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ID1623107500

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    Vokabeln: 1
    1. Ja.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/231 Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterzie- hungsbekämpfungsgesetz) (Drucksachen 16/13106, 16/13666) . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 66: a) – Zweite und dritte Beratung des von 26097 B 26097 D 26100 A 26101 D 26103 C 26105 B 26106 D 26108 D 26124 A 26125 A 26126 C 26127 A 26128 A 26129 B 26129 D 26130 B Deutscher B Stenografisch 231. Sitz Berlin, Freitag, de I n h a l Ablauf der Fragestunde . . . . . . . . . . . . . . . . . Weitere Plenarsitzungen in der 16. Legislatur- periode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung des Parlamentspräsidenten der Republik Finnland, Herrn Sauli Niinistö . . . . Tagesordnungspunkt 64: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterzie- hung (Steuerhinterziehungsbekämp- fungsgesetz) (Drucksachen 16/12852, 16/13666) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der T G P t A ( G D P D J S 26097 A 26097 B 26111 A 26097 B Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 26109 B 26114 B undestag er Bericht ung n 3. Juli 2009 t : agesordnungspunkt 65: roße Anfrage der Abgeordneten Gisela iltz, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: chtung der Grundrechte Drucksachen 16/7271, 16/10469) . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26113 A 26113 A 26115 A 26117 B 26119 B 26120 D 26122 C den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 Finanzmarktstabilisierung (Drucksachen 16/13156, 16/13590, 16/13591) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortent- wicklung der Finanzmarktstabilisie- rung (Drucksachen 16/13297, 16/13384, 16/13590, 16/13591) . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Florian Toncar, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbskonformität von Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drucksachen 16/12996, 16/13683) . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Florian Toncar, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Otto Fricke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der parlamentari- schen Kontrolle von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung (Drucksachen 16/12885, 16/13679) . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Thomas Silberhorn, Leo Dautzenberg, Otto Bernhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Krüger, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schadensersatzansprü- che gegen die ehemaligen Vorstandsmit- glieder der Hypo Real Estate Holding AG (Drucksache 16/13619) . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . T Z o J d e z ( D G K D S K W D V D N E T a b c 26133 D 26133 D 26133 D 26134 A 26134 B 26134 C 26136 A 26138 A 26139 D 26141 A 26141 D 26143 A 26144 D 26147 B 26148 B agesordnungspunkt 70: weite und dritte Beratung des von den Abge- rdneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, erzy Montag, weiteren Abgeordneten und er Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes ur Änderung des Bundeswahlgesetzes Drucksachen 16/11885, 16/13658) . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 68: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Alters- rente – Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen (Drucksachen 16/12295, 16/12737) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die gesetz- liche Rentenversicherung zur solidari- schen Erwerbstätigenversicherung aus- bauen (Drucksachen 16/6440, 16/11445) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter 26149 D 26150 A 26152 C 26154 A 26154 D 26155 C 26156 D 26157 D 26158 B 26158 C 26160 B 26161 C 26161 D 26162 A 26164 D 26162 A 26162 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 III und der Fraktion DIE LINKE: Solidar- ausgleich in der Rente für Versicherte mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und geringen Einkommen stärken (Drucksachen 16/7038, 16/10335) . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 67: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2008 (Drucksache 16/13200) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kersten Naumann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Clemens Bollen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 69: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Daten- b c 26162 B 26162 C 26166 B 26168 B 26170 A 26171 B 26171 C 26174 A 26174 B 26174 B 26175 D 26177 A 26179 D 26177 C 26177 C 26181 B 26183 A 26184 C 26185 D 26187 B 26188 C 26189 D 26190 D 26192 A 26193 A schutzaudits und zur Änderung daten- schutzrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 16/12011, 16/13657) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Hans-Michael Goldmann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Daten- schutz-Audit-Verfahren und Daten- schutz-Gütesiegel einheitlich regeln – zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Kai Gehring, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Datenschutzaudit umset- zen – Gütesiegel stärkt Bürgerrechte und schafft Akzeptanz für wirt- schaftliche Innovationen – zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Datenschutz stärken – Bewusstsein schaffen – Datenmissbrauch vorbeugen (Drucksachen 16/9452, 16/1169, 16/1499, 16/10216, 16/13657) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rechte der Beschäf- tigten von Discountern verbessern – zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Persönlich- keitsrechte abhängig Beschäftigter sichern – Datenschutz am Arbeits- platz stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Nešković, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Daten- schutz für Beschäftigte stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens 26194 A 26194 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Schutz von Arbeitnehmerdaten durch transpa- rente und praxisgerechte Regelun- gen gesetzlich absichern (Drucksachen 16/9101, 16/9311, 16/11376, 16/12670, 16/13364) . . . . . . . . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 71: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschrei- bungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von An- sprüchen von Anlegern aus Falschbera- tung (Drucksachen 16/12814, 16/13672) . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Peter Bleser, Julia Klöckner, Klaus Hofbauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Marianne Schieder, Ortwin Runde, Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherschutz bei Fi- nanzdienstleistungen erweitern und durchsetzen (Drucksache 16/13612) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Gerhard Schick, Kai Gehring, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzumsatzsteuer auf EU-Ebene einfüh- ren (Drucksachen 16/12303, 16/13281) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 73: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Haus- haltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrund- sätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG) (Drucksachen 16/12060, 16/12105, 16/13687) T a b c G H P D P U T a 26195 A 26195 B 26197 B 26198 C 26200 C 26201 C 26202 C 26205 A 26205 A 26205 C 26205 D agesordnungspunkt 74: ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 16/13108, 16/13616) . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 16/13109, 16/13617) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Dr. Andreas Scheuer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Heidi Wright, Klaas Hübner, Sören Bartol, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Punkte-Systematik des Verkehrszen- tralregisters in Flensburg einfacher und verständlicher gestalten (Drucksachen 16/12993, 16/13407) . . . . . ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . eidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 75: ) – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 1. Ok- tober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Ver- tiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (Drucksachen 16/13123, 16/13185, 16/13659) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regie- rung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Verei- nigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Ver- 26206 A 26206 B 26206 B 26206 C 26208 A 26210 A 26211 A 26211 D 26212 D 26215 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 V hinderung und Bekämpfung schwer- wiegender Kriminalität (Drucksachen 16/13124, 16/13186, 16/13659) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Abkom- men zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Ver- tiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität neu verhandeln – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein uferloser Datenaustausch mit den USA (Drucksachen 16/9094, 16/9360, 16/13659) Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Uwe Benneter, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Lale Akgün, Gregor Amann, Dr. h. c. Gerd Andres, Volker Blumentritt, Ingrid Arndt- Brauer, Sabine Bätzing, Doris Barnett, Sören Bartol, Dirk Becker, Ute Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Gerd Bollmann, Dr. Gerhard Botz, Dr. Michael Bürsch, Ulla Burchardt, Christian Carstensen, Karl Diller, Dr. Carl- Christian Dressel, Elvira Drobinski-Weiß, Detlef Dzembritzki, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Hans Eichel, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Dagmar Freitag, Peter Friedrich, Martin Gerster, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Dieter Grasedieck, Monika Griefahn, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Wolfgang Grotthaus, Bettina Hagedorn, Klaus Hagemann, Michael Hartmann (Wackernheim), Dr. Reinhold Hemker, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Gustav Herzog, Petra Heß, Gabriele Hiller-Ohm, Dr. Eva Högl, Frank Hofmann (Volkach), Christel Humme, Johannes Jung (Karlsruhe), Josip Juratovic, Karin Kortmann, Dr. Hans-Ulrich Krüger, J C G K ( J R D H ( S D A l E S E B ( A E A s ( D D A E D c l d n A E D H N T u D m A t g A E ü l d o 26215 A 26215 B 26216 C 26217 A ürgen Kucharczyk, Helga Kühn-Mengel, hristian Lange (Backnang), Waltraud Lehn, abriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, atja Mast, Markus Meckel, Petra Merkel Berlin), Dr. Erika Ober, Johannes Pflug, oachim Poß, Mechthild Rawert, Steffen eiche (Cottbus), Gerold Reichenbach, r. Carola Reimann, Christel Riemann- anewinckel, Ortwin Runde, Swen Schulz Spandau), Ewald Schurer, Dr. Margrit pielmann, Rolf Stöckel, Jörn Thießen, r. h. c. Wolfgang Thierse, Rüdiger Veit, ndreas Weigel, Gert Weisskirchen (Wies- och), Lydia Westrich, Andrea Wicklein, ngelbert Wistuba und Hedi Wegener (alle PD) zur namentlichen Abstimmung über den ntwurf eines … Gesetzes zur Änderung des undeswahlgesetzes Tagesordnungspunkt 70) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärungen nach § 31 GO zur namentlichen bstimmung über den Entwurf eines … Ge- etzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Tagesordnungspunkt 70) r. Norbert Lammert (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) zur namentli- hen Abstimmung über die Beschlussempfeh- ung zu dem Antrag: Altersrente – Erhöhung er Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zurück- ehmen (Tagesordnungspunkt 68 a) . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Winfried ermann, Bärbel Höhn, Ute Koczy, Winfried achtwei, Claudia Roth (Augsburg), Jürgen rittin, Dr. Anton Hofreiter, Markus Kurth nd Sylvia Kotting-Uhl (alle BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur namentlichen Abstim- ung über die Beschlussempfehlung zu dem ntrag: Altersrente – Erhöhung der Regelal- ersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen (Ta- esordnungspunkt 68 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Rege- ung des Datenschutzaudits und zur Änderung atenschutzrechtlicher Vorschriften (Tages- rdnungspunkt 69 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26217 C 26218 A 26218 B 26218 C 26219 A 26219 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Axel Berg,Ulrich Kelber und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Daten- schutzaudits und zur Änderung datenschutz- rechtlicher Vorschriften (Tagesordnungs- punkt 69 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig, Marie-Luise Dött, Dr. Michael Fuchs, Jürgen Klimke, Dr. Rolf Koschorrek und Klaus-Peter Willsch (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 69 a) . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Albert Rupprecht (Wei- den) (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschrei- bungen aus Gesamtemissionen und zur ver- besserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (Tagesord- nungspunkt 71 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldver- schreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschbera- tung – Antrag: Verbraucherschutz bei Finanz- dienstleistungen erweitern und durchset- zen (Tagesordnungspunkt 71 a und b) . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . D K M M S N U A A Z d F ( A F F D D A Z E d g ( J B O R A A Z 26219 D 26220 D 26220 D 26222 A 26222 B 26222 C 26223 A 26223 C 26224 D 26225 A 26225 A r. Peter Jahr (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . laus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . arianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: inanzumsatzsteuer auf EU-Ebene einführen Tagesordnungspunkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung es Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushalts- rundsätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG) Tagesordnungspunkt 73) . . . . . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . ernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 1. Oktober 2008 zwi- schen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit 26226 B 26226 D 26227 B 26228 B 26229 C 26230 D 26231 C 26232 A 26233 A 26233 A 26234 A 26234 D 26235 A 26235 C 26236 D 26236 D 26239 B 26240 B 26241 C 26242 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 VII bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität – Entwurf eines Gesetzes zur Umset- zung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusam- menarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Krimi- nalität Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Abkommen zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertie- fung der Zusammenarbeit bei der Ver- erung und Bekämpfung schwerwie- der Kriminalität neu verhandeln n uferloser Datenaustausch mit den A ungspunkt 75 und b) . . . . . . . . . . inninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . unkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . z (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . ieland (BÜNDNIS 90/ ÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . itteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26243 A 26243 B 26244 C 26245 D 26247 A 26248 B 26248 D hind gen – Kei US (Tagesordn Clemens B Wolfgang G Gisela Pilt Jan Korte Wolfgang W DIE GR Anlage 14 Amtliche M Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26097 (A) ) (B) ) 231. Sitz Berlin, Freitag, de Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26217 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung spätestens * fassungsgemäße Regelung entzogen, weil sie darauf hofft, mithilfe von Überhangmandaten eine Mehrheit zu- sammen mit der FDP zu erreichen. Diese Verweige- rungshaltung ist nicht damit zu entschuldigen, dass das Zapf, Uta SPD 03.07.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt A t v w S g f Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing, Sabine SPD 03.07.2009 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.07.2009 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 03.07.2009 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 03.07.2009 Faße, Annette SPD 03.07.2009 Gabriel, Sigmar SPD 03.07.2009 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 03.07.2009 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 03.07.2009 Gradistanac, Renate SPD 03.07.2009 Höger, Inge DIE LINKE 03.07.2009 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 03.07.2009 Kretschmer, Michael CDU/CSU 03.07.2009 Dr. Küster, Uwe SPD 03.07.2009 Lenke, Ina FDP 03.07.2009 Link (Heilbronn), Michael FDP 03.07.2009 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 03.07.2009 Lips, Patricia CDU/CSU 03.07.2009 Meierhofer, Horst FDP 03.07.2009 Merten, Ulrike SPD 03.07.2009 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 03.07.2009 Raidel, Hans CDU/CSU 03.07.2009* Roth (Heringen), Michael SPD 03.07.2009 Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 03.07.2009 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 03.07.2009 Schwanitz, Rolf SPD 03.07.2009 Teuchner, Jella SPD 03.07.2009 Ulrich, Alexander DIE LINKE 03.07.2009 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Erklärung nach § 31 GO Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Uwe Benneter, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Lale Akgün, Gregor Amann, Dr. h. c. Gerd Andres, Volker Blumentritt, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing, Doris Barnett, Sören Bartol, Dirk Becker, Ute Berg, Lothar Binding (Heidel- berg), Gerd Bollmann, Dr. Gerhard Botz, Dr. Michael Bürsch, Ulla Burchardt, Christian Carstensen, Karl Diller, Dr. Carl-Christian Dressel, Elvira Drobinski-Weiß, Detlef Dzembritzki, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Hans Eichel, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Dagmar Freitag, Peter Friedrich, Martin Gerster, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Dieter Grasedieck, Monika Griefahn, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Wolfgang Grotthaus, Bettina Hagedorn, Klaus Hagemann, Michael Hartmann (Wackernheim), Dr. Reinhold Hemker, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Gustav Herzog, Petra Heß, Gabriele Hiller-Ohm, Dr. Eva Högl, Frank Hofmann (Volkach), Christel Humme, Johannes Jung (Karlsruhe), Josip Juratovic, Karin Kortmann, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Jürgen Kucharczyk, Helga Kühn- Mengel, Christian Lange (Backnang), Waltraud Lehn, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Markus Meckel, Petra Merkel (Ber- lin), Dr. Erika Ober, Johannes Pflug, Joachim Poß, Mechthild Rawert, Steffen Reiche (Cott- bus), Gerold Reichenbach, Dr. Carola Reimann, Christel Riemann-Hanewinckel, Ortwin Runde, Swen Schulz (Spandau), Ewald Schurer, Dr. Margrit Spielmann, Rolf Stöckel, Jörn Thießen, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Rüdiger Veit, Andreas Weigel, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Lydia Westrich, Andrea Wicklein, Engelbert Wistuba und Hedi Wegener (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahl- gesetzes (Tagesordnungspunkt 70) Die Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. Sep- ember 2009 wird auf der Grundlage eines in der Sache erfassungswidrigen Wahlrechts stattfinden. Die Verant- ortung dafür trägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. ie hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungs- erichts vom 3. Juli 2008 – 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 – ortlaufend jedem konstruktiven Gespräch über eine ver- 26218 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) zum 30. Juni 2011 gefordert hat. Die Verfassungswidrig- keit des sogenannten negativen Stimmgewichts gibt keine Veranlassung, andere Wahlsysteme wie das Mehr- heitswahlrecht oder das sogenannte Grabensystem zu erwägen; denn solche Vorstellungen haben von vornhe- rein keine Aussicht auf Verwirklichung. Es ist lediglich erforderlich, aber auch ausreichend, die Verfassungs- widrigkeit des geltenden Wahlrechts mit dem geringst- möglichen Eingriff zu beseitigen. Das hätte rechtzeitig mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen können, und zwar auch noch zum jetzigen Zeitpunkt; denn das Verfahren der Kandidatenaufstellung würde durch die vorgesehenen Änderungen des Bundeswahlgesetzes nicht berührt. Nur durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005, den wir selbst- verständlich einhalten, sehen wir uns daran gehindert, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bun- deswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 70) Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Es gibt gute Gründe, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Korrektur des Bundeswahlgesetzes nicht erst in der nächsten Legislaturperiode, sondern bereits zur nächsten Bundestagswahl vorzunehmen. Dies wäre bei gutem Willen aller Beteiligten auch möglich gewesen, wenn das Interesse an einer Neurege- lung nicht erst wenige Monate vor dem Wahltermin mit Blick auf Umfragen und mögliche Mandatsverteilung und bei weitgehend abgeschlossenem Verfahren zur Aufstellung der Kandidaten in Wahlkreisen wie auf den Landeslisten der Parteien deutlich geworden wäre. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen greift den Regelungsbedarf auf, ohne ihn allerdings überzeugend lösen zu können. Deshalb werde ich mich der Stimme enthalten. Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Die Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009 wird auf der Grundlage eines in der Sache verfassungs- widrigen Wahlrechts stattfinden. Die Verantwortung da- für trägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion! Sie hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 – 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 – fortlaufend je- dem konstruktiven Gespräch über eine verfassungsge- mäße Regelung entzogen, weil sie darauf hofft, mithilfe von Überhangmandaten eine Mehrheit zusammen mit der FDP zu erreichen. Diese Verweigerungshaltung ist nicht damit zu entschuldigen, dass das Bundesverfas- sungsgericht eine Neuregelung spätestens zum 30. Juni 2 n s o s s a g g g a d Ä v w d m a A I l s s j g H w r R r 6 i L s e g r k z W l F d a b (C (D 011 gefordert hat. Die Verfassungswidrigkeit des soge- annten negativen Stimmgewichts gibt keine Veranlas- ung, andere Wahlsysteme wie das Mehrheitswahlrecht der das sogenannte Grabensystem zu erwägen, denn olche Vorstellungen haben von vornherein keine Aus- icht auf Verwirklichung. Es ist lediglich erforderlich, ber auch ausreichend, die Verfassungswidrigkeit des eltenden Wahlrechts mit dem geringstmöglichen Ein- riff zu beseitigen. Das hätte rechtzeitig mit dem vorlie- enden Gesetzentwurf geschehen können, und zwar uch noch zum jetzigen Zeitpunkt, denn das Verfahren er Kandidatenaufstellung wird durch die vorgesehenen nderungen des Bundeswahlgesetzes nicht berührt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD om 11. November 2005 wird von der CDU/CSU für ahltaktische Manöver missbraucht. Ich werde deshalb em vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen und fühle ich dem Auftrag unserer Verfassung mehr gebunden ls parteipolitischen Manövern der CDU/CSU. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Antrag: Altersrente – Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zu- rücknehmen (Tagesordnungspunkt 68 a) Den Antrag der Linken kann ich nicht unterstützen. ch verweise allerdings darauf, dass wir uns in Deutsch- and dringend Gedanken zu der Struktur unserer Renten- ysteme machen müssen. Deutschland hat im europäi- chen Vergleich die ältesten Berufseinsteiger und die üngsten Rentner. Wir weisen im internationalen Ver- leich die längsten Ausbildungszeiten auf. Ein deutscher ochschulabsolvent startet erst mit 29 Jahren im Beruf, ährend sein französischer oder britischer Kollege be- eits mit Mitte Zwanzig einsteigt. Das durchschnittliche enteneintrittsalter in Deutschland liegt bei etwa 60 Jah- en bei einem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 5 Jahren. Die bloße Anhebung des Renteneintrittsalters st also nicht zielführend. Wir sollten statt des Lebensalters ausschließlich die ebensarbeitszeit berücksichtigen. Es ist ein Unter- chied, ob jemand mit 15 auf dem Bau oder mit 28 in inem Büro angefangen hat. Gerade körperlich anstren- ende Berufe werden in der Regel bereits in jungen Jah- en angetreten. Ich halte es für geradezu unanständig, örperlich hart arbeitende Menschen bis ins hohe Alter u ihrer anstrengenden Arbeit zu zwingen und ihnen den eg in die frühere Rente nur durch ärztliche Feststel- ung ihrer Arbeitsunfähigkeit zu eröffnen. Hier ist mehr lexibilität gefragt, die, so zynisch das klingt, angesichts er niedrigeren Lebenserwartung und zudem wegen der bnehmenden Zahl derer, die sehr jung zu arbeiten egonnen haben, finanzierbar ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26219 (A) ) (B) ) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augs- burg), Jürgen Trittin, Dr. Anton Hofreiter, Markus Kurth und Sylvia Kotting-Uhl (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Altersrente – Erhöhung der Regel- altersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen (Ta- gesordnungspunkt 68 a) Die Lebensrealität älterer Menschen, aber auch die Realitäten des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren haben sich stark gewandelt und werden dies auch weiter tun. Viele Menschen können und wollen auch im Alter tätig sein. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Lebenserwartung der Menschen gestiegen ist und dies auch weiter tun wird. Das ist ein gutes Zeichen, was die Lebensqualität in unserer Gesellschaft betrifft, führt aber auch dazu, dass die durchschnittliche Rentenbezugs- dauer immer weiter steigt. Entscheidend ist, die gesetzli- che Rente so zu gestalten, dass sich die Älterwerdenden darauf verlassen können und die Jungen nicht überfor- dert werden. Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze kann dazu einen Beitrag leisten. Eine längere Lebensarbeitszeit ist aber nur dann zu vertreten ist, wenn es für die älteren Menschen auch die Chance gibt, erwerbstätig zu sein. In den Betrieben muss sich die Kultur der Altersarbeit noch entscheidend verändern. Derzeit herrscht auf dem deutschen Arbeits- markt noch immer der Jugendwahn. Jedes zweite Unter- nehmen beschäftigt keine über Fünfzigährigen. Berufliche Weiterbildung, altersgerechte Arbeitsplätze und Gesund- heitsförderung sind das Gebot der Stunde, werden aber in den wenigsten Unternehmen umgesetzt. Das muss sich dringend ändern. Darüber hinaus benötigen wir flexible Übergangs- möglichkeiten in den Ruhestand. Es macht einen Unter- schied, ob jemand lange Zeit auf dem Bau oder an der Universität gearbeitet hat. Dieser Unterschied muss berücksichtiget werden. Der Bezug von Teilrente sollte bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Das macht es für ältere Beschäftigte leichter, bis zur Regelalters- grenze weniger Stunden zu arbeiten und mit der verblei- benden Arbeitszeit weiterhin Rentenanwartschaften auf- zubauen. Außerdem darf die Rente mit 67 keinesfalls eine bloße Rentensenkung durch die Hintertür sein. Bei denjenigen, die nicht bis zu der – ab 2012 schrittweise steigenden – Regelaltersgrenze arbeiten können, ist dies aber der Fall. Deswegen wollen wir die Altersgrenze für eine ab- schlagsfreie Erwerbsminderungsrente auf 63 Jahre sen- ken. Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze muss mit einem besseren Schutz vor Armut einhergehen. Deswegen plä- dieren wir für die Einführung einer Garantierente, die d G g l u o n s g n 2 6 a n s d A G z s z w w r V u f d t s u i S m t v m f n f u w h z e A (C (D ie Rente auf ein Mindestniveau aufstockt, welches den rundbedarf für alle sichert. Die Bürgerinnen und Bür- er müssen sich darauf verlassen können, dass sie als angjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicher- ng auch als Geringverdienende, Teilzeiterwerbstätige der mit unterbrochenen Erwerbsbiografien im Alter icht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ein werden. Die Bedingungen, die wir für eine Erhöhung der Re- elaltersgrenze stellen, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch icht erfüllt. Allerdings beginnt die Erhöhung erst ab 012, und erst ab 2029 gilt die Regelaltersgrenze von 7 Jahren. Es bleibt noch etwas Zeit, um die Weichen nders zu stellen. Darin liegt die Herausforderung der ächsten Jahre. Eine simple Zurücknahme der beschlos- enen Regelung lehne ich ab und stimme deshalb gegen en Antrag der Linken. nlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschrif- ten (Tagesordnungspunkt 69 a) Gitta Connemann (CDU/CSU): Dem vorliegenden esetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und ur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften timme ich nicht zu. Denn der vorliegende Kompromiss ur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, BDSG, eist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare und teil- eise widersprüchliche Regelungen auf. Ein sachge- echter Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und erbrauchern einerseits sowie zwischen Arbeitnehmern nd Arbeitgebern andererseits wird damit nach meiner esten Überzeugung nicht erreicht. Im Gegenteil. Es rohen große Rechtsunsicherheit für die Werbe- reibenden sowie neue praxisuntaugliche und teils wider- innige bürokratische Hürden, die insbesondere kleine nd mittlere Unternehmen überfordern werden. Gerade n der derzeitigen tiefen Rezession ist das ein falsches ignal. Deshalb kann ich diesen Gesetzentwurf nicht ittragen. Ausschlaggebend für meine ablehnende Hal- ung sind insbesondere folgende Punkte: Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung on Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbe- aßnahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade ür Mittelständler alternativlos. Die nun vorgesehenen euen Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung ür Werbezwecke sind jedoch teilweise ungenau, oftmals nverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit ird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versand- andel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver- ichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig rschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren rbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unterneh- 26220 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) men ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins be- nachbarte Ausland getrieben. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in Unternehmen belasten den Betriebsfrieden in Klein- unternehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon heute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauf- tragter einen besonderen Abberufungsschutz. Eine or- dentliche Kündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausge- schlossen. Dieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutzbeauftragter seiner Aufgabe auch ungehin- dert nachkommen kann. Mit der Neuregelung soll die or- dentliche Kündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grundsätzlich ausgeschlossen werden, selbst wenn keinerlei Bezug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Daten- schutzbeauftragte soll zukünftig denselben Schutzstatus wie ein Betriebsratsmitglied haben. Diese Angleichung ist jedoch nicht gerechtfertigt, da er nicht die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Regelungen aus dem BDSG unter- stützt. Ein Sonderkündigungsschutz ist deshalb nicht nur nicht erforderlich, sondern würde zu einer unberech- tigten Besserstellung eines Datenschutzbeauftragten ge- genüber weiten Teilen der Belegschaft führen. Da bereits in Betrieben mit mehr als neun mit Personendatenverar- beitung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte bestellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen beispielsweise des Handwerks quasi durch die Hintertür der Betriebsfrieden gefährdet wird. Weitere Kosten werden diesen Betrieben dadurch ent- stehen, dass Arbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten zukünftig ermöglichen müssen, an Schulungs- und Bil- dungsveranstaltungen teilzunehmen und die Kosten hier- für zu übernehmen haben. Es wird also ohne nachvoll- ziehbaren Grund ein pauschaler Fortbildungsanspruch begründet. Es ist sicherlich erforderlich, dass ein Daten- schutzbeauftragter sich schulen und fortbilden lässt. Dies sollte sich aber nach dem Umfang der Datenbear- beitung und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten richten. Ein pauschaler Fortbildungsanspruch er- öffnet Missbrauchsmöglichkeiten und belastet gerade Mittelständler mit unnötigen Kosten sowie zusätzlicher Bürokratie. Am 16. Februar 2009 wurde im Rahmen eines Spit- zentreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbart, eine Grundsatzregelung in das BDSG aufzunehmen und eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beteiligung der Tarifparteien den Handlungsbedarf im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes prüft und die Arbeiten zu ei- nem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten Le- gislaturperiode fortführen soll. Das Bundeskabinett be- schloss dementsprechend am 18. Februar 2009 die Verankerung einer Grundsatzregelung im BDSG, die das geltende Recht nicht verändert, sondern vielmehr klar- stellt, dass dieses auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Bei dem jetzt vorliegenden § 32 BDSG geht es aber nicht mehr allein um eine Klarstellung. Vielmehr sieht diese Regelung eine erhebliche Änderung des geltenden Ar- beitsschutzrechts im Arbeitsverhältnis vor. Damit wird eine Lex specialis geschaffen. Als Folge drohen in der betrieblichen Praxis widersinnige neue Bürokratie und e n w d f l u d N j l v d S u m g M k Ä g t i m n t z R te k n K d s d z e d B m V p B u s u m m V W w k G f (C (D rhebliche Rechtsunsicherheit. Korruptions- und Krimi- alitätsbekämpfung sowie Compliance in Unternehmen erden unverhältnismäßig erschwert. Arbeitgeber wer- en in ihren Möglichkeiten zur Abwehr von ungerecht- ertigten Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehand- ungsgesetz, AGG, deutlich beschnitten. Selbst bewährte nd unstrittige Praktiken bei Bewerbungsverfahren, wie ie Einrichtung eines internen Bewerberpools oder die utzung von allgemein zugänglichen Daten auf Internet- obbörsen, sind künftig nicht mehr ohne Weiteres mög- ich. Das ist weder im Interesse von Arbeitgebern noch on ihren Beschäftigen und potenziellen Bewerbern. Ich bedauere, dass es in den Verhandlungen zwischen en Koalitionsfraktionen wegen des Widerstandes der PD nicht möglich war, zu vernünftigen, ausgewogenen nd praxistauglichen Lösungen mit Augenmaß zu kom- en. Es bedarf einer grundlegenden und sachgerechten, leichsam wirtschafts- und verbraucherfreundlichen odernisierung des Datenschutzrechtes anstelle vieler leiner, offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter nderungen, die niemandem wirklich helfen. Im Übri- en waren alle Datenskandale jüngerer Zeit in Großun- ernehmen bereits nach geltender Rechtslage illegal. Es st zu befürchten, dass durch diese Novelle in der Praxis assive Probleme auftreten werden, die derzeit noch icht absehbar sind. Gerade für kleine und mittlere Un- ernehmen sind die Neuregelungen aus meiner Sicht un- umutbar. Leo Dautzenberg (CDU): Dem Gesetzentwurf zur egelung des Datenschutzaudits und zur Regelung da- nschutzrechtlicher Vorschriften – Drucksache 16/12011 – ann ich bei der Beratung in zweiter und dritter Lesung icht zustimmen. Die vorgesehenen Regelungen zur Ausweitung des ündigungsschutzes des Datenschutzbeauftragten und ie Verpflichtung der betroffenen Betriebe, dem Daten- chutzbeauftragten die Teilnahme an Fort- und Weiterbil- ungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten u übernehmen, stellen für die betroffenen Unternehmen ine unzumutbare Belastung dar. Dies gilt insbesondere, a die Unternehmen bereits jetzt verpflichtet sind, einen eauftragten für den Datenschutz zu ernennen, wenn ehr als neun Personen ständig mit der automatisierten erarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Der vorliegende Kom- romiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, DSG, weist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare nd teilweise widersprüchliche Regelungen auf. Ein achgerechter Interessenausgleich zwischen Wirtschaft nd Verbrauchern einerseits sowie zwischen Arbeitneh- ern und Arbeitgebern andererseits wird damit nach einer festen Überzeugung nicht erreicht. Im Gegenteil. ielmehr drohen große Rechtsunsicherheit für die erbetreibenden sowie neue praxisuntaugliche und teils idersinnige bürokratische Hürden, die insbesondere leine und mittlere Unternehmen überfordern werden. erade in der derzeitigen tiefen Rezession ist das ein alsches Signal. Deshalb kann ich diesen Gesetzentwurf Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26221 (A) ) (B) ) nicht mittragen. Ausschlaggebend für meine ablehnende Haltung sind insbesondere folgende Punkte: Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung von Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbe- maßnahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade für Mittelständler alternativlos. Die nun vorgesehenen neuen Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung für Werbezwecke sind jedoch teilweise ungenau, oftmals unverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit wird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versand- handel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver- zichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig erschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren Arbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unterneh- men ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins benachbarte Ausland getrieben. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in Unternehmen belasten den Betriebsfrieden in Klein- unternehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon heute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauf- tragter einen besonderen Abberufungsschutz. Eine or- dentliche Kündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausge- schlossen. Dieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutzbeauftragter seiner Aufgabe auch ungehin- dert nachkommen kann. Mit der Neuregelung soll die or- dentliche Kündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grundsätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Bezug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Daten- schutzbeauftragte soll zukünftig denselben Schutzstatus wie ein Betriebsratsmitglied haben. Diese Angleichung ist jedoch nicht gerechtfertigt, da er nicht die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Regelungen aus dem BDSG unter- stützt. Ein Sonderkündigungsschutz ist deshalb nicht nur nicht erforderlich, sondern würde zu einer unberechtig- ten Besserstellung eines Datenschutzbeauftragten gegen- über weiten Teilen der Belegschaft führen. Da bereits in Betrieben mit mehr als neun mit Personendatenverarbei- tung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte bestellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen, beispielsweise des Handwerks, quasi durch die Hintertür eine Betriebsratsmentalität Einzug hält und der Betriebsfrieden gefährdet wird. Weitere Kosten entstehen diesen Betrieben dadurch, dass Arbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten ermög- lichen müssen, an Schulungs- und Bildungsveranstaltun- gen teilzunehmen, und die Kosten hierfür zu überneh- men haben. Künftig wird ohne nachvollziehbaren Grund ein pauschaler Fortbildungsanspruch begründet. Es ist sicherlich erforderlich, dass ein Datenschutzbeauftrag- ter sich schulen und fortbilden lässt. Dies sollte sich aber nach dem Umfang der Datenbearbeitung und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten richten. Ein pauschaler Fortbildungsanspruch eröffnet Missbrauchs- möglichkeiten und belastet gerade Mittelständler mit un- nötigen Kosten sowie zusätzlicher Bürokratie. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften von Unternehmen müssen selbstverständlich geahndet werden. Es ist seit vielen Jahren bewährte Praxis, dass d B l B u m A n d a f b z e e d A e L b V g s d m R A w d e n w d f l u d N j l v k u s l d S u m g M k Ä g t i m (C (D ie zuständigen Aufsichtsbehörden in diesen Fällen die eseitigung solcher Missstände anordnen. Künftig sol- en die Aufsichtsbehörden allerdings darüber hinaus die efugnis erhalten, auch detailliert vorzuschreiben, wie nd in welcher Form solche Missstände vom Unterneh- er abzustellen sind. Die vorgesehenen behördlichen nordnungs- und Untersagungsbefugnisse stellen eine eue Qualität des Hineinregierens in die Unternehmen ar. Sie sind ordnungspolitisch verfehlt und in der Sache ufgrund der Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegrif- en und Abwägungstatbeständen im Datenschutzrecht edenklich. Am 16. Februar 2009 wurde im Rahmen eines Spit- entreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbart, ine Grundsatzregelung in das BDSG aufzunehmen und ine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beteiligung er Tarifparteien den Handlungsbedarf im Bereich des rbeitnehmerdatenschutzes prüft und die Arbeiten zu inem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten egislaturperiode fortführen soll. Das Bundeskabinett eschloss dementsprechend am 18. Februar 2009 die erankerung einer Grundsatzregelung im BDSG, die das eltende Recht nicht verändert, sondern vielmehr klar- tellt, dass dieses auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Bei em jetzt vorliegenden § 32 BDSG geht es aber nicht ehr allein um eine Klarstellung. Vielmehr sieht diese egelung eine erhebliche Änderung des geltenden rbeitsschutzrechts im Arbeitsverhältnis vor. Damit ird eine Lex specialis geschaffen. Als Folge drohen in er betrieblichen Praxis widersinnige neue Bürokratie und rhebliche Rechtsunsicherheit. Korruptions- und Krimi- alitätsbekämpfung sowie Compliance in Unternehmen erden unverhältnismäßig erschwert. Arbeitgeber wer- en in ihren Möglichkeiten zur Abwehr von ungerecht- ertigten Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehand- ungsgesetz, AGG, deutlich beschnitten. Selbst bewährte nd unstrittige Praktiken bei Bewerbungsverfahren, wie ie Einrichtung eines internen Bewerberpools oder die utzung von allgemein zugänglichen Daten auf Internet- obbörsen, sind künftig nicht mehr ohne Weiteres mög- ich. Das ist weder im Interesse von Arbeitgebern noch on ihren Beschäftigen und potenziellen Bewerbern. Zudem ist zu befürchten, dass die für zum Beispiel leine und mittlere Zeitungs- und Zeitschriftenverlage nverzichtbare Leserwerbung mit dieser neuen Daten- chutznovelle nicht mehr in ausreichendem Maße mög- ich sein wird. Ich bedauere, dass es in den Verhandlungen zwischen en Koalitionsfraktionen aufgrund des Widerstandes der PD nicht möglich war, zu vernünftigen, ausgewogenen nd praxistauglichen Lösungen mit Augenmaß zu kom- en. Es bedarf einer grundlegenden und sachgerechten, leichsam wirtschafts- und verbraucherfreundlichen odernisierung des Datenschutzrechtes anstelle vieler leiner, offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter nderungen, die niemandem wirklich helfen. Im Übri- en waren alle Datenskandale jüngerer Zeit in Großun- ernehmen bereits nach geltender Rechtslage illegal. Es st zu befürchten, dass durch diese Novelle in der Praxis assive Probleme auftreten werden, die derzeit noch 26222 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) nicht absehbar sind. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind die Neuregelungen unzumutbar. Datenschutz ist zu wichtig für kurzfristige Wahlkampf- taktik und faule Kompromisse. Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Der vorliegende Kompromiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgeset- zes weist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare und teilweise widersprüchliche Regelungen auf. Der erhoffte Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Verbrau- chern einerseits sowie zwischen Arbeitnehmern und Ar- beitgebern andererseits wird nicht erreicht. Stattdessen drohen große Rechtsunsicherheit für die Werbetreiben- den sowie neue praxisuntaugliche und bürokratische Hürden, die insbesondere kleine und mittlere Unterneh- men überfordern werden. Gerade in der derzeitigen tie- fen Rezession ist das ein falsches Signal. Folgende Punkte halte ich für besonders kritisch: Erstens. Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung von Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbemaßnahmen sind im modernen Wirtschaftsleben gerade für Mittelständler alternativlos. Die nun vorgese- henen neuen Regelungen zur Datennutzung und -über- mittlung für Werbezwecke sind jedoch teilweise unge- nau, oftmals unverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit wird ganzen Branchen im Direkt- marketing, Versandhandel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unverzichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig erschwert. Mittelständische Exis- tenzen sowie deren Arbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unternehmen ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins benachbarte Ausland getrieben. Zweitens. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Daten- sicherheit in Unternehmen belasten den Betriebsfrieden in Kleinunternehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon heute genießt ein betrieblicher Daten- schutzbeauftragter einen besonderen Abberufungs- schutz. Eine ordentliche Kündigung wegen dieser Tätig- keit ist ausgeschlossen. Dieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutzbeauftragter seiner Aufgabe auch ungehindert nachkommen kann. Mit der Neuregelung soll die ordentliche Kündigung eines Datenschutzbeauf- tragten jetzt grundsätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Bezug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Datenschutzbeauftragte soll zukünftig denselben Schutz- status wie ein Betriebsratsmitglied haben. Da bereits in Betrieben mit mehr als neun mit Personendatenver- arbeitung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte bestellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen beispielsweise des Handwerks quasi durch die Hintertür ein betriebsratsähnlicher Posten ein- geführt wird, dem Schulungen, Sonderurlaub und Kündigungsschutz zustehen. Wir belasten unsere Mittel- ständler mit unnötigen Kosten sowie zusätzlicher Büro- kratie. Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Dem Ge- setzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur R s u K z t r V u Ü A n M w d z e b o b U t h e K D a m K s z d r t g u m D z w s f A n m D b m s n (C (D egelung datenschutzrechtlicher Vorschriften – Druck- ache 16/12011 – kann ich bei der Beratung in zweiter nd dritter Lesung nicht zustimmen. Lena Strothmann (CDU/CSU): Der vorliegende ompromiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgeset- es weist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare und eilweise widersprüchliche Regelungen auf. Ein sachge- echter Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und erbrauchern einerseits sowie zwischen Arbeitnehmern nd Arbeitgebern andererseits wird nach meiner festen berzeugung nicht erreicht. Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung von dressdaten und zielgruppenspezifischen Werbemaß- ahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade für ittelständler alternativlos. Mit den neuen Regelungen ird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versandhan- el oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver- ichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig rschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren Ar- eitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unternehmen hne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins benach- arte Ausland getrieben. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in nternehmen belasten den Betriebsfrieden in Kleinun- ernehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon eute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter inen besonderen Abberufungsschutz. Eine ordentliche ündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausgeschlossen. ieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutzbe- uftragter seiner Aufgabe auch ungehindert nachkom- en kann. Mit der Neuregelung soll die ordentliche ündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grund- ätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Be- ug zu seiner Tätigkeit besteht. Diese Angleichung an en Schutzstatus eines Betriebrates ist jedoch nicht ge- echtfertigt, da der Datenschutzbeauftragte nicht die In- eressen der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeit- eber bei der Umsetzung der Datenschutzregelungen nterstützt. Da bereits in Betrieben mit mehr als neun it Personendatenverarbeitung befassten Mitarbeitern atenschutzbeauftragte bestellt werden müssen, hat dies ur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen beispiels- eise des Handwerks durch die ungerechtfertigte Bes- erstellung eines Datenschutzbeauftragten der Betriebs- rieden gefährdet wird. Weitere Kosten entstehen den Betrieben dadurch, dass rbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten die Teil- ahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen er- öglichen müssen und die Kosten zu übernehmen haben. ieser pauschale Fortbildungsanspruch eröffnet Miss- rauchsmöglichkeiten und belastet gerade kleine und ittlere Unternehmen mit unnötigen Kosten sowie zu- ätzlicher Bürokratie. Aus diesen Gründen werde ich dem Gesetzentwurf icht zustimmen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26223 (A) ) (B) ) Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Axel Berg, Ulrich Kelber und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung daten- schutzrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungs- punkt 69 a) Nach den Datenschutzskandalen des Jahres 2008 hatte sich der Datenschutzgipfel im vergangenen Sep- tember auf ein Bündel von Maßnahmen geeinigt. Als Kernelemente der Datenschutznovelle wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen, dass das sogenannnte Listenprivileg abgeschafft wird, eine Nutzung und Wei- tergabe personenbezogener Daten zu Zwecken der Wer- bung nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Be- troffenen – sogenanntes Opt-in – möglich sein soll und die Erbringung einer Leistung nicht an die Preisgabe personenbezogener Daten gekoppelt sein darf, soge- nanntes Koppelungsverbot. Wir bedauern sehr, dass diese für die Verbraucher wichtigen Punkte nicht durch- gesetzt werden konnten. Die im Regierungsentwurf enthaltene sogenannte ausdrückliche Einwilligungslösung ist gestrichen wor- den. Damit haben die Anbieter wie bisher die Möglich- keit, den Verbrauchern eine Einwilligung in den Allge- meinen Geschäftsbedingungen unterzuschieben. Das sogenannte Listenprivileg bleibt faktisch weiter beste- hen. Der Gesetzentwurf enthalt so viele Ausnahmen, dass Daten wie das Geburtsjahr oder der Beruf auch ohne Einwilligung an andere weiterverkauft werden können. Die Regelung zum Koppelungsverbot ist weit- gehend wirkungslos, weil sie nur dann greift, wenn eine gleichwertige Leistung bei einem anderen Anbieter nicht in zumutbarer Weise ohne eine Zustimmung in die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken erhält- lich ist. Zudem hat die CDU/CSU ein Unterlassungskla- gerecht für Verbraucherschutzverbände abgelehnt und damit ein – angesichts schlechter Personalausstattung bei den Datenschutzbehörden dringend erforderliches – zusätzliches Instrument zur Durchsetzung des Daten- schutzes verhindert. Anstatt sich im Interesse der Verbraucher für deren Recht auf Datenschutz einzusetzen, hat die CDU/CSU leider während der gesamten Verhandlungen den Interes- sen des Versandhandels und der Direktmarketing- und Verlagsbranche Priorität eingeräumt. Es wurde eine Chance vergeben: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird mit diesem Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wie nötig gestärkt. Auf Druck der SPD wurde allerdings der Arbeitneh- merdatenschutz wesentlich ausgebaut. Insbesondere der Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauf- tragte ist eine deutliche Verbesserung. Diese Verbesse- rung ist notwendig. Deswegen stimmen wir dem Gesetz zu. c p c k A d z R z z w r c t d f s G m P v m f n f u w h z e A m b U t h e K D b m K s z t (C (D Es ist aber notwendig, den Datenschutz für Verbrau- herinnen und Verbraucher in der nächsten Legislatur- eriode erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Verbrau- herinnen und Verbraucher müssen selbst entscheiden önnen, wer ihre Daten zu welchem Zweck nutzen darf. nlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig, Marie-Luise Dött, Dr. Michael Fuchs, Jürgen Klimke, Dr. Rolf Koschorrek und Klaus-Peter Willsch (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutz- audits und zur Änderung datenschutzrechtli- cher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 69 a) Der vorliegende Kompromiss zur Novelle des Bundes- atenschutzgesetzes – BDSG – weist zahlreiche kompli- ierte, rechtlich unklare und teilweise widersprüchliche egelungen auf. Ein sachgerechter Interessenausgleich wischen Wirtschaft und Verbrauchern einerseits sowie wischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern andererseits ird damit nach meiner festen Überzeugung nicht er- eicht. Im Gegenteil. Vielmehr drohen große Rechtsunsi- herheit für die Werbetreibenden sowie neue praxisun- augliche und teils widersinnige bürokratische Hürden, ie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen über- ordern werden. Gerade in der derzeitigen tiefen Rezes- ion ist das ein falsches Signal. Deshalb kann ich diesen esetzentwurf nicht mittragen. Ausschlaggebend für eine ablehnende Haltung sind insbesondere folgende unkte: Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung on Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbe- aßnahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade ür Mittelständler alternativlos. Die nun vorgesehenen euen Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung ür Werbezwecke sind jedoch teilweise ungenau, oftmals nverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit ird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versand- andel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver- ichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig rschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren rbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unterneh- en ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins enachbarte Ausland getrieben. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in nternehmen belasten den Betriebsfrieden in Kleinun- ernehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon eute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter inen besonderen Abberufungsschutz. Eine ordentliche ündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausgeschlossen. ieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutz- eauftragter seiner Aufgabe auch ungehindert nachkom- en kann. Mit der Neuregelung soll die ordentliche ündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grund- ätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Be- ug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Datenschutzbeauf- ragte soll zukünftig denselben Schutzstatus wie ein 26224 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Betriebsratsmitglied haben. Diese Angleichung ist jedoch nicht gerechtfertigt, da er nicht die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Regelungen aus dem BDSG unterstützt. Ein Sonderkündigungsschutz ist deshalb nicht nur nicht erforderlich, sondern würde zu einer unberechtigten Besserstellung eines Datenschutzbeauftragten gegenüber weiten Teilen der Belegschaft führen. Da bereits in Be- trieben mit mehr als neun mit Personendatenverarbei- tung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte be- stellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen beispielsweise des Handwerks quasi durch die Hintertür eine Betriebsratsmentalität Einzug hält und der Betriebsfrieden gefährdet wird. Weitere Kosten entstehen diesen Betrieben dadurch, dass Arbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten ermög- lichen müssen, an Schulungs- und Bildungsveranstaltun- gen teilzunehmen und die Kosten hierfür zu übernehmen haben. Künftig wird ohne nachvollziehbaren Grund ein pauschaler Fortbildungsanspruch begründet. Es ist sicherlich erforderlich, dass ein Datenschutzbeauftrag- ter sich schulen und fortbilden lässt. Dies sollte sich aber nach dem Umfang der Datenbearbeitung und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten richten. Ein pauschaler Fortbildungsanspruch eröffnet Missbrauchs- möglichkeiten und belastet gerade Mittelständler mit un- nötigen Kosten sowie zusätzlicher Bürokratie. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften von Unternehmen müssen selbstverständlich geahndet werden. Es ist seit vielen Jahren bewährte Praxis, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesen Fällen die Beseitigung solcher Missstände anordnen. Künftig sol- len die Aufsichtsbehörden allerdings darüber hinaus die Befugnis erhalten, auch detailliert vorzuschreiben, wie und in welcher Form solche Missstände vom Unterneh- mer abzustellen sind. Die vorgesehenen behördlichen Anordnungs- und Untersagungsbefugnisse stellen eine neue Qualität des Hineinregierens in die Unternehmen dar. Sie sind ordnungspolitisch verfehlt und in der Sache aufgrund der Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegrif- fen und Abwägungstatbeständen im Datenschutzrecht bedenklich. Am 16. Februar 2009 wurde im Rahmen eines Spit- zentreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbart, eine Grundsatzregelung in das BDSG aufzunehmen und eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beteiligung der Tarifparteien den Handlungsbedarf im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes prüft und die Arbeiten zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten Legislaturperiode fortführen soll. Das Bundeskabinett beschloss dementsprechend am 18. Februar 2009 die Verankerung einer Grundsatzregelung im BDSG, die das geltende Recht nicht verändert, sondern vielmehr klar- stellt, dass dieses auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Bei dem jetzt vorliegenden § 32 BDSG geht es aber nicht mehr allein um eine Klarstellung. Vielmehr sieht diese Regelung eine erhebliche Änderung des geltenden Ar- beitsschutzrechts im Arbeitsverhältnis vor. Damit wird e b e n w d f l u d N J l v d S u m g M k Ä g u E P n U t t A h s A s u b n F n v z r (C (D ine Lex specialis geschaffen. Als Folge drohen in der etrieblichen Praxis widersinnige neue Bürokratie und rhebliche Rechtsunsicherheit. Korruptions- und Krimi- alitätsbekämpfung sowie Compliance in Unternehmen erden unverhältnismäßig erschwert. Arbeitgeber wer- en in ihren Möglichkeiten zur Abwehr von ungerecht- ertigten Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehand- ungsgesetz, AGG, deutlich beschnitten. Selbst bewährte nd unstrittige Praktiken bei Bewerbungsverfahren, wie ie Einrichtung eines internen Bewerberpools oder die utzung von allgemein zugänglichen Daten auf Internet- obbörsen, sind künftig nicht mehr ohne weiteres mög- ich. Das ist weder im Interesse von Arbeitgebern noch on ihren Beschäftigen und potenziellen Bewerbern. Ich bedauere, dass es in den Verhandlungen zwischen en Koalitionsfraktionen aufgrund des Widerstandes der PD nicht möglich war, zu vernünftigen, ausgewogenen nd praxistauglichen Lösungen mit Augenmaß zu kom- en. Es bedarf einer grundlegenden und sachgerechten, leichsam wirtschafts- und verbraucherfreundlichen odernisierung des Datenschutzrechtes anstelle vieler leiner, offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter nderungen, die niemandem wirklich helfen. Im Übri- en waren alle Datenskandale jüngerer Zeit in Groß- nternehmen bereits nach geltender Rechtslage illegal. s ist zu befürchten, dass durch diese Novelle in der raxis massive Probleme auftreten werden, die derzeit och nicht absehbar sind. Gerade für kleine und mittlere nternehmen sind die Neuregelungen unzumutbar. Da- enschutz ist zu wichtig für kurzfristige Wahlkampftak- ik und faule Kompromisse. nlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Albert Rupprecht (Weiden) (beide CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuld- verschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprü- chen von Anlegern aus Falschberatung (Tages- ordnungspunkt 71 a) Dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsver- ältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemis- ionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von nsprüchen von Anlegern aus Falschberatung – Druck- ache 16/12814 – kann ich bei der Beratung in zweiter nd dritter Lesung nicht zustimmen. Die darin enthaltene Regelung eines Rücktrittsrechts ei telefonischer Beratung ist nach meiner Einschätzung icht praktikabel und wird die telefonische Beratung im inanzbereich teilweise unmöglich machen. Darüber hi- aus bin ich davon ausgegangen, dass in der Koalition ereinbart wurde, das Gesetz in Gänze nicht umzuset- en, falls das Rücktrittsrecht aus dem Gesetz nicht he- ausgenommen werden kann. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26225 (A) ) (B) ) Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibun- gen aus Gesamtemissionen und zur verbes- serten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung – Antrag: Verbraucherschutz bei Finanzdienst- leistungen erweitern und durchsetzen (Tagesordnungspunkt 71 a und b) Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Frau Parlamentari- sche Staatssekretärin Ursula Heinen hat für die Union zur Wichtigkeit und Notwendigkeit der heute zur Ab- stimmung stehenden Regelungen unter Verbraucher- schutzaspekten Stellung genommen. Ich will mich auf einige rechtspolitische Aspekte konzentrieren. Wichtig war für uns eine klare Trennung des Anwen- dungsbereichs der Dokumentationspflicht. Der Entwurf des BMJ, der bei der Protokollpflicht der Beratung keine Unterscheidung zwischen Privatkunden und professio- nellen Anlegern vornahm, schoss über das Ziel hinaus. Die Protokollpflicht ist nun auf Privatanleger im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes beschränkt. Mittelständi- sche Unternehmen sind dabei in der Regel Privatkunden. Für professionelle Anleger besteht nach § 31a VI Wert- papierhandelsgesetz die Option, sich beispielsweise bei einzelnen Wertpapierdienstleistungen oder Finanzinstru- menten als Privatkunde einstufen zu lassen, um unter den Anwendungsbereich der Beratungsprotokollierung zu fallen. Der angestrebte Schutzzweck wird durch diese Regelung umfassend erreicht. Der nun zu protokollierende Inhalt der Anlagebera- tung dient im Fall von Unklarheiten für beide Parteien als Beweismittel. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Im Bereich der Vorortberatung in der Bank beispielsweise ist das regelmäßig unproblematisch: Beraten und ordern – Protokoll fertigen – gemeinsam nochmals durchgehen – unstreitiges Protokoll vorhanden, Ziel erreicht. Bei der telefonischen Beratung ist die Lage etwas komplizierter. Die im BMJ-Entwurf vorgesehene Aufzeichnungsrege- lung als Mitschnitt mit Aufbewahrung der Aufzeichnung innerhalb der Verjährungsfrist war viel zu teuer, letztlich für die Kunden, und datenschutzrechtlich problematisch. Die Anschaffung und Installation von tausendfacher Aufzeichnungstechnik und die Aufbewahrung von Mil- lionen von Mitschnitten im Jahr hätten insbesondere die kleinteiligeren Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die zumeist bisher bereits eine sehr gute Beratung geleis- tet haben, überhart getroffen. Daher haben wir die be- rechtigte Kritik an dieser Stelle sehr ernst genommen und den Gesetzentwurf angemessen überarbeitet, ohne das Schutzniveau zu verringern. Nun erhält der Kunde kurzfristig ein der Vorortberatung vergleichbares Proto- koll zugestellt. So dies fehlerhaft oder unvollständig ist, steht dem Anleger ein Rücktrittsrecht zu. Der Fehler bzw. die Unvollständigkeit muss durch den Kunden da- b v a g s A t r d v S S b z h S S t m k h d S d Z d M G P E A z r V s d B b R t t g V f R j a v e d E b d v w n (C (D ei substanziiert vorgebracht werden. Die Grundsätze on Treu und Glauben gelten, das Rücktrittsrecht wurde uf einen angemessenen Zeitraum von einer Woche be- renzt. Damit ist Missbrauch weitgehend ausgeschlos- en. Eine gewisse Standardisierung der Protokolle über die nlageberatung befürwortet die Union. Dies liegt im In- eresse der Anleger und der Banken, eine Standardisie- ung wurde von den Sachverständigen sowohl aufseiten er Verbraucherschützer als auch aufseiten der Banken- erbände gefordert. Auch der Bundesrat hat in seiner tellungnahme zu Recht auf die Vorteile einer stärkeren tandardisierung hingewiesen. Starre gesetzliche Vorga- en an das Beratungsprotokoll lehnen wir aber ab, nicht uletzt da die Standardisierung eine natürliche Grenze at, da bei der Anlageberatung gerade auf die individuelle ituation des Anlegers eingegangen werden soll. Eine tandardisierung darf keinesfalls dazu führen, dass Pro- okolle sich nur aus vorgefertigten Textbausteinen zusam- ensetzen und nicht mehr den tatsächlichen Verlauf des onkreten Beratungsgesprächs wiedergeben. Es wird da- er von zusätzlichen Regelungen zur Standardisierung er Protokolle im Rahmen dieses Gesetzes abgesehen. tattdessen soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass ie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in usammenarbeit mit den Verbänden der Verbraucher und er Banken ein Papier mit Empfehlungen zu Inhalt und indestangaben erarbeitet und somit einen vernünftigen rad an Standardisierung des Protokolls bewirkt. Als angemessene Übergangsfrist für den Beginn der rotokollpflicht haben wir den 1. Januar 2010 gewählt. ine kürzere Frist wäre ob der vielen gesetzgeberischen ktionen in diesem Bereich keine angemessene Vorlauf- eit für die Sicherstellung der organisatorischen Vorbe- eitungen. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Anpassung der erjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen wegen chuldhafter Verletzung von Anlageberatungspflichten an ie regelmäßige Verjährungsfrist der §§ 195 ff. BGB. Die eratungshaftung der Banken kann mit der von anderen eratenden Berufen, wie der des Steuerberaters oder echtsanwalts verglichen werden, weshalb die Auswei- ung der Sonderverjährungsfrist angemessen ist. Prak- isch bedeutet dies, dass die Schadenersatzansprüche we- en Falschberatung nicht mehr in drei Jahren seit ertragsschluss verjähren. Nun beginnt die Dreijahres- rist erst mit der Kenntnis des Schadens. Grenze ist, um echtssicherheit zu gewährleisten, eine maximale Ver- ährungsfrist von zehn Jahren, die sich ebenfalls an die llgemeinen Regelungen des BGB anlehnt. Um die Verständlichkeit von Anleihebedingungen zu erbessern, wurde in § 3 Schuldverschreibungsgesetz in spezialgesetzliches Transparenzgebot für Anleihebe- ingungen hinsichtlich des Leistungsversprechens des mittenten verankert. Hiernach muss nach den Anleihe- edingungen die vom Schuldner versprochene Leistung urch einen Anleger, der hinsichtlich der jeweiligen Art on Schuldverschreibungen sachkundig ist, ermittelt erden können. Dazu gab es in der Fachpresse Irritatio- en, dass das Transparenzgebot für die Emittenten von 26226 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Schuldverschreibungen deswegen eine zu große Rechts- unsicherheit schaffen könnte, weil sie gar nicht kontrol- lieren könnten, wer ihre Schuldverschreibungen konkret erwerbe. Nach dem Wortlaut der Norm kommt es aber für die Beurteilung der Transparenz eindeutig nicht dar- auf an, wer die betreffende Schuldverschreibung konkret erwirbt, sondern abstrakt auf einen objektiv sachkundi- gen Anleger. Eine Auslegung des § 3 dahin gehend, dass für die Beurteilung der Transparenz auf den konkreten Erwerber abgestellt würde, wäre nicht mit dem Wortlaut der Regelung vereinbar und auch unsinnig, weil der Kreis der konkreten Erwerber der Schuldverschreibun- gen zum Zeitpunkt der Abfassung der Anleihebedingun- gen und der Begebung der Schuldverschreibungen noch überhaupt nicht bekannt sein kann. Mit der Neufassung des Schuldverschreibungsgeset- zes erfolgt auch eine weitere Anpassung an international übliche Anforderungen. Hierzu wurde insbesondere das Recht der Gläubigerversammlung erneuert und an das bewährte Recht der Hauptversammlung bei der Aktien- gesellschaft angelehnt. Beispielweise erfolgt die Legi- timation des Anleihegläubigers in der Gläubigerver- sammlung nach dem Regelungsmodell des § 123 II Satz 2 Aktiengesetz. Daneben wird die Möglichkeit ei- ner Abstimmung ohne Versammlung, einer virtuellen Versammlung, eröffnet. Das Gesetz schafft zudem eine Rechtsgrundlage für Umschuldungsklauseln, die den Gläubigern Handlungsspielräume zu bestimmten Ände- rungen der Anleihebedingungen, beispielsweise in der Krise oder in der Insolvenz des Schuldners, ermögli- chen. Wir glauben, mit dem vorliegenden Gesetz das unser- seits Mögliche dafür getan zu haben, dass der Wertpa- pierhandel Vertrauen wieder zurückgewinnen konnte. Wir erhoffen uns, dass eigene Vermögensanlagen in Selbstverantwortung kritisch geprüft werden. Das Werk- zeug geben wir den Kunden in die Hand – die Verant- wortung können und wollen wir ihnen nicht abnehmen. Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Gestatten Sie mir hier ein paar Worte in eigener Sache und nicht zum eigentli- chen Gesetzentwurf der Bundesregierung: Das Wahlvolk und ich haben entschieden, dass ich zukünftig ins Euro- päischen Parlament wechseln werde. Das hat leider zur Folge, dass ich am Tag der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlamentes, dem 14. Juli 2009, aus dem Deutschen Bundestag ausscheiden muss. Neue Perspektiven zu erschließen ist eine schöne Sache. Gleichwohl überkommt einen schon ein wenig Wehmut nach den zahlreichen Jahren in Berlin. Zukünf- tig werde ich nun also im Europaparlament arbeiten. Ich tue dies mit einem lachenden und einem weinenden Auge; weinend, weil ich nach den Jahren meiner Arbeit im Deutschen Bundestag viel Freude an meiner Arbeit gefunden habe, gute Kolleginnen und Kollegen kennen gelernt habe und durchaus zusammen mit anderen etwas bewegen und verändern konnte. Dafür sage ich hier aus- drücklich Danke. Ich hätte diese Arbeit gern fortgesetzt, aber nun ergibt sich für mich ein neuer Lebensabschnitt, dem ich sehr o K n s B u p m v n A b j j z G d A k f u i l I m f u v c u m E h b d l d z e t m B D t D p R d s z h W k n (C (D ptimistisch entgegensehe. Meine Erfahrungen und enntnisse, die ich aus der Zusammenarbeit hier gewon- en habe, werden mir dabei sehr hilfreich sein. Ich bin icher, dass für die deutsche Landwirtschaft auch in rüssel und Strassburg viel zu bewegen sein wird. Bitte nterstützen Sie mich dabei. Gerade weil ich im Europa- arlament hauptsächlich die gemeinsame Agrarpolitik itgestalten werde, verspreche ich Ihnen, dass wir noch oneinander hören werden. In diesem Sinne habe ich icht vor, mich großartig zu ändern. Ein besonderer Dank geht an die Abgeordneten des usschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- raucherschutz. Das Schöne an einem Fachausschuss ist a bekanntlich der fachlich orientierte Streit. Ich habe edenfalls immer versucht, die Argumente des anderen u verstehen und, soweit es ging, auch aufzugreifen. erade in meiner Funktion als Tierschutzbeauftragter er CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir mit dieser rbeitsphilosophie für den Tierschutz viel erreichen önnen. Gerade in diesem Bereich ist man natürlich nie ertig und es bleibt immer etwas zu tun. Aber ich finde, nsere Bilanz kann sich sehen lassen. Ärgerlich bin ich mmer dann geworden, wenn ideologisch – anstatt sach- ich und fachlich – diskutiert und argumentiert wurde. ch denke aber, dass es uns im Rückblick gelungen ist, eistens einen Ton in der Auseinandersetzung zu inden, der erträglich und nicht verletzend war. Die vielfältigen Themen, wichtig für unser Land und nsere Menschen, werden von uns allen auch in Zukunft iel Kraft, Mut und Ausdauer erfordern. Das, berufli- hen Erfolg, Gesundheit und Gottes Segen wünsche ich ns ausdrücklich. Klaus Uwe Benneter (SPD): Diese Woche war ich it Franz Müntefering in meinem Wahlkreis unterwegs. r hat mir von einem älteren Ehepaar erzählt. Die beiden atten 11 000 Euro angelegt, das Sparbuch lief aus. Sie ekamen einen Anruf von ihrer Bank, am Telefon war er nette Herr Bankberater, der sie seit 40 Jahren eigent- ich gut beraten hatte. Diesmal hatte er ein ganz beson- eres Angebot: Es wäre doch schade, das Geld jetzt ab- uheben, man könne es doch investieren, er habe da inen Tipp: Wertpapiere der Lehman-Bank. Gesagt, ge- an. Und das Ehepaar hat sein ganzes Geld verloren. Schon mehrmals habe ich mich mit der Interessenge- einschaft der Lehman-Geschädigten getroffen. Im ankjargon hießen sie A- und D-Kunden: alt und doof. iesen Menschen wurde in schicken Hochglanzprospek- en auch noch das letzte Schrottpapier aufgeschwatzt. avon, dass man sein Geld mit den Aktien auch kom- lett verlieren könnte, war natürlich nirgendwo die ede, nicht einmal im Kleingedruckten. Die Banken haben sich über ihre Profite gefreut und ie Bankberater über ihre Provisionen. Jetzt ist das ge- amte System aus maßlosem Profitstreben und unge- ügelter Gier zusammengebrochen, und die Anleger aben gemerkt, dass sie falsch beraten worden sind. enn sie jetzt Jahre später vor Gericht gegen die Bank lagen, haben sie schlechte Karten: Die Bank redet sich atürlich raus. Der Berater habe ja über alle Risiken auf- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26227 (A) ) (B) ) geklärt, und eigentlich sei ja der Kunde schuld, weil der sich nicht klar genug ausgedrückt habe. So etwas soll es in Zukunft nicht mehr geben. Wir wollen, dass die Anlageberatung für den Anleger endlich so transparent ist, dass er weiß, welches Risiko er ein- geht, und wenn das Kind erst einmal in den Brunnen ge- fallen ist, eine echte Chance hat, gegen seine Bank vor Gericht zu gewinnen. Dazu muss das Beratungsgespräch zukünftig umfassend protokolliert werden: was der Kunde will, was der Bankberater daraufhin empfiehlt und warum. Das Protokoll kann sich der Kunde dann zu Hause in Ruhe zur Kontrolle durchlesen. Auch wenn der Anleger seinen Bankberater anruft, um die Wertpapiere gleich am Telefon zu kaufen, muss der Bankberater ein Protokoll über das Telefonat schrei- ben. Das muss er dem Kunden dann unverzüglich zu- senden. Findet der Anleger einen Fehler im Protokoll oder ist es nicht vollständig, kann er innerhalb einer Wo- che von dem Geschäft zurücktreten. Der Ursprungsgesetzentwurf sah eine Pflicht der Ban- ken vor, jedes Beratungstelefonat auch technisch aufzu- zeichnen. Das haben wir gestrichen. Ich denke, die Protokollpflicht mit dem Rücktrittsrecht für die Anleger ist ein guter Kompromiss. Sonst hätten wir datenschutz- rechtliche Probleme bekommen. Außerdem hätten wir mit so einer Regelung die Filialbanken bestraft, die bis- her im Wesentlichen anständig beraten haben. Vor allem die Direktbanken haben damit ja Schindluder getrieben. Einmal vor Gericht, hilft den Anlegern das Protokoll bei der Beweisführung gegen ihre Bank auch noch Jahre später. Wenn das Protokoll unschlüssig oder lückenhaft ist, muss nämlich die Bank beweisen, das sie ordnungs- gemäß beraten hat. Das ist eine echte Verbesserung für die Anleger. Mit dem Gesetz schaffen wir endlich auch die Son- derverjährungsvorschriften für die Banken ab. Im nor- malen Bürgerlichen Recht knüpft der Beginn der Ver- jährung ganz selbstverständlich an zwei Bedingungen an: Anspruchsentstehung und Kenntnis. Nicht so bei den Wertpapieren nach dem Wertpapierhandelsgesetz: Drei Jahre nach Vertragsschluss mit der Bank ist der An- spruch auf Schadensersatz verjährt, egal was der Anle- ger schon weiß, Schrottpapiere im Depot hin oder her. Damit ist jetzt Schluss. Die Dreijahresfrist beginnt in Zukunft erst dann zu laufen, wenn der Anleger von sei- nem Schaden erfahren hat. Mit dem Gesetz werden die notwendigen Konsequen- zen aus der Finanzmarktkrise gezogen, die nicht nur Banken und Unternehmen getroffen hat, sondern auch viele Anleger. Denen wollen wir für die Zukunft mit dem Gesetz helfen. Was die Vergangenheit angeht, dür- fen wir aber auch die Lehman-Geschädigten nicht ver- gessen. Bad Banks braucht es nicht nur für Banken. Marianne Schieder (SPD): In quasi letzter Minute beschließen wir heute auch den Koalitionsantrag „Ver- braucherschutz bei Finanzdienstleistungen erweitern und durchsetzen“. Dass wir das erst am letzten Sitzungstag schaffen, liegt nicht an uns. Wir haben schon lange e r A S v e g m l Z F s b s M r d r k k n v b d i l r t b k c s n B V v B b e w r i n m d m m s e r e k g e d e f F (C (D rkannt, dass ein dringender Handlungsbedarf im Be- eich Finanzdienstleistungen besteht. Einen ersten ntragsentwurf hatten wir Sozialdemokratinnen und ozialdemokraten bereits im September letzten Jahres orgelegt. Die CDU/CSU konnte sich dann lange nicht ntscheiden, ob sie wirklich substanzielle Verbesserun- en für die Verbraucher fordern oder lieber – wieder ein- al – dem Druck der Wirtschaft nachgeben will. Bis etzte Woche haben wir über diesen Antrag verhandelt. uletzt wollte der Wirtschaftsflügel der Union noch eine ormulierung durchdrücken, wonach mehr Verbraucher- chutz nur realisiert werden darf, wenn er nicht zu „mehr ürokratischen Belastungen für Unternehmen“ führt. Da ieht man, was uns blüht, wenn wir eine schwarz-gelbe ehrheit im September nicht verhindern! Auch bei diesem Antrag hat die CDU/CSU nach ih- em bewährten Motto gearbeitet: „Abwarten, abgucken, raufsetzen“. Der Vorschlag zur Protokollierung der Be- atung kam nämlich nicht von Frau Aigner, wie sie das ürzlich bei Hart aber fair behauptet hat. Der Vorschlag am von uns, nachzulesen in der Pressemitteilung mei- er Kollegen Hans-Ulrich Krüger, Joachim Stünker und on mir vom 5. Dezember 2008. Die Union hat die Erar- eitung unseres Antrags abgewartet, sich Vorschläge araus abgeguckt und sich dann – auch Frau Klöckner m Mai in der Rheinischen Post – damit in der Öffent- ichkeit gebrüstet. Die Regelungen zur Einlagensicherung, zur Verjäh- ungsverlängerung und zur Protokollierung des Bera- ungsgesprächs sind erste Schritte. Hierbei darf es nicht leiben. Wichtig ist zunächst, dass die Beratungsproto- olle nun auch so gestaltet werden, dass die Verbrau- herinnen und Verbraucher sie auch verstehen und dass ie alle wesentlichen – aber auch nur diese – Informatio- en über die Beratung enthalten. Die Erfahrungen im ereich der Versicherungen haben gezeigt, dass man die erbraucher auch mit einem Zuviel an Informationen erwirren und täuschen kann. Ich erwarte, dass die aFin sich mit Kreditinstituten und Verbraucherver- änden zusammensetzt und ein einheitliches Muster ntwickelt. Sonst müssen wir das auf dem Verordnungs- eg wie bei der VVG-Informationspflichtenverordnung egeln. Die Finanzmarktkrise hat noch einige weitere Löcher m Kessel des Kapitalanlagerechts offenbart: Oft sind es icht die Banken sondern freie sogenannte Finanzver- ittler, die dem Kapitalanleger ein Süppchen kochen, as er so nie löffeln wollte. Vor allem bei den Finanzver- ittlern, die sich auf dem sogenannten grauen Kapital- arkt tummeln, bedarf es einer Regulierung. Man muss ich das einmal vor Augen halten: Eine Friseurin oder in Friseur hat eine dreijährige Ausbildung zu absolvie- en, bevor sie oder er uns die Haare schneiden darf. Von inem Finanzvermittler fordern wir hingegen überhaupt eine Ausbildung. Das kann nicht so bleiben, schließlich eht es oftmals um das ersparte Geld der Leute und um ine solide Altersversorgung. Wir fordern deshalb für ie Zukunft eine ordentliche Berufsqualifikation sowie ine Registrierungspflicht für alle Finanzvermittler. Ich reue mich, dass – wie ich heute in der Zeitung lese – rau Ministerin Aigner sich unserer Forderung an- 26228 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) schließt und derzeit an Qualifikationskriterien arbeitet. Frau Aigner, Sie haben uns hier an Ihrer Seite. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass der betro- gene Kapitalanleger seine Ansprüche wegen Falschbera- tung auch durchsetzen kann. Oftmals steht er nach jahre- langem Streit einem insolventen Vermittler gegenüber. Deswegen müssen wir – wie wir es im Versicherungsbe- reich bereits getan haben – eine obligatorische Berufs- haftpflichtversicherung für Finanzvermittler einführen. Auch in der Anhörung zum grauen Kapitalmarkt am letzten Mittwoch wurde deutlich: Dort sind oft Produkte – wie geschlossene Immobilienfonds – zu finden, die kaum ein Verbraucher und nur wenige Finanzvermittler verstehen. Diese Produkte gibt es in unterschiedlichster Qualität und Ausgestaltung. Sie können als Anlageform auch durchaus geeignet sein. Ob sie sich eignen, kann aber nur ein fachkundiger Berater feststellen. Deshalb gilt: Ziel in der nächsten Legislatur ist eine konsistente, alle Produkte und Vertriebswege umfassende Regulie- rung, die geeignet ist, Transparenz, Verständlichkeit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Ob Kurzinformationsblatt, Finanz-TÜV oder Stär- kung der Verbraucherberatung: Ich könnte jetzt noch viel über die vielen guten Vorschläge sprechen, die in unse- rem Antrag stecken. Aber bitte lesen Sie den Antrag selbst. Ich möchte lieber noch auf ein paar Punkte auf- merksam machen, die wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten leider in dem Antrag nicht durchset- zen konnten: Wir wollen einen Finanzmarktwächter, der nach dem Motto „Schnüffeln, bellen, beißen“ unseriöse Praktiken am Finanzmarkt aufspürt, Regelungslücken gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit thematisiert und unse- riöse Anbieter durch Abmahnungen und Unterlassungs- klagen vom Markt drängt. Das fand die CDU/CSU wohl ein Zuviel an Verbraucherschutz. Die Union hat viele Formulierungen abgeblockt, die die Durchsetzung von Verbraucherrechten effektiv ver- bessert hätten. Wir durften nicht herausstellen, dass die Verbraucherzentralen im Bereich AGB-Kontrolle und Lauterkeitsrecht wichtige Funktionen erfüllen, die wir dringend ausbauen müssen. Auch das ging Ihnen schon zu weit. Also: Auch in der nächsten Legislatur ist viel zu tun. Wir stehen zu dem Antrag und werden uns für dessen weitere Umsetzung einsetzen. Und wir haben darüber hi- naus noch viele Vorschläge, die wir aber wohl nur mit anderen Mehrheiten durchsetzen können. Mechthild Dyckmans (FDP): Der Titel des uns heute vorliegenden Gesetzentwurfes „Gesetz zur Neu- regelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschrei- bungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung“ deutet auf einen etwas falschen Schwerpunkt hin. Zumindest aus politischer Sicht liegt dieser Schwerpunkt nämlich nicht auf der Neuregelung d B b V b w i D h F A F l e s z s F u g b a v z F v „ K D T t T d h s D u d s d G r l F d b e l A B t e t w K (C (D er Schuldverschreibungen, sondern ganz deutlich im ereich der Anlageberatung bei Bankgeschäften. Gerade im Rahmen der Finanzmarktkrise hat eine eträchtliche Zahl von Anlegern erhebliche Teile ihres ermögens mit Anlagen eingebüßt, die von Anlage- eratern als sichere Anlageform bezeichnet worden aren. Viele Anleger sind tief verunsichert. Zu nennen st hier zum Beispiel das Stichwort Lehman Brothers. och auch schon vor der Finanzmarktkrise kam es zu ohen Verlusten von Anlegern. Ich darf hier nur an den all Phoenix erinnern. Die Notwendigkeit einer besseren nlageberatung ist somit nicht von der Hand zu weisen. Hier sind wir uns – das darf ich wohl sagen – über raktionsgrenzen hinweg einig. Aber auch beim An- egerschutz geht die FDP Bundestagsfraktion zunächst inmal vom grundsätzlich mündigen Bürger aus. Anzu- treben ist eine nachhaltige Verantwortungsgemeinschaft wischen Verbrauchern und Banken mit einer wirk- amen Aufsicht. Die jetzige Krise bietet die Chance, ehlentwicklungen im gesamten Bereich der Beratung nd der Vermittlung von Finanzprodukten zu korri- ieren. Dabei kann es nicht darum gehen, dem Ver- raucher die Risiken des Kapitalmarktes vollständig bzunehmen. Der Verbraucher muss aber in die Lage ersetzt werden, eine eigenständige Entscheidung treffen u können. Aus diesem Selbstverständnis heraus hat die DP-Bundestagsfraktion am 20. April 2009 auch eine iel beachtete Diskussionsveranstaltung unter dem Titel Wie kommt das Vertrauen der Verbraucher zurück? – onsequenzen aus der Finanzmarktkrise“ abgehalten. ie Anlageberatung war auch dabei ein wichtiges hema. Bereits vor zwei Monaten hat die FDP-Bundes- agsfraktion ein umfassendes Positionspapier mit dem itel „Verbraucherrechte im Finanzmarkt stärken“ auf en Weg gebracht, dessen Forderungen weit über den ier vorliegenden Gesetzesentwurf hinausgehen. Schlechte Beratung und Verstöße gegen verbraucher- chützende Vorschriften dürfen sich nicht länger lohnen. ann können sich die Anbieter mit den besten Produkten nd der besten Beratungsqualität besser am Markt urchsetzen. Dies setzt voraus, dass Schadensersatzan- prüche bei Falschberatung für Geschädigte effektiv urchsetzbar sind. Die gegenwärtige Situation der eschädigten ist unbefriedigend, da ihre Ansprüche asch verjähren, oder der Geschädigte den Beratungsfeh- er mangels Unterlagen nicht nachweisen kann. Die älle der Lehman-Brothers-Geschädigten zeigen dies eutlich. Diesen zwei Punkten, also der effektiven Durchsetz- arkeit und der Verjährung, nimmt sich auch der Gesetz- ntwurf an. Mit dem neuen Gesetz wird es Anlegern er- eichtert, im Falle einer fehlerhaften Beratung ihre nsprüche durchzusetzen. Dazu wird ein schriftliches eratungsprotokoll eingeführt, das konkrete Dokumen- ationspflichten beinhaltet, die den Verlauf der Beratung rkennen lassen. Gerade diese Dokumentation des Bera- ungsverlaufs ist besonders wichtig. Aus dem Protokoll ird erkennbar sein, mit welchen Vorstellungen der unde die Bank betreten hat, in welche Richtung die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26229 (A) ) (B) ) Beratung ging und mit welcher Empfehlung der Kunde am Ende die Bank auch wieder verlässt. Dieses Proto- koll ist dem Kunden am Ende der Beratung und vor dem Kauf des Anlageproduktes auszuhändigen. Eine verbes- serte Transparenz wird dadurch erreicht, dass der Anla- geberater verpflichtet ist, die für die Empfehlung ent- scheidenden Erwägungen zu dokumentieren. Das Vorliegen eines solchen Beratungsprotokolls erleichtert darüber hinaus die Beweisführung in strittigen Fällen. Zu klären blieb die Frage, was im Falle einer telefoni- schen Beratung geschehen soll. Laut Auskunft der Ban- kenvertreter macht der Anteil der telefonischen Beratung an der Anlageberatung zumindest 50 Prozent aus. Um auch in Zukunft die telefonische Beratung mit anschlie- ßender Auftragserteilung zu ermöglichen, sind im Gesetzentwurf Sonderregelungen vorgesehen. In diesem Fall kann der Kunde ausdrücklich einen Geschäftsab- schluss vor Erhalt des Protokolls herbeiführen. Die zu- nächst im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung einer Aufzeichnung der Telefongespräche wurde nach einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auch auf Einwirken der FDP- Bundestagsfraktion aufgrund vielfältiger tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten gestrichen. Man stelle sich nur einmal vor, welch gigantische Menge an Daten angefallen wäre, wenn man komplette Beratungsgesprä- che aufgezeichnet hätte. – Für eine liberale Bürger- rechtspartei wie die FDP eine unerträgliche Vorstellung. Die jetzige Formulierungshilfe sieht vor, dass bei einer telefonischen Beratung ein einwöchiges Rücktritts- recht für den Fall eines fehlerhaften oder unvollständi- gen Protokolls eingeführt wird. Ich will nicht unerwähnt lassen, dass diese Frist zum Rücktritt von meiner Frak- tion durchaus auch kritisch gesehen wird. Es besteht die Gefahr, dass dadurch Spekulationen zulasten der Kredit- institute ermöglicht werden. Die Verbraucher haben künftig das Recht zum Rücktritt, bei jedem – kleinen – Fehler und auch der kleinsten Unvollständigkeit des Protokolls. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Wieder einmal wird erst die Rechtsprechung Kriterien entwickeln müssen, damit diese gesetzliche Regelung in der Praxis sinnvoll angewendet werden kann. Hier hätte ich mir etwas mehr Klarheit vom Gesetzgeber gewünscht. Die Verjährung für Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung wird an die allgemeinen Verjährungsregeln angepasst. Das bedeutet, dass die Ver- jährung erst drei Jahre nach Kenntnis des Kunden von den anspruchsbegründenden Tatsachen und spätestens nach zehn Jahren eintritt. Dies wird von der FDP- Bundestagsfraktion begrüßt, wobei wir auch eine Höchstfrist von fünf Jahren für ausreichend erachtet hät- ten. Eine weite wichtige Änderung, die unter anderem auch auf Betreiben der FDP-Bundestagsfraktion noch Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden hat, ist die Frage des Anwendungsbereichs. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hielt auch professionelle Kunden, wie zum Beispiel Versicherungen, im Rahmen der Anlagebe- ratung für schutzwürdig. Richtigerweise beschränkt sich d r k w H r g R d f e B s a w G S v l 2 d s W b 1 e E g d g W F g t z M s i k S e m d „ K e e K K t R w c b (C (D er Anwendungsbereich nun auf Privatkunden. Die sprüngliche Regelung hätte einen unnötigen büro- ratischen Aufwand bedeutet. Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz erwähnen, in elchen Punkten die FDP-Bundestagsfraktion weiteren andlungsbedarf sieht. Zu nennen sind eine Verbesse- ung der Finanzaufsicht, die Schaffung funktionstüchti- er Sicherungssysteme, ein verbesserter Schutz gegen isiken des grauen Kapitalmarkts, einheitliche Min- estanforderungen an die Beraterqualifikation und ein reiwilliges Gütesiegel für Finanzprodukte. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt also nur einen rsten Schritt in die richtige Richtung dar. Die FDP- undestagsfraktion wird dem Gesetzentwurf daher zu- timmen. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Die Regierungsko- lition hat es geschafft. Sie legte uns zuerst unter ge- ohnt geschmeidiger Titulierung den „Entwurf eines esetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei chuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur erbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von An- egern aus Falschberatung vor“. Das war – merke! – am 4. April dieses Jahres. Und im Schnellverfahren soll as Ganze heute zu einem Abschluss kommen. Offen- ichtlich ist der Bundesregierung kurz vor Ablauf dieser ahlperiode aufgefallen, dass das alte Schuldverschrei- ungsgesetz bereits in die Jahre gekommen ist. 10 Jahre, um genau zu sein. Nun, wahrhaftig, da kommt s mit den euphemistisch sogenannten dynamischen ntwicklungen am Finanzmarkt nicht mehr so recht mit. Na, in anderen Bereichen ist das Beharrungsvermö- en auch recht groß. Und so hat die Koalition – immer en Blick auf die neuesten Entwicklungen – in der ihr anz eigenen Art auch überraschend „schon“ in dieser oche den Beschlussantrag „Verbraucherschutz bei inanzdienstleitungen erweitern und durchsetzen“ ein- ebracht. Richtig, es hat lange gedauert, bis der Koali- ion eingefallen ist, dass der Steuerbürger – der gerade ur Rettung der Banken getreu dem kapitalistischen otto „Gewinne werden privatisiert und Verluste verge- ellschaftet“ geschröpft wurde – doch gleichzeitig rgendwie auch Verbraucher ist. Weil doch gerade Wahl- ampf ist, will die Koalition ja nicht nur negativ beim teuerzahler und Verbraucher auffallen. Um nicht missverstanden zu werden: Maßnahmen für ine nachhaltige Bereinigung von Irrungen im Finanz- arkt sind höchst angebracht. Ich darf darauf hinweisen, ass die Linke bereits im Dezember 2008 ihren Antrag Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von apitalanlagen“ mit der Drucksachennummer 16/11185 ingebracht hat. Gerade im Zusammenhang mit der aktu- llen Finanzkrise und den tiefgreifenden Einbrüchen im redit- und Immobiliensektor, dem Renditedruck, dem reditinstitute auf den internationalen Finanzmärkten un- erworfen sind und der ihr Risikoverhalten fundamental in ichtung einer dramatischen Absenkung des Risikobe- ussteins verändert hat, muss die Stellung der Verbrau- herinnen und Verbraucher gestärkt werden. Dies gilt ins- esondere vor dem Hintergrund, dass Bürgerinnen und 26230 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Bürger durch den Abbau von Sozialleistungen von der Bundesregierung immer stärker in langfristige Geldanla- gen oder Kreditnahmen gedrängt werden, um zum Bei- spiel für ihre Alterssicherung oder Ausbildung Vorsorge zu treffen. Doch unsere Vorschläge waren der Großen Koalition wohl doch zu sehr zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Ablehnung eines tatsächlich an den aus der Krise gewonnenen Konsequenzen orientierten Ver- braucherschutzes war dann für die Koalition am 14. Mai 2009 nur folgerichtig. Aber seien wir fair: Die Modernisierung des Schuld- verschreibungsgesetzes war überfällig und ist – als In- strument außergerichtlicher Sanierung – ein wichtiges Mittel, dessen Bedeutung gerade angesichts der Finanz- krise nicht zu unterschätzen ist. Das SchuldVG fasst die Inhaber von Schuldverschreibungen angesichts der Tat- sache, dass sie gegenüber dem Emittenten gleich- gerichtete Interessen verfolgen, zu einer gesetzlich ver- fassten Interessengemeinschaft zusammen und regelt Handlungs- und Beteiligungsrechte wie Gläubigerver- sammlung, Gläubigerverteter, Mehrheitsverhältnisse etc. Sachlich gesehen ist das Gesetz vor allem Sanierungs- und Insolvenzrecht. Die neuen Regelungen erweitern den Anwendungsbereich auch auf Emittenten mit Sitz außerhalb Deutschlands, erleichtern die Willensbildung der Gläubiger und erweitern die kollektive Bindung aufgrund von Mehrheitsentscheidungen. Der Entwurf legt also einen Paradigmenwechsel von der einfachen gemeinschaftlichen Interessenvertretung hin zu einem effektiven Sanierungsinstrument vor, in dem widerstreitende Gläubigerinteressen eingebunden werden. Dies wird nicht zuletzt auch durch das Sonder- insolvenzrecht nach §§ 18 ff. Schuldverschreibungs- gesetz sichergestellt. Dennoch steht es in einem gewis- sen Wertungswiderspruch zur Ratio des Gesetzgebers der Insolvenzordnung, der das gerichtliche Sanierungs- verfahren präferiert. Soweit sich der Gesetzentwurf der Anlageberatung annimmt, ist es erklärtes Ziel, die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu erleichtern. Wenn der Ge- setzentwurf jedoch einleitet mit der Feststellung, dass „gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sich gezeigt habe, dass viele Anleger die Risiken der teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen“, macht er deutlich, dass hier noch von einer falschen Prämisse ausgegangen wird. Denn es sind vor allem die Bankberater, die die Produkte nicht verstehen und sie dennoch – auch trotz der Erkenntnisse aus der Finanzkrise – an den Kunden bringen, wie auch erst kürzlich durchgeführte Untersuchungen in den Medien ergeben haben. Insofern ist jedenfalls die Proto- kollierung schon vor diesem Hintergrund unabdingbares Instrument, um eine Sensibilisierung der Berater zu erreichen. Zutreffend weist der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Wertpapierhandels- gesetz nur einen sehr eingeschränkten Anwendungsbe- reich hat. Nicht erfasst werden die diversen Fonds. c F F l V l v n z d e l A A k g t V m w b k f l K d ü i b j d d s V t m i u N g g v s z B h g r b l T V g (C (D Daher ist eine umfassende Strategie zum Verbrau- herschutz im Bereich der Kapitalanlagen und anderen inanzdienstleistungen unsere fortbestehende dringende orderung. Dazu gehört etwa, die Beweislast bei der An- ageberatung umzukehren. Genauso gehört dazu, die erpflichtung, den Anlegern ein einheitliches, verständ- iches und nicht manipulierbares Beratungsprotokoll orzulegen. Die Beratungsdokumentation ist in Anleh- ung an die §§ 6 und 62 des Versicherungsvertragsgeset- es auszuführen. Der Nachweis eines konkreten Scha- ens ist im Sinne von § 44 des Börsengesetzes zu rleichtern. Die Haftung der Emittenten von Kapitalan- ageprodukten und der Mitglieder der Leitungs- und ufsichtsorgane des Emittenten bei Verbreitung falscher ngaben über das Produkt ist zu verschärfen. Dabei ann angeknüpft werden an den von der ehemaligen rot- rünen Bundesregierung am 7. Oktober 2004 erarbeite- en, aber nicht eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur erbesserung der Haftung für falsche Kapitalmarktinfor- ationen. Längst überfällig ist auch die Einführung eines Anti- uchergesetzes, um die intransparente Kreditpraxis ins- esondere bei der Vergabe von Kleinkrediten zu be- ämpfen. Nach Professor Dr. Udo Reifner vom Institut ür Finanzdienstleistungen in Hamburg wird die tatsäch- iche Zinsbelastung eines Kredits oft verschleiert, indem reditkosten in einer Restschuldbefreiungsprämie sowie eren Finanzierungskosten versteckt würden, die bei der blichen Umschuldung zu Buche schlügen. Schließlich ist die unabhängige Verbraucherberatung n Finanzdienstleistungen kurzfristig so auf- und auszu- auen, dass mindestens 1 Prozent der Privathaushalte ährlich beraten werden kann. Dies muss finanziell auerhaft und in ausreichender Höhe abgesichert wer- en. Zur Durchführung der Finanzberatung müsste eine pezialisierte Verbraucherzentrale Finanzen bei den erbraucherzentralen sowie bei dem Verbraucherzen- rale Bundesverband e. V. eingerichtet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt nach alledem utlos hinter den Möglichkeiten zurück, die wir bereits m erwähnten Antrag vorgeschlagen haben. Weder die nabhängige und fachliche Finanzberatung findet hier iederschlag noch die über das dortige Vorschlagspro- ramm hinausreichende Überlegung einer Marktbereini- ung durch das Hinwirken auf ein konzertiertes Verbot on bestimmten Finanzprodukten in mindestens europäi- cher, besser in globaler Kooperation. Es ist aber nicht u verkennen, dass sich die Koalition in ihrem eschlussantrag zumindest unseren hier und schon frü- er geäußerten Forderungen annähert. Es besteht aber erade deshalb erheblicher Nachbesserungsbedarf. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir eden bei der heutigen Debatte zum Schuldverschrei- ungsgesetz über Verbraucherschutz bei Finanzdienst- eistungen. Das Schuldverschreibungsgesetz ist nur ein ropfen auf dem heißen Stein. Die Sonderfristen bei der erjährung abzuschaffen, das haben wir Grünen seit lan- em gefordert. Aber es ist noch keine Antwort auf die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26231 (A) ) (B) ) Finanzkrise. Und auch die Dokumentation der Beratung hat noch etliche Haken. Was passiert eigentlich, wenn nicht rechtzeitig über das neue Rücktrittsrecht bei telefo- nischer Beratung belehrt wird? Und wie soll eigentlich belehrt werden? Insgesamt ist die Bilanz der Bundesre- gierung beim Thema Verbraucherschutz bei Finanz- dienstleistungen vernichtend und lautet: zu spät, zu lückenhaft, zu inkonsequent. Sie haben – genau wie die Banken – aus der Finanzkrise einfach nichts gelernt. Die Banken nehmen gerne die Rettungspakete auf Kosten der Steuerzahlerinnen und -zahler entgegen, um sich damit aus der selbstverschuldeten Krise zu katapul- tieren. Aber ansonsten machen sie weiter wie bisher: Das zeigt nicht nur das Beispiel der Zinspolitik, bei dem die Schere zwischen Soll- und Habenzinsen immer grö- ßer wird, und zwar zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Schon seit Monaten fordern wir Grüne die Bundesregierung auf, den unfairen Geschäftspraktiken der Banken einen Riegel vorzuschieben. Denn allein die unseriöse Zinspolitik lässt 1,3 Milliarden Euro in den Taschen der Finanzinstitute verschwinden, statt Kredit- ausgaben und Konjunktur zu entlasten. Damit wird die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank konterkariert, und die Bundesregierung schaut tatenlos zu. Hier wäre Frau Aigner gefordert, für die Bankkundinnen und -kun- den in die Bresche zu springen; stattdessen verharrt sie in ihrer verbraucherpolitischen Arbeitsstarre. Alle Vor- schläge, die wir im Ausschuss und in unseren Anhörun- gen dazu diskutiert haben, kamen von der Opposition. Das Handeln der Ministerin erschöpft sich in Pressemit- teilungen und launigen Reden auf Konferenzen. Die Bundesregierung hatte nach der Krise eigentlich die Aufgabe, die Bankenlandschaft so zu regeln, dass Missstände beseitigt werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Vertrauen in den Finanzmarkt haben. Dankenswerterweise dokumentieren Sie im vor- liegenden Antrag noch einmal schriftlich, was Sie alles versäumt haben: Sie haben weder die Beweislastumkehr bei Falschberatung auf den Weg gebracht, noch wurde das Problem der Zertifikate geregelt oder die Finanz- marktaufsicht gestärkt. Und auch die Qualifikationsan- forderungen an Finanzvermittler wurden nicht neu definiert, um nur einige Beispiele zu nennen. Während wir aus Großbritannien hören, dass die britische Finanz- aufsicht die Finanzvermittlerbranche radikal umbauen will und endlich auf eine Honorarberatung statt auf Beraterprovisionen setzt, bleibt hier alles beim Alten. Lassen Sie sich in Verbraucherfragen doch einfach mal von unseren Nachbarländern inspirieren. Die letzten neun Monate haben deutlich gezeigt: Eine schwarz-rote Regierung ist keine Antwort auf die Ban- ken- und Finanzkrise. Das von allen kritisierte Provi- sionssystem läuft weiter, Bankkunden müssen sich über willkürliche Gebühren ärgern, und die Kaupthing-Opfer mussten monatelang um ihr Geld zittern. Wer für diese ganzen Probleme eine Lösung sucht, muss wissen, eine Verbraucherstimme ist bei Schwarz-Rot schlecht ange- legt. Deshalb muss dieses Koalitionsmodell vom Markt verschwinden. Die Krise kann nur überwunden werden, wenn Finanzmärkte fair und verbraucherfreundlich orga- n g B V l l V g k d d g B E g z g d z V k T c d R a t s i S m d D a b r k u s t m H g a l z v w f m n (C (D isiert werden. Aber dafür steht die derzeitige Bundesre- ierung nicht zur Verfügung. Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin bei der undesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und erbraucherschutz: Der Sturm der Finanzkrise hat vie- en Menschen in unserem Land schwere finanzielle Ver- uste zugefügt. Jetzt sind wir dabei, aufzuräumen und orsorge für die Zukunft zu treffen. Mit unserem heuti- en Antrag haben wir die Ausgangslage markiert und lar und deutlich Lösungswege aufgezeigt. Schlechte Beratung, mangelnde Risikoaufklärung und ie Orientierung der Berater an ihrer Provision statt an er Lebenssituation ihrer Kunden müssen der Vergan- enheit angehören. Die Langfristschäden fehlerhafter eratung belaufen sich auf 20 bis 30 Milliarden jährlich. s ist daher wohl angebracht, aus der Finanzkrise auch esetzliche Konsequenzen zu ziehen. Ein erster Schritt zu mehr Sicherheit war das Gesetz ur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Jetzt eht es um erweiterte Rechte und effektivere Rechts- urchsetzung. Dem dient der heutige Gesetzesentwurf um Schuldverschreibungsrecht: die Verlängerung der erjährungsfristen für Schadenersatzansprüche, die Do- umentationspflicht von Beratungsgesprächen und das ransparenzgebot hinsichtlich des Leistungsverspre- hens. Diese drei Punkte verbessern die Rechtslage für ie Verbraucher erheblich. Es ist ein großer Schritt in ichtung des Ziels, dass sich Banken und Verbraucher uf Augenhöhe begegnen können. So kann wieder Ver- rauen wachsen. In dieser Politik fühle ich mich auch be- tätigt durch die jüngsten Urteile verschiedener Rechts- nstanzen. Ich begrüße die Leitlinien des Bankenverbandes zur tärkung des Anlegervertrauens. Allerdings beunruhigen ich Zeitungsberichte, wonach Banken- und Finanz- ienstleister ihre Beratungspraxis kaum geändert hätten. eshalb fordere ich die Banken mit allem Nachdruck uf, die notwendigen Reformen auch einzuleiten. Die soziale Marktwirtschaft geht vom mündigen Ver- raucher aus. Dieser bedarf der Information und Aufklä- ung, um die für ihn richtige Entscheidung treffen zu önnen. Das gilt besonders für den Markt der Anlagen- nd Finanzprodukte. Hier werden über 200 000 ver- chiedene, zum Teil hochkomplizierte Produkte angebo- en. Mit der „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ öchte ich den Verbrauchern einen Routenplaner an die and geben, damit diese sich in dem oft undurchsichti- en Finanzdschungel zurechtfinden können. Beim Thema „transparente Informationen“ sind wir uf einem guten Weg. Ich verweise auf unsere Check- iste für Finanzanlagen, die Kurse und das Service-Heft ur Altersvorsorge, das interaktive Internetportal, das oraussichtlich in den nächsten Wochen freigeschaltet ird, und die Erarbeitung eines prägnanten Produktin- ormationsblattes. Dazu werde ich eine Arbeitsgruppe it Vertretern der Finanzwirtschaft und von Schutzorga- isationen der Anleger einsetzen. Hinsichtlich Sicher- 26232 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) heit, Flexibilität, Rendite und Kosten sollen auf einen Blick alle wesentlichen Produkteigenschaften erkennbar sein. Informationen müssen so einfach wie möglich sein, damit sie auch jemand versteht, der sich nicht täglich da- mit beschäftigt. Als weiterer Schwachpunkt hat sich die oft unzurei- chend qualifizierte Finanzberatung herausgestellt. Ge- meinsam mit Wissenschaftlern, Verbraucherorganisatio- nen, Banken und Versicherungen ist mein Haus dabei, verbindliche Mindeststandards für Finanzvermittler zu entwickeln. Da geht es um Fragen wie Beratungsqualität und Haftung. Auch bei den betriebsinternen Anreizsys- temen bin ich im Gespräch mit Branchenvertretern, um Verbesserungen zu erreichen. Auch hier müssen noch harte Bretter gebohrt werden. An einem konsequenten Verbraucherschutz bei Fi- nanzdienstleistungen führt aber kein Weg vorbei. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können dabei auch zukünftig auf mein Haus zählen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Jusitz: Der Gesetzesentwurf in der heute vorliegenden Fassung ist das Ergebnis kurzer, aber intensiver Beratungen. Ich möchte Ihnen, meine sehr ge- ehrten Damen und Herren, herzlich danken, dass Sie den Regierungsentwurf so positiv aufgenommen und in eini- gen Teilen auch sehr effektiv weiterentwickelt haben. Dabei wurden selbstverständlich auch die Anregungen des Bundesrates in die Überlegungen aufgenommen. Besonders freue ich mich aber darüber, dass wir in den Ausschüssen – auch mit Zustimmung von Teilen der Opposition – den Anlegerschutz ganz erheblich zuguns- ten der Bürgerinnen und Bürger verbessern konnten. Wenn auch in der Presse vereinzelt von einem „Mini- malkompromiss“ gesprochen wird, so kann ich diese Einschätzung nicht teilen. Wir haben getan, was in der kurzen Zeit möglich war. In der Sache selbst sind die Abschaffung der Sonder- verjährung im Wertpapierhandelsgesetz und die damit einhergehende Verlängerung der Verjährung auf maxi- mal zehn Jahre mittlerweile breiter Konsens. Die Pflicht zur Dokumentation des Beratungsge- sprächs halte ich für einen großen Erfolg des Gesetzge- bungsprojekts. Die Banken werden verpflichtet, Her- gang und Empfehlungen des Beratungsgesprächs im Lichte der persönlichen und finanziellen Situation der Kunden festzuhalten. Das ist neu und nimmt die Banken viel besser als bisher in die Pflicht, anlegergerecht zu be- raten. Ich halte dieses Konzept sogar für fortschrittlicher als die immer wieder geforderte Beweislastumkehr. Denn die Beweislastumkehr greift erst in Streitfällen ein, wenn man nicht feststellen kann, was tatsächlich passiert ist. Das Protokoll schafft aber von Anfang an Klarheit und vermeidet spätere Streitigkeiten. Wir werden selbst- verständlich beobachten, wie sich die Praxis entwickeln wird. f f e R g ü s n m s u f k d w n c A E s r d e G d m p B S V w P d w g d g ä b k d n F K B s S K p e W c r (C (D Bei der telefonischen Beratung haben wir, wie ich inde, eine auch für die Banken tragbare Regelung ge- unden, indem statt der Sprachaufzeichnung dem Kunden in einwöchiges Rücktrittsrecht einzuräumen ist. Das ücktrittsrecht ist auch nicht unbeschränkt, sondern reift in dem Fall, dass das nach Geschäftsabschluss bersandte Protokoll falsch ist. Wir kommen hier einer- eits der Forderung entgegen, die Kosten, wie sie bei ei- er umfassenden Sprachaufzeichnung entstanden wären, öglichst gering zu halten. Andererseits nehmen wir un- ere Verantwortung den Verbrauchern gegenüber ernst nd haben zumindest in diesem Bereich im Fall eines ehlerhaften Protokolls eine punktuelle Beweislastum- ehr zugunsten der Anleger eingeführt. Auch beim neuen Schuldverschreibungsgesetz, das in en Beratungen weniger im Vordergrund stand, wird et- as zur Verbesserung des Anlegerschutzes getan. Das eue Transparenzgebot ist ein erster und ganz wesentli- her Schritt zur Verbesserung der Produktqualität. Die nleihebedingungen müssen eine eindeutige und klare rmittlung des Leistungsversprechens ermöglichen. Wir chaffen zudem eine rechtliche Grundlage für die Ände- ungen von Anleihebedingungen, die im Sanierungsfall en Anleger bei Schuldverschreibungen aus Gesamt- missionen gegebenenfalls vor einem Totalverlust seiner eldanlage schützen kann. An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass ieses Gesetz nur der erste Schritt ist. Weitere Maßnah- en werden wir prüfen und in der nächsten Legislatur- eriode in Angriff nehmen. Ich nehme hier ganz bewusst ezug auf den gemeinsamen Antrag der CDU/CSU- und PD-Fraktion zur Erweiterung und Durchsetzung des erbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen. Wir erden an der Fortentwicklung der Regulierung von rodukten und Vertriebswegen genauso arbeiten wie an er Frage der Einführung eines „Finanz-TÜVs“. Wir erden prüfen, wie die Verbraucherberatung am besten estärkt werden kann. Entgeltstrukturen in der Finanz- ienstleistungsbranche, die Anreize für Falschberatun- en geschaffen haben müssen verantwortungsbewusst ge- ndert werden. Wir werden uns intensiv mit der Frage eschäftigen, wie wir effektiv die ökonomische Fach- ompetenz der Anleger verbessern können. Learning by oing kann sich hier – im wahrsten Sinne des Wortes – iemand leisten. Gleiches gilt übrigens auch für die achkompetenz vieler Finanzvermittler. In vielen Teilen liegen die Forderungen aus dem oalitionsantrag auf einer Linie mit den Anregungen des undesrates nach mehr Beratungsqualität, einer Verbes- erung der Provisionsstrukturen und Produkttransparenz. ie sehen, die Verbesserung des Verbraucherschutzes im apitalmarkt wird auch in der nächsten Legislatur- eriode ein wichtiges Thema sein. Abschließend denke ich, dass wir uns über eines alle inig sind. Als Reaktion auf die aktuelle Finanz- und irtschaftskrise muss auch das Vertrauen der Verbrau- her in die Finanzmärkte zurückgewonnen werden. Da- an arbeiten wir und werden es auch in Zukunft tun. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26233 (A) ) (B) ) Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Finanzumsatzsteuer auf EU-Ebene einführen (Tagesordnungspunkt 13) Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): In Deutschland wurde die Börsenumsatzsteuer 1991 abge- schafft. Gegenwärtig sind Umsätze mit Aktien und Deri- vaten innerhalb der EU weitgehend frei von einer Be- steuerung. Die Grünen problematisieren die fehlende steuerliche Belastung von Umsätzen mit Finanzprodukten in ihrem Antrag, den wir heute debattieren. Diese Ausnahme sei nach ihrer Meinung ungerecht. Wie andere Produkte müssten daher auch Finanztransaktionen mit einer Um- satzsteuer belegt werden. Unter Bezugnahme auf Be- rechnungen des österreichischen Wirtschaftsforschungs- instituts WiFo gehen die Grünen davon aus, dass ein Steuersatz von 0,01 Prozent zu einem jährlichen Steuer- aufkommen in Höhe von 70 Milliarden Euro in der Eu- ropäischen Union führen werde. Die Steuer könne den Hang der Finanzmärkte zur Konstruktion von risikorei- chen und von der Realwirtschaft weitgehend abgekop- pelten Finanzprodukten mäßigen, so die Begründung. Wer einer solchen Steuer eine Lenkungswirkung zu- schreibt, argumentiert populistisch. Hier geht es doch nur darum, eine neue Steuer einzuführen, die die Men- schen weiter belastet, sie weiter zum Ausweichen vor der Steuerlast treibt. Und die Bevölkerung wird doch nicht glauben, dass es bei einem solch niedrigen Steuer- satz bliebe. Ganz im Gegenteil, Steuererhöhungen und Steuerbegehren wären Tür und Tor geöffnet. Neue Steu- erlasten wären Gift in der derzeitigen Situation. Sie wür- den die Menschen doch nur noch mehr verunsichern. Die Grünen argumentieren, langfristig angelegte Transaktionen, die zum Beispiel der Altersvorsorge die- nen, würden kaum belastet. Warum denn dann überhaupt eine Steuer? Eine Steuer, die Investoren aus Europa ver- treibt. In einer globalen Welt ist es eine Leichtigkeit, per Computer die Geschäfte über Drittstaaten abzuwickeln. Ich halte es für äußerst naiv zu glauben, Spekulationen würden durch eine solche Finanzumsatzsteuer einge- schränkt. Wenn diese überhaupt wirken soll, dann müs- sen wir sie international abstimmen, zum Beispiel über die G 20. Die Union ist der Auffassung, dass Finanzprodukte in der gegenwärtigen krisenhaften Situation nicht noch durch eine steuerliche Belastung verteuert werden soll- ten. Die nationale Börsenumsatzsteuer, eine Art der von den Grünen favorisierten Finanzumsatzsteuer, ist ein Re- likt aus dem 19. Jahrhundert. Zum Hintergrund und zur Verdeutlichung noch einmal: Sie ist ursprünglich aus der fiskalischen Belastung von Urkunden des Börsenver- kehrs hervorgegangen, für die früher behördlich gestem- peltes Papier zu verwenden war. 1881 wurden erstmals Schlussnoten über gewisse Wertpapieranschaffungen mit e u g k B r s t s K F d v e l F E E d s a r d d s w r u e l s s s n l Z e a o t g R s c n g f d E n P U n Ö p (C (D iner fixen Stempelabgabe belegt. Die nationale Börsen- msatzsteuer, die ihren Ursprung, wie gesagt, im vorver- angenen Jahrhundert hat, wurde nicht zuletzt nach laren Einlassungen der damaligen unionsgeführten undesregierung 1991 durch das Finanzmarktförde- ungsgesetz abgeschafft. Die Begründungen gegen eine nationale Börsenum- atzsteuer sind heute noch so aktuell wie damals. Ers- ens. Kapitalverkehrsteuern behindern die Kapitalbe- chaffung zur Stärkung des Eigenkapitals. Zweitens. apitalverkehrsteuern behindern die Mobilität des inanzkapitals. Drittens. Kapitalverkehrsteuern laufen em Gedanken einer EU-weiten Integration der Märkte öllig zuwider. Viertens. Kapitalverkehrsteuern stellen inen Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Deutsch- and dar. Eine Wiedereinführung der verwandten Steuer auf inanztransaktionen ist in diesen Zeiten nicht sinnvoll. ine Krise ist nicht die Zeit, neue Steuern einzuführen. ine solche Besteuerung würde doch ohne jeden Zweifel erzeit die Bereitschaft der Bürger zu einer Altersvor- orge mit hoher Eigenbeteiligung schwächen, für eine usreichende Eigenvorsorge ist schließlich privates Spa- en mit hohen Nachsteuerrenditen erforderlich. Dazu ist ie Anlageform Aktie aufgrund ihres langfristigen Ren- itevorteils – trotz der derzeitigen Verwerfungen – be- onders geeignet. Eine isolierte nationale Wiedereinführung der Steuer äre auch standortschädlich für Deutschland. Der An- eiz für einen Investor, aus dieser Steuer auszuscheren nd auf einen „freien Kapitalmarkt“ auszuweichen, der ntsprechend höhere Gewinne ermöglicht, ist hoch. Dies äuft den Bestrebungen der Bundesregierung, den deut- chen Finanzmarkt im internationalen Wettbewerb zu tärken, diametral entgegen. Bei einer umfassenden Be- teuerung von Börsenumsätzen in Deutschland ist mit ei- em erneuten Anstieg der Steuerflucht zu rechnen; ähn- ich der Entwicklung, die bei der Einführung der insabschlagsteuer zu beobachten war. Eine Finanzumsatzsteuer widerspricht auch dem Ziel ines integrierten Finanzmarktes. Schauen wir doch uch mal auf die Wirkungen einer Börsenumsatzsteuer der Finanzumsatzsteuer oder wie man die neue Belas- ung auch immer taufen würde. In dem immer wieder ern angeführten Großbritannien gilt die Stamp Duty everse Tax nur auf inländische Transaktionen. Zudem ind weitere Finanzprodukte wie Renten, Derivate, Ex- hange Traded Funds und ausländische Aktien ausge- ommen. Festzuhalten ist auch, dass in keinem EU-Mit- liedstaat in den letzten 20 Jahren eine Transaction Tax ür Börsengeschäfte eingeführt wurde. Schauen Sie sich ie Realität an. Schweden hat 1983 mit 165 Millionen uro pro Jahr gerechnet, es sind aber durchschnittlich ur 9 Millionen Euro geworden. Schweden hat dieses rojekt schnellstmöglich wieder eingestellt. Tatsache ist: Die meisten Staaten in der Europäischen nion haben die Börsenumsatzsteuer abgeschafft: Spa- ien 1988, die Niederlande 1990, Dänemark 1999 und sterreich 2000. An anderen, nichteuropäischen Finanz- lätzen wie zum Beispiel den USA und Japan ist die 26234 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Börsenumsatzsteuer ebenfalls abgeschafft worden, in den Vereinigten Staaten 1966 und in Japan 1999. Wir se- hen also: Die Entwicklung hinsichtlich der Börsen- umsatzsteuer in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigt deutlich einen Trend hin zur Abschaffung. Selbst Länder, die die Steuer erheben, haben in den letz- ten Jahren Anpassungen vorgenommen. Auf die Finanzmarktkrise können und dürfen wir der- zeit also nicht mit neuen Steuern reagieren, ganz im Ge- genteil: Angemessene und wirksame Regulierungsmaß- nahmen sind das Zauberwort. Erstens: Wir müssen die Eigenkapitalregeln anpassen. Zweitens: Die Bankenauf- sicht muss wirksamer werden und international abge- stimmt agieren. Drittens: Ratingagenturen sind einer Aufsicht zu unterstellen, und die muss auch wirksam sein. Die Grundlagen hierzu bilden die Beschlüsse der G 20, Mitte September dieses Jahres werden diese finali- siert. Dann heißt es für den europäischen Verordnungs- und Richtliniengeber sowie für uns im Deutschen Bun- destag, diese Maßnahmen umzusetzen. Wir dürfen hier- bei nicht nachlassen. Nichts ist schlimmer, als jetzt nicht aus der Krise zu lernen. „Weiter so“ darf nicht die Parole sein. Leider hört man dies aber inzwischen wieder des Öfteren aus Finanzkreisen. Nein, und das sage ich noch einmal mit aller Deutlichkeit: Ein „Weiter so“ wird es nicht geben. Florian Pronold (SPD): Die Krisenentwicklung hat gezeigt, dass sich die Finanzmärkte zunehmend ver- selbstständigt haben; denn sie haben nicht mehr dazu beigetragen, die Realwirtschaft mit Kapital zu versor- gen. Stattdessen wurden immer undurchschaubarere Fi- nanzprodukte geschaffen und immer risikoreichere Wet- ten auf zukünftige Entwicklungen abgeschlossen, alles mit dem Ziel, noch schneller noch höhere Renditen zu kassieren. Das Volumen der Finanztransaktionen war 2007 74-mal höher als das nominelle Weltbruttoinlands- produkt. Eine stärkere Regulierung der internationalen Finanz- märkte ist unausweichlich. Selbst neoliberale Verfechter unregulierter Märkte haben nach staatlicher Hilfe geru- fen. Diese Hilfe ist gewährt worden, aber sie muss über ein kurzfristiges Krisenmanagement hinausgehen und derartige Fehlentwicklungen für die Zukunft unmöglich machen. Bundesfinanzminister Steinbrück hat frühzeitig mit zahlreichen Vorschlägen und Initiativen europaweit und international dazu beigetragen, dass das Ausmaß der Krise begrenzt wurde. Seine bzw. unsere Vorschläge haben zum Ziel, die Finanzmärkte dauerhaft zu stabili- sieren. Dabei geht es auch um Mittel und Wege, kurzfris- tige Spekulationen auf den Finanzmärkten einzudäm- men. Die dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu- grunde liegende Überlegung, auch Umsätze auf den Finanzmärkten zu besteuern, halte ich für grundsätzlich diskussionswürdig. Es muss nämlich dort, wo die Krise ihren Ursprung hat, auch ein solidarischer Beitrag zur Finanzierung der mit Steuergeld gespeisten Krisenbe- wältigung eingetrieben werden. Der Wunsch ist das eine, d d b s h n t d n b s d S d d D A w d v f s D s F t S s B n f b e m D n n i w d e l g F c z L 1 n S L s (C (D ie Machbarkeit das andere. Der Versuch, alle Umsätze, ie auf europäischen Finanzmärkten gemacht werden, zu esteuern, wird nicht bzw. kann nicht von Erfolg gekrönt ein, da er nicht operationalisierbar ist. Realistischerweise haben wir Sozialdemokraten des- alb eine Beschränkung auf die Börsenumsätze vorge- ommen. Nach dem Vorbild der in Großbritannien exis- ierenden Stempelsteuer wollen wir 0,5 bis 1,5 Prozent es Kurswertes auf börsliche Wertpapiergeschäfte ab ei- em Umsatz von 1 000 Euro erheben. Das häufig vorge- rachte Argument, mit dieser Steuer würden wir das cheue Reh Finanzinvestor vertreiben, geht angesichts er Erfahrungen in Großbritannien, den USA und der chweiz ins Leere. Unser Vorschlag hat darüber hinaus en großen Vorteil, dass wir die gesetzliche Grundlage – ie entsprechenden Mehrheiten vorausgesetzt – in eutschland schaffen können und damit einen guten usgangspunkt für eine europaweite Einführung haben. Selbstverständlich bleibt aus meiner Sicht die Aus- eitung auf weitere Finanztransaktionen eine Option, ie es zu prüfen gilt und die auf internationaler Ebene zu erwirklichen wäre. Bei aller Sympathie für Ihr Anliegen plädiere ich da- ür, den langen Weg einer europäischen Finanzmarktbe- teuerung zunächst mit dem ersten Schritt zu beginnen. er besteht in der Realisierung einer Börsenumsatz- teuer. Frank Schäffler (FDP): Die FDP-Fraktion lehnt die inanzumsatzsteuer strikt ab. Wer in der jetzigen Situa- ion Steuererhöhungen oder gar die Einführung neuer teuern fordert, richtet erheblichen Schaden an. Allein chon die Diskussion über neue Steuern verunsichert die ürger. SPD, Linke und Grüne, die in rot-rot-grüner Ei- igkeit eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer ordern, schüren genau diese Verunsicherung. Die SPD egründet ihre Ablehnung des Grünen-Antrags – so ist s im Bericht des Finanzausschusses nachzulesen – da- it, dass der vorgeschlagene Steuersatz zu niedrig sei. ie Bürger wissen dadurch immerhin, dass diese Steuer ach der Bundestagswahl sicher eingeführt wird, falls es icht zu einer bürgerlichen Mehrheit kommen sollte. Eine Finanzumsatzsteuer, wie sie die Grünen fordern, st genau das Gegenteil dessen, was wir brauchen und as der Finanzplatz Deutschland braucht. Wir müssen afür sorgen, dass am Finanzmarkt wieder Vertrauen ntsteht. Dies umfasst das Vertrauen in die Finanzdienst- eistungswirtschaft und in die staatlichen Rahmenbedin- ungen gleichermaßen. Der Staat muss eine zuverlässige inanzaufsicht bereitstellen und für verlässliche steuerli- he Rahmenbedingungen sorgen. Die Tendenz des Antrags, die Steuer international ein- uführen, hat keine Aussicht auf Erfolg, da viele andere änder ihre Börsenumsatzsteuer – so wie Deutschland 991 – ja bewusst abgeschafft haben. Das liegt an den egativen Erfahrungen, die insbesondere Länder wie chweden gemacht haben. Am Ende würden andere änder, die schon zu einer höheren Einsicht gelangt ind, ein gemeinsames Vorgehen ablehnen und die Bör- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26235 (A) ) (B) ) senumsatzsteuer würde im nationalen Alleingang in Deutschland eingeführt. Die Börsenumsatzsteuer würde dadurch protektionistisch wirken. Dies lehnen wir strikt ab. Wir lehnen es aber auch ab, eine Börsenumsatzsteuer als EU-Steuer einzuführen, weil wir an der nationalen Steuerhoheit festhalten wollen. Wenn eine staatliche Ebene erst mal eine neue Steuer erhebt, ist schnell eine Verselbstständigung der Steuer zu erwarten. Die Börsen- umsatzsteuer wird ja auch nach Gutmenschenart gefor- dert und oft direkt mit einem Vorschlag versehen, wie die vermeintlichen Einnahmen auszugeben sind. Als Kollateralschäden würden die Bürger von der privaten Altersvorsorge abgeschreckt und Unternehmen hätten noch größere Probleme, dringend benötigtes Kapital zu erhalten. Wir wollen im Gegenteil Anreize für private Altersvorsorge und privaten Vermögensaufbau setzen. Eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer wäre dafür Gift. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Wer in die Wirt- schaftspresse schaut, findet dort regelmäßig Werbung für Derivate. Derivate sind Geschäfte mit den Schwankun- gen anderer Wertpapiere und Güter. Krise hin oder her, der kurzfristige und exzessive Handel ist keineswegs verschwunden. Man kann ja auch auf fallende Kurse wetten. Diese und andere Finanzgeschäfte unterliegen bislang keinerlei Besteuerung. Eine Steuer würde den Handel entschleunigen und zugleich Einnahmen gene- rieren. Die Linke hat im letzten September einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie eine Finanztransaktionsteuer – mit anderen Worten: Finanz- umsatzsteuer – fordert. Der Deutsche Gewerkschafts- bund, DGB, und andere sind dafür. Die SPD lehnt ab. Warum? Das frage ich mich auch. Die SPD – im Finanz- ausschuss über ihre Genossin Nina Hauer – versucht ei- nige Gründe anzuführen, die ich hier widerlegen werde. Die SPD hält es für schwierig, die zu versteuernden Finanztransaktionen einzugrenzen. Dabei entfällt die Steuer schlichtweg auf alle Arten von Wertpapier- und Devisenumsätzen: a) alle börslichen Umsätze, b) alle au- ßerbörslichen Umsätze und c) alle Devisenumsätze, ge- nauso, wie das österreichische Institut für Wirtschafts- forschung es vorgeschlagen hat. Wenn Sie noch eine Lücke finden, dann schließen Sie die doch – und alle an- deren Steuerschlupflöcher gleich mit. Jede Finanztrans- aktion wird elektronisch dokumentiert, damit Banken nachweisen können, wer welche Zahlung in welcher Höhe vorgenommen hat. Weiter bezweifelt die SPD, dass eine Steuer von 0,01 Prozent eine Lenkungswirkung entfalten, also ent- schleunigend wirken kann. Auch dies hat das öster- reichische Institut für Wirtschaftsforschung detailliert berechnet. Der Steuersatz von 0,01 Prozent ist nichts an- deres als ein Beispiel. Ein solcher Bagatell-Steuersatz ist geeignet, wenn man die Steuer zunächst national ein- führt. Damit kann vermieden werden, dass sich der Han- del bloß verlagert. Da die Steuer bei jeder Transaktion anfällt, verteuert und verlangsamt bereits ein geringer Steuersatz den kurzfristigen Handel. Wird, was natürlich d l S S t D E b S w c S r is w A m L d g n N n f i K g b W f z d k f s m a u S n w s D t m n g V r b V F u F (C (D ie bessere Lösung ist, die Steuer europäisch eingeführt, ässt sich der Steuersatz gut und gerne hochsetzen. Die PD ist doch sonst nicht so unflexibel im Anpassen von teuersätzen. Dann hat die SPD noch ein Problem mit der Gerech- igkeit: Es werde der Bedeutung des Finanzplatzes eutschland nicht gerecht, die Einnahmen auf EU- bene durch die Mitgliedsländer zu teilen. Erst einmal leibt ein Teil der Einnahmen in dem Land, wo die teuer erhoben wird. Zweitens scheint die SPD mittler- eile ein Gerechtigkeitsempfinden zu haben, das jegli- hes Prinzip von Progression vergisst: Demnach hält die PD es nicht für gerecht, dass, wer mehr hat, einen höhe- en Anteil zum Gemeinwesen beiträgt. Drittens – und das t sehr wichtig, wenn wir die Steuer nicht verwässern ollen – sind internationale Steuern für internationale ufgaben da. Eine internationale Finanztransaktionsteuer uss in erster Linie zur Entwicklungsfinanzierung in den ändern des Südens beitragen. Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu. Wir haben ie Steuer selbst letztes Jahr im September vorgeschla- en. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich inter- ational für die Finanzumsatzsteuer einzusetzen. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ach wie vor unterliegt die Finanzbranche einer nicht achvollziehbaren Sonderregelung. Im Gegensatz zu ast allen sonstigen Gütern und Dienstleistungen sind hre Produkte von der Umsatzsteuer ganz befreit. Im lartext: Durch die Entrichtung der Mehrwertsteuer tra- en Normalverdiener mit dem Einkauf im Supermarkt, eim Friseurbesuch oder bei der Renovierung ihrer ohnung zur staatlichen Finanzierung bei, während sich inanzstarke Kapitalmarktakteure diesem Beitrag oft ent- iehen. Warum eigentlich? Spätestens in den letzten Monaten ist deutlich gewor- en, dass einseitige Privilegien für die Finanzbranche eineswegs einen insgesamt wohlfahrtsfördernden Ef- ekt haben müssen. Natürlich; auch eine Finanzumsatz- teuer bringt Verzerrungen des reinen Marktergebnisses it sich. Aber das tut jede Steuer. So einfach, jede Steuer bzulehnen, kann man es sich nicht machen. Wir müssen ns vielmehr darüber unterhalten, wie die notwendige teuerlast zwischen Real- und Finanzwirtschaft in geeig- eter Weise aufgeteilt werden kann. Dabei setzen wir be- usst nicht auf eine nationale Börsenumsatzsteuer, wie ie die Linkspartei und nun auch wieder die SPD fordert. enn dieses Modell hat zwei gravierende Nachteile. Ers- ens findet schon heute mehr als die Hälfte des Finanz- arkthandels außerhalb der Börse statt. Besteuert man ur die Börsengeschäfte, sorgt man also für eine Un- leichbehandlung der Anleger und fördert auch noch die erlagerung von Finanztransaktionen in den intranspa- enten außerbörslichen Bereich. Zweitens können wir ei der Einführung auf nationaler Ebene mit erheblichen erlagerungseffekten hin zu anderen europäischen inanzplätzen rechnen. Stattdessen wollen wir mit einer europäischen Finanz- msatzsteuer für eine solidarische Beteiligung der inanzbranche an der Bewältigung öffentlicher Aufga- 26236 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) ben sorgen. Das grüne Konzept ist zu Ende gedacht: Wir setzen auf der EU-Ebene an, weil nur so der starken Inte- gration des EU-Finanzmarkts Rechnung getragen wird. Und so beugen wir auch möglichen Ausweichreaktionen vor; denn niemand wird sich wegen einer geringen Steuer aus dem gesamten wichtigen europäischen Finanzmarkt zurückziehen. Zweitens bezieht unser Kon- zept alle Finanztransaktionen ein, also auch den außer- börslichen Bereich. So vermeiden wir auch hier Verdrän- gungseffekte auf andere, nicht besteuerte Produkte und erreichen mit dieser breiten Bemessungsgrundlage schon bei einem geringen Steuersatz ein relevantes Aufkom- men. Auf 89,4 Milliarden US-Dollar schätzt das Öster- reichische Institut für Wirtschaftsforschung das Auf- kommen einer europaweiten Finanzumsatzsteuer; das sind heute gut 63 Milliarden Euro. Und diese Berech- nung gilt bei einem Steuersatz von nur 0,01 Prozent und einer zugrunde gelegten hohen Verdrängung des Han- delsvolumens. Übrigens: Kollege Schäffler von der FDP hat uns Grünen in der ersten Lesung dieses Antrags vorgewor- fen, im wissenschaftlichen Gutachten sei von wesentlich weniger Aufkommen die Rede. Das konnten wir in- zwischen klären. Wir Grünen haben richtig gerechnet. Dieses Aufkommen ist mit restriktiven Annahmen ge- rechnet, also nur das Minimum dessen, was eine Finanz- umsatzsteuer einbringen kann. Käme dieses Geld dem EU-Haushalt zu, könnten die nationalen Beiträge ent- sprechend gekürzt und somit die Belastung der Bürge- rinnen und Bürger durch andere Steuern gesenkt werden. Das wäre ein erster Schritt hin zu einer gerechteren Be- lastung von Realwirtschaft und Finanzbranche, ein Thema, das gerade von dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise an Brisanz deutlich zugenommen hat. Einige von Ihnen werden nun wahrscheinlich einwen- den, dass die Finanzumsatzsteuer auch einfache Anlege- rinnen und Anleger, die etwa am Kapitalmarkt für ihr Alter vorsorgen, treffen würde. Doch dieses Argument ist nicht haltbar. Denn weil die Steuer pro Transaktion fällig wird, trifft sie diese langfristig orientierten Anle- ger praktisch nicht. Stattdessen werden diejenigen belas- tet, die die Kapitalmärkte intensiv nutzen und deswegen auch zumeist überdurchschnittlich von ihnen profitieren. Es ist nur fair, dass sie nicht gegenüber jenen bevorzugt werden, die jeden Tag mit ihren Einkäufen Umsatzsteuer an den Staat entrichten. Noch ein Punkt ist mir wichtig: Die Finanzumsatz- steuer hat nicht nur eine positive Verteilungswirkung, sie trägt auch zu mehr Finanzmarktstabilität bei. Wir Grüne wurden in den vergangenen Jahren oft belächelt, als wir die segensreichen Wirkungen gänzlich liberalisierter Fi- nanzmärkte infrage gestellt und dabei auch die steuerli- chen Privilegien skeptisch betrachtet haben. Heute zeigt sich: Wir lagen nicht falsch. Eine Finanzumsatzsteuer ist zwar beileibe kein Allheilmittel gegen spekulative Auswüchse auf den Finanzmärkten, aber sie ist eine not- wendige Ergänzung zu anderen Maßnahmen der Finanz- marktstabilisierung, die gerade auf nationaler und euro- päischer Ebene mehr oder weniger erfolgreich anlaufen. D a s M n d l i w z k h T S s w e d v d d B v D d A l H B d w G d m d P v d s g i S P v d g (C (D enn eine potenzielle Destabilisierungswirkung haben uf den Finanzmärkten vor allem die Geschäfte, die mit ehr kurzfristigen Zeithorizonten arbeiten und kleinste argen ausnutzen. Beides wird durch die Erhebung ei- er Finanzumsatzsteuer unattraktiver. Das öffentliche Gut Finanzmarktstabilität wurde in er letzten Zeit bekanntermaßen in großem Stil vernach- ässigt. Die Finanzumsatzsteuer ist auch ein Baustein zu hrer Wiederherstellung und hat damit übrigens einen ohlfahrtsfördernden Effekt. Deswegen denkt die FDP u kurz, wenn sie vor allem über die destruktiven Wir- ungen einer jeden Steuer redet. Die SPD hingegen hat sich unserer Forderung zwar ier und da offen gezeigt, lässt ihrer Rhetorik aber keine aten folgen. Es nutzt nichts, wenn sich Finanzminister teinbrück und Außenminister Steinmeier im Grund- ätzlichen für eine Einführung aussprechen, aber dort, o konkret etwas bewegt werden könnte, nämlich auf uropäischer Ebene, nichts dafür tun. Unser Antrag zeigt en Weg, der zu gehen wäre: Die EU-Kommission muss on der deutschen Bundesregierung aufgefordert wer- en, ein konkretes Umsetzungskonzept vorzulegen, das ann der Ministerrat beschließt. Die österreichische undesregierung ging da bereits mit gutem Beispiel oran, als sie genau diese Forderung beschlossen hat. afür muss sich auch die SPD starkmachen; sonst sind ie Äußerungen ihrer Spitzenleute unglaubwürdig. nlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzege- setzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungs- gesetz – HGrGMoG) (Tagesordnungspunkt 73) Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Das vorge- egte Gesetz enthält zwei sehr unterschiedliche Teile: Im ersten Teil geht es um die Modernisierung des aushaltsrechtes, allerdings nicht in dem Sinne, dass das undeshaushaltsrecht neu geordnet wird, sondern in em Sinne, dass die unterschiedlichen Entwicklungen ieder eingefangen werden und zu einer möglichen esamtstatistik zusammengebracht werden. Im politisch bedeutsameren zweiten Teil geht es um ie Beteiligungsverwaltung des Bundes und die Parla- entsrechte. Hier hat die Politik immer wieder erlebt, ass die Bundesregierung ohne Wissen und Kenntnis der olitik Veränderungen in der Beteiligung des Bundes orgenommen hat – mit starken Auswirkungen. Obwohl ie Politik praktisch keinen Einfluss darauf hatte, wurde ie in der Öffentlichkeit für die Folgen verantwortlich emacht. Ich erinnere an das Desaster mit der IKB und hren Töchtern. Hier hat der Bund einen finanziellen chaden von 8,9 Milliarden Euro erlitten, ohne dass die olitik überhaupt davon wusste, dass die diesen Schaden erursachenden Beteiligungen vom Bund erworben wor- en sind; geschweige denn hat sie Einfluss darauf ehabt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26237 (A) ) (B) ) Es kommt immer wieder zu Friktionen, weil sich die Bundesregierung weigert, entsprechende Auskünfte in den Gremien zu geben. Ich verhehle nicht, dass es erheb- liche Diskussionen um diese Änderung gegeben hat. Hier hat sich das Parlament durchgesetzt. Ob die jetzt getroffenen Regelungen ausreichen, muss die Praxis erweisen. Wir wollen auf jeden Fall, dass in einem Untergremium des Haushaltsausschusses die Bundesre- gierung stärker gezwungen wird, Rede und Antwort zu stehen, damit frühzeitiger Einfluss genommen wird. Wir fühlen uns durch verschiedene Ereignisse wie IKB und ihre Töchter sowie durch die Beschäftigung des Haushaltsausschusses mit gewissen Gehaltsstrukturen in den Bundesunternehmen bestätigt. Eine krasse Fehlent- scheidung in den letzten Tagen, wo bei einer Vergütungs- festlegung Verantwortung und eingeräumte Vergütung in krassem Missverhältnis stehen, bestätigt, dass hier gehan- delt werden muss. Allein die Tatsache, dass die Bundesregierung künftig offenlegen muss und damit rechnen muss, dass das Parlament sich mit den Dingen befasst, wird eine päda- gogische Wirkung entfalten. Künftig wird die Bundesregierung über alle wesentli- chen Entwicklungen im Bereich der Beteiligungen berichten müssen. Es geht dabei nicht nur um das Nach- zeichnen von Geschehenem, sondern auch um wesentli- che Absichten, sodass Fehlentwicklungen früher das Licht der Welt erblicken werden als in der Ver- gangenheit. Dabei geht es weder um die Einmischung des Bundestages in das Regierungshandeln noch darum, die Regierung zu lähmen. Die Regelungen sind flexibel genug, um einerseits einer Verbesserung der Verhältnisse Rechnung zu tragen und andererseits die Regierung nicht zu behindern. Ich komme nun zurück auf den ersten Teil des vorge- legten Gesetzes, die Haushaltsfragen: Das Haushalts- recht des Bundes und der Länder war durch die Haus- haltsreform 1969 grundlegend neu gestaltet worden. In den Folgejahren erfuhr das Haushaltsrecht verschiedene Änderungen. Insbesondere mit dem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz wurde grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen, den Dienststellen bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmit- teln mehr Flexibilität einzuräumen; ferner wurde die Kosten- und Leistungsrechnung gesetzlich verankert. Gegenwärtig sind auf staatlicher Ebene unterschiedli- che Entwicklungstendenzen zur Umgestaltung des Haus- halts- und Rechnungswesens festzustellen. In einigen Bundesländern sind Reformvorhaben auf den Weg gebracht worden; dort sollen die bislang kameralen Haushalts- und Rechnungswesensysteme auf doppische Systeme umgestellt werden. Auch für die Kameralistik des Bundes hat der Bundesrechnungshof in seinem Bericht nach § 99 BHO über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens, Bundes- tagsdrucksache 16/2400, Reformbedarf gesehen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der HGrG-Initiative der Länder Hamburg und Hessen, Bundesratsdrucksache 504/06, und der breiten Reformdebatte sind die Grund- sätze für einheitlich geltende rechtliche Rahmen- b e t e ü E l s D K K t k T F u e b s L s d H f d K W H a a f v B o V h d D f z h d m N d e k g p d n e i S Z p W w (C (D edingungen neu zu regeln. Wesentliches Ziel ist dabei, ine Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensys- eme zu ermöglichen, innerhalb dieser Systeme jeweils in Mindestmaß einheitlicher Vorgaben zu setzen und ber die jeweiligen Gebietskörperschaften hinaus eine inheitlichkeit der erforderlichen übergreifenden Daten- ieferung zu gewährleisten. Leider konnte sich der Bund elbst nicht zu einer nachhaltigen Reform entschließen. as System bestimmt das Denken, deshalb brauchen wir orrekturen. Das Bundeskonzept der erweiterten ameralistik trägt den Anforderungen nicht Rechnung. Wir haben mit unserem gegenwärtigen Haushaltssys- em drei Probleme: Erstens bietet es die Möglichkeit, onsumtive Ausgaben mit Krediten zu finanzieren. Die rennung von Fach- und Finanzverantwortung zwischen achminister und Finanzminister versus Fachpolitiker nd Haushaltspolitiker begünstigt leichtfertige Ausgabe- ntscheidungen, weil niemand das Ende sieht. Wir etrachten bei Projekten nicht die Lebenszykluskosten, ondern immer nur den Ausgabenaufwand, also den iquiditätsschluss im ersten Jahr. Das begünstigt Ent- cheidungen, die wir uns nicht leisten können und die en Haushalt sprengen. In unserem gegenwärtigen aushaltsrecht dürfen wir Investitionen mit Krediten inanzieren, und später gibt es keine Tilgung. Das führt azu, dass konsumtive Ausgaben in hohem Umfang mit rediten finanziert worden sind. Wie funktioniert das? enn wir ein Auto beschaffen, dann ist das nach der aushaltsgruppierung eine Investition und darf damit us Krediten finanziert werden. Seit Jahrzehnten wurden lle Investitionen mit Krediten finanziert. Die Beschaf- ung des Autos an sich ist aber noch keine Vermögens- eränderung. Entweder ist es ein Aktivtausch, in dem ich armittel gegen den Vermögensstand „Auto“ tausche, der es ist eine „Aktiv-Passiv-Mehrung“, indem ich den ermögensgegenstand „Auto“ erwerbe und gleichzeitig öhere Darlehensverpflichtungen eingehe. Erst wenn as Fahrzeug benutzt wird, setzt ein Werteverzehr ein. ieser spiegelt sich im Haushalt aber nicht wider. Das ührt zu der abstrusen Erscheinung, dass wir für Fahr- euge, die wir Anfang der 70er-Jahre erworben haben, eute noch Zinsen bezahlen, obwohl nicht einmal mehr er Rost sichtbar ist, geschweige denn eine Nutzungs- öglichkeit besteht. Hier ist ganz klar eine konsumtive utzung mit Krediten finanziert. Wir müssen wieder zu der Grundweisheit zurückfin- en, dass niemand auf Dauer mehr ausgeben kann, als er innimmt. Dies gilt auch für den Staat. Durch Kredite ann man seinen Finanzspielraum mittel- und langfristig esehen nicht ausweiten. Man kann lediglich den Zeit- unkt, zu dem eine Ausgabe getätigt wird, „vorziehen“. Ich will den Mechanismus noch einmal verdeutlichen, amit klar wird, dass Schulden an sich nichts Gutes und ichts Böses sind. Feuer kann wärmen, dann ist es gut, s kann zerstören, dann ist es böse. Es kommt eben mmer darauf an, was man damit macht. Gelingt es, über chulden zusätzliche Einnahmen zu erschließen, die insen und Tilgung überschreiten, dann ist das ein ositiver Effekt. Das ist der Fall von Investitionen in der irtschaft. Denkbar ist dieses aber auch beim Staat, enn ich an die rentierlichen Einrichtungen wie Wasser, 26238 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Abwasser, Müll usw. denke. Immer wenn bezogen auf den Einzelhaushalt eine Kreditaufnahme zu mehr Aus- gaben führt, dann erhöht sie den Schuldensockel und führt in die Schuldenfalle. Genau hier muss die Korrek- tur im öffentlichen Haushaltsrecht ansetzen. Eine wichtige Vorleistung hat die Föderalismusreform II gebracht. Mit ihren Beschlüssen ist ein Paradigmen- wechsel verbunden; denn der Bund wird künftig alle auf- genommenen Schulden tilgen. Sowohl die ordentliche Schuldenaufnahme als auch die außerordentliche Schul- denaufnahme wird dazu führen, dass der Schuldenberg nicht weiter anwächst, sondern mit der Schuldenauf- nahme auch gleichzeitig die Tilgung eingeleitet wird. Das zweite Problem unseres gegenwärtigen Haus- haltssystems: Durch die Trennung der Finanzierungs- kosten in die Einzelpläne des Finanzministers und die Sachausgaben in den Fachhaushalt wird der Finanz- minister mit der Finanzierung völlig allein gelassen. Die Fachressorts entscheiden mit den Fachpolitikern über Investitionen auf Kredit und niemand sieht, dass dadurch ein „Rattenschwanz“ von Zinskosten ausgelöst wird. Benutzt man ein Gebäude 50 Jahre lang und legt eine Verzinsung von 5 Prozent zugrunde, dann sind die anfal- lenden Zinskosten im Laufe der Jahre höher als der Bau- aufwand für das Gebäude. Da die Fachpolitik die Finan- zierungskosten nicht sieht, entscheidet sie nur über den Gebäudeaufwand und nicht über die Folgekosten. Ver- schlimmert wird das noch dadurch, dass allein 25 Pro- zent der Baukosten, nämlich die Bauplanungs-, -leitungs- und -überwachungskosten im Haushalt des Bauministers aufgrund einer Bund-Länder-Vereinbarung abgewickelt werden. Auch diese sieht die Fachpolitik nie. Das dritte Problem ist, dass wir nur den Geldaufwand im ersten Jahr der Beschaffung betrachten. Die Folge- kosten spielen in der Regel bei einer Entscheidung keine Rolle. Zwar gibt es mit vielfältigen Unterlagen wie der Haushaltsunterlage „Bau“ und Projektbeschreibungen Nebenunterlagen, die die Kosten belegen, aber damit beschäfigt sich niemand ernsthaft. Am deutlichsten wird das bei der Personaleinstellung. Die Personalkosten bestehen aus zwei Teilen, zunächst aus dem unmittelba- ren Gegenwert für die Arbeitsleistung in Form von Ge- halt, aber auch aus den anteiligen Pensionskosten, die zwangsweise mit der Einstellung von Personal anfallen, auch wenn es später nicht mehr produktiv tätig sein kann. Da keine entsprechenden Rückstellungen gebildet werden, bildet der Haushalt die Kosten nur unvollstän- dig ab und stellt damit eine verkürzte Entscheidungs- grundlage dar. Dass all dieses so falsch läuft, liegt nur an einem fal- schen Rechnungswesen. Buchführung ist eben nichts für das Finanzamt oder für den Bundesrechnungshof, son- dern sollte eigentlich ein Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung sein. Und es gibt Systeme, die genau diese Fehler vermeiden. Das ist die Doppik. Die gegenwärtig vorhandene Kameralistik verzeichnet nur Einnahmen und Ausgaben, also nur Liquiditätsflüsse, und registriert keine Wertströme. Das Doppik-System, eine Anlehnung an die Betriebe unserer Wirtschaft, bildet Wertströme ab und ist deshalb in der Lage, auch d d d D h f d d a s A H u p d u m w R D w G o d t A D e p n k u B A c e s v p n k n u M e e l S e U l G z h d T (C (D en Entscheidern ein besseres Bild zu zeichnen. Genau eshalb bin ich persönlich der Auffassung, dass wir zu iesem System übergehen sollten und müssen. Denn: as System bestimmt das Denken der Menschen. Des- alb ist die Vorgabe des Systems auch eine der Ursachen ür unsere Haushaltskrise. Wenn man etwas ändern will, ann muss man das Übel an der Wurzel bekämpfen und amit zu einem neuen System kommen. Nur das wird m Ende wirklich helfen. Die Lösung durch das vorliegende Haushaltsgrund- ätzemodernisierungsgesetz besteht einerseits in einer bkehr von der bisher zwingenden Verpflichtung, das aushalts- und Rechnungswesen kameral zu gestalten nd alternative Möglichkeiten nur zusätzlich und Dop- elaufwand verursachend zuzulassen. Andererseits wird er bereits zu beobachtenden Tendenz divergierender nd möglicherweise alsbald ohne Gegensteuerung nicht ehr harmonisierbarer Entwicklungen entgegenge- irkt, indem für die Ausgestaltung typisierbarer eformvorhaben einheitliche Vorgaben etabliert werden. ies umfasst Systeme auf doppischer Basis, aber auch – ie bisher – kamerale Haushalte oder erweitert kamerale estaltungsweisen sowie produktorientierte Haushalte der Produkthaushalte. Schließlich wird geregelt, dass ie Gebietskörperschaften unabhängig von der Ausrich- ung ihrer Haushaltswirtschaft weiterhin für statistische nforderungen und sonstige Berichterstatterpflichten aten auf einheitlicher Grundlage zu liefern haben. Aus dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz rgibt sich für die Gebietskörperschaften keine Ver- flichtung zur Umgestaltung des Haushalts- und Rech- ungswesens, es werden lediglich Gestaltungsmöglich- eiten eröffnet. Sofern Reformvorhaben konkret mgesetzt werden sollen, bedarf es jeweils gesonderter eschlüsse und Überprüfungen und gegebenenfalls npassungen der jeweiligen finanzverfassungsrechtli- hen Vorgaben und Haushaltsordnungen. Dies ist zwar ein guter Ansatz, hat jedoch auch einen ntscheidenden Nachteil: Das Nebeneinander von unter- chiedlichen Systemen erschwert das Führen einer olkswirtschaftlichen Gesamtstatistik. Diese ist aber zur olitischen Steuerung dringend notwendig. Da man aber icht verschiedene Statistiken nebeneinander führen ann – das hätte keinen Aussagewert –, müssen Umrech- ungen auf ein System erfolgen. Dies haben wir in nserer Gesellschaft so gelöst, dass die fortschrittlichen odernisierer, die die Doppik anwenden wollen, auch ine Nebenrechnung in Form einer kameralen Rechnung rstellen müssen, um daraus dann die volkswirtschaft- iche Gesamtstatistik zu machen. Wenn man mehrere ysteme nebeneinander hat, ist das unerlässlich. Das ist in wichtiges Argument dafür, wieder ein einheitliches fer zu erreichen und für alle die im Trend der Zeit iegende Doppik wieder einzuführen. Über die wesentlichen Änderungen des vorliegenden esetzes möchte ich einen kurzen Überblick geben: Eine entrale Bedeutung kommt § 1 a Abs. 2 – neu – Haus- altsgrundsätzegesetz zu. In dieser Bestimmung werden ie doppischen Korrelate zu Ausgaben, Einnahmen und iteln quasi „vor die Klammer gezogen“, Generalklau- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26239 (A) ) (B) ) sel, sodass die Regelungen für kamerale Haushalte ana- log für doppische Haushalte Anwendung finden – sofern im Einzelfall nicht explizit ausgeschlossen. Die Grund- sätze einer staatlichen Doppik sind in § 7 a – neu – Haushaltsgrundsätzegesetz geregelt. Nicht alle techni- schen Einzelheiten, die Doppik betreffend, können im Gesetz geregelt werden – zum Beispiel Ausgestaltung Verwaltungskontenrahmen, Integrierter Produktrahmen, Standards staatliche Doppik –; diese sollen deshalb in ei- nem Standardisierungsgremium, § 49 a Abs. 1 – neu – Haushaltsgrundsätzegesetz, festgelegt werden. Bevor die Novelle in Kraft tritt, muss eine hinrei- chende Konkretisierung des untergesetzlichen Regel- werks sichergestellt sein. Derzeit wird bereits in diversen existierenden, gesetzlich aber noch nicht unterfütterten Bund-Länder-Arbeitsgruppen intensiv daran gearbeitet. Um zu gewährleisten, dass die untergesetzlichen Regel- werke bis zum Inkrafttreten der HGrG-Reform durch Be- schluss des Standardisierungsgremiums vorliegen, ist ein gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen: § 49 a Abs. 1 – neu – Haushaltsgrundsätzgesetz am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt; die Gesetzesänderungen im Übrigen später am 1. Januar 2010. Die Erstellung eines konsistenten Gesamtbildes über die Finanzen aller öffentlichen Haushalte war bisher da- durch gesichert, dass sich alle Statistiken über die öffent- lichen Finanzen, Finanzstatistiken, direkt an den gemein- sam vereinbarten Systematiken der öffentlichen Haushalte – Gruppierungsplan und Funktionenplan – ori- entierten. Die Länder dürfen aufgrund der Änderung des HGrG künftig doppisch basierte Rechnungswesensys- teme mit entsprechend ausgerichtetem Haushaltswesen anwenden, ohne gleichzeitig einen Haushaltsplan nach kameraler Systematik aufzustellen. Demzufolge kann die Bereitstellung vergleichbarer finanzstatistischer Daten über alle öffentlichen Haushalte nur sichergestellt wer- den, wenn diese Länder verpflichtet sind, weiterhin ihre Finanzen – Einnahmen, Ausgaben – nach der für die Haushalte des Bundes und der Länder festgelegten ge- meinsamen Systematik des Funktionen- und des Grup- pierungsplans für die Finanzstatistiken zu melden. Eine entsprechende Klarstellung wurde in das Personal- und Finanzstatistikgesetz aufgenommen. Geplant war im vorgelegten Gesetz ein dritter Teil, nämlich die Verbesserung der Rahmenbedingungen für öffentlich-private Projekte, also für die Erweiterung von Möglichkeiten, mit Hilfe der Privatwirtschaft Investiti- onsvorhaben wirtschaftlicher zu gestalten. ÖPP ist kein Zaubermittel zur Schaffung neuer Ressourcen, sondern ist ein Weg, notwendige Investitionen preiswerter zu ge- stalten. Leider hat der Koalitionspartner hier geblockt, sodass wir deutliche Verbesserungen, die gerade in der Finanzkrise und bei den anstehenden vielen Investitio- nen der Haushaltsknappheit geboten gewesen wären, nicht umsetzen können. Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD): Ers- tens. Der Gesetzentwurf. Die heutige zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Ge- setzentwurfs zur Modernisierung des Haushaltsgrundsät- z e s s T d z e B H h s s A n H h J f g s S s f L R t P j s n ä L w r v l B v c d H r l s t b W M a w d t F e G u i (C (D emodernisierungsgesetzes scheint – zumindest auf den rsten Blick – eine eher trockene Materie zum Gegen- tand zu haben. Das Haushaltsgrundsätzegesetz er- cheint selten auf den Titelseiten der großbuchstabigen agespresse. Hierauf habe ich bereits in meiner Rede vor em Hohen Haus am 5. März 2009 hingewiesen. Ich habe allerdings auch festgestellt, dass die Geset- esnovelle dennoch nicht zu unterschätzen ist. Sie hat ine herausragende Bedeutung für die Haushalte von und und Ländern. Es handelt sich bei genauerem insehen um eine grundlegende Reform des föderalen aushaltsrechtlichen Rahmens. Wir beraten einen Ge- etzentwurf, der eine zentrale Weichenstellung für das taatliche Haushalts- und Rechnungswesen vornimmt. uch der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht ach § 99 BHO über die Modernisierung des staatlichen aushalts- und Rechnungswesens Reformbedarf gese- en. Das bisherige Haushaltsgrundsätzegesetz aus dem ahr 1969 ist nach fast 40 Jahren auch zweifelsfrei re- ormbedürftig. Zweitens. Gründe für die Gesetzesnovelle. Worum eht es? Bisher basiert die öffentliche Haushaltswirt- chaft mit ihrer an Ein- und Auszahlungen orientierten icht auf der Kameralistik. In einigen Bundesländern ind jedoch bereits vor einigen Jahren grundlegende Re- ormvorhaben auf den Weg gebracht worden. Einige änder wollen ihre bislang kameralen Haushalts- und echungswesensysteme auf ein kaufmännisch orientier- es Rechnungswesen, die staatliche Doppik, sowie auf rodukthaushalte umstellen. Die entsprechenden Pro- ekte in Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sind chon recht weit fortgeschritten. Das kamerale Rech- ungswesen ist nach geltendem HGrG allerdings unver- ndert obligatorisch. Daher müssen auch doppische änder einen kameralen Haushalt in Aufstellung, Be- irtschaftung und Rechnungslegung vollständig mitfüh- en. Um diesen Doppelaufwand zu vermeiden, gab es on Länderseite 2006 eine Initiative, die haushaltsrecht- ichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. und und Länder sondierten in den letzten zwei Jahren or diesem Hintergrund sehr intensiv, ob und unter wel- hen Bedingungen Doppik und Kameralistik sowie Pro- ukthaushalt und Titelhaushalt als Alternativen im aushaltsrahmenrecht verankert werden können. Drittens. Zentrale Bedingungen für die Modernisie- ung des Haushaltsrechts. Eine solche Pluralität im staat- ichen Haushalts- und Rechnungswesen zu ermöglichen, etzt zum einen voraus, dass die notwendigen finanzsta- istischen Daten von allen staatlichen Haushalten wie isher auf einheitlicher Basis bereitgestellt werden. ichtig ist dies allein schon mit Blick auf die aastricht-Statistik und den bundesstaatlichen Finanz- usgleich. Zum anderen ist sicherzustellen, dass die je- eiligen Systeme einheitliche Regelwerke haben und amit untereinander vergleichbar sind. Für kamerale Ti- elhaushalte existiert die bekannte Haushaltssystematik. ür die doppischen Produkthaushalte müssen ebenfalls inheitliche Regeln festgelegt werden. Der vorliegende esetzentwurf sichert dies alles ab. Die für die Doppik nd Produkthaushalte künftig geltenden Grundsätze sind n der HGrG-Novelle fixiert. Die umfangreichen Syste- 26240 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) matiken und technischen Details sind von einem Stan- dardisierungsgremium zu erarbeiten. Viertens. Fazit: Kern der Gesetzesreform. Zusam- menfassend ist festzuhalten: Mit dieser HGrG-Novelle wird künftig eine Koexistenz unterschiedlicher Rech- nungswesensysteme ermöglicht, also auch eine staatli- che Doppik im Alleinbetrieb zugelassen. Dabei wird in- nerhalb der verschiedenen Systeme das notwendige Maß einheitlicher Vorgaben gesetzt – insbesondere auch für die Reformbereiche staatliche Doppik und Produkthaus- halte. Ferner wird unabhängig von der jeweiligen Aus- richtung der Haushaltswirtschaft weiterhin gewährleis- tet, dass für statistische Anforderungen und sonstige Berichtspflichten die Daten auf einheitlicher Grundlage geliefert werden können. Fünftens. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Länderhaushalte. Aus dem Gesetz allein folgen je- doch keine unmittelbaren Handlungsvorgaben zur Um- gestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens bei Bund und Ländern. Die Gesetzesnovelle eröffnet Optio- nen. Die Länder, die ein doppisches Rechnungswesen als für ihre Verhältnisse am besten geeignet halten, wer- den in die Lage versetzt, ihre Reformmodelle vollständig umzusetzen. Gleichzeitig können die anderen Länder, die einen kameralen oder erweitert kameralen Haushalt als optimal betrachten, ihr Haushaltswesen unverändert beibehalten. Auch der Bund kann das von ihm favori- sierte Modell einer modernen, erweiterten Kameralistik weiter verfolgen. Damit verkörpert der Gesetzentwurf ein Stück funktionierenden Föderalismus. Es spricht für sich, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf mit überwäl- tigender Mehrheit unterstützt. Auch die Beratungen der extra eingerichteten Be- richterstattergruppe des Haushaltsausschusses waren stets zielorientiert, und der inzwischen fertiggestellte Bericht unterstützt ebenfalls den erforderlichen Moder- nisierungsprozess. Der Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages hat – wie aus der Ausschussdruck- sache 6079 vom 1. Juli 2009 hervorgeht – dem Gesetz mit großer Mehrheit zugestimmt. Dabei wurden auch die parlamentarischen Rechte gestärkt und insbesondere die zeitnahe und regelmäßige Unterrichtungspflicht im Sinne des Parlaments geregelt. Zum Adressaten dieser Unterrichtung durch die Bundesregierung wird das Gre- mium nach § 3 des Gesetzes zur Regelung des Schulden- wesens des Bundes bestimmt. Damit ist auch sicherge- stellt, dass durch dieses Verfahren ohne weitere Einzelbeschlüsse die Geheimhaltung sichergestellt ist. Ich bitte um Zustimmung. Otto Fricke (FDP): In meiner Rede vom 5. März zur ersten Lesung dieses Gesetzes habe ich die grundsätz- liche Zustimmung meiner Fraktion zu den Regeln des Gesetzentwurfes betont, weil ich die Möglichkeit einer Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme für gegenwärtig notwendig halte. Meine Kritik, die ich jedoch damals ebenfalls deutlich machte, richtet sich nach wie vor auf das Fehlen einer gesetzlich geregelten Beteiligung respektive einer Ein- b P A s A d d s m n w f j v n e r k g K u s Ä B g s g c c a t m f w d d v e F d u Ä v H K K B d r i d d F s G (C (D indung und damit einer Einflussnahmemöglichkeit des arlamentes auf die in § 49 a HGrGMoG vorgesehenen usgestaltungen der Standards für kamerale, doppische owie für Produkthaushalte. Sie besteht nach wie vor. uf diese Kritik sicherte das Bundesfinanzministerium em Haushaltsausschuss jedoch numehr wenigstens zu, as Parlament unverzüglich und umfangreich über beab- ichtigte Ausgestaltungen in diesem Bereich zu infor- ieren. Damit besteht zukünftig eine gewisse Einfluss- ahmemöglichkeit des Haushaltssouveräns in diesem ichtigen Bereich des Handwerksrechts der Haushalts- ührung. In der Hinterhand bleibt, dass der Gesetzgeber ederzeit in der Lage wäre, Änderungen des Gesetzes orzunehmen. Ich bleibe aber dabei, dass Verfahrensrecht und tech- ische Regularien auch ein Teil des Rechts sind und inen erheblichen Machteinfluss vermitteln können. Ge- ade die Fehler des Bilanzrechtes, insbesondere bei Ban- en, die wir über die EU auf ein Fachgremium übertra- en, ohne dass es eine wirkliche parlamentarische ontrolle gibt, haben doch in den vergangenen Monaten ns allen gezeigt, wie notwendig es ist, sich mit Produkt- chlüsseln, Ziffern, Buchungsvorgaben und vielem hnlichen mehr zu beschäftigen, was auf den ersten lick technisch wirkt, auf den zweiten Blick aber von roßer Bedeutung ist. Dass solche Technik bei manchen Abgeordneten nicht o beliebt ist, mag zutreffen, jedoch werden wir als Ab- eordnete nicht dafür gewählt, nur die Gesetze zu ma- hen, die wir mögen, sondern für diejenigen, die wir ma- hen müssen bzw. machen sollten. Die nunmehr erfolgte usdrückliche mündliche Zustimmung zu den frühzei- igen Informationen nach § 49 a Abs. 1 und Abs. 2 acht es meiner Fraktion leichter, zuzustimmen. Endgültig jedoch hat sich die FDP-Bundestags- raktion entschieden, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, eil sie über einen gemeinsamen Änderungsantrag mit en Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Bereich er Unternehmensbeteiligung etwas ereicht hat, was iele Haushälter schon die ganze Legislaturperiode rreichen wollten. Ich verweise insofern diejenigen einschmecker, die diese Entscheidung interessiert, auf ie Haushaltsdrucksache 16(8)6079 vom 30. Juni 2009 nd deren Begründung. Worum geht es? Vorab: Der neue Art. 4, der mit dem nderungsantrag eingefügt worden ist, sieht einerseits or, dass nunmehr auch das Vertrauensgremium des aushaltsausschusses die gleichen Kontrollrechte und ontrollinstrumente erhält wie das parlamentarische ontrollgremium. Entsprechend wird außerdem eine erichtspflicht etabliert. Diese Änderung des § 10 Abs. 3 er Bundeshaushaltsordnung war sachlogisch nötig und ichtig. Viel wesentlicher jedoch ist die Einfügung des § 69 a n die Bundeshaushaltsordnung. Spiritus Rector hinter ieser Regelung ist, und dafür möchte ich mich aus- rücklich bedanken, der Kollege Jochen Konrad romme. Ihm gebührt großer Dank, wie ich finde, eitens des gesamten Parlamentes, denn mit diesem esetzentwurf sind die Kontrollrechte des Bundestages Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26241 (A) ) (B) ) bei Bundesbeteiligungen wesentlich gestärkt worden. Es ist seinem Einsatz nicht unwesentlich zu verdanken, dass es doch noch zu diesem Ergebnis gekommen ist. Die FDP hat auch deswegen den Antrag mit gestellt, weil wir seit Beginn der Legislaturperiode kritisiert haben, dass viele Bereiche der Bundesbeteiligungen außerhalb der Kenntnis des Parlamentes sind und dass das Parlament dann sowohl die guten wie auch die schlechten Nach- richten nur hinnehmen konnte und die haushälterischen Verpflichtungen, viel seltener die haushälterischen Vor- teile, umsetzen musste. Besonders ärgerlich war der ständige Verweis auf angeblich gesetzlich gegebene Geheimhaltungspflichten und vieles andere mehr. Der Bund ist der Eigentümer, der Steuerzahler ist für diese Beteiligung in der Haftung, deswegen muss es dem Eigentümer, vertreten durch sein Parlament, dieses ver- treten durch den Haushaltsausschuss, möglich sein, die entsprechenden Informationen auch zu bekommen. Da sich der Haushaltsausschuss durchaus bewusst war, dass die Informationen im Rahmen der Kontrolle von Bundesbeteiligungen sehr sensibel sein können, hat er die Unterrichtung über grundsätzliche bzw. wesentli- che Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrecht- lichen Unternehmen dem, wie es verkürzt heißt, Kredit- finanzierungsgremium, also dem Gremium nach § 3 des Gesetztes zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes übertragen. Dieses Gremium tagt nun schon seit mehre- ren Jahren und befasst sich mit den sensiblen Fragen der Bundesschuldenverwaltung. Bisher hat es aus diesem Gremium keine Berichte gegeben, was, insofern sei auch dem gegenwärtigen Vorsitzenden Steffen Kampeter aus- nahmsweise einmal gedankt, für das Gremium und seine Professionalität spricht. Wir haben als Haushälter die Pflicht, uns um die finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt und damit für die gesamte Gesellschaft zu kümmern. Dazu gehört nun einmal auch der Bereich der Bundesbeteiligungen. Würden wir hier nicht nachfragen, würden wir hier nicht kontrollieren, würden wir hier nicht der Bundesregie- rung entsprechende Hinweise geben, wir würden unsere Aufgabe nicht richtig wahrnehmen können und haben dieses teilweise in der Vergangenheit, egal mit welchen Parteien die Bundesregierung besetzt war, auch nicht tun können. In Richtung Exekutive sei mir deshalb noch erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es zwar schön ist, wenn die Regierung die Bundesbeteiligung kontrolliert, aber auch die Regierung muss immer wieder damit rech- nen, dass im Rahmen der Gewaltenteilung das Parlament nicht nur der Gesetzgeber ist, sondern auch derjenige ist, der die Exekutive die Grenzen aufzeigt, denn sonst wird die Tendenz zu einer exekutiven Demokratie mit einem kleinen parlamentarischen Annex weiter verstärkt. Dass wir das nicht wollen, sollte sich eigentlich aus sich selbst ergeben, hat sich doch erst wieder in dieser Woche durch das Bundesverfassungsgericht eine notwendige Korrek- tur in die richtige Richtung ergeben. Über das durch die- ses Urteil auch für die Haushälter notwendig gewordene Nachsitzen freue ich mich daher ebenso, wie über dieses Gesetz und hoffe nunmehr, dass der Bundesrat weise entscheidet und dem Gesetzentwurf zustimmt. H a m m c a v r g „ k w u N l h d L g n L s h h z v p H w f d w z p m U s e p H v m ö P s d s D c k m ü t r K (C (D Roland Claus (DIE LINKE): Da wollen wir also die aushaltsgesetze modernisieren. Bis vor kurzem galt es ls nahezu rückständig, sich gegen Ideen zu äußern, die it den Begriffen Modernisierung und Reform daherka- en. Nun hat die Krise vielen die Augen geöffnet, man- hen jedoch noch nicht. Vorgestern wurde der Gesetzentwurf im Haushalts- usschuss des Deutschen Bundestags mit den Worten erteidigt, „andere seien dem Bund in der Haushaltsfüh- ung voraus“. Vor der Krise wäre dies ein schlagkräfti- es Argument gewesen, heute fragen sich die Leute: War es wirklich gut und richtig, dass Politiker und Ban- er im Kampf um fantastische Renditen ihrer Zeit voraus aren? Waren sie nicht eher im Namen von Fortschritt nd Renditeglauben die Totengräber von Zukunft und achhaltigkeit?“ Die Fraktion Die Linke lehnt den vor- iegenden Gesetzentwurf ab, obwohl einige seiner In- alte durchaus unsere Zustimmung finden. Zum Sachverhalt: Das Grundgesetz regelt im Art. 109 ie Haushaltswirtschaftsbeziehungen von Bund und ändern und damit auch von Kommunen. Im Haushalts- rundsätzegesetz des Bundes werden die Einzelheiten äher beschrieben. Die Haushaltswirtschaft von Bund, ändern und Kommunen hat sich inzwischen recht ver- chieden entwickelt. Ziel einer Arbeitsgruppe des Haus- altsausschusses des Deutschen Bundestages war es des- alb, die Vergleichbarkeit der Haushaltspläne weiterhin u gewährleisten, auch um weiterhin eine zuverlässige olkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die Bundesre- ublik zu ermöglichen. Neue Entwicklungen bei der aushaltswirtschaft und Buchhaltung sollten gefördert erden. Aktuell stehen sich vor allem zwei Systeme der Buch- ührung gegenüber, zum einen die Kameralistik – also ie klassische Buchung von Einnahmen und Ausgaben, ie sie am meisten bei den Haushalten bei Behörden an- utreffen ist –, auf der anderen Seite die sogenannte dop- elte Buchführung, auch Doppik genannt, bei der Kom- unen oder auch Länder ihre Buchführung ähnlich wie nternehmen vornehmen, also zum Beispiel den Res- ourcenverbrauch regelmäßig widerspiegeln. Bereits twa 300 Kommunen in Deutschland wenden diese dop- elte Buchführung an. Parallel zu diesen Beratungen der Arbeitsgruppe des aushaltsausschusses wurden die Haushaltsbeziehungen on Bund, Ländern und Kommunen in der Föderalis- uskommission und in einem speziellen Arbeitskreis er- rtert. Die Fraktion Die Linke vertritt dazu folgende osition: Wir stimmen dem Gesetzentwurf in jenen Pas- agen zu, in denen es um die weitere Vergleichbarkeit er Haushalte, um eine auch künftig den Realitäten ent- prechende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung geht. as bedeutet jedoch für viele Kommunen einen zusätzli- hen Aufwand, weil sie auch weiterhin nach dem alten, ameralistischen Buchungssystem die Daten führen üssen. Die Linke stimmt nicht mit jenen Vorschlägen berein, die zu einer weiteren Beförderung der doppel- en Buchführung gemacht werden. Diese Haushalte füh- en letztendlich dazu, dass ihr Inhalt nur noch von ämmerinnen und Kämmerern und nicht mehr von Bür- 26242 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) gerinnen und Bürgern zu verstehen ist. Die Linke ist für Bürgerhaushalte, also für die Beteiligung der Einwohne- rinnen und Einwohner an richtungweisenden kommuna- len Entscheidungen auch bei den städtischen Haushal- ten. Wenn Haushalte immer weniger transparent und verständlich wären, würden die Möglichkeiten der direk- ten Demokratie verringert. Nicht alles, was als Modernisierung daherkommt, bringt auch wirkliche Verbesserungen. Vor zehn Jahren haben viele Finanzbeamte und Kämmerer Cross-Border- Leasing-Geschäfte für eine heilsame Modernisierung ge- halten. Sie werden nun eines Besseren belehrt. Zum Schluss: Wichtiger als Änderungen bei der Buchführung wären Überlegungen von Bundestag und Bundesregierung für eine langfristig gesicherte bessere Finanzausstattung der Kommunen in unserem Land. Zu- stimmung wiederum finden bei der Linken die neuen Vorschläge zur besseren parlamentarischen Kontrolle der Verwendung von Steuermitteln, auch wenn es dabei um geheim gehaltene Informationen geht. Besser als vermeintliche parlamentarische Kontrolle von Geheim- diensten wäre allerdings deren Auflösung. Insgesamt stimmt die Fraktion Die Linke trotz einer Reihe von Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf wegen der mangelnden Transparenz und Bürgernähe ge- gen den Antrag. Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz stellt eine Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für die Haushaltspolitik dar. Im Grundsatz geht es in diesem Gesetz um eine verbesserte und transparentere Art und Weise der Haushaltsführung. Gerade in den Zeiten eines schwerwiegenden Haushaltsdefizits ist Transparenz ein hohes Gut. Leider wird es von der Großen Koalition sträflich missachtet. Statt Haushaltsklarheit und -wahr- heit werden die Rekordschulden im aktuellen Haushalt auch in den Schattenhaushalten im Bereich der Banken- rettung und beim Investitions- und Tilgungsfonds versteckt. Das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz schafft im Bereich der Beteiligungsverwaltung eine wesentliche Verbesserung. Im Bundesfinanzierungsgremium soll das Beteiligungsmanagement des Bundes jetzt endlich parla- mentarisch institutionalisiert werden. Diese Änderung der Bundeshaushaltsordnung begrüßen wir. Es ist not- wendig, dass eine politische Kontrolle von Entscheidun- gen in Bezug auf Beteiligungen des Bundes besteht, da diese Beteiligungen häufig wesentliche und langfristige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. Aber auch die Berücksichtigung von Abschreibungen und Ressourcenverbrauch halten wir für eine begrüßens- werte Änderung der Haushaltsgesetzgebung. Ebenso un- terstützen wir den Top-down-Ansatz bei der Aufstellung des Haushalts. Durch den produktorientierten Haushalt, den das Gesetz vorsieht, kann die Politik klare Ansagen darüber machen, welche Leistungen der Staat erbringen soll, und h o g w k r s v G k d s P B m c t w e v b e e d p E D H S m T g S v k a T t 1 V n w V s s k n f a V H s d (C (D ierfür Mittel zur Verfügung stellen. Die Ausführung bliegt dann stärker als bislang den Ressorts. Die Ressorts können durch Zielvereinbarungen elenkt werden. So kann eine stärkere politische Über- achung der Mittelverwendung gleichzeitig effizienter ontrolliert werden. Durch die Kosten- und Leistungs- echnung werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen we- entlich erleichtert. So wird die Transparenz und Nach- ollziehbarkeit von Kosten und Leistungen erhöht. Das esetz ermöglicht eine Vermögensrechnung. Dadurch önnen auch Abschreibungen erfasst werden. Wir Grüne haben diesen Prozess der Modernisierung es Haushaltsrechts von Beginn an konstruktiv unter- tützt. In unserem Zukunftshaushaltsgesetz, das wir ins lenum eingebracht haben, werden maßgebliche estandteile des nun vorliegenden Haushaltsgrundsätze- odernisierungsgesetz bereits vorgeschlagen. Die erweiterte Kameralistik halten wir für eine deutli- he Verbesserung im Vergleich zum bestehenden Sys- em. Durch die Einführung der doppischen Haushalts- irtschaft hätte man allerdings noch mehr Transparenz rzielen können. Haushaltsaufstellung, Haushaltsbeschluss, Haushalts- ollzug und Haushaltskontrolle werden durch das Gesetz esser verständlich und transparenter. Der Ressourcen- insatz kann stärker daran ausgerichtet werden, Ziele ffizienter zu erreichen. Die wahre Vermögenslage und er wahre Werteverzehr des Bundes werden trans- arenter. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ntscheidung zum Lissabon-Vertrag die Stimme des eutschen Bundestages wesentlich gestärkt. Auch in der aushaltspolitik brauchen wir Parlamentarier, die als tatthalter der Steuerzahler über den sinnvollen Umgang it Steuergeldern wachen. Gerade bei den größeren öpfen, die mit dem veränderten Haushaltsgesetz ausge- eben werden können, ist dies von großer Bedeutung. chattenhaushalte und Sondervermögen müssen wir ermeiden. Es kann nicht sein, dass die Große Koalition ünftig, wie am Mittwoch dieser Woche im Haushalts- usschuss geschehen, plötzlich neue Anträge aus der asche zieht und en passant im Rahmen des 2. Nach- ragshaushalts die Nettokreditaufnahme um weitere ,5 Milliarden Euro erhöht. Diese Ausweitung der erschuldung fand ohne Berichterstattergespräche statt, och gab es sonstige Vorberatungen. Es ist unverant- ortlich, in welcher Weise diese weitere Erhöhung der erschuldung erfolgt. Statt endlich mehr Transparenz zu chaffen und in der Krise klare Prioritäten zu setzen, chafft die Große Koalition wieder in Hinterzimmer- ompromissen neue Belastungen für die Steuerzahlerin- en und Steuerzahler. Es steht zu befürchten, dass zwar ormal die Rahmenbedingungen verbessert werden, dass ber in der Praxis die großkoalitionäre gefährliche erschleierungstaktik einer ehrlichen und transparenten aushaltswirtschaft entgegenläuft. Mit einem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsge- etz das Haushaltsrecht verbessern ist das eine, aber ann braucht es auch eine Koalition, die eine Haushalts- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26243 (A) ) (B) ) grundsätzeeinhaltungspolitik betreibt. Die Aussichten für die nächsten Jahre sind unter Haushaltsgesichtspunk- ten ausgesprochen trübe. Bis 2013 wird allein nach den offiziellen Berechnungen eine Ausweitung der Verschul- dung in nie gekanntem Maße stattfinden. Nach dem Finanzplan wird der Bund bis 2013 310 Milliarden Euro Schulden aufnehmen. Wenn man die Schattenhaushalte berücksichtigt, wird daraus sogar ein echtes Defizit von über 435 Milliarden Euro. 310 Milliarden Euro neue Schulden führen zu einer Zunahme beim Schuldendienst in Höhe von 10,9 Milliarden Euro pro Jahr. Damit verlie- ren wir haushalterische Spielräume und damit letztlich alle Möglichkeiten, Politik zu gestalten. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regie- rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusam- menarbeit bei der Verhinderung und Be- kämpfung schwerwiegender Kriminalität – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie- rung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Krimi- nalität – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zu- sammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Krimina- lität neu verhandeln – Kein uferloser Datenaustausch mit den USA (Tagesordnungspunkt 75 a und b) Clemens Binninger (CDU/CSU): Einer unserer wichtigsten Partner im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sind die Vereinigten Staaten von Amerika. Zur Intensivierung unserer Zusammenarbeit in diesem Bereich haben wir mit den USA am 1. Oktober 2008 ein Abkommen geschlossen, das wir mit den vorliegenden Gesetzentwürfen ratifizieren. Terroristische und kriminelle Netzwerke agieren zu- nehmend international, über Landesgrenzen hinweg, ein Aspekt der Globalisierung, wie er in den 90er-Jahren vielleicht so noch nicht absehbar gewesen ist. An dieser Entwicklung muss sich auch unsere Sicherheitspolitik o m n g f s i i n l e A m s d w u g D H m s m v e d p b a s s s z e d n b s Z s e A D d w a m d U r d E d h A (C (D rientieren. Wenn wir diese Entwicklung ernst nehmen, üssen wir erkennen, dass ein einzelner Staat allein oft icht mehr viel ausrichten kann. Vielmehr müssen wir emeinsam mit unseren Partnern wirksame Lösungen inden, wie es auch in der Vergangenheit schon ge- chehen ist. Wir müssen unsere Kooperation – davon bin ch überzeugt – ausbauen, um auch in Zukunft gegen den nternationalen Terrorismus effektiv vorgehen zu kön- en. Das Abkommen, das uns heute zur Abstimmung vor- iegt, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg, weil es rmöglicht, Daten zu übermitteln mit dem Ziel, nschläge zu verhindern, Daten über Personen zu über- itteln, die im begründeten Verdacht stehen, terroristi- che Straftaten zu begehen oder Terrorausbildungslager urchlaufen zu haben, Daten zur Bekämpfung schwer- iegender Kriminalität. Im Kern lassen sich drei Bereiche der Kooperation nterscheiden. Wir ermöglichen den Austausch von Fin- erabdruckdaten und den Austausch von DNA-Daten. er Austausch erfolgt in diesen Bereichen nach dem it-/No-hit-Verfahren. Die USA und Deutschland räu- en sich also gegenseitig nur den Zugriff auf anonymi- ierte Indexdatenbanken ein. Liegt ein Treffer vor, üssen die weiteren personenbezogenen Daten im kon- entionellen Rechtshilfeverfahren beim Partner anhand iner Kennnummer erfragt werden. Darüber hinaus wer- en nach Art. 10 des Abkommens bei Terrorverdacht ersonenbezogene Daten wie Namen, Geschlecht, Ge- urtsdatum, Staatsangehörigkeit usw. übermittelt. Ein besonderes Augenmerk wird in dem Abkommen uf den Schutz der in Art. 12 genannten, besonders ensiblen personenbezogenen Daten gelegt, die Auf- chluss geben über ethnische Herkunft, politische An- chauungen, religiöse Überzeugungen, den Gesundheits- ustand, das Sexualleben oder die Zugehörigkeit zu iner Gewerkschaft. Um es an dieser Stelle noch einmal eutlich zu sagen: Diese Daten sind in Art. 12 aufge- ommen, weil sie besonders sensibel sind und deshalb esonders geschützt sein müssen. Eine Weitergabe die- er sehr sensiblen Daten ist nur möglich, wenn sie für die wecke des Abkommens besonders relevant sind und es ich um einen Terrorverdächtigen oder Verdächtigen iner schweren Straftat handelt. Gleichzeitig schreibt rt. 12 besondere Sicherheitsmaßnahmen vor, um diese aten zu schützen. Wenn ich die Anträge der Opposition lese, habe ich en Eindruck, dass das nicht von allen verstanden urde. Die Aufnahme dieser Daten ist weder neu noch ußergewöhnlich. Im Gegenteil. In zahlreichen Abkom- en gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung fin- et sich eine solche Formulierung, so im Art. 11 des SA-Eurojust-Abkommens oder in Art. 6 des USA-Eu- opol-Abkommens. Auch das Datenschutzgesetz sieht iese Daten als besonders schützenswert an. Mit ihrem ntschließungsantrag macht die Koalition noch einmal eutlich, welchen hohen Stellenwert der Datenschutz at. Dennoch muss uns klar sein, dass in sehr seltenen usnahmefällen auch eine Weitergabe solcher Daten 26244 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) möglich sein muss, eine Position, die auch der Daten- schutzbeauftragte ausdrücklich anerkennt. Es scheint mir doch schon sehr problematisch zu sein, wenn von manchem der Eindruck erweckt wird, dass eine Datenweitergabe fast jeden betreffen könnte. Nein, es werden ausschließlich Daten über Personen weiterge- geben, die von den deutschen oder US-amerikanischen Behörden mit einem konkreten und bestätigten Verdacht dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden oder schwerer Straftaten verdächtigt werden. Hinzu kommt: Die Bundesrepublik Deutschland entscheidet, welche Daten von den deutschen Sicherheitsbehörden zur Verfü- gung gestellt werden. Es gibt hier keinen Automatismus. Wir sind Herr der Daten. Das BKA wird hier in Zukunft als zentrale Behörde die Anfragen und die Datenweiter- gabe koordinieren. Natürlich brauchen wir auch hier transparente Regeln zum Schutz personenbezogener Daten. Genau diese sieht das Abkommen vor. Das Hit-/No-hit-Verfahren wird von Datenschutzexperten sehr positiv bewertet, weil es sehr grundrechteschonend ist. Personendaten werden erst dann ersichtlich, wenn Übereinstimmungen vorliegen, also ein übereinstimmender Fingerabdruck oder ein gleiches DNA-Profil. Außerdem sieht das Abkommen die vertrauliche Verwendung übermittelter Daten vor. Falsche Datensätze müssen korrigiert werden. Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Das BKA muss dabei den USA den im deutschen Recht vorgesehenen Löschungszeitpunkt nen- nen und kann nach Art. 10 Abs. 4 Bedingungen für die Verwendung der Daten festlegen. Die US-Sicherheitsbe- hörden sind an diese Bedingungen gebunden. Gleiches gilt auch für Daten, die deutsche Sicherheitsbehörden aus den USA erhalten. Darüber hinaus ist die Bundesre- publik Deutschland nach dem Umsetzungsgesetz ver- pflichtet, die vereinbarten völkerrechtlichen Auskunfts-, Sperrungs- und Löschungsansprüche eines Betroffenen gegenüber den USA geltend zu machen. Dieses Abkommen verbindet den Datenaustausch für eine effektive Zusammenarbeit bei der Terrorismusbe- kämpfung mit klaren Datenschutzstandards. Das Miss- trauen, das dem Abkommen vor allem in den Anträgen der Opposition entgegengebracht wird, ist fehl am Platz. Wenn dieses Misstrauen der Maßstab aller Verträge wäre, machten alle internationalen Verträge keinen Sinn. In diesem Abkommen sind die Bedingungen für das Sammeln, Weitergeben und Löschen von Informationen genau festgeschrieben. Wir verlassen uns also darauf, dass die Daten vertragsgemäß genutzt werden. Der frühzeitige Austausch von Informationen ist eine wesentliche Voraussetzung, um unseren Sicherheits- behörden bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Terroristen die Möglichkeit zu geben, Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren. Das Abkom- men zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika ist dafür eine wichtige Grundlage. Wie wichtig diese Kooperation ist, zeigt auch die Tatsache, dass mittlerweile auch andere EU-Staaten vergleichbare Abkommen mit den Vereinigten Staaten abschließen. G z e s u ü d s m V K n K u d b d A P g f v E s E v K n m d Z z l G r a D n v B D d r t t a d w d d u (C (D Die CDU/CSU-Fraktion stimmt den vorliegenden esetzen und der Entschließung zu. Wolfgang Gunkel (SPD): Wir beraten heute zum weiten Mal den Gesetzentwurf der Bundesregierung für in Gesetz zum Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwi- chen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nd der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ber die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhin- erung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität owie ein Gesetz zur Umsetzung desselben Abkom- ens. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit bei der erhinderung und Bekämpfung schwerwiegender riminalität vertiefen. Mit schwerwiegender Krimi- alität ist damit insbesondere Terrorismus gemeint. onkret geht es natürlich um Datenaustausch. Geregelt werden in dem Vertrag, dass Fingerabdrücke nd DNA-Daten automatisiert in den Datenbänken bei- er Länder abgeglichen werden können, dass personen- ezogene Daten zu sogenannten terroristischen Gefähr- ern im Wege der Rechtshilfe übermittelt werden. ngelehnt ist das Abkommen dabei an den Vertrag von rüm, der als Abkommen zwischen den EU-Staaten die renzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafver- olgung festschreibt. Inzwischen wurde das Abkommen on Prüm unter der deutschen Ratspräsidentschaft in den U-Rechtsrahmen überführt. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass es eine ver- tärkte Zusammenarbeit zwischen den Ländern der uropäischen Union und den USA geben muss. Neue, or allem asymmetrische Bedrohungen bedürfen der ooperation und des engen Austausches von Informatio- en. Die Bedrohung durch den internationalen Terroris- us darf nicht kleingeredet werden. Wir wissen alle, ass viele sicherheitspolitische Szenarien noch aus der eit des Kalten Krieges stammen. Daher ist eine Vernet- ung notwendig. Nicht zuletzt erhielten deutsche Ermitt- er aus den USA den Hinweis auf die „Sauerland- ruppe“. Deren geplante Anschläge gegen den US-ame- ikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein sowie US- merikanische und usbekische Konsulareinrichtungen in eutschland konnten so 2007 verhindert werden. Das Abkommen mit den USA ist daher richtig und otwendig. Allerdings stellt sich auch hier wie bei so ielen gesetzgeberischen Reaktionen auf die neuen edrohungen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. as Spannungsfeld zwischen notwendiger Sicherheit auf er einen Seite und der Wahrung elementarer Grund- echte auf der anderen Seite muss immer wieder neu aus- ariert werden. Gerade bei internationalen Abkommen reffen oft völlig unterschiedliche Rechtsstaatsbegriffe ufeinander. Dass die Übertragung personenbezogener Daten an ie Vereinigten Staaten von mir kritisch gesehen wird, issen Sie spätestens seit den Beratungen zum Fluggast- atenabkommen zwischen Europa und den USA. Auch hier können die Vertragspartner nach Art. 10 es Abkommens personenbezogene Daten wie Namen nd Geburtsdatum nach Maßgabe des nationalen Rechts Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26245 (A) ) (B) ) auch ohne Ersuchen übermitteln. Maßgeblich für die Zulässigkeit der Informationsübermittlung bleiben daher die Übermittlungsvorschriften der jeweiligen Sicher- heitsbehörden. So gelten in diesem Falle etwa § 19 Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz oder § 14 Abs. 1 BKA-Gesetz. Wichtig ist an dieser Stelle auch, festzuhalten, dass die Übertragung der Daten im Gegensatz zu den Daten der Flugpassagiere Richtung Vereinigte Staaten nicht an- lasslos erfolgt. Übersandt werden ausschließlich Daten zu Personen, die von deutschen oder US-amerikanischen Behörden dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden. Dieser eng begrenzbare Personenkreis muss nach Erkenntnis der Behörden mit terroristischen Straf- taten im Zusammenhang stehen, etwa weil die Personen engen Kontakt zu terroristischen Straftätern pflegen oder eine Ausbildung in einem Trainingslager absolviert haben mit dem Ziel, Anschläge zu begehen. Hochsensible Daten wie politische Anschauung, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder solche, die Gesundheit und Sexualleben betreffen, können laut Abkommen nach Maßgabe des Art. 12 übertragen wer- den. Hier handelt es sich durchaus um einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestim- mung. Der Kritik aus weiten Teilen dieses Hauses ist nun mit einem Entschliessungsantrag der Koalitionsfrak- tionen begegnet worden, der die besondere Bedeutung der Gewerkschaften und die nach unserem Dafürhalten völlige Irrelevanz der Gewerkschaftszugehörigkeit im Bezug auf die Kriminalitätsbekämpfung hervorhebt. Die Daten dürfen allerdings nur zur Verfügung ge- stellt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens besonders relevant sind. Hier handelt es sich um eine erhöhte Schwelle für die Übermittlung, auch im Gegen- satz zu der Übermittlung nach Art. 10. Diese besondere Voraussetzung dient gerade auch dem Schutz der hoch- sensiblen Daten. Ich möchte für diesen Sachverhalt ein kleines Bei- spiel anführen. Es wird gegen eine Person ermittelt, die terroristischen Kreisen zugerechnet wird. Gleichzeitig ist die Person auch Gewerkschaftsmitglied. Die Tatsa- che, dass sie Gewerkschaftsmitglied ist, darf aber nur übermittelt werden, wenn dies für die Bewertung im Rahmen einer Gefährdungsanalyse besonders relevant ist. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Erkenntnisse darüber bestehen, dass die Gewerkschafts- zugehörigkeit genutzt wird, um Anwerbeversuche für terroristische Organisationen durchzuführen, oder wenn unter der missbräuchlichen Ausnutzung der Strukturen einer gewerkschaftlichen Organisation eine konspirative Gruppe zur Vorbereitung eines Anschlages gegründet werden soll. Sie sehen also, dass der Anwendungsbereich dieser Übermittlungsvorschrift äußerst gering ist. Die Vor- schrift ist gerade nicht dafür gedacht, wie vermutet, sys- tematisch Daten zur Gewerkschaftszugehörigkeit zu sammeln. Neben den Übermittlungsvorschriften gibt es eine Reihe weiterer Regelungen, die kritisiert werden. Gene- r n R L d V S U k v D s d S s a D S i r m V r e i B w S f s A n d S s w H l a z d n n h h e t r g w w l s (C (D ell gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutz- iveaus, so zum Beispiel, dass es keine subjektiven echte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, öschung oder Sperrung gibt. Das Datenschutzniveau es Vertrages orientiert sich grundsätzlich am Prümer ertrag. Richtig ist aber auch, dass die amerikanische eite diese Betroffenenrechte mit dem Hinweis auf die nvereinbarkeit zum bestehenden nationalen ameri- anischen Datenschutzregime ablehnt, ebenso eine ertragliche Verpflichtung zur Einrichtung unabhängiger atenschutzkontrollstellen, bzw. bestehender Kontroll- tellen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Uns allen ist hier sehr deutlich bewusst, dass die atenschutzrechtlichen Standards der Vereinigten taaten bei weitem nicht dem genügen, was wir gewohnt ind. Auch unter Barack Obama hat sich der von uns oft ls töricht empfundene Umgang mit personenbezogenen aten noch nicht geändert. Insofern bin ich bei aller kepsis gegenüber neuen sicherheitspolitischen Ideen mmer noch einigermaßen zufrieden mit dem Grund- echteschutz in Deutschland. Klar ist aber auch, dass an dieses datenschutzrechtliche Niveaugefälle bei den erhandlungen mit den Vereinigten Staaten nicht igno- ieren kann. Das lehrte uns nicht zuletzt das bereits rwähnte Flugpassagierdatenabkommen. Insofern kann ch mir vorstellen, dass die Abstimmungen in diesem ereich für die Verhandlungsführer äußerst schwierig aren. Als Ausgleich dafür, dass es die gerade genannten tandards nicht gibt, wurde dem Vertragsstaat ein um- assender Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsan- pruch zugestanden. Zur Geltendmachung dieses nspruchs kann die Vertragspartei im Rahmen des ationalen Rechts verpflichtet werden, in dem Fall, in em der Betroffene dies gerichtlich veranlasst, wenn der taat nicht von sich aus tätig wird. Weiterhin wird oft kritisiert, dass es keine gemein- ame Definition terroristischer Straftaten bzw. schwer- iegender Kriminalität als Voraussetzung gibt. In dieser insicht kann ich Sie beruhigen: Die Bundesregierung egt im Verhältnis mit den Vereinigten Staaten keine ndere Terrorismusdefinition zugrunde als im Verhältnis u den Mitgliedstaaten des Prümer Vertrages. Die Zusammenschau meiner Ausführungen zeigt, ass man dem Abkommen trotz mancher Bedenken den- och zustimmen muss. Gisela Piltz (FDP): Vor einem Jahr und einem Mo- at haben wir hier im Hause über die beiden Anträge, die eute hier abschließend beraten werden, debattiert. Ich abe – ganz ernsthaft – kurz darüber nachgedacht, ob ich infach meine Rede von damals hier noch einmal vor- rage. Denn geändert hat sich nichts. Die Bundesregie- ung hat die Kritik schlichtweg ignoriert, Kritik übri- ens, die von allen Seiten an dem Abkommen geäußert urde – nicht nur von der Opposition –, von den Ge- erkschaften, von zahlreichen Verbänden wie Schwu- en- und Lesben-Verbänden und Bürgerrechtsinitiativen owie dem Bundesdatenschutzbeauftragten. 26246 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) Obwohl: So ganz scheint die Kritik auch an CDU/ CSU und SPD nicht vorbeigegangen zu sein. Denn in dieser Woche legten Sie, die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, einen Entschließungsantrag im Innenausschuss zum eigenen Gesetz vor, in dem Sie sich selbst auffordern, die Finger von den Gewerkschaftsda- ten zu lassen. Das muss man sich mal vorstellen: Die von Ihnen getragene Bundesregierung hat über ein Ab- kommen verhandelt und es unterzeichnet. Dann hat sie ein Umsetzungsgesetz eingebracht. Weder in den Ver- handlungen noch bei der Formulierung des Umsetzungs- gesetzes hat sie sich für einen Schutz besonders sensibler Daten eingesetzt, ja offenbar nicht einmal infrage ge- stellt, ob diese Daten überhaupt in irgendeiner Bezie- hung zu schwerwiegender Kriminalität, insbesondere Terrorismus, stehen. Und dann kommen die Koalitions- fraktionen und wollen nicht etwa das Gesetz ändern, sondern bringen einen Entschließungsantrag im Aus- schuss ein. Unverbindlicher geht’s ja wohl kaum. Wa- rum, muss man sich da schon mal fragen, schreiben Sie das nicht in das Umsetzungsgesetz? Das wäre doch das Mindeste, wenn Sie Ihre eigene Regierung schon nicht dazu gebracht haben, von einem derartigen Abkommen Abstand zu nehmen. Die FDP-Fraktion bringt deshalb heute hier einen Än- derungsantrag ein, der genau dem entspricht, was die Koalitionsfraktionen als Entschließungsantrag vorgelegt haben. Ich gehe davon aus, dass es keinen Grund geben kann, warum die Koalition diesem Änderungsantrag nicht zustimmen wird, insbesondere nachdem ich ja vom Kollegen Wiefelspütz so ermutigende Worte im Aus- schuss hörte: „Das Parlament sind wir und nicht die Bundesregierung.“ Jetzt können Sie das beweisen! Eigentlich müssten noch zahlreiche weitere Änderun- gen vorgenommen werden. Für diese gibt es aber in der Koalition erkennbar keinerlei Zustimmung. Das ist höchst bedauerlich. Im Gegenteil, die Koalition verwei- gert sich – wieder einmal – den Erkenntnissen, die hier im Hause mehr als deutlich zutage getreten sind. Der BND-Untersuchungsausschuss hat sich intensiv damit befasst, wie die USA Terrorismus definieren, und hat festgestellt, dass sich deren Herangehensweise sehr deutlich von dem unterscheidet, was wir hier in Deutsch- land unter einem rechtsstaatlichen Verfahren verstehen. Nicht zum ersten Mal ist dabei auch zutage getreten, dass das Datenschutzniveau in den USA ein anderes ist. Das haben wir alles schon im Zusammenhang mit der Übermittlung von Fluggastdaten beraten. Da übrigens gab es Widerspruch gegen die ungeschützte Übermitt- lung von personenbezogenen Daten an die USA auch von denen, die heute hier anscheinend gar keine Bauch- schmerzen haben. Oder vielleicht doch ein paar Bauch- schmerzen, die sie aber gut kaschieren. In der Aus- schusssitzung vorgestern trug Herr Wiefelspütz ja vor, dass das Problem ja vor allem darin liege, dass man nicht wisse, was in den USA mit den Daten dann geschieht. Mit diesem Problem hätte sich ja bislang gar keiner be- schäftigt. Ich möchte das noch einmal in aller Deutlich- keit festhalten: Doch, Herr Wiefelspütz, damit haben wir uns schon beschäftigt. Sie haben nur nicht zugehört. Sie k t m L 2 i t D b U p g z k l v M z z a n g t s n a g r r a m v h R O b k d r n h d r s g t f d r r f d S „ a S g s (C (D önnen es aber gerne noch einmal nachlesen: Plenarpro- okoll vom 5. Juni 2008, Drucksache 16/166. Und wenn ich hier gerade schon die Literaturliste auf- ache, dann gebe ich Ihnen gleich noch einen Tipp: esen Sie sich einmal die Verfassungsbeschwerde BvR 637/09 von Patrick Breyer zur Datenweitergabe n die USA durch. Der europäische Datenschutzbeauf- ragte Peter Hustinx hat schon den Vertrag von Prüm als atenschutzalbtraum bezeichnet. Dieses schlechte Vor- ild aber nehmen Sie sich nun für einen Vertrag mit den SA, wo nicht einmal das nach Hustinx’ Worten „kom- lizierte Flickwerk“ des europäischen Datenschutzes ilt. Sie bleiben hinter dem Vertrag von Prüm sogar weit urück. Das hier vorgelegte Ratifizierungsgesetz soll ein Ab- ommen in deutsches Recht transferieren, das in vieler- ei Hinsicht rechtsstaatlich unzureichend ist. Das hier orgelegte Umsetzungsgesetz gibt sich nicht einmal ühe, dem hinreichend zu begegnen. Neben den Daten ur Mitgliedschaft in Gewerkschaften sollen auch Daten um Sexualleben, zur religiösen Überzeugung und Welt- nschauung übermittelt werden können. Ich kann Ihnen ur mal empfehlen, sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- en von der Koalition, sich mit den Ergebnissen des Un- ersuchungsausschusses zu beschäftigen. Das Ver- chwindenlassen von Personen durch die USA, in dem icht nur eine Verletzung des Völkerrechts lag, sondern uch ein grober Verstoß gegen die Menschenwürde, ge- en die Freiheit der Person, gegen das Recht auf ein fai- es Verfahren, gegen einen ganzen Reigen von Grund- echten also, stützte sich aller Wahrscheinlichkeit nach uf genau solche Daten, auf Daten, die den Staat erst ein- al wirklich nichts angehen, auf Daten, die den Staat or allem deshalb nichts angehen, weil die Religionsfrei- eit, weil die Vereinigungsfreiheit zu den höchsten echtsgütern gehören. Wir haben in Deutschland den rdre Public zu beachten, wenn es darum geht, ob wir eispielsweise Personen ausliefern. Und danach ist ganz lar, dass wir Personen nicht ausliefern, wenn ihnen roht, gefoltert zu werden oder ohne faires Verfahren ih- er Freiheit beraubt zu werden. Personen werden hier icht „ausgeliefert“, sondern personenbezogene Daten – inter denen aber jeweils eine Person steht, die anhand ieser Daten dann genau in die genannten Gefahren ge- aten kann. Deshalb ist es unverantwortlich, ohne rechts- taatliche Absicherungen höchst sensible personenbezo- ene Daten herauszugeben. Sie haben es weiterhin versäumt, den Begriff „terroris- ische und schwerwiegende Kriminalität“ genauer zu de- inieren. Sie haben nicht konkretisiert, welche Fingerab- rücke genau übermittelt werden. Das alles hat mit einem echtsstaatlichen Handeln nichts zu tun. Denn was Terro- ismus oder schwerwiegende Verbrechen sind, ist nicht estgelegt. Und ich möchte nur mal darauf verweisen, ass seit Einführung der Katalogstraftaten in § 100 a tPO die Liste von Straftaten, die in Deutschland als schwer“ gelten, ständig länger geworden ist, und dass uch dauernd noch neue – und zum Teil sehr grenzwertige – traftatbestände hinzukommen, wie zum Beispiel jetzt erade neu der Aufenthalt in Terrorcamps, also reines Ge- innungsstrafrecht. Das ist schon auf unserer Seite be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26247 (A) ) (B) ) denklich. Und vonseiten der USA wird es nicht anders sein. Und damit können sensible Daten wegen zig Straf- taten über den Atlantik hin- und herwandern, ohne dass die Betroffenen überhaupt Rechtsklarheit haben, dass sie überhaupt betroffen sein könnten. So könnten zum Bei- spiel meine beiden Freundinnen, mit denen ich leider heute nicht gemeinsam ihren Geburtstag feiern kann – de- nen ich aber hier wenigstens schnell noch ganz herzlich gratulieren will –, ohne es zu wissen, unter Verdacht ge- raten. Das ist mit dem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Die Koalition beweist hier noch einmal – sozusagen zum krönenden Abschluss der letzten regulären Sitzungs- woche – ihr mangelhaftes Rechtsstaatsbewusstsein. Ich habe es heute Vormittag schon einmal gesagt: Die Ach- tung der Grundrechte zeigt sich im täglichen Handeln. Davon ist diese Bundesregierung, ist diese Koalition weit entfernt. Vielen Dank. Jan Korte (DIE LINKE): Ich habe es bereits in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gesagt und möchte es dennoch wiederholen: Wenn die Bundesregierung das Parlament dazu missbraucht, längst beschlossene internationale Abkommen nur noch formal abzunicken, beschädigt sie damit die Demokratie und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Parlamentarismus. Darüber hinaus ist ebenfalls festzuhalten, dass wir heute zum wiederholten Male einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt bekommen, der einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheits- und Grund- rechte, in den Datenschutz und die Schutzbestimmungen des Grundgesetzes darstellt. Dies überrascht nun weder mich noch die Bürgerinnen und Bürger, ist doch der letzte reguläre Tagesordnungspunkt in der 16. Legisla- turperiode des Bundestages symptomatisch für die bür- gerrechts- und grundgesetzfeindliche Politik der Großen Koalition. Das „Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegen- der Kriminalität“ regelt die Voraussetzungen für das In- krafttreten des Abkommens in Deutschland. Das Ab- kommen selbst steht jedoch nicht zur Debatte. Das Abkommen aber regelt den Datenaustausch zwischen den USA und der BRD zur Bekämpfung schwerwiegen- der Kriminalität, „insbesondere“ des Terrorismus. Gere- gelt werden hierin unter anderem der automatiserte Da- tenaustausch von DNA- und daktyloskopischen Daten, die gegebenenfalls um weitere personenbezogene Daten ergänzt werden können. In einzelnen Artikeln werden die Bestimmungen des Prümer Vertrages übernommen. Dessen Türöffnerfunktion für den umfassenden Aus- tausch von DNA- und Fingerabdruckdaten bestätigt sich durch das BRD-USA-Abkommen nun deutlich. Diese Gefahr der Öffnung von Tür und Tor durch die Verab- schiedung des Prümer Vertrages für eine verstärkte Ü a n d s g H z m r B u f s e g F m s g b v a d w A Z s s k d s A z w F g S B c t B F t r e s p r t v F U G b (C (D berwachung der Bürgerinnen und Bürger wurde durch lle Oppositionsfraktionen vor Jahren bereits kritisiert. Erneut wird durch die Bundesregierung in dem ge- annten Abkommen – wie bei so vielen anderen, auch em Prümer Vertrag – obendrein noch ungelenk und un- pezifisch mit dem Kampf gegen den Terrorismus jon- liert, und dies, ohne dass die Regierung auch nur den auch einer Definition des Begriffes Terrorismus besit- en würde. Dies verwundert nicht, denn bei der Eindäm- ung und Bekämpfung von Terrorismus hat die Bundes- egierung, also SPD und CDU/CSU, vollends versagt. eiden Fraktionen geht es mit dem Abkommen lediglich m die uferlose Weitergabe, Speicherung und Verknüp- ung personenbezogener Daten. Die neue Qualität be- teht jedoch in der Dreistigkeit, neue Datenkategorien zu rfassen und den amerikanischen Diensten zur Verfü- ung zu stellen. So können demnach auch Daten an US- oltergeheimdienste weitergereicht werden, die Infor- ationen zu Rasse oder ethnischer Herkunft, zu politi- cher Anschauung, zu religiöser oder sonstiger Überzeu- ung oder zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft einhalten. Auch die Gesundheit und das Sexualleben on potenziell Verdächtigen scheinen für deutsche wie merikanische Dienste von Interesse zu sein. Niemanden darf es angesichts dieser Fülle von Daten, ie über den großen Teich geschickt werden sollen, ver- undern, dass Auskunftsrechte für Betroffene in dem bkommen nur ungenügend ausgestaltet und die weckbindung der Daten nicht nur nicht gewährleistet, ondern nahezu freigestellt ist. Das Gesetz, über das das Parlament heute aber ent- cheiden soll, setzt lediglich das soeben kritisierte Ab- ommen mit den USA in nationales Recht um und legt as Bundeskriminalamt, BKA, als nationale Kontakt- telle für den automatisierten Datenaustausch und den ustausch von personenbezogenen Daten im Einzelfall ur Strafverfolgung fest. Das BKA ist damit die verant- ortliche Schaltstelle bei der Weitergabe von DNA- und ingerabdruckdaten sowie – spezieller – personenbezo- ener Daten diverser Sicherheitsbehörden, die auch zur trafverfolgung weitergegeben werden können. Das KA entscheidet darüber hinaus auch über eine mögli- he Zweckänderung bei der Verwendung dieser Informa- ionen in den USA. In diesem Zusammenhang weist die undesregierung geradezu pampig die doch sehr sanfte orderung des Bundesrates nach einer besonderen Kon- rolle der Datenweitergabe beim BKA zurück: Die Ein- ichtung einer besonderen Kontrollinstanz sei nicht rforderlich, weil die Mitarbeiter „ausreichend sensibili- iert“ seien „was den Umgang mit besonders sensiblen ersonenbezogenen Daten anbelangt“ und das BKA be- eits heute ohne besondere Kontrollinstanz sensible Da- en an ausländische Stellen übermittelt. Die Linke lehnt aus diesem Grunde und wegen der ielen rechtlichen, technischen und handwerklichen ehler im Abkommen selbst und im Gesetz zu dessen msetzung beide Vorhaben konsequent ab. Nun liegen uns heute ebenfalls Anträge von FDP und rünen zur Beschlussfassung vor. Der Antrag der FDP ezieht sich auf das bereits angesprochene Ausgangsab- 26248 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) ) (B) ) kommen mit den USA, mit dem der umfassende Daten- austausch zwischen den USA und Deutschland eröffnet werden soll. Auch die FDP kritisiert unter anderem den Umfang der Datenübermittlung, die ungenügende Datenschutzausgestaltung in den USA – vor allem die Speicherfristen betreffend – sowie die Weitergabe hoch- sensibler Daten zur Religionszugehörigkeit, Gewerk- schaftszugehörigkeit und ethnischen Herkunft. Vor die- sem Hintergrund wird eine Neuverhandlung des Abkommens zwischen den transatlantischen Partnern gefordert. Zwar ist dieser Antrag leider überholt, den- noch greift er dezidiert die inhaltliche Kritik an dem Ab- kommen unter den Gewerkschaften, in der Linken und unter den Bürgerinnen und Bürgern im Land auf. Die Linke wird deshalb dem Antrag der FDP zustimmen. Die Grünen wollen ihrerseits vor allem die Rechte der Betroffenen, zum Beispiel im Hinblick auf Auskunfts- und Widerspruchsrechte, stärken. Anders als die FDP fordern die Grünen eine Überprüfung des Bedarfs eines solchen Abkommens. Dies findet die Unterstützung der Linken. Gleichzeitig kann ich Ihnen mitteilen, dass wir einen solchen Bedarf bereits geprüft haben und zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen sind: Dieses Abkom- men muss besser gestern als heute aufgelöst werden, und stattdessen muss für einen globalen, umfassenden Da- tenschutz gekämpft werden. Die Bundesregierung hat dies leider nicht verstanden. Da insbesondere die Union im Bund nicht aus der Regierungstätigkeit heraus – im Gegensatz zur Koalition in Hamburg – ihre Position zum Datenschutz grundlegend verändern kann, hoffe ich in- ständig, dass beide Fraktionen, also SPD und Union, in der kommenden Legislaturperiode auf den Oppositions- bänken Platz nehmen, um dort an ihrer Haltung zum Da- tenschutz zu arbeiten. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor gut einem Jahr wurde der Öffentlichkeit dieses Ab- kommen bekannt – und seitdem ist es in der Kritik! Und das ist auch richtig so, denn dieses Abkommen ist eine Zumutung. Es geht, das sagt der Titel, um die Verhinderung und Bekämpfung von schweren Verbrechen und von Terro- rismus. Erreicht werden soll das durch einen sehr frei- giebigen Datenaustausch mit dem großen Bruder, mit den USA. Und das beschreibt sehr gut die Probleme: Be- griffe wie schwere Verbrechen oder Terrorismus sind im Abkommen bestenfalls schwammig definiert. Und des- halb muss man damit rechnen, dass unser Vertragspart- ner selbst darangehen wird zu definieren, was er darun- ter versteht. Auf einer solch wackligen Basis sehr liberal Daten zu übermitteln ist ein Risiko, das man nicht eingehen darf. Denn was US-Regierungen bisher für Terrorismus halten und was sie für einen ausreichenden Verdacht halten, je- manden als Terroristen zu bezeichnen ist, das haben wir in der Vergangenheit sehen können. Im Zweifel führt das die Betroffenen nach Guantanamo oder per Geheimflug ins Foltergefängnis. Der erste Untersuchungsausschuss hat in mühevoller Kleinarbeit rekonstruiert, wie auf ge- n U d s z t B g i b n g w h R d ü Q E w m g e D w d r m T u l r u A a s a w m d n (C (D au einer solchen unbestimmten Rechtsgrundlage in den SA Menschen als Terroristen eingestuft wurden und ann ohne jedes rechtsstaatliche Verfahren interniert und chikaniert wurden. Mit diesem Abkommen leisten wir u genau solchen Praktiken Beihilfe, wenigstens verhal- en wir uns aber grob fahrlässig. Der Datenschutz und die entsprechenden Rechte der etroffenen sind in diesem Abkommen unzureichend eregelt, dafür werden dann aber Daten übermittelt, die n keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Terror- ekämpfung stehen. Bestes Beispiel dafür ist die soge- annte Schutzklausel in Art. 12 dieses Vertrages. Da eht es um so höchst terrorverdächtige Eigenschaften ie die Gewerkschaftszugehörigkeit. Schutzklausel eißt der Passus, weil solche Daten nur bei besonderer elevanz weitergegeben werden sollen. Wann bitte soll enn das der Fall sein? Warum werden solche Daten berhaupt erst erfasst? Der DGB unterhält doch keine al- aida-Zellen! Solche Fragen beantwortet die Koalition mit einem ntschließungsantrag sinngemäß etwa so: „Wir haben irklich keine Ahnung, was diese Daten mit Terroris- us zu tun haben. Wir denken nicht, dass sie weiterge- eben werden sollen. Aber der Vertrag soll es trotzdem rmöglichen.“ Warum schreibt man denn dann solche aten in den Vertrag? Und was will die Koalition hier irklich? Im Innenausschuss war ja prompt zu hören, ass man sehr wohl diese Daten weitergeben will. Wir bleiben dabei: Diesen Vertrag kann man so nicht atifizieren. Wir werden hier im Bundestag dagegenstim- en und in Person des grünen Hamburger Justizsenators ill Steffen auch in der Ständigen Vertragskommission nseren Widerstand aufrechterhalten. Dann merkt viel- eicht auch die Bundesregierung noch, was der einzig ichtige Umgang mit diesem Abkommen ist: schreddern nd neu verhandeln! nlage 14 Amtliche Mitteilungen Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 13. Sitzung m 1. Juli 2009 folgenden Einigungsvorschlag beschlos- en: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 222. Sitzung m 14. Mai 2009 beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digital- funk der Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) – Drucksachen 16/12594, 16/12914, 16/13357 – ird bestätigt. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26249 (A) ) (B) ) Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die aktualisierten Stabilitäts- und Konver- genzprogramme 2008/2009 der EU-Mitgliedstaaten – Drucksachen 16/12617, 16/12949 Nr. 2 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels – Drucksache 16/9990 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht der Bundesregierung über die For- schungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminde- rungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnolo- gie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen – Drucksachen 16/11557, 16/11718 Nr. 1.7 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses – Drucksache 16/8491 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2007 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen „Welt im Wandel – Sicherheitsrisiko Klimawandel“ und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 16/11600 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung 14. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2008 – Drucksachen 16/12781, 16/12949 Nr. 5 – Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschrittsbericht 2007 über die Umsetzung des Programms „Nachhaltige Energie für Entwicklung“ – Drucksachen 16/7235, 16/7573 Nr. 3 – – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Internetkommunikation in und mit Entwicklungslän- dern – Chancen für die Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel Afrika – Drucksache 16/9918 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dreizehnter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bun- desregierung – Drucksache 16/10038 – m U n (C (D Ausschuss für Tourismus – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tourismuspolitische Leitlinien der Bundesregierung – Drucksache 16/11594 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/12954 Nr. A.2 EuB-EP 1891; P6_TA-PROV(2009)0077 Drucksache 16/12954 Nr. A.3 EuB-EP 1892; P6_TA-PROV(2009)0078 Drucksache 16/12954 Nr. A.4 Ratsdokument 8182/09 Innenausschuss Drucksache 16/11517 Nr. A.2 EuB-EP 1816; P6_TA-PROV(2008)0521 Drucksache 16/12778 Nr. A.13 Ratsdokument 5553/09 Sportausschuss Drucksache 16/6389 Nr. 1.59 Ratsdokument 11811/07 Drucksache 16/9693 Nr. A.3 EuB-EP 1721; P6_TA-PROV(2008)0198 Rechtsausschuss Drucksache 16/629 Nr. 2.24 Ratsdokument 5203/06 Drucksache 16/820 Nr. 1.9 Ratsdokument 5597/05 Drucksache 16/5329 Nr. 2.4 Ratsdokument 8302/07 Drucksache 16/5806 Nr. 1.9 Ratsdokument 10089/07 Drucksache 16/6389 Nr. 1.56 Ratsdokument 11771/07 Drucksache 16/7575 Nr. A.25 Ratsdokument 15342/07 Drucksache 16/7817 Nr. A28 Ratsdokument 15727/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.31 Ratsdokument 5037/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.35 Ratsdokument 5213/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.36 Ratsdokument 5039/08 Drucksache 16/8455 Nr. A.4 Ratsdokument 5968/08 Drucksache 16/8609 Nr. A.4 Ratsdokument 5785/08 Drucksache 16/8983 Nr. A.5 Ratsdokument 7403/08 Drucksache 16/8983 Nr. A.6 Ratsdokument 7473/08 Finanzausschuss Drucksache 16/13264 Nr. A.10 Ratsdokument 9281/09 26250 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/8815 Nr. A.l5 Ratsdokument 6725/08 Drucksache 16/12954 Nr. A.12 Ratsdokument 8291/09 Drucksache 16/13068 Nr. A.4 EuB-EP 1927; P6_TA-PROV(2009)0166 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/11517 Nr. A.21 Ratsdokument 15694/08 Drucksache 16/11517 Nr. A.22 Ratsdokument 15869/08 Drucksache 16/12188 Nr. A.17 Ratsdokument 5883/09 Drucksache 16/12954 Nr. A.15 Ratsdokument 8677/09 Drucksache 16/13068 Nr. A.6 Ratsdokument 8977/09 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/10666 Nr. A.12 EuB-EP 1776; P6_TA-PROV(2008)0399 Drucksache 16/10666 Nr. A.13 EuB-EP 1777; P6_TA-PROV(2008)0401 Drucksache 16/10666 Nr. A.14 Ratsdokument 12809/08 Drucksache 16/11819 Nr. A.11 Ratsdokument 17495/08 Drucksache 16/12511 Nr. A.6 Ratsdokument 7017/09 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/12778 Nr. A.22 Ratsdokument 6810/09 Drucksache 16/12778 Nr. A.23 Ratsdokument 6963/09 Ausschuss für Tourismus Drucksache 16/1475 Nr. 2.5 Ratsdokument 7669/06 Drucksache 16/7393 Nr. A.14 Ratsdokument 14248/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.1 EuB-EP 1628; P6_TA-PROV(2008)0575 Drucksache 16/11965 Nr. A.15 EuB-EP 1841; P6_TA-PROV(2009)0597 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/10286 Nr. A.93 Ratsdokument 11364/08 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/9394 Nr. A.11 EuB-EP 1694; P6_TA-PROV(2008)0123 231. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Kollege Kampeter, zwar stellt der Kollege Fuchtel in

    dieser Woche keine Zwischenfrage mehr, aber der Kol-
    lege Schäffler möchte Ihnen noch eine Zwischenfrage
    stellen. Lassen Sie die zu?



Rede von Steffen Kampeter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ja.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Frank Schäffler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Kollege Kampeter, Sie haben es sehr stark auf

    den Bereich der Gewährträgerhaftung reduziert. Die
    Sparkassen haben aber nur noch einen gewissen Anteil
    ihrer Assets unter Gewährträgerhaftung. Für einen gro-
    ßen Anteil dieser Papiere, die sie in ihren Bilanzen ha-
    ben, gilt die Gewährträgerhaftung nicht mehr. Es war nur
    ein gewisser Bereich, für den historisch die Gewährträ-
    gerhaftung galt.

    Die Sparkassen wollen auch Bereiche auslagern, für
    die wohl keine Gewährträgerhaftung besteht. Wie ist da
    die Rechtslage? Haften die Sparkassen abschließend da-
    für? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Vor-
    wurf der Sparkassenorganisation ja, dass ihr Haftungs-
    regime, die Gewährträgerhaftung, die sie historisch
    hatten, dadurch erweitert wird. Sind Sie auch meiner
    Auffassung, dass das der Fall ist?