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ID1702320400

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 24. Februar 2010

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    Plenarprotokoll 17/23 BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Christian Lange (Backnang) (SPD) Beschädigung des Anspruchs auf Durch- setzung der Steuergerechtigkeit durch un- einheitliches Verwaltungshandeln Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1960 B 1960 C 1960 C 1960 D 1960 D 1961 A 1961 B 1961 D 1962 C 1963 C 1963 D 1963 D 1964 A 1964 C 1965 A Deutscher B Stenografisc 23. Sit Berlin, Mittwoch, de I n h a Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesergierung: Gesetzent- wurf und Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts; weitere Fragen zur Ka- binettsitzung Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin 1959 B 1960 A 1960 A 1960 B BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz, Parl. Staats- sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1961 D 1962 A undestag her Bericht zung n 24. Februar 2010 l t : Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/756, 17/771) . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Christian Lange (Backnang) (SPD) Gespräche zwischen der Bundesregierung und der baden-württembergischen Lan- desregierung über den Kauf von Steuer- sünderdaten und die Anwendung einer ein- heitlichen Rechtsauffassung dazu Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen 1962 B 1962 C Zusatzfragen Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1965 B 1965 C 1965 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) Eignungsfeststellungen bei der Besetzung eines Abteilungsleiterpostens im Bundes- ministerium des Innern Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Verwendung von sogenannten Pepperball- Waffen beim Einsatz der Bundes- oder Landespolizei bei den Blockaden in Dres- den am 13. Februar 2010 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Axel Schäfer (Bochum) (SPD) Durchsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Kriterien für das SWIFT-Ab- kommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Axel Schäfer (Bochum) (SPD) Etwaige Umgehung der Ablehnung des SWIFT-Abkommens im Europäischen Par- lament durch bilaterale Abkommen 1966 A 1966 C 1966 C 1966 D 1967 A 1967 B 1967 D 1968 A 1968 B 1968 C 1969 A 1969 B 1969 C 1969 D 1970 B 1970 C 1971 A Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Dr. Eva Högl (SPD) Vorlage eines Entwurfs für das neu zu ver- handelnde SWIFT-Abkommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Dr. Eva Högl (SPD) Einbeziehung des Europäischen Parla- ments und des Bundestages in die Neuver- handlungen zum SWIFT-Abkommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Gerold Reichenbach (SPD) Übermittlung von Finanzdaten an die USA seit dem 11. Februar 2010 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Gerold Reichenbach (SPD) Geltende Mindeststandards im Daten- und Rechtsschutz sowie Berücksichtigung bei der Neuverhandlung des SWIFT-Abkom- mens Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1971 D 1972 A 1972 C 1973 A 1973 B 1973 D 1974 A 1974 B 1975 A 1975 C 1975 D 1976 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 III Zusatzfragen Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Vorlage des Entwurfs „Europäische Strate- gie für die innere Sicherheit“ Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) . . . . Mündliche Frage 13 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Voraussichtlicher Zeitpunkt der Verab- schiedung des Entwurfs „Europäische Strategie für die innere Sicherheit“ Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) . . . . Mündliche Frage 16 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Umgestaltung des Fonds für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt sowie Aus- wirkungen auf die Rechtsextremismusbe- kämpfung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der französischen Initiative zur Äch- tung von Steueroasen unter Berücksichti- gung der grauen Liste der OECD Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1976 C 1977 A 1977 B 1977 D 1978 A 1978 C 1978 D 1979 B 1980 A 1980 B Mündliche Frage 20 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Abkommen mit Steueroasen zur Erteilung von Auskunft über Besteuerungszwecke nach OECD-Standard Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 23 und 24 Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung der Erhöhung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und hu- manitäre Hilfe auf 0,7 Prozent des Brutto- nationaleinkommens bis 2015; Stufenplan zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Kriterien der Kostenerstattung für Nach- hilfeunterricht bei Kindern in Familien mit Arbeitslosengeldbezug Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Mündliche Frage 42 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Regelung zur Nacherhebung der Schwer- behindertenausgleichsabgabe zahlungsver- pflichteter Arbeitgeber Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . 1981 A 1981 A 1981 C 1981 D 1982 B 1983 B 1983 D 1984 C 1984 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Mündliche Frage 43 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Künftige Regelung der Rehabilitation schwerbehinderter Menschen unter den Trägern der Grundsicherung und der Bun- desagentur gemäß SGB II Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schweigen der Bundeskanzlerin zur Sozialpolitik der Bundesregierung Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Martin Burkert (SPD) Ergebnisse der gemeinsamen Arbeits- gruppe von BMF und BMI zur engeren Zusammenarbeit von Zoll und Bundespoli- zei Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1985 C 1985 D 1986 B 1988 A 1988 D 1990 C 1992 A 1993 A 1994 B 1995 D 1997 A 1998 B 1999 D 2001 D 2002 D 2003 A 2003 B Anlage 3 Mündliche Frage 3 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) EU-Mittel für den Polizeiaufbau in Afgha- nistan für 2008 bis 2010 sowie dortige Ver- wendung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 10 Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) Vertrauliche Zusatzvereinbarungen zum SWIFT-Abkommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 11 Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) Etwaige Zusatzvereinbarungen zu dem neu zu verhandelnden SWIFT-Abkommen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 14 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gültigkeit der zwischen Providern und Bundeskriminalamt geschlossenen Ver- träge und Umgang mit den technischen Maßnahmen zur Erschwerung des Zu- gangs zu Internetseiten mit Kinderporno- grafie mit Inkrafttreten des Zugangser- schwerungsgesetzes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 15 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiger späterer Rückgriff auf die techni- schen Maßnahmen zur Erschwerung des 2003 C 2003 D 2004 A 2004 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 V Zugangs zu Internetseiten mit kinderpor- nografischem Material Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 21 Dr. Carsten Sieling (SPD) Neuorganisation der deutschen Finanzauf- sicht Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 22 Dr. Carsten Sieling (SPD) Gesetzliche Verankerung des Verbraucher- schutzes als gleichberechtigtes Ziel der Finanzaufsicht Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 25 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne des BMF zum Umgang mit der Schuldenkrise und Interpretation der No- bail-out-Klausel aus Art. 125 Abs. 1 AEUV Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 26 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage von Lösungsstrategien zur Rettung Griechenlands vor der Zahlungsunfähig- keit Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2004 C 2004 C 2004 D 2005 A 2005 B Anlage 12 Mündliche Frage 27 Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anforderungen der BaFin an die Anreiz- systeme der Finanzberatung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 28 Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschärfung der Haftung für Produkt und Vertrieb im Anlegerschutz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 30 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Bearbeitung der bei der Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft der KfW liegen- den noch offenen DDR-Versicherungsfälle Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 31 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beauftragtes Unternehmen zur Erstellung von Energieszenarien für das Energiekon- zept der Bundesregierung sowie geplante Umsetzung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 33 und 34 Brigitte Zypries (SPD) Position Deutschlands und der anderen eu- ropäischen Regierungsvertreter bei den Verhandlungen über die Zukunft des Inter- net-Governance-Forums 2005 D 2006 A 2006 B 2006 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 35 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundeskanzlerin zu den Äu- ßerungen ihres Stellvertreters Dr. Guido Westerwelle betreffend das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts zu Hartz IV Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 37 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem OECD-Vergleich bezüglich der finanziellen Absicherung von Arbeitslosen für die anstehende Neuregelung der Hartz- IV-Sätze Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 38 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Anforderungen an die Komplexleis- tung Frühförderung und ihrer entspre- chenden Verordnung zur Umsetzung der §§ 30 und 56 SGB IX infolge der UN-Be- hindertenrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 39 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2010 eingestellte Mittel zur Finanzierung von Projekten zur Umsetzung der UN-Be- hindertenrechtskonvention Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 D 2007 C 2007 D 2008 A 2008 B Anlage 21 Mündliche Frage 40 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Verträglichkeit einer höheren Zahl von Optionskommunen mit den Ergebnissen der Evaluierung des § 6 c SGB II; Steuer- ausfälle durch die geringere Vermittlungs- quote der Optionskommunen in den ersten Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Argen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 41 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Beanstandungen des Bundesrechnungs- hofes und fehlende Kontroll- und Steue- rungsmöglichkeiten bei der Finanzierung von Leistungen nach SGB II durch kom- munale Träger; Zweckentfremdung von Eingliederungsmitteln bei den verschiede- nen Grundsicherungsmodellen seit Einfüh- rung von Hartz IV Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 44 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines Mindestlohns im Einzel- handel Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 45 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Fehlender Anspruch auf Kindergeld und auf die Familienversicherung in der gesetz- lichen Krankenkasse für nicht in der Aus- bildung befindliche Jugendliche unter 25 Jahren Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2008 D 2009 B 2009 C 2009 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 VII Anlage 25 Mündliche Fragen 46 und 47 Angelika Krüger-Leißner (SPD) Bevorzugte Behandlung der Anträge von Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Bezie- hern zur Übernahme der Zusatzbeiträge der Krankenkassen sowie damit verbunde- ner Verwaltungsaufwand Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 48 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl privat krankenversicherter Ar- beitslosengeld-II-Bezieher mit einem nicht kostendeckenden Zuschuss zu den Kran- kenversicherungskosten und Zeitplan für die Schließung dieser Regelungslücke Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 49 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von der Mittelbegrenzung der Eingliede- rungsverordnung 2010 betroffene Grund- sicherungsstellen und Auswirkungen auf geplante oder bereits zugesagte Förder- plätze Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 50 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufstockung der Exportförderung bei Kürzung der Mittel für den Ökolandbau vor dem Hintergrund der Aussagen des Weltagrarberichts 2008 Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010 B 2010 C 2010 D 2011 B Anlage 29 Mündliche Frage 51 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ablehnung des Entwurfs einer Verbrin- gungsordnung für Wirtschaftsdünger Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Fragen 52 und 53 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Inhalt der außergerichtlichem Verhand- lungen mit der Firma Monsanto zum An- bauverbot für die Maissorte MON810; Wahrung der Interessen der Verbraucher und des Umweltschutzes Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 54 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zuständige Stellen für die Dokumentation der Waffenanwendung der Bundeswehr in Afghanistan, insbesondere der Tätigkeiten des Kommandos Spezialkräfte Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 55 Heike Hänsel (DIE LINKE) Existenz sogenannter Todeslisten in Afgha- nistan zur Eliminierung von Taliban-Füh- rern und Beteiligung der Bundeswehr an der Ausführung Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 56 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 2012 B 2012 C 2012 D 2013 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Abwehr von Infanteriewaffen mit Doppel- hohlladungssprengköpfen bei Auslandsein- sätzen der Bundeswehr Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 57 Petra Pau (DIE LINKE) Einsätze einer Alarmrotte der Luftwaffe von Wittmund oder Neuburg aus seit 2003 Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 58 Petra Pau (DIE LINKE) Rechtsgrundlage der Kooperation von Bundeswehr, Bundespolizei und Deutscher Flugsicherung im Führungszentrum Natio- nale Flugsicherung Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 59 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Anforderungen an die Bildungspläne/ Bildungsvereinbarungen für Kindertages- einrichtungen infolge der UN-Behinderten- rechtskonvention und diesbezügliche Maß- nahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 60 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Aktuelle Modellprojekte und Standorte zur Extremismusbekämpfung sowie Neuakzen- tuierungen in der wissenschaftlichen Be- gleitung 2013 D 2014 B 2014 C 2014 D Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 61 und 62 Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fehlende gesetzliche Gewährleistung des Schutzes von Patientendaten, insbesondere bei Abrechnungen von Gesundheitsleistun- gen über private Dienstleister Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staats- sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 63 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussagen des Bundesministers Dr. Peter Ramsauer zur Bemautung von Bundesstra- ßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 64 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe des Kosten-Nutzen-Faktors für die Aufnahme von Projekten in den Vordring- lichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen sowie Vorlage eines Re- ferentenentwurfs für das zu ändernde Fernstraßenausbaugesetz Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 65 Martin Burkert (SPD) Ergebnisse der Sitzung der Monitoring- gruppe zum Donauausbau vom 5. Februar 2010 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2015 A 2015 C 2016 A 2016 C 2016 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 IX Anlage 42 Mündliche Frage 66 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Breite von Bahnsteigen neben Rolltreppen und Treppen bei in den letzten zehn Jahren gebauten Durchgangsbahnhöfen sowie Ge- währleistung der Verkehrssicherheit bei entsprechenden Bahnsteigen im Planfest- stellungsverfahren für den Stuttgarter Tiefbahnhof Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 67 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des von der Firma SMA und Part- ner AG erstellten Gutachtens über den zu- künftigen Bahnbetrieb im Bahnverkehrs- knoten Stuttgart 21 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 68 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Berichts der Bundesregierung „Umweltradioaktivität und Strahlenbelas- tung 2008“ Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 69 und 70 Sabine Stüber (DIE LINKE) Durchsetzung deutscher Interessen und Standards im technischen Umweltschutz und Naturschutz, insbesondere einer ge- meinsamen Umweltverträglichkeitsprü- fung, für das von Polen geplante Atom- kraftwerk Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2017 A 2017 B 2017 C 2017 D Anlage 46 Mündliche Frage 71 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lagerung beschädigter Brennelementeku- geln sowie des Abriebs der Brennelemente- kugeln aus dem Kernkraftwerk AVR Jülich Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 72 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umgang mit dem Schreiben der Minister- präsidenten Günther Oettinger und Roland Koch vom 30. September 2009 zum Thema Weiterbetrieb deutscher Kern- kraftwerke Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 73 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anteil der Fotovoltaik an der Stromversor- gung im Jahr 2020 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 74 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung eines inklusiven Bildungs- systems nach Art. 24 der UN-Behinderten- rechtskonvention Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 75 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung des BMBF am Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonven- 2018 A 2018 C 2018 D 2019 A X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 tion und am Staatenbericht nach Art. 35 der UN-Behindertenrechtskonvention Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 76 und 77 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsanspruch behinderter Kinder auf den Besuch einer allgemeinen Schule sowie hierzu erforderliche Änderungen und An- passungen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 78 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Zahlung der Eingliede- rungshilfe nach SGB XII nur bis zum ers- ten berufsqualifizierenden Abschluss mit Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonven- tion Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 79 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgestaltung der Barrierefreiheit im Stu- dium nach Art. 24 der UN-Behinderten- rechtskonvention Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 80 René Röspel (SPD) Forschungsförderung des sogenannten SMART Breeding Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2019 B 2019 C 2019 D 2020 A 2020 B Anlage 55 Mündliche Frage 81 René Röspel (SPD) Umsetzung des Verhaltenskodex für ver- antwortungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien der EU-Kommission Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 82 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgeschlossene Verträge zum Mehrzweck- forschungsreaktor (MZFR) zwischen dem Bund oder Bundesforschungseinrichtun- gen und Energiekonzernen; rechtliche Konsequenzen aus diesen Verträgen für den Energieversorger EnBW Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 83 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitstechnische Ausbaureserven des Brennelementezwischenlagers in Ahaus be- züglich der geplanten Atomtransporte aus dem AVR Jülich Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 84 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswahlkriterien für die Besetzung der 20 neu geschaffenen Stellen im BMZ seit dem Regierungswechsel Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 85 Heike Hänsel (DIE LINKE) 2020 C 2020 C 2021 A 2021 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 XI Einstellung des Oberst F. H. E. als Leiter der Abteilung 03 des BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 86 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstellungspolitik der Bundesregierung Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Frage 87 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Institutionen und Nichtregie- rungsorganisationen mit den meisten für die Erdbebenhilfe in Haiti zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Fragen 88 und 89 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Bewertung des Wachstumsbeschleuni- gungsgesetzes durch den Normenkontroll- rat und Zusammenarbeit des Normenkon- trollrates mit Stiftungen Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 90 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Optionszwang für Kinder mit einer EU- Staatsangehörigkeit zugunsten einer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 18 und 23 Jahren Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Fragen 91 und 92 Dr. Rolf Mützenich (SPD) 2021 D 2022 A 2022 B 2022 C 2022 D Verfahren gegen Angehörige der Bahai- Religion im Iran sowie Beteiligung von Ba- hai-Institutionen an der Organisation der Demonstrationen am Aschura-Tag Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Fragen 93 und 94 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Reaktionen arabischer Staaten auf die erst- malige Ausbildung von Bundeswehrsolda- ten in Israel Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 95 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlungsstand über das Abkommen mit Afghanistan zur Übergabe von durch deutsche Sicherheitskräfte Festgenomme- nen an afghanische Stellen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Frage 96 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Ablehnung der UN-Resolution vom 5. Februar 2010 zur Aufklärung der Menschenrechts- und Kriegsverbrechen während der israelischen Militäroffensive vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 68 Mündliche Frage 97 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Haltung zu den jüngsten israelischen und US-amerikanischen Überlegungen zu Mili- tärschlägen gegen den Iran Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2023 B 2024 A 2024 B 2024 C 2025 A XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Anlage 69 Mündliche Frage 98 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Klärendes Gespräch mit Israel über die Ermordung des Hamas-Führers Mahmud Abdel Rauf al-Mabhuh Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 70 Mündliche Frage 99 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von im Koordinierungsausschuss Humani- täre Hilfe vertretenen Nichtregierungsor- ganisationen gestellte und abgelehnte An- träge Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2025 C 2025 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 1959 (A) (C) (B) (D) 23. Sit Berlin, Mittwoch, de Beginn: 1
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2003 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Druck- sache 17/756, Frage 1): Gibt es bereits erste Ergebnisse der gemeinsamen Arbeits- gruppe von Bundesministerium der Finanzen und Bundesmi- nisterium des Innern hinsichtlich einer engeren Zusammenar- beit von Zoll und Bundespolizei, und, wenn ja, welche Ergebnisse gibt es? Der Koalitionsvertrag sieht eine Evaluierung der be- stehenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicher- heitsbehörden in Bund und Ländern unter Wahrung der bewährten föderalen Sicherheitsarchitektur vor. Mit Blick auf die Einbeziehung der Schnittstelle Zoll/ Bundespolizei ist Stand der gegenwärtigen gemeinsa- men Überlegungen von Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Finanzen zur Umsetzung dieses Prüfauftrages, dass eine Expertenkommission mit der Prüfung betraut werden soll. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 3): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die je- weilige Höhe der von der EU-Kommission 2008 bis 2010 für den Polizeiaufbau in Afghanistan bewilligten sowie bislang abgeflossenen Hilfsgelder, und inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass hierfür bewilligte Euromittel in dreistelliger Millionenhöhe bislang nicht verwendet werden konnten, weil die Kommission unterließ, die konkreten Ver- wendungszwecke, wie erforderlich, zu präzisieren? Die EU-Kommission fördert den Polizeiaufbau in Afghanistan über den durch das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, UNDP, verwalteten Rechtsstaat- lichkeitsfonds, LOTFA. LOTFA ist ein überjähriger Fonds, aus dem Gehaltszahlungen und andere Maßnah- men zur Kapazitätsbildung der afghanischen Polizei fi- nanziert werden. Nach Angaben von UNDP hat die EU-Kommission für Gehaltszahlungen an die afghanische Polizei 57 262 416 US-Dollar im Jahr 2008 und 5 637 483 US- Dollar im Jahr 2009 eingezahlt, die jeweils zu 100 Pro- zent abgeflossen sind. Im Zeitraum von September 2008 bis Dezember 2009 hat die EU-Kommission darüber hinaus 37 000 000 Euro in den LOTFA eingezahlt. Über den Abfluss dieser Mit- tel liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Für die Jahre 2010 und 2011 hat die EU-Kommission 74 750 000 Euro für LOTFA zugesagt und 37 375 000 Eu- ro bereits eingezahlt. Über die genannten Beträge hinaus liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse über weitere im Zeit- raum von 2008 bis 2010 für den Polizeiaufbau Afghanis- tan bewilligten Mittel der EU Kommission vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 10): Ist die Aussage des Bundesbeauftragten für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit aus dem Dezember 2009 zutreffend, wonach es vertrauliche Zusatzvereinbarungen zum SWIFT-Abkommen gegeben haben soll, die der Öffentlich- keit nicht zugänglich gemacht wurden, und, falls ja, welche Regelungsinhalte waren hiervon betroffen? Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 24.02.2010 Burgbacher, Ernst FDP 24.02.2010 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2010 Ehrmann, Siegmund SPD 24.02.2010 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 24.02.2010 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2010 Pflug, Johannes SPD 24.02.2010 Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 24.02.2010 Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 24.02.2010 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 24.02.2010 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2010 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 24.02.2010 Dr. Schwanholz, Martin SPD 24.02.2010 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2010 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 24.02.2010 2004 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Das am 30. November 2009 gezeichnete „Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zah- lungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Eu- ropäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzie- rung des Terrorismus“ enthält einen Anhang, der zu- nächst von der EU als Verschlusssache eingestuft wor- den war. Die Bundesregierung hat dies kritisiert und um Auf- hebung der Einstufung gebeten. Dem ist die EU zwi- schenzeitlich gefolgt, Ratsdokument 6252/10 vom 8. Fe- bruar 2010. Der Anhang legt fest, dass sich das Abkommen nur auf SWIFT bezieht und die sogenannten SEPA-Daten, Single European Payment Area, des einheitlichen euro- päischen Zahlungsverkehrsraums von dem Abkommen ausgenommen sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 11): Ist damit zu rechnen, dass auch bei der Aushandlung des zukünftigen SWIFT-Abkommens solche Zusatzvereinbarun- gen getroffen werden? Die Bundesregierung verfügt dazu derzeit über keine Informationen. Sie rechnet nicht damit, dass nochmals ein Teil des Vertragsinhalts als Verschlusssache einge- stuft werden wird, und geht davon aus, dass es bei den inhaltlichen Beschränkungen des Anwendungsbereichs des Abkommens, nur SWIFT, keine SEPA-Daten, bleibt. Sie wird sich dafür einsetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 14): Ist es richtig, dass die zwischen den Providern und dem Bundeskriminalamt abgeschlossenen Verträge mit Inkrafttre- ten des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpor- nografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen – Zugangser- schwerungsgesetz, ZugErschwG – trotz der Absicht der Bundesregierung, keine Sperrung von Seiten vornehmen zu wol- len, weiterhin gültig sind, und gibt es, sollte dies der Fall sein, von- seiten der Bundesregierung Überlegungen, wie weiterhin mit den Verträgen und den in ihnen implizierten technischen Maß- nahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten in Zukunft umgegangen wer- den soll? Bereits bei Abschluss der Verträge war beabsichtigt, dass diese nur bis zum Inkrafttreten des Zugangserschwe- rungsgesetzes, ZugErschwG, Gültigkeit haben sollten. Soweit die vertraglichen Verpflichtungen nicht schon we- gen des Inkrafttretens des ZugErschwG erlöschen, wer- den die Verträge daher BKA-seitig zeitnah und unter Hin- weis auf das Inkrafttreten des ZugErschwG aufgekündigt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 15): Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass auf die tech- nischen Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Inter- netseiten mit kinderpornografischem Material, welche im Zuge der zwischen den Providern und dem Bundeskriminal- amt abgeschlossenen Verträge von den Providern bereitge- stellt wurden, nicht zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Zuge des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, zurückgegrif- fen wird? Eine solche Nutzung ist vertraglich nicht vorgesehen. Ob und auf welchem Weg Internetserviceprovider gege- benenfalls Verfügungen auf der Grundlage von landes- rechtlichen Vorschriften wie dem Jugendmedienschutz- Staatsvertrag bisher nachgekommen sind und zukünftig nachkommen werden, liegt außerhalb des Verantwor- tungsbereichs der Bundesregierung. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa- che 17/756, Frage 21): Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz der Antwort auf die schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksa- che 17/702, es gebe noch „keine abschließende Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der deutschen Finanzauf- sicht“, zu den Äußerungen der Regierungskoalition in der Sit- zung des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2010, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, „in ihrer derzeitigen Struktur“ an die Deutsche Bundesbank angedockt werden soll (Plenarprotokoll 17/22, Seite 1912 A), und welche Überlegungen existieren in der Bundesregierung angesichts dieser Aussagen, auch künftig die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank gegenüber der Bundesregierung sicherzustellen? Die Bundesregierung hat noch keine abschließende Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der deutschen Finanzaufsicht getroffen. Ich darf Ihnen je- doch versichern, dass die Bundesregierung bei ihren Überlegungen zur Neuordnung der Finanzaufsicht selbstverständlich die europa- und verfassungsrechtlich geschützte Unabhängigkeit der Bundesbank in vollem Umfang berücksichtigen wird. Äußerungen von Mitgliedern des Deutschen Bundes- tags kommentiert die Bundesregierung im Übrigen nicht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Druck- sache 17/756, Frage 22): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2005 (A) (C) (B) (D) Wie ist die Position der Bundesregierung zu den Vorschlä- gen, im Rahmen der Neuorganisation der Finanzaufsicht in Deutschland den Verbraucherschutz als gleichberechtigtes Aufsichtsziel der Aufsichtsbehörden gesetzlich zu verankern? Die Bundesregierung misst der Verbesserung des An- leger- und Verbraucherschutzes im Finanzmarktbereich große Bedeutung zu. Der Koalitionsvertrag sieht entsprechend eine Reihe von Festlegungen und Maßnah- men vor, die selbstverständlich auch in die Überlegun- gen der Bundesregierung zur Neuordnung der Finanz- aufsicht einfließen. Abschließende Entscheidungen hat die Bundesregie- rung – wie bereits ausgeführt – noch nicht getroffen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 25): Worüber hat der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolf- gang Schäuble, konkret Vertreterinnen und Vertreter der Frak- tion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag am Mittwoch, dem 10. Februar 2010, in Bezug auf angeblich bestehende Pläne des Bundesministeriums der Finanzen im Umgang mit der Schuldenkrise informiert, und wie schätzt die Bundesre- gierung den derzeitigen Juristenstreit um die sogenannte No- bail-out-Klausel aus Art. 125 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV, ein, bzw. wie interpretiert die Bundesregierung diese Klausel im Hinblick auf die Gewährung eines finanziellen Beistandes der EU zu- gunsten eines Mitgliedstaates? Der Bundesminister der Finanzen berichtete zur Wirt- schafts- und Finanzlage in Griechenland. Konkret infor- mierte er die Anwesenden über das zum damaligen Zeit- punkt erwartete und inzwischen vom ECOFIN-Rat am 16. Februar 2010 beschlossene Maßnahmenpaket für Griechenland zum Abbau des übermäßigen Defizits im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Im Ein- zelnen handelte es sich um (a) den Beschluss zur Ver- schärfung des Defizitverfahrens, (b) die Rats-Stellung- nahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm, (c) eine Verwarnung mit Vorschlägen für ein Paket struktureller Reformen sowie (d) das von der EU-Kommission bereits eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Grie- chenland aufgrund der Statistikfalschmeldungen. Nach Art. 125 Abs. 1 AEUV haften weder die EU noch die Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaates und treten nicht für derartige Verbindlichkeiten ein. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich bisher nicht zur Auslegung des Art. 125 AEUV geäußert. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 26): Welche Lösungsstrategien würde die Bundesregierung un- terstützen, wenn das am 16. Februar 2010 auf dem Ecofin-Rat beschlossene Maßnahmenpaket zur Rettung Griechenlands vor der Zahlungsunfähigkeit nicht zielführend sein sollte, und wann gedenkt die Bundesregierung alle Fraktionen des Deut- schen Bundestages darüber zu unterrichten? Die Bundesregierung vertraut fest darauf, dass Grie- chenland mit seinem europäisch abgestimmten strikten Konsolidierungskurs das Vertrauen der Finanzmärkte stärken wird. Griechenland erbittet keine finanzielle Un- terstützung, was beim ECOFIN-Rat am 16. Februar 2010 bekräftigt wurde. Die Frage von finanziellen Hilfen stellt sich damit nicht. Die Europäische Kommission wird in enger Zusam- menarbeit mit der Europäischen Zentralbank und unter Einbindung der Expertise aus dem Internationalen Wäh- rungsfonds die Umsetzung der griechischen Konsolidie- rungsanstrengungen überprüfen. Griechenland ist ver- pflichtet, bereits bis zum 16. März 2010 einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie es seine Ziele zur Haus- haltssanierung in diesem Jahr erreichen will. Sollte sich herausstellen, dass das Defizitziel für 2010 verfehlt wer- den könnte, so ist Griechenland aufgefordert, bereits in diesem Bericht notwendige zusätzliche Maßnahmen, ge- gebenenfalls sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite, zu ergreifen. Der griechische Minister- präsident Papandreou hat beim informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU am 11. Februar 2010 zugesagt, dass Griechenland alles daran setzen werde, das Defizit in diesem Jahr wie geplant zu redu- zieren, so wie es auch das inzwischen verschärfte Defi- zitverfahren im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstums- paktes vorsieht. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben bei ih- rem genannten Treffen Griechenland aufgefordert, seine öffentlichen Finanzen auf einen nachhaltigen Pfad zu- rückzuführen. Von diesem Treffen ist ein deutliches Sig- nal ausgegangen, dass die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission die griechische Verpflich- tung zu einem Defizitabbau um 4 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr für ausreichend und richtig halten. Die Staats- und Regierungschefs er- klärten ferner, dass die Mitgliedstaaten der Eurozone bei Bedarf entschiedene und koordinierte Maßnahmen ergrei- fen, um die finanzielle Stabilität der Eurozone als Einheit zu sichern. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag re- gelmäßig und zeitnah über die Entwicklungen bezüglich Griechenlands. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 27): Welche Anforderungen im Hinblick auf Anreizsysteme stellt die BaFin an die Finanzberatung? Die Anforderungen an Anreizsysteme bei der Finanz- beratung sind für Wertpapierdienstleistungsunternehmen 2006 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) in § 31 d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fest- gelegt. Diese Vorschrift regelt, unter welchen Vorausset- zungen ausnahmsweise Zuwendungen Dritter zulässig sind und stellt insbesondere die Pflicht zur Offenlegung der Zuwendungen gegenüber Kunden auf. Anreizsysteme bei der Anlageberatung unterliegen auch den organisatorischen Anforderungen an Wertpa- pierdienstleistungsunternehmen nach § 33 WpHG. Diese organisatorischen Anforderungen wurden von der Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Min- destanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) näher konkretisiert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 28): In welcher Weise möchte die Bundesregierung die Haf- tung für Produkt und Vertrieb im Anlegerschutz – Koalitions- vertrag – verschärfen? Zu dem sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden Auftrag zur Verschärfung der Haftung für Produkte und Vertrieb verweist die Bundesregierung auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Ab- geordneten Caren Lay Nr. 395 für den Monat Januar 2010. Die Prüfungen dauern an, konkrete Gesetzesvor- schläge müssen noch erarbeitet werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 30): Was wird die Bundesregierung tun, damit die bei der Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft, FuB, der Kredit- anstalt für Wiederaufbau liegenden 1 744 offenen DDR-Versi- cherungsfälle im Interesse der geschädigten Personen zeitnah bearbeitet und entschieden werden (siehe „Alte Schäden, neue Leiden“ in der Leipziger Volkszeitung vom 17. Februar 2010)? Die Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH, FuB, bearbeitet im Auftrag der KfW als Rechtsnachfol- gerin der Staatlichen Versicherung der DDR in Abwick- lung, SinA, die noch offenen Schadensfälle aus den Bereichen Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeughaft- pflichtversicherung und Unfallversicherung. Bei den gegenwärtig vorliegenden noch offenen 1 744 Versicherungsfällen handelt es sich jedoch in aller Regel nicht um „Neufälle“, bei denen eine grundsätzli- che Entscheidung über das Bestehen von Ansprüchen getroffen werden müsste. Vielmehr handelt es sich um Fälle, die bereits seit dem Zeitpunkt der jeweiligen Schä- digung, welche regelmäßig vor dem 31. Dezember 1990 liegt, teilweise aber auch Jahrzehnte zurückliegen kann, einer laufenden Bearbeitung und Regulierung unterlie- gen. Da auch Geschädigte betroffen sind, die in den spä- ten 1980er-Jahren geboren wurden, wird die laufende Regulierung – insbesondere bei laufenden Rentenan- sprüchen – teilweise noch viele Jahre andauern. Die Bearbeitung beinhaltet, die von den Geschädigten geltend gemachten Einzelansprüche, welche auf das je- weilige Schadensereignis gestützt werden, zu prüfen und, soweit sie sich als rechtlich begründet und nicht be- reits verjährt erweisen, zu erfüllen. Dabei kann es um die Anpassung laufender Leistungen, wie etwa Schaden- ersatzrenten zum Ausgleich von Erwerbsschäden und Mehraufwendungen, oder einmalige bzw. unregelmäßig anfallende Leistungsansprüche gehen. Die Bearbeitung der einzelnen Vorgänge erfolgt dabei sachgerecht und zeitnah. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 31): An wen wurde der Auftrag zur Erstellung von Energiesze- narien für das Energiekonzept der Bundesregierung vom Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie vergeben – Projekt Nr. 12/10 –, und welcher Zeitplan, insbesondere welches Enddatum der Auftragsausführung, ist für den Auf- trag – bitte mit vollständiger Angabe aller wesentlichen Etap- pen bzw. Zwischenabnahmen – vorgesehen? Der Dienstleistungsauftrag 12/10 „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ ist in Ab- stimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Rahmen eines beschleunigten Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben worden. Die Aufforderung zur Abgabe der Interessenbe- kundung ist am 18. Januar 2010 veröffentlicht worden. Termin zur Abgabe der Interessenbekundung war der 29. Januar 2010. Das Vergabeverfahren läuft noch. Der Auftrag ist noch nicht vergeben worden. Nach Abstimmung mit dem BMU ist derzeit folgen- der Zeitplan vorgesehen: 15. Mai 2010: Vorlage eines Zwischenberichts; Ende Juni 2010: Vorlage des Haupt- berichts; Herbst 2010: Ergänzende Analysen. Die gesamte Laufzeit des Projekts beträgt neun Mo- nate ab Auftragsbeginn. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Druck- sache 17/756, Fragen 33 und 34): Welches Bundesministerium führt für die Bundesregie- rung die Verhandlungen über die Zukunft des Internet-Gover- nance-Forum, IGF, und welche Position vertreten Deutsch- land und die anderen europäischen Regierungsvertreter bei diesen Verhandlungen? Stimmen Berichte, nach denen bei den Verhandlungen zum IGF die Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Nichtregierungsorganisationen bei der zukünfti- gen Arbeit des IGF infrage steht, und, wenn ja, welche Posi- tion vertritt die Bundesregierung dazu? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2007 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 33: Innerhalb der Bundesregierung führt das Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Technologie in Abstim- mung mit den anderen Ressorts die Verhandlungen über die Zukunft des Internet-Governance-Forums. Die Einrichtung eines Internet-Governance-Forums wurde 2005 beim Weltgipfel zur Informationsgesell- schaft in Tunis beschlossen. Dieses Mandat endet mit dem fünften IGF, das in diesem Jahr in Vilnius stattfin- den wird. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wurde vom Weltgipfel aufgefordert zu prüfen, ob über diesen ursprünglich vorgesehenen Fünfjahreszeitraum hinaus eine Fortführung des IGF wünschenswert sei. Auf der Basis dieser Empfehlung soll die Generalver- sammlung der Vereinten Nationen dann entscheiden. Das bisherige IGF hat sich aus Sicht der Bundesregie- rung als innovativer Ansatz bewährt. Es stellt eine Dis- kussionsplattform dar, bei der Regierungsvertreter, Un- ternehmensvertreter und Vertreter der Zivilgesellschaft über wichtige Fragen des Managements des Internets be- raten können. Für den offenen Meinungs- und Informa- tionsaustausch nützlich erwiesen hat sich hierbei, dass das IGF keine verhandelten Ergebnisse ausarbeiten muss. Gleichwohl haben die Diskussionen wichtige An- regungen für die weitere politische Diskussion geliefert. Die deutschen Regierungsvertreter haben sich daher, wie auch die Vertreter der anderen EU-Länder, für eine Fortführung des IGF ausgesprochen. Angeregt wurden lediglich Verbesserungen im Rahmen der bestehenden Grundkonzeption, wie etwa eine stärkere Sichtbarkeit der in den Workshops und Sitzungen des IGF dargestell- ten Sachverhalte. Diese Haltung haben die schwedische Ratspräsidentschaft – vertreten durch den Minister für Kommunikation – und Kommissarin Reding in einen gemeinsamen Brief an den UN-Generalsekretär Ban Ki-moon Ende Dezember 2009 im Namen der 27 EU- Mitgliedstaaten wiederholt. Zu Frage 34: Verhandlungen, wonach die Teilnahme von Nichtre- gierungsorganisationen an künftigen Internet-Gover- nance-Foren ausgeschlossen werden sollten, gibt es ge- genwärtig nicht. Die Befürchtungen beziehen sich offensichtlich auf das zurzeit diskutierte Verfahren zur Vorbereitung der Empfehlung des Generalsekretärs der Vereinten Natio- nen gegenüber der Generalversammlung über die Fort- führung des IGF. Vertreter von Nichtregierungsorganisa- tionen befürchten eine Verminderung ihres Einflusses, wenn der vom Vorsitzenden des letzten IGF in Sharm el- Sheik, dem chinesischen Leiter der Abteilung für wirt- schaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen UNDESA, vorzulegende Bericht nicht wie ur- sprünglich geplant der Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung, CSTD, sondern direkt dem der CSTD übergeordneten Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, ECOSOC, vorge- legt wird. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Zivilge- sellschaft sind bei Diskussionen im CSTD weniger for- mell und daher stärker ausgeprägt als bei ECOSOC. Daher gibt die nunmehr ins Auge gefasste Verfahrens- weise Anlass zu der Befürchtung, die Entscheidung könnte im chinesischen Sinne geprägt werden. China ist eines der wenigen Länder, die sich bisher offen gegen eine Verlängerung des IGF in der gegenwärtigen Form ausgesprochen haben. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Beteili- gung von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen von großer Bedeutung für das Internet-Governance-Forum. Diese Haltung wird sie auch in den anstehenden Diskussionen in den zustän- digen Gremien der Vereinten Nationen vertreten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 35): Wie bewertet die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Auffassung ihres Stellvertreters Dr. Guido Westerwelle, dass die Diskussion über das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts „sozialistische Züge“ habe, und sieht sie in sei- ner These „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand ver- spricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein“ (Die Welt vom 11. Februar 2010) analog zum Ende des Römischen Reiches den drohenden Zerfall der Bundesrepublik Deutschland he- raufbeschworen? Die die Regierung tragenden Fraktionen haben sich im Koalitionsvertrag „Wachstum, Bildung, Zusammen- halt“ verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsu- chende weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung hat die dazu erforderlichen Schritte eingeleitet. Sie wird die Koalitionsvereinbarung umsetzen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 37): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – insbesondere für die anstehende Neuregelung der Hartz-IV- Sätze – aus dem jetzt bekannt gewordenen OECD-Vergleich, laut dem die finanzielle Absicherung von Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen europä- ischen Staaten eher gering ausfällt? Bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts zu den Regelleistungen entwickelt die Bundesregierung ein den Vorgaben des Gerichts entspre- chendes sachgerechtes und transparentes Konzept und berücksichtigt dabei alle notwendigen Gesichtspunkte. Der OECD-Vergleich belegt, dass die finanzielle Ab- sicherung von Arbeitslosen in Deutschland, abhängig von Haushaltstypen und der Dauer der Arbeitslosigkeit, unterschiedlich hoch, aber keinesfalls unterdurchschnitt- lich ausfällt. Deutschland sichert Alleinerziehenden und Familien mit Kindern höher ab als Alleinstehende. Dies gilt auch für Langzeitarbeitslose, bei denen allerdings 2008 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) die durchschnittliche Lohnersatzquote geringer ausfällt. Dies hat nicht zuletzt auch etwas damit zu tun, dass das von der OECD zugrunde gelegte Konzept der Einkom- mensbestimmung zu einer statistischen Verzerrung führt. Bei einem vergleichsweise sehr hohen Durchschnitts- lohn für Deutschland sind niedrige Lohnersatzraten die Folge. Im Übrigen ist ein vergleichsweise geringes Absiche- rungsniveau von Langzeitarbeitslosen – also Leistungen im SGB II – nur die eine Seite der Medaille. Dem stehen erhebliche Bemühungen um Aktivierung und Wieder- eingliederung für Hilfebedürftige gegenüber. Es gilt der Grundsatz des Fordern und Förderns. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 38): Inwiefern ergeben sich nach Meinung der Bundesregie- rung – als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen – aus der UN-Behindertenrechtskonvention neue Anforderun- gen an die Komplexleistung Frühförderung und ihre entspre- chende Verordnung zur Umsetzung der §§ 30 und 56 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, und inwiefern konnte nach Ansicht der Bundesregierung das gemeinsame Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia- les und des Bundesministeriums für Gesundheit zur Komplex- leistung Frühförderung vom Juni 2009 dazu beitragen, die aufgeworfenen Fragen, insbesondere zum Anwendungsbe- reich dieser Regelungen, zum Inhalt der Komplexleistung Frühförderung und zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der verantwortlichen Rehabilitationsträger, zu klären? Die VN-Behindertenkonvention stellt nach Ansicht der Bundesregierung keine Anforderungen an die Kom- plexleistung Frühförderung, die über die bestehenden Regelungen der §§ 30 und 56 des Neunten Buches So- zialgesetzbuch und die Frühförderungsverordnung hi- nausgehen, da die Erbringung der Komplexleistung dort umfassend geregelt ist. Die Bundesregierung erwartet im Übrigen, dass das gemeinsame Rundschreiben vom BMG und BMAS zur Komplexleistung Frühförderung dabei hilft, Fragen, die sich bei der praktischen Handha- bung der normativen Vorgaben ergeben haben, zu beant- worten und entstandene Probleme zu beseitigen. Das BMAS beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2010 ei- nen runden Tisch mit den zuständigen Rehabilitations- trägern, den Leistungserbringern und Verbänden behin- derter Menschen zu veranstalten, um Informationen darüber zu gewinnen, ob die in dem gemeinsamen Rund- schreiben enthaltenen Hinweise praktische Auswirkun- gen gehabt haben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 39): Welche Projekte und Maßnahmen des Bundes zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskonvention sind im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2010 finanziell – bitte Projekte und Maßnahmen, zuständiges Bundesministerium und Höhe der geplanten Mittel nennen – untersetzt? Für die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ein- zelplan 11 des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2010 folgende Mittel veranschlagt: Im Kapitel 1102 Titel 684 68 „Förderung der Unab- hängigen Stelle nach Art. 33 Abs. 2 des VN-Überein- kommens über die Rechte von Menschen mit Behinde- rungen sowie Entwicklung eines Aktionsplans zur künftigen Behindertenpolitik“: 828 000 Euro. Hierbei sind für die Unterhaltung der Unabhängigen Stelle Haus- haltsmittel in Höhe von 433 000 Euro und für die Ent- wicklung des Aktionsplans in Höhe von 395 000 Euro vorgesehen. Die in diesem Titel veranschlagten Mittel sind noch nicht einzelnen Projekten und Maßnahmen und/oder Ressorts zugeordnet. Sie werden erst im Rah- men der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Ver- bänden konkretisiert. Zusätzlich sind im Kapitel 1102 Titel 684 64 „eGo- vernment Leistungen zur Teilhabe behinderter Men- schen“ weitere 100 000 Euro für die Umsetzung des Übereinkommens vorgesehen. Die in diesem Titel ver- anschlagten Haushaltsmittel sind für die Onlineunter- stützung des Aktionsplanes, insbesondere für den Auf- bau einer Informations- und Kommunikationsplattform vorgesehen. Im Rahmen der dem Beauftragten der Bundesregie- rung für die Belange behinderter Menschen übertrage- nen Aufgaben der Koordinierungsstelle nach Art. 33 des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden im Berichterstattergespräch 2010 für die Einsetzung eines Beirates Haushaltsmittel in Höhe von 55 000 Euro beantragt. Dafür soll in Kapitel 1101 der neue Titel 526 13 geschaffen werden. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang der Aufbau einer speziellen Internetplattform zur Information der Öffentlichkeit erforderlich, für die bei Titel 542 11, Soll nach dem Regierungsentwurf 2010: 200 000 Euro, ebenfalls in den Berichterstattergesprächen zusätzlich 50 000 Euro beantragt wurden. Diese Beträge sind im jetzigen Haushaltsentwurf 2010 noch nicht enthalten. Eine Entscheidung über die Bereitstellung dieser Be- träge wird im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zum Haushalt 2010 erwartet. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zum Haushalt 2010 können zudem zum Haushaltsansatz noch Änderungen erfolgen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 40): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2009 (A) (C) (B) (D) Wie würde sich eine höhere Zahl von Optionskommunen mit den Ergebnissen der sogenannten 6-c-Evaluierung vertra- gen, die laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Argen eine bessere Bilanz in Bezug auf Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Integration in bedarfsdeckende Be- schäftigung bescheinigt, und auf wie hoch schätzt die Bundes- regierung den fiskalischen Verlust, der sich aus den Integrati- onsdefiziten der Optionskommunen in Bezug auf den ersten Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Argen – bitte die fehlenden jährlichen Gesamteinnahmen nach Art der Mindereinnahmen und, wenn möglich, monatlich je Bedarfsgemeinschaft ange- ben – ergibt? Eine solche Schätzung ist der Bundesregierung nicht möglich. Die im Rahmen der umfangreichen Untersu- chungsarbeiten der genannten Evaluation vom ifo-Institut durchgeführten Analysen zur Ermittlung von gesamtfis- kalischen Effekten wurden mithilfe eines sehr komplexen Modells generiert. Dabei wurden zwei hypothetische Si- tuationen miteinander verglichen. Einmal wurde die Situ- ation konstruiert, nach der die Grundsicherung für Arbeitsuchende in ganz Deutschland nur durch Arbeitsge- meinschaften, Argen, durchgeführt würde. Zum anderen wurde die Situation konstruiert, es gäbe in Deutschland nur zugelassene kommunale Träger. Bei der statistischen Schätzung des gesamtfiskalischen Effekts wurden dann bestimmte Werte für eine hypothetische Arge mit be- stimmten Werten eines hypothetischen zugelassenen kommunalen Trägers hochgerechnet und verglichen. Die Datenbasis stammt aus dem Jahr 2007. Die ermittelten Er- gebnisse sind als Tendenzaussagen auf der seinerzeitigen Datengrundlage zu werten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 41): Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes sind der Bundesregierung bekannt über die fehlende Leistungs- transparenz und fehlende Kontroll- und Steuerungsmöglich- keiten des Bundes bei der Finanzierung der verschiedenen Leistungen des SGB II im Bereich der kommunalen Träger, und wie oft wurden seit Einführung von Hartz IV bei den drei verschiedenen Grundsicherungsmodellen – Arbeitsgemein- schaften, kommunale Träger, getrennte Aufgabenwahrneh- mung – Mittel aus dem Eingliederungstitel zweckentfrem- det – bitte jeweils einzeln für die Grundsicherungsmodelle antworten und auch Höhe der zweckentfremdeten Mittel in Euro angeben – verwendet? Der Bundesrechnungshof beanstandet bei der Aufga- benwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsu- chende durch die zugelassenen kommunalen Träger im Wesentlichen, dass Finanz- und Durchführungsverant- wortung auseinanderfallen. Der Bund habe weder Steue- rungs- noch Aufsichtsbefugnisse. Dieser Zustand werde seiner Finanzverantwortung nicht gerecht. Der Bund müsse vielmehr in die Lage versetzt werden, die ihn tref- fenden finanziellen Risiken zu kontrollieren. Hinzu kommen nach Ansicht des Bundesrechnungshofes Män- gel in der Transparenz. Die zugelassenen kommunalen Träger würden nicht alle notwendigen Daten an den Bund übermitteln. Für den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrneh- mung besteht Rechts- und Fachaufsicht des Bundes. Der Bund hat insoweit die Möglichkeit, Fehlentwicklungen zu korrigieren, indem er im Rahmen der Aufsicht steu- ernd eingreift. Für die zugelassenen kommunalen Träger obliegt den Ländern – trotz der Finanzverantwortung des Bundes – die Aufsicht. Der Bund übt die Finanzkont- rolle aus und führt dazu Prüfungen durch. Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger hat die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages bereits dreimal über Umfang und Inhalt der Prüfungen berichtet (Drucksache Haushalts- ausschuss 16(8)3434,16(8)4563 und 17(8)151). Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 44): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorstoß des Le- bensmitteldiscounters Lidl, der die Einführung von Mindest- löhnen im Handel fordert, und wird die Bundesregierung der Forderung von Lidl folgen, Mindestlöhne im Handel einzu- führen? Die Vereinbarung von tariflichen Mindestlöhnen im Einzelhandel ist Sache der zuständigen Tarifvertragspar- teien. Diese handeln dabei autonom und ohne Einfluss der Bundesregierung. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 45): Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Jugendlicher unter 25 Jahren – soweit er sich nicht in Ausbildung befin- det – den Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzli- chen Krankenkasse verliert und auch kein Kindergeld erhält? Ja, der Bundesregierung ist bekannt, unter welchen Voraussetzungen Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mehr über die Fami- lienversicherung gesetzlich krankenversichert sind: Kin- der sind ohne weitere Voraussetzung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Darüber hinaus sind sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres famili- enversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familien- versichert. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass El- tern volljähriger Kinder, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet und keinen Ausbildungsplatz haben, einen An- spruch auf Kindergeld haben können. Voraussetzung ist, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt bemüht und hierfür ent- sprechende Nachweise erbringt. 2010 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Die weiteren Fragen werden dahin gehend verstan- den, dass die Fragestellerin wissen möchte, ob es zu- trifft, dass die nicht hilfebedürftigen Eltern eines Kindes, das im elterlichen Haushalt lebt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für den Jugendlichen zu tragen ha- ben. Nach der geltenden Rechtslage – Bedarfsanteilsme- thode – können die Eltern nur dann nicht hilfebedürftig sein, wenn auch der im Haushalt lebende Jugendliche nicht mehr hilfebedürftig ist. Sofern der Jugendliche nach den Voraussetzungen des § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht mehr familienversichert ist, hängt seine Versicherungspflicht oder freiwillige Mit- gliedschaft von den Voraussetzungen der §§ 5 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Mitglieder der ge- setzlichen Krankenversicherung haben auch Beiträge zu zahlen. Der Regelfall ist, dass der Versicherungspflich- tige seine Beiträge ganz oder teilweise selbst zu tragen hat, §§ 249 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Eine Beitragstragungspflicht der Eltern ist nicht ge- regelt. Davon unberührt bleiben eventuell bestehende unterhaltsrechtliche Verpflichtungen der Eltern. Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung daher nicht. Die geltende Differenzierung bei der Familienver- sicherung von Kindern ist sachgerecht. Die beitragsfreie Mitversicherung stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der eigenen Beitragspflicht dar und bedarf daher be- grenzender näherer Regelungen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) (Drucksache 17/756, Fragen 46 und 47): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, dass Anträge von Beziehern von ALG II oder Sozialgeld zur Übernahme des Zusatzbeitrages von Krankenkassen bevor- zugt behandelt werden müssen, damit die Betroffenen im Falle einer Ablehnung ihr Sonderkündigungsrecht bei den Krankenkassen wahrnehmen können? Wenn ja, ist aus Sicht der Bundesregierung ein bürokrati- scher Mehraufwand zu erwarten, und wie hoch wird dieser eingeschätzt? Nein, eine bevorzugte Behandlung von Anträgen auf Übernahme der Zusatzbeiträge ist nicht erforderlich. Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch räumt diesem Anspruch keine höhere Priorität als den Leistungen Arbeitslosen- geld II und Sozialgeld ein. Der Antrag ist im Übrigen nicht bei der Krankenkasse zu stellen sondern beim Trä- ger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zusatzbeiträge können nach § 26 Absatz 4 des Zwei- ten Buches Sozialgesetzbuch übernommen werden, wenn der Wechsel der Krankenkasse für die Hilfebedürf- tigen eine besondere Härte darstellen würde. Das Kündigungsrecht nach § 175 Absatz 4 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch setzt keine ablehnende Entscheidung des Träger der Grundsicherung für Arbeit- suchende voraus. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 48): Auf Grundlage welcher neuen Erkenntnisse geht das Bun- desministerium für Arbeit und Soziales von bis zu 32 000 be- troffenen Personen aus, die seit dem 1. Januar 2009 ALG II beantragt und bezogen haben und privat krankenversichert und von der Regelung des neuen § 26 Abs. 2 Satz 1 SGB II betroffen sind, die nur einen – oftmals nicht kostendecken- den – Zuschuss des Trägers der Grundsicherung zu den ent- stehenden Krankenversicherungskosten vorsieht, nachdem das Bundesministerium zuvor auf zwei entsprechende Anfra- gen geantwortet hatte, diesbezügliche Informationen nicht ge- ben zu können, und wann gedenkt die Bundesregierung die Regelungslücke für privat krankenversicherte ALG-II-Bezie- her zu schließen (vergleiche Berliner Zeitung vom 18. Fe- bruar 2010 sowie die Antworten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Fragen 25 auf Bundestagsdrucksa- che 16/13965 und 69 auf Bundestagsdrucksache 17/382)? Die Bundesregierung hat sich zwischenzeitlich darum bemüht, die Zahl der Personen näherungsweise zu ermit- teln, die von der Regelung des neuen § 26 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) betrof- fen sein könnten. Die Zahl der privat versicherten Hilfe- bedürftigen wird im Rahmen der Grundsicherungsstatis- tik nicht erfasst. Es kann lediglich die Zahl der KV- Zuschussbezieher nach § 26 SGB II differenziert aus- gewiesen werden, die Zuschüsse zu einer PKV oder aber zur freiwilligen GKV erhalten. Ergebnis gemeinsamer Erörterungen zwischen den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit unter Einbeziehung von Informationen der Krankenversicherungsträger ist, dass im Jahr 2009 vermutlich von vergleichsweise weni- gen privat krankenversicherten Hilfebedürftigen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgegangen wer- den kann, rund 11 000. Vor dem Hintergrund der Ent- wicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfte die Zahl im Jahr 2010 auf – sehr grob geschätzt – rund 32 000 ansteigen. Innerhalb der Bundesregierung finden derzeit Ab- stimmungsprozesse zur Lösung der Problematik statt. Genaue Aussagen zum Zeitplan einer gesetzlichen Än- derung sind daher noch nicht möglich. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 49): Wie viele Grundsicherungsstellen – bitte gegliedert nach Bundesländern darstellen – sind konkret von der in § 1 Abs. 4 der Eingliederungsmittel-Verordnung 2010 festgelegten Be- grenzung der Mittel für die JobPerspektive nach § 16 e SGB II betroffen, und wie viele geplante und oftmals bereits zuge- sagte zusätzliche Förderplätze der JobPerspektive können durch diese Begrenzung nicht realisiert werden (vergleiche Ausschussdrucksache 17(11)37)? Die nach § 1 Abs. 4 EinglMV 2010 zugeteilten Mittel in Höhe von voraussichtlich 700 Millionen Euro dürfen – im Gegensatz zum Vorjahr – von den Grundsiche- rungsstellen nicht verstärkt werden. Von dieser Begren- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2011 (A) (C) (B) (D) zung sind insoweit alle Grundsicherungsstellen betrof- fen. Damit jedoch alle Grundsicherungsstellen die Finan- zierung der laufenden Förderfälle sicherstellen können, gilt Folgendes: Die Grundsicherungsstellen, die für 2010 bereits in höherem Umfang Verpflichtungen für die Leis- tungen nach § 16 e SGB II eingegangen sind, als sie Mit- tel für die JobPerspektive zugeteilt bekommen, erhalten die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur Ausfinanzie- rung der laufenden Fälle aus ihrem „klassischen“ Ein- gliederungsbudget zugeteilt. Betroffen sind 93 Grund- sicherungsstellen in 13 Bundesländern: – je eine in Brandenburg und Schleswig-Holstein sowie die Hansestadt Hamburg – zwei im Saarland – drei in Thüringen – vier in Rheinland-Pfalz – fünf in Sachsen – sechs in Hessen – sieben in Niedersachsen und Baden-Württemberg – zehn in Berlin – 22 in Bayern – 24 in Nordrhein-Westfalen Infolge der Umschichtungen beträgt das voraussicht- liche Gesamtbudget für die JobPerspektive 2010 rund 768 Millionen Euro. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales lie- gen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die betroffenen Grundsicherungsstellen tatsächlich verbindliche Förder- zusagen für 2010 an Arbeitgeber erteilt haben, die nun- mehr nicht realisiert werden können. Diese dürfte es nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch nicht gegeben haben. Denn sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die zugelassenen kommunalen Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden mit Schreiben vom 30. Januar 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2009 darüber informiert, dass das Verfahren zur Ermitt- lung und Verteilung des Budgets für Leistungen nach § 16 e SGB II noch nicht festgelegt ist und die in der Eingliederungsmittelverordnung 2009 festgelegten Ver- teilungsmaßstäbe keine Präjudiz für spätere Haushalts- jahre hat. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 50): Wie bewertet die Bundesregierung die geplante zusätzli- che Aufstockung der Exportförderung um 3 Millionen Euro auf insgesamt 6 Millionen Euro – in diesem Jahr – bei Kür- zung der Mittel für den Ökolandbau um 3,3 Millionen Euro vor dem Hintergrund, dass der Weltagrarbericht 2008 gerade nicht die exportorientierte, industrielle Landwirtschaft, son- dern die bäuerlich organisierten Betriebe als die „wichtigsten Garanten und die größte Hoffnung einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Lebensmittelversorgung von künftig 9 Milliarden Menschen und die beste Grundlage hin- länglich widerstandsfähiger Anbau- und Verteilungssysteme“ (vergleiche „Wege aus der Hungerkrise – die Erkenntnisse des Weltagrarberichts und seine Vorschläge für eine Landwirt- schaft von morgen“, Seite 12 – www.weltagrarbericht.de) aus- weist? Lassen Sie mich zunächst ein Missverständnis aufklä- ren: Nach der Beschlusslage des Haushaltsausschusses vom 10. Februar 2010 ist nicht vorgesehen, die Mittel für „den Ökolandbau“ zu kürzen. Vorgesehen ist allerdings, die Verpflichtungsermäch- tigungen für das „Bundesprogramm Ökologischer Land- bau“, BÖL, für die Jahre 2011 bis 2013 um insgesamt 3,3 Millionen auf nunmehr 9,5 Millionen Euro abzusen- ken. Die Verpflichtungsermächtigungen sind – auch nach der Absenkung – höher als die im Jahre 2009 in Anspruch genommenen. Damit können nach wie vor in ganz erheblichem Um- fang gerade auch mehrjährige Forschungsvorhaben zum Ökolandbau gefördert werden. Das Programm ist sehr gut aufgestellt und der Schwerpunkt auf dem Bereich Forschung kann gehalten werden. BMELV wird durch haushälterische Bewirtschaftungsmaßnahmen sicherstel- len, dass es nicht zu Einschränkungen bei der Durchfüh- rung von Maßnahmen und mehrjährigen Forschungspro- jekten im Bundesprogramm kommen wird. Nun zur geplanten Aufstockung der Mittel für die Ex- portförderung: Die deutsche Landwirtschaft erlöst jeden fünften Euro im Export; die deutsche Ernährungswirtschaft so- gar jeden vierten Euro. Die Ausfuhren sind damit von großer Bedeutung für die deutschen Produzenten und die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der ge- samten Agrar- und Ernährungswirtschaft – insbesondere in den ländlichen Räumen. Angesichts einer zunehmenden Sättigung des EU- Binnenmarktes in traditionellen Marktsegmenten rücken neue Märkte wie zum Beispiel für Bio-Produkte sowie Drittlandsmärkte mit stark wachsender Kaufkraft zuneh- mend in den Vordergrund. Es gilt, bestehende Märkte zu pflegen und neue Wachstumsmärkte sowohl im EU-Bin- nenmarkt als auch in boomenden Drittstaaten zu er- schließen. Zur Wahrung ihrer Absatzchancen brauchen deutsche Unternehmen, die ganz überwiegend klein und mittelständisch strukturiert sind, die gleiche Unterstüt- zung wie ihre ausländischen Wettbewerber. Die im Koalitionsvertrag verankerte Verstärkung der Absatzförderung deutscher Agrarprodukte auf internati- onalen Märkten wird als eine der Kernaufgaben des BMELV umgesetzt. Der Haushalt 2010 schafft unter an- derem mit der Einrichtung des Haushaltstitels „Maßnah- men zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich“ die finanziellen Voraus- setzungen: – Für die Durchführung von Marktanalysen, Export- fachveranstaltungen und zur Förderung von Maßnah- men der Wirtschaft sind für das Jahr 2010 – auch vor 2012 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) dem Hintergrund des Wegfalls der CMA – 6 Millio- nen Euro vorgesehen. Damit soll die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft – und hier insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen – bei der Erschließung neuer Export- märkte unterstützt werden. – Konkrete Exportförderprojekte wie die Einbindung der CMA-Auslandskompetenz in die Auslandshan- delskammern werden bereits umgesetzt. Auch der deutsche Ökolandbau kann diese Möglichkeiten nut- zen. – Es ist mir wichtig zu betonen, dass die BMELV- Außenwirtschaftsförderung partnerschaftlich und kei- neswegs „einseitig“ angelegt ist. Unser Aktionsplan „Chancen auf globalen Märkten nutzen“, der die we- sentlichen Leitlinien der Agrarexportförderung dar- legt, enthält zahlreiche Vorhaben, mit denen die land- wirtschaftliche Produktion in unseren Partnerländern unterstützt werden soll. Ich nenne als Beispiele die er- folgreichen deutschen Agrarzentren in Russland, in der Ukraine oder demnächst in Äthiopien. Gemein- sam mit der deutschen Wirtschaft wird in hohem Maße Transfer von angepasster Technologie und von Know-how zur Steigerung der dortigen Produktion geleistet. In diesen Ländern entsteht Wertschöpfung, und es wird ein konkreter Beitrag zur Sicherung der Welternährung geleistet. – Schließlich sind im Aktionsplan Exportförderung auch einige Exportförderaktivitäten für die Biobran- che festgelegt, wie zum Beispiel die Messebeteili- gung des BMELV an der Biofach in Shanghai. – Mein Appell geht daher an die gesamte Agrar- und Ernährungsbranche, die staatlichen Angebote zur Si- cherung von Exportchancen konstruktiv zu nutzen. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 51): Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, mit Blick auf zunehmende Umwelt- und Trinkwasserprobleme durch die Ausbringung heimischer Wirtschaftsdünger und insbeson- dere der zusätzlich aus den Niederlanden importierten Gülle, den durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz erstellten und mit den Ländern abgestimmten Entwurf einer Verbringungsordnung für Wirt- schaftsdünger abzulehnen und nicht dem Bundesrat zuzulei- ten? Die Bundesregierung misst dem Schutz der Gewässer große Bedeutung bei und hat mit der Düngeverordnung neue Regeln der guten fachlichen Praxis beim Düngen erlassen, die auch die EG-Richtlinie zum Schutz der Ge- wässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirt- schaftlichen Quellen umsetzen. Gleichzeitig ist sie auch im Düngerecht bestrebt, unzumutbare bürokratische Be- lastungen der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Die Länder sehen für den Vollzug des Düngerechts, für den sie zuständig sind, die Notwendigkeit einer Ver- ordnung über das Inverkehrbringen und die Beförderung von Wirtschaftsdüngern. Der Bundesrat berät derzeit über einen entsprechenden Antrag des Landes Nord- rhein-Westfalen für eine Verbringensverordnung. Nach derzeitigem Stand wird der Bundesrat in seiner Plenar- sitzung am 26. März 2010 über den Antrag beschließen. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD) (Druck- sache 17/756, Fragen 52 und 53): Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher- heit, BVL, als nachgeordnete Behörde bereit erklärt, außerge- richtlich mit der Firma Monsanto über das von Bundesminis- terin Ilse Aigner im April 2009 ausgesprochene bundesweite Anbauverbot für die Maissorte MON810 bzw. die Klage Monsantos gegen dieses Anbauverbot zu verhandeln und das Gerichtsverfahren „ruhend“ zu stellen? Worüber genau soll verhandelt werden, und wie wird bei den Verhandlungen für Transparenz und für die Wahrung der gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Firma Mon- santo höherrangigen Interessen der Verbraucher und des Um- weltschutzes gemäß dem Vorsorgeprinzip gesorgt? Es trifft nicht zu, dass das Bundesministerium für Er- nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi- cherheit die Absicht haben, außergerichtlich über das vom BVL verfügte Anbauverbot für die Maissorte MON810 zu verhandeln. Die Firma Monsanto hatte einen Antrag gestellt, das Klageverfahren gegen die Verbots- verfügung für MON810 ruhen zu lassen. Da die Verbots- verfügung nach wie vor Bestand hat, hat das beklagte BVL keine Veranlassung gesehen, diesem Antrag der Klägerin zu widersprechen, und hat deshalb dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 54): Dokumentiert das Bundeswehr-Einsatzführungskommando Potsdam, wie die Amtsbezeichnung eigentlich nahelegt, jegli- che Waffenanwendung der Bundeswehr in Afghanistan sowie angeforderte oder geleistete Luftunterstüzung, so wie dies in- ternational und bei der ISAF als üblich gilt, und welche Bun- deswehrstellen dokumentieren vollständig die Tätigkeiten des Kommandos Spezialkräfte, KSK, bzw. der Task Force 47 in Afghanistan, etwa die Benennung verdächtiger Personen dort zur Tötung oder Festnahme auf sogenannten Wirkungsvor- ranglisten der NATO (vergleiche Stern 7/2010, Seite 33)? Die Überwachung der im Einsatz durchgeführten mi- litärischen Aktivitäten ist vorrangig eine Aufgabe der vorgesetzten Dienststellen innerhalb der multinationalen Führungsorganisation im jeweiligen Einsatzgebiet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2013 (A) (C) (B) (D) Dem EinsFüKdoBw obliegt grundsätzlich für alle Einsätze der Bundeswehr die Verantwortung für die Ein- haltung und Beachtung der von nationaler Seite aufge- stellten Vorgaben. Das Erfordernis einer Dokumentation jeglicher Waf- fenanwendungen der Bundeswehr in Afghanistan oder in den anderen Einsatzgebieten – dies würde zum Beispiel auch Warnschüsse umfassen – ist nicht gegeben. Ebenso besteht keine formalisierte Fortschreibeliste der durch die deutschen ISAF-Kräfte angeforderten und in der Folge gegebenenfalls geleisteten Luftnahunter- stützung, Close Air Support, Show of Force, seit Beginn des ISAF-Einsatzes im Jahr 2001. Im Fall des Einsatzes von Spezialkräften der Bundes- wehr dokumentiert das Kommando Führung Operatio- nen der Spezialkräfte, Kdo FOSK, deren sowohl ge- plante als auch durchgeführte Operationen. Im Übrigen verweise ich auch hier auf das mit den Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Ver- fahren zur Unterrichtung über den Einsatz von Spezial- kräften der Bundeswehr. Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsaus- schusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 55): Bestätigt das Bundesministerium der Verteidigung die Existenz von sogenannten Todeslisten in Afghanistan zur Eli- minierung von Taliban-Führern (laut Bericht des Stern vom 10. Februar 2010), und ist an der Ausführung auch die Bun- deswehr bzw. das KSK beteiligt? Dem Bundesministerium der Verteidigung sind keine sogenannten Todeslisten bekannt. Der häufig bewusst falsch interpretierte sogenannte Targeting-Prozess umfasst zunächst die Identifizierung und die Auswahl potenzieller militärischer Ziele, gegen die im Sinne des Auftrags eine beabsichtigte Wirkung erzielt werden soll. Bei diesen Zielen kann es sich sowohl um geografi- sche Gebiete, Einrichtungen und Objekte als auch um Personen oder Organisationen oder deren spezifische Fä- higkeiten handeln. Diese Ziele werden auf der sogenann- ten Joint Effects List, JEL, aufgeführt. Anschließend werden die Handlungsmöglichkeiten untersucht, auf welche Art und Weise gegen die identifi- zierten Ziele unter Berücksichtigung der jeweiligen Rah- menbedingungen die beabsichtigte Wirkung erreicht wer- den kann. Die Wirkungsempfehlungen des Targeting umfassen die gesamte Bandbreite des militärischen Handelns vor Ort und beschränken sich nicht ausschließlich auf die Anwendung militärischer Gewalt. Geplanten militärischen Maßnahmen gegen Einzel- personen geht eine eingehende Prüfung und Bewertung sowie ein komplexes Abstimmungs- und Genehmigungs- verfahren voraus. Zugriffsoperationen, an denen deutsche Kräfte die Verantwortung für die Anwendung militärischer Gewalt haben, die Ausführung übernehmen oder sich daran be- teiligen, erfolgen stets mit dem Ziel, die Zielperson fest- zusetzen. Bei einem möglichen Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr stehen im Vorgehen gegen Zielpersonen in den Einsatzgebieten der Bundeswehr keine Befugnisse zu, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des je- weiligen deutschen Einsatzkontingentes hinausgehen. Im Übrigen verweise ich auf das mit den Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Verfahren zur Un- terrichtung über den Einsatz von Spezialkräften der Bun- deswehr. Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsaus- schusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 56): Ist der Bundesregierung bekannt, dass es tragbare Infante- riewaffen – zum Beispiel mit Doppelhohlladungssprengköp- fen – gibt, mit denen Stahlbeton von 1 Meter Dicke durch- schlagen werden kann, und welche Schutzmöglichkeiten stehen der Bundeswehr gegen solche Waffen bei ihren Aus- landseinsätzen zur Verfügung? Die Existenz von tragbaren Infanteriewaffen dieser Art ist dem Bundesministerium der Verteidigung be- kannt. „Panzerfäuste“ und „Lenkflugkörper zur Panzerab- wehr“ gelten als Waffen, aus denen auch Hohlladungen/ Tandemhohlladungen verschossen werden können. Hohlladungen, die durch diese Waffentypen verschos- sen werden, eignen sich besonders zur Bekämpfung ge- panzerter Ziele. Die Wirkung einer Hohlladung kann durch Adaption einer Zusatzpanzerung mit Sprengstoff- einlage – sogenannte Reaktivpanzerung – bzw. aktiv/ passiver Schutzsysteme vermindert werden. Tandemhohlladungen sind primär entwickelt worden, um gegen diese Reaktivpanzerungen eingesetzt zu wer- den. Dabei löst eine kleinere Vor-Hohlladung die Reak- tivpanzerung aus, um dann die Hauptladung optimal ge- gen die Grundpanzerung wirksam werden zu lassen. 2014 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Beim Auftreffen auf ein Ziel ohne Reaktivpanzerung – wie zum Beispiel eine Stahlbetonwand – kann es bei Tandemhohlladungen zu verminderter Wirkung kom- men, da sich beide Ladungen negativ beeinflussen kön- nen. Panzerabwehrlenkflugkörper haben einen schwere- ren Gefechtskopf und höhere Wirkleistung als Panzer- fäuste, funktionieren aber nach dem gleichen Wirk- prinzip. Hier ist davon auszugehen, dass eine Stahlbetonwand durchschlagen wird. Die Bundeswehr verfolgt die Entwicklung und Her- stellung dieser Waffen wie auch die Modernisierung äl- terer Waffen gleicher Bauart mit großer Aufmerksam- keit. Die Wirkungsweise dieser Waffen und die Durch- schlagsleistungen sind bekannt. Dem setzt die Bundes- wehr in den Einsatzgebieten bauliche Verstärkungen zur Erhöhung der Wanddicke – zum Beispiel durch das nachträgliche Aufbringen von zusätzlichen Panzerplat- ten oder das Einhausen mit gefüllten Schüttgutkörben – entgegen. Darüber hinaus kann durch mechanische Frühauslösung des Gefechtskopfes, zum Beispiel durch Metallgitter, eine Initiierung bewirkt werden, die die Restleistung der Wirkladung derart reduziert, dass die bereits bisher verwendeten Materialstärken des passiven Gebäudeschutzes zur Neutralisierung der Wirkung aus- reichen. Diese auf dem Markt verfügbaren Elemente sind pro- blemlos adaptierbar. Deren Eignung für die Streitkräfte werden in einer Wehrtechnischen Dienststelle erprobt. Die Einbringung und das Zusammenspiel der organi- satorischen sowie aktiver und passiver Schutzmaßnah- men hat bisher dazu geführt, dass keine Penetrationen geschützter Gebäude aufgetreten sind. Unter anderem hält das Streitkräfteamt der Bundes- wehr Spezialisten bereit, die die Soldaten im Einsatz und die Planer in Deutschland fachlich bei Fragestellungen zu baulichem Schutz beraten. Der durch das Streitkräfteamt herausgegebene Leitfa- den für den baulichen Schutz bei der Unterbringung im Einsatz sieht solche Vorkehrungen bei ausgewählten – besonders exponierten – Baumaßnahmen bereits vor. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck- sache 17/756, Frage 57): Wie oft startet eine Alarmrotte der Luftwaffe seit 2003 – Angaben bitte pro Jahr – von Wittmund oder Neuburg aus, und bei wie vielen dieser Starts handelt es sich um reine Übungs- und Trainingsflüge? Die Luftwaffe stellt permanent zwei Alarmrotten zur Sicherstellung der Aufgabe der „Sicherheit im Luftraum“ bereit, die ständig der NATO unterstellt sind, aber auch für nationale Aufgaben, RENEGADE, eingesetzt werden können. Dazu stehen im Jagdgeschwader 74 am Flug- platz Neuburg an der Donau zwei Eurofighter und im Jagdgeschwader 71 „Richthofen“ am Flugplatz Witt- mund zwei F-4F Phantom in ständiger Alarmbereitschaft (24 Stunden am Tag/sieben Tage die Woche, sogenannte 24/7-Bereitschaft). Seit Oktober 2003 sind mit Stand 19. Februar 2010 insgesamt für beide Geschwader 187 Alarmstarts durch das zuständige „Combined Air Operation Center“ der NATO in Uedem beauftragt worden. Dies sind etwa 30 Alarmstarts pro Jahr. Darüber hinaus wurden im Rah- men von Übungs- und Trainingsflügen seit 2004 durch- schnittlich 870 Starts im Jahr durchgeführt. Diese Flüge dienen der Beübung des integrierten NATO-Luftvertei- digungssystems und der Individualausbildung von Jäger- leit- und Gefechtsstandpersonal. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 58): Auf welcher Rechtsgrundlage „ziehen“ im Führungszen- trum Nationale Flugsicherung „Bundeswehr, Bundespolizei und die DSF Deutsche Flugsicherung GmbH, unabhängig von Bun- des- oder Landesebene, an einem Strang“ (www.luftwaffe.de), und wie ist diese Kooperation organisiert? Die Bundeswehr leistet der Bundespolizei und der Deutschen Flugsicherung sowie Länderpolizeibehörden amtshilfliche Unterstützungen auf der Grundlage Art. 35 Abs. 1 bis 3 GG in Verbindung mit dem Luftsicherheits- gesetz, LuftSiG. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 59): Inwiefern ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung – als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen – neue Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die Bildungspläne/Bildungsvereinbarungen für Kindertages- einrichtungen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesre- gierung diesbezüglich in Zusammenarbeit mit den Ländern? Mit den Bildungsplänen leisten die Länder einen we- sentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwick- lung in Kindertageseinrichtungen. Damit wird der För- derungsauftrag der Einrichtungen gemäß § 22 Abs. 3 SGB VIII praxisnah und umsetzbar konkretisiert. Dies schließt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle auch die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behin- derung und Fragen der integrativen Förderung ein. Inwieweit sich darüber hinaus aus der VN-Behinderten- rechtskonvention für diese Bildungspläne ein Anpas- sungsbedarf ergibt, ist von den Ländern in eigener Ver- antwortung zu prüfen. Die Bundesregierung strebt an, sich in dieser Legis- laturperiode mit den Ländern auf Eckpunkte frühkind- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2015 (A) (C) (B) (D) licher Bildung zu verständigen, um den Ausbau der Kin- dertagesbetreuung in guter Qualität zu forcieren. Die Eckpunkte sollen dazu dienen, optimale Chancen für die Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder voran- zubringen und hierfür die Rahmenbedingungen zu ver- bessern. Die besonderen Ausgangslagen für Kinder mit Behinderung gilt es hierbei angemessen zu berücksichti- gen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 60): Welche Modellprojekte und Standorte zur Extremismus- bekämpfung hat die Bundesregierung weiterhin im Blick, und welche wissenschaftlichen Expertisen werden hier für Neuak- zentuierungen zugrunde gelegt? Die Modellprojekte und Standorte in den aktuellen Bundesprogrammen „Vielfalt tut gut.“ und „kompetent. für Demokratie" stehen auf der Grundlage der in den Jahren 2007 und 2008 ausgesprochenen mehrjährigen Zuwendungen für das Jahr 2010 fest. Eine Weiterent- wicklung der mit diesen Bundesprogrammen wahrge- nommenen Aufgaben für eine künftige Programmphase ab 2011 erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Wissenschaftlichen Begleitungen und der Programmevaluation der beiden Bundespro- gramme. Zur Vorbereitung der thematischen Erweiterung der Maßnahmen der Bundesregierung gegen Extremismus und zur Vorbereitung von Pilotprojekten gegen Linksex- tremismus und Islamismus, die im Laufe dieses Jahres ge- startet werden sollen, ist zunächst eine Sondierungsphase vorgesehen. In dieser Phase werden mögliche For- schungsthemen, Forschungsfelder, Vorgehensweisen, Ziel- gruppen sowie Trägerstrukturen identifiziert. Hierbei werden auch bereits vorliegende wissenschaftliche und behördliche Erkenntnisse zur Ideologie, zur Entwicklung und zur Struktur des Linksextremismus sowie des Isla- mismus einbezogen. Mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren des Bundes, der Länder und der Kommunen, zum Beispiel mit Berlin und Hamburg, werden Fragen der praktischen Prävention von Islamismus und Linksextre- mismus erörtert. Das Ziel ist es, im zweiten Quartal 2010 Ideen für Forschung, Expertisen und Modellprojekte zu entwi- ckeln und anschließend zu realisieren. Im Rahmen dieser Sondierungsphase werden Träger angesprochen, die die Bundesregierung für eine Beteiligung an den Pilotpro- jekten gewinnen möchte. Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder, die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität, aber auch die Aussagen des Berliner Innensenators und der Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes und die von ihnen am 11. November 2009 vorgestellte Studie „Linke Gewalt“ in Berlin belegen, dass es neben dem Rechtsextremismus auch linksextremistische und islamistische Tendenzen gibt, die undemokratisch sind und Menschenrechte ver- letzen. Diese müssen beobachtet werden, und auf sie muss reagiert werden. Der Staat darf sich unserer Auffas- sung nach auf solche Bestrebungen nicht nur mit Mitteln der Strafverfolgung einlassen, sondern er muss diese auch präventiv und nachhaltig bekämpfen. Das ist der Ansatz von Aktivitäten im Bereich des Jugendministeriums. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Maria Anna Klein- Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Fragen 61 und 62): Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bundes- ministerium für Gesundheit nicht in der Lage war, den vom Bundessozialgericht und vom Bundesdatenschutzbeauftragten geforderten Schutz hochsensibler Patientendaten zu gewähr- leisten und bis zum 30. Juni 2010 eine entsprechende gesetzli- che Regelung auf den Weg zu bringen, um die Abrechnung von Selektivverträgen und ambulanten Notfallbehandlungen über private Dienstleister abzustellen? Was gedenkt die Bundesregierung angesichts des bekannt gewordenen Zwischenfalles bei der BKK Gesundheit in der Zwischenzeit zu tun, um den Schutz von Patientendaten zu gewährleisten? Zu Frage 61: Mit den Neuregelungen im Rahmen des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschrif- ten vom 17. Juli 2009, 15. AMG-Novelle, sind kurz- fristig die für die Weiterführung der geübten Praxis erforderlichen Befugnisnormen zur Einbeziehung von Rechenzentren bei der Abrechnung von ambulanten Notfallbehandlungen im Krankenhaus, bei Selektivver- trägen sowie Verträgen zur Integrierten Versorgung ge- schaffen worden. Darin enthalten sind Vorgaben zur Auftragsdatenver- arbeitung und Regelungen zur aufsichtsrechtlichen Kon- trolle von Auftraggebern und Auftragnehmern. Damit ist sichergestellt, dass auch mit dieser Regelung der Schutz der personenbezogenen Daten von Versicherten der Ge- setzlichen Krankenversicherung, GKV, für diesen Be- reich gewährleistet wird. Zur Schaffung einer endgültigen gesetzlichen Rege- lung sind weitere Bereiche der Datenübermittlung in der GKV in die Prüfung einzubeziehen, sodass sich ein weit- aus komplexerer Sachverhalt ergibt. Diese umfangreiche Prüfung konnte jedoch in dem zur Verfügung stehenden kurzen Zeitraum nicht abgeschlossen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird Vor- schläge für eine endgültige Regelung erarbeiten, die auch weiterhin das hohe Schutzniveau der personbezo- genen Daten gewährleisten werden. Zu Frage 62: Die in den Medien berichteten Vorkommnisse bei der BKK Gesundheit im Umgang mit Sozialdaten der Versi- 2016 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) cherten sind zunächst vom Sachverhalt her im Detail aufzuklären. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, BfDI, und das Bundesversiche- rungsamt, BVA, als zuständige Aufsichtsbehörde haben unverzüglich entsprechende Prüfverfahren eingeleitet. Der BfDI hat bereits erste Ermittlungen vor Ort vorge- nommen. Die im Rahmen der Prüfverfahren vorzuneh- mende Sachverhaltsaufklärung, die auch eine Prüfung etwaiger zugrunde liegender Verträge und ihrer tatsächli- chen Umsetzung beinhaltet, wird Hinweise darüber ge- ben, an welcher Stelle die Defizite genau entstanden sind, in wessen Verantwortungsbereich sie fallen und welche konkreten Maßnahmen veranlasst werden müs- sen, um weiteren Schaden abzuwenden und vergleich- bare Vorkommnisse in der Zukunft zu verhindern. Sobald der Bundesregierung die Ergebnisse der Prüf- verfahren vorliegen und damit auch seitens des BfDI und des BVA entschieden ist, welche Maßnahmen ihrerseits zu ergreifen sind, wird sie – auch unter Einbeziehung der in dem von der BKK Gesundheit veranlassten staats- anwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren untersuchten strafrechtlichen Aspekte – über einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf entscheiden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 63): Inwieweit kann die Bundesregierung die Ansicht des Bun- desministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, die er am 1. Februar 2010 in Landshut äußerte, be- stätigen, dass bei einer Bemautung von Bundesstraßen eine Reihe von Einmündungen geschlossen werden müsste, um eine ordnungsgemäße Erfassung der gefahrenen Kilometer zu gewährleisten, und inwieweit kann die Bundesregierung die Äußerungen von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer vom 1. Februar 2010 in Landshut bestätigen, dass es auf der Bundesstraße 304 zwischen der Anschlussstelle München Haar–Ebersberg–Altenmarkt–Anschlussstelle Siegsdorf zu spürbarem Mautausweichverkehr kommt, dieser Streckenab- schnitt zukünftig aber trotzdem nicht bemautet werden soll? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat mit dem Mautsystem der Firma Toll- Collect eine innovative und hochflexible Technik zu Verfügung, um auf Entwicklungen im Straßengüterver- kehr angemessen zu reagieren. Es ist aber aus Gründen der Praktikabilität der Mauterhebung bzw. der Wirt- schaftlichkeit angezeigt, nur solche Straßen als Ab- schnittsgrenzen für die Lkw-Bemautung vorzusehen, die für die betroffene Fahrzeuggruppe Lkw > 12 t zulGG auch befahrbar sind und die entsprechende Streckenlän- gen aufweisen. Die Frage der Bemautung des Streckenabschnitts zwi- schen Anschlussstelle München Haar–Ebersberg–Alten- markt–Anschlussstelle Siegsdorf wurde nicht von der Bayerischen Staatsregierung an den Bund herangetra- gen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 64): Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei der derzeitigen Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bun- desfernstraßen ein Nutzen-Kosten-Faktor von 4,7 als Schwelle für die Aufnahme von Projekten in den Vordringli- chen Bedarf angesehen werden muss, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Referentenentwurf für das zu än- dernde Fernstraßenausbaugesetz? Die gegenwärtig laufende Überprüfung des Bedarfs- plans für die Bundesfernstraßen erfolgt nicht für ein- zelne Maßnahmen, sondern betrachtet die Gesamtent- wicklung des Verkehrs in Deutschland. Daher werden die Dringlichkeitseinstufungen der Bundesfernstraßen- projekte des geltenden Bedarfsplans nicht verändert oder neue Projekte erwogen. Dies kann erst im Rahmen der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans und einer Neufassung des Fernstraßenausbaugesetzes erfol- gen. Erst hier werden neue Nutzen-Kosten-Verhältnisse zu berücksichtigen sein. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag beschlossen, in dieser Legislaturperiode die Grundkon- zeption eines neuen Bundesverkehrswegeplans zu erar- beiten. Der Referentenentwurf für ein neues Fernstra- ßenausbauänderungsgesetz wird nach Fertigstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans vorgelegt werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 65): Was sind die Ergebnisse der ersten Sitzung der Monito- ringgruppe zum Donauausbau am 5. Februar 2010, und gibt es hierzu ein Protokoll, das Interessierten zugänglich gemacht werden kann? Unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Professor Dr. Scheurle hat am 5. Februar 2010 die konstituierende Sitzung mit Vertretern des Bundesministeriums für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung, dem bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, des Bundesministeriums für Umwelt, Gesundheit und Reaktorsicherheit, dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd stattgefunden. In der Sitzung wurde Herr Professor Dr. Koch als Leiter der Monitoringgruppe eingeführt und die Monitoringgruppe konstituiert. Jeweils ein Vertreter der beiden Interessengruppen nutzte die Möglichkeit für ein Grußwort. Alle Beteilig- ten ließen ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen, die variantenunabhängigen Untersuchungen begleiten zu wollen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2017 (A) (C) (B) (D) Im Anschluss daran ist die Monitoringgruppe unter der Leitung von Herrn Professor Dr. Koch zur ersten in- ternen Beratung zusammengekommen. Bei dieser Sitzung wurden die Monitoringgruppen- Mitglieder umfassend über das Projekt „Variantenunab- hängige Untersuchungen zum Ausbau der Donau“ infor- miert. Die Monitoringgruppe hat ihr Arbeitsprogramm und die Terminplanung abgestimmt. Es wurden einver- nehmliche Beschlüsse zu Ausschreibungen und Verga- ben getroffen. Protokolle zu den Sitzungen wurden gefertigt; sie sind noch nicht abgestimmt. Über den Umgang mit den Protokollen wurde noch nicht entschieden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 66): Welche minimale, durchschnittliche und maximale Breite von Bahnsteigen bzw. von Gehstreifen links und rechts von Rolltreppen und Treppen sind bei den in den letzten zehn Jah- ren in Deutschland genehmigten/gebauten neuen Durchgangs- bahnhöfen vorgesehen/eingehalten worden, und hält das Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. das Eisenbahn-Bundesamt die im Planfeststellungsverfahren für den Stuttgarter Tiefbahnhof ausgewiesenen Bahnsteige mit 1 Meter breiten Gehstreifen rechts und links der Rolltrep- pen und Treppen für ausreichend breit und verkehrssicher? Angaben über die Abmessungen aller genehmigten oder realisierten Bahnsteigneubauten im Sinne der Fra- gestellung konnten in der für die Beantwortung einer mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Beim Projekt Stuttgart 21 sind nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes im neuen Tiefbahnhof ins- gesamt vier Mittelbahnsteige mit einer Länge von je 420 Meter und einer Breite von je 10 Meter vorgesehen. Diese vier Mittelbahnsteige werden durch je vier Trep- penanlagen mit einer Breite von 2,40 Meter und zwei da- nebenliegenden Fahrtreppen von je 1 Meter Breite, „Gehweg“, erschlossen. Insgesamt verbleiben von den Außenkanten der beiden Fahrtreppen zur Bahnsteigkante noch 2,04 Meter. Nach dem geltenden technischen Re- gelwerk ist damit beiderseits der Treppen bzw. Fahrtrep- pen die behindertengerechte Mindestbreite eingehalten. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 67): Liegt der Bundesregierung das von der Firma SMA und Partner AG, Zürich, erstellte Gutachten über den zukünftigen Bahnbetrieb im Bahnverkehrsknoten Stuttgart 21 und dessen Auswirkungen auf den Fernverkehr vor, und ist sie bereit, dies dem Parlament zugänglich zu machen? Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung liegt keine entsprechende Studie der SMA und Partner AG, Zürich, vor, sodass ich sie Ihnen nicht zur Verfügung stellen können. Nach meinen Informatio- nen hat jedoch die Nahverkehrsgesellschaft Baden- Württemberg bei der SMA AG eine Fahrplanstudie in Auftrag gegeben. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 68): Wann will die Bundesregierung dem Bundestag den Parla- mentsbericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung 2008“ zukommen lassen, und weshalb ging er dem Bundestag bislang noch nicht zu? Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag zuge- leitet. Bedingt durch die Regierungsbildung hatte sich die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung verzö- gert. In der Sitzung des Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2009 wurde zudem sei- tens des Bundesumweltministeriums zugesagt, dass der Bericht noch um ein Kapitel „Rückstände aus Industrie und Bergbau mit erhöhter natürlicher Radioaktivität“ er- gänzt wird. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Fragen 69 und 70): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine ge- meinsame Umweltverträglichkeitsprüfung für das von Polen geplante Atomkraftwerk zu erreichen, nachdem die Standorte bei Gryfino und Chojna an der Unteren Oder näher in Be- tracht gezogen und öffentlich, unter Zustimmung der betroffe- nen polnischen Kommunen, die sich Wirtschaftswachstum und Arbeitskräfte erhoffen, diskutiert werden? Wie will die Bundesregierung als angrenzender Staat in- nerhalb der EU im Rahmen der verpflichtenden Beteiligung an dem Genehmigungsverfahren die deutschen Interessen bzw. Standards im technischen Umweltschutz und Natur- schutz durchsetzen? Zu Frage 69: Die polnische nationale Atomenergie-Agentur (PAA) ist beauftragt worden, die rechtlichen, technischen und administrativen Voraussetzungen für den Bau und Be- trieb eines Kernkraftwerks zu schaffen. Der Betrieb ist frühestens für 2020 angestrebt. Eine Auswahl von mög- lichen Standorten liegt nach Aussage der PAA derzeit nicht vor. Unabhängig davon trifft es zu, dass sich Ge- meinden als möglicher Standort eines Kernkraftwerks bewerben. In der Europäischen Union besteht unter anderem auch für Kernkraftwerke eine zwingende Umweltver- träglichkeitsprüfungspflicht. Die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates sind daher verpflichtet, vor der Ge- 2018 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) nehmigung die Auswirkungen auf die Umwelt durch das Kernkraftwerkprojekt zu überprüfen und eine entspre- chende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprü- fung durchzuführen. Zu Frage 70: Die Voraussetzungen für ein mögliches Umweltver- träglichkeitsverfahren werden erst in einigen Jahren vor- liegen. Die Bundesregierung wird dann zeitnah eine situa- tionsangepasste Strategie entwickeln. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 71): Wo lagern zerbrochene und beschädigte Brennelemente- kugeln sowie der Abrieb der Brennelementekugeln aus dem Kernkraftwerk AVR Jülich, wenn – wie die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdruck- sache 17/167) ausführt – in den 152 derzeit in Jülich lagern- den Castoren nur unbeschädigte Brennelementekugeln vor- handen sind? Im Rahmen der Betriebsgenehmigung wurden dem Reaktor ein Teil der Brennelementekugeln entnommen. Die Entladung der im Atomversuchsreaktor, AVR-Reak- torkern beim endgültigen Abschalten vorhandenen Brennelementekugeln erfolgte auf der Grundlage des am 9. März 1994 erteilten Genehmigungsbescheids Num- mer 7/15 AVR zur Stilllegung, Entladung des Reaktor- kerns, Abbau von Anlagenteilen und zum „Sicheren Ein- schluss“ des AVR. Die bestrahlten Brennelementekugeln wurden zu- nächst in Stahlkannen zum Abklingen in die „Großen Heißen Zellen“ des Forschungszentrums Jülich ver- bracht. Die unbeschädigten Brennelementekugeln wurden in größere Behälter umgefüllt und lagern nun in Castorbe- hältern in dem dafür errichteten AVR-Behälterlager. Die beschädigten Brennelemente lagern dagegen als Abfall- gebinde in Einrichtungen des Nuklearservice Dekonta- mination der Zentralabteilung Forschungsreaktoren, ZFR, im Forschungszentrum Jülich. Zu diesem Zweck wurden sie nach einem mit der EURATOM-Inspektion abgesprochenen Verfahren unter Hochdruck zerdrückt. Die Bruchstücke wurden dann in betriebsübliche Fässer gefüllt und darin in Zementleim eingebunden. Damit gilt der Spaltstoff in diesem Abfallprodukt als nicht mehr rückgewinnbar. Die Spaltstoffkonzentration unterschrei- tet die Schwelle 15 Gramm pro 100 Kilogramm, sodass gemäß § 2 Abs. 3 Atomgesetz für die Lagerung der Ab- fallgebinde die Genehmigungsvorschriften des § 7 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung angewendet werden. Im Reaktorbehälter des AVR befinden sich noch etwa 200 Brennelementekugeln – teilweise als Kugelbruch. Sie sind mit dem Reaktorbehälter in den Führungssys- temen des Reaktor-Core-Bodens praktisch untrennbar verbunden und sitzen derart fest, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig hohen technischen – aus Strahlen- schutzgründen aber nicht zu rechtfertigenden – Aufwand hätten herausgelöst werden können. Der AVR-Reaktor- behälter wurde mit sogenanntem Porenleichtbeton ver- füllt und dadurch eine fest gefügte Einheit aus Metall und Beton und kernbrennstoffhaltigen radioaktiven Stof- fen geschaffen. Wie sich aus der für den AVR am 31. März 2009 erteilten Stilllegungs- und Abbaugeneh- migung Nummer 7/16 ergibt, kann der so konditionierte Reaktorbehälter sicher gehandhabt, transportiert und ge- lagert werden. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Kartherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 72): Wie hat das Bundeskanzleramt auf das gemeinsame Schreiben der Ministerpräsidenten Günther Oettinger und Ro- land Koch vom 30. September 2009 zum Thema „Weiterbe- trieb deutscher Kernkraftwerke“ reagiert, und wie ist insbe- sondere die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel damit umgegangen? Das gemeinsame Schreiben der Ministerpräsidenten Koch und Oettinger ist der Bundeskanzlerin am 30. Sep- tember 2009 im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen übermittelt worden. Basis für die Kernenergiepolitik der Bundesregierung ist der Koalitionsvertrag. Anlage 48 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 73): Spricht der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, für die Bundesregie- rung, wenn er einen Anteil der Fotovoltaik an der Stromver- sorgung von 5 Prozent im Jahr 2020 zum Ziel erklärt? Bis zum Herbst 2010 wird die Bundesregierung ein neues Energiekonzept vorlegen. Es enthält auf Basis einer Bestandsaufnahme und zielorientierter Szenarien für 2050 Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahl- bare Energieversorgung. Der Bundesumweltminister hat auf Basis vorliegender Abschätzungen mögliche Ent- wicklungen im Fotovoltaikbereich beschrieben. Das Ziel der Bundesregierung zum Anteil der erneuerbaren Ener- gien an der Stromversorgung ist im Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz (EEG) verankert und beträgt mindestens 30 Prozent bis 2020. Ziele für einzelne Formen regenera- tiver Energien hat die Bundesregierung nicht gesetzt. Ein Anteil der Fotovoltaik an der Stromversorgung von 5 Prozent im Jahre 2020 erscheint angesichts der aktuel- len Ausbaumengen nicht ausgeschlossen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2019 (A) (C) (B) (D) Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 74): Inwiefern kommt die Bundesregierung – und hier insbeson- dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Vertragsstaat und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen ihrer Verpflichtung gemäß Art. 24 des Übereinkom- mens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – kurz: UN-Behindertenrechtskonvention – nach, ein inklusi- ves Bildungssystem für alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, und inwiefern wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit den entsprechenden Gremien und Institutionen auf Länderebene zusammenarbeiten, um Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen? Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinde- rungen und das Zusatzprotokoll 2007 unterzeichnet und im vergangenen Jahr ratifiziert. Seit 26. März 2009 ist es für Deutschland verbindlich. Im Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart, zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen Aktionsplan zu entwickeln, um die Teilhabe von Menschen mit Behin- derungen zu verbessern. Der Aktionsplan ist ein wichti- ges behindertenpolitisches Vorhaben der Bundesregie- rung in dieser Legislaturperiode. Für die konkrete Umsetzung der VN-Konvention im Bildungssystem sind entsprechend unserer föderalen Grundordnung die Länder zuständig. Der seitens der Kultusministerkonferenz bereits vor Ratifizierung der Konvention in Deutschland begonnene Prozess zur Ak- tualisierung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung ist aus Sicht der Bundesregierung geeignet, die Umsetzung des Übereinkommens zu befördern. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 75): Inwiefern beteiligt sich das Bundesministerium für Bil- dung und Forschung an der Vorbereitungs-, Entwicklungs-, Durchführungs-, Überwachungs- und Evaluationsphase des vom federführenden Bundesministerium für Arbeit und Sozi- ales erarbeiteten Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Be- hindertenrechtskonvention, und inwiefern wird sich das Bun- desministerium für Bildung und Forschung an der Erstellung des sogenannten Staatenberichts nach Art. 35 der UN-Behin- dertenrechtskonvention beteiligen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als staatliche nationale Anlaufstelle nach Art. 33 der VN- Konvention bereitet zurzeit ein erstes Konzept für den Aktionsplan vor und wird zeitnah das Gespräch mit den zu beteiligenden Akteuren, darunter die Ressorts, Län- der, Kommunen und Verbände behinderter Menschen suchen. Das BMBF wird das BMAS im Rahmen seiner Kom- petenzen und Möglichkeiten bei den Arbeiten zum Ak- tionsplan unterstützen. Die Vorbereitung und Steuerung des Berichterstat- tungsprozesses obliegt ebenfalls dem Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales. Der erste Staatenbericht ist im März 2011, zwei Jahre nach der Ratifikation, zu er- stellen. Hierbei wird das BMAS die übrigen Ressorts, darunter auch das BMBF, beteiligen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Fragen 76 und 77): Macht sich die Bundesregierung – und hier insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – die Rechtsauffassung des Völkerrechtlers Professor Dr. Eibe Riedel zu eigen, wonach behinderte Kinder trotz anders lautender Schulgesetze ab sofort das Recht haben, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen? Wie beurteilt das Bundesministerium für Bildung und For- schung die Einschätzung, wonach geeignete Änderungen und Anpassungen innerhalb von „bis zu zwei Jahren oder zumin- dest innerhalb dieser Legislaturperiode“ vorgenommen wer- den müssen, um behinderten Kindern effektives und gleichbe- rechtigtes Lernen zu ermöglichen? Entsprechend unserer föderalen Grundordnung sind für schulische Angelegenheiten allein die Länder zustän- dig. Ihnen obliegt somit auch die Umsetzung der in Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor- gesehenen inklusiven Bildungsmöglichkeiten für Schü- lerinnen und Schüler mit Behinderungen. Dementspre- chend ist den Ländern ebenso auch die Beurteilung der praktischen Konsequenzen des Gutachtens für ihre Bil- dungspolitik aufgegeben. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 78): Inwiefern teilt die Bundesregierung – und hier insbeson- dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – die Auffassung, wonach der Umstand, dass Leistungen der Ein- gliederungshilfe nach dem SGB XII nur bis zum ersten be- rufsqualifizierenden Abschluss erbracht werden, im Wider- spruch zu Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention steht, und wie möchte das Bundesministerium für Bildung und For- schung sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen die entsprechende Unterstützung erhalten, auch im Master- und Promotionsstudium? Durch Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde- rung nach SGB XII wird die Erlangung eines ersten Be- rufsabschlusses unterstützt. Die Bundesregierung sieht durch diese Förderung keinen Widerspruch zu Art. 24 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen. 2020 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Die Bundesregierung, das BMBF, fördert seit über 27 Jahren jährlich in Höhe von rund 360 000 Euro die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behin- derung, IBS, beim Deutschen Studentenwerk, DSW. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 79): Inwiefern sorgt die Bundesregierung – und hier insbeson- dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention in Zusam- menarbeit mit den hochschulpolitischen Akteurinnen und Ak- teuren auf Landesebene für eine entsprechende Anpassung der Studiengestaltung und Prüfungen sowie für umfassende bauliche und kommunikative Barrierefreiheit im Sinne des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention? Im Rahmen der Förderung Informations- und Bera- tungsstelle Studium und Behinderung, IBS, beim Deut- schen Studentenwerk, DSW, wurden im Ergebnis der bundesweiten Fachtagung im September 2008 gemein- sam mit allen Akteuren im Hochschulbereich federfüh- rend durch die HRK die Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“ erarbeitet. Die IBS bereitet mit Fördermitteln des BMBF für den 6./7. Mai 2010 die Fachtagung „1 Jahr HRK-Empfeh- lung ,Eine Hochschule für Alle’ – 1 Jahr UN-Behinder- tenrechtskonvention: Impulse für eine barrierefreie Hochschule“ vor, auf der eine erste Zwischenbilanz zur Umsetzung durch die Hochschulen gezogen werden soll. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 80): Im Rahmen welcher Projekte und Wettbewerbe zur For- schungsförderung und in welcher Höhe werden derzeit An- sätze des sogenannten SMART Breeding durch das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung gefördert, und ist hier eine Steigerung der Fördermittel geplant? In den Wettbewerben zur Pflanzengenomforschung, Förderinitiativen GABI, ERA-Net Plant Genomics und PLANT-KBBE, sowie in den Wettbewerben zur Agrar- forschung, Kompetenznetze in der Agrarforschung, und zur Bioenergie, BioEnergie 2021, werden insgesamt 34 derzeit laufende Projekte mit einem Gesamtvolumen von 46,6 Millionen Euro, Förderzeitraum von 2006 bis 2012, gefördert. Eine Steigerung der Fördermittel ist da- von abhängig, inwieweit qualitativ hochwertige Projekt- ideen aus Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen der vorgenannten Wettbewerbe eingereicht werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 81): Wird in Deutschland der Verhaltenskodex für verantwor- tungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien der Europäischen Kommission umgesetzt und, wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung und einige andere Mitgliedstaa- ten halten den von der Kommission vorgelegten Verhal- tenskodex aufgrund wesentlicher inhaltlicher Schwä- chen in der vorliegenden Form weder national noch auf europäischer Ebene für anwendbar. An die Kommission erging daher der Auftrag, den auch von den Forschungseinrichtungen kritisierten Ko- dex in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten zu überar- beiten. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 82): Welche Verträge bezüglich des Mehrzweckforschungsre- aktors, MZFR, wurden im Lauf der Zeit zwischen dem Bund oder den von ihm getragenen Einrichtungen wie dem For- schungszentrum Karlsruhe einerseits und privatwirtschaftli- chen Energieversorgungsunternehmen andererseits geschlos- sen – bitte mit Angabe des Datums –, und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesen Verträgen heute für den Energieversorger EnBW AG (vergleiche beispielsweise Aussage der Bundesregierung zum MZFR-Betriebsführungs- vertrag auf Bundestagsdrucksache 17/310, Nr. 2)? Das frühere Kernforschungszentrum Karlsruhe (heute KIT) hat bis 1966 den MZFR für FuE-Zwecke errichtet und nach Inbetriebnahme bis zum endgültigen Abschal- ten 1984 Forschungsvorhaben an der Anlage durchge- führt. Die Betriebsführung des Reaktors ist kapazitätsbe- dingt der Kernkraftwerk-Betriebsgesellschaft, KBG mbH, einer Tochter der Badenwerk AG – aufgegangen in der heutigen EnBW AG –, übertragen worden. Nach Abschal- tung des Reaktors 1984 bis Ende 1999 war die KBG mit der Restbetriebsführung beauftragt. Basis der Zusammenarbeit zwischen Forschungszen- trum und KBG waren folgende Verträge: Betriebsführungsvertrag 6. Mai/30. Dezember 1966 1. Ergänzungsvereinbarung 9. April/15. April 1975 2. Ergänzungsvereinbarung 9. November/ 3. Dezember 1976 3. Ergänzungsvereinbarung 15. Oktober/ 28. Oktober 1982 4. Ergänzungsvereinbarung 16. Dezember 1997 Beendigung des 3. Dezember 1999 Betriebsführungsvertrages Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2021 (A) (C) (B) (D) Mit den einzelnen Ergänzungsvereinbarungen wurde die Vertragslage an die jeweiligen geänderten Randbe- dingungen beim Betrieb und bei der Stilllegung der An- lage angepasst. Die Vereinbarung vom 3. Dezember 1999 regelt die sich aus der Beendigung des Betriebsführungsvertrags ergebenden Rechte und Pflichten. Die heute noch beste- henden rechtlichen Konsequenzen für die EnBW aus diesem Auflösungsvertrag betreffen neben arbeitsver- traglichen Pflichten für Mitarbeiter der ehemaligen KBG die Zwischen- und Endlagerkosten für die in der Zeit vom 1. Juli 1974 bis 14. Juli 1984 angefallenen radioak- tiven Betriebsabfälle. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 83): Worin bestehen konkret die „sicherheitstechnischen Aus- baureserven“ des Brennelementezwischenlagers in Ahaus, mit dem das Forschungszentrum Jülich auf seiner Internetseite den geplanten Transport von 152 Castorbehältern mit etwa 300 000 hochradioaktiven Brennelementekugeln aus dem Kernkraftwerk AVR von Jülich nach Ahaus begründet, ob- wohl die Halle in Ahaus ein Jahr älter ist als die, in der die Castoren in Jülich zurzeit lagern? Die „sicherheitstechnischen Ausbaureserven“ des Brennelementezwischenlagers in Ahaus bestehen darin, dass dieses Zwischenlager als Einzelbauwerk alleinste- hend auf freier Fläche errichtet wurde und daher räum- lich ausreichend Platz bietet, um auch bei weiteren Än- derungen der Sicherheitsanforderungen, zum Beispiel beim Sicherheitsabstand Gebäude – Zaun, diese Forde- rungen erfüllen zu können. Demgegenüber ist das AVR- Behälterlager in Jülich – Zwischenlager für die AVR- Brennelemente – Bestandteil eines Gebäudes mit weite- ren Funktions- und Genehmigungsbereichen. Auch be- findet sich das Gebäude in Jülich relativ nah an einer Straße, sodass hier entsprechende räumliche Reserven bzw. Spielräume nicht existieren. Anlage 58 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 84): Welche fachlichen Qualifikationen waren bei den im Bun- desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung seit dem Regierungswechsel neu geschaffenen 20 Stellen, darunter im Leitungsbereich, maßgeblich, und wie wird in diesem Zusammenhang die geplante Berufung des früheren Kommandeurs des Panzerbataillons 33 und ehemali- gen Mitarbeiters der Bundestagsfraktion der FDP, F. H. E. – unter anderem vor dem Hintergrund der Verwendung des Symbols des Afrikakorps der Wehrmacht für das Verbandsab- zeichen für den von ihm gegründeten Freundeskreis des Pan- zerbataillons 33 (laut ddp, 18. Februar 2010) –, zum Abtei- lungsleiter begründet? Seit dem Regierungswechsel hat das Bundesministe- rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung, BMZ, insgesamt acht Personen neu eingestellt. Da- von erfolgten fünf Einstellungen auf bereits vorhandenen Stellen, drei Stellen wurden neu geschaffen. Darüber hi- naus wurden bislang zwei Abteilungsleitungen neu be- setzt. Ausschlaggebend für die Einstellungen waren neben der spezifischen Erfahrung und Qualifikation (zum Bei- spiel journalistische Kenntnisse, Managementfähigkei- ten, entwicklungspolitischer Sachverstand) insbesondere auch die vertiefte Kenntnis parlamentarischer Verfahren an der Schnittstelle von Legislative und Exekutive. Dar- über hinaus spielte der Faktor eines uneingeschränkten Vertrauensverhältnisses zur Hausleitung eine zentrale Rolle. Herr Friedel H. Eggelmeyer war in den vergangenen zwölf Jahren sicherheits- und außenpolitischer Berater der FDP-Bundestagsfraktion und in seiner aktiven Dienstzeit als Soldat mehrfach abgeordnet, zum Beispiel in den Planungsstab des Auswärtigen Amtes, in den Pla- nungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung und in vielfältigen internationalen Verwendungen – unter an- derem für die Vereinten Nationen – aktiv. Vor diesem Hintergrund spielen die Aspekte persönliche Eignung, Teamgeist, politische Erfahrung, ministerielle Manage- ment-Qualität, Führungskompetenz, besonderes Ver- trauen und Loyalität eine entscheidende Rolle für die Berufung von Herrn Eggelmeyer. Darüber hinaus ver- fügt er über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz im Bereich der vernetzten Sicherheit und trägt somit maß- geblich dazu bei, die Kohärenz zwischen entwicklungs-, außen- und sicherheitspolitischen Aspekten sicherzustel- len. Anlage 59 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 17/756, Frage 85): Bestätigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung die geplante Einstellung von Oberst F. H. E. als Leiter der Abteilung 03, wie in der Frank- furter Rundschau vom 18. Februar 2010 berichtet, und wel- chen entwicklungspolitischen Mehrwert erhofft sich der Bun- desminister damit? Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung der Ernennung von Herrn Friedel H. Eggelmeyer zum Ab- teilungsleiter zugestimmt. Herr Eggelmeyer war in den vergangenen zwölf Jah- ren sicherheits- und außenpolitischer Berater der FDP- Bundestagsfraktion und in seiner aktiven Dienstzeit als Soldat mehrfach abgeordnet, zum Beispiel in den Pla- nungsstab des Auswärtigen Amts, in den Planungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung und in vielfäl- tigen internationalen Verwendungen – unter anderem für die Vereinten Nationen – aktiv. Vor diesem Hintergrund spielen die Aspekte persönliche Eignung, Teamgeist, po- litische Erfahrung, ministerielle Managementqualität, 2022 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Führungskompetenz – besonderes Vertrauen und Loyali- tät – eine entscheidende Rolle für die Berufung von Herrn Eggelmeyer. Darüber hinaus verfügt er über um- fangreiche Erfahrung und Kompetenz im Bereich der vernetzten Sicherheit und trägt somit maßgeblich dazu bei, die Kohärenz zwischen entwicklungs-, außen- und sicherheitspolitischen Aspekten sicherzustellen. Anlage 60 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 86): Inwieweit ist es zutreffend, dass die neue Einstellungspoli- tik der Bundesregierung jetzt unter dem Motto „Loyalität kommt vor Fachlichkeit“ (Dirk Niebel, taz vom 18. Februar 2010) steht, und ist es richtig, dass das Bundeskabinett der Benennung von Oberst a. D. F. H. E. zustimmen muss (taz vom 18. Februar 2010)? Die Einstellungspolitik der Bundesregierung folgt – wie in der Vergangenheit auch – dem Prinzip von per- sönlicher Eignung, Teamgeist, Fachlichkeit, politischer Erfahrung, Managementqualität, Führungskompetenz, besonderem Vertrauen und Loyalität. Es ist zutreffend, dass laut Geschäftsordnung der Bundesregierung das Bundeskabinett der Ernennung von Oberst a. D. Friedel H. Eggelmeyer zum Abteilungslei- ter zustimmen muss; dies ist heute Morgen im Rahmen der Kabinettssitzung erfolgt. Anlage 61 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 87): Welchen zwölf deutschen Institutionen und Nichtregie- rungsorganisationen wurden die meisten Haushaltsmittel für ihre Erdbebenhilfe in Haiti zur Verfügung gestellt, und wie hoch war der jeweilige Betrag? Folgenden deutschen Institutionen und NROs wurden für die Erdbebenhilfe in Haiti Haushaltsmittel zur Verfü- gung gestellt: GTZ: 8 000 000 Euro Deutsches Rotes Kreuz: 1 534 000 Euro Humedica e. V.: 700 020 Euro Deutscher Caritasverband e. V.: 400 000 Euro Johanniter Unfallhilfe e. V.: 300 000 Euro World Vision Deutschland e. V.: 200 000 Euro (Antrag in Vorbereitung) Nehemia Christenhilfe e. V.: 180 000 Euro Malteser International: 155 700 Euro ADRA Deutschland e. V.: 150 000 Euro THW: 798 449 Euro Anlage 62 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Fragen 88 und 89): Wie hat der Normenkontrollrat das Wachstumsbeschleuni- gungsgesetz, insbesondere den ermäßigten Mehrwertsteuer- satz für Hotelübernachtungen, bewertet, und inwieweit ist die Bundesregierung der Bewertung des Normenkontrollrates ge- folgt? Mit welchen Stiftungen arbeitet der Normenkontrollrat wie zusammen? Zu Frage 88: Der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Drucksache 17/15) ging auf eine Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zu- rück. Gesetzentwürfe des Bundestages unterliegen nach geltender Rechtslage nicht der Prüfung durch den Natio- nalen Normenkontrollrat. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Nationalen Normen- kontrollrat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2009 ge- hört. Dabei hat der Rat ausweislich des Berichts des Finanzausschusses vom 3. Dezember 2009 (Drucksache 17/147) festgestellt, dass … die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Be- herbergungsleistungen wegen der Abgrenzung der in unterschiedlicher Höhe zu besteuernden Leistun- gen (Beherbergung – Frühstück etc.) unter dem Ge- sichtspunkt der Bürokratiekosten relevant sei, ohne dass eine Bezifferung angegeben wurde. Zu Frage 89: Der Nationale Normenkontrollrat unterhält keine re- gelmäßige Zusammenarbeit mit Stiftungen. Er nimmt je- doch auf Einladung an Veranstaltungen auch von Stif- tungen teil. Von Fall zu Fall finden auch Gespräche statt. Anlage 63 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 90): Vertritt die Bundesregierung die in der letzten Fragestunde (Plenarprotokoll 17/21) von der Staatsministerin im Bundes- kanzleramt und Beauftragten der Bundesregierung für Migra- tion, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, vertre- tene Auffassung, dass Kinder, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, sich zwischen 18 und 23 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen? Ich habe in der letzten Fragestunde gesagt, dass auch „Optionskinder“ mit der Staatsangehörigkeit eines Mit- gliedstaats der EU den Optionsregelungen unterliegen. Sie interpretieren diese Aussage nun so, als sei die Op- tionspflicht generell gleichbedeutend mit einer Pflicht zur Entscheidung zwischen zwei Staatsangehörigkeiten ohne Möglichkeit der Beibehaltung einer anderen Staats- angehörigkeit. Dem ist nicht so. Tatsächlich ist die die Rechtslage wie folgt: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2023 (A) (C) (B) (D) Durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörig- keitsrechts vom 15. Juli 1999 wurde für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsort- prinzip (ius soli) eingeführt. Diese Regelung ist mit der Verpflichtung verbunden, sich zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für die deutsche oder die ausländi- sche Staatsangehörigkeit zu entscheiden – sogenannte Optionspflicht. Dies gilt auch für junge Erwachsene mit der Staatsan- gehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Union. Sie werden über ihre Optionspflicht unver- züglich nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres von der zuständigen Behörde informiert. Möchte der oder die Betroffene seine ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, so kann er oder sie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen neben der ausländischen Staatsangehörigkeit stellen. Die Beibehaltungsgenehmigung ist zu erteilen, wenn der Betroffene neben der deutschen die Staatsan- gehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Union besitzt (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 12 Abs. 2 StAG). Im Ergebnis bedeutet dies, dass Optionspflichtige mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates nicht auf diese verzichten müssen. Erforderlich ist jedoch, dass sie erklären, die deutsche Staatsangehörigkeit be- halten zu wollen, und dass sie die Beibehaltungsgeneh- migung rechtzeitig beantragen. Erfolgt dies nicht, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren (§ 29 Abs. 2 StAG). Dasselbe Verfahren gilt im Übrigen, wenn die Auf- gabe der anderen Staatsangehörigkeit rechtlich oder tat- sächlich unmöglich oder aus im Gesetz näher bestimm- ten Gründen nicht zumutbar ist (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 12 Abs. 1 StAG). Anlage 64 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/756, Fragen 91 und 92): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass nach erfolgter Anklage am 12. Januar 2010 der neue Prozess- termin am 7. Februar 2010 gegen die Angehörigen der Bahai- Religion offenbar erneut ergebnislos vertagt wurde, und auf welcher Ebene hat die Bundesregierung in jüngster Zeit bei der iranischen Regierung interveniert, um Kritik am Verfah- ren gegen die Angehörigen der Bahai zum Ausdruck zu brin- gen? Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in den staatli- chen iranischen Medien erhobenen Vorwurf einer Beteiligung der Bahai-Institutionen an der Organisation der Demonstratio- nen am Aschura-Tag? Zu Frage 91: Die Bundesregierung verfolgt die Situation der Bahai in Iran mit großer Aufmerksamkeit und tiefer Besorgnis. Die offenbar erneut ergebnislose Vertagung des Prozes- ses, insbesondere aber der Umstand, dass entgegen vor- heriger anderslautender Ankündigungen wieder keine unabhängigen Beobachter zugelassen wurden, scheint die Befürchtungen der Bundesregierung eines unfairen Verfahrens zu bestätigen. Das mit den Verhaftungen nach den Aschura-Unru- hen und dem Prozessbeginn gegen das informelle Füh- rungsgremium der Bahai verschärfte Vorgehen gegen diese Religionsgruppe ist dabei nur ein Beispiel der sich gegenwärtig verschlechternden Menschenrechtslage in Iran. Die zahlreichen Missstände werden bei bilateralen Gesprächen und gemeinsam mit den EU-Partnern gegen- über der iranischen Seite beharrlich und mit Nachdruck zur Sprache gebracht. Die Bundesregierung setzt sich insbesondere für Menschen ein, die von der Todesstrafe und anderen grausamen Strafen bedroht sind. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Au- ßen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, hat am 12. Januar 2010 eine deutliche Erklärung im Namen der Europäischen Union zu dem laufenden Verfahren und zum Vorgehen gegen die Bahai abgegeben. Über das Vorgehen erfolgt eine ständige, enge Abstimmung mit unseren EU-Partnern. Seit Monaten bemüht sich das Auswärtige Amt um eine – bisher durch die iranische Seite unerwünschte – Prozessbeobachtung durch die Europäische Union. Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Wolf-Ruthart Born, hat am 21. Januar 2010 gegenüber dem – im Rah- men einer gemeinsamen EU-Demarchenaktion zu den Aschura-Protesten – einbestellten iranischen Botschafter eine umgehende Verbesserung der Lage der Bahai ange- mahnt und insbesondere die Einräumung einer Prozess- beobachtung durch die EU gefordert. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat am 5. Februar 2010 auf der Münchner Sicherheitskonferenz in seinem Gespräch mit dem irani- schen Außenminister, Manutschehr Mottaki, die Men- schenrechtslage in Iran sehr deutlich angesprochen und dabei insbesondere auch auf die Einhaltung der Minder- heitenrechte gedrängt. Zu Frage 92: Die Bahai werden seit Entstehung der Religion als politische Gruppierung und als Sektierer betrachtet und verfolgt. Im Gedankengefüge der jetzigen Machthaber zählen sie damit automatisch zum „inneren Feind“. Die Bahai sind derzeit aber nur einer von verschiedenen Adressa- ten, denen durch die iranischen Justiz- und Ermittlungs- behörden die Beteiligung an der Steuerung der regime- kritischen Proteste vorgeworfen wird. Entsprechende Vorwürfe werden auch gegen westli- che Regierungen, aber auch verschiedene Nichtregie- rungsorganisationen und Medien erhoben. 2024 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Anlage 65 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Fragen 93 und 94): Welche Reaktionen aus arabischen Staaten sind der Bun- desregierung dazu bekannt, dass Bundeswehrsoldaten erst- mals in Israel für einen Auslandseinsatz ausgebildet werden? Mit welchen Auswirkungen für das Ansehen der Bundes- republik Deutschland in Afghanistan und im Nahen Osten rechnet die Bundesregierung, wenn sie deutsche Piloten in Israel für den Afghanistan-Krieg im Umgang mit der Drohne Heron 1 trainieren lässt? Zu Frage 93: Bisher sind der Bundesregierung keine Reaktionen arabischer Staaten hierzu bekannt. Zu Frage 94: Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für die Sicherheit des Staates Israel. Ent- scheidungen über sicherheitspolitische Kooperation mit Israel berücksichtigen diese historischen Sonderbezie- hungen ebenso wie die Lage in der gesamten Region. Die Kooperation wird in der Region zur Kenntnis ge- nommen. Im Übrigen sind der Bundesregierung hierzu bisher keine Reaktionen aus arabischen Staaten bekannt. Anlage 66 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 95): Was ist der Verhandlungsstand hinsichtlich des bilateralen Abkommens der Bundesrepublik Deutschland und Afghanis- tans über die Regeln für die Übergabe von Personen an afgha- nische Stellen, die von deutschen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen werden, über das seit März 2007 ver- handelt wird, und würde ein solches Abkommen auch für die deutschen Polizisten gelten, die in den angekündigten Partne- ring-Programmen eingesetzt werden? Die afghanische Regierung sah sich unter Hinweis auf die afghanische Verfassung nicht in der Lage, ein entsprechendes völkerrechtliches Abkommen abzu- schließen oder einen (völkerrechtlich ebenfalls verbind- lichen) Briefwechsel zu unterzeichnen, in dem die An- wendung der Todesstrafe ausgeschlossen wird. Zu Ihrer Frage zur Einbeziehung der in Afghanistan eingesetzten deutschen Polizei: Der Abkommenstext, wie ihn die Bundesregierung der afghanischen Regie- rung vorgeschlagen hat, erfasst nur Personen, die von den deutschen Streitkräften in Afghanistan in Gewahr- sam genommen werden. Die in Afghanistan im Rahmen des bilateralen Polizeiprojektes eingesetzten deutschen Polizeibeamten nehmen nach Maßgabe des Sitz- und Statusabkommens Trainings- und Ausbildungsmaßnah- men wahr und sind mit der Umsetzung von Projekten be- traut. Sie haben keine exekutiven Befugnisse. Eine Beteiligung deutscher Polizisten an den Partnering-Pro- grammen ist nicht vorgesehen. Dasselbe gilt für die deutsche Beteiligung an der Polizeimission der Europäi- schen Union in Afghanistan (EUPOL). Anlage 67 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 96): Warum hat die Bundesrepublik Deutschland gegen die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/64/10 vom 5. Februar 2010 gestimmt, die von einer großen Mehrheit der Staaten angenommen wurde und die sowohl Israel als auch die Palästinenser dazu auffordert, in- nerhalb von drei Monaten unabhängige und glaubwürdige Untersuchungen bezüglich der Menschenrechts- und Kriegs- verbrechen einzuleiten, die während der israelischen Mili- täroffensive vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 von beiden Seiten begangen worden sind? Die Abstimmung über die genannte Resolution der Generalversammlung fand am 5. November 2009 – nicht: 5. Februar 2010 – statt. Die von Ihnen angespro- chene Resolution hatte Folgeprozess und Bericht der VN-Untersuchungskommission zum Gaza Konflikt 2008/2009 – den sogenannten Goldstone-Bericht – zum Gegenstand. Die Bundesregierung hat sich von Beginn an für eine angemessene und ausgewogene Behandlung des Goldstone-Berichts eingesetzt. Vorverurteilungen und Versuchen der Instrumentalisierung ist sie entgegenge- treten. Es liegt im Interesse der Beteiligten, die erhobenen Vorwürfe im Rahmen eigener Untersuchungen sorgfältig aufzuarbeiten. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Men- schenrechtsrat der Vereinten Nationen als Auftraggeber des Goldstone-Berichts das geeignete Gremium für die weitere Befassung. Entsprechend ist die Bundesregierung Weiterverwei- sen an andere Stellen – zum Beispiel den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Internationalen Strafge- richtshof – von Anfang an entgegengetreten. Der nach schwierigen Verhandlungen in New York zur Abstimmung vorgelegte Text berücksichtigte weder diese grundsätzliche Linie der Bundesregierung noch Kompromissvorschläge und Ergebnisse der zuvor ge- führten Textverhandlungen. Daher hat die Bundesregierung am 5. November 2009 gemeinsam mit einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und den USA die Resolution abgelehnt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2025 (A) (C) (B) (D) Anlage 68 Antwort der Parl. Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 97): Inwieweit hat sich die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen der EU gegenüber der israelischen und der US-ame- rikanischen Regierung kritisch zu deren jüngsten Drohungen mit Militärschlägen gegen den Iran dahin gehend geäußert, dass diese aufgefordert wurden, einen Beitrag zur Deeskala- tion zu leisten, oder befürwortet die Bundesregierung einen vökerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran, wie Hillary Clin- ton im Zuge ihrer Nahostreise ihn andeutete, als sie sagte: „Wir heißen jegliches Engagement, das Problem friedlich zu lösen, willkommen …, aber wir werden uns nicht weiter nur auf diese Weise engagieren, während sie ihre Bombe bauen“ (www.taz.de)? Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass sie sich für eine diplomatische Lösung des Konfliktes, so wie auch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an- gestrebt, einsetzt. Am 26. Januar 2010 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrer Pressekonferenz anlässlich des Besu- ches des israelischen Staatpräsidenten Schimon Peres diese Haltung der Bundesregierung verdeutlicht: Deutschland möchte eine diplomatische Lösung dieses Konfliktes, und deshalb setzen wir als nächs- ten Schritt auf Sanktionen. Ich hoffe, dass wir vor allen Dingen dabei erfolgreich sein werden, auch mit anderen Ländern der Welt, also international, Gemeinsamkeit zu erzeugen. Das wird innerhalb der Europäischen Union geschehen, aber das sollte auch, wo immer möglich, unter Einbeziehung von Russland und China versucht werden. Ich habe al- lerdings gesagt: Wenn sich China, Russland oder andere Länder im Weltsicherheitsrat nicht daran be- teiligen, dann muss es auch gelingen, innerhalb ei- ner Gruppe von gleichgesinnten Ländern ein sol- ches Ergebnis zu erzielen. Aber ich sage noch einmal: Wir setzen auf eine diplomatische Lösung. Regierungssprecher Wilhelm hat diesen Standpunkt am 19. Februar 2010 erneut unterstrichen, als er anläss- lich der Erkenntnisse aus dem jüngsten Bericht der Inter- nationalen Atomenergieorganisation, IAEO, sagte: Der Bericht (…) bestätigt die große Besorgnis, die die Bundesregierung wegen des iranischen Nukle- arprogramms sei langer Zeit hegt (…). Es gilt, was die Bundeskanzlerin und der Bundesaußenminister wiederholt versichert haben. Unsere Hand bleibt ausgestreckt. Die Nachfrage, ob die Bundesregierung auch einen Militärschlag gegen den Iran unterstützen oder billigen würde, beantwortete der Regierungssprecher mit „Nein“. Er wiederholte: „Wir halten nur eine diplomatische Lö- sung für eine gangbare Lösung.“ Daraus ergibt sich schlüssig, dass die Bundesregie- rung einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran nicht befürwortet. Sie sieht im Übrigen in der in der Frage zitierten Äußerung von Außenministerin Clinton keine Aufforderung hierzu. Anlage 69 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/756, Frage 98): Inwieweit trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregie- rung zu, dass bei der Ermordung des Hamas-Führers Mahmud Abdel Rauf al-Mabhuh in Dubai, der von Israel unter anderem für die Entführung und Ermordung zweier israelischer Solda- ten verantwortlich gemacht wird, neben mindestens sechs bri- tischen, drei irischen Pässen sowie einem französischen Pass auch mindestens ein deutscher Pass – ausgestellt auf den Na- men Michael B. – benutzt wurde, und plant die Bundesregie- rung, ähnliche Schritte wie Großbritannien und Irland zu un- ternehmen, die unter anderem die jeweiligen israelischen Botschafter zu einem klärenden Gespräch „einluden“? Die Polizeiermittlungen der Vereinigten Arabischen Emirate haben ergeben, dass eine männliche Person, die im Besitz eines im Juni 2009 durch die Stadt Köln aus- gestellten deutschen Reisepasses war, vermutlich be- teiligt war. Die Bundesanwaltschaft und die Staatsan- waltschaft Köln haben dazu eigene Ermittlungen aufgenommen, die noch andauern. Wie die Regierungen anderer betroffener EU-Staaten, hat auch die Bundesregierung umgehend Kontakt mit der israelischen Seite gesucht. Am 18. Februar 2010 führte der Nahostbeauftragte im Auswärtigen Amt auf Initiative von Bundesminister Dr. Guido Westerwelle ein Gespräch mit dem hiesigen israelischen Gesandten. In diesem Gespräch bat der Nahostbeauftragte zu prü- fen, ob der israelischen Seite Informationen vorliegen, die zur Aufklärung der Umstände des Todes von Mahmud al-Mabhuh in Dubai beitragen können, und gegebenen- falls um Übermittlung dieser. Bundesminister Dr. Westerwelle hat den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate größtmögliche Un- terstützung der Bundesregierung bei der Aufklärung des Falls zugesichert. Am 22. Februar 2010 hat die Hohe Repräsentantin der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, im Namen der Europäischen Union eine Erklä- rung abgegeben, die die Haltung der 27 Mitgliedstaaten widerspiegelt. Anlage 70 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/756, Frage 99): Welche im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe vertretenen Nichtregierungsorganisationen haben Anträge auf Haushaltsmittel für ihre Erdbebenhilfe in Haiti gestellt, die nicht bedient wurden, und mit welcher Begründung? 2026 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Kein Projektantrag einer humanitären Nichtregie- rungsorganisation, der dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Zusammenhang mit der Bereitstel- lung humanitärer Hilfe durch die Bundesregierung nach dem Erdbeben in Haiti vorgelegt wurde, ist abschlägig beschieden worden. 23. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68 Anlage 69 Anlage 70
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()



    Herr Kollege Beck, mit Ihrer Frage geben Sie mir Ge-
    legenheit, dies zu präzisieren und Ihnen vorzutragen, wie
    dies – in Ausführung des Koalitionsvertrages – in der
    Präambel der Richtlinie formuliert ist. Hier heißt es – ich
    darf daraus zitieren; sie wird in Bälde in Kraft treten –:
    Es ist ein Grundwert der pluralen Gesellschaft und eine
    zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit jedes Einzel-
    nen vor Extremismen jeder Art – seien es Links- oder
    Rechtextremismus, Antisemitismus oder Islamismus –
    zu schützen und zu verteidigen. – Das ist die Umschrei-
    bung der Aufgabe, die mit dem sogenannten Fonds bzw.
    Haushaltstitel zu erfüllen ist.


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie mir das noch erläutern? Verstehen tue ich das immer noch nicht!)


    – Da Sie das Mikrofon nicht benutzt haben, konnte ich
    Sie nicht verstehen.


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe kein Recht zu einer weiteren Nachfrage! Meine Frage richtete sich darauf, ob all die Begriffe, die ich angeboten habe, damit umfasst werden! Ist also zum Beispiel auch die extremistische religiöse Gewalt gemeint?)


    – Ich habe aus der Richtlinie vorgetragen. Nach dieser
    Richtlinie, die sich am Koalitionsvertrag orientiert, wer-
    den diese humanitären Mittel künftig nach Prüfung jedes
    Einzelfalls ausgereicht werden.


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war jetzt keine Antwort auf die Frage!)




Rede von Dr. Max Stadler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Die Frage 17 des Kollegen Christian Lange wurde zu-

rückgezogen.

Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Herr Staatssekretär Dr. Stadler, ich danke Ihnen für die
Beantwortung der Fragen.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesmi-
nisteriums der Finanzen. Für die Beantwortung der Fra-
gen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Hartmut
Koschyk zur Verfügung.

Die Frage 18 des Kollegen Christian Lange wurde
ebenfalls zurückgezogen.

Damit rufe ich die Frage 19 der Kollegin Dr. Barbara
Höll auf:






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Warum ergreift die Bundesregierung keine wie die von
Frankreich unter Beachtung der grauen Liste der OECD un-
ternommene Initiative, um Steuerparadiese zu ächten, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
französischen Initiative?

Herr Staatssekretär, bitte sehr.

H
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)



    Frau Präsidentin! Verehrte Frau Kollegin Höll! Mit den
    angekündigten Maßnahmen verfolgt der französische Ge-
    setzgeber das gleiche Ziel wie die deutsche Seite mit ihren
    Maßnahmen, die mit dem Steuerhinterziehungsbekämp-
    fungsgesetz vom 29. Juli 2009 und der Steuerhinterzie-
    hungsbekämpfungsverordnung vom 18. September 2009
    bereits vollzogen worden sind. Beide Initiativen, die
    französische und die deutsche, sind darauf gerichtet,
    Steuerpflichtigen mit Geschäftsbeziehungen zu Staaten
    und Gebieten, die den OECD-Standard zur Transparenz
    und zum effektiven Informationsaustausch nicht imple-
    mentieren, zusätzliche Pflichten aufzuerlegen bzw. Steu-
    ervorteile zu entziehen. Dies entspricht den Empfehlun-
    gen der OECD und der G 20, zu deren Unterstützung
    Frankreich und Deutschland im Rahmen einer Initiative
    2008 und 2009 gemeinsam internationale Konferenzen
    zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbe-
    trug in Paris und Berlin ausgerichtet hatten. Die Bundes-
    regierung wird die Durchsetzung und Umsetzung des
    OECD-Standards gemeinsam mit Frankreich weiter vo-
    rantreiben.