Protokoll:
16231

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 231

  • date_rangeDatum: 3. Juli 2009

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 18:03 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/231 Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterzie- hungsbekämpfungsgesetz) (Drucksachen 16/13106, 16/13666) . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 66: a) – Zweite und dritte Beratung des von 26097 B 26097 D 26100 A 26101 D 26103 C 26105 B 26106 D 26108 D 26124 A 26125 A 26126 C 26127 A 26128 A 26129 B 26129 D 26130 B Deutscher B Stenografisch 231. Sitz Berlin, Freitag, de I n h a l Ablauf der Fragestunde . . . . . . . . . . . . . . . . . Weitere Plenarsitzungen in der 16. Legislatur- periode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung des Parlamentspräsidenten der Republik Finnland, Herrn Sauli Niinistö . . . . Tagesordnungspunkt 64: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterzie- hung (Steuerhinterziehungsbekämp- fungsgesetz) (Drucksachen 16/12852, 16/13666) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der T G P t A ( G D P D J S 26097 A 26097 B 26111 A 26097 B Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 26109 B 26114 B undestag er Bericht ung n 3. Juli 2009 t : agesordnungspunkt 65: roße Anfrage der Abgeordneten Gisela iltz, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: chtung der Grundrechte Drucksachen 16/7271, 16/10469) . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26113 A 26113 A 26115 A 26117 B 26119 B 26120 D 26122 C den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 Finanzmarktstabilisierung (Drucksachen 16/13156, 16/13590, 16/13591) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortent- wicklung der Finanzmarktstabilisie- rung (Drucksachen 16/13297, 16/13384, 16/13590, 16/13591) . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Florian Toncar, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbskonformität von Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drucksachen 16/12996, 16/13683) . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Florian Toncar, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Otto Fricke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der parlamentari- schen Kontrolle von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung (Drucksachen 16/12885, 16/13679) . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Thomas Silberhorn, Leo Dautzenberg, Otto Bernhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Krüger, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schadensersatzansprü- che gegen die ehemaligen Vorstandsmit- glieder der Hypo Real Estate Holding AG (Drucksache 16/13619) . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . T Z o J d e z ( D G K D S K W D V D N E T a b c 26133 D 26133 D 26133 D 26134 A 26134 B 26134 C 26136 A 26138 A 26139 D 26141 A 26141 D 26143 A 26144 D 26147 B 26148 B agesordnungspunkt 70: weite und dritte Beratung des von den Abge- rdneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, erzy Montag, weiteren Abgeordneten und er Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes ur Änderung des Bundeswahlgesetzes Drucksachen 16/11885, 16/13658) . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 68: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Alters- rente – Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen (Drucksachen 16/12295, 16/12737) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die gesetz- liche Rentenversicherung zur solidari- schen Erwerbstätigenversicherung aus- bauen (Drucksachen 16/6440, 16/11445) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter 26149 D 26150 A 26152 C 26154 A 26154 D 26155 C 26156 D 26157 D 26158 B 26158 C 26160 B 26161 C 26161 D 26162 A 26164 D 26162 A 26162 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 III und der Fraktion DIE LINKE: Solidar- ausgleich in der Rente für Versicherte mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und geringen Einkommen stärken (Drucksachen 16/7038, 16/10335) . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 67: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2008 (Drucksache 16/13200) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kersten Naumann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Clemens Bollen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 69: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Daten- b c 26162 B 26162 C 26166 B 26168 B 26170 A 26171 B 26171 C 26174 A 26174 B 26174 B 26175 D 26177 A 26179 D 26177 C 26177 C 26181 B 26183 A 26184 C 26185 D 26187 B 26188 C 26189 D 26190 D 26192 A 26193 A schutzaudits und zur Änderung daten- schutzrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 16/12011, 16/13657) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Hans-Michael Goldmann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Daten- schutz-Audit-Verfahren und Daten- schutz-Gütesiegel einheitlich regeln – zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Kai Gehring, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Datenschutzaudit umset- zen – Gütesiegel stärkt Bürgerrechte und schafft Akzeptanz für wirt- schaftliche Innovationen – zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Datenschutz stärken – Bewusstsein schaffen – Datenmissbrauch vorbeugen (Drucksachen 16/9452, 16/1169, 16/1499, 16/10216, 16/13657) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rechte der Beschäf- tigten von Discountern verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Persönlich- keitsrechte abhängig Beschäftigter sichern – Datenschutz am Arbeits- platz stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Nešković, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Daten- schutz für Beschäftigte stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens 26194 A 26194 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Schutz von Arbeitnehmerdaten durch transpa- rente und praxisgerechte Regelun- gen gesetzlich absichern (Drucksachen 16/9101, 16/9311, 16/11376, 16/12670, 16/13364) . . . . . . . . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 71: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschrei- bungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von An- sprüchen von Anlegern aus Falschbera- tung (Drucksachen 16/12814, 16/13672) . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Peter Bleser, Julia Klöckner, Klaus Hofbauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Marianne Schieder, Ortwin Runde, Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherschutz bei Fi- nanzdienstleistungen erweitern und durchsetzen (Drucksache 16/13612) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Gerhard Schick, Kai Gehring, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzumsatzsteuer auf EU-Ebene einfüh- ren (Drucksachen 16/12303, 16/13281) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 73: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Haus- haltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrund- sätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG) (Drucksachen 16/12060, 16/12105, 16/13687) T a b c G H P D P U T a 26195 A 26195 B 26197 B 26198 C 26200 C 26201 C 26202 C 26205 A 26205 A 26205 C 26205 D agesordnungspunkt 74: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 16/13108, 16/13616) . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 16/13109, 16/13617) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Dr. Andreas Scheuer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Heidi Wright, Klaas Hübner, Sören Bartol, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Punkte-Systematik des Verkehrszen- tralregisters in Flensburg einfacher und verständlicher gestalten (Drucksachen 16/12993, 16/13407) . . . . . ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . eidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 75: ) – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 1. Ok- tober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Ver- tiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (Drucksachen 16/13123, 16/13185, 16/13659) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regie- rung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Verei- nigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Ver- 26206 A 26206 B 26206 B 26206 C 26208 A 26210 A 26211 A 26211 D 26212 D 26215 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 V hinderung und Bekämpfung schwer- wiegender Kriminalität (Drucksachen 16/13124, 16/13186, 16/13659) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Abkom- men zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Ver- tiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität neu verhandeln – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein uferloser Datenaustausch mit den USA (Drucksachen 16/9094, 16/9360, 16/13659) Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Uwe Benneter, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Lale Akgün, Gregor Amann, Dr. h. c. Gerd Andres, Volker Blumentritt, Ingrid Arndt- Brauer, Sabine Bätzing, Doris Barnett, Sören Bartol, Dirk Becker, Ute Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Gerd Bollmann, Dr. Gerhard Botz, Dr. Michael Bürsch, Ulla Burchardt, Christian Carstensen, Karl Diller, Dr. Carl- Christian Dressel, Elvira Drobinski-Weiß, Detlef Dzembritzki, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Hans Eichel, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Dagmar Freitag, Peter Friedrich, Martin Gerster, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Dieter Grasedieck, Monika Griefahn, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Wolfgang Grotthaus, Bettina Hagedorn, Klaus Hagemann, Michael Hartmann (Wackernheim), Dr. Reinhold Hemker, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Gustav Herzog, Petra Heß, Gabriele Hiller-Ohm, Dr. Eva Högl, Frank Hofmann (Volkach), Christel Humme, Johannes Jung (Karlsruhe), Josip Juratovic, Karin Kortmann, Dr. Hans-Ulrich Krüger, J C G K ( J R D H ( S D A l E S E B ( A E A s ( D D A E D c l d n A E D H N T u D m A t g A E ü l d o 26215 A 26215 B 26216 C 26217 A ürgen Kucharczyk, Helga Kühn-Mengel, hristian Lange (Backnang), Waltraud Lehn, abriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, atja Mast, Markus Meckel, Petra Merkel Berlin), Dr. Erika Ober, Johannes Pflug, oachim Poß, Mechthild Rawert, Steffen eiche (Cottbus), Gerold Reichenbach, r. Carola Reimann, Christel Riemann- anewinckel, Ortwin Runde, Swen Schulz Spandau), Ewald Schurer, Dr. Margrit pielmann, Rolf Stöckel, Jörn Thießen, r. h. c. Wolfgang Thierse, Rüdiger Veit, ndreas Weigel, Gert Weisskirchen (Wies- och), Lydia Westrich, Andrea Wicklein, ngelbert Wistuba und Hedi Wegener (alle PD) zur namentlichen Abstimmung über den ntwurf eines … Gesetzes zur Änderung des undeswahlgesetzes Tagesordnungspunkt 70) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärungen nach § 31 GO zur namentlichen bstimmung über den Entwurf eines … Ge- etzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Tagesordnungspunkt 70) r. Norbert Lammert (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) zur namentli- hen Abstimmung über die Beschlussempfeh- ung zu dem Antrag: Altersrente – Erhöhung er Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zurück- ehmen (Tagesordnungspunkt 68 a) . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Winfried ermann, Bärbel Höhn, Ute Koczy, Winfried achtwei, Claudia Roth (Augsburg), Jürgen rittin, Dr. Anton Hofreiter, Markus Kurth nd Sylvia Kotting-Uhl (alle BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur namentlichen Abstim- ung über die Beschlussempfehlung zu dem ntrag: Altersrente – Erhöhung der Regelal- ersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen (Ta- esordnungspunkt 68 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Rege- ung des Datenschutzaudits und zur Änderung atenschutzrechtlicher Vorschriften (Tages- rdnungspunkt 69 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26217 C 26218 A 26218 B 26218 C 26219 A 26219 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Axel Berg,Ulrich Kelber und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Daten- schutzaudits und zur Änderung datenschutz- rechtlicher Vorschriften (Tagesordnungs- punkt 69 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig, Marie-Luise Dött, Dr. Michael Fuchs, Jürgen Klimke, Dr. Rolf Koschorrek und Klaus-Peter Willsch (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 69 a) . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Albert Rupprecht (Wei- den) (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschrei- bungen aus Gesamtemissionen und zur ver- besserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (Tagesord- nungspunkt 71 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldver- schreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschbera- tung – Antrag: Verbraucherschutz bei Finanz- dienstleistungen erweitern und durchset- zen (Tagesordnungspunkt 71 a und b) . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . D K M M S N U A A Z d F ( A F F D D A Z E d g ( J B O R A A Z 26219 D 26220 D 26220 D 26222 A 26222 B 26222 C 26223 A 26223 C 26224 D 26225 A 26225 A r. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . arianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: inanzumsatzsteuer auf EU-Ebene einführen Tagesordnungspunkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung es Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushalts- rundsätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG) Tagesordnungspunkt 73) . . . . . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . ernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 1. Oktober 2008 zwi- schen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit 26226 B 26226 D 26227 B 26228 B 26229 C 26230 D 26231 C 26232 A 26233 A 26233 A 26234 A 26234 D 26235 A 26235 C 26236 D 26236 D 26239 B 26240 B 26241 C 26242 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 VII bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität – Entwurf eines Gesetzes zur Umset- zung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusam- menarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Krimi- nalität Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Abkommen zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertie- fung der Zusammenarbeit bei der Ver- erung und Bekämpfung schwerwie- der Kriminalität neu verhandeln n uferloser Datenaustausch mit den A ungspunkt 75 und b) . . . . . . . . . . inninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . unkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . z (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ieland (BÜNDNIS 90/ ÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . itteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26243 A 26243 B 26244 C 26245 D 26247 A 26248 B 26248 D hind gen – Kei US (Tagesordn Clemens B Wolfgang G Gisela Pilt Jan Korte Wolfgang W DIE GR Anlage 14 Amtliche M Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26097 (A) ) (B) ) 231. Sitz Berlin, Freitag, de Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26217 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung spätestens * fassungsgemäße Regelung entzogen, weil sie darauf hofft, mithilfe von Überhangmandaten eine Mehrheit zu- sammen mit der FDP zu erreichen. Diese Verweige- rungshaltung ist nicht damit zu entschuldigen, dass das Zapf, Uta SPD 03.07.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt A t v w S g f Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing, Sabine SPD 03.07.2009 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.07.2009 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 03.07.2009 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 03.07.2009 Faße, Annette SPD 03.07.2009 Gabriel, Sigmar SPD 03.07.2009 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 03.07.2009 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 03.07.2009 Gradistanac, Renate SPD 03.07.2009 Höger, Inge DIE LINKE 03.07.2009 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 03.07.2009 Kretschmer, Michael CDU/CSU 03.07.2009 Dr. Küster, Uwe SPD 03.07.2009 Lenke, Ina FDP 03.07.2009 Link (Heilbronn), Michael FDP 03.07.2009 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 03.07.2009 Lips, Patricia CDU/CSU 03.07.2009 Meierhofer, Horst FDP 03.07.2009 Merten, Ulrike SPD 03.07.2009 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 03.07.2009 Raidel, Hans CDU/CSU 03.07.2009* Roth (Heringen), Michael SPD 03.07.2009 Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 03.07.2009 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 03.07.2009 Schwanitz, Rolf SPD 03.07.2009 Teuchner, Jella SPD 03.07.2009 Ulrich, Alexander DIE LINKE 03.07.2009 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Erklärung nach § 31 GO Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Uwe Benneter, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Lale Akgün, Gregor Amann, Dr. h. c. Gerd Andres, Volker Blumentritt, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing, Doris Barnett, Sören Bartol, Dirk Becker, Ute Berg, Lothar Binding (Heidel- berg), Gerd Bollmann, Dr. Gerhard Botz, Dr. Michael Bürsch, Ulla Burchardt, Christian Carstensen, Karl Diller, Dr. Carl-Christian Dressel, Elvira Drobinski-Weiß, Detlef Dzembritzki, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Hans Eichel, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Dagmar Freitag, Peter Friedrich, Martin Gerster, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Dieter Grasedieck, Monika Griefahn, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Wolfgang Grotthaus, Bettina Hagedorn, Klaus Hagemann, Michael Hartmann (Wackernheim), Dr. Reinhold Hemker, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Gustav Herzog, Petra Heß, Gabriele Hiller-Ohm, Dr. Eva Högl, Frank Hofmann (Volkach), Christel Humme, Johannes Jung (Karlsruhe), Josip Juratovic, Karin Kortmann, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Jürgen Kucharczyk, Helga Kühn- Mengel, Christian Lange (Backnang), Waltraud Lehn, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Markus Meckel, Petra Merkel (Ber- lin), Dr. Erika Ober, Johannes Pflug, Joachim Poß, Mechthild Rawert, Steffen Reiche (Cott- bus), Gerold Reichenbach, Dr. Carola Reimann, Christel Riemann-Hanewinckel, Ortwin Runde, Swen Schulz (Spandau), Ewald Schurer, Dr. Margrit Spielmann, Rolf Stöckel, Jörn Thießen, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Rüdiger Veit, Andreas Weigel, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Lydia Westrich, Andrea Wicklein, Engelbert Wistuba und Hedi Wegener (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahl- gesetzes (Tagesordnungspunkt 70) Die Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. Sep- ember 2009 wird auf der Grundlage eines in der Sache erfassungswidrigen Wahlrechts stattfinden. Die Verant- ortung dafür trägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. ie hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungs- erichts vom 3. Juli 2008 – 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 – ortlaufend jedem konstruktiven Gespräch über eine ver- 26218 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) zum 30. Juni 2011 gefordert hat. Die Verfassungswidrig- keit des sogenannten negativen Stimmgewichts gibt keine Veranlassung, andere Wahlsysteme wie das Mehr- heitswahlrecht oder das sogenannte Grabensystem zu erwägen; denn solche Vorstellungen haben von vornhe- rein keine Aussicht auf Verwirklichung. Es ist lediglich erforderlich, aber auch ausreichend, die Verfassungs- widrigkeit des geltenden Wahlrechts mit dem geringst- möglichen Eingriff zu beseitigen. Das hätte rechtzeitig mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen können, und zwar auch noch zum jetzigen Zeitpunkt; denn das Verfahren der Kandidatenaufstellung würde durch die vorgesehenen Änderungen des Bundeswahlgesetzes nicht berührt. Nur durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005, den wir selbst- verständlich einhalten, sehen wir uns daran gehindert, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bun- deswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 70) Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Es gibt gute Gründe, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Korrektur des Bundeswahlgesetzes nicht erst in der nächsten Legislaturperiode, sondern bereits zur nächsten Bundestagswahl vorzunehmen. Dies wäre bei gutem Willen aller Beteiligten auch möglich gewesen, wenn das Interesse an einer Neurege- lung nicht erst wenige Monate vor dem Wahltermin mit Blick auf Umfragen und mögliche Mandatsverteilung und bei weitgehend abgeschlossenem Verfahren zur Aufstellung der Kandidaten in Wahlkreisen wie auf den Landeslisten der Parteien deutlich geworden wäre. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen greift den Regelungsbedarf auf, ohne ihn allerdings überzeugend lösen zu können. Deshalb werde ich mich der Stimme enthalten. Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Die Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009 wird auf der Grundlage eines in der Sache verfassungs- widrigen Wahlrechts stattfinden. Die Verantwortung da- für trägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion! Sie hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 – 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 – fortlaufend je- dem konstruktiven Gespräch über eine verfassungsge- mäße Regelung entzogen, weil sie darauf hofft, mithilfe von Überhangmandaten eine Mehrheit zusammen mit der FDP zu erreichen. Diese Verweigerungshaltung ist nicht damit zu entschuldigen, dass das Bundesverfas- sungsgericht eine Neuregelung spätestens zum 30. Juni 2 n s o s s a g g g a d Ä v w d m a A I l s s j g H w r R r 6 i L s e g r k z W l F d a b (C (D 011 gefordert hat. Die Verfassungswidrigkeit des soge- annten negativen Stimmgewichts gibt keine Veranlas- ung, andere Wahlsysteme wie das Mehrheitswahlrecht der das sogenannte Grabensystem zu erwägen, denn olche Vorstellungen haben von vornherein keine Aus- icht auf Verwirklichung. Es ist lediglich erforderlich, ber auch ausreichend, die Verfassungswidrigkeit des eltenden Wahlrechts mit dem geringstmöglichen Ein- riff zu beseitigen. Das hätte rechtzeitig mit dem vorlie- enden Gesetzentwurf geschehen können, und zwar uch noch zum jetzigen Zeitpunkt, denn das Verfahren er Kandidatenaufstellung wird durch die vorgesehenen nderungen des Bundeswahlgesetzes nicht berührt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD om 11. November 2005 wird von der CDU/CSU für ahltaktische Manöver missbraucht. Ich werde deshalb em vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen und fühle ich dem Auftrag unserer Verfassung mehr gebunden ls parteipolitischen Manövern der CDU/CSU. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Antrag: Altersrente – Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zu- rücknehmen (Tagesordnungspunkt 68 a) Den Antrag der Linken kann ich nicht unterstützen. ch verweise allerdings darauf, dass wir uns in Deutsch- and dringend Gedanken zu der Struktur unserer Renten- ysteme machen müssen. Deutschland hat im europäi- chen Vergleich die ältesten Berufseinsteiger und die üngsten Rentner. Wir weisen im internationalen Ver- leich die längsten Ausbildungszeiten auf. Ein deutscher ochschulabsolvent startet erst mit 29 Jahren im Beruf, ährend sein französischer oder britischer Kollege be- eits mit Mitte Zwanzig einsteigt. Das durchschnittliche enteneintrittsalter in Deutschland liegt bei etwa 60 Jah- en bei einem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 5 Jahren. Die bloße Anhebung des Renteneintrittsalters st also nicht zielführend. Wir sollten statt des Lebensalters ausschließlich die ebensarbeitszeit berücksichtigen. Es ist ein Unter- chied, ob jemand mit 15 auf dem Bau oder mit 28 in inem Büro angefangen hat. Gerade körperlich anstren- ende Berufe werden in der Regel bereits in jungen Jah- en angetreten. Ich halte es für geradezu unanständig, örperlich hart arbeitende Menschen bis ins hohe Alter u ihrer anstrengenden Arbeit zu zwingen und ihnen den eg in die frühere Rente nur durch ärztliche Feststel- ung ihrer Arbeitsunfähigkeit zu eröffnen. Hier ist mehr lexibilität gefragt, die, so zynisch das klingt, angesichts er niedrigeren Lebenserwartung und zudem wegen der bnehmenden Zahl derer, die sehr jung zu arbeiten egonnen haben, finanzierbar ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26219 (A) ) (B) ) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augs- burg), Jürgen Trittin, Dr. Anton Hofreiter, Markus Kurth und Sylvia Kotting-Uhl (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Altersrente – Erhöhung der Regel- altersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen (Ta- gesordnungspunkt 68 a) Die Lebensrealität älterer Menschen, aber auch die Realitäten des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren haben sich stark gewandelt und werden dies auch weiter tun. Viele Menschen können und wollen auch im Alter tätig sein. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Lebenserwartung der Menschen gestiegen ist und dies auch weiter tun wird. Das ist ein gutes Zeichen, was die Lebensqualität in unserer Gesellschaft betrifft, führt aber auch dazu, dass die durchschnittliche Rentenbezugs- dauer immer weiter steigt. Entscheidend ist, die gesetzli- che Rente so zu gestalten, dass sich die Älterwerdenden darauf verlassen können und die Jungen nicht überfor- dert werden. Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze kann dazu einen Beitrag leisten. Eine längere Lebensarbeitszeit ist aber nur dann zu vertreten ist, wenn es für die älteren Menschen auch die Chance gibt, erwerbstätig zu sein. In den Betrieben muss sich die Kultur der Altersarbeit noch entscheidend verändern. Derzeit herrscht auf dem deutschen Arbeits- markt noch immer der Jugendwahn. Jedes zweite Unter- nehmen beschäftigt keine über Fünfzigährigen. Berufliche Weiterbildung, altersgerechte Arbeitsplätze und Gesund- heitsförderung sind das Gebot der Stunde, werden aber in den wenigsten Unternehmen umgesetzt. Das muss sich dringend ändern. Darüber hinaus benötigen wir flexible Übergangs- möglichkeiten in den Ruhestand. Es macht einen Unter- schied, ob jemand lange Zeit auf dem Bau oder an der Universität gearbeitet hat. Dieser Unterschied muss berücksichtiget werden. Der Bezug von Teilrente sollte bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Das macht es für ältere Beschäftigte leichter, bis zur Regelalters- grenze weniger Stunden zu arbeiten und mit der verblei- benden Arbeitszeit weiterhin Rentenanwartschaften auf- zubauen. Außerdem darf die Rente mit 67 keinesfalls eine bloße Rentensenkung durch die Hintertür sein. Bei denjenigen, die nicht bis zu der – ab 2012 schrittweise steigenden – Regelaltersgrenze arbeiten können, ist dies aber der Fall. Deswegen wollen wir die Altersgrenze für eine ab- schlagsfreie Erwerbsminderungsrente auf 63 Jahre sen- ken. Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze muss mit einem besseren Schutz vor Armut einhergehen. Deswegen plä- dieren wir für die Einführung einer Garantierente, die d G g l u o n s g n 2 6 a n s d A G z s z w w r V u f d t s u i S m t v m f n f u w h z e A (C (D ie Rente auf ein Mindestniveau aufstockt, welches den rundbedarf für alle sichert. Die Bürgerinnen und Bür- er müssen sich darauf verlassen können, dass sie als angjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicher- ng auch als Geringverdienende, Teilzeiterwerbstätige der mit unterbrochenen Erwerbsbiografien im Alter icht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ein werden. Die Bedingungen, die wir für eine Erhöhung der Re- elaltersgrenze stellen, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch icht erfüllt. Allerdings beginnt die Erhöhung erst ab 012, und erst ab 2029 gilt die Regelaltersgrenze von 7 Jahren. Es bleibt noch etwas Zeit, um die Weichen nders zu stellen. Darin liegt die Herausforderung der ächsten Jahre. Eine simple Zurücknahme der beschlos- enen Regelung lehne ich ab und stimme deshalb gegen en Antrag der Linken. nlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschrif- ten (Tagesordnungspunkt 69 a) Gitta Connemann (CDU/CSU): Dem vorliegenden esetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und ur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften timme ich nicht zu. Denn der vorliegende Kompromiss ur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, BDSG, eist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare und teil- eise widersprüchliche Regelungen auf. Ein sachge- echter Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und erbrauchern einerseits sowie zwischen Arbeitnehmern nd Arbeitgebern andererseits wird damit nach meiner esten Überzeugung nicht erreicht. Im Gegenteil. Es rohen große Rechtsunsicherheit für die Werbe- reibenden sowie neue praxisuntaugliche und teils wider- innige bürokratische Hürden, die insbesondere kleine nd mittlere Unternehmen überfordern werden. Gerade n der derzeitigen tiefen Rezession ist das ein falsches ignal. Deshalb kann ich diesen Gesetzentwurf nicht ittragen. Ausschlaggebend für meine ablehnende Hal- ung sind insbesondere folgende Punkte: Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung on Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbe- aßnahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade ür Mittelständler alternativlos. Die nun vorgesehenen euen Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung ür Werbezwecke sind jedoch teilweise ungenau, oftmals nverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit ird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versand- andel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver- ichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig rschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren rbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unterneh- 26220 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) men ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins be- nachbarte Ausland getrieben. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in Unternehmen belasten den Betriebsfrieden in Klein- unternehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon heute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauf- tragter einen besonderen Abberufungsschutz. Eine or- dentliche Kündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausge- schlossen. Dieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutzbeauftragter seiner Aufgabe auch ungehin- dert nachkommen kann. Mit der Neuregelung soll die or- dentliche Kündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grundsätzlich ausgeschlossen werden, selbst wenn keinerlei Bezug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Daten- schutzbeauftragte soll zukünftig denselben Schutzstatus wie ein Betriebsratsmitglied haben. Diese Angleichung ist jedoch nicht gerechtfertigt, da er nicht die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Regelungen aus dem BDSG unter- stützt. Ein Sonderkündigungsschutz ist deshalb nicht nur nicht erforderlich, sondern würde zu einer unberech- tigten Besserstellung eines Datenschutzbeauftragten ge- genüber weiten Teilen der Belegschaft führen. Da bereits in Betrieben mit mehr als neun mit Personendatenverar- beitung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte bestellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen beispielsweise des Handwerks quasi durch die Hintertür der Betriebsfrieden gefährdet wird. Weitere Kosten werden diesen Betrieben dadurch ent- stehen, dass Arbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten zukünftig ermöglichen müssen, an Schulungs- und Bil- dungsveranstaltungen teilzunehmen und die Kosten hier- für zu übernehmen haben. Es wird also ohne nachvoll- ziehbaren Grund ein pauschaler Fortbildungsanspruch begründet. Es ist sicherlich erforderlich, dass ein Daten- schutzbeauftragter sich schulen und fortbilden lässt. Dies sollte sich aber nach dem Umfang der Datenbear- beitung und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten richten. Ein pauschaler Fortbildungsanspruch er- öffnet Missbrauchsmöglichkeiten und belastet gerade Mittelständler mit unnötigen Kosten sowie zusätzlicher Bürokratie. Am 16. Februar 2009 wurde im Rahmen eines Spit- zentreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbart, eine Grundsatzregelung in das BDSG aufzunehmen und eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beteiligung der Tarifparteien den Handlungsbedarf im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes prüft und die Arbeiten zu ei- nem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten Le- gislaturperiode fortführen soll. Das Bundeskabinett be- schloss dementsprechend am 18. Februar 2009 die Verankerung einer Grundsatzregelung im BDSG, die das geltende Recht nicht verändert, sondern vielmehr klar- stellt, dass dieses auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Bei dem jetzt vorliegenden § 32 BDSG geht es aber nicht mehr allein um eine Klarstellung. Vielmehr sieht diese Regelung eine erhebliche Änderung des geltenden Ar- beitsschutzrechts im Arbeitsverhältnis vor. Damit wird eine Lex specialis geschaffen. Als Folge drohen in der betrieblichen Praxis widersinnige neue Bürokratie und e n w d f l u d N j l v d S u m g M k Ä g t i m n t z R te k n K d s d z e d B m V p B u s u m m V W w k G f (C (D rhebliche Rechtsunsicherheit. Korruptions- und Krimi- alitätsbekämpfung sowie Compliance in Unternehmen erden unverhältnismäßig erschwert. Arbeitgeber wer- en in ihren Möglichkeiten zur Abwehr von ungerecht- ertigten Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehand- ungsgesetz, AGG, deutlich beschnitten. Selbst bewährte nd unstrittige Praktiken bei Bewerbungsverfahren, wie ie Einrichtung eines internen Bewerberpools oder die utzung von allgemein zugänglichen Daten auf Internet- obbörsen, sind künftig nicht mehr ohne Weiteres mög- ich. Das ist weder im Interesse von Arbeitgebern noch on ihren Beschäftigen und potenziellen Bewerbern. Ich bedauere, dass es in den Verhandlungen zwischen en Koalitionsfraktionen wegen des Widerstandes der PD nicht möglich war, zu vernünftigen, ausgewogenen nd praxistauglichen Lösungen mit Augenmaß zu kom- en. Es bedarf einer grundlegenden und sachgerechten, leichsam wirtschafts- und verbraucherfreundlichen odernisierung des Datenschutzrechtes anstelle vieler leiner, offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter nderungen, die niemandem wirklich helfen. Im Übri- en waren alle Datenskandale jüngerer Zeit in Großun- ernehmen bereits nach geltender Rechtslage illegal. Es st zu befürchten, dass durch diese Novelle in der Praxis assive Probleme auftreten werden, die derzeit noch icht absehbar sind. Gerade für kleine und mittlere Un- ernehmen sind die Neuregelungen aus meiner Sicht un- umutbar. Leo Dautzenberg (CDU): Dem Gesetzentwurf zur egelung des Datenschutzaudits und zur Regelung da- nschutzrechtlicher Vorschriften – Drucksache 16/12011 – ann ich bei der Beratung in zweiter und dritter Lesung icht zustimmen. Die vorgesehenen Regelungen zur Ausweitung des ündigungsschutzes des Datenschutzbeauftragten und ie Verpflichtung der betroffenen Betriebe, dem Daten- chutzbeauftragten die Teilnahme an Fort- und Weiterbil- ungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten u übernehmen, stellen für die betroffenen Unternehmen ine unzumutbare Belastung dar. Dies gilt insbesondere, a die Unternehmen bereits jetzt verpflichtet sind, einen eauftragten für den Datenschutz zu ernennen, wenn ehr als neun Personen ständig mit der automatisierten erarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Der vorliegende Kom- romiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, DSG, weist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare nd teilweise widersprüchliche Regelungen auf. Ein achgerechter Interessenausgleich zwischen Wirtschaft nd Verbrauchern einerseits sowie zwischen Arbeitneh- ern und Arbeitgebern andererseits wird damit nach einer festen Überzeugung nicht erreicht. Im Gegenteil. ielmehr drohen große Rechtsunsicherheit für die erbetreibenden sowie neue praxisuntaugliche und teils idersinnige bürokratische Hürden, die insbesondere leine und mittlere Unternehmen überfordern werden. erade in der derzeitigen tiefen Rezession ist das ein alsches Signal. Deshalb kann ich diesen Gesetzentwurf Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26221 (A) ) (B) ) nicht mittragen. Ausschlaggebend für meine ablehnende Haltung sind insbesondere folgende Punkte: Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung von Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbe- maßnahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade für Mittelständler alternativlos. Die nun vorgesehenen neuen Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung für Werbezwecke sind jedoch teilweise ungenau, oftmals unverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit wird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versand- handel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver- zichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig erschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren Arbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unterneh- men ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins benachbarte Ausland getrieben. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in Unternehmen belasten den Betriebsfrieden in Klein- unternehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon heute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauf- tragter einen besonderen Abberufungsschutz. Eine or- dentliche Kündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausge- schlossen. Dieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutzbeauftragter seiner Aufgabe auch ungehin- dert nachkommen kann. Mit der Neuregelung soll die or- dentliche Kündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grundsätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Bezug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Daten- schutzbeauftragte soll zukünftig denselben Schutzstatus wie ein Betriebsratsmitglied haben. Diese Angleichung ist jedoch nicht gerechtfertigt, da er nicht die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Regelungen aus dem BDSG unter- stützt. Ein Sonderkündigungsschutz ist deshalb nicht nur nicht erforderlich, sondern würde zu einer unberechtig- ten Besserstellung eines Datenschutzbeauftragten gegen- über weiten Teilen der Belegschaft führen. Da bereits in Betrieben mit mehr als neun mit Personendatenverarbei- tung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte bestellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen, beispielsweise des Handwerks, quasi durch die Hintertür eine Betriebsratsmentalität Einzug hält und der Betriebsfrieden gefährdet wird. Weitere Kosten entstehen diesen Betrieben dadurch, dass Arbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten ermög- lichen müssen, an Schulungs- und Bildungsveranstaltun- gen teilzunehmen, und die Kosten hierfür zu überneh- men haben. Künftig wird ohne nachvollziehbaren Grund ein pauschaler Fortbildungsanspruch begründet. Es ist sicherlich erforderlich, dass ein Datenschutzbeauftrag- ter sich schulen und fortbilden lässt. Dies sollte sich aber nach dem Umfang der Datenbearbeitung und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten richten. Ein pauschaler Fortbildungsanspruch eröffnet Missbrauchs- möglichkeiten und belastet gerade Mittelständler mit un- nötigen Kosten sowie zusätzlicher Bürokratie. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften von Unternehmen müssen selbstverständlich geahndet werden. Es ist seit vielen Jahren bewährte Praxis, dass d B l B u m A n d a f b z e e d A e L b V g s d m R A w d e n w d f l u d N j l v k u s l d S u m g M k Ä g t i m (C (D ie zuständigen Aufsichtsbehörden in diesen Fällen die eseitigung solcher Missstände anordnen. Künftig sol- en die Aufsichtsbehörden allerdings darüber hinaus die efugnis erhalten, auch detailliert vorzuschreiben, wie nd in welcher Form solche Missstände vom Unterneh- er abzustellen sind. Die vorgesehenen behördlichen nordnungs- und Untersagungsbefugnisse stellen eine eue Qualität des Hineinregierens in die Unternehmen ar. Sie sind ordnungspolitisch verfehlt und in der Sache ufgrund der Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegrif- en und Abwägungstatbeständen im Datenschutzrecht edenklich. Am 16. Februar 2009 wurde im Rahmen eines Spit- entreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbart, ine Grundsatzregelung in das BDSG aufzunehmen und ine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beteiligung er Tarifparteien den Handlungsbedarf im Bereich des rbeitnehmerdatenschutzes prüft und die Arbeiten zu inem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten egislaturperiode fortführen soll. Das Bundeskabinett eschloss dementsprechend am 18. Februar 2009 die erankerung einer Grundsatzregelung im BDSG, die das eltende Recht nicht verändert, sondern vielmehr klar- tellt, dass dieses auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Bei em jetzt vorliegenden § 32 BDSG geht es aber nicht ehr allein um eine Klarstellung. Vielmehr sieht diese egelung eine erhebliche Änderung des geltenden rbeitsschutzrechts im Arbeitsverhältnis vor. Damit ird eine Lex specialis geschaffen. Als Folge drohen in er betrieblichen Praxis widersinnige neue Bürokratie und rhebliche Rechtsunsicherheit. Korruptions- und Krimi- alitätsbekämpfung sowie Compliance in Unternehmen erden unverhältnismäßig erschwert. Arbeitgeber wer- en in ihren Möglichkeiten zur Abwehr von ungerecht- ertigten Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehand- ungsgesetz, AGG, deutlich beschnitten. Selbst bewährte nd unstrittige Praktiken bei Bewerbungsverfahren, wie ie Einrichtung eines internen Bewerberpools oder die utzung von allgemein zugänglichen Daten auf Internet- obbörsen, sind künftig nicht mehr ohne Weiteres mög- ich. Das ist weder im Interesse von Arbeitgebern noch on ihren Beschäftigen und potenziellen Bewerbern. Zudem ist zu befürchten, dass die für zum Beispiel leine und mittlere Zeitungs- und Zeitschriftenverlage nverzichtbare Leserwerbung mit dieser neuen Daten- chutznovelle nicht mehr in ausreichendem Maße mög- ich sein wird. Ich bedauere, dass es in den Verhandlungen zwischen en Koalitionsfraktionen aufgrund des Widerstandes der PD nicht möglich war, zu vernünftigen, ausgewogenen nd praxistauglichen Lösungen mit Augenmaß zu kom- en. Es bedarf einer grundlegenden und sachgerechten, leichsam wirtschafts- und verbraucherfreundlichen odernisierung des Datenschutzrechtes anstelle vieler leiner, offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter nderungen, die niemandem wirklich helfen. Im Übri- en waren alle Datenskandale jüngerer Zeit in Großun- ernehmen bereits nach geltender Rechtslage illegal. Es st zu befürchten, dass durch diese Novelle in der Praxis assive Probleme auftreten werden, die derzeit noch 26222 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) nicht absehbar sind. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind die Neuregelungen unzumutbar. Datenschutz ist zu wichtig für kurzfristige Wahlkampf- taktik und faule Kompromisse. Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Der vorliegende Kompromiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgeset- zes weist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare und teilweise widersprüchliche Regelungen auf. Der erhoffte Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Verbrau- chern einerseits sowie zwischen Arbeitnehmern und Ar- beitgebern andererseits wird nicht erreicht. Stattdessen drohen große Rechtsunsicherheit für die Werbetreiben- den sowie neue praxisuntaugliche und bürokratische Hürden, die insbesondere kleine und mittlere Unterneh- men überfordern werden. Gerade in der derzeitigen tie- fen Rezession ist das ein falsches Signal. Folgende Punkte halte ich für besonders kritisch: Erstens. Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung von Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbemaßnahmen sind im modernen Wirtschaftsleben gerade für Mittelständler alternativlos. Die nun vorgese- henen neuen Regelungen zur Datennutzung und -über- mittlung für Werbezwecke sind jedoch teilweise unge- nau, oftmals unverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit wird ganzen Branchen im Direkt- marketing, Versandhandel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unverzichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig erschwert. Mittelständische Exis- tenzen sowie deren Arbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unternehmen ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins benachbarte Ausland getrieben. Zweitens. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Daten- sicherheit in Unternehmen belasten den Betriebsfrieden in Kleinunternehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon heute genießt ein betrieblicher Daten- schutzbeauftragter einen besonderen Abberufungs- schutz. Eine ordentliche Kündigung wegen dieser Tätig- keit ist ausgeschlossen. Dieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutzbeauftragter seiner Aufgabe auch ungehindert nachkommen kann. Mit der Neuregelung soll die ordentliche Kündigung eines Datenschutzbeauf- tragten jetzt grundsätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Bezug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Datenschutzbeauftragte soll zukünftig denselben Schutz- status wie ein Betriebsratsmitglied haben. Da bereits in Betrieben mit mehr als neun mit Personendatenver- arbeitung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte bestellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen beispielsweise des Handwerks quasi durch die Hintertür ein betriebsratsähnlicher Posten ein- geführt wird, dem Schulungen, Sonderurlaub und Kündigungsschutz zustehen. Wir belasten unsere Mittel- ständler mit unnötigen Kosten sowie zusätzlicher Büro- kratie. Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Dem Ge- setzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur R s u K z t r V u Ü A n M w d z e b o b U t h e K D a m K s z d r t g u m D z w s f A n m D b m s n (C (D egelung datenschutzrechtlicher Vorschriften – Druck- ache 16/12011 – kann ich bei der Beratung in zweiter nd dritter Lesung nicht zustimmen. Lena Strothmann (CDU/CSU): Der vorliegende ompromiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgeset- es weist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare und eilweise widersprüchliche Regelungen auf. Ein sachge- echter Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und erbrauchern einerseits sowie zwischen Arbeitnehmern nd Arbeitgebern andererseits wird nach meiner festen berzeugung nicht erreicht. Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung von dressdaten und zielgruppenspezifischen Werbemaß- ahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade für ittelständler alternativlos. Mit den neuen Regelungen ird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versandhan- el oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver- ichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig rschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren Ar- eitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unternehmen hne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins benach- arte Ausland getrieben. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in nternehmen belasten den Betriebsfrieden in Kleinun- ernehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon eute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter inen besonderen Abberufungsschutz. Eine ordentliche ündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausgeschlossen. ieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutzbe- uftragter seiner Aufgabe auch ungehindert nachkom- en kann. Mit der Neuregelung soll die ordentliche ündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grund- ätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Be- ug zu seiner Tätigkeit besteht. Diese Angleichung an en Schutzstatus eines Betriebrates ist jedoch nicht ge- echtfertigt, da der Datenschutzbeauftragte nicht die In- eressen der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeit- eber bei der Umsetzung der Datenschutzregelungen nterstützt. Da bereits in Betrieben mit mehr als neun it Personendatenverarbeitung befassten Mitarbeitern atenschutzbeauftragte bestellt werden müssen, hat dies ur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen beispiels- eise des Handwerks durch die ungerechtfertigte Bes- erstellung eines Datenschutzbeauftragten der Betriebs- rieden gefährdet wird. Weitere Kosten entstehen den Betrieben dadurch, dass rbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten die Teil- ahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen er- öglichen müssen und die Kosten zu übernehmen haben. ieser pauschale Fortbildungsanspruch eröffnet Miss- rauchsmöglichkeiten und belastet gerade kleine und ittlere Unternehmen mit unnötigen Kosten sowie zu- ätzlicher Bürokratie. Aus diesen Gründen werde ich dem Gesetzentwurf icht zustimmen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26223 (A) ) (B) ) Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Axel Berg, Ulrich Kelber und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung daten- schutzrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungs- punkt 69 a) Nach den Datenschutzskandalen des Jahres 2008 hatte sich der Datenschutzgipfel im vergangenen Sep- tember auf ein Bündel von Maßnahmen geeinigt. Als Kernelemente der Datenschutznovelle wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen, dass das sogenannnte Listenprivileg abgeschafft wird, eine Nutzung und Wei- tergabe personenbezogener Daten zu Zwecken der Wer- bung nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Be- troffenen – sogenanntes Opt-in – möglich sein soll und die Erbringung einer Leistung nicht an die Preisgabe personenbezogener Daten gekoppelt sein darf, soge- nanntes Koppelungsverbot. Wir bedauern sehr, dass diese für die Verbraucher wichtigen Punkte nicht durch- gesetzt werden konnten. Die im Regierungsentwurf enthaltene sogenannte ausdrückliche Einwilligungslösung ist gestrichen wor- den. Damit haben die Anbieter wie bisher die Möglich- keit, den Verbrauchern eine Einwilligung in den Allge- meinen Geschäftsbedingungen unterzuschieben. Das sogenannte Listenprivileg bleibt faktisch weiter beste- hen. Der Gesetzentwurf enthalt so viele Ausnahmen, dass Daten wie das Geburtsjahr oder der Beruf auch ohne Einwilligung an andere weiterverkauft werden können. Die Regelung zum Koppelungsverbot ist weit- gehend wirkungslos, weil sie nur dann greift, wenn eine gleichwertige Leistung bei einem anderen Anbieter nicht in zumutbarer Weise ohne eine Zustimmung in die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken erhält- lich ist. Zudem hat die CDU/CSU ein Unterlassungskla- gerecht für Verbraucherschutzverbände abgelehnt und damit ein – angesichts schlechter Personalausstattung bei den Datenschutzbehörden dringend erforderliches – zusätzliches Instrument zur Durchsetzung des Daten- schutzes verhindert. Anstatt sich im Interesse der Verbraucher für deren Recht auf Datenschutz einzusetzen, hat die CDU/CSU leider während der gesamten Verhandlungen den Interes- sen des Versandhandels und der Direktmarketing- und Verlagsbranche Priorität eingeräumt. Es wurde eine Chance vergeben: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird mit diesem Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wie nötig gestärkt. Auf Druck der SPD wurde allerdings der Arbeitneh- merdatenschutz wesentlich ausgebaut. Insbesondere der Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauf- tragte ist eine deutliche Verbesserung. Diese Verbesse- rung ist notwendig. Deswegen stimmen wir dem Gesetz zu. c p c k A d z R z z w r c t d f s G m P v m f n f u w h z e A m b U t h e K D b m K s z t (C (D Es ist aber notwendig, den Datenschutz für Verbrau- herinnen und Verbraucher in der nächsten Legislatur- eriode erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Verbrau- herinnen und Verbraucher müssen selbst entscheiden önnen, wer ihre Daten zu welchem Zweck nutzen darf. nlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig, Marie-Luise Dött, Dr. Michael Fuchs, Jürgen Klimke, Dr. Rolf Koschorrek und Klaus-Peter Willsch (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutz- audits und zur Änderung datenschutzrechtli- cher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 69 a) Der vorliegende Kompromiss zur Novelle des Bundes- atenschutzgesetzes – BDSG – weist zahlreiche kompli- ierte, rechtlich unklare und teilweise widersprüchliche egelungen auf. Ein sachgerechter Interessenausgleich wischen Wirtschaft und Verbrauchern einerseits sowie wischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern andererseits ird damit nach meiner festen Überzeugung nicht er- eicht. Im Gegenteil. Vielmehr drohen große Rechtsunsi- herheit für die Werbetreibenden sowie neue praxisun- augliche und teils widersinnige bürokratische Hürden, ie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen über- ordern werden. Gerade in der derzeitigen tiefen Rezes- ion ist das ein falsches Signal. Deshalb kann ich diesen esetzentwurf nicht mittragen. Ausschlaggebend für eine ablehnende Haltung sind insbesondere folgende unkte: Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung on Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbe- aßnahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade ür Mittelständler alternativlos. Die nun vorgesehenen euen Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung ür Werbezwecke sind jedoch teilweise ungenau, oftmals nverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit ird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versand- andel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver- ichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig rschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren rbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unterneh- en ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins enachbarte Ausland getrieben. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in nternehmen belasten den Betriebsfrieden in Kleinun- ernehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon eute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter inen besonderen Abberufungsschutz. Eine ordentliche ündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausgeschlossen. ieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutz- eauftragter seiner Aufgabe auch ungehindert nachkom- en kann. Mit der Neuregelung soll die ordentliche ündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grund- ätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Be- ug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Datenschutzbeauf- ragte soll zukünftig denselben Schutzstatus wie ein 26224 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Betriebsratsmitglied haben. Diese Angleichung ist jedoch nicht gerechtfertigt, da er nicht die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Regelungen aus dem BDSG unterstützt. Ein Sonderkündigungsschutz ist deshalb nicht nur nicht erforderlich, sondern würde zu einer unberechtigten Besserstellung eines Datenschutzbeauftragten gegenüber weiten Teilen der Belegschaft führen. Da bereits in Be- trieben mit mehr als neun mit Personendatenverarbei- tung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte be- stellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen beispielsweise des Handwerks quasi durch die Hintertür eine Betriebsratsmentalität Einzug hält und der Betriebsfrieden gefährdet wird. Weitere Kosten entstehen diesen Betrieben dadurch, dass Arbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten ermög- lichen müssen, an Schulungs- und Bildungsveranstaltun- gen teilzunehmen und die Kosten hierfür zu übernehmen haben. Künftig wird ohne nachvollziehbaren Grund ein pauschaler Fortbildungsanspruch begründet. Es ist sicherlich erforderlich, dass ein Datenschutzbeauftrag- ter sich schulen und fortbilden lässt. Dies sollte sich aber nach dem Umfang der Datenbearbeitung und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten richten. Ein pauschaler Fortbildungsanspruch eröffnet Missbrauchs- möglichkeiten und belastet gerade Mittelständler mit un- nötigen Kosten sowie zusätzlicher Bürokratie. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften von Unternehmen müssen selbstverständlich geahndet werden. Es ist seit vielen Jahren bewährte Praxis, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesen Fällen die Beseitigung solcher Missstände anordnen. Künftig sol- len die Aufsichtsbehörden allerdings darüber hinaus die Befugnis erhalten, auch detailliert vorzuschreiben, wie und in welcher Form solche Missstände vom Unterneh- mer abzustellen sind. Die vorgesehenen behördlichen Anordnungs- und Untersagungsbefugnisse stellen eine neue Qualität des Hineinregierens in die Unternehmen dar. Sie sind ordnungspolitisch verfehlt und in der Sache aufgrund der Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegrif- fen und Abwägungstatbeständen im Datenschutzrecht bedenklich. Am 16. Februar 2009 wurde im Rahmen eines Spit- zentreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbart, eine Grundsatzregelung in das BDSG aufzunehmen und eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beteiligung der Tarifparteien den Handlungsbedarf im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes prüft und die Arbeiten zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten Legislaturperiode fortführen soll. Das Bundeskabinett beschloss dementsprechend am 18. Februar 2009 die Verankerung einer Grundsatzregelung im BDSG, die das geltende Recht nicht verändert, sondern vielmehr klar- stellt, dass dieses auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Bei dem jetzt vorliegenden § 32 BDSG geht es aber nicht mehr allein um eine Klarstellung. Vielmehr sieht diese Regelung eine erhebliche Änderung des geltenden Ar- beitsschutzrechts im Arbeitsverhältnis vor. Damit wird e b e n w d f l u d N J l v d S u m g M k Ä g u E P n U t t A h s A s u b n F n v z r (C (D ine Lex specialis geschaffen. Als Folge drohen in der etrieblichen Praxis widersinnige neue Bürokratie und rhebliche Rechtsunsicherheit. Korruptions- und Krimi- alitätsbekämpfung sowie Compliance in Unternehmen erden unverhältnismäßig erschwert. Arbeitgeber wer- en in ihren Möglichkeiten zur Abwehr von ungerecht- ertigten Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehand- ungsgesetz, AGG, deutlich beschnitten. Selbst bewährte nd unstrittige Praktiken bei Bewerbungsverfahren, wie ie Einrichtung eines internen Bewerberpools oder die utzung von allgemein zugänglichen Daten auf Internet- obbörsen, sind künftig nicht mehr ohne weiteres mög- ich. Das ist weder im Interesse von Arbeitgebern noch on ihren Beschäftigen und potenziellen Bewerbern. Ich bedauere, dass es in den Verhandlungen zwischen en Koalitionsfraktionen aufgrund des Widerstandes der PD nicht möglich war, zu vernünftigen, ausgewogenen nd praxistauglichen Lösungen mit Augenmaß zu kom- en. Es bedarf einer grundlegenden und sachgerechten, leichsam wirtschafts- und verbraucherfreundlichen odernisierung des Datenschutzrechtes anstelle vieler leiner, offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter nderungen, die niemandem wirklich helfen. Im Übri- en waren alle Datenskandale jüngerer Zeit in Groß- nternehmen bereits nach geltender Rechtslage illegal. s ist zu befürchten, dass durch diese Novelle in der raxis massive Probleme auftreten werden, die derzeit och nicht absehbar sind. Gerade für kleine und mittlere nternehmen sind die Neuregelungen unzumutbar. Da- enschutz ist zu wichtig für kurzfristige Wahlkampftak- ik und faule Kompromisse. nlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Albert Rupprecht (Weiden) (beide CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuld- verschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprü- chen von Anlegern aus Falschberatung (Tages- ordnungspunkt 71 a) Dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsver- ältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemis- ionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von nsprüchen von Anlegern aus Falschberatung – Druck- ache 16/12814 – kann ich bei der Beratung in zweiter nd dritter Lesung nicht zustimmen. Die darin enthaltene Regelung eines Rücktrittsrechts ei telefonischer Beratung ist nach meiner Einschätzung icht praktikabel und wird die telefonische Beratung im inanzbereich teilweise unmöglich machen. Darüber hi- aus bin ich davon ausgegangen, dass in der Koalition ereinbart wurde, das Gesetz in Gänze nicht umzuset- en, falls das Rücktrittsrecht aus dem Gesetz nicht he- ausgenommen werden kann. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26225 (A) ) (B) ) Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibun- gen aus Gesamtemissionen und zur verbes- serten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung – Antrag: Verbraucherschutz bei Finanzdienst- leistungen erweitern und durchsetzen (Tagesordnungspunkt 71 a und b) Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Frau Parlamentari- sche Staatssekretärin Ursula Heinen hat für die Union zur Wichtigkeit und Notwendigkeit der heute zur Ab- stimmung stehenden Regelungen unter Verbraucher- schutzaspekten Stellung genommen. Ich will mich auf einige rechtspolitische Aspekte konzentrieren. Wichtig war für uns eine klare Trennung des Anwen- dungsbereichs der Dokumentationspflicht. Der Entwurf des BMJ, der bei der Protokollpflicht der Beratung keine Unterscheidung zwischen Privatkunden und professio- nellen Anlegern vornahm, schoss über das Ziel hinaus. Die Protokollpflicht ist nun auf Privatanleger im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes beschränkt. Mittelständi- sche Unternehmen sind dabei in der Regel Privatkunden. Für professionelle Anleger besteht nach § 31a VI Wert- papierhandelsgesetz die Option, sich beispielsweise bei einzelnen Wertpapierdienstleistungen oder Finanzinstru- menten als Privatkunde einstufen zu lassen, um unter den Anwendungsbereich der Beratungsprotokollierung zu fallen. Der angestrebte Schutzzweck wird durch diese Regelung umfassend erreicht. Der nun zu protokollierende Inhalt der Anlagebera- tung dient im Fall von Unklarheiten für beide Parteien als Beweismittel. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Im Bereich der Vorortberatung in der Bank beispielsweise ist das regelmäßig unproblematisch: Beraten und ordern – Protokoll fertigen – gemeinsam nochmals durchgehen – unstreitiges Protokoll vorhanden, Ziel erreicht. Bei der telefonischen Beratung ist die Lage etwas komplizierter. Die im BMJ-Entwurf vorgesehene Aufzeichnungsrege- lung als Mitschnitt mit Aufbewahrung der Aufzeichnung innerhalb der Verjährungsfrist war viel zu teuer, letztlich für die Kunden, und datenschutzrechtlich problematisch. Die Anschaffung und Installation von tausendfacher Aufzeichnungstechnik und die Aufbewahrung von Mil- lionen von Mitschnitten im Jahr hätten insbesondere die kleinteiligeren Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die zumeist bisher bereits eine sehr gute Beratung geleis- tet haben, überhart getroffen. Daher haben wir die be- rechtigte Kritik an dieser Stelle sehr ernst genommen und den Gesetzentwurf angemessen überarbeitet, ohne das Schutzniveau zu verringern. Nun erhält der Kunde kurzfristig ein der Vorortberatung vergleichbares Proto- koll zugestellt. So dies fehlerhaft oder unvollständig ist, steht dem Anleger ein Rücktrittsrecht zu. Der Fehler bzw. die Unvollständigkeit muss durch den Kunden da- b v a g s A t r d v S S b z h S S t m k h d S d Z d M G P E A z r V s d B b R t t g V f R j a v e d E b d v w n (C (D ei substanziiert vorgebracht werden. Die Grundsätze on Treu und Glauben gelten, das Rücktrittsrecht wurde uf einen angemessenen Zeitraum von einer Woche be- renzt. Damit ist Missbrauch weitgehend ausgeschlos- en. Eine gewisse Standardisierung der Protokolle über die nlageberatung befürwortet die Union. Dies liegt im In- eresse der Anleger und der Banken, eine Standardisie- ung wurde von den Sachverständigen sowohl aufseiten er Verbraucherschützer als auch aufseiten der Banken- erbände gefordert. Auch der Bundesrat hat in seiner tellungnahme zu Recht auf die Vorteile einer stärkeren tandardisierung hingewiesen. Starre gesetzliche Vorga- en an das Beratungsprotokoll lehnen wir aber ab, nicht uletzt da die Standardisierung eine natürliche Grenze at, da bei der Anlageberatung gerade auf die individuelle ituation des Anlegers eingegangen werden soll. Eine tandardisierung darf keinesfalls dazu führen, dass Pro- okolle sich nur aus vorgefertigten Textbausteinen zusam- ensetzen und nicht mehr den tatsächlichen Verlauf des onkreten Beratungsgesprächs wiedergeben. Es wird da- er von zusätzlichen Regelungen zur Standardisierung er Protokolle im Rahmen dieses Gesetzes abgesehen. tattdessen soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass ie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in usammenarbeit mit den Verbänden der Verbraucher und er Banken ein Papier mit Empfehlungen zu Inhalt und indestangaben erarbeitet und somit einen vernünftigen rad an Standardisierung des Protokolls bewirkt. Als angemessene Übergangsfrist für den Beginn der rotokollpflicht haben wir den 1. Januar 2010 gewählt. ine kürzere Frist wäre ob der vielen gesetzgeberischen ktionen in diesem Bereich keine angemessene Vorlauf- eit für die Sicherstellung der organisatorischen Vorbe- eitungen. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Anpassung der erjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen wegen chuldhafter Verletzung von Anlageberatungspflichten an ie regelmäßige Verjährungsfrist der §§ 195 ff. BGB. Die eratungshaftung der Banken kann mit der von anderen eratenden Berufen, wie der des Steuerberaters oder echtsanwalts verglichen werden, weshalb die Auswei- ung der Sonderverjährungsfrist angemessen ist. Prak- isch bedeutet dies, dass die Schadenersatzansprüche we- en Falschberatung nicht mehr in drei Jahren seit ertragsschluss verjähren. Nun beginnt die Dreijahres- rist erst mit der Kenntnis des Schadens. Grenze ist, um echtssicherheit zu gewährleisten, eine maximale Ver- ährungsfrist von zehn Jahren, die sich ebenfalls an die llgemeinen Regelungen des BGB anlehnt. Um die Verständlichkeit von Anleihebedingungen zu erbessern, wurde in § 3 Schuldverschreibungsgesetz in spezialgesetzliches Transparenzgebot für Anleihebe- ingungen hinsichtlich des Leistungsversprechens des mittenten verankert. Hiernach muss nach den Anleihe- edingungen die vom Schuldner versprochene Leistung urch einen Anleger, der hinsichtlich der jeweiligen Art on Schuldverschreibungen sachkundig ist, ermittelt erden können. Dazu gab es in der Fachpresse Irritatio- en, dass das Transparenzgebot für die Emittenten von 26226 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Schuldverschreibungen deswegen eine zu große Rechts- unsicherheit schaffen könnte, weil sie gar nicht kontrol- lieren könnten, wer ihre Schuldverschreibungen konkret erwerbe. Nach dem Wortlaut der Norm kommt es aber für die Beurteilung der Transparenz eindeutig nicht dar- auf an, wer die betreffende Schuldverschreibung konkret erwirbt, sondern abstrakt auf einen objektiv sachkundi- gen Anleger. Eine Auslegung des § 3 dahin gehend, dass für die Beurteilung der Transparenz auf den konkreten Erwerber abgestellt würde, wäre nicht mit dem Wortlaut der Regelung vereinbar und auch unsinnig, weil der Kreis der konkreten Erwerber der Schuldverschreibun- gen zum Zeitpunkt der Abfassung der Anleihebedingun- gen und der Begebung der Schuldverschreibungen noch überhaupt nicht bekannt sein kann. Mit der Neufassung des Schuldverschreibungsgeset- zes erfolgt auch eine weitere Anpassung an international übliche Anforderungen. Hierzu wurde insbesondere das Recht der Gläubigerversammlung erneuert und an das bewährte Recht der Hauptversammlung bei der Aktien- gesellschaft angelehnt. Beispielweise erfolgt die Legi- timation des Anleihegläubigers in der Gläubigerver- sammlung nach dem Regelungsmodell des § 123 II Satz 2 Aktiengesetz. Daneben wird die Möglichkeit ei- ner Abstimmung ohne Versammlung, einer virtuellen Versammlung, eröffnet. Das Gesetz schafft zudem eine Rechtsgrundlage für Umschuldungsklauseln, die den Gläubigern Handlungsspielräume zu bestimmten Ände- rungen der Anleihebedingungen, beispielsweise in der Krise oder in der Insolvenz des Schuldners, ermögli- chen. Wir glauben, mit dem vorliegenden Gesetz das unser- seits Mögliche dafür getan zu haben, dass der Wertpa- pierhandel Vertrauen wieder zurückgewinnen konnte. Wir erhoffen uns, dass eigene Vermögensanlagen in Selbstverantwortung kritisch geprüft werden. Das Werk- zeug geben wir den Kunden in die Hand – die Verant- wortung können und wollen wir ihnen nicht abnehmen. Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Gestatten Sie mir hier ein paar Worte in eigener Sache und nicht zum eigentli- chen Gesetzentwurf der Bundesregierung: Das Wahlvolk und ich haben entschieden, dass ich zukünftig ins Euro- päischen Parlament wechseln werde. Das hat leider zur Folge, dass ich am Tag der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlamentes, dem 14. Juli 2009, aus dem Deutschen Bundestag ausscheiden muss. Neue Perspektiven zu erschließen ist eine schöne Sache. Gleichwohl überkommt einen schon ein wenig Wehmut nach den zahlreichen Jahren in Berlin. Zukünf- tig werde ich nun also im Europaparlament arbeiten. Ich tue dies mit einem lachenden und einem weinenden Auge; weinend, weil ich nach den Jahren meiner Arbeit im Deutschen Bundestag viel Freude an meiner Arbeit gefunden habe, gute Kolleginnen und Kollegen kennen gelernt habe und durchaus zusammen mit anderen etwas bewegen und verändern konnte. Dafür sage ich hier aus- drücklich Danke. Ich hätte diese Arbeit gern fortgesetzt, aber nun ergibt sich für mich ein neuer Lebensabschnitt, dem ich sehr o K n s B u p m v n A b j j z G d A k f u i l I m f u v c u m E h b d l d z e t m B D t D p R d s z h W k n (C (D ptimistisch entgegensehe. Meine Erfahrungen und enntnisse, die ich aus der Zusammenarbeit hier gewon- en habe, werden mir dabei sehr hilfreich sein. Ich bin icher, dass für die deutsche Landwirtschaft auch in rüssel und Strassburg viel zu bewegen sein wird. Bitte nterstützen Sie mich dabei. Gerade weil ich im Europa- arlament hauptsächlich die gemeinsame Agrarpolitik itgestalten werde, verspreche ich Ihnen, dass wir noch oneinander hören werden. In diesem Sinne habe ich icht vor, mich großartig zu ändern. Ein besonderer Dank geht an die Abgeordneten des usschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- raucherschutz. Das Schöne an einem Fachausschuss ist a bekanntlich der fachlich orientierte Streit. Ich habe edenfalls immer versucht, die Argumente des anderen u verstehen und, soweit es ging, auch aufzugreifen. erade in meiner Funktion als Tierschutzbeauftragter er CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir mit dieser rbeitsphilosophie für den Tierschutz viel erreichen önnen. Gerade in diesem Bereich ist man natürlich nie ertig und es bleibt immer etwas zu tun. Aber ich finde, nsere Bilanz kann sich sehen lassen. Ärgerlich bin ich mmer dann geworden, wenn ideologisch – anstatt sach- ich und fachlich – diskutiert und argumentiert wurde. ch denke aber, dass es uns im Rückblick gelungen ist, eistens einen Ton in der Auseinandersetzung zu inden, der erträglich und nicht verletzend war. Die vielfältigen Themen, wichtig für unser Land und nsere Menschen, werden von uns allen auch in Zukunft iel Kraft, Mut und Ausdauer erfordern. Das, berufli- hen Erfolg, Gesundheit und Gottes Segen wünsche ich ns ausdrücklich. Klaus Uwe Benneter (SPD): Diese Woche war ich it Franz Müntefering in meinem Wahlkreis unterwegs. r hat mir von einem älteren Ehepaar erzählt. Die beiden atten 11 000 Euro angelegt, das Sparbuch lief aus. Sie ekamen einen Anruf von ihrer Bank, am Telefon war er nette Herr Bankberater, der sie seit 40 Jahren eigent- ich gut beraten hatte. Diesmal hatte er ein ganz beson- eres Angebot: Es wäre doch schade, das Geld jetzt ab- uheben, man könne es doch investieren, er habe da inen Tipp: Wertpapiere der Lehman-Bank. Gesagt, ge- an. Und das Ehepaar hat sein ganzes Geld verloren. Schon mehrmals habe ich mich mit der Interessenge- einschaft der Lehman-Geschädigten getroffen. Im ankjargon hießen sie A- und D-Kunden: alt und doof. iesen Menschen wurde in schicken Hochglanzprospek- en auch noch das letzte Schrottpapier aufgeschwatzt. avon, dass man sein Geld mit den Aktien auch kom- lett verlieren könnte, war natürlich nirgendwo die ede, nicht einmal im Kleingedruckten. Die Banken haben sich über ihre Profite gefreut und ie Bankberater über ihre Provisionen. Jetzt ist das ge- amte System aus maßlosem Profitstreben und unge- ügelter Gier zusammengebrochen, und die Anleger aben gemerkt, dass sie falsch beraten worden sind. enn sie jetzt Jahre später vor Gericht gegen die Bank lagen, haben sie schlechte Karten: Die Bank redet sich atürlich raus. Der Berater habe ja über alle Risiken auf- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26227 (A) ) (B) ) geklärt, und eigentlich sei ja der Kunde schuld, weil der sich nicht klar genug ausgedrückt habe. So etwas soll es in Zukunft nicht mehr geben. Wir wollen, dass die Anlageberatung für den Anleger endlich so transparent ist, dass er weiß, welches Risiko er ein- geht, und wenn das Kind erst einmal in den Brunnen ge- fallen ist, eine echte Chance hat, gegen seine Bank vor Gericht zu gewinnen. Dazu muss das Beratungsgespräch zukünftig umfassend protokolliert werden: was der Kunde will, was der Bankberater daraufhin empfiehlt und warum. Das Protokoll kann sich der Kunde dann zu Hause in Ruhe zur Kontrolle durchlesen. Auch wenn der Anleger seinen Bankberater anruft, um die Wertpapiere gleich am Telefon zu kaufen, muss der Bankberater ein Protokoll über das Telefonat schrei- ben. Das muss er dem Kunden dann unverzüglich zu- senden. Findet der Anleger einen Fehler im Protokoll oder ist es nicht vollständig, kann er innerhalb einer Wo- che von dem Geschäft zurücktreten. Der Ursprungsgesetzentwurf sah eine Pflicht der Ban- ken vor, jedes Beratungstelefonat auch technisch aufzu- zeichnen. Das haben wir gestrichen. Ich denke, die Protokollpflicht mit dem Rücktrittsrecht für die Anleger ist ein guter Kompromiss. Sonst hätten wir datenschutz- rechtliche Probleme bekommen. Außerdem hätten wir mit so einer Regelung die Filialbanken bestraft, die bis- her im Wesentlichen anständig beraten haben. Vor allem die Direktbanken haben damit ja Schindluder getrieben. Einmal vor Gericht, hilft den Anlegern das Protokoll bei der Beweisführung gegen ihre Bank auch noch Jahre später. Wenn das Protokoll unschlüssig oder lückenhaft ist, muss nämlich die Bank beweisen, das sie ordnungs- gemäß beraten hat. Das ist eine echte Verbesserung für die Anleger. Mit dem Gesetz schaffen wir endlich auch die Son- derverjährungsvorschriften für die Banken ab. Im nor- malen Bürgerlichen Recht knüpft der Beginn der Ver- jährung ganz selbstverständlich an zwei Bedingungen an: Anspruchsentstehung und Kenntnis. Nicht so bei den Wertpapieren nach dem Wertpapierhandelsgesetz: Drei Jahre nach Vertragsschluss mit der Bank ist der An- spruch auf Schadensersatz verjährt, egal was der Anle- ger schon weiß, Schrottpapiere im Depot hin oder her. Damit ist jetzt Schluss. Die Dreijahresfrist beginnt in Zukunft erst dann zu laufen, wenn der Anleger von sei- nem Schaden erfahren hat. Mit dem Gesetz werden die notwendigen Konsequen- zen aus der Finanzmarktkrise gezogen, die nicht nur Banken und Unternehmen getroffen hat, sondern auch viele Anleger. Denen wollen wir für die Zukunft mit dem Gesetz helfen. Was die Vergangenheit angeht, dür- fen wir aber auch die Lehman-Geschädigten nicht ver- gessen. Bad Banks braucht es nicht nur für Banken. Marianne Schieder (SPD): In quasi letzter Minute beschließen wir heute auch den Koalitionsantrag „Ver- braucherschutz bei Finanzdienstleistungen erweitern und durchsetzen“. Dass wir das erst am letzten Sitzungstag schaffen, liegt nicht an uns. Wir haben schon lange e r A S v e g m l Z F s b s M r d r k k n v b d i l r t b k c s n B V v B b e w r i n m d m m s e r e k g e d e f F (C (D rkannt, dass ein dringender Handlungsbedarf im Be- eich Finanzdienstleistungen besteht. Einen ersten ntragsentwurf hatten wir Sozialdemokratinnen und ozialdemokraten bereits im September letzten Jahres orgelegt. Die CDU/CSU konnte sich dann lange nicht ntscheiden, ob sie wirklich substanzielle Verbesserun- en für die Verbraucher fordern oder lieber – wieder ein- al – dem Druck der Wirtschaft nachgeben will. Bis etzte Woche haben wir über diesen Antrag verhandelt. uletzt wollte der Wirtschaftsflügel der Union noch eine ormulierung durchdrücken, wonach mehr Verbraucher- chutz nur realisiert werden darf, wenn er nicht zu „mehr ürokratischen Belastungen für Unternehmen“ führt. Da ieht man, was uns blüht, wenn wir eine schwarz-gelbe ehrheit im September nicht verhindern! Auch bei diesem Antrag hat die CDU/CSU nach ih- em bewährten Motto gearbeitet: „Abwarten, abgucken, raufsetzen“. Der Vorschlag zur Protokollierung der Be- atung kam nämlich nicht von Frau Aigner, wie sie das ürzlich bei Hart aber fair behauptet hat. Der Vorschlag am von uns, nachzulesen in der Pressemitteilung mei- er Kollegen Hans-Ulrich Krüger, Joachim Stünker und on mir vom 5. Dezember 2008. Die Union hat die Erar- eitung unseres Antrags abgewartet, sich Vorschläge araus abgeguckt und sich dann – auch Frau Klöckner m Mai in der Rheinischen Post – damit in der Öffent- ichkeit gebrüstet. Die Regelungen zur Einlagensicherung, zur Verjäh- ungsverlängerung und zur Protokollierung des Bera- ungsgesprächs sind erste Schritte. Hierbei darf es nicht leiben. Wichtig ist zunächst, dass die Beratungsproto- olle nun auch so gestaltet werden, dass die Verbrau- herinnen und Verbraucher sie auch verstehen und dass ie alle wesentlichen – aber auch nur diese – Informatio- en über die Beratung enthalten. Die Erfahrungen im ereich der Versicherungen haben gezeigt, dass man die erbraucher auch mit einem Zuviel an Informationen erwirren und täuschen kann. Ich erwarte, dass die aFin sich mit Kreditinstituten und Verbraucherver- änden zusammensetzt und ein einheitliches Muster ntwickelt. Sonst müssen wir das auf dem Verordnungs- eg wie bei der VVG-Informationspflichtenverordnung egeln. Die Finanzmarktkrise hat noch einige weitere Löcher m Kessel des Kapitalanlagerechts offenbart: Oft sind es icht die Banken sondern freie sogenannte Finanzver- ittler, die dem Kapitalanleger ein Süppchen kochen, as er so nie löffeln wollte. Vor allem bei den Finanzver- ittlern, die sich auf dem sogenannten grauen Kapital- arkt tummeln, bedarf es einer Regulierung. Man muss ich das einmal vor Augen halten: Eine Friseurin oder in Friseur hat eine dreijährige Ausbildung zu absolvie- en, bevor sie oder er uns die Haare schneiden darf. Von inem Finanzvermittler fordern wir hingegen überhaupt eine Ausbildung. Das kann nicht so bleiben, schließlich eht es oftmals um das ersparte Geld der Leute und um ine solide Altersversorgung. Wir fordern deshalb für ie Zukunft eine ordentliche Berufsqualifikation sowie ine Registrierungspflicht für alle Finanzvermittler. Ich reue mich, dass – wie ich heute in der Zeitung lese – rau Ministerin Aigner sich unserer Forderung an- 26228 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) schließt und derzeit an Qualifikationskriterien arbeitet. Frau Aigner, Sie haben uns hier an Ihrer Seite. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass der betro- gene Kapitalanleger seine Ansprüche wegen Falschbera- tung auch durchsetzen kann. Oftmals steht er nach jahre- langem Streit einem insolventen Vermittler gegenüber. Deswegen müssen wir – wie wir es im Versicherungsbe- reich bereits getan haben – eine obligatorische Berufs- haftpflichtversicherung für Finanzvermittler einführen. Auch in der Anhörung zum grauen Kapitalmarkt am letzten Mittwoch wurde deutlich: Dort sind oft Produkte – wie geschlossene Immobilienfonds – zu finden, die kaum ein Verbraucher und nur wenige Finanzvermittler verstehen. Diese Produkte gibt es in unterschiedlichster Qualität und Ausgestaltung. Sie können als Anlageform auch durchaus geeignet sein. Ob sie sich eignen, kann aber nur ein fachkundiger Berater feststellen. Deshalb gilt: Ziel in der nächsten Legislatur ist eine konsistente, alle Produkte und Vertriebswege umfassende Regulie- rung, die geeignet ist, Transparenz, Verständlichkeit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Ob Kurzinformationsblatt, Finanz-TÜV oder Stär- kung der Verbraucherberatung: Ich könnte jetzt noch viel über die vielen guten Vorschläge sprechen, die in unse- rem Antrag stecken. Aber bitte lesen Sie den Antrag selbst. Ich möchte lieber noch auf ein paar Punkte auf- merksam machen, die wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten leider in dem Antrag nicht durchset- zen konnten: Wir wollen einen Finanzmarktwächter, der nach dem Motto „Schnüffeln, bellen, beißen“ unseriöse Praktiken am Finanzmarkt aufspürt, Regelungslücken gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit thematisiert und unse- riöse Anbieter durch Abmahnungen und Unterlassungs- klagen vom Markt drängt. Das fand die CDU/CSU wohl ein Zuviel an Verbraucherschutz. Die Union hat viele Formulierungen abgeblockt, die die Durchsetzung von Verbraucherrechten effektiv ver- bessert hätten. Wir durften nicht herausstellen, dass die Verbraucherzentralen im Bereich AGB-Kontrolle und Lauterkeitsrecht wichtige Funktionen erfüllen, die wir dringend ausbauen müssen. Auch das ging Ihnen schon zu weit. Also: Auch in der nächsten Legislatur ist viel zu tun. Wir stehen zu dem Antrag und werden uns für dessen weitere Umsetzung einsetzen. Und wir haben darüber hi- naus noch viele Vorschläge, die wir aber wohl nur mit anderen Mehrheiten durchsetzen können. Mechthild Dyckmans (FDP): Der Titel des uns heute vorliegenden Gesetzentwurfes „Gesetz zur Neu- regelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschrei- bungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung“ deutet auf einen etwas falschen Schwerpunkt hin. Zumindest aus politischer Sicht liegt dieser Schwerpunkt nämlich nicht auf der Neuregelung d B b V b w i D h F A F l e s z s F u g b a v z F v „ K D T t T d h s D u d s d G r l F d b e l A B t e t w K (C (D er Schuldverschreibungen, sondern ganz deutlich im ereich der Anlageberatung bei Bankgeschäften. Gerade im Rahmen der Finanzmarktkrise hat eine eträchtliche Zahl von Anlegern erhebliche Teile ihres ermögens mit Anlagen eingebüßt, die von Anlage- eratern als sichere Anlageform bezeichnet worden aren. Viele Anleger sind tief verunsichert. Zu nennen st hier zum Beispiel das Stichwort Lehman Brothers. och auch schon vor der Finanzmarktkrise kam es zu ohen Verlusten von Anlegern. Ich darf hier nur an den all Phoenix erinnern. Die Notwendigkeit einer besseren nlageberatung ist somit nicht von der Hand zu weisen. Hier sind wir uns – das darf ich wohl sagen – über raktionsgrenzen hinweg einig. Aber auch beim An- egerschutz geht die FDP Bundestagsfraktion zunächst inmal vom grundsätzlich mündigen Bürger aus. Anzu- treben ist eine nachhaltige Verantwortungsgemeinschaft wischen Verbrauchern und Banken mit einer wirk- amen Aufsicht. Die jetzige Krise bietet die Chance, ehlentwicklungen im gesamten Bereich der Beratung nd der Vermittlung von Finanzprodukten zu korri- ieren. Dabei kann es nicht darum gehen, dem Ver- raucher die Risiken des Kapitalmarktes vollständig bzunehmen. Der Verbraucher muss aber in die Lage ersetzt werden, eine eigenständige Entscheidung treffen u können. Aus diesem Selbstverständnis heraus hat die DP-Bundestagsfraktion am 20. April 2009 auch eine iel beachtete Diskussionsveranstaltung unter dem Titel Wie kommt das Vertrauen der Verbraucher zurück? – onsequenzen aus der Finanzmarktkrise“ abgehalten. ie Anlageberatung war auch dabei ein wichtiges hema. Bereits vor zwei Monaten hat die FDP-Bundes- agsfraktion ein umfassendes Positionspapier mit dem itel „Verbraucherrechte im Finanzmarkt stärken“ auf en Weg gebracht, dessen Forderungen weit über den ier vorliegenden Gesetzesentwurf hinausgehen. Schlechte Beratung und Verstöße gegen verbraucher- chützende Vorschriften dürfen sich nicht länger lohnen. ann können sich die Anbieter mit den besten Produkten nd der besten Beratungsqualität besser am Markt urchsetzen. Dies setzt voraus, dass Schadensersatzan- prüche bei Falschberatung für Geschädigte effektiv urchsetzbar sind. Die gegenwärtige Situation der eschädigten ist unbefriedigend, da ihre Ansprüche asch verjähren, oder der Geschädigte den Beratungsfeh- er mangels Unterlagen nicht nachweisen kann. Die älle der Lehman-Brothers-Geschädigten zeigen dies eutlich. Diesen zwei Punkten, also der effektiven Durchsetz- arkeit und der Verjährung, nimmt sich auch der Gesetz- ntwurf an. Mit dem neuen Gesetz wird es Anlegern er- eichtert, im Falle einer fehlerhaften Beratung ihre nsprüche durchzusetzen. Dazu wird ein schriftliches eratungsprotokoll eingeführt, das konkrete Dokumen- ationspflichten beinhaltet, die den Verlauf der Beratung rkennen lassen. Gerade diese Dokumentation des Bera- ungsverlaufs ist besonders wichtig. Aus dem Protokoll ird erkennbar sein, mit welchen Vorstellungen der unde die Bank betreten hat, in welche Richtung die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26229 (A) ) (B) ) Beratung ging und mit welcher Empfehlung der Kunde am Ende die Bank auch wieder verlässt. Dieses Proto- koll ist dem Kunden am Ende der Beratung und vor dem Kauf des Anlageproduktes auszuhändigen. Eine verbes- serte Transparenz wird dadurch erreicht, dass der Anla- geberater verpflichtet ist, die für die Empfehlung ent- scheidenden Erwägungen zu dokumentieren. Das Vorliegen eines solchen Beratungsprotokolls erleichtert darüber hinaus die Beweisführung in strittigen Fällen. Zu klären blieb die Frage, was im Falle einer telefoni- schen Beratung geschehen soll. Laut Auskunft der Ban- kenvertreter macht der Anteil der telefonischen Beratung an der Anlageberatung zumindest 50 Prozent aus. Um auch in Zukunft die telefonische Beratung mit anschlie- ßender Auftragserteilung zu ermöglichen, sind im Gesetzentwurf Sonderregelungen vorgesehen. In diesem Fall kann der Kunde ausdrücklich einen Geschäftsab- schluss vor Erhalt des Protokolls herbeiführen. Die zu- nächst im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung einer Aufzeichnung der Telefongespräche wurde nach einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auch auf Einwirken der FDP- Bundestagsfraktion aufgrund vielfältiger tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten gestrichen. Man stelle sich nur einmal vor, welch gigantische Menge an Daten angefallen wäre, wenn man komplette Beratungsgesprä- che aufgezeichnet hätte. – Für eine liberale Bürger- rechtspartei wie die FDP eine unerträgliche Vorstellung. Die jetzige Formulierungshilfe sieht vor, dass bei einer telefonischen Beratung ein einwöchiges Rücktritts- recht für den Fall eines fehlerhaften oder unvollständi- gen Protokolls eingeführt wird. Ich will nicht unerwähnt lassen, dass diese Frist zum Rücktritt von meiner Frak- tion durchaus auch kritisch gesehen wird. Es besteht die Gefahr, dass dadurch Spekulationen zulasten der Kredit- institute ermöglicht werden. Die Verbraucher haben künftig das Recht zum Rücktritt, bei jedem – kleinen – Fehler und auch der kleinsten Unvollständigkeit des Protokolls. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Wieder einmal wird erst die Rechtsprechung Kriterien entwickeln müssen, damit diese gesetzliche Regelung in der Praxis sinnvoll angewendet werden kann. Hier hätte ich mir etwas mehr Klarheit vom Gesetzgeber gewünscht. Die Verjährung für Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung wird an die allgemeinen Verjährungsregeln angepasst. Das bedeutet, dass die Ver- jährung erst drei Jahre nach Kenntnis des Kunden von den anspruchsbegründenden Tatsachen und spätestens nach zehn Jahren eintritt. Dies wird von der FDP- Bundestagsfraktion begrüßt, wobei wir auch eine Höchstfrist von fünf Jahren für ausreichend erachtet hät- ten. Eine weite wichtige Änderung, die unter anderem auch auf Betreiben der FDP-Bundestagsfraktion noch Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden hat, ist die Frage des Anwendungsbereichs. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hielt auch professionelle Kunden, wie zum Beispiel Versicherungen, im Rahmen der Anlagebe- ratung für schutzwürdig. Richtigerweise beschränkt sich d r k w H r g R d f e B s a w G S v l 2 d s W b 1 e E g d g W F g t z M s i k S e m d „ K e e K K t R w c b (C (D er Anwendungsbereich nun auf Privatkunden. Die sprüngliche Regelung hätte einen unnötigen büro- ratischen Aufwand bedeutet. Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz erwähnen, in elchen Punkten die FDP-Bundestagsfraktion weiteren andlungsbedarf sieht. Zu nennen sind eine Verbesse- ung der Finanzaufsicht, die Schaffung funktionstüchti- er Sicherungssysteme, ein verbesserter Schutz gegen isiken des grauen Kapitalmarkts, einheitliche Min- estanforderungen an die Beraterqualifikation und ein reiwilliges Gütesiegel für Finanzprodukte. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt also nur einen rsten Schritt in die richtige Richtung dar. Die FDP- undestagsfraktion wird dem Gesetzentwurf daher zu- timmen. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Die Regierungsko- lition hat es geschafft. Sie legte uns zuerst unter ge- ohnt geschmeidiger Titulierung den „Entwurf eines esetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei chuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur erbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von An- egern aus Falschberatung vor“. Das war – merke! – am 4. April dieses Jahres. Und im Schnellverfahren soll as Ganze heute zu einem Abschluss kommen. Offen- ichtlich ist der Bundesregierung kurz vor Ablauf dieser ahlperiode aufgefallen, dass das alte Schuldverschrei- ungsgesetz bereits in die Jahre gekommen ist. 10 Jahre, um genau zu sein. Nun, wahrhaftig, da kommt s mit den euphemistisch sogenannten dynamischen ntwicklungen am Finanzmarkt nicht mehr so recht mit. Na, in anderen Bereichen ist das Beharrungsvermö- en auch recht groß. Und so hat die Koalition – immer en Blick auf die neuesten Entwicklungen – in der ihr anz eigenen Art auch überraschend „schon“ in dieser oche den Beschlussantrag „Verbraucherschutz bei inanzdienstleitungen erweitern und durchsetzen“ ein- ebracht. Richtig, es hat lange gedauert, bis der Koali- ion eingefallen ist, dass der Steuerbürger – der gerade ur Rettung der Banken getreu dem kapitalistischen otto „Gewinne werden privatisiert und Verluste verge- ellschaftet“ geschröpft wurde – doch gleichzeitig rgendwie auch Verbraucher ist. Weil doch gerade Wahl- ampf ist, will die Koalition ja nicht nur negativ beim teuerzahler und Verbraucher auffallen. Um nicht missverstanden zu werden: Maßnahmen für ine nachhaltige Bereinigung von Irrungen im Finanz- arkt sind höchst angebracht. Ich darf darauf hinweisen, ass die Linke bereits im Dezember 2008 ihren Antrag Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von apitalanlagen“ mit der Drucksachennummer 16/11185 ingebracht hat. Gerade im Zusammenhang mit der aktu- llen Finanzkrise und den tiefgreifenden Einbrüchen im redit- und Immobiliensektor, dem Renditedruck, dem reditinstitute auf den internationalen Finanzmärkten un- erworfen sind und der ihr Risikoverhalten fundamental in ichtung einer dramatischen Absenkung des Risikobe- ussteins verändert hat, muss die Stellung der Verbrau- herinnen und Verbraucher gestärkt werden. Dies gilt ins- esondere vor dem Hintergrund, dass Bürgerinnen und 26230 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Bürger durch den Abbau von Sozialleistungen von der Bundesregierung immer stärker in langfristige Geldanla- gen oder Kreditnahmen gedrängt werden, um zum Bei- spiel für ihre Alterssicherung oder Ausbildung Vorsorge zu treffen. Doch unsere Vorschläge waren der Großen Koalition wohl doch zu sehr zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Ablehnung eines tatsächlich an den aus der Krise gewonnenen Konsequenzen orientierten Ver- braucherschutzes war dann für die Koalition am 14. Mai 2009 nur folgerichtig. Aber seien wir fair: Die Modernisierung des Schuld- verschreibungsgesetzes war überfällig und ist – als In- strument außergerichtlicher Sanierung – ein wichtiges Mittel, dessen Bedeutung gerade angesichts der Finanz- krise nicht zu unterschätzen ist. Das SchuldVG fasst die Inhaber von Schuldverschreibungen angesichts der Tat- sache, dass sie gegenüber dem Emittenten gleich- gerichtete Interessen verfolgen, zu einer gesetzlich ver- fassten Interessengemeinschaft zusammen und regelt Handlungs- und Beteiligungsrechte wie Gläubigerver- sammlung, Gläubigerverteter, Mehrheitsverhältnisse etc. Sachlich gesehen ist das Gesetz vor allem Sanierungs- und Insolvenzrecht. Die neuen Regelungen erweitern den Anwendungsbereich auch auf Emittenten mit Sitz außerhalb Deutschlands, erleichtern die Willensbildung der Gläubiger und erweitern die kollektive Bindung aufgrund von Mehrheitsentscheidungen. Der Entwurf legt also einen Paradigmenwechsel von der einfachen gemeinschaftlichen Interessenvertretung hin zu einem effektiven Sanierungsinstrument vor, in dem widerstreitende Gläubigerinteressen eingebunden werden. Dies wird nicht zuletzt auch durch das Sonder- insolvenzrecht nach §§ 18 ff. Schuldverschreibungs- gesetz sichergestellt. Dennoch steht es in einem gewis- sen Wertungswiderspruch zur Ratio des Gesetzgebers der Insolvenzordnung, der das gerichtliche Sanierungs- verfahren präferiert. Soweit sich der Gesetzentwurf der Anlageberatung annimmt, ist es erklärtes Ziel, die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu erleichtern. Wenn der Ge- setzentwurf jedoch einleitet mit der Feststellung, dass „gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sich gezeigt habe, dass viele Anleger die Risiken der teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen“, macht er deutlich, dass hier noch von einer falschen Prämisse ausgegangen wird. Denn es sind vor allem die Bankberater, die die Produkte nicht verstehen und sie dennoch – auch trotz der Erkenntnisse aus der Finanzkrise – an den Kunden bringen, wie auch erst kürzlich durchgeführte Untersuchungen in den Medien ergeben haben. Insofern ist jedenfalls die Proto- kollierung schon vor diesem Hintergrund unabdingbares Instrument, um eine Sensibilisierung der Berater zu erreichen. Zutreffend weist der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Wertpapierhandels- gesetz nur einen sehr eingeschränkten Anwendungsbe- reich hat. Nicht erfasst werden die diversen Fonds. c F F l V l v n z d e l A A k g t V m w b k f l K d ü i b j d d s V t m i u N g g v s z B h g r b l T V g (C (D Daher ist eine umfassende Strategie zum Verbrau- herschutz im Bereich der Kapitalanlagen und anderen inanzdienstleistungen unsere fortbestehende dringende orderung. Dazu gehört etwa, die Beweislast bei der An- ageberatung umzukehren. Genauso gehört dazu, die erpflichtung, den Anlegern ein einheitliches, verständ- iches und nicht manipulierbares Beratungsprotokoll orzulegen. Die Beratungsdokumentation ist in Anleh- ung an die §§ 6 und 62 des Versicherungsvertragsgeset- es auszuführen. Der Nachweis eines konkreten Scha- ens ist im Sinne von § 44 des Börsengesetzes zu rleichtern. Die Haftung der Emittenten von Kapitalan- ageprodukten und der Mitglieder der Leitungs- und ufsichtsorgane des Emittenten bei Verbreitung falscher ngaben über das Produkt ist zu verschärfen. Dabei ann angeknüpft werden an den von der ehemaligen rot- rünen Bundesregierung am 7. Oktober 2004 erarbeite- en, aber nicht eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur erbesserung der Haftung für falsche Kapitalmarktinfor- ationen. Längst überfällig ist auch die Einführung eines Anti- uchergesetzes, um die intransparente Kreditpraxis ins- esondere bei der Vergabe von Kleinkrediten zu be- ämpfen. Nach Professor Dr. Udo Reifner vom Institut ür Finanzdienstleistungen in Hamburg wird die tatsäch- iche Zinsbelastung eines Kredits oft verschleiert, indem reditkosten in einer Restschuldbefreiungsprämie sowie eren Finanzierungskosten versteckt würden, die bei der blichen Umschuldung zu Buche schlügen. Schließlich ist die unabhängige Verbraucherberatung n Finanzdienstleistungen kurzfristig so auf- und auszu- auen, dass mindestens 1 Prozent der Privathaushalte ährlich beraten werden kann. Dies muss finanziell auerhaft und in ausreichender Höhe abgesichert wer- en. Zur Durchführung der Finanzberatung müsste eine pezialisierte Verbraucherzentrale Finanzen bei den erbraucherzentralen sowie bei dem Verbraucherzen- rale Bundesverband e. V. eingerichtet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt nach alledem utlos hinter den Möglichkeiten zurück, die wir bereits m erwähnten Antrag vorgeschlagen haben. Weder die nabhängige und fachliche Finanzberatung findet hier iederschlag noch die über das dortige Vorschlagspro- ramm hinausreichende Überlegung einer Marktbereini- ung durch das Hinwirken auf ein konzertiertes Verbot on bestimmten Finanzprodukten in mindestens europäi- cher, besser in globaler Kooperation. Es ist aber nicht u verkennen, dass sich die Koalition in ihrem eschlussantrag zumindest unseren hier und schon frü- er geäußerten Forderungen annähert. Es besteht aber erade deshalb erheblicher Nachbesserungsbedarf. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir eden bei der heutigen Debatte zum Schuldverschrei- ungsgesetz über Verbraucherschutz bei Finanzdienst- eistungen. Das Schuldverschreibungsgesetz ist nur ein ropfen auf dem heißen Stein. Die Sonderfristen bei der erjährung abzuschaffen, das haben wir Grünen seit lan- em gefordert. Aber es ist noch keine Antwort auf die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26231 (A) ) (B) ) Finanzkrise. Und auch die Dokumentation der Beratung hat noch etliche Haken. Was passiert eigentlich, wenn nicht rechtzeitig über das neue Rücktrittsrecht bei telefo- nischer Beratung belehrt wird? Und wie soll eigentlich belehrt werden? Insgesamt ist die Bilanz der Bundesre- gierung beim Thema Verbraucherschutz bei Finanz- dienstleistungen vernichtend und lautet: zu spät, zu lückenhaft, zu inkonsequent. Sie haben – genau wie die Banken – aus der Finanzkrise einfach nichts gelernt. Die Banken nehmen gerne die Rettungspakete auf Kosten der Steuerzahlerinnen und -zahler entgegen, um sich damit aus der selbstverschuldeten Krise zu katapul- tieren. Aber ansonsten machen sie weiter wie bisher: Das zeigt nicht nur das Beispiel der Zinspolitik, bei dem die Schere zwischen Soll- und Habenzinsen immer grö- ßer wird, und zwar zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Schon seit Monaten fordern wir Grüne die Bundesregierung auf, den unfairen Geschäftspraktiken der Banken einen Riegel vorzuschieben. Denn allein die unseriöse Zinspolitik lässt 1,3 Milliarden Euro in den Taschen der Finanzinstitute verschwinden, statt Kredit- ausgaben und Konjunktur zu entlasten. Damit wird die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank konterkariert, und die Bundesregierung schaut tatenlos zu. Hier wäre Frau Aigner gefordert, für die Bankkundinnen und -kun- den in die Bresche zu springen; stattdessen verharrt sie in ihrer verbraucherpolitischen Arbeitsstarre. Alle Vor- schläge, die wir im Ausschuss und in unseren Anhörun- gen dazu diskutiert haben, kamen von der Opposition. Das Handeln der Ministerin erschöpft sich in Pressemit- teilungen und launigen Reden auf Konferenzen. Die Bundesregierung hatte nach der Krise eigentlich die Aufgabe, die Bankenlandschaft so zu regeln, dass Missstände beseitigt werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Vertrauen in den Finanzmarkt haben. Dankenswerterweise dokumentieren Sie im vor- liegenden Antrag noch einmal schriftlich, was Sie alles versäumt haben: Sie haben weder die Beweislastumkehr bei Falschberatung auf den Weg gebracht, noch wurde das Problem der Zertifikate geregelt oder die Finanz- marktaufsicht gestärkt. Und auch die Qualifikationsan- forderungen an Finanzvermittler wurden nicht neu definiert, um nur einige Beispiele zu nennen. Während wir aus Großbritannien hören, dass die britische Finanz- aufsicht die Finanzvermittlerbranche radikal umbauen will und endlich auf eine Honorarberatung statt auf Beraterprovisionen setzt, bleibt hier alles beim Alten. Lassen Sie sich in Verbraucherfragen doch einfach mal von unseren Nachbarländern inspirieren. Die letzten neun Monate haben deutlich gezeigt: Eine schwarz-rote Regierung ist keine Antwort auf die Ban- ken- und Finanzkrise. Das von allen kritisierte Provi- sionssystem läuft weiter, Bankkunden müssen sich über willkürliche Gebühren ärgern, und die Kaupthing-Opfer mussten monatelang um ihr Geld zittern. Wer für diese ganzen Probleme eine Lösung sucht, muss wissen, eine Verbraucherstimme ist bei Schwarz-Rot schlecht ange- legt. Deshalb muss dieses Koalitionsmodell vom Markt verschwinden. Die Krise kann nur überwunden werden, wenn Finanzmärkte fair und verbraucherfreundlich orga- n g B V l l V g k d d g B E g z g d z V k T c d R a t s i S m d D a b r k u s t m H g a l z v w f m n (C (D isiert werden. Aber dafür steht die derzeitige Bundesre- ierung nicht zur Verfügung. Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin bei der undesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und erbraucherschutz: Der Sturm der Finanzkrise hat vie- en Menschen in unserem Land schwere finanzielle Ver- uste zugefügt. Jetzt sind wir dabei, aufzuräumen und orsorge für die Zukunft zu treffen. Mit unserem heuti- en Antrag haben wir die Ausgangslage markiert und lar und deutlich Lösungswege aufgezeigt. Schlechte Beratung, mangelnde Risikoaufklärung und ie Orientierung der Berater an ihrer Provision statt an er Lebenssituation ihrer Kunden müssen der Vergan- enheit angehören. Die Langfristschäden fehlerhafter eratung belaufen sich auf 20 bis 30 Milliarden jährlich. s ist daher wohl angebracht, aus der Finanzkrise auch esetzliche Konsequenzen zu ziehen. Ein erster Schritt zu mehr Sicherheit war das Gesetz ur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Jetzt eht es um erweiterte Rechte und effektivere Rechts- urchsetzung. Dem dient der heutige Gesetzesentwurf um Schuldverschreibungsrecht: die Verlängerung der erjährungsfristen für Schadenersatzansprüche, die Do- umentationspflicht von Beratungsgesprächen und das ransparenzgebot hinsichtlich des Leistungsverspre- hens. Diese drei Punkte verbessern die Rechtslage für ie Verbraucher erheblich. Es ist ein großer Schritt in ichtung des Ziels, dass sich Banken und Verbraucher uf Augenhöhe begegnen können. So kann wieder Ver- rauen wachsen. In dieser Politik fühle ich mich auch be- tätigt durch die jüngsten Urteile verschiedener Rechts- nstanzen. Ich begrüße die Leitlinien des Bankenverbandes zur tärkung des Anlegervertrauens. Allerdings beunruhigen ich Zeitungsberichte, wonach Banken- und Finanz- ienstleister ihre Beratungspraxis kaum geändert hätten. eshalb fordere ich die Banken mit allem Nachdruck uf, die notwendigen Reformen auch einzuleiten. Die soziale Marktwirtschaft geht vom mündigen Ver- raucher aus. Dieser bedarf der Information und Aufklä- ung, um die für ihn richtige Entscheidung treffen zu önnen. Das gilt besonders für den Markt der Anlagen- nd Finanzprodukte. Hier werden über 200 000 ver- chiedene, zum Teil hochkomplizierte Produkte angebo- en. Mit der „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ öchte ich den Verbrauchern einen Routenplaner an die and geben, damit diese sich in dem oft undurchsichti- en Finanzdschungel zurechtfinden können. Beim Thema „transparente Informationen“ sind wir uf einem guten Weg. Ich verweise auf unsere Check- iste für Finanzanlagen, die Kurse und das Service-Heft ur Altersvorsorge, das interaktive Internetportal, das oraussichtlich in den nächsten Wochen freigeschaltet ird, und die Erarbeitung eines prägnanten Produktin- ormationsblattes. Dazu werde ich eine Arbeitsgruppe it Vertretern der Finanzwirtschaft und von Schutzorga- isationen der Anleger einsetzen. Hinsichtlich Sicher- 26232 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) heit, Flexibilität, Rendite und Kosten sollen auf einen Blick alle wesentlichen Produkteigenschaften erkennbar sein. Informationen müssen so einfach wie möglich sein, damit sie auch jemand versteht, der sich nicht täglich da- mit beschäftigt. Als weiterer Schwachpunkt hat sich die oft unzurei- chend qualifizierte Finanzberatung herausgestellt. Ge- meinsam mit Wissenschaftlern, Verbraucherorganisatio- nen, Banken und Versicherungen ist mein Haus dabei, verbindliche Mindeststandards für Finanzvermittler zu entwickeln. Da geht es um Fragen wie Beratungsqualität und Haftung. Auch bei den betriebsinternen Anreizsys- temen bin ich im Gespräch mit Branchenvertretern, um Verbesserungen zu erreichen. Auch hier müssen noch harte Bretter gebohrt werden. An einem konsequenten Verbraucherschutz bei Fi- nanzdienstleistungen führt aber kein Weg vorbei. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können dabei auch zukünftig auf mein Haus zählen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Jusitz: Der Gesetzesentwurf in der heute vorliegenden Fassung ist das Ergebnis kurzer, aber intensiver Beratungen. Ich möchte Ihnen, meine sehr ge- ehrten Damen und Herren, herzlich danken, dass Sie den Regierungsentwurf so positiv aufgenommen und in eini- gen Teilen auch sehr effektiv weiterentwickelt haben. Dabei wurden selbstverständlich auch die Anregungen des Bundesrates in die Überlegungen aufgenommen. Besonders freue ich mich aber darüber, dass wir in den Ausschüssen – auch mit Zustimmung von Teilen der Opposition – den Anlegerschutz ganz erheblich zuguns- ten der Bürgerinnen und Bürger verbessern konnten. Wenn auch in der Presse vereinzelt von einem „Mini- malkompromiss“ gesprochen wird, so kann ich diese Einschätzung nicht teilen. Wir haben getan, was in der kurzen Zeit möglich war. In der Sache selbst sind die Abschaffung der Sonder- verjährung im Wertpapierhandelsgesetz und die damit einhergehende Verlängerung der Verjährung auf maxi- mal zehn Jahre mittlerweile breiter Konsens. Die Pflicht zur Dokumentation des Beratungsge- sprächs halte ich für einen großen Erfolg des Gesetzge- bungsprojekts. Die Banken werden verpflichtet, Her- gang und Empfehlungen des Beratungsgesprächs im Lichte der persönlichen und finanziellen Situation der Kunden festzuhalten. Das ist neu und nimmt die Banken viel besser als bisher in die Pflicht, anlegergerecht zu be- raten. Ich halte dieses Konzept sogar für fortschrittlicher als die immer wieder geforderte Beweislastumkehr. Denn die Beweislastumkehr greift erst in Streitfällen ein, wenn man nicht feststellen kann, was tatsächlich passiert ist. Das Protokoll schafft aber von Anfang an Klarheit und vermeidet spätere Streitigkeiten. Wir werden selbst- verständlich beobachten, wie sich die Praxis entwickeln wird. f f e R g ü s n m s u f k d w n c A E s r d e G d m p B S V w P d w g d g ä b k d n F K B s S K p e W c r (C (D Bei der telefonischen Beratung haben wir, wie ich inde, eine auch für die Banken tragbare Regelung ge- unden, indem statt der Sprachaufzeichnung dem Kunden in einwöchiges Rücktrittsrecht einzuräumen ist. Das ücktrittsrecht ist auch nicht unbeschränkt, sondern reift in dem Fall, dass das nach Geschäftsabschluss bersandte Protokoll falsch ist. Wir kommen hier einer- eits der Forderung entgegen, die Kosten, wie sie bei ei- er umfassenden Sprachaufzeichnung entstanden wären, öglichst gering zu halten. Andererseits nehmen wir un- ere Verantwortung den Verbrauchern gegenüber ernst nd haben zumindest in diesem Bereich im Fall eines ehlerhaften Protokolls eine punktuelle Beweislastum- ehr zugunsten der Anleger eingeführt. Auch beim neuen Schuldverschreibungsgesetz, das in en Beratungen weniger im Vordergrund stand, wird et- as zur Verbesserung des Anlegerschutzes getan. Das eue Transparenzgebot ist ein erster und ganz wesentli- her Schritt zur Verbesserung der Produktqualität. Die nleihebedingungen müssen eine eindeutige und klare rmittlung des Leistungsversprechens ermöglichen. Wir chaffen zudem eine rechtliche Grundlage für die Ände- ungen von Anleihebedingungen, die im Sanierungsfall en Anleger bei Schuldverschreibungen aus Gesamt- missionen gegebenenfalls vor einem Totalverlust seiner eldanlage schützen kann. An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass ieses Gesetz nur der erste Schritt ist. Weitere Maßnah- en werden wir prüfen und in der nächsten Legislatur- eriode in Angriff nehmen. Ich nehme hier ganz bewusst ezug auf den gemeinsamen Antrag der CDU/CSU- und PD-Fraktion zur Erweiterung und Durchsetzung des erbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen. Wir erden an der Fortentwicklung der Regulierung von rodukten und Vertriebswegen genauso arbeiten wie an er Frage der Einführung eines „Finanz-TÜVs“. Wir erden prüfen, wie die Verbraucherberatung am besten estärkt werden kann. Entgeltstrukturen in der Finanz- ienstleistungsbranche, die Anreize für Falschberatun- en geschaffen haben müssen verantwortungsbewusst ge- ndert werden. Wir werden uns intensiv mit der Frage eschäftigen, wie wir effektiv die ökonomische Fach- ompetenz der Anleger verbessern können. Learning by oing kann sich hier – im wahrsten Sinne des Wortes – iemand leisten. Gleiches gilt übrigens auch für die achkompetenz vieler Finanzvermittler. In vielen Teilen liegen die Forderungen aus dem oalitionsantrag auf einer Linie mit den Anregungen des undesrates nach mehr Beratungsqualität, einer Verbes- erung der Provisionsstrukturen und Produkttransparenz. ie sehen, die Verbesserung des Verbraucherschutzes im apitalmarkt wird auch in der nächsten Legislatur- eriode ein wichtiges Thema sein. Abschließend denke ich, dass wir uns über eines alle inig sind. Als Reaktion auf die aktuelle Finanz- und irtschaftskrise muss auch das Vertrauen der Verbrau- her in die Finanzmärkte zurückgewonnen werden. Da- an arbeiten wir und werden es auch in Zukunft tun. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26233 (A) ) (B) ) Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Finanzumsatzsteuer auf EU-Ebene einführen (Tagesordnungspunkt 13) Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): In Deutschland wurde die Börsenumsatzsteuer 1991 abge- schafft. Gegenwärtig sind Umsätze mit Aktien und Deri- vaten innerhalb der EU weitgehend frei von einer Be- steuerung. Die Grünen problematisieren die fehlende steuerliche Belastung von Umsätzen mit Finanzprodukten in ihrem Antrag, den wir heute debattieren. Diese Ausnahme sei nach ihrer Meinung ungerecht. Wie andere Produkte müssten daher auch Finanztransaktionen mit einer Um- satzsteuer belegt werden. Unter Bezugnahme auf Be- rechnungen des österreichischen Wirtschaftsforschungs- instituts WiFo gehen die Grünen davon aus, dass ein Steuersatz von 0,01 Prozent zu einem jährlichen Steuer- aufkommen in Höhe von 70 Milliarden Euro in der Eu- ropäischen Union führen werde. Die Steuer könne den Hang der Finanzmärkte zur Konstruktion von risikorei- chen und von der Realwirtschaft weitgehend abgekop- pelten Finanzprodukten mäßigen, so die Begründung. Wer einer solchen Steuer eine Lenkungswirkung zu- schreibt, argumentiert populistisch. Hier geht es doch nur darum, eine neue Steuer einzuführen, die die Men- schen weiter belastet, sie weiter zum Ausweichen vor der Steuerlast treibt. Und die Bevölkerung wird doch nicht glauben, dass es bei einem solch niedrigen Steuer- satz bliebe. Ganz im Gegenteil, Steuererhöhungen und Steuerbegehren wären Tür und Tor geöffnet. Neue Steu- erlasten wären Gift in der derzeitigen Situation. Sie wür- den die Menschen doch nur noch mehr verunsichern. Die Grünen argumentieren, langfristig angelegte Transaktionen, die zum Beispiel der Altersvorsorge die- nen, würden kaum belastet. Warum denn dann überhaupt eine Steuer? Eine Steuer, die Investoren aus Europa ver- treibt. In einer globalen Welt ist es eine Leichtigkeit, per Computer die Geschäfte über Drittstaaten abzuwickeln. Ich halte es für äußerst naiv zu glauben, Spekulationen würden durch eine solche Finanzumsatzsteuer einge- schränkt. Wenn diese überhaupt wirken soll, dann müs- sen wir sie international abstimmen, zum Beispiel über die G 20. Die Union ist der Auffassung, dass Finanzprodukte in der gegenwärtigen krisenhaften Situation nicht noch durch eine steuerliche Belastung verteuert werden soll- ten. Die nationale Börsenumsatzsteuer, eine Art der von den Grünen favorisierten Finanzumsatzsteuer, ist ein Re- likt aus dem 19. Jahrhundert. Zum Hintergrund und zur Verdeutlichung noch einmal: Sie ist ursprünglich aus der fiskalischen Belastung von Urkunden des Börsenver- kehrs hervorgegangen, für die früher behördlich gestem- peltes Papier zu verwenden war. 1881 wurden erstmals Schlussnoten über gewisse Wertpapieranschaffungen mit e u g k B r s t s K F d v e l F E E d s a r d d s w r u e l s s s n l Z e a o t g R s c n g f d E n P U n Ö p (C (D iner fixen Stempelabgabe belegt. Die nationale Börsen- msatzsteuer, die ihren Ursprung, wie gesagt, im vorver- angenen Jahrhundert hat, wurde nicht zuletzt nach laren Einlassungen der damaligen unionsgeführten undesregierung 1991 durch das Finanzmarktförde- ungsgesetz abgeschafft. Die Begründungen gegen eine nationale Börsenum- atzsteuer sind heute noch so aktuell wie damals. Ers- ens. Kapitalverkehrsteuern behindern die Kapitalbe- chaffung zur Stärkung des Eigenkapitals. Zweitens. apitalverkehrsteuern behindern die Mobilität des inanzkapitals. Drittens. Kapitalverkehrsteuern laufen em Gedanken einer EU-weiten Integration der Märkte öllig zuwider. Viertens. Kapitalverkehrsteuern stellen inen Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Deutsch- and dar. Eine Wiedereinführung der verwandten Steuer auf inanztransaktionen ist in diesen Zeiten nicht sinnvoll. ine Krise ist nicht die Zeit, neue Steuern einzuführen. ine solche Besteuerung würde doch ohne jeden Zweifel erzeit die Bereitschaft der Bürger zu einer Altersvor- orge mit hoher Eigenbeteiligung schwächen, für eine usreichende Eigenvorsorge ist schließlich privates Spa- en mit hohen Nachsteuerrenditen erforderlich. Dazu ist ie Anlageform Aktie aufgrund ihres langfristigen Ren- itevorteils – trotz der derzeitigen Verwerfungen – be- onders geeignet. Eine isolierte nationale Wiedereinführung der Steuer äre auch standortschädlich für Deutschland. Der An- eiz für einen Investor, aus dieser Steuer auszuscheren nd auf einen „freien Kapitalmarkt“ auszuweichen, der ntsprechend höhere Gewinne ermöglicht, ist hoch. Dies äuft den Bestrebungen der Bundesregierung, den deut- chen Finanzmarkt im internationalen Wettbewerb zu tärken, diametral entgegen. Bei einer umfassenden Be- teuerung von Börsenumsätzen in Deutschland ist mit ei- em erneuten Anstieg der Steuerflucht zu rechnen; ähn- ich der Entwicklung, die bei der Einführung der insabschlagsteuer zu beobachten war. Eine Finanzumsatzsteuer widerspricht auch dem Ziel ines integrierten Finanzmarktes. Schauen wir doch uch mal auf die Wirkungen einer Börsenumsatzsteuer der Finanzumsatzsteuer oder wie man die neue Belas- ung auch immer taufen würde. In dem immer wieder ern angeführten Großbritannien gilt die Stamp Duty everse Tax nur auf inländische Transaktionen. Zudem ind weitere Finanzprodukte wie Renten, Derivate, Ex- hange Traded Funds und ausländische Aktien ausge- ommen. Festzuhalten ist auch, dass in keinem EU-Mit- liedstaat in den letzten 20 Jahren eine Transaction Tax ür Börsengeschäfte eingeführt wurde. Schauen Sie sich ie Realität an. Schweden hat 1983 mit 165 Millionen uro pro Jahr gerechnet, es sind aber durchschnittlich ur 9 Millionen Euro geworden. Schweden hat dieses rojekt schnellstmöglich wieder eingestellt. Tatsache ist: Die meisten Staaten in der Europäischen nion haben die Börsenumsatzsteuer abgeschafft: Spa- ien 1988, die Niederlande 1990, Dänemark 1999 und sterreich 2000. An anderen, nichteuropäischen Finanz- lätzen wie zum Beispiel den USA und Japan ist die 26234 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Börsenumsatzsteuer ebenfalls abgeschafft worden, in den Vereinigten Staaten 1966 und in Japan 1999. Wir se- hen also: Die Entwicklung hinsichtlich der Börsen- umsatzsteuer in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigt deutlich einen Trend hin zur Abschaffung. Selbst Länder, die die Steuer erheben, haben in den letz- ten Jahren Anpassungen vorgenommen. Auf die Finanzmarktkrise können und dürfen wir der- zeit also nicht mit neuen Steuern reagieren, ganz im Ge- genteil: Angemessene und wirksame Regulierungsmaß- nahmen sind das Zauberwort. Erstens: Wir müssen die Eigenkapitalregeln anpassen. Zweitens: Die Bankenauf- sicht muss wirksamer werden und international abge- stimmt agieren. Drittens: Ratingagenturen sind einer Aufsicht zu unterstellen, und die muss auch wirksam sein. Die Grundlagen hierzu bilden die Beschlüsse der G 20, Mitte September dieses Jahres werden diese finali- siert. Dann heißt es für den europäischen Verordnungs- und Richtliniengeber sowie für uns im Deutschen Bun- destag, diese Maßnahmen umzusetzen. Wir dürfen hier- bei nicht nachlassen. Nichts ist schlimmer, als jetzt nicht aus der Krise zu lernen. „Weiter so“ darf nicht die Parole sein. Leider hört man dies aber inzwischen wieder des Öfteren aus Finanzkreisen. Nein, und das sage ich noch einmal mit aller Deutlichkeit: Ein „Weiter so“ wird es nicht geben. Florian Pronold (SPD): Die Krisenentwicklung hat gezeigt, dass sich die Finanzmärkte zunehmend ver- selbstständigt haben; denn sie haben nicht mehr dazu beigetragen, die Realwirtschaft mit Kapital zu versor- gen. Stattdessen wurden immer undurchschaubarere Fi- nanzprodukte geschaffen und immer risikoreichere Wet- ten auf zukünftige Entwicklungen abgeschlossen, alles mit dem Ziel, noch schneller noch höhere Renditen zu kassieren. Das Volumen der Finanztransaktionen war 2007 74-mal höher als das nominelle Weltbruttoinlands- produkt. Eine stärkere Regulierung der internationalen Finanz- märkte ist unausweichlich. Selbst neoliberale Verfechter unregulierter Märkte haben nach staatlicher Hilfe geru- fen. Diese Hilfe ist gewährt worden, aber sie muss über ein kurzfristiges Krisenmanagement hinausgehen und derartige Fehlentwicklungen für die Zukunft unmöglich machen. Bundesfinanzminister Steinbrück hat frühzeitig mit zahlreichen Vorschlägen und Initiativen europaweit und international dazu beigetragen, dass das Ausmaß der Krise begrenzt wurde. Seine bzw. unsere Vorschläge haben zum Ziel, die Finanzmärkte dauerhaft zu stabili- sieren. Dabei geht es auch um Mittel und Wege, kurzfris- tige Spekulationen auf den Finanzmärkten einzudäm- men. Die dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu- grunde liegende Überlegung, auch Umsätze auf den Finanzmärkten zu besteuern, halte ich für grundsätzlich diskussionswürdig. Es muss nämlich dort, wo die Krise ihren Ursprung hat, auch ein solidarischer Beitrag zur Finanzierung der mit Steuergeld gespeisten Krisenbe- wältigung eingetrieben werden. Der Wunsch ist das eine, d d b s h n t d n b s d S d d D A w d v f s D s F t S s B n f b e m D n n i w d e l g F c z L 1 n S L s (C (D ie Machbarkeit das andere. Der Versuch, alle Umsätze, ie auf europäischen Finanzmärkten gemacht werden, zu esteuern, wird nicht bzw. kann nicht von Erfolg gekrönt ein, da er nicht operationalisierbar ist. Realistischerweise haben wir Sozialdemokraten des- alb eine Beschränkung auf die Börsenumsätze vorge- ommen. Nach dem Vorbild der in Großbritannien exis- ierenden Stempelsteuer wollen wir 0,5 bis 1,5 Prozent es Kurswertes auf börsliche Wertpapiergeschäfte ab ei- em Umsatz von 1 000 Euro erheben. Das häufig vorge- rachte Argument, mit dieser Steuer würden wir das cheue Reh Finanzinvestor vertreiben, geht angesichts er Erfahrungen in Großbritannien, den USA und der chweiz ins Leere. Unser Vorschlag hat darüber hinaus en großen Vorteil, dass wir die gesetzliche Grundlage – ie entsprechenden Mehrheiten vorausgesetzt – in eutschland schaffen können und damit einen guten usgangspunkt für eine europaweite Einführung haben. Selbstverständlich bleibt aus meiner Sicht die Aus- eitung auf weitere Finanztransaktionen eine Option, ie es zu prüfen gilt und die auf internationaler Ebene zu erwirklichen wäre. Bei aller Sympathie für Ihr Anliegen plädiere ich da- ür, den langen Weg einer europäischen Finanzmarktbe- teuerung zunächst mit dem ersten Schritt zu beginnen. er besteht in der Realisierung einer Börsenumsatz- teuer. Frank Schäffler (FDP): Die FDP-Fraktion lehnt die inanzumsatzsteuer strikt ab. Wer in der jetzigen Situa- ion Steuererhöhungen oder gar die Einführung neuer teuern fordert, richtet erheblichen Schaden an. Allein chon die Diskussion über neue Steuern verunsichert die ürger. SPD, Linke und Grüne, die in rot-rot-grüner Ei- igkeit eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer ordern, schüren genau diese Verunsicherung. Die SPD egründet ihre Ablehnung des Grünen-Antrags – so ist s im Bericht des Finanzausschusses nachzulesen – da- it, dass der vorgeschlagene Steuersatz zu niedrig sei. ie Bürger wissen dadurch immerhin, dass diese Steuer ach der Bundestagswahl sicher eingeführt wird, falls es icht zu einer bürgerlichen Mehrheit kommen sollte. Eine Finanzumsatzsteuer, wie sie die Grünen fordern, st genau das Gegenteil dessen, was wir brauchen und as der Finanzplatz Deutschland braucht. Wir müssen afür sorgen, dass am Finanzmarkt wieder Vertrauen ntsteht. Dies umfasst das Vertrauen in die Finanzdienst- eistungswirtschaft und in die staatlichen Rahmenbedin- ungen gleichermaßen. Der Staat muss eine zuverlässige inanzaufsicht bereitstellen und für verlässliche steuerli- he Rahmenbedingungen sorgen. Die Tendenz des Antrags, die Steuer international ein- uführen, hat keine Aussicht auf Erfolg, da viele andere änder ihre Börsenumsatzsteuer – so wie Deutschland 991 – ja bewusst abgeschafft haben. Das liegt an den egativen Erfahrungen, die insbesondere Länder wie chweden gemacht haben. Am Ende würden andere änder, die schon zu einer höheren Einsicht gelangt ind, ein gemeinsames Vorgehen ablehnen und die Bör- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26235 (A) ) (B) ) senumsatzsteuer würde im nationalen Alleingang in Deutschland eingeführt. Die Börsenumsatzsteuer würde dadurch protektionistisch wirken. Dies lehnen wir strikt ab. Wir lehnen es aber auch ab, eine Börsenumsatzsteuer als EU-Steuer einzuführen, weil wir an der nationalen Steuerhoheit festhalten wollen. Wenn eine staatliche Ebene erst mal eine neue Steuer erhebt, ist schnell eine Verselbstständigung der Steuer zu erwarten. Die Börsen- umsatzsteuer wird ja auch nach Gutmenschenart gefor- dert und oft direkt mit einem Vorschlag versehen, wie die vermeintlichen Einnahmen auszugeben sind. Als Kollateralschäden würden die Bürger von der privaten Altersvorsorge abgeschreckt und Unternehmen hätten noch größere Probleme, dringend benötigtes Kapital zu erhalten. Wir wollen im Gegenteil Anreize für private Altersvorsorge und privaten Vermögensaufbau setzen. Eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer wäre dafür Gift. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Wer in die Wirt- schaftspresse schaut, findet dort regelmäßig Werbung für Derivate. Derivate sind Geschäfte mit den Schwankun- gen anderer Wertpapiere und Güter. Krise hin oder her, der kurzfristige und exzessive Handel ist keineswegs verschwunden. Man kann ja auch auf fallende Kurse wetten. Diese und andere Finanzgeschäfte unterliegen bislang keinerlei Besteuerung. Eine Steuer würde den Handel entschleunigen und zugleich Einnahmen gene- rieren. Die Linke hat im letzten September einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie eine Finanztransaktionsteuer – mit anderen Worten: Finanz- umsatzsteuer – fordert. Der Deutsche Gewerkschafts- bund, DGB, und andere sind dafür. Die SPD lehnt ab. Warum? Das frage ich mich auch. Die SPD – im Finanz- ausschuss über ihre Genossin Nina Hauer – versucht ei- nige Gründe anzuführen, die ich hier widerlegen werde. Die SPD hält es für schwierig, die zu versteuernden Finanztransaktionen einzugrenzen. Dabei entfällt die Steuer schlichtweg auf alle Arten von Wertpapier- und Devisenumsätzen: a) alle börslichen Umsätze, b) alle au- ßerbörslichen Umsätze und c) alle Devisenumsätze, ge- nauso, wie das österreichische Institut für Wirtschafts- forschung es vorgeschlagen hat. Wenn Sie noch eine Lücke finden, dann schließen Sie die doch – und alle an- deren Steuerschlupflöcher gleich mit. Jede Finanztrans- aktion wird elektronisch dokumentiert, damit Banken nachweisen können, wer welche Zahlung in welcher Höhe vorgenommen hat. Weiter bezweifelt die SPD, dass eine Steuer von 0,01 Prozent eine Lenkungswirkung entfalten, also ent- schleunigend wirken kann. Auch dies hat das öster- reichische Institut für Wirtschaftsforschung detailliert berechnet. Der Steuersatz von 0,01 Prozent ist nichts an- deres als ein Beispiel. Ein solcher Bagatell-Steuersatz ist geeignet, wenn man die Steuer zunächst national ein- führt. Damit kann vermieden werden, dass sich der Han- del bloß verlagert. Da die Steuer bei jeder Transaktion anfällt, verteuert und verlangsamt bereits ein geringer Steuersatz den kurzfristigen Handel. Wird, was natürlich d l S S t D E b S w c S r is w A m L d g n N n f i K g b W f z d k f s m a u S n w s D t m n g V r b V F u F (C (D ie bessere Lösung ist, die Steuer europäisch eingeführt, ässt sich der Steuersatz gut und gerne hochsetzen. Die PD ist doch sonst nicht so unflexibel im Anpassen von teuersätzen. Dann hat die SPD noch ein Problem mit der Gerech- igkeit: Es werde der Bedeutung des Finanzplatzes eutschland nicht gerecht, die Einnahmen auf EU- bene durch die Mitgliedsländer zu teilen. Erst einmal leibt ein Teil der Einnahmen in dem Land, wo die teuer erhoben wird. Zweitens scheint die SPD mittler- eile ein Gerechtigkeitsempfinden zu haben, das jegli- hes Prinzip von Progression vergisst: Demnach hält die PD es nicht für gerecht, dass, wer mehr hat, einen höhe- en Anteil zum Gemeinwesen beiträgt. Drittens – und das t sehr wichtig, wenn wir die Steuer nicht verwässern ollen – sind internationale Steuern für internationale ufgaben da. Eine internationale Finanztransaktionsteuer uss in erster Linie zur Entwicklungsfinanzierung in den ändern des Südens beitragen. Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu. Wir haben ie Steuer selbst letztes Jahr im September vorgeschla- en. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich inter- ational für die Finanzumsatzsteuer einzusetzen. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ach wie vor unterliegt die Finanzbranche einer nicht achvollziehbaren Sonderregelung. Im Gegensatz zu ast allen sonstigen Gütern und Dienstleistungen sind hre Produkte von der Umsatzsteuer ganz befreit. Im lartext: Durch die Entrichtung der Mehrwertsteuer tra- en Normalverdiener mit dem Einkauf im Supermarkt, eim Friseurbesuch oder bei der Renovierung ihrer ohnung zur staatlichen Finanzierung bei, während sich inanzstarke Kapitalmarktakteure diesem Beitrag oft ent- iehen. Warum eigentlich? Spätestens in den letzten Monaten ist deutlich gewor- en, dass einseitige Privilegien für die Finanzbranche eineswegs einen insgesamt wohlfahrtsfördernden Ef- ekt haben müssen. Natürlich; auch eine Finanzumsatz- teuer bringt Verzerrungen des reinen Marktergebnisses it sich. Aber das tut jede Steuer. So einfach, jede Steuer bzulehnen, kann man es sich nicht machen. Wir müssen ns vielmehr darüber unterhalten, wie die notwendige teuerlast zwischen Real- und Finanzwirtschaft in geeig- eter Weise aufgeteilt werden kann. Dabei setzen wir be- usst nicht auf eine nationale Börsenumsatzsteuer, wie ie die Linkspartei und nun auch wieder die SPD fordert. enn dieses Modell hat zwei gravierende Nachteile. Ers- ens findet schon heute mehr als die Hälfte des Finanz- arkthandels außerhalb der Börse statt. Besteuert man ur die Börsengeschäfte, sorgt man also für eine Un- leichbehandlung der Anleger und fördert auch noch die erlagerung von Finanztransaktionen in den intranspa- enten außerbörslichen Bereich. Zweitens können wir ei der Einführung auf nationaler Ebene mit erheblichen erlagerungseffekten hin zu anderen europäischen inanzplätzen rechnen. Stattdessen wollen wir mit einer europäischen Finanz- msatzsteuer für eine solidarische Beteiligung der inanzbranche an der Bewältigung öffentlicher Aufga- 26236 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) ben sorgen. Das grüne Konzept ist zu Ende gedacht: Wir setzen auf der EU-Ebene an, weil nur so der starken Inte- gration des EU-Finanzmarkts Rechnung getragen wird. Und so beugen wir auch möglichen Ausweichreaktionen vor; denn niemand wird sich wegen einer geringen Steuer aus dem gesamten wichtigen europäischen Finanzmarkt zurückziehen. Zweitens bezieht unser Kon- zept alle Finanztransaktionen ein, also auch den außer- börslichen Bereich. So vermeiden wir auch hier Verdrän- gungseffekte auf andere, nicht besteuerte Produkte und erreichen mit dieser breiten Bemessungsgrundlage schon bei einem geringen Steuersatz ein relevantes Aufkom- men. Auf 89,4 Milliarden US-Dollar schätzt das Öster- reichische Institut für Wirtschaftsforschung das Auf- kommen einer europaweiten Finanzumsatzsteuer; das sind heute gut 63 Milliarden Euro. Und diese Berech- nung gilt bei einem Steuersatz von nur 0,01 Prozent und einer zugrunde gelegten hohen Verdrängung des Han- delsvolumens. Übrigens: Kollege Schäffler von der FDP hat uns Grünen in der ersten Lesung dieses Antrags vorgewor- fen, im wissenschaftlichen Gutachten sei von wesentlich weniger Aufkommen die Rede. Das konnten wir in- zwischen klären. Wir Grünen haben richtig gerechnet. Dieses Aufkommen ist mit restriktiven Annahmen ge- rechnet, also nur das Minimum dessen, was eine Finanz- umsatzsteuer einbringen kann. Käme dieses Geld dem EU-Haushalt zu, könnten die nationalen Beiträge ent- sprechend gekürzt und somit die Belastung der Bürge- rinnen und Bürger durch andere Steuern gesenkt werden. Das wäre ein erster Schritt hin zu einer gerechteren Be- lastung von Realwirtschaft und Finanzbranche, ein Thema, das gerade von dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise an Brisanz deutlich zugenommen hat. Einige von Ihnen werden nun wahrscheinlich einwen- den, dass die Finanzumsatzsteuer auch einfache Anlege- rinnen und Anleger, die etwa am Kapitalmarkt für ihr Alter vorsorgen, treffen würde. Doch dieses Argument ist nicht haltbar. Denn weil die Steuer pro Transaktion fällig wird, trifft sie diese langfristig orientierten Anle- ger praktisch nicht. Stattdessen werden diejenigen belas- tet, die die Kapitalmärkte intensiv nutzen und deswegen auch zumeist überdurchschnittlich von ihnen profitieren. Es ist nur fair, dass sie nicht gegenüber jenen bevorzugt werden, die jeden Tag mit ihren Einkäufen Umsatzsteuer an den Staat entrichten. Noch ein Punkt ist mir wichtig: Die Finanzumsatz- steuer hat nicht nur eine positive Verteilungswirkung, sie trägt auch zu mehr Finanzmarktstabilität bei. Wir Grüne wurden in den vergangenen Jahren oft belächelt, als wir die segensreichen Wirkungen gänzlich liberalisierter Fi- nanzmärkte infrage gestellt und dabei auch die steuerli- chen Privilegien skeptisch betrachtet haben. Heute zeigt sich: Wir lagen nicht falsch. Eine Finanzumsatzsteuer ist zwar beileibe kein Allheilmittel gegen spekulative Auswüchse auf den Finanzmärkten, aber sie ist eine not- wendige Ergänzung zu anderen Maßnahmen der Finanz- marktstabilisierung, die gerade auf nationaler und euro- päischer Ebene mehr oder weniger erfolgreich anlaufen. D a s M n d l i w z k h T S s w e d v d d B v D d A l H B d w G d m d P v d s g i S P v d g (C (D enn eine potenzielle Destabilisierungswirkung haben uf den Finanzmärkten vor allem die Geschäfte, die mit ehr kurzfristigen Zeithorizonten arbeiten und kleinste argen ausnutzen. Beides wird durch die Erhebung ei- er Finanzumsatzsteuer unattraktiver. Das öffentliche Gut Finanzmarktstabilität wurde in er letzten Zeit bekanntermaßen in großem Stil vernach- ässigt. Die Finanzumsatzsteuer ist auch ein Baustein zu hrer Wiederherstellung und hat damit übrigens einen ohlfahrtsfördernden Effekt. Deswegen denkt die FDP u kurz, wenn sie vor allem über die destruktiven Wir- ungen einer jeden Steuer redet. Die SPD hingegen hat sich unserer Forderung zwar ier und da offen gezeigt, lässt ihrer Rhetorik aber keine aten folgen. Es nutzt nichts, wenn sich Finanzminister teinbrück und Außenminister Steinmeier im Grund- ätzlichen für eine Einführung aussprechen, aber dort, o konkret etwas bewegt werden könnte, nämlich auf uropäischer Ebene, nichts dafür tun. Unser Antrag zeigt en Weg, der zu gehen wäre: Die EU-Kommission muss on der deutschen Bundesregierung aufgefordert wer- en, ein konkretes Umsetzungskonzept vorzulegen, das ann der Ministerrat beschließt. Die österreichische undesregierung ging da bereits mit gutem Beispiel oran, als sie genau diese Forderung beschlossen hat. afür muss sich auch die SPD starkmachen; sonst sind ie Äußerungen ihrer Spitzenleute unglaubwürdig. nlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzege- setzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungs- gesetz – HGrGMoG) (Tagesordnungspunkt 73) Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Das vorge- egte Gesetz enthält zwei sehr unterschiedliche Teile: Im ersten Teil geht es um die Modernisierung des aushaltsrechtes, allerdings nicht in dem Sinne, dass das undeshaushaltsrecht neu geordnet wird, sondern in em Sinne, dass die unterschiedlichen Entwicklungen ieder eingefangen werden und zu einer möglichen esamtstatistik zusammengebracht werden. Im politisch bedeutsameren zweiten Teil geht es um ie Beteiligungsverwaltung des Bundes und die Parla- entsrechte. Hier hat die Politik immer wieder erlebt, ass die Bundesregierung ohne Wissen und Kenntnis der olitik Veränderungen in der Beteiligung des Bundes orgenommen hat – mit starken Auswirkungen. Obwohl ie Politik praktisch keinen Einfluss darauf hatte, wurde ie in der Öffentlichkeit für die Folgen verantwortlich emacht. Ich erinnere an das Desaster mit der IKB und hren Töchtern. Hier hat der Bund einen finanziellen chaden von 8,9 Milliarden Euro erlitten, ohne dass die olitik überhaupt davon wusste, dass die diesen Schaden erursachenden Beteiligungen vom Bund erworben wor- en sind; geschweige denn hat sie Einfluss darauf ehabt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26237 (A) ) (B) ) Es kommt immer wieder zu Friktionen, weil sich die Bundesregierung weigert, entsprechende Auskünfte in den Gremien zu geben. Ich verhehle nicht, dass es erheb- liche Diskussionen um diese Änderung gegeben hat. Hier hat sich das Parlament durchgesetzt. Ob die jetzt getroffenen Regelungen ausreichen, muss die Praxis erweisen. Wir wollen auf jeden Fall, dass in einem Untergremium des Haushaltsausschusses die Bundesre- gierung stärker gezwungen wird, Rede und Antwort zu stehen, damit frühzeitiger Einfluss genommen wird. Wir fühlen uns durch verschiedene Ereignisse wie IKB und ihre Töchter sowie durch die Beschäftigung des Haushaltsausschusses mit gewissen Gehaltsstrukturen in den Bundesunternehmen bestätigt. Eine krasse Fehlent- scheidung in den letzten Tagen, wo bei einer Vergütungs- festlegung Verantwortung und eingeräumte Vergütung in krassem Missverhältnis stehen, bestätigt, dass hier gehan- delt werden muss. Allein die Tatsache, dass die Bundesregierung künftig offenlegen muss und damit rechnen muss, dass das Parlament sich mit den Dingen befasst, wird eine päda- gogische Wirkung entfalten. Künftig wird die Bundesregierung über alle wesentli- chen Entwicklungen im Bereich der Beteiligungen berichten müssen. Es geht dabei nicht nur um das Nach- zeichnen von Geschehenem, sondern auch um wesentli- che Absichten, sodass Fehlentwicklungen früher das Licht der Welt erblicken werden als in der Ver- gangenheit. Dabei geht es weder um die Einmischung des Bundestages in das Regierungshandeln noch darum, die Regierung zu lähmen. Die Regelungen sind flexibel genug, um einerseits einer Verbesserung der Verhältnisse Rechnung zu tragen und andererseits die Regierung nicht zu behindern. Ich komme nun zurück auf den ersten Teil des vorge- legten Gesetzes, die Haushaltsfragen: Das Haushalts- recht des Bundes und der Länder war durch die Haus- haltsreform 1969 grundlegend neu gestaltet worden. In den Folgejahren erfuhr das Haushaltsrecht verschiedene Änderungen. Insbesondere mit dem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz wurde grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen, den Dienststellen bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmit- teln mehr Flexibilität einzuräumen; ferner wurde die Kosten- und Leistungsrechnung gesetzlich verankert. Gegenwärtig sind auf staatlicher Ebene unterschiedli- che Entwicklungstendenzen zur Umgestaltung des Haus- halts- und Rechnungswesens festzustellen. In einigen Bundesländern sind Reformvorhaben auf den Weg gebracht worden; dort sollen die bislang kameralen Haushalts- und Rechnungswesensysteme auf doppische Systeme umgestellt werden. Auch für die Kameralistik des Bundes hat der Bundesrechnungshof in seinem Bericht nach § 99 BHO über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens, Bundes- tagsdrucksache 16/2400, Reformbedarf gesehen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der HGrG-Initiative der Länder Hamburg und Hessen, Bundesratsdrucksache 504/06, und der breiten Reformdebatte sind die Grund- sätze für einheitlich geltende rechtliche Rahmen- b e t e ü E l s D K K t k T F u e b s L s d H f d K W H a a f v B o V h d D f z h d m N d e k g p d n e i S Z p W w (C (D edingungen neu zu regeln. Wesentliches Ziel ist dabei, ine Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensys- eme zu ermöglichen, innerhalb dieser Systeme jeweils in Mindestmaß einheitlicher Vorgaben zu setzen und ber die jeweiligen Gebietskörperschaften hinaus eine inheitlichkeit der erforderlichen übergreifenden Daten- ieferung zu gewährleisten. Leider konnte sich der Bund elbst nicht zu einer nachhaltigen Reform entschließen. as System bestimmt das Denken, deshalb brauchen wir orrekturen. Das Bundeskonzept der erweiterten ameralistik trägt den Anforderungen nicht Rechnung. Wir haben mit unserem gegenwärtigen Haushaltssys- em drei Probleme: Erstens bietet es die Möglichkeit, onsumtive Ausgaben mit Krediten zu finanzieren. Die rennung von Fach- und Finanzverantwortung zwischen achminister und Finanzminister versus Fachpolitiker nd Haushaltspolitiker begünstigt leichtfertige Ausgabe- ntscheidungen, weil niemand das Ende sieht. Wir etrachten bei Projekten nicht die Lebenszykluskosten, ondern immer nur den Ausgabenaufwand, also den iquiditätsschluss im ersten Jahr. Das begünstigt Ent- cheidungen, die wir uns nicht leisten können und die en Haushalt sprengen. In unserem gegenwärtigen aushaltsrecht dürfen wir Investitionen mit Krediten inanzieren, und später gibt es keine Tilgung. Das führt azu, dass konsumtive Ausgaben in hohem Umfang mit rediten finanziert worden sind. Wie funktioniert das? enn wir ein Auto beschaffen, dann ist das nach der aushaltsgruppierung eine Investition und darf damit us Krediten finanziert werden. Seit Jahrzehnten wurden lle Investitionen mit Krediten finanziert. Die Beschaf- ung des Autos an sich ist aber noch keine Vermögens- eränderung. Entweder ist es ein Aktivtausch, in dem ich armittel gegen den Vermögensstand „Auto“ tausche, der es ist eine „Aktiv-Passiv-Mehrung“, indem ich den ermögensgegenstand „Auto“ erwerbe und gleichzeitig öhere Darlehensverpflichtungen eingehe. Erst wenn as Fahrzeug benutzt wird, setzt ein Werteverzehr ein. ieser spiegelt sich im Haushalt aber nicht wider. Das ührt zu der abstrusen Erscheinung, dass wir für Fahr- euge, die wir Anfang der 70er-Jahre erworben haben, eute noch Zinsen bezahlen, obwohl nicht einmal mehr er Rost sichtbar ist, geschweige denn eine Nutzungs- öglichkeit besteht. Hier ist ganz klar eine konsumtive utzung mit Krediten finanziert. Wir müssen wieder zu der Grundweisheit zurückfin- en, dass niemand auf Dauer mehr ausgeben kann, als er innimmt. Dies gilt auch für den Staat. Durch Kredite ann man seinen Finanzspielraum mittel- und langfristig esehen nicht ausweiten. Man kann lediglich den Zeit- unkt, zu dem eine Ausgabe getätigt wird, „vorziehen“. Ich will den Mechanismus noch einmal verdeutlichen, amit klar wird, dass Schulden an sich nichts Gutes und ichts Böses sind. Feuer kann wärmen, dann ist es gut, s kann zerstören, dann ist es böse. Es kommt eben mmer darauf an, was man damit macht. Gelingt es, über chulden zusätzliche Einnahmen zu erschließen, die insen und Tilgung überschreiten, dann ist das ein ositiver Effekt. Das ist der Fall von Investitionen in der irtschaft. Denkbar ist dieses aber auch beim Staat, enn ich an die rentierlichen Einrichtungen wie Wasser, 26238 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Abwasser, Müll usw. denke. Immer wenn bezogen auf den Einzelhaushalt eine Kreditaufnahme zu mehr Aus- gaben führt, dann erhöht sie den Schuldensockel und führt in die Schuldenfalle. Genau hier muss die Korrek- tur im öffentlichen Haushaltsrecht ansetzen. Eine wichtige Vorleistung hat die Föderalismusreform II gebracht. Mit ihren Beschlüssen ist ein Paradigmen- wechsel verbunden; denn der Bund wird künftig alle auf- genommenen Schulden tilgen. Sowohl die ordentliche Schuldenaufnahme als auch die außerordentliche Schul- denaufnahme wird dazu führen, dass der Schuldenberg nicht weiter anwächst, sondern mit der Schuldenauf- nahme auch gleichzeitig die Tilgung eingeleitet wird. Das zweite Problem unseres gegenwärtigen Haus- haltssystems: Durch die Trennung der Finanzierungs- kosten in die Einzelpläne des Finanzministers und die Sachausgaben in den Fachhaushalt wird der Finanz- minister mit der Finanzierung völlig allein gelassen. Die Fachressorts entscheiden mit den Fachpolitikern über Investitionen auf Kredit und niemand sieht, dass dadurch ein „Rattenschwanz“ von Zinskosten ausgelöst wird. Benutzt man ein Gebäude 50 Jahre lang und legt eine Verzinsung von 5 Prozent zugrunde, dann sind die anfal- lenden Zinskosten im Laufe der Jahre höher als der Bau- aufwand für das Gebäude. Da die Fachpolitik die Finan- zierungskosten nicht sieht, entscheidet sie nur über den Gebäudeaufwand und nicht über die Folgekosten. Ver- schlimmert wird das noch dadurch, dass allein 25 Pro- zent der Baukosten, nämlich die Bauplanungs-, -leitungs- und -überwachungskosten im Haushalt des Bauministers aufgrund einer Bund-Länder-Vereinbarung abgewickelt werden. Auch diese sieht die Fachpolitik nie. Das dritte Problem ist, dass wir nur den Geldaufwand im ersten Jahr der Beschaffung betrachten. Die Folge- kosten spielen in der Regel bei einer Entscheidung keine Rolle. Zwar gibt es mit vielfältigen Unterlagen wie der Haushaltsunterlage „Bau“ und Projektbeschreibungen Nebenunterlagen, die die Kosten belegen, aber damit beschäfigt sich niemand ernsthaft. Am deutlichsten wird das bei der Personaleinstellung. Die Personalkosten bestehen aus zwei Teilen, zunächst aus dem unmittelba- ren Gegenwert für die Arbeitsleistung in Form von Ge- halt, aber auch aus den anteiligen Pensionskosten, die zwangsweise mit der Einstellung von Personal anfallen, auch wenn es später nicht mehr produktiv tätig sein kann. Da keine entsprechenden Rückstellungen gebildet werden, bildet der Haushalt die Kosten nur unvollstän- dig ab und stellt damit eine verkürzte Entscheidungs- grundlage dar. Dass all dieses so falsch läuft, liegt nur an einem fal- schen Rechnungswesen. Buchführung ist eben nichts für das Finanzamt oder für den Bundesrechnungshof, son- dern sollte eigentlich ein Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung sein. Und es gibt Systeme, die genau diese Fehler vermeiden. Das ist die Doppik. Die gegenwärtig vorhandene Kameralistik verzeichnet nur Einnahmen und Ausgaben, also nur Liquiditätsflüsse, und registriert keine Wertströme. Das Doppik-System, eine Anlehnung an die Betriebe unserer Wirtschaft, bildet Wertströme ab und ist deshalb in der Lage, auch d d d D h f d d a s A H u p d u m w R D w G o d t A D e p n k u B A c e s v p n k n u M e e l S e U l G z h d T (C (D en Entscheidern ein besseres Bild zu zeichnen. Genau eshalb bin ich persönlich der Auffassung, dass wir zu iesem System übergehen sollten und müssen. Denn: as System bestimmt das Denken der Menschen. Des- alb ist die Vorgabe des Systems auch eine der Ursachen ür unsere Haushaltskrise. Wenn man etwas ändern will, ann muss man das Übel an der Wurzel bekämpfen und amit zu einem neuen System kommen. Nur das wird m Ende wirklich helfen. Die Lösung durch das vorliegende Haushaltsgrund- ätzemodernisierungsgesetz besteht einerseits in einer bkehr von der bisher zwingenden Verpflichtung, das aushalts- und Rechnungswesen kameral zu gestalten nd alternative Möglichkeiten nur zusätzlich und Dop- elaufwand verursachend zuzulassen. Andererseits wird er bereits zu beobachtenden Tendenz divergierender nd möglicherweise alsbald ohne Gegensteuerung nicht ehr harmonisierbarer Entwicklungen entgegenge- irkt, indem für die Ausgestaltung typisierbarer eformvorhaben einheitliche Vorgaben etabliert werden. ies umfasst Systeme auf doppischer Basis, aber auch – ie bisher – kamerale Haushalte oder erweitert kamerale estaltungsweisen sowie produktorientierte Haushalte der Produkthaushalte. Schließlich wird geregelt, dass ie Gebietskörperschaften unabhängig von der Ausrich- ung ihrer Haushaltswirtschaft weiterhin für statistische nforderungen und sonstige Berichterstatterpflichten aten auf einheitlicher Grundlage zu liefern haben. Aus dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz rgibt sich für die Gebietskörperschaften keine Ver- flichtung zur Umgestaltung des Haushalts- und Rech- ungswesens, es werden lediglich Gestaltungsmöglich- eiten eröffnet. Sofern Reformvorhaben konkret mgesetzt werden sollen, bedarf es jeweils gesonderter eschlüsse und Überprüfungen und gegebenenfalls npassungen der jeweiligen finanzverfassungsrechtli- hen Vorgaben und Haushaltsordnungen. Dies ist zwar ein guter Ansatz, hat jedoch auch einen ntscheidenden Nachteil: Das Nebeneinander von unter- chiedlichen Systemen erschwert das Führen einer olkswirtschaftlichen Gesamtstatistik. Diese ist aber zur olitischen Steuerung dringend notwendig. Da man aber icht verschiedene Statistiken nebeneinander führen ann – das hätte keinen Aussagewert –, müssen Umrech- ungen auf ein System erfolgen. Dies haben wir in nserer Gesellschaft so gelöst, dass die fortschrittlichen odernisierer, die die Doppik anwenden wollen, auch ine Nebenrechnung in Form einer kameralen Rechnung rstellen müssen, um daraus dann die volkswirtschaft- iche Gesamtstatistik zu machen. Wenn man mehrere ysteme nebeneinander hat, ist das unerlässlich. Das ist in wichtiges Argument dafür, wieder ein einheitliches fer zu erreichen und für alle die im Trend der Zeit iegende Doppik wieder einzuführen. Über die wesentlichen Änderungen des vorliegenden esetzes möchte ich einen kurzen Überblick geben: Eine entrale Bedeutung kommt § 1 a Abs. 2 – neu – Haus- altsgrundsätzegesetz zu. In dieser Bestimmung werden ie doppischen Korrelate zu Ausgaben, Einnahmen und iteln quasi „vor die Klammer gezogen“, Generalklau- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26239 (A) ) (B) ) sel, sodass die Regelungen für kamerale Haushalte ana- log für doppische Haushalte Anwendung finden – sofern im Einzelfall nicht explizit ausgeschlossen. Die Grund- sätze einer staatlichen Doppik sind in § 7 a – neu – Haushaltsgrundsätzegesetz geregelt. Nicht alle techni- schen Einzelheiten, die Doppik betreffend, können im Gesetz geregelt werden – zum Beispiel Ausgestaltung Verwaltungskontenrahmen, Integrierter Produktrahmen, Standards staatliche Doppik –; diese sollen deshalb in ei- nem Standardisierungsgremium, § 49 a Abs. 1 – neu – Haushaltsgrundsätzegesetz, festgelegt werden. Bevor die Novelle in Kraft tritt, muss eine hinrei- chende Konkretisierung des untergesetzlichen Regel- werks sichergestellt sein. Derzeit wird bereits in diversen existierenden, gesetzlich aber noch nicht unterfütterten Bund-Länder-Arbeitsgruppen intensiv daran gearbeitet. Um zu gewährleisten, dass die untergesetzlichen Regel- werke bis zum Inkrafttreten der HGrG-Reform durch Be- schluss des Standardisierungsgremiums vorliegen, ist ein gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen: § 49 a Abs. 1 – neu – Haushaltsgrundsätzgesetz am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt; die Gesetzesänderungen im Übrigen später am 1. Januar 2010. Die Erstellung eines konsistenten Gesamtbildes über die Finanzen aller öffentlichen Haushalte war bisher da- durch gesichert, dass sich alle Statistiken über die öffent- lichen Finanzen, Finanzstatistiken, direkt an den gemein- sam vereinbarten Systematiken der öffentlichen Haushalte – Gruppierungsplan und Funktionenplan – ori- entierten. Die Länder dürfen aufgrund der Änderung des HGrG künftig doppisch basierte Rechnungswesensys- teme mit entsprechend ausgerichtetem Haushaltswesen anwenden, ohne gleichzeitig einen Haushaltsplan nach kameraler Systematik aufzustellen. Demzufolge kann die Bereitstellung vergleichbarer finanzstatistischer Daten über alle öffentlichen Haushalte nur sichergestellt wer- den, wenn diese Länder verpflichtet sind, weiterhin ihre Finanzen – Einnahmen, Ausgaben – nach der für die Haushalte des Bundes und der Länder festgelegten ge- meinsamen Systematik des Funktionen- und des Grup- pierungsplans für die Finanzstatistiken zu melden. Eine entsprechende Klarstellung wurde in das Personal- und Finanzstatistikgesetz aufgenommen. Geplant war im vorgelegten Gesetz ein dritter Teil, nämlich die Verbesserung der Rahmenbedingungen für öffentlich-private Projekte, also für die Erweiterung von Möglichkeiten, mit Hilfe der Privatwirtschaft Investiti- onsvorhaben wirtschaftlicher zu gestalten. ÖPP ist kein Zaubermittel zur Schaffung neuer Ressourcen, sondern ist ein Weg, notwendige Investitionen preiswerter zu ge- stalten. Leider hat der Koalitionspartner hier geblockt, sodass wir deutliche Verbesserungen, die gerade in der Finanzkrise und bei den anstehenden vielen Investitio- nen der Haushaltsknappheit geboten gewesen wären, nicht umsetzen können. Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD): Ers- tens. Der Gesetzentwurf. Die heutige zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Ge- setzentwurfs zur Modernisierung des Haushaltsgrundsät- z e s s T d z e B H h s s A n H h J f g s S s f L R t P j s n ä L w r v l B v c d H r l s t b W M a w d t F e G u i (C (D emodernisierungsgesetzes scheint – zumindest auf den rsten Blick – eine eher trockene Materie zum Gegen- tand zu haben. Das Haushaltsgrundsätzegesetz er- cheint selten auf den Titelseiten der großbuchstabigen agespresse. Hierauf habe ich bereits in meiner Rede vor em Hohen Haus am 5. März 2009 hingewiesen. Ich habe allerdings auch festgestellt, dass die Geset- esnovelle dennoch nicht zu unterschätzen ist. Sie hat ine herausragende Bedeutung für die Haushalte von und und Ländern. Es handelt sich bei genauerem insehen um eine grundlegende Reform des föderalen aushaltsrechtlichen Rahmens. Wir beraten einen Ge- etzentwurf, der eine zentrale Weichenstellung für das taatliche Haushalts- und Rechnungswesen vornimmt. uch der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht ach § 99 BHO über die Modernisierung des staatlichen aushalts- und Rechnungswesens Reformbedarf gese- en. Das bisherige Haushaltsgrundsätzegesetz aus dem ahr 1969 ist nach fast 40 Jahren auch zweifelsfrei re- ormbedürftig. Zweitens. Gründe für die Gesetzesnovelle. Worum eht es? Bisher basiert die öffentliche Haushaltswirt- chaft mit ihrer an Ein- und Auszahlungen orientierten icht auf der Kameralistik. In einigen Bundesländern ind jedoch bereits vor einigen Jahren grundlegende Re- ormvorhaben auf den Weg gebracht worden. Einige änder wollen ihre bislang kameralen Haushalts- und echungswesensysteme auf ein kaufmännisch orientier- es Rechnungswesen, die staatliche Doppik, sowie auf rodukthaushalte umstellen. Die entsprechenden Pro- ekte in Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sind chon recht weit fortgeschritten. Das kamerale Rech- ungswesen ist nach geltendem HGrG allerdings unver- ndert obligatorisch. Daher müssen auch doppische änder einen kameralen Haushalt in Aufstellung, Be- irtschaftung und Rechnungslegung vollständig mitfüh- en. Um diesen Doppelaufwand zu vermeiden, gab es on Länderseite 2006 eine Initiative, die haushaltsrecht- ichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. und und Länder sondierten in den letzten zwei Jahren or diesem Hintergrund sehr intensiv, ob und unter wel- hen Bedingungen Doppik und Kameralistik sowie Pro- ukthaushalt und Titelhaushalt als Alternativen im aushaltsrahmenrecht verankert werden können. Drittens. Zentrale Bedingungen für die Modernisie- ung des Haushaltsrechts. Eine solche Pluralität im staat- ichen Haushalts- und Rechnungswesen zu ermöglichen, etzt zum einen voraus, dass die notwendigen finanzsta- istischen Daten von allen staatlichen Haushalten wie isher auf einheitlicher Basis bereitgestellt werden. ichtig ist dies allein schon mit Blick auf die aastricht-Statistik und den bundesstaatlichen Finanz- usgleich. Zum anderen ist sicherzustellen, dass die je- eiligen Systeme einheitliche Regelwerke haben und amit untereinander vergleichbar sind. Für kamerale Ti- elhaushalte existiert die bekannte Haushaltssystematik. ür die doppischen Produkthaushalte müssen ebenfalls inheitliche Regeln festgelegt werden. Der vorliegende esetzentwurf sichert dies alles ab. Die für die Doppik nd Produkthaushalte künftig geltenden Grundsätze sind n der HGrG-Novelle fixiert. Die umfangreichen Syste- 26240 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) matiken und technischen Details sind von einem Stan- dardisierungsgremium zu erarbeiten. Viertens. Fazit: Kern der Gesetzesreform. Zusam- menfassend ist festzuhalten: Mit dieser HGrG-Novelle wird künftig eine Koexistenz unterschiedlicher Rech- nungswesensysteme ermöglicht, also auch eine staatli- che Doppik im Alleinbetrieb zugelassen. Dabei wird in- nerhalb der verschiedenen Systeme das notwendige Maß einheitlicher Vorgaben gesetzt – insbesondere auch für die Reformbereiche staatliche Doppik und Produkthaus- halte. Ferner wird unabhängig von der jeweiligen Aus- richtung der Haushaltswirtschaft weiterhin gewährleis- tet, dass für statistische Anforderungen und sonstige Berichtspflichten die Daten auf einheitlicher Grundlage geliefert werden können. Fünftens. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Länderhaushalte. Aus dem Gesetz allein folgen je- doch keine unmittelbaren Handlungsvorgaben zur Um- gestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens bei Bund und Ländern. Die Gesetzesnovelle eröffnet Optio- nen. Die Länder, die ein doppisches Rechnungswesen als für ihre Verhältnisse am besten geeignet halten, wer- den in die Lage versetzt, ihre Reformmodelle vollständig umzusetzen. Gleichzeitig können die anderen Länder, die einen kameralen oder erweitert kameralen Haushalt als optimal betrachten, ihr Haushaltswesen unverändert beibehalten. Auch der Bund kann das von ihm favori- sierte Modell einer modernen, erweiterten Kameralistik weiter verfolgen. Damit verkörpert der Gesetzentwurf ein Stück funktionierenden Föderalismus. Es spricht für sich, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf mit überwäl- tigender Mehrheit unterstützt. Auch die Beratungen der extra eingerichteten Be- richterstattergruppe des Haushaltsausschusses waren stets zielorientiert, und der inzwischen fertiggestellte Bericht unterstützt ebenfalls den erforderlichen Moder- nisierungsprozess. Der Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages hat – wie aus der Ausschussdruck- sache 6079 vom 1. Juli 2009 hervorgeht – dem Gesetz mit großer Mehrheit zugestimmt. Dabei wurden auch die parlamentarischen Rechte gestärkt und insbesondere die zeitnahe und regelmäßige Unterrichtungspflicht im Sinne des Parlaments geregelt. Zum Adressaten dieser Unterrichtung durch die Bundesregierung wird das Gre- mium nach § 3 des Gesetzes zur Regelung des Schulden- wesens des Bundes bestimmt. Damit ist auch sicherge- stellt, dass durch dieses Verfahren ohne weitere Einzelbeschlüsse die Geheimhaltung sichergestellt ist. Ich bitte um Zustimmung. Otto Fricke (FDP): In meiner Rede vom 5. März zur ersten Lesung dieses Gesetzes habe ich die grundsätz- liche Zustimmung meiner Fraktion zu den Regeln des Gesetzentwurfes betont, weil ich die Möglichkeit einer Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme für gegenwärtig notwendig halte. Meine Kritik, die ich jedoch damals ebenfalls deutlich machte, richtet sich nach wie vor auf das Fehlen einer gesetzlich geregelten Beteiligung respektive einer Ein- b P A s A d d s m n w f j v n e r k g K u s Ä B g s g c c a t m f w d d v e F d u Ä v H K K B d r i d d F s G (C (D indung und damit einer Einflussnahmemöglichkeit des arlamentes auf die in § 49 a HGrGMoG vorgesehenen usgestaltungen der Standards für kamerale, doppische owie für Produkthaushalte. Sie besteht nach wie vor. uf diese Kritik sicherte das Bundesfinanzministerium em Haushaltsausschuss jedoch numehr wenigstens zu, as Parlament unverzüglich und umfangreich über beab- ichtigte Ausgestaltungen in diesem Bereich zu infor- ieren. Damit besteht zukünftig eine gewisse Einfluss- ahmemöglichkeit des Haushaltssouveräns in diesem ichtigen Bereich des Handwerksrechts der Haushalts- ührung. In der Hinterhand bleibt, dass der Gesetzgeber ederzeit in der Lage wäre, Änderungen des Gesetzes orzunehmen. Ich bleibe aber dabei, dass Verfahrensrecht und tech- ische Regularien auch ein Teil des Rechts sind und inen erheblichen Machteinfluss vermitteln können. Ge- ade die Fehler des Bilanzrechtes, insbesondere bei Ban- en, die wir über die EU auf ein Fachgremium übertra- en, ohne dass es eine wirkliche parlamentarische ontrolle gibt, haben doch in den vergangenen Monaten ns allen gezeigt, wie notwendig es ist, sich mit Produkt- chlüsseln, Ziffern, Buchungsvorgaben und vielem hnlichen mehr zu beschäftigen, was auf den ersten lick technisch wirkt, auf den zweiten Blick aber von roßer Bedeutung ist. Dass solche Technik bei manchen Abgeordneten nicht o beliebt ist, mag zutreffen, jedoch werden wir als Ab- eordnete nicht dafür gewählt, nur die Gesetze zu ma- hen, die wir mögen, sondern für diejenigen, die wir ma- hen müssen bzw. machen sollten. Die nunmehr erfolgte usdrückliche mündliche Zustimmung zu den frühzei- igen Informationen nach § 49 a Abs. 1 und Abs. 2 acht es meiner Fraktion leichter, zuzustimmen. Endgültig jedoch hat sich die FDP-Bundestags- raktion entschieden, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, eil sie über einen gemeinsamen Änderungsantrag mit en Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Bereich er Unternehmensbeteiligung etwas ereicht hat, was iele Haushälter schon die ganze Legislaturperiode rreichen wollten. Ich verweise insofern diejenigen einschmecker, die diese Entscheidung interessiert, auf ie Haushaltsdrucksache 16(8)6079 vom 30. Juni 2009 nd deren Begründung. Worum geht es? Vorab: Der neue Art. 4, der mit dem nderungsantrag eingefügt worden ist, sieht einerseits or, dass nunmehr auch das Vertrauensgremium des aushaltsausschusses die gleichen Kontrollrechte und ontrollinstrumente erhält wie das parlamentarische ontrollgremium. Entsprechend wird außerdem eine erichtspflicht etabliert. Diese Änderung des § 10 Abs. 3 er Bundeshaushaltsordnung war sachlogisch nötig und ichtig. Viel wesentlicher jedoch ist die Einfügung des § 69 a n die Bundeshaushaltsordnung. Spiritus Rector hinter ieser Regelung ist, und dafür möchte ich mich aus- rücklich bedanken, der Kollege Jochen Konrad romme. Ihm gebührt großer Dank, wie ich finde, eitens des gesamten Parlamentes, denn mit diesem esetzentwurf sind die Kontrollrechte des Bundestages Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26241 (A) ) (B) ) bei Bundesbeteiligungen wesentlich gestärkt worden. Es ist seinem Einsatz nicht unwesentlich zu verdanken, dass es doch noch zu diesem Ergebnis gekommen ist. Die FDP hat auch deswegen den Antrag mit gestellt, weil wir seit Beginn der Legislaturperiode kritisiert haben, dass viele Bereiche der Bundesbeteiligungen außerhalb der Kenntnis des Parlamentes sind und dass das Parlament dann sowohl die guten wie auch die schlechten Nach- richten nur hinnehmen konnte und die haushälterischen Verpflichtungen, viel seltener die haushälterischen Vor- teile, umsetzen musste. Besonders ärgerlich war der ständige Verweis auf angeblich gesetzlich gegebene Geheimhaltungspflichten und vieles andere mehr. Der Bund ist der Eigentümer, der Steuerzahler ist für diese Beteiligung in der Haftung, deswegen muss es dem Eigentümer, vertreten durch sein Parlament, dieses ver- treten durch den Haushaltsausschuss, möglich sein, die entsprechenden Informationen auch zu bekommen. Da sich der Haushaltsausschuss durchaus bewusst war, dass die Informationen im Rahmen der Kontrolle von Bundesbeteiligungen sehr sensibel sein können, hat er die Unterrichtung über grundsätzliche bzw. wesentli- che Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrecht- lichen Unternehmen dem, wie es verkürzt heißt, Kredit- finanzierungsgremium, also dem Gremium nach § 3 des Gesetztes zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes übertragen. Dieses Gremium tagt nun schon seit mehre- ren Jahren und befasst sich mit den sensiblen Fragen der Bundesschuldenverwaltung. Bisher hat es aus diesem Gremium keine Berichte gegeben, was, insofern sei auch dem gegenwärtigen Vorsitzenden Steffen Kampeter aus- nahmsweise einmal gedankt, für das Gremium und seine Professionalität spricht. Wir haben als Haushälter die Pflicht, uns um die finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt und damit für die gesamte Gesellschaft zu kümmern. Dazu gehört nun einmal auch der Bereich der Bundesbeteiligungen. Würden wir hier nicht nachfragen, würden wir hier nicht kontrollieren, würden wir hier nicht der Bundesregie- rung entsprechende Hinweise geben, wir würden unsere Aufgabe nicht richtig wahrnehmen können und haben dieses teilweise in der Vergangenheit, egal mit welchen Parteien die Bundesregierung besetzt war, auch nicht tun können. In Richtung Exekutive sei mir deshalb noch erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es zwar schön ist, wenn die Regierung die Bundesbeteiligung kontrolliert, aber auch die Regierung muss immer wieder damit rech- nen, dass im Rahmen der Gewaltenteilung das Parlament nicht nur der Gesetzgeber ist, sondern auch derjenige ist, der die Exekutive die Grenzen aufzeigt, denn sonst wird die Tendenz zu einer exekutiven Demokratie mit einem kleinen parlamentarischen Annex weiter verstärkt. Dass wir das nicht wollen, sollte sich eigentlich aus sich selbst ergeben, hat sich doch erst wieder in dieser Woche durch das Bundesverfassungsgericht eine notwendige Korrek- tur in die richtige Richtung ergeben. Über das durch die- ses Urteil auch für die Haushälter notwendig gewordene Nachsitzen freue ich mich daher ebenso, wie über dieses Gesetz und hoffe nunmehr, dass der Bundesrat weise entscheidet und dem Gesetzentwurf zustimmt. H a m m c a v r g „ k w u N l h d L g n L s h h z v p H w f d w z p m U s e p H v m ö P s d s D c k m ü t r K (C (D Roland Claus (DIE LINKE): Da wollen wir also die aushaltsgesetze modernisieren. Bis vor kurzem galt es ls nahezu rückständig, sich gegen Ideen zu äußern, die it den Begriffen Modernisierung und Reform daherka- en. Nun hat die Krise vielen die Augen geöffnet, man- hen jedoch noch nicht. Vorgestern wurde der Gesetzentwurf im Haushalts- usschuss des Deutschen Bundestags mit den Worten erteidigt, „andere seien dem Bund in der Haushaltsfüh- ung voraus“. Vor der Krise wäre dies ein schlagkräfti- es Argument gewesen, heute fragen sich die Leute: War es wirklich gut und richtig, dass Politiker und Ban- er im Kampf um fantastische Renditen ihrer Zeit voraus aren? Waren sie nicht eher im Namen von Fortschritt nd Renditeglauben die Totengräber von Zukunft und achhaltigkeit?“ Die Fraktion Die Linke lehnt den vor- iegenden Gesetzentwurf ab, obwohl einige seiner In- alte durchaus unsere Zustimmung finden. Zum Sachverhalt: Das Grundgesetz regelt im Art. 109 ie Haushaltswirtschaftsbeziehungen von Bund und ändern und damit auch von Kommunen. Im Haushalts- rundsätzegesetz des Bundes werden die Einzelheiten äher beschrieben. Die Haushaltswirtschaft von Bund, ändern und Kommunen hat sich inzwischen recht ver- chieden entwickelt. Ziel einer Arbeitsgruppe des Haus- altsausschusses des Deutschen Bundestages war es des- alb, die Vergleichbarkeit der Haushaltspläne weiterhin u gewährleisten, auch um weiterhin eine zuverlässige olkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die Bundesre- ublik zu ermöglichen. Neue Entwicklungen bei der aushaltswirtschaft und Buchhaltung sollten gefördert erden. Aktuell stehen sich vor allem zwei Systeme der Buch- ührung gegenüber, zum einen die Kameralistik – also ie klassische Buchung von Einnahmen und Ausgaben, ie sie am meisten bei den Haushalten bei Behörden an- utreffen ist –, auf der anderen Seite die sogenannte dop- elte Buchführung, auch Doppik genannt, bei der Kom- unen oder auch Länder ihre Buchführung ähnlich wie nternehmen vornehmen, also zum Beispiel den Res- ourcenverbrauch regelmäßig widerspiegeln. Bereits twa 300 Kommunen in Deutschland wenden diese dop- elte Buchführung an. Parallel zu diesen Beratungen der Arbeitsgruppe des aushaltsausschusses wurden die Haushaltsbeziehungen on Bund, Ländern und Kommunen in der Föderalis- uskommission und in einem speziellen Arbeitskreis er- rtert. Die Fraktion Die Linke vertritt dazu folgende osition: Wir stimmen dem Gesetzentwurf in jenen Pas- agen zu, in denen es um die weitere Vergleichbarkeit er Haushalte, um eine auch künftig den Realitäten ent- prechende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung geht. as bedeutet jedoch für viele Kommunen einen zusätzli- hen Aufwand, weil sie auch weiterhin nach dem alten, ameralistischen Buchungssystem die Daten führen üssen. Die Linke stimmt nicht mit jenen Vorschlägen berein, die zu einer weiteren Beförderung der doppel- en Buchführung gemacht werden. Diese Haushalte füh- en letztendlich dazu, dass ihr Inhalt nur noch von ämmerinnen und Kämmerern und nicht mehr von Bür- 26242 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) gerinnen und Bürgern zu verstehen ist. Die Linke ist für Bürgerhaushalte, also für die Beteiligung der Einwohne- rinnen und Einwohner an richtungweisenden kommuna- len Entscheidungen auch bei den städtischen Haushal- ten. Wenn Haushalte immer weniger transparent und verständlich wären, würden die Möglichkeiten der direk- ten Demokratie verringert. Nicht alles, was als Modernisierung daherkommt, bringt auch wirkliche Verbesserungen. Vor zehn Jahren haben viele Finanzbeamte und Kämmerer Cross-Border- Leasing-Geschäfte für eine heilsame Modernisierung ge- halten. Sie werden nun eines Besseren belehrt. Zum Schluss: Wichtiger als Änderungen bei der Buchführung wären Überlegungen von Bundestag und Bundesregierung für eine langfristig gesicherte bessere Finanzausstattung der Kommunen in unserem Land. Zu- stimmung wiederum finden bei der Linken die neuen Vorschläge zur besseren parlamentarischen Kontrolle der Verwendung von Steuermitteln, auch wenn es dabei um geheim gehaltene Informationen geht. Besser als vermeintliche parlamentarische Kontrolle von Geheim- diensten wäre allerdings deren Auflösung. Insgesamt stimmt die Fraktion Die Linke trotz einer Reihe von Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf wegen der mangelnden Transparenz und Bürgernähe ge- gen den Antrag. Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz stellt eine Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für die Haushaltspolitik dar. Im Grundsatz geht es in diesem Gesetz um eine verbesserte und transparentere Art und Weise der Haushaltsführung. Gerade in den Zeiten eines schwerwiegenden Haushaltsdefizits ist Transparenz ein hohes Gut. Leider wird es von der Großen Koalition sträflich missachtet. Statt Haushaltsklarheit und -wahr- heit werden die Rekordschulden im aktuellen Haushalt auch in den Schattenhaushalten im Bereich der Banken- rettung und beim Investitions- und Tilgungsfonds versteckt. Das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz schafft im Bereich der Beteiligungsverwaltung eine wesentliche Verbesserung. Im Bundesfinanzierungsgremium soll das Beteiligungsmanagement des Bundes jetzt endlich parla- mentarisch institutionalisiert werden. Diese Änderung der Bundeshaushaltsordnung begrüßen wir. Es ist not- wendig, dass eine politische Kontrolle von Entscheidun- gen in Bezug auf Beteiligungen des Bundes besteht, da diese Beteiligungen häufig wesentliche und langfristige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. Aber auch die Berücksichtigung von Abschreibungen und Ressourcenverbrauch halten wir für eine begrüßens- werte Änderung der Haushaltsgesetzgebung. Ebenso un- terstützen wir den Top-down-Ansatz bei der Aufstellung des Haushalts. Durch den produktorientierten Haushalt, den das Gesetz vorsieht, kann die Politik klare Ansagen darüber machen, welche Leistungen der Staat erbringen soll, und h o g w k r s v G k d s P B m c t w e v b e e d p E D H S m T g S v k a T t 1 V n w V s s k n f a V H s d (C (D ierfür Mittel zur Verfügung stellen. Die Ausführung bliegt dann stärker als bislang den Ressorts. Die Ressorts können durch Zielvereinbarungen elenkt werden. So kann eine stärkere politische Über- achung der Mittelverwendung gleichzeitig effizienter ontrolliert werden. Durch die Kosten- und Leistungs- echnung werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen we- entlich erleichtert. So wird die Transparenz und Nach- ollziehbarkeit von Kosten und Leistungen erhöht. Das esetz ermöglicht eine Vermögensrechnung. Dadurch önnen auch Abschreibungen erfasst werden. Wir Grüne haben diesen Prozess der Modernisierung es Haushaltsrechts von Beginn an konstruktiv unter- tützt. In unserem Zukunftshaushaltsgesetz, das wir ins lenum eingebracht haben, werden maßgebliche estandteile des nun vorliegenden Haushaltsgrundsätze- odernisierungsgesetz bereits vorgeschlagen. Die erweiterte Kameralistik halten wir für eine deutli- he Verbesserung im Vergleich zum bestehenden Sys- em. Durch die Einführung der doppischen Haushalts- irtschaft hätte man allerdings noch mehr Transparenz rzielen können. Haushaltsaufstellung, Haushaltsbeschluss, Haushalts- ollzug und Haushaltskontrolle werden durch das Gesetz esser verständlich und transparenter. Der Ressourcen- insatz kann stärker daran ausgerichtet werden, Ziele ffizienter zu erreichen. Die wahre Vermögenslage und er wahre Werteverzehr des Bundes werden trans- arenter. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ntscheidung zum Lissabon-Vertrag die Stimme des eutschen Bundestages wesentlich gestärkt. Auch in der aushaltspolitik brauchen wir Parlamentarier, die als tatthalter der Steuerzahler über den sinnvollen Umgang it Steuergeldern wachen. Gerade bei den größeren öpfen, die mit dem veränderten Haushaltsgesetz ausge- eben werden können, ist dies von großer Bedeutung. chattenhaushalte und Sondervermögen müssen wir ermeiden. Es kann nicht sein, dass die Große Koalition ünftig, wie am Mittwoch dieser Woche im Haushalts- usschuss geschehen, plötzlich neue Anträge aus der asche zieht und en passant im Rahmen des 2. Nach- ragshaushalts die Nettokreditaufnahme um weitere ,5 Milliarden Euro erhöht. Diese Ausweitung der erschuldung fand ohne Berichterstattergespräche statt, och gab es sonstige Vorberatungen. Es ist unverant- ortlich, in welcher Weise diese weitere Erhöhung der erschuldung erfolgt. Statt endlich mehr Transparenz zu chaffen und in der Krise klare Prioritäten zu setzen, chafft die Große Koalition wieder in Hinterzimmer- ompromissen neue Belastungen für die Steuerzahlerin- en und Steuerzahler. Es steht zu befürchten, dass zwar ormal die Rahmenbedingungen verbessert werden, dass ber in der Praxis die großkoalitionäre gefährliche erschleierungstaktik einer ehrlichen und transparenten aushaltswirtschaft entgegenläuft. Mit einem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsge- etz das Haushaltsrecht verbessern ist das eine, aber ann braucht es auch eine Koalition, die eine Haushalts- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26243 (A) ) (B) ) grundsätzeeinhaltungspolitik betreibt. Die Aussichten für die nächsten Jahre sind unter Haushaltsgesichtspunk- ten ausgesprochen trübe. Bis 2013 wird allein nach den offiziellen Berechnungen eine Ausweitung der Verschul- dung in nie gekanntem Maße stattfinden. Nach dem Finanzplan wird der Bund bis 2013 310 Milliarden Euro Schulden aufnehmen. Wenn man die Schattenhaushalte berücksichtigt, wird daraus sogar ein echtes Defizit von über 435 Milliarden Euro. 310 Milliarden Euro neue Schulden führen zu einer Zunahme beim Schuldendienst in Höhe von 10,9 Milliarden Euro pro Jahr. Damit verlie- ren wir haushalterische Spielräume und damit letztlich alle Möglichkeiten, Politik zu gestalten. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regie- rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusam- menarbeit bei der Verhinderung und Be- kämpfung schwerwiegender Kriminalität – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie- rung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Krimi- nalität – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zu- sammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Krimina- lität neu verhandeln – Kein uferloser Datenaustausch mit den USA (Tagesordnungspunkt 75 a und b) Clemens Binninger (CDU/CSU): Einer unserer wichtigsten Partner im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sind die Vereinigten Staaten von Amerika. Zur Intensivierung unserer Zusammenarbeit in diesem Bereich haben wir mit den USA am 1. Oktober 2008 ein Abkommen geschlossen, das wir mit den vorliegenden Gesetzentwürfen ratifizieren. Terroristische und kriminelle Netzwerke agieren zu- nehmend international, über Landesgrenzen hinweg, ein Aspekt der Globalisierung, wie er in den 90er-Jahren vielleicht so noch nicht absehbar gewesen ist. An dieser Entwicklung muss sich auch unsere Sicherheitspolitik o m n g f s i i n l e A m s d w u g D H m s m v e d p b a s s s z e d n b s Z s e A D d w a m d U r d E d h A (C (D rientieren. Wenn wir diese Entwicklung ernst nehmen, üssen wir erkennen, dass ein einzelner Staat allein oft icht mehr viel ausrichten kann. Vielmehr müssen wir emeinsam mit unseren Partnern wirksame Lösungen inden, wie es auch in der Vergangenheit schon ge- chehen ist. Wir müssen unsere Kooperation – davon bin ch überzeugt – ausbauen, um auch in Zukunft gegen den nternationalen Terrorismus effektiv vorgehen zu kön- en. Das Abkommen, das uns heute zur Abstimmung vor- iegt, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg, weil es rmöglicht, Daten zu übermitteln mit dem Ziel, nschläge zu verhindern, Daten über Personen zu über- itteln, die im begründeten Verdacht stehen, terroristi- che Straftaten zu begehen oder Terrorausbildungslager urchlaufen zu haben, Daten zur Bekämpfung schwer- iegender Kriminalität. Im Kern lassen sich drei Bereiche der Kooperation nterscheiden. Wir ermöglichen den Austausch von Fin- erabdruckdaten und den Austausch von DNA-Daten. er Austausch erfolgt in diesen Bereichen nach dem it-/No-hit-Verfahren. Die USA und Deutschland räu- en sich also gegenseitig nur den Zugriff auf anonymi- ierte Indexdatenbanken ein. Liegt ein Treffer vor, üssen die weiteren personenbezogenen Daten im kon- entionellen Rechtshilfeverfahren beim Partner anhand iner Kennnummer erfragt werden. Darüber hinaus wer- en nach Art. 10 des Abkommens bei Terrorverdacht ersonenbezogene Daten wie Namen, Geschlecht, Ge- urtsdatum, Staatsangehörigkeit usw. übermittelt. Ein besonderes Augenmerk wird in dem Abkommen uf den Schutz der in Art. 12 genannten, besonders ensiblen personenbezogenen Daten gelegt, die Auf- chluss geben über ethnische Herkunft, politische An- chauungen, religiöse Überzeugungen, den Gesundheits- ustand, das Sexualleben oder die Zugehörigkeit zu iner Gewerkschaft. Um es an dieser Stelle noch einmal eutlich zu sagen: Diese Daten sind in Art. 12 aufge- ommen, weil sie besonders sensibel sind und deshalb esonders geschützt sein müssen. Eine Weitergabe die- er sehr sensiblen Daten ist nur möglich, wenn sie für die wecke des Abkommens besonders relevant sind und es ich um einen Terrorverdächtigen oder Verdächtigen iner schweren Straftat handelt. Gleichzeitig schreibt rt. 12 besondere Sicherheitsmaßnahmen vor, um diese aten zu schützen. Wenn ich die Anträge der Opposition lese, habe ich en Eindruck, dass das nicht von allen verstanden urde. Die Aufnahme dieser Daten ist weder neu noch ußergewöhnlich. Im Gegenteil. In zahlreichen Abkom- en gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung fin- et sich eine solche Formulierung, so im Art. 11 des SA-Eurojust-Abkommens oder in Art. 6 des USA-Eu- opol-Abkommens. Auch das Datenschutzgesetz sieht iese Daten als besonders schützenswert an. Mit ihrem ntschließungsantrag macht die Koalition noch einmal eutlich, welchen hohen Stellenwert der Datenschutz at. Dennoch muss uns klar sein, dass in sehr seltenen usnahmefällen auch eine Weitergabe solcher Daten 26244 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) möglich sein muss, eine Position, die auch der Daten- schutzbeauftragte ausdrücklich anerkennt. Es scheint mir doch schon sehr problematisch zu sein, wenn von manchem der Eindruck erweckt wird, dass eine Datenweitergabe fast jeden betreffen könnte. Nein, es werden ausschließlich Daten über Personen weiterge- geben, die von den deutschen oder US-amerikanischen Behörden mit einem konkreten und bestätigten Verdacht dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden oder schwerer Straftaten verdächtigt werden. Hinzu kommt: Die Bundesrepublik Deutschland entscheidet, welche Daten von den deutschen Sicherheitsbehörden zur Verfü- gung gestellt werden. Es gibt hier keinen Automatismus. Wir sind Herr der Daten. Das BKA wird hier in Zukunft als zentrale Behörde die Anfragen und die Datenweiter- gabe koordinieren. Natürlich brauchen wir auch hier transparente Regeln zum Schutz personenbezogener Daten. Genau diese sieht das Abkommen vor. Das Hit-/No-hit-Verfahren wird von Datenschutzexperten sehr positiv bewertet, weil es sehr grundrechteschonend ist. Personendaten werden erst dann ersichtlich, wenn Übereinstimmungen vorliegen, also ein übereinstimmender Fingerabdruck oder ein gleiches DNA-Profil. Außerdem sieht das Abkommen die vertrauliche Verwendung übermittelter Daten vor. Falsche Datensätze müssen korrigiert werden. Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Das BKA muss dabei den USA den im deutschen Recht vorgesehenen Löschungszeitpunkt nen- nen und kann nach Art. 10 Abs. 4 Bedingungen für die Verwendung der Daten festlegen. Die US-Sicherheitsbe- hörden sind an diese Bedingungen gebunden. Gleiches gilt auch für Daten, die deutsche Sicherheitsbehörden aus den USA erhalten. Darüber hinaus ist die Bundesre- publik Deutschland nach dem Umsetzungsgesetz ver- pflichtet, die vereinbarten völkerrechtlichen Auskunfts-, Sperrungs- und Löschungsansprüche eines Betroffenen gegenüber den USA geltend zu machen. Dieses Abkommen verbindet den Datenaustausch für eine effektive Zusammenarbeit bei der Terrorismusbe- kämpfung mit klaren Datenschutzstandards. Das Miss- trauen, das dem Abkommen vor allem in den Anträgen der Opposition entgegengebracht wird, ist fehl am Platz. Wenn dieses Misstrauen der Maßstab aller Verträge wäre, machten alle internationalen Verträge keinen Sinn. In diesem Abkommen sind die Bedingungen für das Sammeln, Weitergeben und Löschen von Informationen genau festgeschrieben. Wir verlassen uns also darauf, dass die Daten vertragsgemäß genutzt werden. Der frühzeitige Austausch von Informationen ist eine wesentliche Voraussetzung, um unseren Sicherheits- behörden bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Terroristen die Möglichkeit zu geben, Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren. Das Abkom- men zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika ist dafür eine wichtige Grundlage. Wie wichtig diese Kooperation ist, zeigt auch die Tatsache, dass mittlerweile auch andere EU-Staaten vergleichbare Abkommen mit den Vereinigten Staaten abschließen. G z e s u ü d s m V K n K u d b d A P g f v E s E v K n m d Z z l G r a D n v B D d r t t a d w d d u (C (D Die CDU/CSU-Fraktion stimmt den vorliegenden esetzen und der Entschließung zu. Wolfgang Gunkel (SPD): Wir beraten heute zum weiten Mal den Gesetzentwurf der Bundesregierung für in Gesetz zum Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwi- chen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nd der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ber die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhin- erung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität owie ein Gesetz zur Umsetzung desselben Abkom- ens. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit bei der erhinderung und Bekämpfung schwerwiegender riminalität vertiefen. Mit schwerwiegender Krimi- alität ist damit insbesondere Terrorismus gemeint. onkret geht es natürlich um Datenaustausch. Geregelt werden in dem Vertrag, dass Fingerabdrücke nd DNA-Daten automatisiert in den Datenbänken bei- er Länder abgeglichen werden können, dass personen- ezogene Daten zu sogenannten terroristischen Gefähr- ern im Wege der Rechtshilfe übermittelt werden. ngelehnt ist das Abkommen dabei an den Vertrag von rüm, der als Abkommen zwischen den EU-Staaten die renzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafver- olgung festschreibt. Inzwischen wurde das Abkommen on Prüm unter der deutschen Ratspräsidentschaft in den U-Rechtsrahmen überführt. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass es eine ver- tärkte Zusammenarbeit zwischen den Ländern der uropäischen Union und den USA geben muss. Neue, or allem asymmetrische Bedrohungen bedürfen der ooperation und des engen Austausches von Informatio- en. Die Bedrohung durch den internationalen Terroris- us darf nicht kleingeredet werden. Wir wissen alle, ass viele sicherheitspolitische Szenarien noch aus der eit des Kalten Krieges stammen. Daher ist eine Vernet- ung notwendig. Nicht zuletzt erhielten deutsche Ermitt- er aus den USA den Hinweis auf die „Sauerland- ruppe“. Deren geplante Anschläge gegen den US-ame- ikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein sowie US- merikanische und usbekische Konsulareinrichtungen in eutschland konnten so 2007 verhindert werden. Das Abkommen mit den USA ist daher richtig und otwendig. Allerdings stellt sich auch hier wie bei so ielen gesetzgeberischen Reaktionen auf die neuen edrohungen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. as Spannungsfeld zwischen notwendiger Sicherheit auf er einen Seite und der Wahrung elementarer Grund- echte auf der anderen Seite muss immer wieder neu aus- ariert werden. Gerade bei internationalen Abkommen reffen oft völlig unterschiedliche Rechtsstaatsbegriffe ufeinander. Dass die Übertragung personenbezogener Daten an ie Vereinigten Staaten von mir kritisch gesehen wird, issen Sie spätestens seit den Beratungen zum Fluggast- atenabkommen zwischen Europa und den USA. Auch hier können die Vertragspartner nach Art. 10 es Abkommens personenbezogene Daten wie Namen nd Geburtsdatum nach Maßgabe des nationalen Rechts Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26245 (A) ) (B) ) auch ohne Ersuchen übermitteln. Maßgeblich für die Zulässigkeit der Informationsübermittlung bleiben daher die Übermittlungsvorschriften der jeweiligen Sicher- heitsbehörden. So gelten in diesem Falle etwa § 19 Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz oder § 14 Abs. 1 BKA-Gesetz. Wichtig ist an dieser Stelle auch, festzuhalten, dass die Übertragung der Daten im Gegensatz zu den Daten der Flugpassagiere Richtung Vereinigte Staaten nicht an- lasslos erfolgt. Übersandt werden ausschließlich Daten zu Personen, die von deutschen oder US-amerikanischen Behörden dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden. Dieser eng begrenzbare Personenkreis muss nach Erkenntnis der Behörden mit terroristischen Straf- taten im Zusammenhang stehen, etwa weil die Personen engen Kontakt zu terroristischen Straftätern pflegen oder eine Ausbildung in einem Trainingslager absolviert haben mit dem Ziel, Anschläge zu begehen. Hochsensible Daten wie politische Anschauung, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder solche, die Gesundheit und Sexualleben betreffen, können laut Abkommen nach Maßgabe des Art. 12 übertragen wer- den. Hier handelt es sich durchaus um einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestim- mung. Der Kritik aus weiten Teilen dieses Hauses ist nun mit einem Entschliessungsantrag der Koalitionsfrak- tionen begegnet worden, der die besondere Bedeutung der Gewerkschaften und die nach unserem Dafürhalten völlige Irrelevanz der Gewerkschaftszugehörigkeit im Bezug auf die Kriminalitätsbekämpfung hervorhebt. Die Daten dürfen allerdings nur zur Verfügung ge- stellt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens besonders relevant sind. Hier handelt es sich um eine erhöhte Schwelle für die Übermittlung, auch im Gegen- satz zu der Übermittlung nach Art. 10. Diese besondere Voraussetzung dient gerade auch dem Schutz der hoch- sensiblen Daten. Ich möchte für diesen Sachverhalt ein kleines Bei- spiel anführen. Es wird gegen eine Person ermittelt, die terroristischen Kreisen zugerechnet wird. Gleichzeitig ist die Person auch Gewerkschaftsmitglied. Die Tatsa- che, dass sie Gewerkschaftsmitglied ist, darf aber nur übermittelt werden, wenn dies für die Bewertung im Rahmen einer Gefährdungsanalyse besonders relevant ist. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Erkenntnisse darüber bestehen, dass die Gewerkschafts- zugehörigkeit genutzt wird, um Anwerbeversuche für terroristische Organisationen durchzuführen, oder wenn unter der missbräuchlichen Ausnutzung der Strukturen einer gewerkschaftlichen Organisation eine konspirative Gruppe zur Vorbereitung eines Anschlages gegründet werden soll. Sie sehen also, dass der Anwendungsbereich dieser Übermittlungsvorschrift äußerst gering ist. Die Vor- schrift ist gerade nicht dafür gedacht, wie vermutet, sys- tematisch Daten zur Gewerkschaftszugehörigkeit zu sammeln. Neben den Übermittlungsvorschriften gibt es eine Reihe weiterer Regelungen, die kritisiert werden. Gene- r n R L d V S U k v D s d S s a D S i r m V r e i B w S f s A n d S s w H l a z d n n h h e t r g w w l s (C (D ell gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutz- iveaus, so zum Beispiel, dass es keine subjektiven echte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, öschung oder Sperrung gibt. Das Datenschutzniveau es Vertrages orientiert sich grundsätzlich am Prümer ertrag. Richtig ist aber auch, dass die amerikanische eite diese Betroffenenrechte mit dem Hinweis auf die nvereinbarkeit zum bestehenden nationalen ameri- anischen Datenschutzregime ablehnt, ebenso eine ertragliche Verpflichtung zur Einrichtung unabhängiger atenschutzkontrollstellen, bzw. bestehender Kontroll- tellen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Uns allen ist hier sehr deutlich bewusst, dass die atenschutzrechtlichen Standards der Vereinigten taaten bei weitem nicht dem genügen, was wir gewohnt ind. Auch unter Barack Obama hat sich der von uns oft ls töricht empfundene Umgang mit personenbezogenen aten noch nicht geändert. Insofern bin ich bei aller kepsis gegenüber neuen sicherheitspolitischen Ideen mmer noch einigermaßen zufrieden mit dem Grund- echteschutz in Deutschland. Klar ist aber auch, dass an dieses datenschutzrechtliche Niveaugefälle bei den erhandlungen mit den Vereinigten Staaten nicht igno- ieren kann. Das lehrte uns nicht zuletzt das bereits rwähnte Flugpassagierdatenabkommen. Insofern kann ch mir vorstellen, dass die Abstimmungen in diesem ereich für die Verhandlungsführer äußerst schwierig aren. Als Ausgleich dafür, dass es die gerade genannten tandards nicht gibt, wurde dem Vertragsstaat ein um- assender Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsan- pruch zugestanden. Zur Geltendmachung dieses nspruchs kann die Vertragspartei im Rahmen des ationalen Rechts verpflichtet werden, in dem Fall, in em der Betroffene dies gerichtlich veranlasst, wenn der taat nicht von sich aus tätig wird. Weiterhin wird oft kritisiert, dass es keine gemein- ame Definition terroristischer Straftaten bzw. schwer- iegender Kriminalität als Voraussetzung gibt. In dieser insicht kann ich Sie beruhigen: Die Bundesregierung egt im Verhältnis mit den Vereinigten Staaten keine ndere Terrorismusdefinition zugrunde als im Verhältnis u den Mitgliedstaaten des Prümer Vertrages. Die Zusammenschau meiner Ausführungen zeigt, ass man dem Abkommen trotz mancher Bedenken den- och zustimmen muss. Gisela Piltz (FDP): Vor einem Jahr und einem Mo- at haben wir hier im Hause über die beiden Anträge, die eute hier abschließend beraten werden, debattiert. Ich abe – ganz ernsthaft – kurz darüber nachgedacht, ob ich infach meine Rede von damals hier noch einmal vor- rage. Denn geändert hat sich nichts. Die Bundesregie- ung hat die Kritik schlichtweg ignoriert, Kritik übri- ens, die von allen Seiten an dem Abkommen geäußert urde – nicht nur von der Opposition –, von den Ge- erkschaften, von zahlreichen Verbänden wie Schwu- en- und Lesben-Verbänden und Bürgerrechtsinitiativen owie dem Bundesdatenschutzbeauftragten. 26246 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Obwohl: So ganz scheint die Kritik auch an CDU/ CSU und SPD nicht vorbeigegangen zu sein. Denn in dieser Woche legten Sie, die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, einen Entschließungsantrag im Innenausschuss zum eigenen Gesetz vor, in dem Sie sich selbst auffordern, die Finger von den Gewerkschaftsda- ten zu lassen. Das muss man sich mal vorstellen: Die von Ihnen getragene Bundesregierung hat über ein Ab- kommen verhandelt und es unterzeichnet. Dann hat sie ein Umsetzungsgesetz eingebracht. Weder in den Ver- handlungen noch bei der Formulierung des Umsetzungs- gesetzes hat sie sich für einen Schutz besonders sensibler Daten eingesetzt, ja offenbar nicht einmal infrage ge- stellt, ob diese Daten überhaupt in irgendeiner Bezie- hung zu schwerwiegender Kriminalität, insbesondere Terrorismus, stehen. Und dann kommen die Koalitions- fraktionen und wollen nicht etwa das Gesetz ändern, sondern bringen einen Entschließungsantrag im Aus- schuss ein. Unverbindlicher geht’s ja wohl kaum. Wa- rum, muss man sich da schon mal fragen, schreiben Sie das nicht in das Umsetzungsgesetz? Das wäre doch das Mindeste, wenn Sie Ihre eigene Regierung schon nicht dazu gebracht haben, von einem derartigen Abkommen Abstand zu nehmen. Die FDP-Fraktion bringt deshalb heute hier einen Än- derungsantrag ein, der genau dem entspricht, was die Koalitionsfraktionen als Entschließungsantrag vorgelegt haben. Ich gehe davon aus, dass es keinen Grund geben kann, warum die Koalition diesem Änderungsantrag nicht zustimmen wird, insbesondere nachdem ich ja vom Kollegen Wiefelspütz so ermutigende Worte im Aus- schuss hörte: „Das Parlament sind wir und nicht die Bundesregierung.“ Jetzt können Sie das beweisen! Eigentlich müssten noch zahlreiche weitere Änderun- gen vorgenommen werden. Für diese gibt es aber in der Koalition erkennbar keinerlei Zustimmung. Das ist höchst bedauerlich. Im Gegenteil, die Koalition verwei- gert sich – wieder einmal – den Erkenntnissen, die hier im Hause mehr als deutlich zutage getreten sind. Der BND-Untersuchungsausschuss hat sich intensiv damit befasst, wie die USA Terrorismus definieren, und hat festgestellt, dass sich deren Herangehensweise sehr deutlich von dem unterscheidet, was wir hier in Deutsch- land unter einem rechtsstaatlichen Verfahren verstehen. Nicht zum ersten Mal ist dabei auch zutage getreten, dass das Datenschutzniveau in den USA ein anderes ist. Das haben wir alles schon im Zusammenhang mit der Übermittlung von Fluggastdaten beraten. Da übrigens gab es Widerspruch gegen die ungeschützte Übermitt- lung von personenbezogenen Daten an die USA auch von denen, die heute hier anscheinend gar keine Bauch- schmerzen haben. Oder vielleicht doch ein paar Bauch- schmerzen, die sie aber gut kaschieren. In der Aus- schusssitzung vorgestern trug Herr Wiefelspütz ja vor, dass das Problem ja vor allem darin liege, dass man nicht wisse, was in den USA mit den Daten dann geschieht. Mit diesem Problem hätte sich ja bislang gar keiner be- schäftigt. Ich möchte das noch einmal in aller Deutlich- keit festhalten: Doch, Herr Wiefelspütz, damit haben wir uns schon beschäftigt. Sie haben nur nicht zugehört. Sie k t m L 2 i t D b U p g z k l v M z z a n g t s n a g r r a m v h R O b k d r n h d r s g t f d r r f d S „ a S g s (C (D önnen es aber gerne noch einmal nachlesen: Plenarpro- okoll vom 5. Juni 2008, Drucksache 16/166. Und wenn ich hier gerade schon die Literaturliste auf- ache, dann gebe ich Ihnen gleich noch einen Tipp: esen Sie sich einmal die Verfassungsbeschwerde BvR 637/09 von Patrick Breyer zur Datenweitergabe n die USA durch. Der europäische Datenschutzbeauf- ragte Peter Hustinx hat schon den Vertrag von Prüm als atenschutzalbtraum bezeichnet. Dieses schlechte Vor- ild aber nehmen Sie sich nun für einen Vertrag mit den SA, wo nicht einmal das nach Hustinx’ Worten „kom- lizierte Flickwerk“ des europäischen Datenschutzes ilt. Sie bleiben hinter dem Vertrag von Prüm sogar weit urück. Das hier vorgelegte Ratifizierungsgesetz soll ein Ab- ommen in deutsches Recht transferieren, das in vieler- ei Hinsicht rechtsstaatlich unzureichend ist. Das hier orgelegte Umsetzungsgesetz gibt sich nicht einmal ühe, dem hinreichend zu begegnen. Neben den Daten ur Mitgliedschaft in Gewerkschaften sollen auch Daten um Sexualleben, zur religiösen Überzeugung und Welt- nschauung übermittelt werden können. Ich kann Ihnen ur mal empfehlen, sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- en von der Koalition, sich mit den Ergebnissen des Un- ersuchungsausschusses zu beschäftigen. Das Ver- chwindenlassen von Personen durch die USA, in dem icht nur eine Verletzung des Völkerrechts lag, sondern uch ein grober Verstoß gegen die Menschenwürde, ge- en die Freiheit der Person, gegen das Recht auf ein fai- es Verfahren, gegen einen ganzen Reigen von Grund- echten also, stützte sich aller Wahrscheinlichkeit nach uf genau solche Daten, auf Daten, die den Staat erst ein- al wirklich nichts angehen, auf Daten, die den Staat or allem deshalb nichts angehen, weil die Religionsfrei- eit, weil die Vereinigungsfreiheit zu den höchsten echtsgütern gehören. Wir haben in Deutschland den rdre Public zu beachten, wenn es darum geht, ob wir eispielsweise Personen ausliefern. Und danach ist ganz lar, dass wir Personen nicht ausliefern, wenn ihnen roht, gefoltert zu werden oder ohne faires Verfahren ih- er Freiheit beraubt zu werden. Personen werden hier icht „ausgeliefert“, sondern personenbezogene Daten – inter denen aber jeweils eine Person steht, die anhand ieser Daten dann genau in die genannten Gefahren ge- aten kann. Deshalb ist es unverantwortlich, ohne rechts- taatliche Absicherungen höchst sensible personenbezo- ene Daten herauszugeben. Sie haben es weiterhin versäumt, den Begriff „terroris- ische und schwerwiegende Kriminalität“ genauer zu de- inieren. Sie haben nicht konkretisiert, welche Fingerab- rücke genau übermittelt werden. Das alles hat mit einem echtsstaatlichen Handeln nichts zu tun. Denn was Terro- ismus oder schwerwiegende Verbrechen sind, ist nicht estgelegt. Und ich möchte nur mal darauf verweisen, ass seit Einführung der Katalogstraftaten in § 100 a tPO die Liste von Straftaten, die in Deutschland als schwer“ gelten, ständig länger geworden ist, und dass uch dauernd noch neue – und zum Teil sehr grenzwertige – traftatbestände hinzukommen, wie zum Beispiel jetzt erade neu der Aufenthalt in Terrorcamps, also reines Ge- innungsstrafrecht. Das ist schon auf unserer Seite be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26247 (A) ) (B) ) denklich. Und vonseiten der USA wird es nicht anders sein. Und damit können sensible Daten wegen zig Straf- taten über den Atlantik hin- und herwandern, ohne dass die Betroffenen überhaupt Rechtsklarheit haben, dass sie überhaupt betroffen sein könnten. So könnten zum Bei- spiel meine beiden Freundinnen, mit denen ich leider heute nicht gemeinsam ihren Geburtstag feiern kann – de- nen ich aber hier wenigstens schnell noch ganz herzlich gratulieren will –, ohne es zu wissen, unter Verdacht ge- raten. Das ist mit dem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Die Koalition beweist hier noch einmal – sozusagen zum krönenden Abschluss der letzten regulären Sitzungs- woche – ihr mangelhaftes Rechtsstaatsbewusstsein. Ich habe es heute Vormittag schon einmal gesagt: Die Ach- tung der Grundrechte zeigt sich im täglichen Handeln. Davon ist diese Bundesregierung, ist diese Koalition weit entfernt. Vielen Dank. Jan Korte (DIE LINKE): Ich habe es bereits in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gesagt und möchte es dennoch wiederholen: Wenn die Bundesregierung das Parlament dazu missbraucht, längst beschlossene internationale Abkommen nur noch formal abzunicken, beschädigt sie damit die Demokratie und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Parlamentarismus. Darüber hinaus ist ebenfalls festzuhalten, dass wir heute zum wiederholten Male einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt bekommen, der einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheits- und Grund- rechte, in den Datenschutz und die Schutzbestimmungen des Grundgesetzes darstellt. Dies überrascht nun weder mich noch die Bürgerinnen und Bürger, ist doch der letzte reguläre Tagesordnungspunkt in der 16. Legisla- turperiode des Bundestages symptomatisch für die bür- gerrechts- und grundgesetzfeindliche Politik der Großen Koalition. Das „Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegen- der Kriminalität“ regelt die Voraussetzungen für das In- krafttreten des Abkommens in Deutschland. Das Ab- kommen selbst steht jedoch nicht zur Debatte. Das Abkommen aber regelt den Datenaustausch zwischen den USA und der BRD zur Bekämpfung schwerwiegen- der Kriminalität, „insbesondere“ des Terrorismus. Gere- gelt werden hierin unter anderem der automatiserte Da- tenaustausch von DNA- und daktyloskopischen Daten, die gegebenenfalls um weitere personenbezogene Daten ergänzt werden können. In einzelnen Artikeln werden die Bestimmungen des Prümer Vertrages übernommen. Dessen Türöffnerfunktion für den umfassenden Aus- tausch von DNA- und Fingerabdruckdaten bestätigt sich durch das BRD-USA-Abkommen nun deutlich. Diese Gefahr der Öffnung von Tür und Tor durch die Verab- schiedung des Prümer Vertrages für eine verstärkte Ü a n d s g H z m r B u f s e g F m s g b v a d w A Z s s k d s A z w F g S B c t B F t r e s p r t v F U G b (C (D berwachung der Bürgerinnen und Bürger wurde durch lle Oppositionsfraktionen vor Jahren bereits kritisiert. Erneut wird durch die Bundesregierung in dem ge- annten Abkommen – wie bei so vielen anderen, auch em Prümer Vertrag – obendrein noch ungelenk und un- pezifisch mit dem Kampf gegen den Terrorismus jon- liert, und dies, ohne dass die Regierung auch nur den auch einer Definition des Begriffes Terrorismus besit- en würde. Dies verwundert nicht, denn bei der Eindäm- ung und Bekämpfung von Terrorismus hat die Bundes- egierung, also SPD und CDU/CSU, vollends versagt. eiden Fraktionen geht es mit dem Abkommen lediglich m die uferlose Weitergabe, Speicherung und Verknüp- ung personenbezogener Daten. Die neue Qualität be- teht jedoch in der Dreistigkeit, neue Datenkategorien zu rfassen und den amerikanischen Diensten zur Verfü- ung zu stellen. So können demnach auch Daten an US- oltergeheimdienste weitergereicht werden, die Infor- ationen zu Rasse oder ethnischer Herkunft, zu politi- cher Anschauung, zu religiöser oder sonstiger Überzeu- ung oder zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft einhalten. Auch die Gesundheit und das Sexualleben on potenziell Verdächtigen scheinen für deutsche wie merikanische Dienste von Interesse zu sein. Niemanden darf es angesichts dieser Fülle von Daten, ie über den großen Teich geschickt werden sollen, ver- undern, dass Auskunftsrechte für Betroffene in dem bkommen nur ungenügend ausgestaltet und die weckbindung der Daten nicht nur nicht gewährleistet, ondern nahezu freigestellt ist. Das Gesetz, über das das Parlament heute aber ent- cheiden soll, setzt lediglich das soeben kritisierte Ab- ommen mit den USA in nationales Recht um und legt as Bundeskriminalamt, BKA, als nationale Kontakt- telle für den automatisierten Datenaustausch und den ustausch von personenbezogenen Daten im Einzelfall ur Strafverfolgung fest. Das BKA ist damit die verant- ortliche Schaltstelle bei der Weitergabe von DNA- und ingerabdruckdaten sowie – spezieller – personenbezo- ener Daten diverser Sicherheitsbehörden, die auch zur trafverfolgung weitergegeben werden können. Das KA entscheidet darüber hinaus auch über eine mögli- he Zweckänderung bei der Verwendung dieser Informa- ionen in den USA. In diesem Zusammenhang weist die undesregierung geradezu pampig die doch sehr sanfte orderung des Bundesrates nach einer besonderen Kon- rolle der Datenweitergabe beim BKA zurück: Die Ein- ichtung einer besonderen Kontrollinstanz sei nicht rforderlich, weil die Mitarbeiter „ausreichend sensibili- iert“ seien „was den Umgang mit besonders sensiblen ersonenbezogenen Daten anbelangt“ und das BKA be- eits heute ohne besondere Kontrollinstanz sensible Da- en an ausländische Stellen übermittelt. Die Linke lehnt aus diesem Grunde und wegen der ielen rechtlichen, technischen und handwerklichen ehler im Abkommen selbst und im Gesetz zu dessen msetzung beide Vorhaben konsequent ab. Nun liegen uns heute ebenfalls Anträge von FDP und rünen zur Beschlussfassung vor. Der Antrag der FDP ezieht sich auf das bereits angesprochene Ausgangsab- 26248 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) kommen mit den USA, mit dem der umfassende Daten- austausch zwischen den USA und Deutschland eröffnet werden soll. Auch die FDP kritisiert unter anderem den Umfang der Datenübermittlung, die ungenügende Datenschutzausgestaltung in den USA – vor allem die Speicherfristen betreffend – sowie die Weitergabe hoch- sensibler Daten zur Religionszugehörigkeit, Gewerk- schaftszugehörigkeit und ethnischen Herkunft. Vor die- sem Hintergrund wird eine Neuverhandlung des Abkommens zwischen den transatlantischen Partnern gefordert. Zwar ist dieser Antrag leider überholt, den- noch greift er dezidiert die inhaltliche Kritik an dem Ab- kommen unter den Gewerkschaften, in der Linken und unter den Bürgerinnen und Bürgern im Land auf. Die Linke wird deshalb dem Antrag der FDP zustimmen. Die Grünen wollen ihrerseits vor allem die Rechte der Betroffenen, zum Beispiel im Hinblick auf Auskunfts- und Widerspruchsrechte, stärken. Anders als die FDP fordern die Grünen eine Überprüfung des Bedarfs eines solchen Abkommens. Dies findet die Unterstützung der Linken. Gleichzeitig kann ich Ihnen mitteilen, dass wir einen solchen Bedarf bereits geprüft haben und zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen sind: Dieses Abkom- men muss besser gestern als heute aufgelöst werden, und stattdessen muss für einen globalen, umfassenden Da- tenschutz gekämpft werden. Die Bundesregierung hat dies leider nicht verstanden. Da insbesondere die Union im Bund nicht aus der Regierungstätigkeit heraus – im Gegensatz zur Koalition in Hamburg – ihre Position zum Datenschutz grundlegend verändern kann, hoffe ich in- ständig, dass beide Fraktionen, also SPD und Union, in der kommenden Legislaturperiode auf den Oppositions- bänken Platz nehmen, um dort an ihrer Haltung zum Da- tenschutz zu arbeiten. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor gut einem Jahr wurde der Öffentlichkeit dieses Ab- kommen bekannt – und seitdem ist es in der Kritik! Und das ist auch richtig so, denn dieses Abkommen ist eine Zumutung. Es geht, das sagt der Titel, um die Verhinderung und Bekämpfung von schweren Verbrechen und von Terro- rismus. Erreicht werden soll das durch einen sehr frei- giebigen Datenaustausch mit dem großen Bruder, mit den USA. Und das beschreibt sehr gut die Probleme: Be- griffe wie schwere Verbrechen oder Terrorismus sind im Abkommen bestenfalls schwammig definiert. Und des- halb muss man damit rechnen, dass unser Vertragspart- ner selbst darangehen wird zu definieren, was er darun- ter versteht. Auf einer solch wackligen Basis sehr liberal Daten zu übermitteln ist ein Risiko, das man nicht eingehen darf. Denn was US-Regierungen bisher für Terrorismus halten und was sie für einen ausreichenden Verdacht halten, je- manden als Terroristen zu bezeichnen ist, das haben wir in der Vergangenheit sehen können. Im Zweifel führt das die Betroffenen nach Guantanamo oder per Geheimflug ins Foltergefängnis. Der erste Untersuchungsausschuss hat in mühevoller Kleinarbeit rekonstruiert, wie auf ge- n U d s z t B g i b n g w h R d ü Q E w m g e D w d r m T u l r u A a s a w m d n (C (D au einer solchen unbestimmten Rechtsgrundlage in den SA Menschen als Terroristen eingestuft wurden und ann ohne jedes rechtsstaatliche Verfahren interniert und chikaniert wurden. Mit diesem Abkommen leisten wir u genau solchen Praktiken Beihilfe, wenigstens verhal- en wir uns aber grob fahrlässig. Der Datenschutz und die entsprechenden Rechte der etroffenen sind in diesem Abkommen unzureichend eregelt, dafür werden dann aber Daten übermittelt, die n keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Terror- ekämpfung stehen. Bestes Beispiel dafür ist die soge- annte Schutzklausel in Art. 12 dieses Vertrages. Da eht es um so höchst terrorverdächtige Eigenschaften ie die Gewerkschaftszugehörigkeit. Schutzklausel eißt der Passus, weil solche Daten nur bei besonderer elevanz weitergegeben werden sollen. Wann bitte soll enn das der Fall sein? Warum werden solche Daten berhaupt erst erfasst? Der DGB unterhält doch keine al- aida-Zellen! Solche Fragen beantwortet die Koalition mit einem ntschließungsantrag sinngemäß etwa so: „Wir haben irklich keine Ahnung, was diese Daten mit Terroris- us zu tun haben. Wir denken nicht, dass sie weiterge- eben werden sollen. Aber der Vertrag soll es trotzdem rmöglichen.“ Warum schreibt man denn dann solche aten in den Vertrag? Und was will die Koalition hier irklich? Im Innenausschuss war ja prompt zu hören, ass man sehr wohl diese Daten weitergeben will. Wir bleiben dabei: Diesen Vertrag kann man so nicht atifizieren. Wir werden hier im Bundestag dagegenstim- en und in Person des grünen Hamburger Justizsenators ill Steffen auch in der Ständigen Vertragskommission nseren Widerstand aufrechterhalten. Dann merkt viel- eicht auch die Bundesregierung noch, was der einzig ichtige Umgang mit diesem Abkommen ist: schreddern nd neu verhandeln! nlage 14 Amtliche Mitteilungen Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 13. Sitzung m 1. Juli 2009 folgenden Einigungsvorschlag beschlos- en: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 222. Sitzung m 14. Mai 2009 beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digital- funk der Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) – Drucksachen 16/12594, 16/12914, 16/13357 – ird bestätigt. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26249 (A) ) (B) ) Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die aktualisierten Stabilitäts- und Konver- genzprogramme 2008/2009 der EU-Mitgliedstaaten – Drucksachen 16/12617, 16/12949 Nr. 2 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels – Drucksache 16/9990 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht der Bundesregierung über die For- schungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminde- rungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnolo- gie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen – Drucksachen 16/11557, 16/11718 Nr. 1.7 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses – Drucksache 16/8491 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2007 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen „Welt im Wandel – Sicherheitsrisiko Klimawandel“ und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 16/11600 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung 14. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2008 – Drucksachen 16/12781, 16/12949 Nr. 5 – Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschrittsbericht 2007 über die Umsetzung des Programms „Nachhaltige Energie für Entwicklung“ – Drucksachen 16/7235, 16/7573 Nr. 3 – – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Internetkommunikation in und mit Entwicklungslän- dern – Chancen für die Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel Afrika – Drucksache 16/9918 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dreizehnter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bun- desregierung – Drucksache 16/10038 – m U n (C (D Ausschuss für Tourismus – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tourismuspolitische Leitlinien der Bundesregierung – Drucksache 16/11594 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/12954 Nr. A.2 EuB-EP 1891; P6_TA-PROV(2009)0077 Drucksache 16/12954 Nr. A.3 EuB-EP 1892; P6_TA-PROV(2009)0078 Drucksache 16/12954 Nr. A.4 Ratsdokument 8182/09 Innenausschuss Drucksache 16/11517 Nr. A.2 EuB-EP 1816; P6_TA-PROV(2008)0521 Drucksache 16/12778 Nr. A.13 Ratsdokument 5553/09 Sportausschuss Drucksache 16/6389 Nr. 1.59 Ratsdokument 11811/07 Drucksache 16/9693 Nr. A.3 EuB-EP 1721; P6_TA-PROV(2008)0198 Rechtsausschuss Drucksache 16/629 Nr. 2.24 Ratsdokument 5203/06 Drucksache 16/820 Nr. 1.9 Ratsdokument 5597/05 Drucksache 16/5329 Nr. 2.4 Ratsdokument 8302/07 Drucksache 16/5806 Nr. 1.9 Ratsdokument 10089/07 Drucksache 16/6389 Nr. 1.56 Ratsdokument 11771/07 Drucksache 16/7575 Nr. A.25 Ratsdokument 15342/07 Drucksache 16/7817 Nr. A28 Ratsdokument 15727/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.31 Ratsdokument 5037/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.35 Ratsdokument 5213/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.36 Ratsdokument 5039/08 Drucksache 16/8455 Nr. A.4 Ratsdokument 5968/08 Drucksache 16/8609 Nr. A.4 Ratsdokument 5785/08 Drucksache 16/8983 Nr. A.5 Ratsdokument 7403/08 Drucksache 16/8983 Nr. A.6 Ratsdokument 7473/08 Finanzausschuss Drucksache 16/13264 Nr. A.10 Ratsdokument 9281/09 26250 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/8815 Nr. A.l5 Ratsdokument 6725/08 Drucksache 16/12954 Nr. A.12 Ratsdokument 8291/09 Drucksache 16/13068 Nr. A.4 EuB-EP 1927; P6_TA-PROV(2009)0166 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/11517 Nr. A.21 Ratsdokument 15694/08 Drucksache 16/11517 Nr. A.22 Ratsdokument 15869/08 Drucksache 16/12188 Nr. A.17 Ratsdokument 5883/09 Drucksache 16/12954 Nr. A.15 Ratsdokument 8677/09 Drucksache 16/13068 Nr. A.6 Ratsdokument 8977/09 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/10666 Nr. A.12 EuB-EP 1776; P6_TA-PROV(2008)0399 Drucksache 16/10666 Nr. A.13 EuB-EP 1777; P6_TA-PROV(2008)0401 Drucksache 16/10666 Nr. A.14 Ratsdokument 12809/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.11 Ratsdokument 17495/08 Drucksache 16/12511 Nr. A.6 Ratsdokument 7017/09 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/12778 Nr. A.22 Ratsdokument 6810/09 Drucksache 16/12778 Nr. A.23 Ratsdokument 6963/09 Ausschuss für Tourismus Drucksache 16/1475 Nr. 2.5 Ratsdokument 7669/06 Drucksache 16/7393 Nr. A.14 Ratsdokument 14248/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.1 EuB-EP 1628; P6_TA-PROV(2008)0575 Drucksache 16/11965 Nr. A.15 EuB-EP 1841; P6_TA-PROV(2009)0597 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/10286 Nr. A.93 Ratsdokument 11364/08 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/9394 Nr. A.11 EuB-EP 1694; P6_TA-PROV(2008)0123 231. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623100000

Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolle-

ginnen und Kollegen!

Ich darf Ihnen zu Beginn mitteilen, dass es eine inter-
fraktionelle Vereinbarung gibt, den Tagesordnungs-
punkt 70 unmittelbar nach dem Tagesordnungspunkt 66
aufzurufen und die nachfolgenden Tagesordnungspunk-
te 67 und 68 zu tauschen. Sind Sie damit einverstan-
den? – Das sieht so aus. Dann ist es so beschlossen.

Im Übrigen hat der Ältestenrat sich in seiner gestrigen
Sitzung darauf verständigt, dass in den Plenarsitzungen
am 26. August und am 8. September keine Regierungs-
befragungen, keine Fragestunden und keine Aktuellen
Stunden durchgeführt werden. Ich vermute, dass die
leichte Enttäuschung über diese Begrenzung der Tages-
ordnung durch die Freude ausgeglichen wird, dass wir
uns in der Sommerpause gleich zweimal zu Plenarsit-
zungen des Deutschen Bundestages treffen werden.


(Beifall – Thomas Oppermann [SPD]: Warum nur zweimal, Herr Präsident? – Weitere Zurufe von der SPD)


– Ich bin sicher, dass die Zwischenrufe in das Protokoll
aufgenommen worden sind. Ich halte aber fest, dass sie

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Redet
nicht als förmliche Anträge zu verstehen waren.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 64 auf:

– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der

(Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)


– Drucksache 16/12852 –

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Bekämpfung der Steuerhint

(Steuerhinterziehungsbekämpfungsg – Drucksache 16/13106 – (C (D ung n 3. Juli 2009 0 Uhr Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 16/13666 – Berichterstattung: Abgeordnete Manfred Kolbe Lothar Binding Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der FDP-Frakion vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für ie Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich öre keinen Widerspruch. Dann können wir das so handaben. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zuächst dem Kollegen Lothar Binding für die SPD-Frakion. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Eduard Oswald [CDU/CSU])



Lothar Binding (SPD):
Rede ID: ID1623100100

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren!

iebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss sagen, dass
ir heute Morgen noch nicht sehr viele sind.

ext

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Es werden immer mehr!)


Aber heute Nacht am Schluss der Sitzung um 1.08 Uhr
war der Saal noch relativ voll. Ich erwähne dies, um zu
verdeutlichen, wie lange Plenarsitzungen manchmal
dauern können. Die heutige Tagesordnung wird sicher-
lich nicht ganz so lange gehen.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Bei der Steuer werden alle wach!)


– Das denke ich auch.

Es ist ein kleines Wunder, dass das Steuerhinterzie-
ngsgesetz so lange hat auf sich warten
ch hätten wir ein solches Gesetz schon
ren gebraucht. Wir haben uns mit ver-
eren Instrumenten, die auch gewirkt ha-
erziehung
esetz)

hungsbekämpfu
lassen. Eigentli
seit vielen Jah
schiedenen and






(A) )



(B) )


Lothar Binding (Heidelberg)

ben, sehr gut beholfen. Dennoch gibt es in der Bevölke-
rung – ich finde: zu Recht – einen gewissen Ärger.

Der Steuerhinterzieher fährt zum Beispiel auf unseren
Straßen. Er schickt seine Kinder auf unsere Schulen. Er
will in einem sicheren Land leben. Daran erkennt man
schon, wie die Denkrichtung ist: Bezahlen sollen dies
immer die anderen Bürger, die ehrlich ihre Steuern zah-
len und die sich in unserem Land engagieren. Manchmal
werden die Ehrlichen noch als die Dummen verhöhnt.
Damit möchten wir Schluss machen.


(Beifall bei der SPD)


Der Steuerhinterzieher zwingt also alle anderen
Bürger dazu, höhere Steuern zu zahlen. Er fährt auf Kos-
ten anderer in diesem Land auf unseren Straßen, und er
schickt seine Kinder auf Schulen, die der Nachbar finan-
ziert hat. Ich glaube, das muss man deutlich machen, um
zu erkennen, was dieses Gesetz eigentlich will. In einem
Staat, der ziemlich gerecht und nach der Leistung be-
steuert und der im Vergleich zu anderen europäischen
Staaten relativ geringe Steuern erhebt, können wir er-
warten, dass jeder seine Steuern zahlt.


(Beifall bei der SPD)


Steuerhinterziehung ist eine Form von Diebstahl. Nun
ist das mit dem Diebstahl nicht ganz so einfach. Dabei
gibt es oft ein organisiertes Komplott zwischen Bürgern,
Kapitalfluchthelfern und bestimmten Staaten oder Steu-
eroasen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, dieses Komplott
zu beenden. Es nimmt nicht nur den Steuerbetrüger in
den Blick, sondern ebenso all jene, die ihm dabei helfen,
dass dieser Betrug funktioniert.

In diesem Haus beobachtet man manchmal einen
merkwürdigen Reflex. Wir alle kennen Sätze wie: Steu-
erhinterziehung ist zwar kein Kavaliersdelikt, aber es
gibt viel Schlimmeres. Es gibt doch viel Schlimmeres als
Steuerhinterziehung; warum stellt man sich da eigentlich
so an? – Diese Formeln machen aus Steuerhinterziehung
ein Kavaliersdelikt. Es ist ein Problem, dass wir solche
Sätze häufig in diesem Hause gehört haben.

Ich finde es besonders merkwürdig, wenn jemand in
Deutschland über Deutschland als Steuerwüste spricht.
Er erzeugt doch ein unendlich großes Verständnis für
jene, die diese Wüste verlassen wollen. Die Menschen
wollen natürlich nicht verdursten und verhungern, also
wollen sie die Wüste verlassen. Ich habe selbst gehört,
wie Herr Westerwelle in einem großen Bierzelt von
Deutschland als Steuerwüste sprach.


(Birgit Homburger [FDP]: Zu Recht!)


Wie kann man klarer Verständnis für Steuerhinterzie-
hung formulieren als auf diese Weise, die den Menschen
ein Argument an die Hand gibt, das Land wegen der
Steuerpflichten zu verlassen.


(Joachim Poß [SPD]: Er kennt sich ja aus mit dem Thema, der Herr Westerwelle!)


Wir wissen, dass es bisher kaum möglich war, syste-
matisch betriebenen Steuerbetrug grenzüberschrei-
tend zu bekämpfen. Erst spektakuläre Entdeckungen von
Einzelfällen und die weltweite Finanz- und Wirtschafts-

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(C (D rise haben den Blick auf die Ursachen, auf das, was irklich geschieht, geschärft. Erst jetzt haben wir die öglichkeit, die Verharmlosung von Steuerhinterzie ung anzugehen. Im parlamentarischen Raum denken wir schon länger ach über Aufträge an die Regierung, über internatioale Vereinbarungen, über eine Verstärkung der Steurfahndung und über eine Bundessteuerverwaltung, die elfen soll, Steuerkriminalität zu bekämpfen. In dieser hase – das fanden wir sehr interessant – hat der Bunesminister für Finanzen Ende 2008 einen Referentenntwurf zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung eingeracht. Viele hat dieser Entwurf erschreckt. Der Grund afür ist ganz einfach: Dieser Vorschlag war so konkret, ie ein Vorstoß in diese Richtung noch nie gewesen ist. r war so konkret, dass sich die Leute vorstellen konn en, was ihnen passieren würde, wenn sie künftig Steuerinterziehung betreiben würden. Dieser Entwurf hat die usammenarbeit mit Staaten in den Blick genommen, eren Recht Steuerbetrug absichtsvoll ermöglicht. Dieer Gesetzentwurf hat Sanktionen gegen jene in den lick genommen, die sich dieser Steuerhinterziehungsöglichkeiten bedienen. Parallel dazu – ich glaube, das ist die besondere Leisung – war Peer Steinbrück international unterwegs, um anz ähnliche Regeln zu verabreden und diese Verabreung so vorzubereiten, dass sich niemand in der Welt arüber wundern musste, was hier passiert. Dadurch urde Deutschland glaubhaft, und andere Länder haben hnliche Gesetze gemacht. Das hat viele – das muss man chon sagen – sehr erschreckt. Die Arbeit zwischen den Koalitionsfraktionen funkioniert auf Fachebene meistens sehr gut; das gilt für den inanzausschuss in besonderer Weise. (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Jetzt aber bitte jedes Wort genau überlegen!)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei der SPD)


Ich überlege alles ganz genau. – Ich erinnere mich
och sehr genau an einen Brief des Kollegen Meister
ich will aus ihm jetzt nicht wörtlich zitieren –, in dem

r uns wieder auf internationale Verabredungen vertrös-
en wollte. Erst wenn die internationalen Verabredungen
it allen wichtigen Staaten der Welt abgeschlossen

eien, sollten wir in Deutschland in das Gesetzgebungs-
erfahren eintreten.


(Thomas Oppermann [SPD]: 2034!)


Dazu muss ich sagen: Das ist ein tausendjähriger Plan
ewesen. Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass es
ns gelungen ist, diese Idee zu überwinden, und dass Sie
onstruktiv mitgearbeitet haben, damit wir ein Gesetz
achen konnten, mit dem Ministerium und Regierung

in Instrumentenkasten an die Hand gegeben wird, um
teuerhinterziehung erfolgreich zu bekämpfen. Ich
laube, dass das ein sehr gutes Verhandlungsergebnis
er Koalition ist, auch wenn das nicht allen – das gilt für
eide Seiten – leichtgefallen ist. Mehrere Regelungen
ind Einzelnen von CDU und CSU doch sehr schwer ge-






(A) )



(B) )


Lothar Binding (Heidelberg)

fallen. Es gibt auch einzelne Dinge, auf die wir verzich-
ten mussten, was wiederum uns sehr schwer gefallen ist.
Der Kompromiss bietet eine sehr gute Basis dafür, dass
Steuergerechtigkeit künftig eine größere Bedeutung in
unserem Land hat.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das Schöne an dem gesamten Prozess ist, dass das
Gesetz schon jetzt wirkt, obwohl es noch gar nicht in
Kraft ist.


(Thomas Oppermann [SPD]: Das ist wahr! Fernwirkung!)


Zwischendurch gab es so etwas wie eine Schwarze Liste.
Jeder versteht, dass man ungern auf einer Schwarzen
Liste steht.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Aber dann können wir auf das Gesetz verzichten!)


– Das könnte man theoretisch machen. Sie haben wieder
exakt die Hälfte der Wahrheit begriffen; das muss ich zu-
geben.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Guido Westerwelle [FDP])


Sie haben recht: Wir hätten uns niemals träumen lassen,
dass bestimmte Staaten etwas versprechen, was wir
schon immer wollten, nur weil es die Ankündigung gibt,
ein bestimmtes Gesetz zu erlassen. Das Dumme ist aber:
Diese Staaten haben bisher nur versprochen. Sie haben
gesagt, es sei keine schlechte Idee. Es ärgere sie, sie
machten aber mit, weil sie nicht auf die Schwarze Liste
wollten.

Wir müssen abwarten, ob die Länder, an die wir jetzt
gerade denken, ihr Versprechen wahrmachen. Sollten
diese Länder die internationalen Ideen und die Ideen, die
wir entwickelt haben, in ihre Rechtssysteme implemen-
tieren, wäre das Gesetz tatsächlich überflüssig. Aller-
dings gäbe es immer noch eine Ebene, auf der man ope-
rativ nachvollziehen können muss, ob Steuerehrlichkeit
grenzüberschreitend funktioniert. Deshalb könnten die
Länder, wenn sie gute Erfahrungen mit diesem Gesetz
machen, noch einen Schritt weiter gehen und den auto-
matischen Informationsaustausch zwischen den Steuer-
behörden erlauben. Leider ist dieser große Schritt noch
nicht möglich gewesen. Angesichts dessen habe ich ge-
sagt: Herr Westerwelle, Sie haben die Hälfte der Wahr-
heit begriffen. Aber es ist noch Zeit genug, sich die
zweite Hälfte zu erschließen.

Die steuerrechtlichen Konsequenzen aus dem Ge-
setzentwurf hängen sehr stark davon ab, welche Mitwir-
kungspflichten der Steuerbürger einzugehen bereit ist.
Diese Mechanik finde ich besonders gelungen. Denn je-
der Steuerbürger – sollte er sich über irgendeinen kleinen
Aspekt in diesem Gesetz ärgern – hat die Möglichkeit,
sich von diesem Aspekt freizustellen, indem er koope-
riert und bestimmte Angaben macht, die er zuvor nicht
hat machen wollen.


(Beifall bei der SPD)


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(C (D as bedeutet – im Gesetzentwurf ist es etwas sperriger ormuliert –: Wenn ein Steuerbürger seinen Nachweisflichten nachkommt, ist er von dem, was im Gesetz geegelt ist, eigentlich gar nicht betroffen. Ich glaube, dass as für die allgemeine Gesetzgebung eine sehr kluge dee ist. Das Gesetz wird die Steuerbürger auf einen guen Weg führen. Aber es gibt natürlich auch ganz konkrete Aspekte, ie dem einzelnen Betrüger zu denken geben sollten. enn er nicht kooperiert, dann muss natürlich etwas assieren. Anders als bisher, wo möglicherweise eine rt Appell formuliert wurde, muss er jetzt darüber nachenken, dass er Nachteile im Zusammenhang mit seinen erbungskostenund Betriebskostenabzügen hat, dass r bei ausländischen Gesellschaften Nachteile bei der ersagung der Entlastung von der Kapitalertragsteuer at und dass er Nachteile bei der Versagung der Steuerefreiung von Dividenden nach dem Körperschaftsteueresetz hat. Ich wiederhole: Es gibt ganz konkrete Nacheile, die ein Steuerbürger hat, wenn er nicht kooperiert. ber – wie gesagt –: Wenn er kooperiert, wird er von all en Nachteilen überhaupt nichts spüren. (Thomas Oppermann [SPD]: Das ist ein wunderbarer Mechanismus!)


nsofern ist das ein Instrumentenkasten, der sehr gut ge-
ungen ist.

Ich glaube, steuersystematisch ist auch die Einord-
ung des Gesetzentwurfs sehr gut gelungen: Er ist ver-
ältnismäßig und ausgewogen. Die Einbindung in die
estehenden Gesetze – das ist keine ganz leichte Auf-
abe: in das System der Einkommensteuer, in das Sys-
em der Körperschaftsteuer und auch in das System der
bgabenordnung – war eine große Aufgabe. Da müssen
ir den Mitarbeitern des Ministeriums, Herrn
r. Misera, Herrn Scheurle und Herrn Wichmann, und
em Minister sehr danken, die das in einer minutiösen
rbeit mit viel Feinsteuerung sehr gut formuliert haben.


(Beifall bei der SPD)


Es gibt sogar gleichlautende Entwürfe der Bundes-
egierung und der Koalitionsfraktionen. Das hat uns in
en Verhandlungen sehr geholfen; denn viele Probleme,
ie strittig waren, konnten auf diese Weise kooperativ
elöst werden. Mir gefällt auch gut, dass wir ein zwei-
tufiges Verfahren haben: Es gibt eine Verordnungser-
ächtigung – das ist der Instrumentenkasten für die Re-

ierung –, und es gibt die Möglichkeit, mit Zustimmung
es Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen. Wir
ollen deutlich machen: Der Gesamtstaat soll an der
renzüberschreitenden Betrugsverfolgung beteiligt wer-
en. Wir glauben, dass das ein sehr faires Angebot an die
eiden Häuser in unserem Staat ist und dass jeder die
öglichkeit hat, sich in angemessener Weise einzubrin-

en.

Wir glauben auch, dass die unkooperativen Staaten
nzwischen schon sehr viel dazugelernt haben: Sie den-
en neuerdings über Änderungen beim Bankgeheimnis
nd über einen verbesserten Informationsaustausch
ach.






(A) )



(B) )


Lothar Binding (Heidelberg)

Um es zusammenfassend zu sagen: Sehr viele Staaten
sind inzwischen bereit, sich nach den OECD-Standards
zu verhalten. Wir sind gespannt, ob sie das wirklich tun.
Wenn sie es tun, dann hat das Gesetz sein Ziel zu
100 Prozent erreicht.

Schönen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623100200

Dr. Volker Wissing ist der nächste Redner für die

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1623100300

Besten Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! In dem Ziel, Steuerhinterziehung ent-
schlossen zu bekämpfen, sind wir uns alle einig;


(Gabriele Frechen [SPD]: Seit wann denn Sie? Seit wann die FDP? – Thomas Oppermann [SPD]: Das ist ein Paradigmenwechsel! – Weiterer Zuruf von der SPD: Oh! Mal etwas ganz Neues!)


darüber brauchen wir nicht lange zu diskutieren. Die
Frage ist nur: Was ist mit dem, was uns heute konkret
vorgelegt wurde? Lassen Sie uns den vorliegenden Ge-
setzentwurf einmal bewerten.

Ein wesentliches Kriterium für die Bewertung eines
Gesetzentwurfs ist, ob das Handeln der Bundesregierung
verhältnismäßig ist.


(Thomas Oppermann [SPD]: Ob es verhältnismäßig ist, wenn man Steuern zahlt?)


– Die Frage ist: Ist das verhältnismäßig? – Schaut man
sich den vorliegenden Gesetzentwurf an, stellt man fest:
Er ist nicht erforderlich – zur Begründung hat Herr
Binding schon einen wesentlichen Beitrag geleistet –; er
ist nicht geeignet, das formulierte Ziel zu erreichen, und
er ist erst recht nicht angemessen.

Ihr Gesetzentwurf ist ungeeignet, das Problem der
Steuerhinterziehung zu lösen. Sie wollen nämlich, dass
die Vorgaben aus Art. 26 des OECD-Musterabkommens
eingehalten werden; das ist auch vernünftig. Dafür be-
lasten Sie die Steuerzahler allerdings mit Informations-
pflichten, und das, obwohl die Umsetzung von OECD-
Abkommen nun wirklich nicht in den Händen der Steu-
erzahler, sondern ausschließlich in den Händen ausländi-
scher Regierungen liegt.

Ihr Gesetzentwurf ist auch nicht erforderlich. Sie ha-
ben es schon deutlich gesagt: Er zeigt schon Wirkungen,
obwohl er noch gar nicht umgesetzt ist.


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Aber Sie wollten ja selbst diesen Gesetzentwurf nicht!)


Ich wiederhole: Er ist nicht erforderlich. Denn inzwi-
schen haben die betreffenden Staaten die Ratifizierung
der OECD-Standards zugesagt. Es gibt keinen Staat
mehr, der auf der sogenannten Schwarzen Liste steht. Ihr

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(C (D esetzentwurf geht damit ins Leere. Unnötige Gesetze raucht in diesem Land kein Mensch. Auch wenn man den Gesetzentwurf auf Angemesseneit überprüft, sehen Sie schlecht aus. Denn andere Staaen, etwa die USA, haben das Problem der Steuerhinteriehung ohne Belastung der Steuerzahlerinnen und teuerzahler lösen können, indem sie sich schlicht und infach mit den betroffenen Staaten verständigt haben. s ist doch unangemessen, wenn eine Regierung die eienen Schwächen, die sie bei Verhandlungen mit andeen Staaten offenbart, zu einem Problem der Bürgerinen und Bürger ihres Landes macht. Genau das tun Sie, ndem Sie von unbescholtenen Bürgern einen Nachweis erlangen, dass sie nichts Verbotenes vorhaben, wenn sie hr Geld im Ausland investieren. (Joachim Poß [SPD]: Welche Sympathien haben Sie eigentlich für Steuerhinterzieher? – Gegenruf des Abg. Otto Fricke [FDP]: Keine!)


(Beifall bei der FDP)


Es wäre wirklich sinnvoll, wenn wir zumindest am
nde dieser Legislaturperiode einmal sachlich über ein
hema, das die Finanzpolitik betrifft, diskutieren könn-

en. Aber eine sachliche Debatte ist mit der SPD schon
ange nicht mehr möglich, lieber Herr Poß.


(Beifall bei der FDP)


Sie wollen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in die
flicht nehmen, weil Sie fürchten, dass es Peer
teinbrück nicht gelingen könnte, andere Staaten von der
inhaltung der OECD-Standards zu überzeugen. Das

st wirklich bemerkenswert. Vor dem Hintergrund, dass
r nicht gerade als Diplomat aufgetreten ist, kann man
as sicherlich nachvollziehen.


(Simone Violka [SPD]: Aber er war erfolgreich!)


eine einzigartigen Beschimpfungen anderer Staaten
uteten wirklich befremdlich an.

So wichtig die Bekämpfung der Steuerhinterziehung
ls internationale Aufgabe auch ist: Die Sanierung der
taatsfinanzen bleibt eine nationale Aufgabe. Die Ursa-
hen der ruinierten deutschen Staatsfinanzen liegen nicht
n der Schweiz und nicht in Luxemburg.


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Auch! Denn das Geld, das dort hinterzogen wird, fehlt auch hier!)


ie Hauptursache ist – neben der jahrelang erfolglosen
aushalts- und Finanzpolitik der Großen Koalition – Ihr
onfuses Krisenmanagement in dieser schwerwiegenden
inanzmarktkrise.


(Beifall bei der FDP)


as dürfen wir, auch wenn wir heute über viele andere
ichtige Themen diskutieren, nicht vergessen.

Es heißt so schön: Der Zweck heiligt die Mittel. Aber
in unstrittiges Anliegen wie die Bekämpfung der Steu-
rhinterziehung rechtfertigt nicht, unverhältnismäßige
esetzentwürfe zu verabschieden, mit denen der Staat






(A) )



(B) )


Dr. Volker Wissing
unnötigerweise in die Rechte der Bürgerinnen und Bür-
ger eingreift. Für Sie, Herr Steinbrück, ist ein Steuerhin-
terzieher jeder Bürger, solange er nicht das Gegenteil be-
weist. Das ist der Blick, den Sie auf unsere Gesellschaft
haben. Genau diese Sichtweise teilt die FDP nicht.


(Beifall bei der FDP)


Unsere Verfassung schreibt vor, dass wir keine über-
flüssigen Gesetze auf den Weg bringen dürfen, durch die
die Bürgerinnen und Bürger belastet werden. Ausgerech-
net in der Finanzpolitik gehen Sie aber gerne auf Kon-
frontationskurs zu unserer Verfassung. Wenn es um Geld
geht, sehen Sie in bürgerlichen Freiheiten einen Akt
der Großzügigkeit des Staates, aber längst keine Grund-
rechte mehr.


(Thomas Oppermann [SPD]: Es gibt aber kein Grundrecht auf Steuerhinterziehung!)


Bürgerliche Freiheiten sind allerdings kein Anhängsel
der Verfassung. Sie sind die Legitimation unseres demo-
kratischen Gemeinwesens. Die Bürgerinnen und Bürger
zahlen nicht zuletzt deshalb exorbitant hohe Steuern und
Abgaben, weil der Staat ihnen ein Leben in Freiheit und
Wohlstand gewährleisten soll. Weil Sie die Freiheit aber
zunehmend einschränken und Ihre überbordende Staats-
verschuldung den Wohlstand unserer Gesellschaft längst
gefährdet, haben Sie unser Land in eine unerträgliche
Schieflage gebracht.


(Beifall bei der FDP)


Wenn Sie meinen, den Menschen in dieser Situation
weitere Steuererhöhungen zumuten zu können, dann
wird es Zeit, dass dieser Irrweg beendet wird. Es ist gut,
dass wir heute die letzte Sitzungswoche des Deutschen
Bundestages unter einer Großen Koalition erleben.


(Beifall bei der FDP)


Herr Binding hat schon gesagt: Es ist erstaunlich, dass
das Thema Steuerhinterziehung so spät auf die Tages-
ordnung kommt. Das ist eine bemerkenswerte Selbstkri-
tik, Herr Binding; denn die SPD stellt seit elf Jahren den
Bundesfinanzminister.


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Mit dem Einwand konnte man rechnen!)


Oskar Lafontaine hat die Bekämpfung der Steuerhinter-
ziehung nicht nach vorne gebracht, und auch Hans
Eichel hat sie nicht auf die Tagesordnung gesetzt.


(Joachim Poß [SPD]: Wir haben in Europa hart verhandelt!)


Jetzt, kurz vor dem Wahlkampf, wollen Sie mit einem
Scheingesetz, mit einem Schaugesetz Punkte machen.
Substanziell haben Sie zur Bekämpfung der Steuerhin-
terziehung in Deutschland aber nichts beigetragen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Es ist vollkommen legitim, wenn der Staat die Ein-
nahmeseite ausschöpfen möchte. Konsequent ist eine
Finanzpolitik aber nur dann, wenn man die Ausgaben-
seite mit dem gleichen Engagement angeht.

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(C (D ch kann mich nicht erinnern, dass Sie, Herr Steinbrück, m Kabinett jemals einem Kollegen oder einer Kollegin it der Peitsche oder mit der Kavallerie gedroht hätten. ine solche Drohung im Kabinett hätte, denke ich, mehr teuergelder gespart, als Ihre Verbalattacke gegenüber er Schweiz gebracht hat. Nach elf Jahren SPD-Finanzpolitik sind die Staatsinanzen in einem desolateren Zustand als je zuvor. Daei haben Sie – leider ohne Erfolg – viel versucht, um hre Finanzprobleme in den Griff zu bekommen: Sie haen die größten Steuererhöhungen in der Geschichte nseres Landes durchgeboxt. Sie haben bürgerliche Freieitsrechte massiv beschnitten, ja, sie mit Füßen getreen. Sie haben die Verfassung bis an die Grenzen des Zuässigen gedehnt, ja, Sie haben sie sogar gebrochen; ich rinnere an Ihre Gesetzgebung zur Pendlerpauschale. Nur eines haben Sie nicht getan: Sie haben nicht gepart. Deshalb ist dieser Finanzminister in Wahrheit randios gescheitert. Neben einem desolaten Steuersysem mit exorbitanter Steuerlast (Joachim Poß [SPD]: Nehmen Sie einmal die internationalen Zahlen zur Kenntnis! – Weiterer Zuruf von der SPD: Die Steuerquote ist unterdurchschnittlich!)


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


teht heute ein desolater Bundeshaushalt, nicht nur we-
en mangelnder Einsparungen, sondern insbesondere
egen einer desolaten Finanzaufsicht, die nicht verhin-
ert hat, dass für Bankenspekulationen jetzt die Bürge-
innen und Bürger die Zeche zahlen müssen. Gut, dass
ie Ära sozialdemokratischer Finanzpolitik bald beendet
ein wird. Leider werden wir die Schulden, die Sie hin-
erlassen, noch Jahrzehnte tragen müssen.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623100400

Das Wort erhält nun der Kollege Eduard Oswald,

DU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1623100500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ollege Volker Wissing, ich werde mich jetzt mit dem
esetz beschäftigen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


ie haben versucht, einen Rundumschlag zu machen, um
ie Zeit noch einmal für sich zu nützen.

Ich glaube, die Beratungen im Finanzausschuss haben
ezeigt, dass sich alle Fraktionen im Grundsatz einig
ind. Der Satz „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliers-
elikt“ ist hier ja mittlerweile ins Allgemeingut einge-
angen. Wer seine Steuerschuld nicht bezahlt oder sich
m die Steuer herumdrückt, beteiligt sich nicht an der






(A) )



(B) )


Eduard Oswald
Finanzierung unserer Gemeinschaft. Wir alle wissen:
Ohne Steuern ist kein Staat zu machen.

Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in
unserem Land zahlt ihre Lohn- und Einkommensteuer
korrekt und beteiligt sich somit an der Solidargemein-
schaft.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Menschen, die arbeiten, Steuern zahlen und sich an die
Gesetze halten, erarbeiten und schultern die staatlichen
Investitionen und Aufgaben.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: So ist es!)


Diese Leistungsträger sind es, die unseren Staat tragen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Der Internationale Währungsfonds schätzt, dass die
Staaten durch Steuerhinterziehung zwischen 2 und
12 Billionen US-Dollar – diese Zahl muss man sich ein-
mal vorstellen! – verlieren. Gemäß den Schätzungen für
Deutschland verlieren unsere öffentlichen Haushalte
durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wahr-
scheinlich über 100 Milliarden Euro pro Jahr; die Zahl
können wir natürlich nicht im Einzelnen nachprüfen.
Angesichts dieser Größenordnung kann die Staatenge-
meinschaft, können wir über das Thema Steuerhinterzie-
hung nicht hinweggehen. In Zeiten, in denen der Staat
viel Steuergeld in die Hand nimmt, um unsere Kredit-
wirtschaft und die Unternehmen durch die Krise zu füh-
ren, gilt das erst recht. Es kann nicht sein, dass die meis-
ten mehr an Steuern zahlen müssen, weil sich einige
wenige ihrer Steuerlast entziehen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wir, meine Fraktion und ich, gehen aber immer vom
ehrlichen Steuerbürger aus. Steuerpflichtige irgendwie
unter einen Generalverdacht zu stellen, ist nicht unsere
Sache. Das ist auch keinesfalls berechtigt. Wir alle ken-
nen das Zitat, das zum Sprichwort geworden ist: Ver-
trauen ist gut, Kontrolle ist besser. Unser Menschenbild
ist dies aber nicht.


(Joachim Poß [SPD]: Das Zitat stammt von Lenin!)


– Das ist bestens bekannt, Herr Kollege. Sie werden
doch nicht erwarten, dass ich hier auch noch seinen Na-
men nenne.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Sie haben die Quelle nicht genannt! Lenin war es!)


So weit geht es nicht. Aber lassen wir das, Herr Kollege
Poß.

Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf
werden wir die Mitwirkungspflichten für Steuer-
pflichtige ausweiten, die in Staaten Geschäfte machen,
die keine Auskünfte in Steuersachen erteilen. Beispiels-
weise kann der Abzug von Betriebsausgaben und Wer-

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(C (D ungskosten vom Mitwirken des Steuerpflichtigen abängig gemacht werden. Die Akzeptanz der OECDtandards im Bereich des Steuervollzugs soll also geförert werden. Die Zweite Konferenz zum Kampf gegen internatioalen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, zu der Peer teinbrück und sein französischer Kollege eingeladen atten, kann sehr wohl als erfolgreich bezeichnet weren. s wird gemeinsam betont – ich zitiere –, dass Transparenz und Auskunftsaustausch für Steuerzwecke die Grundlage für einen fairen Wettbewerb in einer globalen Wirtschaft und für eine gerechte Verteilung der Steuerlast ehrlicher Steuerzahler sind. ies ist ebenso ein Verhandlungserfolg wie die Tatsache, ass die teilnehmenden Länder bestätigen, dass der ampf gegen jede Form von Steuervergehen eine geeinsame Verantwortung aller Staaten und Gebiete ist. ie Bundesregierung ist also auch auf diesem Gebiet er olgreich. Die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs, den Gedanen der Gerechtigkeit bei allen Steuerzahlern zu stären, sollten wir unterstützen. Gerechtigkeit kann eben ur bestehen, wenn alle Steuerzahler zum Tragen der teuerlast herangezogen werden. Wir können es nicht ulden, dass sich ein Teil der Bevölkerung – wenn es uch nur ein sehr kleiner Teil ist – vom Tragen der Steurlast verabschiedet, weil er sich das, wie auch immer, eisten kann. Ich empfehle, in diesem sensiblen Bereich, der auch as Persönliche stark berührt, immer mit Fingerspitzenefühl vorzugehen. Durch publikumswirksame Vorühreffekte werden zwar einige möglicherweise abgechreckt, Steuern zu hinterziehen, das solidarische iteinander wird dadurch aber nicht unbedingt geför ert. (Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


ieses Thema ist meiner Meinung nach auch nicht für
lassenkämpferische Töne im Wahlkampf geeignet.

Wir müssen allen in unserer Gesellschaft immer wie-
er sagen: Wer alles vom Staat nimmt – Kollege Lothar
inding hat das in anderen Worten formuliert – und
öglicherweise auch die eine oder andere Subvention

ersönlich erhält, Steuern aber nicht zahlt, der beteiligt
ich nicht an der Solidargemeinschaft.


(Thomas Oppermann [SPD]: Agrarsubventionen zum Beispiel!)


ir persönlich geht es um die Solidarität in unserem
and. Viele, die ihre Steuern ehrlich zahlen, fühlen sich
ls die Dummen, wenn sich andere darum herumdrü-
ken.






(A) )



(B) )


Eduard Oswald

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es geht also nicht nur um Steuergerechtigkeit, sondern
es geht um Gerechtigkeit und unser Leben in unserer Ge-
meinschaft.

Wir müssen als Staat aber auch einiges dafür tun, die
Akzeptanz des Steuersystems als solches zu erhöhen:

Erstens. Wir müssen das Besteuerungsverfahren deut-
lich vereinfachen. Wir Deutsche können einmal zeigen,
dass wir durchaus etwas Einfaches machen können.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Außerdem müssen wir die Steuerverwaltung nachhaltig
entlasten. Von dem dadurch eingesparten Bürokratieauf-
wand profitieren alle: Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmer gleichermaßen. Sie sparen Zeit, Geld und
Nerven. Diese Entlastung ist übrigens auch in Zeiten der
Krise möglich, wenn wir es richtig machen.

Zweitens. Wir wollen ein Steuerrecht nach dem Prin-
zip „Einfach, niedrig, gerecht“. Der Bürger ist der beste
Verwalter seines Einkommens, seines Geldes. Der Staat
soll, soweit es irgendwie geht, die Hände von seinem
Geldbeutel lassen.

Wir sehen ein, dass Verordnungen, die sich aus die-
sem Gesetz ableiten, Hilfestellung dabei geben müssen,
zielgenau und zeitnah auf aktuelle Entwicklungen re-
agieren zu können. Dass wir uns als Teil des Gesetzge-
bers die Verordnungen ganz genau anschauen wollen,
bevor sie in Kraft treten, ist doch mehr als selbstver-
ständlich. Fingerspitzengefühl beim Vollzug ist also an-
gesagt.

So wie Steuerzahler nicht unbegründet an den Pranger
gestellt werden dürfen, so funktioniert unsere Volkswirt-
schaft auch nicht ohne Steuereinnahmen. Die ehrlichen
Steuerbürger haben einen Anspruch darauf, dass die
Steuerunehrlichen zur Kasse gebeten werden. Diesem
Ziel dient das heute zu verabschiedende Gesetz.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Herr Finanzminister, ich nutze auch die Gelegenheit,
Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres
Hauses Dank zu sagen für die Möglichkeit der Informa-
tion im Finanzausschuss, dafür, dass Sie mit Ihren
Staatssekretären Rede und Antwort gestanden haben und
dass das Zusammenwirken, besonders im fachlichen
Teil, immer gut war. Ich glaube, wir haben auch insge-
samt eine gute Arbeit für unser Land geleistet.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623100600

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Barbara Höll,

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)


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(C (D Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Steuerhinterziehung kann neben fiskalischen Gründen auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit, d. h. aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichmäßigkeit der Besteuerung, nicht hingenommen werden. o steht es in der Beschlussempfehlung des Finanzauschusses zum vorliegenden Gesetzentwurf. Leider fällt es Union und SPD erst zum Ende dieser egislaturperiode ein, hier tätig werden zu müssen. Zuegeben, Ihr Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerinterziehung geht in die richtige Richtung; aber er ommt erstens zu spät, und zweitens ist er im Vergleich um Referentenentwurf von Anfang dieses Jahres deutich abgeschwächt. a fragt man sich doch: Warum trauen Sie sich nicht ehr? In Ihrem Gesetzentwurf drohen Sie erstens den Steurflüchtigen erstmals mit Strafsanktionen bei Geschäftseziehungen mit Steueroasen und damit indirekt auch en Steueroasen selbst. Das wurde Zeit, und das untertützen wir. Aber – auch hier ein großes Aber – diese trafandrohungen werden nur wirksam, wenn entsprehende Rechtsverordnungen erlassen werden, und beim rlassen der Rechtsverordnungen wird das Parlament ieder einmal nicht mit einbezogen. Das lehnen wir ab. Außerdem setzen Sie sich keine Zeitgrenzen mit Ihem Gesetzentwurf. Das heißt, wir sind jetzt zwar in Verandlungen; aber wie lange diese sich hinziehen können, ie lange Ihre Geduld reicht, das sagen Sie einfach icht. Das halte ich wirklich für ein Zeichen der Schwähe, hier nicht konsequent zu sein. Zudem muss man sagen, dass bisherige Abkommen it Steueroasen oftmals wirkungslos sind. So wurde ein bkommen mit der Steueroase Jersey abgeschlossen nd der Informationsaustausch nun entsprechend dem ECD-Standard vereinbart. So weit, so gut. Damit verflichtet sich Jersey, bei Verdacht auf Steuerhinterzieung Auskunft gegenüber den deutschen Steuerbehören zu leisten. Aber in Jersey existieren weder Register ber Unternehmen und Stiftungen noch Daten über Steurpflichtige. Damit muss jedes Auskunftsersuchen voneiten deutscher Finanzbehörden trotz Abkommen bis uf Weiteres einfach ins Leere laufen. Das Abkommen leibt wirkungslos. an muss klar festhalten: Der OECD-Standard ist ein nfang, aber nicht mehr; er muss auf alle Fälle weiter ntwickelt werden. Der Standard beinhaltet zum einen keinen automatichen Austausch über steuerrelevante Aktivitäten. Inforationen werden nur weitergegeben, wenn ein Verdacht Dr. Barbara Höll auf Steuerhinterziehung gegen eine konkrete Person existiert. Das heißt, für jeden Einzelfall muss ein Auskunftsersuchen gestellt werden. Das ist ineffektiv und ungerecht. Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer muss automatisch sofort seine Lohnsteuer ans Finanzamt abgeben. Jede Hartz-IV-Empfängerin, jeder Hartz-IV-Empfänger muss sich bei der Antragstellung sprichwörtlich bis auf die Unterhose ausziehen, aber Gutbetuchte und Unternehmen werden hier bevorzugt behandelt. Das akzeptieren wir nicht. Zum anderen ist die Definition von Steueroasen unzureichend. Dazu zählen laut Gesetzentwurf – Herr Binding hat es schon erklärt – nur die Staaten, die sich nicht dem OECD-Standard zum Auskunftsaustausch anschließen. Dass eine Tochter der Hypo Real Estate nach Irland verlegt wurde, um Steuervorteile zu nutzen, ist ein klarer Fall von Steuervermeidung, auch wenn Irland keine Steueroase ist. Wir müssen deshalb noch einmal über die Definition des Begriffs Steueroase nachdenken. (Beifall bei der LINKEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das ist nicht kooperierend!)

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623100700

(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


Wir haben Ihnen bereits im Mai vergangenen Jahres
vorgeschlagen, sich dafür einzusetzen, dass auf inter-
nationaler Ebene eine automatische Informationsver-
mittlung zwischen den nationalen Steuerbehörden er-
folgt. Auf nationaler Ebene fordern wir Linken als
Sofortmaßnahme eine Meldepflicht für Kapitalbewegun-
gen ins Ausland ab 100 000 Euro jährlich.

Ich begrüße, Herr Steinbrück, dass Sie zweitens end-
lich auch Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften,
wie es im Gesetzentwurf heißt, stärker unter die Lupe
nehmen wollen. Steuerpflichtige mit Überschussein-
künften von mehr als 500 000 Euro pro Jahr müssen
künftig ihre Unterlagen sechs Jahre aufbewahren. Die
Steuerverwaltung darf bei dieser Gruppe Außenprüfun-
gen ohne Begründung vornehmen. Es erfolgt eine
Gleichstellung der Steuerprüfung mit der Praxis von Be-
triebsprüfungen bei Gewerbetreibenden. Als Koalition
haben Sie damit drei Jahre gewartet. Wir haben das be-
reits 2006 vorgeschlagen.


(Beifall bei der LINKEN)


Warum verpflichten Sie die Finanzämter nicht gleich
zu regelmäßigen Kontrollen? Warum gibt es keine bun-
deseinheitliche gesetzliche Regelung? Die verschärfte
Aufbewahrungspflicht ist zwar ein Fortschritt, aber ohne
eine erhöhte Prüfungsdichte bleibt sie wirkungslos.


(Beifall bei der LINKEN)


Der Bundesrechnungshof hat Ihnen schon 2006 ins
Stammbuch geschrieben, dass die Prüfungsdichte bei
dieser Personengruppe gerade einmal 5 Prozent beträgt.
Deshalb muss man an dieser Stelle mehr tun.

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(C (D Voraussetzung für die Bekämpfung von Steuerhinteriehung in unserem Land ist, dass die Finanzverwaltung usreichend mit Personal und Ressourcen ausgestattet st. Das ist nicht realisiert worden. In Ihrem Koalitionsertrag haben Sie noch hehre Ziele formuliert: Vorhandene Steuerquellen müssen besser ausgeschöpft und Besteuerungsrechte entschlossen durchgesetzt werden. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern um einen effektiveren und effizienteren Steuervollzug bemühen … latt versagt, nichts verwirklicht! Sie haben keine Bundessteuerverwaltung durchgeetzt. Das hätte laut Kienbaum-Studie mindestens Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen pro Jahr ge racht. Die Abstimmung zwischen den Ländern ist nicht erbessert worden. Nein, der Standortwettbewerb zwichen den Bundesländern mittels laxem Steuervollzug äuft unvermindert weiter. Leider bleiben alle Bundesänder um mindestens 10 Prozent unter der notwendigen ersonalausstattung. Ich möchte Ihnen deshalb noch einige weitere Vorchläge nennen, die die Fraktion Die Linke in der laufenen Legislaturperiode eingebracht hat und die im Falle hrer Umsetzung alle wirksam wären. Wir haben Ihnen orgeschlagen, das Wohnsitzlandprinzip im Steuerecht einzuführen. Für sehr wichtig halten wir ein konseuentes Eintreten der Bundesrepublik Deutschland auf uropäischer Ebene für die Harmonisierung der EUinsrichtlinie, von der alle Kapitaleinkünfte – nicht nur ie Zinsen, sondern auch Dividenden, Veräußerungsgeinne usw. – erfasst werden müssen. Besonders wichtig ist, dass diese Richtlinie nicht nur ür natürliche Personen, sondern auch für juristische Peronen gilt. Denn nur so könnten auch die für die Steuerinterziehung so beliebten Stiftungen in Luxemburg, iechtenstein und anderswo erfasst werden. Hier gibt es och sehr viel Handlungsbedarf, Herr Steinbrück. Sie aben viel zu viel Zeit verstreichen lassen. Die grundlegende Frage bleibt: Warum werden so iele Steuern hinterzogen? Die Zahlen, die dazu veröfentlicht wurden, reichen von 10 Milliarden bis 100 Miliarden Euro pro Jahr. Sie haben eine Mitschuld daran. urch Ihre Ideologie des Steuersenkungswettbewerbs ragen Sie dafür Mitverantwortung. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Ortwin Runde [SPD])


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


ie meinen, Reiche, Vermögende und Konzerne müssen
ofiert und ständig entlastet werden. Seit Jahren betrei-
en Sie eine entsprechende Politik. Trotzdem hat ein
ann wie Herr Zumwinkel, der bereits durch eine Erb-

chaft zum Millionär wurde und nicht am Hungertuch
enagt hat – allein 2006 hat er seine Gesamtbezüge auf
,24 Millionen Euro gesteigert –, munter weiter Steuern
interzogen.






(A) )



(B) )


Dr. Barbara Höll
Ich erinnere auch an die Amnestie, die seinerzeit Herr
Eichel angeboten hat. Ihr Menschenbild in Ehren, aber
Sie entlasten gerade diejenigen, die schon viel haben und
überhaupt in der Lage sind, Steuern zu hinterziehen. Die
Steueramnestie hat nichts gebracht. Sie war völlig wir-
kungslos.

Welche Ansicht hat Herr Steinbrück im Zusammen-
hang mit der Abgeltungsteuer vertreten? Er hat gesagt:
Bevor die Reichen gar keine Steuern auf Zinserträge
zahlen, obwohl sie entsprechend ihrem persönlichen
Spitzensteuersatz versteuert werden müssten, und ich
null von Hundert bekomme, erhebe ich eine 25-prozen-
tige Abgeltungsteuer, in der Hoffnung, dass dann we-
nigstens diese 25 Prozent gezahlt werden.

Sie haben dieser Ideologie des Steuersenkungswettbe-
werbs, der für die Finanzen des Bundes, der Länder und
der Kommunen desaströs ist, mit Ihrer Politik Vorschub
geleistet. Sie haben das umgesetzt und vor allem in
Europa zum Standard gemacht, indem Sie eine Vorreiter-
rolle eingenommen haben.

Reichen, Vermögenden und Konzernen werden wir
das nicht durchgehen lassen. Das bringt nichts, ist höchst
ungerecht und zerstört die Demokratie sowie die Staats-
finanzen auf allen Ebenen.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623100800

Nächste Rednerin ist die Kollegin Christine Scheel,

Bündnis 90/Die Grünen.


Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623100900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der

Fall Zumwinkel liegt noch gar nicht so lange zurück.
Dieser Fall war für viele Menschen in diesem Land ein
ziemlicher Schock, eine Enttäuschung. Seitdem kommt
niemand mehr an der Tatsache vorbei, dass Steuerhinter-
ziehung weit verbreitet ist


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Was? – Thomas Oppermann [SPD]: In besten Kreisen!)


und bis in die Eliten unseres Landes hineinreicht. Das
Vertrauen in eine gleichmäßige Besteuerung ist erodiert.
Steuerhinterziehung bedroht den Zusammenhalt in unse-
rer Gesellschaft.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es ist höchste Zeit, dass etwas geschieht und mit einer
Gesetzesvorlage als Ausgangsbasis das ergänzt wird,
was in den letzten Jahren punktuell angestoßen worden
ist. Ich erinnere an die EU-Zinssteuerrichtlinie. Es war
nicht einfach, mit anderen Ländern zu Vereinbarungen
und einer gleichmäßigen Besteuerung auf europäischer
Ebene zu kommen. Dafür hat übrigens Rot-Grün ge-
sorgt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


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(C (D Wir haben unsere Vorschläge vor über einem Jahr orgelegt. Die Regierung hat ziemlich lange für eigene orschläge gebraucht. Es gab, bevor sich das Kabinett amit befasst hat, große Ankündigungen, die in allen eitungen nachzulesen waren. Nach dem Kabinettsterin konnten wir feststellen, dass dem Gesetzentwurf an er einen oder anderen Stelle ziemlich die Zähne gezoen worden waren. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ichts anderes als ein Minimalkonsens und kann im runde nicht abgelehnt werden. eswegen verstehe ich nicht, warum die FDP meint, dieer Gesetzentwurf gehe zu weit und stoße ins Leere. Wir tellen doch fest, dass die Diskussion in Deutschland nd anderen Ländern Wirkung zeigt und die Androhung on Maßnahmen bereits greift. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


as müssen wir auch aus Sicht der Opposition feststel-
en; denn auch wir nehmen selbstverständlich eine rea-
istische Bewertung der Gesamtsituation vor.

Die FDP hat gesagt, die Leute würden ihr Geld in an-
ere Länder bringen, weil das deutsche Steuersystem so
ompliziert sei. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen,
it welch krimineller Energie Gelder ins Ausland ge-

racht werden, um sie der Besteuerung zu entziehen, und
ass man sich ausführlich beraten lässt, wie man das am
esten tut. Das ist anscheinend nicht zu kompliziert. Sie
tellen sich mit Ihrer Argumentation letztendlich vor die-
enigen, die so etwas tun. Das finde ich verwerflich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Durch die neue Gesetzeslage wird eine Drohkulisse
ufgebaut. Sie von der FDP haben gesagt, das Gesetz
toße ins Leere, weil plötzlich alle Steueroasen den
ECD-Standard zum Informationsaustausch anerkennen
ollten. Das ist richtig. Es kommt aber auf die Rechts-
erordnung an. Diese Rechtsverordnung – das ist unsere
ritik an der Zweischichtigkeit – bekommt das Parla-
ent jedoch nicht zu sehen. Es ist zwar richtig, dass der
undesrat darüber zu befinden hat; aber ich bin schon
er Meinung, dass wir, wenn es um Steuerhinterziehung
eht, auch eine Transparenz hinsichtlich der Verordnun-
en brauchen und dass der Deutsche Bundestag darüber
nformiert werden sollte, was in diesen einzelnen Ver-
rdnungen steht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der vorliegende Gesetzentwurf führt dazu, dass der
iskus von Steuerpflichtigen, die Geschäfte in bestimm-

en Ländern betreiben, genauere Auskünfte verlangen
ann. Falls die Steuerpflichtigen das nicht wollen, kön-
en sie ihre Kosten steuerlich nicht geltend machen. Das
st der prinzipiell richtige Weg. Auch Praktiker aus der
teuererwaltung haben uns bestätigt, dass das ein richti-
er Ansatz ist. Ein Gesetz muss aber auch angewendet
erden können. Selbst wenn es in einzelnen Fällen zu
erordnungen kommt, sei es im Körperschaftsteuer-

echt, im Einkommensteuerrecht oder im Umsatzsteuer-






(A) )



(B) )


Christine Scheel
recht, brauchen wir eine vernünftige Personaldecke in
den einzelnen Ämtern, bei der Steuerfahndung und vor
allen Dingen bei den Gerichten und bei den Staats-
anwaltschaften. Die gibt es bis heute, wenn es um Steu-
erbetrug und Steuerhinterziehung geht, nicht in ausrei-
chendem Maße.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das bedeutet, dass ohne zusätzliches Personal in diesem
Zusammenhang die Entdeckungsgefahr für Steuerflücht-
linge gering bleibt. Die Koalition hat leider keinen Weg
gefunden, diesen Mangel abzustellen.

Natürlich könnten die Länder in ihren Verwaltungen
für mehr Personal sorgen. Es gibt aber wirtschaftsstarke
Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, die in den
vergangenen Jahren immer wieder gesagt haben: Wenn
wir Steuerprüfer in die Unternehmen schicken bzw. sie
nicht dahin schicken, dann wirkt sich das auf den Stand-
ort aus. Damit betreiben wir Wirtschaftsförderung. – Das
war ein völlig falsches Signal, denn das war eine regel-
rechte Einladung, nicht so genau hinzuschauen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das Problem ist, dass Personal, das zusätzlich einge-
stellt würde, von den Ländern finanziert werden müsste,
aber die zusätzlichen Einnahmen in den Länderfinanz-
ausgleich fließen würden. Da die Personalkosten bei den
Ländern hängen bleiben, wäre es doch sinnvoll, wenn
wir möglichst schnell gemeinsam ein Gesetz auf den
Weg bringen würden – die Grünen haben das schon vor
Jahren vorgeschlagen; ich hatte sogar einmal die Unter-
stützung des hessischen Ministerpräsidenten Koch, der
gesagt hat, das sei ein richtiger Ansatz –, das regelt, dass
die Mehreinnahmen in den Länderkassen verbleiben
können, wenn mehr Personal eingestellt wird. Dann ha-
ben die Länder auch einen Anreiz, mehr Personal einzu-
stellen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es wird berichtet – das Gesetz zeigt schon Wirkung;
das finde ich sehr interessant –, dass der Schweizer
Finanzminister Hans-Rudolf Merz sagte, ihn hätten
wichtige Schweizer Industrielle gebeten, seine Vorbe-
halte gegen den OECD-Standard aufzugeben. Ange-
sichts dieser Aussage hätten Sie, Herr Minister
Steinbrück, sich vielleicht die eine oder andere Äuße-
rung sparen können; denn ich glaube, dass sich nicht nur
die Schweizer Regierung auf die Füße getreten gefühlt
hat, sondern auch die Schweizer Bevölkerung. Das habe
ich schon als etwas schwierig empfunden; denn man
kann nicht der Bevölkerung eines anderen Landes unter-
stellen, dass sie Steuerhinterzieher anzieht.


(Peer Steinbrück, Bundesminister: Nein, aber die Banken!)


Das empfinde ich als ziemlich übertrieben. Deswegen
wäre eine andere Wortwahl besser gewesen.

Die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg,
Belgien, Jersey, Bermuda – alle sind derzeit in Verhand-
lungen. Immer mehr Steueroasen erklären sich grund-

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(C (D ätzlich bereit, stärker zu kooperieren und Daten auszuauschen, wenn die Behörden einen begründeten erdacht gegen einen Steuerpflichtigen vorbringen könen. Das ist ein Fortschritt. Aber dieser Informationsausausch ist bislang leider nur eine bloße Absichtserkläung. Wir müssen von deutscher Seite darauf drängen, ass dieser Austausch möglichst schnell erfolgt und dass n der Perspektive auch ein automatischer Informationsustausch zu Kapitalerträgen eingerichtet wird. Das bedeutet für uns, dass die Anerkennung des ECD-Standards nicht der Endpunkt sein kann; denn ie deutschen Behörden erhalten nur dann Informationen on Schweizer Banken oder auch von Banken anderer änder, wenn ein begründeter Verdacht besteht, der erst inmal ermittelt werden muss. Dieses Problem sehen ir. Deswegen wäre ein automatischer Informationsaus ausch der bessere Weg, weil er mehr Transparenz und ehr Klarheit schaffen würde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn nur zinsähnliche Erträge einbezogen werden
dabei denke ich an die Zinsrichtlinie –, dann ist es lei-

er so, dass geschickte Steuergestalter bei anderen Anla-
en mit Dividenden und Veräußerungsgewinne, die noch
ußen vor bleiben, dazu verführt werden, mit relativer
eichtigkeit an der Besteuerung vorbeizukommen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623101000

Frau Kollegin!


Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623101100

Herr Präsident, wir sind der Meinung, dass dies zwar

in guter Ansatz, aber noch lange nicht das Ende des
eges ist, der beschritten werden muss, um Steuerhin-

erziehungen zu bekämpfen und diejenigen, die das tun,
ur Verantwortung zu ziehen.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623101200

Das Wort erhält nun der Bundesminister für Finanzen,

eer Steinbrück.


(Beifall bei der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1623101300

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten

amen und Herren! Zunächst möchte ich mich für den
olossalen Rundumschlag von Herrn Wissing bedanken.
r ist ein Indiz dafür, wie ernst er mich nimmt. Darüber
inaus ist er der lebendige Beweis dafür, dass die FDP
um Thema Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ein
erniedlichendes und verharmlosendes Verhältnis hat.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ernst Burgbacher [FDP]: Überhaupt nicht!)







(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
Allein die deklamatorische Äußerung „Wir sind dage-
gen“ reicht nicht. Es müssen Taten folgen. Wenn es eine
Kraft innerhalb dieses Parlamentes gibt, die in den letz-
ten drei Jahren zum Thema Steuerhinterziehung und
Steuerbetrug


(Ernst Burgbacher [FDP]: Kavallerie!)


nicht eine einzige Initiative und nicht eine einzige unter-
stützende Maßnahme ergriffen hat, dann ist es die FDP
gewesen.


(Thomas Oppermann [SPD]: So ist es!)


Herr Wissing, ich sage Ihnen ganz freimütig: Sie sind
in Stilfragen für mich definitiv keine Instanz. Das gilt
auch für Ihren Partei- und Fraktionsvorsitzenden. So-
lange ein Staatssekretär meines Hauses von Ihnen so be-
handelt und angegriffen wird, bevor Sie ihm überhaupt
die Möglichkeit gegeben haben, Gehör zu finden, kön-
nen Sie mit mir über Stilfragen garantiert nicht reden.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Thomas Oppermann [SPD]: Völlig unerträglich!)


Manche Debattenbeiträge können leider nur so gehal-
ten werden, wie sie gehalten werden, weil es eine selbst-
verordnete Wahrnehmungsblockade gibt.


(Ernst Burgbacher [FDP]: Ja!)


Das ist an vielen Ihrer Beiträge festzumachen. Sie wer-
den natürlich diese Litanei und diese Parolen zum Zu-
stand der deutschen Finanzaufsicht immer wiederholen.
Aber ich erinnere daran, dass dieses Hohe Haus gerade
gestern ein wichtiges Gesetz beschlossen hat, nämlich
das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versi-
cherungsaufsicht. Auch drei andere Gesetze, die die
Stellung der deutschen Finanzmarktaufsicht deutlich
verbessert haben, wurden alleine in den letzten Monaten
verabschiedet. Insofern geben Sie hier nur Parolen he-
raus.

Dasselbe gilt mit Blick auf das Thema der größten
Steuererhöhung. Denn Sie verschweigen dabei, dass
über die Gesamtheit aller Maßnahmen der Großen Ko-
alition die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei
den Steuern und bei den Sozialversicherungsbeiträgen
innerhalb eines Jahres um 16 Milliarden Euro entlastet
werden. Sie können auch weiterhin gerne über die Haus-
haltskennziffern reden, Herr Wissing. Es wäre aber
schön, wenn Sie gelegentlich die Souveränität und die
intellektuelle Brillanz hätten, darauf hinzuweisen, dass
diese Republik gerade die schwerste Wirtschaftskrise
seit ihrer Gründung 1949 erfährt. Das wäre dann eine
vollständige Darstellung des Ganzen.


(Beifall bei der SPD)


Es gibt gelegentlich gute Nachrichten. Ich finde, eine
gute Nachricht ist von der Konferenz ausgegangen, die
hier letzte Woche auf Einladung meines französischen
Kollegen Eric Woerth mit massiver Unterstützung der
OECD stattgefunden hat. Das, was in dem dort verab-
schiedeten Kommuniqué zusammengefasst worden ist,
ist der weitestgehende Versuch – mehr als das: der ehr-

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(C (D eizige Ansatz –, dem Thema Steuerhinterziehung und teuerbekämpfung denselben Stellenwert wie der Beämpfung und Finanzierung von Terrorismus und der eldwäsche zu verschaffen. Einen solchen Stand der internationalen Debatte haen wir bisher nicht gehabt. Dafür ist – auch das ist ein nstrument, das von der FDP völlig ausgeblendet wird – ine Liste mit verantwortlich, die die OECD seinerzeit eröffentlicht hat. Nicht nur auf deklamatorischem Weg, ondern faktisch auch über einen gewissen Druck – von er internationalen Ebene bis hin zu nationalen gesetzlihen Maßnahmen – haben wir inzwischen erreicht, dass age und schreibe 84 Länder oder Jurisdiktionen Art. 26 es OECD-Kodex unterzeichnet haben. Ich lasse gerne mit mir darüber reden, ob diese Liste n allen Bestandteilen fair, vollständig ist, ob sich manhe dort zu Unrecht wiederfinden oder ob noch andere it hätten aufgeführt werden müssen. Aber diese Liste at eine Dynamik, eine Wirkungskraft entfacht, ohne die s nicht zu erklären wäre, dass innerhalb von drei Monaen und über den Finanzgipfel am 2. April dieses Jahres n London 18 Staaten zusätzlich diesen OECD-Kodex kzeptieren. Das ist ein Indiz dafür, dass es richtig geween ist. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Eduard Oswald [CDU/CSU])


eshalb verfängt Ihre Kritik daran auch nicht.

Im Übrigen wird es diese Liste weiterhin geben müs-
en. Es ist geradezu die Aufgabe, auf die wir uns verab-
edet haben, dass die OECD in einer weiteren Kon-
erenz, nämlich im September in Mexiko, diese Liste
eiter verfolgt, und zwar mit Blick auf die Frage: Wer

etzt denn nun die Erklärung in seine jeweilige Steuerge-
etzgebung bzw. in bilaterale Absprachen, maßgeblich
ie Veränderung und Überarbeitung von Doppelbesteue-
ungsabkommen, faktisch um?

Selbstverständlich ist es richtig, dass heute der Deut-
che Bundestag über einen solchen Gesetzentwurf be-
chließt, im Übrigen ein Gesetzentwurf, der Maßnahmen
nthält, die ein weiter Teil unserer europäischen Nach-
arstaaten längst geregelt hat. Worüber regen Sie sich ei-
entlich auf? Warum kritisieren Sie nicht die Franzosen,
ass die längst ein Instrument im Kasten haben, das we-
entlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist? Das kommt in
hren Reden nicht vor, die lediglich Parolen enthalten
der nur agitatorischen oder propagandistischen Charak-
er haben.

Gerade in der jetzigen Situation ist es wichtig, dass
ie Menschen den Eindruck haben, dass wir Steuerhin-
erziehung und Steuerbetrug nicht als Kavaliersdelikt be-
andeln. Es ist kriminell. Es ist ein Schaden für den
teuerstandort Bundesrepublik Deutschland.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Der Druck, den wir ausüben, erstreckt sich nicht auf
ouveräne andere Staaten, sondern er erstreckt sich auf
eutsche Steuerbürger, die von mir aus legal jedwede
nlage haben können. Das stört mich nicht, sondern
ich stört, dass sie dieses Kapital entweder illegal an an-






(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
dere Standorte schieben, oder, wenn sie es legal ver-
schieben möglicherweise ihrer Steuerpflicht auch in
Deutschland nicht Genüge tun. Das ist zum Schaden der
einzelnen Steuerbürger; denn wenn es diese Steuerver-
luste nicht gäbe, könnten wir in dem Ausmaß eventuell
Steuersätze senken, und uns stünde mehr Geld für die
zentralen Aufgaben, die für die Zukunft dieses Landes
wichtig sind, zur Verfügung. Alleine die Infrastruktur
des Bildungsbereichs könnte anders bedient werden.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Die Fahrlässigkeit, mit der Ihre Fraktion darüber hin-
weggeht, ist teilweise bekümmernd. Ich hätte gerne ei-
nen Hinweis, dass Sie gegenüber Bankensektoren in
südlichen Ländern, zu denen Sie Kontakt haben, jemals
zur Geltung gebracht haben, dass wir auf diesem Gebiet
weiterkommen müssen. Ich habe ein solches Indiz nicht.
Das ist auch eine Frage der Wahrnehmung von Gerech-
tigkeit in dieser Gesellschaft. Gerade in einer Zeit, in der
sich viele Menschen mit der Frage beschäftigen, wer ei-
gentlich die Zeche zahlt, ist es sehr wichtig, dass wir mit
Blick auf Phänomene wie Korruption, sittenwidrig nied-
rige Löhne, sittenwidrig hohe Abfindungen und Steuer-
hinterziehung deutlich machen, dass sich die Politik
diesen Phänomenen entgegenstellt. Das ist für die legiti-
matorische Grundlage dieser Gesellschaft von Bedeu-
tung.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das behandelt man nicht en passant oder weil die Gele-
genheit günstig ist, in einer letzten Bundestagsrede dem
Finanzminister aufs Dach zu hauen, Herr Wissing.


(Zurufe von der FDP: Oh!)


Etwas mehr Grundsätzlichkeit und Geradlinigkeit hätte
ich mir von Ihnen gewünscht.

Dieser internationale Druck wird fortgesetzt werden.
Ich habe insbesondere gegenüber den französischen
Partnern Dank zu leisten. Ohne das Zusammenwirken
von Deutschland und Frankreich hätte dies nicht funktio-
niert. Diesen Dank erstrecke ich namentlich auch auf die
Bundeskanzlerin und den französischen Staatspräsiden-
ten. Sie sind es gewesen, die bei dem Finanzgipfel in
London am 2. April dieses Jahres in einer vorgeschalte-
ten Pressekonferenz darauf hingewirkt haben, dass es
zur Veröffentlichung solcher Listen kommt, dass die ent-
sprechende Benennung stattfindet und der Druck auf die
Jurisdiktionen oder Nationalstaaten erhöht wird. Da-
rüber hinaus muss ich ein großes Kompliment an die
amerikanische Regierung bzw. die amerikanische Steu-
erverwaltung machen, die, wie ich finde, mit einem ho-
hen Druck in einer kritischen Betrachtung der einzelnen
Steuerbürger aus den USA die Steuerhinterziehung be-
kämpfen. Das hat zu einem maßgeblichen Durchbruch
gegenüber dem Land geführt, das sich diesem Thema
bisher weitestgehend verweigert hat.


(Beifall bei der SPD)


Es ist doch auszusprechen, dass es Kreditinstitute au-
ßerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt, die das
mindestens billigend in Kauf nehmen, vielleicht sogar

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(C (D ehr als das, vielleicht sogar werbend auftreten – ist das o unwahrscheinlich? –, um hochvermögende deutsche teuerbürger zu veranlassen, ihr Kapital zu verschieben. alten Sie diese Betrachtung für naiv? Ich fürchte, das rifft weitestgehend zu. Was man an Informationen beommt, ist allerdings nicht immer leicht verwertbar, weil s nicht immer beweiskräftig ist. Ich glaube, dass wir über die Entwicklung der letzten ochen einen großen Schritt weitergekommen sind in er Frage, uns international zu verabreden, um das sehr rnst zu nehmende Thema der Bekämpfung der Steuerinterziehung und des Steuerbetrugs weiter anzugehen nd dafür Sorge zu tragen, dass es zu mehr Steuergeechtigkeit kommt. Ich will abschließend noch einmal sehr deutlich saen: Wer Steuern hinterzieht, der schadet dem Gemeinesen, der verhöhnt den Rechtsstaat in Deutschland und chwächt den Staat in einer Zeit, wo dieser Staat mehr enn je handlungsfähig sein muss. Vielen Dank fürs Zuhören. Frank Schäffler ist der nächste Redner für die FDP raktion. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr inanzminister, Sie haben in bewährter Weise dem Parament wieder ein Ablenkungsmanöver geliefert. Sie ätten in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschand als der Finanzminister eingehen können, der seit ielen Jahrzehnten wieder einen ausgeglichenen Hausalt vorgelegt hat. Jetzt gehen Sie in die Geschichte als er Finanzminister ein, der die höchste Neuverschulung in der Bundesrepublik Deutschland zu verantworen hat. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das hat vielleicht auch einen Grund!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623101400

(Beifall bei der FDP)

Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1623101500

eshalb ist dieses Gesetz ein einfaches Ablenkungs-
anöver, und das muss auch beim Namen genannt wer-

en.


(Beifall bei der FDP)


Sie haben mit diesem Gesetz Mitte und Maß verloren,
nd Sie haben in zwei Bereichen eine doppelte Moral an
en Tag gelegt.

Erstens. International sagen Sie: Wir wollen keinen
rotektionismus. – Mit diesem Gesetz begründen Sie
ber einen steuerlichen Protektionismus.


(Ortwin Runde [SPD]: Quatsch!)


ie handeln so, dass die Menschen in ihrem Güter- und
ienstleistungsverkehr eingeschränkt werden. Das ist

m Ende Protektionismus, und das muss auch klar beim
amen genannt werden.






(A) )



(B) )


Frank Schäffler

(Beifall bei der FDP – Florian Pronold [SPD]: Steuerhinterziehung gehört nicht zu den europäischen Grundfreiheiten!)


Zweitens. Sie behandeln die Menschen in diesem
Land so, wie Sie es anderen vorwerfen. Der Bundesfi-
nanzhof hat Ihnen mitgeteilt, dass Sie in Deutschland in
dieser Legislaturperiode jede zehnte seiner Entscheidun-
gen zum Nachteil der Finanzverwaltung nicht auf die
Allgemeinheit angewandt haben. Sie beklagen sich über
die Steuermoral der Bürger, setzen aber selbst
höchstrichterliche Urteile in Deutschland nicht allge-
mein um. Sie sind selbst der Brandstifter in diesem Ver-
fahren. Deshalb hat Hoffmann von Fallersleben recht,
wenn er sagt:

Oh, sage mir, wie heißt das Tier, das vieles kann
vertragen, das wohl den größten Rachen hat und
auch den größten Magen? Es heißet Haifisch auf
dem Meer und Fiskus auf dem Lande.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das reimt sich aber gar nicht! – Weiterer Zuruf von der SPD: Das ist ja unglaublich!)


Sie sind als Regierung nicht auf Augenhöhe mit dem
Bürger, und das beklagen wir. Wir wollen, dass Sie dem
Bürger auf Augenhöhe begegnen. Der Bürger ist nicht
Bittsteller, und Sie sind nicht der König dieses Landes.


(Beifall bei der FDP – Florian Pronold [SPD]: Sie leisten geistige Beihilfe für Steuerhinterziehung!)


Deshalb ist es wichtig, in Deutschland eine faire Steuer-
gesetzgebung zu haben, bei der den Menschen auf Au-
genhöhe begegnet wird.


(Ortwin Runde [SPD]: Aber auch auf Augenhöhe muss man die Augen aufmachen!)


Die Rollenverteilung zwischen Staat und Bürger sollte
so sein, dass der Bürger am Ende als freier Mensch und
nicht als Knecht dasteht.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP – Florian Pronold [SPD]: Das wars? Ein Tiefpunkt parlamentarischer Redekunst!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623101600

Ich erteile das Wort dem Kollegen Manfred Kolbe für

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Manfred Kolbe (CDU):
Rede ID: ID1623101700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Koalition – damit auch die Union – setzt mit diesem Ge-
setz ein weiteres Zeichen im Kampf gegen die Steuer-
hinterziehung. Ich sage es für die Union noch einmal
ganz klar: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt,
und wer Steuern hinterzieht, schädigt die Gemeinschaft.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D Lieber Kollege Lothar Binding, Du warst Mitberichtrstatter und hast beklagt, dass das alles ein bisschen zu pät gekommen ist. Dazu kann ich nur sagen, dass die nion erst seit 2005 wieder mitregiert; sonst wäre das ielleicht anders gewesen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Florian Pronold [SPD]: Herr Kolbe, da müssen Sie ja selber lachen!)


ußerdem stellen wir derzeit noch nicht den Bundes-
inanzminister, aber auch das kann ja noch werden. Aber
etzt zur Sache:


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Florian Pronold [SPD]: Ja?)


ie Große Koalition – da werden Sie mir zustimmen –
ar im Kampf gegen die Steuerhinterziehung so erfolg-

eich wie nur wenige Regierungen zuvor. Wir haben in
ier Jahren deutlich mehr auf den Weg gebracht als etwa
ie rot-grüne Vorgängerregierung in acht Jahren.

Ich möchte das noch einmal kurz zusammenfassen:
ir haben das Strafrecht verfassungsfest gemacht. Wir

aben den sehr umstrittenen § 370 a Abgabenordnung
bgeschafft und den § 370 Abgabenordnung mit seinen
ualifizierungen in Abs. 3 neu gefasst. Damit fällt die
andenmäßige Hinterziehung von Umsatz- und Ver-
rauchsteuern jetzt erstmals unter einen qualifizierten
traftatbestand.

Wir haben mit dem Gesetz zur Neuregelung der Tele-
ommunikationsüberwachung erstmals einen Steuer-
interziehungstatbestand, nämlich die bandenmäßige
interziehung von Umsatz- und Verbrauchsteuern, in
en Katalog des § 100 a StPO aufgenommen und damit
ie Telekommunikationsüberwachung auch bei schwers-
en Steuerhinterziehungsdelikten ermöglicht. Wir haben

it dem Jahressteuergesetz 2009 die Verjährungsfrist
ür besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung auf
0 Jahre erhöht.

Zu begrüßen ist auch, dass der Bundesgerichtshof
rundlegende Ausführungen zur Strafzumessung bei
er Steuerhinterziehung gemacht hat. Denn das Problem
ei der Steuerhinterziehung ist nicht unbedingt die
öchststrafe von 10 Jahren – diese halten wir für ausrei-

hend –, aber bei dem einen oder anderen Urteil hatte
an den Eindruck, dass der Strafrahmen nicht ganz aus-

eschöpft war. Hier hat der Bundesgerichtshof jetzt
egweisendes gesagt: Ab einem Steuerschaden von

0 000 Euro ist eine Freiheitsstrafe möglich, ab
00 000 Euro mehr oder weniger unerlässlich – sie kann
llerdings bei Ersttätern noch zur Bewährung ausgesetzt
erden –, und ab etwa 1 Million Euro ist eine Freiheits-

trafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann,
rundsätzlich unerlässlich. Wer Steuern in Millionen-
öhe hinterzieht, wandert jetzt also tatsächlich ins Ge-
ängnis, und das ist auch richtig so.

Schließlich haben wir im Mai dieses Jahres den Ko-
litionsantrag „Steuerhinterziehung bekämpfen“ be-
chlossen, der eine Vielzahl von weiteren zu ergreifen-
en Maßnahmen enthält. Insbesondere soll die EU-






(A) )



(B) )


Manfred Kolbe
Zinsrichtlinie überarbeitet und ein verbesserter Infor-
mationsaustausch auf internationaler Ebene ermög-
licht werden.

Besonders im internationalen Bereich sind wir deut-
lich weitergekommen. Wir streben einen Informations-
austausch mit allen Staaten dieser Welt nach Art. 26 des
OECD-Musterabkommens an. Wir sind diesbezüglich
weitergekommen, befinden uns in guten Verhandlungen
und haben die Hoffnung, dass der Informationsaustausch
bald umfassend möglich sein wird. Das ist ein Verdienst
der internationalen Gemeinschaft. Die eine oder andere
Bemerkung von deutscher Seite, die völlig Unschuldige
wie etwa die Indianer oder die Republik Burkina Faso
mit der Hauptstadt Ouagadougou beleidigt hat, war da-
bei eher kontraproduktiv.

Lassen Sie mich nun zu dem Steuerhinterziehungsbe-
kämpfungsgesetz, das wir heute in zweiter und dritter
Lesung verabschieden, kommen.


(Florian Pronold [SPD]: Das ist schön, dass Sie jetzt dazu kommen!)


Richtig ist der Ansatz dieses Gesetzes. Staaten, die sich
nicht am Informationsaustausch entsprechend den
OECD-Standards beteiligen und den Finanzbehörden in
berechtigten Fällen keine Auskunft erteilen, erleichtern
es Bürgern, Steuern zu hinterziehen.


(Ortwin Runde [SPD]: So ist es!)


Dieses Verhalten kann die internationale Gemeinschaft
nicht hinnehmen. Wir können solche Steueroasen nicht
dulden.


(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])


Es gibt zwei Wege, um das Verhalten dieser Steuer-
oasen zu bekämpfen. Zum einen kann ich in Verhandlun-
gen mit diesen Ländern treten und versuchen,


(Ortwin Runde [SPD]: Sie zu überzeugen!)


sie zur Einhaltung der OECD-Standards zu bringen. Da-
bei kann ich durchaus auch politischen und wirtschaftli-
chen Druck anwenden; da sind wir sicherlich einer Mei-
nung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Der zweite Weg ist: Die Bundesrepublik Deutschland
geht im nationalen Alleingang gegen deutsche Steuer-
pflichtige vor, die in Geschäftsbeziehungen zu diesen
Staaten stehen,


(Ortwin Runde [SPD]: Nicht gegen, sondern mit!)


und pönalisiert sie durch erhöhte Auskunftspflichten und
das Versagen von Abzugsmöglichkeiten usw.

Diese beiden Möglichkeiten gibt es. Wir als Union
bevorzugen ganz klar den ersten Weg.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir streben an, dass zunächst mit der internationalen
Gemeinschaft verhandelt wird. Wir möchten, dass über-
all auf der Welt ein Auskunftsaustausch gemäß den
OECD-Standards gewährt wird. Der vorliegende Gesetz-

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(C (D ntwurf geht eher den zweiten Weg. Deshalb haben wir m Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt, dass zunächst uf internationaler Ebene verhandelt wird. Wir sind da uf gutem Wege. Sie, Herr Bundesfinanzminister, haben s ja eben gesagt. Im Augenblick zeichnet sich ab, dass lle wesentlichen Staaten dieser Welt den Auskunftsausausch gemäß den OECD-Standards gewähren wollen. (Ortwin Runde [SPD]: Das ist ja Pazifismus gegenüber Steuersündern!)


rst dann, wenn dies in dem einen oder anderen Einzel-
all nicht möglich ist, kann die Bundesregierung als Ul-
ima Ratio durch eine Rechtsverordnung beschließen,
ass das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz für
iesen Fall zur Anwendung kommt. Das ist unseres Er-
chtens der richtige Weg. Mit der Verabschiedung des
orliegenden Gesetzentwurfs beschließen wir zugleich
uch, dass dieser Weg eingeschlagen wird.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal allgemein
twas zum Thema Steuerhinterziehung sagen: Wie bei
eglicher Kriminalitätsbekämpfung sind auch bei der Be-
ämpfung der Steuerhinterziehung sowohl Repression
darüber reden wir ja heute – als auch Prävention ge-

ordert. Dies gilt für jegliche Form von Kriminalität, ob
s nun Drogenkriminalität oder Steuerkriminalität ist. Es
st nun aber so, dass Teile dieses Hauses nur die eine
eite der Medaille betonen. Die FDP redet sehr viel von
er Prävention, und Sie, Herr Bundesfinanzminister, ha-
en in Ihrer Rede über Repressionen geredet; Ausfüh-
ungen zur Prävention habe ich jedoch vermisst. Es gibt
ben zwei Wahrheiten bei der Steuerhinterziehung:

Die eine Wahrheit, Frau Kollegin Scheel, ist natürlich
da teile ich ausdrücklich Ihre Auffassung –, dass je-
and wie Herr Zumwinkel nicht wegen der Komplexi-

ät des deutschen Steuerrechts nach Liechtenstein
egangen ist und dort eine Stiftung gegründet hat. Viel-
ehr gibt es Zeitgenossen, die Steuern hinterziehen wol-

en und dabei auch komplexe, teure rechtliche Wege ge-
en. Dieses Verhalten müssen wir repressiv bekämpfen.

Die andere Wahrheit, Herr Bundesfinanzminister und
rau Scheel, ist aber auch, dass ein einfaches und leis-

ungsgerechtes Steuerrecht natürlich die Anreize zur
teuerhinterziehung senkt, während eine überhöhte
elastung Anreize gibt, die zu einem Anstieg von Steu-
rflucht führen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ch glaube, diese Wahrheit, Herr Bundesfinanzminister,
arf man auch einmal aussprechen, und man sollte sie
uch zur Kenntnis nehmen.

Deshalb werden wir von der Union weiterhin die
teuerehrlichkeit präventiv durch eine Steuergesetzge-
ung fördern, die einfach und leistungsgerecht ist. Wir
aben das teilweise in dieser Legislaturperiode schon ge-
an. So haben wir eine einfache Abgeltungsteuer einge-
ührt und die Steuerlast auf thesaurierte Gewinne mit der
nternehmensteuerreform reduziert.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!)







(A) )



(B) )


Manfred Kolbe
Wir werden diese Anstrengungen fortsetzen. Das am
Montag vorgestellte „Regierungsprogramm 2009 – 2013“
von CDU und CSU ist auch im Hinblick auf diesen
Punkt richtungsweisend.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir als Union
werden weiterhin für ein einfaches und leistungsgerech-
tes Steuersystem kämpfen und damit einen ganz wesent-
lichen Beitrag zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
leisten. Heute bitte ich aber erst einmal um Ihre Zustim-
mung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Ortwin Runde [SPD]: Das ist Ihnen aber schwergefallen!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623101800

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentri-

büne hat der finnische Parlamentspräsident, Herr
Sauli Niinistö, mit seiner Delegation Platz genommen.


(Beifall)


Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen begrüße ich
Sie herzlich hier im Deutschen Bundestag. Wir freuen
uns über Ihren Besuch und noch mehr darüber, dass wir,
wie wir ja gestern auch in unseren Gesprächen austau-
schen konnten, so enge und auch immer intensivere par-
lamentarische Beziehungen zwischen unseren beiden
Ländern haben.

Für Ihren Aufenthalt hier in Deutschland, für die wei-
teren Gespräche und insbesondere für Ihr weiteres parla-
mentarisches Wirken begleiten Sie unsere besten Wün-
sche.

Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der
Kollege Otto Bernhardt, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU – Thomas Oppermann [SPD]: Jetzt kommt die Wahrheit heraus!)



Otto Bernhardt (CDU):
Rede ID: ID1623101900

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist sicher auch
ein Beitrag zur Bekämpfung der internationalen Finanz-
krise. Wir alle hier im Hause sind uns darüber im Klaren,
dass es in Zukunft keine unkontrollierten Finanzinstru-
mente mehr geben darf, keine Finanzprodukte, die nicht
kontrolliert werden, und auch keine regulierungsfreien
Bereiche. Das ist eine ganz wichtige Aussage, zumal
dies nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Steuerhinter-
ziehung wichtig ist. Der Tatbestand, dass drei von vier
großen Hedgefonds in Steueroasen zu Hause sind, un-
terstreicht, dass von hier auch eine Gefährdung der Sta-
bilität der internationalen Finanzmärkte ausgeht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Nun gibt es bei diesem Thema – ich sage dies in aller
Deutlichkeit – international ein Stück Doppelmoral. Die
Vereinigten Staaten halten sich eine Steueroase im eige-
nen Land.


(Ortwin Runde [SPD]: Delaware!)


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(C (D roßbritannien hat mehrere Inseln. s muss auch nachdenklich stimmen, dass fast alle groen deutschen Kreditinstitute und fast alle Landesbanen in diesen Ländern vertreten sind. Da in all diesen remien auch Vertreter der Politik sitzen, kann ich mir icht vorstellen, dass wir all das nicht gewusst haben. Dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, ist, ie gesagt, ein geflügeltes Wort geworden. Es ist auch ichtig, dass die Große Koalition in den letzten vier Jahen auf diesem Gebiet einiges erreicht hat; mein Kollege olbe hat ausführlich darauf hingewiesen. Alleine die Ankündigung, dass wir ein solches Gesetz achen, hat dazu geführt, dass die betroffenen Länder, ie den viel zitierten OECD-Standard nicht erfüllen, bei ns jetzt Schlange stehen und ein Doppelbesteuerungsbkommen abschließen möchten. Das ist ein gutes Zeihen. Dennoch ist hier eine gewisse Parallelität zu dem Entignungsgesetz gegeben: Wir haben es zwar nicht geraucht, aber ich bin mir nicht sicher, ob es tatsächlich o gelaufen wäre, wenn wir es nicht verabschiedet häten. Insofern stimme ich in dem Punkt nicht mit der FDP arin überein, dass wir dieses Gesetz nicht brauchten. Es st nicht auszuschließen, dass wir keine einzige Verordung brauchen – das wäre gut –, aber wenn wir jetzt auf alber Strecke aufhören würden, (Frank Schäffler [FDP]: Dann wäre das ein Beitrag zum Bürokratieabbau!)


(Zuruf von der FDP: Wir haben auch Inseln!)


äre es kontraproduktiv. Denn in der Tat haben viele der
nteressanten Staaten bisher lediglich erklärt, dass sie
en OECD-Standard erfüllen möchten. Ich glaube, wenn
ir heute dieses Gesetz verabschieden, dann wissen sie,
ass wir es ernst meinen.

Ich bin allerdings ein bisschen anderer Meinung als
er Minister. Denn er möchte die Verordnungen meiner
nsicht nach zu zügig einführen. Ich habe gelesen, dass

ie bereits im Sommer gelten sollen. Ich meine, dass
an ein bisschen mehr Zeit benötigt, und insofern würde

er Herbst ausreichen. Trotzdem ist dies ein richtiger
chritt in die richtige Richtung, und ich betone das, was
ein Kollege Oswald gesagt hat: Unser Ansatzpunkt ist

deshalb haben die Verhandlungen auch so lange gedau-
rt –, dass wir zunächst einmal vom ehrlichen Steuer-
ürger ausgehen. Wir gehen nicht davon aus, dass jeder
ur das eine Ziel verfolgt, Steuerbetrüger zu sein. Unser
nsatz ist insofern ein bisschen anders. Wir sind dann zu

inem vernünftigen Ergebnis gekommen, wie ich
laube.

Alles spricht dafür, dass meine heutige Rede die letzte
or dem Deutschen Bundestag sein wird. Ich werde zwar
och an einigen Sondersitzungen teilnehmen, aber in
iesen geht es voraussichtlich nicht um Finanzen.


(Ortwin Runde [SPD]: Abwarten!)


Ich habe „voraussichtlich“ gesagt. – Deshalb will ich
n der mir eigenen Art vier abschließende Bemerkungen

achen.






(A) )



(B) )


Otto Bernhardt
Die erste Bemerkung: Bevor ich in den Deutschen
Bundestag kam, war ich 14 Jahre Leiter von Kreditinsti-
tuten in Norddeutschland. Das war zwar eine spannende
Tätigkeit, aber diese Tätigkeit im Deutschen Bundestag
ist viel spannender. Daher habe ich es nie bereut, von der
Wirtschaft in den Deutschen Bundestag zu gehen. Ich
kann dies Leuten in der Wirtschaft nur empfehlen. Hier
kann man mitgestalten, und es ist angenehmer, mitzuge-
stalten, als vor der Tür zu stehen und zu kritisieren, wie
dies viele in der Wirtschaft ständig machen.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die zweite Bemerkung: Die Arbeit der Großen
Koalition war aus meiner Sicht deutlich erfolgreicher,
als dies in der Mehrzahl der Medien dargestellt und bei
der Mehrzahl der Bevölkerung wahrgenommen wird. Ich
war nie ein Freund der Großen Koalition – die Sozialde-
mokraten auch nicht.


(Zuruf von der FDP: Wir auch nicht!)


Wir hatten eine Situation, in der nichts anderes möglich
war. Nur, ich vermute, dass Historiker eines Tages
schreiben werden: Es war gut, dass zur Zeit der größten
Finanzkrise, die die Bundesrepublik Deutschland bisher
erleben musste, eine Große Koalition an der Regierung
war. Sie hat ihre Handlungsfähigkeit oft mit sehr schnel-
len Entscheidungen bewiesen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Der dritte Punkt. Warum hast du dich entschieden, nicht
wieder anzutreten? – Jeder muss selbst bestimmen, wann
er aufhört. Wir haben uns einmal für die Rente mit 67 aus-
gesprochen. Ich habe das 67. Lebensjahr vollendet und
damit die Grenze, die wir schrittweise ab 2012 verwirk-
lichen wollen, erreicht. Ich ergänze das mit dem Satz:
Man soll zu einem Zeitpunkt gehen, zu dem zumindest
einige sagen: Schade, und nicht alle sagen: Gott sei
Dank. Das „Schade“, das ich zurzeit höre, tut mir ganz
gut.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die vierte und letzte Bemerkung. Ich habe Vielen
Dankeschön zu sagen, insbesondere meiner Fraktion und
den Finanzpolitikern dort. Es war eine tolle Mannschaft.
Aber ich sage sehr deutlich: Auch die Zusammenarbeit
mit den Finanzpolitikern der Koalition war prima und
viel besser, als es oft außerhalb geäußert wurde. Ich sage
ausdrücklich: Auch mit den drei Oppositionsfraktionen
habe ich persönlich gut zusammengearbeitet. Natürlich
schließe ich in das Dankeschön das Ministerium ein. Die
Zusammenarbeit war konstruktiv.

Ich möchte namentlich die beiden Referenten unserer
Arbeitsgruppe, Frau Dr. Deter und Herr Dr. Müller, nen-
nen. Sie sind die Seelen der Arbeitsgruppe. Als Aller-
letztes möchte ich Undine Schöps ein herzliches Danke-
schön sagen, die mich in meinem Büro zehn Jahre lang

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(C (D emanagt hat. Sie ist eine hervorragende Kraft. Ich sage n dieser Stelle Dankeschön. Ich verabschiede mich in der Hoffnung, viele von Ihen auch in Zukunft zu sehen. Meine Frau und ich weren weiter zwischen meiner Heimatstadt Rendsburg, einem dann früheren Wahlkreis, und Berlin pendeln. erlin gefällt uns so gut, sodass ich Ihnen auch in Zuunft nicht erspart bleibe. Herzlichen Dank. Lieber Kollege Bernhardt, den vielen Danksagungen, ie Sie gerade an die unterschiedlichen Adressen gerichet haben, möchte ich umgekehrt einen herzlichen Dank es Präsidiums für die hier im Deutschen Bundestag von hnen geleistete Arbeit hinzufügen. So wie sich Ihre letzen Sätze angehört haben, Herr Bernhardt, besteht ja die egründete Aussicht, dass Sie uns in ähnlich guter Erinerung behalten wie wir Sie. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das sollte immer der Fall sein!)


(Beifall im ganzen Hause)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623102000

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über die von den
raktionen der CDU/CSU und SPD sowie von der Bun-
esregierung eingebrachten Entwürfe eines Steuerhinter-
iehungsbekämpfungsgesetzes. Der Finanzausschuss
mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
he 16/13666, den Gesetzentwurf der Fraktionen der
DU/CSU und SPD auf Drucksache 16/12852 sowie
en Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
6/13106 als Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
nzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzent-
urf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer

timmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzent-
urf ist damit in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur

dritten Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich von ihren Plätzen

u erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich
er Stimme? – Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den
timmen der Koalition und der Fraktion Bündnis 90/Die
rünen gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthal-

ung der Fraktion Die Linke angenommen.

Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der
raktion der FDP auf Drucksache 16/13693 ab. Wer
timmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt
agegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsan-
rag ist abgelehnt.






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 65 auf:

Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten
Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Achtung der Grundrechte

– Drucksachen 16/7271, 16/10469 –

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann können wir so verfah-
ren.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zu-
nächst der Kollegen Gisela Piltz für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1623102100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am

23. Mai haben wir den 60. Geburtstag unseres Grundge-
setzes ausgiebig feiern dürfen. Heute, sechs Wochen
später, nach vielen Sonntagsreden, in denen sich alle in
diesem Hause selbstverständlich – wie könnte es auch
anders sein? – zu den Grundrechten bekannt haben, geht
es um die Achtung der Grundrechte im tatsächlichen
Handeln, in der Gesetzgebung ebenso wie im Verwal-
tungshandeln, in der Gesellschaft wie in der Wirtschaft.

Carlo Schmid hat in seiner Rede im Parlamentari-
schen Rat am 8. September 1948 gesagt, „daß eine Ver-
fassung in einer demokratischen Welt etwas mehr sein
muß als ein bloßes Reglement, als ein bloßes Organisa-
tionsstatut.“ Das gilt aus unserer Sicht insbesondere für
das Herz der Verfassung, für die Grundrechte.


(Beifall bei der FDP)


Es geht nicht einfach nur um Rechtsnormen. Es geht
um das Werteverständnis unserer Gesellschaft. Frei-
heitsrechte, Gleichheitsrechte und Teilhaberechte, die in
unserer Verfassung niedergelegt sind, spiegeln nicht nur
das Staatsverständnis eines freiheitlich-demokratischen
Gemeinwesens wider, sie stehen vielmehr auch für ein
Menschenbild, für das Bild von mit unveräußerlichen
Rechten ausgestatteten Individuen.

Ich darf Carlo Schmid weiter zitieren:

Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm ge-
rade bequem ist.

Vielleicht ist das eine Botschaft an die Kolleginnen und
Kollegen der CDU/CSU. Wenn Sie bitte einmal zuhören
würden!


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Ich höre Ihnen zu! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!)


– Ja, Sie schon – ich bin darüber total begeistert –, aber
Ihre Kollegen verhandeln gerade.

Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm ge-
rade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen
Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll
Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll ver-

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(C (D fügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Das ist heute immer noch aktuell. Bei jedem Gesetz-
ebungsverfahren und bei allem staatlichen Handeln ist
ieser Satz aktuell. Die Grundrechte müssen nicht nur
as Grundgesetz regieren, sondern erst recht die einfa-
hen Gesetze. Das sollten wir immer bedenken, wenn
ir welche machen.

Wenn die Grundrechte in ihrem Gehalt einge-
schränkt werden, geht damit immer und unwieder-
bringlich ein Stück Freiheit und Gerechtigkeit ver-
loren.

o haben wir es in der Einleitung zu unserer Großen An-
rage geschrieben. Das halten wir immer noch für aktu-
ll, denn diese schwarz-rote Koalition hat leider ebenso
ie ihre Vorgängerin, die rot-grüne Regierung, allzu oft
on ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Grund-
echte einzuschränken, ohne dabei das nötige Augenmaß
u wahren.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Bei einfachgesetzlichen Regelungen, aber auch beim
atsächlichen Handeln des Staates werden Grundrechte
is aufs Äußerte und leider oft auch darüber hinaus ein-
eschränkt. Wenn immer mehr und immer tiefer in die
rundrechte eingegriffen wird, verlieren sie an Sub-

tanz. Das müssen wir uns immer klarmachen.


(Beifall bei der FDP – Christoph Strässer [SPD]: So ein Schmarren!)


Diese zahllosen Eingriffe sind leider auch geeignet,
ie Wahrnehmung der Grundrechte zu verändern.
icht mehr derjenige, der die Freiheit einschränken will,

oll das rechtfertigen, wie es dem Grundgedanken des
rundgesetzes entspricht. Nein, langsam ist es genau
mgekehrt: Die Grundrechte werden durch eine solche
olitik zum Erlaubnistatbestand.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


eder, der sagt: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch
ichts zu befürchten“, greift in Wahrheit die Grundrechte
elber an;


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE])


enn diese Haltung ist die geistige Grundlage dafür, die
reiheit des Einzelnen nur noch unter Vorbehalt zu ge-
ähren. Bei dieser Haltung geht man eben nicht davon

us, dass das Individuum von sich aus – und eben nicht
on Staates Gnaden – mit unverbrüchlichen Rechten,
it Grundrechten ausgestattet ist, sondern man geht da-

on aus, dass Rechte vom Staat geschenkt werden. Lei-
er hat der Bundesinnenminister das allzu oft hier vorge-
ragen. Das hat dazu geführt, dass es für die Freiheit

ittlerweile einer Begründung bedarf und nicht länger
mgekehrt, für die Einschränkung der Freiheit. Das ist
ine fatale Entwicklung.






(A) )



(B) )


Gisela Piltz

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Das ist Unfug, was Sie erzählen!)


– Sie können das ja gleich korrigieren, Herr Dressel.


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Da können Sie sicher sein!)


Das Bundesverfassungsgericht hat Ihnen oft genug eines
drübergegeben und in unserem Sinn entschieden.


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht!)


Das sollten Sie bei dem, was Sie hier vortragen, immer
bedenken, Herr Kollege.

Besonders deutlich zeigt sich das in der Informa-
tionsgesellschaft. Die neue Technik ist doch eine
Chance für diese Gesellschaft.


(Christoph Strässer [SPD]: Wie war das mit dem großen Lauschangriff?)


Die Menschen geben ihrer Meinungsfreiheit im eigenen
Blog, ihrer Kunstfreiheit vielleicht in einem etwas skur-
rilen Film auf YouTube, ihrer Berufsfreiheit im E-Com-
merce und ihrer Kommunikationsfreiheit durch E-Mails,
Chats und Internettelefonie Ausdruck.

Von dieser großen Freiheit hält der Innenminister gar
nichts. Das Internet ist die „Basis des Verbrechens“, so
kann man ihn zitieren. Damit werden immer neue Ein-
schränkungen der Grundrechte gerechtfertigt. Darin
offenbart sich aus unserer Sicht ein tiefes Misstrauen ge-
genüber den Menschen statt eines Grundvertrauens in
das Individuum. Zum Beispiel die Vorratsdatenspeiche-
rung könnten Sie gar nicht machen, wenn es moderne
Technologien nicht gäbe. Sie könnten nicht jeden Brief
überwachen. Auf diesen Vorschlag warten wir noch; er
wäre aber nicht umsetzbar.


(Christoph Strässer [SPD]: Das ist ein guter Vorschlag! Den nehmen wir einmal auf!)


Vieles von dem, was Sie gemacht haben, schränkt die
Grundrechte ein, zum Beispiel auch – wir haben gerade
über ein Finanzthema debattiert – das Enteignungsge-
setz, durch das der Weg zur Verstaatlichung der Hypo
Real Estate frei gemacht wurde. Auch da hätte es günsti-
gere und mildere Mittel gegeben, die die Grundrechte
nicht so eingeschränkt hätten.


(Christoph Strässer [SPD]: Wie heißt der Innenminister von Nordrhein-Westfalen?)


Das ist ein schlechtes Beispiel dafür, wie Sie hier Politik
machen.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Bei Ihrer Politik lassen Sie es an Achtung für die
Grundrechte fehlen.


(Christoph Strässer [SPD]: Das ist unverschämt!)


Damit steigt die Gefahr, dass die Anerkennung der he-
rausragenden Bedeutung der Grundrechte in der Gesell-

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(C (D chaft verloren geht. Wenn tagtäglich berichtet wird, ass die Grundrechte vor allen Dingen den Täter schüten, muss man sich nicht wundern, wenn die Bevölkeung Grundrechte nicht mehr wahrnimmt und nicht mehr rnst nimmt. (Joachim Stünker [SPD], an den Abg. Volker Kauder [CDU/CSU] gewandt: Viel Spaß beim Regieren!)


ies gilt im Übrigen auch für andere Gesellschaftsgrup-
en.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist gar nicht wahr! Das ist Unsinn, was Sie sagen!)


Herr Kauder, wenn Sie meinen, dass das Unsinn ist,
ann schauen Sie sich die letzten Rechtsprechungen des
undesverfassungsgerichtes an.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos] – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Anschauen ist nicht gleich Verstehen!)


anach wissen Sie, was Unsinn und was nicht Unsinn
st. Ich glaube, die eine oder andere Ihrer Gesetzgebun-
en ist Unsinn und nicht etwa meine Rede. Sie sollten
ich gut überlegen, was Sie hier sagen.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Allen muss klar sein, wie wichtig Grundrechte sind.
hrlich gesagt: Sie von der CDU –


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Und CSU!)


und CSU; wenn Sie darauf Wert legen, von mir aus; es
st aber neu, dass Sie Wert darauf legen –


(Volker Kauder [CDU/CSU]: So heißt unsere Fraktion!)


ich weiß; aber Sie sind von der CDU, und ich habe Sie
irekt angesprochen – verabschieden heute als letzten
agesordnungspunkt ein Abkommen zwischen Deutsch-

and und den USA. Damit greifen Sie wieder in Grund-
echte ein.


(Ernst Burgbacher [FDP]: Massiv!)


as ist ein gutes Beispiel dafür, wie Sie hier Politik ma-
hen und die Grundrechte nicht achten.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Es kann nicht sein, dass Sie hier erklären, was Unsinn
ei und was nicht. Schauen Sie sich einmal an, was Ihre
raktion mit denen da drüben, dem Koalitionspartner,
emeinsam macht. Das ist Unsinn.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Ich erkläre es Ihnen nachher!)


ir als Bundestag müssen die Grundrechte wieder in
en Mittelpunkt unseres Handelns stellen. Wenn wir sie
icht achten, wird es niemand tun.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.






(A) )



(B) )


Gisela Piltz

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE] und Jörg Tauss [fraktionslos] – Siegfried Kauder [VillingenSchwenningen] [CDU/CSU]: Der Unsinn nimmt ja zu!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623102200

Dr. Jürgen Gehb ist der nächste Redner für die CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1623102300

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am letz-

ten offiziellen Sitzungstag der zu Ende gehenden Legis-
laturperiode und auch noch zur besten Fernsehzeit
75 Minuten über den Tagesordnungspunkt „Achtung der
Grundrechte“ debattieren zu können, lässt das Herz ei-
nes Rechtspolitikers – jedenfalls mein Herz; Ihres offen-
bar auch, Herr Montag, Sie nicken zustimmend – höher
schlagen.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Das habt ihr der FDP zu verdanken! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber nicht nach der Rede!)


Selbst die 75 Minuten Debattenzeit, die für uns Rechts-
politiker üppig bemessen ist, gibt natürlich überhaupt
nicht ausreichend Gelegenheit, auf ein über 80-seitiges
Konvolut, das 167 Fragen der FDP und genauso viele
Antworten der Bundesregierung umfasst, auch nur annä-
hernd erschöpfend einzugehen. Deswegen will ich mich
auf ein paar grundsätzliche Erwägungen beschränken.

Ich will mich zu dem für Sie alle vielleicht vollmun-
dig – oder besser gesagt: euphorisch – anmutenden Satz
hinreißen lassen und sagen: Die Bundesrepublik
Deutschland hat nicht nur die beste geschriebene Verfas-
sung, den besten Verfassungstext, sondern wir leben eine
Rechts-, Verfassungs- und Gesetzeskultur, die keinen
Vergleich auf dieser Welt scheuen muss.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Warum bemühe ich einen so staatstragenden Satz? Ich
will es Ihnen sagen: Ich gehöre zu den Politikern, die
nicht über den politischen Trampelpfad Penne–Par-
tei–Parlament oder auch Kreißsaal–Hörsaal–Plenarsaal
hierher gekommen sind. Die Gunst meiner beruflichen
Laufbahn hat es mir vielmehr ermöglicht, inzwischen
alle drei Gewalten einmal kennengelernt zu haben.
Zwölf Jahre in der hessischen Verwaltungsgerichtsbar-
keit in verschiedenen Instanzen und in verschiedenen
Funktionen, auch am Hessischen Staatsgerichtshof, dem
Landesverfassungsgericht des Bundeslandes Hessen, ha-
ben mich gelehrt und haben mir gezeigt, dass alle Ent-
scheidungen, die wir im Namen des Volkes getroffen ha-
ben, immer Grundrechtsbezug hatten: Ob es um die
Rechtmäßigkeit des Sexualkundeunterrichts ging, um
die Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis oder um die
Rechtmäßigkeitsprüfung einer Genehmigung zum Bau
und zur Errichtung einer Anlage, in der das Produkt

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(C (D eta-Galactosidase-Präproinsulin-Fusionsprotein hergetellt werden sollte für die Protokollanten: schreiben Sie einfach, dass es abei um die gentechnische Herstellung von Humannsulin geht –, immer waren wir mit Grundrechten konrontiert. Bei allen rechtlichen Regeln, die wir überprüft aben, und bei allen Akten der öffentlichen Gewalt man nennt sie Verwaltungsakte – haben wir prüfen üssen: Ist die anzuwendende Norm für sich betrachtet ereits verfassungsgemäß, verletzt sie gar Grundrechte, der ist die Anwendung durch die Verwaltung selber im inzelfall noch verfassungsgemäß? Wenn ein Instanzgericht zu der Überzeugung gelangt st, dass schon die anzuwendende Norm nicht mit dem rundgesetz vereinbar ist, dann haben wir die entspre hende Frage im Wege der sogenannten konkreten Norenkontrolle nach Art. 100 Grundgesetz dem Bundes erfassungsgericht vorgelegt, unseren Instanzprozess usgesetzt, gewartet, bis das Bundesverfassungsgericht a oder Nein gesagt hat und haben dann entschieden. (Ernst Burgbacher [FDP]: Ja! Das ist bekannt! So läuft das!)


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, die stringente Prüfung von
rundrechten ist mir auch begegnet, als ich vier Jahre

ang Bürgermeister der nordhessischen Metropole Kas-
el sein durfte. Auch dort hatte ich ein zugeschnittenes
ezernat, bei dem es um Ordnungsrecht ging: um das
usländerwesen, die Erweiterung einer Müllverbren-
ungsanlage und die Ausweisung und Abschiebung von
ich illegal in Deutschland aufhaltenden Ausländern.
uch dort musste ich, sozusagen als Chef der Verwal-

ung, immer auch die Grundrechte achten.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Sehr richtig!)


In beiden Gewalten, sowohl in der Judikative als auch
n der Exekutive, der ich früher angehört habe, konnte
ch bei der Achtung der Grundrechte ein signifikantes
efizit – Sie haben in Ihrem Vorwort gesagt, dass es
em Staat an der Achtung der Grundrechte mangelt –
eim besten Willen nicht erkennen.

Selbst wenn das einmal der Fall sein sollte, haben wir
berhalb der Instanzgerichte, also der ersten Instanz, des
erufungsgerichts und des Revisionsgerichts – ob das
er BGH, der Bundesfinanzhof, das Bundessozialgericht
der das Bundesarbeitsgericht ist –, noch das Bundes-
erfassungsgericht. Es ist zwar keine Superrevisions-
nstanz, aber eine auf der Welt in dieser Konstellation
ahezu einmalige Einrichtung, die im Zweifel den einen
der anderen Fehler korrigiert. Zu derartigen Fehlern
ommt es in Deutschland allerdings nur in „homöopathi-
chen“ Dosen. Man sollte nicht so tun, als würde das
undesverfassungsgericht jede zweite unserer Entschei-
ungen aufheben.

Es ist wie mit einem Flugzeug: Über ein Flugzeug,
as landet, wird nicht berichtet. Berichtet wird nur über
as Flugzeug, das abstürzt. Es wird auch nie über eine
elungene Operation berichtet, wie ich sie gerade über






(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb
mich habe ergehen lassen müssen – wie Sie sehen, ist sie
gelungen –,


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)


sondern nur über eine Operation, bei der der Chirurg ei-
nen Tampon in der Wunde vergessen hat. Das ist zwar
typisch, aber nicht repräsentativ.

Da ich gerade über Gerichtsentscheidungen spreche:
Frau Piltz, Sie haben sich auch heute wieder zu einer
völlig unrichtigen Bemerkung hinreißen lassen und be-
hauptet, wir hätten viele Entscheidungen des Verfas-
sungsgerichtes wieder vor die Nase gesetzt bekommen.
Ich will Ihnen sagen: Seit dem 19. Oktober 2005 – das
ist der Tag, an dem sich der 16. Deutsche Bundestag
konstituiert hat – gibt es nicht eine einzige – ich wieder-
hole: nicht eine einzige – Entscheidung des Bundesver-
fassungsgerichts, mit der ein Sicherheitsgesetz dieser
Koalition aufgehoben worden ist.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Bei all den Beispielen, die Sie gebetsmühlenhaft wieder-
holen und immer wieder wahrheitswidrig anführen
– hier kann ich es Ihnen nicht durchgehen lassen; wahr-
scheinlich tun Sie das aber auch auf vielen anderen Ver-
anstaltungen –, handelt es sich um Gesetze, die von der
rot-grünen Koalition verabschiedet worden sind,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder von Schwarz-Gelb!)


oder um Ländergesetze, bei denen die FDP federführend
beteiligt war. Das muss einmal gesagt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Joachim Stünker [SPD]: Herr Kollege, Schwarz-Gelb nicht vergessen!)


Seit 1998 bin ich Mitglied des Deutschen Bundesta-
ges, einer weiteren der drei Gewalten. Wir müssen uns
seit etwa 2001 pausenlos einen Vorwurf gefallen lassen,
der auch in Ihrem Vorwort zum Ausdruck kommt. Dort
haben Sie sich zu der, wie ich finde, unsäglichen Bemer-
kung hinreißen lassen, dass nicht mehr das Leitbild des
mit unveräußerlichen Rechten ausgestatteten Menschen
Pate bei der Gesetzgebung stehe. Wer denn sonst, Frau
Piltz? Etwa das Buch Hiob?


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Selbstverständlich steht dieses Leitbild für uns nach wie
vor Pate bei der Gesetzgebung.

Meine Damen und Herren an den Fernsehschirmen
und auf der Zuschauertribüne, alle Grundrechte, die es
gibt, kollidieren per se miteinander. Ein Beispiel: Darf
man die fette Villa im Grunewald, die der frühere Au-
ßenminister Joschka Fischer gekauft hat, fotografieren,
und darf man öffentlich danach fragen, woher er das
Geld dafür hat? Da kollidiert das Grundrecht der Infor-
mations-, Presse- und Meinungsfreiheit mit dem Persön-
lichkeitsrecht des grünen Außenministers.

Noch ein Beispiel: Darf ein muslimischer Metzger ein
Schaf ohne Betäubung schlachten, sprich: schächten? Da

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(C (D ollidiert das Grundrecht auf Religionsfreiheit mit dem taatsziel Tierschutz. Die Freiheitsrechte kollidieren naturgemäß mit der rundrechtlich verbürgten Pflicht des Staates, seinen ürgern Fürsorge und Schutz zuteil werden zu lassen. (Dr. Max Stadler [FDP]: Grundgesetzlich verbürgt, nicht grundrechtlich!)


as ist ein in der Natur der Sache liegender Antipode,
er, wie es das Bundesverfassungsgericht so schön sagt,
m Wege der praktischen Konkordanz immer wieder neu
bgewogen und ausgeglichen werden muss.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


eine Damen und Herren, darüber streiten wir im Deut-
chen Bundestag allenthalben.

Man sollte nicht nur die Grundrechte achten, Frau
iltz, man muss bei allen Diskussionen aufpassen, dass
an den Grundkonsens der demokratischen Parteien

icht aufgibt. Dem politischen Gegner, wie Sie es getan
aben, vorzuwerfen, er achte die Grundrechte nicht, mit
olchen Vorwürfen schärfen Sie Ränder, die wir alle
icht schärfen wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Max Stadler [FDP]: Das ist Unfug hoch drei!)


eshalb appelliere ich an Sie: Rüsten Sie verbal ab!
enn man gelegentlich die Augen schließt und Ihnen

uhört, Frau Piltz, weiß man – sowohl der Tonlage als
uch dem Inhalt nach – nicht, ob Herr Nešković oder
rau Jelpke reden; das muss ich einmal in aller Deutlich-
eit sagen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Widerspruch der Abg. Gisela Piltz [FDP] – Ernst Burgbacher [FDP]: Kommen Sie mal runter! – Weitere Zurufe von der FDP)


Meine Damen und Herren, häufig hören wir: Der
taat in seiner Allmacht, Big Brother is watching you.
icht Big Brother is watching you, wir müssen aufpas-

en, dass Little Brother uns nicht watcht.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ir geben allzu leichtfertig, freiwillig Daten preis, zum
eispiel im Zusammenhang mit der Nutzung von Kun-
enkarten und Prepaidkarten. Das heißt, es geht nicht
ehr nur um das Verhältnis Bürger/Staat.

Sie haben eben im Zusammenhang mit verdeckten
rmittlungsmethoden die Telefonüberwachung ange-

prochen. Die organisierte Kriminalität und die Terroris-
en trommeln heute eben nicht mehr und geben auch
eine Rauchzeichen mehr, sie bedienen sich natürlich
oderner Technologien. Da muss es den Ermittlungsbe-

örden doch verdammt noch einmal möglich sein, sich,
m Verbrechen aufzuklären, ebenfalls dieser Technolo-
ien zu bedienen. Jedes kleine Kind auf der Straße
ürde einem da zustimmen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb
Im Übrigen wird das nicht aus Daffke und nicht bei je-
dem Ladendiebstahl gemacht, sondern nur zur Aufklä-
rung schwerster, in einem Katalog aufgelisteter Strafta-
ten, die es zu verhindern bzw. die es aufzuklären gilt,
und auch nur, wenn alle rechtsstaatlichen Kautelen vo-
rangeschaltet sind, namentlich eine richterliche Anord-
nung. Ein Mehr an rechtsstaatlichen Voraussetzungen
können wir beim besten Willen nicht fordern.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wenn wir schon bei der Achtung der Grundrechte
sind: Diejenigen, die mir hier schon öfters haben zuhö-
ren müssen – manche auch haben wollen –, werden sich
daran erinnern, dass ich immer wieder gesagt habe: Wir
nationalen Parlamentarier dürfen uns nicht zu Vollstre-
ckungsgehilfen europäischer Vorgaben degradieren las-
sen. Wir sitzen sozusagen in der Ratifizierungsfalle.
Mein Kollege und Freund Siegfried Kauder hat das im
Zusammenhang mit dem europäischen Haftbefehl fast
ohnmächtig eingestehen müssen.

Deswegen freue ich mich, dass das Bundesverfas-
sungsgericht die Beteiligungsrechte der Parlamenta-
rier gestärkt hat. Wir müssen jetzt nicht mehr retrospek-
tiv sagen: „Wir stehen hier und können nicht anders,
weil uns Europa in ein enges Korsett aus Vorgaben
zwingt“, wir können jetzt in statu nascendi, in der Ge-
burtsstunde, an solchen Vorgaben mitarbeiten.


(Ernst Burgbacher [FDP]: Wer hat denn das Gesetz gemacht?)


Wenn das so ist, dann können wir sagen: Wir, die Union,
wir achten die Grundrechte, wir setzen sie um, wir ver-
teidigen sie,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht genug!)


und wenn es nötig ist, ergänzen wir sie auch.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, liebe Kol-
leginnen und Kollegen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623102400

Das Wort erhält nun die Kollegin Petra Pau, Fraktion

Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623102500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Große Anfrage der FDP hat schon einige Monate auf
dem Buckel. Sie ist dennoch höchst aktuell. Ich emp-
fehle sie allen, die an Bürgerrechten interessiert sind, zur
Lektüre. Die Fragen zeigen, wie gefährdet Bürgerrechte
sind. Die Antworten zeigen, wie selbstgefällig die Bun-
desregierung damit umgeht.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


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(C (D Deshalb möchte ich eingangs festhalten: Es ist wohleil, aus Anlass von 60 Jahren Grundgesetz die Grundechte in Festreden zu lobpreisen; aber es ist ein Spiel it dem Feuer, sie einerseits zu loben und andererseits leichzeitig verkommen zu lassen. Das ist leider politicher Alltag, und das lehnt die Linke ab. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: „Politischer Alltag“? Aha!)


Ich will Ihnen das gerne anhand der Großen Anfrage
er FDP illustrieren. Die FDP fragte: Wie bewertet die
undesregierung die Akzeptanz der Grundrechte in der
evölkerung? – Wohlgemerkt: Es geht um die Art. 1 bis
9 Grundgesetz, also um souveräne Rechte aller Bürge-
innen und Bürger. Die Antwort der Bundesregierung
autet: Die Akzeptanz der Grundrechte in der Bevölke-
ung ist sehr hoch. Dafür spreche allein – ich zitiere –
die große Anzahl der Verfassungsbeschwerden“. Mit
erlaub: Auf eine solche regierungsamtliche Formulie-

ung muss man erst einmal kommen.


(Beifall bei der LINKEN)


Zur Erinnerung: Die Zahl der Verfassungsbeschwer-
en nimmt deshalb zu, weil die Regierungskoalition
ieder und wieder Gesetze beschließt, die mit dem
rundgesetz auf Kriegsfuß stehen. Anstatt also Selbst-
ritik zu üben, verbreitet die Bundesregierung Selbstlob.
as ist ein Trauerspiel.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: 98 Prozent werden gar nicht angenommen!)


In der Schröder/Fischer-Ära wurde ein Luftsicher-
eitsgesetz beschlossen, das vom Bundesverfassungsge-
icht völlig zu Recht „kassiert“ wurde; denn SPD und
rüne wollten Gott spielen und entführte Flugpassagiere

bschießen lassen – ein klarer Verstoß gegen Art. 1
rundgesetz.

In der Merkel/Müntefering-Ära wurde verfügt, dass
omputer heimlich ausgespäht werden. Auch dieser An-

chlag auf das Grundgesetz wurde vom Bundesverfas-
ungsgericht gestutzt, leider nur halbherzig, aber immer-
in.


(Christoph Strässer [SPD]: Wieso „leider“? Das ist doch das Verfassungsgericht!)


Die Einschläge per Gesetz kommen aber immer nä-
er. Individuelle Freiheitsrechte werden relativiert und
taatliche Sicherheitsrechte statuiert. Das ist der Trend.
o wird das Grundgesetz in Geist und Buchstabe umge-
eutet. Der Staat erhebt sich mehr und mehr über die
ürgerinnen und Bürger, und genau das ist verfassungs-
idrig.

Eine weitere Frage der FDP zielte auf die Demon-
trations- und Versammlungsfreiheit. Konkret ging es
m den G-8-Gipfel in Heiligendamm. Die Regierungs-
ntwort lautet: Art. 8 Grundgesetz sei wesentlich Län-
ersache, und Ländersachen kommentiere man nicht.
it Verlaub: Rund um den G-8-Gipfel war die Bundes-
ehr mit Personal und Gerät massiv im Einsatz. Ein
amp von G-8-Kritikern wurde sogar aus der Luft per
iefflug attackiert. Es ist geradezu schäbig, dem Land






(A) )



(B) )


Petra Pau
Mecklenburg-Vorpommern allein die Grundrechtsver-
stöße rund um den G-8-Gipfel in die Schuhe zu schie-
ben.


(Beifall bei der LINKEN)


Verstoßen wurde damit übrigens auch gegen Art. 35
Grundgesetz, weil er besagt, dass die Bundeswehr im In-
nern nur bei großen Katastrophen oder besonders schwe-
ren Unglücksfällen Amtshilfe leisten darf. Für die Bun-
deswehr ist doch wohl noch immer die Bundesebene
zuständig. Deshalb umgekehrt gefragt: Wenn der G-8-
Gipfel offenbar als große Katastrophe oder besonders
schwerer Unglücksfall eingestuft wurde, sodass die Bun-
deswehr helfen musste, warum hat dann die Bundes-
kanzlerin Merkel so viel Gefahr überhaupt ins Land ge-
holt?


(Lachen bei der CDU – Daniela Raab [CDU/ CSU]: Das ist ja furchtbar lustig! Da muss sie selber lachen! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich würde den Mitarbeiter, der das aufgeschrieben hat, entlassen!)


Weiter zur Großen Anfrage der FDP. Mehrere Fragen
widmen sich dem Datenschutz. Auch er gilt spätestens
seit dem legendären Volkszählungsurteil des Verfas-
sungsgerichtes als verbrieftes Grundrecht.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Soll das Recht dem Unrecht weichen?)


Es ist das Grundrecht, das inzwischen auch von Staats
wegen zu den bedrohten Arten zählt.


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Da möchte man nicht mal mehr was dazwischenrufen, so dumm ist das!)


Ich möchte das an zwei Beispielen illustrieren:

Stichwort eins: Hartz IV. Wer arm dran ist, der muss
150 bis 180 ganz persönliche Daten über sich und seine
Umwelt preisgeben. Das würden die Ackermänner nie
tun. Kurzum: Wer arm dran ist, wird auch noch seiner
Bürgerrechte beraubt.


(Beifall bei der LINKEN)


Stichwort zwei: Vorratsdatenspeicherung. Alles wird
registriert: Wer wann wo mit wem telefoniert hat, wer
wem eine SMS oder E-Mail geschickt hat und wer wann
im Internet welche Internetseite geöffnet hat.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Für Abrechnungszwecke gibt es das schon lange! Das ist doch nichts Neues!)


All das hält die Linke für grundrechtswidrig.

Auch dagegen laufen übrigens Klagen beim Bundes-
verfassungsgericht.

Meines Wissens ist es das erste Mal in der Geschichte
der Bundesrepublik, dass gleich zwei Vizepräsidenten
des Bundestages gegen ein von der Mehrheit des Bun-
destages beschlossenes Gesetz beim Bundesverfassungs-
gericht klagen.

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(C (D Durch die Praxis der Vorratsdatenspeicherung wird llerdings noch ein viel weiter gehender Verstoß gegen as Grundgesetz belegt. Laut Grundgesetz sind Grundechte vor allem Schutzund Trutzrechte der Bürgerinen und Bürger gegen Begehrlichkeiten des Staates. Die undesregierung und die sie tragenden Fraktionen, also ktuell die CDU/CSU und die SPD, stellen diesen rundsatz einfach auf den Kopf. Sie nehmen namens eier vermeintlichen Sicherheit alle Bürgerinnen und Bürer ausnahmslos unter Generalverdacht. Mit Blick auf en Geist des Grundgesetzes ist das ein Ding aus dem ollhaus, und es zeigt: Die größten Gefahren gegen die reiheitlich-demokratische Grundordnung drohen derzeit icht von Terroristen, auch nicht von Extremisten, sonern eher von Sicherheitsexperten. (Beifall bei der LINKEN – Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Wissen Sie überhaupt, was Sie da sagen? Kennen Sie die terroristische Gefahr überhaupt? Lesen Sie Zeitung?)


(Beifall bei der LINKEN)


Herr Kauder, ich sage das sehr deutlich: Nicht alles,
as technisch machbar ist und was man sicherlich aus
em beruflichen Blickfeld von Polizistinnen und Polizis-
en sowie Ermittlungsbehörden gern an Instrumenten in
er Hand hat, ist mit unseren Grundrechten und unserem
rundgesetz vereinbar. Wir sind dazu da, genau dieses
pannungsfeld sehr verantwortungsvoll auszuloten.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos] – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Was Sie sagen, ist ungeheuerlich, Frau Pau!)


Das Ganze korrespondiert mit einer weiteren Ent-
icklung.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist Demagogie, was Sie hier machen!)


ubstanzielle und verfassungsrechtliche Grenzen wer-
en Stück für Stück aufgeweicht, zum Beispiel zwischen
andesverteidigung und weltweiten Kampfeinsätzen,
wischen Militär und Polizei, zwischen Polizei und Ge-
eimdiensten. Das heißt, wir erleben seit Jahren den ziel-
trebigen Umbau der Gesellschaft weg vom Rechtsstaat
in zum präventiven Sicherheitsstaat.


(Joachim Stünker [SPD]: Das ist ja wohl unglaublich! Das ist Unsinn! Das ist eine Unverschämtheit! – Michael Grosse-Brömer [CDU/ CSU]: Freuen Sie sich, dass Sie endlich in einem Rechtsstaat leben!)


ndere sprechen auch vom Überwachungsstaat. Auch
iese Praxis widerspricht den wohlfeilen Antworten der
undesregierung.


(Joachim Stünker [SPD]: Sie kommen aus einer Diktatur und halten solche Reden! Das ist unglaublich!)


Kollege, ich wollte ja eigentlich noch auf die Fragen
nd die Antworten an die FDP eingehen, aber Ihr Zwi-






(A) )



(B) )


Petra Pau
schenruf veranlasst mich, hier mal sehr deutlich Folgen-
des zu sagen:


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein! Es reicht, was Sie gesagt haben!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, ich bin in der DDR
geboren. Ich habe in der DDR Verantwortung getragen.


(Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Parteihochschule Karl Marx!)


1990, die demokratische Wende, die ich nicht erzwun-
gen habe – auch das gestehe ich hier –, hat mir nicht nur
sehr viel Stoff zum Nachdenken gegeben, sondern ich
persönlich habe aus dem Scheitern dessen, was sich So-
zialismus nannte, auch aus dem Scheitern der Ideen, für
die ich dort gearbeitet habe, sehr schmerzhafte, aber für
mich auch nachhaltige Lehren gezogen. Als ich 1998 in
den Deutschen Bundestag gewählt wurde, habe ich es
mir zur Aufgabe gemacht, dass es eine linke, eine sozia-
listische Bürgerrechtspartei in der Bundesrepublik gibt.
Das heißt, aus den Lehren aus der Geschichte nehme ich
mir das Recht heraus, auf Gefahren für die Grundrechte
und für das Grundgesetz auch hier in dieser Bundesrepu-
blik hinzuweisen. Dazu steht die Linke.


(Beifall bei der LINKEN – Joachim Stünker [SPD]: Sie haben zielgerichtet von Umbau gesprochen! Das ist Vorsatz! Eine Unverschämtheit! – Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/ CSU]: Gestern den Internationalen Strafgerichtshof verhöhnen und heute solche Reden! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Und dann als Vizepräsidentin da oben sitzen! Das ist alles so ein Ding!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623102600

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Carl-Christian

Dressel für die SPD-Fraktion.


Dr. Carl-Christian Dressel (SPD):
Rede ID: ID1623102700

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist

schon etwas Schweres, nach dieser seltsamen, aber
durchaus nicht seltenen Allianz von der Partei auf der
Rechten, der FDP, und der Partei auf der Linken dieses
Hauses das Wort zu ergreifen. Aber zur Sache sage ich
als Erstes, was uns, wie ich denke, hier im breiten Bogen
des Hauses verbindet: Die Grundrechte müssen das
Grundgesetz regieren. Das sage nicht nur ich, das
stammt von Carlo Schmid – 1949.

Diese Forderung, denke ich, betrifft uns alle, und
diese Forderung zeigt uns allen, dass der zentrale Grund-
stein unserer Verfassung das Bekenntnis zur Menschen-
würde in Art. 1 ist und dass unser Staat ein Grund-
rechtsstaat ist, als solcher konzipiert wurde und als
solcher sich auch weiter fortentwickelt hat.

Meine Damen und Herren, wenn ich mir hier aber an-
hören muss, dass wiederholt von Ihnen, Frau Piltz, aus-
geführt wird, der Staat greife in Grundrechte ein, wenn
das Ganze dargestellt wird, als sei das eine Bösartigkeit
per se, dann kann ich Ihnen nur antworten: Ja, natürlich.

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(C (D in jedes Gesetz ist ein Eingriff in mindestens ein rundrecht. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)


in jedes Gesetz greift zumindest in die allgemeine
andlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz ein, es

ei denn – jetzt komme ich zu Ihrem Zwischenruf, Herr
ieland –, es handelt sich um das Haushaltsgesetz oder

m ein Leistungsgesetz, sofern es nicht Art. 3 Grundge-
etz betrifft. Wenn Sie mich hätten aussprechen lassen,
ann hätten Sie sich diesen Zwischenruf ersparen kön-
en.

Auf einen Zwischenruf der FDP wäre ich vorhin
erne eingegangen, als es um die Aufhebung von Geset-
en durch das Bundesverfassungsgericht wegen
rundrechtsrelevanz ging. Hier stellen Sie sich vor al-

em zu Wahlkampfzeiten gerne als Bürgerrechtspartei
ar.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Immer! – Weiterer Zuruf von der FDP: Richtig!)


ch frage Sie: Wo bleibt der Einsatz der FDP für Grund-
echte in den Landesregierungen, an denen die FDP be-
eiligt ist?


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Joachim Stünker [SPD]: Niedersachsen! – Christoph Strässer [SPD]: Große Klasse!)


o war der Einsatz der FDP im Rahmen der Verabschie-
ung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen, bei
em es um die Onlinedurchsuchung ging


(Christoph Strässer [SPD]: Ohne Rechtsgrundlage!)


nd das erst vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben
urde? Wenn Sie mit einem Finger auf die Bundespoli-

ik zeigen, dann zeigen mindestens zwei Finger in Ihre
ichtung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Max Stadler [FDP]: Das war gar nicht das Polizeigesetz! – Gegenruf des Abg. Christoph Strässer [SPD]: Aber es ist aufgehoben worden! – Gisela Piltz [FDP]: Ihr Innenminister hat das gemacht! Ohne Rechtsgrundlage!)


In Ihrer Großen Anfrage muss ich lesen, dass es kein
rundrecht auf Sicherheit gibt. In Ihrer Rede haben Sie

ben gesagt, Sicherheit habe mit Grundrechtsschutz
ichts zu tun


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Mein Gott, wenigstens zuhören! – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Wo haben Sie das denn gelesen?)


lassen Sie mich doch ausreden; dann verstehen Sie es
uch – und Grundrechte seien in erster Linie Abwehr-
echte gegen staatliches Handeln. Ich sage dazu: Ja, in
rster Linie, aber nicht nur.






(A) )



(B) )


Dr. Carl-Christian Dressel

(Dr. Max Stadler [FDP]: Das ist eine klassische Grundrechtedebatte!)


Grundrechte bilden insgesamt – das ist die ständige
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – eine
objektive Wertordnung, die auch Schutzpflichten bein-
haltet. Die Sicherheit für die Bürger ist uns ein wichtiges
Anliegen. Nach Maslow kommt das Bedürfnis nach Si-
cherheit bereits an zweiter Stelle nach den physiologi-
schen Bedürfnissen. Darüber müssen wir uns im Klaren
sein. Wir sind verpflichtet, für die Sicherheit der Bürge-
rinnen und Bürger unseres Landes zu sorgen, auch von
Verfassungs wegen, und zwar nicht nur dadurch, dass
wir als Gesetzgeber tätig werden und als „Nachtwächter-
staat“ Abwehrrechte anerkennen, sondern auch, indem
wir dafür sorgen, dass die Sicherheit nicht nur für denje-
nigen gilt, der sich die Kosten für eine private Sicher-
heitstruppe leisten kann. Frei nach Goethe: Und das hei-
lige Menschenrecht gilt dem Herren wie dem Knecht. –
Das sollte sich auch die FDP merken.

Dass die FDP mit dem Charakter als Rechtsstaatspar-
tei im Gegensatz zu ihrer öffentlichen Darstellung seit
längerer Zeit hadert, zeigte schon ihr Verhalten beim
Thema großer Lauschangriff mit Regierungsbe-
teiligung auf Bundesebene. Frau Leutheusser-
Schnarrenberger ist damals zurückgetreten, aber viele
von Ihnen haben es mitgetragen. Das Bundesverfas-
sungsgericht hat dazu eindeutig entschieden. Haben Sie
daraus gelernt? Nach dem, was Sie auf Länderebene ma-
chen, muss ich sagen: Nein, das haben Sie nicht.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Max Stadler [FDP]: Er weiß nicht, wovon er spricht! – Gegenruf des Abg. Christoph Strässer [SPD]: Doch, doch! Genau!)


– Ich weiß, wovon Sie sprechen. Ich kann handwerklich
gut arbeiten. Das sollten auch Sie endlich tun.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Sie reden hier von einem Polizeigesetz, das es gar nicht gibt!)


Herr Stadler, ich habe Ihnen schon in einem anderen
Zusammenhang empfohlen, sich die einschlägige Litera-
tur vorzunehmen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Arroganz!)


Sie schreiben zum Beispiel, dass der Grundsatz der
praktischen Konkordanz vom Bundesverfassungsge-
richt entwickelt worden sei. Dabei hat das Bundesverfas-
sungsgericht den Grundsatz nur übernommen, entwi-
ckelt hat ihn aber der große deutsche Staatsrechtslehrer
Konrad Hesse.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Max Stadler [FDP]: Er war zugleich Verfassungsrichter! Das habe ich schon gelesen, als Sie noch gar nicht studiert haben!)


Ich empfehle Ihnen als Lektüre sein großes Werk Grund-
züge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutsch-
land. Es ist leider nicht als Neuauflage erhältlich.
Konrad Hesse ist leider vor einiger Zeit verstorben.

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(C (D (Volker Kauder [CDU/CSU]: Es lohnt sich immer!)


ilden Sie sich weiter! Es lohnt sich, dieses Buch zu le-
en. Ich merke, Sie haben es nötig. Der Grundsatz der
raktischen Konkordanz ist von Konrad Hesse entwi-
kelt worden und später vom Bundesverfassungsgericht
bernommen worden. Dafür können wir dankbar sein.

Wenn hier behauptet wird, Grundrechte würden durch
ie öffentliche Gewalt in Deutschland verkommen – das
aben Sie wörtlich gesagt, Kollegin Pau – und es han-
ele sich um Anschläge per Gesetz, halte ich das für eine
nverschämtheit diesem Hohen Hause gegenüber, die
an gar nicht deutlich genug zurückweisen kann.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


In den letzten 60 Jahren haben die Grundrechte im öf-
entlichen Bewusstsein eine deutliche Aufwertung erfah-
en. Sie haben eine positive Rolle gespielt. Nicht um-
onst ist die klare Mehrheit der Deutschen stolz auf das
rundgesetz und hat die Grundrechte gerne verinner-

icht; denn diese Garanten der Freiheit werden als solche
erstanden. Zur Freiheit gehört auch, dass der Staat je-
em Sicherheit gewährleistet, und zwar in guter Zusam-
enarbeit.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1623102800

Der Kollege Jerzy Montag ist der nächste Redner für

ie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623102900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

rau Kollegin Piltz, zu dem hohen Ross, von dem herab
ie hier gesprochen haben, hat der Kollege Dressel
chon etwas gesagt. Dem schließe ich mich an. Sie, Herr
ollege Dr. Gehb, haben hier zum wiederholten Mal er-
lärt, bisher habe das Bundesverfassungsgericht keine
elegenheit gehabt, eines Ihrer Sicherheitsgesetze zu
eanstanden. Das steht aber kurz bevor. Das Bundesver-
assungsgericht hat bereits das Gesetz zur Vorratsdaten-
peicherung mit einer einstweiligen Anordnung teil-
eise ausgesetzt.


(Beifall des Abg. Dr. Max Stadler [FDP] – Joachim Stünker [SPD]: Die ganze Wahrheit, Jerzy!)


Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass Ihnen in
ukunft das gleiche Schicksal blühen wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Es ist ein großer Unterschied, ob man glaubt, dass es kommt, oder ob es kommt!)


Als ich zur Vorbereitung auf die heutige Debatte die
ntwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der
DP zur Hand genommen habe, war ich eigentlich voller
rwartung auf eine differenzierte, sachlich fundierte
useinandersetzung mit einem der wichtigsten politi-






(A) )



(B) )


Jerzy Montag
schen Generalthemen. In welchem Zustand sind die
Grundlagen des Zusammenlebens in einem rechtsstaatli-
chen Gemeinwesen, wie es unser Land zweifelsohne ist?
Werden sie genügend geachtet? Welchen Stellenwert ha-
ben heute und im realen Leben die Individualrechte der
Menschen gegenüber den staatlichen Instanzen sowie in
der Wirtschaft und der Gesellschaft? Welche Verände-
rungen, Bedrohungen und Gefahren erfordern Korrektu-
ren, Klarstellungen oder Weiterentwicklungen? Gibt es
Fälle von Verletzungen der Grundrechte, und wie reagie-
ren wir, der Bundestag, darauf? Je mehr ich in den Text
der Antwort der Bundesregierung einstieg, desto ernüch-
terter war ich. Bei den Antworten der Bundesregierung
fallen mir drei Kategorien auf. Viele Fragen werden
schlicht nicht oder nur mit nichtssagenden Floskeln be-
antwortet. Viele Fragen werden ausschließlich über Sei-
ten hinweg dadurch beantwortet, dass allseits bekannte
Passagen aus grundlegenden Urteilen des Bundesverfas-
sungsgerichts wörtlich wiedergegeben werden. All das
kann man in jedem Grundrechtskommentar nachlesen.
Es wirkt im politischen Diskurs wie eine Verweigerung
der Debatte, wenn sich die Bundesregierung eigener Be-
wertungen und Präzisierungen enthält und lediglich
– um auf sicherem Boden zu bleiben – das Bundesver-
fassungsgericht für sich sprechen lässt.

Bei der Beantwortung einiger weniger Fragen wurde
die Bundesregierung erstaunlich deutlich. Aber uns
Grüne können diese Antworten nicht befriedigen. Ich
komme auf einige dieser Punkte noch zu sprechen. Ge-
nerell aber sind die Antworten von der selbstgefälligen
Grundhaltung getragen, als ob es bei der Achtung der
Grundrechte in unserem Staat, in unserem Gemeinwesen
überhaupt keinen Anlass zur Kritik gebe. Bei aller Ab-
lehnung pauschaler Diffamierungen unseres demokrati-
schen Rechtsstaates: Es gibt doch wahrhaft Grund ge-
nug, sich in Einzelfällen auch kritisch mit der Frage der
Achtung der Grundrechte der Menschen zu beschäfti-
gen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Enttäuschung, die sich bei mir eingestellt hat, re-
sultiert aber – ich muss das in Richtung der FDP sagen –
auch aus der Art Ihrer Fragen. Wer so unkonkret fragt
und mit drei Zeilen die Entwicklung der Grundrechte in
Jahrzehnten in der größtmöglichen Allgemeinheit, die
überhaupt nur denkbar ist, erfragen will, der wird keine
inhaltsreichen Antworten bekommen. Ich will einige
wenige Beispiele aufzeigen. Sie fragen zum Beispiel in
Frage 3:

Wo liegen aus Sicht der Bundesregierung heute aus
welchen Gründen und aufgrund welcher Entwick-
lungen welche Gefahren für die Grundrechte?

Allgemeiner geht es gar nicht. Die Bundesregierung
sagt schlicht und einfach, konkrete Gefahren für die
Grundrechte bestehen nicht. Die Frage und die Antwort
hätten Sie sich sparen können. Oder nehmen wir zum
Beispiel die Frage 18:

Durch welche Gesetze wurde...

– seit 2005 –

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(C (D in welche Grundrechte eingegriffen ... (bitte jeweils einzeln auf die Grundrechte bezogen)



(Joachim Stünker [SPD]: Wer hat denn das geschrieben? – Gegenruf des Abg. Dr. CarlChristian Dressel [SPD]: Die FDP!)


Diese Frage zu stellen, heißt natürlich, die Antwort zu
rovozieren. Die Bundesregierung schreibt, nahezu alle
esetze enthalten Eingriffe in Grundrechte. Das sei in

inem Rechtsstaat geradezu ihre Funktion.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vorgesehen im Grundgesetz!)


etzt kann man gern darüber streiten, ob dem so ist, aber
s handelt sich um eine inhaltsleere Frage und deswegen
uch um eine inhaltsleere Antwort.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Das ist ganz einfach!)


Zu einem anderen Problem bei Ihren Fragen, liebe
olleginnen und Kollegen von der FDP.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Nehmen Sie Frage 96! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Er hat eine Frage gefunden, die gut sein soll!)


Unter den 170? – Es ist schon erstaunlich, wie Sie es
chaffen, in einer solchen Großen Anfrage auch zu er-
ennen zu geben, wie Sie Ihre Klientel bedienen. Ich
and es zum Beispiel seltsam, dass Sie betreffend den
rt. 2 Grundgesetz


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Unternehmerische Freiheit!)


insichtlich der informationellen Selbstbestimmung, bei
er man wirklich viel Konkretes zu fragen hätte, fol-
ende Frage stellten:

Welche Maßnahmen zur Stärkung und Bewahrung
des Bankgeheimnisses in Deutschland plant die
Bundesregierung?


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Die Antwort der Bundesregierung ist frappant und
ichtig: Es gibt in Deutschland überhaupt kein Bankge-
eimnis gegenüber dem Staat.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


anz im Gegenteil sagt die Bundesregierung völlig rich-
ig, die Auskunftspflichten der Banken gegenüber dem
taat, die in diversen Gesetzen geregelt seien, seien ge-
adezu eine Verpflichtung aus Art. 3 Grundgesetz, näm-
ich aus der Steuergerechtigkeit heraus.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Daniela Raab [CDU/CSU] – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Das wusste die FDP noch nicht, Herr Kollege!)


a haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
DP, etwas gelernt.






(A) )



(B) )


Jerzy Montag
Ich kürze ab: Betreffend Art. 3 Grundgesetz – Gleich-
heit der Menschen vor dem Gesetz – beginnen Sie mit
welchem Thema? Ich hätte wetten können: mit dem all-
gemeinen Gleichstellungsgesetz. Dass Ihnen das Anti-
diskriminierungsgesetz, obwohl Sie eine Bürgerrechts-
partei sein wollen, nicht schmeckt, ist mir klar. Die
Antworten der Bundesregierung waren knapp und klar:
Es gibt keinen Aufruhr in der Wirtschaft, es gibt kein
Chaos bei den Gerichten, das Antidiskriminierungsge-
setz hat sich bewährt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Daniela Raab [CDU/CSU])


Neues Grundrecht auf Datenschutz und das Compu-
tergrundrecht: In Frage 46 wird gefragt, ob das Grund-
recht auf informationelle Selbstbestimmung als eigen-
ständiges Grundrecht in den Grundrechtskatalog des
Grundgesetzes aufgenommen werden soll. Jetzt komme
ich zu meiner Kritik an der Bundesregierung.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Na endlich! Es wurde aber auch Zeit!)


Sie beantwortet sowohl diese Frage als auch die Frage
nach dem Computergrundrecht und argumentiert wie
folgt: Bei dem Datenschutzgrundrecht seien der Inhalt,
die Grenzen und die Beschränkungen durch das Bundes-
verfassungsgericht schon so weit geklärt, dass es einer
Aufnahme in das Grundgesetz nicht bedürfe.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lächerlich!)


In Bezug auf das Computergrundrecht sagt die Bundes-
regierung, der Inhalt, die Grenzen und die möglichen
Beschränkungen seien durch die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts noch nicht geklärt, weswe-
gen sich eine Aufnahme ins Grundgesetz nicht emp-
fehle.

So viel Inhaltsleere und tautologische Begründung
wie in diesem Punkt habe ich selten gehört.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die passen zusammen!)


Ganz im Gegenteil: Die Aufnahme des Grundrechts auf
Datenschutz, die Aufnahme des Grundrechts auf Infor-
mation, die Aufnahme des Computergrundrechts und
auch die Aufnahme der Erklärung des Bundesverfas-
sungsgerichts, dass es einen Kernbereich privater Le-
bensgestaltung gibt, der unantastbar ist, ist notwendig,
sie gehören in das Grundgesetz.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Daniela Raab [CDU/CSU]: Nein!)


Das haben wir Grünen längst vorgetragen und konkrete
Vorschläge unterbreitet.


(Christoph Strässer [SPD]: Das ist beim großen Lauschangriff präzisiert worden!)


Ich komme zum Schluss. Mir ist aufgefallen, dass we-
der in der Fragestellung noch in der Antwort eine Bezug-
nahme oder ein Zitat dazu vorgetragen wird, dass es
auch in der Zivilgesellschaft eine Debatte über die Ach-

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(C (D ung der Grundrechte gibt. Es gibt viele Bürgerrechtsoranisationen, die sich mit diesem Thema kritisch bechäftigen. Ich will sie hier nicht alle namentlich ufführen, aber ich will Ihnen raten: Nehmen Sie nur inmal den Grundrechte-Report zur Hand, er jedes Jahr erscheint. In diesem Grundrechte-Report önnen Sie viel über die Achtung der Grundrechte und hren Zustand nachlesen, (Dr. Max Stadler [FDP]: Nein, wir schreiben ihn!)


(Dr. Max Stadler [FDP]: Wir sind der Autor!)


einer Meinung nach mehr, als in der Antwort der Bun-
esregierung auf Ihre Anfrage zu finden ist.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Joachim Stünker [SPD])



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623103000

Nächster Redner ist der Kollege Siegfried Kauder für

ie CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/
SU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-

en! Wir diskutieren über das höchstrangige Recht, das
ie Bundesrepublik Deutschland kennt. Ich wäre froh
ewesen, wenn das mit der entsprechenden Würde mög-
ich gewesen wäre. Frau Vizepräsidentin Pau, Sie haben
as nicht geschafft.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Es waren auch Ihre Einwürfe!)


rau Kollegin Piltz, für Sie gilt nichts anderes.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Gisela Piltz [FDP]: Es ist wie in der Schule: Wir bekommen Noten! – Dr. CarlChristian Dressel [SPD]: Wo er recht hat, hat er recht!)


an kann leicht über Freiheitsrechte räsonieren, wenn
an keine konkreten Fälle zu entscheiden hat.


(Zuruf von der LINKEN: Oberlehrer!)


Uns von der Union geht es nicht um die Frage Frei-
eit oder innere Sicherheit?, sondern Freiheit in Sicher-
eit.


(Beifall bei der CDU/CSU)


etzt kann man lange darüber streiten, ob Isensee recht
atte, der schon 1983 das Grundrecht auf innere Sicher-
eit kreierte, oder ob man sich dem Präsidenten des Bun-
esverfassungsgerichts, Herrn Papier, anschließt. Ich
mpfehle den Kritikern, hierzu in der Deutschen Rich-
erzeitung 2009, Seite 130, nachzulesen.






(A) )



(B) )


Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber den Bür-
gern. Damit ergeben sich Abgrenzungsprobleme bei den
Freiheitsrechten gegenüber der inneren Sicherheit, die
der Staat zu gewährleisten hat. Innere Sicherheit ist ein
hohes Gut, wie man sehr schnell an Einzelfällen fest-
stellt.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber kein Grundrecht!)


Es gibt eben nicht nur das Freiheitsrecht eines Täters. Es
gibt auch die Menschenwürde eines möglichen Opfers.

Der stärkste Eingriff, den der Staat sich vorstellen
kann, ist der in das Leben. Schauen Sie einmal in den
Landespolizeigesetzen nach: Gibt es dort nicht den fina-
len Rettungsschuss? Der Staat entscheidet darüber, ob
ein Mensch lebt oder ob er zu Tode kommt. Das ist eine
Abgrenzungsfrage, die sich nach dem Paragrafen über
die Nothilfe entscheidet. Der Gesetzgeber hat aus gutem
Grund gesagt: Da geht die Menschenwürde des ver-
meintlichen Opfers, dem der Staat zu helfen hat, vor.

Nehmen Sie sich einmal die Entscheidung des Bun-
desverfassungsgerichts im 49. Band, Seite 202 ff., vor.
Schleyer wurde entführt. Die Terroristen verlangten vom
Staat, dass für die Freilassung dieses Menschen elf Top-
terroristen aus dem Gefängnis entlassen werden sollten.
Entscheiden Sie bitte einmal diese Frage. Da müssen Sie
Menschenleben gegen Menschenleben abwägen; eine
andere Möglichkeit haben Sie nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat klug entschieden
und erklärt: Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für das
Opfer. Aber es bleibt doch ein Spielraum, um im Einzel-
fall anders zu entscheiden. Deswegen – das ist aus Sicht
der Hinterbliebenen, der Familie Schleyer, außerordent-
lich schmerzhaft – hat der Staat die beantragte einstwei-
lige Anordnung, auf die Forderungen der Terroristen
einzugehen, abgelehnt.

Sie sehen also: Die Frage der Abgrenzung ist weit
schwieriger, als Sie sich das vorstellen. Man könnte die
Beispiele endlos fortsetzen.

Es ist nicht so, dass Freiheitsrechte uneingeschränkt
gelten, dass Grundrechte absolut sind. Es gibt einen Ge-
setzesvorbehalt, nach dem Eingriffe in Grundrechte
denkbar sind. Wer innere Sicherheit will, muss nun ein-
mal Eingriffe in Freiheitsrechte zulassen. Der Staat tut
das nicht aus eigenen Zwecken, sondern um die Bürger
und die Bürgerinnen zu schützen. Als das Grundgesetz
verabschiedet wurde, gab es noch keinen Computer. Als
das Grundgesetz verabschiedet wurde, gab es noch kei-
nen Terrorismus.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, den gab es schon!)


Das Bundesverfassungsgericht weist zu Recht darauf
hin, dass dann, wenn sich die Formen der Kriminalität
wandeln, der Gesetzgeber und die Ermittlungsbehörden
die Möglichkeit haben müssen, auf diese gewandelten
Formen der Kriminalität angemessen zu reagieren. Des-
wegen wird es nichts daran ändern, dass der Gesetzgeber
immer wieder an die Grenzen dessen gehen muss, was
die Verfassung hergibt.

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(C (D er Staat muss Sicherheit gewährleisten, weil er das Gealtmonopol hat. Die Bürger müssen sich darauf verlas en können, dass der Staat mit diesen Rechten angemesen umgeht. Wir Juristen wissen, dass die Eingriffe des Staates in rundrechte maßvoll ausgestaltet sind. Da gibt es den ichtervorbehalt. Es ist nicht so, dass die Polizei aus igener Machtvollkommenheit eine Telefonüberwahung oder eine Vorratsdatenspeicherung verordnen ann. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Internet!)


(Dr. Max Stadler [FDP]: Das ist der Punkt!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


s muss ein hoher Tatverdacht vorliegen. Das alles wird
om Gesetzgeber entsprechend ausformuliert und von
en Ermittlungsbehörden angemessen kontrolliert. Wir
ollten hier nicht den Eindruck vermitteln, dass es Bun-
estagsabgeordnete gibt, die die Freiheitsrechte wahren,
nd andere Abgeordnete, die aus Jux und Tollerei in
iese eingreifen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist der unglaubliche Vorwurf! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unterschiede gibt es doch!)


Herr Kollege Montag, auch der Gesetzgeber ist an das
rundgesetz gebunden. Deswegen sollte man nieman-
en in die Ecke stellen und sagen, er halte sich nicht an
iese grundgesetzliche Vorgabe. Natürlich stehen alle
esetze unter dem Vorbehalt einer Entscheidung des
undesverfassungsgerichts. Aber es soll sich bitte nie-
and etwas vormachen: Wir sind der Gesetzgeber und

ein Gericht und können nicht über die eigenen Gesetze
ntscheiden. Es wird immer wieder vorkommen, dass
in Jurist – dazu zählen auch Verfassungsrichter – eine
ndere rechtliche Auffassung vertritt als der Gesetzge-
er.


(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Ziemlich häufig in letzter Zeit!)


ieser Diskussion müssen wir uns stellen, aber in einer
ürdevollen, angemessenen Art und Weise, die nicht nur
as Grundrecht der Freiheit mit einem Tunnelblick be-
rachtet, sondern das Problem praktische Konkordanz
inbezieht. Da lässt sich manches lösen. Grundgesetz be-
eutet auch, dass Grundrechte im Spannungsverhältnis
ueinander stehen. Da hat nicht immer nur der eine oder
er andere Recht, sondern wir müssen uns Mühe geben,
ass wir der Würde des Grundgesetzes gerecht werden.
azu lade ich Sie recht herzlich ein.

Wir dürfen an die Bevölkerung nicht die Botschaft
ussenden, dass das Parlament über Grundrechte streitet,
ondern dass das Parlament über Grundrechte sachlich
iskutiert, auch im Einzelfall, wenn es um Gesetze geht,
achlich bleibt. Darum bitte ich Sie. Aus dem Rechtsaus-
chuss bin ich das gewohnt. Deswegen sollten wir auch






(A) )



(B) )


Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

bei Schaufensterreden nicht anders handeln als in den
Ausschüssen. Dazu lade ich Sie ein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623103100

Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Dr. Max

Stadler das Wort.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1623103200

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Am 8. März hat Bundesinnenminister Schäuble
in einem Interview das Bundesverfassungsgericht kriti-
siert, weil es sich mit der einstweiligen Anordnung ge-
gen die Vorratsdatenspeicherung angeblich zu sehr in
die Politik einmische. Wir teilen diese Auffassung ganz
und gar nicht. Ganz im Gegenteil! Wenn der Bundestag
Gesetze verabschiedet, die unzulässig in die Grund-
rechte eingreifen, dann ist es die Pflicht der Karlsruher
Richter, sich einzumischen. Und das hat das Bundesver-
fassungsgericht getan.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Herr Gehb, Sie wissen genau: Andere Gesetze, über die
wir hier streitig verhandelt haben, stehen dort noch zur
Prüfung an. Sie können sich nicht darauf berufen, dass
alles, was Sie hier gemacht haben, problemlos gewesen
sei.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das habe ich nicht gesagt! Aber es ist nichts aufgehoben worden! Sie müssen gut zuhören!)


Ich komme jetzt zu dem entscheidenden Punkt, den
Herr Kauder angesprochen hat. Unser Eindruck aus der
Gesetzgebung der letzten Jahre nicht nur der Großen Ko-
alition, sondern auch der rot-grünen Vorgängerregierung
ist in der Tat, dass hier das praktiziert wird, was Sie be-
schrieben haben, nämlich dass man an die Grenzen der
Verfassung geht.


(Zuruf von der CDU/CSU: Muss man ja!)


Wenn man an die Grenzen der Verfassung geht, läuft
man aber Gefahr, dass man diese Grenzen überschreitet.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Sie können doch nicht bestreiten, dass das Bundesver-
fassungsgericht in einer Fülle grundlegender Entschei-
dungen der letzten Jahre die Gesetzgebung korrigiert
hat, und zwar – das gebe ich zu – nicht nur des Bundes-
tags, sondern auch von Landesparlamenten. Das sollte
Anlass sein, darüber nachzudenken, ob es die richtige
Politik sein kann, bei Eingriffen in die Bürgerrechte im-
mer sozusagen den äußersten Spielraum auszunutzen.
Wir meinen, der Bundestag selber, die Parlamente selber
müssen eine grundrechtsorientierte Gesetzgebung betrei-
ben.

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(C (D (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich nenne Ihnen noch ein Beispiel für das, was ich
eine, das bisher nicht im Mittelpunkt der Reden ge-

tanden hat, mir aber unvergesslich bleiben wird. Sie ha-
en als Große Koalition Einschränkungen beim Ehegat-
ennachzug von Ausländern beschlossen. Das ist
ufgrund unserer Kritik und der Kritik der anderen Op-
ositionsfraktionen hier streitig verhandelt worden. Der
orsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bun-
estages, der Kollege Edathy, hat im Plenum gesagt, er
timme dem Gesetz zwar zu, aber er sei sicher, dass es
om Bundesverfassungsgericht aufgehoben werde.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er wünscht es sich! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich! Er hoffe es sogar!)


Er hoffe sogar darauf.

Das heißt, Teile des Gesetzgebers beschließen hier
esetze, von denen sie selber der Meinung sind, sie

eien verfassungswidrig.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


as können wir als Opposition doch nicht unkommen-
iert einfach nur zur Kenntnis nehmen; darauf muss man
inweisen dürfen.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das dürfen Sie doch auch!)


Einen Moment! Ich komme gerade zu Ihnen. – Ich will
päter das Protokoll lesen, aber wenn ich es richtig im
hr habe, haben Sie vorhin gesagt, Herr Gehb, dass wir
reien Demokraten, wir Liberalen, mit unserer Kritik da-
an, dass der Gesetzgeber Grundrechte nicht genügend
eachtet, Extremisten stark machen würden. Das ist ein
o ungeheuerlicher Vorwurf,


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


ass Sie gut daran täten, sich jetzt und hier zu entschul-
igen, Herr Kollege Gehb; darauf warten wir noch.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos] – Lachen des Abg. Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU])


Ich komme zum Ende und will einen vielleicht ver-
öhnlichen Abschluss finden. – Manchmal kommen Vor-
agen, die im Bundestag gescheitert sind – ich denke
twa an die Vorratsdatenspeicherung; da haben wir ein-
al einstimmig gesagt: das wollen wir nicht –, über Eu-

opa zurück, natürlich deshalb, weil die Bundesregie-
ung sie dort gebilligt hat.


(Brigitte Zypries [SPD]: Nein!)


eswegen ist es sehr begrüßenswert – das sage ich als
berzeugter Europäer –, dass das Bundesverfassungs-
ericht in den Randnummern 240 und 241 der Lissabon-
ntscheidung sich eine Prüfungskompetenz bezüglich






(A) )



(B) )


Dr. Max Stadler
grundrechtseinschränkender Rechtsakte der Europäi-
schen Union vorbehalten hat.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Natürlich!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623103300

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.


Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1623103400

Ich schließe mit folgendem Ausblick: Das Verfas-

sungsgericht hat uns den Hinweis gegeben, für diese
wichtige Grundrechtsüberprüfung doch einen eigenen
Rechtsweg vorzusehen. Wir schlagen vor, dem jetzt
gleich im August und im September im Begleitgesetz
nachzukommen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623103500

Nächster Redner ist der Kollege Christoph Strässer

für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Christoph Strässer (SPD):
Rede ID: ID1623103600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bei der Vorbereitung auf die Debatte heute habe ich mir
überlegt, muss ich gestehen, auch einige kritische An-
merkungen zum Stand der Umsetzung des Grundgeset-
zes und der Grundrechte in unserer Gesellschaft zu ma-
chen. Nach dem Stand der Debatte, wie ich ihn jetzt
sehe, lasse ich das lieber. Ich möchte nicht zu denjenigen
gehören, die ein Bild von dem Zustand dieses Landes
vermitteln, das dem entspricht, das die Kollegin Pau
oder die Kollegin Piltz hier dargestellt haben.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Genau!)


Wenn andere von außen auf unser Land schauen und
diese Debatte hören,


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Luxusproblem!)


verstehen sie nicht, worüber wir in diesem Land reden.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Die Guantánamo-Sprüche und was wir uns so anhören müssen!)


Eine zweite Bemerkung. Damit wende ich mich noch
einmal an die Kollegin Piltz, aber auch an den Kollegen
Dr. Stadler. – Ich bin nun mal – ich bekenne mich aus-
drücklich dazu – 13 Jahre Mitglied der FDP gewesen.
Ich kann Ihnen aus dieser Erfahrung sagen: Jawohl, es
hat eine Zeit gegeben, in der die FDP eine Bürgerrechts-
partei par excellence war.


(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Schon lange nicht mehr!)


Eines sollten wir an dieser Stelle bitte nicht tun – ich ver-
suche, das auch ganz ruhig und ganz cool zu machen –:

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(C (D ich hier aufzuspielen – Sie haben dem Kollegen Kauder nd dem Kollegen Dressel das vorgeworfen – als Oberehrer in Sachen Bürgerrechte. Das steht Ihnen nicht an, as steht uns nicht an; wir sollten hier in aller Ruhe und it aller Fairness diskutieren. Das wäre der angemes ene Rahmen für diese Debatte heute gewesen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Das Thema „Großer Lauschangriff“ ist angespro-
hen worden. Sie können doch nicht sagen: Was das
undesverfassungsgericht in den letzten acht Jahren ent-

chieden hat, ist ein Beleg dafür, dass Rot-Grün und dass
ie Große Koalition permanent die Verfassung gebro-
hen haben. Das ist der Eindruck, den Sie hier vermit-
eln.

Bei aller Kritik an der einen oder anderen Vorlage
auch ich habe nicht alles mitgetragen, was wir in dieser
egislaturperiode auf den Weg gebracht haben –: Der
indruck, dass die rot-grüne Koalition und dass die
roße Koalition Koalitionen der Verfassungsbrecher ge-
esen sind, ist wirklich das Letzte, was man in diesem
ande vermitteln darf. Das geht überhaupt nicht.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Und da soll ich mich entschuldigen!)


Sie, Frau Piltz, und auch Sie, Frau Pau, haben gesagt,
nlässlich des 60. Jahrestages des Grundgesetzes seien
ensterreden gehalten worden, auch anlässlich des
0. Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Er-
lärung der Menschenrechte. Ich habe zahllose Veran-
taltungen dieser Art miterlebt. Es gab eine großartige
ffizielle Veranstaltung der evangelischen Kirche ge-
einsam mit der Frau Justizministerin am Gendarmen-
arkt. Jeder, der die ernsthaften Debatten zum Beispiel

m Hinblick auf die Zuwanderung, das Zuwanderungs-
echt und die noch immer nicht erfolgte Rücknahme des
orbehalts zur Kinderrechtskonvention verfolgt hat,
ird Ihnen sagen, dass Sie hier Fensterreden für Ihre po-

itische Partei halten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


as ist zwar nicht generell verkehrt, aber auf jeden Fall
ei diesem Thema.

Das finde ich sehr schade, weil die von Ihnen gestellte
nfrage aus meiner Sicht wichtig ist; der Kollege
ontag hat schon das eine oder andere Manko bei der

ragestellung und der Formulierung angesprochen.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Kleine Münze!)


ch teile auch nicht jedes Detail der Antwort der Bundes-
egierung. Aber wir hätten die Anfrage zum Anlass neh-
en sollen, eine ehrliche Bilanz zu ziehen.

Die ehrliche Bilanz ist nicht, dass das Grundgesetz
nd damit die politische und gesellschaftliche Verfas-
ung dieses Landes in einem schlechten Zustand sind.
as ist definitiv nicht der Fall.






(A) )



(B) )


Christoph Strässer

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auch nicht, dass alles in Ordnung ist!)


– Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe überhaupt
kein Problem damit, über all das in der Sache zu disku-
tieren, was streitig ist.

Ich will noch etwas zur Vorratsdatenspeicherung
sagen, weil ich den Eindruck habe, dass angesichts der
einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsge-
richts diesbezüglich etwas Falsches kolportiert wird.
Meine größten Bedenken bezogen sich nicht auf die
Zeugnisverweigerungs- und Zeugenschutzrechte. Meine
größte Sorge war, dass die Vorratsdatenspeicherung ein
Paradigmenwechsel hin zur verdachtslosen und anlasslo-
sen Aufnahme von persönlichen Daten ist; das haben Sie
schon angesprochen, Herr Stadler.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Stimmt!)


Aber Sie müssten der Ehrlichkeit halber dazusagen, dass
gerade dies vom Bundesverfassungsgericht bislang nicht
beanstandet worden ist.


(Beifall bei der SPD – Dr. Max Stadler [FDP]: Das ist ja noch nicht entschieden! Das kommt noch!)


– Herr Kollege Stadler, ich kenne mich auch ein biss-
chen in der Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung
aus, und wir wissen doch, dass das Bundesverfassungs-
gericht in aller Regel bei der Linie bleibt, die es im einst-
weiligen Anordnungsverfahren festgelegt hat. Da gerade
der Paradigmenwechsel, den auch ich als gefährlich an-
gesehen habe, in der einstweiligen Anordnung nicht be-
anstandet wurde, spricht – jedenfalls nach meiner Kennt-
nis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts –
überhaupt nichts dafür, dass dies im Hauptsacheverfah-
ren aufgehoben wird.

Ich persönlich bedaure das. Aber verkünden Sie hier
bitte nicht in vorauseilendem Gehorsam, dass das Ver-
fassungsgericht das Gesetz aufheben wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wir sollten bei der Sache bleiben. Ich bitte darum, die
Diskussion über die Grundrechte und die Verfassungs-
rechte ernsthaft und nach vorne schauend zu führen. Die
Bundesregierung hat – das ist noch gar nicht angespro-
chen worden – in den letzten fünf Jahren – Rot-Grün hat
damit begonnen – internationale Vereinbarungen umge-
setzt, zum Beispiel das Zusatzprotokoll zum Anti-
Folter-Abkommen. Das sollte man einmal lobend er-
wähnen; denn das hat keine Regierung vor uns hinbe-
kommen.

Eine größere Gefahr als von diesem Parlament oder
anderen Bewegungen geht von Kommentierungen wie
der von Matthias Herdegen aus, der sagt, die Leitlinie
unserer Verfassung, die Menschenwürde, ist nicht unan-
tastbar, sie ist relativierbar. Solchen Tendenzen sollten
wir gemeinsam entgegentreten. Dann wäre es ein guter
Tag für die Grundrechte.

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(C (D (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623103700

Nächster Redner ist der Kollege Jörg Tauss.


Jörg Tauss (Plos):
Rede ID: ID1623103800

Frau Präsidentin, es hat etwas gedauert: Der Weg vom

iratenstühlchen bis zum Rednerpult ist ein bisschen
eit.

Meine lieben Kolleginnen! Liebe Kollegen! Karls-
uhe ist die Residenz des Rechts. Das ist auch die Re-
ion, aus der ich komme. Dort geschehen in letzter Zeit
erkwürdige Dinge. Die CDU, lieber Herr Kollege
auder, hat eine Computerspieleveranstaltung und eine
lterninformation unter Beteiligung der Bundeszentrale

ür politische Bildung, die dort vorgesehen war, massiv
it öffentlichem Druck verhindert. Sie hat die Stadtver-
altung gezwungen, rechtsverbindliche Verträge mit
em Veranstalter zu brechen. In Karlsdorf-Neuth, auch
n meiner Region, musste eine LAN-Party aufgrund des
rucks der CDU abgesagt werden. Junge Leute, die ei-
en Verein gegründet haben, sitzen auf Tausenden von
uro an Schulden.

Jugendliche Gamer werden als Killerspieler verun-
limpft. Zu Recht sind bei mir in der Region Hunderte
on Jugendlichen auf die Straße gegangen. Auf Anhieb
at deren Interessenvertreterin, die Piratenpartei, bei der
uropawahl in Karlsruhe über 2 Prozent der Stimmen
eholt. Das ist ein gutes und ermutigendes Zeichen.

Am Dienstag wurde auf dem Karlsruher Marktplatz
in Bundestagskandidat der Grünen unter Androhung
on Haft von zwei Polizisten gepackt, durchsucht und
es Platzes verwiesen, nur weil er nach der Berechtigung
iner martialischen und in sich ungerechtfertigten Poli-
eiaktion gegen friedliche junge Leute gefragt hat. Das
st im Gegensatz zu allen salbungsvollen Reden der Zu-
tand in diesem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ass noch nicht einmal Bundestagskandidaten ohne Be-
rohung durch staatliche Gewalt friedlich auf einem
latz auftreten können. Unter diesem Gesichtspunkt ist
ie Videoüberwachung von Plätzen vielleicht ganz an-
ers zu bewerten und insofern als sinnvoll anzusehen,
eil dadurch so etwas festgehalten werden kann.

Diese drei kleinen Beispiele aus Karlsruhe zeigen,
ie sehr sich die Wirklichkeit von dem salbungsvollen
eschwätz der Union abhebt. Karlsruhe musste in Bür-
errechtsfragen mehrfach mehrheitlich gefällte Parla-
entsentscheidungen korrigieren. Karlsruhe, lieber Kol-

ege Gehb, wurde von Minister Schäuble, der ja
igentlich auch Verfassungsminister sein sollte, dafür
uch noch beschimpft.

Ich war immer gerne Bundestagsabgeordneter. Als
eprimierend empfand ich es – der Kollege Stadler hat
arauf hingewiesen –, dass viele Kolleginnen und Kolle-
en hier, also nicht nur eine oder einer, gesagt haben: Ich
timme dem einen oder anderen Gesetz zu, die Bundes-
erfassungsrichter in Karlsruhe werden dieses hoffent-






(A) )



(B) )


Jörg Tauss
lich wieder korrigieren. – Das stellt in der Tat eine Ge-
fährdung der parlamentarischen Demokratie in diesem
Lande dar, weil sich so der Vorwurf: „Was machen die
da eigentlich?“, immer mehr aufdrängt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit finden unter
dem Schlagwort, das Internet dürfe kein rechtsfreier
Raum sein – diese Formulierung findet sich auch im
Programm der Union wieder –, massive Anschläge auf
die Bürgerrechte statt. Dieses dumme Geschwätz vom
rechtsfreien Raum Internet – –


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623103900

Lieber Kollege, darf ich Sie unterbrechen? Der Kol-

lege Kauder würde gerne eine Zwischenfrage stellen.


Jörg Tauss (Plos):
Rede ID: ID1623104000

Aber bitte schön, lieber Kollege Kauder.

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/
CSU):

Herr Kollege Tauss, Sie haben gerade behauptet, es
gäbe Kollegen und Kolleginnen, die wider besseres Wis-
sen Gesetzen zustimmen würden, weil sie davon ausgin-
gen, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das
entsprechende Gesetz aufhebe. Nennen Sie bitte Ross
und Reiter!


Jörg Tauss (Plos):
Rede ID: ID1623104100

Lieber Kollege, ein Name ist gefallen. Ich denke aber,

es gehört der Fairness halber dazu, dass ich Kolleginnen
und Kollegen, die mir dieses in persönlichen Gesprächen
gesagt haben, hier nicht in dieser Form oute.


(Lachen bei der CDU/CSU – Daniela Raab [CDU/CSU]: Ach nee! Die nehmen noch nicht einmal ihre Grundrechte in Anspruch!)


Ich bin aber gerne bereit, Ihnen in einem persönlichen
Gespräch die Namen zu nennen.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Sie sind ein Feigling! Was Sie machen, wird der Würde des Parlaments nicht gerecht!)


Es ging insbesondere um die Frage der Vorratsdatenspei-
cherung. Viele haben mir gesagt, dass das, was hier pas-
siert, zu weit geht, lieber Kollege Kauder.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Kollege Tauss, ich finde es beschämend, was Sie machen!)


Derzeit findet, wie gesagt, von deutschen Christ-
demokraten und chinesischen Zensoren, vom russischen
Putin und von iranischen Mullahs in froher Eintracht
eine Debatte über das Internet statt. Allen ist aus unter-
schiedlichen Gründen – das billige ich ihnen zu – eines
gemein: Ihnen ist freie Kommunikation und Netzneu-
tralität ein Dorn im Auge. Das gefährdet in der Tat auch
in Deutschland Freiheitsrechte, lieber Kollege Kauder.
Es ist überhaupt kein Zufall, dass der innenpolitische
Sprecher Ihrer Fraktion – ich nenne hier einen Namen,
weil er es öffentlich getan hat –, der Kollege Uhl, in aller

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(C (D eutlichkeit gesagt hat, in Sachen Überwachung müsse an von China lernen. Ich überlege mir, was in diesem ande geschehen und was in der Presse losgewesen äre, wenn von der linken Seite des Hauses irgendjeand gesagt hätte, wir müssten in der Innenpolitik von hina lernen. (Zuruf des Abg. Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE])


err Uhl kann das ungestraft tun. Das ist der eigentliche
kandal, gerade in einer Situation, in der wir über
rundrechte diskutieren.

Es findet sich erfreulicherweise eine immer größere
ahl von Menschen, auch aus dem konservativen Be-

eich, denen die Entwicklung des Rechtsstaates und der
mgang mit den Grundrechten in Deutschland Sorge be-

eitet. Kollege Strässer, wir marschieren entgegen Ihrer
uffassung in Rankings, in denen es um die Beschnei-
ung der Pressefreiheit geht, immer schneller in die
ähe von Staaten, mit denen wir nicht verglichen wer-
en wollen. Es gibt bei uns das Monstrum der Vorratsda-
enspeicherung, den Biometriewahn, die Onlinedurch-
uchung. Erst wurde die Strafprozessordnung geändert
darüber habe ich viele Auseinandersetzungen mit dem
ollegen Stünker gehabt –, dann die Telekommunika-

ionsüberwachung eingeführt. Dann wurde umgekehrt
orgegangen: Internetfirmen müssen ohne nennenswerte
ntschädigung für den Staat Überwachungsstrukturen
ufbauen. Das sind Dinge, die in Österreich bereits als
erfassungswidrig erkannt wurden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie soll ich Zehn-
ausenden jungen Menschen, die hier eine Petition ein-
ringen, erklären, dass sie dies hätten bleiben lassen
önnen, weil alte graue Herren mit Kugelschreibern
eine Argumente hören wollen?


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


arauf folgt zurzeit eine große Politisierung mit dem
chlagwort: Fürchtet euch davor, dass wir nicht mehr
olitikverdrossen sind. – In der Tat: Von der Union, die
on Paintball bis hin zu Computerspielen alles verbieten
ill, was Jugendkultur ausmacht, erwarten sie ohnehin
ichts mehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist allerdings bit-
er: Wenn man auf Google das Stichwort „Verräterpar-
ei“ eingibt – das tut mir nach 38 Jahren immer noch
eh –, dann erscheint als Suchergebnis „SPD“.

Die Demonstranten in Berlin haben gerufen: Wir sind
ier, wir sind laut, weil man uns die Freiheit klaut! – Das
st zwar nicht gerade originell, aber treffend. Dies spie-
elt die Stimmung in weiten Teilen der jungen Genera-
ion wider, und aus diesem Grunde danke ich der FDP
ür diese Debatte. Eine Frage müssen Sie uns aber bitte
eantworten, Frau Piltz, Kollege Stadler und alle ande-
en, und zwar vor der Bundestagswahl, weil Sie und
uch viele Grüne liebend gerne mit der CDU ins Regie-
ungsbett wollen:


(Gisela Piltz [FDP]: Nein, ich will mit keinem ins Bett! Das ist falsch!)







(A) )



(B) )


Jörg Tauss
Wie halten Sie es mit dem Wahlprogramm der CDU,
diesem Programm der Bevormundung, diesem Pro-
gramm des Ganges in den Überwachungsstaat? – Diese
Frage müssen Sie nicht nur uns Piraten, sondern allen
Bürgerinnen und Bürgern im Land beantworten.


(Gisela Piltz [FDP]: Wie haben Sie das denn in den letzten drei Jahren ausgehalten, Herr Tauss?)


Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623104200

Nächste Rednerin ist die Kollegin Daniela Raab für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Daniela Raab (CSU):
Rede ID: ID1623104300

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-

legen! Herr Tauss, jeder blamiert sich selbst so gut er
kann. Sie haben heute die volle Punktzahl erreicht. Herz-
lichen Glückwunsch.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Mehr möchte ich zu Ihrer Rede auch gar nicht sagen.
Denn das würde diese nur unnatürlich aufwerten.

Es ist schon viel über die Qualität der Fragen und
auch über die Qualität der Antworten gesagt worden.
Dazu sage ich: Eines bedingt das andere. Jeder kann für
sich selbst entscheiden, ob er es gut findet oder nicht. Ich
bin dem Kollegen Strässer an der Stelle sehr dankbar für
seine Rede.

Frau Piltz fing an, und dann schaukelte sich die De-
batte über ein Thema, bei dem ich davon ausgehe, dass
wir es alle sehr ernst nehmen und mit dem wir auch sehr
sensibel umgehen wollen, förmlich hoch. Ich hatte fast
den Eindruck, dass ich in einem ganz anderen Staat als
der eine oder andere Kollege hier lebe.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Stimmt, Bayern ist schon anders!)


Ab und an führen wir hier Phantomdiskussionen. Da-
vor möchte ich nur warnen, und hier kann ich mich dem
Kollegen Strässer nur anschließen: Lassen Sie uns ernst-
haft, seriös und sensibel mit dem Thema Wahrung der
Grundrechte umgehen. In gleicher Form müssen wir al-
lerdings auch mit dem Thema umgehen, wie wir die
Grundrechte als Freiheits- und Abwehrrechte – diese
sind sie schließlich – damit in Einklang bringen, dass
sich die Zeiten, in denen wir leben, verändern und dass
wir plötzlich mit neuen Gegebenheiten umzugehen ha-
ben.

Ich plädiere nicht dafür, dass wir unser Grundgesetz
sofort aufweichen und anpassen. Ganz im Gegenteil: Ich
gehöre eher zu der Fraktion, die davor warnt, einen Ne-
ckermann-Katalog aus dem Grundgesetz zu machen.
Vielmehr geht es darum, die Qualität dieses Werkes als
solche zu respektieren. Allerdings sind wir im täglichen
Gesetzgebungsverfahren mit diesem Werk betraut. Ich
glaube, der Kollege Gehb und auch der Kollege
Siegfried Kauder haben es gut formuliert: Wir müssen

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(C (D bwägen. Denn wir haben es immer mit einem Bedürfnis u tun, das einem anderen gegenübersteht. Liebe Frau Piltz, das versuchen wir doch täglich, und ch lasse mir von Ihnen jetzt weder dazwischenreden och permanenten Verfassungsbruch unterstellen. Meren Sie eigentlich nicht, wie lächerlich das ist, was Sie ier aufführen? Wenn ich hier von veränderten Gegebenheiten sprehe, dann meine ich zum Beispiel, dass wir jetzt mit eiem Terrorismus – Terrorismus gab es schon immer – on ganz anderer Qualität zu kämpfen haben. Sie sagen, ass es kein Grundrecht auf Sicherheit gebe. Das mag war formell richtig sein, aber materiell gibt es zuminest ein Grundbedürfnis auf Sicherheit, und dieses rundbedürfnis habe ich gegen die vielfältigsten Freieitsrechte in diesem Lande abzuwägen. Ich glaube, dass ir es in dieser Großen Koalition durchaus vernünftig eschafft haben, diese Abwägung vorzunehmen. Man ist nicht immer mit allem hundertprozentig und ofort zufrieden. Und es gibt Dinge, die wir als Union urchaus anders gemacht hätten, und diese Dinge hätte ielleicht auch unser Koalitionspartner ohne uns anders emacht. Das liegt einfach in der Natur der Sache. Aber ich muss natürlich auch sagen – an dieser Stelle in ich wieder beim Kollegen Kauder –: Man kann nicht nnere und äußere Sicherheit in Sonntagsreden fordern, hne sich dafür im Rahmen von Gesetzgebungsverfahen einzusetzen. Da nützt das ständige Schielen auf die reiheitsrechte nichts. Es muss vielmehr abgewogen erden. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, dann würen unsere Strafverfolgungsbehörden, mit denen Sie offentlich auch ab und an einmal sprechen, immer nur m VW-Käfer Verbrecher, die in einem Porsche flüchten, erfolgen und sich mithilfe eines unhandlichen Walkiealkies mit der Zentrale verständigen, während die Täter echnisch aufgerüstet haben. So läuft es bei Ihnen doch. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Max Stadler [FDP]: Mein Gott! Wir haben in Bayern 1 000 neue Polizistenstellen geschaffen!)


(Zuruf der Abg. Gisela Piltz [FDP])


ir werden auch mit Ihnen in Bayern noch den einen
der anderen Strauß auszufechten haben.

Freiheit geht nicht ohne innere und äußere Sicherheit.


(Abg. Dr. Max Stadler [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Ich lasse keine Zwischenfragen zu. –


(Dr. Max Stadler [FDP]: Weil Sie wissen, was ich jetzt sagen werde!)


ir müssen das Vertrauen in unsere Polizei, in unsere
taatsanwaltschaften und in unsere Gerichte haben, dass
ie mit Mitteln der Strafverfolgung, die wir ihnen so-
ieso nur für die äußerst schweren Fälle zur Verfügung

tellen, vernünftig umgehen. Ich lasse mir daher von Ih-
en nicht permanent vorwerfen, dass durch unsere Maß-
ahmen unser Grundgesetz und damit unser Rechtsstaat






(A) )



(B) )


Daniela Raab
untergehen. So viel Vertrauen sollten wir in unsere staat-
lichen Institutionen haben.

Beim Schutz personenbezogener Daten bin ich mit
Ihnen einig. Der Staat muss aufpassen, dass er nicht
mehr Daten abgreift, als uns guttut. Aber ich sage auch:
Die Eigenverantwortung des Einzelnen und des Verbrau-
chers darf der Staat nicht aus den Augen verlieren. Denn
jeder hat es selbst in der Hand, welche Daten er heraus-
gibt und welche er nicht herausgibt. Wer den Vorteil von
Rabattkarten mitnehmen und die Chancen von Gewinn-
spielen nutzen will, der muss sich im Prinzip dafür „ver-
haften“ lassen, wenn er Daten freiwillig preisgibt. Die
Verantwortung für die eigenen Daten kann der Staat nie-
mandem abnehmen. Wir können nur dann einschreiten,
wenn Missbrauch stattfindet. Wir müssen uns allerdings
fragen, wie viele Daten wir wirklich erheben müssen. In
diesem Punkt liegen wir nah beieinander. Aber verges-
sen Sie bitte nicht die Eigenverantwortung des Einzelnen
für seine eigenen Daten.

Lieber Kollege Strässer, Sie haben die UN-Kinder-
rechtskonvention angesprochen. An meiner Fraktion
scheitert eine Umsetzung nicht. Es gibt zwar das Lin-
dauer Abkommen. Aber nicht wenige Länder, in denen
zum Teil Ihre Parteifreunde und zum Teil meine Partei-
freunde in der Regierung sind, sperren sich. Unsere
beiden Fraktionen und vermutlich alle Fraktionen des
Bundestages haben mehrfach versucht, hier voranzu-
kommen. Von dieser Seite gibt es keinen Widerstand.
Wir arbeiten weiter an einer Umsetzung.

Wir sind auf keinem schlechten Weg. Wenn wir wei-
terhin sensibel und seriös mit den Grundrechten umge-
hen, dann ist mir eigentlich nicht bange. Ich bin sicher,
dass wir nicht nur jetzt den 60. Geburtstag des Grundge-
setzes mit Stolz feiern können, sondern auch in Zukunft
mit Stolz auf das Grundgesetz in seiner jetzigen Form
blicken können.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623104400

Das Wort zu einer Kurzintervention erteile ich dem

Kollegen Dr. Max Stadler.


Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1623104500

Frau Kollegin Raab, nachdem Sie einen unzutreffen-

den Vorwurf gegen die FDP erhoben hatten, haben Sie
leider eine Zwischenfrage von mir nicht zugelassen.
Deswegen muss ich den Weg der Kurzintervention wäh-
len, um Folgendes klarzustellen:

Wenn Sie sagen, man müsse bei der Gesetzgebung
abwägen, und wenn Sie betonen, die Union würde mehr
in Richtung Sicherheit und die FDP mehr in Richtung
Freiheit gehen, dann kann man darüber vernünftig und
seriös debattieren. Sie haben aber gemeint, uns auch des-
wegen kritisieren zu können, weil Sie glauben – so habe
ich Ihre Worte im Ohr –, dass die Ausstattung der Poli-
zei und der Sicherheitsbehörden nicht konkurrenz-
fähig wäre, wenn es nach dem Willen der FDP ginge. So
ungefähr haben Sie es formuliert.

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(C (D Ich will Sie darauf aufmerksam machen, dass es unere ständige Leitlinie ist, zu sagen: Mehr Sicherheit chafft man nicht durch mehr und unnötige Gesetze, ondern mehr Sicherheit schafft man durch eine bessere ersonelle, technische und finanzielle Ausstattung der icherheitsbehörden. (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Aber Befugnisse müssen die auch haben, Herr Stadler! Sie dürfen nicht nur mit Wasserpistolen schießen!)


Herr Gehb, bevor Sie sich nicht wegen Ihrer unsägli-
hen Äußerung, wir würden mit unserer Kritik, dass in
er Gesetzgebung die Grundrechte nicht genügend ge-
chtet werden, Extremismus fördern, entschuldigt ha-
en, höre ich Ihnen nicht mehr zu. Das sage ich Ihnen
anz deutlich.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Frau Kollegin Raab, ich komme noch einmal zu dem
ntscheidenden Punkt. Sie meinen, wir hätten für innere
icherheit nichts übrig und die Ausstattung wäre unge-
ügend, wenn die FDP etwas zu sagen hätte. Ich habe Ih-
en unseren Grundsatz genannt: Mehr Sicherheit gibt es
urch eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden.
as sagen wir nicht nur, sondern so handeln wir auch.
ir haben in der bayerischen Koalitionsvereinbarung,

ie die FDP mit der CSU getroffen hat, durchgesetzt,
ass der Personalfehlbestand bei der Polizei in Bayern
ald der Vergangenheit angehören wird.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Finanziert das einmal!)


ir haben durchgesetzt, dass dort 1 000 neue Planstellen
ür Polizisten geschaffen wurden, weil wir davon über-
eugt sind, dass die Sicherheitsbehörden Personal brau-
hen und keine unnötigen und tief in die Bürgerrechte
ingreifenden Gesetze. Dies wollte ich Ihnen gesagt ha-
en, weil Sie hier den gegenteiligen Eindruck erweckt
aben.


(Beifall bei der FDP – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Das Ganze finanziert durch Steuersenkungen!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623104600

Frau Kollegin Raab, bitte.


Daniela Raab (CSU):
Rede ID: ID1623104700

Lieber Kollege Stadler, ich bin Ihnen für diese Kurz-

ntervention durchaus dankbar. Ich habe das Beispiel
VW-Käfer gegen Porsche“ bewusst gewählt. Sie wis-
en, dass wir hier keine Rechtsvorlesung halten, sondern
as eine oder andere etwas plastischer rüberbringen wol-
en.

Ich bin Ihnen dankbar für Ihre Klarstellung. Das finde
ch ganz wundervoll. Ich teile allerdings auch den Zwi-
chenruf des Kollegen Gehb. Wir sind uns doch einig:
ine gute personelle und materielle Ausstattung der
olizei- und Sicherheitsbehörden ist das A und O. Das

st sehr wichtig. Anders ist Vertrauen in die Sicherheits-
ehörden nicht denkbar. Ich erwarte aber auch, dass wir
a, wo es notwendig und im Rahmen unseres Grundge-






(A) )



(B) )


Daniela Raab
setzes möglich ist, der Polizei die Möglichkeit geben,
mit potenziellen Kriminellen auf Augenhöhe zu verhan-
deln und diese auch zu verfolgen. Ich sage ganz bewusst:
Im Rahmen des Grundgesetzes.

Ich habe vom Porsche, der vorweggaloppiert, und
vom Käfer, der hinterherfährt, gesprochen, um deutlich
zu machen, dass die Polizeien vor Ort manchmal andere
Voraussetzungen haben. Manche kommen beim techni-
schen Fortschritt nicht hinterher, und zwar nicht nur,
weil sie technisch nicht ausreichend gut ausgestattet
sind, sondern auch, weil sie die Befugnisnorm, um ein-
zugreifen, gar nicht haben. Darum geht es mir. Das sage
ich an in dieser Stelle ganz deutlich.

Wenn wir hier einen kleinen Widerspruch aufgeklärt
haben, bin ich froh darüber. Ich denke aber, dass wir uns
an der einen oder anderen Stelle, insbesondere bei den
Befugnisnormen, nicht so ganz einig sind. Wir versu-
chen aber, eine Einigung zu finden. Mir ging es nicht nur
um die sachliche und personelle Ausstattung, sondern
auch um die Befugnisnormen, die sich selbstverständlich
immer im Rahmen des Grundgesetzes zu bewegen ha-
ben.

Vielen Dank.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623104800

Für die Bundesregierung hat nun das Wort der Parla-

mentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU])


A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1623104900


Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich habe lange nicht mehr als letzter Redner
geredet. Jetzt kann ich nachvollziehen, welche Bauch-
schmerzen der letzte Redner manchmal hat, wenn er auf
seinen Einsatz warten muss. Aber ganz davon abgese-
hen, war es spannend.

Als wir die heutige Tagesordnung erstellten, nahmen
wir an, dies würde der letzte Sitzungstag dieser
16. Wahlperiode sein. Wir dachten, die FDP hätte prak-
tisch in letzter Minute noch einmal zu einer Debatte über
die Grundrechte aufgerufen. Ich sage: Dass Sie das ge-
macht haben, das war gut so.


(Beifall des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])


– Das ist schön, nicht? Der Pfeffer kommt noch. Nur ru-
hig Blut!

Das Grundgesetz ist der große Wurf der deutschen
Verfassungsgeschichte,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


und dies vor allem wegen der Grundrechte. Sie sind das
A und O unserer freiheitlich-demokratischen Gesell-
schaft. Sie sind der Anfang unserer Verfassung. Die Ein-
haltung der Grundrechte ist aber auch das Ziel, das wir
bei jedem unserer Gesetze zu bedenken und zu erreichen
haben. Von daher lohnt es sich durchaus, am Ende dieser
Wahlperiode innezuhalten und Bilanz zu ziehen, wie es


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(C (D so haben Sie es formuliert – um die Achtung der rundrechte in unserem Staat, aber auch in unserer Ge ellschaft bestellt ist. Freilich wünscht man sich dabei etwas mehr Seriosiät als diese Große Anfrage aufweist. 167 Fragen sind war eine Masse, aber haben sie auch Klasse? Dahinter etze ich drei Fragezeichen. (Gisela Piltz [FDP]: Mindestens so wie Ihre Antworten!)


Frau Piltz, die Antworten sind genauso wie die Fragen.
anche Fragen haben eben keine anderen Antworten

erdient.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Daniela Raab [CDU/CSU] – Gisela Piltz [FDP]: Nein!)


Jetzt hören Sie einfach einmal zu.

Sie beschwören Gefahren, sogar Bedrohungen herauf,
ie sich nach Ihrer Meinung in den letzten Jahren offen-
ar verschärft haben. Doch wie hat man sich – so wäre
urückzufragen – die Bedrohung eines Grundrechts in
nserem Land vorzustellen? Wo ist denn der Zustand
ingetreten, dass irgendeines unserer Grundrechte seinen
weck, die Bürgerinnen und Bürger gegen Übergriffe
er öffentlichen Gewalt zu schützen, nicht mehr erfüllt?
anz im Gegenteil: Wir erleben täglich, dass die Grund-

echte ein enorm starker Faktor unseres gesellschaftli-
hen Lebens und Bewusstseins sind. Dabei denke ich zu-
llererst an unsere eigene Arbeit hier im Deutschen
undestag. Der Einwand, diese oder jene geplante Rege-

ung sei verfassungswidrig, ist allgegenwärtiger Beglei-
er vieler Gesetzesvorhaben, die wir zu beraten haben. Er
ehört zum Standardrepertoire jeder betroffenen Lobby.
atürlich nehmen wir jeden ernst und prüfen alle Vorbe-
alte genau.

Dass jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in
einen Grundrechten verletzt sieht, die Möglichkeit zur
erfassungsbeschwerde hat, ist eine tragende Säule des
rundrechtsschutzes und kein Fehler, wie es oft darge-

tellt wird.


(Beifall bei der SPD)


m Jahr 2008 sind beim Bundesverfassungsgericht
245 Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, al-

erdings in der Regel gegen behördliche oder gerichtli-
he Einzelentscheidungen. 111 davon waren erfolgreich;
as ist keine sehr große Zahl. So gesehen: Haben die
assandrarufe der FDP, Grundrechte in Deutschland

eien gefährdet oder gar bedroht, nicht etwas Irreales
der von mir aus auch Virtuelles?

Manch einer meint, eine Gefährdung oder Bedrohung
er Grundrechte daraus ableiten zu können, dass das
undesverfassungsgericht in der Tat gesetzliche Rege-

ungen für grundrechtswidrig erklärt. Aber wie oft ge-
chieht das wirklich? Im Jahr 2008 waren es 14 Vor-
chriften, sieben aus dem Bundesrecht und sieben aus
em Landesrecht. Sicherlich ist jedes Mal, wenn sich
ine Vorschrift als verfassungswidrig erweist, ein Mal zu
iel; aber sieben einzelne Gesetzesvorschriften sind an-
esichts der Vielzahl der im Bundesgesetzblatt verzeich-






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach
neten Gesetze eine geringe Fehlerquote; sie liegt unter-
halb von 0,1 Promille.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gar keine Frage, Herr Kollege!)


Ich möchte das nicht bagatellisieren; aber ich möchte
dieses Verhältnis auf jeden Fall einmal deutlich machen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ein anderer untauglicher Versuch, eine Gefährdung
oder gar Bedrohung der Grundrechte zu suggerieren, be-
steht darin, zählen zu wollen, wann welche Gesetze in
welche Grundrechte eingegriffen haben. Soweit auch
dies Gegenstand der Großen Anfrage war, hätten nahezu
alle Gesetze angeführt werden müssen, die wir hier bera-
ten und verabschiedet haben. Die große Zahl wäre aber
Beleg für die Achtung der Grundrechte und nicht für
eine Gering- oder Missachtung gewesen. Denn die
Funktion eines Gesetzes besteht gerade darin, allein die
gewählte Volksvertretung – ich bedauere, dass Peter
Danckert nicht anwesend ist; er legt immer großen Wert
darauf – entscheiden zu lassen, ob, wo und wie der Staat
in Grundrechte eingreifen darf.

Ich erinnere die FDP gerne – Herr Dressel hat es
schon einmal getan – an ihren Part beim großen
Lauschangriff in der 13. Legislaturperiode. Ich bitte,
dass Sie, Herr Stadler und Frau Piltz, sich einmal die
Frage stellen, ob Ihr Einknicken damals nicht der eigent-
liche Sündenfall gewesen ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Max Stadler [FDP]: Wie hat denn die SPD damals gestimmt? – Gegenruf von der SPD: Unserer auch!)


– Unserer auch; ich behaupte nichts anderes. Aber Ihrer
war es mit Sicherheit.

Im Übrigen bemerkt man bei Frage 24 Ihrer Großen
Anfrage eine gewisse Regierungsentfremdung der FDP.


(Zuruf von der SPD: So soll es auch bleiben!)


Seit 1949 werden alle Gesetze einer verfassungsrechtli-
chen Vorkontrolle unterzogen: einmal durch das Bun-
desministerium der Justiz und ein weiteres Mal durch
das ebenfalls hier vertretene Bundesministerium des In-
nern. Was soll da noch eine sogenannte verpflichtende
Vorabprüfung? Bringt sie zusätzlich etwas, ohne einen
bürokratischen Popanz aufzubauen? Unsere Grundrechte
sind also in einer guten Verfassung, was indes nicht aus-
schließt, dass wir alles ständig zu hegen, zu pflegen und
zu entwickeln haben. Das ist auch in der jetzt zu Ende
gehenden Wahlperiode an vielen Stellen geschehen.

Einige Baustellen, die in der Großen Anfrage zu
Recht angesprochen wurden, möchte ich ausdrücklich
erwähnen. So war es durchaus ein offener Punkt unserer
Rechtsordnung, wie das allgemeine Persönlichkeits-
recht am Lebensende geschützt und verwirklicht wer-
den soll, Stichwort: Patientenverfügung. Hier haben wir
alle mit großem Ernst um eine Lösung gerungen. Wir ha-
ben uns auch die dafür erforderliche Zeit gelassen. Ohne

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(C (D mpfehlungen der Fraktionen oder Ausschüsse und hne Regierungseinfluss konnten wir am 18. Juni dieses ahres unsere persönliche Wahl zwischen mehreren voreschlagenen Regelungsmodellen treffen. Wenn das icht eine Sternstunde des Parlaments und eine Bestätiung der verfassungsmäßigen Ordnung in diesem Parlaent war, dann weiß ich nicht, was sonst. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit berechtigter Sorge wurden in der Großen Anfrage
uch Probleme angesprochen: der Datenschutz, das
rundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, im
ichtöffentlichen Bereich durchzusetzen, die Überwa-
hung von Beschäftigten, Adresshandel, Scoring und
atenschutzaudit. All diese Themen haben die Gesetz-
ebung in der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode be-
chäftigt. Ich denke, wir werden heute Nachmittag ein
esetz auf den Weg bringen, das zumindest aus meiner
icht ein vernünftiges Gesetz ist.

Beachtliches haben wir alle – ich betone ausdrück-
ich: wir alle –, wie ich finde, auch bei der Förderung
on Kindern und Familien geleistet. Die Große An-
rage macht es zum Problem des Art. 6 Grundgesetz,
ass es noch immer zu wenige Kinderbetreuungsplätze
ebe. Das wird sich ändern. Mit dem Kinderbetreuungs-
inanzierungsgesetz vom Dezember 2007 und dem Kin-
erförderungsgesetz vom Dezember 2008 wird eine
eue Betreuungsquote von 35 Prozent festgelegt, und
leichzeitig wird damit die Finanzierung dieses Ziels si-
hergestellt. Im Übrigen ist die Kinderbetreuung zumin-
est zum Teil auch eine kommunale Aufgabe; das sollten
ir nicht vergessen.

Ich will nicht verhehlen, dass manche Gesetzesvor-
aben dieser Wahlperiode auch schwierig waren, ins-
esondere im Hinblick auf die rechte Ausgewogenheit
wischen dem Schutz der Grundrechte und der Notwen-
igkeit, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vor
efahren zu schützen. So haben wir Ende 2007 im schon
ielfach angesprochenen Gesetz zur Neuregelung der
elekommunikationsüberwachung die Anbieter von Te-

ekommunikationsdiensten verpflichtet, Verkehrsdaten
ür Strafverfolgungsmaßnahmen zu speichern. Hierge-
en wurden einige Verfassungsbeschwerden eingereicht.
as Bundesverfassungsgericht hat in einer einstweiligen
erfügung die Auskunft, nicht aber die Speicherung ein-
eschränkt. Ich bin, wie auch der Kollege Strässer, der
einung, dass sich die Entscheidung, die das Bundes-

erfassungsgericht letztlich treffen wird, daran in etwa
bzeichnet.

Ähnlich mühevoll war es, das Gesetz zur Abwehr von
efahren des internationalen Terrorismus durch das
undeskriminalamt so zu gestalten, dass unser Staat
inerseits terroristischen Bedrohungen wirksam begeg-
en kann und andererseits die neuen Befugnisse des
undeskriminalamtes rechtsstaatlich beherrschbar blei-
en. Auch gegen dieses Gesetz wurde öffentlichkeits-
irksam Verfassungsbeschwerde erhoben. Wir brauchen
ns deshalb aber nicht zu verstecken. Denn gerade die
berprüfung des Gesetzgebers macht die Stärke des






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach
Rechtsstaates aus. Deswegen fürchten wir das Bundes-
verfassungsgericht auch nicht, wie manche meinen.

Es mag sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es
andere Verfassungen gibt, in denen mehr versprochen
wird und die blumiger abgefasst sind als unsere. Aber
ich glaube, mit Fug und Recht sagen zu dürfen, dass es
nur wenige Verfassungen auf der Welt gibt, die die
Grundrechte der Bürger so sehr schützen und vor allen
Dingen ihre Durchsetzbarkeit so sehr gewährleisten wie
unsere. Ich glaube, ohne unbescheiden zu sein, dass Sie
alle darauf stolz sein können.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Zum Schluss bleiben die Fragen: Wie halten wir es
mit den Grundrechten selbst? Wäre es an der Zeit, den
Grundrechtsteil unserer Verfassung an neuere Entwick-
lungen anzupassen? Die in Ihrer Großen Anfrage ge-
stellte Frage, ob die Bundesregierung Grundrechtsän-
derungen plane, war zu verneinen. Die heutige Debatte
– auf den letzten 25 Metern dieser Legislaturperiode
möchte ich mir erlauben, auch einmal meine persönliche
Meinung zu sagen – bietet allerdings die Chance zu ei-
nem Ausblick auf die vor uns liegende Wahlperiode. Ich
will nicht alle derzeit diskutierten Vorschläge anspre-
chen, sondern beschränke mich auf drei Bereiche, in de-
nen mir eine behutsame Weiterentwicklung möglich und
auch mehrheitsfähig erscheint.

An erster Stelle nenne ich die Aufnahme von Kinder-
rechten ins Grundgesetz.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Wortlaut von Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes bringt
ein Eltern-Kind-Verständnis zum Ausdruck, das längst
nicht mehr unseren Vorstellungen entspricht. Für sinn-
voll halte ich eine Regelung, die jedem Kind ein Recht
auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit,
vor allem auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen
Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung
zuspricht. Die Rechte des Kindes zu achten, zu schützen,
zu fördern und für kindgerechte Lebensbedingungen zu
sorgen, erfordert keinen revolutionären Mut; denn ent-
sprechende Regelungen sind mittlerweile in fast allen
Landesverfassungen vorhanden.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623105000

Herr Staatssekretär, ich muss Sie schon ein bisschen

auf die Redezeit hinweisen.

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1623105100


Ich bin gleich am Ende meiner Rede.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623105200

Sonst ist die Geduld der Kollegen überstrapaziert.

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Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1623105300


Ich glaube, die hören mir alle gespannt zu, oder?


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(C (D (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Beim Rest wird die Zustimmung von uns etwas weniger, Alfred! Aber sonst war alles in Ordnung!)


Gut. Trotzdem muss ich noch zwei Dinge ganz kurz
nsprechen; dann komme ich in der Tat zum Schluss,
rau Präsidentin.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623105400

Ich bitte herzlich darum.

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1623105500


Wir müssen darüber nachdenken, das Diskriminie-
ungsverbot im Grundgesetz um das Merkmal der sexu-
llen Identität zu ergänzen. Wir sollten uns auch darum
emühen, in Art. 6 die Lebenspartnerschaft der Ehe
leichzustellen.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Richtig!)


ch weiß, das findet nicht überall Zustimmung. Ich
öchte mit diesen drei Denkanstößen schließen. Ich bin

icher, dass sich der nächste Bundestag damit beschäfti-
en wird. Das müssen Sie dann allerdings ohne mich in
ngriff nehmen.


(Zurufe von der SPD: Oh! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das geht gar nicht!)


ch bin gespannt, wie sich die FDP verhalten wird.

Es ist meine letzte Rede im Deutschen Bundestag,
nd ich möchte mit ein paar Dankesworten schließen.
in Dank geht an meine Ministerin – ich sage das klar
nd deutlich –, die mich sieben Jahre erduldet hat, mit
er ich sieben Jahre hervorragend zusammengearbeitet
abe und die mir heute die eigentlich ihr eingeräumte
edezeit zur Verfügung gestellt hat. Vielen Dank, Frau
inisterin! Ich habe auch noch ein Geschenk für dich:

in Feuerzeug.

Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
einen persönlichen Mitarbeitern im Bundestag, im
ahlkreis und im Ministerium sowie den Mitarbeitern

es Hohen Hauses und der Fraktionen.

Mein besonderer Dank gilt Ihnen, liebe Kolleginnen
nd Kollegen. Wir haben viel bewegt, vor allem im
echtsausschuss. Das war eine gute Zeit; das sage ich
lar und deutlich. Wir haben unsere Debatten mit viel
achverstand und viel fachlichem Wissen geführt.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Schön, dass dein Blick auf mich ruht!)


Jürgen, dich mag ich ja besonders. – Wir haben einan-
er respektiert, auch in den Schwächen, die wir sicher-
ich haben. Ich habe im Deutschen Bundestag – das

öchte ich einmal deutlich machen – ein hohes Maß an
ersönlichem und politischem Anstand und vor allen
ingen an Zuverlässigkeit erlebt.

Ich habe mich in meinen Reden und in meinem Auf-
reten manchmal wie ein Theologieschüler an zwei Prä-
issen der Bergpredigt gehalten. Das eine war: Selig

ind die Sanftmütigen.






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Du schaust schon wieder mich an!)


Das andere war: Geben ist seliger denn Nehmen. Ich
hoffe, dass Sie mir das heute ein bisschen verzeihen.

Allen, die noch einmal antreten, wünsche ich von
Herzen alles Gute. Ich bin gerne bei Ihnen gewesen. Ich
hoffe, dass alle, die noch einmal antreten, wiederkom-
men und eine gute Rechtspolitik machen. – Frau Präsi-
dentin, Sie müssen mir noch eine Minute geben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623105600

Aber wirklich nur wenige Sätze!

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1623105700


Ich will nicht mit leeren Händen scheiden. Als ich
1994 in den Deutschen Bundestag kam, hat mir ein lie-
bes altes Ehepaar aus meinem Wahlkreis – ich nenne den
Namen, damit sie ins Protokoll kommen: Roswith und
Horst Rothauge – einen Kürschner von 1928 geschenkt.
Ich mache jetzt den berühmten Gummiring ab. Kürsch-
ners Handbuch des Deutschen Reichstages von 1928
enthält ein paar bemerkenswerte Hinweise – keine
Sorge, ich nenne nicht alles –: Es gab damals 2 Gast-
wirte, 7 Hausfrauen und 7 Geistliche, 18 Anwälte – heute
haben wir, glaube ich, das Zehnfache an Anwälten –,
63 Landwirte – das sind heute ein paar weniger –,
76 Schriftsteller


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


und 80 Berufsbeamte. Es finden sich hier so tolle Namen
wie Stresemann, Scheidemann und Thälmann. Es finden
sich auch Namen von Personen, die heute im Deutschen
Bundestag aktiv sind.


(Christoph Strässer [SPD]: Stünker!)


– Nein, Stünker leider nicht. – Einer hieß Leutheußer –
Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist heute leider nicht
hier –, einer hieß Zapf, und, Herr Dautzenberg, einer
hieß Dautzenberg. Er war aber in der KPD; das wissen
Sie, oder?


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623105800

Herr Staatssekretär, ich darf Sie wirklich auf die Re-

dezeit hinweisen.

A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1623105900


Ja, ich gebe auch einen aus. – Ich möchte dieses Buch
dem Präsidium überreichen und bitten, dass es einen gu-
ten Aufbewahrungsort findet.


(Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundesministerin Brigitte Zypries überreicht Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach einen Blumenstrauß)


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(C (D Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen erstens im Na en des Präsidiums für das Geschenk. Ich werde es erne weitergeben. Zweitens will auch ich mich Ihren Dankesworten anchließen. Das ganze Haus dankt Ihnen sehr herzlich für hr großes Engagement und Ihre Parlamentstätigkeit in ier Legislaturperioden, aber auch für Ihre Tätigkeit in er Bundesregierung, die Sie fast die Hälfte der Zeit Iher Parlamentstätigkeit zusätzlich ausgeübt haben. Wir wünschen Ihnen für die weiteren Lebensjahre ales erdenklich Gute und auch ein bisschen Freizeit, dait Sie all das nachholen können, wozu Sie bislang eine Zeit hatten. (Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Ich werde einmal sehen, Frau Präsidentin!)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1623106000

lles Gute!


(Beifall im ganzen Hause)


Dass ich jetzt etwas großzügiger bei der Redezeitbe-
essung war, bitte ich, mir nachzusehen. Das ist kein
räzedenzfall für künftige Reden.

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 66 a bis 66 c und
usatzpunkt 11 auf:

66 a) – Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und der SPD eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwick-
lung der Finanzmarktstabilisierung

– Drucksache 16/13156 –

– Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Fortentwicklung der Finanz-
marktstabilisierung

– Drucksachen 16/13297, 16/13384 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts-
ausschusses (8. Ausschuss)


– Drucksachen 16/13590, 16/13591 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Steffen Kampeter
Carsten Schneider (Erfurt)

Florian Toncar
Roland Claus
Alexander Bonde

b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Florian Toncar, Frank Schäffler, Jens
Ackermann, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbskon-
formität von Maßnahmen zur Stabilisierung
des Finanzmarktes

– Drucksache 16/12996 –






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts-
ausschusses (8. Ausschuss)


– Drucksache 16/13683 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Steffen Kampeter
Carsten Schneider (Erfurt)

Florian Toncar
Dr. Gesine Lötzsch
Alexander Bonde

c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Florian Toncar, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Otto Fricke, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Verbesserung der parlamentari-
schen Kontrolle von Maßnahmen zur Finanz-
marktstabilisierung

– Drucksache 16/12885 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts-
ausschusses (8. Ausschuss)


– Drucksache 16/13679 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Steffen Kampeter
Carsten Schneider (Erfurt)

Florian Toncar
Dr. Gesine Lötzsch
Alexander Bonde

ZP 11 Beratung des Antrags der Abgeordneten Thomas
Silberhorn, Leo Dautzenberg, Otto Bernhardt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Krüger,

(Heidelberg)

der SPD

Schadensersatzansprüche gegen die ehemali-
gen Vorstandsmitglieder der Hypo Real Estate
Holding AG

– Drucksache 16/13619 –

Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion
der FDP, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen vor.

Zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD – es geht um Zusatzpunkt 11 – liegt ein Änderungs-
antrag der Fraktion der FDP vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre dazu kei-
nen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red-
ner das Wort dem Kollegen Carsten Schneider für die
SPD-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir dis utieren nunmehr über den Entwurf eines Gesetzes zur ortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung. Das urprüngliche Gesetz hatten wir hier im Oktober beschlosen. Nach der Insolvenz bzw. dem Konkurs von Lehman rothers in den USA hatten sich die Friktionen und Stö ungen am Bankenmarkt verfestigt, und wir hatten diees erste Gesetz mit einem Garantierrahmen von 80 Milliarden Euro aufgelegt. Dieses Gesetz hat gewirkt. Wir haben den Finanzarkt stabilisiert und dafür gesorgt, dass die Spareinla en sicher sind, dass noch Kredite vergeben werden und ass keine systemrelevante Bank – so lautet eine Verabedung auf internationaler Ebene – in die Insolvenz geht. Nun befinden wir uns am letzten offiziellen Tag der etzten Sitzungswoche des Bundestages in dieser Legisaturperiode, und wir ändern dieses Gesetz noch einmal. ies ist die Folge einer langen Diskussion über das hema Bad Banks. Das Ziel lautet, die vielen Maßnahen, die wir in den vergangenen Monaten zur Stützung er Konjunktur durchgeführt haben, zu verstärken. Warum ist das notwendig? Entscheidend für die Kreitvergabemöglichkeiten der Banken ist ihre Eigenkapialausstattung. Diese hat in den letzten Monaten gelitten, um einen durch Abschreibungen und Verluste bei den trukturierten Wertpapieren – diese Papiere sind jetzt icht mehr allzu viel wert – und zum anderen durch die ich verschlechternde Konjunktur. Die schlechtere konunkturelle Lage führt zu Auftragseinbrüchen bei den nternehmen, zu schlechterer Bonität, zu schlechteren atings. Letztlich wird dies dazu führen, dass die Banen vorhandene Kredite mit mehr Eigenkapital unterleen müssen. Es ist ganz logisch, dass dann natürlich weiger Mittel für neue Kreditvergaben zur Verfügung tehen. Von daher haben wir uns zum einen dazu entschlosen, die Bankbilanzen im Bereich der strukturierten ertpapiere – manche sagen auch „Giftmüll“; ich eine, das ist eine Übertreibung – zu entlasten, und zum nderen, ganze Geschäftsbereiche, die abzuwickeln sind, n eine Bundesanstalt auszulagern. Diese Operation wird n den nächsten Monaten – das Gesetz ist befristet – urchgeführt und erfolgreich sein; davon bin ich übereugt. Der Druck auf die Bilanzen der Banken ist extrem. ch habe überlegt, ob man deshalb nicht eine verpflichende Teilnahme festschreibt. Die Änderungen am Geetzentwurf, die wir am Mittwoch in den Beratungen des aushaltsausschusses vorgenommen haben, führen zum inen dazu, dass wir den Interessen der Steuerzahler geecht werden. Zum anderen besteht für die Vorstände nd Aufsichtsräte der Banken eine gute Möglichkeit, ich von den derzeitigen Belastungen zu befreien. Warum machen wir das? Weil dies der Schlüssel für onjunkturelles Wachstum ist. Wir sind in einer sehr kriischen Phase. Die Kreditvergabe – ich bin darauf eingeangen – ist der Schlüssel schlechthin. Wenn es bei einer pirale nach unten bliebe, hieße das, dass die Konjunk Carsten Schneider turpakete, die wir zu Beginn des Jahres beschlossen haben, ihre Wirkung verfehlen würden. Dies kann nicht das Ziel sein, und deswegen haben wir uns entschlossen, diesen Weg zu gehen und dem Vorschlag des Bundesfinanzministers und der Bundesregierung zu folgen. In den nächsten Monaten wird es bei den Unternehmen wahrscheinlich einen Refinanzierungsbedarf von bis zu 600 Milliarden Euro geben. Es gibt keine ausreichende Bereitschaft der Banken, sich im Großund Konsortialkreditbereich zu engagieren. Wir sehen auch einen Rückzug internationaler Banken vom deutschen Markt. Dies müssen wir stoppen. Wir haben deswegen im Sinne von Geben und Nehmen – wer etwas bekommt, muss auch etwas geben – im Gesetzentwurf festgelegt, dass für die Vorstände, die die vorgesehenen Maßnahmen in Anspruch nehmen, eine Deckelung der Managervergütungen gilt, und dass die Banken zwingend Stresstests machen müssen, die dazu führen sollen, zu erkennen, ob sie denn tatsächlich überlebensfähig sind. Sind sie es nicht, dann müssen sie mit mehr Eigenkapital ausgestattet werden. Das ist für mich eine zwingende Voraussetzung dafür, dass dieses Modell in Deutschland – hier geht es auch um Europa; denn wir sind die wirtschaftliche Leitnation – tatsächlich funktioniert. Des Weiteren haben wir festgelegt, dass mit diesen Stresstests auch eine Aufgabenerfüllung zu verbinden ist, dass Banken, die von uns gestützt werden, ihren Aufgaben nachkommen und das Geld nicht bei anderen Banken anlegen, sondern die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen tatsächlich gewährleisten. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen sie doch gar nicht!)

Carsten Schneider (SPD):
Rede ID: ID1623106100




(A) )


(B) )


Ich bin damit, wie Sie, Herr Ströbele, bisher noch
nicht zufrieden; um das klar zu sagen. Der Bundesbank-
präsident hat dazu in den vergangenen Tagen wichtige
Hinweise gegeben, nämlich dass man, sollten die Ban-
ken die derzeit bestehenden Möglichkeiten – ich nenne
das Stichwort „billige Liquidität“ – nicht tatsächlich an
die Unternehmen weitergeben, zu anderen Mitteln grei-
fen muss. Der Bundesfinanzminister bzw. der SoFFin ist
letztlich dazu in der Lage. Denn wir bieten nur dann
Leistung, wenn auch eine Gegenleistung erfolgt. Es ist
aber auch klar, dass für den Vorstand einer Bank immer
noch das Kreditwesengesetz gilt. Selbstverständlich
muss darauf geachtet werden, dass das Unternehmen
überlebensfähig ist. Das will ich nicht in Abrede stellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der uns beschäftigt hat,
sind die Landesbanken. In den vergangenen eineinhalb
Jahren habe ich aus der Perspektive des Bundestages
wahrgenommen, dass sich insbesondere bei den Minis-
terpräsidenten zunehmend das Prinzip der drei Affen
durchgesetzt hat: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen
bzw. nicht in die Bilanzen blicken, nicht ihre Geschäfts-
modelle überprüfen und die Risiken verschweigen.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Kollege Schneider, das ist bewusst unsachlich, was Sie da vortragen!)


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(C (D Die Risiken sind nicht zu unterschätzen. Wenn es uns eute nicht gelingt, den Gesetzentwurf durch den Bunestag zu bringen, stehen meines Erachtens die wirtchaftliche Existenz und Leistungsfähigkeit nicht nur der parkassen, sondern auch einzelner Bundesländer inrage. Unser Modell sieht vor, dass sich die Landesbanen konsolidieren müssen. Wir als SPD hätten uns – das st der Pferdefuß des Ganzen – eine größere Stringenz nd Durchsetzungskraft des Bundes gegenüber den Länern bzw. den Ministerpräsidenten gewünscht. Das war it der Unionsfraktion leider nicht zu machen. Wir brauchen aber – dieser Verantwortung müssen ich die Damen und Herren in den Ländern bewusst sein – ier schleunigst eine Bereinigung und Konsolidierung. enn dass die Landesbanken, statt sich auf ihre eigentli hen Aufgaben in ihrem jeweiligen Bundesland zu konentrieren und die Sparkassen zu unterstützen, in Überee Geschäfte gemacht haben, die sie nicht richtig erstanden haben, hat zu der sehr prekären Schieflage eführt, in der wir uns derzeit befinden. Die Sparkassen haben sich – sicherlich sind auch iele Kollegen angesprochen worden – zu Recht sehr inensiv in die Debatte eingeschaltet. Sie sind Miteigenümer der Landesbanken und haften dementsprechend m Rahmen der Gewährträgerhaftung für ihr Eigentum. ie haben in den vergangenen Jahren gut von den Überchüssen profitiert und stehen in der Verantwortung für ie Landesbanken. Nichtsdestotrotz besteht die reale Gefahr, dass mit en weitergehenden Verlusten der Landesbanken eine xistenzgefährdende Situation für die Sparkassen einritt. Ohne unseren Gesetzentwurf würde die Lage der parkassen viel prekärer. Sie wären in ihrer Existenz geährdet. (Frank Schäffler [FDP]: Das sehen die Sparkassen aber anders!)


Richtig, Herr Schäffler. Das sehen die Sparkassen an-
ers. Ich glaube, sie haben das nicht richtig verstanden.
as gilt gerade für die Verbände. Ich finde diese Art von
obbyarbeit teilweise schon dreist. Ich bin für einen öf-

entlich-rechtlichen Bankensektor, und ich bin der Auf-
assung, dass wir die Sparkassen brauchen, aber sie müs-
en nicht nur in guten, sondern auch in schlechten Zeiten
u ihrer Verantwortung stehen. Es kann nicht sein, dass
ir als Bund in diese Verantwortung treten.


(Beifall bei der SPD)


Deswegen haben wir an dieser Stelle die Haftung der
parkassen auf die Gewährträgerhaftung begrenzt.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


ir haben durch eine Überforderungsklausel dafür ge-
orgt, dass keine Sparkasse in ihrer Existenz bedroht ist.
it Sicherheit wird es aber in den nächsten Jahren Be-

astungen geben. Sie resultieren jedoch aus Geschäften
er vergangenen Jahre, die sie selbst mitzuverantworten
aben.

Von daher hoffe ich, dass auch die Sparkassen dazu-
elernt haben und ihre Schlüsse daraus ziehen werden.






(A) )



(B) )


Carsten Schneider (Erfurt)

Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf nicht nur den Bundes-
tag und den Bundesrat passiert, sondern auch möglichst
schnell umgesetzt wird, weil das für die wirtschaftliche
Situation in Deutschland entscheidend ist.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623106200

Das Wort hat der Kollege Florian Toncar für die FDP-

Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Florian Toncar (FDP):
Rede ID: ID1623106300

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf soll einen
Schlussstein in einer langen Kette von Gesetzen zur
Finanzmarktstabilisierung bilden. Finanzmarktstabilisie-
rung ist – ich denke, das kann man an dieser Stelle fest-
halten – ein Ziel, das unmittelbar oder mittelbar allen
Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland hilft. Es ist ein
öffentliches Ziel, für das wir uns gemeinsam einsetzen
müssen.

Ich stimme dem Kollegen Schneider in einem Punkt
zu: Im letzten Oktober war es noch alles andere als
selbstverständlich, dass das Finanzmarktstabilisierungs-
gesetz zumindest in gewissem Maße eine Stabilisierung
ermöglichen würde. Das wusste man in der damaligen
Situation nicht. Man kann aber nun sagen: Dieses Gesetz
vom vergangenen Oktober hat sich im Wesentlichen be-
währt. Die FDP legt Wert darauf, dass sie in einem
schwierigen Moment Verantwortung übernommen hat
und nicht einfach Nein zu diesem Gesetz gesagt hat.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Es folgte aber bald die Erkenntnis, dass Finanzmarkt-
stabilisierung nicht erfolgreich sein kann, wenn man ein-
fach nur Bank für Bank und Einzelfall für Einzelfall, so
schwierig er auch sein mag, durchgeht und löst, sondern
dass es strukturelle Probleme gibt, die angegangen wer-
den müssen, wenn man nachhaltig stabilisieren möchte.
Ein strukturelles Problem ist die Unsicherheit darüber,
wie viele Risiken es in den Bankbilanzen gibt. Das führt
dazu, dass Institute Eigenkapital vorhalten müssen und
es nicht für die Vergabe neuer Kredite einsetzen können.
Damit verringert sich der Spielraum, den Unternehmen,
die irgendwann in der Krise wieder Mut fassen und in-
vestieren wollen, Geld zur Verfügung zu stellen. Von
diesem Problem sind leider oft mittelständische Unter-
nehmen betroffen, die in der Regel auf eine Finanzie-
rung durch eine Bank angewiesen sind.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


Deswegen ist eine Lösung des Problems, das in den Bi-
lanzen der Banken liegt, überfällig. Es muss gelingen,
die Risiken aus den Bilanzen herauszubekommen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


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(C (D Die Bundesregierung hat unseres Erachtens die Diension dieser Problematik lange unterschätzt. Es urde erst spät begonnen, einen solchen Gesetzentwurf u erarbeiten. – Da manche in der Unionsfraktion irriiert schauen: Ich habe übrigens öffentliche Äußerungen us der Unionsfraktion im Frühjahr vernommen, als der undesfinanzminister gerade dazu aufgefordert wurde. an kann festhalten, dass hier viel Zeit – auch durch die ehleinschätzung innerhalb der Bundesregierung – veroren gegangen ist. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine ziemliche
nttäuschung. Es hat offenbar nicht an Willen gefehlt.
ber die Ausgestaltung ist so, dass nicht zu erwarten ist,
ass die Probleme, insbesondere die Bewertungspro-
leme und die Eigenkapitalbelastung der Banken, sub-
tanziell gelöst werden. Ihr Modell wird uns nicht wei-
erhelfen.


(Beifall bei der FDP)


s ist für eine Bank nicht möglich, rechtssicher zu kal-
ulieren, ob es wirtschaftlich tragbar ist, sich an diesem
odell zu beteiligen. Den Banken fehlen entscheidende

arameter. Das fängt bei der Verzinsung der Garantien
n. Die Höhe der Verzinsung ist ein ganz entscheidender
arameter; denn anhand dieses Parameters kann man er-
echnen, ob es sich überhaupt lohnt, mitzumachen oder
icht. Auch die Regeln betreffend den Bewertungsab-
chlag, der bei Wertpapieren vorzunehmen ist, sind so
estaltet, dass man nicht sehen kann, nach welchem Ver-
ahren bzw. nach welcher Formel das geschieht. Es ist
ehr schwierig, das vorherzusehen. Ich sage voraus, dass
ie Banken, die es können, erst einmal abwarten werden,
as passiert und ob eine andere Bank voranschreitet und
as ganze Verfahren mit dem SoFFin, dem Bundesfi-
anzministerium und der EU-Kommission durchficht,
m zu schauen, wie die Konditionen letztendlich ausse-
en werden. So werden wir mindestens weitere Monate
erlieren; denn es herrscht noch keine Rechtssicherheit.


(Beifall bei der FDP)


Das Gesetz führt unnötigerweise zu Wettbewerbsver-
errungen. Es ist sicherlich richtig, dass die EU-Kom-
ission verlangt, den Bewertungsabschlag bei Insti-

uten, die sehr wenig Eigenkapital haben, die also
endenziell schwach kapitalisiert sind, zunächst nicht
orzunehmen. Das heißt konkret, diese Institute können
hre Papiere zu einem günstigeren Preis übertragen und
ekommen dafür mehr als Institute, die besser dastehen.
as ist aber eine eindeutige Benachteiligung derjenigen,
ie ihre Hausaufgaben gemacht haben und vor einigen
onaten erkannt haben: Wir kommen mit einer niedri-

en Eigenkapitalquote nicht klar und müssen uns des-
alb neues Kapital besorgen. – Diejenigen, die das
emacht haben, müssen nun einen höheren Bewertungs-
bschlag verkraften und stehen am Ende schlechter da.


(Beifall bei der FDP)







(A) )



(B) )


Florian Toncar
Das hätte man vermeiden müssen und auch vermeiden
können; denn es ist völlig unproblematisch, den Institu-
ten aufzugeben, für eine angemessene Eigenkapitalquote
in Höhe von über 7 Prozent zu sorgen, bevor sie die In-
strumente des SoFFin nutzen. Das passiert heute schon,
wenn ein Institut Garantien haben möchte. Es ist klar,
dass dann zuerst der Eigentümer gefragt ist. Das hat in
Einzelfällen auch geklappt. Ansonsten stehen die Instru-
mente des SoFFin zur Verfügung. Es kann aber nicht
sein, dass wir in der jetzigen Situation diejenigen bestra-
fen, die das getan haben, was nötig ist, nämlich die
Kernkapitalquote zu erhöhen.


(Beifall bei der FDP)


Wir, die FDP-Fraktion, befassen uns in unserem vor-
liegenden Gesetzentwurf, der heute ebenfalls zur Ab-
stimmung steht, mit Wettbewerbsverzerrungen; denn wir
finden, dass Wettbewerb nicht nur ein Thema für diejeni-
gen sein sollte, die ordnungspolitische Fantasie haben
oder ordnungspolitische Grundsätze vertreten. Wenn die
Unternehmen, die vernünftig gewirtschaftet haben, das
Gefühl haben, dass sie schlechter dastehen als die Unter-
nehmen, die Staatshilfe bekommen, dann ist das auch
schlecht für die Stabilität des Finanzsektors. Unterneh-
men werden dann möglicherweise sagen: „Wir verlassen
uns darauf, dass uns im Notfall geholfen wird“, und wer-
den sich falsch verhalten, während diejenigen, die es
besser gemacht haben, am Ende bestraft werden. Deswe-
gen ist Wettbewerbsgerechtigkeit ein ganz wichtiges
Thema.


(Beifall bei der FDP)


Es gibt natürlich auch das große Problem der Landes-
banken. Die machen viele Dinge, die gar nicht in den
Aufgabenbereich öffentlicher Banken fallen. Für die
FDP ist entscheidend, dass dieser Sektor konsolidiert
wird und dass sich das ändert. Im Ergebnis sind sicher-
lich Fusionen, Zusammenlegungen, notwendig.

Was mir aber in der Diskussion fehlt, ist, dass man
auch einmal über die Aufgaben von Landesbanken
spricht. Es reicht nun einmal nicht, nur größere Einhei-
ten zu schaffen und Landesbanken zusammenzulegen,
sondern man muss sich systematisch fragen, was eigent-
lich die Aufgabe einer öffentlichen Bank ist. Für mich ist
die Aufgabe einer Landesbank, das anzubieten, wofür
eine einzelne Sparkasse zu klein ist; das heißt, eine Lan-
desbank muss ein ergänzender Dienstleister für den
Sparkassensektor sein. Das ist eine öffentliche Aufgabe.
Alles andere ist eine nichtöffentliche Aufgabe. Diese
Aufgaben müssen getrennt werden. Dann kann man fu-
sionieren. Auch in dieser Hinsicht hat der Gesetzentwurf
leider eine Chance verpasst.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Einige Punkte werden kaum diskutiert, obwohl sie
folgenschwer sind. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird
die Dauer der Anwendung aller Instrumente und Hilfs-
maßnahmen, die der SoFFin ergreifen kann – dies be-
trifft nicht nur das Instrument der sogenannten Bad
Banks –, um ein ganzes Jahr verlängert. Das heißt, der
Staat beteiligt sich massiv ein weiteres Jahr lang mit dem

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(C (D eld der Steuerzahler an der Stabilisierung des Finanzarktes, was auch weiterhin ein Risiko für den Steuer ahler bedeutet. Ich finde, dass diese Verlängerung um in Jahr eigentlich eine gründlichere Diskussion als die rfordert hätte, die tatsächlich stattgefunden hat. Man kann als Ergebnis festhalten, dass dieser Gesetzntwurf zu einem noch stärkeren Einfluss des Staates auf en Bankensektor führt und eher mehr Risiken für den teuerzahler begründet. Ich kann auch jenseits des Theas, wie man diese Risikopapiere entschärfen kann, icht erkennen, dass es eine Strategie gibt, wie man irendwann einmal zur Normalität zurückkehren und den teuerzahler aus der Haftung entlassen kann. Wir haben mit dem heutigen Gesetzentwurf auch die ewissheit, dass der Sonderfonds Finanzmarktstabilisie ung – dieses Sondervermögen, dieser Nebenhaushalt – indestens weitere 20 Jahre bestehen wird. Im letzten ktober bestand die Erwartung, dass zunächst einmal is Ende 2009 stabilisiert wird, keine neuen Maßnahmen ehr ergriffen werden und dann abgewickelt wird. So teht es im Übrigen im Gesetz. Jetzt wissen wir, dass es indestens 20 Jahre so weitergeht. Ich finde, wenn ein rovisorium zu einer Dauereinrichtung wird und wir uns arauf einstellen können, dass das noch für etliche Leislaturperioden so bleiben wird, dann müssen wir auch arüber sprechen, wie wir die parlamentarische Konrolle dieses Instruments verbessern können. s ist ein Unterschied, ob etwas befristet wird oder zur auereinrichtung wird. Wir Liberale haben als einzige Fraktion in diesem aus einen Entwurf dazu vorgelegt und werben nachrücklich um Zustimmung; denn das sollte im Interesse ll derjenigen sein, die hier sitzen. Viele wissen noch icht, in welcher Rolle sie sich im Herbst möglichereise hier wiederfinden. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Deshalb würde ich vorsichtig sein, Herr Kollege!)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


s sollte aber auch im Bereich der Finanzmarktstabili-
ierung eine starke Kontrolle geben.


(Beifall bei der FDP)


Ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin noch etwas
u dem Antrag zur Hypo Real Estate sagen. Wir unter-
tützen das Ansinnen, Schadensersatzforderungen zu
rüfen und geltend zu machen. Wir wollen aber auch
das beantragen wir nachher –, dass selbstverständlich

ufgearbeitet wird, welche Versäumnisse es seitens des
undes beim Krisenmanagement im Fall der Hypo Real
state im Zusammenhang mit den ersten Rettungsmaß-
ahmen gab. Auch dort muss man genau hinschauen,
uch dort fordern wir Verantwortung ein. Es muss eine
ollständige Aufarbeitung geben.

Der Gesetzentwurf als solches wird sicherlich nach-
esserungsbedürftig sein und wahrscheinlich nicht den






(A) )



(B) )


Florian Toncar
gewollten Erfolg bringen. Wir werden ihn deshalb ableh-
nen.


(Beifall bei der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623106400

Für die Unionsfraktion hat der Kollege Steffen

Kampeter das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1623106500

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Wir beraten jetzt eine Fortentwicklung unserer
nationalen Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung.
Das bedeutet nicht, dass die bisherigen Maßnahmen
nicht richtig waren; wir sind vielmehr die Probleme, die
wir im vergangenen Jahr erkannt haben und die wir nach
Meinung der Experten lösen sollten, offensiv angegan-
gen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das, was wir gemacht haben, war erfolgreich.

Wir sind im Übrigen im Rahmen der Finanzmarktsta-
bilisierung verantwortungsvoll mit den Steuergeldern
umgegangen. Wir haben verhindert, dass in Deutschland
reihenweise Banken umgekippt sind. Wir haben insbe-
sondere den Bürgerinnen und Bürgern – angefangen
vom Besitzer eines Sparbuchs bis hin zu den gewerbli-
chen Unternehmern, die Kredite nötig hatten – das deut-
liche Signal gegeben, dass der Staat bereit, willens und
in der Lage ist, den Finanzmarkt in der Bundesrepublik
Deutschland zu stabilisieren. Dies ist ein gutes Signal;
das sollten wir klar bekennen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wenn sich die Lage verändert, muss sich gegebenen-
falls auch die Gesetzgebung verändern. Wir haben ein
neues Problem, das mit komplizierten Begriffen wie
„Ratingmigration“ oder „Giftmüll“ oder anderen be-
schrieben wird. Gestern haben die Bundesbank und der
SoFFin als unabhängige Experten noch einmal erklärt,
dass das, was wir in den letzten Wochen im Haushalts-
ausschuss beraten haben, richtig, notwendig und unver-
zichtbar ist, um die Stabilität im deutschen Finanzmarkt
weiterhin aufrechtzuerhalten.

Wir machen Finanzmarktstabilisierung nicht, weil wir
für Geschäftsführer oder Vorstände ein besonderes Inte-
resse hätten. Vielmehr ist die Finanzmarktstabilisierung
aktive Solidarität in der sozialen Marktwirtschaft. Die
Menschen in Deutschland sind an funktionsfähigen Ban-
ken sehr interessiert.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn es neue Fragestellungen gibt, dann sollten wir
klarmachen, anhand welcher Prinzipien wir Antworten
geben. Das erste Prinzip unserer Bankenrettung – das
verfolgen wir im Übrigen schon seit dem vergangenen
Jahr – ist Freiwilligkeit. Die USA setzen auf Zwang. Das
ist zum einen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

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(C (D euer und führt zum anderen offenkundig nicht zu dem rgebnis, das man sich wünscht. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Es wurde auch mehrmals gewechselt!)


Heute ist die 48. Bank in den Vereinigten Staaten über
ie Wupper gegangen. In Deutschland haben wir Stabili-
ät auf dem Finanzmarkt. Zwangsmaßnahmen führen
lso nicht zu einem besseren Ergebnis. Sie entsprechen
uch nicht der marktwirtschaftlichen Ordnung in der
undesrepublik Deutschland. Die Entscheidung der
anken, sich unter den staatlichen Schirm zu begeben,
ird nach wirtschaftlichen und nicht nach ideologischen
riterien getroffen. Bankenrettung ist kein Spielplatz für

deologen. Bankenrettung ist verantwortliche Politik.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Das zweite Prinzip, das wir bei der Finanzmarktstabi-
isierung verfolgen, ist das der Eigentümerverantwor-
ung. Ich mache dies deutlich: Zuerst und in vorderster
ront sind die Eigentümer von Finanzmarktakteuren ge-
ordert.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


igentümer sind die Aktionäre; das sind teilweise die
änder; das sind auch Sparkassen. Wir können es kei-
em Steuerzahler des Landes, des Bundes oder einer an-
eren Gebietskörperschaft zumuten, selbst einzusprin-
en und somit die Eigentümer zu entlasten. Unserer
rinzip ist: Erst die Eigentümer, dann die Solidarge-
einschaft. Das ist ein weiteres Basisprinzip unserer Po-

itik.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum wenden Sie es dann nicht an?)


Das dritte Prinzip ist der Schutz des Steuerzahlers.
ir wollen keine Zwangsbeglückung. Wir wollen in die-

em Bereich deutlich machen: Wir sind keine Organisa-
ion, die Geld im Land verteilt. Wir haben festgelegt:

ir stellen 470 Milliarden Euro Garantien und Kapitali-
ierungsmaßnahmen für diesen Bereich zur Verfügung.

ir haben bei unseren Maßnahmen klargemacht: Ein
olitisches Ziel ist, dass der Steuerzahler durch diese
ortentwicklung der Gesetzgebung nicht zusätzlich in
egress genommen wird. Ich finde, dass wir mit diesen
aßnahmen den ausdrücklichen Wunsch des Bundesfi-

anzministers umsetzen. Den Steuerzahler zu schützen,
st richtig.

Das vierte Prinzip, das wir verfolgen, ist das der Sub-
idiarität. Der Bund kann auch bei der Finanzmarktstabi-
isierung nicht alles leisten. „Subsidiär“ heißt zweierlei:
in differenziertes Angebot für die unterschiedlichen
roblemlagen der Bankenwelt, aber auch die Möglich-
eit, dass Länder, die dazu bereit sind, Verantwortung
bernehmen.


(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die können es doch teilweise Steffen Kampeter nicht mehr! Nehmen Sie das doch mal zur Kenntnis!)





(A) )


(B) )


Wir haben deswegen in diesem Gesetz Öffnungsklauseln
für Länderaktivitäten verankert, sodass die Länder in ei-
gener wirtschaftlicher Verantwortung nach dem Subsidia-
ritätsprinzip handeln können. Wer vor Ort handeln
möchte, kann dies tun.

Wir als Bund haben nationale Verantwortung. Wir
stehen zu unserer Verantwortung. Wenn allerdings Län-
der meinen, sie könnten es besser als der Bund, dann ist
es ein wohlverstandenes Prinzip, dass man diejenigen,
die eigenverantwortlich etwas in die Hand nehmen wol-
len, nicht abhält. Deshalb ist das vierte Prinzip Differen-
zierung und Subsidiarität. Dieses Prinzip steht der Fi-
nanzmarktstabilisierung gut an.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Fünftes Prinzip: keine Leistung ohne Gegenleistung.
Man muss den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland
sagen: Bankenrettung – oder wie das pathetisch auch an-
ders bezeichnet werden mag – ist ein Geschäft auf Ge-
genseitigkeit. Wenn uns als Staat ein Institut um Hilfe
bittet, dann sagen wir nicht: „Hoppla, was kost’ die
Welt? Wir helfen euch!“, sondern wir wollen folgende
Auskünfte:

Erstens. In welcher wirtschaftlichen Situation befin-
det sich das Institut? Welche Überlebensperspektive hat
es? Das nennen wir Stresstest. Das wird jetzt nicht mehr
vom SoFFin, sondern von der Bankenaufsicht durchge-
führt. Es dient auch dem Schutz des Steuerzahlers, keine
Leistung ohne Gegenleistung zu gewähren. Jeder, der im
Rahmen unseres Angebotes Hilfe vom Staat in Anspruch
nimmt, muss offenlegen, wie seine Situation ist.

Zweitens. Das Institut muss bestimmte Auflagen ak-
zeptieren, beispielsweise zur Struktur des Institutes. Die
Landesbankenkonsolidierung ist unverzichtbar. Die Lan-
desbanken sind das zentrale systemische Risiko in der
deutschen Finanzwirtschaft. Wir lassen uns nicht davon
abbringen, von keinem, jeden politischen Beitrag zur
Unterstützung dazu zu leisten, dass der Landesbanken-
sektor konsolidiert und stabilisiert wird. Wir werden
auch Auflagen im Bereich von Leistung und Gegenleis-
tung vorsehen – wie wir es beispielsweise bei der Vergü-
tung für die Garantie gemacht haben –, sodass diejeni-
gen, die staatliches Geld erhalten, keine übermäßigen
Vergütungssysteme haben dürfen. Das halte ich für ver-
nünftig. Das haben wir in diesem Gesetz festgelegt.
Keine Leistung ohne Gegenleistung – so lautet das ist
das fünfte Prinzip.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Ein Thema – wie konnte es anders sein? – hat die Ge-
müter mehr bewegt als andere, nämlich die Frage: Wie
halten wir es mit den Sparkassen? Ich will dazu einiges
sagen. Wenn wir heute und der Bundesrat am 10. Juli
nicht dieses Gesetz beschließen würden, dann wären die
Sparkassen in ihrer wirtschaftlichen Existenz dauerhaft
und existenziell gefährdet, weil dann das passieren
würde, was wir vermeiden wollen, nämlich dass das fi-
nanzielle Risiko aus dem Landesbankensektor die Spar-

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(C (D assen infiziert und mit in den Abgrund reißt. Dieses esetz ist zuvorderst ein Rettungsgesetz für die deut chen Sparkassen in ihrer Differenziertheit. Das muss an llererster Stelle festgehalten werden. Die Sparkassen hätten sich gewünscht, dass wir als taat alle Risiken ihrer Aktivitäten übernehmen. Das ann nicht sein. Ich habe vorhin gesagt: Eigentümerverntwortung geht vor Staatsverantwortung. Selbst wenn iese Eigentümer Sparkassen sind, werden wir sie aus hrer Eigentümerverantwortung nicht entlassen. Eigentüer sind in Deutschland, egal, wer sie sind, in die Pflicht u nehmen, auch bei diesen Sanierungsmaßnahmen. Das st ein ganz wichtiger Grundsatz. Wir können bestimmte igentümergruppen nicht in einer besonderen Art privi egieren. Kollege Kampeter, gestatten Sie eine Zwischenfrage es Kollegen Fuchtel? Aber selbstverständlich. (Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Uns bleibt auch nichts erspart! – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das ist jetzt die bestellte Zwischenfrage!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623106600
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1623106700


Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1623106800

Herr Kollege Kampeter, in Bezug auf die Sparkassen

onzentriert sich ja die Diskussion auf § 8 a Abs 4 Nr. 1
ieses Gesetzentwurfs und konkret darauf, dass durch
eränderungen bei der Rückgewährhaftung möglicher-
eise eine Ausdehnung des Haftungsumfangs stattfin-
et, die die Eigentümerfunktion sehr strapaziert. Mich
nteressiert, welche Möglichkeit Sie sehen, dass diese
roblematik durch eine entsprechende Geschäftspolitik
berwunden werden kann.


Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1623106900

Herr Kollege Fuchtel, ich bedanke mich für die Frage,

eil sie mir die Möglichkeit gibt, im Detail noch einmal
arzulegen, wie differenziert die Haftungsfolgen sind.

Die Finanzmarktstabilisierung dient der Stabilisie-
ung des Finanzmarktes. Die Behauptung, wir wollten
inzelne Institutsgruppen oder einzelne Institute knebeln
der gar in den wirtschaftlichen Exitus führen, ist ange-
ichts der Zielsetzung des Gesetzes – das muss ich ganz
hrlich sagen – ziemlich abstrus.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ie Behauptung, es würde hier irgendjemand über Ge-
ühr belastet, kann ich nicht nachvollziehen, zumal das
esetz auch auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht.

An Ihrem Beispiel der Sparkassen will ich gerne er-
äutern, was das Gesetz beinhaltet.

Erstens. Die Sparkassen und Landesbanken haben of-
ensichtlich ein existenzielles Problem. Wir machen ein






(A) )



(B) )


Steffen Kampeter
Angebot zur Lösung dieses existenziellen Problems mit
unserem sogenannten AIDA-Modell. Dafür haften
selbstverständlich die Sparkassen zuvorderst in ihrer
Eigentümerverantwortung, soweit sie Eigentümer dieser
Landesbanken sind. Beispielsweise halten die Sparkas-
sen in Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Anteile an
der Westdeutschen Landesbank. Da kann der Bund nicht
sagen: Jetzt übernehmen wir mal die Eigentümerverant-
wortung.

Zweitens. Im Gesetz ist festgeschrieben, egal ob es
sich nun um eine Sparkasse handelt oder nicht: Kein Ei-
gentümer wird über seine wirtschaftlichen Möglichkei-
ten hinaus in Anspruch genommen; wir haben eine
Überforderungsklausel im Gesetz vorgesehen. Wir hal-
ten zwar an der Eigentümerfunktion der Sparkassen fest;
allerdings gibt es keine wirtschaftliche Überforderung.

Drittens. Im Gegensatz zum ursprünglichen Formu-
lierungsvorschlag, der eine gesamtschuldnerische Haf-
tung vorsah – einer für alle –, haben wir jetzt eine quo-
tale Haftung eingeführt. Das heißt, jeder Eigentümer
einer Landesbank haftet nicht für den anderen mit, son-
dern nur entsprechend seiner quotalen Beteiligung.

Schließlich haben wir die Kappung der Haftung der
Sparkassen in Höhe der am 30. Juni 2008 existierenden
Gewährträgerhaftung vorgesehen, um deutlich zu ma-
chen, dass wir bereit sind, das Risiko der Papiere, die sie
zum 30. Juni aus ihren Landesbanken übertragen, ge-
meinsam mit den Sparkassen – meinetwegen in den
nächsten 15, 20 Jahren – zu tragen.

Allerdings wären wir nicht in der Lage gewesen, auch
noch die Gewährträgerhaftung mit einem Volumen von
etwas über 500 Milliarden Euro auf den Bund zu ziehen.
Wir handeln in solidarischer Partnerschaft mit den
Eigentümern der Sparkassen, mit den Landesbanken, mit
den Ländern. Niemand wird überfordert, aber jeder muss
seinen Beitrag leisten. Dies ist gelebte soziale Markt-
wirtschaft. Dies ist eine Garantieoption für das wirt-
schaftliche Überleben des Sparkassenwesens in
Deutschland. Wer etwas anderes behauptet, hat den Ge-
setzentwurf in seinen Details noch nicht hinreichend zur
Kenntnis genommen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623107000

Kollege Kampeter, der Kollege Fuchtel hat mir signa-

lisiert, dass er eine zweite Zwischenfrage hat. Ich würde
sie auch noch zulassen, möchte aber an alle Kolleginnen
und Kollegen – damit auch an Sie – appellieren, an die
Verabredungen zu denken, die zwischen den Parlamen-
tarischen Geschäftsführern zum heutigen Ablauf getrof-
fen worden sind.

Aber Sie müssen zunächst einmal sagen, ob Sie die
Frage noch beantworten möchten.


(Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Die Rede wird dadurch auch nicht besser!)


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(C (D Das ist ein wichtiges Thema. Ich lasse die Frage gern u. Ich stelle in dieser Woche dann keine Zwischenfrage ehr. Ich möchte noch ein Beispiel anführen. Ich gehe einal von Folgendem aus: Es besteht eine Gewährträger aftung von 5 Millionen Euro. Ich breche das auf eine einzelne Sparkasse herunter. – urch diesen Transfer von Papieren kommt es zu Verflichtungen von 20 Millionen Euro. Damit ergibt sich ine Differenz von 15 Millionen Euro. Es soll dann wohl o sein, dass dafür in verstärktem Maß seitens der einzelen Sparkasse gehaftet wird. Wie wird begründet, dass an das in diesem Gesetz so regeln will? Gegenüber dem geltenden Recht führen wir Haf ungsbeschränkungen für den Sparkassenbereich ein, err Kollege Fuchtel. ürden wir nicht handeln, würde das aller Voraussicht ach das wirtschaftliche Ende der Sparkassen bedeuten; enn sie würden mit ihrem Eigentümeranteil und wahrcheinlich auch mit ihrem vollen Gewährträgerhaftungsnteil sofort und unmittelbar zur Kasse gebeten. Das ürde viele Sparkassen in den Abgrund stürzen. Es ist richtig: Wir würden keine systemrelevante ank über die Wupper gehen lassen. Aber es kann doch iemand vom Bund erwarten, dass wir diejenigen, die aften müssen, nicht in Regress nehmen. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das würde eine Systemik auslösen!)

Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1623107100
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1623107200

(Heiterkeit)


(Joachim Poß [SPD]: Milliarden!)

Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1623107300

(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Richtig!)


Weil wir die schwierigen Papiere, die zu einem we-
entlichen Teil mit Gewährträgerhaftung belastet sind, in
ie Garantieverantwortung des Bundes übernehmen, er-
arten wir von demjenigen, der uns diese Papiere über-

ässt, dass er den Anteil an Haftung übernimmt, den er
eute in der Bilanz aufführen kann. Das überfordert nie-
anden, weil auch heute im Rahmen der Gewährträger-

aftung eine Belastung besteht. Es entsteht aber kein zu-
ätzlicher Haftungsanspruch.

Eines wollen wir allerdings nicht, Kollege Fuchtel,
ämlich Haftungstatbestände, die die Sparkassen nicht
ehr bereit sind zu übernehmen, auf den Bund ziehen.
lle Beispiele, die uns von den Sparkassen zugeleitet
erden, zielen im Kern darauf ab, dass die Sparkassen
aftungsrisiken auf den Bund übertragen wollen. Das
ann angesichts der Leistungsfähigkeit des Sparkassen-
ystems aber nicht unser Ziel sein. Deswegen bitte ich da
m Verständnis.






(A) )



(B) )


Steffen Kampeter
Es kommt nicht zu einer vollständigen Umsetzung
der Wünsche der Sparkassen, aber es ist eine vertretbare
Lösung, die die wirtschaftliche Existenz des Sparkassen-
wesens, den Schutz des Steuerzahlers und den Interes-
senausgleich zwischen Bund, Ländern sowie Sparkas-
sen- und Landesbankeigentümern ermöglicht. Ich finde
das vertretbar.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung auch in die-
sem Bereich.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623107400

Kollege Kampeter, zwar stellt der Kollege Fuchtel in

dieser Woche keine Zwischenfrage mehr, aber der Kol-
lege Schäffler möchte Ihnen noch eine Zwischenfrage
stellen. Lassen Sie die zu?


Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1623107500

Ja.


Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1623107600

Herr Kollege Kampeter, Sie haben es sehr stark auf

den Bereich der Gewährträgerhaftung reduziert. Die
Sparkassen haben aber nur noch einen gewissen Anteil
ihrer Assets unter Gewährträgerhaftung. Für einen gro-
ßen Anteil dieser Papiere, die sie in ihren Bilanzen ha-
ben, gilt die Gewährträgerhaftung nicht mehr. Es war nur
ein gewisser Bereich, für den historisch die Gewährträ-
gerhaftung galt.

Die Sparkassen wollen auch Bereiche auslagern, für
die wohl keine Gewährträgerhaftung besteht. Wie ist da
die Rechtslage? Haften die Sparkassen abschließend da-
für? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Vor-
wurf der Sparkassenorganisation ja, dass ihr Haftungs-
regime, die Gewährträgerhaftung, die sie historisch
hatten, dadurch erweitert wird. Sind Sie auch meiner
Auffassung, dass das der Fall ist?


Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1623107700

Herr Kollege Schäffler, ich bedanke mich für die

Frage und halte fest, dass die Gewährträgerhaftung sich
reduziert; daran werden wir mit diesem Gesetz über-
haupt nichts ändern. Das gilt für diejenigen, die freiwil-
lig Risiken in eine AIDA ausgliedern, für die alle Steuer-
zahler haften, wenn da etwas schiefgeht. Das wünschen
wir uns nicht, das ist nicht das Ziel, und deshalb muss
das gemanagt werden. Aber auch bei den vielen Garan-
tieübernahmen ist heute nur ein prozentual sehr geringer
Anteil kassenwirksam geworden.

Ich finde, wenn nun im Vergleich zu dem jetzigen
Rechtszustand eine Haftungsbegrenzung eingeführt
wird, ist das eine erhebliche, allerdings noch vertretbare
wirtschaftliche Privilegierung des Sparkassenbereichs.
Ich kann keinem der kursierenden Rechenbeispiele fol-
gen, wonach eine zusätzliche Haftung der Sparkassen
entsteht.

Die Fiktion ist, dass die Sparkassen morgen in wirt-
schaftlichen Regress genommen werden können, wenn
wir nicht handeln. Das verhindern wir, und dafür wollen

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(C (D ir die wirtschaftliche Risikomitverantwortung des parkassenund Landesbankenwesens. Das ist ein geechter und vernünftiger Interessenausgleich, der im Übigen auch widerspiegelt, dass es in den 16 Bundeslänern besondere Privilegierungen des Sparkassenwesens ibt, die in Teilen auf einen Schutz vor Wettbewerb hiauslaufen. Man kann nicht auf der einen Seite Sparkasengesetze und eine Privilegierung der Sparkassen forern, auf der anderen Seite aber in allen Fragen wie der rivate Sektor behandelt werden wollen. Das empfinde ch als nicht sachgerecht. Sie sehen: Bankenrettung ist kompliziert, aber trotzem richtig. Sie ist im Interesse der Bürgerinnen und ürger dieses Landes notwendig. Wir waren und sind in er sozialen Marktwirtschaft – auch in einer schwierigen oalition – handlungsfähig. Am letzten Sitzungstag der egulären Sitzungszeit dieses Parlaments bringen wir ine sehr umfassende Fortentwicklung auf den Weg. Das zeigt, dass wir uns der Probleme der Bürgerinnen nd Bürger – seien sie Bankmanager, Mittelständler, Soialhilfeempfänger, die auf Bankdienstleistungen angeiesen sind, oder Menschen, die einfach einen Konsuentenkredit aufnehmen wollen – annehmen. Das zeigt, ass diese Koalition und diese Regierung bereit sind, uch in schwierigen Situationen Verantwortung zu überehmen. Ich würde mich freuen, wenn auch die Opposiion dazu bereit wäre – zumindest bei diesem Gesetz. Das Wort hat der Kollege Roland Claus für die Frak ion Die Linke. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und erren! Trotz der wortreichen Beschwörungen meines orredners muss klar festgestellt werden, dass dieses esetz nicht nur von schlechten Banken, von Bad anks, handelt, sondern auch ein schlechtes Gesetz ist. Ebenso wie meine Fraktion das erste Finanzmarktstailisierungsgesetz zur Einrichtung des Sonderfonds und as zweite zur Schaffung der Möglichkeit von Verstaatichungen abgelehnt hat, wird sie nun auch dieses dritte, as die staatliche Hilfe bei der Entsorgung von Bankenchrott regeln will, klar ablehnen. Ich will dafür einige Gründe nennen, die durchaus mit em Begriff „Verantwortung“ in Verbindung stehen. Der auptgrund ist, dass alle Risiken, die mit dem Gesetz erteilt werden, bei den Steuerzahlerinnen und Steuerahlern von heute und morgen abgeladen werden. Die oalition rühmt sich für ihren Begriff der Eigentümeraftung. Aber was stellen wir denn dieser Tage fest? orstände und Aufsichtsräte treten scharenweise ab; keier will es mehr gewesen sein. Banken werden umstrukuriert und umbenannt. Roland Claus Ein Vorgang, der mich diese Woche sehr verblüfft hat, war, dass sich die Hypo Real Estate in Deutsche Pfandbriefbank AG umbenannt hat. Man muss sich im Hinblick darauf einmal vorstellen, was in diesem Land innerhalb von wenigen Jahren vorgegangen ist. Können Sie sich vorstellen, dass sich vor drei Jahren eine Bank, die den Namen Hypo Real Estate trägt, in Deutsche Pfandbriefbank umbenannt hätte? Es muss doch etwas in Bewegung gekommen sein. (Beifall bei der LINKEN – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Wie war Ihre eigene Umbenennung denn?)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623107800

(Beifall bei der LINKEN)

Roland Claus (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623107900

(Beifall bei der LINKEN)





(A) )


(B) )


Zuweilen wird der Regierung vorgeworfen, ihr Han-
deln sei sozialistisch. Dann wird aus dem zweiten Gesetz
der wunderschöne Satz zitiert: Enteignungsbehörde ist
das Bundesfinanzministerium. – Wir müssen dem entge-
genhalten, dass nicht etwa werthaltige Substanz verstaat-
licht wird, sondern in erster Linie Schulden. Wir sind
dagegen, dass Gewinne privatisiert und Verluste soziali-
siert werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Das ist nicht Sozialismus, sondern Kasinokapitalismus.

Nötig wäre an dieser Stelle eine radikale Umkehr, ein
Ausstieg aus dem Kasinokapitalismus. Was Sie aber po-
litisch betreiben, ist die Vorbereitung des nächsten Kasi-
nos. Die Politik ist doch mitverantwortlich für das, was
hier geschehen ist. Sie haben der Krise doch 2004 mit
der Zulassung von Hedgefonds und Verbriefungen den
Weg bereitet. Dann kommen Sie immer mit dem Zauber-
wort „alternativlos“. Wir sagen Ihnen, Politik ist immer
Menschenwerk, und was Menschenwerk ist, geht immer
auch anders. Genau das ist unsere Forderung. Insofern
war es jedoch nahezu folgerichtig, dass eine Finanzblase
entstand. Ein System, in dem Renditeversprechungen
von 20 Prozent und mehr gemacht werden, während es
nur ein Wirtschaftswachstum von 2 bis 3 Prozent gibt,
kann nur funktionieren, wenn in Kauf genommen wird,
dass rund herum alles zusammenbricht.

Vor kurzem hat mir ein erfahrener Unternehmer die
ganze Situation einmal in kurzen Worten geschildert. Er
hat gesagt: Wissen Sie, früher war es so, dass sich ein
gutes Unternehmen nach einer guten Bank umgeschaut
hat, um seine Finanzgeschäfte dort zu tätigen. Heute sind
Hedgefonds auf der Suche nach Unternehmen, um diese
auszunehmen. – Man muss doch jetzt endlich darange-
hen, diese Entwicklung umzukehren, statt nur an ihr her-
umzudoktern.


(Beifall bei der LINKEN)


Unterdessen ist mir in dieser Woche bekannt gewor-
den, dass die Vertreter der Bundesregierung vor kurzem
ein neues Bonussystem für Banker gebilligt haben. Mit-
hilfe dieses neuen Bonussystems soll alles transparenter
werden. Wir sagen Ihnen dazu: Solange man Boni an
überhöhte Renditeerwartungen knüpft – das ist auch bei
diesem sogenannten neuen Bonussystem der Fall –, wird
sich die Lage nicht wirklich bessern. Deshalb ist auch
dies der falsche Weg. Man kann hier keinesfalls von et-
was Neuem sprechen.

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(C (D Sie wollen in den Bad Banks die wertlosen Verbrieungen parken. Aber wer hier kann die Frage beantworen, was werthaltig ist und was nicht. Es ist etwa so, als enn man Wasser und Wein in einem Glas zusammen chüttet und sich danach die Aufgabe stellt, das Wasser ieder herauszunehmen. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Nein, dann haben Sie Schorle!)


(Beifall bei der LINKEN)


er soll das alles bewerten? Wahrscheinlich werden es
ieder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, die
och vor kurzem maroden Banken ihr Prüfsiegel verlie-
en haben und denen bestätigt haben, dass alles paletti
ei. Wie wollen wir denn garantieren, dass da, wo künf-
ig „Good Bank“ draufsteht, auch wirklich eine „Good
ank“ drin ist?

Die Regelung, alles in einer Frist von 20 Jahren zu-
ückzuzahlen, kann, wenn überhaupt – wir nehmen es
ber einmal gutwillig an –, nur dann funktionieren, wenn
etzt 20 gute Jahre folgen. Dass das so sein wird, sehe
ch aber nicht.


(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der SPD: Doch!)


Auch ein Wort zu den Sparkassen. Wir sind in der Tat
er Meinung, dass die Sparkassen über Gebühr in Haf-
ung genommen werden.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Stimmt doch nicht!)


as Sie hier einführen wollen, ist sozusagen eine erwei-
erte doppelte Gewährträgerhaftung; denn die Sparkas-
en haften bereits für die Landesbanken. Das ist doch
icht unbekannt. Insofern sehen wir in der Tat eine Un-
leichbehandlung von Sparkassen und Geschäftsbanken.
an muss es in aller Deutlichkeit sagen: Sie spielen mit

er Stabilität der Sparkassen und damit mit der jener Fi-
anzinstitute, die als einzige in den Finanzmarkt eine ge-
isse Sicherheit bringen. Natürlich haben auch die Spar-
assen Fehler gemacht; aber ihnen jetzt solche Lasten
ufzubürden, geht nicht in Ordnung.

Nun hat der Sparkassen- und Giroverband uns, den
itgliedern des Haushalts- und des Finanzausschusses,

ieser Tage einen Lösungsvorschlag zukommen lassen,
ie man dieses Problem beheben kann. Ich rufe Sie auf
der Vorschlag liegt vor –: Übernehmen Sie als Koali-
ionsfraktionen diesen Vorschlag zu § 8! Dann könnten
ir dieses Problem noch heilen.


(Beifall bei der LINKEN)


Meine Fraktion bringt außerdem in Form eines Ent-
chließungsantrags den Vorschlag ein, eine staatliche
atingagentur zu schaffen, um zu verhindern, dass pri-
ate Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Ratingagen-
uren noch einmal ein solches Unheil, zu dem sie jetzt in
estalt der Finanzmarktkrise maßgeblich beigetragen
aben, anrichten. Mit diesem Vorschlag stehen wir nicht
llein. Er ist unlängst auch vom Bundespräsidenten
orst Köhler unterbreitet worden. Deshalb wollen wir

hnen hier die Möglichkeit geben, einen solchen Vor-






(A) )



(B) )


Roland Claus
schlag, der auf so viel Sympathie in der Gesellschaft
trifft, umzusetzen.


(Beifall bei der LINKEN)


Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein
schlechtes Gesetz, ebenso wie seine Vorgänger. Sie set-
zen die unsoziale Regierungspolitik fort: Banken werden
beschirmt, die Bürgerinnen und Bürger werden im Re-
gen stehen gelassen. Dazu sagen wir: So nicht! Das Ge-
setz lehnen wir ab.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623108000

Das Wort hat der Kollege Dr. Gerhard Schick für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie mich erst einmal eine Anmerkung zum Ver-
fahren machen: Wir haben im letzten Herbst in großer
Eile ein Gesetz zur Bankenrettung verabschiedet. Auch
wir waren damals der Ansicht, dass man schnell agieren
musste.

Bei dem Thema, wie wir mit toxischen Wertpapieren
umgehen, muss man allerdings hinterfragen, warum die-
ses am letzten Tag der letzten regulären Sitzungswoche
behandelt werden soll. Schließlich war das Thema im
letzten Oktober auf dem Tisch. Das Thema ist schon im
Januar und Februar diskutiert worden, und nun war es
noch nicht einmal auf den letzten Metern möglich, dass
wir in der regulären Sitzung des Finanzausschusses Ihre
Änderungsvorschläge bekamen. Vielmehr mussten wir
das Thema in einer kurzfristig einberufenen zusätzlichen
Sitzung durchpeitschen.

Das sage ich vor dem Hintergrund, dass es sich um
ein Gesetz handelt – das muss man sich einmal klarma-
chen –, das – das wissen wir – über 20 Jahre Wirkung
entfalten wird. Das sind fünf Legislaturperioden; da sind
die meisten von uns gar nicht mehr dabei.

Dieses Gesetz in dieser Form durchzupeitschen, zeugt
nicht von Handlungsfähigkeit, Herr Kampeter. Diese
Vorgehensweise zeugt vielmehr von mangelnder Hand-
lungsfähigkeit. In dem Verhandlungsmarathon zwischen
den verschiedenen Akteuren auf Bundes- und Landes-
ebene, von SPD und Union hin und her ist es einfach
nicht gelungen, dieses Thema, das seit Monaten auf dem
Tisch ist, in einem geordneten Verfahren sauber zu be-
handeln. – Auch dieser Aspekt muss hier einmal be-
leuchtet werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Steffen Kampeter [CDU/ CSU]: Seit Mitte Mai liegt der Gesetzentwurf vor!)


Wenn man in dieser Weise nun zum dritten Mal ein
Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung macht – es gibt ja
schon das Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungs-
gesetz und Ähnliches –, dann gehen einem langsam die

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(C (D ezeichnungen aus. Ich bin mir allerdings nach dem, as Sie heute vorlegen, sicher, dass die nächste Bundes egierung gar nicht darum herumkommen wird, ein weieres Gesetz zu machen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Neue Fragen, neue Antworten!)


Nach einigen Monaten muss man sich fragen, ob es
icht an der Zeit ist, einen Blick auf die Strategie zu wer-
en. Was machen Sie? Sie verharren in einer falschen
trategie und schnüren ein weiteres Milliardenpaket in
orm des Bad-Bank-Auslagerungsmodells – ich müsste
igentlich im Plural sprechen, weil Sie sich nicht auf
ine einheitliche Lösung verständigen konnten –, um
ier noch einmal etwas draufzulegen.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Differenziertes Vorgehen, Herr Kollege!)


Jetzt wäre es an der Zeit, einen Strategiewechsel vor-
unehmen, und das ist die Position von Bündnis 90/Die
rünen.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Aha!)


enn ohne einen Strategiewechsel kann es unserer Mei-
ung nach nicht einfach ein Bad-Bank-Gesetz geben.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Dann machen wir alle vier Wochen einen Strategiewechsel!)


as wäre Teil dieses Strategiewechsels? Der erste Punkt
st die Freiwilligkeit.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Die haben wir doch, die Freiwilligkeit!)


as ist angesprochen und auch von der SPD thematisiert
orden. Wie weit es geführt hat, haben wir gesehen.
nd dann zu sagen, in den USA würden die Regional-
anken aufgrund des Zwangs pleitegehen, Herr
ampeter, war unterirdisch. Es ist doch vielmehr so,
ass gerade diese Banken nicht in die Rettungsmaßnah-
en mit einbezogen werden, weil man dort zwischen

en systemrelevanten und kleineren Banken differen-
iert. Insofern ist dies überhaupt kein Beispiel dafür,
ass Freiwilligkeit notwendig wäre. Im Gegenteil: Wir
tellen fest, dass es überhaupt nicht sinnvoll ist, darauf
u warten, dass die Institute sagen, wann sie etwas haben
öchten. Wir selber sollten über den Tag hinaus

chauen, was die Institute brauchen. Wir müssten realis-
ische Szenarien entwerfen, die in der nächsten Zeit auf
ns zukommen könnten, und dann müssten wir schauen,
as die Banken aushalten würden. Daraus resultierend
üssten wir mit einer Strategie der Rekapitalisierung die
anken so aufstellen, dass bei einer weiteren Ver-

chlechterung der wirtschaftlichen Lage kein neues Ge-
etz notwendig wäre.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Genau das ist der Fehler: Sie agieren so, als wäre alles
chon passiert.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Habe ich nie behauptet, Herr Kollege!)







(A) )



(B) )


Dr. Gerhard Schick
Sie reagieren immer aus der Sicht des Ist-Zustands, ob-
wohl wir wissen, dass es noch eine weitere Verschärfung
geben wird.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Deswegen machen wir dieses Gesetz!)


Dies sind die kurzfristigen Aktionen, mit denen die
Große Koalition reagiert. Es ist eben keine längerfristige
Perspektive, und damit stabilisieren Sie gerade nicht,
sondern Sie schaffen immer neue Unsicherheiten,


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Wissen Sie denn schon, was kommt?)


weil immer nachkorrigiert werden muss.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Er weiß schon, was kommt!)


Das ist der Fehler, und daher müsste jetzt ein Strategie-
wechsel her.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zu den Sparkassen. Diese haben ja zwei Rollen. Zum
einen sind es Institute, die in die Lage versetzt werden
sollen, Kredite auszugeben. Zum anderen wissen wir,
dass sie Teil derer sind, die wir jetzt stabilisieren müs-
sen. Denn es wird in nächster Zeit nicht allen Sparkassen
gut gehen.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Aber nicht durch das Gesetz!)


Sie, Herr Kampeter, haben hier nur die Eigentümer-
rolle angesprochen. Man muss aber beide Punkte gegen-
einander abwägen, und aus dieser Abwägung heraus
hätte man zu einer anderen Lösung kommen müssen, die
die Sparkassen in die Lage versetzen würde, in Zukunft
das zu tun, was wir von ihnen erwarten, nämlich in der
Region über eine gute Kreditvergabe Arbeitsplätze zu si-
chern. Das haben Sie nicht so abgewogen, wie es not-
wendig gewesen wäre.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich will noch ein Wort zu dem Entschließungsantrag
sagen, in dem Sie fordern, dass untersucht wird, ob ge-
gen die Hypo Real Estate Schadenersatzansprüche beste-
hen.


(Roland Claus [DIE LINKE]: Populismus pur!)


Was Sie da machen, finde ich drollig. Wir haben vorge-
schlagen, dass die Kandidaten – damals waren es noch
Kandidaten – für den Aufsichtsrat der Commerzbank im
Finanzausschuss gehört werden. Wir waren nämlich der
Meinung: Wenn der Bund Eigentumsanteile hat, dann
muss er auch wenigstens seine Vorstellungen äußern
können. Sie haben aber argumentiert, dass das nicht gehe
und dass man keine entsprechende Anhörung durchfüh-
ren könne, weil man keinen Einfluss auf Aufsichtsräte
ausüben könne. Jetzt plötzlich fordern Sie die Aufsichts-
räte, die im Namen des Bundes dort tätig sind, in einem
Antrag auf, entsprechend zu handeln. Wie passt das ei-
gentlich zusammen?

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(C (D Es ist richtig, dass geprüft wird, ob Schadenersatzanprüche bestehen. Aber Sie müssen endlich einmal die trategie verlassen, dass der Bund zwar Geld herüberchiebt, aber keinen Einfluss ausüben will. Auch das ist eil eines Strategiewechsels, der jetzt notwendig ist. Sie ersuchen es mit Ihrem Antrag auf die populistische rt. Sie müssten sich aber grundsätzlich einmal die rage stellen, was aus der Tatsache folgt, dass der Bund igentumsanteile besitzt. Auch an dieser Stelle ist ein trategiewechsel dringend notwendig. Wir, Bündnis 90/Die Grünen, setzen nicht auf das ad-Bank-Konzept, sondern auf ein Good-Bank-Konept. Es lagen dazu gute Vorschläge, unter anderem der undesbank, vor. Es ist schade, dass diese Vorschläge in hrer Diskussion keine Rolle gespielt haben. Das Entcheidende ist jetzt nicht, auf die Altlasten zu schauen, ondern, die Banken so aufzustellen, dass sie in Zukunft as leisten können, was wir von ihnen erwarten, nämlich ie notwendige Kreditversorgung des Mittelstandes, und war nicht nur kurzfristig, sondern für die nächsten onate und Jahre, die leider noch schwierig werden. Meine Prognose ist, dass es genauso kommt, wie wir chon im Frühjahr vorausgesehen haben, nämlich dass s ein weiteres Rettungsgesetz gibt. Eine Regel gilt weierhin – ich habe sie schon im Frühjahr genannt –: Im er dann, wenn der Bundesfinanzminister mit großer berzeugung einen Standpunkt vertritt, tritt genau das egenteil ein. Im Frühjahr haben Sie, Herr Bundesfianzminister, gesagt, es werde keine Bad Bank geben. etzt haben wir sie. Sie haben weiterhin gesagt, das ad-Bank-Gesetz werde der große Hebel für die Konso idierung der Landesbanken. Wieder trifft die Regel zu, ass das Gegenteil von dem eintritt, was der Bundesinanzminister mit großer Überzeugung vertritt. Ich laube, hier brauchen wir einmal eine Korrektur. Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen, Peer teinbrück. Frau Präsidentin! Ich müsste eine Redezeit von 0 Minuten haben, um auf die vielen Irrtümer, Verdreungen und Überzeichnungen von Herrn Schick einzuehen. a ich aber lediglich 9 Minuten habe, will ich nur sagen: er Bundesfinanzminister hat nie in irgendeiner Form en Standpunkt vertreten, dass er ein großes Bad-Bankodell zentralisierter Art in Deutschland für richtig hält. ie wissen, dass ich das nie getan habe. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich auch nicht behauptet, Herr Minister!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623108100

(Beifall bei der SPD)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1623108200

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


ch habe immer davon gesprochen, dass es institutsspe-
ifische Lösungen geben muss. Eine solche Lösung le-






(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
gen wir heute vor. Ich will mich an diesem Punkt aber
nicht lange aufhalten, sondern versuchen, etwas grund-
sätzlicher zu werden.

Wir haben damals im Finanzmarktstabilisierungsge-
setz, wie Sie sich erinnern können, drei Maßnahmen vor-
gesehen: Garantien, Kapitalinjektionen und auch die
Möglichkeit, sogenannte Problemaktiva – ich sage es
einmal umgangssprachlich – aufzukaufen. Von zwei die-
ser Instrumente ist Gebrauch gemacht worden. Wir ha-
ben dann festgestellt, dass das dritte Instrument immer
mehr an Bedeutung gewinnt, weil sich die Zeiten ändern.


(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie nur immer kurzfristig agieren!)


Man muss gegebenenfalls nachjustieren. Die Welt um
uns herum verändert sich, insbesondere unter dem Druck
der Finanzmarktkrise, in einer rasanten Geschwindig-
keit. Die Politik kann da nicht stehen bleiben, sondern
sie wird sich auf neue und sich verändernde Verhältnisse
einzustellen haben.

Über diesen dritten Instrumentenkasten reden wir
jetzt. Wir haben uns auch nicht fahrlässig viel Zeit gelas-
sen, wie Herr Toncar und andere behaupten. Wir haben
aber festgestellt, dass es die komplizierteste Materie ist,
die es gibt. Wenn Sie nämlich zu einer Bereinigung der
Bilanzen beitragen und die Banken entlasten wollen, in-
dem Sie die belastenden Papieren aus den Bilanzen so-
zusagen wegfegen, dann müssen Sie die Frage beant-
worten: Wer ist der Dumme, der die damit verbundenen
Risiken übernehmen soll?


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


Daran haben andere Länder lange gearbeitet. Je effek-
tiver die Bilanzbereinigung ist, desto drängender steht
die Frage im Raum, wer die Haftung und die Risiken für
das übernimmt, was aus den Bilanzen weggefegt worden
ist. Darauf keine Antwort gefunden zu haben, daran sind
andere Länder weitestgehend gescheitert.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Da gab es auch entsprechende Modelle hier!)


Sie vergessen zum Beispiel, dass die Amerikaner ihr
Modell drei- bis viermal unter dem Druck der Verände-
rungen bzw. aufgrund der Notwendigkeit, nachzujustie-
ren, modifiziert haben. Übrigens sind die Risiken weit-
gehend bei den Steuerzahlern verblieben. Deshalb sind
Ihre Annahme und die von Herrn Claus absolut falsch.
Herr Claus sagt, alle Risiken seien beim Steuerzahler ge-
blieben, um alle Menschen, die um uns herum sind und
uns zuhören, zu erschrecken. Pustekuchen! Das stimmt
gar nicht! Sie sagen, dass ein neues Milliardenpaket auf
den Bundeshaushalt und damit auf den Steuerzahler ab-
gewälzt wird. Warum ist Ihnen denn dann kein Gesetz-
entwurf mit weiteren Forderungen vorgelegt worden?
Weil es eben keine neuen Belastungen in Milliardenhöhe
sind, die über den 500-Milliarden-Euro-Schirm, den wir
haben, hinausgehen. Das, was Sie da sagen, ist falsch.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


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(C (D Sie bringen eine Dramatik in die Debatte hinein, wolen ein paar Blinklichter setzen und Parolen ausgeben, ach dem Motto: Da muss jetzt nachgelegt werden. Das st nicht der Kern dieses Gesetzes. Als derjenige, der Ihen mit Unterstützung des Kabinetts einen Formulieungsvorschlag unterbreitet hat, verlange ich Ihnen vor er Sommerpause keine weiteren Milliarden ab – weder it Blick auf Kapitalinjektionen noch mit Blick auf arantien noch über das 500-Milliarden-Euro-Gesetz hiaus –, um der Problemaktiva in den Bilanzen Herr zu erden. Insofern frage ich mich, ob Sie diese Stichworte ider besseres Wissen geben oder ob Sie das nicht beriffen haben. Beides ist für die Politik gleich gefährlich nd beunruhigt die breite Öffentlichkeit. Warum haben wir Probleme in den Bilanzen? Wir haen das Problem, dass eine ganze Reihe von Banken nabhängig von ihrer Rechtsform Wertpapierund Kreitportfolios hat, die einer immer weiter gehenden Abertung unterworfen sind. Man muss versuchen, das enjenigen Menschen zu erklären, die mit diesen fachlihen Zusammenhängen nicht täglich zu tun haben. Waum ist das so gefährlich? Diese Portfolios unterliegen em, was wir in der Schule erlebt haben, als die Bewerung unserer Leistungen von Drei auf Drei minus und ann auf Vier herunterging – eine Art Ratingmigration –; as heißt, man wurde immer weiter abgestuft. Mit jeder bstufung verfressen, verfrühstücken die Banken immer ehr Eigenkapital. Das ist aus zwei Gründen hochge ährlich: Möglicherweise haben diese Banken eines Tages so enig Eigenkapital, dass sie kurz vor der Insolvenz steen. Dann muss die Bankenaufsicht eingreifen, dann uss sie tätig werden. Das bedeutet, dass eine solche ank plötzlich pleite ist und buchstäblich verschwindet. ann haben wir ein Problem. Ein noch viel größeres Problem ist aber, dass dieses igenkapital, das dadurch verfressen bzw. verfrühstückt ird, dass Aktiva dieser Banken immer weiter abgewer et werden, nicht mehr denjenigen zur Verfügung steht, ie es in Deutschland aus konjunkturellen Gründen drinend brauchen: die Marktneulinge, der Mittelstand und ie großen Unternehmen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: So ist es!)


Sie lesen doch gelegentlich, dass große Unternehmen
inen Refinanzierungsbedarf von 2, 3, 4 oder 5 Mil-
iarden Euro haben. Dieses Geld bekommen sie aber
icht mehr. Das bekommen sie auch deswegen nicht
ehr, weil sich andere europäische Banken in dieser
rise an der Konsortialfinanzierung in Deutschland
icht mehr beteiligen. Das ist der Grund, warum wir
azu beitragen müssen, dass die Bilanzen der Sparkas-
en, der Landesbanken, der privaten Geschäftsbanken
nd, wenn es sein muss, der Genossenschaftsbanken ent-
astet werden. Das ist der Grund.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Steffen Kampeter [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)







(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
Herr Schick, ich will gar nicht ausschließen, dass die
Lage in einem halben Jahr so ist, dass wir noch einmal
darüber beraten müssen. Was ich aber ausschließen
möchte, ist, dass wir alle in die Sommerpause gehen,
ohne einen Instrumentenkasten für den Fall zu haben,
dass etwas passiert. Das ist der Grund für unser Handeln.
Das müssen Sie doch allen Beteiligten sagen. Es ist kein
großes Geheimnis, dass vor vier Wochen eine Landes-
bank in einer Situation war, in der die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin, fast aufsichts-
rechtlich hätte tätig werden müssen. Ich möchte aus-
schließen, dass die Exekutive es in der Sommerpause
mit einem ähnlichen Fall zu tun hat, ohne dass ein In-
strumentenkasten zur Bewältigung einer solchen Krise
zur Verfügung steht. Deshalb bitte ich dringend darum,
dass der Gesetzgeber in Ergänzung zu den bisherigen
Beratungen diesen Handwerkskasten bereitstellt. Sonst
haben wir ein großes Problem.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Mit Überraschungselementen – von hinten durch die
Brust ins Auge – hat das überhaupt nichts zu tun.

Was würde passieren, wenn wir im August einen sol-
chen Fall hätten? Das frage ich auch mit einem kriti-
schen Blick auf die Sparkassen. Der jetzige Zustand der
Sparkassen ist hoch risikobehaftet.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Jawohl!)


Wenn eine Landesbank aufsichtsrechtlich jetzt ins Mora-
torium, in die Insolvenz gebracht würde, was würde das
für die beteiligten Sparkassen bedeuten? Das würde be-
deuten, dass sie ihre jeweiligen quotalen Anteile sofort
abzuschreiben hätte. Ich will das nicht herbeirufen; aber
ich habe einen Fall im norddeutschen Raum vor meinem
geistigen Auge und sehe, was dort mit Blick auf die be-
teiligten Sparkassen allein in einem Bundesland alles
passieren könnte. Diese Sparkassen sind schon jetzt in
einer weiß Gott nicht komfortablen Position. Es ist un-
verantwortlich, es dabei zu belassen.

Demgegenüber ist all das richtig, was der Kollege
Kampeter beschrieben hat, und zwar auch hinsichtlich
der Entlastung der Sparkassen. Zu dieser Einsicht kamen
wir nicht zuletzt durch die Beratungen innerhalb der Ko-
alition.

Ich gebe zu: In meinem Formulierungsvorschlag wa-
ren die Haftungsbedingungen für die Sparkassen noch
weitreichender. Jetzt werden sie begrenzt; sie unterlie-
gen einer Kappung, und zwar nach der Gewährträgerhaf-
tung, die sie am 30. Juni 2008 gehabt haben. Niemand
von den Sparkassen wird darüber hinaus an weiter ge-
henden Verlusten quotal beteiligt. Dies ist bei den Län-
dern anders: Die Länder werden quotal auch über ihre
jetzige Gewährträgerhaftung hinaus herangezogen,
wenn etwas passiert – was hoffentlich nicht der Fall sein
wird.

Im Übrigen sagen einige, das sei ihnen zu wenig. Dies
steht auch in einigen der jüngsten Briefe, die wir bekom-
men. Ich weiß, dass Sie als Abgeordnete unter massivem
Druck sind durch die verschiedenen Bekannten und

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(C (D reunde, die in den jeweiligen Aufsichtsräten oder Veraltungsräten sind. Sie müssen nur wissen: Wenn diese ewährträgerhaftung noch weiter relativiert werden ollte, müssen Sie die Frage beantworten, wer denn dann intreten soll. Wissen Sie, wer für die Bereitstellung von eiterem Kapital oder die weitere Übernahme von ent prechenden Risiken ausgeguckt ist? Sie, der Deutsche undestag. Das ist doch völlig klar. Das ist wie eine ettdecke, die hinund hergezogen wird. Wenn andere erne wollen, dass Ihre Füße, Ihre Knie und Ihre Oberchenkel durch die Bettdecke gut geschützt werden und agen, sie müsse heruntergezogen werden, dann wird uner Kopf kalt; dann müssen wir zahlen. Die Bettdecke ann nur in die eine oder in die andere Richtung gezogen erden. Ich glaube, dass diese Lösung, auch bei Ergän ung einer sogenannten Überforderungsklausel für die parkassen, absolut verantwortlich ist. Ich will in der verbleibenden Redezeit noch einige inge kursorisch andeuten. Ja, wir haben, dem Beratungsund Abstimmungsproess der Koalition folgend, etwas getan, was ich nicht orgesehen hatte: Wir haben auch die Möglichkeit von andesanstalten begründet. Ich gebe zu, dass das für ich ein schwieriger Punkt ist. Warum? Weil ich die ermutung habe, dass einige Länder die Vorstellung haen, alles so belassen zu können, wie es bisher ist. Ich hätte es lieber gehabt, wenn es bei der AIDAösung geblieben wäre, weil wir dann mit Blick auf die ntsprechenden Genehmigungsschritte dahin gehend ätten Druck ausüben können, dass die zwingend notendige Konsolidierung des Landesbankensektors in eutschland vorangeht. Ich habe diesen Hebel nur für en Fall, dass die Landesbanken von den Bundesangeoten Gebrauch machen, aber nicht für den Fall, dass sie ine Landesanstalt unter dem jetzt geänderten Bundesecht einrichten. Ich füge allerdings hinzu: Der Problemruck und die Europäische Kommission werden die Läner dahin bringen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Und Neelie! – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Frau Kroes lässt grüßen!)


as heißt, wenn diese Bank, die im Augenblick nur sehr
pärlich besetzt ist, die Vorstellung hätte, es bleibe auch
n drei oder vier Jahren bei dem jetzigen Konstrukt der
andesbanken – die meisten von denen haben kein trag-

ähiges Geschäftsmodell –, dann wäre das der größte Irr-
um, mit dem man sich über die jetzige Situation hin-
egtäuschen würde.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Niemand kann ausschließen, dass wir im Laufe der
ächsten Monate in dem einen oder anderen Fall im
ankensektor weitere Probleme bekommen. Ich glaube,
ass der Deutsche Bundestag mit diesem Thema mehr-
eitlich bisher sehr verantwortungsbewusst umgegangen
st. Ich wünsche mir gelegentlich, Herr Toncar, dass Sie
icht abschließend sagen: Dieses Gesetz wird nicht zum
rfolg beitragen. Wäre es nicht verantwortungsbewuss-

er, wenn Sie sagen würden: „Wir wollen im Interesse






(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
des Landes alles versuchen, damit sich der Erfolg ein-
stellt“?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Diese Tendenz – es gibt sie oft in Oppositionsreden –,
eher am Scheitern orientiert zu sein, führt am Ende,
wenn es schiefläuft, dazu, dass man so reagiert wie die
Eltern eines Kindes, das auf eine heiße Herdplatte ge-
fasst hat, indem man nämlich sagt: Ich habe dich doch
gleich gewarnt, dass das heiß ist; es ist gut, dass du dich
verbrannt hast.


(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besser, als monatelang die Augen zu verschließen!)


Diese Haltung kommt gelegentlich zum Ausdruck.

Stattdessen sollten wir bei einer solchen Frage alle
motivieren, gemeinsam zum Gelingen beizutragen, weil
das im Interesse dieses Landes ist. Diese Tonlage würde
ich mir bei einer solchen Beratung gelegentlich wün-
schen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will mich abschließend namentlich insbesondere
bei Herrn Schneider und bei Herrn Kampeter für sehr in-
tensive und lange Beratungen bedanken. Es war ein
schwieriger und unter Stress geführter Prozess. Ich
glaube, dass dabei etwas sehr Konstruktives herausge-
kommen ist. Ich weiß, dass Sie einige Überzeugungen
über Bord werfen mussten. Auch ich habe mich an der
einen oder anderen Stelle auf Ihre Beratung einlassen
wollen und müssen. Ich war sehr angenehm überrascht,
dass das dann so gut gelaufen ist. Noch einmal: Ich be-
danke mich ausdrücklich.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623108300

Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege

Bartholomäus Kalb das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Bartholomäus Kalb (CSU):
Rede ID: ID1623108400

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Herr Minister Steinbrück, wir alle sind sehr
am Gelingen interessiert und wollen konstruktiv daran
mitwirken. Deswegen haben wir mit diesem Finanz-
marktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz, wie es et-
was kompliziert heißt, im Wesentlichen zwei zusätzliche
Instrumente geschaffen, die jetzt genutzt werden kön-
nen.

Erstens. Mit dem sogenannten Beibootmodell haben
wir dafür gesorgt, dass die strukturierten Papiere – sie
werden auch toxische oder giftige Papiere genannt – in
Zweckgesellschaften ausgelagert werden können, und
zwar zur Entlastung der Bilanzen, damit die Kernbanken
wieder ihrem eigentlichen Kerngeschäft nachgehen kön-

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(C (D en und damit ihre Handlungsfähigkeit wiederhergestellt ird. Vor allen Dingen müssen sie – das ist der Sinn der anzen Übung – wieder in vollem Umfang in das für sie nverzichtbare Kreditgeschäft einsteigen können. Jetzt eben wir ihnen die Möglichkeit, eventuell auftretende erluste über 20 Jahre abzuschreiben. Diese Regelung ient auch der Schonung des Steuerzahlers. Zweitens – hier hatten wir in besonderer Weise die andesbanken im Blick – schaffen wir die Möglichkeit, isikopositionen und möglicherweise auch strategisch icht notwendige Geschäftsfelder in eine Anstalt auszuliedern, und zwar ohne Bewertungsabschlag; auch daauf muss einmal hingewiesen werden. Denn hier beteht – das hat der Kollege Kampeter vorhin dargelegt – in Zusammenhang zur vorgesehenen Haftungsregelung. ch glaube, es ist nicht zu unterschätzen, dass die Ausliederungen ohne Bewertungsabschlag vorgenommen erden können; denn dadurch werden die Institute ent astet. Danach haben sie die Möglichkeit, über einen lanen Zeitraum hinweg eine Neuausrichtung vorzunehmen nd ihre Bilanzen zu entlasten. Drittens. Auch wenn Minister Steinbrück bei diesem hema zu einer etwas anderen Bewertung kommt, öchte ich sagen: Ich bin sehr froh darüber, dass es uns elungen ist, dafür zu sorgen, dass auch landesspezifiche Lösungen vorgesehen werden können. Wir haben ie gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass indiviuelle Lösungen möglich sein werden. Dies hat zum eien zur Folge, dass der Bund nicht zur Verantwortung ezogen wird, und zum anderen, dass die Länder die öglichkeit haben, für sich strategisch bessere Lösun en zu finden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Länder in die orbereitung und in die Vorgespräche sehr intensiv einebunden waren. Es ist nicht so, dass wir – sozusagen ermetisch abgeriegelt – dieses Gesetz erarbeitet hätten, hne die Länder in die Vorbesprechungen und die vorbeeitenden Beratungen einzubeziehen. Andere haben schon deutlich gemacht: All die Aktiviäten, die wir seit dem vergangenen Herbst zur Stabiliierung des Finanzmarktes unternommen haben, haben ir unternommen, um den Bankensektor zu stabilisieren nd die Einlagen der Bürgerinnen und Bürger zu sihern; sonst wären viele schlimme Entwicklungen mögich gewesen. Vor allen Dingen ging es uns darum, die reditversorgung der Wirtschaft sicherzustellen. Der eutsche Bundestag handelt immer mit einem Höchstaß an Verantwortungsbewusstsein. Vieles von dem, as wir tun, ist nicht populär und kommt nicht gut an, nd Vorurteilen ist Tür und Tor geöffnet. Manche Theen sind allerdings nicht gerade einfach zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund ist unsere Forderung – viele ndere erheben sie auch – verständlich, dass auch diejeigen, die in den Banken unmittelbar Verantwortung geragen haben und immer noch tragen, zur Verantwortung ezogen werden müssen. Natürlich gibt es in einem echtsstaat keine Willkür. Die Instrumente, die in einem echtsstaat vorhanden sind, müssen allerdings genutzt erden. Auch das gebietet die Situation. Bartholomäus Kalb Wir erwarten, dass die von uns ergriffenen Maßnahmen nicht nur zur Stabilisierung des Bankensystems dienen, sondern vor allem auch zur Verbesserung des Kreditflusses und zur Kreditversorgung der Wirtschaft; das gilt insbesondere im Hinblick auf den Mittelstand, aber natürlich auch im Hinblick auf den Privatkunden. Unsere Maßnahmen werden durch die Maßnahmen, die die Zentralbank zur Liquiditätsversorgung ergreift, ergänzt. Ich bin der Meinung, es ist einmalig, dass für 1 Prozent Refinanzierungskosten ein Jahr Liquidität ausgereicht wird. Wir erwarten, dass diese Möglichkeiten nicht für irgendwelche attraktiven Handelsgeschäfte genutzt werden, sondern dass sie genutzt werden, um die Kreditversorgung in noch höherem Maße als bisher sicherzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)





(A) )


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1 Prozent, ein Jahr – ich glaube, das ist gut.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623108500

Kollege Kalb, achten Sie bitte auf das Signal.


Bartholomäus Kalb (CSU):
Rede ID: ID1623108600

Ich bin sofort am Ende, Frau Präsidentin.


(Dr. Hans-Ulrich Krüger [SPD]: Das hoffen wir nicht! – Gegenruf von der CDU/CSU: Mit dem Redebeitrag!)


Ich will nochmals darauf hinweisen, dass wir all dies
nicht tun, weil wir besondere Sympathie für Banken
oder für Bankmanager haben, sondern weil es im Inte-
resse der Wirtschaft, im Interesse der sozialen Sicherheit
und letztlich im Interesse der Menschen ist.

Ich möchte zum Abschluss den amerikanischen Präsi-
denten, Barack Obama, zitieren, der bereits in seiner ers-
ten Rede gesagt hat: Es geht nicht darum, Banken zu hel-
fen; es geht darum, den Menschen zu helfen. – Das
wollen wir tun.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: „Bartholobama“, das finde ich gut!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623108700

Das Wort hat der Kollege Leo Dautzenberg für die

Unionsfraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Leo Dautzenberg (CDU):
Rede ID: ID1623108800

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz legen wir
eine weitere Ergänzung zur Fortentwicklung der Finanz-
marktstabilität vor.

Einige Redner haben uns vorgeworfen, dass wir im-
mer neue Gesetze vorlegen. Das ist nicht so. Schon das,
was wir im Herbst letzten Jahres im Rahmen des ersten
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes entwickelt haben, hatte
als Grundstruktur die drei Bereiche Garantien, Rekapi-
talisierung und Risikoübernahme. Es war damals der

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(C (D rklärte Wille der Politik, die ersten beiden Instrumentaien stärker zu fahren und die Frage der Risikoüberahme, weil hier die größte Gefahr einer zusätzlichen elastung des Steuerzahlers besteht, zurückhaltend zu ehandeln. Nichtsdestotrotz hat die Union rechtzeitig daran erinert, dass wir auch einen Teil brauchen, der die Bilanzen er Banken entlastet. Neben dem Modell der sogenannten weckgesellschaft sollte eine Möglichkeit geschaffen erden, dass sich Banken – auch im öffentlich-rechtli hen Bereich; Stichwort „Landesbanken“ – konsolidieen und aus der Konsolidierung heraus neu strukturieren. on daher ist diese Gesetzesergänzung – nicht umsonst eißt es: Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarkttabilisierung – ein wichtiger Beitrag, diesen Weg zu geen. Es ist wichtig, dass wir hiermit ein Angebot unterreiten, das auf freiwilliger Basis angenommen werden ann. Wenn wir bei den Verhandlungen über die Konsoliierungsbank, über das Konsolidierungsmodell einigen orstellungen unseres Koalitionspartners bzw. Herrn chneiders gefolgt wären – es ging um die Frage einer rößeren Kapitalbeteiligung des Bundes an diesen Maßahmen –, hätten Sie, Herr Minister Steinbrück, es wieer mit einer Landesbank – für eine Landesbank haben ie schon einmal vorübergehend Verantwortung getraen – zu tun bekommen. Davor wollten wir Sie bewahen. Wir wollten die Bereiche stärken, die sich von der ffizienz her als zukunftsweisend herausgestellt haben. Es ist kein Geheimnis, dass es bei unserem Koaliionspartner – aber auch beim Minister – Vorbehalte gab, en Weg, den wir jetzt beschreiten, zu eröffnen. Das ist uch Modellen vom Bankenverband geschuldet. All die odelle, wie man strukturierte Papiere bankentlastend n andere Bereiche einführen kann, waren dadurch geennzeichnet, dass dies einseitig zulasten des Steuerzahers gegangen wäre. Von daher ist hier ein guter Weg geunden worden. Die Union hat ihren Beitrag zu diesem Gesetz geleiset. Im ersten Gesetzentwurf war ausschließlich der erste eil vorgesehen: die Zweckgesellschaften, in die struktuierte Produkte ausgelagert und in denen diese Produkte it Garantien versehen werden können. Wir als Union aben darauf gedrängt, diesen Weg nur zu gehen, wenn uch der zweite Teil, die Konsolidierungsbanken, vorgeehen wird. ir haben diesen Weg eröffnet. Vom Kollegen Kampeter ist schon sehr vieles zur Siuation der Sparkassen gesagt worden. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Ich hoffe, auch manch Richtiges!)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ch möchte noch einmal betonen: Die Argumentation,
onach die Sparkassen durch dieses Gesetz zusätzlich
elastet werden, ist schon grenzwertig. Durch dieses Ge-
etz werden sie nicht zusätzlich belastet. Am Status der
parkassen und des öffentlichen Bereichs in Bezug auf
ie Gewährträgerhaftung, den Umfang der Gewährträ-






(A) )



(B) )


Leo Dautzenberg
gerhaftung und die Risikobereiche wird sich durch die-
ses Gesetz nichts ändern. Durch diese Neustrukturierung
ermöglichen wir Erleichterungen. Wenn wir nichts getan
hätten – das ist betont worden –, dann wäre das den
Sparkassen in kürzester Zeit im übertragenen Sinne auf
die Füße gefallen, und dann wäre es unter Umständen in
der Tat zu einer Kettenreaktion in diesem Bereich ge-
kommen.

Wir leisten daher einen wesentlichen Beitrag. Die Op-
position hat die Möglichkeit, dem in Verantwortung bei-
zutreten. Wir können nur empfehlen, diesem Gesetzent-
wurf zuzustimmen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623108900

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von den
Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanz-
marktstabilisierung. Der Haushaltsausschuss empfiehlt
unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 16/13590, den Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/13156 in der
Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zwei-
ter Beratung mit den Stimmen der Unionsfraktion und
der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion,
der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-
entwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenom-
men.

Wir sind immer noch beim Tagesordnungspunkt 66 a.

Wir stimmen nun über die Entschließungsanträge ab.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
tion der FDP auf Drucksache 16/13709? – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsan-
trag ist abgelehnt.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
tion Die Linke auf Drucksache 16/13694? – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsan-
trag ist abgelehnt.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/13695? –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Ent-
schließungsantrag ist abgelehnt.

Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/13590 empfiehlt der Haushaltsausschuss,
den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei-

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(C (D es Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabiisierung auf den Drucksachen 16/13297 und 16/13384 ür erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussmpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält ich? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angeommen. Tagesordnungspunkt 66 b. Abstimmung über den von er Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Geetzes zur Stärkung der Wettbewerbskonformität von aßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes. Der aushaltsauschuss empfiehlt in seiner Beschlussemp ehlung auf Drucksache 16/13683, den Gesetzentwurf er Fraktion der FDP auf Drucksache 16/12996 abzulehen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dage en? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in weiter Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer eschäftsordnung die weitere Beratung. Tagesordnungspunkt 66 c. Abstimmung über den von er Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Geetzes zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle on Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung. Der aushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussemp ehlung auf Drucksache 16/13679, den Gesetzentwurf er Fraktion der FDP auf Drucksache 16/12885 abzulehen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dage en? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in weiter Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer eschäftsordnung wiederum die weitere Beratung. Zusatzpunkt 11: Abstimmung über den Antrag der raktionen der CDU/CSU und der SPD auf der Druckache 16/13619 mit dem Titel „Schadensersatzansprüche egen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Hypo eal Estate Holding AG“. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der DP auf Drucksache 16/13620 vor, über den wir zuerst bstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Ände ungsantrag ist abgelehnt. Wer stimmt für den Antrag der Fraktionen der CDU/ SU und der SPD auf Drucksache 16/13619? – Wer timmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist ngenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 70 auf: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck Montag, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes – Drucksache 16/11885 – Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 16/13658 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Vizepräsidentin Petra Pau Klaus Uwe Benneter Gisela Piltz Petra Pau Wolfgang Wieland Über den Gesetzentwurf werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Günter Krings für die Unionsfraktion. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Kurz vor Toresschluss, am Ende der letzten Sitzungswoche des 16. Deutschen Bundestags, debattieren wir eine grundlegende Frage für unsere Demokratie, das Wahlrecht. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben noch zwei Sitzungen, Herr Kollege! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht die letzte Sitzung!)





(A) )


(B) )

Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1623109000

– Diejenigen, die das als eine wichtige Materie empfin-
den, sollten vielleicht besser zuhören, der Debatte Auf-
merksamkeit widmen und nicht schon mit polemischen
Zwischenrufen beginnen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso? Das ist doch nicht die letzte Sitzung!)


Nicht umsonst haben die Staatsrechtslehrer seit Jahr-
zehnten das Bundeswahlgesetz als einen der besonderen
Fälle angesehen, in denen der Gesetzgeber materielles
Verfassungsrecht setzt. Umso überraschender war, auch
für alle Experten, das Urteil des Bundesverfassungsge-
richts im letzten Jahr, mit dem ein seit Jahrzehnten be-
kanntes Sonderphänomen unseres Wahlgesetzes, näm-
lich das negative Stimmgewicht, das vom selben Gericht
wenige Jahre zuvor noch ausdrücklich akzeptiert worden
ist, nun doch für unvereinbar mit dem Grundgesetz er-
klärt wurde.

Wenn das die Verfassungsexperten schon im letzten
Jahr überrascht hat, so ist es ja wohl unvermeidlich, dass
in den politischen Äußerungen bei manchen in den letz-
ten Wochen so einiges drunter und drüber ging.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Na, na, na!)


Ich möchte deshalb meine Redezeit dazu nutzen, mit ei-
nigen Legendenbildungen bzw. Fehlinformationen
– fünf an der Zahl – aufzuräumen, um in diese etwas
überhitzte Debatte mehr Sachlichkeit hineinzubekom-
men.

Die erste Legende, die in den letzten Wochen vielleicht
am prominentesten vertreten worden ist, bis hin zu Spit-
zen der SPD-Fraktion, aber vor allem von den Grünen
schon seit langem, lautet, das Bundesverfassungsgericht
habe Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt.

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(C (D ichtig ist exakt das Gegenteil. Das Bundesverfassungsericht hat in seinem Urteil Überhangmandate ausdrückich akzeptiert. Vermieden werden muss nach diesem Ureil eben nur das Sonderphänomen des negativen timmgewichts. Richtig ist, dass es oft zusammen mit berhangmandaten auftritt. Aber es gibt Lösungen, die berhangmandate ermöglichen, ohne zu negativem timmgewicht zu führen. Andererseits gibt es auch ein egatives Stimmgewicht in Konstellationen, in denen gar ein Überhangmandat auftritt. Ein Regelungsversuch, wie er von den Grünen vorgechlagen wird, der schon das Problem nicht richtig erennt, kann natürlich unmöglich einen guten Lösungsanatz für das Bundeswahlgesetz darstellen. Schon allein us diesem Grund können wir diesem Vorschlag nicht ustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Das ist ja Unsinn!)


Sie sollten zuhören, sonst kriegen Sie nachher von mir
einen Hörerschein.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie waren doch bei der Anhörung gar nicht dabei! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Welcher Donner ist denn in Sie gefahren? Sollen wir strammstehen und die Hände an die Hosennaht legen? Parlamentarismus, wie er leibt und lebt!)


Kommen wir zur zweiten Legende. Die Grünen be-
aupten von ihrem eigenen Vorschlag, durch diesen
önnten die Überhangmandate und damit auch das nega-
ive Stimmgewicht beseitigt werden. Richtig ist: Auch
er Entwurf der Grünen kann nicht garantieren, dass
ein Überhangmandat mehr entsteht. Denn nach Ihrem
esetzentwurf besteht keine Pflicht, die Listen zu ver-
inden. Sie können nach wie vor getrennt werden. An
er Stelle hätten Sie besser arbeiten sollen.


(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


elbst wenn wir die Verbindung der Listen zur Pflicht
achen würden, wäre es immer noch möglich, dass sich

ine Partei nach dem Erfolgsmodell der CSU in Regio-
alparteien aufgliedert und damit ihre Überhangmandate
auerhaft sichert.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig theoretisch!)


uch insoweit ist der Vorschlag leider eine Mogelpa-
kung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Kommen wir zur dritten Legende. Es wird behauptet,
as negative Stimmgewicht würde im Regelfall einem
aktischen Wahlverhalten Tür und Tor öffnen. Es ist rich-
ig, dass es vor der letzten Bundestagswahl in Dresden
u einem solchen Fall gekommen ist. Das war aber ein
bsoluter Sonderfall. Dass die Möglichkeit genutzt
urde, das Wahlverhalten durch die Nachwahl taktisch

u beeinflussen, kam in den letzten Jahrzehnten nur ein






(A) )



(B) )


Dr. Günter Krings
einziges Mal in einem einzigen Wahlkreis vor. Das ist
beim negativen Stimmgewicht keinesfalls der Regelfall.

Wenn man das negative Stimmgewicht manipulativ
oder taktisch einsetzen wollte, hieße das, dass sich Hun-
derttausende von Wählern bei jeder Wahl im Vorfeld ge-
nau über ihr Stimmverhalten absprechen müssten, und
zwar unter Aufhebung des Wahlgeheimnisses. Dass das
ein abstruses Szenario ist, sehen sicherlich alle Fraktio-
nen dieses Hauses ein. Auch aus diesem Grunde taugt
der Vorschlag nichts.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr hättet ja einen Änderungsantrag vorlegen können! Nicht nur besser wissen, auch besser machen!)


Wir kommen zu einer vierten Legende. Ebenso ab-
strus ist wohl die Behauptung, das Bundesverfassungs-
gericht selbst lege uns eine schnelle Wahlrechtsreform
nahe. Es ist immer wieder gesagt worden, dass wir nach
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt schnell
handeln müssten. Auch hier ist das Gegenteil richtig.
Hilfreich ist ein simpler Blick auf die Randziffern 143
und 144 des Urteils. Ich darf das Bundesverfassungsge-
richt zitieren:

Andererseits fordert der dem Gesetzgeber von Ver-
fassungs wegen zustehende Gestaltungsspielraum
ausreichend Zeit, um die verschiedenen Regelungs-
alternativen und deren Auswirkungen auf das
Wahlrecht angemessen zu berücksichtigen und zu
gewichten.

Kurz danach heißt es:

Das Gesetzgebungsverfahren muss zudem so recht-
zeitig abgeschlossen sein, dass sich die Parteien bei
der Aufstellung ihrer Kandidaten auf die neue
Rechtslage einstellen können.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: So ist es!)


Wem das noch zu abstrakt ist, der sollte weiterlesen.
Noch konkreter heißt es im nächsten Absatz:

Das reguläre Gesetzgebungsverfahren müsste in
diesem Fall spätestens im April 2009 abgeschlossen
sein, damit das neue Recht bei den Vorbereitungen
zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag berück-
sichtigt werden könnte.

Wenn Sie schon keine Lust haben, das Urteil zu lesen,
dann sollten Sie zumindest einen Blick in den Kalender
werfen. Heute ist der 3. Juli. Die Frist des Gerichts ist
seit zwei Monaten abgelaufen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Eine überhastete Gesetzesänderung scheidet aber
auch deshalb aus, weil das Verfassungsgericht dieses Ur-
teil zum Anlass nehmen will – ich zitiere noch einmal –,

das für den Wähler kaum noch nachzuvollziehende
Regelungsgeflecht der Berechnung der Sitzzutei-
lung im Deutschen Bundestag auf eine neue, nor-
menklare und verständliche Grundlage zu stellen.

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(C (D esen Sie dagegen noch einmal Ihren eigenen Entwurf! och komplizierter als Sie kann man es eigentlich nicht ormulieren. Im Januar dieses Jahres hat uns das Gericht noch etas ins Stammbuch geschrieben. Und Sie sollten mög ichst alle Urteile zur Kenntnis nehmen. Seinerzeit hat as Gericht nämlich festgestellt, dass auch das Problem es doppelten Erfolgswertes von Stimmen, der in Berlin ufgrund der Erststimmenerfolge der PDS 2002 eine olle gespielt hat, unverzüglich gelöst werden muss. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lächerlich! Das ist überhaupt kein Problem!)


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: So ist es!)


uch dazu halten Sie keine Lösung vor. Sie ignorieren
ieses Judikat des Bundesverfassungsgerichts aus dem
anuar dieses Jahres.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ir als Union werden einem solchen juristischen und
olitischen Husarenritt heute nicht die Hand reichen.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommen Sie mal zur Sache!)


Kommen wir zur fünften Legende. Es wird behauptet,
er untaugliche Versuch der Grünen zur Änderung des
ahlrechts sei ein möglichst minimaler Eingriff ins
undeswahlgesetz. Richtig ist: Sie würden das Wahlsys-

em grundlegend umkrempeln.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir? – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Das ist ja nun wirklich daneben! Herr Krings, Sie zeigen sich doch sonst intellektuell!)


ach Ihrem Vorschlag würde es Listenkandidaten geben,
enen ein Mandat, das sie schon bekommen haben, wie-
er entzogen würde, um Überhangmandate in anderen
undesländern auszugleichen. Das wäre eine Bestrafung
on Landesverbänden mit guten Zweitstimmenergebnis-
en, und es würde die Listenkandidaten benachteiligen.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich lese gerade, dass Sie Volljurist sind! – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


n der Anhörung haben Experten deutlich gesagt – Sie
aren nicht anwesend, Frau Künast, sonst hätten Sie es
ielleicht auch gehört –, dass Ihr Vorschlag aus diesem
runde sogar verfassungswidrig, mit dem Grundgesetz
icht vereinbar, sei.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


umindest wäre nach Ihrem Gesetzesvorschlag die An-
echtung der nächsten Wahl schon vorprogrammiert.

Es gibt durchaus Alternativen, die wir auch schon dis-
utiert haben; Sie erinnern sich sicherlich daran, Herr
enneter. Ich habe beispielsweise die vom Bundesver-

assungsgericht genannte Alternative der Trennung der
andeslisten aufgegriffen. Niemand in diesem Hause,






(A) )



(B) )


Dr. Günter Krings
außer unserer Fraktion, hat sich bisher ernsthaft mit die-
sem Vorschlag beschäftigt. Es ist eine taugliche Alterna-
tive mit einem geringeren Eingriff ins Bundeswahlge-
setz, die – um mehr geht es mir gar nicht – ernsthaft
diskutiert werden muss.

Wir als Union haben erhebliche Bedenken, wenn ein
Vorschlag wie der der Grünen eine regionale Ungleich-
heit und Ungerechtigkeit herbeiführt, wenn er dazu
führt, dass einzelne Bundesländer für andere bluten müs-
sen. Wir halten schließlich die Grünen in dieser Frage
für nicht besonders glaubwürdig. Sie haben das Problem
des negativen Stimmgewichts nie thematisiert, als Sie
noch mit der SPD regiert haben.


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Hört! Hört! Warum wohl?)


Es gab damals für Sie offenbar weder ein Problem noch
einen entsprechenden Antrag. Herr Kollege Benneter,
Sie haben übrigens vor zwei Jahren vorgeschlagen, das
Nachrücken bei Überhangmandaten zu ermöglichen. Sie
wollten damals die Überhangmandate noch stärken. Ich
habe Sie zusammen mit anderen Kollegen meiner Frak-
tion davon abgehalten. Ich bin froh, dass uns das damals
gelungen ist.

Wir sind heute nicht nur wenige Monate vor einer
Bundestagswahl, sondern schon mitten im Wahlverfah-
ren. Alle Kandidaten sind aufgestellt. Wer jetzt in dieses
Verfahren eingreift, setzt sich dem Geruch von Manipu-
lation aus.

Ich darf abschließend die Süddeutsche Zeitung zitie-
ren, die Anfang der Woche zu Recht schrieb:

Es riecht nach Bananenrepublik, wenn in der letz-
ten Sitzungswoche vor der Wahl eine Regierungs-
partei das Wahlrecht ändern möchte.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623109100

Kollege Krings, kommen Sie bitte zum Schluss.


Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1623109200

Ich komme zum Schluss. – Weil wir als CDU/CSU-

Fraktion für eine seriöse Politik stehen, machen wir kei-
nen Wahlkampf mit dem Wahlrecht. Sie mögen das tun;
wir tun es nicht.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Eine exzellente Rede!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623109300

Das Wort hat die Kollegin Gisela Piltz für die FDP-

Fraktion.


(Beifall bei der FDP – Reinhard Grindel [CDU/ CSU]: Gisela ist schon im Urlaub!)


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(C (D Aber eines ist klar: Meine Waden sind schöner als eine. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Woher wissen Sie das?)

Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1623109400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
ch glaube, in einem Punkt sind wir uns alle heute einig:
as Wahlrecht muss reformiert werden. Das ist uns allen
lar.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


ber diese zwingend notwendige Reform zu einem
hema im Bundestagswahlkampf zu machen, ist nicht
ngemessen. Das ist aus meiner Sicht unanständig und
ilft der Sache nicht im Geringsten.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Kollege Krings hat es schon erklärt; aber ich tue
s gerne noch einmal: Das Bundesverfassungsgericht hat
icht die Überhangmandate für verfassungswidrig er-
lärt, sondern das sogenannte negative Stimmgewicht.
enn das Bundesverfassungsgericht der Ansicht wäre,

ass das geltende Gesetz so schlimm ist, wie Sie behaup-
en, dann hätte es andere Regelungen getroffen. Ich emp-
ehle Ihnen, sich genau anzuschauen, was am Dienstag
it dem Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag passiert ist.
s wurde gekippt. Hier gibt es eine Frist. Das ist ein Rie-
enunterschied, den Sie zur Kenntnis nehmen sollten.


(Beifall bei der FDP)


Zwei Prinzipien hat der Deutsche Bundestag bei Än-
erungen des Wahlrechtes immer beachtet. Das erste
rinzip ist: keine Änderung im laufenden Verfahren.
ünter Krings hat zu Recht darauf hingewiesen: Fast

lle Parteien haben ihre Kandidaten aufgestellt und ihre
isten teilweise schon eingereicht. Das Verfahren läuft.
s ist nicht redlich und entspricht zumindest nicht unse-

em Anspruch an Rechtssicherheit, in das laufende Ver-
ahren einzugreifen.


(Beifall bei der FDP)


Das zweite Prinzip ist: In diesem Parlament war es
islang gang und gäbe, Änderungen des Wahlrechts ge-
einsam zu beraten und zu beschließen. Das ist hier

icht der Fall gewesen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hätten es ja mitberaten können!)


ch kann mich an keine Einladung zu einem Berichter-
tattergespräch über diesen konkreten Gesetzentwurf er-
nnern, Herr Wieland. Es ist eine Sache, wenn Rot und
chwarz das nicht auf die Reihe bekommen. Aber Sie
aben uns auch nicht eingeladen. Es hat keine Berichter-
tattergespräche gegeben. Das ist schlechter Stil und
icht in Ordnung.


(Beifall bei der FDP)







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(B) )


Gisela Piltz
Klar ist natürlich auch, dass die sogenannte Große
Koalition einen Reformvorschlag hätte vorlegen können.
Das hat sie nicht getan. Weil dieses Versäumnis letztend-
lich beide Regierungsfraktionen betrifft, ist es doppel-
züngig, dass die SPD jetzt die Welle macht.


(Beifall bei der FDP)


Meine Damen und Herren von der SPD, Sie glauben
doch nicht ernsthaft, dass wir nur deshalb einem Gesetz-
entwurf zustimmen, damit Sie uns nicht mehr irgendwel-
cher Motivationen verdächtigen können. Dass wir aus
falschen Gründen einem taktischen Gesetz zustimmen,
können Sie nicht verlangen. Das ist nicht Politik, son-
dern nur Wahlkampf.


(Beifall bei der FDP)


Nach unserer Ansicht wäre es falsch, dem jetzigen
verfassungswidrigen Zustand mit einem möglicherweise
verfassungswidrigen Gesetz, wie es Ihres aus unserer
Sicht ist,


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das haben die Sachverständigen ganz anders gesehen!)


zu begegnen. Ihr Gesetz löst erhebliche verfassungs-
rechtliche Zweifel aus, die auch in der öffentlichen An-
hörung nicht ausgeräumt werden konnten. So wird nach
unserer festen Überzeugung der Gesetzentwurf der Grü-
nen den Anforderungen an eine im Ergebnis verfas-
sungsrechtlich nicht zu beanstandende Überarbeitung
des Wahlrechts nicht gerecht.

Zwei Kernprobleme lösen Sie nach wie vor nicht.
Zum einen käme es nach Ihrem Gesetzentwurf zu einer
materiellen Verbindung zwischen Direkt- und Verhält-
nismandat, noch bevor es zu einer Sitzzuteilung an die
Länder käme. Die in den Ländern erzielten Direktman-
date würden bereits auf Bundesebene vom Gesamtkon-
tingent einer Partei abgezogen und nicht, wie es bislang
der Fall ist, auf Länderebene. Das erscheint auf den ers-
ten Blick durchaus logisch. Bei genauerem Hinsehen
wird aber deutlich, dass hierdurch besonders gute Lan-
desergebnisse mit besonders vielen Direktmandaten be-
nachteiligt würden. Das ist nach unserer Auffassung mit
dem föderalen System nicht zu vereinbaren.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Auch das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt,
dass föderale Belange eine angemessene Differenzie-
rung der Wählerstimmen rechtfertigen. Ehrlich gesagt:
So täuschen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die Wähler,
und der Vorwurf, den Sie uns machen, fällt auf Sie zu-
rück. Das ist von Ihrer Seite nicht redlich.


(Beifall bei der FDP)


Als zweites Problemfeld – die Kollegen von der CSU
mögen es mir nicht übel nehmen, wenn ich sie im Zu-
sammenhang mit einem Problemfeld anspreche – sehen
wir die Sonderstellung der CSU. Eine Kompensation auf
Bundesebene kann es nämlich für die CSU nicht geben,
weil sie sich bekanntlich nur in Bayern zur Wahl stellt.
Das ist das eigentlich Inkonsequente in Ihrem Gesetzent-
wurf.

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(C (D uf der einen Seite wollen die Grünen Überhangmanate zulasten guter Landesergebnisse ersatzlos streichen, uf der anderen Seite wollen Sie Bayern außen vor lasen. Das ist doch wirklich inkonsequent, und das müssen ie mir erklären. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/ CSU]: Genau! So geht es nicht! – Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Hat das was mit Frau Roth zu tun? Lex Roth!)


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Richtig!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, um
ier und heute das geltende Wahlrecht zu ändern, hätte
s eines Gesetzentwurfes bedurft, der alle Abgeordneten
es Hauses gleichermaßen überzeugt hätte.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darauf können Sie lange warten!)


as kann Ihr Gesetzentwurf leider nicht leisten. Ich habe
orhin schon einmal gesagt: Das gilt nicht nur für das
rgebnis, sondern Sie haben sich aus unserer Sicht noch
icht einmal ausreichend bemüht. Wir bedauern es au-
erordentlich, dass es uns als Parlament nicht mehr ge-
ungen ist, vor der Wahl eine Reform hinzubekommen.
as sage ich hier ganz deutlich.


(Beifall bei der FDP)


ir hätten die Reform gerne unterstützt.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Sie hätten doch die Möglichkeit gehabt!)


Herr Benneter, ich kann mich an keinen Anruf von Ih-
en erinnern, in dem Sie mit mir diese Wahlrechtsreform
ätten besprechen wollen.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Er hat Sie nicht mal angerufen? Skandalös!)


ie haben gepennt, nicht wir. Das muss man hier einfach
inmal ganz klar sagen.


(Beifall bei der FDP)


ür die Bürgerinnen und Bürger wäre es besser, Sie hät-
en nicht geschlafen. Sie haben es aber getan.

Der Gesetzentwurf der Grünen ist aus unserer Sicht
icht verfassungsgemäß. Deshalb können wir ihm leider
icht zustimmen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623109500

Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Klaus Uwe

enneter das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Warum haben Sie nicht angerufen, Herr Benneter? – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Jetzt geben Sie erst mal ein Bekenntnis zur Koalition ab!)







(A) )



(B) )


Klaus Uwe Benneter (SPD):
Rede ID: ID1623109600

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolle-

ginnen und Kollegen! Wir haben ein Wahlrecht, bei dem
die Zweitstimme eines Wählers für seine Partei dazu
führen kann, dass die von ihm gewählte Partei ein Man-
dat verliert. Wir haben seit genau heute vor einem Jahr
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das uns zur
Korrektur dieses Wahlrechts verpflichtet.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Bis jetzt ist alles richtig!)


Wir haben einen Gesetzentwurf der Grünen, der diese
Korrektur einfach, ohne revolutionäre Eingriffe in unser
Wahlrecht, ermöglicht. Überhangmandate gäbe es dann
praktisch keine mehr.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Und wir haben einen Koalitionspartner, der diese Kor-
rektur nicht will, weil er glaubt, die Überhangmandate
würden ihm nützen. Das ist die ganze einfache Wahrheit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Sie haben gehört, was der Kollege Krings hier zum Bes-
ten gegeben hat. Er sagte, das Wahlrecht sei sensibel,
man müsse die Diskussion ernsthaft führen, man müsse
gründlich abwägen, alle Möglichkeiten prüfen, Respekt
vor dem Wahlrecht bezeugen und dürfe nicht Hals über
Kopf agieren. Das alles ist Blubber, glauben Sie mir das.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir haben uns unmittelbar nach dem Urteil, noch im
Juli 2008, in der Sommerpause, mit dem Berichterstatter
der Union und den Fachleuten des Innenministeriums
zusammengesetzt. Wir wollten sofort klären, wie wir das
Urteil noch in dieser Wahlperiode umsetzen können. Wir
haben damals vereinbart, dass uns das Ministerium zu
verschiedenen Problembereichen gutachterlich berät,
was uns auch vom Ministerium selbst zugesagt worden
war, und dass wir uns noch vor dem Beginn der Sit-
zungswochen Anfang September erneut treffen.

Dieser bereits vereinbarte Termin wurde dann abge-
sagt – Herr Kollege Mayer, Sie erinnern sich –; „interner
Abstimmungsbedarf“ wurde als Begründung angegeben.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Mayer war es!)


Neue Termine konnten nicht vereinbart werden. Schließ-
lich habe ich den Kollegen Mayer schriftlich gebeten,
endlich Terminvorschläge zu übermitteln.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Der Mann ist beschäftigt! Er hat zu tun!)


Ich habe nie eine Antwort oder einen Terminvorschlag
bekommen.


(Christian Ahrendt [FDP]: Wo ist er denn?)


Wir haben daraufhin intern selbst einen gut durchdach-
ten Gesetzentwurf erarbeitet und ihn der Fraktionsfüh-
rung der Union vorgelegt. Der Inhalt: parteiinterner Aus-

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(C (D leich und damit Abschaffung von Überhangmandaten. m 4. März hat sich dann der Koalitionsausschuss mit iesem Thema beschäftigen müssen. Daraufhin kam es uf unser Drängen hin endlich zu einer Koalitionsareitsgruppe auf Führungsebene, die dann mehrfach über iesen Entwurf beraten hat. Wir sind auf die Union zugegangen. Wir hätten sogar ie bayerische Sonderlösung mitgetragen. Danach hätte ie CSU als Regionalpartei als einzige der Parteien noch berhangmandate erzielen können. Wir haben sogar sehr ungern – eine Lösung für die sogenannten Berli er Zweitstimmen vorgeschlagen, ein Herzensanliegen hrer Partei. Wie gesagt, wir haben alles getan, um zügig u einer verfassungsgerechten Lösung zu kommen. eute wissen wir: Alle diese Gespräche mit CDU und SU waren Scheingespräche. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


DU und CSU haben keine Sekunde daran gedacht, das
ahlrecht schon für die Wahl im September verfas-

ungsgemäß zu gestalten. Sie haben für diese Haltung
eine Argumente, sondern Sie sehen nur Ihren Eigen-
utz.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich weiß, wir alle sind keine Engel. Natürlich überlegt
eder von uns, wo die Vorteile für die eigene Partei lie-
en. Das ist logisch und bis zu einem gewissen Grade le-
itim. Dass Grüne und FDP kein Mehrheitswahlrecht
ollen, kann jeder verstehen. Natürlich überlegt auch
ie SPD, was uns eher nützen und was uns eher schaden
önnte.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623109700

Kollege Benneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage

es Kollegen Krings?


Klaus Uwe Benneter (SPD):
Rede ID: ID1623109800

Bitte, Herr Kollege Krings.


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Scheinfrage!)



Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1623109900

Herr Kollege Benneter, da Sie gerade von Vorteilen

nd Nachteilen solcher Regelungen gesprochen haben:
ind Sie denn bereit, auf vergangene Wahlen zurückzu-
licken, um festzustellen, dass die SPD seit der deut-
chen Einheit bis hin zu diesem aktuellen Deutschen
undestag bei Wahlen mit Abstand mehr Überhangman-
ate als unsere Fraktion bekommen hat und dass das für
ie bis dahin nie ein Problem gewesen ist?


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Was? Unglaublich! Skandalös!)



Klaus Uwe Benneter (SPD):
Rede ID: ID1623110000

Gerade davon habe ich eben gesprochen. Natürlich ist

s legitim, wenn Parteien darauf achten, wo sie Vorteile






(A) )



(B) )


Klaus Uwe Benneter
haben und wo nicht. Aber das geht eben nur bis zu einem
bestimmten Grade.


(Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Wahlrecht nach Selbstbedienung! Mal so, mal so!)


Bei den Überhangmandaten ist es so – darauf komme ich
jetzt –, dass sie schon lange in der Diskussion sind. Dass
sie immer nur den großen Parteien nützen, wissen wir
schon lange. Aber dass sie verfassungswidrig sind, wis-
sen wir auf den Tag genau erst seit einem Jahr.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Deshalb möchte ich hier ganz deutlich sagen: Es gibt
ganz klare Grenzen für solche egoistischen Überlegun-
gen. Die Grenze der zulässigen Berücksichtigung eigen-
süchtiger Interessen wird auf jeden Fall dann überschrit-
ten, wenn wir eindeutig wissen, dass das Wahlrecht
verfassungswidrig ist. Das wissen wir aufgrund des Ur-
teils des Bundesverfassungsgerichts seit einem Jahr.

Die Union sagt nun, der Entwurf der Grünen sei bei-
leibe nicht alternativlos. Man könne auch eine Reihe
anderer Maßnahmen treffen, um das negative Stimmge-
wicht auszuschalten. Sicher gibt es theoretisch Alternati-
ven zum Entwurf der Grünen: reines Mehrheitswahl-
recht, reines Verhältniswahlrecht, Grabensystem, Wahl
nach Bundesländern getrennt oder Bundeslisten. Aber
alle diese Varianten sind doch chancenlos. Das wissen
Sie von der Union ganz genau. Hier werden nur Nebel-
kerzen geworfen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist umweltfeindlich! Das macht man nicht!)


Aber das mit den Nebelkerzen funktioniert nicht. Es ist
zu durchsichtig und zu fadenscheinig.

Nun komme ich zu Ihrer Behauptung, jetzt sei es zu
spät; 80 Tage vor der Wahl könne man das Wahlrecht
nicht mehr seriös ändern. Auch das stimmt nicht. Man
kann das Wahlrecht durchaus ändern; denn die Änderun-
gen betreffen in keiner Weise, Frau Piltz, die Kandida-
tenaufstellung, sondern ausschließlich die Berechnungs-
methode nach der stattgefundenen Wahl.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die neuen Berechnungen sind auch mathematisch nicht
schwer. Das können sogar Juristen nachvollziehen, Herr
Kollege Krings. Und die Software beim Bundeswahllei-
ter kann dazu auch noch schnell geschrieben werden.
Das schaffen wir in Deutschland.

Nun zu der Frage der Union, warum diese Eile erfor-
derlich sei; das Bundesverfassungsgericht habe uns doch
Zeit bis 2011 gelassen. Das stimmt, das hat das Bundes-
verfassungsgericht getan. Ursache ist vielleicht ein
schlechtes Gewissen des Gerichts, das besser schon vor
zwölf Jahren Gerhard Schröder hätte recht geben sollen.
Schröder ist als Ministerpräsident von Niedersachsen
1996 mit sehr guten Gründen vor das Bundesverfas-
sungsgericht gezogen, weil er schon vor über zehn Jah-

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(C (D en die Überhangmandate im Bundeswahlrecht für verassungswidrig hielt. In einer knappen Vier-zu-vierntscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die berhangmandate für zulässig erklärt. Jetzt hat sich her usgestellt, dass Gerhard Schröder von Anfang an recht atte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Eben nicht! Sie haben das Urteil nicht verstanden!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623110100

Kollege Benneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage

es Kollegen Königshaus?


Klaus Uwe Benneter (SPD):
Rede ID: ID1623110200

Ja, bitte, Herr Kollege Königshaus.


Hellmut Königshaus (FDP):
Rede ID: ID1623110300

Herr Kollege Benneter, verstehe ich Sie richtig, dass

ie sehenden Auges einen verfassungswidrigen Zustand
eibehalten wollen? Sie reden zu einem Antrag der Grü-
en, der nach Ihren Ausführungen geeignet ist, einen
erfassungsbruch zu verhindern, beabsichtigen aber of-

enkundig, ihm nicht zuzustimmen. Könnten Sie uns das
rklären?


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das kann man nicht erklären!)



Klaus Uwe Benneter (SPD):
Rede ID: ID1623110400

Herr Kollege Königshaus, ich bin gerade dabei, Ihnen

larzumachen, dass gerade Ihre Partei heute die Chance
ätte, nicht nur in einer Großen Anfrage die Grundrechte
ufzurufen und zu sagen, dass Sie die Bürgerrechtspartei
ind. Hier könnten Sie zeigen, dass es Ihnen wirklich um
ie Rechte der Bürger geht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Hellmut Königshaus [FDP]: Sie auch, Herr Kollege!)


Wie gesagt, jetzt hat sich herausgestellt, dass Gerhard
chröder von Anfang an recht hatte. Es scheint ja offen-
ichtlich sein ganz besonderes Problem zu sein, dass sich
mmer erst hinterher, erst sehr spät herausstellt, wie gut
r war und wie recht er hatte.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Hartz IV! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Benneter ist ein wahrer Freund!)


Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls die Frist
is 2011 mit der Komplexität des Regelungsauftrags und
er Schwierigkeit, die Berechnung der Sitzzuteilung auf
ine verständliche Grundlage zu stellen, begründet. Wir
issen aber inzwischen, dass wir mit einer kleinen Ge-

etzesänderung das negative Stimmgewicht ausschalten
nd die Berechnung der Sitzzuteilung klar und für jeder-
ann nachvollziehbar regeln können.

Es gibt also in der Sache kein ernsthaftes Argument
egen die Abschaffung der Überhangmandate. Es gibt






(A) )



(B) )


Klaus Uwe Benneter
keine ernsthaften Alternativen dazu, und die Zeit für
eine Änderung würde bei einem gemeinsamen Vorgehen
auch noch reichen.

Es ist gute Tradition dieses Hauses – die Kollegin
Piltz hat bereits davon gesprochen –, dass Wahlrechtsän-
derungen gemeinsam besprochen und von allen mitge-
tragen werden. Dass die Union solche Gespräche ernst-
haft nie geführt hat, ist nicht in Ordnung. Das ist ja auch
in ihren eigenen Reihen aufgefallen. Der Bundestagsprä-
sident hat offen erklärt, er würde eine Wahlrechtsände-
rung noch in dieser Legislaturperiode begrüßen. Und der
Bundesinnenminister – heute Herr Altmaier –


(Heiterkeit)


hat erklärt, er würde das Parlament fachlich dabei gerne
unterstützen.

Übrigens, auch die FDP verweigert sich jetzt.


(Zuruf von der FDP: Sie doch auch!)


Sie möchte gerne Arm in Arm mit der Union in eine
neue schwarz-gelbe Zukunft spazieren, auch wenn diese
dann auf verfassungswidrigen Füßen stehen sollte.


(Widerspruch bei der FDP)


Das ist schon ganz schön sonderbar. Ich kenne die FDP
als eine Partei, die die Bürgerrechte immer gerne hoch-
halten will.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Das tun wir!)


Dass sie hier beim Wahlrecht, einem ganz grundlegen-
den Recht der Bürger, nicht darauf drängt, dass die Ver-
fassung schnellstmöglich eingehalten wird, verträgt sich
nicht mit dem Bild einer Bürgerrechtspartei.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Herr Stadler, gerade Sie haben heute Morgen andere be-
schimpft, weil sie angeblich sehenden Auges verfas-
sungswidrige Gesetze beschließen würden.


(Zurufe von der FDP)


– Es ist Ihre Auffassung, dass es verfassungswidrige Ge-
setze seien. – Von dem, was wir hier machen, wissen wir,
dass es verfassungswidrig ist,


(Zuruf von der FDP: Sie doch auch!)


und Sie verweigern sich. Das ist doch bigott. Scheinhei-
liger als so, wie sich die FDP hier verhält, geht es doch
überhaupt nicht mehr.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Max Stadler [FDP]: Stimmen Sie denn zu?)


Die Grünen sagen nun: Liebe SPD, ihr könnt das ver-
hindern. Ihr braucht nur unserem Gesetzentwurf zuzu-
stimmen,


(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Beispiel!)


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(C (D ann ist alles paletti. – Wir wissen: Dann ist nichts paetti. – Das wissen auch Sie. Wenn wir so verfahren, ird der Bundesrat – über die Landesregierungen, an deen Union und FDP beteiligt sind – den Vermittlungsusschuss anrufen und dann das Verfahren über Vertaungsanträge lahmlegen. Eine Wahlrechtsänderung ist in ieser Situation nur mit der Union möglich. Das müssen ir leider zur Kenntnis nehmen; das ist nun mal so. Wir ind der Koalition nicht mehr verpflichtet als der Verfasung – das Gegenteil wird uns ja vorgehalten –, aber wir ehen die realen Machtverhältnisse, und um die geht es. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: So eine Eierei!)


CDU und CSU verweigern sich hier der notwendigen
orrektur aus ganz egoistischen Motiven. Dieses Ver-
alten – das will ich Ihnen einmal sagen – ist einer de-
okratischen Partei unwürdig.


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, sagt das Grund-
esetz, und das Wahlrecht stellt sicher – dazu ist es da –,
ass das Parlament mit dieser Legitimation arbeiten
ann. Nur die demokratische Wahl gibt uns das Recht,
ine Regierung zu bestimmen und Gesetze zu beschlie-
en, die für alle gelten. Dass diese Legitimation zwei-
elsfrei besteht, muss das gemeinsame Anliegen aller
emokraten und jedes einzelnen Parlamentariers hier im
ause sein.

Das nächste Parlament wird nach einem in der Sache
erfassungswidrigen Wahlrecht gewählt werden. Das
acht auf die Bürgerinnen und Bürger zu Recht einen

erheerenden Eindruck. Schuld daran haben allein CDU,
SU und FDP.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen bei der FDP)


ie versündigen sich mit Ihrer Haltung „Erst die Partei
nd dann das Land“ an einem ganz grundlegenden De-
okratieprinzip. Das wird Ihnen noch ganz schön lange

achhängen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/ CSU]: Da redet der Richtige! Das war eine Stamokap-Rede, Herr Benneter!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623110500

Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin

r. Dagmar Enkelmann das Wort.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623110600

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Herr Kollege Krings, zu Ihren Bemerkungen,
as die Ungerechtigkeit des Wahlausgangs 2002 anbe-

rifft, will ich Ihnen eines sagen: Die Kolleginnen Petra
au und Gesine Lötzsch hatten so viele Stimmen, wie
ies sehr viele in diesem Plenum nicht hatten.






(A) )



(B) )


Dr. Dagmar Enkelmann

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Insofern war es sehr gerecht, dass die beiden hier geses-
sen haben. Sie haben tapfer gekämpft.

Richtig ist: Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli
2008 entschieden. Darauf ist schon hingewiesen worden.
Wir begehen heute den ersten Jahrestag. Richtig ist auch:
Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis 2011
Zeit gelassen. Aber bei gutem politischen Willen wäre es
möglich gewesen, zu einer Neuregelung noch in dieser
Wahlperiode zu kommen. Diesen guten politischen Wil-
len spreche ich einer Mehrheit in diesem Hohen Hause
ab.

Kollege Benneter, was Sie hier machen, ist scheinhei-
lig.


(Beifall bei der LINKEN und der FDP)


Sie halten eine Rede für die Änderung des Wahlrechts.
Sie halten de facto eine Rede für diesen Gesetzentwurf.
Wir wissen aber ganz genau: Sie werden gegen diesen
Gesetzentwurf stimmen. – Das ist scheinheilig hoch drei.
Sie wollten die Änderung nicht.


(Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos] und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Der Gesetzentwurf ist gut! Da ist nichts gegen zu sagen!)


Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich ge-
macht, dass das negative Stimmgewicht, das dort ent-
steht, den Wählerwillen tatsächlich deutlich verfälschen
kann. Ich finde, das ist ein eindeutiges Warnsignal an die
Politik. Aber die Koalition hat keinen Bedarf für eine
Änderung gesehen. Die internen Gespräche, die Sie an-
geblich geführt haben, helfen auch nicht darüber hinweg.
Der Bedarf ist nicht erkannt worden. Hier ist nicht ge-
handelt worden.

Die Linke hat eine gesetzliche Neuregelung noch in
dieser Wahlperiode gefordert. Die Grünen haben einen
Entwurf eingebracht. Wir unterstützen ihn. Natürlich
wissen auch wir, dass es noch offene Fragen gibt. Ein
Problem ist die CSU, wenn es um Ausgleichsmandate
geht; das ist angesprochen worden.


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CSU ist immer ein Problem!)


– Die CSU ist so und so ein Problem; da haben Sie voll-
kommen recht.


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Die CSU ist nicht das Problem, sondern die Lösung!)


In dieser Frage ist sie es natürlich auch. Wir hatten die
Zeit, darüber zu reden, und es gab auch Vorschläge, wie
man das Problem im Hinblick auf die CSU lösen kann.
Das wäre also durchaus möglich gewesen.

Wenige Wochen vor der Wahl ist die SPD aufgewacht
oder – anders gesagt – aufgeschreckt. Professor Behnke
von der Universität Friedrichshafen hat eine Modellrech-
nung aufgemacht. Er hat auf Grundlage der Umfrage-
werte einmal ausgerechnet, was an Direktmandaten und

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(C (D n Überhangmandaten entstehen würde. Das Ergebnis ar zumindest für die SPD erschreckend oder – wie man eute erkennen kann – aufschreckend. Es ist sehr wahrcheinlich, dass ein schlechtes Wahlergebnis der SPD ustande kommt, was zu deutlich weniger Direktmandaen für die SPD, mehr Direktmandaten für die CDU und amit auch zu mehr Überhangmandaten für die CDU als isher führt. Damit ist eine Mehrheit für Schwarz-Gelb llein durch Überhangmandate möglich. Die CDU lacht sich ins Fäustchen, und die FDP hält, ie wir heute mitbekommen haben, aus gutem Grunde till, denn sie will in die Regierung. Ob das nur mit berhangmandaten geht oder anders, ist ihr egal. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Sind Sie Hellseherin?)


Ich nicht, aber es gibt Leute, die das sehr genau be-
echnet haben. – Jetzt gibt es eine öffentliche Debatte,
nd es ist nicht unwahrscheinlich, dass es künftig so et-
as wie ein taktisches Wahlverhalten gibt, worauf
chwarz und Gelb durchaus setzen könnten.

Die SPD hat heute viel Lärm um nichts gemacht. Sie
ehnen den Gesetzentwurf ab, und es war ein unwürdiges
chauspiel, was Sie in den letzten Wochen aufgeführt
aben. Erst wollten Sie das Wahlrecht ändern, dann ha-
en Sie den Schwanz eingekniffen, und heute werden
ie dagegen stimmen. Das ist unwürdig und hat mit De-
okratie überhaupt nichts zu tun.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


ir hatten die Zeit, das Wahlrecht gemeinsam zu än-
ern, aber das war nicht gewollt. Jetzt müssen Sie mit
en Folgen leben.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623110700

Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Stephan
ayer das Wort.


Stephan Mayer (CSU):
Rede ID: ID1623110800

Lieber Herr Kollege Benneter, erlauben Sie mir, nach-

em Sie mich persönlich angesprochen haben, zu Ihrem
orwurf Stellung zu beziehen, wir als CDU/CSU-Frak-

ion und insbesondere ich als Berichterstatter für das
ahlrecht hätten uns Ihrem Gesprächsangebot entzogen.

Ich finde Ihre Einlassung insbesondere vor dem Hin-
ergrund bedauerlich, dass wir das Bundeswahlgesetz in
ieser Wahlperiode konstruktiv und größtenteils einver-
ehmlich gemeinsam novelliert haben. Ich warte aber
ach wie vor auf Ihre konkreten Vorschläge und konzep-
ionellen Überlegungen hinsichtlich des Urteils des Bun-
esverfassungsgerichtes von vor einem Jahr. Sie haben
ein einziges Mal das Gespräch mit mir gesucht, obwohl






(A) )



(B) )


Stephan Mayer (Altötting)

es dazu am Rande jeder Innenausschusssitzung in jeder
Sitzungswoche genügend Gelegenheiten gab, um mir
Ihre ganz konkreten Überlegungen an die Hand zu ge-
ben, wie wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
umsetzen sollten. Ihrerseits kam kein einziger konkreter
Vorschlag.

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode haben Sie
sich jetzt einfach an den Rockzipfel der Grünen-Fraktion
gehängt und sich ihrem Gesetzentwurf angeschlossen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der ist ja auch gut!)


Herr Kollege Benneter, ich möchte in aller Deutlich-
keit sagen, dass es einfach nicht zutrifft, dass wir die
Bundestagswahl am 27. September 2009 unter verfas-
sungswidrigen Umständen durchführen. Das Gegenteil
ist der Fall. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom letzten Jahr besagt ganz klar, dass wir einen Umset-
zungsspielraum bis zum 30. Juni 2011 haben. Wir wis-
sen jetzt also so sicher wie bei keiner Bundestagswahl
zuvor, dass die Bundestagswahl unter vollkommen ver-
fassungsgemäßen Rahmenbedingungen stattfinden wird.
Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623110900

Sie haben das Wort, Kollege Benneter.


Klaus Uwe Benneter (SPD):
Rede ID: ID1623111000

Herr Kollege Mayer, das Einzige, was wir wissen, ist,

dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungs-
widrigkeit des Bundeswahlgesetzes, unter dem gewählt
werden soll, nicht beanstanden wird. Aber dass das Ge-
setz in der Sache verfassungswidrig bleibt, habe ich in
meinem Beitrag klar genug gemacht.

Angesichts dessen, was Sie zu den Abläufen sagten,
frage ich mich schon, wie Sie mit der Wahrheit umge-
hen.


(Widerspruch bei der CDU/CSU)


Wir haben Ihnen einen ausformulierten Gesetzentwurf
vorgelegt, und zwar schon vor geraumer Zeit,


(Thomas Oppermann [SPD]: Vor vier Monaten!)


in dem wir dargelegt haben, wie man mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vernünftig umgehen kann.
Ich hatte hier ja schon die Abläufe dargestellt. Sie waren
doch derjenige, der mit mir noch in der Sommerpause
des letzten Jahres einen Termin ausgemacht hatte, dann
aber diesen Termin mit ganz fadenscheinigen Ausflüch-
ten hat platzen lassen. So sagten Sie, es gebe noch inter-
nen Gesprächsbedarf. Natürlich haben wir das erst ein-
mal akzeptiert. Den ganzen Winter über habe ich dann
aber darauf gedrängt, dass ein Gespräch stattfindet. Erst
im März ist es dazu gekommen, als sich der Koalitions-
ausschuss damit befasst hat. Ihre Partei musste dazu ge-

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(C (D rängt werden, dass wenigstens eine Arbeitsgruppe auf er Ebene der Parlamentarischen Geschäftsführer eingeichtet wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das ist die Wahrheit!)


Das ist die Situation. Sie haben eine Novellierung
erhindert. Wir hätten längst gemeinsam etwas machen
önnen. Wir könnten auch heute noch gemeinsam etwas
achen. Das geht aber nur zusammen. Wenn die CDU/
SU nicht mitmacht, dann ist das verlorene Liebesmüh.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der FDP: Unterbrechen wir einmal eine halbe Stunde! Wir haben Zeit!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623111100

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der

ollege Wolfgang Wieland das Wort.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623111200

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr

ollege Benneter, Ihre Rede hat mir richtig gut gefallen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ie sagten, Sie wurden hingehalten. Kollege Hartmann
at etwas süffisant gesagt, die SPD habe dabei mitge-
acht, weil ihr etwas in Aussicht gestellt worden sei; in
irklichkeit habe es sich um Scheinverhandlungen ge-

andelt. Sie haben zu Recht gesagt, das Ganze ist vom
undesverfassungsgericht eindeutig als verfassungswi-
rig beurteilt worden.

Nun sagen Sie als Begründung dafür, warum Sie dem
ntrag der Grünen nicht zustimmen wollen, nachdem
as Ihr Kollege Müntefering und Ihr Kollege Struck
och vor wenigen Wochen angekündigt hatten und
homas Oppermann das sogar noch am Montag dieser
oche mit den Worten: „Wir werden zustimmen“, bestä-

igte,


(Thomas Oppermann [SPD]: So nicht!)


ass sich auf einmal eine andere Mehrheit im Bundesrat
rgeben habe und dass das deswegen nicht mehr ginge.
as ist nicht überzeugend. Sie haben gut gebrüllt – es
ar alles richtig, was Sie hier gesagt haben –, nun müs-

en Sie auch zubeißen. Das erwarten wir von Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Natürlich hat jeder hier im Saal beim Wahlrecht Inte-
essen. Das ist gar keine Frage. Auch wir haben Interes-
en.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was für welche?)


ber darum geht es nicht.


(Zuruf von der FDP: Nicht?)







(A) )



(B) )


Wolfgang Wieland
Wir sind eine kleine Partei


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


– alles ist relativ, auch das –, die in absehbarer Zeit nicht
allzu viele Überhangmandate erringen wird. Der FDP
geht es genauso. Aber sie nimmt ja sogar Rücksicht auf
die Überhangmandate des potenziellen Koalitionspart-
ners. Das muss man sich einmal vorstellen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es wird nicht reichen!)


Diese selbst ernannte Rechtsstaatspartei erklärt durch
Frau Piltz: Man habe auf einen Telefonanruf gewartet.
Wir haben Ihnen sogar einen Antrag geschickt, Frau
Piltz. Es kam aber überhaupt keine konstruktive Kritik,
es kam gar nichts.

Der Kollege Burgbacher hat am Tag der Urteilsver-
kündung gesagt, das Parlament müsse schnell beraten.
Da frage ich mich: Wo waren denn die FDP-Beiträge bei
den Beratungen im Innenausschuss und in den Anhörun-
gen? Sie haben mit fadenscheinigen Argumenten ver-
sucht, unseren Antrag madig zu machen, aber Eigenes
haben Sie nicht geleistet. Ihr Fraktionsvorsitzender
Westerwelle hat das auch erklärt. Er hat wörtlich gesagt:
So eine hochkomplizierte Reform könne man nicht übers
Knie brechen. – Es ist völlig eindeutig: In dieser Frage
geht Ihnen Macht vor Verfassungstreue. Das halten wir
fest.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Sehenden Auges mit einem verfassungswidrigen
Wahlrecht in eine Wahl zu gehen, ist eines Rechtsstaates
unwürdig. Das ist auch respektlos vor den Wählerinnen
und Wählern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Professor Meyer, der frühere Präsident der Humboldt-
Universität, hat in der Anhörung – ich gebe zu: sehr zor-
nig; aber da kann man auch sehr zornig sein – Folgendes
gesagt:

Alle diese Dinge wie Kinderwahlrecht und Sonsti-
ges kann man machen, aber es geht nicht darum,
was man machen kann, sondern dass man verhin-
dern muss, dass nach einem Wahlrecht gewählt
wird, das so katastrophal ist, dass es kein Wahlrecht
mehr ist.

Wörtlich sagte er weiter:

Da sitzen Sie ein ganzes Jahr herum und tun nichts, …

Auch heute wollen Sie herumsitzen und nichts tun. Das
lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Ich bin nicht der Erste, der in dieser Debatte redet.
iemand hat bisher das Urteil zitiert. Deswegen trage

ch es noch nach in dieser Debatte. Zitat aus der Ent-
cheidung:

Der Effekt des negativen Stimmgewichts beein-
trächtigt die Stimmengleichheit bei der Wahl zum
Deutschen Bundestag in eklatanter Weise. … Ein
Wahlsystem, das … in typischen Konstellationen
zulässt, dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandats-
verlusten führt oder dass für den Wahlvorschlag ei-
ner Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden,
wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkur-
rierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen, führt
zu willkürlichen Ergebnissen und lässt den demo-
kratischen Wettbewerb um Zustimmung bei den
Wahlberechtigten widersinnig erscheinen.

Der von Ihnen benannte Sachverständige Mahrenholz,
er frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsge-
ichts, hat zu Recht gesagt, „willkürlich“ sei das
chärfste Verwerfungsprädikat, das dem Bundesverfas-
ungsgericht zur Verfügung stehe. Er hat gesagt:

Zusammengefasst: Die Art. 38 und 39 GG sind im
Sinne zwingenden Rechts dahin auszulegen, dass
nach dem gegenwärtigen Wahlrecht im September
nicht gewählt werden darf.

Setzen Sie sich doch bitte mit diesen Ausführungen
useinander und lassen Sie Ihren richtigen Worten hier
uch Taten folgen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Jetzt noch zu den Einwänden, die hier gerade absur-
erweise von Frau Piltz kamen und auch im Innenaus-
chuss von Frau Köhler vertreten wurden. Sie sagten,
ir hätten das Problem der CSU nicht gelöst.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Genau!)


Ja, wir haben es nicht gelöst. Was Sie als CDU in
0 Jahren nicht geschafft haben, haben wir in sechs Mo-
aten nicht geschafft. Das geben wir zu. Aber werfen Sie
s doch nicht uns vor.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Bloß kein Neid!)


Nun zum Stimmensplitting. Dass nun auf einmal das
roblem des Splittens der Stimmen an den Stimmen der
inkspartei festgemacht wird, ist doch völlig absurd.
eine Wählerschaft wählt so konstant ihre Partei wie die
artei, deren Vorsitzender Walter Ulbricht hieß. Wenn
an ihnen sagt, wie ihre Partei gerade heißt, dann wäh-

en sie sie auch.


(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Ab Wolfgang Wieland geordneten der CDU/CSU und der FDP und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])





(A) )


(B) )


Hier nun zu sagen, die Wähler der Linken würden be-
sonders viel splitten und dies stelle ein Problem dar, ist
doch absurd. Das ist doch aberwitzig!


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Purer Neid!)


Eine abschließende Bemerkung. Präsident Lammert
sagte vor wenigen Monaten:

Es ist unbedingt erwünscht und bei gutem Willen
auch möglich, die Regelung des Wahlrechts noch
rechtzeitig zu korrigieren …

Deswegen fordern wir Sie ernsthaft auf: Zeigen Sie
diesen guten Willen. Belasten Sie die Wahl am
27. September nicht mit einem – so wörtlich – dezidiert
willkürlichen und widersinnigen Wahlrecht. Stimmen
Sie unserem Gesetzestext zu.


(Anhaltender Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623111300

Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege

Dr. Wolfgang Götzer das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Wolfgang Götzer (CSU):
Rede ID: ID1623111400

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Es ist schon erstaunlich, welch hohe Wellen dieses
Thema in den letzten Wochen und gerade auch in den
letzten Tagen schlägt. Es wird geradezu ein Horror-
szenario an die Wand gemalt und von verfassungswidri-
gen Wahlen gesprochen. So kann man ein Thema natür-
lich hochziehen.

Dabei geht es darum, ein Problem zu lösen, mit dem
unsere Demokratie weit über 50 Jahre verfassungsrecht-
lich und politisch problemlos gelebt hat. Niemand kann
doch seriöserweise behaupten, dass bisherige Parla-
mentsmehrheiten und Regierungen in der Geschichte un-
seres Landes unter mangelnder Verfassungslegitimität
gelitten hätten oder gar undemokratisch zustande ge-
kommen wären und die Wählerschaft nicht korrekt wi-
dergespiegelt hätten. Insofern meine ich, dass man die
Kirche im Dorf lassen sollte.

Zudem möchte ich anmerken, dass das Bundesverfas-
sungsgericht in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2008
nicht etwa die Überhangmandate an sich für verfas-
sungswidrig erklärt hat.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: So ist es!)

Vielmehr hat es nur


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: „Nur“!)

einen Verstoß gegen Art. 38 Grundgesetz angenommen,
soweit durch einzelne Vorschriften des Bundeswahlge-
setzes ein negatives Stimmgewicht ermöglicht wird.
Man kann dies augenscheinlich nicht oft genug sagen.
Lieber Herr Kollege Benneter, ich bin fast schon ein bis-

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(C (D chen traurig darüber, dass Sie das Urteil offensichtlich is heute nicht verstanden haben. uch Sie haben die meiste Zeit von Überhangmandaten, ie verfassungswidrig seien, gesprochen. (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Weil das die Lösung ist!)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ber genau das ist nicht Inhalt des Urteils von Karls-
uhe.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


s ist im Übrigen gar nicht klar, ob ein solches negatives
timmgewicht bei der nächsten Wahl überhaupt eintritt.
ch denke also, wir sollten in dieser angeheizten Debatte
inen kühlen Kopf bewahren.

Karlsruhe hat sogar sein ausdrückliches Plazet dafür
egeben, dass die bevorstehende Bundestagswahl noch
ach geltendem Recht durchgeführt wird. Eine größere
egitimierung für das Prozedere bei der Bundestagswahl
m 27. September hat es noch nie gegeben.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Selbstverständlich werden wir den Auftrag des Bun-
esverfassungsgerichts erfüllen. Hierzu gibt es aber ver-
chiedene Möglichkeiten, die wir erst gründlich und aus-
ührlich diskutieren müssen. Eines dieser Denkmodelle
st, Überhangmandate vor der endgültigen Unterzutei-
ung zu verrechnen, wovon offensichtlich der Gesetzent-
urf der Grünen ausgeht. Allerdings ist er so schwer

esbar, in sich widersprüchlich und wohl auch verfas-
ungswidrig, dass er einfach nicht brauchbar ist.

Ein anderes Modell wäre die Trennung der Listen.
as hätte den Charme einer nur geringfügigen Gesetzes-

nderung mit nahezu unverändertem Wahlrecht. Es gibt
och weitere Modelle, weshalb ja auch das Bundesver-
assungsgericht in seiner Entscheidung am Ende davon
pricht, dass die Alternativen vom Parlament in der ge-
otenen Weise bedacht und erörtert werden sollten.

Die Abwägung von Alternativen ist ein Grund dafür,
arum das Bundesverfassungsgericht uns eine Nachbes-

erungsfrist bis über die kommende Wahl hinaus, näm-
ich bis zum Jahr 2011, also bis zur Mitte der nächsten

ahlperiode, gewährt hat. Allein das ist ein eindeutiger
inweis darauf, dass wir nichts überstürzen sollten. Der
auptgrund für diese großzügige Nachbesserungsfrist ist
ie „hohe Komplexität des Regelungsauftrages“, die es
ach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts „unange-
essen“ erscheinen lässt, „dem Gesetzgeber aufzuge-

en, das Wahlrecht rechtzeitig vor Ablauf der gegenwär-
igen Wahlperiode zu ändern“.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


as Gericht selbst sagt, es sei unangemessen, dieses Ver-
ahren im Schweinsgalopp durchzuziehen. Die Ände-
ung des Wahlrechts ist eben nicht so einfach, wie es
anche uns glauben machen wollen.
Die lange Übergangsfrist hat das Gericht allerdings

it der Auflage verbunden, das für den Wähler kaum
och nachzuvollziehende Regelungsgeflecht – man kann






(A) )



(B) )


Dr. Wolfgang Götzer
schon sagen: Dickicht – der Berechnung der Sitzzutei-
lung auf eine neue, normenklare und verständliche
Grundlage zu stellen. Das heißt im Klartext: Wir sind
aufgefordert, vom Bürokratendeutsch Abstand zu neh-
men und lesbare und verstehbare Vorschriften zu erlas-
sen. Beim Gesetzentwurf der Grünen, über den wir heute
abstimmen, ist das, mit Verlaub gesagt, ganz sicher nicht
der Fall.

Ich nenne einen weiteren sehr wichtigen Gesichts-
punkt für eine parlamentarische Beratung ohne Zeit-
druck. Das Wahlrecht ist für unseren Staat, für unsere
Demokratie und die Menschen, die über die Zusammen-
setzung dieses Parlaments entscheiden, von so elementa-
rer Bedeutung, dass es nicht nur auf die Lesbarkeit und
Verständlichkeit der einzelnen Vorschriften ankommt. Es
ist von sehr großer Wichtigkeit – auch das ist heute
schon angesprochen worden –, dass jede Änderung des
Wahlrechts von einer großen Zustimmung im Parlament
getragen wird.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623111500

Kollege Götzer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Schneider?


Dr. Wolfgang Götzer (CSU):
Rede ID: ID1623111600

Nein. Herr Kollege, Sie sollten zuhören, wenn es um

Demokratie und Wahlrecht geht. Das schadet Ihnen ganz
bestimmt nicht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das hat gesessen! – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!)


Es war bisher in diesem Hause guter Brauch, Wahl-
rechtsänderungen in möglichst breitem Konsens zu be-
schließen. Deshalb verwundert es doch sehr, dass sich
die Grünen von dieser guten und wichtigen Tradition
– warum auch immer – abwenden wollen.

Es gibt noch einen Grund – auch der ist schon ange-
sprochen worden –, warum eine Wahlrechtsänderung
zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist. Die Zeit für
eine Umsetzung reicht einfach nicht mehr. Das Bundes-
verfassungsgericht selbst hielt die hierfür nötige Dead-
line bereits mit dem 30. April für überschritten.

Lassen Sie mich summa summarum sagen: Eine so
kurzfristige, nach erfolgter Aufstellung der Kandidaten
und mitten im Wahlkampf über das Knie gebrochene
Wahlrechtsänderung wird dieser höchst sensiblen Mate-
rie nicht gerecht und trägt den Makel eines Manipula-
tionsversuchs auf der Stirn.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Einem solchen Vorwurf sollten wir uns gar nicht erst
aussetzen. Wir werden uns deshalb nach der Konstituie-
rung des 17. Deutschen Bundestages zügig zusammen-
setzen und anhand der Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichts das Wahlrecht anpassen. Hierzu gehört im
Übrigen auch die Einbeziehung einer weiteren Karlsru-
her Entscheidung, nämlich der vom Januar dieses Jahres
über die sogenannten Berliner Zweitstimmen. Das kön-

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(C (D en wir alles in der 17. Wahlperiode ohne Druck und hne Wahlkampf zum Wohle des Parlaments und zum ohle unserer Demokratie machen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623111700

Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Volker

chneider das Wort.


(Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Oh!)



Volker Schneider (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623111800

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe Ihre

ufregung nicht. Ich komme nur dem Wunsch des Kol-
egen Dr. Götzer nach. Ich bin in meiner Wissbegierde
insichtlich Demokratie kaum noch zu befriedigen. Da
ie mir leider keine Zwischenfrage gestattet haben, muss

ch zur Möglichkeit einer Kurzintervention greifen.

Sie haben davon gesprochen, dass das vorliegende
esetz im Schweinsgalopp durchgepeitscht werden soll.
an solle das Ganze lieber nach der Wahl am

7. September in Ruhe machen. Zunächst einmal habe
ch ein rechnerisches Problem damit, festzustellen, was
er Unterschied ist zwischen dem Zeitraum, den Sie vor
er Wahl zur Verfügung hatten, in dem Sie das ja hätten
achen können, und dem Zeitraum nach der Wahl. Das

st kein so großer Unterschied, dass ich das eine Verfah-
en als Schweinsgalopp bezeichnen würde. Das eine ist
in solcher Schweinsgalopp wie das andere.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Das Zweite, was mich wirklich brennend interessiert,
st Folgendes: Ihnen ist das Ganze jetzt zu kompliziert.
ie müssen mir einmal ganz genau erklären, wie sich das
amit vereinbaren lässt, dass Sie in einem ungleich kür-
eren Zeitraum das ungleich kompliziertere Begleitge-
etz zum Lissabon-Vertrag auf den Weg bringen wollen,
nd zwar wirklich im Schweinsgalopp.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623111900

Kollege Götzer, Sie haben das Wort.


Dr. Wolfgang Götzer (CSU):
Rede ID: ID1623112000

Herr Kollege, ich brauche zur Antwort nur auf den

ext des Urteils zu verweisen. Daraus geht klipp und
lar hervor, dass selbst das höchste deutsche Verfas-
ungsgericht diesen Zeitraum für unangemessen gehal-
en hat. Es hat uns genügend Zeit eingeräumt, damit wir
iese Sache nach der Wahl angehen können. Das habe
ch gesagt. Ich wiederhole das gerne für Sie. Vielleicht
esen Sie das Urteil einmal in einer ruhigen Stunde
urch. Das hilft weiter.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)







(A) )



(B) )


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623112100

Ich schließe die Aussprache.
Mir liegen zahlreiche Erklärungen aus der SPD-Frak-

tion und eine Erklärung aus der Unionsfraktion nach
§ 31 unserer Geschäftsordnung vor.1)


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Wir nehmen sie entsprechend unserer Geschäftsordnung
zu Protokoll.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent-
wurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung
des Bundeswahlgesetzes. Der Innenausschuss empfiehlt
in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13658,
den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
auf Drucksache 16/11885 abzulehnen. Wir stimmen nun
über den Gesetzentwurf auf Verlangen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich bitte die
Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen
Plätze einzunehmen, und ich bitte Sie, liebe Kolleginnen
und Kollegen, zu überprüfen, ob Ihr Name auf der Ab-
stimmungskarte steht. – Sind alle Schriftführerinnen und
Schriftführer an ihrem Platz? – Ich eröffne die Abstim-
mung.

Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, dass seine
Stimme noch nicht abgeben konnte? – Das ist nicht der
Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftfüh-
rerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu begin-
nen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später
bekannt gegeben.2)

Wir setzen die Beratungen fort, sobald alle Kolleginnen
und Kollegen den Beratungen folgen können. Ich bitte Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen, Platz zu nehmen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 68 a bis 68 c auf:
a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken),
Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE
Altersrente – Erhöhung der Regelaltersgrenze
auf 67 Jahre zurücknehmen
– Drucksachen 16/12295, 16/12737 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Anton Schaaf

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst,
Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE
Die gesetzliche Rentenversicherung zur solida-
rischen Erwerbstätigenversicherung ausbauen
– Drucksachen 16/6440, 16/11445 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Anton Schaaf

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1) Anlagen 2 und 3
2) Ergebnis 26164 D

(C (D c)

richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst,
Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE
Solidarausgleich in der Rente für Versicherte
mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und
geringen Einkommen stärken
– Drucksachen 16/7038, 16/10335 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Peter Weiß (Emmendingen)


Über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für
rbeit und Soziales zu dem Antrag der Fraktion Die
inke mit dem Titel „Altersrente – Erhöhung der Regel-
ltersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen“ werden wir
päter namentlich abstimmen.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
öre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
regor Amann für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Gregor Amann (SPD):
Rede ID: ID1623112200

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

erren! In der – zumindest vorläufig – letzten Plenarsit-
ung des Bundestags sprechen wir noch einmal über das
hema Rente und Altersvorsorge. Das ist auch gut so.
as ist ein wichtiges Thema, nicht nur, weil 20 Mil-

ionen Menschen in diesem Land eine Rente beziehen,
ondern auch, weil es 35 Millionen Versicherte gibt, die
inzahlen. Wie wir mit Menschen umgehen, die im Alter
ber kein eigenes Einkommen mehr verfügen, ist ein
radmesser dafür, wie sozial und solidarisch eine Ge-

ellschaft ist.

Ich sage Ihnen auch: Als Sozialdemokrat bin ich
urchaus dankbar, drei Monate vor der Bundestagswahl
och einmal über dieses Thema diskutieren zu können.
enn Rentenpolitik ist bei Sozialdemokraten in den letz-

en zehn Jahren in guten Händen gewesen,


(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der LINKEN)


ei sozialdemokratischen Arbeitsministern von Walter
iester bis Olaf Scholz.

Was ist eine gute Rentenpolitik? Man kann sie an drei
riterien messen. Das erste Kriterium ist das Versor-
ungsniveau der Ruheständler, also die Rentenhöhe und
ie Einkommenssituation.


(Zuruf des Abg. Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE])


Ich gehe gleich darauf ein, Herr Schneider. – Das zweite
riterium ist die Belastung für die arbeitende Bevölke-

ung, also die Beitragshöhe. Das dritte Kriterium ist die
ngfristige finanzielle Stabilität des Rentensystems.


(Zurufe von der LINKEN)







(A) )



(B) )


Gregor Amann
Alle drei Kriterien, die sich zum Teil widersprechen,
müssen gemeinsam betrachtet werden. Nur in einer Ba-
lance aller drei Kriterien lässt sich eine gute Rentenpoli-
tik beurteilen.

Manche Parteien betreiben Klientelpolitik und versu-
chen, einem einzigen dieser Kriterien gerecht zu werden;
ich denke gerade an die Anträge der Linken, könnte aber
auch in die andere Richtung dieses Hauses schauen. Das
reicht nicht, um eine gute Rentenpolitik zu machen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die sozialdemokratische Rentenpolitik der letzten zehn
Jahre hat eine gute Balance gefunden. Das zeigt auch das
internationale Lob. Ich erinnere nur an die Aussagen
vonseiten der OECD.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Aha! Hier hat jeder die Chance, altersarm zu werden!)


Lassen Sie mich auf die drei Kriterien im Einzelnen
eingehen.

Erstens: zum Versorgungsniveau. Sowohl im histori-
schen als auch im geografischen Vergleich steht
Deutschland sehr gut da.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Was?)


Die Altersarmut ist in den letzten Jahrzehnten in
Deutschland weitgehend verschwunden. „Weitgehend“
heißt nicht, dass es nicht auch in Deutschland ältere
Menschen gibt, die in Armut leben. Aber insgesamt sind
nur 2,4 Prozent der Menschen in diesem Land auf die
Grundsicherung angewiesen.


(Anton Schaaf [SPD]: So ist das!)


Das ist ein großer Erfolg unseres Sozialstaates.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Natürlich wird häufig eingewandt, dass das Renten-
niveau in den letzten Jahren gesunken ist. Dieser Schritt
war völlig richtig und politisch gewollt.


(Widerspruch bei der LINKEN)


– Vor der demografischen Entwicklung können auch Sie
nicht die Augen verschließen. – Wir haben allerdings
Folgendes getan: Wir haben die Senkung des Rentenni-
veaus durch die Einführung und Stärkung der zweiten
und dritten Säule der Altersvorsorge, der Riester-Rente
und der betrieblichen Altersvorsorge, kompensiert.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Eine tolle Leistung war das! Super! – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Das kann sich nur nicht jeder leisten!)


Zum 1. Juli 2009 sind die Renten im Westen um
2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent gestiegen.
Diese Rentenerhöhung ist für den Westen die größte seit
1994, also seit 15 Jahren, und für den Osten seit 1997.
Wenn man die Senkung des Beitragssatzes zur Kranken-
versicherung, die wir im Rahmen des Konjunkturpro-

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(C (D ramms beschlossen haben und von der ebenfalls zum . Juli dieses Jahres auch die Rentner betroffen sind, itberücksichtigt, kommt man zu dem Ergebnis, dass ie Rentner in Deutschland ab Juli dieses Jahres insgeamt 5,6 Milliarden Euro mehr in der Tasche haben. (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Ach was! Das holen Sie sich doch alles zurück!)


ll das haben wir getan, während in den USA viele Mil-
ionen Rentner ihre Altersvorsorge, die in Pensionsfonds
ngelegt war, verloren haben.


(Anton Schaaf [SPD]: So ist das!)


Jetzt will ich noch etwas zum Nachhaltigkeitsfaktor
agen – wenn es um das Rentenniveau geht, spielt er
ämlich eine Rolle –: Sie von den Linken fordern in
inem Ihrer Anträge, den Nachhaltigkeitsfaktor abzu-
chaffen. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Ren-
enerhöhungen sinnvollerweise mit dem Zahlenverhält-
is zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern
erknüpft; das sind nämlich zwei Seiten derselben Me-
aille. Das hat sich in den letzten Jahren, in denen auf-
rund der guten Wirtschaftsentwicklung die Zahl der
eitragszahler stärker als die Zahl der Rentenbezieher
estiegen ist, rentensteigernd ausgewirkt. Wenn Sie also
usführen, dass Sie den Nachhaltigkeitsfaktor abschaf-
en wollen, müssen Sie den Menschen auch sagen, dass
ies dazu geführt hätte, dass die Rentensteigerungen der
etzten zwei Jahre geringer ausgefallen wären.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Auch Sie wissen, dass der Umfang von Rentenerhö-
ungen sowie die Sätze der Sozialhilfe und des
rbeitslosengeldes II miteinander verknüpft sind. Bei-
es wird immer parallel erhöht. Wenn das, was Sie for-
ern, gemacht worden wäre, und wenn die Rentensteige-
ungen in den letzten zwei Jahren demzufolge geringer
usgefallen wären, dann wären in den letzten zwei Jah-
en auch die ALG-II-Sätze weniger stark gestiegen.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: So ein Popanz!)


as sind die Folgen der Politik der Linken, die Sie aber
icht erwähnen. Faktisch hätte Ihre Politik allerdings
iese Folgen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Und für das Jahr 2009?)


Ich finde es richtig, dass die Bundesregierung die
entner in den nächsten Jahren vor Kürzungen schützt.
enauso wie es richtig ist, beim Lohn eine Untergrenze

inzuziehen, also einen Mindestlohn einzuführen, ist es
uch richtig, für die Rentner eine Untergrenze einzuzie-
en. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutsch-
and in den nächsten Jahren zu Rentenkürzungen
ommt. Ich finde es, ehrlich gesagt, auch unerträglich
das sage ich an die Adresse der Union –, wenn Jungpo-

itiker wie der Kollege Spahn versuchen, Alt gegen Jung
uszuspielen. Die Rente ist kein Almosen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Gregor Amann

Das dritte Kriterium ist die langfristige finanzielle
Stabilität der Rentenversicherung. An dieser Stelle will [DIE LINKE])
sicherung inzwischen wieder auf einen Monatsbeitrag
erhöht hat. Das hat natürlich mit den Reformen der letz-
ten Jahre zu tun. Zu diesen Reformen gehört auch die
Rente mit 67.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine Be-
merkung zu einem Antrag der Linken machen. Ich finde
es absolut unseriös, wenn Sie die derzeitige Wirtschafts-
krise mit der Anhebung des Renteneintrittsalters auf
67 Jahre verknüpfen, wenn Sie also so tun, als habe das
eine etwas mit dem anderen zu tun.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Das ist unglaublich!)


Das eine kommt im Jahr 2029, die Wirtschaftskrise ist
jetzt.

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3
K
a

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 493;
davon

ja: 97
nein: 391
enthalten: 5

Ja

SPD

Dr. Lale Akgün
Otto Schily
Dr. Wolfgang Wodarg

DIE LINKE

Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Dietmar Bartsch
Heidrun Bluhm

Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Lutz Heilmann
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Dr. Hakki Keskin
Monika Knoche
Jan Korte
Katrin Kunert

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(D ukunft so bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Der Witz war gut!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623112300

Bevor wir die Debatte fortsetzen, komme ich zurück

um Tagesordnungspunkt 70 und gebe das von den
chriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergeb-
is der namentlichen Abstimmung über den von der
raktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetz-
ntwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes bekannt:
bgegebene Stimmen 493. Mit Ja haben gestimmt 97
olleginnen und Kollegen, mit Nein haben gestimmt
91 Kolleginnen und Kollegen, und 5 Kolleginnen und
ollegen haben sich enthalten. Der Gesetzentwurf ist

bgelehnt.

ichael Leutert
lla Lötzer
r. Gesine Lötzsch
lrich Maurer
orothée Menzner
ornelia Möller
ersten Naumann
olfgang Nešković
r. Norman Paech
etra Pau
odo Ramelow
lke Reinke
aul Schäfer (Köln)

olker Schneider

(Saarbrücken)

r. Herbert Schui
r. Ilja Seifert
r. Petra Sitte
rank Spieth
r. Kirsten Tackmann

Dr. Axel Troost
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann

BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Marieluise Beck (Bremen)

Cornelia Behm
Birgitt Bender
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Dr. Uschi Eid
Hans Josef Fell
Kai Gehring
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Priska Hinz (Herborn)

ich nur erwähnen, dass sich die Rücklage der Rentenver- Das war in der Vergangenheit so, und das wird auch in
Vielmehr haben die Menschen
leistung, mit der sie dieses Lan
Anspruch auf Rente.

Das zweite Kriterium ist de
die Zeit davonläuft, muss ich m
1982, als die Kohl-Regierung i
tragssatz zur Rentenversicheru
Folgejahren bis 1998 ist er ko
zent gestiegen. Seit die SPD a
1998, ist der Beitragssatz zur
der auf unter 20 Prozent gesun
Jahren ist er sogar stabil unter 2


(Beifall bei der SPD – Ma CSU]: Aber der Zuschus mittlerweile bei über 80 M muss man dazusagen! – [CDU/CSU]: Sie haben d vergessen! Sie sind ja ein aufgrund ihrer Arbeitsd aufgebaut haben, einen r Rentenbeitrag – da mir ich etwas kürzer fassen –: ns Amt kam, lag der Being bei 18 Prozent. In den ntinuierlich auf 20,3 Pron der Regierung ist, seit Rentenversicherung wieken. In den letzten zehn 0 Prozent geblieben. nfred Grund [CDU/ s des Bundes liegt illiarden Euro! Das Max Straubinger en Bundeszuschuss Hütchenspieler!)


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(Volker Schneider [S LINKE]: Wissen Sie übe schlossen haben?)


er die Wirtschaftskrise so k
er Rente mit 67 verknüpft, der
m die Wirtschaftskrise noch
olitik geht,


(Beifall bei Abgeordnete CDU/CS ondern ausschließlich darum, er Menschen zu benutzen, um üppchen zu kochen. Ich finde (Frank Spieth [DIE LINK Ich bin am Ende meiner Re end nur darauf hinweisen: Gu ielzahl verschiedener Aspekte ählen. Rentenpolitik ist bei d uten Händen. (Lachen der Abg. Dr. D (Caarbrücken] [DIE rhaupt, was Sie be rass wahrheitswidrig mit zeigt, dass es ihm weder um eine seriöse Renten n der SPD und der U)

die Ängste und Sorgen
sein eigenes politisches
das schäbig.
E]: So ein Unsinn!)
dezeit. Ich darf abschlie-
te Rentenpolitik hat eine
. Ein paar konnte ich auf-
en Sozialdemokraten in

agmar Enkelmann






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Petra Pau
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Thilo Hoppe
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Fritz Kuhn
Renate Künast
Undine Kurth (Quedlinburg)

Markus Kurth
Monika Lazar
Anna Lührmann
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)

Winfried Nachtwei
Omid Nouripour
Brigitte Pothmer
Claudia Roth (Augsburg)

Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Gerhard Schick
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Dr. Wolfgang Strengmann-

Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin
Wolfgang Wieland
Josef Philip Winkler

fraktionslose
Abgeordnete

Jörg Tauss
Gert Winkelmeier

Nein

CDU/CSU

Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Veronika Bellmann
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen


(Bönstrup)

Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand

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elmut Brandt
r. Ralf Brauksiepe
onika Brüning
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lexander Dobrindt
homas Dörflinger
arie-Luise Dött
aria Eichhorn
r. Stephan Eisel
nke Eymer (Lübeck)

se Falk
r. Hans Georg Faust
nak Ferlemann
grid Fischbach
artwig Fischer (Göttingen)

irk Fischer (Hamburg)

r. Maria Flachsbarth
laus-Peter Flosbach
erbert Frankenhauser
r. Hans-Peter Friedrich

(Hof)


rich G. Fritz
r. Michael Fuchs
ans-Joachim Fuchtel
r. Jürgen Gehb
orbert Geis
berhard Gienger
ichael Glos

eter Götz
r. Wolfgang Götzer
te Granold
einhard Grindel
ermann Gröhe
ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
onika Grütters
r. Karl-Theodor Freiherr
zu Guttenberg
lav Gutting
olger Haibach
erda Hasselfeldt
rsula Heinen-Esser
ichael Hennrich

ürgen Herrmann
ernd Heynemann
rnst Hinsken
eter Hintze
hristian Hirte
obert Hochbaum
laus Hofbauer
ranz-Josef Holzenkamp
oachim Hörster
nette Hübinger
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r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
r. Franz Josef Jung
artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
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ernhard Kaster

(VillingenSchwenningen)


olker Kauder

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ckart von Klaeden
ürgen Klimke
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r. Kristina Köhler

(Wiesbaden)

anfred Kolbe
orbert Königshofen
r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
homas Kossendey
unther Krichbaum
r. Günter Krings
r. Martina Krogmann
r. Hermann Kues
r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
elmut Lamp
atharina Landgraf
r. Max Lehmer
aul Lehrieder
ngbert Liebing
duard Lintner
r. Michael Luther
homas Mahlberg
tephan Mayer (Altötting)

olfgang Meckelburg
r. Michael Meister
aurenz Meyer (Hamm)

aria Michalk
r. h. c. Hans Michelbach
hilipp Mißfelder
r. Eva Möllring
arlene Mortler
arsten Müller

(Braunschweig)


tefan Müller (Erlangen)

r. Gerd Müller
ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
ranz Obermeier
duard Oswald
enning Otte
ita Pawelski
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uprecht Polenz
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r. Peter Ramsauer
ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
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ohannes Röring
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r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
lbert Rupprecht (Weiden)

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nita Schäfer (Saalstadt)

ermann-Josef Scharf
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orbert Schindler
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(C (D go Schmitt r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer ilhelm Josef Sebastian urt Segner ernd Siebert homas Silberhorn ohannes Singhammer ens Spahn rika Steinbach hristian Freiherr von Stetten ero Storjohann ndreas Storm ax Straubinger atthäus Strebl homas Strobl ena Strothmann ichael Stübgen ans Peter Thul ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl rnold Vaatz olkmar Uwe Vogel ndrea Astrid Voßhoff erhard Wächter arco Wanderwitz ai Wegner arcus Weinberg eter Weiß erald Weiß go Wellenreuther nette Widmann-Mauz laus-Peter Willsch lisabeth WinkelmeierBecker erner Wittlich olfgang Zöller illi Zylajew PD regor Amann r. h. c. Gerd Andres iels Annen grid Arndt-Brauer ainer Arnold rnst Bahr oris Barnett r. Hans-Peter Bartels laus Barthel ören Bartol laus Uwe Benneter r. Axel Berg etra Bierwirth olker Blumentritt urt Bodewig lemens Bollen erd Bollmann r. Gerhard Botz laus Brandner ernhard Brinkmann r. Michael Bürsch hristian Carstensen arion Caspers-Merk r. Peter Danckert arl Diller r. Carl-Christian Dressel Vizepräsidentin Petra Pau Gabriele Groneberg Achim Großmann Katja Mast Petra Merkel Christoph Strässer Dr. Peter Struck Dr. Erwin Lotter Patrick Meinhardt Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Gustav Herzog Petra Heß Stephan Hilsberg Petra Hinz Gerd Höfer Iris Hoffmann Frank Hofmann Dr. Eva Högl Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung Josip Juratovic Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose D U M D G F D A D T H H J J C D F D M S G D W S R D O M A Nun hat für die FDP Dr. Heinrich Kolb das Wort. (Beifall bei d Dr. Heinrich L. Kolb (FDP Frau Präsidentin! Liebe Ko Wir wollen heute eigentlich An Ihre Ausführungen, Herr Am – trotz aller persönlichen Sym kungen zu machen; denn so ka lassen: Dass zehn Jahre SPDstory für die Rentnerinnen und r. Matthias Miersch rsula Mogg arko Mühlstein etlef Müller esine Multhaupt ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles r. Erika Ober homas Oppermann olger Ortel einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche erold Reichenbach r. Carola Reimann alter Riester önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf J D J F R S J D H P G G H L D A D E W M B F J C D U A -Fraktion der Kollege er FDP)


(Hildesheim)





(A) )


(B) )


(Wackernheim)


(Tuchenbach)


):
lleginnen und Kollegen!
träge der Linken beraten.
ann, zwingen mich aber
pathie –, einige Anmer-
nn man das nicht stehen
Regierung eine Erfolgs-
Rentner in Deutschland

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oachim Stünker
r. h. c. Wolfgang Thierse

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r. Marlies Volkmer
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(Wiesloch)

ildegard Wester
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r. Margrit Wetzel
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r. Dieter Wiefelspütz
ngelbert Wistuba
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(Wolmirstedt)

anfred Zöllmer
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DP

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aniel Bahr (Münster)

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ewesen seien, das kann man
agen.


(Beifall bei der FDP sowi der LINK ei allen drei Kriterien, die Sie ung, Beitragshöhe, langfristig m Ende Ihrer Regierungsbete u Beginn. Ich will ein Beispiel nennen. eitragssatz, der einmal bei 19 ehalten. Ich muss daran erin eitlich die Ökosteuer eingefüh (D an Mücke urkhardt Müller-Sönksen irk Niebel etlef Parr isela Piltz rank Schäffler r. Konrad Schily r. Max Stadler r. Daniel Volk hristoph Waitz r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff aktionsloser bgeordneter enry Nitzsche nthalten DU/CSU osef Göppel r. Norbert Lammert PD irk Becker lrich Kasparick rnst Kranz beim besten Willen nicht e bei Abgeordneten EN)


genannt haben – Versor-
e Stabilität –, stellen sich
iligung mehr Fragen als

Sie sagen, Sie hätten den
,8 Prozent lag, fast stabil
nern, dass Sie zwischen-
rt haben. Das Ziel bei der
Elvira Drobinski-Weiß
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Gabriele Fograscher
Rainer Fornahl
Gabriele Frechen
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Graf (Rosenheim)

Dieter Grasedieck
Kerstin Griese

Dr. Bärbel Kofler
Walter Kolbow
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Jürgen Kucharczyk
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)

Dr. Karl Lauterbach
Waltraud Lehn
Helga Lopez
Gabriele Lösekrug-Möller
Dirk Manzewski
Caren Marks

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(Cxel Schäfer ernd Scheelen arianne Schieder ilvia Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz wen Schulz wald Schurer rank Schwabe r. Martin Schwanholz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller ieter Steinecke olf Stöckel Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Horst Friedrich Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Markus Löning Dr. Heinrich L. Kolb Einführung der Ökosteuer war die Absenkung des Beitragssatzes auf 18,1 Prozent. Das hat nie stattgefunden. Nach dem aktuellen Rentenversicherungsbericht soll der Rentenbeitragssatz eigentlich auf 19,1 Prozent abgesenkt werden, weil nur durch diese Absenkung gewährleistet werden kann, dass 2020 ein Beitragssatz von 20 Prozent ausreicht. Das ist aufgrund der ewigen Rentengarantie von Herrn Scholz gestrichen worden. (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!)





(A) )


(B) )


Eine Erfolgsgeschichte für die Beitragszahler ist das
wirklich nicht.

Was die Versorgung der Menschen anbelangt, stimme
ich Ihnen zu: Im Moment ist Altersarmut in Deutschland
kein Problem. 2,5 Prozent, 2,7 Prozent der Menschen in
Deutschland beantragen Grundsicherung. Das ist im
Einzelfall bedauerlich und für den Einzelnen schwer zu
ertragen – das räume ich ein –; aber die Herausforderun-
gen stehen uns erst noch bevor.

Ich will für die FDP-Fraktion in diesem Hause in al-
lem Selbstbewusstsein sagen: Wir sind bislang die ein-
zige Fraktion, die Bausteine zur Vermeidung von Alters-
armut vorgelegt hat.


(Beifall bei der FDP – Widerspruch bei der LINKEN)


– Das können Sie anhand von Bundestagsdrucksachen
konkret nachvollziehen. – Wir machen uns Gedanken.
Ich will beispielsweise unseren Vorschlag nennen, pri-
vate und betriebliche Vorsorge auf die Grundsicherung
im Alter nicht anzurechnen.


(Beifall bei der FDP)


Damit schließen wir eine wesentliche Lücke und verrin-
gern das Risiko von Armut im Alter. Das ist ein ent-
scheidender Punkt.

Herr Amann, mit der Rentengarantie, die Sie zuletzt
abgegeben haben, haben Sie die noch von Walter Riester
eingeleitete Stabilisierung der Rentenfinanzen wieder zu
einem großen Teil infrage gestellt. Die Nachhaltigkeit
der Rentenfinanzen ist nicht mehr in dem Maße gewähr-
leistet, wie sie es im Zusammenhang mit dem Renten-
versicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz schien. Deswegen
sind viele Fragen offen.

Ein Allerletztes. Ich finde es putzig, wenn man eine
nominale Rentengarantie gibt – also garantiert, dass der
Zahlbetrag der Renten nicht gekürzt wird –, gleichzeitig
aber der Staatssekretär des BMAS im Ausschuss formu-
liert, dass Einkommensverluste der Rentner, zum Bei-
spiel durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um
3 Prozentpunkte, in Kauf genommen werden.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Diese Erhöhung hat die Rentnerinnen und Rentner be-
sonders belastet, weil sie von der mit dieser Erhöhung
verbundenen Absenkung des Arbeitslosenversicherungs-
beitrages nicht profitiert haben. Das sind Wahrheiten, die
einfach dazugehören.

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(C (D Herr Amann, ich habe meine Redezeit jetzt fast für ie Antwort auf Ihre Rede verbraucht – die Kollegen von en Linken müssen mir das nachsehen –, das musste ann doch einmal gesagt werden. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Dafür haben wir volles Verständnis!)


Auch Sie von den Linken sind rückwärtsgewandt; das
uss man sagen. Sie wollen die Erhöhung der Regelal-

ersgrenze ersatzlos – ich betone: ersatzlos – zurückneh-
en. Ihr Antrag erschöpft sich darin, den Status quo ante

on 2007 wiederherzustellen. Dazu muss man sagen:
as ist zu wenig. Das enthält keinerlei Ansatz dafür, wie

n Zukunft eine leistungsfähige Rentenversicherung ge-
ährleistet werden soll und wie das Rentensystem at-

raktiv gestaltet werden kann.

Deswegen will ich die verbleibenden zwei Minuten
azu nutzen, Sie noch einmal für einen Vorschlag zu
ensibilisieren, den die FDP-Fraktion hier in den Deut-
chen Bundestag eingebracht hat, nämlich den Vor-
chlag, das System starrer Regelaltersgrenzen durch
inen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ru-
estand auf der Basis einer eigenen freien Entscheidung
u ersetzen.


(Beifall bei der FDP)


Wir verbinden diesen Vorschlag mit dem Wegfall al-
er Zuverdienstgrenzen.


(Beifall bei der FDP)


s gibt keinen Grund dafür, dass der Staat jemandem,
er grundsicherungsfrei ist, noch länger vorschreibt, ob
nd in welchem Umfang jemand tätig ist. Das kann jeder
ensch für sich sehr gut selbst entscheiden. Diese Ent-

cheidung sollten wir ihnen auch überlassen.


(Beifall bei der FDP)


Ich finde, das ist wirklich ein zukunftsweisender Vor-
chlag, und in Podiumsdiskussionen landauf, landab
öre ich schon einmal Zustimmung von Ihren Kollegen.
ie sagen: Mehr Flexibilität ist eigentlich die Richtung,

n die wir auch marschieren wollen.


(Dirk Niebel [FDP]: Sogar vom DGB!)


ch weiß, dass jetzt Wahlkampf ist und dass Sie uns jetzt
och nicht vorbehaltlos zustimmen können. Nach dem
7. September 2009 sollten Sie aber einmal ganz nüch-
ern auf das schauen, was die FDP Ihnen präsentiert. Sie
erden dann feststellen, dass das ein Vorschlag ist, der
en Menschen gerecht wird und der im Ergebnis dazu
ührt, dass die Erwerbsteilhabe älterer Menschen deut-
ich gesteigert wird, was wir alle ja wollen. Das ist je-
enfalls die Beobachtung, die wir in den skandinavi-
chen Ländern gemacht haben.


(Beifall bei der FDP)


Eine allerletzte Anmerkung zur Erwerbstätigenversi-
herung. Das fordern Sie; damit sind Sie aber nicht al-
eine. Auch in anderen Fraktionen gibt es Sympathisan-
en. Das ist aber eine Milchmädchenrechnung






(A) )



(B) )


Dr. Heinrich L. Kolb

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was ist mit den Selbstständigen?)


oder auch eine Milchjungenrechnung, um der Kollegin
Schewe-Gerigk gleich zuvorzukommen. Hier muss man
deutlich sagen: Es gilt das Äquivalenzprinzip in der ge-
setzlichen Rentenversicherung. Es werden Renten in
dem Umfang zu zahlen sein, in dem zuvor Beiträge ge-
zahlt wurden. Das heißt, mit einer Erwerbstätigenversi-
cherung können Sie allenfalls ein kurzfristiges Stroh-
feuer, einen Liquiditätseffekt, erreichen. Auf Dauer
verschärfen Sie damit aber die strukturellen Probleme
der Rentenversicherung.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Das ist ausnahmsweise richtig, Herr Kollege!)


Diese Zeche wird genau dann zu zahlen sein, wenn
wir erleben müssen, dass die junge Generation von heute
für die heute höchsten Beiträge die dann niedrigsten
Renten erhält. Deswegen kann ich nur dringend ermah-
nen, von diesem Experiment der Erwerbstätigenversi-
cherung abzulassen.

Ich hätte Ihnen gerne noch mehr ins Stammbuch ge-
schrieben, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Lin-
ken, aber meine Redezeit ist leider schon überschritten,
und die Kollegen wollen nach Hause. Ich bedanke mich
für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine Fortsetzung
unserer interessanten rentenpolitischen Diskussionen in
der nächsten Legislaturperiode.

Danke schön.


(Beifall bei der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623112400

Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Dr. Ralf

Brauksiepe das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1623112500

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich fand es zu Beginn meiner parlamentarischen Tätig-
keit durchaus gewöhnungsbedürftig, wenn bei Gesetz-
entwürfen unter Punkt C – Alternativen – immer stand:
Keine.

Natürlich gibt es in den meisten Fällen durchaus dis-
kussionswürdige politische Alternativen, aber nicht da-
für, die Rente mit 67 einzuführen und damit die durch-
schnittliche Rentenbezugsdauer innerhalb von 20 Jahren
ab heute von jetzt 17 Jahre auf 18 Jahre und nicht auf
20 Jahre zu erhöhen sowie gleichzeitig die Lebens-
arbeitszeit für diejenigen, die es können, um zwei Jahre
zu verlängern, damit diejenigen, die nicht so lange arbei-
ten können, weiter solidarisch abgesichert werden. Wenn
es in den letzten Jahren irgendetwas gab, wozu es keine
seriöse Alternativ gab, dann war es dieses Gesetz für die
Rente mit 67.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dirk Niebel [FDP]: Er hat eben gar nicht zugehört!)


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(C (D Es ist – auch das sei zum Ende dieser Legislatureriode noch einmal rückblickend gesagt – natürlich ein leibendes Verdienst dieser Bundesregierung und des amaligen Bundesarbeitsministers Franz Müntefering, ies auch in den eigenen Wirkungskreisen durchgesetzt u haben. Wir haben hier eine gute Entscheidung geeinsam getroffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


s ist eine Entscheidung, die gerade auch im Hinblick
uf die Erwerbstätigkeit Älterer wichtig ist.

Meine Damen und Herren, es ist doch kein Zufall,
ass, seit die Diskussion über diese Themen läuft und
eit die Beschäftigung insgesamt gestiegen ist, gerade
ei den Älteren die Erwerbsbeteiligung deutlich zuge-
ommen hat. Das sogenannte Lissabon-Ziel, bis zum
ahre 2010 50 Prozent der über 55-Jährigen in Beschäfti-
ung zu bringen, haben wir schon überschritten. Wir
ind schon bei 54 Prozent.

Klar ist doch auch, selbst wenn es jetzt durch die
irtschaftskrise hier Probleme geben sollte, muss man

och immer fragen, was die Alternative wäre. Wenn wir
it der Erwerbsbeteiligung Älterer nicht zufrieden wä-

en, müssten wir doch klar sehen: Höhere Lohnzusatz-
osten, die eine Rücknahme dieses Gesetzes bedeuten
ürden, und das damit verbundene politische Signal:

Die Älteren kann man eher aussortieren, die brauchen
ich mit 50 nicht mehr weiterzubilden, das lohnt sich
icht mehr, die arbeiten ja eh nicht mehr lange“, das
ann doch niemals die Alternative sein. Mit der Rück-
ahme dieser Maßnahme würde in jedem Fall die Er-
erbsbeteiligung Älterer sinken, die Arbeitslosigkeit Äl-

erer steigen. Genau das wollen wir nicht, liebe
olleginnen und Kollegen. Deswegen bleibt es bei die-

er Maßnahme.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Im Übrigen will ich Legenden vorbeugen, die in die-
em Zusammenhang gelegentlich auftauchen, als würde
as alles unter Vorbehalt stehen und wäre unter Vorbe-
alt beschlossen. Es wird im Jahr 2010 einen Bericht der
undesregierung geben, wie auch immer sie aussieht.
ie Bundesregierung hat die Pflicht, darüber zu berich-

en, wie sich die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
ntwickelt hat. Damit ist selbstverständlich kein Auto-
atismus verbunden im Hinblick auf irgendeine gesetz-

iche Regelung. Es wird dabei bleiben, egal wie die Be-
chäftigung Älterer aussieht. Es macht Sinn, sie zu
teigern. Eine Notwendigkeit in diesem Zusammenhang
ind möglichst bezahlbare Beiträge und klare Signale,
ass die Älteren in unserer Gesellschaft gebraucht wer-
en.

Wir haben natürlich – das wird ja auch immer einge-
andt – nur begrenzte Beitragssenkungsspielräume. Das
ar auch politisch gewollt. Wir haben eben ganz be-
usst gesagt: Wir setzen bei den rund ein Dutzend Ren-

enarten, die es gibt, nicht bei jeder Rentenart die Grenze
infach um zwei Jahre herauf, sondern wir machen Aus-
ahmen, zum Beispiel bei den Erwerbsminderungsren-






(A) )



(B) )


Dr. Ralf Brauksiepe
ten. – Wir haben großzügige Übergangsregelungen für
diejenigen gefunden, die nicht mehr arbeiten können und
deswegen in Erwerbsminderungsrente gehen müssen.
Wir haben insbesondere auch gesagt: Diejenigen, die
45 Beitragsjahre haben, können weiterhin abschlagsfrei
mit 65 Jahren in Rente gehen. – Auch das ist ein ganz
wichtiges Ziel, das wir im Interesse der langjährigen
Beitragszahler durchgesetzt haben.

Ich sehe die Kollegin Schewe-Gerigk. Wir haben uns
ja im Wahlkreis eineinhalb Jahrzehnte lang auseinander-
gesetzt; sie hat hier ihre letzte Rede gehalten. Aber es
war eben eine falsche Ankündigung, zu sagen: Der Bun-
despräsident wird es nicht unterschreiben, das Bundes-
verfassungsgericht wird es nicht akzeptieren. – Nein,
alle haben es akzeptiert.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ich wusste gar nicht, dass Sie im Wahlkreis unter mir gelitten haben!)


Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Es ist be-
rechtigt, wenn man diejenigen, die durch besonders viele
Beitragsjahre diesen Sozialstaat mit aufgebaut und fi-
nanziert haben, mit 65 in eine abschlagsfreie Rente ge-
hen lässt. Genau das ist bestätigt worden, liebe Kollegin-
nen und Kollegen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich will heute zur FDP nichts sagen. Bei uns Westfa-
len ist Schweigen bekanntlich die höchste Form der Zu-
stimmung. Ich bitte, dies daher als Zeichen guten Wil-
lens zu sehen, dass ich zur Rentenpolitik der FDP sonst
weiter nichts sage.


(Heiterkeit bei der FDP)


Zu den Grünen habe ich etwas gesagt.


(Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nichts Inhaltliches!)


Zu den Antragstellern will ich noch sagen: Papier ist
ja geduldig. Ich habe die Sächsische Zeitung vom
13. Dezember 1989 gefunden – sehr interessante Zeitung –,
kurz nach dem Fall der Mauer. Sozialistische Tageszei-
tung für den Bezirk Dresden. Darin stehen interessante
Sachen. Oben drüber steht: „Proletarier aller Länder ver-
einigt euch“.


(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)


Eine Überschrift ist: „Gysi für Eigenständigkeit und
Souveränität der DDR“ – noch nicht allzu lange her.

Dann gibt es eine Meldung der Nachrichtenagentur
ADN unter „Lafontaine fordert neue Zuzugsregelun-
gen“:

Lafontaine sprach auch von „guten Argumenten“,
Rentnern aus der DDR bei einer Übersiedlung in
die Bundesrepublik aus Gründen der sozialen Ge-
rechtigkeit keine Rente mehr zu zahlen.


(Zurufe von der CDU/CSU: Ei, ei!)


Es sei geltendes Recht in der Bundesrepublik, dass
jemand, der keine Beiträge eingezahlt habe, keine
Rente bekomme.

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(C (D o weit die sozialistische Sächsische Zeitung seinerzeit. Sie wollen uns hier erzählen, wir müssten mit der Anleichung des Rentenniveaus vorankommen. Das wollen ir ja politisch. Aber das sagen Sie, nachdem Sie 0 Jahre lang die DDR in den Ruin getrieben haben. etzt erzählen Sie uns, wir zahlten zu wenig Rente. elber wollte Ihr Vorsitzender gar keine Rente für die enschen in der DDR. Das ist die Wahrheit. ir werden das nicht vergessen, liebe Kolleginnen und ollegen. Wir werden Sie daran erinnern, auch wenn die erren, die für Eigenständigkeit, Souveränität der DDR nd gegen Rentenzahlungen an DDR-Rentner sind, dieer Debatte heute wahrscheinlich aus Scham lieber fernleiben. Meine Damen und Herren, es liegen noch diverse ualitativ ähnlich indiskutable Anträge der Linkspartei or. Zum Thema Erwerbstätigenversicherung will ich dem ollegen Kolb ausdrücklich recht geben. Was er dazu esagt hat, ist richtig. Ein System der gesetzlichen Renenversicherung, das sich für 20 Millionen Rentner nicht echnen würde, würde sich auch dann nicht rechnen, enn man ein paar Millionen Menschen zusätzlich zu en gleichen Bedingungen in das System aufnehmen ürde. Wir müssen stattdessen dafür sorgen, dass die ge etzliche Rentenversicherung insgesamt so ausgestattet st, dass sie in Verbindung mit betrieblicher und privater orsorge auskömmliche Renten garantiert. Das ist der rund, warum wir über den Bundeshaushalt fast 00 Milliarden Euro jährlich einsetzen, um die Altersicherung generell zu stabilisieren. Ein Vorschlag der Linkspartei bezieht sich darauf, etas für die Geringverdiener unter den Rentnern zu tun. ir sind in der Tat dafür, dass diejenigen, die lange bei eringen Einkommen Vollzeit gearbeitet haben, eine ente oberhalb des Grundsicherungsniveaus bekommen. Aber alles andere, was Sie in Ihren Anträgen vorchlagen, würde im Grunde bedeuten, zu dem völlig aneren demografischen Zustand vor 1992 zurückzukehren nd all das zurückzunehmen, was seitdem gemacht woren ist. Das würde – wie das Prognos-Institut schon vor angem errechnet hat – dazu führen, dass die Beitragsätze auf 40 Prozent steigen müssten. Das ist völlig illuorisch. Deswegen machen wir das nicht mit. Wir können uns als Große Koalition und auch gerade ls CDU/CSU mit dem sehen lassen, was in dieser Leislaturperiode in der Rentenpolitik erreicht worden ist. n der Rentenpolitik gibt es eben keine Kontinuität über ehn oder elf Jahre. Seit Angela Merkel Bundeskanzlein ist, haben wir in der Rentenversicherung wieder Reerven. Im November 2005 brauchte die Rentenkasse och ein Darlehen. Seit Angela Merkel Kanzlerin ist, ibt es wieder Rentensteigerungen, in diesem Jahr um Dr. Ralf Brauksiepe 2,41 Prozent in den alten und 3,38 Prozent in den neuen Ländern. Wir haben die Rentenfinanzen auf eine solide Basis gestellt. Wir haben wieder für höhere Renten gesorgt, und wir haben mit der Rente mit 67 dafür gesorgt, dass der Fortschritt nachhaltig und generationengerecht ist. Die Menschen können sich sicher sein, dass wir in der nächsten Legislaturperiode an diese Erfolge anknüpfen werden. Herzlichen Dank. Das Wort hat der Kollege Klaus Ernst für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)


(Widerspruch bei der LINKEN)


(Beifall bei der CDU/CSU)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623112600


Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623112700

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! Herr Amann hat gesagt: Die Ren-
tenpolitik ist bei der SPD in guten Händen. – Die Alters-
armut nimmt zu, das Rentenniveau sinkt, das Rentenein-
trittsalter steigt, und Sie sagen: Die Rente ist bei der SPD
in guten Händen. Genauso gut kann man spielenden
Kindern sagen, sie sollen im Heuschober mit Streichhöl-
zern spielen. Dann sind die Streichhölzer auch in guten
Händen.

Sie haben die Rente ruiniert und weichgeschossen.
Das ist die Wahrheit.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Herr Brauksiepe, Sie haben von einem höheren Ren-
tenniveau gesprochen und gesagt, es gäbe keine Alterna-
tive zur Rente mit 67. – Er hört gerade nicht zu, weil er
sich wohl über seine Rede unterhält.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Nein! Sie brüllen so laut, dass ich Sie auch von hinten höre!)


Sie wissen genau, dass der Beitragssatz nur 0,3 Prozent-
punkte höher sein müsste.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: 0,5! Weil wir Ausnahmen gemacht haben!)


– Es können auch 0,5 Prozentpunkte sein. Das sind
0,25 Prozentpunkte für die Arbeitnehmer. Das wäre die
Alternative, die Sie aber nicht zur Kenntnis nehmen wol-
len. Das ist ein Problem, auch wenn Sie sagen, dass es
keine Probleme gibt.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Das Thema Rente mit 67 ist für die SPD langsam le-
benswichtig. Ich weiß nicht, ob Ihnen allen bekannt ist,
dass Sie, wenn am nächsten Sonntag gewählt würde, nur
noch 23 Prozent erreichen würden.

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(C (D (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Damit hätten sie aber ein bisschen mehr als ihr!)


Ich freue mich, dass das auch in der SPD zur Kenntnis
enommen wird. Ich zitiere Herrn Florian Pronold aus
er Bild vom 22. Juni:

Ich gehe davon aus, dass die Rente mit 67 wegen
steigender Arbeitslosenzahlen in der Wirtschafts-
krise nicht in Kraft treten kann.

Herr Andreas Steppuhn, Abgeordneter der SPD, hat
m 23. Juni festgestellt:

Korrigieren kann ein Ausdruck von Größe sein.
Beim Europawahlkampf ist für die SPD sichtbar
geworden, dass viele Menschen, gerade auch ältere,
Angst um ihren Arbeitsplatz haben.

anz zart hat den einen oder anderen von Ihnen die Er-
enntnis geküsst.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Aber nur zart!)


Ihr Vorsitzender ist von einem solchen Kuss noch ver-
chont geblieben. Das ist das Problem. Wenn Herr
üntefering daraufhin ein Machtwort gesprochen hat

nd die sozialdemokratische Führung eine vernünftige
altung verhindert, dann muss ich feststellen: Es ist Ihr
orsitzender, der momentan dazu beiträgt, dass eine ver-
ünftige Rentenpolitik in der SPD nicht mehr möglich
st. Es ist richtig: Auch wir wollen, dass die Menschen
änger arbeiten können. Aber bei dem einen oder ande-
en ist das nicht mehr sinnvoll. Ich glaube, dazu gehört
uch Ihr Vorsitzender – um es deutlich zu sagen.


(Beifall bei der LINKEN)


er Starrsinn Ihres Vorsitzenden ruiniert die SPD. Wann
ollen Sie sich eigentlich von dieser Fessel befreien?


(Widerspruch bei der SPD)


Wo sind denn eigentlich die Linken in der SPD? Wo
ind denn eigentlich die Gewerkschafter in der SPD?


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Da sitzt doch einer in der ersten Reihe!)


o sind denn eigentlich die Standfesten in der SPD? Ich
ann sie nicht mehr finden und erkennen.


(Beifall bei der LINKEN)


ei der namentlichen Abstimmung, die wir gleich ha-
en, werden wir sehen, wer von Ihnen noch einen auf-
echten Gang hat und wer nicht.

Reden wir über die Realität. Das Netzwerk für eine
erechte Rente, in dem sich der DGB, der Paritätische
ohlfahrtsverband und andere Sozialverbände zusam-
engeschlossen haben, hat festgestellt, dass Sie die Sta-

istiken schönen, und zwar bis hin zur Fälschung. Wenn
ie sagen, es gebe kein Problem mit der Arbeitslosigkeit
er Älteren, dann nehmen Sie nicht zur Kenntnis, dass
eit Dezember 2007 – das ist das Ergebnis Ihrer Politik –
ie Zahl der Arbeitslosen im Alter zwischen 60 und
5 Jahren konstant gestiegen ist. Sie hat sich seit ihrem






(A) )



(B) )


Klaus Ernst
Tiefststand verdreifacht. Nur 22,64 Prozent der Arbeits-
losen zwischen 60 und 65 Jahren weisen Sie in der Sta-
tistik tatsächlich aus. Aber aus dem Bericht des Netz-
werks geht die Realität deutlich hervor. Dort heißt es:
Die Beschäftigungsquote fällt ab dem 50. Lebensjahr
dramatisch ab. Nur 20 Prozent der Männer und nur circa
10 Prozent der Frauen sind mit 64 Jahren noch in einer
Beschäftigung. Wissen Sie eigentlich, was das bedeutet?
Glauben Sie wirklich, dass die Menschen, die mit 64 kei-
nen Job mehr haben, mit 65 wieder eingestellt werden,
wenn Sie das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöhen?
Auf welchem Stern leben Sie denn eigentlich?


(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/ CSU: Das passiert aber erst 2029!)


Für die übergroße Mehrheit bedeutet die Rente mit 67
nichts anderes als eine Rentenkürzung um 7,2 Prozent.

Schauen wir uns die Regelungen in anderen europäi-
schen Ländern an. Es gibt nur zwei Länder in der EU,
die die Rente mit 67 haben. Das sind Island und Norwe-
gen.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Ist Island in der EU?)


In Frankreich gilt nach wie vor die Rente mit 60. Selbst
in Albanien dürfen Frauen ab dem 60. Lebensjahr nach
Hause gehen. Dabei ist dieses Land wirtschaftlich
schwächer als die Bundesrepublik.


(Beifall bei der LINKEN)


Vielleicht denken Sie darüber nach, ob Sie sich hier
nicht auf dem Holzweg befinden. Sie haben heute die
letzte Chance, diese Regelung zurückzunehmen. Wir
werden sonst die Bundestagswahl zur Volksabstimmung
über die Rente mit 67 machen. Darauf können Sie Gift
nehmen.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623112800

Das Wort hat nun Kollegin Irmingard Schewe-

Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn man gerade Herrn Ernst zugehört hat, fällt einem
auf, dass es wirklich nicht leicht ist, sich heute, mitten in
der Talsohle der Wirtschaftskrise, eine Situation vorzu-
stellen, die sich erst in 20 Jahren auswirkt. Das fällt der
Linken ganz besonders schwer.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Man kann sich auch nicht vorstellen, dass Rot-RotGrün regiert!)


Wer von uns kann sich den Arbeitsmarkt im Jahre 2029
vorstellen? Glauben Sie, dass die Krise bis 2029 anhält?
Denn erst dann wird die Rente mit 67 greifen, die Sie ge-
rade abschaffen wollen.

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(C (D (Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Die greift 2012!)


Das Renteneintrittsalter wird in sehr kleinen Schritten
b dem Jahre 2012 erhöht. Erst die heute 45-Jährigen
nicht etwa ältere Menschen – werden 2029 davon be-

roffen sein. Bis dahin werden die Menschen – das wis-
en Sie selbst, Herr Ernst – im Durchschnitt drei Jahre
änger leben. Die nächste Zahl: Sie werden dann fast
0 Jahre Rente beziehen. Noch eine Zahl, die Ihnen zu
enken geben sollte: Sie reden immer von der Arbeitslo-
igkeit im Jahre 2029. Im Jahre 2029 wird es 8 Millionen
eniger Menschen im erwerbstätigen Alter geben. Das
eißt, den Betrieben werden Menschen fehlen. Eine sol-
he Herausforderung kleinzureden, nur weil Wahlkampf
st, finde ich fahrlässig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623112900

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

ollegen Volker Schneider?


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Bitte schön.


Volker Schneider (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623113000

Liebe Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk, es ist zu-

ächst einmal reine Kaffeesatzleserei, wenn man sich
edanken darüber macht, wie es im Jahr 2029 aussehen
ird.


(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Sie machen es doch die ganze Zeit! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Entweder man nimmt die Wahrheit zur Kenntnis, oder
an verleugnet sie. Die Zahl der zur Verfügung stehen-

en Arbeitskräfte wird zurückgehen, aber kein Mensch
eiß, ob sich vor dem Hintergrund zurückgehender Be-
ölkerungszahlen und einer zurückgehenden Binnen-
onjunktur der Arbeitskräftebedarf reduzieren wird.
atsache ist: Wir können einigermaßen präzise voraussa-
en, was im Jahr 2012 sein wird. Dann, liebe Kollegin
chewe-Gerigk, beginnt die Rente mit 67. Würden Sie
ir zustimmen, dass vor dem Hintergrund der Aussage

es Kollegen Ernst, dass 80 Prozent der Männer und
0 Prozent der Frauen im Alter von 64 überhaupt nicht
rwerbstätig sind, die Rente mit 67 im Jahr 2012 nichts
nderes als die Kürzung der Rente für mehr als
0 Prozent der Menschen um 0,3 Prozent bedeutet, und
as lebenslang, und dass in den folgenden Jahren zu-
ächst jeweils weitere 0,3 Prozent hinzukommen? In die-
em Zusammenhang muss ich den Kollegen Braucksiepe
orrigieren. Er betreibt selber Legendenbildung.


(Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das für eine Frage! – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Diskutieren Sie jetzt mit Frau Schewe-Gerigk?)







(A) )



(B) )


Volker Schneider (Saarbrücken)

Die Prüfklausel sagt, dass auf diesem Hintergrund ge-
prüft werden muss – –


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Sie können nicht lesen!)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Fragen Sie jetzt mich oder Herrn Brauksiepe?


Volker Schneider (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623113100

Würden nicht auch Sie unter Anwendung der Prüf-

klausel zu dem Ergebnis kommen, dass vor dem Hinter-
grund der größten Wirtschaftskrise seit 80 Jahren das
Projekt „Rente mit 67“ zumindest verschoben werden
müsste?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das ist jetzt eine neue Frage, die Sie angehängt ha-
ben. Ich fange mit der ersten an. Wie im Jahr 2029 der
Arbeitsmarkt aussieht und wie groß das Arbeitskräfte-
potenzial ist, wissen wir. Die Kinder sind entweder ge-
boren oder auch nicht geboren.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist meistens so!)


Deshalb wissen wir, dass 8 Millionen Menschen weniger
erwerbstätig sein können. Wir hatten die Enquete-Kom-
mission „Demografischer Wandel“, die sehr deutlich ge-
macht hat – dieser Meinung waren alle Fraktionen außer
der damaligen PDS –, dass das Renteneintrittsalter er-
höht werden müsste. Wir haben gesagt, dass für uns die
Rente mit 67 Voraussetzungen und Bedingungen hat:
Die Arbeitsplätze müssen vorhanden sein, und die Men-
schen müssen gesund sein, damit sie die Arbeit ausfüh-
ren können. Aber die Maßnahmen, die Sie vorschlagen,
insbesondere der Kollege Ernst von der IG Metall, zielen
doch darauf ab, die Älteren aus dem Arbeitsmarkt he-
rauszuholen.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!)


Die Altersteilzeit und die Verkürzung der Arbeitszeit,
die Sie vorschlagen, tragen doch dazu bei, dass die Men-
schen nicht länger arbeiten, sondern vorzeitig aus dem
Arbeitsprozess ausscheiden. Sie beklagen das, wozu Sie
die Grundlagen gelegt haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dirk Niebel [FDP])


Wir Grünen schleichen uns nicht aus der Verantwor-
tung. Ich muss Ihnen sagen: Ich habe da so meine Erfah-
rungen in den letzten Monaten gemacht. Obwohl von der
Großen Koalition eingeführt, bin ich bei vielen Wahl-
kampfgroßveranstaltungen häufig die Einzige, die die
Rente mit 67 verteidigt. Die SPD schickt ihre Lauterbachs
und Schreiners, die CDU kommt überhaupt nicht,


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Was?)


zum Beispiel zum Seniorentag in Leipzig oder zu der
Veranstaltung der IG BAU in Nordrhein-Westfalen, wo

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(C (D underte von Leuten teilnehmen. Auch ich weiß, dass ie Verlängerung der Lebensarbeitszeit keine populäre ntscheidung ist. (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Sie hätten mal in Leipzig mit mir auf dem Podium sitzen sollen!)


ber gerade deshalb muss man mit den Menschen da-
über reden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623113200

Frau Kollegin, gestatten Sie noch eine Zwischen-

rage, diesmal vom Kollegen Ernst?


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Nein, ich möchte jetzt zu Ende reden. – Den Deut-

chen ist über Jahrzehnte gesagt worden, dass sie Ar-
eitsplätze für Junge frei machen, wenn sie möglichst
rüh aus dem Betrieb ausscheiden. Das war ein Trug-
chluss. Das haben wir doch gesehen. Jeder, der ehrlich
it dem Thema umgeht, muss doch zugeben, dass sich
rbeitgeber und Betriebsräte oft schnell darauf einigen,
evorzugt Ältere zu entlassen, weil sie in Altersteilzeit
ehen können oder einen längeren Anspruch auf
rbeitslosengeld I als Jüngere haben. Herr Ernst, ich
abe es Ihnen gerade schon gesagt, und als IG-Metall-
unktionär wissen Sie, wie so etwas funktioniert. Ihnen
ehme ich Ihre Krokodilstränen am wenigsten ab, wenn
ie einen Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den Älteren in
iesem Jahr beklagen. Der ist da, aber er ist durch künst-
iche politische Maßnahmen entstanden. Wer dafür An-
eize schafft, braucht sich nicht darüber zu wundern,
enn davon Gebrauch gemacht wird.

Wer die Rente mit 67 so bekämpft wie die Linke,
uss sich auch die Frage gefallen lassen, wie viel
ngagement er eigentlich daransetzt, um eine längere
rwerbstätigkeit zu ermöglichen und die Voraussetzun-
en dafür zu schaffen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


ie Unterbeschäftigung von Älteren darf und wird nicht
leiben. Die Betriebe müssen sich auf eine ältere Beleg-
chaft einstellen, auch weil nicht genügend Junge nach-
ommen. Es wird also jeder und jede gebraucht. Den
achkräftemangel spüren wir schon heute. Die Alterung
er Gesellschaft ist eine große Herausforderung. Ich
ürde mich freuen, wenn auch die Linke das endlich

inmal zur Kenntnis nimmt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir Grüne stehen zu einer schrittweisen Erhöhung
es Rentenalters. Aber wir sagen auch: Die Anhebung
es Rentenalters darf nicht zu Rentenkürzungen führen.
amit es dazu nicht kommt, müssen einige Vorausset-

ungen erfüllt werden.






(A) )



(B) )


Irmingard Schewe-Gerigk
Erstens. Es müssen genügend Arbeitsplätze für Ältere
zur Verfügung stehen. Deshalb fordern wir regelmäßige
Berichte, welche Fortschritte die Erwerbsintegration Äl-
terer macht. Daran sollte sich das Tempo der Anhebung
orientieren. Hier hat sich in den letzten zehn Jahren er-
freulicherweise viel getan. Die Beschäftigungsquote Äl-
terer ist in den letzten zehn Jahren von 38 Prozent auf
fast 54 Prozent gestiegen. Herr Ernst, auch das ist ein Er-
gebnis der Debatte über die Rentenzeitverlängerung.

Zweitens. Die Beschäftigten müssen gesundheitlich
in der Lage sein, tatsächlich noch arbeiten zu können.
Anderenfalls haben wir die Erwerbsminderungsrente.
Ich nenne ein paar Stichpunkte: Gesundheitsförderung,
Anpassung des Arbeitsplatzes an den Menschen und
nicht Anpassung des Menschen an den Arbeitsplatz, Hu-
manisierung der Arbeitswelt, Qualifizierung und Weiter-
bildung. Diese Stichpunkte spielen eine große Rolle, da-
mit wir das spätere Renteneintrittsalter tatsächlich
umsetzen können.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Langfristig werden wir den Anteil Älterer am Arbeits-
markt nur dann erhöhen können, wenn damit die Erhal-
tung der Gesundheit, lebenslanges Lernen und die Teil-
habe am Erwerbsleben einhergehen.

Für uns Grüne gilt aber auch: Wer ein Leben lang in
die Rentenversicherung eingezahlt hat, darf im Alter
nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein. Darum
muss die gesetzliche Rente armutssicher gemacht wer-
den. Wir Grünen wollen kurzfristig eine Garantierente
für Bürgerinnen und Bürger einführen, die wegen niedri-
ger Verdienste oder Unterbrechung der Erwerbsarbeit
nur mit einer geringen Rente rechnen können. Langfris-
tig brauchen wir eine Alterssicherung, in die alle Bürge-
rinnen und Bürger einzahlen. Wir hoffen, dass es nach
der nächsten Wahl hier im Bundestag endlich eine Mehr-
heit für ein solches Modell gibt.

Ich danke Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Christian Ruck [CDU/CSU])



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623113300

Liebe Kollegin Schewe-Gerigk, dies war Ihre letzte

Rede. Ich bedanke mich im Namen des Hauses herzlich
für Ihre langjährige Arbeit in diesem Parlament. Wir alle
miteinander wünschen Ihnen – wir reden ja heute über
Alterssicherung –, dass Sie noch mindestens 30 gute
Jahre vor sich haben.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident, ich darf die Glückwünsche erwidern.
Ich bin vor 35 Jahren in die Politik gegangen, weil ich
spürte: In dieser Gesellschaft stimmt etwas nicht.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: In der FDP damals!)


– Damals war ich bei den Liberalen. Da waren sie sozial-
liberal. Die Bürgerrechte waren bei ihnen beheimatet.

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(C (D (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ach, Sie waren das!)


ie habe ich mit zu den Grünen genommen; das wissen
ie.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Dann kommen Sie jetzt zurück! Herzlich willkommen!)


Ich habe gespürt: Die Rechte von Frauen und Män-
ern sind in dieser Gesellschaft nicht gleich verteilt. In
en letzten 15 Jahren, in denen ich hier im Bundestag tä-
ig sein konnte, habe ich wirklich das große Glück ge-
abt – das ist eine Herausforderung und ein toller Job,
en wir hier machen können –, an dieser Situation etwas
u ändern.

In den sieben Jahren rot-grüner Politik haben wir die
esellschaft verändert. Wir haben viele Gesetze ge-
acht. Ich danke insbesondere den Kolleginnen von der
PD sehr. Aber wir haben auch in der Oppositionszeit
iel erreicht. Da sehe ich die Solidarität der Frauen aus
llen Fraktionen.

Wir, die Frauen aller Fraktionen, haben nämlich dafür
esorgt, dass entgegen der Mehrheit der damals
chwarz-gelben Koalition, die etwas ganz anderes
ollte, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe ge-

tellt wurde.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


as ist mit den Namen Rita Süssmuth, Irmgard
arwatzki, Ulla Schmidt, die hier als Ministerin leider
icht anwesend ist, und Sabine Leutheusser-
chnarrenberger verbunden. Sie hatten es in ihrer Frak-

ion ungleich schwerer als ich bei den Grünen. Recht
erzlichen Dank dafür.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)


Bevor ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen
es Hauses und auch der Bundestagsverwaltung be-
anke, möchte ich noch ein Wort – Herr Präsident, ich
in gleich am Ende – an meine Fraktionskollegen von
en Grünen richten. Ich finde, liebe Grüne, wir können
chon ein bisschen stolz darauf sein, dass wir in
eutschland den Boden dafür geschaffen haben, dass es
öglich ist, eine Kanzlerin zu wählen. Sie hat zwar das

alsche Parteibuch, aber das bekommen wir auch noch
in.

Recht herzlichen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623113400

Frau Kollegin, Sie müssen noch einen Moment lang

uhören, denn das Wort zu einer Kurzintervention hat
er Kollege Ernst.






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Spaßverderber! – Markus Löning [FDP]: Das kann nicht sein Ernst sein!)



Klaus Ernst (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623113500

Kolleginnen und Kollegen, das müsst ihr schon ertra-

gen. Ich bin mehrmals namentlich angesprochen wor-
den. Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen da so ginge.

Erstens. Ich habe festgestellt, dass wir genau wissen,
was im Jahr 2030 los ist. Angesichts der exakten Pro-
gnosen wundere ich mich über diese Wirtschaftskrise,
die ein halbes Jahr vorher noch niemand voraussagen
konnte. Auch die Konsequenzen konnte man nicht se-
hen.

Zweitens. Sie haben mehrmals die Demografie ange-
sprochen, Frau Schewe-Gerigk. Eigentlich ist es ganz
einfach: Wir wissen, dass – das ist einigermaßen ge-
sichert – im Jahre 2030 die Zahl der Bevölkerung in der
Bundesrepublik geringer sein wird als jetzt. Wir wissen
auch einigermaßen gesichert, dass die Krise vorbeigehen
wird und im Jahre 2030 das Bruttoinlandsprodukt größer
sein wird als jetzt. Wir haben also einen größeren Ku-
chen, aber eine kleinere Zahl von Menschen, die sich
diesen Kuchen teilen kann. Würden Sie mir zustimmen,
dass unter dieser Voraussetzung das einzelne Kuchen-
stück nicht zwangsläufig kleiner ist, sondern durchaus
größer sein kann, und dass die Rentner deshalb nach wie
vor eine vernünftige Rente bekommen können, auch
wenn sie nur bis 65 Jahren arbeiten?


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623113600

Frau Kollegin, Sie können jetzt ein bisschen weiterre-

den. Bitte schön.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich rede eigentlich immer nur dann, wenn es sich
wirklich lohnt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)


Ich glaube, der Kollege Ernst wollte gerne noch einmal
das sagen, was er vorher schon gesagt hat. Es ist auch
nicht besser geworden. Insofern verzichte ich darauf.


(Lebhafter Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623113700

Das Wort hat nun Kollege Anton Schaaf für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Anton Schaaf (SPD):
Rede ID: ID1623113800

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe

Irmingard Schewe-Gerigk, an einer Stelle möchte ich
deine Rede ein wenig korrigieren. Die IG-Metall ist eine

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(C (D roße und herausragend gute Gewerkschaft. Zwar nicht lle Mitglieder sind große und herausragende Gewerkchaftler, aber die IG-Metall ist es sehr wohl. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist wie bei euch! Das ist wie bei dir, Anton!)


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In
er Tat ist der eine oder andere Kollege aus unserer
raktion gefragt worden: Wie ist es mit der Einführung
er Rente mit 67 Jahren und der Wirtschaftskrise? Dann
aben die Kolleginnen und Kollegen korrekterweise auf
as Gesetz verwiesen, nämlich auf die Vorbehaltsklau-
el. Entsprechend sind sie auch zitiert worden. Aber das
iel, die Rente mit 67 Jahren bis 2029, hat niemand in-

rage gestellt und stellt die SPD-Bundestagsfraktion
uch nicht infrage.


(Beifall bei der SPD)


en Weg dahin gestalten wir, und zwar gemeinsam. Das
aben wir im Gesetz festgelegt. Das ist der entschei-
ende Unterschied. Warum machen wir das nicht? – Es
eht nicht so sehr, Herr Ernst, um die Finanzierbarkeit
es Rentenversicherungssystems. Sie beantworten diese
mverteilungsfragen ja immer relativ einfach: Nehmt
en Reichen Geld weg, dann können wir allen anderen
twas mehr geben. So einfach ist es im Rentensystem
atürlich nicht. Der entscheidende Punkt ist die demo-
rafische Entwicklung, die Altersentwicklung in der
esellschaft. In Baden-Württemberg und anderen
andesteilen sucht man händeringend qualifizierte Fach-
rbeiterinnen und Facharbeiter, die Menschen, die unse-
en Wohlstand erarbeiten, weil sie nicht mehr in ausrei-
hender Anzahl zur Verfügung stehen. Dem müssen wir
echnung tragen. Sie sagen nicht ein einziges Wort
azu, wie man in Zukunft mit diesen Tatsachen umgehen
oll.


(Beifall bei der SPD)


ann bringen Sie Beispiele, die ich immer wieder sehr
ezeichnend finde. Ein Beispiel ist die jetzt 64-jährige
rau, die aufgrund der Rente mit 67 Abschläge hinneh-
en muss. Wenn die Frau jetzt 64 Jahre alt ist, kann sie

m nächsten Jahr ohne Abschläge in Rente gehen. Das ist
ummes Zeug, was Sie erzählen. Sie wollen die Men-
chen nur verunsichern. Das ist das, was Sie machen.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Kollege Amann hat völlig recht: Sie nutzen die
etzige Wirtschaftskrise dazu, den Menschen Angst da-
or zu machen, dass sie im Jahre 2029 erst mit 67 Jahren
n Rente gehen dürfen. Wir haben als SPD klar gesagt,
as wir uns für den Zeitraum dazwischen vorstellen.
ir haben gesagt, dass wir zum Beispiel die geförderte
ltersteilzeit beibehalten wollen, damit man, wenn man
icht mehr so gut kann, vorzeitig gehen kann. Wir haben
erbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente vorge-
ehen. Nicht alles war mit der Union als Koalitionspart-
er zu machen, aber es ist auch nicht so, dass wir unsere
iele aufgegeben hätten. Da muss man einmal genau






(A) )



(B) )


Anton Schaaf
hinschauen. Wir wollen die Lebenssituation und die Ar-
beitssituation der Menschen verbessern.

Was Sie hier sagen, finde ich heuchlerisch. Sie sagen:
Die Menschen können nicht bis 67 arbeiten. Bei einigen
stimmt das. Das sind aber dieselben, die auch nicht bis
65 arbeiten können. Was machen wir denn jetzt mit de-
nen? Lassen wir die etwa ins Bodenlose fallen? Nein,
das tun wir nicht, und das werden wir auch mit den Men-
schen nicht tun, die bis 67 arbeiten müssen, es aber nicht
können. Auch die werden wir nicht ins Bodenlose fallen
lassen, und darauf kommt es an.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Sie sagen: Dann sind die Menschen aus Arbeit kaputt
und können gar nicht bis 67 arbeiten. Wenn das so ist, ist
es die erste Pflicht für einen Gewerkschafter, dafür zu
sorgen, dass die Menschen aus Arbeit möglichst nicht
kaputt werden, und dieser Pflicht kommen Sie in keiner
Weise nach.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das war eben schön: Sie beschimpfen uns und sagen,
wir wären gewerkschaftsfeindlich oder nicht arbeitneh-
merfreundlich. Jetzt sage ich Ihnen einmal etwas: Es gibt
auch in Ihrer Fraktion den einen oder anderen wirklich
guten Kollegen oder die eine oder andere wirklich gute
Kollegin; das kann man überhaupt nicht bestreiten.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Doch!)


Aber Ihre Landesverbände im Westen radikalisieren sich
und schmeißen die Gewerkschafter von den Listen; ich
bedauere das übrigens.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das ist der Punkt: Die Gewerkschafter werden gar nicht
mehr im Bundestag sein – außer dem Linksradikalen
Klaus Ernst; sonst sind sie alle weg.


(Beifall bei der SPD)


Wenn man hier schon eine rentenpolitische Debatte
führt, hätte ich mir gewünscht, dass jemand aus Ihrer
Fraktion dazu spricht, der wirklich Ahnung hat. Aber der
Kollege wird dem nächsten Bundestag aller Wahrschein-
lichkeit nach leider nicht mehr angehören. Das muss
man einmal klipp und klar festhalten: So gehen Sie mit
Sachkompetenz, mit Fachverstand und mit Gewerk-
schaftern in Ihren Reihen um.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Dr. Heinrich L. Kolb [FDP])


– Herr Kolb, ich wollte ohnehin das, was Sie vorhin ge-
sagt haben, aufnehmen, weil es recht typisch war.


(Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Und ehrlich!)


Ich lasse im Übrigen keine weiteren Zwischenfragen
zu. Wir haben seitens der Linken genug Wahlkampfkla-
mauk gehabt.

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(C (D Herr Kolb, Sie haben gestern bei der Beratung eines ntrages zum Thema Altersvorsorge dargestellt, was Sie entenpolitisch wirklich wollen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ich habe gestern gar nicht geredet!)


Nein, es war Ihr Kollege Lotter – das stimmt schon –,
ber er hat die Position der FDP dargestellt. – Sie wollen
ie Altersvorsorge individualisieren und privatisieren.
hr Vorschlag, dass die Menschen in Rente gehen kön-
en, wann sie wollen, ist ein Frühverrentungssystem für
utverdiener,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


ie sich damit aber definitiv aus der Solidargemeinschaft
erabschieden, was ihre Beiträge angeht – sie zahlen ja
icht mehr in die Rentenversicherung ein – und was vor
llen Dingen den solidarischen Ausgleich für die Er-
erbsminderungsrente angeht. Das ist das, was Sie wol-

en. Sie wollen für Ihre ureigene Klientel privatisieren.


(Beifall bei der SPD)


Herr Ahrendt, es war schon sehr richtig, was der Kol-
ege Amann gesagt hat: Rentenpolitik ist bei der SPD
ach wie vor gut aufgehoben. Sie fängt da an, wo man
or allen Dingen dafür Sorge trägt, dass die Menschen
ber ihre Arbeit überhaupt Ansprüche an die Rentenver-
icherung aufbauen.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Die Rente ist sicher!)


azu haben wir in den letzten Wochen und Monaten,
ber auch schon in den letzten Jahren eine Menge beige-
ragen. Die Arbeitslosenzahl – das muss man einmal
eststellen – ist deutlich nach unten gegangen – bis zu
ieser Wirtschaftskrise. Wir dürfen feststellen, dass die
eschäftigungsquote Älterer tatsächlich deutlich gestie-
en ist. Wir dürfen feststellen: Was wir zum Konjunktur-
rogramm beschlossen haben, schützt tatsächlich Ar-
eitsplätze. 10 Milliarden Euro für die Kommunen
irken unmittelbar vor Ort.

Das war schon immer klare Position der SPD: Der
este Schutz vor Altersarmut ist, Arbeit zu haben. Wir
ämpfen um jeden einzelnen Arbeitsplatz in diesem
and. Das ist unsere Politik.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623113900

Als letztem Redner in dieser Debatte erteile ich dem

ollegen Max Straubinger, CDU/CSU-Fraktion, das
ort.


Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1623114000

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

ass heute der Kollege Ernst in einer Sachdebatte ge-
prochen hat, an der der Kollege Ernst gar nicht teilneh-
en kann, spricht Bände. Das hat sich in seinem Beitrag

uch gezeigt. Letztendlich geht es nur um Wahlkampf






(A) )



(B) )


Max Straubinger
und darum, die notwendigen Reformen madigzumachen,
die wir in der Großen Koalition im Interesse eines guten
sozialen Sicherungssystems durchgeführt haben, damit
die Menschen sich auf die gesetzliche Rente verlassen
können. Sie können sich darauf verlassen, Herr Kollege
Ernst; das möchte ich hier voranstellen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Die linke Fraktion ist heute mit zwei Anträgen vertre-
ten. Mit dem einen will sie die gesetzliche Rentenversi-
cherung in eine sogenannte Erwerbstätigenversicherung
umbauen,


(Beifall der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE])


mit dem anderen lehnt sie zum wiederholten Male die
Rente mit 67 ab. Das zeigt sehr deutlich, dass die Linke
sich gegenüber den zukünftigen demografischen Heraus-
forderungen blind stellt, und natürlich hat sie auch keine
Lösungsansätze. Insgesamt ist Ihr Antrag von sozialisti-
schen Träumen geprägt.


(Lachen bei der LINKEN)


Die Rentenversicherung umzubauen und die Bei-
tragsbemessungsgrenze wegzuwischen, das Gehalt in
voller Höhe mit dem Beitrag zu belasten, aber dem keine
entsprechende Leistung gegenüberzustellen, bedeutet
letztendlich, sich vom sogenannten Äquivalenzprinzip
zu verabschieden.


(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Der Sozialismus der Schweiz kann das!)


Wir stehen für die Beitragsbezogenheit der Rente. Der
Beitragszahler, der viel eingezahlt hat, soll eine höhere
Rente bekommen als derjenige, der eine niedrigere Bei-
tragszahlung geleistet hat.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Das zeigt sehr deutlich, dass sozialistische Gleichmache-
rei die Hand geführt hat. Das wird uns sicherlich nicht
weiterführen.

Im Hinblick auf die Erwerbstätigenversicherung
wurde heute bereits ausgeführt, dass, wenn man alle ge-
sellschaftlichen Gruppen – Beamte, Selbstständige, Poli-
tiker – in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen
würde, auch entsprechende Ansprüche zu bedienen wä-
ren. Das ist letztlich ein Nullsummenspiel, das nieman-
dem nützt und keine verlässliche Grundversorgung be-
deuten würde. Damit würde die gesetzliche
Rentenversicherung zur Sozialfürsorge umgestaltet wer-
den. Das kann nicht im Sinne unseres Rentensystems
sein.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es wurde heute bereits sehr ausführlich dargelegt, wie
unsere Entscheidung unter Bundesminister Müntefering
und der Bundesregierung für die Rente mit 67 zustande
gekommen ist. 2030 wird es eine um drei Jahre längere
Lebenserwartung geben; die Kollegin Schewe-Gerigk
hat das dargestellt. Die Rente mit 67 bedeutet also keine

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(C (D entenkürzung. Vielmehr wird die Rentenbezugsdauer eiter steigen, nämlich von 17,2 Jahren auf knapp 9 Jahre. Das bedeutet letztlich, wir haben keine Rentenkürung, sondern wir haben einen Ausgleich zwischen den nsprüchen der jüngeren Generation der Beitragszahle innen und Beitragszahler und der gestiegenen Lebenserartung für die Rentnerinnen und Rentner geschaffen. as ist ein notwendiger gesellschaftlicher Ausgleich, der ie Grundlage dafür schafft, dass unsere Gesellschaft im ahmen des Generationenvertrags weiterhin zusammenält. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der ollegin Enkelmann? Nein, Herr Präsident, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623114100
Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1623114200

eil ich den Eindruck habe, dass es hier nur noch um
ahlkampf geht. Außerdem gibt es verschiedene Kolle-

en, die möglicherweise zum Beispiel einen Zug errei-
hen müssen.

Im Hinblick auf die längere Lebensarbeitszeit müssen
n den Betrieben auch entsprechende Möglichkeiten ge-
chaffen werden. Ich gebe dem Kollegen Schaaf aus-
rücklich recht: Die Gewerkschaften, die Arbeitgeber
nd viele andere sind aufgefordert, in der Gesellschaft
afür zu sorgen, dass bessere Arbeitsbedingungen für
ie ältere Generation in den Betrieben organisiert wer-
en.

Wir sind dabei auf einem guten Weg. Die Teilnahme
lterer Menschen am Erwerbsleben ist gestiegen, und
war insbesondere seit die Regierung Angela Merkel an-
etreten ist. Das lässt sich auch statistisch belegen.

Ich darf ganz kurz die Statistik der Bundesagentur für
rbeit, die mir vorliegt, darstellen: Im Jahr 2005 waren

m Dezember in der Gruppe der 50- bis 54-Jährigen
922 800 sozialversicherungspflichtig beschäftigt; im
ezember 2008 war die Zahl der Beschäftigten in der
leichen Altersgruppe auf 3 270 000 gestiegen, also eine
lare Steigerung der Zahl der Erwerbstätigen aus der
lteren Generation. Dies wird sich fortsetzen. Noch et-
as ist sehr bemerkenswert: In der Kategorie der 60- bis
4-Jährigen waren im Dezember 2005 noch 751 000
enschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt; im

ahr 2008, ebenfalls im Dezember, waren es 936 000.

Das zeigt sehr deutlich: Wir haben es geschafft, dass
ie ältere Generation weiterhin am Erwerbsleben teil-
ehmen kann. Das sollten wir als Chance begreifen, statt
azu beizutragen, dass die ältere Generation aus dem Er-
erbsleben herausgedrängt wird, wie es letztendlich die
olge Ihrer Anträge wäre, werte Damen und Herren von
er Linken.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) )



(B) )


Max Straubinger
Einer solchen Politik werden wir nicht die Hand reichen.
Wir werden deshalb Ihre Anträge ablehnen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623114300

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der
Fraktion Die Linke mit dem Titel „Altersrente – Erhö-
hung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zurückneh-
men“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussemp-
fehlung auf Drucksache 16/12737, den Antrag der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/12295 abzuleh-
nen.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung auf
Verlangen der Fraktion Die Linke namentlich ab. Es lie-
gen zwei Erklärungen zur Abstimmung vor.1)

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Ist das erfolgt? –
Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung.

Haben alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen
ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der
Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die
Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszäh-
lung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird
Ihnen später bekannt gegeben.2)

Wir setzen die Abstimmungen fort.

Tagesordnungspunkt 68 b: Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und So-
ziales zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem
Titel „Die gesetzliche Rentenversicherung zur solidari-
schen Erwerbstätigenversicherung ausbauen“. Der Aus-
schuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/11445, den Antrag der Fraktion Die
Linke auf Drucksache 16/6440 abzulehnen. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dage-
gen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Soli-
darausgleich in der Rente für Versicherte mit unterbro-
chenen Erwerbsbiografien und geringen Einkommen
stärken“.

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 16/10335, den Antrag der Fraktion
Die Linke auf Drucksache 16/7038 abzulehnen. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
ist mit derselben Mehrheit wie zuvor angenommen.

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1) Anlagen 4 und 5
2) Ergebnis Seite 26179 C

(C (D Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 67 auf: Beratung des Bericht des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2008 – Drucksache 16/13200 – Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen iderspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin ersten Naumann für die Fraktion Die Linke das Wort. Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle en! Verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auschussdienstes! Meine Damen und Herren! Als Erstes öchte ich korrigieren, dass ich als Ausschussvorsit ende und nicht als Vertreterin der Linken spreche. Ich öchte direkt anschließend meine Verärgerung über das angelnde Interesse für diesen Tagesordnungspunkt um Ausdruck bringen. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin doch da!)


(2. Ausschuss)


(Beifall bei der LINKEN)

Kersten Naumann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623114400

Schön, dass Sie da sind, Herr Wieland. Ich freue mich,
ass Sie da sind.

Bei aller Wichtigkeit des Bundeswahlgesetzes bin ich
avon überzeugt, dass die Arbeit des Petitionsausschus-
es Respekt und mehr Beachtung verdient hat und nicht
eniger bedeutend ist. – Dies nur einleitend.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Die Vorstellung des Jahresberichts möchte ich mit
wei Fragen beginnen: Was versteht man bei der Arbeit
es Petitionsausschusses unter einem guten Jahr? War
008 ein gutes Jahr? – Im eigentlichen Sinne war es das
icht. Denn die Anzahl der Zuschriften, die uns erreich-
en, ist im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen.
ies ist ein Indiz dafür, dass es immer noch zu viele Pro-
leme gibt, für die der Petitionsausschuss oft der letzte
ettungsanker ist. Somit gehört der Petitionsausschuss
u den wenigen, die sich nicht über steigende, sondern
ber eher sinkende Zahlen freuen würden.

Damit bin ich auch schon bei den Zahlen aus dem
ahr 2008. Insgesamt gingen 2008 18 096 Eingaben
eim Petitionsausschuss ein; das waren etwa 72 Zu-
chriften pro Arbeitstag.

Trotz der hohen Anzahl von Petitionen gibt es einen
rund zur Freude: Im vergangenen Jahr wurde das Pro-
isorium der öffentlichen Petition in den Regelbetrieb
bernommen. Ziel der öffentlichen Petition ist es, ausge-
ählte Themen, die von den Petenten vorgegeben wer-






(A) )



(B) )


Kersten Naumann
den und die von allgemeinem Interesse sind, im Internet
auf der Seite des Petitionsausschusses vorzustellen und
zur Diskussion anzubieten. Diese öffentlichen Petitionen
erfuhren bereits in der Probephase einen stetig wachsen-
den Zuspruch seitens der Internetnutzer.

So wurden in dem dreijährigen Modellversuch von
2006 bis 2008 667 Petitionen im Netz mitgezeichnet
und diskutiert. Nach einer zwischenzeitlichen intensiven
Vorarbeit sowohl des Ausschussdienstes als auch der
Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus, die für das In-
ternet und den IT-Bereich zuständig sind, konnte im Ok-
tober 2008 der Startschuss für den regulären Betrieb der
Onlinepetition gegeben werden.

Aufgrund der publikumswirksamen Vorbereitungen
und positiver medialer Begleitung stieg die Zahl der Dis-
kussionsbeiträge von etwa 900 pro Monat auf 2 500 am
Ende des Jahres 2008.

Im November 2008 wurde die Arbeit des Petitions-
ausschusses mit dem „Politik-Award“ gewürdigt. Das
war eine große Auszeichnung für uns, auf die wir auch
stolz sind.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Doch nicht nur die Anzahl der öffentlichen Petitio-
nen, sondern auch die Anzahl der Zugriffe auf die Inter-
netseiten des Petitionsausschusses mit derzeit fast
800 000 pro Jahr ist ein beeindruckender Beweis des
steigenden Interesses der Bürgerinnen und Bürger.

Hier ein Beispiel von vielen: So verzeichnete eine
Petition, bei der die Reduzierung der Besteuerung von
Diesel und Benzin gefordert wurde, über 128 000 Mit-
zeichnungen bei insgesamt 1 130 Diskussionsbeiträgen.

Kommen wir zu einem anderen Thema, den Sammel-
und Massenpetitionen. Bei den Sammel- und Massen-
petitionen gab es auch im Berichtszeitraum wieder The-
men, die einige Tausend Unterstützer fanden. So gingen
bei den Massenpetitionen bezüglich der Forderung nach
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes allein 22 339 Zu-
schriften ein. Bei den Sammelpetitionen führte eine Peti-
tion zur vorgesehenen Änderung des Steuerberatergeset-
zes mit über 37 000 Unterschriften die Liste an.

Größtes übergreifendes Thema bei den Massen- und
Sammelpetitionen war jedoch 2008 die Rentenproble-
matik. Allein 7 930 Massenpetitionen und zusätzlich an
die 30 000 Unterschriften zur Rentenerhöhung bzw. -an-
passung Ost/West, zur Altersarmut und zum Rentenein-
trittsalter wurden eingereicht.

Ausgewählte Themen, denen nicht nur bezüglich der
Anzahl der Mitzeichner ein großes Interesse zuteil wird,
sondern die auch in den Medien einen hohen Stellenwert
finden, werden vom Ausschuss in öffentlichen Beratun-
gen behandelt. Dazu werden die Petenten nicht nur ein-
geladen, sondern sie erhalten auch Rederecht, um ihre
jeweiligen Positionen darzustellen. Außerdem können
sie sich an der Diskussion beteiligen.

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(C (D So wurden zum Beispiel Themen aus dem Verkehrsesen, aus der Gesundheitspolitik, der Umweltpolitik, em Wirtschaftsund Steuerrecht sowie über die Situaion der Heimkinder in der Bundesrepublik zwischen 949 und 1975 behandelt. Bei diesem letzten Thema war as Interesse der Öffentlichkeit besonders groß, sodass ls Ergebnis ein runder Tisch ins Leben gerufen wurde, er unter Leitung der früheren Vizepräsidentin des Deutchen Bundestages, Frau Dr. Antje Vollmer, diese Zeit ufarbeiten wird. Die eigentliche Erfolgszahl für den Ausschuss ist jeoch die Zahl der Petitionen, bei denen den Bürgerinnen nd Bürgern wirklich geholfen werden konnte. Circa 8 Prozent aller Eingaben konnten mit einem positiven rgebnis für die Petenten abgeschlossen werden. Welche Bereiche waren es im Jahr 2008, zu denen die eisten Zuschriften eingingen? Hier steht nach wie vor eharrlich das Bundesministerium für Arbeit und Soziaes mit insgesamt 4 096 Eingaben auf Platz eins. Das ind 22,6 Prozent aller Eingaben. Ganz vorn standen die etitionen zur Sozialversicherung sowie zur Höhe der eistungen. Auch die Frage der Angleichung der Renten n den neuen und alten Bundesländern spiegelte sich in ielen Zuschriften wider. Das Thema Rente ist seit Jahen ein Dauerbrenner. Allein 1 940 Petitionen bezogen ich darauf. Das war sogar eine Steigerung im Vergleich um Vorjahr. Den größten Zuwachs mit 2 462 Eingaben verzeichete jedoch das Finanzministerium, welches damit auf ie zweite Stelle vorgerückt ist. Ein Schwerpunktthema ar die Einkommensteuer mit sehr vielen Eingaben zur ntfernungspauschale. Kritik gab es an der Erhöhung er Mehrwertsteuer, und es wurde die Reduzierung der ineralölsteuer gefordert. Das Justizministerium nahm mit 12 Prozent der Einaben die dritte Stelle ein, wobei es – wie in den verganenen Jahren – in einem hohen Maße um Beschwerden ber Gerichte und Staatsanwaltschaften ging. Hier sind em Petitionsausschuss jedoch aus verfassungsrechtlihen Gründen die Hände gebunden, da Art. 97 des rundgesetzes die richterliche Unabhängigkeit gewährt. Sehr stark stiegen auch die Eingaben im Bereich des nnenministeriums von 1 278 im Vorjahr auf 1 811 in 008. Schwerpunkte waren das öffentliche Dienstrecht owie die im Berichtszeitraum erfolgte Verabschiedung er Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstechtes. Einige Petenten wandten sich auch gegen die rfassung biometrischer Daten für Reisepässe und Peronalausweise. Weitere Themen waren das Waffenrecht owie das Ausländerund Asylrecht. Einen Zuwachs verzeichnete auch das Bundesmiisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit 570 Eingaben im Vergleich zu 1 070 im Vorjahr. Dabei pannte sich der Bogen von der Forderung nach ausreihenden Parkplätzen für Lkws an Autobahnen über die inführung einer Pkw-Maut für Autobahnen und Bunesstraßen, einer Helmpflicht für Fahrradfahrer bis hin u einem barrierefreien Zugang zu Bahnsteigen. Ein im Kersten Naumann welche Verzweiflung oft hinter den Hilferufen an den Als Vorsitzende möchte ich mich aber auch bei meinen Ausschusskolleginnen und -kollegen aus allen Frakren und finanziellen Situationen die Betroffenen dazu veranlassen, ihr ganzes Vertrauen in diesen – unseren – Ausschuss zu investieren. Um für den Petenten die bestmögliche Lösung zu finden – das darf ich hier mit Bestimmtheit von allen sagen –, knien sich die Mitglieder des Ausschusses bei vielen Fällen regelrecht hinein. Dafür meinen herzlichen Dank. Es gab aber auch immer wieder Fälle, bei denen bereits bestehende Gesetze aufgrund von Petitionen überarbeitet werden mussten, da mögliche Härtefälle im Vorfeld nicht bedacht wurden. Leider kann ich auch nicht verschweigen, dass es uns traurig stimmt, wenn wir feststellen müssen, dass uns öfters die Hände gebunden sind. Manchmal gelingt der große Durchbruch, und manchmal muss man einsehen, dass die ersehnte Hilfe nicht versprochen werden kann oder nur kleine Erfolge möglich sind. Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch etwas zum Selbstbewusstsein des Petitionsausschusses sagen. Die Art. 17 und 45 c des Grundgesetzes sind nicht irgendwelche Artikel, sondern bilden die Rechtsgrundlage unserer Arbeit. Das ist der Auftrag. Um diesen erfüllen zu können, benötigen wir die uneingeschränkte Kooperation der von uns angerufenen Stellen. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir sehr hartnäckig sind, wenn es um die Petentinnen und Petenten geht, die sich voller Vertrauen an uns wenden. r r a s P S z u r m g g Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 466; davon ja: 412 nein: 52 enthalten: 2 Ja CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Peter Altmaier Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck Veronika Bellmann Otto Bernhardt Clemens Binninger Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert W W K M H D M C G L H A T M (D en für mich lehrreich, spannend und in jeder Hinsicht eich an Erfahrungen. Ich wünsche dem neuen Petitionsusschuss weiterhin eine bürgernahe, konstruktive und achliche Zusammenarbeit im Sinne der Petentinnen und etenten. Dem neuen Ausschuss möchte ich folgenden pruch von Indira Gandhi mit auf den Weg geben – ich itiere –: Mein Großvater sagte mir einst, dass es zwei Sorten von Menschen gäbe. Die, die arbeiten, und die, die sich die Lorbeeren für diese Arbeit einheimsen. Er sagte mir, ich solle versuchen, in der ersten Gruppe zu sein; es gäbe dort viel weniger Konkurrenz. Herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


(Beifall bei der LINKEN)





(A) )


(B) )


(Reutlingen)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623114500

Ich komme auf den Tagesordnungspunkt 68 a zurück

nd gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftfüh-
ern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstim-

ung bekannt: abgegebene Stimmen 466. Mit Ja haben
estimmt 412, mit Nein haben gestimmt 52, Enthaltun-
en 2. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen.

olfgang Börnsen

(Bönstrup)

olfgang Bosbach
laus Brähmig
ichael Brand
elmut Brandt
r. Ralf Brauksiepe
onika Brüning
ajus Caesar
itta Connemann
eo Dautzenberg
ubert Deittert
lexander Dobrindt
homas Dörflinger
arie-Luise Dött

Maria Eichhorn
Dr. Stephan Eisel
Anke Eymer (Lübeck)

Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Petitionsausschuss steht, welche persönlichen, familiä-
tionen bedanken. Die vergangenen dreieinhalb Jahre wa-
mer wiederkehrendes Thema is
wohl die Straßen und die Schie
kehr betrifft. In diesem Zus
Ausschuss im Berichtszeitraum
durch.

Interessant ist auch die Frage
schriften aus den einzelnen B
man auf 1 Million Einwohner
Vergleich zu gestatten, dann lie
desländer an der Spitze, gefolg
sachsen. Baden-Württemberg bi
Berlin ist mit 450 Eingaben je
eingabefreudigsten.

Bei vielen Eingaben wird
t der Lärmschutz, was so-
nen als auch den Luftver-
ammenhang führte der
zwei Ortsbesichtigungen

nach dem Anteil der Zu-
undesländern. Relativiert
, um einen realistischen
gen alle fünf neuen Bun-
t von Hessen und Nieder-
ldet hier das Schlusslicht.
1 Million Einwohner am

immer wieder deutlich,

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(Beifall bei der LINKEN neten der CDU/CSU, der des BÜNDNISSES 90/DIE Abg. Gert Winkelmeier [fr Nicht vergessen möchte ich n die Mitarbeiter und Sachbe chussdienstes zu richten. Nur hen Einsatz und eine stets ko it den Ausschussmitgliedern k nfragen, Bitten und Beschw nd dies bei gleichbleibender b er Arbeitskapazität. Herzlichen (Beifall im ganz (Csowie bei Abgeord SPD, der FDP und GRÜNEN und des aktionslos])


, einen besonderen Dank
arbeiter des Petitionsaus-
durch ihren unermüdli-
llegiale Zusammenarbeit
onnte die große Zahl der

erden bearbeitet werden,
zw. zeitweilig verminder-
Dank!

en Hause)






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu

Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Gerda Hasselfeldt
Ursula Heinen-Esser
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Susanne Jaffke-Witt
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Dr. Franz Josef Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Alois Karl
Bernhard Kaster

(Villingen Schwenningen)

Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Dr. Kristina Köhler


(Wiesbaden)

Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Helmut Lamp
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Dr. Michael Luther
Thomas Mahlberg
Stephan Mayer (Altötting)

Wolfgang Meckelburg

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r. Michael Meister
aurenz Meyer (Hamm)

aria Michalk

hilipp Mißfelder
r. Eva Möllring
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arsten Müller

(Braunschweig)


tefan Müller (Erlangen)

ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
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duard Oswald
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ita Pawelski
lrich Petzold
eatrix Philipp
uprecht Polenz
aniela Raab
homas Rachel
r. Peter Ramsauer
ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
ranz Romer
ohannes Röring
urt J. Rossmanith
r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
lbert Rupprecht (Weiden)

eter Rzepka
nita Schäfer (Saalstadt)

ermann-Josef Scharf
arl Schiewerling
orbert Schindler
eorg Schirmbeck
ndreas Schmidt (Mülheim)

go Schmitt (Berlin)

r. Ole Schröder
ernhard Schulte-Drüggelte
we Schummer
ilhelm Josef Sebastian
urt Segner
ernd Siebert
homas Silberhorn
ohannes Singhammer
rika Steinbach
hristian Freiherr von Stetten
ero Storjohann
ndreas Storm
ax Straubinger
atthäus Strebl

homas Strobl (Heilbronn)

ena Strothmann
ichael Stübgen
ans Peter Thul
ntje Tillmann
r. Hans-Peter Uhl
olkmar Uwe Vogel
ndrea Astrid Voßhoff
erhard Wächter
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eter Weiß (Emmendingen)

erald Weiß (Groß-Gerau)

go Wellenreuther

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lisabeth Winkelmeier-
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r. Lale Akgün
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r. Hans-Peter Bartels
laus Barthel
ören Bartol
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laus Uwe Benneter
r. Axel Berg
etra Bierwirth
olker Blumentritt
urt Bodewig
erd Bollmann
r. Gerhard Botz
laus Brandner
ernhard Brinkmann

(Hildesheim)

r. Michael Bürsch
hristian Carstensen
arion Caspers-Merk
r. Peter Danckert
r. Carl-Christian Dressel
lvira Drobinski-Weiß
etlef Dzembritzki
iegmund Ehrmann
etra Ernstberger
arin Evers-Meyer
abriele Fograscher
abriele Frechen
agmar Freitag
eter Friedrich
artin Gerster

ris Gleicke
ünter Gloser
ngelika Graf (Rosenheim)

ieter Grasedieck
erstin Griese
abriele Groneberg
olfgang Grotthaus
ans-Joachim Hacker
ettina Hagedorn
laus Hagemann
lfred Hartenbach
ichael Hartmann

(Wackernheim)

r. Reinhold Hemker
olf Hempelmann
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etra Hinz (Essen)

erd Höfer

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rank Hofmann (Volkach)


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(C (D r. Eva Högl ike Hovermann laas Hübner hristel Humme othar Ibrügger runhilde Irber ohannes Jung ohannes Kahrs lrich Kasparick r. h. c. Susanne Kastner lrich Kelber hristian Kleiminger r. Bärbel Kofler alter Kolbow olf Kramer nette Kramme rnst Kranz olker Kröning ngelika Krüger-Leißner r. Hans-Ulrich Krüger elga Kühn-Mengel hristine Lambrecht hristian Lange r. Karl Lauterbach elga Lopez abriele Lösekrug-Möller irk Manzewski aren Marks atja Mast etra Merkel r. Matthias Miersch rsula Mogg esine Multhaupt ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles r. Erika Ober homas Oppermann olger Ortel einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche erold Reichenbach r. Carola Reimann alter Riester önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer arianne Schieder tto Schily ilvia Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz wen Schulz wald Schurer rank Schwabe Hildegard Wester Hartfrid Wolff Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Waltraud Wolff Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Daniel Bahr Uwe Barth Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Horst Friedrich Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus B D M C B A E D D H K B W P D B U S F U M A N J K W O C K Wir fahren mit Tagesordnun teile dem Kollegen Gero Stor tion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU neten der S Gero Storjohann (CDU/CS Herr Präsident! Meine seh Herren! Der jährliche Bericht ist ein Highlight. – Es wäre s Dieser Bericht ist aber eine M Ausschuss auf unsere Arbeit a nen. Deswegen ist es gut, dass ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN arieluise Beck ornelia Behm irgitt Bender lexander Bonde kin Deligöz r. Thea Dückert r. Uschi Eid ans Josef Fell ai Gehring ritta Haßelmann infried Hermann riska Hinz r. Anton Hofreiter ärbel Höhn te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn ndine Kurth arkus Kurth nna Lührmann icole Maisch erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei mid Nouripour laudia Roth rista Sager N S W D D H D K H E D R S W D K D H L H C D U D D M gspunkt 67 fort. Ich erjohann, CDU/CSU-Frak sowie bei AbgeordPD)


(Tuchenbach)





(A) )


(B) )


(Wiesloch)


(Wolmirstedt)


U):
r verehrten Damen und
des Petitionsausschusses

chön, wenn das so wäre.
öglichkeit, wie wir als

ufmerksam machen kön-
wir über ihn diskutieren.

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olfgang Gunkel
etlef Müller (Chemnitz)


IE LINKE

üseyin-Kenan Aydin
r. Dietmar Bartsch
arin Binder
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va Bulling-Schröter
r. Martina Bunge
oland Claus
evim Dağdelen
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r. Dagmar Enkelmann
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r. Gregor Gysi
eike Hänsel
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ans-Kurt Hill
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r. Barbara Höll
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r. Lukrezia Jochimsen
r. Hakki Keskin
onika Knoche

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iese Diskussion wird nicht u
ührt, aber wir weisen auf Teila
ig sind.

In die heutige Debatte wird s
as wir in den letzten vier Jah
ie Arbeit im Petitionsausschus
oalition zu leisten. Ich muss

us spannend; denn es gab Vot
roßen Koalition, während der
rwartung von anderen Koaliti


(Heiterkeit bei Abgeordne as waren sicherlich keine ein ungen. (D r. Petra Sitte rank Spieth r. Kirsten Tackmann r. Axel Troost örn Wunderlich abine Zimmermann ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN ettina Herlitzius eter Hettlich onika Lazar ans-Christian Ströbele aktionsloser bgeordneter ert Winkelmeier nthalten PD r. Wolfgang Wodarg ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN hilo Hoppe nbedingt kontrovers gespekte hin, die uns wich icherlich auch einfließen, ren geleistet haben; denn s war unter einer Großen zugeben: Das war durchen der Mitglieder vor der Großen Koalition und in onen. ten der CDU/CSU)


fachen Entscheidungsfin-
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dieter Steinecke
Rolf Stöckel
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Petra Weis
Gert Weisskirchen

Gudrun Kopp
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Markus Löning
Dr. Erwin Lotter
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Dirk Niebel
Detlef Parr
Gisela Piltz
Frank Schäffler
Dr. Konrad Schily
Dr. Max Stadler
Dr. Daniel Volk
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing

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(Canuel Sarrazin lisabeth Scharfenberg hristine Scheel rmingard Schewe-Gerigk r. Gerhard Schick ainder Steenblock ilke Stokar von Neuforn r. Wolfgang StrengmannKuhn r. Harald Terpe ürgen Trittin olfgang Wieland osef Philip Winkler raktionslose bgeordnete enry Nitzsche Jan Korte Katrin Kunert Michael Leutert Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Ulrich Maurer Dorothée Menzner Kornelia Möller Kersten Naumann Wolfgang Nešković Dr. Norman Paech Petra Pau Bodo Ramelow Elke Reinke Paul Schäfer Volker Schneider Dr. Herbert Schui Gero Storjohann Unser Hauptthema war das Onlinepetitionswesen, das wir gemeinsam in Schottland entdeckt haben, das wir gemeinsam entwickelt haben und von dem wir gemeinsam der Überzeugung sind, dass es etwas Gutes ist. Das Internet als solches eröffnet uns neue Kunden, neue Möglichkeiten, mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Kritik an den Bundestag zu richten. Das, was als Experiment begann, ist inzwischen ein Aushängeschild geworden. Wir freuen uns natürlich, dass wir inzwischen, wenn ich von den Klicks im Internet ausgehe, der berühmteste Ausschuss geworden sind. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Saarbrücken)





(A) )


(B) )


Es ist möglich, Petitionen im Internet zur Diskussion
zu stellen, es ist möglich, sie zu unterstützen, und es ist
möglich, andere Petitionen mitzuzeichnen, und das alles
schnell vom Arbeitsplatz oder von zu Hause aus. Die
Nutzerzahlen steigen enorm. Wir erleben, wie sich somit
eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern aktiv an
der Bundespolitik beteiligt – vielleicht auch aus einer ge-
wissen Verärgerung heraus; aber auch das ist eine Betei-
ligung – und mit großer Leidenschaft mit dem Parlament
in Kontakt tritt.


(Jens Ackermann [FDP]: So ist es!)


Onlinepetitionen sind für viele Menschen ein interes-
santes Mittel zur unmittelbaren Teilnahme an der Politik.
Wenn darüber hinaus ein politischer Prozess entsteht, bei
dem viele mitmachen, dann sind wir noch begeisterter.
Wir in der CDU/CSU-Fraktion sind stolz auf diese Ent-
wicklung. Wir haben sie mitgetragen; denn das Online-
petitionswesen bereichert unsere Arbeit. Es ist zeitge-
mäß und hilft uns, auch jüngere Generationen für unsere
Arbeit zu interessieren.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jens Ackermann [FDP])


Wir als Ausschuss stellen fest, dass wir im Ausland eine
Vorreiterrolle haben. Wir werden aufgefordert, unsere
Erfahrungen mit den Onlinepetitionen woanders vorzu-
tragen. In anderen Ländern, auch in einigen Bundeslän-
dern, wird die Onlinepetition jetzt möglich gemacht.

Trotz aller Euphorie bleiben wir als Union aber dabei,
stets zu betonen: Eine Petition wird nicht dadurch ge-
wichtiger, dass sie ein großes Medieninteresse hervorruft
und eine hohe Unterstützerzahl hat.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Jens Ackermann [FDP])


Wir wissen, dass dies oft von großem Interesse ist. Aber
das Einzelschicksal, die kleine Ungerechtigkeit in einem
Gesetz, interessiert uns sehr wohl, und wir versuchen
immer, hier ein Sprachrohr zu sein. Egal, ob eine Peti-
tion von einem oder 50 000 Unterzeichnern die Unter-
stützung erfahren hat, für uns verdient jede Eingabe die
gleiche Sorgfalt; sie erfährt auch die gleiche Sorgfalt. Es
zählen Inhalt und Argument und nicht die mediale

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(C (D ucht. Das, glaube ich, wird von allen Mitgliedern des usschusses so gesehen, besonders bei der Union. Oftmals geht es um ganz individuelle Lebensgechichten. Die Petentinnen und Petenten, die sich an uns enden, reichen uns sinnbildlich ein Vergrößerungsglas nd zeigen, wie sich die allgemeinen Gesetze und Vorchriften im Einzelfall individuell auswirken. Deswegen ibt es den Petitionsausschuss; er ist hier Anwalt für die ache. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Bitte verzeihen Sie mir, dass ich einen Fall aus dem
usschussbericht herauspicke, der natürlich aus Schles-
ig-Holstein kommt und den wir zu einem guten Ende

ühren konnten. Es geht um den berühmten Leuchtturm
ülk an der Kieler Förde. Er ist ein beliebtes Ausflugs-
iel. Die Existenz der Kioskbetreiberin war bedroht, da
m Leuchtturm Bülk Ausbaumaßnahmen seitens der
asser- und Schifffahrtsdirektion anstanden. Der Peti-

ionsausschuss wurde eingeschaltet. Es gelang uns inner-
alb von zwei Monaten – das ist nicht üblich; es war also
in sehr schnelles Verfahren –, eine einvernehmliche Re-
elung herbeizuführen, die vorsieht, dass die Kioskbe-
reiberin an einem anderen Platz, auf der anderen Seite
es Leuchtturms, ihr Geschäft weiterbetreiben kann.
arüber sind wir froh.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein echtes Leuchtturmprojekt!)


Dies ist ein echtes Leuchtturmprojekt – den Ausspruch
om Kollegen Winkler nehme ich gern auf –, um das wir
ns kümmern konnten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


a ärgert man sich, dass man nicht selber auf dieses
ortspiel gekommen ist.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir arbeiten doch immer gut zusammen!)


Sie sehen, wie wir hier zusammenarbeiten. Man muss
amit rechnen, dass Vorschläge, die gemacht werden,
on der Opposition oder den Koalitionsfraktionen über-
ommen werden. Deswegen muss man vorsichtig sein
it dem, was man sagt.

Hier haben wir also eine gute Lösung herbeigeführt.
erkehrstechnisch wurde alles umgesetzt. Die Kioskbe-

reiberin hat sich sehr positiv über die Arbeit des Peti-
ionsausschusses geäußert.

Zum Schluss: Mein Dank gilt allen Mitarbeitern des
auses, des Ausschussdienstes, an der Spitze Herrn
aase. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen

m Ausschuss. Mein besonderer Dank gilt den Vertretern
er kleinen Fraktionen, die doppelt so viel arbeiten müs-
en wie die der großen Fraktionen. Das liegt allein in der
atur der Sache. Sie haben trotzdem alles geschafft.






(A) )



(B) )


Gero Storjohann
Ich persönlich empfand es als Bereicherung meiner
parlamentarischen Arbeit, im Petitionsausschuss mitzu-
wirken. Ich bin sehr gerne weiterhin Mitglied des Peti-
tionsausschusses.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623114600

Das Wort hat nun Jens Ackermann für die FDP-Frak-

tion.


(Beifall bei der FDP)



Jens Ackermann (FDP):
Rede ID: ID1623114700

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Be-
schwerden an die Volksvertretung zu wenden. Wir hatten
im Jahr 2008 mehr Bitten und Beschwerden zu bearbei-
ten als in den Jahren zuvor; 18 096 waren es ganz genau.
Die Petenten, die sich an uns gewandt haben, müssen wir
ernst nehmen. Wenn man sich anschaut, wo die meisten
Petitionen eingegangen sind, stellt man fest: Das war im
Ministerium unseres Staatssekretärs Franz Thönnes der
Fall. Im Ministerium für Arbeit und Soziales gab es
4 100 Petitionen, im Finanzministerium 2 100, und im
Gesundheitsministerium waren 1 500 Zuschriften zu
verzeichnen. Diese Zahlen machen deutlich: Die Unzu-
friedenheit der Menschen wächst.

Ich möchte einige Beispiele aus dem Bericht des Peti-
tionsausschusses herausgreifen, die verdeutlichen, in
welchen Bereichen die Menschen besonders unzufrieden
sind. Unzufrieden sind sie zum Beispiel mit der Reform
der Erbschaftsteuer.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Ja! – Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Zu Recht!)


Wie soll ein kleiner Familienbetrieb, der an die nächste
Generation weitergegeben wird, überleben, wenn das Fi-
nanzamt gnadenlos abkassiert?


(Beifall bei der FDP)


Ich fordere die Bundesregierung auf: Kümmern Sie sich
um die kleineren Betriebe und die Familienbetriebe!
Denn sie sind diejenigen, die in unserem Land Ausbil-
dungsplätze und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.


(Beifall bei der FDP)


Auch mit unserer Gesundheitspolitik sind die Men-
schen unzufrieden. Der Beitragssatz ist hoch,


(Clemens Bollen [SPD]: Der ist gerade gesenkt worden!)


der Steuerzuschuss ist sehr hoch, und die Versorgung hat
sich nicht verbessert. Im Gesundheitswesen sind Warte-
schlangen und Rationierungen zu beobachten. Kranken-
schwestern und Ärzte sind von der zunehmenden Büro-
kratie genervt. Hier fordere ich die Bundesregierung auf:
Machen Sie Schluss mit der Staatsmedizin und mit dem
Einheitsbrei bei den Krankenkassen!


(Beifall bei der FDP)


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(C (D Auch andere Berufsgruppen wenden sich an uns. Die insatzkräfte im Rettungsdienst beispielsweise sind mit hrer Situation sehr unzufrieden. Sie fordern, dass in eier Situation, in der sie vor Ort einem Notfallpatienten elfen, Rechtssicherheit bestehen muss. Es ist ein unaltbarer Zustand, dass Rettungsassistenten ihr Wissen nd Können nicht voll einsetzen dürfen. Hier fordere ich ie Bundesregierung auf: Erneuern Sie das Rettungsasistentengesetz, auch im Sinne der Notfallpatienten! Die vielen Petitionen machen deutlich, wo der Schuh rückt. Die Menschen wenden sich an uns und bringen ich ein; das ist das Gute an unserem Petitionswesen. Es st ein Beispiel für gelebte Demokratie, dass sich die ürgerinnen und Bürger einmischen. Wir dürfen sie jeoch nicht enttäuschen. Sonst werden sie sich von uns bwenden. Nun möchte ich auf eine Erfolgsgeschichte eingehen, ie im Bericht ebenfalls beschrieben wurde: auf die Oninepetitionen. Dieser Weg ist einfach, dank der neuen edien unkompliziert, und jeder hat die Möglichkeit, ich mit einem Klick zu beteiligen. Pro Monat gehen irca 2 500 Beiträge ein. Das heißt, dass insgesamt ,1 Millionen Menschen sozusagen mittendrin statt nur abei sind. Auch im Hinblick auf die Onlinepetitionen nenne ich inige Zahlen: 130 000 Petenten haben gesagt, dass die teuern auf Diesel und Benzin viel zu hoch sind. In renzgebieten kommt es zu einem regelrechten Tank ourismus. ittlerweile macht es gar keinen Sinn mehr, 0 Kilometer von einer Grenze entfernt eine Tankstelle u betreiben. Hier fordere ich die Bundesregierung auf: enken Sie die Steuern auf Diesel und Benzin! (Beifall bei der FDP – Burkhardt MüllerSönksen [FDP]: Aber nicht nur an den Grenzen!)


(Beifall bei der FDP)


(Dr. Max Stadler [FDP]: So ist es!)


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vorratsdatenspei-
herung. 13 000 Menschen haben gefordert: Schluss mit
er Vorratsdatenspeicherung! Warum werden Telefonate
nd E-Mails von gesetzestreuen und unbescholtenen
ürgern gespeichert? Damit muss Schluss sein.

130 000 Menschen haben sich dagegen gewandt, In-
ernetsperren einzuführen. Meine sehr geehrten Kolle-
en, vor einem Verbrechen ein Stoppschild einzurichten,
as hilft überhaupt nichts. Man muss das Übel an der
urzel packen, darf aber nicht das Internet zensieren.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Jeder hat die Möglichkeit, sich schnell an den Bun-
estag zu wenden. Ich fordere auch die Besucher auf der
uschauertribüne auf: Besuchen Sie doch, wenn Sie
eute nach Hause kommen, unsere schöne Homepage.
ort können Sie sich auch prima einbringen.






(A) )



(B) )


Jens Ackermann

(Zuruf von der SPD: Kann man sich da etwa auch ein Problem aussuchen? – Heiterkeit bei der SPD)


Unsere Ausschussvorsitzende hat schon erwähnt, dass
ein runder Tisch eingerichtet worden ist. Alle Mitglieder
des Ausschusses haben sich geehrt gefühlt, als Bundes-
tagspräsident Norbert Lammert bei uns zu Gast war. Das
war für unseren Ausschuss eine große Ehre und eine
Auszeichnung. Ich hoffe, dass die Situation der Heim-
kinder der 50er- und 60er-Jahre dort näher beleuchtet
werden kann. Ich fordere von hier aus dazu auf, die
Streitigkeiten am runden Tisch zu beenden und wieder
zur Sacharbeit zurückzukommen; daran sind wir sehr in-
teressiert.


(Beifall bei der FDP)


Das Wohl der Bürger steht im Mittelpunkt. Ich
möchte, auch im Namen meiner Fraktion, einen Dank an
das Ausschusssekretariat richten; es ist hier vertreten.
Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, die Fülle der
Petitionen zu bearbeiten. Ich möchte mich auch bei den
Mitarbeitern in unseren Büros für die Zuarbeit in Einzel-
fällen bedanken. Recht herzlichen Dank dafür!

Aus dem Bundesland, aus dem ich komme – Sachsen-
Anhalt –, haben uns 650 Petitionen erreicht. Ein großes
Thema war die Forderung nach einer Angleichung der
Rentenwerte Ost und West. Für einen Abgeordneten ist
es wichtig, Zuschriften aus der Bevölkerung zu bekom-
men: Man kann sie in die politische Arbeit einfließen
lassen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Antrag
vorgelegt, wie man das Rentenrecht Ost und West
20 Jahre nach der Wiedervereinigung auf ein Niveau
bringen kann. Aus Sachsen-Anhalt haben uns auch viele
Petitionen zum Thema Lärmschutz erreicht. Lärm an der
Autobahn A 14 ist ein großes Problem. Ich freue mich,
dass wir zusammen mit dem Land Sachsen-Anhalt zu ei-
ner Lösung kommen können.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass wir auf un-
sere Stellvertreter angewiesen sind. Der Kollege Gero
Storjohann hat gesagt, die kleineren Fraktionen seien
doppelt so stark mit Arbeit belastet, weil alle Petitionen
begutachtet werden müssten. Unsere Stellvertreter Otto
Fricke, Erwin Lotter, Volker Wissing und Ina Lenke sind
voll in das Petitionswesen eingebunden. Das macht deut-
lich, dass die FDP-Fraktion die Menschen ernst nimmt.
Wir hören auf die Menschen. Die Kollegen, die heute
nicht da sind, Herr Lehrieder, sitzen schon wieder über
Petitionen


(Heiterkeit – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Ich habe nichts anderes vermutet, Herr Kollege! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach Ihrer Rede kommen ja tausend mehr!)


und arbeiten an einer Beantwortung. Wir nehmen die
Menschen ernst, wir hören auf sie. Bei der Bundesregie-
rung bin ich mir nicht ganz so sicher, ob sie die Anliegen
der Bürger ernst nimmt. Ich fordere die Bundesregierung
auf: Hören Sie auf die Menschen! Gehen Sie auf die
Menschen zu! Ansonsten werden Sie abgewählt.

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(C (D Herzlichen Dank. Das Wort hat nun Kollegin Lydia Westrich für die PD-Fraktion. Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Kolleginnen nd Kollegen! Eine junge Frau hat sich voller Zuversicht n ihr Studium gestürzt. Sie hat BAföG erhalten. Sie tand kurz vor dem Abschluss. Dann kam eine Krankeit. Nun ist sie erwerbsunfähig. Ein Leben voller Hoffungen – jetzt in Trümmern. Noch bevor sie sich in ihrer euen, schweren Zukunft einrichten konnte, kam der AföG-Bescheid mit der Forderung nach Rückzahlung er während des Studiums erhaltenen Unterstützung, obohl sie sich jetzt mit ihrer Krankheit einrichten muss nd keinen lukrativen Job hat. Die junge Frau hat sich an en Petitionsausschuss gewandt mit der Bitte, ihr die ückzahlung des Darlehens zu erlassen. Sie wird damit rfolgreich sein, Herr Müller. Wenigstens diese Sorge oll sie los sein. Berücksichtigung des Anliegens unserer Petenten ist as höchste Votum, das der Petitionsausschuss vergeben ann. Er verlangt damit die Erfüllung der Petition, ohne enn und Aber. Es ist nicht sehr häufig, dass dieses un edingte Votum von uns getroffen wird, da wir viele Asekte zu berücksichtigen haben: Gibt es einen Präzeenzfall? Welche Kosten werden für die Allgemeinheit ntstehen? Wir müssen ja bedenken, dass das, was wir inem gewähren, eventuell auch vielen anderen nicht erschlossen bleiben darf. Dann wird es meist sehr teuer. ir müssen auch bedenken: Was für den einen eine Un erechtigkeit bedeuten kann, kann für andere sehr hilfeich sein. Das heißt, wir müssen genau abwägen. Wir können als Regierungsfraktionen nicht so bedenenlos votieren wie manche Oppositionsfraktionen. So önnen wir einer Forderung nach Erhöhung des Kindereldes auf 400 Euro nicht leichtfertig stattgeben, weil ir wissen, dass bereits eine Erhöhung des Kindergeldes m 10 Euro mehr als 1 Milliarde Euro kostet. Eine Veropplung des Kindergeldes mag wünschenswert sein, ässt sich aber nicht seriös finanzieren. Petitionsarbeit muss meiner Ansicht nach wahrhaftig nd realitätsnah sein, wenn das Vertrauen der Bürger eralten werden soll. edem wohl und niemandem weh – so sehe ich die Aufaben unseres Ausschusses nicht. Wir müssen aber die nliegen mit offenem Herzen und Sinn aufnehmen und rüfen, und wir müssen nach Lösungen suchen. Ich enke, das ist unsere Aufgabe. Die Frau Vorsitzende hat schon erwähnt, dass wir usschussmitglieder eine große Portion Hartnäckigkeit ufbringen müssen. Wir müssen wieder und wieder achfragen und Berichterstattergespräche führen. Die Lydia Westrich Ministerien haben ihre eingefahrenen Gleise, und Einzelschicksale sind nicht ihr Spezialgebiet – aber unseres. Wir Petitionsleute lassen nicht locker, und siehe da: Häufig gibt es doch Lösungen. Ein Zollbeamter hatte in einer für ihn schwierigen Lebensphase dem Alkohol etwas zu sehr zugesprochen und wurde vom Dienst suspendiert. Er legte Widerspruch ein und arbeitete in seiner Behörde untadelig weiter. Acht Jahre dauerte die Erledigung seines Widerspruchs. (Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Da kann man ja ganz nüchtern werden!)


(Beifall bei der FDP)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623114800

(Beifall bei der SPD)

Lydia Westrich (SPD):
Rede ID: ID1623114900

(Beifall des Abg. Jens Ackermann [FDP])





(A) )


(B) )


Die Entfernung aus dem Dienst wurde leider gerichtlich
bestätigt. Acht Jahre lang leistete er gute Arbeit und
machte sich Hoffnungen, seinen Fehler von damals wie-
dergutgemacht zu haben, und dann kam doch das Aus.
Da er Beamter war, floss noch nicht einmal Arbeitslo-
sengeld.

Gerichtsurteile können wir als Petitionsausschuss
nicht aufheben, aber gemeinsam mit den anderen Be-
richterstattern konnte ich das Finanzministerium davon
überzeugen, dass in diesem Fall auch eine soziale Ver-
antwortung des Arbeitgebers gegeben ist. Ich bin glück-
lich, dass ihm das Finanzministerium eine Arbeitsstelle
auf Probe angeboten hat.

Ein anderer schlimmer Fall war das Verhalten einer
Krankenkasse einer Petentin gegenüber, deren schwerst-
krankes Kind stationär in einem Berliner Krankenhaus
lag. Sie wohnte 200 Kilometer entfernt, und sie fuhr zu
ihrem Kind, sooft sie konnte, bis es starb. Die Kranken-
kasse lehnte die Übernahme der Fahrkosten ab, da sie es
verabsäumt hatte, eine schriftliche Bestätigung des Arz-
tes anzufordern, dass ihre Anwesenheit für die erhoffte
Heilung des Kindes notwendig war.

Es ist klar, dass Besuche im Krankenhaus zur privaten
Lebensführung gehören. Das wollen wir auch nicht än-
dern. Aber auch hier waren wir der Meinung, dass jeder
Fall einzeln betrachtet werden muss. So hat sich die
Krankenkasse mit der Petentin auf unser Drängen hin
letztlich doch auf eine hälftige Übernahme der Fahrkos-
ten geeinigt.

Es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als alle Kraft,
die wir haben, in das Finden einer Lösung zu investieren,
wenn wir vor den Briefen sitzen, in denen teilweise tra-
gische und ziemlich schwere Schicksale geschildert wer-
den. Häufig sind wir nach langen Gerichtswegen die
letzte Station, die verzweifelte und verbitterte Menschen
anlaufen, und häufig können wir nichts tun, weil alle
Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden.

Ich denke aber, es lohnt sich, in jeden Fall neu einzu-
steigen. Die Aufgabe besteht darin, aus den teilweise
verbitterten Briefen, die nicht angenehm zu lesen sind,
das Anliegen herauszufiltern und genau zu prüfen, ob es
nicht doch Erleichterung und Hilfe geben kann. Immer
wieder erleben wir, dass es sie gibt.

Nach meiner 15 Jahre langen Arbeit im Petitionsaus-
schuss kann ich den Bürgerinnen und Bürgern nur ver-
sichern, dass ihre Wünsche und Forderungen von uns
sehr ernst genommen werden. Das gilt für alle Kollegin-

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(C (D en und Kollegen, die sich dieser Arbeit, wie Herr torjohann es deutlich gemacht hat, verschrieben haen – ganz zu schweigen von den hervorragenden Mitrbeitern unseres Ausschussreferates und auch unseren igenen Mitarbeitern, denen wir viel zu verdanken haen. Ich bin davon überzeugt, dass der Petitionsausschuss uch in Zukunft Auge, Ohr und Sensor der Bürgerinnen nd Bürger sein wird. Alles Gute für die Zukunft! Vielen Dank. Liebe Kollegin Westrich, liebe Lydia, das war Ihre etzte Rede. 15 Jahre im Petitionsausschuss – das verient wahrlich Respekt und ein großes Dankeschön. (Marlene Rupprecht [Tuchenbach] [SPD]: Bundesverdienstkreuz!)


(Beifall im ganzen Hause)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623115000

ir wünschen Ihnen bzw. dir alles Gute für die nächsten
ahrzehnte deines Lebens.


(Beifall im ganzen Hause)


Das Wort hat nun Karin Binder für die Fraktion Die
inke.


(Beifall bei der LINKEN)



Karin Binder (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623115100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst

öchte ich mich ganz herzlich bei all denjenigen bedan-
en, die für uns im Ausschuss die vielen Tausend Peti-
ionsakten vorbereitet und vorbearbeitet haben und da-
it eigentlich die Hauptlast dieser Arbeit getragen

aben, also bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
es Ausschussdienstes. Sie haben täglich damit zu
ämpfen und zu ringen, eine sachgerechte Behandlung
er Anliegen der Petentinnen und Petenten zu erreichen
und dies in einer schwierigen Gemengelage zwischen
itten und Forderungen der Menschen einerseits und
en höchst unterschiedlichen Auffassungen der Aus-
chussmitglieder andererseits. Dies ist eine häufig nicht
anz dankbare Aufgabe. Aber dass sie diese Aufgabe
ahrnehmen und sie bewältigen, dafür möchte ich ihnen
eine Anerkennung und meinen herzlichen Dank aus-

prechen.


(Beifall im ganzen Hause)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Politikerinnen
nd Politiker sind wir bei unserer Arbeit gut beraten,
em Volk aufs Maul zu schauen. Früher vollzogen sich
olche Beobachtungen nicht selten am Stammtisch in der
neipe.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Heute auch noch!)


orüber sich die Menschen Gedanken machen und wel-
he Wünsche sie an die Politik haben, wird heute oft von
einungsforschungsinstituten ermittelt. Ich bin aber der
berzeugung, die Petitionen sind ein sehr geeignetes






(A) )



(B) )


Karin Binder
Mittel, um auch außerhalb von Gastronomiebetrieben
dem Volk aufs Maul zu schauen.

Die Befassung mit den Anliegen von Bürgerinnen
und Bürgern ist ein Gewinn für das Parlament, ein Er-
kenntnisgewinn. Durch Petitionen wird uns Politikerin-
nen und Politikern deutlich gemacht, wie die Bürgerin-
nen und Bürger die Anwendung der Gesetze erfahren
und die Rechtslage erleben. Im Petitionsausschuss kön-
nen wir dazu beitragen, dass Missverständnisse aufge-
klärt, Behördenfehler erkannt, Konflikte bereinigt und
Rechte der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt wer-
den. Wir lassen die Rechtssituation prüfen und sollten
dann dazu beitragen, eventuell festgestellte Gesetzes-
lücken zu schließen.

In diesem Sinne war der für 2008 zu verzeichnende
Anstieg der Zahl der Petitionen ein Mehrwert, ein Zu-
gewinn an Erkenntnis für uns. Förderlich waren dabei
die Zugangserleichterungen durch die Einführung der
Onlinepetition und der öffentlichen Petition.

Dabei darf jedoch eines nicht übersehen werden: Um
eine Onlinepetition einzureichen, um eine öffentliche
Petition mitzuzeichnen oder sich am Diskussionsforum
zu beteiligen, braucht man einen PC und einen Internet-
zugang. Viele Menschen jedoch besitzen keinen Compu-
ter und haben nicht die finanziellen Mittel für einen In-
ternetanschluss.


(Klaus Hagemann [SPD]: Es gibt doch öffentliche Internetcafés usw.!)


Hier stelle ich nun den Zusammenhang her zwischen der
Wahrnehmung von Rechten der Bürgerinnen und Bür-
ger, ihrer sozialen Situation und der regionalen Infra-
struktur. Wir müssen uns immer wieder die Frage stel-
len, ob die Menschen im Land die Möglichkeit haben,
sich zu beteiligen und ihre Rechte wahrzunehmen, oder
ob es Hürden und Hindernisse gibt, die wir ausräumen
müssen.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss ja nicht per E-Mail schreiben!)


Die angesprochenen Themen sind vielfältig; dazu
wurde bereits einiges gesagt. Es fällt aber auch im Be-
richt von 2008 auf, dass die meisten Petitionen den Be-
reich Arbeit und Soziales betreffen – über 4 000 Pe-
titionen. Der Ausschuss muss diese Tatsache kritisch
hinterfragen und auch thematisieren. Über 800 Peti-
tionen, also etwa 20 Prozent, betrafen die Grundsiche-
rung. Warum gab es dann aber in dieser Wahlperiode
nicht eine öffentliche Ausschusssitzung zum Thema
Hartz IV und den damit zusammenhängenden Proble-
men?


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil die Obleute das so vereinbart haben! – Klaus Hagemann [SPD]: Haben Sie das beantragt?)


Der Jahresbericht hält uns einen weiteren Spiegel vor.
Schlüsselt man die Petitionen danach auf, wie viele Peti-
tionen auf 1 Million Einwohner in den jeweiligen Bun-
desländern kommen, ergibt sich folgendes Bild: Nach

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(C (D erlin folgen Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Das sind also ie fünf neuen Bundesländer. Gemessen an der Zahl der enschen in diesen Ländern kamen aus diesen Bundes ändern die meisten Petitionen. Das ist kein Wunder. Von der Angleichung der Leensverhältnisse Ost und West sind wir auch nach 0 Jahren Einheit noch weit entfernt. Offenbar hat sich ie Bundesregierung mit dem unlängst vorgelegten Beicht zum Stand der deutschen Einheit auch vom Ziel, leichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West zu chaffen, verabschiedet, spricht sie doch nur noch daon, die ostdeutschen Bundesländer bis 2019 an das iveau strukturschwacher Regionen im Westen heran ühren zu wollen. Dem Volk aufs Maul zu schauen, heißt deshalb für ich auch, nicht nur zuzuhören, sondern die Erkennt isse, die gewonnen wurden, in die parlamentarische Areit einzubeziehen. Kritisch sehe ich dabei Folgendes: iele Petitionen wurden ohne direkte Beteiligung der arlamentarierinnen und Parlamentarier erledigt. Den 7 091 im Jahr 2008 abgeschlossenen Eingaben stehen ur 7 317 Petitionen gegenüber, die der Ausschuss dem lenum zur Abstimmung vorgelegt hat. Das bedeutet, ass eine große Zahl von Petitionen erledigt wurde, ohne ass das Parlament die Gelegenheit genutzt hat, sich elbst mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu eschäftigen. Dies würde jedoch voraussetzen, dass der usschuss vergrößert und sein Verwaltungsapparat trukturell erweitert würde. Damit würden aber auch ein Gewicht und seine Bedeutung gestärkt. Die Bürgeinnen und Bürger gehen meiner Auffassung nach mit echt davon aus, dass ihre Petitionen die Abgeordneten rreichen. Die Bilanz der Erledigungen ist ernüchternd. Von 7 091 abgeschlossenen Petitionen wurden 2008 ledigich 43 Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichigung bzw. Erwägung überwiesen. Das heißt, in nur ,5 Promille der Fälle hat der Petitionsausschuss mit seiem Votum zum Ausdruck gebracht, dass er eine Abilfe im Sinne der Petenten für geboten hält. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie oft hätten Sie es denn gerne?)


ch denke, es wäre wichtig, zu wissen, was davon von
er Bundesregierung aufgenommen und umgesetzt
urde.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Sie zeichnen ein völlig falsches Bild!)


Die CDU/CSU-Fraktion gibt sich in einer schriftli-
hen Stellungnahme zum Jahresbericht gegenüber einer
ortentwicklung des Petitionsrechts durchaus aufge-
chlossen. Sie meint jedoch, dass vor einer Erweiterung
er Befugnisse des Ausschusses eine klare Analyse ste-
en müsse, ob der Petitionsausschuss mit den im Grund-
esetz sowie im Befugnisgesetz angelegten Grundsätzen
atsächlich nicht auskommt.

Ich schlage vor, liebe Kolleginnen und Kollegen der
DU/CSU, sich zunächst einmal mit zwei Punkten zu






(A) )



(B) )


Karin Binder
beschäftigen: mit der Transparenz des Petitionsverfah-
rens und dem einklagbaren Anspruch auf inhaltliche Be-
fassung. Die Ausgestaltung des Petitionsrechts im Sinne
dieser Punkte ist auch ohne die Erweiterung von Aus-
schussbefugnissen möglich.

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung hat erst im
April eine Studie zur Bekanntheit und zum Ansehen des
Petitionsausschusses mit vielen nützlichen Anregungen
für die Verbesserung des Petitionswesens vorgelegt. Ich
hoffe, dass unsere heutige Debatte und der vorliegende
Jahresbericht einen Beitrag dazu leisten, diese Verbesse-
rungswünsche aufzugreifen.

Ich wünsche mir, dass das Petitionsrecht in weiteren
Kreisen der Bevölkerung bekannt wird. Es ist nämlich
eine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung und könnte da-
mit auch seinen Teil dazu beitragen, die Politikverdros-
senheit abzubauen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623115200

Das Wort hat Kollege Josef Winkler für die Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Josef, bring doch ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz!)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Wieland
möchte ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz hören, aber ich
werde in den sieben Minuten, die mir zur Verfügung ste-
hen, auf das große Ganze eingehen. Sie können selber
nachlesen, welche Fälle besonders interessant waren.

Auch ich möchte mich zunächst im Namen meiner
Fraktion bei der Frau Vorsitzenden, den Kolleginnen und
Kollegen aus dem ganzen Hause, aber vor allem auch
bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Frak-
tionen, den Abgeordnetenbüros und der Verwaltung des
Deutschen Bundestages für die gute und faire Zusam-
menarbeit bedanken. Wir haben vor, die Zusammenar-
beit auch in Zukunft überwiegend freundlich und kolle-
gial zu gestalten. Daran werde ich mich jetzt auch in
meiner Rede halten, auch wenn Frau Kollegin Binder
mich ein bisschen gereizt hat.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Uns alle!)


Bürgernah, innovativ und erfolgreich: Das ist das Mo-
dell Petitionsausschuss. Der Jahresbericht 2008 ist ein
Dokument des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger
in die Handlungsfähigkeit des Deutschen Bundestages.

Erlauben Sie mir eine Bemerkung an die Linksfrak-
tion: Wenn es weniger Petitionen gibt, dann loben Sie
die Bundesregierung auch nicht dafür, dass sie die Pro-
bleme aller Bürgerinnen und Bürger gelöst hätte, son-
dern beschweren sich, dass zu wenig für das Petitions-
recht geworben worden wäre. Gibt es aber mehr
Petitionen, dann heißt es, Staatssekretär Thönnes komme

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(C (D einem Job nicht richtig nach. Irgendetwas gibt es immer u meckern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)


Der Jahresbericht ist zugleich Ausweis für unsere
roblemlösungskompetenz und die Bereitschaft zum
ialog. Wir zeigen mit unserer Arbeit, dass man als nor-
aler Bürger Hindernisse überwinden und Ziele – auch

m politischen Bereich – erreichen kann. Uns gelingt es,
enachteiligte Menschen in den politischen Prozess ein-
ubeziehen. Wir haben zudem neue Zugänge zum Peti-
ionsrecht und neue Formen der Partizipation gemein-
am geschaffen. Meine Damen und Herren von der
inken, Sie haben Ihre Vorschläge, über die wir erstma-

ig debattiert haben, nicht auf die Tagesordnung des
usschusses setzen lassen. Wenn Sie das beantragt hät-

en, hätten wir uns nicht verweigert. Wir haben mehrfach
achgefragt. Sie selber haben aber keinen akuten Bedarf
esehen. Insofern weiß ich nicht, an wen sich die Be-
chwerde von Frau Binder, die sie am Ende ihrer Rede
ormuliert hat, richtet.

Wir haben feststellen müssen: Oft reimt sich E-Peti-
ion, also elektronische Petition, auf Opposition. Es gibt
uf jeden Fall – der Kollege Hagemann hat das eben
ingeworfen – öffentlich zugängliche Internetcafés, in
enen man relativ preiswert surfen kann. Um keine
issverständnisse aufkommen zu lassen: Niemand ist

ezwungen, per E-Mail eine Petition einzureichen. Wir
aben das bestehende Grundrecht auf das Einreichen ei-
er Petition nur ergänzt; denn es gibt inzwischen Leute,
ie kaum noch wissen, wie man ohne eine Tastatur
chreiben kann. Für viele junge Leute stellt das Postkar-
en- und Briefeschreiben von Hand eine Herausforde-
ung dar. Aber auch ihnen wollen wir die Möglichkeit
eben, eine Petition an den Bundestag zu richten. Sie
ollen nicht erst zur Oma gehen müssen, um es sich auf-
chreiben zu lassen.


(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Wichtig ist uns: Egal ob die Petition von einer Person
ingereicht wird, ob Petitionen von Dritten für andere
ingereicht werden, ob es ein Kind oder ein Erwachsener
st, der schreibt, oder ob es 100, 1 000 oder 100 000
ind, die eine Petition unterzeichnen, der Bundestag
immt alle Petitionen gleichermaßen ernst,


(Marlene Rupprecht [Tuchenbach] [SPD]: Na ja!)


sofern sie ernst gemeint sind; sagen wir es einmal so –;
enn das Anliegen des Einzelnen ist unser Kerngeschäft.
erade bei den ganz leisen, verzweifelten und einsamen
etitionen hören wir genau hin. Das hat die Kollegin
estrich gerade deutlich gemacht, indem sie einige be-

onders krasse Beispiele genannt hat.

Es gibt trotz alledem keinen Grund, sich auf den Lor-
eeren auszuruhen. Das sieht man an den Petitionen im
ereich der sozialen Sicherung. Wenn die Bundesregie-

ung noch einmal in den Rückspiegel des Jahresberich-






(A) )



(B) )


Josef Philip Winkler
tes 2008 des Petitionsausschusses schaute, sähe sie, dass
die Politik noch einiges nachzuholen hat. Ein Musterbei-
spiel dafür ist – es ist ein bisschen dem Ende der Wahl-
periode und der Blockadesituation in der Großen Koali-
tion geschuldet – die Petition zur Generation Praktikum.
Diese Petition wurde bereits 2006 eingereicht und wurde
von über 100 000 Menschen unterschrieben. Wir waren
uns über die Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass hier
Abhilfe geschaffen werden muss, dass sich nicht ein
Praktikum an das andere reihen darf, womöglich noch
unbezahlt, obwohl die Betroffenen schon einen akademi-
schen Abschluss haben. Hier gab es leider gar keine
Fortschritte. Ich bin froh, dass wir uns im Ausschuss im-
mer einig waren: Wir lassen die Regierung mit diesem
Problem nicht allein. – Wir haben mehrfach Staatssekre-
täre aus mehreren Häusern frühmorgens, um 7 Uhr oder
7.30 Uhr, in den Ausschuss bestellt, damit es für alle Be-
teiligten unterhaltsam ist, und haben sie gegrillt. Das hat
leider nichts gebracht. Da hier nicht das Prinzip der Dis-
kontinuität gilt, wird die nächste Wahlperiode Abhilfe
bringen müssen. Vielleicht lassen wir dann die Sitzun-
gen um 6 Uhr morgens beginnen, Herr Staatssekretär
Thönnes.


(Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär: 5 Uhr!)


– Das ist für uns kein Problem. Um diese Uhrzeit endet
manchmal erst das Plenum.

Zur Petition, in der es um Heimkinder geht, wurde
schon einiges gesagt. Ich habe dazu nur ein, zwei An-
merkungen zu machen. Die in den Medien aufgebausch-
ten Konflikte decken sich nicht ganz mit dem Verfah-
rensstand, den ich kenne. Vor kurzem endete die dritte
Sitzung des runden Tischs „Heimerziehung“. Dort
wurde sehr konstruktiv gearbeitet. Da die Kollegin, die
an den Sitzungen teilgenommen hat, gleich noch etwas
dazu sagen wird, nur so viel: Es ist schon ein Problem,
dass der ehemalige Staranwalt Witti – seinen Namen
kann ich nennen, weil er selber ihn so gerne in der Zei-
tung liest –, der die Anwaltszulassung verloren hat, weil
er Entschädigungsgelder, die er für jüdische Mandanten
erstritten hatte, veruntreut hat, der Hauptberater des Ver-
eins ehemaliger Heimkinder ist. Die Betroffenen sollten
sich überlegen, ob sie sich damit wirklich einen Gefallen
tun.


(Beifall im ganzen Hause)


Ein letzter Gedanke am Ende. Wir haben in diesem
Jahr den 60. Geburtstag unseres Grundgesetzes began-
gen. Ich möchte aus diesem Anlass an den ersten münd-
lichen Bericht des Petitionsausschusses vor dem Deut-
schen Bundestag am 20. März 1952 erinnern; denn dort
findet sich eine Lehre für uns alle. In jener ersten De-
batte zu einem Jahresbericht sprach die berichterstat-
tende Abgeordnete Albertz von der SPD-Fraktion von
jenen Petenten – ich zitiere –, „die etwas merkwürdige
Wünsche an den Bundestag haben“, und sie brachte das
Beispiel einer – Zitat – „Junggesellin, die auch für die
Gasthäuser Raucher- und Nichtraucherabteile vorgese-
hen wissen möchte, weil sie sich durch die qualmenden
Männer belästigt fühlt“.


(Heiterkeit)


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(C (D er Stenografische Bericht des Bundestages verzeichete an dieser Stelle: „Hört! Hört! und Heiterkeit“; ich ehme an, Ähnliches tut er auch heute. Damals aber urde diese Petition mit einem Schenkelklopfen einfach bgetan. Nach über 50 Jahren haben sich der damaligen unggesellin – ich weiß nicht, wie sie sich weiterentickelt hat – uch die verheirateten Frauen und Männer und im letzen Jahr sogar die Mehrheit der Abgeordneten des Deutchen Bundestages angeschlossen, und die Petentin hat ich letztendlich durchgesetzt. Das heißt, auch Petitioen, die uns auf den ersten Blick etwas abenteuerlich anuten, können doch zum Erfolg führen. In diesem inne: Wir nehmen auch solche Anliegen, die auf den rsten Blick Heiterkeit hervorrufen, ernst. Herzlichen Dank. Das Wort hat nun Paul Lehrieder für die CDU/CSU raktion. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten amen und Herren! Ich hatte mir ähnlich wie die andeen Kollegen vorgenommen, heute, am offiziell letzten itzungstag, eigentlich nur nett zu sein. Aber Sie, Frau ollegin Binder, machen mir das ein bisschen schwer. enn Sie ihre negative Bilanz davon herleiten, dass wir ur einen geringen Prozentsatz an Petitionen an die Reierung zur Berücksichtigung überweisen konnten, so gnorieren Sie – die Linke ignoriert in diesem Hohen ause leider immer öfter das Zahlenmaterial – die Viel ahl der Petitionen, die abgeschlossen werden konnten, eil sich das Anliegen durch eine Gesetzesinitiative er edigt hat. Denken Sie an die Vielzahl der Petitionen zur endlerpauschale, die sich in der Zwischenzeit durch die esetzesänderung aufgrund der Entscheidung des Bunesverfassungsgerichts erledigt haben. Denken Sie daan, dass wir in der Großen Koalition mit den Konunkturpaketen in vielen Bereichen Bürgeranliegen ntsprochen haben. All das ignorieren Sie, und Sie tun o, als ob der Petitionsausschuss ein stumpfes Schwert ei. Man muss schon ehrlich mit den Leuten umgehen. as ist insbesondere für unsere Zuschauer auf der Triüne und an den Fernsehgeräten wichtig. Jeder Bürger unseres Staates kann sich mit Bitten der Beschwerden an die Volksvertretungen des Bundes nd auch der Länder wenden. So ist es in Art. 17 des rundgesetzes festgeschrieben. Zudem ist der Petitions usschuss einer der wenigen Ausschüsse, dessen Einichtung das Grundgesetz in Art. 45 c zwingend vorchreibt. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Immer mehr ürger werden sich dieses grundlegenden Rechts beusst. Oft sind sie mit ihren Anliegen auf anderen Ween gescheitert und versprechen sich von uns Hilfe; die orredner haben bereits darauf hingewiesen. Für alle Be )


(Heiterkeit)


(Beifall im ganzen Hause)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623115300
Paul Lehrieder (CSU):
Rede ID: ID1623115400




(A) )


Paul Lehrieder
teiligten bietet deshalb der Petitionsausschuss große
Chancen: Der Bürger bekommt für ein konkretes Anlie-
gen Unterstützung, Behörden und Gesetzgeber bekom-
men ein Feedback aus dem täglichen Leben über
Schwachstellen im Praxistest der Vorschriften, und
schließlich bekommen wir als Abgeordnete die Rück-
kopplung über das Wirken der Gesetzgebung in Fällen,
wie sie jedem von uns auch in unserer Wahlkreisarbeit
begegnen – neben den Stammtischen, Frau Kollegin
Binder.

Es ist eine Vielzahl von Problemen, die uns begegnen.
Wir haben uns in den letzten Jahren Gedanken über die
Legalisierung von Haschisch und – ich schaue in eine
bestimmte Richtung – über die Bagatellisierung von
Schwarzfahrern in öffentlichen Verkehrsmitteln ge-
macht, diese Petitionen aber mit großer Mehrheit abge-
lehnt.

Allerdings sollte die Arbeit des Petitionsausschusses
nicht missverstanden werden. Er kann weder einen Ver-
waltungsakt noch einen Gerichtsbeschluss verändern
oder aufheben. Die Bürger können auch keine Gesetzes-
initiativen einbringen. Der Petitionsausschuss ist vor al-
lem ein Untersuchungsorgan. Die Beschlüsse des Ple-
nums über Petitionen sind zunächst einmal rechtlich
unverbindlich. Die Bundesregierung ist leider nicht ein-
mal an das Votum des Parlaments gebunden. Damit ist
der Petitionsausschuss aber kein stumpfes Schwert in der
Hand des Bürgers. Im Gegenteil: Sobald sich ein Petent
an den Petitionsausschuss wendet, wird seine Be-
schwerde oder Bitte von einer privaten Angelegenheit zu
einem öffentlichen Anliegen. Der Bürger hat durch Peti-
tionen die Möglichkeit, seine Interessen gegenüber sei-
nen Vertretern unmittelbar zu artikulieren. So werden die
stark repräsentativ geprägten Verfahren der parlamenta-
rischen Willensbildung durch ein gewisses plebiszitäres
Element ergänzt. Kurzum: Der Petitionsausschuss ist
nahe bei den Menschen. Deshalb bin ich froh, in diesem
Ausschuss mitarbeiten zu dürfen, gerade auch, wenn ich
ganz persönlich Erfolge in dieser Arbeit sehe.

Fünf der von mir bearbeiteten Petitionen sind in den
vorliegenden Tätigkeitsbericht aufgenommen worden.
Eine davon möchte ich Ihnen kurz als Beispiel dafür vor-
stellen, wie viel der einzelne Abgeordnete, wie viel wir
gemeinsam im Sinne des Bürgers bewegen können.

In einem Fall beklagte sich eine Petentin darüber,
dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz lediglich auf
durchschnittlich lärmempfindliche Menschen abstellt.
Der besonderen Empfindlichkeit von Kindern, alten,
kranken oder behinderten Menschen gegenüber den von
Windkraftanlagen ausgehenden Schallemissionen trage
es jedoch nicht Rechnung. Ihr Sohn sei Epileptiker und
daher in dieser Hinsicht besonders empfindlich. Eine
Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augs-
burg gegen den Betrieb der in der Nachbarschaft befind-
lichen Windkraftanlagen ist unter anderem mit der Be-
gründung abgewiesen worden, dass das Baurecht auf
eine lediglich durchschnittliche Empfindlichkeit ab-
stelle. Vor diesem Hintergrund forderte die Petentin den
Gesetzgeber auf, in der Formulierung des Bundes-Im-
missionsschutzgesetzes deutlich zu machen, dass diese

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(C (D orschrift lediglich auf durchschnittlich empfindliche enschen abstellt, Kinder, alte, kranke und behinderte enschen dagegen nicht besonders berücksichtigt. Ins esondere sollte der Begriff „Menschen“ durch die Wörer „durchschnittlich empfindliche Menschen“ ersetzt erden. Der Petitionsausschuss ist hier zur Auffassung geommen, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz hineichend Schutz vor entsprechenden Lärmemissionen ietet, und hat daher nicht der Forderung der Petentin ach einer begrifflichen Ergänzung des Gesetzes entprochen. Zugleich unterstrich der Petitionsausschuss jeoch die Notwendigkeit, die Ergebnisse der Lärmwirungsforschung zur Wirkung der von Windkraftanlagen usgehenden Infraschallemissionen auf den menschlichen rganismus insbesondere im Hinblick auf lärmempfind iche Personengruppen weiterhin genau zu verfolgen, m erforderlichenfalls eine rasche Gesetzesanpassung ornehmen zu können. Daher empfahl der Ausschuss, ie Petition dem Bundesumweltministerium als Material u überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bunestages zur Kenntnis zu geben. In konkreten Fällen Probleme lösen zu helfen, für larheit zu sorgen, ist eine dankbare Aufgabe für einen olksvertreter und hat eine Bedeutung darüber hinaus. ür den Petenten ist der Staat nicht anonym. Für den Abeordneten, den er ins Parlament entsandt hat, ist er ähler, aber auch Bürger mit oft berechtigten Anliegen. eshalb darf ich mich bei allen Kolleginnen und Kolleen für die konstruktive, sachliche, gelegentlich, Herr inkler, auch sehr humorvolle Arbeit im Petitionsaus chuss bedanken. Ich wünsche mir weiterhin dieses kontruktive kollegiale Miteinander und Ihnen ein paar ruige und erholsame Wochen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623115500

Das Wort hat nun Kollegin Marlene Rupprecht für die

PD-Fraktion.


Marlene Rupprecht (SPD):
Rede ID: ID1623115600

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!

iebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Wissen Sie,
as das Tolle an der Arbeit im Petitionsausschuss ist,

ußer dass er viel Arbeit macht, mehr Arbeit als jeder
ndere Ausschuss? Das Tolle ist, dass man ganz nah an
en Anliegen und Problemen von Menschen arbeitet und
arteipolitische Hahnenkämpfe und Schauanträge relativ
elten vorkommen. Man versucht, sehr nahe dranzublei-
en. Man sucht Lösungen. Das wird leider in der Öffent-
ichkeit kaum wahrgenommen, macht aber die Arbeit so
efriedigend.

Der Petitionsausschuss ist garantiert nicht dazu da,
gitatorische Eingaben entgegenzunehmen, um Beteili-
ung sicherzustellen. Da wären wir 25 überfordert. Wir
aben uns mit den Wünschen, Anliegen, Beschwerden

(B)







(A) )



(B) )

von Menschen auseinanderzusetzen. Dahinter stehen
zum Teil massive Probleme, die die Menschen belasten,
weil sie keine Lösung finden. Ich möchte drei Beispiele
anführen, wo konkrete Eingaben zu Gesetzen geführt ha-
ben. Es war nicht immer sehr angenehm für den Staats-
sekretär, mit mir zu reden, weil ich manchmal wie ein
Bullterrier sein kann. Wenn ich mich in etwas verbissen
habe, dann lasse ich es nicht mehr los, bis ich eine Lö-
sung habe. Er hat mir versprochen, dass er die beiden
Gesetzentwürfe erarbeitet. Wir haben sie in der letzten
Sitzungswoche verabschiedet. Ich will das kurz darstel-
len.

Erstens ging es um behinderte Kinder in Pflegefami-
lien. Sie leiden unter der Schnittstellenproblematik von
Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe – und Sozialgesetz-
buch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Men-
schen –; sie werden permanent hin- und hergeschoben.
Die Pflegeeltern eines behinderten Pflegekindes haben
dann eine Eingabe gemacht. Niemand war bereit, für
diese Familie genauso zu handeln, als wenn das Pflege-
kind nicht behindert wäre. Man kann es sich manchmal
wirklich nicht vorstellen, aber es war so.

Wir haben eine Lösung gefunden. Jetzt werden die
Kinder gleichgestellt. Ich hoffe, dass wir langfristig,
nach 2013, eine noch bessere Lösung haben werden.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Zweitens. Für contergangeschädigte Menschen ha-
ben wir die Gesetzeslage verändert. Kurzfristig ging uns
eine Eingabe zu. Das Thema mag für manche neben-
sächlich sein, für die Betroffenen ist es aber ganz wich-
tig. Da ist jemand ohne Arme, aber nicht blind, und er
hat einen Behindertenbegleithund. Wenn er mit öffentli-
chen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss er entweder
für den Hund oder für die Begleitperson eine Fahrkarte
lösen. Wäre der Betreffende blind, müsste er für beide
keine Fahrkarte lösen. Da haben wir gesagt: Das kann ja
nicht wahr sein. Da ist ein Bruch in der Logik.

Wir haben also die Hunde, die Blindenführhunde und
die Behindertenbegleithunde, gleichgestellt. Wir haben
ein Gleichstellungsgesetz für Hunde gemacht. Ich finde
es ganz toll, dass uns das gelungen ist. Es sind wirklich
oft Kleinigkeiten, bei denen wir helfen.


(Beifall im ganzen Hause)


Wir haben drei Jahre lang intensiv mit Menschen und
über Menschen beraten, die vor Jahrzehnten in der Bun-
desrepublik in Heimen waren; der Herr Winkler und die
Frau Vorsitzende haben es schon angesprochen. Wir hät-
ten rechtlich keine Handhabe gehabt, irgendeine Lösung
anzubieten. Wir haben aber sehr ernsthaft beraten. Ich
danke allen sehr herzlich dafür, dass sie nicht gesagt ha-
ben: Es gibt kein Gesetz. Weg damit! Beschluss: Es kann
nicht geholfen werden.

Wir haben es zu einer Aufgabe des Parlaments ge-
macht. Wir haben einen Runden Tisch eingerichtet. Wir
haben klare zeitliche Vorgaben formuliert, etwa dazu,
wann wir eine Lösung erwarten. An diesem Tisch sitzen
jetzt Fachleute, Betroffene, Menschen, die Einrichtun-
gen betrieben haben, oder deren Nachfolger. Wir wollen

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(C (D is Ende 2010 einen Bericht mit Lösungsvorschlägen ekommen. Wir lassen uns auch nicht, durch wen auch mmer, davon abbringen. Ich sitze mit am Runden Tisch. er mich kennt, weiß: Da muss einer schon ganz kräftig nlauf nehmen, um mich ins Stolpern zu bringen, wenn ch mir ein Ziel vorgenommen habe. Hier habe ich mir as Ziel vorgenommen: 2010 findet das Parlament eine emeinsame Lösung, wie wir dem Unrecht abhelfen önnen, das diesen Menschen angetan wurde. In diesem Sinne hoffe ich eigentlich wieder auf gute – – ein, ich habe meinen Mitarbeitern versprochen, dass ch nicht noch einmal in den Petitionsausschuss gehe. ach elf Jahren ist auch eigentlich genug. Aber ich stehe arantiert zur Verfügung, wenn Menschen in meiner raktion sagen: Mach wenigstens Stellvertretung bei der etitionsbearbeitung! – Das ist wirklich die beste Lehrerkstätte für alle im Parlament. Man erfährt, wenn man ei einem Gesetz nicht gut gearbeitet hat, und man erährt, wenn man bei einem Gesetz gut gearbeitet hat. Etaige Mängel gemeinsam auszubügeln, finde ich schön. ervorzuheben ist vor allem auch die immer konstruk ive Arbeit mit allen Kolleginnen und Kollegen. Ich ürde mir wünschen, die Medien würden dort einmal ereinschauen, um festzustellen, wie wirklich gearbeitet ird. Herzlichen Dank, vor allem auch dem Ausschussienst, der mein manchmal unkonventionelles Vorgehen mmer mitgetragen hat. Das Wort hat nun Kollege Karl Schiewerling für die DU/CSU-Fraktion. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! eine Damen und Herren! Es gibt wohl kaum einen usschuss oder kaum ein Gremium, dem von den Bürerinnen und Bürgern so viel Vertrauen entgegengeracht wird wie dem Petitionsausschuss. Das ist erfreuich, ermutigend, aber manchmal auch belastend; denn ie Vielfalt der Lebensverhältnisse wird hier deutlich, ber auch die Erwartung, dass in einer zunehmend indiidualisierten Gesellschaft dem jeweiligen individuellen nliegen tatsächlich Rechnung getragen wird. Das ist icht immer einfach, und das stößt an Grenzen – an renzen des Parlaments, an Grenzen des Rechtsstaates nd an Grenzen der Akzeptanz von denjenigen, die mögicherweise negativ von Regelungen betroffen werden. Die Anregungen, Hinweise und Bedenken, die der etitionsausschuss an die Regierung, die Fraktionen und ie Bundesministerien leitet, fließen nicht selten in Iniiativen und Gesetzesvorhaben ein. Das Recht, insbesonere das Sozialrecht, wird immer ausdifferenzierter und mmer undurchschaubarer – für Bürgerinnen und Bürger, ber auch für Abgeordnete. Man hat manchmal den Einruck, dass man kaum noch den Überblick über das Soialrecht behalten kann. Karl Schiewerling Ich halte es für notwendig, die Sozialgesetzbücher – das ist ein Ergebnis der vielen Petitionen, die sich damit beschäftigen – darauf durchzusehen, wo welche Sachverhalte aufeinander abgestimmt werden können. Wenn zum Beispiel bei einer Rehabilitationsmaßnahme Lohnersatzleistung gezahlt wird und die im Haushalt des Rehabilitanden lebenden Stiefkinder bei der Berechnung der Leistung nicht berücksichtigt werden, in demselben Haushalt aber bei Leistungen nach der Grundsicherung für Arbeitsuchende Stiefkinder sehr wohl mit einbezogen werden, so ist das nur schwer erklärbar und nicht mehr darstellbar. Wir müssen auch in den Sozialgesetzbüchern Gleiches gleich behandeln. Diesbezüglich sehe ich dringenden Handlungsbedarf. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katrin Kunert [DIE LINKE])


(Beifall im ganzen Hause)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623115700

(Beifall bei der CDU/CSU)

Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1623115800




(A) )


(B) )


Ohne Zweifel hat mich und uns in dieser Legislatur-
periode die Petition der ehemaligen Heimkinder am
meisten bewegt. Vieles kam da zusammen: Lebens-
schicksale der Kriegs- und Nachkriegszeit mit psycholo-
gisch belastenden Problemen für Eltern und Erzieher
und vielleicht daraus resultierender Machtmissbrauch
und Übergriffe auf Schutzbefohlene. Das ist ein hoch-
komplexes Thema.

Der Petitionsausschuss hat es sich – wie Frau
Rupprecht das schon dargestellt hat – mit dieser Petition
nicht einfach gemacht. So entstand in einem Beratungs-
zeitraum von mehr als drei Jahren ein ungewöhnliches
Verfahren im Petitionsausschuss mit einem für den Peti-
tionsausschuss ungewöhnlichen Ergebnis, das der Situa-
tion der Betroffenen Rechnung trägt. Ja, ich war und bin
wie die übrigen Mitglieder des Petitionsausschusses
auch von dem individuell erlebten Unrecht, von dem uns
ehemalige Heimkinder in nichtöffentlichen Sitzungen
berichtet haben, tief bewegt und betroffen.

Dennoch – Frau Rupprecht hat es gesagt – hätten wir
es uns auch einfach machen können. Wir hätten die Peti-
tion einfach an die Landesparlamente weitergeben kön-
nen. Denn der Bund war damals nicht der Handelnde, er
hatte keine Aufsicht und keine Zuständigkeit. Wir waren
uns aber einig, dass wir diesen Menschen, die in diesem
Abschnitt der deutschen Geschichte gelebt haben, so
nicht gerecht geworden wären.

In der Petition der ehemaligen Heimkinder ging es
um eine sehr zentrale Frage. Es ging darum – das wurde
übrigens in allen Gesprächen deutlich –, dass die nun ins
Alter gekommenen ehemaligen Heimkinder ein Anrecht
darauf haben, dass das in ihrer Kinder- und Jugendzeit
Erlebte in Worte gefasst, bekannt und so durch Gesell-
schaft und Staat wahrgenommen wird.

Die Erfahrungen waren damals durchaus unterschied-
lich. Bei weitem nicht jeder, der in einem Heim war, ist
misshandelt worden. Die genaue Zahl ist übrigens auch
nicht bekannt. Aber diejenigen, die das erlebt haben, ha-
ben ein Anrecht darauf, dass gesehen wird, wovon ihr
Leben geprägt und geformt war. Das muss aufgearbeitet
werden. Die Kirchen sind im Übrigen dabei. Sie haben
ein Projekt zur Erforschung der konfessionellen Heim-

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(C (D rziehung in der früheren Bundesrepublik an der Ruhrniversität Bochum in Auftrag gegeben. Auch der Land chaftsverband Westfalen-Lippe, die Bodelschwinghschen nstalten und viele andere haben an diesem Thema ge rbeitet. Ich freue mich sehr, dass wir nach vielen Gesprächen it Vertretern der Heimkinder, der Träger und der Wis enschaft fraktionsübergreifend beschlossen haben, eien Runden Tisch einzurichten. Ich bin sicher, dass r. Antje Vollmer diesen Runden Tisch kompetent, um ichtig und zielstrebig leitet. Dafür gebührt ihr unser aler Dank. Dank gilt auch dem Bundesfamilienministerium, das m Auftrag der Länder die begleitende Koordination bernommen hat. Große Sorgen – das will ich hier nicht verheimlichen – ereitet mir in diesem Zusammenhang die aktuelle Enticklung. Wie man einem Bericht der Frankfurter Allemeinen Zeitung vom 13. Juni 2009 entnehmen konnte, utzen einige Rechtsanwälte die schwierige Situation es Vereins ehemaliger Heimkinder und die Situation on ehemaligen Heimkindern aus, um die Konflikte auf em Buckel der ohnehin schon Betroffenen in ihrem inne noch einmal neu auszutragen. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Teil auch ehemalige Rechtsanwälte!)


(Beifall im ganzen Hause)


inanzielle Forderungen standen im Übrigen bei der Pe-
ition nicht im Mittelpunkt; vielmehr standen die Le-
ensschicksale im Mittelpunkt.

Noch mehr irritiert mich die in dem FAZ-Artikel ent-
altene Information, dass die Giordano-Bruno-Stiftung,
ine, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb,
neuatheistische Stiftung“, die sich offensichtlich dem
ampf gegen Kirche und Religion widmet, nun die Situ-

tion ehemaliger Heimkinder ebenfalls für ihre Interes-
en nutzt.

Ich wünsche sehr, dass der Runde Tisch in Ruhe ar-
eiten kann. Das entspricht auch dem Wunsch des Peti-
ionsausschusses. Ich kann nur warnend darauf hinwei-
en, dass sich Außenstehende das Schicksal ehemaliger
eimkinder zunutze machen und auf deren Rücken nun

hre eigenen Interessen verfolgen. Ich bin sicher, dass
ie Anliegen ehemaliger Heimkinder beim Runden
isch gut aufgehoben sind und dass dort sehr geordnet
nd sehr geplant daran gearbeitet wird, dass ihren Inter-
ssen und den Interessen aller anderen Rechnung getra-
en wird.

Meine Damen und Herren, für die gute und vertrau-
nsvolle Zusammenarbeit auch in dieser Frage danke ich
en Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich. Das war
icht einfach, es war aber, wie ich meine, eine Stern-
tunde guter Zusammenarbeit über alle Fraktionsgrenzen
inweg. Ich danke sehr herzlich den Mitarbeiterinnen
nd Mitarbeitern des Ausschussdienstes, die sich mit
ieser Frage ebenso schwergetan haben wie wir, sowie






(A) )



(B) )


Karl Schiewerling
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen
und in den Abgeordnetenbüros.


(Beifall im ganzen Hause)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623115900

Das Wort hat nun Clemens Bollen für die SPD-Frak-

tion.


Clemens Bollen (SPD):
Rede ID: ID1623116000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im

Petitionsausschuss bestimmen die Anliegen der Bürge-
rinnen und Bürger ganz direkt und unmittelbar unsere
Tagesordnung. Das wurde hier in allen Berichten der
Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss
schon deutlich. Unser Bemühen, über die Fraktionsgren-
zen hinweg nah bei den Menschen zu sein, ihre Sorgen
und Nöte ernst zu nehmen, kann auch das Bild der Poli-
tik und der Politiker in ein besseres Licht rücken. Inso-
fern arbeiten wir erfolgreich.

Wichtig ist insbesondere, dass wir im Dialog mit den
Menschen stehen. 18 000 Eingaben, 600 000 Unterschrif-
ten und Tausende Diskussionsbeiträge im Internet zeigen
einerseits, dass von Politikverdrossenheit in unserem
Bereich keine Rede sein kann. Andererseits zeigt all das
aber auch, wie viel Handlungsbedarf besteht. Man kann
das Ganze von daher auch als gelebte Demokratie be-
zeichnen. Die Kritik an bestehenden Gesetzen und Ver-
hältnissen oder an ungerecht empfundenen Entscheidun-
gen ist auch eine Art von Motor, der die Politik antreibt.
Deshalb dürfen wir diese Arbeit niemals als Bürde anse-
hen, sondern als Ansporn dazu, Fortschritte und Verbes-
serungen für die Menschen zu erreichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele unserer Ar-
beitsschwerpunkte wurden hier schon angesprochen. Ich
erinnere an das Schicksal von Heimkindern, das uns be-
sonders betroffen gemacht hat. Das, was wir hier auf den
Weg gebracht haben, ist ein Erfolg für die gemeinsame
Arbeit im Petitionsausschuss. Die Berichte zeigten aber
auch, dass im Bereich Arbeit und Soziales ein weiterer
Schwerpunkt liegt. Ich erinnere nur an die 4 000 Peti-
tionen, die zu diesem Bereich eingereicht wurden. Kritik
an Abläufen der Arbeitsverwaltung oder Fragen zur
Rente machen deutlich, welche Verantwortung wir ha-
ben. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der sich
im Moment rasant verändernden Bedingungen aufgrund
der Finanz- und Wirtschaftskrise. Darauf müssen wir ge-
nerell schnell reagieren. Damit können wir auch deutlich
machen – es ist, wie ich glaube, ganz wichtig, sich das
bewusst zu machen –, dass nicht jedes Gesetz in Stein
gemeißelt ist. Gerade bei Themen wie Kurzarbeit, Ar-
beitslosengeld und Rentenübergang müssen wir uns des-
halb einbringen. Ich glaube, das haben wir auch sehr en-
gagiert getan.

Nun ein paar konkrete Fälle aus dem Bereich Arbeits-
und Rentenrecht, den ich bearbeite.

Ein deutscher Bergbaukumpel, der in Polen und
Deutschland gearbeitet hatte, sollte, nachdem er sich die
Bergmannskrankheit zugezogen hatte, von der Berufs-
genossenschaft nur einen geringen Betrag erhalten. Die

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(C (D erufsgenossenschaft stellte sich auf den Standpunkt, en Differenzbetrag solle er sich von der polnischen eite holen. Angesichts der Europamüdigkeit in der Beölkerung können wir gerade an diesem Beispiel deutich machen, dass wir nicht nur ein Europa der freien ärkte, sondern auch ein soziales Europa anstreben. ier konnte ein klarer Rentenbescheid erreicht werden, er auch weitere Auswirkungen hat. Insofern ist dies ein onkretes Beispiel dafür, wie wir auch das Rentenrecht ozial mitgestalten können. aher war es gut, dass dieser Mann eine Petition eingeeicht hatte. Denn gerade bei den Renten der Berufsgeossenschaften steht noch eine ganze Menge Arbeit an, amit wir die sich verändernden Bedingungen stärker it einbeziehen können. Ein weiterer Bereich, der von uns oftmals unterchätzt wird, sind die Formulare. Ich meine die Amtsprache, die für die Menschen doch komplizierter ist, als ir uns das als Parlamentarier vorstellen können. Hier onnten wir die oftmals komplizierte Sprache der Forulare bei der Bundesagentur für Arbeit – dies betrifft ut Hunderttausende oder gar Millionen Menschen – mit erändern. Dieser Erfolg wird zwar nicht groß mit der auke verkündet, aber das hat trotzdem eine Verbesseung gebracht. Dies gilt auch für das Einbringen von vieen Novellierungen. Die fraktionsübergreifende Arbeit ist – das wurde hier eutlich – sehr effektiv, auch wenn man bei dem einen der anderen Thema anderer Meinung ist. Beispielseise mussten wir bei der Anrechnung der Abwrackrämie auf Einkommen von Arbeitslosengeld-II-Empängern Kompromisse machen, aber wir haben hier eine ösung gefunden. Vieles steht allerdings noch an. Beispielhaft nenne ich as Gutachterwesen bei Klageverfahren gegen Berufsenossenschaften oder die Massenpetitionen im Zusamenhang mit dem VW-Gesetz. Hier müssen sicherlich och viele Diskussionen geführt werden. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen ür die gute Zusammenarbeit bedanken. Obwohl ich ich zukünftig nicht mehr selbst darum kümmern kann ich verabschiede mich nämlich mit dieser Rede aus em Hohen Hause, weil ich auf eigenen Wunsch hin auscheide –, bin ich mir doch dessen gewiss, dass alle Theen, also auch die noch anstehenden, bei Ihnen in besten änden sind. Insbesondere möchte ich mich bei der Vorsitzenden, er Kollegin Naumann, für die engagierte Leitung des usschusses bedanken. Natürlich bedanke ich mich uch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei hnen, Herr Winkler, für Ihre Einwürfe und engagierten iskussionen und bei Ihnen, Herr Baumann. Mein Dank ilt auch meiner Sprecherin, Frau Gabriele Lösekrugöller, für die konstruktive Unterstützung. Ich wünsche hnen allen zum Wohle der Menschen in diesem Land ales Gute und viel Erfolg. Herzlichen Dank. Clemens Bollen Lieber Kollege Bollen, das war Ihre letzte Rede im Deutschen Bundestag. Herzlichen Dank für Ihre jahrelange Arbeit, auch im Petitionsausschuss. Wir alle wünschen Ihnen noch viele schöne, heitere und erfolgreiche Jahrzehnte in Ihrem Leben. Alles Gute! Das letzte Wort in dieser Debatte hat Kollege Klaus Hagemann für die SPD-Fraktion. Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle gen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Präsident hat gesagt, dass ich in dieser Debatte das letzte Wort habe. Das ist immer angenehm, weil man das eine oder andere aufgreifen und vielleicht auch richtigstellen kann. Die Reform des Petitionswesens hat sehr viel Lob und Anerkennung gefunden, und es war gut, dass wir die modernen Medien hier mit einbezogen haben. Lieber Kollege Storjohann und lieber Kollege Josef Winkler, dies hat bei einer gemeinsamen Dienstreise, die wir nach Schottland unternommen haben – Dienstreisen sind manchmal auch sinnvoll –, seinen Anfang genommen. (Heiterkeit – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Kommt drauf an, was man daraus macht! – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Immer! – Clemens Bollen [SPD]: Immer! Generell!)


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


(Beifall im ganzen Hause)





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(B) )

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623116100

(Beifall)

Klaus Hagemann (SPD):
Rede ID: ID1623116200

– Immer? Gut. Sie sind sinnvoll.

Jetzt möchte ich mich an den Kollegen Winkler und
die Grünen wenden: Wir haben es dann auch in Entwür-
fen umgesetzt, und da fiel mir das Zitat ein, Frau Kolle-
gin Naumann, das Sie eben gebracht haben: Die einen
arbeiten, so hat Indira Gandhi gesagt, und die anderen
kassieren die Lorbeeren.

Das ist hier nicht so. Vielen Dank, Kollege Storjohann,
dass Sie uns so gelobt haben. Schließlich hattet ihr am
Anfang Bedenken, und es hat eine lange Zeit gedauert,
bis wir es gemeinsam einbringen konnten. Die Anstöße
sind aber gekommen. Ähnliches gilt beim Ganztags-
schulprogramm oder bei der Integrationsarbeit: Spät ist
gut, aber nie ist schlecht. Deswegen sind wir froh, dass
wir es jetzt so hinbekommen haben.

Den Erfolg können wir bei der Massenpetition „Be-
kämpfung der Kinderpornografie in Kommunikations-
netzen“ sehen. Den Gesetzentwurf haben wir beschlos-
sen. 140 000 haben mitgezeichnet und viele Bedenken
geäußert.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Leider konnten wir diese Massenpetition nicht mehr so
behandeln, wie es sich gehört. Ich gehe allerdings davon
aus und fordere dies schon heute, dass wir dies in der
nächsten Legislaturperiode tun. Denn es gibt eine ganze
Menge Anregungen – Frau Vorsitzende, ich schaue in
Ihre Richtung –, und sie sind teilweise auch schon mit in
den Gesetzentwurf eingeflossen, sodass dieser uns von
Frau von der Leyen vorgelegte Gesetzentwurf, der am

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(C (D nfang ein bisschen schwach war, durch die gemachten orschläge ein bisschen aufgepeppt worden ist. Nun soll ach drei Jahren eine Evaluation stattfinden. Wir sagen uch: Erst löschen, dann stoppen. Darüber hinaus soll es remien geben, die die Kontrolle ausüben. Das alles ind Anregungen, die in Gesprächen zwischen unserer raktion und der Petentin aufgegriffen worden und in en Gesetzentwurf eingeflossen sind. Ich bitte diejenigen, die mitgezeichnet haben, jetzt icht zu resignieren. Denn das Ganze – ich sage es noch inmal – fällt nicht der Diskontinuität zum Opfer. Im Peitionswesen kennen wir die Diskontinuität nämlich icht. Wir werden dieses Thema in der nächsten Legislaurperiode behandeln und entsprechende Evaluationen urchführen. Wir bitten die Betroffenen darum, dass sie hre Bedenken und ihre Äußerungen einbringen, sodass ir darüber beraten können. Ein weiteres Kapitel, das schon vom Kollegen inkler angesprochen worden ist, ist das Thema „Gene ation Praktikum“. Wir sind am Anfang der Legislatureriode als Tiger gestartet und am Ende, jedenfalls inaltlich gesehen, als Bettvorleger gelandet. Denn es ist uhig um dieses Thema geworden. Aber das Problem ist mmer noch vorhanden, dass viele Praktikantinnen und raktikanten ausgenutzt werden und ihre Karriere nicht oranbringen können, obwohl wir in der Wirtschaft achkräfte brauchen. Deswegen müssen wir, Herr Kol ege Schulz, dieses Thema in der nächsten Legislaturpeiode wieder auf die Tagesordnung setzen. Herr Staatssekretär, vielen Dank, dass Sie als einziges itglied der Bundesregierung die gesamte Zeit bei der eratung anwesend sind. Wir hoffen, dass Sie die Vor chläge aus Ihrem Hause umsetzen können, damit die raktikanten nicht weiter ausgenutzt werden. Ich bin gu er Hoffnung, dass das gelingen wird. Zwischenzeitlich beschäftigen sich auch wissenchaftliche Organisationen – ich nenne die Fraunhoferesellschaft und die Max-Planck-Gesellschaft – mit der rage, wie man vorhandene Kräfte nutzen kann, sodass ie unserer Wirtschaft nicht verloren gehen. Ich sage es och einmal: Der Fachkräftemangel ist auch in Zeiten er Wirtschaftskrise spürbar. Deswegen muss hier geandelt werden. Ich habe davon gehört, dass es in den Niederlanden in sehr interessantes Projekt gibt, das dafür sorgt, dass uf der einen Seite die jungen Menschen weder ausgerenzt noch ausgenutzt werden und dass sie auf der aneren Seite ihre wissenschaftlichen Kenntnisse einbrinen können. Wir sollten uns dieses Modell zusammen it der Wissenschaft und dem Bundesverband der Deut chen Industrie näher anschauen – denn auch der BDI ist er Meinung, es sei ein interessantes Modell –, sodass ir in der Lage sind, entsprechende Vorschläge zu ma hen. Ein weiteres Beispiel. Ich gehe nur kurz darauf ein, eil meine Redezeit fast zu Ende ist. Wir hatten viele etitionen zum Thema BAföG, Herr Kollege Müller. iese haben wir zum großen Teil aufgegriffen. Hier Klaus Hagemann müssen auch die Behörden, die für den Vollzug verantwortlich sind, näher hinschauen. Auch das haben wir festgestellt. Dafür sind die Länder zuständig. Insbesondere eine Forderung haben wir in die Gesetzgebung einfließen lassen, nämlich die Forderung, das BAföG deutlich zu erhöhen. Ich bin froh und stolz darauf, dass uns das gelungen ist. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


(Beifall bei der SPD und der LINKEN)





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(B) )


Mit Unterstützung des Petitionsausschusses konnten im
letzten Oktober eine Erhöhung des BAföG um 10 Pro-
zent und eine Erhöhung der Freibeträge um 8 Prozent er-
reicht werden. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Auf die-
sem richtigen Weg müssen wir weitergehen.

Frau Binder, Sie hatten die personelle Erweiterung
des Ausschussdienstes angesprochen. Still und heimlich
haben Frau Kollegin Lösekrug-Möller und ich zusam-
men mit den Damen und Herren des Ausschussdienstes
– in diesem Zusammenhang einen herzlichen Dank an
sie – bei den Haushaltsberatungen mit dafür gesorgt,
dass hier mehr Stellen zur Verfügung gestellt werden. So
steht für die Arbeit mit den modernen Medien, die in die
Arbeit des Petitionsausschusses Einzug gehalten haben,
mehr Personal zur Verfügung. Auch da ist gehandelt
worden.

Meine letzte Anregung. Dieses Jahr feiern wir
60 Jahre Petitionsausschuss. Es gibt den Verein „Freun-
de des Petitionswesens“ in Bremen. Herr Bockhofer ist
hier besonders zu nennen. Er hat eine Ausstellung vorbe-
reitet, die im Moment noch bei ihm zu Hause steht.
Wenn es uns gelingt, 10 000 bis 15 000 Euro aufzutrei-
ben, dann können wir diese Ausstellung möglichst noch
dieses Jahr oder spätestens nächstes Jahr im Deutschen
Bundestag zeigen. Ich glaube, Herr Bockhofer sowie
seine Freundinnen und Freunde haben es verdient.

Herzlichen Dank an alle, die hier zum Erfolg der Ar-
beit des Petitionsausschusses im Interesse der Menschen
beigetragen haben.

Vielen Dank.


(Beifall im ganzen Hause)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1623116300

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 69 a bis 69 c auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Regelung des Datenschutzaudits und zur
Änderung datenschutzrechtlicher Vorschrif-
ten

– Drucksache 16/12011 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/13657 –

(C (D Berichterstattung: Abgeordnete Beatrix Philipp Dr. Michael Bürsch Gisela Piltz Jan Korte Silke Stokar von Neuforn b)

richts des Innenausschusses (4. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz,
Hans-Michael Goldmann, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP

Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich
verbessern

– zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz,
Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Datenschutz-Audit-Verfahren und Daten-
schutz-Gütesiegel einheitlich regeln

– zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar
von Neuforn, Kai Gehring, Monika Lazar, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Datenschutzaudit umsetzen – Gütesiegel
stärkt Bürgerrechte und schafft Akzeptanz
für wirtschaftliche Innovationen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar
von Neuforn, Volker Beck (Köln), Birgitt
Bender, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datenschutz stärken – Bewusstsein schaffen –
Datenmissbrauch vorbeugen

– Drucksachen 16/9452, 16/1169, 16/1499,
16/10216, 16/13657 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Beatrix Philipp
Dr. Michael Bürsch
Gisela Piltz
Jan Korte
Silke Stokar von Neuforn

c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte
Pothmer, Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechte der Beschäftigten von Discountern
verbessern

– zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar
von Neuforn, Kerstin Andreae, Volker Beck






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse

(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftig-
ter sichern – Datenschutz am Arbeitsplatz
stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte,
Wolfgang Nešković, Sevim Dağdelen, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Datenschutz für Beschäftigte stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Schutz von Arbeitnehmerdaten durch trans-
parente und praxisgerechte Regelungen ge-
setzlich absichern

– Drucksachen 16/9101, 16/9311, 16/11376,
16/12670, 16/13364 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Anette Kramme

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Kollegin
Beatrix Philipp für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Beatrix Philipp (CDU):
Rede ID: ID1623116400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die letz-

ten Plenartage einer auslaufenden Legislaturperiode er-
zeugen bei vielen Kolleginnen und Kollegen eine merk-
würdige Stimmung. Je nachdem, was sie besonders
bewegt, erbringen die einen philosophische Glanzleis-
tungen im Angesicht des Abschieds aus diesem Hohen
Hause, die anderen hinterlassen eine Art Vermächtnis für
nachfolgende Generationen. Sogar Wehmut wird spür-
bar. Oft hatte ich den Eindruck, dass das Gefühl vor-
herrschte, nach bestem Wissen und Gewissen für die
Menschen in diesem Land gewirkt zu haben. Diese Ge-
danken haben mich in den letzten Tagen häufiger berührt
und machten – das gebe ich ehrlich zu – den Einstieg in
das heutige Thema nicht einfacher, zumal bis in die letz-
ten Tage hinein in den Medien zum Teil falsch berichtet
wurde.

Zur Sache. Ich habe den Auftrag, Sie mit dem Ergeb-
nis ausgesprochen schwieriger Koalitionsverhandlun-
gen bekannt zu machen, mit einem Ergebnis, von dem
jeder, aber auch wirklich jeder an einer anderen Stelle
sagen könnte: Das hätte ich viel lieber anders gehabt.
Aber jeder weiß, dass wir nicht alle zufriedenstellen
konnten.

Ich will so ehrlich sein, Ihnen zu sagen: Wir wissen
auch, dass es Gruppierungen gab, die nach dem Motto
„Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte“ bis in die

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(C (D etzten Tage hinein nicht geglaubt haben, dass es noch zu iner Einigung innerhalb der Koalition kommen werde. ir wären unserer Verantwortung aber nicht gerecht georden – davon bin ich fest überzeugt –, wenn wir dem achgegeben hätten. Deswegen freue ich mich wirklich arüber, dass wir nach diesen langwierigen und inteniven Verhandlungen das Ziel der Verabschiedung der atenschutznovelle II erreichen werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


Natürlich ist niemandem verborgen geblieben, was
undige immer schon wussten: dass Datenschutz stets

uch eine Frage der Abwägung ist. In dem jetzt hinter
ns liegenden Gesetzgebungsverfahren wurde das so
eutlich wie selten zuvor. Kein Wunder, die Menschen
rwarteten nach den Datenschutzskandalen bei der Tele-
om, bei Lidl, bei der Deutschen Bahn und bei anderen,
ass die Politik und, ganz konkret, der für den Daten-
chutz zuständige Innenminister Dr. Schäuble darauf re-
gieren und auch agieren würde; das hat der Innenminis-
er auch getan: Auf dem sogenannten Datenschutzgipfel
urden Eckpunkte formuliert, die, was Kundige eben-

alls wissen, erst in und durch die parlamentarischen Be-
atungen rund wurden.

An dieser Stelle muss es einmal gesagt werden – wir
aben im Innenausschuss eine intensive Debatte darüber
eführt –: Es zeugt von einem merkwürdigen Demokra-
ieverständnis und einem merkwürdigen Selbstverständ-
is von Abgeordneten der Opposition, wenn sie das nun
orliegende Ergebnis, das massive und deutliche Verän-
erungen beinhaltet, benutzen, dummes Zeug zu be-
aupten, etwa, wir hätten den Innenminister im Regen
tehen lassen. Ich sage ganz ausdrücklich: Meine Frak-
ion und ich empfinden es – im Gegenteil – als besten
eweis für Demokratie, wenn ein gewähltes Parlament
icht nur nickt, sondern sich mit Gesetzentwürfen inten-
iv auseinandersetzt und sie eben auch verändert.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


Interessant ist, dass ein solches Verhalten bei den
rünen völlig unüblich zu sein schien. Die SPD hat ge-

ernt, weil sie sich früher mit „Basta!“ hat auseinander-
etzen müssen. Wir haben jedenfalls diskutiert. Ich
enke, wir können mit dem Ergebnis zufrieden sein.

Wie gesagt: Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein
eispiel für die Handlungsfähigkeit der Großen Koali-

ion bis zum letzten Tag. Man merkt dem Entwurf aber
uch den Verlauf der Verhandlungen an – auch das will
ch deutlich sagen –: Er ist nur sehr schwer lesbar, wie
an immer wieder merken kann. Das trägt sicherlich

azu bei, dass hier und da noch immer Irritationen be-
üglich des Inhalts bestehen; das will ich gar nicht be-
treiten. Es wurden immer wieder – in einem intensiven
iskussionsprozess ist das eben so – Verhandlungser-
ebnisse eingebaut. Immer wieder haben die vier betei-
igten Ministerien, die vier Arbeitsgruppen und schließ-
ich auch die Ausschüsse und nicht zuletzt die beiden
raktionen ihre Schwerpunkte und unterschiedlichen






(A) )



(B) )


Beatrix Philipp
Sichtweisen in die Gesprächs- und Koalitionsrunden ein-
gebracht. Das wurde dann eingearbeitet.

Beim Datenschutzgipfel im September 2008 wurde
von den beteiligten Ministerien die Abschaffung des so-
genannten Listenprivilegs als wirksames Mittel zur Ver-
hinderung weiterer Datenskandale in Aussicht gestellt.
Außerdem sollte ein verpflichtendes Opt-in eingeführt
werden, das heißt die ausdrückliche Zustimmung zur
Weiterverwendung der Daten. Meine Fraktion und ich
haben sehr schnell erkannt, dass ein uneingeschränktes
Opt-in für die Wirtschaft unzumutbar wäre.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jan Korte [DIE LINKE]: Das sagt die Wirtschaft!)


– Herr Korte, man muss sich natürlich mit denen ausei-
nandersetzen, die Kritik üben. Das haben wir gemacht.
Die Argumente der Kritiker waren sehr glaubwürdig und
überzeugend. Deswegen haben wir einen Teil der Argu-
mente aufgenommen. Darauf komme ich gleich noch zu
sprechen.

Es stellte sich auch heraus, dass ein generelles Verbot
des Handels mit persönlichen Daten die Verbraucher vor
kriminellen Machenschaften nicht schützen würde. So
haben die Fachgespräche mit Vertretern von Handwerk
und Mittelstand, mit dem Versandhandel, mit Spenden-
organisationen, mit Markt- und Meinungsforschung, mit
der Werbewirtschaft, mit den Verlegern, mit potenziellen
Existenzgründern, mit unzähligen Interessenvertretern
und mit Datenschützern dazu geführt, dass diese massi-
ven Bedenken gehört wurden und zum Teil Berücksich-
tigung gefunden haben.

Alle haben ungewöhnlich heftig reagiert, aber auch
sehr differenziert, Herr Korte, und glaubwürdig, das
heißt, überzeugend in ihren Argumenten. Vielleicht ist
der Zeitpunkt ein besonders ungünstiger gewesen. Auf
das Experiment, eine solche völlige Umkehr zu vollzie-
hen zu einem Zeitpunkt, zu dem es Existenzprobleme
gibt – wir stecken in einer schwerwiegenden Krise –,
wollten wir uns in keinem Fall einlassen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wie gesagt: Die Argumente waren glaubwürdig und
überzeugend. Deswegen trägt das Ergebnis, das die Ko-
alition jetzt vorlegt, den Bedenken der Wirtschaft, der
Verbraucher und nicht zuletzt der Datenschützer weitest-
gehend Rechnung. Die ernst zu nehmenden Bedenken
haben uns bewogen, den Grundsatz des Opt-in zwar bei-
zubehalten, aber Ausnahmen zuzulassen. Als Beispiel
nenne ich die berechtigten Interessen der Spendenorga-
nisationen und der für sie Tätigen, die nicht nur um ihre
eigene Existenz fürchteten, sondern um das gesamte
Spendenwesen im sozialen Bereich.

Mit der Beipack- und Empfehlungswerbung wollen
wir das Bewerben eigener Kunden durch die Unternehmen
weiterhin zulassen. Zu Recht wurde zunächst bemängelt,
dass es sich nur um eine sehr eng gefasste Ausnahme-
regelung handelt. Es wurden weder Konzernstrukturen
berücksichtigt noch Wirtschaftszweige, die auf direkte
Werbeansprachen dringend angewiesen sind, zum Bei-

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(C (D piel der Versandhandel und die Presse. Auch hier haben ir Abhilfe geschaffen: Künftig werden die Weitergabe nd Nutzung von personenbezogenen Daten möglich ein, und zwar genau dann, wenn derjenige, der diese aten zum Beispiel zu Werbezwecken nutzt, die Quelle er Daten angibt. So wird dem Verbraucher die Möglicheit gegeben, den Gang seiner Daten zu verfolgen und enau dann zu stoppen, wenn er es nicht mehr will. iese Angaben von Quellen sind für die Wirtschaft abolut zumutbar. Meine Damen und Herren, natürlich sind auch Wünche an uns herangetragen worden – das möchte ich benfalls ehrlicherweise sagen –, von denen ich beaupte, ihre Erfüllung hätte zwar dem eigenen Vorteil edient, aber nicht der Sache. Deshalb ist ihnen nicht echnung getragen worden. Meine Redezeit erlaubt es leider nicht, intensiver und ollständiger auf Details einzugehen. Aber ich nutze die erbleibende Zeit gerne, um dankzusagen, zunächst den amen und Herren in den Ministerien. Mit einer ungeeuren Geduld sind die jeweils vorgetragenen Wünsche er Koalitionäre nach jedem Gespräch an erster Stelle im nnenministerium, aber auch im Justiz-, Verbraucherchutzund Wirtschaftsministerium oft fast rund um die hr umgesetzt worden. Ich habe dem Kollegen Dr. Bürsch dankzusagen. Ich erde ihn nach so vielen Jahren als Kopiloten im Daten chutz vermissen; ich denke, das darf man hier deutlich agen. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sie haben ja noch mich, Frau Philipp!)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ja, aber Sie sind nur ein Ersatz, Herr Wiefelspütz; auch
as darf ich heute sagen.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Vom Kopiloten zum Bruchpiloten!)


Alle, die beteiligt waren, einte stets der Wunsch, den
atenschutz nach vorn zu bringen; sonst wäre dieses Er-
ebnis nicht denkbar gewesen. Selbst der Datenschutz-
eauftragte, der auf der Besuchertribüne sitzt, ist wei-
estgehend zufriedengestellt.

Meine Damen und Herren, auch die Berichterstatterin
er Grünen, Frau Stokar von Neuforn, hatte in den letz-
en Jahren den Wunsch, den Datenschutz nach vorne zu
ringen. Sie setzte zwar immer andere Schwerpunkte als
ir, aber immerhin. Liebe Frau Stokar, auch wenn Sie

us verständlichen Gründen nicht als Berichterstatterin
hrer Fraktion in dieses Gesetzgebungsverfahren einge-
unden waren,


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Erfreulicherweise! – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man merkt es dem Gesetzentwurf an!)


aren Sie bei den vielen gemeinsamen Gesprächen über
as Thema Datenschutz und bei anderen Gelegenheiten
n den vergangenen Jahren stets eine faire Kollegin.






(A) )



(B) )


Beatrix Philipp

(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Übertreiben Sie nicht!)


Dafür möchte ich mich bei Ihnen ausdrücklich bedan-
ken.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


Abgesehen von den gesetzlichen Regelungen bleibt
es eine ständige Verpflichtung, den Menschen nahezu-
bringen, dass das Recht auf informationelle Selbstbe-
stimmung mit der Pflicht, verantwortungsbewusst und
sparsam mit den eigenen persönlichen Daten umzuge-
hen, einhergeht. Daran müssen wir alle arbeiten, auch in
der nächsten Legislaturperiode.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623116500

Ich begrüße den Datenschutzbeauftragten. Ich nehme

an, dass es zu seiner Arbeit gehört, hier zu sein und diese
Debatte zu verfolgen.

Ich gebe der Kollegin Gisela Piltz für die FDP-Frak-
tion das Wort.


(Beifall bei der FDP)



Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1623116600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der soeben begrüßte Bundesbeauftragte für den Daten-
schutz und die Informationsfreiheit hat in einer der letz-
ten Sitzungen des Innenausschusses darauf hingewiesen,
dass es in den letzten Legislaturperioden immer in der
letzten Sitzungswoche zu Verbesserungen beim Daten-
schutz gekommen ist. Herr Schaar, Sie haben recht be-
halten. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Geben Sie die-
sen Dank bitte an Ihre Mitarbeiter weiter. Sie haben uns
in der zu Ende gehenden Legislaturperiode immer sehr
geholfen.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Ich glaube, ich kann für alle, die sich in den letzten
Monaten mit dieser Materie beschäftigt haben, festhalten
– das gilt unabhängig von der jeweiligen Fraktion –: Mit
diesem Thema haben wir uns so umfassend beschäftigt
wie mit kaum einem anderen Thema. Wir haben – Frau
Philipp hat schon darauf hingewiesen – so viele Gesprä-
che mit Vertretern von Verbänden und Firmen geführt,
wie es, jedenfalls für mich, bei bisher keiner anderen Ge-
setzesnovelle der Fall gewesen ist.

Bedauernd muss ich feststellen: Nicht alle Gespräche
verliefen in einem angemessenen Rahmen. Nicht selten
mussten wir uns vorwerfen lassen, wir hätten eigentlich
gar keine Ahnung, wovon wir sprechen, und man müsse
uns erst einmal erklären, worum es geht. Vor diesem

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(C (D intergrund muss ich sagen: Ich finde es klug und richig, dass wir den teilweise durchaus polemischen Fordeungen nicht gefolgt sind und überzogene Weltunterangsszenarien nicht ernst genommen haben, sondern enigstens einen Schritt in die richtige Richtung ma hen. Allerdings, liebe Kollegin Philipp, ist eines richtig: In ieser Legislaturperiode ist kein Gesetz aus dem Hause es Bundesinnenministers so sehr verändert worden wie ieses, kein einziges. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Zu seinem Vorteil! Das kann man doch so sagen, oder? – Gegenruf der Abg. Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! – Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Aber das ist doch nichts Schlimmes, oder?)


ch hätte mir gewünscht, dass sich die sogenannte Große
oalition, die sich im Innenausschuss dafür gefeiert hat,
en Parlamentarismus entdeckt zu haben, auch bei dem
inen oder anderen Gesetzgebungsverfahren entspre-
hend verhalten hätte. Das muss einmal gesagt werden.


(Beifall bei der FDP – Beatrix Philipp [CDU/ CSU]: Na, na, na! – Reinhard Grindel [CDU/ CSU]: Da war es ja nicht nötig!)


Unsere Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf haben
ir in unserem Entschließungsantrag zusammengefasst.
wei Punkte möchte ich betonen:

Erstens bedauern wir sehr, dass es wieder einmal
icht für ein Gesetz zum Datenschutzaudit gereicht hat,
odass § 9 a Bundesdatenschutzgesetz auch nach acht
ahren immer noch ins Leere läuft. Hält man sich vor
ugen, dass wir diesen Punkt aus unserem gemeinsamen
ntrag zum Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten
estrichen haben, weil alle Beteiligten der Meinung wa-
en, dass er jetzt aufgegriffen wird, erscheint das umso
kurriler. Wir hätten uns, auch um den Datenschutz zu
tärken, gewünscht, dass dieses Vorhaben jetzt umge-
etzt wird.

Zweitens stand für uns, die FDP-Bundestagsfraktion,
on Anfang an fest, dass das zentrale Anliegen sein
üsste, jeden Bürger zum Herrn über seine Daten zu
achen, und zwar in verfassungsgemäßer Weise.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


ass dies gelungen ist, wage ich zu bezweifeln. Aus un-
erer Sicht ging es darum, jedem Einzelnen das Recht
inzuräumen, darüber zu entscheiden, ob jemand ande-
es mit seinen Daten Geld verdienen darf. Darum ging
s, um nichts anderes.

Wenn wir über Datenschutz reden, reden wir auch
ber informationelle Selbstbestimmung. Wir sprechen
lso über ein Grundrecht mit Verfassungsrang. Es galt,
ie durchaus berechtigten Interessen der Branche gegen
ieses Recht abzuwägen. Auch wir wägen nämlich ab,
uch wenn uns das in der Debatte heute Morgen abge-
prochen wurde. Auch wir haben diese Interessen zur
enntnis genommen, und wir haben in der Anhörung ei-






(A) )



(B) )


Gisela Piltz
nen Kompromissvorschlag gemacht, den Sie jetzt, zu-
mindest teilweise, umgesetzt haben.

Ob die nun gefundenen Veränderungen und Über-
gangsregelungen auf fruchtbaren Boden fallen und damit
künftig insbesondere das Umhervagabundieren von Mil-
lionen Datensätzen unterbunden werden kann, bleibt ab-
zuwarten. Wir hätten eine Formulierungshilfe für die
Einwilligungsregeln, auch im Sinne der Wirtschaft, für
klug gehalten.

Zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz hätte ich mir
heute eine eigene Debatte gewünscht.


(Beifall bei der FDP)


Die ermattete Koalition hielt es aber nicht für nötig, sich
darum weiter zu kümmern. Dass ich mich darüber är-
gere, ist das eine. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer in Deutschland haben jedenfalls allen Grund,
sich zu ärgern.


(Beifall bei der FDP)


Ich frage mich – das habe ich schon beim letzten Mal
gesagt –, ob die SPD als selbsternannte Arbeiterpartei


(Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Ausfall!)


sich selbst überhaupt noch ernst nehmen kann. Seit elf
Jahren stellen Sie den Arbeitsminister, seit elf Jahren ha-
ben Sie nichts getan.


(Wolfgang Gunkel [SPD]: Warum die Polemik?)


Noch in der letzten Debatte hat die Kollegin Kramme
hier groß angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode
werde ein Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz
kommen. Wie lange sollen die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer darauf noch warten? Wie lange wollen Sie
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch im Re-
gen stehen lassen?

Im Kölner Stadt-Anzeiger war die folgende span-
nende Aussage des Arbeitsministers zu lesen:

Wichtig ist, dass wir immer schneller sind als die
Probleme. … Wir handeln schnell, wenn und wie es
die Situation erfordert.


(Lachen des Abg. Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP] – Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Sie laufen den Problemen hinterher; aber die Probleme sind schneller!)


Offensichtlich hat er sich da selber nicht richtig verstan-
den. Wir bedauern das sehr. Die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer hätten einen besseren Arbeitnehmerdaten-
schutz verdient.

Wir werden abwarten, ob die heute zu beschließenden
Regelungen tatsächlich klare und praktizierbare Rah-
menbedingungen für alle Beteiligten bieten. Wir werden
uns das genau anschauen.

Zum Schluss muss ich – nicht dass Sie Sorgen haben;
denn ich werde dem Hohen Haus ja weiter angehören –
noch eines sagen – Beatrix Philipp, du hast es schon zum

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(C (D usdruck gebracht –: Mein Dank gilt insbesondere ichael Bürsch und Silke Stokar. (Beifall des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


ir haben hier vieles verhandelt für den Datenschutz.
ch finde, dadurch, dass wir uns gemeinsam so bemüht
aben, auch in gemeinsamen Beschlüssen, ist der Daten-
chutz sicherlich vorangekommen. Für meinen Teil: Ich
erde euch vermissen. Viel Erfolg, was immer ihr auch
t!


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623116700

Der Kollege Michael Bürsch hat jetzt das Wort für die

PD-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Michael Bürsch (SPD):
Rede ID: ID1623116800

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

en! Ich beginne mit einem Dank. Auch ich betrachte
ie Arbeit an dieser Datenschutznovelle als die sorgfäl-
igste Arbeit, die ich in zwölf Jahren Bundestag vollbrin-
en konnte und durfte. Nach den Datenschutzskandalen
om letzten Sommer haben wir ein Jahr lang intensiv an
iesem Werkstück gearbeitet, haben darum gestritten
nd sind am Ende zu einem, wie ich meine, respektablen
rgebnis gekommen, zu einem Ergebnis, das, wie ich im
usschuss schon gesagt habe, die Tür zum Datenschutz
es 21. Jahrhunderts öffnet. Das ist der erste Schritt. Wir
aben Pflöcke eingeschlagen. Wir sind beileibe noch
icht fertig; aber wir haben angefangen, das Daten-
chutzrecht, das aus den 70er-Jahren stammt, an die
echnischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte anzu-
assen. Darauf bin ich mit Ihnen zusammen, Kollegin-
en und Kollegen, schon ein bisschen stolz.

Ich danke für die kräftige Mitwirkung Dieter
iefelspütz, meinem engagierten Sprecher.

Ich danke Hans Peter Bull, dem ersten Bundesbeauf-
ragten für den Datenschutz, der uns, was uns sehr zugu-
egekommen ist, über die ganze Strecke begleitet und
eraten hat.

Ich danke auf der Arbeitsebene Till Rothfuß, der uns
anches erleichtert hat und uns manchen Fehler erspart

at.

Frau Kollegin Philipp, ich gebe das gerne zurück: Wir
aren zusammen Kopiloten, auch in manchem Schleu-
ersitz saßen wir zusammen; aber es hat Spaß gemacht,
nd es hat uns vorangebracht.

Herrn Uhl gilt besonderer Dank. Es ist schon ange-
eutet worden: Dieses Gesetz stand tatsächlich auf der
ippe, weil bei diesem Thema verschiedene Interessen
etroffen sind, die nicht einfach unter einen Hut zu brin-
en sind. Aus meiner Sicht haben Sie das Ganze in letz-
er Minute gerettet. Ich finde, das Gesetz ist es wert.
erzlichen Dank, Herr Uhl!






(A) )



(B) )


Dr. Michael Bürsch

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Auch die Zusammenarbeit mit dem Ministerium, mit
Minister Schäuble, mit Herrn Beus, hat durchaus Freude
gemacht und das Projekt vorangebracht.

Ich danke natürlich auch dem hier auf der Tribüne an-
wesenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz,
Herrn Schaar, der für uns auch sonnabends und sonntags
erreichbar war.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Nicht übertreiben!)


Er ist in der Tat ständig im Dienst; denn die Daten-
schutzverstöße finden auch am Sonnabend und Sonntag
statt. Noch einmal: Vielen Dank! Sie haben unauffällig,
unaufdringlich und ohne die Öffentlichkeit zu suchen
sehr viel dazu beigetragen, dass dies ein vernünftiges
Gesetz wird. Ich kann Ihnen eines zurückgeben – wir ha-
ben darüber gesprochen –: Ihre Behörde ist zur Bewälti-
gung der Aufgaben, die Sie jetzt zusätzlich bekommt,
personell unterbesetzt. Da muss etwas passieren.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Da muss am Sonnabend gearbeitet werden!)


Ich habe beim Minister und beim Staatssekretär ange-
fragt. Die Antwort lautete – so würden wir Schleswig-
Holsteiner sagen –: Ik warr mi dorüm kümmern. Das
heißt – konstruktiv gesagt –: Da passiert etwas. Sie kön-
nen davon ausgehen: Das wird in den nächsten Wochen
verhandelt.

Ein Dank geht natürlich auch an die Berichterstatter,
die durch ihre wunderbar kritischen Anmerkungen das
ganze Projekt vorangetrieben haben. Silke Stokar ist un-
ersetzbar, egal in welchem Ausschuss sie arbeitet. Sie
hat viel Zeit damit verbracht, immer die formale Anrede
zu wählen. Sie hat immer „Herr Vorsitzender! Meine
Damen und Herren!“ gesagt. Dadurch hat sie stets ein
Stück ihrer Redezeit vergeudet. Silke, wenn du noch ein-
mal im Bundestag bist, dann lass das einfach weg.

Auch Jan Korte und Gisela Piltz haben uns nach Kräf-
ten unterstützt. Durch die Kritik, die wir erfahren haben,
ist der Gesetzentwurf ein Stück besser geworden.

Ich sage zum einen ein paar Worte zum Inhalt der No-
velle und zum anderen zu der Verantwortung der Ver-
bände, die ich im Zusammenhang mit der Arbeit an die-
sem Gesetzentwurf durchaus kritisieren möchte; das ist
bei Frau Piltz schon angeklungen.

Der Inhalt dieses Gesetzes ist, um das auf einen Nen-
ner zu bringen, ein vernünftiger Interessenausgleich zwi-
schen den Interessen des Datenschutzes einerseits, der
Wirtschaft – sie dürfen wir dabei nicht vergessen – ande-
rerseits und darüber hinaus des Verbraucherschutzes, der
hier durchaus seinen Platz gefunden hat. Wir haben den
Interessenausgleich wirklich hart erarbeitet. Wir haben
den Gesetzentwurf sorgfältig begleitet, und wir haben
am Ende ein Ergebnis erreicht, durch das die Sicherheit
der Daten, was Nutzung und Weitergabe angeht, erheb-
lich vergrößert wird.

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(C (D Wir haben den Arbeitnehmerdatenschutz, jedenfalls in iner ersten Tranche, berücksichtigt: Persönliche Daten, ie für das Beschäftigungsverhältnis erhoben werden, ürfen grundsätzlich nicht anderen Zwecken dienen. Wir aben die Auftragsdatenverarbeitung verbessert, und wir aben den Datenschutzaufsichtsbehörden zum ersten al ein umfängliches und umfassendes Eingriffsrecht egeben, das sie vorher nicht hatten. Diese Lücke gab es eit den 70er-Jahren, was nicht verständlich ist. Wir haen die Sanktionen verschärft und Möglichkeiten der Geinnabschöpfung geschaffen. Auch im Bereich des Verraucherschutzes haben wir durchaus einiges getan. Die inwilligung zur Einzelgewinnung der Daten von Persoen ist natürlich erforderlich, und sie muss deutlich herorgehoben werden. Wir brauchen jetzt – das ist neu; dies hat der Datenchutzbeauftragte in der Öffentlichkeit schon deutlich emacht – die Herkunftsbezeichnung, damit den Verrauchern, den Bürgerinnen und Bürgern bei jeder Verendung von Daten – ob das über Listen oder auf ande en Wegen geschieht – deutlich gemacht wird, woher iese Daten kommen, sodass sie wissen, bei wem sie sich eschweren müssen, um zu verhindern, dass persönliche aten weiterhin verwendet werden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist durch die Geetzgebungsarbeit in der Tat maßgeblich verbessert woren. Diese Auffassung vertritt auch der Innenminister; er at mir das gestern gesagt. Er kann bei dieser Debatte eider nicht anwesend sein kann, weil er einen zwingenen Termin in Bayern hat. Um es deutlich zu sagen: Durch das Gesetz wird es eine Nachteile geben, sondern in jedem Falle nur Voreile. Wir können meinethalben darüber streiten, ob ihr nteil bei 50 Prozent oder 75 Prozent liegt; das ist egal. s wird Vorteile für den gesamten Bereich des Datenchutzes geben. Für die Wirtschaft ist dabei ein erträglihes und umsetzbares Konzept herausgekommen. Mit dem Gesetzespaket wurden Schritte unternomen, die in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich eiterverfolgt werden müssen. Beim Arbeitnehmerda enschutz haben wir einen ersten Schritt getan, indem ir die bestehende Gesetzeslage kodifiziert haben; wir aben festgehalten, was in den Urteilen steht. Wir müsen noch erheblich mehr für die Sicherheit im Umgang it Daten tun, um dem gesamten Bereich Datenschutz erecht zu werden. Ich möchte an dieser Stelle gerne einmal die Verantortung der Lobbyisten, der Verbände und insbesondere er gemeinnützigen Organisationen ansprechen. Ich habe erständnis dafür, dass zugespitzt und mit dem Blick eies Verbraucherschützers – mit dem Tunnelblick – manhes auch übertrieben wird; das ist völlig in Ordnung. Ich akzeptiere gern auch etwas Polemik von Verbänen. Aber von gemeinnützigen Verbänden, also von Veränden, die am Gemeinwohl orientiert sind, erwarte ich enigstens einen ordnungsgemäßen Umgang mit der ahrheit. Leider lese ich in Presseerklärungen und leider öre ich in Kampagnen immer wieder Aussagen – zum eispiel über diesen Gesetzentwurf –, die nicht mit der Dr. Michael Bürsch Wahrheit übereinstimmen; irgendetwas läuft da also falsch. Transparency International etwa schreibt: Auf keinen Fall kann aber akzeptiert werden, dass jetzt in einem Parforceritt eine unausgegorene Regelung durchgepeitscht wird, die die Unsicherheit bei Beschäftigten und Unternehmen weiter erhöht, anstatt Klarheit zu schaffen. Angesicht dessen kann ich der geneigten und wirklich auch angesehenen Organisation Transparency International nur sagen: Liebe Leute, das kann nicht wahr sein. Es ist altes Recht; es ist nicht neu geschaffen; es ist in Urteilen festgelegter Arbeitnehmerschutz. – In diesem Falle geht es darum, dass kein Screening, keine Untersuchung von Daten und kein Datenvergleich stattfinden dürfen, ohne dass es einen anfänglichen Verdacht gibt. Das ist für mich ein Rechtsstaatsprinzip, das wir immer hochhalten wollen. Ich verstehe nicht, dass an dieser Stelle eine Kampagne losgetreten wird. Leider es gibt genügend Medien, die dabei mitmachen. Ich habe, wie wahrscheinlich alle anderen, genügend Anrufe auf diese Presseerklärung hin bekommen. Das Gleiche gilt für den Verbraucherschutz. Der oberste Verbraucherschützer hat wirklich in großem Stil eine Kampagne losgetreten – ich denke, zur eigenen Profilierung –, indem er sagte: Alles, was in dem Gesetzentwurf anfangs stand, um die Verbraucher besser zu schützen, ist zusammengedampft, herausverhandelt, gestrichen worden; das ist nur noch eine Nullnummer; es ist ein PlaceboGesetz. – Das gibt nicht das wieder, was in dem Gesetz wirklich enthalten ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Gisela Piltz [FDP])





(A) )


(B) )


(Beifall der Abg. Gisela Piltz [FDP])


Wenn an der einen oder anderen Stelle etwas verändert
worden ist – gut und schön. Aber auch ein solcher Ver-
band muss am Ende bei der Wahrheit bleiben. Ich finde,
dass auf der anderen Seite ein Wort des Bedauerns ange-
bracht ist.

Dies ist mein letzter Versuch, eine gute Rede zu hal-
ten. Ich möchte damit enden, meinen Dank für die zwölf
Jahre, die ich hier Abgeordneter war – diese Jahre haben
mir große Freude gemacht –, zum Ausdruck zu bringen.
Ich habe die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als
ständige Fortbildungsveranstaltung empfunden: Ich durfte
Dinge lernen, die ich sonst gar nicht so intensiv hätte ler-
nen können, und ich konnte an der einen oder anderen
Stelle Einfluss nehmen.

Ich möchte denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern Anerkennung aussprechen, die mich über zwölf
Jahre getragen haben und mir das ermöglicht haben, was
ich in diesem Bundestag sein konnte. Die Namen dieser
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen bisher nicht im
Protokoll. Es sind aus Berlin: Serge Embacher, Ruth
Herzog und Sebastian Wehrsig. Herzlichen Dank! Es
sind aus meinem Wahlkreis: Tatjana Zahnow, Anne

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(C (D agner und Hans-Ulrich Christiani. Ihre Arbeit war ein Gerüst, mein Flugzeug, das mich hat fliegen las en. Mein Dank gilt diesen Personen. Das geht wahrcheinlich Ihnen allen so: Die Mitarbeiter verhelfen uns etztlich zu dem, was wir hier – hoffentlich erfolgreich – ollziehen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623116900

Lieber Herr Bürsch, Ihnen gebührt der Dank des gan-

en Hauses für Ihre sachliche Arbeit und für Ihre guten
eden hier. Die Zusammenarbeit mit Ihnen war ganz of-

ensichtlich eine sehr fruchtbare. Dafür danke ich Ihnen
m Namen aller und wünsche alles Gute für Ihren weite-
en Weg.


(Beifall)


Jetzt gebe ich das Wort dem Abgeordneten Jörg
auss.


Jörg Tauss (Plos):
Rede ID: ID1623117000

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen!

iebe Kollegen! Statt einer umfassenden Modernisie-
ung des Datenschutzes nach den größten Datenschutz-
kandalen in der Bundesrepublik Deutschland sollen
eute Nachmittag nebenbei noch ein paar neue daten-
chutzrechtliche Regelungen beschlossen werden. Als
bgeordneter der Piratenpartei sollte ich auf Wunsch
es Herrn Präsidenten an den Sitzungen des Innenaus-
chusses nicht mit Rederecht teilnehmen. Jetzt weiß ich
uch, warum: Die Beratungen im Innenausschuss waren
ußerordentlich interessant. Wie heute Nachmittag
ankte man gegenseitig dafür, dass der Datenschutz nun
twas besser und wenigstens nicht schlechter geworden
st. Kollege Bürsch hat dies gerade in den wunderbaren
atz gekleidet: Das Gesetz bringt keine Nachteile.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Nur Verbesserungen! Ja!)


ach den größten Datenschutzskandalen der Republik
ringen wir heute wieder etwas auf den Weg, was keine
achteile bringt.

Dass Herrn Uhl, der den chinesischen Datenschutz
rima findet, in dieser umfassenden Form dafür gedankt
urde, dass er den Gesetzentwurf nicht in letzter Minute
erhindert hat, ist etwas bizarr. Liebe Kolleginnen und
ollegen meiner früheren Fraktion, dieser Dank der
PD an die CDU/CSU erinnert mich an den Dank einer
rau an ihren gewalttätigen Ehemann, dass er sie künftig
ur noch einmal statt wie bisher zweimal pro Woche ver-
rügelt. Ich glaube, das ist ein bisschen zu wenig.

Was sind die Gründe dafür? Die Union ist an dem
hema völlig desinteressiert. Frau Kollegin Philipp ist
as lebende Symbol dafür. Wenn man die Begriffe Da-
enschutz und CDU googelt, findet man nicht viel. Die
DU/CSU-Fraktion hat den Datenschutz blockiert.






(A) )



(B) )


Jörg Tauss
Frau Kollegin Philipp, was Sie heute zu Herrn
Schäuble gesagt haben, ist schlicht falsch. Sie vergessen
immer, dass das Netz nichts vergisst. Ausgerechnet Sie
haben dem armen Herrn Minister Schäuble noch vor
kurzem vorgeworfen, er schieße beim Datenschutz über
das Ziel hinaus. Dass Sie das ausgerechnet Herrn
Schäuble vorwerfen, ist großes Kino.

Die SPD-Fraktion ist heute des Lobes voll. Ich war
früher bei der IG Metall für Tarifverhandlungen zustän-
dig. Ich stelle mir einmal vor, ich hätte damals als Ver-
handlungsführer in einer Tarifkommission zu einem Ta-
rifvertrag verkündet: Ich habe erreicht, dass wir eine
geringere Lohnerhöhung bekommen, als die Arbeitgeber
– im übertragenen Sinne Herr Schäuble und Herr Glos –
uns ursprünglich angeboten hatten. – Man hätte mich
zum Teufel gejagt. Zu diesen tollen Verhandlungen kann
ich Ihnen nur gratulieren. Es wurde nicht einmal das er-
reicht, was Herr Schäuble und Herr Glos in ihren
Showveranstaltungen angekündigt hatten. Aber es bringt
wenigstens keine Nachteile.

Ein wesentlich innovativerer Ansatz wäre ein Daten-
schutzaudit gewesen. Der Staatssekretär hat mich noch
im letzten Jahr aufgefordert, nachzuweisen, dass die
Wirtschaft ein solches Audit will. Das ist so ähnlich, als
würde man von Schafen erwarten, lieber von Wölfen als
vom Schäfer bewacht zu werden.


(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Das ist aber alles sehr originell!)


Das alles wundert einen aber nicht, wenn man weiß,
wie die Union mit den Daten von Menschen umgeht, die
sich beispielsweise auf ihre Homepage verirren. Dazu
gab es gestern interessante Informationen beim Nach-
richtendienst heise online. Die Daten derer, die auf
CDU-Seiten surfen, werden extern bearbeitet, ohne dass
der Nutzer dies weiß. Bei der CSU ist es noch doller. Die
liefern ohne ein entsprechendes Abkommen mit den
USA gleich ihre Daten zur Auswertung über den großen
Teich.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623117100

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen, bitte.


Jörg Tauss (Plos):
Rede ID: ID1623117200

Sie haben recht, Frau Präsidentin. Aber da ich heute

voraussichtlich meine letzte Rede halte und Staatssekre-
täre zehn Minuten überziehen konnten, will ich mit eini-
gen Schlusssätzen zum Ende kommen.

Wer bei der Union im Internet surft, ist in einem
rechtsfreien Raum. Die Antwort dieser Koalition auf die
Herausforderungen des Datenschutzes als ein zentrales
Bürgerrecht ist ein klägliches Versagen. Das Verspre-
chen, es in der nächsten Legislaturperiode besser zu ma-
chen, ist nach dem, was wir ein Jahr lang an Verhinde-
rung und Blockaden erlebt haben, reine Show.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623117300

Herr Kollege.

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(C (D Es ist Zeit, das zu ändern: Piraten wählen! Ich danke Ihnen. Jan Korte hat jetzt das Wort für die Fraktion Die inke. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! er Gesetzentwurf, den wir heute abschließend beraten, st eine Reaktion auf zwei Vorgänge in unserer Gesellchaft, zum einen auf die unfassbaren Datenschutzskanale der letzten Jahre. Ich denke, wir sind einer Meinung arüber, dass es unfassbar ist, wie mit persönlichen Daen gezockt und gehandelt wurde. Zum anderen ist es – das halte ich für eine gute Nachicht – auch eine Reaktion der Politik auf ein neues Beusstsein für den Datenschutz in der Bevölkerung. Das ollten wir anerkennen. Die Politik ist gezwungen, sich it diesen Fragen auseinanderzusetzen. Ich will zugestehen, dass es bei dem, was Sie als Kolition heute vorlegen, durchaus einige Verbesserungen ibt, etwa im Bereich der Transparenz oder – das finde ch in der Tat wichtig – bei der Nachvollziehbarkeit der atenherkunft. Das ist ein richtiger Schritt, und das uss man anerkennen. Ich kann Ihnen allerdings auch am letzten Tag der reulären Sitzungswochen in dieser Legislaturperiode ein ber nicht ersparen. (Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Da überraschen Sie uns aber sehr!)

Jörg Tauss (Plos):
Rede ID: ID1623117400
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623117500
Jan Korte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623117600

as tut mir sehr leid. Ich hätte es Ihnen gerne erspart.
ber wenn man Ihren Gesetzentwurf dem auf Schäubles
atenschutzgipfel angekündigten Paradigmenwechsel
egenüberstellt, dann stellt man fest, dass davon nicht
iel übrig geblieben ist, so schade das ist.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


Die Kernfrage, um die es in unserer Diskussion geht,
st: Erhalten die Bürger und Verbraucher ihr Selbstbe-
timmungsrecht und ihre Souveränität über ihre Daten
urück, die sie zwar ursprünglich hatten, die ihnen aber
nzwischen verloren gegangen sind? Das ist die entschei-
ende Frage. Wir müssen das Gesetz daran messen, ob
s das erfüllt. Ich bin aber mit den Verbraucherschutz-
entralen einer Meinung, dass das Gesetz dieser Not-
endigkeit nicht Rechnung trägt, obwohl es einige Ver-
esserungen gibt. In der Summe kann man sagen: als
iger gestartet, als Bettvorleger gelandet.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wurde schon an-
esprochen. Es ist gut, dass in § 32 des Bundesdaten-
chutzgesetzes nun unmissverständlich klargestellt ist,
ass die Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
er grundsätzlich nicht mehr für andere Zwecke ver-
endet werden dürfen; das ist gut, gar keine Frage.






(A) )



(B) )


Jan Korte
Trotzdem ist es nicht das, was wir brauchen. Wir brau-
chen ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzge-
setz. Das wäre nach den Skandalen bei Lidl, der Tele-
kom und der Deutschen Bahn, bei der sogar
Gewerkschafter ausgespitzelt worden sind,


(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Was heißt denn „sogar“?)


wirklich angemessen gewesen. Ich verstehe nicht, wa-
rum wir das nicht hinbekommen haben, obwohl alle
Fraktionen schon vor mehreren Jahren der Meinung wa-
ren, dass wir ein solches Gesetz brauchen. Warum ist das
nicht möglich? Das ist schlicht unfassbar. Dafür hatten
wir über vier Jahre Zeit.


(Beifall bei der LINKEN)


Es wurde schon darauf hingewiesen: Das ist insbe-
sondere dem Versagen der SPD geschuldet; das muss
man deutlich sagen. Wenn ich in der Süddeutschen Zei-
tung lese und auf Gewerkschaftstagen höre – das sind
durchaus bemerkenswerte Reden –, dass man endlich ein
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz braucht, und man ge-
meinsam mit den Gewerkschaften Seite an Seite schrei-
tet, kann ich nicht verstehen, warum man sich in der
letzten Legislaturperiode nicht bemüht hat, ein Arbeit-
nehmerdatenschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Das
ist sehr schade. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legis-
laturperiode ein solches Gesetz im Sinne der Beschäftig-
ten endlich auf den Weg bringen und dass Sie sich in Zu-
kunft nicht mehr von einer penetranten Lobbyarbeit, wie
ich sie noch nie erlebt habe, in die Knie zwingen lassen,
wenn es um den Datenschutz geht.


(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Nein!)


Wir tun das nicht. Aber Sie haben das leider getan. Das
ist zu kritisieren.

Um noch etwas Versöhnliches zum Schluss zu sagen:
Es gibt einige Verbesserungen. Ich fand es ganz klasse,
mich in den letzten vier Jahren mit Herrn Bürsch und
Silke Stokar öfter zu streiten.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Gisela nicht vergessen!)


Das hat durchaus Erkenntnisgewinn gebracht und das
Florett weiter geschärft. Mit Beatrix Philipp war es ei-
gentlich auch ganz cool, obwohl wir nicht oft einer Mei-
nung waren. Aber das war ganz in Ordnung.


(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Meine Enkelkinder haben auch gesagt, ich wäre eine coole Oma!)


In diesem Sinne: Es ist leider ein schlechtes Gesetz,
aber es war eine gute Zeit. So sollte es jetzt weitergehen.
Besten Dank, auch an dich, Gisela.

Tschüss.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D Jetzt hat Silke Stokar das Wort für Bündnis 90/ ie Grünen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623117700


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

ollegin Philipp, ich möchte Ihnen die Sache mit dem
arlament und der Regierung noch einmal erläutern. Ich
laube, dass Sie meine Kritik falsch verstanden haben.
s ist richtig: Ich habe in Berlin an Demonstrationen des
rbeitskreises „Vorratsdatenspeicherung“ teilgenom-
en. Dort gab es große Plakate, auf denen stand: „Stoppt
chäuble!“


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


ie haben das aber völlig falsch umgesetzt. Ich habe das
mmer so verstanden – so war das auch gemeint –, dass
ir die Datensammelwut des Bundesinnenministers
chäuble im Bereich der Vorratsdatenspeicherung oder
ei der Onlinedurchsuchung stoppen sollen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


ber Sie, das Parlament, haben Schäuble gestoppt, als er
ersucht hat, ein paar kleine Regeln für den Datenschutz
n der Privatwirtschaft aufzustellen. Meine Kritik zielt
icht darauf, dass eine Regierungsfraktion ein Gesetz
er Bundesregierung verändert. Aber ich habe zum ers-
en Mal erleben müssen, dass wir Datenschützer nicht
reiben, die Gesetze der Bundesregierung zu verbessern.
ie haben es geschafft – das verkaufen Sie auch noch als
rfolg –, ein Gesetz von Herrn Schäuble noch zu ver-
chärfen. Sie wollen weniger Datenschutz als der Bun-
esinnenminister.


(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Nein!)


as hat es bisher nicht gegeben. Mein Ansatz ist immer:
ie engagierten Datenschützer treiben zusammen mit
em Parlament die Innenminister dazu, den Datenschutz
rnst zu nehmen. Das ist der Unterschied. Ich hoffe, dass
as jetzt deutlich geworden ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Zu den Punkten, in denen das Gesetz meiner Meinung
ach nicht ausreichend ist. Es reicht nicht, darauf hinzu-
eisen, dass ein Jahr lang intensiv beraten wurde. Denn
ie haben nach den Skandalen mit dem Adressenhandel
ugesagt – nicht nur Bundesinnenminister Schäuble
ach dem Datenschutzgipfel, sondern auch Bundeskanz-
erin Merkel und auch Herr Seehofer, als er noch Ver-
raucherminister war –, dass Adressen in Zukunft nur
och mit der Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger
eitergegeben werden. Dieses Versprechen stand im
aum, und dieses Versprechen lösen Sie heute nicht ein.






(A) )



(B) )


Silke Stokar von Neuforn

(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Im Grundsatz schon! – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Es ist gehalten!)


Wir bekommen weder eine Opt-in-Regelung,


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


noch wird das Listenprivileg aufgehoben. Dies wird
dazu führen, dass die Datenschutzskandale, die wir alle
hier beklagt haben, sich wiederholen, weil Sie unter dem
Druck der Wirtschaftslobby eingeknickt sind


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


und weil Sie der Meinung sind, dass es wirtschafts-
freundlich ist, der Wirtschaft im 21. Jahrhundert keinen
Datenschutz zumuten zu müssen.

Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen.
Das Thema ist in dieser Woche in einem anderen Zusam-
menhang im Parlament behandelt worden. Die Bundes-
regierung hat den Druck des Quelle-Katalogs sicherge-
stellt.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Eben nicht offenbar!)


Was Sie machen müssten, Herr Kollege Grindel, damit
Quelle eine Chance hat, wäre, den Datenschutz so zu
modernisieren, dass es Zuwächse im Onlineshopping
gibt, dass E-Business in Deutschland wachsen kann und
dass E-Government eine Chance hat. Sie begreifen ein-
fach nicht, dass uns in der Informationsgesellschaft des
21. Jahrhunderts nicht Datenschutzverweigerung weiter-
bringt,


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [fraktionslos])


sondern moderner Datenschutz, Datenschutzsicherheit
und Datenschutzverlässlichkeit. Mich erinnert das fatal
an die Automobilindustrie, die zehn Jahre lang Lobbyar-
beit gegen Ökoautos gemacht hat. Erst als sie in die Knie
gegangen ist, hat sie begriffen, dass das der Wirtschaft
überhaupt nichts genützt hat. Ihre Politik ist nicht mo-
dern, Ihre Politik ist nicht nachhaltig; Datenschutzver-
weigerung kann keine Politik des 21. Jahrhunderts sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Gisela Piltz [FDP] und Jörg Tauss [fraktionslos])


Zum Arbeitnehmerdatenschutz wurde in der letzten
Debatte Ähnliches gesagt. Eine Generalklausel allein
kann doch nicht die Antwort auf die Skandale von Lidl,
der Deutschen Bahn und der Telekom sein. Wir brau-
chen ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Heute bekam
ich eine Anfrage, ob der persönliche elektronische Ka-
lender am PC vom Chef eingesehen werden darf. Das ist
nicht geklärt. Dafür haben wir keine Regeln.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Ich habe noch einen Taschenkalender! Der ist sicher!)


Weder die private Internetnutzung noch die Nutzung des
E-Mail-Verkehrs ist geregelt.

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(C (D Meine Redezeit ist beendet. In der nächsten Legislaurperiode gibt es noch verdammt viel zu tun. Ich werde ls Abgeordnete nicht mehr dabei sein. Ich kann Ihnen ersichern, dass es eine engagierte grüne Nachfolge im ereich des Datenschutzes geben wird. Ich möchte nicht amit enden, dass ich mich für die kollegiale Zusamenarbeit bedanke. Ich bin von den Wählerinnen und ählern – so habe ich das immer verstanden – hierhin eschickt worden, um die Position der Grünen deutlich u machen. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das schließt Kollegialität nicht aus!)


ch habe Demokratie nicht so verstanden, dass wir un-
ere inhaltlichen Gegensätze verkleistern sollen. Wir sol-
en sie vielmehr aushalten, uns gegenseitig antreiben und
ns dennoch, Herr Kollege Bürsch,


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ah, jetzt kriegt sie die Kurve!)


ach dem inhaltlichen Streit weiterhin die Hand geben
nd nett miteinander umgehen.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Der Streit kann zivilisiert sein!)


ie inhaltliche Auseinandersetzung gehört in das Parla-
ent. Ich reklamiere für mich, dass ich mich zivilisiert

nd erfolgreich mit Ihnen gestritten habe. Ich wünsche
ir, dass wir ein modernes Datenschutzgesetz in der

ächsten Legislaturperiode bekommen.

Ich bedanke mich bei Peter Schaar und seinem Haus
ür die engagierte Arbeit. Sie haben es geschafft, dass
atenschutz in Deutschland wieder ein Thema gewor-
en ist. Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und
ollegen aus dem Datenschutzbereich, bei Frau Kolle-
in Philipp, bei Herrn Bürsch und bei Gisela Piltz. Ich
enke, wir alle haben gemeinsam engagiert gekämpft.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt hast du Jan Korte vergessen!)


s gab unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Er-
ebnisse. Es hat Spaß gemacht. Ich freue mich jetzt auf
eine persönliche Freiheit. Zu Jan Korte möchte ich sa-

en: Er ist ein cooler Junge; er ist grün sozialisiert. Ich
abe bedauert, dass du uns verlassen hast. Es gibt einen
eg zurück, Jan!


(Jan Korte [DIE LINKE]: Vorbei ist vorbei!)


Danke schön.


(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623117800

Liebe Silke Stokar, auch Ihnen ist im Namen des ge-

amten Hauses für Ihre sachliche und zugleich sehr lei-
enschaftliche Arbeit sehr herzlich zu danken. Jemand
at vorhin gesagt, dass Sie gerne die Innenminister ange-
rieben haben. In Ihrer letzten Rede haben Sie die Kolle-
innen und Kollegen angetrieben, und Sie haben ihnen
leich Arbeitsaufträge gegeben. Für Sie selbst alles
ute!


(Beifall)







(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt
Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur
Abstimmung über den von der Bundesregierung einge-
brachten Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutz-
audits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vor-
schriften. Dazu liegen Erklärungen nach § 31 unserer
Geschäftsordnung vor.1)

Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 16/13657, den Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/
12011 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte
diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen,
um ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun-
gen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung
angenommen bei Zustimmung durch die Koalitionsfrak-
tionen. Dagegen haben gestimmt die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und der Abge-
ordnete Tauss. Die Fraktion der FDP hat sich enthalten.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmverhältnis
wie vorher angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der
Fraktion der FDP auf Drucksache 16/13696 ab. Wer
stimmt für den Entschließungsantrag? – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist
damit abgelehnt, bei Zustimmung durch die einbrin-
gende Fraktion; die Koalition hat dagegen gestimmt; die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die
Linke haben sich enthalten.

Abstimmung über die Beschlussempfehlung des In-
nenausschusses auf Drucksache 16/13657. Der Aus-
schuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfeh-
lung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP
auf Drucksache 16/9452 mit dem Titel „Datenschutz im
nicht öffentlichen Bereich verbessern“. Wer stimmt für
die Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthal-
tungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Dafür hat die Koalition gestimmt; dagegen haben die
FDP und der Abgeordnete Tauss gestimmt; die Fraktio-
nen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben sich
enthalten.

Unter Nr. 3 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung
des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/1169
mit dem Titel „Datenschutz-Audit-Verfahren und Daten-
schutz-Gütesiegel einheitlich regeln“. Wer stimmt für
die Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthal-
tungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenom-
men bei Zustimmung durch die Koalition; dagegen ha-
ben FDP und Die Linke gestimmt; die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen hat sich enthalten.

Unter Nr. 4 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung
des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Drucksache 16/1499 mit dem Titel „Datenschutzaudit
umsetzen – Gütesiegel stärkt Bürgerrechte und schafft

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1) Anlagen 6 bis 8

(C (D kzeptanz für wirtschaftliche Innovationen“. Wer timmt für die Beschlussempfehlung? – Gegenstimen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist ngenommen. Dafür haben die Fraktionen der CDU/ SU und der SPD gestimmt; das übrige Haus hat dageen gestimmt. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 5 seier Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/ 0216 mit dem Titel „Datenschutz stärken – Bewusstein schaffen – Datenmissbrauch vorbeugen“. Wer timmt für die Beschlussempfehlung? – Gegenstimen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfeh ung angenommen. Dafür haben die Koalitionsfraktioen gestimmt; dagegen haben die Fraktion Bündnis 90/ ie Grünen, die Fraktion Die Linke und der Abgeordete Tauss gestimmt; enthalten hat sich die FDP-Frakion. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auschusses für Arbeit und Soziales auf Drucksache 16/ 3364. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Bechlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Frakion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9101 it dem Titel „Rechte der Beschäftigen von Discountern erbessern“. Wer stimmt für die Beschlussempfehung? – Dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Bechlussempfehlung angenommen. Dafür haben die Kolition und die FDP gestimmt, dagegen Bündnis 90/ ie Grünen. Die Linke hat sich enthalten. Unter Nr. 2 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung es Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf rucksache 16/9311 mit dem Titel „Persönlichkeits echte abhängig Beschäftigter sichern – Datenschutz am rbeitsplatz stärken“. Wer stimmt für diese Beschluss mpfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit st die Beschlussempfehlung angenommen. Dafür haben ie Koalitionsfraktionen gestimmt, dagegen Bündnis 90/ ie Grünen und die Linke; die FDP hat sich enthalten. Unter Nr. 3 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung es Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/ 1376 mit dem Titel „Datenschutz für Beschäftigte stären“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Geenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehung ist angenommen bei Zustimmung durch CDU/CSU, PD und FDP; dagegen hat die Fraktion Die Linke getimmt; Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 4 seier Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags er Fraktion der FDP auf Drucksache 16/12670 mit dem itel „Schutz von Arbeitnehmerdaten durch transparente nd praxisgerechte Regelungen gesetzlich absichern“. er stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegen timmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung st angenommen bei Zustimmung durch SPD und CDU/ SU; dagegen hat die FDP gestimmt; Bündnis 90/ ie Grünen und die Linke haben sich enthalten. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 71 a und b auf: a)

gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt
zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissio-
nen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit
von Ansprüchen von Anlegern aus Falschbe-
ratung

– Drucksache 16/12814 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksache 16/13672 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marco Wanderwitz
Klaus Uwe Benneter
Mechthild Dyckmans
Wolfgang Nešković
Jerzy Montag

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter
Bleser, Julia Klöckner, Klaus Hofbauer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU

sowie der Abgeordneten Marianne Schieder,
Ortwin Runde, Ulrich Kelber, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD

Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistun-
gen erweitern und durchsetzen

– Drucksache 16/13612 –

Ihre Reden zu Protokoll gegeben haben Marco
Wanderwitz, Peter Jahr, Klaus Uwe Benneter, Marianne
Schieder, Mechthild Dyckmans, Sevim Dağdelen, Nicole
Maisch, die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula
Heinen-Esser und der Parlamentarische Staatssekretär
Alfred Hartenbach.1)

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neurege-
lung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen
aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetz-
barkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschbera-
tung.

Es gibt Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsord-
nung, und zwar der Kollegen Albert Rupprecht und Leo
Dautzenberg.2)

Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 16/13672, den Gesetzent-
wurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/12814 in
der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim-
men wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf angenom-
men bei Zustimmung durch CDU/CSU, SPD und FDP;
dagegen haben Bündnis 90/Die Grünen gestimmt; die
Linke hat sich enthalten.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –

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1) Anlage 10
2) Anlage 9 3)

(C (D egenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzntwurf in dritter Beratung bei dem gleichen Stimmverältnis wie vorher angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der raktionen der CDU/CSU und der SPD auf rucksache 16/13612 mit dem Titel „Verbraucherschutz ei Finanzdienstleistungen erweitern und durchsetzen“. er stimmt für den Antrag? – Wer stimmt dagegen? – er enthält sich? – Der Antrag ist angenommen bei Zu timmung durch die Koalitionsfraktionen und die Frakion Die Linke; Bündnis 90/Die Grünen sind dagegen; ie FDP hat sich enthalten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kai Gehring, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Finanzumsatzsteuer auf EU-Ebene einführen – Drucksachen 16/12303, 16/13281 – Berichterstattung: Abgeordnete Leo Dautzenberg Nina Hauer Hierzu haben ihre Reden zu Protokoll gegeben die olleginnen und Kollegen Albert Rupprecht, Florian ronold, Frank Schäffler, Dr. Axel Troost und r. Gerhard Schick.3)


Wir kommen zur Abstimmung. Der Finanzausschuss
mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
rucksache 16/13281, den Antrag der Fraktion Bünd-
is 90/Die Grünen auf Drucksache 16/12303 abzuleh-
en. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer
timmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschluss-
mpfehlung ist angenommen. Dafür haben gestimmt
DU/CSU, SPD und FDP, dagegen Bündnis 90/Die
rünen und Die Linke.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 73 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätze-

(Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG)


– Drucksachen 16/12060, 16/12105 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts-
ausschusses (8. Ausschuss)


– Drucksache 16/13687 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme
Carsten Schneider (Erfurt)

Otto Fricke
Dr. Gesine Lötzsch
Alexander Bonde

Anlage 11






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt
Zu Protokoll gegeben wurden die Reden von
Jochen-Konrad Fromme, Bernhard Brinkmann, Otto
Fricke, Roland Claus und Alexander Bonde.1)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushaltsaus-
schuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/13687, den Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung auf Drucksache 16/12060 und Drucksache 16/12105
in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejeni-
gen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu-
stimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Gegenstimmen?
– Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Zugestimmt haben SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/
Die Grünen und FDP; dagegen hat die Fraktion
Die Linke gestimmt.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zu-
stimmen wollen, aufzustehen. – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung
angenommen mit dem gleichen Stimmverhältnis wie
vorher.

Ich rufe Tagesordnungspunkte 74 a bis c auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften
Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrs-
gesetzes

– Drucksache 16/13108 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

(15. Ausschuss)


– Drucksache 16/13616 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Patrick Döring

b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten
Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrs-
gesetzes

– Drucksache 16/13109 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

(15. Ausschuss)


– Drucksache 16/13617 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Patrick Döring

c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Antrag
der Abgeordneten Gero Storjohann, Volkmar
Uwe Vogel, Dr. Andreas Scheuer, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Heidi Wright, Klaas

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g1) Anlage 12

(C (D Hübner, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Punkte-Systematik des Verkehrszentralregisters in Flensburg einfacher und verständlicher gestalten – Drucksachen 16/12993, 16/13407 – Berichterstattung: Abgeordneter Horst Friedrich Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden die Kolleinnen und Kollegen Gero Storjohann, Heidi Wright, atrick Döring, Dorothée Menzner, Peter Hettlich und er Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kasparick. Verkehrspolitik ist spannend. Heute werden wir gleich rei Bereiche im Verkehrsrecht voranbringen: den Feuerwehrführerschein“, das Onlinemeldewesen für raftfahrzeuge und das Punktesystem des Flensburger entralregisters. Seit Einführung der Zweiten EU-Führerscheinrichtliie im Jahr 1999 können Besitzer eines Pkw-Führercheins der Klasse B nur noch Fahrzeuge mit einem ewicht von maximal 3,5 Tonnen fahren. Früher, mit der lten Pkw-Führerscheinklasse 3, lag die Grenze bei ,5 Tonnen. Zwar hat ein vor der Umstellung erworbener ührerschein Bestandsschutz. Für solche Führerschein nhaber ist das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu ,5 Tonnen auch weiterhin erlaubt. Aber um es auf den unkt zu bringen: Den freiwilligen Feuerwehren, den echnischen Hilfsdiensten und den Rettungsdiensten geen langsam aber sicher die Fahrer aus. Denn junge eute machen in aller Regel nicht „mal eben so“ einen weiten Führerschein der Klasse C 1, also für Fahrzeuge wischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Aber weil selbst kleinere insatzfahrzeuge in der Regel über 3,5 Tonnen wiegen, esteht großer Handlungsbedarf. Der Bundesrat hat nun angeregt, den Geltungsbereich es Führerscheins der Klasse B für Einsatzkräfte autoatisch auf Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen auszuweiten. Für ahrzeuge bis 7 Tonnen wiederum sollte die Fahrrlaubnis nach einer praktischen Unterweisung erteilt erden. Die Bundesregierung wiederum hat einen esetzentwurf vorgelegt, nach dem die Prüfungsanforde ungen zwar immer noch einfacher und kostengünstiger ls beim regulären C-1-Führerschein gestaltet werden ollten. Aber beim Vorschlag des Bundesrates wären die ettungskräfte weit besser „gefahren“ – „gefahren“ hier m wahrsten Sinne des Wortes. Umso erfreulicher, dass ir am vergangenen Mittwoch im Verkehrsausschuss den ordischen Knoten durchtrennen konnten. Wir haben uns auf einen guten Kompromiss geeinigt: ür Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen wird nun eine verandsinterne Schulung und Prüfung ausreichen. Die änder erhalten hier einen weiten Gestaltungsspielraum. ür Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen wird es eine Fahrerechtigung zu wesentlich erleichterten Bedingungen eben. Die theoretische Ausbildung und Prüfung entfällt. Ich will nicht verhehlen, dass viele von uns den freiwilligen Feuerwehren, technischen Hilfsdiensten und den Rettungsdiensten gerne eine Sonderfahrerlaubnis nach altem Recht, also bis 7,5 Tonnen, ermöglicht hätten. Aber entscheidend ist: Wir haben eine gute Lösung gefunden. Die Mobilität der freiwilligen Feuerwehren, der technischen Hilfsdienste und der Rettungsdienste ist gesichert. Weniger dramatisch, aber im Grunde ebenso zukunftsweisend ist der Startschuss für ein Onlineverfahren für das Kfz-Meldewesen. Im Jahr 2006 haben Bund und Länder gemeinsam den Aktionsplan „Deutschland-Online“ verabschiedet. Ziel ist die Modernisierung der Verwaltung durch E-Governance, also die Bereitstellung von Leistungen mithilfe moderner Informationsund Kommunikationstechniken. Was sich trocken anhört, ist ein großer Fortschritt, nämlich die schrittweise Erweiterung der Amtsstube durch neue Zugangsmöglichkeiten, Öffnungszeiten rund um die Uhr und insgesamt mehr Bürgerfreundlichkeit. Innovative Neuerungen der letzten Jahre werden aufgegriffen, genutzt und verbreitet. Deutschland ist ein innovatives Land, ein Land der Ideen, wie es zu Recht heißt. Dieser Innovationsund Modernisierungsprozess betrifft auch die öffentliche Verwaltung. Der Aktionsplan „Deutschland-Online“ leistet auch hierzu einen wichtigen Beitrag. Ein bedeutender Teil dieser Initiative betrifft das KfzWesen. Das An-, Umund Abmelden von Kraftfahrzeugen soll auch online möglich sein. Für die administrative Umsetzung sind das Bundesministerium des Innern sowie die Finanzbehörde Hamburg federführend. Wir wiederum schaffen für dieses Vorhaben die rechtlichen Grundlagen. Wir passen das Straßenverkehrsgesetz an und ermöglichen so dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausnahmen zu den bisher geltenden Regelungen bei der Fahrzeugregistrierung zu erlassen. Auf dieser Grundlage wiederum können dann die Länder ermächtigt werden, für drei Jahre Erfahrungen mit dem Onlinemeldewesen für Kraftfahrzeuge zu sammeln. Dies dient in erster Linie der Rechtskonformität. Denn das geltende Zulassungsrecht geht – kulturell-historisch bedingt – wie selbstverständlich davon aus, dass Zulassungsverfahren über das Medium Papier abgewickelt werden. Ohne eine entsprechende Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes ist zu erwarten, dass die geplanten Onlinezulassungsverfahren mit einzelnen Vorschriften des Zulassungsrechts kollidieren. Der erste Umsetzungsschritt ist dann die Einführung von Pilotprojekten in einzelnen Ländern. Die Teilnahme als Pilot ist freiwillig. Bis jetzt wollen Hamburg, BadenWürttemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen daran teilnehmen. Bis Ende 2009 oder im Laufe des Jahres 2010 wird die neue Leistung in den Pilotländern verfügbar sein. Um es nochmals zu betonen: Die Möglichkeit des Onlinemeldewesens dient den Bürgerinnen und Bürgern. Nach Informationen der Stadt Hamburg wurde im Vor f d D S s e o z s b b K P z b e z s e k j B t g l n o e d w – a n S v t r s s n n r n t S w s t s s k T g d i a Zu Protokoll ge (C (D eld des Vorhabens wiederholt deutlich, dass vonseiten er Bürger und Unternehmen großes Interesse besteht. enn so kann man sich Fahrzeugdokumente und childer an einen Ort seiner Wahl liefern lassen. Das part Weg-, Warteund Fahrtzeiten inklusive der dabei ntstehenden Kosten. Aber ebenso wichtig ist, dass das nlinebasierte Kfz-Meldewesen als zusätzliche Option um herkömmlichen Meldewesen eingeführt wird. Menchen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – eim Umgang mit dem PC unwohl fühlen, können wie isher persönlich mit der örtlichen Meldebehörde in ontakt treten. Der Datenschutz ist ebenfalls berücksichtigt: An der lanung des Vorhabens ist das „Unabhängige Landesentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein“ unmittelar beteiligt. Wesentliche Punkte und Handlungsmpfehlungen werden in einer Checkliste usammengefasst und den Pilotländen zur Verfügung getellt. Auf dieser Grundlage kann dann jedes Pilotland in den eigenen Strukturen angepasstes Datenschutzonzept erstellen, in der Regel mit Beteiligung des eweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz. Ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und mehr ürgerfreundlichkeit ist auch die Vereinfachung des Sys ems, mit dem im Verkehrszentralregister des Flensburer Kraftfahrtbundesamtes verkehrsrelevante Verfehungen gespeichert werden. Je nach Art und Schwere eies Verstoßes entstehen – entsprechend der Bußgeldverrdnung – ein bis sieben Punkte. Bei acht Punkten erfolgt ine Meldung an die zuständigen Fahrerlaubnisbehören und eine Verwarnung des Betroffenen, ab 14 Punkten ird eine Nachschulung angeordnet und ab 18 Punkten als letzte Konsequenz – die Fahrerlaubnis entzogen. Gleichzeitig erhält ein Betroffener eine Rückmeldung, lso eine Hilfestellung, um vorhandene Defizite zu erkenen und zu beheben. Damit dient das Punktesystem dem chutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsorschriften verstoßenden Fahrzeugführern bzw. -halern ausgehen. Es ist also ein Instrument zur Verbesseung der Verkehrsicherheit. Allerdings kann das gegenwärtige Punktesystem dieem Anspruch nur bedingt gerecht werden. Denn insbeondere die komplizierten Berechnungen der verschiedeen Tilgungsfristen sind für die Verkehrsteilnehmer kaum achvollziehbar. So verfallen Punkte für Ordnungswidigkeiten grundsätzlich nach zwei Jahren, spätestens ach fünf Jahren. Bei einfachen Straftaten wiederum berägt die Verfallsfrist generell fünf Jahre, bei schweren traftaten im Straßenverkehr, wie etwa Alkoholstraftaten, iederum zehn Jahre. Gleichzeitig unterbleibt die Lö chung von an sich tilgungsreifen Punkten, solange weiere, noch nicht tilgungsreife Eintragungen vorhanden ind, wobei Punkte für Ordnungswidrigkeiten nur die Löchung von Ordnungswidrigkeiteneinträgen verhindern önnen, während Straftatpunkte bis zu ihrer eigenen ilgungsreife die Tilgung aller anderen Punkteintraungen hindern können. Dies gilt zumindest so lange, bis ie besagte 5-Jahres-Grenze für Bußgeldpunkte erreicht st. Spätestens dann verfallen diese Punkte kraft Gesetzes utomatisch. Gero Storjohann gebene Reden Spätestens hier ist der normale Verkehrsteilnehmer nicht mehr informiert, sondern nur noch verwirrt. Aber auch bei Behörden und Gerichten entstehen erheblicher Verwaltungsaufwand und Auslegungsschwierigkeiten. Selbst vom Kraftfahrtbundesamt wurde dies bei einem gemeinsamen Besuch von Kollegen Volkmar Vogel und mir in Flensburg klar bestätigt. Deutlich wurde auch der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der Anfang des Jahres eine ganze Reihe von Verbesserungsund Vereinfachungsmaßnahmen angeregt hat. All dies zeigt: Eine Reform des Punktesystems ist dringend geboten. Darum ist es gut, dass der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages einstimmig einem von uns initiierten Antrag zugestimmt hat. Dies war ein entscheidender Anstoß zur Vereinfachung des Punktesystems. Das Bundesverkehrsministerium wird beauftragt, einen Reformvorschlag auszuarbeiten. Die inhaltlichen Leitlinien sollen sich weiterhin an einer je nach Schwere eines Verstoßes gestaffelten Punktevergabe orientieren, allerdings mit klaren Verfallsdaten für jede einzelne Tat. Das übergreifende, positive Votum des Verkehrsausschusses war ein wunderbarer Auftakt. Und das heutige Votum des Plenums ist ein hervorragender Startschuss für mehr Transparenz des Punktesystems und eine höhere Akzeptanz des Verfahrens. Heute stehen zwei Gesetzentwürfe und ein Antrag zur Abstimmung, die viele Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag und im Straßenverkehr direkt betreffen. Wir wollen Pilotprojekte für die Onlineregistrierung von Kfz weiterentwickeln, die Punktesystematik des Verkehrszentralregisters in Flensburg vereinfachen und den freiwilligen Feuerwehren, den technischen Hilfsdiensten und den Rettungsdiensten vereinfachte Fahrberechtigungen für ihre Einsatzfahrzeuge ermöglichen. Zunächst zur Onlineregistrierung von Kfz. 2006 haben wir im Bund gemeinsam mit den Ländern den „Aktionsplan Deutschland-Online“ beschlossen. Ziel ist die Modernisierung und Beschleunigung von Verwaltungsvorgängen durch den Einsatz von Onlineverfahren. Die Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig bei der Fahrzeugzulassung Zeit, Kosten und Aufwand sparen. Etwa 20 Millionen Vorgänge pro Jahr könnten online angemeldet, umgemeldet und abgemeldet werden. Um dies zu ermöglichen, sind rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen anzupassen. Unter Federführung der Freien und Hansestadt Hamburg hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Unterstützung des Bundesministeriums des Innern entsprechende Konzepte erarbeitet. In einem zweistufigen Verfahren soll den Bürgern ab 2010 eine Alternative zum bisherigen Behördengang angeboten werden. Diese basiert auf den bekannten Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen und beruht im Wesentlichen auf den bereits bekannten Geschäftsprozessen der Zulassungsbehörden. Die Erweiterung besteht in der Kombination von internetbasierter Beantragung, dem optimalen Einsatz des elektronischen Personalausweises und einer optimierten Logistikkette f z d D d m M u m g g d e d d D b V b W r b K E t s s b R b u e V d n T r d e s V s n r h R s V p u w f a G u Zu Protokoll ge (C (D ür die Lieferung vom und zum Bürger. In der geplanten weiten Stufe sollen ab 2013 herkömmliche Fahrzeugokumente durch elektronische Medien ersetzt werden. amit wird der Ausbau der Informationstechnologie aus er ersten Stufe effektiv fortgeführt und der Dokuententransport mittelfristig auf elektronisch lesbare edien umgestellt. Pilotprojekte gibt es in Hamburg, Baden Württemberg nd Nordrhein-Westfalen sowie in Bayern, und zwar in einem Wahlkreis Main-Spessart, das jedoch mangels esetzlicher Regelung nur sehr begrenzte Erleichterunen und Vereinfachungen bringt. Deshalb ist es notwenig, per Gesetz eine Ausnahmeregelung zu erlassen, die s den Ländern erlaubt, zunächst befristet auf drei Jahre ie E-Government verfahren für die Zulassung anzuwenen. Zur Vereinfachung des Punkteregisters in Flensburg. as Punktesystem des Verkehrszentralregisters in Flensurg ist uns allen wohl-, manchen übel bekannt. Bei erstößen im Straßenverkehr werden Strafpunkte vergeen, die im Verkehrszentralregister gespeichert werden. ird eine bestimmte Punktzahl erreicht, erhält der Fah er eine Verwarnung oder muss an Maßnahmen wie eispielsweise Aufbauseminaren teilnehmen. Als letzte onsequenz muss ein Fahrer seine Fahrerlaubnis – bei rreichen von 18 Punkten – abgeben. Für die Betroffenen ist es aber nicht einfach, ihre Einragungen selbst zu verfolgen, um sich über den Punktetand zu informieren. Zudem verlängern erneute Vertöße im Straßenverkehr den Ablauf und die Tilgung von ereits registrierten Strafpunkten. Dabei spielt es keine olle, um welche Art von Verstößen es sich handelt. Auch estehen Auslegungsschwierigkeiten bei den Gerichten nd Behörden. Hier ist es sinnvoll, Erleichterungen zu rreichen. Wir folgen damit auch einer Empfehlung des erkehrsgerichtstages. So sollten die Tilgungsfristen ahin gehend verändert werden, dass neue Verstöße icht mehr automatisch zu einer Verlängerung der ilgungsfristen von Verstößen aus der Vergangenheit fühen. Bei der Reform muss jedoch berücksichtigt werden, ass das bestehende hohe Niveau der Verkehrssicherheit rhalten bleibt. Das Punktesystem ist ein wesentliches Intrument zur Gewährleistung eines hohen Niveaus der erkehrssicherheit. Dies ist ausdrücklich mein Anliegen, omit stehe ich nicht ein für eine Lockerung von Sanktioen für Verkehrsvergehen, wohl aber für mehr Transpaenz des Verfahrens und für die Aufhebung der Ablaufemmung wegen unterschiedlicher Tilgungsfristen. Die eform des Punktesystems wird meines Erachtens auch chnell vorangehen, denn bereits im Herbst 2008 hat das erkehrsministerium Vorschläge zum Mehrfachtäterunktesystem aufgegriffen. Zum Führerschein für die freiwilligen Feuerwehren nd technischen Hilfsdienste. Es klappt, der „Feuerehrführerschein“ kann kommen, und zwar in einer ein achen, aber verantwortlichen Weise, preisgünstig und nwendungsorientiert. Das wollen wir mit dem Fünften esetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und nserem Änderungsantrag sicherstellen. Gero Storjohann gebene Reden Kurz zur Historie: Am 1. Januar 1999 trat die 2. EGFührerscheinrichtlinie in Kraft, nach der ein Führerschein der Klasse B nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen berechtigt. Die meisten Fahrzeuge der Feuerwehren, der technischen Hilfsdienste und der Rettungsdienste sind aber durch Aufbauten und Ausstattung immer schwerer geworden und überschreiten die 3,5-Tonnen-Grenze. Damit die Einsatzfähigkeit weiterhin gewährleistet ist, war es notwendig, über eine Lösung nachzudenken. Zunächst setzte uns ein Antrag aus Bayern im Bundesrat, eine Sonderregelung für Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen herbeizuführen, auf eine falsche Fährte. In intensiven Runden mit den Hilfsorganisationen wurde dann schnell die Gewichtsklasse 4,75 Tonnen definiert, die eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen abdeckt, aber auch die Notwendigkeit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 für größere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Bundesweit sind im Brandund Katastrophenschutz mindestens 16 000 Fahrzeuge im Einsatz, die in diese Kategorie fallen. Um deren Einsatzfähigkeit 24 Stunden zu gewährleisten, werden für jedes Fahrzeug fünf oder mehr Fahrer benötigt. Wir brauchen also insgesamt einen Pool von 80 000 ehrenamtlichen Helfern, die in der Lage sind, diese Fahrzeuge zu fahren und zu beherrschen. Das stellt die Verbände jetzt vor große Probleme, zum einen geht es um die Ausbildung, zum anderen um die Kosten. Jedem ist klar: Wir sind in der Bundesrepublik im Brandfall, bei Unfällen und Naturereignissen auf die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, der technischen Hilfsdienste und der Rettungsdienste als Element unseres Katastrophenschutzes angewiesen. Der Einsatz der Menschen im Ehrenamt ist gar nicht hoch genug zu schätzen und zu bewerten. Unsere besondere Anerkennung gebührt den Feuerwehren, dem Roten Kreuz, dem THW, ASB, Johanniter, der DLRG, also den Hilfsund Rettungsdiensten, die es schaffen, immer wieder junge Menschen für den Dienst am Nächsten und für die Allgemeinheit zu gewinnen. Noch verfügen wir in Deutschland über eine große Zahl von Nachwuchskräften im Ehrenamt, nicht zuletzt dank der vorbildlichen Jugendarbeit der Vereine und Verbände. Ich denke, wenn wir junge Menschen weiterhin für ehrenamtliche Aufgaben begeistern und gewinnen wollen trotz der hohen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt, der heutzutage erforderlichen Mobilität und der veränderten Gewohnheiten der Freizeitgestaltung, müssen wir Anreize im Ehrenamt setzen. Auch dies war mir ein wichtiger Aspekt bei der Regelung um den sogenannten Feuerwehrführerschein. Vier Aspekte haben uns in der SPD-Fraktion dabei geleitet: Einsatzfähigkeit der Rettungsund Hilfsdienste erhalten, Verkehrssicherheit für die Helfer gewährleisten, Kostengünstigkeit wahren, Aufwertung des Ehrenamtes. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und den Länderregelungen wird es gelingen, eine praktikable und verantwortliche L b l ö e r z A G s g z r e o f n k d F k a r F z m m d d C u z S g g b P t n D V d p a n n p w p F F d Zu Protokoll ge (C (D ösung zu entwickeln, die für die Kommunen als Aufgaenträger in einem finanzierbaren Rahmen bleibt. Es wird eine Doppellösung geben: Mit dem jetzt voriegenden Änderungsantrag von SPD und CDU/CSU erffnen wir den Ehrenamtlichen die Möglichkeit, nach iner internen Einweisung und Prüfung eine Fahrbeechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen u erhalten, also einfach und praktikabel. Die konkrete usgestaltung wird den Ländern übertragen, die dem esetzentwurf jetzt zügig zustimmen – der Bundesrat timmt am 10. Juli darüber ab – und ihn dann ebenso züig in die Praxis umsetzen müssen. Der große Wurf ist die neue Fahrberechtigung, die um Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen beechtigt. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs rmöglichen wir eine vereinfachte und anwendungsrientierte, aber externe fachliche Ausbildung und Prüung, die dann das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonen ermöglicht. Die Ausbildung und Prüfung wird ostengünstig angeboten werden. Dies wurde zwischen em Bundesverkehrsministerium und den Einsatzund ahrlehrerverbänden fest vereinbart. Nach zwei Jahren ann die in der Feuerwehr bzw. in den Hilfsdiensten bgelegte und bis dahin nur im Einsatz geltende Fahrbeechtigung umgeschrieben werden. Dann erlangt die ahrerlaubnis allgemeine Gültigkeit und kann auch im ivilen Verkehr genutzt werden. Dies ist ein klares Signal pro Ehrenamt. Das sage ich it großer Überzeugung zu allen Kameradinnen und Kaeraden in den Einsatzund Hilfsorganisationen. Es ist gelungen, eine unbürokratische Lösung zu finen, die allen Erfordernissen der Praxis entspricht. Wenig nachvollziehen kann ich die Störmanöver aus er bayerischen Landespolitik und von Kollegen der SU, die glaubten, sich aus der Verantwortung ziehen nd dem Bundesverkehrsminister den Schwarzen Peter uschieben zu können. Wiederholte Polemik von dieser eite wurde immer wieder in die Organisationen hineinetragen, was gelinde gesagt wenig hilfreich war. Sacherechte Politik ist mit blankem Populismus nicht vereinar. Mit vollkommen irrealen Vorschlägen wurden rozesslösungen gefährdet. So sollte die Fahrberech igung ohne jede Art von Überprüfung der Fahrkenntisse ausgegeben werden, sozusagen per Hand auflegen. ies widerspricht massiv allen verantwortlichen orgaben der Verkehrssicherheit. Zudem wurde sehenen Auges ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU rovoziert; vermeintlich in Bayern als Heldenstück ufführbar. Das ist unverantwortliche Politik und nützt iemandem. Tatsache ist, dass an runden Tischen, in den Fraktioen und mit dem Verkehrsminister konsequent eine raktikable und unbürokratische Lösung erarbeitet urde, die wir heute auf den Weg bringen. Allen, die ositiv mitgewirkt haben – so auch der stellvertretende raktionsvorsitzende der CDU/CSU Dr. Hans-Peter riedrich – und die diese Lösung nun positiv vertreten, anke ich herzlich. Heidi Wright gebene Reden Eine Schlussbemerkung in meiner letzten Rede im Deutschen Bundestag sei mir erlaubt. Die Verkehrssicherheit war mein Fachgebiet. Ich habe, nicht immer zur Begeisterung aller, die Verbesserung der Verkehrssicherheit als immerwährende Aufgabe verstanden und zu einem ständigen Thema gemacht. Ein wichtiger Aspekt der Verkehrssicherheit ist der Einsatz der Rettungsund Hilfsdienste nach einem Unfallgeschehen. Somit fügt es sich heute für mich , dass wir deren Einsatz in besonderer Weise hervorheben können. Mit dem Einsatzführerschein für Menschen, die ihren Dienst für die Allgemeinheit erfüllen, und der Möglichkeit, diesen Einsatzführerschein nach zwei Jahren auch für den Allgemeingebrauch zur Verfügung zu haben, können wir eine werthaltige Anerkennung gewähren. Diese Große Koalition ist ausgebrannt, und deshalb ist es gut, dass sie mit Ablauf dieses Sitzungstages endet und nicht weiter die wichtigen Entscheidungen, auf die die Bürgerinnen und Bürger warten, über Monate mit Streitereien blockiert. Sankt Florian muss schockiert sein, wenn er das Treiben der Koalitionsfraktionen beim sogenannten Feuerwehrführerschein beobachtet hat. Es ist weit mehr als ein halbes Jahr her, dass die Forderung nach Erleichterungen der Führerscheinbedingungen für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren erhoben wurde. Die FDP-Fraktion hat als erste Fraktion im Deutschen Bundestag für ausgewogene Veränderungen geworben. Nun liegt nach monatelangem Koalitionsgezänk ein Gesetzentwurf vor, der den Belangen der Feuerwehren und der Straßenverkehrssicherheit gerecht wird und die europarechtlichen Anforderungen erfüllt. Wichtig ist mir dabei besonders, dass wir eine unbürokratische Regelung für die kleineren Einsatzfahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen bekommen, wie wir das auch gefordert haben. Im Gewichtsbereich bis zu 7,5 Tonnen bleibt aber eine professionelle Führerscheinausbildung bestehen, die sich stärker an den Bedingungen der Einsatzfahrzeuge und -fahrten orientiert. Das ist zum einen wegen der europarechtlichen Vorgaben erforderlich. Zum anderen wäre es nicht richtig, die straßenverkehrsrechtliche Verantwortung auf den „Ausbildungsfahrten“ im Rahmen einer Laienausbildung auf die erfahreneren Ehrenamtlichen zu verlagern. Dass Sie, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, für das Aufschreiben dieses Vorschlags so lange gebraucht haben, ist für mich nur schwer verständlich. Die Art und Weise, in der Sie sich in dieser Diskussion über Wochen gestritten haben, ist allerdings symptomatisch für den Zustand dieser Koalition. Auch wenn die nun gefundene Lösung in materieller Hinsicht auch die Unterstützung der Liberalen findet, teilen wir nicht ihre Art der Umsetzung. Wir hätten uns eine bundesweit einheitliche Lösung gewünscht. Stattdessen hat sich der Bundesverkehrsminister in die Schmollecke zurückgezogen, weil er offenbar nicht bereit war, mehr als gerade nötig auf eine Forderung des Bundesrates einzugehen. k s r z R o l e ü o w t P s S K s m A V R m b l s V i s m i n n m e t D A s s r V d r s A d P s V a v P D d c Zu Protokoll ge (C (D Eine Umsetzung der Regelung in den Ländern hat eine ersichtlichen Vorteile, bringt aber Probleme mit ich. Es gibt noch viele offene Fragen, damit sich die ehenamtlichen Einsatzkräfte nicht während eines Einsates in einem Zustand der straßenverkehrsrechtlichen echtsunsicherheit wiederfinden, wenn 16 Landesverrdnungen zum sogenannten Feuerwehrführerschein erassen werden. Unklarheiten gibt es zum Beispiel, wenn in Einsatzfahrzeug in einem Einsatz die Landesgrenze berquert und das Zielland keine Regelung erlassen hat der Umzüge in ein anderes Bundesland anstehen. Wie ird dann mit dem Feuerwehrführerschein verfahren? Nun will ich zum Thema Punkte kommen. Die Koaliion beabsichtigt dieses Mal ausnahmsweise nicht, die unktetatbestände auszuweiten. Das beruhigt mich chon. Wir sind anderes gewöhnt. Wenn es für verfehlte traßenverkehrspolitik Punkte gäbe, hätten Sie, liebe olleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, chon das eine oder andere Aufbauseminar absolvieren üssen. Da bin ich mir sicher. Nein, dieses Mal findet Ihr nliegen die Unterstützung der Liberalen. Der Deutsche erkehrsgerichtstag hat in diesem Jahr die Anregung zur eform des Punktesystems gegeben. Es ist richtig, für ehr Transparenz zu sorgen und das System überschauarer zu machen. Wir begrüßen das ausdrücklich. Ich will aber nicht verschweigen, dass sich die Liberaen einen weitergehenden Ansatz gewünscht hätten. Beonders in den letzten Jahren haben wir erlebt, dass neue erkehrsvorschriften – meistens Verbote, denn hiervon st die Verkehrspolitik der rot-grünen und auch der chwarz-roten Bundesregierungen geprägt gewesen – it Punkteintragungen versehen worden sind. Das hat nzwischen dazu geführt, dass der Punktekatalog in sich icht mehr stimmig ist. Ich will Ihnen ein Beispiel ennen: Wenn kein einziges Einfahrtverbot in eine Straße it einem Punkt bewehrt ist, die unerlaubte Einfahrt in ine Umweltzone aber selbst dann mit einer Punkteinragung geahndet wird, wenn das Fahrzeug gar keinen ieselruß ausstößt, dann stimmt etwas nicht bei der dministration der Umweltzonen. Dann muss man festtellen, dass wir die Stringenz des Punktesystems insgeamt überprüfen müssen. Eine Neubewertung der Verkehrsverstöße anhand iher straßenverkehrsrechtlichen Gefährlichkeit für andere erkehrsteilnehmer wäre aus Sicht der FDP-Fraktion aher dringend erforderlich. Dabei muss man auch daüber nachdenken, ob wiederholte schwere Verkehrsvertöße nicht stärker als bisher zu Buche schlagen sollten. ußerdem plädiere ich dafür, im Rahmen der Umstellung es Systems alle Einträge mit nur einem und zwei unkten zu löschen, weil diese auf geringfügigen Vertößen beruhen, die zum Teil nach der Neubewertung der erkehrsverstöße nicht mehr mit einem Punkteintrag gehndet würden. Auch beim freiwilligen Punkteabbau muss sich etwas erändern. Bislang besteht die einzige Möglichkeit zum unkteabbau in der Teilnahme an einem Aufbauseminar. as überzeugt mich nicht. Der Grund für die Eintragung es Punktes liegt in einer Gefährdung der Verkehrssiherheit durch den begangenen Verkehrsverstoß. Wenn Heidi Wright gebene Reden der Fahrer einen anderen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit leistet, muss auch dann eine vorzeitige freiwillige Tilgung von Punkten in Betracht kommen. Es ist allgemein anerkannt, dass zum Beispiel Fahrsicherheitstrainings einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Eine simulierte Alkoholfahrt trägt zur Vermeidung von Alkoholfahrten bei, weil den Fahrern die Unfallgefahr bei Alkoholfahrten vor Augen geführt wird. Eines muss aber auch klar sein: Der Abbau durch die Teilnahme an Sicherheitstrainings muss stark begrenzt sein, damit diese nicht zum Freifahrtschein für Verkehrsverstöße wird. Aber es können auf diese Weise Anreize für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining gesetzt werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir die Abbaumöglichkeiten ausweiten sollten, weil wir damit die Verkehrssicherheit erhöhen können. Der neue Führerschein der Klasse B hat einen Haken. Nur Autos bis 3,5 Tonnen dürfen damit bewegt werden – anders als mit dem alten Führerschein Klasse 3. Da hagelte es Proteste der freiwilligen Helfer, der Feuerwehrleute, der Retter beim Katastrophenschutz und bei den technischen Diensten. Dort gibt es nämlich viele Autos mit weit höherem Gewicht. Insofern war es gut, dass die Oppositionskollegen der FDP Abhilfe gefordert haben. Leider aber sind Sie mit ihrem Antrag zu kurz gesprungen: Ausnahmen lediglich für Autos bis 4,25 Tonnen reichen nicht. Deshalb wurde hinter den Kulissen gearbeitet, und jetzt steht im Regierungsentwurf sogar eine Gewichtsgrenze von 7,5 Tonnen. Damit können alle freiwilligen Helfer gut leben. Die Linke ist dafür. Zustimmung vonseiten der Linken auch für mehr Transparenz in der Punktekartei. Flensburg, das heißt für manche drohendes Fahrverbot, für andere vorbeugende Sicherheit. Diesem Gegensatz hat sich auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar gestellt. Und dessen Empfehlungen umzusetzen, wird mit dem Antrag der Koalition gefordert. Für Betroffene, Anwälte und Behörden soll der Kontakt zum Flensburger Register künftig einfacher werden. Außerdem soll geprüft werden, ob jeder Neueintrag weiterhin bedeutet, dass die Fristen zur Tilgung der schon vorhandenen Eintragungen gestreckt werden. Begründet wird das mit Floskeln wie Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau. Da ist für Linke zunächst immer Wachsamkeit geboten. Trotzdem kann die rote Warnlampe hier gleich wieder ausgeschaltet werden. Die Koalition bezieht sich explizit auf die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages. Ansonsten bleibt sie so vage, dass sogar die Linke zustimmen kann. Dass der Punktekatalog nicht gerade übersichtlich ist, ist nicht zu bestreiten. Und dass Auskünfte nur auf dem Postweg erteilt werden, dazu Formular und Kopie des Personalausweises einzusenden sind, ist sicher nicht der einfachste Weg. Andererseits hätten sicherlich viele etwas dagegen, wenn die Punkte im Internet frei für alle zu zählen wären. Gewisse Sicherheiten sollten sein. Eine Schwachstelle aber weist der Antrag auf, und darauf möchten wir hinweisen. Derzeit gibt es für die T a V z D r t f b s g w r s t v g s D E d a z L P h k t w s O b t V e k A z Ä m d F d u i Zu Protokoll ge (C (D ilgungsfrist der Punkte drei Stufen. Diese will die Kolition nun dahin gehend prüfen, ob die Fristen je nach erkehrsverstoß gesondert festgelegt werden. Im Gegenug könnte die Verlängerung bei Neueinträgen entfallen. as kann zwar gemacht werden, könnte aber „Vergröße ung der Transparenz des Punktesystems“ oder „Verwalungsvereinfachung“ konterkarieren. Da muss die Linke ragen, ob die Koalition nicht etwa beabsichtigt, Flensurger Punkte schneller abzubauen und so das System zu chwächen. Da würden wir nicht mitgehen. So weit aber ehen Sie noch nicht. Jetzt soll geprüft werden. Da gehen ir mit. Beim dritten Straßenverkehrsthema, das hier be aten wird, geht es nicht um Registrierung von Fahrern, ondern um Registrierung von Fahrzeugen: um Onlineechniken und deren Erprobung. Dazu soll das Bundeserkehrsministerium die Landesregierungen ermächtien, Ausnahmeregelungen zuzulassen. Und hier enthält ich die Linke. Wir teilen die Bedenken des Bundesrats: urch Pilotprojekte dürfen: keine Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren außerhalb der Länder eintreten, in denen Pilotprojekte durchgeführt werden, sei es dadurch, dass dort Daten zeitaufwendig von Hand in das entsprechende System eingepflegt werden müssen, oder aber über Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Zuständigkeit die finanziellen und personellen Planungen von Zulassungsbehörden ad absurdum geführt werden. So die Bundesratsdrucksache 329/1/09. Zudem gibt es offenbar schon ein Feinkonzept für das -Government in der Autozulassung. Darauf bezieht sich ie Bundesratsempfehlung. Die Initiatoren des Gesetzes ber hielten es nicht für nötig, das Feinkonzept mit darulegen. Das ist nicht redlich. Deshalb kann sich die inke zu diesem Gesetz nur der Stimme enthalten. Doch auch wenn die Katze im Sack bleibt: Bei den ilotprojekten dürfen Dritte keinerlei Zugriff auf Daten aben. Die Bahnspitzelaffäre hat gezeigt: Detekteien ommen an solche Daten. Ich frage mich: Wird das künfig leichter? Und die Betrugssicherheit? Bei der Abrackprämie wurde von krimineller Energie gesprochen, odass die Regierung nachgebessert hat und jetzt riginalfahrzeugpapiere einzusenden sind. Dem wäre ei Onlineregistrierungen wohl nicht so. Wird dem Berug dann wieder Tür und Tor geöffnet? Wie haben heute über drei relativ unterschiedliche orlagen zu entscheiden: einen Antrag und zwei Gesetzntwürfe zum gleichen Gesetz, nämlich dem Straßenverehrsgesetz, zu entscheiden. Ich möchte zunächst auf den ntrag bezüglich der Punktesystematik des Verkehrsentralregisters und dann auf das Sechste Gesetz zur nderung des Straßenverkehrsgesetzes eingehen, um einen Beitrag mit dem Fünften Gesetz zur Änderung es Straßenverkehrsgesetzes zu beenden. Die Punktesystematik des Verkehrszentralregisters in lensburg hat sich als Instrument zur Gewährleistung er Verkehrssicherheit bewährt. Das heißt aber nicht – nd das gilt für die Verkehrssicherheit in Deutschland nsgesamt –, dass das System nicht noch verbessert wer Patrick Döring gebene Reden den kann. Denn viele Autofahrerinnen und Autofahrer verstehen nicht, für welche Vergehen sie wie viele Punkte bekommen und – vor allem – wie lange diese erhalten bleiben. Das gilt erst recht für die Autofahrerinnen und Autofahrer, die wegen ihres guten Fahrverhaltens noch keine Erfahrung mit Punkten gemacht haben. Daher begrüße ich diesen Prüfauftrag, und ich bin gespannt, welche Änderungen uns von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Ob wir diesen zustimmen können, wird sich erst dann zeigen. Es ist schon erstaunlich wie experimentierfreudig eine Regierungskoalition sein kann, wenn das Ende der Legislaturperiode naht. Ich wünschte mir, dass das in anderen Bereichen der Verkehrspolitik in den vergangenen Jahren ebenso gewesen wäre. Einer Erprobung neuer Verfahrensweisen mit Hilfe von Onlineprozessen für die Registrierung von Fahrzeugen auf dem Wege einer Experimentierklausel wird die grüne Bundestagfraktion ganz bestimmt nicht im Wege stehen. Beim fünften Änderungsgesetz zum Straßenverkehrsgesetz hat die Bundesregierung wie so oft bis zur letzten Minute gewartet. Das Problem mit den Fahrerlaubnissen besteht doch schon seit 1999. Heute schreiben wir das Jahr 2009. Warum ist da nichts geschehen, obwohl es doch um die Fahrerinnen und Fahrer geht, die tagtäglich für unser aller Sicherheit im Einsatz sind? Die vielfach ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer des Katastrophenschutzes, der Feuerwehren und des Rettungswesens benötigen für ihre Einsätze Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und zum Teil sogar schwerer als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sind. Nach neuem Recht brauchen sie die Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C, wenn sie ihre Fahrerlaubnis erst nach dem 1. Januar 1999 erhalten haben und daher nicht aus dem Bestandschutz Nutzen ziehen können. Jeder von uns will aber, dass sich unsere Retterinnen und Retter sicher bei ihren Alarmeinsätzen mit ihren Fahrzeugen auf unseren Straßen bewegen; denn ein verunfalltes Rettungsfahrzeug erreicht sein Ziel nicht und bindet zudem andere Rettungskräfte, die am eigentlichen Einsatzort dann nicht zur Verfügung stünden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Akteure vor Ort die Erfahrungen haben und am besten wissen, wie sie sicher zum Einsatzort kommen und wie sie das auch vermitteln können. Wichtig ist für mich, dass der Fahrer eines Rettungsdienstes wie jeder andere, der ein Fahrzeug steuern will, eine praktische Fahrprüfung mit dem Prüfungsfahrzeug der jeweiligen Klasse erfolgreich absolvieren muss. Da das mit dieser Gesetzesänderung gewährleistet ist, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich wollte ich diese meine letzte Rede noch im Plenum halten. Angesichts der langen Tagesordnung und einer Folgeveranstaltung ist mir dieser letzte Schlussstein wohl nicht mehr vergönnt. Aber ich trage es mit Fassung, denn ich hatte ja schon mehrfach Gelegenheit, mich bei euch und Ihnen zu bedanken und zu verabschieden. Ich danke bei dieser Gelegenheit Toni Hofreiter, der mir seine Redezeit abgetreten hat; es war auf jeden Fall einen Versuch wert. Schließlich habe ich 2002 mit Verkehrsthemen begonnen. D t a w a u U B a w a w a d d e i P w g k i s i s g E s h g m d d u m Ä F u F F r – r F s 1 d n m f d K K Zu Protokoll ge (C (D a ist es schlüssig, wenn ich 2009 mit einem Verkehrshema aufhöre. Für mich waren es sieben spannende, aufregende, ber auch anstrengende Jahre, die ich nicht vergessen erde, und in denen ich viele Kolleginnen und Kollegen us den anderen Fraktionen schätzen gelernt habe. Wenn ns auch manchmal inhaltliche Differenzen trennten, im mgang miteinander war der Ausschuss für Verkehr, au und Stadtentwicklung immer menschlich und nständig, einfach eine tolle Truppe. Zu einigen von euch erde ich sicherlich engeren Kontakt halten können, ndere werde ich bei anderen Gelegenheiten sicherlich iedersehen, wiederum andere werde ich vielleicht ganz us den Augen verlieren, ganz wie im richtigen Leben. Ich wünsche mir besonders, dass auch in der kommenen Legislaturperiode dieser Ausschuss federführend für ie Belange der ostdeutschen Bundesländer bleibt; denn r war viel besser als sein Ruf. Die zahlreichen Debatten n unserem Ausschuss – dafür leider zu wenige im lenum und die noch dazu zu schlechten Tageszeiten – aren von einer hoher Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit eprägt. Es ging oft um ganz andere Themen als Verehrsinfrastruktur oder Stadtumbau Ost. Es gelang uns mmer wieder, auch die westdeutschen Kollegen für unere Themen zu interessieren. Wir brauchen daher auch n Zukunft die Zuständigkeit dieses Ausschusses, damit er ich auch weiterhin dieser wichtigen Querschnittsaufabe annimmt. Das Thema ist zu wichtig, um es bloß der xekutive überlassen zu dürfen. Den vielen Kolleginnen und Kollegen des Ausschuses, die dem 17. Deutschen Bundestag nicht mehr angeören werden, wünsche ich einen reibungslosen Überang in ihr neues Leben, viel Glück, Gesundheit und ehr Zeit für sich selbst und ihre Liebsten. Denjenigen, ie weitermachen, wünsche ich viel Kraft und Freude für iese wichtige Aufgabe und viele nette neue Kolleginnen nd Kollegen im 17. Deutschen Bundestag. U Der Ihnen vorliegende Entwurf eines 5. Gesetzes zur nderung des StVG wird die Nachwuchsprobleme der reiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste schnell nd pragmatisch lösen können. Derzeit können nur ältere ahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre ahrerlaubnis erworben haben, auch heute noch schwe ere Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der alten – Klasse 3 fahren. Nunmehr müssen jüngere Fah er nachrücken, die aber nicht mehr über die benötigte ahrerlaubnis verfügen. Grund für diese Entwicklung ist die 2. EG-Führercheinrichtlinie, mit der die Fahrerlaubnisklassen zum . Januar 1999 europaweit harmonisiert wurden. Seither ürfen mit einer Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B nur och Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Für Kraft ahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist seitem eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für raftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der lasse C erforderlich. Aus diesem Grund ist auch die Peter Hettlich gebene Reden ursprünglich vom Bundesrat in seiner Entschließung vom 7. November 2008 geforderte Lösung nicht EGrechtskonform. Das Fahren von Einsatzfahrzeugen bis zu einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen ohne weitere Ausbildung und Prüfung entspricht nicht den strengen Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung hat deshalb mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf die notwendigen Vorschriften für die Aufnahme einer speziellen Fahrberechtigung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste eingebracht. Die neue Fahrberechtigung macht es möglich, Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen auf der Grundlage einer EG-rechtlich vorgeschriebenen, spezifischen Ausbildung und Prüfung zu fahren. Damit gehen wir sogar deutlich über die vom Bundesrat geforderten 4,75 Tonnen hinaus. Die neuen Regelungen, die in das Straßenverkehrsgesetz, StVG, und die entsprechende Ausführungsverordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung, aufgenommen werden sollen, enthalten folgende Neuerungen: die Einführung einer „einfachen“ Fahrberechtigung bis 4,75 Tonnen, die im Rahmen einer organisationsinternen (Laien-)Ausbildung mit anschließender interner praktischer Prüfung erworben werden kann, – die Befugnis zur Regelung der Ausbildung und Prüfung wird unmittelbar auf die Länder übertragen –; zudem die Einführung einer „qualifizierten“ Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen mit einer verkürzten praktischen Ausbildung in den Fahrschulen und einer praktischen Prüfung bei den Prüforganisationen. Durch die Verringerung des Umfangs der theoretischen Ausbildung und Prüfung sowie wenige vorgeschriebene Sonderfahrten kommt es zu einer spürbaren Reduzierung der Kosten und des zeitlichen Aufwandes. Je nach Stundenzahl soll ein solcher „Feuerwehrführerschein“ zwischen circa 300 Euro und 600 Euro kosten. Hinzu kommt eine Prüfungsgebühr von rund 120 Euro. Damit liegen wir deutlich unter den 1 000 Euro, mit denen wir vor drei Monaten als Zielvorgabe gestartet sind. Dabei möchte ich hervorheben, dass diese „qualifizierte“ Fahrberechtigung nach zwei Jahren in eine allgemeine Fahrberechtigung der Klasse C1 prüfungsfrei umgetauscht werden kann, die dann auch privat und vor allem beruflich genutzt werden kann. Über diese Eckpfeiler der neuen Fahrberechtigung ist in den vergangenen Wochen auch bei dem von BM Tiefensee ins Leben gerufenen Runden Tisch intensiv und durchaus kontrovers diskutiert worden. An diesem Runden Tisch haben neben den Fachleuten meines Hauses auch das zuständige Innenministerium, alle betroffenen Verbände, die Prüforganisationen TÜV und DEKRA, die Fahrlehrerschaft und die Bundesländer teilgenommen. Dort konnten wir auch die zuletzt aufgekommene Frage einer „Anhängerregelung“ bis 1,5 Tonnen ohne rechtliche Änderungen für die sogenannten weißen Verbände wie die DLRG, das DRK und die Johanniter pragmatisch lösen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird einerseits der schmale, EG-rechtlich zulässige Grat ausgeschöpft u A t u r b ß d g n d b m d g s K S v z e B u z t t i n f t d f n A I E 2 s N e t N a f f H D t d t s l w g B Zu Protokoll ge (C (D nd andererseits den Belangen der ehrenamtlich tätigen ngehörigen der freiwilligen Feuerwehren, der Ret ungsdienste und der technischen Hilfsdienste schnell nd pragmatisch Rechnung getragen. Im Interesse unseer ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger itte ich Sie daher, dem 5. Gesetz zur Änderung des Straenverkehrsgesetzes zuzustimmen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die dringend erforerliche Reform des Punktesystems. Sehr geehrte Kolleinnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, ich bin Ihen dankbar, dass Sie gemeinsam mit meiner Fraktion iesen wegweisenden Entschließungsantrag auf den Weg ringen. Kaum ein Thema bewegt die Verkehrsteilneher im Alltag so sehr, wie die sogenannte Verkehrssünerkartei in Flensburg. So wichtig wie das seit 1999 eregelte Verkehrszentralregister auch ist, so unüberichtlich sind zwischenzeitlich die rechtlichen Folgen. omplizierte Fristenberechnungen, die nicht nur von der chwere des Verkehrsverstoßes abhängen, sondern auch on dem Umstand, ob es in einem bestimmten Zeitraum u weiteren Eintragungen in das Register gekommen ist, rschweren das Verfahren für alle Beteiligten. Weder die ürgerinnen und Bürger, noch die Verwaltungsbehörden nd sogar die Gerichte können die teilweise hochkompliierten Fristenberechnungen nachvollziehen und beweren, sodass eine Vereinfachung des gesamten Punktesysems dringend geboten ist. Auch der Verkehrsgerichtstag n Goslar hat sich ja in diesem Jahr der Thematik angeommen und entsprechende Gesetzesänderungen empohlen. Klar ist dabei aber auch, dass ein reformiertes Punkesystem als Instrument zum Erhalt des hohen Niveaus er Sicherheit im Straßenverkehr dienen muss und Mehrachtäter nicht bessergestellt werden dürfen. Was wir icht wollen, ist ein Verkehrssünderrabatt. Es gibt keine bstriche bei den Tilgungsfristen. Ich bitte Sie daher, im nteresse aller Verkehrsteilnehmer dem vorliegenden ntschließungsantrag zuzustimmen. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben 006 den Aktionsplan „Deutschland-Online“ beschlosen. Ziel ist die Modernisierung der Verwaltung unter utzung von E-Government. Das Vorhaben Kfz-Wesen ist in wichtiger Bestandteil dieses Aktionsplans: Die Regisrierungsprozesse von Fahrzeugen sollen danach unter utzung der Möglichkeiten von E-Government neu usgerichtet werden. Da es insoweit in erster Linie um Verwaltungsverahrensfragen geht, wird das Projekt unter der Federührung des BMI und der Freien und Hansestadt amburg durch die Finanzbehörde Hamburg betrieben. ie Vorstellungen Hamburgs haben jedoch auch unmit elbare Auswirkungen auf das Zulassungsrecht, sodass as BMVBS und die Verkehrsministerkonferenz um Unerstützung des Deutschland-Online-Projekts „Kfz-Ween“ gebeten wurden. Diese wurde zuletzt Ende April anässlich der VMK zugesagt. Dabei ist klar: Erfolgreich kann das Projekt nur sein, enn eine enge fachliche Einbindung der Verkehrsseite elingt. Ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis für den ürger und die Verwaltung ist eine der maßgeblichen gebene Reden Voraussetzungen. Gleichzeitig dürfen Verkehrssicherheits-, Steuerund Versicherungsfragen nicht außer Acht gelassen werden. Dies alles unter einen Hut zu bekommen, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Als wichtigem Schritt zur Verwirklichung wurde bei der letzten VMK Ende April dem sogenannten Feinkonzept Hamburgs zugestimmt. Durch Pilotprojekte in Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen soll danach die möglichst weitgehende Nutzung von Onlineprozessen für die Fahrzeugregistrierung erreicht werden. Um das vorgesehene Pilotprojekt in Hamburg durchzuführen, sind nach Auffassung der Finanzbehörde Hamburg jedoch dort Abweichungen von den Vorschriften zur Fahrzeugzulassung erforderlich. Dazu haben wir, das BMVBS, zugesagt, eine befristete Experimentierklausel in das StVG einzubringen und unseren konstruktiven Beitrag zu leisten: § 6 StVG wird um einen neuen Abs. 6 ergänzt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, eine Ausnahmeregelung zu erlassen, die es den Ländern auf drei Jahre befristet gestattet, zur Anwendung von E-Government ihrerseits Ausnahmen von Regelungen für die Zulassung von Fahrzeugen zu treffen. Ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen. Weitere Details und auch mögliche Grenzen müssen dann anschließend in einer Verordnung festlegt werden. Dies kann dann folgen, wenn die Einzelheiten der Pilotprojekte feststehen. Wir erwarten hierzu insbesondere aus Hamburg eine konkrete und mehrheitsfähige Zuarbeit. Unser rasch erarbeiteter Gesetzesvorschlag belegt: Das Projekt D-Online wird vom BVMBS aktiv unterstützt. Einzelne Zielsetzungen im Feinkonzept, etwa die zu prüfende Abschaffung von Zulassungspapieren und Siegeln auf Kennzeichen, die von der Projektgruppe vorgeschlagen wurden, um in Zukunft eine gänzlich medienbruchfreie Onlinezulassung zu ermöglichen, bedürfen aber noch vertiefter fachlicher Diskussionen, die mit der Verkehrsund Innenseite bislang nicht geführt wurden. Dies betrifft in gleicher Weise Ansätze im Konzept zur Privatisierung. Klar ist ebenfalls, dass es bei der Verkehrssicherheit keine Abstriche geben darf. Der verstärkte Einsatz moderner Computertechnologie im Zulassungswesen ist schon seit Jahren ein wichtiges Thema des BMVBS. Wir haben in diesem Bereich schon erhebliche Beiträge und Vorleistungen erbracht. So ersetzt seit dem 1. März 2008 die elektronische Versicherungsbestätigung auf Abruf, eVB, den bis dahin ausschließlich in Papierform erbrachten Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Anstelle einer Papierversicherungsbestätigung erhält der Kunde durch seine Versicherung nun eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer, VB-Nummer. Durch dieses Verfahren können die Warteund Bearbeitungszeiten in den Zulassungsstellen verkürzt werden. Gleichzeitig werden Missbräuche mit „Doppelkartenreiterei“ zum Nachteil der Versicherungswirtschaft vermieden. d r s z d r c d G D e s r a s k d Z F h u s D m g r V B G 1 z g e s D d u s m B a s A d t D a d a l B (C (D Noch in diesem Herbst wollen wir die Onlineanbinung der Zulassungsbehörden an das Zentrale Fahrzeugegister, ZFZR, starten. Die Zulassungsstellen können chon bald Mitteilungen über die Zulassung von Fahreugen direkt in das ZFZR einstellen. Das ZFZR wird ann 100 Prozent aktuell. Außerdem werden so die Voaussetzungen dafür geschaffen, um künftig auf die örtlihen Fahrzeugregister zu verzichten. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun esregierung eingebrachten Gesetzentwurf eines Fünften esetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. er Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druckache 16/13616, den Gesetzentwurf der Bundesregieung auf Drucksache 16/13108 in der Ausschussfassung nzunehmen. Diejenigen, die dem Gesetzentwurf zutimmen wollen, mögen das mit einem Handzeichen undtun. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist er Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen bei ustimmung durch die Koalitionsfraktionen und die raktion Die Linke; FDP und Bündnis 90/Die Grünen aben sich enthalten. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Wer zustimmen will, möge ich bitte erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – er Gesetzentwurf ist in dritter Beratung angenommen it dem gleichen Stimmverhältnis wie vorher. Abstimmung über den von der Bundesregierung einebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Ändeung des Straßenverkehrsgesetzes. Der Ausschuss für erkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt in seiner eschlussempfehlung auf Drucksache 16/13617, den esetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/ 3109 anzunehmen. Diejenigen, die dem Gesetzentwurf ustimmen wollen, mögen das mit ihrer Hand anzeien. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzntwurf ist in zweiter Beratung angenommen. Zugetimmt haben CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/ ie Grünen; die Fraktion Die Linke hat sich enthalten; agegen war niemand. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zutimmen will, möge sich bitte erheben. – Gegenstimen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter eratung mit dem gleichen Stimmverhältnis wie vorher ngenommen. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu dem ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mit em Titel „Punkte-Systematik des Verkehrszentralregisers in Flensburg einfacher und verständlicher gestalten“. er Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung uf Drucksache 16/13407, den Antrag der Fraktionen er CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 16/12993 nzunehmen. Wer stimmt für die Beschlussempfehung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Diese eschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Ich rufe Tagesordnungspunkte 75 a und b auf: a)

Gero Storjohann (CDU):
Rede ID: ID1623117900

(A) )


(B) )





(A) )


(B) )

Heidemarie Wright (SPD):
Rede ID: ID1623118000




(A) )


(B) )





(A) )


(B) )

Patrick Döring (FDP):
Rede ID: ID1623118100




(A) )


(B) )

Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1623118200
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623118300




(A) )


(B) )

Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1623118400




(A) )


(B) )




Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1623118500




(A) )


(B) )

Ulrich Kasparick (SPD):
Rede ID: ID1623118600
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1623118700




(A) )


(B) )

von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regie-
rung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika über die Vertiefung der Zusam-
menarbeit bei der Verhinderung und Be-
kämpfung schwerwiegender Kriminalität

– Drucksachen 16/13123, 16/13185 –

– Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Umsetzung des Abkommens
zwischen der Regierung der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika vom
1. Oktober 2008 über die Vertiefung der
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und
Bekämpfung schwerwiegender Kriminali-
tät

– Drucksachen 16/13124, 16/13186 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/13659 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Clemens Binninger
Wolfgang Gunkel
Gisela Piltz
Jan Korte
Wolfgang Wieland

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz,
Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten
von Amerika über die Vertiefung der Zu-
sammenarbeit bei der Verhinderung und
Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
neu verhandeln

– zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Wieland, Volker Beck (Köln), Alexander
Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kein uferloser Datenaustausch mit den USA

– Drucksachen 16/9094, 16/9360, 16/13659 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Clemens Binninger
Wolfgang Gunkel
Gisela Piltz
Jan Korte
Wolfgang Wieland

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1)

(C (D Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umetzung des Abkommens liegt ein Änderungsantrag der raktion der FDP vor. Ihre Reden zu Protokoll haben gegeben Clemens inninger, Wolfgang Gunkel, Gisela Piltz, Jan Korte und olfgang Wieland.1)


Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
esregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu dem Ab-
ommen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von
merika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei
er Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender
riminalität.

Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 1 Buchstabe a
einer Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13659,
en Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Druck-
achen 17/13123 und 16/13185 anzunehmen. Ich bitte
iejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen,
ich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
ich? – Der Gesetzentwurf ist bei Zustimmung durch die
oalitionsfraktionen angenommen. Die Oppositions-

raktionen sowie der Abgeordnete Tauss haben dagegen
estimmt.

Unter Nr. 1 Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung
uf Drucksache 16/13659 empfiehlt der Ausschuss, eine
ntschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Be-
chlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
ungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
ie Koalitionsfraktionen haben zugestimmt, die Opposi-

ionsfraktionen dagegen.

Abstimmung über den von der Bundesregierung ein-
ebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung des Abkom-
ens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die
ertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung
nd Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität.

Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Be-
chlussempfehlung auf Drucksache 16/13659, den Ge-
etzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen
6/13124 und 16/13186 anzunehmen.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der
DP auf Drucksache 16/13697 vor, über den wir zuerst
bstimmen. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Wer
st dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag
st bei Zustimmung durch die FDP-Fraktion und
ündnis 90/Die Grünen abgelehnt; Die Linke, SPD und
DU/CSU haben dagegen gestimmt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu-
timmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
weiter Beratung bei Zustimmung durch die Koalitions-
raktionen angenommen. Die Oppositionsfraktionen und
er Abgeordnete Tauss sind dagegen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist,
öge sich bitte erheben. – Die Gegenstimmen! – Enthal-

Anlage 13






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt

tungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung mit
dem gleichen Stimmverhältnis wie vorher angenommen.

Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfeh-
lung des Innenausschusses auf Drucksache 16/13659
fort.

Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 3 seiner Beschluss-
empfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der
FDP auf Drucksache 16/9094 mit dem Titel „Abkom-
men zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den
Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung
schwerwiegender Kriminalität neu verhandeln“. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dage-
gen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei
Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen und gegen
die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.

Unter Nr. 4 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung
des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf

Drucksache 16/9360 mit dem Titel „Kein uferloser Da-
tenaustausch mit den USA“. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei Zustimmung
durch CDU/CSU und SPD angenommen. Dagegen ha-
ben FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die
Linke gestimmt.

Damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges auf Mittwoch, den 26. August 2009, 13 Uhr, ein.

Genießen Sie die gewonnenen Einsichten! Genießen
Sie den Sommer und all das, was Sie vorhaben!

Die Sitzung ist geschlossen.