Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26217
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für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung spätestens
*
fassungsgemäße Regelung entzogen, weil sie darauf
hofft, mithilfe von Überhangmandaten eine Mehrheit zu-
sammen mit der FDP zu erreichen. Diese Verweige-
rungshaltung ist nicht damit zu entschuldigen, dass das
Zapf, Uta SPD 03.07.2009
Anlage 1
Liste der entschuldigt
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bätzing, Sabine SPD 03.07.2009
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.07.2009
Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 03.07.2009
Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 03.07.2009
Faße, Annette SPD 03.07.2009
Gabriel, Sigmar SPD 03.07.2009
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 03.07.2009
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 03.07.2009
Gradistanac, Renate SPD 03.07.2009
Höger, Inge DIE LINKE 03.07.2009
Jung (Konstanz),
Andreas
CDU/CSU 03.07.2009
Kretschmer, Michael CDU/CSU 03.07.2009
Dr. Küster, Uwe SPD 03.07.2009
Lenke, Ina FDP 03.07.2009
Link (Heilbronn),
Michael
FDP 03.07.2009
Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 03.07.2009
Lips, Patricia CDU/CSU 03.07.2009
Meierhofer, Horst FDP 03.07.2009
Merten, Ulrike SPD 03.07.2009
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 03.07.2009
Raidel, Hans CDU/CSU 03.07.2009*
Roth (Heringen),
Michael
SPD 03.07.2009
Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 03.07.2009
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 03.07.2009
Schwanitz, Rolf SPD 03.07.2009
Teuchner, Jella SPD 03.07.2009
Ulrich, Alexander DIE LINKE 03.07.2009
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Klaus Uwe Benneter, Dr. Dieter Wiefelspütz,
Dr. Lale Akgün, Gregor Amann, Dr. h. c. Gerd
Andres, Volker Blumentritt, Ingrid Arndt-Brauer,
Sabine Bätzing, Doris Barnett, Sören Bartol,
Dirk Becker, Ute Berg, Lothar Binding (Heidel-
berg), Gerd Bollmann, Dr. Gerhard Botz,
Dr. Michael Bürsch, Ulla Burchardt, Christian
Carstensen, Karl Diller, Dr. Carl-Christian
Dressel, Elvira Drobinski-Weiß, Detlef Dzembritzki,
Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Hans
Eichel, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen,
Dagmar Freitag, Peter Friedrich, Martin Gerster,
Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Dieter
Grasedieck, Monika Griefahn, Kerstin Griese,
Gabriele Groneberg, Wolfgang Grotthaus, Bettina
Hagedorn, Klaus Hagemann, Michael Hartmann
(Wackernheim), Dr. Reinhold Hemker, Rolf
Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Gustav
Herzog, Petra Heß, Gabriele Hiller-Ohm, Dr.
Eva Högl, Frank Hofmann (Volkach), Christel
Humme, Johannes Jung (Karlsruhe), Josip
Juratovic, Karin Kortmann, Dr. Hans-Ulrich
Krüger, Jürgen Kucharczyk, Helga Kühn-
Mengel, Christian Lange (Backnang), Waltraud
Lehn, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks,
Katja Mast, Markus Meckel, Petra Merkel (Ber-
lin), Dr. Erika Ober, Johannes Pflug, Joachim
Poß, Mechthild Rawert, Steffen Reiche (Cott-
bus), Gerold Reichenbach, Dr. Carola Reimann,
Christel Riemann-Hanewinckel, Ortwin Runde,
Swen Schulz (Spandau), Ewald Schurer, Dr.
Margrit Spielmann, Rolf Stöckel, Jörn Thießen,
Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Rüdiger Veit,
Andreas Weigel, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Lydia Westrich, Andrea Wicklein, Engelbert
Wistuba und Hedi Wegener (alle SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
nes … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahl-
gesetzes (Tagesordnungspunkt 70)
Die Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. Sep-
ember 2009 wird auf der Grundlage eines in der Sache
erfassungswidrigen Wahlrechts stattfinden. Die Verant-
ortung dafür trägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
ie hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungs-
erichts vom 3. Juli 2008 – 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 –
ortlaufend jedem konstruktiven Gespräch über eine ver-
26218 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
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zum 30. Juni 2011 gefordert hat. Die Verfassungswidrig-
keit des sogenannten negativen Stimmgewichts gibt
keine Veranlassung, andere Wahlsysteme wie das Mehr-
heitswahlrecht oder das sogenannte Grabensystem zu
erwägen; denn solche Vorstellungen haben von vornhe-
rein keine Aussicht auf Verwirklichung. Es ist lediglich
erforderlich, aber auch ausreichend, die Verfassungs-
widrigkeit des geltenden Wahlrechts mit dem geringst-
möglichen Eingriff zu beseitigen. Das hätte rechtzeitig
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen können,
und zwar auch noch zum jetzigen Zeitpunkt; denn das
Verfahren der Kandidatenaufstellung würde durch die
vorgesehenen Änderungen des Bundeswahlgesetzes nicht
berührt.
Nur durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vom 11. November 2005, den wir selbst-
verständlich einhalten, sehen wir uns daran gehindert,
dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Anlage 3
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bun-
deswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 70)
Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Es gibt gute
Gründe, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte
Korrektur des Bundeswahlgesetzes nicht erst in der
nächsten Legislaturperiode, sondern bereits zur nächsten
Bundestagswahl vorzunehmen.
Dies wäre bei gutem Willen aller Beteiligten auch
möglich gewesen, wenn das Interesse an einer Neurege-
lung nicht erst wenige Monate vor dem Wahltermin mit
Blick auf Umfragen und mögliche Mandatsverteilung
und bei weitgehend abgeschlossenem Verfahren zur
Aufstellung der Kandidaten in Wahlkreisen wie auf den
Landeslisten der Parteien deutlich geworden wäre.
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen greift den Regelungsbedarf auf, ohne ihn allerdings
überzeugend lösen zu können.
Deshalb werde ich mich der Stimme enthalten.
Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Die Wahl des
17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009
wird auf der Grundlage eines in der Sache verfassungs-
widrigen Wahlrechts stattfinden. Die Verantwortung da-
für trägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion! Sie hat sich
seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
3. Juli 2008 – 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 – fortlaufend je-
dem konstruktiven Gespräch über eine verfassungsge-
mäße Regelung entzogen, weil sie darauf hofft, mithilfe
von Überhangmandaten eine Mehrheit zusammen mit
der FDP zu erreichen. Diese Verweigerungshaltung ist
nicht damit zu entschuldigen, dass das Bundesverfas-
sungsgericht eine Neuregelung spätestens zum 30. Juni
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011 gefordert hat. Die Verfassungswidrigkeit des soge-
annten negativen Stimmgewichts gibt keine Veranlas-
ung, andere Wahlsysteme wie das Mehrheitswahlrecht
der das sogenannte Grabensystem zu erwägen, denn
olche Vorstellungen haben von vornherein keine Aus-
icht auf Verwirklichung. Es ist lediglich erforderlich,
ber auch ausreichend, die Verfassungswidrigkeit des
eltenden Wahlrechts mit dem geringstmöglichen Ein-
riff zu beseitigen. Das hätte rechtzeitig mit dem vorlie-
enden Gesetzentwurf geschehen können, und zwar
uch noch zum jetzigen Zeitpunkt, denn das Verfahren
er Kandidatenaufstellung wird durch die vorgesehenen
nderungen des Bundeswahlgesetzes nicht berührt.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
om 11. November 2005 wird von der CDU/CSU für
ahltaktische Manöver missbraucht. Ich werde deshalb
em vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen und fühle
ich dem Auftrag unserer Verfassung mehr gebunden
ls parteipolitischen Manövern der CDU/CSU.
nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung zu dem Antrag: Altersrente –
Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zu-
rücknehmen (Tagesordnungspunkt 68 a)
Den Antrag der Linken kann ich nicht unterstützen.
ch verweise allerdings darauf, dass wir uns in Deutsch-
and dringend Gedanken zu der Struktur unserer Renten-
ysteme machen müssen. Deutschland hat im europäi-
chen Vergleich die ältesten Berufseinsteiger und die
üngsten Rentner. Wir weisen im internationalen Ver-
leich die längsten Ausbildungszeiten auf. Ein deutscher
ochschulabsolvent startet erst mit 29 Jahren im Beruf,
ährend sein französischer oder britischer Kollege be-
eits mit Mitte Zwanzig einsteigt. Das durchschnittliche
enteneintrittsalter in Deutschland liegt bei etwa 60 Jah-
en bei einem gesetzlichen Renteneintrittsalter von
5 Jahren. Die bloße Anhebung des Renteneintrittsalters
st also nicht zielführend.
Wir sollten statt des Lebensalters ausschließlich die
ebensarbeitszeit berücksichtigen. Es ist ein Unter-
chied, ob jemand mit 15 auf dem Bau oder mit 28 in
inem Büro angefangen hat. Gerade körperlich anstren-
ende Berufe werden in der Regel bereits in jungen Jah-
en angetreten. Ich halte es für geradezu unanständig,
örperlich hart arbeitende Menschen bis ins hohe Alter
u ihrer anstrengenden Arbeit zu zwingen und ihnen den
eg in die frühere Rente nur durch ärztliche Feststel-
ung ihrer Arbeitsunfähigkeit zu eröffnen. Hier ist mehr
lexibilität gefragt, die, so zynisch das klingt, angesichts
er niedrigeren Lebenserwartung und zudem wegen der
bnehmenden Zahl derer, die sehr jung zu arbeiten
egonnen haben, finanzierbar ist.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26219
(A) )
(B) )
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Ute
Koczy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augs-
burg), Jürgen Trittin, Dr. Anton Hofreiter,
Markus Kurth und Sylvia Kotting-Uhl (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen
Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu
dem Antrag: Altersrente – Erhöhung der Regel-
altersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen (Ta-
gesordnungspunkt 68 a)
Die Lebensrealität älterer Menschen, aber auch die
Realitäten des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren
haben sich stark gewandelt und werden dies auch weiter
tun. Viele Menschen können und wollen auch im Alter
tätig sein. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die
Lebenserwartung der Menschen gestiegen ist und dies
auch weiter tun wird. Das ist ein gutes Zeichen, was die
Lebensqualität in unserer Gesellschaft betrifft, führt aber
auch dazu, dass die durchschnittliche Rentenbezugs-
dauer immer weiter steigt. Entscheidend ist, die gesetzli-
che Rente so zu gestalten, dass sich die Älterwerdenden
darauf verlassen können und die Jungen nicht überfor-
dert werden. Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze kann
dazu einen Beitrag leisten.
Eine längere Lebensarbeitszeit ist aber nur dann zu
vertreten ist, wenn es für die älteren Menschen auch die
Chance gibt, erwerbstätig zu sein. In den Betrieben muss
sich die Kultur der Altersarbeit noch entscheidend
verändern. Derzeit herrscht auf dem deutschen Arbeits-
markt noch immer der Jugendwahn. Jedes zweite Unter-
nehmen beschäftigt keine über Fünfzigährigen. Berufliche
Weiterbildung, altersgerechte Arbeitsplätze und Gesund-
heitsförderung sind das Gebot der Stunde, werden aber in
den wenigsten Unternehmen umgesetzt. Das muss sich
dringend ändern.
Darüber hinaus benötigen wir flexible Übergangs-
möglichkeiten in den Ruhestand. Es macht einen Unter-
schied, ob jemand lange Zeit auf dem Bau oder an der
Universität gearbeitet hat. Dieser Unterschied muss
berücksichtiget werden. Der Bezug von Teilrente sollte
bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Das macht
es für ältere Beschäftigte leichter, bis zur Regelalters-
grenze weniger Stunden zu arbeiten und mit der verblei-
benden Arbeitszeit weiterhin Rentenanwartschaften auf-
zubauen.
Außerdem darf die Rente mit 67 keinesfalls eine bloße
Rentensenkung durch die Hintertür sein. Bei denjenigen,
die nicht bis zu der – ab 2012 schrittweise steigenden –
Regelaltersgrenze arbeiten können, ist dies aber der Fall.
Deswegen wollen wir die Altersgrenze für eine ab-
schlagsfreie Erwerbsminderungsrente auf 63 Jahre sen-
ken.
Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze muss mit einem
besseren Schutz vor Armut einhergehen. Deswegen plä-
dieren wir für die Einführung einer Garantierente, die
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ie Rente auf ein Mindestniveau aufstockt, welches den
rundbedarf für alle sichert. Die Bürgerinnen und Bür-
er müssen sich darauf verlassen können, dass sie als
angjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicher-
ng auch als Geringverdienende, Teilzeiterwerbstätige
der mit unterbrochenen Erwerbsbiografien im Alter
icht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen
ein werden.
Die Bedingungen, die wir für eine Erhöhung der Re-
elaltersgrenze stellen, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch
icht erfüllt. Allerdings beginnt die Erhöhung erst ab
012, und erst ab 2029 gilt die Regelaltersgrenze von
7 Jahren. Es bleibt noch etwas Zeit, um die Weichen
nders zu stellen. Darin liegt die Herausforderung der
ächsten Jahre. Eine simple Zurücknahme der beschlos-
enen Regelung lehne ich ab und stimme deshalb gegen
en Antrag der Linken.
nlage 6
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Regelung des Datenschutzaudits und
zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschrif-
ten (Tagesordnungspunkt 69 a)
Gitta Connemann (CDU/CSU): Dem vorliegenden
esetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und
ur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
timme ich nicht zu. Denn der vorliegende Kompromiss
ur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, BDSG,
eist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare und teil-
eise widersprüchliche Regelungen auf. Ein sachge-
echter Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und
erbrauchern einerseits sowie zwischen Arbeitnehmern
nd Arbeitgebern andererseits wird damit nach meiner
esten Überzeugung nicht erreicht. Im Gegenteil. Es
rohen große Rechtsunsicherheit für die Werbe-
reibenden sowie neue praxisuntaugliche und teils wider-
innige bürokratische Hürden, die insbesondere kleine
nd mittlere Unternehmen überfordern werden. Gerade
n der derzeitigen tiefen Rezession ist das ein falsches
ignal. Deshalb kann ich diesen Gesetzentwurf nicht
ittragen. Ausschlaggebend für meine ablehnende Hal-
ung sind insbesondere folgende Punkte:
Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung
on Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbe-
aßnahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade
ür Mittelständler alternativlos. Die nun vorgesehenen
euen Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung
ür Werbezwecke sind jedoch teilweise ungenau, oftmals
nverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit
ird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versand-
andel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver-
ichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig
rschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren
rbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unterneh-
26220 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
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men ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins be-
nachbarte Ausland getrieben.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in
Unternehmen belasten den Betriebsfrieden in Klein-
unternehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise.
Schon heute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauf-
tragter einen besonderen Abberufungsschutz. Eine or-
dentliche Kündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausge-
schlossen. Dieser Schutz ist erforderlich, damit ein
Datenschutzbeauftragter seiner Aufgabe auch ungehin-
dert nachkommen kann. Mit der Neuregelung soll die or-
dentliche Kündigung eines Datenschutzbeauftragten
jetzt grundsätzlich ausgeschlossen werden, selbst wenn
keinerlei Bezug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Daten-
schutzbeauftragte soll zukünftig denselben Schutzstatus
wie ein Betriebsratsmitglied haben. Diese Angleichung
ist jedoch nicht gerechtfertigt, da er nicht die Interessen
der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeitgeber bei
der Umsetzung der Regelungen aus dem BDSG unter-
stützt. Ein Sonderkündigungsschutz ist deshalb nicht nur
nicht erforderlich, sondern würde zu einer unberech-
tigten Besserstellung eines Datenschutzbeauftragten ge-
genüber weiten Teilen der Belegschaft führen. Da bereits
in Betrieben mit mehr als neun mit Personendatenverar-
beitung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte
bestellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen
Kleinunternehmen beispielsweise des Handwerks quasi
durch die Hintertür der Betriebsfrieden gefährdet wird.
Weitere Kosten werden diesen Betrieben dadurch ent-
stehen, dass Arbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten
zukünftig ermöglichen müssen, an Schulungs- und Bil-
dungsveranstaltungen teilzunehmen und die Kosten hier-
für zu übernehmen haben. Es wird also ohne nachvoll-
ziehbaren Grund ein pauschaler Fortbildungsanspruch
begründet. Es ist sicherlich erforderlich, dass ein Daten-
schutzbeauftragter sich schulen und fortbilden lässt.
Dies sollte sich aber nach dem Umfang der Datenbear-
beitung und dem Schutzbedarf der personenbezogenen
Daten richten. Ein pauschaler Fortbildungsanspruch er-
öffnet Missbrauchsmöglichkeiten und belastet gerade
Mittelständler mit unnötigen Kosten sowie zusätzlicher
Bürokratie.
Am 16. Februar 2009 wurde im Rahmen eines Spit-
zentreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbart,
eine Grundsatzregelung in das BDSG aufzunehmen und
eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beteiligung
der Tarifparteien den Handlungsbedarf im Bereich des
Arbeitnehmerdatenschutzes prüft und die Arbeiten zu ei-
nem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten Le-
gislaturperiode fortführen soll. Das Bundeskabinett be-
schloss dementsprechend am 18. Februar 2009 die
Verankerung einer Grundsatzregelung im BDSG, die das
geltende Recht nicht verändert, sondern vielmehr klar-
stellt, dass dieses auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Bei
dem jetzt vorliegenden § 32 BDSG geht es aber nicht
mehr allein um eine Klarstellung. Vielmehr sieht diese
Regelung eine erhebliche Änderung des geltenden Ar-
beitsschutzrechts im Arbeitsverhältnis vor. Damit wird
eine Lex specialis geschaffen. Als Folge drohen in der
betrieblichen Praxis widersinnige neue Bürokratie und
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rhebliche Rechtsunsicherheit. Korruptions- und Krimi-
alitätsbekämpfung sowie Compliance in Unternehmen
erden unverhältnismäßig erschwert. Arbeitgeber wer-
en in ihren Möglichkeiten zur Abwehr von ungerecht-
ertigten Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehand-
ungsgesetz, AGG, deutlich beschnitten. Selbst bewährte
nd unstrittige Praktiken bei Bewerbungsverfahren, wie
ie Einrichtung eines internen Bewerberpools oder die
utzung von allgemein zugänglichen Daten auf Internet-
obbörsen, sind künftig nicht mehr ohne Weiteres mög-
ich. Das ist weder im Interesse von Arbeitgebern noch
on ihren Beschäftigen und potenziellen Bewerbern.
Ich bedauere, dass es in den Verhandlungen zwischen
en Koalitionsfraktionen wegen des Widerstandes der
PD nicht möglich war, zu vernünftigen, ausgewogenen
nd praxistauglichen Lösungen mit Augenmaß zu kom-
en. Es bedarf einer grundlegenden und sachgerechten,
leichsam wirtschafts- und verbraucherfreundlichen
odernisierung des Datenschutzrechtes anstelle vieler
leiner, offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter
nderungen, die niemandem wirklich helfen. Im Übri-
en waren alle Datenskandale jüngerer Zeit in Großun-
ernehmen bereits nach geltender Rechtslage illegal. Es
st zu befürchten, dass durch diese Novelle in der Praxis
assive Probleme auftreten werden, die derzeit noch
icht absehbar sind. Gerade für kleine und mittlere Un-
ernehmen sind die Neuregelungen aus meiner Sicht un-
umutbar.
Leo Dautzenberg (CDU): Dem Gesetzentwurf zur
egelung des Datenschutzaudits und zur Regelung da-
nschutzrechtlicher Vorschriften – Drucksache 16/12011 –
ann ich bei der Beratung in zweiter und dritter Lesung
icht zustimmen.
Die vorgesehenen Regelungen zur Ausweitung des
ündigungsschutzes des Datenschutzbeauftragten und
ie Verpflichtung der betroffenen Betriebe, dem Daten-
chutzbeauftragten die Teilnahme an Fort- und Weiterbil-
ungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten
u übernehmen, stellen für die betroffenen Unternehmen
ine unzumutbare Belastung dar. Dies gilt insbesondere,
a die Unternehmen bereits jetzt verpflichtet sind, einen
eauftragten für den Datenschutz zu ernennen, wenn
ehr als neun Personen ständig mit der automatisierten
erarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Ernst Hinsken (CDU/CSU): Der vorliegende Kom-
romiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes,
DSG, weist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare
nd teilweise widersprüchliche Regelungen auf. Ein
achgerechter Interessenausgleich zwischen Wirtschaft
nd Verbrauchern einerseits sowie zwischen Arbeitneh-
ern und Arbeitgebern andererseits wird damit nach
einer festen Überzeugung nicht erreicht. Im Gegenteil.
ielmehr drohen große Rechtsunsicherheit für die
erbetreibenden sowie neue praxisuntaugliche und teils
idersinnige bürokratische Hürden, die insbesondere
leine und mittlere Unternehmen überfordern werden.
erade in der derzeitigen tiefen Rezession ist das ein
alsches Signal. Deshalb kann ich diesen Gesetzentwurf
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26221
(A) )
(B) )
nicht mittragen. Ausschlaggebend für meine ablehnende
Haltung sind insbesondere folgende Punkte:
Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung
von Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbe-
maßnahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade
für Mittelständler alternativlos. Die nun vorgesehenen
neuen Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung
für Werbezwecke sind jedoch teilweise ungenau, oftmals
unverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit
wird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versand-
handel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver-
zichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig
erschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren
Arbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unterneh-
men ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins
benachbarte Ausland getrieben.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in
Unternehmen belasten den Betriebsfrieden in Klein-
unternehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise.
Schon heute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauf-
tragter einen besonderen Abberufungsschutz. Eine or-
dentliche Kündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausge-
schlossen. Dieser Schutz ist erforderlich, damit ein
Datenschutzbeauftragter seiner Aufgabe auch ungehin-
dert nachkommen kann. Mit der Neuregelung soll die or-
dentliche Kündigung eines Datenschutzbeauftragten
jetzt grundsätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn
keinerlei Bezug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Daten-
schutzbeauftragte soll zukünftig denselben Schutzstatus
wie ein Betriebsratsmitglied haben. Diese Angleichung
ist jedoch nicht gerechtfertigt, da er nicht die Interessen
der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeitgeber bei
der Umsetzung der Regelungen aus dem BDSG unter-
stützt. Ein Sonderkündigungsschutz ist deshalb nicht nur
nicht erforderlich, sondern würde zu einer unberechtig-
ten Besserstellung eines Datenschutzbeauftragten gegen-
über weiten Teilen der Belegschaft führen. Da bereits in
Betrieben mit mehr als neun mit Personendatenverarbei-
tung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte
bestellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen
Kleinunternehmen, beispielsweise des Handwerks, quasi
durch die Hintertür eine Betriebsratsmentalität Einzug
hält und der Betriebsfrieden gefährdet wird.
Weitere Kosten entstehen diesen Betrieben dadurch,
dass Arbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten ermög-
lichen müssen, an Schulungs- und Bildungsveranstaltun-
gen teilzunehmen, und die Kosten hierfür zu überneh-
men haben. Künftig wird ohne nachvollziehbaren Grund
ein pauschaler Fortbildungsanspruch begründet. Es ist
sicherlich erforderlich, dass ein Datenschutzbeauftrag-
ter sich schulen und fortbilden lässt. Dies sollte sich aber
nach dem Umfang der Datenbearbeitung und dem
Schutzbedarf der personenbezogenen Daten richten. Ein
pauschaler Fortbildungsanspruch eröffnet Missbrauchs-
möglichkeiten und belastet gerade Mittelständler mit un-
nötigen Kosten sowie zusätzlicher Bürokratie.
Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften
von Unternehmen müssen selbstverständlich geahndet
werden. Es ist seit vielen Jahren bewährte Praxis, dass
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ie zuständigen Aufsichtsbehörden in diesen Fällen die
eseitigung solcher Missstände anordnen. Künftig sol-
en die Aufsichtsbehörden allerdings darüber hinaus die
efugnis erhalten, auch detailliert vorzuschreiben, wie
nd in welcher Form solche Missstände vom Unterneh-
er abzustellen sind. Die vorgesehenen behördlichen
nordnungs- und Untersagungsbefugnisse stellen eine
eue Qualität des Hineinregierens in die Unternehmen
ar. Sie sind ordnungspolitisch verfehlt und in der Sache
ufgrund der Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegrif-
en und Abwägungstatbeständen im Datenschutzrecht
edenklich.
Am 16. Februar 2009 wurde im Rahmen eines Spit-
entreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbart,
ine Grundsatzregelung in das BDSG aufzunehmen und
ine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beteiligung
er Tarifparteien den Handlungsbedarf im Bereich des
rbeitnehmerdatenschutzes prüft und die Arbeiten zu
inem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten
egislaturperiode fortführen soll. Das Bundeskabinett
eschloss dementsprechend am 18. Februar 2009 die
erankerung einer Grundsatzregelung im BDSG, die das
eltende Recht nicht verändert, sondern vielmehr klar-
tellt, dass dieses auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Bei
em jetzt vorliegenden § 32 BDSG geht es aber nicht
ehr allein um eine Klarstellung. Vielmehr sieht diese
egelung eine erhebliche Änderung des geltenden
rbeitsschutzrechts im Arbeitsverhältnis vor. Damit
ird eine Lex specialis geschaffen. Als Folge drohen in
er betrieblichen Praxis widersinnige neue Bürokratie und
rhebliche Rechtsunsicherheit. Korruptions- und Krimi-
alitätsbekämpfung sowie Compliance in Unternehmen
erden unverhältnismäßig erschwert. Arbeitgeber wer-
en in ihren Möglichkeiten zur Abwehr von ungerecht-
ertigten Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehand-
ungsgesetz, AGG, deutlich beschnitten. Selbst bewährte
nd unstrittige Praktiken bei Bewerbungsverfahren, wie
ie Einrichtung eines internen Bewerberpools oder die
utzung von allgemein zugänglichen Daten auf Internet-
obbörsen, sind künftig nicht mehr ohne Weiteres mög-
ich. Das ist weder im Interesse von Arbeitgebern noch
on ihren Beschäftigen und potenziellen Bewerbern.
Zudem ist zu befürchten, dass die für zum Beispiel
leine und mittlere Zeitungs- und Zeitschriftenverlage
nverzichtbare Leserwerbung mit dieser neuen Daten-
chutznovelle nicht mehr in ausreichendem Maße mög-
ich sein wird.
Ich bedauere, dass es in den Verhandlungen zwischen
en Koalitionsfraktionen aufgrund des Widerstandes der
PD nicht möglich war, zu vernünftigen, ausgewogenen
nd praxistauglichen Lösungen mit Augenmaß zu kom-
en. Es bedarf einer grundlegenden und sachgerechten,
leichsam wirtschafts- und verbraucherfreundlichen
odernisierung des Datenschutzrechtes anstelle vieler
leiner, offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter
nderungen, die niemandem wirklich helfen. Im Übri-
en waren alle Datenskandale jüngerer Zeit in Großun-
ernehmen bereits nach geltender Rechtslage illegal. Es
st zu befürchten, dass durch diese Novelle in der Praxis
assive Probleme auftreten werden, die derzeit noch
26222 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
(A) )
(B) )
nicht absehbar sind. Gerade für kleine und mittlere
Unternehmen sind die Neuregelungen unzumutbar.
Datenschutz ist zu wichtig für kurzfristige Wahlkampf-
taktik und faule Kompromisse.
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Der vorliegende
Kompromiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgeset-
zes weist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare und
teilweise widersprüchliche Regelungen auf. Der erhoffte
Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Verbrau-
chern einerseits sowie zwischen Arbeitnehmern und Ar-
beitgebern andererseits wird nicht erreicht. Stattdessen
drohen große Rechtsunsicherheit für die Werbetreiben-
den sowie neue praxisuntaugliche und bürokratische
Hürden, die insbesondere kleine und mittlere Unterneh-
men überfordern werden. Gerade in der derzeitigen tie-
fen Rezession ist das ein falsches Signal. Folgende
Punkte halte ich für besonders kritisch:
Erstens. Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige
Nutzung von Adressdaten und zielgruppenspezifischen
Werbemaßnahmen sind im modernen Wirtschaftsleben
gerade für Mittelständler alternativlos. Die nun vorgese-
henen neuen Regelungen zur Datennutzung und -über-
mittlung für Werbezwecke sind jedoch teilweise unge-
nau, oftmals unverständlich und insgesamt nicht
praktikabel. Damit wird ganzen Branchen im Direkt-
marketing, Versandhandel oder dem Verlagswesen die
Grundlage für unverzichtbare Neukundengewinnung
entzogen oder unnötig erschwert. Mittelständische Exis-
tenzen sowie deren Arbeitsplätze werden gefährdet,
erfolgreiche Unternehmen ohne Not zur Verlagerung
ihrer Aktivitäten ins benachbarte Ausland getrieben.
Zweitens. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Daten-
sicherheit in Unternehmen belasten den Betriebsfrieden
in Kleinunternehmen in unverhältnismäßiger Art und
Weise. Schon heute genießt ein betrieblicher Daten-
schutzbeauftragter einen besonderen Abberufungs-
schutz. Eine ordentliche Kündigung wegen dieser Tätig-
keit ist ausgeschlossen. Dieser Schutz ist erforderlich,
damit ein Datenschutzbeauftragter seiner Aufgabe auch
ungehindert nachkommen kann. Mit der Neuregelung
soll die ordentliche Kündigung eines Datenschutzbeauf-
tragten jetzt grundsätzlich ausgeschlossen sein, selbst
wenn keinerlei Bezug zu seiner Tätigkeit besteht. Der
Datenschutzbeauftragte soll zukünftig denselben Schutz-
status wie ein Betriebsratsmitglied haben. Da bereits in
Betrieben mit mehr als neun mit Personendatenver-
arbeitung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte
bestellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen
Kleinunternehmen beispielsweise des Handwerks quasi
durch die Hintertür ein betriebsratsähnlicher Posten ein-
geführt wird, dem Schulungen, Sonderurlaub und
Kündigungsschutz zustehen. Wir belasten unsere Mittel-
ständler mit unnötigen Kosten sowie zusätzlicher Büro-
kratie.
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Dem Ge-
setzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur
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egelung datenschutzrechtlicher Vorschriften – Druck-
ache 16/12011 – kann ich bei der Beratung in zweiter
nd dritter Lesung nicht zustimmen.
Lena Strothmann (CDU/CSU): Der vorliegende
ompromiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgeset-
es weist zahlreiche komplizierte, rechtlich unklare und
eilweise widersprüchliche Regelungen auf. Ein sachge-
echter Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und
erbrauchern einerseits sowie zwischen Arbeitnehmern
nd Arbeitgebern andererseits wird nach meiner festen
berzeugung nicht erreicht.
Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung von
dressdaten und zielgruppenspezifischen Werbemaß-
ahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade für
ittelständler alternativlos. Mit den neuen Regelungen
ird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versandhan-
el oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver-
ichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig
rschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren Ar-
eitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unternehmen
hne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins benach-
arte Ausland getrieben.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in
nternehmen belasten den Betriebsfrieden in Kleinun-
ernehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon
eute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter
inen besonderen Abberufungsschutz. Eine ordentliche
ündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausgeschlossen.
ieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutzbe-
uftragter seiner Aufgabe auch ungehindert nachkom-
en kann. Mit der Neuregelung soll die ordentliche
ündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grund-
ätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Be-
ug zu seiner Tätigkeit besteht. Diese Angleichung an
en Schutzstatus eines Betriebrates ist jedoch nicht ge-
echtfertigt, da der Datenschutzbeauftragte nicht die In-
eressen der Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeit-
eber bei der Umsetzung der Datenschutzregelungen
nterstützt. Da bereits in Betrieben mit mehr als neun
it Personendatenverarbeitung befassten Mitarbeitern
atenschutzbeauftragte bestellt werden müssen, hat dies
ur Folge, dass in vielen Kleinunternehmen beispiels-
eise des Handwerks durch die ungerechtfertigte Bes-
erstellung eines Datenschutzbeauftragten der Betriebs-
rieden gefährdet wird.
Weitere Kosten entstehen den Betrieben dadurch, dass
rbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten die Teil-
ahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen er-
öglichen müssen und die Kosten zu übernehmen haben.
ieser pauschale Fortbildungsanspruch eröffnet Miss-
rauchsmöglichkeiten und belastet gerade kleine und
ittlere Unternehmen mit unnötigen Kosten sowie zu-
ätzlicher Bürokratie.
Aus diesen Gründen werde ich dem Gesetzentwurf
icht zustimmen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26223
(A) )
(B) )
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr.
Axel Berg, Ulrich Kelber und Waltraud Wolff
(Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über
den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
Datenschutzaudits und zur Änderung daten-
schutzrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungs-
punkt 69 a)
Nach den Datenschutzskandalen des Jahres 2008
hatte sich der Datenschutzgipfel im vergangenen Sep-
tember auf ein Bündel von Maßnahmen geeinigt. Als
Kernelemente der Datenschutznovelle wurde von der
Bundesregierung vorgeschlagen, dass das sogenannnte
Listenprivileg abgeschafft wird, eine Nutzung und Wei-
tergabe personenbezogener Daten zu Zwecken der Wer-
bung nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Be-
troffenen – sogenanntes Opt-in – möglich sein soll und
die Erbringung einer Leistung nicht an die Preisgabe
personenbezogener Daten gekoppelt sein darf, soge-
nanntes Koppelungsverbot. Wir bedauern sehr, dass
diese für die Verbraucher wichtigen Punkte nicht durch-
gesetzt werden konnten.
Die im Regierungsentwurf enthaltene sogenannte
ausdrückliche Einwilligungslösung ist gestrichen wor-
den. Damit haben die Anbieter wie bisher die Möglich-
keit, den Verbrauchern eine Einwilligung in den Allge-
meinen Geschäftsbedingungen unterzuschieben. Das
sogenannte Listenprivileg bleibt faktisch weiter beste-
hen. Der Gesetzentwurf enthalt so viele Ausnahmen,
dass Daten wie das Geburtsjahr oder der Beruf auch
ohne Einwilligung an andere weiterverkauft werden
können. Die Regelung zum Koppelungsverbot ist weit-
gehend wirkungslos, weil sie nur dann greift, wenn eine
gleichwertige Leistung bei einem anderen Anbieter nicht
in zumutbarer Weise ohne eine Zustimmung in die
Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken erhält-
lich ist. Zudem hat die CDU/CSU ein Unterlassungskla-
gerecht für Verbraucherschutzverbände abgelehnt und
damit ein – angesichts schlechter Personalausstattung
bei den Datenschutzbehörden dringend erforderliches –
zusätzliches Instrument zur Durchsetzung des Daten-
schutzes verhindert.
Anstatt sich im Interesse der Verbraucher für deren
Recht auf Datenschutz einzusetzen, hat die CDU/CSU
leider während der gesamten Verhandlungen den Interes-
sen des Versandhandels und der Direktmarketing- und
Verlagsbranche Priorität eingeräumt.
Es wurde eine Chance vergeben: Das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung wird mit diesem
Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht
wie nötig gestärkt.
Auf Druck der SPD wurde allerdings der Arbeitneh-
merdatenschutz wesentlich ausgebaut. Insbesondere der
Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauf-
tragte ist eine deutliche Verbesserung. Diese Verbesse-
rung ist notwendig. Deswegen stimmen wir dem Gesetz
zu.
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Es ist aber notwendig, den Datenschutz für Verbrau-
herinnen und Verbraucher in der nächsten Legislatur-
eriode erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Verbrau-
herinnen und Verbraucher müssen selbst entscheiden
önnen, wer ihre Daten zu welchem Zweck nutzen darf.
nlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus Brähmig, Marie-Luise
Dött, Dr. Michael Fuchs, Jürgen Klimke, Dr.
Rolf Koschorrek und Klaus-Peter Willsch (alle
CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutz-
audits und zur Änderung datenschutzrechtli-
cher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 69 a)
Der vorliegende Kompromiss zur Novelle des Bundes-
atenschutzgesetzes – BDSG – weist zahlreiche kompli-
ierte, rechtlich unklare und teilweise widersprüchliche
egelungen auf. Ein sachgerechter Interessenausgleich
wischen Wirtschaft und Verbrauchern einerseits sowie
wischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern andererseits
ird damit nach meiner festen Überzeugung nicht er-
eicht. Im Gegenteil. Vielmehr drohen große Rechtsunsi-
herheit für die Werbetreibenden sowie neue praxisun-
augliche und teils widersinnige bürokratische Hürden,
ie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen über-
ordern werden. Gerade in der derzeitigen tiefen Rezes-
ion ist das ein falsches Signal. Deshalb kann ich diesen
esetzentwurf nicht mittragen. Ausschlaggebend für
eine ablehnende Haltung sind insbesondere folgende
unkte:
Die verantwortungsvolle geschäftsmäßige Nutzung
on Adressdaten und zielgruppenspezifischen Werbe-
aßnahmen ist im modernen Wirtschaftsleben gerade
ür Mittelständler alternativlos. Die nun vorgesehenen
euen Regelungen zur Datennutzung und -übermittlung
ür Werbezwecke sind jedoch teilweise ungenau, oftmals
nverständlich und insgesamt nicht praktikabel. Damit
ird ganzen Branchen im Direktmarketing, Versand-
andel oder dem Verlagswesen die Grundlage für unver-
ichtbare Neukundengewinnung entzogen oder unnötig
rschwert. Mittelständische Existenzen sowie deren
rbeitsplätze werden gefährdet, erfolgreiche Unterneh-
en ohne Not zur Verlagerung ihrer Aktivitäten ins
enachbarte Ausland getrieben.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit in
nternehmen belasten den Betriebsfrieden in Kleinun-
ernehmen in unverhältnismäßiger Art und Weise. Schon
eute genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter
inen besonderen Abberufungsschutz. Eine ordentliche
ündigung wegen dieser Tätigkeit ist ausgeschlossen.
ieser Schutz ist erforderlich, damit ein Datenschutz-
eauftragter seiner Aufgabe auch ungehindert nachkom-
en kann. Mit der Neuregelung soll die ordentliche
ündigung eines Datenschutzbeauftragten jetzt grund-
ätzlich ausgeschlossen sein, selbst wenn keinerlei Be-
ug zu seiner Tätigkeit besteht. Der Datenschutzbeauf-
ragte soll zukünftig denselben Schutzstatus wie ein
26224 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
(A) )
(B) )
Betriebsratsmitglied haben. Diese Angleichung ist
jedoch nicht gerechtfertigt, da er nicht die Interessen der
Arbeitnehmer vertritt, sondern den Arbeitgeber bei der
Umsetzung der Regelungen aus dem BDSG unterstützt.
Ein Sonderkündigungsschutz ist deshalb nicht nur nicht
erforderlich, sondern würde zu einer unberechtigten
Besserstellung eines Datenschutzbeauftragten gegenüber
weiten Teilen der Belegschaft führen. Da bereits in Be-
trieben mit mehr als neun mit Personendatenverarbei-
tung befassten Mitarbeitern Datenschutzbeauftragte be-
stellt werden müssen, hat dies zur Folge, dass in vielen
Kleinunternehmen beispielsweise des Handwerks quasi
durch die Hintertür eine Betriebsratsmentalität Einzug
hält und der Betriebsfrieden gefährdet wird.
Weitere Kosten entstehen diesen Betrieben dadurch,
dass Arbeitgeber einem Datenschutzbeauftragten ermög-
lichen müssen, an Schulungs- und Bildungsveranstaltun-
gen teilzunehmen und die Kosten hierfür zu übernehmen
haben. Künftig wird ohne nachvollziehbaren Grund ein
pauschaler Fortbildungsanspruch begründet. Es ist
sicherlich erforderlich, dass ein Datenschutzbeauftrag-
ter sich schulen und fortbilden lässt. Dies sollte sich aber
nach dem Umfang der Datenbearbeitung und dem
Schutzbedarf der personenbezogenen Daten richten. Ein
pauschaler Fortbildungsanspruch eröffnet Missbrauchs-
möglichkeiten und belastet gerade Mittelständler mit un-
nötigen Kosten sowie zusätzlicher Bürokratie.
Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften
von Unternehmen müssen selbstverständlich geahndet
werden. Es ist seit vielen Jahren bewährte Praxis, dass
die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesen Fällen die
Beseitigung solcher Missstände anordnen. Künftig sol-
len die Aufsichtsbehörden allerdings darüber hinaus die
Befugnis erhalten, auch detailliert vorzuschreiben, wie
und in welcher Form solche Missstände vom Unterneh-
mer abzustellen sind. Die vorgesehenen behördlichen
Anordnungs- und Untersagungsbefugnisse stellen eine
neue Qualität des Hineinregierens in die Unternehmen
dar. Sie sind ordnungspolitisch verfehlt und in der Sache
aufgrund der Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegrif-
fen und Abwägungstatbeständen im Datenschutzrecht
bedenklich.
Am 16. Februar 2009 wurde im Rahmen eines Spit-
zentreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz vereinbart,
eine Grundsatzregelung in das BDSG aufzunehmen und
eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die unter Beteiligung
der Tarifparteien den Handlungsbedarf im Bereich des
Arbeitnehmerdatenschutzes prüft und die Arbeiten zu
einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten
Legislaturperiode fortführen soll. Das Bundeskabinett
beschloss dementsprechend am 18. Februar 2009 die
Verankerung einer Grundsatzregelung im BDSG, die das
geltende Recht nicht verändert, sondern vielmehr klar-
stellt, dass dieses auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Bei
dem jetzt vorliegenden § 32 BDSG geht es aber nicht
mehr allein um eine Klarstellung. Vielmehr sieht diese
Regelung eine erhebliche Änderung des geltenden Ar-
beitsschutzrechts im Arbeitsverhältnis vor. Damit wird
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ine Lex specialis geschaffen. Als Folge drohen in der
etrieblichen Praxis widersinnige neue Bürokratie und
rhebliche Rechtsunsicherheit. Korruptions- und Krimi-
alitätsbekämpfung sowie Compliance in Unternehmen
erden unverhältnismäßig erschwert. Arbeitgeber wer-
en in ihren Möglichkeiten zur Abwehr von ungerecht-
ertigten Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehand-
ungsgesetz, AGG, deutlich beschnitten. Selbst bewährte
nd unstrittige Praktiken bei Bewerbungsverfahren, wie
ie Einrichtung eines internen Bewerberpools oder die
utzung von allgemein zugänglichen Daten auf Internet-
obbörsen, sind künftig nicht mehr ohne weiteres mög-
ich. Das ist weder im Interesse von Arbeitgebern noch
on ihren Beschäftigen und potenziellen Bewerbern.
Ich bedauere, dass es in den Verhandlungen zwischen
en Koalitionsfraktionen aufgrund des Widerstandes der
PD nicht möglich war, zu vernünftigen, ausgewogenen
nd praxistauglichen Lösungen mit Augenmaß zu kom-
en. Es bedarf einer grundlegenden und sachgerechten,
leichsam wirtschafts- und verbraucherfreundlichen
odernisierung des Datenschutzrechtes anstelle vieler
leiner, offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter
nderungen, die niemandem wirklich helfen. Im Übri-
en waren alle Datenskandale jüngerer Zeit in Groß-
nternehmen bereits nach geltender Rechtslage illegal.
s ist zu befürchten, dass durch diese Novelle in der
raxis massive Probleme auftreten werden, die derzeit
och nicht absehbar sind. Gerade für kleine und mittlere
nternehmen sind die Neuregelungen unzumutbar. Da-
enschutz ist zu wichtig für kurzfristige Wahlkampftak-
ik und faule Kompromisse.
nlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Albert
Rupprecht (Weiden) (beide CDU/CSU) zur Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuld-
verschreibungen aus Gesamtemissionen und
zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprü-
chen von Anlegern aus Falschberatung (Tages-
ordnungspunkt 71 a)
Dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsver-
ältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemis-
ionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von
nsprüchen von Anlegern aus Falschberatung – Druck-
ache 16/12814 – kann ich bei der Beratung in zweiter
nd dritter Lesung nicht zustimmen.
Die darin enthaltene Regelung eines Rücktrittsrechts
ei telefonischer Beratung ist nach meiner Einschätzung
icht praktikabel und wird die telefonische Beratung im
inanzbereich teilweise unmöglich machen. Darüber hi-
aus bin ich davon ausgegangen, dass in der Koalition
ereinbart wurde, das Gesetz in Gänze nicht umzuset-
en, falls das Rücktrittsrecht aus dem Gesetz nicht he-
ausgenommen werden kann.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26225
(A) )
(B) )
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der
Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibun-
gen aus Gesamtemissionen und zur verbes-
serten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen
von Anlegern aus Falschberatung
– Antrag: Verbraucherschutz bei Finanzdienst-
leistungen erweitern und durchsetzen
(Tagesordnungspunkt 71 a und b)
Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Frau Parlamentari-
sche Staatssekretärin Ursula Heinen hat für die Union
zur Wichtigkeit und Notwendigkeit der heute zur Ab-
stimmung stehenden Regelungen unter Verbraucher-
schutzaspekten Stellung genommen. Ich will mich auf
einige rechtspolitische Aspekte konzentrieren.
Wichtig war für uns eine klare Trennung des Anwen-
dungsbereichs der Dokumentationspflicht. Der Entwurf
des BMJ, der bei der Protokollpflicht der Beratung keine
Unterscheidung zwischen Privatkunden und professio-
nellen Anlegern vornahm, schoss über das Ziel hinaus.
Die Protokollpflicht ist nun auf Privatanleger im Sinne
des Wertpapierhandelsgesetzes beschränkt. Mittelständi-
sche Unternehmen sind dabei in der Regel Privatkunden.
Für professionelle Anleger besteht nach § 31a VI Wert-
papierhandelsgesetz die Option, sich beispielsweise bei
einzelnen Wertpapierdienstleistungen oder Finanzinstru-
menten als Privatkunde einstufen zu lassen, um unter
den Anwendungsbereich der Beratungsprotokollierung
zu fallen. Der angestrebte Schutzzweck wird durch diese
Regelung umfassend erreicht.
Der nun zu protokollierende Inhalt der Anlagebera-
tung dient im Fall von Unklarheiten für beide Parteien
als Beweismittel. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Im
Bereich der Vorortberatung in der Bank beispielsweise
ist das regelmäßig unproblematisch: Beraten und ordern
– Protokoll fertigen – gemeinsam nochmals durchgehen –
unstreitiges Protokoll vorhanden, Ziel erreicht. Bei der
telefonischen Beratung ist die Lage etwas komplizierter.
Die im BMJ-Entwurf vorgesehene Aufzeichnungsrege-
lung als Mitschnitt mit Aufbewahrung der Aufzeichnung
innerhalb der Verjährungsfrist war viel zu teuer, letztlich
für die Kunden, und datenschutzrechtlich problematisch.
Die Anschaffung und Installation von tausendfacher
Aufzeichnungstechnik und die Aufbewahrung von Mil-
lionen von Mitschnitten im Jahr hätten insbesondere die
kleinteiligeren Sparkassen und Genossenschaftsbanken,
die zumeist bisher bereits eine sehr gute Beratung geleis-
tet haben, überhart getroffen. Daher haben wir die be-
rechtigte Kritik an dieser Stelle sehr ernst genommen
und den Gesetzentwurf angemessen überarbeitet, ohne
das Schutzniveau zu verringern. Nun erhält der Kunde
kurzfristig ein der Vorortberatung vergleichbares Proto-
koll zugestellt. So dies fehlerhaft oder unvollständig ist,
steht dem Anleger ein Rücktrittsrecht zu. Der Fehler
bzw. die Unvollständigkeit muss durch den Kunden da-
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ei substanziiert vorgebracht werden. Die Grundsätze
on Treu und Glauben gelten, das Rücktrittsrecht wurde
uf einen angemessenen Zeitraum von einer Woche be-
renzt. Damit ist Missbrauch weitgehend ausgeschlos-
en.
Eine gewisse Standardisierung der Protokolle über die
nlageberatung befürwortet die Union. Dies liegt im In-
eresse der Anleger und der Banken, eine Standardisie-
ung wurde von den Sachverständigen sowohl aufseiten
er Verbraucherschützer als auch aufseiten der Banken-
erbände gefordert. Auch der Bundesrat hat in seiner
tellungnahme zu Recht auf die Vorteile einer stärkeren
tandardisierung hingewiesen. Starre gesetzliche Vorga-
en an das Beratungsprotokoll lehnen wir aber ab, nicht
uletzt da die Standardisierung eine natürliche Grenze
at, da bei der Anlageberatung gerade auf die individuelle
ituation des Anlegers eingegangen werden soll. Eine
tandardisierung darf keinesfalls dazu führen, dass Pro-
okolle sich nur aus vorgefertigten Textbausteinen zusam-
ensetzen und nicht mehr den tatsächlichen Verlauf des
onkreten Beratungsgesprächs wiedergeben. Es wird da-
er von zusätzlichen Regelungen zur Standardisierung
er Protokolle im Rahmen dieses Gesetzes abgesehen.
tattdessen soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass
ie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in
usammenarbeit mit den Verbänden der Verbraucher und
er Banken ein Papier mit Empfehlungen zu Inhalt und
indestangaben erarbeitet und somit einen vernünftigen
rad an Standardisierung des Protokolls bewirkt.
Als angemessene Übergangsfrist für den Beginn der
rotokollpflicht haben wir den 1. Januar 2010 gewählt.
ine kürzere Frist wäre ob der vielen gesetzgeberischen
ktionen in diesem Bereich keine angemessene Vorlauf-
eit für die Sicherstellung der organisatorischen Vorbe-
eitungen.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Anpassung der
erjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen wegen
chuldhafter Verletzung von Anlageberatungspflichten an
ie regelmäßige Verjährungsfrist der §§ 195 ff. BGB. Die
eratungshaftung der Banken kann mit der von anderen
eratenden Berufen, wie der des Steuerberaters oder
echtsanwalts verglichen werden, weshalb die Auswei-
ung der Sonderverjährungsfrist angemessen ist. Prak-
isch bedeutet dies, dass die Schadenersatzansprüche we-
en Falschberatung nicht mehr in drei Jahren seit
ertragsschluss verjähren. Nun beginnt die Dreijahres-
rist erst mit der Kenntnis des Schadens. Grenze ist, um
echtssicherheit zu gewährleisten, eine maximale Ver-
ährungsfrist von zehn Jahren, die sich ebenfalls an die
llgemeinen Regelungen des BGB anlehnt.
Um die Verständlichkeit von Anleihebedingungen zu
erbessern, wurde in § 3 Schuldverschreibungsgesetz
in spezialgesetzliches Transparenzgebot für Anleihebe-
ingungen hinsichtlich des Leistungsversprechens des
mittenten verankert. Hiernach muss nach den Anleihe-
edingungen die vom Schuldner versprochene Leistung
urch einen Anleger, der hinsichtlich der jeweiligen Art
on Schuldverschreibungen sachkundig ist, ermittelt
erden können. Dazu gab es in der Fachpresse Irritatio-
en, dass das Transparenzgebot für die Emittenten von
26226 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
(A) )
(B) )
Schuldverschreibungen deswegen eine zu große Rechts-
unsicherheit schaffen könnte, weil sie gar nicht kontrol-
lieren könnten, wer ihre Schuldverschreibungen konkret
erwerbe. Nach dem Wortlaut der Norm kommt es aber
für die Beurteilung der Transparenz eindeutig nicht dar-
auf an, wer die betreffende Schuldverschreibung konkret
erwirbt, sondern abstrakt auf einen objektiv sachkundi-
gen Anleger. Eine Auslegung des § 3 dahin gehend, dass
für die Beurteilung der Transparenz auf den konkreten
Erwerber abgestellt würde, wäre nicht mit dem Wortlaut
der Regelung vereinbar und auch unsinnig, weil der
Kreis der konkreten Erwerber der Schuldverschreibun-
gen zum Zeitpunkt der Abfassung der Anleihebedingun-
gen und der Begebung der Schuldverschreibungen noch
überhaupt nicht bekannt sein kann.
Mit der Neufassung des Schuldverschreibungsgeset-
zes erfolgt auch eine weitere Anpassung an international
übliche Anforderungen. Hierzu wurde insbesondere das
Recht der Gläubigerversammlung erneuert und an das
bewährte Recht der Hauptversammlung bei der Aktien-
gesellschaft angelehnt. Beispielweise erfolgt die Legi-
timation des Anleihegläubigers in der Gläubigerver-
sammlung nach dem Regelungsmodell des § 123 II
Satz 2 Aktiengesetz. Daneben wird die Möglichkeit ei-
ner Abstimmung ohne Versammlung, einer virtuellen
Versammlung, eröffnet. Das Gesetz schafft zudem eine
Rechtsgrundlage für Umschuldungsklauseln, die den
Gläubigern Handlungsspielräume zu bestimmten Ände-
rungen der Anleihebedingungen, beispielsweise in der
Krise oder in der Insolvenz des Schuldners, ermögli-
chen.
Wir glauben, mit dem vorliegenden Gesetz das unser-
seits Mögliche dafür getan zu haben, dass der Wertpa-
pierhandel Vertrauen wieder zurückgewinnen konnte.
Wir erhoffen uns, dass eigene Vermögensanlagen in
Selbstverantwortung kritisch geprüft werden. Das Werk-
zeug geben wir den Kunden in die Hand – die Verant-
wortung können und wollen wir ihnen nicht abnehmen.
Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Gestatten Sie mir hier
ein paar Worte in eigener Sache und nicht zum eigentli-
chen Gesetzentwurf der Bundesregierung: Das Wahlvolk
und ich haben entschieden, dass ich zukünftig ins Euro-
päischen Parlament wechseln werde. Das hat leider zur
Folge, dass ich am Tag der konstituierenden Sitzung des
Europäischen Parlamentes, dem 14. Juli 2009, aus dem
Deutschen Bundestag ausscheiden muss.
Neue Perspektiven zu erschließen ist eine schöne
Sache. Gleichwohl überkommt einen schon ein wenig
Wehmut nach den zahlreichen Jahren in Berlin. Zukünf-
tig werde ich nun also im Europaparlament arbeiten. Ich
tue dies mit einem lachenden und einem weinenden
Auge; weinend, weil ich nach den Jahren meiner Arbeit
im Deutschen Bundestag viel Freude an meiner Arbeit
gefunden habe, gute Kolleginnen und Kollegen kennen
gelernt habe und durchaus zusammen mit anderen etwas
bewegen und verändern konnte. Dafür sage ich hier aus-
drücklich Danke.
Ich hätte diese Arbeit gern fortgesetzt, aber nun ergibt
sich für mich ein neuer Lebensabschnitt, dem ich sehr
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ptimistisch entgegensehe. Meine Erfahrungen und
enntnisse, die ich aus der Zusammenarbeit hier gewon-
en habe, werden mir dabei sehr hilfreich sein. Ich bin
icher, dass für die deutsche Landwirtschaft auch in
rüssel und Strassburg viel zu bewegen sein wird. Bitte
nterstützen Sie mich dabei. Gerade weil ich im Europa-
arlament hauptsächlich die gemeinsame Agrarpolitik
itgestalten werde, verspreche ich Ihnen, dass wir noch
oneinander hören werden. In diesem Sinne habe ich
icht vor, mich großartig zu ändern.
Ein besonderer Dank geht an die Abgeordneten des
usschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
raucherschutz. Das Schöne an einem Fachausschuss ist
a bekanntlich der fachlich orientierte Streit. Ich habe
edenfalls immer versucht, die Argumente des anderen
u verstehen und, soweit es ging, auch aufzugreifen.
erade in meiner Funktion als Tierschutzbeauftragter
er CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir mit dieser
rbeitsphilosophie für den Tierschutz viel erreichen
önnen. Gerade in diesem Bereich ist man natürlich nie
ertig und es bleibt immer etwas zu tun. Aber ich finde,
nsere Bilanz kann sich sehen lassen. Ärgerlich bin ich
mmer dann geworden, wenn ideologisch – anstatt sach-
ich und fachlich – diskutiert und argumentiert wurde.
ch denke aber, dass es uns im Rückblick gelungen ist,
eistens einen Ton in der Auseinandersetzung zu
inden, der erträglich und nicht verletzend war.
Die vielfältigen Themen, wichtig für unser Land und
nsere Menschen, werden von uns allen auch in Zukunft
iel Kraft, Mut und Ausdauer erfordern. Das, berufli-
hen Erfolg, Gesundheit und Gottes Segen wünsche ich
ns ausdrücklich.
Klaus Uwe Benneter (SPD): Diese Woche war ich
it Franz Müntefering in meinem Wahlkreis unterwegs.
r hat mir von einem älteren Ehepaar erzählt. Die beiden
atten 11 000 Euro angelegt, das Sparbuch lief aus. Sie
ekamen einen Anruf von ihrer Bank, am Telefon war
er nette Herr Bankberater, der sie seit 40 Jahren eigent-
ich gut beraten hatte. Diesmal hatte er ein ganz beson-
eres Angebot: Es wäre doch schade, das Geld jetzt ab-
uheben, man könne es doch investieren, er habe da
inen Tipp: Wertpapiere der Lehman-Bank. Gesagt, ge-
an. Und das Ehepaar hat sein ganzes Geld verloren.
Schon mehrmals habe ich mich mit der Interessenge-
einschaft der Lehman-Geschädigten getroffen. Im
ankjargon hießen sie A- und D-Kunden: alt und doof.
iesen Menschen wurde in schicken Hochglanzprospek-
en auch noch das letzte Schrottpapier aufgeschwatzt.
avon, dass man sein Geld mit den Aktien auch kom-
lett verlieren könnte, war natürlich nirgendwo die
ede, nicht einmal im Kleingedruckten.
Die Banken haben sich über ihre Profite gefreut und
ie Bankberater über ihre Provisionen. Jetzt ist das ge-
amte System aus maßlosem Profitstreben und unge-
ügelter Gier zusammengebrochen, und die Anleger
aben gemerkt, dass sie falsch beraten worden sind.
enn sie jetzt Jahre später vor Gericht gegen die Bank
lagen, haben sie schlechte Karten: Die Bank redet sich
atürlich raus. Der Berater habe ja über alle Risiken auf-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26227
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geklärt, und eigentlich sei ja der Kunde schuld, weil der
sich nicht klar genug ausgedrückt habe.
So etwas soll es in Zukunft nicht mehr geben. Wir
wollen, dass die Anlageberatung für den Anleger endlich
so transparent ist, dass er weiß, welches Risiko er ein-
geht, und wenn das Kind erst einmal in den Brunnen ge-
fallen ist, eine echte Chance hat, gegen seine Bank vor
Gericht zu gewinnen. Dazu muss das Beratungsgespräch
zukünftig umfassend protokolliert werden: was der
Kunde will, was der Bankberater daraufhin empfiehlt
und warum. Das Protokoll kann sich der Kunde dann zu
Hause in Ruhe zur Kontrolle durchlesen.
Auch wenn der Anleger seinen Bankberater anruft,
um die Wertpapiere gleich am Telefon zu kaufen, muss
der Bankberater ein Protokoll über das Telefonat schrei-
ben. Das muss er dem Kunden dann unverzüglich zu-
senden. Findet der Anleger einen Fehler im Protokoll
oder ist es nicht vollständig, kann er innerhalb einer Wo-
che von dem Geschäft zurücktreten.
Der Ursprungsgesetzentwurf sah eine Pflicht der Ban-
ken vor, jedes Beratungstelefonat auch technisch aufzu-
zeichnen. Das haben wir gestrichen. Ich denke, die
Protokollpflicht mit dem Rücktrittsrecht für die Anleger
ist ein guter Kompromiss. Sonst hätten wir datenschutz-
rechtliche Probleme bekommen. Außerdem hätten wir
mit so einer Regelung die Filialbanken bestraft, die bis-
her im Wesentlichen anständig beraten haben. Vor allem
die Direktbanken haben damit ja Schindluder getrieben.
Einmal vor Gericht, hilft den Anlegern das Protokoll
bei der Beweisführung gegen ihre Bank auch noch Jahre
später. Wenn das Protokoll unschlüssig oder lückenhaft
ist, muss nämlich die Bank beweisen, das sie ordnungs-
gemäß beraten hat. Das ist eine echte Verbesserung für
die Anleger.
Mit dem Gesetz schaffen wir endlich auch die Son-
derverjährungsvorschriften für die Banken ab. Im nor-
malen Bürgerlichen Recht knüpft der Beginn der Ver-
jährung ganz selbstverständlich an zwei Bedingungen
an: Anspruchsentstehung und Kenntnis. Nicht so bei den
Wertpapieren nach dem Wertpapierhandelsgesetz: Drei
Jahre nach Vertragsschluss mit der Bank ist der An-
spruch auf Schadensersatz verjährt, egal was der Anle-
ger schon weiß, Schrottpapiere im Depot hin oder her.
Damit ist jetzt Schluss. Die Dreijahresfrist beginnt in
Zukunft erst dann zu laufen, wenn der Anleger von sei-
nem Schaden erfahren hat.
Mit dem Gesetz werden die notwendigen Konsequen-
zen aus der Finanzmarktkrise gezogen, die nicht nur
Banken und Unternehmen getroffen hat, sondern auch
viele Anleger. Denen wollen wir für die Zukunft mit
dem Gesetz helfen. Was die Vergangenheit angeht, dür-
fen wir aber auch die Lehman-Geschädigten nicht ver-
gessen. Bad Banks braucht es nicht nur für Banken.
Marianne Schieder (SPD): In quasi letzter Minute
beschließen wir heute auch den Koalitionsantrag „Ver-
braucherschutz bei Finanzdienstleistungen erweitern und
durchsetzen“. Dass wir das erst am letzten Sitzungstag
schaffen, liegt nicht an uns. Wir haben schon lange
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rkannt, dass ein dringender Handlungsbedarf im Be-
eich Finanzdienstleistungen besteht. Einen ersten
ntragsentwurf hatten wir Sozialdemokratinnen und
ozialdemokraten bereits im September letzten Jahres
orgelegt. Die CDU/CSU konnte sich dann lange nicht
ntscheiden, ob sie wirklich substanzielle Verbesserun-
en für die Verbraucher fordern oder lieber – wieder ein-
al – dem Druck der Wirtschaft nachgeben will. Bis
etzte Woche haben wir über diesen Antrag verhandelt.
uletzt wollte der Wirtschaftsflügel der Union noch eine
ormulierung durchdrücken, wonach mehr Verbraucher-
chutz nur realisiert werden darf, wenn er nicht zu „mehr
ürokratischen Belastungen für Unternehmen“ führt. Da
ieht man, was uns blüht, wenn wir eine schwarz-gelbe
ehrheit im September nicht verhindern!
Auch bei diesem Antrag hat die CDU/CSU nach ih-
em bewährten Motto gearbeitet: „Abwarten, abgucken,
raufsetzen“. Der Vorschlag zur Protokollierung der Be-
atung kam nämlich nicht von Frau Aigner, wie sie das
ürzlich bei Hart aber fair behauptet hat. Der Vorschlag
am von uns, nachzulesen in der Pressemitteilung mei-
er Kollegen Hans-Ulrich Krüger, Joachim Stünker und
on mir vom 5. Dezember 2008. Die Union hat die Erar-
eitung unseres Antrags abgewartet, sich Vorschläge
araus abgeguckt und sich dann – auch Frau Klöckner
m Mai in der Rheinischen Post – damit in der Öffent-
ichkeit gebrüstet.
Die Regelungen zur Einlagensicherung, zur Verjäh-
ungsverlängerung und zur Protokollierung des Bera-
ungsgesprächs sind erste Schritte. Hierbei darf es nicht
leiben. Wichtig ist zunächst, dass die Beratungsproto-
olle nun auch so gestaltet werden, dass die Verbrau-
herinnen und Verbraucher sie auch verstehen und dass
ie alle wesentlichen – aber auch nur diese – Informatio-
en über die Beratung enthalten. Die Erfahrungen im
ereich der Versicherungen haben gezeigt, dass man die
erbraucher auch mit einem Zuviel an Informationen
erwirren und täuschen kann. Ich erwarte, dass die
aFin sich mit Kreditinstituten und Verbraucherver-
änden zusammensetzt und ein einheitliches Muster
ntwickelt. Sonst müssen wir das auf dem Verordnungs-
eg wie bei der VVG-Informationspflichtenverordnung
egeln.
Die Finanzmarktkrise hat noch einige weitere Löcher
m Kessel des Kapitalanlagerechts offenbart: Oft sind es
icht die Banken sondern freie sogenannte Finanzver-
ittler, die dem Kapitalanleger ein Süppchen kochen,
as er so nie löffeln wollte. Vor allem bei den Finanzver-
ittlern, die sich auf dem sogenannten grauen Kapital-
arkt tummeln, bedarf es einer Regulierung. Man muss
ich das einmal vor Augen halten: Eine Friseurin oder
in Friseur hat eine dreijährige Ausbildung zu absolvie-
en, bevor sie oder er uns die Haare schneiden darf. Von
inem Finanzvermittler fordern wir hingegen überhaupt
eine Ausbildung. Das kann nicht so bleiben, schließlich
eht es oftmals um das ersparte Geld der Leute und um
ine solide Altersversorgung. Wir fordern deshalb für
ie Zukunft eine ordentliche Berufsqualifikation sowie
ine Registrierungspflicht für alle Finanzvermittler. Ich
reue mich, dass – wie ich heute in der Zeitung lese –
rau Ministerin Aigner sich unserer Forderung an-
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schließt und derzeit an Qualifikationskriterien arbeitet.
Frau Aigner, Sie haben uns hier an Ihrer Seite.
Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass der betro-
gene Kapitalanleger seine Ansprüche wegen Falschbera-
tung auch durchsetzen kann. Oftmals steht er nach jahre-
langem Streit einem insolventen Vermittler gegenüber.
Deswegen müssen wir – wie wir es im Versicherungsbe-
reich bereits getan haben – eine obligatorische Berufs-
haftpflichtversicherung für Finanzvermittler einführen.
Auch in der Anhörung zum grauen Kapitalmarkt am
letzten Mittwoch wurde deutlich: Dort sind oft Produkte
– wie geschlossene Immobilienfonds – zu finden, die
kaum ein Verbraucher und nur wenige Finanzvermittler
verstehen. Diese Produkte gibt es in unterschiedlichster
Qualität und Ausgestaltung. Sie können als Anlageform
auch durchaus geeignet sein. Ob sie sich eignen, kann
aber nur ein fachkundiger Berater feststellen. Deshalb
gilt: Ziel in der nächsten Legislatur ist eine konsistente,
alle Produkte und Vertriebswege umfassende Regulie-
rung, die geeignet ist, Transparenz, Verständlichkeit und
Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu
verbessern.
Ob Kurzinformationsblatt, Finanz-TÜV oder Stär-
kung der Verbraucherberatung: Ich könnte jetzt noch viel
über die vielen guten Vorschläge sprechen, die in unse-
rem Antrag stecken. Aber bitte lesen Sie den Antrag
selbst. Ich möchte lieber noch auf ein paar Punkte auf-
merksam machen, die wir als Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten leider in dem Antrag nicht durchset-
zen konnten:
Wir wollen einen Finanzmarktwächter, der nach dem
Motto „Schnüffeln, bellen, beißen“ unseriöse Praktiken
am Finanzmarkt aufspürt, Regelungslücken gegenüber
der Politik und der Öffentlichkeit thematisiert und unse-
riöse Anbieter durch Abmahnungen und Unterlassungs-
klagen vom Markt drängt. Das fand die CDU/CSU wohl
ein Zuviel an Verbraucherschutz.
Die Union hat viele Formulierungen abgeblockt, die
die Durchsetzung von Verbraucherrechten effektiv ver-
bessert hätten. Wir durften nicht herausstellen, dass die
Verbraucherzentralen im Bereich AGB-Kontrolle und
Lauterkeitsrecht wichtige Funktionen erfüllen, die wir
dringend ausbauen müssen. Auch das ging Ihnen schon
zu weit.
Also: Auch in der nächsten Legislatur ist viel zu tun.
Wir stehen zu dem Antrag und werden uns für dessen
weitere Umsetzung einsetzen. Und wir haben darüber hi-
naus noch viele Vorschläge, die wir aber wohl nur mit
anderen Mehrheiten durchsetzen können.
Mechthild Dyckmans (FDP): Der Titel des uns
heute vorliegenden Gesetzentwurfes „Gesetz zur Neu-
regelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschrei-
bungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus
Falschberatung“ deutet auf einen etwas falschen
Schwerpunkt hin. Zumindest aus politischer Sicht liegt
dieser Schwerpunkt nämlich nicht auf der Neuregelung
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er Schuldverschreibungen, sondern ganz deutlich im
ereich der Anlageberatung bei Bankgeschäften.
Gerade im Rahmen der Finanzmarktkrise hat eine
eträchtliche Zahl von Anlegern erhebliche Teile ihres
ermögens mit Anlagen eingebüßt, die von Anlage-
eratern als sichere Anlageform bezeichnet worden
aren. Viele Anleger sind tief verunsichert. Zu nennen
st hier zum Beispiel das Stichwort Lehman Brothers.
och auch schon vor der Finanzmarktkrise kam es zu
ohen Verlusten von Anlegern. Ich darf hier nur an den
all Phoenix erinnern. Die Notwendigkeit einer besseren
nlageberatung ist somit nicht von der Hand zu weisen.
Hier sind wir uns – das darf ich wohl sagen – über
raktionsgrenzen hinweg einig. Aber auch beim An-
egerschutz geht die FDP Bundestagsfraktion zunächst
inmal vom grundsätzlich mündigen Bürger aus. Anzu-
treben ist eine nachhaltige Verantwortungsgemeinschaft
wischen Verbrauchern und Banken mit einer wirk-
amen Aufsicht. Die jetzige Krise bietet die Chance,
ehlentwicklungen im gesamten Bereich der Beratung
nd der Vermittlung von Finanzprodukten zu korri-
ieren. Dabei kann es nicht darum gehen, dem Ver-
raucher die Risiken des Kapitalmarktes vollständig
bzunehmen. Der Verbraucher muss aber in die Lage
ersetzt werden, eine eigenständige Entscheidung treffen
u können. Aus diesem Selbstverständnis heraus hat die
DP-Bundestagsfraktion am 20. April 2009 auch eine
iel beachtete Diskussionsveranstaltung unter dem Titel
Wie kommt das Vertrauen der Verbraucher zurück? –
onsequenzen aus der Finanzmarktkrise“ abgehalten.
ie Anlageberatung war auch dabei ein wichtiges
hema. Bereits vor zwei Monaten hat die FDP-Bundes-
agsfraktion ein umfassendes Positionspapier mit dem
itel „Verbraucherrechte im Finanzmarkt stärken“ auf
en Weg gebracht, dessen Forderungen weit über den
ier vorliegenden Gesetzesentwurf hinausgehen.
Schlechte Beratung und Verstöße gegen verbraucher-
chützende Vorschriften dürfen sich nicht länger lohnen.
ann können sich die Anbieter mit den besten Produkten
nd der besten Beratungsqualität besser am Markt
urchsetzen. Dies setzt voraus, dass Schadensersatzan-
prüche bei Falschberatung für Geschädigte effektiv
urchsetzbar sind. Die gegenwärtige Situation der
eschädigten ist unbefriedigend, da ihre Ansprüche
asch verjähren, oder der Geschädigte den Beratungsfeh-
er mangels Unterlagen nicht nachweisen kann. Die
älle der Lehman-Brothers-Geschädigten zeigen dies
eutlich.
Diesen zwei Punkten, also der effektiven Durchsetz-
arkeit und der Verjährung, nimmt sich auch der Gesetz-
ntwurf an. Mit dem neuen Gesetz wird es Anlegern er-
eichtert, im Falle einer fehlerhaften Beratung ihre
nsprüche durchzusetzen. Dazu wird ein schriftliches
eratungsprotokoll eingeführt, das konkrete Dokumen-
ationspflichten beinhaltet, die den Verlauf der Beratung
rkennen lassen. Gerade diese Dokumentation des Bera-
ungsverlaufs ist besonders wichtig. Aus dem Protokoll
ird erkennbar sein, mit welchen Vorstellungen der
unde die Bank betreten hat, in welche Richtung die
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Beratung ging und mit welcher Empfehlung der Kunde
am Ende die Bank auch wieder verlässt. Dieses Proto-
koll ist dem Kunden am Ende der Beratung und vor dem
Kauf des Anlageproduktes auszuhändigen. Eine verbes-
serte Transparenz wird dadurch erreicht, dass der Anla-
geberater verpflichtet ist, die für die Empfehlung ent-
scheidenden Erwägungen zu dokumentieren. Das
Vorliegen eines solchen Beratungsprotokolls erleichtert
darüber hinaus die Beweisführung in strittigen Fällen.
Zu klären blieb die Frage, was im Falle einer telefoni-
schen Beratung geschehen soll. Laut Auskunft der Ban-
kenvertreter macht der Anteil der telefonischen Beratung
an der Anlageberatung zumindest 50 Prozent aus. Um
auch in Zukunft die telefonische Beratung mit anschlie-
ßender Auftragserteilung zu ermöglichen, sind im
Gesetzentwurf Sonderregelungen vorgesehen. In diesem
Fall kann der Kunde ausdrücklich einen Geschäftsab-
schluss vor Erhalt des Protokolls herbeiführen. Die zu-
nächst im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung einer
Aufzeichnung der Telefongespräche wurde nach einer
Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des
Deutschen Bundestages auch auf Einwirken der FDP-
Bundestagsfraktion aufgrund vielfältiger tatsächlicher
und rechtlicher Schwierigkeiten gestrichen. Man stelle
sich nur einmal vor, welch gigantische Menge an Daten
angefallen wäre, wenn man komplette Beratungsgesprä-
che aufgezeichnet hätte. – Für eine liberale Bürger-
rechtspartei wie die FDP eine unerträgliche Vorstellung.
Die jetzige Formulierungshilfe sieht vor, dass bei
einer telefonischen Beratung ein einwöchiges Rücktritts-
recht für den Fall eines fehlerhaften oder unvollständi-
gen Protokolls eingeführt wird. Ich will nicht unerwähnt
lassen, dass diese Frist zum Rücktritt von meiner Frak-
tion durchaus auch kritisch gesehen wird. Es besteht die
Gefahr, dass dadurch Spekulationen zulasten der Kredit-
institute ermöglicht werden. Die Verbraucher haben
künftig das Recht zum Rücktritt, bei jedem – kleinen –
Fehler und auch der kleinsten Unvollständigkeit des
Protokolls. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Wieder einmal wird erst die Rechtsprechung Kriterien
entwickeln müssen, damit diese gesetzliche Regelung in
der Praxis sinnvoll angewendet werden kann. Hier hätte
ich mir etwas mehr Klarheit vom Gesetzgeber
gewünscht.
Die Verjährung für Schadenersatzansprüche wegen
fehlerhafter Anlageberatung wird an die allgemeinen
Verjährungsregeln angepasst. Das bedeutet, dass die Ver-
jährung erst drei Jahre nach Kenntnis des Kunden von
den anspruchsbegründenden Tatsachen und spätestens
nach zehn Jahren eintritt. Dies wird von der FDP-
Bundestagsfraktion begrüßt, wobei wir auch eine
Höchstfrist von fünf Jahren für ausreichend erachtet hät-
ten.
Eine weite wichtige Änderung, die unter anderem
auch auf Betreiben der FDP-Bundestagsfraktion noch
Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden hat, ist
die Frage des Anwendungsbereichs. Der ursprüngliche
Gesetzentwurf hielt auch professionelle Kunden, wie
zum Beispiel Versicherungen, im Rahmen der Anlagebe-
ratung für schutzwürdig. Richtigerweise beschränkt sich
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er Anwendungsbereich nun auf Privatkunden. Die
sprüngliche Regelung hätte einen unnötigen büro-
ratischen Aufwand bedeutet.
Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz erwähnen, in
elchen Punkten die FDP-Bundestagsfraktion weiteren
andlungsbedarf sieht. Zu nennen sind eine Verbesse-
ung der Finanzaufsicht, die Schaffung funktionstüchti-
er Sicherungssysteme, ein verbesserter Schutz gegen
isiken des grauen Kapitalmarkts, einheitliche Min-
estanforderungen an die Beraterqualifikation und ein
reiwilliges Gütesiegel für Finanzprodukte.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt also nur einen
rsten Schritt in die richtige Richtung dar. Die FDP-
undestagsfraktion wird dem Gesetzentwurf daher zu-
timmen.
Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Die Regierungsko-
lition hat es geschafft. Sie legte uns zuerst unter ge-
ohnt geschmeidiger Titulierung den „Entwurf eines
esetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei
chuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur
erbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von An-
egern aus Falschberatung vor“. Das war – merke! – am
4. April dieses Jahres. Und im Schnellverfahren soll
as Ganze heute zu einem Abschluss kommen. Offen-
ichtlich ist der Bundesregierung kurz vor Ablauf dieser
ahlperiode aufgefallen, dass das alte Schuldverschrei-
ungsgesetz bereits in die Jahre gekommen ist.
10 Jahre, um genau zu sein. Nun, wahrhaftig, da kommt
s mit den euphemistisch sogenannten dynamischen
ntwicklungen am Finanzmarkt nicht mehr so recht mit.
Na, in anderen Bereichen ist das Beharrungsvermö-
en auch recht groß. Und so hat die Koalition – immer
en Blick auf die neuesten Entwicklungen – in der ihr
anz eigenen Art auch überraschend „schon“ in dieser
oche den Beschlussantrag „Verbraucherschutz bei
inanzdienstleitungen erweitern und durchsetzen“ ein-
ebracht. Richtig, es hat lange gedauert, bis der Koali-
ion eingefallen ist, dass der Steuerbürger – der gerade
ur Rettung der Banken getreu dem kapitalistischen
otto „Gewinne werden privatisiert und Verluste verge-
ellschaftet“ geschröpft wurde – doch gleichzeitig
rgendwie auch Verbraucher ist. Weil doch gerade Wahl-
ampf ist, will die Koalition ja nicht nur negativ beim
teuerzahler und Verbraucher auffallen.
Um nicht missverstanden zu werden: Maßnahmen für
ine nachhaltige Bereinigung von Irrungen im Finanz-
arkt sind höchst angebracht. Ich darf darauf hinweisen,
ass die Linke bereits im Dezember 2008 ihren Antrag
Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von
apitalanlagen“ mit der Drucksachennummer 16/11185
ingebracht hat. Gerade im Zusammenhang mit der aktu-
llen Finanzkrise und den tiefgreifenden Einbrüchen im
redit- und Immobiliensektor, dem Renditedruck, dem
reditinstitute auf den internationalen Finanzmärkten un-
erworfen sind und der ihr Risikoverhalten fundamental in
ichtung einer dramatischen Absenkung des Risikobe-
ussteins verändert hat, muss die Stellung der Verbrau-
herinnen und Verbraucher gestärkt werden. Dies gilt ins-
esondere vor dem Hintergrund, dass Bürgerinnen und
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Bürger durch den Abbau von Sozialleistungen von der
Bundesregierung immer stärker in langfristige Geldanla-
gen oder Kreditnahmen gedrängt werden, um zum Bei-
spiel für ihre Alterssicherung oder Ausbildung Vorsorge
zu treffen.
Doch unsere Vorschläge waren der Großen Koalition
wohl doch zu sehr zugunsten der Verbraucherinnen und
Verbraucher. Die Ablehnung eines tatsächlich an den aus
der Krise gewonnenen Konsequenzen orientierten Ver-
braucherschutzes war dann für die Koalition am 14. Mai
2009 nur folgerichtig.
Aber seien wir fair: Die Modernisierung des Schuld-
verschreibungsgesetzes war überfällig und ist – als In-
strument außergerichtlicher Sanierung – ein wichtiges
Mittel, dessen Bedeutung gerade angesichts der Finanz-
krise nicht zu unterschätzen ist. Das SchuldVG fasst die
Inhaber von Schuldverschreibungen angesichts der Tat-
sache, dass sie gegenüber dem Emittenten gleich-
gerichtete Interessen verfolgen, zu einer gesetzlich ver-
fassten Interessengemeinschaft zusammen und regelt
Handlungs- und Beteiligungsrechte wie Gläubigerver-
sammlung, Gläubigerverteter, Mehrheitsverhältnisse etc.
Sachlich gesehen ist das Gesetz vor allem Sanierungs-
und Insolvenzrecht. Die neuen Regelungen erweitern
den Anwendungsbereich auch auf Emittenten mit Sitz
außerhalb Deutschlands, erleichtern die Willensbildung
der Gläubiger und erweitern die kollektive Bindung
aufgrund von Mehrheitsentscheidungen.
Der Entwurf legt also einen Paradigmenwechsel von
der einfachen gemeinschaftlichen Interessenvertretung
hin zu einem effektiven Sanierungsinstrument vor, in
dem widerstreitende Gläubigerinteressen eingebunden
werden. Dies wird nicht zuletzt auch durch das Sonder-
insolvenzrecht nach §§ 18 ff. Schuldverschreibungs-
gesetz sichergestellt. Dennoch steht es in einem gewis-
sen Wertungswiderspruch zur Ratio des Gesetzgebers
der Insolvenzordnung, der das gerichtliche Sanierungs-
verfahren präferiert.
Soweit sich der Gesetzentwurf der Anlageberatung
annimmt, ist es erklärtes Ziel, die Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen zu erleichtern. Wenn der Ge-
setzentwurf jedoch einleitet mit der Feststellung, dass
„gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise
sich gezeigt habe, dass viele Anleger die Risiken der
teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend
verstehen“, macht er deutlich, dass hier noch von einer
falschen Prämisse ausgegangen wird. Denn es sind vor
allem die Bankberater, die die Produkte nicht verstehen
und sie dennoch – auch trotz der Erkenntnisse aus der
Finanzkrise – an den Kunden bringen, wie auch erst
kürzlich durchgeführte Untersuchungen in den Medien
ergeben haben. Insofern ist jedenfalls die Proto-
kollierung schon vor diesem Hintergrund unabdingbares
Instrument, um eine Sensibilisierung der Berater zu
erreichen. Zutreffend weist der Bundesrat in seiner
Stellungnahme darauf hin, dass das Wertpapierhandels-
gesetz nur einen sehr eingeschränkten Anwendungsbe-
reich hat. Nicht erfasst werden die diversen Fonds.
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Daher ist eine umfassende Strategie zum Verbrau-
herschutz im Bereich der Kapitalanlagen und anderen
inanzdienstleistungen unsere fortbestehende dringende
orderung. Dazu gehört etwa, die Beweislast bei der An-
ageberatung umzukehren. Genauso gehört dazu, die
erpflichtung, den Anlegern ein einheitliches, verständ-
iches und nicht manipulierbares Beratungsprotokoll
orzulegen. Die Beratungsdokumentation ist in Anleh-
ung an die §§ 6 und 62 des Versicherungsvertragsgeset-
es auszuführen. Der Nachweis eines konkreten Scha-
ens ist im Sinne von § 44 des Börsengesetzes zu
rleichtern. Die Haftung der Emittenten von Kapitalan-
ageprodukten und der Mitglieder der Leitungs- und
ufsichtsorgane des Emittenten bei Verbreitung falscher
ngaben über das Produkt ist zu verschärfen. Dabei
ann angeknüpft werden an den von der ehemaligen rot-
rünen Bundesregierung am 7. Oktober 2004 erarbeite-
en, aber nicht eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
erbesserung der Haftung für falsche Kapitalmarktinfor-
ationen.
Längst überfällig ist auch die Einführung eines Anti-
uchergesetzes, um die intransparente Kreditpraxis ins-
esondere bei der Vergabe von Kleinkrediten zu be-
ämpfen. Nach Professor Dr. Udo Reifner vom Institut
ür Finanzdienstleistungen in Hamburg wird die tatsäch-
iche Zinsbelastung eines Kredits oft verschleiert, indem
reditkosten in einer Restschuldbefreiungsprämie sowie
eren Finanzierungskosten versteckt würden, die bei der
blichen Umschuldung zu Buche schlügen.
Schließlich ist die unabhängige Verbraucherberatung
n Finanzdienstleistungen kurzfristig so auf- und auszu-
auen, dass mindestens 1 Prozent der Privathaushalte
ährlich beraten werden kann. Dies muss finanziell
auerhaft und in ausreichender Höhe abgesichert wer-
en. Zur Durchführung der Finanzberatung müsste eine
pezialisierte Verbraucherzentrale Finanzen bei den
erbraucherzentralen sowie bei dem Verbraucherzen-
rale Bundesverband e. V. eingerichtet werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt nach alledem
utlos hinter den Möglichkeiten zurück, die wir bereits
m erwähnten Antrag vorgeschlagen haben. Weder die
nabhängige und fachliche Finanzberatung findet hier
iederschlag noch die über das dortige Vorschlagspro-
ramm hinausreichende Überlegung einer Marktbereini-
ung durch das Hinwirken auf ein konzertiertes Verbot
on bestimmten Finanzprodukten in mindestens europäi-
cher, besser in globaler Kooperation. Es ist aber nicht
u verkennen, dass sich die Koalition in ihrem
eschlussantrag zumindest unseren hier und schon frü-
er geäußerten Forderungen annähert. Es besteht aber
erade deshalb erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir
eden bei der heutigen Debatte zum Schuldverschrei-
ungsgesetz über Verbraucherschutz bei Finanzdienst-
eistungen. Das Schuldverschreibungsgesetz ist nur ein
ropfen auf dem heißen Stein. Die Sonderfristen bei der
erjährung abzuschaffen, das haben wir Grünen seit lan-
em gefordert. Aber es ist noch keine Antwort auf die
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26231
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Finanzkrise. Und auch die Dokumentation der Beratung
hat noch etliche Haken. Was passiert eigentlich, wenn
nicht rechtzeitig über das neue Rücktrittsrecht bei telefo-
nischer Beratung belehrt wird? Und wie soll eigentlich
belehrt werden? Insgesamt ist die Bilanz der Bundesre-
gierung beim Thema Verbraucherschutz bei Finanz-
dienstleistungen vernichtend und lautet: zu spät, zu
lückenhaft, zu inkonsequent. Sie haben – genau wie die
Banken – aus der Finanzkrise einfach nichts gelernt.
Die Banken nehmen gerne die Rettungspakete auf
Kosten der Steuerzahlerinnen und -zahler entgegen, um
sich damit aus der selbstverschuldeten Krise zu katapul-
tieren. Aber ansonsten machen sie weiter wie bisher:
Das zeigt nicht nur das Beispiel der Zinspolitik, bei dem
die Schere zwischen Soll- und Habenzinsen immer grö-
ßer wird, und zwar zulasten der Verbraucherinnen und
Verbraucher. Schon seit Monaten fordern wir Grüne die
Bundesregierung auf, den unfairen Geschäftspraktiken
der Banken einen Riegel vorzuschieben. Denn allein die
unseriöse Zinspolitik lässt 1,3 Milliarden Euro in den
Taschen der Finanzinstitute verschwinden, statt Kredit-
ausgaben und Konjunktur zu entlasten. Damit wird die
Zinspolitik der Europäischen Zentralbank konterkariert,
und die Bundesregierung schaut tatenlos zu. Hier wäre
Frau Aigner gefordert, für die Bankkundinnen und -kun-
den in die Bresche zu springen; stattdessen verharrt sie
in ihrer verbraucherpolitischen Arbeitsstarre. Alle Vor-
schläge, die wir im Ausschuss und in unseren Anhörun-
gen dazu diskutiert haben, kamen von der Opposition.
Das Handeln der Ministerin erschöpft sich in Pressemit-
teilungen und launigen Reden auf Konferenzen.
Die Bundesregierung hatte nach der Krise eigentlich
die Aufgabe, die Bankenlandschaft so zu regeln, dass
Missstände beseitigt werden und die Verbraucherinnen
und Verbraucher wieder Vertrauen in den Finanzmarkt
haben. Dankenswerterweise dokumentieren Sie im vor-
liegenden Antrag noch einmal schriftlich, was Sie alles
versäumt haben: Sie haben weder die Beweislastumkehr
bei Falschberatung auf den Weg gebracht, noch wurde
das Problem der Zertifikate geregelt oder die Finanz-
marktaufsicht gestärkt. Und auch die Qualifikationsan-
forderungen an Finanzvermittler wurden nicht neu
definiert, um nur einige Beispiele zu nennen. Während
wir aus Großbritannien hören, dass die britische Finanz-
aufsicht die Finanzvermittlerbranche radikal umbauen
will und endlich auf eine Honorarberatung statt auf
Beraterprovisionen setzt, bleibt hier alles beim Alten.
Lassen Sie sich in Verbraucherfragen doch einfach mal
von unseren Nachbarländern inspirieren.
Die letzten neun Monate haben deutlich gezeigt: Eine
schwarz-rote Regierung ist keine Antwort auf die Ban-
ken- und Finanzkrise. Das von allen kritisierte Provi-
sionssystem läuft weiter, Bankkunden müssen sich über
willkürliche Gebühren ärgern, und die Kaupthing-Opfer
mussten monatelang um ihr Geld zittern. Wer für diese
ganzen Probleme eine Lösung sucht, muss wissen, eine
Verbraucherstimme ist bei Schwarz-Rot schlecht ange-
legt. Deshalb muss dieses Koalitionsmodell vom Markt
verschwinden. Die Krise kann nur überwunden werden,
wenn Finanzmärkte fair und verbraucherfreundlich orga-
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isiert werden. Aber dafür steht die derzeitige Bundesre-
ierung nicht zur Verfügung.
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin bei der
undesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und
erbraucherschutz: Der Sturm der Finanzkrise hat vie-
en Menschen in unserem Land schwere finanzielle Ver-
uste zugefügt. Jetzt sind wir dabei, aufzuräumen und
orsorge für die Zukunft zu treffen. Mit unserem heuti-
en Antrag haben wir die Ausgangslage markiert und
lar und deutlich Lösungswege aufgezeigt.
Schlechte Beratung, mangelnde Risikoaufklärung und
ie Orientierung der Berater an ihrer Provision statt an
er Lebenssituation ihrer Kunden müssen der Vergan-
enheit angehören. Die Langfristschäden fehlerhafter
eratung belaufen sich auf 20 bis 30 Milliarden jährlich.
s ist daher wohl angebracht, aus der Finanzkrise auch
esetzliche Konsequenzen zu ziehen.
Ein erster Schritt zu mehr Sicherheit war das Gesetz
ur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Jetzt
eht es um erweiterte Rechte und effektivere Rechts-
urchsetzung. Dem dient der heutige Gesetzesentwurf
um Schuldverschreibungsrecht: die Verlängerung der
erjährungsfristen für Schadenersatzansprüche, die Do-
umentationspflicht von Beratungsgesprächen und das
ransparenzgebot hinsichtlich des Leistungsverspre-
hens. Diese drei Punkte verbessern die Rechtslage für
ie Verbraucher erheblich. Es ist ein großer Schritt in
ichtung des Ziels, dass sich Banken und Verbraucher
uf Augenhöhe begegnen können. So kann wieder Ver-
rauen wachsen. In dieser Politik fühle ich mich auch be-
tätigt durch die jüngsten Urteile verschiedener Rechts-
nstanzen.
Ich begrüße die Leitlinien des Bankenverbandes zur
tärkung des Anlegervertrauens. Allerdings beunruhigen
ich Zeitungsberichte, wonach Banken- und Finanz-
ienstleister ihre Beratungspraxis kaum geändert hätten.
eshalb fordere ich die Banken mit allem Nachdruck
uf, die notwendigen Reformen auch einzuleiten.
Die soziale Marktwirtschaft geht vom mündigen Ver-
raucher aus. Dieser bedarf der Information und Aufklä-
ung, um die für ihn richtige Entscheidung treffen zu
önnen. Das gilt besonders für den Markt der Anlagen-
nd Finanzprodukte. Hier werden über 200 000 ver-
chiedene, zum Teil hochkomplizierte Produkte angebo-
en. Mit der „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“
öchte ich den Verbrauchern einen Routenplaner an die
and geben, damit diese sich in dem oft undurchsichti-
en Finanzdschungel zurechtfinden können.
Beim Thema „transparente Informationen“ sind wir
uf einem guten Weg. Ich verweise auf unsere Check-
iste für Finanzanlagen, die Kurse und das Service-Heft
ur Altersvorsorge, das interaktive Internetportal, das
oraussichtlich in den nächsten Wochen freigeschaltet
ird, und die Erarbeitung eines prägnanten Produktin-
ormationsblattes. Dazu werde ich eine Arbeitsgruppe
it Vertretern der Finanzwirtschaft und von Schutzorga-
isationen der Anleger einsetzen. Hinsichtlich Sicher-
26232 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
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heit, Flexibilität, Rendite und Kosten sollen auf einen
Blick alle wesentlichen Produkteigenschaften erkennbar
sein. Informationen müssen so einfach wie möglich sein,
damit sie auch jemand versteht, der sich nicht täglich da-
mit beschäftigt.
Als weiterer Schwachpunkt hat sich die oft unzurei-
chend qualifizierte Finanzberatung herausgestellt. Ge-
meinsam mit Wissenschaftlern, Verbraucherorganisatio-
nen, Banken und Versicherungen ist mein Haus dabei,
verbindliche Mindeststandards für Finanzvermittler zu
entwickeln. Da geht es um Fragen wie Beratungsqualität
und Haftung. Auch bei den betriebsinternen Anreizsys-
temen bin ich im Gespräch mit Branchenvertretern, um
Verbesserungen zu erreichen. Auch hier müssen noch
harte Bretter gebohrt werden.
An einem konsequenten Verbraucherschutz bei Fi-
nanzdienstleistungen führt aber kein Weg vorbei. Die
Verbraucherinnen und Verbraucher können dabei auch
zukünftig auf mein Haus zählen.
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Jusitz: Der Gesetzesentwurf in der
heute vorliegenden Fassung ist das Ergebnis kurzer, aber
intensiver Beratungen. Ich möchte Ihnen, meine sehr ge-
ehrten Damen und Herren, herzlich danken, dass Sie den
Regierungsentwurf so positiv aufgenommen und in eini-
gen Teilen auch sehr effektiv weiterentwickelt haben.
Dabei wurden selbstverständlich auch die Anregungen
des Bundesrates in die Überlegungen aufgenommen.
Besonders freue ich mich aber darüber, dass wir in
den Ausschüssen – auch mit Zustimmung von Teilen der
Opposition – den Anlegerschutz ganz erheblich zuguns-
ten der Bürgerinnen und Bürger verbessern konnten.
Wenn auch in der Presse vereinzelt von einem „Mini-
malkompromiss“ gesprochen wird, so kann ich diese
Einschätzung nicht teilen. Wir haben getan, was in der
kurzen Zeit möglich war.
In der Sache selbst sind die Abschaffung der Sonder-
verjährung im Wertpapierhandelsgesetz und die damit
einhergehende Verlängerung der Verjährung auf maxi-
mal zehn Jahre mittlerweile breiter Konsens.
Die Pflicht zur Dokumentation des Beratungsge-
sprächs halte ich für einen großen Erfolg des Gesetzge-
bungsprojekts. Die Banken werden verpflichtet, Her-
gang und Empfehlungen des Beratungsgesprächs im
Lichte der persönlichen und finanziellen Situation der
Kunden festzuhalten. Das ist neu und nimmt die Banken
viel besser als bisher in die Pflicht, anlegergerecht zu be-
raten. Ich halte dieses Konzept sogar für fortschrittlicher
als die immer wieder geforderte Beweislastumkehr.
Denn die Beweislastumkehr greift erst in Streitfällen ein,
wenn man nicht feststellen kann, was tatsächlich passiert
ist. Das Protokoll schafft aber von Anfang an Klarheit
und vermeidet spätere Streitigkeiten. Wir werden selbst-
verständlich beobachten, wie sich die Praxis entwickeln
wird.
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Bei der telefonischen Beratung haben wir, wie ich
inde, eine auch für die Banken tragbare Regelung ge-
unden, indem statt der Sprachaufzeichnung dem Kunden
in einwöchiges Rücktrittsrecht einzuräumen ist. Das
ücktrittsrecht ist auch nicht unbeschränkt, sondern
reift in dem Fall, dass das nach Geschäftsabschluss
bersandte Protokoll falsch ist. Wir kommen hier einer-
eits der Forderung entgegen, die Kosten, wie sie bei ei-
er umfassenden Sprachaufzeichnung entstanden wären,
öglichst gering zu halten. Andererseits nehmen wir un-
ere Verantwortung den Verbrauchern gegenüber ernst
nd haben zumindest in diesem Bereich im Fall eines
ehlerhaften Protokolls eine punktuelle Beweislastum-
ehr zugunsten der Anleger eingeführt.
Auch beim neuen Schuldverschreibungsgesetz, das in
en Beratungen weniger im Vordergrund stand, wird et-
as zur Verbesserung des Anlegerschutzes getan. Das
eue Transparenzgebot ist ein erster und ganz wesentli-
her Schritt zur Verbesserung der Produktqualität. Die
nleihebedingungen müssen eine eindeutige und klare
rmittlung des Leistungsversprechens ermöglichen. Wir
chaffen zudem eine rechtliche Grundlage für die Ände-
ungen von Anleihebedingungen, die im Sanierungsfall
en Anleger bei Schuldverschreibungen aus Gesamt-
missionen gegebenenfalls vor einem Totalverlust seiner
eldanlage schützen kann.
An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass
ieses Gesetz nur der erste Schritt ist. Weitere Maßnah-
en werden wir prüfen und in der nächsten Legislatur-
eriode in Angriff nehmen. Ich nehme hier ganz bewusst
ezug auf den gemeinsamen Antrag der CDU/CSU- und
PD-Fraktion zur Erweiterung und Durchsetzung des
erbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen. Wir
erden an der Fortentwicklung der Regulierung von
rodukten und Vertriebswegen genauso arbeiten wie an
er Frage der Einführung eines „Finanz-TÜVs“. Wir
erden prüfen, wie die Verbraucherberatung am besten
estärkt werden kann. Entgeltstrukturen in der Finanz-
ienstleistungsbranche, die Anreize für Falschberatun-
en geschaffen haben müssen verantwortungsbewusst ge-
ndert werden. Wir werden uns intensiv mit der Frage
eschäftigen, wie wir effektiv die ökonomische Fach-
ompetenz der Anleger verbessern können. Learning by
oing kann sich hier – im wahrsten Sinne des Wortes –
iemand leisten. Gleiches gilt übrigens auch für die
achkompetenz vieler Finanzvermittler.
In vielen Teilen liegen die Forderungen aus dem
oalitionsantrag auf einer Linie mit den Anregungen des
undesrates nach mehr Beratungsqualität, einer Verbes-
erung der Provisionsstrukturen und Produkttransparenz.
ie sehen, die Verbesserung des Verbraucherschutzes im
apitalmarkt wird auch in der nächsten Legislatur-
eriode ein wichtiges Thema sein.
Abschließend denke ich, dass wir uns über eines alle
inig sind. Als Reaktion auf die aktuelle Finanz- und
irtschaftskrise muss auch das Vertrauen der Verbrau-
her in die Finanzmärkte zurückgewonnen werden. Da-
an arbeiten wir und werden es auch in Zukunft tun.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26233
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Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts: Finanzumsatzsteuer auf EU-Ebene
einführen (Tagesordnungspunkt 13)
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): In
Deutschland wurde die Börsenumsatzsteuer 1991 abge-
schafft. Gegenwärtig sind Umsätze mit Aktien und Deri-
vaten innerhalb der EU weitgehend frei von einer Be-
steuerung.
Die Grünen problematisieren die fehlende steuerliche
Belastung von Umsätzen mit Finanzprodukten in ihrem
Antrag, den wir heute debattieren. Diese Ausnahme sei
nach ihrer Meinung ungerecht. Wie andere Produkte
müssten daher auch Finanztransaktionen mit einer Um-
satzsteuer belegt werden. Unter Bezugnahme auf Be-
rechnungen des österreichischen Wirtschaftsforschungs-
instituts WiFo gehen die Grünen davon aus, dass ein
Steuersatz von 0,01 Prozent zu einem jährlichen Steuer-
aufkommen in Höhe von 70 Milliarden Euro in der Eu-
ropäischen Union führen werde. Die Steuer könne den
Hang der Finanzmärkte zur Konstruktion von risikorei-
chen und von der Realwirtschaft weitgehend abgekop-
pelten Finanzprodukten mäßigen, so die Begründung.
Wer einer solchen Steuer eine Lenkungswirkung zu-
schreibt, argumentiert populistisch. Hier geht es doch
nur darum, eine neue Steuer einzuführen, die die Men-
schen weiter belastet, sie weiter zum Ausweichen vor
der Steuerlast treibt. Und die Bevölkerung wird doch
nicht glauben, dass es bei einem solch niedrigen Steuer-
satz bliebe. Ganz im Gegenteil, Steuererhöhungen und
Steuerbegehren wären Tür und Tor geöffnet. Neue Steu-
erlasten wären Gift in der derzeitigen Situation. Sie wür-
den die Menschen doch nur noch mehr verunsichern.
Die Grünen argumentieren, langfristig angelegte
Transaktionen, die zum Beispiel der Altersvorsorge die-
nen, würden kaum belastet. Warum denn dann überhaupt
eine Steuer? Eine Steuer, die Investoren aus Europa ver-
treibt. In einer globalen Welt ist es eine Leichtigkeit, per
Computer die Geschäfte über Drittstaaten abzuwickeln.
Ich halte es für äußerst naiv zu glauben, Spekulationen
würden durch eine solche Finanzumsatzsteuer einge-
schränkt. Wenn diese überhaupt wirken soll, dann müs-
sen wir sie international abstimmen, zum Beispiel über
die G 20.
Die Union ist der Auffassung, dass Finanzprodukte in
der gegenwärtigen krisenhaften Situation nicht noch
durch eine steuerliche Belastung verteuert werden soll-
ten.
Die nationale Börsenumsatzsteuer, eine Art der von
den Grünen favorisierten Finanzumsatzsteuer, ist ein Re-
likt aus dem 19. Jahrhundert. Zum Hintergrund und zur
Verdeutlichung noch einmal: Sie ist ursprünglich aus der
fiskalischen Belastung von Urkunden des Börsenver-
kehrs hervorgegangen, für die früher behördlich gestem-
peltes Papier zu verwenden war. 1881 wurden erstmals
Schlussnoten über gewisse Wertpapieranschaffungen mit
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iner fixen Stempelabgabe belegt. Die nationale Börsen-
msatzsteuer, die ihren Ursprung, wie gesagt, im vorver-
angenen Jahrhundert hat, wurde nicht zuletzt nach
laren Einlassungen der damaligen unionsgeführten
undesregierung 1991 durch das Finanzmarktförde-
ungsgesetz abgeschafft.
Die Begründungen gegen eine nationale Börsenum-
atzsteuer sind heute noch so aktuell wie damals. Ers-
ens. Kapitalverkehrsteuern behindern die Kapitalbe-
chaffung zur Stärkung des Eigenkapitals. Zweitens.
apitalverkehrsteuern behindern die Mobilität des
inanzkapitals. Drittens. Kapitalverkehrsteuern laufen
em Gedanken einer EU-weiten Integration der Märkte
öllig zuwider. Viertens. Kapitalverkehrsteuern stellen
inen Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Deutsch-
and dar.
Eine Wiedereinführung der verwandten Steuer auf
inanztransaktionen ist in diesen Zeiten nicht sinnvoll.
ine Krise ist nicht die Zeit, neue Steuern einzuführen.
ine solche Besteuerung würde doch ohne jeden Zweifel
erzeit die Bereitschaft der Bürger zu einer Altersvor-
orge mit hoher Eigenbeteiligung schwächen, für eine
usreichende Eigenvorsorge ist schließlich privates Spa-
en mit hohen Nachsteuerrenditen erforderlich. Dazu ist
ie Anlageform Aktie aufgrund ihres langfristigen Ren-
itevorteils – trotz der derzeitigen Verwerfungen – be-
onders geeignet.
Eine isolierte nationale Wiedereinführung der Steuer
äre auch standortschädlich für Deutschland. Der An-
eiz für einen Investor, aus dieser Steuer auszuscheren
nd auf einen „freien Kapitalmarkt“ auszuweichen, der
ntsprechend höhere Gewinne ermöglicht, ist hoch. Dies
äuft den Bestrebungen der Bundesregierung, den deut-
chen Finanzmarkt im internationalen Wettbewerb zu
tärken, diametral entgegen. Bei einer umfassenden Be-
teuerung von Börsenumsätzen in Deutschland ist mit ei-
em erneuten Anstieg der Steuerflucht zu rechnen; ähn-
ich der Entwicklung, die bei der Einführung der
insabschlagsteuer zu beobachten war.
Eine Finanzumsatzsteuer widerspricht auch dem Ziel
ines integrierten Finanzmarktes. Schauen wir doch
uch mal auf die Wirkungen einer Börsenumsatzsteuer
der Finanzumsatzsteuer oder wie man die neue Belas-
ung auch immer taufen würde. In dem immer wieder
ern angeführten Großbritannien gilt die Stamp Duty
everse Tax nur auf inländische Transaktionen. Zudem
ind weitere Finanzprodukte wie Renten, Derivate, Ex-
hange Traded Funds und ausländische Aktien ausge-
ommen. Festzuhalten ist auch, dass in keinem EU-Mit-
liedstaat in den letzten 20 Jahren eine Transaction Tax
ür Börsengeschäfte eingeführt wurde. Schauen Sie sich
ie Realität an. Schweden hat 1983 mit 165 Millionen
uro pro Jahr gerechnet, es sind aber durchschnittlich
ur 9 Millionen Euro geworden. Schweden hat dieses
rojekt schnellstmöglich wieder eingestellt.
Tatsache ist: Die meisten Staaten in der Europäischen
nion haben die Börsenumsatzsteuer abgeschafft: Spa-
ien 1988, die Niederlande 1990, Dänemark 1999 und
sterreich 2000. An anderen, nichteuropäischen Finanz-
lätzen wie zum Beispiel den USA und Japan ist die
26234 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
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Börsenumsatzsteuer ebenfalls abgeschafft worden, in
den Vereinigten Staaten 1966 und in Japan 1999. Wir se-
hen also: Die Entwicklung hinsichtlich der Börsen-
umsatzsteuer in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union zeigt deutlich einen Trend hin zur Abschaffung.
Selbst Länder, die die Steuer erheben, haben in den letz-
ten Jahren Anpassungen vorgenommen.
Auf die Finanzmarktkrise können und dürfen wir der-
zeit also nicht mit neuen Steuern reagieren, ganz im Ge-
genteil: Angemessene und wirksame Regulierungsmaß-
nahmen sind das Zauberwort. Erstens: Wir müssen die
Eigenkapitalregeln anpassen. Zweitens: Die Bankenauf-
sicht muss wirksamer werden und international abge-
stimmt agieren. Drittens: Ratingagenturen sind einer
Aufsicht zu unterstellen, und die muss auch wirksam
sein.
Die Grundlagen hierzu bilden die Beschlüsse der
G 20, Mitte September dieses Jahres werden diese finali-
siert. Dann heißt es für den europäischen Verordnungs-
und Richtliniengeber sowie für uns im Deutschen Bun-
destag, diese Maßnahmen umzusetzen. Wir dürfen hier-
bei nicht nachlassen. Nichts ist schlimmer, als jetzt nicht
aus der Krise zu lernen. „Weiter so“ darf nicht die Parole
sein. Leider hört man dies aber inzwischen wieder des
Öfteren aus Finanzkreisen. Nein, und das sage ich noch
einmal mit aller Deutlichkeit: Ein „Weiter so“ wird es
nicht geben.
Florian Pronold (SPD): Die Krisenentwicklung hat
gezeigt, dass sich die Finanzmärkte zunehmend ver-
selbstständigt haben; denn sie haben nicht mehr dazu
beigetragen, die Realwirtschaft mit Kapital zu versor-
gen. Stattdessen wurden immer undurchschaubarere Fi-
nanzprodukte geschaffen und immer risikoreichere Wet-
ten auf zukünftige Entwicklungen abgeschlossen, alles
mit dem Ziel, noch schneller noch höhere Renditen zu
kassieren. Das Volumen der Finanztransaktionen war
2007 74-mal höher als das nominelle Weltbruttoinlands-
produkt.
Eine stärkere Regulierung der internationalen Finanz-
märkte ist unausweichlich. Selbst neoliberale Verfechter
unregulierter Märkte haben nach staatlicher Hilfe geru-
fen. Diese Hilfe ist gewährt worden, aber sie muss über
ein kurzfristiges Krisenmanagement hinausgehen und
derartige Fehlentwicklungen für die Zukunft unmöglich
machen. Bundesfinanzminister Steinbrück hat frühzeitig
mit zahlreichen Vorschlägen und Initiativen europaweit
und international dazu beigetragen, dass das Ausmaß der
Krise begrenzt wurde. Seine bzw. unsere Vorschläge
haben zum Ziel, die Finanzmärkte dauerhaft zu stabili-
sieren. Dabei geht es auch um Mittel und Wege, kurzfris-
tige Spekulationen auf den Finanzmärkten einzudäm-
men.
Die dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu-
grunde liegende Überlegung, auch Umsätze auf den
Finanzmärkten zu besteuern, halte ich für grundsätzlich
diskussionswürdig. Es muss nämlich dort, wo die Krise
ihren Ursprung hat, auch ein solidarischer Beitrag zur
Finanzierung der mit Steuergeld gespeisten Krisenbe-
wältigung eingetrieben werden. Der Wunsch ist das eine,
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ie Machbarkeit das andere. Der Versuch, alle Umsätze,
ie auf europäischen Finanzmärkten gemacht werden, zu
esteuern, wird nicht bzw. kann nicht von Erfolg gekrönt
ein, da er nicht operationalisierbar ist.
Realistischerweise haben wir Sozialdemokraten des-
alb eine Beschränkung auf die Börsenumsätze vorge-
ommen. Nach dem Vorbild der in Großbritannien exis-
ierenden Stempelsteuer wollen wir 0,5 bis 1,5 Prozent
es Kurswertes auf börsliche Wertpapiergeschäfte ab ei-
em Umsatz von 1 000 Euro erheben. Das häufig vorge-
rachte Argument, mit dieser Steuer würden wir das
cheue Reh Finanzinvestor vertreiben, geht angesichts
er Erfahrungen in Großbritannien, den USA und der
chweiz ins Leere. Unser Vorschlag hat darüber hinaus
en großen Vorteil, dass wir die gesetzliche Grundlage –
ie entsprechenden Mehrheiten vorausgesetzt – in
eutschland schaffen können und damit einen guten
usgangspunkt für eine europaweite Einführung haben.
Selbstverständlich bleibt aus meiner Sicht die Aus-
eitung auf weitere Finanztransaktionen eine Option,
ie es zu prüfen gilt und die auf internationaler Ebene zu
erwirklichen wäre.
Bei aller Sympathie für Ihr Anliegen plädiere ich da-
ür, den langen Weg einer europäischen Finanzmarktbe-
teuerung zunächst mit dem ersten Schritt zu beginnen.
er besteht in der Realisierung einer Börsenumsatz-
teuer.
Frank Schäffler (FDP): Die FDP-Fraktion lehnt die
inanzumsatzsteuer strikt ab. Wer in der jetzigen Situa-
ion Steuererhöhungen oder gar die Einführung neuer
teuern fordert, richtet erheblichen Schaden an. Allein
chon die Diskussion über neue Steuern verunsichert die
ürger. SPD, Linke und Grüne, die in rot-rot-grüner Ei-
igkeit eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
ordern, schüren genau diese Verunsicherung. Die SPD
egründet ihre Ablehnung des Grünen-Antrags – so ist
s im Bericht des Finanzausschusses nachzulesen – da-
it, dass der vorgeschlagene Steuersatz zu niedrig sei.
ie Bürger wissen dadurch immerhin, dass diese Steuer
ach der Bundestagswahl sicher eingeführt wird, falls es
icht zu einer bürgerlichen Mehrheit kommen sollte.
Eine Finanzumsatzsteuer, wie sie die Grünen fordern,
st genau das Gegenteil dessen, was wir brauchen und
as der Finanzplatz Deutschland braucht. Wir müssen
afür sorgen, dass am Finanzmarkt wieder Vertrauen
ntsteht. Dies umfasst das Vertrauen in die Finanzdienst-
eistungswirtschaft und in die staatlichen Rahmenbedin-
ungen gleichermaßen. Der Staat muss eine zuverlässige
inanzaufsicht bereitstellen und für verlässliche steuerli-
he Rahmenbedingungen sorgen.
Die Tendenz des Antrags, die Steuer international ein-
uführen, hat keine Aussicht auf Erfolg, da viele andere
änder ihre Börsenumsatzsteuer – so wie Deutschland
991 – ja bewusst abgeschafft haben. Das liegt an den
egativen Erfahrungen, die insbesondere Länder wie
chweden gemacht haben. Am Ende würden andere
änder, die schon zu einer höheren Einsicht gelangt
ind, ein gemeinsames Vorgehen ablehnen und die Bör-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26235
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senumsatzsteuer würde im nationalen Alleingang in
Deutschland eingeführt. Die Börsenumsatzsteuer würde
dadurch protektionistisch wirken. Dies lehnen wir strikt
ab.
Wir lehnen es aber auch ab, eine Börsenumsatzsteuer
als EU-Steuer einzuführen, weil wir an der nationalen
Steuerhoheit festhalten wollen. Wenn eine staatliche
Ebene erst mal eine neue Steuer erhebt, ist schnell eine
Verselbstständigung der Steuer zu erwarten. Die Börsen-
umsatzsteuer wird ja auch nach Gutmenschenart gefor-
dert und oft direkt mit einem Vorschlag versehen, wie
die vermeintlichen Einnahmen auszugeben sind. Als
Kollateralschäden würden die Bürger von der privaten
Altersvorsorge abgeschreckt und Unternehmen hätten
noch größere Probleme, dringend benötigtes Kapital zu
erhalten. Wir wollen im Gegenteil Anreize für private
Altersvorsorge und privaten Vermögensaufbau setzen.
Eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer wäre
dafür Gift.
Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Wer in die Wirt-
schaftspresse schaut, findet dort regelmäßig Werbung für
Derivate. Derivate sind Geschäfte mit den Schwankun-
gen anderer Wertpapiere und Güter. Krise hin oder her,
der kurzfristige und exzessive Handel ist keineswegs
verschwunden. Man kann ja auch auf fallende Kurse
wetten. Diese und andere Finanzgeschäfte unterliegen
bislang keinerlei Besteuerung. Eine Steuer würde den
Handel entschleunigen und zugleich Einnahmen gene-
rieren. Die Linke hat im letzten September einen
Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie eine
Finanztransaktionsteuer – mit anderen Worten: Finanz-
umsatzsteuer – fordert. Der Deutsche Gewerkschafts-
bund, DGB, und andere sind dafür. Die SPD lehnt ab.
Warum? Das frage ich mich auch. Die SPD – im Finanz-
ausschuss über ihre Genossin Nina Hauer – versucht ei-
nige Gründe anzuführen, die ich hier widerlegen werde.
Die SPD hält es für schwierig, die zu versteuernden
Finanztransaktionen einzugrenzen. Dabei entfällt die
Steuer schlichtweg auf alle Arten von Wertpapier- und
Devisenumsätzen: a) alle börslichen Umsätze, b) alle au-
ßerbörslichen Umsätze und c) alle Devisenumsätze, ge-
nauso, wie das österreichische Institut für Wirtschafts-
forschung es vorgeschlagen hat. Wenn Sie noch eine
Lücke finden, dann schließen Sie die doch – und alle an-
deren Steuerschlupflöcher gleich mit. Jede Finanztrans-
aktion wird elektronisch dokumentiert, damit Banken
nachweisen können, wer welche Zahlung in welcher
Höhe vorgenommen hat.
Weiter bezweifelt die SPD, dass eine Steuer von
0,01 Prozent eine Lenkungswirkung entfalten, also ent-
schleunigend wirken kann. Auch dies hat das öster-
reichische Institut für Wirtschaftsforschung detailliert
berechnet. Der Steuersatz von 0,01 Prozent ist nichts an-
deres als ein Beispiel. Ein solcher Bagatell-Steuersatz ist
geeignet, wenn man die Steuer zunächst national ein-
führt. Damit kann vermieden werden, dass sich der Han-
del bloß verlagert. Da die Steuer bei jeder Transaktion
anfällt, verteuert und verlangsamt bereits ein geringer
Steuersatz den kurzfristigen Handel. Wird, was natürlich
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ie bessere Lösung ist, die Steuer europäisch eingeführt,
ässt sich der Steuersatz gut und gerne hochsetzen. Die
PD ist doch sonst nicht so unflexibel im Anpassen von
teuersätzen.
Dann hat die SPD noch ein Problem mit der Gerech-
igkeit: Es werde der Bedeutung des Finanzplatzes
eutschland nicht gerecht, die Einnahmen auf EU-
bene durch die Mitgliedsländer zu teilen. Erst einmal
leibt ein Teil der Einnahmen in dem Land, wo die
teuer erhoben wird. Zweitens scheint die SPD mittler-
eile ein Gerechtigkeitsempfinden zu haben, das jegli-
hes Prinzip von Progression vergisst: Demnach hält die
PD es nicht für gerecht, dass, wer mehr hat, einen höhe-
en Anteil zum Gemeinwesen beiträgt. Drittens – und das
t sehr wichtig, wenn wir die Steuer nicht verwässern
ollen – sind internationale Steuern für internationale
ufgaben da. Eine internationale Finanztransaktionsteuer
uss in erster Linie zur Entwicklungsfinanzierung in den
ändern des Südens beitragen.
Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu. Wir haben
ie Steuer selbst letztes Jahr im September vorgeschla-
en. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich inter-
ational für die Finanzumsatzsteuer einzusetzen.
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
ach wie vor unterliegt die Finanzbranche einer nicht
achvollziehbaren Sonderregelung. Im Gegensatz zu
ast allen sonstigen Gütern und Dienstleistungen sind
hre Produkte von der Umsatzsteuer ganz befreit. Im
lartext: Durch die Entrichtung der Mehrwertsteuer tra-
en Normalverdiener mit dem Einkauf im Supermarkt,
eim Friseurbesuch oder bei der Renovierung ihrer
ohnung zur staatlichen Finanzierung bei, während sich
inanzstarke Kapitalmarktakteure diesem Beitrag oft ent-
iehen. Warum eigentlich?
Spätestens in den letzten Monaten ist deutlich gewor-
en, dass einseitige Privilegien für die Finanzbranche
eineswegs einen insgesamt wohlfahrtsfördernden Ef-
ekt haben müssen. Natürlich; auch eine Finanzumsatz-
teuer bringt Verzerrungen des reinen Marktergebnisses
it sich. Aber das tut jede Steuer. So einfach, jede Steuer
bzulehnen, kann man es sich nicht machen. Wir müssen
ns vielmehr darüber unterhalten, wie die notwendige
teuerlast zwischen Real- und Finanzwirtschaft in geeig-
eter Weise aufgeteilt werden kann. Dabei setzen wir be-
usst nicht auf eine nationale Börsenumsatzsteuer, wie
ie die Linkspartei und nun auch wieder die SPD fordert.
enn dieses Modell hat zwei gravierende Nachteile. Ers-
ens findet schon heute mehr als die Hälfte des Finanz-
arkthandels außerhalb der Börse statt. Besteuert man
ur die Börsengeschäfte, sorgt man also für eine Un-
leichbehandlung der Anleger und fördert auch noch die
erlagerung von Finanztransaktionen in den intranspa-
enten außerbörslichen Bereich. Zweitens können wir
ei der Einführung auf nationaler Ebene mit erheblichen
erlagerungseffekten hin zu anderen europäischen
inanzplätzen rechnen.
Stattdessen wollen wir mit einer europäischen Finanz-
msatzsteuer für eine solidarische Beteiligung der
inanzbranche an der Bewältigung öffentlicher Aufga-
26236 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
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ben sorgen. Das grüne Konzept ist zu Ende gedacht: Wir
setzen auf der EU-Ebene an, weil nur so der starken Inte-
gration des EU-Finanzmarkts Rechnung getragen wird.
Und so beugen wir auch möglichen Ausweichreaktionen
vor; denn niemand wird sich wegen einer geringen
Steuer aus dem gesamten wichtigen europäischen
Finanzmarkt zurückziehen. Zweitens bezieht unser Kon-
zept alle Finanztransaktionen ein, also auch den außer-
börslichen Bereich. So vermeiden wir auch hier Verdrän-
gungseffekte auf andere, nicht besteuerte Produkte und
erreichen mit dieser breiten Bemessungsgrundlage schon
bei einem geringen Steuersatz ein relevantes Aufkom-
men.
Auf 89,4 Milliarden US-Dollar schätzt das Öster-
reichische Institut für Wirtschaftsforschung das Auf-
kommen einer europaweiten Finanzumsatzsteuer; das
sind heute gut 63 Milliarden Euro. Und diese Berech-
nung gilt bei einem Steuersatz von nur 0,01 Prozent und
einer zugrunde gelegten hohen Verdrängung des Han-
delsvolumens.
Übrigens: Kollege Schäffler von der FDP hat uns
Grünen in der ersten Lesung dieses Antrags vorgewor-
fen, im wissenschaftlichen Gutachten sei von wesentlich
weniger Aufkommen die Rede. Das konnten wir in-
zwischen klären. Wir Grünen haben richtig gerechnet.
Dieses Aufkommen ist mit restriktiven Annahmen ge-
rechnet, also nur das Minimum dessen, was eine Finanz-
umsatzsteuer einbringen kann. Käme dieses Geld dem
EU-Haushalt zu, könnten die nationalen Beiträge ent-
sprechend gekürzt und somit die Belastung der Bürge-
rinnen und Bürger durch andere Steuern gesenkt werden.
Das wäre ein erster Schritt hin zu einer gerechteren Be-
lastung von Realwirtschaft und Finanzbranche, ein
Thema, das gerade von dem Hintergrund der aktuellen
Wirtschaftskrise an Brisanz deutlich zugenommen hat.
Einige von Ihnen werden nun wahrscheinlich einwen-
den, dass die Finanzumsatzsteuer auch einfache Anlege-
rinnen und Anleger, die etwa am Kapitalmarkt für ihr
Alter vorsorgen, treffen würde. Doch dieses Argument
ist nicht haltbar. Denn weil die Steuer pro Transaktion
fällig wird, trifft sie diese langfristig orientierten Anle-
ger praktisch nicht. Stattdessen werden diejenigen belas-
tet, die die Kapitalmärkte intensiv nutzen und deswegen
auch zumeist überdurchschnittlich von ihnen profitieren.
Es ist nur fair, dass sie nicht gegenüber jenen bevorzugt
werden, die jeden Tag mit ihren Einkäufen Umsatzsteuer
an den Staat entrichten.
Noch ein Punkt ist mir wichtig: Die Finanzumsatz-
steuer hat nicht nur eine positive Verteilungswirkung, sie
trägt auch zu mehr Finanzmarktstabilität bei. Wir Grüne
wurden in den vergangenen Jahren oft belächelt, als wir
die segensreichen Wirkungen gänzlich liberalisierter Fi-
nanzmärkte infrage gestellt und dabei auch die steuerli-
chen Privilegien skeptisch betrachtet haben. Heute zeigt
sich: Wir lagen nicht falsch. Eine Finanzumsatzsteuer ist
zwar beileibe kein Allheilmittel gegen spekulative
Auswüchse auf den Finanzmärkten, aber sie ist eine not-
wendige Ergänzung zu anderen Maßnahmen der Finanz-
marktstabilisierung, die gerade auf nationaler und euro-
päischer Ebene mehr oder weniger erfolgreich anlaufen.
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enn eine potenzielle Destabilisierungswirkung haben
uf den Finanzmärkten vor allem die Geschäfte, die mit
ehr kurzfristigen Zeithorizonten arbeiten und kleinste
argen ausnutzen. Beides wird durch die Erhebung ei-
er Finanzumsatzsteuer unattraktiver.
Das öffentliche Gut Finanzmarktstabilität wurde in
er letzten Zeit bekanntermaßen in großem Stil vernach-
ässigt. Die Finanzumsatzsteuer ist auch ein Baustein zu
hrer Wiederherstellung und hat damit übrigens einen
ohlfahrtsfördernden Effekt. Deswegen denkt die FDP
u kurz, wenn sie vor allem über die destruktiven Wir-
ungen einer jeden Steuer redet.
Die SPD hingegen hat sich unserer Forderung zwar
ier und da offen gezeigt, lässt ihrer Rhetorik aber keine
aten folgen. Es nutzt nichts, wenn sich Finanzminister
teinbrück und Außenminister Steinmeier im Grund-
ätzlichen für eine Einführung aussprechen, aber dort,
o konkret etwas bewegt werden könnte, nämlich auf
uropäischer Ebene, nichts dafür tun. Unser Antrag zeigt
en Weg, der zu gehen wäre: Die EU-Kommission muss
on der deutschen Bundesregierung aufgefordert wer-
en, ein konkretes Umsetzungskonzept vorzulegen, das
ann der Ministerrat beschließt. Die österreichische
undesregierung ging da bereits mit gutem Beispiel
oran, als sie genau diese Forderung beschlossen hat.
afür muss sich auch die SPD starkmachen; sonst sind
ie Äußerungen ihrer Spitzenleute unglaubwürdig.
nlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Modernisierung des Haushaltsgrundsätzege-
setzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungs-
gesetz – HGrGMoG) (Tagesordnungspunkt 73)
Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Das vorge-
egte Gesetz enthält zwei sehr unterschiedliche Teile:
Im ersten Teil geht es um die Modernisierung des
aushaltsrechtes, allerdings nicht in dem Sinne, dass das
undeshaushaltsrecht neu geordnet wird, sondern in
em Sinne, dass die unterschiedlichen Entwicklungen
ieder eingefangen werden und zu einer möglichen
esamtstatistik zusammengebracht werden.
Im politisch bedeutsameren zweiten Teil geht es um
ie Beteiligungsverwaltung des Bundes und die Parla-
entsrechte. Hier hat die Politik immer wieder erlebt,
ass die Bundesregierung ohne Wissen und Kenntnis der
olitik Veränderungen in der Beteiligung des Bundes
orgenommen hat – mit starken Auswirkungen. Obwohl
ie Politik praktisch keinen Einfluss darauf hatte, wurde
ie in der Öffentlichkeit für die Folgen verantwortlich
emacht. Ich erinnere an das Desaster mit der IKB und
hren Töchtern. Hier hat der Bund einen finanziellen
chaden von 8,9 Milliarden Euro erlitten, ohne dass die
olitik überhaupt davon wusste, dass die diesen Schaden
erursachenden Beteiligungen vom Bund erworben wor-
en sind; geschweige denn hat sie Einfluss darauf
ehabt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26237
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Es kommt immer wieder zu Friktionen, weil sich die
Bundesregierung weigert, entsprechende Auskünfte in
den Gremien zu geben. Ich verhehle nicht, dass es erheb-
liche Diskussionen um diese Änderung gegeben hat.
Hier hat sich das Parlament durchgesetzt. Ob die jetzt
getroffenen Regelungen ausreichen, muss die Praxis
erweisen. Wir wollen auf jeden Fall, dass in einem
Untergremium des Haushaltsausschusses die Bundesre-
gierung stärker gezwungen wird, Rede und Antwort zu
stehen, damit frühzeitiger Einfluss genommen wird.
Wir fühlen uns durch verschiedene Ereignisse wie IKB
und ihre Töchter sowie durch die Beschäftigung des
Haushaltsausschusses mit gewissen Gehaltsstrukturen in
den Bundesunternehmen bestätigt. Eine krasse Fehlent-
scheidung in den letzten Tagen, wo bei einer Vergütungs-
festlegung Verantwortung und eingeräumte Vergütung in
krassem Missverhältnis stehen, bestätigt, dass hier gehan-
delt werden muss.
Allein die Tatsache, dass die Bundesregierung künftig
offenlegen muss und damit rechnen muss, dass das
Parlament sich mit den Dingen befasst, wird eine päda-
gogische Wirkung entfalten.
Künftig wird die Bundesregierung über alle wesentli-
chen Entwicklungen im Bereich der Beteiligungen
berichten müssen. Es geht dabei nicht nur um das Nach-
zeichnen von Geschehenem, sondern auch um wesentli-
che Absichten, sodass Fehlentwicklungen früher das
Licht der Welt erblicken werden als in der Ver-
gangenheit. Dabei geht es weder um die Einmischung
des Bundestages in das Regierungshandeln noch darum,
die Regierung zu lähmen. Die Regelungen sind flexibel
genug, um einerseits einer Verbesserung der Verhältnisse
Rechnung zu tragen und andererseits die Regierung
nicht zu behindern.
Ich komme nun zurück auf den ersten Teil des vorge-
legten Gesetzes, die Haushaltsfragen: Das Haushalts-
recht des Bundes und der Länder war durch die Haus-
haltsreform 1969 grundlegend neu gestaltet worden. In
den Folgejahren erfuhr das Haushaltsrecht verschiedene
Änderungen. Insbesondere mit dem am 1. Januar 1998 in
Kraft getretenen Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz
wurde grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen, den
Dienststellen bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmit-
teln mehr Flexibilität einzuräumen; ferner wurde die
Kosten- und Leistungsrechnung gesetzlich verankert.
Gegenwärtig sind auf staatlicher Ebene unterschiedli-
che Entwicklungstendenzen zur Umgestaltung des Haus-
halts- und Rechnungswesens festzustellen. In einigen
Bundesländern sind Reformvorhaben auf den Weg
gebracht worden; dort sollen die bislang kameralen
Haushalts- und Rechnungswesensysteme auf doppische
Systeme umgestellt werden. Auch für die Kameralistik
des Bundes hat der Bundesrechnungshof in seinem
Bericht nach § 99 BHO über die Modernisierung des
staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens, Bundes-
tagsdrucksache 16/2400, Reformbedarf gesehen. Nicht
zuletzt vor dem Hintergrund der HGrG-Initiative der
Länder Hamburg und Hessen, Bundesratsdrucksache
504/06, und der breiten Reformdebatte sind die Grund-
sätze für einheitlich geltende rechtliche Rahmen-
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edingungen neu zu regeln. Wesentliches Ziel ist dabei,
ine Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensys-
eme zu ermöglichen, innerhalb dieser Systeme jeweils
in Mindestmaß einheitlicher Vorgaben zu setzen und
ber die jeweiligen Gebietskörperschaften hinaus eine
inheitlichkeit der erforderlichen übergreifenden Daten-
ieferung zu gewährleisten. Leider konnte sich der Bund
elbst nicht zu einer nachhaltigen Reform entschließen.
as System bestimmt das Denken, deshalb brauchen wir
orrekturen. Das Bundeskonzept der erweiterten
ameralistik trägt den Anforderungen nicht Rechnung.
Wir haben mit unserem gegenwärtigen Haushaltssys-
em drei Probleme: Erstens bietet es die Möglichkeit,
onsumtive Ausgaben mit Krediten zu finanzieren. Die
rennung von Fach- und Finanzverantwortung zwischen
achminister und Finanzminister versus Fachpolitiker
nd Haushaltspolitiker begünstigt leichtfertige Ausgabe-
ntscheidungen, weil niemand das Ende sieht. Wir
etrachten bei Projekten nicht die Lebenszykluskosten,
ondern immer nur den Ausgabenaufwand, also den
iquiditätsschluss im ersten Jahr. Das begünstigt Ent-
cheidungen, die wir uns nicht leisten können und die
en Haushalt sprengen. In unserem gegenwärtigen
aushaltsrecht dürfen wir Investitionen mit Krediten
inanzieren, und später gibt es keine Tilgung. Das führt
azu, dass konsumtive Ausgaben in hohem Umfang mit
rediten finanziert worden sind. Wie funktioniert das?
enn wir ein Auto beschaffen, dann ist das nach der
aushaltsgruppierung eine Investition und darf damit
us Krediten finanziert werden. Seit Jahrzehnten wurden
lle Investitionen mit Krediten finanziert. Die Beschaf-
ung des Autos an sich ist aber noch keine Vermögens-
eränderung. Entweder ist es ein Aktivtausch, in dem ich
armittel gegen den Vermögensstand „Auto“ tausche,
der es ist eine „Aktiv-Passiv-Mehrung“, indem ich den
ermögensgegenstand „Auto“ erwerbe und gleichzeitig
öhere Darlehensverpflichtungen eingehe. Erst wenn
as Fahrzeug benutzt wird, setzt ein Werteverzehr ein.
ieser spiegelt sich im Haushalt aber nicht wider. Das
ührt zu der abstrusen Erscheinung, dass wir für Fahr-
euge, die wir Anfang der 70er-Jahre erworben haben,
eute noch Zinsen bezahlen, obwohl nicht einmal mehr
er Rost sichtbar ist, geschweige denn eine Nutzungs-
öglichkeit besteht. Hier ist ganz klar eine konsumtive
utzung mit Krediten finanziert.
Wir müssen wieder zu der Grundweisheit zurückfin-
en, dass niemand auf Dauer mehr ausgeben kann, als er
innimmt. Dies gilt auch für den Staat. Durch Kredite
ann man seinen Finanzspielraum mittel- und langfristig
esehen nicht ausweiten. Man kann lediglich den Zeit-
unkt, zu dem eine Ausgabe getätigt wird, „vorziehen“.
Ich will den Mechanismus noch einmal verdeutlichen,
amit klar wird, dass Schulden an sich nichts Gutes und
ichts Böses sind. Feuer kann wärmen, dann ist es gut,
s kann zerstören, dann ist es böse. Es kommt eben
mmer darauf an, was man damit macht. Gelingt es, über
chulden zusätzliche Einnahmen zu erschließen, die
insen und Tilgung überschreiten, dann ist das ein
ositiver Effekt. Das ist der Fall von Investitionen in der
irtschaft. Denkbar ist dieses aber auch beim Staat,
enn ich an die rentierlichen Einrichtungen wie Wasser,
26238 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
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Abwasser, Müll usw. denke. Immer wenn bezogen auf
den Einzelhaushalt eine Kreditaufnahme zu mehr Aus-
gaben führt, dann erhöht sie den Schuldensockel und
führt in die Schuldenfalle. Genau hier muss die Korrek-
tur im öffentlichen Haushaltsrecht ansetzen.
Eine wichtige Vorleistung hat die Föderalismusreform II
gebracht. Mit ihren Beschlüssen ist ein Paradigmen-
wechsel verbunden; denn der Bund wird künftig alle auf-
genommenen Schulden tilgen. Sowohl die ordentliche
Schuldenaufnahme als auch die außerordentliche Schul-
denaufnahme wird dazu führen, dass der Schuldenberg
nicht weiter anwächst, sondern mit der Schuldenauf-
nahme auch gleichzeitig die Tilgung eingeleitet wird.
Das zweite Problem unseres gegenwärtigen Haus-
haltssystems: Durch die Trennung der Finanzierungs-
kosten in die Einzelpläne des Finanzministers und die
Sachausgaben in den Fachhaushalt wird der Finanz-
minister mit der Finanzierung völlig allein gelassen. Die
Fachressorts entscheiden mit den Fachpolitikern über
Investitionen auf Kredit und niemand sieht, dass dadurch
ein „Rattenschwanz“ von Zinskosten ausgelöst wird.
Benutzt man ein Gebäude 50 Jahre lang und legt eine
Verzinsung von 5 Prozent zugrunde, dann sind die anfal-
lenden Zinskosten im Laufe der Jahre höher als der Bau-
aufwand für das Gebäude. Da die Fachpolitik die Finan-
zierungskosten nicht sieht, entscheidet sie nur über den
Gebäudeaufwand und nicht über die Folgekosten. Ver-
schlimmert wird das noch dadurch, dass allein 25 Pro-
zent der Baukosten, nämlich die Bauplanungs-, -leitungs-
und -überwachungskosten im Haushalt des Bauministers
aufgrund einer Bund-Länder-Vereinbarung abgewickelt
werden. Auch diese sieht die Fachpolitik nie.
Das dritte Problem ist, dass wir nur den Geldaufwand
im ersten Jahr der Beschaffung betrachten. Die Folge-
kosten spielen in der Regel bei einer Entscheidung keine
Rolle. Zwar gibt es mit vielfältigen Unterlagen wie der
Haushaltsunterlage „Bau“ und Projektbeschreibungen
Nebenunterlagen, die die Kosten belegen, aber damit
beschäfigt sich niemand ernsthaft. Am deutlichsten wird
das bei der Personaleinstellung. Die Personalkosten
bestehen aus zwei Teilen, zunächst aus dem unmittelba-
ren Gegenwert für die Arbeitsleistung in Form von Ge-
halt, aber auch aus den anteiligen Pensionskosten, die
zwangsweise mit der Einstellung von Personal anfallen,
auch wenn es später nicht mehr produktiv tätig sein
kann. Da keine entsprechenden Rückstellungen gebildet
werden, bildet der Haushalt die Kosten nur unvollstän-
dig ab und stellt damit eine verkürzte Entscheidungs-
grundlage dar.
Dass all dieses so falsch läuft, liegt nur an einem fal-
schen Rechnungswesen. Buchführung ist eben nichts für
das Finanzamt oder für den Bundesrechnungshof, son-
dern sollte eigentlich ein Steuerungsinstrument für
Politik und Verwaltung sein. Und es gibt Systeme, die
genau diese Fehler vermeiden. Das ist die Doppik. Die
gegenwärtig vorhandene Kameralistik verzeichnet nur
Einnahmen und Ausgaben, also nur Liquiditätsflüsse,
und registriert keine Wertströme. Das Doppik-System,
eine Anlehnung an die Betriebe unserer Wirtschaft,
bildet Wertströme ab und ist deshalb in der Lage, auch
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en Entscheidern ein besseres Bild zu zeichnen. Genau
eshalb bin ich persönlich der Auffassung, dass wir zu
iesem System übergehen sollten und müssen. Denn:
as System bestimmt das Denken der Menschen. Des-
alb ist die Vorgabe des Systems auch eine der Ursachen
ür unsere Haushaltskrise. Wenn man etwas ändern will,
ann muss man das Übel an der Wurzel bekämpfen und
amit zu einem neuen System kommen. Nur das wird
m Ende wirklich helfen.
Die Lösung durch das vorliegende Haushaltsgrund-
ätzemodernisierungsgesetz besteht einerseits in einer
bkehr von der bisher zwingenden Verpflichtung, das
aushalts- und Rechnungswesen kameral zu gestalten
nd alternative Möglichkeiten nur zusätzlich und Dop-
elaufwand verursachend zuzulassen. Andererseits wird
er bereits zu beobachtenden Tendenz divergierender
nd möglicherweise alsbald ohne Gegensteuerung nicht
ehr harmonisierbarer Entwicklungen entgegenge-
irkt, indem für die Ausgestaltung typisierbarer
eformvorhaben einheitliche Vorgaben etabliert werden.
ies umfasst Systeme auf doppischer Basis, aber auch –
ie bisher – kamerale Haushalte oder erweitert kamerale
estaltungsweisen sowie produktorientierte Haushalte
der Produkthaushalte. Schließlich wird geregelt, dass
ie Gebietskörperschaften unabhängig von der Ausrich-
ung ihrer Haushaltswirtschaft weiterhin für statistische
nforderungen und sonstige Berichterstatterpflichten
aten auf einheitlicher Grundlage zu liefern haben.
Aus dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz
rgibt sich für die Gebietskörperschaften keine Ver-
flichtung zur Umgestaltung des Haushalts- und Rech-
ungswesens, es werden lediglich Gestaltungsmöglich-
eiten eröffnet. Sofern Reformvorhaben konkret
mgesetzt werden sollen, bedarf es jeweils gesonderter
eschlüsse und Überprüfungen und gegebenenfalls
npassungen der jeweiligen finanzverfassungsrechtli-
hen Vorgaben und Haushaltsordnungen.
Dies ist zwar ein guter Ansatz, hat jedoch auch einen
ntscheidenden Nachteil: Das Nebeneinander von unter-
chiedlichen Systemen erschwert das Führen einer
olkswirtschaftlichen Gesamtstatistik. Diese ist aber zur
olitischen Steuerung dringend notwendig. Da man aber
icht verschiedene Statistiken nebeneinander führen
ann – das hätte keinen Aussagewert –, müssen Umrech-
ungen auf ein System erfolgen. Dies haben wir in
nserer Gesellschaft so gelöst, dass die fortschrittlichen
odernisierer, die die Doppik anwenden wollen, auch
ine Nebenrechnung in Form einer kameralen Rechnung
rstellen müssen, um daraus dann die volkswirtschaft-
iche Gesamtstatistik zu machen. Wenn man mehrere
ysteme nebeneinander hat, ist das unerlässlich. Das ist
in wichtiges Argument dafür, wieder ein einheitliches
fer zu erreichen und für alle die im Trend der Zeit
iegende Doppik wieder einzuführen.
Über die wesentlichen Änderungen des vorliegenden
esetzes möchte ich einen kurzen Überblick geben: Eine
entrale Bedeutung kommt § 1 a Abs. 2 – neu – Haus-
altsgrundsätzegesetz zu. In dieser Bestimmung werden
ie doppischen Korrelate zu Ausgaben, Einnahmen und
iteln quasi „vor die Klammer gezogen“, Generalklau-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26239
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sel, sodass die Regelungen für kamerale Haushalte ana-
log für doppische Haushalte Anwendung finden – sofern
im Einzelfall nicht explizit ausgeschlossen. Die Grund-
sätze einer staatlichen Doppik sind in § 7 a – neu –
Haushaltsgrundsätzegesetz geregelt. Nicht alle techni-
schen Einzelheiten, die Doppik betreffend, können im
Gesetz geregelt werden – zum Beispiel Ausgestaltung
Verwaltungskontenrahmen, Integrierter Produktrahmen,
Standards staatliche Doppik –; diese sollen deshalb in ei-
nem Standardisierungsgremium, § 49 a Abs. 1 – neu –
Haushaltsgrundsätzegesetz, festgelegt werden.
Bevor die Novelle in Kraft tritt, muss eine hinrei-
chende Konkretisierung des untergesetzlichen Regel-
werks sichergestellt sein. Derzeit wird bereits in diversen
existierenden, gesetzlich aber noch nicht unterfütterten
Bund-Länder-Arbeitsgruppen intensiv daran gearbeitet.
Um zu gewährleisten, dass die untergesetzlichen Regel-
werke bis zum Inkrafttreten der HGrG-Reform durch Be-
schluss des Standardisierungsgremiums vorliegen, ist ein
gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen: § 49 a Abs. 1 – neu –
Haushaltsgrundsätzgesetz am Tag nach Verkündung im
Bundesgesetzblatt; die Gesetzesänderungen im Übrigen
später am 1. Januar 2010.
Die Erstellung eines konsistenten Gesamtbildes über
die Finanzen aller öffentlichen Haushalte war bisher da-
durch gesichert, dass sich alle Statistiken über die öffent-
lichen Finanzen, Finanzstatistiken, direkt an den gemein-
sam vereinbarten Systematiken der öffentlichen
Haushalte – Gruppierungsplan und Funktionenplan – ori-
entierten. Die Länder dürfen aufgrund der Änderung des
HGrG künftig doppisch basierte Rechnungswesensys-
teme mit entsprechend ausgerichtetem Haushaltswesen
anwenden, ohne gleichzeitig einen Haushaltsplan nach
kameraler Systematik aufzustellen. Demzufolge kann die
Bereitstellung vergleichbarer finanzstatistischer Daten
über alle öffentlichen Haushalte nur sichergestellt wer-
den, wenn diese Länder verpflichtet sind, weiterhin ihre
Finanzen – Einnahmen, Ausgaben – nach der für die
Haushalte des Bundes und der Länder festgelegten ge-
meinsamen Systematik des Funktionen- und des Grup-
pierungsplans für die Finanzstatistiken zu melden. Eine
entsprechende Klarstellung wurde in das Personal- und
Finanzstatistikgesetz aufgenommen.
Geplant war im vorgelegten Gesetz ein dritter Teil,
nämlich die Verbesserung der Rahmenbedingungen für
öffentlich-private Projekte, also für die Erweiterung von
Möglichkeiten, mit Hilfe der Privatwirtschaft Investiti-
onsvorhaben wirtschaftlicher zu gestalten. ÖPP ist kein
Zaubermittel zur Schaffung neuer Ressourcen, sondern
ist ein Weg, notwendige Investitionen preiswerter zu ge-
stalten. Leider hat der Koalitionspartner hier geblockt,
sodass wir deutliche Verbesserungen, die gerade in der
Finanzkrise und bei den anstehenden vielen Investitio-
nen der Haushaltsknappheit geboten gewesen wären,
nicht umsetzen können.
Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD): Ers-
tens. Der Gesetzentwurf. Die heutige zweite und dritte
Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Ge-
setzentwurfs zur Modernisierung des Haushaltsgrundsät-
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emodernisierungsgesetzes scheint – zumindest auf den
rsten Blick – eine eher trockene Materie zum Gegen-
tand zu haben. Das Haushaltsgrundsätzegesetz er-
cheint selten auf den Titelseiten der großbuchstabigen
agespresse. Hierauf habe ich bereits in meiner Rede vor
em Hohen Haus am 5. März 2009 hingewiesen.
Ich habe allerdings auch festgestellt, dass die Geset-
esnovelle dennoch nicht zu unterschätzen ist. Sie hat
ine herausragende Bedeutung für die Haushalte von
und und Ländern. Es handelt sich bei genauerem
insehen um eine grundlegende Reform des föderalen
aushaltsrechtlichen Rahmens. Wir beraten einen Ge-
etzentwurf, der eine zentrale Weichenstellung für das
taatliche Haushalts- und Rechnungswesen vornimmt.
uch der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht
ach § 99 BHO über die Modernisierung des staatlichen
aushalts- und Rechnungswesens Reformbedarf gese-
en. Das bisherige Haushaltsgrundsätzegesetz aus dem
ahr 1969 ist nach fast 40 Jahren auch zweifelsfrei re-
ormbedürftig.
Zweitens. Gründe für die Gesetzesnovelle. Worum
eht es? Bisher basiert die öffentliche Haushaltswirt-
chaft mit ihrer an Ein- und Auszahlungen orientierten
icht auf der Kameralistik. In einigen Bundesländern
ind jedoch bereits vor einigen Jahren grundlegende Re-
ormvorhaben auf den Weg gebracht worden. Einige
änder wollen ihre bislang kameralen Haushalts- und
echungswesensysteme auf ein kaufmännisch orientier-
es Rechnungswesen, die staatliche Doppik, sowie auf
rodukthaushalte umstellen. Die entsprechenden Pro-
ekte in Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sind
chon recht weit fortgeschritten. Das kamerale Rech-
ungswesen ist nach geltendem HGrG allerdings unver-
ndert obligatorisch. Daher müssen auch doppische
änder einen kameralen Haushalt in Aufstellung, Be-
irtschaftung und Rechnungslegung vollständig mitfüh-
en. Um diesen Doppelaufwand zu vermeiden, gab es
on Länderseite 2006 eine Initiative, die haushaltsrecht-
ichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen.
und und Länder sondierten in den letzten zwei Jahren
or diesem Hintergrund sehr intensiv, ob und unter wel-
hen Bedingungen Doppik und Kameralistik sowie Pro-
ukthaushalt und Titelhaushalt als Alternativen im
aushaltsrahmenrecht verankert werden können.
Drittens. Zentrale Bedingungen für die Modernisie-
ung des Haushaltsrechts. Eine solche Pluralität im staat-
ichen Haushalts- und Rechnungswesen zu ermöglichen,
etzt zum einen voraus, dass die notwendigen finanzsta-
istischen Daten von allen staatlichen Haushalten wie
isher auf einheitlicher Basis bereitgestellt werden.
ichtig ist dies allein schon mit Blick auf die
aastricht-Statistik und den bundesstaatlichen Finanz-
usgleich. Zum anderen ist sicherzustellen, dass die je-
eiligen Systeme einheitliche Regelwerke haben und
amit untereinander vergleichbar sind. Für kamerale Ti-
elhaushalte existiert die bekannte Haushaltssystematik.
ür die doppischen Produkthaushalte müssen ebenfalls
inheitliche Regeln festgelegt werden. Der vorliegende
esetzentwurf sichert dies alles ab. Die für die Doppik
nd Produkthaushalte künftig geltenden Grundsätze sind
n der HGrG-Novelle fixiert. Die umfangreichen Syste-
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matiken und technischen Details sind von einem Stan-
dardisierungsgremium zu erarbeiten.
Viertens. Fazit: Kern der Gesetzesreform. Zusam-
menfassend ist festzuhalten: Mit dieser HGrG-Novelle
wird künftig eine Koexistenz unterschiedlicher Rech-
nungswesensysteme ermöglicht, also auch eine staatli-
che Doppik im Alleinbetrieb zugelassen. Dabei wird in-
nerhalb der verschiedenen Systeme das notwendige Maß
einheitlicher Vorgaben gesetzt – insbesondere auch für
die Reformbereiche staatliche Doppik und Produkthaus-
halte. Ferner wird unabhängig von der jeweiligen Aus-
richtung der Haushaltswirtschaft weiterhin gewährleis-
tet, dass für statistische Anforderungen und sonstige
Berichtspflichten die Daten auf einheitlicher Grundlage
geliefert werden können.
Fünftens. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und
die Länderhaushalte. Aus dem Gesetz allein folgen je-
doch keine unmittelbaren Handlungsvorgaben zur Um-
gestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens bei
Bund und Ländern. Die Gesetzesnovelle eröffnet Optio-
nen. Die Länder, die ein doppisches Rechnungswesen
als für ihre Verhältnisse am besten geeignet halten, wer-
den in die Lage versetzt, ihre Reformmodelle vollständig
umzusetzen. Gleichzeitig können die anderen Länder,
die einen kameralen oder erweitert kameralen Haushalt
als optimal betrachten, ihr Haushaltswesen unverändert
beibehalten. Auch der Bund kann das von ihm favori-
sierte Modell einer modernen, erweiterten Kameralistik
weiter verfolgen. Damit verkörpert der Gesetzentwurf
ein Stück funktionierenden Föderalismus. Es spricht für
sich, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf mit überwäl-
tigender Mehrheit unterstützt.
Auch die Beratungen der extra eingerichteten Be-
richterstattergruppe des Haushaltsausschusses waren
stets zielorientiert, und der inzwischen fertiggestellte
Bericht unterstützt ebenfalls den erforderlichen Moder-
nisierungsprozess. Der Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages hat – wie aus der Ausschussdruck-
sache 6079 vom 1. Juli 2009 hervorgeht – dem Gesetz
mit großer Mehrheit zugestimmt. Dabei wurden auch die
parlamentarischen Rechte gestärkt und insbesondere die
zeitnahe und regelmäßige Unterrichtungspflicht im
Sinne des Parlaments geregelt. Zum Adressaten dieser
Unterrichtung durch die Bundesregierung wird das Gre-
mium nach § 3 des Gesetzes zur Regelung des Schulden-
wesens des Bundes bestimmt. Damit ist auch sicherge-
stellt, dass durch dieses Verfahren ohne weitere
Einzelbeschlüsse die Geheimhaltung sichergestellt ist.
Ich bitte um Zustimmung.
Otto Fricke (FDP): In meiner Rede vom 5. März zur
ersten Lesung dieses Gesetzes habe ich die grundsätz-
liche Zustimmung meiner Fraktion zu den Regeln des
Gesetzentwurfes betont, weil ich die Möglichkeit einer
Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme
für gegenwärtig notwendig halte.
Meine Kritik, die ich jedoch damals ebenfalls deutlich
machte, richtet sich nach wie vor auf das Fehlen einer
gesetzlich geregelten Beteiligung respektive einer Ein-
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indung und damit einer Einflussnahmemöglichkeit des
arlamentes auf die in § 49 a HGrGMoG vorgesehenen
usgestaltungen der Standards für kamerale, doppische
owie für Produkthaushalte. Sie besteht nach wie vor.
uf diese Kritik sicherte das Bundesfinanzministerium
em Haushaltsausschuss jedoch numehr wenigstens zu,
as Parlament unverzüglich und umfangreich über beab-
ichtigte Ausgestaltungen in diesem Bereich zu infor-
ieren. Damit besteht zukünftig eine gewisse Einfluss-
ahmemöglichkeit des Haushaltssouveräns in diesem
ichtigen Bereich des Handwerksrechts der Haushalts-
ührung. In der Hinterhand bleibt, dass der Gesetzgeber
ederzeit in der Lage wäre, Änderungen des Gesetzes
orzunehmen.
Ich bleibe aber dabei, dass Verfahrensrecht und tech-
ische Regularien auch ein Teil des Rechts sind und
inen erheblichen Machteinfluss vermitteln können. Ge-
ade die Fehler des Bilanzrechtes, insbesondere bei Ban-
en, die wir über die EU auf ein Fachgremium übertra-
en, ohne dass es eine wirkliche parlamentarische
ontrolle gibt, haben doch in den vergangenen Monaten
ns allen gezeigt, wie notwendig es ist, sich mit Produkt-
chlüsseln, Ziffern, Buchungsvorgaben und vielem
hnlichen mehr zu beschäftigen, was auf den ersten
lick technisch wirkt, auf den zweiten Blick aber von
roßer Bedeutung ist.
Dass solche Technik bei manchen Abgeordneten nicht
o beliebt ist, mag zutreffen, jedoch werden wir als Ab-
eordnete nicht dafür gewählt, nur die Gesetze zu ma-
hen, die wir mögen, sondern für diejenigen, die wir ma-
hen müssen bzw. machen sollten. Die nunmehr erfolgte
usdrückliche mündliche Zustimmung zu den frühzei-
igen Informationen nach § 49 a Abs. 1 und Abs. 2
acht es meiner Fraktion leichter, zuzustimmen.
Endgültig jedoch hat sich die FDP-Bundestags-
raktion entschieden, dem Gesetzentwurf zuzustimmen,
eil sie über einen gemeinsamen Änderungsantrag mit
en Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Bereich
er Unternehmensbeteiligung etwas ereicht hat, was
iele Haushälter schon die ganze Legislaturperiode
rreichen wollten. Ich verweise insofern diejenigen
einschmecker, die diese Entscheidung interessiert, auf
ie Haushaltsdrucksache 16(8)6079 vom 30. Juni 2009
nd deren Begründung.
Worum geht es? Vorab: Der neue Art. 4, der mit dem
nderungsantrag eingefügt worden ist, sieht einerseits
or, dass nunmehr auch das Vertrauensgremium des
aushaltsausschusses die gleichen Kontrollrechte und
ontrollinstrumente erhält wie das parlamentarische
ontrollgremium. Entsprechend wird außerdem eine
erichtspflicht etabliert. Diese Änderung des § 10 Abs. 3
er Bundeshaushaltsordnung war sachlogisch nötig und
ichtig.
Viel wesentlicher jedoch ist die Einfügung des § 69 a
n die Bundeshaushaltsordnung. Spiritus Rector hinter
ieser Regelung ist, und dafür möchte ich mich aus-
rücklich bedanken, der Kollege Jochen Konrad
romme. Ihm gebührt großer Dank, wie ich finde,
eitens des gesamten Parlamentes, denn mit diesem
esetzentwurf sind die Kontrollrechte des Bundestages
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26241
(A) )
(B) )
bei Bundesbeteiligungen wesentlich gestärkt worden. Es
ist seinem Einsatz nicht unwesentlich zu verdanken, dass
es doch noch zu diesem Ergebnis gekommen ist. Die
FDP hat auch deswegen den Antrag mit gestellt, weil wir
seit Beginn der Legislaturperiode kritisiert haben, dass
viele Bereiche der Bundesbeteiligungen außerhalb der
Kenntnis des Parlamentes sind und dass das Parlament
dann sowohl die guten wie auch die schlechten Nach-
richten nur hinnehmen konnte und die haushälterischen
Verpflichtungen, viel seltener die haushälterischen Vor-
teile, umsetzen musste. Besonders ärgerlich war der
ständige Verweis auf angeblich gesetzlich gegebene
Geheimhaltungspflichten und vieles andere mehr. Der
Bund ist der Eigentümer, der Steuerzahler ist für diese
Beteiligung in der Haftung, deswegen muss es dem
Eigentümer, vertreten durch sein Parlament, dieses ver-
treten durch den Haushaltsausschuss, möglich sein, die
entsprechenden Informationen auch zu bekommen.
Da sich der Haushaltsausschuss durchaus bewusst
war, dass die Informationen im Rahmen der Kontrolle
von Bundesbeteiligungen sehr sensibel sein können, hat
er die Unterrichtung über grundsätzliche bzw. wesentli-
che Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrecht-
lichen Unternehmen dem, wie es verkürzt heißt, Kredit-
finanzierungsgremium, also dem Gremium nach § 3 des
Gesetztes zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes
übertragen. Dieses Gremium tagt nun schon seit mehre-
ren Jahren und befasst sich mit den sensiblen Fragen der
Bundesschuldenverwaltung. Bisher hat es aus diesem
Gremium keine Berichte gegeben, was, insofern sei auch
dem gegenwärtigen Vorsitzenden Steffen Kampeter aus-
nahmsweise einmal gedankt, für das Gremium und seine
Professionalität spricht.
Wir haben als Haushälter die Pflicht, uns um die
finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt und damit
für die gesamte Gesellschaft zu kümmern. Dazu gehört
nun einmal auch der Bereich der Bundesbeteiligungen.
Würden wir hier nicht nachfragen, würden wir hier nicht
kontrollieren, würden wir hier nicht der Bundesregie-
rung entsprechende Hinweise geben, wir würden unsere
Aufgabe nicht richtig wahrnehmen können und haben
dieses teilweise in der Vergangenheit, egal mit welchen
Parteien die Bundesregierung besetzt war, auch nicht tun
können. In Richtung Exekutive sei mir deshalb noch
erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es zwar schön ist,
wenn die Regierung die Bundesbeteiligung kontrolliert,
aber auch die Regierung muss immer wieder damit rech-
nen, dass im Rahmen der Gewaltenteilung das Parlament
nicht nur der Gesetzgeber ist, sondern auch derjenige ist,
der die Exekutive die Grenzen aufzeigt, denn sonst wird
die Tendenz zu einer exekutiven Demokratie mit einem
kleinen parlamentarischen Annex weiter verstärkt. Dass
wir das nicht wollen, sollte sich eigentlich aus sich selbst
ergeben, hat sich doch erst wieder in dieser Woche durch
das Bundesverfassungsgericht eine notwendige Korrek-
tur in die richtige Richtung ergeben. Über das durch die-
ses Urteil auch für die Haushälter notwendig gewordene
Nachsitzen freue ich mich daher ebenso, wie über dieses
Gesetz und hoffe nunmehr, dass der Bundesrat weise
entscheidet und dem Gesetzentwurf zustimmt.
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Roland Claus (DIE LINKE): Da wollen wir also die
aushaltsgesetze modernisieren. Bis vor kurzem galt es
ls nahezu rückständig, sich gegen Ideen zu äußern, die
it den Begriffen Modernisierung und Reform daherka-
en. Nun hat die Krise vielen die Augen geöffnet, man-
hen jedoch noch nicht.
Vorgestern wurde der Gesetzentwurf im Haushalts-
usschuss des Deutschen Bundestags mit den Worten
erteidigt, „andere seien dem Bund in der Haushaltsfüh-
ung voraus“. Vor der Krise wäre dies ein schlagkräfti-
es Argument gewesen, heute fragen sich die Leute:
War es wirklich gut und richtig, dass Politiker und Ban-
er im Kampf um fantastische Renditen ihrer Zeit voraus
aren? Waren sie nicht eher im Namen von Fortschritt
nd Renditeglauben die Totengräber von Zukunft und
achhaltigkeit?“ Die Fraktion Die Linke lehnt den vor-
iegenden Gesetzentwurf ab, obwohl einige seiner In-
alte durchaus unsere Zustimmung finden.
Zum Sachverhalt: Das Grundgesetz regelt im Art. 109
ie Haushaltswirtschaftsbeziehungen von Bund und
ändern und damit auch von Kommunen. Im Haushalts-
rundsätzegesetz des Bundes werden die Einzelheiten
äher beschrieben. Die Haushaltswirtschaft von Bund,
ändern und Kommunen hat sich inzwischen recht ver-
chieden entwickelt. Ziel einer Arbeitsgruppe des Haus-
altsausschusses des Deutschen Bundestages war es des-
alb, die Vergleichbarkeit der Haushaltspläne weiterhin
u gewährleisten, auch um weiterhin eine zuverlässige
olkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die Bundesre-
ublik zu ermöglichen. Neue Entwicklungen bei der
aushaltswirtschaft und Buchhaltung sollten gefördert
erden.
Aktuell stehen sich vor allem zwei Systeme der Buch-
ührung gegenüber, zum einen die Kameralistik – also
ie klassische Buchung von Einnahmen und Ausgaben,
ie sie am meisten bei den Haushalten bei Behörden an-
utreffen ist –, auf der anderen Seite die sogenannte dop-
elte Buchführung, auch Doppik genannt, bei der Kom-
unen oder auch Länder ihre Buchführung ähnlich wie
nternehmen vornehmen, also zum Beispiel den Res-
ourcenverbrauch regelmäßig widerspiegeln. Bereits
twa 300 Kommunen in Deutschland wenden diese dop-
elte Buchführung an.
Parallel zu diesen Beratungen der Arbeitsgruppe des
aushaltsausschusses wurden die Haushaltsbeziehungen
on Bund, Ländern und Kommunen in der Föderalis-
uskommission und in einem speziellen Arbeitskreis er-
rtert. Die Fraktion Die Linke vertritt dazu folgende
osition: Wir stimmen dem Gesetzentwurf in jenen Pas-
agen zu, in denen es um die weitere Vergleichbarkeit
er Haushalte, um eine auch künftig den Realitäten ent-
prechende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung geht.
as bedeutet jedoch für viele Kommunen einen zusätzli-
hen Aufwand, weil sie auch weiterhin nach dem alten,
ameralistischen Buchungssystem die Daten führen
üssen. Die Linke stimmt nicht mit jenen Vorschlägen
berein, die zu einer weiteren Beförderung der doppel-
en Buchführung gemacht werden. Diese Haushalte füh-
en letztendlich dazu, dass ihr Inhalt nur noch von
ämmerinnen und Kämmerern und nicht mehr von Bür-
26242 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
(A) )
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gerinnen und Bürgern zu verstehen ist. Die Linke ist für
Bürgerhaushalte, also für die Beteiligung der Einwohne-
rinnen und Einwohner an richtungweisenden kommuna-
len Entscheidungen auch bei den städtischen Haushal-
ten. Wenn Haushalte immer weniger transparent und
verständlich wären, würden die Möglichkeiten der direk-
ten Demokratie verringert.
Nicht alles, was als Modernisierung daherkommt,
bringt auch wirkliche Verbesserungen. Vor zehn Jahren
haben viele Finanzbeamte und Kämmerer Cross-Border-
Leasing-Geschäfte für eine heilsame Modernisierung ge-
halten. Sie werden nun eines Besseren belehrt.
Zum Schluss: Wichtiger als Änderungen bei der
Buchführung wären Überlegungen von Bundestag und
Bundesregierung für eine langfristig gesicherte bessere
Finanzausstattung der Kommunen in unserem Land. Zu-
stimmung wiederum finden bei der Linken die neuen
Vorschläge zur besseren parlamentarischen Kontrolle
der Verwendung von Steuermitteln, auch wenn es dabei
um geheim gehaltene Informationen geht. Besser als
vermeintliche parlamentarische Kontrolle von Geheim-
diensten wäre allerdings deren Auflösung.
Insgesamt stimmt die Fraktion Die Linke trotz einer
Reihe von Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf
wegen der mangelnden Transparenz und Bürgernähe ge-
gen den Antrag.
Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz stellt
eine Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für die
Haushaltspolitik dar. Im Grundsatz geht es in diesem
Gesetz um eine verbesserte und transparentere Art und
Weise der Haushaltsführung. Gerade in den Zeiten eines
schwerwiegenden Haushaltsdefizits ist Transparenz ein
hohes Gut. Leider wird es von der Großen Koalition
sträflich missachtet. Statt Haushaltsklarheit und -wahr-
heit werden die Rekordschulden im aktuellen Haushalt
auch in den Schattenhaushalten im Bereich der Banken-
rettung und beim Investitions- und Tilgungsfonds
versteckt.
Das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz schafft
im Bereich der Beteiligungsverwaltung eine wesentliche
Verbesserung. Im Bundesfinanzierungsgremium soll das
Beteiligungsmanagement des Bundes jetzt endlich parla-
mentarisch institutionalisiert werden. Diese Änderung
der Bundeshaushaltsordnung begrüßen wir. Es ist not-
wendig, dass eine politische Kontrolle von Entscheidun-
gen in Bezug auf Beteiligungen des Bundes besteht, da
diese Beteiligungen häufig wesentliche und langfristige
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben.
Aber auch die Berücksichtigung von Abschreibungen
und Ressourcenverbrauch halten wir für eine begrüßens-
werte Änderung der Haushaltsgesetzgebung. Ebenso un-
terstützen wir den Top-down-Ansatz bei der Aufstellung
des Haushalts.
Durch den produktorientierten Haushalt, den das
Gesetz vorsieht, kann die Politik klare Ansagen darüber
machen, welche Leistungen der Staat erbringen soll, und
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ierfür Mittel zur Verfügung stellen. Die Ausführung
bliegt dann stärker als bislang den Ressorts.
Die Ressorts können durch Zielvereinbarungen
elenkt werden. So kann eine stärkere politische Über-
achung der Mittelverwendung gleichzeitig effizienter
ontrolliert werden. Durch die Kosten- und Leistungs-
echnung werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen we-
entlich erleichtert. So wird die Transparenz und Nach-
ollziehbarkeit von Kosten und Leistungen erhöht. Das
esetz ermöglicht eine Vermögensrechnung. Dadurch
önnen auch Abschreibungen erfasst werden.
Wir Grüne haben diesen Prozess der Modernisierung
es Haushaltsrechts von Beginn an konstruktiv unter-
tützt. In unserem Zukunftshaushaltsgesetz, das wir ins
lenum eingebracht haben, werden maßgebliche
estandteile des nun vorliegenden Haushaltsgrundsätze-
odernisierungsgesetz bereits vorgeschlagen.
Die erweiterte Kameralistik halten wir für eine deutli-
he Verbesserung im Vergleich zum bestehenden Sys-
em. Durch die Einführung der doppischen Haushalts-
irtschaft hätte man allerdings noch mehr Transparenz
rzielen können.
Haushaltsaufstellung, Haushaltsbeschluss, Haushalts-
ollzug und Haushaltskontrolle werden durch das Gesetz
esser verständlich und transparenter. Der Ressourcen-
insatz kann stärker daran ausgerichtet werden, Ziele
ffizienter zu erreichen. Die wahre Vermögenslage und
er wahre Werteverzehr des Bundes werden trans-
arenter.
Gerade hat das Bundesverfassungsgericht in seiner
ntscheidung zum Lissabon-Vertrag die Stimme des
eutschen Bundestages wesentlich gestärkt. Auch in der
aushaltspolitik brauchen wir Parlamentarier, die als
tatthalter der Steuerzahler über den sinnvollen Umgang
it Steuergeldern wachen. Gerade bei den größeren
öpfen, die mit dem veränderten Haushaltsgesetz ausge-
eben werden können, ist dies von großer Bedeutung.
chattenhaushalte und Sondervermögen müssen wir
ermeiden. Es kann nicht sein, dass die Große Koalition
ünftig, wie am Mittwoch dieser Woche im Haushalts-
usschuss geschehen, plötzlich neue Anträge aus der
asche zieht und en passant im Rahmen des 2. Nach-
ragshaushalts die Nettokreditaufnahme um weitere
,5 Milliarden Euro erhöht. Diese Ausweitung der
erschuldung fand ohne Berichterstattergespräche statt,
och gab es sonstige Vorberatungen. Es ist unverant-
ortlich, in welcher Weise diese weitere Erhöhung der
erschuldung erfolgt. Statt endlich mehr Transparenz zu
chaffen und in der Krise klare Prioritäten zu setzen,
chafft die Große Koalition wieder in Hinterzimmer-
ompromissen neue Belastungen für die Steuerzahlerin-
en und Steuerzahler. Es steht zu befürchten, dass zwar
ormal die Rahmenbedingungen verbessert werden, dass
ber in der Praxis die großkoalitionäre gefährliche
erschleierungstaktik einer ehrlichen und transparenten
aushaltswirtschaft entgegenläuft.
Mit einem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsge-
etz das Haushaltsrecht verbessern ist das eine, aber
ann braucht es auch eine Koalition, die eine Haushalts-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26243
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grundsätzeeinhaltungspolitik betreibt. Die Aussichten
für die nächsten Jahre sind unter Haushaltsgesichtspunk-
ten ausgesprochen trübe. Bis 2013 wird allein nach den
offiziellen Berechnungen eine Ausweitung der Verschul-
dung in nie gekanntem Maße stattfinden. Nach dem
Finanzplan wird der Bund bis 2013 310 Milliarden Euro
Schulden aufnehmen. Wenn man die Schattenhaushalte
berücksichtigt, wird daraus sogar ein echtes Defizit von
über 435 Milliarden Euro. 310 Milliarden Euro neue
Schulden führen zu einer Zunahme beim Schuldendienst
in Höhe von 10,9 Milliarden Euro pro Jahr. Damit verlie-
ren wir haushalterische Spielräume und damit letztlich
alle Möglichkeiten, Politik zu gestalten.
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regie-
rung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika über die Vertiefung der Zusam-
menarbeit bei der Verhinderung und Be-
kämpfung schwerwiegender Kriminalität
– Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des
Abkommens zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regie-
rung der Vereinigten Staaten von Amerika
vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung
der Zusammenarbeit bei der Verhinderung
und Bekämpfung schwerwiegender Krimi-
nalität
– Beschlussempfehlung und Bericht zu den
Anträgen:
– Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten
von Amerika über die Vertiefung der Zu-
sammenarbeit bei der Verhinderung und
Bekämpfung schwerwiegender Krimina-
lität neu verhandeln
– Kein uferloser Datenaustausch mit den
USA
(Tagesordnungspunkt 75 a und b)
Clemens Binninger (CDU/CSU): Einer unserer
wichtigsten Partner im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus sind die Vereinigten Staaten von Amerika.
Zur Intensivierung unserer Zusammenarbeit in diesem
Bereich haben wir mit den USA am 1. Oktober 2008 ein
Abkommen geschlossen, das wir mit den vorliegenden
Gesetzentwürfen ratifizieren.
Terroristische und kriminelle Netzwerke agieren zu-
nehmend international, über Landesgrenzen hinweg, ein
Aspekt der Globalisierung, wie er in den 90er-Jahren
vielleicht so noch nicht absehbar gewesen ist. An dieser
Entwicklung muss sich auch unsere Sicherheitspolitik
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rientieren. Wenn wir diese Entwicklung ernst nehmen,
üssen wir erkennen, dass ein einzelner Staat allein oft
icht mehr viel ausrichten kann. Vielmehr müssen wir
emeinsam mit unseren Partnern wirksame Lösungen
inden, wie es auch in der Vergangenheit schon ge-
chehen ist. Wir müssen unsere Kooperation – davon bin
ch überzeugt – ausbauen, um auch in Zukunft gegen den
nternationalen Terrorismus effektiv vorgehen zu kön-
en.
Das Abkommen, das uns heute zur Abstimmung vor-
iegt, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg, weil es
rmöglicht, Daten zu übermitteln mit dem Ziel,
nschläge zu verhindern, Daten über Personen zu über-
itteln, die im begründeten Verdacht stehen, terroristi-
che Straftaten zu begehen oder Terrorausbildungslager
urchlaufen zu haben, Daten zur Bekämpfung schwer-
iegender Kriminalität.
Im Kern lassen sich drei Bereiche der Kooperation
nterscheiden. Wir ermöglichen den Austausch von Fin-
erabdruckdaten und den Austausch von DNA-Daten.
er Austausch erfolgt in diesen Bereichen nach dem
it-/No-hit-Verfahren. Die USA und Deutschland räu-
en sich also gegenseitig nur den Zugriff auf anonymi-
ierte Indexdatenbanken ein. Liegt ein Treffer vor,
üssen die weiteren personenbezogenen Daten im kon-
entionellen Rechtshilfeverfahren beim Partner anhand
iner Kennnummer erfragt werden. Darüber hinaus wer-
en nach Art. 10 des Abkommens bei Terrorverdacht
ersonenbezogene Daten wie Namen, Geschlecht, Ge-
urtsdatum, Staatsangehörigkeit usw. übermittelt.
Ein besonderes Augenmerk wird in dem Abkommen
uf den Schutz der in Art. 12 genannten, besonders
ensiblen personenbezogenen Daten gelegt, die Auf-
chluss geben über ethnische Herkunft, politische An-
chauungen, religiöse Überzeugungen, den Gesundheits-
ustand, das Sexualleben oder die Zugehörigkeit zu
iner Gewerkschaft. Um es an dieser Stelle noch einmal
eutlich zu sagen: Diese Daten sind in Art. 12 aufge-
ommen, weil sie besonders sensibel sind und deshalb
esonders geschützt sein müssen. Eine Weitergabe die-
er sehr sensiblen Daten ist nur möglich, wenn sie für die
wecke des Abkommens besonders relevant sind und es
ich um einen Terrorverdächtigen oder Verdächtigen
iner schweren Straftat handelt. Gleichzeitig schreibt
rt. 12 besondere Sicherheitsmaßnahmen vor, um diese
aten zu schützen.
Wenn ich die Anträge der Opposition lese, habe ich
en Eindruck, dass das nicht von allen verstanden
urde. Die Aufnahme dieser Daten ist weder neu noch
ußergewöhnlich. Im Gegenteil. In zahlreichen Abkom-
en gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung fin-
et sich eine solche Formulierung, so im Art. 11 des
SA-Eurojust-Abkommens oder in Art. 6 des USA-Eu-
opol-Abkommens. Auch das Datenschutzgesetz sieht
iese Daten als besonders schützenswert an. Mit ihrem
ntschließungsantrag macht die Koalition noch einmal
eutlich, welchen hohen Stellenwert der Datenschutz
at. Dennoch muss uns klar sein, dass in sehr seltenen
usnahmefällen auch eine Weitergabe solcher Daten
26244 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
(A) )
(B) )
möglich sein muss, eine Position, die auch der Daten-
schutzbeauftragte ausdrücklich anerkennt.
Es scheint mir doch schon sehr problematisch zu sein,
wenn von manchem der Eindruck erweckt wird, dass
eine Datenweitergabe fast jeden betreffen könnte. Nein,
es werden ausschließlich Daten über Personen weiterge-
geben, die von den deutschen oder US-amerikanischen
Behörden mit einem konkreten und bestätigten Verdacht
dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden oder
schwerer Straftaten verdächtigt werden. Hinzu kommt:
Die Bundesrepublik Deutschland entscheidet, welche
Daten von den deutschen Sicherheitsbehörden zur Verfü-
gung gestellt werden. Es gibt hier keinen Automatismus.
Wir sind Herr der Daten. Das BKA wird hier in Zukunft
als zentrale Behörde die Anfragen und die Datenweiter-
gabe koordinieren.
Natürlich brauchen wir auch hier transparente Regeln
zum Schutz personenbezogener Daten. Genau diese
sieht das Abkommen vor. Das Hit-/No-hit-Verfahren
wird von Datenschutzexperten sehr positiv bewertet,
weil es sehr grundrechteschonend ist. Personendaten
werden erst dann ersichtlich, wenn Übereinstimmungen
vorliegen, also ein übereinstimmender Fingerabdruck
oder ein gleiches DNA-Profil. Außerdem sieht das
Abkommen die vertrauliche Verwendung übermittelter
Daten vor. Falsche Datensätze müssen korrigiert werden.
Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr
erforderlich sind. Das BKA muss dabei den USA den im
deutschen Recht vorgesehenen Löschungszeitpunkt nen-
nen und kann nach Art. 10 Abs. 4 Bedingungen für die
Verwendung der Daten festlegen. Die US-Sicherheitsbe-
hörden sind an diese Bedingungen gebunden. Gleiches
gilt auch für Daten, die deutsche Sicherheitsbehörden
aus den USA erhalten. Darüber hinaus ist die Bundesre-
publik Deutschland nach dem Umsetzungsgesetz ver-
pflichtet, die vereinbarten völkerrechtlichen Auskunfts-,
Sperrungs- und Löschungsansprüche eines Betroffenen
gegenüber den USA geltend zu machen.
Dieses Abkommen verbindet den Datenaustausch für
eine effektive Zusammenarbeit bei der Terrorismusbe-
kämpfung mit klaren Datenschutzstandards. Das Miss-
trauen, das dem Abkommen vor allem in den Anträgen
der Opposition entgegengebracht wird, ist fehl am Platz.
Wenn dieses Misstrauen der Maßstab aller Verträge
wäre, machten alle internationalen Verträge keinen Sinn.
In diesem Abkommen sind die Bedingungen für das
Sammeln, Weitergeben und Löschen von Informationen
genau festgeschrieben. Wir verlassen uns also darauf,
dass die Daten vertragsgemäß genutzt werden.
Der frühzeitige Austausch von Informationen ist eine
wesentliche Voraussetzung, um unseren Sicherheits-
behörden bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von
Terroristen die Möglichkeit zu geben, Bedrohungen
rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren. Das Abkom-
men zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten
von Amerika ist dafür eine wichtige Grundlage. Wie
wichtig diese Kooperation ist, zeigt auch die Tatsache,
dass mittlerweile auch andere EU-Staaten vergleichbare
Abkommen mit den Vereinigten Staaten abschließen.
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Die CDU/CSU-Fraktion stimmt den vorliegenden
esetzen und der Entschließung zu.
Wolfgang Gunkel (SPD): Wir beraten heute zum
weiten Mal den Gesetzentwurf der Bundesregierung für
in Gesetz zum Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwi-
chen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
nd der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
ber die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhin-
erung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
owie ein Gesetz zur Umsetzung desselben Abkom-
ens. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit bei der
erhinderung und Bekämpfung schwerwiegender
riminalität vertiefen. Mit schwerwiegender Krimi-
alität ist damit insbesondere Terrorismus gemeint.
onkret geht es natürlich um Datenaustausch.
Geregelt werden in dem Vertrag, dass Fingerabdrücke
nd DNA-Daten automatisiert in den Datenbänken bei-
er Länder abgeglichen werden können, dass personen-
ezogene Daten zu sogenannten terroristischen Gefähr-
ern im Wege der Rechtshilfe übermittelt werden.
ngelehnt ist das Abkommen dabei an den Vertrag von
rüm, der als Abkommen zwischen den EU-Staaten die
renzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafver-
olgung festschreibt. Inzwischen wurde das Abkommen
on Prüm unter der deutschen Ratspräsidentschaft in den
U-Rechtsrahmen überführt.
Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass es eine ver-
tärkte Zusammenarbeit zwischen den Ländern der
uropäischen Union und den USA geben muss. Neue,
or allem asymmetrische Bedrohungen bedürfen der
ooperation und des engen Austausches von Informatio-
en. Die Bedrohung durch den internationalen Terroris-
us darf nicht kleingeredet werden. Wir wissen alle,
ass viele sicherheitspolitische Szenarien noch aus der
eit des Kalten Krieges stammen. Daher ist eine Vernet-
ung notwendig. Nicht zuletzt erhielten deutsche Ermitt-
er aus den USA den Hinweis auf die „Sauerland-
ruppe“. Deren geplante Anschläge gegen den US-ame-
ikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein sowie US-
merikanische und usbekische Konsulareinrichtungen in
eutschland konnten so 2007 verhindert werden.
Das Abkommen mit den USA ist daher richtig und
otwendig. Allerdings stellt sich auch hier wie bei so
ielen gesetzgeberischen Reaktionen auf die neuen
edrohungen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
as Spannungsfeld zwischen notwendiger Sicherheit auf
er einen Seite und der Wahrung elementarer Grund-
echte auf der anderen Seite muss immer wieder neu aus-
ariert werden. Gerade bei internationalen Abkommen
reffen oft völlig unterschiedliche Rechtsstaatsbegriffe
ufeinander.
Dass die Übertragung personenbezogener Daten an
ie Vereinigten Staaten von mir kritisch gesehen wird,
issen Sie spätestens seit den Beratungen zum Fluggast-
atenabkommen zwischen Europa und den USA.
Auch hier können die Vertragspartner nach Art. 10
es Abkommens personenbezogene Daten wie Namen
nd Geburtsdatum nach Maßgabe des nationalen Rechts
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26245
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(B) )
auch ohne Ersuchen übermitteln. Maßgeblich für die
Zulässigkeit der Informationsübermittlung bleiben daher
die Übermittlungsvorschriften der jeweiligen Sicher-
heitsbehörden. So gelten in diesem Falle etwa § 19
Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz oder § 14 Abs. 1
BKA-Gesetz.
Wichtig ist an dieser Stelle auch, festzuhalten, dass
die Übertragung der Daten im Gegensatz zu den Daten
der Flugpassagiere Richtung Vereinigte Staaten nicht an-
lasslos erfolgt. Übersandt werden ausschließlich Daten
zu Personen, die von deutschen oder US-amerikanischen
Behörden dem terroristischen Umfeld zugerechnet
werden. Dieser eng begrenzbare Personenkreis muss
nach Erkenntnis der Behörden mit terroristischen Straf-
taten im Zusammenhang stehen, etwa weil die Personen
engen Kontakt zu terroristischen Straftätern pflegen oder
eine Ausbildung in einem Trainingslager absolviert
haben mit dem Ziel, Anschläge zu begehen.
Hochsensible Daten wie politische Anschauung, die
Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder solche, die
Gesundheit und Sexualleben betreffen, können laut
Abkommen nach Maßgabe des Art. 12 übertragen wer-
den. Hier handelt es sich durchaus um einen erheblichen
Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestim-
mung. Der Kritik aus weiten Teilen dieses Hauses ist
nun mit einem Entschliessungsantrag der Koalitionsfrak-
tionen begegnet worden, der die besondere Bedeutung
der Gewerkschaften und die nach unserem Dafürhalten
völlige Irrelevanz der Gewerkschaftszugehörigkeit im
Bezug auf die Kriminalitätsbekämpfung hervorhebt.
Die Daten dürfen allerdings nur zur Verfügung ge-
stellt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens
besonders relevant sind. Hier handelt es sich um eine
erhöhte Schwelle für die Übermittlung, auch im Gegen-
satz zu der Übermittlung nach Art. 10. Diese besondere
Voraussetzung dient gerade auch dem Schutz der hoch-
sensiblen Daten.
Ich möchte für diesen Sachverhalt ein kleines Bei-
spiel anführen. Es wird gegen eine Person ermittelt, die
terroristischen Kreisen zugerechnet wird. Gleichzeitig
ist die Person auch Gewerkschaftsmitglied. Die Tatsa-
che, dass sie Gewerkschaftsmitglied ist, darf aber nur
übermittelt werden, wenn dies für die Bewertung im
Rahmen einer Gefährdungsanalyse besonders relevant
ist. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn
Erkenntnisse darüber bestehen, dass die Gewerkschafts-
zugehörigkeit genutzt wird, um Anwerbeversuche für
terroristische Organisationen durchzuführen, oder wenn
unter der missbräuchlichen Ausnutzung der Strukturen
einer gewerkschaftlichen Organisation eine konspirative
Gruppe zur Vorbereitung eines Anschlages gegründet
werden soll.
Sie sehen also, dass der Anwendungsbereich dieser
Übermittlungsvorschrift äußerst gering ist. Die Vor-
schrift ist gerade nicht dafür gedacht, wie vermutet, sys-
tematisch Daten zur Gewerkschaftszugehörigkeit zu
sammeln.
Neben den Übermittlungsvorschriften gibt es eine
Reihe weiterer Regelungen, die kritisiert werden. Gene-
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ell gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutz-
iveaus, so zum Beispiel, dass es keine subjektiven
echte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung,
öschung oder Sperrung gibt. Das Datenschutzniveau
es Vertrages orientiert sich grundsätzlich am Prümer
ertrag. Richtig ist aber auch, dass die amerikanische
eite diese Betroffenenrechte mit dem Hinweis auf die
nvereinbarkeit zum bestehenden nationalen ameri-
anischen Datenschutzregime ablehnt, ebenso eine
ertragliche Verpflichtung zur Einrichtung unabhängiger
atenschutzkontrollstellen, bzw. bestehender Kontroll-
tellen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Uns allen ist hier sehr deutlich bewusst, dass die
atenschutzrechtlichen Standards der Vereinigten
taaten bei weitem nicht dem genügen, was wir gewohnt
ind. Auch unter Barack Obama hat sich der von uns oft
ls töricht empfundene Umgang mit personenbezogenen
aten noch nicht geändert. Insofern bin ich bei aller
kepsis gegenüber neuen sicherheitspolitischen Ideen
mmer noch einigermaßen zufrieden mit dem Grund-
echteschutz in Deutschland. Klar ist aber auch, dass
an dieses datenschutzrechtliche Niveaugefälle bei den
erhandlungen mit den Vereinigten Staaten nicht igno-
ieren kann. Das lehrte uns nicht zuletzt das bereits
rwähnte Flugpassagierdatenabkommen. Insofern kann
ch mir vorstellen, dass die Abstimmungen in diesem
ereich für die Verhandlungsführer äußerst schwierig
aren.
Als Ausgleich dafür, dass es die gerade genannten
tandards nicht gibt, wurde dem Vertragsstaat ein um-
assender Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsan-
pruch zugestanden. Zur Geltendmachung dieses
nspruchs kann die Vertragspartei im Rahmen des
ationalen Rechts verpflichtet werden, in dem Fall, in
em der Betroffene dies gerichtlich veranlasst, wenn der
taat nicht von sich aus tätig wird.
Weiterhin wird oft kritisiert, dass es keine gemein-
ame Definition terroristischer Straftaten bzw. schwer-
iegender Kriminalität als Voraussetzung gibt. In dieser
insicht kann ich Sie beruhigen: Die Bundesregierung
egt im Verhältnis mit den Vereinigten Staaten keine
ndere Terrorismusdefinition zugrunde als im Verhältnis
u den Mitgliedstaaten des Prümer Vertrages.
Die Zusammenschau meiner Ausführungen zeigt,
ass man dem Abkommen trotz mancher Bedenken den-
och zustimmen muss.
Gisela Piltz (FDP): Vor einem Jahr und einem Mo-
at haben wir hier im Hause über die beiden Anträge, die
eute hier abschließend beraten werden, debattiert. Ich
abe – ganz ernsthaft – kurz darüber nachgedacht, ob ich
infach meine Rede von damals hier noch einmal vor-
rage. Denn geändert hat sich nichts. Die Bundesregie-
ung hat die Kritik schlichtweg ignoriert, Kritik übri-
ens, die von allen Seiten an dem Abkommen geäußert
urde – nicht nur von der Opposition –, von den Ge-
erkschaften, von zahlreichen Verbänden wie Schwu-
en- und Lesben-Verbänden und Bürgerrechtsinitiativen
owie dem Bundesdatenschutzbeauftragten.
26246 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
(A) )
(B) )
Obwohl: So ganz scheint die Kritik auch an CDU/
CSU und SPD nicht vorbeigegangen zu sein. Denn in
dieser Woche legten Sie, die Kolleginnen und Kollegen
der Koalitionsfraktionen, einen Entschließungsantrag im
Innenausschuss zum eigenen Gesetz vor, in dem Sie sich
selbst auffordern, die Finger von den Gewerkschaftsda-
ten zu lassen. Das muss man sich mal vorstellen: Die
von Ihnen getragene Bundesregierung hat über ein Ab-
kommen verhandelt und es unterzeichnet. Dann hat sie
ein Umsetzungsgesetz eingebracht. Weder in den Ver-
handlungen noch bei der Formulierung des Umsetzungs-
gesetzes hat sie sich für einen Schutz besonders sensibler
Daten eingesetzt, ja offenbar nicht einmal infrage ge-
stellt, ob diese Daten überhaupt in irgendeiner Bezie-
hung zu schwerwiegender Kriminalität, insbesondere
Terrorismus, stehen. Und dann kommen die Koalitions-
fraktionen und wollen nicht etwa das Gesetz ändern,
sondern bringen einen Entschließungsantrag im Aus-
schuss ein. Unverbindlicher geht’s ja wohl kaum. Wa-
rum, muss man sich da schon mal fragen, schreiben Sie
das nicht in das Umsetzungsgesetz? Das wäre doch das
Mindeste, wenn Sie Ihre eigene Regierung schon nicht
dazu gebracht haben, von einem derartigen Abkommen
Abstand zu nehmen.
Die FDP-Fraktion bringt deshalb heute hier einen Än-
derungsantrag ein, der genau dem entspricht, was die
Koalitionsfraktionen als Entschließungsantrag vorgelegt
haben. Ich gehe davon aus, dass es keinen Grund geben
kann, warum die Koalition diesem Änderungsantrag
nicht zustimmen wird, insbesondere nachdem ich ja vom
Kollegen Wiefelspütz so ermutigende Worte im Aus-
schuss hörte: „Das Parlament sind wir und nicht die
Bundesregierung.“ Jetzt können Sie das beweisen!
Eigentlich müssten noch zahlreiche weitere Änderun-
gen vorgenommen werden. Für diese gibt es aber in der
Koalition erkennbar keinerlei Zustimmung. Das ist
höchst bedauerlich. Im Gegenteil, die Koalition verwei-
gert sich – wieder einmal – den Erkenntnissen, die hier
im Hause mehr als deutlich zutage getreten sind. Der
BND-Untersuchungsausschuss hat sich intensiv damit
befasst, wie die USA Terrorismus definieren, und hat
festgestellt, dass sich deren Herangehensweise sehr
deutlich von dem unterscheidet, was wir hier in Deutsch-
land unter einem rechtsstaatlichen Verfahren verstehen.
Nicht zum ersten Mal ist dabei auch zutage getreten,
dass das Datenschutzniveau in den USA ein anderes ist.
Das haben wir alles schon im Zusammenhang mit der
Übermittlung von Fluggastdaten beraten. Da übrigens
gab es Widerspruch gegen die ungeschützte Übermitt-
lung von personenbezogenen Daten an die USA auch
von denen, die heute hier anscheinend gar keine Bauch-
schmerzen haben. Oder vielleicht doch ein paar Bauch-
schmerzen, die sie aber gut kaschieren. In der Aus-
schusssitzung vorgestern trug Herr Wiefelspütz ja vor,
dass das Problem ja vor allem darin liege, dass man nicht
wisse, was in den USA mit den Daten dann geschieht.
Mit diesem Problem hätte sich ja bislang gar keiner be-
schäftigt. Ich möchte das noch einmal in aller Deutlich-
keit festhalten: Doch, Herr Wiefelspütz, damit haben wir
uns schon beschäftigt. Sie haben nur nicht zugehört. Sie
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önnen es aber gerne noch einmal nachlesen: Plenarpro-
okoll vom 5. Juni 2008, Drucksache 16/166.
Und wenn ich hier gerade schon die Literaturliste auf-
ache, dann gebe ich Ihnen gleich noch einen Tipp:
esen Sie sich einmal die Verfassungsbeschwerde
BvR 637/09 von Patrick Breyer zur Datenweitergabe
n die USA durch. Der europäische Datenschutzbeauf-
ragte Peter Hustinx hat schon den Vertrag von Prüm als
atenschutzalbtraum bezeichnet. Dieses schlechte Vor-
ild aber nehmen Sie sich nun für einen Vertrag mit den
SA, wo nicht einmal das nach Hustinx’ Worten „kom-
lizierte Flickwerk“ des europäischen Datenschutzes
ilt. Sie bleiben hinter dem Vertrag von Prüm sogar weit
urück.
Das hier vorgelegte Ratifizierungsgesetz soll ein Ab-
ommen in deutsches Recht transferieren, das in vieler-
ei Hinsicht rechtsstaatlich unzureichend ist. Das hier
orgelegte Umsetzungsgesetz gibt sich nicht einmal
ühe, dem hinreichend zu begegnen. Neben den Daten
ur Mitgliedschaft in Gewerkschaften sollen auch Daten
um Sexualleben, zur religiösen Überzeugung und Welt-
nschauung übermittelt werden können. Ich kann Ihnen
ur mal empfehlen, sehr geehrte Kolleginnen und Kolle-
en von der Koalition, sich mit den Ergebnissen des Un-
ersuchungsausschusses zu beschäftigen. Das Ver-
chwindenlassen von Personen durch die USA, in dem
icht nur eine Verletzung des Völkerrechts lag, sondern
uch ein grober Verstoß gegen die Menschenwürde, ge-
en die Freiheit der Person, gegen das Recht auf ein fai-
es Verfahren, gegen einen ganzen Reigen von Grund-
echten also, stützte sich aller Wahrscheinlichkeit nach
uf genau solche Daten, auf Daten, die den Staat erst ein-
al wirklich nichts angehen, auf Daten, die den Staat
or allem deshalb nichts angehen, weil die Religionsfrei-
eit, weil die Vereinigungsfreiheit zu den höchsten
echtsgütern gehören. Wir haben in Deutschland den
rdre Public zu beachten, wenn es darum geht, ob wir
eispielsweise Personen ausliefern. Und danach ist ganz
lar, dass wir Personen nicht ausliefern, wenn ihnen
roht, gefoltert zu werden oder ohne faires Verfahren ih-
er Freiheit beraubt zu werden. Personen werden hier
icht „ausgeliefert“, sondern personenbezogene Daten –
inter denen aber jeweils eine Person steht, die anhand
ieser Daten dann genau in die genannten Gefahren ge-
aten kann. Deshalb ist es unverantwortlich, ohne rechts-
taatliche Absicherungen höchst sensible personenbezo-
ene Daten herauszugeben.
Sie haben es weiterhin versäumt, den Begriff „terroris-
ische und schwerwiegende Kriminalität“ genauer zu de-
inieren. Sie haben nicht konkretisiert, welche Fingerab-
rücke genau übermittelt werden. Das alles hat mit einem
echtsstaatlichen Handeln nichts zu tun. Denn was Terro-
ismus oder schwerwiegende Verbrechen sind, ist nicht
estgelegt. Und ich möchte nur mal darauf verweisen,
ass seit Einführung der Katalogstraftaten in § 100 a
tPO die Liste von Straftaten, die in Deutschland als
schwer“ gelten, ständig länger geworden ist, und dass
uch dauernd noch neue – und zum Teil sehr grenzwertige –
traftatbestände hinzukommen, wie zum Beispiel jetzt
erade neu der Aufenthalt in Terrorcamps, also reines Ge-
innungsstrafrecht. Das ist schon auf unserer Seite be-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26247
(A) )
(B) )
denklich. Und vonseiten der USA wird es nicht anders
sein. Und damit können sensible Daten wegen zig Straf-
taten über den Atlantik hin- und herwandern, ohne dass
die Betroffenen überhaupt Rechtsklarheit haben, dass sie
überhaupt betroffen sein könnten. So könnten zum Bei-
spiel meine beiden Freundinnen, mit denen ich leider
heute nicht gemeinsam ihren Geburtstag feiern kann – de-
nen ich aber hier wenigstens schnell noch ganz herzlich
gratulieren will –, ohne es zu wissen, unter Verdacht ge-
raten. Das ist mit dem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.
Die Koalition beweist hier noch einmal – sozusagen
zum krönenden Abschluss der letzten regulären Sitzungs-
woche – ihr mangelhaftes Rechtsstaatsbewusstsein. Ich
habe es heute Vormittag schon einmal gesagt: Die Ach-
tung der Grundrechte zeigt sich im täglichen Handeln.
Davon ist diese Bundesregierung, ist diese Koalition weit
entfernt.
Vielen Dank.
Jan Korte (DIE LINKE): Ich habe es bereits in der
ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
gesagt und möchte es dennoch wiederholen: Wenn die
Bundesregierung das Parlament dazu missbraucht,
längst beschlossene internationale Abkommen nur noch
formal abzunicken, beschädigt sie damit die Demokratie
und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den
Parlamentarismus.
Darüber hinaus ist ebenfalls festzuhalten, dass wir
heute zum wiederholten Male einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung vorgelegt bekommen, der einen
schwerwiegenden Eingriff in die Freiheits- und Grund-
rechte, in den Datenschutz und die Schutzbestimmungen
des Grundgesetzes darstellt. Dies überrascht nun weder
mich noch die Bürgerinnen und Bürger, ist doch der
letzte reguläre Tagesordnungspunkt in der 16. Legisla-
turperiode des Bundestages symptomatisch für die bür-
gerrechts- und grundgesetzfeindliche Politik der Großen
Koalition.
Das „Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober
2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit
bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegen-
der Kriminalität“ regelt die Voraussetzungen für das In-
krafttreten des Abkommens in Deutschland. Das Ab-
kommen selbst steht jedoch nicht zur Debatte. Das
Abkommen aber regelt den Datenaustausch zwischen
den USA und der BRD zur Bekämpfung schwerwiegen-
der Kriminalität, „insbesondere“ des Terrorismus. Gere-
gelt werden hierin unter anderem der automatiserte Da-
tenaustausch von DNA- und daktyloskopischen Daten,
die gegebenenfalls um weitere personenbezogene Daten
ergänzt werden können. In einzelnen Artikeln werden
die Bestimmungen des Prümer Vertrages übernommen.
Dessen Türöffnerfunktion für den umfassenden Aus-
tausch von DNA- und Fingerabdruckdaten bestätigt sich
durch das BRD-USA-Abkommen nun deutlich. Diese
Gefahr der Öffnung von Tür und Tor durch die Verab-
schiedung des Prümer Vertrages für eine verstärkte
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berwachung der Bürgerinnen und Bürger wurde durch
lle Oppositionsfraktionen vor Jahren bereits kritisiert.
Erneut wird durch die Bundesregierung in dem ge-
annten Abkommen – wie bei so vielen anderen, auch
em Prümer Vertrag – obendrein noch ungelenk und un-
pezifisch mit dem Kampf gegen den Terrorismus jon-
liert, und dies, ohne dass die Regierung auch nur den
auch einer Definition des Begriffes Terrorismus besit-
en würde. Dies verwundert nicht, denn bei der Eindäm-
ung und Bekämpfung von Terrorismus hat die Bundes-
egierung, also SPD und CDU/CSU, vollends versagt.
eiden Fraktionen geht es mit dem Abkommen lediglich
m die uferlose Weitergabe, Speicherung und Verknüp-
ung personenbezogener Daten. Die neue Qualität be-
teht jedoch in der Dreistigkeit, neue Datenkategorien zu
rfassen und den amerikanischen Diensten zur Verfü-
ung zu stellen. So können demnach auch Daten an US-
oltergeheimdienste weitergereicht werden, die Infor-
ationen zu Rasse oder ethnischer Herkunft, zu politi-
cher Anschauung, zu religiöser oder sonstiger Überzeu-
ung oder zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
einhalten. Auch die Gesundheit und das Sexualleben
on potenziell Verdächtigen scheinen für deutsche wie
merikanische Dienste von Interesse zu sein.
Niemanden darf es angesichts dieser Fülle von Daten,
ie über den großen Teich geschickt werden sollen, ver-
undern, dass Auskunftsrechte für Betroffene in dem
bkommen nur ungenügend ausgestaltet und die
weckbindung der Daten nicht nur nicht gewährleistet,
ondern nahezu freigestellt ist.
Das Gesetz, über das das Parlament heute aber ent-
cheiden soll, setzt lediglich das soeben kritisierte Ab-
ommen mit den USA in nationales Recht um und legt
as Bundeskriminalamt, BKA, als nationale Kontakt-
telle für den automatisierten Datenaustausch und den
ustausch von personenbezogenen Daten im Einzelfall
ur Strafverfolgung fest. Das BKA ist damit die verant-
ortliche Schaltstelle bei der Weitergabe von DNA- und
ingerabdruckdaten sowie – spezieller – personenbezo-
ener Daten diverser Sicherheitsbehörden, die auch zur
trafverfolgung weitergegeben werden können. Das
KA entscheidet darüber hinaus auch über eine mögli-
he Zweckänderung bei der Verwendung dieser Informa-
ionen in den USA. In diesem Zusammenhang weist die
undesregierung geradezu pampig die doch sehr sanfte
orderung des Bundesrates nach einer besonderen Kon-
rolle der Datenweitergabe beim BKA zurück: Die Ein-
ichtung einer besonderen Kontrollinstanz sei nicht
rforderlich, weil die Mitarbeiter „ausreichend sensibili-
iert“ seien „was den Umgang mit besonders sensiblen
ersonenbezogenen Daten anbelangt“ und das BKA be-
eits heute ohne besondere Kontrollinstanz sensible Da-
en an ausländische Stellen übermittelt.
Die Linke lehnt aus diesem Grunde und wegen der
ielen rechtlichen, technischen und handwerklichen
ehler im Abkommen selbst und im Gesetz zu dessen
msetzung beide Vorhaben konsequent ab.
Nun liegen uns heute ebenfalls Anträge von FDP und
rünen zur Beschlussfassung vor. Der Antrag der FDP
ezieht sich auf das bereits angesprochene Ausgangsab-
26248 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
(A) )
(B) )
kommen mit den USA, mit dem der umfassende Daten-
austausch zwischen den USA und Deutschland eröffnet
werden soll. Auch die FDP kritisiert unter anderem den
Umfang der Datenübermittlung, die ungenügende
Datenschutzausgestaltung in den USA – vor allem die
Speicherfristen betreffend – sowie die Weitergabe hoch-
sensibler Daten zur Religionszugehörigkeit, Gewerk-
schaftszugehörigkeit und ethnischen Herkunft. Vor die-
sem Hintergrund wird eine Neuverhandlung des
Abkommens zwischen den transatlantischen Partnern
gefordert. Zwar ist dieser Antrag leider überholt, den-
noch greift er dezidiert die inhaltliche Kritik an dem Ab-
kommen unter den Gewerkschaften, in der Linken und
unter den Bürgerinnen und Bürgern im Land auf. Die
Linke wird deshalb dem Antrag der FDP zustimmen.
Die Grünen wollen ihrerseits vor allem die Rechte der
Betroffenen, zum Beispiel im Hinblick auf Auskunfts-
und Widerspruchsrechte, stärken. Anders als die FDP
fordern die Grünen eine Überprüfung des Bedarfs eines
solchen Abkommens. Dies findet die Unterstützung der
Linken. Gleichzeitig kann ich Ihnen mitteilen, dass wir
einen solchen Bedarf bereits geprüft haben und zu einem
eindeutigen Ergebnis gekommen sind: Dieses Abkom-
men muss besser gestern als heute aufgelöst werden, und
stattdessen muss für einen globalen, umfassenden Da-
tenschutz gekämpft werden. Die Bundesregierung hat
dies leider nicht verstanden. Da insbesondere die Union
im Bund nicht aus der Regierungstätigkeit heraus – im
Gegensatz zur Koalition in Hamburg – ihre Position zum
Datenschutz grundlegend verändern kann, hoffe ich in-
ständig, dass beide Fraktionen, also SPD und Union, in
der kommenden Legislaturperiode auf den Oppositions-
bänken Platz nehmen, um dort an ihrer Haltung zum Da-
tenschutz zu arbeiten.
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vor gut einem Jahr wurde der Öffentlichkeit dieses Ab-
kommen bekannt – und seitdem ist es in der Kritik! Und
das ist auch richtig so, denn dieses Abkommen ist eine
Zumutung.
Es geht, das sagt der Titel, um die Verhinderung und
Bekämpfung von schweren Verbrechen und von Terro-
rismus. Erreicht werden soll das durch einen sehr frei-
giebigen Datenaustausch mit dem großen Bruder, mit
den USA. Und das beschreibt sehr gut die Probleme: Be-
griffe wie schwere Verbrechen oder Terrorismus sind im
Abkommen bestenfalls schwammig definiert. Und des-
halb muss man damit rechnen, dass unser Vertragspart-
ner selbst darangehen wird zu definieren, was er darun-
ter versteht.
Auf einer solch wackligen Basis sehr liberal Daten zu
übermitteln ist ein Risiko, das man nicht eingehen darf.
Denn was US-Regierungen bisher für Terrorismus halten
und was sie für einen ausreichenden Verdacht halten, je-
manden als Terroristen zu bezeichnen ist, das haben wir
in der Vergangenheit sehen können. Im Zweifel führt das
die Betroffenen nach Guantanamo oder per Geheimflug
ins Foltergefängnis. Der erste Untersuchungsausschuss
hat in mühevoller Kleinarbeit rekonstruiert, wie auf ge-
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au einer solchen unbestimmten Rechtsgrundlage in den
SA Menschen als Terroristen eingestuft wurden und
ann ohne jedes rechtsstaatliche Verfahren interniert und
chikaniert wurden. Mit diesem Abkommen leisten wir
u genau solchen Praktiken Beihilfe, wenigstens verhal-
en wir uns aber grob fahrlässig.
Der Datenschutz und die entsprechenden Rechte der
etroffenen sind in diesem Abkommen unzureichend
eregelt, dafür werden dann aber Daten übermittelt, die
n keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Terror-
ekämpfung stehen. Bestes Beispiel dafür ist die soge-
annte Schutzklausel in Art. 12 dieses Vertrages. Da
eht es um so höchst terrorverdächtige Eigenschaften
ie die Gewerkschaftszugehörigkeit. Schutzklausel
eißt der Passus, weil solche Daten nur bei besonderer
elevanz weitergegeben werden sollen. Wann bitte soll
enn das der Fall sein? Warum werden solche Daten
berhaupt erst erfasst? Der DGB unterhält doch keine al-
aida-Zellen!
Solche Fragen beantwortet die Koalition mit einem
ntschließungsantrag sinngemäß etwa so: „Wir haben
irklich keine Ahnung, was diese Daten mit Terroris-
us zu tun haben. Wir denken nicht, dass sie weiterge-
eben werden sollen. Aber der Vertrag soll es trotzdem
rmöglichen.“ Warum schreibt man denn dann solche
aten in den Vertrag? Und was will die Koalition hier
irklich? Im Innenausschuss war ja prompt zu hören,
ass man sehr wohl diese Daten weitergeben will.
Wir bleiben dabei: Diesen Vertrag kann man so nicht
atifizieren. Wir werden hier im Bundestag dagegenstim-
en und in Person des grünen Hamburger Justizsenators
ill Steffen auch in der Ständigen Vertragskommission
nseren Widerstand aufrechterhalten. Dann merkt viel-
eicht auch die Bundesregierung noch, was der einzig
ichtige Umgang mit diesem Abkommen ist: schreddern
nd neu verhandeln!
nlage 14
Amtliche Mitteilungen
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 13. Sitzung
m 1. Juli 2009 folgenden Einigungsvorschlag beschlos-
en:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 222. Sitzung
m 14. Mai 2009 beschlossene
Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die
Errichtung einer Bundesanstalt für den Digital-
funk der Behörden und Organisationen mit Si-
cherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
– Drucksachen 16/12594, 16/12914, 16/13357 –
ird bestätigt.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2
er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
achstehenden Vorlagen absieht:
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009 26249
(A) )
(B) )
Finanzausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die aktualisierten Stabilitäts- und Konver-
genzprogramme 2008/2009 der EU-Mitgliedstaaten
– Drucksachen 16/12617, 16/12949 Nr. 2 –
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für
Umweltfragen
Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels
– Drucksache 16/9990 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Bericht der Bundesregierung über die For-
schungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminde-
rungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnolo-
gie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen
– Drucksachen 16/11557, 16/11718 Nr. 1.7 –
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen
Nachwuchses
– Drucksache 16/8491 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Hauptgutachten 2007 des Wissenschaftlichen Beirats
der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
„Welt im Wandel – Sicherheitsrisiko Klimawandel“
und
Stellungnahme der Bundesregierung
– Drucksache 16/11600 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
14. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik
für den Zeitraum 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2008
– Drucksachen 16/12781, 16/12949 Nr. 5 –
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fortschrittsbericht 2007
über die Umsetzung des Programms „Nachhaltige
Energie für Entwicklung“
– Drucksachen 16/7235, 16/7573 Nr. 3 –
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
Internetkommunikation in und mit Entwicklungslän-
dern – Chancen für die Entwicklungszusammenarbeit
am Beispiel Afrika
– Drucksache 16/9918 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dreizehnter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bun-
desregierung
– Drucksache 16/10038 –
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Ausschuss für Tourismus
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tourismuspolitische Leitlinien der Bundesregierung
– Drucksache 16/11594 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
er Beratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 16/12954 Nr. A.2
EuB-EP 1891; P6_TA-PROV(2009)0077
Drucksache 16/12954 Nr. A.3
EuB-EP 1892; P6_TA-PROV(2009)0078
Drucksache 16/12954 Nr. A.4
Ratsdokument 8182/09
Innenausschuss
Drucksache 16/11517 Nr. A.2
EuB-EP 1816; P6_TA-PROV(2008)0521
Drucksache 16/12778 Nr. A.13
Ratsdokument 5553/09
Sportausschuss
Drucksache 16/6389 Nr. 1.59
Ratsdokument 11811/07
Drucksache 16/9693 Nr. A.3
EuB-EP 1721; P6_TA-PROV(2008)0198
Rechtsausschuss
Drucksache 16/629 Nr. 2.24
Ratsdokument 5203/06
Drucksache 16/820 Nr. 1.9
Ratsdokument 5597/05
Drucksache 16/5329 Nr. 2.4
Ratsdokument 8302/07
Drucksache 16/5806 Nr. 1.9
Ratsdokument 10089/07
Drucksache 16/6389 Nr. 1.56
Ratsdokument 11771/07
Drucksache 16/7575 Nr. A.25
Ratsdokument 15342/07
Drucksache 16/7817 Nr. A28
Ratsdokument 15727/07
Drucksache 16/8135 Nr. A.31
Ratsdokument 5037/08
Drucksache 16/8135 Nr. A.35
Ratsdokument 5213/08
Drucksache 16/8135 Nr. A.36
Ratsdokument 5039/08
Drucksache 16/8455 Nr. A.4
Ratsdokument 5968/08
Drucksache 16/8609 Nr. A.4
Ratsdokument 5785/08
Drucksache 16/8983 Nr. A.5
Ratsdokument 7403/08
Drucksache 16/8983 Nr. A.6
Ratsdokument 7473/08
Finanzausschuss
Drucksache 16/13264 Nr. A.10
Ratsdokument 9281/09
26250 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
(A) (C)
(B) (D)
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 16/8815 Nr. A.l5
Ratsdokument 6725/08
Drucksache 16/12954 Nr. A.12
Ratsdokument 8291/09
Drucksache 16/13068 Nr. A.4
EuB-EP 1927; P6_TA-PROV(2009)0166
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 16/11517 Nr. A.21
Ratsdokument 15694/08
Drucksache 16/11517 Nr. A.22
Ratsdokument 15869/08
Drucksache 16/12188 Nr. A.17
Ratsdokument 5883/09
Drucksache 16/12954 Nr. A.15
Ratsdokument 8677/09
Drucksache 16/13068 Nr. A.6
Ratsdokument 8977/09
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Drucksache 16/10666 Nr. A.12
EuB-EP 1776; P6_TA-PROV(2008)0399
Drucksache 16/10666 Nr. A.13
EuB-EP 1777; P6_TA-PROV(2008)0401
Drucksache 16/10666 Nr. A.14
Ratsdokument 12809/08
Drucksache 16/11819 Nr. A.11
Ratsdokument 17495/08
Drucksache 16/12511 Nr. A.6
Ratsdokument 7017/09
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 16/12778 Nr. A.22
Ratsdokument 6810/09
Drucksache 16/12778 Nr. A.23
Ratsdokument 6963/09
Ausschuss für Tourismus
Drucksache 16/1475 Nr. 2.5
Ratsdokument 7669/06
Drucksache 16/7393 Nr. A.14
Ratsdokument 14248/07
Drucksache 16/8135 Nr. A.1
EuB-EP 1628; P6_TA-PROV(2008)0575
Drucksache 16/11965 Nr. A.15
EuB-EP 1841; P6_TA-PROV(2009)0597
Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union
Drucksache 16/10286 Nr. A.93
Ratsdokument 11364/08
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 16/9394 Nr. A.11
EuB-EP 1694; P6_TA-PROV(2008)0123
231. Sitzung
Berlin, Freitag, den 3. Juli 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14