menschen seit
mehr als fünf Jahrhunderten, denn das berühmte Ge-
mälde von Leonardo da Vinci ist voller Geheimnisse, die
der einfache Betrachter ebenso wie die Kunstexperten zu
entschlüsseln versuchen.


(Elke Ferner [SPD]: So kann man auch fünf Minuten rumkriegen!)


Das Schweigen der Angela Merkel beschäftigt die Grü-
nen seit vorgestern und, wie wir eben gehört haben,
Herrn Heil seit heute. Es gibt keine Geheimnisse auf;
denn es ist vollkommen normal, Herr Heil, dass eine Re-
gierungschefin, die die Sozialpolitik ihrer Regierung
trägt und prägt, natürlich mit guten Gründen dazu
schweigen darf und nicht ständig betonen muss, dass sie
diese ihre Politik selbst wirklich gut findet.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Qui tacet, consentire videtur, sagen die Lateiner: Wer
schweigt, scheint zuzustimmen. Für eine solche Zustim-
mung gibt es gute Gründe.


(Zurufe von der SPD: Ah!)


Denn die Politik der christlich-liberalen Regierung ist
sozial, sie ist im Interesse der Menschen. Um es auf den
Punkt zu bringen: Die letzte Bundesregierung, Herr Heil,
Ihre Regierung, hat nach der Wahl die Steuern erhöht.
Wir haben nach der Wahl das Kindergeld erhöht. Das ist
der Unterschied. Das ist gerecht. Das ist eine gute So-
zialpolitik. Wir haben allen Grund, stolz darauf zu sein.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Elke Ferner [SPD]: Den höchsten Steuersatz hatten wir bei Ihrer Regierung!)


Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den
Grünen und Herr Heil, gar nicht die Sozialpolitik der
Bundesregierung im Allgemeinen gemeint haben soll-
ten, sondern die Äußerungen von Guido Westerwelle aus
Anlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu
den Hartz-IV-Regelsätzen im Besonderen, dann muss
ich Ihnen sagen: Die Kanzlerin hat doch gar nicht ge-
schwiegen. Sie hat dem Vizekanzler in der Sache recht
gegeben. Das hängt damit zusammen, dass er damit im
Grunde genommen gar nichts anderes als die Umsetzung
des Koalitionsvertrages angekündigt hat.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Schlimm genug!)


Sie hat mitteilen lassen, das sei nicht ihr Sprachstil. Das
mag so sein.

Wenn aber die Bild-Zeitung heute schreibt, die Bun-
deskanzlerin habe sich darüber hinaus enttäuscht ge-
zeigt, dass sich der Vizekanzler und FDP-Vorsitzende als
Reformmotor der Koalition darstelle, dann muss ich Ih-
nen sagen: Mit dieser Enttäuschung kann ich gut leben.


(Iris Gleicke [SPD]: Eine solche Rede würde ich auch halten, wenn ich eine Rede für meinen Parteivorsitzenden halten würde!)







(A) (C)



(B) (D)


Dr. Heinrich L. Kolb
Für die FDP-Fraktion ist es jedenfalls alles andere als
ehrenrührig, wenn Guido Westerwelle, der Vizekanzler,
diese Regierung auf Reformen drängt. Denn viele Men-
schen in Deutschland haben bei der letzten Bundestags-
wahl die FDP gewählt, weil sie Veränderungen wollten.
Wir treten nun nach der Wahl dafür ein, dass es genau
diese Veränderungen gibt.


(Beifall bei der FDP)

Denn, Herr Heil, Frau Künast, wenn wir nichts ändern,
wird nichts so bleiben, wie es ist.


(Lachen bei der SPD – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Professor Binsenweisheit! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!)


– Sie lachen. Das zeigt, dass Sie den Ernst der Situation
überhaupt nicht verstanden haben.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Das gilt zumal für den Bereich der Sozialpolitik, wo
wir natürlich die Balance halten müssen zwischen den
Leistungen für diejenigen, die unverschuldet in Not ge-
raten sind und Hartz IV beziehen, und denen, die arbei-
ten und mit ihren Steuern und Sozialbeiträgen genau
diese Leistungen für Bedürftige finanzieren müssen.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Warum sind Sie gegen Mindestlöhne?)


Diese Balance dürfen wir nicht aus den Augen verlie-
ren. Wir dürfen die, die arbeiten gehen und für unser Ge-
meinwesen auch finanziell einstehen, nicht vergessen.
Sie sind die Mitte unserer Gesellschaft.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Für die tun Sie nichts!)


Wir müssen auch darauf achten – ich komme noch
einmal auf dieses Wort von Guido Westerwelle mit der
spätrömischen Dekadenz zurück –, dass unser Staat, un-
sere Gesellschaft, unser Sozialsystem auch Widerstands-
kraft hat, widerständig bleibt. Denn das alte Rom ist
daran zugrunde gegangen, dass die Tugenden verloren
gegangen sind,


(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tugenden! – Elke Ferner [SPD]: Da kennen Sie sich bestimmt aus, Herr Kolb! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Grüßen Sie Herrn Finck! Kennen Sie den? Hotelbesitzer!)


dass die Balance aus den Fugen geraten ist. Das dürfen
wir nicht zulassen. Wir alle sind aufgefordert, da hinzu-
sehen, wo es Missbrauch gibt, denjenigen, die bedürftig
sind, die Leistungen zu gewähren, die sie brauchen, aber
denjenigen, die die Leistungen des Sozialstaates in An-
spruch nehmen wollen, obwohl sie sie nicht brauchen,
ein ganz klares Stoppschild vorzuhalten. Dieser Auftrag
geht aus dieser Diskussion hervor.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Hotellobby!)


Meine Damen und Herren, jetzt gibt es diejenigen
– das war auch der Hintergrund der Äußerungen von
Herrn Westerwelle –, die sofort nach dem Urteil aus
Karlsruhe genau wussten, wie die Regelsätze denn nun
aussehen müssen. Die Linken haben heute Morgen im
Ausschuss einen Betrag von 500 Euro genannt.


(Beifall bei der LINKEN)


Das ist jetzt das Maß der Dinge.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Schön wäre es!)


Liebe Kollegen von den Linken, damit tun Sie genau
das, was das Bundesverfassungsgericht kritisiert hat.
Wir dürfen nämlich nicht ins Blaue hinein schätzen, son-
dern müssen den Bedarf von arbeitslosen Menschen in
unserem Lande begründet darlegen. Wir müssen Wer-
tungsentscheidungen treffen. Das hat uns das Karlsruher
Gericht aufgegeben – und nicht, ins Blaue hinein Zahlen
zu nennen, wie es einer politischen Klientel möglicher-
weise gefallen mag.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das war nicht ins Blaue hinein!)


Das wäre falsch. Das wäre verkehrt. Das sollten wir auf
keinen Fall tun.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Zum Schluss: Ich wundere mich, Frau Künast. Ich
wundere mich aber auch bei Ihnen, Herr Heil, ein Stück
weit darüber – das muss ich sagen –, wie weit der politi-
sche Gedächtnisverlust schon fortgeschritten ist.


(Beifall bei der FDP – Zuruf von der CDU/ CSU: Kollektive Amnesie!)


Bei der Regelung, die in der vorletzten Woche in Karls-
ruhe gescheitert ist, handelt es sich um die Normen Ihrer
rot-grünen Bundesregierung. Es sind Ihre Ableitungen
eines Bedarfs gewesen, die Karlsruhe für verfassungs-
widrig erklärt hat.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seehofer! Bundesrat! – Elke Ferner [SPD]: Bundesrat! – Iris Gleicke [SPD]: Gedächtnisverlust des Herrn Kolb!)


Und Sie stellen sich heute hierhin und wollen uns weis-
machen, wir seien diejenigen, die schuld seien. Das trifft
nicht zu.

Wir werden diese Herausforderung aber annehmen.
Parallel zur Optimierung der Jobcenter werden wir auch
die Regelsätze für bedürftige Langzeitarbeitslose in
Deutschland neu definieren – unter hohem Zeitdruck,
der auch darauf zurückzuführen ist, Herr Scholz, dass
andere zu lange nichts zustande gebracht haben. Wir
werden das tun. Ich bin sicher, dass wir auch ein gutes
Ergebnis erreichen werden.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1702326900

Nächster Redner ist der Kollege Ulrich Maurer für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) (C)



(B) (D)


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702327000

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin

an einem einzigen Punkt derselben Meinung wie der
Kollege Kolb. Die Frau Bundeskanzlerin hat nicht ge-
schwiegen, sondern sie hat den Duktus des Herrn Vize-
kanzlers gegeißelt. Das heißt im Klartext: Sie hat sich
wie eine Richterin verhalten, die den Kollegen
Westerwelle nicht wegen seiner Tat, sondern wegen
mangelnder Eleganz bei der Tatausführung verurteilt.


(Zuruf von der LINKEN: So ist es!)


Das kann man schon so deuten, wie es der Kollege Kolb
unter dem betretenen Schweigen der CDU/CSU-Frak-
tion gerade getan hat, nämlich als Zustimmung in der
Sache.

Bei Ihnen geht es wirr durcheinander. Ich will Ihnen
einmal sagen, was uns – und mit uns Millionen von
Menschen – an dieser ganzen Debatte zutiefst empört:
Was Sie und Herr Westerwelle hier versuchen, ist, mitten
in der schwersten Nachkriegskrise Deutschlands den be-
rechtigten Zorn der Menschen, die hart arbeiten und da-
für zu wenig Geld bekommen, auf die Arbeitslosen zu
lenken, um von denen abzulenken, die ihnen die Krise
eingebrockt haben. Dieser Versuch wird hier unternom-
men.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es passiert ja nicht zum ersten Mal in der deutschen
Geschichte, dass man auf diese Art und Weise Krisen
verarbeitet. Ich höre auch schon die Stimmen derjenigen,
die sagen, es seien besonders viele Migrantinnen und
Migranten unter den Leistungsverweigerern. Das ist
dann der nächste Zug ins Rassistische.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wer sagt denn so etwas?)


– Das können Sie alles nachlesen.


(Zuruf von der FDP: Wo denn?)


– Lesen Sie keine Zeitung? Das können Sie in den Zei-
tungen alles nachlesen.


(Zuruf von der CDU/CSU und der FDP: Neues Deutschland?)


Das sind dann die unabhängigen Institute und weiß der
Teufel wer.

Wir kennen das alles. Ich sage Ihnen: Damit betreiben
Sie ein gefährliches Spiel. Wer in einer schweren Wirt-
schaftskrise versucht, die Menschen, die am härtesten
betroffen sind, gegeneinander aufzubringen und Hass
gegen Minderheiten, gegen angebliche Faulenzer etc.
um des gesunden Volksempfindens willen zu erzeugen,
der hat aus der deutschen Geschichte nichts gelernt – gar
nichts.


(Beifall bei der LINKEN)


Wer das deswegen macht, weil er sich davon verspricht,
dass seine Umfragewerte steigen, womit er offensicht-
lich keinen allzu großen Erfolg hat, dessen Handeln
kann man nur noch als schäbig bezeichnen. Das ist schä-
big, um es in aller Deutlichkeit zu sagen. Das war eine
strategische Entscheidung, die wir Ihnen aber nicht
durchgehen lassen.

Wir sind Ihnen an einem Punkt sogar dankbar für
diese Leistungsdebatte. Erinnern Sie sich bitte an Fol-
gendes: Das alte Rom ist an der Käuflichkeit und Kor-
ruption der Politik zugrunde gegangen. Pontius Pilatus
ist wegen Steuerhinterziehung nach Judäa strafversetzt
worden.


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Das ist die Geschichtsschreibung der SED!)


Wer sich für Politik bezahlen lässt, der bewegt sich in
der Tat auf den Pfaden der spätrömischen Dekadenz.


(Beifall bei der LINKEN – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Das hat im Geschichtsbuch der DDR gestanden!)


Wo ist in der Krise der Beitrag derer, die diese Krise
verursacht haben? Wo ist der Beitrag der Investmentban-
ker? Wo ist der Beitrag der Boniempfänger? Wo ist de-
ren Beitrag? Anstatt darüber zu reden, reden Sie über
Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger. Das ist schäbig,
lieber Kollege Kolb.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Frau Kollegin Künast, es gab während Ihrer Rede ei-
nen Moment, in dem ich dachte: Jetzt kommt etwas
wirklich Wichtiges. Sie wollten nämlich einen Fehler der
Grünen eingestehen. Das kam dann aber nicht.


(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)


Das Problem in Deutschland ist, dass die Löhne ge-
drückt wurden, dass ein System von Niedriglöhnen und
ein System von Sklavenarbeit, das sich Leiharbeit nennt,
eingeführt wurden. Die davon betroffenen Menschen ha-
ben einen Anspruch, vertreten zu werden. Wer, wie die
FDP, über Arbeitslose redet, aber Mindestlöhne verwei-
gert, der steht in dieser politischen Debatte auf der fal-
schen Seite. Wenn man allerdings, wie Sie, Frau Künast,
diese Situation anprangert, ohne wenigstens auch zu er-
wähnen, dass Sie selbst einen guten Anteil daran hatten,
dass dieses System der Niedriglöhne, der 1-Euro-Jobs,
der Aufstockerei und der Leiharbeit eingeführt wurde,
ist das kein guter Einstieg in diese Debatte.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Genau, Frau Künast! So sieht die Sache nämlich aus! Sagen Sie dazu doch auch mal etwas! – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Sie sagen doch immer: Es ist besser, nicht zu arbeiten und Arbeitslosengeld zu beziehen!)


Wir sagen: Wir werden uns für alleinerziehende Müt-
ter einsetzen. Wir werden uns für die Kinder, die in die-
sem Hartz-System menschenunwürdig behandelt wer-
den, einsetzen.


(Pascal Kober [FDP]: Ja, ja! Das merkt man!)







(A) (C)



(B) (D)


Ulrich Maurer
Wir werden uns allerdings mit dem gleichen Nachdruck
auch für die Menschen einsetzen, die hart arbeiten, aber
nicht einmal das Existenzminimum verdienen


(Pascal Kober [FDP]: Ja, ja! Schauen Sie sich nur mal die Situation in Berlin an!)


und die nicht etwa für 7 000 Euro plus immer denselben
Vortrag halten. Denen sollten Sie sich zuwenden, nicht
denen, die an Ihre Partei spenden.


(Beifall bei der LINKEN)



Ulrich Maurer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1702327100

Nächster Redner ist der Kollege Max Straubinger für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Guter Mann!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702327200

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Die Aufgeregtheit, die in der heutigen Aktuellen Stunde
zur Sozialpolitik der Bundesregierung wieder einmal
zum Ausdruck gebracht wird, ist in keiner Weise begrün-
det. Die Opposition hat dargelegt, dass sie eigentlich
überhaupt nichts zu kritisieren hat, sondern hier nur Po-
lemik betreiben möchte.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der SPD)


Das muss man allen drei bisherigen Rednern der Opposi-
tion bescheinigen.

Gerade Frau Kollegin Künast, die diese Aktuelle
Stunde als Fraktionsvorsitzende mit beantragt hat, hat ei-
gentlich überhaupt nicht über das Thema gesprochen,


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Vielleicht ist das besser so! Davon hat sie nämlich keine Ahnung! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Ich habe wahrscheinlich nur so schnell gesprochen, dass Sie das nicht verstanden haben!)


sondern hat versucht, eine etwas missglückte Wahl-
kampfrede zu halten und Schuldzuweisungen an die
FDP und die CDU/CSU zu erheben. Davon haben die
Bürgerinnen und Bürger nichts, liebe Frau Künast. Die
Bürger sind darauf angewiesen, dass hier gute Entschei-
dungen gefällt werden.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Es wird aber nichts entschieden!)


Die Koalition von CDU, CSU und FDP, die bürgerli-
che christlich-liberale Koalition, steht an der Seite derer,
die unseren Sozialstaat letztendlich begründen und ihn
tagtäglich erarbeiten. Gleichzeitig steht sie aber auch an
der Seite der Menschen, die auf soziale Leistungen ange-
wiesen sind, und sorgt dafür, dass diese Menschen die
nötige Unterstützung erhalten. Dafür stehen wir.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dies haben wir in
der Vergangenheit bewiesen. Die Union war der Reform-
anschieber, und zwar nach christlich-sozialem und
christlich-demokratischem Verständnis. Ich glaube, dass
wir dies gerade in der vergangenen Legislaturperiode
unter Bundeskanzlerin Angela Merkel auch in der So-
zialgesetzgebung deutlich gemacht haben. Auch in der
jetzigen Bundesregierung sind wir in diesem Bereich der
Reformmotor.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie bitte? Es gibt zwei Motoren! – Gegenruf der Abg. Elke Ferner [SPD]: Es ist nur leider so, dass Ihr alter Motor ständig den Rückwärtsgang eingelegt hat!)


Auch für die Öffentlichkeit ist es wichtig, darzulegen,
welche sozialen Leistungen wir für die Menschen erbrin-
gen. Diese sozialen Leistungen werden tagtäglich hart
erarbeitet, und zwar von Menschen, die morgens früh
aufstehen und den ganzen Tag lang arbeiten. Damit leis-
ten sie einen Beitrag zum Bruttosozialprodukt und tra-
gen dazu bei, dass die soziale Sicherung aller Bürger ge-
währleistet werden kann.

Ein Ausdruck dessen ist der Bundeshaushalt 2010,
den wir in der übernächsten Sitzungswoche verabschie-
den werden. Über 54 Prozent des Bundeshaushaltes flie-
ßen in die soziale Sicherung der Menschen in unserem
Land. Das ist ein beredtes Beispiel für unseren Beistand
für die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Natürlich ist es richtig: Der beste soziale Schutz für
die Menschen ist, wenn Arbeitsplätze geschaffen wer-
den. Herr Kollege Maurer – das gilt auch für den Kolle-
gen Heil –, deshalb haben wir zum 1. Januar dieses Jah-
res kräftige Entlastungen für die Menschen durchgesetzt,
die tagtäglich zur Arbeit gehen, nämlich für die Fachar-
beiterinnen und Facharbeiter; diese wollen Sie aber zu-
sätzlich belasten.


(Elke Ferner [SPD]: Wer denn? Sie mit Ihrer Kopfprämie!)


Jetzt ist ein neuer Antrag für den SPD-Bundespartei-
tag in Vorbereitung: Es soll versprochen werden, den
Bezug von Arbeitslosengeld I zukünftig auf zwei Jahre
zu verlängern. Vielleicht wird später, weil bei der SPD
offensichtlich ein Überbietungswettbewerb ausgebro-
chen ist, eine Verlängerung auf drei Jahre beschlossen.
Sie wollen also alles zurückschrauben, was Sie im Rah-
men der Agenda 2010 beschlossen haben.


(Elke Ferner [SPD]: Sie haben keine Ahnung, und davon eine ganze Menge!)


– Natürlich ist das so. – Wer bezahlt dann diese Maßnah-
men? Das bezahlt letztendlich der Facharbeiter mit sei-
nen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Wir stehen
für eine Entlastung der Facharbeiter, der Bürgerinnen
und Bürger; Sie von der versammelten Opposition ste-
hen für die Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)







(A) (C)



(B) (D)


Max Straubinger
Frau Kollegin Künast hat gesagt, Gerechtigkeit werde
nicht durch Schneeschippen gewährleistet.


(Elke Ferner [SPD]: Wer ist denn eigentlich für das Schneeschippen zuständig?)


Ich möchte aber schon darlegen, dass unter der rot-grü-
nen Bundesregierung, natürlich mit dem Zutun von
CDU und CSU im Bundesrat, das Prinzip „Fordern und
Fördern“ durchgesetzt worden ist. Ich glaube, es muss
ein entscheidendes Merkmal des Sozialstaates sein, dass
der, der arbeiten kann, auch tatsächlich arbeitet. Es war
unmöglich, was in den vergangenen Wochen in dieser
schönen Stadt Berlin passiert ist: Die alten Leute waren
letztendlich richtiggehend kaserniert, weil sie nicht auf
die Gehwege hinausgehen konnten,


(Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Jawohl!)


weil der Berliner Senat, der Bürgermeister und die rot-
rote Stadtregierung nicht imstande waren, den Schnee
von den Gehwegen zu räumen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Elke Ferner [SPD]: Weil die Hausbesitzer ihrer Pflicht nicht gerecht geworden sind! Unglaublich, Herr Straubinger! Der Senat ist nicht zuständig für die Gehwege! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie recht, aber nur da!)


Hier hätten die Arbeitslosen in dieser Stadt aufgefordert
werden können, und zwar sehr frühzeitig, einen Beitrag
zu leisten.


(Widerspruch bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn sie soziale Unterstützung erhalten, dann ist es
richtig, einen Beitrag für die Allgemeinheit und für die
alten Leute in unserem Land zu leisten. Frau Kollegin
Künast, deshalb wäre es gut gewesen, wenn sie richtig
Schnee geschippt hätten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht über Hartz IV! Daraus muss man richtige Jobs machen! Schneeschippen ist ein richtiger Job!)


Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Haben Sie denn geschippt, Herr Straubinger? Kehren Sie doch vor Ihrer eigenen Haustür!)



Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1702327300

Das Wort hat die Kollegin Elke Ferner für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702327400

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen!

Herr Straubinger, wenn man Sie so hört, dann könnte
man wirklich meinen, die tollen Tage würden fortge-
setzt. Allerdings wäre das wirklich eine Beleidigung für
jeden Karnevalisten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Das, was Sie hier machen, ist genauso purer und blanker
Populismus wie das, was der FDP-Vorsitzende und Bun-
desaußenminister gemacht hat. Das ist allerdings kein
Wunder; denn Herr Westerwelle hat hier von einer „geis-
tig-politischen Wende“ gesprochen. Wir hatten schon
einmal so etwas Ähnliches: Damals hieß es „geistig-mo-
ralische Wende“. Am Ende der Regierungszeit von Bun-
deskanzler Helmut Kohl hatten wir eine Bimbesrepublik
mit schwarzen Koffern, mit Vermächtnissen usw.


(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Schröder ist der Bimbeskanzler!)


Wir sind zu Beginn dieser Regierung, der erneuten Auf-
lage von Schwarz-Gelb, genau da, wo es 1998 aufgehört
hat. Das heißt jetzt eben nur „geistig-politische Wende“.
Das, was Sie tun, ist nichts anderes als schwarz-gelbe
Klientelpolitik.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Man erkennt das auch daran, dass sich die Großspen-
den von Hotelketten und Pharmaindustrie sofort ausge-
zahlt haben: Die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtun-
gen wurde gesenkt. Sicherlich hat es überhaupt nichts
damit zu tun, dass Herr Westerwelle auch noch für im
Schnitt 7 000 Euro Vorträge hält.


(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Für Sie zahlt keiner 10 Euro!)


Auch wenn das in Zeiten war, als er noch Vorsitzender
einer Oppositionsfraktion war, muss man sich fragen:
Welche Geisteshaltung steckt dahinter, wenn man von
der Tochtergesellschaft einer Bank, die für deutsche
Steuerzahler bzw. -nichtzahler Beihilfe zur Steuerhinter-
ziehung leistet, Geld annimmt und für sie Vorträge hält?


(Joachim Poß [SPD]: Und womöglich noch zur Steuerhinterziehung ermutigt!)


Das ist dekadent, Herr Kolb.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das nehmen Sie zurück, Frau Ferner! – Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Was hat denn Herr Schröder genommen, und was nimmt er noch?)


Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblick auf
Menschen, die am Existenzminimum leben, ein gutes,
sehr mutiges Urteil gesprochen, mit dem es den Sozial-
staat klar gestärkt hat. Wie kann man die Verfassungs-
richter dafür schelten?


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die Schelte galt Ihnen, und das zu Recht! Rot-Grün ist in Karlsruhe abgewatscht worden!)


Man muss stattdessen darüber diskutieren, wie das
Existenzminimum gesichert werden kann. Dieser De-






(A) (C)



(B) (D)


Elke Ferner
batte verweigern Sie sich. Herr Westerwelle hat letzte
Woche gefordert, dass im Deutschen Bundestag eine
große Debatte geführt wird. „Wo ist er denn?“, kann man
nur fragen.


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Das nennen Sie eine große Debatte? Diese Beiträge? Das ist doch nicht die große Debatte!)


Offenbar kneift er, weil er vor dieser Debatte Angst hat.
Sie werden in dieser Debatte nämlich nicht bestehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Wenn Sie bessere Leute schicken, dann führen wir die Debatte! – Gegenruf des Abg. Joachim Poß [SPD]: Er ist lieber in der Nähe von Steuerkriminellen!)


Sie verweigern der Öffentlichkeit die Information da-
rüber, was auf sie zukommt. Nach dem 9. Mai wird es in
bewährter Manier weitergehen: Man verteilt um, von un-
ten nach oben. Sie widersprechen sich auch: Ihr General-
sekretär, der den Staat als „teuren Schwächling“ be-
zeichnet hat, obwohl er, wie ich dem Amtlichen
Handbuch des Deutschen Bundestages entnehme, bisher
fast ausschließlich vom Staat alimentiert worden ist,


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Was erzählen Sie für einen Unsinn? Das gibt’s doch nicht!)


sagt: Man darf die Menschen nicht dauerhaft auf Trans-
ferleistungen verweisen. Damit hat er recht; ich frage
mich dann nur, warum Sie durch die Einführung einer
Kopfpauschale in der Krankenversicherung eine wach-
sende Zahl von Menschen von Sozialtransfers abhängig
machen wollen. Was Sie da machen, ist absurd, und es
hilft nicht weiter.


(Lars Lindemann [FDP]: Gilt das auch für die Zusatzbeiträge, die Sie eingeführt haben?)


Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte. Von
Frau Merkel ist bisher, außer dass sie zugibt, dass die
Wortwahl vielleicht nicht besonders gut war, nichts zu
hören. Frau Merkel sitzt wie die Prinzessin auf der Erbse
und wartet darauf, dass sich alles in Wohlgefallen auf-
löst. Damit wird diese Koalition von Schwarz-Gelb aber
nicht durchkommen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


In Nordrhein-Westfalen geht alles nach dem Motto:
Rent a Ministerpräsident! Ich bin gespannt, was in den
nächsten Wochen noch alles herauskommen wird. Das
hat mit Dekadenz mit Sicherheit mehr zu tun, als wenn
sich jemand mit der Frage beschäftigt, wie man denen,
die unverschuldet arbeitslos sind und in der überwiegen-
den Mehrzahl arbeiten wollen, zu einer Arbeit verhelfen
kann, die existenzsichernd ist.

Was die FDP und ihr Vorsitzender mit plumpem Po-
pulismus propagieren, bedeutet doch nichts anderes, als
zu sagen: Der niedrigste Hungerlohn ist der Maßstab für
das Existenzminimum. Das Bundesverfassungsgericht
hat jetzt deutlich gemacht: Das Existenzminimum steht
nicht zur Disposition.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Es geht um Mindesteinkommen, nicht um Mindestlöhne! – Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Es gibt auch ein Lohnabstandsgebot!)


Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir brauchen ein
Lohnanstandsgebot, ein Gebot, existenzsichernde Löhne
zu zahlen, damit diejenigen, die jeden Morgen aufste-
hen, am Monatsende so viel Geld in der Lohntüte haben,
dass sie von ihrer Hände und ihres Kopfes Arbeit leben
können.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die Alleinerziehenden werden Sie mit 850 Euro netto nicht aus dem Bezug von Transferleistungen befreien können!)


Eine Ausweitung von Kombilöhnen und eine Auswei-
tung des Niedriglohnsektors sind das Letzte, was wir
brauchen. Diese Auffassung unterscheidet uns von Ih-
nen. Am 9. Mai werden die Menschen in Nordrhein-
Westfalen auch darüber zu entscheiden haben, ob sie So-
zialabbau und -kahlschlag haben wollen oder ob es in
dieser Republik wieder gerecht zugehen soll.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Diese Masche haben Sie schon vor der Bundestagswahl versucht und sind damit gescheitert! Sie wird wieder nicht funktionieren!)



Elke Ferner (SPD):
Rede ID: ID1702327500

Nächster Redner ist der Kollege Pascal Kober für die

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702327600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Frau Ferner, man kann Vorwürfe erheben, und
man kann versuchen, Zusammenhänge zu suggerieren.
Wussten Sie, Frau Ferner, dass Sigmar Gabriel privat im
Jahr 2004 vom VW-Konzern 130 000 Euro bekommen
hat,


(Zuruf von der FDP: Hört! Hört!)


und das als einer, der doch zu den überzeugteren Vertre-
tern des VW-Gesetzes zählt?


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Gibt es da einen Zusammenhang? Ist ja hochinteressant! – Christian Lindner [FDP]: Skandalös! – Weiterer Zuruf des Abg. Christian Lindner [FDP], an die SPD gewandt: Sagen Sie dazu einmal etwas!)


Lieber Herr Heil, das „dröhnende Schweigen“ der
Kanzlerin hören Sie wahrscheinlich besonders intensiv,
wenn Sie um gerade Kurven fahren. Liebe Kollegen,






(A) (C)



(B) (D)


Pascal Kober
Nachdenken hilft nicht nur beim Finden von Begriffen,
Nachdenken hilft auch bei der Lösung der Probleme die-
ser Gesellschaft.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deshalb möchte ich Sie hiermit einladen, ein Stück auf
dem Weg des gemeinsamen Nachdenkens mit uns zu ge-
hen, auf dem Weg, den jedenfalls die FDP beschreitet
und der nichts anderes als vernünftig, angemessen und
verantwortungsvoll ist.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie damit nach elf Jahren schon angefangen? Sie reden hier doch nicht von der Kanzel! – Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wollen Sie denn damit sagen?)


Worum geht es überhaupt? Der Kern unserer Debatte
ist zunächst das angemessene Verhältnis von Bedarfsge-
rechtigkeit auf der einen Seite sowie Leistungs- und Ver-
teilungsgerechtigkeit auf der anderen Seite. Niemand in
der FDP – schon gar nicht Guido Westerwelle – leugnet,


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann er nicht für sich selbst sprechen? Warum sagt er nichts?)


dass es Lebenssituationen gibt, in denen Menschen auf
die Unterstützung der anderen, der Solidargemeinschaft,
angewiesen sind. Niemand leugnet, dass diese
Menschen, wie jeder andere Mensch auch, Bedürfnisse
haben – zum Beispiel muss das Bedürfnis eines würdi-
gen Auskommens befriedigt werden, und nach Maßgabe
des Möglichen wird es in diesem Land auch befriedigt.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Nach Maßgabe des Möglichen“? Sie stehen mit Ihren Aussagen ja nicht einmal auf dem Boden des Grundgesetzes!)


Wahr ist aber eben auch, dass diese Mittel, die dieje-
nigen, die arbeiten, mit ihren Leistungen erwirtschaften,
zielgerichtet, effizient und sparsam eingesetzt werden
müssen – im Sinne der Leistungsgerechtigkeit und der
Verteilungsgerechtigkeit, aber auch im Sinne der Funk-
tionstüchtigkeit des Sozial- und Wirtschaftssystems.
Ganz bestimmt muss dies auch im Sinne derjenigen ge-
schehen, die sich überhaupt nicht selbst zu helfen wis-
sen, das nicht können und die wohl auch dauerhaft auf
Unterstützung und Betreuung angewiesen sind. Es ist
deshalb auch gerecht, dass wir erwarten, dass jeder in
dieser Gesellschaft nach seinen Kräften das für sich
Mögliche beiträgt; denn das bedeutet eine aktive Unter-
stützung für die Schwächsten in dieser Gesellschaft.

Wir von der FDP verstehen Bedarfsgerechtigkeit
nicht nur im Sinne notwendiger Alimentation. Jeder
Mensch in dieser Gesellschaft hat das Recht auf Teil-
habe. Deshalb ist die Bedarfsgerechtigkeit nach unserem
Menschen- und Gesellschaftsbild gleichbedeutend mit
Chancengerechtigkeit.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als FDP kämp-
fen dafür und lassen uns darin auch nicht durch opposi-
tionelles reflexhaftes Skandalisieren beirren, dass der
Sozialstaat als Erstes Chancen der Teilhabe vermitteln
muss. Genau darin ist der Sozialstaat bisheriger Prägung
in unverantwortlicher Weise gescheitert. Viel zu lange
haben wir uns damit begnügt, die Menschen zu alimen-
tieren und den Sozialstaat als ein Auffangnetz statt als
ein Sprungbrett zu begreifen, mit dem den betroffenen
Menschen der Sprung oder das Sich-wieder-Aufrichten
in die Selbstständigkeit und die aktive Teilhabe ermög-
licht wird.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der Sozialstaat bisheriger Prägung ist noch an einer
anderen Stelle gescheitert. Es wurde viel zu lange ver-
säumt, die soziale Verantwortung auch im Lichte der Ge-
rechtigkeit gegenüber künftigen Generationen zu begrei-
fen.


(Ulrich Maurer [DIE LINKE]: Meinen Sie jetzt den Herrn Ackermann?)


Viel zu lange ist diese Gesellschaft dem Konflikt zwi-
schen Bedarfsgerechtigkeit auf der einen Seite sowie
Leistungsgerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit auf
der anderen Seite ausgewichen, indem sie ihn mit unge-
deckten Wechseln auf die Zukunft, einer gigantischen
Staatsverschuldung, zugedeckt hat.


(Beifall bei der FDP – Ulrich Maurer [DIE LINKE]: Alles, was Sie hier sagen, ist gegen die Deutsche Bank!)


Wir werden nun zügig die Grundlagen für eine neue
Berechnung der Hartz-IV-Bezüge auf den Weg bringen.
Ob dabei ein höherer oder niedrigerer Satz heraus-
kommt, kann ich jetzt noch nicht sagen.


(Ulrich Maurer [DIE LINKE]: Ach so!)


Aussagen in jede der beiden Richtungen sind daher ver-
früht.

Wir werden das Ausgeschlossensein von Menschen
beenden und für eine bessere Möglichkeit ihrer gesell-
schaftlichen Teilhabe sorgen, indem wir die Zuverdienst-
möglichkeiten verbessern,


(Elke Ferner [SPD]: Und das Heer der Leistungsempfänger vergrößern!)


und wir werden insbesondere unsere Aufmerksamkeit
auf das Wohl der Kinder legen. Dass eine Gesellschaft
ihren Kindern nicht alle Chancen eröffnet, sie aber auch
– das sage ich mit Blick auf die Staatsverschuldung –
nicht offenhält, ist unerträglich.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Mit Studiengebühren!)


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)







(A) (C)



(B) (D)


Pascal Kober (FDP):
Rede ID: ID1702327700

Nächster Redner ist der Kollege Fritz Kuhn für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


(Zuruf von der FDP: Jetzt kommt die nächste NRW-Rede!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702327800

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Wenn man sich einmal mit einer gewissen
Ruhe anschaut, was in der Causa Westerwelle eigentlich
los ist, dann stellt man fest: Der Kollege hat elf Jahre
lang politisch davon gelebt, dass er erzählt hat, die FDP
werde die Steuern senken.


(Elke Ferner [SPD]: Ja!)


Um diesen Satz hat er elf Jahre lang seine Reden aufge-
baut. Er kam in die Regierung und


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir werden die Steuern senken!)


man stellt fest: Wegen der Staatsverschuldung und ver-
schiedener anderer Faktoren geht es nicht mit den FDP-
Modellen, mit denen Sie in den Wahlkampf gezogen
sind.

Nun kam ein Urteil aus Karlsruhe, das besagt: Die Ar-
beitslosengeld-II-Bezüge, die Transferleistungen, müs-
sen auf eine andere Art berechnet werden, und vor allem
muss die Existenz der Menschen durch diese Leistungen
würdeorientiert gesichert werden.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was Rot-Grün versäumt hat, Herr Kollege!)


– Beruhigen Sie sich, Herr Kolb. Für Ihr Problem gibt es
in der Apotheke Beruhigungsmittel.

Die FDP spürt natürlich, dass mit Steuersenkungen in
der nächsten Zeit noch weniger los sein wird. Dann
schaut sie sich die Umfragewerte an: freier Fall nach un-
ten; , physikalisch gesprochen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Es geht aber im Moment nach oben! Haben Sie das mitgekriegt?)


Auf welche Idee kommen Sie also bei Ihrem Strategie-
treffen am vergangenen Wochenende? Sie kommen auf
die Idee, einen Angriff auf die Arbeitslosengeld-II-Emp-
fänger zu starten, und zwar mit der Pauschalität, mit der
Westerwelle dies getan hat.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nein! Er hat einen Angriff auf die Gutmenschen gemacht! Leute wie Sie!)


Ich nenne für meine Fraktion das Verfahren, zur Opti-
mierung der eigenen Umfragewerte insgesamt 6,4 Mil-
lionen Menschen, die in Deutschland Arbeitslosengeld II
beziehen, pauschal zu diskriminieren, schäbig, unanstän-
dig und der deutschen Politik nicht würdig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


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2
--- t2•
Damit müssen Sie sich auseinandersetzen. Nach dem
Urteil in Karlsruhe und der Diskussion über die Frage,
ob sich Arbeit lohnt, können Sie das angehen. Dabei gilt
übrigens: In allen Fällen, in denen Kinder da sind und
Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld hinzuge-
rechnet werden, sind die Einkünfte höher, wenn man ar-
beitet, als wenn man nicht erwerbstätig ist. Auch da wird
mit falschen Zahlen operiert.


(Zurufe von der SPD: So ist es! – Anton Schaaf [SPD]: Und zwar ganz bewusst falsch argumentiert!)


– Ja, es ist wichtig, darzulegen, wie die Verhältnisse
wirklich sind.

Wer aber glaubt, es lohne sich, zu wenig zu arbeiten,
der hat verschiedene Möglichkeiten. Die FDP wählt die
Möglichkeit, dass das Arbeitslosengeld II gesenkt wird.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nein! Das sagen wir gar nicht! Falsche Behauptung!)


Wir sagen: Wir brauchen Mindestlöhne, damit sich Ar-
beit im Niedriglohnbereich wieder lohnt,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


und wir müssen die Lohnnebenkosten nach unserem
Progressivmodell so gestalten, dass sie im Niedriglohn-
bereich sinken, sodass mehr Netto vom Brutto bleibt.
Denn die Steuersenkungen kommen vielen zugute, nur
nicht den Geringstverdienenden. Das müsste die FDP
meines Erachtens endlich kapieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich finde das richtig unverschämt von der FDP und von
Herrn Westerwelle.


(Zuruf von der FDP: Sie sind unverschämt!)


Der ehemalige Bundeskanzler Schmidt hat übrigens in
einer Fernsehsendung diese Woche zu Recht gesagt, er
sei ein Wichtigtuer, kein Wichtiger. Ich war selten bei
Helmut Schmidt, aber an dieser Stelle hat er absolut
recht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir hatten in Deutschland im Hartz-System 2009 eine
Missbrauchsquote von 1,9 Prozent. Das betrifft etwa
129 000 Menschen.


(Elke Ferner [SPD]: Wie viele Steuerhinterzieher gibt es?)


Wer wegen dieser Missbrauchsquote in der Lage ist,
6,4 Millionen Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu diskri-
minieren, der handelt schäbig und muss in diesem Haus
politisch gestellt werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Das ist der Punkt, um den es uns in dieser Debatte
geht, die wir beantragt haben – das richte ich jetzt an die






(A) (C)



(B) (D)


Fritz Kuhn
CDU/CSU –: Wir können nicht verstehen, dass die Bun-
deskanzlerin und Vorsitzende einer christlichen Partei
für dieses Manöver von Herrn Westerwelle nichts ande-
res übrig hat als Stilkritik. Ich fordere Sie von der CDU/
CSU auf: Distanzieren Sie sich von diesen widerlichen
Sozialspaltern, mit denen Sie in der Koalition sind!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Kehren Sie zu dem Grundprinzip christlicher Politik zu-
rück, dass denen, die arm und schlecht dran sind, gehol-
fen werden muss, sowohl materiell als auch durch ver-
besserte Zugangschancen!

Lassen Sie uns deshalb diskutieren, wie man die Zu-
verdienstmöglichkeiten verbessern kann, aber in der
Weise, dass nicht auf breiter Front ein Kombilohn ent-
steht, bei dem die Unternehmer darauf spekulieren kön-
nen, dass der Staat schon aushilft, wenn sie geringe
Löhne zahlen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Höre ich da Selbstkritik bei Ihnen heraus?)


Deswegen müssen Zuverdienst und Mindestlohn ge-
meinsam kommen; sie dürfen nicht gegeneinander aus-
gespielt werden. Ich hoffe an dieser Stelle auf die CDU/
CSU.


(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Sehr gut!)


– Meine Hoffnung liegt im Rahmen des parteipolitisch
Möglichen.


(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Sie können immer auf die CDU hoffen!)


Aber ich meine es sehr ernst: Wenn die CDU/CSU die-
sem widerlichen Politikstil und diesen widerlichen In-
halten jenseits von Stilkritik nicht Einhalt gebietet,


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Das haben wir schon mal gehört!)


dann haben Sie den Anspruch verloren, in diesem Hause
für christliche Politik zu stehen.

Danke.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1702327900

Nun hat der Kollege Peter Weiß für die CDU/CSU-

Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702328000

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen!

Wir finden uns mit Arbeitslosigkeit nicht ab. Wir
wollen und glauben auch, dass es möglich ist, im
nächsten Jahrzehnt Vollbeschäftigung zu erreichen.
Wir wollen jedem eine Chance geben, weil sich die
freiheitliche Entfaltung des Menschen durch selbst-
verdientes Geld viel besser vollziehen kann. Das
wollen wir erreichen.

So Angela Merkel vor wenigen Wochen, am 20. Januar
2010, von dieser Stelle aus in der Haushaltsdebatte des
Deutschen Bundestages. Das ist ein klares arbeitsmarkt-
und sozialpolitisches Programm einer Kanzlerin, die
sich zu Recht christliche Kanzlerin nennen kann.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Lachen bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Weil einige unbedingt wissen wollen, was unsere Bun-
deskanzlerin zu Arbeitslosengeld II oder, wie viele sa-
gen, Hartz IV meint, auch dazu die notwendigen Zitate
aus der Rede vom 20. Januar. Angela Merkel erklärte:

Ich glaube, dass die rechtlichen Rahmenbedingun-
gen, was den Zwang, die Aufgabe oder die Notwen-
digkeit der Arbeitsaufnahme anbelangt, eindeutig
ausreichend sind.


(Elke Ferner [SPD]: Ist das ihre persönliche Meinung oder die der Regierung?)


Wer eine zumutbare Arbeit nicht annimmt, hat
heute Sanktionen zu befürchten. … Die Frage, ob
die Umsetzung unserer rechtlichen Regelungen
überall ausreichend erfolgt, muss man sich immer
wieder anschauen.

Sie hat zu Recht gesagt, dass uns das vor allem deswe-
gen schwerfällt, weil das Prinzip, dass wir jedem, der
Arbeit sucht, wirklich eine Arbeit anbieten können, bis-
lang nur unzureichend erreicht ist.

Ich finde, was unsere Bundeskanzlerin zum Thema
Arbeitslosengeld II am 20. Januar in der Haushaltsde-
batte vorgetragen hat, ist klar und eindeutig und beant-
wortet alle Fragen, die die Opposition heute gestellt hat.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Elke Ferner [SPD]: Und wie passt das zu Herrn Westerwelle?)


Deswegen erlaube ich mir noch eine Anmerkung. Zu
wirklich guter Politik gehört auch, gut zuhören zu kön-
nen.


(Zuruf von der FDP: So ist es!)


Wenn die Opposition dies beherzigen und nicht schon
unter Gedächtnisschwund leiden würde, dann hätte sie
die heutige Aktuelle Stunde gar nicht zu beantragen
brauchen.


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Spätrömische Demenz!)


Entscheidend ist übrigens nicht, ob die Bundeskanzlerin
jeden Tag etwas sagt,


(Zuruf von der SPD: Das stimmt!)


sondern entscheidend ist,


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ob sie was macht!)







(A) (C)



(B) (D)


Peter Weiß (Emmendingen)

ob die Regierungschefin handelt. Das ist die entschei-
dende Frage.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lachen und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja wie Aschermittwoch!)


Nachdem ich für diesen Satz den gesammelten Beifall
der verehrten Opposition erhalten habe, möchte ich
gerne ihrem Gedächtnisschwund etwas aufhelfen:


(Elke Ferner [SPD]: Die tollen Tage gehen weiter!)


Jetzt, da wir die Auswirkungen der schwersten Wirt-
schaftskrise der Bundesrepublik Deutschland seit dem
Zweiten Weltkrieg erleben, handelt diese Regierung mit
ihrer Kanzlerin entschlossen, um unsere Sozialversiche-
rungssysteme zu stabilisieren – das haben wir schon mit
Olaf Scholz begonnen, der nach mir reden wird –, um
den Arbeitsmarkt zum Beispiel durch die Verlängerung
der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu stabilisieren
und um die Auswirkung auf die Unternehmen und die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzumildern.

Der Staat wendet mit dem Bundeshaushalt 2010, den
diese Kanzlerin zu verantworten hat, mehr als es je in
der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mög-
lich war, Steuergelder auf, um den Sozialstaat zu stabili-
sieren.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sagen Sie das der FDP!)


Ich zähle die Einzelsummen auf: 80,7 Milliarden Euro
für die Rente, 23,9 Milliarden Euro für die Bundesagen-
tur für Arbeit, zum Beispiel um das Kurzarbeitergeld
mitzufinanzieren, 38,7 Milliarden Euro für das Arbeits-
losengeld II, 15 Milliarden Euro für die gesetzliche
Krankenversicherung.

Diese große solidarische Leistung des Staates zur Kri-
senbewältigung findet Gott sei Dank ihre Entsprechung
im Handeln der Tarifvertragsparteien. Der neue Metall-
tarifvertrag gibt der Beschäftigungssicherung den ein-
deutigen Vorrang vor der Lohnpolitik. Ich finde, damit
erleben wir gerade jetzt in der Krise ein großartiges Bei-
spiel dafür, dass das deutsche Modell der Sozialpartner-
schaft funktioniert. Darauf sollten wir stolz sein, und das
sollten wir auch nicht kaputtreden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Es ist im Übrigen der Mindestlohn angesprochen
worden. Gestern hat die Koalition den Weg dafür frei ge-
macht, dass für Gebäudereiniger und Dachdecker die
neue Regelung zum Mindestlohn in Kraft treten kann.
Dies zeigt: Wir setzen das Instrumentarium, das wir in
der Großen Koalition im Rahmen des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes beschlossen haben, um. Da, wo es die
Tarifpartner vorschlagen und beschließen, haben in
Deutschland branchenbezogene Mindestlöhne eine
Chance, auch und gerade mit Angela Merkel.


(Beifall bei der CDU/CSU – Elke Ferner [SPD]: Ich sehe gerade, die FDP ist ganz begeistert! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Was ist mit der Zeitarbeit?)


Wir, die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP mit
Angela Merkel an der Spitze, haben ein klares Ziel: Wir
wollen


(Elke Ferner [SPD]: Klientelpolitik machen! – Weiterer Zuruf von der SPD: Für Hotels!)


bis zum Ende dieses Jahrzehnts die wichtigste sozial-
politische Leistung und Notwendigkeit, nämlich Voll-
beschäftigung in Deutschland, wieder erreichen. Klare
politische Ziele, zielgerichtetes und entschiedenes Han-
deln und nicht Geschwätzigkeit führen zum Erfolg. Für
diesen Erfolg steht Angela Merkel.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1702328100

Das Wort hat nun der Kollege Olaf Scholz für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702328200

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Warum läuft das in Karlsruhe alles gegen die Wand? Was war da falsch?)


Der FDP-Vorsitzende hat sich geäußert; viele haben
dazu etwas gesagt. Ich will dem vielen nichts hinzufü-
gen; denn alle wissen, wie man das verstehen kann.


(Zuruf von der FDP: Nur Sie noch nicht!)


Es war unanständig, es war nicht in Ordnung, und alle
sind sehr aufgeregt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich verstehe sehr genau – gestatten Sie mir diesen
ernsten Ton –, warum er das gemacht hat; ich finde, das
muss hier erörtert werden. Das Bundesverfassungsge-
richt hat in seinem Urteil mehr zu den Regelsätzen ge-
sagt als nur, wie die Regelsätze bemessen werden sollen.
Es hat – daran kann es gar keinen politischen Zweifel ge-
ben – eine Kernvorstellung der arbeitsmarktpolitischen
Strategien, die die FDP und mancher in der Union ha-
ben, für mit der Verfassung unvereinbar erklärt. Das ist
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch bei der FDP – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das geht gegen das Gesetz von SPD und Grünen! Das war verfassungswidrig!)







(A) (C)



(B) (D)


Olaf Scholz
Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Die Regel-
sätze müssen sich ausschließlich nach dem Bedarf rich-
ten. Es ist verboten – wie die FDP oder Herr Koch von
der CDU immer wieder mal gefordert haben –, die Re-
gelsätze zu senken mit der Idee: Dann gehen die Leute
schon arbeiten. – Das ist die Entscheidung des Bundes-
verfassungsgerichts.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wer hat denn Sanktionen in das Gesetz geschrieben? Das waren Sie doch! Die kommen doch von Ihnen! Sie können doch bis zu 100 Prozent absenken!)


– Herr Kolb, wenn Sie zuhören würden, dann wäre das
für Sie eine Weiterbildung:

Deshalb noch einmal: Es geht darum, wie die Regel-
sätze dauerhaft bemessen werden. Es geht nicht um
Sanktionen. Das bedeutet: Ihre Vorstellung, man müsse
die Sätze senken, damit die Integration in den Arbeits-
markt klappt, ist mit der Verfassung nicht vereinbar.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Diese Vorstellung hat niemand!)


Wenn man das Urteil genau liest – das tun nicht alle;
denn viele haben schon eine Meinung, bevor sie es sich
angeschaut haben –, dann kommt man zu dem Ergebnis,
dass es nur so auszulegen ist, dass es zu einer Erhöhung
der Regelsätze kommen wird. All das, was in den letzten
Tagen gesagt worden ist, ist mit dem, was im Urteil zu
lesen ist, nicht vereinbar. Das heißt, die Klärung der
Frage, was wir angesichts so vieler Millionen Arbeitslo-
ser tun, um sicherzustellen, dass möglichst viele auf dem
Arbeitsmarkt eine Chance haben, wird immer dringli-
cher. Was bleibt, sind – so sage ich das einmal – sozial-
demokratische Arbeitsmarktstrategien. Man kann Min-
destlöhne schaffen und sie erhöhen. Das kann dazu
beitragen, dass sich Arbeit lohnt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wird nur zu mehr Arbeitslosigkeit führen!)


Man kann etwas dafür tun, dass genügend Arbeitsver-
mittler vorhanden sind


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Dafür hatten Sie lange genug Zeit, Herr Scholz!)


und dass diejenigen, die ohne Arbeit sind, bei der Ar-
beitssuche und mit Qualifizierungsmaßnahmen unter-
stützt werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die SPD hat elf Jahre lang regiert! – Weiterer Zuruf von der FDP: Das haben Sie nicht gemacht!)


Aber genau diese Dinge lehnen Sie ab. Im Liberalen
Sparbuch steht, dass man Arbeitsvermittler einsparen
soll, weil das angeblich zu Bürokratie führt, und dass
man die Fördermaßnahmen für die Arbeitslosen beenden
soll. All das ist falsch. Sie sind gegen das, was man rich-
tigerweise tun könnte, um die Arbeitslosigkeit in diesem
Lande zu bekämpfen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Warum haben Sie es dann nicht getan, Herr Scholz? – Weiterer Zuruf von der FDP: Sie waren damals Generalsekretär! – Dr. Martina Krogmann [CDU/ CSU]: Sie waren Minister, Herr Scholz!)


Ich habe im letzten Jahr gegen Ihren hysterischen Wi-
derstand mit der freundlichen Unterstützung der CDU/
CSU die Zahl der Stellen für die Arbeitsvermittler um
viele Tausend ausgeweitet. Dieser Weg muss weiterge-
gangen werden und nicht zurück.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der FDP)


Die Antworten von Herrn Westerwelle sind aber nicht
nur deswegen so aufgeregt, weil seine Politik für nicht
mit der Verfassung vereinbar erklärt worden ist,


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ihre Politik ist nicht mit der Verfassung vereinbar! Es war Ihre Regierung!)


sondern auch deshalb, weil er jetzt sieht, dass seine poli-
tischen Vorstellungen nicht realisierbar sind. Er liefert
etwas, was einem Liberalen den Magen umdrehen muss.
„Ressentiments statt ordentlicher Löhne“, das ist die Lo-
sung von Herrn Westerwelle.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich will Ihnen auch sagen, dass es dafür Vorbilder in
der politischen Landschaft Europas gibt, Vorbilder, die
man sich nicht nehmen sollte.


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haider!)


Ich verweise auf die Lega Nord in Italien. Was Sie ma-
chen, ist Politik à la Lega FDP.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Sie sagen nicht „Nord gegen Süd“, sondern „geringver-
dienende Arbeitnehmer gegen Arbeitslose“. Das ist nicht
in Ordnung, und das ist zynisch.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Natürlich gibt es ein Problem mit den Findigen, von
denen Herr Westerwelle gesprochen hat. Über sie hat er
gesagt: Sie dürfen nicht besser wegkommen als diejeni-
gen, die arbeiten. Ja, die Findigen gibt es. Das sind zum
Beispiel die Menschen, die Konten in der Schweiz ha-
ben, die die anderen Steuerzahler betrügen und ihre
Steuern nicht abführen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)







(A) (C)



(B) (D)


Olaf Scholz
Findig sind aber nicht nur diejenigen, die Konten in
der Schweiz haben und FDP wählen. Findig sind auch
bestimmte Hartz-IV-Empfänger, zum Beispiel Arbeits-
lose, die bei der Arbeitssuche nicht so engagiert sind.
Die könnten die FDP wählen; denn wenn die FDP-Kür-
zungspläne hinsichtlich Arbeitsvermittlung und enga-
gierter Arbeitsmarktpolitik durchgesetzt werden, dann
können sich all die Leute, die in den RTL-Shows auftre-
ten und sich damit rühmen, seit 30 Jahren ohne Arbeit zu
sein, freuen. Die FDP ist ihr Freund, und das muss ver-
hindert werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Olaf Scholz (SPD):
Rede ID: ID1702328300

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Frank

Heinrich für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702328400

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolle-

ginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Kennen Sie das Spiel „Stille Post“? Am Anfang flüstert
jemand einem anderen etwas ins Ohr; dann wird es wei-
tergegeben, und am Schluss kommt etwas heraus, was
ganz anders ist als das, was zu Beginn erzählt worden
ist.

Rufen wir uns doch einmal kurz ins Gedächtnis, was
am Anfang dieser Kette von wem geflüstert wurde. Da
sind nicht in erster Linie die Namen Merkel und
Westerwelle im Spiel; vielmehr hat das Bundesverfas-
sungsgericht vor zwei Wochen zwei wichtige Feststel-
lungen zu Hartz IV getroffen,


(Zuruf von der LINKEN: Geflüstert!)


und es hat uns mit der Bewältigung der damit verbunde-
nen Schwierigkeiten beauftragt.


(Ulrich Maurer [DIE LINKE]: Aha!)


Ich halte dieses Urteil für ein richtiges und wichtiges
Signal – ich habe sehr viel mit Kindern am Rande der
Gesellschaft zu tun –, weil gerade Kinder und Jugendli-
che bei der Neuberechnung ganz besonders in den Blick
zu nehmen sind.


(Beifall des Abg. Karl Schiewerling [CDU/ CSU])


Es gilt jetzt, bedürftige Kinder zielgerichtet zu unterstüt-
zen, und zwar insbesondere im Bereich Bildung. Für alle
in unserem Land lebenden Kinder sollen gleiche Bil-
dungschancen geschaffen werden.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Genau!)


Das ist uns sehr wichtig. Wir haben das im Koalitions-
vertrag niedergeschrieben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Elke Ferner [SPD]: Deshalb rauben Sie den Ländern und Kommunen das Geld!)

Die Kanzlerin hat in ihrem Kabinett mit Ursula von
der Leyen eine hochkompetente Arbeits- und Sozial-
ministerin, der sie vertraut und der sie den Rücken stärkt.


(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau von der Leyen ist auch nicht da!)


Dazu hat sie guten Grund. Die Regierungskoalition wird
diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig ent-
sprechen. Trotzdem bedingt dieser Auftrag aus Karls-
ruhe ein wenig Geduld; ich erinnere an die Zahlen, die
wir zur Berechnung der neuen Hartz-IV-Sätze brauchen.
Der Bundeskanzlerin geht es in der Öffentlichkeit, also
nach außen – offensichtlich geht es heute genau darum –,
eben nicht um „husch, husch!“ und „schnell, schnell!“,
genauso wie es ihr nach innen nicht um „basta!“ geht.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darauf wäre auch keiner gekommen, dass es der Kanzlerin hier um „husch, husch!“ geht! – Zuruf von der SPD: Um was geht es ihr denn?)


Karlsruhe hat Mängel aufgedeckt – das wissen wir
alle –; aber das ist kein Grund zur Panik. Es geht hier
nicht um Todesgefahr. Auch wenn es viele vorausgesagt
haben, wurde Hartz IV nicht in Bausch und Bogen ver-
dammt. Es geht darum, etwas besser zu machen, was vor
einigen Jahren schlampig und überhastet begonnen wor-
den ist und deshalb am Ziel vorbeiging.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Elke Ferner [SPD]: Wie war das denn im Vermittlungsausschuss, werter Kollege?)


Halten wir uns das Bild der Biathleten von Vancouver
vor Augen: Wie oft wurde uns in den Reportagen erklärt,
dass der Puls eines Athleten erst deutlich sinken muss
und dass es ihm nichts hilft, überhastet draufloszuschie-
ßen! Jetzt kommt es darauf an, eben keine Schnell-
schüsse abzufeuern, sondern zügig sein Programm
durchzuziehen, also das umzusetzen, was man immer
wieder trainiert hat. Natürlich gilt es dann auch, zu
schießen und nicht stecken zu bleiben, aber erst, wenn
der Puls stimmt und die Bedingungen ebenfalls. Genau
das mahne ich auch in diesem Hohen Hause an; wie
wichtig das ist, wurde ja an der heutigen Debatte deut-
lich.

Dass Sie von der Opposition uns jetzt so wie die
Biathleten ihre Gegner im Schießstand kirre machen
wollen, ist parteipolitisch absolut selbstverständlich,


(Zurufe der Abg. Joachim Poß [SPD], Hubertus Heil [Peine] [SPD] und Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


aber es ist nicht der Sache dienlich, für die wir hier an
den Start gehen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Elke Ferner [SPD]: Warum ist der Außenminister nicht hier?)


Bei diesem Thema geht es uns nämlich nicht in erster Li-
nie – darin müssten wir uns einig sein – um macht- und






(A) (C)



(B) (D)


Frank Heinrich

parteipolitische Interessen, sondern vielmehr um das
Wohl von vielen Millionen deutschen Mitbürgern.


(Elke Ferner [SPD]: Ach, nur deutschen Mitbürgern? Das ist ja interessant! – Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erzählen Sie das mal Herrn Westerwelle!)


Wir sind angetreten, ich bin angetreten, um das Beste
für die Menschen herauszuholen. Das Ziel dabei ist,
möglichst vielen Menschen einen Übergang in geregelte
Beschäftigung zu ermöglichen und den Kindern in unse-
rem Lande sowohl hinsichtlich Bildung als auch hin-
sichtlich Versorgung gerecht zu werden. Genau deshalb
werden wir nicht den gleichen Fehler begehen, der den
Machern von Hartz IV vor zwei Wochen attestiert wor-
den ist, nämlich zu hastig gearbeitet zu haben.

zum anderen eine Sozialpolitik, die die schwächsten
Glieder unserer Gesellschaft nicht stigmatisiert, sondern
es ihnen ermöglicht, ihre Rechte, die im Grundgesetz
verankert sind, auch wahrzunehmen.

Im Zusammenhang mit dem Schweigen der Kanzlerin
– das ist ja das Thema der Debatte; ich habe mich wirk-
lich gewundert, wie viele heute das im Raum stehende
Thema verfehlt haben; „Ungenügend“ muss man dazu
sagen –


(Elke Ferner [SPD]: Ja, bei Ihnen! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ja, bei Ihnen! – Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat der zehn Minuten Redezeit?)


möchte ich noch einmal auf Vancouver zurückkommen.

(Hellmut Königshaus [FDP]: Genau!)


Das Problem soll – hier zitiere ich die Kanzlerin von
gestern –


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Kanzlerin von gestern“ – das ist gut!)


von Grund auf gelöst werden. Um eine Lösung dieser
Größenordnung zu schmieden, die zugleich auch den
Menschen in unserem Land gerecht wird, braucht man
Zeit und Augenmaß.

In unserem Koalitionsvertrag steht:

Alle Menschen in unserem Land sollen die Chance
auf wirtschaftlichen Erfolg, sozialen Zusammenhalt
und ein Leben in Freiheit und Sicherheit haben.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Und Schokolade! – Gegenruf der Abg. Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Nicht immer ans Essen denken, Herr Heil!)


Deswegen steht der Mensch im Mittelpunkt unserer
Politik.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Dazu brauchen wir in Deutschland zum einen eine
Steuer-, Wachstums- und Beschäftigungspolitik, die den
Menschen Anreize bietet, Leistung zu erbringen. Darin
war und ist sich die Koalition einig. Dazu braucht es
Auch Sie, Frau Künast, haben ja ganz am Anfang auf die
Olympischen Spiele Bezug genommen. Wie lautet doch
der schöne olympische Gedanke? Dabei sein ist alles.


(Ulrich Maurer [DIE LINKE]: Aha!)


Im Sinne unserer Bürger reicht mir und uns das aber
eben nicht aus. Die Medaillen vor Augen, handeln wir
lieber nach dem Motto:


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie denken, fürs Dabeisein gibt es schon eine Medaille! Das ist ein Irrtum!)


Reden ist Silber, Schweigen und Handeln ist Gold.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zurufe von der SPD)



Frank Heinrich (CDU):
Rede ID: ID1702328500

Nun ist die Aktuelle Stunde beendet.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 25. Februar 2010,
9 Uhr, ein.

Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen noch ei-
nen schönen Abend.

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1702328600