Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2003
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Druck-
sache 17/756, Frage 1):
Gibt es bereits erste Ergebnisse der gemeinsamen Arbeits-
gruppe von Bundesministerium der Finanzen und Bundesmi-
nisterium des Innern hinsichtlich einer engeren Zusammenar-
beit von Zoll und Bundespolizei, und, wenn ja, welche
Ergebnisse gibt es?
Der Koalitionsvertrag sieht eine Evaluierung der be-
stehenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicher-
heitsbehörden in Bund und Ländern unter Wahrung der
bewährten föderalen Sicherheitsarchitektur vor.
Mit Blick auf die Einbeziehung der Schnittstelle Zoll/
Bundespolizei ist Stand der gegenwärtigen gemeinsa-
men Überlegungen von Bundesministerium des Innern
und Bundesministerium der Finanzen zur Umsetzung
dieses Prüfauftrages, dass eine Expertenkommission mit
der Prüfung betraut werden soll.
Anlage 3
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 3):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die je-
weilige Höhe der von der EU-Kommission 2008 bis 2010 für
den Polizeiaufbau in Afghanistan bewilligten sowie bislang
abgeflossenen Hilfsgelder, und inwieweit trifft nach Kenntnis
der Bundesregierung zu, dass hierfür bewilligte Euromittel in
dreistelliger Millionenhöhe bislang nicht verwendet werden
konnten, weil die Kommission unterließ, die konkreten Ver-
wendungszwecke, wie erforderlich, zu präzisieren?
Die EU-Kommission fördert den Polizeiaufbau in
Afghanistan über den durch das Entwicklungsprogramm
der Vereinten Nationen, UNDP, verwalteten Rechtsstaat-
lichkeitsfonds, LOTFA. LOTFA ist ein überjähriger
Fonds, aus dem Gehaltszahlungen und andere Maßnah-
men zur Kapazitätsbildung der afghanischen Polizei fi-
nanziert werden.
Nach Angaben von UNDP hat die EU-Kommission
für Gehaltszahlungen an die afghanische Polizei
57 262 416 US-Dollar im Jahr 2008 und 5 637 483 US-
Dollar im Jahr 2009 eingezahlt, die jeweils zu 100 Pro-
zent abgeflossen sind.
Im Zeitraum von September 2008 bis Dezember 2009
hat die EU-Kommission darüber hinaus 37 000 000 Euro
in den LOTFA eingezahlt. Über den Abfluss dieser Mit-
tel liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Für
die Jahre 2010 und 2011 hat die EU-Kommission
74 750 000 Euro für LOTFA zugesagt und 37 375 000 Eu-
ro bereits eingezahlt.
Über die genannten Beträge hinaus liegen der Bun-
desregierung keine Erkenntnisse über weitere im Zeit-
raum von 2008 bis 2010 für den Polizeiaufbau Afghanis-
tan bewilligten Mittel der EU Kommission vor.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim)
(SPD) (Drucksache 17/756, Frage 10):
Ist die Aussage des Bundesbeauftragten für den Daten-
schutz und die Informationsfreiheit aus dem Dezember 2009
zutreffend, wonach es vertrauliche Zusatzvereinbarungen zum
SWIFT-Abkommen gegeben haben soll, die der Öffentlich-
keit nicht zugänglich gemacht wurden, und, falls ja, welche
Regelungsinhalte waren hiervon betroffen?
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bülow, Marco SPD 24.02.2010
Burgbacher, Ernst FDP 24.02.2010
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.02.2010
Ehrmann, Siegmund SPD 24.02.2010
Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 24.02.2010
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.02.2010
Pflug, Johannes SPD 24.02.2010
Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 24.02.2010
Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 24.02.2010
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 24.02.2010
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.02.2010
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 24.02.2010
Dr. Schwanholz, Martin SPD 24.02.2010
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.02.2010
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 24.02.2010
2004 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Das am 30. November 2009 gezeichnete „Abkommen
zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten
Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zah-
lungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Eu-
ropäischen Union an die Vereinigten Staaten für die
Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzie-
rung des Terrorismus“ enthält einen Anhang, der zu-
nächst von der EU als Verschlusssache eingestuft wor-
den war.
Die Bundesregierung hat dies kritisiert und um Auf-
hebung der Einstufung gebeten. Dem ist die EU zwi-
schenzeitlich gefolgt, Ratsdokument 6252/10 vom 8. Fe-
bruar 2010.
Der Anhang legt fest, dass sich das Abkommen nur
auf SWIFT bezieht und die sogenannten SEPA-Daten,
Single European Payment Area, des einheitlichen euro-
päischen Zahlungsverkehrsraums von dem Abkommen
ausgenommen sind.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim)
(SPD) (Drucksache 17/756, Frage 11):
Ist damit zu rechnen, dass auch bei der Aushandlung des
zukünftigen SWIFT-Abkommens solche Zusatzvereinbarun-
gen getroffen werden?
Die Bundesregierung verfügt dazu derzeit über keine
Informationen. Sie rechnet nicht damit, dass nochmals
ein Teil des Vertragsinhalts als Verschlusssache einge-
stuft werden wird, und geht davon aus, dass es bei den
inhaltlichen Beschränkungen des Anwendungsbereichs
des Abkommens, nur SWIFT, keine SEPA-Daten, bleibt.
Sie wird sich dafür einsetzen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 14):
Ist es richtig, dass die zwischen den Providern und dem
Bundeskriminalamt abgeschlossenen Verträge mit Inkrafttre-
ten des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpor-
nografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen – Zugangser-
schwerungsgesetz, ZugErschwG – trotz der Absicht der
Bundesregierung, keine Sperrung von Seiten vornehmen zu wol-
len, weiterhin gültig sind, und gibt es, sollte dies der Fall sein, von-
seiten der Bundesregierung Überlegungen, wie weiterhin mit
den Verträgen und den in ihnen implizierten technischen Maß-
nahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Internetseiten mit
kinderpornografischen Inhalten in Zukunft umgegangen wer-
den soll?
Bereits bei Abschluss der Verträge war beabsichtigt,
dass diese nur bis zum Inkrafttreten des Zugangserschwe-
rungsgesetzes, ZugErschwG, Gültigkeit haben sollten.
Soweit die vertraglichen Verpflichtungen nicht schon we-
gen des Inkrafttretens des ZugErschwG erlöschen, wer-
den die Verträge daher BKA-seitig zeitnah und unter Hin-
weis auf das Inkrafttreten des ZugErschwG aufgekündigt
werden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 15):
Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass auf die tech-
nischen Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu Inter-
netseiten mit kinderpornografischem Material, welche im
Zuge der zwischen den Providern und dem Bundeskriminal-
amt abgeschlossenen Verträge von den Providern bereitge-
stellt wurden, nicht zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im
Zuge des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, zurückgegrif-
fen wird?
Eine solche Nutzung ist vertraglich nicht vorgesehen.
Ob und auf welchem Weg Internetserviceprovider gege-
benenfalls Verfügungen auf der Grundlage von landes-
rechtlichen Vorschriften wie dem Jugendmedienschutz-
Staatsvertrag bisher nachgekommen sind und zukünftig
nachkommen werden, liegt außerhalb des Verantwor-
tungsbereichs der Bundesregierung.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa-
che 17/756, Frage 21):
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz der
Antwort auf die schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksa-
che 17/702, es gebe noch „keine abschließende Entscheidung
über die zukünftige Ausgestaltung der deutschen Finanzauf-
sicht“, zu den Äußerungen der Regierungskoalition in der Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2010, dass
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin,
„in ihrer derzeitigen Struktur“ an die Deutsche Bundesbank
angedockt werden soll (Plenarprotokoll 17/22, Seite 1912 A),
und welche Überlegungen existieren in der Bundesregierung
angesichts dieser Aussagen, auch künftig die Unabhängigkeit
der Deutschen Bundesbank gegenüber der Bundesregierung
sicherzustellen?
Die Bundesregierung hat noch keine abschließende
Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der
deutschen Finanzaufsicht getroffen. Ich darf Ihnen je-
doch versichern, dass die Bundesregierung bei ihren
Überlegungen zur Neuordnung der Finanzaufsicht
selbstverständlich die europa- und verfassungsrechtlich
geschützte Unabhängigkeit der Bundesbank in vollem
Umfang berücksichtigen wird.
Äußerungen von Mitgliedern des Deutschen Bundes-
tags kommentiert die Bundesregierung im Übrigen nicht.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Druck-
sache 17/756, Frage 22):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2005
(A) (C)
(B) (D)
Wie ist die Position der Bundesregierung zu den Vorschlä-
gen, im Rahmen der Neuorganisation der Finanzaufsicht in
Deutschland den Verbraucherschutz als gleichberechtigtes
Aufsichtsziel der Aufsichtsbehörden gesetzlich zu verankern?
Die Bundesregierung misst der Verbesserung des An-
leger- und Verbraucherschutzes im Finanzmarktbereich
große Bedeutung zu. Der Koalitionsvertrag sieht
entsprechend eine Reihe von Festlegungen und Maßnah-
men vor, die selbstverständlich auch in die Überlegun-
gen der Bundesregierung zur Neuordnung der Finanz-
aufsicht einfließen.
Abschließende Entscheidungen hat die Bundesregie-
rung – wie bereits ausgeführt – noch nicht getroffen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 25):
Worüber hat der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolf-
gang Schäuble, konkret Vertreterinnen und Vertreter der Frak-
tion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag am Mittwoch,
dem 10. Februar 2010, in Bezug auf angeblich bestehende
Pläne des Bundesministeriums der Finanzen im Umgang mit
der Schuldenkrise informiert, und wie schätzt die Bundesre-
gierung den derzeitigen Juristenstreit um die sogenannte No-
bail-out-Klausel aus Art. 125 Abs. 1 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV, ein, bzw. wie
interpretiert die Bundesregierung diese Klausel im Hinblick
auf die Gewährung eines finanziellen Beistandes der EU zu-
gunsten eines Mitgliedstaates?
Der Bundesminister der Finanzen berichtete zur Wirt-
schafts- und Finanzlage in Griechenland. Konkret infor-
mierte er die Anwesenden über das zum damaligen Zeit-
punkt erwartete und inzwischen vom ECOFIN-Rat am
16. Februar 2010 beschlossene Maßnahmenpaket für
Griechenland zum Abbau des übermäßigen Defizits im
Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Im Ein-
zelnen handelte es sich um (a) den Beschluss zur Ver-
schärfung des Defizitverfahrens, (b) die Rats-Stellung-
nahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm, (c) eine
Verwarnung mit Vorschlägen für ein Paket struktureller
Reformen sowie (d) das von der EU-Kommission bereits
eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Grie-
chenland aufgrund der Statistikfalschmeldungen.
Nach Art. 125 Abs. 1 AEUV haften weder die EU
noch die Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten eines
anderen Mitgliedstaates und treten nicht für derartige
Verbindlichkeiten ein. Der Gerichtshof der Europäischen
Union hat sich bisher nicht zur Auslegung des Art. 125
AEUV geäußert.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 26):
Welche Lösungsstrategien würde die Bundesregierung un-
terstützen, wenn das am 16. Februar 2010 auf dem Ecofin-Rat
beschlossene Maßnahmenpaket zur Rettung Griechenlands
vor der Zahlungsunfähigkeit nicht zielführend sein sollte, und
wann gedenkt die Bundesregierung alle Fraktionen des Deut-
schen Bundestages darüber zu unterrichten?
Die Bundesregierung vertraut fest darauf, dass Grie-
chenland mit seinem europäisch abgestimmten strikten
Konsolidierungskurs das Vertrauen der Finanzmärkte
stärken wird. Griechenland erbittet keine finanzielle Un-
terstützung, was beim ECOFIN-Rat am 16. Februar 2010
bekräftigt wurde.
Die Frage von finanziellen Hilfen stellt sich damit
nicht.
Die Europäische Kommission wird in enger Zusam-
menarbeit mit der Europäischen Zentralbank und unter
Einbindung der Expertise aus dem Internationalen Wäh-
rungsfonds die Umsetzung der griechischen Konsolidie-
rungsanstrengungen überprüfen. Griechenland ist ver-
pflichtet, bereits bis zum 16. März 2010 einen Bericht
vorzulegen, der aufzeigt, wie es seine Ziele zur Haus-
haltssanierung in diesem Jahr erreichen will. Sollte sich
herausstellen, dass das Defizitziel für 2010 verfehlt wer-
den könnte, so ist Griechenland aufgefordert, bereits in
diesem Bericht notwendige zusätzliche Maßnahmen, ge-
gebenenfalls sowohl auf der Einnahme- als auch auf der
Ausgabenseite, zu ergreifen. Der griechische Minister-
präsident Papandreou hat beim informellen Treffen der
Staats- und Regierungschefs der EU am 11. Februar
2010 zugesagt, dass Griechenland alles daran setzen
werde, das Defizit in diesem Jahr wie geplant zu redu-
zieren, so wie es auch das inzwischen verschärfte Defi-
zitverfahren im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstums-
paktes vorsieht.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben bei ih-
rem genannten Treffen Griechenland aufgefordert, seine
öffentlichen Finanzen auf einen nachhaltigen Pfad zu-
rückzuführen. Von diesem Treffen ist ein deutliches Sig-
nal ausgegangen, dass die Europäische Zentralbank und
die Europäische Kommission die griechische Verpflich-
tung zu einem Defizitabbau um 4 Prozentpunkte des
Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr für ausreichend
und richtig halten. Die Staats- und Regierungschefs er-
klärten ferner, dass die Mitgliedstaaten der Eurozone bei
Bedarf entschiedene und koordinierte Maßnahmen ergrei-
fen, um die finanzielle Stabilität der Eurozone als Einheit
zu sichern.
Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag re-
gelmäßig und zeitnah über die Entwicklungen bezüglich
Griechenlands.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 27):
Welche Anforderungen im Hinblick auf Anreizsysteme
stellt die BaFin an die Finanzberatung?
Die Anforderungen an Anreizsysteme bei der Finanz-
beratung sind für Wertpapierdienstleistungsunternehmen
2006 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
in § 31 d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fest-
gelegt. Diese Vorschrift regelt, unter welchen Vorausset-
zungen ausnahmsweise Zuwendungen Dritter zulässig
sind und stellt insbesondere die Pflicht zur Offenlegung
der Zuwendungen gegenüber Kunden auf.
Anreizsysteme bei der Anlageberatung unterliegen
auch den organisatorischen Anforderungen an Wertpa-
pierdienstleistungsunternehmen nach § 33 WpHG. Diese
organisatorischen Anforderungen wurden von der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Min-
destanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
näher konkretisiert.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 28):
In welcher Weise möchte die Bundesregierung die Haf-
tung für Produkt und Vertrieb im Anlegerschutz – Koalitions-
vertrag – verschärfen?
Zu dem sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden
Auftrag zur Verschärfung der Haftung für Produkte und
Vertrieb verweist die Bundesregierung auf die Antwort
der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Ab-
geordneten Caren Lay Nr. 395 für den Monat Januar
2010. Die Prüfungen dauern an, konkrete Gesetzesvor-
schläge müssen noch erarbeitet werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/756, Frage 30):
Was wird die Bundesregierung tun, damit die bei der
Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft, FuB, der Kredit-
anstalt für Wiederaufbau liegenden 1 744 offenen DDR-Versi-
cherungsfälle im Interesse der geschädigten Personen zeitnah
bearbeitet und entschieden werden (siehe „Alte Schäden, neue
Leiden“ in der Leipziger Volkszeitung vom 17. Februar 2010)?
Die Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH,
FuB, bearbeitet im Auftrag der KfW als Rechtsnachfol-
gerin der Staatlichen Versicherung der DDR in Abwick-
lung, SinA, die noch offenen Schadensfälle aus den
Bereichen Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeughaft-
pflichtversicherung und Unfallversicherung.
Bei den gegenwärtig vorliegenden noch offenen
1 744 Versicherungsfällen handelt es sich jedoch in aller
Regel nicht um „Neufälle“, bei denen eine grundsätzli-
che Entscheidung über das Bestehen von Ansprüchen
getroffen werden müsste. Vielmehr handelt es sich um
Fälle, die bereits seit dem Zeitpunkt der jeweiligen Schä-
digung, welche regelmäßig vor dem 31. Dezember 1990
liegt, teilweise aber auch Jahrzehnte zurückliegen kann,
einer laufenden Bearbeitung und Regulierung unterlie-
gen. Da auch Geschädigte betroffen sind, die in den spä-
ten 1980er-Jahren geboren wurden, wird die laufende
Regulierung – insbesondere bei laufenden Rentenan-
sprüchen – teilweise noch viele Jahre andauern.
Die Bearbeitung beinhaltet, die von den Geschädigten
geltend gemachten Einzelansprüche, welche auf das je-
weilige Schadensereignis gestützt werden, zu prüfen
und, soweit sie sich als rechtlich begründet und nicht be-
reits verjährt erweisen, zu erfüllen. Dabei kann es um die
Anpassung laufender Leistungen, wie etwa Schaden-
ersatzrenten zum Ausgleich von Erwerbsschäden und
Mehraufwendungen, oder einmalige bzw. unregelmäßig
anfallende Leistungsansprüche gehen.
Die Bearbeitung der einzelnen Vorgänge erfolgt dabei
sachgerecht und zeitnah.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 31):
An wen wurde der Auftrag zur Erstellung von Energiesze-
narien für das Energiekonzept der Bundesregierung vom Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie vergeben
– Projekt Nr. 12/10 –, und welcher Zeitplan, insbesondere
welches Enddatum der Auftragsausführung, ist für den Auf-
trag – bitte mit vollständiger Angabe aller wesentlichen Etap-
pen bzw. Zwischenabnahmen – vorgesehen?
Der Dienstleistungsauftrag 12/10 „Energieszenarien
für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ ist in Ab-
stimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Rahmen eines
beschleunigten Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben
worden. Die Aufforderung zur Abgabe der Interessenbe-
kundung ist am 18. Januar 2010 veröffentlicht worden.
Termin zur Abgabe der Interessenbekundung war der
29. Januar 2010. Das Vergabeverfahren läuft noch. Der
Auftrag ist noch nicht vergeben worden.
Nach Abstimmung mit dem BMU ist derzeit folgen-
der Zeitplan vorgesehen: 15. Mai 2010: Vorlage eines
Zwischenberichts; Ende Juni 2010: Vorlage des Haupt-
berichts; Herbst 2010: Ergänzende Analysen.
Die gesamte Laufzeit des Projekts beträgt neun Mo-
nate ab Auftragsbeginn.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Druck-
sache 17/756, Fragen 33 und 34):
Welches Bundesministerium führt für die Bundesregie-
rung die Verhandlungen über die Zukunft des Internet-Gover-
nance-Forum, IGF, und welche Position vertreten Deutsch-
land und die anderen europäischen Regierungsvertreter bei
diesen Verhandlungen?
Stimmen Berichte, nach denen bei den Verhandlungen
zum IGF die Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher
Gruppen und Nichtregierungsorganisationen bei der zukünfti-
gen Arbeit des IGF infrage steht, und, wenn ja, welche Posi-
tion vertritt die Bundesregierung dazu?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2007
(A) (C)
(B) (D)
Zu Frage 33:
Innerhalb der Bundesregierung führt das Bundesmi-
nisterium für Wirtschaft und Technologie in Abstim-
mung mit den anderen Ressorts die Verhandlungen über
die Zukunft des Internet-Governance-Forums.
Die Einrichtung eines Internet-Governance-Forums
wurde 2005 beim Weltgipfel zur Informationsgesell-
schaft in Tunis beschlossen. Dieses Mandat endet mit
dem fünften IGF, das in diesem Jahr in Vilnius stattfin-
den wird. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen
wurde vom Weltgipfel aufgefordert zu prüfen, ob über
diesen ursprünglich vorgesehenen Fünfjahreszeitraum
hinaus eine Fortführung des IGF wünschenswert sei.
Auf der Basis dieser Empfehlung soll die Generalver-
sammlung der Vereinten Nationen dann entscheiden.
Das bisherige IGF hat sich aus Sicht der Bundesregie-
rung als innovativer Ansatz bewährt. Es stellt eine Dis-
kussionsplattform dar, bei der Regierungsvertreter, Un-
ternehmensvertreter und Vertreter der Zivilgesellschaft
über wichtige Fragen des Managements des Internets be-
raten können. Für den offenen Meinungs- und Informa-
tionsaustausch nützlich erwiesen hat sich hierbei, dass
das IGF keine verhandelten Ergebnisse ausarbeiten
muss. Gleichwohl haben die Diskussionen wichtige An-
regungen für die weitere politische Diskussion geliefert.
Die deutschen Regierungsvertreter haben sich daher,
wie auch die Vertreter der anderen EU-Länder, für eine
Fortführung des IGF ausgesprochen. Angeregt wurden
lediglich Verbesserungen im Rahmen der bestehenden
Grundkonzeption, wie etwa eine stärkere Sichtbarkeit
der in den Workshops und Sitzungen des IGF dargestell-
ten Sachverhalte. Diese Haltung haben die schwedische
Ratspräsidentschaft – vertreten durch den Minister für
Kommunikation – und Kommissarin Reding in einen
gemeinsamen Brief an den UN-Generalsekretär Ban
Ki-moon Ende Dezember 2009 im Namen der 27 EU-
Mitgliedstaaten wiederholt.
Zu Frage 34:
Verhandlungen, wonach die Teilnahme von Nichtre-
gierungsorganisationen an künftigen Internet-Gover-
nance-Foren ausgeschlossen werden sollten, gibt es ge-
genwärtig nicht.
Die Befürchtungen beziehen sich offensichtlich auf
das zurzeit diskutierte Verfahren zur Vorbereitung der
Empfehlung des Generalsekretärs der Vereinten Natio-
nen gegenüber der Generalversammlung über die Fort-
führung des IGF. Vertreter von Nichtregierungsorganisa-
tionen befürchten eine Verminderung ihres Einflusses,
wenn der vom Vorsitzenden des letzten IGF in Sharm el-
Sheik, dem chinesischen Leiter der Abteilung für wirt-
schaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten
Nationen UNDESA, vorzulegende Bericht nicht wie ur-
sprünglich geplant der Kommission für Wissenschaft
und Technologie im Dienste der Entwicklung, CSTD,
sondern direkt dem der CSTD übergeordneten Wirtschafts-
und Sozialrat der Vereinten Nationen, ECOSOC, vorge-
legt wird. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Zivilge-
sellschaft sind bei Diskussionen im CSTD weniger for-
mell und daher stärker ausgeprägt als bei ECOSOC.
Daher gibt die nunmehr ins Auge gefasste Verfahrens-
weise Anlass zu der Befürchtung, die Entscheidung
könnte im chinesischen Sinne geprägt werden. China ist
eines der wenigen Länder, die sich bisher offen gegen
eine Verlängerung des IGF in der gegenwärtigen Form
ausgesprochen haben.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Beteili-
gung von Organisationen der Zivilgesellschaft und von
Nichtregierungsorganisationen von großer Bedeutung
für das Internet-Governance-Forum. Diese Haltung wird
sie auch in den anstehenden Diskussionen in den zustän-
digen Gremien der Vereinten Nationen vertreten.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 35):
Wie bewertet die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die
Auffassung ihres Stellvertreters Dr. Guido Westerwelle, dass
die Diskussion über das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts „sozialistische Züge“ habe, und sieht sie in sei-
ner These „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand ver-
spricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein“ (Die Welt vom
11. Februar 2010) analog zum Ende des Römischen Reiches
den drohenden Zerfall der Bundesrepublik Deutschland he-
raufbeschworen?
Die die Regierung tragenden Fraktionen haben sich
im Koalitionsvertrag „Wachstum, Bildung, Zusammen-
halt“ verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsu-
chende weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung hat
die dazu erforderlichen Schritte eingeleitet. Sie wird die
Koalitionsvereinbarung umsetzen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 37):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
– insbesondere für die anstehende Neuregelung der Hartz-IV-
Sätze – aus dem jetzt bekannt gewordenen OECD-Vergleich,
laut dem die finanzielle Absicherung von Arbeitslosen in der
Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen europä-
ischen Staaten eher gering ausfällt?
Bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesver-
fassungsgerichts zu den Regelleistungen entwickelt die
Bundesregierung ein den Vorgaben des Gerichts entspre-
chendes sachgerechtes und transparentes Konzept und
berücksichtigt dabei alle notwendigen Gesichtspunkte.
Der OECD-Vergleich belegt, dass die finanzielle Ab-
sicherung von Arbeitslosen in Deutschland, abhängig
von Haushaltstypen und der Dauer der Arbeitslosigkeit,
unterschiedlich hoch, aber keinesfalls unterdurchschnitt-
lich ausfällt. Deutschland sichert Alleinerziehenden und
Familien mit Kindern höher ab als Alleinstehende. Dies
gilt auch für Langzeitarbeitslose, bei denen allerdings
2008 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
die durchschnittliche Lohnersatzquote geringer ausfällt.
Dies hat nicht zuletzt auch etwas damit zu tun, dass das
von der OECD zugrunde gelegte Konzept der Einkom-
mensbestimmung zu einer statistischen Verzerrung führt.
Bei einem vergleichsweise sehr hohen Durchschnitts-
lohn für Deutschland sind niedrige Lohnersatzraten die
Folge.
Im Übrigen ist ein vergleichsweise geringes Absiche-
rungsniveau von Langzeitarbeitslosen – also Leistungen
im SGB II – nur die eine Seite der Medaille. Dem stehen
erhebliche Bemühungen um Aktivierung und Wieder-
eingliederung für Hilfebedürftige gegenüber. Es gilt der
Grundsatz des Fordern und Förderns.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 38):
Inwiefern ergeben sich nach Meinung der Bundesregie-
rung – als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention
und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen –
aus der UN-Behindertenrechtskonvention neue Anforderun-
gen an die Komplexleistung Frühförderung und ihre entspre-
chende Verordnung zur Umsetzung der §§ 30 und 56 des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, und inwiefern
konnte nach Ansicht der Bundesregierung das gemeinsame
Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia-
les und des Bundesministeriums für Gesundheit zur Komplex-
leistung Frühförderung vom Juni 2009 dazu beitragen, die
aufgeworfenen Fragen, insbesondere zum Anwendungsbe-
reich dieser Regelungen, zum Inhalt der Komplexleistung
Frühförderung und zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der
verantwortlichen Rehabilitationsträger, zu klären?
Die VN-Behindertenkonvention stellt nach Ansicht
der Bundesregierung keine Anforderungen an die Kom-
plexleistung Frühförderung, die über die bestehenden
Regelungen der §§ 30 und 56 des Neunten Buches So-
zialgesetzbuch und die Frühförderungsverordnung hi-
nausgehen, da die Erbringung der Komplexleistung dort
umfassend geregelt ist. Die Bundesregierung erwartet im
Übrigen, dass das gemeinsame Rundschreiben vom
BMG und BMAS zur Komplexleistung Frühförderung
dabei hilft, Fragen, die sich bei der praktischen Handha-
bung der normativen Vorgaben ergeben haben, zu beant-
worten und entstandene Probleme zu beseitigen. Das
BMAS beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2010 ei-
nen runden Tisch mit den zuständigen Rehabilitations-
trägern, den Leistungserbringern und Verbänden behin-
derter Menschen zu veranstalten, um Informationen
darüber zu gewinnen, ob die in dem gemeinsamen Rund-
schreiben enthaltenen Hinweise praktische Auswirkun-
gen gehabt haben.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/756, Frage 39):
Welche Projekte und Maßnahmen des Bundes zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention sind im Entwurf
des Bundeshaushaltsplans 2010 finanziell – bitte Projekte und
Maßnahmen, zuständiges Bundesministerium und Höhe der
geplanten Mittel nennen – untersetzt?
Für die Umsetzung des VN-Übereinkommens über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ein-
zelplan 11 des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2010
folgende Mittel veranschlagt:
Im Kapitel 1102 Titel 684 68 „Förderung der Unab-
hängigen Stelle nach Art. 33 Abs. 2 des VN-Überein-
kommens über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen sowie Entwicklung eines Aktionsplans zur
künftigen Behindertenpolitik“: 828 000 Euro. Hierbei
sind für die Unterhaltung der Unabhängigen Stelle Haus-
haltsmittel in Höhe von 433 000 Euro und für die Ent-
wicklung des Aktionsplans in Höhe von 395 000 Euro
vorgesehen. Die in diesem Titel veranschlagten Mittel
sind noch nicht einzelnen Projekten und Maßnahmen
und/oder Ressorts zugeordnet. Sie werden erst im Rah-
men der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Ver-
bänden konkretisiert.
Zusätzlich sind im Kapitel 1102 Titel 684 64 „eGo-
vernment Leistungen zur Teilhabe behinderter Men-
schen“ weitere 100 000 Euro für die Umsetzung des
Übereinkommens vorgesehen. Die in diesem Titel ver-
anschlagten Haushaltsmittel sind für die Onlineunter-
stützung des Aktionsplanes, insbesondere für den Auf-
bau einer Informations- und Kommunikationsplattform
vorgesehen.
Im Rahmen der dem Beauftragten der Bundesregie-
rung für die Belange behinderter Menschen übertrage-
nen Aufgaben der Koordinierungsstelle nach Art. 33 des
VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen wurden im Berichterstattergespräch
2010 für die Einsetzung eines Beirates Haushaltsmittel
in Höhe von 55 000 Euro beantragt. Dafür soll in Kapitel
1101 der neue Titel 526 13 geschaffen werden.
Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang der
Aufbau einer speziellen Internetplattform zur Information
der Öffentlichkeit erforderlich, für die bei Titel 542 11,
Soll nach dem Regierungsentwurf 2010: 200 000 Euro,
ebenfalls in den Berichterstattergesprächen zusätzlich
50 000 Euro beantragt wurden. Diese Beträge sind im
jetzigen Haushaltsentwurf 2010 noch nicht enthalten.
Eine Entscheidung über die Bereitstellung dieser Be-
träge wird im Laufe des parlamentarischen Verfahrens
zum Haushalt 2010 erwartet.
Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zum
Haushalt 2010 können zudem zum Haushaltsansatz noch
Änderungen erfolgen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 40):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2009
(A) (C)
(B) (D)
Wie würde sich eine höhere Zahl von Optionskommunen
mit den Ergebnissen der sogenannten 6-c-Evaluierung vertra-
gen, die laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales den
Argen eine bessere Bilanz in Bezug auf Überwindung der
Hilfebedürftigkeit und Integration in bedarfsdeckende Be-
schäftigung bescheinigt, und auf wie hoch schätzt die Bundes-
regierung den fiskalischen Verlust, der sich aus den Integrati-
onsdefiziten der Optionskommunen in Bezug auf den ersten
Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Argen – bitte die fehlenden
jährlichen Gesamteinnahmen nach Art der Mindereinnahmen
und, wenn möglich, monatlich je Bedarfsgemeinschaft ange-
ben – ergibt?
Eine solche Schätzung ist der Bundesregierung nicht
möglich. Die im Rahmen der umfangreichen Untersu-
chungsarbeiten der genannten Evaluation vom ifo-Institut
durchgeführten Analysen zur Ermittlung von gesamtfis-
kalischen Effekten wurden mithilfe eines sehr komplexen
Modells generiert. Dabei wurden zwei hypothetische Si-
tuationen miteinander verglichen. Einmal wurde die Situ-
ation konstruiert, nach der die Grundsicherung für
Arbeitsuchende in ganz Deutschland nur durch Arbeitsge-
meinschaften, Argen, durchgeführt würde. Zum anderen
wurde die Situation konstruiert, es gäbe in Deutschland
nur zugelassene kommunale Träger. Bei der statistischen
Schätzung des gesamtfiskalischen Effekts wurden dann
bestimmte Werte für eine hypothetische Arge mit be-
stimmten Werten eines hypothetischen zugelassenen
kommunalen Trägers hochgerechnet und verglichen. Die
Datenbasis stammt aus dem Jahr 2007. Die ermittelten Er-
gebnisse sind als Tendenzaussagen auf der seinerzeitigen
Datengrundlage zu werten.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 41):
Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes sind
der Bundesregierung bekannt über die fehlende Leistungs-
transparenz und fehlende Kontroll- und Steuerungsmöglich-
keiten des Bundes bei der Finanzierung der verschiedenen
Leistungen des SGB II im Bereich der kommunalen Träger,
und wie oft wurden seit Einführung von Hartz IV bei den drei
verschiedenen Grundsicherungsmodellen – Arbeitsgemein-
schaften, kommunale Träger, getrennte Aufgabenwahrneh-
mung – Mittel aus dem Eingliederungstitel zweckentfrem-
det – bitte jeweils einzeln für die Grundsicherungsmodelle
antworten und auch Höhe der zweckentfremdeten Mittel in
Euro angeben – verwendet?
Der Bundesrechnungshof beanstandet bei der Aufga-
benwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende durch die zugelassenen kommunalen Träger im
Wesentlichen, dass Finanz- und Durchführungsverant-
wortung auseinanderfallen. Der Bund habe weder Steue-
rungs- noch Aufsichtsbefugnisse. Dieser Zustand werde
seiner Finanzverantwortung nicht gerecht. Der Bund
müsse vielmehr in die Lage versetzt werden, die ihn tref-
fenden finanziellen Risiken zu kontrollieren. Hinzu
kommen nach Ansicht des Bundesrechnungshofes Män-
gel in der Transparenz. Die zugelassenen kommunalen
Träger würden nicht alle notwendigen Daten an den
Bund übermitteln.
Für den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und
Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrneh-
mung besteht Rechts- und Fachaufsicht des Bundes. Der
Bund hat insoweit die Möglichkeit, Fehlentwicklungen
zu korrigieren, indem er im Rahmen der Aufsicht steu-
ernd eingreift. Für die zugelassenen kommunalen Träger
obliegt den Ländern – trotz der Finanzverantwortung des
Bundes – die Aufsicht. Der Bund übt die Finanzkont-
rolle aus und führt dazu Prüfungen durch. Für den
Bereich der zugelassenen kommunalen Träger hat die
Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages bereits dreimal über Umfang und
Inhalt der Prüfungen berichtet (Drucksache Haushalts-
ausschuss 16(8)3434,16(8)4563 und 17(8)151).
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756,
Frage 44):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorstoß des Le-
bensmitteldiscounters Lidl, der die Einführung von Mindest-
löhnen im Handel fordert, und wird die Bundesregierung der
Forderung von Lidl folgen, Mindestlöhne im Handel einzu-
führen?
Die Vereinbarung von tariflichen Mindestlöhnen im
Einzelhandel ist Sache der zuständigen Tarifvertragspar-
teien. Diese handeln dabei autonom und ohne Einfluss
der Bundesregierung.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE
LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 45):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Jugendlicher
unter 25 Jahren – soweit er sich nicht in Ausbildung befin-
det – den Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzli-
chen Krankenkasse verliert und auch kein Kindergeld erhält?
Ja, der Bundesregierung ist bekannt, unter welchen
Voraussetzungen Jugendliche, die das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, nicht mehr über die Fami-
lienversicherung gesetzlich krankenversichert sind: Kin-
der sind ohne weitere Voraussetzung bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres familienversichert. Darüber hinaus
sind sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres famili-
enversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Kinder,
die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder
ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten,
sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familien-
versichert. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass El-
tern volljähriger Kinder, die das 25. Lebensjahr nicht
vollendet und keinen Ausbildungsplatz haben, einen An-
spruch auf Kindergeld haben können. Voraussetzung ist,
dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt bemüht und hierfür ent-
sprechende Nachweise erbringt.
2010 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Die weiteren Fragen werden dahin gehend verstan-
den, dass die Fragestellerin wissen möchte, ob es zu-
trifft, dass die nicht hilfebedürftigen Eltern eines Kindes,
das im elterlichen Haushalt lebt und das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat, die Beiträge für die gesetzliche
Krankenversicherung für den Jugendlichen zu tragen ha-
ben.
Nach der geltenden Rechtslage – Bedarfsanteilsme-
thode – können die Eltern nur dann nicht hilfebedürftig
sein, wenn auch der im Haushalt lebende Jugendliche
nicht mehr hilfebedürftig ist. Sofern der Jugendliche
nach den Voraussetzungen des § 10 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch nicht mehr familienversichert ist,
hängt seine Versicherungspflicht oder freiwillige Mit-
gliedschaft von den Voraussetzungen der §§ 5 ff. des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Mitglieder der ge-
setzlichen Krankenversicherung haben auch Beiträge zu
zahlen. Der Regelfall ist, dass der Versicherungspflich-
tige seine Beiträge ganz oder teilweise selbst zu tragen
hat, §§ 249 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
Eine Beitragstragungspflicht der Eltern ist nicht ge-
regelt. Davon unberührt bleiben eventuell bestehende
unterhaltsrechtliche Verpflichtungen der Eltern.
Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung daher
nicht. Die geltende Differenzierung bei der Familienver-
sicherung von Kindern ist sachgerecht. Die beitragsfreie
Mitversicherung stellt eine Ausnahme vom Grundsatz
der eigenen Beitragspflicht dar und bedarf daher be-
grenzender näherer Regelungen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner
(SPD) (Drucksache 17/756, Fragen 46 und 47):
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich,
dass Anträge von Beziehern von ALG II oder Sozialgeld zur
Übernahme des Zusatzbeitrages von Krankenkassen bevor-
zugt behandelt werden müssen, damit die Betroffenen im
Falle einer Ablehnung ihr Sonderkündigungsrecht bei den
Krankenkassen wahrnehmen können?
Wenn ja, ist aus Sicht der Bundesregierung ein bürokrati-
scher Mehraufwand zu erwarten, und wie hoch wird dieser
eingeschätzt?
Nein, eine bevorzugte Behandlung von Anträgen auf
Übernahme der Zusatzbeiträge ist nicht erforderlich. Das
Zweite Buch Sozialgesetzbuch räumt diesem Anspruch
keine höhere Priorität als den Leistungen Arbeitslosen-
geld II und Sozialgeld ein. Der Antrag ist im Übrigen
nicht bei der Krankenkasse zu stellen sondern beim Trä-
ger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Zusatzbeiträge können nach § 26 Absatz 4 des Zwei-
ten Buches Sozialgesetzbuch übernommen werden,
wenn der Wechsel der Krankenkasse für die Hilfebedürf-
tigen eine besondere Härte darstellen würde.
Das Kündigungsrecht nach § 175 Absatz 4 Satz 5 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch setzt keine ablehnende
Entscheidung des Träger der Grundsicherung für Arbeit-
suchende voraus.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 48):
Auf Grundlage welcher neuen Erkenntnisse geht das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales von bis zu 32 000 be-
troffenen Personen aus, die seit dem 1. Januar 2009 ALG II
beantragt und bezogen haben und privat krankenversichert
und von der Regelung des neuen § 26 Abs. 2 Satz 1 SGB II
betroffen sind, die nur einen – oftmals nicht kostendecken-
den – Zuschuss des Trägers der Grundsicherung zu den ent-
stehenden Krankenversicherungskosten vorsieht, nachdem
das Bundesministerium zuvor auf zwei entsprechende Anfra-
gen geantwortet hatte, diesbezügliche Informationen nicht ge-
ben zu können, und wann gedenkt die Bundesregierung die
Regelungslücke für privat krankenversicherte ALG-II-Bezie-
her zu schließen (vergleiche Berliner Zeitung vom 18. Fe-
bruar 2010 sowie die Antworten des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales auf die Fragen 25 auf Bundestagsdrucksa-
che 16/13965 und 69 auf Bundestagsdrucksache 17/382)?
Die Bundesregierung hat sich zwischenzeitlich darum
bemüht, die Zahl der Personen näherungsweise zu ermit-
teln, die von der Regelung des neuen § 26 Abs. 2 Satz 1
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) betrof-
fen sein könnten. Die Zahl der privat versicherten Hilfe-
bedürftigen wird im Rahmen der Grundsicherungsstatis-
tik nicht erfasst. Es kann lediglich die Zahl der KV-
Zuschussbezieher nach § 26 SGB II differenziert aus-
gewiesen werden, die Zuschüsse zu einer PKV oder aber
zur freiwilligen GKV erhalten. Ergebnis gemeinsamer
Erörterungen zwischen den Bundesministerien für Arbeit
und Soziales sowie für Gesundheit unter Einbeziehung
von Informationen der Krankenversicherungsträger ist,
dass im Jahr 2009 vermutlich von vergleichsweise weni-
gen privat krankenversicherten Hilfebedürftigen in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgegangen wer-
den kann, rund 11 000. Vor dem Hintergrund der Ent-
wicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfte die Zahl im Jahr
2010 auf – sehr grob geschätzt – rund 32 000 ansteigen.
Innerhalb der Bundesregierung finden derzeit Ab-
stimmungsprozesse zur Lösung der Problematik statt.
Genaue Aussagen zum Zeitplan einer gesetzlichen Än-
derung sind daher noch nicht möglich.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 49):
Wie viele Grundsicherungsstellen – bitte gegliedert nach
Bundesländern darstellen – sind konkret von der in § 1 Abs. 4
der Eingliederungsmittel-Verordnung 2010 festgelegten Be-
grenzung der Mittel für die JobPerspektive nach § 16 e SGB II
betroffen, und wie viele geplante und oftmals bereits zuge-
sagte zusätzliche Förderplätze der JobPerspektive können
durch diese Begrenzung nicht realisiert werden (vergleiche
Ausschussdrucksache 17(11)37)?
Die nach § 1 Abs. 4 EinglMV 2010 zugeteilten Mittel
in Höhe von voraussichtlich 700 Millionen Euro dürfen
– im Gegensatz zum Vorjahr – von den Grundsiche-
rungsstellen nicht verstärkt werden. Von dieser Begren-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2011
(A) (C)
(B) (D)
zung sind insoweit alle Grundsicherungsstellen betrof-
fen.
Damit jedoch alle Grundsicherungsstellen die Finan-
zierung der laufenden Förderfälle sicherstellen können,
gilt Folgendes: Die Grundsicherungsstellen, die für 2010
bereits in höherem Umfang Verpflichtungen für die Leis-
tungen nach § 16 e SGB II eingegangen sind, als sie Mit-
tel für die JobPerspektive zugeteilt bekommen, erhalten
die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur Ausfinanzie-
rung der laufenden Fälle aus ihrem „klassischen“ Ein-
gliederungsbudget zugeteilt. Betroffen sind 93 Grund-
sicherungsstellen in 13 Bundesländern:
– je eine in Brandenburg und Schleswig-Holstein sowie
die Hansestadt Hamburg
– zwei im Saarland
– drei in Thüringen
– vier in Rheinland-Pfalz
– fünf in Sachsen
– sechs in Hessen
– sieben in Niedersachsen und Baden-Württemberg
– zehn in Berlin
– 22 in Bayern
– 24 in Nordrhein-Westfalen
Infolge der Umschichtungen beträgt das voraussicht-
liche Gesamtbudget für die JobPerspektive 2010 rund
768 Millionen Euro.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales lie-
gen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die betroffenen
Grundsicherungsstellen tatsächlich verbindliche Förder-
zusagen für 2010 an Arbeitgeber erteilt haben, die nun-
mehr nicht realisiert werden können. Diese dürfte es
nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales auch nicht gegeben haben. Denn sowohl die
Bundesagentur für Arbeit als auch die zugelassenen
kommunalen Träger vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales wurden mit Schreiben vom 30. Januar 2009
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr
2009 darüber informiert, dass das Verfahren zur Ermitt-
lung und Verteilung des Budgets für Leistungen nach
§ 16 e SGB II noch nicht festgelegt ist und die in der
Eingliederungsmittelverordnung 2009 festgelegten Ver-
teilungsmaßstäbe keine Präjudiz für spätere Haushalts-
jahre hat.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 50):
Wie bewertet die Bundesregierung die geplante zusätzli-
che Aufstockung der Exportförderung um 3 Millionen Euro
auf insgesamt 6 Millionen Euro – in diesem Jahr – bei Kür-
zung der Mittel für den Ökolandbau um 3,3 Millionen Euro
vor dem Hintergrund, dass der Weltagrarbericht 2008 gerade
nicht die exportorientierte, industrielle Landwirtschaft, son-
dern die bäuerlich organisierten Betriebe als die „wichtigsten
Garanten und die größte Hoffnung einer sozial, wirtschaftlich
und ökologisch nachhaltigen Lebensmittelversorgung von
künftig 9 Milliarden Menschen und die beste Grundlage hin-
länglich widerstandsfähiger Anbau- und Verteilungssysteme“
(vergleiche „Wege aus der Hungerkrise – die Erkenntnisse des
Weltagrarberichts und seine Vorschläge für eine Landwirt-
schaft von morgen“, Seite 12 – www.weltagrarbericht.de) aus-
weist?
Lassen Sie mich zunächst ein Missverständnis aufklä-
ren: Nach der Beschlusslage des Haushaltsausschusses
vom 10. Februar 2010 ist nicht vorgesehen, die Mittel
für „den Ökolandbau“ zu kürzen.
Vorgesehen ist allerdings, die Verpflichtungsermäch-
tigungen für das „Bundesprogramm Ökologischer Land-
bau“, BÖL, für die Jahre 2011 bis 2013 um insgesamt
3,3 Millionen auf nunmehr 9,5 Millionen Euro abzusen-
ken. Die Verpflichtungsermächtigungen sind – auch
nach der Absenkung – höher als die im Jahre 2009 in
Anspruch genommenen.
Damit können nach wie vor in ganz erheblichem Um-
fang gerade auch mehrjährige Forschungsvorhaben zum
Ökolandbau gefördert werden. Das Programm ist sehr
gut aufgestellt und der Schwerpunkt auf dem Bereich
Forschung kann gehalten werden. BMELV wird durch
haushälterische Bewirtschaftungsmaßnahmen sicherstel-
len, dass es nicht zu Einschränkungen bei der Durchfüh-
rung von Maßnahmen und mehrjährigen Forschungspro-
jekten im Bundesprogramm kommen wird.
Nun zur geplanten Aufstockung der Mittel für die Ex-
portförderung:
Die deutsche Landwirtschaft erlöst jeden fünften
Euro im Export; die deutsche Ernährungswirtschaft so-
gar jeden vierten Euro. Die Ausfuhren sind damit von
großer Bedeutung für die deutschen Produzenten und die
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der ge-
samten Agrar- und Ernährungswirtschaft – insbesondere
in den ländlichen Räumen.
Angesichts einer zunehmenden Sättigung des EU-
Binnenmarktes in traditionellen Marktsegmenten rücken
neue Märkte wie zum Beispiel für Bio-Produkte sowie
Drittlandsmärkte mit stark wachsender Kaufkraft zuneh-
mend in den Vordergrund. Es gilt, bestehende Märkte zu
pflegen und neue Wachstumsmärkte sowohl im EU-Bin-
nenmarkt als auch in boomenden Drittstaaten zu er-
schließen. Zur Wahrung ihrer Absatzchancen brauchen
deutsche Unternehmen, die ganz überwiegend klein und
mittelständisch strukturiert sind, die gleiche Unterstüt-
zung wie ihre ausländischen Wettbewerber.
Die im Koalitionsvertrag verankerte Verstärkung der
Absatzförderung deutscher Agrarprodukte auf internati-
onalen Märkten wird als eine der Kernaufgaben des
BMELV umgesetzt. Der Haushalt 2010 schafft unter an-
derem mit der Einrichtung des Haushaltstitels „Maßnah-
men zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im
Agrar- und Ernährungsbereich“ die finanziellen Voraus-
setzungen:
– Für die Durchführung von Marktanalysen, Export-
fachveranstaltungen und zur Förderung von Maßnah-
men der Wirtschaft sind für das Jahr 2010 – auch vor
2012 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
dem Hintergrund des Wegfalls der CMA – 6 Millio-
nen Euro vorgesehen. Damit soll die deutsche Agrar-
und Ernährungswirtschaft
– und hier insbesondere kleine und mittelständische
Unternehmen – bei der Erschließung neuer Export-
märkte unterstützt werden.
– Konkrete Exportförderprojekte wie die Einbindung
der CMA-Auslandskompetenz in die Auslandshan-
delskammern werden bereits umgesetzt. Auch der
deutsche Ökolandbau kann diese Möglichkeiten nut-
zen.
– Es ist mir wichtig zu betonen, dass die BMELV-
Außenwirtschaftsförderung partnerschaftlich und kei-
neswegs „einseitig“ angelegt ist. Unser Aktionsplan
„Chancen auf globalen Märkten nutzen“, der die we-
sentlichen Leitlinien der Agrarexportförderung dar-
legt, enthält zahlreiche Vorhaben, mit denen die land-
wirtschaftliche Produktion in unseren Partnerländern
unterstützt werden soll. Ich nenne als Beispiele die er-
folgreichen deutschen Agrarzentren in Russland, in
der Ukraine oder demnächst in Äthiopien. Gemein-
sam mit der deutschen Wirtschaft wird in hohem
Maße Transfer von angepasster Technologie und von
Know-how zur Steigerung der dortigen Produktion
geleistet. In diesen Ländern entsteht Wertschöpfung,
und es wird ein konkreter Beitrag zur Sicherung der
Welternährung geleistet.
– Schließlich sind im Aktionsplan Exportförderung
auch einige Exportförderaktivitäten für die Biobran-
che festgelegt, wie zum Beispiel die Messebeteili-
gung des BMELV an der Biofach in Shanghai.
– Mein Appell geht daher an die gesamte Agrar- und
Ernährungsbranche, die staatlichen Angebote zur Si-
cherung von Exportchancen konstruktiv zu nutzen.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 51):
Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, mit Blick
auf zunehmende Umwelt- und Trinkwasserprobleme durch
die Ausbringung heimischer Wirtschaftsdünger und insbeson-
dere der zusätzlich aus den Niederlanden importierten Gülle,
den durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz erstellten und mit den Ländern
abgestimmten Entwurf einer Verbringungsordnung für Wirt-
schaftsdünger abzulehnen und nicht dem Bundesrat zuzulei-
ten?
Die Bundesregierung misst dem Schutz der Gewässer
große Bedeutung bei und hat mit der Düngeverordnung
neue Regeln der guten fachlichen Praxis beim Düngen
erlassen, die auch die EG-Richtlinie zum Schutz der Ge-
wässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirt-
schaftlichen Quellen umsetzen. Gleichzeitig ist sie auch
im Düngerecht bestrebt, unzumutbare bürokratische Be-
lastungen der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Die Länder sehen für den Vollzug des Düngerechts,
für den sie zuständig sind, die Notwendigkeit einer Ver-
ordnung über das Inverkehrbringen und die Beförderung
von Wirtschaftsdüngern. Der Bundesrat berät derzeit
über einen entsprechenden Antrag des Landes Nord-
rhein-Westfalen für eine Verbringensverordnung. Nach
derzeitigem Stand wird der Bundesrat in seiner Plenar-
sitzung am 26. März 2010 über den Antrag beschließen.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen
der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD) (Druck-
sache 17/756, Fragen 52 und 53):
Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-
heit, BVL, als nachgeordnete Behörde bereit erklärt, außerge-
richtlich mit der Firma Monsanto über das von Bundesminis-
terin Ilse Aigner im April 2009 ausgesprochene bundesweite
Anbauverbot für die Maissorte MON810 bzw. die Klage
Monsantos gegen dieses Anbauverbot zu verhandeln und das
Gerichtsverfahren „ruhend“ zu stellen?
Worüber genau soll verhandelt werden, und wie wird bei
den Verhandlungen für Transparenz und für die Wahrung der
gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Firma Mon-
santo höherrangigen Interessen der Verbraucher und des Um-
weltschutzes gemäß dem Vorsorgeprinzip gesorgt?
Es trifft nicht zu, dass das Bundesministerium für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-
cherheit die Absicht haben, außergerichtlich über das
vom BVL verfügte Anbauverbot für die Maissorte
MON810 zu verhandeln. Die Firma Monsanto hatte einen
Antrag gestellt, das Klageverfahren gegen die Verbots-
verfügung für MON810 ruhen zu lassen. Da die Verbots-
verfügung nach wie vor Bestand hat, hat das beklagte
BVL keine Veranlassung gesehen, diesem Antrag der
Klägerin zu widersprechen, und hat deshalb dem Ruhen
des Verfahrens zugestimmt.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756,
Frage 54):
Dokumentiert das Bundeswehr-Einsatzführungskommando
Potsdam, wie die Amtsbezeichnung eigentlich nahelegt, jegli-
che Waffenanwendung der Bundeswehr in Afghanistan sowie
angeforderte oder geleistete Luftunterstüzung, so wie dies in-
ternational und bei der ISAF als üblich gilt, und welche Bun-
deswehrstellen dokumentieren vollständig die Tätigkeiten des
Kommandos Spezialkräfte, KSK, bzw. der Task Force 47 in
Afghanistan, etwa die Benennung verdächtiger Personen dort
zur Tötung oder Festnahme auf sogenannten Wirkungsvor-
ranglisten der NATO (vergleiche Stern 7/2010, Seite 33)?
Die Überwachung der im Einsatz durchgeführten mi-
litärischen Aktivitäten ist vorrangig eine Aufgabe der
vorgesetzten Dienststellen innerhalb der multinationalen
Führungsorganisation im jeweiligen Einsatzgebiet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2013
(A) (C)
(B) (D)
Dem EinsFüKdoBw obliegt grundsätzlich für alle
Einsätze der Bundeswehr die Verantwortung für die Ein-
haltung und Beachtung der von nationaler Seite aufge-
stellten Vorgaben.
Das Erfordernis einer Dokumentation jeglicher Waf-
fenanwendungen der Bundeswehr in Afghanistan oder in
den anderen Einsatzgebieten – dies würde zum Beispiel
auch Warnschüsse umfassen – ist nicht gegeben.
Ebenso besteht keine formalisierte Fortschreibeliste
der durch die deutschen ISAF-Kräfte angeforderten und
in der Folge gegebenenfalls geleisteten Luftnahunter-
stützung, Close Air Support, Show of Force, seit Beginn
des ISAF-Einsatzes im Jahr 2001.
Im Fall des Einsatzes von Spezialkräften der Bundes-
wehr dokumentiert das Kommando Führung Operatio-
nen der Spezialkräfte, Kdo FOSK, deren sowohl ge-
plante als auch durchgeführte Operationen.
Im Übrigen verweise ich auch hier auf das mit den
Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen
Fraktionen im Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Ver-
fahren zur Unterrichtung über den Einsatz von Spezial-
kräften der Bundeswehr.
Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften
der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden
Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsaus-
schusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert
regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
(Drucksache 17/756, Frage 55):
Bestätigt das Bundesministerium der Verteidigung die
Existenz von sogenannten Todeslisten in Afghanistan zur Eli-
minierung von Taliban-Führern (laut Bericht des Stern vom
10. Februar 2010), und ist an der Ausführung auch die Bun-
deswehr bzw. das KSK beteiligt?
Dem Bundesministerium der Verteidigung sind keine
sogenannten Todeslisten bekannt.
Der häufig bewusst falsch interpretierte sogenannte
Targeting-Prozess umfasst zunächst die Identifizierung
und die Auswahl potenzieller militärischer Ziele, gegen
die im Sinne des Auftrags eine beabsichtigte Wirkung
erzielt werden soll.
Bei diesen Zielen kann es sich sowohl um geografi-
sche Gebiete, Einrichtungen und Objekte als auch um
Personen oder Organisationen oder deren spezifische Fä-
higkeiten handeln. Diese Ziele werden auf der sogenann-
ten Joint Effects List, JEL, aufgeführt.
Anschließend werden die Handlungsmöglichkeiten
untersucht, auf welche Art und Weise gegen die identifi-
zierten Ziele unter Berücksichtigung der jeweiligen Rah-
menbedingungen die beabsichtigte Wirkung erreicht wer-
den kann.
Die Wirkungsempfehlungen des Targeting umfassen
die gesamte Bandbreite des militärischen Handelns vor
Ort und beschränken sich nicht ausschließlich auf die
Anwendung militärischer Gewalt.
Geplanten militärischen Maßnahmen gegen Einzel-
personen geht eine eingehende Prüfung und Bewertung
sowie ein komplexes Abstimmungs- und Genehmigungs-
verfahren voraus.
Zugriffsoperationen, an denen deutsche Kräfte die
Verantwortung für die Anwendung militärischer Gewalt
haben, die Ausführung übernehmen oder sich daran be-
teiligen, erfolgen stets mit dem Ziel, die Zielperson fest-
zusetzen.
Bei einem möglichen Einsatz von Spezialkräften der
Bundeswehr stehen im Vorgehen gegen Zielpersonen in
den Einsatzgebieten der Bundeswehr keine Befugnisse
zu, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des je-
weiligen deutschen Einsatzkontingentes hinausgehen.
Im Übrigen verweise ich auf das mit den Vorsitzenden
der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im
Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Verfahren zur Un-
terrichtung über den Einsatz von Spezialkräften der Bun-
deswehr.
Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften
der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden
Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsaus-
schusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert
regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 56):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es tragbare Infante-
riewaffen – zum Beispiel mit Doppelhohlladungssprengköp-
fen – gibt, mit denen Stahlbeton von 1 Meter Dicke durch-
schlagen werden kann, und welche Schutzmöglichkeiten
stehen der Bundeswehr gegen solche Waffen bei ihren Aus-
landseinsätzen zur Verfügung?
Die Existenz von tragbaren Infanteriewaffen dieser
Art ist dem Bundesministerium der Verteidigung be-
kannt.
„Panzerfäuste“ und „Lenkflugkörper zur Panzerab-
wehr“ gelten als Waffen, aus denen auch Hohlladungen/
Tandemhohlladungen verschossen werden können.
Hohlladungen, die durch diese Waffentypen verschos-
sen werden, eignen sich besonders zur Bekämpfung ge-
panzerter Ziele. Die Wirkung einer Hohlladung kann
durch Adaption einer Zusatzpanzerung mit Sprengstoff-
einlage – sogenannte Reaktivpanzerung – bzw. aktiv/
passiver Schutzsysteme vermindert werden.
Tandemhohlladungen sind primär entwickelt worden,
um gegen diese Reaktivpanzerungen eingesetzt zu wer-
den. Dabei löst eine kleinere Vor-Hohlladung die Reak-
tivpanzerung aus, um dann die Hauptladung optimal ge-
gen die Grundpanzerung wirksam werden zu lassen.
2014 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Beim Auftreffen auf ein Ziel ohne Reaktivpanzerung
– wie zum Beispiel eine Stahlbetonwand – kann es bei
Tandemhohlladungen zu verminderter Wirkung kom-
men, da sich beide Ladungen negativ beeinflussen kön-
nen.
Panzerabwehrlenkflugkörper haben einen schwere-
ren Gefechtskopf und höhere Wirkleistung als Panzer-
fäuste, funktionieren aber nach dem gleichen Wirk-
prinzip. Hier ist davon auszugehen, dass eine
Stahlbetonwand durchschlagen wird.
Die Bundeswehr verfolgt die Entwicklung und Her-
stellung dieser Waffen wie auch die Modernisierung äl-
terer Waffen gleicher Bauart mit großer Aufmerksam-
keit.
Die Wirkungsweise dieser Waffen und die Durch-
schlagsleistungen sind bekannt. Dem setzt die Bundes-
wehr in den Einsatzgebieten bauliche Verstärkungen zur
Erhöhung der Wanddicke – zum Beispiel durch das
nachträgliche Aufbringen von zusätzlichen Panzerplat-
ten oder das Einhausen mit gefüllten Schüttgutkörben –
entgegen. Darüber hinaus kann durch mechanische
Frühauslösung des Gefechtskopfes, zum Beispiel durch
Metallgitter, eine Initiierung bewirkt werden, die die
Restleistung der Wirkladung derart reduziert, dass die
bereits bisher verwendeten Materialstärken des passiven
Gebäudeschutzes zur Neutralisierung der Wirkung aus-
reichen.
Diese auf dem Markt verfügbaren Elemente sind pro-
blemlos adaptierbar. Deren Eignung für die Streitkräfte
werden in einer Wehrtechnischen Dienststelle erprobt.
Die Einbringung und das Zusammenspiel der organi-
satorischen sowie aktiver und passiver Schutzmaßnah-
men hat bisher dazu geführt, dass keine Penetrationen
geschützter Gebäude aufgetreten sind.
Unter anderem hält das Streitkräfteamt der Bundes-
wehr Spezialisten bereit, die die Soldaten im Einsatz und
die Planer in Deutschland fachlich bei Fragestellungen
zu baulichem Schutz beraten.
Der durch das Streitkräfteamt herausgegebene Leitfa-
den für den baulichen Schutz bei der Unterbringung im
Einsatz sieht solche Vorkehrungen bei ausgewählten
– besonders exponierten – Baumaßnahmen bereits vor.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/756, Frage 57):
Wie oft startet eine Alarmrotte der Luftwaffe seit 2003
– Angaben bitte pro Jahr – von Wittmund oder Neuburg aus,
und bei wie vielen dieser Starts handelt es sich um reine
Übungs- und Trainingsflüge?
Die Luftwaffe stellt permanent zwei Alarmrotten zur
Sicherstellung der Aufgabe der „Sicherheit im Luftraum“
bereit, die ständig der NATO unterstellt sind, aber auch
für nationale Aufgaben, RENEGADE, eingesetzt werden
können. Dazu stehen im Jagdgeschwader 74 am Flug-
platz Neuburg an der Donau zwei Eurofighter und im
Jagdgeschwader 71 „Richthofen“ am Flugplatz Witt-
mund zwei F-4F Phantom in ständiger Alarmbereitschaft
(24 Stunden am Tag/sieben Tage die Woche, sogenannte
24/7-Bereitschaft).
Seit Oktober 2003 sind mit Stand 19. Februar 2010
insgesamt für beide Geschwader 187 Alarmstarts durch
das zuständige „Combined Air Operation Center“ der
NATO in Uedem beauftragt worden. Dies sind etwa
30 Alarmstarts pro Jahr. Darüber hinaus wurden im Rah-
men von Übungs- und Trainingsflügen seit 2004 durch-
schnittlich 870 Starts im Jahr durchgeführt. Diese Flüge
dienen der Beübung des integrierten NATO-Luftvertei-
digungssystems und der Individualausbildung von Jäger-
leit- und Gefechtsstandpersonal.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE)
(Drucksache 17/756, Frage 58):
Auf welcher Rechtsgrundlage „ziehen“ im Führungszen-
trum Nationale Flugsicherung „Bundeswehr, Bundespolizei und
die DSF Deutsche Flugsicherung GmbH, unabhängig von Bun-
des- oder Landesebene, an einem Strang“ (www.luftwaffe.de),
und wie ist diese Kooperation organisiert?
Die Bundeswehr leistet der Bundespolizei und der
Deutschen Flugsicherung sowie Länderpolizeibehörden
amtshilfliche Unterstützungen auf der Grundlage Art. 35
Abs. 1 bis 3 GG in Verbindung mit dem Luftsicherheits-
gesetz, LuftSiG.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 59):
Inwiefern ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung
– als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention und
Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten Nationen – neue
Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention für
die Bildungspläne/Bildungsvereinbarungen für Kindertages-
einrichtungen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesre-
gierung diesbezüglich in Zusammenarbeit mit den Ländern?
Mit den Bildungsplänen leisten die Länder einen we-
sentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwick-
lung in Kindertageseinrichtungen. Damit wird der För-
derungsauftrag der Einrichtungen gemäß § 22 Abs. 3
SGB VIII praxisnah und umsetzbar konkretisiert. Dies
schließt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle auch
die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behin-
derung und Fragen der integrativen Förderung ein.
Inwieweit sich darüber hinaus aus der VN-Behinderten-
rechtskonvention für diese Bildungspläne ein Anpas-
sungsbedarf ergibt, ist von den Ländern in eigener Ver-
antwortung zu prüfen.
Die Bundesregierung strebt an, sich in dieser Legis-
laturperiode mit den Ländern auf Eckpunkte frühkind-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2015
(A) (C)
(B) (D)
licher Bildung zu verständigen, um den Ausbau der Kin-
dertagesbetreuung in guter Qualität zu forcieren. Die
Eckpunkte sollen dazu dienen, optimale Chancen für die
Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder voran-
zubringen und hierfür die Rahmenbedingungen zu ver-
bessern. Die besonderen Ausgangslagen für Kinder mit
Behinderung gilt es hierbei angemessen zu berücksichti-
gen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage
des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
(Drucksache 17/756, Frage 60):
Welche Modellprojekte und Standorte zur Extremismus-
bekämpfung hat die Bundesregierung weiterhin im Blick, und
welche wissenschaftlichen Expertisen werden hier für Neuak-
zentuierungen zugrunde gelegt?
Die Modellprojekte und Standorte in den aktuellen
Bundesprogrammen „Vielfalt tut gut.“ und „kompetent.
für Demokratie" stehen auf der Grundlage der in den
Jahren 2007 und 2008 ausgesprochenen mehrjährigen
Zuwendungen für das Jahr 2010 fest. Eine Weiterent-
wicklung der mit diesen Bundesprogrammen wahrge-
nommenen Aufgaben für eine künftige Programmphase
ab 2011 erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung
der Erkenntnisse der Wissenschaftlichen Begleitungen
und der Programmevaluation der beiden Bundespro-
gramme.
Zur Vorbereitung der thematischen Erweiterung der
Maßnahmen der Bundesregierung gegen Extremismus
und zur Vorbereitung von Pilotprojekten gegen Linksex-
tremismus und Islamismus, die im Laufe dieses Jahres ge-
startet werden sollen, ist zunächst eine Sondierungsphase
vorgesehen. In dieser Phase werden mögliche For-
schungsthemen, Forschungsfelder, Vorgehensweisen, Ziel-
gruppen sowie Trägerstrukturen identifiziert. Hierbei
werden auch bereits vorliegende wissenschaftliche und
behördliche Erkenntnisse zur Ideologie, zur Entwicklung
und zur Struktur des Linksextremismus sowie des Isla-
mismus einbezogen. Mit staatlichen und nichtstaatlichen
Akteuren des Bundes, der Länder und der Kommunen,
zum Beispiel mit Berlin und Hamburg, werden Fragen der
praktischen Prävention von Islamismus und Linksextre-
mismus erörtert.
Das Ziel ist es, im zweiten Quartal 2010 Ideen für
Forschung, Expertisen und Modellprojekte zu entwi-
ckeln und anschließend zu realisieren. Im Rahmen dieser
Sondierungsphase werden Träger angesprochen, die die
Bundesregierung für eine Beteiligung an den Pilotpro-
jekten gewinnen möchte.
Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der
Länder, die in diesem Zusammenhang veröffentlichten
Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität, aber auch
die Aussagen des Berliner Innensenators und der Leiterin
des Berliner Verfassungsschutzes und die von ihnen am
11. November 2009 vorgestellte Studie „Linke Gewalt“
in Berlin belegen, dass es neben dem Rechtsextremismus
auch linksextremistische und islamistische Tendenzen
gibt, die undemokratisch sind und Menschenrechte ver-
letzen. Diese müssen beobachtet werden, und auf sie
muss reagiert werden. Der Staat darf sich unserer Auffas-
sung nach auf solche Bestrebungen nicht nur mit Mitteln
der Strafverfolgung einlassen, sondern er muss diese auch
präventiv und nachhaltig bekämpfen. Das ist der Ansatz
von Aktivitäten im Bereich des Jugendministeriums.
Anlage 38
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen der Abgeordneten Maria Anna Klein-
Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache
17/756, Fragen 61 und 62):
Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bundes-
ministerium für Gesundheit nicht in der Lage war, den vom
Bundessozialgericht und vom Bundesdatenschutzbeauftragten
geforderten Schutz hochsensibler Patientendaten zu gewähr-
leisten und bis zum 30. Juni 2010 eine entsprechende gesetzli-
che Regelung auf den Weg zu bringen, um die Abrechnung
von Selektivverträgen und ambulanten Notfallbehandlungen
über private Dienstleister abzustellen?
Was gedenkt die Bundesregierung angesichts des bekannt
gewordenen Zwischenfalles bei der BKK Gesundheit in der
Zwischenzeit zu tun, um den Schutz von Patientendaten zu
gewährleisten?
Zu Frage 61:
Mit den Neuregelungen im Rahmen des Gesetzes zur
Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschrif-
ten vom 17. Juli 2009, 15. AMG-Novelle, sind kurz-
fristig die für die Weiterführung der geübten Praxis
erforderlichen Befugnisnormen zur Einbeziehung von
Rechenzentren bei der Abrechnung von ambulanten
Notfallbehandlungen im Krankenhaus, bei Selektivver-
trägen sowie Verträgen zur Integrierten Versorgung ge-
schaffen worden.
Darin enthalten sind Vorgaben zur Auftragsdatenver-
arbeitung und Regelungen zur aufsichtsrechtlichen Kon-
trolle von Auftraggebern und Auftragnehmern. Damit ist
sichergestellt, dass auch mit dieser Regelung der Schutz
der personenbezogenen Daten von Versicherten der Ge-
setzlichen Krankenversicherung, GKV, für diesen Be-
reich gewährleistet wird.
Zur Schaffung einer endgültigen gesetzlichen Rege-
lung sind weitere Bereiche der Datenübermittlung in der
GKV in die Prüfung einzubeziehen, sodass sich ein weit-
aus komplexerer Sachverhalt ergibt. Diese umfangreiche
Prüfung konnte jedoch in dem zur Verfügung stehenden
kurzen Zeitraum nicht abgeschlossen werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird Vor-
schläge für eine endgültige Regelung erarbeiten, die
auch weiterhin das hohe Schutzniveau der personbezo-
genen Daten gewährleisten werden.
Zu Frage 62:
Die in den Medien berichteten Vorkommnisse bei der
BKK Gesundheit im Umgang mit Sozialdaten der Versi-
2016 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
cherten sind zunächst vom Sachverhalt her im Detail
aufzuklären.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, BfDI, und das Bundesversiche-
rungsamt, BVA, als zuständige Aufsichtsbehörde haben
unverzüglich entsprechende Prüfverfahren eingeleitet.
Der BfDI hat bereits erste Ermittlungen vor Ort vorge-
nommen. Die im Rahmen der Prüfverfahren vorzuneh-
mende Sachverhaltsaufklärung, die auch eine Prüfung
etwaiger zugrunde liegender Verträge und ihrer tatsächli-
chen Umsetzung beinhaltet, wird Hinweise darüber ge-
ben, an welcher Stelle die Defizite genau entstanden
sind, in wessen Verantwortungsbereich sie fallen und
welche konkreten Maßnahmen veranlasst werden müs-
sen, um weiteren Schaden abzuwenden und vergleich-
bare Vorkommnisse in der Zukunft zu verhindern.
Sobald der Bundesregierung die Ergebnisse der Prüf-
verfahren vorliegen und damit auch seitens des BfDI und
des BVA entschieden ist, welche Maßnahmen ihrerseits
zu ergreifen sind, wird sie – auch unter Einbeziehung der
in dem von der BKK Gesundheit veranlassten staats-
anwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren untersuchten
strafrechtlichen Aspekte – über einen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf entscheiden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 63):
Inwieweit kann die Bundesregierung die Ansicht des Bun-
desministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter
Ramsauer, die er am 1. Februar 2010 in Landshut äußerte, be-
stätigen, dass bei einer Bemautung von Bundesstraßen eine
Reihe von Einmündungen geschlossen werden müsste, um
eine ordnungsgemäße Erfassung der gefahrenen Kilometer zu
gewährleisten, und inwieweit kann die Bundesregierung die
Äußerungen von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer vom
1. Februar 2010 in Landshut bestätigen, dass es auf der
Bundesstraße 304 zwischen der Anschlussstelle München
Haar–Ebersberg–Altenmarkt–Anschlussstelle Siegsdorf zu
spürbarem Mautausweichverkehr kommt, dieser Streckenab-
schnitt zukünftig aber trotzdem nicht bemautet werden soll?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung hat mit dem Mautsystem der Firma Toll-
Collect eine innovative und hochflexible Technik zu
Verfügung, um auf Entwicklungen im Straßengüterver-
kehr angemessen zu reagieren. Es ist aber aus Gründen
der Praktikabilität der Mauterhebung bzw. der Wirt-
schaftlichkeit angezeigt, nur solche Straßen als Ab-
schnittsgrenzen für die Lkw-Bemautung vorzusehen, die
für die betroffene Fahrzeuggruppe Lkw > 12 t zulGG
auch befahrbar sind und die entsprechende Streckenlän-
gen aufweisen.
Die Frage der Bemautung des Streckenabschnitts zwi-
schen Anschlussstelle München Haar–Ebersberg–Alten-
markt–Anschlussstelle Siegsdorf wurde nicht von der
Bayerischen Staatsregierung an den Bund herangetra-
gen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 64):
Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei
der derzeitigen Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bun-
desfernstraßen ein Nutzen-Kosten-Faktor von 4,7 als
Schwelle für die Aufnahme von Projekten in den Vordringli-
chen Bedarf angesehen werden muss, und wann rechnet die
Bundesregierung mit einem Referentenentwurf für das zu än-
dernde Fernstraßenausbaugesetz?
Die gegenwärtig laufende Überprüfung des Bedarfs-
plans für die Bundesfernstraßen erfolgt nicht für ein-
zelne Maßnahmen, sondern betrachtet die Gesamtent-
wicklung des Verkehrs in Deutschland. Daher werden
die Dringlichkeitseinstufungen der Bundesfernstraßen-
projekte des geltenden Bedarfsplans nicht verändert oder
neue Projekte erwogen. Dies kann erst im Rahmen der
Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans und
einer Neufassung des Fernstraßenausbaugesetzes erfol-
gen. Erst hier werden neue Nutzen-Kosten-Verhältnisse
zu berücksichtigen sein.
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag
beschlossen, in dieser Legislaturperiode die Grundkon-
zeption eines neuen Bundesverkehrswegeplans zu erar-
beiten. Der Referentenentwurf für ein neues Fernstra-
ßenausbauänderungsgesetz wird nach Fertigstellung des
neuen Bundesverkehrswegeplans vorgelegt werden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache
17/756, Frage 65):
Was sind die Ergebnisse der ersten Sitzung der Monito-
ringgruppe zum Donauausbau am 5. Februar 2010, und gibt
es hierzu ein Protokoll, das Interessierten zugänglich gemacht
werden kann?
Unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Professor
Dr. Scheurle hat am 5. Februar 2010 die konstituierende
Sitzung mit Vertretern des Bundesministeriums für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung, dem bayerischen
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr
und Technologie, des Bundesministeriums für Umwelt,
Gesundheit und Reaktorsicherheit, dem bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und der
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd stattgefunden. In
der Sitzung wurde Herr Professor Dr. Koch als Leiter der
Monitoringgruppe eingeführt und die Monitoringgruppe
konstituiert.
Jeweils ein Vertreter der beiden Interessengruppen
nutzte die Möglichkeit für ein Grußwort. Alle Beteilig-
ten ließen ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen, die
variantenunabhängigen Untersuchungen begleiten zu
wollen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2017
(A) (C)
(B) (D)
Im Anschluss daran ist die Monitoringgruppe unter
der Leitung von Herrn Professor Dr. Koch zur ersten in-
ternen Beratung zusammengekommen.
Bei dieser Sitzung wurden die Monitoringgruppen-
Mitglieder umfassend über das Projekt „Variantenunab-
hängige Untersuchungen zum Ausbau der Donau“ infor-
miert. Die Monitoringgruppe hat ihr Arbeitsprogramm
und die Terminplanung abgestimmt. Es wurden einver-
nehmliche Beschlüsse zu Ausschreibungen und Verga-
ben getroffen.
Protokolle zu den Sitzungen wurden gefertigt; sie
sind noch nicht abgestimmt. Über den Umgang mit den
Protokollen wurde noch nicht entschieden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 66):
Welche minimale, durchschnittliche und maximale Breite
von Bahnsteigen bzw. von Gehstreifen links und rechts von
Rolltreppen und Treppen sind bei den in den letzten zehn Jah-
ren in Deutschland genehmigten/gebauten neuen Durchgangs-
bahnhöfen vorgesehen/eingehalten worden, und hält das Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw.
das Eisenbahn-Bundesamt die im Planfeststellungsverfahren
für den Stuttgarter Tiefbahnhof ausgewiesenen Bahnsteige
mit 1 Meter breiten Gehstreifen rechts und links der Rolltrep-
pen und Treppen für ausreichend breit und verkehrssicher?
Angaben über die Abmessungen aller genehmigten
oder realisierten Bahnsteigneubauten im Sinne der Fra-
gestellung konnten in der für die Beantwortung einer
mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
erhoben werden.
Beim Projekt Stuttgart 21 sind nach Mitteilung des
Eisenbahn-Bundesamtes im neuen Tiefbahnhof ins-
gesamt vier Mittelbahnsteige mit einer Länge von je
420 Meter und einer Breite von je 10 Meter vorgesehen.
Diese vier Mittelbahnsteige werden durch je vier Trep-
penanlagen mit einer Breite von 2,40 Meter und zwei da-
nebenliegenden Fahrtreppen von je 1 Meter Breite,
„Gehweg“, erschlossen. Insgesamt verbleiben von den
Außenkanten der beiden Fahrtreppen zur Bahnsteigkante
noch 2,04 Meter. Nach dem geltenden technischen Re-
gelwerk ist damit beiderseits der Treppen bzw. Fahrtrep-
pen die behindertengerechte Mindestbreite eingehalten.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 67):
Liegt der Bundesregierung das von der Firma SMA und
Partner AG, Zürich, erstellte Gutachten über den zukünftigen
Bahnbetrieb im Bahnverkehrsknoten Stuttgart 21 und dessen
Auswirkungen auf den Fernverkehr vor, und ist sie bereit, dies
dem Parlament zugänglich zu machen?
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung liegt keine entsprechende Studie der SMA
und Partner AG, Zürich, vor, sodass ich sie Ihnen nicht
zur Verfügung stellen können. Nach meinen Informatio-
nen hat jedoch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-
Württemberg bei der SMA AG eine Fahrplanstudie in
Auftrag gegeben.
Anlage 44
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 68):
Wann will die Bundesregierung dem Bundestag den Parla-
mentsbericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung
2008“ zukommen lassen, und weshalb ging er dem Bundestag
bislang noch nicht zu?
Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag zuge-
leitet. Bedingt durch die Regierungsbildung hatte sich
die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung verzö-
gert. In der Sitzung des Umweltausschuss des Deutschen
Bundestages am 16. Dezember 2009 wurde zudem sei-
tens des Bundesumweltministeriums zugesagt, dass der
Bericht noch um ein Kapitel „Rückstände aus Industrie
und Bergbau mit erhöhter natürlicher Radioaktivität“ er-
gänzt wird.
Anlage 45
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE)
(Drucksache 17/756, Fragen 69 und 70):
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine ge-
meinsame Umweltverträglichkeitsprüfung für das von Polen
geplante Atomkraftwerk zu erreichen, nachdem die Standorte
bei Gryfino und Chojna an der Unteren Oder näher in Be-
tracht gezogen und öffentlich, unter Zustimmung der betroffe-
nen polnischen Kommunen, die sich Wirtschaftswachstum
und Arbeitskräfte erhoffen, diskutiert werden?
Wie will die Bundesregierung als angrenzender Staat in-
nerhalb der EU im Rahmen der verpflichtenden Beteiligung
an dem Genehmigungsverfahren die deutschen Interessen
bzw. Standards im technischen Umweltschutz und Natur-
schutz durchsetzen?
Zu Frage 69:
Die polnische nationale Atomenergie-Agentur (PAA)
ist beauftragt worden, die rechtlichen, technischen und
administrativen Voraussetzungen für den Bau und Be-
trieb eines Kernkraftwerks zu schaffen. Der Betrieb ist
frühestens für 2020 angestrebt. Eine Auswahl von mög-
lichen Standorten liegt nach Aussage der PAA derzeit
nicht vor. Unabhängig davon trifft es zu, dass sich Ge-
meinden als möglicher Standort eines Kernkraftwerks
bewerben.
In der Europäischen Union besteht unter anderem
auch für Kernkraftwerke eine zwingende Umweltver-
träglichkeitsprüfungspflicht. Die zuständigen Behörden
eines Mitgliedstaates sind daher verpflichtet, vor der Ge-
2018 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
nehmigung die Auswirkungen auf die Umwelt durch das
Kernkraftwerkprojekt zu überprüfen und eine entspre-
chende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprü-
fung durchzuführen.
Zu Frage 70:
Die Voraussetzungen für ein mögliches Umweltver-
träglichkeitsverfahren werden erst in einigen Jahren vor-
liegen. Die Bundesregierung wird dann zeitnah eine situa-
tionsangepasste Strategie entwickeln.
Anlage 46
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 71):
Wo lagern zerbrochene und beschädigte Brennelemente-
kugeln sowie der Abrieb der Brennelementekugeln aus dem
Kernkraftwerk AVR Jülich, wenn – wie die Bundesregierung
in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdruck-
sache 17/167) ausführt – in den 152 derzeit in Jülich lagern-
den Castoren nur unbeschädigte Brennelementekugeln vor-
handen sind?
Im Rahmen der Betriebsgenehmigung wurden dem
Reaktor ein Teil der Brennelementekugeln entnommen.
Die Entladung der im Atomversuchsreaktor, AVR-Reak-
torkern beim endgültigen Abschalten vorhandenen
Brennelementekugeln erfolgte auf der Grundlage des am
9. März 1994 erteilten Genehmigungsbescheids Num-
mer 7/15 AVR zur Stilllegung, Entladung des Reaktor-
kerns, Abbau von Anlagenteilen und zum „Sicheren Ein-
schluss“ des AVR.
Die bestrahlten Brennelementekugeln wurden zu-
nächst in Stahlkannen zum Abklingen in die „Großen
Heißen Zellen“ des Forschungszentrums Jülich ver-
bracht.
Die unbeschädigten Brennelementekugeln wurden in
größere Behälter umgefüllt und lagern nun in Castorbe-
hältern in dem dafür errichteten AVR-Behälterlager. Die
beschädigten Brennelemente lagern dagegen als Abfall-
gebinde in Einrichtungen des Nuklearservice Dekonta-
mination der Zentralabteilung Forschungsreaktoren,
ZFR, im Forschungszentrum Jülich. Zu diesem Zweck
wurden sie nach einem mit der EURATOM-Inspektion
abgesprochenen Verfahren unter Hochdruck zerdrückt.
Die Bruchstücke wurden dann in betriebsübliche Fässer
gefüllt und darin in Zementleim eingebunden. Damit gilt
der Spaltstoff in diesem Abfallprodukt als nicht mehr
rückgewinnbar. Die Spaltstoffkonzentration unterschrei-
tet die Schwelle 15 Gramm pro 100 Kilogramm, sodass
gemäß § 2 Abs. 3 Atomgesetz für die Lagerung der Ab-
fallgebinde die Genehmigungsvorschriften des § 7
Abs. 1 Strahlenschutzverordnung angewendet werden.
Im Reaktorbehälter des AVR befinden sich noch etwa
200 Brennelementekugeln – teilweise als Kugelbruch.
Sie sind mit dem Reaktorbehälter in den Führungssys-
temen des Reaktor-Core-Bodens praktisch untrennbar
verbunden und sitzen derart fest, dass sie nur mit einem
unverhältnismäßig hohen technischen – aus Strahlen-
schutzgründen aber nicht zu rechtfertigenden – Aufwand
hätten herausgelöst werden können. Der AVR-Reaktor-
behälter wurde mit sogenanntem Porenleichtbeton ver-
füllt und dadurch eine fest gefügte Einheit aus Metall
und Beton und kernbrennstoffhaltigen radioaktiven Stof-
fen geschaffen. Wie sich aus der für den AVR am
31. März 2009 erteilten Stilllegungs- und Abbaugeneh-
migung Nummer 7/16 ergibt, kann der so konditionierte
Reaktorbehälter sicher gehandhabt, transportiert und ge-
lagert werden.
Anlage 47
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Kartherina Reiche auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 72):
Wie hat das Bundeskanzleramt auf das gemeinsame
Schreiben der Ministerpräsidenten Günther Oettinger und Ro-
land Koch vom 30. September 2009 zum Thema „Weiterbe-
trieb deutscher Kernkraftwerke“ reagiert, und wie ist insbe-
sondere die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel damit
umgegangen?
Das gemeinsame Schreiben der Ministerpräsidenten
Koch und Oettinger ist der Bundeskanzlerin am 30. Sep-
tember 2009 im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen
übermittelt worden. Basis für die Kernenergiepolitik der
Bundesregierung ist der Koalitionsvertrag.
Anlage 48
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 73):
Spricht der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, für die Bundesregie-
rung, wenn er einen Anteil der Fotovoltaik an der Stromver-
sorgung von 5 Prozent im Jahr 2020 zum Ziel erklärt?
Bis zum Herbst 2010 wird die Bundesregierung ein
neues Energiekonzept vorlegen. Es enthält auf Basis einer
Bestandsaufnahme und zielorientierter Szenarien für
2050 Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahl-
bare Energieversorgung. Der Bundesumweltminister hat
auf Basis vorliegender Abschätzungen mögliche Ent-
wicklungen im Fotovoltaikbereich beschrieben. Das Ziel
der Bundesregierung zum Anteil der erneuerbaren Ener-
gien an der Stromversorgung ist im Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz (EEG) verankert und beträgt mindestens
30 Prozent bis 2020. Ziele für einzelne Formen regenera-
tiver Energien hat die Bundesregierung nicht gesetzt. Ein
Anteil der Fotovoltaik an der Stromversorgung von
5 Prozent im Jahre 2020 erscheint angesichts der aktuel-
len Ausbaumengen nicht ausgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2019
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 74):
Inwiefern kommt die Bundesregierung – und hier insbeson-
dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – als
Vertragsstaat und Ansprechpartnerin gegenüber den Vereinten
Nationen ihrer Verpflichtung gemäß Art. 24 des Übereinkom-
mens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
– kurz: UN-Behindertenrechtskonvention – nach, ein inklusi-
ves Bildungssystem für alle Menschen mit Behinderungen zu
gewährleisten, und inwiefern wird das Bundesministerium für
Bildung und Forschung mit den entsprechenden Gremien und
Institutionen auf Länderebene zusammenarbeiten, um Art. 24
der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen?
Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinde-
rungen und das Zusatzprotokoll 2007 unterzeichnet und
im vergangenen Jahr ratifiziert. Seit 26. März 2009 ist es
für Deutschland verbindlich.
Im Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode haben
die Regierungsparteien vereinbart, zur Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen einen Aktionsplan zu
entwickeln, um die Teilhabe von Menschen mit Behin-
derungen zu verbessern. Der Aktionsplan ist ein wichti-
ges behindertenpolitisches Vorhaben der Bundesregie-
rung in dieser Legislaturperiode.
Für die konkrete Umsetzung der VN-Konvention im
Bildungssystem sind entsprechend unserer föderalen
Grundordnung die Länder zuständig. Der seitens der
Kultusministerkonferenz bereits vor Ratifizierung der
Konvention in Deutschland begonnene Prozess zur Ak-
tualisierung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen
Förderung ist aus Sicht der Bundesregierung geeignet,
die Umsetzung des Übereinkommens zu befördern.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 75):
Inwiefern beteiligt sich das Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung an der Vorbereitungs-, Entwicklungs-,
Durchführungs-, Überwachungs- und Evaluationsphase des
vom federführenden Bundesministerium für Arbeit und Sozi-
ales erarbeiteten Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Be-
hindertenrechtskonvention, und inwiefern wird sich das Bun-
desministerium für Bildung und Forschung an der Erstellung
des sogenannten Staatenberichts nach Art. 35 der UN-Behin-
dertenrechtskonvention beteiligen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als
staatliche nationale Anlaufstelle nach Art. 33 der VN-
Konvention bereitet zurzeit ein erstes Konzept für den
Aktionsplan vor und wird zeitnah das Gespräch mit den
zu beteiligenden Akteuren, darunter die Ressorts, Län-
der, Kommunen und Verbände behinderter Menschen
suchen.
Das BMBF wird das BMAS im Rahmen seiner Kom-
petenzen und Möglichkeiten bei den Arbeiten zum Ak-
tionsplan unterstützen.
Die Vorbereitung und Steuerung des Berichterstat-
tungsprozesses obliegt ebenfalls dem Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales. Der erste Staatenbericht ist
im März 2011, zwei Jahre nach der Ratifikation, zu er-
stellen. Hierbei wird das BMAS die übrigen Ressorts,
darunter auch das BMBF, beteiligen.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Fragen 76
und 77):
Macht sich die Bundesregierung – und hier insbesondere
das Bundesministerium für Bildung und Forschung – die
Rechtsauffassung des Völkerrechtlers Professor Dr. Eibe Riedel
zu eigen, wonach behinderte Kinder trotz anders lautender
Schulgesetze ab sofort das Recht haben, gemeinsam mit nicht
behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen?
Wie beurteilt das Bundesministerium für Bildung und For-
schung die Einschätzung, wonach geeignete Änderungen und
Anpassungen innerhalb von „bis zu zwei Jahren oder zumin-
dest innerhalb dieser Legislaturperiode“ vorgenommen wer-
den müssen, um behinderten Kindern effektives und gleichbe-
rechtigtes Lernen zu ermöglichen?
Entsprechend unserer föderalen Grundordnung sind
für schulische Angelegenheiten allein die Länder zustän-
dig. Ihnen obliegt somit auch die Umsetzung der in
Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor-
gesehenen inklusiven Bildungsmöglichkeiten für Schü-
lerinnen und Schüler mit Behinderungen. Dementspre-
chend ist den Ländern ebenso auch die Beurteilung der
praktischen Konsequenzen des Gutachtens für ihre Bil-
dungspolitik aufgegeben.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/756, Frage 78):
Inwiefern teilt die Bundesregierung – und hier insbeson-
dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – die
Auffassung, wonach der Umstand, dass Leistungen der Ein-
gliederungshilfe nach dem SGB XII nur bis zum ersten be-
rufsqualifizierenden Abschluss erbracht werden, im Wider-
spruch zu Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention steht,
und wie möchte das Bundesministerium für Bildung und For-
schung sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen
die entsprechende Unterstützung erhalten, auch im Master-
und Promotionsstudium?
Durch Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde-
rung nach SGB XII wird die Erlangung eines ersten Be-
rufsabschlusses unterstützt. Die Bundesregierung sieht
durch diese Förderung keinen Widerspruch zu Art. 24 der
Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der
Menschen mit Behinderungen.
2020 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Die Bundesregierung, das BMBF, fördert seit über
27 Jahren jährlich in Höhe von rund 360 000 Euro die
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behin-
derung, IBS, beim Deutschen Studentenwerk, DSW.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 79):
Inwiefern sorgt die Bundesregierung – und hier insbeson-
dere das Bundesministerium für Bildung und Forschung – als
Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention in Zusam-
menarbeit mit den hochschulpolitischen Akteurinnen und Ak-
teuren auf Landesebene für eine entsprechende Anpassung
der Studiengestaltung und Prüfungen sowie für umfassende
bauliche und kommunikative Barrierefreiheit im Sinne des
Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention?
Im Rahmen der Förderung Informations- und Bera-
tungsstelle Studium und Behinderung, IBS, beim Deut-
schen Studentenwerk, DSW, wurden im Ergebnis der
bundesweiten Fachtagung im September 2008 gemein-
sam mit allen Akteuren im Hochschulbereich federfüh-
rend durch die HRK die Empfehlung „Eine Hochschule
für Alle“ erarbeitet.
Die IBS bereitet mit Fördermitteln des BMBF für den
6./7. Mai 2010 die Fachtagung „1 Jahr HRK-Empfeh-
lung ,Eine Hochschule für Alle’ – 1 Jahr UN-Behinder-
tenrechtskonvention: Impulse für eine barrierefreie
Hochschule“ vor, auf der eine erste Zwischenbilanz zur
Umsetzung durch die Hochschulen gezogen werden soll.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/756,
Frage 80):
Im Rahmen welcher Projekte und Wettbewerbe zur For-
schungsförderung und in welcher Höhe werden derzeit An-
sätze des sogenannten SMART Breeding durch das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung gefördert, und ist hier
eine Steigerung der Fördermittel geplant?
In den Wettbewerben zur Pflanzengenomforschung,
Förderinitiativen GABI, ERA-Net Plant Genomics und
PLANT-KBBE, sowie in den Wettbewerben zur Agrar-
forschung, Kompetenznetze in der Agrarforschung, und
zur Bioenergie, BioEnergie 2021, werden insgesamt
34 derzeit laufende Projekte mit einem Gesamtvolumen
von 46,6 Millionen Euro, Förderzeitraum von 2006 bis
2012, gefördert. Eine Steigerung der Fördermittel ist da-
von abhängig, inwieweit qualitativ hochwertige Projekt-
ideen aus Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen der
vorgenannten Wettbewerbe eingereicht werden.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/756, Frage 81):
Wird in Deutschland der Verhaltenskodex für verantwor-
tungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften
und -technologien der Europäischen Kommission umgesetzt
und, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung und einige andere Mitgliedstaa-
ten halten den von der Kommission vorgelegten Verhal-
tenskodex aufgrund wesentlicher inhaltlicher Schwä-
chen in der vorliegenden Form weder national noch auf
europäischer Ebene für anwendbar.
An die Kommission erging daher der Auftrag, den
auch von den Forschungseinrichtungen kritisierten Ko-
dex in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten zu überar-
beiten.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 82):
Welche Verträge bezüglich des Mehrzweckforschungsre-
aktors, MZFR, wurden im Lauf der Zeit zwischen dem Bund
oder den von ihm getragenen Einrichtungen wie dem For-
schungszentrum Karlsruhe einerseits und privatwirtschaftli-
chen Energieversorgungsunternehmen andererseits geschlos-
sen – bitte mit Angabe des Datums –, und welche rechtlichen
Konsequenzen ergeben sich aus diesen Verträgen heute für
den Energieversorger EnBW AG (vergleiche beispielsweise
Aussage der Bundesregierung zum MZFR-Betriebsführungs-
vertrag auf Bundestagsdrucksache 17/310, Nr. 2)?
Das frühere Kernforschungszentrum Karlsruhe (heute
KIT) hat bis 1966 den MZFR für FuE-Zwecke errichtet
und nach Inbetriebnahme bis zum endgültigen Abschal-
ten 1984 Forschungsvorhaben an der Anlage durchge-
führt. Die Betriebsführung des Reaktors ist kapazitätsbe-
dingt der Kernkraftwerk-Betriebsgesellschaft, KBG mbH,
einer Tochter der Badenwerk AG – aufgegangen in der
heutigen EnBW AG –, übertragen worden. Nach Abschal-
tung des Reaktors 1984 bis Ende 1999 war die KBG mit
der Restbetriebsführung beauftragt.
Basis der Zusammenarbeit zwischen Forschungszen-
trum und KBG waren folgende Verträge:
Betriebsführungsvertrag 6. Mai/30. Dezember 1966
1. Ergänzungsvereinbarung 9. April/15. April 1975
2. Ergänzungsvereinbarung 9. November/
3. Dezember 1976
3. Ergänzungsvereinbarung 15. Oktober/
28. Oktober 1982
4. Ergänzungsvereinbarung 16. Dezember 1997
Beendigung des 3. Dezember 1999
Betriebsführungsvertrages
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2021
(A) (C)
(B) (D)
Mit den einzelnen Ergänzungsvereinbarungen wurde
die Vertragslage an die jeweiligen geänderten Randbe-
dingungen beim Betrieb und bei der Stilllegung der An-
lage angepasst.
Die Vereinbarung vom 3. Dezember 1999 regelt die
sich aus der Beendigung des Betriebsführungsvertrags
ergebenden Rechte und Pflichten. Die heute noch beste-
henden rechtlichen Konsequenzen für die EnBW aus
diesem Auflösungsvertrag betreffen neben arbeitsver-
traglichen Pflichten für Mitarbeiter der ehemaligen KBG
die Zwischen- und Endlagerkosten für die in der Zeit
vom 1. Juli 1974 bis 14. Juli 1984 angefallenen radioak-
tiven Betriebsabfälle.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 83):
Worin bestehen konkret die „sicherheitstechnischen Aus-
baureserven“ des Brennelementezwischenlagers in Ahaus, mit
dem das Forschungszentrum Jülich auf seiner Internetseite
den geplanten Transport von 152 Castorbehältern mit etwa
300 000 hochradioaktiven Brennelementekugeln aus dem
Kernkraftwerk AVR von Jülich nach Ahaus begründet, ob-
wohl die Halle in Ahaus ein Jahr älter ist als die, in der die
Castoren in Jülich zurzeit lagern?
Die „sicherheitstechnischen Ausbaureserven“ des
Brennelementezwischenlagers in Ahaus bestehen darin,
dass dieses Zwischenlager als Einzelbauwerk alleinste-
hend auf freier Fläche errichtet wurde und daher räum-
lich ausreichend Platz bietet, um auch bei weiteren Än-
derungen der Sicherheitsanforderungen, zum Beispiel
beim Sicherheitsabstand Gebäude – Zaun, diese Forde-
rungen erfüllen zu können. Demgegenüber ist das AVR-
Behälterlager in Jülich – Zwischenlager für die AVR-
Brennelemente – Bestandteil eines Gebäudes mit weite-
ren Funktions- und Genehmigungsbereichen. Auch be-
findet sich das Gebäude in Jülich relativ nah an einer
Straße, sodass hier entsprechende räumliche Reserven
bzw. Spielräume nicht existieren.
Anlage 58
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/756, Frage 84):
Welche fachlichen Qualifikationen waren bei den im Bun-
desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung seit dem Regierungswechsel neu geschaffenen
20 Stellen, darunter im Leitungsbereich, maßgeblich, und wie
wird in diesem Zusammenhang die geplante Berufung des
früheren Kommandeurs des Panzerbataillons 33 und ehemali-
gen Mitarbeiters der Bundestagsfraktion der FDP, F. H. E.
– unter anderem vor dem Hintergrund der Verwendung des
Symbols des Afrikakorps der Wehrmacht für das Verbandsab-
zeichen für den von ihm gegründeten Freundeskreis des Pan-
zerbataillons 33 (laut ddp, 18. Februar 2010) –, zum Abtei-
lungsleiter begründet?
Seit dem Regierungswechsel hat das Bundesministe-
rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung, BMZ, insgesamt acht Personen neu eingestellt. Da-
von erfolgten fünf Einstellungen auf bereits vorhandenen
Stellen, drei Stellen wurden neu geschaffen. Darüber hi-
naus wurden bislang zwei Abteilungsleitungen neu be-
setzt.
Ausschlaggebend für die Einstellungen waren neben
der spezifischen Erfahrung und Qualifikation (zum Bei-
spiel journalistische Kenntnisse, Managementfähigkei-
ten, entwicklungspolitischer Sachverstand) insbesondere
auch die vertiefte Kenntnis parlamentarischer Verfahren
an der Schnittstelle von Legislative und Exekutive. Dar-
über hinaus spielte der Faktor eines uneingeschränkten
Vertrauensverhältnisses zur Hausleitung eine zentrale
Rolle.
Herr Friedel H. Eggelmeyer war in den vergangenen
zwölf Jahren sicherheits- und außenpolitischer Berater
der FDP-Bundestagsfraktion und in seiner aktiven
Dienstzeit als Soldat mehrfach abgeordnet, zum Beispiel
in den Planungsstab des Auswärtigen Amtes, in den Pla-
nungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung und
in vielfältigen internationalen Verwendungen – unter an-
derem für die Vereinten Nationen – aktiv. Vor diesem
Hintergrund spielen die Aspekte persönliche Eignung,
Teamgeist, politische Erfahrung, ministerielle Manage-
ment-Qualität, Führungskompetenz, besonderes Ver-
trauen und Loyalität eine entscheidende Rolle für die
Berufung von Herrn Eggelmeyer. Darüber hinaus ver-
fügt er über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz im
Bereich der vernetzten Sicherheit und trägt somit maß-
geblich dazu bei, die Kohärenz zwischen entwicklungs-,
außen- und sicherheitspolitischen Aspekten sicherzustel-
len.
Anlage 59
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage
der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/756, Frage 85):
Bestätigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung die geplante Einstellung von
Oberst F. H. E. als Leiter der Abteilung 03, wie in der Frank-
furter Rundschau vom 18. Februar 2010 berichtet, und wel-
chen entwicklungspolitischen Mehrwert erhofft sich der Bun-
desminister damit?
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung der
Ernennung von Herrn Friedel H. Eggelmeyer zum Ab-
teilungsleiter zugestimmt.
Herr Eggelmeyer war in den vergangenen zwölf Jah-
ren sicherheits- und außenpolitischer Berater der FDP-
Bundestagsfraktion und in seiner aktiven Dienstzeit als
Soldat mehrfach abgeordnet, zum Beispiel in den Pla-
nungsstab des Auswärtigen Amts, in den Planungsstab
des Bundesministeriums der Verteidigung und in vielfäl-
tigen internationalen Verwendungen – unter anderem für
die Vereinten Nationen – aktiv. Vor diesem Hintergrund
spielen die Aspekte persönliche Eignung, Teamgeist, po-
litische Erfahrung, ministerielle Managementqualität,
2022 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Führungskompetenz – besonderes Vertrauen und Loyali-
tät – eine entscheidende Rolle für die Berufung von
Herrn Eggelmeyer. Darüber hinaus verfügt er über um-
fangreiche Erfahrung und Kompetenz im Bereich der
vernetzten Sicherheit und trägt somit maßgeblich dazu
bei, die Kohärenz zwischen entwicklungs-, außen- und
sicherheitspolitischen Aspekten sicherzustellen.
Anlage 60
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/756, Frage 86):
Inwieweit ist es zutreffend, dass die neue Einstellungspoli-
tik der Bundesregierung jetzt unter dem Motto „Loyalität
kommt vor Fachlichkeit“ (Dirk Niebel, taz vom 18. Februar
2010) steht, und ist es richtig, dass das Bundeskabinett der
Benennung von Oberst a. D. F. H. E. zustimmen muss (taz
vom 18. Februar 2010)?
Die Einstellungspolitik der Bundesregierung folgt
– wie in der Vergangenheit auch – dem Prinzip von per-
sönlicher Eignung, Teamgeist, Fachlichkeit, politischer
Erfahrung, Managementqualität, Führungskompetenz,
besonderem Vertrauen und Loyalität.
Es ist zutreffend, dass laut Geschäftsordnung der
Bundesregierung das Bundeskabinett der Ernennung von
Oberst a. D. Friedel H. Eggelmeyer zum Abteilungslei-
ter zustimmen muss; dies ist heute Morgen im Rahmen
der Kabinettssitzung erfolgt.
Anlage 61
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/756, Frage 87):
Welchen zwölf deutschen Institutionen und Nichtregie-
rungsorganisationen wurden die meisten Haushaltsmittel für
ihre Erdbebenhilfe in Haiti zur Verfügung gestellt, und wie
hoch war der jeweilige Betrag?
Folgenden deutschen Institutionen und NROs wurden
für die Erdbebenhilfe in Haiti Haushaltsmittel zur Verfü-
gung gestellt:
GTZ: 8 000 000 Euro
Deutsches Rotes Kreuz: 1 534 000 Euro
Humedica e. V.: 700 020 Euro
Deutscher Caritasverband e. V.: 400 000 Euro
Johanniter Unfallhilfe e. V.: 300 000 Euro
World Vision Deutschland e. V.: 200 000 Euro
(Antrag in Vorbereitung)
Nehemia Christenhilfe e. V.: 180 000 Euro
Malteser International: 155 700 Euro
ADRA Deutschland e. V.: 150 000 Euro
THW: 798 449 Euro
Anlage 62
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 17/756, Fragen 88 und 89):
Wie hat der Normenkontrollrat das Wachstumsbeschleuni-
gungsgesetz, insbesondere den ermäßigten Mehrwertsteuer-
satz für Hotelübernachtungen, bewertet, und inwieweit ist die
Bundesregierung der Bewertung des Normenkontrollrates ge-
folgt?
Mit welchen Stiftungen arbeitet der Normenkontrollrat
wie zusammen?
Zu Frage 88:
Der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des
Wirtschaftswachstums (Drucksache 17/15) ging auf eine
Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zu-
rück. Gesetzentwürfe des Bundestages unterliegen nach
geltender Rechtslage nicht der Prüfung durch den Natio-
nalen Normenkontrollrat. Der Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages hat den Nationalen Normen-
kontrollrat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2009 ge-
hört. Dabei hat der Rat ausweislich des Berichts des
Finanzausschusses vom 3. Dezember 2009 (Drucksache
17/147) festgestellt, dass
… die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Be-
herbergungsleistungen wegen der Abgrenzung der
in unterschiedlicher Höhe zu besteuernden Leistun-
gen (Beherbergung – Frühstück etc.) unter dem Ge-
sichtspunkt der Bürokratiekosten relevant sei, ohne
dass eine Bezifferung angegeben wurde.
Zu Frage 89:
Der Nationale Normenkontrollrat unterhält keine re-
gelmäßige Zusammenarbeit mit Stiftungen. Er nimmt je-
doch auf Einladung an Veranstaltungen auch von Stif-
tungen teil. Von Fall zu Fall finden auch Gespräche statt.
Anlage 63
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/756, Frage 90):
Vertritt die Bundesregierung die in der letzten Fragestunde
(Plenarprotokoll 17/21) von der Staatsministerin im Bundes-
kanzleramt und Beauftragten der Bundesregierung für Migra-
tion, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, vertre-
tene Auffassung, dass Kinder, die die Staatsangehörigkeit
eines EU-Staates besitzen, sich zwischen 18 und 23 Jahren für
eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen?
Ich habe in der letzten Fragestunde gesagt, dass auch
„Optionskinder“ mit der Staatsangehörigkeit eines Mit-
gliedstaats der EU den Optionsregelungen unterliegen.
Sie interpretieren diese Aussage nun so, als sei die Op-
tionspflicht generell gleichbedeutend mit einer Pflicht
zur Entscheidung zwischen zwei Staatsangehörigkeiten
ohne Möglichkeit der Beibehaltung einer anderen Staats-
angehörigkeit. Dem ist nicht so. Tatsächlich ist die die
Rechtslage wie folgt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2023
(A) (C)
(B) (D)
Durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörig-
keitsrechts vom 15. Juli 1999 wurde für in Deutschland
geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsort-
prinzip (ius soli) eingeführt. Diese Regelung ist mit der
Verpflichtung verbunden, sich zwischen dem 18. und
dem 23. Lebensjahr für die deutsche oder die ausländi-
sche Staatsangehörigkeit zu entscheiden – sogenannte
Optionspflicht.
Dies gilt auch für junge Erwachsene mit der Staatsan-
gehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-
schen Union. Sie werden über ihre Optionspflicht unver-
züglich nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres von der
zuständigen Behörde informiert. Möchte der oder die
Betroffene seine ausländische Staatsangehörigkeit nicht
aufgeben, so kann er oder sie bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres einen Antrag auf Beibehaltung der
deutschen neben der ausländischen Staatsangehörigkeit
stellen. Die Beibehaltungsgenehmigung ist zu erteilen,
wenn der Betroffene neben der deutschen die Staatsan-
gehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-
schen Union besitzt (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 12 Abs. 2
StAG).
Im Ergebnis bedeutet dies, dass Optionspflichtige mit
der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates nicht
auf diese verzichten müssen. Erforderlich ist jedoch,
dass sie erklären, die deutsche Staatsangehörigkeit be-
halten zu wollen, und dass sie die Beibehaltungsgeneh-
migung rechtzeitig beantragen. Erfolgt dies nicht, geht
die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren
(§ 29 Abs. 2 StAG).
Dasselbe Verfahren gilt im Übrigen, wenn die Auf-
gabe der anderen Staatsangehörigkeit rechtlich oder tat-
sächlich unmöglich oder aus im Gesetz näher bestimm-
ten Gründen nicht zumutbar ist (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 12
Abs. 1 StAG).
Anlage 64
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/756, Fragen 91 und 92):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass
nach erfolgter Anklage am 12. Januar 2010 der neue Prozess-
termin am 7. Februar 2010 gegen die Angehörigen der Bahai-
Religion offenbar erneut ergebnislos vertagt wurde, und auf
welcher Ebene hat die Bundesregierung in jüngster Zeit bei
der iranischen Regierung interveniert, um Kritik am Verfah-
ren gegen die Angehörigen der Bahai zum Ausdruck zu brin-
gen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in den staatli-
chen iranischen Medien erhobenen Vorwurf einer Beteiligung
der Bahai-Institutionen an der Organisation der Demonstratio-
nen am Aschura-Tag?
Zu Frage 91:
Die Bundesregierung verfolgt die Situation der Bahai
in Iran mit großer Aufmerksamkeit und tiefer Besorgnis.
Die offenbar erneut ergebnislose Vertagung des Prozes-
ses, insbesondere aber der Umstand, dass entgegen vor-
heriger anderslautender Ankündigungen wieder keine
unabhängigen Beobachter zugelassen wurden, scheint
die Befürchtungen der Bundesregierung eines unfairen
Verfahrens zu bestätigen.
Das mit den Verhaftungen nach den Aschura-Unru-
hen und dem Prozessbeginn gegen das informelle Füh-
rungsgremium der Bahai verschärfte Vorgehen gegen
diese Religionsgruppe ist dabei nur ein Beispiel der sich
gegenwärtig verschlechternden Menschenrechtslage in
Iran.
Die zahlreichen Missstände werden bei bilateralen
Gesprächen und gemeinsam mit den EU-Partnern gegen-
über der iranischen Seite beharrlich und mit Nachdruck
zur Sprache gebracht. Die Bundesregierung setzt sich
insbesondere für Menschen ein, die von der Todesstrafe
und anderen grausamen Strafen bedroht sind.
Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Au-
ßen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, hat am
12. Januar 2010 eine deutliche Erklärung im Namen der
Europäischen Union zu dem laufenden Verfahren und
zum Vorgehen gegen die Bahai abgegeben. Über das
Vorgehen erfolgt eine ständige, enge Abstimmung mit
unseren EU-Partnern.
Seit Monaten bemüht sich das Auswärtige Amt um
eine – bisher durch die iranische Seite unerwünschte –
Prozessbeobachtung durch die Europäische Union. Der
Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Wolf-Ruthart
Born, hat am 21. Januar 2010 gegenüber dem – im Rah-
men einer gemeinsamen EU-Demarchenaktion zu den
Aschura-Protesten – einbestellten iranischen Botschafter
eine umgehende Verbesserung der Lage der Bahai ange-
mahnt und insbesondere die Einräumung einer Prozess-
beobachtung durch die EU gefordert.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, hat am 5. Februar 2010 auf der Münchner
Sicherheitskonferenz in seinem Gespräch mit dem irani-
schen Außenminister, Manutschehr Mottaki, die Men-
schenrechtslage in Iran sehr deutlich angesprochen und
dabei insbesondere auch auf die Einhaltung der Minder-
heitenrechte gedrängt.
Zu Frage 92:
Die Bahai werden seit Entstehung der Religion als
politische Gruppierung und als Sektierer betrachtet und
verfolgt.
Im Gedankengefüge der jetzigen Machthaber zählen
sie damit automatisch zum „inneren Feind“. Die Bahai
sind derzeit aber nur einer von verschiedenen Adressa-
ten, denen durch die iranischen Justiz- und Ermittlungs-
behörden die Beteiligung an der Steuerung der regime-
kritischen Proteste vorgeworfen wird.
Entsprechende Vorwürfe werden auch gegen westli-
che Regierungen, aber auch verschiedene Nichtregie-
rungsorganisationen und Medien erhoben.
2024 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 65
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
(Drucksache 17/756, Fragen 93 und 94):
Welche Reaktionen aus arabischen Staaten sind der Bun-
desregierung dazu bekannt, dass Bundeswehrsoldaten erst-
mals in Israel für einen Auslandseinsatz ausgebildet werden?
Mit welchen Auswirkungen für das Ansehen der Bundes-
republik Deutschland in Afghanistan und im Nahen Osten
rechnet die Bundesregierung, wenn sie deutsche Piloten in
Israel für den Afghanistan-Krieg im Umgang mit der Drohne
Heron 1 trainieren lässt?
Zu Frage 93:
Bisher sind der Bundesregierung keine Reaktionen
arabischer Staaten hierzu bekannt.
Zu Frage 94:
Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine besondere
Verantwortung für die Sicherheit des Staates Israel. Ent-
scheidungen über sicherheitspolitische Kooperation mit
Israel berücksichtigen diese historischen Sonderbezie-
hungen ebenso wie die Lage in der gesamten Region.
Die Kooperation wird in der Region zur Kenntnis ge-
nommen.
Im Übrigen sind der Bundesregierung hierzu bisher
keine Reaktionen aus arabischen Staaten bekannt.
Anlage 66
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/756, Frage 95):
Was ist der Verhandlungsstand hinsichtlich des bilateralen
Abkommens der Bundesrepublik Deutschland und Afghanis-
tans über die Regeln für die Übergabe von Personen an afgha-
nische Stellen, die von deutschen Sicherheitskräften in
Gewahrsam genommen werden, über das seit März 2007 ver-
handelt wird, und würde ein solches Abkommen auch für die
deutschen Polizisten gelten, die in den angekündigten Partne-
ring-Programmen eingesetzt werden?
Die afghanische Regierung sah sich unter Hinweis
auf die afghanische Verfassung nicht in der Lage, ein
entsprechendes völkerrechtliches Abkommen abzu-
schließen oder einen (völkerrechtlich ebenfalls verbind-
lichen) Briefwechsel zu unterzeichnen, in dem die An-
wendung der Todesstrafe ausgeschlossen wird.
Zu Ihrer Frage zur Einbeziehung der in Afghanistan
eingesetzten deutschen Polizei: Der Abkommenstext,
wie ihn die Bundesregierung der afghanischen Regie-
rung vorgeschlagen hat, erfasst nur Personen, die von
den deutschen Streitkräften in Afghanistan in Gewahr-
sam genommen werden. Die in Afghanistan im Rahmen
des bilateralen Polizeiprojektes eingesetzten deutschen
Polizeibeamten nehmen nach Maßgabe des Sitz- und
Statusabkommens Trainings- und Ausbildungsmaßnah-
men wahr und sind mit der Umsetzung von Projekten be-
traut. Sie haben keine exekutiven Befugnisse. Eine
Beteiligung deutscher Polizisten an den Partnering-Pro-
grammen ist nicht vorgesehen. Dasselbe gilt für die
deutsche Beteiligung an der Polizeimission der Europäi-
schen Union in Afghanistan (EUPOL).
Anlage 67
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/756, Frage 96):
Warum hat die Bundesrepublik Deutschland gegen die
Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen
A/RES/64/10 vom 5. Februar 2010 gestimmt, die von einer
großen Mehrheit der Staaten angenommen wurde und die
sowohl Israel als auch die Palästinenser dazu auffordert, in-
nerhalb von drei Monaten unabhängige und glaubwürdige
Untersuchungen bezüglich der Menschenrechts- und Kriegs-
verbrechen einzuleiten, die während der israelischen Mili-
täroffensive vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 von
beiden Seiten begangen worden sind?
Die Abstimmung über die genannte Resolution der
Generalversammlung fand am 5. November 2009
– nicht: 5. Februar 2010 – statt. Die von Ihnen angespro-
chene Resolution hatte Folgeprozess und Bericht der
VN-Untersuchungskommission zum Gaza Konflikt
2008/2009 – den sogenannten Goldstone-Bericht – zum
Gegenstand.
Die Bundesregierung hat sich von Beginn an für eine
angemessene und ausgewogene Behandlung des
Goldstone-Berichts eingesetzt. Vorverurteilungen und
Versuchen der Instrumentalisierung ist sie entgegenge-
treten.
Es liegt im Interesse der Beteiligten, die erhobenen
Vorwürfe im Rahmen eigener Untersuchungen sorgfältig
aufzuarbeiten. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Men-
schenrechtsrat der Vereinten Nationen als Auftraggeber
des Goldstone-Berichts das geeignete Gremium für die
weitere Befassung.
Entsprechend ist die Bundesregierung Weiterverwei-
sen an andere Stellen – zum Beispiel den Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen, den Internationalen Strafge-
richtshof – von Anfang an entgegengetreten.
Der nach schwierigen Verhandlungen in New York
zur Abstimmung vorgelegte Text berücksichtigte weder
diese grundsätzliche Linie der Bundesregierung noch
Kompromissvorschläge und Ergebnisse der zuvor ge-
führten Textverhandlungen.
Daher hat die Bundesregierung am 5. November 2009
gemeinsam mit einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und
den USA die Resolution abgelehnt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010 2025
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 68
Antwort
der Parl. Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/756, Frage 97):
Inwieweit hat sich die Bundesregierung bilateral oder im
Rahmen der EU gegenüber der israelischen und der US-ame-
rikanischen Regierung kritisch zu deren jüngsten Drohungen
mit Militärschlägen gegen den Iran dahin gehend geäußert,
dass diese aufgefordert wurden, einen Beitrag zur Deeskala-
tion zu leisten, oder befürwortet die Bundesregierung einen
vökerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran, wie Hillary Clin-
ton im Zuge ihrer Nahostreise ihn andeutete, als sie sagte:
„Wir heißen jegliches Engagement, das Problem friedlich zu
lösen, willkommen …, aber wir werden uns nicht weiter nur
auf diese Weise engagieren, während sie ihre Bombe bauen“
(www.taz.de)?
Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass
sie sich für eine diplomatische Lösung des Konfliktes, so
wie auch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an-
gestrebt, einsetzt.
Am 26. Januar 2010 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel bei ihrer Pressekonferenz anlässlich des Besu-
ches des israelischen Staatpräsidenten Schimon Peres
diese Haltung der Bundesregierung verdeutlicht:
Deutschland möchte eine diplomatische Lösung
dieses Konfliktes, und deshalb setzen wir als nächs-
ten Schritt auf Sanktionen. Ich hoffe, dass wir vor
allen Dingen dabei erfolgreich sein werden, auch
mit anderen Ländern der Welt, also international,
Gemeinsamkeit zu erzeugen. Das wird innerhalb
der Europäischen Union geschehen, aber das sollte
auch, wo immer möglich, unter Einbeziehung von
Russland und China versucht werden. Ich habe al-
lerdings gesagt: Wenn sich China, Russland oder
andere Länder im Weltsicherheitsrat nicht daran be-
teiligen, dann muss es auch gelingen, innerhalb ei-
ner Gruppe von gleichgesinnten Ländern ein sol-
ches Ergebnis zu erzielen. Aber ich sage noch
einmal: Wir setzen auf eine diplomatische Lösung.
Regierungssprecher Wilhelm hat diesen Standpunkt
am 19. Februar 2010 erneut unterstrichen, als er anläss-
lich der Erkenntnisse aus dem jüngsten Bericht der Inter-
nationalen Atomenergieorganisation, IAEO, sagte:
Der Bericht (…) bestätigt die große Besorgnis, die
die Bundesregierung wegen des iranischen Nukle-
arprogramms sei langer Zeit hegt (…). Es gilt, was
die Bundeskanzlerin und der Bundesaußenminister
wiederholt versichert haben. Unsere Hand bleibt
ausgestreckt.
Die Nachfrage, ob die Bundesregierung auch einen
Militärschlag gegen den Iran unterstützen oder billigen
würde, beantwortete der Regierungssprecher mit „Nein“.
Er wiederholte: „Wir halten nur eine diplomatische Lö-
sung für eine gangbare Lösung.“
Daraus ergibt sich schlüssig, dass die Bundesregie-
rung einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran
nicht befürwortet. Sie sieht im Übrigen in der in der
Frage zitierten Äußerung von Außenministerin Clinton
keine Aufforderung hierzu.
Anlage 69
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/756, Frage 98):
Inwieweit trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregie-
rung zu, dass bei der Ermordung des Hamas-Führers Mahmud
Abdel Rauf al-Mabhuh in Dubai, der von Israel unter anderem
für die Entführung und Ermordung zweier israelischer Solda-
ten verantwortlich gemacht wird, neben mindestens sechs bri-
tischen, drei irischen Pässen sowie einem französischen Pass
auch mindestens ein deutscher Pass – ausgestellt auf den Na-
men Michael B. – benutzt wurde, und plant die Bundesregie-
rung, ähnliche Schritte wie Großbritannien und Irland zu un-
ternehmen, die unter anderem die jeweiligen israelischen
Botschafter zu einem klärenden Gespräch „einluden“?
Die Polizeiermittlungen der Vereinigten Arabischen
Emirate haben ergeben, dass eine männliche Person, die
im Besitz eines im Juni 2009 durch die Stadt Köln aus-
gestellten deutschen Reisepasses war, vermutlich be-
teiligt war. Die Bundesanwaltschaft und die Staatsan-
waltschaft Köln haben dazu eigene Ermittlungen
aufgenommen, die noch andauern.
Wie die Regierungen anderer betroffener EU-Staaten,
hat auch die Bundesregierung umgehend Kontakt mit
der israelischen Seite gesucht. Am 18. Februar 2010
führte der Nahostbeauftragte im Auswärtigen Amt auf
Initiative von Bundesminister Dr. Guido Westerwelle ein
Gespräch mit dem hiesigen israelischen Gesandten.
In diesem Gespräch bat der Nahostbeauftragte zu prü-
fen, ob der israelischen Seite Informationen vorliegen,
die zur Aufklärung der Umstände des Todes von Mahmud
al-Mabhuh in Dubai beitragen können, und gegebenen-
falls um Übermittlung dieser.
Bundesminister Dr. Westerwelle hat den Behörden
der Vereinigten Arabischen Emirate größtmögliche Un-
terstützung der Bundesregierung bei der Aufklärung des
Falls zugesichert.
Am 22. Februar 2010 hat die Hohe Repräsentantin der
EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine
Ashton, im Namen der Europäischen Union eine Erklä-
rung abgegeben, die die Haltung der 27 Mitgliedstaaten
widerspiegelt.
Anlage 70
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/756, Frage 99):
Welche im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe
vertretenen Nichtregierungsorganisationen haben Anträge auf
Haushaltsmittel für ihre Erdbebenhilfe in Haiti gestellt, die
nicht bedient wurden, und mit welcher Begründung?
2026 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Kein Projektantrag einer humanitären Nichtregie-
rungsorganisation, der dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung im Zusammenhang mit der Bereitstel-
lung humanitärer Hilfe durch die Bundesregierung nach
dem Erdbeben in Haiti vorgelegt wurde, ist abschlägig
beschieden worden.
23. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65
Anlage 66
Anlage 67
Anlage 68
Anlage 69
Anlage 70