Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2003
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Druck-
        sache 17/756, Frage 1):
        Gibt es bereits erste Ergebnisse der gemeinsamen Arbeits-
        gruppe von Bundesministerium der Finanzen und Bundesmi-
        nisterium des Innern hinsichtlich einer engeren Zusammenar-
        beit von Zoll und Bundespolizei, und, wenn ja, welche
        Ergebnisse gibt es?
        Der Koalitionsvertrag sieht eine Evaluierung der be-
        stehenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicher-
        heitsbehörden in Bund und Ländern unter Wahrung der
        bewährten föderalen Sicherheitsarchitektur vor.
        Mit Blick auf die Einbeziehung der Schnittstelle Zoll/
        Bundespolizei ist Stand der gegenwärtigen gemeinsa-
        men Überlegungen von Bundesministerium des Innern
        und Bundesministerium der Finanzen zur Umsetzung
        dieses Prüfauftrages, dass eine Expertenkommission mit
        der Prüfung betraut werden soll.
        Anlage 3
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 3):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die je-
        weilige Höhe der von der EU-Kommission 2008 bis 2010 für
        den Polizeiaufbau in Afghanistan bewilligten sowie bislang
        abgeflossenen Hilfsgelder, und inwieweit trifft nach Kenntnis
        der Bundesregierung zu, dass hierfür bewilligte Euromittel in
        dreistelliger Millionenhöhe bislang nicht verwendet werden
        konnten, weil die Kommission unterließ, die konkreten Ver-
        wendungszwecke, wie erforderlich, zu präzisieren?
        Die EU-Kommission fördert den Polizeiaufbau in
        Afghanistan über den durch das Entwicklungsprogramm
        der Vereinten Nationen, UNDP, verwalteten Rechtsstaat-
        lichkeitsfonds, LOTFA. LOTFA ist ein überjähriger
        Fonds, aus dem Gehaltszahlungen und andere Maßnah-
        men zur Kapazitätsbildung der afghanischen Polizei fi-
        nanziert werden.
        Nach Angaben von UNDP hat die EU-Kommission
        für Gehaltszahlungen an die afghanische Polizei
        57 262 416 US-Dollar im Jahr 2008 und 5 637 483 US-
        Dollar im Jahr 2009 eingezahlt, die jeweils zu 100 Pro-
        zent abgeflossen sind.
        Im Zeitraum von September 2008 bis Dezember 2009
        hat die EU-Kommission darüber hinaus 37 000 000 Euro
        in den LOTFA eingezahlt. Über den Abfluss dieser Mit-
        tel liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Für
        die Jahre 2010 und 2011 hat die EU-Kommission
        74 750 000 Euro für LOTFA zugesagt und 37 375 000 Eu-
        ro bereits eingezahlt.
        Über die genannten Beträge hinaus liegen der Bun-
        desregierung keine Erkenntnisse über weitere im Zeit-
        raum von 2008 bis 2010 für den Polizeiaufbau Afghanis-
        tan bewilligten Mittel der EU Kommission vor.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim)
        (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 10):
        Ist die Aussage des Bundesbeauftragten für den Daten-
        schutz und die Informationsfreiheit aus dem Dezember 2009
        zutreffend, wonach es vertrauliche Zusatzvereinbarungen zum
        SWIFT-Abkommen gegeben haben soll, die der Öffentlich-
        keit nicht zugänglich gemacht wurden, und, falls ja, welche
        Regelungsinhalte waren hiervon betroffen?
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bülow, Marco SPD 24.02.2010
        Burgbacher, Ernst FDP 24.02.2010
        Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.02.2010
        Ehrmann, Siegmund SPD 24.02.2010
        Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 24.02.2010
        Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.02.2010
        Pflug, Johannes SPD 24.02.2010
        Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 24.02.2010
        Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 24.02.2010
        Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 24.02.2010
        Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.02.2010
        Schmidt (Fürth),
        Christian
        CDU/CSU 24.02.2010
        Dr. Schwanholz, Martin SPD 24.02.2010
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.02.2010
        Zimmermann, Sabine DIE LINKE 24.02.2010
        2004 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Das am 30. November 2009 gezeichnete „Abkommen
        zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten
        Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zah-
        lungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Eu-
        ropäischen Union an die Vereinigten Staaten für die
        Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzie-
        rung des Terrorismus“ enthält einen Anhang, der zu-
        nächst von der EU als Verschlusssache eingestuft wor-
        den war.
        Die Bundesregierung hat dies kritisiert und um Auf-
        hebung der Einstufung gebeten. Dem ist die EU zwi-
        schenzeitlich gefolgt, Ratsdokument 6252/10 vom 8. Fe-
        bruar 2010.
        Der Anhang legt fest, dass sich das Abkommen nur
        auf SWIFT bezieht und die sogenannten SEPA-Daten,
        Single European Payment Area, des einheitlichen euro-
        päischen Zahlungsverkehrsraums von dem Abkommen
        ausgenommen sind.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim)
        (SPD) (Drucksache 17/756, Frage 11):
        Ist damit zu rechnen, dass auch bei der Aushandlung des
        zukünftigen SWIFT-Abkommens solche Zusatzvereinbarun-
        gen getroffen werden?
        Die Bundesregierung verfügt dazu derzeit über keine
        Informationen. Sie rechnet nicht damit, dass nochmals
        ein Teil des Vertragsinhalts als Verschlusssache einge-
        stuft werden wird, und geht davon aus, dass es bei den
        inhaltlichen Beschränkungen des Anwendungsbereichs
        des Abkommens, nur SWIFT, keine SEPA-Daten, bleibt.
        Sie wird sich dafür einsetzen.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 14):
        Ist es richtig, dass die zwischen den Providern und dem
        Bundeskriminalamt abgeschlossenen Verträge mit Inkrafttre-
        ten des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpor-
        nografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen – Zugangser-
        schwerungsgesetz, ZugErschwG – trotz der Absicht der
        Bundesregierung, keine Sperrung von Seiten vornehmen zu wol-
        len, weiterhin gültig sind, und gibt es, sollte dies der Fall sein, von-
        seiten der Bundesregierung Überlegungen, wie weiterhin mit
        den Verträgen und den in ihnen implizierten technischen Maß-
        nahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Internetseiten mit
        kinderpornografischen Inhalten in Zukunft umgegangen wer-
        den soll?
        Bereits bei Abschluss der Verträge war beabsichtigt,
        dass diese nur bis zum Inkrafttreten des Zugangserschwe-
        rungsgesetzes, ZugErschwG, Gültigkeit haben sollten.
        Soweit die vertraglichen Verpflichtungen nicht schon we-
        gen des Inkrafttretens des ZugErschwG erlöschen, wer-
        den die Verträge daher BKA-seitig zeitnah und unter Hin-
        weis auf das Inkrafttreten des ZugErschwG aufgekündigt
        werden.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 15):
        Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass auf die tech-
        nischen Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Inter-
        netseiten mit kinderpornografischem Material, welche im
        Zuge der zwischen den Providern und dem Bundeskriminal-
        amt abgeschlossenen Verträge von den Providern bereitge-
        stellt wurden, nicht zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im
        Zuge des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, zurückgegrif-
        fen wird?
        Eine solche Nutzung ist vertraglich nicht vorgesehen.
        Ob und auf welchem Weg Internetserviceprovider gege-
        benenfalls Verfügungen auf der Grundlage von landes-
        rechtlichen Vorschriften wie dem Jugendmedienschutz-
        Staatsvertrag bisher nachgekommen sind und zukünftig
        nachkommen werden, liegt außerhalb des Verantwor-
        tungsbereichs der Bundesregierung.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa-
        che 17/756, Frage 21):
        Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz der
        Antwort auf die schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksa-
        che 17/702, es gebe noch „keine abschließende Entscheidung
        über die zukünftige Ausgestaltung der deutschen Finanzauf-
        sicht“, zu den Äußerungen der Regierungskoalition in der Sit-
        zung des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2010, dass
        die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin,
        „in ihrer derzeitigen Struktur“ an die Deutsche Bundesbank
        angedockt werden soll (Plenarprotokoll 17/22, Seite 1912 A),
        und welche Überlegungen existieren in der Bundesregierung
        angesichts dieser Aussagen, auch künftig die Unabhängigkeit
        der Deutschen Bundesbank gegenüber der Bundesregierung
        sicherzustellen?
        Die Bundesregierung hat noch keine abschließende
        Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der
        deutschen Finanzaufsicht getroffen. Ich darf Ihnen je-
        doch versichern, dass die Bundesregierung bei ihren
        Überlegungen zur Neuordnung der Finanzaufsicht
        selbstverständlich die europa- und verfassungsrechtlich
        geschützte Unabhängigkeit der Bundesbank in vollem
        Umfang berücksichtigen wird.
        Äußerungen von Mitgliedern des Deutschen Bundes-
        tags kommentiert die Bundesregierung im Übrigen nicht.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Druck-
        sache 17/756, Frage 22):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2005
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wie ist die Position der Bundesregierung zu den Vorschlä-
        gen, im Rahmen der Neuorganisation der Finanzaufsicht in
        Deutschland den Verbraucherschutz als gleichberechtigtes
        Aufsichtsziel der Aufsichtsbehörden gesetzlich zu verankern?
        Die Bundesregierung misst der Verbesserung des An-
        leger- und Verbraucherschutzes im Finanzmarktbereich
        große Bedeutung zu. Der Koalitionsvertrag sieht
        entsprechend eine Reihe von Festlegungen und Maßnah-
        men vor, die selbstverständlich auch in die Überlegun-
        gen der Bundesregierung zur Neuordnung der Finanz-
        aufsicht einfließen.
        Abschließende Entscheidungen hat die Bundesregie-
        rung – wie bereits ausgeführt – noch nicht getroffen.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 25):
        Worüber hat der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolf-
        gang Schäuble, konkret Vertreterinnen und Vertreter der Frak-
        tion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag am Mittwoch,
        dem 10. Februar 2010, in Bezug auf angeblich bestehende
        Pläne des Bundesministeriums der Finanzen im Umgang mit
        der Schuldenkrise informiert, und wie schätzt die Bundesre-
        gierung den derzeitigen Juristenstreit um die sogenannte No-
        bail-out-Klausel aus Art. 125 Abs. 1 des Vertrages über die
        Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV, ein, bzw. wie
        interpretiert die Bundesregierung diese Klausel im Hinblick
        auf die Gewährung eines finanziellen Beistandes der EU zu-
        gunsten eines Mitgliedstaates?
        Der Bundesminister der Finanzen berichtete zur Wirt-
        schafts- und Finanzlage in Griechenland. Konkret infor-
        mierte er die Anwesenden über das zum damaligen Zeit-
        punkt erwartete und inzwischen vom ECOFIN-Rat am
        16. Februar 2010 beschlossene Maßnahmenpaket für
        Griechenland zum Abbau des übermäßigen Defizits im
        Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Im Ein-
        zelnen handelte es sich um (a) den Beschluss zur Ver-
        schärfung des Defizitverfahrens, (b) die Rats-Stellung-
        nahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm, (c) eine
        Verwarnung mit Vorschlägen für ein Paket struktureller
        Reformen sowie (d) das von der EU-Kommission bereits
        eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Grie-
        chenland aufgrund der Statistikfalschmeldungen.
        Nach Art. 125 Abs. 1 AEUV haften weder die EU
        noch die Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten eines
        anderen Mitgliedstaates und treten nicht für derartige
        Verbindlichkeiten ein. Der Gerichtshof der Europäischen
        Union hat sich bisher nicht zur Auslegung des Art. 125
        AEUV geäußert.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 26):
        Welche Lösungsstrategien würde die Bundesregierung un-
        terstützen, wenn das am 16. Februar 2010 auf dem Ecofin-Rat
        beschlossene Maßnahmenpaket zur Rettung Griechenlands
        vor der Zahlungsunfähigkeit nicht zielführend sein sollte, und
        wann gedenkt die Bundesregierung alle Fraktionen des Deut-
        schen Bundestages darüber zu unterrichten?
        Die Bundesregierung vertraut fest darauf, dass Grie-
        chenland mit seinem europäisch abgestimmten strikten
        Konsolidierungskurs das Vertrauen der Finanzmärkte
        stärken wird. Griechenland erbittet keine finanzielle Un-
        terstützung, was beim ECOFIN-Rat am 16. Februar 2010
        bekräftigt wurde.
        Die Frage von finanziellen Hilfen stellt sich damit
        nicht.
        Die Europäische Kommission wird in enger Zusam-
        menarbeit mit der Europäischen Zentralbank und unter
        Einbindung der Expertise aus dem Internationalen Wäh-
        rungsfonds die Umsetzung der griechischen Konsolidie-
        rungsanstrengungen überprüfen. Griechenland ist ver-
        pflichtet, bereits bis zum 16. März 2010 einen Bericht
        vorzulegen, der aufzeigt, wie es seine Ziele zur Haus-
        haltssanierung in diesem Jahr erreichen will. Sollte sich
        herausstellen, dass das Defizitziel für 2010 verfehlt wer-
        den könnte, so ist Griechenland aufgefordert, bereits in
        diesem Bericht notwendige zusätzliche Maßnahmen, ge-
        gebenenfalls sowohl auf der Einnahme- als auch auf der
        Ausgabenseite, zu ergreifen. Der griechische Minister-
        präsident Papandreou hat beim informellen Treffen der
        Staats- und Regierungschefs der EU am 11. Februar
        2010 zugesagt, dass Griechenland alles daran setzen
        werde, das Defizit in diesem Jahr wie geplant zu redu-
        zieren, so wie es auch das inzwischen verschärfte Defi-
        zitverfahren im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstums-
        paktes vorsieht.
        Die Staats- und Regierungschefs der EU haben bei ih-
        rem genannten Treffen Griechenland aufgefordert, seine
        öffentlichen Finanzen auf einen nachhaltigen Pfad zu-
        rückzuführen. Von diesem Treffen ist ein deutliches Sig-
        nal ausgegangen, dass die Europäische Zentralbank und
        die Europäische Kommission die griechische Verpflich-
        tung zu einem Defizitabbau um 4 Prozentpunkte des
        Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr für ausreichend
        und richtig halten. Die Staats- und Regierungschefs er-
        klärten ferner, dass die Mitgliedstaaten der Eurozone bei
        Bedarf entschiedene und koordinierte Maßnahmen ergrei-
        fen, um die finanzielle Stabilität der Eurozone als Einheit
        zu sichern.
        Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag re-
        gelmäßig und zeitnah über die Entwicklungen bezüglich
        Griechenlands.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 27):
        Welche Anforderungen im Hinblick auf Anreizsysteme
        stellt die BaFin an die Finanzberatung?
        Die Anforderungen an Anreizsysteme bei der Finanz-
        beratung sind für Wertpapierdienstleistungsunternehmen
        2006 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        in § 31 d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fest-
        gelegt. Diese Vorschrift regelt, unter welchen Vorausset-
        zungen ausnahmsweise Zuwendungen Dritter zulässig
        sind und stellt insbesondere die Pflicht zur Offenlegung
        der Zuwendungen gegenüber Kunden auf.
        Anreizsysteme bei der Anlageberatung unterliegen
        auch den organisatorischen Anforderungen an Wertpa-
        pierdienstleistungsunternehmen nach § 33 WpHG. Diese
        organisatorischen Anforderungen wurden von der Bun-
        desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Min-
        destanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
        näher konkretisiert.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 28):
        In welcher Weise möchte die Bundesregierung die Haf-
        tung für Produkt und Vertrieb im Anlegerschutz – Koalitions-
        vertrag – verschärfen?
        Zu dem sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden
        Auftrag zur Verschärfung der Haftung für Produkte und
        Vertrieb verweist die Bundesregierung auf die Antwort
        der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Ab-
        geordneten Caren Lay Nr. 395 für den Monat Januar
        2010. Die Prüfungen dauern an, konkrete Gesetzesvor-
        schläge müssen noch erarbeitet werden.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/756, Frage 30):
        Was wird die Bundesregierung tun, damit die bei der
        Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft, FuB, der Kredit-
        anstalt für Wiederaufbau liegenden 1 744 offenen DDR-Versi-
        cherungsfälle im Interesse der geschädigten Personen zeitnah
        bearbeitet und entschieden werden (siehe „Alte Schäden, neue
        Leiden“ in der Leipziger Volkszeitung vom 17. Februar 2010)?
        Die Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH,
        FuB, bearbeitet im Auftrag der KfW als Rechtsnachfol-
        gerin der Staatlichen Versicherung der DDR in Abwick-
        lung, SinA, die noch offenen Schadensfälle aus den
        Bereichen Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeughaft-
        pflichtversicherung und Unfallversicherung.
        Bei den gegenwärtig vorliegenden noch offenen
        1 744 Versicherungsfällen handelt es sich jedoch in aller
        Regel nicht um „Neufälle“, bei denen eine grundsätzli-
        che Entscheidung über das Bestehen von Ansprüchen
        getroffen werden müsste. Vielmehr handelt es sich um
        Fälle, die bereits seit dem Zeitpunkt der jeweiligen Schä-
        digung, welche regelmäßig vor dem 31. Dezember 1990
        liegt, teilweise aber auch Jahrzehnte zurückliegen kann,
        einer laufenden Bearbeitung und Regulierung unterlie-
        gen. Da auch Geschädigte betroffen sind, die in den spä-
        ten 1980er-Jahren geboren wurden, wird die laufende
        Regulierung – insbesondere bei laufenden Rentenan-
        sprüchen – teilweise noch viele Jahre andauern.
        Die Bearbeitung beinhaltet, die von den Geschädigten
        geltend gemachten Einzelansprüche, welche auf das je-
        weilige Schadensereignis gestützt werden, zu prüfen
        und, soweit sie sich als rechtlich begründet und nicht be-
        reits verjährt erweisen, zu erfüllen. Dabei kann es um die
        Anpassung laufender Leistungen, wie etwa Schaden-
        ersatzrenten zum Ausgleich von Erwerbsschäden und
        Mehraufwendungen, oder einmalige bzw. unregelmäßig
        anfallende Leistungsansprüche gehen.
        Die Bearbeitung der einzelnen Vorgänge erfolgt dabei
        sachgerecht und zeitnah.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 31):
        An wen wurde der Auftrag zur Erstellung von Energiesze-
        narien für das Energiekonzept der Bundesregierung vom Bun-
        desministerium für Wirtschaft und Technologie vergeben
        – Projekt Nr. 12/10 –, und welcher Zeitplan, insbesondere
        welches Enddatum der Auftragsausführung, ist für den Auf-
        trag – bitte mit vollständiger Angabe aller wesentlichen Etap-
        pen bzw. Zwischenabnahmen – vorgesehen?
        Der Dienstleistungsauftrag 12/10 „Energieszenarien
        für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ ist in Ab-
        stimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Na-
        turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Rahmen eines
        beschleunigten Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben
        worden. Die Aufforderung zur Abgabe der Interessenbe-
        kundung ist am 18. Januar 2010 veröffentlicht worden.
        Termin zur Abgabe der Interessenbekundung war der
        29. Januar 2010. Das Vergabeverfahren läuft noch. Der
        Auftrag ist noch nicht vergeben worden.
        Nach Abstimmung mit dem BMU ist derzeit folgen-
        der Zeitplan vorgesehen: 15. Mai 2010: Vorlage eines
        Zwischenberichts; Ende Juni 2010: Vorlage des Haupt-
        berichts; Herbst 2010: Ergänzende Analysen.
        Die gesamte Laufzeit des Projekts beträgt neun Mo-
        nate ab Auftragsbeginn.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Druck-
        sache 17/756, Fragen 33 und 34):
        Welches Bundesministerium führt für die Bundesregie-
        rung die Verhandlungen über die Zukunft des Internet-Gover-
        nance-Forum, IGF, und welche Position vertreten Deutsch-
        land und die anderen europäischen Regierungsvertreter bei
        diesen Verhandlungen?
        Stimmen Berichte, nach denen bei den Verhandlungen
        zum IGF die Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher
        Gruppen und Nichtregierungsorganisationen bei der zukünfti-
        gen Arbeit des IGF infrage steht, und, wenn ja, welche Posi-
        tion vertritt die Bundesregierung dazu?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2007
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zu Frage 33:
        Innerhalb der Bundesregierung führt das Bundesmi-
        nisterium für Wirtschaft und Technologie in Abstim-
        mung mit den anderen Ressorts die Verhandlungen über
        die Zukunft des Internet-Governance-Forums.
        Die Einrichtung eines Internet-Governance-Forums
        wurde 2005 beim Weltgipfel zur Informationsgesell-
        schaft in Tunis beschlossen. Dieses Mandat endet mit
        dem fünften IGF, das in diesem Jahr in Vilnius stattfin-
        den wird. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen
        wurde vom Weltgipfel aufgefordert zu prüfen, ob über
        diesen ursprünglich vorgesehenen Fünfjahreszeitraum
        hinaus eine Fortführung des IGF wünschenswert sei.
        Auf der Basis dieser Empfehlung soll die Generalver-
        sammlung der Vereinten Nationen dann entscheiden.
        Das bisherige IGF hat sich aus Sicht der Bundesregie-
        rung als innovativer Ansatz bewährt. Es stellt eine Dis-
        kussionsplattform dar, bei der Regierungsvertreter, Un-
        ternehmensvertreter und Vertreter der Zivilgesellschaft
        über wichtige Fragen des Managements des Internets be-
        raten können. Für den offenen Meinungs- und Informa-
        tionsaustausch nützlich erwiesen hat sich hierbei, dass
        das IGF keine verhandelten Ergebnisse ausarbeiten
        muss. Gleichwohl haben die Diskussionen wichtige An-
        regungen für die weitere politische Diskussion geliefert.
        Die deutschen Regierungsvertreter haben sich daher,
        wie auch die Vertreter der anderen EU-Länder, für eine
        Fortführung des IGF ausgesprochen. Angeregt wurden
        lediglich Verbesserungen im Rahmen der bestehenden
        Grundkonzeption, wie etwa eine stärkere Sichtbarkeit
        der in den Workshops und Sitzungen des IGF dargestell-
        ten Sachverhalte. Diese Haltung haben die schwedische
        Ratspräsidentschaft – vertreten durch den Minister für
        Kommunikation – und Kommissarin Reding in einen
        gemeinsamen Brief an den UN-Generalsekretär Ban
        Ki-moon Ende Dezember 2009 im Namen der 27 EU-
        Mitgliedstaaten wiederholt.
        Zu Frage 34:
        Verhandlungen, wonach die Teilnahme von Nichtre-
        gierungsorganisationen an künftigen Internet-Gover-
        nance-Foren ausgeschlossen werden sollten, gibt es ge-
        genwärtig nicht.
        Die Befürchtungen beziehen sich offensichtlich auf
        das zurzeit diskutierte Verfahren zur Vorbereitung der
        Empfehlung des Generalsekretärs der Vereinten Natio-
        nen gegenüber der Generalversammlung über die Fort-
        führung des IGF. Vertreter von Nichtregierungsorganisa-
        tionen befürchten eine Verminderung ihres Einflusses,
        wenn der vom Vorsitzenden des letzten IGF in Sharm el-
        Sheik, dem chinesischen Leiter der Abteilung für wirt-
        schaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten
        Nationen UNDESA, vorzulegende Bericht nicht wie ur-
        sprünglich geplant der Kommission für Wissenschaft
        und Technologie im Dienste der Entwicklung, CSTD,
        sondern direkt dem der CSTD übergeordneten Wirtschafts-
        und Sozialrat der Vereinten Nationen, ECOSOC, vorge-
        legt wird. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Zivilge-
        sellschaft sind bei Diskussionen im CSTD weniger for-
        mell und daher stärker ausgeprägt als bei ECOSOC.
        Daher gibt die nunmehr ins Auge gefasste Verfahrens-
        weise Anlass zu der Befürchtung, die Entscheidung
        könnte im chinesischen Sinne geprägt werden. China ist
        eines der wenigen Länder, die sich bisher offen gegen
        eine Verlängerung des IGF in der gegenwärtigen Form
        ausgesprochen haben.
        Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Beteili-
        gung von Organisationen der Zivilgesellschaft und von
        Nichtregierungsorganisationen von großer Bedeutung
        für das Internet-Governance-Forum. Diese Haltung wird
        sie auch in den anstehenden Diskussionen in den zustän-
        digen Gremien der Vereinten Nationen vertreten.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 35):
        Wie bewertet die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die
        Auffassung ihres Stellvertreters Dr. Guido Westerwelle, dass
        die Diskussion über das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfas-
        sungsgerichts „sozialistische Züge“ habe, und sieht sie in sei-
        ner These „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand ver-
        spricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein“ (Die Welt vom
        11. Februar 2010) analog zum Ende des Römischen Reiches
        den drohenden Zerfall der Bundesrepublik Deutschland he-
        raufbeschworen?
        Die die Regierung tragenden Fraktionen haben sich
        im Koalitionsvertrag „Wachstum, Bildung, Zusammen-
        halt“ verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsu-
        chende weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung hat
        die dazu erforderlichen Schritte eingeleitet. Sie wird die
        Koalitionsvereinbarung umsetzen.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 37):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
        – insbesondere für die anstehende Neuregelung der Hartz-IV-
        Sätze – aus dem jetzt bekannt gewordenen OECD-Vergleich,
        laut dem die finanzielle Absicherung von Arbeitslosen in der
        Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen europä-
        ischen Staaten eher gering ausfällt?
        Bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesver-
        fassungsgerichts zu den Regelleistungen entwickelt die
        Bundesregierung ein den Vorgaben des Gerichts entspre-
        chendes sachgerechtes und transparentes Konzept und
        berücksichtigt dabei alle notwendigen Gesichtspunkte.
        Der OECD-Vergleich belegt, dass die finanzielle Ab-
        sicherung von Arbeitslosen in Deutschland, abhängig
        von Haushaltstypen und der Dauer der Arbeitslosigkeit,
        unterschiedlich hoch, aber keinesfalls unterdurchschnitt-
        lich ausfällt. Deutschland sichert Alleinerziehenden und
        Familien mit Kindern höher ab als Alleinstehende. Dies
        gilt auch für Langzeitarbeitslose, bei denen allerdings
        2008 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        die durchschnittliche Lohnersatzquote geringer ausfällt.
        Dies hat nicht zuletzt auch etwas damit zu tun, dass das
        von der OECD zugrunde gelegte Konzept der Einkom-
        mensbestimmung zu einer statistischen Verzerrung führt.
        Bei einem vergleichsweise sehr hohen Durchschnitts-
        lohn für Deutschland sind niedrige Lohnersatzraten die
        Folge.
        Im Übrigen ist ein vergleichsweise geringes Absiche-
        rungsniveau von Langzeitarbeitslosen – also Leistungen
        im SGB II – nur die eine Seite der Medaille. Dem stehen
        erhebliche Bemühungen um Aktivierung und Wieder-
        eingliederung für Hilfebedürftige gegenüber. Es gilt der
        Grundsatz des Fordern und Förderns.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 38):
        Inwiefern ergeben sich nach Meinung der Bundesregie-
        rung – als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention
        und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen –
        aus der UN-Behindertenrechtskonvention neue Anforderun-
        gen an die Komplexleistung Frühförderung und ihre entspre-
        chende Verordnung zur Umsetzung der §§ 30 und 56 des
        Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, und inwiefern
        konnte nach Ansicht der Bundesregierung das gemeinsame
        Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia-
        les und des Bundesministeriums für Gesundheit zur Komplex-
        leistung Frühförderung vom Juni 2009 dazu beitragen, die
        aufgeworfenen Fragen, insbesondere zum Anwendungsbe-
        reich dieser Regelungen, zum Inhalt der Komplexleistung
        Frühförderung und zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der
        verantwortlichen Rehabilitationsträger, zu klären?
        Die VN-Behindertenkonvention stellt nach Ansicht
        der Bundesregierung keine Anforderungen an die Kom-
        plexleistung Frühförderung, die über die bestehenden
        Regelungen der §§ 30 und 56 des Neunten Buches So-
        zialgesetzbuch und die Frühförderungsverordnung hi-
        nausgehen, da die Erbringung der Komplexleistung dort
        umfassend geregelt ist. Die Bundesregierung erwartet im
        Übrigen, dass das gemeinsame Rundschreiben vom
        BMG und BMAS zur Komplexleistung Frühförderung
        dabei hilft, Fragen, die sich bei der praktischen Handha-
        bung der normativen Vorgaben ergeben haben, zu beant-
        worten und entstandene Probleme zu beseitigen. Das
        BMAS beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2010 ei-
        nen runden Tisch mit den zuständigen Rehabilitations-
        trägern, den Leistungserbringern und Verbänden behin-
        derter Menschen zu veranstalten, um Informationen
        darüber zu gewinnen, ob die in dem gemeinsamen Rund-
        schreiben enthaltenen Hinweise praktische Auswirkun-
        gen gehabt haben.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/756, Frage 39):
        Welche Projekte und Maßnahmen des Bundes zur Umset-
        zung der UN-Behindertenrechtskonvention sind im Entwurf
        des Bundeshaushaltsplans 2010 finanziell – bitte Projekte und
        Maßnahmen, zuständiges Bundesministerium und Höhe der
        geplanten Mittel nennen – untersetzt?
        Für die Umsetzung des VN-Übereinkommens über
        die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden
        vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ein-
        zelplan 11 des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2010
        folgende Mittel veranschlagt:
        Im Kapitel 1102 Titel 684 68 „Förderung der Unab-
        hängigen Stelle nach Art. 33 Abs. 2 des VN-Überein-
        kommens über die Rechte von Menschen mit Behinde-
        rungen sowie Entwicklung eines Aktionsplans zur
        künftigen Behindertenpolitik“: 828 000 Euro. Hierbei
        sind für die Unterhaltung der Unabhängigen Stelle Haus-
        haltsmittel in Höhe von 433 000 Euro und für die Ent-
        wicklung des Aktionsplans in Höhe von 395 000 Euro
        vorgesehen. Die in diesem Titel veranschlagten Mittel
        sind noch nicht einzelnen Projekten und Maßnahmen
        und/oder Ressorts zugeordnet. Sie werden erst im Rah-
        men der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Ver-
        bänden konkretisiert.
        Zusätzlich sind im Kapitel 1102 Titel 684 64 „eGo-
        vernment Leistungen zur Teilhabe behinderter Men-
        schen“ weitere 100 000 Euro für die Umsetzung des
        Übereinkommens vorgesehen. Die in diesem Titel ver-
        anschlagten Haushaltsmittel sind für die Onlineunter-
        stützung des Aktionsplanes, insbesondere für den Auf-
        bau einer Informations- und Kommunikationsplattform
        vorgesehen.
        Im Rahmen der dem Beauftragten der Bundesregie-
        rung für die Belange behinderter Menschen übertrage-
        nen Aufgaben der Koordinierungsstelle nach Art. 33 des
        VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen
        mit Behinderungen wurden im Berichterstattergespräch
        2010 für die Einsetzung eines Beirates Haushaltsmittel
        in Höhe von 55 000 Euro beantragt. Dafür soll in Kapitel
        1101 der neue Titel 526 13 geschaffen werden.
        Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang der
        Aufbau einer speziellen Internetplattform zur Information
        der Öffentlichkeit erforderlich, für die bei Titel 542 11,
        Soll nach dem Regierungsentwurf 2010: 200 000 Euro,
        ebenfalls in den Berichterstattergesprächen zusätzlich
        50 000 Euro beantragt wurden. Diese Beträge sind im
        jetzigen Haushaltsentwurf 2010 noch nicht enthalten.
        Eine Entscheidung über die Bereitstellung dieser Be-
        träge wird im Laufe des parlamentarischen Verfahrens
        zum Haushalt 2010 erwartet.
        Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zum
        Haushalt 2010 können zudem zum Haushaltsansatz noch
        Änderungen erfolgen.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 40):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2009
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wie würde sich eine höhere Zahl von Optionskommunen
        mit den Ergebnissen der sogenannten 6-c-Evaluierung vertra-
        gen, die laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales den
        Argen eine bessere Bilanz in Bezug auf Überwindung der
        Hilfebedürftigkeit und Integration in bedarfsdeckende Be-
        schäftigung bescheinigt, und auf wie hoch schätzt die Bundes-
        regierung den fiskalischen Verlust, der sich aus den Integrati-
        onsdefiziten der Optionskommunen in Bezug auf den ersten
        Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Argen – bitte die fehlenden
        jährlichen Gesamteinnahmen nach Art der Mindereinnahmen
        und, wenn möglich, monatlich je Bedarfsgemeinschaft ange-
        ben – ergibt?
        Eine solche Schätzung ist der Bundesregierung nicht
        möglich. Die im Rahmen der umfangreichen Untersu-
        chungsarbeiten der genannten Evaluation vom ifo-Institut
        durchgeführten Analysen zur Ermittlung von gesamtfis-
        kalischen Effekten wurden mithilfe eines sehr komplexen
        Modells generiert. Dabei wurden zwei hypothetische Si-
        tuationen miteinander verglichen. Einmal wurde die Situ-
        ation konstruiert, nach der die Grundsicherung für
        Arbeitsuchende in ganz Deutschland nur durch Arbeitsge-
        meinschaften, Argen, durchgeführt würde. Zum anderen
        wurde die Situation konstruiert, es gäbe in Deutschland
        nur zugelassene kommunale Träger. Bei der statistischen
        Schätzung des gesamtfiskalischen Effekts wurden dann
        bestimmte Werte für eine hypothetische Arge mit be-
        stimmten Werten eines hypothetischen zugelassenen
        kommunalen Trägers hochgerechnet und verglichen. Die
        Datenbasis stammt aus dem Jahr 2007. Die ermittelten Er-
        gebnisse sind als Tendenzaussagen auf der seinerzeitigen
        Datengrundlage zu werten.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 41):
        Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes sind
        der Bundesregierung bekannt über die fehlende Leistungs-
        transparenz und fehlende Kontroll- und Steuerungsmöglich-
        keiten des Bundes bei der Finanzierung der verschiedenen
        Leistungen des SGB II im Bereich der kommunalen Träger,
        und wie oft wurden seit Einführung von Hartz IV bei den drei
        verschiedenen Grundsicherungsmodellen – Arbeitsgemein-
        schaften, kommunale Träger, getrennte Aufgabenwahrneh-
        mung – Mittel aus dem Eingliederungstitel zweckentfrem-
        det – bitte jeweils einzeln für die Grundsicherungsmodelle
        antworten und auch Höhe der zweckentfremdeten Mittel in
        Euro angeben – verwendet?
        Der Bundesrechnungshof beanstandet bei der Aufga-
        benwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsu-
        chende durch die zugelassenen kommunalen Träger im
        Wesentlichen, dass Finanz- und Durchführungsverant-
        wortung auseinanderfallen. Der Bund habe weder Steue-
        rungs- noch Aufsichtsbefugnisse. Dieser Zustand werde
        seiner Finanzverantwortung nicht gerecht. Der Bund
        müsse vielmehr in die Lage versetzt werden, die ihn tref-
        fenden finanziellen Risiken zu kontrollieren. Hinzu
        kommen nach Ansicht des Bundesrechnungshofes Män-
        gel in der Transparenz. Die zugelassenen kommunalen
        Träger würden nicht alle notwendigen Daten an den
        Bund übermitteln.
        Für den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und
        Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrneh-
        mung besteht Rechts- und Fachaufsicht des Bundes. Der
        Bund hat insoweit die Möglichkeit, Fehlentwicklungen
        zu korrigieren, indem er im Rahmen der Aufsicht steu-
        ernd eingreift. Für die zugelassenen kommunalen Träger
        obliegt den Ländern – trotz der Finanzverantwortung des
        Bundes – die Aufsicht. Der Bund übt die Finanzkont-
        rolle aus und führt dazu Prüfungen durch. Für den
        Bereich der zugelassenen kommunalen Träger hat die
        Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deut-
        schen Bundestages bereits dreimal über Umfang und
        Inhalt der Prüfungen berichtet (Drucksache Haushalts-
        ausschuss 16(8)3434,16(8)4563 und 17(8)151).
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756,
        Frage 44):
        Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorstoß des Le-
        bensmitteldiscounters Lidl, der die Einführung von Mindest-
        löhnen im Handel fordert, und wird die Bundesregierung der
        Forderung von Lidl folgen, Mindestlöhne im Handel einzu-
        führen?
        Die Vereinbarung von tariflichen Mindestlöhnen im
        Einzelhandel ist Sache der zuständigen Tarifvertragspar-
        teien. Diese handeln dabei autonom und ohne Einfluss
        der Bundesregierung.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 45):
        Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Jugendlicher
        unter 25 Jahren – soweit er sich nicht in Ausbildung befin-
        det – den Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzli-
        chen Krankenkasse verliert und auch kein Kindergeld erhält?
        Ja, der Bundesregierung ist bekannt, unter welchen
        Voraussetzungen Jugendliche, die das 25. Lebensjahr
        noch nicht vollendet haben, nicht mehr über die Fami-
        lienversicherung gesetzlich krankenversichert sind: Kin-
        der sind ohne weitere Voraussetzung bis zur Vollendung
        des 18. Lebensjahres familienversichert. Darüber hinaus
        sind sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres famili-
        enversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Kinder,
        die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder
        ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten,
        sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familien-
        versichert. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass El-
        tern volljähriger Kinder, die das 25. Lebensjahr nicht
        vollendet und keinen Ausbildungsplatz haben, einen An-
        spruch auf Kindergeld haben können. Voraussetzung ist,
        dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz
        zum nächstmöglichen Zeitpunkt bemüht und hierfür ent-
        sprechende Nachweise erbringt.
        2010 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die weiteren Fragen werden dahin gehend verstan-
        den, dass die Fragestellerin wissen möchte, ob es zu-
        trifft, dass die nicht hilfebedürftigen Eltern eines Kindes,
        das im elterlichen Haushalt lebt und das 25. Lebensjahr
        noch nicht vollendet hat, die Beiträge für die gesetzliche
        Krankenversicherung für den Jugendlichen zu tragen ha-
        ben.
        Nach der geltenden Rechtslage – Bedarfsanteilsme-
        thode – können die Eltern nur dann nicht hilfebedürftig
        sein, wenn auch der im Haushalt lebende Jugendliche
        nicht mehr hilfebedürftig ist. Sofern der Jugendliche
        nach den Voraussetzungen des § 10 des Fünften Buches
        Sozialgesetzbuch nicht mehr familienversichert ist,
        hängt seine Versicherungspflicht oder freiwillige Mit-
        gliedschaft von den Voraussetzungen der §§ 5 ff. des
        Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Mitglieder der ge-
        setzlichen Krankenversicherung haben auch Beiträge zu
        zahlen. Der Regelfall ist, dass der Versicherungspflich-
        tige seine Beiträge ganz oder teilweise selbst zu tragen
        hat, §§ 249 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
        Eine Beitragstragungspflicht der Eltern ist nicht ge-
        regelt. Davon unberührt bleiben eventuell bestehende
        unterhaltsrechtliche Verpflichtungen der Eltern.
        Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung daher
        nicht. Die geltende Differenzierung bei der Familienver-
        sicherung von Kindern ist sachgerecht. Die beitragsfreie
        Mitversicherung stellt eine Ausnahme vom Grundsatz
        der eigenen Beitragspflicht dar und bedarf daher be-
        grenzender näherer Regelungen.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Fragen der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner
        (SPD) (Drucksache 17/756, Fragen 46 und 47):
        Ist es nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich,
        dass Anträge von Beziehern von ALG II oder Sozialgeld zur
        Übernahme des Zusatzbeitrages von Krankenkassen bevor-
        zugt behandelt werden müssen, damit die Betroffenen im
        Falle einer Ablehnung ihr Sonderkündigungsrecht bei den
        Krankenkassen wahrnehmen können?
        Wenn ja, ist aus Sicht der Bundesregierung ein bürokrati-
        scher Mehraufwand zu erwarten, und wie hoch wird dieser
        eingeschätzt?
        Nein, eine bevorzugte Behandlung von Anträgen auf
        Übernahme der Zusatzbeiträge ist nicht erforderlich. Das
        Zweite Buch Sozialgesetzbuch räumt diesem Anspruch
        keine höhere Priorität als den Leistungen Arbeitslosen-
        geld II und Sozialgeld ein. Der Antrag ist im Übrigen
        nicht bei der Krankenkasse zu stellen sondern beim Trä-
        ger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
        Zusatzbeiträge können nach § 26 Absatz 4 des Zwei-
        ten Buches Sozialgesetzbuch übernommen werden,
        wenn der Wechsel der Krankenkasse für die Hilfebedürf-
        tigen eine besondere Härte darstellen würde.
        Das Kündigungsrecht nach § 175 Absatz 4 Satz 5 des
        Fünften Buches Sozialgesetzbuch setzt keine ablehnende
        Entscheidung des Träger der Grundsicherung für Arbeit-
        suchende voraus.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 48):
        Auf Grundlage welcher neuen Erkenntnisse geht das Bun-
        desministerium für Arbeit und Soziales von bis zu 32 000 be-
        troffenen Personen aus, die seit dem 1. Januar 2009 ALG II
        beantragt und bezogen haben und privat krankenversichert
        und von der Regelung des neuen § 26 Abs. 2 Satz 1 SGB II
        betroffen sind, die nur einen – oftmals nicht kostendecken-
        den – Zuschuss des Trägers der Grundsicherung zu den ent-
        stehenden Krankenversicherungskosten vorsieht, nachdem
        das Bundesministerium zuvor auf zwei entsprechende Anfra-
        gen geantwortet hatte, diesbezügliche Informationen nicht ge-
        ben zu können, und wann gedenkt die Bundesregierung die
        Regelungslücke für privat krankenversicherte ALG-II-Bezie-
        her zu schließen (vergleiche Berliner Zeitung vom 18. Fe-
        bruar 2010 sowie die Antworten des Bundesministeriums für
        Arbeit und Soziales auf die Fragen 25 auf Bundestagsdrucksa-
        che 16/13965 und 69 auf Bundestagsdrucksache 17/382)?
        Die Bundesregierung hat sich zwischenzeitlich darum
        bemüht, die Zahl der Personen näherungsweise zu ermit-
        teln, die von der Regelung des neuen § 26 Abs. 2 Satz 1
        des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) betrof-
        fen sein könnten. Die Zahl der privat versicherten Hilfe-
        bedürftigen wird im Rahmen der Grundsicherungsstatis-
        tik nicht erfasst. Es kann lediglich die Zahl der KV-
        Zuschussbezieher nach § 26 SGB II differenziert aus-
        gewiesen werden, die Zuschüsse zu einer PKV oder aber
        zur freiwilligen GKV erhalten. Ergebnis gemeinsamer
        Erörterungen zwischen den Bundesministerien für Arbeit
        und Soziales sowie für Gesundheit unter Einbeziehung
        von Informationen der Krankenversicherungsträger ist,
        dass im Jahr 2009 vermutlich von vergleichsweise weni-
        gen privat krankenversicherten Hilfebedürftigen in der
        Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgegangen wer-
        den kann, rund 11 000. Vor dem Hintergrund der Ent-
        wicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfte die Zahl im Jahr
        2010 auf – sehr grob geschätzt – rund 32 000 ansteigen.
        Innerhalb der Bundesregierung finden derzeit Ab-
        stimmungsprozesse zur Lösung der Problematik statt.
        Genaue Aussagen zum Zeitplan einer gesetzlichen Än-
        derung sind daher noch nicht möglich.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 49):
        Wie viele Grundsicherungsstellen – bitte gegliedert nach
        Bundesländern darstellen – sind konkret von der in § 1 Abs. 4
        der Eingliederungsmittel-Verordnung 2010 festgelegten Be-
        grenzung der Mittel für die JobPerspektive nach § 16 e SGB II
        betroffen, und wie viele geplante und oftmals bereits zuge-
        sagte zusätzliche Förderplätze der JobPerspektive können
        durch diese Begrenzung nicht realisiert werden (vergleiche
        Ausschussdrucksache 17(11)37)?
        Die nach § 1 Abs. 4 EinglMV 2010 zugeteilten Mittel
        in Höhe von voraussichtlich 700 Millionen Euro dürfen
        – im Gegensatz zum Vorjahr – von den Grundsiche-
        rungsstellen nicht verstärkt werden. Von dieser Begren-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2011
        (A) (C)
        (B) (D)
        zung sind insoweit alle Grundsicherungsstellen betrof-
        fen.
        Damit jedoch alle Grundsicherungsstellen die Finan-
        zierung der laufenden Förderfälle sicherstellen können,
        gilt Folgendes: Die Grundsicherungsstellen, die für 2010
        bereits in höherem Umfang Verpflichtungen für die Leis-
        tungen nach § 16 e SGB II eingegangen sind, als sie Mit-
        tel für die JobPerspektive zugeteilt bekommen, erhalten
        die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur Ausfinanzie-
        rung der laufenden Fälle aus ihrem „klassischen“ Ein-
        gliederungsbudget zugeteilt. Betroffen sind 93 Grund-
        sicherungsstellen in 13 Bundesländern:
        – je eine in Brandenburg und Schleswig-Holstein sowie
        die Hansestadt Hamburg
        – zwei im Saarland
        – drei in Thüringen
        – vier in Rheinland-Pfalz
        – fünf in Sachsen
        – sechs in Hessen
        – sieben in Niedersachsen und Baden-Württemberg
        – zehn in Berlin
        – 22 in Bayern
        – 24 in Nordrhein-Westfalen
        Infolge der Umschichtungen beträgt das voraussicht-
        liche Gesamtbudget für die JobPerspektive 2010 rund
        768 Millionen Euro.
        Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales lie-
        gen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die betroffenen
        Grundsicherungsstellen tatsächlich verbindliche Förder-
        zusagen für 2010 an Arbeitgeber erteilt haben, die nun-
        mehr nicht realisiert werden können. Diese dürfte es
        nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und
        Soziales auch nicht gegeben haben. Denn sowohl die
        Bundesagentur für Arbeit als auch die zugelassenen
        kommunalen Träger vom Bundesministerium für Arbeit
        und Soziales wurden mit Schreiben vom 30. Januar 2009
        zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr
        2009 darüber informiert, dass das Verfahren zur Ermitt-
        lung und Verteilung des Budgets für Leistungen nach
        § 16 e SGB II noch nicht festgelegt ist und die in der
        Eingliederungsmittelverordnung 2009 festgelegten Ver-
        teilungsmaßstäbe keine Präjudiz für spätere Haushalts-
        jahre hat.
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
        des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 50):
        Wie bewertet die Bundesregierung die geplante zusätzli-
        che Aufstockung der Exportförderung um 3 Millionen Euro
        auf insgesamt 6 Millionen Euro – in diesem Jahr – bei Kür-
        zung der Mittel für den Ökolandbau um 3,3 Millionen Euro
        vor dem Hintergrund, dass der Weltagrarbericht 2008 gerade
        nicht die exportorientierte, industrielle Landwirtschaft, son-
        dern die bäuerlich organisierten Betriebe als die „wichtigsten
        Garanten und die größte Hoffnung einer sozial, wirtschaftlich
        und ökologisch nachhaltigen Lebensmittelversorgung von
        künftig 9 Milliarden Menschen und die beste Grundlage hin-
        länglich widerstandsfähiger Anbau- und Verteilungssysteme“
        (vergleiche „Wege aus der Hungerkrise – die Erkenntnisse des
        Weltagrarberichts und seine Vorschläge für eine Landwirt-
        schaft von morgen“, Seite 12 – www.weltagrarbericht.de) aus-
        weist?
        Lassen Sie mich zunächst ein Missverständnis aufklä-
        ren: Nach der Beschlusslage des Haushaltsausschusses
        vom 10. Februar 2010 ist nicht vorgesehen, die Mittel
        für „den Ökolandbau“ zu kürzen.
        Vorgesehen ist allerdings, die Verpflichtungsermäch-
        tigungen für das „Bundesprogramm Ökologischer Land-
        bau“, BÖL, für die Jahre 2011 bis 2013 um insgesamt
        3,3 Millionen auf nunmehr 9,5 Millionen Euro abzusen-
        ken. Die Verpflichtungsermächtigungen sind – auch
        nach der Absenkung – höher als die im Jahre 2009 in
        Anspruch genommenen.
        Damit können nach wie vor in ganz erheblichem Um-
        fang gerade auch mehrjährige Forschungsvorhaben zum
        Ökolandbau gefördert werden. Das Programm ist sehr
        gut aufgestellt und der Schwerpunkt auf dem Bereich
        Forschung kann gehalten werden. BMELV wird durch
        haushälterische Bewirtschaftungsmaßnahmen sicherstel-
        len, dass es nicht zu Einschränkungen bei der Durchfüh-
        rung von Maßnahmen und mehrjährigen Forschungspro-
        jekten im Bundesprogramm kommen wird.
        Nun zur geplanten Aufstockung der Mittel für die Ex-
        portförderung:
        Die deutsche Landwirtschaft erlöst jeden fünften
        Euro im Export; die deutsche Ernährungswirtschaft so-
        gar jeden vierten Euro. Die Ausfuhren sind damit von
        großer Bedeutung für die deutschen Produzenten und die
        Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der ge-
        samten Agrar- und Ernährungswirtschaft – insbesondere
        in den ländlichen Räumen.
        Angesichts einer zunehmenden Sättigung des EU-
        Binnenmarktes in traditionellen Marktsegmenten rücken
        neue Märkte wie zum Beispiel für Bio-Produkte sowie
        Drittlandsmärkte mit stark wachsender Kaufkraft zuneh-
        mend in den Vordergrund. Es gilt, bestehende Märkte zu
        pflegen und neue Wachstumsmärkte sowohl im EU-Bin-
        nenmarkt als auch in boomenden Drittstaaten zu er-
        schließen. Zur Wahrung ihrer Absatzchancen brauchen
        deutsche Unternehmen, die ganz überwiegend klein und
        mittelständisch strukturiert sind, die gleiche Unterstüt-
        zung wie ihre ausländischen Wettbewerber.
        Die im Koalitionsvertrag verankerte Verstärkung der
        Absatzförderung deutscher Agrarprodukte auf internati-
        onalen Märkten wird als eine der Kernaufgaben des
        BMELV umgesetzt. Der Haushalt 2010 schafft unter an-
        derem mit der Einrichtung des Haushaltstitels „Maßnah-
        men zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im
        Agrar- und Ernährungsbereich“ die finanziellen Voraus-
        setzungen:
        – Für die Durchführung von Marktanalysen, Export-
        fachveranstaltungen und zur Förderung von Maßnah-
        men der Wirtschaft sind für das Jahr 2010 – auch vor
        2012 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        dem Hintergrund des Wegfalls der CMA – 6 Millio-
        nen Euro vorgesehen. Damit soll die deutsche Agrar-
        und Ernährungswirtschaft
        – und hier insbesondere kleine und mittelständische
        Unternehmen – bei der Erschließung neuer Export-
        märkte unterstützt werden.
        – Konkrete Exportförderprojekte wie die Einbindung
        der CMA-Auslandskompetenz in die Auslandshan-
        delskammern werden bereits umgesetzt. Auch der
        deutsche Ökolandbau kann diese Möglichkeiten nut-
        zen.
        – Es ist mir wichtig zu betonen, dass die BMELV-
        Außenwirtschaftsförderung partnerschaftlich und kei-
        neswegs „einseitig“ angelegt ist. Unser Aktionsplan
        „Chancen auf globalen Märkten nutzen“, der die we-
        sentlichen Leitlinien der Agrarexportförderung dar-
        legt, enthält zahlreiche Vorhaben, mit denen die land-
        wirtschaftliche Produktion in unseren Partnerländern
        unterstützt werden soll. Ich nenne als Beispiele die er-
        folgreichen deutschen Agrarzentren in Russland, in
        der Ukraine oder demnächst in Äthiopien. Gemein-
        sam mit der deutschen Wirtschaft wird in hohem
        Maße Transfer von angepasster Technologie und von
        Know-how zur Steigerung der dortigen Produktion
        geleistet. In diesen Ländern entsteht Wertschöpfung,
        und es wird ein konkreter Beitrag zur Sicherung der
        Welternährung geleistet.
        – Schließlich sind im Aktionsplan Exportförderung
        auch einige Exportförderaktivitäten für die Biobran-
        che festgelegt, wie zum Beispiel die Messebeteili-
        gung des BMELV an der Biofach in Shanghai.
        – Mein Appell geht daher an die gesamte Agrar- und
        Ernährungsbranche, die staatlichen Angebote zur Si-
        cherung von Exportchancen konstruktiv zu nutzen.
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 51):
        Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, mit Blick
        auf zunehmende Umwelt- und Trinkwasserprobleme durch
        die Ausbringung heimischer Wirtschaftsdünger und insbeson-
        dere der zusätzlich aus den Niederlanden importierten Gülle,
        den durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
        schaft und Verbraucherschutz erstellten und mit den Ländern
        abgestimmten Entwurf einer Verbringungsordnung für Wirt-
        schaftsdünger abzulehnen und nicht dem Bundesrat zuzulei-
        ten?
        Die Bundesregierung misst dem Schutz der Gewässer
        große Bedeutung bei und hat mit der Düngeverordnung
        neue Regeln der guten fachlichen Praxis beim Düngen
        erlassen, die auch die EG-Richtlinie zum Schutz der Ge-
        wässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirt-
        schaftlichen Quellen umsetzen. Gleichzeitig ist sie auch
        im Düngerecht bestrebt, unzumutbare bürokratische Be-
        lastungen der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
        Die Länder sehen für den Vollzug des Düngerechts,
        für den sie zuständig sind, die Notwendigkeit einer Ver-
        ordnung über das Inverkehrbringen und die Beförderung
        von Wirtschaftsdüngern. Der Bundesrat berät derzeit
        über einen entsprechenden Antrag des Landes Nord-
        rhein-Westfalen für eine Verbringensverordnung. Nach
        derzeitigem Stand wird der Bundesrat in seiner Plenar-
        sitzung am 26. März 2010 über den Antrag beschließen.
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen
        der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD) (Druck-
        sache 17/756, Fragen 52 und 53):
        Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für
        Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. das
        Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-
        heit, BVL, als nachgeordnete Behörde bereit erklärt, außerge-
        richtlich mit der Firma Monsanto über das von Bundesminis-
        terin Ilse Aigner im April 2009 ausgesprochene bundesweite
        Anbauverbot für die Maissorte MON810 bzw. die Klage
        Monsantos gegen dieses Anbauverbot zu verhandeln und das
        Gerichtsverfahren „ruhend“ zu stellen?
        Worüber genau soll verhandelt werden, und wie wird bei
        den Verhandlungen für Transparenz und für die Wahrung der
        gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Firma Mon-
        santo höherrangigen Interessen der Verbraucher und des Um-
        weltschutzes gemäß dem Vorsorgeprinzip gesorgt?
        Es trifft nicht zu, dass das Bundesministerium für Er-
        nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder das
        Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-
        cherheit die Absicht haben, außergerichtlich über das
        vom BVL verfügte Anbauverbot für die Maissorte
        MON810 zu verhandeln. Die Firma Monsanto hatte einen
        Antrag gestellt, das Klageverfahren gegen die Verbots-
        verfügung für MON810 ruhen zu lassen. Da die Verbots-
        verfügung nach wie vor Bestand hat, hat das beklagte
        BVL keine Veranlassung gesehen, diesem Antrag der
        Klägerin zu widersprechen, und hat deshalb dem Ruhen
        des Verfahrens zugestimmt.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756,
        Frage 54):
        Dokumentiert das Bundeswehr-Einsatzführungskommando
        Potsdam, wie die Amtsbezeichnung eigentlich nahelegt, jegli-
        che Waffenanwendung der Bundeswehr in Afghanistan sowie
        angeforderte oder geleistete Luftunterstüzung, so wie dies in-
        ternational und bei der ISAF als üblich gilt, und welche Bun-
        deswehrstellen dokumentieren vollständig die Tätigkeiten des
        Kommandos Spezialkräfte, KSK, bzw. der Task Force 47 in
        Afghanistan, etwa die Benennung verdächtiger Personen dort
        zur Tötung oder Festnahme auf sogenannten Wirkungsvor-
        ranglisten der NATO (vergleiche Stern 7/2010, Seite 33)?
        Die Überwachung der im Einsatz durchgeführten mi-
        litärischen Aktivitäten ist vorrangig eine Aufgabe der
        vorgesetzten Dienststellen innerhalb der multinationalen
        Führungsorganisation im jeweiligen Einsatzgebiet.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2013
        (A) (C)
        (B) (D)
        Dem EinsFüKdoBw obliegt grundsätzlich für alle
        Einsätze der Bundeswehr die Verantwortung für die Ein-
        haltung und Beachtung der von nationaler Seite aufge-
        stellten Vorgaben.
        Das Erfordernis einer Dokumentation jeglicher Waf-
        fenanwendungen der Bundeswehr in Afghanistan oder in
        den anderen Einsatzgebieten – dies würde zum Beispiel
        auch Warnschüsse umfassen – ist nicht gegeben.
        Ebenso besteht keine formalisierte Fortschreibeliste
        der durch die deutschen ISAF-Kräfte angeforderten und
        in der Folge gegebenenfalls geleisteten Luftnahunter-
        stützung, Close Air Support, Show of Force, seit Beginn
        des ISAF-Einsatzes im Jahr 2001.
        Im Fall des Einsatzes von Spezialkräften der Bundes-
        wehr dokumentiert das Kommando Führung Operatio-
        nen der Spezialkräfte, Kdo FOSK, deren sowohl ge-
        plante als auch durchgeführte Operationen.
        Im Übrigen verweise ich auch hier auf das mit den
        Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen
        Fraktionen im Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Ver-
        fahren zur Unterrichtung über den Einsatz von Spezial-
        kräften der Bundeswehr.
        Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften
        der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden
        Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsaus-
        schusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert
        regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/756, Frage 55):
        Bestätigt das Bundesministerium der Verteidigung die
        Existenz von sogenannten Todeslisten in Afghanistan zur Eli-
        minierung von Taliban-Führern (laut Bericht des Stern vom
        10. Februar 2010), und ist an der Ausführung auch die Bun-
        deswehr bzw. das KSK beteiligt?
        Dem Bundesministerium der Verteidigung sind keine
        sogenannten Todeslisten bekannt.
        Der häufig bewusst falsch interpretierte sogenannte
        Targeting-Prozess umfasst zunächst die Identifizierung
        und die Auswahl potenzieller militärischer Ziele, gegen
        die im Sinne des Auftrags eine beabsichtigte Wirkung
        erzielt werden soll.
        Bei diesen Zielen kann es sich sowohl um geografi-
        sche Gebiete, Einrichtungen und Objekte als auch um
        Personen oder Organisationen oder deren spezifische Fä-
        higkeiten handeln. Diese Ziele werden auf der sogenann-
        ten Joint Effects List, JEL, aufgeführt.
        Anschließend werden die Handlungsmöglichkeiten
        untersucht, auf welche Art und Weise gegen die identifi-
        zierten Ziele unter Berücksichtigung der jeweiligen Rah-
        menbedingungen die beabsichtigte Wirkung erreicht wer-
        den kann.
        Die Wirkungsempfehlungen des Targeting umfassen
        die gesamte Bandbreite des militärischen Handelns vor
        Ort und beschränken sich nicht ausschließlich auf die
        Anwendung militärischer Gewalt.
        Geplanten militärischen Maßnahmen gegen Einzel-
        personen geht eine eingehende Prüfung und Bewertung
        sowie ein komplexes Abstimmungs- und Genehmigungs-
        verfahren voraus.
        Zugriffsoperationen, an denen deutsche Kräfte die
        Verantwortung für die Anwendung militärischer Gewalt
        haben, die Ausführung übernehmen oder sich daran be-
        teiligen, erfolgen stets mit dem Ziel, die Zielperson fest-
        zusetzen.
        Bei einem möglichen Einsatz von Spezialkräften der
        Bundeswehr stehen im Vorgehen gegen Zielpersonen in
        den Einsatzgebieten der Bundeswehr keine Befugnisse
        zu, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des je-
        weiligen deutschen Einsatzkontingentes hinausgehen.
        Im Übrigen verweise ich auf das mit den Vorsitzenden
        der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im
        Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Verfahren zur Un-
        terrichtung über den Einsatz von Spezialkräften der Bun-
        deswehr.
        Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften
        der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden
        Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsaus-
        schusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert
        regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 56):
        Ist der Bundesregierung bekannt, dass es tragbare Infante-
        riewaffen – zum Beispiel mit Doppelhohlladungssprengköp-
        fen – gibt, mit denen Stahlbeton von 1 Meter Dicke durch-
        schlagen werden kann, und welche Schutzmöglichkeiten
        stehen der Bundeswehr gegen solche Waffen bei ihren Aus-
        landseinsätzen zur Verfügung?
        Die Existenz von tragbaren Infanteriewaffen dieser
        Art ist dem Bundesministerium der Verteidigung be-
        kannt.
        „Panzerfäuste“ und „Lenkflugkörper zur Panzerab-
        wehr“ gelten als Waffen, aus denen auch Hohlladungen/
        Tandemhohlladungen verschossen werden können.
        Hohlladungen, die durch diese Waffentypen verschos-
        sen werden, eignen sich besonders zur Bekämpfung ge-
        panzerter Ziele. Die Wirkung einer Hohlladung kann
        durch Adaption einer Zusatzpanzerung mit Sprengstoff-
        einlage – sogenannte Reaktivpanzerung – bzw. aktiv/
        passiver Schutzsysteme vermindert werden.
        Tandemhohlladungen sind primär entwickelt worden,
        um gegen diese Reaktivpanzerungen eingesetzt zu wer-
        den. Dabei löst eine kleinere Vor-Hohlladung die Reak-
        tivpanzerung aus, um dann die Hauptladung optimal ge-
        gen die Grundpanzerung wirksam werden zu lassen.
        2014 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Beim Auftreffen auf ein Ziel ohne Reaktivpanzerung
        – wie zum Beispiel eine Stahlbetonwand – kann es bei
        Tandemhohlladungen zu verminderter Wirkung kom-
        men, da sich beide Ladungen negativ beeinflussen kön-
        nen.
        Panzerabwehrlenkflugkörper haben einen schwere-
        ren Gefechtskopf und höhere Wirkleistung als Panzer-
        fäuste, funktionieren aber nach dem gleichen Wirk-
        prinzip. Hier ist davon auszugehen, dass eine
        Stahlbetonwand durchschlagen wird.
        Die Bundeswehr verfolgt die Entwicklung und Her-
        stellung dieser Waffen wie auch die Modernisierung äl-
        terer Waffen gleicher Bauart mit großer Aufmerksam-
        keit.
        Die Wirkungsweise dieser Waffen und die Durch-
        schlagsleistungen sind bekannt. Dem setzt die Bundes-
        wehr in den Einsatzgebieten bauliche Verstärkungen zur
        Erhöhung der Wanddicke – zum Beispiel durch das
        nachträgliche Aufbringen von zusätzlichen Panzerplat-
        ten oder das Einhausen mit gefüllten Schüttgutkörben –
        entgegen. Darüber hinaus kann durch mechanische
        Frühauslösung des Gefechtskopfes, zum Beispiel durch
        Metallgitter, eine Initiierung bewirkt werden, die die
        Restleistung der Wirkladung derart reduziert, dass die
        bereits bisher verwendeten Materialstärken des passiven
        Gebäudeschutzes zur Neutralisierung der Wirkung aus-
        reichen.
        Diese auf dem Markt verfügbaren Elemente sind pro-
        blemlos adaptierbar. Deren Eignung für die Streitkräfte
        werden in einer Wehrtechnischen Dienststelle erprobt.
        Die Einbringung und das Zusammenspiel der organi-
        satorischen sowie aktiver und passiver Schutzmaßnah-
        men hat bisher dazu geführt, dass keine Penetrationen
        geschützter Gebäude aufgetreten sind.
        Unter anderem hält das Streitkräfteamt der Bundes-
        wehr Spezialisten bereit, die die Soldaten im Einsatz und
        die Planer in Deutschland fachlich bei Fragestellungen
        zu baulichem Schutz beraten.
        Der durch das Streitkräfteamt herausgegebene Leitfa-
        den für den baulichen Schutz bei der Unterbringung im
        Einsatz sieht solche Vorkehrungen bei ausgewählten
        – besonders exponierten – Baumaßnahmen bereits vor.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/756, Frage 57):
        Wie oft startet eine Alarmrotte der Luftwaffe seit 2003
        – Angaben bitte pro Jahr – von Wittmund oder Neuburg aus,
        und bei wie vielen dieser Starts handelt es sich um reine
        Übungs- und Trainingsflüge?
        Die Luftwaffe stellt permanent zwei Alarmrotten zur
        Sicherstellung der Aufgabe der „Sicherheit im Luftraum“
        bereit, die ständig der NATO unterstellt sind, aber auch
        für nationale Aufgaben, RENEGADE, eingesetzt werden
        können. Dazu stehen im Jagdgeschwader 74 am Flug-
        platz Neuburg an der Donau zwei Eurofighter und im
        Jagdgeschwader 71 „Richthofen“ am Flugplatz Witt-
        mund zwei F-4F Phantom in ständiger Alarmbereitschaft
        (24 Stunden am Tag/sieben Tage die Woche, sogenannte
        24/7-Bereitschaft).
        Seit Oktober 2003 sind mit Stand 19. Februar 2010
        insgesamt für beide Geschwader 187 Alarmstarts durch
        das zuständige „Combined Air Operation Center“ der
        NATO in Uedem beauftragt worden. Dies sind etwa
        30 Alarmstarts pro Jahr. Darüber hinaus wurden im Rah-
        men von Übungs- und Trainingsflügen seit 2004 durch-
        schnittlich 870 Starts im Jahr durchgeführt. Diese Flüge
        dienen der Beübung des integrierten NATO-Luftvertei-
        digungssystems und der Individualausbildung von Jäger-
        leit- und Gefechtsstandpersonal.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/756, Frage 58):
        Auf welcher Rechtsgrundlage „ziehen“ im Führungszen-
        trum Nationale Flugsicherung „Bundeswehr, Bundespolizei und
        die DSF Deutsche Flugsicherung GmbH, unabhängig von Bun-
        des- oder Landesebene, an einem Strang“ (www.luftwaffe.de),
        und wie ist diese Kooperation organisiert?
        Die Bundeswehr leistet der Bundespolizei und der
        Deutschen Flugsicherung sowie Länderpolizeibehörden
        amtshilfliche Unterstützungen auf der Grundlage Art. 35
        Abs. 1 bis 3 GG in Verbindung mit dem Luftsicherheits-
        gesetz, LuftSiG.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 59):
        Inwiefern ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung
        – als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention und
        Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen – neue
        Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention für
        die Bildungspläne/Bildungsvereinbarungen für Kindertages-
        einrichtungen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesre-
        gierung diesbezüglich in Zusammenarbeit mit den Ländern?
        Mit den Bildungsplänen leisten die Länder einen we-
        sentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwick-
        lung in Kindertageseinrichtungen. Damit wird der För-
        derungsauftrag der Einrichtungen gemäß § 22 Abs. 3
        SGB VIII praxisnah und umsetzbar konkretisiert. Dies
        schließt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle auch
        die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behin-
        derung und Fragen der integrativen Förderung ein.
        Inwieweit sich darüber hinaus aus der VN-Behinderten-
        rechtskonvention für diese Bildungspläne ein Anpas-
        sungsbedarf ergibt, ist von den Ländern in eigener Ver-
        antwortung zu prüfen.
        Die Bundesregierung strebt an, sich in dieser Legis-
        laturperiode mit den Ländern auf Eckpunkte frühkind-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2015
        (A) (C)
        (B) (D)
        licher Bildung zu verständigen, um den Ausbau der Kin-
        dertagesbetreuung in guter Qualität zu forcieren. Die
        Eckpunkte sollen dazu dienen, optimale Chancen für die
        Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder voran-
        zubringen und hierfür die Rahmenbedingungen zu ver-
        bessern. Die besonderen Ausgangslagen für Kinder mit
        Behinderung gilt es hierbei angemessen zu berücksichti-
        gen.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage
        des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
        (Drucksache 17/756, Frage 60):
        Welche Modellprojekte und Standorte zur Extremismus-
        bekämpfung hat die Bundesregierung weiterhin im Blick, und
        welche wissenschaftlichen Expertisen werden hier für Neuak-
        zentuierungen zugrunde gelegt?
        Die Modellprojekte und Standorte in den aktuellen
        Bundesprogrammen „Vielfalt tut gut.“ und „kompetent.
        für Demokratie" stehen auf der Grundlage der in den
        Jahren 2007 und 2008 ausgesprochenen mehrjährigen
        Zuwendungen für das Jahr 2010 fest. Eine Weiterent-
        wicklung der mit diesen Bundesprogrammen wahrge-
        nommenen Aufgaben für eine künftige Programmphase
        ab 2011 erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung
        der Erkenntnisse der Wissenschaftlichen Begleitungen
        und der Programmevaluation der beiden Bundespro-
        gramme.
        Zur Vorbereitung der thematischen Erweiterung der
        Maßnahmen der Bundesregierung gegen Extremismus
        und zur Vorbereitung von Pilotprojekten gegen Linksex-
        tremismus und Islamismus, die im Laufe dieses Jahres ge-
        startet werden sollen, ist zunächst eine Sondierungsphase
        vorgesehen. In dieser Phase werden mögliche For-
        schungsthemen, Forschungsfelder, Vorgehensweisen, Ziel-
        gruppen sowie Trägerstrukturen identifiziert. Hierbei
        werden auch bereits vorliegende wissenschaftliche und
        behördliche Erkenntnisse zur Ideologie, zur Entwicklung
        und zur Struktur des Linksextremismus sowie des Isla-
        mismus einbezogen. Mit staatlichen und nichtstaatlichen
        Akteuren des Bundes, der Länder und der Kommunen,
        zum Beispiel mit Berlin und Hamburg, werden Fragen der
        praktischen Prävention von Islamismus und Linksextre-
        mismus erörtert.
        Das Ziel ist es, im zweiten Quartal 2010 Ideen für
        Forschung, Expertisen und Modellprojekte zu entwi-
        ckeln und anschließend zu realisieren. Im Rahmen dieser
        Sondierungsphase werden Träger angesprochen, die die
        Bundesregierung für eine Beteiligung an den Pilotpro-
        jekten gewinnen möchte.
        Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der
        Länder, die in diesem Zusammenhang veröffentlichten
        Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität, aber auch
        die Aussagen des Berliner Innensenators und der Leiterin
        des Berliner Verfassungsschutzes und die von ihnen am
        11. November 2009 vorgestellte Studie „Linke Gewalt“
        in Berlin belegen, dass es neben dem Rechtsextremismus
        auch linksextremistische und islamistische Tendenzen
        gibt, die undemokratisch sind und Menschenrechte ver-
        letzen. Diese müssen beobachtet werden, und auf sie
        muss reagiert werden. Der Staat darf sich unserer Auffas-
        sung nach auf solche Bestrebungen nicht nur mit Mitteln
        der Strafverfolgung einlassen, sondern er muss diese auch
        präventiv und nachhaltig bekämpfen. Das ist der Ansatz
        von Aktivitäten im Bereich des Jugendministeriums.
        Anlage 38
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Fragen der Abgeordneten Maria Anna Klein-
        Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache
        17/756, Fragen 61 und 62):
        Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bundes-
        ministerium für Gesundheit nicht in der Lage war, den vom
        Bundessozialgericht und vom Bundesdatenschutzbeauftragten
        geforderten Schutz hochsensibler Patientendaten zu gewähr-
        leisten und bis zum 30. Juni 2010 eine entsprechende gesetzli-
        che Regelung auf den Weg zu bringen, um die Abrechnung
        von Selektivverträgen und ambulanten Notfallbehandlungen
        über private Dienstleister abzustellen?
        Was gedenkt die Bundesregierung angesichts des bekannt
        gewordenen Zwischenfalles bei der BKK Gesundheit in der
        Zwischenzeit zu tun, um den Schutz von Patientendaten zu
        gewährleisten?
        Zu Frage 61:
        Mit den Neuregelungen im Rahmen des Gesetzes zur
        Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschrif-
        ten vom 17. Juli 2009, 15. AMG-Novelle, sind kurz-
        fristig die für die Weiterführung der geübten Praxis
        erforderlichen Befugnisnormen zur Einbeziehung von
        Rechenzentren bei der Abrechnung von ambulanten
        Notfallbehandlungen im Krankenhaus, bei Selektivver-
        trägen sowie Verträgen zur Integrierten Versorgung ge-
        schaffen worden.
        Darin enthalten sind Vorgaben zur Auftragsdatenver-
        arbeitung und Regelungen zur aufsichtsrechtlichen Kon-
        trolle von Auftraggebern und Auftragnehmern. Damit ist
        sichergestellt, dass auch mit dieser Regelung der Schutz
        der personenbezogenen Daten von Versicherten der Ge-
        setzlichen Krankenversicherung, GKV, für diesen Be-
        reich gewährleistet wird.
        Zur Schaffung einer endgültigen gesetzlichen Rege-
        lung sind weitere Bereiche der Datenübermittlung in der
        GKV in die Prüfung einzubeziehen, sodass sich ein weit-
        aus komplexerer Sachverhalt ergibt. Diese umfangreiche
        Prüfung konnte jedoch in dem zur Verfügung stehenden
        kurzen Zeitraum nicht abgeschlossen werden.
        Das Bundesministerium für Gesundheit wird Vor-
        schläge für eine endgültige Regelung erarbeiten, die
        auch weiterhin das hohe Schutzniveau der personbezo-
        genen Daten gewährleisten werden.
        Zu Frage 62:
        Die in den Medien berichteten Vorkommnisse bei der
        BKK Gesundheit im Umgang mit Sozialdaten der Versi-
        2016 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        cherten sind zunächst vom Sachverhalt her im Detail
        aufzuklären.
        Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
        Informationsfreiheit, BfDI, und das Bundesversiche-
        rungsamt, BVA, als zuständige Aufsichtsbehörde haben
        unverzüglich entsprechende Prüfverfahren eingeleitet.
        Der BfDI hat bereits erste Ermittlungen vor Ort vorge-
        nommen. Die im Rahmen der Prüfverfahren vorzuneh-
        mende Sachverhaltsaufklärung, die auch eine Prüfung
        etwaiger zugrunde liegender Verträge und ihrer tatsächli-
        chen Umsetzung beinhaltet, wird Hinweise darüber ge-
        ben, an welcher Stelle die Defizite genau entstanden
        sind, in wessen Verantwortungsbereich sie fallen und
        welche konkreten Maßnahmen veranlasst werden müs-
        sen, um weiteren Schaden abzuwenden und vergleich-
        bare Vorkommnisse in der Zukunft zu verhindern.
        Sobald der Bundesregierung die Ergebnisse der Prüf-
        verfahren vorliegen und damit auch seitens des BfDI und
        des BVA entschieden ist, welche Maßnahmen ihrerseits
        zu ergreifen sind, wird sie – auch unter Einbeziehung der
        in dem von der BKK Gesundheit veranlassten staats-
        anwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren untersuchten
        strafrechtlichen Aspekte – über einen gesetzgeberischen
        Handlungsbedarf entscheiden.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 63):
        Inwieweit kann die Bundesregierung die Ansicht des Bun-
        desministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter
        Ramsauer, die er am 1. Februar 2010 in Landshut äußerte, be-
        stätigen, dass bei einer Bemautung von Bundesstraßen eine
        Reihe von Einmündungen geschlossen werden müsste, um
        eine ordnungsgemäße Erfassung der gefahrenen Kilometer zu
        gewährleisten, und inwieweit kann die Bundesregierung die
        Äußerungen von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer vom
        1. Februar 2010 in Landshut bestätigen, dass es auf der
        Bundesstraße 304 zwischen der Anschlussstelle München
        Haar–Ebersberg–Altenmarkt–Anschlussstelle Siegsdorf zu
        spürbarem Mautausweichverkehr kommt, dieser Streckenab-
        schnitt zukünftig aber trotzdem nicht bemautet werden soll?
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung hat mit dem Mautsystem der Firma Toll-
        Collect eine innovative und hochflexible Technik zu
        Verfügung, um auf Entwicklungen im Straßengüterver-
        kehr angemessen zu reagieren. Es ist aber aus Gründen
        der Praktikabilität der Mauterhebung bzw. der Wirt-
        schaftlichkeit angezeigt, nur solche Straßen als Ab-
        schnittsgrenzen für die Lkw-Bemautung vorzusehen, die
        für die betroffene Fahrzeuggruppe Lkw > 12 t zulGG
        auch befahrbar sind und die entsprechende Streckenlän-
        gen aufweisen.
        Die Frage der Bemautung des Streckenabschnitts zwi-
        schen Anschlussstelle München Haar–Ebersberg–Alten-
        markt–Anschlussstelle Siegsdorf wurde nicht von der
        Bayerischen Staatsregierung an den Bund herangetra-
        gen.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 64):
        Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei
        der derzeitigen Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bun-
        desfernstraßen ein Nutzen-Kosten-Faktor von 4,7 als
        Schwelle für die Aufnahme von Projekten in den Vordringli-
        chen Bedarf angesehen werden muss, und wann rechnet die
        Bundesregierung mit einem Referentenentwurf für das zu än-
        dernde Fernstraßenausbaugesetz?
        Die gegenwärtig laufende Überprüfung des Bedarfs-
        plans für die Bundesfernstraßen erfolgt nicht für ein-
        zelne Maßnahmen, sondern betrachtet die Gesamtent-
        wicklung des Verkehrs in Deutschland. Daher werden
        die Dringlichkeitseinstufungen der Bundesfernstraßen-
        projekte des geltenden Bedarfsplans nicht verändert oder
        neue Projekte erwogen. Dies kann erst im Rahmen der
        Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans und
        einer Neufassung des Fernstraßenausbaugesetzes erfol-
        gen. Erst hier werden neue Nutzen-Kosten-Verhältnisse
        zu berücksichtigen sein.
        Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag
        beschlossen, in dieser Legislaturperiode die Grundkon-
        zeption eines neuen Bundesverkehrswegeplans zu erar-
        beiten. Der Referentenentwurf für ein neues Fernstra-
        ßenausbauänderungsgesetz wird nach Fertigstellung des
        neuen Bundesverkehrswegeplans vorgelegt werden.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache
        17/756, Frage 65):
        Was sind die Ergebnisse der ersten Sitzung der Monito-
        ringgruppe zum Donauausbau am 5. Februar 2010, und gibt
        es hierzu ein Protokoll, das Interessierten zugänglich gemacht
        werden kann?
        Unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Professor
        Dr. Scheurle hat am 5. Februar 2010 die konstituierende
        Sitzung mit Vertretern des Bundesministeriums für Ver-
        kehr, Bau und Stadtentwicklung, dem bayerischen
        Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr
        und Technologie, des Bundesministeriums für Umwelt,
        Gesundheit und Reaktorsicherheit, dem bayerischen
        Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und der
        Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd stattgefunden. In
        der Sitzung wurde Herr Professor Dr. Koch als Leiter der
        Monitoringgruppe eingeführt und die Monitoringgruppe
        konstituiert.
        Jeweils ein Vertreter der beiden Interessengruppen
        nutzte die Möglichkeit für ein Grußwort. Alle Beteilig-
        ten ließen ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen, die
        variantenunabhängigen Untersuchungen begleiten zu
        wollen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2017
        (A) (C)
        (B) (D)
        Im Anschluss daran ist die Monitoringgruppe unter
        der Leitung von Herrn Professor Dr. Koch zur ersten in-
        ternen Beratung zusammengekommen.
        Bei dieser Sitzung wurden die Monitoringgruppen-
        Mitglieder umfassend über das Projekt „Variantenunab-
        hängige Untersuchungen zum Ausbau der Donau“ infor-
        miert. Die Monitoringgruppe hat ihr Arbeitsprogramm
        und die Terminplanung abgestimmt. Es wurden einver-
        nehmliche Beschlüsse zu Ausschreibungen und Verga-
        ben getroffen.
        Protokolle zu den Sitzungen wurden gefertigt; sie
        sind noch nicht abgestimmt. Über den Umgang mit den
        Protokollen wurde noch nicht entschieden.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 66):
        Welche minimale, durchschnittliche und maximale Breite
        von Bahnsteigen bzw. von Gehstreifen links und rechts von
        Rolltreppen und Treppen sind bei den in den letzten zehn Jah-
        ren in Deutschland genehmigten/gebauten neuen Durchgangs-
        bahnhöfen vorgesehen/eingehalten worden, und hält das Bun-
        desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw.
        das Eisenbahn-Bundesamt die im Planfeststellungsverfahren
        für den Stuttgarter Tiefbahnhof ausgewiesenen Bahnsteige
        mit 1 Meter breiten Gehstreifen rechts und links der Rolltrep-
        pen und Treppen für ausreichend breit und verkehrssicher?
        Angaben über die Abmessungen aller genehmigten
        oder realisierten Bahnsteigneubauten im Sinne der Fra-
        gestellung konnten in der für die Beantwortung einer
        mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
        erhoben werden.
        Beim Projekt Stuttgart 21 sind nach Mitteilung des
        Eisenbahn-Bundesamtes im neuen Tiefbahnhof ins-
        gesamt vier Mittelbahnsteige mit einer Länge von je
        420 Meter und einer Breite von je 10 Meter vorgesehen.
        Diese vier Mittelbahnsteige werden durch je vier Trep-
        penanlagen mit einer Breite von 2,40 Meter und zwei da-
        nebenliegenden Fahrtreppen von je 1 Meter Breite,
        „Gehweg“, erschlossen. Insgesamt verbleiben von den
        Außenkanten der beiden Fahrtreppen zur Bahnsteigkante
        noch 2,04 Meter. Nach dem geltenden technischen Re-
        gelwerk ist damit beiderseits der Treppen bzw. Fahrtrep-
        pen die behindertengerechte Mindestbreite eingehalten.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 67):
        Liegt der Bundesregierung das von der Firma SMA und
        Partner AG, Zürich, erstellte Gutachten über den zukünftigen
        Bahnbetrieb im Bahnverkehrsknoten Stuttgart 21 und dessen
        Auswirkungen auf den Fernverkehr vor, und ist sie bereit, dies
        dem Parlament zugänglich zu machen?
        Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung liegt keine entsprechende Studie der SMA
        und Partner AG, Zürich, vor, sodass ich sie Ihnen nicht
        zur Verfügung stellen können. Nach meinen Informatio-
        nen hat jedoch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-
        Württemberg bei der SMA AG eine Fahrplanstudie in
        Auftrag gegeben.
        Anlage 44
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 68):
        Wann will die Bundesregierung dem Bundestag den Parla-
        mentsbericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung
        2008“ zukommen lassen, und weshalb ging er dem Bundestag
        bislang noch nicht zu?
        Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag zuge-
        leitet. Bedingt durch die Regierungsbildung hatte sich
        die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung verzö-
        gert. In der Sitzung des Umweltausschuss des Deutschen
        Bundestages am 16. Dezember 2009 wurde zudem sei-
        tens des Bundesumweltministeriums zugesagt, dass der
        Bericht noch um ein Kapitel „Rückstände aus Industrie
        und Bergbau mit erhöhter natürlicher Radioaktivität“ er-
        gänzt wird.
        Anlage 45
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/756, Fragen 69 und 70):
        Was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine ge-
        meinsame Umweltverträglichkeitsprüfung für das von Polen
        geplante Atomkraftwerk zu erreichen, nachdem die Standorte
        bei Gryfino und Chojna an der Unteren Oder näher in Be-
        tracht gezogen und öffentlich, unter Zustimmung der betroffe-
        nen polnischen Kommunen, die sich Wirtschaftswachstum
        und Arbeitskräfte erhoffen, diskutiert werden?
        Wie will die Bundesregierung als angrenzender Staat in-
        nerhalb der EU im Rahmen der verpflichtenden Beteiligung
        an dem Genehmigungsverfahren die deutschen Interessen
        bzw. Standards im technischen Umweltschutz und Natur-
        schutz durchsetzen?
        Zu Frage 69:
        Die polnische nationale Atomenergie-Agentur (PAA)
        ist beauftragt worden, die rechtlichen, technischen und
        administrativen Voraussetzungen für den Bau und Be-
        trieb eines Kernkraftwerks zu schaffen. Der Betrieb ist
        frühestens für 2020 angestrebt. Eine Auswahl von mög-
        lichen Standorten liegt nach Aussage der PAA derzeit
        nicht vor. Unabhängig davon trifft es zu, dass sich Ge-
        meinden als möglicher Standort eines Kernkraftwerks
        bewerben.
        In der Europäischen Union besteht unter anderem
        auch für Kernkraftwerke eine zwingende Umweltver-
        träglichkeitsprüfungspflicht. Die zuständigen Behörden
        eines Mitgliedstaates sind daher verpflichtet, vor der Ge-
        2018 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        nehmigung die Auswirkungen auf die Umwelt durch das
        Kernkraftwerkprojekt zu überprüfen und eine entspre-
        chende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprü-
        fung durchzuführen.
        Zu Frage 70:
        Die Voraussetzungen für ein mögliches Umweltver-
        träglichkeitsverfahren werden erst in einigen Jahren vor-
        liegen. Die Bundesregierung wird dann zeitnah eine situa-
        tionsangepasste Strategie entwickeln.
        Anlage 46
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 71):
        Wo lagern zerbrochene und beschädigte Brennelemente-
        kugeln sowie der Abrieb der Brennelementekugeln aus dem
        Kernkraftwerk AVR Jülich, wenn – wie die Bundesregierung
        in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdruck-
        sache 17/167) ausführt – in den 152 derzeit in Jülich lagern-
        den Castoren nur unbeschädigte Brennelementekugeln vor-
        handen sind?
        Im Rahmen der Betriebsgenehmigung wurden dem
        Reaktor ein Teil der Brennelementekugeln entnommen.
        Die Entladung der im Atomversuchsreaktor, AVR-Reak-
        torkern beim endgültigen Abschalten vorhandenen
        Brennelementekugeln erfolgte auf der Grundlage des am
        9. März 1994 erteilten Genehmigungsbescheids Num-
        mer 7/15 AVR zur Stilllegung, Entladung des Reaktor-
        kerns, Abbau von Anlagenteilen und zum „Sicheren Ein-
        schluss“ des AVR.
        Die bestrahlten Brennelementekugeln wurden zu-
        nächst in Stahlkannen zum Abklingen in die „Großen
        Heißen Zellen“ des Forschungszentrums Jülich ver-
        bracht.
        Die unbeschädigten Brennelementekugeln wurden in
        größere Behälter umgefüllt und lagern nun in Castorbe-
        hältern in dem dafür errichteten AVR-Behälterlager. Die
        beschädigten Brennelemente lagern dagegen als Abfall-
        gebinde in Einrichtungen des Nuklearservice Dekonta-
        mination der Zentralabteilung Forschungsreaktoren,
        ZFR, im Forschungszentrum Jülich. Zu diesem Zweck
        wurden sie nach einem mit der EURATOM-Inspektion
        abgesprochenen Verfahren unter Hochdruck zerdrückt.
        Die Bruchstücke wurden dann in betriebsübliche Fässer
        gefüllt und darin in Zementleim eingebunden. Damit gilt
        der Spaltstoff in diesem Abfallprodukt als nicht mehr
        rückgewinnbar. Die Spaltstoffkonzentration unterschrei-
        tet die Schwelle 15 Gramm pro 100 Kilogramm, sodass
        gemäß § 2 Abs. 3 Atomgesetz für die Lagerung der Ab-
        fallgebinde die Genehmigungsvorschriften des § 7
        Abs. 1 Strahlenschutzverordnung angewendet werden.
        Im Reaktorbehälter des AVR befinden sich noch etwa
        200 Brennelementekugeln – teilweise als Kugelbruch.
        Sie sind mit dem Reaktorbehälter in den Führungssys-
        temen des Reaktor-Core-Bodens praktisch untrennbar
        verbunden und sitzen derart fest, dass sie nur mit einem
        unverhältnismäßig hohen technischen – aus Strahlen-
        schutzgründen aber nicht zu rechtfertigenden – Aufwand
        hätten herausgelöst werden können. Der AVR-Reaktor-
        behälter wurde mit sogenanntem Porenleichtbeton ver-
        füllt und dadurch eine fest gefügte Einheit aus Metall
        und Beton und kernbrennstoffhaltigen radioaktiven Stof-
        fen geschaffen. Wie sich aus der für den AVR am
        31. März 2009 erteilten Stilllegungs- und Abbaugeneh-
        migung Nummer 7/16 ergibt, kann der so konditionierte
        Reaktorbehälter sicher gehandhabt, transportiert und ge-
        lagert werden.
        Anlage 47
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Kartherina Reiche auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 72):
        Wie hat das Bundeskanzleramt auf das gemeinsame
        Schreiben der Ministerpräsidenten Günther Oettinger und Ro-
        land Koch vom 30. September 2009 zum Thema „Weiterbe-
        trieb deutscher Kernkraftwerke“ reagiert, und wie ist insbe-
        sondere die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel damit
        umgegangen?
        Das gemeinsame Schreiben der Ministerpräsidenten
        Koch und Oettinger ist der Bundeskanzlerin am 30. Sep-
        tember 2009 im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen
        übermittelt worden. Basis für die Kernenergiepolitik der
        Bundesregierung ist der Koalitionsvertrag.
        Anlage 48
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 73):
        Spricht der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, für die Bundesregie-
        rung, wenn er einen Anteil der Fotovoltaik an der Stromver-
        sorgung von 5 Prozent im Jahr 2020 zum Ziel erklärt?
        Bis zum Herbst 2010 wird die Bundesregierung ein
        neues Energiekonzept vorlegen. Es enthält auf Basis einer
        Bestandsaufnahme und zielorientierter Szenarien für
        2050 Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahl-
        bare Energieversorgung. Der Bundesumweltminister hat
        auf Basis vorliegender Abschätzungen mögliche Ent-
        wicklungen im Fotovoltaikbereich beschrieben. Das Ziel
        der Bundesregierung zum Anteil der erneuerbaren Ener-
        gien an der Stromversorgung ist im Erneuerbare-Ener-
        gien-Gesetz (EEG) verankert und beträgt mindestens
        30 Prozent bis 2020. Ziele für einzelne Formen regenera-
        tiver Energien hat die Bundesregierung nicht gesetzt. Ein
        Anteil der Fotovoltaik an der Stromversorgung von
        5 Prozent im Jahre 2020 erscheint angesichts der aktuel-
        len Ausbaumengen nicht ausgeschlossen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2019
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 74):
        Inwiefern kommt die Bundesregierung – und hier insbeson-
        dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – als
        Vertragsstaat und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten
        Nationen ihrer Verpflichtung gemäß Art. 24 des Übereinkom-
        mens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
        – kurz: UN-Behindertenrechtskonvention – nach, ein inklusi-
        ves Bildungssystem für alle Menschen mit Behinderungen zu
        gewährleisten, und inwiefern wird das Bundesministerium für
        Bildung und Forschung mit den entsprechenden Gremien und
        Institutionen auf Länderebene zusammenarbeiten, um Art. 24
        der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen?
        Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten
        Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinde-
        rungen und das Zusatzprotokoll 2007 unterzeichnet und
        im vergangenen Jahr ratifiziert. Seit 26. März 2009 ist es
        für Deutschland verbindlich.
        Im Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode haben
        die Regierungsparteien vereinbart, zur Umsetzung des
        Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
        von Menschen mit Behinderungen einen Aktionsplan zu
        entwickeln, um die Teilhabe von Menschen mit Behin-
        derungen zu verbessern. Der Aktionsplan ist ein wichti-
        ges behindertenpolitisches Vorhaben der Bundesregie-
        rung in dieser Legislaturperiode.
        Für die konkrete Umsetzung der VN-Konvention im
        Bildungssystem sind entsprechend unserer föderalen
        Grundordnung die Länder zuständig. Der seitens der
        Kultusministerkonferenz bereits vor Ratifizierung der
        Konvention in Deutschland begonnene Prozess zur Ak-
        tualisierung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen
        Förderung ist aus Sicht der Bundesregierung geeignet,
        die Umsetzung des Übereinkommens zu befördern.
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 75):
        Inwiefern beteiligt sich das Bundesministerium für Bil-
        dung und Forschung an der Vorbereitungs-, Entwicklungs-,
        Durchführungs-, Überwachungs- und Evaluationsphase des
        vom federführenden Bundesministerium für Arbeit und Sozi-
        ales erarbeiteten Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Be-
        hindertenrechtskonvention, und inwiefern wird sich das Bun-
        desministerium für Bildung und Forschung an der Erstellung
        des sogenannten Staatenberichts nach Art. 35 der UN-Behin-
        dertenrechtskonvention beteiligen?
        Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als
        staatliche nationale Anlaufstelle nach Art. 33 der VN-
        Konvention bereitet zurzeit ein erstes Konzept für den
        Aktionsplan vor und wird zeitnah das Gespräch mit den
        zu beteiligenden Akteuren, darunter die Ressorts, Län-
        der, Kommunen und Verbände behinderter Menschen
        suchen.
        Das BMBF wird das BMAS im Rahmen seiner Kom-
        petenzen und Möglichkeiten bei den Arbeiten zum Ak-
        tionsplan unterstützen.
        Die Vorbereitung und Steuerung des Berichterstat-
        tungsprozesses obliegt ebenfalls dem Bundesministe-
        rium für Arbeit und Soziales. Der erste Staatenbericht ist
        im März 2011, zwei Jahre nach der Ratifikation, zu er-
        stellen. Hierbei wird das BMAS die übrigen Ressorts,
        darunter auch das BMBF, beteiligen.
        Anlage 51
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Fragen 76
        und 77):
        Macht sich die Bundesregierung – und hier insbesondere
        das Bundesministerium für Bildung und Forschung – die
        Rechtsauffassung des Völkerrechtlers Professor Dr. Eibe Riedel
        zu eigen, wonach behinderte Kinder trotz anders lautender
        Schulgesetze ab sofort das Recht haben, gemeinsam mit nicht
        behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen?
        Wie beurteilt das Bundesministerium für Bildung und For-
        schung die Einschätzung, wonach geeignete Änderungen und
        Anpassungen innerhalb von „bis zu zwei Jahren oder zumin-
        dest innerhalb dieser Legislaturperiode“ vorgenommen wer-
        den müssen, um behinderten Kindern effektives und gleichbe-
        rechtigtes Lernen zu ermöglichen?
        Entsprechend unserer föderalen Grundordnung sind
        für schulische Angelegenheiten allein die Länder zustän-
        dig. Ihnen obliegt somit auch die Umsetzung der in
        Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen
        über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor-
        gesehenen inklusiven Bildungsmöglichkeiten für Schü-
        lerinnen und Schüler mit Behinderungen. Dementspre-
        chend ist den Ländern ebenso auch die Beurteilung der
        praktischen Konsequenzen des Gutachtens für ihre Bil-
        dungspolitik aufgegeben.
        Anlage 52
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/756, Frage 78):
        Inwiefern teilt die Bundesregierung – und hier insbeson-
        dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – die
        Auffassung, wonach der Umstand, dass Leistungen der Ein-
        gliederungshilfe nach dem SGB XII nur bis zum ersten be-
        rufsqualifizierenden Abschluss erbracht werden, im Wider-
        spruch zu Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention steht,
        und wie möchte das Bundesministerium für Bildung und For-
        schung sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen
        die entsprechende Unterstützung erhalten, auch im Master-
        und Promotionsstudium?
        Durch Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde-
        rung nach SGB XII wird die Erlangung eines ersten Be-
        rufsabschlusses unterstützt. Die Bundesregierung sieht
        durch diese Förderung keinen Widerspruch zu Art. 24 der
        Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der
        Menschen mit Behinderungen.
        2020 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Bundesregierung, das BMBF, fördert seit über
        27 Jahren jährlich in Höhe von rund 360 000 Euro die
        Informations- und Beratungsstelle Studium und Behin-
        derung, IBS, beim Deutschen Studentenwerk, DSW.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 79):
        Inwiefern sorgt die Bundesregierung – und hier insbeson-
        dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – als
        Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention in Zusam-
        menarbeit mit den hochschulpolitischen Akteurinnen und Ak-
        teuren auf Landesebene für eine entsprechende Anpassung
        der Studiengestaltung und Prüfungen sowie für umfassende
        bauliche und kommunikative Barrierefreiheit im Sinne des
        Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention?
        Im Rahmen der Förderung Informations- und Bera-
        tungsstelle Studium und Behinderung, IBS, beim Deut-
        schen Studentenwerk, DSW, wurden im Ergebnis der
        bundesweiten Fachtagung im September 2008 gemein-
        sam mit allen Akteuren im Hochschulbereich federfüh-
        rend durch die HRK die Empfehlung „Eine Hochschule
        für Alle“ erarbeitet.
        Die IBS bereitet mit Fördermitteln des BMBF für den
        6./7. Mai 2010 die Fachtagung „1 Jahr HRK-Empfeh-
        lung ,Eine Hochschule für Alle’ – 1 Jahr UN-Behinder-
        tenrechtskonvention: Impulse für eine barrierefreie
        Hochschule“ vor, auf der eine erste Zwischenbilanz zur
        Umsetzung durch die Hochschulen gezogen werden soll.
        Anlage 54
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/756,
        Frage 80):
        Im Rahmen welcher Projekte und Wettbewerbe zur For-
        schungsförderung und in welcher Höhe werden derzeit An-
        sätze des sogenannten SMART Breeding durch das Bundes-
        ministerium für Bildung und Forschung gefördert, und ist hier
        eine Steigerung der Fördermittel geplant?
        In den Wettbewerben zur Pflanzengenomforschung,
        Förderinitiativen GABI, ERA-Net Plant Genomics und
        PLANT-KBBE, sowie in den Wettbewerben zur Agrar-
        forschung, Kompetenznetze in der Agrarforschung, und
        zur Bioenergie, BioEnergie 2021, werden insgesamt
        34 derzeit laufende Projekte mit einem Gesamtvolumen
        von 46,6 Millionen Euro, Förderzeitraum von 2006 bis
        2012, gefördert. Eine Steigerung der Fördermittel ist da-
        von abhängig, inwieweit qualitativ hochwertige Projekt-
        ideen aus Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen der
        vorgenannten Wettbewerbe eingereicht werden.
        Anlage 55
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        17/756, Frage 81):
        Wird in Deutschland der Verhaltenskodex für verantwor-
        tungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften
        und -technologien der Europäischen Kommission umgesetzt
        und, wenn nein, warum nicht?
        Die Bundesregierung und einige andere Mitgliedstaa-
        ten halten den von der Kommission vorgelegten Verhal-
        tenskodex aufgrund wesentlicher inhaltlicher Schwä-
        chen in der vorliegenden Form weder national noch auf
        europäischer Ebene für anwendbar.
        An die Kommission erging daher der Auftrag, den
        auch von den Forschungseinrichtungen kritisierten Ko-
        dex in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten zu überar-
        beiten.
        Anlage 56
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 82):
        Welche Verträge bezüglich des Mehrzweckforschungsre-
        aktors, MZFR, wurden im Lauf der Zeit zwischen dem Bund
        oder den von ihm getragenen Einrichtungen wie dem For-
        schungszentrum Karlsruhe einerseits und privatwirtschaftli-
        chen Energieversorgungsunternehmen andererseits geschlos-
        sen – bitte mit Angabe des Datums –, und welche rechtlichen
        Konsequenzen ergeben sich aus diesen Verträgen heute für
        den Energieversorger EnBW AG (vergleiche beispielsweise
        Aussage der Bundesregierung zum MZFR-Betriebsführungs-
        vertrag auf Bundestagsdrucksache 17/310, Nr. 2)?
        Das frühere Kernforschungszentrum Karlsruhe (heute
        KIT) hat bis 1966 den MZFR für FuE-Zwecke errichtet
        und nach Inbetriebnahme bis zum endgültigen Abschal-
        ten 1984 Forschungsvorhaben an der Anlage durchge-
        führt. Die Betriebsführung des Reaktors ist kapazitätsbe-
        dingt der Kernkraftwerk-Betriebsgesellschaft, KBG mbH,
        einer Tochter der Badenwerk AG – aufgegangen in der
        heutigen EnBW AG –, übertragen worden. Nach Abschal-
        tung des Reaktors 1984 bis Ende 1999 war die KBG mit
        der Restbetriebsführung beauftragt.
        Basis der Zusammenarbeit zwischen Forschungszen-
        trum und KBG waren folgende Verträge:
        Betriebsführungsvertrag 6. Mai/30. Dezember 1966
        1. Ergänzungsvereinbarung 9. April/15. April 1975
        2. Ergänzungsvereinbarung 9. November/
        3. Dezember 1976
        3. Ergänzungsvereinbarung 15. Oktober/
        28. Oktober 1982
        4. Ergänzungsvereinbarung 16. Dezember 1997
        Beendigung des 3. Dezember 1999
        Betriebsführungsvertrages
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2021
        (A) (C)
        (B) (D)
        Mit den einzelnen Ergänzungsvereinbarungen wurde
        die Vertragslage an die jeweiligen geänderten Randbe-
        dingungen beim Betrieb und bei der Stilllegung der An-
        lage angepasst.
        Die Vereinbarung vom 3. Dezember 1999 regelt die
        sich aus der Beendigung des Betriebsführungsvertrags
        ergebenden Rechte und Pflichten. Die heute noch beste-
        henden rechtlichen Konsequenzen für die EnBW aus
        diesem Auflösungsvertrag betreffen neben arbeitsver-
        traglichen Pflichten für Mitarbeiter der ehemaligen KBG
        die Zwischen- und Endlagerkosten für die in der Zeit
        vom 1. Juli 1974 bis 14. Juli 1984 angefallenen radioak-
        tiven Betriebsabfälle.
        Anlage 57
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 83):
        Worin bestehen konkret die „sicherheitstechnischen Aus-
        baureserven“ des Brennelementezwischenlagers in Ahaus, mit
        dem das Forschungszentrum Jülich auf seiner Internetseite
        den geplanten Transport von 152 Castorbehältern mit etwa
        300 000 hochradioaktiven Brennelementekugeln aus dem
        Kernkraftwerk AVR von Jülich nach Ahaus begründet, ob-
        wohl die Halle in Ahaus ein Jahr älter ist als die, in der die
        Castoren in Jülich zurzeit lagern?
        Die „sicherheitstechnischen Ausbaureserven“ des
        Brennelementezwischenlagers in Ahaus bestehen darin,
        dass dieses Zwischenlager als Einzelbauwerk alleinste-
        hend auf freier Fläche errichtet wurde und daher räum-
        lich ausreichend Platz bietet, um auch bei weiteren Än-
        derungen der Sicherheitsanforderungen, zum Beispiel
        beim Sicherheitsabstand Gebäude – Zaun, diese Forde-
        rungen erfüllen zu können. Demgegenüber ist das AVR-
        Behälterlager in Jülich – Zwischenlager für die AVR-
        Brennelemente – Bestandteil eines Gebäudes mit weite-
        ren Funktions- und Genehmigungsbereichen. Auch be-
        findet sich das Gebäude in Jülich relativ nah an einer
        Straße, sodass hier entsprechende räumliche Reserven
        bzw. Spielräume nicht existieren.
        Anlage 58
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 84):
        Welche fachlichen Qualifikationen waren bei den im Bun-
        desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
        wicklung seit dem Regierungswechsel neu geschaffenen
        20 Stellen, darunter im Leitungsbereich, maßgeblich, und wie
        wird in diesem Zusammenhang die geplante Berufung des
        früheren Kommandeurs des Panzerbataillons 33 und ehemali-
        gen Mitarbeiters der Bundestagsfraktion der FDP, F. H. E.
        – unter anderem vor dem Hintergrund der Verwendung des
        Symbols des Afrikakorps der Wehrmacht für das Verbandsab-
        zeichen für den von ihm gegründeten Freundeskreis des Pan-
        zerbataillons 33 (laut ddp, 18. Februar 2010) –, zum Abtei-
        lungsleiter begründet?
        Seit dem Regierungswechsel hat das Bundesministe-
        rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
        lung, BMZ, insgesamt acht Personen neu eingestellt. Da-
        von erfolgten fünf Einstellungen auf bereits vorhandenen
        Stellen, drei Stellen wurden neu geschaffen. Darüber hi-
        naus wurden bislang zwei Abteilungsleitungen neu be-
        setzt.
        Ausschlaggebend für die Einstellungen waren neben
        der spezifischen Erfahrung und Qualifikation (zum Bei-
        spiel journalistische Kenntnisse, Managementfähigkei-
        ten, entwicklungspolitischer Sachverstand) insbesondere
        auch die vertiefte Kenntnis parlamentarischer Verfahren
        an der Schnittstelle von Legislative und Exekutive. Dar-
        über hinaus spielte der Faktor eines uneingeschränkten
        Vertrauensverhältnisses zur Hausleitung eine zentrale
        Rolle.
        Herr Friedel H. Eggelmeyer war in den vergangenen
        zwölf Jahren sicherheits- und außenpolitischer Berater
        der FDP-Bundestagsfraktion und in seiner aktiven
        Dienstzeit als Soldat mehrfach abgeordnet, zum Beispiel
        in den Planungsstab des Auswärtigen Amtes, in den Pla-
        nungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung und
        in vielfältigen internationalen Verwendungen – unter an-
        derem für die Vereinten Nationen – aktiv. Vor diesem
        Hintergrund spielen die Aspekte persönliche Eignung,
        Teamgeist, politische Erfahrung, ministerielle Manage-
        ment-Qualität, Führungskompetenz, besonderes Ver-
        trauen und Loyalität eine entscheidende Rolle für die
        Berufung von Herrn Eggelmeyer. Darüber hinaus ver-
        fügt er über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz im
        Bereich der vernetzten Sicherheit und trägt somit maß-
        geblich dazu bei, die Kohärenz zwischen entwicklungs-,
        außen- und sicherheitspolitischen Aspekten sicherzustel-
        len.
        Anlage 59
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage
        der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/756, Frage 85):
        Bestätigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
        sammenarbeit und Entwicklung die geplante Einstellung von
        Oberst F. H. E. als Leiter der Abteilung 03, wie in der Frank-
        furter Rundschau vom 18. Februar 2010 berichtet, und wel-
        chen entwicklungspolitischen Mehrwert erhofft sich der Bun-
        desminister damit?
        Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung der
        Ernennung von Herrn Friedel H. Eggelmeyer zum Ab-
        teilungsleiter zugestimmt.
        Herr Eggelmeyer war in den vergangenen zwölf Jah-
        ren sicherheits- und außenpolitischer Berater der FDP-
        Bundestagsfraktion und in seiner aktiven Dienstzeit als
        Soldat mehrfach abgeordnet, zum Beispiel in den Pla-
        nungsstab des Auswärtigen Amts, in den Planungsstab
        des Bundesministeriums der Verteidigung und in vielfäl-
        tigen internationalen Verwendungen – unter anderem für
        die Vereinten Nationen – aktiv. Vor diesem Hintergrund
        spielen die Aspekte persönliche Eignung, Teamgeist, po-
        litische Erfahrung, ministerielle Managementqualität,
        2022 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Führungskompetenz – besonderes Vertrauen und Loyali-
        tät – eine entscheidende Rolle für die Berufung von
        Herrn Eggelmeyer. Darüber hinaus verfügt er über um-
        fangreiche Erfahrung und Kompetenz im Bereich der
        vernetzten Sicherheit und trägt somit maßgeblich dazu
        bei, die Kohärenz zwischen entwicklungs-, außen- und
        sicherheitspolitischen Aspekten sicherzustellen.
        Anlage 60
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/756, Frage 86):
        Inwieweit ist es zutreffend, dass die neue Einstellungspoli-
        tik der Bundesregierung jetzt unter dem Motto „Loyalität
        kommt vor Fachlichkeit“ (Dirk Niebel, taz vom 18. Februar
        2010) steht, und ist es richtig, dass das Bundeskabinett der
        Benennung von Oberst a. D. F. H. E. zustimmen muss (taz
        vom 18. Februar 2010)?
        Die Einstellungspolitik der Bundesregierung folgt
        – wie in der Vergangenheit auch – dem Prinzip von per-
        sönlicher Eignung, Teamgeist, Fachlichkeit, politischer
        Erfahrung, Managementqualität, Führungskompetenz,
        besonderem Vertrauen und Loyalität.
        Es ist zutreffend, dass laut Geschäftsordnung der
        Bundesregierung das Bundeskabinett der Ernennung von
        Oberst a. D. Friedel H. Eggelmeyer zum Abteilungslei-
        ter zustimmen muss; dies ist heute Morgen im Rahmen
        der Kabinettssitzung erfolgt.
        Anlage 61
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/756, Frage 87):
        Welchen zwölf deutschen Institutionen und Nichtregie-
        rungsorganisationen wurden die meisten Haushaltsmittel für
        ihre Erdbebenhilfe in Haiti zur Verfügung gestellt, und wie
        hoch war der jeweilige Betrag?
        Folgenden deutschen Institutionen und NROs wurden
        für die Erdbebenhilfe in Haiti Haushaltsmittel zur Verfü-
        gung gestellt:
        GTZ: 8 000 000 Euro
        Deutsches Rotes Kreuz: 1 534 000 Euro
        Humedica e. V.: 700 020 Euro
        Deutscher Caritasverband e. V.: 400 000 Euro
        Johanniter Unfallhilfe e. V.: 300 000 Euro
        World Vision Deutschland e. V.: 200 000 Euro
        (Antrag in Vorbereitung)
        Nehemia Christenhilfe e. V.: 180 000 Euro
        Malteser International: 155 700 Euro
        ADRA Deutschland e. V.: 150 000 Euro
        THW: 798 449 Euro
        Anlage 62
        Antwort
        des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Fragen
        der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/756, Fragen 88 und 89):
        Wie hat der Normenkontrollrat das Wachstumsbeschleuni-
        gungsgesetz, insbesondere den ermäßigten Mehrwertsteuer-
        satz für Hotelübernachtungen, bewertet, und inwieweit ist die
        Bundesregierung der Bewertung des Normenkontrollrates ge-
        folgt?
        Mit welchen Stiftungen arbeitet der Normenkontrollrat
        wie zusammen?
        Zu Frage 88:
        Der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des
        Wirtschaftswachstums (Drucksache 17/15) ging auf eine
        Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zu-
        rück. Gesetzentwürfe des Bundestages unterliegen nach
        geltender Rechtslage nicht der Prüfung durch den Natio-
        nalen Normenkontrollrat. Der Finanzausschuss des
        Deutschen Bundestages hat den Nationalen Normen-
        kontrollrat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2009 ge-
        hört. Dabei hat der Rat ausweislich des Berichts des
        Finanzausschusses vom 3. Dezember 2009 (Drucksache
        17/147) festgestellt, dass
        … die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Be-
        herbergungsleistungen wegen der Abgrenzung der
        in unterschiedlicher Höhe zu besteuernden Leistun-
        gen (Beherbergung – Frühstück etc.) unter dem Ge-
        sichtspunkt der Bürokratiekosten relevant sei, ohne
        dass eine Bezifferung angegeben wurde.
        Zu Frage 89:
        Der Nationale Normenkontrollrat unterhält keine re-
        gelmäßige Zusammenarbeit mit Stiftungen. Er nimmt je-
        doch auf Einladung an Veranstaltungen auch von Stif-
        tungen teil. Von Fall zu Fall finden auch Gespräche statt.
        Anlage 63
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/756, Frage 90):
        Vertritt die Bundesregierung die in der letzten Fragestunde
        (Plenarprotokoll 17/21) von der Staatsministerin im Bundes-
        kanzleramt und Beauftragten der Bundesregierung für Migra-
        tion, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, vertre-
        tene Auffassung, dass Kinder, die die Staatsangehörigkeit
        eines EU-Staates besitzen, sich zwischen 18 und 23 Jahren für
        eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen?
        Ich habe in der letzten Fragestunde gesagt, dass auch
        „Optionskinder“ mit der Staatsangehörigkeit eines Mit-
        gliedstaats der EU den Optionsregelungen unterliegen.
        Sie interpretieren diese Aussage nun so, als sei die Op-
        tionspflicht generell gleichbedeutend mit einer Pflicht
        zur Entscheidung zwischen zwei Staatsangehörigkeiten
        ohne Möglichkeit der Beibehaltung einer anderen Staats-
        angehörigkeit. Dem ist nicht so. Tatsächlich ist die die
        Rechtslage wie folgt:
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2023
        (A) (C)
        (B) (D)
        Durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörig-
        keitsrechts vom 15. Juli 1999 wurde für in Deutschland
        geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsort-
        prinzip (ius soli) eingeführt. Diese Regelung ist mit der
        Verpflichtung verbunden, sich zwischen dem 18. und
        dem 23. Lebensjahr für die deutsche oder die ausländi-
        sche Staatsangehörigkeit zu entscheiden – sogenannte
        Optionspflicht.
        Dies gilt auch für junge Erwachsene mit der Staatsan-
        gehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-
        schen Union. Sie werden über ihre Optionspflicht unver-
        züglich nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres von der
        zuständigen Behörde informiert. Möchte der oder die
        Betroffene seine ausländische Staatsangehörigkeit nicht
        aufgeben, so kann er oder sie bis zur Vollendung des
        21. Lebensjahres einen Antrag auf Beibehaltung der
        deutschen neben der ausländischen Staatsangehörigkeit
        stellen. Die Beibehaltungsgenehmigung ist zu erteilen,
        wenn der Betroffene neben der deutschen die Staatsan-
        gehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-
        schen Union besitzt (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 12 Abs. 2
        StAG).
        Im Ergebnis bedeutet dies, dass Optionspflichtige mit
        der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates nicht
        auf diese verzichten müssen. Erforderlich ist jedoch,
        dass sie erklären, die deutsche Staatsangehörigkeit be-
        halten zu wollen, und dass sie die Beibehaltungsgeneh-
        migung rechtzeitig beantragen. Erfolgt dies nicht, geht
        die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren
        (§ 29 Abs. 2 StAG).
        Dasselbe Verfahren gilt im Übrigen, wenn die Auf-
        gabe der anderen Staatsangehörigkeit rechtlich oder tat-
        sächlich unmöglich oder aus im Gesetz näher bestimm-
        ten Gründen nicht zumutbar ist (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 12
        Abs. 1 StAG).
        Anlage 64
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
        17/756, Fragen 91 und 92):
        Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass
        nach erfolgter Anklage am 12. Januar 2010 der neue Prozess-
        termin am 7. Februar 2010 gegen die Angehörigen der Bahai-
        Religion offenbar erneut ergebnislos vertagt wurde, und auf
        welcher Ebene hat die Bundesregierung in jüngster Zeit bei
        der iranischen Regierung interveniert, um Kritik am Verfah-
        ren gegen die Angehörigen der Bahai zum Ausdruck zu brin-
        gen?
        Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in den staatli-
        chen iranischen Medien erhobenen Vorwurf einer Beteiligung
        der Bahai-Institutionen an der Organisation der Demonstratio-
        nen am Aschura-Tag?
        Zu Frage 91:
        Die Bundesregierung verfolgt die Situation der Bahai
        in Iran mit großer Aufmerksamkeit und tiefer Besorgnis.
        Die offenbar erneut ergebnislose Vertagung des Prozes-
        ses, insbesondere aber der Umstand, dass entgegen vor-
        heriger anderslautender Ankündigungen wieder keine
        unabhängigen Beobachter zugelassen wurden, scheint
        die Befürchtungen der Bundesregierung eines unfairen
        Verfahrens zu bestätigen.
        Das mit den Verhaftungen nach den Aschura-Unru-
        hen und dem Prozessbeginn gegen das informelle Füh-
        rungsgremium der Bahai verschärfte Vorgehen gegen
        diese Religionsgruppe ist dabei nur ein Beispiel der sich
        gegenwärtig verschlechternden Menschenrechtslage in
        Iran.
        Die zahlreichen Missstände werden bei bilateralen
        Gesprächen und gemeinsam mit den EU-Partnern gegen-
        über der iranischen Seite beharrlich und mit Nachdruck
        zur Sprache gebracht. Die Bundesregierung setzt sich
        insbesondere für Menschen ein, die von der Todesstrafe
        und anderen grausamen Strafen bedroht sind.
        Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Au-
        ßen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, hat am
        12. Januar 2010 eine deutliche Erklärung im Namen der
        Europäischen Union zu dem laufenden Verfahren und
        zum Vorgehen gegen die Bahai abgegeben. Über das
        Vorgehen erfolgt eine ständige, enge Abstimmung mit
        unseren EU-Partnern.
        Seit Monaten bemüht sich das Auswärtige Amt um
        eine – bisher durch die iranische Seite unerwünschte –
        Prozessbeobachtung durch die Europäische Union. Der
        Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Wolf-Ruthart
        Born, hat am 21. Januar 2010 gegenüber dem – im Rah-
        men einer gemeinsamen EU-Demarchenaktion zu den
        Aschura-Protesten – einbestellten iranischen Botschafter
        eine umgehende Verbesserung der Lage der Bahai ange-
        mahnt und insbesondere die Einräumung einer Prozess-
        beobachtung durch die EU gefordert.
        Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
        Westerwelle, hat am 5. Februar 2010 auf der Münchner
        Sicherheitskonferenz in seinem Gespräch mit dem irani-
        schen Außenminister, Manutschehr Mottaki, die Men-
        schenrechtslage in Iran sehr deutlich angesprochen und
        dabei insbesondere auch auf die Einhaltung der Minder-
        heitenrechte gedrängt.
        Zu Frage 92:
        Die Bahai werden seit Entstehung der Religion als
        politische Gruppierung und als Sektierer betrachtet und
        verfolgt.
        Im Gedankengefüge der jetzigen Machthaber zählen
        sie damit automatisch zum „inneren Feind“. Die Bahai
        sind derzeit aber nur einer von verschiedenen Adressa-
        ten, denen durch die iranischen Justiz- und Ermittlungs-
        behörden die Beteiligung an der Steuerung der regime-
        kritischen Proteste vorgeworfen wird.
        Entsprechende Vorwürfe werden auch gegen westli-
        che Regierungen, aber auch verschiedene Nichtregie-
        rungsorganisationen und Medien erhoben.
        2024 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 65
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
        Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/756, Fragen 93 und 94):
        Welche Reaktionen aus arabischen Staaten sind der Bun-
        desregierung dazu bekannt, dass Bundeswehrsoldaten erst-
        mals in Israel für einen Auslandseinsatz ausgebildet werden?
        Mit welchen Auswirkungen für das Ansehen der Bundes-
        republik Deutschland in Afghanistan und im Nahen Osten
        rechnet die Bundesregierung, wenn sie deutsche Piloten in
        Israel für den Afghanistan-Krieg im Umgang mit der Drohne
        Heron 1 trainieren lässt?
        Zu Frage 93:
        Bisher sind der Bundesregierung keine Reaktionen
        arabischer Staaten hierzu bekannt.
        Zu Frage 94:
        Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine besondere
        Verantwortung für die Sicherheit des Staates Israel. Ent-
        scheidungen über sicherheitspolitische Kooperation mit
        Israel berücksichtigen diese historischen Sonderbezie-
        hungen ebenso wie die Lage in der gesamten Region.
        Die Kooperation wird in der Region zur Kenntnis ge-
        nommen.
        Im Übrigen sind der Bundesregierung hierzu bisher
        keine Reaktionen aus arabischen Staaten bekannt.
        Anlage 66
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/756, Frage 95):
        Was ist der Verhandlungsstand hinsichtlich des bilateralen
        Abkommens der Bundesrepublik Deutschland und Afghanis-
        tans über die Regeln für die Übergabe von Personen an afgha-
        nische Stellen, die von deutschen Sicherheitskräften in
        Gewahrsam genommen werden, über das seit März 2007 ver-
        handelt wird, und würde ein solches Abkommen auch für die
        deutschen Polizisten gelten, die in den angekündigten Partne-
        ring-Programmen eingesetzt werden?
        Die afghanische Regierung sah sich unter Hinweis
        auf die afghanische Verfassung nicht in der Lage, ein
        entsprechendes völkerrechtliches Abkommen abzu-
        schließen oder einen (völkerrechtlich ebenfalls verbind-
        lichen) Briefwechsel zu unterzeichnen, in dem die An-
        wendung der Todesstrafe ausgeschlossen wird.
        Zu Ihrer Frage zur Einbeziehung der in Afghanistan
        eingesetzten deutschen Polizei: Der Abkommenstext,
        wie ihn die Bundesregierung der afghanischen Regie-
        rung vorgeschlagen hat, erfasst nur Personen, die von
        den deutschen Streitkräften in Afghanistan in Gewahr-
        sam genommen werden. Die in Afghanistan im Rahmen
        des bilateralen Polizeiprojektes eingesetzten deutschen
        Polizeibeamten nehmen nach Maßgabe des Sitz- und
        Statusabkommens Trainings- und Ausbildungsmaßnah-
        men wahr und sind mit der Umsetzung von Projekten be-
        traut. Sie haben keine exekutiven Befugnisse. Eine
        Beteiligung deutscher Polizisten an den Partnering-Pro-
        grammen ist nicht vorgesehen. Dasselbe gilt für die
        deutsche Beteiligung an der Polizeimission der Europäi-
        schen Union in Afghanistan (EUPOL).
        Anlage 67
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/756, Frage 96):
        Warum hat die Bundesrepublik Deutschland gegen die
        Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen
        A/RES/64/10 vom 5. Februar 2010 gestimmt, die von einer
        großen Mehrheit der Staaten angenommen wurde und die
        sowohl Israel als auch die Palästinenser dazu auffordert, in-
        nerhalb von drei Monaten unabhängige und glaubwürdige
        Untersuchungen bezüglich der Menschenrechts- und Kriegs-
        verbrechen einzuleiten, die während der israelischen Mili-
        täroffensive vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 von
        beiden Seiten begangen worden sind?
        Die Abstimmung über die genannte Resolution der
        Generalversammlung fand am 5. November 2009
        – nicht: 5. Februar 2010 – statt. Die von Ihnen angespro-
        chene Resolution hatte Folgeprozess und Bericht der
        VN-Untersuchungskommission zum Gaza Konflikt
        2008/2009 – den sogenannten Goldstone-Bericht – zum
        Gegenstand.
        Die Bundesregierung hat sich von Beginn an für eine
        angemessene und ausgewogene Behandlung des
        Goldstone-Berichts eingesetzt. Vorverurteilungen und
        Versuchen der Instrumentalisierung ist sie entgegenge-
        treten.
        Es liegt im Interesse der Beteiligten, die erhobenen
        Vorwürfe im Rahmen eigener Untersuchungen sorgfältig
        aufzuarbeiten. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein.
        Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Men-
        schenrechtsrat der Vereinten Nationen als Auftraggeber
        des Goldstone-Berichts das geeignete Gremium für die
        weitere Befassung.
        Entsprechend ist die Bundesregierung Weiterverwei-
        sen an andere Stellen – zum Beispiel den Sicherheitsrat
        der Vereinten Nationen, den Internationalen Strafge-
        richtshof – von Anfang an entgegengetreten.
        Der nach schwierigen Verhandlungen in New York
        zur Abstimmung vorgelegte Text berücksichtigte weder
        diese grundsätzliche Linie der Bundesregierung noch
        Kompromissvorschläge und Ergebnisse der zuvor ge-
        führten Textverhandlungen.
        Daher hat die Bundesregierung am 5. November 2009
        gemeinsam mit einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und
        den USA die Resolution abgelehnt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2025
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 68
        Antwort
        der Parl. Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/756, Frage 97):
        Inwieweit hat sich die Bundesregierung bilateral oder im
        Rahmen der EU gegenüber der israelischen und der US-ame-
        rikanischen Regierung kritisch zu deren jüngsten Drohungen
        mit Militärschlägen gegen den Iran dahin gehend geäußert,
        dass diese aufgefordert wurden, einen Beitrag zur Deeskala-
        tion zu leisten, oder befürwortet die Bundesregierung einen
        vökerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran, wie Hillary Clin-
        ton im Zuge ihrer Nahostreise ihn andeutete, als sie sagte:
        „Wir heißen jegliches Engagement, das Problem friedlich zu
        lösen, willkommen …, aber wir werden uns nicht weiter nur
        auf diese Weise engagieren, während sie ihre Bombe bauen“
        (www.taz.de)?
        Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass
        sie sich für eine diplomatische Lösung des Konfliktes, so
        wie auch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an-
        gestrebt, einsetzt.
        Am 26. Januar 2010 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela
        Merkel bei ihrer Pressekonferenz anlässlich des Besu-
        ches des israelischen Staatpräsidenten Schimon Peres
        diese Haltung der Bundesregierung verdeutlicht:
        Deutschland möchte eine diplomatische Lösung
        dieses Konfliktes, und deshalb setzen wir als nächs-
        ten Schritt auf Sanktionen. Ich hoffe, dass wir vor
        allen Dingen dabei erfolgreich sein werden, auch
        mit anderen Ländern der Welt, also international,
        Gemeinsamkeit zu erzeugen. Das wird innerhalb
        der Europäischen Union geschehen, aber das sollte
        auch, wo immer möglich, unter Einbeziehung von
        Russland und China versucht werden. Ich habe al-
        lerdings gesagt: Wenn sich China, Russland oder
        andere Länder im Weltsicherheitsrat nicht daran be-
        teiligen, dann muss es auch gelingen, innerhalb ei-
        ner Gruppe von gleichgesinnten Ländern ein sol-
        ches Ergebnis zu erzielen. Aber ich sage noch
        einmal: Wir setzen auf eine diplomatische Lösung.
        Regierungssprecher Wilhelm hat diesen Standpunkt
        am 19. Februar 2010 erneut unterstrichen, als er anläss-
        lich der Erkenntnisse aus dem jüngsten Bericht der Inter-
        nationalen Atomenergieorganisation, IAEO, sagte:
        Der Bericht (…) bestätigt die große Besorgnis, die
        die Bundesregierung wegen des iranischen Nukle-
        arprogramms sei langer Zeit hegt (…). Es gilt, was
        die Bundeskanzlerin und der Bundesaußenminister
        wiederholt versichert haben. Unsere Hand bleibt
        ausgestreckt.
        Die Nachfrage, ob die Bundesregierung auch einen
        Militärschlag gegen den Iran unterstützen oder billigen
        würde, beantwortete der Regierungssprecher mit „Nein“.
        Er wiederholte: „Wir halten nur eine diplomatische Lö-
        sung für eine gangbare Lösung.“
        Daraus ergibt sich schlüssig, dass die Bundesregie-
        rung einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran
        nicht befürwortet. Sie sieht im Übrigen in der in der
        Frage zitierten Äußerung von Außenministerin Clinton
        keine Aufforderung hierzu.
        Anlage 69
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/756, Frage 98):
        Inwieweit trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregie-
        rung zu, dass bei der Ermordung des Hamas-Führers Mahmud
        Abdel Rauf al-Mabhuh in Dubai, der von Israel unter anderem
        für die Entführung und Ermordung zweier israelischer Solda-
        ten verantwortlich gemacht wird, neben mindestens sechs bri-
        tischen, drei irischen Pässen sowie einem französischen Pass
        auch mindestens ein deutscher Pass – ausgestellt auf den Na-
        men Michael B. – benutzt wurde, und plant die Bundesregie-
        rung, ähnliche Schritte wie Großbritannien und Irland zu un-
        ternehmen, die unter anderem die jeweiligen israelischen
        Botschafter zu einem klärenden Gespräch „einluden“?
        Die Polizeiermittlungen der Vereinigten Arabischen
        Emirate haben ergeben, dass eine männliche Person, die
        im Besitz eines im Juni 2009 durch die Stadt Köln aus-
        gestellten deutschen Reisepasses war, vermutlich be-
        teiligt war. Die Bundesanwaltschaft und die Staatsan-
        waltschaft Köln haben dazu eigene Ermittlungen
        aufgenommen, die noch andauern.
        Wie die Regierungen anderer betroffener EU-Staaten,
        hat auch die Bundesregierung umgehend Kontakt mit
        der israelischen Seite gesucht. Am 18. Februar 2010
        führte der Nahostbeauftragte im Auswärtigen Amt auf
        Initiative von Bundesminister Dr. Guido Westerwelle ein
        Gespräch mit dem hiesigen israelischen Gesandten.
        In diesem Gespräch bat der Nahostbeauftragte zu prü-
        fen, ob der israelischen Seite Informationen vorliegen,
        die zur Aufklärung der Umstände des Todes von Mahmud
        al-Mabhuh in Dubai beitragen können, und gegebenen-
        falls um Übermittlung dieser.
        Bundesminister Dr. Westerwelle hat den Behörden
        der Vereinigten Arabischen Emirate größtmögliche Un-
        terstützung der Bundesregierung bei der Aufklärung des
        Falls zugesichert.
        Am 22. Februar 2010 hat die Hohe Repräsentantin der
        EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine
        Ashton, im Namen der Europäischen Union eine Erklä-
        rung abgegeben, die die Haltung der 27 Mitgliedstaaten
        widerspiegelt.
        Anlage 70
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/756, Frage 99):
        Welche im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe
        vertretenen Nichtregierungsorganisationen haben Anträge auf
        Haushaltsmittel für ihre Erdbebenhilfe in Haiti gestellt, die
        nicht bedient wurden, und mit welcher Begründung?
        2026 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Kein Projektantrag einer humanitären Nichtregie-
        rungsorganisation, der dem Auswärtigen Amt und dem
        Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
        und Entwicklung im Zusammenhang mit der Bereitstel-
        lung humanitärer Hilfe durch die Bundesregierung nach
        dem Erdbeben in Haiti vorgelegt wurde, ist abschlägig
        beschieden worden.
        23. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54
        Anlage 55
        Anlage 56
        Anlage 57
        Anlage 58
        Anlage 59
        Anlage 60
        Anlage 61
        Anlage 62
        Anlage 63
        Anlage 64
        Anlage 65
        Anlage 66
        Anlage 67
        Anlage 68
        Anlage 69
        Anlage 70